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Full text of "Wochenschrift für Thierheilkunde und Viehzucht 25.1881"

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CORNELL UNIVERSITY 

THE 

iFlimirr Urtmttarg Ültbranj 

FOUNDED BY 

ROSWELL P. FLOWER 

for the use of the 

N. Y. STATE VETERINARY COLLEGE 

1897 






















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CORNEll UMVERSITY LIBRARY 



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Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

herausgegeben von 

Th.eod.or Adam, 

k. Kreisthierarzt, Mitglied des Kreismedicinalausschuases etc. in Augsburg. 


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Fünfundzwanzigster Jahrgang. 


Augsburg, 1881. 

Verlag von Wilhelm Lfideritz. 

Druck von Raekl & Lochner in Augsburg. 


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Alphabetische Inhalts-Uebersicht. 

(DU römischen Zahlen zeigen die Nummern der Wochenschrift und die arabischen 

dU Seiten an.) 


A-bdeckereiwesen, Verhandlungen d. deutsch. Landw.Raths. XII, 102 

Actinomykose von Dr. Johne I, 4. — XVII, 148. — XXXI, 274* 
LI, 451. 

Adresse der preuss. thierärztl. Vereine an den Landw. Minister. XII, 98. 

Anzeigepflieht der Haüsthierbesitzer. XXVI, 232. 

Arsenik als die Mast beförderndes Mittel. XI, 96. 

Asoites beim Hunde von H. Delvos. XXXIII, 289. 

Ausstellung von Rindvieh in Speyer. XIV, 171. — XXVI, 226. 

Aversen S. Jahres-Aversen. 

Beamten, falsche Beurkundung. LI, 452. 

Bericht: Ueber die Generalversammlung säohsischer Thierärzte. I, 4. — 
Des Kreisvereins der Thierärzte der Oberpfalz. IV, 33. — 
Uebef die 53. Versammlung d. Naturforscher und Aerzte VI, 49. 
Des veterinär-medic. Vereins im Gros sh.Hessen. IX, 76. — LH, 457. 
Des Vereins kurhessicher Thierärzte. XI, 93. — Ueber die Ver¬ 
handlungen des thierärztlichen Vereins in München XVI, 137. 
— XV1H, 153. — XXII, 194. — XXXVII, 328. — XXXVIII, 
338. — XLVHI, 422. — IL, 429. — L, 437. — Ueber^die 
constituirende Versammlung des thierärztl. Vereins für die Pro¬ 
vinz Posen. XXV, 219. — Ueber die Generalversammlung des 
Vereins Pfälzer Thierärzte. XXVHI, 249. — Des Vereins 
schlesischer Thierärzte. XXX, 261. — XXXI, 274. — XXXH, 
281. — Ueber die Generalversammlung des thierärztlichen Ver¬ 
eins in Unterfranken. XXX, 291. — Ueber die Versammlung 
des thierärztl. Kreisvereins in Sohwaben. IXL, 342. — Des 
thierärztlichen Provinzial-Vereins für Posen. XL VH, 413. — 
Ueber das Veterinärwesen in Sachsen. IL, 433. — Ueber die 
thierärztl. Kreisversammlung in Oberfranken. LI, 450. 

Berner, Bez.-Thierarzt, Auszeichnung. XLV, 403. 

Bezirksthierärzte, Verpflichtung der Unterstützungskasse beizutreten. 
XXXIV, 297. 

Büohsenfleis oh, amerikanisches. XVI, 143. 

Oarbolsäure. V,‘39. 

Castration eines Spitzhengstes von Bag ge. XXXVI, 317. — Castration 
unter antiseptischen Cautelen von P rof. Bayer. XLVI, 405. 

Chinolin, Ersatzmittel für Chinin. XLVHI, 426. 

Chloralhydrat. V, 42. 

Bornfeld, Rossarzt. Auszeichnung. V, 44. 

Bmbolie und Thrombose von Dr. Fiedler. XXXH, 281. 

Embryo, über die Entwiokelung des. XXXVII, 328. — Ueber das 
Wachsen des Schafeies im 1. Monat der Trächtigkeit. Von 
Prof. Bonnet. XLIII, 376. 

Epithelialkrebs im Larinx beim Pferde von L. Hahn. XXIII, 201. 

Essigvergiftung beim Rinde von Eckardt. XVII, 146. 


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IV 


Filaria papillosa bei Pferden. Von Gutenäcker. XII, 97. 
Fleischbeschau und öffentliche Schlachthäuser. XXXIV, 300. — Vor- 
schläge für eine Instruktion. XXXIII, 292. — Mikroskopische 
des Schweinefleisches. XLII, 370. 

Fleischcon8um und Fleischbeschau in Augsburg. VI, 46. — In Mün¬ 
chen. XI, 89. — In Nürnberg. XXIX, 256. 

Fl eis oh. In Büchsen; amerikanisches. XVI, 143. — XXVII, 243. — 
Einfuhr von Schweinen aus Amerika nach Oesterreich verboten. 
XIX, 171. 

Formularien zur Ausführung des Reichs-Seuchen-Ges. XXIII, 208. — 
IL, 436. 

Franck L. Auszeichnung. XXXIII, 295. 

Frank Th., Bez.-Thierarzt, Auszeichnung. XLV, 403. 

Fütterung des Rindes, zur. XLI, 358. — Von Th. Adam. XLIV, 381. 

Gangarten des Pferdes. Mit Abbildungen. Von P. Adam. XV, 125. 
Gebühren für die Dienstleistungen der Thierärzte. XIII, 105. — 
Jahresaversen. XVII, 149. 

Gelbsucht (Lupinose) der Sohafe. IL, 431* 

Geschlechtstrieb, den übermässigen, beruhigendes neues Mittel. 
VI, 50. 

Gestütswesen in Preussen. IV, 34. — XIX, 108. — Die Körordnung 
in Bayern. XVII, 145. — XXXI, 269. — Ergebnisse des kgl. 
Landgestüts in Bayern. XXX, 264. 

Gestüt svorständ!e’ # Befugnisse in Bezug auf das Reicheseuohengesetz. 
XLVIII, 421. 

Haarkrankheiten der Pferde. XLVII, 413. 

Haberlach, Oberrossarzt. Auszeichnung. V, 44. 

Hämorrhagien in den Knorpeln bei Influenza. XXXV, 312. 

Hering v., Dr. Ed. Obermedicinalrath. Necrolog. XIV, 124. 

Hertwig, Dr. Medicinalrath. Necrolog. XXXU, 287. 

Heyl, Rossarzt' Auszeichnung. V, 44. 

Holzzunge sog. LI, 451. 

Hufbeschlag Vorbedingungen zum Eintritt in die Lehrschmieden. 
XLV, 395. 

Hundesperre, Handhabung. XLI, 361. 

Hundswuth in Paris. XXIV, 215. — In Berlin. XXXI, 277. 
Hygiene und Rettungswesen, allg. d. Ausstellung. XXXVII, 331. 

JTahres-Aver sen für die Bezirksthierärzte in Bayern. XIH, 105. — 
XVH, 149. 

Influenza — Hämorrhagien in den Ellenbogen-Gelenkknorpeln. XXXV, 
312. — Siehe Staupe der Pferde. 

Jörns, Oberrossarzt. Auszeichnung. V, 44. 

Kaiserschnitt bei einer Kuh. Von G. Herz. XL, 349. 
Knochenwurm des Rindviehs. Siehe Actinomykose. 

Koch, Kreisthierarzt. Auszeichnung. V, 44. 

Körordnung in Bayern. Gesetz. XVII, 145. - Allerh.|Verordnung. 
XXXI, 269. 

Krankenstand sämmtl. JPferdespitäler der k. b. Armee. XI, 94. — 
XVIII, 162. 

Krebspest. IL, 439. 

Kreismedicinalausschüsse in Bayern, thierärztl. Mitglieder. II, 20. 
Kreist hier schau in Speyer. XIX, 171. — XXVI, 226. 

Küsener W., Departementsthierarzt. Auszeichnung. XXXIII, 296. 


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Landes-Oekonomie-Collegium, Verhandlungen. XIX, 16 

Landwirthschaftsrath, deutscher. Verhandlungen. XII, 102. 

Leberentartung der Pferde, chronische von Putscher. L, 438. 

Liquidationen für Obduktionen. XXV, 222. 

Lungenrotz, Statistik. XLVIII, 425. 

Lungenseuche-Uebertragung durch Fleisch, Preisfrage. XXIX, 259. 

Lungen wurmkrankheit beim Binde. Von Bauer. XIX, 165. 

Lupinose der Schafe. IL, 431. 

Ly dt in A. f Med.-Rath, Auszeichnung. XLV, 403. 

M aul- und Klauenseuche (Massregeln an der Grenze). X XXI V, 298. 

May, Dr. Gg. Prof. Necrojog. XLII, 372. 

Merz A., Corpsstabsveterinär. Auszeichnung. I, 12. 

Meitzner, Rossarzt. Auszeichnung. V, 44. 

Meteorologie, angewandte. L, 441. 

Militär veterinärwesen. In Preussen. XL VII, 419. — Offene Cor- 
resp. XLVIII, 428. — In Bayern, Gehälter der Militärveterinäre. 
XLI, 363. IL, 435. 

Milzbrand und verwandte Infektionskrankheiten. Von Gg. Müller. 

III, 21. — Von Prof. Feser. VII, 53. — Milzbrand-Bacterien 
VIII, 72. — Milzbrand bei Hunden von H. Engel. XXVIII, 
245. — Bacillen, deren Verhalten in Gasen. XIX, 167. — 
Forschungen, neue von Dr. Fiedler. XXX, 261. — In Russ¬ 
land. XXXI, 277. - Milzbrand-Wildseuohe. XXXI, 277. — 
Impfung als Präservativum. XXXIV, 299. — Entbindung von 
der Anzeigepflicht. IXL, 347. 

DJahrungsraitte 1-Verkauf, verfälschter. IV, 35. — Verschenken gesund¬ 
heitsschädlicher strafbar. XI, 95. — Verkauf gesundheitsschäd¬ 
licher XXVI, 230. 

Neumann, Oberrossarzt, Auszeichnung. XXIX, 260. 

Obductionen, Gebühren. II, 20. — IX, 73. — Liquidationen für 
XXV, 223. 

Ophthalmoskopie in der Thierheilkunde von Föringer. IV, 29. 

Pferdebestand in Frankreich. 5CXXVI, 323. 

Pferdestaupe. XXXV. 305. — LII. 458. 

Pferdezucht: In Frankreich. IX, 78. — Verhandlungen der Com¬ 
mission zur Förderung der Landospferdezucht in Preussen. XXIII, 
204. — In Norwegen. XXXV, 312. 

Pharmacopoea Germanica, Revision. I, 10. — XXXII, 286.— IXL, 348. 

Preisfrage. XXXVI, 324. 

Prüfung zur Erlangung der Funktion eines beamteten Thierarztes in 
Bayern. XXIX/ 259. — IXL, 348. - Ergebniss. XLVI, 412. — 

Rausehbrand, Inoculation gegen XVHI, 160. 

Revolte der Lyoner Veterinär-Eleven. XVII, 149. 

R in der p es t-Massregeln. XXXIV, 302. — IXL, 341. — XLI, 357. — 
Ausbruch in russ. Polen. XXXV, 316. — Ausbrüche in Nieder¬ 
österreich und an der serbisch-albanesischen Grenze. XXXVII, 
331. — XXXVIII, 339. — In Niederösterreich. XL, 355. — 
XLI, 363. — XLIV, 395. — Kosten der Desinfektion (D. 
Reich). XLII, 374. — In Oesterreich - Ungarn und Russland. 
XL VH, 418. — IL, 434. — In Preussen. L, 443. LI, 452. 

Rückenmarkshäute, Sarkom der. Von Dieckerhoff. X, 81. 

Ruhr beim Rinde von Albrecht. I, 1. 


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VI 


Salicylsäure. V, 42. 

S a r k o m der Rückenmarkshäutebei einem Pferde. Von Prof. Dieckerhoff. 
X, 81. 

Schaf Visitationen in Bayern aufgehoben. XIII, 112. 

Schanz, Departementsthierarzt. Auszeichnung. V, 44. 

Schätzmänner, Reisegebühren. XII, 103. 

Schiller, Landgestütsthierarzt Auszeichnung. XLY, 403. 
Schlachthäuser, öffentliche, Gesetz XX, 173. — XXXIY, 300. 
Schlund, Steckenbleiben grosser Körper im. Yon Winkler. XX, 175. 
Schmid Dr. Anton. Necrolog. XII, 104. 

Schweinefett, Import von amerikanischen. XXXII, 295. 
Seuchengesetzgebung, Siehe Yiehseuchen und Thierkrankheiten, an¬ 
steckende. 

Sichert, Rossarzt. Auszeichnung. V, 44. 

Spitzhengst, Castration* Yon Bagge. XXXYI, 317. 

Stallfromm, was versteht man unter. XVIII, 160. 

Stande s-Interesson. LII, 453. 

Staupe der Pferde. Yon Prof. Dieckerhoff. XXXV, 305. LII, 458. 
Stollbeule des Pferdes und ihre Behandlung von Prof. Dieckerhoff. 
XXVII, 233. 

Strongylus armatus bei Pferden. Von Gutenäcker. XII, 97. 
Strychninum nitricum, Dosirung von Fes er. XVI, 138. 

Thierarzneischulen: Etat in Preussen. II, 19. — Vorlesungen an der 
in Hannover. XI, 95* — In Giessen. XVI, 142. — In Lyon 
Revolte der Eleven. XVII, 159. 

Thierärzte: Vergütung für Obduktionen in Preussen. IX, 74. —Fest¬ 
setzung der Liquidationen f. Obd. XXV, 223. — Jahresaversen. 

XIII, 105. — Anstellung beamteter in Braunschweig. XXIII, 
207. — Vergütung für die Behandlung von Gestütspferden 
(Preuss.) XLII, 371. — Dienstzeichen für die beamteten in 
Bayern. XLIII, 373. — Approbirte im deutschen Reiche. 
XLVI. 411. 

Thier ärztliche Untersuchung eingeschmuggelter Thiere, Kosten. IXL, 342. 
Thierheilkunde, Ausübung in Nordamerika. XXXVI, 321. 
Thierkrankheiten ansteckende. In Preussen: Im Jahre 1879^80. 

VII, 6Ö. — Im Jahr 1881. XIII, 110. — XXVI, 229. — XLIV, 
393. — In Bayern. VIII, 65. — XXIV, 209. — XLII, 365. 
LI, 445. — In Lothringen. II, 19. — VI, 50. — X, 87. — 

XIV, 133. — XVIII, 163. - XXIII. 207. — XXVIII, 251. - 
XXXI, 277. — XXXVI, 323. — XU, 362. — XLVL 419. — 
LII, 459. — In Schwaben. TL, 19. — VI, 51. — X. 87. — 
XIV, 134. - XX, 177. — XXIV, 214. — XXVIH, 251. - 
XXXIV, 303. — XXXVI, 322. — XLII, 370. — XLVI* 410. — 
L, 443. — Im Königreiche Sachsen. XLV, 402. — XLVI, 410. 
— L, 443. — Im Reg.-Bezirk Wiesbaden. XLV, 403. — In 
Bayern, Minist. E., Quartal-Tabellen. XXVI, 225. 

Thierkrankheiten, gemeinsame Beobachtungen. XVIII, 153. 

T hi erleichen, deren unschädliche Beseitigung. XXVII, 243. 
Thierseuchen, über Impfung. Von Schneidemühl. XXI, 181. 
Thiertransport auf Eisenbahnen (Tränkstationen). XXVII, 243. 
Thierzucht, Wanderunterricht in Bayeru. XXIV, 214. 

Thrombose und Embolie von Dr. Fiedler. XXXII, 281. 

Trichinose und Trichinenschau: Ueber die von Schuhmann. II, 15.— 
In Preussen. VIH, 70. — XLVI, 411. — Trichinenschau in 
Hamburg. XVI. 142. — Trichinen im Fettgewebe. XVII, 150. 



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Trichinenschau in Berlin. XX, 178. — Verbot der Einfuhr von 
Schweinefleisch in Finnland. XLVIII. 427. — Verhütung der 
Trichinen in Belgien. XIX, 171. — Strafrechtl. Untersuchung und 
Freisprechung eines Trichinenschauer. XLII, 370. — Trichinen¬ 
schauer sind Beamte. XLVII, 419. 

Tuberkulose des Rindes. über die Häufigkeit beim Schlachtvieh von 
Th. Adam. XIII, 106. 

TJnt erstützungsverein für die Hinterbliebenen bayer. Thierärzte. 

Rechnungs-Abschluss. III, 25. — (Minist. Entschl.) XXXLV, 297; 
— LH, 460. 

Unterstützungskasse für die Hinterbliebenen deutsch. Thierärzte. V, 
37. — X, 88. - XXXII, 288. 

Vahl, Rossarzt. Auszeichnung. V, 44. 

Vergiftung mit Essig beim Rinde von Eckhardt. XVH, 146. 
Vergütungen für die Medicinalbeamten (Egänzungs-Ges. in Preussen). 
IX , 73. 

Veterinärrath, deutscher. XLV, 397. — IL, 435. 
Veterinär-Sanitätspolizei, Gesetz in Frankreich. XXXVH, 325. 
Verwerfen der Kühe, seuchenartiges. XLVIH, 422. 

Vieheinfuhr von England nach Hamburg. XX, 178. 
Viehmarkt-Verkehr in München. XI, 89. — In Nürnberg. XI, 95. 

Virginia Vaseline. V, 43. 

Viehseuchen-Gesetzgebung. Verhandlungen des Hauses der Abgeord¬ 
neten in Preussen. VIII. 71. — XIV, 134. — Instruktion des 
Bundesrathes zum Reichsgesetze, x? 85. — Ausführungsgesetz 
für Bayern; K. A. Verordnung und Minist. Bekanntmach. XIV, 
113. — Direktiven zur Ausführung in Preussen. XXII, 196. — 

XXIV, 214. — IXL, 342. — Befugniss der Gestütsvorstände, 
XLVIH, 421. — In Frankreich. XXXVII, 325. 

Viehseuchen, Massregeln (gegen Einschi. d. Maul- u. Kl.-S.) Minist.B. 
XXXIV. 298. 

Viehseuchen, deren Stand in der Schweiz. Hi, 27. — VI, 50. — XI. 

94. — XVI, 142. - XX, 177. — XXIV, 214. - XXIX, 259. 
XXXV, 315. — IXL. 347. - XLH, 370. - XLVI, 410. — L, 443 
Viehverkehr, deutsch - österreichisch - ungarischer Handelsvertrag. 

XXV, 222. 

Vi ehversicherungswesen. XXV, 220. 

Viehzucht- und Herdbuchgesellschaft, deutsche. X, 86. — XXVII, 242. 

XXIX, 258. — XXXV, 3l4. — XL, 355. — XLVH, 416. 
Virchow, Dr. Prof., dessen Jubiläum. LH, 459. 

Vorlesungen an der K. Thierarzneischule in Hannover, XI, 95. — 
— XXXI, 279. — An der Universität Giessen. XVI, 142. 
— In Stuttgart. XXXV, 316. 

Wild seuche in den Parks bei München. XXIX, 259. 
Wuthkrankheit bei einem Pferde von Merkt. XXII, 193. 
Wuthkrankheit und Hundesteuer in Bayern. XXXVIII, 339. 

Zorn, Corps*Rossarzt. Auszeichnung. XL, 365. 
Zuchtbullenhaltung in Preussen. XIX, 170. 



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VIII 


Neueste Literatur. 

Adam P., k. b. Landgestütsthierarzt. Die Lehre von der Beurtheilung des 
Pferdes. XXX, 26*. 

Adam Th., k. Kreisthierarzt. Veterinärärztliches Taschenbuch pro 1882. 
XLVIII, 428. 

Beyer B., Geh. Reg.-Rath. Reichs- und Preuss. Landesgesetze über Abwehr 
und Unterdrückung von Viehseuchen etc . XXII, 199. 

Bürchner, Bez.-Tli. Das Veterinär-Medicinalwesen Deutschlands. XVI, 14 I. 
Falke, Dr. J. E. L. Prof. Thierärztliche Jahrbücher . XVIII, 164. 
Fleischmann. Dr. Zur Hebung der Käserei in Deutschland. XXXI, 27 ). 
Goering, Ph. J. Landesthierarzt. Das Reichsgesetz vom 23. Iuni 1880 etc. 
XVII, 151. 

— Formularien für Thierärzte. XXIII, 208. IL, 436. 

Graff, Dr. ph. Carl. Lehrbuch der Qewebe und Organe etc. XIX, 171. 
Haubner, Dr. G. C. Geh. Med.-Rath. Die Gesund 1 ,icihdflege der landwirth- 
schaftlichen Hausthiere. XII, 103. 

Heinsius, M. in Bremen. Special-Verlag von Werken über Viehhaltung und 
Milchwirthschaft. XI, 9G. - XXXI, 278. — XL, 356. 

Jahresbericht der Konigl. Thierarzneischule zu Hannover. XXVI, 231. 

— der K. Thier arzneischule zu München. XXVII, 244. 

Koch, Alois, Thierarzt. Veterinärkalender pro 1882. XLIV, 396. 
Krajewski, Alfred. Ueber die Wirkungen der gebräuchlichen Antiseptica. X, 87. 
Krzybtofowics, t. Entstehung, Entwicklung und Heilung der periodischen 
Augenentzündung . XIV, 123. 

L ab es i us, Molkerei-Insp. Kurze Anleitung zum Molkereibetriebe. XXXI, 273 
Lydtin, Medicinalrath. Das badische Veterinärwesen. XXXVI, 323. 
Müller C. und Dieckerhoff W., Professoren. Veterinär - Kalender für 
das Jahr 1882. LI, 452. 

Munk, Dr. Jmanuel, Assistent. Physiologie des Menschen und der Säuge- 
thiere. XXXI, 278. 

Nathusius, y., Hermann. Vorträge über Viehzucht u. Racekenntniss. VII, 63. 
Petersen, C. und Dr. Petersen. Forschungen auf dem Gebiete der Vieh¬ 
haltung. XXXI, 279. 

Pott, Dr. E. Privatdocent. Gemeinverständliche Anleitung zur Berechnung der 
Futterrationen. XLVII, 419. 

Pütz, Dr. H. Prof. Ueber Ursache und Tilgung der Lungenseuche. XXVIII, 252. 

— Die Seuchen und Herdekrankheiten unserer Hausthiere, LII, 459. 
Siedamkrotzky, Dr. 0. Prof. Vorträge für Thier ärzte. VI, 51. — 

XIV, 135. — XXXII, 287. — XLIV, 403. 

— Die Veterinär-Gesetze und Verordnungen f. d. Königr. Sachsen. IL. 435. 
Stockfloth, H. V. Prof. Handbuch der thierärztl. Chirurgie. XLVIII. 27. 
Vogel, Dr. Ed. Prof. Specielle Arzneimittellehre f. Thierärzte. XX, 179. 
Wen gier, F. A., k. Oberlandesgerichtsrath. Die Viehseuchengesetzgebung 
Deutschlands. Commendar etc. XXIV, 215. — XXXIII, 295. 

Zünde 1, A., Landesthierarzt. Die Leberegelkrankheit der Schafe I. 12. 

- Der Gesundheitszustand der Hausthiere in Elsass-Lothringen etc. XXIX, 969. 

Zürn, Dr. Prof. Die Schmarotzer auf und in dem Körper unserer Haussäuge- 
thiere. L, 444. 




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Wochenschrift 

® Am 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

hentugegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N= 1. ■ Januar 188L 


Inhalt: Ruhr beim Rinde. — Protokoll über die Verhandlungen der 
V. Generalversammlung sächsischer Thierärzte. (Actinomjkose.) — 
Revision der Pharmacopoea Germanica« — Verschiedene Mittheilun¬ 
gen. — Literatur. — Personalien. — Verkaufs-Offert. 

Ruhr beim Rinde. 

Von Bezirksthierarzt Albreoht in Sonthofen. 

Bei Bindern beobachtete ich wiederholt Fälle Ton Ruhr, 
die wegen ihres höchst acuten tödtlichen Verlaufes eine ge¬ 
wisse Aehnlichkeit mit der Cholera des Menschen hatten. 
Die von mir gesehenen Erscheinungen des Leidens bieten zwar 
denjenigen gegenüber, wie sie anderwärts bei dieser Krank¬ 
heit beobachtet wurden, kaum etwas Neues. Ich werde zur 
Besprechung dieses Gegenstandes auoh lediglich nur durch 
den Umstand veranlasst, dass ich in den Dejectionen der er¬ 
krankten Tbiere eine Masse von Spaltpilzen fand, von denen 
meines Wissens bis jetzt — abgesehen von der Ruhr der 
Kälber — noch nirgends Erwähnung geschehen ist. 

Die Thiere — Kühe — erkranken ohne Vorboten plötz¬ 
lich unter den Erscheinungen der Kolik, die aber auch voll¬ 
ständig fehlen können. Dabei zeigen dieselben gleioh von 
Anfang ab verhältnissmässig hohe Fiebererscheinungen. Der 
Puls zählt Anfangs 80 p. M., ist noch ziemlich voll; der Herz¬ 
schlag ist fühlbar; die Zahl der Athemzüge beträgt 20 p. M. 
Die Auscultation der Brustorgane ergibt nichts Abnormes; 
Appetit und Widerkanen bestehen nicht; angebotenes Getränk 
wird in kleinen Quantitäten genommen; der Hinterleib ist 
massig aufgetrieben; dem Drucke auf denselben sucht das 
Thier auszuweichen. Aus dem Mastdarm wird eine dünn¬ 
flüssige, graugelbe Masse entleert. In der ersten Zeit der 


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2 


Krankheit werden diese Dejectionen willkürlich abgesetzt, 
sp&ter Eiessen sie bei offenem After unwillkürlich ab. Die 
Wanstbewegung ist in geringem Masse hörbar; sehr lebhaft 
ist die Peristaltik des Darmes in der ersten Zeit der Krank¬ 
heit. Das Ohr vernimmt deutlich lebhaftes Bollen, Plätschern, 
ab und zu untermischt mit schwachem, metallischem Klingen. 
Stösst man mit der Hand in die rechte Bauchwand, so fühlt 
man deutlich das Schwappen der mit Flüssigkeit angefüllten 
Gedärme und hört das Geräusch von in Bewegung gesetzter 
Flüssigkeit. 

Das Flotzmaul ist trocken; Ohren und Hörner, sowie die 
ganze Körperoberfläche sind beim Beginn der Krankheit mit¬ 
unter sehr warm. Später, nach Umfluss von ein paar Stun¬ 
den werden die extremitalen Theile kühl, bereits kalt und 
bleiben so fast während der ganzen Dauer der Krankheit. 
Die Mastdarmtemperatur beträgt während der ersten Zeit des 
Leidens 40 — 40,5 0 C. Die Thiere sind aussergewöhnlich 
schwach, sie schwanken mit dem Hintertheile, liegen viel, ver¬ 
mögen sich fast nicht zu erheben und wenn sie sich erhoben 
haben, zittern sie mit allen 4 Beinen. Sie vermögen fast 
nicht zu gehen und wenn man sie von der Krippe entfernt, 
so stürzen sie meist mit dem Hintertheile. Auffallender'Weise 
scheint der Blick der Thiere bei Beginn der Krankheit trotz 
der zu dieser Zeit schon gegebenen gefahrdrohenden Er¬ 
scheinungen munter und lebhaft. 

Im späteren Verlaufe der Krankheit wird der Kopf ge- 
■senkt gehalten ; die Thiere lassen die Ohren hängen, das Auge 
ist stier, ausdruckslos, die Pupille ist erweitert. Die Milch- 
secretion hat schon bei Beginn der Krankheit vollständig auf- 
" gehört, wenn sie gleich vorher noch sehr bedeutend war. 
Der Urin ist anfänglich noch normal, aber nach Umfluss von 
0—12 Stunden wird er schon trüb, molkenähnlich, reagirt 
sauer und enthält sehr viel Albumin. Die Schwäche nimmt 
nun allmälig mehr und mehr überhand, die Patienten ver¬ 
mögen sich nicht mehr zu erheben, fangen an leise zu stöhnen; 
die Anzahl der sehr kleinen, fast nicht mehr fühlbaren Pulse 
beträgt 120 und mehr in der Minute; die frühere sehr leb¬ 
hafte Peristaltik ist nicht mehr oder nur sehr schwach zu 
hören; die Mastdarmtemperatur sinkt auf 38 0 selbst 36 • C. 
und nach Umfluss von 24—36 Stunden erfolgt der Tod dieser, 
vor dem Eintritt der ersten wahrnehmbaren Krankheits-Er¬ 
scheinungen anscheinend noch ganz gesund gewesenen Thiere. 
Die Sectionsergebnisse lassen sich in dem Nachstehenden zu¬ 
sammenfassen: Der Inhalt des Wanstes ist weich, ebenso der- 


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3 


jenige des Psalters; das Epithel auf der Oberfläche des Psal¬ 
ters lässt sich yerhältnissmäsig leicht abziehen. Im Uebrigen 
zeigen diese Magenabtheilungen keinerlei Unregelmässigkeiten. 
Die Schleimhaut des Labmagens und diejenige des ganzen 
Darmkanals, sowie das submuköse Bindegewebe sind stark 
serös durchfeuchtet. An einzelnen Stellen bildet die Schleim¬ 
haut mit dem submuoösen Bindegewebe förmliche ödematöse 
circa Vs cm hohe Geschwülste, die jedoch keine bedeutende 
Ausdehnung erreichen. Die Schleimhaut der genannten Ab¬ 
theilungen zeigt durchweg theils uniforme, theils arboresoirende 
Rothe, die jedoch nicht so bedeutend ist, als man nach dem 
höchst acuten Verlauf des Leidens und nach der Schwere der 
Symptome annehmen zu dürfen glaubt. Die Darmfollikel sind 
geschwellt; ebenso bemerkt man Areolirung der Peyer’schen 
Plaques. Einzelne Stellen der Darmschleimhaut sind in ge¬ 
ringer Ausdehnung, die den Umfang eines Tbalerstückes nicht 
übertreffen, epithelfrei. Hervorragendere Texturveränderungen 
des Darmrohres, wie Geschwürsbildung, eitrige Infiltration, 
Substanzverluste etc. konnten nicht beobachtet Werden, selbst 
nicht einmal Ecchymosen waren zu sehen. 

Der Inhalt des Darmkanals ist sehr bedeutend und besteht 
ausschliesslich nur aus einer gelblich grauen, dünnen Flüssig¬ 
keit von alkalischer Reaction. Bei der mikroskopischen Unter*- 
suchung findet man zahlreiche rothe, insbesondere aber farb¬ 
lose Blutkörperchen, die zum grossen Theile im Zerfalle be¬ 
griffen sind. 

Viele der farblosen Blutkörperchen sind starkkörnig granu- 
lirt. Ferner findet man massenhaft Micrococcen; dieselben 
zeigen sich theils isolirt, theils in Torulaform. Weiter findet 
man häufig Bacterium lineola, dann in geringerer Menge Bacillus 
subtilis vor. Auch sieht man zahlreiche Epithelzelleh zum 
Theil stark granulirt und endlich zeigen sich viele Fetttropfen 
und Fettkrystalle neben CellulosefrAgmenten. Milz und Leber 
sind mitunter leicht geschwellt. Das in dem rechten Herzven¬ 
trikel und in den Gefässen vorhandene Blut ist mehr oder 
weniger dunkel. Sowohl in dem linken als auch in dem rechten 
Herzventrikel findet sich eine ziemliche Menge Blutes, das 
daselbst zu einem lockeren, gelatinösen Kuchen geronnen 
ist. Bei der mikroskopischen Untersuchung des Blutes zeigt 
sich nichts Abnormes. Besonders finden sich in ihm keine 
Schizomyceten naoh denen speciell gefahndet wurde. 

(Schluss folgt.) 


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Protokoll Aber die Verhandlungen der V. Generalver¬ 
sammlung sächsischer Thierärzte. 

Abgehalten am 25. Juli 1880 in Helbige Etablissement zu Dresden. 

Auf ergangene Einladung Seitens der fünf thierärztlichen Ver¬ 
eine im Königreiche Sachsen hatten sich am heutigen Tage unter 
Vorsitz des Landesthierarztes Herrn Prof. Dr. Siedamgrotzky 
64 Vereinsmitglieder, dann als Gäste die Herren Med.-Rath Prof. 
Dr. Leisering, Geh. Rath Just und Prof. Dr. Ellenberg aus 
Dresden vereinigt. 

Hach Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden, 
welcher zugleich das Nichterscheinen des Herrn Geh. Medicinal- 
rothes Prof. Dr. Haubner wegen Unwohlsein desselben entschul¬ 
digte, theilte zunächst der Herr Geheimrath Just den Anwesen¬ 
den mit, dass am 7. Octbr. d. J. das hundertjährige Jubiläum der 
k. Thierarzneischule zu Dresden gefeiert werden solle und sprach 
er die Hoffnung aus, die sächsischen Thierärzte bei diesem Feste 
reeht zahlreich vertreten zu sehen. Prof. Dr. Johne theilte im 
Anschluss hieran noch das Programm des letzteren mit, worauf die 
Erledigung der Tagesordnung in nachstehender Weise erfolgte. 

Zu dem ersten Punkte derselben: Ueber Actinomykose 
äusserte sich Ref. Prof. Dr. Johne wie folgt: Die Lehre von den 
Ursachen der Geschwülste sei seit etwa S Jahren durch die Be¬ 
hauptung Bollingers bereichert worden, dass eine ganze Reihe 
längst bekannter geschwulstartiger Neubildungen beim Rind durch 
einen Pilz hervorgerufen würden, der durch den Botaniker Dr. Harz 
in München als Actinomyces bovis, Strahlenpilz des Rindes, bezeich¬ 
net und den Schimmelpilzen zugerechnet worden sei. Derselbe be¬ 
sitze einen „ausserordentlich zerstörenden und bösartigen Charakter 
und eine wahrhaft geschwulstbildende Tendenz/ Uebrigens solle 
nach Bollinger und Harz fraglicher Pilz bereits 1870 von Professor 
Hahn in München in der sog.Holzzunge des Rindes gefunden und 
als eine Art Pinselschimmel bezeichnet worden sein. 

Zu den fraglichen Geschwülsten zähle Bollinger vor allem die 
grossen vom Alveolarperiost oder der Sponchiosa der Kieferknochen 
ausgehenden, die Knochentafeln auseinander treibenden und schliess¬ 
lich durchbrechenden Geschwülste, bekannt unter den Namen 
Winddorn, Wurm, Knoohenkrebs, Osteosarcom, rare- 
ficirende Ostitis etc. Ferner gewisse chronische geschwulst- 
artige Degenerationen der Zunge, die sogen. Holzzunge, Zungen» 


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tuberkulöse, chronische interstitielle Glossifs und die sich hieran 
schliessenden secundären Affectionen der Lymphdrüsen der Zunge, 
der oberen Hals- und der Kehlgängslymphdrüsen, und endlich führe er 
auch noch eine grosse Anzahl ron geschwulstartigen Heubildungen, 
welche in der Maul-, Rachen- und Kehlkopfhöhle, sowie im Schlunde 
und selbst im Magen vorkämen, auf die Wirkung der darin ent¬ 
haltenen Actinomyces-Pilze zurück. 

So aufsehenerregend auch diese Bollinger’sche Entdeckung ge¬ 
wesen sei, so wäre dieselbe doch nicht allgemein anerkannt wor¬ 
den, da die angestellten Untersuchungen nicht in allen Fällen das 
Vorhandensein des fraglichen Pilzes in den erwähnten sarcomatöoen 
Geschwülsten nachzuweisen vermocht hätten, so dass Perroncito so¬ 
gar mit der Behauptung hervorgetreten wäre, dass die Pilze über¬ 
haupt nur ein nebensächlicher, zufälliger, aber kein ursächlicher 
Befand seien. 

Hach dieser allgemeinen Skizzirung des fraglichen Gegenstan¬ 
des geht Redner näher auf denselben ein und weist zunächst auf 
die Forschungen der neueren Pathologie hin, durch welche gewissen 
niederen pflanzlichen Parasiten eine grosse Rolle als Krankheits¬ 
erreger zugeschrieben, selbst alle Miasmen und Contagien für nichts 
weiter als solche, d. h. als identisch mit den sogen. Schicomyceten, 
oder Spaltpilzen (Micrococcen, Bacterien, Bacillen und Spirillen) 
erklärt worden seien. Bei den von Bollinger angeführten Ge¬ 
schwülsten handle es sich aber nicht um diese niedrigsten aller 
Pilzformen, sondern um viel höher organisirte, den Schimmelpilzen 
zugehörige Gattungen, wenn dieselben zunächst auch nicht für voll¬ 
ständig übereinstimmend mit den gewöhnlichen Arten derselben) 
dem Aspergillus glaucus, dem Penicillium glaucum und dem Mucor 
Mucedo gehalten werden könnten. 

Dass^Schimmelpilze in Körperhöhlen hochorganisirter Thiere, 
so z. B. in die Respirationswege bei Vögeln eindringen, sich dort 
massenhaft vermehren und den Tod der betreffenden Tniere herbei¬ 
führen könnten, sei eine längst bekannte Thatsache. Weniger be¬ 
kannt und anerkannt sei die Möglichkeit, dass denselben auch die 
Fähigkeit zukomme, in das Gewebe des Organismus selbst einzu¬ 
dringen, was bekanntlich von Hägeli desshalb bestritten werde, weil 
den Schimmelpilzen die Fähigkeit abgehe, ohne freien Sauerstoff 
zu vegetiren, der ihnen innerhalb der Gewebe nicht zur Verfügung 
stehe. < 

Ohne näher auf die Details dieser Streitfrage einzutreten, führt 


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6 


Redner einige Thatsachen an, ans denen jedoch mit Bestimmtheit 
hervorgeht, dass Schimmelpilze wirklich im Körpergewebe selbst zu 
schmarotzen vermögen. So könnten sie vom änssern Gehörgange 
aus in das Gewebe des Trommelfelles eindringen und Necrose des¬ 
selben veranlassen; ferner nach den Untersuchungen von Leber 
in das Hornbautgewebe des menschlichen Auges hinein wuchern 
und eine auf Thiere übertragbare, eitrige Keratitis hervorrufen. 
Und endlich stehe es nach den Untersuchungen von Grohö und 
Block fest, dass Sporen von Aspergillus und Penicillium in das 
Blut lebender Tbiere gebracht, ihr Mycel in alle Organe zu treiben 
und hierdurch erhebliche pathologische Störungen zu bedingen 
vermöchten. 

Nach einer kurzen, durch grosse Zeichnungen erläuterten Schil¬ 
derung der Yegetationsverhältnisse der Sch'mmelpilze geht nunRef. 
auf den Aciinomyces bovis selbst ein, und hebt zunächst hervor, 
dass alle bei Thieren vorkommenden pathologischen Neubildungen, 
in welchen dieser Pilz vorhanden sei, ein gemeinsames äusseres, 
meist schon ohne Hülfe des Mikroskopes wahrnehmbares Merkmal 
besässen. Schon von Aussen, auf alle Fälle aber auf der Schnitt¬ 
fläche, zeigten dieselben nämlich Stecknadelkopf- bis erbsengrosse, 
knötchenartige Einlagerungen von gelblicher, dicklich-eiterartiger 
oder käsiger Beschaffenheit die sich durch Druck leicht entfernen 
Hessen. Die Schnittfläche zeige dann einen oft geradezu schwam¬ 
migen, spongiösen Bau und lasse deutlich erkennen, dass die Neu¬ 
bildung aus einer mehr oder weniger entwickelten, bindegewebigen 
Gerüstsubstanz mit verschieden grossen Hohlräumen bestehe, in 
welchen eben jene eitrig-käsigen Massen eingelagert gewesen seien. 
Nur in einem, von ihm beim Schweine beobachteten Falle von 
Actinomykose sei das ganze Euter in ein gleichmässig dichtasFibro- 
sarcom verwandelt gewesen, in dem neben den charakteristischen 
spongiösen Massen innerhalb der Milchcysternen, noch verschieden 
selbst bis Gänseei grosse Hohlräume mit dichten, bindegewebigen 
“Wandungen und einem sahneartigen, eitrigen Inhalt enthalten ge¬ 
wesen wären. 

Untersuche man nun diese verschiedenen Einlagerungen näher, 
so könne man in denselben schon mit unbewaffnetem Auge kleine, 
feinkörnige, oft kaum sandkorngrosse, gelbliche, oder 
gelblich-graue krümeliche Massen wahrnehmen, welche sich theils 
mit dem Messer zer^pücken Hessen, theils hierbei knirrschten. 
Unter dem Mikroskope stellten sich dieselben als eigenthümliche, 


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rundlich-drüsige, rasenartige, schwach gelbliche, durchscheinende 
Gebilde dar, die bei schwacher Yergrösserung aus einer faserigen, 
strahlig-radiärgestreiften Substanz gebildet schienen, welche in einem 
Gemisch von Eiterkörperchen, sogen. Körnchenkugeln und freien 
Fettmolecülen eingebettet lägen. Zeitweilig seien diese ~ Basen 
durch Kalkeinlagerungen etwas getrübt, hellten sich aber bei Säure¬ 
zusatz unter Gasentwicklung wieder auf. 

Bei stärkeren Yergrösserungen erkenne man sehr deutlich, dass 
die ganze Peripherie der Kugelrasen aus dicht pallisadenartig neben 
einander stehenden, meist lang gestreckten, keulenförmigen Zellen 
bestünden, die ausserordentlich lichtbrechend, gegen fast alle Rea- 
gentien unempfindlich seien, und sich durch die gewöhnlichen Färbe¬ 
mittel nicht tingirten. Ihr centrales Ende verliere sich im Innern 
des Haufens, ohne dass über sein weiteres Yerhalten etwas Näheres 
zu ermitteln wäre. 

Bei entsprechendem Drucke zerfielen die Basen theils in ein¬ 
zelne rundliche, ovale, meist aber langgestreckt keulenförmige, stark 
lichtbrechende Zellen, die mit ihren fadenförmigen, centralen Enden 
oft verbunden blieben. Theils bildeten sich grössere und kleinere 
keilförmige Häufchen, welche aus einem feinen, gablich verzweigten 
Mycel beständen, dessen Enden dieselben zeitigen Gebilden trügen, 
welche auch einzeln in den Trümmern gefunden würden, und die 
wahrscheinlich die an der Spitze der Mycelfäden abgeschnürten 
Yermehrungs^ellen — Gonidien — seien. 

In welcher Weise sich diese Gonidien zu neuen Basen ent¬ 
wickelten sei z. Zt. bei der Erfolglosigkeit aller Oulturversuche 
noch unbekannt. Ebenso wenig wüssten wir darüber, wie der Pilz 
in den Körper hinein gelange. Hinsichtlich der im Bereiche des 
Yerdauungscanales vorkommenden Actinomyces-Geschwülste könne 
man wohl der Annahme von Bollinger und Harz zustimmen, 
dass dies mit der Nahrung geschehe. Indess dürfte es nach seinen, 
des Redners, Beobachtung auch noch andere Invasionspforten geben; 
so scheine an dem schon erwähnten Schweineeuter der Pilz von 
den Strichöffnungen her In dasselbe gelangt zu sein. 

Directe Impfversuche seien bis jetzt noch nicht gelungen; es 
sef weder durch die von Bollinger, Harz, Perron cito, noch 
durch die an der Dresdner Thierarzneischule von Siedamgrotzky*) 
Und dem Redner angestellten Yersuche gelungen, durch Uebertragung 

S. Bericht über die Yet.-W. im K. Sachsen. 1877 S. 28. 


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8 


toh Pilzma88en in das gesunde Gewebe anderer Thiere will¬ 
kürlich die beschriebenen Geschwülste zu erzeugen, immer sei an 
der Impfstelle nur Eiterung und Vernarbung ohne Geschwulstbil¬ 
dung gefolgt. Vielleicht liege die Schuld daran, dass das Impf¬ 
material ungeeignet gewesen sei; er hoffe durch seine seit einiger 
Zeit nach einem anderen Modus angestellten Untersuchungen zu 
einem besseren Resultate zu gelangen.*) 

Ebenso wenig, wie bis jetzt die aetiologische Bedeutung des 
Actinomyces bovis auf dem Wege des Experimentes klar gestellt 
wäre, sei dies auch auf dem der speciellen pathologisch-anatomischen 
Untersuchung möglich gewesen. Die mikroskopische Durchmuster¬ 
ung von den später noch zu demonstrirenden Schnitten einer Acti- 
nomycesgeschwulst lasse zwar sehr leicht erkennen, dass dieselbe 
aus einer Menge kleiner, aus Rund- und epithelialen Zellen be¬ 
stehenden Knötchen zusammengesetzt sei, welche in einem ziemlich 
entwickelten Gerüst faserigen Bindegewebes eingelagert wären und 
von denen jedes im Gentrum einen oder mehrere Actinomyces-Rasen 
enthielten. Trotz alledem könne man diese letzteren noch nicht 
ohne weiteres als den specifischen, infectiösen, geschwulstbildenden 
Reiz, und die Geschwülste selbst als specifische Granulationsge¬ 
schwülste hinstellen, wie wir das beim Tuberkel, bei den Neubildungen 
der Perlsucht und des Rotzes etc. ohne allen Zweifel zu thun be¬ 
rechtigt seien. Er, Redner, habe vielmehr die zu einiger Vorsicht 
mahnende Beobachtung gemacht, dass eine typische, fast hüherei- 
grosse A'ctinomycesgeschwulst am Backen einer Kuh sammt den 
d arin enthaltenen Pilzen ohne jedwede ärztliche Behandlung bis auf 
einige kleine unbedeutende Knötchen zwischen den oberen und 
unteren Backendrüsen und eine kleine Lymphdrüsengeschwulst zwi¬ 
schen Hinterkieferrand und Parotis — sämmtlich vollständig ent¬ 
wickelte Actinomyces enthaltend — wieder verschwunden sei. 
Dieser Verlauf scheine ihm allerdings in einem vollständigen Wider¬ 
spruch mit der von Bollinger dem Actinomyces bovis supponirten 
zerstörenden und bösartigen Charakter und seiner angeblich wahr¬ 
haft geschwulstbildenden Tendenz zu stehen. Jedenfalls sei derselbe 


*) Wie einer vorläufigen Mittheilung im Centralblatte für die med. 
Wissenschaften (1880 Nr. 48) entnommen wird, ist es Herrn Prof. I)r. 
Johne im Laufe der letzten Monate gelungen, die Uebertragbarkeit der 
Aotinomykose durch Impfung experimentell sicher festzustellen. 3peoielle 
Mittheilungen hierüber werden demnächst in Aussioht gestellt. 

Die Redaotion. 


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9 


nicht geeignet, die Ton Perroncito aasgesprochenen Zweifel an 
der ätiologischen Bedeutung des Pilzes za widerlegen« 

Nehme man nan weiter aaf die ganz zweifellos feststehende 
Thatsache Rücksicht, dass faotisch am Kopfe des Rindes ganz ähn¬ 
liche Geschwülste gefunden würden, in denen keine Spor yon Acti- 
nomjces enthalten seien, so scheine aus allem herrorzagehen, dass 
die ganze Frage über die ätiologische Bedeutung desselben noch 
nicht spruchreif sei und dass es noch weiterer Untersuchungen 
hierüber bedürfe. 

Zum Schlüsse seiner Mittheilungen wolle Redner noch zufügen, 
dass ein nach allen Beschreibungen mindestens sehr ähnlicher, yon 
Ponfik sogar für identisch erklärte Pilz, auch beim Menschen ge¬ 
funden worden sei. Es lägen zur Zeit 7 Beobachtungen hierüber 
Yor, yon denen besonders die vier yon Bauer behandelten desshalb 
die Beachtung der Thierärzte yerdienten, weil sie sämmtlich mit 
schmerzhaften Schwellungen des Kieferwinkels begonnen und schliess¬ 
lich zur Bildung yon Abscessen geführt hätten, in deren Eiter Ge¬ 
bilde yon der charakteristischen Form des Actinomyces bovfe ent¬ 
halten gewesen seien. Alle diese Anschwellungen, so hebe Bauer 
heryor, seien derbe, wenig schmerzhafte, umschriebene und nur 
langsam zu geringer Eiterbildung gelangende Infiltrationen gewesen. 
Beachtenswerth erschienen noeh zwei Umstände. Erstens wären die 
letzteren durch Karbolsäure«Ausspülungen heilbar gewesen; dies 
fordere zu weiteren Versuchen in der thierärztlichen Praxis auf« 
Zweitens falle es auf, dass so ähnlich sich die beim Menschen und 
beim Thiere gefundenen Actinomyces morphologisch seien, so ver- 
schieden verhielten sie sich biologisch. Die ersteren schienen nur 
zu destruirenden Eiterungsprocessen zu führen, während die letzteren 
bis jetzt nur in Geschwülsten gefunden worden seien. 

Redner schliesst seinen durch Zeichnungen und durch Demon¬ 
stration verschiedener Actinomyces-Geschwülste und mikroskopischer 
Präparate erläuterten Vortrag mit der Bitte, seine weiteren Unter¬ 
suchungen durch zahlreiche Zusendung von Geschwülsten beim 
Rinde unterstützen zu wollen. 

Da sich eine weitere Debatte über diesen Punkt nicht ent¬ 
spinnt, so ging die Versammlung zum zweiten Gegenstand der Tages¬ 
ordnung über« 

(Schluss folgt.) 


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Revision der Pharmacopoea Germanica. 

Der Director des Kaiserlichen Gesundheitsamtes, Dr. Strnck 
hat unterm 16. y. M. ah die Redactionen med. Journale die Ab¬ 
schrift einer Reihe Ton Beschlüssen, .welche die Commission zur 
ReYision der Pharmacopoea germanica in den Sitzungen vom 15. 
bis 25. October vor. Js. unter dem Vorbehalt einer nochmaligen 
Lesung gefasst hat, zur Veröffentlichung mitgetheilt, um dieselben 
der Beurtheilung der Aerzte, Chemiker und Apotheker zu unter¬ 
stellen, unter dem Beifügen, dass die Commission es mit besonderem 
Danke erkennen würde, wenn die genannten Kreise Veranlassung 
fanden, diese Beschlüsse einer eingehenden Prüfung zu unterwerfen 
und aÜenfallsige Bearbeitungen für die nächste Sitzungsperiode bis 
zum 15. Januar d. J. an ihn einsenden würden. 

Während die Pharmacopöe bisher auf die Veterinärmedioin und 
die Thierärzte kaum Rücksicht genommen hatte, ist unter den An¬ 
sichtsäusserungen und Vorschlägen der Commission aus der „Deutsch. 
Medic. Zeitg.* das Folgende zu entnehmen: 

ad. II. „Veterinaria betreffend. Der Vorsitzende 
wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass vor Zusammentritt 
der Pharmacopöe-Commission zu einer zweiten Sitzungsperiode 
auf dem Wege der Berathung mit dafür geeigneten Thierärzten 
diejenigen Arzneimittel bestimmt werden, deren Aufnahme in 
die Pharmacopöe im Interesse der Veterinär-Medicin geboten 
sein würde.* 

Diesem Beschlüsse sind Bemerkungen beigefügt, nach welchen 
u. A. die Frage zur Diskussion gelangte, ob es nicht zweckmässig 
sei, einige der zur Streichung empfohlenen Arzneimittel im Interesse 
der Thierärzte in der Pharmacopöe zu belassen, einige andere der 
modernen Therapie entsprechend zu ändern oder neu aufzunehmen. 
Ueber den Antrag, alle diejenigen Mittel und Präparate (Droguen, 
Chemikalien und Zusammengesetze Präparate), welche ausschliess¬ 
lich in der Thierheilkunde verwendet werden, aus dem fortlaufen¬ 
den Texte des neuen Arzneibuches auszuscheiden und in einem 
besonderen Anhänge in dasselbe einzufügen, wurde die Beschluss¬ 
fassung bis zu der in Aussicht stehenden Aeusserung der bezüglich 
der Veterinaria zu befragenden Thierärzte ausgesetzt. Die Com¬ 
mission fasste den Beschluss bei dem Herrn Reichskanzler zu be¬ 
antragen, dass für die zweite Sitzungs-Periode der Pharmacopöe- 
Commission 3 Thierärzte an den Berathungen theilnehmen. 

Für die zweite Sitzungsperiode der Pharmacopöe-Commission 
sind u. A. Vorlagen Vorbehalten: 

1) Beschlussfassung über die in die Pharmacopöe aufzunehmen¬ 
den Thierarzneimittel. 

~2) Beschlussfassung, ob die aufzunehmenden Thierarzneimittel 
aus dem Texte der Pharmacopöe auszuscheiden und in einen 
besonderen Anhang zur Pharmacopöe zu setzen sind. 


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dl 


Verschiedene Mittheilungen. 

Die Rinderpest ist neuerdings im Gouvernement 
Warschau in den Dörfern Poplacin, Sowia-Wola, Mikolaseweck, 
dem Vorwerke Kaski und der Kreisstadt Blonie, dann im Gouver¬ 
nement Plock in Eeksia und Alexandrowska-Kolonia ausgebrochen. 

Nachrichten aus Kopenhagen zufolge ist in Holbaek auf See¬ 
land unter dem Hornvieh eine bösartige Lungenseuche aus¬ 
gebrochen: von 47 getödteten Stöcken wurden 5 als krank befunden. 

Auf die Tagesordnung för die 1. Session der 2. Sitzungsperiode 
des Landes-Öekonomie-Collegiums, in Preussen, welche 
am 13. Januar c. stattfindet , sind u. A. folgende Gegenstände zur 
Berathung gesetzt: 11. Vorlagen des Ministers ffir Landwirthschaft 
etc. 3) Gutachtliche Aeusserung des Collegiums über die zweck- 
massigste Befriedigung des Bedürfnisses nach einer genögenden 
Anzahl von Zuchtbullen durch entsprechende gesetzliche Verpflich¬ 
tung der Gemeinden oder auf dem Wege der staatlichen Subvention 
von Bullenstationen. 111. Anträge von Mitgliedern des Collegiums 
und von landwirtschaftlichen Centralvereinen: 1) Antrag, betr. 
weitere Verwendung des Provinzial-Seuchenentschädigungs-Gesetzes 
zur Anstellung und Besoldung von Thierärzten. (D. L.-Pr.) 

ln der 31. Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 18. v. M. 
erfolgte die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betr. die 
Ausführung des Reichsgesetzes über die Abwehr und Un¬ 
terdrückung von Viehseuchen, wobei die Regelung des Abdeckerei¬ 
wesens für dringend notwendig erachtet wurde und der Entwurf 
nach Beschluss des Hauses der Agrarcommission überwiesen wurde. 

(D. Reichs-Anz.) 

In der Plenarsitzung des Generalcomitös des landw. Vereins 
in Bayern am 22. November v. J. wurde auf Antrag des Referenten, 
kgl. Landestierarzt Göring, und der beiden Correferenten, von 
Schilcher und Papst bezüglich der „Vollzugsvorschrif¬ 
ten zum Reichs vi ehseuehengesetze* beschlossen zu bean¬ 
tragen: die Anordnung und Durchführung der gesetzlichen Schutz- 
massregeln in Seuchenfällen nicht der Ortspolizeibehörde, 
sondern analog den Bestimmungen der bayer. Seuchenordnung vom 
15. Juni 1867 der Distriktspolizeibehörde zuzuweisen; ferner die 
Mittel zur Entschädigung der polizeilich wegen Rotz- und Lungen¬ 
seuche getödteten Thiere nicht durch Zwangsversicherung aufzu¬ 
bringen, sondern aus der Staatskasse zu bestreiten, eventuell 
wurde der Errichtung eines Landesversicherungsverbandes zuge¬ 
stimmt ; endlich dass die durch Desinfection der Standorte und 
Ställe von rotzkranken Pferden und von lungenseuchekranken Rin¬ 
dern entstehenden Kosten aus der Staatskasse zu leisten sind. 

(Zeitsc hr. d. landw. Vereins.) 

Literatur. 

Die Leberegelkrankheit oder die Fiale der Schafe von A. 

Zündel, Landesthierarzt für Eisass-Lothringen in Strassburg. 

1880. 8. 30 S. 


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12 


Diese in französischer Sprache geschriebene Abhandlung, für 
welche die nationale Ackerbaugesellschaft in Frankreich dem Hrn. 
Verfasser die goldene Medaille anerkannt hat, schildert die durch 
dieses Wurmleiden herbeigeführten grossen Verluste beim Sohaf- 
und Rindvieh, bespricht die Ursachen u. s. w. und weist darauf 
hin, dass das Augenmerk hauptsächlich auf die Verhütung der 
Krankheit gerichtet sein müsse, da man bis jetzt kein Mittel zur 
Tödtung und Abtreibung der Distomen gefunden habe, die zur 
Heilung angepriesenen Mittel aber lediglich eine Speculation auf 
den Geldbeutel leichtgläubiger Viehbesitzer seien. Th. A. 


Personalien» 

Auszeichnungen. Dem Director der Thierarsneischule zu Han¬ 
nover, Mitglied des dortigen Medioinal-Collegiums, Medicinalrath Prof 
Karl Günther wurde bei seuism Uebertritte in den Ruhestand der 
Charakter als Geheimer Medicinalrath verlieben. 

Dem Direktor des Laodgestüts der Pfalz, Karl (v. Rad und dem 
Stabsveterinär August Merz vom General-Commando des I. Armee¬ 
corps wurde das Ritterkreuz 1. CL des Verdienstordens vom heiligen 
Miohael verliehen. 

Ausgeschriebene Kreisthierarztsteile: 

. r . Jäbi lieber Öuieki siid timmdMi 

nr <ei um. ctll|||il| Q| y t . Ut &w : Mi iw MU. Rsgitmf ii: 

Kröben, Wokisiti 600 M. — 31. Jan. 1881. Posen, 

Rawitsch. 

Der Unterzeichnete sucht sofort einen Assistenten. 

Gerolzhofen. Maisei, Bezirksthierarzt. 

Der Unterzeichnete sucht einen Assistenten. 

Jae. Curtius, Distr.-Thierarzt in Illertisson. 

Professor Dr. Karl Johann Christian Dammann ist zum 
Direktor der Thierarzneisohule in Hannover ernannt worden. 

Die erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt Wald- 
münohen wurde dem Distriktsthierarzte Andr. Uebler in Nittenau 
verliehen. 

Der Veterinär II. Classe Ehrenhard des 5. Chev.-Regts. ist auf 
Haohsuchen aus dem aotiven Heere entlassen und zur Reserve (Zwei¬ 
brücken) versetzt worden. 


Die Wittwe des verstorbenen Distrikts-Thierarztes Klieber 
(München, Wienerstr. 3) hat 23 Jahrgänge der Wochenschrift für 
Thierheilkunde etc. zu verkaufen. Reflektanten wollen sich an 
dieselbe wenden. 

Diese Wochenschrift erscheint alle Donnerstage einen halben bis dreiviertel Bogen stark; der 
Abonnements-Preis beträgt fix den ganzen Jahrgang 6 Mark und nehmen alle Postämter 
sowie sämmtliche Buchhandlungen Bestellungen auf dieselbe an. Bei den Postbehörden 
kann aur halbjährig abommirt werden. Inserate werden mit 80 Pfennigen die Petitzeile 
berechnet. 


Verantwortliche Hedaetion: Th. Adam in Augsburg. — Drnek von Rack! n. Loebner 
Verleg von Wilh. Liiert ts in Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heransgegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N= 2. Januar 1881 . 


Inhalt: Ruhr beim Rinde. — Protokoll über die Verhandlungen der 
V. Generalversammlung sächsischer Thierärzte. (Trichinenschau.) 
— Ansteckende Hausthierkrankheiten in Elsass-Lothringen und in 
Schwaben. — Verschiedene Mittheilungen. — Thierärztlioher Verein 
der Provinz Westfalen. — Personalien. — Notiz. 

Ruhr beim Rinde. 

Von Bezirksthierarzt Albreoht in Sonthofen. 

(Schluss.) 

Was nun die ursächlichen Momente dieser Krankheit be¬ 
trifft, so habe ich mir viele Mühe gegeben, diese aufzufinden, 
konnte aber bislang nicht klug werden. Immer trat das Lei¬ 
den in den von mir beobachteten Fällen nur bei einem In¬ 
dividuum grösserer oder auch kleinerer Viehsbetäude auf, nie 
epizootisch. Nachdem ich Aufenthaltsort, Futter, Wasser, 
Pflege nach allen Seiten hin der sorgsamsten Prüfung unter¬ 
zogen hatte und hiebei keine Anhaltspunkte gewinnen konnte, 
glaubte ich die Ursache in Erkältungen suchen zu müssen, 
aber auch bezüglich dieses Punktes war es mir nicht möglich 
etwas Positives festzustellen. 

Im Betreffe der in dem Inhalte des Darmkanals gefun¬ 
denen Schizomyceten lässt sich nicht sagen, woher sie kamen % 
und welche Stellung sie zu dem Kraukheitsprocesse ein nahmen. 
Es ist wahrscheinlich, dass ihre Anwesenheit nicht ganz zu¬ 
fällig, nicht ganz ohne Bedeutung war. 

Es finden sich zwar beständig Schizomyceten im Darm¬ 
inhalte der Widerkäuer; ich sah sie auch wiederholt in ziem¬ 
licher Menge, bei chronischen Darmkatarrhen des Rindes, nie 
aber in dieser collosalen Menge, wie man sie bei der beschrie¬ 
benen Krankheit im Darme findet und nie vermischt mit Blut 
und Lymphkörperchen wie in den gegebenen Fällen. 


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Würden §ich dieselben im Blute yorgefunden haben, so 
wäre ihre pathogenetische Bedeutung sicher anzunehmen. 
Nach Y. N ä g e 1 i sind jedoch selbst grössere Mengen Yon Spalt¬ 
pilzen im Yerdauungskanale ohne krankmachenden Einfluss 
auf den Organismus, Yorausgesetzt, dass deren Aufnahme in 
das Blut nicht durch gewisse Umstände, wozu besonders Ver¬ 
letzungen zu rechnen sind, begünstiget ist; ferner soll 
auch ihre Bewegungsfähigkeit durch die saure Beschaffenheit 
der Verdauungssäfte mehr oder weniger aufgehoben werden. 
Die gleiche Wirkung soll der Galle zukommen. Diese bei¬ 
den letztgenannten Punkte würden in unsern Krankheitsfällen 
allerdings wegfallen, indem wie dargethan, dass der Inhalt des 
Darmkanales nicht sauer sondern alkalisch reagirte. Uebri- 
gens könnte man, wenn man die Ansichten Yon Klebs in 
Rechnung zieht, immerhin annehmen, dass sich Spaltpilze 
oder deren Keime ursprünglich auch im Blute vorfanden. 
Nach Klebs nemlich halten sich die Schizomyceten nur kurze 
Zeit im Blute auf und setzen sich alsbald an der Innenfläche 
der Gefasswände fest 

Jedenfalls ist es schwierig, für die ausserordentlich rasch 
tödtlich wirkende Transsudation in das Darmrohr eine genügende 
Erklärung zu finden, wenn man den angezogenen Spaltpilzen 
in den fraglichen Krankheitsfällen jede pathogene Wirksam¬ 
keit auf die Yorliegenden Krankheitsprocesse abspricht 

Die bei den Sectionen gefundene Hyperämie ist keines¬ 
wegs ausreichend zur Erklärung der Krankheit. Ich habe 
beim Rinde widerholt secundäre (passive) Hyperämie bei Leber¬ 
leiden und bei Leiden der Brustorgane gesehen, ohne dass 
sich Durchfälle, geschweige denn so hochgradige Ausscheid¬ 
ungen zeigten. Selbst bei Yiel bedeutenderer Hyperämie treten 
diese Erscheinungen nicht ein. Es ist mir auch wohl bekannt, 
dass besonders hochgradige Peristaltik des Darmkanals passive 
Hyperämien erzeugen und bei Fortdauer der Peristaltik*) 
hochgradige Diarrhöen hervorrufen kann, so dass also eine 
ursprüngliche Reizungshyperämie in diesen Fällen den Aus¬ 
scheidungen nicht vorhergeht; aber auch solche hochgradige 
Peristaltik habe ich häufig beobachtet und wie diese speci- 

*) Die kleinen Stämmelien der Arterien und Venen darckdringen 
nach Rindfleisch die Darmwand in schiefer Richtung; die Venen sind 
hiebei von nur wenig Bindegewebe umgeben. Bei starker Peristaltik 
der Wandung des Darmes wejden durch die Contraction der Musoularis 
diese Venen stark gepresst, verhindern so den RüokflusB des Blutes resp. 
sie erzeugen passive Hyperämie in deren Gefolge sich Diarrhöen eto. 
einstellen. 


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fiache Transsudation bei gleichzeitiger Auaacheidung Ton Blut¬ 
körperchen and Blateiweise gesehen. 

Man ist wohl gezwungen anzunehmen, dass in solchen 
Fällen wie die beachriebenen ein förmlicher Stillatand der 
Capillaren-Yitalität, eine Lähmung derselben gegeben sei und 
kann nicht umhin, die unterlegte Lähmung in Beziehung zu 
den gefundenen Organismen zu bringen. 

Protokoll Aber die Verhandlungen der V. Generalver¬ 
sammlung sächsischer Thierärzte« 

Abgehalten am 25. Juli 1880 in Helbiga Etablissement zu Dresden. 

(Schluss.) 

Herr Assistenzthierarzt Schumann erhielt das Wort zur Be¬ 
sprechung des zweiten Gegenstandes der Tagesordnung: 

„Ueber Trichinenschau.* ln seinem sehr eingehenden 
Vortrag hebt Beferent zunächst hervor, dass, nachdem Seitens des 
K. Ministeriums des Innern bestimmt worden wäre, dass nur solche 
Personen zur Ausübung der Trichinenschau berechtigt seien, welche 
an der Thierarzneischule zu Dresden eine hierauf bezügliche Prüf¬ 
ung abgelegt hätten, diese Frage auch für die Thierärzte als in 
dieser Bestimmung inbegriffen ein grosseres Interesse gewonnen 
habe. Beferent geht dann weiter auf den Vorwurf der Unzuver¬ 
lässigkeit ein, welcher noch heutzutage der Trichinenschau gemacht 
werde und versuchte dann in Folgendem denselben durch die 
nähere Besprechung aller derjenigen Punkte zu entkräften, auf 
welche es bei der Ein- und Durchführung der Trichinenschau an¬ 
käme. 

Vor Allem setze dieselbe eine genügende Anzahl wissenschaft¬ 
lich und pr aktisch gebildeter Trichinenschauer voraus und nimmt 
hiebei Beferent Gelegenheit etwas specieller auf die charakteristischen 
Eigentümlichkeiten der freien und eingekapselten Trichinen, Pso- 
rospermien und sonstigen Dingö einzugehen, welche im Fleische, 
eventuell in den Präparaten oder Zusatzflüssigkeiten gefunden werden 
und zur Verwechslung mit Trichinen Veranlassung geben können. 

Zweitens sei die Erlaubniss zur Ausübung der Fleischbeschau 
an den Besitz eines geeigneten Microscopes zu knüpfen, das bei 
solidem Bau und 30 bis 150 facher Vergrösserung (mehr sei nicht 
nöthig) und grossem Gesichtsfeld reine und scharfe Bilder liefere. 
Er halte diesen Punkt für besonders wichtig und der Erwähnung 
werth, weil sich im Besitze der Triehinenschauer häufig genug In- 


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etrumente fänden, die für den beabsichtigten Zweck geradezu un¬ 
brauchbar seien. 

In überzeugender Weise macht Referent an einem Zahlen¬ 
tableau klar, wie fehlerhaft es sei, starke Vergrösserung zu ver- 
wenden, und dass nur eine 25—SOfache Vergrösserung eine ge¬ 
nügende Uebersichtlichkeit des Präparates bei Tollständiger Sicher¬ 
heit der Erkennung der Trichinen gewährleiste. Diese Microscope 
seien übrigens bei der Prüfung in geeigneter Weise abzustempeln 
und etwa alle 2—-3 Jahre zu revidiren. 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist nach der Ansicht des Refe¬ 
renten die Bestimmung, dass zur Vermeidung yon Verwechslungen 
und Täuschungen die Anordnung getroffen werden müsse, dass der 
Fleischbeschauer die Fleischproben selbst entnimmt resp. sofort im 
Schlachtlokale untersucht. Andernfalls sei der Uebelstand gar nicht 
zu yermeiden, dass die Fleischproben seitens der Fleischer verwech- 
selt oder sonstige Täuschungen der Fleischbeschauer yersucht wür¬ 
den. Hinsichtlich der Entnahme der Fleischproben glaubt Referent 
auf die Untersuchungen yon Johow und Maximilian aufmerk¬ 
sam machen zu sollen, nach welchen in erster Linie die Pfeiler des 
Zwerchfelles, das Zwerchfell selbst, die Zwischenrippen- und die 
Kau- und Kehlkopfsmuskeln zu berücksichtigen seien. 

Nicht unwichtig sei weiterhin die Einführung von Schlacht¬ 
büchern für Fleischer und Fleischbeschauer, die allein eine genü¬ 
gende Controle darüber gestatten, dass jedes vom Fleischer ge¬ 
schlachtete Schwein auch untersucht worden sei. Die Erfahrung 
habe gelehrt, dass die Fleischer hinsichtlich des letzteren Punktes 
nicht immer die nöthige Gewissenhaftigkeit zeigten und die unglück¬ 
lichen Folgen solcher Fahrlässigkeit nicht dieser, sondern der an¬ 
geblich nutzlosen Trichinenschau aufgebürdet worden seien. 

Eine gesetzliche Bestimmung müsse ferner klar und deutlich 
aussprechen wie viele Schweine von einem Trichinenschauer pro 
Tag als Maximalzahl untersucht werden dürfen und wie viel ihm 
hierbei pro Stück mindestens bezahlt werden müsse. Beide Bestim¬ 
mungen ergänzten sich gewissermassen gegenseitig und gewähr¬ 
leisteten auf der einen Seite eine sorgsame und gewissenhafte Unter¬ 
suchung, auf der anderen Seite dem Fleischbeschauer ein genügen¬ 
des Auskommen. Das Fehlen dieser Bestimmungen öffne der Con- 
currenz Thür und Thor und die Preise würden derartig herabge¬ 
drückt, dass der Fleischbeschauer eine viel grössere Anzahl von 
Schweinen per Tag untersuchen müsse, als sich mit einer gewissen- 


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haften Untersuchung vereinbaren lasse; die Trichinenschau würde 
in diesem Falle zu einer blossen Faxe herabgewürdigt. 

Allerdings habe die Feststellung einer Maximalzahl seine grossen 
Schwierigkeiten, da dieselbe ja wesentlich von der Routine des 
Fleischbeschauers sowie von der Grosse und Weitläufigkeit seines 
Distriktes beeinflusst werde. Im Allgemeinen dürfe man annehmen, 
dass wenn die Schlachtung in einem gemeinschaftlichen Schlacht¬ 
hause stattfinde, der Fleischbeschauer bei einer lOstündigen Arbeit 
15—20 Stück untersuchen könne und dass dann ein Minimalpreis 
von 50 Pfennigen genüge; ähnlich würden die Verhältnisse in 
kleinen Städten zu beurtheilen sein. Sei der Trichinenschauer da¬ 
gegen genothigt, weite Entfernungen von einem Fleischer zum 
andern zurückzulegen, wie das in grossen Städten ohne gemein¬ 
schaftlichem Schlachthause, oder auf dem flachen Lande der Fall 
sei, dann dürften 10 Schweine die höchste Zahl und 75 Pfg. der 
niedrigste Preis für die Untersuchungen sein. 

Dass eine gründliche Untersuchung auch die Durchmusterung 
einer genügenden Anzahl von Präparaten erfordere, ehe man den 
Genuss eines Schweines für unbedenklich erklären könne % sei ja 
hinlänglich bekannt, ebenso, dass hiegegen häufig genug gefehlt 
werde. 

Nach der Ansicht des Referenten sei die Untersuchung von 
mindestens 25—30 Präparaten erforderlich, die aber eine gewisse 
Grösse nicht überschreiten dürften, wenn die Durchmusterungs¬ 
fähigkeit derselben nicht darunter leiden solle. Quetschpräparate 
von circa 8—10 mm Breite und 15—20 mm Länge entsprächen 
seiner Erfahrung nach am besten dem Bedürfniss. 

Zum Schluss seines Vortrages fügt Referent noch hinzu, dass 
man in der Neuzeit verschiedene Microscope mit mehr oder weniger 
complicirten Vorrichtungen erfunden habe, welche es angeblich er¬ 
möglichen sollten, in verhältnissmässig kürzerer Zeit eine vollstän¬ 
dige genaue Durchmusterung des Präparates vorzunehmen. Beson¬ 
ders verdienten zwei solcher Microscope mit mechanischer Ver¬ 
schiebung der Präparate Beachtung, das eine sei von Schmidt und 
Haensch in Berlin, das andere von Paul Wächter ebendaselbst 
construirt. Bei ersterem fände die Verschiebung mittelst Schlitten¬ 
vorrichtung durch Hebel- und Zahnstangenbewegung statt, bei dem 
anderen mehr zu empfehlenden bestünden die Objectträger und 
Deckgläser aus runden Glasplatten, die mittelst eines einfachen 
Compressorium aneinander gepresst würden und um eine Axe durch 


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das Gesichtsfeld des Mieroscops derartig drehbar seien, dass jeder 
Punkt der eingestellten Peripherie dasselbe nothwendig passiren 
müsse. Eine einfache Schraubenrorrichtung gestatte die Ein¬ 
stellung beliebig neuer Peripherien. 

Referent nahm hierauf noch Gelegenheit beide Microscope zu 
demonstriren. 

Nach Schluss dieses Vortrages bringt Herr Bezirksthierarzt 
Pe8chel-Dresden einen kleinen Artikel aus einem yor circa 
17 Jahren in Dresden erschienenen Localblatt („Dresdener Wochen¬ 
blatt“) zur Verlesung, der in recht drastischer Weise den Wandel 
der Ansichten über die Gefährlichkeit trichinenhaltigen Fleisches 
und die Einführung einer Fleischbeschau darlegt. *) 

Eine weitere Debatte entspann sich über diesen zweiten Punkt 
der Tagesordnung nicht. Prof. Dr. Johne ging hierauf zur Er¬ 
ledigung des 3. Punktes derselben „Demonstration einiger 
neuen thierärztlicher Instrumente“ über. Referent be¬ 
sprach zunächst ein neues, an einer einfachen Trense befestigtes 
und leicht rerstellbares Maulgattor ron Mackel, dessen nicht 
unwesentlicher Vorzug darin besteht, dass solches nicht mit der 
Hand fixirt zu werden braucht und daher bei gewissen Operationen 
im Maule einen Gehülfen erspart. Ferner gelangten 2 Zahnscheeren 
zur Besprechung, die Möller’sche und die Yom Referenten selbst 
construirte, deren Wirkung an einem fehlerhaften Backzahngebiss 
demonstrirt wurde. Besonders fand die letztere allseitige Aner¬ 
kennung. 

Nachdem der Herr Vorsitzende noch Gelegenheit genommen 
hatte den beiden Referenten den Dank der Versammlung auszu- 
sprechen, folgte der Schluss der Sitzung gegen 2 Uhr. 

Ein gemeinschaftliches Mittagsmahl hielt den grössten Theil 
der Anwesenden in animirter Stimmung noch mehrere Stunden 
Yereinigt. 

Carl Uhlich, Carl Brauer, 
Schriftführer. 

*) „Man sollte es kaum für möglioh halten, dass es Doctoren gibt, 
welche ganz gleich wie Muoker, Pietisten und Alle, die zu diesem 
schwarzen Unvernunftscorps gehören, das mit dem Teufel und sämmt- 
liohen Höllenstrafen besser bekannt ist, als mit den eigenen Sünden, fest 
an das Triohinengespenst glauben, oder vielmehr die Leute daran glauben 

machen wollen l u -„Das Schlimmste von Allem ist, dass dergl. 

Fabelei andere Leute einschüchtert. Eg ist sioher, dass die Furoht vor 
Trichinen bald in die Rumpelkammer gehören wird; denn 
nur aufMonate kann derünsinn über dieVerlunft siegen.“ 




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Ansteckende Hausthierkrankheiten in Eisass - Lothringen 
wahrend des Monats November 1880. Die 5 vorgekom¬ 
menen Botz fälle treffen sämmtlich anf Lothringen, und zwar 2 
anf Pfalzburg, 3 auf 1 Stall eines Landwirtlies in Dieblingen (Krs. 
Forbach); weiters wurden 2 Pferde des 5. bayer. Chev.-Jbtegts. zu 
Saargemünd wegen Botz getodtet. — Die Maul- und Klauen¬ 
seuche hat im Obereisass stark an Ausbreitung gewonnen, in 91 
Gemeinden von 11 Kreisen waren 368 Ställe mit einem Viehbe¬ 
stand von 1443 Stücken verseucht, von welchen 8 gestorben sind. 
— In einigen Gemeinden des KreisesDiedenhofen wurde die Maul¬ 
seuche (Stomatitis) der Pferde mit gutartigem Charakter beob¬ 
achtet. — Der Milzbrand kam bei 2 Stücken, die Pferderäude 
bei 3 Pferden 1 Stalles zur Anzeige. 

Ansteckende Hausthierkrankheiten im kgl. bayer. Reg*-Bez. 
Schwaben im Monat Dezember 1880. Wegen Botz wur¬ 
den 3 Pferde getodtet, je 1 in den Amtsbezirken Kempten, Augs¬ 
burg, Memmingen; das in ersterem Amtsbez. war 2 Jahre vorher 
mit einem rotzkranken Pferde in Berührung, das im A.-Bez. Augs¬ 
burg wurde kurz vorher im Amtsbez. Mindelheim eingetauscht. 
3 Pferde befinden sich als der Ansteckung verdächtig unter poli¬ 
zeilicher Aufsicht. — Die B äude wurde je in 1 Schafherde der 
Amtsbez. Nördlingen, Illertissen und Memmingen festgestellt. — 
Eine im Amtsbez. Oberdorf geschlachtete Kuh Utt am sogenannten 
Bauschbrand. - 

Verschiedene Mittheilungen. 

Die Entwendung Ton Viehfuttermitteln von nnbe- 
deutendem Werthe oder in geringer Menge, um sein Vieh sofort 
damit zu füttern, ist nach einem Erkenntniss des B eich 8- 
gerichts, UI. Strafs., vom 2. Octbr. v. J. nicht als blosse Ueber- 
tretung aus §• 370 Nr. 5 des Str.-G.-B., sondern als Diebstahl zu 
bestrafen. (D. R.-Anz.) 

Die Tagesordnung für die IX. Sitzungsperiode des deut¬ 
scher Landwirthschaftsrathes, welche am 17. Januar c. 
beginnt, enthält u. A. folgende Vorlagen: 3) Einrichtung von Zucht- 
vieh-Prüfungs-Stationen durch die landwirtschaftlichen Central¬ 
stellen; 8) Das Abdeckereiwesen und seine Begelung. 

In dem Etat der landwirtschaftlichen Verwaltung inPreussen 
sind eingesetzt: Als Einnahmen bei den Thierarzneischulen 
101000 M. (wie im Vorjahre), dann als Ausgaben für die 
Thierarzneischulen und das Veterinärwesen 620164M. 
(+ 11715 M. und zwar 2400 M. zu Lehrmitteln und zur Vermehrung 
der Sammlungen bei den Thierarzneischulen und 3000 M.zu Besoldun¬ 
gen der beamteten Thierärzte und 5000 M. zu Benumeratonen für die 
Wahrnehmung der veterinärpolizeilichen Grenzcontrole). Als einmalige 
und ausserordentliche Ausgaben sind erforderlich zu Reparaturbauten 
an der Thierarzneischule zu Berlin 19000 M. und zur Anschaffung 
von Instrumenten etc. 2000 M. 


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Thierärztlicher Verein der Provinz Westfalen. 

In einer am 7. November 1880 zu Münster abgehaltenen Vor- 
siandssitzung werde mitgetheilt, dass die Königliche Staatsregierang 
beabsichtige, die bisher für Obdnctionen von Thierleichen gewährten 
Gebühren namentlich in Bezog auf kleinere Haosthiere (Schwein, 
Schaf, Hund) bedeutend za kürzen, and einen dahin gehenden Ge¬ 
setzentwurf als Ergänzung der Taxe für die gerichtlichen Aerzte 
und Thierärzte vom 9. März 1872 dem Landtage noch im Laafe 
der gegenwärtigen Sitzungs-Periode zur verfassungsmässigen Be- 
schlussnahme vorlegen würde. In Anbetracht dessen beschloss der 
Vorstand, sowohl den Druck des Johow’6chen Schemas zu Obduc- 
tionsprotokollen als auch die Absendung der Beschwerdeschrift an 
die technische Deputation betreffend Gebühren für Obductionen 
wuthverdächtigor Hunde bis nach Emanation des fraglichen Er¬ 
gänzungsgesetzes aufzuschieben. (Vergleiche Bericht über die 
11. General-Versammlung, Seite 443 in Nr. 52 des 24. Jahrgangs 
dieser Wochenschrift.) 

Der Vorstand des thierärztlichen Vereins der Provinz Westfalen. 

I. A. 

Dr. Steinbach, Veterinär-Assessor. 


Personalien. 

Als thierärztliohe Mitglieder der Kreismedioinal - Aus¬ 
schüsse wurden auf die Dauer von 4 Jahren ernannt: für den Reg.- 
Bez. Oberbayern Kreisthierarzt M. Zeilinger in Münohen; für den 
Reg.-Bez. Eiederbayern Kreisthierarzt Alois Keim in Landshut; für 
den Reg.-Bez. der Pfalz Kreisthierarzt Friedrich Gross in Speyer; 
für den Reg.-Bez. der Oberpfalz Kreisthierarzt Karl Hopf in Regens¬ 
burg; für den Reg.-Bez. Oberfranken Kreisthierarzt Joh. Friedrich 
Engel in Bayreuth; für Reg.-Bez. Mittelfranken Kreisthierarzt Joh. 
Ott in Ansbach; für den Reg.-Bez. Unterfranken Kreisthierarzt Georg 
Zippelius in WQrzburg; für den Reg-Bez. Sohwaben Kreisthierarzt 
Th. Adam in Augsburg. 

Befördert wurden zu Veterinären II. CI. die Unterveterinäre Knooh 
vom 2. Ulan.-Regt. im 5. Chev.-Regt. und Mayrwieser im 3. Feld- 
Art.-Regt. 

Der Professor des k. k. Thierarznei-Instituts in Wien, Regierungs¬ 
rath Dr. A. Armbrecht wurde auf sein Ansuchen in den Ruhestand 
versetzt und an Stelle desselben der Adjunkt Dr. J. Bayer zum Pro¬ 
fessor der Veterinär-Chirurgie und Operationslehre, sowie der chirurg¬ 
ischen Klinik an diesem Institute ernannt. 

Dem Thierarzt Max Senfft ist die Distriktsthierarztstelle in Sohess- 
litz übertragen worden. 


Die Adresse der Redaction, Expedition und, des Verlags der 
„Zeitschrift für mikroskopische Fleisohbeschau etc.“ 
(v. Wochenschrift Nr. 51, Ste. 439 des vor. Jahrg.) ist: H. 0. " 
Duncker, Berlin S., Dresdeoerstr. 16. 

Verantwortliche fiedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Rtokl u. Loebner 
Verlag von Wilh. Lüde rite in Augsburg. 


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isÄ,j 



Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraasgegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. Ni* 3. Januar 1881 . 


Inhalt: Milzbrand und verwandte Infectionskrankheiten. — Rech¬ 
nungsabschluss des Unterstützungs-Vereins für die Hinterbliebenen 
bayerischer Thierärzte. — Stand der Viehseuchen in der Schweiz. 
— Verschiedene Mittheilungen. — Personalien. — Bücher-Anzeige. 
— Versammlungen. 

Milzbrand und verwandte Infectionskrankheiten. 

Am 28. December v. J. hielt Herr Dr. med. Huber, 
Privatdocent an der Universität Leipzig, in der hiesigen medi- 
cinischen Gesellschaft einen Vortrag über „Milzbrand und 
verwandte Infectionskrankheiten“, welchem beizu¬ 
wohnen ich die Ehre hatte. Dieser Vortrag enthielt eine 
grosse Menge höchst schätzbaren Materiales und verdient 
desshalb, sowie wegen der in vielen Beziehungen vollständig 
neuen Gesichtspunkte, welche der Vortragende entwickelte, 
die höchste Beachtung. Mit Erlaubnis des Herrn Dr. Huber 
bringe ich in Nachfolgendem ein kurzes Referat. 

Seit Pollen der und Brau eil im Blute milzbrand¬ 
kranker Thiere stäbchenartige Körperchen entdeckten und 
Davaine den Nachweis lieferte, dass dieselben mit dem 
Milzbrand im eugsten Zusammenhänge stehen, gelangte die 
Lehre vom Contagium animatum immer mehr und mehr 
zur Geltung, und es wurden in schneller Reihenfolge bei 
einer Anzahl von Infectionskrankheiten Mikroorganismen ent¬ 
deckt und als aetiologisches Moment anerkannt. Von den 
acuten Infectionskrankheiten unserer Hausthiere verdient be¬ 
sonders der Milzbrand eine hohe Beachtung, umsomehr, 
als in der jüngsten Zeit eine ganze Reihe von sogen. Fleisch- 
Vergiftungen, d. h. Epidemien, veranlasst durch den Genuss 
des Fleisches kranker Hausthiere, aufgetreten ist, und als die 
Ansichten, ob man es in diesen Fällen mit Milzbrand oder 


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mit einer einfachen putriden Intoxication zu thun habe, viel¬ 
fach divergiren. Obgleich nämlich schon seit den Da- 
vaine’schen umfassenden Versuchen es feststeht, dass der 
Milzbrand hervorgerufen wird durch kleine, stäbchenförmige, 
unter die Eiasse der Dermobacterien gerechnete und 
Bacillus anthracis benannte Körperchen, und dass die 
Gegenwart dieser Mikroorganismen genügt, den Milzbrand zu 
constatiren, so ist es doch äusserst schwer, diesen Bacillus 
anthracis von gewissen Siäbchenbacterien zu unterscheiden, 
welche frei septaemischen und pyaemischen Processen der ver¬ 
schiedensten Art Vorkommen. Und so ist es denn gekommen, 
dass mehrere Gelehrte die Existenz des Milzbrandes als eine 
Krankheit sui generis vollständig perhorresciren. 

Dr. Huber impfte zunächst von einer Milz, welche 
von einer im Februar 1880 in Wurzen unter den Erschein¬ 
ungen des acuten Milzbrandes zu Grunde gegangenen Kuh 
stammte. Der Fall war sporadisch, irgend eine weitere'Er¬ 
krankung in dem zahlreich besetzten Stalle trat nicht ein. 
Bei der Section der fraglichen Kuh zeigte sich einzig und 
allein nur die Milz verändert. Dieselbe war ausserordentlich 
vergrössert, morsch, brüchig, schwarzroth. Von der aus der 
Milz gedrückten Flüssigkeit wurden 6 Mäuse geimpft, welche 
innerhalb 36—42 Stunden zu Grunde gingen. Der Verlauf 
der Krankheit war ganz acut; bis kurze Zeit vor dem Tode 
erschienen die Thierchen wohl und munter, verfielen dann 
plötzlich in Zuckungen, Athemnoth stellte sich ein, und nach 
10 Minuten, bei anderen nach ungefähr 25 Minuten war der 
Tod eingetreten. Die pathologischen Veränderungen erstreckten 
sich stets nur auf die Milz. Stets war acuter Milztumor zu 
constatiren und es fiel besonders die brüchige Beschaffenheit 
und das schwarzroth e Aussehen der Milz auf. 

Von diesen 6 Mäusen impfte Dr. Huber bis jetzt auf 
folgende Thiere: Kaninchen, Meerschweinchen, Igel, 
weisse Mäuse, \ Feldmäuse, und kam dabei zu folgen¬ 
den Resultaten: 

1) Er fand gegenüber dem Bacillus des Rindes, welcher 
stets der kleinste war, dass die Bacillen der anderen Thier- 
species differente Grössenverhältnisse darboten, der Art, dass 
unter diesen Thieren der Bacillus des Igels wiederum die 
geringste Grösse zeigte, der des Kaninchens im Gegensatz 
dazu am grössten war. Dem Bacillus des Kaninchens an 
Grösse ähnlich waren der Bacillus des Meerschweinchens 
und der Maus, von welchen wiederum der Bacillus der 
ersteren Thierspecies etwas schlanker und kürzer war als der- 



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jenige der letzteren« Beim Kaninchen haben die Bacillen die 
Neigung vielfach Leptothrixformen zu bilden, eine Eigen¬ 
schaft, welche den Bacillen des Kindes und Igels nicht in 
diesem ausgedehnten Masse zukommt. 

Bei der Impfung von einem Thier auf das andere mit 
frischem, unverdorbenem Stoffe bildet sich stets aus dem zur 
Impfung benutzten Bacillus der für die betreffende Thierart 
charakteristische Bacillus aus. 

2) DerMilzbrand hat einen rein typischen Ver¬ 
lauf. So betrug der Zwischenraum von der Impfung an bis 
zum Tode: bei Mäusen mittleren Alters regelmässig 22 Stun¬ 
den, bei Kaninchen durchschnittlich 42—44 Stunden, bei Meer¬ 
schweinchen etwa 36 und beim Igel etwa 32 Stunden. Be¬ 
treffs der letztgenannten Thierspecies wird Dr. Huber noch 
genauere Untersuchungen vornehmen. Bei Mäusen ist der 
Zwischenraum kürzer, je jünger das Thier ist und nimmt zu 
mit dem Alter der Thiere. Der eigentliche Krankheitsverlauf 
war stets acut oder hyperacut. 

3) Bei den von Dr. Huber beobachteten Milzbrandfällen 
fand sich niemals auch nur eine Spur von Eiterung am Kör¬ 
per, auch nicht an der Impfstelle. Stets war nur die Milz 
erkrankt und zwar in der oben beschriebenen Art. Der Milz¬ 
tumor war am grössten beim Igel, am kleinsten beim 
Kaninchen. 

4) Nach Impfung mit in Zersetzung übergegangenen Milz¬ 
brandmateriales ist der Verlauf des entstehenden Milzbrandes 
mehr schleichend und zieht sich einige Tage hin. Bei der 
mikroskopischen Untersuchung des Blutes und der Milz ist 
der Befund nicht so rein wie sonst; neben Milzbrandbacillen 
findet man noch Micrococcen verschiedener Grösse, gewisse 
Bacterienformen, unter Umständen sogar bewegliche Bacillen. 
Jedoch tritt nach einigen Impfgenerationen die reine acute 
Milzbrandform stets wieder hervor, resp. ist der betreffende 
Bacillus anthracis ausschliesslich vorhanden, während die 
übrigen Pilzförmen verschwunden sind. 

5) Betreffs der Uebertragbarkeit des Milzbran¬ 
des auf andere Thiere stellte sich heraus, dass Vögel, 
entgegen den bisherigen Anschauungen, ebenfalls an Milz¬ 
brand erkranken können. Dr. Huber impfte verschiedene 
Sperlinge mit gutem Erfolge. Die auf einem geimpften und 
an Milzbrand zu Grunde gegangenen Igel befindlichen Flöhe 
waren, wie die mikroskopische Untersuchung ergab, über und 
über mit Bacillus anthracis besät. Von zerdrückten Flöhen 
wurden Mäuse geimpft, und gingen dieselben in Folge dessen 


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24 


in typischer Weise an Milzbrand za Grande. Sch meiss¬ 
fliegen, welche sich auf den Kadayern milzbrandkranker 
Thiere yollgesogen batten, gingen einige Tage danach za 
Grunde. In ihren Organen konnten Bacillen nicht aufgefun¬ 
den werden, dagegen ergab es sieb, dass einige Male in den 
Excrementen Bacillen vorhanden waren, durch deren Ueber- ; 
impfung auf Mäuse Milzbrand erzeugt werden konnte. Nach 
Dr. Huber liegt der Gedanke nahe, ob nicht theilweise die 
Reichlichkeit der Epidemieen gerade im Sommer und die 
eigenthümliche Art und Weise ihres Auftretens auf eine Ueber- 
tragung durch Parasiten zurückzuführen seien. 

6) Durch Zusammensperren gesunder Mäuse itoit milz- ■ 
brandkranken Mäusen konnten die ersteren nicht angesteckt 
werden, auch dann nicht, wenn siebei unverseh rter Haut 
mit frischem Milzbrandstoff eingerieben wurden. Kaninchen, 
welche 4 Monate lang mit kleinen Mengen Fleisches von 
milzbrandkranken Thieren gefüttert worden waren, blieben 
gesund; dagegen erkrankten und starben sie an Milzbrand, 
wenn diese kleinen Mengen Fleisches mit Knochensplitterchen 
untermengt waren, und wenn sie ausserordentlich grosse 
Mengen milzbrandkranken Fleisches (besonders aber Leber, 
Milz und Nieren) aufnahmen. Dr. Huber zieht daraus den 
Schluss, dass das Milzbrandcontagium die intacte Haut nicht 
zu passiren vermag und dass dasselbe der Fall ist betreffs der 
Schleimhaut des Digestionsapparates, vorausgesetzt, dass das 
Contagium nicht in zu grosser Menge auftritt, dass dagegen 
eine verletzte Haut und Schleimhaut gegen das Contagium 
irgend einen Schutz nicht mehr zu bieten vermag. Das Ex¬ 
periment mit der Fütterung grosser Mengen Milzbrand¬ 
materiales und darauf folgendem Tode lässt daran denken, 
dass das Milzbrandgift zwar in kleinen Mengen durch den 
Mageninhalt vollständig zerstört wird, dass es aber nicht gänz¬ 
lich vernichtet werden kann, sobald es in grossen Mengen 
auftritt und dass in Folge dessen noch eine ganze Portion in 
den Dünndarm gelangen kann, wo seiner Aufnahme in den 
Körper durch die sich anders verhaltende Säftemischung kein 
Hinderniss mehr entgegengesetzt wird. 

7) Betreffs des massenhaften Auftretens der Bacillen in 
den verschiedenen Körperorganen ergaben die Untersuchungen 
des Dr. Huber, dass im Blute und in den Muskeln ver- 
hältnissmässig wenig Bacillen zu finden sind, dass sie aber 
ausserordentlich massig auftreten im Gehirn, in der Leber, 
in der Milz, in den Lungen und in den Nieren. In den 
letzteren findet man sie vorherrschond im Gefässsystem, 


* 






25 




welches die Harncanälchen umspinnt und in den Glomerulis. 
In den Glomerulis findet ausschliesslich nur die Ausscheidung 
der Bacillen statt» In der Mamma treten die Bacillen nur 
in den Blutgefässen, niemals im Drüsengewebe selbst auf, und 
scheint es, als wenn das mehrschichtige starke Epithel ihre 
Ausscheidung wesentlich erschwere. In der Placenta finden 
sich die Bacillen ausserordentlich reichlich; dieselben gehen 
jedoch niemals in den Foetus über, ein Verhalten, auf welches 
beiläufig Bollinger zuerst aufmerksam gemacht hat. Durch 
die Milchcanäle kann (entgegen den Anschauungen Bol¬ 
linger s) der Bacillus anthracis nicht dringen. Säugende 
Mäuse blieben gesund, obgleich ihre Mütter während des 
Säugens an (eingeimpftem) Milzbrand zu Grunde gingen. Die 
Impfung von den Säuglingen auf andere Mäuse ergab stets 
ein negatives Resultat; Huber nimmt daher an, dass etwaige 
Inficirung der Säuglinge niemals durch die Milch, sondern 
nur durch zufällige Verletzungen geschehe. 

8) Die verschiedenen Fleisch-Vergiftungen 
können nur als wirkliche Infectionskrankheiten, 

.hervorgerufen durch den Genuss des Fleisches 
kranker Thiere, betrachtet werden, niemals aber 
als putride Intoxicationen, d'. h. als Folgen post¬ 
mortaler Zers et zung de sF leis ch es gesunder Thiere, 

9) Die Fälle von acutem und hyperacutem Milzbrand beim 
Rinde sind als scharfabgegrenzte Krankheitsformen zu be¬ 
trachten und ist künftig nur die Impfung im Stande, festzu¬ 
stellen, ob die sogenannten chronischen Formen des Milzbran¬ 
des wahre Milzbrände sind oder nicht. 

Wie mir Herr Dr. Huber mittheilt, wird er eine aus¬ 
führliche Arbeit über Milzbrand im kommenden Jahre in 
Virchow’s Archiv veröffentlichen. Es bleibt abzuwarten, wie 
sich die Majorität der Anthrakologen zu den immerhin nicht 
unwesentlich von den jetzigen Anschauungen abweichenden 
Ansichten Dr. Hubers stellt. 

Leipzig, am 29. December 1880. 

Amtsthierarzt Georg Müller. 


Rechnungsabschluss des Unterstützungs-Vereins für die 
Hinterbliebenen bayerischer Thierärzte. 

Vom 1. August bis 3i. Dezember 1880. 

A. Einnahmen. 

I. Stammkapital. 

a) Schenkungen, Vermächtnisse, Legate. 

1) Mohr’s Legat.M. 20175,80. 


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26 


2) Schenkung des Kreisthierarztes EL 

3) Schenkung des thierärztl. Kreisver- 

eins Niederbayern. 

4) Schenkung des thierärztl. Kreisver¬ 
eins Mittelfranken. 

5) Schenkung des thierärztl. Kreisver¬ 
eins Oberbayern. 


b) Gaben der Ehrenmitglieder. 

c) Staats- und andere Zuschüsse. 

d) Eintrittsgebühren der Mit¬ 

glieder . 


M. 100,—. 

, 100 ,—. 

i 100,- 

» 100 ,-. 

M. 20575,80. 

» y • 

n > • 

„ 4992,75. 

M. 25568,55. 


II. Unte rstützungskapi lal. 

a) Halb- und Jahresbeiträge. . „ 1383, 5. 

b) Zinsen aus I. (a.—d.) und II. a. . „ —,—. 

~ M. 1383, 5. 


III. Reservefond. 


a) Ueberwiesene Erübrigungen 

b) Zinsen hieraus. 



Gesammteinnahmen M. 26951,60. 


B. Ausgaben. 

Für einen Kassenschrank.M. 250,—. 

„ Porto und Drucksachen.„ 114, 3. 

„ zu viel einbezahlte und pro 1881 gut¬ 
geschriebene Beiträge.. 35,20. 


_ Gesammtausgaben M. 399,23. 

Verbleibt Activ-Kassabestand M. 26552,37. 

Bemerkungen. Zur Aufnahme haben sich 72 Thierärzte 
angemeldet; davon haben 63 Beiträge pro 1880 voll geleistet, 4 
Mitglieder schulden pro 1880 noch M. 59,15 an Eintrittsgebühr und 
M. 88,15 am Jahresbeitrag. 3 Anträge um Aufnahme mussten zu¬ 
rückgestellt werden. 

Zu I. b. „Gaben der Ehrenmitglieder“ wird auf vielfache An¬ 
fragen bemerkt, dass unter diesem Titel jeder beliebige einmalige 
oder jährliche Beitrag ohne Gegenleistung gerne verzeichnet wer¬ 
den wird. 

Zu I. c. Als Staatszuschüsse werden die bereits angewiesenen 
Zinsen aus einem Kapitale von M. 32000,—r (der von den Kammern 
genehmigten Summe) im nächsten Monate in Einnahme gesetzt wer¬ 
den können. 

Zu II. b. Die Zinsen aus diesen Kapitalien werden mit 1. Jan. 
1881 fällig. . . 


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27 


/ 


Der Beitritt von Mitgliedern ist pro 1881 nach den bisherigen 
Anmeldungen ein rasch zunehmender. 

Als Quittungen für die eingehenden Jahresbeiträge wollen die 
Postscheine über die Postanweisungen behalten werden« 
München, den 31. Dezember 1880« 

Zeilinger, Direktor. C. Hahn, Kassier. 


Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem Bülletin 
Nr, 154 auf 1. Januar 1881. Während des Monats Dezember 
y. J. ist die Zahl der von Maul- und Klauenseuche inficirten 
Ställe von 186 auf 141 herabgesunken, die grösste Abnahme der 
Seuche lassen die Kantone Bern und Waadt ersehen, wogegen in 
den Kantonen Basel Stadt und Aargau eine Zunahme eingetreten 
ist. — Die Lungenseuche ist im Kanton Neuenburg in 5 Ställen 
ausgebrochen und sind vorerst etwa 40 Stück Yieh abgeschlachtet 
worden; die angestellten Recherchen haben ergeben, dass die 
Seuche durch von Händlern im August und September v. J. im 
berauschen Jura und Savoyen angekauftes Yieh eingeschleppt und 
durch den Handel weiter verbreitet worden ist. Ein weiterer Fall 
von Lungenseuche im Kanton St. Gallen betrifft ein auf dem Markte 
in Frauenfeld gekauftes Rind. — Yon den 18 Milzbrandfällen 
treffen 4 auf den Kanton Wallis und je 3 auf die Kantone Bern, 
Zürich undTessin. —Wegen Rotz sind im Kanton Tessin 3 Pferde 
und im Kanton Zürich 1 Pferde getödtet worden. 


Verschiedene Mittheilungen. 

In der 32. Sitzung des Hauses der Abgeordneten in Berlin am 
8. Januar c. wurde die dritte Berathung des Entwurfs eines Er¬ 
gänzungsgesetzes zu dem Gesetze vom 9. März 1872 „über die 
denMedrcinalbeamten zu gewähren den Vergütungen* 
von der Tagesordnung abgesetzt, weil inzwischen eine auf diesen 
Gegenstand bezügliche Petition an das Haus gelangte. 

Die Rinderpest ist amtlichen Nachrichten zufolge in zwei 
Dörfern des Kreises Warschau erloschen, dagegen in den Gouver¬ 
nements Warschau und Plock neuerdings in 7 Orten ausgebrochen. 

Das Kgl. Polizei-Präsidium in Berlin hat die Verfügung er¬ 
lassen, dass die in Folge von Knochenbrüchen oder anderen Be¬ 
schädigungen zur Fortbewegung unfähig gewordenen Pferde, sowie 
anderer Zug- und Schlachtthiere mittels eines besonders hierzu ein¬ 
gerichteten , von dem Pächter der Abdeckerei gestellten Wagens 
alsbald fortgeschafft und sofern vom Eigenthümer des Thieres nicht 
alsbald anderweitige Verfügung getroffen, in die Königl. Thier¬ 
arzneischule verbracht wird. Im engeren Polizeibezirke der Stadt 
sind für diese Fortschaffung 6 M. Transportfuhren, nach Orten des 
weiteren Polizeibezirkes 12 M. als Gebühren zu entrichten. 

Zur Verhinderung des Bisses wnthkranker Hunde bringt 
Dr. Sehneider zu Diedenhofen eine nicht mehr neue Idee in 


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28 


Vorschlag, nämlich die polizeiliche Anordnung za erlassen, dass 
sämmtliche Hundebesitzer bei Vermeidung von Strafe za verpflichten 
seien, ihren Hunden die Fangzähne abzubrechen oder abzustumpfen 
zu lassen. 


Personalien. 

Ausgeschriebene Kr eis thierarztstellen: 


Fir dei Kreis: 

Jährlicher 

Oenchc liid eiiiireieki 

et*timiii. Gehalt: Zuehui: 

Ui in 

hi 4. 1. Regiimi 

Brilon, 

600 M. — 

21. Jan. 1881. 

Arnsberg. 

Wirsitz Wohiitl 
Nakel. 

600 M. — 

15. Febr. 1881. 

Bromberg . 

Hamm . 

600 M. - 

1. März 1881. 

Arnsberg. 


Professor Röckl in Stuttgart ist dem k. württ. Medioinal-Collegium 
provisorisch als Hülfsarbeiter beigegeben worden. 

Dem Distrikts-und Control thierarzt Friedrich Schneider wurde 
die DistriktsthierarztsteUe für den Landsprengel des Amtsgerichts Augs¬ 
burg übertragen. 

Versetzt wird der Oberrossarzt und Inspicient Strauch von der 
Militär-Rossarztschule zum Hus.-Regt. Kaiser Franz Josef (Schleswig- 
Holstein) Kr. 16. —Ernannt wird der Rossarzt Kunze, Assistent bei 
der Lehrschmiede der Militär-Rossarztschule zum Oberrossarzt. —Ver¬ 
setzt wird der Oberrossarzt und Assistent Naumann von der Lehr¬ 
schmiede der Militär-Rossarztschule als Inspicient zur Militär-Rossarzt¬ 
schule. — Der Oberrossarzt Stimm in g vom 2. Pomm. Ulan.-Regt. Nr. 9 
wurde mit Pension in den Ruhestand versetzt. 

Bücher-Anzeige. 

Verlag von Hirecla/wald. in Berlin. 

Soeben erschienen: 

Archiv für wissenschaftliche und practische ThierheiMe, 

herausgegeben von Geh. Rath Professor Dr. Roloff, redigirt von 
Professor C. F. Müller und Prof. Dr. J. W. Schütz. VII. Band. 
1. u. 2. Heft. gr. 8.' Mit lithogr. Tafelu. Preis des Bandes von 
6 Heften 12 Mark. 

Abonnement bei allen Buchhandlungen and Postanstalten. 

Die nächste Versammlung des thierärztl. Vereins in München 
findet Samstag, den 29. Januar 1881, Nachmittags 3 Uhr, in der 
Restauration Roth statt. Tagesordnung: Vortrag über das Ver¬ 
werfen der Kühe. Ref. Direktor Franck. 

Zur Notiz nach der Pfalz. Die Gau-Versammlungen 
Westricher Thierärzte pro 1881 finden am 3. Februar, 7. April, 
4. August, 6. October und 1. Dezember in Kaiserslautern und am 
30. Juni in Zweibrücken statt. Zusammentreffen in Kaisers¬ 
lautern im bisherigen Lokal, in Zweibrücken bei Ankunft 
der Nachmittagszüge in der Bahnhofrestauration. 
_ Aus Auftrag. Bauwerker. _ 

Verantwortliche Kedaction: Th. Adam in Ansrshu .; — Druck von Backl u. Loehner 
Verlag von Wilh. Lfldeiit^ in Augsburg. 


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/Ak. 


Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraoigegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. Ni- 4. Januar 1881. 


Inhalt: IJeber Veterinär-Ophthalmoskopie. — Bericht über die Ver¬ 
sammlung des thierärztlichen Kreisvereins der Oberpfalz. — Das 
Gestüts wesen in Prenssen. — Verkauf verfälschter Nahrungsmittel. 
— Verschiedene Mittheilungen. — Personalien. , 


Ueber Veterinär-Ophthalmoskopie.*) 

Herr Föringer bemerkte einleitend, wie die Ophthal¬ 
moskopie bisher in der Thierheilkunde brach gelegen und 
höchstens von Einzelnen betrieben worden sei, was sehr zu 
bedauern wäre, weil ja die Ophthalmoskopie nicht blos grosses 
wissenschaftliches Interesse sondern auch nicht zu* unter¬ 
schätzenden praktischen Nutzen gewähre. Der Augenspiegel 
gehöre ebenso zur Ausrüstung des praktischen Thierarztes 
wie das Thermometer, . denn im Augenhintergrunde sei ein 
Schatz zu heben. 

Referent erinnerte an die zur Zeit noch so unklaren Be¬ 
griffe über das Wesen der Schönblindheit, dann der Mond¬ 
blindheit und endlich daran, wie gerade der Augenspiegel im 
Stande sei, Licht zu bringen in die Beurtheilung der hydro- 
cephalischen Krankheiten der Pferde. Diese drei Krankheits¬ 
gruppen, namentlich in ihrer Eigenschaft als Gewährs-Fehler, 
machen es absolut nöthig, dass jeder Praktiker mit dem Augen¬ 
spiegel vertraut sei. Die nicht zu leugnende Schwierigkeit 
des Ophthalmoskopierens bei unseren Thieren dürfe nicht ab- 
schrecken; sie sei — wie die Arbeiten der Herren Fried¬ 
berger, Vogel, Lustig, vor allem aber die Forschungen 

*) Auszug aus einem Vortrage des Herrn Bataillons-Veterinär 
Föringer in der ersten, von 15 Thierärzten, 3Aerzten u. A. besuchten 
Monatsversammlung des Würzburger Gauverbandes, am 10« Novbr. 
v. J. im Lehrsale der k. Hufbeschlaglehranstalt. 


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•~T 


30 

der Herren Berlin und Esberg hinlänglich bewiesen — 
zu überwinden und der Lohn ein grosser. Uebrigens möchte 
jeder Veterinär das Ophthalmoskopieren an der Hand eines tüch¬ 
tigen Augenärzte * erlernen, wie dies auch thatsächlich von allen 
Autoren angerathen wurde und wie auch Redner es gemacht 
habe, dessea Lehrer Herr Privatdocent Dr. Bäuerlein ge¬ 
wesen sei, dem er desshalb an dieser Stelle seinen herzlich¬ 
sten Dank ausspreche. 

Fö ring er entwickelte hierauf die Geschichte des Augen¬ 
spiegels von derZeit seines Erfinders Helmholz an bis heute; 
erwähnt, dass fast ausschliesslich der Concavspiegel als der 
lichtkräfingste in Anwendung stünde und empfahl besonders 
das Ophthalmoskop von Liebreich zur Benützung auch 
in der Thierheikunde. Hierbei wurde der primitiven Hilfsmittel 
gedacht, die man in der vorophthalmoskopischen Zeit — und 
diese herrsche ja in der Veterinärmedicin im Allgemeinen noch 
heute — bei Augenuntersuchungen anwandte und verbreitete 
sich sodann über das Prinzip und die physikalische Wirkung 
des Augenspiegels. 

Nunmehr schritt derselbe zur Erklärung der verschie¬ 
denen Methoden der Augenspiegel-Untersuchungen im Allge¬ 
meinen mit Rücksicht auf die Wahl der zu benützenden Licht¬ 
quelle, Stellung und Haltung des Objektes sowie des Unter¬ 
suchenden, dann auf die zu benützenden Instrumente, Hilfs¬ 
mittel u. s. w., endlich auf die Technik der Untersuchungs- 
Methoden. Letztere selbst theile er ein in die Untersuchung 
bei seitlicher Beleuchtung, in die bei durchfallendem Lichte 
und in diejenige des eigentlichen Augenhintergrundes, welche 
Untersuchung wieder in zwei Methoden zerfalle, nämlich in 
die Untersuchung im aufrechten und die im umgekehrten Bilde. 

Hier schaltete Referent instruktive Bemerkungen ein über 
Refraktion, Accomodation, über Emmetropie, Myopie, Hyper- 
metropie, Presbyopie, über die Bedeutung der Macula lutea 
für den Sefcakt, über Nothwendigkeit und Methode der Wahl 
von Correktionsgläsern beim Ophthalmoskopieren, sobald Refrak¬ 
tionsstörungen einseitig vorliegen u. s. w. 

Referent behandelte nun aufs eingehendste nacheinander 
die einzelnen Methoden nach ihrer Ausführung und Teohnik 
sowohl, als nach ihrem Befunde am gesunden Thierauge, und 
bezeichnete gleichzeitig auch den Kreis derjenigen patholo¬ 
gischen Veränderungen, welchen die einzelnen Methoden be¬ 
herrschten. 

Wir wollen, da Herr Forin ger beabsichtigt seinen Vor¬ 
trag gemeinschaftlich mit Herrn Dr. Bäuerlein ausführlich 


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A. 


31 


für den Druck zu bearbeiten, nur das Wesentlichste dessen 
hier anführen, was derselbe über das ophthalmoskopische Bild 
des gesunden Pferdeauges vortrug. Der Augenhintergrund des 
Pferdes weiche vor allem in auffallendster Weise von dem 
des Menschen ab. Er leuchte grünlich auf, die Optikuspapille 
habe einten orangerothen Schein, sei mehr oblong und zeige 
in Form und Conturirung die denkbar möglichsten Yariationen 
innerhalb der physiologischen Grenzen. Merkwürdig sei 
aber namentlich was bezüglich der Gefässe hier zu finden sei. 
Weder eine der menschlichen noch der allen anderen Haus- 
thieren ähnliche Gefässverzweigung lasse sich nämlich auf 
dem Augenhintergrunde der Einhufer nachweisen. Hier sehe 
man überhaupt kein grösseres Gefäss, sondern nur ein System 
der feinsten Aederchen, die sich nicht einmal in Arterien oder 
Venen unterscheiden liessen und die, alle aus dem äusseren 
Drittel der Sehnervenscheibe scheinbarKentspringend, ziemlich 
dicht, radiär und fast gradlinig nach aussen verlaufen und 
schon nach ca. 6 mm plötzlich verschwinden, nachdem sie 
bei Uebertritt in dasTapetum lucidum eine grünliche Färbung 
angenommen. Von Centralgefässen der Retina könne dem¬ 
nach keine Rede sein, wenn auch der im Centrum der Papille 
wahrzunehmende Punkt als ein kleiner Gefässknäuel ange¬ 
nommen werden müsse, von dem aus, nach Auffassung des 
Referenten, die G< fasse gleichsam unterirdisch, von der lamina 
cribto6a gedeckt bis in’s äussere Drittel der Papille Verliefen 
und et st hier wieder, auf die Obei fläche tretend, sichtbar 
würden. Die Sebnervenscheibe liege fast stets ein Paar mm 
von der Grenzzone des Tapetum lucidum und des Ta >etum 
nigrum entfernt in der tiefbraun schwarzen Pigmentfläche, 
also im Tapetum nigrum selbst 

Aber auch die Lage der Papille sei nicht constant und 
fände man diese häufig mehr oder weniger von oben ge¬ 
nannter Grenzlinie durchschnitten, seltener aber ganz im 
Tapetum lucid. liegend. Die Grenze des fasst */3 des Augen¬ 
hintergrundes auskleidenden und in ihren peripherischen Aus¬ 
läufern nie mit dem Augenspiegel mehr übersehbaren far¬ 
bigen Tapetum und der Pigmentschichte sei keine scharfe 
Linie sondern habe eine verwaschene Contur. 

Das Tapetum nigrum zeige keine homogene Färbung, 
sondern lasse deutlich die Anhäufung der Pigmentkörner in 
unregelmässiger Dichtigkeit erkennen, sie habe keinen Glanz 
sondern eine matte rostbraune Farbe. 

Das Tapetum lucidum unterzog Referent einer besonders 
eingehenden Betrachtung, dabei auch der histologischen Ver- 


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hältnisse Rechnung tragend. Auf seiner Oberfläche seien Un¬ 
massen von eingesprengten dunkleren, grösseren oder kleineren 
Punkten oder bräunlichen Flecken zu sehen, welche zum 
Theile die des Tape tum perforirenden Choroidealgefässe, zum 
Th eile eingelagerte Pigmenthaufen darstellen. — Pferde mit 
hellem Haare hätten auch helleres Tapetum und vice versa; 
— Coroidealgefässe liessen sich ausser den bereits erwähnten 
Durchbohrungsstellen nicht nachweisen. Eine der mensch¬ 
lichen Macula lutea entsprechende Stelle der Netzhaut konnte 
Föringer bis jetzt noch nicht finden. 

4 Hierauf beschrieb der Vortragende das ophthalmoskopische 
Bild des Augenhintergrundes bei den übrigen Haussieren 
und dem Fische, bei denen allen, was das Gefässsystem der 
Retina betreffe, grosse Aehnlichkeit mit dem menschlichen 
Auge bestehe. 

Nunmehr gedachte Referent der bisher in der Thierheil¬ 
kunde gemachten praktischen Anwendung des Ophthalmos- 
kopirens, sowie der anzustrebenden Ziele, führte die ihm 
bekannten diesbezüglichen Arbeiten aus der Literatur im 
Auszuge an und zählte kurz alle durch den Augenspiegel zu 
untersuchenden und nachweisbaren pathologischen Bilder auf.*) 

Namentlich wurde betont, dass es Aufgabe der Thierärzte 
sei, die sogenannte periodische Augenentzündung zu studiren, 
deren angebliche aber besonders schön von Professor Fried¬ 
berger widerlegte Identität mit dem Glaucome des Men¬ 
schen, dann die Ursachen des grünen Schimmers aus dem 
Augenhintergrunde zu erforschen, das bisher eine so grosse 
Rolle in der Diagnose von Schönblindheit und Mondblindheit 
gespielt habe, ferner das Wesen des schwarzen Staares, der 
oft nicht in einer Erkrankung der Sehnerven, sondern in 
einer Netzhaut-Ablösung bestehe, wie namentlich auch Pro¬ 
fessor Berlin nachgewiesen hat, endlich aber, und das habe 
wohl die höchste praktische Bedeutung, sei es dem Augen¬ 
spiegel Vorbehalten, zur Diagnose und Prognose bei den Ge¬ 
hirnkrankheiten unserer Pferde wesentlich fördernd beizutragen. 

Professor Lustig habe in dieser Richtung ja bereits mehr 
als hinreichend den Nutzen und die Leistung des Ophthal- 
moscops bewiesen und das äusserst interessante Bild des 
Augenhintergrundes beim Bestehen eines intracraniellen Druckes 


*) Besonders interessant für die anwesenden Collegen waren die 
hier vom Referenten angeführten praktischen Beispiele, naoh denen es 
mit dem Augenspiegel gelungen wäre, Diagnosen yon Augenkrankheiten 
aufzuhellen und festzustellen, welche früher ganz irrig beurtheüt wor¬ 
den sind. 


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33 


u. 8. w. in seiner fast typischen Beschaffenheit festgestellt 
— Erfahrungen, die auch Referent in einer grossen Reihe 
von Untersuchungen bestätigt fand. 

Bericht über die Versandung des thierärztlichen 
Vereins der Oberpfalz und von Regensburg. 

Abgehalten zu Begensburg am 3 September 1880. 

Auf die ergangene Einladung fanden sich zur festgesetzten Zeit 
12 Vereinsmitglieder ein und beehrten als Gäste die Versammlung 
die Herren Bergler -Rottenburg, I g 1 - Geiselhöring, K o c h -Deg¬ 
gendorf, Martin-Passau, Münich-Straubing und Pirschinger- 
Bogen. Ihre dienstliche Verhinderung am Erscheinen entschuldigten 
8 Vereinsmitglieder. 

Der Vereinsvorstand eröffnete die Versammlung mit einer herz¬ 
lichen Begriissung der Vereinsmitglieder sowie insbesondere der 
Gäste und schritt sodann zur Berichterstattung über die Thätigkeit 
des Vereins-Ausschusses während des Jahres 1879,80. Zunächst 
erwähnte derselbe, dass der Verein bei der constituirenden Versamm¬ 
lung zur Gründung eines thierärztlichen Unterstützungs-Vereines für 
die Hinterbliebenen bayer. Thierärzte am 8. Mai v. J. in München 
durch die Delegirten Bersch-Neumarkt und Gotteswinter- 
Stadtamhof vertreten gewesen sei und forderte die Anwesenden 
auf, ihren Dank für die Bemühungen derjenigen Herren Collegen, 
welche diesen wohlthätigen Verein endlich zu Stande brachten, 
durch Erheben von den Sitzen Ausdruck zu geben. Dies geschah 1 

Hierauf r.ecapitulirte der Vorsitzende die Zustände des bayer. 
Civilveterinärwesens und die sociale Stellung der Thierärzte vor 
80 Jahren bis zur gegenwärtigen Zeit und erkannte dankbarst an, 
dass hierin eine wesentliche Verbesserung eingetreten sei. Ueber- 
gehend auf das Inslebentreten des deutschen Viehseuchen-Gesetzes 
spricht derselbe die Befürchtung aus, dass die Stellung der Thier¬ 
ärzte gegenüber der Landwirthschaft eine andere werden und das 
Einkommen derselben bei Erlassung der Vollzugsvorschriften mehr 
oder minder in Frage gestellt sein dürfte. Er hoffe jedoch auf 
eine zufriedenstellende Lösung dieser Angelegenheiten im Vertrauen 
auf das von Seite der Staatsregierung seither für den thierärzt¬ 
lichen Stand thatsächlich bewiesene Wohlwollen und die kräftige 
Vertretung des Chefs des bayer. Civilveterinärwesens. 

Der Vorsitzende gedachte der im Vereinsjahre verstorbenen 


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34 


braven Collegen, der Bezirksthierärzte Boekale und Knorr, 
deren Andenken durch Erheben von den Sitzen geehrt wurde und 
bedauerte die Uebersiedelnng des langjährigen eifrigen Vereinsmit- 
gliedes P r i e s e r von Sulzbach in einen anderen Regierungsbezirk. 
Endlich theilte derselbe die Austrittserklärung des Thierarztes Karl 
Hacker aus dem Vereine mit, wodurch der letztere nur noch 20 
Mitglieder zählte, jedoch diese Zahl durch die nachgesuchte und er- 
theilte Aufnahme der Bezirksthierärzte Bauer-Beiingries, Vogt- 
Vohenstrauss und des Distriktsthierarztes Stoll-Hemau, sich wie¬ 
der auf 23 erhöht habe. Der Rechnungsablage von Seiten des 
Cassiers Bersch wurde Decharge ertheilt, der muthmassliche 
Etat für’s kommende Jahr festgestellt und der Jahresbeitrag von 
3 Mark genehmigt. 

Es wurde nun zur Wahl des Vereins-Ausschusses geschritten 
und die derzeitigen Mitglieder Gotteswinter als Vorstand, 
Loichinger als Sekretär, Bersch als Cassier, Beer und Mühl¬ 
bauer als Beisitzer, ferner als Abgeordneter zum Obermedicinal- 
Aus8chuss Gotteswinter und als Ersatzmann Bersch per 
Acdamation wieder gewählt. 

(Schluss folgt.) 

Das Gestütswesen in Preussen. 

Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Nachweis der 
Ausrangirung un d Einrangirung in den Landgestti ten 
pro 1880/81 vorgelegt worden: 

ln den 15 Landgestüten sind in diesem Jahre bei einem Etat 
von 1872 Hengsten — von denen 532 in Hauptgestüten gezüchtet 
und 1340 angekaaft sind — 174 Hengste und zwar 72 von den in 
Hauptgestüten gezüchteten und 102 von den Ankaufshengsten aus- 
rangirt worden. Von dem Bestände hätten nach demselben Ver¬ 
hältnisse, nach welchem von den in Hauptgestüten gezüchteteten 
Hengsten 72 ausrangirt worden sind) von den angekauften Hengsten 
181 ausrangirt werden können. Eingegangen sind 36 Hengste. 

In die Landgestüte sind einrangirt: 

I. Aus den Hauptgestüten, a) Aus Trakehnen in die 
3 lithauischen Landgestüte Insterburg, Gudwallen und Rastenburg, 
das Posen’sche Landgestüt zuZirke, das Westpreussische zu Marien¬ 
werder = 38 Halbbluthengste; b) aus Graditz in 9 Landgestüte 
= 4 Vollblut-und 18Halbbluthengste; c) ausBeberbeck in 3 Land¬ 
gestüte = 8 Halbbluthengste. Summa 68 Hengste. 

II. Durch Ankauf in 15 Landgestüte 5 Vollblut- und 187 
Halbbluthengste = 192 Hengste. Es sind aus zweiter Hand, wie 
überhaupt Hengste von den grossen Pferdehändlern für Gestüte 
night gekauft. Durch Vermittelung eines Händlers (als Makler) 


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35 


sind persönlich durch den Oberlandstallmeister 34 Lastschlagshengste 
in Belgien von Züchtern angekauft. 153 Hengste sind in Deutsch¬ 
land vorwiegend in der Monarchie persönlich durch den Ober-Land¬ 
stallmeister ohne jegliche Zwischenperson direkt von Züchtern resp. 
Aufzüchtern gekauft unter jedesmaliger Zuziehung eines oder zweier 
Gestütsvorstände. Durch Gestütsvörstände sind in ihrem Bezirke 
5 Hengste direkt von Züchtern gekauft. Summa obige 192 Hengste. 

Aus Princip wird von Züchtern und Aufzüchtern vorwiegend 
in der Monarchie direkt gekauft, weil dies das beste und sicherste 
Mittel zur Förderung und Besserung einer Pferdezucht ist. 

Die Abkunft der Ankaufshengste im Brandenburgischen und 
Sächsischen Landgestüte mit Ausschluss der Acker- und Last¬ 
schlagshengste betreffend, sind nach den Nationalen: 

1) im Brandenburgischen Landgestüte bei 59 Ankaufshengsten 
54 Hengste, bei denen die Abkunft des Vaters und der Mutter und 
weiter nachgewiesen ist. 5 Hengste, bei denen die Abkunft des 
Vaters, dagegen die der Mutter nicht nachgewiesen ist. Bei einem 
Bestände von 147 Hengsten sind nur 7 Hengste unbekannter Ab¬ 
kunft und zwar: 4 Belgier des Lastschlages und 3 Ostfriesen des 
Ackerschlages; 

2) im Sächsischen Landgestüte bei 27 Ankaufshengsten 24 
Hengste mit väterlicher- und mütterlicherseits nachgewiesener Ab¬ 
kunft, 3 Hengste mit nur väterlicherseits nachgewiesener Abkunft. 

Bei einem Bestände von 88 Hengsten sind 24 belgische Last¬ 
schlags- und 1 ostfriesischer Ackerschlagshengst unbekannter Ab¬ 
kunft. Ausser diesen ist selbst bei Ackerschlagshengsten die Ab¬ 
kunft des Vaters nachgewiesen, die der Mutter nicht immer. 

(D. R.-Anz.) 


Der wissentliche Verkauf von verfälschten Nahrungs- oder 
Genuss mittein unter Verschweigung dieses Umstandes ist nach 
einem Erkenntniss des Reichsgerichts, III. Strafsenat, vom 13. Nov. 
v. J. (der ersten Entscheidung des höchsten Gerichtshofes in Bezug 
auf das Nahrungsmittelgesetz vom 14. Mai 1879) aus §. 10, 2 des 
Nahrungsmittelgesetzes zu bestrafen, auch wenn die Verfälschung 
nur in dem Zusatze von geringerwerthigem Stoff zu einem höher- 
werthigen besteht und durch diese Zusammensetzung das Nahrungs¬ 
oder Genussmittel weder unbrauchbar noch schädlich wird. 

(D. R.-Anz.) 


Verschiedene Mittheilungen. 

Nachdem die Rinderpest in mehreren Ortschaften des Kreises 
Pultusk (russ. Polen) der Landgrenze bis auf 70 km nahe ge¬ 
rückt ist, hat die K. Regierung zu Königsberg, Abth. d. I., bis 
auf Weiteres die Ein- und Durchfuhr aller Arten von Vieh 
sowie thierischen Theilen etc. (mit den nach §. 6 der revidirten 
Instruktion v. 9. Juni 1873 zulässigen Ausnahmen) aus russischem 
Gebiete über die Landesgrenze verboten. 


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36 


Dem am 19. Januar o. zusammentretenden bayerischen Land¬ 
tage wird ein Ausführungsgesetz zum Reichsgesetze, betreffend die 
Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, bezüg¬ 
lich Aufbringung der Mittel zur Entschädigung der Thierbesitzer 
für ihre auf polizeiliche Anordnung wegen Rotz und Lungenseuche 
getödteten Thiere, dann ein Gesetz, betreffend die Einführung einer 
Körordnung zum Zwecke der Regelung des Privatbeschälwesens 
zugehen. 


Personalien. 

Bekanntmachung. 

'Wiederbesetzung der erledigten Stelle eines Sohlaohthof- 
Offizianten betr. 

Bei dem unterfertigten Stadtmagistrate ist die Stelle eines Schlacht¬ 
hof-Offizianten zu besetzen. 

Für diese Stelle ist die Qualification zur Funktion eines amtlichen 
Thierarztes in Bayern, insbesondere also das Bestehen der amtsthier- 
ärztliohen Prüfung mit gutem Erfolge erforderlich. 

Den Schlachthof-Offizianten obliegt die Theilnahme an der Beschau, 
sowie die Handhabung der Ordnung in den Schlaohthallen und die Ge- 
fällscontrole. Den Berufenen wird zunächst ein Mouatsbezug von 150 M. 
gewährt. 

Bei vollständig zufriedenstellender mindestens einjähriger Dienst¬ 
leistung wird jedoch die Einreihnung in den engeren Gemeindedienst 
(Gruppe 1IL Klasse 1 des Gehaltsstatus) in Aussicht gestellt. Hiemit 
ist ein Anfangsgehalt von 1980 Mark verbunden, welcher sich bei Er¬ 
probung im Dienste nach 3 Jahren auf 2160 Mark, nach weiteren 3 
Jahren auf 2340 Mark, nach weiteren 4 Jahren auf 2460 Mark, nach 
weiteren 5 Jahren auf 2580 Mark erhöht, worauf noch von 5 zu 5 Jahren 
bis zu drei Alterszulagen von je 120 Mark bewilligt werden. 

Mit der Aufnahme in den engeren Gemeindedienst ist auch der Bei¬ 
tritt zur Pensionsanstalt für die besoldeten Mitglieder des Magistrats und 
die Bediensteten der Stadtgemeinde München verbunden. Der Berufene 
ist verpflichtet, auf Verlangen des Magistrats in den dafür bestimmten 
Räumlichkeiten der Anstalt gegen die regulativmässige Vergütung Woh¬ 
nung zu nehmen. 

Auf Nebenverdienst der Privatpraxis kann nicht gerechnet werden. 

Den als Schlachthof-Offizianten verwendeten Thierärzten wird gemäss 
höchster Ministerial-Entachliessung die in dieser Eigenschaft zugebrachte. 
Dienstzeit bei einer allenfallsigen Bewerbung um die Stelle eines Be¬ 
zirksthierarztes in die Zeit der thierärztlichen Berufsübung miteinge- 
reohnet. Bewerber um die vorbezeichnete Stelle wollen ihre dessfallsigen 
Gesuche mit den Qualifioationsnachweisen und mit Gesundheitszeugnis 
belegt bis zum 15. Februar 1881 bei unterfertigtem Stadtmagistrate 
einreichen. 

Am 19. Januar 1881. 

Magistrat der kgl. Haupt- und Residenzstadt München. 

Bürgermeister Widenmayer. 

Pündter, Seoretär. 


Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Raokl u. Lochner 
Verlag von Wilh. Lüderitz in Augsburg. 



Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraasgegeben von 

Tb. Adam in Aogsbnrg. 


XXV. Jahrgang. N= 5. Febrüar 188 L 


Inhalt: Die Gründung einer Unterstätzungskasse für die Hinterblie¬ 
benen deutscher Thierärzte. — Bericht über die Versammlung des 
thierärztlichen Vereins der Oberpfalz. (Erfahrungen mit einigen 
neueren Thierarzneimitteln.) — Personalien. — Bücheranzeige. 


Die Gründung einer Unterstützungskasse für die 
Hinterbliebenen deutscher Thierärzte. 

Vom Präsidenten des deutschen Veterinärraths, Herrn 
Professor Dr. Dam mann, Direktor der k. Thierarzneischule 
zu Hannover, ist an die Thierärzte Deutschlands nachstehende 
Aufforderung ergangen, der hoffentlich allseitig freudige Folge 
zu Theil werden wird: 

Sehr geehrter Herr College! Es ist Ihnen bekannt, 
dass im vorigen Jahre von dem Herrn Bezirksthierarzt Ber¬ 
ner in Pforzheim der Gedanke der Gründung einer Unter¬ 
stützungskasse für die Hinterbliebenen deutscher 
Thierärzte bei dem ständigen Ausschüsse des deutschen 
Veterinärraths angeregt wurde. Leider hat sich bei der Be¬ 
ratung dieses Planes, welche in sämmtlichen tierärztlichen 
Vereinen Deutchslands stattfand, heraussteilen müssen, dass 
es schlechterdings unmöglich erscheint, ohne weiteres ein auf 
Thierärzte beschränktes, lebensfähiges Institut dieser Art zu 
schaffen. Denn die Zahl der Fachgenossen, welche sich be¬ 
dingungslos bereit erklärt hat, dem Verbände beizutreten, ist 
so gering, dass die Beiträge für den Einzelnen schier uner¬ 
schwinglich werden müssten. 

Nichts destoweniger meine ich, dass damit die hochher¬ 
zige Idee nicht endgiltig begraben sein kann. Ernster denn 
je tritt heute an Jeden die Mahnung heran, Alles aufzubieten, 
um die Seinigen vor künftiger Noth und Elend zu bewahren. 




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Auch wer gegenwärtig in der glücklichsten Situation sich be¬ 
findet, soll sich stets vor Augen halten, dass auch liebe An¬ 
gehörige dermaleinst das Schicksal treffen kann, der f bittersten 
Sorge preisgegeben zu- sein, wenn er selbst aus ihrem Kreise 
geschieden ist. Der Einzelne ist machtlos diesem drohenden 
Gespenst gegenüber, und nichts verkehrter, als hierin wie in 
so vielen Dingen sich immer auf die Hülfe des Staates zu 
verlassen; es gilt vielmehr für die Gesammtheit, sich zu 
wappnen und durch eine auf Selbsthülfe basirte kräftige 
Organisation der Gefahr die Spitze zu bieten. 

Reifliche Ueberlegung führt mich zu der Ueberzeugung, 
dass die Idee der Errichtung einer Unterstützungskasse nur 
in der Weise realisirt werden kann, dass vorerst durch frei¬ 
willige Beiträge ein Stammkapital begründet wird. Ist ein¬ 
mal ein solcher Grundstock vorhanden, so wird unausgesetzt 
darauf Bedacht genomtaen werden müssen, ihn durch gelegent¬ 
liche Sammlungen, durch Ueberweisung von Ueberschüssen 
der thierärztlichen Vereine, durch Schenkungen und Vermächt¬ 
nisse zu vergrössern, fehlt derselbe, so mangelt es auch an 
dem Kern, an den sich weiteres agglomeriren kann, und kein 
Fachgenosse, der einmal aus Anlass eines für ihn erfreulichen 
Ereignisses ein gutes Werk im Standesinteresse thun will, 
weiss den besten Weg für die Ausführung seines Vorhabens 
zu finden. Es kommt also alles darauf an, diesen Kern zu 
schaffen und einmal muss damit begonnen werden. Ist auch 
v r dieser Weg zur Erreichung des Zweckes ein langwieriger, er 
hat^den grossen Vorzug, sicher zum Ziele zu führen. 

An Deutschlands Thierärzte richte ich dess- 
halb die dringende Bitte, Bei träge zu der Begründ¬ 
ung des Stammkapitals einer Unterstützungskass e 
hierher einzusenden. Ob der Eine viel, der Andere nur 
wenige Mark beisteuert, darauf kommt es nicht an: jede Gabe 
wird herzlich willkommen geheissen. Die Fachgenossen wollen 
es dem Präsidium des deutschen Veterinärraths vertrauensvoll 
überlassen, den Plan ständig weiter zu verfolgen und die 
richtigen Mittel zur Schaffung einer lebenskräftigen Institution 
zu finden. Die in den einzelnen Vereinen bereits bestehen¬ 
den Wittwen- und Sterbekassen werden durch die neue Ein¬ 
richtung nicht tangirt, sie mögen nach wie vor ihr segens¬ 
reiches Wirken üben. Ob auch die bayerischen Fachgenossen, 
welche für den Umfang ihres Particularstaates schon eine 
Unterstützungskasse begründet haben, das intendirte Unter¬ 
nehmen durch Beiträge fördern wollen, muss ich diesen an¬ 
heimstellen. Für alle übrigen deutschen Thierärzte erachte 




>*•■! r* 

ich es aber als eine Ehrenpflicht ,-c— man möge mir diesen 
Ausdruck nicht verübeln, — an ihrem Theil alles dazu bei¬ 
zutragen, dass der lang gehegte Plan greifbare Gestalt an¬ 
nehme. Mag auch der Segen der Kasse der jetzigen Gene¬ 
ration nur in beschränktem Masse zu Gute kommen, das darf 
Niemanden abhalten, sein Scherflein beizutragen. Man soll ; 
von uns dermaleinst nicht sagen, dass wir für den Stand nichts 
gethan und die Aufgabe unserer Zeit nicht begriffen hätten. 

Der Lehrer an der hiesigenTHerarzneischule, Herr Geiss, \ ^ 
(Hannover, Escherstr. 16), hat sicn auf mein Ersuchen bereit 
erklärt, die Beiträge in Empfang zu Rehmen. Ich bitte dem¬ 
gemäss, sie diesem zu übersenden. Ueber die Eingänge wird 
in den thierärztlichen Zeitschriften Rechnung gelegt werden. 

Ich hoffe und wünsche, dass dieser Bericht ein erfreulicher 
sein möge. ^ 

Hannover, am Weihnachtstage^ 1880. 

Der Präsident des deutschen Yeterin^rraths. 

Dr. Dammann. 

Bericht über die Yersamlung des thierärztlichen 
Vereins der Oberpfalz und von Regensburg, 

(Schluss.) 

Hierauf hielt Gotteswinter einen Vortrag über seine „Er¬ 
fahrungen mit einigen neueren ThiCYärzn^imA^Afcfllu^..... $ 
bei Ausübung der praktischen Thierheilkunde und zwar über ^ 

Phenylsäure, Natrium Salicylat, Chloralhydrat und 
Vaseline. 

Ueber Carboisäure äusserte sich derselbe, dass wenn früher 
gesagt wurde, ohne Tartarus emeticus möchte mancher Thierarzt 
ein solcher nicht sein, so gelte dieser Ausspruch gegenwärtig von 
der Phenylsäure. Sie sei nunmehr für jeden Thierarzt ein unent¬ 
behrliches Arzneimittel geworden. Die Carbolsäure wirke ätzend 
bis zu 20 Proc. Lösung besonders auf die Schleimhäute, sie hemme 
die Fäulniss- und Gährungsprocesse, indem sie die organisirten 
Fermente tödte. Bei innerlichem Gebrauch gehe selbe zum Theil 
unverändert mit dem Urine ab. Auf die unversehrte Epidermis, 
noch leichter aber auf die verletzte gebracht, könne sie von dieser 
aufgenommen und in die Säfte übergeführt werden, wodurch Phenyl¬ 
säure-Vergiftung entstehe. 

Putsche r-Bruck *) habe sie gegen Kotz angewendet. Auch 

*) 'Wochenschrift für Thierheilkunde und Yiehzuoht. 1878 Ste. 297. 


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40 


Beferent sah nach Anwendung der Carbolsäure 1876 bei einem 
Pferde des Domainenpächters L. zu 0., bei welchem einseitige, 
Hühnerei grosse, traubenförmige, festsitzende, unschmerzhafte Kehl- 
gangsdrüsen-Anschwellung mit gleichzeitigem schwachem Nasenaus¬ 
fluss vorhanden war und aus welcher Stallung zwei Wochen vorher 
3 exquisit rotzkranke Pferde getödtet wurden, Heilung eintreten. 
Der Nasenausfluss sistirte innerhalb 8 Tagen und die Submaxillar- 
„Drüs© zertheilte sich binnen 4 Wochen. Dieses Pferd, dem immer¬ 
während noch Aufmerksamkeit geschenkt wird, zeigte sich bis zur 
Stunde vollkommen gesund. Es soll hiedurch keineswegs gesagt 
werden, dass die ausgebildete, bis jetzt als unheilbar erklärte Rotz¬ 
krankheit durch Carbolsäure zu heilen sei, sondern es wird nur 
dieser Fall angeführt, bei welchem vollständige Heilung gelang. 
Er glaube, dass unter günstigen Umständen und wenn das Botz- 
Virus — pathogene Organismen die sich im Körper ungeheuer 
rasch vermehren — nicht schon zu grosse Ausbreitung erlangt und 
pathologische Veränderungen verursacht hat, Heilung durch Carbol¬ 
säure möglich ist.*) 

Bei recht schmerzhaften Wund-Erysipel genügt eine 2% 
Carboisäurelösung als Injection, um schon nach sehr kurzer Zeit 
den heftigsten Schmerz auf ein Minimum zu reduciren. 

Bei der B ä u d e der Pferde, Binder, Schafe und Hunde leistet 
die Phenylsäure die besten Dienste und ist am leichtesten in Salben¬ 
form (Sapo viridis 100 Thl., Acid. carbolic. crys. 2 Thl.) anzuwenden. 
Nur Katzen vertragen die Carbolsäure nicht**), wie die Erfahrung 
gelehrt hat und habe ich selbst leider mehrere Katzen zu Tode kurirt, 
indem diese innerhalb 24 Stunden nach erfolgter Einreibung mit 
Glycerin 75, Spirit, vin 25, Acid. carbol. crys. 2 starben. 

Eine 2—3malige Einreibung einer 2procentigen Carbolsäure- 
lösung genügt, um das so schmerzhafte Juck gefühl boi dem soge¬ 
nannten Sommerausschlag der Pferde vollkommen zu beseitigen. 

Um pflanzliche Parasiten zu tödten, welche die Herpes ton- 
surans der Hunde bedingen, ist eine Einreibung von Sap. virid. 100, 
Acid. carbol. 5 alle 2—3 Tage einmal gebraucht, nach vorheriger 
Beinigung mit warmem Wasser, von überraschendem Erfolg. Der 
Trychophyton tonsurans wird gründlich getödtet und die Flechte 
gehoben. 

*) Bei Pferden, welche einem Botzherde angehören, ist in so drin¬ 
gendem BotzYerdaohtBfalle ein Schuss in’s Ohr immer das beste Mittel. 

Die Redaction. 

**) Wochenschrift für Thierheilkunde und Viehzucht 1874 Ste. 236, 


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i 

Grüne Seife mit 2 Procent Phenylsäure abgerieben und auf 
die Mauke stellen gut unctirt mit nachfolgenden trockenen, warmen 
Umhüllungen, bedingen prachtvolle, sehr schnelle Heilung der 
Pferdemauke. Gleiches gilt bei dem Bläschen-Eczem' der Pferde 
und Hunde. Nur werden hier die trocken warmen Umhüllungen 
weggelassen und die Salbe täglich angewendet. 

Bei zurückgebliebener Secundinae der Kühe lasse ich auf circa 
200 Theile lauwarmen Wassers, 1 Theil Carbolsäure mischen und 
von dieser sehr schwachen Lösung, um auch einer allenfallsigen 
Septicaemie vorzubeugen, 10—12 Liter mittelst des Dammann’schen 
Schlauches in den Uterus geleiten. Mir ist ein besseres Mittel nicht 
bekannt, das so schnell Lösung und Ausstossung der Secundinae 
bedingt, als diese Infusionen. Die Application ist sehr leicht und 
werden die Infusionen ausserordentlich gerne, insbesondere von den 
Schweizern vorgenommen. 

Der kaum geträumten, ausserordentlich guten Wirkung der 
Phenylsäure bei Wundbehandlung und dem Lister’schen Verband 
ist in einem früheren Vortrag über neuere Chirurgie schon gedacht 
worden. 

Ausgezeichnet ist die carbolisirte Charpie bei grösseren, übel¬ 
riechenden, Jauche absondemden Wunden und bei der Brandmauke 
der Pferde. Diese Charpie auf missfärbige, stinkende Wunden ge¬ 
bracht und gut verbunden, am besten mit der ausserordentlich 
billigen Carbol-Gaze, kann 3—4 Tage liegen gelassen werden. 
Nach Abnahme des ersten Verbandes schon ist der üble Geruch 
verschwunden und die vorher missfärbige Wunde hat schönes 
Ansehen und meistenteils auch gute Granulation. Auf die un¬ 
reinen, stinkende Jauche absondemden Geschwürflachen der Brand¬ 
mauke bei Pferden carbolisirte Charpie gebracht, wirkt wun¬ 
dervoll und hat meine langjährige Erfahrung ein vortrefflicheres 
Mittel bei diesem häufig höchst bösartigen Leiden mir nicht in die 
Hand gegeben. Anfänglich genügt hier täglich ein Verband, später 
kann er alle 3—4 Tage einmal erneuert werden.*) 

Gegen den chronischen Catarrh des äussera Gehörganges bei 
Hunden kann ich die Erfahrungen Th. Adam’s nur bestätigen.**) 
Dass die Carbolsäure eines der wirksamsten Desinfectionsmittel ist, 
ist allgemein bekannt. 

*) Die carbolisirte Charpie muss frisch sein and sehr gut, wenn 
möglich hermetisch verschlossen, aafbewahrt werden, da wie bekannt 
die Carbolsäure sich leicht verflüchtigt. 

**) Siehe Woohensohr. eto. Jahrgang 1871 Ste. 108. 


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Schliesslich ist noch der anaesthetischen Wirkung der Phenyl¬ 
saure zu gedenken und vor Anwendung stärkerer Losungen auf zu 
grosse Hautflächen zu warnen, da hiebei sehr leicht Intoxicationen 
eintreten können, wie ich an mir selbst einmal erleben musste. Bei • 
Vornahme der Embryotomie eines schon in Fäulniss fibergegangenen 
Foetus inficirte ich meine Brust. Trotz erfolgter guter Beinigung 
mit Wasser und Seife, bekam ich schon nach einigen Stunden hef¬ 
tigen Ausschlag, der sich bei dem unausstehlichen, brennenden Juck¬ 
reiz durch Beiben über Brust und Bauch erstreckte. Zu Hause 
angekommen, rieb ich in meinem Arbeitszimmer eine Lösung von 
Aq. font. 50, Spirit, vin 50, Acid. carbol. crys. 10, über Hals, 
Arme, Brust und Bauch gut ein und begab mich hierauf in das 
Wohnzimmer, wo ich plötzlich bewusstlos niederfiel. In diesem 
Zustande wurde ich in das Bett verbracht und der sofort gerufene 
Arzt constatirte Carbolsäure-Intoxication, die iu Bälde ohne weitere 
Folgen nachließ. Die Salicylsäure hat ihren gehegten Erwar¬ 
tungen nicht entsprochen. Sie wurde bei septischen und pyaemischen 
Fiebern empfohlen und soll sich in der Menschenheilkunde gegen 
Gelenkrheumatismus ausserordentlich bewähren. Ich habe das 
Natrium Salicylat einigemale in hochgradigen Fieberzuständen bei 
Pferden, wo es mir nicht gelang mit andern antipyretischen Mitteln, 
selbst dem Digitalin, die Herzthätigkeit herabzustimmen, in Gaben 
zu 15 g und pro die 45 g mit gutem Erfolg angewendet. Schon 
nach 12 Stunden konnte ich eine Verminderung der Herzthätigkeit 
um 12 Schläge per Minute constatiren. 

Bei Koliken, Fruchthälterkrämpfen und dem Drängen nach der 
Beposition des Prolapsus Uteri ist das Chlor alhydrat ein vorzüg- 
lishes Mittel. Die Wirkung ist dem Morphium ähnlich, jedoch viel 
milder. Es wirkt direkt auf die Nervenzellensubstanz beruhigend, 
indem es die Nervencentren herabstimmt, ohne die berauschenden 
Nachkrankheiten des Hirnes, wie dieses bei Morphium nicht selten 
der Fall ist. 

Bei edlen, sehr sensiblen Pferden leistet das Chloralhydrat viel 
bessere Dienste als das Morphium. Bei Uterus-Krämpfen und bei 
dem Drängen des vorgefallenen und reponirten Fruchthälters habe 
ich selbes als Injection 10 g auf 30 g Wasser unfibertrefflich gefunden.*) 

*) In letzterer Beziehung möchte ich mir beim Mangel anderwei¬ 
tiger Arzneistoffe auf ein empirisches Mittel aufmerksam zu machen er¬ 
lauben und zwar auf gewöhnliohen Schnaps, der überall leicht zu haben 
ist. Ich lasse eine ganze 'Wein-Bouteille voll Kartoffelschnaps eingeben, 
die Thiere werden berauscht und das so heftige Drängen hört auf 


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43 


Ein neueres Arzneimittel ist noch zu erwähnen und zwar das 
Mineralfett Virginia Vaseline« Ich habe dieses statt des 
Axungia porci bei Bereitung der Oantharidensalbe angewendet und 
die Wirkung war eine Staunen erregende. Die Oantharidensalbe 
mit Vaseline bereitet, wirkt gerade doppelt so stark, als wenn sie 
mit Schweinefett zusammengesetzt wird. Nur muss etwas Wachs 
hinzugesetzt werden, indem sonst die Salbe zu dünnflüssig wird. 
Im Uebrigen ist die Bereitung der Oantharidensalbe die gleiche, 
wie sie in dem veterinärärztlichen Taschenbuch von Th. Adam 
angegeben ist. An diesen Vortrag knüpfte sich folgende Debatte an: 

Martin-Passau wendet mit Vorliebe der mildern Wirkung 
wegen bei Uterus-Ausspülungen Borsäure und bei der Pferdemauke 
Borlind an, auch warnt derselbe vor ausgedehnter Anwendung der 
Oarbolsäure, da er hierauf schon einigemale hat Bluthamen ein- 
treten sehen, was auf eine Beizung der Nieren zurüekgeführt wer¬ 
den muss. 

Münich-Straubing verneint die antiseptische Wirkung der 
der Salicylsäure auf Grund der Versuche, welche die Profes¬ 
soren Feser Und Friedberger in Mönchen gemacht haben. (Archiv 
für wissenschaftliche und praktische Thierheilkunde Bd. I. S. 156, 
221, und 449. Bd. II. S. 133.) Die ausserordentliche Wirk¬ 
ung des Virginia Vaseline bei der Oantharidensalbe sowie die 
der Oarbolsäure wird von ihm bestätigt. Hiegegen hat Münich von 
der Borsäure nie eine besondere Wirkung gesehen. Den Sommer¬ 
ausschlag der Pferde heilt derselbe einfach mit einer Losung von 
Kochsalz 3—4 Esslöffel voll auf circa 4 Liter Wasser.*) Bei 
Schlempemauke wendet er das Zincum carbonicum an. Die soge¬ 
nannte Zehfäule der Ochsen (Schlauchentzündung — Posthitis) wird 
von Münich durch Einspritzungen einer Mischung von Zincum sul- 
phocarbolicum 1 Theil in Glycerin 10 Theile, täglich 2—3 Spritzen 
voll, schnell und leicht geheilt. Die vortreffliche Wirkung des 
Chloralhydrates wird von Münich bestätigt und basirt er die be¬ 
ruhigende, schmerz- und krampfstillende Wirkung auf die Spaltung 
des Ohloralum hydratum durch das alkalische Blut, welches selbes 
in Ohloroform und Ameisensäure umwandelt. Das im Blut freige¬ 
wordene Chloroform bedingt die Wirkung. 

Imminger-Wörth heilt die Räude der Katzen mit Fischthran. 

*) Dem Berichterstatter war es möglich, in der Zwischenzeit die 
ausserordentlich gute Wirkung des Chlornatrium bei dem Sommeraug- 
sohlag der Pferde zu sehen. 


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Loichinger sieht in der Anwendung von Arzneimitteln ge¬ 
gen die Schlempemauke keinen sichern Erfolg, wenn nicht Futter¬ 
wechsel ermöglicht werden kann. Münich und Gotteswinter 
gestehen zu, dass Letzteres allerdings das Beste sei, wo aber Futter¬ 
wechsel nicht möglich ist, muss eine Behandlung ointreten. 

Zum Schlüsse zeigte der Vorsitzende ein für Thierärzte, welche 
riele Operationen von Neubildungen oder andere grössere Opera¬ 
tionen, wie z. B. bei Hufknorpelfistel, des Samenstrang-Scirrhus etc. 
zu machen haben, vorzüglich brauchbares, neueres Instrument nem- 
lich den Thermo-cautere vor und erklärte dessen praktische An¬ 
wendung. 

Stadtamhof 1880. __ Gotteswinter. 

Personalien. 

Auszeichnungen. Dem Departementsthierarzt Schanz zu Sig¬ 
maringen wurde der Rothe Adler-Orden IV. CL, den Oberroseärzten 
Haberlach beim Remonte-Depot Jurgaitschen und Jörns beim Hess. 
Feld-Art-Regt. Nr. 11, sowie dem Kreisthierarzte Kooh zu Grimmen 
der KönigL Kronen-Otden IV. CL, ferner den Rossärzten Dörn¬ 
feld beim Thür. Feld-Art.-Regt. Nr. 19, Heyl beim Garde-Kür.-Regt, 
Meitzner beim 1. Ulan-Regt., Sieb er t beim Magdeb. Hus.-Regt. JNr. 
10 und Vahl beimWestpr.Ulan.-Regt. Nr. 1 das All gemeine Ehren¬ 
zeichen verliehen. 

Ausgeschriebene Kreisthierarztstellen: 

A r,Jährlicher Geiiche liid eiiiureichei 

01 1 * et&timiii. Gehalt: Zischln: 1 bii ton bii i. I. Regieruig ii: 

Biedenkopf. 600 M. — 24. Febr. 1881. Wiesbaden . 

Olpe. 600 M. 300 M. 6. März 1881. Arnsberg . 

Die Stelle eines Controlthierarztes für den Distrikt Weg¬ 
scheid, k. Bezirksamt Passau, mit dem Wohnsitze Wegsoheid ist er¬ 
ledigt; Bewerber um diese Stelle haben ihre Vorschriften)ässig belegten, 
an das k. Staatsministerium des Innern zu richtenden Gesuche bis 
11. Februar 1. J. bei der ihnen Vorgesetzten k. Regierung, Kammer 
des Innern, einzureichen. 

Bücher-A n z e i g e. 

In Commission Ton "Willi. LÜderitz in Angsbnrg ist 
erschienen: 

Die Regelung des Abdeckereiwesens 

ln. Bezieli.Tin.gr ziina. "VieliseTiclienL-O-esetz. 

Ein Gutachten des deutschen Veterinär-Raths 
erstattet von Dr. Ulrich, Veterinär-Assessor und Departements- 
Thierarzt in Breslau. Augsburg, 1881. (Gegen Einsendung von 
30 Pfg. in Briefmarken wird das Gutachten franko zugesendet.) 

Die vorstehende Brochüre ist an die beim deutschen Veterinär- 
ßathe vertretenen Vereine zur Verkeilung an die Mitglieder der- 
selben versendet worden. _ 

Verantwortliche Bedaetion: Th. Adam in Angshnr?. — Druck von Back) n. Lochner 
Verlag von Willi. Lflderits in Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraasgegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N= 6. Februar 1881. 

Inhalt: Die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten. — Fleisch- 
congum und Fleischbeschau in Augsburg. — Die Veterinärsection 
bei der Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte zu Danzig. 
— Ein neues Antaphrodisiacum. — Ansteckende Thierkrankheiten. 
— Verschiedene Mittheilungen. — Literatur. — Personalien, _ 

Die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten betr. 

Abdruck der Minisi-Entschliessung vom 10. Januar 1881, an 
s&mmtliche Distriktspolizeibehörden diesseits des Rheines. (Amtsbl. d. 
k. Staatsm. d. Innern. Ste. 2.) 

Kgl. Staatsministerium des Innern. Die k. Landge- 
stfitsverwaltung legt grossen Werth darauf, dass die ihr unterstellten 
Bezirks-Gestütsinspektionen von dem Ausbruche der Rotzkrankheit, 
der Beschälseuche und der Räude unter dem Pferdebestande des 
Inspektionsbezirkes unmittelbar vor oder während der Beschälzeit 
möglichst frühzeitig Kenntnis« erhalten, damit einer allenfallsigen 
Weiterverbreitung solcher Krankheiten auf die Beschäler des kgl. 
Landgestfits rechtzeitig begegnet werden kann. 

Die Distriktspolizeibehörden diesseits des Rheins werden dess- 
halb beauftragt, die in den ersten 6 Monaten eines jeden Jahres 
vorkomraenden Fälle der Rotzkrankheit, der Beschälseuche und der 
Räude in Zukunft sofort der einschlägigen Bezirks-Gestütsinspektion 
mit thunlichster Beschleunigung, nötigenfalls auf telegraphischem 
Wege, zur Kenntnis« zu bringen.*) 

München, den 10. Januar 1881. 

v. Pfeufer. 

Der Generalsekretär 

__ v. Schlereth, Ministerialrath. 

*) Durch diese höohste Anordnung ist die in gleichem Betreffe er¬ 
gangene Ministerial-Entschliessung vom 14. Jantt&r 1879 (Amtsbl. d. k. 
Staatsm. d. I. S. 14 u. f.), nach welcher die Distriktspolizeibehörden bis 
spätestens 15. Januar jeden Jahres ein Verzeichniss der innerhalb 
des vorhergegangenen Jahres vorgekommenen ansteckenden Pferdekrank« 
beiten an die Vorgesetzte k. Kreisregierung, Kammer des Innern, einzu¬ 
senden haben, nioht ausser Wirksamkeit getreten. D. Red, 


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46 


Fleischcoiuram und Fleischbeschau in der Stadt 
Augsburg im Jahre 1880. 

L Fleisch co ns um. 

Yom 1. Januar bis 31. Dezember 1880 wurden im Stadtbezirke 
geschlachtet: 

4493 Mastochsen, davon 2782 unter 300 kg Fleischgewicht, 

7195 Stiere, Kühe und Jungrinder, 

24050 Kälber, 

3586 Schafe, 

26763 Schweine, davon 3532 unter 30 kg Fleischgewicht, 

112 Pferde. 


Im Ganzen 66199 Schlachtthiere. 

Wird als durchschnittliches Fleiscbgewicht angenommen von 


1 Mastochsen 

265 kg, mithin im Ganzen = 

1190645 kg 

1 Stier, Kuh etc. 

160 , 

9 9 

9 

1151200 , 

1 Kalbe, 

30 , 

9 9 

T» % “ 

721500 , 

1 Schafe 

20 , 

9 9 

9 ” 

71720 „ 

1 Schweine 

40 , 

9 9 

9 ^ 

1070520 „ 

1 Pferd 

200 „ 

9 9 

9 ^ 

22400 , 


so beträgt das Gesammtfleiscbquantam 4227985 kg und trifft bei 
62000 Einwohnern der Stadt per Kopf und Jahr 68,17 kg Fleisch, 
sonach weniger 0,32 kg als im Jahre 1879 und weniger 5,43 kg 
seit dem Jahre 1877. 

Nach Fleischsorten treffen im Jahre 1880 per Kopf 


vom 

Mastochsenfleische 

19,51 kg oder 28,16 Prozent, 

9 

Stier-, Kuhfleisch etc. 

18,56 , 

9 

27,22 , 

9 

Kalbfleische 

11,63 , 

9 

17,06 , 

9 

Schaffleische 

1,15 , 

9 

1,69 , 

9 

Schweinefleische 

17,26 , 

9 

25,60. , 

9 

Pferdefleisch 

0,36 , 

9 

0,55 , 


Im Vergleiche zum vorigen Jahre hat der Verbrauch von Mast¬ 
ochsenfleisch weiter um 2,57 pCt., von Schaffleisch um 0,59 pCt. 
und der von Schweinefleisch um 1,10 pCt. abgenommen, dagegen 
der von Stier-, Kuh- und Jungrindfleisch um 3,60 pCt., der von 
Kalbfleisch 0,68 pCt. und der von Pferdefleisch um 0,20 pCt. zu¬ 
genommen. 

Es bestätigt sich hiernach abermals die schon seit einigen 
Jahren gemachte Beobachtung, dass der Consum der besseren 
Fleischsorten eine stetige Abnahme, derjenige von geringerwerthigem 


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47 


Fleische eiqe Zunahme zeigt Da bekanntlich das Fleisch von 
nichtgemästeten und jungen Thieren weniger Gehalt an Nährstoffen 
und dafür mehr Gehalt an Wasser besitzt, so ist der Fleischver¬ 
brauch sowohl in quanti- als in qualitativer Hinsicht und mithin 
die Ernährung der Bevölkerung faktisch im Rückgänge begriffen* 

Ausser verschiedenen allgemeinen Zuständen trägt zu diesen 
Misständen zunächst die unbedingte Gewerbefreiheit wesentlich bei; 
die Zahl der Metzger hat sich gegen früher verdreifacht, viele der¬ 
selben beginnen das Metzgergewerbe ohne Betriebskapital und nicht 
selten auch ohne die nothwendigen Geschäftskenntnisse; sie schlach¬ 
ten nur ganz geringe Yiehwaare, welche früher kaum verkäuflich 
war und wogegen die Yictualienpolizei nur dann einschreiten kann, 
wenn die Schlachtthiere krank befunden und deren Fleisch unge- 
niessbar für den Menschen ist. Das fleischconsumirende Publikum 
ist aber grossentheils für eine Belehrung über den Unterschied 
zwischen besserem und geringerem Fleische nur wenig zugänglich. 

Die Fleischpreise im Jahrä 1880 hielten so ziemlich den 
gleichen Stand wie im Yorjahre. Das Mastochsenfleisch 
blieb unverändert das ganze Jahr auf 64 Pfg. für 7* kg; das 
Rind- (Kuh-) Fleisch ging von 58 Pfg. im Beginne des Jahres 
auf 50 Pfg. in den letzten vier Monaten herab und hatte im Durch¬ 
schnitte den Preis von 54,16 Pfg. per S kg. Yom Kalbf 1 eis ch 
schwankte der Preis für die bessere Qualität zwischen 50—56 Pfg., 
und war durchschnittlich 54,16 Pfg., von der geringen Qualität 
zwischen 45 und 56 Pfg. durchschnittlich 51,25 Pfg. für ‘j* kg. 
Das Schaffleisch besserer Qualität kostete 50—60 Pfg., durch¬ 
schnittlich 55 Pfg., die geringe Qualität 24—50 Pfg., durchschnitt¬ 
lich 33,57 Pfg. per 7» kg. Das Schweinefleisch variirte für 
bessere Qualität zwischen 60 und 70 Pfg., kostete durchschnittlich 

66.33 Pfg., die geringere Qualität 60—66 Pfg., durchschnittlich 

64.33 Pfg. per 7* kg. Das Pferdefleisch wird gewöhnlich zu 20 Pfg 
per ! ( i kg verkauft. 

Im Allgemeinen sind die Fleischpreise gegenüber den Ankaufs¬ 
preisen des Schlachtviehes fast immer zu hoch, bei weitem am 
meisten bei den ungemästeten Schlachtthieren, die um jeden Preis 
zu haben sind, während feines Mastvieh stets hoch im Preise steht. 

Die seiner Zeit gehegte Erwartung, die Fleischpreise würden 
sich durch die Concurrenz der Gewerbetreibenden auf einem an¬ 
gemessenen Niveau bewegen, hat sich durchaus nicht erfüllt. 


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II. Fleischbeschau. 

Von den 66199 zur Schlachtung gekommenen Thieren sind im 
Ganzen 2064 Stück wegen verschiedener Krankheitszustände bei 
der Fleischbeschau beanstandet worden. Die meisten Beanstandungen 
wurden durch folgende Krankheiten veranlasst: 
bei 1547 Wiederkäuern (119 Ochsen, 220 Kühen, 365 Stieren, 85 
Jangrindern und 764 Schafen) durch die Egelkrankheit, 
„ 266 Thieren (263 Bindviehstücken und 3 Schweinen) durch die 

Tuberkulose; 

„ 65 (57 Bindern, 1 Schaf und 7 Schweinen) wegen Echino- 

coccenkrankheit, 

„ 23 Bindern durch Abscesse in den Lungen, 

„ 12 Thieren (10 Binder und 2 Kälber) durch Abscesse in der 

Leber, 

„ 18 Thieren (6 Binder, 8 Kälber, 2 Schafe und 2 Schweine) 

in Folge von Entzündungen, 

Ä 9 Thieren (2 Binder und 7 Kälber) Nierenleiden, 

„ 23 Thieren (6 Binder, 4 Kälber, 4 Schafe und 9 Schweine) 

Verletzungen verschiedener Art, 

„ 3 Bindern (von auswärts eingeführt) Lungenseuche, 

„ 21 Schweinen Bothlauf, 

„ 13 Schweinen Finnen, davon 12 aus Polen oder Ungarn im- 

portirt, 

„ 38 Schlachtthieren durch verschiedene Krankheitszustände, wie 

Berstung der Urinblase, schwere Geburt, Kalbefieber, 
Starrkrampf, Psorospermien, Icterus, Nabelentzündung 
u. s. w. 

„ 16 Schlachtthieren schlechte Beschaffenheit des Fleisches. 

Getroffene polizeiliche Anordnungen. 

Von den krank befundenen und desshalb beanstandeten Schlacht¬ 
thieren sind: 

37 in die städtische Abdeckerei abgeliefert worden (16 Stück 
Grossvieh, 6 Kälber, 6 Schafe, 1 Ziege und 8 Schweine), 
6 Schweine wurden zur technischen Ausnützung (Ausschmelzen 
des Fettes) zugelassen; 

von allen übrigen beanstandeten Thieren sind die kranken Einge. 

weide, Fleischpartien etc. sogleich beim Schlachten entfernt und 

in die Abdeckerei verbracht, das geniessbare Fleisch aber 

von 75 Stücken zum Verkauf in die Freibank verwiesen, 

von 23 Stücken zum Verbrauche im eigenen Hauswesen gestattet, 


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49 


ron 21 Stücken den Viehverkäufern erlaubt worden 1 , das Fleisch 
über die Stadtgrenze zurückzunehmen. 

In allen übrigen Fällen wurde den Metzgern gestattet, das 
Fleisch an ihren gewöhnlichen Verkaufsbänken zu verwerthen. 

Th. Adnm. 

Bei der 53. Versammlung deutscher Naturforscher u. Aerzte 
yom 18. bis 24. September y. J. zu Danzig war die 11. Section 
die yeterinärärztliche. Die Anwesenden von dem Depart.-Thierarzt 
und Med.-Assessor Hertel begrüsst, wählten zum I. Vorsitzenden 
Med.-Rath Ly dt in-Karlsruhe und H e r t e 1 -Danzig als dessen Stell¬ 
vertreter, dann Oberrossarzt Rind-Danzig zum Secretär. 

In der 2. Sitzung, welcher 19 thierärztliche Mitglieder und 
mehrere Aerzte anwohnten, wurde nach Eröffnung der Sitzung von 
Med.-Rath .Lydtin über einen „krankhaften Zustand von Schafs¬ 
lungen 4 , durch Nematoden veranlasst, Vortrag erstattet. Hierauf 
sprach Prof. Dr. Pütz-Halle über „das Wesen und die Behand¬ 
lung der Strahlfäule und des Hufkrebses 4 . Dep.-Th. Winkler- 
Marienwerder zeigte sodann eine sehr praktische „Schussmaske 4 
zur Tödtung von Pferden vor. Med.-Rath Lydtin theilte weiter 
mit, dass Injectionen von l 1 /* bis 3procentiger, kalt bereiteter fil- 
trirter Kochsalzlösung in das Unterhautbindegewebe der Umgebung 
des Bruchsackes zur Heilung von kleineren Nabelbrüchen des Rin¬ 
des und des Pferdes sich bewährt haben. Weiters empfiehlt er 
einen Kitt zu Druckverbänden, der durch Zusammenroiben von 50 g 
Bleiglätte mit 5 g Glycerin von 1,24 spec. Gewicht hergestellt wird 
und nach 10 Minuten schon erhärtet. Endlich zeigte derselbe den 
von ihm construirten Massstock und einen Flächenthermometer vor. 

In der 3. Sitzung referirte Lydtin „über die Schutzimpfung 
gegen den Milzbrand 4 nach Toussaint und leitete sein Referat mit der 
Mittheilüng der Pasteur’schen Versuche über den Pilz der Hühner- 
Cholera ein. Nach einer Bemerkung von Dr. Pütz, welcher die Be¬ 
hauptung Chauveau’s, — dass die jungen Thiere insbesondere die Kälber 
für das Milzbrandgift empfänglicher seien — für bedenklich erachtet, 
theilte Lydtin Beobachtungen über,die Verbreitung des Milzbran¬ 
des in Baden mit und demonstrirte weiter „graphische Darstellungen 
der Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Baden seit den 
Jahren 1867 bis 1879 einschliesslich. 4 

Prof. Dr. Pütz dankte dem Med.-Rath Lydtin für seine in¬ 
teressanten Mittheilungen sowie für seine Bemühungen für die 
Bildung der Section für Veterinärkunde in den Versammlungen 
deutscher Naturforscher und Aerzte. Lydtin schloss hierauf 
die Sitzung mit dem Danke an die Mitglieder, ersucht Prof. Pütz ♦ 
seinen leider ausgefallenen Vortrag über „Fütterungsversuche mit 
Milch perlsüchtiger Kühe 4 im nächsten Jahre zu halten und ermahnte 
zum Festhalten an der Section für Veterinärkunde in den Ver¬ 
sammlungen „deutscher Naturforscher und Aerzte 4 mit dem Hin¬ 
weise auf die Thatsache, dass die junge Section bereits Beachtung 




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60 

Und Aufmerksamkeit in den Kreisen der Vertreter verwandter 
Fächer sich erworben habe. 

Die nächste Versammlung findet bekanntlich in Salzburg 
statt. (ThierärztL Mitth. y. Lydtin.) 

Ein neues Mittel gegen übermässigen Geschlechtstrieb bei 
landwirthschaftlichen Haussäugethieren (Nymphomanie) ist von dem 
französischen Thierarzte Eloire angeblich mit günstigem Erfolge 
angewendet worden, welches ebenso einfach als leicht ausführbar 
wäre, wenn es sich bewähren sollte. Von der Thatsache ausgehend, 
dass sich bei unsern landwirthschaftlichen Haussäugethieren wäh¬ 
rend der Dauer der Trächtigkeit die Brünstigkeit gar nicht oder 
nur selten einstellt, kam E. auf den Gedanken, die Wirkung, welche 
der Fötus im Uterus heryorbringt, durch Einbringung eines frem¬ 
den Körpers in denselben zu erzielen. E. brachte zu diesem Zwecke 
eine gewöhnliche bleierne Kugel in die Scheide solcher Thiere und 
drückte sie von dort durch den Muttermund, der in diesem Zustande 
gewöhnlich hinreichend geöffnet ist, in den Utorus. Die Thiere 
wurden kurze Zeit nach der Operation auffallend ruhiger und die 
Krankheitserscheinungen stellten sich auch später nicht wieder ein. 
Die „Luxemb. Annal. d. Acker- u. Gar tenb.-Vereins*, der wir diese 
Mittheilung entnehmen, glaubt, dass bei Kühen und Stuten es wohl 
angezeigt sein wird, einen etwas voluminöseren fremden Körper, 
wie z. B. einen glatten Kieselstein in die Gebärmutter einzuführen. 

Ansteckende Hausthier - Krankheiten in Elsass-Lothringen 

während des Monats Dezember 1880. Von den vorgekommenen 

2 Rotzfälleu trifft einer auf einen alten Rotzherd im Kreise Die- 
denhofen, der zweite ist bei einem nach Saargemünd zur Pferde¬ 
schlächterei gebrachten Pferde entdeckt worden. — Die Maul¬ 
und Klauen seuche nimmt im Obereisass bedeutend ab, gewinnt 
dagegen in den Vogesenthälern und im Untereisass noch an Aus¬ 
breitung, in Lothringen herrscht die Seuche nur im Kreise Saa»> 
burg in 7 Gemeinden; in ganz Elsass-Lothringsn waren bis zum 
Schlüsse Dezember in 143 Gemeinden von 14 Kreisen 477 Ställe 
mit einem Viehbestände von 2434 Stücken verseucht. — Von den 

3 Fällen der Wuthkrankheit bei Hunden treffen 2 auf Mühl¬ 
hausen und 1 auf Saarburg. 

Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem Bülletin 
Nr. 155 auf 1. Februar 1881. Die Maul- und Klauen¬ 
seuche ist bedeutend im Rückgänge begriffen; eine erhebliche 
Zunahme zeigt allein der Kanton Tessin, wohin dio Krankheit aus 
der Lombardei wiederholt eingeschleppt worden zu sein scheint. — 
Von den 6 neuen Lungen seuch eausbrüchen treffen 4 auf den 
Kanton Neuenburg, woselbst aus den 4 verseuchten Ställen der 
ganze aus 21 Stücken bestehende Viehstand abgeschlachtet wurde; 
ferner 1 Stall in Pruntrut, Kanton Bern, welcher mit dem Seuche¬ 
ausbruch im August v. J. zusammenhängt; auch hier wurde der 
ganze, 18 Stück betragende Viehbestand des Seuchenstalles evaeuirt; 


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dann 1 Stall im Kanton St. Gallen. — Die 2 vorgekommenen Fälle 
von R o t z krankheit entfallen anf die Kantone Zürich und Grau¬ 
bünden; das rotzkranke Pferd in letzterem Kanton war aus Oester¬ 
reich zum Schlachten eingeführt und bei der Fleischbeschau ent¬ 
deckt worden. — Einzelne M i 1 z b r a n d erkrankungen sind in den 
Kantonen Baselland und St. Gallen erwähnt. 

Ansteckende Hausthier-Krankheiten im k. b. Regierungsbez. 
Schwaben während des Monats Januar 1881. Ein zum 
Schlachten in den Stadtbezirk Augsburg eingeführtes Pferd erwies 
sich bei der Yornahme der Fleischbeschau rotzkrank, ein zweites 
Pferd daselbst wurde wegen Rotzverdacht contumazirt. — Bei 2 
Schafherden des Amtsbezirks Neu-Ulm ist die Räude festgestellt 
worden. 


Verschiedene Mittheilungen* 

Die Rinderp es t hat in den Gouvernements Warschau 
und Plock weiter an Ausbreitung gewonnen. 

Das k. schwedische Commerz-Collegium hat unterm 14. v. 
Mts. angeordnet, dass die Einfuhr von Rindvieh, Schafen, Ziegen 
und andern Wiederkäuern, sowie von Pferden nach Schweden 
auf dem Seewege fortan nur in 30 benannten Städten stattfinden 
darf. 

Im Distrikte von Abu-Homos, Provinz Behera in Unter- 
Egypten ist nach einer dem internationalen Gesundheitsrath in 
Alexandrien gemachten Mittheilung eine Pferde- und Vieh¬ 
seuche zum Ausbruche gekommen, welche sich durch ihren 
schnellen Verlauf und bedeutende Anschwellung der Milz aus¬ 
zeichnet. In dem zuerst ergriffenen Dorfe Kafr-Selim ist alles Vieh 
gefallen; von da verbreitete sich die Seuche auf einen benach¬ 
barten Ort. Ein Fachmann ist an Ort und Stelle entsendet worden. 

(D. Reichs-Anz.) 

Literatur. 

Vorträge fiir Thierärzte, redigirt von Prof. Dr. 0. Siedam- 

krotzky. III. Serie. Jena, Dege & Haenel. 1880. 

Heft 7. Der gegenwärtige Standpunkt der Verdau¬ 
ungslehre. Von Prof. Dr. Ellenberger. 46 S. 

Dieser Vortrag stellt sich zur Aufgabe, die Bereicherungen, 
welche die Kenntniss dor Physiologie der Verdauung in den letzten 
Decennien erfahren hat, mit Rücksicht auf das praktische Leben 
zusammenzufassen. Demgemäss sind die Einwirkungen der Ver¬ 
dauungssäfte — Speichel, Magensaft, Galle, pankreatischer Saft, 
Darmsaft — auf die in den Nahrungsmitteln enthaltenen löslichen 
Nährstoffe, behufs deren Aufsaugungsfähigkeit und Aufnahme In 
die Säftemasse in klarer und bündiger Weise nach dem gegenwär¬ 
tigen Standpunkte dor Verdauungslehre erörtert. 

Heft 8 und 9. Die Verwendung des Gummi im Huf¬ 
beschlage. Von Ant. Lungwitz, k. 8. Bez.-Thierarzt 


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und Beschlaglehrer an der Tbierarzneischule za Dresden« 
Mit 3 lithogr. Tafeln. 44 S. 

In diesem Vorträge ist die mehrseitige Verwendung des Kaut¬ 
schuk, theils als Ersatz für die Hufeisen, theils dessen Verbindung 
mit den Hufeisen als Gummisohlen unter oder zwischen den Eisen¬ 
schenkeln in möglichster Vollständigkeit vorgeführt und sind die 
bezüglichen Beschlagmethoden — Gummisandalen ohne Hagel, Hart¬ 
gummieisen, Gummiplatten, englische elastische Hufeisen, deutsche 
und italienische Gummipolsterung, Gummistrahl, Hartmann’sche 
Hufpuffer u. 8. w. — mit ihren Vor- und Nachtheilen näher ge¬ 
schildert, sowie durch gute Zeichnungen auf 8 Tafeln erläutert 

Th. A. 


Personalien. 

Auszeichnungen: Die Königliche Veterinärgesellschaft zu Lon¬ 
don (Royal College cf Veterinary Surgeons) hat in der Sitzung am 13. Oot. 
ror. Ja. zu Ehrenmitgliedern erwählt: Hofrath Dr. M. Bö 11, Beg.- 
Bath Prof, und Direktor Dr. Müller, Prof. Dr. Bruekmüller und 
Prof. Dr. L. Förster am k. k. Thierarznei-Institut in "Wien, Bela v. 
Tormay, Direktor des Pester Thierarznei-Instituts, die Professoren R. 
Bassi und A. Silvestri in Turin, die Professoren der Veterinärschule 
in Cureghem Thiernesse, Wehenkel, Degive und Laho, Gouver- 
nementsthierarzt Dele in Antwerpen, Medicinalrath Lydtin, Landes¬ 
thierarzt in Karlsruhe, Kreisthierarzt Th. Adam in Augsburg. 

Der Privatdocent der medicinischen Fakultät München und Prosektor 
an der Centralthierarzneischule daselbst Dr. B. Bonnet ist unter Be- 
lassung desselben in der Funktion als Privatdocent an der Universität, 
jedoch unter Enthebung von der Funktion als Prosektor zum Professor 
für Histologie, Embryologie, allgemeine Pathologie und pathologische 
Anatomie an der Centralthierarzneischule in München ernannt worden. 

Die erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt 
Waldmünchen wurde dem Distriktsthierarzte Andreas Uebler in 
Nittenau, die erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt 
Neumarkt dem uontrolthierarzte Michael flackl in Simbach a./I. 
und die erledigte Stelle eines Controlthierarztes zu Simbach dem Con¬ 
trolthierarzte Ludwig Steuert in Wegscheid verliehen. 

Der Bossarzt Albin Johannes Hesse zu Colberg ist, unter An- 
. Weisung seines Amtswohnsitzes in Woldenberg, zum commiss. Kreisthier¬ 
arzte für die Kreise Friedeberg und Arnswalde ernannt worden. 

Die Untervettrioäre der Reserve Nikolaus Schwinghammer 
und Heinrich Krieglsteiner wurden zu Unterveterinären des Frie¬ 
densstandes, ersterer im 2. Ulan.-Regt., letzterer im 2. Feld.-Art .-Regt, 
ernannt und gleichzeitig mit Wahrnehmung vakanter Veterinärstellen 
beauftragt. 

Der Unterzeichnete sucht alsbald einen Assistenten. 

Curtius, Distriktsthierarzt in Illertissen. 

Der kgl. Gestütsdirektor Carl von Bad in Zweibrücken ist plötz¬ 
lich im 56. Lebensjahre gestorben. 

Yerintwortliche Horinetion: Th. Adam in Augsburg. — Druok von Uackl o. Lochner 
Verlag von Wilh. Lüde rite in Augsburg. 




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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

henaagegeben ron 

Tb. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N= 7. Februar 1881. 


Inhalt: Milzbrand und verwandte Infeotionskrankheiten. — Die Ver¬ 
breitung ansteckender Thierkrankheiten in Preussen L J. 1879/80. 
— Verschiedene Mitthettungen. — Literatur. — Personalien. — 
Gauversammlungen. 


Milzbrand und verwandte Infectionskrankheiten. 

Die unter vorstehendem Titel in Nr. 3 dieser Wochen¬ 
schrift jüngst von Herrn Amtsthierarzt G. Müller in Leip¬ 
zig gebrachten Mittheilungen, welche a?s R fr tat über einen 
von Dr. Huber in der Leipziger medicinischen Gesellschaft 
am 28. Decbr. v. J. gehaltenen Vortrag bezeichnet wurden, 
bedürfen vom Standpunkt der heutigen Lehre über den Milz¬ 
brand mehrfacher Berichtigungen. Ich will diese möglichst 
kurz in nachfolgenden Zeilen schon desshalb geben', damit 
Herr Dr. Huber in Leipzig bei seiner für’s Virchow’sche 
Archiv demnächst versprochenen ausführlichen Arbeit über 
den Milzbrand die Leistungen Anderer mehr berücksichtigen 
möge, als es dem Anscheine nach in seinem letzten Vortrage 
der Fall war. 

Es ist zu entschuldigen, wenn ein vielbeschäftigter Prak¬ 
tiker in der bescheidenen Publikation seiner Erfahrungen 
Unkenntniss in der einschlägigen Literatur zeigt, von einem 
Universitätsdocenten aber, welcher — wenn auch auf indi¬ 
rektem Wege — die Urtheile von Specialisten im Gebiete 
seiner Arbeit herausfordert, darf man verlangen, dass er die 
nötbige literarische Umschau gepflogen habe, ehe er der Welt 
Neues darzubieten wagt. 

Von den neuesten, Epoche machenden Arbeiten über 
Milzbtand von Eooh und Buchner hat Huber gar keine 
Notiz genommen, obwohl heut zu Tage ein Vortrag über Milz- 


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54 


brand von der Ausdehnung und dem Inhalte des in Rede 
stehenden Hube r’schen, welcher diese Zierden deutscher 
Arbeit und deutschen Geistes nicht genügend hervorhebt und 
berücksichtigt, gar nicht gedacht werden kann. 

Herr Dr. Huber hätte aus diesen und vielen anderen 
Publikationen der neueren Zeit sicherlich entnehmen künnen, 
dass die Existenz des Milzbrandes als einer Krankheit sui 
generis von keinem unparteiischen und vorurteilsfreien Forscher 
mehr perhorrescirt werden kann und dass die Diagnose auf 
Milzbrand heut zu Tage mit völliger Sicherheit festzustellen 
ist. Verweohslungen mit putrider Infection, Septicaemie, 
Pyaemie, welche hier in Frage kommen, sind nur bei Unge¬ 
übten möglich und ich kann versichern, dass die Thierärzte 
in Milzbrandgegenden schon aus der einfachen macroscopischen 
Beschau der Cadaver die Constatirung des Milzbrandes zu¬ 
wege bringen, womit ich selbstverständlich nicht sagen will, 
dass die neuen Hilfsmittel der Microscopie und des Experi¬ 
ments ausser Acht gelassen werden sollen. 

Beim Milzbrände des Rindes ist es wob) zunächst die 
Milz, die in der Regel am auffallendsten verändert erscheint, 
und welche häufig allein die Veranlassung abgibt an Milzbrand 
zu denken. Doch ist sie esjselten allein, welche schon am 
Cadaver des Rindes zur Milzbranddiagnose führt. Ausnahmslos 
ist eine Consistenzveränderung des Blutes gegeben und nicht 
selten, sondern sogar Sehr häufig blutiges Oedem im Darm, 
in den Lungen und in verschiedenen Bindegewebsschichten 
gleichzeitig vorhanden, wie auch Transsudate in den Körper¬ 
höhlen und im Herzbeutel und grössere und kleinere Blut¬ 
extravasate selten fehlen. Ist aber beim Rinde einzig und 
allein nur dieMilz verändert, so ist es sicherlich 
kein Milzbrand, auch wenn dieMilz ausserordent¬ 
lich vergrössert, morsch, brüchig und sohwarz- 
roth wäre. 

Bei anderen Thieren, z. B. bei Schafen kann man zu¬ 
weilen dieMilz von jener völlig gesunder Thiere in Beziehung 
auf Grösse, Consistenz und Farbe gar nicht zu unterscheiden 
und da auch das Blut regelmässig fest und derb geronnen 
ist und auch andere auffallende macroscopische Leichenbe¬ 
funde fehlen können, so bleibt nichts Anderes als die mikro¬ 
skopische Beschau und das Impfresultat übrig, um die Diag¬ 
nose sicherzustellen. Dann findet man bei einem wirklich 
an Milzbrand gestorbenen Thiere die schlaffe, welke, blasse und 
kleine Milz oft erst recht mit Bacillen gefüllt, ja viel, viel 
reichlicher damit versehen, als bei gerade umgekehrter und 


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55 


recht in die Augen fallender Milzbeschaffenheit. Bei Mäusen, 
die bekanntlich für Milzbrandgift bei gewisser Einverleibungg¬ 
art ausserordentlich empfindlich sind und welche nach den 
Versuchen von Koch, Büchner und mir, Impfungen mei¬ 
stens schon nach 20—36 Stunden unter ebenfalls bekannten 
Erscheinungen erliegen, ist neben der Milz stets auch die 
Lunge deutlich erkrankt, in welcher nach Buchner’s Ver¬ 
suchen die Milzbrandpilzentwicklung gerade am reichlichsten 
stattfindet. 

Was nun die Resultate der Dr. Hu her ’schen Milzbrand¬ 
impfungen betrifft, so will ich sie in der von College G. 
Möller beobachteten Reihenfolge besprechen. 

1) Die Milzbrandstäbchen sollen bei verschiedener Thier- 
speoies differente Grössen Verhältnisse darbieten. Beim Kanin¬ 
chen hätten dieselben die Neigung vielfach Leptothrixformen 
zu bilden, was beim Rind und Igel weniger der Fall sei. 
Ich fand weder das eine noch das andere, obwohl ich bei 
verschiedenen Thierarten aller Wirbeltbierklassen experimen- 
tirt habe. Kein Forscher, der sich mit Beobachtungen über 
die Grössenverhältnisse des Milzbrandparasiten abgegeben hat, 
erwähnt einer derartigen Verschiedenheit der Anthraxstäbchen. 
Verschiedene Wacbsthumszustände beobachtet man allerdings, 
aber diese sind unter den hiezu nöthigen und bereits bekannten 
Bedingungen bei jedem Milzbrandmaterial völlig gleich. Es 
tritt der Milzbrandparasit in jeder Blutart bald kürzer bald 
länger auf und jedes Individuum dieser Art vermag unge¬ 
heuer in die Länge zu wachsen, ehe die Sporenbildung be¬ 
ginnt. Dabei bleiben die Querdurchmesser bei jeder Sorte 
völlig gleich, wovon man sich schon aus den naturgetreuen 
photographischen Aufnahmen der verschiedenen Entwicklungs¬ 
zustände des Bacillus Anthracis, welche Dr. Koch geliefert 
hat, überzeugen kann. Die Angaben Hubers sind wahr¬ 
scheinlich auf Täuschungen und ungenauen Schätzungen basirt 
und es fehlen ihm zuversichtliche Messungen, die einen con- 
stanten Unterschied nachweisen. Nach den Koch’scben und 
Buch ner’schen Beobachtungen halte ich eine so rasche Form¬ 
veränderung des Pilzes in wenig Generationen, wie es hier 
der Fall sein müsste, für unmöglich. Hat doch Büchner 
selbst zwischen den Heupilzen und den Milzbrandpilzen nach 
monatelang fortgesetzten Culturen und gegenseitigen Umwand¬ 
lungen eine charakteristische Formveränderung nicht constatiren 
können und ist man zur Stunde noch nicht im Stande auf 
gewöhnlichem Wege*) aus der Form allein einen ächten un- 

*} Ko oh hat an getrookneten und gef&rbten Milzbrandbaoillen ein 


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schädlichen Heupilz vom giftigen Milzbrandpilz zu unter¬ 
scheiden. 

2) Ein typischer Verlauf des Milzbrandes wird von keinem 
der seitherigen Forscher negirt, im Gegentheil ein solcher 
ausnahmslos behauptet. Er besteht wie bei allen reinen In- 
fectionskrankheiten, wenn auch nicht in der ausgebildetsten 
Form. Auch ist bereits constatirt, dass der Verlauf dieser 
Krankheit von der Thierart, von der Menge und Art des 
Infectionsmaterials, von der Art der Einverleibung, vom Er¬ 
nährungszustände etc. abhängig ist. 

3) Auch alle übrigen Experimentatoren fanden beim Milz¬ 
brand niemals eine Spur von Eiterung, auch nicht an der 
Impfstelle, sofern nicht eine solche unabhängig vom Milzbrände 
vorhanden war. An der Impfstelle ist aber bei allen unseren 
Haussieren stets salzige, ödematöse Schwellung in niederem 
oder höherem Grade und deutliche Antbeilnahme der zuge¬ 
hörigen Lymphdrüsen gegeben und dadurch, oft auch durch 
Blutextravasate die Impfstelle gut zu erkennen. 

Die Grösse des Milztumors hängt ferner nicht von der 
Thierspecies, sondern vorzugsweise vom Verlauf der Krankheit 
ab. Je schneller der Verlauf, desto grösser der Milztumor. 
Beim längeren Verlaufe nimmt der ursprünglich hochgradige 
Milztumor nicht selten beträchtlich ab. Man findet so bei 
allen Thieren die verschiedensten Grade der Milzschwellung 
und Milzveränderung. Für Schafe und Kaninchen werde ich 
dies in einer demnächst zu publioirenden ausführlichen, 
grösseren Zusammenstellung in überzeugender Weise darthun. 

4) Frisches Anthraxmaterial enthält stets nur die Formen 
des Anthraxparasiten als abnormen Befund und ist längst 
constatirt, dass Impfungen mit frischen Milzbrandobjecten am 
sichersten haften. Mit Beginn der Fäulniss treten darin stets 
Fäulnisspilze auf und die Milzbrandstäbchen, nicht aber die 
Sporen gehen allmälig unter, oft schon in wenigen Tagen. 
Das ist schon von Brauell (1858) constatirt, wenn auch 
falsch gedeutet, durch die Koch’schen Untersuchungen aber 
vollständig geklärt worden. So lange die Milzbrandstäbchen 
im faulen Blute eben noch entwicklungsfähig sind oder so¬ 
wie es statt solcher die Dauersporenform des Bacillus Anthraois 
enthält, ist dasselbe noch virulent und in dem damit 
übergetragenen Milzbrand finden sich dann beim Impfling nur 
die Milzbrandpilze, auch wenn im Impfobjecte noch andere 

charakteristisches abgestutztes und punktirtes Aussehen, sowie das 
Fehlen von Geiseln constatirt und hierin gegenüber der Form derHeu- 
baoillen Unterschiede gefunden. 


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57 


Spaltpilze zugegen gewesen waren, wovon ich mich häufig 
überzeugte. Man muss nur die Sectionen unmittelbar nach 
dem Tode der Thiere machen, um dies zu finden. 

5) Betreffs der Uebertragbarkeit des Milzbrandes auf 
andere Thiere ist mehrfach constatirt worden, dass auch Vögel 
an Milzbrand erkranken und sterben können. Ich verweise 
auf die Versuche vonPasteur, Oemler und meine eigenen, 
die ich in dieser Wochenschrift vor 2 Jahren veröffentlicht 
habe. Welche Einflüsse sich dabei geltend machen und auf 
das Impfresultat influiren, habe ich in meiner Abhandlung 
an diesem Orte genügend hervorgehoben. Auch meine Milz- 
brandinfectionsversuche mit Ratten bei verschiedener Ernähr¬ 
ungsweise (v. Wochenschrift 1879 Nr. 24 und 25) empfehle 
ich in dieser Richtung der Beachtung. 

Was die Betheiligung der Fliegen an der Verbreitung 
des Milzbrandes betrifft, so ist schon viel darüber geschrieben 
worden. Davaine, Raimbert, Bollinger u. A. betonten 
schon ihre Mitwirkung. Mag dies nun sein, wie es will, bei 
den oft grossartigen Vorkommnissen von Milzbrand im Winter 
spielen sie sicherlich keine Rolle und, wenn auch an ihrer 
vereinzelten oder häufigeren Uebertragung des Gontagium 
animatum im Sommer Niemand zweifelt, so darf doch die 
Einwirkung des, von kranken Thieren restirenden Contagiums 
sowie die Umwandlung der Heupilze in Milzbrandpilze auf 
und in Milzbrandsümpfen d. i. die zeitweise reichliche Neu¬ 
bildung des Milzbrandpilzes an Milzbrandorten, wie es durch 
die Buch ner’schen Versuche fast zur Gewissheit geworden, 
nicht unterschätzt werden. Dass Schmeissfliegen, die sich auf 
Milzbrandcadavern vollgesogen hatten, zu Grunde gehen, ist 
noch kein Beweis, der hier zieht Dies geschieht aiich von 
völlig gesunden Cadavern weg, wie denn Schmeissfliegen über¬ 
haupt sehr schwer im gefangenen Zustande lebend erhalten 
werden können. 

6) Die unter dieser Nummer mitgetheilten Versuchser¬ 
gebnisse enthalten durchaus nichts Neues. Dass einfache 
Cohabitation Milzbrand nicht überträgt, dass unyersehrte Haut 
und Schleimhaut die Aufnahme des Milzbrandparasiten hin¬ 
dert , dass Fütterungen mit Milzbrandsubstanzen unschäd¬ 
lich bleiben können, ist längst bekannt. Auch die gleich¬ 
zeitige Verfütterung mit spitzen und stechenden Substanzen 
(Kohlesplittern, Gerstengrannen) und die dadurch bedingte 
leichtere Uebertragbarkeit ist schon versucht und geprüft wor¬ 
den. Neuerdings von Pasteur und Büchner. Letzterer 
hat noch weiter constatirt, dass grössere Mengen von Milz- 




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58 


brandsporen schon an und für sich und ohne Zusatz mechanisch 
wirkender Stoffe genügen, um vom Yerdauungskanal aus die 
Infection zu veranlassen, während kleinere Mengen mit oder 
ohne scharfsplittrigesEohlepulver verfüttert unwirksam blieben. 

7) Ueber die Yertheilung und Menge der Milzbrand¬ 
bacillen im Thierorganismus bat besonders Koch*) mittelst 
isolirter Färbung von Milzbrandcadavern bei Kaninchen und 
Schafen sowie bei Mäusen festgestellt, dass die Milzbrand¬ 
pilze in ganz unglaublichen Mengen vorzugsweise im Capillar- 
gebiete abgelagert sind, in allen übrigen Gefässen, nament¬ 
lich in den grössten oft nur vereinzelt sich finden, auf längeren 
Strecken selbst ganz fehlen können. „Es gibt dies — sagt Koch 
— wieder ein schlagendes Beispiel dafür, wie wenig massgebend 
bei Infectionskrankheiten die Untersuchung irgend einer be¬ 
liebigen Blutprobe ist, denn es ist gar nicht unmöglich, dass 
man aus dem Herzen einen Tropfen Blut nimmt und keine 
Mikroorganismen darin findet, die wenigen darin vorhandenen 
auch wohl übersieht und dass trotzdem das Capillarsystem mit 
Parasiten überladen ist.“ 

Nach Koch ist die Vertheilung der Bacillen im Capillar¬ 
gebiete indessen keine ganz gleichartige. Am spärlichsten 
sind sie im Gehirn — vielleicht mit Ausnahme der apoplec- 
tischen Milzbrandformen —, in den Muskelcapillaren, in der 
Zunge. In der Lunge, Leber, Niere, Milz, im Darm und Magen 
sind sie dagegen gleichmässig in gewaltiger Menge und ist 
ihre hier unleugbar gegebene mechanische Wirkung durch 
die Verstopfung der Capillaren d. i. die damit zusammen¬ 
hängende Störung im Blutkreislauf und der Ernährung so 
lebenswichtiger Organe vorzugsweise als Todesursache wirkend. 

Die Milz, welche der Krankheit den Namen gegeben hat, 
zeichnet sich im Gehalt an Bacillen vor den vorhin mitge¬ 
nannten übrigen Organen durchaus nicht aus. Nur bei den 
Mäusen ist die Milz am bacillenreichsten — Büchner 
schätzte ihre Zahl im Cubikmillimeter auf 7V 2 Millionen — 
dann folgen die Lungen etc. 

Dass die Embryonen an Milzbrand gestorbener Tbiere 
frei "vom Milzbrandgifte resp. den Stäbchen sind, hat nicht 
Bollinger, sondern Br au eil (185b) zuerst nachgewiesen. 

Ich habe in dieser Wochenschrift (1879 Nr. 7 und 13) 
ferner constatirt, dass milzbrandkranke Thiere selbst gesund 
bleibende Jungen gebären können und dass die Milch von 
milzbrandkranken Schafen von ihren Säuglingen ohne Nach- 

*) Untersuchungen über die Aetiologie der 'Wundinfeotionskrank- 
heiten 1878. S. 66. 


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59 


theil genossen werden kann, trotzdem solche 'sich in hohem 
Grade virulent zeigt und bei Yerimpfungen auf empfängliche 
Thiere Milzbrand überzutragen im Stande ist. Eine etwaige 
Inficirung selbst der Säuglinge ist also recht gut auoh durch 
die Milch von milzbrandkranken Thieren möglich» 

8) Ueber Fleischvergiftungen hat Siedamgrotzky (Vor¬ 
träge für Thierärzte ift. Serie Heft 2) in meisterhafter Weise 
referirt und findet sich in dessen Auseinandersetzung genau 
dieselbe Ansicht vertreten^ die in der Müller’schen Mittheilung 
gesperrt gedruckt die besondere Aufmerksamkeit erregen soll. 
.Nur ist vonSiedamgrotzky noch besonders hervorgehoben, 
dass entsprechend den bisher beobachteten zwei Hauptformen 
der menschlichen Erkrankungen nach Fleischgenuss die 
ursächlichen Verhältnisse hiezu verschiedene sein müssen: Die 
leichteren Formen der Erkrankungen nach kurzem latentem 
Stadium sind Vergiftungen durch ein organisches chemisches 
Gift, erzeugt durch Fäulniss des ganzen Körpers vor dem 
dem Tode des Scblachtthieres, die schwereren Formen 
der menschlichen Erkrankungen mit meist längerer Incubations- 
dauer sind dagegen wirklich Infectionskrankheiten, bei welchen 
der schon imFleische vorhandene Infectionsstoff 
sich im Darme des Menschen reproducirte und allgemein in- 
ficirend wirkte. 

9) Die unter dieser Nummer gegebenen Sätze sind mir 
unverständlich. Ich kenne nur einen Milzbrand und keine 
Unterscheidung desselben in acuten und chronischen. Dieser 
Milzbrand ist immer eine acute Krankheit, wenn auch bei 
einigen Thieren z. B. bei Schafen und Kaninchen nicht selten 
sogar ein mehrere Tage umfassendes Incubationsstadium der 
augenfälligen Erkrankung vorausgeht. Dass aber der Milz¬ 
brand nicht zu jenen Infectionskrankheiten gehört, welche die 
beobachteten Massenerkrankungen beim Menschen veranlassen, 
hat Siedamgrotzky besonders mit Rücksicht auf die Vor¬ 
fälle in Wurzen, bei denen sich auch Dr. Huber bethei¬ 
ligte, überzeugend dargethan. 

Damit habe ich in der Hauptsache die durch Collegen 
Müller vermittelten neuen Entdeckungen des Herrn Dr. 
Huber unter Zugrundlegung der bereits festgestellten Resul¬ 
tate der Milzbrandforschung beleuchtet. Ich fand — ausser 
der unbewiesenen Angabe über die differenten Form Verhält¬ 
nisse der Milzbrandbacillen bei verschiedenen Thieren — 
keinen neuen originellen Gedanken in dem ganzen Referat, 
dagegen habe ich manches Unrichtige und Unvollständige darin 
gefunden, das der Sache und den ßetheiligten zu lieb richtig 


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60 

gestellt und ergänzt zu haben mir hoffentlich Niemand ver¬ 
argen wird. 

München, 28. Januar 1881. Fes er. 

Aus dem „Vierten Jahresberichte der Königl. Deputation für 
das Veterinärwesen über die Verbreitung anstecken¬ 
der Thier kr ankheiten in Preussen* in dem Berichtsjahre 
vom 1. April 1879 bis 81. März 1880. ^(Berlin 1881. Verlag von 
Aug. Hirschwald. gr. 8. 107 8.) werden nachstehende vorzugs¬ 

weise statistische Mittheilungen entnommen, bezüglich des übrigen 
interessanten Inhaltes wird auf den sehr eingehenden Bericht selbst 
verwiesen. 

1) Der Milzbrand trat in sämmtlichen Provinzen und zwar 
von 201 Kreisen in 665 Ortschaften auf und sind 51 Pferde, 1093 
Binder, 604 Schafe und 92 Schweine gefallen. Genesen sind 2 
Pferde und 60 Stück Bindvieh. Gegen das Vorjahr ergibt sich 
eine Zunahme der Milzbrandfälle bei Pferden (um 23) und Bindern 
(um 84), dagegen eine Abnahme bei Schafen (um 50) und Schweinen 
(um 79). Die meisten Milzbrandfälle bei Pferden (25) treffen auf 
die Prov. Posen, beim Rinde auf die Prov. Schlesien (249), Sachsen 
(239), Posen (160) und die Rheinprovinz (101), bei Schafen auf die Prov. 
Schlesien (247), Pommern (148), Posen (95) und Sachsen (59), bei 
Schweinen auf die Provinz Schleswig-Holstein (44) und die Rhein¬ 
provinz (33). Die Abnahme der Milzbrandfälle bei Schweinen wird 
dem Umstande zugeschrieben, dass die Erkrankungen an der sog. 
Schweineseuche nunmehr nur noch in selteneren Fällen dem Milz¬ 
brände beigezählt werden. In seuchenhafter Verbreitung herrschte 
der Milzbrand nur selten, öfter jedoch gleichzeitig in demselben 
Orte bezw. Gehöfte bei den verschiedenen Arten der landw. Haus- 
thiere. EineUebertragung der Krankheit von Thier zu Thier 
kam nur ganz ausnahmsweise vor, dagegen steht das ungeeig¬ 
nete Vergraben von Milzbrandcadavem an unpassenden 
Stellen unter den Ursachen des Milzbrandes oben an. Die car- 
bunkulöse Form war seiten, die grosse Mehrzahl der Fälle trat 
als Anthrax acutissimus auf, in Schleswig-Holstein fast durchweg 
nur die Form des sog. Rauschbrandes. Von 12 Menschen, die sich 
inficirt haben, ist einer gestorben. 

2) Die Maul- und Klauenseuche ist während des Be¬ 
richtsjahres nur selten und an verhältnissmässig wenigen Orten auf¬ 
getreten; in 51 Kreisen von 12 Provinzen erkrankten in 77 Ort¬ 
schaften 1146 Bider, 1707 Schafe und 251 Schweine. Die Hoheh- 
zollern’schen Lande blieben ganz verschont. Die Ausbrüche unter 
dem Bindvieh beschränkten sich stets auf einzelne Ortschaften^ 
selbst auf einzelne Gehöfte, sogar auf einzelne Thiere desselben 
Stalles. Die Verschleppung der Seuche konnte in den meisten 
Fällen au£ den Vieh verkehr, namentlich mit Treibschweinen zu¬ 
rückgeführt werden. 

3) Die Lungenseuche hat zwar etwas mehr Opfer gefor¬ 
dert als im Vorjahre, der Verbreitungsbezirk ist aber geringer ge- 






61 


worden; im Ganzen sind in 91 Kreisen von 11 Provinzen in 220 
Ortschaften 2201 Stück an der Seuche erkrankt; 64 sind gefallen, 
1972 auf polizeiliche Anordnung und 328 auf Veranlassung der 
Besitzer getödtet worden. Die Provinz Ostpreusseu und die Hoheo- 
zollern’schen Lande blieben ganz verschont. Die grösste Zahl der 
Erkrankungen trifft auf die Provinzen Sachsen (980), Brandenburg 
(401), Hannover (202), Posen (200), Hessen-Nassau (135) und 
Schlesien (105). Von den durch die Lungenseuche verseuchten 
Gehöfte treffen 34,70 pCt. auf grössere Güter, 65,30 pCt. auf 
kleinere Besilzungen und von den auf polizeiliche Anordnung ge- 
tödteten Rindern entfallen 68,50 pCt. auf grössere Güter, 
31,50 pCt. auf kleinere Besitzungen. Die hauptsächlich in der Provinz 
Sachsen vorgenommene Impfung ergab verschiedene Erfolge; 
häufig wurde beobachtet, dass die geimpften Stücke längere Zeit 
einen verdächtigen Husten hören Hessen und wahrscheinlich trotz 
der Impfung an der Lungenseuche erkrankt waren, jedoch unmerk¬ 
lich durchseuchten. Durch Ankauf von Zugochsen aus Bayern 
(Unterfranken) ist verhältnissmässig häufig Anlass zu Ausbrüchen 
der Lungenseuche gegeben worden. Die von den ProvinciaU bzw. 
Communalverbänd en gezahlten Entschädigungen für auf polizei¬ 
liche Anordnung getödteten lungenseuchekranken Rindviehstücke 
betrugen die Summe von 396471M. 34 Pfg., gegen das Vorjahr mehr 
39215 M. 12 Pfg. Aus der Staatskasse sind für Tilgung der 
Lungenseuche 6958 M. 43 Pfg. bezahlt worden. 

4) Die Rotz- W urmkran kheit hat etwas grössere Verluste 
als im vorhergegangenen Berichtsjahre veranlasst; im Ganzen ist 
in 282 Kreisen von 12 Provinzen in 735 Ortschaften bei 2202 Pfer¬ 
den die Rotzkrankheit festgestellt worden; 131 sind gefallen, 1922 
wurden auf polizeiliche Anordnung, 129 auf Veranlassung der Be¬ 
sitzer getödtet. Die Hohenzollern’schen Lande blieben verschont. 
Wie in früheren Jahren entfallen die bei Weitem meisten Rotz¬ 
erkrankungen auf die östlichen Provinzen, u. z. treffen auf: 
Posen 456, Schlesien 403, Brandenburg 294, Ostpreussen 267, Pom¬ 
mern 234, Westpreussen 233 Rotzfälle; diesen stehen die Rhein¬ 
provinz mit 130 und Sachsen mit 92 Erkrankungen am nächsten. 
Am Schlüsse des Berichtsjahres dauerten die Massregeln in 109 Ge¬ 
höften noch fort. Von den auf polizeiliche Anordnung getödteten 
Pferden entfallen 47,80 pCt. auf grössere Güter, 30 pCt. auf 
kleinere Besitzungen, 16,70 pCt. auf zum Transport von Menschen 
und Güter benützte Pferde und 5,50 pCt. unbestimmt. Vom Aus¬ 
lande wurden 42 rotzkranke Pferde importirt. Von den auf poli¬ 
zeiliche Anordnung getödteten Pferden erwiesen sich 106 bei der 
Section nicht rotzkrauk. In Folge von Rotzinfection starb ein 
Mensch. An Entschädigung für die auf polizeiliche Anordnung 
getödteten rotzkranken Pferde sind aus Provincial- und Communal- 
verbänden 346 672 M. 84 Pfg. — das ist mehr gegen das Vorjahr 
49115 M. 67 Pfg, — gezahlt worden. Aus der Staatskasse wurden 
50758 M. 51 Pfg. gezahlt. 

5) Die Schftfpooken erlangten während des 2. und 3. Quar- 


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62 


tals, in welcher Zeit die Schutzpocken-Impfung der Lämmer vor- 
genommen wird, eine bedeutende Verbreitung; in 119 Kreisen von 
8 Proyinzen erfolgten in 2089 Gehöften 2647 Ausbrüche der natür¬ 
lichen Pocken, in 1280 Gehöften fanden Schutzimpfungen statt. 
Der Verlust an Schafen betrug 19250 Stück. In der Prov. West¬ 
falen, Hessen-Nassau, der Rheinprovinz und in den Hohenzollern’- 
scben Landen kamen die Schafpocken nicht vor. Am stärksten 
verseucht waren die Prov. Pommern (535), Posen (507), West- 
preussen (471), Hannover (483) und Brandenburg (357 Gehöfte). 
Die Schutzimpfung der Lämmer wird als nächste und bei Weitem 
häufigste Ursache des Ausbruches der natürlichen Pocken erkannt. 

6) Die Beschälseuche der Pferde und der Beschälaus¬ 
schlag der Pferde und des Rindes. Die Beschälseuche ist nicht 
constatirt worden. Auch der Bläschenausschlag ist bei Pferden nur 
selten beobachtet worden und erlangte beim Rindvie^ nirgends eine 
erhebliche Verbreitung. Im Ganzen ist der Bläschenausschlag in 
55 Kreisen, 108 Ortschaften bei 27 Pferden und 594 Rindern fest¬ 
gestellt worden. Die Krankheit verlief durchweg sehr mild. 

7) Die Pferderäude hat viel grössere Ausbreitung erlangt 
als im Vorjahre; in 11 Provinzen wurde die Krankheit bei 1151 
Pferden festgestellt, von welchen 156 gefallen sind und 51 auf 
polizeiliche Anordnung getödtet wurden. Wie in allen früheren 
Jahren entfallen die bei Weitem zahlreichsten Räudefälle auf dio 
Prov. Ostpreussen (533) und Westpreussen (226); die Prov. Hessen- 
Nassau und die Hohenzollern’schen Lande blieben verschont. 

Die Schaf räude ist in 11 Provinzen bei 34257 Stück Schafen 
constatirt worden, von welchen 782 als gefallen oder getödtet ver¬ 
zeichnet sind. Im Allgemeinen wird das eingesendete statistische 
Material als sehr dürftig bezeichnet und ist angenommen, dass sich 
in Betreff der Verbreitung der Krankheit wenig geändert hat. 

8) Die Tollwuth. Die Zahl der wuthkranken Hunde hat 
gegen das Ende des Berichtsjahres sich noch erheblich vermehrt; 
im Ganzen ist in 209 Kreisen von 12 Provinzen die Wuthkrank- 
heit bei 566 Hunden, 8 Pferden, 97 Rindern, 24 Schafen und 15 
Schweinen festgestellt worden, weiters wurden 212 herrenlose wuth- 
verdächtige und 944 von wuthkranken gebissene Hunde getödtet. 
Die Hohenzollern’schen Lande blieben verschont. Die zahlreich¬ 
sten Hundswuthfälle sind in den Provinzen Ostpreussen (97), 
Posen (94), Hannover (76) und Westfalen (81) beobachtet worden. 
Die sicher beobachtete Incubationsdauer bewegt sich zwischen 8 
und 298 Tagen, der letztere längste Termin beim Rindvieh. In 
Folge des Bisses von tollen Hunden erkrankten 8 Menschen an 
Wasserscheu. 

9) Von Rinderpest ist Preussen im Berichtsjahre frei ge¬ 
blieben; die Gefahr der Einschleppung war jsdoch während des 
Monats September 1879, zu welcher Zeit die Rinderpest in 18, zum 
Theil nur wenige km von der Grenze entfernten polnischen Orten 
herrschte, sehr nahe gerückt. Der Verlust in diesen 18 polnischen 
Ortschaften betrug 1087 Rindviehstücke oder 21,75 pCt. des in 



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m 


denselben ursprünglich vorhandenen Rindviehbestandes; die in diesen 
verseuchten Ortschaften vorhandenen Schafe sind, trotzdem die 
günstigsten Verhältnisse für die Uebertragung der Rinderpest auf 
diese Thiere vielfach,gegeben waren, nicht erkrankt. 

Th. A. 

i . - -■■■ — 

Verschiedene Mittheilungen. 

In der Plenarsitzung des Bundesrathes am 3. Februar c. 
gelangte der Entwurf eines Gesetzes für Eisass-Lothringen zur 
Ausführung des Reichs-Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 
v. J. mit geringen Aenderungen zur Annahme. 

Das Ausführungsgesetz zum Reichs-Viehseuchengesetz 
vom 23. Juni vor. Js. war in der Plenarsitzung der bayerischen 
Kammer der Abgeordneten am 5. Februar c. Gegenstand der Ver¬ 
handlung und wurde nach Antrag des Ausschusses einstimmig an¬ 
genommen — welcher statt der von der k. Staatsregierung festge¬ 
haltenen Bildung von Kreis-Viehversicherungs-Verbänden die Be¬ 
streitung sämmtlicher Mittel zur Entschädigung der auf polizei¬ 
liche Anordnung wegen Lungenseuche und Rotz getödteten Thiere 
aus der Staatskasse beschlossen hatte. — Ein Antrag, 
auch bei Milzbrand Entschädigung eintreten zu lassen, wurde 
abgelehnt. 

Am 4. und 5. Mai c. findet die VII. Mastviehaustellung 
in dem neuen städtischen Central-Viehmarkt in Berlin statt, der 
mit dem 1. März d. J. dem Verkehr eröffnet werden wird. 

Literatur. 

Vorträge über Viehzucht und Rassenkenntniss von Hermann 
v. Nathusius (Hundisburg). HI. Theil. (Supplement.) Kleine 
Schriften und Fragmente. Hach dem Tode des Verfassers her¬ 
ausgegeben von Wilh. v. Nathusius (Königsbom). Mit in 
den Text gedruckten Holzschnitten. Verlag von Wiegandt, 
Hempel & Parey. Berlin, 1880. gr. 8. 377 Stn. 8 M. 

Dieses Werk enthält eine von dem Herausgeber geschriebene 
biographische Skizze über den am 29. Juni 1879 gestorbenen, als 
Thierzüchter und Naturforscher bekannt gewordenen Autor. Ausser¬ 
dem sind fünf ältere im Buchhandel fast ganz vergriffene Arbeiten 
des H. von Nathusius hier wieder zürn Abdrucke gekommen, näm¬ 
lich die Schriften: Erfahrungen und Ansichten über die Zucht von 
Fleischschafen (1856). Ueber Shorthorn Rindvieh (1857). Ueber 
Inzucht oder Paarung in naher Verwandtschaft (1857). Die Rassen 
des Schweines (1860). Ueber Constanz in der Thierzucht (1860). 
Neu ist der Abschnitt über Pferdezucht, in welchem der Verfasser 
seine Ansichten über verschiedene wichtige Fragen, allerdings mehr 
fragmentarisch, dargelegt hat. Wenn auch der Standpunkt, welchen 




64 


Nathusius bei der Beurtheilung der Zuchtthiere entnimmt, namentlich 
mit Rücksicht auf deren „Rassenreinheit“ (Constanztheorie) von Vielen 
noch nicht als richtig anerkannt werden will, so werden doch aach 
seine Gegner zugestehen müssen, dass seine Schriften eine Menge 
werthvoller Beobachtungen und treffender Urtheile enthalten. Für 
die Beurtheilung des gegenwärtigen Standes der Züchtungswissen¬ 
schaft ist die Kenntniss seiner Schriften unerlässlich. Schliesslich 
soll jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass die Bemerkungen des 
Herrn Herausgebers in der Vorrede bezüglich der Körung leicht 
zu unrichtigen Schlussfolgerungen über den Werth des Werkes 
Veranlassung geben können. Die buchhändlerische Ausstattung des 
Werkes ist eine sehr gute. P. A. 

Personalien. 

Ausgeschriebene Kreisthierarztstelle: 

3 v . . Jihrliekir Öendto lind «iinniibei 

•tetiBisi. Gehalt: Zniehui: bii in Hei d. K. Regiemag ii: 

Belgard. ? ! 12. März .881. Cöslin. 

Durch Beförderung des seitherigen Thierarztes erledigt sich mit 
1. März 1. J. die Stelle eines praktischen Thierarztes dahier. Mit dieser 
Stelle ist ein Bezug yon 5U0 M. aus Oemeindemitteln nebst den Erträg¬ 
nissen der Fleischbeschau in hiesiger Marktgemeinde mit ca 100 Mark 
per Jahr verbunden; ausserdem kann bei Tüchtigkeit und Eifer im Be¬ 
rufe eine lohnende Praxis in Aussicht gestellt werden. Anmeldungen 
für diese Stelle nimmt entgegen und ertheilt gerne nähere Auskunft: 

Grossostheim (Bez.-A. Aschaffenburg), den 6. Februar 1831. 

Der Marktgemeinde-Ausschuss 
Ziegler, Bürgermeister. 

Dem Rossarzt Walther bei dem westpreussischen Landgestüt, so¬ 
wie dem Rossarzt und Gestütshof-Aufseher Priester bei dem Haupt¬ 
gestüte Trakehnen ist der Charakter Gestütsinspektor verliehen 
worden. i 

Die nächste Gauversammlung der Thierärzte Nord¬ 
frankens findet am 20. Februar c., Vormittags 11 Uhr 
im Gasthause zum deutschen Hause in Schweinfurt statt. Pro¬ 
gramm: 1) Praktische Demonstration von Augenspiegel - Unter¬ 
suchungen an einem Pferde durch Hrn. Dr. Fleischmann. — 
2) Erörterung der Fragen: Was versteht man unter „nicht stall¬ 
fromm“ ganz besonders im Gegensätze zu „futterneidig“ und in 
welchem Alter der Pferde sowie auf welche Art und Weise ent¬ 
steht gewöhnlich dieso Untugend? von Hrn. Bez.-Th. Strangs. 

Die nächste Versammlung des thierärztl. Vereins in München 
findet Samstag, den 26. Februar 1881, Nachmittags 3 Uhr, in der 
Restauration Roth (Neuthurmstrasse) statt. Tagesordnung: Die 
Krebspest. Vortrag von Prof. Dr. Harz. 


Verantwortliche Keriaction: Th. A in Augebarg. — Druck von Rackl u. Lo ebner 
Verlag von Wilh. b ft de rite in Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

herausgegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. Ni* 8. Februar 1881. 


Inhalt: Die Verbreitung ansteckender Thiefkrankheiten in Bayern im 
4. Quartal 1880. — Erkrankungen an Trichinose und die Unter¬ 
suchung der Schweine auf Trichinen und Finnen in Preussen, 
— Verschiedene Mittheilungen. — Literatur. — Personalien — 
Gauversammlung. 

Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender 
Thierkrankheiten in Bayern im 4. Vierteljahre 1880. 

Von Regierungsrath Göring, Landesthierarzt im k. Staatsministerium d.L 

1. Der Milzbrand. 

Der Milzbrand wurde im 4. Quartale 1880 in 7 Regier¬ 
ungs- und 10 Verwaltungsbezirken, in 12 G-emeinden und 
12 Ställen bei 18 Rindern amtlich constatirt. Es sind dem¬ 
nach 176 Stadt- und Landbezirke von dem Milzbrände ver¬ 
schont geblieben. Gegenüber dem vorhergegangenen Quartale 
ergibt sich eine Verminderung der Milzbrandfälle, indem 
4 Pferde und 7 Rinder weniger der Krankheit erlegen sind. 

Die vorgekommenen Fälle vertheilen sich auf die ein¬ 
zelnen Regierungsbezirke folgendermassen: Niederbayem 5 
Fälle in 1 Gehöfte, Schwaben und Neubarg 4 Fälle in 3 Ge¬ 
höften, Mittelfranken 3 Fälle in 2 Gehöften, Oberbayern and 
Pfalz je 2 Fälle in je 2 Gehöften, Oberpfalz und Oberfranken 
je 1 Fall in je 1 Gehöfte. 

An Rauschbrand sind in dem Bezirke Garmisch (Ober¬ 
bayern) 3 Rinder verendet und 4 nothgeschlachtet worden. 

Die Art der stattgehabten Infection mit Milzbrandgift 
blieb in der Regel anbekannt; in dem in Garmisch (Ober¬ 
bayern) unter einem Bestände von 11 Rindern vereinzelt ge¬ 
bliebenen Falle nimmt der Berichterstatter an, dass das Milz- 
brandcontagium am Futter oder im Boden des Stalles geruht 
habe; der andere in Oberbayem (Bezirk Miesbach) beobach- 


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66 


tete Fall ereignete sich in einer Oertlichkeit, in welcher 
nahezu alljährlich Erkrankungen und Todesfälle an Milzbrand 
vorzukommen pflegen. , 

In einem Stalle zu Büchling (Niederbayern) wurde am 
2. Octbr. v. J. der Milzbrand constatirt und sind an dieser 
Seuche innerhalb 10 Stunden von den vorhandenen 16 Rin¬ 
dern 5 mit Tod abgegangen; der beamtete Thierarzt glaubte 
die Ursache des Entstehens in der Fütterung eines verdor¬ 
benen Braunheues gefunden zu haben, von welchem eine Probe 
(circa 10 Gramm) der k. Central-Thierarzneischule mit einem 
summarischen Berichte über den Sachverhalt übersendet wurde. 
Die eine Hälfte dieser Heuprohe wurde an ein Kalb vei- 
füttert, welches gesund blieb; die andere Hälfte wurde mit 
kaltem Wasser digerirt und von dem Aufgusse eine Ziege 
subcutan geimpft und zwar ebenfalls mit negativem Resultate. 
Ob in den Fällen zu Büchling und in einem apoplektisch ver¬ 
laufenden Falle in Speyer (Pfalz), in einem Stalle, in welchem 
der Milzbrand nicht aufzutreten pflegt, das Vorhandensein von 
Bakterien im Blute nachgewiesen wurde, ist aus den Be¬ 
richten nicht ersichtlich geworden. Ein in Neustadt (Pfalz) 
vorgekommener Fall war der dritte, welcher binnen Jahres¬ 
frist in dem betreffenden Stalle aufgetreten ist; der in einer 
Gerberei in Naila (Oberfranken) vorgekommene Milzbrandfall 
wird auf die Verarbeitung von Thierhäuten zurückgeführt und 
bei den im Bezirke Neuburg (Schwaben) in einem Stalle auf¬ 
getretenen 4 Fällen wird Püzbildung als Ursache beschuldigt. 

Von der Uebertragung des Milzbrandes auf Menschen ge¬ 
schieht in dem statistischen Materiale nur in 1 Falle Er¬ 
wähnung, in welchem ein Metzger an der Pustula maligna 
erkrankte, nachdem er eine wegen angeblicher Vergiftung mit 
Colchicum auctumnale erkrankte Kuh nothgeschlachtet hatte; 
dieser Fall erregt auch noch insoferne einiges Interesse, als 
der beamtete Tnierarzt, welcher die Fleischbeschau bei der 
in Rede stehenden Kuh vorgenommen hatte, die Krankheit 
derselben nicht als Milzbrand erkannte und den Genuss des 
Fleisches nach vorherigem Einsalzen zum Hausgebrauche be¬ 
gutachtete ; erst nach erfolgter Erkrankung des Metzgers 
erkannte der Bezirksthierarzt seinen Irrthuin, worauf die vor¬ 
geschriebenen Schutzmassregeln in Vollzug gesetzt wurden. 

2. Die Maul- und Klanenseuche. 

Der Stand der Maul- und Klauenseuche war in dem Be¬ 
richtsquartale ein sehr günstiger, indem die Regierungsbezirke 
Oberbayem, Oberpfalz, Mittelfranken und Schwaben von der 
Seuche vollständig, Niederbayem, Oberfranken und Unter- 


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67 


franken von der Maul- und Klauenseuche des Bindes frei ge¬ 
blieben sind; im Ganzen sind in der Pfalz und in der Ober¬ 
pfalz je 1 Rind, in Oberfranken 2 Schweine und 200 Schafe, 
in Niederbayem 80 und in Unterfranken 493 Schafe von der 
Seuche genesen, im ganzen Königreiche 2 Schweine und 9 
Schafe aus Anlass dieser Krankheit geschlachtet worden. In 
dem Regierungsbezirke Pfalz trat die Seuche am Schlüsse des 
Quartals in 2 Bezirken, in 3 Stallungen bei kleineren Rind¬ 
viehbeständen auf; dieselbe wurde höchst wahrscheinlich 
durch Handelsvieh aus Elsass-Lothringen eingeschleppt, wo 
bereits im November diese Seuche eine erhebliche Verbreitung 
angenommen hatte. 

Die bei Schafen beobachteten Fälle von Klauenseuche 
scheinen der grossen Mehrzahl nach der sog. Moderhinke oder 
Stallkrümme anzugehören, nachdem in einem kreisthierärzt¬ 
lichen Berichte die nachtheiligen Einflüsse des nassen Sommers 
und die steinigen Weiden als Krankheitsursachen angeführt 
werden und in einem anderen kreisthierärztlichen Berichte be¬ 
merkt wird, dass der bösartigen Klauenseuche bei 80 Schafen 
lediglich der Vollständigkeit wegen Erwähnung geschehe. 

3. Die Lungenseuche. 

Die Lungenseuche ist in dem Berichtsquartale in sämmt- 
lichen 8 Regierungs- in 29 Verwaltungsbezirken, in 37 Ort¬ 
schaften und 142 Gehöften mit einem Gesammt-Rindviehbestande 
von 1080 Stück bei 299 Rindern vorgekommen und sind so¬ 
nach 1 Regierungs- und 1 Verwaltungsbezirk, 1 Ortschaft und 
72 Gehöfte mehr verseucht und 565 Thiere mehr der An¬ 
steckungsgefahr ausgesetzt gewesen, als in dem vorherge¬ 
gangenen Quartale. 

Der Stand der Seuche war am Schlüsse des Quartals: 


In Oberbayem 

92 Fälle 

gegen 

43 

im 

3. 

Quartal. 

„ Niederbayem 

91 

77 

7t 

25 

» 

7) 

1 t 

„ Unterfranken 

43 

ft 

7t 

51 

it 

D 

ft 

„ der Oberpfalz 

36 

7t 

7t 

14 

7t 

1 t 

77 

„ Oberfranken 

23 

7t 

11 

25 

1 t 

1 t 

77 

„ Mittelfranken 

8 

1 t 

1 t 

1 

1 t 

ft 

77 

„ Schwaben 

5 

7t 

« 

1 

7t 

1 t 

77 

„ der Pfalz 

1 

7t 

79 

0 

7t 

77. 

77 


Eine Verminderung der Seuchenfälle ergibt sich sonach 
nur für den Regierungsbezirk Unterfranken und Oberfranken, 
während die übrigen 6 Regierungsbezirke, allerdings nicht in 
gleichem Verhältnisse, an der Vermehrung participiren. 

In Oberbayern vertheilen sich die 92 Lungenseuche¬ 
falle auf die Bezirke: Rosenheim (Landbezirk) 35, Ingolstadt 


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68 


26, Pfaffenhofen 20, Aichach 5, Stadt Rosenheim 3, Altötting 
3 Fälle. Es ergibt sich sonach eine Vermehrung der Seuchen¬ 
falle für die Bezirke: Rosenheim von 25 auf 37, Ingolstadt 
von 5 auf 26; neu aufgetreten ist dieselbe in dem Berichts¬ 
quartale in den Bezirken Pfaffenhofen, Aichach, Altötting und 
in der Stadt Rosenheim, erloschen in der Stadt Mönchen und 
im Landbezirke Mönchen I. In den Bezirk Aichach soll die 
Seuche durch Händler von benachbarten Viehmärkten einge¬ 
schleppt worden sein; in Altötting wird der Einkauf einer 
Kuh aus Niederbayern in den Stall eines Händlers, von wo 
aus die Seuche vor ihrer Constatirung durch Weiterverkauf 
von Thieren in 2 weitere Stallungen verschleppt worden ist, 
als Ausgangspunkt der Seuche beschuldigt. In den Bezirk 
Pfaffenhofen ist die Lungenseuche aus Manching (Oberbayern) 
in die Stadt Rosenheim aus Pütting (Landbezirk Rosenheim) 
verschleppt worden. In den Bezirken Ingolstadt und Rosenheim 
erkrankten 16 Thiere aus Beständen, welche bereits im 3. Quar¬ 
tale als der Ansteckung verdächtig mit Sperre belegt wor¬ 
den waren. Im Schlachtviehhofe Mönchen sind 9 Rinder lun¬ 
genseuchekrank befunden worden; hievon kamen 4 aus Nie- 
derbayem mit Bewilligung der zuständigen Polizeibehörde und 
5 wurden aus der Oberpfalz durch einen Händler beigebracht, 
der vorgab, nicht zu wissen, wo er die betreffenden Rinder 
gekauft habe. Die Seuchentilgung hatte insbesondere im Be¬ 
zirke Ingolstadt mit sehr misslichen Faktoren zu kämpfen, 
deren Natur jedoch aus dem statistischen Materiale nicht er¬ 
sehen werden konnte. 

In Niederbayern participiren an den 91 Lungen¬ 
seuchefällen nur 4 Bezirke: Kelheim mit 60, Deggendorf mit 
23, Viechtach mit 6, Passau mit 2 Fällen. Die grösste Ver¬ 
breitung hat die Seuche in der Gemeinde Mauern (Bezirk 
Kelheim) durch die Mitwirkung verschiedener ungünstiger Um¬ 
stände erlangt; die Weiterverbreitung erfolgte durch Vieh 
aus einer Stallung dieser Gemeinde, in welcher im April 1880 
die Seuche herrschte und welches nach Aufhebung der Sperre 
im August gemeinschaftlich mit dem übrigen Vieh der Gemeinde 
auf die Weide getrieben wurde, wo dann wieder neue Erkrankun¬ 
gen auftraten, deren rechtzeitige Anzeige bei der Behörde unter¬ 
lassen wurde. Die Seuche trat nun in verhältnissmässig kurzer 
Zeit in 28 Gehöften mit einem Rindviehbestande von 210 
Stuck bei 60 Rindern auf; da in diesem Falle der Gesammt- 
Rindviehstand des Ortes als inficirt zu betrachten war, so 
wurden die kranken Thiere sofort getödtet und die der An¬ 
steckung verdächtigen behufs der raschereren Seuchentilgung 


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69 


in Folge freiwilligen Uebereinkommens der Viehbesitzer unter 
amtlicher Controle in den durch einen Schienenstrang mit 
der Eisenbahn in Verbindung stehenden Schlachtviehhof Mön¬ 
chen auf der Eisenbahn abgeführt und geschlachtet. In dem 
Bezirke Deggendorf war die Seuche in 3 Gemeinden in 3 
Ställen aufgetreten; in dem einen Stalle wird der Ausbruch 
auf einen im Jahre 1879 verseucht gewesenen Stall zurück¬ 
geführt, in den zweiten Stall erfolgte die Einschleppung durch 
Handelsvieh und in der dritten Gemeinde ist die Art der 
Einschleppung unbekannt geblieben; in die Bezirke Passau 
und Viechtach kam die Seuche in dem vorhergegangenen 
Quartale durch Handelsvieh zum Ausbruch. Am Schlüsse des 
Berichtsquartals konnte die Seuche nur in je 1 Ortschaft der 
Bezirke Deggendorf und Kelheim mit Sicherheit als getilgt 
betrachtet werden. 

InUnterfranken betheiligen sich an 43Lungenseuche- 
Erkrankungen die Bezirke: Neustadt a./S. mit 19, Kissingen 
mit 10, Mellrichstadt mit 7, Ochsenfurt mit 6 Fällen und 
Brückenau mit 1 Fall. Die Einschleppung der Seuche er¬ 
folgte in den Bezirk Brückenau aus dem Bezirke Bischofs¬ 
heim ; in 3 Gemeinden des Bezirkes Kissingen wurde die Krank¬ 
heit durch Handelsvieh, insbesondere durch die Händler Freu¬ 
denthal aus Neustadt a./S. eingeschleppt ; desgleichen wurden 
die 3 Seuchenausbrüche im Bezirke Neustadt a./S. durch den 
Viehhandel veranlasst. Der Ausbruch der Seuehe in 2 Orten 
des Ochsenfurter Bezirkes wurde gleichfalls durch angekauftes 
Vieh veranlasst. Die kgl. Regierung, K. d. I., von Unter- 
franken hat im Jahre 1880 ganz energische Massregeln zur 
Tilgung der Lungenseuche und zwar mit entschiedenem Er¬ 
folge ergriffen; in erster Reihe wurde der Viehhandel und 
der Transport von Schlachtthieren aus gesperrten Stallungen 
einer strengen Controle unterstellt; in zweiter Reihe wurden 
die Distriktspolizeibehörden zur strengsten Durchführung der 
vorgeschriebenen Schutzmassregeln gegen die Lungenseuche 
wiederholt angewiesen und insbesondere die Anordnung ge¬ 
troffen, dass in jedem Seuchenfalle, in welchem Rindvieh übrig 
bleibt, eine Gesunderklärung von Seite des Bezirksthierarztes 
nur dann erfolgen darf, wenn alle Stallinsassen mittels des 
in jedem einzelnen Falle 10 Minuten lang in Anwendung ge¬ 
kommenen Thermometers völlig fieberfrei befunden wurden; 
erst von diesem Zeitpunkte an durfte die noch folgende acht¬ 
wöchentliche Contumazfrist berechnet werden. In der That 
hat es den Anschein, als ob es gelänge, die so lange in aus¬ 
gedehntester Weise in Unterfranken aufgetretene Lungenseuche 


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nach nnd nach einzudämmen, indem dieselbe im I. Quartale 
auf 75, im II. auf 66, im III. auf 51 und im IV. auf 43 Fälle 
heruntergesunken ist und sich schliesslich am 31. Dezember 
1880 nur mehr 14 lungenseuchekranke Thiere in Unterfranken 
befunden haben. 

In der Oberpfalz treffen von den 36 Fällen von 
Lungenseuche auf die Bezirke: Tirschenreuth 22, Neustadt 
a./W.N. und Vohenstrauss je 5, Regensburg 2 Fälle, Eemnath 
und Stadt Regensburg je 1 Fall. Der letztere Fall ergab sich 
im städtischen Schlachthause bei der Vornahme der Fleischbe¬ 
schau ; in den Bezirken Neustadt, Regensburg und Tirschenreuth 
erfolgte der Seuchenausbruch durch den Ankauf von Handels¬ 
vieh ; in Vohenstrauss durch Ansteckung auf der Weide; im 
Bezirke Kemnath ist die Art der Einschleppung unbekannt 
geblieben. 

In Ob er franken vertheilen sich die 23 Seuchefälle 
auf die Bezirke: Hof mit 12, Bayreuth mit 6, Wunsiedel mit 
5 Fällen und Forchheim mit 1 Fall; in Forchheim ist die Art 
der Einschleppung nicht bekannt geworden, in Hof erfolgte 
die Weiter Verbreitung theils durch Handelsvieh, theils durch 
einen Kurpfuscher, in Bayreuth und Wunsiedel durch Ver¬ 
schleppung aus verseuchten Gehöften. 

In Mittelfranken ist die Seuche in Erlangen in2Ge- 
höften und im Bezirke Eichstätt in 1 Gehöfte aufgetreten •, in 
dem ersten Falle konnte die Art der Einschleppung nicht er¬ 
mittelt werden, in dem zweiten Falle spricht die grösste 
Wahrscheinlichkeit für die Einschleppung aus Oberbayem. 
Im Ganzen sind 8 Stück erkrankt, hievon 2 gefallen, 3 ge¬ 
schlachtet, 1 genesen und 2 sind noch krank. 

Die 5 Erkrankungen in dem Regierungsbezirke Schwaben 
und Neuburg erfolgten in dem Bezirke Lindau durch Ein¬ 
schleppung aus Württemberg; die Seuche wurde durch Ab¬ 
schlachtung der verdächtigen Thiere getilgt. 

Der eine Seuchenfall in der Pfalz im Bezirke Speyer 
ist bis zum Schlüsse des Berichtsquartals ein sporadischer 
geblieben und beschränkte sich auf eine 10 Monate vorher in 
Baden angekaufte Kuh. 

(Schluss folgt.) 


Die Erkrankungen an Trichinose und die Untersuchung der 
Schweine auf Trichinen und Finnen in Preussen. 

Nach amtlichen Berichten ist die Trichinose beim Menschen 
in mehreren Regierungsbezirken aufgetreten, wie n. A. im Reg.-Bez. 
Königsberg (55), Marienwerder (7), Frankfurt (93), Berlin (vor Ein¬ 
führung der obligatorischen Trichinenschau bis 1. Octbr. 66 nach 



71 


diesem Zeitpunkte 16), Merseburg (26), Erfurt (60 Fälle), von 
einigen Reg.-Bez. ist das Vorkommen einzelner oder mehrerer 
Trichinosefälle erwähnt, so dass im Ganzen ein richtiges Bild der 
Ausbreitung dieser Krankheit sich nicht gewinnen lässt, die Ge- 
sammtzahl der Erkrankungen aber ca. 400 erreichen dürfte und 
26 Todesfälle festgestellt sind. Als Ursache der Erkrankungen ist 
ia vielen Fällen der Genuss trichinenhaltigen Schweinefleisches nach¬ 
gewiesen, in einigen Fällen war das genossene Fleisch angeblich 
trichinenenfrei und wird hier nicht sorgfältig ausgeführte Trichinen¬ 
schau angenommen. Gegen fahrlässige Fleischbeschauer ist ener¬ 
gisch eingeschritten worden und in einem Falle (Merseburg) die 
Yerurtheilung zu 3 Monaten, in einem anderen zu 6 Monaten Ge- 
fängniss erfolgte» 

Die Zahl der amtlichen Fleischbeschauer beträgt ohne Berlin 
17 413, von welchen im Jahre 1879 die Gesammtzahl von 3 213155 
Schweine untersucht und in 715 Gemeinden 1975 Schweine sich 
trichinös befunden haben, es kommt somit auf 1630 untersuchte 
Schweine 1 trichinöses. Ton amerikanischen Speckseiten und Fleisch¬ 
präparaten sind im ganzen Staate 3199 trichinös gewesen. 

Von den im Jahre 1879 untersuchten Schweinen waren 9669 
mit Finnen behaftet. (Pr. St.-Anz.) 

Verschiedene Mittheilnngen. 

Das Haus der Abgeordneten in Berlin trat in seiner Sitzung 
am 7. Februar c. in die 3. Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, 
betr. die Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes, 
ln der Generaldiscussion erklärte der Abg. Dr. Wehr: Der Zweck 
des Gesetzes werde nicht erreicht werden können, wenn wie bisher, 
bei der Tödtung von Rotz- und der Lungenseuche verdächtigen 
Thieren nicht mit der nothigen Energie vorgegangen werde. Nach 
den Erfahrungen in der Provinz Westpreussen habe die Rotzkrank¬ 
heit zugenommen und nach der Meinung der Provinzial-Vertretung 
liege dies lediglich daran, dass die angestellten Thierärzte sich bei 
der Rotzkrankheit zu vorsichtig zeigten, um rasch und ener¬ 
gisch einzuschreiten und nötigenfalls die Tödtung zu veranlassen. 
Dieselben stellten meistens zu viele Observationen an. Offenbar 
werde trotz der vorsichtigen Observation die Ansteckung und Ver¬ 
breitung der Seuche nicht verhindert. Es liege ihm fern zu be¬ 
haupten, dass etwa fiskalische Rücksichten bei dem Verfahren mit¬ 
gewirkt hätten, dem stehe auch das Reskript des Ministers entge¬ 
gen. Wenn nur die Thierärzte ihre Schuldigkeit thun wollten und 
die Intention der Staatsregierung befolgen würden, dann würden 
die Viehseuchen sich bald vermindern. Nach Ansicht des Publi¬ 
kums observiren die Thierärzte nur wegen der Reisediäten, was er 
zwar nicht glaube, aber diese Ansicht sei die herrschende. Er bitte 
den Minister, mit aller Energie die Thierärzte anzuweisen bei der 
Tödtung nicht zu vorsichtig zu sein; denn wenn auch einmal ein 
Pferd getödtet werde, das nicht rotzkrank sei, so wäre dies kein 
allzugrosses Unglück, auch wenn die Staatskasse den Ver- 


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72 


last bezahlen müsse. Das ganze Gesetz wurde in der Haupt¬ 
sache nach dem Beschlüsse der 2. Lesung angenommen. 

Die an den Thierarzneischulen zu Berlin und za Hannover 
abzuhaltende thierärztliche Fachprüfung (vide Wochen¬ 
schrift 1878 S. 187 u. f.) beginnt am 3. März d. J. Die Meldungen 
zu dieser Prüfung haben bis 1. März d. J. bei dem Direktor der 
betr. Anstalt zu erfolgen. 

Literatur* 

Ueber Milzbraud-Bacterien (Bacillus anthracls) ist von 
Professor Dr. med. Zürn in dem I. Berichte des neuen landw. 
Institutes der Universität Leipzig (Leipzig, bei Hugo Voigt, Preis 
4,50 M.) eine recht instructive Abhandlung enthalten, in der mit Be¬ 
zugnahme auf die einschlägige Literatur nachgewiesen wird, dass 
Bacillen ätiologische Faktoren des Milzbrandes sind und das An¬ 
steckungsgift desselben repräsentiren. Die Grösse der sog. ächten 
Milzbrandbacillen wird als sehr veriabel geschildert, sowie die 
Formen der letzteren näher beschrieben und durch mikrophoto¬ 
graphische Bilder (in 2000facher Vergrösserung) dargestellt. Schliess¬ 
lich spricht der Herr Verfasser die Ueberzeugung aus, dass der 
Anthrax eine gewöhnlich überaus rasch verlaufende, perniciöse Sep- 
ticaemie ist, welche herbeigeführt wird von solchen Bacillen, die 
durch besondere Ernährungs- und Existenzverhältnisse dazu befähigt, 
in dem Blute höherer Thiere, in das sie der Zufall brachte, exi- 
stiren und sich rapid vermehren können, welche dann einerseits 
durch ihr hohes Sauerstoffbedürfniss, andererseits mechanisch durch 
Verstopfung von Blutgefässen schädigen. Der nichtssagende Name 
Milzbrand sollte fallen und „Bacillaemie a an seine Stelle treten. 

Personalien. 

Erledigt ist die Stelle eines Distriktsthierarztis in Otterberg 
(Pfalz), mit der ausser den Gebühren für die Fleischbeschau in der 
Stadt Otterberg die nachfolgenden Gehaltsbezüge verbunden sind: a. aus 
Kreismitteln 171 M. 43 Pf, b. vom Distrikt 600 M., o. von der Stadt 
Otterberg 150 M. jährlich. Gesuche sind innerhalb 4 Wochen (vom 
9. Februar ab) beim k. Bezirksamt Kaiserslautern einzureichen. 

Durch Beförderung des seitherigen Thierarztes erledigt sich mit 
1. März 1. J. die Stelle eines praktischen Thierarztes dahier. Mit dieser 
Stelle ist ein Bezug von 500 M. aus Gemeindemitteln nebst den Erträg¬ 
nissen der Fleischbeschau in hiesiger Marktgemeinde mit ca. 100 Mark 
per Jahr verbunden; ausserdem kann bei Tüchtigkeit und Eifer im Be¬ 
rufe eine lohnende Praxis in Aussicht gestellt werden. Anmeldungen 
für diese Stelle nimmt entgegen und ertheilt gerne nähere Auskunft: 

Grossostheim (Bez.-A. Aschaffenburg), den 6. Februar 1881. 

Der Marktgemeinde-Ausschuss 
Ziegler, Bürgermeister. 

Die nächste Gauversammlung der Thierärzte Mitteh 
Schwabens findet am Sonntag den 6. März i. J., Nachmit- 
tags 2 Uhr im Cafe Schachamaier zu Augsburg statt. 

Verantwortliche Kedact.ion: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Rackl n. Lochner 
Verlag von Wilh. Lfideritz in Augsburg. 



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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 


Tb. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang; 9 . März 1881. 

Inhalt: Vergütungen für die Medicinalbeamten. — Die Verbreitung 
ansteckender Thierkrankheiten in Bayern im 4. Quartal 1880. — 
Die IX. Generalversammlung des veterinärmedicinischen Vereins im 
Grossherzogthum Hessen. — Die Pferdezucht in Frankreich — Per- 
sonalien, — Vorläufige Anzeige, — Gauversammlung. 

Ergänzungsgesetz vom 2. Februar (881 
zu dem Gesetze voih 9. März 1872 über die den Medicinal- 
Beamten zu gewährenden Vergütungen (Preussen). 

(Ges.-S. Ste. 13.) 

Einziger Paragraph . 

Der §, 3 des Gesetzes vom 9. März 1872 „betreffend die den 
Medicinalbeamten für Besorgung gerichtsärztlicher, medicinal- oder 
sanitätspolizeilicher Geschäfte zu gewährenden Vergütungen 44 erhält 
nachstehenden Zusatz: 

8) Für Obductionen von Thiercadavern, einschliesslich des 
Beric$M$: 

r a) eines Pferdes oder eines Rindviehstücks, sofern letzteres 
nicht aus Anlass der Lungenseuche obducirt wird 12 M. 

Für jede auf die erste an demselben Tage folgende Obduc- 
iäon sind nur 6 M. zu bewilligen; 

b) eines anderen Hausthieres oder eines aus Anlass der 
Lungenseuche obducirten Rindviehstückes 6 M. 

Für jede auf die er&te an demselben Tage folgende Obduc- 
tion sind nur 3 M. zu bewilligen. 

Werden an einem Tage mehrere Obductionen ausgeführt, 
so ist für alle zusammen in keinem Falle mehr als 24 M. zu 
bewilligen. 

Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender 
Thierkrankheiten in Bayern im 4. Vierteljahre 1880. 

Von Regierungsrath Göring, Landesthierarzt im k. Staatsministerium d. I. 

(Schluss.) 

4. Die Rotz-Wurmkrankheit. 

In dem Berichtsquartale sind im ganzen Königreiche in 


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74 


7 Regierungs- und 31 Verwaltungsbezirken, in 35 Ortschaften 
und 38 Gehöften 50 Pferde an Rotz erkrankt und sind hie¬ 
von 10 gefallen, 19 wurden auf polizeiliche Anordnung und 
18 auf Veranlassung der Besitzer getödtet. 

Dej Regierungsbezirk von Oberfranken ist von der Seuche 
vollkonnnen frei geblieben; in den sämmtlichen Regierungs¬ 
bezirken beträgt die Zahl der freigebliebenen Verwaltungs¬ 
bezirke 156. 

Nach den Tabellen, welche eine kleine Vermehrung der 
Rotzfälle gegen das vorhergegangene Quartal nachweisen, 
vertheilen sich die letzteren folgendermassen auf die ergriffenen 
7 Regierungsbezirke: 


Oberbayem 

21 

gegen 

20 im 

vorigen 

Quartale; 

Mittelfranken 

8 

77 

4 

77 

n 

7) 

Oberpfalz 

7 

7t 

0 

n 

7t 

7) 

Schwaben 

7 

n 

11 

7t 

7t 

7t 

Niederbayern 

4 

i> 

1 

ji 

7) 

7t 

Pfalz 

2 

7) 

3 

rt 

7) 

77 

Unterfranken 

1 

Ti 

5 

7) 

t 

7) 


In Oberbayern participiren an den 21 Rotzfällen die 
Bezirke: Aichach mit 4, Stadt München mit 3, München I., 
mit 3, Ebersberg, Erding, Landsberg, Miesbach mit je 2 Fällen, 
Dachau, Freising und Traunstein mit je 1 Fall. Im Bezirke 
Ingolstadt stehen noch 2 Pferde, die bereits im Juli 1880 als 
rotzverdächtig erklärt worden waren, unter Stallsperre; aus 
dem Bezirke Laufen wurden 2 Pferde nach Oesterreich ver¬ 
kauft, von welchen eines in Salzburg wegen Rotz getödtet, 
das andere nach 6 wöchentlicher Beobachtung anscheinend 
gesund aus der Oontumaz entlassen wurde. Im Bezirke Fried¬ 
berg kamen 26 Pferde unter polizeiliche Beobachtung, weil 
sie in Augsburg mit einem rotzkranken Pferde eines Tirolers 
in einer Stallung betroffen worden waren; die vorbemerkten 
Pferde vertheilen sich auf 7 Ställe. 

In Mittelfranken treffen auf die Stadt Nürnberg 3, 
auf den Bezirk Hersbruck 3, und je 1 Fall auf die Bezirke 
Nürnberg und Eichstädt. Die 3 in Nürnberg constatirten Fälle 
betrafen 3 Pferde eines Heuhändlers aus der Oberpfalz. Am 
Schlüsse des Berichtsquartals befanden sich noch 5 Pferde in 
Contumaz. 

Von den in der Oberpfalz constatirten 7 Rotzfällen 
kommen 3 auf den Bezirk Vohenstrauss und je 1 auf die 
Bezirke Amberg (Stadt), Neunburg v/W., Stadtamhof und 
Neumarkt. 




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75 




In Schwaben und Neuburg vertheilen sich die 7 
Botzfälle auf die 7 Bezirke: Augsburg (Stadt), Augsburg (Land), 
Kaufbeuren, Kempten, Memmingen, Mindelheim, Oberdorf. 

Von den 4 Fällen in Niederbayern treffen 2 auf 
Vilshofen und je 1 auf Straubing und Landshut (Stadt). Oer 
Fall in Straubing betraf ein auf dem Pferdemarkt wegen 
Botzverdacht angehaltenes Pferd, welches bei der Sektion als 
rotzkrank befunden wurde. 

Die 2 Fälle in der Pfalz kamen im Bezirke Kusel 
in einem Stalle vor; die Einschleppung erfolgte aus Bhein- 
preussen (Sobernheim). 

Der Fall in Unterfranken trifft auf den Bezirk Mil¬ 
tenberg. 

Die Tabellen enthalten keine Mittheilungen über allen- 
fallsige Infection von Menschen durch rotzkranke Pferde. 

5. Die Räude der Pferde und Schafe. 

Die Bäu de kam in 6 Begierungs-, in 28 Verwaltungs¬ 
bezirken, in 56 Ortschaften und 86 Ställen oder Herden bei 
3 Pferden und 5723 Schafen vor. Von den räudekranken 
Pferden treffen 2 auf die Oberpfalz und 1 auf Schwaben 
und Neuburg; von den erkrankten Schafen kommen 3017 
auf Schwaben und Neuburg, 1855 auf Oberbayern, 651 auf 
Unterfranken, 131 auf Mittelfranken, 68 auf Oberfranken und 
1 auf die Oberpfalz. 

Die Zahl der freigebliebenen Verwaltungsbezirke 
beträgt im ganzen Königreiche 158; die Regierungsbezirke: 
Niederbayem und Pfalz sind von der Pferde- und Schafräude, 
Oberbayern, Oberfranken, Mittel- und Unterfranken von der 
Pferderäude frei geblieben. Ein Pferd und 80 Schafe wur¬ 
den wegen Bäude getödtet. Bezüglich der Pferderäude 
ergibt sich gegenüber dem Bestände im III. Quartal eine Ver¬ 
minderung um 8, bei der Schafräude eine Vermehrung von 
1613 Fälle, welche Zunahme der im Herbste stattgehabfen 
Visitation zugeschrieben ist, ohne welche das Vorhandensein der 
Schafräude nicht in allen Fällen zur Kenntniss der Behörde 
gekommen wäre. Am Schlüsse des Quartals standen in Ober¬ 
bayern 395, in Schwaben 969 und in Mittelfranken 131 
Schafe = 1495 in Contumaz. Nach Oberbayem wurde die 
Schafräude je 1 mal aus Württemberg und Oesterreich und 
1 mal durch den Kleinhandel verschleppt; nach Schwaben 
und Neuburg und nach Mittelfranken erfolgte die Einschleppung 
in 5 Fällen ebenfalls aus Württemberg. 


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76 

6. Die Hundswuth (Tollwuth). 

Für das Berichtsquartal ergibt sich gegenüber dem Er¬ 
gebnisse im vorigen Quartale eine Verminderung der Wuthfälle; 
die Tabellen weisen folgenden Stand nach: 

Zahl der betroffenen Regierungsbezirke.5, 

„ „ „ Verwaltungsbezirke.8, 


„ „ „ Gemeinden.10, 

„ „ * Gehöfte.11, 

„ „ wuthkranken Hunde.11, 


Herrenlos herumlaufende Hunde wegen Verdacht getödtet 8, 
Auf amtliche Anordnung getödtete Hunde.9. 

Von den wuthkranken Hunden treffen 5 auf Oberbayern, 
3 auf Oberpfalz und je 1 auf Niederbayern, Oberfranken und 
Mittelfranken. Die Pfalz, Unterfranken und Schwaben blieben 
frei. 

Von der Uebertragung der Tollwuth auf Menschen ge¬ 
schieht in dem statistischen Materiale keine Erwähnung. 

7. Die Pockenseache 

ist in dem Berichtsquartale in der gemeinschaftlichen Schaf¬ 
herde in Olching, im Bezirke Bruck, (Oberbayem), bei 23 
Schafen ausgebrochen, von welchen 17 der Seuche erlagen; 
bei 27 Stücken wurde die Nothimpfung vorgenommen und 
erkrankten hievon 20 auf die erstmalige und 3 auf die Nach¬ 
impfung an den Impfpocken. Die 4 erfolglos geimpften 
Schafe erkrankten schwer an den natürlichen Pocken, wäh¬ 
rend bei denjenigen Schafen, bei welchen sich Impfpocken 
entwickelten, auch die natürlichen Pocken gelinde auftraten. 

In ätiologischer Beziehung dürfte mit ziemlicher Wahr¬ 
scheinlichkeit eine Verschleppung des Krankheitsstoffes von 
der in der angrenzenden Gemeinde Geiselbulach an Pocken¬ 
seuche erkrankt gewesenen Schafherde anzunemen sein. 

Diese in Bayern bis jetzt unbekannte Seuche ist in den 
letzten Jahren aus Oesterreich-Ungarn eingeschleppt worden. 

Auszug aus dem Protokoll der IX, ordentlichen General- 
Versammlung des veterinärmedicinischen Vereins im 
Grossherzogthum Hessen. 

Abgehalten am 15. September 1879 zu Frankfurt a./M. 

Zur Versammlung hatten sich 11 ordentliche Vereinsmitglieder 
und als Gast das frühere Vereinsmitglied Herr Dr. Schüler, Ober- 
Stabsveterinär a. D. aus Odessa eingefunden. Der Vorsitzende gibt 
paoh Eröffnung und Begrüssung die eingegangenen Entschuldigungs- 




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schreiben von correspondirenden and ordentlichen Vereinsmitglie- 
dern bekannt und theilt weiter mit, dass Herr Dr. Schüler dem 
Vereine die Akten über die Gründung des ersten thierärztlichen 
Vereins in Deutschland zum Geschenk gemacht habe. 

Ferner wird bekannt gegeben, dass der Verein z. Zt. aus 40 
ordentlichen, 3 ausserordentlichen und 6 correspondirenden Mitglie¬ 
dern bestehe, Herr Dr. Diehn-Frankfurt a./M. als ordentliches 
Mitglied beigetreten, dafür aber der Verein ein langjähriges Mit¬ 
glied, einen tüchtigen Fachgenossen und treuen Collegen, Hm. Kreis¬ 
thierarzt Schmidt-Frankfurt a. M. durch den Tod verloren habe, 
dessen Andenken die Versammlung auf die Aufforderung des Vor¬ 
sitzenden durch Erheben von ihren Sitzen ehrt. 

Der Vorsitzende referirt sodann, dass dio Beschlüsse der vor¬ 
jährigen Versammlung zur Ausführung gelangt seien, dass er ausser¬ 
dem aber noch einige Beschlüsse des Ausschusses zurKenntniss resp. 
Genehmigung der Generalversammlung vorzulegen habe. Der Aus¬ 
schuss hält nämlich die Herstellung eines Verzeichnisses von sämmt- 
lichen im Grossherzogthum ansässigen Veterinären für angemessen, zu 
gleich aber auch ein Verzeichniss der im Grossherzogthum Hessen 
zahlreich vorhandenen concessionirten und nicht concessionirten Empi¬ 
riker und Pfuscher für nothwendig, welchen beiden Anträgen die 
Genehmigung ertheilt wird. 

Weiter wird den Ausschussmitgliedern zum Besuche der Aus¬ 
schusssitzungen nach Orten ausserhalb ihres Wohnortes ausser den 
Baarauslagen für Reisekosten eine Tagsdiät von 6 M. bewilligt. 

Auf die Bekanntgabe eines Schreibens des Dep.-Th. Hrn. Dr. 
Dietri.ch-Wiesbaden wird nach stattgefundener Discussion von 
der Versammlung beschlossen zu erklären, dass der Verein bereit 
ist, die Gründung einer von dem Vereine der Thierärzte in Hessen- 
Kassau angeregten Fachzeitschrift nach Kräften zu unterstützen« 
In Folge einer Einladung des Herrn Med.-Rathes Lydtin wird 
Herr Rothermel als Dejegirter zur Versammlung der Natur¬ 
forscher und Aerzte und Betheiligung bei der ersten Veterinärsek¬ 
tion in Baden-Baden gewählt und demselben eine Reiseentschädigung 
von 50 M. ausgesetzt. 

Nachdem der Delegirte des Vereins Hr. Kreisvet. Rothermel 
mündlichen Bericht über die am 3. und 4. August 1878 in Han¬ 
nover stattgefundene IV. Versammlung des deutscheu Veterinär- 
rathes erstattet, derselbe sodann als Delegirter für die nächste 
sechsjährige Periode wiedergewählt war und endlich der Vorsitzende 


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Über die Bildung einer Unterstützungskasse der Hinterbliebenen 
deutscher Thierärzte referirt und die Versammlung erklärt hatte, 
hierüber in der nächsten Versammlung Beschluss zu fassen, wurde 
die Sitzung geschlossen, worauf der grösste Theil der Anwesen¬ 
den zu einem gemeinsamen Mittagsmahle sich vereinigte. 


Die Pferdezucht in Frankreich. 

In Frankreich werden 3 verschiedene Typen von Pferden ge¬ 
züchtet: 1) das schwere Zugpferd für die Landwirtschaft 
und die schweren Zuglasten der Industrie; 2) das Mittelpferd, 
welches als Zugpferd für leichte Lasten, als Kutschpferd und als 
starkes Beitpferd Verwendung findet; 3) das leichte Pferd, ein 
Luxus-Zug- und Reitpferd. 

Das schwere Pferd wird im Allgemeinen leicht erzielt; seine 
Aufzucht ist auch lohnend, da es oft schon im Alter von 13 
Monaten sein Futter verdient. Das leichte Pferd dagegen erfor¬ 
dert zwar als Vollblutpferd eine kunstvolle und mühsame Aufzucht, 
anderseits besitzt es als sog. cheval du midi aber so vortreffliche 
Eigenschaften) dass seine Zucht nur mit Unrecht über Gebühr ver¬ 
nachlässigt wird. Bei Weitem am meisten gesucht ist das Mittel¬ 
pferd, welches wegen seiner ausgezeichneten Eigenschaften die aus¬ 
gedehnteste Verwendung findet. Seine Zucht ist indess abhängig 
von gewissen Bedingungen, welche für die Züchter ebenso leicht 
eine Quelle des Beichthums werden, als auch deren Ruin herbei¬ 
führen können. 

Das Mittelpferd, auch Halbblutpferd genannt, wird nämlich 
durch Kreuzung des Vollblutpferdes mit dem schweren Zugpferde 
erzeugt; es ist ein Thier, welches fähig ist, in 2 Stunden 25 bis 
35 km zu durchlaufen, wobei es ein Gewicht von 75—100 kg trägt 
oder eine Last von 500—700 kg zieht. Seine wichtigste Anwendung 
ist diejenige in der Armee. 

Bei einem Bestände jedes Infanterieregiments von 55 Pferden, 
jedes Cavallerieregiments von 740 Pferden und jedes Artillerie¬ 
regiments von 1500 Pferden, benöthigt die ganze Armee auf dem 
Friedensfu8se 110000 Pferde. Der Ersatz wird durch dieRemonte- 
Ankäufe bewirkt und beläuft sich auf 7* des Normalbestandes. 
Ohne Schwierigkeit vermag das Inland jährlich 8—9000 vollkommen 
taugliche Remontepferde zu liefern. 

Der Remontedienst zerfällt in 4 Bezirke mit 17 Remontedepots. 
Ausser dem Personal, welches permanent für diesen Dienst bestimmt 
ist, wird eine gewisse Anzahl von Cavallerieoffizieren von ihren 
Truppentheilen als Ankaufsoffiziere zu den Remontedepots detachirt. 

Der Einfluss des Remontewesens auf die Pferdezucht im Lande 
ist ein sehr bedeutender. Das Gesetz schreibt den direkten Ankauf 
der Pferde für die Remontedepots vor, um den Pferdebesitzern nicht 
allein den Vortheil gemessen zu lassen, welcher ihnen aus dem 
Verkauf an sich erwächst, sondern auch um sie vor der Concurrcnz 


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fremder Händler zu schützen. Da nun die Ankäufe ununterbrochen 
fortgehen, so sichert dies den Züchtern die Aussicht auf einen 
stetigen Absatz ihrer Produkte. 

Der Beitrag an Pferden, welchen die verschiedenen Landestheile 
zu den Remonten liefern, ist sehr verschieden und beinahe in jedem 
Jahre ein anderer; indess liefert die Normandie allein regelmässig 
ungefähr die Hälfte des ganzen Bedarfs. 

Soll die Armee auf den Kriegsfuss gesetzt werden, so sind 
noch 150000—160000 Pferde über jene Friedenszahl nothwendig 
und wenn ein Krieg längere Zeit dauert, so steigt diese Ziffer 
leicht aufs Doppelte. Um sich nun diesen hohen Pferdebedarf je¬ 
derzeit zu sichern, wird zufolge Gesetzes vom 1. August 1874 jähr¬ 
lich eine Aufnahme aller Pferde, Maulthiere und Maulesel des Lan¬ 
des vorgenommen, wobei festgestellt wird, ob und in wie weit sich 
dieselben nach Alter, Grösse, Figur und sonstige Beschaffenheit zum 
Militärdienst im Falle einer Mobilmachung eignen. 

Die Zahl der Pferde Frankreichs kann jetzt auf 8 bis 3 l |a Mil¬ 
lionen geschätzt werden; der jährliche Zuwachs durch Geburten 
beträgt 800000 bis 350000. Da sich die Gesammtzahl thatsäch- 
lich auf dieser Höhe erhält, so kann man annehmen, dass die mitt¬ 
lere Existenzdauer eines Pferdes in Frankreich 10 Jahre beträgt, 
wobei auf die frühzeitige Abnutzung, auf Unglücksfälle, die Sterb¬ 
lichkeit der Fohlen u. s. w. gebührend Rücksicht genommen ist; 
die normale Lebensdauer eines Pferdes beträgt sonst 25—80 Jahre. 

Weil die Pferdezucht in Frankreich wenig lohnend ist und der 
Züchter besser führe, wenn er statt der Pferde Rindvieh oder Schafe 
züchtete, welche die Wiesen nicht in dem Grade verderben wie die 
Pferde, ausserdem im Unglücksfalie immer noch in ihrem Fleisch- 
werthe einen grossen Theil des Zuchtkapitals repräsentiren, bzw. 
decken, so sieht sich der Staat genöthigt und er lässt es sich auch 
eifrig »ngelegen sein, die Pferdezucht zu unterstützen. Er thut 
dies ir erster Linie durch die Pflege und gute Dotirung der Vete¬ 
rinärschulen, welche jedes Jahr ein tüchtig geschultes Corps von 
Rossärzten liefern, und dann durch Unterhaltung von Staatsgestüten, 
deren Budget sich im Jahre 1878 auf 3399 650 Frcs. belief. In 
den Staatsgestüten befinden sich zusammen 1900 Hengste, 30 Dienst¬ 
pferde, 20 Fohlen und 60 Stuten nebst deren Nachwuchs. 

Die Hengste des Staates produciren von den 300000 Fohlen 
jährlich 95 000. Die übrigen 205000 Fohlen entstammen Privat¬ 
gestüten und Bespringungen durch Hengste der Bauern und Fuhr¬ 
leute. Um den schädlichen Einfluss namentlich vieler zur Zucht 
ungeeigneter Hengste der Frachtfuhrleute möglichst einzuengen, hat 
die Regierung eine öffentliche Prüfung für alle zur Zucht bestimmten 
jungen Pferde eingeführt. 

Die Entfernung, welche bei dieser Prüfung im Trabe zurück¬ 
gelegt werden muss, beträgt für die arabischen und englisch-arabi¬ 
schen Hengste zwischen 2000 bis 4000 m. Das arabische Vollblut 
wird hierbei im Alter von 3 Jahren mit 50 kg und im Alter von 
4 Jahren mit 58 kg belastet, das englisch-arabische Blutpferd trägt 


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80 

dagegen im Alter von 3 Jahren 55 und im Alter von 4 Jahren 
64 kg. Das leichte Halbblut-Zagpferd muss 4000 m im Trabe 
leisten bei einer Belastung von 68 kg, im Alter von 4 Jahren. 
Das leichte Halbblut-Reitpferd wird einem Dauerlaufe von 2100 m 
unterworfen, wobei 8 Hinternisse zu nehmen sind mit einer Be¬ 
lastung von 60 kg im Alter von 8 Jahren und 68 kg im Alter von 
4 Jahren. 

Was die Stuten anlangt, so wird jede derselben einem Dauer¬ 
laufe von 2000 m unterworfen mit einer Belastung von 55—60 kg. 
(Deutsche Landw. Presse. VII. Jahrg. Nr. 100.) 


Personalien. 

Der Direktor der Thierarzneiachule in Hannover, Professor Dr. 
Dam mann ist zum Veterinär-Assessor des Medicinal-Collegiums der 
Provinz Hannover und der Professor dieser Lehranstalt Dr. Lustig 
zum ausserordentlichen Mitgliede der Königlichen technischen Deputation 
für das Veterinärwesen ernannt worden. Dem Lehrer Dr. J ohann Hein¬ 
rich Möller an der Thierarzneischule zu Berlin wurde das Prädikat 
„Professor“ verliehen. Der Thierarzt J. T e r e g ist commissarisch als 
Lehrer an der Thierarzneischule in Hannover angestellt worden. 

Von der Stadt Nurnberg wird für den daselbst bestehenden Vieh- 
und zu errichtenden Sohlachthof ein zweiter amtlicher Thierarzt in 
widerruflicher Weise aufgestellt, welcher die Behörde in allen Ange¬ 
legenheiten des Veterinärwesens zu berathen und in Verhinderungsfällen 
den Bezirkstliierarzt, dem er coordinirt ist, zu vertreten hat. Das mit 
dieser Stelle verbundene Gehalt beträgt 3000 M. nebst 20 pCt. Woh- 
nungßentschädigung und erwirbt sich derselbe, nach Massgabe des be¬ 
stehenden Pensionsstatuts, welchem er beizutreten hat, Pensionsrechte. 
Die Ausübung der Privatpraxis ist nicht gestattet. Bewerbungsgesuche 
sind bis 20. März d. J. bei dem Stadtmagistrate Nürnberg einzureichen. 

Zur Bewerbung um die erledigte Kreisthierarztstelle für den Kreis 
Kroeben (v. Ste. 12 der Wochenschrift) ist der Termin bis 24. März 
d. J. verlängert worden. 

Als Bezirksthierarzt für Neustadt a. W.N. wurde Bezirksthierarzt 
M. Plank in Kemnath auf Ansuchen versetzt. 

Zum Distriktsthierarzt in Winnweiler, kgl. Bezirksamts Kaisers¬ 
lautern, wurde der praktische Thierarzt A. Mayer dortselbst ernannt. 

VorläufigeAnzeige. Sicherem Vernehmen nach erscheint 
bis 1. April d. J. ein von dem kgl. Landesthierarzte Höring in 
München verfasster Commentar zum Reichs viehseuchenge¬ 
setze sowie zu der Instruktion zu demselben und den Vollzugs¬ 
bestimmungen hierzu im Buchhandel, worauf hiermit schon jetzt 
aufmerksam gemacht wird. 

Die nächste Monatsversammlung des thierärztlichen Gauver¬ 
bandes Würzburg findet Samstag den 5. März d. J. Nachm. 
2 Uhr im Hörsale der k. Hufbeschlaglehranstalt statt. Tages¬ 
ordnung: Ueber Lungenseuche. Ref. Hr. Thierarzt Burger. 

Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Drnck von Raokl n. Lochner. 

Verlag von Wilh. Lfiderit* in Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

her&oagegeben von 

Tb. Adam in Augsbnrg. 


XXV. Jahrgang. N= 10. Marz 1881. 

Inhalt : Sarkom der Rückenmarkshäute bei einem Pferde. — Die In- 
struktion zum Reichsviehseuohengesetze. — Mittheilungen der deut¬ 
schen Viehzucht- und Herdbuch-Gesellschaft. — Ansteckende Haus¬ 
thierkrankheiten. — Literatur. — Personalien. — Bisheriges Ergeb¬ 
nis der Sammlung zur Unterstützungskasse für die Hinterbliebenen 
deutscher Thier&rzte. _ 

Sarkom der ßftckenmarks-Häute bei einem Pferde. 

Von Professor W. Dieckerhoff. 

Vortrag, gehalten in der Sitzung des Vereins praktischer Thier&rzte zu 
Berlin am 23. October 1880. 

Es ist nach der thatsächlichefc Erfahrung bekannt, das* 
die geechwulstbildenden Krankheitsprozesse am Rückenmark 
und dessen Häuten bei allen Haussieren und insbesondere 
bei den Pferden zu den grössten Seltenheiten gehören. Um 
so mehr bin ich dem Herrn Ober-Rossarzt Eüttner zum 
Danke verpflichtet für die Gefälligkeit, mit welcher derselbe 
mir einen durch Sarkom-Bildung in der Dura Mater spinalis 
bedingten Krankheitsfall zur Fes&tellung überliess« Der Fall 
betraf ein werthvolles Reitpferd — engl. Halbblut, Wallach, 
gegen 12 Jahre alt und 1,68 Meter hoch. — Yorberichtlich 
wurde mir mitgetheilt, dass das Pferd seit dem Monat Mai 
schlecht gefressen habe, nach und nach immer mehr abge¬ 
magert sei, sich häufig niedergelegt und in der letzten Zeit 
zuweilen ohne Hülfe nicht habe aufstehen können. Bei meiner 
Untersuchung des Pferdes am 13. Juli 1880 fand ich folgende 
Symptome: 

Dürftiger Nährzustand; glanzloses, rauhes Deckhaar; 36 
Pulse von mittlerer Stärke und 20 Athemzüge in der Minute; 
Bluttemperatur 37,5°C.; die sichtbaren Schleimhäute normal; 
Futteraufnabme sehr gering, das Pferd verzehrt spärliche 
Bissen von Heu und Grünfutter, aber keinen Hafer; vom 
Trinkwasser wird täglioh ein halber Eimer voll aufgenommen; 


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die in geringer Quantität entleerten Darmexcremente sind 
klein geballt, sonst nicht abnorm; Urin wird häufig, aber stets 
in kleiner Menge entleert, derselbe ist trübe, enthält viel 
kohlensauren Kalk und Schleimflocken, aber kein Eiweiss, 
spec. Gew. 1027. 

Auffällige Ersche : nungen finden sich im Habitus. Das 
Pferd hält den Kopf nach vorn gestreckt und etwas gesenkt; 
die Augen werden hervorgedrängt; der Blick ist ängstlich und 
bekundet, dass das Pferd andauernde Schmerzen empfindet; 
die Rücken- und Lendenwirbel sind etwas emporgehoben und 
die Dornfortsätze in ihren Umrissen durch die Haut erkenn¬ 
bar; das Becken wird ganz horizontal gehalten, so dass die 
äusseren Darmbeinwinkel und die Sitzbeinhöcker in einer 
ebenen Linie liegen; die Hintergliedmassen sind auseinander 
und nach rückwärts gestellt; die Fesselgelenke werden nicht 
durchgedrückt (köthenschüssige Stellung). 

Die Schweifmuskeln sind gelähmt; die Schweifrübe ruht 
auf dem After, sie kann ohne jeden Widerstand emporge¬ 
hoben werden und fällt mit der Entfernung der Hand sofort 
in ihre Lage zurück. Gewöhnlich hängt auch die Ruthe eine 
Handbreit aus dem Schlauche schlaff herab, zuweilen wird 
dieselbe aber noch ernporgezogen. Der lange Rückenmuskel 
und die Kruppen- (Gesäss-) Muskeln sind beiderseits stark 
atroph irt. 

Während des Stehens im Stalle stöhnt das Pferd von Zeit zu 
Zeit, namentlich bei Bewegungen des Kopfes zu wiederholten 
Malen. Sehr schmerzhaft wird dem Thiere die Entleerung 
der Darmexcremente und des Harns. Beim Auflegen der 
Finger auf die Haut am Rücken, am Becken oder an den 
Flanken erfolgen zuckende Bewegungen in den Muskeln, 
namentlich in den Gesässmuskeln. Das Pferd vermeidet ängst¬ 
lich jede Ortsbewegung. Wird es mit dem Kopfe unter gleich¬ 
zeitigem An treiben gewendet, so schreitet es mit den Yorderfüssen 
zur Seite, lässt aber beide Hinterfüsse stehen und ruht auf den 
Hufspitzen derselben so lange, bis es durch Verlust des Gleich¬ 
gewichts veranlasst ganz langsam zuerst einen und dann auch 
den anderen Hinterfuss in die entsprechende Stellung bringt. 
Dabei erfolgt lautes Stöhnen zu wiederholten Malen. Beim 
Führen schiebt das Pferd die Hinterfüsse steif nach vorn, wo¬ 
bei die Hufspitzen über den Boden geschleift werden. Bei 
der Untersuchung durch den Mastdarm bekundet das Pferd, 
namentlich wenn sich die Hand gegen die Wirbelsäule 
wendet, heftige Schmerzen, indem es laut stöhnt. 

Die Auscultation und Percussion des Brustkastens ergeben 


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nichts Abnormes. Als das Pferd sich am 14. Juli in dem ge¬ 
räumigen Stalle, in welchem es untergebracht war, nieder¬ 
gelegt hatte, konnte es nur mit grosser Mühe und mit Hülfe- 
leistung mehrerer Personen zum Aufstehen gebracht werden. 

Nach diesem Befunde nahm ich an, dass das Pferd wahr¬ 
scheinlich mit einem Tumor an der unteren Fläche der 
Wirbelsäule behaftet und dass durch denselben eine chronische 
Periostitis und Ostitis an den Wirbelkörpern herbeigeführt 
sei. Hiemit glaubte ich das Krankheitsbild und insbesondere 
auch die Lähmung der Scbweifnerven am besten in Ver¬ 
bindung bringen zu können. Eine selbstständige chronische 
Erkrankung des Rückenmarkes oder seiner Häute als Grund¬ 
lage des schmerzhaften Leidens schloss ich bei meinen Er¬ 
wägungen au#, weil eine solche nach den bisherigen Erfahr¬ 
ungen fast als ein unbekanntes, mindestens aber als ein höchst 
seltenes Vorkommniss betrachtet werden musste. Dass die 
Krankheit nach dem ganzen Verhalten des Pferdes und nach 
Anleitung des Vorberichts als unheilbar zu beurtheilen war, 
unterlag keinem Einwande. Auf meine Vorstellung genehmigte 
der Besitzer dieTödtung des Pferdes, welche am 15. Juli durch 
Verblutung erfolgte. 

Sectionsbefund: Allgemeine Abmagerung; Brust- und 
Bauchorgane gesund; nur in dem mittleren Th eile der rechten 
Lunge, und zwar in dem unteren Abschnitte erscheinen die 
kleinen Bronchien erweitert und mit einer graugelben, schlei¬ 
migen Masse gefüllt, welche auf der Durchschnittsfläche her¬ 
vorgedrückt werden kann. Unter der Pleura findet sich an 
einzelnen, etwa 2 bis 4 Quadrat-Centimeter grossen Stellen 
eine gelatinöse gelbliche Flüssigkeit. Beide Nieren etwas 
vergrössert; die Membrana propria leicht abzuziehen; in der 
Rindensubstanz zahlreiche, grauweisse, weiche Herde von 
Hirsekorn- bis Erbsen- und Bohnengrösse, die unregelmässige 
Contouran haben und ohne scharfe Begrenzung in das Nieren¬ 
parenchym übergehen. Die peripherisch gelegenen Herde 
treten an der Oberfläche der Nieren knotenförmig hervor. 
Im Uebrigen zeigen die Nieren keine Veränderungen. 

Unter den Lendenwirbeln und am Kreuzbein, an den 
Iliopsoasmuskeln und zwischen den Gesässmuskeln finden sich 
sulzige Ergiessungen. Das Periost der drei letzten Lenden¬ 
wirbel und der beiden ersten Kreuzwirbel entzündlich verdickt 
und dunkel geröthet, stellenweise schwarzroth. Die Wirbel¬ 
körper selbst sind auf dem Durchschnitt dunkelroth, aufge¬ 
bläht und mürbe, bimsteinartig (chronische Knochentzündung). 
Diese entzündlichen Veränderungen treten am stärksten im 


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letzten Lenden- und ersten Kreuzwirbel hervor. Sowohl nach 
vorn, als nach hinten verringert sich allmälig mehr und mehr 
die rothe Färbung der Wirbelkörper und bzw. die Intensität 
der Knochenentzündung. Spuren derselben lassen sich aber 
nach vorn bis zum 16. Rückenwirbel verfolgen. Das zwischen 
den kranken Wirbeln und der Dura Mater spinalis liegende 
Fettgewebe ist atrophisch und geröthet. Beim Durchschnei¬ 
den der Dura in der Lendengegend ergiesst sich ein Liter 
klarer, wasserheller Flüssigkeit. Die Dura ist mit der Pia 
an vielen Stellen abnorm verbunden; die Blutgefässe der letz¬ 
teren stark vergrössert und mit Blut gefüllt. Das Rückenmark 
selbst leicht geröthet und durchfeuchtet. Yon den letzten 
Lendennerven an nach hinten ist die Dura in ihrem ganzen 
Umfange verdickt und von knotenförmiger Gestalt, so dass 
das Rückenmark vom 5. Lendenwirbel bis zum letzten Kreuz¬ 
wirbel von einer Geschwulstmasse förmlich umfasst wird. Die 
in der kranken Dura dicht neben einander gelegenen Knoten 
haben eine verschiedene Grösse; die kleinsten sind linsen¬ 
gross, die grössten haben den Umfang einer Haselnuss. Die 
Rückenmarksnerven sind zum Theil von den knotigen Neu¬ 
bildungen eng umgeben. Zwischen und resp. auf den letz¬ 
teren finden sich dünne, pfriemenförmig-hautartig gestaltete 
Anhängsel von neugebildetem Bindegewebe, welches viele 
kleine Blutgefässe trägt und hierdurch ein röthliches Ansehen 
hat. Auf dem Durchschnitt zeigen die Knoten eine markige 
Beschaffenheit und theils eine grauweisse theils eine gelblich¬ 
graue Färbung. 

Die mikroskopische Untersuchung des vorstehend beschrie¬ 
benen Tumors der Dura ergab, dass derselbe sich aus Rund¬ 
zellen und einer geringen Menge feiner, faseriger Grundsub¬ 
stanz zusammensetzt. An mehreren Partien sind die Merk¬ 
male der Fettmetamorphose zu erkennen. Daneben findet 
sich eine grosse Zahl von Myelinkugeln. 

Hiernach stellt die Geschwulst ein Rundzellen-Sarkom 
dar, deren Entwickelung eine partielle Destruction einzelner 
Rückenmarksnerven und eine constructive chronische Knochen- 
Entzündung der benachbarten Wirbelkörper herbeigeführt hat. 

Zweifelhaft ist mir die Deutung der in den Nieren befind¬ 
lichen Herde geblieben. Bei der näheren Besichtigung ge¬ 
wann ich die Ansicht, dass sie aus Embolie entstanden seien. 
An den mikroskopischen Präparaten fanden sich neben den 
gewöhnlichen Produkten regressiver Prozesse viele Myelin¬ 
kugeln. Da mir dieser Befund keinen ausreichenden Anhalt 
lieferte für die anatomische Diagnose der fraglichen Herde 


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und insbesondere für die Beantwortung der Frage, ob die¬ 
selben in ursächlicher Verbindung mit dem Tumor der Rück¬ 
markshäute stünden und als Sarkom-Metastasen aufzufassen 
seien, so bat ich Herrn Geheimrath V i r c h o w um die Besich¬ 
tigung der Nieren. Derselbe hatte die Güte, mir mitzutheilen, 
dass nach seiner Untersuchung die Herde mykotischer Natur 
zu sein schienen und gegenüber dem Tumor in der Dura 
Mater spinalis nur einen zufälligen Befund darstellten» Dass 
die Herde keinen nachtheiligen Einfluss auf die Gesundheit 
des Pferdes gehabt haben, kann nach dem Sectionsergebniss 
und nach der Beschaffenheit des in den beiden letzten Tagen 
vor der Tödtung secernirten Harns keinem Zweifel unterliegen. 

Die Instruktion zur Ausführung der §§. 19 bis 29 des Gesetzes 
vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unter¬ 
drückung von Viehseuchen (v. Wochenschr. 1880 Nr. 29), 
ist vom Bundesrath in seiner Sitzung vom 12. Februar ds. Js. 
beschlossen und unterm 24. Februar c. im „Central-Blatt für das 
deutsche Reich* (Nr. 8 Ste. 37—71) nebst 2 Anlagen vom Reichs¬ 
kanzler zur allgemeinen Kenntniss gebracht worden. 

Die Instruktion selbst hat 132 Paragraphen und regelt im 
Allgemeinen das veterinär - polizeiliche Verfahren in folgenden 
Punkten: *) 

§. 1 erklärt die Vorschriften der Instruktion bei der Anwen¬ 
dung der nach §§. 19 bis 29 des Reichsviehseuchengesetzes zu tref¬ 
fenden Schutzmassregeln als massgebend, sofern nicht durch die 
obersten Landesbehörden im Interesse der wirksamen Bekämpfung 
einzelner Beuchen weitergehende Massregeln innerhalb der 
gesetzlichen Schranken vorgeschrieben werden; 

§. 2 bestimmt, dass die Vorschriften der Instruktion auf die 
einer geregelten veterinärpolizeilichen Controle unterstellten Schlacht- 
Viehhöfe und öffentlichen Schlachthäuser und das daselbst aufge¬ 
stellte Schlachtvieh nur insoweit Anwendung finden, als sie mit den 
Anordnungen der §§. 53 bis 56 des Gesetzes vereinbar sind; 

§. 3 enthält die Anordnung, dass die in dieser Instruktion vor¬ 
geschriebenen Desinfectionen nach Massgabe der in der Anlage A 
gegebenen Anweisung auszuführen sind; 

§. 4 schreibt vor, dass die auf Grund des Reichsviehseuchen¬ 
gesetzes und dieser Instruktion auszuführenden Zerlegungen von 
gefallenen oder auf polizeiliche Anordnung getödteten Thieren nach 
Massgabe der als Anlage B beigefügten Anweisung für das Obduk¬ 
tionsverfahren zu erfolgen haben. 

In den §§. 5 bis 15 ist das Verfahren bei Milzbrand vor¬ 
geschrieben. 

*) Die Instruktion nebst Beilagen nehmen 34 Druokseiten in Quart¬ 
format ein, sind also zu umfangreich als dass sie dem Wortlaute nach 
in der Woohensohrift abgedruokt werden könnten« 



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Die §§. 16 bis 31 enthalten die Vorschriften gegen die Toll- 
wuth. 

Die §§. 32 bis 56 regoln das Verfahren bei Rotz (Wurm) der 
Einhufer. 

Durch die §§. 57 bis 69 sind die Massregeln beim Ausbruche 
der Maul- und Klauenseuche festgesetzt. 

In den §§. 70 bis 91 werden die Vorschriften beim Auftreten 
der Lungenseuehe normirt. 

Die §§. 92 bis 109 setzen die Massregeln gegen die Pocken¬ 
seuche der Schafe fest. 

Die §§. 110 bis 118 handeln von den Massnahmen gegen die 
Beschälseuche und den Bläschenausschlag der Pferde 
und des Rindviehes. 

In den §§. 120 bis 132 sind die Vorschriften gegen die Räude 
der Pferde und Schafe enthalten. 

In der Anlage A „Anweisung für dasDesinfections- 
verfahren bei ansteckendon Krankheiten der Hausthiere a wer¬ 
den die Desinfectionsmittel, das Desinfectionsverfahren überhaupt 
und für die einzelnen Seuchen in 18 Paragraphen vorgeschrieben. 

In der Anlage B „Anweisung für das Obduktionsver¬ 
fahren bei ansteckenden Krankheiten der Hausthiere tt sind in 
40 Paragraphen allgemeine und besondere Bestimmungen über die 
Ausführung der Section, insbesondere der Brust- und Bauchhöhle 
bei den einzelnen Arten der Hausthiere und in Bezug auf einzelne 
Seuchen, dann hinsichtlich des Obductionsprotokolls, des technischen 
Befundes, des Gutachtens und des Obergutachtens gegeben. 

Aus den „Mittheilungen der deutschen Viehzucht- und Herd- 
buch-Gesellschaft tt (Nr. 1 vom 29. Januar 1881) ist zu ent¬ 
nehmen, dass die vom 16.—18. Januar c. im Klub der Landwirthe 
zu Berlin stattgefundene Ausschuss-Versammlung zahlreich besucht 
war und unter dem Vorsitze des Oekonomieraths Pet er s en-Eutin 
beschlossen wurde, möglichst dahin zu wirken, für 1882 eine grosse 
landw. Ausstellung in’sLeben zu rufen. Weiters sind u. A. ein¬ 
gehende Berathuncren über die Einrichtung und Führung 
des deutscherHerdbuchs gepflogen, hierüber bestimmte Nor¬ 
men und die Bedingungen festgesetzt worden, unter welchen die 
Eintragung von Thieren in das Herdbuch erfolgen soll. In Bezug 
auf Schafe und Schweine haben die gleichen Regeln wie für 
Rindvieh zu gelten. Von der Gesellschaft wird die Herausgabe 
einer Brochüre veranlasst werden, welche Anleitung zur Führung 
von Stammzucht-Registern gibt. — Die Sektion für die Bes ehr ei b- 
ung der deutschen Viehracen wird im Vereine mit dem 
Vorstande die Verhandlungen über diesen Punkt weiter verfolgen. 

Nr. 2 dieser Mittheilungen enthält ein Verzeichniss der 
ständigen Ausschussmitglieder sowie der bis jetzt definitiv beige¬ 
tretenen ordentlichen Mitglieder, und gestattet u. A. einen Einblick 
in die rastlose Geschäftstätigkeit des Vorstandes zur Förderung 
der Gesellschaftszwecke. Th. A. 


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Ansteckende Hausthierkrankheiten. In Eisass-Lothringen 
während des Monats Januar 1881. In ganz Elsass-Lothringen sind 
yon ansteckenden Thierkrankheiten nur 1 Fall von Rotz krankheit 
im Kreise Saargemünd und 4 Fälle von Milzbrand in 8Kreisen 
vorgekommen; die Maul- und Klauenseuche ist im Erlöschen 
begriffen. Als der Rotzkrankheit verdächtig sind 12 Pferde in 3 
Kreisen, der Ansteckung verdächtig 85 Pferde in 21 Gemeinden 
von 12 Kreisen consignirt. 

Im kgl. bayer. Regierungsbezirke Schwaben und Neuburg 
während des Monats Februar 1881. Bei Gelegenheit der Sektion 
1 Pferdes im Amtsbez. Augsburg wurde die R o t z krankheit fest- 

f ©stellt und sind ferner in 3 Amtsbez. 3 Pferde wegen Rotz ver¬ 
acht und 1 Pferd wegen Verdacht des Hautwurms contu- 
mazirt worden. — In 1 Gemeinde des Amtsbez. Lindau ist in 
3 Ställen die Lungenseuche zum Ausbruch gekommen; in dem 
1 Stalle besteht die Wahrscheinlichkeit der Einschleppung aus Würt¬ 
temberg, in dem 2. Stalle wurde die Seuche vor 13 Monaten als 
erloschen erklärt, blieben jedoch 2 durchgeseuchte Stücke übrig. 
— Die Räude ist im Amtsbez. Neuburg bei 2 Pferden — angeb¬ 
lich in Folge von saurem Futter und Mangel an Wart und Pflege (I 4 ?) 
— dann unter den Schafen eines Ortes constatirt worden. 


Literatur. 

Ueber die Wirkungen <ler gebräuchlichsten Antiseptica auf 
einige Contagien. Inaugural - Dissertation von Alfred 
Krajewski aus Wilna-Dorpat. Druck von Schnakenburg. 
1880. gr. 8. 59 S. 

Der Herr Verfasser hat sich zur Aufgabe gestellt, einen 
weiteren Beitrag zur Lehre über die Wirkung der Antiseptica auf 
Contagien zu liefern und gleichzeitig die Bedeutung der Bacterien 
für die Contagien weiter festzustellen. Nach Voranstellung der in 
dieser Richtung in der einschlägigen Literatur niedergelegten Forsch¬ 
ungen sowie der von ihm angestellten eigenen Impfversuche zur 
Erzeugung der Septicämie, Cultur- und Transplantations versuche etc. 
gelangt derselbe zu folgenden Schlüssen: 1) Nur einige Antiseptica, 
nämlich 2 pCt. Sublimatlösung und 10 pCt. Lösungen von Carbol-, 
Schwefel-, Salzsäure, Kupfervitriol, Höllenstein, Aetzkali und Natron 
sowie absoluter Alkohol sind im Stande das Lebensvermögen der 
specifisch septischen Bacterien vollständig zu vernichten; andere 
dagegen verändern nur die physiologischen Funktionen der Bac¬ 
terien und bewirken damit die Ansteckungsunfähigkeit des septischen 
Contagiums. _ Th. A. 

Personalien. 

Erledigt ist die Stelle eines Direktors des pfälzischenLandgeBtüts 
in Zweibrücken mit 4000 M. Gehalt incl. eines Anschlags für “Wohnung 
und Gärten mit 400 M. Bewerber, welche ihre Kenntnisse im Gestüts¬ 
wesen mit Zeugnissen zu belegen haben, wollen ihre Gesuche binnen 
4 Wochen (vom 20. Februar o. an) bei der k. Regierung der Pfalz 
einreiohen. 



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Bei der k. Central-Thierarzneischule in München sind mit 1. April 
1. Je. die Funktionen 

a) des II. klinischen Assistenten und 

b) des Assistenten für pathologische Anatomie 

zu besetzen. Mit jeder dieser Funktionen ist ein jährlicher Bezug von 
900 M. und eine Zulage von 202 M. 56 Pf. sowie freies Dienstzimmer 
im Anstaltsgebäude verbunden. Bewerber um diese Stellen wollen ihre 
mit Zeugnissen belegten Gesuche bis längstens 20, März 1. J. bei der 
Anstalts-Direktion einreichen. 

Der k. Direktor: Ludwig Franck. 

Ausgeschrieben e Kreis thierarztstellen: 

R .. , jr . Jährlicher Gesuche lind «iiiureichu 

nr ei reu. etatsmäss. Gehalt: Zusehuis: bii tarn bei d. K Regierung in: 

Bublitz. 600 M. — 6. April 1881. Cöslin. 

Wirsitz. 600 M. — 8. April 1881. Bromberg . 

Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt 
Kemnath. Bewerber um diese Stelle haben ihre an das kgl. Staats¬ 
ministerium des Innern gerichtete, vorschriftsmässig belegten Gesuche 
bis zum 25. Mä> z d. J. bei der ihnen Vorgesetzten Kreisregierung, Kam¬ 
mer des Innern, einzureichen. 

Der Unterzeichnete sucht sogleich einen zuverlässigen Assistenten. 

Funk, Landthierarzt in Coburg. 

Die erledigte Stelle eines Controlthierarztes für den Distrikt Weg- 
scheid ist dem Distriktsthierarzt Ferd. Ebersberger in Pöttmes 
übertragen worden. _ 

Sammlung für das Stammkapital der Unterstützungskasse für 
die Hinterbliebenen deutscher Thierärzte- 

In Folge des Aufrufs des Präsidenten des deutschen Veterinärrathes 
vom ersten Weihnachtstage 1880 gingen bisher von nachstehenden 
Herren Collegen an Beiträgen ein: Heine-Hamburg 20 M., Ham elau- 
Hamburg 20 M., Heck m ann-Wildeshausen 10 M., Arnsberg-Barten¬ 
stein 3 M., I mmel m ann-Stendal 50 M., Brand-Frankfurt a. O. 20 M., 
Hirschla nd-Essen a. d. R. 100 M., Wollgast-Liebenwalde 15 M., 
Ho hnke-Bessungen 5 H., Wellendorf-Schönebeck i. Holst. 10 M., 
Deierling-Hameln 10 M. t Küh nert-Gumbinnen 10,05 M., A. in A. 
50 M., D. in H. 30 M., Ge iss-Hannover 30 M., Wieoher s -Hildesheim 
100 M., Prietsch-Leipzig 10 M., Riechers-Esens 5 M, Möllhoff- 
Essen a. d. R. 10 M., Seffner-Berlin 5 M., Schenk-Deutseh-Crone 
20 M., Pinkert-Strausberg 5 M., Munckel-Stralsund 10 M., Dr. 
Es8er-Göttingen 30 M., Heyne-Obernik 10 M , Spierling-Bublitz 
10 M., Bürch ner-Mühldorf 5 M., Dr. Tr au tv etter-Leipzig 10 M., 
Körner-Treptow a. d. Toll. 30 M., Pfeuffer-Leubus 10 M., Magnus- 
Guben 20 M., Klein-Call 10 M., Lüpke-Nienburg a. d. S. 3 M., G., 
O.-R.-A. in C. 10 M., Beckedorf-Gehrden 15 M , Conz e-Mühlhausen 
i. Th. 10 M., Mieckley-Cosel 15 M., Sager-Laugszargen 30 M., 
En gel-Sprottau 3 M., Neugeb au er-Sprottau 3 M., M ö b i u s-Freiburg 
i. S. 3,05 M., H e ck-Lippstadt 20 M., Br äuer-Annaberg i. S. 15 M., 
Arndt-Bolkenhain 20 M., W. in D. 3,39 M. — Summa 833 M. 49 Pf. 
Die eingegangenen Beiträge sind vorläufig mit 4 pCt. Verzinsung auf 
der hiesigen Sparkasse angelegt. 

Hannover, den 20. Februar 1881. 

Dr. Dammann. 


Geiss. 














Wochenschrift 

fär 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

1 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

beraasgegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N= 11. März 1881. 

Inhalt: Schlachtviehmarktverkehr, Fleischconsum und Fleisohbeschaü 
in München. — Bericht über die Generalversammlung des Vereins 
karhessisoher Thierärzte pro 1880. — Stand der Viehseuchen in der 
Schweiz. — Krankenstand in den Pferdespitäler der bayer. Armee. 
— Viehmarktverkehr in Nürnberg. — Vorlesungen an der Kgl. Thier¬ 
arzneischule in Hannover. — Verschiedene Mittheilungen (Verschenken 
gesundheitsschädlicher Nahrungsmittel strafbar). — Literatur. — 
Personalien. _ 

Schlachtviehmarkt-Verkehr, Fleischconsum und Fleisch¬ 
beschau in der Haupt- und Residenz - Stadt Manchen 
im Jahre 1880 . 

I. Schlachtviehmarkt-Verkehr. Nach den Ausweisen 
der Schlacht- und Viehhof-Cassa waren im Jahre 1880 im städtischen 
Viehhofe zu Markt gebracht: 21144 Ochsen, 16154 Kühe, 6545 
Stiere, 6909 Rinder, 166 249 Kälber, 77 637 Schweine, 8837 Schafe 
und Ziegen und 6380 Spanferkel, Lämmer und Kitze; im Ganzen 
309 855 Schlachtthiere. 

Hievon wurden in 7106 Waggons per Bahn in den Viehhof 
eingefahren: 19 333 Ochsen, 10525 Kühe, 5059 Stiere, 5814 Rin¬ 
der, 117 655 Kälber, 55956 Schweine und 4650 Schafe und Ziegen; 
alles Uebrige wurde auf der Landstrasse eingebracht« 

Gegen das Vorjahr ergeben sich für die Zufuhr folgende 
Differenzen: Ochsen 5210, Kühe + 1346, Stiere — 632, Rin¬ 
der + 492, Kälber + 14779, Schweine — 13979, Schafe und 
Ziegen — 2763. 

Unter den auf hiesigem Markte aufgetriebenen 50752 Stücken 
Grossvieh waren alle im diesseitigen Bayern und in den benach¬ 
barten österreichischen Kronländern vorkommenden Rinder-Racen 
tmd Schläge vertreten, doch konnten auch einzelne Collektionen 


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90 


Originalthiere dor Montafuner-, Schwyzer-, Simmenthaler- und Hol¬ 
länder-Race, — meist aus herrschaftlichen Gutsverwaltungen stam¬ 
mend — beobachtet werden. Die Zufuhr der Kälber wurde zum 
weitaus grössten Theile aus dem Schwabenlande bethätiget, während 
Schweine und Schafe aus aller Herren Länder zu Markt gebracht 
wurden. 

Die Marktpreise für Grossvieh blieben das ganze Jahr hindurch 
ziemlich fest und unverändert; kleine Schwankungen zu Gunsten 
der Käufer waren nur im Frühjahre in den Monaten März bis Mai 
zu bemerken, zu weicher Zeit eben wegen allmähliger Aufzehrung 
der Futtervorräthe die Landwirthe gezwungen waren Thiere abzu¬ 
geben, so dass die Viehmärkte weit überstellt und die Preise ge¬ 
druckt wurden. So kostete z. B. ein Ochse I. Qualität mit 350 kg, 
55—65 kg Unschlitt und 50—55 kg Haut in den obengenannten 
Monaten nur 465—486 Mark, während für einen solchen in der 
ganzen übrigen Zeit 480—510 Mark — also 20—25 Mark mehr — 
bezahlt werden mussten. 

Die Preise der Kälber schwankten von Markt zu Markt und 
wurden gekauft: per 1 a kg lebend zu 25—47 Pfg.; todt zu 30 bis 
57 Pfg. 

Die Schweine waren in Folge geringerer Zufuhr das ganze 
Jahr hindurch etwas höher im Preise und wurden gekauft per 
V» kg lebend zu 36—48 Pfg., todt zu 50—60 Pfg. 

Die Preise für Schafe blieben unverändert und wurden solche 
per Stück je nach Grösse und Qualität gekauft von 8—20 Mark. 

Der Export von Schlachtthieren vom hiesigen Markte weg nach 
anderen Plätzen war auch in diesem Jahre nicht bedeutend; es 
wurden nach auswärts nur abgeführt: 4972 Stücke Grossvieh, 5081 
Kälber und 4051 Schweine. 

Von den zu Markt gebrachten Thieren wurden bei der ärzt¬ 
lichen Beschau wegen verschiedener in- und externer Leiden, dann 
Wegen auffallender Magerkeit, Unreife, Nothstichen etc. beanstandet 
und vom Viehhofe in die Sanitäts-Anstalt verwiesen: 22 Ochsen, 
59 Kühe, 3 Stiere, 8 Jungrinder, 889 Kälber, 120 Schweine, 34 
Schafe, 2 Ziegen und 149 Lämmer und Kitze. 

II. Fleischconsum. Vom 1. Januar bis 31. Dezbr. wur¬ 
den geschlachtet: 

a) Im Centrad-Schlachthofe: 18 642 Ochsen, 17 498 Kühe, 5745 
Stiere, 6066 Rinder = 47 951 Stücke Grossvieh, dann 160 618 
Kälber, 71143 Schweine, 17515 Schafe und Ziegen, 2610 Span- 




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öl 

ferkel, Lämmer und Eitze und 792 Pferde; im Ganzen 300629 
Schlachtthiere. 

Gegen das Vorjahr wurden daselbst mehr geschlachtet: 1709 
Kühe, 2263 Rinder, 10647 Kälber, 505 Schafe und 163 Pferde; 
dagen wurden weniger geschlachtet: 642 Ochsen, 78 Stiere, 11823 
Schweine und 628 Spanferkel, Lämmer und Kitze. 

b) Haus- und Nothschlachtungen im Stadtbezirke wurden vor¬ 
genommen bei 4 Ochsen, 90 Kühen, 4 Rindern, 39 Kälbern, 495 
Schweinen und 43 Schafen und Ziegen = in Summa 675 Thieren. 

Die Gesammtzahl der geschlachteten Thiere beziffert sich so¬ 
nach auf 301304 Stücke, um 2058 mehr als im Vorjahre. 

Wird naeh den hiesigen Verhältnissen als Durchschnittsgewicht 
angenommen von 


1 Mastochsen 300 kg mithin 

im Ganzen 

5593800 kg 

1 Kuh 

200 , 

9 

9 

9 

3517600 , 

1 Stier 

160 , 

9 

9 

9 

919200 „ 

1 Rind 

120 , 

9 

9 

9 

728400 „ 

1 Kalb 

40 , 

9 

9 

9 

6426280 „ 

1 Schwein 

45 „ 

9 

9 

9 

3223710 „ 

1 Schaf 

20 , 

9 

9 

9 

351160 „ 

1 Pferd 

235 , 

9 

9 

9 _ 

186120 „ 


so beträgt das Gesammtfleischquantum: 20946 270 kg 
und trifft bei 230000 Einwohnern der Stadt per Kopf und Jahr 
91,0? kg Fleisch, sonach um 1,53 kg mehr als im Jahre 1879. 
Nach Fleischsorten treffen im Jahre 1880 per Kopf: 
vom Mastochsenfleisch 24,32 kg oder 26,70 Procent; 


9 

Kuhfleisch 

15,29 

9 

9 

16,79 

9 

9 

Stierfleisch 

3,99 

9 

9 

4,39 

9 

9 

Jungrindfleisch 

3,16 

9 

9 

3,47 

9 

9 

Kalbfleisch 

27,94 

9 

9 

30,68 

9 

9 

Schweinefleisch 

14,01 

9 

9 

15,39 

9 

9 

Schaffleisch 

1,53 

9 

9 

1,68 

9 

9 

Pferdefleisch 

„0,81 

9 

9 

0,89 

9 


Im Vergleich zum vorigen Jahre hat der Verbrauch von Mast¬ 
ochsenfleisch um 1,39 Proc. und von Schweinefleisch um 2,86 Proc. 
abgenommen, dagegen der von Kuhfleisch um 1,38 Proc., vom 
Jungrindfleisoh um 1,26 Proc», der von Kalbfleisch um 1,55 Proc 
und endlich der von Pferdefleisch um 0,18 Proc. zugenommen. 

Die Fleischpreise sind dahier mit Ausnahme von Mastochsen- 
und Schweinefleisch etwas zurückgegangen und kostete kg Mast- 



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92 


Ochsenfleisch I. Qualität 66Pfg., II. Qual. 60 Pfg.; Rindfleisch 46 
bis 60 Pfg.; Kalbfleisch I. Qual. 56—66 Pfg., II. Qual. 46 bis 
54 Pfg., III. Qual. 32—40 Pfg.; Schweinefleisch I. Qual. 60 bis 
70 Pfg., II. Qual. 46—58 Pfg.; Schaffleisch 26—40 Pfg.; rohes 
Pferdefleisch 18—22 Pfg. 

Dass die Fleischpreise im Allgemeinen gegenüber den Ankaufs¬ 
preisen des Schlachtviehes fast immer zu hoch sind und bei weitem 
am meisten bei den ungemästeten Schlachtthieren, die wirklich um 
jeden Preis zu haben sind, kam auch hier genugsam zur Beob¬ 
achtung und sei zur Bestätigung dessen erwähnt, dass zur Schlacht¬ 
ung für die städtische Freibank dahier beständig ein Yorrath von 
150—200 Stücken Grossvieh (meist schlecht genährte, magere, alte, 
ausgemolkene Kühe) im Reservestalle eingestellt war. 

Die Fleischpreise in der städtischen Freibank, welche vom 
Thierarzte festgesetzt werden und mindestens 10 Pfg. unter den 
jeweiligen Verkaufspreisen in den öffentlichen Bänken stehen 
müssen, gestalteten sich für 7* kg folgendermassen: Ochsenfleisch 
34—50 Pfg.; Rindfleisch 20—50 Pfg.; Kalbfleisch 24—38 Pfg.; 
Schweinefleisch 36—50 Pfg.; Schaffleisch 20—36 Pfg.; und kamen 
bei 18 Verkaufsstellen zur Verwerthung: 608 Ochsen, 5013 Kühe, 
167 Stiere, 121 Rinder, 1126 Kälber, 2229 Schafe und 702 Schweine 
= in Summa: 9966 Thiere, welche entweder im Schlacht- und Vioh- 
hofe oder im Stadtbezirke beanstandet und in die Freibank ver¬ 
wiesen, oder von Händlern, Milchleuten und Oekonomen freiwillig 
für dieselbe geschlachtet wurden. 

III. Fleischbeschau. Im Jahre 1880 wurden bei der von 
7 Thierärzten vorgenommenen Fleischbeschau im Schlacht- und 
Viehhofe 6364 Schlachtthiere wegen verschiedener Krankheitszu¬ 
stände beanstandet und zwar: 502 Ochsen, 1506‘Kühe, 210 Stiere, 
138 Rinder, 1075 Kälber, 540 Schweine, 2177 Schafe, 6 Ziegen, 
194 Lämmer und Kitze und 16 Pferde. 

1) Beim Grossvieh waren hauptsächlich Veranlassung zur Be¬ 
anstandung: Die Tuberculosis bei 1315 Rindern (280 Ochsen, 936 
Kühe, 64 Stiere und 35 Jungrinder) = 2,75 Procent; die Egel¬ 
krankheit bei 172 Rindern; Lungenabscesse und Bronchiectasie bei 
53 Stücken; Hydatiden bei 138 Thieren; Lungenseuche bei 63 Rin¬ 
dern : Induration der Leber und Incrustation der Gallengänge bei 
381 Stücken; verschiedene Nierenleiden bei 23 Stücken etc. 

2) Die Beanstandungen bei Kälbern bezogen sich vornehmlich 
auf schlechte Entwicklung, hochgradige Magerkeit, Missfärbung tfes 



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Fleisches , Icterus , beginnende Fäulniss, eckelerregendes Aus« 
sehen etc« 

3) Von den beanstandeten Schweinen waren 183 mit Finnen, 
und 55 mit Rothlauf behaftet und 18 Schweine wurden tuberkulös 
befunden. 

4) Die beanstandeten Schafe litten grossentheils an Egelkrank¬ 
heit, Cachexie und Hydropsie etc. 

Yon den krank befundenen und desshalb beanstandeten Schlacht- 
thieren wurden dem menschlichen Genüsse gänzlich entzogen und 
beseitiget resp. nach vorgenommener Imprägnirung mit Carbolsäure 
zur Yerwerthung zu technischen Zwecken entweder an die Leim¬ 
fabrik oder an eine Seifensiederei abgegeben: 1 Ochse, 26 Kühe, 
2 Jungrinder, 98 Kälber, 243 Schweine, 149 Schafe, 1 Ziege und 
16 Pferde; während von allen übrigen beanstandeten Thieren nur 
die kranken Organe, Eingeweide, Fleischpartien, Brustkörbe und 
Rippen etc. etc. entfernt, und mit einem Gesammtgewichte von 
43 405 kg in die Leimfabrik verbracht, das geniessbare Fleisch aber 
entweder zum Verkaufe in die Freibank verwiesen oder den Ge¬ 
werbetreibenden belassen wurde. 

Strobl. Magin. 

Auszug aus dem Protokoll der XIV* Generalversammlung 
des Vereins kurhessischer Thierärzte. 

Abgehalten zu Cassel am 11. August 1880. 

Die Versammlung war von 14 Vereinsmitgliedern besucht und 
beehrten dieselbe ausserdem die Herren: Prof. Dr. Pütz-Halle, 
Gutsbesitzer Beinhaue r-Vollmarshausen, Kreisveterinärarzt K o 1 b- 
Alsfeld und Kreisthierarzt Hartmann-Corbach. Mehrere Mitglie¬ 
der hatten sich entschuldigt. 

Der Vorsitzende Dr. Kaiser er öffnete die Versammlung, be- 
grüsste die Anwesenden und theilte u. A. mit, dass der Verein 31 
ordentliche und 8 Ehrenmitglieder zähle; ferner wies derselbe auf 
das erschienene, am 1. April 1881 in Kraft tretende Reichs-Vieh, 
seuchengesetz vom 23. Juni 1880 hin und betonte, dass in diesem 
Gesetze die Stellung der Thierärzte eine viel wichtigere geworden, 
die Gebühren für deren amtliche Leistungen aber die bisherigen 
geblieben seien. 

Weiter machte er auf ein sehr zweckmässiges Schema für ge¬ 
richtliche Obductionen von Kolb-Alsfeld und auf die „Zeitschrift 
für mikroskopische Fleischbeschau etc. tt (v. Wochenschr. 1880 Ste. 



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94 


439) aufmerksam und leitete sodann die Discussion über eine zu 
gründende Unterstützungskasse für die Hinterbliebenen deutscher 
Thierärzte ein, an welcher sich mehrere Anwesende betheiligten. 
Obwohl die Nützlichkeit einer solchen Hülfskasso anerkannt wurde, 
erhoben sich doch Zweifel über die Lebensfähigkeit dieses Instituts 
und beschloss die Versammlung: „Der Verein als solcher werde sich 
an der Gründung dieser Hülfskasse nicht betheiligen.“ 

Nachdem der Kassier Eberhardt den finanziellen Jahresbe¬ 
richt erstattet, und die vorgelegte Rechnung geprüft und in Ord¬ 
nung befunden war*), ergriff Prof. Pütz-Halle das Wort, um 
u. A. die Reformbestrebungen zu schildern, welche von den thier¬ 
ärztlichen Vereinen fort und fort zu bethätigen seien und theilte 
ferner mit, dass der thierärztliche Central-Verein der Provinz 
Sachsen in Betreff der Regulirung der Gebühren für Dienstleist¬ 
ungen der beamteteten Thierärzte bei geeigneter Stelle Schritte zu 
thun gedenke und bereits von diesem Vereine eine Adresse an den 
Landwirthschafts-Minister Herrn Dr. v. Lucius beschlossen wor¬ 
den sei. Der Entwurf der Adresse wird bekannt gegeben und die 
Versammlung aufgefordert, sich derselben anzuschliessen, was nach 
kurzer Debatte geschah. 

(Schluss folgt.) 

Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem Bülletin 
Nr. 156 auf 1. März 1881. Die Zahl der von Maul- und 
Klauenseuche inficirten Ställe hat sich auf 90 vermindert, am 
meisten waren noch verseucht die Kantone Tessin, Waadt (je 17), 
Genf (14) und Freiburg (12 Ställe). — Die Lungenseuche ist 
im Kanton Wallis in 7 Ställen und im Kanton Neuenburg in 1 
Stalle zum Ausbruch gekommen, des Rindviehstand des letzteren 
mit 8 Stücken wurde abgeschlachtet, über den Bezirk Viege und 
3 weitere Gemeinden des ersteren Kantons ist Sperre verfügt. — 
Der Milzbrand ist bei 2 Rindviehstücken im Kanton Thurgau 
constatirt und im Kanton Bern 1 wuthkranker Hund getödtet 
worden. 

Uebersicht des Krankenstandes sämmtlicher Pferdespitäler 
der k. b. Armee. Im 4. Quartal 1880 standen während 19 589 
Behandlungstagen 1541 Dienstpferde in ärztlicher Behandlung, wo¬ 
von 1314 als geheilt, 10 ungeteilt zum ferneren Dienst und 7 un- 
geheilt zum Verkaufe abgegeben wurden; 19 sind gestorben, 9 
wurden wegen Rotz oder Rotzverdachts und 4 wegen Knochen¬ 
bruchs getödtet. Am Schlüsse des Quartals verblieben 178 Pferde in 

*) Der Vorstand fordert die Mitglieder auf, den Jahresbeitrag pro 
1881 mit 3 Mark an den Vereins-CasBier Eberhardt-Fulda bis Ende 
Januar 1881 einsenden zu wollen. 





95 


Behandlung. Unter der Gesammtzahl waren 840 Internisten, 7 Botz¬ 
kranke und 694 Externisten. Die aufgeführten 19 Todesfälle reihen 
sich unter nachstehende Krankheitsformen: 8 an Entzündungen oder 
deren Ausgänge, 2 an innerer Verblutung, 1 an Verschlingung der 
Gedärme und 8 an Influenza. Das Verhältnis der Todten zu den 
Erkrankten war wie 1:48*,». 

Viehmarkt-Verkehr in Nürnberg im Jahre 1880« 

An Schlachtvieh wurde umgesetzt: 11030 Mastochsen, 
7096 Stiere, Kühe und Rinder, 21018 Kälber, 21872 Schafe und 
58697 Schweine. Als Handels-, Gang- und Melkvieh wur¬ 
den verkauft: 459 Ochsen, 1770 Kühe und Stiere, dann 15386 
Schweine. Die Verkaufssumme aus sämmtlichen Thieren betrug 
10299722 M. 63 Pfg. _ K. Schwarz. 

Vorlesungen an der Königlichen Thierarzneischule in Hannover. 

Sommer-Semester 1881. Beginn: 1. April. 

Direktor Professor Dr. Dammann: Seuchenlehre und Vefce- 
rinärpolizei; Gesundheitspflege der landwirtschaftlichen Hausthiere; 
Allgemeine Chirurgie. — Professor Begemann: Organische 
Chemie; Receptirkunde; Pharmazeutische Uebungen. — Professor 
Dr. Harms: Operationslehre; Geburtshülfe mit Uebungen am 
Phantom; Geschichte der Thierheilkunde; Ambulatorische Klinik. 
— Professor Dr. Lustig: Arzneimittellehre und Toxikologie; All¬ 
gemeine Therapie; Spital klinik für grosse Hausthiere. — Professor 
Dr. Rabe: Histologie und Embryologie; Allgemeine Pathologie und 
allgemeine pathologische Anatomie; Histologische Uebungen; Obduc- 
tionen und pathologisch-anatomische Demonstrationen; Spitalklinik für 
kleine Hausthiere. — Lehrer T e r e g: Osteologie und Syndesmologie; 
Physiologie I. Th. — Professor Dr. Hess: Botanik (Anatomie und 
Physiologie der Pflanzen, Uebersicht der Systeme, Uebungen im Be¬ 
stimmen der Pflanzen; Excursionen). — Lehrer G e i s s: Uebungen 
am Huf.— Dr. Arnold: Uebungen im chemischen Laboratorium. 

Verschiedene Mittheilungen. 

Das Verschenken von gesundheitsschädlichen 
Nahrungs- oder Genussmitteln an einen Anderen mit dem 
Bewusstsein, dass der geschenkte Gegenstand die Gesundheit des 
Geniessenden zu schädigen geeignet sei, ist nach einem Urtheil des 
Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 13. Dezember 1880, aus 
§. 12 Nr. 1 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 mit Ge- 
fängniss und event. Ehrenverlust zu bestrafen. (D. R.-Anz.) 

Behufs gleichmässiger Handhabung der Veterinär- 
Polizei in den an den städtischen Viehhof in Berlin angrenzen¬ 
den Distrikten, welche nicht zu dem Communalverbande der Stadt 
Berlin gehören, ist der k. Polizei-Präsident in Berlin auf Grund 
der Bestimmung des §. 2 des Reichsviehseuchengesetzes durch 
Ministerial-Erlass vom 12. Febr. c. zum Commissär behufs Leitung 
des Verfahrens zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen 
bestellt worden. 



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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

ber&oagegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. Ni* 12. März 1881. 


Inhalt: Heber das Vorkommen von Filaria papillosa und Strongylus 
armatus bei Pferden. — Bericht über die Generalversammlung des 
Vereins kurhessischer Thierärzte pro 18S0. — Verhandlungen des 
deutschen Landwirthschaftsrathes im Jahre 1881. - Reisekosten 
der Schätzmänner in Preussen. — Literatur. — Personalien. — 
Necrolog. — Versammlung des thierärztl. Vereins in Münohen. — 
Gauversammlung. 

Ueber das Vorkommen von Filaria papillosa und 
Strongylus armatus bei Pferden. 

Von Militär-Veterinär Guten eck er in München. 

Seit einer Reihe von Jahren habe ich in allen Cadavern 
norddeutscher Remonten 1 bis 2 Exemplare von Filaria 
papillosa gefunden. Einmal konnte ich die Gegenwart des 
Parasiten bei der Section eines ungarischen Pferdes nach- 
weisen, während ich trotz sorgfältigen Nachsuchens iu den 
Cadavern unserer einheimischen Pferde diesen Parasiten nie 
entdecken konnte. Unter 43 von mir untersuchten Cadavern 
norddeutscher Pferde fand ich 35mal die Filaria papillosa. 

In der Mehrzahl der Fälle waren 2 Exemplare frei in 
der Bauchhöhle. Einige Male fand ich je ein Exemplar im 
subperitonealen Bindegewebe. Da die Cadaver fast aus¬ 
schliesslich von jungen Thieren stammten, so dürfte bei dem 
Fehlen dieses Parasiten in unseren einheimischen Pferden an¬ 
zunehmen sein, dass die norddeutschen Pferde diesen Para¬ 
siten in ihrer Heimath acquiriren. 

In gleicher Weise fand ich bei der letzten Influenza- 
Invasion in 8ämmtlichen Cadavern eine Unzahl von Strongylus 
armatus im Colon. Auch diesen Parasiten habe ich iu dieser 
Häufigkeit bei unseren einheimischen Pferden nie beobachtet 


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Auszug aus dem Protokoll der XIV. Generalversammlung 
des Vereins kurhessischer Thierärzte. 

(Schluss.) 

Der "Wortlaut dieser Adresse ist folgender: 

Ew. Excellenz besitzen in so vorzüglichem Masse eine sach¬ 
verständige Einsicht in die mannigfachen Wechselbeziehungen der 
Thierheilkunde zur Menschenheilkunde und zur Landw irthschafts- 
Wissenschaft, dass die Thierärzte Preussens, ja des ganzen deutschen 
Reiches, die Durchführung weiterer Reformen im Gebiete des Vete- 
rinairwesens zur Zeit für gesichert halten. Zufolge der treuen 
Fürsorge, mit welcher das Ew. Excellenz unterstellte Ministerium 
die Thierheilkunde stets gepflegt hat, ist in neuerer Zeit bereits 
mancher erfreuliche Fortschritt erzielt worden. Yon der grössten 
Bedeutung ist namentlich die Erhöhung der Anforderungen an die 
Studirenden der Thierheikunde, für welche hervorragende Menschen¬ 
ärzte, wie Yirchow, Löwe, Yoit, Pettenkofer und Andere, so wie 
fast alle Thierärzte seit Jahren ihre Stimme erhoben hatten. 

Die Geschichte der Medicin lehrt, dass die frühere Verquickung 
der Heilkunde mit dem Handwerke eine gedeihliche Entwickelung 
jener lange Zeit hindurch beeinträchtigt hat. Wie die Menschen¬ 
heilkunde, namentlich die heute hoch angesehene Chirurgie, durch 
die Verbindung mit dem Barbier- und Bader-Gewerbe ungünstig 
beeinflusst wurde und erst in den letztverflossenen Decennien dieses 
Jahrhunderts aus den Banden der Acht sich zu befreien vermochte, 
so hat auch die an das Schmiedehandwerk gekettete Thierheilkunde 
erst in neuester Zeit einige erfolgreiche Versuche gemacht, den 
Zauberkreis alter Vorurtheile zu durchbrechen. Die vollständige 
Beseitigung dieser wird erst dann gelingen, wenn die Vertreter der 
Thierheilkunde durchgängig als Männer von gründlicher Bildung 
sich erweisen. Erhöhte Anforderungen an die wissenschaftliche 
Ausbildung der Thierheilkunde bilden somit den Angelpunkt, um 
welchen alle anderen Veterinair-Reformen sich drehen. 

Mit Steigerung der gesetzlichen Ansprüche an eine Wissenschaft 
und deren Vertreter muss selbtverständlich auch die Stellung dieser 
in entsprechendem Masse gehoben werden, damit jene auf gut vor¬ 
gebildete junge Leute eine genügende Anziehungskraft auszuüben 
vermag. Den jetzigen Anforderungen an das Studium der Thier¬ 
heilkunde entspricht daher die Stellung der beamteten Thierärztö 
nicht mehr. Von dem Gerechtigkeitssinne aller Behörden und ge¬ 
setzgebenden Instanzen darf wohl mit vollster Zuversicht erwartet 
werden, dass sie der gehorsamsten Bitte der Thierärzte: 

„Die Kreisthi^rärzte in eine höhere Rangklasse vorrücken 
zu lassen“ 

ihre Zustimmung nicht versagen werden. 

Mit der Gewährung dieser gewiss berechtigten Bitte würde 
sich auch eine angemessene Regelung der Reisegebühren und Tages¬ 
diäten zweckmässig verbinden lassen. Niemand kann mit gutem 
Rechte zu behaupten wagen, dass es auch fernerhin billig sei, die 










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Tagegelder der Aerzte doppelt so hoch zu normiren, ab die der 
Thierärzte, deren Studium gegenwärtig kaum drei Jahre weniger 
Zeit erfordert, als das Studium der Menschenheilkunde. Und auch 
diese Differenz wird voraussichtlich im Laufe einiger Jahre sich 
noch wesentlich vermindern oder ganz ausgleichen, vorausgesetzt, 
dass eine sachgemässe Organisation des Veterinairwesens nunmehr 
durchgeführt wird, wie solche wiederholt von den hohen Kammern 
gewünscht und von der Hohen Staatsregierung in Aussicht gestellt 
worden ist. Die Forderung eines Reifezeugnisses eines Literar- oder 
Real-Gymnasiums für das Studium der Thierheilkunde ist ja nur 
noch eine Frage der Zeit, da über die NothWendigkeit derselben 
in sachverständigen Kreisen kaum eine Meinungsverschiedenheit 
mehr besteht. Eine Aufmunterung und Mahnung zur dereinstigen 
rechtzeitigen Ausführung dieses Schrittes liegt gewiss darin, dass in 
Schweden die Zahl und Qualität der Thierärzte stets zugenomjnen 
hat, seitdem dort für das Studium der Thierheilkunde die näm¬ 
lichen Vorbedingungen gelten, wie für das Studium der Menschen¬ 
heilkunde. Da jede Wissenschaft mit ihrer höheren Ausbildung 
leistungsfähiger wird, so vermag auch die Thierheilkunde die ihr 
zufallenden Aufgaben erst dann in befriedigender Webe zu lösen, 
wenn sie in den Stand gesetzt sein wird, in Bezug auf die Aus¬ 
bildung ihrer Vertreter allen berechtigten Anforderungen genügen 
zu können. 

Mit Hebung der wissenschaftlichen und socialen Stellung der 
Thierheilkunde und ihrer Vertreter wird auch das Ansehen beider 
wachsen. In welchem Masse aber hiermit gleichzeitig die An¬ 
ziehungskraft einer Disciplin wächst, zeigt die Entwickelung des 
preussischen Medicinalwesens in recht lehrreicher Webe. Während 
man noch vor wenigen Jahrzehnten ziemlich allgemein glanbte, 
dass sich für die meist recht mühsame und wenig lucrative ärzt¬ 
liche Praxis auf dem Lande nicht leicht Männer finden würden, 
die im Besitze des Maturitätszeugnisses das ganze medicinisohe Uni¬ 
versitätsstudium absolvirt hätten, widmen sich gegenwärtig eine weit 
grössere Anzahl promovirter Aerzte der Landpraxis, ab damals 
Feldscherer und Medico-Chirurgen. 

Wir müssten fürchten, den hohen Gerechtigkeitssinn Ew. Ex- 
cellenz oder die schuldige Hochachtung vor deren klaren Einsicht 
in alle bezüglichen Verhältnisse des Medicinalwesens zu verletzen, 
wenn wir über die im Laufe der Zeit entstandenen Unzulänglich¬ 
keiten der staatlichen Organisation des Veterinairwesens in weitere 
Details uns verlieren wollten. Wir begnügen uns desshalb damit, 
nur auf ein frappantes Missverhältniss nachstehend ganz gehor- 
samst aufmerksam zu machen. 

Jedermann ist erstaunt, dass bei der Abschätzung der auf poli¬ 
zeiliche Anordnung getödteten Thiere die Laienmitglieder der Taxa¬ 
tionscommission 3 Thlr. (9 Mk.) Tagegeld erhalten, während der 
beamtete Thierarzt, an den in jeder Hinsicht viel Weiter reichende 
Anforderungen, sowohl in Bezug auf Kenntnisse als auf Verant¬ 
wortlichkeit gestellt werden, nur 2 Thlr. (6 Mk«) erhält. Es er- 



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scheint dies um so unbilliger, als die Besoldung preussisoher Kreis- 
Thierärzte, welche bei gewissenhafter Erfüllung der ihnen obliegen¬ 
den Amtspflichten an ihrer Privatpraxis grosse Verluste erleiden, 
eine sehr geringe ist. Während z. B. die Bezirksthierärzte des 
Königreichs Sachsen in gerechter Rücksicht auf quäst-Schädigung 
ihres Privateinkommens, 1500 Mk. Jahrgehalt beziehen, erhalten die 
preussischen Kreisthierärzte nur 600 Mk. Die Verluste in der Pri¬ 
vatpraxis fallen aber um so schwerer in’s Gewicht, als die preuss. 
Veterinairbeamten weder pensionsberechtigt sind, noch das Bene- 
ficium der Wittwenkassen für ihre etwa verwaisenden Familien ge¬ 
messen. So lange die Besoldung der preuss. Kreisthierärzte die 
Höhe von 1500 Mark jährlich nicht erreicht, erscheint es uns dess- 
halb billig auch fernerhin für amtliche Obductionen von Thierleichen 
eine angemessene Gebühr zu bewilligen, wobei ein Maximalsatz pro 
Tag bei einer grösseren Anzahl von Sectionen ungebührlich hohe 
Tageseinnahmen verhindern könnte. — Ferner erscheint es uns an¬ 
gemessen, das Verhältnis der Kreisthierärzte zum Departements- 
Thierarzte in analoger Weise zu regeln, wie der Kreisphysiker zum 
Regierungs-Medicinalrathe. Und wie die Kreiswundärzte mit Stei¬ 
gerung der an sie gestellten Anforderungen aus der 8. in die 5. 
Rangklasse promovirt worden sind, so sollten nunmehr auch die 
Kreisthierärzte in eine höhere Rangklasse befördert werden. 

Dass bei der in Aussicht stehenden Umgestaltung der Königl. 
Bezirks-Verwaltungsbehörden das Referat der Veterinär-Angelegen¬ 
heiten endlich an wirkliche Sachverständige, nämlich an die Departe¬ 
mentsthierärzte, übergeben wird, darf wohl als eine feststehende 
Thatsache angesehen werden, da ohne dies eine sachgemässe Selbst¬ 
ständigkeit der thierärztlichen Wissenschaft und Praxis nicht denk¬ 
bar ist. Diese naturgemässe Vertretung der Thiermedicin bei den 
Verwaltungsbehörden des Staates würde danu in der Bestellung 
eines thierärztlichen Referenten für Veterinär-Angelegenheiten im 
Hohen Kgl. Ministerium für Landwirthschaft, Domainen und Forsten 
gipfeln müssen. Für die Miütairrossärzte sind, Dank der Initia¬ 
tive Sr. Majestät unseres Allergnädigsten Kaisers und Herrn, Rang- 
und Competenz-Erhöhungen ja ebenfalls angebahnt. Indem man 
die amtliche Stellung der Thierärzte allseitig hebt, werden die ver¬ 
schiedenen Unannehmlichkeiten der Veterinairpraxis so weit ausge¬ 
glichen, dass es an entsprechend vorgebildeten Jünglingen, welche 
sich dem Studium der Thierheilkunde widmen, nie fehlen wird. 
Hat doch auch der Zudrang zur Militair-Veterinaircarriöre eher zu- 
als abgenommen, seitdem Aussichten vorhanden sind, dass die Thier¬ 
ärzte dereinst im Heere eine ihrer Wissenschaft würdige Stellung 
einnehmen werden. Bei der Armee marschirt die Reform des Vete- 
rinairwesens gegenwärtig so ziemlich auf dem nämlichen Wege, den 
das Militair-Medicinalwesen vor wenigen Jahrzehnten zurückgelegt 
hat. Die Oberrossärzte bekleiden heute den Rang eines oberen 
Militairbeamten, den auch die Menschenärzte noch vor kurzem, auf 
der ersten Etappe ihrer Emancipation inne hatten. — 

Wie Einsicht und Wohlwollen d©r Hohen Behörden in den 


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untergeordneten Kreisen stets Vertrauen und Dankbarkeit erwecken, 
so würden auch Ew. Exoellenz durch Beseitigung noch vorhandener 
Vorurtheile gegen die eben so schöne, als nützliche VeterinairWis¬ 
senschaft sich um das Wohl des Staates grosse Verdienste erwerben 
und in den Annalen der Thiermedicin ein dauerndes Denkmal sich 
setzen. 

In vorzüglicher Hochachtung und Ehrerbietung Ew. Excellenz 
ganz gehorsamste 

Folgen die Unterschriften.*) 

Hierauf wurde von der Versammlung zu dem weiteren Gegen¬ 
stände der Tagesordnung: „Aetiologio und Therapie des 
Anthrax“ übergegangen. Der Referent, Kreisthierarzt Co 11- 
mann-Hanau erstattete hierüber einen sehr ausführlichen Vortrag, 
in welchem er von der Entdeckung der sog. Milzbrandstäbchen von 
Pollender und Brauell ausgehend, die weiteren Forschungen 
von Davaine, Bollinger, H. Hoffmann, Cohn, Koch, 
Feser, Oemler u. A. vorführte und den dermaligen Standpunkt 
der Kenntniss dieser gefährlichen Krankheit bezeichnete. Referent 
— der in einer Gegend seinen Beruf ausübt, in welcher der Milz¬ 
brand stationär vorkommt — theilt sodann einige von ihm selbst 
gemachte interessante Beobachtungen über Milzbrand mit und spricht 
schliesslich seine Anschauungen über die Trostlosigkeit der Therapie, 
sowie über die Nothwendigkeit einer entsprechenden Prophylaxis 
aus, in welch’ letzter Beziehung er auf die Zerstörung des Milz- 
brandcontagiums, durch unschädliche Beseitigung der Milzbrand- 
Cadaver sowie der Abfälle von solchen auf thermischen oder chemi¬ 
schen Wege oder durch entsprechende Vergrabung ein Hauptge¬ 
wicht legt. 

Bei der hierauf erfolgten Discussion, an welcher sich die 
Herren Dr. Pütz, Hartmann, Dr. Kaiser, Schmelz, Eber¬ 
hardt, Soheer, Kolb und Linker betheiligten, wurden mehr¬ 
fache Erfahrungen aus der Praxis über den Milzbrand ausgetauscht. 

Der IV. Punkt der Tagesordnung wurde, weil der Referent am 
Erscheinen verhindert war, für die nächste Versammlung zurück¬ 
gestellt und gelangten nun verschiedene Gegenstände zur Besprech¬ 
ung. U. A. rügte der Vorsitzende den Missstand, dass bei der 

*) Diese Adresse, welcher sich die Vereine der rheinpreussisohen, 
westfälischen, kurhessischen, nassauisohen, schlesischen, schleswig-hol- 
steinisohen, westpreussischen, sowie die der beamteten Thierärzte der Reg.- 
Bezirke Königsberg und Marienwerder angesohlossen haben, ist in vor¬ 
stehender Fassung am 21. Ootober v. J. von Herrn Prof. Dr. Pütz in 
.einer Audienz dem Herrn Minister in Berlin überreioht worden. D. Red. 


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exorbitanten Höhe der preuss. Arznoitaxe, welche auf die thier¬ 
ärztlichen Verhältnisse gar keine Rücksicht nehme, die für Thiere 
verordneten Medicamente so hoch im Preise angesetzt würden, dass 
der Thierarzt fast nicht mehr receptiren könne, ohne von den Thier¬ 
besitzern Vorwürfe über die „so theure Arznei“ hören zu müssen. 
Es liege daher ebenso sehr im Interesse der Landwirthe wie der 
Thierärzte, wenn die Taxe für die Arzneien ad usum veterinarium 
— so wie es in der früheren kurhessischen Taxe gewesen — ent¬ 
sprechend geregelt würde. Zum .Zwecke der Abstellung dieses von 
von den versammelten Mitgliedern einstimmig anerkannte: Uebel- 
standes wurde der Vorsitzende beauftragt, an geeigneter f jlle die 
nöthigen Schritte zur Abhülfe zu thun. 

Weiter wurde aus der Versammlung die Frage aufgeworfen: 
Ob die Apotheker berechtigt seien, zusammengesetzte Arzneien für 
Thiere, wie z. B. Pferde-, Kuh-, Schweinepulver etc. ohne thier¬ 
ärztliche Verordnung an das Publikum abzugeben ? Die kurhes¬ 
sische Medicinal-Ordnung von 1830 sei durch die jetzigen preuss. 
Medicinal-Verordnungen so vielfach durchlöchert, dass man in der 
That kaum wisse, welche Paragraphen derselben überhaupt noch 
gelten. Der Veterinär-Assessor Schmelz versprach hierüber Er¬ 
kundigungen bei der Kgl. Regierung einzuziehen. 

Nach o einer kurzen Besprechung über die Themate für die 
nächste Versammlung erfolgte Vorstandswahl und wurde der seit¬ 
herige Vorstand per acclamationem wieder gewählt. Sodann folgte 
Schluss der Verhandlungen, an welche sich praktische gastro¬ 
nomische Uebungen und heitere gesellige Unterhaltungen anreihten 

Th. A. 

Aus den Verhandlungen des deutschen .Landwirthschafls- 
rathefs. In der Sitzung am 18. Jan. c. endete die Debatte in der 
Frage bezüglich des A b d e cker ei wes en s mit der Annahme fol¬ 
genden Antrages von Richter-Tharand: Der deutsche Landwirth- 
schaftsrath erklärt eine einheitliche Regelung des Abdeckereiwesens 
in ähnlicher Weise, wie es bei dem Reichsviehseuchengesetze ge¬ 
schehen ist, durch die Reichsgesetzgebung bzw. Landesgesetzgebung 
aus sanitäts- und veterinärpolizeilichen sowie aus wirtschaftlichen 
Gründen für ein Bedürfniss. 

Bei dem Erlass eines bezüglichen Gesetzes ist ganz besonders 
darauf Rücksicht zu nehmen: 

1) dass die polizeiliche Anzeigepflicht der Viehbesitzer nicht 
auf die an einer Seuche gefallenen resp. getödteten oder der Seuche 
verdächtigen Thiere beschränkt, sondern auch auf den Abgang oder 
die Nothtödtung sämmtlicher zu landwirtschaftlichen Zwecken be- 




403 

nutzten grösseren Hausthiere (einschliesslich Schafe und Schweine) 
ausgedehnt werde; 

2) dass das abgehende Yieh eine entsprechende möglichst hohe 
Verwerthung im Interesse des Besitzers finde, soweit es mit Rück¬ 
sicht auf die sanitätspolizeilichen Vorschriften möglich ist; 

3) die in einzelnen Staaten für Abdeckereien noch bestehenden 
Zwangs- und Bannrechte sind aufzuheben resp. zur obligatorischen 
Ablösung zu bringen. 

In der Sitzung vom 20. Januar c. stellte der Rittergutsbesitzer 
t. Borries (Westfalen) den Antrag: „der Landwirthschaftsrath 
beschliesst auf die Einrichtung von Zuchtvieh-Prüfungssta¬ 
tionen durch die landwirtschaftlichen Centralstellen hinzuwirken,“ 
und führte aus: Er verkenne nicht den Werth der Thierschauen, 
allein eine Prüfung der näheren Beschaffenheit des Viehes, z. B. 
des Milchgehaltes, sei auf Thierschauen doch unmöglich. 

Der Antrag v. Borries wurde abgelehnt. (D. R.-Anz.) 

Die auf Grund des §. 63 des Viehseuchengesetzes er¬ 
nannten Schiedsmänner haben nach einer Entscheidung des 
Ministers für Landwirtschaft bei Reisen, welche sie behufs Ab¬ 
schätzung von Thieren auf Eisenbahnen unternehmen, für den Weg 
nach dem Bahnhofe und zurück —■. neben der im Circularerlass 
vom 26. März 1876 normirten Vergütung für Zu- und Abgang 
(Wochenschr. 1876 S. 137 u. f.) — keine Reisekosten zu bean« 
Sprüchen, wenn der Bahnhof nicht mehr als 2 km von ihrem Wohn« 
orte entfernt ist. 


Literatun 

Die Gesundheitspflege der landwirtschaftlichen Hanssänge- 
thiere mit besonderer Berücksichtigung ihrer Ernährung und 
Nutzleistungen. Von Dr. G. C. Haubner,.K. S. Geh. Medi- 
cinalrath, Professor an der E. S. Thierarzneischule und Lan¬ 
desthierarzt a. D. Vierte neubearbeitete Auflage. Dresden. 
G. Schönfeld’s Verlagsbuchhandlung. 1881. gr. 8. 670 S. 
10 Mark. 

Mit den Fortschritten in der Hausthierzucht und dem zu¬ 
nehmenden Werthe der landwirtschaftlichen Hausthiere ist beiden 
Züchtern und Besitzern von solchen im wohlverstandenen eigenen 
Interesse das Bestreben in steter Zunahme begriffen, durch ange¬ 
messene Wart, Pflege, Fütterung u. s. w. die Krankheiten ihrer 
Thiere zu verhüten. Aber auch die Zahl der Thierärzte ist stets 
im Wachsen begriffen, welche es als eine gleich wichtige Aufgabe 
ihres Berufes erkennen, den Thierbesitzern in dieser Hinsicht eben¬ 
so beratend beizustehen, wie bei der Behandlung erkrankter Thiere. 
Je mehr von Seite des Landwirts die Einsicht zur Geltung ge¬ 
langt, dass ihm ein tüchtiger Thierarzt durch seine gründlicheren 
Kenntnisse in der Physiologie, Pathologie etc. auch in der Gesund¬ 
heitspflege seiner Hausthiere wesentliche Dienste zu leisten vermag, 
desto leichter wird sich ein beiden Theilen zusagendes befreundetes 


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Verhältniss herausbilden und dass dies vielfältig jetzt schon zur 
Thatsache geworden ist, verdanken wir hauptsächlich dem vorliegen¬ 
den, in wissenschaftlicher wie praktischer Hinsicht gleich gedie¬ 
genen Werke, dessen verdienstvoller Verfasser die bereits noth- 
wendig gewordene 4. Auflage zwar in Form und Inhalt nicht 
wesentlich geändert, aber alles Brauchbare nachgetragen hat, was 
in Bezug auf Gesundheitspflege, seit dem Erscheinen der 3. Auf¬ 
lage, Wissenschaft und Erfahrung Neues darboten. Diesem, jeder 
thierärztlichen und landwirthschaftlichen Bibliothek zur Zierde ge¬ 
reichendem Buche hat auch die Verlagsbuchhandlung eine dem 
inneren Werthe desselben vollkommen entsprechende, würdige Aus¬ 
stattung gegeben. Th« Adam. 

Personalien. 

Dem commiss. Kreisthierarzte Groening zu Goldapp ist, unter 
Entbindung von seinem gegenwärtigen Amte, die comm. Verwaltung der 
Kreisthierarztstelle des Kreises Angerburg übertragen worden. 

Der Distriktsthierarzt Ferdinand Ebersbergor in Pöttmes wurde 
von dem Antritte der ihm verliehenen Stelle eines Controlthierarztes in 
Wegscheid entbunden und diese Stelle dem Distriktsthierarzte Josef 
Stiegler in Neukirchen hl. Blut verliehen. 

Der Unterzeichnete sucht sogleich einen zuverlässigen Assistenten. 

Funk, Landthierarzt in Coburg. 

Der k. Lyceal-Professor Herr Dr. Anton Schmid, Domkapitular 
in Bamberg, ist am 9. d. M. nach langem Leiden gestorben. Derselbe 
hat sich während seiner 17jährigen Tbätigkeit in der Abgeordneten¬ 
kammer stets mit aller Wärme der Thierärzte Bayerns angenommen. 
Seiner wohlmeinenden Fürsprache, sowohl im Budget-Ausschüsse als bei 
den Kammerverhandlungen — im Jahre 18T2 wobei es sich um die Ver¬ 
besserung der Stellung der Thierärzte überhaupt, sowie im Jahre 1876, 
als es sich um die Gewährung eines Staatszuschusses zur Gründung 
eines Unterstützungsverains für die Hinterbliebenen der Thierärzte han¬ 
delte — ist es hauptsächlich zu danken, daas die betreffenden Posi¬ 
tionen bewilligt worden sind. Der Verstorbene hat sich durch diese 
warme Vertretung bleibende Verdienste um das thierärztliohe Fach und 
das Veterinärwesen erworben und wird bei den bayerischen Thierärzten 
dessen Name stets in dankbarer Erinnerung bleiben. 

München. Zlgr, 

Die nächste Versammlung des thierärztl. Vereins in München 
findet Samstag, den 26. März ds. Js., Nachmittags 3 Uhr, in der 
Restauration Roth (Neuthurmstrasse) statt. Tagesordnung: 
Die chronische Lebererkrankung der Pferde (Hepatitis interstitialis 
diffusa chronica). Referent: Bezirksthierarzt Putscher, 

Nach der Pfalz. Auf Wunsch mehrerer Collegen wird die 
nächste Gauversammlung Westricher Thierärzte mit Rücksicht 
auf die am 3., 4. und 5. April dahier stattfindende Geflügelaus¬ 
stellung vom 7. auf den 4. April (Montag) verlegt. 

Kaiserslautern. Bauwerker. 


Verantwortliche Reuaction: Th. Adam in Augsburg.— Druck von Raokl u. Loebner 

Verlag von Wilh. Lüderitz in Augsburg. 









Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

beraasgegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang, 13. März 1881* 


Inhalt: Gebühren für die Dienstleistungen der Thierärzte. — Ueber 
die Häufigkeit der Rindstuberkulose beim Schlachtvieh in Augsburg. 
— Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Preussen im 
3. Quartal 1880. — Verschiedene Mittheilungen. Personalien. 

Die Gebühren für die Dienstleistungen der Thierärzte betr. 

Bekanntmachung des k. b. Staatsministeriums des Innern vom 17. März 
1881. (Gesetz- und VerordnungsbL Nr. 9.) 

Kgl . Staatsministerien des Innern und der Finanzen. 

Seine Majestät der König haben allergnädigst zu ge¬ 
nehmigen geruht, dass den Bezirksthiorärzten für die Besorgung 
der veterinärpolizeilichen Geschälte innerhalb ihrer Amtssprengel 
an Stelle der in der Beilage B Ziff. I der Allerhöchsten Verord¬ 
nung vom 18. Dezember 1875 (Gesetz- und Verordnungs-Blatt 
S. 852) enthaltenen Taxnormen Jahresaversen in angemessener 
Höhe aus der Etatsposition „Auf Vorkehrungen gegen Epidemien 
und Viehseuchen“ in widerruflicher Weise gewährt werden. 

In Gemässheit dieser Allerhöchsten Genehmigung wird über 
die geschäftliche Behandlung dieser Aversen Folgendes bestimmt: 

I. Die Ansätze der Jahresaversen erfolgen unter Berücksichtig¬ 
ung der in den einzelnen Bezirken obwaltenden besonderen 
Verhältnisse des amtsthierärztlichen Dienstes durch besondere 
Entschliessung des k. Staatsministeriums des Innern. 

II. Die Jahresaversen sind zur Bestreitung des nothwendigen 
Aufwandes für die im Aufträge der Polizeibehörden ausge¬ 
führten thierärztlichen Amtsverrichtungen und Schätzungs¬ 
vornahmen behufs der Abwehr und Unterdrückung von an¬ 
steckenden Thierkrankheiten bestimmt, insoferne die Kosten 
hiefür der k. Staatskasse zur Last fallen würden. 

III. Im Falle der ausserdienstlichen Behinderung eines Bezirks- 
Thierarztes ist der aus einer allenfallsigen Stellvertretung 
erwachsende Aufwand an Reisekosten und Taggebühren für 
den an Stelle desselben beigezogenen Thierarzt nach Mass- 
gabe der in der Beilage B Ziff. I der oben erwähnten Aller- 


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höchsten Verordnung enthaltenen Taxnormen auf das Jahres- 
Aversum einzuweisen und zu verrechnen. 

IV. Die Auszahlung der Aversen erfolgt an die bezugsberechtigten 
Bezirksthierärzte postnumerando in vierteljährigen Raten nach 
Abzug der in Ziff. III erwähnten, für Stellvertretung einge¬ 
wiesenen Kosten. 

V. Die Bezirksthierärzte sind verpflichtet, das in §. 8 der Dienstes¬ 
instruktion für die Bezirksthierärzte vorgeschriebene Geschäfts- 
Tagebuch ohne Rücksicht auf die gewährten Jahrcsaversen 
weiter zu führen und in jedem Jahre einen auf Dieustes- 
pflicht bestätigten Auszug aus demselben als Beilage zu dem 
thierärztlichen Jahresberichte der Distriktspolizeibehörde be¬ 
hufs der Einsendung an die k. Regierung, Kammer des Innern, 
einzusenden. 

VI. Die Bestimmungen der §§. 11 bis 16 der Allerhöchsten Ver¬ 
ordnung vom 20. Juli 1872 1 ), die Gebühren für die Dienst¬ 
leistung der Thierärzte betreffend (Regierungsblatt S. 1605 ff ), 
beziehungsweise der §§. 3 bis 6 der Allerhöchsten Verord¬ 
nung vom 18. Dezember 1875 gleichen Betreffs (Gesetz- und 
Verordnungsblatt S. 852)*), bleiben unberührt. 

VII. Voranstehende Bestimmungen treten mit 1. April ds. Js. in 
Wirksamkeit. 

München, den 17. März 1881. 

v. Pfeufer. v. Riedel. 

Der General-Secretär. 

An dessen Statt: 
v. Kopp, Ministerialrath. 

Ueber die Häufigkeit des Vorkommens der Tuberkulose 
des Rindes beim Schlachtvieh in den Schlachthäusern 
der Stadt Augsburg im Jahre 1880 . 

Von Th. Adam. 

Wie seit mehreren Jahren so habe ich auch im ver¬ 
gangenen Jahre genaue Aufzeichnungen über das Vorkommen 
der Rindstuberkulose gepflegt und gebe nachstehend die ge¬ 
wonnenen Resultate bekannt, wobei ich mich weiterer Be¬ 
merkungen enthalte und auf meine früheren dessfallsigen 
Mittheilungen Bezug nehme. 

Von den im Jahre 1880 im hiesigen Stadtbezirke ge¬ 
schlachteten 11 688 Stück Grossvieh waren 7893 männliche 
Rinder und zwar 4493 castrirte Ochsen, 2963 nichtcastrirte 
Stiere und 437 männliche castrirte Jungrinder, dann 3795 
weibliche Rinder, nämlich 3271 Kühe und 524 Jungrinder 
sog. Kalbein. 

l ) S. Wochenschrift 1872 Ste. 273 u. f. 

a ) S. Wochenschrift 1876 Ste. 29. u. f. 



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Yon diesen sämmtlichen 11688 Rindviehstücken sind bei 
der Schlachtung 262 tuberkulös befunden worden, mithin 
durchschnittlich 2,24 pCt. alles geschlachteten Grossviehes und 
im Ganzen um 0,68 pCt. weniger als im vorhergegangenen 
Jahre. 

Die Gesammtzahl aller geschlachteten* Kälber im Alter 
von 2—4 Wochen hat 24050 betragen, von welchen nur 
1 Stück mit Tuberkulose behaftet war. Das fragliche Kalb 
war männlichen Geschlechtes, gehörte dem Donauschlage an, 
litt an Perlsucht, während die Substanz der Lungen sich rein 
zeigte. Wie früher so fand sich auch im letzten Jahre die 
fragliche Krankheit bei den jungen Thieren äusserst selten; 
bei den folgenden Berechnungen sollen die Kälber, wie seit¬ 
her, nicht weiter berücksichtigt werden. 

Ausser beim Bindvieh ist auch bei 3 geschlachteten 
Schweinen die Tuberkulose vorgefunden worden. 

Yon den 202 mit Tuberkulose behafteten Rindviehstücken 
gehörten 98 dem männlichen und 164 dem weiblichen Ge- 
schlechte an, es entfallen auf alle geschlachteten männlichen 
Rinder 1,24 pCt., auf alle geschlachteten weiblichen Rin¬ 
der 4,32 pCt. der mit Tuberkulose behafteten Stücke und 
kommen auf 1 tuberkulöses männliches 3,49 tuberkulöse 
weibliche Rinder. Yon sämmtlichen tuberkulösen Rindern 
waren 37,40 pCt. männlichen und 62,59 pCt. weiblichen 
Geschlechts. 

Dem Alter nach standen von sämmtlichen 262 tuberku¬ 
lösen Rindviehstücken 37 im Alter zwischen 1—3 Jahren, 
136 im Alter von 3—6 Jahren und 89 im Alter über 6 Jahre. 

Nach Geschlecht und Alter vertheilen sich die 


Tuberkulosefälle wie folgt: 

1) Yon den 98 männlichen Rindern befanden sich 

a) von 57 unverschnittenen (Zucht-) Stieren 

im Alter von 1—3 Jahren 22 Stück, 

„ jj yf 3—^6 , 34 j, 

„ „ über 6 Jahre 1 „ 

b) von 41 castrirten Ochsen 

im Alter von 1—3 Jahren 2 Stück, 

» Ti n 3—C » 36 „ 


„ über 6 Jahre 3 y 


2) Yon den 164 weiblichen Rindern standen 
im Alter von 1—3 Jahren 9 Stück (7 Rinder u. 2 Kühe), 
* » » 3—6 „ 69 Kühe, 

t „ über 6 Jahre 86 t 


Hinsichtlich des Sitzes und der Ausbreitung der 
Tuberkulose fanden sich die pathologischen Veränderungen: 


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108 


bei 112 Rindern im Parenchym der Lungen und gleichzeitig auf 
den serösen Häuten der Brust- und Bauchhöhle; 
bei 105 in der Substanz der Lungen, ohne Betheiligung der 
serösen Häute; 

bei 46 waren lediglich die serösen Häute mit den sog. Perl¬ 
knoten besetzt, das Parenchym der Lungen aber frei 
von Tuberkeln. 

Gleichzeitig mit den vorerwähnten pathologischen Pro¬ 
dukten wurden in 57 Fällen Tuberkeln in der Leber, je ein¬ 
mal im Euter und in der Milz, 34mal Complication mit der 
Egelkrankheit und 5mal mit Echinococcen in den Lungen oder 
in der Leber vorgefunden. 

Nach Sitz und Ausbreitung vertheilen sich sämmt- 
liche Fälle von ßindstuberkulose mit Rücksicht auf die ein¬ 
zelnen Yiehgattungen folgendermassen: 

krank waren 

gleichzeitig die Lungen für sich allein die 

und die serösen Häute: Lungen: serösen Häute : 

bei den 57 Stieren 16 27 14 

„ „ 41 Ochsen 14 21 6 

„ „ 157 Kühen 77 57 23 

„ „ 7 Jungrindern 4 — 3 

Dem Yi eh sch läge bzw. derRace nach verth eilen sich 
die 262 mit Tuberkulose behaftet befundenen Rindviehstücke 
wie folgt: 

169 Stücke gehörten den Abkömmlingen der einfärbigen grauen 
und braunen Gebirgsrace an, welche in circa V* des 
Regierungsbezirkes einheimisch ist, und die meisten 
Kühe sowie Stiere, aber verhältnissmässig wenige Mast- 
Ochsen in das Schlachthaus liefert; 

72 Stücke waren vom Donau- und Rieser-Viehschlag, aus welchen 
Gegenden sowohl Stiere als auch Kühe und Ochsen in 
ziemlich bedeutender Anzahl zum Schlachten zugeführt 
werden; 

11 Stücke gehörten dem kleinen rothen oberbayerischen Rindvieh¬ 
schlage und 

10 Stücke waren von weiter her zur Schlachtung eingeführt und 
von nicht einheimischen Viehschlägen. 

Nach dem Geschlechte und der Yiehgattung der 
vorstehenden Rindviehschläge vertheilen sich die Fälle von 
Tuberkulose wie folgt: 

1) Auf das einfärbige Gebirgsvieh treffen: 

a) nichtcastrirte Stiere .... 43 Stück, 

b) Ochsen.13 „ 

c) Kühe . ..104 „ 

d) Jungrinder . 4 # 


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109 


2) Auf das rothe und rothgefleckte Vieh an der Donau 
und im Kies: 

a) nichtcastrirte Stiere ... 10 Stück, 

b) Ochsen.17 „ 

c) Kühe.43 „ 

d) Jungrinder.3 t 

3) Auf das oberbayerische Landvieh: 

a) nichtcastrirte Stiere . . • 1 Stück, 

b) Ochsen.. 7 „ 

o) Kühe.. . 3 „ 

d) Jungrinder.— „ 

4) Auf fremde nicht einheimische Bindviehschläge: 

a) nichtcastrirte Stiere ... 5 Stück, 

b) Ochsen.5 „ 

c) Kühe.— „ 

d) Jungrinder.— „ 

Bezüglich des Ernährungszustandes, das heisst der 
Beschaffenheit des Fleisches der beim Schlachten tuberkulös 
befundenen Bindviehstücke wurde das Fleisch nach Qualität 
und Fettzustand eingereiht: 

von 29 Stücken der I* Qualität, 

, ne , • hl , 

Das Fleisch von 16 Bindviehstücken ist als ungeniessbar 
für den Menschen befunden und sammt den Eingeweiden in 
die städtische Abdeckerei abgeliefert worden. Das Fleisch 
von den übrigen tuberkulösen Bindern wurde nach Entfernung 
der tuberkulösen Eingeweide etc. zum Genüsse für den Men¬ 
schen zugelassen. 

Nach den einzelnen Schlachtviehgattungen, welchen die 
tuberkulösen Binder angehörten, wurde das Fleisch erklärt: 

als geniessbar_ 

I.' Qualität II. Qualität 111. Qualität als ungeniessbar 
von Stieren 2 5 44 3 

„ Ochsen 26 9 7 1 

„ Kühen 1 27 120 11 

t Jungrinder — — 6 1 

Nach der Zeit des Vorkommens vertheilen sich die 
Tuberkulosefälle auf die Monate: 


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9 

N 

9 

Summe 


Pr 

S 


» 



◄ 

m 

O 

fr 

P 


33. 

24. 

28. 

24. 

21. 

26. 

12. 

17. 

21. 

16. 

21. 

19. 

262. 


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110 



An lebenden Rindern bot sich mir keine Gelegenheit die 
Tuberkulose zu beobachten. Yier Kühe, welche beim Schlach¬ 
ten im zweiten Semester tuberkulös befunden wurden, befan¬ 
den sich 1 bis 2 Jahre im Stadtbezirke als Milchkühe, wesshalb 
der k. Bezirksarzt hiervon in Kenntniss gesetzt worden ist. 
Alle übrigen tuberkulösen Rindviehstücke wurden von aus¬ 
wärts in den Stadtbezirk zum Schlachten importirt. 

Nachtheilige Folgen von dem Genüsse des Fleisches von 
tuberkulösen Rindern beim Menschen sind mir nicht zur 
Kenntniss gekommen. 

Die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Preussen 
während des Quartals Juli September 1880• *j 

Aus dem vom Herrn Prof. C. Müller erstatteten Berichte 
wird im Auszuge Folgendes entnommen: 

1) An Milzbrand sind 22 Pferde, 385 Rinder, 80 Schafe 
und 30 Schweine gefallen. Dieselben befanden sich in 257 Ge¬ 
höften von 224 Ortschaften in 125 Kreisen. An Milzbrand er¬ 
krankt jedoch genesen sind 22 Rinder. Die 22 Pferde vertheilen 
sich auf 16 Gehöfte, von denen eines 3, vier je 2 Pferde verlor, 
die übrigen Fälle blieben vereinzelt. Yon den 385 Milzbrandfällen 
bei Rindern treffen auf die Provinzen Posen 16 pCt., Schlesien 
14,55 pCt., Sachsen 12,20 pCt., Pommern 11,70 pCt., Rheinprovinz 
10,15 pCt., Schleswig-Holstein 10,40 pCt. u. 3. w., verschont blieben 
Westfalen und die Hohenzollern’schen Lande. Die meisten Milz¬ 
branderkrankungen kamen in Gehöften und Orten vor, in welchen 
die Krankheit stationär ist. In Schleswig-Holstein und in der Rhein¬ 
provinz war die Mehrzahl der Fälle sog. Rauschbrand; ausserdem 
gehörten einzelne Fälle dem carbunkulösen Milzbrände und einzelne 
dem Milzbrandfieber mit 24—48stündigem Verlaufe an. Die 80 ge¬ 
fallenen Schafe vertheilen sich auf 11 Gehöfte in ebenso viel Ort¬ 
schaften und Kreisen; in 7 dieser Orte herrschte gleichzeitig der 
Milzbrand unter dem Rindvieh. Yon den 30 Schweinen sind wahr¬ 
scheinlich 22 an der sog. Schweineseuche gestorben. Yom 27. Aug. 
bis 25. September sind im Ibenhorster Forst 5 anscheinend am 
Milzbrand verendete Elche gefunden worden und in einem Thier¬ 
garten des Teltower Kreises 40 Stück Dammwild und 4 Schweine 
der Krankheit erlegen. Von 22 an Milzbrandinfektion erkrankten 
Menschen sind 7 gestorben. 

2) Die Maul - und Klauenseuche kam nur in 20 Orten 
von 16 Kreisen unter dem Rindvieh vor. Die sog. bösartige 
Klauenseuche herrschte in mehreren Kreisen ausgebreitet. 

3) Die Lungenseuche trat unter 92 Viehbeständen mit 
zusammen 2506 Stücken in 65 Ortschaften, in 37 Kreisen auf. Er¬ 
krankt sind 371 Stück, davon gefallen 21 Stück, auf polizeiliche 
Anordnung wurden 336 Stück, auf Veranlassung der Besitzer 27 
Stück getödtet. Am Schlüsse des Quartals war die Seuche in 77 

*) Vergl. das vorhergehende 2. Quart, Wochenschr. 1880 S. 404 u. f. 





111 


Gehöften noch nicht getilgt. Yon den an Lungensenche erkrankten 
Rindern treffen auf die Provinzen: Sachsen 49 pCt. und Posen 
28,50 pCt. Ostpreussen und Schleswig-Holstein blieben von der 
Seuche verschont. Yon den verseuchten Gehöften treffen 29,24 pCt. 
auf grössere Güter und 70,58 pCt. auf kleinere Besitzungen; von 
den auf polizeiliche Anordnung getödteten Rindern entfallen 48 pCt. 
auf grössere und 52 pCt. auf kleinere Besitzungen. 

4) Die Rotz-Wurmkrankheit hat bezüglich der Zahl der 
Fälle zugenommmen; in 160 Kreisen, 276 Ortschaften, 315 Ge¬ 
höften mit einem Bestände von 2681 Pferden sind 620 erkrankt, 
58 gefallen, 542 auf polizeiliche Anordnung und 29 auf Veran- 
lassung der Besitzer getödtet worden. Bei 31 von den auf poli¬ 
zeiliche Anordnung getödteten Pferden hat die Sektion die Rotz¬ 
krankheit nicht bestätigt. Die häufigsten Rotzfälle treffen auf 
die Provinzen: Schlesien (20 pCt.), Westpreussen (17,30 pCt.), 
Posen (17 pCt.), Pommern (12,45 pCt.), Brandenburg (7,60 pCt.), 
Rheinprovinz (6,35 pCt.), Sachsen (6 pCt.) = 86,70 pCt. Von den 
rotzkranken Pferden gekörten zu den Beständen grösserer Güter 
37,10 pCt., kleinerer Ackerwirthschaften 28,20 pCt., Fuhrwerkbe¬ 
sitzern 27,70 pCt, unbekannt 7 pCt. — Eingescbleppt aus dem Aus¬ 
lande wurde die Rotzkrankheit 6mal, 16 rotzkranke Pferde sind 
auf Pferdemärkten, 6 in Rossschlächtereien ermittelt worden. Ein 
Empiriker, welcher ein rotzkrankes Pferd behandelt hatte, hat sich 
mit Rotzgift inficirt und ist schwer erkrankt. 

5) Die Schafpocken herrschten viel weiter verbreitet als 
im vorhergehenden Quartal, jedoch hauptsächlich in den bisher 
schon verseuchten Provinzen, in welchen die Schutzimpfung zur 
Ausführung kommt. In 111 Kreisen, 486 Ortschaften, 1809 Ge¬ 
höften starben 3720 Schale. In 170 Gehöften wurde die Schutz- 
pockenimpfurg und in 82 d:*e Praecautionsimpfung ausgeführt, bleiben 
1557 Gehöfte, in welchen der Ausbruch der natürlichen Pocken 
erfolgte. Die Provinzen Westfalen, Hessen-Nassau, Rheinprovinz und 
die Hohenzollern’schen Lande blieben frei. 

6) Die Beschälseuche wurde nicht constatirt. Auch der 
Bläschenausschlag ist bei Pferden nicht, wohl aber bei 193 
Stück Rindvieh, am zahlreichsten in den Reg.-Bez. Minden, Wies¬ 
baden , Schleswig, Köslin, Aachen und Kassel beobachtet worden. 

7) Die Räude ist bei 114 Pferden — 140 weniger als im 
vorhergehenden Quartale — constatirt worden; 13 räudige Pferde 
sind gefallen oder auf Veranlassung der Besitzer und 8 auf poli¬ 
zeiliche Anordnung getödtet worden. Die zahlreichsten Fälle von 
Fferderäude treffen auf die Reg.-Bez. Königsberg (38), und Posen 
(11). Vier Pferde waren lediglich mit der Fussräude behaftet. 

Der Stand der Schafräude scheint sich im Allgemeinen nur 
wenig verändert zu haben. Die Tilgung der Schafräude bei kleinen 
Beständen der östlichen Provinzen erfolgte vielfach durch Ab¬ 
schlachten der ganzen Herde. 

8) Die Wuthkrankheit wurde bei 186 Hunden, 3 Pferden, 
53 Stück Rindvieh, 25 Schafen und 5 Schweinen constatirt; ausser- 


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112 

dem sind 61 herrenlos umherschweifende Hunde und 264 gebissene 
Hunde getödtet worden. Diese Fälle vertheilen sich auf 250 Ort¬ 
schaften in 111 Kreisen. Sicher beobachtete Incubationszeiten sind: 
beim Pferde 51, beim Rindvieh 13—65, beim Schafe 10—20, bei 
Hunden 11—40, bei Katzen 39 Tage. Bei einer Kuh soll die In- 
cubation 10 Monate gedauert haben. In Folge des Bisses wuth- 
kranker Hunde sind während des Berichtsquartals 7 Menschen an 
der Wasserscheu erkrankt und gestorben. 


Verschiedene Mittheilungen. 

Durch Entschliessung des k. b. Staatsministeriums des Innern 
vom 11. d. M. sind die auf Grund des Art. 68 des P.-St.-G.-B. vom 
26. Dezember 1871 von den kgl. Kreisregierungen Kammern des 
Innern erlassenenen oberpolizeilichen Vorschriften über die Vor¬ 
nahme der periodischen Schafvisitationen ausser Wirk¬ 
samkeit gesetzt werden. 

Wegen der in einigen Gegenden von Elsass-Lothringen herr¬ 
schenden Maul- und Klauenseuche ist durch Decret des 
französischen Ministers für Ackerbau etc. vom 2. März d. J. ange¬ 
ordnet worden, dass vom 10. März d. J. ab die Einfuhr von 
Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen nach Frankreich 
nur dann zugelassen wird, wenn durch ein von den Behörden des 
Ursprungsortes ausgestelltes nur 3 Tage gültiges und das genaue 
Signalement der Thiere enthaltendes Zeugniss der Nachweis er¬ 
bracht ist, dass in dem betr. Orte keinerlei ansteckende Krankheit 
besteht, welche auf die Thiere der betr. Gattungen übertragbar ist. 
Die Vorzeigung dieses Zeugnisses entbindet indessen nicht von der 
Untersuchung der Thiere an der Grenze. 

Ein Erlass des dänischen Ministers des Innern verbietet 
die Ausfuhr lebenden Viehs von Seeland und der Insel Amager 
und die Einfuhr schwedischen Viehs nach Dänemark wegen 
Lungenseuche. 

Der k. ungar. Minister für Ackerbau etc. veranstaltet behufs 
Hebung der Rindvieh- und Schafzucht am 6., 7., 8. und 9. Mai 
d. J. in Budapest einen Zuchtviehmarkt für Rinder und 
Schafe, zu welchem alle Gattungen von Rindvieh sowohl der 
ungarischen Race als der westlichen Culturracen, ebenso aller Schaf- 
racen zugelassen werden. Die ausgesetzten zahlreichen Preise be¬ 
wegen sich zwischen 100 bis zu 5 Stück Ducaten. Der Besuch des 
Marktes ist unentgeltlich. 

Personalien. 

Thierarzt Carl Höhne zu Könitz ist zum commiss. Kreisthierarzt 
des Kreises Könitz und Thierarzt Wilhelm Tappe zu Berlin zum 
commiss. Kreisthierarzt für die Kreise Tarnowitz und Zabrze er¬ 
nannt worden. 

Der Distriktsthierarzt Lorenz Hofer zu Buchloe ist gestorben. 

Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Rack) u. Lochner 
Verlag von Wilh. Lüde ritz in Angsbarg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraasgegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N= 14. April 1881 . 


Inhalt: Gesetz für Bayern zur Ausführung des Reichsviehseuchenge- 
setzes. — K. Allerh. Verordnung zum Vollzüge des Reichsseuchen- 
und bayer. Ausführungsgesetzes. — Ministerial-Bekanntmachung zum 
Vollzug des Reiohsseuchen- und bayer. Ausführungsgesetzes. — 
Literatur. — Personalien. — Recrolog. — Thierärztliche Kreisver- 
sammlung. — Offene Correspondenz. 


Gesetz, die Ausführung des Reichsgesetzes über die Abwehr 
und Unterdrückung von Viehseuchen betr* 


vom 21. März 1881. (Gesetz- und Verordnungsbl. Nr. 11.) 
Ludwig II. von Gottes Gnaden König von Bayern , Pfalzgraf 
bei Rhein , Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben 

etc. etc. 

Wir haben nach Vernehmung Uns er es Staatsrathes mit Bei¬ 
rat und Zustimmung der Kammer der Reichsräthe und der Kammer 
dei^&bgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt: 

I. Entschädigung für getödtete Thiere. 

Art. 1. 

Die nach Massgabe des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880,*) 
betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, und 
in Gemässheit des gegenwärtigen Gesetzes zu leistende Entschädig¬ 
ung für die auf polizeiliche Anordnung getödteten oder nach dieser 
Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere wird von der Staats¬ 
kassa gewährt. 

Art. 2. 

Ausser den in §§. 61 und 63 des Reichsgesetzes bezeichneten 
Ausnahmen von der Entschädigungspflicht wird auch in den Fällen 
des §. 62 des Reichsgosetzes eine Entschädigung nicht gewährt. 


Art. 3. 

Soweit nicht feststeht, dass in Gemässheit des Art. 2 eine Ent¬ 
schädigung überhaupt nicht gewährt wird, muss behufs Ermittlung 
derselben der gemeine Werth des Thieres, sowie der Werth der 


*) S. Wochensohrift 1880 Ste. 237 u. f. 


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114 


dem Besitzer etwa zur Verfügung bleibenden Theile desselben durch 
Schätzung festgestellt werden. 

Der Werth des Thieres ist thunlichst noch vor der Tödtung, 
der Werth der Theile sogleich nach Feststellung des Krankheitszu¬ 
standes desselben (Art. 6) abzuschätzen. 

Art. 4. 

Die Schätzung erfolgt durch eine Commission, welche aus dem 
beamteten Thierarzte, einem Angehörigen der betreffenden Gemeinde 
und einem weiteren Sachverständigen gebildet wird. 

Der zu berufende Gemeindeangehörige wird von der Gemeinde¬ 
behörde , der weitere Sachverständige von der Distriktspolizeibe¬ 
hörde, in München vom Magistrate, für den einzelnen Schätzungs¬ 
fall bestimmt. Die Distriktspolizeibehörde hat die Auswahl aus 
denjenigen Bezirksangehörigen zu treffen, welche hiefür in genügen¬ 
der Anzahl von den Distriktsräthen, in unmittelbaren Städten von 
den Gemeindebevollmächtigten, auf die Dauer ihrer Wahlperioden 
bezeichnet werden. Bis zu der auf den Erlass dieses Gesetzes 
nächstfolgenden Distriktsrathsversammlung bestimmt die Behörde 
den weiteren Sachverständigen aus den Bezirksangehörigen nach 
freiem Ermessen. 

Personen, bei welchen für den einzelnen Fall eine Befangen¬ 
heit zu besorgen ist, oder welche sich nicht im Besitz der bürger¬ 
lichen Ehrenrechte befinden, dürfen in die Commission nicht be¬ 
rufen werden. 

Arl. 5. 

Die Sachverständigen sind von der Polizeibehörde eidlich zu 
verpflichten. 

Ueber das Ergebniss der Schätzung ist eine von den Mitglie¬ 
dern der Commission zu unterzeichnende Urkunde aufzunehmen; 
durch dieselbe wird der gemeine Werth des Thieres und der dem 
Besitzer etwa zur Verfügung bleibenden Theile desselben in An¬ 
sehung der Entschädigungsfrage endgiltig festgestellt. 

Art. 6. 

In den Fällen, in welchen eine Schätzung stattfindet, muss auch 
der Krankheitszustand des Thieres, soweit derselbe für die Ent¬ 
schädigungsleistung in Betracht kömmt, festgestellt werden. Diess 
hat thunlichst bald, nachdem das Thier getödtet oder an der Seuche 
gefallen ist, zu geschehen. 

Die Feststellung erfolgt durch den beamteten Thierarzt und 
den von dem Besitzer etwa zugezogenen Sachverständigen (§. 16 
des Reichsgesetzes). 

Die Sachverständigen haben in einer von ihnen Unterzeichneten 
Urkunde sich darüber gutachtlich zu erklären, ob nach dem Ge- 
sammtbefunde das Thier mit der Rotzkrankheit, oder der Lungen¬ 
seuche oder mit einer anderen ihrer Art oder dem Grade nach 
unheilbaren unbedingt tödtlichen Krankheit behaftet war. 

Ergibt sich hierüber eine Meinungsverschiedenheit zwischen 
dem beamteten Thierarzt und dem von dem Besitzer beigezogenen 
Sachverständigen, oder ergeben sich sonst Zweifel an der Richtig- 


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115 


keit des Gutachtens, so ist das Obergutachten einer veterinärpoli¬ 
zeilichen Abtheilung des Obermedizinalausschusses einzuholen. 

Durch die gutachtliche Erklärung des beamteten Thierarztes 
und des von dem Besitzer zugezogenen Sachverständigen, bezieh¬ 
ungsweise durch das Obergutachten des Obermedizinalausschusses 
wird der Krankheitszustand des Thieres in Beziehung auf die Ent¬ 
schädigungsfrage , endgiltig festgestellt. 

Art. 7. + 

Auf Grund der polizeilichen Verhandlungen und der Urkun¬ 
den, welche über das Ergebniss der Schätzung und über die Fest¬ 
stellung des Krankheitszustandes des Thieres aufgenommen sind, 
beschliesst die Kreisregierung, Kammer des Innern, über die Ver¬ 
pflichtung zur Entschädigungsleistung und setzt zugleich gegebenen 
Falls die Höhe der Ent Schädigung fest. 

Die Beschlussfassung erfolgt nach schriftlicher oder protocollar- 
ischer Vernehmung der Betheiligten, welchen auf Verlangen von 
den erwähnten Urkunden Einsicht zu gestatten ist. 

Gegen den Beschluss der Kreisregierung, Kammer des Innern, 
steht den Betheiligten das Rechtsmittel der Beschwerde an den 
Verwaltungsgerichtshof zu. Hinsichtlich der Beschwerdefrist und 
dos Verfahrens in zweiter Instanz finden die Bestimmungen des 
Gesetzes vom 8. August 1878, betreffend die Errichtung eines Ver¬ 
waltungsgerichtshofes und das Verfahren in Verwaltungsrechts¬ 
sachen, entsprechende Anwendung. Die Beschwerde ist bei der¬ 
jenigen Kreisregierung, Kammer des Innern, anzubringen, wolche 
den beschwerenden Beschluss erlassen hat. 

II. Kosten des Verfahrens. 

Art. 8. 

Diejenigen Kosten, welche auf die Anordnung, Leitung und 
Ueberwachung der Massregeln zur Abwehr und Unterdrückung von 
Seuchen oder auf die im Aufträge der Polizeibehörden ausgefuhrten 
thierärztlichen Amtsverrichtungen erwachsen, werden aus der Staats¬ 
kassa bestritten. 

Art. 9. 

Den bürgerlichen Mitgliedern der Schätzungscommission (Art. 4) 
wird als Ersatz für Zeitversäumniss, Reisekosten und Auslagen eine 
angemessene Vergütung gewährt, deren Betrag durch Ministerial- 
Vorschrift geregelt wird. 

Diese Kosten sind von der Staatskassa zu tragen. 

Art. 10. 

Die Kosten der thierärztlichen Beaufsichtigung der zu Zucht¬ 
zwecken öffentlich aufgestellten männlichen Zuchtthiere, dann der 
Vieh- und Pferdemärkte, sowie der übrigen in §. 17 des Reichsge¬ 
setzes bezeichneten Vieh- und Pferdebestände sind von dem Unter¬ 
nehmer zu tragen und in Ermanglung gütlicher Einigung von der 
Distriktspolizeibehörde festzusetzen. 

Mehrere bei demselben Unternehmen betheiligte Personen haften 
solidarisch für diese Kosten; dieselben werden im Wege des admi¬ 
nistrativen Zwangsvollzugs beigetrieben. 


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116 


■■igpdyv 1 - 


Art. 11. 

Den Gemeinden sind vorbehaltlich bestehender Verpflichtungen 
Dritter folgende Leistungen überwiesen: 

1) Dieselben haben die zur wirksamen Durchführung der ange¬ 
ordneten Schutzmassregeln in ihrem Bezirke zu verwendende 
Wachmannschaft auf ihre Kosten zu stellen. 

2) Denselben fallen die Kosten der Viehrevisionen (§. 8 des 
Reichsgesetzes) sowie die Kosten derjenigen Einrichtungen 
zur Last, welche zur wirksamen Durchführung der Orts- oder 
Feldmarksperre in ihren Bezirken vorgeschrieben werden. 

3) Ist die Tödtung kranker oder verdächtiger Thiere, oder die 
Zerlegung und unschädliche Beseitigung der Kadaver oder 
einzelner Theile derselben, oder die Impfung gefährdeter 
Thiere angeordnet, so hat die Gemeinde des Seuchenorts das 
zur Ausführung der Massregel nöthige Hilfspersonal und die 
dazu erforderlichen Transportmittel auf , ihre Kosten zu stellen. 

4) Fehlt es dem Besitzer der verendeten oder getödteten Thiere 
an einem zur unschädlichen Beseitigung der Kadaver oder 
einzelner Theile derselben, der Streu, des Düngers oder an¬ 
derer Abfälle geeigneten Raume, so ist letzterer von der Ge¬ 
meinde des Seuchenorts ohne Vergütung zu überweisen und 
mit den nöthigen Schutzvorrichtungen zu versehen. 

In den vom Gemeindeverband ausgeschlossenen Markungen 
(Art. 3 der Gemeindeordnung für die Landestheile diesseits des 
Rheins vom 29. April 1869) sind diese Leistungen von den Eigen¬ 
tümern der zur Markung gehörigen Grundstücke nach Verhältniss 
ihres Besitzantheils zu übernehmen. 

Art. 12. 

In der Haupt- und Residenzstadt München sind mit Rücksicht 
auf die Bestimmungen der §§. 15 und 16 der Verordnung vom 
2. October 1869, die Ausscheidung der Zuständigkeiten der Polizei- 
Direction, des Magistrats und der Lokalbaucommission München 
bezüglich der Polizei- und Distriktsverwaltung betreffend, die in 
Art. 11 Abs. 1 Ziff. 1 bis 4 bezeichneten Kosten, insoweit die Hand¬ 
habung der Polizei in Bezug auf die Hundswuth und auf ansteckende 
Krankheiten der Hunde, sowie die Mitwirkung der Polizeidirection 
zur Ausführung von Massregeln gegen Epizootien in Frage steht, 
von der Staatskasse zu tragen. 

Art. 13. 

Alle vorstehend nicht erwähnten, durch die angeordneten Schutz¬ 
massregeln veranlassten Kosten fallen der Polizeibehörde gegenüber, 
unbeschadet etwaiger Regressansprüche, dem Eigenthümer der 
erkrankten oder verdächtigen, gefallenen oder getödteten Thiere 
zur Last, ausserdem auch demjenigen, in dessen Gewahrsam oder 
Obhut (Stall, Gehöft, Weide etc.) sich die Thiere befinden, dem 
Begleiter derselben und, soweit die Kosten durch Desinfection von 
Ställen, Standorten oder beweglichen Gegenständen oder durch 
Beseitigung der letzteren veranlasst sind, dem Inhaber derselben. 


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117 


Die Kosten können von den genannten Verpflichteten im Wege 
des administrativen Zwangsvollzages erhoben werden. 

Art. 14. 

Das gegenwärtige Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Reichsge¬ 
setze vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung 
von Viehseuchen, in Kraft. 

Gegeben zu München, den 21. März 1881. 

JLj -u. 6l *w i gf. 

Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. Dr. v. Fäustle. v. Maillinger. 
v. Riedel. Frhr. v. Crailsheim. 

Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
Der Oberregierungsrath 
im k. Staatsministerium des Innern, 
Neumayr. 

Königlich Allerhöchste Verordnung vom 23. März 1881, 

den Vollzug des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unter¬ 
drückung von Viehseuchen vom 23* Juni 1880 und des bayer. 
Ausführungsgesetzes hiezu vom 21. März 1881 betreffend. 
(Gesetz- u Verordnungsblatt Nr. 11 S. 129 ff.) 

Ludwig II. von Gottes Gnaden König von Bayern } Pfalzgraf bei 
Rhein y Herzog von Bayern } Franken und in Schwaben etc . etc. 

Wir finden Uns bewogen, zum Vollzüge des Reichsgesetzes 
über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 

1880 und des bayerischen Ausführungsgesetzes hiezu vom 21. März 

1881 zu verordnen, was folgt: 

§. 1. Die Anordnung der im Vollzüge des Reichsgesetzes vom 
23. Juni 1880 zu treffenden Massregeln zur Abwehr und Unter¬ 
drückung übertragbarer Seuchen der Hausthiere obliegt unter der 
obersten Aufsicht Unseres Staatsministeriums des Innern den 
Kreisregierungen, Kammern des Innern, sowie den Distrikts- und 
Ortspolizeibehörden. 

§. 2. Beamtete Thierärzte im Sinne des Reichsgesetzes sind 
der Landesthierarzt, die Kreis- und Bezirksthierärzte und diejenigen 
städtischen Thierärzte, deren Aufstellung von Unserem Staats¬ 
ministerium des Innern bestätigt ist. 

Das in §. 14 und §. 16 Abs. 2 des Reichsgesetzes bezeichnete 
thierärztliche Obergutachten ist von dem Kreisthierarzte, und wenn 
letzterer in seiner Eigenschaft als Bezirksthierarzt das erste Gut¬ 
achten erstattet hat, vom Landesthierarzte abzugeben, soweit nicht 
die Bestimmung in Art. 6 Abs. 4 des Gesetzes vom 21. März 1881 
Anwendung findet. 

§. 3. Die in §. 9 des Reichsgesetzes vorgeschriebene Anzeige 
von dem Ausbruche einer Seuche oder von seucheverdächtigen Er¬ 
scheinungen ist an die Ortspolizeibehörde zu richten. 

Die in §. 11 dortselbst ertheilte Ermächtigung, von der Anzeige¬ 
pflicht zu entbinden, wird den Kreisregierungen, Kammern des 
Innern, übertragen. 

§. 4. Sobald die Ortspolizeibehörde auf irgend einem Wege 


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118 



von dem Ausbruche einer Seuche oder von dem Verdachte eines 
Seuchenausbruches Kenntniss erhält, hat dieselbe hievon der Vor¬ 
gesetzten Distriktspolizeibehörde alsbald Anzeige zu erstatten und 
erforderlichen Falles die sofortige vorläufige Einsperrung und Ab¬ 
sonderung der erkrankten und verdächtigen Thiere, nötigenfalls 
auch die Bewachung derselben anzuordnen. 

Die Zuziehung des beamteten Thierarztes zur Untersuchung 
des Seuchenfalles (§. 12 Abs. 1 des Reichsgesetzes) erfolgt durch 
die Distriktspolizeibehörde. 

§. 5. Die in dem Reichsgesetze und in der vom Bundesrathe 
erlassenen Ausführungsinstruktion vom 12. Februar 1881 den Poli¬ 
zeibehörden und höheren Polizeibehörden überwiesenen Obliegen¬ 
heiten werden, soweit nicht das Gesetz vom 21. März 1881 und die 
gegenwärtige Verordnung anders bestimmen oder gemäss §. 2 Abs. 
2 des Reichsgesetzes besondere Commissare bestellt werden, von 
den Distriktspolizeibehörden— in Unserer Haupt- und Residenz¬ 
stadt München nach Massgabe der jeweils bestehenden Competenz- 
ausscheidung von der Polizeidirection und dem Magistrate — wahr¬ 
genommen. 

Die Ortspolizeibehörden haben den Vollzug der getroffenen 
Anordnungen zu überwachen. 

ln dringenden Fällen können die in den §§. 19 bis 22 des 
Reichsgesetzes vorgesehenen Schutzmassregeln auf Antrag des be¬ 
amteten Thierarztes vorsorglich auch von der Ortspolizeibehörde 
angeordnet werden. 

Die Leitung von Obductionen (Anlage B zur Ausführungsin¬ 
struction §. 1) kann der Ortspolizeibehörde übertragen werden. In 
wichtigeren Fällen ist die Obduction durch einen Beamten der 
Distriktspolizeibehörde zu leiten. 

Gegen die Anordnungen der Polizeibehörde oder des bestellten 
Commissars findet die Beschwerde bei den Vorgesetzten Polizeibe¬ 
hörden und Stellen, in letzter Instanz bei Unserem Staatsmini¬ 
sterium des Innern statt. Für die Einbringung der Beschwerden 
gilt eine unerstreckliche Frist von vierzehn Tagen. 

§. 6. Die eidliche Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder 
der Schätzungscommission (Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 des 
Gesetzes vom 21. März 1881) erfolgt durch die Distriktspolizeibe¬ 
hörde oder durch die von der letzteren hiemit beauftragte Orts¬ 
polizeibehörde. Sind die genannten Sachverständigen ein für alle¬ 
mal verpflichtet, so genügt im einzelnen Falle die Hinweisung auf 
den geleisteten Eid. 

§. 7. Der Anordnung der Kreisregierungen, Kammern des 
Innern, sind folgende Schutzmassregeln Vorbehalten: 

1) die Tödtung verdächtiger Thiere gemäss §§. 42 und 45 des 
Reichsgesetzes ; hiezu ist jedoch, falls die Tödtung grösserer 
Bestände von Pferden oder Rindvieh in Frage ist, die Ge¬ 
nehmigung Unseres Staatsministeriums des Innern zu er¬ 
holen ; 












119 


2) die tierärztliche Untersuchung der Pferde vor der Zulassung 
zur Begattung im Falle des §.51 des Reichsgesetzes. 

§. 8. Die in den §§. 7 und 8 des Reichsgesetzes bezeichneten 
Massnahmen zur Abwehr der Einschleppung von Beuchen aus dem 
Auslande werden voranlassten Falles von Unserem Staatsmini¬ 
sterium des Innern verfügt werden. 

§. 9. Die auf Grund des §. 7 des Reichsgesetzes verfügten 
Einfuhr- und Verkehrsbeschränkungen sind unverzüglich durch das 
Gesetz- und Verordnungsblatt sowie durch die betreffenden Kreis¬ 
amtsblätter zu veröffentlichen und in sämmtlichen Gemeinden des 
betheiligten Grenzbezirkes in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. 
Von dem Erlasse, der Aufhebung und der Veränderung solcher 
Massregeln ist zugleich den benachbarten ausländischen Behörden 
Kenntniss zu geben. Die in §. 7 Abs. 3 des Reichsgesetzes vorge¬ 
schriebene Mittheilung an den Reichskanzler erfolgt durch Unser 
Staatsministerium des Innern. 

§. 10. In den einer geregelten veterinärpolizeilichen Controle 
unterstellten Schlachtviehhöfen und öffentlichen Schlachthäusern 
werden die polizeilichen Amtsverrichtungen von derjenigen Behörde 
wahrgenommen, welcher die unmittelbare veterinärpolizeiliche Be¬ 
aufsichtigung der betreffenden Räumlichkeiten obliegt. 

Jedoch bleibt die Absperrung gegen den Abtrieb der für die 
Seuche empfänglichen Thiere der Anordnung de* Kreisregierung, 
Kammer des Innern, Vorbehalten; strengere Absperrungsmasssegeln 
bedürfen der Genehmigung Unseres Staatsministerums des Innern. 

§. 11. Die Befugnisse, welche den Militärbehörden nach Mass- 
gabe des §. 3 Abs. 1 des Reichsgesetzes in Bezug auf die Ermitt¬ 
lung und Unterdrückung von Seuchen zustehen, werden den Vor¬ 
ständen der militärischen Remontedepots auch rücksichtlich der 
dazu gehörigen Rindvieh- und Schaf bestände, sowie den Vorständen 
der landesherrlichen und Staatsgestüte rücksichtiich der in diesen 
Gestüten aufgestellten Pferde übertragen. 

§. 12. Die gemäss Art. 6 Abs. 4 des Gesetzes vom 21. März 
1881 zu bildende veterinärpolizeiliche Abtheilung des Obermedizinal- 
ansschusses besteht unter dem Vorsitze eines Administrativbeamten 
Unseres Staatsministeriums des Innern aus dem Landesthierarzte 
und aus den für thierärztliche Angelegenheiten von Uns ernannten 
ausserordentlichen Mitgliedern des Obermedizinalausschusses. 

Die Beschlüsse der veterinärpolizeilichen Abtheilung werden 
nach Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet 
die Stimme des Vorsitzenden, welcher ausserdem nicht mitstimmt. 

Die veterinärpolizeiliche Abtheilung des Obermedizinalaus¬ 
schusses tritt nur mit Unserem Staatsministerium des Innern in 
dienstlichen Verkehr. Anträge auf gutachtliche Einvernahme der¬ 
selben sind an Unser Staatsministerium des Innern zu. richten. 

Im Uebrigen wird die Geschäftsführung der veterinärpolizei¬ 
lichen Abtheilung des Obermedizinalausschusses durch eine von 
Unserem Staatsministerium des Innern zu erlassende Instruktion 
geregelt werden. 


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120 


§. 13. Entsteht unter den Betheiligten Streit über die Ver¬ 
pflichtung zur Tragung der Kosten des Verfahrens (Art. 8—13 dea 
Gesetzes vom 21. März 1881), so entscheidet hierüber die Distrikts- 
Polizeibehörde — in Unserer Haupt- und Residenzstadt München 
nach Massgabe der jeweils bestehenden Competenzausscheidung die 
Polizeidirection oder der Magistrat — in erster Instanz. Gegen 
den Bescheid dieser Behörde findet innerhalb vierzehntägiger aus- 
schliessender Frist die Beschwerde an die Vorgesetzte Kreisregier¬ 
ung, Kammer des Innern, und in letzter Instanz an Unser Staats- 
Ministerium des Innern statt. 

§. 14. Gegenwärtige Verordnung tritt am 1. April 1881 in 
Kraft. Von diesem Zeitpunkte an ist Unsere Verordnung vom 
15. Juni 1867*), Massregeln gegen ansteckende Viehkrankheiten 
betreffend, aufgehoben. 

München, den 23. März 1881. 

Lud *w I gr. 

v. Pfeufer. v. Maillinger. v. Riedel. 

Auf Königlich Allerhöchsten Befehl r 
Der General-Secretär. 

An dessen Statt: 
v. Kopp, Ministerialrath. 

Bekanntmachung der k. Staatsministerien des Innern u. der Finanzen 

vom 24. März 1881, den Vollzug des Reichsgesefzes über die 
Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen und des bayer- 
Ausführungsqesetzes hiezu betr. 

(Gesetz- u. Verordnungsblatt Kr. 11 S. 134 ff.) 

Zum Vollzüge des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend 
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, und des bayer¬ 
ischen Ausführungsgesetzes hiezu vom 21. März 1881 werden nach¬ 
stehende Bestimmungen getroffen: 

1) Von der in §. 2 Abs. 3 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 
1880 eingeräumten Befugniss, an Stelle der beamteten Thierärzte 
(§. 2 Abs. 1 der Allerhöchsten Verordnung vom 23. März 1881) 
andere approbirte Thierärzte beizuziehen, ist ausser dem Falle der 
Behinderung nur in dringenden Fällen Gebrauch zu machen. Hie¬ 
bei ist zwar nicht ausgeschlossen, unter Umständen auch den Fall 
als dringend gelten zu lassen, wenn die Mitwirkung des beamteten 
Thierarztes — wie z. B. bei Ueberwachung von Viehmärkten durch 
den entfernt wohnenden Bezirksthierarzt — mit übermässig grossem 
Kostenaufwande verbunden wäre; immerhin darf aber die Rück¬ 
sicht auf Kostenersparung nur ausnahmsweise und nur unter der 
Voraussetzung, dass dabei die veterinärpolizeilichen Interessen nicht 
gefährdet werden, zu einer Abweichung von der gesetzlichen Regel 
führen. 

Die zugezogenen nicht beamteten Thierärzte sind, wenn sie 
nicht schon im Allgemeinen dienstlich verpflichtet sind, von der 


*) S. 'Wochenschrift 1867 Ste. 233. u. f. 






121 


Distriktspolizeibehörde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Ob¬ 
liegenheiten eidlich zu verpflichten« 

2) Im Vollzüge des Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 21. März 
1881 haben in den einer Kreisregierung unmittelbar untergeordneten 
Städten die Gemeindebevollmächtigten von drei zu drei Jahren als¬ 
bald nach dem Vollzüge der Gemeindewahlen drei Sachverständige 
zur Vornahme von Schätzungen zu bezeichnen. 

Desgleichen haben die Distriktsräthe alsbald nach erfolgter 
Neuwahl je fünf Sachverständige zu bezeichnen. Bestehen inner¬ 
halb eines Bezirksamtes mehrere Distriktsgemeinden, so hat das Be¬ 
zirksamt im einzelnen Falle die Auswahl aus den von sämmtlichen 
Distriktsräthen vorgeschlagenen Bezirksangehörigen. 

Die erstmalige Bezeichnung von Sachverständigen erfolgt für 
die Dauer der laufenden Wahlperiode und zwar in den einer Kreis- 
Regierung unmittelbar untergeordneten Städten sogleich mit dem 
Inslebentreten des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, durch die 
Distriktsräthe dagegen bei ihrem nächsten Zusammentritte. 

Die jeweiligen Vorschläge bleiben solange in Geltung, bis nach 
dem Ablaufe der Wahlperiode neue Vorschläge erfolgt sind. Die 
etwa im Laufe der Wahlperiode sich ergebenden Abgänge siijd er¬ 
forderlichen Falles durch neue Vorschläge zu ergänzen. 

Bei der Auswahl des Sachverständigen durch die Distrikts- 
Polizeibehörde im einzelnen Falle ist einestheils auf thunlichste 
Verminderung der Schätzungskosten, anderntheils aber darauf Be¬ 
dacht zu nehmen, dass der Schätzer völlig unbetheiligt sei. 

3) Für die von den beiden bürgerlichen Mitgliedern der Schätz¬ 
ungscommission zu beanspruchende Vergütung für Zeitversäum- 
niss etc. (Art. 9 des Gesetzes vom 21. März 1881) ist die Bekannt¬ 
machung des k. Staatsministeriums der Finanzen vom 13. Dezember 
1875, die Vergütungen der Steuerausschussmitglieder, Haussteuer¬ 
taxatoren und der Schadensschätzer in Steuernachlasssachen be¬ 
treffend, (Finanz-Ministerialblatt S. 339) massgebend. 

Die Gebührenansprüche des thierärztlichen Mitgliedes der 
Schätzungscommission bemessen sich nach den bestehenden Vor¬ 
schriften über die Gebühren für die Dienstleistungen der Thierärzte. 

4) In dem Verfahren über die Feststellung der Verpflichtung 
zur Entschädigungsleistung nach Art. 7 des Gesetzes vom 21. März 
1881, sowie in jenem über die Entscheidung von Streitigkeiten nach 
§. 13 der Allerhöchsten Verordnung vom 23. März 1881 obliegt 
den k. Regierungsfinanzkammern die Wahrnehmung der Interessen 
der Staatskasse; allenfallsige Beschwerden gegen instanzielle Be¬ 
schlüsse sind von den Fiskalen zu erheben und zu vertreten. 

5) Sobald die Verpflichtung der Staatskasse zur Entschädigungs- 
leistung für getödtete Thiere rechtskräftig feststeht, hat die k. 
Regierung, Kammer des Innern, bei der Kammer der Finanzen die 
Zahlungsanweisung der Entschädigung zu veranlassen. 

6) Ueber die der Staatskasse zur Last fallenden Kosten des 
Verfahrens hat die Distriktspolizeibehörde ein Verzeichniss anzu¬ 
fertigen und dasselbe nebst den Acten der k. Regierung, Kammer 


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122 


des Innern, vorzulegen; letztere hat sodann die Vorlagen mit gut¬ 
achtlicher Aeusserung, welche sich namentlich auch auf dio von 
den bürgerlichen Mitgliedern der Schätzungscommission liquidirte 
Entschädigung für Zeitversäumniss etc. (Ziff. 3 Abs. 1 oben) zu 
erstrecken hat, an die Kammer der Finanzen zur finanziellen Prüf¬ 
ung und Einweisung abzugeben. 

Soferne und insoweit von der letzteren die Verpflichtung der 
Staatskasse zur Kostentragung beanstandet und diese Verbindlich¬ 
keit auch von dem nach der Anschauung dieser Stelle hiezu Ver¬ 
pflichteten abgelehnt wird, ist die Sache auf dem in §. 13 der Aller¬ 
höchsten Verordnung vom 23. März 1881 bezeichneten Wege zur 
Entscheidung zu bringen. 

7) Die Entschädigungen für getödtete Thiere, sowie die treffen¬ 
den Kosten des Verfahrens sind bei dem einschlägigen Rentamte 
zur Auszahlung und Verrechnung auf die Etatsposition „Auf Vor¬ 
kehrungen gegen Epidemien und Viehseuchen“, welche für das 
Jahr 1881 in 

§. 1 Entschädigungen für getödtete Thiere, 

§. 2 Sonstige Kosten 
auszuscheiden ist, einzuweisen. 

8) Auf Grund des §.17 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 
wird bestimmt: 

Die zu Zuchtzwecken öffentlich aufgestellten Hengste sind von 
dem beamteten Thierarzte des betreffenden Bezirkes zu beaufsich¬ 
tigen und von den Besitzern unmittelbar vor Beginn der Deckzeit 
und sodann während derselben in Zwischenräumen von vierzehn 
Tagen, vom Tage der letzten Visitation an gerechnet, der Unter¬ 
suchung des zuständigen beamteten Thierarztes zu unterstellen. 

Werden solche Zuchthengste im Umherziehen in mehreren Be¬ 
zirken verwendet, so unterliegen sie gleicher Beaufsichtigung und 
Untersuchung des beamteten Thierarztes desjenigen Bezirkes, in 
welchem sie sich jeweils befinden. 

Ueber die Vornahme der Untersuchung wird von dem beam¬ 
teten Thierarzte dem Hengstbesitzer eine Bescheinigung ausgestellt, 
welche dieser bei dem Betriebe des Beschälgeschäftes stets mit sich 
zu führen hat. 

9) In der Anlage wird eine gemeinfassliche Belehrung*) über 
die im §. 10 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 aufgeführten 
ansteckenden Krankheiten der Hausthiere zu dem Zwecke mitge- 
theilt, damit die Ortspolizeibehörden in der Lage sind, hiernach ge¬ 
gebenenfalls die Betheiligten entsprechend aufzuklären. 

10) Es erscheint veranlasst, besonders darauf aufmerksam zu 
machen, dass die auf die Rinderpest bezüglichen gesetzlichen Be¬ 
stimmungen und sonstigen Vorschriften von dem Reichsgesetze vom 
23. Juni 1880 und von den hiezu ergangenen Ausführungsbestim¬ 
mungen unberührt bleiben. 

*) Diese Belehrung ist für Thierbesitzer berechnet und kann hier 
wegbleiben. 


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J 



123 


Die Bestimmungen der Ministerialbekanntmachung vom 20. Dez. 
1879, Massregeln gegen Viehseuchen betr., (G.- u. V.-Bl. S. 1536) *) 
bleiben nicht blos in Bezug auf die Rinderpest, sondern auch inso¬ 
weit sie sich auf andere Viehseuchen beziehen, in Kraft. 

München, den 24. März 1881. 

y. Pfeufer. y. Riedel. 

Der General-Secretär: 

An dessen Statt: 

Ministerialrath v. Ko pp. 

Literatur. 

Entstehung, Eni Wicklung und Heilung der periodischen 
Augenentzündung (Mondblindheit) bei Pferden. Von 
Josef v. Krzystofowicz. Wien 1881. Verlag vonFaesy 
& Fr ick. gr. 8. 16 S. 60 Pfg. 

Der Herr Verfasser ist bei dem eigenen Pferdezuchtbetriebe 
mit yollkommen gesunden Zuchtpferden väterlicher und mütterlicher¬ 
seits durch das Auftreten der Mondblindheit bei alten und jungen 
Pferden sehr geschädigt worden und zu der Ueberzeugung gelangt, 
dass diese Krankheit — den bisherigen, Annahmen entgegen — 
nicht erblich sei. Dagegen hat derselbe die Entdeckung gemacht, 
dass Pilze, welche auf der Hornhaut keimen, sich entwickeln, reifen 
und mit ihrem Myceiium die Hornhaut durchbohren, die Ursachen 
der periodischen Augenentzündung bilden. Zur Heilung bzw. Ab- 
tödtung der Pilzgebilde wendete derselbe 1 Theil cryst. Carbolsäure 
in 19 Theilen Petroleum mit so überraschend günstigem Erfolge 
an, dass nach dreimaliger Einpinselung dieses Mittels in das kranke 
Auge an einem Tage, bei erstmaligen Anfällen, das Leiden beseitigt 
war. Der Vorsicht halber muss jedoch die Anwendung des Mittels 
2 Monate hindurch fortgesetzt und einmal täglich auch in das ge¬ 
sunde Auge eingepinselt werden. In hartnäckigen Fällen kanju mit 
der Carbolsäuro bis auf 5 zu 15 pCt. gestiegen werden. Sichere 
Heilung kann von dieser Behandlung erwartet werden, wenn die¬ 
selbe sogleich bei den ersten Anfällen Platz greift. Im Uebrigen 
verweisen wir auf diese Broschüre selbst und wünschen, dass die 
Erfahrungen des Herrn Verfassers allseitige Bestätigung finden 
mochten. Th. A. 


Personalien. 

Der K. sächs. Landesthierarzt und Professor an der Thierarznei¬ 
schule zu Dresden Dr. biedamgrotzky und der Grossh. bad. Medi- 
cinalrath Lydtin zu Karlsruhe wurden auf die Jahre lö81 und 1882 
zu ausserordentlichen Mitgliedern des Kaiserlichen Gesundheitsamtes 
ernannt. 

Dem Kreisthierarzt Gips zu Belgard ist, unter Entbindung von 
seinem gegenwärtigen Amte, die Verwaltung der Kreisthierarztstelle des 
Kreises Golberg-Goeslin mit Anweisung seines Amts Wohnsitzes in Golberg 
übertragen werden. 

*) S. Wochenschrift 1880 Ste. 21 ff. 


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124 


Necrolog. Am 28. März d. J. ist Obermedicinalrath Professor Dr. 
Med. v.Hering zu Stuttgart in Folge von Gehirnapoplexie im 82. Lebens¬ 
jahre gestorben, und mit ihm ein Leben erloschen, welches in der thier¬ 
ärztlichen Wissenschaft durch rege geistige Tbätigkeit lange Zeit hin¬ 
durch glänzte und auch noch in ferne Zeiten hin leuchten wird. Am 
20. März 1799 zu Stuttgart geboren, widmete sich derselbe, nachdem er 
das Gymnasium seiner Vaterstadt durchlief, zuerst der Pharmacie, bezog 
1819 die Universität Tübingen als Studiosus der höheren Thierheilkunde 
und besuchte dann 1821—22 die Thierarzneischulen zu Wien, München, 
Dresden und Kopenhagen. Im Jahre 1822 wurde Hering als Lehrer 
der neuerrichteten Thierarzneischule zu Stuttgart ernannt, als deren 
Director er nach 47 Dienstjahren in den wohlverdienten Ruhestand trat. 
Es würde zu weit führen alle die zahlreichen Produkte seiner grossen 
literarischen Thätigkeit hier aufzuführen, es soll u. A. nur erwähnt wer¬ 
den, dass v. Hering eine der jetzt noch bestehenden ältesten thier¬ 
ärztlichen Zeitschriften, das Repertorium, gründete, welches er 3b Jahre 
redigirte und bis in die jüngste Zeit noch unterstützte, sowie dass er 
mit der dritten Auflage seines vorzüglichen Handbuches der thierärzt¬ 
lichen Operationslehre (1879) — bo wie er selbst sagt — die lange und 
rüstig geführte Feder niederlegte. Solchen hervorragenden Verdiensten um 
die thierärztliche Wissenschaft konnte es nicht an Anerkennungen und 
Auszeichnungen fehlen, welche v. Hering sowohl im engeren Vater¬ 
lande, wie aus ganz Europa zahlreich zu Theil wurden. Weniger günstig 
war die Einwirkung v. Herings auf das Veterinärwesen dadurch, dass 
er recht viele Thierärzte, zum grossen Theil ohne zureichende Vorbild¬ 
ung und Studienzeit heranbildete, in der wohlmeinenden Absicht dem 
Lande billige thierärztliche Hülfe zu schaffen, was die Entwickelung des 
Veterinärfaches hemmend noch länger nachwirken wird. Ohne desshalb 
die Verdienste des Verstorbenen um die Thierheilkunde, die ja im vollsten 
Masse anerkannt werden, schmälern zu wollen, überlassen wir es einge- 
weihteren Federn dieselben eingehender zu schildern, werden demselben 
aber stets ein ehrendes Andenken bewahren. Th. Adam. 

Der Ausschuss des thierärztlichenVereins vonUnter- 
franken hat auf Donnerstag, den 21. April d. J. früh 9 Uhr 
beginnend im Hörsal der k. Hufbeschlag-Lehranstalt zu Würzburg 
eine ausserordentliche Generalversammlung des Vereins anberaumt. 

Hierzu werden sämmtliche Herren Vereinsmitglieder mit dem 
Bemerken freundlichst eingeladen, dass den einzigen Gegenstand 
der Tagesordnung die Besprechung des Reichsviehseuchengesetzes 
nebst Instruktion zu demselben bildet und Hr. Thierarzt Burger- 
Würzburg das Referat übernommen hat. 

Kitzingen im März 1881. Pries er, Vereinsvorstand. 

Offene Correspondenz. 

Hn. S. i. M. Wenn auf Grund der Seuchenordnung vom 25. Juni 
1867 angeordnete Sperr- etc. Massregeln gegen ansteckende Thierkiank- 
heiten mit 31. März d. J. ihr Ende noch nicht erreicht haben, treten 
vom J. April d. J. an die Bestimmungen des Reichs-Viehseuchengesetzes 
bzw. der Instruktion zu demselben in Wirksamkeit. 

Ebenso ist für alle vor dem 1. April d. J. auf amtliche Anordnung 
vollzogenen veterinär-polizeilichen Funktionen in seitheriger Weise zu 
liquidiren. Die Red. 

Verantwortliche ttedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Rackl u. Lochner 
Verlag von Wilh. Ltideritz in Augsburg. 




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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraoagegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N= 15. April 1881 . 


Inhalt: Kurze Mittheilungen über die Gangarten des Pferdes. — An¬ 
steckende Hausthierkrankheiten in Elsass-Lothringen und Sohwaben 
und Neuburg. — Abwehr. — Literatur. — Personalien. — General- 
Versammlung des thierärztlichen Kreisvereins von Sohwaben und 
Neuburg. 

Kurze Mittheilungen über die Gangarten des Pferdes. 

Von Landgestütsthie^arzt Adam. 

Die Beschreibungen, welche in den verschiedenen Lehr¬ 
büchern über Exterieur von den Gangarten des Pferdes ge¬ 
geben werden, stimmen in vielen Fällen nicht überein und 
sind zum Theil schwer verständlich, zum Theil ungenau und 
sogar unrichtig. 

In der jüngsten Zeit haben namentlich mehrere Mittheil¬ 
ungen über den Galop im Archiv für wissenschaftliche und 
practische Thierheilkunde von Dr. F. Roloff das allgemeine 
Interesse wieder mehr auf Untersuchungen über die Gang¬ 
arten des Pferdes hingelenkt und kann es einigermassen auf¬ 
fallend erscheinen, dass trotz der vorzüglichen Hilfsmittel, 
welche gegenwärtig für derartige Untersuchungen zu* Gebote 
stehen, eine Klärung der Ansichten über das Zustandekom¬ 
men der genannten Gangart noch nicht erzielt werden konnte. 
Ich habe keine Veranlassung auf die bestehenden Meinungs- 
Unterschiede hier näher einzugehen, sondern will nur in Kürze 
die wichtigsten Gangarten beschreiben, wie ich nach länger 
fortgesetztem, eingehendem Studium dieselben zu beurtheilen 
fnich gewöhnt habe. 

Trotz aller scheinbaren Verschiedenheit der drei natürlichen 
Gangarten, Schritt, Trab und Galop, glaube ich doch anneh¬ 
men zu sollen, dass denselben ein gemeinsames Gesetz 
zu Grunde liegt, welches man dahin formuliren kann, dass 


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126 


man sagt: „Je eine Hintergliedmasse vollzieht abswechslungs- 
weise das Vorschieben des Körpers und wird hiebei von der 
diagonalen Yordergliedmasse in der Weise unterstützt, dass 
letztere die Last des Vorderkörpers entweder noch gleich¬ 
zeitig trägt oder dieselbe von der vorschiebenden Gliedmasse 
übernimmt (Galop) uni in der eingeschlagenen Richtung 
weiterführt.“ Der Grund hiezu liegt wohl darin, dass auf 
diese Weise die Aufrechterhaltung des Gleichgewichtes sehr 
erleichtert ist. Jene Gangarten, bei welchen dieses Gesetz 
nicht befolgt wird, können als unregelmässige, eventuell falsche 
bezeichnet werden. 

Der Schritt. In dieser Gangart beginnt die Hinter¬ 
gliedmasse das Yorschieben des Rumpfes in dem Momente, 
in welchem der diagonale Yorderfuss in nahezu senkrechter 
Stellung belastet ist. Am einfachsten lässt sich die Fussfolge 
des Schrittes beschreiben, wenn man sagt: Vorder- und 
Hintergliedmassen schwingen in gleichen Zeiträumen nach 
vorwärts, während die entsprechenden Nebengliedmassen be¬ 
lastet sind, und tritt hiebei jede Hintergliedmasse um etwa 
*/3 einer Schwingungsdauer früher auf den Boden als die 
gleichseitige Yordergliedmasse. Hier ist zu bemerken, dass 
bei keiner Gangart so viele Unregelmässigkeiten in derFuss- 
folge beobachtet werden als im Schritte; offenbar desshalb, 
weil bei der relativ langsamen Bewegung die Einhaltung des 
Gleichgewichtes sehr erleichtert ist. 

Was die beiliegenden Abbildungen anbelangt, so muss 
ich erwähnen, dass es unmöglich ist, eine Gangart durch 
eine Zeichnung wiederzugeben. Es müssen vielmehr mehrere 
auf einander folgende Momente der betr. Gangart zur Dar¬ 
stellung kommen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass von 
einer Darstellung bis zur nächsten das Pferd sich vorwärts 
bewegt hat, zum mindesten der Rumpf desselben, selbst dann, 
wenn die Hufe auf der einen Abbildung noch an derselben 
Stelle des Bodens sich befinden, wie auf der vorhergehenden 
Abbildung. Zeichnung a—c stellen ein im Schritte gehendes 
Pferd dar. Fig. a Moment, in welchem die linke Vorderglied¬ 
masse belastet ist, während die rechte Hintergliedmasse das 
Yorschieben beginnt; die rechte Vordergliedmasse wird soeben 
nach vorwärts geführt die linke Hintergliedmasse ist im Be¬ 
griffe den Boden zu verlassen. *) Fig. b. Die linke Vorder- 

*) Ich glaube hier darauf aufmerksam machen zu sollen, dass Nr 
15 Seite 352 der sonst sehr instruativen Abbildungen in Schmidt-Mühl¬ 
heims Grundriss der spec. Physiologie unrichtig ist. Der Zeichner hat 
die Stellung beider Hintergliedmassen verwechselt. 





















gliedmasse verlässt den Boden, während die gleichseitige 
Hintergliedmasse das Vorwärtsschwingen nahezu beendigt hat. 
Die rechte Vordergliedmasse ist soeben niedergesetzt worden, 
und die gleichseitige Hintergliedmasse ist im Begriffe das Vor¬ 
wärtsschieben des Körpers zu beendigen. Fig c. Die umge¬ 
kehrte Stellung wie Fig. a nur etwa Vso Sekunde später auf¬ 
gefasst. 

Der Trab. In dieser Gangart findet das erwähnte Ge¬ 
setz seine volle Geltung. Die diagonalstehenden Gliedmassen 
schwingen gleichzeitig nach vorwärts und werden gleichzeitig 
belastet; die Vordergliedmasse übernimmt ihre Last in dem¬ 
selben Momente, in welchem die Hintergliedmasse das Vor¬ 
schieben beginnt. (Fig. d.) 

Der Galop. Die Schwierigkeit die Fussfolge beim Galop 
festzustellen hat hauptsächlich darin ihren Grund, dass die 
Bewegungen der verschiedenen Gliedmassen nicht so gleich¬ 
artig wie im Trabe und dabei ungemein rasch erfolgen. 
Halten wir das Aufheben und das Niedersetzen eines jeden 
Fusses als die zwei am deutlichsten sichtbaren Bewegungs¬ 
momente fest, so ergeben sich — bei 2 Galopsprüngen pro 
Sekunde — für alle 4 Gliedmassen 16 Bewegungen in der 
Sekunde. Da aber das Auge ein Bild, welches nur Vs Sekunde 
lang auf die Netzhaut fallt, schon nicht mehr deutlich wahr¬ 
nimmt, so ist die Beobachtung dieser 16 Bewegungsmomente 
in der Sekunde um so weniger möglich, weil einzelne der¬ 
selben fast gleichzeitig aber räumlich ziemlich weit von ein¬ 
ander entfernt vollzogen werden. Um die Galopbewegungen 
festzustellen, dazu ist es vor allem nothwendig sich syste¬ 
matisch im Beobachten derselben zu üben. Man muss 
erst Sehen lernen. Wer gleich beim ersten Male mit seinem 
Urtheile fertig ist, der täuscht entweder sich oder andere. 
Es ist am vorth eilhaftesten sich ziemlich weit entfernt von 
dem galopirenden Pferde und schief nach vor- oder rückwärts 
von demselben aufzustellen. Man kann auch das Pferd in 
einer elliptischen Bahn galopiren lassen und sich in der Nähe 
eines Brennpunktes der Ellipse plaziren. Man fasse nun 
immer nur 2 Gliedmassen gleichzeitig in’s Auge und zwar: 
1. die beiden vorderen, 2. die beiden hinteren, 3. die beiden 
rechtsseitigen, 4. die beiden linksseitigen, 5. das eine Diago¬ 
nalpaar, 6. das andere Diagonalpaar. Hat man die Beweg¬ 
ung jedes der genannten Fusspaare festgestellt, so kann man 
die Fussfolge im Galope auf rein mathematischem Wege 
bestimmen. 

Der ganze Streit, welcher seit längerer Zeit über den 


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128 


Galop besteht, dreht sich lediglich um die 2Fragen; „Wer- 
den die Gliedmassen in derselben Reihenfolge niedergesetzt, 
in welcher sie aufgehoben werden, oder geschieht das Nieder¬ 
setzen derselben in der umgekehrten Reihenfolge des Auf¬ 
hebens ? a Ich kann absolut nicht begreifen wie es möglich 
ist, hierüber lange im Zweifel zu sein. Von nüchtern urtei¬ 
lenden Reitern habe ich zwar nie über diesen Punkt etwas 
Sicheres erfahren können, allein darüber war ich noch nie 
im Zweifel, dass die Behauptung, die Füsse werden in der 
umgekehrten Reihenfolge niedergesetzt, in weloher sie ge¬ 
hoben werden, eine so unlogische ist, dass es einiger Mühe 
bedarf sich eine derartige Bewegung des Pferdes richtig vor¬ 
zustellen. Wenn nämlich das Aufheben der Gliedmassen in 
der Weise erfolgte, wie sie unter anderm angegeben wird, 
dass im Rechtsgalop zuerst der rechte, dann der linke Vor- 
derfuss, dann der linke Hinterfuss gehoben würde, (was neben¬ 
bei bemerkt unrichtig ist) so müsste das Pferd auf der rechten 
Hintergliedmasse ruhend einen Sprung ausführen, und nun, 
um die Gliedmassen in umgekehrter Reihenfolge niedersetzen 
zu können, die rechte Hintergliedmasse zuerst wieder auf 
den Boden setzen. Hier müsste dieselbe solange aufge¬ 
setzt bleiben bis die übrigen drei in umgekehrter Reihen¬ 
folge wie oben angegeben niedergesetzt und in der genannten 
Weise auch wieder aufgehoben wären; dann erst könnte die 
betreffende Hintergliedmasse wieder ihren merkwürdigen Sprung 
machen u. s. w. Diese rechte Hintergliedmasse müsste also 
relativ sehr lange Zeit am Boden bleiben. Ganz abge¬ 
sehen von der Frage, ob eine Gliedmasse überhaupt im 
Stande wäre, diese Anstrengung bei Touren, wie sie eng¬ 
lische Jagdpferde oft auszuhalten haben, zu überstehen, 
und dass sich Reiter finden ein so galopirendes Pferd zu 
reiten, muss hier jeder Anfänger im Beobachten galopirender 
Pferde sofort constatiren, dass der, das Vorschieben begin¬ 
nende Hinterfuss, (imRechtsgalop der linke) nur sehr kurze 
Zeit am Boden bleibt, auf keinen Fall wesentlich länger 
als irgend eine der anderen drei Gliedmassen. Derselbe wird 
nämlich im kurzen Galop schon wieder gehoben, wenn 
der diagonale Vorderfuss erst nied e rg esetzt wird. 

Es liegt nicht im Zwecke dieser Mittheilung die Unrich¬ 
tigkeiten, welche in den verschiedenen Beschreibungen des 
Galopes Vorkommen zu benennen und zu widerlegen, nur das 
Eine glaube ich noch des besseren Verständnisses halber vor¬ 
ausschicken zu sollen, dass im Galop keine Sprünge in der 
Weise ausgeführt werden, wie sie das Pferd z. R beim Sprung 




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o 



129 


über einen Graben vollzieht, sondern dass dieselben in der Art 
geschehen, dass die Hintergliedmassen den Rumpf nach vor¬ 
wärts treiben und derselbe hiebei über die den Boden rasch 
nacheinander berührenden Yordergliedmassen sich gleichsam 
vorwärts wiegt. Erst wenn dies beendigt ist verlassen die 
Vorderbeine den Boden und das Schweben im Sprunge be¬ 
ginnt. Hiebei sind die Yordergliedmassen noch unter den 
Leib gestellt (Fig. 1) und das Schweben dauert von dem 
Momente, in welchem die Vorderhufe den Boden verlassen 
(im kurzen Galop nur sehr kurze Zeit) bis zu jenem Augen¬ 
blicke, in welchem der eine Hinterhuf wieder auftritt. Die 
Art wie die Künstler das Schweben im Galop darstellen — 
nämlich mit gestreckten Gliedmassen — ist zwar sehr schön, 
allein völlig unrichtig. Es gehört nicht sehr viel Uebung da¬ 
zu, um zu sehen, dass das Pferd im Galopsprunge und in der 
Carriöre mit gebeugten Gliedmassen schwebt. 

Um die Reihenfolge der Fussbewegungen feststellen zu 
können, dazu ist es vor allem nöthig, sich über den Beginn 
der Bewegung zu einigen. Der Anfang zum Galopsprunge 
ist, wie schon erwähnt, das Eingreifen der Hintergliedmassen; 
dieselben schieben den Rumpf über die aufgesetzten Yor¬ 
dergliedmassen weg und das Pferd schwebt. Der Galopsprung 
ist beendigt sobald die eine Hintergliedmasse wieder eingreift. 
Bei dem zum Rechtsgalop ansprengenden Pferde ist nun die 
erste Bewegung, Aufsetzen der linken Hintergliedmasse 
schon als vollzogen zu betrachten und erfolgt desshalb so¬ 
gleich das Strecken derselben und wenn es nicht schon in 
der vorausgehenden Stellung vorhanden war, geeignetes Auf¬ 
setzen der rechten Hintergliedmasse, in Verbindung mit dem 
Vorschieben des Rumpfes und der Erhebung der Vorhand, 
welche theils durch Contraction des langen Rückenmuskels, 
theils durch Abstossen der Yordergliedmassen vom Boden 
bewerkstelligt wird, dann Niedersetzen der Vordergliedmassen, 
über welche der Rumpf sich hinwegwiegt, während die bei 
der Beendigung des Vorschiebens gestreckten Hintergliedmassen 
wieder unter den Leib gezogen werden, worauf das Schweben 
im Sprunge, wie sohon erwähnt, erfolgt, und die Hinterglied¬ 
massen zum nächsten Sprunge eingreifen. Das Ansprengen 
zum Galop geschieht nicht immer auf ganz gleiche Weise, je 
nachdem es aus dem Schritt, dem Trab oder vom Stand aus 
erfolgt. In den meisten Fällen wird es in der Weise voll¬ 
zogen wie es die Abbildung 3 zeigt. 

Die Fussfolge bei detn im Galop befindlichen Pferde geht 
nun in der Weise vor sich, dass im kurzen Rechtsgalop die 


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130 

linke Hintergliedmasse den im Schweben befindlichen Körper 
in stark gebeugter Stellung einen äusserst kurzen Moment 
lang allein auffängt (1. Hufschlag) und unter kräftiger Streck¬ 
ung vorwärts schiebt, bis die rechte Hintergliedmasse, welche 
etwa 90 cm vor der linken auftritt (2. Hufschlag) in die Be¬ 
wegung eingreift und nun die rechte im Vorschieben unterstützt. 
Gleichzeitig mit dem rechten Hinterfuss is auch der linke 
Vorderfuss aufgetreten (2. Hufschlag) und wirkt nun so lange 
als Stützbein, bis der rechte Vorderfuss zum Auftreten kommt 
(3. Hufschlag)* Während nun das linke Vorderbein vom 
rechten Hinterbein etwa einen halben Meter entfernt auf¬ 
springt, beträgt der Abstand beider Vordergliedmassen circa 
1 m. Mit der Entfernung der Hufspuren stimmt der ent¬ 
stehende Hufschlag überein. Man könnte ihn etwa folgen- 
dermassen bezeichnen ♦ ♦ — * ♦ ♦ — * ♦ ♦. Der Stern be¬ 
deutet die Pause, welche während des Schwebens im Sprunge 
eintritt. In dem Momente, in welchem der rechte Vorderfuss 
nahezu den Boden berührt, wird der linke Hinterfuss, nachdem 
er ziemlioh stark gestreckt worden ist, schon wieder geho¬ 
ben, in dem Momente, in welchem das rechte Vorderbein 
fast senkrecht belastet ist, wird das rechte Hinterbein, welches 
jene starke Streckung wie das linke Hinterbein nicht voll- 
r>H, sondern schon aus einer der senkrechten noch ziemlich 
nahen Stellung aufgehoben wird, vom Boden entfernt und 
gleichzeitig mit ihm auch das linke Vorderbein, so dass im 
letzten Momente der rechte Vorderfuss den allerdings schon 
mehr im Schweben begriffenen Körper allein noch stützt. 
Nachdem im nächsten Momente auch dieser Fuss in stark ge¬ 
beugter Stellung die Erde verlassen hat, beginnt das Schweben 
und beträgt die Länge, welche das Pferd schwebend zurück¬ 
legt im kurzen Galop etwa 1—1,50 Meter. Hierauf wieder¬ 
holt sich der nächste Galopsprung in ganz gleicher Weise. 
Ich war einigermassen erstaunt, dass alle Autoren, welche ich 
kenne, ohne Ausnahme, angeben, es werde im Rechtsgalop 
der rechte Vorderfuss vor dem linken gehoben, was durchaus 
nicht richtig ist. Ebenso ist es mir noch nicht gelungen im 
kurzen Galop 4 Hufschläge zu hören; es kann allerdings Vor¬ 
kommen, dass auf festem Boden, wenn ganz kleine Volten 
geritten werden, ein vierter undeutlicher Hufschlag, welcher 
daher rührt, dass der rechte Hinterfuss vor dem linken Vor¬ 
derfuss auftritt, hörbar wird; ich selbst habe mich jedoch 
nicht hievon überzeugen können. 

Im stark gestreckten Galop, sowie im Rennlaufe findet 
die Bewegung der Gliedmassen in ganz analoger Weise statt. 


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131 


wie sie vorstehend beschrieben wurde, nur wird das rechte 
Hinterbein schon etwas früher aufgesetzt als das linke Vor¬ 
derbein, der linke Hinterfuss wird schon in dem Augenblicke 
gehoben, in welchem der linke Vorderfuss auftritt und der 
rechte Hinterfuss verlässt die Erde schon in dem Momente, 
in welchem der rechte Vorderhuf den Boden berührt. Der 
linke Vorderhuf verlässt die Erde erst nach dem rechten 
Hinterhuf und das Schweben dauert länger als im Ifurzen 
Galop. Die Entfernungen der Hufspuren im Rennlaufe sind 
etwa folgende: 

linker bis rechter Hinterhuf. 80 cm 

rechter Hinter- bis linker Vorderhuf . . 1,80 m 

linker bis rechter Vorderhuf.1,10 m 

Schweben circa 2Vs Meter.2,30 m 


Summa 6,00 Meter. 

Von einer Spur des linken Hinterhufes bis zur nächsten 
kann also im Rennlaufe die Entfernung circa 6—7 Meter be¬ 
tragen. Ich habe jedoch bei den Rennen in Pest noch be¬ 
deutend grössere Galopsprünge gemessen. 

Die beiliegenden Abbildungen stellen einen Galopsprung 
eines gestreckt galopirenden Pferdes in 6 Momenten dar. 
Nr. 2, 3, 4 und 5 zeigen die Reihenfolge des Niedersetzens, 
Nr. 4, 5, 6 und 1 diejenige des Aufhebens der Gliedmassen. 

Durch die -vorstehend gegebene etwas weitläufig gewor¬ 
dene Beschreibung der Fussfolge beim Galop ist übrigens 
noch nicht dargethan, wie sich diese Gangart zu dem Ein¬ 
gangs aufgestellten Gesetze verhält. 

Hier finden wir, dass die linke Hintergliedmasse bei der 
Diagonal-Stellung, in welcher der Körper im Galop vorwärts 
bewegt wird, das Körpergewicht der rechten Vordergliedmasse 
guwirft, ehe diese letztere dasselbe jedoch auffängt, treten die 
beiden anderen diagonalen Gliedmassen genau im Sinne des 
mehrgenannten Gesetzes functionirend in Wirkung und unter¬ 
stützen nicht nur die Last, sondern es trägt die betr. Hinter¬ 
gliedmasse auch mit zum Vorschieben des Körpers bei. Ich 
kann mich desshalb zu der Anschauung nicht bekennen, welche 
im Galop ein vorschiebendes und ein stützendes Diagonal- 
Fusspaar annimmt. 

Immerhin unterliegt es jedoch keinem Zweifel, dass im 
Rechtsgalop, die linke Hinter- und rechte Vordergliedmasse 
mehr angestrengt werden, als das andere Diagonal-Fusspaar. 
Der Grund warum die Sehnen der Vorderbeine im Galope 
viel mehr leiden als diejenigen der Hinterfüsse liegt meines 


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132 


Erachtens hauptsächlich darin, dass die Hintergliedmassen die 
Eörperlast in stark gebeugter Stellung auffangen, und in Folge 
ihrer stärkeren Winkelstellung weniger zu Zerrungen der 
Sehnen und Bänder geneigt sind, während die Vorderbeine 
in stark gestreckter Stellung die Eörperlast auffangen, somit 
an und für sich sehr hemmend auf die in Bewegung befind¬ 
liche Last wirken, wesshalb sie auch bei ihrer weniger ge¬ 
winkelten Construction relativ bedeutend stärkere Stösse aus¬ 
zuhalten haben und überdies den an und für sich schon ge¬ 
streckten Sehnen die Möglichkeit benommen ist, durch federnde 
Wirkung der Gelenke Zerrungen auszuweichen. 

Ich kann dieses Eapitel nicht beschlossen, ohne noch 
kurz zu erwähnen , dass das abfällige Urtheil, welches von 
verschiedenen Seiten über die in den letzten Jahren be¬ 
kannt gewordenen Moment-Photographien der Gangarten ab¬ 
gegeben wurde, völlig unberechtigt ist. — Wenn am Ende 
der Laie oder der Maler sich darüber lustig machen, so 
wird dies erklärlich sein; Fachmänner sollten jedenfalls 
mit ihrem Urtheile so lange zurückhalten, bis sie auf 
Grund reiflicher Prüfung und exacter Beobachtung sicher 
sind, dass dasselbe auch wirklich richtig sei. Wenn man 
in Betracht zieht, dass diese Bilder auf rein mechanischem 
Wege — mit Ausschluss jeder Sinnestäuschung — hergestellt 
sind, wenn man sieht, dass ein einziger Sprung in 10 ver¬ 
schiedenen Bewegungsmomenten durch 10 verschiedene Linsen 
während einer halben Sekunde phothographirt wurde und hie¬ 
bei erfährt, dass trotz dieser kurzen Zeit kein Bild genau 
gleichzeitig mit dem andern entstanden ist, (die Platten wur¬ 
den circa Viooo Sekunde exponirt) so wird man zu dem 
Schlüsse kommen, dass diese Abbildungen richtig sein müssen* 
Sobald man sich aber etwas im Sehen geübt hat, gelingt es 
auch, alle diese merkwürdigen Stellungen wirklich zu sehen* 
man darf sie nur nicht alle gleichzeitig sehen wollen. Diese 
Bilder besitzen übrigens den besten Beweis ihrer Richtigkeit 
in sich selbst; denn wir sehen, dass sich bei einer grösseren 
Serie derselben, wenn also mehrere Trab- oder Galopsprünge 
in Continuo photographirt worden sind, dieselben Stellungen, 
mit einer nahezu fabelhaften Genauigkeit wiederholen, was 
unmöglich der Fall sein könnte, wenn sie unrichtig wären. 

Alles was hier vom Rechtsgalop gesagt wurde gilt in 
umgekehrter Weise auch vom Linksgalop. 

Falsch wird der Galop, wenn die linke Hintergliedmasse 
das Eörpergewicht auf die linke Vordergliedmasse überträgt* 
das Pferd also hinten die Bewegung des Rechtsgalopes, mit 


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im** 



133 

den Yorderbeinen diejenigen des LinksgaJopes macht und um¬ 
gekehrt 

Schliesslich will ich noch der unregelmässigen Gang¬ 
arten kurz Erwähnung thun. Als solche sind zu betrachten 
der Pass und der fl i egen de Pass; ersterer ist ein abnormer 
Schritt letzterer ein abnormer Trab; beide stimmen darin über¬ 
ein, dass die Hintergliedmasse die Bewegung nicht auf die 
diagonale sondern auf die gleichseitige Yordergliedmasse über¬ 
trägt, so dass die beiden linken Füsse vorgreifen, während 
die beiden rechten belastet sind und umgekehrt. Die Ein¬ 
haltung des Gleichgewichts ist bei beiden Gangarten erschwert; 
wir finden sie auch meistens bei niederen eng gehenden Pfer¬ 
den. Bodenweitgehende Pferde sind selten Passgänger. Der 
Dreischlag (Küstergalop) wird nach meiner Anschauung 
fälschlich als fliegender Pass bezeichnet; er ist als eine über¬ 
eilte Gangart zu betrachten und findet sich dann, wenn Pferde 
über Yermögen rasch traben sollen. Es wird ein Vorderfuss 
wie zum Galopsprung ausgeworfen, während die Hinterglied¬ 
massen im Trabe bleiben. Man kann ihn bei sehr vielen 
Renntrabern beobachten. 

Die vorstehenden Mittheilungen können selbstverständlich 
auf Vollständigkeit keinen Anspruch machen, sie verfolgen 
vielmehr hauptsächlich den Zweck, die Aufmerksamkeit der 
Leser auf einen Gegenstand zu lenken, welcher noch lange 
nicht so genau studirt ist, als er es verdiente. Die reiche 
Quelle, aus welcher neuere Exterieure mit gutem Erfolg zu 
schöpfen verstanden, das Günther’sche Exterieur enthält zwar 
sehr reiche und wichtige Mittheilungen über die Gangarten 
des Pferdes, die letzteren sind jedoch immer noch nicht so 
eingehend erforscht, wie es erwünscht wäre, und können 
desshalb allen, welche sich dafür interessiren, zu weiterer auf¬ 
merksamer Beobachtung empfohlen werden. 

Ansteckende Hausthierkrankheiten in Eisass - Lothringen 
während des Monats Februar 1881. Von den 8 wegen Rotz 
getödteten Pferden gehörten 6 einem seit mehr als Jahresfrist in- 
ficirten Stalle des Kreises Diedenhofen an, welche trotz ganz ge¬ 
ringfügiger äusserer Erscheinungen sämmtlich rotzkrank befunden 
wurden. Als rotzverdächtig stehen 7, als der Ansteckung verdächtig 
89 Pferde in 11 Gehöften, welche 9 Gemeinden in 5 Kreisen an¬ 
gehören, unter polizeilicher Beobachtung. — Die Maul- und 
Klauenseuche ist im beständigen Abnehmen begriffen, in 16 
Kreisen waren 59 Ställe in 48 Gemeinden inficirt. — Von den 3 
vorgekommenen Milzbrandfällen trifft je 1 auf die Kreise 
Zabern, Schlettstadt und Altkirch. — Je 1 Fall von Pferderäude 
wurde in den Kreisen Ghateau-Salins und Saargemünd und 2 Fälle 


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134 


im Kreise Forbach constatirt. — Der Bläsehenaus sehlag an 
den Genitalien ist bei 14 Kalbinen 1 Ortes beobachtet worden, ohne 
dass bei den zum Sprunge verwendeten Stieren Krankheitserschein¬ 
ungen wahrgenommen worden sind. — Die Wuthkrankheit 
wurde bei 2 Hunden im Kreis Altkirch und bei 1 Hunde im Kr. 
Mühlhausen und Wuthverdacht bei 1 Hunde im Kr. Metz constatirt. 

Im kgl. bayer. Regierungsbezirke Schwaben und Neuburg 
während des Monats März 1881. Die Botzkrankheit wurde 
unvermuthet bei 1 zur Abdeckerei im Amtsbez. Memmingen ver¬ 
brachten Pferde constatirt. — Die Schafräude ist in 1 Herde 
des Amtsbez. Augsburg festgestellt worden. — Im Amtsbez. Neu¬ 
burg wurde 1 fremder wuthverdächtiger Hund getödtet. — 
Durch 1 am Beschälaussohlag leidenden Gaureiterhengst aus 
Oberbayern wurde diese Krankheit auf 4 von demselben gedeckte 
Stuten im Amtsbez. Augsburg übertragen. 

Die im Hause der Abgeordneten zu Berlin, gelegent¬ 
lich der 3. Berathung des Gesetzentwurfes, die Ausführung des 
Reichsviehseuohengesetzes betr. am 7. Febr. ds. Js. von 
dem Abgeordneten Herrn Dr. Wehr den beamteten Thierärzten 
gemachten Beschuldigungen haben einige Einsendungen betreffs 
„Abwehr“ zur Folge gehabt, die hier des Raumes wegen nicht ver¬ 
öffentlicht werden können. Die Bedaction der Wochenschrift hat 
einen Theil dieser Bede des Hrn. Dr. Wehr aus dem „Deutschen 
Beichs- und Preussischen Staatsanzeiger“ in Nr. 8 dieser Wochen¬ 
schrift Ste. 71 lediglich wegen der in derselben enthaltenen Wider¬ 
sprüche und aus dem Grunde aufgenommen, um zu zeigen, was 
den Thierärzten alles in den Schuh geschoben werden kann, beson¬ 
ders in einer Versammlung, in welcher eine Widerlegung nicht zu 
erwarten ist. Zwar kann in demjenigen Theile dieser Rede, welche 
den Thierärzten zum Vorwurf macht, zu vorsichtig zu sein und 
nicht alle seuchenverdächtigen Thiere sogleich tödten zu lassen, 
eine kränkende Beschuldigung nicht gefunden werden; die Staats- 
Regierang muss dies vielmehr gebührend anerkennen, weil die Thier¬ 
ärzte — jedenfalls im Sinne der ihnen ertheilten Instruktion — 
nicht leichtfertig zu Werke gehen, wenn es sich um Entschädigung 
aus Staatsmitteln handelt, sie mithin im allgemeinen Interesse ihre 
volle Schuldigkeit thun. Wenn aber Hr. Dr. Wehr dieser Vor¬ 
sicht unlautere Absichten unterschieben möchte, dadurch, dass er 
das Publikum sagen lässt, die Thierärzte liessen nur desshalb nicht 
sogleich tödten sondern die Thiere observiren wegen der Reise¬ 
diäten, dann scheint allerdings die Absicht vorhanden die Thier¬ 
ärzte zu verdächtigen; denn wenn er ernstliche und zum Vortheil 
der Veterinärpolizei gründliche Abhülfe gegen diese Ansicht des 
Publikums hätte schaffen wollen, wäre es richtiger gewesen, den 
Antrag zu stellen, den beamteten Thierärzten einen entsprechenden 
Gehalt zu geben, um das Diätenwesen zu beseitigen. Le ier kann 
es selbst der gewissenhafteste Beamte, der auf Diäten angewiesen 
ist, nicht verhüten, dass ihm bei der sachgemässen Ausführung 


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135 


seiner Dienstgeschäfte die Absicht impuürt wird, es geschehe dies 
nur der Diäten wegen. Am meisten in Widerspruch mit den that- 
sachlichen Verhältnissen steht übrigens die Behauptung des Hrn. 
Dr. Wehr, in der Provinz Westpreussen habe die Rotz¬ 
krankheit desshalb zugenommen, weil bei der Todtung der rotz- 
ünd lungenseucheverdächtigen Thiere nicht mit der nöthigen Energie 
vorgegangen werde. Wenn der genannte Herr sich die Mühe hätte 
nehmen wollen, die allenthalben verbreiteten statistischen Nach¬ 
weisungen in den Jahresberichten der „Kgl. technischen Depu¬ 
tation für das Veterinärwesen in Preussen* nachzu¬ 
sehen, dann hätte er bezüglich des Vorkommens der Rotz-Wurm¬ 
krankheit in der Provinz Westpreussen gefunden, dass in den 
Jahren 

1877/78 in 22 Kreisen 606 Pferde erkrankt, 22 gefallen, 487 auf 
polizeiliche und 32 auf Veranlassung der Besitzer getödtet, 
1878/79 in 21 Kreisen 331 Pferde erkrankt, 12 gefallen, 284 auf 
polizeiliche und 5 auf Veranlassung der Besitzer getödtet, 
1879 80 in 22 Kreisen 233 Pferde erkrankt, 23 gefallen, 193 auf 
polizeiliche und 9 auf Veranlassung der Besitzer getodtet 
worden sind, mithin diese Seuche ständig abgenommen 
hat. Ebenso verhält es sich mit der Lungenseuche; denn es 
sind in den Jahren 

1877/78 in 3 Kreisen 34 Rinder erkrankt, 2 gefallen, 30 auf poli¬ 
zeiliche und 2 auf Veranlassung der Besitzer getödtet, 

1878.79 in 2 Kreisen 21 Rinder erkrankt, 1 gefallen, 19 auf poli¬ 
zeiliche und 1 auf Veranlassung des Besitzers getödtet, 
1879/80 in 1 Kreise 22 Rinder erkrankt, — gefallen, 20 auf poli¬ 
zeiliche und 2 auf Veranlassung der Besitzer getödtet 
worden. Weitere Erörterungen dürften kaum nöthig und hiemit 
diese Angelegenheit erledig t sein. _ Die Redaction. 

Literatur. 

Verträge für Thierärzte, redigirt von Prof. Dr. 0. Siedam- 
grotzky, III. Serie. Verlag von Dege &Haenel. Jena 1881. 

Heft 10/11. Die Impfung beim Kampfe gegen die 
Lungenseuche im Gegensätze zu den Tilgungsmassregeln 
der modernen Seuchen-Polizei. Von Dr. A. von Rueff, Kgl. 
Director a. D» 74 S. 

In dem Vortrage ist die Nothimpfung der Lungenseuche als 
das einfachste, sicherste und billigste Verfahren gegen die drohende 
Schädigung durch Lungenseuche erkannt, dagegen wird das energische 
Tilguh^sverfahren durch Todtung der seuchekranken und verdäch¬ 
tigen Thiere als barbarisch und aus dem Grunde nutzlos getadelt, 
weil der Herr Vortragende gelegentlich die Lungenseuche auch 
sponta .1 entstehen lässt. Natürlich wird den Contapouisten tüchtig 
zu Leibe gegangen und auch das durch deren Einfluss entstandene 
neue Reichsgesetz zur Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen 
nichts weniger als günstig beurtheilt. Der Vortrag bleibt übrigens 
nicht bei der Sache sondern verbreitet sich auch auf Rinderpest, 


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136 


Milzbrand u. a. m., wobei der Herr Redner statt der nutzlosen 
Tödtung und Vergrabung so vieler Thiere behufs der Seuchetilgung 
auf seine Lieblingsidee zurückkommt: auf Kosten des Reichs fliegende 
Fleischconservirungsinstitute mit den nöthigen Attributen zu orga- 
nisiren, damit der arme Mann Fleisch erhält. Der Vortrag ist wirk¬ 
lich recht amüsant zu lesen/ Th. Adam. 

Personalien. 

Ausgeschriebene Kreisthi er arztstellen: 

K , r . Jährlicher Oesuehe siid liiiawidwi 

nt m um . etat|Bi|| . imhm . bil lu bA j 4. k. Reinig ii: 

Bublitz. 600 M. 108 M. 9. Mai 1881. Coeslm. 

Labian. 600 M. 600 M. 15. Mai 1881. Königsberg . 

Tansohoffert. Der Bezirksthierarzt eines kleineren sehr ange¬ 
nehmen für einen älteren Herrn geeigneten Amtsbezirkes suoht einen 
Stellentausoh einzugehen Der Wohnsitz desselben ist eine Qarnisons- 
stadt mit Bahnstation etc. in der Sähe Nürnbergs und hat ca. 5000 Ein¬ 
wohner. Fixe Bezüge 2000 M. ohne Praxis eto. Offerte sub S 610 an 
Rudolf Messe in Nürnberg. 

Befördert werden zu Oberrossärzten: Maximilian beim Magdb. 
Husaren-Regiment Nr. 40, Plaettner beim 1. Bad. Feld-Art-Regiment 
Nr. 14, letzterer unter Versetzung zum 2. Pommer. Ulanen-Regt. Nr. 9. 

— Baase, Oberrossarzt, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte 
des Gorps-RosBarztes, wurde zum Corps - Rossarzt beim Gardecorps 
ernannt. — Der Oberrossarzt Meiersberg vom 1 Hanno* Ulanen- 
Regiment Nr. 13 wurde auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhe¬ 
stand versetzt. 

Gestorben ist der Bezirksthierarzt Anton Grob zu Aichach, 
weloher bekanntlich erst vor wenigen Woohen duroh Verleihung des 
goldenen Ehrenzeiohens des Verdienstordens der bayer. Krone ausge¬ 
zeichnet worden ist. __ 

Bekanntmachung. 

Die General-Versammlung des thierärztlichen 
Kreisvereins von Schwaben und Neuburg für das Jahr 
1881 wird am Montag, den 28. Mai, Vormittags 9 Uhr im grossen . 
Saale des kgl. Regierungsgebäudes za Augsburg stattfinden. 

Tagesordnung: 

1) Vereinsangelegenheiten. 

2) Besprechung des neuen Seuchengesetzes, nebst Instruktion 

und Vollzugsbestimmungen. • 

3) Referat über das in Nr. 47, 1880, S. 408 dieser Wochen¬ 

schrift ausgeschriebene Preisfragethema. 

Es ergeht hiemit geziemende Einladung zu dieser Versamm¬ 
lung an alle Vereinsmitglieder, sonstige Collegen sowie Freunde der 
Veterinär-Medicin. 

Augsburg, den 31. März 1881. 

F ranzen, Vereinsvorstand. 

MF* Mit einer lllustr.-Beila^e „die Gangarten des Pferdes betr. tt 

Verantwortliche Redaktion: Th. Adam in Augsburg. — Drnok von Rae k 1 n. Loehner 
Vorlag von Wilh. Lüderitz in Aoeaburg. 


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Wochenschrift * 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraosgegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N= 16i April 1881 . 

Inhalt: Verhandlungen des thierärztliohen Vereins in Münohen. (Dosir- 
ung des Stryohninum nitricum.) — Stand der Viehseuolien in der 
Schweiz. — Vorlesungen für Veterinäre. — Ergebnisse der Trichinen¬ 
schau in Hamburg. — Das amerikanische Büohsenfleisch. — Gon¬ 
gress italienischer Thierärzte. — Literatur. — Personalien. — Notiz. 
— Versammlung Münchner Thierärzte. 

Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München* 
Die Sitzung am 28. Februar 1880 wurde vom Vorsitzenden zur 
bestimmten Zeit eröffnet und nach Bekanntgabe des Einlaufes Hof¬ 
thierarzt Sondermann das Wort ertheilt, zum Vortrage: 9 U e b er 
Wasenmeistereien, bezw. Massregeln gegen die Weiterver¬ 
breitung der Rotzkrankheit.* Referent erachtet nämlich die Be¬ 
handlung kranker Pferde in den Wasenmeistereien durch die Ab¬ 
decker — abgesehen von der Schädigung thierärztlicher Standes¬ 
interessen — für sehr gefährlich in Bezug auf die Verbreitung der 
Rotzkrankheit, da erfahrungsgemäss irgendwie verdächtige Pferde 
in dieser Weise beseitigt und der polizeilichen Cognition entzogen 
werden. Es sei desshalb wünschenswerth, dass in dieser Beziehung 
ein ähnliches Verbot angestrebt werde, als wie bezüglich der 
Schweinehaltung von Seite der Wasenmeister. 

An der hierauf eroffneten Diseussion über diesen Gegenstand 
betheiligten sich die Herren Göring, Friedberger, Müller, 
Schmidt, Putscher, Drechsler und Hartlmaier, welche 
zwar alle mit der Ansicht des Referenten übereinstimmen, jedoch 
im Hinblick auf die reichsgesetzliche Regelung sich nur einen ge¬ 
ringen Erfolg von einem Antrag auf Abstellung dieses Uebelstan- 
des bei der k. Staatsregierung versprechen. 

Hierauf erstattete Prof. Friedberger einen interessanten 
Vortrag über verschiedene Hauterkranknngen des Geflügels, rer» 


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138! 


breitete sieh insbesondere über solche durch Hüben hervorgerufene 
und zeigte schliesslich Dermanyssus avium vor. 

Nunmehr erhielt Prof. Fes er das Wort zur Beendigung seines 
in der vorhergehenden Sitzung begonnenen Vortrages: ,Ueber 
Dosirung des Strychninum nitricum bei suhcutaner 
und interner Anwendung," aus welchem folgende Endresul¬ 
tate der zahlreichen Versuche hier angeführt werden. *) 

Bei Pferden hat sich (13 Versuche an 6 Individuen) er¬ 
geben, dass bei innerlicher Anwendung des Strichninsalzes für 
den gleichen Zweck viel grössere Dosen gegeben werden müssen 
als beim Subcut angebrauche und die aequivalenten Dosen sub- 
cutan und innerlich etwa wie 1:5 sich verhalten. — Subcutan- 
dose zu 0,1 mg und 0,2 mg pro Kilo Körpergewicht Pferd werden 
ohne Nachtheil vertragen, dagegen tödten 0,4 mg pro Kilo Pferd 
nach subcutaner Anwendung in kurzer Zeit sicher. 

Die Vorsicht erfordert bei kranken Pferden nie mit der Maxi¬ 
maldose sondern mit der Hälfte derselben zu beginnen, also bei 
einem 500 Kilo schweren Pferde 0,05 g subcutan und 0,25 g 
per os; nach dem Erfolge bemisst man die Grösse der zu wieder¬ 
holenden Dosis. 

Für den Subcutangebrauch löst man am besten 1 Theil Strychn. 
nitr* in 100Theilen Wasser, z. B. IgStychn. nitr. in 100g Wasser; 
jeder Gramm dieser Lösung entspricht 10 Milligramm gelösten 
Strychninsalzes; hätte man z. B. für ein 400 Küo schweres Pferd 
40 mg Strychn. nitr. zu verwenden, so wären 4 Gramm dieser lproc. 
Lösung in Gebrauch zu nehmen. 

Diese Einzelgaben dürfen täglich höchstens 2 mal und bei Wie¬ 
derholung die 2. Gabe erst nach 6—8 Stunden verabreicht werden. 
Behufs richtiger Dosirung ist eine genaue Feststellung des Körper¬ 
gewichtes des Patienten (durch Waage oder geübte Schätzung) noth- 
wendig, weil ausserdem durch den Strychningebrauch entweder za 
geringe und daher unnütze, oder zu hochgradige, selbst lebensge¬ 
fährliche Wirkungen eintreten. 

Bei Schafen ist das Resultat von (32 einzelnen) Versuchen, 
dass Subcutandosen von 0,1—0,2 mg Strychninsalz pro Kilo Körper¬ 
gewicht nur leichte, bald vorübergehende Wirkungen veranlassen 
und für therapeutische Zwecke unbedenklich gegeben werden dürfen; 

*) Diese Versuche sind in einer ausführlichen Abhandlung im 
„4rcbiv für wissensohaftl. und prakt. Thierheilkunde u veröffentlicht und 
werden nooh fortgesetzt. Die Äed. 


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139 


Subcutandosen von 0,3 mg pro Kilo Schaf erzeugen schon heftige 
Wirkungen; 0,4mg pro Kilo wirken todtlich. Bei innerlicher 
Anwendung bleibt eine Gabe von 0,6—1,2 mg Strychn. nitr. pro Kilo 
Körpergewicht ohne sichtliche allgemeine Wirkung; Dosen von 
4,0 mg pro Kilo wirken todtlich, gleichviel ob das Salz in Lösung 
oder in fester krystallisirter Form verabreicht wird« Das Verhält» 
niss der Subcutandosen zur innerlichen Anwendung ist wie 1:10« 

Bei Ziegen (Versuche an 4 Individuen) verhält sich das 
Strychnin subcutan angewendet genau wie beim Schafe, bei der 
innerlichen Verabreichung dagegen zeigt sich die Ziege weniger 
empfindlich und wurden 10 mg pro Kilo ohne Nachtheil vertragen, 
eine sichere Dosirung bei innerlicher Anwendung lässt sich über¬ 
haupt bei Ziegen nicht bestimmen und ist desshalb nur die subcu- 
tane Anwendung für den Strychningebrauch bei diesen Thieren zu 
empfehlen. 

Beim Binde haben die 33 Versuche an 4 Thieren ergeben, 
dass die subcutane Einführung von 0,1 Strychn. nitr. pro Kilo 
keine sichtliche Wirkung, die doppelte Menge aber schon deutlich 
jedoch niedergradig und kurz, 0,3 mg pro Kilo sehr hochgradig 
wirkt und kranke sowie geschwächte Stücke tödten kann. Die 
innerliche Darreichung des Strychninsalzes für therapeutische 
Zwecke empfiehlt sich wie bei der Ziege auch beim Binde nicht. 
Die passendsten Dosen für therapeutische Zwecke sind bei sübcu- 
taner Anwendung des Strychn. nitr. 0,1—0,2 mg pro Kilo Lebend- 
Gewicht und können Dosen von 0,1 mg mehrmals täglich in Zwi¬ 
schenräumen von 2 Stunden angewendet werden, während die 0,2 mg 
Dosen nur alle 5—6 Stunden und bei kranken Thieren mit vorsich¬ 
tiger Ueberwachung der Wirkung verabreicht werden dürfen. 

Bei Schweinen lieferten 34 Versuche an 5 Individuen sub¬ 
cutan das Ergebniss, dass 0,1mg pro Kilo einverleibt ohne sicht¬ 
liche Wirkung blieben, 0,2—0,3 mg Dosen nur geringe und bald 
vorübergehende Vergiftungserscheinungen liefern und für therapeu¬ 
tische Zwecke die empfehlenswerthesten sind, welche in S^flitün- 
digen Zwischenräumen per Tag einmal wiederholt^ ^eräefi ‘drftfen. 
Subcutandosen von 0,4—0,6 mg pro Küö u bötörkdh^alP^tige 
Vergiftungszufälle, die jedoch in 2—4 Sturiden J iti wüfiig , e y G^ÄÄÄung 
übergehen, erst Dosen von 0,is—0^f mg ^^rb^Kilii n ^ir&i/" todtlich. 
Innerlich verabreicht erzeugend^GaBeti Vöfi $8Wsten 

* Strychninsalzes nur leichte , kurzändauärndd 11 &s'chbirihü£ötiy" erst 
. tiosen von 1,8—^>0 ing p^Ö l K^o wirkÖh todffi&. felSeich- 


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140 

werthigen Subcutan- und Interndosen verholten sieh hei Sohweinen 
wie 1:3. 

Bei Hunden (53 Versuche) war das Resultat, dass beim 
Subcutangebrauche von 0,1 mg Strychn. nitr. pro Kilo nur sehr 
leichte und bald vorübergehende Wirkungen eintreten und diese 
Gabe als die passendste und ungefährlichste auch für kranke Thiere 
ist Dosen von 0,2 mg pro Kilo Körpergewicht erzeugen schon 
sehr kräftige Wirkungen von ziemlich langer Dauer und durch 
Gaben von 0,3—0,4 mg pro Kilo Hund entstehen schon die s< art¬ 
eten Strychninwirkungen, nicht selten mit tödtlichem Ausgange. 
Bei innerlicher Anwendung des Strychninsalzes bleiben Gaben 
von 0,1—0,2 mg pro Kilo Hund meistens ohne sichtliche Folgen, 
Gaben von 0,3—0,4 mg pro Kilo können indessen schon sehr hef¬ 
tige und langwährende Wirkungen hervorrufen; 0,5—0,6 mg haben 
bei Hunden die heftigsten und langwährendsten Strychninwirkungen 
oder den Tod zur Folge. — Die Subcutandosen verhalten sich bei 
Hunden zu jenen innerlicher Verabreichung wie 1:2. Die inner¬ 
liche Verabreichung des Strychninsalzes in fester Form ist nicht 
selten verhältnissmässig von sehr intensiver Wirkung und zeigten 
mehrere Versuche sogar, dass das krystallisirte Salz viel gefähr¬ 
licher wirkt als die gleich grosse Dosis in Lösung, was für die 
Praxis auch desshalb hervorzuheben ist, weil das feste Salz z. B. 
in Fleischpillen leichter applicirbar ist. Um die nach wiederholter 
Darreichung leicht gefährlich werdende cumulative Wirkung des 
Strychnins zu verhüten, dürfen 0,1 Mgrm.-Dosen bei Hunden unter 
Tags nur dreimal und 0,2 Mgrm.-Dosen höchstens zweimal in grosser 
Zwischenpause (5—6 Stunden) gegeben werden. 

Bei Katzen (24 Versuche bei 8 Stücken) ergab sich, dass 
bin ähnliches Verhältniss wie bei Hunden zu beobachten war. 
0,1 mg pro Kilo subcutan wird leicht und ohne Nachtheil ertragen, 
0,2 mg wirkt auf diesem Wege stark und 0,3 mg pro Kilo sub¬ 
cutan wirkt in der Regel schon tödtlich. Innerlich gegeben wer¬ 
den 0,2—0,4 mg pro Kilo gut ertragen, während 0,6 mg pro Kilo 
schon tödten, somit die Minimaltodesdosen subcutan und innerlich 
sich wie 1:2 verhalten. 

Auffallend war, dass junge, 1 Monat alte Katzen für Strychnin 
sich viel unempfänglicher erwiesen und z. B. noch 0,4 mg pro Kilo 
subcutan und innerlich 0,8 mg pro Kilo ohne Nachtheil ertrugen. 
Es steht dies in Uebereinstimmung mit den Beobachtungen bei 
Kälbern, welohen selbst subcutan verhältnissmässig viel mehr als 


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141 


erwachsenen Thieren gegeben werden konnte, ehe der Tod eintrat 
Damit muss die landläufige Meinung, dass junge Thiere für Strychnin 
viel empfänglicher seien, fallen; sie sind leichter und nur desshalb 
müssen die Gaben ihrem Gewicht entsprechend niederer gegriffen 
werden. 

Vergleicht man oben mitgetheilte Versuchsresultate bei Haus- 
Säugethieren mit einander, so ergibt sich zweifellos, dass Unter¬ 
schiede bezüglich der Reaction für dargereichtes Strychnin bestehen; 
sie beziehen sich aber mehr auf die internen Dosen, die unter sich 
sehr abweichen und sicherlich von der verschiedenen Einrichtung des 
Verdauungs-Apparates der Versuchsthiergruppen abhängen, welche 
übrigens auch die Beurtheilung des Körpergewichtes für den Sub- 
cutangebrauch bedeutend beeinflussen muss. Je einfacher der Ver¬ 
dauungs-Apparat gebaut ist und je weniger Inhalt er beherbergt, 
um so geringer bemessen sich die Interndosen; desshalb betragen 
die aequiyalenten Wirkungsdosen bei Fleischfressern das 2fache, 
bei Schweinen das Bfache, bei Pferden das öfache, bei Wieder¬ 
käuern mindestens das lOfache der Subcutandosis. 

Zur Vergleichung der gleichwerthigen Subcutandosen bei den 
verschiedenen Haussäugethieren ist vom Körpergewicht zum min¬ 
desten der Magen und Darminhalt, welcher bei den verschiedenen 
Hausthierarten so bedeutend in der Menge ab weicht, zu berück¬ 
sichtigen. Es betrug bei den Feser’schen Versuchen 

bei Hunden den 32.—80. Theil des Körpergewichts, 

ji Katzen den 60.—90. „ „ „ 

„ Schweinen den 10.—15. „ „ „ 

„ Wiederkäuern den 3.—5. „ „ „ 

woraus hervorgeht, dass bei Fleischfressern die Körpergewichtsbe¬ 
stimmungen für dieDosirung des Strychninnitrats mehr eigentliches 
Wirkungsgebiet anzeigen, als bei Pflanzenfressern und dass mit 
Rücksicht darauf, das Kilo Fleischfresser für Strychninsalz viel 
weniger empfänglich ist als das Kilo Pflanzenfresser, wodurch eine 
zweite allgemein gütige Annahme, nach welcher das Gegentheil 
behauptet wird, hinfällig wird. Ueber die Versuche bei Hausvögeln, 
welche noch im Gange seien, versprach Professor Feser später 
in gleicher Weise referiren zu wollen. 

Hiermit wurde die Sitzung geschlossen, nachdem vorher der 
Vorsitzende den Referenten für ihre interessanten Vorträge im 
Hamen der Versammlung gedankt hatte. 


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442 


Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem Bülletin 
Kr. 157 auf 1. April 1881. Die Maul- und Klauenseuche hat 
wieder um 25 inncirte Ställe abgenommen und waren auf 1« April 
noch 65 Stalle verseucht; die meisten Seuchenställe treffen auf die 
Kantone Bern (16), Wallis (13) und Waadt. — In den Kantonen 
Zürich und Bern ist je 1 Fall von Botz, im Kanton Zürich ein 
Milzbrandfall und im Kanton Tessin i wuthkranker Hund 
vorgekommen. 

An der Universität in Giessen werden im Sommersemester 
1881 unter anderen auch nachstehende für Veterinäre geeignete 
Vorlesungen gehalten: Ord. Prof. Dr. Schneider: Zoologie, Ent¬ 
wicklungsgeschichte der Wirbelthiere, mikroskopisch - zoologische 
Hebungen. — Ord. Prof. Dr. Hoffmann: Spezielle Botanik, 
mikroskopische Hebungen im botanischen Laboratorium, Uebungen 
im Untersuchen und Bestimmen kryptogamischer Pflanzen, Krypto¬ 
gamenkunde, officinelle Pflanzen. — Ord. Prof. Dr. Will: Experi¬ 
mentalchemie, organisch-practisch analytischer Cursus im chemischen 
Laboratorium. — Ord. Prof. Dr. Böntgen: Experimentalphysik 
I. Thl., Uebungen im physikalischen Laboratorium, physikalisches 
Colloquium. — Ord. Prof. Dr. Thär: Ueber polizeiliche Milohcon- 
trole mit praktischen Uebungen. — Ord. Prof. Dr. Gäthchens: 
Pharmacie, medicinisch-chemische Uebungen. — Ausserord. Prof. 
Dr. Laubenheimer: Ueber pharmaceutisch-chemischePräparate. 
— Ord. Prof. Dr. Eckhard: Experimentalphysiologie, Physiologie 
des Auges und Ohres. — Ord. Prof. Dr. Perls: Demonstrativer 
Cursus mit Mikroskopirübungen aus dem Gebiete der pathologischen 
Anatomie, Arbeiten im pathologisch-anatomischen Institut. — Ord. 
Prof. Dr. Pflug: Allgemeine Pathologie und Therapie, Operations¬ 
übungen, Klinik, Sectionscursus. — Ausserord. Prof. Dr. Eich¬ 
baum: Histologie mit mikroskopischen Uebungen, Gesundheitspflege 
der Hausthiere. — Acad. Lehrer Dr. Winkler: Gerichtliche Thier¬ 
heilkunde mit practischen Uebungen, Poliklinik. — Ausserdem 
halten noch chemische Vorlesungen die ausserord. Prof. Dr. Kau¬ 
mann und Laubenheimer, physikalische Vorlesungen der 
ausserord. Prof. Dr. Fromme, mineralogische Vorlesungen der ord. 
Prof. Dr. Streng. Unterricht im Beiten und Fahren ertheilt: 
Stallmeister Balz er und Unterricht im practischen Hufbeschlag: 
Lehrschmied Mohrmann. Auf Anfragen ertheilt Antwort: 

_ Prof. Dr. Pflug. 

Verschiedene Mittheilungen, 

Durch die Trichinenschau in Hamburg sind nach 
einer Zusammenstellung des Staatsthierarztes Prof. K o e hn e im Jahre 
1878 durch 17 Untersucher von 35510 amerikanischen Schinken 
397 und von 14003 amerik. Speckseiten 85 trichinös befunden wor¬ 
den, während sich von 17113 europäischen Schinken nur 3 trichinös 
zeigten, 222 Speckseiten und Schultern und 10838 europäische 
Schweine sich trichinenfrei befanden. Im Jahre 1879 fanden 91 
Trichinenschauer von 79864 amerik. Schinken 1087 , von 22749 


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143 


amerik. Speckseiten und Schultern 196 sowie 46 amerik. Würste 
trichinös, dagegen in 28710 europ. Schinken 2mal und in 16204 
europ. Schweinen nur lmal Trichinen. Im Jahre 1880 sind von 108 
Trichinenschauern in 55008 amerik. Schinken 566 und in 23589 
amerik. Speckseiten 270mal Trichinen gefunden worden, während 
49 948 mikroskopisch untersuchte europäische Schinken, Speckseiten 
und Schultern, Schweine, Würste und diverse Stücke ganz frei von 
Trichinen waren. — Demnach wurden trichinös befunden von ameri¬ 
kanischer Waare 1878: 0,79 pCt., 1879: 1,16 pCt., 1880: 1,05 pCt., 
dagegen von europäischer Waare 1878: 0,01 pCt., 1879: 0,006 pCt. 
und 1880: 0,00 pCt. 

Ueber den Handel mit Büchsenfleisch enthalten die 
„Veröffentlichungen des Kais, deutsch. Gesundheitsamtes“ Mittheil¬ 
ungen von Dr. Walther Fergus, welche die Noth Wendigkeit einer 
strengen sanitären Beaufsichtigung dieses Industriezweiges nahe 
legen. Abgesehen davon, dass der Berichterstatter von Zeit zu Zeit 
schon deutliche Vergiftungsfälle von dem Genüsse solchen Büchsen¬ 
fleisches beobachtete, wird u. A. mitgetheilt, dass der Oberinspektor 
Buckey und Inspektor Latham in einer Büchsenfleischfabrik 
1300 Pfund krankes Pferde-, Hammelfleisch u. s. w. mittels Dampf¬ 
maschine in den verschiedenen Stadien vom Rohmaterial bis zum 
fertigen Büchsenfleisch, Würsten u. s. w. verarbeitet fanden. Nahe¬ 
zu 200 Pfd. frischbereitete Wurst, waren um derselben ein frisches 
Aussehen zu geben, mit Ockerroth gefärbt u. dgl. m. 

Das Comite lombardischer Tlnerärzte ergriff die Initiative, 
einen Beschluss der Thierärzte und Docenten, welche auf dem Con- 
gress zu Bologna im Jahre 1879 zusammengetreten waren, in der 
Weise zu befürworten, dass der nächste Congress italien¬ 
ischer Thierärzte für das Jahr 1881 nicht in Neapel, wie 
1879 bestimmt worden war, abgehalten werden soll, sondern in 
Mailand, mit Rücksicht auf die Vieh- und Industrieausstellung, 
welche in dieser Stadt im l aufenden Jah re stattflndet. 

Literatur. 

Das Yeterinär-Medicinalwesen Deutschlands. Zeitscfarit für 
Sanitäts- und Veterinär-Polizei sowie Organisation des Veteri- 
nävwesens im Deutschen Reiche. Herausgegeben von H. 
B‘r chner, Bezirksthierarzt in Mühldorf a. I. (Bayern), gr. 8. 
Erscheint monatlich 1 Bogen stark. Preis jährlich 4 M. 

Oer Herr Herausgeber hat bekanntlich unter dem Titel „Civil- 
Veterinärwesen in Bayern“ 1874—1876 eine Sammlung der Ver¬ 
ordnungen, Vorschriften etc. über das Veterinärwesen in Bayern 
nebst 2 Supplementheften herausgegeben und lässt nun anstatt der 
letzteren die vorliegende Zeitschrift erscheinen, welche in der Haupt¬ 
sache dem gleichen Zwecke dienen, jedoch die Gesetze, Verord¬ 
nungen etc. hinsichtlich des Veterinär-Medicinalwesens für ganz 
Deutschland umfassen wird. Gleichzeitig bringt diese Zeitschrift 
unter der Rubrik „Correspondenzblatt“ Besprechungen, von Stan¬ 
desangelegenheiten und Literatur, Berichte über Seuchen, Versamm- 


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144 


langen and Vereinsangelegenheiten, dann Personalnotizen, offene 
Stellen a. s. w. Die bis jetzt erschienenen 11 Kammern des ersten 
Jahrganges 1880 sind sehr reichhaltig an älteren und neuen ein¬ 
schlägigen officiellen Bestimmungen und wird es dieser neuen Zeit¬ 
schrift in der gegenwärtigen an Veterinär-Gesetzen, Instructionen 
und Verordnungen so fruchtbaren Zeit an Material noch lange nicht 
fehlen, so dass uns nur noch erübrigt, dem Unternehmen ein recht 
gutes Gedeihen zu wünschen. Th. Adam. 

Personalien. 

Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt 
Aich ach. Bewerber am diese Stelle haben ihre an das kgl. Staats* 
ministerium des Innern zu richtende mit den vorgeschriebenen Belegen 
versehenen Gesuohe bis 10. Mai d. J. bei der ihnen Vorgesetzten kgl. 
Kreisregierung, Kammer des Innern, einzureichen. 

ln Folge des Ablebens des bisherigen Inhabers ist die Stelle eines 
Landthierarztes für das Herzogtbum Coburg erledigt worden. 

Geeignete Bewerber wollen ihre Anmeldung unter Beifügung ihrer 
Zeugnisse und eines kurzen Lebenslaufes anher einreichen. 

Coburg, den 11. April 1881. 

Herzogi. S. Staatsministerium. 

Koh n. 

Zur Notiz. DenMitgliedem des unterfränkischen 
thierärztlichen Kreisvereins wird bekannt gegeben, dass 
theils aus Mitteln der kgl. Hufbeschlaglehranstalt, theils auf Rech¬ 
nung des Kreisvereins auf nachstehende Zeitschriften abonnirt wurde, 
welche jedem Mitgliede gegen vorherige Einsendung einer Quittung 
durch den Vereinssecretär, Herrn Burger, verabfolgt werden: 
1) Deutsche Zeitschrift für Thiermedicin von Bollinger und 
Franck. 2) Archiv für wissenschaftl. und pract. Thierheilkunde 
von Müller und Schütz. 3) Vorträge für Thierärzte von Dr. 
Siedamgrotzky. 4) Bericht über das V eterinärwesen im König¬ 
reiche Sachsen. 5) Mittheilungen aus der thierärztl. Praxis in 
Preussen. 6) Jahresbericht der kgl. Thierarzneischule zu Hannover. 

7) Oesterreichische Vierteljahresschrift von Müller & Förster. 

8) Repertorium für Thierheilkunde von Vogel. 9) Oesterreich¬ 

ische Monatsschrift mit Revue von Koch. 10) Falke’s Jahr¬ 
bücher der Thiermedicin. 11) Zeitschrift für microscop. Fleisch¬ 
beschau von D u n k e r. 12) Correspondenzblatt des niederrheinischen 
Vereins für öffentl. Gesundheitspflege. 13) Zeitschrift für Biologie 
von Prof. Voit. Zippelius. . 

Die nächste Versammlung des thierärztl. Vereins inMünchen 
findet Samstag, den 30. April ds. Js., Nachmittags 3 Uhr, in der 
Restauration Roth (Neuthurmstrasse) statt. Tagesordnung: 
1) Wahl der Vorstandschaft. 2) Die Stellung der Bezirksthierärzte 
zum Distriktsrath. Referent: Vincenti. 3) Kleinere Mittheilungen 
von Direktor Franck. 


Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Angsburg. — Drnck von Rae kl u. Loohner 
Verlag von Wilh. L fl de ritz in Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

ber&oagegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N®: 17. April 1881. 

Inhalt: Dj© Körordnung für Bayern. — Essig-Vergiftung beim Rinde. 
— Zur weiteren Kenntniss des Strahlenpilzes. — Die Jahresaversen 
der Bezirksthierärzte in Bayern. — Aufruhr an der Lyoner 
Veterinärschule. — Binderpest. — Trichinen im Fettgewebe. — Lun- 
genseuche. — Landw. Ausstellung in Luzern. — Preisfrage. — 
Literatur. — Personalien. — Gauversammlung. 

Gesetz, die Körordnung betr. 

vom 26. März 1881. (Gesetz- und Verordnungsbl. Nr. 12 ßte. 166 u. f.) 
Ludwig IL von Gottes Gnaden König von Bayern , etc. etc . 

Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Bei¬ 
rath und Zustimmung der Kammer der Reichsräthe und der Kammer 
der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt: 

Art. 1. Ein im Privatbtfsitz befindlicher Hengst darf zur Be¬ 
deckung von Stuten, welche dem Hengstbesitzer nicht gehören, nur 
dann verwendet werden, wenn er vorher durch den Körausschuss 
untersucht und durch ein Zeugniss desselben (Körschein) als zur 
Zucht tauglich anerkannt worden ist. 

Art. 2. Zur Untersuchung der Zuchttauglichkeit und Aus¬ 
stellung des Körscheines werden besondere Körausschüsse gebildet. 
Die Anzahl derselbeu und die Körorte werden alljährlich für jeden 
Regierungsbezirk vom Landrathe festgesetzt. 

Jeder Körausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Der Vor¬ 
sitzende und ein weiteres Mitglied werden vom Staatsministerium 
des Innern, für die Pfalz von der Kreisregierung, Kammer des 
Innern, ernannt; die übrigen drei Mitglieder nebst drei Stellver¬ 
tretern werden jedes Jahr vom Distriktsrathe desjenigen Distriktes, 
in welchem der Körort gelegen ist, in unmittelbaren Städten von 
den Gemeindebevollmächtigten, aus den Pferdezüchtem des Kör¬ 
bezirkes gewählt. 

Art. 3. Die Körung und die Ausstellung des Körscheines er¬ 
folgen gebührenfrei für die Dauer der Deckzeit des betreffenden 
Kalenderjahres. 

Der Körschein kann jedoch vor Ablauf der Deckzeit zurück- 


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146 

gezogen werden, wenn der Hengst aufhört, zur Zucht tanglieh 
zu sein. 

Die durch Berufung der Körausschüsse erwachsenden Kosten 
werden aus der Staatskasse bestritten. 

Art 4. Alle übrigen Bestimmungen in Bezug auf die Körung, 
die Deckzeit, die Deckplätze und die Führung des Deckregisters 
werden im Verordnungswege erlassen. 

Art 6. Wer einen Hengst den Vorschriften des Art 1 zuwider 
verwendet oder verwenden lässt, wird wegen Uebertretung mit 
einer Geldstrafe bis zu 90 Hark bestraft 

Uebertretungen der nach Art 4 zu erlassenden Verordnungen 
unterliegen einer Geldstrafe bis zu 30 Mark. 

Die nach diesem Gesetze erkannten Geldstrafen fallen in die 
Armenkasse des Wohnortes des Verurtheilten. 

Art 6. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1882 
in Wirksamkeit. 

Gegeben zu München, den 26. März 1881. 

Xj XL A "W 1 g-. 

Dr. v. Lutz. v. Ffeufer. Dr. v. Fäustle. v. Haillinger. 
v. Biedel. Frhr. v. Crailsheim. 

Hach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 

Der Oberregierungsrath 
im k. Staatsministerium des Innern, 
Neumayr. 

Acute Essig-Vergiftung beim Binde. 

Von Thierarzt A. Eokardt in Wallhalben. 

In der Branntweinbrennerei des Herrn S. war beim Ein- 
maischen der Kartoffeln oder während des Maischprocesses 
ein Fehler untergelaufen, denn bei der Destillation dieser 
Maische gab es nur sehr wenig Branntwein und die 
Schlempe rooh ungemein sauer. 

Ein Theil dieser Schlempe mit Spreu und Kleie vermischt 
wurde in Abwesenheit des Besitzers am selben Abende und 
am folgenden Morgen an 34 Stüok Rindvieh verschiedenen 
Alters und Geschleohts verfüttert; das Abendfutter wurde von 
eämmtlichen Thieren aufgezehrt, am andern Morgen jedoch 
das Futter grösstentheils verschmäht, wesshalb Herr 8. alle 
noch vorhandene Sohlempe auf den Düngerhaufen bringen 
liess, nachdem er sich von dem auffallend stark sauren Ge¬ 
rüche derselben überzeugt hatte. 

Im Laufe dieses Tages zu einer Kuh des erwähnten Be¬ 
standes gerufen, constatirte ich Folgendes: Das Thier lag mit 
auf die Krippe gestemmtem Kopfe und athmete vermehrt; 
jeder Athemzug war von lautem Stöhnen begleitet; die Haut 
fühlte sich besonders an den Extremitäten kühl an; der Pols 

I 


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147 


war klein und betrug 100 p. M., die Mastdarmtemperatur 
39° C.; die Panaenbewegung war unterdrückt, der Mist dünn¬ 
breiig ; Futter-und Getränkaufnahme waren ganz aufgehoben, 
die Sßlchaecretion gleich Null. Zum Aufstehen war die Euh 
durchaus nicht zu bewegen, sie zeigte sich völlig abgestumpft 
gegen äussere Beize. Die übrigen 33 Thiere erschienen bei 
flüchtigem (Jeberblicke gesund. 

Am andern Morgen traf ich den Besitzer zu Hause, er¬ 
hielt auf Befragen den oben angeführten Vorbericht und 
beobachtete nun sämmtliche 34 Thiere. Der Zustand der 
gestern untersuchten Euh hatte sich etwas gebessert; sie war 
einmal auf kurze Zeit freiwillig aufgestanden, stöhnte nicht 
mehr und hatte wieder etwas freieren Bliok; Appetit fehlte 
noch; Temperatur, Puls u. s. w. verhielten sich wie Tags zu¬ 
vor; beim Melken erhielt man einige Esslöffel voll Milch. 
Was die übrigen 33 Thiere anbelangt, so fiel vor Allem auf, 
dass sie sämmtlioh lagen, sieh mit wenigen Ausnahmen nur 
sehr ungern erhoben und dann steif und unlustig dastanden. 
Die Fresslust war mangelhaft, der Mist durchgängig sehr 
weich bis wässerig; die Milchkühe gaben durchschnittlich 
nicht die Hälfte ihres früheren Milchquantums. Der Farre 
und ein einjähriges Bind fielen besonders auf duroh lähmungs¬ 
artige Erscheinungen an den Hintergliedmassen. Der Farre 

— sonst ein ungemein lebhaftes und überhaupt sehr schönes 
und kräftiges Thier — bedurfte empfindlicher Anregungen, 
ehe er einen Versuch machte, sioh zu erheben; nur mit vieler 
Mühe und nach längeren vergeblichen Bemühungen kam der 
Stier auf die Füsse zu stehen. Sein Stand war aber ein so 
unsicherer, dass wir uns nicht erlaubten ihn umzudrehen und 
vorzuführen. 

Letzteres gelang uns jedoch mit dem erwähnten Binde, 
und zeigte dieses einen sehr unsicheren, besonders in den 
Hinterfüssen steifen und wackeligen Gang. Bei beiden Thieren 
Hess sioh auch verminderte Hautwärme constatiren; der Puls 
war etwas beschleunigt; die innere Temperatur betrug 38,8* 
und 39° C. 

Schon am folgenden Tage hatten bei zweckmässiger Diät 

— Heu, Eleie und Wasser — alle Erankheitserscheinungen 
nachgelassen. Nur die am schwersten erkrankte Euh bekam 
erregende Einreibungen und innerlich Magnes. ust mit etwas 
Aloe, letztere, weil der zwar dünne Mist in Folge des fort¬ 
währenden Liegens nur spärlich abgesetzt wurde. Es trat 
nach dieser Behandlung ebenfalls Besserung ein. Nach einigen 
Tagen zeigten sämmtliche Thiere wieder ungetrübtes Wohl- 


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148 

befinden; nur der erwähnten Kuh fiel das Aufstehen noch 
etwas schwer« 

Der Umstand, dass die angeführten 3 Thiere heftiger er¬ 
krankten, als die anderen, dürfte zum grossen Theile darin 
seinen Orund haben, dass die Kuh und der Farre sehr gierig 
frassen und somit am meisten von jener Schlempe aufge¬ 
nommen haben, und dass das Eind in Folge seines jugend¬ 
lichen und weniger widerstandsfähigen Organismus durch das 
schädliche Agens Yerhältnissmässig stärker angegriffen wurde« 

Vergleicht man nun diesen Fall mit dem von Ger lach 
in seinem Handbuche der gerichtlichen Thierheilkunde S. 784 
angeführten, so wird man zugeben, dass die Uebereinstimm- 
ung aller Symptome und Nebenumstände eine so auffallende 
ist, dass man wohl mit vollem Rechte hier die gleiche 
Diagnose: „acute Essigvergiftung tf stellen darf. Es sei mir 
vergönnt die betr. Worte Ger lach’s anzuführen: 

„Diese Vergiftung kann sich in Brennereien ereignen, wenn 
die Spiritusgährung zu weit vorgeschritten und theilweise in Essig- 
gährung übergegangen ist. Nach der Destillation bleibt dann die 
Essigsäure der Maische in der Schlempe zurück. Bis jetzt ist je¬ 
doch erst der eine von Stockfleth beobachtete Fall von acuter 
Essigvergiftung bekannt geworden. Die Vergiftungszufälle waren: 
häufiges Liegen, beschwerliches Aufstehen, schwankender Gang, ver¬ 
minderte Temperatur, angestrengtes, stöhnendes Athmen, kleiner 
frequenter Puls — bis 136 p. M. —, weiches Misten und Versiegen 
der Milch. In höheren Graden Appetitlosigkeit , grosse Abstumpf¬ 
ung bis zur Bewusstlosigkeit, Kolikschmerzen, Umfallen und Zuck¬ 
ungen. 

Alle von Stockfleth angeführten Symptome mit Aus¬ 
nahme der beiden letzten waren in dem von mir beobachteten 
Falle vorhanden. Leider war eine chemische Untersuchung 
der Schlempe unmöglich, da nicht die geringste Probe m^hr 
vorhanden war. Indessen dürften wohl die oben angeführten 
klinischen Erscheinungen im Verein mit dem unbedingt glaub¬ 
würdigen Vorbericht des Herrn S. zur Aufrechterhaltung der 
Diagnose vollständig genügen. 

Zur weiteren Kenntniss des Strahlenpilzes (Actinomyces 
bovis), theilt Prof. Dr. Johne (im Centralbl. f. d. med. Wissen¬ 
schaften) vorläufig mit, dass in den Tonsillen von 21 bis jetzt nach 
dieser Richtung untersuchten Schweinen sich mit einer einzigen 
Ausnahme in allen Actinomyceshaufeu in verschiedener Grösse und 
in verschiedenen Stadien der Entwickelung, sehr häufig bereits ver¬ 
kalkt, vorfanden, ohne dass äusserlich an dem betreffenden Organ 
eine pathologische Veränderung, insbesondere Geschwulstbildung 
wahrzunehmen gewesen wäre. — Daneben fanden sich fast aus- 


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149 


nahmslos in den Tonsillen tasohen Pflanzenpartikelchen, meistens 
Grannen von Getreidearten, besonders Gerste, welche mit ihrem 
peripheren Ende meist noch über die Oeffnung hervorstehen. Bei 
der näheren mikroskopischen Untersuchung erscheint die Oberfläche 
derselben, besonders die der Spitzen, ihrer abstehenden, dornigen 
Widerhaken mit dicht sitzenden, büschelförmig angeordneten hyphen¬ 
losen, birnenförmigen Gonidien bedeckt, welche sich durch nichts 
von den Gonidien der daneben liegenden Actinomycesmassen unter¬ 
scheiden. Die Gebilde besitzen in ihrer Gruppirung eine grosse 
Aehnlichkeit mit Echinobotryum, einem Schimmelpilz, der somit 
vielleicht der längst gesuchte, ausserhalb des Thierkörpers vor-^ 
kommende Schimmelpilz sein dürfte, aus welchem sich innerhalb 
des Organismus der Actinomyces durch Anpassung entwickelt. Es 
muss die nächste Aufgabe der Forschung sein, diese Entdeckung 
weiter zu verfolgen. 


Die Jahresaversen für die Bezirksthierarzfe Bayerns sind 
nunmehr auf Grund der Bekanntmachung des k. Staatsministeriums 
des Innern vom 17. März d. J. „die Gebühren für die Dienstleist¬ 
ungen der Thierärzte betr.“ (Wochenschr. Nr. 13) festgesetzt. Durch 
eine Entschliessung des k. Staatsministeriums des Innern vom März 
d. J. wurden 5 Aversalklassen gebildet, wornach 
in Classe A. 30 Bezirksthierärzte ein Jahresaversum von 700 M. 
„ „ B. „ „ „ „ „ 600 M. 

9 9 9 9 **00 M. 

9 9 400 M. 

„ „ ' - 300 M. 


£ - 

D. „ 

E. 28 


9 9 „ „ _ 

beziehen. Die Vertheilung erfolgte auf Grund von Erhebungen 
über die bisher von den einzelnen Thierärzten für amtliche Ge¬ 
schäfte bezogenen Beise- und Taggebühren. 

Diese neue Kegelung der Gebühren für veterinärpolizeiliche Ge¬ 
schäfte der Bezirksthierärzte innerhalb ihres Amtsbezirkes ist als 
ein wesentlicher Fortschritt anzuerkennen, da hierdurch nicht nur 
die Stellung des beamteten Thierarztes eine mehr gesicherte wurde, 
sondern auch — und dies ist noch höher anzuschlagen — weil da¬ 
mit das Diätenwesen gefallen ist. Es wird fernerhin nicht mehr 
gesagt werden können — wie schon in missliebiger Weise ge¬ 
schehen — die Thierärzte kämen nur der Diäten wegen ihren Ver¬ 
pflichtungen so genau nach; dieselben werden sicherlich für die 
die Folge zeigen, dass sie ihre Obliegenheiten ebenso pünktlich er¬ 
füllen, auch nachdem sie nicht mehr auf Taggebühren angewiesen 
sind. 


An der Lyoner Veterinärschule haben die Eleven revoltirt; 
wie der „pubücain de Lyon“ vom 31. März ds. Js. sohreibt, 
herrschte bei den Studirenden dieser Schule schon seit einiger Zeit 
heimliche Unzufriedenheit, welche am 30. März d. J. zu bedauer¬ 
lichen ernsten Ereignissen führte. Gegen 6 1 /* Uhr Abends weigerten 
sich die 175 Eleven einstimmig in den Studiersaal zu gehen, be» 


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gaben sich in den hinter den Sehnlgebftnden befindliehen Garten, 
sangen die Marseillaise und schrieen „nieder mit Chauveau, dem 
Tyrannen/ welche Manifestation ea. 2 Stunden dauerte. Gegen 
9 Uhr drangen dieselben in den grossen Schlosshof, zerbrachen die 
Verordnungstafel und verschiedene andere in den Arcaden befind¬ 
liche Gegenstände, stiegen dann in den obersten Stock des Gebäu¬ 
des, zertrümmerten alles Glaswerk und warfen alle dort befind¬ 
lichen irdenen Geschirre unter dem Rufe „nieder mit Ohauveau, 
Pouget, den Jesuiten/ durch die Fenster. Der Direktor Ohauveau, 
welcher die Ruhe nicht wieder herstellen konnte, benachrichtigte 
die Präfectur und die Polizei, worauf 40 Schutzleute und viele 
Gensdarmen erschienen, welche jedoch in die Schlafsäle, wo die 
Eleven das Gas ausgelöscht und sich verbarricadirt hatten, nicht 
eindringen konnten, klugerweise aber von den Waffen keinen Ge¬ 
brauch machten. Der Präfect verfügte sich sodann mit seinem 
Secretär selbst in die Anstalt, worauf Ruhe eintrat und der Auf¬ 
stand beendet schien. Allein gegen 11 Uhr Nachts ging der Spek¬ 
takel von Neuem los, die Eleven warfen die Betten und andere 
Gegenstände durch die Fenster und erst nach Mitternacht trat Ruhe 
ein; jedoch Morgens 6 Uhr wiederholte sich dasselbe Schauspiel, 
wobei vollends zerstört wurde, was bis jetzt verschont geblieben 
war. Die Polizei besetzte die Thüren und internirte die Eleven. 
Der durch eine Depesche des Präfecten in Kenntniss gesetzte Ge- 
neralsecretär des landw. Departements Tisserand war von Paria 
eingetroffen, versammelte die Verwaltungskommission der Schule und 
hielt 2 Sitzungen ab. Als Ursache dieser Erneute werden bezeichnet: 
die klerikale Richtung des Direktors, Klagen über schlechte Be¬ 
köstigung (altgebaokenes Brod), Verweigerung des Theaterbesuches 
und sonstige Scherereien (Bedrohung der Eleven mit Peitschen¬ 
hieben von Seiten eines Beschalwärters). Die Schutzleute, welche 
die angesammelten Volksmassen zerstreuten, hielten Wache und 
wurde eine Compagnie des 140. Linien-Iufanterie-Kegiments als 
Piquet aufgestellt. W. 


Verschiedene Mittheilnngen. 

Nachdem die Rinderpest im russ. Gouvernement Lomsa er¬ 
loschen ist, hat die k. Regierung von Königsberg die unterm 
2. Januar d. J. für die Kreise Orteisburg und Neidenburg ange¬ 
ordneten verschärften Massregeln aufgehoben und treten bis auf 
Weiteres die unterm 3. Juli 1879 vorgeschriebenen Massregeln in 
Kraft. Desgleichen werden von der k. Regierung in Gumbinnen 
eine Reihe von Bestimmungen ausser Wirksamkeit gesetzt und die 
gegenüber Russland geltenden Einfuhrverbote und Beschränkungen, 
dann die Massregeln bezüglich des Transports von Rindvieh auf 
Eisenbahnen, des Hornbrandzeichens, der Rindviehcontrole und der 
Ursprufigsiitteste für den Transport von Rindvieh auf Landwegen 
unterm 18. April d. J. publicirt. 



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webe berichtet J. Chatin, dass entgegen den bisherigen An¬ 
nahmen aller Autoren, nach welchen die Trichinen sich nur im 
Fleische niederlassen, er dieselben auch an den Grenzen der fett¬ 
haltigen Wände zwischen den Muskelfasern und sogar innerhalb 
des Speckes gefunden habe. Die Trichinen waren hier jedoch 

S rösstentheils nicht eingekapselt, so wie man dieselben gleioh nach 
er Einwanderung sieht, einige davon zeigten sich auch eingekapselt 

(Yeröffentl. d. K. D. Ges.-A.) 

Das Grossh. mecklenb. Ministerium, Abth. für Medicinal-Angel. 
hat wegen Ausbruchs der Lungenseuohe in und bei Kopen¬ 
hagen die Ein- und Durchfuhr von Bindvieh sowie von rohen Theilen 
desselben aus dem Königreiche Dänemark bis auf Weiteres ver¬ 
boten. 

In den Tagen vom 2.—11. October d. J. findet in Luzern 
eine schweizerische landwirtschaftliche Austeil¬ 
ung statt, welche u. A. auch je eine Abtheilung für Pferde, Bind¬ 
vieh (Zucht- und Mastvieh), Kleinvieh u. s. w. umfassen wird. 

Preisfrage. Die medicinische Sektion der Akademie der 
Wissenschaften zu Paris hat, nachdem sich keine Arbeiten fan¬ 
den, welche den vonM. Bröant für die Heilung der Cholera 
festgesetzten Preis von 100,000 Frcs. verdienten, dem Hrn. O. 
Colin, Professor an der Veterinärschnle zu Alfort, für eine An¬ 
zahl von über Septicämie und Milzbrand veröffentlichten 
Schriften die Zinsen von diesem der Akademie vermachten Legat, 
im Betrage von 5000 Frcs., gewährt und zwar in Anbetracht der 
Nützlichkeit der Untersuchungen, der Ausdauer und des Geschicks, 
mit welchen sie verfolgt wurden. 


Literatur. 

Das Reichsgesetz vom 2S. Juni 1880, betr. die Abwehr und 
Unterdrückung von Viehseuchen, nebst den hiezu er¬ 
lassenen Ausführungsbestimmungen, herausgegeben und erläu¬ 
tert von Ph. J. Göring, Landesthierarzt im kgl. b. Staats- 
Ministerium des Innern. Nördlingen. Verlag der E. H. Be er¬ 
sehen Buchhandlung. 1881. 8. 203 S. Prs, brosch. M. 2,80. 

In der Einleitung ist der Entwickelung der Seuchenpolizei 
in Deutschland eine kurze Betrachtung gewidmet, wobei dargethan 
ist, wie aus den früher schon bestandenen Seuchenordnungen, ins¬ 
besondere süddeutscher Staaten das preussische Seuchengesetz von 
1875, jedoch mit der Vervollständigung der Entschädigung der 
Thierbesitzer und auf der Grundlage dieses Gesetzes schliesslich 
das deutsche Beichsgesetz vom 23. Juni 1880 hervorgegangen sei. 
Nachdem auch die Gesetze zur Bekämpfung der ansteckenden 
Hausthierkrankheiien einiger niohtdeutsoher Staaten kurz überblickt 
sind, erfolgt der Abdruck des Beichsgesetzes sowie der vom Buu- 
desrath erlassenen Instruktion, ferner des Vollzugsgesetzes für 
Bayern, nebst den Ausführungsbestimmungen, und sind von dem 


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Herausgeber aus den Motiven zum Reichs- und bayer. Landesge¬ 
setze, den Reichs- und Kammerverhandlungen etc. zu vielen §§. Er¬ 
läuterungen beigegeben. Eine Inhaltsübersicht und alphabetisches 
Sachregister vervollständigen das Buch, das allen Betheiligten, ins¬ 
besondere den beamteten Thierärzten und Verwaltungsbeamten ganz 
willkommen sein wird. 


Weiters sind erschienen: 

In der Stahel’schen Buch-& Kunsthandlung zu Wfirzburg: 
Das Reichsgesetz vom 23. Juni 1880 „die Abwehr und 
Unterdrückung von Viehseuchen* nebst der Instruk¬ 
tion des Bundesrathes vom 24. Februar 1881 und dem Aus¬ 
führungsgesetze nebst Vollzugsbestimmungen für Bayern n*it 
gemeinfasslicher Belehrung über die ansteckenden Krankheiten 
der Hausthiere. Taschenbuchf. 122 S. 1 M. 20 Pf. 

Ein correkter Abdruck aller Gesetzes- und einschlägigen Be¬ 
stimmungen nebst ausführlichem Sachregister. 


Ferner von Franz Paul Datterer in Freising: 

Das Viehseuchengesetz. Vollständige Taschenausgabe 188 S. 
brosch. 1 M. 10 Pf. 

Gleichfalls ein Abdruck des Reichsgesetzes, der Instruktion 
sowie der bayerischen Ausführungsbestimmungen und Belehrung 
nebst alphabetischem Register. 


Personalien. 

Auszeichnungen. Die amtlichen Thierärzte: A. Macorps zu 
Lüttich, Deprätere zu Oudenburg, Desmet zu Furnes, dann die 
Professoren Gerard und Wehenkel wurden zu Rittern des belgischen 
Leopold-Ordens ernannt. 

Ausgeschriebene Kreisthierarztstellen: 
d~ , v . Jährlicher Gesuche liid eiicureichei 

•tatsmlss. Gehalt: Zoicbnii : bin» bei d. K. Regiemg ii: 

Brilon . G00 M. — 7. Juni 1881. Arnsberg. 

Loetzen. — — 31. Mai 1881. Gumbinnen. 

Dem Kreisthierarzt Luchhau zu Loetzen ist, unter Enthebung 
von seinem gegenwärtigen Amte, die Verwaltung der Kreisthierarztstelle 
des Kreises Goldap übertragen und Thierarzt erster Klasse Jacob Ort 
zu Gladenbach zum commissarischen Kreisthierarzt des Kreises Bieden- 
kopf, unter Belassung seines Wohnsitzes in Gladenbaoh, ernannt worden. 

Der thierärztliohe Gauverband Algäu hält am Sonn¬ 
tag den 8. Mai d. J., Mittags 1 Uhr im Gasthofe „zur Post* in 
Kempten seine Versammlung; die Herrn Collegen der Amtsbezirke 
Füssen, Kaufbeuren, Kempten, Memmingen, Mindelheim, Lindau, 
Oberdorf und Sonthofen werden zu recht zahlreicher Betheiligung 
eingeladen. Merkt. 

Verantwortliche Redaotion; Th. Adam in Augsburg. — Druck von Raokl u. Lochner 
Verlag von Wilh. LU de rite in Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

herausgegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXY. Jahrgang. 18. , Mai 1881. 

Inhalt: Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München. (Ge¬ 
meinsame Beobachtungen von Thierkrankheiten.)— Was versteht man 
unter nicht stallfromm? — Inoculation gegen Bauschbrand. — 
Krankenstand sämmtlicher Pferdespitäler der k. b. Armee. — An¬ 
steckende Hausthierkrankheiten in Elsass-Lothringen. — Literatur. 
— Personalien. — Versammlung des Vereins schlesischer Thierärzte. 

Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München* 
Die am 24. April 1880 abgehaltene Sitzung war sehr zahlreich 
besucht. Nachdem dieselbe von dem Vorsitzenden eröffnet war, 
ertheilte derselbe das Wort an Adam jun. zu einem Vortrage über 
das Thema: „Wie können die praktischen Erfahrungen 
der Thierärzte besser verwerthet werden als bisher 
der Fall war?“ Derselbe lautete wie folgt: Vis unita fortior! 
Dieser Wahrspruch des thierärztlichen Vereins von Schwaben hat 
sich, wie überhaupt im Leben so insbesondere auch für unsere 
Fachwissenschaft, von so eminenter Bedeutung erwiesen, dass er es 
wohl verdient, von Zeit zu Zeit wieder etwas mehr in den Vorder¬ 
grund gestellt zu werden. Es liegt nicht in meiner Absicht, über 
unser Vereinswesen mich zu verbreiten; denn ich könnte schwer¬ 
lich etwas Neues mittheilen; ich will heute nur eine Frage anregen, 
die mich von jeher sehr interessirte, weil ich glaube, dass deren 
glückliche Lösung für unsere Fachwissenschaft von Bedeutung sein 
würde, nämlich die Frage, ob sich die Thätigkeit des practischen 
Thierarztes nicht besser für unsere Wissenschaft verwerthen Hesse, 
als dies gegenwärtig der Fall ist. Es ist mir bisher nie gelungen, 
eine befriedigende Lösung derselben zu finden. Wenn auch viele 
Praktiker in anerkennenswerter Weise ihre Erfahrungen bei ge¬ 
wissen Krankheitsfällen bekannt geben, so müssen wir doch zuge¬ 
stehen, dass die Mittheilung einzelner Fälle einen grösseren für die 


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Gesammtheit bedeutenderen "Werth nur selten repräsentirt. Die 
Gründe hiefür sind hauptsächlich zweierlei Art. Yor allem kann 
der Praktiker mit dem besten Willen den Verlauf einer Krankheit 
nicht «o verfolgen, wie es absolut nothwendig ist, um leicht mög¬ 
liche Täuschungen zu vermeiden. Wir wissen ja, wie oft selbst 
die auf dem Wege des Experiments oder in Spitälern mit der 
grössten Gewissenhaftigkeit und Objectivität beobachteten patholo¬ 
gischen Vorgänge den Forscher irreführen können, der nachdem er 
alles auf das genaueste notirt, zu wiederholten Malen auf das sorg¬ 
fältigste untersucht und die gefundenen Resultate verglichen hat, 
am Ende doch nicht immer das Gewünschte erreicht. Wenn wir 
dies berücksichtigen, so kann es uns sicherlich nicht in den Sinn 
kommen, von einem Praktiker, namentlich wenn er viel beschäftigt 
ist, zu verlangen, dass er alle die Beobachtungen, welche die exacte 
Forschung heutzutage verlangt, mache und sich genau notire. 

Ausserdem werden in der Regel nur einzelne, besonders in¬ 
teressante Fälle, eingehender studirt, die gerade ihrer Seltenheit 
halber wohl recht merkwürdig, für die meisten aber in praktischer 
Hinsicht nicht besonders werthvoll sind. Umgekehrt werden Krank¬ 
heiten, die gerade ihrer Häufigkeit, ihres gefährlichen und nicht 
selten ihres räthselhaften Charakters wegen für uns von grösster 
Bedeutung sind, nur vorübergehend und gewöhnlich nicht objectiv 
genug beobachtet und behandelt. Ich glaube nicht ganz Unrecht 
zu haben, hoffe aber auch, dass es nicht übel gedeutet werden 
möge, wenn ich behaupte, dass jeder wie man zu sagen pflegt, sein 
Steckenpferdchen reite. Dies ist nicht allein an der Art und Weise, 
wie jeder einzelne, allerdings innerhalb der gegebenen Grenzen, 
sein Wissen und seine hie und da etwas einseitigen Erfahrungen 
verwerthet, zu sehen, sondern wir müssen dies bei objectiver Be¬ 
trachtung auch an manchen Kundgebungen unserer Fachliteratur 
erkennen. 

Man hat längst einsehen gelernt, dass nur in derFülle die 
Wahrheit liege, dass nur eine grössere Anzahl von beobach¬ 
teten Thatsachen ein annähernd sicheres Urtheil erlaubt. Im Allge¬ 
meinen wächst die Wahrscheinlichkeit einer Annahme mit der 
Häufigkeit der Beobachtungen. 

Ich habe nun schon im Jahre 1873 gelegentlich der Versamm¬ 
lung schwäbischer Thierärzte den schüchternen Versuch gemacht, 
die Herren Collegen zu veranlassen, eine kleine Statistik über ein. 
zelne Krankheiten aufzustellen. Mein Antrag wurde, wie ich es 




— 


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auch nicht anders erwartet hatte, abgelehnt und wurde als Haupt* 
grund hiefür angegeben, dass ein Erfolg nicht zu hoffen sei. Ich 
glaube dies selbst zugeben zu müssen, weil die nöthigen Mittheil¬ 
ungen zu einer Statistik leider ohne einen gewissen Zwang nicht 
zusammen zu bringen sind. Ich dachte mir jedoch, dass die An¬ 
gelegenheit vorläufig nur als aufgeschoben zu betrachten sei und 
hoffte zugleich es möge sieb vielleicht mit der Zeit noch eine 
bessere Lösung der Eingangs gestellten Frage finden. 

Ein Hauptgrund aber warum ich dieses Thema wieder auf¬ 
nehme ist der, dass sich allgemach ein fühlbarer Mangel an in¬ 
teressanten und für den Praktiker werthvollen Mittheilungen zu 
erkennen gibt. Ich bestreite nicht, dass eine grosse Anzahl sehr 
erwünschter, wichtiger Publikationen in den letzten Jahren erschienen 
ist, allein sie leiden grossentheils an einem Fehler, der sie für den 
ausübenden Thierarzt geradezu werthlos macht, sie sind zu umfang¬ 
reich, zu lang, und erscheinen in zu grossen Zwischenräumen. Jeder 
College, der nicht täglich mehrere Stunden zu Hause verbringen 
kann, und somit Zeit findet neben seinen unaufschiebbaren schrift¬ 
lichen Arbeiten auch die Literatur noch ein wenig zu pflegen, wird 
mir dies gerne bestätigen. Ich kenne hochachtbare Collegen, die 
es bewiesen haben, dass sie sich auf dem Laufenden zu halten ver~ 
stunden, die aber trotzdem oft wochenlange nicht dazu kommen 
konnten, eine grössere Arbeit oder ein neueres Werk mit der 
nöthigen Ruhe zu lesen oder zu studiren. Es ist nun nach meiner 
Ansicht leichter eine grössere Abhandlung zu liefern, als eine kürzere 
aber werthvolle Mittheilung zu schreiben, Und gerade für diese 
letzteren wäre hinreichendes*Material ein dringendes Bedürfnis. 

Ich stelle nun die Frage, ob es nicht möglich wäre, im Laufe 
der Jahre für gewisse sporadische Krankheiten unserer Hausthiere 
der Wahrheit nahe kommende Grundsätze aufzustellen, wenn eine 
ganz beliebige Zahl von Collegen sich stillschweigend oder nach 
vorherigem Uebereinkommen dahin einigten, eine oder mehrere 
Krankheiten, welche z. B. von unserem Vereine in Vorschlag ge¬ 
bracht werden könnten, alljährlich ihrer Häufigkeit, ihrer wahr¬ 
scheinlichen Ursache und ihres Ausganges nach zu beobachten und 
soweit es die besonderen Indicationen gestatten auch in der gleichen 
Weise zu behandeln? Es erfordert dies nicht mehr Arbeit wie 
sonst, und nicht mehr Notizen wie sie jeder ausübende Praktiker 
sich ohnehin macht und doch würde dies alljährlich, wenn es zur Mit¬ 
theilung käme, eine ganz respectable Zahl von Beobachtungen reprä- 


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sentiren. Ich bin der Ueberzeugung, dass auf diese Weise nament¬ 
lich dann, wenn eine berufene Persönlichkeit die Sacho in die Hand 
nimmt, immerhin mehr geleistet werden könnte als bisher und wäre es 
eine geeignete Aufgabe des Vereins alljährlich die Krankheiten zu 
bestimmen, welche man in den nächstfolgenden 3 oder mehr Jahren 
zur Beobachtung ziehen und in einer bestimmten Weise behan¬ 
deln wolle. 

Der grosse Vortheil dieses gemeinsamen Arbeitens berufc ge¬ 
rade darin, dass es jedem, der sich dafür interessirt, wenn Gr die 
Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse liest, möglich wird seinen 
Theil beizutragen zu der Erreichung des Zieles, das uns allen am 
Herzen liegen muss, nämlich die Bereicherung unserer Kenntnisse) 
die Hebung und Förderung unserer Wissenschaft. 

Nachdem hierüber die Discussion eröffnet war, an der sich 
mehrere der Anwesenden betheiligten, empfiehlt Professor Hahn 
diesen Vorschlag der Annahme, wünscht eine einjährige Unter¬ 
suchungsperiode zu bestimmen und ferner bei Beschreibung der 
betreffenden Krankheiten auch die Anfügung des Sectionsbefundes. 

Der Referent hält es für zweckmässig für den Anfang so 
wenig wie möglich zu verlangen. 

Der Vorsitzende, Landesthierarzt Göring, proponirt zur Aus¬ 
führung der Sache eine Commission zu wählen und schlägt als Mit¬ 
glieder derselben vor: Prof. Hahn, Bezirksthierarzt Putscher 
und Landgestütsthierarzt A d a m, welcher Vorschlag allgemeine An¬ 
nahme fand und auch von den Gewählten acceptirt wird. Weiters 
fordert nun der Vorsitzende die Commission auf, diejeningen Krank¬ 
heiten zu bezeichnen, welche in der proponirten Weise behandelt 
werden sollen, worauf Adam jun. 1) die sog. schwarzen Harn¬ 
winde, 2) die subacute Gehirnentzündung und 3) das paralytische 
Kalbefieber als Thierkrankheiten anführt, die sich zu dem gedachten 
Zwecke besonders eignen dürften. 

Nach allseitiger Zustimmung forderte der Vorsitzende die Com¬ 
mission auf sich über den Plan der bezüglich jeder dieser Krank¬ 
heit zu stellenden Fragen zu einigen und das Schema in der 
Wochenschrift für Thierheilkunde mit der geeigneten Aufforderung 
bekannt zu geben, worauf dieser Gegenstand verlassen wurde. 

Göring theilt nun mit, dass am 18. Mai in der Aula der 
kgl. Thierarzneischule eine Versammlung behufs Gründung eines 
Unterstützungsvereins für die Hinterbliebenen bayer. Thierärzte 
stattfinde, wesshalb er es für rathsam halte die Maisitzung ausfallen 


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zu lassen, was allgemeine Zustimmung findet. Bei der nun fol¬ 
genden Wahl des Ausschusses wurde Landesthierarzt Göring zum 
Vorstände, Stabsveterinär Giel zum Kassier und Schlachthaus- 
Offiziant Munckenbeck zum Secretär für das Vereinsjahr 
1880,81 per Acclamation wiedergewählt und nach einigen kürzeren 
Mittheilungen vom Vorsitzenden die Sitzung geschlossen. 

Aufforderung. 

Unter Bezugnahme auf das vorstehende Protokoll der April¬ 
sitzung des „thierärztlichen Vereins in München“ erlaubt 
sich die unterfertigte Commission an die Herren Collegen — nicht 
blos unseres engeren Vaterlandes sondern an alle — das Ersuchen 
zu stellen, behufs gemeinschaftlicher Beobachtung der 
nachstehend bezeichneten Thierkrankheiten, im Sinne der beige¬ 
gebenen Schemate, auf einem entsprechend rubricirten Bogen Papier 
lediglich unter Vorsetzung der Nummer des Schemas die Antworten 
in aller Kürze anzugeben. Allenfallsige weiters zweckdienliche Be¬ 
merkungen über die betr. Krankheit wollen gefälligst auf der nicht 
rubricirten Kückseite des Bogens angebracht und letzterer innerhalb 
Jahresfrisft, spätestens aber bis 1. Mai 1882 an eiben der Unter¬ 
zeichneten franco eingesendet werden. 

Das Gesammtresultat der Beobachtungen wird nach erfolgter 
Zusammenstellung in dieser Wochenschrift veröffentlicht werden. 

W. Putscher, C. Hahn, P. Adam, 

Bez.-Th. in Bruck Prof. a. d. Thierarznei- k. Landgestüts-Th. 

(Oberbayern). schule München. Münohen. 

Schema I. 

Name des Thierarztes: Wohnort: 

» Regierungsbezirk: 

Sog. schwarze Harnwinde, Windrehe etc. beim Pferde. 

1. Des erkrankten Pferdes: Race, Alter, Geschlecht, Farbe, 
Nährzustand. 

2. Zeit der Erkrankung: Monat, Tag, Tageszeit. 

3. Ort der Erkrankung: Im Freien, im Stalle. 

4. Nach welcher Zeit erfolgte ärztliche Hülfe . 

5. Krankheitsdauer: Tage, event. Stunden. 

6. Krankheitsausgänge in: Genesung, Lähmungen, Tod. 

7. Witterungsverhältnisse am Tage der Erkrankung . 

8. Stand das Pferd unmittelbar vor der Erkrankung länqere 
Zeit im Stalle , war dieser warm, dunstig etc. 

9. Wie wurde das Pferd gewöhnlich und wie unmittelbar vor 
dem Erkranken nnd wie am Tage vorher gefüttert. 

10. War die Benützung eine ungewohnte, übermässig anstren¬ 
gende, der Constitution des Thieres nicht angemessen, kam 
das Thier in Schweiss. 


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158 

11. Wie lange Zeit nach dem Verlassen des Stalles erkrankte 
das Pferd. 

12. War das Thier bei ärztlicher Ankunft noch im Stande zu 
stehen. 

13. Krankheitserscheinungen: Plötzliches Niederbrechen oder 
vorheriges kurzes Lahmgehen? Sind Lenden- und Kreuz¬ 
muskeln brettarfcig hart, gespannt, geschwellt? Fresslust? 
Durst? Kothabsatz? Atbmen, Puls, Temperatur? Urin: 
Farbe, Reaction, Eiweissgehalt etc.? 

14. Aerztliche Behandlung: Innerlich, Aeusserlich, Venä- 
«ektion? 

15. Sektionserscheinungen ? 

Schema II. 

Name des Thierarztes: Wohnort: 

Regierungsbezirk: 

Subacute und gewöhnlich exsudative Gehirnerkrankung 
der Pferde. 

1. Des erkrankten Pferdes: Race, Alter, Geschlecht, Farbe, 
Nährzustand. 

2. Zeit der Erkrankung: Monat, Tag. 

3. Krankheit ö. u * Tage. 

4. Krankheits-Ausgang in: a) Vollkommene Genesung; b) 
Dummkoller, schwarzen Staar, vorübergehende oder an¬ 
dauernde Nervenaffectionen; c) Tod. 

5. Krankheits-Ursachen: a) Prädisponirende: Erbliche An¬ 
lage, angeborene oder im frühesten All^r erworbene 
Anaemie. b) Disponirende: Ungünstig einwirkende Stall¬ 
verhältnisse (niedrig, dunstige, unreinliche, der Ventila¬ 
tion entbehrende Stallungen). Mangel an entsprechender 
Bewegung des Pferdes. Verabreichung ungeeigneten 
Futters (Dürrklee, Grummet etc) c) Erregende: Unge¬ 
wohnte Beschäftigung, plötzliche und übermässige An¬ 
strengung nach längerer Ruhe des Thieres; rasche er¬ 
müdende Bewegung; Verkühlung. 

6. Krankheits-Verlauf: a) Vorboten: Gingen fieberlose, gast¬ 
rische Zustände voraus? War geringere Munterkeit oder 
leichtere Erregbarkeit des Thieres vor dem Eintritte der 
Krankheit bemerkbar? b) Welche Krankheitserschein¬ 
ungen wurden wahrgenommen? c) Waren Complicationen 
gegeben ? (Gastrische, biliöse Zustände.) d) Trat Exsudat¬ 
bildung ein ? e) War gleich bei Beginn der Erkrankung 
ein bedeutender comatöser Zustand mit auffällig hervor- 


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159 


tretender Störung des Empfindungs- und Bewegungslebepa 
zugegen? 

7. Behandlung: a) Innerliche; b) Aeusserliche. 

8. Sections-Erscheinungen . (War Exsudat ein- oder beider¬ 
seits vorhanden? Waren beim Fehlen des Exsudats die 
Erscheinungen intermittirend.) 

Schema IIL 

Name des Thierarztes: Wohnort: 

Regierungsbezirk: 

Paralytische Form des Kalbefiebers- 

1. Des erkrankten Rindes : Alter, Race mit Farbe, Nähr¬ 
zustand. 

2. Zeit der Erkrankung: Monat, Tag; der wie vielte Tag 
nach dem Kalben ? 

3. Krankheitsdauer: Tage, eventuell Stunden. 

4. Ausgang der Krankheit in : Genesung, Tud, Fremdkörper¬ 
pneumonie. 

5. War die Geburt leicht oder erschwert? 

6. Kam die Krankheit schon öfter vor: a) in demselben 
Stalle?, b) im nämlichen Orte in anderen Ställen? 

7. Fütterung: Im Allgemeinen und insbesondere während 
der Trächtigkeit und kurz vor dem Kalben. 

8. Stallfütterung oder Weidegang? 

9. Gute oder schlechte Milchkuh? 

40. Ist die Krankheit von demselben Thiere schon einmal durch¬ 
gemacht worden? 

11. Stand die Kuh am Fenster, an Thüren oder anderen Oeff- 
nungen, so dass Erkältung nicht ausgeschlossen ist? 

12. Welche Krankheitssymptome sind beobachtet worden und 
zwar in Bezug auf Beginn (Congestion), Verlauf und 
Ende der Krankheit ? Wie waren Temperatur, Puls und 
Athmungsverhältnisse ? V erdauungskanal ? Harnabson¬ 
derung? Allgemeine Erregbarkeit? 

13. Konnte das Thier nach dem Schwinden der Hauptsymptome 
sich alsbald erheben oder blieb längere Schwäche zurück? 
Wie lange? 

14. Behandlung: a) Innerliche und insbesondere wurden Medi- 
camente eingeschüttet? b) Aeusserliche. 

15. Sectionsbefund . (Gehirn, ob durch Schlachten verletzt 
und zerstört.) 


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160 


Bei der Versammlung des Gauverbandes der Thierärzte 

Nordfrankens 

zu Schweinfurt am 20. Februar d. J., welche von 12 Mitgliedern 
besucht war, wurden an 3 von Bez.-Th. Eicht er gestellten Pfer¬ 
den von Herrn Dr. Fleischmann Untersuchungen der Augen im 
aufrechten Bilde und an 2 präparirten todten Augen bei focaler 
Beleuchtung vorgenommen und hierzu die nöthigen wissenschaft¬ 
lichen Erklärungen gegeben. 

Ueber die Frage „was versteht man unter nicht stall- 
fromm“ ergab sich aus dem Vortrage des Referenten, Bez.-Th. 
Strauss-Hassfurt folgendes Resuml: Nicht stallfromme 
Pferde sind solche, welche im vollen Gesundheitszustände, also ohne 
physiologische oder pathologische Geschlechtserregungen und ohne 
alle Veranlassungen im Stalle gegen Menschen oder Thiere heissen,, 
schlagen oder in widersetzlicher Weise drängen. Ausgesprochen ist 
diese Untugend ganz regelmässig durch einen eigenen bösen Blick. 

Futterneidige Pferde dagegen können dieselben Unarten 
zeigen, jedoch geschieht dies nur gelegentlich der Fütterung, ohne 
agressiv sich gegen Menschen oder Thiere zu verhalten. 

In Bezug auf die Entstehung gingen die Ansichten dahin zu¬ 
sammen, dass nicht stallfromme Pferde eine angeborne Disposition 
für diese Untugend besitzen, die dann in der Regel beim Einge¬ 
wöhnen hervortritt. Auch darin war die Meinung der Anwesenden 
übereinstimmend, dass das ganze Gebahren nicht stallfrommer Pferde 
zeitweise sistirt, so dass sie währenddem leicht für stallfromm aus¬ 
gegeben werden können. P. Schuster. 

Inoculation zur Erzielung der Immunität gegen 
Kauschbrand. 

Die Herrn Arloing, Connevin und Thomas haben eine 
Reihe von Versuchen angestellt, um mittels intravenöser Injection 
Immunität gegen den Rauschbrand beim Kalbe, dem Schafe und 
der Ziege zu erzielen. Herr Bezirksthierarzt M. Strebei in Frei¬ 
burg (Schweiz), welcher das ihm vor einiger Zeit zur Verfügung 
gestellte Manuskript über fragliche Versuche übersetzte, hatte die 
Gefälligkeit der Redaction der Wochenschrift diese Uebersetzung- 
zur Veröffentlichung mitzutheilen, weil er glaubt, dass diese Arbeit 
viele Leser der Wochenschrift in hohem Grade interessiren werde. 
Indem wir Herrn Strebei hiermit für seine Mittheilung bestens 
danken, lassen wir nachstehend dessen Uebersetzung folgen: 

„I. Am 31. Mai 1879 überreichten obige Forscher der Aka¬ 
demie der Medicin eine Note, in welcher sie an der Hand einer 


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Reihe von Versuchen bewiesen, dass die Tumore des sogenannten 
symptomatischen Milzbrandes beim Rinde (Charbert) einen Mikroben 
enthalten, der sich mehreren Thierspecies (Kalb, Schaf, Ziege u. s. w.) 
inoculiren lasse und sich von Bacillus anthracis durch seine objec- 
tiven Merkmale, sowie durch die Art und Weise seines Verhaltens 
beim Einbringen in das Unterhaut- und intra-muskuläre Binde¬ 
gewebe deutlich unterscheide.*) 

Seit jener Zeit, sagen die französischen Forscher, konstatiren 
wir ein anderes wichtiges Unterscheidungsmerkmal, welches zwischen 
dem Mikroben des Rauschbrandes und demjenigen des Milzbrandes 
besteht. 

Bekanntlich tödtet die Milzbrandt acille alle derselben nicht 
widerstandsfähigen Thiere, wenn sie auf experimentellem Wege in 
deren Blutmasse eingeführt wird. Toussaint hat selbst dargethan, 
dass der Tod bei den Versuchstieren um so schneller eintrete, je 
grösser die Zahl der injicirten Bacterien ist. Anders verhält sich 
die Sache beim Rauschbrand-Mikroben. Wird dieser, nachdem er 
mit destillirtem Wasser gemischt und von allen embolischen 
Theilchen befreit worden ist, in die Jugularis des Kalbes, des 
Schafes oder der Ziege injicirt, so überdauern die Thiere immer 
diese Inokulation, wenn die nöthige Vorsicht beobachtet worden, 
dass der Mikrobe nicht in das umgebende Zellgewebe 
oder in dieVenenwände hineingelangen könne.**) Die 
inokulirten Thiere bekommen keine Rauschbrandgeschwülste; sie 
zeigen blos ein mehr oder weniger deutlich ausgesprochenes Uebel- 
befinden, das von Appetitlosigkeit und von Fieber begleitet ist (die 
Temperatur steigert sich um höchstens 1,9" C.); die allgemeinen 
Symptome dauern blos einen, zwei oder drei Tage an, und ver¬ 
schwinden gewöhnlich rascher beim Kalbe und der Ziege als beim 
Schafe. 

Das Resultat war immer das gleiche, gleichviel ob der Mikrobe 
den spontanen oder den experimentell erzeugten Rauschbrandge¬ 
schwülsten entnommen worden ist. Die Wirksamkeit des Mikroben 
war jedesmal mit Zuhülfenahme einer oder zwei starken intra-mus¬ 
kulären Inoculationen bei Controlthieren geprüft worden. 

Der Mikrobe der Rauschbrandtumoren scheint im Blute seine 
Wirksamkeit rasch einzubüssen und unterscheidet sich dadurch in 
dieser Beziehung deutlich von der Milzbrandbacille. In die Blut¬ 
masse eingebracht, erzeugt er niemals die durch ihre natürlichen 
Merkmale sich auszeichnenden Rauschbrandaffektionen. 

II. Nach Constatirung dieser Thatsache stellten wir uns die 
Frage, ob nicht die Thiere, die der intra-venösen Inokulation wider- 


*) Diese Data sind schon längere Zeit vorher von deutschen For¬ 
schern, so von Feser, Bollinger u. A. oonstatirt worden. Üebers. 

**) Die Quantität der verwendeten Lösung variirte zwischen Va bis 
4 Ccm. Wir verfolgen Versuche zum Zwecke einerseits den Reichthum 
der Mikroben in den Verdünnungen, andererseits die Minimalmenge, die 
zur Erlangung der Immunität nothwendig ist, zu bestimmen. 


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162 


stehen, ipso facto die Immunität erlangt haben, wie H. Bonley 
und Chauveau dies in Betreff der ansteckenden Lungenseuche des 
Kindes beobachtet haben. Behufs Prüfung dieser Hypothese inji- 
cirten wir den Mikroben in die Muskeln von Thieren, denen der¬ 
selbe 5, 8, 10, 15 oder 20 Tage vorher durch intra-venöse Injektion 
beigebracht worden war. Allein nicht eine einzige dieser Inokula¬ 
tionen, die bis heute bei 3 Kälbern, 5 Schafen und 1 Ziege vorge¬ 
nommen worden sind, hatte die Rauschbrandgeschwulst hervorge¬ 
rufen. Die inokulirte Materie veranlasste blos die Ausbildung eines 
Abscesses, in welchem der Mikrobe seine Wirksamkeit bewahrt. 

Es ist somit offenbar, dass die Einbringung des den Rausch- 
brandgeschwülsten entnommenen Mikroben in die Blutmasse dem 
Kalbe, dem Schafe und der Ziege die Immunität gegen die verheeren¬ 
den Wirkungen der intra-muskulären Inokulation verleiht. Diene Im¬ 
munität ist aber erst nach dem Auftreten rasch vorübergehender 
Gesundheitsstörungen, die nach der Injektion sich einstellen, eine 
wirkliche; denn macht man gleichzeitig eine intra-venöse und eine 
Inokulation in die Zellgewebsscheide der Yene, so wird das Ver¬ 
suchsthier durch die lokalen Zufälle, die sich mit der gewöhnlichen 
Raschheit ausbilden, dahingerafft. 

Eine erste Injektion schien uns die Thiere vor den schnell vor¬ 
übergehenden Wirkungen einer weitern Injektion zu schützen. So 
zeigte ein Kalb, das eine erste, 4 Kubikcentimeter haltende Injek¬ 
tion erhalten hatte, nicht die mindeste Gesundheitsstörung auf eino 
zweite intra-venöse Injektion im Gehalte von 12 Ccm. Hach un¬ 
serer weiteren Beobachtung scheint die Immunität mit der Zahl 
der Versuchsinokulationen zu wachsen. Ein Kalb war vom 3. Juni 
bis zum 24. August viermal inokulirt worden; die durch die In¬ 
okulation hervorgerufenen örtlichen Zufälle waren anfangs ziemlich 
intensiver Art, schwächten sich aber endlich bis zur völligen Unbe¬ 
deutendheit ab. 

Wenn es festgestellt wäre, dass der Rauschbrandmikrobe in 
dem Augenblicke, als er das Jungvieh auf natürliche Weise inficirt, 
im gleichen Zustande ist wie derjenige, der in der Geschwulst sich 
vorfindet, so würde die intra-venöse Injektion für die Gegenden, 
wo der Rauschbrand seine grosse Verheerungen anrichtet, ein unge¬ 
mein kostbares Vaccinationsverfahren bilden. Dieser Beweis ist 
noch zu erbringen, nichtsdestoweniger wäre es von Hutzen, schon 
von jetzt an auf empirische Weise zu sehen, ob die auf diese Art 
geimpften Kälber inmitten der Infektionsheerde der Rauschbrand¬ 
ursache widerstehen würden. In dieser Hinsicht wollen die be¬ 
nannten Forscher, und sicherlich werden es auch andere thun, Ver¬ 
suche anstellen.* 


Uebersicht des Krankenstandes sämmtlicher Pferdespitäler 
der k. b. Armee. Im I. Quartale 1881 standen während 18 556 
Behandlungstage 1489 erkrankte Dienstpferde in Behandlung, wo¬ 
von 1256 als geheilt, 8 angeheilt zum ferneren Dienst, und 14 un- 
geheilt zum Verkaufe abgegeben wurden; 17 sind gestorben und 


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163 


2 wurden wegen Rotzverdacht getödtet. Am Quartal-Schlüsse ver¬ 
blieben 192 in Behandlung. Unter der Gesammtzahl waren 780 
Internisten und 709 Externisten. Die aufgeführten 17 Todesfälle 
reihen sich unter nachstehende Krankheitsformen: 10 an Entzünd¬ 
ungen oder deren Ausgänge, 4 an Kolik (Gedärmverschlingung) 
und 3 an innerer Verblutung. Das Verhältniss der Todten zu den 
Erkrankten war wie l 2 87 u <17 . 


Ansteckende Hausthier-Krankheiten in Eisass - Lothringen 
während des Monats März 1881. In 10 Gemeinden von 7 
ausschliesslich lothringischen Kreisen sind 11 Gehöfte mit einem 
Bestand von 52 Pferden an Rotz inficirt, von welchen 12 getödtet 
wurden, 5 der Krankheit und 35 der Ansteckung verdächtig sind; 
von den 12 getödteten Pferden waren 6 aus einem alten Rotzherd, 
wovon jedoch bei 3 Pferden die Section die Rotzkrankheit nicht be¬ 
stätigte. — Die Pferderäude wurde in 3 Kreisen konstatirt. — 
Der Bläschenausschlag ist in verschiedenen Kreisen beobachtet 
worden, ohne dass eine Uebertragung auf Stuten stattgefunden hat; 
auch bei 1 Zuchtstier kam diese Krankheit vor. — Die Maul- und 
Klauenseuche scheint erloschen zu sein. — Der Milzbrand 
kam vereinzelt in apoplektischer Form in den Kreisen Altkirch, 
Schlettstadt und Saargemünd vor. — Die Wuthkrankheit wurde 
je bei 1 Hunde in den Kreisen Diedenhofen, Colmar und Altkirch 
beobachtet und fanden Uebertragungen auf Hunde sowie auf 1 
Schwein und 1 Schaf statt. 


Literatur. 

La non veile loi de police sanitaire vdtdrinaire d’ Allemagne 
du 23. Juin 1880, von A. Zündel, Landesthierarzt in Strass¬ 
burg. 1881. 

In dieser 16 Seiten umfassenden, in französischer Sprache 
geschriebenen Brochüre werden vom Verfasser die Gründe ange¬ 
führt, welche die Regierungen zur Erlassung von Viehseuchen¬ 
gesetzen, bestimmten und namentlich auf die durch die Rinderpest 
herbeigeführten Verluste im vorigen Jahrhundert hingewiesen. So¬ 
dann ist erwähnt, dass die ersten veterinärpolizeilichen Gesetze und 
Verordnungen vonPreussen in den Jahren 1711 und 1717, in Frank¬ 
reich 1714 und 1739 erlassen, deren Uebertretungen mit schweren 
Strafen bedroht wurden und hervorgehoben, wie durch den inter¬ 
nationalen Viehverkehr mittels Eisenbahnen die Verbreitung der 
ansteckenden Thierkrankheiten enorm begünstigt, das Bedürfnis 
für die gemeinsame Bekämpfung derselben in neuerer Zeit ein er¬ 
höhtes geworden sei. Nachdem der Verfasser betont, dass die Thier¬ 
ärzte durch internationale Congresse und Versammlungen die Grund¬ 
sätze für die Seuchengesetze im modernen Geiste und in Ueber- 
einstimmung mit den Forschungen der Neuzeit festgestellt haben, 
hebt er weiters hervor, wie die dem Anscheine nach unbedeutende 


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Veterinärpolizei sich zu einer grossen Handels- und Industriefrage 
gestaltet, die in den meisten Culturstaaten (in Holland 1870, in der 
Schweiz 1872, in Grossbritannien 1878, in Oesterreich und in 
Deutschland 1880) bereits zu einer gesetzlichen Regelung geführt 
habe und auch für Frankreich ein solcher Gesetzentwurf vorgelegt 
sei. Zum Schlüsse werden einzelne Artikel des deutschen Vieh¬ 
seuchengesetzes näher beleuchtet. W. 

Thierärztliche Jahrbficher. Universal-Repertorium der Leist¬ 
ungen und Fortschritte auf dem Gebiete der Veterinärwissen¬ 
schaften. Bearbeitet von Prof. Dr. J. E. L. Falke, Grossh. 
S. Veterinär-Physikus. Zweiter Jahrg. Leipzig. Hermann 
Dege. 1879. gr. 8. 200 S. 6 M. 

Wie der ersle Jahrgang dieser Jahrbücher so bildet auch 
der zweite Band eine abgerundete, den einzelnen Journalen ent¬ 
nommene Sammlung der wichtigsten Thatsachen aus dem Gebiete 
der Veterinärwissenschaft, die — insoweit dieselben zusammen ge¬ 
hören oder miteinander verwandt — zu dem Zwecke neben ein¬ 
ander gestellt sind, damit die Leser über die verschiedensten, noch 
streitigen Anschauungen mehr und mehr Klärung gewinnen. Für 
die Categorien „Seuchen, Veterinärpolizei und Toxikologie“ hat in 
vorliegendem Bande Herr Prof. Dr. A n a c k e r die Redaction über¬ 
nommen. Auch dieser Jahrgang zeichnet sich durch Reichhaltigkeit 
aus und wird die Auffindung der einzelnen Gegenstände durch ein 
vollständiges alphabetisches Sachregister wesentlich erleichtert. 

Personalien. 

Der Repetitor Schilling an der Thierarzneischule zu Berlin ist 
zum comm. Grenz- und Kreisthierarzt für die Kreise Beuthen und Katto- 
witz ernannt worden. 

Versetzt werden die Oberrossärzte Lindstaedt vom Feld-Art.- 
Regt. Kr. 7 zum Feld-Art.-Regt. Nr. 31, Meyer vom Drag.-Rgt. Nr. 16 
zum Feld-Art.-Rgt. Nr. 7. Kunze Assistent bei der Lehrschmiede der 
milit. Rossarztschule zum Drag.-Rgt. Mr. 16. Ernannt zum Oberross¬ 
arzt wurdo Rossarzt Koesters, Assistent bei der Lehrschmiede der 
milit. RoBsarztschule. 


Der Verein schlesischer Thierärzte hält am Sonn¬ 
tag den 8. Mai 1881 Vormittags 11 Uhr zu Breslau im Logen¬ 
hause (Antonienstrasse 83) seine Versammlung. 

Tages-Ordnung: 

1) Mittheilung der eingegangenen Schriftstücke und Druck¬ 

sachen. 

2) Ueber die Verbreitung der Rotzkrankheit in Oberschlesien. 

Referent: Grenz-Thierarzt Frick. 

3) Das Reichsseuchengesetz nebst Instruction. Referenten: 

Kreisthierarzt Barth und Ulrich. 

4) Mittheilungen aus der Praxis. 

Verantwortliche Kedaetion: Th. Adam io Augsburg.— Druck von Rack) u. Lochner 
Verlag von Wiih. L fl de ritt m Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraasgegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. 19 . Mai 1881. 

Inhalt: Lungenwurmkrankheit beim Rinde. — Ueber das Verhalten 
der Milzbrandbacillen in Gasen. — Verhandlungen des Landes- 
Oekonomie - Collegiums in Preussen. (Bestand der Landgestüte. 
Zuchtbullenhaltung.) — Verschiedene Mittheilungen (Fleischemfuhr¬ 
verbot. Verhütung der Trichinose. Kreisthierschau.) — Literatur. 
— Personalien. — Bücheranzeige. 

Lungenwurmkrankheit beim Eindvieh. 

Von H. Bauer, Bezirksthierarzt in Oberdorf. 

Im XVI. Jahrgang dieser Wochenschrift; (Ste. 405 u. f ) 
ist von mir eine kurze Mittheilung über das Vorkommen der 
Lungenwurmkrankheit bei Jungvieh auf einer Alpe in dem 
Bezirke Oberdorf veröffentlicht. Die Krankheit brachte da¬ 
mals das Jungvieh im Herbste von einer bei Wertach gele¬ 
genen Alpe, wo es den Sommer über weidete, mit nach Hause. 
Im vergangenen Jahre nun, nachdem die in Rede stehende 
Krankheit seit ungefähr 8 Jahren im Bezirke nicht mehr zum 
Vorschein gekommen ist, hatte ich Gelegenheit, dieselbe neuer¬ 
dings zu beobachten und dürfte eine etwas eingehendere Be¬ 
schreibung dieses inzwischen von Anderen bei Schafen wie¬ 
derholt gesehenen Wurmleidens nicht ohne Interesse sein. 

Ende Mai vorigen Jahres nämlich wurden aus dem hie¬ 
sigen Bezirke gegen 20 Stück Jungvieh, meistens l 1 /« bis 
2jährige Kalbinen, auf eine bei Nesselwang gelegene Alpe, 
den sogenannten „Nesselwanger Berg“ zur Weide verbracht. 
Die Berge, auf welchen diese Alpe gelegen, sind zumeist mit 
einem tiefgründigen, oft mit Sand untermengten Boden über¬ 
deckt und ist die Weide zwar meistens trocken, theils jedoch 
auch sehr nass, sumpfig uud reich an Pfützen und Lachen. 
Schon gleich beim Auftrieb fielen einige Stücke bis über die 
Knie in sumpfigen Boden ein und hatten Mühe sich wieder 
herauszuarbeiten. In manchen Jahrgängen sollen indess auf 


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dieser Weide sich einige hundert Stück Vieh befinden und 
die Thiere im Herbste gut genährt und wohlauf zurückkehren. 

Bis Johanni befanden sich auch unsere Yiehstücke in 
gutem Zustande, geriethen aber nachher sehr in Verfall und 
wurden Mitte September krank abgetrieben. Hirten und Alp¬ 
meister beschuldigten die überaus schlechte, regnerische Wit¬ 
terung des vergangenen Sommers, namentlich die vielen Platz¬ 
regen, die fast täglich über die Berge niedergingen. 

Sämmtliche Thiere zeigten mehr oder weniger bedeutende 
Athmungsbeschwerden, sehr beschleunigtes Athmen, heiseren 
krächzenden Husten, und waren sehr abgemagert, hatten je¬ 
doch bis auf 3 Stück noch ziemlich guten Appetit. Letztere 
3 Stücke, welche sich derartig krank zeigten, dass das Ab¬ 
leben derselben jeden Augenblick in Aussicht stand, wurden 
geschlachtet und ergab die Eröffnung das Vorhandensein der 
Lungenwurmkrankheit. Die Lungen waren bleich (fast weiss), 
kolossal aufgetrieben, pelzig — emphysematisch —, stellen¬ 
weise durch Ausschwitzung in das Parenchym hepatisirt, und 
fanden sich die Bronchien durchgehende durch ganze Knäuel 
und Nester ineinander verschlungener Pallisadenwürmer — 
Strongylus micrurus — verstopft. 

Die thierärztliche Behandlung der noch übrigen Stücke 
bestand neben kräftiger Nahrung in dem innerlichen Gebrauche 
einer Mischung aus Asa foetid., Oleum chabert. in einem 
schleimigen Dekokte. Theerräucherungen zur Beförderung des 
Auswurfes aus den Bronchien fanden bei den Viehbesitzern 
keinen Anklang. 

Uebrigens scheinen zur Zeit die meisten dieser Thiere 
wieder hergestellt und gedeihen sichtlich. Für die getödteten 
Thiere sowie für die thierärztliche Behandlung wurde den 
Eigenthümern von der eigens für obige Alpe bestehenden und 
auf Gegenseitigkeit beruhenden Viehversicherung Entschädig¬ 
ung geleistet. — Auf anderen Alpen weidendes Vieh aus 
dem hiesigen Bezirke blieb gesund. 

Vorstehende Notizen bieten zwar nichts Neues, doch 
dürften sie nicht ganz ohne Interesse sein. Einestheils näm¬ 
lich liefern auch sie einen Beleg dafür, dass die Lungenwurm¬ 
krankheit in gewissen Lokalitäten einheimisch ist, ferner 
dass sie durch nasse Jahrgänge begünstigt wird, und dass sie 
bisweilen in grossen Zwischenräumen erscheint; andererseits 
jedoch ersieht man aber auch, auf welch’ niederer Stufe 
manchenorts in unseren Alpengegenden die Weidewirthschaft 
noch immer steht, und welche Nachtheile daraus der Viehzucht 
erwachsen können. _ 


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lc ii^ | 

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167 

Ueber das Verhalten der Milzbrandbacillen in Gasen. 

Yon Dr. J. Szpilman. (Zeitschrift für physiologische Chemie von 
Hoppe-Seyler. IY. Bd. 5. Heft. 1880.) 

Die Thatsache, dass die Milzbrandbacterien bei der Entwick¬ 
lung und dem Verlaufe des Milzbrandes sich hauptsächlich in den 
Blutgefässen vorfinden, hier ihre Vermehrung finden und daselbst 
chemisch (durch Sauerstoffentziehung) und mechanisch (durch Embo¬ 
lien der Capillaren wichtiger Körperorgane) tödtlich wirken, macht 
ersichtlich, dass die Lebensbedingungen der Milzbrandbacillen von 
denen der Fäulnisspilze wesentlich verschieden sind. Letzteren wird 
das circulirende Blut eher schädlich als nützlich und sie treten 
daher in septischen Erkrankungen im Blute entweder nicht oder 
nur spärlich auf. 

Dass die Milzbrandpilze Aerob ien sind, d. i, ohne Sauerstoff 
resp. Luft sich nicht eutwickeln und vermehren können, hat Koch 
bereits sicher nachgewiesen. Die Versuche von Szpilman bestä¬ 
tigen dies. Im Sauerstoff entwickeln sie sich viel lebhafter als in 
gewöhnlicher Luft. Die Vermehrung der Bacillen durch Theilung 
erfolgte hiebei aber nur dann, wenn das Blut noch vor dem Tode 
des Thieres zur Untersuchung kam, nach dem Tode des Thieres 
aus dem Cadaver entnommene Bacillen theilten sich nicht, sondern 
wuchsen zu Fäden aus, in denen nach 10—15 Stunden die zuerst 
von Koch beschriebene Sporenbildung erfolgte. Im Blute des in- 
ficirten lebenden Thieres vermehren sich die Bacillen nur durch 
Theilung, dieselben werden erst 2—6 Stunden vor dem Tode im 
Blute bemerkbar und vermehren sich während dieser Zeit rapid. 
Sie finden sich hier meist zweigliedrig, seltener mit mehr, bis zu 
6 Gliedern. Das Fortschreiten der Theilung beobachtete Szp. in 
der Gaskammer im Humor aqueus von Ochsenaugen. Im Sauer¬ 
stoffstrom erfolgte die Theilung weit schneller als im Luftstrom 
und wurden die Theilstücke mit zunehmender Schnelligkeit der 
Theilung kürzer. Im Luftstrom betrug das Wachsthum V* der 
ursprünglichen Länge (0,0296 mm), während in derselben Zeit dies 
im Sauerstoff V« betrug. Das Auswachsen in Fäden geschieht viel 
intensiver; während die ständige Längenzunahme beim Theilungs- 
vorgange nur eine 0,85 fache war, betrug sie für dieselbe Zeit beim 
Auswachsen in Fäden das 2,88 bis 2,79 fache. 

Im Kohlensäurestrome tritt wohl anfangs bei den nach dem 
Tode dem milzbrandkranken Thiere entnommenen Bacillen ein Los- 
reissen der Glieder ein, aber eine Verlängerung oder ein Wachs¬ 
thum der Bacillen findet nicht statt. Dem ursprünglich durch das 
Losreissen schon gegebener Glieder bemerklichen Reizungszustand 
folgt ein Zustand absoluter Ruhe, bei welchem sie aber ihre Vita¬ 
lität nicht einbüssten, was die erfolgreiche Impfung nachweisen liess. 
Längeres Verweilen in reiner Kohlensäureatmosphäre bei Bruttem¬ 
peratur tödtete dagegen die Bacillen schon nach 24 Stunden; sie 
zerfielen und verloren ihre Virulenz. 

In ozonisirter Luft oder ozonhaltigem Sauerstoff erfolgte die 


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Theilung und Fadenbildung der Milzbrandbacillen ungestört, eher 
lebhafter als in nicht ozonisirtem Gas, während die Fäulnissbac- 
terien bei diesem Verfahren zu Grunde gehen. 

Dieses Verhalten der Milzbrandbacillen gegen Ozon klärt uns 
über manche bis jetzt unverständliche Punkte auf, welche die dureh 
Spaltpilze bewirkten Infectionskrankheiten betreffen. Nach obigem 
fänden sich in den lebenden gesunden Geweben, wie im Blute dess- 
halb keine entwickelten Formen der Fäulnissspaltpilze, weil sie da¬ 
selbst durch den gegebenen activen Sauerstoff oder das Ozon sofort 
zerstört werden müssten. Es sei die Vermuthung sicherlich gerecht¬ 
fertigt, dass nur solche Formen der Spaltpilze, welche gleich den 
Milzbrandbacillen durch Ozon nicht verändert werden, in den Ge¬ 
weben und im Blute sich entwickeln können. Nur diese seien im 
Stande' durch ihren Lebensprozess (massenhafte Vermehrung und 
Bildung schädlich wirkender Stoffwechselprodukte) oder auf irgend 
eine andere Weise die verschiedenen Formen der Infoctionskrank- 
heiten zu bewirken.*) 

Unter den krankheitserregenden niederen Organismen (Spalt¬ 
pilzen) gibt es 1) solche, die ausschliesslich in Luft oder Sauer¬ 
stoff leben, dann 2) solche, die mit oder ohne Luft leben können 
und 3) solche, die nur leben, wo keine Luft resp. Sauerstoff ist. 
Gerade zu den letzteren gehört der Vibrio septicus, wie er sich in 
Bauschbrandcadavern — freilich vorwaltend in den Infiltrationen 
der ergriffenen Gewebe und im Darmkanal — findet. 

Dass es aber auch aerobione Spaltpilze gibt, die den Thieren 
in der Begel ungefährlich bleiben, beweisen die Versuche mit den 
sogenannten Heupilzen (bacillus subtilis); erst nach erfolgter Um¬ 
wandlung ihrer chemischen und physiologischen Funktionen unter 
anderen Lebensbedingungen erreichen sie den ächten Milzbrand¬ 
pilzen völlig identische Wirkung, woraus hervorgeht, dass es noch 
gar viele andere Existenzbedingungen für den Charakter und die 
Virulenz der niederep Pilze gibt, als die Natur der sie umspülen¬ 
den Gase. Fes er. 


Die Verhandlungen des Landes-Oekonomie-Collegiums in 
Preussen fanden, am 13. Januar d. J. beginnend, im Reichstags¬ 
gebäude statt. Unter anderen kamen folgende Gegenstände zur 
Beratung: 

Am 13. Januar: „Ueber den gegenwärtigen Bestand 
der Landgestüte. 44 Der Minister für Landwirtschaft etc. Dr. 
Lucius bemerkte: Obgleich die fast überall mit der zunehmen¬ 
den Anzahl der Landbeschäler in den letzten Jahren immer mehr 

*) Damit bin ioh nicht ganz einverstanden, denn wir haben auch 
unter den anaerobischen Spaltpilzen solche, die für unsere thierischen 
Organismen sehr gefährlich werden können, die wenn auch nicht im 
Blute doch in den Geweben und im Darm sich reichlich und mit tät¬ 
licher Wirkung vermehren können. Dazu gehören gewisse septische Pilze 
und insbesonders auch der von mir zuerst aufgefundene Rausohbrand- 
spaltpilz. F. 


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gestiegene Benutzung der vom Staate aufgestellten Hengste dafür 
sprechen dürfte, dass das Pferdezucht treibende Publikum mit den 
betreffenden staatlichen Einrichtungen zufrieden ist, so sind doch 
in der letzten Zeit aus einigen Provinzen Klagen aufgetaucht, die 
sich theils über die ungenügende Anzahl der Hengste, theils über 
die Beschaffenheit derselben beschweren. Es würde mir daher lieb 
sein, wenn sich die Herren Delegirten, ohne jede Rücksichtnahme, 
gutachtlich über diese Angelegenheit äussern wollten. — Der Ref., 
General-Landschafts-Rath Richter (Königsberg i. Pr.) führte un¬ 
gefähr folgendes aus; Was zu förderst die Quantität der aufgestellten 
Deckhengste betrifft, so ist es zwar natürlich, dass die k. Land¬ 
beschäler allein nicht das ganze Zuchtbedürfniss erfüllen können; 
neben denselben bilden aber noch die Privathengste ein grosses 
Kontingent von Beschälern. Das Collegium dürfte sonach die Frage 
in Bezug auf die hinreichende Quantität der aufgestellten Landbe¬ 
schäler im Yerhältniss zur Nachfrage günstig beantworten. Was 
die Qualität der Landgestüt-Beschäler betrifft, so hat bis auf die 
Provinz Hannover die Deckung überall zum Theil recht erheblich 
zugenommen. Es sind bedeutende Fortschritte in der vermehrten 
Anzahl der gedeckten Stuten nachgewiesen, die sich bei einzelnen 
Provinzen auf ein Plus von 1000—2000 Stuten und darüber be¬ 
ziffern. Wenn allerdings Hannover eine Ausnahme macht, so mag 
dies auf lokalen Verhältnissen beruhen, deren richtige Erkenntniss 
sich meiner Einsicht entzieht. Es kann aber auch vermuthet wer¬ 
den, dass den dortigen Landwirthen die Pferdezucht überhaupt 
nicht mehr rentabel genug erscheint, und dass hieraus der kleine 
Rückgang von 1874 mit 10 718 Stuten auf 1879 mit 10505 Stuten 
sich erklärt. 

Im Allgemeinen ist auf ein günstiges Urtheil der Pferdezüchter 
über die Qualität der k. Deckhengste zu schliessen und man kann 
behaupten, dass unsere Landespferdezucht sich in erfreulichem 
Fortschreiten befindet, und dass wir dies in erster Linie der thätigen 
\ind tüchtigen Leitung unserer Landesgestüts-Verwaltung zu ver¬ 
danken haben. Ich beantrage daher: „Das Landes-Oekonomie- 
Collegium wolle erklären: Dass nach seiner Ueberzeugung die zur 
Zeit in den k. Landgestüten aufgestellten Beschäler den Bedürf¬ 
nissen der Landespferdezucht nach Quantität und Qualität möglichst 
genügen und dass das Collegium es für wünschenswerth erachte, 
dass die Verwaltung der Landesgestüte auf der Bahn der seitherigen 
Entwickelung derselben fortschreite.* Der Correferent;, Gutsbe¬ 
sitzer No b b e-Niedortopfstaedt stellte folgenden Antrag: „Das Lan- 
des-Oekonomie-Collegium erklärt: dass nach seiner Ueberzeugung 
die k. Gestütsverwaltung zwar bestrebt ist, dem Bedürfniss der Lan¬ 
despferdezucht durch die Zahl und Beschaffenheit der in den Land¬ 
gestüten aufgestellten Beschäler möglichst zu genügen, dass es je¬ 
doch wünschenswerth erscheint, die in letzterer Zeit namentlich im 
Abgeordnetenhause und in den landwirthschaftlichen Hauptvereinen 
einzelner Provinzen bezüglich Quantität und Qualität aufgestellten 
Landbeschäler zur Sprache gebrachten speciellen Wünsche und 


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170 

Bedenken einer eingehenden Prüfung unterzogen zu sehen. Im 
Uebrigen erachtet es das Collegium für wünschenswerth, dass die 
Verwaltung der Landesgestüte auf der Bahn der seitherigen Ent¬ 
wickelung derselben fortschreite . a RittergutsbesitzerHennomann- 
Klenka stellte zu dem Anträge Richter ein Amendement, welches 
die genügende Qualität der Hengste betont und sich für die Noth- 
wendigkeit der Vermehrueg der Zahl der Hengste ausspricht. 

Nach längerer Discussion wurden die Anträge Nobbe und 
Hennemann abgelehnt und die von dem Referenten Richter vorge- 
schlagene Resolution mit grosser Mehrheit angenommen. 

Am 14. Januar c. Rittergutsbesitzer Bemberg-Flamersbach 
stellte folgenden Antrag: „In Erwägung, dass in einzelnen Landes- 
theilen die Rindviehzucht stark leidet durch den Mangel der erfor¬ 
derlichen Anzahl von Zuchtbullen, dass der meist ärmlichen 
Bevölkerung dieser Gegenden dadurch alljährlich ein starker mate¬ 
rieller Verlust erwächst und das nationale Vermögen geschädigt 
wird; in fernerer Erwägung: dass nach den vorliegenden Erfahr¬ 
ungen durch Anregung einzelner Personen und landwirthschaftlicher 
Vereine nicht viel zu erreichen ist, dass die gebotene staatliche 
Unterstützung zur Errichtung von Bullenstationen auch von dem 
Bedürftigsten häufig nicht angenommen wird, dass eine Abhülfe 
auf diese Weise jedenfalls viele Staatsmittel absorbiren und lange 
Zeit in Anspruch nehmen würde, dass endlich eine Controle der 
richtigen Verwendung dieser Gelder sehr schwierig ist und dess- 
halb das Erreichen des Zweckes nicht gesichert erscheint, beschliesst 
das Landes-Oekonomie-Collegium, den Herrn Minister zu ersuchen, 
zu erwirken, dass für diejenigen Provinzen, in welchen das Bedürf¬ 
nis vorliegt eine gesetzliche Bestimmung erlassen werde, wie folgt: 

„Die Gemeinden sind verpflichtet, für die Haltung einer der 
Anzahl der vorhandenen weiblichen Thiere entsprechende Zucht¬ 
bullen und für gute Verpflegung derselben zu sorgen, wenn sie 
nicht nachweisen, dass zur Verwendung für die Gemeindethiere 
gute Bullen in genügender Zahl vorhanden sind. Auf je 80 bis 
100 Thiere ist ein Bulle zu rechnen. Die Kosten einer solchen 
Stierhaltung sind zu repartiren auf die Besitzer der Thiere, für 
deren Deckung dadurch gesorgt wird und ist die Anzahl der Thiere 
des einzelnen Besitzers dabei in Abrechnung zu bringen. 0 

Dieser Antrag veranlasste eine sehr lange Debatte. Es wurde 
endlich beschlossen, die Erwägungsgründe des Antragstellers fallen 
zu lassen und nur den Tenor des Antrages und zwar derartig zu 
genehmigen, dass es heisst: „Die Viehbesitzer der Gemeinden sind 
verpflichtet 0 u. s. w. Auf Antrag des Landschafts-Raths Richter 
wurde noch beschlossen: „Den Minister zu bitten, auch ferner Fonds 
für Errichtung von Zuchtbullenstationen zu gewähren. 0 

(D. R.-Anz.) 


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171 


Verschiedene Mittheilungen. 

Die Einfuhr von Schweinen und Schweinefleisch 
aus Amerika nach Oesterreich-Ungarn ist unterm 10. März 
d. J. verboten worden und dieses Verbot, welches sich auf Speck 
and Würste jeder Gattung erstreckt, mit dem Tage seiner Kund¬ 
machung in Wirksamkeit getreten. 

Zur Verhütung der Trichinose bei Menschen. In 
Belgien verursachte das für Frankreich erlassene Einfuhrverbot 
für gesalzenes amerikanisches Schweinefleisch ziemliche Beunruhig¬ 
ung, so dass die Kammer der Abgeordneten in ihrer Sitzung vom 
22. Februar ds. Js. die Regierung über diesen Gegenstand inter- 
pellirte. Der Minister des Innern gab zu verstehen, dass er mit 
dem Vorgehen Frankreichs nicht einverstanden sei, vielmehr glaube, 
die Kammer betreffs der Trichinen-Gefahr für Belgien beruhigen 
zu können. Seit 20 Jahren, äusserte er, forscht die Academie und 
der Gesundheitsrath dieser Angelegenheit nach, aber nie hat sich 
ein Fall von Trichinen gezeigt. Es steht fest, dass das Kochen 
hinreicht, um das Fleisch unschädlich zu machen, 
überdies wird in Belgien sehr wenig rohes Fleisch gegessen. Die 
Regierung beabsichtigt nicht, Präventivmassregeln zu ergreifen, sie 
wird sich darauf beschränken, Rathschläge zu geben * welche ge¬ 
nügende Wirkung haben. Die Kammer erklärte sich mit dieser 
Erwiderung zufrieden. (Deutsche Med.-Ztg.) 

Die II. Kreisthierschau für die Pfalz findet in den 
Tagen vom 28., 29. und 30. Mai d. J. zu Speyer statt und hat 
zum Zweck die verschiedenen Rindviehschläge, welche in der Pfalz 
gezüchtet werden, zur Anschauung zu bringen, sowie einen Ein¬ 
blick in die Fortschritte, welche die Rindviehzucht seit der letzten 
Kreisthierschau im Jahre 1874 gemacht hat, zu gewähren. Un¬ 
mittelbar an die Kreisthierschau, am 30. und 31. Mai Und 1. Juni 
d. J. schliesst sich die Wanderversammlung bayerischer 
Landwirthe in Speyer an. ( 


.Literatur* 

Lehrbuch der Gewebe und Organe der Haussäugethiere 
für Landwirthe und Thierärzte. Zum Selbstunterricht und als 
Leitfaden bei Vorlesungen von Dr. ph. Carl Graff. Mit 
143 Holzstichen. Jena, Dege & Haenel. 1880. gr. 8. 
184 S. 6 M. 

Der Herr Verfasser des vorliegenden Buches stellt sich zur 
Aufgabe die Kenntniss des feineren Baues der thierischen Elementar- 
Organe und Gewebe dem Bedürfnisse der studirenden Landwirthe 
und Thierärzte zugängig zu machen, wobei derselbe die Eintheilung 
des Inhaltes in den betreffenden Abschnitten dem ausführlichen 
Werke über Histologie und Histochemie des Menschen von Frey 
zu Grunde legt. Hach einer kurzen erklärenden Einleitung werden 


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172 


der Bau des Thierleibes im Allgemeinen, die Elementarorgane so¬ 
wie die Gewebe und endlich die aus letzteren zusammengesetzten 
Organe und Apparate der vegetativen und animalen Gruppe näher 
beschrieben und durch zahlreiche, gute in den Text gedruckte Ab¬ 
bildungen erläutert. Die Behandlung des ganzen Stoffes zeichnet 
sich bei aller Kürze durch Klarheit und Verständlichkeit aus, wo¬ 
durch der beabsichtigte Zweck dos buchhändlerisch ganz gut aus¬ 
gestatteten Buches wesentlich befördert wird. 

Personalien. 

Ausgeschrieben e Kreißthier arztstell«: 
p~ , t • Jibrlicber Giiiehe liad «iitireiekn 

rur ei are . Gehalt: Zuichoi»: bii com bi d. L Regierung ii: 

Adenau-Ahnceiler. G00 M. 200 M. 1. Juli 1881» Coblenz. 

Yacant ist die Gren zth ierarz t-Assis te n ton stelle in Ortels- 
burg mit einer jährlichen Remuneration von 1200 M. Bewerber haben 
sich bis 1. Juni d. J. bei der k. Regierung in Königsberg zu melden. 

Der commiss. Grenz- und Kreisthierarzt Frick zu Beuthen ist, 
unter Entbindung von seinem gegenwärtigen Amte, zum commiss. Kreis¬ 
thierarzte des Kreises Kroeben mit Anweisung seineß Wohnsitzes in 
Rawitsch ernannt worden. 

Bücher-Anzeige. 

Verlag von P. C. W. Vogel in Leipzig. 

Soeben erschien: 

Deutsche Zeitschrift für Thiermedicin 

und Vergleichende Pathologie. 

Redigirt von 

Prof. Dr. O* Bollinger und Prof. Dr. L. Fraack. 

in München. 

Siebenter Band 1. und 2. Heft. 

Mit 9 Holzschnitten und 7 Tafeln. — Preis per Bd. 9 Mk. 

Inhalt: Harz, Eine Distomatosis des Flusskrebses. — F r a n c k, 
Seuchenhaftes Verwerfen bei Kühen. — Kikiloff, UeberBau und 
Entwickelung der Neubildungen bei der Perlsucht der Rinder. — 
Gutenäcker, Influenza der Pferde. — Eversbusch, Ueber die 
sogenannte periodische Augenentzündung. — Lungwitz, Ueber 
das Wachsthum und die Abreibung der Hornwand des Pferdehufes. 
— Kleinere Mittheilungen. — Auszüge und Besprechungen. — 
Bücheranzeigen. — Personalien. — Verschiedenes. 

Hierzu: 

Viertes 

Jahresbericht der L Central-Thierarzneischule in München. 

1870—1880. 2 Mark. 

Verantwortliche Kedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von R&okl u. Loehner 
von Wiih. Lüaerixx in Aagöburg;. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraaBgegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXY. Jahrgang. 20 . Mai 1881. 


Inhalt: Gesetz, betr. die Errichtung öffentlicher, ausschliesslich zu 
benutzender Schlachthäuser. — Grosse Körper im Schlunde. — 
Periodische Augenentzündung der Pferde. — Ansteokende Haus¬ 
thierkrankheiten. — Vieheinfuhr aus England nach Hamburg. — 
Salicylsäure. — Polizeiverordnung über Trichinenschau in Berlin. 
— Literatur. — Personalien. — Bücher- und Instrumenten-Offert. — 
Thierärztliche Kreisyersammlungen. _ 

Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom 
18. März 1868'"), betr. die Errichtung öffentlicher, ausschliesslich 
zu benützender Schlachthäuser, 

vom 9. März 1881 (Gesetz-Sammlung Nr. 15). 

Artikel 1. 

Die §§. 2 und 14 des Gesetzes vom 18. März 1868, betreffend 
die Errichtung öffentlicher, ausschliesslich zu benützender Schlacht¬ 
häuser, erhalten folgende Fassung: 

§. 2. Durch Gemeindebeschluss kann nach Errichtung eines 
öffentlichen Schlachthauses angeordnet werden: 

1) dass alles in dasselbe gelangende Schlachtvieh zur Fest¬ 
stellung seines Gesundheitszustandes sowohl vor als nach dem 
Schlachten einer Untersuchung durch Sachverständige zu unter¬ 
werfen ist; 

2) dass alles nicht im öffentlichen Schlachthause ausgeschlach¬ 
tete frische Fleisch in dem Gemeindebezirke nicht eher feilgeboten 
werden darf, bis es einer Untersuchung durch Sachverständige ge¬ 
gen eine zur Gemeindekasse fliessende Gebühr unterzogen ist; 

3) dass in Gastwirtschaften und Speisewirthschaften frisches 
Fleisch, welches von auswärts bezogen ist, nicht eher zum Genüsse 
zubereitet werden darf, bis es einer gleichen Untersuchung unter¬ 
zogen ist; 

4) dass sowohl auf den öffentlichen Märkten als in den Privat¬ 
verkaufsstätten das nicht im öffentlichen Schlachthause ausge¬ 
schlachtete frische Fleisch von dem daselbst ausgeschlachteten 
Fleisch gesondert feilzubieten ist; 

*) Siehe Woohensohrift 1869 Seite j 37 u. f. 


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174 


5) dass in öffentlichen, im Eigenthum und in der Verwaltung 
der Gemeinde stehenden Fleischverkaufshallen frisches Fleisch von 
Schlachtvieh nur dann feilgeboten werden darf, wenn es im öffent¬ 
lichen Schlachthause ausgeschlachtet ist; 

6) dass diejenigen Personen, welche in dem Gemeindebezirk 
das Schlächtergewerbe oder den Handel mit frischem Fleisch als 
stehendes Gewerbe betreiben, innerhalb des Gemeindebezirks das 
Fleisch von Schlachtvieh, welches sie nicht in dem öffentlichen 
Schlachthause, sondern an einer anderen innerhalb eines durch den 
Gemeindebeschluss festzusetzenden Umkreises gelegenen Schlacht¬ 
statte geschlachtet haben oder haben schlachten lassen, nicht feil¬ 
bieten dürfen. 

Die Regulative für die Untersuchung (Nr. 1, 2 und 3) und der 
Tarif für die zu erhebende Gebühr (Nr. 2 und 3) werden gleich¬ 
falls durch Gemeindebeschluss festgesetzt und zur öffentlichen 
Kenntniss gebracht. In dem Regulativ für die Untersuchung des 
nicht im öffentlichen Schlachthause ausgeschlachteten Fleisches 
(Nr. 2) kann angeordnet werden, dass das der Untersuchung zu 
unterziehende Fleisch dem Fleischbeschauer in grösseren Stücken 
(Hälften, Vierteln) und, was Kleinvieh anbelangt, in unzertheiltem 
Zustande vorzulegen ist; die in dem Tarife (Nr. 2 und 3) festzu¬ 
setzenden Gebühren dürfen die Kosten der Untersuchung nicht 
übersteigen. 

Die Anordnungen zu Nr. 2 bis 6 können nur in Verbindung 
mit der Anordnung zu Nr. 1 und dem Schlachtzwang (§. 1) be¬ 
schlossen werden, sie bleiben für diejenigen Theile des Gemeinde¬ 
bezirkes und diejenigen Gattungen von Vieh, welche gemäss §. 1 
von dem Schlachtzwange ausgenommen sind, ausser Anwendung. 

Im Uebrigen steht es den Gemeinden frei, die unter Nr. 2 bis 
6 aufgeführten Anordnungen sämmtlich oder theilweise und die ein¬ 
zelnen Anordnungen in ihrem vollen, durch das Gesetz begrenzten 
Umfange oder in beschränktem Umfange zu beschliessen. 

§. 14. Wer der nach §. 1 getroffenen Anordnung zuwider 
ausserhalb des öffentlichen Schlachthauses entweder Vieh schlachtet, 
oder eine der sonstigen im Gemeindebeschlusse näher bezeichneten 
Verrichtungen vornimmt, ferner wer den Anordnungen zuwiderhan¬ 
delt, welche durch die in §. 2 erwähnten Gemeindebeschlüsse ge¬ 
troffen worden sind, wird für jeden Uebertretungsfall mit Geld¬ 
strafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft bestraft. 

Artikel 2. 

Dem §• 8 des vorangeführten Gesetzes vom 18. März 1868 tritt 
als dritter Absatz folgende Bestimmung hinzu: 

Neue Privatschlachtanstalten dürfen von dem Tage dieser Ver¬ 
öffentlichung ab nicht mehr errichtet werden. 

Der Absatz 1 des §. 7 erhält folgenden Zusatz: 

Bei Berechnung des Schadens ist namentlich zu berücksichtigen, 
dass der Ertrag, welcher von den Grundstücken und Einrichtungen 
bei anderweiter Benutzung erzielt werden kann, von dem bisherigen 
Ertrage in Abzug zu bringen ist. 


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175 


Grosse Körper im Schlunde. 

Von Winkler, Bezirksthierarzt an Grafenau. 

Der Thierarzt wird nicht selten aufgefordert, angekaute, 
im Schlunde der Binder eingekeilte Futterstoffe aus demselben 
zu entfernen. Dies ist jedoch in der Regel keine leiohte Auf¬ 
gabe. Die bis jetzt übliohen operativen, resp. manuellen Ver¬ 
fahren sind folgende: 1) Das Zurüokschieben des Körpers in 
die Rachen- und Maulhöhle. 2) Das Zerquetschen desselben. 
3) Das Hinabdrücken des Körpers in den Magen. 4) Der 
Schlundschnitt. 

Das Heraufdrücken des Körpers aus der Halsportion des 
Schlundes in die Rachenhöhle glückt nicht immer. Derselbe 
bleibt häufig am hintern Ende des Pharynx stecken. Das 
Herausholen aus dieser Region mit der Hand ist bei jungen 
Thieren unmöglich, bei alten schwierig. 

Das Zerquetschen ist meiner Ansicht nach nur bei ge¬ 
kochten Körpern ausführbar. Dasselbe wird am einfachsten 
mit den Fingern ausgeführt. Das Zerquetschen harter Körper 
mittels Zange oder mittels Hammer und Brett dürfte in der 
Regel zu unheilbaren Verletzungen des Schlundes, der Luft¬ 
röhre und der Drosselvene führen. 

Das Hinabdrücken des Körpers in den Magen kann die 
Zerreissung des Schlundes im Gefolge haben. 

Der Schlundschnitt hinterlässt häufig unheilbare Fisteln. 

Statt des gefährlichen Schlundschnittes kann ich folgen¬ 
des Verfahren empfehlen: Man sticht einen dünnen Troikar, 
dessen Durchmesser den eines starken Stahldrahtes nur um 
Weniges übertrifft, bis auf den im Schlund eingekeilten 
Körper ein, entfernt den Troikar, führt in die Stichwunde eine 
Sonde, oder einen im Feuer gerade gestreckten, starken wenig 
biegsamen Stahldraht ein, drückt hierauf den eingekeilten 
Körper mit den Fingern etwas nach Oben und Vorne, so 
dass man die Sonde an sein hinteres, resp. unteres Ende an¬ 
setzen kann, und schiebt ihn mittels der Sonde in die Maul- 
höble zurück. 

Diese Operation ist gefahrlos. Diese Stichwunde heilt 
in wenigen Tagen ohne Kunsthilfe. 

Das Hinabdrücken des festsitzenden Körpers in den 
Magen habe ich 2 mal ohne Erfolg versucht. Das erstemal 
riss der Schlund, das zweitemal sass der Körper so fest, dass 
ich unverrichteter Dinge abziehen musste. In letzterem Falle 
wurde der Körper am zweiten Tage abgeschluckt. 

Wenn nun grosse Futterstoffe in der Brustportion des 


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176 


Schlundes stecken, so beschränke ich seit dieser Zeit meine 
Thätigkeit auf folgende Punkte: 

1) Wenn Tympanitis vorhanden ist, so troikarire ich den 
Wanst und lasse die Troikarhülse bis auf Weiteres in der 
Wunde. 

2) Ich sorge für reichliche Ernährung mittels Mehltrank 
und Leinsamenabkochung, Ist der eingekeilte Körper ein 
kantiger, so kann die Nahrung in der Regel auf dem gewöhn¬ 
lichen Wege aufgenommen werden; ist derselbe rund, so muss 
die Nahrung durch die Troikarhülse beigebracht werden. 

3) Die Erweichung des Körpers muss befördert werden. 
Organische Substanzen erweichen schnell, wenn sie mit faulen¬ 
den Körpern, resp. Fäulnisserregern in Gegenwart von Feuch¬ 
tigkeit und Wärme in Berührung kommen. Ich lasse daher 
am ersten Tage den Saft von faulenden Rüben eingiessen, 
wenn der verschluckte Körper eine Rübe ist, den Saft von 
faulenden Kartoffeln, wenn der Körper eine Kartoffel ist etc. 
In andern Fällen benütze ich Saft von faulendem Sauerkraute 
oder auch Bierhefe. 

4) Der Schlund muss schlüpfrig gemacht und die krampf¬ 
hafte Contraction desselben beseitiget werden. Ich giesse 
daher vom 2. Tage an mehrmals Leinöl mit Morphium ein. 
Dass das Eingiessen sehr vorsichtig geschehen muss, wenn 
man eine Fremdkörperpneumonie verhindern will, ist selbst¬ 
verständlich. 

Bei diesem Verfahren verschwindet der eingekeilte Körper 
in der Regel bald aus dem Schlunde. Eine Schlundentzünd¬ 
ung dürfte kaum zu befürchten sein. Ich habe bei einem 
Ochsen, in dessen Schlunde ein fremder Körper, muthmasslich 
ein unreifer Apfel 4 Tage lang steckte, nach dem Abschlucken 
desselben keine Spur von Krankheit finden können. 

Sehr wünschenswerth wäre es, dass die Yersuchsstationen 
der Thierarzneischulen ihr Augenmerk auf die Auffindung 
eines zuverlässigen Brechmittels für Rinder richten würden. 
Dasselbe müsste natürlich auch subcutan anwendbar sein. 
Der vorstehend beschriebene Krankheitszustand würde mit 
Hilfe eines solchen Mittels schnell beseitiget werden können. 

Ueber die sogen, periodische Augenentzündung enthält die 
„Deutsche Zeitschrift für Thiermedicin etc.* von Bölling er und 
Franck (Band 7 Heft 1 und 2) von Dr. 0. Eversbuseh in 
München eine Abhandlung, welche nicht allein wissenschaftliches 
Interesse bietet, sondern auch die Aufmerksamkeit des Praktikers 
verdient. Es ist in derselben — gestützt auf reichhaltiges, mit 
Sachkenntniss und Anwendung der modernen Hülfsmittel der Augen- 



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177 


heilkunde verwertetes Material — zunächst ein kurzer Ueb erblick 
bezüglich der zur Zeit bestehenden Ansichten über Ursachen, Wesen, 
Symptome, Verlauf, Ausgang, Diagnose, Prognose und Therapie der 
fraglichen Krankheit gegeben, zum Theil mit kritischen Beleucht¬ 
ungen und sind weiters — nach Vorausschickung kurzer Erörter¬ 
ungen der anatomischen Verhältnisse des normalen Pferdeauges — 
die Resultate einer Reihe von E. selbst ausgeführter Untersuchungen 
über die gröberen und feineren anatomischen Veränderungen in 
verschiedenen Stadien der an periodischer Augenentzündung erkrankt 
gewesenen Augen dargelegt sowie durch zahlreiche naturgetreue 
Abbildungen veranschaulicht. 

Diese fleissige Arbeit lässt jedoch auch nicht unerwähnt, wie 
wenig befriedigend unser positives Wissen hinsichtlich der frag¬ 
lichen Krankheit eigentlich ist, wie Vieles noch in Dunkel gehüut 
erscheint und welcher Weg eingeschlagen werden muss, um in der 
Erkenntniss derselben weiter zu kommen. Es ist, wie der Ver¬ 
fasser betont, vor allen Dingen die gründliche und sachgemasse 
Untersuchung eines reichlichen pathologisch-anatomischen Materials 
von Pferden, die mit frischer periodischem* Augenentzündung be¬ 
haftet waren, nothwendig, wesshalb wir an alle Herren Collegen 
die Bitte richten, durch Uebersendung solchen Materials zur wei¬ 
teren Erforschung dieser höchst wichtigen Krankheit mit beizutragen. 

Die zu übermittelnden Augen wären möglichst 
rasch in Alkohol oder Müller’sche Flüssigkeit zu 
bringen und so unfrankirt an die k. Central-Thier- 
arzneischule in München zu senden. F. F. 


Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem BQIletin 
Nr. 158 auf 1. Mai 1881. Die Zahl der vonMaul- und Klauen¬ 
seuche inficirten Ställe (65) ist sich ganz gleich geblieben, am 
meisten verseucht sind noch die Kantone Tessin (24), Solothurn (18) 
und Graubünden (11). — Die Lungenseuche ist erloschen. — 
Im Kanton Bern kamen 3 Fälle von Milzbrand vor. — Wegen 
Rotz-Wurm wurden 2 Pferde im Kanton Tessin und je 1 Pferd 
in den Kantonen Bern und Aargau getödtet. 


Ansteckende Hausthierkrankheiten im k. b. Regierungsbezirk 
Schwaben im Monate April 1881. Im Schlachthause aer Stadt 
Augsburg wurde bei 1 geschlachteten Ochen die Lungenseuche 
constatirt. — Ein rotzverdächtiges Pferd im Amtsbez. Augs¬ 
burg, bei welchem nach den vorhandenen Anzeigen der Ausbruch 
der Seuche als wahrscheinlich erklärt werden musste, wurde ge¬ 
tödtet und bei der Section rotzkrank befunden; 2 weitere verdäch¬ 
tige Pferde desselben Stalles sind contumacirt. — Die Räude ist 
in je 1 Schafherde der Amtsbezirke Neu-Ulm und Hlerög&e^ fest¬ 
gestellt worden. 




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178 


Verschiedene Mittheilungen. 

Die Einfuhr von Rindvieh aus Grossbritannien 
zu Zuchtzwecken betr. wird vom Senat der Stadt Hamburg 
unterm 2. Mai ds. Js. verordnet, dass bezüglich des Rindviehes, 
welches auf dem Seewege aus Grossbritannien zu Zuchtzwecken 
daselbst ein« und durchgeführt wird, hinfort von der am 1. August 
v. J. angeordneten 4 wöchentlichen thierärztlichen Beobachtung 
dann abzusehen ist, wenn die Herkunft der Thiere aus Grossbritan¬ 
nien durch ein zuverlässiges Ursprungsattest nachgewiesen wird, 
und dieselben bei der alsbald nach der Ankunft in Hamburg vor¬ 
zunehmenden amtlichen thierärztlichen Untersuchung von anstecken¬ 
den Krankheiten frei befunden werden. Der untersuchende Thier¬ 
arzt ist beauftragt, diese Gesundheitsbescheinigung nicht zutirtheilen, 
sondern das Erforderliche wegen der vierwöchentlichen Observation 
zu veranlassen, falls er begründete Zweifel hegt, dass die Thiere 
zu Zuchtzwecken bestimmt seien. 

Der Minister für Landwirthschaft in Frankreich hat auf Grund 
eines Gutachtens des Medicinalcomitös sämmtliche Präfecten des 
Landes aufgefordert, das Verbot zu erlassen, irgend ein festes oder 
flüssiges Nahrungsmittel zu verkaufen, in welchem Salicylsäure 
oder ein Derivat derselben enthalten ist. 

Behufs zweckmässiger Durchführung der öffent¬ 
lichen Trichinenschau in Berlin, ist vom Kgl. Polizei-Prä¬ 
sidium unterm 24. März ds. Js. eine Polizei-Verordnung erlassen 
worden, nach welcher von den städtischen Behörden Fleischbeschau- 
Aemter eingerichtet und mit der nöthigen Anzahl von Vorstehern, 
Fleischbeschauern und Probenehmern besetzt werden. Hiernach 
darf kein Schwein, welches innerhalb des Polizeibezirkes geschlachtet 
wird, aus dem Schlachtraum entfernt oder in Stücke zerlegt wer¬ 
den, bevor dasselbe nicht vorschriftsmässig untersucht und für 
trichinenfrei erklärt worden ist. Die Anmeldung zur Untersuchung 
muss spätestens 12 Stunden nach der Schlachtung bei einem zu¬ 
ständigen Fleischbeschauamt erfolgen. Alle Personen, welche ge¬ 
werbsmässig Schweine schlachten, müssen ein Schlachtbuch führen 
und in dasselbe jede Schlachtung eines Schweines eintragen. Wei¬ 
ters ist die Art der von den Fleischbeschauämtern anzuordnenden 
Untersuchung der durch einen Probenehmer abzunehmenden Fleisch¬ 
proben durch einen Fleischbeschauer, das Verfahren im Falle das 
Fleisch trichinenfrei oder trichinenhaltig befunden u. s. w. u. s. w. 
umständlich vorgeschrieben und auch für den neuen städtischen 
Viehhof, der einen selbstständigen Bezirk mit einem eigenen Be¬ 
schauamt bildet, geregelt, bezüglich dessen die Verordnung mit dem 
16. April d. J. in Kraft tritt, während dieselbe für den übrigen 
Polizeibezirk und für den Aktienviehhof erst bis 1. Juli d. J., der 
von diesem Zeitpunkt an ebenfalls ein eigenes Fleischbeschauamt 
erhält, Wirksamkeit erlangt. Die Gebühr für die Untersuchung 
eines Schweines beträgt 1 Mark, welche in die städtische Kasse 
fliesst. (D. Fleisch.-Ztg.) 


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- .ii^i 


Literatur. 

Specielle Arzneimittellehre für Thierärzte. Von Dr. Eduard 
Vogel, Prof, der medicinischen und chirurgischen Klinik an 
der Kgl. württ. Thierarzneischule in Stuttgart. Zweite gänz¬ 
lich umgearbeitete Auflage des Taschenbuches der thierärzt¬ 
lichen Arzneimittellehre. Stuttgart. Verlag von Paul Ne ff* 
1881. gr. 8. 604 S. 10 M. 

Der Aufschwung, welchen die Pharmakologie seit dem Er¬ 
scheinen des Taschenbuches der thierärztlichen Arzneimittellehre 
(y. Wochenschr. 1871 S. 366) genommen, sowie die veränderte 
Basis, welche die Arzneimittellehre durch die physiologischen und 
chemischen Fortschritte in der jüngsten Zeit erhalten hat, machten 
es nothwendig, dass der Herr Verfasser die zweite Auflage seines 
erwähnten Taschenbuches gründlich umarbeitete. Die therapeutische 
Eintheilung ist beibehalten und werden die Thierarzneimittel in XX 
Klassen nach ihren verwaltenden Wirkungen vorgetragen. Jeder 
Klasse ist als Einleitung eine kurze Charakteristik der Eigenschaften 
und Wirkungen der bezüglichen Mittel im Allgemeinen vorausge¬ 
schickt und wird dann von jedem einzelnen Heilmittel speciell be¬ 
schrieben : woher es stammt oder wie es gewonnen, dessen Verhalten, 
physiologische Wirkung, klinische Anwendung, Dosirung und Form, 
gegebenen Falles die Präparate desselben. Da stets auf das prak¬ 
tische Bedürfnis thunlichste Rücksicht genommen ist, so wird dieses 
sorgfältig bearbeitete, mit einer Inhaltsübersicht sowie mit einem 
vollständigen Sachregister versehene und buchhändlerisch gut aus¬ 
gestattete Buch voraussichtlich eine willkommene Aufnahme finden. 

Zur Besprechung wurde eingesandt: 

Der Milzbrand mechanisch, physisch und comisch erklärt 
nebst Ergebnissen und Erwerbnissen, welche die wahre Einsicht des 
Naturganzen fördern. Von E. Wilhelm. Nebst Abbildungen. 
Liegnitz. Druck und Verlag von H. Krumhaar. 1881. gr. 8. 
47 S. 1 M. 20 Pf. 

Personalien. 

Ausgeschriebene Kreisthierarztstelle: 

. n . , Jährlicher fiesuche sind sinnreiches 

e etatsmaii. Gehalt: Zuiehsti: bit zun bei d. L Regierung in: 

Olpe. G00 M. 300 M. 15. Juni 1881- Arnsberg . 

Der Kreisthierarzt Theodor Adam in Augsburg und der Bezirks- 
Thierant Wilhelm Putseher in Bruck wurden zu ausserordentlichen 
Mitgliedern des Obermedicinalausschusscs auf die Dauer der gegenwär¬ 
tigen Funktionsperiode der übrigen Mitglieder derselben ernannt. 

Als beamtete Thierärzte im Sinne des Beiohsgesetzes mit den 
Befugnissen eines Bezirksthierarztes sind nachstehende städtische 
Thierärzte in widerruflicherWeise bestätigt worden: 1) für diek. Haupt- 
und Residenzstadt München: a. Direktor J. Böbl für den Schlaoht- u. 
Viehhof und b. G. Drechsler für den Stadtbezirk, 2) für die Stadt 
Landshut K. Heller, 3) für die Stadt Passau G. Leeb, 4) für die Stadt 
Regensburg K. Hopf, 5) für die Stadt Bamberg M. Fessle r, 6) für 


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180 


die Stadt Ansbach J. Ott, 7) für die Stadt Nürnberg E. Schwarz, 
S) für die Stadt Würzburg K. Hacker, 9) für die Stadt Augsburg 
a. Th. Adam und b. H. Weis köpf, 10) für die Stadt Donauwörth F. 
Yogelgsang. Endlich wurden dem bei der kgl. Polizeidirektion in 
München aufgestellten Thierarzte K. Wunder ohne Aenderung seiner 
bisherigen Geschäftsaufgabe die Befugnisse eines Bezirksthierarztes in 
widerruflicher Weise verliehen. 

Der bisherige Kreisthierarzt des Kreises Prenzlau, Karl August 
Wilhelm Schmidt, ist zum Departementsthierarzt für den Regierungs¬ 
bezirk Bromberg ernannt worden. Gleichzeitig ist demselben die Ver¬ 
waltung der Kreisthierarztstelle für den Stadt- und Landkreis Bromberg 
sowie einen die Polizeidistrikte Labisohin, Znin und den östlichen Poli¬ 
zeidistrikt Schubin umfassenden Theil des Kreises Sohubin übertragen 
worden. 


Bflcher- und Instrumenten - Offerte. Der verstorbene College 
Bersoh hat eine reichhaltige Bibliothek hinterlassen; es befinden sich 
in derselben, neben älteren Büchern, die neuesten veterinär-medizinischen 
und einschlägigen Werke, wie u. A.: Anaokers spec. Path. u. Therapie, 
Franok’s Geburtshülfe, Haubner’s Gesundheitspflege, v. flering’s 
Operationslehre, Müller und Roh de, die Rindviehzucht, Müller und 
Schwarzeneoker, die Pferdezucht, May, das Rind, Probstmayr’s 
Wörterbuoh, Röll’s Pathologie und Therapie, Siedamgrotzky, An¬ 
leitung zur ehern. Diagnastik, Spinola’s Handbuch der Pathologie und 
Therapie, Stock fl et h, Chirurgie 6 Hefte, Vo g el’s Lehrbuch der phy¬ 
sikalischen Diagnostik, v. Ziemsen, Handbuch der acuten Infections- 
krankheiten u. s. w., dann mehrere Jahrgänge des Magazins, des Archivs 
(von Gerlach und Roloff), der Woohenschrift, endlich chirurgische In¬ 
strumente und viele Formularien für Thierärzte. Die Red. der Wochen¬ 
schrift erlaubt sich hierauf mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, 
dass Kauflustige sich an „Frau Anna Bersoh in Neumarkt, Oberpf.“ 
wenden wollen. 


Bekanntmachung. 

Der thierärztliche Kreisverein der Oberpfalz und von 
Regensburg hält seine Generalversammlung pro 1881 Sonntag 
den 26. Juni, Vormittag 10 Uhr, in einem Separatzimmer des 
„neuen Hauses“ zu Regensburg ab, und werden die Herren 
Vereinsmitglieder, sowie alle anderweitigen Herren Collegen hiezu 
freundlichst eingeladen. 

Tagesordnung: 1) Vereinsangelegenheiten, 2) Besprechung 
des deutschen Reichsseuchengesetzes und 3) periodische Augenent¬ 
zündung der Pferde; Referent Bezirksthierarzt Imminger-Kemnath. 

Regensburg, den 9. Mai 1881. 

Gotteswinter. Loichinger. 

Zur Notiz! Diejenigen Herren Collegen, welche sich schon 
am Vorabend der Versammlung des thierärztlichen Kreisvereins 
für Schwaben (Sonntag den 22. Mai d. J.) in Augsburg einfinden, 
treffen sich im „Gasthof zu den 8 Kronen“ (vormals Donat Ott, 
Bahnhofstrasse.) 


Verantwortliche ßedaotion: Th. Adam in Augsburg. — Druck von ßaokl n. Loehner 
Verlag von Wilh. Lttderi ts in Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heranagegeben von 

Tb. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. 21 . Mai 1881. 


Inhalt: Ueber Impfung von ThierBeuchen. — Personalien. — Kreis- 
Thierechau in Speyer. — Bücheranzeige. 


Ueber Impfung von Thierseuchen. 

(Eine hypothetisohe Betrachtung.) 

Von Kreisthierarzt Schneidemühl in KieL 

In dem vor Kurzem erschienenen ersten Hefte des 84. 
Bandes von Virchow’s Archiv veröffentlicht Dr. Paul Grawitz 
die Resultate von Impfversuchen und formulirt auf Grund 
derselben eine neue Theorie über das Wesen der Schutz¬ 
impfung, die sicherlich das weitgehendste Interesse bean¬ 
spruchen dürfte. 

Dr. Grawitz brachte mittelst Veneninjection 3—4 Ccm einer 
klar filtrirten, von allen Sporen befreiten Peptonlösung, auf 
der bei 39°C. bösartige Schimmel gewachsen waren, in die 
Blutbahn von Kaninchen, ohne irgend welche makroskopisch 
oder mikroskopisch nachweisbare Krankheitsvorgänge nach 
diesem Versuch constatiren zu können. Dasselbe trat ein, 
wenn zur Injection eine Nährlösung verwendet wurde, die 
sehr feine Partikelchen von Pilzfäden und Sporen enthielt, 
deren Keimkraft vorher durch Digeriren bei 55° C. aufgehoben 
war. Ein bei denselben Thieren in verschiedenen Zeiträumen 
der ersten folgende Transfusion von malignen Sporen, tödtete 
in den ersten Tagen die Versuchsthiere durch allgemeine Ver¬ 
schimmelung, ähnlich wie bei nicht präventiv geimpften Thieren* 

Die präventive Impfung mit „sterilisirter Nährlösung“ 
machte also die Thiere nicht immun gegen die spätere Trans¬ 
fusion maligner Sporen. 


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182 


Anders gestaltete sich der Befund bei Impfungen mit 
„physiologisch schwächeren Schimmelvarietäten.“ Als solche 
werden sowohl die Stadien von Sohimmelpilzbildungen be¬ 
zeichnet, welche zu durchlaufen sind, um einen auf dem ur¬ 
sprünglich sauren, kalten und festen Nährboden entstandenen 
Schimmelpilz bis zur Höbe der Entwickelung auf einer alcal- 
ischen warmen Eiweissflüssigkeit zu führen, wie auch die 
Stufen betrachtet, welche der so accomodirte Pilz von dieser 
Höhe seiner Entwickelung nach abwärts betritt. Q. injicirte 
nun sowohl von Repräsentanten der auf wie absteigenden 
Reihe derartige Sporenmengen, dass von der malignen Art 
der vierte Theil genügt hätte, den Tod durch acute Verschim¬ 
melung herbeizuführen. Zur Züchtung wurde der Milchschimmel, 
oidium laotis, benutzt. Die Thiere zeigten sich bei der.Beob- 
achtung gar nicht besonders unwohl, allein die schon am 
dritten Tage vorgenommene Seotion eines Thieres ergab eine 
niobt unerhebliche parenchymatöse Trübung in der Niere und 
in der Leber. Die Itensität der Reaction von einer nur ge¬ 
ringen albuminösen Trübung bis zur grösseren oder geringeren 
Fettmetamorphose stand in Beziehung mit dem geringeren 
oder grösseren Grad der Malignität der eingespritzten Pilz¬ 
reihen. G. fand stets die Nieren und Leber afficirt and erst 
bei grosser Ausdehnung der pathologischen Störung in diesen 
Organen auch ausserdem das Herz erkrankt, und — was G. 
auch bei malignen Verschimmelungen als besonders bevorzugte 
Gegend constatirte — mycotische Heerde im M. illeopsoas. 
Dagegen waren intaot Milz, Lymphdrüsen und Knochenmark 
und ferner Gehirn und Haut. 

Wurde nun Thieren dieser Versuchsreihe nach einem 
grösseren oder kleineren Zwischenräume maligne Schimmel¬ 
pilze in verschiedener Verdünnung injicirt, so ergab sich bei 
einzelnen getödteten Thieren zwar noch eine heerdweise Er¬ 
krankung in Nieren und Leber, doch waren die meisten über¬ 
lebenden Thiere nunmehr gegen eine abermalige Infection 
mit selbst sehr grossen Mengen der malignen Sporen immun 
geworden; sie bleiben dabei am Leben. 

G. fasst das Ergebniss ungefähr dahin zusammen: 1. Die 
mit halbmalignen Varietäten geimpften Thiere erreichten eine 
solche Immunität, dass sie bei späterer Infection nicht nur 
am Leben blieben, sondern dass man in deren Folge nur 
äusserst wenige oder gar keine Spuren von Pilzembolien auf¬ 
finden konnte. 2. Nach einmaliger erfolgreicher Impfung (mit 
verdünnten malignen Sporen also) entsteht später selbst bei 
Einführung colossaler Mengen maligner Sporen nicht ein ein- 


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183 


ziger mycotischer Heerd d. h. es wurde nicht nur eine Ab¬ 
schwächung der Pilzkrankheit, wie Pasteur bei der Hfihner- 
oholera und dem Milzbrand erreichte, sondern eine geradezu 
absolute Immunität gegen dieselbe erzielt. 

G. erprobt nun zunächst diesen grossartigen Erfolg and 
die an denselben geknüpfte Theorie an der Schutzpooken- 
Impfung. Die Hinfälligkeit der bisherigen Anschauung über 
das Wesen der Impfung beweisend, sagt er: 

„Es tritt ein Kampf um’s Dasein ein zwischen den para¬ 
sitären Sporen und den thierischen Gewebszellen. Aua diesem 
Kampf, der allerdings die Organe entweder in heftige Ent- 
zündungsreaction versetzen muss, wie bei den halbmalignen 
Arten, oder direct die Schimmelnarcose hervorrufen muss, wie 
bei Inoculation völlig maligner Varietäten, wenn anders er 
wirksam sein soll, gehen die thierischen Zellen als Sieger 
hervor, da sie im ersten Falle an Energie stärker, im zweiten 
an Zahl dem kleinen Häuflein der eingeimpften Sporen ge¬ 
genüber in unverhältnissmässiger Uebermacht sind. Dieser 
Kampf bewirkt für die Gewebe dasselbe, was bei den Pflanzen¬ 
zellen durch eine Oultur erzeugt wird, in welcher die Pilze 
gegen die hohe Temperatur und die ooncurrirenden Bacterien 
widerstandsfähiger werden, er erhöht die Lebensenergie der 
Thierzellen gegen die Parasiten.“ 

„Die Immunität nach präventiver Impfung entsteht durch 
Anpassung der Gewebszellen an das energische Assimilations¬ 
vermögen der Pilze, und ihre Dauerhaftigkeit auf Monate und 
Jahre hinaus beruht auf Vererbung dieser höheren physiolo¬ 
gischen Ernährungsenergie von einer Zellengeneration auf die 
andere." 

G. tritt mit dieser Ansicht in directen Gegensatz zu der 
von Naegeli vertretenen Annahme über das Wesen beim Auf¬ 
treten der Pilze als Krankheitserreger. Nach Naegeli ist eine 
anomale Beschaffenheit der Säfte erforderlich, damit Pilze im 
thierischen Organismus sich fortentwickeln, und die Immunität 
nach der Impfung bedeutet für ihn eine Rückkehr des abnormen 
Zellenchemismus zur Norm. Grawitz dagegen erklärt das er¬ 
folgreiche Einwirken der Pilze — wenn dieselben sich in 
einer gewissen Höhe der Wachsthumsenergie befinden — durch 
die besonders schwache Ernährungsenergie bei einzelnen Ge¬ 
weben, welche allein die Prädisposition abgibt und gewöhn¬ 
lich als die physiologische Norm bezeichnet wird. Die Immu¬ 
nität nach der Impfung aber zeige die erfolgte Anpassung 
jener schwächeren Zellen an stärkere Ernährungsenergie d. h. 


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184 


dass die Umzüchtung normaler Gewebe zu physiologisch ab¬ 
norm kräftigen Parenchymen stattgefunden hat. 

Es gipfelt somit die Theorie des Dr. Grawitz in der 
durch die Impfversuche gewonnenen Annahme, dass die Im¬ 
munität nach der Impfung — also die erfolgreiche Impfung 
— bedeute, dass das geimpfte Individuum eine über die 
(physiologische) Horm erhobene Widerstandsfähigkeit seiner 
Gewebe gegen die Einwirkung der Pilze erlangt habe. 

G. zählt dann auch bei Erprobung seiner Theorie an 
einzelnen Infectionskrankheiten ferner die Accomodation der 
Gewebe, wie sie in beschränktem Masse bei länger fortge¬ 
setztem Gebrauch chemischer Gifte z. B. Arsenik, Morphium 
etc. stattfindet, zur Stütze derselben auf, indem auch diese 
Accomodation eine Umzüchtung der schwächeren Gewebe in 
abnorm kräftige bedeute. 

Abgesehen davon, dass, wie ich glaube, überall wo eine 
länger fortgesetzte Anwendung eines Arzneimittels stattfindet 
an diesen Umstand gedacht werden muss, um die schliessliche 
Indifferenz der Gewebe zu erklären, wie z. B. der oft ver¬ 
gebliche Versuch chronische Catarrhe der Schleimhäute durch 
längeren Gebrauch desselben Mittels zu heilen, dürfte es in 
der Thiermedicin noch ein besonders lehrreiches für Accomo- 
dation der Gewebe geben. Ich meine den sog. Strahlkrebs. 
Wenn man die vielen Specifica, die dagegen empfohlen sind, 
betrachtet, so könnte man nach obiger Theorie wohl mit Recht 
behaupten, sie werden so lange helfen, als der Zeitraum 
zwischen deren erste Anwendung und Heilung nicht grösser 
sein muss, als derjenige, welcher nöthig ist, eine Accomodation 
der Gewebe herbeizuführen; tritt die letztere ein, ehe die 
Heilung erfolgt ist, so muss man das Mittel wechseln. Wie 
anders sollte man sich denn die wohl auch sonst gemachte 
Beobachtung erklären, welche sich bei einer fast l 3 /* Jahre 
fortgesetzten und zur Heilung geführten Behandlung zweier 
Pferde in der Veterinärklinik zu Halle a./S. darbot, *) War 
es durch Messer, Druckverbände und Adstringentien endlich 
gelungen, die Heilung an den ungünstigeren Stellen herbei¬ 
zuführen, so zeigten sich einzelne Partien, die der Einwirkung 
der Arzneimittel am besten zugängig waren, wie Strahl und 
abgegrenzte Stellen inmitten der Hufwand, schliesslich voll¬ 
ständig indifferent gegen das bisher an anderen Stellen mit 
Erfolg benutzte Mittel. Erst wenn ein Wechsel des bisherigen 
Medicaments vorgenommen, folgte die Heilung oft zusehends 

*) Herr Prof. Pütz hat <über diese Fälle in den Vorträgen von 
Prof. Siedamgrotzky beriohtet. 


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in kürzester Zeit. Dass aber auch eine „Umzüchtung in ab¬ 
norm kräftige Gewebe“ stattfindet, konnte ebenfalls genügend 
constatirt werden, da das neugebildete und schnell wachsende 
Strahlen- und Sohlenhorn sich in bedeutend höherem Masse 
fester und widerstandsfähiger erwies, als das vor der Erkrank¬ 
ung producirte resp. nicht erkrankte. 

Bei mycotischen Processen, sagt G. Ste. 107 der citirten 
Abhandlung, hangt der Erfolg der Impfung ab 1) von der 
Itensität und Dauer, mit welcher die Pilze das erste Mal ein¬ 
gewirkt haben und 2) von dem Grade der Malignität, welchen 
diejenigen Pilzindividuen, die die spätere Infection vermitteln, 
schon vorher auf anderem Nährboden erworben hatten, bevor 
sie in den Kampf gegen die lebenden Gewebszellen eintreten. 

Am Schlüsse dieser höchst lehrreichen Arbeit gedenkt 
G. noch besonders der Vererbung der höheren Widerstands¬ 
fähigkeit der Gewebszellen innerhalb desselben Individuums 
und auf andere. Wenn noch nach Jahr und Tag trotz des 
physiologisch steten Wechsels in Zuwachs und Einbusse der 
Gewebe, jener abnorm hohe Grad der Lebensenergie der Ge¬ 
webe besteht, der durch die Impfung zuerst hervorgerufen ist, 
so müssen wir annehmen, dass diese erworbene Eigenschaft 
auf die Nachkommen jener im Kampf geprüften Zellen über¬ 
tragen ist. „Der Gedanke liegt nahe, ob die Vererbung sich 
etwa auch auf die Nachkommen der geimpften Individuen 
erstreckt und es liesse sich bei sorgfältiger Bearbeitung der 
Statistik vielleicht mancher Anhaltspunkt dafür finden.“ „Es 
ist wohl denkbar, dass die Pockenseuche, die im Mittelalter 
die furchtbarsten Verheerungen unter den Menschen anrich¬ 
tete, nioht allein durch die erst spät eingeführte Impfung der 
einzelnen Individuen an Intensität verloren hat, sondern dass 
ihre Gewalt zum nicht geringen Antheil an der durch viele 
Geschlechter nach einander erfolgten Durchseuchung mit dem 
echten Variolagifte bereits gebrochen ist.“ 

Es wird jedem Leser dieses seiner Bedeutung wegen 
etwas ausführlich behandelten Auszuges jener interessanten 
Arbeit, der Versuch einleuchtend sein, einmal zu prüfen, wie 
weit man aus den von Dr. Grawitz angestellten Experimenten 
und den daran geknüpften Schlussfolgerungen Momente finden 
kann, welche geeignet sind, zur Lösung noch bestehender 
Widersprüche über den Nutzen der Schafpocken- und Lungen¬ 
seucheimpfung etwas beizutragen. Natürlich soll diese Ueber- 
legung auf die in neuerer Zeit immer mehr begründete An¬ 
nahme gestützt sein, dass kleinste Parasiten die Ursache jener 
Seuchen sind. 


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Bei den Schafpooken ist durch §. 49 des Reichs- 
Viehseuchengesetzes die Schutzimpfung verboten! dagegen die 
Nothimpfung angeordnet worden. In Bezug auf das durch 
jahrelange ungünstige Erfahrungen nothwendig gewordene 
Verbot der Schutzimpfung sagt nun Tappe in einer soeben 
beit Hirschwald erschienenen Arbeit über „die Schafpocken“' 
S. 48 „der vor einigen Jahrzehnten noch ernstlich verfolgte 
Gedanke, durch fortgesetzte Impfung den Impfstoff gewisser- 
massen zu veredeln, oder — wie man sich ausdrückte — zu 
einer höheren Potenz zu erheben und mittelst der Schutz¬ 
impfung die eigentliche Pockenseuche gänzlich zu tilgen, ist 
als ein wissenschaftlicher Irrthum erkannt worden.“ 

loh möchte nun glauben, dass der vor Jahrzehnten ernst¬ 
lich verfolgte Gedanke durch fortgesetzte Impfung die eigent¬ 
liche Pockenseuche zu tilgen, keineswegs schon das Zeugniss 
eines „wissenschaftlichen Irrthums“ verdient, wenngleich die 
bisherige Ausführung des Gedankens sich practisch mit so 
vielen Opfern bis zur Erreichung des Zieles verknüpft zeigt, 
dass von derselben Abstand genommen werden musste. Auch 
Tappe wird nach dem Studium oben citirter Arbeit von Gra- 
witz, die erst nach seiner publicirt ist, wohl zugestehen, dass 
jener Gedanke durch die Experimente von G. eine bestimmte 
Bedeutung, wenn auch in anderer Weise bekommen hat. 

Mit Recht hebt Dr. Grawitz (S. 109) die Thatsache her¬ 
vor, dass wenn die aus 8 Personen bestehende Eskimofamilie 
an der Schutzimpfung der Menschenpocken gestorben sind, 
wiewohl in unseren Culturländern dieselbe selbst von Säug¬ 
lingen siegreich überwunden wird, im Anschluss an die Ver¬ 
suchsresultate der Gedanke zur Erklärung sehr nahe liegt, 
dass bei uns schon Väter und Vorfahren durch die Seuche 
selbst und durch künstliche Impfung im Kampf um’s Dasein 
gegen das Pockencontagium gestählt sind, während auf den 
Schneefeldern von Labrador noch heute ein Culturvolk lebt, 
„das unvorbereitet und ungeübt im Erhaltungskampfe gegen 
parasitäre Organismen unterliegen kann, selbst wenn die Krank¬ 
heitserreger in einer Varietät gegen sie eindringen, die bei 
uns mit Sicherheit selbst von Säuglingen überwunden wird.“ 
Wenn man nun ähnliche Erwägungen bei Beurtheilung 
der mit d.er Schutzimpfung der Schafpocken gemachten Er¬ 
fahrungen anstellen will, so dürfte dabei noch zu berücksich¬ 
tigen sein, dass der Erfolg der Schafpockenimpfung zu sehr 
von Nebenumständen abhängig und beeinflusst werden kann. 
Ist wirklich in einer Heerde durch natürliche und künstliche 
Pocken im Verlaufe von vielen Jahren eine bestimmte Acco- 


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modation, eine bestimmte Widerstandsfähigkeit der Nachkommen 
eingetreten, in Folge dessen Impfpocken wie natürliche Pooken 
«inen sog. „milderen Verlauf“ nehmen, so wird diese durch 
Vererbung erlangte Widerstandsfähigkeit sofort in Frage ge¬ 
stellt durch die Einführung neuer Zuchtthiere aus einer pocken¬ 
freien Gegend, deren Nachkommen — „weil ungeübt in diesem 
Kampfe“ — all die grösseren Gefahren zu überstehen haben, 
wie sie stets bei Einwirkung parasitärer Gifte auftreten, wenn 
die Individuen an dieselben in keiner Weise gewöhnt sind. 

Bedenkt man ferner, dass vielleicht der Zeitraum vom 
ersten Auftreten der Pockenseuche und Ausführung der Impf¬ 
ung in Deutschland bis jetzt unter Berücksichtung der ge¬ 
nannten Umstände nicht genügt, um schon derartig wider¬ 
standsfähige Generationen zu erzielen, welche die Impfung 
mit Erfolg und ohne erhebliche Allgemeinerkrankung über¬ 
stehen, so dürften die bisherigen ungünstigen Ergebnisse bei 
der Schutzimpfung wohl eine gewisse Erklärung erhalten. 

Daraus folgt aber auch, dass wegen der etwa nach vielen 
Jahrzehnten durch die fortgesetzte allgemeine Schutzimpfung 
erreichbaren widerstandsfähigen Generationen man nicht die 
Erreichung dieses Zeitpunktes fernerhin mit soviel Opfer be¬ 
zahlen darf, wie dieselben nothwendig noch in den nächsten 
Zeitabschnitten nach obiger Anschauung eintreten müssten. 
Ist desshalb auf der einen Seite das Verbot der Schutzpocken¬ 
impfung eine national-ökonomische NothWendigkeit, so bleibt 
auf der anderen die wissenschaftliche Bedeutung jener Mög¬ 
lichkeit bestehen, dass eine gegen die Einwirkung des Pocken- 
contagiums immune Schafgeneration durch fortgesetzte allge¬ 
meine Schutzimpfung zu erreichen wäre. 

Es fragt sich nun, ob nicht die Möglichkeit vorhanden 
ist, im Anschluss an die von Grawitz gewonnenen Resultate, 
in der bisherigen Ausführung der Impfung Modificationen vor¬ 
zunehmen, die — nachdem ihr Werth experimentell festge¬ 
stellt — geeignet wären, auch ohne dass die Erreichung jenes 
mit vielen Opfern verknüpften Zeitpunktes nothwendig, mehr 
widerstandsfähige Thiere gegen den Angriff des Pockencon- 
tagiums zu erhalten. 

Als eine solche Modification wäre etwa die allmählige 
Steigerung der Concentration der Lymphe zu betrachten. 

Wenn man in einer Schafheerde und in einem Orte 
die Impfung zum ersten Male vornehmen will, wo bisher 
weder die natürlichen Pocken vorgekommen, noch die Eltern 
der zu impfenden Thiere die Ovination überstanden haben, 
so würde nicht, wie bisher die Regel war, die Pockenlymphe 




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mit 1 höchstens 2 Theilen Glycerin verdünnt, sondern beson¬ 
ders bei Lämmern in einer bedeutend stäfeeren Verdünnung 
(etwa 1:50—100 Glycerin) zuerst anzuwenden sein* Nach 
einem Zeitraum von einigen Wochen müsste dann die Impf¬ 
ung mit einer weniger verdünnten Lymphe (etwa 1:20—40). 
wiederholt und nach einem weiteren Zwischenraum die reine 
Lymphe verwendet werden. Es wäre denkbar, dass wenn der 
Zwischenraum nicht zu kurz bemessen, durch die gewisser- 
massen in gesteigerter Dosis vorgenommene Impfung eine 
Accomodation und Widerstandsfähigkeit in dem Grade erreicht 
würde, um die Thiere den Angriff des reinen Pockengiftes 
ohne erhebliche Allgemeinerkrankung überstehen zu lassem 
Bei Vornahme der ersten Impfung mit sehr verdünnter Lymphe 
— bei Schafen würde die Concentration stärker als bei Läm¬ 
mern sein können — darf dann der Erfolg dieser Impfung 
nicht etwa von eintretender Pockeneruption an der Impfstelle 
oder sonstigen Störungen im Allgemeinbefinden abhängig ge¬ 
macht werden, da ja die lehrreichen Versuche von Chauveau 
im Verein mit den von Grawitz zeigen, dass auch ohne 
klinisch nachweisbare Störungen und ohne Localisation der 
Impfpocke leichte parenchymatöse Veränderungen vorüber¬ 
gehend nach leichten Impfungen in den bevorzugten Organen 
(Leber und Niere) eintreten können. Von Werth wäre es 
vielleicht gewesen, wenn Tappe seine interessanten Versuche 
nach dieser Richtung hätte ausdehnen können und sowohl die 
Wirkung verschiedener Concentrationen geprüft, wie auch 
event. durch die Section festgestellt hätte, ob sich pathologische 
Veränderungen nach weisen lassen zu einer Zeit, wo jede er¬ 
hebliche klinische Störung und Reaction an der Impfstelle 
gefehlt haben. Neben diesen bei Ausführung der Nothimpf- 
ung zunächst versuchsweise vorzunehmenden Modificationen, 
würde zweckmässig auf eine Verwendung nur solcher Thiere 
zur Zucht (in den bedrohten Distrikten) hinzuwirken sein, die 
durch Ueberstehen der natürlichen oder geimpften Pocken 
bereits eine bestimmte Widerstandsfähigkeit erlangt haben und 
somit eine theilweise Garantie der Vererbung derselben bieten. 

Eine genaue Statistik über den Verlauf der natürlichen, 
und geimpften Pocken und den Verlust in Heerden, wo man 
nach vorstehenden Gesichtspunkten verfahren, gegenüber jenen 
wo, wie bisher die Impfung und die Zucht betrieben ist, würde 
möglicherweise einen Einblick in die ursächlichen Verhältnisse 
der wechselnden Resultate bei der Nothimpfung überhaupt 
verschaffen können. 

Allerdings würde auch beim günstigsten Resultate zunächst 


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kein Grund sein, eine allgemeine Schutzimpfung wie beim 
Menschen einzuführen, man konnte eich darauf beschränken 
in Gemässheit des §. 47 des ReichsViehseuchengesetzes in den 
bedrohteren Gegenden die Nothimpfung auf eine grössere Zahl 
Ton Orten auszudehnen. Ohne Zweifel wird, f so lange nicht 
eine genaue Dosirung des Impfstoffs bei den zu wiederholen¬ 
den Ovinationen feststeht, das Ergebnis zuerst kein hervor¬ 
ragend günstiges sein können, immerhin aber im Laufe der 
Zeit zu erwarten sein, wenn constatirt ist, wie oft, in welchen 
Zwischenräumen und in welchen Goncentrationen die Impfung 
vorzunehmen ist, um ohne erhebliche Allgemeinerkrankung 
Immunität herbeizuführen. 

Bei der Lungenseuche liegen die Verhältnisse' noch 
günstiger, um Beweise für die Tragweite der von Grawitz 
formulirten Sätze abgeben zu können. 

Studirt man die bisher erschienenen Berichte der Egl. 
technischen Deputation für das Veterinärwesen auf die Ver¬ 
breitung der Lungenseuche, so muss man wohl behaupten, dass 
diese Krankheit in der Provinz Sachsen zwar stationär ist, 
aber trotzdem im Verhältniss zur Verbreitung nicht diejenigen 
Verluste hervorruft, wie dieselben bei dem Auftreten der 
Seuche in anderen Provinzen beobachtet werden. Die Er¬ 
klärung würde sein, dass gerade in der Provinz Sachsen durch 
die am ausgedehntesten und nachhaltigst vorgenommene Impf¬ 
ung schliesslich eine bedeutend widerstandsfähigere Rindvieh- 
Generation gegen die Einwirkung sowohl der geimpften wie 
der natürlichen Lungenseuche hervorgegangen ist, als solche 
in irgend einer anderee Provinz des preussischen Staates vor¬ 
handen sein kann. Das stationäre Vorhandensein der Lungen¬ 
seuche in Sachsen wird aber besonders auf Rechnung des er¬ 
heblichen Wechsels der Viehbestände durch Zukauf zu bringen 
sein. Ist auf denjenigen Höfen, wo ein sehr geringer und 
seltener Wechsel im Viehbestände stattfindet, durch die von 
Generation zu Generation vorgenommenen Impfung schliesslich 
eine bestimmte Immunität gegen das Lungenseuchecontagium 
eingetreten, so wird sofort auf demselben Hofe das Auftreten 
der Lungenseuche die grössten Verluste hervorrufen können, 
wenn ein Viehstamm inficirt wird, der kurz vorher aus einer 
Gegend importirt ist, wo die Lungenseuche nie geherrscht, 
noch die Impfung derselben je vorgenommen wurde. Auch 
die schleunigst vorgenommene Impfung wird bei diesem Vieh¬ 
stamme nicht die günstigen Resultate hervorrufen, wie bei 
jenem alten Viehstamme, dessen Erzeuger bereits „im Kampfe 
um’s Dasein gegen das Lungenseuchecontagium“ durch Ueber- 




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stehen der Seuche oder der Impfung gestählt und diese 'Wider¬ 
standsfähigkeit auch auf die Nachkommen in gewissem Grade 
äbertragen haben. 

So dürfte auch zu erklären sein, wenn in einzelnen Vieh- 
stämmen der Provinz Sachsen die Impfung stets mit sehr 
gutem Erfolge vorgenommen wird, während dieselbe in an¬ 
deren dauernd wechselnden Beständen weniger günstige Resul¬ 
tate aufzuweisen hat. Natürlich sehe ich hiebei von Verlusten 
ab, die durch zu spätes Impfen — nach Ausbruch der Seuche 
wo durch die Impfung das Gontagium noch verstärkt wird 
— und schlechte Lymphe entstanden sind. Im Grossen und 
Ganzen aber glaube ich, dass die Verluste und widersprechen¬ 
den Angaben bei der Impfung weniger in der vielleicht bis¬ 
her hiebei zu stark betonten besser oder schlechter ausge¬ 
führten Impfung selbst, als in den günstigeren oder ungün¬ 
stigeren Umständen zu suchen sind, mit denen der Operateur 
zu rechnen hatte. Wer in einem bisher lungenseuchefreien 
Orte zum ersten Mal einen Rindviebstamm impft, wird ungün¬ 
stigere Resultate aufweisen, als derjenige, welcher einen Rind¬ 
viehstamm impft, der in einem Orte sich befindet, wo die 
Seuche seit langer Zeit vorkommt und lange geimpft wird, 
wo alle vorhergehenden Generationen, also auch die Eltern 
des eben zu impfenden Viehstammes, bereits geimpft waren. 
So finden aber auch die günstigen Resultate der Impfung in 
Holland und die weniger günstigen in anderen Ländern ihre 
Erklärung. 

Aehnlich wie bei den Pocken vorgeschlagen, würde sich 
nun auch vielleicht bei der Nothimpfung der Lungenseuche 
der Versuch lohnen, da wo die Impfung in einem Stalle zum 
ersten Mal und in einer bisher seuohenfreien Gegend vorge¬ 
nommen wird, zunächst mit sehr verdünnter Lymphe zu be¬ 
ginnen und die Vaccination in grösseren Zwischenräumen mit 
concentrirterer Lymphe zu wiederholen. Insbesondere wäre 
dies bei Kälbern angezeigt. Natürlich muss die Impfung — 
wegen des langen Incubationsstadiums der Lungenseuche — 
sehr frühzeitig vorgenommen werden, um bereits kräftig zu 
sein. Hier wie bei den Pocken darf ferner auch das Fehlen 
jeder Reaction an der Impfstelle nicht als Beweis angesehen 
werden, dass die Impfung resultatlos verlaufen, vielmehr ist 
mit stärkerer Concentration fortzufahren und mit reiner unver¬ 
dünnter Lymphe zu endigen. 

Statistische Angaben über den Erfolg so modificirter Impf¬ 
versuche, würden dann unter Berücksichtigung der Gegend und 
des geimpften Viehstammes über den Werth jener entscheiden. 


uV-äfc*:- 


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Sind nun die besprochenen beiden Thierseuchen diejenigen, 
welche als impfbare Seuchen bis jetzt für Deutschland die 
grössere Bedeutung haben, so lehrt noch ein Blick auf die 
anderen, dass auch bei den meisten dieser eine gewisse Wider¬ 
standsfähigkeit von Generation zu Generation sich forterben 
kann, wo die betreffenden Seuchen stationär sind. So ist der 
bedeutend mildere Verlauf der Rinderpest in Russland, wo 
dieselbe stationär, und der langsamere Verlauf des Milzbrand 
in mehr stationären Gegenden desselben (Sachsen und Schle¬ 
sien) jedenfalls als ein Zeichen grösserer Widerstandsfähigkeit 
durch Vererbung derselben anzusehen. Allerdings ist dabei 
zu berücksichtigen, dass je rapider und je ausgedehnter die 
Produktion neuer Parasiten aus den eingeführten im thier- 
ischen Organismus vor sich geht, desto längere Zeit und desto 
grössere Opfer werden nöthig sein, um Thiergenerationen zu 
erhalten, welche diesen mörderischen Eindringlingen genügend 
widerstandsfähig gegenüberstehen. Beim Milzbrand werden 
vielleicht die Versuche von Pasteur später die Mittel lehren, 
auch dieser gefährlichen Seuche gegenüber durch zweckmässig 
vorgenommene Impfung widerstandsfähige und event. immune 
Thiere zu erhalten. 

Deutlicher liegen noch die Verhältnisse beim Rotz, ob¬ 
wohl die in der Literatur verzeichneten Fälle spontaner Heilung 
desselben, wie die Thatsache, dass in einem inficirten Stalle 
keineswegs alle Thiere in gleicher Weise und überhaupt er¬ 
kranken, auch bei dieser Seuche die Annahme zulassen, dass 
da, wo dieselbe seit vielen Jahren stationär (Posen und 
Preussen) eine viel grössere Widerstandfäbigkeit der Thiere 
gegen den Angriff des ßotzcontagiums herbeigeführt wird. 

Bei der Tollwuth ist natürlich bisher am wenigsten mög¬ 
lich gewesen, Klarheit über das Wesen dieser verhängnis¬ 
vollen Seuche zu erhalten; vielleicht bringen die weiteren 
Beobachtungen, wie sie Eisenberg*) in den Speicheldrüsen 
tollwuthkranker Hunde gemacht, weitere Einsicht in dasselbe. 

Resumire ich kurz die vorstehenden Betrachtungen, zu 
denen ich bei dem aus anderen Gründen vorgenommenen 
Studium der Literatur über die Thierseuchen nebst den neue¬ 
ren Untersuchungen gekommen bin, so mögen dieselben viel¬ 
leicht im Anschluss an die Experimente von Grawitz die An¬ 
regung abgeben bei Ausführung der Nothimpfung der Schaf¬ 
pocken und der Lungenseuche bestimmte Modifikationen einzu- 

*) A. Eisend) erg, anatomische Veränderungen der Speicheldrüsen 
bei der Wuthkrankheit der Hunde und des Mensohen „Centralblattt für 
med. ‘Wissenschaften*, 1881 Nr. 23. 


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führen und die Statistik darüber zu vervollständigen. Zu den 
ersteren wäre die Einführung gesteigerter Concentrationen bei 
der Impfung, zur letzteren die Angabe zu rechnen, ob die 
geimpften Thiere bereits Nachkommen von geimpften Thieren 
sind oder solchen Heerden angehören, wo die betr. Seuche 
lange stationär ist. 


fir Im irui: 

Quer/uri. 
Prenzlau. 
Heinsberg. 


Personalien. 

Ausgeschriebene Kreisthierarztstellen: 

Jibrlieber Geiuebe liid eiinuticlei 

«tatimiu. ItitU: Ziitltiii: bii iss bii i L Rtgitrug ii: 

G00 M. — 9. Juni 1881. Merseburg . 

— — 18. Juni 1881. Potsdam. 

600 M. 480 M. 15. Juli 1881. Aachen. 

Die Stelle eines Distriktsthierarztes in Trostberg ist erledigt. 
Bewerber wollen sioh unter Vorlage der Zeugnisse bis 30. d. M. melden. 
Distriktsthierarzt hatte bisher 300 M. aus Kreis- 360 M. aus Distrikts¬ 
fonds, ferner Bezüge für Ueberwaohung der Yiehmärkte, Fleischbeschau, 
Hundevisitationen eto. und kann eine lohnende Praxis antreten. 

Am 16. Mai 1881. 

Kgl. Bezirksamt Traunstein. 

Heokenst aller. 


Der Veterinär-Assessor bei dem Medicinalcollegium der Provinz 
Hannover, Direktor der Thierarzneisohule, Prof. Dr. med. Carl Joh. 
Christian Dammann in Hannover, ist zum Medioinalrath ernannt 
worden. 


Der Distriktsthierarzt Eonrad Bogner in Hof wurde zum beam¬ 
teten Thierarzt der Stadt Nürnberg ernannt. 

Gestorben ist der Bezirksthierarzt F. Bieber in Hof im 77. Lebens¬ 
jahre. 


Der gemeinschaftliche Besuch der Kreisthierschau in 
Speyer von Seiten der Pfälzer Thierärzte ist auf Samstag den 
28. Mai d. J. verabredet, was hiermit allen jenen Herren Collegen, 
welche oben genannte Ausstellung besuchen wollen, ergebenst mit- 
getheilt wird. Thomas. 


Bacher-Anzeige. 


Verlag von Aogust Hirschwald in Berlin. 

Soeben erschien: 

Pliysiologie 

des Menschen and der Sängethiere. 

Lehrbuch für Studircnde von Dr. J. v Munk. 

1881. Mit 68 Holzschnitten. 14 Mark. 

Verantwortliche ttedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Raokl n. Loebner 
Verlag von Wilh. Lh de rite in Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraasgegeben von 

Th. Adam in Augsburg. • 


XXV. Jahrgang. N= 22 , Juni 1881 . 


Inhalt: Wuthkrankbeit bei einem Pferde. — Verhandlungen des thier- 
ärzliehen Vereins in München. — Bestimmungen zur Ausführung 
des Reiohsviehseuchengesetzes, zur Instruktion desselben, sowie zum 
preuBsischen Ausführungsgesetze. — Literatur. — Personalien. — 
Berichtigung. 

Wuthkrankheit bei einem Pferde. 

Von Bezirksthierarzt Ferdinand Merkt in Kempten. 

Bei dem Pferde eines hiesigen Bräuers zeigten sich am 
30. April 1880 Erscheinungen der Wuthkrankheit. Dieses 
Thier war etliche Wochen vor dem Ausbruche der Krankheit 
in Oesterreich angekauft worden, der Verkäufer konnte j.edoch 
nicht mehr ausgemittelt werden. 

Noch nie hatte ich Gelegenheit die Wuthkrankheit bei 
einem Pferde so genau vom Beginne der Erkrankung an, 
d. b. zu einer.Zeit, in der ich noch nicht im entferntesten an 
das Vorhandensein dieses Leidens dachte, zu beobachten, als 
hier und dürfte es dessbalb einiges Interesse bieten eine kurze 
Schilderung des Krankheitsverlaufes mitzutheilen. 

Innerhalb 3 Tagen wurde ich von dem Besitzer des fr. 
Pferdes öfters gerufen mit dem Bemerken, dass das einspännig 
gebrauchte Pferd plötzlich sehr unruhig und aufgeregt, ohne 
allen Grund scheu und unfolgsam gewesen sei und oft plötz¬ 
lich nicht mehr gezogen hätte. Nach Verlauf von etlichen 
Minuten hätte sich das Pferd jedoch immer wieder beruhigt 
und wie gewöhnlich betragen. 

Am 3. Tage traten nun auch im Stalle bei dem Pferde 
tobsüchtige Erscheinungen mit starkem Schweissausbruohe ein, 
welche jedoch ebenfalls nur kurze Zeit andauerten und bei 
meiner Ankunft stets wieder vorüber waren. 

Am 4. Tage wurden die Anfälle heftiger und anhalten- 


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der; das Pferd zeigte Unruhe, trippelte hin und her, zuckte 
öfters ersohrocken zusammen, als wenn Jemand von rückwärts 
dem Pferde mit der Peitsche gedroht hätte. Dabei war die 
Pupille sehr erweitert, es zuckten die Hautmuskeln stark, 
heftiger Schweissausbruch trat ein und gleichzeitig Schling¬ 
beschwerden. In ruhigen Zwischenräumen frass das Pferd 
noch etwas Kurzfutter. 

Am 5. Tage war die Fresslusst ganz aufgehoben, die 
furchtbaren und schrecklichen Anfälle dauerten fort und hörten 
auch keine Minute mehr auf; das Pferd suchte begierig Wasser 
zu trinken, letzteres floss jedoch alles zur Nase wieder her¬ 
aus. Der Schweissausbruch erreichte den höchsten Grad, der 
Kopf und die Brust waren vom Anschlägen an Barren, Raufe 
und Mauer ganz verschulden; hiebei blieb das Pferd fort¬ 
während stehen. Während der Anfälle zerbiss es den Tränk¬ 
eimer und Barren und schnappte auch nach seinem Wärter 
oder schlug plötzlich mit einem Hinterfuss heftig nach rück¬ 
wärts. Dabei magerte das Thier ganz rapid in hohem Grade 
ab. Am 6. Tage wurde das Athmen heftig beschleunigt, die 
Aufregung erreichte den höchsten Grad, das vorher gut ge¬ 
nährte Pferd war zum Skelete abgemagert; im Schweiss ge¬ 
badet bot es einen schrecklichen Anblick dar. Plötzlich wur¬ 
den die Anfälle schwächer und das Pferd, welches sich bis¬ 
her stehend erhalten hatte, zeigte sich sehr hinfällig; es trat 
Lähmung des Hinterkörpersein, das Thier stürzte nieder und 
wurde kurze Zeit nachher in den aus Heuseilen hergestellten 
Halftern erdrosselt im Stalle gefunden. 

Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München. 

Die Sitzung am 27. März 1880 wurde vom Vorstände Göring 
eröffnet und von demselben zunächst als Thema für die beabsich¬ 
tigte Wanderversammlung in Bamberg von Seite des Vereins 
„Standpunkt der Fleischbeschauer gegenüber der 
Tuberku lo s e Ä in Vorschlag gebracht, was von der Versammlung 
angenommen wird. 

. Sodann zeigte Bezirksthierarzt Putscher zwei von verschie¬ 
denen Kälbern stammende Tuberkulose-Präparate vor. Bei dem 
einen dieser Thiere war die Brusthöhle und deren Organe vollstän¬ 
dig frei und Tuberkulose nur in den Baucheingeweiden, bei dem 
anderen ausschliesslich in den Lungen vorhanden. Mit Rücksicht 
auf das öftere Vorkommen der Tuberkulose bei Kälbern erachtet 
Referent die Beschau der Brustorgane für nothwendig, welche bei 


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den auf den Markt gebrachten Eälbern seines Wissens nicht statt« 
finde. 

Direktor Eöbl bemerkt, dass die Zahl der zugeführten ge« 
schlachteten Kälber in München an einem Tage häufig 2000 Stück 
betrage und desshalb die yon dem Vorredner gewünschte Beschau 
auf dem Münchener Viehhofe gar nicht durchführbar sei. Ueber- 
dies finde in München ausserhalb des Schlacht- und Viehhofos in 
den Verkaufsläden eine zweite Visitation durch die Bezirks-Inspek¬ 
toren statt, wobei sich vorfindende kranke Organe beschlagnahmt 
werden. 

Kreisthierarzt Adam schliesst sich der Ansicht Röbl’s an und 
hält eine durchgreifende Beschau sämmtlicher importirter geschlach¬ 
teter Kälber auf dem Viehmarkte für undurchführbar. 

Professor Dr. Bollinger erklärte das eine der von Putscher 
vorgezeigten Präparate für Tuberkulose, das andere fär käsige 
Abscesse. Er hält die Beschau der Brustorgane bei Kälbern ange¬ 
zeigt. Auch der Vorsitzende bezeichnete die Beschau der Brust- 
Eingeweide bei Kälbern für nicht minder wichtig als beim Gross¬ 
vieh. Wenn auch in München eine Nachbeschau durch die Inspek¬ 
toren vorgenommen werde, so sollte doch die Beschau im Schlacht- 
und Viehhofe vorschriftsmässig .durchgeführt und nötigenfalls das 
Beschaupersonal vermehrt werden. 

Hiermit war die Discussion über diesen Gegenstand beendet 
und demonstrirte nun Prof. Dr. Bollinger an einigen Präparaten 
Yon Kaninchen und Meerschweinchen, die durch den Genuss de r 
Milch von einer perlsüchtigen Kuh erzeugte Tuberkulose und theilt 
mit, dass nach seinen Erfahrungen mit Milch perlsüchtiger Thiere 
die Tuberkulose sicherer übertragen werde als mit Fleisch von 
solchen Thieren. 

Bezirksthierarzt Drechsler untersuchte Milch der Milchkur¬ 
anstalt, wobei er in einem Falle Micrococcen fand, bezüglich wel¬ 
cher er einen Zusammenhang mit Tuberkulose vermuthe. 

Weiters theilt Prof. Dr. Bollinger mit, dass in neuerer Zei.t 
bei Menschen sehr häufig Taenia mediocanellata gefunden werde, 
was darauf schliessen lasse, dass die Rindsfinne öfters vorkomme. 
Er halte es daher für nothwendig, bei der Vornahme der Fleisch¬ 
beschau ein besonderes Augenmerk auf die Rindsfinne zu richten 5 
die Muskelpartien, in welcher dieselbe sich vorzugsweise befinde, 
seien bis jetzt nicht näher bekannt. 

Bezirksthierarzt Drechsler bemerkt, dass er ein einzigesmal 


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eine Finne und zwar in der Muskulatur der Schulter beim Rinde 
gefunden habe, ein Nachsuchen nach weiteren Finnen sei resultat¬ 
los geblieben- Direktor Röbl erklärt in seiner 25jährigen Praxis 
niemals eine Rindsfinne entdeckt zu haben und folgert aus diesem 
Umstande, dass deren Vorkommen ein sehr seltenes sei. 

Hieran knüpfte sich eine kurze Diskussion und wurde sodann 
— da die Tagesordnung erledigt war — die Versammlung ge¬ 
schlossen. M. 

Zur Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes vom 23. Juni 
v. J. und zur Instruktion zu demselben, sowie zum preuss. Aus¬ 
führungsgesetze vom 12. März cL J. hat das Ministerium für Land- 
wirthschaft etc. unterm 22! März d. J. Direktiven an sämmtliche 
Kgl. Oberpräsidenten, Regierungspräsidenten und Landdrosten, mit 
Ausnahme des Regierungspräsidenten zu Sigmaringen erlassen, aus 
welchen hier einige Bestimmungen entnommen werden. 

I. Zu einzelnen Vorschriften des (preuss.) Ausführungsgesetzes 
vom 12. März d. J. 

Zu §. 4. 

„Die Regierungs-Präsidenten (Landdrosten) haben zu prüfen, 
ob in ihrem Verwaltungsbezirke Ortschaften vorhanden sind, in 
welchen der Milzbrand notorisch ständig auftritt, und event. für 
diese Orte die nach §.11 des Reichsgesetzes erforderlichen An¬ 
ordnungen zu treffen. Ueber die erfolgte Bildung eines oder meh¬ 
rerer solcher „Milzbrandbezirke“, in welchen vereinzelte Milzbrand¬ 
fälle nicht angezeigt zu werden brauchen und die Zuziehung des 
beamteten Thierarztes behufs der Feststellung der Krankheit ge¬ 
mäss §. 15 des Reichsgesetzes in der Regel nicht erforderlich ist, 
erwarte ich jedesmal eine Anzeige.“ 

Zu §. 6. 

„Zur Abgabe des thim ärztlichen Obergutachtens in den Fällen 
der §§. 14 und 16 des Reichsgesetzes ist der Departementsthierarzt 
des benachbarten Bezirks zu requiriren, wenn der Departements- 
Thierarzt des dortigen Bezirks das erste Gutachten in seiner Eigen¬ 
schaft als Kreisthierarzt abgegeben hat und aus diesem Grunde die 
Inanspruchnahme eines Vertreters nothwendig wird. Die Regier¬ 
ungs-Präsidenten (Landdrosten) haben durch eine Bekanntmachung 
hn Amtsblatte vorzuschreiben, welcher Departementsthierarzt in 
solchen Fällen als Vertreter zu requiriren ist. In der Regel wird 
derjenige benachbarte Departementsthierarzt als Vertreter zu be¬ 
stimmen sein, dessen Zuziehung der Staatskasse die geringsten Reise¬ 
kosten verursacht; es wird daher bisweilen angemessen sein, nicht 
für den ganzen Verwaltungsbezirk nur einen Departementsthierarzt 
als Stellvertreter zu designiren, sondern je nach der örtlichen 
Lage für einzelne Theile des Bezirks verschiedene Stellvertreter zu 
bezeichnen. 

Abgesehen von den Fällen des §. 14 und 16 des Reichsgesetzes 


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kann die Vertretung des Departementsthierarztes im Falle der Krank' 
heit oder einer vorübergehenden sonstigen Behinderung desselben 
einem Kreisthierarzte des Bezirks übertragen werden.* 

Zu §.8. 

„Die Ortspolizeibehörde (in Preussen die zuständige Behörde) hat 
nach §. 2 des Gesetzes die Tödtung rotzkranker Thiere in allen 
Fällen, die Tödtung verdächtiger Thiere nach §. 8 aber nur in dein 
ersten Falle dos §. 42 des Reichsgesetzes anzuordnen, d. i. wenn von 
dem beamteten Thierarzt der Ausbruch der Roizkrankheit auf 
Grund der vorliegenden Anzeichen für wahrscheinlich erklärt wird. 

In den beiden anderen Fällen, in welchen nach §. 42 des 
Reichsgesetzes in Verbindung mit §.41 der Instruktion des Bun¬ 
desraths die Tödtung der der Rotzseuche verdächtigen Thiere er¬ 
folgen muss, ,d. i. wenn durch anderweite, den Vorschriften des 
Reichsgesetzes entsprechende Massregeln ein wirksamer Schutz ge- 
gegen die Verbreitung der Seuche nach Lage des Falles nicht er¬ 
zielt werden kann, oder wenn der Besitzer die Tödtung beantragt 
und die beschleunigte Unterdrückung der Seuche im öffentlichen 
Interesse erforderlich ist, steht nach der Vorschrift im §. 8 des 
Ausführungsgesetzes die Anordnung der Tödtung nur dem Regier¬ 
ungs-Präsidenten (Landdrosten) zu. Derselbe hat daher in solchen 
Fällen nach Anhörung des Departementsthierarztes sorgfältig zu 
prüfen, ob die zur Anordnung zur Tödtung berechtigten Voraus¬ 
setzungen vorliegen und sobald er hiervon Ueberzeugung gewonnen 
hat, die Tödtung der rotzverdächtigen Thiere sofort anzuordnen. 

Die Tödtung von Thieren, welche nicht der Seuche verdächtig, 
sondern nur der Ansteckung verdächtig sind, (cfr. §. 1 des Reichs¬ 
gesetzes) ist in Gemässheit des §. 53 der Instruktion* des Bundes¬ 
raths nur in dem letzten, der oben angeführten Fälle anzuordnen, 
d. i. wenn der Besitzer die Tödtung beantragt und nach dem Er¬ 
messen der höheren Behörde die beschleunigte Unterdrückung der 
Seuche im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Der Regierungs¬ 
präsident (Landdrost) wird demgemäss in solchen Fällen nach Ein¬ 
forderung eines schriftlichen Gutachtens des Departementsthierarztes 
jedesmal zu erwägen haben, ob nach den besonderen Verhältnissen 
des Falles die beschleunigte Unterdrückung der Seuche iija öffent¬ 
lichen Interesse nothwendig ist, oder ob eine weitere Observation 
der der Ansteckung verdächtigen Thiere mit Rücksicht auf die 
isolirte Lage des Seuchenorts oder Gehöfts oder wegen sonstiger 
Umstände ohne Gefahr der Verschleppung der Seuche in andere 
Pferdebestände stattfinden kann. 

Erscheint eine derartige Gefahr nach Lage der Verhältnisse 
ausgeschlossen, dann wird das öffentliche Interesse durch die Fort¬ 
setzung der Observation bis zur klareren Erkenntniss des Gesund¬ 
heitszustandes der Thiere nicht geschädigt und liegt keine berech- 
• tigte Veranlassung zur Anordnung der Tödtung vor. 

Andrerseits werden in anderen Fällen, je nachdem besondere 
eigenartige Verhältnisse obwalten, deren Beurtheilung dem eigenen 
Ermessen der zuständigen Regierungs-Präsidenten (Landdrosten) 


ife— - 


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überlassen bleiben muss, durch energische Massregeln, welche die 
Seuche in kurzer Zeit tilgen, geringere wirtschaftliche Opfer ver- 
ursacht werden, als wie durch lange fortgesetzte Observationen. 
Bei Pferdebeständen z. B., in welchen die Seuche wiederholt zum 
Ausbruch gekommen ist, wird es in der Regel angemessen sein, 
die der Anstockung durch unmittelbare Berührung mit rotzkranken 
Pferden ausgesetzt gewesenen Thiere möglichst schnell tödten zu 
lassen und nur solche Thiere desselben Bestandes, welche gar nicht 
in direkte Berührung mit kranken gekommen Sind, unter Observa¬ 
tion zu stellen. 

Von der erfolgten Tödtung der Ansteckung verdächtiger Pferde 
ist mir unter Mittheilung des Resultates der Obduktion und unter 
Beifügung einer Abschrift des. obenerwähnten Gutachtens des 
Departementsthierarztes Anzeige zu machen. 

Zu §. 9... 

„Die Tödtung von Rindvieh, welches nach der schriftlichen 
Erklärung des beamteten Thierarztes lungenseuchekrank ist, hat 
die Ortspolizeibehörde anzuordnen. Dagegen ist die Anordnung der 
Tödtung verdächtigen Rindviehs, d. h. solcher Thiere, welche der 
Lungenseuche oder der Ansteckung verdächtig sind (§. 1 des Reichs- 
gesetzes), dem Ermessen des Regierungs-Präsidenten (Landdrosten) 
überlassen (§. 45 des Reichsgesetzes und §.79 der Instruktion des 
Bundesraths). Nach dem preussischen Gesetze vom 25. Juni 1875 
(§. 22) durfte zwar die Tödtung kranker, nicht aber die Tödtung 
verdächtiger Rinder angeordnet werden. Es erweitert mithin das 
Reichsgesetz in Betreff der Lungenseuche sehr erheblich die Befug¬ 
nisse der Yeterinärpölizei. 

Die Tödtung aller verdächtigen Rinder, d/ h. allen Rind¬ 
viehs, welches mit kranken Thieren zusammen in einem Gehöfte 
gestanden hat, ist zwar ein sehr wirksames Mittel gegen die 
Weiter Verbreitung der Lungenseuche, darf aber wegen der damit 
verbundenen wirtschaftlichen Verluste nur mit grosser Vorsicht 
und nur dann angewendet werden, wenn dadurch nach den lokalen 
V erhältnissen auch wirklich die vollständige Ausrottung der Seuche 
in der betreffenden Gegend erreicht werden kann. Es wird dem¬ 
gemäss von diesem Mittel in der Regel Gebrauch zu machen sein, 
wenn die Seuche in einem einzelnen kleineren Viehbestände eines 
Landestheils ausbricht, welcher bisher seuchenfrei war und wegen 
seiner blühenden Viehzucht und Viehausfuhr ein ganz besonderes 
Interesse an der schnellen Tilgung der Seuche hat. Dagegen wird 
dies Mittel in der Regel nicht anzuwenden sein in Landestheilen, 
in welchen die Seuche bereits in zahlreichen grossen Viehbeständen 
herrscht, weil in solchen Gegenden die Tödtung aller verdächtigen 
Thiere unverhältnissmässige Schädigungen des National- und Pri- 
vatvermögens herbeiführen und eine vollständige Ausrottung der 
Seuche in kurzer Zeit doch nicht mit Sicherheit zur Folge haben 
würde. In solchen Landestheilen wird vielmehr die allmähliche 
Unterdrückung der Seuche durch die anderen in der Instruktion 
des Bundesraths (§§. 70 bis 91) vorgeschriebenen Massregeln zu 


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erstreben und insbesondere die baldige Abschlachtnng der verdäch¬ 
tigen Rinder in den von der Instruktion gegebenen Grenzen mög¬ 
lichst zu begünstigen sein. 

Die Impfung des Rindviehs gegen die Lungenseuche darf poli¬ 
zeilich nicht angeordnet werden, sondern ist dem freien Ermessen 
der Yiehbesitzer zu überlassen. Durch die Ausführung der Impf¬ 
ung werden rücksichtlich der geimpften Thiere keine besonderen 
Ansprüche auf Entschädigung erworben. Für die Entschädigungs¬ 
frage ist es vielmehr ohne allen Einfluss, ob an den in Betracht 
kommenden Rindern eine Impfung vorgenommen ist oder nicht. 

Von der erfolgten Tö.dtung verdächtiger Rinder ist mir in 
jedem Falle unter Ueberreichung des Gutachtens des Departements¬ 
thierarztes, welches stets vor der Anordnung der Tödtung einzufor¬ 
dern ist, und unter Mittheilung des Ergebnisses der Obduktionen 
Anzeige zu machen. tt 

II. In Betreff der Vorschriften des Reichsseuchengesetzes 
vom 23. Juni 1880 und der Ausführungsinstruktion des Bundes¬ 
raths vom 24. Februar 1881 .wird es zur Zeit einer weiteren 
Erläuterung oder Anweisung nicht bedürfen. Nur in Betreff 
der nach Vorschrift im letzten Absätze des §. 37 des Reichs¬ 
gesetzes zulässigen ausnahmsweisen Absperrung eines der Toll- 
wuth verdächtigen Hundes bestimme ich in Anbetracht der Schwie¬ 
rigkeit einer sicheren Absperrung und der mit der Pflege eines 
verdächtigen Hundes verbundenen grossen Gefahr der Uebertrag- 
ung der Tollwuth auf Menschen, dass die Ortspolizeibehörde in 
jedem Falle, wo sie eine solche ausnahmsweise Absperrung gestattet, 
sofort dem Landrathe (in der Provinz Hannover den Landdrosten) 
hiervon Anzeige macht, damit derselbe nochmals erwägt, ob in dem 
betreffenden Falle eine vollständige und auch für die Wärter ge¬ 
fahrlose Absperrung durchführbar ist und — wenn er zu dieser 
Ueberzeugung nicht gelangt — die unverzügliche Tödtung des Hun¬ 
des anordnet. Bei der grossen vorliegenden gemeinen Gefahr ist 
eine strikte Handhabung dieser. Vorschriften dringend geboten. 

Für den Verwaltungsbezirk Sigmaringen hat die vorstehende 
Anweisung zu §. 6 keine Anwendung zu Anden, sondern ist zur 
Abgabe des thierärztlichen Obergutachtens in den Fällen der §§. 
14 und 16 des Reichsgesetzes einer der dortigen beamteten Thier¬ 
ärzte zum Stellvertreter des Departementsthierarztes zu designiren. 

(D. R.-Anz.) 

Literatur* 

Reichs-Gesetze und Preussische Landes-Gesetze über die Ab¬ 
wehr und Unterdrückung von Viehseuchen nebst den zur 
Ausführung derselben ergangenen Vorschriften und anderen die 
Handhabung der Veterinärpolizei betreffenden Bestimmungen. 
Text-Ausgabe mit Anmerkungen von B. Beyer, Geh. Reg.- 
und Vortragender Rath im Ministerium für Landwirtschaft, 
Domänen und Forsten. Berlin. Verlag von Paul Parey. 
1881. Taschenb.-F. 317 S. Preis 4 M. 




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Ausser den Reichsgesetzen gegen die Rinderpest und zur 
Bekämpfung der Viehseuchen sowie den Instruktionen zu denselben, 
sind die hierauf bezüglichen* Ministerial-Erlasse für Preussen, die 
Reglements für die Provinzial- und Communalverbände, die Prüf¬ 
ungsvorschriften für Thierarzte, Gebühren für den Medicinalbeamten, 
überhaupt die auf das Veterinärwesen bezüglichen Bestimmungen 
aufgenommen und vielfältig mit erläuternden Bemerkungen versehen, 
wodurch dieses Buch den Werth einer sorgfältig bearbeiteten 
Sammlung der zur Zeit gültigen Gesetze und Verordnungen in Be¬ 
zug auf Veterinärpolizei und Veterinärwesen besonders für Preussen 
hat. 

Personalien. 

Die Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Reinsberg 
soll einem qualificirten Thierarzte anderweit commissarisch übertragen 
werden. 

Mit der Wahrnehmung der bezüglichen Funktionen ist ausser dem 
Staatsgehalte von jährlich 600 M. eine kreisständisohe Remuneration von 
jährlich MOO M. verbunden. 

Die Einnahmen aus den Körungen können auf 180 M. jährlich ver¬ 
anschlagt werden. 

Zur Bemessung des aus der Privatpräxis zu erwartenden Einkom¬ 
mens wird bemerkt, dass im Kreise bei der letzten Aufnahme des Vieh¬ 
bestandes 1410 Pferde, 11976 Stück Rindvieh, 740 Schafe und 4418 
Schweine gezählt worden sind. 

Bewerber wollen ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Qualifioations- 
zeugnisse und sonstiger Atteste sowie eines kurz geschriebenen Lebens¬ 
lauts bis zum 15. Juli 1881 an den Unterzeichneten einreiohen. 

Heinsberg, den 18. Mai 1881. 

Der Königliche Landrath 
L o e w e. 

Ausgeschriebene Kreisthier arztstelle: 
njj i » . . Jährlicher Gesuche sind einzureichea 

atatiman. Gehalt: Zuschuss: bis zura bei d. L Regierung in: 

Eckemförde. 600 M. — 27. Juni 1881. Schleswig . 

Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt 
Hof. Bewerber um diese Stelle haben ihre an das königl. Staats¬ 
ministerium des Innern zu richtenden Gesuche bis 15. Juni d. J. bei 
der ihnen Vorgesetzten kgl. Kreisregierung, K. d. I., einzureichen. 

Der k. Landgestütsthierarzt P. Ad a m in München wurde zum Direk¬ 
tor am Kreisgestüt der Pfalz in Zweibrücken ernannt. 

Berichtigung. Aus Versehen sind in der zur Besprechung an¬ 
gezeigten Bröchüre in Kr. 20, Ste. 179 sinnstörende Fehler übersehen 
worden. Es muss heissen: 

Der Milzbrand mechanisch, physisch und chemisch er¬ 
klär tRnebst Ergebnissen und Erwerbnissen, welche die wahre Einsicht 
des iaturganzen fördern. Von E. Wilhelm. Nebst Abbildungen. 
Liegntz. Druck und Verlag von H. Krumb haar. 1881. gr. 8. 47 S. 

1 M. 20 Pfg._' 










Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraosgegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXY. Jahrgang. 23. Juni 1881 . 

Inhalt: Epithelialkrebs im Larynx bei einem Pferde. — Yerhand- 
lungen der Commission zur Förderung der Landespferdezuoht in 
Preussen. — Ansteokende Hausthierkrankheiten in Elsass-Lothringen. 
— Anstellung beamteter Thierärzte im Herzogthum Braunsohweig. 
— Formularien für Thierärzte. — Personalien. — Die 54. Versamm- 
lang deutscher Naturforscher und Aerzte in Salzburg. — Berichtigung. 

Epithelialkrebs im Larynx beim Pferde. 

Von Stabsveterinär L. Hahn in Landshut. 

Ein bisher vollkommen gesunder löjähriger und als sehr 
fruchtbar und vererbungsfähig bezeichneter Beschäler der Land- 
gestüts-Inspektion Landshut zeigte gegen Ende Januar 1. J. 
mit Ausschluss aller weiteren Erankheitserscheinungen ein 
eigentümliches Hartschnaufen, ähnlich dem, wie es bei be¬ 
ginnender Angina aufzutreten pflegt; es konnte als Schnarchen 
(bei der Inspiration) bezeichnet werden, hatte seinen Sitz in 
den oberen Luftwegen und Hess auf ein Hinderniss in den¬ 
selben schliessen. 

Diese Athmungsbeschwerde nahm bis zum 9. Februar in 
der Weise zu, dass wegen drohender Erstickungsgefahr der 
Luftröhrenschnitt notwendig wurde, worauf sofort die Athem- 
noth und damit die Unruhe und das ängstliche Benehmen 
schwand; kurze Zeit vor der Operation hatte sich ein ziemlich 
reichlicher, gleichmässig grauweisser, mehr glasiger Schleim¬ 
ausfluss aus beiden Nasenlöchern eingestellt; abgesehen davon 
war das Befinden des Hengstes so gut, dass derselbe versuchs¬ 
weise zum Beschälacte verwendet wurde, was auch ohne An¬ 
stand vor sich ging. 

Gegen die Mitte des Monats März (18.) wendete sich die 
Sache zum Schlimmen; Appetit und Munterkeit nahmen ab; 
der Nasenausfluss wurde copiöser, das Secret war häufig mit 
Blut gemischt; die Athemnoth wurde allmälig so gross, dass 




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bei künstlichem Verschlüsse des Tracheotubus sofort Erstick- 
ungsgefähr eintrat. Am 1. April wurden Fiebererscheinungen 
(Temperaturerhöhung, Pulsfrequenz etc.) consfcatirt; denen sich 
noch sichtliche Schlingbeschwerden mit Ansammlung von übel¬ 
riechenden, mit Futterstoffen gemischten Speichel- und Schleim¬ 
massen in der Maulhöhle beigesellten; am 10. April traten 
die Erscheinungen einer heftigen Lungenaffection in den Vor¬ 
dergrund und am 12. April wurde das nun sehr abgemagerte 
Pferd bei der gänzlichen Aussichtslosigkeit auf Besserung 
durch den Bruststich getödtet. 

Die anfänglich schwankende Diagnose gestaltete sich im 
Verlaufe der Krankheit sicherer; das zuerst in den Nasen¬ 
gängen vermuthete Athmungshinderniss musste, nachdem die 
letzteren mit Zuhilfenahme aller zu Gebote stehenden Unter- 
sucbungsmittel frei gefunden wurden, im Larynx und dessen 
Umgebung gesucht werden und ging die Vermuthung dahin, 
dass daselbst ein allmälig umfangreicher werdendes Neoplasma 
die Athemnoth bedinge. 

Die versuchsweise in Anwendung gekommenen Inhalationen 
von Wasser- und Hensamenbrühe-Dämpfen sowie Injectionen 
von Tanninlösungen etc. in die Nasengänge, die wiederholte 
Application des Ung. cantharid. und später des electrischen 
Stromes auf die Laryngealgegend blieben erfolglos. 

Die Section ergab Folgendes: Metastatische Lungenent¬ 
zündung mit beginnender Abscess- und Cavernenbildung 
rechterseits; lnjection und Trübung der gleichseitigen Rippen¬ 
pleura; die linke Toraxbälfte sowie der Herzmuskel normal; 
die sämmtlichen Organe der Bauchhöhle vollkommen gesund; 
ebenso die Kopfhöhlen, welche aufs sorgfältigste durchsucht 
wurden; insbesondere war deren Mucosa in ihrer ganzen Aus¬ 
breitung ganz normal, nirgends eine Spur irgend einer krank¬ 
haften Veränderung; die Kehlgangslymphdrüsen vollkommen 
intact. 

Am Zungengrunde, auf den Kehlkopf übergreifend, findet 
sich eine umfangreiche,Krebswucherung (Epithelialkrebs), welche 
die Verengerung und zuletzt die nahezu vollständige Ver- 
schliessung des Kehlkopfes und damit die Athemnoth bedingte. 

Der Larynx und dessen Umgebung wurde behufs ge¬ 
nauerer Untersuchung an das pathologische Institut der kgl. 
Centralthierarzneischule gesendet und hat Hr. Professor Dr. 
Bonnet, dem ich hier meinen Dank ausspreche, nachstehenden 
ausführlichen Bericht mitgetheilt: 

„Die Schleimhaut des Zungengrundes und der Ueber- 
gangsstelle zum Kehlkopf ist geschwellt, es finden sich in 


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derselben sowohl am Ligamentum glossolaryngeum medium 
als auch in der Gegend der beiden seitlichen Zungenluft¬ 
röhrenkopfbänder rundliche Geschwüre von Hirsekorn- bis 
Hanfsamengrösse, der Geschwürsgrund bald flach, bald ver¬ 
tieft ist speckig, die Ränder sind scharf, der Belag gelblioh 
oder missfarbig; am linken Zungenkehlkopfbande findet sich 
ein ca. 3 cm langes und 1 cm breites confluirendes Geschwür 
zum Theil mit blutigem Grunde; die tiefgreifendsten Verän¬ 
derungen finden sich am mittleren Zungenkehlkopfbande, die 
Schleimhaut ist hier missfarbig, grau, zum Theil mit braunem 
sehr übelriechenden Belag bedeckt; ähnliche gangränöse 
Massen finden sich in einem in die Tiefe reichenden, rechts 
vom erwähnten Bande gelegenen und lateral vom rechten 
Zungenkehlkopfbande begrenzten hühnereigrossen Geschwür, 
das nach vorne von einem ebenfalls hühnereigrossen, derben, 
auf der Durchsohnittsfläche speckig und wenig blutreich er¬ 
scheinenden Knoten begrenzt wird; der Körper des Zungen¬ 
beins ist ebenfalls necrotisch, vom erwähnten Geschwüre 
usurirt; vereinzelte kleinere Geschwüre von flacher Form 
finden sich auch in den, dem Präparate noch anhaftenden 
Resten der Schlundkopfschleimhaut. 

Die Umgebung des Kehlkopfeinganges ist geschwellt, der 
Schleimhautüberzug der Giessbeckenknorpel cyanotisch; zahl¬ 
reiche kleinere und grössere Geschwüre finden sich an den 
Umrandungsstellen; am hinteren Rande des linken Giess¬ 
beckenknorpels ein haselnussgrosses, speckiges Geschwür mit 
callösen Rändern; die ganze Schleimhaut der erwähnten Partie 
ebenso wie die Schleimhautauskleidung des Kehlkopfes selbst ist 
durchsetzt mit speckig erscheinenden, zum Theil mehr gelblich 
gefärbten einzeln und confluirend stehenden Knötchen von Hirse¬ 
korn- bis Hanfsamengrösse, die beiden seitlichen Stimmtaschen, 
sowie das mittlere Stimmtäschchen sind ebenfalls von ihnen 
bedeckt, die Schleimhaut in der Umgebung der erwähnten 
Knötchen ist geröthet und geschwellt, an manchen Stellen 
weist dieselbe Thromben der kleineren Gefässe auf; im Ver¬ 
lauf der Luftröhre ist ausser eingr stärkeren Injection der 
Schleimhaut nichts zu sehen. 

Die mikroskopische Untersuchung von Präparaten aus der 
Mitte der hühnereigrossen Geschwulst ergibt zahlreiche Platten- 
epithelien, identisch mit denen der Maulscbleimhaut, freie 
Kerne, kleine rundliche Zellen, Spindelzellen und in fettigem 
Zerfall begriffene Epithelmassen, ausserdem bedeutende Men¬ 
gen von feinkernigen Detritus; ein ähnliches Bild ergibt die 
mikroskopische Untersuchung eines Theiles vom Grunde des 


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204 


hinter dem linken Giessbeckenknorpels gelegenen Geschwüres, 
mir finden sich hier noch braunrothe Blutfarbestoffschollen; 
die Untersuchung der in der Kehlkopfschleimhaut vorhandenen 
Knötchen ergibt Plattenepithelwucherung, freie Kerne, relativ 
wenigen Detritus, Blutfarbestoff in regressiver Metamorphose, 
Verdrängung des Bindegewebes und wo solches normal vor¬ 
handen ist, der willkürlichen Muskulatur. 

Der Fall bietet desshalb besonderes Interesse, weil die 
Geschwüre sowie die Knötchen im Kehlkopfe auf den ersten 
Blick in ganz exquisiter Weise an Rotzgeschwüre und Rotz¬ 
knoten erinnern, eine Diagnose, die jedoch durch die mikros¬ 
kopische Untersuchung mit absoluter Gewissheit corrigirt wird. 
Man hat es hier mit einer vom Pflasterepithel der Maul¬ 
schleimhaut ausgehenden Krebswucherung zu thun, die sich 
zunächst in der ganzen zwischen Zunge und Kehldeckel ge¬ 
legenen Region entwickelte und von dort auf die Schleimhaut 
des Kehlkopfes Übergriff. Hier sind besonders in der Schleim¬ 
haut der Kehlkopfinnenfläche die jüngsten Formen der Heu¬ 
bildung ; die in der Umgebung der einzelnen Krebsknoten ge¬ 
gebene Entzündung wird durch das erschwerte Abschlingen und 
durch die mechanische und chemische Reizung der in Folge davon 
auf sie einwirkenden Futtermassen unterhalten und gesteigert; 
durch die weitere Einwirkung von in der Maulhöhle nie feh¬ 
lenden Bacterien, welche hier den günstigsten Boden finden, 
sind die Bedingungen zur Hecrose gegeben; daher Geschwürs¬ 
bildung und jene grosse mit gangränösen Massen erfüllte, vor 
dem Kehldeqkel gelegene Caverne. 

Auffallend bleibt jedoch unter allen Verhältnissen das 
Freibleiben der Kehlgangslymphdrüsen; das Eintreten des 
brandigen Zerfalles dürfte mit dem Auftreten der Fieberer¬ 
scheinungen coincidiren. 

Die Lungenentzündung dürfte als metastatische, in Folge 
von durch den Kehlkopf in die Lungen gelangten brandigen 
Massen zu betrachten sein. 


Die Commission zur Förderung der Landespferdezucht in 
Preussen tagte vom 2.—4. Mai zu Berlin im Herrenhause unter 
dem Vorsitze des Ministers der Landwirthschaft und bestand aus 

3 Beamten des Landwirthschaftsministeriums, 5 Landstallmeistern, 

4 Vertretern des Kriegsministeriums, lß von den landw. Central- 
Vereinen Gewählten, 3 Vertretern des Unionsclub, 12 vom Minister 
für Landwirthschaft Eingeladenen, in Summa 44 Mitgliedern. 

Am 2. Mai wurden die Verhandlungen mit einer Ansprache 
des Staatsministers Dr. Lucius eröffnet, in welcher derselbe auf 
die Wichtigkeit der stattfindenden Berathungen hinwies und dazu 


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205 

aufforderte, in rückhaltloser Weise die etwa vorhandenen Mängel 
zu kritisiren. 

Der I. Gegenstand betraf „Vollblutzucht und Renn- 
wesen tt und wurden die Fragen Kr. 1 und 2 (1. Soll der Staat 
die Vollblutzucht in der bisherigen Weise fortsetzen, oder unter 
welchen Modifikationen ? (Jährlingsverkauf). 2. Soll der Staat, wenn 
die Fortführung der eigenen Vollblutzucht ohne Verkauf der Jähr r 
linge angezeigt erscheint, in eigener Anstalt oder auswärts trainiren 
lassen? Soll er sich wie bisher an den Kennen betheiligen oder 
unter welchen veränderten Bedingungen ?) durch erschöpfende Befe- 
rate der Hrn. v. Nathusius-Althaldensleben und Grafen Lehndorf, 
welche in dem Anträge gipfelten, denVerkauf der Jährlingshengste 
und Stuten (Vollblut), der ersteren gänzlich, der letzteren grossen- 
theils zu empfehlen: 

Nach einer mehrstündigen Discussion wurden die sämmtlichen 
Anträge, welche den unbedingten oder bedingten, den ganzen oder 
theilweisen Verkauf der Vollblutjährlinge zu empfehlen, abgelehnt 
und dagegen beschlossen: 

1) Dass der Staat die Vollblutzucht in bisheriger Weise fort¬ 
zusetzen habe, um die Landgestüte entsprechend den Bedürfnissen 
zu besetzen; 

2) dass der Staat auch ferner, je nachdem es zweckmässiger 
erscheine, die Vollblutprodukte in eigener oder fremder Anstalt 
trainiren lassen möge; 

3) dass der Staat sich wie bisher an den Bennen betheiligen 
solle, jedoch zu erwägen sei, wie in noch höherem Masse als bis¬ 
her die von Staatspferden gewonnenen Bennpreise den anderen 
Bewerbern zu Gute geführt werden können. 

II. G e s t ü t s w e s e n. 1) Sind berechtigte Klagen vorhanden über 
die Zahl und Qualität der Landbeschäler, sowie über die Modali¬ 
täten der Vertheilung der in den Hauptgestüten gezogenen Hengste 
auf die Landgestüte, sowie bezüglich des Ankaufs der Hengste für 
die Landgestüte? 2) Genügt die Zahl und Lage der Landgestüte 
oder ist ihre Vermehrung in Aussicht zu nehmen? 

Die Beferenten, Bittergutsbesitzer K e i b e 1, Vertreter der Mark 
Brandenburg und der Amtsrath Sasse, als Bepräsentant der Pro¬ 
vinz Posen, führten aus, dass die Qualität sowohl, als wie die Menge 
der in den Landgestüten vorhandenen Hengste dem Bedarfe der 
Züchter nicht genüge. Die Provinz Brandenburg habe durch den 
Eingang des Hauptgestütes Neustadt einen immer mehr fühlbaren 
Nachtheil erlitten und die Zucht eines edlen, starken ausdauernden 
Halbblutpferdes sei im Bückgange begriffen. Insbesondere genüge 
das im Landgestüt Neustadt auf gestellte Hengstmaterial in keiner 
Weise. Die übermässige Einrangirung von hannovrischen Hengsten 
sei nicht am Platze, sondern Trakehner würden hier mit bestem 
Erfolge zu verwerthen sein. Dieselben Klagen und Wünsche wur¬ 
den bezüglich Posens geäussert. Es wurde von den Beferenten 
eine Beihe von Anträgen in diesem Sinne gestellt, welche ausserdem 
bei der Ein- und Ausrangirung von Hengsten provinziellen Organen 



/: 


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206 


einen wirksamen Einfluss sichern sollten. Der Chef des Remonte- 
wesens, Generallieutenant v. Rauch', theilte höchst interessante 
Zahlen mit über die in den letzten Jahren für die Armee erfolgten 
Pferdeankäufe, aus welchen hervorging, dass die Ansprüche der 
Militärverwaltung an die Leistungsfähigkeit der Pferde erheblich 
gestiegen seien, dass aber trotzdem eine reichliche Auswahl von 
Thieren angeboten werde. Allerdings seien auch die gezahlten 
Preise entsprechend erhöht. In Ostpreussen und Posen sei eine 
gesteigerte Abnahme zu konstatiren auch im Verhältnis zu den 
vorgeführten Pferden. In Posen sei die Qualität eine wesentlich 
bessere geworden. In Brandenburg sei sich die Ankaufs- und Pro¬ 
zentzahl zu den vorgeführten Thieren gleich geblieben. In Han¬ 
nover und Sachsen sei das Angebot sehr zurückgegangen. In 
Hannover erkläre sich das vielleicht durch den lucrativen Verkauf 
der jungen Pferde an auswärtige Händler, in Sachsen sei eine be¬ 
stimmte Züchtungsrichtung überhaupt nicht vorhanden oder sie 
richte sich auf die kaltblütigen Schläge. 

In der sehr animirten Diskussion nahmen Vertreter aller Pro¬ 
vinzen das Wort, und als Facit dürfte zu constatiren sein, dass 
mit Ausnahme von Brandenburg und Posen die Gestütsverwaltung 
in ihren Leistungen lebhafte Anerkennung fand. Es wurde von 
allen Seiten der Wunsch laut, dass mehr edle, starke Hengste 
eigener, insbesondere der Trakehner Zucht, als Landbeschäler in 
die Landgestüte eingestellt würden. Das Bedürfnis nach mehr Be¬ 
schälern sei gesteigert durch die neuerlich eingeführten Körord¬ 
nungen, wodurch eine grosse Anzahl von Privatbeschälern beseitigt 
sei. Für die Provinzen Brandenburg und Posen wurde die Ein¬ 
richtung besonderer Hauptgestüte als wünschenswerth bezeichnet. 
Von Hrn. v. Nathusius wurde betont, dass die aufgestellten Be¬ 
schäler dem vorhandenen Stutenmaterial entsprechen und diesem 
angepasst werden müssten, sowie dass die landwirtschaftlichen Ver¬ 
eine in eine nähere Verbindung zu bringen seien mit den Dirigenten 
der Landgestüte. Von anderer Seite wurde betont, dass das mili¬ 
tärische Interesse für die Leistungen des Staates das überwiegende 
sei, und dass man die Züchtung der anderen Pferdeklassen mit der 
Zeit der Privatuntemehmung zu überlassen habe. 

Bei der Abstimmung gelangte eine Reihe von Resolutionen zur 
Annahme, welche eine Erhöhung des Hengsibestandes in den Land* 
gestüten und eine gesteigerte Einstellung von Hengsten eigener 
Zucht befürworten. 

Die Commission hat ihre Arbeiten am 4. Mai in einer sechs¬ 
stündigen Tagessitzung, welcher noch eine dreistündige Abendsitz¬ 
ung folgte, zu Ende geführt. Es wurde beschlossen, das mit dem 
Landgestüt Zirke verbundene Percherongestüt aufzuheben, dagegen 
ein zweites Landgestüt für die Provinz Posen, deren Pferdezucht 
qualitativ in einem grossen Aufschwünge begriffen ist, zu etabliren. 

Die Anträge auf Einrichtung eines Hauptgestütes sowohl für 
Posen als wie für die Provinz Brandenburg wurden abgelehnt, da¬ 
gegen eine Erhöhung des Stutenetats für Trakehnen und Beber- 





207 


beck empfohlen. In gleicher Weise wurde beschlossen eine Er¬ 
höhung des Etats für Wickroth und Labes zu empfehlen. Für 
Pommern wurde einerseits eine Kemontirung durch hannoversche 
anderseits durch ostpreussische Hengste als wünschenswerth be¬ 
zeichnet, wahrend für die Mark Brandenburg Hannovraner gänzlich 
verworfen und nur Ostpreussen am liebsten Trakehner gewünscht 
wurden. 

Dem in der Presse geläufigen Tadel gegenüber, dass die Haupt¬ 
gestüte nichts leisteten, ist es gewiss interessant zu constatiren, 
dass in dieser Sachverständigen-Commission der eigenen staatlichen 
Zucht entschieden der Vorzug gegen die Ankaufshengste zngestan- 
den wurde. Die Vermehrung und bessere Dotirung des Gestüts¬ 
wärterpersonals fand eine lebhafte Befürwortung. 

Bezüglich der Pferdeschauen und des Prämiirungs-Reglements 
wurde constatirt, dass sich im Grossen und Ganzen beides der 
Pferdezucht nützlich erwiesen habe und zu Aenderungen vorläufig 
ein Anlass nicht vorliege. Besonders sei die bisher beobachtete 
Praxis richtig den provinzialen Vereinen einen weiten Spielraum 
in dieser Beziehung zu lassen. 

Die Abendsitzung wurde ausgefüllt mit einigen das Rennwesen 
betreffenden Fragen. (D. R.-Anz.) 

Ansteckende Hausthier-Krankheiten in Eisass-Lothringen 
während des Monats April 1881. Von 6 wegen Rotz ge- 
tödteten Pferden fanden sich bei der Sektion 5 rotzkrank, 1 Pferd 
frei von der Seuche; 4 rotzkranke Pferde entfallen auf Lothringen. 
— Von 10 Pferden eines Gehöftes im Kreis Chateau Salins sind 
» 8 mit Räude behaftet. — Die Maul- und Klauenseuche ist 
fast ganz erloschen. — Im Kreise Altkirch kam 1 Fall von Milz¬ 
brand vor. — In Strassburg und Umgebung sowie in Mühlhausen 
tritt der Pferdetyphus (Influenza?) ziemlich häufig auf. 

Die Anstellung beamteter Thierärzte im Herzog¬ 
thum Braunschweig betr. ist unterm 28. März d. J. ein Gesetz 
erlassen worden, nach welchem für jeden der 6 Verwaltungskreise 
des Landes ein Kreisthierarzt angestellt wird, der als beamt¬ 
eter Thierarzt in allen im Kreise vorkommenden, auf die Thier¬ 
heilkunde bezüglichen polizeilichen und gerichtlichen Angelegen¬ 
heiten, entweder aus eigener Amtspflicht oder auf Verlangen der 
zuständigen Behörden fungirt; in wissenschaftlicher, technischer und 
disciplinarischer Hinsicht der Aufsicht des herzogl. Ober-Sanitäts- 
Collegium unterstellt, in veterinärpolizeilichen Angelegenheiten den 
Landespolizeibehörden zugeordnet ist. Die weiteren Bestimmungen 
über die Art und Weise der Anstellung, über die amtlichen Pflichten 
und Rechte der Kreisthierärzte u. s. w. werden von der herzogl. 
Landes-Regierung im Verordnungswege getroffen, welcher es auch 
überlassen bleibt, zunächst approbirte Thierärzte mit den Amtsver¬ 
richtungen der Kreisthierärzte provisorisch zu beauftragen. 

(D. Med.-Ztg.) 


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208 


Fonnularien für Thierärzte. 

Zum Gebrauche bei dem Vollzüge des Reichs¬ 
seuche ngesetzes sind von dem k. b. Landesthierarzte Ph. J. 
Göring in München Formulare für vorläufige Anord¬ 
nungen der Ortspolizeibehörden und Bezirksthierärzte bei dem 
Vorkommen des Milzbrandes, des Rotzes, der Maul- und Klauen¬ 
seuche, der Lungenseuche und der Schafräude, ferner Formulare 
für Obduktions-Protokolle, sowie für die Schätzungsurkunden und 
für Protokolle zur Verpflichtung der zur Schätzung berufenen Sach¬ 
verständigen hergestellt worden, durch deren Benützung einerseits 
das wiederholte Schreiben solcher Anordnungen umgangen, ander¬ 
seits verhütet wird, die hierbei nothwendigen Erfordernisse zu über¬ 
sehen. Diese dem praktischen Bedürfnisse Rechnung tragenden 
Formulare sind im Verlage der E. H. Beck’schen Buchhandlung 
in Nördlingen erschienen, und per Buch für 60 Pfg., das einzelne 
Exemplar für 3 Pfg., zu beziehen. 


Personalien. 

Die erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt 
Ai oh ach wurde dem Bezirksthierarzte KarlKöniger in Garmisch 
verliehen. 

Der Rossarzt Pilz vom Regiment der Gardes du Corps wurde zum 
Oberrossarzt beim Ulanen-Rgt. Kaiser Al9x. v. Russland und der Ross¬ 
arzt der Reserve Dr. Sussdorf ("Württemberg) zum Oberrossarzt der 
Reserve befördert. 

Gestorben ist der Bezirksthierarzt Bernh. Mohr in Miltenberg 
nach 3tägiger Krankheit an Lungenentzündung. 

Für die 54. Versammlung deutscher Naturforscher 
und Aerzte, welche vom 18. bis 24. September d. J. in Salz¬ 
burg stattfindet, ist der k. k. Landesthierarzt Fz. Suchanka in 
Salzburg von den Geschäftsführern dieser Versammlung zum ein¬ 
führenden Vorstande für die Veterinär-Sektion gewählt. 

Zur Erstarkung der jungen Sektion für Veterinärkunde ist eine 
recht zahlreiche Betheiligung der Thierärzie Deutschlands im Ver¬ 
eine mit jenen Oesterreichs nothwendig, insbesondere aber die An¬ 
meldung von Vorträgen bei dieser Versammlung erwünscht. Wir 
hoffen, dass diese vorläufige Nachricht jetzt schon bei vielen Collegen 
den Entschluss zur Reife bringen werde, sich zu dieser Versamm¬ 
lung einzufinden, um so mehr, als ausser den anregenden Verhand¬ 
lungen die an Naturschönheiten so reiche Umgebung Salzburg’s 
doppelten Genuss bieten dürften. Die Redaktion. 


Berichtigung. In dem Artikel „Ueber Impfung von Thierseuchen“ 
sind zwei sinnstörende Fehler stehen geblieben. Auf Seite 183 Abs. 3 
Zeile 5 muss es heissen: „Schimmelnecrose“ stattSchimmelnarcose; 
ferner Ste. 191 Abs. 2 im Anfänge „Dunkler“ statt Deutlicher. 

Verantwortliche Kcdactinu: Th. Adam iD Augsburg. — Druck von Eaokl u. Loch ner 
Verlag von Wilk. Lüderita in Augsburg.* 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

bemaigegeben von 

Tb. Adam in Angsburg. 


XXV. Jahrgang. N= 24. Juni 1881. 


Inhalt: Die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Bayern. 
— Stand der Viehseuchen in der Sohweiz und im k. b. Regierungs¬ 
bezirke Schwaben. — Wanderunterrioht in der Thierzucht. — Aus¬ 
führung des Reichsviehseuchengesetzes betr. — Hundswuth in Paris. 
— Literatur. — Personalien. — Bekanntmachung. 

Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender 
Thierkrankheiten in Bayern im 1. Vierteljahre 1881. 

Von Regierungsrath Gbring, Landesthierarzt im k. Staatsministerium d. I. 

1. Der Milzbrand. 

Der Milzbrand wurde im 1. Quartale 1881 in 7 Regier¬ 
ungs- und 7 Verwaltungsbezirken, in 10 G-emeinden und 
13 Ställen bei 22 Rindern amtlich constatirt. Es sind dem¬ 
nach 180 Stadt- und Landbezirke von dem Milzbrände ver¬ 
schont geblieben. Gegenüber dem vorhergegangenen Quartale 
ergibt sieb eine Vermehrung der Milzbrandfälle, indem 5 
Rinder mehr dieser Seuche erlegen sind. 

Die vorgekommenen Fälle vertheilen sich auf die ein¬ 
zelnen Regierungsbezirke folgendermassen: Oberbayem 10 
Fälle in 3’Gehöften, Oberpfalz 9 Fälle in 7 Gehöften, Pfalz, 
Unterfranken mit Aschaffenburg und Schwaben, mit Neuburg 
je 1 Fall in 1 Gehöfte. Niederbayem, Oberfranken und 
Mittelfranken sind in dem Berichtsquartale vom Milzbrände 
frei geblieben.. 

Von den 10 in Oberbayem beobachteten Milzbrandfällen 
treffen 7 auf ein im Bezirksamte München I gelegenes Ge¬ 
höft, welöhes bisher als Milzbrandlokalität nicht bekannt ge¬ 
worden war; die 7 Fälle ereigneten sich unter einem Vieh¬ 
bestände von 17 Stück in der Zeit vom 29. Januar bis 
17. März d. J. 




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Nähere Angaben über die Art der stattgehabten Infeetion 
lassen sich ans dem statistischen Materiale nicht entnehmen. 
Der Bezirksthierarzt in Bruck (Oberbayern) gedenk^ eines 
Falles von Binderseuche (nach Prof. Dr. Bollinger), in welchem 
ein Zugochse nach lOstündiger Krankheitsdauer getödtet und 
mit der enteritischen Form dieser mit dem Milzbrände ver¬ 
wandten Krankheit behaftet gefunden wurde; der Fall ist 
insofeme bemerkenswerth, als ein Jahr vorher in dem in un¬ 
mittelbarer Nähe gelegenen Nachbarstalle ein Kindviehstück 
an der exanthematischen Form der Seuche erkrankt gewesen 
war. 

2. Die Maul- nnd Klauenseuche. 

Der Stand der Maul- und Klauenseuche hat sich in dem 
Berichtsquartale weniger günstig gestaltet, als in dem vorher¬ 
gegangenen Quartale; es sind allerdings vier Kegierungsbe- 
zirke, nämlich Oberbayem, Niederbayem, Oberpfalz und 
Schwaben von der Seuche vollkommen frei geblieben, in Ober¬ 
franken und in Mittelfranken trat dieselbe nur bei einigen 
Schafen auf; dagegen zeigt das statistische Material, dass 
diese Seuche in der Pfalz und in Unterfranken eine grössere 
Verbreitung erlangt hatte. 

In dem vorigen Quartalsberichte wurde bereits erwähnt, 
dass die Maul- und Klauenseuche in Elsass-Lothringen eine 
grössere Verbreitung erlangt hätte und am Schlüsse des Quar¬ 
tals auch in 2 pfälzischen Bezirken bei 3 kleineren Bind¬ 
viehbeständen aufgetreten wäre. Die Seuche wurde in die 
Pfalz nachweisbar aus Lothringen eingeschleppt und haupt¬ 
sächlich in jenen Bezirken verbreitet, in welchen ein reger 
Viehhandel betrieben wird. Durch die polizeilich angeord¬ 
neten Schutzmassregeln ist es jedoch gelungen, eine noch 
grössere Verseuchung dieses Kegierungsbezirkes hintanzuhalten. 

In Unterfranken fallen die ersten Seuchenausbrüche 
in den Monat Februar. Der erste ging von dem Viehmarkte 
zu Giebelstadt aus und wurde von Baden aus vermittelt; von 
hier aus verbreitete sich die Seuche in 11 Gemeinden der 
Bezirksämter Ochsenfurt und Würzburg. Der zweite Aus¬ 
bruch in 13 Ortschaften der Bezirke Alzenau, Aschaffenburg, 
Bfückenau und Obemburg ist auf den Viehmarkt jn Giessen 
zurückzuführen. In einem dritten Seuchenherd, von welchem 
aus die Krankheit in 3 Gemeinden des Bezirkes Kitzingen 
ihre Verbreitung fand, ist die Art der Einschleppung unbe¬ 
kannt geblieben. Die vierte Invasion geschah theüs von 
Preussen, theils von den Viehmärkten in Würzburg und 


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211 


Schweinfurt ans in 4 Ortschaften des Bezirkes Lohr. Der 
fünfte Ausbruch in 4 Ortschaften des Bezirkes Schweinfurt 
ist auf den Yiehmarkt in Schweinfurt zurückzuführen, während 
die sechste Invasion in Mürsbach (Bezirk Ebern) von dem 
Viehmarkte in Bamberg aus erfolgte. 

Die gutartig auftretende Seuche ist auch in Unterfranken 
durch die ergriffenen Schutzmassregeln mit Erfolg an ihrer 
weiteren Verbreitung verhindert worden; übrigens hatte es 
den Anschein, als ob bei diesem Seuchengange eine beson¬ 
dere Disposition zur Aufnahme des Ansteckungsstoffes nicht 
vorhanden gewesen wäre. 

Im Ganzen sind in der Pfalz, in Oberfranken, Mittel¬ 
franken und in Unterfranken in 24 Bezirken, 71 Gemeinden 
und 143 Gehöften 770 Rinder, 13 Schweine und 85 Schafe 
von dieser Krankheit wieder genesen und 7 Rinder an der 
Seuche gefallen; unter den Genesenen befanden sich 24 männ¬ 
liche Zuchtthiere. 

Die Art der Einschleppung, welche in der Regel durch 
den Handel mit Vieh erfolgte, ist nur in wenigen Fällen 
unbekannt geblieben. 

Die Seuche hatte am Schlüsse des Berichtsquartals ihr 
Ende noch nicht erreicht. 

3. Die Lungenseuche. 

Die Lungenseuche ist in dem Berichtsquartale in sämmt- 
lichen 8 Regierungs- in 24 Verwaltungsbezirken, in 37 Ort¬ 
schaften und 133 Gehöften mit einem Gesammt-Rindviehbestande 
von 1046 Stück bei 273 Rindern vorgekommen und sind so¬ 
nach 9 Gehöfte weniger verseucht und 26 Rinder weniger 
krank gewesen, als in' dem vorhergegangenen Quartale. 


Der Stand der Seuche war am Schlüsse des Quartals: 


Niederbayern 

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Quartal. 

Oberhayern* 

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77 

77 

der Oberpfalz 

2 

7) 

V 

36 

7t 

7t 

7t 

Eine Verminderung 

der Seuchenfälle ergibt sich so- 


nach für die Regierungsbezirke Oberbayern, Schwaben und 
Oberpfalz, eine Vermehrung für Niederbayern, Unterfranken, 
Mittelfranken und die Pfalz, während in Oberfranken die Zahl 
der Erkrankungen sich gleich gebliebqp ist. 


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In Niederbayern vertheiien sich die 93 Lungen¬ 
seuchefälle auf die Bezirke: Wolfstein mit 65, Passau mit 
10, Viechtach mit 11 und Deggendorf mit 7 Fällen. Es er¬ 
gibt sich sonach eine Vermehrung der Seuchenfälle für die 
Bezirke: Wolfstein von 0 auf 65, Passau von 2 auf 10 und 
Viechtach von 6 auf 11 Fälle; die verhältnissmässig grosse 
Zahl der Erkrankungen in dem Bezirke Wolfstein trifft je¬ 
doch theilweise schon auf die 2 vorhergegangenen Berichts¬ 
quartale, in welchen der Bezirksthierarzt mit seinen Bericht¬ 
erstattungen im Rückstände geblieben ist. Die Einschleppung 
der Seuche in diesen Bezirk erfolgte aus Oesterreich, ist 
übrigens in 3 Fällen nicht nachgewiesen worden. In dem 
Bezirke Passau trat die Seuche in 2 Gemeinden auf; in dem 
einen Falle ist die Art der Einschleppung unbekannt geblie¬ 
ben, in dem anderen Falle erwies sich das Auftreten der 
Seuche als eine Fortsetzung aus dem II. und III. Quartale 
1880. In dem Bezirke Viechtach ergaben sich die Seuchen¬ 
fälle in 4 Ortschaften bei Rindern, welche im vorigen Quar¬ 
tale auf der Weide oder durch Berührung mit Handelsvieh 
inficirt worden waren; in 1 Falle ist die Art der Einschlepp¬ 
ung unbekannt geblieben. 

In Oberbayern participiren an den 85 Lungenseuche¬ 
fällen die Bezirke: Ingolstadt mit 26, Stadt Rosenheim mit 25, 
Aichach mit 21, Altötting mit 7, Pfaffenhofen mit 6 Fällen; 
neu aufgetreten ist die Seuche in 2 Gemeinden des Bezirkes 
Altötting; die Seuchenfälle in den übrigen Bezirken ergaben 
sich bei Viehbeständen, welche bereits im vorigen Quartale 
als der Ansteckung verdächtig unter polizeiliche Beobachtung 
gestellt worden waren; bezüglich der. Art der Einschleppung 
kann desshalb für diese Fälle auf den vorigen Quartalbericht 
verwiesen .werden; die Seuchenfälle in dem Bezirke Altötting 
lassen sich wie im vorigen Quartale auf eine Einschleppung 
aus Niederbayem zurückführen. Im Müncheüer Schlachtvieh¬ 
hofe wurden von 29 der Ansteckung verdächtigen Rindern, 
welche zum Zwecke der Schlachtung aus einem niederbayer¬ 
ischen Seuchenorte eingeführt worden waren, 10 als lungen¬ 
seuchekrank befunden. 

In Unterfranken betheiligen sich an 46Lungenseuche- 
Erkrankungen die Bezirke: Neustadt a./S. mit 21, Mellrich¬ 
stadt mit 13, Hassfurt mit 5, Kissingen mit 4, Hammelburg 
mit 3 Fällen. Für diesen Regierungsbezirk ergibt sich gegen 
das vorige Quartal eine kleine Vermehrung der Seuchenfälle. 
Es war schon lange wahrscheinlich, dass die vielen Seuchen¬ 
ausbrüche im nördlichen Theile dieses Regierungsbezirkes 


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213 


durch unbekannte Lungenseucheherde begünstigt werden; 
einer derselben wurde im Dezember v. J. entdeckt und hat sich 
hierbei ergeben, dass ein nichtamtlicher Thierarzt seiner Ver¬ 
pflichtung zur Anzeige nicht nachgekommen war und somit die 
Verheimlichung der Seuche begünstigt hat. In die Bezirke 
Hammelburg und Hassfurt wurde die Seuche aus Sachsen-Mein¬ 
ingen, in den Bezirk Neustadt a./S. in einem Falle aus Preussen 
eingeschleppt; im Bezirke Kissingen lassen sich die Erkrank¬ 
ungen auf Handelsvieh und Händler aus Neustadt a./S. zurück¬ 
führen. Die Erkrankungen in dem letzteren Bezirke hängen 
in Bischofsheim mit einem grösseren Ausbruche zusammen, 
welcher im Jahre 1880 in der angrenzenden Ortschaft Hasel¬ 
bach erfolgte; die Infectlon erfolgte durch den gemeinschaft¬ 
lichen Weidegang. In einer anderen 13 km von dem Wohn¬ 
sitze eines approbirten Thierarztes entfernt liegenden Ge¬ 
meinde dieses Bezirkes wurde die Weiterverbreitung der 
Seuche- durch Verheimlichung seitens der Viehbesitzer sowie 
durch die Kurpfuscherei begünstigt. Am Schlüsse des Berichts¬ 
quartals war die Seuche in 9 Gemeinden der Bezirke Neu¬ 
stadt a./S., Hammelburg, Hassfurt, Kissingen und Mellrich¬ 
stadt noch nicht beendigt. 

In Ob er franken vertheilen sich die 23 Fälle von 
Lungenseuche auf die Bezirke: Hof mit 19, Wunsiedel mit 
3 Fällen und Stadt Bayreuth mit 1 Fall; das statistische 
Material enthält über die Art der Einschleppung nur die Mit¬ 
theilung,, dass in dem Falle zu Bayreuth die Uebertragung 
durch die Kuh eines Wasenmeisters erfolgte, welche zur Be¬ 
gattung aus einem inficirten Stalle zu dem Bullen eines 
seuchenfreien Gehöftes gebracht worden war. 

Die 14 Fälle in Mittelfranken treffen auf die Bezirke: 
Eichstätt mit 9 und Fürth mit 5 Fällen; in dem ersteren Be¬ 
zirke erfolgte die Einschleppung von den Viehmärkten in 
Ingolstadt und Neuburg a./D.; in dem letzteren Falle durch 
den Ankauf einer Kuh von einem Viehhändler aus Erlangen. 

In der Pfalz ist die Seuche im Bezirke Frankenthal 
in 1 Gehöfte bei 4 Bindern und in dem Bezirke Speyer -in 

1 Gemeinde in 3 Ställen bei 3 Rindern aufgetreten; in dieser 
Gemeinde scheint die Seuche schon in dem vorigen Quartale 
aufgetreten, jedoch verheimlicht worden zu sein. 

In Schwaben und Neuburg wurde die Lungenseuche 
wahrscheinlich aus Württemberg in einen Stall des Amtsbe¬ 
zirkes Lindau eingeschleppt, in welchem sie 3 Rinder, ergriff; 

2 weitere hiejnit nicht im Zusammenhang stehende Fälle wur- 



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214 




den in dem Schlachthause zu Augsburg anlässlich* der Fleisch¬ 
beschau constatirt. 

In der Oberpfalz ist die Seuche in dem Bezirke 
Tirschenreuth in einem Gehöfte bei 2 Rindern aufgetreten 
und konnte die Art der Einschleppung hier nicht* ermittelt 
werden. 

Im ganzen Königreiche sind 33 Rinder an Lungenseuche 
gefallen und 144 sind freiwillig getödtet worden; 85 Rinder 
sind von der Seuche genesen und von dem Rindviehbestande 
in den sämmtlichen Ställen 252 Stück von der Seuche frei 
geblieben. Hiezu wird jedoch bemerkt, dass die letztere 
Ziffer nicht als endgültig betrachtet werden kann, nachdem 
die Seuche am Schlüsse der Berichtsperiode nicht in allen 
ergriffenen Ställen ihr Ende erreicht hatte. 

(Schluss folgt.) 

Stand der Viehseuchen in der Schweiz im Monat Mai nach 
dem BülJelin Kr. 159 auf 1. Juni 1881. Yon Maul- und Klauen¬ 
seuche waren auf 1. Juni 128 Ställe und 6 Weiden inficirt, die 
Verbreitung der Krankheit erfolgte, hauptsächlich von den Weiden 
aus; am meisten verseucht waren* die Kantone Bern (37), Waadt 
(34), Wallis (14), Solothurn (13), Graubünden und Tessin (je 10 
Ställe). — In 2 Ställen zu Bälden im Kanton Wallis ist die Lun¬ 
genseuche zum Ausbruch gekommen und wurde alles erkrankte 
Yieh sofort abgeschlachtet. — Wegen Rotz wurden 4 Pferde ver¬ 
tilgt, davon 2 im Kanton Zürich, je 1 in den Kantonen Bern und 
Tessin. — Beim Rinde kamen 10 Fälle von Milzbrand vor und 
zwar im Kanton Bern 4, im Kanton Solothurn 3, im Kanton Thur¬ 
gau 2 und in den Kantonen Luzern und Tessin je 1 Fall; im Kan¬ 
ton Appenzell A. Rh. ist ein Mastschwein an Milzbrand gestorben. 

Im k* b. Regierungsbezirke Schwaben kamen im Monate Mai 
ausser 4 Fällen von Rotzverdacht bei je 2 Pferden 1 Stalles 
in 2 Amtsbezirken keine ansteckenden Hausthierkrankheiten zur 
Anzeige. Die 4 rotzverdächtigen Pferde wurden auf polizeiliche 
Anordnung getödtet. 

Verschiedene Mittheilungen. 

Der Wanderunterricht zur Förderung der land¬ 
wirtschaftlichen Thierzucht in Bayern ist — nachdem 
sich* der k. Professor an der landw. Centralschule in Weihenstephan, 
Oekonomierath Dr. May, aus Gesundheitsrücksichten ausser Stand 
erklärt hat denselben im Laufe dieses Jahres zu ertheilen — dem 
k. Professor an der Centralthierarzneischule Johann Feser, bis 
zum Schlüsse dieses Jahres übertragen worden. 

In Betreff der Ausführung des Reichsgesetzes 
überdieAbwehr und Unterdrückung von Viehseuchen 
sind durch Entschüessung des k. b. Staatsministeriums des Innern 


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215 

vom 16. Mai d. J. die k. Kreisregierungen, K. d. I., beauftragt 
worden, in denjenigen Fällen von Wichtigkeit, in welchen wegen 
Ausdehnung einer Seuche oder der Oertlichkeit ihres Ausbruches 
von den zu ergreifenden Massregeln nothwendig auch die* Gebiete 
benachbarter Bundesstaaten betroffen werden müssen, unter Bezeich¬ 
nung der ^tatsächlichen Unterlagen dem k. Staatsministerium d. I. 
mit thunlichster Beschleunigung Anzeige zu erstatten. Ebenso 
haben diese Kreisstellen in denjenigen Fällen, in welchen sie von 
der ihnen ertheilten Ermächtigung auf Grund des §.11 des Reichs¬ 
gesetzes von der Anzeigepflicht zu entbinden, Gebrauch machen, 
über die getroffenen Anordnungen alsbald Anzeige an das k. Staats- 
Ministerium d. I. zu erstatten. (A.-B1. d. k. Staatsm. d. 1.) 

Die Fälle ton Hundswuth haben in Paris im Jahre 

1878 die Zahl yon 613 erreicht, 103 Personen wurden von tollen 
Hunden gebissen und 24 sind an Hydrophobie gestorben. Im Jahre 

1879 wurde die Wuthkrankheit bei 285 Hunden constatirt, welche 67 
Menschen gebissen haben, von welchen 12 an Hydrophobie starben. 
Die seit dem Jahre 1875 gegen die Ueberhandnahme der Hunde 
erlassenen Polizeimassregeln wurden erst in den letzten Jahren ernster 
gehandhabt und trotzdem in den Jahren 1877 und 1878 allein 
17 624 Hunde eingefangen und fast alle getodtet worden sind, sollen 
sich in Paris immer noch ungefähr 20000 bis 30 000 herrenlose 
Hunde herumtreiben. In Berlin wurden Hunde versteuert, im Jahre 
1868 19437, im Jahre 1875 25697, im Jahre 1880. 37 000. Be¬ 
kanntlich besteht hier auch der Maulkorbzwang, für alle Hunde, 
welche an öffentliche Orte mitgenommen werden. 

(Veröff. d. K. D. Ges.-A.) 


Literatun 

Die Viehseuchengesetzgebang Deutschlands. Kommentar zum 
Reichsgesetze vom 23. Juni 1880, betr. die Abwehr und Unter¬ 
drückung von Viehseuchen. Ein Handbuch für Justiz- und 
Verwaltungsbeamte, Thierärzte und praktische Aerzte, Land- 
und Forstwirthe, Pferdebesitzer und Viehhändler bearbeitet 
von F. A. Wengl er, k. Oberlandgerichtsrath. Separatabdruck 
aus der „ Gesetzgebung des deutschen Reichs mit Erläuter¬ 
ungen“. Erstes Heft. Erlangen, 1881. Verlag von Palm 
& Enke. gr. 8. 112 S. Preis 2,20 M. . 

Aus der Anlage .und dem Inhalte des ersten Heftes dieses 
Kommentars ist zu entnehmen, dass in demselben die Viehseuchen¬ 
gesetzgebung auf das Eingehendste behandelt wird. Die allein 57 
Seiten des Heftes umfassende Einleitung über die Regelung der 
Veterinärpolizei überhaupt durch die Gesetzgebung des deutschen 
Reiches nimmt ausser auf die bisher geltenden Seuchenvorschriften 
auch Rücksicht auf die Drucksachen, welche in Bezug auf das zu 
erlassende Reichsgesetz Vorgelegen sind; während die den ersten 
17 Paragraphen des Gesetzes — womit das Heft abschliesst — bei¬ 
gegebenen Erläuterungen bekunden, dass der Herr Verfasser den 


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vorliegenden Stoff vollkommen zu beherrschen und praktisch zu 
verwerthen versteht. Wir werden s. Zt. vielleicht auf das gesammte 
Werk, dessen Umfang vorerst noch nicht zu bemessen ist, zurück¬ 
kommen; Th. A. 

Personalien. 

Die Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Heinsberg 
soll einem qualificirten Thierarzte anderweit commissarisoh übertragen 
werden. 

Mit der Wahrnehmung der bezüglichen Funktionen ist ausser dem 
Staatsgehalte von jährlioh 600 M. eine kreisständische Remuneration von 
jährlich 300 M. verbunden. 

Die Einnahmen aus den Körungen können auf 180 M. jährlich ver¬ 
anschlagt werden. 

Zur Bemessung des aus der Privatpraxis zu erwartenden Einkom¬ 
mens wird bemerkt, dass im Kreise bei der letzten Aufnahme des Vieh¬ 
bestandes 1410 Pferde, 11976 Stück Rindvieh, 740 Schafe und 4418 
Schweine gezählt worden sind. 

Bewerber wollen ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Qualifications- 
zeugnisse und sonstiger Atteste sowie eines kurz geschriebenen Lebens¬ 
laufs bis zum 15. Juli 1881 an den Unterzeichneten einreiohen. 

Heinsberg, den 18. Mai 1881. 

Der Königliche Landrath 
L o e w e. 

Ausgeschriebene Kreisthierarztstellen: 
n- i n • . Jährlicher Geuehe lind eimreichei 

. itatimiii. Gehalt: Zmehnii: bii nun bei d. K. Regierung in: 

Pr. Stargard. G00 M. 28. Juni 1881. Danzig. 

Hamm. 600 M. — 22. Juli 1881. Arnsberg. 

Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für den Verwaltungs¬ 
bezirk Miltenberg. Bewerber haben ihre vorsohriftsmässig belegten 
Gesuche bis zum 5. Juli d. J. bei der ihnen Vorgesetzten Kreisregierung, 
Kammer des Innern, einzureichen. Ferner ist erledigt die Stelle eines 
Bezirksthierarztes für das Bezirksamt Garmisch; Bewerber um diese 
Stelle haben ihre mit den vorsohriftsmässigen Zeugnissen belegte Ge¬ 
suche bis zum 6. Juli d. J. bei der ihnen Vorgesetzten kgl. Regierung, 
Kammer des Innern, einzureichen. Hierzu wird bemerkt, dass diese 
Stelle zu den beschwerlichsten thierärztliohen Posten des Kreises zählt 
und neben voller Gesundheit grosse Gewandtheit im Bergsteigen erfordert. 

Dem Kreisthierarzt Grebin vu Memel ist unter Entbindung von 
seinem gegenwärtigst Amte die Verwaltung der Kreisthierarztstelle des 
Kreises Bublitz und dem bisherigen Rossarzte Eisenblätter zu 
Königsberg i. Pr. die.commiss. Verwaltung der Kreisthierarztstelle des 
Kreises Memel übertragen worden. 

Thierarzt Jacob Schiller wurde als Dis&iktsthierarzt in Weiler, 
k. Bezirksamt Lindau, aufgestellt und demselben die Funktion als Con- 
. trolthierarzt an der Eingangsstation Aaoh übertragen. 

Bekanntmachung?. Eingetretener, unvorhergesehener Hin¬ 
dernisse wegen, muss die anberaumte Generalversammlung des thierärzt¬ 
liohen Vereins der OlDerpfsulz und von E»egrens'b"a.xgr 
bis auf Weiteres verschoben werden. _ Gotteswinter. 

Verantwortliche Eedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Raokl u. Lo ebner 
Verlag von Wilh. Lüderit* in Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

beraasgegeben von 

Tb. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. *25. Juni 1881. 

Inhalt: Die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Bayern. 
— Constituirende Generalversammlung des thierärztlichen Vereins 
für die Provinz Posen..— Viehversicherungswesen. —Der deutsch¬ 
österreich-ungarische Handelsvertrag. — Liquidationen der beamteten 
Thierärzte in Preussen für Obductionen. — Personalien. — Bekannt- 
machungen. __ 

Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender 
Thierkrankheiten in Bayern im 1. Vierteljahre 1881. 

Von Regierungsrath Göring, Landesthierarzt im k. Staatsministerium d. J. 

(Schluss.) 

4. Die Rotz-Wurmkrankheit. 

In dem Beriehtsquartale sind im ganzen Königreiche in 
7 Regierungs- und '24 Verwaltungsbezirken, in 30 Ortschaften 
und 31 Gehöften 37 Pferde an Rotz erkrankt und hievon 
5 gefallen, 9 wurden auf polizeiliche Anordnung und 15 auf 
Veranlassung der Besitzer getödtet. * 

Der Regierungsbezirk Pfalz ist von der Seuche vollkom¬ 
men frei geblieben; in den sämmtlichen Regierungsbezirken 
beträgt die Zahl der freigebliebenen Verwaltungsbezirke 162. 

Nach den Tabellen, welche eine nicht unerhebliche Ver¬ 
minderung der Rotzfälle gegenüber dem Ergebnisse in dem 
vorigen Berichtsquartal nachweisen, vertheilen sich die vor¬ 
gekommenen Fälle folgendermassen auf die ergriffenen Regier¬ 
ungsbezirke : 

Oberbayern 17 gegen 21 im vorigen Quartale; 


Niederbayern 

7 

fl * 

' 4 

.fl 

fl 

» 

. , Oberpfalz 

5 

fl 

7 

fl 

fl 

fl 

Schwaben 

4 

» 

7 

» 

» 

fl 

Oberfranken 

1 

fl 

0 

fl 

fl 

fl 

Mittelfranken 

1 

n 

8 

fl 

fl 

fl 

Unterfranken 

2 

* j) 

1 

fl 

fl 

fl 


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218 


In Oberbayern participiren an den 17 Rotzfällen die 
Bezirke: Traunstein mit 4, Freising und Miesbacb mit je 3, 
Landsberg und Stadt Mönchen mit je 2 Fällen, Aichach, 
Gartnisch, Ingolstadt mit . je 1 Fall. Ausser den vorbezeich- 
neten Fällen waren im Bezirke. Ingolstadt noch 2 seuchever¬ 
dächtige Pferde aus dem vorigen Quartale vorhanden; eben¬ 
so 1 Pferd im Stadtbezirke Ingolstadt. Im Bezirke Mönchen I. 
wurden 4 im vorigen Quartal der Ansteckung verdächtig ge¬ 
wesene Pferde gesund aus der polizeilichen Beobachtung ent¬ 
lassen. 

In Niederbayern treffen auf die Bezirke: Deggen¬ 
dorf 3 Fälle, Eggenfelden, Landau a./I., Vilshofen und Stadt 
Landshat je 1 Fall. 

Von den in der Oberpfalz constatirten 5 Rotzfällen 
kommen 3 auf den Bezirk Stadt Regensburg und je 1 Fall 
auf die Bezirke Eschenbach und Yohenstrauss. 

In Schwaben und Neuburg vertheilen sich die 4 
Rotzfälle mit je 1 Fall auf-die Bezirke: Augsburg, Memmin¬ 
gen, Neuburg und Stadt Augsburg. 

Die 2 Fälle in Unterfranken kamen im Bezirke Neu¬ 
stadt a./S. in einem Stalle vor. 

Der eine Fall in Oberfranken trifft auf den Bezirk 
Hof, der in Mittelfranken auf die Stadt Förth. 

Die Rotzkrankheit wurde im Verlaufe des Berichtsquar¬ 
tals 3mal bei der Vornahme der Fleischbeschau, 2mal bei 
der Sektion und lmal bei der Marktbeschau entdeckt. Zehn 
Pferde befanden sich am Schlüsse des Quartals noch unter 
polizeilicher Beobachtung. 

Die Tabellen enthalten keine Mittheilungen öber allen- 
fallsige Infection von Menschen durch rotzkranke Pferde. 

5. Die Räude der Pferde und Schafe. 

Die Räude kam in der Berichtsperiode in 6 Regierungs¬ 
und 29 Verwaltungsbezirken, in 43 Ortschaften und 97 Ställen 
oder Herden bei 21 Pferden und 3108 Schafen vor. Von 
den räudekranken Pferden treffen 14 auf Niederbayern, 4 auf 
Schwaben und Neuburg, 2 auf die Oberpfalz und 1 auf Ober¬ 
bayern; von den erkrankten * Schafen kommen 1779 auf 
Schwaben, 1135 auf Oberbayern, 145 auf Mittelfranken, 26 
auf Oberfranken und 23 Niederbayem. 

Die Zahl der freigebliebenen Verwaltungsbezirke 
beträgt im ganzen Königreiche 157; die Regierungsbezirke: 
Pfalz und Unterfranken sind von der Pferde- und Schahräude, 
Oberfranken und Mittelfranken blos von der Pferderäude frei 


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219 


geblieben. Ein Pferd und 118 Schafe worden wegen Rande 
getödtet. In Oberbayern verblieben am Schlosse des Qoartals 
noch 819 Schafe aas dem Jahre 1880 onter Sperre. 


6. Die Hond8wnth (Tollwuth). 

Für das Berichtsqoartal ergibt sich gegenüber dem Er¬ 
gebnisse im vorigen Quartale wieder eine Vermehrnng der 
Wuthfalle; die Berichte weisen folgenden Stand nach: 

Zahl der betroffenen Regierangsbezirke ...... 4, 

v n n Verwaltang8bezirke.11, 

n n n Gemeinden. 22, 

t> „ d Gehöfte.22, 

„ „ wnthkranken Hönde.. . 21, 

» » » Schweine . ..1, 

Herrenlos heromlaofende Hönde wegen Verdacht getödtet 10, 
Aof amtliche Anordnong getödtete Honde . . . . . 42. 

Von den wnthkranken Händen treffen 2 aof Niederbayern, 
18 aof die Oberpfalz and 1 aof Oberfranken. Das wnthkranke 
Schwein, welches von einem kranken Honde gebissen worden 
war, verendete im Bezirk Altötting in Oberbayem. 

Von der Uebertragong der Tollwuth auf Menschen ge¬ 
schieht in dem statistischen Materiale keine Erwähnong; in 
dem Bezirke Traonstein (Oberbayern) wurden jedoch 6 Per¬ 
sonen von einem wnthkranken Honde gebissen. 


Auszug aus dem Protokoll der constituirenden General- 
Versammlung des thierärztlichen Vereins für die 
Provinz Posen. 

Am 15. Mai er. constitnirte sich in Mylins Hotel zu Posen der 
„thierärztliche Provinzial-Verein für Posen", nachdem zuvor durch 
ein Initiativ-Comitö, bestehend aus den Herren: EgL Departements- 
Thierarzt und Veterinär-Assessor Rueffert-Posen, EgL Corps** 
Rossarzt Gross-Posen, Egl. Ereisthierarzt Hey ne-Obornik', EgL 
Departements-Thierarzt Sohmidt-Bromberg und Thierarzt Wese- 
n er -Posen, die nöthigen Vorbereitungen hierzu getroffen worden 
waren. — Ihren Beitritt hatten 37 Thierärzte erklärt. 

Rueffert eröffnet» die zahlreich besuchte Versammlung um 
halb 12 Uhr Vormittags durch eine Ansprache, in weicher er die 
Bedeutung und die Nothwendigkeit thierärztlicher Vereine im All¬ 
gemeinen speciell eines thierärztlichen Provinzial-Vereins für Posen 
in treffender Weise darlegte. 

Die hinauf vorgenommene Wahl eines Tagespräsidenten fiel 


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220 


auf Ru ©ff er t, die eines Schriftführers auf Kreisthierarzt Heyne- 
Obornik. — Nachdem Letzterer die Namen derjenigen, zu der Ver¬ 
sammlung eingeladen gewesenen Collegen, welche durch Krankheit 
' oder aus sonstigen dringenden Gründen zu erscheinen verhindert 
waren, verlesen hatte, wurde zur Berathung der Vereinsstatuten 
geschritten. Als Grundlage dienten die Statuten des thierärztlichen 
Vereins für die Provinz Brandenburg, welche bis auf die von der 
Sterbekasse handelnden Paragraphen mit unwesentlichen Abänder¬ 
ungen von der Versammlung nahezu einstimmig angenommen wur¬ 
den. — Als Vereins-Organ wurde Adams Wochenschrift für Thier¬ 
heilkunde und Viehzucht gewählt. Es wurde nunmehr zur Vor¬ 
standswahl für die nächsfolgenden drei Jahre geschritten und hier¬ 
bei durch Acclamation gewählt: Ruef f er t-Posen als Vorsitzender, 
Schmidt-Bromberg als 1., Gross-Posen als 2. stellvertretender 
Vorsitzender, H e y n e-Obornik als Schriftführer, Herzberg-Posen 
als Rendant. Sämmtliche Wahlen wurden dankend angenommen. 

Auf den Antrag von H e y n e-Obornik beschloss sodann die 
Versammlung, die Kgl Regierungen zu Posen und Bromberg von 
der Constituirung des Vereins in Kenntniss zu setzen. 

Für die nächste Vereinssitzung, welche am 9. October d. Js* 
in Myüus Hotel zu Posen stattfinden soll, wurde folgende Tagesord¬ 
nung festgestellt: 1. Geschäftliche Mittheilungen. 2. Ueber Haar¬ 
krankheiten des Pferdes — Referent Corps-Rossarzt Gross-Posen. 
3. Die Tuberculose des Rindes vom sanitätspolizeilichen Standpunkte. 
Ref. Kreisthierarzt H a u c k o 1 d-Fraustadt, Corref. Kreisthierarzt 
Heyne-Obornik. 4. Die sogenannte periodische Augenentzündung 
(Iridochorioiditis specifica) des Pferdes. Ref. Kreisthierarzt H e y n e- 
Obornik. 

Nach Schluss der Sitzung vereinigten sich sämmtliche Mitglie¬ 
der zu einem Diner, welches in wirklich heiterer und gemüthlicher 
Weise verlief. 

Obornik. Heyne, Schriftführer. 

Viehversicherungswesen. Zu Ende des Jahres 1880 ange- 
stellte amtliche Ermittelungen haben ergeben, dass im Grossherzog¬ 
thum Hessen zu dieser Zeit 369 Viehversicherungsverbände exi- 
stirten; 298 hiervon sind Rindviehkassen, 33 Pferdekassen und 38 
Kassen für Pferde und Rindvieh. Bei 15 Viehkassen fehlt die An¬ 
gabe des Versicherungskapitals. Dieselben schlagen ihre Prämien 
nicht auf das versicherte Kapital, sondern auf die Stückzahl der 
: versicherten Thiere aus und entschädigen theils bestimmte Summen 
für gewisse Thiere, theils lassen sie erst im EntschädigüngsfaUe 


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221 


eine Taxation eintreten. Yon den übrigen 354 Verbänden beträgt 
* das Gesammtversicherungskapital 15166 828 M. Auf einen dieser 
Verbände kommt mithin ein durchschnittliches Versicherungskapital 
yon 42 844 M. Der höchste in den letzten Jahren zur Erhebung 
gelangte jährliche Prämiensatz beträgt 7pCt. des Versicherungs¬ 
kapitals, der niedrigste 0,10 pCt. Aus sämmtlichen Prämiensätzen 
berechnet sich ein durchschnittlicher von 1,68 pCt. Der grösste 
Theil der Verbände entschädigt immer nur einen gewissen Theil 
des versicherten Kapitals. Die zur Auszahlung gelangende Ent¬ 
schädigungssumme, welche zwischen 7* und 7 t des taxirten Werthes 
variirt, berechnet sich durchschnittlich auf 8 10 . Von den drei Pro¬ 
vinzen hat die Provinz Oberhessen die meisten Viehkassen, nämlich * 
171 Rindviehkassen, 21 Pferdekassen und 22 Kassen für Pferde 
und Rindvieh. Von diesen 214 Viehkassen weisen 205 ein Gesammt¬ 
versicherungskapital von 9122 427 M. auf. Die übrigen 9 gehören 
zu den obengenannten 15, welche kein bestimmtes Versicherungs¬ 
kapital aufnehmen. In zweiter Linie steht die Provinz Starkenburg 
mit 120 Rindviehküssen, 10 Pferdekassen und 13 Kassen für Pferde 
und Rindvieh. Von diesen 143 Viehkassen haben 139 ein Ge¬ 
sammtversicherungskapital von 5 496193 M. Rheinhessen hat die 
wenigsten Viehkassen, nämlich nur .7 Rindviehkassen, 2 Pferdekassen 
und 3 Kassen für Pferde und Rindvieh. Von diesen 12 Viehkassen 
haben 10 ein Versicherungskapital von 548 208 M. Hier gehören . 
2, in Starkenburg 4 zu den Kassen ohne bestimmtes Versicherüngs- 
kapital. An Versicherungskapital kommt mithin durchschnittlich 
auf eine Viehkasse in Oberhessen 44 500 M., in ßtarkenburg 
39 541 M. und in Rheinhessen 54 820 M. Von den einzelnen Kreisen 
besitzt der Kreis Giessen die meisten Viehkassen, nämlich 58 Rind¬ 
viehkassen, 7 Pferdekassen und 9 Kassen für Pferde und Rindvieh 
mit einem Gesammtversicherungskapital von 3 537 525 M. Nach 
diesem kommt der Kreis Friedberg mit 45 Rindviehkassen, 6 Pferde¬ 
kassen und 10 Kassen für Pferde und Rindvieh mit einem Ver¬ 
sicherungskapital von 2 688 755 M. Der einzige Kreis, welcher gar 
keine Ortsviehkassen aufzuweisen hat, ist der Kreis Bingen. Mit 
Ausnahme zweier Pferdeversicherungsverbände sind sämmtliche hier ; 
aufgezählten Versicherung verbände Ortsverbände. Dieselben sind j 
nicht in spekulativer Absicht gegründet, sondern bilden reine Pri- 
vatverbände, welche unter der Selbstverwaltung der Mitglieder stehen 
und gar keine Verwaltungskosten verursachen. Von Ortsviehkassen 
dürfte noch besonders zu erwähnen sein die für Pferde- und Rind¬ 
viehversicherung bestehende Kasse zu Rossdorf, im Kreise Darm¬ 
stadt. Dieselbe besteht Seit 1832, zählt gegenwärtig 233 Mitglieder, 
welche mit 727 Thieren und einem Versicherungskapital yon 
341031 M. versichert sind. Bei Schadenfällen werden 75 pCt. des 
versicherten Kapitals entschädigt. Die . Prämien betrugen in den 
letzten 5 Jahren einmal 1 pCt. und 4 Mal pCt., also durchschnitt¬ 
lich 0,60 pCt. jährlich. In den letzten drei Jahren sind von dieser 
Kasse für 30 Stück Vieh 5779,50 M. Entschädigung gezahlt worden. 

- (D. R.-Anz.) 


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222 


Verschiedene Mitteilungen. 

Der Handelsvertrag zwischen Deutschland und 
Oesterreich-Ungarn vom 28. Mai d. J. wurde dem Reichs¬ 
tage mit einer Denkschrift vorgelegt, welche u. A. folgende Modi- 
ficationen enthält: Im Schlussprotokolle ist zu Art. 1 des Vertrages 
unter Ziffer 3 vereinbart, dass die Maximalzahl, bis zu welcher 
einzelnen Wirthschaftsbesitzern in den deutschen Grenz.be- 
zirken die Einfuhr von Nutz- und Zuchtvieh zum eigenen Wirth- 
schaftsbedarf gestattet werden kann, von jährlich 6 auf 12 Stück 
für das Kalenderjahr erhöht und ausserdem die Konfinirungszeit für 
das hiernach eingeführte Vieh von 2 Monaten, auf der Regel nach, 
45 Tage ermässigt werden soll. (Sofern örtliche Bedürfnisse eine 
Erweiterung der Bezirke, welche bisher deutscherseits für 
diesen Grenzverkehr festgesetzt wurden, wünschenswerth erscheinen 
lassen, wird solchen Bedürfnissen billige Rechnung getragen.) 

Diese von Oesterreich dringend gewünschte Conzession konnte 
ohne Gefährdung deutscher Interessen gemacht werden, wogegen 
alle übrigen auf Erleichterung der Ein- und Durchfuhr von Vieh 
und Fleisch aus Oesterreich-Ungarn gerichteten Anträge wegen der 
mit jedem Zugeständnis auf diesem Gebiete zur Zeit unzertrenn¬ 
lich verknüpften Gefahren für den deutschen Viehstand abgelehnt 
werden mussten. 

Zu den im Art. 6 und’ der Anlage A. des Vertrags vereinbarten 
Erleichterungen im Grenzverkehr ist die Ausdehnung der in Ziff. 4 
von Anlage A. vereinbarten Zollfreiheit für Vieh und die Erzeug? 
nisse von demselben auch in denjenigen Fällen zu rechnen, in 
welchen das Vieh auf Weiden oder zur Stallfütterung ein- und 
ausgeführt wird. (Auch die Erzeugnisse von solchem Vieh, als: 
Milch, Butter, Käse, Wolle und das in der Zwischenzeit zugewach¬ 
sene junge Vieh dürfen in einer der Stückzahl des Viehes und der 
Weidezeit angemessenen Menge zollfrei zurückgeführt werden.) 

Nach dem Wortlaut des Handelsvertrages selbst, 
wird zur weiteren Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs — so¬ 
fern die Identität der aus- und wiedereingeführtöta Gegenstände 
ausser Zweifel ist — beiderseits Befreiung von Ein- und Ausgangs¬ 
abgaben zugestanden, Art. 5 Lit. b. für Vieh, welches auf 
Märkte in das Gebiet des anderen vertragschliessenden Theiles 
gebracht und unverkauft von dort zurückgeführt wird. (Zur 
Feststellung der Identität wird in der Regel die Bezeich¬ 
nung des Viehes nach Gattung, Stückzahl und Farbe unter Angabe 
etwaiger besonderer Merkmale als genügend angesehen.) 

Nach Art. 17 verpflichten sich die vertragschliessenden Theile, 
den Eisenbahnverkehr zwischen den beiderseitigen Gebieten gegen 
Storungen und Behinderungen sicher zu stellten. Eisenbahnwagen, 
in welchen Pferde, Maulthiere, Esel, Rindvieh, Schafe, Ziegen oder 
Schweine befördert worden sind, müssen, wenn sie demnächst zum 
Transport von Vieh der genannten Gattungen aus dem Gebiete des 
einen Theiles in das des anderen verwendet werden sollen, zuvor 


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v 



223 


einem durch besondere Uebereinkunft festzustellenden Reinig- 
ungs-(Desinfections-)Verfahren unterworfen werden, welches 
geeignet ist, die den Wagen etwa anhaftenden AnsteckungsstofPe 
vollständig zu tilgen. 

Das Schlussprotokoll enthält die Bestimmung, dass Art. 1 Abs. 
3 des Vertrages die Befugniss nicht ausschliesst, zeitweise Ein¬ 
fuhrverbote aus gesundheitspolizeilichen Rücksichten gegenseitig zu 
erlassen. Der Vertrag soll am i . Juli d. J. in Kraft, treten. 

(D. R.-Anz.) 

Bei der Festsetzung von Liquidationen beamteter 
Thierärzte für Obduktionen, welche auf Grund des Reichs- 
Viehseuchengesetzes bzw« der hierzu erlassenen Ausführungsbestim¬ 
mungen vorgenommen werden, ist nach einem, sämmtlichen Regier¬ 
ungs-Präsidenten und Landdrosten mitgetheilten Erlasse des Mini¬ 
steriums für Landwirthschaft etc. in Preussen vom 31. Mai d. J. 
lediglich zu prüfen, ob die betreffenden Obductionen wirklich aus¬ 
geführt sind. Ein mangelhafter Inhalt des Obduktionsprotokolls 
kann den Anspruch des Obducenten auf die gesetzlichen Obduc- 
tionsgebühren nicht aüfheben, wohl aber begründeten Anlass zur 
Rüge gegen den betreffenden beamteten Thierarzt geben, da der¬ 
selbe nach §. 36 der Anweisung für das* Obduktionsverfahren (An¬ 
lage B. der Instruktion vom 24. Febr. d. J.) für die genaue Auf¬ 
nahme des Obduktionsbefundes in das von dem anwesenden Polizei¬ 
beamten aufzunehmende Protokoll zu sorgen hat. (D. R.-Anz.) 


Personalien. 

Aus ge schrie bene Kreis thier arztstellen: 


fix dei Kreis: 


JSkrlieker Qtratfo sind «imriioki 

•Utszütss. Gehalt: Zuekan: bis m . bei d. K. Begiemg ii: 

Hünfeld. — — 5. Juli 1881. . Cassel 

Im cfeni. 600 M. .— 18. Juli 1881. Frankfurt a. 0. 

Die Stelle eines Kreisthierarztes in Frankenhausen ist zu 
besetzen; Bewerber haben sich unter Beifügung der erforderlichen Kaoh- 
weise baldigst bei dem fürstl. Schwarz burgischen Landrathsamt in ' 
Frankenhausen zu melden. 


Besetzuiig der städtischen Bezirksthierarztstelle in Hof 

Die beiden städtischen Collegien haben in ihren Sitzungen vom 7. 
und 10. 1. Mts. mit Rücksicht auf §. 15 Abs. 1 und 5 der Verordnung 
yom 20. Juli 1872, das CiYilYeterinärwesen betr., die Aufstellung eines 
eigenen städtischen Bezirksthierarztes ausschliesslich für die thierärzt¬ 
lichen Funktionen im Stadtbezirke Hof mit den seitherigen Bezügen 
beschlossen. 

Diese letzteren, die aus der Remuneration für Vornahme der Fleisch¬ 
beschau, den Gebühren für die Controle auf den Rindvieh-, Schaf- und 
Pferdemärkten, den Hunderisitationsgebühren, den Besohaugebühren für 
die zum Schlachten bestimmten Pferde' und endlich den Gebühren für 
die Triohinenbeschau bestehen, beziffern sich auf ca. 2900 M. 

Im Uebrigen ist dem neuaufzustellenden Bezirksthierarzte die Aus¬ 
übung der Priratpraxis gestattet, aber auch gegebenen Falls die Auf¬ 
stellung eines Yom Bezirks thier arzt aus den Triohinensohaugebühren zu 
bezahlenden Assistenten nothwendig. 


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224 


Bewerber, welche die unter Ziffer 5 Lit. B der Eingangs erwähnten 
Verordnung vorgeschriebene Prüfung bestanden haben, wollen ihre mit 
den nothigen Zeugnissen versehenen Gesuche bis zum 11. Juli ds. Js. 
anher in Vorlage bringen. 

Hof, den 11. Juli i881. 

Stadtmagistrat. 

v. Münch. Pöhner. 

Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt 
Vilshofen; Bewerber um diese Stelle haben ihre mit den vorschrifts- 
mäs8igen Nachweisen versehene Gesuche bis zum 1. Juli d. J. bei der 
ihnen Vorgesetzten k. Kreisregierung, K. d. I, einzureichen. 

Der praktische Thierarzt Johann Burger in Würzburg wurde 
zum herzogl. sächs.-koburg’sohen Hof- und Landthierarzt ernannt. 

Der Bezirksthierarzt Alois Brenner wurde seinem Ansuchen ent¬ 
sprechend, unter Anerkennung seiner langjährigeir, treuen und eifrigen 
Dienstleistungen, der Stelle eines Bezirksthierarztes für das k. Bezirks¬ 
amt Vilshofen vom 1. Juli an enthoben. 

Der Distriktsthierarzt Th. Vollmayr zu Pfaflfenhausen, k. Bezirks¬ 
amts Mindelheim hat seine Stelle aufgegeben und sich in Memmingen 
als praktischer» Thierarzt niedergelassen. 

Der Oberrossarzt Neumann beim II. Gardedragoner-Regt. wurde 
vom 1. August ab in den Ruhestand versetzt. 

iterstützongs-Verein för die Hinterbliebenen bayerischer Thierärzte. (A. V.) 

Unter Bezugnahme auf §. 86 der Vereinsstatuten wird bekannt 
gegeben, dass die nächste ordentliche Genera ly ersammlung 
am Samstag den 2 8. Juli lfd. Js., Nachmittags 2 Uhr, in der 
Aula der k. Centralthierarzneischule München abgehalten wird. 

Gegenstände der Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht, 2. Er¬ 
gänzungen der Statuten, 8. eventuelle Anträge, welche jedoch bis 
6. Juli 1881 bei der Vereins-Vorstandschaft schriftlich einzureichen 
sind. — München, den 6. Juni 1881. 

Putscher, Vorsitzender. * Zeilinger, Direktor. 

Bekanntmachung. Die Generalversammlung des thier- 
ärztlichen Kreisvereins der Oberpfalz und von Regens¬ 
burg findet nunmehr am Sonntag den 8. Juli d. Js., Vormit¬ 
tags 10 Uhr, in dem bereits unterm 9. Mai d. J. bekaribtgegebenen 
Local und mit der festgesetzten Tagesordnung (Wochenschr. S. 180) 
statt. — Regensburg, den 14. Juni 1881. 

Gotteswinter. Loichinger. 

-Für diejenigen Herren Leser, welche die "Wochenschrift durch die Post 
beziehen, geht mit der nächsten Nummer das halbjährige Abonnement zu 
Ende; wir erlauben uns zur Vermeidung von Unterbrechungen in der Zusen¬ 
dung auf rechtzeitige Bestellung für das zweite Semester aufmerksam zu machen. 

Diese Wochenschrift erscheint regelmässig alle Donnerstage einen halben bis dreiviertel 
Bogen stark; der Abonnements-Preis beträgt für den ganzen Jahrgang 6 Mark und nehmen 
alle Postämter sowie sämmtliche Buchhandlungen Bestellungen auf dieselbe an. Bei den 
Postbehörden kann uur halbjährig abonnirt werden. Inserate werden mit 20 Pfennigen 
die Petitzeile berechnet. 


Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Angsbnrg. — Druck von Rae kl u. Lochner 
Verlag von Wilh. Lüderitz in Aogebnrg. 


. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraatgegeben von 

TL Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. Ni* 26. Juni 1881. 

Inhalt: Die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Bayern, 
hier Quartalstabellen betr. — Die zweite pfälzische Kreisthiersohau 
in Speyer. — Die Verbreitung ansteokender Thierkrankheiten in 
Preussen. — Verkauf gesundheitsschädlicher Nahrungsmittel. — 
Literatur. — Personalien. —- Offene Correspondenz. (Anzeigepflicht. 
Versendung der "Wochenschrift.) 

Die Verbreitung ansteokender Thierkrankheiten in Bayern betr. 

MinisterialentschlieB^ung vom 2. Juni 1881. (Amtsbl. d. k. Staatsminist, 
d. I. S. 198 u. f.) An die k. Regierungen, K. d. I., die Distriktspolisei- 
behörden und die Bezirksthierärzte ergangen. 

Egl. Staatsministerium des Innern. Mit Bezugnahme 
auf die Ministerialentschliessung vom 16. Juni 1878 Nr. 7541, die 
Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Bayern betr. (Amts¬ 
blatt des k. St.-M. des Innern S. 191)*) werden zum Zwecke der 
Vervollständigung der regelmässigen Seuchenstatistik nachstehende 
weitere Bestimmungen getroffen: 

1) In den Tabellen über das Vorkommen der Lnngenseuche 
nach den Formularen E und F sind in der offen gelassenen Bubrik 
die auf polizeiliche Anordnung getödteten oder nach dem Erlasse 
dieser Anordnung gefallenen Rinder einzutragen. 

2) In der Rubrik „Bemerkungen“ auf den in Ziff. 1 bezeich¬ 
nten Tabellen, sowie auf den Tabellen über das Vorkommen der 
Rotz- und Wurmkrankheit nach den Formularen G und H ist in 
denjenigen Fällen, in welchen nach Massgabe des Gesetzes vom 
21. März 1881, die Ausführung des Reichsgesetzes über die Ab¬ 
wehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr., eine Entschädig¬ 
ung für die auf polizeiliche Anordnung getödteten oder nach dieser 
Anordnung gefallenen Thiere gewährt wird, das Ergebniss der von 
den amtlich bestellten Sachverständigen vorgenommenen Schätzung 
mit arabischen Ziffern einzutragen. 

B) Nebst den in Ziff. 1 und 2 der oben erwähnten Ministerial- 
Entschliessung vorgeschriebenen Tabellen sind vom 1. Juli 1. J. an 

*) Siehe Wochenschrift für Thierheilkunde etc. 1878 Sto. 241 u. f. 


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226 


weitere Quartalstabellen nach den beigegebenen Formnlarien anzu- 
fertigen und vorzulegen. *) 

4) Die vorstehend getroffenen Bestimmungen haben bereits bei 
der Berichterstattung über das IL Vierteljahr 1881 in Anwendung 
zu kommen« 

München, den 2. Juni 1881. 

v« Dillis, Staatsrath. 

Der Generalsekretär, 
v. Schlereth, 
Ministerialrath. 

Die zweite pfälzische Kreisthierschau in Speyer. 

In den Tagen vom 28., 29. und 80. Mai ds. Js. fand, die von 
dem Kreiscomitd des landwirtschaftlichen Vereins für die Pfalz 
unter Mitwirkung sämmtlicher Bezirkscomitds des Kreises und der 
Verwaltung der Kreishauptstadt Speyer veranstaltete, zweite Kreis¬ 
thierschau statt. Die Ausstellung von Thieren beschränkte sich auf 
Rindvieh; im Anschlüsse an die Thierschau fand eine Ausstellung 
von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, sowie eine 
Fischereiausstellung statt. 

Der Ausstellungs platz befand sich in der Nähe des Bahn¬ 
hofes, in einem Theile des Velten’schen Anwesens an der Wormser 
Strasse. Die Ausstellungsräume bestanden aus geräumigen Bretter¬ 
hallen, welche im Viereck aufgestellt waren, die in ihrer Mitte einen 
geräumigen Hof bildeten, in dem die Preisgerichte die Thiere 
musterten; im Innern waren die Räume ganz zweckmässig einge¬ 
richtet, so dass es den aufgestellten Viehstücken nicht an Bequem¬ 
lichkeit fehlte und das Publikum genügende Gelegenheit Aatte, die 
Thiere von allen Seiten zu besichtigen. 

Die Rindviehausstellung umfasste die im Regierungsbezirke 
vertretenen Viehschläge und bildete folgende 4 Hauptabtheilungen: 
A. Donnersberger-Schlag; B. Glan-Schlag; C. Simmenthaler und 
Abkömmlinge mit vorwaltend Simmenthalerblut; D. alle vorstehend 
nicht genannten Viehracen, Schläge und Kreuzungen. Jede der 
4 Hauptabtheilungen hatte wieder folgende Unterabtheilungen: 
1) Zuchtstiere von ca. 17* Jahre an; 2) Kühe, milchende, trächtige, 
oder mit dem Kalbe bis zu 8 Jahren; 3) Kalbinen, trächtige; 4) 
Zuchtfamilien aus wenigstens 5 Rindviehstücken einer Hauptabtheil¬ 
ung bestehend, einem Besitzer gehörig; 5) Arbeite- u. Mastochsen. 

*) Die Formulare K 0 enthalten die Tabellen über das Vorkom¬ 
men der Sohafpoeken und die Formulare P Q diejenigen über das 
Vorkommen des Blüsohenaussohlages. 


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Li» 


227 


Als Preise waren ansgesetzt: für jede der 3 ersten Unterab¬ 
teilungen der 4 Hauptabteilungen je 7 Preise und zwar für die 
Zuchtstiere you l&O bis herab zu 40 M., für die Kühe und Kalb¬ 
inen je von* 120 bis zu 20 M., dann für je eine Zuchtfamilie 
100 M., für je das beste Paar Arbeits- und Mastochsen 80 M.; 
mitin 70 Geldpreise im Betrage yon 6620 M., nebst Fahne zu 
jedem Preise. Ausserdem wurden noch für weiters preiswürdig be¬ 
fundene Viehstücke 60 Diplome mit Fahnen bestimmt und erhielt 
jeder Wärter eines preiswürdig befundenen Thieres, Paares oder 
einer Zuchtfamilie 3 M. Trinkgeld. 

Nach dem Kataloge waren 418 Rindviehstücke zur Thierschau 
angemeldet; durch unYorhergesehene Zwischenfälle unterblieb je¬ 
doch die Zuführung mehrerer Thiere, wie solches bei jeder derart¬ 
igen Ausstellung Yorzukommen pflegt. Nach Haupt- und Unter¬ 
abteilungen geschieden befanden sich im Ganzen 345 Viehstücke 
auf der Thierschau und zwar in folgender Zusammenstellung: 



§ 


p 





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! 

1 

§ 

a 

■A 

"3 

o 

■b 

g 

§ 

1 

Somme. 


N 

W 

M 


o 


Donnersberger Schlag: 

22 

23 

15 

7 

6 

73. 

Glan-Schlag: . 1 . 

20 

21 

18 

4 

6 

69. 

Simmentaler etc. . • 

52 

53 

39 

6 

4 

154. 

Mischracen etc • • 

14 


~35 

— 

— 

49. 

Summe: 

108 

204 

17 

16 

345. 


Was die einzelnen Hauptabteilungen der Bindriehausstellung 
für sich und mit Rücksichtnahme auf die erste pfälzische Kreis¬ 
thierschau im Jahre 1874 *) betrifft, so ist hierüber in Kürze Fol¬ 
gendes zu bemerken: 

Donnersberger- und GlanYieh wurden auch bei dieser 
Thierschau als zwei besondere Viehschläge aufgestellt und prämiirt, 
obschon dieselben — wie dies schon früher erwähnt und auch nicht 
zweifelhaft ist — als ein und derselbe Schlag der gleichen Race 
sich darstellen. Die Farbe der Haare war bei beiden Abteilungen in 
Yerschiedenen Abstufungen Yon weissgelblich bis in’s Rothe, — was 
teils auf die in früherer Zeit erfolgte Verwendung Yon fremden 
Zuchttieren, wahrscheinlich der einfarbigen Gebirgsrace (Schwyzer), 

*) Siehe den Bericht über diese in Nr. 21 der Woohensohr. 1874. 


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228 

theils auf Liebhaberei der Züchter zarückzaführen ist, welche letz¬ 
tere in neuerer Zeit der rotben Farbe den Vorzug vor der weiss¬ 
gelben einräumen — sowie die ausserdem noch bemerkbaren unwesent¬ 
lichen Unterschiede zwischen Donnersberger-^ und Glanvieh hin¬ 
sichtlich der Grösse, Stärke der Knochen u. s. w. lassen sich aus 
der Verschiedenheit der örtlichen und Futterverhältnisse in den 
beiden Zuchtbezirken unschwer erklären. 

Aus der dem Katalog beigegebenen „kurzen Beschreibung der 
Rindviehzucht der Pfalz a nebst einer graphischen Darstellung der 
Zuchtbezirke von Kreisthierarzt F. Gross (Speyer 1881) geht her¬ 
vor, dass Donnersberger- und Glanvieh als einheimische Rinder der 
Pfalz zn betrachten sind und seit einer längeren Reihe von Jahren 
mit thunlichster Vermeidung der Beimischung von fremdem Blute 
rein fortgezüchtet wurden. Die immer mehr zu Tage tretende 
Gleichförmigkeit im Typus ist daher der seit neuerer Zeit fortge¬ 
setzten rationellen Innzucht zu verdanken. 

Gegenüber der ersten Kreisthierschau im Jahre 1874 hat die 
Zucht dieser einheimischen Rindviehschläge in der Pfalz unverkenh- 
bar in qualitativer Hinsicht wesentlich gewonnen; diese günstigen 
Züchtungsergebnisse sind zumeist der sorgfältigen Auswahl der 
Zuchtthiere in den Stammzuchtbezirken des Donnersberger- und 
Glanviehes zuzuschreiben, wofür das im Kataloge enthaltene Stamm¬ 
zuchtregister für das erstere Vieh, in welchem die Abstammung 
einer Reihe von Thieren in 3 Generationen nachgewiesen ist, einen 
anerkennenswerthen Beleg bildet. 

Die Hauptabtheilung des Simmenthaler-Viehes und der 
Abkömmlinge mit vorwaltend Simmenthalerblut prädominirte in 
Speyer, wie fast bei allen grösseren Thierschauen in ganz Süd¬ 
deutschland, in quanti- und qualitativer Beziehung. Die durch¬ 
schlagende Einwirkung der Originalzuchtstiere der Simmenthalerrace 
auf die Rindviehzucht einer Gegend ist auch in Speyer wieder 
recht anschaulich zu Tage getreten, denn obschon in der Pfalz die 
Einfuhr von Simmenthal-Zuchtvieh auf kaum 10 Jahre zurückdatirt, 
so scheint doch die Verwendung dieses Zuchtmaterials — nach den 
Ergebnissen der Ausstellung — ziemlich grossen Umfang erlangt 
zu haben und sich der Beliebtheit der Züchter zu erfreuen. 

In der.Hauptabtheilung: verschiedeneRacen und Kreuz¬ 
ungen waren Viehstücke verschiedener Abstammung, meistens je¬ 
doch Mischlinge aufgestellt, namentlich Holländer, Schwyzer, Short- 
hornkreuzungen mit einheimischen, Simmenthalern u. s. w. Die 


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meisten Thiere dieser Abtheilung zeigten sich sehr gut genährt und 
dürften vorzugsweise grösseren Grundbesitzern angehört haben, die 
bei der Wahl des Zuchtmaterials und der Zuchtrichtung besondere 
Nutzzwecke zu erreichen hofften, oder aus Liebhaberei experimcn- 
tiren, ein Verfahren, welches für den kleineren Züchter in der 
Regel nicht anwendbar ist und von dem auch für den bäuerlichen 
Betrieb der Rindviehzucht nur selten ein Vortheil ausgeht. 

Im Ganzen ist diese Kreisthierschau als eine wohlgolungone 
zu bezeichnen. Das Arrangement war in jeder Hinsicht zweck¬ 
mässig und hübsch. Was die ausgestellten Thiere betrifft, so ist 
gegenüber der ersten Kreisthierschau ein Fortschritt nicht zu ver¬ 
kennen, insbesondere tritt die Verfolgung eines bestimmten Pianos 
bei der Verbesserung der Rindviehzucht im Kreise — nämlich 
das bereits renommirte einheimische Rind am Donnersberg und 
am Glan durch sorgfältige Innzucht zu einer grösseren Vollkom¬ 
menheit zu bringen, während in anderen Bezirken Simmenthaler- 
Originalzuchtthiere zur Verbesserung der Rindviehzucht benützt 
werden — allenthalben deutlich zu Tage. 

Th. Adam. 

Die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Preussen 
während des Quartals October/Dezember 1880. 

Dem von Herrn Prof. C. Müller erstatteten Quartalsberichto 
wird in Kürze Folgendes entnommen: 

1) An Mizbrand sind gefallen 11 Pferde, 281 Rinder, 210 
Schafe und 2 Schweine. Diese Milzbrandfälle vertheilen sich auf 
189 Gehöfte in 172 Ortschaften von 96 Kreisen. Gegenüber dem 
vorhergehenden Quartal*) ist bei Pferden, Rindern und Schweinen 
eine Verminderung, bei Schafen eine Vermehrung der Seuchenfällo 
eingetreten. Die 11 an Milzbrand gefallenen Pferde gehörten 
6 Beständen an, von denen 2 je 3, einer 2 Pferde verloren; in 
5 Gehöften herrschte gleichzeitig der Milzbrand beim Rinde. Von 
den 281 Milzbrandfällen beim Rinde entfallen die häufigsten Er¬ 
krankungen auf die Provinzen Posen (30,60 pCt.), Schlesien (17,85 
pCt.), Sachsen (14,20 pCt.), Schleswig-Holstein (8,25 pCt.), Rhein¬ 
provinz (7,10 pCt.), Hannover (6,10 pCt.), Pommern (4,20 pCt.),. 
Hessen-Nassau (3,90 pCt.), Ostpreussen und Brandenburg (je 2,45 
pCt.), Westpreussen und Westfalen (je 1,45 pCt.); die Hohenzollern’- 
schen Lande blieben verschont. Ueber. 4 Stück Rindvieh starben 
kurz hinter einander in je 9, je 3 in 7, je 2 in 18 Gehöften, in 
138 Gehöften beschränkte sich der Verlust auf je 1 Stück Rindvieh. 
In den Reg.-Bez. Schleswig und Aachen trat der Milzbrand grössten- 
theils als sog. Rauschbrand, in 1 Orte des Reg.-Bez. Minden in der 

*) Siebe Seite 110 dieses Jahrgangs der Wochenschrift. 


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230 


Form des carbunkulösen Milzbrandes, bei 1 Stück als Milzbrand¬ 
fieber mit 128tündiger Kränheitsdauer, in allen übrigen Fällen in 
apoplektischer Form auf« Die 210 Milzbrandfälle bei Schafen 
Tertheilen sich auf 9 Gehöfte in 6 Provinzen. Bei 1 der beiden 
in 2 Beg.-Bez. dem Milzbrand erlegenen Schweinen worden Bac- 
terien nachgewiesen. In Folge von Milzbrandinfection erkrankten 
4 Menschen schwer, von denen 1 Mann starb. 

2) Die Maul- und Klauenseuche kam in 61 Ortschaften 
zum Ausbruch, von welchen 49 auf die Provinz Hannover, die 
übrigen auf die Beg.-Bez. Potsdam, Köslin, Bromberg, Arnsberg, 
Köln und Aachen treffen. Yon der Krankheit wurden vorwaltend 
die Maulschleimhaut und nur ausnahmsweise die Fassenden ergriffen. 
Zwei Kinder, welche frische rohe Milch von den an der Seuche er¬ 
krankten Kühen getrunken hatten, erkrankten; dieselben bekamen 
wunde Stellen än der Mundschleimhaut, die Lippen waren ganz 
unförmlich geschwollen, nach 6 Tagen trat Besserung ein und mit 
14 Tagen war die Krankheit gehoben. 

3) Die Lungenseuche trat in 36 Kreisen, 63 Ortschaften, 
96 Gehöften mit einem Gesammtbestand von 2258 Bindviehstücken 
auf, von welchen 285 erkrankten, 12 fielen, 252 auf polizeiliche 
Anordnung und 25 auf Veranlassung der Besitzer getödtet wurden. 
Am Schlüsse des Quartals blieben 86 Gehöfte verseucht. Yon den 
285 lungenseuchekranken Bindern treffen auf die Provinzen Sachsen 
49,15 pCt., Posen 20,70 pCt., Hessen-Nassau 10,90 pCt., West- 
preussen 5,95 pCt., Schlesien 5,25 pCt., Hannover 3,85 pCt., Bran¬ 
denburg 2,80 pCt., Bheinprovinz 1,05 pCt. und Schleswig-Holstein 
0,35 pCt. Frei von der Lungenseuche blieben die Provinzen Ost- 
preussen, Pommern, die Hohenzollern’schen Lande und die Stadt 
Berlin. Aus dem Auslande ist die Lungenseuche in 8 Bestände 
eingeschleppt worden. In 4 Beständen des Beg.-Bez. Magdeburg 
und in 1 Bestände des Beg.-Bez. Merseburg ist die Impfung mit 
gutem Erfolge erwähnt. In Strelitz ist 1 vier Jahre vorher mit 
Erfolg geimpfte Kuh hochgradig an Lungenseuche erkrankt. 

(Schluss folgt.) 


Verkauf gesundheitsschädlicher Nahrungs- oder 
Genussmittel. Die Bestimmung des §. 12 Nr. 1 des Gesetzes 
vom 14. Mai 1879, wonach mit GefäDgniss, neben welchem auf 
Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann, bestraft 
wird, wer wissentlich Gegenstände, deren Genuss die menschliche 
Gesundheit zu schädigen geeignet ist, als Nahrungs- oder Ge¬ 
nussmittel verkauft, feilhält oder sonst in Verkehr bringt, findet 
nach einem Urtheile des Beichsgerichts, II. Strafsenat, vom 11. März 
d. J., auch auf denjenigen Anwendung, welcher gesundheitsschäd¬ 
liche Nahrungsmittel unter der ausdrücklichen Mittheilung der Fehler 
der Waare, welche ihren Genuss gesundheitsschädlich machen, ver¬ 
kauft und zwar in der Absicht oder in der stillschweigenden Vor¬ 
aussetzung, dass der Käufer trotz dieser Kenntniss die Waare als 


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231 


Nahrungsmittel verwenden werde. Ob eine derartige, die Strafbar¬ 
keit bedingende Absicht oder Voraussetzung vorliegt, ist Sache der 
richterlichen Thatfeatstellung. (D. R.-Anz.) 


Literatur» 

Jahresbericht der König]. Thierarzneischule zu Hannover. 

Herausgegeben von dem Lehrer-Collegium. XIII. Bericht. 

1879/80. Hannover. Schmorl & v. Seefeld 1881. gr. 8. 

110 S. mit IV. Tafeln. Preis 4 Mark. 

Der Inhalt ist. in den geschäftlichen Bericht und in wissen¬ 
schaftliche Arbeiten abgetheilt. Der Erstere enthält die Personal- 
Chronik mit den im Lehrkörper eingetretenen Personalveränder¬ 
ungen und den Unterrichtsverhältnissen der Lehranstalt von Prof. 
Dr. Dammann; weiters den Bestand der Spitalklinik für grössere 
Hausthiere (in Summe 1534 Pferde) nebst Erläuterungen von Prof. 
Dr. Lustig; dann die Zahl der in der Spitalklinik behandelten 
kleinen Thiere von Prof. Dr. Rabe, sowie der in der externen 
und veterinärpolizeilichen Schulklinik behandelten, untersuchten und 
obducirten Thiere von Prof. Dr. Harms und endlich den Bericht 
über das pathologisch-anatomische Institut der Anstalt von Prof. 
Dr. Rabe. Die wissenschaftlichen Arbeiten umfassen eine Reihe 
von schätzbaren Mittheilungen und zwar von Prof. Begemann 
über meteorologische Beobachtungen und Conservirung anatomischer 
Präparate, von Dr. C. Arnold Ergebnisse der chemischen Unter¬ 
suchungen von deutschen und englischen Hundekuchen, ferner über 
die Verwendung des Moostorfs als Stallstreu und endlich aus dem 
Laboratorium der Thierarzneischule; von Prof. Dr. Lustig klin¬ 
ische Analekten; von Prof. Dr. Harms Beobachtungen aus der 
externen Klinik; von Prof. Dr. Rabe über die pathologische Ana¬ 
tomie und Histologie der Rotzkrankheit, als Schluss einer grösseren, 
im vorhergehenden Jahresberichte begonnenen Arbeit und endlich 
von Dr. C. Arnold und Dr. C. Lemke einen Beitrag zur Klar¬ 
stellung der Ursache der Lupinose. 


Personalien. 

Die Verwaltung der Kreisthier arztstelle des Kreises Heinsberg 
soll einem qualifioirten Thierarzte anderweit commissarisoh übertragen 
werden. 

Mit der 'Wahrnehmung der bezüglichen Funktionen ist ausser dem 
Btaatsgehake von jährlich 600 M. eine kreisständisohe Remuneration von 
jährlich >00 M. verbunden. 

Die Einnahmen aus den Körungen können auf 180 M. jährlioh ver¬ 
anschlagt werden. 

Zur Bemessung des aus der Privatpraxis zu erwartenden Einkom¬ 
mens wird bemerkt, dass im Kreise bei der letzten Aufnahme des Vieh- 
beatandes 1410 Pferde, 11976 Stück Rindvieh, 740 Schafe und 4418 
Schweine gezählt worden sind. 

Bewerber wollen ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Qualifications- 


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232 


Zeugnisse und sonstige* Atteste sowie eines kurz geschriebenen Lebens¬ 
laufs bis zum 15. Juli 1881 an den Unterzeichneten einreiohen. 

Heinsberg, den 18. Mai 1881. 

Der Königliohe Landrath 
Lo e we. 

Dem Kreisthierarzt Prümers zu Burgsteinfurt ist, unter Entbindung 
von seinem gegenwärtigen Amte, die Verwaltung der Kreisthierarztstelle 
des Kreises Coblenz unter gleichzeitiger Ernennung zum commissar- 
ischen Departements -Thierarzt für den Regierungsbezirk Coblenz 
Übertragen worden. 

Der Unterzeichnete sucht einen Stellvertreter auf 4—fi "Wochen. 
Freie Station in meinem Hause. Mein "Wagen steht für die Praxis in 
der Umgegend zur Verfügung. Apotheke habe ich im Hause. Die Orte 
liegen nahe zusammen, die Wege sind gut und ganz eben. Die reflec- 
tirenden Herrn Collegen bitte ich mir die weiteren Bedingungen ge¬ 
fälligst brieflich und recht bald mittheilen zu wollen. 

Höchst am Main den 19. Juni 1*8i. 

J..Baudermann, Stadtthierarzt. 

Der Unterzeichnete sucht sogleich einen Assistenten. 

Ohland, Bezirksthierarzt in Tirschenreuth. 

Offene Correspondenz. 

Hn. Th. M. in S. Nach §. 9 des Reichsviehseuchengesetzes ist 
der Besitzer von Hausthieren verpflichtet, von dem Ausbruche einer 
der im §. 10. dieses Gesetzes angeführten Seuchen unter seinem 
Viehstande und von allen verdächtigen Erscheinungen 
bei demselben, welche den Ausbruch einer solchen Krankheit be¬ 
fürchten lassen, sofort der (Orts-)Polizeibehörde Anzeige zu machen. 
Die Beiziehung eines approbirten Thierarztes ent¬ 
bindet den Thierbesitzer nicht von dieser A n zeige- 
pflicht (wie solches früher nach §. 3 der bayerischen Seuchen¬ 
ordnung der Fall war), auch wenn der Thierarzt die ihm obliegende 
Anzeige erstattet; die Unterlassung der Anzeige von Seite des Be¬ 
sitzers hat vielmehr gemäss §. 65 Ziff. 2 des Reichsviehseuchen- 
Gesetzes nicht nur Strafeinschreitung zur Folge, sondern es fällt 
auch bei Lungenseuche und Rotz nach §. 63 Ziff. 1 der Anspruch 
auf Entschädigung weg. Es erscheint daher nothwendig, dass die 
Ortspolizeibehörden solche Anzeigen der Thierbesitzer zu Protocoll 
nehmen und der Thierbesitzer sich eine Bescheinigung hierüber 
geben lässt, um im Falle eines Zweifels sich ausweisen zu können. 

Die Redaktion. 

Hn. E. K. in L. Die Abgabe jeder Nummer der Wochenschrift 
erfolgt genau jeden Mittwoch an die k. Oberpostamts-Haupt-Zeit- 
ungs-Expedition dahier. Wenn daher den Herrn Abonnenten eine 
Nummer nicht zugestellt werden sollte, liegt die Schuld nicht an 
der regelmässigen Absendung und ersuchen wir in diesem Falle die 
fehlende Nummer alsbald nach Empfang der nächstfolgenden durch 
diejenige Postbehördo, bei welcher die Bestellung bzw. Bezahlung 
des Abonnements für die Wochenschrift erfolgt ist, zu reclamiren. 
_ Die Exp editi on. 

Verantwortliche Redaktion: Th. Ad&m in Augsburg. — Druck von Rack) n. Lochner 
Verlag von Wilh. Lüderitz in Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraasgegeben von 

Th. Adam in Angsbnrg. 


XXV. Jahrgang. 27. Juli 1881. 

Inhalt: Die Stollbeule des Pferdes und ihre Behandlung. — Die 
Verbreitung ansteokender Thierkrankheiten in Preussen. — Deutsche 
Viehzuoht- und Herdbuoh-Gesellsohaft. — Unschädliche Beseitigung 
von Thierleiohen betr. — Tränkestationen. — Amerikanische Fleisch- 
oonserven. — Rinderpest. — Literatur. — Personalien. — Büoher- 
und Instrumenten verkauf. 

Die Stollbenle des Pferdes und ihre Behandlung. 

Von Prof. W. Dieckerhoff. 

Referat über einen in der Sitzung des thierärztlichen Vereins für die 
Provinz Brandenburg zu Berlin am 25. April 1880 gehaltenen Vortrag. 

Schon seit langer Zeit kennt man in der Pferdekunde, 
dass die Stollbeule vorzugsweise bei Thieren, die struppirt 
und in den Fesseln steil gestellt sind, ihre Entstehung findet. 
Es ist ferner von den Autoren wiederholt darauf hingewiesen 
worden, dass die Aufstellung der Pferde in engen Kasten¬ 
ständen eine Veranlassung abgibt zum Liegen mit unter¬ 
schlagenen Vorderfüssen und dass sich die Pferde hierbei 
durch Druck mit den Stollenenden der Hufeisen oder mit den 
Trachtentheilen der Hufe eine Quetschung der Haut und der 
Unterhaut am Ellenbogen zuziehen. In derselben Art kann die 
Stollbeule verursacht werden durch kurzes Anbinden der 
Pferde, wobei der Kopf zu wenig Spielraum hat und die 
Thiere, wenn sie sich niederlegen auf dem Brustbeine mit 
unterschlagenen Vorderfüssen liegen müssen. Immer geht die 
Stollbeule aus einer Quetschung mittels des Hufes oder des 
Hufeisens hervor und die Meinung der Autoren, dass sie zu¬ 
weilen eine metastatische Geschwulst sei und mit innern Krank¬ 
heiten oder mit einer constitutionellen Disposition in ursäch¬ 
lichem Zusammenhänge stehe, ist nicht richtig. 

Ihrem Character nach ist die Stollbeule, wie Hertwig 
in seiner Chirurgie schon zutreffend erörtert hat, keine Ge- 




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schwulst im engem Sinne; sie beruht vielmehr -in Entzünd¬ 
ungsprozessen, die theils nach dem Alter, theils nach beson¬ 
deren Veranlassungen allerdings sehr verschieden sein können. 
Wenn ausnahmsweise, wie ich selbst in einem Falle beobachtet 
habe, sich mit der Stollbeule ein maligner Tumor (Carcinom) 
entwickelt, so ist die Stollbeule für diese Complication nur 
als eine vorbereitende Veranlassung zu betrachten. 

Die ersten Veränderungen, welche sich an der Ellen¬ 
bogenpartie einstellen, beruhen in einer Quetschung der Haut 
und Extravasation von Blut in die Unterhaut. Bekanntlich 
scheidet sich das Blut in 5—10 Tagen gewöhnlich in seine 
näheren Bestandtheile und es kann dann bei einem Einstich 
in die Entzündungsgeschwulst Blutserum in kleineren oder 
grösseren Mengen entleert werden. Wird der Druck um diese 
Zeit nicht erneuert, so vermindert sich durch Resorption die 
Schwellung immer mehr, was durch kühlende und zusammen- 
ziehende Mittel bekanntlich befördert werden kann. Man 
beobachtet aber stets, dass nach diesem verhältnissmässig sehr 
günstigen Ausgange eine bald kleinere, bald grössere faltige 
Verdickung in der Haut zurückbleibt. 

Nicht selten schliesst sich an die Extravasation von Blut 
eine Entzündung des Bindegewebes mit eiterigem Character 
an, es entsteht hierdurch ein Abscess, welcher nach seiner 
Spaltung und Entleerung oft mit Zurücklassung einer Haut¬ 
verdickung verheilt. Es kann aber mit der ersten Entwickel¬ 
ung der Geschwulst eine brandige Zerstörung der Haut ver¬ 
bunden sein und es entsteht dann eine dissecirende Entzünd¬ 
ung der Haut und Unterhaut , welche gewöhnlich eine Ge¬ 
schwürsfläche mit üppiger Granulation zur Folge hat. 

Die weitere Entwickelung der Stollbeule ist nach den 
begleitenden Nebenumständen verschieden. Häufig entsteht 
von vorn herein durch die Extravasation des Blutes eine 
Zerklüftung des subcutanen Bindegewebes. Das Blut wird 
zum grösseren Theile alsbald resorbirt, die Wandungen der 
Höhlen glätten sich ab und es bildet sich eine künstliche 
Bursa, welche eine gelblich klare, selten eine dickliche, krüm- 
liche Flüssigkeit enthält. Die Grösse einer solchen Geschwulst 
variirt von der eines Gänseeies bis zu der eines Kindskopfes. 
Von aussen fühlt sich die Geschwulst bretthart an, als wenn 
sie aus fibrösem Gewebe bestände. Gurlt (Path. Anat.) hatte 
die Ansicht, dass die Stollbeule jedesmal einen solchen krank¬ 
haften Schleimbeutel zur Grundlage habe. Allein man kann 
sich an einer grösseren Zahl von Fällen überzeugen, dass nur 
etwa die Hälfte derselben von dieser Art ist. 


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Wenn der Inhalt der Stollbeule, sei es Blutwasser oder 
Eiter, durch einen spontanen Aufbruch oder durch eine künst¬ 
liche Eröffnung sich entleert, so kann das hierdurch erzeugte 
Geschwür durch regelmässige Granulation zur Yernarbung 
kommen. Es wird aber sehr oft und namentlich dann, wenn 
die Höhlung in der Unterhaut sich bis zum Olecranon erstreckt, 
beobachtet, dass in der Wundfläche eine stark wuchernde 
Granulation entsteht, dass hierdurch die Haut in der Nach¬ 
barschaft sich erheblich verdickt und narbig retrahirt und 
dass die röthlich gefärbte, nicht selten blutrünstig beschaffene 
Granulationsmasse über die Hautränder nach allen Seiten her¬ 
vorragt. Es kommt sogar vor, dass bei Eiterung in der Sub¬ 
cutis mehrere Oeffnungen in der Haut auftreten und dass 
durch die narbige Einziehung der zwischen und neben den 
Oeffnungen befindlichen Haut die unförmlichen Granulations¬ 
massen über die Oberfläche stark hervortreten. Die bei 
solchen Zuständen gewöhnlich fortbestehende Entzündung des 
Unterhautgewebes führt oft zur Bildung von kleineren oder 
grösseren Äbscessen, welche nur sehr langsam zur Maturation 
kommen. 

Neben diesen Arten der Stollbeule findet man nicht 
selten, dass sich als Grundlage derselben eine fibröse Ge¬ 
schwulst unter der Haut der Ellenbogengegend bildet, welche 
trotzdem sie aus einer Entzündung offenbar hervorgegangen 
ist, doch ganz den Character eines Fibroms besitzt Wie die 
Fibrome sich bekanntlich tbeils aus schleimigem Bindegewebe, 
theils aus hartem, faserigem Bindegewebe aufbauen, so zeigt 
auch die hier gemeinte Art der Stollbeule die gleichen Ver¬ 
schiedenheiten . Oft trifft man an der hinteren Fläche des 
Ellenbogenbeines eine schwammige, schlaff herabhängende Ge¬ 
schwulstmasse in der Grösse einer Hand oder auch selbst von 
noch grösserem Umfange, auf welcher die äussere Haut zwar 
erhalten, aber verdickt und nur spärlich mit Haaren besetzt 
ist Seltener kommt nach meinen Erfahrungen bei der Stoll¬ 
beule die aus hartem, fibrösem Gewebe bestehende Geschwulst 
vor, die mit ihrer Basis auf der Fascie aufsitzt und mit ihren 
äusseren Theilen die Haut nicht ganz erreicht, so dass letztere 
über die Geschwulst verschoben werden kann. Auch diese 
Stollbeulen können durch die öftere Wiederholung der 
Quetschung sich mit Abscessbildung oder einer Mortification 
der äusseren Haut und darauffolgender Geschwürsbildung 
compliciren. 

Alle Arten der Stollbeule verschlimmern sich, nicht sel¬ 
ten, namentlich wenn sie ohne Behandlung sich selbst über- 


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lassen werden, durch Wiederholung des Druckes mittels der 
Hufe. So kann neben der einfachen fibrösen Geschwulst und 
neben der krankhaften Ausbildung eines Schleimbeutels Eiter¬ 
ung und partielles brandiges Absterben in der Haut und 
Unterbaut entstehen. Man beobachtet aber nur ganz aus¬ 
nahmsweise , dass Eiterungs- oder Verjauchungsprozesse sich 
bis in die musculi anconaei fortsetzen und zu einer gefähr¬ 
lichen oder tödtlichen Blutvergiftung Veranlassung geben. 

Sehr selten ist bei der Stollbeule die ossificirende Ent¬ 
zündung, welche theils periosteal an der Ulna und am Radius, 
theils parosteal in den äusseren Schichten der Geschwulst 
auftritt und zu umfangreichen, schalenförmigen Knochenneu¬ 
bildungen führt. Dieterichs und Hertwig erwähnen in ihren 
Handbüchern eines solchen Falles, von welchem das Präparat 
im Museum der Thierarzneischule zu BeHin aufbewahrt wird. 
Ich selbst habe nur eine einzige Beobachtung dieser Art im 
Jahre 1864 gemacht. Sie betraf einen fünfzehnjährigen Fuchs¬ 
wallach, welcher zum Reit- und Wagendienst gebraucht wurde. 
Derselbe hatte in den Vorderfusswurzeln einen losen Stand 
als Folge anhaltender Anstrengung und war seit 2 1 /* Jahren 
auf der linken Vordergliedmasse wegen einer Ötollbeule häufig 
von mir behandelt worden. Der Stollbeule lag eine alte 
fibröse Qeschwulstmasse zu Grunde. Die Entzündung in der¬ 
selben und in der Unterbaut wiederholte sich oft in Folge 
des Druckes mit dem Hufe. Doch zertheilte sich jedesmal 
die entzündliche Schwellung, ohne dass es zur Mortification 
der Haut oder zu Eiterungsprozessen in der Subcutis gekom¬ 
men wäre. Schliesslich bildete sich bei intacter Erhaltung 
der äusseren Haut eine knöcherne Schale in der Peripherie 
der fibrösen Geschwulst. Diese Knochenneubildung stand in 
fester Verbindung mit den Vorarmknochen. Das Pferd war 
trotz dieser Complication noch in beschränktem Umfange ver¬ 
wendbar, wozu die intensive Ernährung mit Hafer und die 
gute Fresslust des Thieres erheblich beitrugen. Es war aber, 
nachdem die Knochenneubildung eine partielle Feststellung 
des Ellenbogengelenkes herbeigeführt hatte, nicht mehr im 
Stande sich niederzulegen und bedurfte desshalb nach jeder 
erheblichen Anstrengung einer längeren Ruhe als früher. 

Vielleicht noch seltener als die Knochenneubildung in 
der Stollbeule ist die Entwickelung eines Carcinom in der¬ 
selben. Ich kenne hiervon nur einen Fall, welcher im Jahre 
1872 in der hiesigen Klinik von mir beobachtet worden ist. 
Das betreffende Pferd, ein sechszehnjähriger brauner Wallach, 
wurde mir von dem Besitzer mit dem Bemerken zugeführt, 





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dass die seit IV 2 Jahre auf der linken vorderen Gliedmasse 
befindliche Stollbeule wiederholt zum Aufbruch gekommen 
sei und dagn eine längere Zeit hindurch eine nur langsam 
verheilende Geschwürsfläche zurückgelassen habe. Seit zwei 
Monaten sei eine Heilung des Geschwüres nicht mehr einge¬ 
treten. Ich fand bei meiner Untersuchung an der hinteren 
Fläche des Ellenbogenbeines ein grosses Geschwür von rund¬ 
licher Gestalt, dessen Durchmesser 5—6 cm betrug. Die Bän¬ 
der waren aufgewulstet und uneben, der Grund mit zapfen¬ 
förmigen Excrescenzen besetzt, sehr reich an Blutgefässen und 
mit einem schmierigen Belag bedeckt, ln der Peripherie 
dieses Geschwüres erschien die Haut und Unterhaut entzünd¬ 
lich geschwollen. Die Lymphdrüsen an der Bugpartie waren 
hühnereigross geschwollen und auch am Halse fanden sich 
in der Drosselrinne zwei taubeneigrosse, knotenförmige, fest¬ 
weiche Geschwülste. Durch das Hervortreten dieser Lymph- 
drüsengeschwülste, deren ursächlicher Zusammenhang mit dem 
Hautgeschwür am Ellenbogen keinem Zweifel unterlag, musste 
schon die Schlussfolgerung berechtigt sein, dass die Ursache 
des Geschwüres in einer malignen Neubildung beruhe. Die 
zunächst versuchte Behandlung des Geschwüres mit Adstrin- 
gentien und Aetzmitteln blieb erfolglos. Nachdem die micro- 
scopische Untersuchung den Character des Geschwüres als Car- 
cinom zur Evidenz herausgestellt hatte, wurde die Behandlung 
aufgegeben. Eine Section konnte nicht gemacht werden, da 
der Besatzer das Pferd verkaufte. 

Dass bei der Behandlung der Stollbeule die 
vorerwähnten Verschiedenheiten eine besondere Berücksich¬ 
tigung erheischen, ist seit langer Zeit gelehrt worden. Kleine 
Quantitäten von extravasirtem Blut verschwinden bei in- 
tacter Erhaltung der Haut auf dem Wege der Resorption. 
Eine grössere Ansammlung von Blutwasser oder von Eiter 
in der Geschwulst kann nur durch künstliche Entleerung 
mittels einer kleinen an der niedrigsten Stelle angebrachten 
Eröffnung zweckmässig behandelt werden. Ich habe oft die 
Erfahrung gemacht, dass, wenn eine solche Geschwulst auf 
die Länge von 2 cm und mehr gespalten wird, die Ausheilung 
nur schwer erfolgt und sehr oft fibröse Verdickungen und 
üppige Wucherungen von Granulationsmassen bestehen bleiben. 

Bei denjenigen Stollbeulen, welche auf dem Vorhanden¬ 
sein einer künstlichen Bursa oder einer fibrösen Geschwulst¬ 
masse beruhen und denjenigen, bei welchen sich neben starken 
Verdickungen wunde, blutrünstige, resp. granulirende Flächen 
vorfinden, sind bislang vorzugsweise drei Behandlungsmetho- 




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den zur Anwendung gekommen. Yon diesen haben die 
practischen Thierärzte am meisten die Application von scharfen 
und ätzenden Mitteln in Form von Salben oder Pasten bevor¬ 
zugt. Nach meinen Erfahrungen genügt eine solche Behand¬ 
lung den gegenwärtigen Anforderungen der Wissenschaft nicht, 
weil in den meisten Fällen mittels derselben nur eine mässige 
Yerkleinerung der Stollbeule nach wiederholter Anwendung 
der betreffenden Mittel erreicht werden kann. 

Noch weniger kann ich die operative Exstirpation der 
Stollbeule empfehlen. Denn die Operation ist verhältnisg- 
mässig schwer ausführbar und trotzdem fast niemals von einem 
günstigen Erfolge begleitet. Es entsteht vielmehr im Grunde 
einer derartigen Operationswunde eine sehr ungleiche Granu¬ 
lation, welche in Folge der beständig wiederholten Bewegung 
des Olecranon immer eine narbige Verdickung und starke 
Retraction der Hautränder herbeiführt. Sehr oft habe ich 
beobachtet, dass das unangenehme Aussehen, welches eine 
Stollbeule für manchen Besitzer hat, durch die Folgen der 
Operation nur verschlimmert wurde. Seit Jahren habe ich 
deshalb diese Behandlung, die von namhaften Autoren am 
meisten empfohlen worden ist, nicht mehr zur Ausführung 
gebracht. 

Die Zerstörung der Stollbeule durch Aetzmittel, nament¬ 
lich durch Acidum arsenicosum, ist seit langer Zeit im Ge¬ 
brauche und es ist nicht zu leugnen, dass auf diese Weise 
viele Krankheitsfälle mit günstigem Erfolge behandelt worden 
sind. Ich selbst habe wiederholt nach Hertwig’s Empfehlung 
von diesem Verfahren Gebrauch gemacht und die Stollbeulen 
geheilt. Trotzdem empfehle ich dasselbe nicht, weil die auf 
diese Weise in die Mitte der Geschwulst gebrachte, relativ 
grosse Menge von arseniger Säure zuweilen eine sehr heftige 
Entzündung in der Nachbarschaft, insbesondere an den Schul¬ 
termuskeln hervorbringt, wodurch selbst das Leben des Thieres 
in Gefahr gerathen kann. Ausserdem bleibt auch nach dieser 
Behandlung sehr häufig eine schwielige Verdickung und eine 
nicht unerhebliche Narbe in der Haut zurück. 

Unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen habe ich seit 
einigen Jahren die schon in der älteren Literatur empfohlene 
Methode der Abbindung der Stollbeule wiederaufgenommen.. 
In den bekannten Handbüchern der Veterinärchirurgie ist 
diese Methode mit ihren unmittelbaren Wirkungen genauer 
nicht beschrieben worden. Ich vermuthe daher, dass ihre 
Erwähnung zum grössten Theile auf einseitigen, theoretischen 
Gesichtspunkten beruht. Dieterichs sagt in seinem Handbuch 


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der Chirurgie, dass die Balggeschwülste, zu welchen er auch 
die Stollbeulen rechnet, dann mit Nutzen abgebunden werden 
könnten, wenn sie eine schmale Basis hätten. Fast mit den¬ 
selben Worten hat auch Hertwig in seinem bekannten Hand¬ 
buche die Abbindung der Stollbeule für ausführbar erklärt. 
Da aber die Stollbeule niemals stielförmig der Ellenbogen¬ 
region aufsitzt, sondern immer eine breite Basis hat, so will 
mir scheinen, als ob das Verfahren früher gar nicht zur An¬ 
wendung gekommen ist. An einer grösseren Zahl von Fällen, 
die ich mittels der Ligatur behandelt habe, konnte ich beob¬ 
achten, dass dies Verfahren vor den anderen Behandlungs¬ 
methoden grosse Vorzüge besitzt und deshalb ausschliesslich 
bei den hier gedachten Arten der Stollbeule zur Anwendung 
kommen sollte. In den letzten 3 Jahren habe ich Stollbeulen 
von der Grösse eines Gänseeies bis zu der eines kleinen 
menschlichen Kopfes mit dem grössten Erfolge mittels der 
Ligatur behandelt. Wenn bei den Pferden auf beiden Vor¬ 
dergliedmassen die hier gemeinten Stollbeulen sich befinden, 
so kann sofort um beide Geschwulstmassen die Ligatur appli- 
cirt werden. Ich habe mehrere Fälle in dieser Weise behan¬ 
delt und hebe die Zulässigkeit des Verfahrens ausdrücklich 
hervor, weil aus begreiflichen Gründen die gleichzeitige Be¬ 
handlung beider Stollbeulen das Curverfahren bedeutend ab¬ 
kürzt. 

Zur Abbindung der Stollbeule wird am besten ein fester 
Bindfaden von der Stärke eines dünnen Federkiels, welcher 
mit Carbolöl getränkt ist, in Form einer Castrirschlinge um 
die Stollbeule gelegt. Es bedarf kaum der Erwähnung, dass 
die Application dieser Schlinge an der Basis der Stollbeule, 
beziehungsweise in der gesunden Partie der äusseren Haut 
geschehen muss. Die Schlinge, deren Knoten sich an der 
äusseren Seite der Stollbeule befindet, wird sehr fest, am 
zweckmässigsten unter Benutzung kleiner Knebel zusammen« 
gezogen und geknotet. Das betreffende Pferd bedarf einer 
weiteren Behandlung nicht. Die nächste Folge der Ein¬ 
schnürung ist eine Anschwellung in der Nachbarschaft, die 
aber nicht so bedeutend wird, wie man erwarten sollte. 
Wenn aber der Bindfaden aus schlechtem Material gefertigt 
ist oder nicht die nöthige Stärke hat, so reisst derselbe in 
Folge der Schwellung durch, bevor die Haut durchbrochen 
wurde. Durch die Ligatur wird nach 2—4 Tagen eine Durch¬ 
schneidung der äusseren Haut hervorgebracht und es ist nun 
erforderlich, von Neuem eine Ligatur fest anzulegen. In 
Folge der weiteren Abschnürung wird zweckmässig alle zwei 





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Tage eine neue Ligatur angebracht. Gewöhnlich vergehen 
11—17 Tage, bis auf diese Weise die Stollbeule von der 
Ellenbogenregion vollständig abgetrennt wird und abfällt. Die 
hiernach zurückbleibende Wundfläche braucht nur mit styp- 
tiscben Mitteln behandelt zu werden. Ich bediene mich ge¬ 
wöhnlich dazu einer fünfprozentigen Lösung von Alumina 
acetica oder des officinellen Plumbum tannicum pultiforme. 
Man kann aber ebensogut eine Lösung von Alaun, Höllen¬ 
stein, Tannin etc. verwenden. Die mittlere Partie der Wund¬ 
fläche, von welcher die Stollbeule zuletzt abreisst, bekundet 
zuweilen eine stärkere Schwellung. In diesem Falle ist die 
Application von Acidum nitricum fumans oder einem anderen 
Aetzmittel sehr zweckmässig. Die weitere Behandlung kann 
auf zweckentsprechende Reinigung und die tägliche Anwendung 
von Aloetinctur oder anderen Wundheilmitteln beschränkt wer¬ 
den. Nachdem die Stollbeule abgefallen ist, steht der Be¬ 
nutzung der Pferde zu den gewöhnlichen Arbeitszwecken 
nichts entgegen. Die vollständige Heilung vollzieht sich im 
Verlaufe mehrerer Wochen und es bleibt immer nur eine 
kleine glatte Narbe zurück, welche kaum augenfällig ist. 

Zur Empfehlung dieses Heilverfahrens möchte ich schliess¬ 
lich noch darauf aufmerksam machen, dass sich die Haut nach 
der Abschnürung mittels der Ligatur nicht zurückzieht, was 
bei der operativen Exstirpation unvermeidlich geschieht und 
dass ferner auf der Wundfläche sich immer eine gute Granu¬ 
lation bildet, über welche sich später von allen Seiten die 
äussere Haut gleichmässig nach dem Centrum zusammenziehL 
Das von Hertwig angegebene Verfahren, mittels eines Cirkel- 
schnitte8 die Haut um die Stollbeule zu durchschneiden und 
dann eine Ligatur anzubrjngen, halte ich für unzweckmässig,, 
weil nach meiner Meinung der betonte Vortheil auf diese Art 
nicht erreicht wird. Es liegt auf der Hand, dass die hier 
beschriebene Behandlungsmethode viel leichter ausführbar ist 
als die Exstirpation und die sogenannte Ertödtung der Stoll- 
qeule mittels der Aetzmittel und es dürfte auch dies ein 
Grund sein, derselben für die Zukunft in der Praxis der 
Thierärzte eine allgemeine Anwendung zu sichern. 

Die Verbreitung ansteckender Thierkrank heilen in Preussen 
während des Quartals October/Dezember 1880. 

(Schluss.) 

4) Die Rotz-Wurmkrankheit ist in 129 Kreisen, 255 
Ortschaften, 322 Gehöften mit einem Gesammtbestande von 2817 
Pferden beobachtet worden, von welchen 614 erkrankten, 20 fielen, 
541 auf polizeiliche Anordnung und 105 auf Veranlassung der Be- 




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sitzer getödtet wurden. Am Schlüsse des Quartals blieben 165 Ge¬ 
höfte verseucht. Die zahlreichsten Rotzfälle treffen auf die Pro¬ 
vinzen: Schlesien 44,75 pCt., Westpreussen 16,20 pCt., Posen 10,85 
pCt., Pommern 6,75 pCt., Brandenburg 6,15 pCt., Ostpreussen 4,65 
pCt., Sachsen 3,45 pCt., Rheinprovinz 3,15 pCt. u. s. w. Der be¬ 
deutendste Prozentsatz entfällt auf die Provinz Schlesien; 268 
Pferde, fast genau a A des Gesammtverlustes in ganz Preussen sind 
allein im Reg.-Bez. Oppeln getödtet worden bzw. gefallen. Die 
Hohenzollern’schen Lande* blieben frei von der Rotzkrankheit. Yon 
den auf polizeiliche Anordnung getödteten Pferden entfallen auf 
grössere Güter 40 pCt., auf kleinere Ackerwirthschaften 30,90 pCt., 
auf fuhrwerktreibende Besitzer 24,10 pCt., unbestimmt 5pCt. Kurz 
vor Constatirung der Rotzkrankheit wurden 48 Pferde angekauft, 
in Rossschlächtereien sind 20 rotzkranke Pferde ermittelt worden, 
14 Rotzausbrüche sind angeblich durch Einschleppung aus dem 
Auslande veranlasst. Bei 40 auf polizeiliche Anordnung getödteten 
Pferden = 7,40 pCt. wurde das Vorhandensein der Rotzkrankheit 
durch die Section nicht bestätigt. Ueber Erkrankungen von Men¬ 
schen in Folge von Rotzinfection ist nichts bekannt geworden. 

5) Die Schafpocken wurden in 119 Kreisen, 749 Ortschaf¬ 
ten, 1636 Herden beobachtet und sind 12 267 Schafe der Seuche 
erlegen. Yon den verseuchten Beständen sind 1034 solche, in denen 
die natürlichen Pocken ausbrachen, in 543 wurde die Schutzimpf¬ 
ung der Lämmer und in 59 die Praecautionsimpfung des ganzen 
Bestandes ausgeführt. Abgesehen von den Schutzimpfungen, welche 
in den östlichen Provinzen am häufigsten — direkt oder durch 
Zwischenträger — Anlass zur Verbreitung der Seuche gaben, wer¬ 
den zahlreiche Ausbrüche auf Infection durch Treibherden oder 
durch angekaufte Schafe, welche zum grössten Theil aus Pommern 
und Mecklenburg, mithin aus Gegenden stammen, in denen die 
Schutzimpfung üblich ist, zurückgeführt. Ueber die Resultate der 
Impfungen sind die Angaben nur dürftig, mehrfach wurde jedoch 
hervorgehoben, dass die Verluste bei den Praecautionsimpfungen 
im Allgemeinen sehr unbedeutend waren und nur in Herden, welche 
regnerischer Witterung ausgesetzt wurden, etwas grösseren Umfang 
erreichten. In 2 Orten des Kreises Rügen hatte die Incubation 
bei nothgeimpften Schafen — anscheinend in Folge nasskalten 
Wetters — eine Dauer von über 3 Wochen. 

6) Die Beschälseuche kam nicht vor. Der Bläschen¬ 
ausschlag ist bei Pferden nicht, jedoch bei 42 Stück Rindvieh 
in 38 Beständen von 13 Ortschaften in 8 Reg.-Bez. beobachtet wor¬ 
den, ofcne grössere Verbreitung zu erlangen. 

7) Die Räude. Von 157 räudekranken Pferden sind 22 
gestorben, bzw. auf Veranlassung der Besitzer und 8 auf polizei¬ 
liche Anordnung getödtet worden. Die zahlreichsten Fälle treffen 
auf die Reg.-Bez. Marienwerder (27), Breslau (23), Schleswig (22), 
Königsberg (15), Potsdam (13), Bromberg (12), Oppeln (9), Danzig 
(8), Gumbinnen (7), in allen übrigen Reg.-Bez. stieg die Zahl der 
Erkrankungen nicht über 5. Die Uebertragung der Pferderäude 


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auf Menschen wurde wiederholt beobachtet. lieber die Verbreitung 
der Schafräude ist das Material nur spärlich, jedoch im Allge¬ 
meinen zu der Folgerung berechtigend, dass die Seuche in einigen 
Reg.-Bez. noch sehr verbreitet herrscht und im Stande derselben 
sich gegen früher nur wenig geändert hat. 

8) Die Tollwuth ist in 108 Kreisen, 232 Ortschaften bei 
136 Hunden, 2 Pferden, 46 Stück Rindvieh, 4 Schafen und einem 
Schweine festgestellt worden. Ausserdem wurden 88 herrenlose, 
wuthverdächtige und 241 von wuthkranken Hunden gebissene Hunde 
getödtet. In den Berichten ist vielfältig angeführt, dass die An¬ 
zeigen von Erkrankungen an Wuth unterlassen werden und beson¬ 
ders zahlreiche Ausbrüche der Krankheit auf den Biss herrenlos 
umherschweifender Hunde zurückzuführen seien. Sicher beobachtete 
Incubationszeiten sind angeführt: bei Hunden je 1 mal 14, 25, 
28 und 138 Tage; bei Pferden je 1 mal 28 und 29 Tage; bei 
Rindern: je lmal 24, 26, 35, 41, 46, 82, 90, 91, 98, 102; je 2mal 
21, 37 und 57; 5mal 30 Tage; bei Schafen: je lmal 42 und 61, 
2 mal 15 Tage. Ein 9 Tage vorher von einem fremden Hunde ge¬ 
bissener Knabe erkrankte an Wasserscheu und starb nach 4tägiger 
Krankheitsdauer. 


In den Mittheilungen der deutschen Viehzucht- u. Herdbuch- 
Gesellschaft Nr. 5 vom 21. Mai d. J. sind die Bestimmungen 
für die Eintragungen in das d. Herdbuch bekannt gegeben, welohes 
in folgende Haupt- bzw. Unterabtheilungen zerfällt: 

I. Zur Eintragung nach Individuen a) für Shorthorns 
nach Individuen, deren Abstammung aus dem deutschen oder dem 
englischen Herdbuche nachgewiesen werden kann, b) Für deutsche 
und fremde (Nicht-Shorthorns) Rindvieh racen nach Individuen. 

II. Zur Eintragung nach Zuchten: a) Rindviehracen 
(deutsche xflid fremde), b) Schafe, c) Schweine. 

Hieran reihen sich die speziellen Bestimmungen so¬ 
wohl für die Eintragung nach Individuen wie nach Zuchten in 
ausführlicher Weise. 

Im Anschluss folgt die Aufforderung zur Anmeldung 
für das deutsche Herdbuch, die insoweit dieselben Short¬ 
horns, Schafe und Schweine betreffen, vom 1. Juni ab entgegen¬ 
genommen werden, wogegen für die deutschen und andern Rind¬ 
viehracen in Bezug auf die Gruppirung im Herdbuche vorerst noch 
einige Fragen zu erledigen sind, die Anmeldungen jedoch auch für 
diesen Theil in kürzester Zeit beginnen können. t 

Die Bestimmungen für die Eintragungen auch für deutsche etc. 
Rindviehracen sind jetzt schon durch den Vorstand der deutschen 
Viehzucht- und Herdbuch-Gesellschaft, Oekon omierath Peter- 
sen in Eutin (Fürstenthum Lübeck), zu beziehen, die Anmelde- 
Formulare für die oben genannten Thierarten durch dieselbe 
Adresse. 







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Verschiedene Mittheilungen. 

Die unschädliche Beseitigung von Thierleichen 
betr. ist von der k. bayer. Regierung von Schwaben und Neuburg 
unterm 5. Juni 1. J. (Krs.-A.-Bl. Ste. 637 u. f.) auf Antrag des 
thierärztlichen Kreisvereins in Ausführung der Beschlüsse der Ge¬ 
neralversammlung desselben vom 23» Juni 1879 (v. Wochenschrift 
1880 Ste. 170 u. f.) mit Bezugnahme auf Art. 11 Ziff. 4 des bayer. 
Ausführungsgesetzes vom 21. März d. Js. zum Reichs viehseuchen- 
gesetze vom 23. Juni 1880 an die k. Bezirksämter der Auftrag 
ergangen, die Gemeinden zur Herstellung von Ver¬ 
scharr ungsplätzen für Thierleichen — unter Beachtung 
der Bestimmungen des §. 5 der oberpolizeilichen Vorschriften vom 

12. Mai 1875 „ bezüglich des Wegschaffens etc. gefallener oder ge- 
tödteter Thiere“ (v. Wochenschr. 1875 Ste. 227 u. f.) — zu ver¬ 
anlassen, da solches nicht blos im Interesse der Thierbesitzer ge¬ 
legen ist, sondern, auch mit den veterinärpolizeilichen Rücksichten 
im Einklänge steht. 

Tränkestationen, hier die Verladung und Beför¬ 
derung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen betr., 
hat gemäss §. 6 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 

13. Juli 1879 (S. Wochenschr. 1879 Nr. 36) das Reichseisenbahn- 
amt folgende Stationen als solche, welche für Viehzüge mit Tränke¬ 
vorrichtungen auszustatten sind (Tränkestationen) bestimmt: Schneide¬ 
mühl, Bischofsheim, Neuss, Magdeburg, Deutsch-Avricourt, Metz, 
Mülhausen, Amonweiler, ferner die Grenzstationen Myslowitz, Wan- 
drup, Schopinitz, Prostken. 

Ueber amerikanische Fleischeonserven hielt Herr 
Roloff in der Sitzung der deutschen Gesellschaft für öffentliche 
Gesundheitspflege am 16. Mai d. J. einen Vortrag, in welchem er 
die Nothwendigkeit von Massregeln betonte, um die Gefährdung 
von Menschen durch den Genuss von Fleisch kranker Thiere zu 
verhüten. Hierbei nahm derselbe Bezug auf die Häufigkeit des 
Vorkommens der Trichinose bei amerikanischen Schweinen, von 
welchen 1—4 pCt. mit Trichinen behaftet seien; ferner auf eine 
in den letzten Jahren bei Schweinen herrschende bösartige Infek¬ 
tionskrankheit, die in der Regel tödtlich ist, und an der im letzten 
Jahre im Staate Illinois allein 1390000 starben; weiter erwähnt 
er des in grosser Verbreitung vorkommenden sog. Texasfiebers, 
einer milzbrandähnlichen Krankheit beim Rinde u. s. w., hält die in 
Amerika bestehende sanitäre Aufsicht zur Verhütung der Verwend¬ 
ung gesundheitsschädlichen Fleisches für ungenügend und kann sich 
das Hinwegfallen dieser amerikanischen Zufuhr um so leichter 
denken, als der Preis per Büchse 1,75 M. nicht massig ist, da der 
Inhalt aus geringwerthigem, reich mit Sehnen und Sehnenhäuten 
versehenen Fleische besteht. (Nat.-Ztg.) 

Die Rinderpest ist amtlichen Nachrichten zufolge im Gou¬ 
vernement Warschau in den Dörfern Görki, Zawiesinchi und 
Choiny, Kreis Nowominsk, ausgebrochen und in dem Dorf Cisowa, 


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244 

Kreis Sochaczew, wo sie vor Kurzem erst erloschen war, wieder 
aufgetreten. 

Literatur* 

Jahresbericht der K. Centralthierarzneischule in München. 

1879/1880. Leipzig, Verlag von F. C. W* Vogel. 1881. 

gr. 8. 146 S. Preis M. 2. 

Vorliegender Jahresbericht theilt zunächst eine Liste des 
Lehr-, Hülfslehr- und Verwaltungs-Personals mit, welche von den 
ersten beiden Categorien 16, von letzterem 3 Personen verzeichnet, 
gibt dann eine Uebersicht des verwendeten Lehrmaterials für die 
Anatomie, pathologische Anatomie etc., dann die Zahl der Huf¬ 
schmiede, welche die Lehrschmiede besuchten (38), sowie der Stu- 
direndqn der Veterinärmedicin (in 3 Kursen incl. Hospitanten 109 
iin Winter- und 98 im Sommersemester), ein Verzeichniss der ein- 
gesendeten pathologisch-anatomischen Präparate (173) und den Stand 
der verschiedenen Abtheilungen des Thierspitals (in Summe 1527 
behandelte* kranke Thiere). Hierauf folgt eine Reihe pathologisch¬ 
anatomischer Mittheilungen von Assistent Kitt; ferner ein Referat 
über mehrere interessante Beobachtungen in der internen Klinik 
von Prof. Friedberger; weiters Beiträge zur Kenntniss der 
Krebspest von Prof. Dr. C. 0. Harz und schliesslich eine recht 
instruktive Anleitung zur mikroskopischen Untersuchung thierischer 
Gewebe von Prof. Dr. Bo nnet. _ 

Personalien. 

Dem bisherigen Militär-Rossarzt Adolf Pirl zu Verden ist die 
commiss. Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Wittenberg über¬ 
tragen worden. 

Bücher - Verkauf. Aus dem Nachlasse des verstorbenen 
Collegen J. Mussgnug sind nachstehende Bücher zu den beigesetzten 
Preisen zu verkaufen: Gerlach, gerichtl. Thierheilkunde 1872, 5 M. 

— Hertwig’s Arzneimittellehre, 3. Aufl., 5 M. —Hertwig’s Chirur¬ 
gie, 2 Aufl. 5 M. — Zürn, die Schmarotzer etc., 7 M. — Roll, Patho¬ 
logie und Therapie, 2. Aufl., 5 M. — Veith, E. Handbuch der Veterinär¬ 
kunde, 2 Bde., 4M. — Leyh’s Anatomie, 4M. — Schwab’s Ana¬ 
tomie, 1 M. — Rueff’s Geburtshülfe, 4. Aufl., 2 M, - Hering’s 
Pathologie und Therapie, 2 M. — Hering’s Arzneimittellehre, 1 M. 

— Weiss, specielle Physiologie, 2 M. — Weiss, Grundriss der Vet.- 
Pharmacologie, 1 M. — Siedamgrotzki u. Hofmeister, Anleitung 
zur. microsk. und chemischen Diagnostik, 2M. —Begemann, Pharma- 
cognosie, Pharmacie und Receptirkunde, 2 M. — May, Anleitung zur 
Pferdezucht, 1 M. — Kuntz, Triohinenkunde, 1 M. — Adam, Veteri¬ 
närpolizei, 2 M. — Adam’s Wochenschrift, 10 Jahrgänge 1871—1880 
ä 1,50 M. — Bürchner, d. Civilveterinärwesen in Bayern mit Suppl.- 
Heften 2 M. — Bollinger und Franok, Zeitschrift für Thiermedicin 
6 Bände (1—6) MM. — Pflug, der Lungenrotz der Pferde, 3 M. — 
Sämmtliche Bücher sind gut erhalten und fast alle gebunden. — Ferner 
eine grössere Anzahl chir. Instrumente. Kauflustige wollen sich 
wenden an E. Mussgnug, Bezirks-Thierarztswittwe in Augsburg. 

Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Rackl u. Lochne 
Verlag von Wilh. Lttderitz in Augsburg. 



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.. Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraasgegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N= 28« Juli 1881. 

Inhalt: Milzbrand bei Hunden. — Bericht über die öeneralTeraamm- 
lung des Vereins Pfälzer Thierärzte pro 1880. —* Ansteckende Haus¬ 
thierkrankheiten in Elsass-Lothringen und Schwaben. — Literatur. 
— Die Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte im 1. J. 
in Salzburg. — Die Versammlung des tierärztlichen- Kreisvereins 
in Oberbayern. 

Mittheilungen aus der Klinik der Veterinäranstalt in 

Giessen.*) 

Von H. Engel, Assistent. 

L Milzbrand bei Hunden. 

In der ganzen den Thierärzten für gewöhnlich zu Gebote 
stehenden Literatur finden sich meines Wissens nur wenige 
Mittheilungen über das Vorkommen des Milzbrandes bpi Hun¬ 
den. So schreibt Röll in seinem Lehrbuche der Pathologie 
blos, dass Milzbrand bei Hunden selten und wohl nur nach 
Ansteckungen in Folge des Genusses milzbrandigen Blutes 
oder Fleisches und in allen Formen, vornehmlich als carbun- 
kulöse Form und hier mit den Symptomen besonders am Kopfe 
und Halse vorkomme. Ueber Krankheitserscheinungen, Ver¬ 
lauf, Ausgang etc. finden wir hier nichts Specielles. 

S p i n o 1 a sagt in seinem Handbuche der Pathologie und 
Therapie, dass von Hunden zwar nicht so treue Beobachtungen 
über den Milzbrand wie bei den anderen Haussieren vor- 
liegen; *doch weisen die vorhandenen Beobachtungen und 
Versuche nach, dass auch bei diesen Thieren der Milzbrand 
in den unterschiedenen Formen und bezüglich der kärbun- 
kulösen Form gerne mit dem Sitze der Karbunkel am Kopfe 
(den Lippen) und Hals vorkommt; die Krankheit habe hier 
im Allgemeinen einen sehr schnellen Verlauf: oft erfolge der 

*) Mit Genehmigung des Herrn Prof. Dr. Pflug veröffentlicht, 


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Tod schon Wenige Stunden nach Genuss Von Blut etc. imfc« 
brandkranker Thiere. 

Bei Haubner (landw. Thierheilkunde, I. Abth.) lesen 
wir: . „Bei Hunden erfolgt die Ansteckung in der Regel durch 
Fressen der Cadaver und Auswurfstoffe ; a über ein Krank¬ 
heitsbild finden wir nichts. In desselben Autors Veterinär- 
polizei heisst es: „Milzbrand ist auf alle Thiere übertragbar,“ 
ferner „die Hunde sind nächst den Schweinen am meisten 
gefährdet (?) und fast unmittelbar nach der Einwirkung des 
Contagiums kann der Krankheitsausbruch (namentlich beim 
Hunde) erfolgen.“ 

Etwas ausführlicher behandelt den* Milzbrand bei Hun¬ 
den Hering (specielle Pathologie und Therapie). Er gibt 
an, dass der Milzbrand wohl am seltensten bei Hunden beob¬ 
achtet wird und, durch Fütterung des Fleisches eines an Milz¬ 
brand verendeten Pferdes entstanden, sich durch Anschwell¬ 
ung der Ohrspeicheldrüsen, dann des Kopfes äusserte; die 
Geschwulst, sowie die Maulschleimhaut seien violett geworden 
und der Tod nach eingetretenem blutigen Durchfall in 1 bis 
5 Tagen erfolgt. 

In Bollinger’s Beiträgen zur vergleichenden Pathologie 
und pathologischen Anatomie (Zur Pathologie des Milzbran¬ 
des) fand ich folgende kurze den Hund betreffende.Bemerk¬ 
ungen: „Hunde haben keine oder nur sehr geringe Empfäng¬ 
lichkeit für das Milzbrandgift“ Als Beweise führt er an, 
dass Brauell 10 Hunde ohne Erfolg geimpft habe, ferner dass 
Colin durch ausgedehnte Fütterungsversuche keine Infection 
erzielen konnte und endlich, dass er selbst bei einigen ange- 
stellten Impf- und Fütterungsversuchen nur ein negatives 
Resultat erhalten habe. 

Dahingegen las ich im Archiv für Thierheilkunde Bd. VII., 
H* 3: „Nach Colin entwickelt sich der Karbunkel des Hun¬ 
des schneller als der des Menschen, ist nicht schmerzhaft und 
wird niemals bösartig. Die Erscheinung, dass die Milzbrand¬ 
karbunkel bei Hunden in den meisten Fällen zur Heilung ge¬ 
langen, weiss Colin nicht zu erklären.“ 

Hertwig erwähnt in seinem Werke über Hundekrank¬ 
heiten dieser Krankheit gar nicht. 

Am ausführlichsten behandelt den Milzbrand bei Hunden 
Heusinger (die Milzkrankheiten der Thiere und des Men¬ 
schen, 1850). Der Hund behauptet er, (nach Zusammen¬ 
stellung der darüber vorhandenen Literatur) , scheint weniger 
Empfänglichkeit für das Contagium zu besitzen als andere 
Thiere; allein oft genug wird er* doch inficirt, erkrankt und 





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247 






stirbt manchmal sehr plötzlich« Die Ursache davon sucht er 
in der verschiedenen Empfänglichkeit der Hunde einerseits, 
andererseits in der verschiedenen Energie des Contagiums. 

Er führt dann als Milzbrandformen beim Hund den Milz¬ 
brand mit inneren Ablagerungen, einen Maul-, einen Hals-» 
und einen Kopfanthrax an und theilt viele Fälle von Infec- 
* tionen der Hunde mit, unter anderen ein seuohenhaftes Auf¬ 
treten von Milzbrand unter einer aus 150 Hunden bestehen¬ 
den Meute, die mit milzbrandigem Pferdefleisch gefüttert waren 
und von denen in ganz kurzer Zeit schon 60 verendeten. 
Doch gibt er an, dass genaue Beobachtungen und Sectionen 
milzbrandkranker Hunde noch fehlen. 

Weil nun die Literatur über den Milzbrand der Hunde 
eine verhältnissmässig nur geringe ist und, wie aus vorstehen¬ 
den Citäten ersichtlich, über denselben noch manche Contro- 
versen bestehen und weil nach den Erfahrungen des Herrn 
Prof. Pflug, der seit 13 Jahren im hiesigen Milzbranddistrikte 
wohnt und da zum ersten Male milzbrandkranke Hunde sah, 
der Hundeanthrax sehr selten ist, dürfte es erwünscht sein, 
die Eenntniss desselben durch weitere Beobachtungen zu ver¬ 
mehren und desshalb glaube ich, dürften auch nachstehende 
Fälle einiges Interesse für den thierärztlichen Leser dieser 
Zeitschrift bieten. 

Es handelt sich hier um zwei kurz hintereinander auf¬ 
tretende Milzbrandfälle bei Hunden eines Schäfers. Dieser 
batte eines Abends bemerkt, dass einer seiner Hunde plötz¬ 
lich zu winseln und zu heulen anfing und nicht zu beruhigen 
war, sich aber wenig darum gekümmert, weil er die Ursache 
darauf zurückführen zu müssen glaubte, dass das Thier, das sonst 
frei herumliefj nun wegen gegenwärtig verordneter Hundesperre 
an der Kette liegen müsse. Der Hund habe dann mit Unter¬ 
brechungen die ganze Nacht fortgeheult und. Morgens eine 
Geschwulst an der Backe gezeigt, an der er fortwährend unter 
Wehklagen sich mit der Hinterpfote kratzte. Der Patient 
habe auch am Morgen nichts mehr gefressen, sei gegen 
Mittag ruhiger geworden und plötzlich verendet. Die ganze 
Krankheit habe nur ungefähr 18 Stunden gedauert. Da 
dieser Hund unter so eigenthümlichen Erscheinungen und so 
schnell zu Grunde ging, brachte derselbe Mann seinen zweiten 
Hund, der einige Tage später unter denselben Symptomen 
erkrankte, mit dem Bemerken in’s Thierspital, man müsse es 
mit einer ansteckenden Krankheit zu thun haben. Auf Be¬ 
fragen vervollständigte er die Anamnese dahin, dass er in 
der letzten Zeit unter seiner Herde keinen Milzbrandfall beob- 


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24$ 


ächtet habe und nur ein junges Lamm verendet sei, bei dem 
ja noch nicht Milzbrand Vorkommen könne; dessen Fleisch 
hätten allerdings die Hunde gefressen. 

Bei der Untersuchung des vorgeführten Hundes (weib¬ 
licher schwarzer Spitz, ca. 8 Jahre alt) fand man ein kräftiges 
wohlgenährtes Thier, das sich selbst überlassen unter fort¬ 
währendem Knurren und Heulen nach der linken Backe fuhr, 
um sich zu kratzen, und auf den ersten Anblick den Eindruck 
gewährte, als ob es einen . zwischen den Zähnen oder im 
Bachen befindlichen fremden Körper, etwa ein Knochenstück 
oder ein in der Nasen- oder Kieferhöhle sitzendes Pentastomum 
tänioides zu entfernen suchen wollte. Selbst durch gütliches 
Zureden oder durch Drohungen konnte der Hund nicht abge¬ 
halten werden, seinem Drang zum Scheuern Folge zu leisten. 
Dabei schienen jedoch von Zeit zu Zeit wieder Remissionen 
einzutreten, in denen der Patient ruhig, aber heftig athmend 
lang ausgestreckt lag. Bei der genaueren Untersuchung be¬ 
merkte man an der linken Backenfläche und um den Lippen¬ 
winkel herum eine etwa handtellergrosse fiacherhabene Ge¬ 
schwulst, die Haare an dieser Stelle fehlten teilweise, die 
Haut geröthet, blutrünstig, höher temperirt, verdickt, an 
einigen Stellen kleine Substanzverluste. Auge, Ohr und 
.Nasenöffnung waren nicht von der Geschwulst erreicht. Das 
Ganze bot das Aussehen eines Karbunkels. In der Maulhöhle 
fand sich auss'er etwas vermehrtem Speichel und höherer Tem¬ 
peratur nichts Besonderes. Der Puls betrug c. 100 p. M., 
war klein und schwer fühlbar, spritzend. Die Athmungs- 
organe wurden gesund befunden. Was die Psyche anlangte, 
war diese relativ frei, d. h. das Thier war wohl traurig, hörte 
aber auf Zuruf und folgte dem Befehle seines Herrn« 
Empfindungs- und Bewegungsleben waren unverändert. 

Die Diagnose war in diesem Falle mit grosser Wahr¬ 
scheinlichkeit auf Milzbrand in karbunkulöser Form zu stellen 
und zwar gestützt einestheils auf die Aussage des Eigen¬ 
tümers (kurze D&uer und rapider Verlauf der Krankheit mit 
Auftreten einer Geschwulst am Kopfe beim ersten Hunde, 
bald darauf folgende Erkrankung des zweiten Hundes unter 
denselben Symptomen), anderntheils auf den Sitz und das 
Aussehen der Geschwulst, obwohl in dem dem lebenden 
Thiere entnommenen Blute die als diagnostisches Merkmal 
des Milzbrandes geltenden Bacterien nicht nachgewiesen wer¬ 
den konnten. Die einzige Krankheit, die auf den ersten An¬ 
blick (Juckreiz an der Bissstelle) damit verwechselt werden 
konnte und in einigen Fällen vorgekommen war, die Wnth, 



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konnte leicht ausgeschlossen werden, da ja der rapide Ver¬ 
lauf beim ersten Hunde dagegen sprach und bei der näheren 
Untersuchung alle charakteristischen Merkmale für dieselbe 
fehlen. 

Die Behandlung war desshalb eine antiseptische: das 
Thier erhielt 0.5 Acid. carbol. cryst. auf 15.0 Spirit, vin. und 
80.0 Aqu. font. innerlich; der Karbunkel wurde mit 10 pCt. 
Carbolöl bestrichen und fleissig mit kaltem 2 pCt. Carbol- 
wasser getuscht. Dem Wärter wurde die grösste Vorsicht 
anempfohlen. 

Im weiteren*Verlaufe wurde &war die Schwellung an der 
Backe geringer, aber die Convulsionen immer heftiger, das 
Athmen kurz, stark pumpend und weithin hörbar. Etwa um 
3 Uhr Nachmittags liessen alle Erregungserscheinungen nach, 
das Thier hatte 42,9 • C. Temperatur, der Puls war fast gar 
nicht mehr zu fühlen und ging weit über 100 und eine halbe 
Stunde darauf war der Patient agonisch verendet. 

(Schluss folgt.) 

Berioht über die 38« Generalversammlung des Vereins 
Pfälzer Thierärzte. 

Abgehalten am 21. August 1880 im Gasthofa zum Weinberg in Hardt 

bei Neustadt. 

Die Versammlung war von 25 ordentlichen und einem ausser¬ 
ordentlichen Mitglieds besucht. Als Gäste beehrten die Versamm¬ 
lung die Herrn Prof. Dr. Bollinger aus München, die Thierärzte 
König und Bossert und die Veterinärc&ndidaten Pallmann 
und Hofherr. 

Der Verein zählte in diesem Jahre 33 ordentliche, 1 ausser¬ 
ordentliches und 3 Ehrenmitglieder. Ausgetreten durch Versetzung 
ist Herr Thierarzt Schneider aus Otterberg, neueingetreten 
Eckard in Wallhalben. 

Der Vereins-Vorstand Bezirksthierarzt Werner eröffnete die 
Versammlung mit der üblichen Begrüssung und gab der Versamm" 
lang bekannt, dass Herr Kreisthierarzt Gross als Commissär von 
der kgl. Regierung abgeordnet sei. Vor Eintritt in die Tagesord¬ 
nung erhielt nun zunächst dieser das Wort. Derselbe begrüsste 
die Versammlung und ermahnte zu treuem Zusammenhalten und 
stetigem Streben nach wissenschaftlicher Fortbildung und wies hie¬ 
bei namentlich auf die Entwicklungsgeschichte der Veterinärmedioin 
hin und betohte besonders, dass Bayern in dieser Beziehung den 


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JLu kW- 


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Andern Staaten gegenüber nicht zurüokblieb, was wir hauptsächlich 
unserm hohen Fürstenhanse zu danken hätten. Wittelsbacher 
Fürsten hätten für Hebung von Kunst und Wissenschaft überhaupt 
unendlich Grosses geleistet, insbesondere müsse aber hier erwähnt 
werden, dass auch wir unserm Fürstenhause die Hebung unserer 
Fachwissenschaft und unsere zeitige bessere Stellung zu* danken 
hätten. Er schloss seine Hede indem er an das 700jährige Wittels¬ 
bacher Jubiläum erinnerte mit einem 3maligen Hoch auf Se. Maj. 
König Ludwig II., das sehr warmen Anklang fand. 

Hieräuf folgte das Referat des Sekretärs über die Vereins- 
thätigkeit im abgelaufenen. Jahre. Zunächst machte derselbe die 
Mittheilung, dass gemäss dem Beschlüsse der vorjährigen General¬ 
versammlung ein Initiativantrag, die Portofreiheit in Dienstsachen 
für Distriktsthierärzte betreffend, bei der k. Regierung eingebracht, 
leider aber durch Beschluss des k. Staatsministeriums des Innern 
im Hinblick auf die Bestimmungen der Allerh. Verordnung vom 
23. Juni 1829 abschläglich beschieden wurde. 

Sodann kamen die engeren Vereinsangelegenheiten und zwei 
Bittgesuche zur Abhandlung, die alle nach dem Anträge der Vor¬ 
standschaft ihre Erledigung fanden. 

Während dieser Zeit wurde die Casse und Buchführung des 
Rechners von zwei Vereinsmitgliedern geprüft und nachträglich 
Absolution ertheilt. 

Bei der nothwendigen Neuwahl des Ausschusses und der Er¬ 
satzleute wurden die bisherigen Mitglieder Bauwerker, Hauck, 
Seibert, Thomas und Werner als solche, Avril und Fauer¬ 
bach als Ersatzleute wieder gewählt. Zum Abgeordneten in den 
Obermedizinalausschuss wurde Herr Kreisthierarzt Gross und als 
dessen Ersatzmann Bezirksthierarzt Werner wieder gewählt. 

Nr. II. der Tagesordnung, Bericht des Vorstandes Werner, 
der von Seiten des Vereins zu der im Mai in München stattge¬ 
habten Versammlung von Thierärzten, die Gründung einer Unter¬ 
stützungskasse betr., abgeordnet war, wurde gegenstandslos , weil 
inzwischen die definitiven Statuten einem jeden Mitgliede schon zuge¬ 
schickt waren« Der Berichterstatter betonte desshalb nur die Wich¬ 
tigkeit dieses wohlthätigen Instituts und schloss mit der Aufforder¬ 
ung und dem Wunsche, dass recht viele Collegen diesem Vereine 
beitreten möchten, damit er auch recht nutzbringend wirken könne. 

Hierauf hielt Hr. Prof. D*. Bölling er einen kurzen Vortrag 
über die Versuche und die Resultate, die er bezüglich der Tuber- 


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• 

kulos* gemacht hatte. Zur Erläuterung und bessern Verstandmss 
des äusserst interessanten Vortrages hatte derselbe die photograph¬ 
ischen Aufnahmen der pathologischen Präparate, die Ton derlei 
Versüchsthieren herstammten mitgebracht, welche alsdann circulirten. 

Nr. III. der Tagesordnung „das Herz hinsichtlich seiner phy¬ 
siologischen und pathologischen Verhältnisse*, eine grossere Original¬ 
arbeit des Vorstandes Werner, konnte wegen der inzwischen zu 
weit Yorgerückten Zeit nur bruchstückweise Yorgetragen werden. 
Zu wünschen wäre nur, dass diese Arbeit entweder in einer spä¬ 
teren Versammlung oder in einem Fachblatte Yollständig mitgetheilt 
werden würde. 

Nach der Versammlung Yereinigte ein gemeinschaftliches Mit¬ 
tagsmahl die anwesenden Collegen bis zum späten Abend. 

Kandel. Thomas, Sekretär. 

Ansteckende Hausthierkrankheiten in Eisass - Lothringen 
im Monate Mai 1881. Wegen Botz-Wurmkrankheit sind 
10 Pferde getodtet worden, von welchen bei der Obduktion 7 rotz¬ 
krank befunden wurden; von den getödteten Pferden treffen 4 auf 
Lothringen, je 3 auf Ober- und Unter-Elsass; die Zahl der seuche¬ 
verdächtigen Pferde ist auf 14, die der Ansteckung verdächtigen 
auf 80 gestiegen. — Die Lungenseuche ist in 1 Gehöfte des 
Kreises Altkirch aufgetreten und sind von den 8 verdächtigen 
Stücken bereits 5 geschlachtet; in 1 Stalle des Kreises Weiösen- 
burg besteht Verdacht der Lungenseuche. — Die Wuthkrank- 
heit wurde bei mehreren Hunden in 4 Kreisen festgestellt und 
ist ein Knabe 35 Tage nach erfolgtem Bisse an Hydrophobie ge¬ 
storben. — Die Maul- und Klauenseuche ist nur in verein¬ 
zelten Gehöften aufgetreten, r— Die 5 vorgekommeneu Milz¬ 
brandfälle beim Bindvieh gehörten der apoplektischen Form an. 
— In der Umgegend von Strassburg und Mühlhausen erlangte die 
Influenza grössere Verbreitung und ergriff Pferde verschiedenen 
Alters und Gebrauchs. 

Im k« bayer. Regierungsbezirke Schwaben im Monate Juni. 
Wegen Bo tz- Wurm krank heit sind 3 Pferde auf polizeiliche 
Anordnung getodtet worden, davon treffen auf die Stadtbezirke. 
Augsburg, Donauwörth und Nördlingen je 1 Pferd; über 7 der 
Seuche verdächtige Pferde ist die Sperre und bezüglich 2 der¬ 
selben die Tödtung angeordnet; 11 der Ansteckung verdächtigen 
Pferde stehen unter polizeilicher Beobachtung. — Die Bäu de ist 
in 7 Schafherden festgestellt worden und zwar in den Amtsbezirken * 
Mindelheim in 4, Augsburg in 2 Herden und Kaufbeuren in 1 
Herde. — In dem Bindviehbestande 1 Gehöftes des Amtsbezirkes 
Kempten ist der Bläschenausschlag bei 4 Kühen oonstatirt 
: worden« 


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252 


Literatur. 

. lieber Ursache und Tilgung der Lungenseuche. Mit Rück 
sicht auf die seitherigen Forschungsresultate und auf die glan¬ 
zenden Erfolge des holländischen Lungenseuchegesetzes, sowie 
nach den Ergebnissen eigener Versuche für Thierärzte und 
Landwirthe bearbeitet von Dr. Hermann Pütz, Prof, der 
Thierheilkunde an der Universität in Halle a./S. Halle a. S. 
Verlag der Buchhandlung des Waisenhauses, iööl. er. 8 
50 S. 1 M. • e 

Es sind in dieser Brochüre in der Hauptsache zwei Vorträge 
zusammengefasst, welche der Herr Verfasser s. Zt. vor den General- 
Versammlungen des landwirthschaftlichen, sowie des thierärztlichen 
Centralvereins für die Provinz Sachsen gehalten hat, worüber früher 
in der „Magdeb. Ztg.“ ausführliche Referate enthalten waren, wäh¬ 
rend das gleiche Thema in neuerer Zeit in der „Revue für Thier¬ 
heilkunde und Thierzucht“ eingehend besprochen wird. Die Lun¬ 
genseuche-Impfung ist in diesem Elaborate als ein Hauptmittel zur 
Bekämpfung der Lungenseuche (aber doch wohl nur in.stark ver¬ 
seuchten Gegenden D. Red.) dargestellt. 


P. T. Die 54. Versammlung deutscher Naturforscher und 
Aerzte findet vom 18. bis 24. September 1881 in Salzburg statt 
und wurden die Gefertigten von den Geschäftsführern dieser hoch¬ 
geehrten Versammlung zum einführenden Vorstand, resp. zum 2. 
ständigen Schriftführer der Section für Veterinärkunde gewählt. 

Dieser Berufung Folge gebend, richten die Unterzeichneten an 
alle Herren Fachgenossen die Einladung, bei der 54. Versammlung 
deutscher Naturforscher und Aerzte in Salzburg 1881 zu erscheinen, 
und das Interesse für die Thierheilkunde und den thierärztlichen 
Stand dusch Theilnahme an den Verhandlungen der jungen Vete- 
rinär-Section zu. bekunden; insbesondere geben sich dieselben die 
Ehre, an die Förderer und Lehrer der Veterinär-Wissenschaft hie- 
mit das spezielle Ersuchen um Abhaltung von Vorträgen in der 
Section zu stellen. 

Gefälliger Zustimmung entgegensehend, zeichnet mit besonderer 
Hochachtung 

Salzburg, Anfang Juni 1881« 

Der einführende Vorstand der Veterinär-Section: 

Franz Suchanka, k. k. Landesthierarzt. 

Der. 2. ständige Schriftführer: 

Heinr. Gierth, landschaftl. Bezirksthierarzt« 


Die Generalversammlung des thierärztlichen 
Kreisvereines Oberbayern findet Samstag den 2*3. Juli 
d. J., Morgens 9 Uhr, in der Aula der k. Central-Thierarznei¬ 
schule statt. Alle Herren Collegen und Freunde sind freundlichst 
hiezu eingeladen. . Der Vereins-Vorstan d. 

Verantwortliche fiedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von R&ckl u. Lochner. 
Verlag von Wilh. Lüderitz in Augsburg. 


1 




Wochenschrift 


Thierheilkunde und Viehzucht 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

beraoagefeben von 


Th. Adam is Augsburg. 


XXV. Jahrgang. 


Ni 39. 


Juli 1881. 


Inhalt: Milzbrand bei Hunden. — Fleitohoonoum und Fleiao 
in Nürnberg. — Enulisoher Nutionul-Veterin&r-CongreM — General¬ 
versammlung der deutschen Viehzucht- und Herdbnehgeaellsehaft. 
— Stand der Viehseuchen in der Schweis. — Prüfung behufs Er¬ 
langung der Funktion eines beamteten Thierarstes in Bayern. — 
Wildseuche. Ausübung der Thierheilkunde an der belg.-franz. 
Grenze — Preisfrage. — Literatur. — Personalien. — Bflcherverkauf. 

Mittheilungen aus der Klinik der Veterinäranstalt in 

Giessen. 

Von H. Engel, Aasistent. 

(Schluss^ 

Die 16 Stunden nach dem Tode Torgenommene Section 
des Thieres ergab im Allgemeinen Folgendes: Musculatur 
bläulichroth; hämorrhagische Ergüsse m die Bauch- und Brust¬ 
höhle und den Herzbeutel; Blutgefässe mit reichlichen Mengen 
unvollständig geronnenen schwarzrothen Blutes gefüllt. Milz 
etwa um das Doppelte vergrössert, namentlich in den oberen 
Dreiviertheilen, wo sie von Aussen blassroth abwechselnd mit 
blaugrau gefärbt erschien. Beim Durchschneiden merkte man 
ein deutliches Knistern, das Parenchym bräunlich und mit 
lufthaltigen Maschenräumen durchsetzt. Der untere Theil der 
Milz war von Aussen blaugrau, fühlte sich derb an, beim 
Durchschneiden floss dunkles Blut ab. Leber, ferner Harn- 
und Geschlechtswerkzeuge zeigten ausser eben beginnender 
Fäulniss nichts Besonderes. Im Magen und Darmkanal fand 
sich wenig flüssiger, mit etwas Blut vermengter Inhalt, 
Schleimhaut an vielen Stellen ecchymosirt, im Uebrigen blass. 
Im Respirationsappatate, mit Ausnahme der vorderen Lappen 
der rechten Lunge, die etwas vergrössert, empbysematisch 
waren, nichts Abnormes. Im Herzbeutel, wie erwähnt, eine 
geringe Menge blutig-seröser Flüssigkeit, im Herzen selbst 
lockere Goagula eines dtmkel-schw&rz-rothen schlecht geron- 


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254 


nenen Blotes, Endocardium stark blutig imbibirt Die Pia 
des Oebiros hyperämisch, Gehirn etwas ödematös. In den 
Kopfhöhlen nichts Abnormes. Was die locale Infection be¬ 
traf) so fand man am Maulw ; nkel und den seitlichen Lippen- 
tbeilen der linken Kopfhälfte eine mässige Anschwellung; in 
der Gegend des Lippenrandes leichte Substanzverluste in der 
geschwellten Haut; Schwellung und Röthe verlieren sich nach 
unten, oben und hinten, so dass weder das Auge, noch die 
P&rotisgegend, noch der Kehlgang davon erreicht werden; 
nach vorn erstreckt sich die Geschwulst nur ungefähr bis zum 
ersten Backzahn. Beim Durchschneiden erscheint die Haut 
ungefähr um das Doppelte verdickt, speck : g glänzend, das 
Bindegewebe leicht sulzig infiltrirt. Die ganze Geschwulst 
hatte ihren Sitz eigentlich nur in der Haut (Hautkarbunkel). 

Bei der mikroskopischen Untersuchung des dem Herzen 
entnommenen Blutes sah man auf dem ganzen Gesichtsfelde 
fast weiter nichts als verschieden grosse, bunt durcheinander 
liegende Crystalle, die auf Zusatz von Essigsäure sehr rasch 
verschwanden und jedenfalls nichts Anderes vorstellten als 
Blutcrystalle (auffallend erschien allerdings deren fast ganz 
helle Färbung). Aber nach dem Verschwinden dieser blieben 
noch wenige gerade, unbewegliche, stäbchenförmige Körper¬ 
chen zurück, die auf Zusatz von concentrirter Essigsäure nicht 
gelöst wurden und sich nach Form, Grösse und Aneinander¬ 
reihung unschwer als Milzbrandbacterien erkennen Hessen. 
Blutkörperchen waren nur in sehr geringer Anzahl zu sehen, 
und zwar mehr weisse als rothe. 

Sowohl die Erscheinungen während des Lebens als die 
Sectionsdata lassen kaum im Zweifel, dass es sich hier um 
Milzbrand handelte. Allerdings spricht das Resultat der 
Impfung eines Kaninchens mit Blut vom Jebenden Thiere, in 
dem übrigens auch keine Bacterien gefunden wurden, nicht 
dafür, indem das Kaninchen heute noch lebt; allein wenn man 
den Krankheitsverlauf und den anatomischen Befund mit be¬ 
rücksichtigt, dürfte der Nichterfolg der Impfung keinen durch¬ 
schlagenden Beweis gegen die Diagnose liefern. Uebrigens 
sind wohl nur 1 oder 2 Impfungen noch nicht hinreichend, 
um beweiskräftig zu werden, noch dazu wenn sie ein nega¬ 
tives Resultat lieferten und dann kommen solche erfolglose 
Impfungen auch bei den eclatantesten Milzbrandfällen ja öfter 
vor. Was den Umstand betrifft, dass wir in unserem Falle 
beim lebenden Thiere noch keine Bacterien nachweisen konn¬ 
ten, so ist es ja einesteils möglich, dass die Pilze noch in 
zu geringer Menge vorhanden waren, so dass leicht mehrere 


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255 


Präparate ohne solche gemacht werden konnten, anderntbeils 
geben auch Autoren an, im Blute des lebenden Tbieres nicht 
immer Bacterien gefunden und doch mit Erfolg Impftnilzbrand 
erzeugt zu haben» 

Für die Diagnose spricht auch endlich der Sitz des Lei¬ 
dens (Hautkarbunkel an der Lippe) und die Beschäftigung 
des Eigenthümcrs, welcher wie überhaupt alle Schäfer Fleisch 
und Knochen aller gefallenen Tbiere ihren Hunden zum 
Fressen vorlegen. Es dürfte hier nicht unwahrscheinlich sein, 
dass die Infection vielleicht in Folge einer Verletzung beim 
Abkiefen und Zerbeissen einet Knochens geschehen ist* 

Ferner möchte ich die enorme Schmerzhaftigkeit dieses 
Karbunkels und den rapiden tödtlichcn Verlauf der Krankheit 
{circa 15 Stunden) hervorheben, Thatsachen, welche den Beob¬ 
achtungen Colin’s (8. o.) diametral gegenüberstehen. Betreffs 
der Schmerzhaftigkeit des Karbunkels ist es nicht unwahr¬ 
scheinlich, dass diese bei allen Thiercn, ebenso wie beim 
Mens« hen vorhanden ist und nur in Folge der Verschieden¬ 
artigkeit der Temperamente und der Sensibilität bei den ein¬ 
zelnen Thiergattungen verschieden sich kundgibt, dass also 
der Hund, der jedenfalls in dieser Beziehung über allen an» 
deren Uausthieren steht, dieselbe in höherem Grade an den 
Tag treten lässt als z. B. das torpide, , phlegmatische Rindvieh. 

Zum Schluss möchte ich noch auf die reichliche Bildung 
von Blutcrystallen (Sectionsbefund) verweisen. Für gewöhn¬ 
lich findet man dieselben nicht im Blute und in solcher 
Menge wie hier sicherlich nur in vereinzelten Fällen. Ob den¬ 
selben vielleicht ein diagnostischer Werth beizulegen wäre 
will ich dahingestellt seinlassen, jedoch hiemit darauf auf¬ 
merksam machen. 

Nachträglich ist noch beizufügen, dass nach den Mittbeil¬ 
ungen eines anderen Schäfers diesem ebenfalls 3 Schäferhunde 
unter denselben Symptomen (bei einem Karbunkel an der 
Lippe, bei einem anderen hinter dem Ohre, und gleichzeitig 
an der Bauchwand) und nach derselben kurzen Krankheits¬ 
dauer verendet sind. Bei einem dritten Hunde wurde äussor- 
lich nichts, dagegen blutiges Erbrechen bemerkt Dieser 
Schäfer gab ferner an, dass solches rapide Sterben der Hunde 
in weiteren Kreisen beobachtet sei. Er habe einen Hund 
von einem 3 Stunden entfernten Orte ausgehandelt gehabt 
und als er denselben holen wollte, sei er eben verendet 
gewesen. 


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266 


Fleischconsum und Fleischbeschau in der Stadt Nürn¬ 
berg im Jahre 1880. 

Im Jahre 1880 worden geschlachtet: 9631 Ochsen, 1320 Stiere, 
1396 Kühe, 713 Rinder, 28112 Kälber, 18165 Schafe, 2470 Läm¬ 
mer, 44076 Mastschweine, 2473 mindergewiohtige Schweine und 
280 Pferde. Die Kälber worden zum Theil geschlachtet einge¬ 
bracht; Spanferkel, Lämmer und Zieglein sind bei obiger Zusam¬ 
menstellung nicht mitgesählt 

Ferner wurden 6586 Ctr. und 26 Pfd. Fleisch von Land- 
metsgern etc. importirt. 

An diesen eingebraohten Schlachtstücken haben sich nach¬ 
stehende Beanstandungen ergeben: Perlsucht, theilweise verban¬ 
den mit Lungentuberkulose, fand sich bei 33 Rindriehstücken und 
zwar bei 17 Kühen, 14 Ochsen und 2 Stieren. Die yon der Perl¬ 
sucht etc. ergriffenen Theile dieser Thiere sammt den Eingeweiden 
wurden dem Wasenmeister übergeben, das geniessbar befundene 
Fleisch in der Freibank verkauft. Finnen fanden sich bei 377 
Schweinen und zwar theils bei der im Leben vorgenommenen Un¬ 
tersuchung, theils nach der Schlachtung. Acht hochgradig finnige 
Schweine wurden mit Petroleum imprfignirt und zu technischen 
Zwecken verwendet. Die übrigen geringgradig finnigen Stücke 
sind theils unter amtlicher Kenntnisnahme von den Verkäufern zu¬ 
rückgenommen, theils in der Freibank verkauft worden. Wegen 
,Egelkrankheit wurden 121 Schafe in der kleinen Bank verkauft; 
von 7 bereits wassersüchtigen Stücken ist das Fleisch nach Ab¬ 
nahme des Felles vernichtet worden. Von weiteren 91 Schafen 
mussten die Lebern vernichtet werden. 

Dem Wasenmeister wurden wegen verschiedener Krankheits¬ 
zustände übergeben: 1 Stier und 18 Sohweine; ferner die ungeniess- 
baren, theilweise verdorbenen Theile von 2 Stieren und 3 Kühen, 
19 geschlachtete Kälber, 2 Ziegen und 7 Schafe, wegen höchst 
schiachter Qualität, Zu technischen Zwecken durften verwendet 
werden: das verdorbene schlachte Fleisch von 1 Ochsen, 1 Herd- 
stier, 1 Kuh, 4 Schafen und 22 Schweinen. 

Wegen Trächtigkeit wurden 165 Mutterschafe, dann wegen 
grosser Magerkeit 1 Stier, 3 Kühe, 4 Schafe und 1 Ziege vom Ver¬ 
kauf. als Schlachtvieh ausgeschlossen. 

Von 3 Kälbern, 6 Schafen, 9 Schweinen und 1 Ziege konnte 
den Eigentümern der Verbrauch des Fleisches im eigenen Haus¬ 
wesen gestattet werden. 


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267 


Die Zahl der rom gesummten Beschau-Personal vorgenommenen 
Visitationen belief sieh auf 56814. 

Trichinöse Sehweine worden 33 Stücke aufgefunden. 

Nürnberg. Schwa rz, 

stldt Bezirks-Thierarzt. 

Englischer National-Veterinär-Congress.*) 

Mein theoerster Herr! 

Man hat den Entschloss gefasst, die Veterinäre von Grossbri¬ 
tannien und Irland am 20. and 21. Juli 1. J. so einem Congresse 
in London za versammeln. 

Das provisorische Comitö, in Berücksichtigung der lebhaften 
Bewegung, die sich zur Zeit in Bezug auf Fortbildung des Veteri¬ 
närwesens geltend macht, wünscht eine möglichst lebhafte Betheilig¬ 
ung an diesem Congresse und hofft Ihren Namen unter den Be¬ 
gründern des Vereins nennen und Sie bei den Sitzungen begrüsson 
zu können. 

Folgende Hauptgegenstände sollen zur Discussion gelangen: 

1. Die Frage über Gesundheit und Krankheit der Hausthiere. 

2. Einfluss von Thierkrankheiten auf die Gesundheit des 
Menschen. 

3 . Die Thierquälerei vom thierärztlichen Standpunkte be¬ 
trachtet. 

4. Gesetzgebung gegen ansteckende Thierkrankheiten. 

Kleinere Gegenstände sollen ebenfalls zur Sprache gelangen, 

— und jede Frage, die ein Begründer des Congresses dem letzteren 
zur Entscheidung vorlegt, muss als solcher kleinerer Gegenstand 
behandelt werden — und einem der Secretäre spätestens bis 
9. Juli aogezeigt werden. 

Für die Beitrittserklärung (subscription) zum Congresse wurde 
1 Guinee festgesetzt. Es wurde beschlossen, dass ein etwaiger 
Ueberschuss dem Baufond des „Royal College of Veterinary Sur- 
geons tt übergeben werden soll. 

Die Beitrittserklärung berechtigt zu allen Privilegien eines Be¬ 
gründers, nämlich: 

1. Theil zu nehmen an den Congress-Sitzongen. 

2. Freunde zum Besuche der Sitzungen einzuladen. 

3. Abzustimmen über die Congressverhandlungen. 

4. Wahlfähigkeit zu dem Posten eines „OfAciers of he con- 
gress.* 

5. (Wenn die Mittel es erlauben) zu einem Exemplar der 
„Verhandlungen über the Britisch National veterinary 
Con gress 1881.“ 

*) An die Redaction ist das Ersuchen gestellt worden diese Ein¬ 
ladung zu veröffentlichen, die, wenn sie auoh zu spät erscheint um die 
Herren Collegen auf dem Continent zur Theilnahme an diesem Con- 
irr esse zu bestimmen, dooh nicht ganz ohne Interesse sein dürfte. 

8 D. Red. 


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268 


6. Zu einer Copie aller jener Schriftstücke, die rar Diseas- 
sion für die Sitzungen zagelassen werden. 

Sie soll ferner das Recht gewähren jene vom Geschäfts-Comitö 
für dio Sitzungen für nothwendig befundenen Einrichtungen und 
Anordnungen zu genehmigen. 

Im Namen des provisorischen Comitds ersuchen wir Sie um 
Ihre Mitbetheiligung und bitten wir Sie sich mit dem Secrotär 
Ihres Distriktes in Beziehung zu setzen, indem Sio ihn von Ihrer 
Approbation in Kenntniss setzen und ihn ersuchen Ihren Namen 
und Ihre Beitrittserklärung der Section des Centralcomitös mitzu- 
theilen. Ebenso wünschen wir, dass Sie Zeit finden mögen sich an 
einer oder mehreren der Sitzungen zu betheiligen, da dies wesent¬ 
lich zum Erfolg des Vereins beitragen wird. 

Wir geben uns der sicheren Hoffnung hin, dass der Congress 
in hervorragender Weise die übereinstimmenden Bestrebungen des 
thierärztlichen Standes documentiren und dass er wesentlich dazu 
1 eitragen wird, den einzelnen Mitgliedern jene Würdigung von 
Seite der Behörden und jenes Ansehen von Seite des Publikums zu 
verschaffen, welches der veterinärärztliche Stand in so hohem Qrade 
verdient. 

Wir sind verehrter Herr 

Ihr ergebenstes 
Organisations-Comitö 

Central-Secretaries: 

T. A. Banham, Brown Institution, Wandsworth-rd., London S.W. 
J. H. Steel, Brunswick Villa, Herbert-road, Woolwich, S.E. 

Die deutsche Viehzucht- und Herdbuch-Gesellschaft wird 
gelegentlich der allgemeinen land- und forstwirtschaftlichen Aus¬ 
stellung zu Hannover, am 20. Juli d. J, Vormittags 10 Uhr, im 
Locale des sog. Pferdethurm, ihre Generalversammlung ab¬ 
halten. Ausser geschäftlichen Mittheilungen und Wahl des Vor¬ 
standes kommen zur Verhandlung: Ueber Einrichtung von localen 
Herdbüchern, bzw. Stammzuchtregistern; über landw. Ausstellung 
spec. Thierschauwesen; die Frage, welche Bedingungen sind erfor¬ 
derlich, um neue, aus Blutmischungen hervorgegangene Gebrauchs¬ 
typen, welche berechtigt erscheinen, die Aufmerksamkeit auf sie 
zu lenken, als selbstständige Race, Zucht oder Gruppe in ein Aus¬ 
stellungsprogramm aufzunehmon. 

Es haben nicht nur Mitglieder der Gesellschaft Zutritt zu den 
Versammlungen, sondern es können auch Nichtmitglieder theil- 
nehmen und wird zu einer solchen Theilnahme eingeladen. 

Für diejenigen, welche Aufklärung über Dieses oder Jenes 
durch den Vorstand der Gesellschaft wünschen, wird mitgetheilt, 
dass der Vorsitzende Oekonomierath Petersen und der Geschäfts¬ 
führer W. Schulz vcm 18. Juli, Abends in Hannover anwesend 
sein werden und in British Hotel ihre Wohnung haben. 


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259 


Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem Bulletin 
Nr. 160 auf 1. Juli 1881. Die Maul- und Klauenseuche 
zeigt in don Ställen eine wesentliche Verminderung (von 128 auf 
82), auf den Weiden dagegen eine ziemliche Vermehrung (von 6 
auf 36); am meisten Yerseucht ist der Kanton Graubttnden (49 in- 
ficirte Ställe und 15 Weiden) wohin die Krankheit durch italien¬ 
isches Sömmerungsvieh eingeschleppt worden ist (in Italien herrscht 
die Seuche in fast sämmtlichen Provinzen). — Von den 5 aufge¬ 
tretenen Milzbrand fällen treffen je 2 auf die Kantone Solothurn 
und Thurgau und 1 Fall auf den Kanton Zürich. — Im Kanton 
Freiburg ist 1 Fall von Rotz verzeichnet. 


Die Prüfung behufs Erlangung der Funktion eines beamteten 
Thierarztes in Bayern hat nach §. 17 der allerh. Verord¬ 
nung vom 20. Juli 1872 jährlich im October stattzufinden. Die¬ 
jenigen Thierärzte, welche sich dieser Prüfung im Jahre 1881 un¬ 
terziehen wollen, haben ihre mit den vorgeschriebenen Zeugnissen 
versehenen Zulassungsgcsuche spätestens bis 1. August 1. J. 
bei dem k. Staatsministerium des Innern einzureichen. Nach die¬ 
sem Termine einkommende oder nicht mit den vorgeschriebenen 
Belegen versehene Gesuche können auf eine Berücksichtigung nicht 
Anspruch machen. 


Verschiedene Mittheilungen. 

Die Wildseuche soll Zeitungsnachrichten zufolge in einigen 
Parks bei München wieder aufgetreten und derselben in wenigen 
Tagen eine grosse Anzahl von Dam- und Edelwild erlegen sein. 
Auch Pferde und Rinder in den an die Parke angrenzenden Be¬ 
zirken sollen an dieser Seuche gefallen sein. Diese gefährliche 
Krankheit ist bekanntlich im Jahro 1878 in ziemlicher Ausbreitung 
in don Parks der Umgebung von München beobachtet und auch 
näher beschrieben worden. (S. Wochenschr. 1878 Ste. 317 und 
1870 Ste. 190.) 

Nach einer zwischen Belgien und Frankreich am 
12. Januar d. J. abgeschlossenen Convention werden die belg¬ 
ischen Thierarztc, welche in den an Frankreich angrenzenden belg¬ 
ischen Gemeinden sesshaft und zur Ausübung ihrer Kunst berufen 
sind, zu gleichem Zwecke und in der nämlichen Weise in den an¬ 
grenzenden französischen Gemeinden zugelassen und umgekehrt. 

Die voterinär-medicinische Gesellschaft zu Paris 
hat unterm 13. Januar d. J folgende Pr ei sf rage ausgeschrieben: 
Ist die Lungenseuche geeignet, sich durch den Gebrauch des 
Fleisches, welches von Thieren stammt, die von dieser Krankheit 
ergriffen sind, fortzupflanzen ? Bejahenden Falls ist die Antwort 
auf sehr umsichtige Versuche zu stützen. Preis: 1000 Frcs. 

(Annal. d. M.-V. d. Br.) W. 


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260 


Literatur« 

Der 0e8Budheit8ZB9taud der Hansthiere Ib Elsass-Ldthringen 
in der Zeit vom 1. April 1879 bis 1. April 1880 nach den 
amtlichen Berichten der Kreisthierftrste von A. Zfinde!, Lau- 
desthierarst fflr Elsas« - Lothringen. Strassbnrg. Druck und 
Verlag von R. Schult« ft Co. 1881. gr. 8. 111 8. 

Auf den reichhaltigen, mit vielen statistischen Tabellen ver¬ 
sehenen, die bestehenden landwirtschaftlichen Verhältnisse einlässig 
berücksichtigenden Bericht näher einsugehen. gestattet der Raum 
der Wochenschrift nicht, wesshalb der Inhalt desselben nur kuri 
angeführt werden soll. Nach einer sorgfältigen Darlegung dei 
Witterungs- und Vegetationsverhältnisse im Berichtsjahre und deren 
Einfluss auf die Gesundheit der Hausthiere, sind die vorgekommenen 
ansteckenden Seuchen, sowie die nichtansteckenden seuohenhaften 
Krankheiten der Hausthiere, bemerkenswerte Krankheiten aus d 
Praxis und besondere Vorkommnisse besüglich der gerichtlie 
Thierheilkunde erörtert. Weiters werden die Einrichtungen 
Viehmärkte sowie des Viehhandels, der Fleischbeschau, der W? • 
meistereien und des Viehversicherungswesens geschildert, die- 
gelegcnheiten des Veterinärwesens besprochen, das Veterinär-P*. 
sonal, (welches 65 approbirte Civil- und 89 Militärärzte umfasst) 
in Betracht gezogen und schliesslich der Hausthierzucht die ge¬ 
bührende Würdigung zugewendet. 


Personalien. 

Auszeichnung. Dem Oberrossarzt Neumann beim 2. Garde* 
Dragoner-Regiment wurde der Königl. Kronenorden 4. CI. verliehen. 
Ausgeschriebene Kreisthierarztstellen: 

Vir Ai Ir.it • Jährlicher Quick« aiid eiiziraiehei 

•Utiaiu Gehalt: IimIkm : kii in bi i. K. tifiimg ii: 

Kotei. 900 M. — 3. August 1881. Oppeln. 

Stolp. 600 M. — 1 . Septbr. 1881. Köslin. 

Stein/uri. — — 1. Septbr. 1881- Münster. 


Büchcr-Verkauf. Die Bibliothek des verstorbenen Bezirks- 
Thierarztes Grob ist entweder im Ganzen zu verkaufen oder es werden, 
auoh einzelne Werke aus derselben abgegeben. Dieselbe enthält ausser 
vielen älteren Büchern, namentlich Dr. Kreutz er’s Sohriften, u. A. 
folgende Werke: Hertwig’s Chirurgie, 3. Aufl.; dessen Krankheiten 
der Hunde; Bruokmüller’s Zootomie 1869; Köhne’s Pathologie 
1871; Gerlaoh’s gerichtliche Thierheilkuude 1862; dessen allgemeine 
Therapie — daun Krätze und Räude 1857; Spinola’s Pathologie und 
Therapie 1862; dessen Gutachten 1865; Büll’s Lehrbuch der Pathologie 
und Therapie 1856; Hering’« spezielle Pathologie und Therapie 1849; 
dessen Operationslehre 1857; Baumeistor’s Rindviehzucht; Probst- 
majr s Wörterbuch 1863; Erdmann’s und Hertwig’s Receptir- 
kunde; Fuchs allgemeine Seuohenlehre; ferner deutsohe Zeitschrift für 
r*r ie if. ed J 01 V 0n Bol linger u. Franok 6 Bände und Wochenschrift 
tür Thierheilkunde von Adam 24 Jahrgänge (1857—1880). Kauflustige 
wollen sich wenden an Bezirksthierarztswittwe Grob in Aiohaoh. 

Verantwortlich« Redaction: Th. Adam in Augsburg. - Druck von Raokl u. Lochnrr. 

Verlag von Wilh. Lfidorits in Aacnborg. 


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Wochenschrift 


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ed 


für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

licranegegcbon von 

Tii. Adam in Augsburg. 


XXY. Jahrgang. 30 . Juli 1881 . 


Inhalt: Sitzuogsprotokoll dos Vereins schlesischer Thierärzte. (Die 
neuen Forschungen auf dem Gebiete des Milzbrandes! — Ergeb¬ 
nisse des k. Landgestüts in Bayern. — Literatur. — Personalien. 
— Bekanntmachungen. — Bücheranzeigb 


Sitzungs-Protocoll des Vereins schlesischer Thierärzte. 

Verhandelt zu Breslau, am 28. September 1879. 

In der 40. Sitzung des Vereins schlesischer Thierärzte im 
Logengebäude zu Breslau erhielt zuerst das Wort Kreisthierarzt 
Dr. Fiedler-Waldenburg „über die neuen Forschungen auf dem 
Gebiet des Milzbrandes.“ Nach einleitenden Bemerkungen über die 
LebensYorgänge bei Thieren und Pflanzen, wie jene aus organischen 
Stoffen anorganische bereiten und diese aus anorganischen: organ¬ 
ische, auf welche Weise die ewige Wechselwirkung in der Natur 
hergestellt wird, geht der Vortragende auf die pflanzlichen Para¬ 
siten über. Diese stehen zwischen beiden grossen Naturreichen, 
dem Thier- und Pflanzenreich; ihre nutritive Thätigkeit weist sie 
dem Thierreich zu, während ihre anatomischen Verhältnisse sie dem 
Pflanzenreiche einreihen. Sie gehören zu den Kryptogamen, welche 
sich ohne Blüthe und Befruchtung durch einfache Zellen, die so¬ 
genannten Sporen oder Keimkörper, fortpflanzen. Man theilt sie 
in: 1) die echten Pilze und 2) die Schizomyceten, welche 
früher im Allgemeinen als Bacterien bezeichnet wurden und zu 
denen die uns interessirenden Milzbrandbacterien gehören. 

Die Schizomyceten sind sehr häufig in der Natur ver¬ 
breitet und namentlich zahlreich da, wo organische Stoffe faulen. 
Ob sie Erreger diese Fäulniss, das sogenannte Ferment bilden» 
oder ob dieser nur einen günstigen Boden für sie abgibt, ist zur 


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262 


Zeit noch zweifelhaft. Im Körperinnern kommen die Schizomyceten 
auch Tor, doch nur an solchen Stellen, welche der atmosphärischen 
Luft zugänglich sind, z. B. Mundschleimhaut, Faeces; im Blut je¬ 
doch und den Theilen, welche mit dem lufthaltigen Darmkanal 
nicht in Berührung stehen, kommen sie normaliter nicht yor und 
können sich daselbst, selbst unter den günstigsten Bedingungen? 
nicht entwickeln, wenn der Zutritt Yon Keimen Yon aussen her 
abgeschlossen ist. Nach dem Tode jedoch stellen sich sehr bald 
überall die Bacterien ein. 

Im lebenden Körper kommen bei gewissen Krankheiten — 
Anthrax, Febris recurrens etc. — im Blute intra vitam Bacterien 
Yör, welche eine bestimmte nicht zu Yerwechselnde Form haben. 
Es ist nun die Frage, ob diese Körperchen zu den betreffenden 
Krankheiten in ätiologischer Beziehung stehen, oder ob sie zufällige 
Begleiter, *oder gar Producte der Krankheit sind. 

Nach einer geschichtlichen Darstellung der Ansichten über diese* 
Fragen kommt der Vortragende auf die Experimente des Kreis- 
physikus Dr. Koch zu Wolstein, welche Licht in dieses Dunkel 
brachten. 

Bei der kurzen Lebensfähigkeit der Bacille war es unklar, wie 
das Milzbrandcontagium durch Monate und Jahre in feuchtem Boden 
und bei harter Kälte wirksam bleiben konnte. Es musste ein Zu¬ 
stand aufgefunden werden, durch welchen die Resistenz erklärlich, 
und Koch fand ihn darin, dass die Bacterien Sporen bilden, welche 
eine grosse Lebeiiszähigkcit haben, und welche die Fähigkeit be¬ 
sitzen, nach längerem oder kürzerem Ruhestande Yon Neuem zu 
Bacterien anzuwachsen. Die Resultate der von vielen Schwierig¬ 
keiten begleiteten Koch’schen Untersuchungen sind folgende: 

1) Im Blute und in den Qewebssäften des lebenden Thieres 
vermehren sich die Bacillen ausserordentlich schnell durch 
Verlängerung und fortwährende Quertheilung. 

2) Im Blute des todten Thieres oder in geeigneten anderen 
Nährflüssigkeiten wachsen die Bacillen innerhalb gewisser 
Temperaturgrenzen und bei Luftzutritt zu ausserordentlich 
langen, unverzweigten Fäden aus, unter Bildung von zahl¬ 
reichen Sporen. 

Dieser Satz wurde an Zeichnungen und mikroskopischen 
Präparaten erläutert. 

3) Die Sporen des Bacillus Anthracis entwickeln sich unter 
gewissen Umständen (bestimmter Temperatur, Nährflüssig- 



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263 


keit und Luftzutritt) wieder unmittelbar zu den ursprüng¬ 
lich im Blute verkommende Bacillen. 

Ueber die Biologie des Bacillus Anthracis hat Koch folgendes 
festgestellt: 

1) Substanzen, welche Bacillen enthalten, verlieren, wenn sie 
sehr dünnschichtig eingetrocknet sind, in zwölf bis dreissig 
Stunden ihre Impffähigkeit und auch ihre Entwickelungs¬ 
fähigkeit im Brutapparate. Impf- und Entwickelungsfähig¬ 
keit gehen immer Hand in Hand; fand keine Infection 
statt, so entwickelten sich im Brutapparate keine sporen¬ 
haltigen Fäden und umgekehrt. 

2) Dickere eingetrocknete Stücke hielten sich zwei bis drei 
Wochen impf- und entwickelungsfähig, noch grössere vier 
bis fünf Wochen. Die Bacillen bedürfen also zu ihrer 
Lebensfähigkeit eines gewissen Grades von Feuchtigkeit. 

3) Fäulnissprodukte sind der Erhaltung der Lebensfähigkeit 
nicht schädlich, doch ist ein bestimmtes Quantum Sauer¬ 
stoff erforderlich. 

4) In geöffneten Milzbrandcadavern verlängern sich die Bacillen 
nur wenig oder gar nicht. 

ö) Bei starker Verdünnung bacillenhaltiger Substanzen mit 
destillirtem Wasser entwickeln sich keine Bacillen, und die 
Impffähigkeit ist verloren gegangen. 

6) Sporenhaltige Substanzen blieben lange Zeit impffähig, auch 
wenn sie eingetrocknet und dann wieder aufgeweicht wur¬ 
den. Die Impfähigkeit der Sporen erhält sich viele Jahre 
unter den ungünstigsten Verhältnissen. 41 ) 

*) Durch Wunden in den Säftestrom des Körpers gelangt, ent¬ 
wickeln sie sich zu Bacillen und erzeugen Milzbrand. Es bleibt 
jedoch nicht ausgeschlossen, dass auch die Respirationsorgane, Ver- 
dauungstractus und Harnorgane als Eingangsorte für die Sporen 
und als geeignete Orte zu ihrer Weiterentwickelung und zum Ein¬ 
tritt in das Blut zu betrachten sind. Durch alle diese feststehen¬ 
den Thatsachen ist die häufige Wiederkehr des Milzbrandes an 
gewissen Orten erklärt. Unausgefüllt hat jedoch Herr Dr. Koch 
eine Lücke gelassen, und das sind die ätiologischen Verhältnisse 
der sporadischen Milzbranderkrankungen. Hier an die längst ver¬ 
lachte Theorie der Generatio aequivoca zu denken, liegt nahe, und 
wird so lange als Zuflucht dienen müssen, bis auch in dieses Dunkel 
das Licht des Wissens leuchten wird. — Unsere bisherigen Schutz- 
massregeln erweisen sich bei der geschilderten Lebenszähigkeit 
des Anthraxcontagiums als hinfällig. Es kommen die wenigsten 


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264 


Nachdem dem Vortragenden der Dank der Versammlung zu Theil 
geworden war, wurde die Discussion über den Vortrag eröffnet, bei 
welcher noch reichliche praktische Erfahrungen ausgetauscht wurden. 

Hierauf wurde durch den Vorsitzenden die Gründung einer 
Unterstützungskasse für Hinterbliebene deutscher Thierärzte zur 
Sprache gebracht. Der Plan für diese Anstalt geht von dem deut¬ 
schen Veterinärrath aus, welcher alle thierärztlichen Vereine und 
Thierärzte zur Theilnahme an diesem Unternehmen auffordert. Bei 
Besprechung dieses Gegenstandes zeigten sich zwei Meinungen als 
die vorwiegend vertretenen. Auf der einen Seite wurde ein solches 
Institut für überflüssig gehalten, da das jetzige Versicherungswesen 
Jedem Gelegenheit genug böte, für seine Familie zu sorgen und 
diejenigen, welche das jetzt nicht thun, auch cn einer solchen Kasse 
sich nicht betheiligen würden; ausserdem würden für eine speciell 
thierärztliche Versicherung die Verwaltungskosten unverhältniss- 
mässig gross werden. Im Anschluss an eine grosse, schon be¬ 
stehende Lebensversicherung wurde von der andern Seite geglaubt, 
dass dieser Uebelstand umgangen werden könnte und hauptsächlich 
hervorgehoben, dass die Hinterbliebenen von Thierärzten, welche 
sich der Sorge um das Wohl ihrer Familie während ihrer Lebens¬ 
zeit entschlagen haben, unterstützt werden sollen. Eine Einigung 
wurde nicht erzielt und ein Beschluss über diesen Gegenstand auf 
spätere Verhandlungen des deutschen Veterinärrathes aufgehoben. 

Der Sitzung schloss sich ein Mahl an, an welchem die meisten 
Damen der anwesenden Collegen theilnahmen, und welches einen 
heiteren Verlauf nahm. 

Dr. Ulrich. Barth. Schubert. 

Milzbrandfälle zur behördlichen Kenntniss, und ausserdem bietet 
ein blosses Verscharren der Cadaver in die feuchte Erde keine ge¬ 
nügende Sicherheit, da, wie wir gesehen haben, die Feuchtigkeit 
genügt, die Sporen auf Jahre zu erhalten und fortzuentwickeln, 
bis sie durch Wasser oder Wachsthum an die Oberfläche der Erde 
gelangt, durch getrocknete Pflanzen, Würmer etc. zu wiederholten 
Ausbrüchen dos Milzbrandes führen. Verbrennen würde allein eine 
wirkliche Vernichtung des Contagiums zur Folge haben. 

Ergebnisse des k. Landgestüts in Bayern diess. d B.. 

pro 1880. 

Auszug aus der Zusammenstellung der Materialien zur XXII. Versamm¬ 
lung des Centralberatkungs-Comitßs für die Angelegenheiten des Land¬ 
gestüts pro 1880. 

Im Jahre 1880 deckten auf 105 Beschälstationen 376 Hengste 




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18 223 Stuten (gegen das Vorjahr 6 Stationen and 9 Hengste mehr, 
76 Stuten weniger). Im Durchschnitte trafen auf 1 Hengst 48 Stuten 
(gegen 50 im Vorjahre). Um erhöhtes Sprunggeld haben 51 Hengste 
2420 Stuten gedeckt (1 Hengst durchschnittlich 47 Stuten). Der 
Abstammung oder Herkunft nach waren yon den 376 Landgestüts¬ 
beschälern 39 aus dem Stammgestüte des Landgestüts, 2 aus dem 
k. Hofgestüte, 50 in Bayern angekaufte, 24 englische, 82 franzö¬ 
sische, 159 norddeutsche, 12 belgische und 8 österreichische Hengste« 
Dem Schlage nach gehörten 23 dem leichten Reitschlage (Schlag I.), 
226 dem starken Reit- und leichteren Wagenschlage (Schlag II.), 
113 dem starken Wagenschlage (Schlag III.) uud 12 dem schweren 
Lastschlage (Schlag IV.) an. 

Das Ergebnis» der Stutendeckung im Jahre 1879 war folgen¬ 
des: von den 18 299 belegten Stuten (16 238 gewöhnlichen und 2061 
veredelten) waren 4331 im Deckerfolge nicht zu ermitteln, 5595 
blieben galt, von den übrigen 8373 trächtig gewordenen Stuten 
wurden 8391 Fohlen (4049 Hengst-, 4342 Stutfohlen) geboren, dar¬ 
unter sind 17 Zwillingsgeburten. Auf je einen Beschäler trafen 
50,13 belegte Stuten, von welchen 11,79 im Deckerfolg unermittelt 
blieben, während von den 38,34 im Dockerfolge überhaupt ermittelten 
15,38 gält blieben und 22,96 trächtig geworden sind. 

An 58 Privatbeschäler wurden aus der Landgestütskasse 
13105 M. Prämien vertheilt und von diesen prämiirten Zucht¬ 
hengsten 2733 (d. i. p. Hengst 47,1) Stuten belegt. Weiters sind 
aus Mitteln des Kreisfonds in Oberbayern 20 Privatbeschälhengste 
des Schlages III. um! IV. mit 10 000 M. prämiirt und von diesen 
Hengsten 1092 (somit durchschnittlich von 1 Hengste 54,6) Stuten 
belegt worden. 

Landgostüts-Preisevertheilungen wurden in den 
Monaten August und September 22 abgehalten und concurrirten 
bei denselben 285 Hengste und 576 Stuten, von welchen die Be¬ 
sitzer von 94 Hengsten und 292 Stuten Preise im öesammtbetrage 
von 24 730 M. erhielten. In den Remontezuchtbezirken wurden 
für 22 Vh jährige Füllen 1100. M. Prämien vertheilt. Der Gesammt- 
werth der zu jedem Preise gegebenen Fahne beträgt 2040 M. 

Während der Beschälperiode des Jahres 1881 waren auf 111 
Stationen 385 Deckhengste aufgestellt. 

Der Personalstand des k. Landgestüts war am Schlüsse 
des Jahres: 1 Oberlandstallmeister, 4 Landstallmeister, 1 Landge¬ 
stütsthierarzt, 1 Verwaltungsbeamter, 8 Aufseher und 116 Pferde¬ 
wärter. 

Der Gesammtbestand an Pferden betrug 3 Beamtenpferde 
und 392 Beschälhengste. 

Der Personalstand des k. Stammgestüts zu Achsel¬ 
schwang war am Schlüsse des Jahres: 1 OekonomieVerwalter, 1 
Veterinär, 4 Aufseher, 14 Pferdewärter, 15 Oekonomieknechte und 
4 Mägde. 

Der Gesammtbestand an Stamm ge stütspfer den betrug 
2 Zuchthengste, 51 Zuchtstuten und 93 Fohlen; an Oekonomie- 


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266 


thieren: 9 Pferde, 84 Ochsen, 1 Zuchtstier, 10 Kühe, 6 Kälber and 
3 Hofhunde. 

Remontezucht-Genossonschaften bestehen im dies- 
rheinischen Bayern 9, an deren Mitglieder durch das k. Kriegs¬ 
ministerium Zuchtstuton zu wesentlich ermässigten Preisen abge¬ 
geben werden. Im Ganzen beträgt der Stutenstand in den 9 
Remontezuchtbezirken 261, von welchen 221 eigene Stuten der 
Mitglieder sind und 40 aus den Remontedepots abgegeben wurden. 

Th. A. 


Literatur. 

Die Lehre von der Beurtheilnng des Pferdes in Bezug auf 

Körperbau und Leistung in leicht verständlicher Sprache be¬ 
arbeitet von P. Adam, Kgl. Bayer. Landgestüts-Thierarzt. 

Stuttgart. Verlag von Schickhardt & Ebner. 1881. 8°. 188 

Seiten. 3 M. geb. 3 M. 40 Pf. 

Das Buch eröffnet eine neue Sammlung von populär gehalte¬ 
nen Schriften für Pferdeliebhaber und Pferdebesitzer, welche die 
oben genannte auch in Veterinärkreisen vortheilhaft bekannte Ver¬ 
lagshandlung herausgeben wird. Das Werkchen bildet daher das 
Erste Heft der „ Bibliothek für Pferdeliebhab er tt und behandelt in 
lebendiger Darstellung das ganze Gebiet der äussern Pferdekennt- 
niss, in besonders gediegener Weise die Grössenverhältnisse des 
Körperbaues, die Rasseangehörigkeit und die verschiedenen Gebrauchs¬ 
formen der Pferde, wie dies von einem in der Pferdezucht und 
Rassenkenntniss so viel erfahrenen Hippologen nicht anders zu er¬ 
warten war. Das typographisch vorzüglich ausgestattete und mit 
vielen 0riginalzeichnungen des Verfassers und E. Volkers 
versehene Buch wird sich daher voraussichtlich auch unter den 
Thierärzten in kurzer Zeit beliebt zu machen wissen. 

(Aus dem Repert. v. Prof. Dr. Vogel.) 

Personalien. 

Erledigt ist die Departements- und Kreisthierarztstelle in Oppeln 
mit einer etatsmässigen Besoldung von 150U M. Qualifieirte Bewerber 
haben sich innerhalb 4 Wochen (vom 29. v. M. an) bei dem K. Regier¬ 
ungspräsidenten in Oppeln zu melden. 

Bekanntmachung. 

Wiederbesetzung der erledigten Stelle eines Schlachthof- 
Offizianten betr. 

Bei dem unterfertigten Stadtmagistrate ist die Stelle eines Schlaoht- 
hof-Offizianten zu besetzen. 

Für diese Stelle ist die Qualification zur Funktion eines amtlichen 
Thierarztes in Bayern insbesondere also das Bestehen der amtsthier¬ 
ärztlichen Prüfung mit gutem Erfolge erforderlich. 

Den Schlaohthof-Oifizianten obliegt die Theilnahme an der Beschau, 
i*owie die Handhabung der Ordnung in den Schlachthallen und die 
Geschäftskontrole. 

Dem Berufenen wird zunächst ein Monatsbezug von 150 M. gewährt. 

Bei vollständig zufriedenstellender, mindestens einjähriger Dienst¬ 
leistung wird jedoch die Einreihung in den engeren Gemeindedienst 


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26t 


(Gruppe III. Classe 1 des Gehaltsstatus) in Aussicht gestellt. Hiemit 
ist ein Anf.mgsgehalt von 1980 Mark verbunden, welcher sich bei Er¬ 
probung im Dienste nach 3 Jahren auf 2160 M., nach weiteren 3 Jahren 
auf 2i40 M., nach weiteren 4 Jahren auf 2460 M. und nach weiteren 
5 Jahren auf 2580 M. erhöht, worauf noch von 5 zu 5 Jahren bis zu 
drei Alterszulagen von je 120 Mark bewilligt werden. 

Mit der Aufnahme in den engeren Gemeindedienst ist auch der 
Beitritt zur Pensionsanstalt für die besoldeten Mitglieder des Magistrats 
und die Bediensteten der Stadtgemeinde München verbunden. Der Be¬ 
rufene ist verpflichtet auf Verlangen des Magistrats in den dafür be¬ 
stimmten Räumlichkeiten der Anstalt gegen die regulativmässige Ver¬ 
gütung "Wohnung zu nehmen. 

Auf Nebenverdienst durch Privatpraxis kann nicht gerechnet wer¬ 
den. Den als Sohlachthof-Offizianten verwendeten Thierärzten wird ge¬ 
mäss höchster Ministerialentschliessung die in dieser Eigenschaft zuge¬ 
brachte Dienstzeit bei einer allenfallsigen Bewerbung um die Stelle 
eines Bezirksthierarztes in die Zeit der thierärztlichen Berufsausübung 
mit eingerechnet. 

Bewerber um die vorbezeichnete Stelle wollen ihre dessfallsigen 
Gesuche mit den Qualificationsnachweisen und mit Gesundheitszeugnis 
belegt, bis zum 15. August 1881 heim unterfertigten Stadtmagistrat 
einreichen. 

Am 14. Juli 1881. 

Magistrat der k. Haupt- und Residenzstadt München. 

Bürgermeister Dr. Widenmayer. 

Pündter, Sekretär. 

Die Distri.ktsthierarztsstelle zu Euerdorf ist in Erledig¬ 
ung gekommen. Abgesehen von der Praxis und den Kosten der Visi¬ 
tationen etc. ist mit ihr ein Zuschuss aus Distriktsmitteln von jährlich 
400 Mark verbunden. Bewerber wollen sich unter Beilegung ihrer Zeug¬ 
nisse binnen 14 Tagen an das unterfertigte Amt wenden. 

Hammelburg, den 8. Juli 1881. 

Kgl. Bezirksamt. 

Schalk. 


Bekanntmachungen, 

Die ordentliche Generalversammlung des thierärztlichen 
Vereins von Unterfranken pro 1881 fällt aus — gemäss Vor- 
standschaftsbeschiusses — in Erwägung, dass bereits am 21. April 
a. c. eine ausserordentliche Generalversammlung stattgefunden hat 
und wichtigere Berathungs-Gegenstände z. Z. nicht vorliegen. 

Kitzingen, im Juli 1881. 

Prieser, Vereins-Vorstand. 

Die Generalversammlung des thierärztlichen Vereines für Nie¬ 
derbayern pro 1881 findet am Sonntag, den 14. August 1. J. 
im Wasserburg’schen Gasthause in Dingolfing statt. Dieselbe 
wird nach §. 12 der Vereinsstatuten geleitet und sind ferner auf 
die Tagesordnung gesetzt: 

I. Fortgesetzte Beobachtungen über Lungenseuche in Nieder¬ 
bayern unter besonderer Bezugnahme auf das neue Seuchen¬ 
gesetz; 5 


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II. Bläschenausschlag — Beschälkrankheit bei Pferden. 

Ausserdem können von jedem Vereinsmifcgliede Anträge gestellt 
werden, welche jedoch vor oder doch wenigstens während der 
Sitzung bei der Vorstandschaft schriftlich einzureichen sind. Alle 
Herrn Collegen und Freunde sind hiezu freundlichst eingeladen. 

Der Vorstand: Der Secretär: 

Martin. Auer. 

Die Generalversammlung des thierärztlichen Kreisvereins für 
Oberfranken pro 1881 findet am Sonntag, den 21. August 
lfd. Js., Vormittags 10 Uhr, im grossen Rathhause zu Bamberg 
statt. 

Tagesordnung: 1} Vereinsangelegenheiten. 2) Besprechung 
des Reichsseuchengesetzes vom 23. Juni 1881. Referent: Hohen- 
leitner-Ebermannstadt; Correferent: May-Forchheim. 3) Be¬ 
sprechung der von der kgl. Regierung von Oberfranken, K. d. I., 
für den Regierungsbezirk Oberfranken erlassenen oberpolizeilichen 
Vorschriften über die Fleischbeschau sammt der Instruktion 
hiezu vom 23. Juni 1881. 

Gegenstände, welche ausserdem nachträglich auf die Tagesord¬ 
nung gesetzt werden wollen, sind nach §.15 lit. h. der Vereins¬ 
satzungen dem Unterzeichneten rechtzeitig mitzutheilen. 

Die Vereins-Mitglieder, sowie alle Collegen werden zu zahl¬ 
reicher Theilnahme an der Versammlung eingeladen. 

Bamberg, den 15. Juli 1881. 

Thierärztlicher Kreisverein Oberfranken. 

Fessler. 

Biicher-Anzcige. 

Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. 

In R. v. Decker’s Verlag, Marquardt & Sckenck in Ber¬ 
lin C., Niederwallstrasse 22, ist soeben erschienen und durch jede 
Buchhandlung zu beziehen: 

Gesetzt 4 , betreffend die Abwehr und Unter¬ 
drückung von Viehseuchen* 

Reichsgesetz vom 23. Juni 1880. — Ausführungs-Instruktion des 
Bundesraths vom 12.24. Februar 1881. — Preussisches Ausführ¬ 
ungs-Gesetz vom 12. März 1881. — Rinderpestgesetze. — Eisass- 
Lothringisches Gesetz etc. — Preussische Ministerial-Verfügung 
vom 22. April 1881. 

Mit Anmerkungen und Sachregistern. 

10 Bogen gr. 8 cartonnirt. Preis 2 Mk. v 

Verantwortliche ßedaction: Th. Äd&m in Augsburg. — Druck vop ßaclcl n. Lochner 
Verlag von Wilb. Lüden tz in Aag&hnrr» 


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Wochenschrift 

für 

. Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraoflgegeben von 

't 

Th. Adam in Augsburg. 


XXY. Jahrgang. N= 31. August 1881. 

Inhalt: Die Körordnung für Bayern. — Sitzungsprotokoll des Vereins 
schlesischer Thierärzte. (Knoohenwurm des Rindes ) — Ansteckende 
Hausthierkrankheiten in Elsass-Lothringen. — Viehtransport aus 
Bayern nach Sachsen durch Böhmen. ~ Milzbrand. — Hundswuth. 
— Literatur. — Personalien. — Vorlesungen an der K. Thierarznei¬ 
schule in Hannoyer. — Versammlungen des Vereins Pfälzer und des 
Vereins Mittelfränkischer Thierärzte. — Anzeige. 

Die Körordnung betr. 

Königlich Allerhöchste Verordnung vom 16 Juli 1881 (Gesetz- u. Ver- 
ordnungsbl Kr. 44). 

Ludwig II. etc. Wir haben Uns bewogen gefunden, auf 
Grund des Artikel 4 des Gesetzes yom 26. März 1881, die Kör¬ 
ordnung betreffend*), und unter Aufhebung des §. 13 der Verord¬ 
nung vom 16. September 1873, die Landgestütsanstalt für die 
Regierungsbezirke diesseits des Rheins betreffend, sowie der Ver¬ 
ordnung vom 16. September 1864, den Betrieb des Privatbeschäl¬ 
geschäftes im Regierungsbezirke der Pfalz betreffend, zu bestimmen, 
was folgt: 

I. K ö r u n g. 

§. 1. Die Körung findet alljährlich an den von den Land- 
räthen festgesetzten Orten in den der Deckzeit unmittelbar voraus¬ 
gehenden Monaten, nach Bedarf auch früher, statt. 

§. 2. Die Hengstbesitzer, welche dem Körausschusse Hengste 
vorznführen beabsichtigen, haben dieselben bei der Ortspolizeibe¬ 
hörde ihres Wohnortes innerhalb der von Unserem Staatsministerinm 
des Innern jährlich zu bestimmenden Termine anznmelden. 

Diese Termine sind öffentlich bekannt zu geben. 

Die bei den Ortspolizeibehörden einkommenden Anmeldungen 
werden den Distriktspolizeibehörden und von diesen den einschläg¬ 
igen Gestütsbehörden mitgetheilt, nämlich: der Gestütsinspektion 
München für den Regierungsbezirk von Oberbayern; der Gestüts¬ 
inspektion Landsbat für die Regierungsbezirke von Niederbayern,, 
dann der Oberpfalz und von Regensburg; der Bezirksgestütsinspek- 

♦) Siehe Wochenschrift Nr. 17. 


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270 


tion Ansbach für die Regierungsbezirke von Ober- und Mittelfranken, 
dann von Unterfranken und Aschaffenburg; der Bezirksgestüts¬ 
inspektion Augsburg für den Regierungsbezirk Ton Schwaben und 
Neuburg; der Direktion des pfälzischen Landgestütes für den 
Regierungsbezirk der Pfalz. 

§. 3. Die bei den Bezirksgestütsinspektionen einkommenden 
Anmeldungen sind der Landgestütsyerwaltung vorzulegen und von 
dieser den betreffenden Kreisregierungen, Kammern des Innern, 
behufs Uebermittlung an die Landräthe mitzntheilen. 

Im Regierungsbezirke der Pfalz obliegt diese 'Mittheilung der 
Direktion des pfälzischen Landgestüts. 

§. 4. Die Kreisregierungen, Kammern des Innern, haben die 
Körorte sofort nach deren Festsetzung durch den Landrath der 
Landgestütsyerwaltung bekannt zu geben. 

Die Körtermine werden durch Unser Staatsministerium des 
Innern bestimmt. 

Die Körorte sind sammt den Körterminen in den Kreisamts¬ 
blättern und in den für amtliche Publikationen der Distriktspolizei¬ 
behörden bestimmten Blättern öffentlich bekannt zu geben. 

§. 5. Die nach Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 26 März 1881, 
die Körordnuug betr., gewählten Mitglieder des Körausschusses 
sind nebst deren Stellvertretern den Bezirksgestütsinspektionen — 
im Regierungsbezirke der Pfalz der Direktion des pfälzischen Land¬ 
gestütes von den Distriktspölizeibehörden mitzutheilen. Diese Be¬ 
hörden haben nach Bekanntgabe der Körtermine die gewählten 
Mitglieder des Körausschusses oder deren Stellvertreter zum pünkt¬ 
lichen Erscheinen beim Körgeschäft aufzufordern. 

§. 6. Die Körausschüsse treten an den bestimmten Orten zur 
festgesetzten Zeit zusammen. Der Vorsitzende hat die gewählten 
Mitglieder des Körausschusses durch Handgelübde auf genaue Beob¬ 
achtung des Gesetzes vom 26. März 1881, die Körordnung betref¬ 
fend, und der gegenwärtigen Verordnung, dann auf vollste Gewissen¬ 
haftigkeit und Unparteilichkeit bei Beurtheilung der vorgeführten 
Hengste zu verpflichten. 

§. 7. Der Körausschuss ist beschlussfähig, wenn sich min¬ 
destens drei Mitglieder desselben einfinden. 

Derselbe entscheidet nach Stimmenmehrheit; bei Stimmengleich¬ 
heit gibt die Stimme des Vorsitzenden den 'Ausschlag. 

Eine Berufung gegen den Ausspruch des Körausschusses ist 
unzulässig. 

Wenn Hengste vorgeführt werden, welche einem Mitgliede des 
Körausschusses oder einem nahen Verwandten eines solchen Mit¬ 
gliedes gehören, so hat sich das betheiligte Ausschussmitglied jeder 
Mitwirkung bei den Verhandlungen und bei der Abstimmung über 
diese Hengste zu enthalten. 

Bei Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Beurtheilung 
von Erbfehlern steht die Constatirung der letzteren unter Zugrunde¬ 
legung des Gutachtens des Thierarztes dem Vorsitzenden zu. 

§. 8. Die Körung wird öffentlich abgehalten. 


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271 


Ueber die Beschlüsse des Körausschusses werden zwei Pro¬ 
tokolle nach dem unten folgenden Formular A*) geführt. In das 
eine Protokoll sind die angekörten, in das andere die abgekörten 
Hengste einzutragen. 

Die Protokolle werden nach Schluss des Körgeschäftes durch 
die Unterschrift des Vorsitzenden beglaubigt. 

Die Gründe, aus welehen ein Hengst nicht angekört wurde, 
sind dem Besitzer mündlich oder auf Wunsch auch schriftlich be¬ 
kannt zu geben. 

Die Hengstbesitzer sind gehalten, dem Körausschusse alle ge¬ 
wünschten Aufschlüsse wahrheitsgetreu zu ertheilen. 

§. 9. Körscheine dürfen in der Regel nur für solche Hengste» 
ausgestellt werden, welche mindestens 4 Jahre alt sind oder doch 
in dem der Körung folgenden Frühjahre das Yierte Lebensjahr 
vollenden. Ausnahmsweise können Hengste, welche besonders gut 
entwickelt sind und spätestens in dem der Körung folgenden Früh¬ 
jahre das dritte Lebensjahr vollenden, angekört werden. 

Ein hohes Alter macht einen Hengst nur dann untauglioh, 
wenn derselbe schlecht vererbt oder nicht mehr fruchtbar ist. 

Hengste, welche nicht so genügend ausgebildet sind, dass sie 
mit Sicherheit beurtheilt werden können, dürfen nicht angekört, 
jedoch im folgenden Jahre wieder vorgeführt werden. 

§. 10. Der Körausschuss hat darauf zu sehen, dass die anzu¬ 
körenden Hengste im Allgemeinen gesund sind und hinsichtlich der 
Grosse und des Körperbaues dem vorhandenen Stutenmateriale, den 
Pferdezuchtsverhältnissen sowie der anzustrebenden Zuchtrichtung 
der betreffenden Gegend möglichst entsprechen. 

Mängel, welche einen Hengst von der Ankörung ausschliessen, 
sind: Ansteckende Krankheiten, erhebliche Missverhältnisse im 
Körperbau, wesentliche Fehler im Gange, Lahmgehen, mangelhaft 
beschaffene Geschlechtstheile; ferner folgende Erbfehler: Koller, 
Dämpfigkeit in jeder Form, Kreuzschwäche und Kreuzlähme, alle 
Augenfehler, soweit sie nicht unzweifelhaft von äusserlichen Ver¬ 
letzungen herrühren, Spat, Hasenhacke, Schale, Rehbein, Senk- und 
Karpfenrücken, Strahlkrebs, sowie fehlerhafte Hufbildung. 

Als wünschenswerth werden übrigens im Allgemeinen 
folgende Eigenschaften hervorgehoben: 

Angemessene Proportionen, namentlich ein gutes Verhältnis 
zwischen Länge und Höhe des Pferdes und zwischen Tiefe 
des Körpors und Länge der Beine bei entsprechender Grösse; 

für die Vorhand des Hengstes: tüchtiger, breiter, tiefer und 
tonnenförmiger Brustkasten, namentlich keine eingezogenen 
Ellenbogen, breite Kniegelenke; tiefe, breite und angemessen 
schräg gestellte Schultern mit nicht zu kurzen Armbeinen; 

*) Die Formulare für beide Protokolle sind übereinstimmend und 
enthalten als Rubriken: Fortlaufende Kummer, derHengätbesitzer Kamen, 
Stand Wohnort, Bezirksamt; der Hengste Alter, Grösse, Schlag, Farbe, 
Abzeichen, Abstammung, Deokart; Bemerkungen. Beschluss des Kör- 
aussohusses. 


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272 

für den Bücken und die Nachhand des Hengstes: * tüchtiger 
und namentlich nicht zn langer und nicht eingesenkter Bücken, 
kurze, breite und volle Lenden, möglichst lange Kruppe, 
lange und schrägliegende Oberschenkelbeine, so dass die 
Kniescheiben möglichst weit nach vorne und aussen gerichtet 
stehen; 

ausserdem sind erwünscht: richtig gestellte und muskulöse 
Beine mit starken trockenen Sehnen und nicht zu langen 
Böhrbeinen; gute starke, breiteingeschiente Sprunggelenke in 
richtiger Winkelstellung, kräftige namentlich nicht steilge¬ 
stellte Fessel, feste, sichere, schaffende Gänge mit richtiger 
Folge und ohne Streifgefahr, solide Hufe bei angemessener 
Höhe der Trachten. 

§. 11. Bei einem zuchttauglichen, für den Körbezirk aber 
nicht passenden Hengst kann auf dem Körscheine unter Begründ¬ 
ung bemerkt werden: „scheint für den Körbezirk.nicht 

passend/ 

§. 12. Für jeden angekörten Hengst wird ein von dem Vor¬ 
sitzenden des Körausschusses und dem Protokollführer zu unter¬ 
zeichnender Körsschein nach Formular B *) gebührenfrei ausgestellt 
und sofort dem Hengstbesitzer ausgehändigt. 

§. 13. Der Körschein ist wohl zu verwahren und längstens 
8 Tage nach Beendigung der Deckzeit an die Ortspolizeibehörde 
abzuliefern, welche denselben sodann der Distriktspolizeibehörde 
einzusenden hat. 

Wenn Hengste im Gauritt verwendet werden, so müssen die 
Hengstführer die Körscheine stets bei sich haben und auf Verlangen 
den betheiligten Stutenbesitzern und den zur Controle berechtigten 
Personen vorzeigen. Berechtigt zur Controle sind ausser den 
Polizeiorganen auch sämmiliche Gestütsbeamte und Gestütsaufseher. 

Der Körschein darf an keinen Unberechtigten abgetreten werden. 

Ausserdem sind beim Gewerbebetrieb im Umherziehen die Be¬ 
stimmungen der §§. 55 u. ff. der Gewerbeordnung und der Art. 7, 
8, 11 und 12 des Gesetzes vom 10. März 1879, betreffend die Be¬ 
steuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen, zu beachten. 

*) Das Formular für den Körschein lautet: „Auf Grund des Ge¬ 
setzes vom 2G. März, die Körordnung betr., ist heute der untenbezeioh- 
nete Hengst des . . . zu . . . Bezirksamtes ... durch den Köraussohuss 
untersucht und tauglich erklärt worden. Beschreibung des Hengstes: 
Geburtsjahr. Grösse. Farbe. Abzeichen Schlag. Abstammung. Bemerk¬ 
ungen. Gegenwärtiger Körschein ist giltig für die Deokzeit (1. Februar 
bis 15. Juli) 18 . . 

Der Körausschuss: 

.... Vorsitzender. .... Protokollführer. 

Auf der Bückseite des Körscheins sind 8 Bubriken für Datum, Befund 
und Unterschrift des Thierarztes behufs Eintragung des „thierärztlichen 
Befundes u bei dem auf Grund Ziff. 8 der Minist.-Bekanntm. v. 24. März 
1881 „den Vollzug des Beichsgesetzes über die Abwehr etc. von Vieh¬ 
seuchen betr. u vorzunehmenden periodischen Untersuchungen während 
der Deckzeit angebracht. 


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273 


§. 14. Wird ein angekörter Hengst verkauft, so ist dies vom 
Verkäufer bei der Ortspolizeibehörde unter Angabe von Name, 
Stand und Wohnort des Käufers anzuzeigen. Die fraglichen An¬ 
zeigen sind von den Ortspolizeibehörden den Distriktspolizeibehör¬ 
den zu übermitteln. \ 

Wenn ein angekörter Hengst während der Deckzeit verendet, 
so ist die Distriktspolizeibehörde hievon unter Vorlage des Kör¬ 
scheines durch Vermittlung der Ortspolizeibehörde zu verständigen. 

Die Zurückziehung des Körscheines wegen eingetretener Zucht¬ 
untauglichkeit des Hengstes findet durch die einschlägige Distrikts¬ 
polizeibehörde auf Antrag des beamteten Thierarztes statt. 

Die abgelieferten und eingezogenen Körscheine sind sammt den 
hiezu gehörenden Anzeigen von den Distriktspolizeibehörden den 
Bezirks-Gestütsinspektionen, in der Pfalz der Direktion des pfälz¬ 
ischen Landgestütes, zu übersenden. 

§. 15. Nachkörungen werden nur am Sitze der Bezirks-Ge¬ 
stütsinspektionen an einem durch diese besonders bekanntzugeben¬ 
den Termine im Laufe des Monats Februar vorgenommen. 

Ausser der bezeichneten Zeit finden Nachkörungen nur aus¬ 
nahmsweise statt, wenn genügend nachgewiesen ist, dass der be¬ 
treffende Hengst bei den vorhergegangenen Körungen nicht vorge¬ 
führt werden konnte. 

II. D e c k z e i t. 

§. 16. Die Deckzeit dauert vom 1. Februar bis 15. Juli. 
Ausser der Deckzeit ist das Belegen untersagt. 

III. Deckplätze. 

§. 17. Nach Artikel 111 Abs. 2 des Polizeistrafgesetzbuches 
ist es untersagt, innerhalb einer Ortsohaft das Belegen von Pferden 
auf öffentlichen Plätzen oder Strassen vornehmen zu lassen. 

Ausserdem obliegt es sowohl den Hengst- wie den Stutenbe¬ 
sitzern, die Deckungen nur in geschlossenen Räumen, welche mit 
einer den Anblick des Beschälbetriebes abwehrenden Umfassung 
versehen sind, vornehmen zu lassen. 

IV. Führung des Deckregisters. 

§. 18. Für jeden angekörten Hengst hat der Besitzer ein Deck¬ 
register nach dem unten folgenden Formular C*) zu führen oder 
führen zu lassen. 

Dem Stutenbesitzer muss von dem Hengsthalter oder von dessen 
Stellvertreter ein Auszug aus dem Deckregister unter Anwendung 
des Formulars D nach vollzogener Bedeokung der Stute, einge¬ 
händigt werden. 

Das Deckregister ist sammt dem abgelaufenen Körschein bis 

*) Das Formular des von dem Hengstbesitzer zu führenden Deok- 
registers enthält auf der ersten Seite des Kopfbogens das Signalement 
des Hengstes und auf den folgenden Seiten 10 Rubriken: 1. Forti. Nr., 
2. bis 4. Familien- u. Taufnamen, Wohnort, Bezirksamt des Stutenbe- 
gitzers; 6. und 7. Farbe und Abzeichen, Schlag und Alter der gedeckten 
Stute; 8. und 9. Tag und Monat der Bedeokung; 10. Unterschrift des 
Stutenbesitzers oder d«ssen Stellvertreters. 




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274 


bis längstens 23. Juli durch Vermittlung der Ortspolizeibehörde 
der Distriktspolizeibehörde des Wohnortes des Hengstbesitzers zu 
übersenden, welche diese Papiere der einschlägigen Bezirksgestüts- 
inspektion, im Regierungsbezirke der Pfalz der Direktion des pfälz¬ 
ischen Landgestüfes, mitzutheilen hat. 

§. 19. Der Besitzer eines angekörten Heugstes ist verpflichtet, 
in den ihm behufs Ermittlung der Deckergebnisse von den Bezirks- 
Gestütsinspektionen, in der Pfalz von der Direktion des pfälzischen 
Landgestüts, durch die Distriktspolizeibehörden während des Monats 
Dezember zukommenden Deckregistern die Deckergebnisse einzu¬ 
tragen und sodann die Register bis längstens 23. Juli des nach¬ 
folgenden Jahres unter Vermittlung der Ortspolizeibehörde wieder 
der Distriktspolizeibehörde zu übergeben, von welcher die bezeich¬ 
nten Register an die beteiligten Gestütsbehörden zurückgelangen. 

§. 20. Die benötigten Formulare werden den Hengstbesitzern 
nach Beendigung des Körgeschäftes von dem Vorsitzenden des Kör- 
ausschuses unentgeltlich verabfolgt. 

V. Schlussbestimmung. 

§. 21. Gegenwärtige Verordnung tritt am 1, Januar 1882 in 
Wirksamkeit. — Schloss Berg, den 16. Juli 1881. 

Ludwig. 

Frhr. v. Feilitzsch. 

D. Gen.-Secret.: Ministerial-Rath v. Schlereth. 

Sitzungs-Protocoll des Vereins schlesischer Thierärzte. 

Verhandelt zu lireslau, am 2. Mai lb80. 

Der Verein schlesischer Thierärzte hielt heute seine diesjährige 
Frühjahrssitzung ab. Nachdem der Vorsitzende, Herr Dr. Ulrich, 
die Sitzung eröffnet und die anwesenden Collegen begrüsst hatte, 
wurden zunächst die eingegangenen Schriftstücke erledigt. 

Demnächst hielt Herr Professor Dr. Ponfik einen höchst 
lehrreichen Vorlrag über den sogenannten „Knochenwurm des 
Rindviehs.“ — Bereits während seines Aufenthaltes in Göttingen 
hatte der Vortragende Gelegenheit, sich von der Häufigkeit der als 
Knochenwurm bezeichneten Erkrankung unter dem Rindviehbestande 
der dortigen Gegend zu überzeugen. Die wiederholte Untersuch¬ 
ung der von Herrn Professor Ess er daselbst entfernten Geschwulst¬ 
knoten, welche meist aus der Unterkiefergegend stammten, ergab 
mit grosser Uebereinstimmung ein zellenreiches , an Gefässen meist 
ziemlich armes Granulationsgewebe, in welchem die zuerst von 
Bollinger geschilderten, eigenthümlichen Pilzelemente in grosser 
Menge eingestreut und gleichsam versenkt [sind. Für eine ganze 
Reihe analoger Fälle aus dem hiesigen Schlachthofe, die ihm durch 
die Vermittelung des Herrn Vorsitzenden, Departements-Thierarzt 



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275 


Pr. Ul rieh, zugänglich gemacht worden sind, konnte er sich von 
der völligen Identität der in Hannover und in Schlesien zu beob¬ 
achtenden Erscheinungsform der Krankheit überzeugen, welche bei 
weitem am häufigsten am Unterkiefer, viel seltener am Oberkiefer 
auftritt, von dem Alveolarfortsatze aus beginnt und allmählich auch 
in das Innere der Knochen hineindringt. In einigen Fällen gewann 
os freilich den Anschein, als ob sich der Process von innen her 
nach aussen zu entwickelt habe. 

Was die Entstehungsursache anlangt, so ist seiner Meinung 
nach die Annahme, dass es sich um den Ausdruck einer Constitu¬ 
tions-Anomalie, etwa einer skrophulösen Anlage handle, von der 
Hand zu weisen. Das Gesammtbild bietet vielmehr alle Anzeichen 
oincr Localaffection, welche nur in seltenen Ausnahmen über das 
ursprünglich ergriffene Gebiet hinausgreift, ohne selbst dann eine 
Allgemeininfection herbeizuführen. Er hält es für das Wahrschein¬ 
lichste, dass eine Erkrankung der Zähne, resp. der Alveolen den 
Ausgangspunkt bildet, und zwar so, dass leichte Entzündungen des 
Zahnfleisches und der membranösen Auskleidung der Zahnfächer 
eingeleitet werden, wie sie ja die Härte und Eauhheit (Scharf¬ 
kantigkeit) mancher Nahrungsbestandtheile jener Pflanzenfresser in 
hohem Masse begünstigen muss. Inwieweit bei diesen traumatischen 
Entzündungen den erwähnten Pilzbildungen des sogenannten actino- 
myces eine active oder eine mehr accidentelle Bolle zuzuschreiben 
sei, lässt sich zunächst noch nicht entscheiden, da es bisher trotz 
eifrigsten Suchens noch nicht gelungen ist, jüngere Entwickelcngs- 
stadien derselben zu entdecken, und dadurch einen Einblick in 
ihre Genese zu gewinnen. Ebensowenig haben Culturversuche, so¬ 
wie ferner Uebertragungen auf andere Thiere, mit mannigfachen 
Modificationen angestellt, ein positives Resultat geliefert.*) Von ganz 
besonderem und allgemeinstem Interesse wird die in Bede stehende 
Erkrankung so zahlreicher Hansthiere durch den Umstand, dass sie 
neuerdings auch beim Menschen beobachtet worden ist, und zwar 
ist nach den Erfahrungen des Vortragenden ihr Vorkommen ein 
keineswegs allzu seltenes. Ihrem ganzen Charakter nach ist sie 
indessen beim Menschen unstreitig mehr danach angethan, ausge¬ 
dehnte und tiefgreifende Zerstörungen anzurichten und bei den Be¬ 
troffenen durch erschöpfende Eiterung sogar den Tod herbei zu 
führen. 

*) S dagegen Prof. Dr. Johne’s Abhndlg. über „Actinomykoe“ etc. 
„Deutsche Zeitsohr. f. Thiermedio. etc. u VII. Bd., 3 Hft. Ste. 176 u> f. i>. R. 


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276 


Besonders interessant und fesselnd wurde der Vortrag durch 
die höchst instructiYen und vorzüglich gearbeiteten Präparate, welche 
Redner die Güte hatte, zur Ansicht herumzureichen. — Herrn Pro¬ 
fessor Dr. P o n f i c k wurde hierauf der herzlichste Dank von 
Seiten des Vorsitzenden für den überaus anziehenden Vortrag aus¬ 
gesprochen. 

An der nun über diesen Gegenstand eröffneten Debatte betheil¬ 
igten sich zunächst die Collegen Naszynski und Dr. Ulrich» 
Ersterer hob als Ursache des Nichtgelingens der Impfversuche her¬ 
vor, dass jeder Pilz nur auf einem bestimmten, für ihn passenden 
Boden gedeihe. Dr. Ulrich bemerkte, dass man die Krankheit 
vielfach in Verbindung mit der Tuberculosis gebracht habe, dem 
sei jedoch nicht so, die Krankheit trete vielmehr vollständig unab¬ 
hängig von dieser auf. Bezüglich der Ursachen wurde allgemein 
constatirt, dass die äusseren Einwirkungen, als Druck, Stoss etc. r 
welche bisher als Krankheitsursachen hingestellt worden waren, 
zwar sehr in’s Gewicht fallen, ob sie aber als die alleinige Krank¬ 
heitsursache, oder ob nicht vielmehr die eigentümlichen Pilzbild¬ 
ungen als solche anzuklagen seien, sei noch unentschieden. 

Was nun das Vorkommen der Krankheit selbst betrifft, so 
scheint dieses in den verschiedenen Provinzen sehr verschieden zu 
sein, und dürften, wie allgemein anerkannt wurde, örtliche Verhält¬ 
nisse damit in .innigem Zusammenhänge stehen. 

Demnächst verlas College Fr ick, Grenzthierarzt in Beuthen 
O.-S., einen geschichtlichen Bericht über den im September v. J. 
erfolgten Ausbruch der Rinderpest im Bendziner Kreise in Russisch- 
Polen. Der in allen Theilen höchst interessante Bericht lieferte 
den Beweis, dass die Rinderpest auch dieses Mal wieder von Osten 
her durch Steppenvieh eingeführt worden und bis an unsere Grenze 
vorgedrungen war, und dass nur durch die strenge Grenzcontrole 
sowie durch die strenge Handhabung der veterinärpolizeilichen 
Massregeln in Russland, zu welcher Redner Seitens der russischen 
Behörde mit herangezogen worden war, unsere Provinz vor einer 
neuen Rinderpestcalamität bewahrt worden ist. 

Nächst diesem theilte der Vorsitzende mit, dass der Herr 
Minister der landwirtschaftlichen Angelegenheiten angeordnet hat, 
dass umfassende Untersuchungen bezüglich der in <jer letzten Zeit 
so verheerend unter den Schafen aufgetretenen Krankheit, der 
Lupinose, angestellt werden sollen. 

Nach Mittheilung verschiedener Schriftstücke, insbesondere der 



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L.i 




277 


verschiedenen Yereinsprotokolle, wurde die Sitzung um 3 Uhr ge¬ 
schlossen, und vereinte ein heiteres Mahl unter Theilnahme der 
Damen die Mitglieder noch längere Zeit. 

Dr. Ulrich. Barth. Schubert. 

Ansteckende Hausthier-Krankheiten in Eisass-Lothringen 
während des Monats Juni 1881. Von 11 wegen Rotzkrankheit 
getödteten Pferden haben sich bei der Section 10 rotzkrank befun¬ 
den; davon kommen 5 auf Untereisass und je 3 auf Lothringen 
und Obereisass; in 13 Kreisen, 21 Gemeinden, 23 Ställen befinden 
sich 10 der Seuche und 94 der Ansteckung verdächtige Pferde 
unter Sperre bzw. Beobachtung. — Die Maul- und Klauen¬ 
seuche kommt immer noch sehr vereinzelt vor. — Ausser 2 Fällen 
von Milzbrand in 2 Kreisen, kamen 3 milzbrandartige Erkrankungen 
zur Anzeige. — Die Tollwuth wurde bei 7 Hunden und 1 Pferde 
festgestellt; viele Hunde, welche im Verdachte standen, gebissen 
worden zu sein, wurden getödtet. — Die Influenza (Typhus) 
der Pferde, welche in den Kreisen Strassburg, Zabern, Schlettstadt, 
Colmar und besonders Mühlhausen immer noch herrscht, ist im 
Abnehmen begriffen. 


Verschiedene Mittheilungen. 

Der Transport von Vieh ausBayern über Böhmen 
nach Sachsen zum Zwecke der Durchfuhr nach anderen nörd¬ 
lich gelegenen deutschen Staaten ist auf der Eisenbahnlinie Wald- 
sassen-Eger-Voitersreuth unter Einhaltung der von dem k. sächs. 
Ministerium des Innern vom 24. Mai 1. J. vorgeschriebenen Beding¬ 
ungen bis auf Weiteres gestattet. 

(K. b. A.-B1. d. Staatsm. d. I. Nr. 19 Ste. 226) 

Der Milzbrand fordert im heurigen Jahre wieder zahlreiche 
Opfer. Nachrichten aus St. Petersburg zufolge greift diese 
Seuche im Nowgorod’schen Gouvernement immer weiter um sich 
und sind dort schon Hunderte von Thieren gefallen und auch viele 
Erkrankungen bei Menschen vorgekommen. Durch Verschleppung 
ist die Seuche in das Gouvernement St. Petersburg vorgedrungen 
und Seuchenfälle in den Kreisen Nowaja-Ladoga und Luga fest¬ 
gestellt worden. 

Auch die sog. Wildseuche in den Parks bei München, welche 
bekanntlich in den angrenzenden Bezirken auch bei Pferden und 
Rindvieh beobachtet wurde, entpuppt sich nun als wirklicher 
Milzbrand und wird aus dem oberbayerischen Regierungsbezirke 
an einigen Orten von ziemlich zahlreichen Erkrankungen an dieser 
Seuche berichtet. 

Wegen Auftretens der Tollwuth in Berlin und wie¬ 
derholter Feststellung der Wutb und des Wuthverdachts bei Hun¬ 
den, zuletzt am 14. Juli d. J., gibt das K. Polizeipräsidium bekannt, 
dass die Hundesperre bis zum 14. Oktober ds. Js. verlängert 
worden ist und bringt in Erinnerung, dass die Vorschriften, betr. 


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278 


die Festlegung der Hunde, bezw. die Führung derselben an der 
Leine, auch auf Höfen, Gärten, Treppen, Fluren und in öffentlichen 
Localen zu beobachten sind und die Tödtung jedes Hundes zu ver¬ 
anlassen ist, welcher frei umhorlaufend, d. h. nicht festgelegt oder 
an der Leine und mit einem Maulkorb versehen geführt, betroffen 
wird. (D. St.-Anz.) 


Literatur. 

Physiologie des Menschen und der Säugcthicre. Ein Lehr- 
buch für Studirende von Dr. Imanuel Munk, Assistent am 
physiologischen Laboratorium der k. Thierarzneischule zu Ber¬ 
lin. Mit 68 Holzschnitten. Berlin. Verlag von Aug. Hirsch¬ 
wald. gr. 8. 34 Bogen. 15 M. 

Wie schon der Titel des Werkes sagt, hat dasselbe haupt¬ 
sächlich den Zweck, den Studirenden als Lehrbuch zu dienen und 
musste desshalb das Hauptaugenmerk des Verfassers darauf gerichtet 
sein, die so wichtig gewordene Lehre von den Lebensvorgängen 
nicht nur in möglichster Gedrängtheit sondern auch in leichtver- 
ständiicher Sprache und unter Hervorhebung der als feststehend zu 
betrachtenden Fundamentalsätze der Physiologie zur Darstellung zu 
bringen. Wenn es auch keinem Zweifel unterliegt, dass die Lebens- 
Vorgänge im menschlichen und thierischen Organismus nicht wesent¬ 
lich von einander unterschieden sind, und die gemeinschaftliche Be¬ 
sprechung derselben in einem Werke sogar gewisse Vortheile bietet, 
so lag doch bei der Allgemeinheit des Titels die Gefahr nahe, dass 
die Darstellung in der einen oder der andern Richtung zu unvoll¬ 
ständig werden könnte. Der Verfasser hat es verstanden, die sich 
darbietenden Schwierigkeiten meist glücklich zu überwinden. Der 
reiche Inhalt des Buches ist in 3 Abschnitte eingetheilt, nämlich 
in die Lehre vom Stoffwechsel, die Lehre von den Leistungen des 
Thierkörpers und diejenigen von der Fortpflanzung. Der erste Theil 
f* ist der reichhaltigste, der zweite Theil, welcher mit sehr vielen Holz¬ 
schnitten ausgestattet ist, behandelt namentlich die Physiologie der 
Muskeln und Nerven, insbesondere das Auge sehr eingehend. Der* 
dritte Theil ist dagegen etwas knapp gehalten. Durch die bündige 
und leichtverständliche Darstellung empfiehlt sich das Werk nicht 
nur zum Studium für Anfänger, sondern es wird auch manchem 
Praktiker Gelegenheit geben, seinen Kenntnissen in einer Disciplin 
noch etwas nachzuhelfen, deren Verwerthung für die Pathologie 
und Therapie in neuerer Zeit immer mehr zur Geltung gelangt. 
Die buchhändlerische Ausstattung ist eine sehr gute. P. A. 

Zur Besprechung sind eingesendet worden von M. Heinsius 
in Bremen, Special-Verlag von Werken über Viehhaltung und 
Milch wir thschaft: 

Kurze Anleitung zum Molkereibetriebe. Für Anfänger zu¬ 
sammengestellt von Lab es ins, Molkerei-Inspektor in Dessau. 
Zweite verbesserte Auflage. Mit 12 Illustrationen. 1881. 8. 
57 8. IM. 


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279 


Znr Hebung der Käserei in Deutschland. VonDr. Fleisch- 
mann. Bremen, 1880. 8. 12 8. 30 Pfg. 

Forschungen auf dem Gebiete der Viehhaltung und ihrer 
Erzeugnisse. (Beilage zur Milch-Zeitung, Organ für die 
gesummte Viehhaltung und das Molkeroiwesen.) Herausgegeben 
von C. Petersen, Oekonomierath in Eutin, und Dr. P. 
Petersen, Vorstand der landw.-chem. Versuchs- und Control¬ 
station in Oldenburg. 9. Heft. 1880. 

Von dieser Zeitschrift erscheint viertel jährlich ein Heft zu 
dem Preise von 1 Mark. 


Personalien. 

Ausgeschrieben e Kr eis thierarztstelle: 
r . r . Jftkrliekir Omehi liid •iiiBrtickti 

nt sei treu: et|tl|i|l Q |halft: Dekali . bis im bei d. I Regier»; ii: 

Löbtau . 600 M. 600 M. 1. Sept. 1881. Königsberg . 

Die Stelle eines Assistenten des Grenz- und Kreisthierarztes für 
den Kreis Loeben Kamp mann mit seinem Wohnsitze zu Lautenburg, 
während der Assistent seinen Wohnsitz in Loeben zu nehmen, den 
Kreisthierarzt zu unterstützen hat und Privatpraxis ausüben darf, mit 
1200 Mark jährlich fixem Bezug ist zu besetzen. Bewerber haben sich 
unter Vorlage der nöthigen Belege bis 12. August 1. J. bei dem KgL 
Regierungs-Präsidenten in Marienwerder zu melden. 

Dem Thierarzte H. W. E. Reissmann zu Berlin ist die von ihm 
bisher commiss. verwaltete Kreisthierarztstelle für den Verwaltungsbezirk 
des Polizeipräsidiums zu Berlin definitiv übertragen worden. 

Kreisthierarzt Sohneidemühl wird für die Studirenden der Land¬ 
wirtschaft an Universität in Kiel kommendes Wintersemester Vor¬ 
lesungen über Grundzüge der Anatomie und Physiologie der Haussäuge- 
thiere sowie über Thierseuohen halten. 

Der Rossarzt Hell beim Hannov. Ulan.-Rgt. Kr. 13 wurde zum 
Oberrossarzt ernannt; der Rossarzt Laser beim Remontedepot Pr. 
Mark ist mit Pension in den Ruhestand versetzt worden. 

Der Landesthierarzt Ph. J. G o r i n g im 8taatsministerium des Innern 
ist auf Ansuohen von der Funktion als Stellvertreter des Vorstandes der 
Landgestüts - Verwaltung sowie des Landgestüts-Thierarztes enthoben 
worden. 


Bekanntmachungen. 

Vorlesungen an der Königlichen Thierarzneischule in Hannover. 
Wintersemester 1881/82. — Beginn 3. Oktober 1881. 
Direktor Professor Dr. Dammann: Encyclopädie und Metho¬ 
dologie der Thierheilkunde; Specielle Chirurgie; Gerichtliche Thier¬ 
heilkunde; Uebungen im Anfertigen von schriftlichen Gutachten 
und Berichten. — Professor Begemann: Anorganische Chemie; 
Pharmacognosie; Pharmaceutische Uebungen. — Professor Dr. 
Harms: Exterieur des Pferdes und der übrigen Arbeitsthiere; 
Thierzuchtlehre und Gestütskunde; Operationsübungen; Ambulator¬ 
ische Klinik. — Professor Dr. Lustig: Specielle Pathologie und 
Therapie; Propädeutische Klinik; Spitalklinik für grossere Haus- 
thiere. — Professor Dr. Rabe: Spezielle pathologische Anatomie; 


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280 


Pathologisch-histologischer Cursus; Pathologisch-anatomische Ueb- 
ungen und Obduktionen; Spitalklinik für kleine Hausthiere. — 
Lehrer Ter eg: Anatomie der Hausthiere; Physiologie II.; Ana¬ 
tomische Uebungen. — Professor Dr. Hess: Zoologie. — Dr. 
Ehrlenholtz: Physik. — Lehrer Geiss: Theorie des Hufbe¬ 
schlages. — Repetitor Dr. Arnold: Physikalische und chemische 
Repetitorien. —Repetitor Hinrichsen: Anatomische und physio¬ 
logische Repetitorien. 

Die 39. Generalversammlung des Vereins Pfälzer Thier¬ 
ärzte findet Samstag den 13. August 1. J., Vormittags 10 Uhr, 
in Neustadt a./H. im Gasthof zum Löwen statt. 

Tagesordnung: 1) Vereinsangelegenheiten: Referent: Di¬ 
striktsthierarzt Thomas. 2) Pathologie des Herzens mit besonderer 
Berücksichtigung der Entstehungs-Verhältnisse der Hypertrophie, 
der Dilatation und der excentrischen Hypertrophie. Referent: Be¬ 
zirksthierarzt Werner. 3) Das rituelle Schächten der Israeliten als 
unzeitgemässe Schlachtmethode und die dadurch bedingte Entwert¬ 
ung des Blutes als menschliches Nahrungsmittel. Referent: Bezirks¬ 
thierarzt Bauwerker; Correferent: Bezirksthierarzt Werner. 

Die sich an der Versammlung betheiligenden Collegen werden 
um rechtzeitige (spätestens 3 Tage vorher) Mittheilung an Herrn 
Distrikts-Thierarzt Hauck in Dürkheim wegen Bestellung des 
Diners ergebenst ersucht. 

Der Ausschuss des Vereins der Pfälzer Thierärzte: 

Hauck, Rechner. Werner, Vorstand. Thomas, Secretär. 

Die ordentliche Generalversammlung des thierärztlichen Ver¬ 
eines von Mittelfranken wird heuer Dienstag, den 16. Aug., 
Vormittags 9 Uhr, im Gasthause „zum Strauss tt (Karolinenstrasse) 
in Nürnberg stattfinden. 

Tagesordnung: 1) Vereinsangelegenheiten. 2) Das Reichs¬ 
viehseuchengesetz vom 23. Juni 1881. Referent: Bezirksthierarzt 
Hollenbach in Neustadt a. A. 3) Zucht und Krankheiten des 
Geflügels. Referent: Distriktsthierarzt Schöberl in Pappenheim. 
4) Mittbeilungen aus der Praxis. 

Zu dieser Versammlung werden alle Vereins-Mitglieder, und 
Collegen freundlichst eingeladen. 

Scbeinfeld im Juli 1881. 

Hamm, Vereinsvorstand. 


Soeben erschien: 

Neerolog des am 28. März 1. J. gestorbenen Obermedicinal- 
rathes Dr. EL v* Hiering: von Prof. W. Fricker. 

Gegen Einsendung von 50 Pfg. in Briefmarken oder Postein¬ 
zahlung sendet den Neerolog franco zu: Die Verlagshandlung von 
Schickhardt & Ebner in Stuttgart. 

Verantwortliche Kedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von ttackl u. Lochner 
Verlag von Wilh. Lüderit* in Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

beranegegeben von 

Th. Adam in Angsbnrg. 


XXV. Jahrgang. Ni* 32. August 1881. 

Inhalt: ßitzmiffsprotokoll des Vereins sohlesisoher Thierftrzte. (Throm¬ 
bose und Embolie). — Import amerikanischen Sob weinefetts. — Die 
Revision der Pharmaoopoea Germanica. — Literatur. — Personalien. 
— Neorolog. — Sammlung für das Stammkapital der Unterstützungs¬ 
kasse für die Hinterbliebenen deutscher Thierftrzte. — Generalver- 
sammlung des Vereins kurhessischer Thierftrzte. _ 

Sitzungs-Protocoll des Vereins schlesischer Thierärzte. 

Verhandelt zu Breslau, am 10. Ootober 1880. 

Am 10. Ootober versammelte sich der Verein schlesischer 
Thierftrzte im Logengebftude. 

Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls der vorigen 
Sitzung erhielt Kreisthierarzt Dr. Fiedeler das Wort über Throm¬ 
bose und Embolie und ihren ätiologischen Zusammenhang mit 
der Pferdekolik. 

Thrombus heisst ein intra vitam entstandenes Gerinnsel inner¬ 
halb eines Gefftgsrohres und Thrombose der Vorgang der Gerinn¬ 
ung selbst zum Unterschiede von den postmortalen Gerinnungen. 
Mit Embolie bezeichnet man denjenigen Vorgang, durch welchen 
der Thrombus oder Theile desselben losgelöst und mittelst des Blut¬ 
stromes in den Gefassen weitergeführt und eingekeilt wird. Die 
embolischen Processe sind daher immer secundftrer Natur. 

Die Thrombose findet sich meist im Herzen, in den Arterien 
und Venen, seltener in den Capillaren und Lymphgefftssen. Ihre 
Ursachen sind zurückzuführen: 1) auf eine Blutstockung, 2) auf 
eine Texturverftnderung der Gefftsswandung. 

Die Blutstockung kann bedingt werden: a) durch eine Ver¬ 
engerung des Gofasslumens (Compressionsthrombose), b) durch eine 
Zerreissung oder Verletzung der Gefasse (traumatische Thrombose). 
So lange der Thrombus auf seine ursprüngliche Bildungsstätte 


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beschränkt bleibt, wird er autochthoner oder primitiver Thrombus 
genannt, setzt er sich durch fortdauernde Anlagerung in der Richt¬ 
ung des Blutstromes auf eine verschiedene Länge des Gefässes 
fort, so wird er ein fortgesetzter Thrombus genannt. 

Aus der Thrombose können sich, wie schon erwähnt, secundäre 
Processe — Embolien — entwickeln. Diese Embolien kommen in 
den Arterien gewöhnlich an der Theilungsstelle der Gefässe — im 
sogenannten todten Winkel — oder wo die Gefässe durch Abgabe 
von Aesten rasch an Durchschnitt verlieren, vor. Die grossen 
Pfropfe pflegen auf der Theilungsstelle zu reiten, so dass sie in 
beide Gefässe hineinragen. 

Nach Schilderung der verschiedenen Schicksale, welche Throm¬ 
ben und Embolie in ihrem weiteren Verlauf erleben und der Ein- 
flüsso, welche dieselben nicht allein auf die Nachbarschaft, sondern 
auch auf den Gesammtorganismus ausüben, geht der Vortragende 
auf das Thema: Steht das Wurmaneurysma mit der Pferdekolik in 
ätiologischem Zusammenhänge? ein. 

Nach Forschungen von Bollinger, Schütz, Lustig u. A. muss 
dieser Zusammenhang als erwiesen betrachtet werden. Die Ursache 
des Wurmaneurysma des Pferdes ist der in die Klasse der Nema¬ 
toden gehörige Wurm: Strongylus s. Sclerostomum armatumBudolfi, 
der bewaffnete Pallisadenwurm, welcher sich durch einen Doppel¬ 
kranz scharfer Zähne auszoichnet, so dass der Kopf das Aussehen 
einer Trepankrone erhält. Das Schwanzende des Männchens ist 
mit einem trichterförmigen Hautlappen der Bursa — versehen, 
welcher sogenannte Rippen besitzt, die von Schneider zur Bestim¬ 
mung der Arten benutzt sind. Ausserdem geniesst das Männchen 
den Vorzug, einen doppelten Penis (Spicula) zu besitzen. 

Ueber die Naturgeschichte dieses Wurmes ist Folgendes be¬ 
kannt: Die im Blind- und Grimmdarm des Pferdes lebenden 
Strongyli begatten sich, und das Weibchen legt die befruchteten 
Eier in den Darm ihres Wirthes, die nun mit dem Kothe entfernt 
werden. In kurzer Zeit, besonders auf feuchtem Boden, schlüpfen 
die Embryonen aus, die nun auf irgend eine Weise in das Wasser 
gelangen und mit dem Trinkwasser von den Pferden aufgenommen 
werden. Auf bisher unaufgeklärte Weise gelangen sie vom Magen 
aus in das Blutgefässsystem; besonders in der art. mesenterica 
anterior, in der art. ileo-coeco-colica, seltener im tripus Halleri 
und den art. renales findet man diese nicht geschlechtsreifen Palli- 
sadenwürmer sehr häufig und zahlreich, bis zu 1^0 Exemplaren an 


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283 


einer Stelle, entweder ganz eingeschlossen in den eingegrabenen 
Gängen der Arterienwandung, oder das hintere Ende ragt in das 
Gefä8slumen hinein. In diesen Gängen häuten sie sich ; man findet 
häufig nur die Häute, nicht mehr die Parasiten. Haben die jungen 
Strongyliden die Trepankrone erhalten, so wandern sie, ihre bis¬ 
herige Wohnung, die Aneurysmawandung, verlassend, in die Aeste 
der stärkeren Eingeweidearterien nach dem Darm, durchbohren die 
Wandung desselben, um nun im Blind- und Grimmdarm das Fort¬ 
pflanzungsgeschäft zu betreiben. 

In den Gefässen erzeugen diese Parasiten die sogenannten 
Aneurysmen-Erweiterungen des Gefässrohres. Durch das Einbohren 
des Wurmes in die Intima und das längere Verweilen desselben in 
der Gefässwandung wird eino Arteriitis und die Entwickelung des 
Aneurysma durch Wachsthum hervorgebracht. Diese Aneurysmen 
sind bei unseren Pferden sehr häufig, in manchen Gegenden leiden 
fast alle daran. Es ist daher erklärlich, dass man dieselben früher 
als unschädlich betrachtete, erst Bollinger gebührt das Verdienst, 
in seinem Werke: „das Wurmaneurysma und die Kolik des Pfer¬ 
des a auf ihren Zusammenhang mit der Kolik aufmerksam gemacht 
und wissenschaftlich begründet zu haben. 

In dem Wurmaneurysma entsteht durch die Veränderung der 
Gefässwandung eine Thrombose, deren Bildung durch die verlang¬ 
samte Circulation in dem erweiterten Gefässrohre begünstigt wird; 
es entsteht ein parietaler oder ein unvollständig obturirender Throm¬ 
bus, die beide dadurch gefährlich werden, dass sich Gerinnsel los¬ 
lösen und embolische Verstopfungen — die sogenannten embolischen 
Koliken — hervorrufen, die tödtlich werden, wenn sich kein Colla- 
teralkreislauf bilden kann. 

Die pathologisch-anatomischen Erscheinungen der Darmembolien 
sind folgende: 

Starke Vergrösserung des betreffenden Darmes, dem entsprech¬ 
end umfangreiche Füllung — eine Fäcalstase — desselben, ferner 
Hyperämie, Auflockerung der Mucosa, Verdickung, Hypertrophie 
der Darmwandung, hämorrhagischer Katarrh, die Erscheinungen 
der localen Entzündung bis zur Nekrose und Perforation. Ueber 
das Zustandekommen der Kolik in Folge des Wurmaneurysma ist 
Lustig der Ansicht, dass dieses immer die Veranlassung zu umfang¬ 
reichen Obliterationen der kleinsten Darmgefässe wird, und dass 
dadurch der Darmkanal der meisten Pferde in seiner Funktion 
mehr oder weniger gestört ist. College Schilling hat bei 32 mit 


Jfe'i 


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Aneurysmen behafteten Pferden die Darmgefässe und Capillaren 
mikroskopisch untersucht, und dieselben regelmässig in verschie¬ 
dener Zahl und Ausbreitung embolisch verstopft gefunden. 

Es ist aus physiologischen Gründen erklärlich, dass eine der¬ 
artige Verlegung der Ernährungsgefässe eines Organes, selbst bei 
hergestelltem Collateralkreislaufe nicht gleichgiltig sein kann. Wird 
daher einem so geschwächten Darmtheile eine grössere Futtermenge 
zugeführt, als dieses gewöhnlich der Fall ist, so vermag er die¬ 
selbe nicht fortzuschaffen, da jede Muskelbewegung, auch die des 
Darmes, abhängig ist von der Zufuhr einer gewissen Menge arteriellen 
Blutes innerhalb einer bestimmten Zeiteinheit. 

Die embolische Kolik kennzeichnet sich dadurch, dass die 
Thiere von vornherein, schon nach einer halben Stunde, lebensge¬ 
fährliche Krankheitserscheinungen zeigen, so besonders dunkle, 
venöse Schleimhäute und kleinen Puls. Die Schmerzen sind von 
Anfang an unerheblich, verschwinden bald ganz, so dass der Laie 
an Besserung glaubt: bei näherer Untersuchung finden wir einen 
Todescandidaten. Es ist dieses dadurch begründet, dass durch die 
Darmlähmung auch die Empfindungsnerven mitbetroffen werden, 
wodurch der betroffene Darmtheil unempfindlich wird. Sind jedoch 
gesunde Darmtheile von den embolisch gelähmten eingeklemmt, ge¬ 
zerrt, so werden auch die embolischen Koliken mit Schmerzen ver¬ 
bunden. Führen die embolischen Koliken zur Heilung, so treten 
häufig blutige Diarrhoen auf, welche durch die Stauung und Trans¬ 
sudation resp. Gefässzerreissungen, durch die Blut in toto austreten 
kann, bedingt werden. 

Nachdem dem Vortragenden der Dank der Versammlung durch 
den Vorsitzenden ausgesprochen war, berichtet derselbe über die 
Säcularfeier des Dresdener Thierarzneiinstitutes. 

Bei dem dritten Punkte der Tagesordnung gelangt durch Kreis- 
Thierarzt Frauenholz-Brieg eine Krankheit der Binder 
zur Besprechung, welche in vielfacher Beziehung die Beachtung 
der Landwirthe und Veterinäre verdient. Im Breslauer und Brieger 
Kreise erkrankten in verschiedenen Ställen, wo sogenannte Büben- 
schnitzel gefüttert wurden, alle Binder eines Stalles plötzlich unter 
den Erscheinungen einer Magen-Darmentzündung, wobei in 
der ersten Zeit sich Symptome zeigten, welche mit denen der Bin¬ 
derpest einige Aehnlichkeit hatten: Aufhören des Appetits, Versiegen 
der Milch, Struppigkeit des Haares, Fieberschauer, trockenes Flotz- 
maul, Thränen der Augen, nach einigen Tagen blutiger Durchfall, 


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285 

Eintreten des Todes nach 8—14 Tagen. Bei der Section fanden 
sich die Erscheinungen hochgradiger Magen-Darmentzündung, stets 
mit sulzigen Ergiessungen um die Nieren. Das Fleisch Ton Thieren, 
welche in der ersten Zeit der Krankheit geschlachtet wurden, hatte 
stets gutes Aussehen, guten Geschmack und wurde zum Gebrauch 
und Verkauf überlassen, doch schon am dritten Tage hatten Fleisch 
und die yon diesem gemachte Wurst einen urinosen Geruch und 
höchst üblen Geschmack. Uebereinstimmend kam diese Krankheit 
dort Tor, wo sogenannte Rübenschnitzel gefüttert wurden, so dass 
diese allein als Krankheitsursache beschuldigt werden mussten. 
Die Richtigkeit dieses Schlusses geht auch daraus heryor, dass die 
Krankheit bei baldiger Futteränderung in Verbindung mit Gaben 
yon Ferrum sulfurioum in Genesung überging. Sonderbar und 
scheinbar Beweis dafür, dass noch ein anderes Agens als die 
Schnitzel zum Ausbruch der Krankheit nöthig sei, ist die Beob¬ 
achtung, dass auf einem Hofe, wo alles Vieh mit Schnitzeln ge¬ 
füttert worden, das Vieh eines Stalles sämmtlich zu gleicher Zeit 
erkrankte, wahrend das Vieh in anderen Ställen gesund blieb. 
Unter den Vermuthungen über die Veranlassung dazu hat die 
meiste Wahrscheinlichkeit die, dass der für die Fütterung nöthige 
Vorrath in der Nähe des Krankenstalles sich befunden und, wie 
es üblich, die nächststehenden Thiere immer zuerst gefüttert wor¬ 
den seien, also immer yon dem Theile des Futters erhalten haben, 
welches der Luft am längsten ausgesetzt gewesen und am meisten 
Gelegenheit hatte, schädliche Bestandtheile aus derselben aufzu¬ 
nehmen. 

Aus den Mittheilungen ergibt sich, dass eine Behandlung bei 
eingetretener Krankheit ausschliesslich dem Besitzer erspriesslich, 
da das Fleisch ungeniessbar ist und nach dem Landrecht die Eigen¬ 
schaft eines den Kauf rückgängig machenden Fehlers besitzt. 

Nach Besprechung der Tagesordnung für die nächste Sitzung 
yereinigte ein gemeinschaftliches Mahl noch einige Stunden die 
erschienenen Mitglieder, bis die Zeit die Auswärtigen zu ihren 
Zügen rief. 

Dr. Ulrich. Barth. Schubert. 

In den Fragen: Ob das aus Amerika importirte Schweinefett 
als gesundheitsschädlich zu betrachten, und ob es 
nothwendig ist, dessen Import in Ungarn zu verbieten? hat der 
Landes-Sanitätsrath auf Anregung des Finanz-Ministeriums 
in seiner Sitzung yom 2. Juni d. J. verhandelt und den Vortrag 


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286 


des Referenten Dr. L. Gross zum Beschluss erhoben, welcher 
wie folgt lautet: „ Die Nahrung durch Thier e und deren Provenien¬ 
zen, also auch das Schweinefeit, kann nur dann den allgemeinen 
sanitären Erfordernissen entsprechen, wenn es möglich ist, sich 
über den Ursprung, die Mästung und hauptsächlich über den Ge¬ 
sundheitszustand der betr. Thiere Kenntniss zu erwerben und die 
Controle in dieser Richtung auszuüben* Unsere Gesetze und Verord¬ 
nungen sorgen auch dafür und bieten genügende Garantie, dass 
das Fett der an gewissen Krankheiten gefallenen Schweine nicht 
verkauft werden dürfe. Diese Controle ist jedoch für das aus 
Amerika importirte Schweinefett praktisch unausführbar. Nachdem 
aber glaubwürdige Berichte darüber vorliegen, dass die während 
grosser Epizootien gefallenen Thiere in eingesalzenem und geräucher¬ 
tem Zustande in ganzen Schiffsladungen nach Europa importirt 
wurden, und deren Genuss in Barcelona und Stockholm auch zu 
Erkrankungen Anlass gab, ist noch mit viel mehr Recht vorauszu¬ 
setzen, dass das Fett solcher Thiere, über dessen Ursprung wir 
nichts Näheres erfahren können, auf die europäischen Märkte ge¬ 
bracht, die Gesundheit der Consumenten gefährdet. Diese Gefahr 
wird noch durch den Umstand vergrössert, dass das zum Export 
bestimmte Schweinefett in Amerika und namentlich in Chicago 
durch Auspressen mittelst Maschinen — und nicht, wie bei uns, 
durch Schmelzen, also durch die Anwendung grosser Hitze — dar¬ 
gestellt wird. — So verschwindet also auch jene relative Sicherheit, 
welche durch die bei der Schmelzung gebrauchten Hitzgrade und 
hiedurch bedingte Vernichtung der Trichinen und der Ansteckungs¬ 
stoffe erzielt werden könnte. Nachdem also das Fett der an an¬ 
steckenden oder auf den Menschen übertragbaren Krankheiten ge¬ 
fallenen Schweine die Gesundheit des Menschen gefährdet, nachdem 
jene Massregel, welche zur Ueberwachung der inländischen Pro¬ 
duktion gegenüber wirksam sind, auch für die aus Amerika impor- 
tirten Produkte anwendbar sein müssen; nachdem endlich die Con¬ 
trole über den Ursprung des amerikanischen Schweinefetts nicht 
ausführbar ist, äussert der ungarische Landes-Sanitätsrath sein Gut¬ 
achten dahin: Das aus Amerika importirte Schweinefett ist als ge¬ 
sundheitsschädlich zu betrachten und dessen Import in die Länder 
der ungarischen Krone aus denselben Ursachen zu verbieten, welche 
bei dem Verbote des Schweinefleisches und des Speckes massgebend 
waren. (D. R.-A.) 

Bei der Revision der Pharmacopoea Germanica ist bekannt¬ 
lich auch die Aufnahme von Thierarzneimitteln in Aussicht genom¬ 
men (v. Wochenschr. Ste. 10 lfd. Js.) und sind um die Wünsche 
der Veterinäre kennen zu lernen, zu der vor einiger Zeit zur zweiten 
Sitzung nach Berlin einberufenen, aus Aerzten und Apothekern 
zusammengesetzten Berathungs-Commission auch Thierärzte, und 
zwar die Herren Dr. Siedamgrotzki und Sussdorf aus Dres¬ 
den, Friedb er ger aus München sowie Roloff und Diecker¬ 
hoff in Berlin zugezogen worden. Dem Vernehmen nach waren 


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287 


die thierärztlichen Sachverständigen in ihren Ansichten überein¬ 
stimmend u. A. darüber, dass eine Ausscheidung der thierärztlichen 
Medicamente als Anhängsel an die Pharmacopoe sowie die Auf¬ 
stellung von Maximaldosen nicht opportun sei; dagegen in die 
Pharmacopoe zu rein thierärztlichen Zwecken eine Reihe von rohen 
und käuflichen Präparaten der Billigkeit halber aufzunehmen und 
neben den chemisch reinen zu führen wäre. Ebenso wurde die 
Beibehaltung einiger zwar entbehrlicher Arzneimittel desshalb ge¬ 
wünscht, weil sich dieselben noch allgemeiner Beliebtheit erfreuen, 
dagegen sollen complicirte Arzneiformen bzw. allgemeine Vorschriften 
für dieselben, vermieden werden, da hierin dem Geschmacke des 
Einzelnen nicht leicht Rechnung getragen werden könne. 

Literatur. 

Vorträge fttr Thierärzte, redigirt von Prof. Dr. O. Siedam- 
grotzky. III. Serie. Jena, Dege & Haenel, 1881. 

Heft 12. Ueber das Rind von Nordamerika und 
seine Einführung nach Grossbritannien und Belgien. Von 
Ed. Dele, Gouvernementsthierarzt in Antwerpen. 39 S. 

IV. Serie Heft 1. Die Fissuren des Fesselbeins 
vom Pferde mit besonderer Berücksichtigung der Beweg¬ 
ungsvorgänge in den unteren Gelenken. Von Oberrossarzt 
Fr. Peters. Mit 8 Holzschnitten und einer lithogr. Tafel« 
30 S. 

Heft 2 und 3. Grundzüge der Arznei Wirkung. 
Von Prof. Dr. H. Möller. 76 S. 

Heft 4. Die Ophthalmoskopie in der Veterinär- 
medicin. Von Ernst Föringer, Militärveterinär 1. CI. 
30 Stn. 

Personalien. 

Ausgeschriebene Kreisthierarztstelle: 
r * * • Jährlicher Gesucht sind eiizoreiche» 

Fu de» &reii: |Utgai|i 6ehllt . Z iiehui: bis zun bei d. L Regieraig ii: 

Coesfeld. — — 30. Septbr. 1881. Münster. 

Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt 
Kelheim; Bewerber um diese Stelle haben ihre an das k. Staatsmini- 
sierium des Innern zu richtende, mit den Torgeschriebenen Zeugnissen 
belegte Gesuche spätestens bis 30. August 1. J. bei der ihnen Vorgesetzten 
k. Kreisregierung, Kammer des Innern, einzureichen. 

Die Unterveterinäre Sohwinghammer im 2. Ulanen-Rgt. und 
Krieglsteiner im 2. Feld-Art.-Rgt. wurden zu Veterinären 2. Classe 
befördert. 

Necrolog. Medicinalrath Professor Dr. Hertwig in Berlin ist am 
19. Juli d. J. im Alter von 83 Jahren gestorben. Geboren am 10. Jan. 
1798 zu Ohlau, studirte er in Breslau Medicin, später in Wien Thier¬ 
heilkunde, wurde 182G in Berlin als Lehrer an der Thierarzneischule 
angestellt und 1833 zum Professor ernannt, in welcher Eigenschaft er 
bis zu seiner am 1. April 1877, nach 54jähriger Amtsthätigkeit erfolgten 
Pensionirung thätig war. Sein Leben war reich an Wirken und Schaffen, 



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288 


seine schriftstellerische Thätigkeit während eines halben Jahrhunderts 
eine äusserst fruchtbare; die von ihm im Jahre 1829 veröffentlichte 
Monographie über Hundswuth fand allgemein gebührende Anerkennung 
und seine Handbücher der praktischen Arzneimittellehre sowie der 
Chirurgie für Thierärzte, welche beide mehrere Auflagen erlebten, wer¬ 
den noch lange eine Zierde der Yeterinärliteratur bleiben; im Vereine 
mit Gurlt redigirte der Verstorbene von dem Jahre 1835 bis 1874 das 
„Magazin für die gesammte Thierheilkunde tt . Die Verdienste Hertwig's 
wurden , nicht nur im eigenen Vaterlande sondern auch weit über die 
Grenzen desselben hinaus anerkannt und duroh Verleihung von mehreren 
Orden ausgezeichnet; die Dankbarkeit und Liebe seiner zahlreichen 
Schüler und Verehrer zeigte sich besonders bei der Feier seines 50jähr- 
igen Dienstjubiläums (1873) und seiner goldenen Hochzeit (1879) und 
wird Hertwig bei denselben sowie überhaupt in der Thierheilwissen¬ 
schaft im ehrenden Andenken bleiben. Th. A. 


Sammlung fOr das Stammkapital der Unterstatzungskasse fQr 
die Hinterbliebenen deutscher Thierärzte- 

11. An Beiträgen sind ferner (y. S. 88 der Wochensohr.) eingegangen 
von den Herren: Baudermann-Höohst a./M. 10 M., Bloss-Adorf 
i. Sachs. 10 M., CIausnitzer-Uelzen 10 M., Collmann-Hanau a./M. 
20 M., Deigeudesch-Darmstadt 5M., Dr. Dietrich-Wiesbaden 15 M., 
Einioke-Wreschen 6 M., Dr. Fiedel er ^Waldenburg i./8chl. 20 M., 
Gabbey-Gleiwitz 20 M., Gips-Colberg 20 M., GÜttler-Schweidnitz 
5 M., Güttlioh-Hamslau 10 M., Hartmann-Hannover 20 M., von 
Heill-Xanten 10 M., Hillmann-Grottkau 5 M., Kirst-Tilsit 5 M., 
Köhler-Döbeln 5 M., Metelmann-Crivitz 10 M. 5 Pf., Moses-Penz- 
lin 5 M., Olbrich-Grottkau 5 M., Peters-Ludwigslust i./Meckl. 10 M., 
Boegener-Wirsitz 6 M., Roemer-Cassel 30 M., Schadow-Tilsit 
5 M., 8chorling-Harpstedt 12 M., Sohrader-Helmstedt 30 M., 
Schumann-Cuhmenen 10 M., Schwa necke-Beuthen i0 M. 5 Pf., 
Seffner-Berlin 10 M., Stöhr-Thorn 20 M., Dr. Ulr ioh-Breslau 50 M., 
Voliers-Altona 30 M., Wenzel-Cassel (Sammlung unter den Boss¬ 
ärzten der Garnisonen Cassel, Botenburg, Hofgeismar und Fulda) 29 M., 
Winokler-Marienwerder 20 M., Woestendieok-Bochum 20 M., 
Wolf f-Dülmen 10 M., Wulff-Perleberg 3M. — Summa 521 M. 10 Pf. 

Hannover, den 30. Juli 1881. 

Dammann. Geiss. 

Die XV. Generalversammlung des Vereins kur- 
hessiseher Thierärzte findet am Mittwooh den 17. August 
c. Vormittags 11 Uhr zu Cassel im Palais Restaurant (Königs¬ 
strasse) statt. 

Tagesordnung: 1) Geschäftliche Mittheilungen. 2) Ueber 
den Nutzen der Thermometrie bei der Diagnose etc. innerer Krank¬ 
heiten der HauBsäugethiere. Bef. Krsth. Wenderhold -Botenburg 
a. F. 3) Ueber das Kurverfahren bei räudekranken Schafen. Bef. Dr. 
Kaiser. 4) Ueber Viehveraicherung. Bef. Röhling, Beg.-Pferde- 
arzt a. D. 5) Freie Besprechung angemeldeter Gegenstände. 6) Vor- 
standswahl. — Zu dieser Versammlung ladet freundlich ein: 

Marburg. Dr. Kaiser, Vorsitzender. 


Veiantworilicha Uednnion: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Raokl n. Lochnar 
Varlag von Wilh. Lfldarits in Aagabnrg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

beraasgegeben von 

Th. Adam in Angsbnrg. 


XXV. Jahrgang. N= 33. Angast 1881. 


Inhalt: Ascites beim Hunde. — Berioht über die Generalversammlung 
des thierärztlichen Vereins von Unterfranken. (Fleischbeschau.) — 
Literatur. — Personalien. 


Ascites beim Hunde. 

Mitgetheilt von H. De Ivos in IL-Gladbaoh. 

In neuerer Zeit habe ich einige an Bauchwassersucht 
leidende Hunde behandelt und dürfte besonders einer dieser 
Krankheitsfälle nicht ohne Interesse sein, wesshalb ich den¬ 
selben hier etwas näher beschreiben will. 

Im letzten Frühjahre wurde meine Hülfe von Herrn Sch. 
hier für seinen Bernhardinerhund in Anspruch genommen. 
An Ort und Stelle angekommen, fand ich das mit grösster 
Anstrengung athmende Thier am Boden liegen, dessen Kräfte 
kaum hinreichten sich zu erheben. Der Appetit des Patien¬ 
ten war sehr gering; die Faeces dünn, der Urin wurde 
tropfenweise abgesetzt. Die Körpertemperatur betrug 41,6° C., 
das Athmen wurde circa 80mal in der Minute ausgeführt. Die 
Auscultation und Percussion Hessen weder abnorme Geräusche 
der Lungen- noch der Herzaction wahrnehmen. 

Der Bauch war in seinem Umfang um das Doppelte ver¬ 
mehrt und fühlte sich schwappend an; an den abhängigen 
Körperstellen befanden sich Oedeme von verschieden grossem 
Umfange und hinter der letzten rechten Bippe trat in der 
Lendengegend dicht hinter dem Psoasmuskel eine kleine, 
taubeneigrosse, fluctuirende Geschwulst hervor. 

Mit Einwilligung des Besitzers nahm ich die Punktion 
des Bauches vor, zu welchem Zwecke das Thier so auf 





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einen Tisch gelegt wurde, dass die Bauch Wandung über den 
vorderen Band des Tisches hervorstand* 

Nachdem die Haare abgeschoren und der nach unten ge¬ 
legene Theil der Bauchwandungen mit 2 pCt. Carbolwasser 
gewaschen war, machte ich mit einem Trokar von 2,5 mm 
Durchmesser einen Einstich neben der Mittellinie durch die 
linke Bauchwandung, worauf sich nach Entfernung des Stillets 
aus der Trokarhülse circa 32 Pfund einer klaren, hellgelben 
Flüssigkeit aus der Bauchhöhle entleerte. 

Während der Operation wurde Patient einigemale ohn¬ 
mächtig in Folge der Veränderung des Blutdruckes und der 
Qefässerweiterung im Hinterkörper. Sobald die Anaemie des 
Gehirns eintrat, wurde die Canüle für 10 Minuten verschlossen 
und ein Esslöffel voll Rothwein auf die Zunge gegeben. Die 
Operation dauerte von 8 Uhr Abends bis 12Va Uhr Nachts. 
Nachdem Patient einige Minuten sich überlassen gelegen hatte, 
sprang er vom Tisch und ging vergnügt zu seinem Herrn. 

Innerlich erhielt Patient eine Abkochung von Bulb. Scillae 
mit Zusatz von Pilocarpinum muriaticum im Verhältniss von 
300 : 1. Die Wirkung des Pilocarpins trat ganz sicher bei 
allen Patienten nach 8 bis 10 Minuten ein. Einen Schweiss¬ 
ausbruch, wie ich ihn beim Menschen und Pferde gesehen 
habe, konnte ich nicht finden, wohl aber war die Haut nicht 
mehr trocken wie früher, sondern etwas feuchter. Der Speichel 
hing in langen Fäden aus dem Munde. 

Am folgendi n Tage besuchte ich fraglichen Hund noch¬ 
mals und fand die Bauchhöhle wieder etwas mit Exsudat ge¬ 
füllt. Nun wendete ich meine Aufmerksamkeit der Geschwulst 
in der rechten Lendengegend zu. Ich vermutbete einen Nie- 
renabscess, der auch in Wirklichkeit vorhanden war. Mit der 
Pravatz’schen Spritze machte ich einen Einstich in die er¬ 
wähnte Geschwulst und entleerte 27 ccm eines bräunlich dick¬ 
flüssigen Eiters. In Folge des starken Zuges kamen Gewebs- 
fetzen in die Spritze, die sich unter dem Microscop als Rudi¬ 
mente der Niere ergaben. 

Am dritten Tage gelang es mir einige Urintropfen an 
Ort und Stelle zu untersuchen, worin sich zerfallene Nieren- 
epithelien und eine starke Eiweissreaction zeigte. Die Abs- 
cesshöhle wurde mit Tinct. jod. 1,0 auf Aqua destillat. 1U0,0 
bis zu 39® C. erwärmt, mehrmals vollgefüllt und wieder aus¬ 
gesogen. Innerlich wurde die Behandlung wie früher fortge¬ 
führt. Am Nachmittag des 3. Tages wurden dem qu. Hunde 
abermals 16 Pfund Flüssigkeit aus der Bauchhöhle entleert und 
8 Tage später noch 4 Pfund. 






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W'. 


291 


Der Appetit des Hundes besserte sich seit der ersten 
Paracentese und die Oedeme der Beine und des Halses ver¬ 
schwanden allmählig ganz. Pilocarpinum muriaticum habe ich 
bei drei verschiedenen Hunden mit Ascites angewandt. Im 
letzteren Falle war Nierenentzündung Ursache der Bauch¬ 
wassersucht, in den früheren Fällen ist mir mit Bestimmtheit 
die Ursache des Leidens nicht bekannt geworden, trotzdem 
ich mir viele Mühe gab, dieselbe zu erforschen. Nebenbei 
will ich bemerken, dass ich das Policarpin. muriat. bei soge¬ 
nanntem Einschuss am Hinterbein eines edlen Pferdes sub- 
cutan mit eclatantem Erfolge angewendet habe. Bei einem 
belgischen Pferde sah ich diesen günstigen Erfolg nicht und 
musste zu einer früher beliebten Behandlung übergehen. 

Vorstehende Notizen mögen Veranlassung geben, dem 
Pilocarpin grösseren Eingang in die Veterinärpraxis zu ver¬ 
schaffen. Wenn der Preis auch hoch ist, so ist die Wirkung 
doch eine zuverlässige.*) 

Bericht über die 31, Generalversammlung des thier¬ 
ärztlichen Vereins von Unterfranken. 

Abgehalten am 25. October 1880 zu Würzburg. 

Auf die ergangene Einladung waren zur bestimmten Zeit 17 
ordentliche Vereinsmitglieder erschienen. In Abwesenheit des wegen 
Unwohlsein verhinderten Vereins Vorstandes Haecker eröffnete und 
begrüsste der Vereinssecretär Büttel die Versammlung, erstattete 
Bericht über den Stand des Vereins, der 38 Mitglieder betrug und 
die Thätigkeit des Vereinsausschusses. Nach einigen geschäftlichen 
Mittheilungen wurde zur Wahl der Vorstandschaft und des Aus¬ 
schusses geschritten, welche — nachdem die bisherigen Vorstands¬ 
mitglieder eine Wiederwahl ablehnlen — zwei erfolglose Wahlgänge 
nothwendig machte, bis dann durch Acclamation Prieser als Vor¬ 
stand, Burger als Secretär und Schweinhuber als Kassier, 
dann als weitere Ausschussmitglieder M a i s e 1 und H a u c k, ferner 
als Ersatzmänner für den Ausschuss: Albert, Schnepper und 
Seitz, endlich als Delegirter in den Obermedicinalausschuss Mai¬ 
sei und als dessen Stellvertreter Pries er gewählt wurden, welche 


*) Pilocarpinum muriaticum ist das Alcaloid Ton Folia Jaborandi, 
die von einem brasilianischen Strauche stammen; es wirkt bedeutend 
Speichel- und schweisstreibend und wird zu diesem Zwecke beim Men¬ 
schen in einer Dosis von 0,005—(»,01 . subcutam angewendet. Eine In- 
iectionsdosis von 0,05 wirkt vergiftend. Dieses Mittel bewirkt auch eine 
Verengerung der Pupille, also dem Atropin entgegengesetzt. D. Red. 


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sämmtliche die auf sie getroffene Wahl annahmen. Vor Eintritt 
in die Tagesordnung beantragte L e i m e r für die Zukunft die Ver¬ 
sammlungen früher, so lange der Sommerfahrplan noch Geltung 
habe, abzuhalten, weil der Winterfahrplan sehr ungünstige An¬ 
schlüsse habe. Dieser Antrag fand die nöthige Unterstützung und 
wurde angenommen. 

Hierauf erstattete Büttel sein Referat über den ersten Ge¬ 
genstand der Tagesordnung: „Beschau der animalen Lebens¬ 
mittel“ und wurden boi der hieran sich anknüpfenden Diskussion 
die einzelnen vom Referenten aufgestellten Punkte in nachstehen¬ 
der Fassung angenommen: 

1) Alle Schlachtthiere, ob zum Genüsse für den Menschen be¬ 
stimmt oder nicht, sind sowohl im lebenden Zustande, als auch deren 
Fleisch und Eingeweide nach der Schlachtung einer obligatorischen 
Beschau zu unterstellen. Der vom Referenten beantragte Satz: 
„mit Ausnahme der von Privaten zum eigenen Gebrauch geschlach¬ 
teten Schweine“ wurde mit allen Stimmen gegen die des Referenten 
gestrichen. 

2) Die Thierärzte sind die einzigen wissenschaftlichen Beschau¬ 
organe und ist denselben überall da, wo solche domiciliren, die 
Aufsicht auf die animalen Lebensmittel zu übertragen. 

3) Nur in Nothfällen darf die Besichtigung im lebenden Zu¬ 
stande unterlassen werden. Bei krankem Schlachtvieh muss die 
zweite Beschau unter allen Umständen von einem hiezu berech¬ 
tigten Thierarzte vorgenommen werden. 

4) Alle Schlachtungen von Pferden, gleichviel zu welchem 
Zwecke dieselben erfolgen, unterliegen ausnahmslos der Beschau 
der hiezu berechtigten Thierärzte. 

5) Die Anzeige der Schlachtung hat so rechtzeitig zu geschehen, 
dass es dem betreffenden Fleischbeschauer Ynöglich ist, das Thier 
auch noch im lebenden Zustande zu untersuchen; da eine zuver¬ 
lässige Fleischbeschau nur am Tage möglich ist, so sollen die 
Schlachtungen in den Monaten April mit September nur von früh 
5 Uhr bis Abends 7 Uhr und in den Monaten October mit März 
von früh 8 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr vorgenommen worden. 
Nothschlachtungen sind selbstverständlich hievon ausgenommen. 

6) Die Einbringung frischen Fleisches zum Zwecke des Han¬ 
dels oder Wiederverkaufes von auswärts ist nur für grosse, zusam¬ 
menhängende Stücke (Viertel) gestattet und unterliegt dasselbe der 
regelmässigen Fleischbeschau am Einbringungsorte; für solche ist 


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gleichzeitig ein nicht über 2 Tage alter Beschanschein vom Fleisch¬ 
beschauer des Schlachtortes zn erbringen, in dem der Ort anzugeben 
ist, wohin das Fleisch verbracht wird. 

Für eingeführtes Rauchfleisch, Speck und Wurstwaaren sind 
Ursprungszeugnisse vorzulegen. 

Hausierhandel mit Fleisch ist nur in Orten, in denen keine 
Metzger ihre Gewerbe ausüben, gestattet. 

Für Ein- und Ausfuhr von Fleisch ist in der Instruktion ein 
für alle Fleischbeschauer gleichlautendes Formular in folgender 
Fassung aufzunehmen: 

.... Nr. des Tagebuches. 

Schein. 

Herr.zu N.schlachtete heute. 

Die Beschau des Schlachtthieres ist ordnungsgemäss geschehen 
und hat ergehen, dass das Fleisch als ... . erklärt wurde. 

Von diesem Fleisch geht heute ..... Eg zum Verkaufe 
nach ..... 

.den.18 . . 

Der Fleischbeschauer. 

7) Die Regelung der Fleischbeschaugebühren ist unter Genehm¬ 
igung der Vorgesetzten Polizeibehörde den einzelnen Gemeinden 
und Magistraten anheimgegeben. Die Bezahlung der Fleischbe¬ 
schaugebühren hat direkt aus der Gemeindekasse zu geschehen, die 
Gemeinde hat dagegen die Berechtigung, von den Schlachtenden 
eine entsprechende Ahgahe hiefür zu erhöhen. 

Für die Beschau bei Nothschlachtungen und bei Pferden ausser¬ 
halb des Wohnortes, beziehen die Thierärzte die regelmässigen 
Taggebühren. 

In Orten mit Schlachthausbetrieb unterliegen die Bestimmungen 
sub Ziff. 5 und 7 besonderer Regelung, je nach den obwaltenden 
Verhältnissen. 

8) Jeder Gemeinde bleibt es anheimgestellt, jederzeit die 
mikroskopische Fleischbeschau obligatorisch oder fakultativ einzu¬ 
führen. 

9) In Orten, in denen mehrere Metzger wohnen, ist eine ge¬ 
regelte erfolgreiche Handhabung der Fleischbeschau nur in einem 
gemeinschaftlichen Schlachthause möglich und ist daher der Bau von 
solchen in allen Landstädtchen anzustreben. 

Es kamen nun noch folgende weitere, auf die Fleischbeschau 
bezügliche Punkte zur Verhandlung: 


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294 


Der Antrag Büttel's, die empirischen Fleischbeschauer in 
eigenen Cursen yorzubilden, wird zwar als sehr wünschenswerth 
bezeichnet, aber als zur Zeit unausführbar verworfen, dagegen ein 
Antrag Zippelius, den Schülern der landwirtschaftlichen Fort¬ 
bildungsschule Unterricht in der Fleischbeschau zu erteilen, um 
so allmählig einen Stamm gut unterrichteter empirischer Fleisch¬ 
beschauer heranzuziehen, angenommen. 

Die Anträge des Referenten: „Vor Aufstellung der empirischen 
Fleischbeschauer ist der einschlägige beamtete Thierarzt gutacht¬ 
lich zu hören, sowie Hausmetzgern und tierärztlichen Pfuschern 
kann die Funktion eines Fleischbeschauers nicht übertragen wer¬ 
den, endlich in Orten, in denen keine Metzger domiziliren, ist die 
Aufstellung eines eigenen Fleischbeschauers nicht räthlich, vielmehr 
wünschenswerth, dass wo möglich immer nur für mehrere nahe ge¬ 
legene Orte ein solcher aufgestellt werde, ferner sämmtliche empi¬ 
rische Fleischbeschauer eines Bezirkes unterstehen der Aufsicht und 
periodischen Visitation durch den Bezirksthierarzt, beziehungsweise 
dessen Stellvertreter/ werden angenommen. 

Der ausserdem von Büttel gestellte Antrag: „in Bezug auf 
die möglichste Verhinderung und rechtzeitige Entdeckung von 
Uebertretungen der oberpolizeilichen Vorschriften über animale 
Lebensmittel erscheint es als dringendes Bedürfnis, ausser den 
Fleischbeschauern und den Organen der Ortspolizei, denen in erster 
Reihe die diesbezügliche Ueberwachung obliegt, die k. Gendarmerie 
zu veranlassen, auf hier einschlägige Contraventionen ihr besonderes 
Augenmerk zu richten, und solche in jedem einzelnen Falle zur 
Anzeige zu bringen/ wurde gestrichen; dagegen der Antrag von 
Zippelius: „Wer den Verkauf von Fleisch und Fleischwaaren 
gewerbsmässig oder an öffentlichen Orten betreibt, ist verbunden, 
auf Verlangen des Fleischbeschauers jeder Zeit seinen ganzen Vor¬ 
rath der Beschau zu unterstellen, sowie ein Antrag Burger’s zur 
Milchcontrole, dass bei gewerbsmässigem Milchverkaufe auch die 
betr. Stallungen und Melkviehbestände einer regelmässigen Visita¬ 
tion zu unterstellen sind“, angenommen. Veranlassung zu letzterem 
Anträge war ein von Kreisthierarzt Zippelius übergebenes Gut¬ 
achten des Herrn Medizinalrathes Hof mann, welches derselbe an 
den ärztlichen Kreisverein von Unterfranken erstattet hat. 

Der Passus: „Als Instanzengang hat in erster Reihe der Be- 
zirksthierarzt, in zweiter und letzter Instanz der Kreisthierarzt zu 
gelten/ wurde angenommen. 


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Zum Schlüsse der Verhandlungen über diesen Gegenstand der 
Tagesordnung wurde noch der Antrag des Referenten: „Sowohl der 
Verkauf von Wildpret, Geflügel und Fische etc., als auch beson¬ 
ders die Verkaufslokale sind seitens des thierärztlichen Beschau¬ 
personals einer Controle zu unterstellen a , angenommen. 

Auf den Antrag Burgers, in Betreff der Gründung einer 
Kreisfachbibliothek wurde der Betrag von 50 Mark aus der 
Vereinskasse bewilligt, um hiefür grössere wissenschaftliche Werke 
anschaffen zu können. 

Kreisthierarzt Zippelius erklärte hiezu, dass die in der k. 
Hufbeschlaglehranstalt aufgestellte Bibliothek von den Thierärzten 
jederzeit benutzt werden könne; um nun aber dieses zu ermög¬ 
lichen, stelle er den Antrag, dieselbe catalogisiren zu lassen, was 
auch angenommen wurde.. 

Nach der Versammlung vereinigte die meisten Collegen noch 
längere Zeit ein gemeinsames Mittagsmahl. 

Prieser, Vorstand. Burger, Secretär. 

Literatur. 

Die Vieliseucben^esetzffebnng Deutschlands- Kommentar zum 
Reichsgesetze vom 23. Juni 1880, betr. die Abwehr und Unter¬ 
drückung von Viehseuchen. Ein Handbuch für Justiz- und 
Verwaltungsbeamte, Thierärzte und praktische Aerzte, Land- 
und Forstwirthe, Pferdebesitzer und Viehhändler bearbeitet 
von F. A. Wen gl er, k. Oberlandesgerichtsrath. Separatab¬ 
druck aus der „Gesetzgebung des deutschen Reiches mit Er¬ 
läuterungen.“ Zweit es Heft und Abschluss des Kommentars. 
Erlangen, 1881. Verlag von Palm & Enke (Adolph Enke), 
gr. 8. 202 8. 4,20 M. 

Das auf Seite 215 in Nr. 24 der Wochenschrift über das erste 
Heft dieses Kommentars Angeführte gilt gleichmässig auch bezüg¬ 
lich der übrigen Paragraphen des Reichsviehseuchengesetzes. Die 
Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzes nehmen 
Bezug sowohl auf die Motive der Gesetzgeber, wie auf die früheren 
veterinärpolizeilichen Vorschriften zur Bekämpfung der anstecken¬ 
den Thierkrankheiten und die neuen Veterinärgesetze anderer Staa¬ 
ten, namentlich Oesterreichs und werden dieselben in erster Linie 
den beamteten Thierärzten und den Polizeibehörden hinsichtlich 
Tendenz und Ausführung des Gesetzes von Werth sein. Th. A. 

Personalien. 

Auszeichnungen. 

Die medicinisohe Faoultät der Universität München hat 
dem Director der k. Centralthierarzneischule daselbst, Ludwig Fr anok, 
in Würdigung seiner hervorragenden Verdienste um die Anatomie der 
Hausthiere und die Förderung der wissenschaftlichen Thiermedicin über- 




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haupt, die Würde eines Doctors der Medioin honoris oausa verliehen. 
Das Ehrendiplom wurde am 5. August von einer Deputation der Facul- 
tät, bestehend aus dem derzeitigen Decan, Herrn Professor von Voit, 
und 2 Professoren dem in dieser Weise Ausgezeichneten in feierlicher 
Weise mit einer Ansprache überreicht, worin der Dekan die Leistungen 
Franoks auf den verschiedenen Gebieten der Wissenschaft gebührend 
hervorhob nnd namentlich betonte, dass derselbe den glänzenden Beweis 
geliefert h&be, dass man ein Gelehrter sein könne, ohne Doctor zu sein. 
Wir wünschen dem um die Hebung der Münchener Thier arzneischule 
und die Förderung der Thierheilkunde hochverdienten Forscher, dass er 
sich dieser wohlverdienten und seltenen Auszeichnung noch rocht lange 
erfreuen möge! 

Dem Departements- und Kreisthierarzte Wilh. KIlsen er in Osna¬ 
brück wurde der Königliche Kronenorden IV. Gl. verliehen. 

Ausgeschrieben e Kr eis thier arztstellen: 
r * r . Jährlicher Geisel*« sind «imreichei 

nr ei e . otatsmi«,. Gehalt: Zuschan : bii nun bei d. K. Regiernig ii: 

Pr. Stargardt. 600 M. — 26. August 1881. Danzig. 

Kempen . 600 M. — 8. Septbr. 1881. Düsseldorf, 

Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt 
Eschenbach. Bewerber um diese Stelle haben ihre vorschriftsmässig 
belegten, an das k. Staatsministerium des Innern gerichteten Gesuche 
bis zum 1. September d. J. bei der ihnen Vorgesetzten k. Kreisregierung, 
Kammer des Innern, einzureichen. 

An der hiesigen städtischen Landwirthschaftssohule soll sobald als 
möglich ein geprüfter Thierarzt als Lehrer mit einem Gehalte von 
jährlich 1200 M. angestellt werden. Der bisherige Inhaber der 8telle 
hat auch die Functionen eines beamteten Thierarztes versehen. Privat¬ 
praxis ist gestattet. 

Etwaige Bewerber werden aufgefordert, sich bei uns zu melden. 

Varel, 3. August 1881. 

Schulvorstand der höheren Lehranstalt, 
v. Garssen. 

Unterzeichneter Sucht in den nächsten Monaten oder Frühjahr einen 
angehenden Thierarzt als Assistenten. Lusttragende wollen sich sofort 
wenden an 

Regnault, Bezirksthierarzt in Kirchheimbolanden (Pfalz). 

Dem Kreisthierarzte Kotelm an n zu Mohrungen ist unter Entbind¬ 
ung von seinem gegenwärtigen Amte die Verwaltung der Kreisthierarzt¬ 
stelle des Kreises Loetzen, und dem bisherigen Rossarzte A. J. Ja cob 
zu Posen die commiss. Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises 
Schroda übertragen worden. 

Dem bisherigen Militär-Rossarzt A. H. W o 1 d t ist die commiss Ver¬ 
waltung der Kreisthierarztstelle für die Kreise Gummersbach und 
Waldbroel mit dem Wohnsitze in Gummersbach übertragen worden. 

Die erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt Gar- 
misoh wurde dem Bezirksthierarzte E. Deschler in Kelheim, die er¬ 
ledigte Bezirksthierarztstelle für das Bezirksamt Vilshofen dem Distr.- 
Thierarzt X. A. Bosch in Türkheim, und die erledigte Bezirksthierarzt¬ 
stelle für das Bezirksamt Hof dem Bezirksthierarzt K. Ritzer in 
Eschenbaoh verliehen. 

Verastwortliche ftedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Back) u. Loebner 
Verlag von Wilh. Lflderits in Augsburg.* 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraasgcgeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N= 34. August 1881. 


Inhalt: Das Civilveterinärwesen, hier den Unterstützungsverein für 
die Hinterbliebenen bayer. Thierärzte. — Massregeln gegen Vieh¬ 
seuchen (Maul- und Klauenseuche). — Milzbrand. — Impfung. — 
Errichtung öffentlicher Schlachthäuser und Verkauf des Fleisches 
von kranken Thieren. — Massregeln gegen die Rinderpest. (Vieli- 
Ein- und Durchfuhr.) — Ansteckeude Hausthierkrankheiten. — 
Tagesordnung der Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzto. 
— Personalien. _ 

Das Civilveterinärwesen, hier die Aufstellung der Bezirks- 
Thierärzte betr. 

Minist-Entscbl. vom 26. Juli 1881 (Mini t.-A -Bl. Nr. 23) an die königl. 
Regierungen, Kammern des Innern, an die Distriktspolizeibehörden und 
die Bezirksthierärzte ergangen. 

Aus Rücksichten der thunlichsten Fürsorge für die Hinter¬ 
bliebenen der amtlichen Thierärzte wird mit Bezugnahme auf die 
Bekanntmachung des k. Staatsministeriums des Innern vom 3. Juni 
1876 — G. u. V.-Bl. S. 357 — nachstehende Anordnung getroffen : 

1) Die Bezirksthierärzte sind nach erfolgter Ernennung von 
der mit der Verpflichtung und Diensteinweisung betrauten Behörde 
erst dann zu verpflichten und in den Dienst einzuweisen, wenn 
dieselben durch Vorlage der Aufnahmsurkunde und der Beitrags¬ 
quittung für das laufende Jahr den Nachweis erbracht haben, dass 
sie dem Unterstützungsvereine für die Hinterbliebenen bayerischer 
Thierärzte als Mitglieder angehören. 

2) Jeder Bezirksthierarzt ist verpflichtet, Mitglied des in Ziff. 1 
erwähnten Unterstützungsvereines bis zum Eintritte in ein Amt mit 
pragmatischen Rechten za bleiben. 

3) Die bereits angestellten Bezirksthierärzte sind nur in dem 
Falle zum Eintritt in den Unterstützungsverein verpflichtet, wenn 
sie, einem dessfalls gestellten Ansuchen entsprechend, auf eine andere 
Bezirksthierarztstelle versetzt werden. 

Die Bestimmung Ziffer 1 findet in diesem Falle gleichmässige 
Anwendung. _ 


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298 

Massregeln gegen Viehseuchen betr. 

Bekanntmachung des k. b. Staatsministeriums des Innern yom 10. Aug. 

1881 (Ges. u. Verord.-Bl Nr. 49). 

Nachdem die Einschleppung und Weiter Verbreitung der Mau 1- 
und Klauenseuche des Rindviehes, der Schafe, Ziegen und 
Schweine in einigen Regierungsbezirken in der Regel durch die 
Einfahr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn veranlasst wird, so 
werden auf Grund des §. 7 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, 
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr., — Reichs- 
Ges.-Bl. S. 153 ff. — und des §. 8 der hiezu erlassenen Aller¬ 
höchsten Ausführungsverordnung vom 23. März 1881 — Gesetz- 
und Verordn.-Bl. S. 129 ff. — nachstehende Vorschriften über die 
Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn getroffen: 

1) Die Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn in die 
Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Regens¬ 
burg sowie Oberfranken ist nur an den von den einschlägigen k. 
Regierungen, Kammern des Innern, hiefür bestimmten Eintrittsorten 
nach vorgängiger Feststellung des unverdächtigen Gesundheitszu¬ 
standes der betreffenden Schweine durch den hiefür bestellten Con¬ 
trolthierarzt gestattet. 

Von der Beibringung von Viehpässen für die zur Einfuhr be¬ 
stimmten Schweine wird jedoch Umgang genommen. 

2) Die Untersuchung der Sehweine sowie die schriftliche Be¬ 
stätigung der Zulässigkeit der Einfuhr durch den Controlthierarzt 
hat nach Massgabe der in der Dienstes-Instruktion für die Control- 
Thierärzte vom 12. April 1880 — Amtsblatt des k. Staatsminist, 
d. I. S. 159 ff. — enthaltenen Vorschriften zu erfolgen. 

3) Die Kosten der thierärztlichen Untersuchung sind von dem 
Einführenden zu tragen. Bezüglich der Festsetzung und Erhebung 
der Besichtigungsgebühren haben die Bestimmungen der Ministerial- 
Bekanntmachung vom 20. Dezember 1879, Massregeln gegen Vieh¬ 
seuchen betreffend — Ges.- u. Verord.-Bl. S. 1536 f. — und des 
hiezu erlassenen Ausschreibens des k. Staatsministeriums der Finan¬ 
zen vom 11. März 1880 Nr. 18 666 — Amtsbl. d. k. Staatsminist, 
d. I. S. 129 ff. — in Anwendung zu kommen. 

4) Die Distriktspolizeibehörden haben zur pünktlichen Durch¬ 
führung dieser Massregeln entsprechend mitzuwirken und die Polizei¬ 
organe an der Grenze zur strengsten Ueberwachung anzuweisen. 

5) Wer den Vorschriften in Ziffer 1 zuwider Schweine aus 
Oesterreich-Ungarn in Bayern einführt, wird im Hinblicke auf §. 66 
Ziff. 1 des Eingangs erwähnten Reichsgesetzes mit Geldstrafe bis 
zu 150 M. oder mit Haft, sofern nicht nach anderweitigen gesetz¬ 
lichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, bestraft. 

6) Gegenwärtige Bestimmungen treten mit dem Zeitpunkte ihrer 
Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatte in Wirksamkeit. 
Von diesem Zeitpunkte an sind die von den k. Kreisregierungen, 


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299 


Kammern des Innern, von Oberbayern und Niederbavern, dann der 
Oberpfalz und von Regensburg sowie von Oberfranken anf Grand 
der älteren Bestimmungen zur Verhinderung der Einschleppung der 
Maul- und Klauenseuche aus Oesterreich-Ungarn erlassenen ober- 
polizeilichen Vorschriften aufgehoben. 

Verhütung des Milzbrandes bei Tbieren durch Impfung. 

Professor Pasteur aus Paris hielt vor dem internationalen 
Aerztecongress in London einen interessanten Vortrag, in welchem 
er nach eingehender Erläuterung seiner Methode bemerkte, dass 
dieselbe bald, nachdem sie bekannt geworden, in Frankreich grossen 
Anklang fand. Bekanntlich wurden Pasteur von der Landwirth- 
schaftsgesellschaft zu Melun 50 Schafe und 10 Rinder zur Verfüg¬ 
ung gestellt um an diesen Thieren einen entscheidenden Versuch 
über die Richtigkeit seiner Theorie von der Verminderangsfähigkeit 
der Ansteckung durch Einimpfung von Parasiten, welche unter ge¬ 
wissen Verhältnissen gezüchtet wurden, anzustellen. Die Versuche, 
welche im Beisein einer grossen Anzahl von Autoritäten und Thier¬ 
ärzten vorgenommen wurden, ergaben die glänzendste Bestätigung 
der von ihm aufgestellten Theorie. 

Am 5. Mai wurden die Versuche mit 50 Schafen, 8 Kühen, 
1 Stier, 1 Ochsen und 2 Ziegen begonnen; 25 Schafe, 6 Kühe und 
1 Ziege wurden mit je 5 Tropfen einer Flüssigkeit geimpft, die 
den durch Cultur geschwächten Virus enthielt, weloher die Ursache 
jener Seuche ist, die man als fi&vre cbarbonneuse (Milzbrand) be¬ 
zeichnet. Am 17. Mai wurde bei denselben Thieren die Impfung 
wiederholt und zwar ebenfalls mit einem geschwächten Virus, dessen 
Ansteokungsfähigkeit aber eine grössere war, als jene des am 5. Mai 
verwendeten. 

Am 31. Mai wurden sämmtliche, also aueh die nichtgeimpften 
Versuchsthiere mit der bösartigsten Microbia inoculirt. Die vorher 
mit geschwächtem Virus geimpften Thiere blieben gesund, die 
übrigen ungeimpften Thiere starben an Milzbrand binnen 50 
Stunden. 

Pasteur erwähnte, dass er seit dem Bekanntwerden dieser 
Versuchsresultate der Nachfrage der Landwirthe nach cultivirtem 
Impfstoff kaum genügen konnte; in einem Zeitraum von 15 Tagen 
seien in den Departements der Umgebung von Paris mehr als 
200000 Schafe sowie eine grosse Menge Rinder und Pferde geimpft 
worden. (D. R.-A.) 


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300 


Die Errichtung öffentlicher Schlachthäuser und die Verwerth- 
uDg des Fleisches von kranken Thieren. Wenn man 
nur wenige Dezennien zurückgeht und sich der manpigfachen 
Widerwärtigkeiten erinnert, welche der Thierarzt in seinem Berufe 
als Fleischbeschauer durchzumachen hatte und weiters in Betracht 
zieht, welche Hindernisse der Errichtung öffentlicher Schlachthäuser 
vielfältig auch heut zu Tage noch in den Weg gelegt werden, nicht 
allein von vielen Metzgern sondern auch von einem Theile des 
fleischconsumirenden Publikums, obschon die Herstellung solcher 
Anstalten lediglich nur im Interesse des gemeinen Wohles und 
ganz besonders in dem der reellen Metzger gelegen ist, dann muss 
man es als einen grossen Fortschritt erkennen, wenn aus der Mitte 
der betheiligten Gewerbegenossen selbst Aeusserungen und Anträge 
hervorgehen, welche ein volles Yerständniss für die Bedeutung 
dieser in sanitärer Hinsicht so wichtigen Fragen bekunden. 

Die Verhandlungen des 7. im Juni d. J. zu Stuttgart tagenden 
„Deutschen Fleischer-Congresses“ bezeugen dies in anerkennens- 
werther Weise und ohne auf weitere Erörterungen hierüber einzu¬ 
gehen, lassen wir lediglich die bezüglichen Punkte der gepflogenen 
Verhandlungen aus der „Deutschen Fleischerzeitung“ hier folgen: 

Punkt 4. „Ueber die Errichtung öffentlicher 
Schlachthäuser“ äussert sich der Beferent u. A.: „Oeffentliche 
Schlachthäuser sind bekanntlich nichts Heues; in England, Frank¬ 
reich, Belgien, Amerika bestehen solche, in Deutschland hatten wir 
sie schon vor mehr denn 200 Jahren, nur seit etwa 70—80 Jahren 
sind dieselben in vielen Städten eingegangen. Die öffentliche 
Fleischbeschau ist das Hauptmotiv zur Begründung des Baues der 
öffentlichen Schlachthäuser und es ist leider nicht zu verhehlen, 
dass die vielen schlecht eingerichteten Privat-Schlachtstätten die 
leidige Veranlassung sind, dass die guten Privat-Schlachtanstalten 
mit darunter leiden müssen. Ferner ist die Sucht zu leicht Geld 
zu verdienen mit die Ursache, dass Fleischer oft Vieh schlachten, 
welches im sanitären öffentlichen Interesse nicht geschlachtet wer¬ 
den sollte; dies wird in einem öffentlichen Schlachthause nicht, oder 
doch nicht unter Verantwortlichkeit des betreffenden Fleischers 
passiren, kann aber leicht in Privatschlachthäusern Vorkommen. 
Leider gibt es unter den Fleischern derartige Elemente und diesen 
muss auf die eine oder die andere Weise das Handwerk gelegt 
werden; dies kann aber nur durch öffentliche Schlachthäuser ge¬ 
schehen. Ist doch schon grosses Unglück über manchen Fleischer 
hereingebrochen, der krankes Vieh in seiner Privatbehausung 
schlachtete, ohne die betreffende Krankheit zu kennen; schwere 
Strafen trafen ihn dann; doch wäre ihm dies nicht passirt, wenn 
er solches Vieh im öffentlichen Schlachthause hätte schlachten 
müssen, woselbst ein Thicrarzt die Aufsicht und auch die Verant- 
wortung habe.“ 

Punkt 5. Ueber einheitliche sanitätspolizeiliche 
Bestimmungen bei vorkommenden Fällen von Viehkrankheiten 
und über die Verwerthung des Fleisches vpn kranken Thieren 


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301 


führt Referent aus, „dass der Grundgedanke dieser Frage nur der 
sein könne, unsere Collegen vor den Folgen zu schützen, welche 
der Verkauf kranken Fleisches nach sich zieht, insbesondere von 
Fleisch, welchem Krankheiten anhaften, die der Fleischer gar nicht 
kennt oder kennen konnte. Es ist zu bedauern, dass wir nicht 
überall eine geregelte ordentliche obligatorische Fleischschau be¬ 
sitzen; in deren Folge treten oft für den Fleischer, welcher sein 
Geschäft höchst ordnungsmässig und reell betreibt, die empfind¬ 
lichsten Strafen ein, die ungeheuer verschieden sind und zwischen 
den schwersten Gefängniss- und nur leichten Ordnungsstrafen 
yariiren. Ein vorgetragener Fall zeigte, dass ein Fleischer, der 
ohne Absicht krankes Fleisch zu verkaufen, dennoch unglücklicher¬ 
weise solches verkauft hatte, zu 6 Monaten Gefängniss und 1 Jahr 
Ehrenverlust verurtheilt worden ist. — Es entsteht nun die Frage, 
welche durch gesetzliche Bestimmungen präzisirt werden müsste: 
Welche Krankheiten der Schlachtthiere sind gesundheitsgefährlich ? 
Welche sind es nicht? Bei welchen Krankheiten muss das ge- 
sammte Fleisch des betreffenden Thieres total verworfen werden? 
'Bei welchen Krankheiten nicht? Denn es wird z. B. das Fleisch 
perlsüchtiger Rinder in manchen Gegenden bei dem geringsten An- 
*satz von Perlsucht verworfen, in anderen Gegenden erst dann, wenn 
die Blasen in Eiter übergegangen sind. Diese Fragen müssten 
durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen, welche auf Grund 
wissenschaftlicher Gutachten zu erlassen wären, geregelt worden.“ 
Nachdem von der einen Seite, unter Bestätigung der vom 
Referenten dargelegten Ansichten, ausgesprochen wurde, dass ein¬ 
zelne Fälle vorkämen, in denen durch Genuss von Fleisch Krank¬ 
heiten bei Menschen aufgetreten seien, ohne dass die Krankheit, an, 
welcher das Thier gelitten hat, festgestellt werden konnte, ander- 
derseits, dass der Fleischer überhaupt kein krankes Vieh schlachten 
solle, gleichgütig, ob die Krankheit hoch : oder niedergradig sei, 
entgegnete Referent, „dass dies vollständig zügegoben werden müsse, 
dass es aber oft vorkomme, dass die Merkmale so geringfügig seien, 
dass weder Käufer noch Verkäufer dieselben erkennen können. 
Wir haben nicht nur die Collegen der grossen Städte zu schützen, 
sondern auch die der kleineren und des platten Landes. In den 
grossen Städten ist es leicht ausführbar, nur gesundes Vieh zu 
schlachten, weil dort der Thierarzt immer zur Hand ist, in den 
kleineren Städten und auf dem Lande verhält sich die Sache anders, 
die Krankheitserscheinungen sind erst nach der Schlachtung sicht¬ 
bar und der dortige College bat nicht den geringsten Anhalt, wenn 
nicht einheitliche Bestimmungen vorhanden sind; sollte er z. B. 
Fleisch von einem Thier vernichten lassen, dessen Verkauf nicht 
gesetzlich verboten ist, so wird er vom Vorbesitzer keine Entschäd¬ 
igung verlangen können. Die Schwierigkeit für den Fleischer 
besteht noch darin, dass die meisten von ihnen vom Besitzer kaufen 
und vor der Abnahme den Kaufpreis entrichten müssen; das Zu¬ 
rückerhalten des Kaufpreises aber oft unmöglich wird. Bei geringen 
Krankheitserscheinungen erkennt jedoch oft der Thierarzt die Ge- 




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302 


niessbarkeit des Fleisches an und der reellste Fleischer kommt in 
die Lage, will er nicht schwere Verluste erleiden, das Fleisch solcher 
Thiere zu verkaufen, oder zum Nutzen des Verkäufers schweren 
Schaden zu erleiden. Es gibt selten ein Schlachtthier, welches in 
allen Theilen normal und absolut gesund sei, und da wäre es wün¬ 
schenswert^ dass durch gesetzliche Bestimmungen diese Angelegen¬ 
heit geregelt würde. Referent empfiehlt nochmals die beantragte 
Petition zur Annahme, welche bei erfolgter Abstimmung dann auch 
fast einstimmig beschlossen wird. Das Präsidium wird mit dem 
Weiteren beauftragt. 

Massregeln gegen die Rinderpest betr. ist eine vom Ober¬ 
präsidenten der Provinz Schlesien erlassene Verordnung am 
1. August d. J. in Kraft getreten, durch welche im Hinblick auf 
die wiederkehrenden Ausbrüche der Rinderpest in Russland und 
Oesterreich-Ungarn und auf die beständige Gefahr der Einschlepp¬ 
ung derselben, insbesondere durch, eingeschmuggeltes Rind¬ 
vieh, für den Umfang des Regierungsbezirks Breslau die Ein- und 
Durchfuhr von lebendem Rindvieh aus Russland und Oesterreich- 
Ungarn verboten wird. Die Einfuhr von lebenden Schafen auq 
Russland und Oesterreich-Ungarn, sowie von Ziegen aus Russland 
bleibt verboten. Die Einfuhr von Ziegen aus Oesterreich-Ungarn 
wird unter Umständen gestattet werden. Ebenfalls verboten ist die 
Ein- und Durchfuhr aller von Rindvieh, Schafen und Ziegen stam¬ 
menden Theile in frischem Zustande und von Dünger aus Russland 
und Oesterreich-Ungarn (mit Ausnahme von Butter, Milch und 
Käse), sowie die Einfuhr von Lumpen, welche nicht in Säcke ver¬ 
packt sind. Erlaubt ist die Ein-und Durchfuhr der nachbemerkten 
von Rindvieh, Schafen und Ziegen stammenden Theile und Erzeug¬ 
nisse : vollkommen trockene oder gesalzene Häute und Därme, ge¬ 
schmolzener Talg in Gefässen oder in Blöcken, vollkommen luft¬ 
trockene und von Weichtheilen befreite Knochen, Hörner und Klauen, 
Knochenmehl, Wolle und Haare, wenn sie in Säcke verpackt sind, 
Blutkuchen (Blutdünger), wenn sie fein pulverisirt sind oder zu 
Pulver gerieben werden können und vollkommen geruchlos sind; 
vollkommen durchpöckeltes Fleisch ist gestattet, eben so auch von 
Lumpen, wenn sie in Säcke verpackt sind. (D. R.-Anz.) 

Im gleichen Betreffe wird vom k. b. Staatsministerium des 
Innern unterm 27. Juli c. (Ges.- u. Yerordngsbl. Nr. -45) bekannt 
gegeben, dass gemäss der Bestimmungen des Schlussprotokolls zum 
k*:vi^lN^er trage zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn vom 
23. Mai c. und des Bundesrathsbeschlusses vom 7. Juli c., in Ab¬ 
änderung der Ministerial-Bekanntmachung vom 28. Juli 1879 (siehe 
Wochenschr. 1879 Ste. 289 u. f.) nachstehende Bestimmungen ge¬ 
troffen werden. 

1) Das Verbot der Durchfuhr von Rindvieh aus Oester¬ 
reich-Ungarn wird bis auf Weiteres dahin ermässigt, dass auf der 
Eisenbahnlinie Kufstein via Rosenheim nach Salzburg jedoch nicht 




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303 


umgekehrt und nur tiroler und yorarlberger Rindvieh unter Be¬ 
achtung der Controlvorschriften an den von der k. Regierung von 
Oberbayern festgesetzten Tagen oder auf besonderes Ansuchen zu 
der vom k. Bezirksamte bestimmten Zeit ohne jede Aus- und Um¬ 
ladung der Thiere durch Bayern transportirt werden darf. 

2) Dem einzelnen Wirthschaftsbesitzer in den bayerischen 
Grenzbezirken wird für den eigenen Wirthschaftsbetrieb die Ein¬ 
fuhr von jährlich 12 statt bisher 6 Stück Nutz- und Zuchtvieh 
unter den seitherigen Bedingungen gestattet und die Confinirangs- 
zeit der eingebrachten Stücke von 2 Monaten auf 45 Tage ermässigt. 

Ansteckende Häusthierkrankheiten im kgl. b. Regierungs¬ 
bezirke Schwaben und Neuburg während des Monats Juli 
1881. Wegen Rotz wurde das einzige Pferd 1 Stalles im Amts¬ 
bezirke Mindelheim getödtet. — Bei 1 vom Viehhofe in München 
eingeführten österreichischen Ochsen wurde im Schlachthause der 
Stadt Augsburg die Lungenseuche constatirt. — Auf den 
Alpen der Gemeinden Trauchgau, Buching und Schwangau, und in 
einzelnen Ställen des Amtsbezirks Füssen sind 41 Stück Rindvieh 
dem Milzbrand erlegen; auch im Amtsbez. Nördlingen ist 1 Rind 
an dieser Seuche gefallen. — Die Räude ist bei 1 Pferde im 
Amtsbezirke Kempten und bei 2 Schafherden im Amtsbezirke Nörd¬ 
lingen festgestellt worden. 

Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte in Salzburg. 
1881. XI. Sektion: Veterinärkunde. 
Sonnabend, den 17. September. 

Allgemeine Tagesordnung. Abends: Gesellige Vereinigung im Cur- 
hause. 

Sonntag, den 18. September. 

Morgens 10 Uhr: I. allgemeine Sitzung in der Aula. Nachmittags 
3 Uhr: Besuch der Festung und besonderer Aussichtspunkte. 
Abends 7 Uhr: Gartenfest in den Curhaus-Anlagen. 

Montag, den 19. September. 

Specielle Tagesordnung. Morgens: Besuch des grossen Hornvieh¬ 
marktes in Siegenheim (Auftrieb ca. 2000 Stück)/ Versammlung 
7*7 Uhr früh beim Cafe Tomaselli, wo Wägen bereit stehen. 
Nachmittag 4 Uhr: I. Sitzung der Veterinär-Section. 1) Con- 
stituirung und geschäftliche Erledigungen. 2) Prof. Dr. Pütz- 
Halle: „Ueber Lungenseuche-Impfung. a 3) Prof. Dr. Bollin- 
g e r -München: Thema Vorbehalten. 

Allg. T. Abends 7 Uhr: Concert im Mirabell. 

Dienstag, den 20. September. 

•Spec. T. Morgens 7*8 Uhr: II. Sitzung der Veterinär-Section. 
1) Prof. Dr. Lee hn er -Wien: „Ueber Hufrotation.“ 2) Prof. 
Dr. Annacker-Düsseldorf: „Ueber Pferderotz und dessen 
Diagnose.“ 

Allg. T. Mittags 12 Uhr 30 Minuten. .Ausflag nach Reichenhall« 
Mittwoch, den 21. September. 

Allg. T. Morgens 87* Uhr: II. allgemeine Sitzung. 


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304 


Spec. T. Nachmittags 4 Uhr: III. Sitzung der Yeterinär-Section. 

1) Landesthierarzt Ly dt in-Karlsruhe: Thema yorbehalten. 

2) Thierarzt Koch - Wien: „Die Veterinärmedicin u. der Staat.“ 
Allg. T. Abends 7 Uhr: Concert und Reunion im Curhause. 

Donnerstag, den 22. September. 

Allg. T. Morgens 8 Uhr: Ausflug per Bahn nach Zell am See. 
Spec. T. Vormittags: Weiterfahrt nach Saalfelden zum Besuche 
des grossen Jährlingsmarktes (Auftrieb ca. 800 Stück Fohlen). 
Freitag, den 23. September. 

Spec. T. Morgens 8 Uhr: IY. (Schlusssitzung der Veterinär-Section. 
Allg. T. Mittags 1 Uhr: Gemeinschaftliches Mittagessen. Nach¬ 
mittag: Ausflüge in die Umgebung. Abends 7 Uhr: Prome¬ 
nade-Musik im Curhause. 

Sonnabend, den 24. September. 

Allg. T. Morgens 10 Uhr: III. allgemeine Sitzung. Abends 7 Uhr: 
Abschiedsgruss mit Liedertafel im Curhause. 

NB. Die Sitzungen der Veterinär-Section finden im Bürger- 
Schulgebäude statt. _ 

Personalien. 

Ausgeschriebene Kreisthierarztstellen: 

K , f . • Jkhrlicbr Gesuehe lind «imreieliei 

m * * * «Utiniu. Gehalt: Zaicbui: bis tun bi d. I. Regiemg ii j 

Heilsberg, ; — — 15. Sept. 1881. Königsberg . 

Mohrungen . 600 M. 600 M. 15. Sept. 1881. Königsberg. 

Die Stelle eines Assistenten für Anatomie etc. an der K. Thierarz- 
neisohule in Stuttgart ist neu zu besetzen. Die Bewerber um dieselbe, 
mit welcher vorerst ein Jahresgehalt von 800 M. nebst freier Wohn¬ 
ung, Holz und Beleuchtung verbunden ist, werden aufgefordert, sich 
binnen 14 Tagen unter Beifügung des Approbationscheines und eines 
Curriculum vitae bei der Direction der Schule zu melden. 

15. August 1881. 

An der hiesigen städtischen Landwirthschaftsschule soll sobald als 
möglich ein geprüfter Thierarzt als Lehrer mit einem Gehalte von 
jährlich 1200 M. angestellt werden. Der bisherige Inhaber der Stelle 
hat auch die Functionen eines beamteten Thierarztes versehen. Privat¬ 
praxis ist gestattet. 

Etwaige Bewerber werden aufgefordert, sich bei uns zu melden. 
Varel, 3. August 1881. 

Schulvorstand der höheren Lehranstalt. 

* v. Garssen. 

Der Unterzeichnete sucht sofort einen tüchtigen und verlässigen 
Assistenten. Bur approbirte Thierärzte wollen sich melden bei 

Franz Kiefer, prakt. Thierarzt 
in Lampertsheim a./Rhein bei Mannheim. 

Die erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt Mil-* 
tenberg ist dem Distriktsthierarzte J. B. Muschaweokh in Bischofs- v 
heim a./Rhön verliehen worden. 

Der Distriktsthierarzt W. Kehlen zu Höohstädt, Bezirksamts Dillin¬ 
gen hat auf seine Stelle verzichtet und wird sioh in der Stadt Börd- 
1 i n g e n niederlassen. __ 

Verantwortliche Hedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von ä&ekl d. Lochner 
Verleg von Wilh. Lüde ritz in Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

herauigegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N= 35. September 1881. 

Inhalt: Die Staupe der Pferde. — Hftmorrhagien in den l'&orpeln 
der Ellenbogengelenke bei Influenza. — Die Pferdezuoht Norwegens. 

— Die deutsche Viehzucht- und Herdbuch-Gesellschaft — Central- 
hülfskasse für die Aerzte Deutschlands. — Staatsstipendien behufs 
Heranbildung von Thierfirzten. — Personalien. — Vorlesungen an 
der Thierarzneisohula zu Stuttgart. — Zur Notiz, _ 

Die Staupe der Pferde. (Influenza erysipelatosaEqnorum. 
Febris catarrhalis epidemica contagiosa Equorum.) 

Von Prof. W. Dieokerhoff in Berlin. 

Ueber Deutschland und Frankreich hat sich seit dem - 
Frühjahr dieses Jahres wiederum unter den Pferden die be¬ 
kannte Seuchenkrankheit verbreitet, welche in der Literatur 
der letzten Jahrzehnte meistens als „Influenza“ oder als eine 
besondere Form der „Influenza“ erörtert wird. 

In der Beurtheilung und insbesondere in der Benennung 
dieser Seuche herrschen unter den Fachmännern fortwährend 
die widersprechendsten Ansichten. Um zur Lösung derselben 
einen kleinen Beitrag zu liefern, erlaube ich mir in dieser 
Zeitschrift einige allgemeine Bemerkungen über die Krankheit 
mitzutheilen und den deutschen Fach genossen einen beson¬ 
deren Kamen für die Bezeichnung derselben vorzuschlagen. 

Dass die Seuche keine neue Pferdekrankheit ist, lehrt 
die Geschichte der Thierarzneikunde. Soleysel beobachtete 
sie 1648 in Deutschland. Allgemein war ihre Verbreitung im 
westlichen Europa 1688 und 1699. In erheblicher Zahl er¬ 
krankten die Pferde in Europa 1711 und 1712, darauf wie¬ 
der 1732, ferner 1767 und 1776 an dieser Seuche. 1786 
trat sie von neuem in Hannover auf, von wo sie nach Süd¬ 
deutschland und Italien vordrang. Mehr Aufmerksamkeit wurde 
der Krankheit von den Thierärzten gewidmet, als sie von 1804 
bis 1806 in Dänemark, Deutschland, Italien und andere n Län- 


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306 


dem des westlichen Europa’s herrschte» Zur Kennzeichnung 
ihres Charakters wählte man verschiedene Namen: Influenza, 
nervöses Katarrhalfieber, nervöse Brustseuche, rheumatisches 
Nervenfieber; ferner Faulfieberseuche (H a v e m a n n), Nerven¬ 
fieber (Naumann), gutartiges Nervenfieber (Pilger), bös¬ 
artiges epizootisches Pferdefieber (Viborg), bösartiges Faul¬ 
fieber mit Entzündung der Lungen und Leber (Wo Ist ein). 
In den Kriegsjahren 1813 und 1814 erschien die Seuche in 
Norddeutschland im Gefolge der russischen Armee. Mit Rück¬ 
sicht hierauf fand die Bezeichnung „russische Pferdeseuche a 
viel Anklang. Ich rechne auch zu dieser Krankheit die 1820 
in Berlin beobachtete Pferdeseuche, welche Dieterichs für 
ein „katarrhalisch-entzündliches Fieber mit gastrischen und 
nervösen Complicationen“ erklärte. Um dieselbe Zeit trat die 
Krankheit auch in Ostpreussen auf. Die Jahre 1824 und 
1825 zeichneten sich durch ein allgemeines Herrschen der 
Seuche in Frankreich, sowie im südlichen und westlichen 
Deutschland aus. Girard gab ihr den Namen „Gastro- 
Enterite* und in Deutschland bezeichnete man sie vielfach 
als „französische Seuche.“ Anker nennt sie „epizootisches 
Nervenfieber“ und Franque „nervöse Seuche der Pferde.“ 
Hayne, welcher die Krankheit 18'6 beobachtete, hält sie 
für ein „epizootisches, gastrisch-nervöses Fieber.“ Yon 1827 
bis 1828 erlangte die Seuche in Pommern und Brandenburg, 
namentlich in Berlin eine allgemeine Verbreitung. Hertwig 
erklärt sie für eine Form der Influenza, und in specie für 
ein „katarrhalisch-nervöses Fieber.“ Veith beschreibt sie in 
seinem Handbuch als „seuchenartiges Katarrhfieber des Pfer¬ 
des.“ Seit dieser Zeit wird in den Handbüchern der Patho¬ 
logie dieser Krankheit gewöhnlich blos als einer Form der 
Influenza gedacht. Hering betrachtet sie als „gastrisch- 
rothlaufartige Form,“ S p i n o 1 a als „gastrisch-rheumatische 
oder biliös-rheumatische Form“ der Influenza. 

Daneben werden in der Literatur oft die Bezeichnungen: 
„Typhus der Pferde,“ „Pulmonal-Typhus“ und „typhöse In¬ 
fluenza“ gebraucht. Eine grosse Verbreitung erlangte die 
Seuche 1851 in Norddeutschland, namentlich in Berlin. Wah¬ 
rend des preussisch-österreichischen Krieges 1866 herrschte 
sie sehr verbreitet unter den Militärpferden in Wien. Roll 
gedenkt derselben unter dem Namen der „katarrhalischen Form 
der Influenza.“ Im Herbst 1869 machte sich die Seuche in 
Petersburg bemerklich und in den ersten Monaten des Jahres 
1870 trat sie in Dorpat und Umgegend auf. Jessen, welcher 
im Mag. f. d. ges. Thierh. Bd. 36 eine Beschreibung von der- 






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307 


selben veröffentlicht hat, bezeichnet sie als Influenza. Bald 
darauf und zweifellos begünstigt durch die mit dem deutsch¬ 
französischen Kriege veranlassten zahlreichen Pferdetransporte 
erfolgte ihre Einschleppung aus Russland nach Deutschland. 
In Berlin griff die Krankheit während des Winters 1870/71 
ziemlich weit um sich. Ger lach erkannte ganz richtig, dass 
sie von dem in Deutschland vorzugsweise als „Influenza“ be- 
zeichneten Leiden der Pferde verschieden sei. Er nannte die 
Seuche deshalb „Typhus der Pferde.“ Da er aber der üblichen 
Nomenclatur folgend auch andere Pferdekrankheiten mit dem 
Namen des Typhus belegte, so gerieth er in die Nothwendig- 
keit, die hier gemeinte Seuche als eine besondere Form des 
Pferde-Typhus anzusehen, was ich nicht für zulässig halte. 
Von Osten nach Westen vorschreitend, kam die Seuche 1871 
in verschiedenen Gegenden Deutschlands und bald darauf auch 
in Belgien ufid Frankreich zum Ausbruch. Unter den Pfer¬ 
den der deutschen Occupations-Armeen grassirte sie im Früh¬ 
jahr 1871 viele Wochen hindurch. Mit der Rückkehr der 
deutschen Heereskörper aus Frankreich gelangte sie nach 
Süddeutschland. Von ihrer Eruption in Augsburg während 
des Sommers 1871 hat P. Adam, welcher sie als Influenza 
betrachtet, in dieser Wochenschr. (1871) Mittheilung gemacht. 
In den Jahren 1871 und 1872 herrschte die Seuche in Eng¬ 
land, namentlich unter den Pferden der grossen Städte. Mehr 
Aufsehen, als bis dahin geschehen, machte die Krankheit als 
sie im Herbst 1872 in Nordamerika erschien. Ich halte es 
nicht für unmöglich, dass der Ansteckungsstoff aus England 
nach Amerika verschleppt sein kann. Die ersten Eruptionen 
wurden in Canada festgestellt. In wenigen Wochen verbrei¬ 
tete sich die Seuche wie im Fluge, auf zahlreiche Pferde¬ 
bestände in den grossen Handelsstädten der nordamerikanischen 
Union. Allgemein nahmen die politischen Zeitungen von ihren 
Ausbrüchen und den hierdurch herbeigeführten wirtschaft¬ 
lichen Verlusten Notiz. Ich finde indess, dass die meisten 
Zeitungs-Reporter sich hierbei einer argen Uebertreibung 
schuldig gemacht haben. Von den nordamerikanischen Sach¬ 
verständigen wurde die Epidemie vielfach als eine neue Pferde¬ 
krankheit betrachtet. Man nannte sie „Influenza“ oder auch 
„Epihippic-Fever“. In Deutschland fand dagegen nach der in 
den politischen Blättern gebräuchlichen Sprachweise der Name 
der „amerikanischen Pferdeseuche“ allgemeinen Anklang. 

Aus Frankreich wird berichtet, dass daselbst die Seuche 
in den ersten Monaten dieses Jahres mehrfach beobachtet sei 
und im Frühjahr zu Paris allgemein geherrscht habe. Die 



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808 


französischen Thierärzte geben ihr die Bezeichnung „Gastro- 
Enteritis“ oder auch „Gastro-Hepatitis.“ Wie ich den jüngsten 
Publicationen von Zündel und Ly dt in entnehme, ist sie 
ferner während der letzten Monate im Eisass, in Baden und 
in Bayern (München) zum Ausbruch gekommen. Zündel 
gebraucht zu ihrer Bezeichnung den Kamen: Typhus der 
Pferde, während Ly dt in sie als Influenza mit verschiedenen 
Formen (Kopfform, Brustform, Abdominalform etc.) betrachtet. 

In Berlin erschien die Krankheit Anfangs Juni d. J. Sie 
hat seitdem zahlreiche Pferdebestände heimgesucht und herrscht 
gegenwärtig noch in grosser Verbreitung. Die Berliner Om¬ 
nibus-Gesellschaft besitzt 1050 Pferde, welche in 5 Depots 
aufgestellt sind. Seit dem 27. Juni d. J. ist die Seuche nach 
und nach in 4 Depots eingedrungen. Bis jetzt sind 497 
Pferde erkrankt, von welchen aber der grösste # Theil schon 
wieder genesen ist. Voraussichtlich werden noch 2 bis 3 
Wochen vergehen bevor die Krankheit unter den Pferden der 
Gesellschaft zum Aufhören kommt. Von den 497 Krankheits¬ 
fällen haben 13 einen tödtlichen Ausgang genommen. In 
mehreren grösseren Beständen sind 10 bis 15 Procent der zu 
denselben gehörigen Pferde durch die Krankheit zu Grunde 
gegangen. Andere Besitzer haben geringe oder keine Ver¬ 
luste gehabt, so dass im Durchschnitt etwa 5 Procent von den 
constatirten Krankheitsfällen einen tödtlichen Verlauf gehabt 
haben mögen. 

Es ist nicht meine Absicht, in diesem Aufsatze eine um¬ 
fassende Darstellung von der Pathologie der Seuche, die ich 
theils im Jahre 1871, theils im laufenden Jahre bei mehr als 
1200 Pferden beobachtet habe, zu entwerfen. Nur so viel 
will ich hervorheben, dass das Uebel eine specifische, an¬ 
steckende und fieberhafte Infectionskrankheit von acutem Ver¬ 
laufe darstellt. Die Entstehung ist immer auf Ansteckung 
zurückzuführen. Andere Ursachen haben an der Erzeugung 
der Seuche keinen Antheil. Die Infection erfolgt der Kegel 
nach durch die ausgeathmete Luft der kranken oder in der 
Reconvalescenz befindlichen Pferde. Es kann aber auch auf 
indirectem Wege eine wirksame Uebertragung des Contagiums 
durch Personen von kranken auf gesunde Pferde erfolgen. 
Nach der Infection vergehen 5 bis 6 Tage bis zum offenkun¬ 
digen Hervortreten der Krankheitssymptome. Das specifische 
Fieber dauert 3 bis 5 Tage; die Reconvalescenz erfordert da¬ 
gegen sehr oft noch eine Zeit von 1 bis 2 Wochen. Nicht 
selten verschlimmert sich der Zustand während der Recon¬ 
valescenz, Alle Pferde, welche gleich im Beginn der Erkrank- 


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309 


ung ausser Dienst gestellt, in einen zweckmässigen mit guter 
Respirationsluft versehenen Stall gebracht und sorgfältig ge¬ 
pflegt werden, überstehen die Affection fast ausnahmslos. Da¬ 
gegen wirkt jede Anstrengung der kranken Pferde und der 
Aufenthalt in dumpfen und übermässig warmen Ställen un¬ 
günstig auf den Krankheitsverlauf. Auch im Reconvalescenz- 
Stadiura kann eine erhebliche Anstrengung den Pferden ver¬ 
derblich werden. 

Etwa 10 Procent der Pferde haben für das Contagium 
keine Empfänglichkeit. Weitere 15 bis 20 Procent erkranken 
nach der Ansteckung nur in einem geringfügigen Grade. 

Die Krankheit setzt sich aus Affect’onen verschiedener 
Organe zusammen. Die wichtigsten sind: 1) Fieber, bei 
welchem eine Temperatur-Erhöhung von 39,5 bis 40,0 bis 
40,5 bis 41,0 bis 41,5 und selbst bis 41,7 Grad Celsius, un¬ 
gleiche Erwärmung der äusseren Haut und der Nasenschleim¬ 
haut, die sich häufig kalt anfühlt, ausserdem oft gesträubtes 
Haar, aber niemals Schüttelfrost oder Muskelzittern beob¬ 
achtet wird. 2) Parenchymatöse Myocarditis, die ich als den 
gefährlichsten Bestandtheil der Krankheit betrachte; sie be¬ 
dingt vorzugsweise die Frequenz des Pulses, die sich zuweilen 
nur auf 56 bis 60, bei allen schweren Krankheitsfällen aber 
auf 70 bis 80 bis 90 bis 100 und selbst bis 120 Schläge 
erhöht. 3) Oberflächlicher Katarrh der Respirations-Schleim¬ 
haut mit leichtem Nasenausfluss, geringer Intumescenz der 
Kehlgangs-Lymphdrüsen und Hustenreiz. 4) Erysipelatöse 
Entzündung der Conjunctiva Palpebrarum mit ödematöser In¬ 
filtration, welche namentlich in der Schleimhautfalte zwischen 
dem Blinzknorpel und dem Bulbus bemerklich wird, aber 
auch alle übrigen Theilo der Bindehaut betrifft. 5) Erysipela¬ 
töse Entzündung der Magen- und Darmschleimhaut, die sich 
der Regel nach mit dem Sinken der Fieberhitze wieder zu¬ 
rückbildet. Während der ersten Tage ist die Digestions- 
Schleimhaut ödematös infiltrirc mit gelblicher, fibrinogenhalt¬ 
iger Flüssigkeit und in Folge dessen geschwollen. Auch die 
Peyer’schen Haufen nehmen an dieser Schwellung Theil. Bei 
protrahirtem Verlauf bleibt fast immer eine entzündliche Affec¬ 
tion des Dickdarms, besonders des Mastdarms bestehen. In 
hochgradigen Fällen, welche während des specifischen Fiebers 
zum Tode führen, erscheint auch das Bindegewebe des Ge¬ 
kröses ödematös infiltrirt und es findet sich selbst in dem 
freien Raume der Bauchhöhle gelbliche, fibrinogenhaltige 
Flüssigkeit. 6) Parenchymatöse Leberentzündung mit starker 
Schwellung partiellem Icterus, fettiger Infiltration und Dege- 



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310 


neration der Lebersubstanz. 7) Entzündung der Körpermus¬ 
kulatur, von welcher die Prostratio Virium und der häufig vor- 
kommende schwankende Gang bedingt sind. Yon dieser Affec- 
tion in Verbindung mit der starken Gongestion nach den 
Lungen wird auch die sehr oft, aber nicht immer zu beob¬ 
achtende Athmungsfrequenz verursacht. 8) Erysipelas phleg- 
monosum der Gliedmassen und bei männlichen Tbieren der 
äusseren Geschlechtsteile. Dasselbe fehlt bei den leicht er¬ 
krankten Pferden oft. 9) Congestion nach dem Gehirn und 
Bückenmark mit Symptomen von Hirndruck. 

Die Affection der Nieren ist der Regel nach gering und 
die Milz fand ich nur selten mit einzelnen Infarcten durchsetzt. 

Der tödtliche Ausgang tritt zuweilen nach einer zwei- 
bis fünftägigen Krankheitsdauer ein und ist dann die Folge 
von Herzschwäche oder in einzelnen Fällen von Gehirnlähm¬ 
ung. Im Reconvalescenzstadium führt die Krankheit oft noch 
durch Complicationen zum Tode. Yon den letzteren hat die 
Broncho-Pneumonie, für welche die starke Blutanhäufung in 
den Lungen eine Causa praedisponens ist, die grösste Bedeut¬ 
ung. Nicht selten wird der Tod auch durch anhaltende Darm¬ 
entzündung (Durchfall) oder durch Rhehe in der zweiten oder 
dritten Woche nach dem Krankheitsausbruch noch herbeige¬ 
führt und in einzelnen Fällen gehen die Pferde in Folge der 
umfangreichen erysipelatösen Phlegmone in der Subcutis und 
an den Aponeurosen oder in Folge einer Lähmung des Hinter- 
theils zu Grunde. 

Vorstehende Charakteristik dürfte für den Nachweis ge¬ 
nügen, dass die Seuche eine eigenartige contagiöse Krankheit 
ist, welche mit der Brustseuche der Pferde (Pleuro-Pneumonie 
contagiosa Equorum, Influenza seu Epidemia pectoralis Equo- 
rum) keine ätiologische Gemeinschaft besitzt. Die Ansicht 
vieler Autoren, dass beide Krankheiten als verschiedene 
Formen eines Grundleidens (Influenza) anzusehen seien, ist 
demnach ganz unzulässig. In Deutschland wird aber seit 
vielen Jahrzehnten die Brustseuche der Pferde allgemein als 
„Influenza“ bezeichnet. Deshalb kann es nicht zweckmässig 
sein, der hier fraglichen Seuche denselben Namen beizulegen. 

Nun liegt die Frage nahe, ob es nicht besser sei, den 
Namen „Influenza“ für die Brustseuche der Pferde fallen zu 
lassen’, weil die letztere unzweifelhaft mit der croupösen 
Pneumonie des Menschen, sowie mit der Lungenseuche des 
Rindes manche Analogien auf weist und deshalb ganz passend 
als „Pleuro-Pneumonia contagiosa Equorum“ bezeichnet wer¬ 
den könnte. Ich muss die Berechtigung dieses Einwandes im 


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311 * 

Prinoip anerkennen. Trotzdem kann ich denselben aus prac- 
tisehen Gründen gegenwärtig noch nicht unterstützen, weil die 
deutschen Thierärzte sich an die Bezeichnung der Brustseuche 
als Influenza einmal gewöhnt haben und weil auch die Behör¬ 
den sich in amtlichen Anordnungen derselben Nomination 
bedienen. So passend die Beibehaltung des Wortes Influenza 
für die hier gedachte Pferdeseuche sein würde, so muss ich 
es mir doch versagen, dafür einzutreten, dass auf die Brust¬ 
seuche der Name Influenza nicht mehr angewendet werden 
möge. 

Aus diesen Gründen mache ich den deutschen Fach¬ 
genossen den Vorschlag, der in Bede stehenden Seuche den 
Namen „Staupe der Pferde“ beizulegen und die ansteckende 
Pleuro-Pneumonie der wissenschaftlichen Ueberlieferung ent¬ 
sprechend als „Brustseuche der Pferde“ zu bezeichnen. Das 
Wort „Staupe,“ welches zwar seinem sprachlichen Inhalte 
nach nichts weiter als „Seuche“ bedeutet, kann dem wissen¬ 
schaftlichen Brauche gemäss ohne Bedenken auf eine specifische 
Krankheit begrifflich eingeschränkt werden. Hat man sich 
doch in der Medicin darein gefunden, die Worte Pestis, Lues, 
Influenza auch nur für bestimmte menschliche Krankheiten 
anzuwenden. Dass das Wort „Staupe“ bereits für eine an¬ 
steckende Krankheit der Hunde gebraucht wird, steht meinem 
Vorschläge nicht entgegen. Die Pest der Menschen ist auch 
eine andere Krankheit, als die Pest der Rinder und keinem 
Thierarzte wird es schwierig sein, sich bei der Staupe der 
Pferde eine andere Krankheit vorzustellen, als bei der Staupe 
der Hunde. Seit dem Jahre 1871 habe ich in meinen Vor¬ 
lesungen die fragliche Pferdeseuche zur Unterscheidung von 
der Brustseuche als „Staupe der Pferde“ betrachtet und die 
Studirenden haben darin keine Schwierigkeiten gefunden. Für 
die lateinische Benennung behalte ich den Ausdruck „In¬ 
fluenza erysipelatosa Equorum“ bei. Ich finde darin ein ge¬ 
eignetes Mittel, um mit der älteren Wissenschaft in Continuität 
zu bleiben. 

Es wäre mir leicht, noch Manches zur Unterstützung 
meines Vorschlags anzuführen. Ich verzichte indess zunächst 
auf weitere Ausführungen und will nur noch hervorheben, 
dass einer specifischen Krankheit, die eine einheitliche Aetio- 
logie hat, immer am besten ein Name gegeben wird, welcher 
nicht präjudicirlich ist. Das anatomische Princip ist für die 
Bezeichnung solcher Krankheiten unzweckmässig. Dass aber 
für die fragliche Pferdeseuche nach Anleitung der Krank¬ 
heitssymptome ein geeigneter Name nicht gefunden werden 


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312 


kann, dürfte aus der im Eingänge dieses Artikels mitge- 
theilten historischen (Jebersicht genügend hervorgehen. 
Berlin, den 10. August 1881. 

Hämorrhagien in den Knorpeln beider Ellenbo¬ 
gengelenke fand Oberrossarzt Hoffmann in Ludwigsburg bei 
Pferden, welche an Influenza gestorben waren. Das erste Mal wur¬ 
den zum Zwecke anatomischer Demonstrationen sämmtliche Gelenke 
des Yorderfusses eröffnet und zeigten sich in beiden Ellenbogen- 
Gelenken, aber auch nur in diesen, dichtstehende stecknadelkopf¬ 
grosse Hämorrhagien auf einer etwa Einmarkstück grossen Fläche* 
unmittelbar vor dor knorpelfreien Grube. — Bei zwei < nachfolgen¬ 
den Sektionen fanden sich diese Erscheinungen ebenfalls, wenn 
auch jedesmal in verschiedener Ausdehnung vor. 

Ueber die Pferdezucht in Norwegen wird —aus einer Abhand¬ 
lung des Herrn Prof. Dr. Möller in der „D. Landw. Presse“,, 
welche sich auf die aus eigener Anschauung geschöpften Angaben 
des Herrn Fougner, Hauptmann und Lehrer an der Kriegsschule 
zu Christiania, sowie auf die bezüglichen Aeusserungen von J e n- 
senius (Handbog i Husdyravlen. Christiania, 1859) basiren — im 
Auszuge folgendes entnommen, was bei den im Allgemeinen wenig 
bekannten Verhältnissen der norwegischen Pferdezucht nicht ohne 
Interesse sein dürfte. 

Nach den Annahmen von Jensenius hätte Norwegen seine ersten 
Pferde von den eingewanderten Gothen erhalten. Später opferten 
die heidnischen Skandinavier ihren Göttern Pferde; Pferdefleisch 
und Pferdeblut dienten ihnen bis zur Einführung des Christenthums 
als sehr geschätzte Nahrungsmittel. Nach einer alten norddeut¬ 
schen Sage liess man Hengste miteinander kämpfen. Die Leib¬ 
wache des Königs bestand aus 12 auserlesenen, den späteren Tra¬ 
banten ähnlichen Streitern, die zu Pferde kämpften und das Recht 
hatten, zum Gastgelage reiten zu dürfen. Mann und Pferd waren 
mit schweren Rüstungen versehen. 

Ob diese offenbar schweren Pferde in Norwegen selbst ge¬ 
zogen , oder vom Auslande amportirt worden sind, darüber scheinen 
keine Nachrichten vorzuliegen. Die gegenwärtige Pferdezucht Nor¬ 
wegens hat indess derartige Streitrosse nicht aufzuweisen und steht 
unter dem Einflüsse der zum Theil eigenartigen Bedürfnisse des 
Landes. Während in den östlichen Landestheilen der Ackerbau 
den Haupterwerbszweig der Norweger bildet, tritt in den westlichen 
Aemtern die Wald wir thschaft in den Vordergrund. Obgleich die 
Küsten und Kanäle als Transportwege so weit als möglich benützt 
werden, so erfordert doch die Heranschaffung dieses Produktes der 
ausgedehnten Waldungen des Landes ebenfalls einen erheblichen 
Pferdebestand. 





313 


Nach den statistischen Aufnahmen für 1879 kamen anf 1000 
Bewohner 84 Pferde und betrug im Jahre 1875 der Gesammt- 
pferdebestand Norwegens 151903, von welchen 147 474 dem Arbeits¬ 
schlage angehörten. Nach den Angaben der Statistik vermehrte sich 
der Pferdebestand Norwegens in den letzten 40 Jahren um 80 pCt. 
und zwar fast ausschliesslich durch eigene Zucht. Man schätzt die 
Zahl der jährlich nach Schweden exportirten Pferde auf 8000 bis 
4000, so dass bei einem Durchschnittspreise von 500 Kronen (= ca. 
578 M.) für das Pferd dem Lande aus diesem Produkte jährlich 
gegen 2 Mill. M. zufliessen. 

Man unterscheidet in Norwegen zwei Pferderacen: 1) ein Ge- 
birgspferd, gewöhnlich Fjord-Pferd, früher auch „Normend“ ge¬ 
nannt, und 2) das norwegische Pferd. 

Von den Pferden der ersten Gruppe sagt Jensenius: dass sie 
in den Gegenden der westlichen Seite der Hochgebirge, von Roms- 
dalg-Fjorden bis Lindesnaes, namentlich in den Aemtern Nordre, 
Bergenhus und Söndfjord gezüchtet werden und in mehreren Be¬ 
ziehungen von allen europäischen verschieden seien. Bemerkens¬ 
werth ist ihre Färbung: Der Körper ist mausegrau, grau oder 
bräunlichgelb, Aalstreifen, Mähne, Schweif und Extremitäten schwarz, 
an der hinteren Fläche der Vorderkniee dunkle Querstreifen, eine 
Haarfarbe, die nur noch in Asien wiedergefunden wird. 

Dieser Umstand spricht für die Annahme, dass die Pferde der 
westlichen Gebirgsgegenden Norwegens direkt und ohne Einmisch¬ 
ung fremden Blutes von den Pferden abstammen, welche die ein¬ 
gewanderten Bewohner mitgebracht haben. Es wird diese Annahme 
noch dadurch bestätigt, dass die Pferde Islands in allen Beziehun¬ 
gen mit diesen übereinstimmen. Da die Colonisten Islands aus den 
westlichen Gegenden Norwegens einwanderten, so liegt es nahe, 
dass sie ihre Pferde von da mitbrachten; das isländische Pferd hat 
aber durch etwa 1000jährige Reinzucht seine Formen beibehalten, 
ist jedoch kleiner, weniger gut gebaut und hat in Folge des rauhen 
Klimas und der mangelhaften Pflege grobe lange Haare. Die Fjord- 
Pferde zeichnen sich bei einer Grösse von 1.30 bis 1.45 m durch 
kräftigen Körperbau aus; dor Rücken kurz und gut geschlossen, 
die Beine mit kräftigen Knochen und starken Gelenken versehen, 
die Brust tief und breit, der Kopf mit kurzem Genick etwas gross 
mit gerader Profillinie und breitem Oberkopf. Die Ohren klein 
und gut angesetzt; der Hals breit, dick und mässig lang. Für die 
Mittelgrösse von ca. 1.40 m erscheint das Pferd sehr breit, ist da¬ 
bei sicher auf den Beinen, besitzt auch die nöthige Schnelligkeit 
und besonders Anlegen zu Trabgängen. Es dient vornehmlich als 
Ackerpferd, wo der Boden leicht ist und besitzt neben seiner Gut¬ 
mütigkeit ein verhältnissmässig lebhaftes Temperament. 

Die Pferde der zweiten Gruppe, wahrscheinlich von der¬ 
selben Race abstammend, sind auf den fetten Weiden des östlichen 
Abhanges der Hochgebirge und in den grösseren Thälern unter 
dem Einflüsse der besseren Ernährung erheblicher entwickelt. Auch 
haben vielfache Einmischungen von fremden Racen namentlich 


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314 


dänischen Hengsten stattgefnnden, so dass von einem eonformen 
Bau und einer constanten Race nicht gesprochen werden kann. 

Als typisches Bild dieser Gruppe gilt das in Kristians-Amt, beson¬ 
ders in Gudbrandsdalen vorkommende Pferd. Die Grösse derselben 
schwankt zwischen 1,50 und 1,62 m. Wie ihre Stammeltern zeichnen 
sie sich durch kräftigen und geschlossenen Körperbau aus und i 

eignen sich wegen ihrer Schnelligkeit und Ausdauer namentlich zu 
Trabgängen. Hiermit verbinden diese Pferde grosse Genügsamkeit 
und grosse Widerstandsfähigkeit, wesshalb sie auch in der Armee, 
namentlich als Artillerie-Zugpferde sehr geschätzt werden; weniger 
eignen sich dieselben für den modernen Cavalleriedienst, obschon 
die norwegische Reiterei fast ausschliesslich mit solchen Pferden 
remontirt ist. * ' 

Die Torgeschriebene Minimalgrösse der Artilleriepferde ist in 
Norwegen auf 1,49 m festgesetzt, diese kommt aber nur selten in 
der Armee vor ; denn thatsächlich hatten z. B in einer Batterie 
von 85 Pferden (die Trosspferde nicht eingerechnet) nur 2 Pferde 
eine Grösse zwischen 1,49—1,50 m, die Mitielhöhe betrug circa 
1,56 m, doch gab es auch Pferde von 1,64 m unter ihnen, diese 
grösseren sind indessen nicht beliebt. 

Neuerer Zeit hat sich in Norwegen auch der Trabersport ent¬ 
wickelt und ist die Schnelligkeit der dortigen Pferde eine ganz 
beachtenswerthe. So wurden z. B. bei dem ersten Versuch mit 
einer Sommerrennbahn in der Nähe von Christiania im Juni 1880 
von 3 4jährigen Pferden im Wagen 1000 m in 2 Minuten 10, bzw. 

18, bzw. 24,5 Secunden zurückgelegt. Von den 5jährigen Pferden 
nahmen 3 die Bahn von 1600 m in 3 Minuten 8,5, bzw» 15,5 nnd 
36 Secunden. 

Der Norsk-Traver-Kalender führt 2 Pferde auf, welche 1000 m 
in 1 Minute 47 Secunden zurücklegten. 1400 m wurden in 2 Mi¬ 
nuten 35,5 bz. 38 und 39,5 Secunden, 1600 m in 3 Minuten 8,11 
bzw. 13—37 Secunden, 2800 m in 6 Minuten 17 Secunden, bzw. 

7 Minuten 12 Secunden zurückgelegt. 

Wenngleich die Schnelligkeit dieser Pferde nicht an jene der 
russischen und amerikanischen Traber heranreicht, so lässt sich 
doch nicht läugnen, dass die Resultate dieser jungen Zucht nach 
Leistungen auf den Werth des norwegischen Pferdes ein günstiges 
Licht werfen und zwar um so mehr, wenn in Betracht kommt, dass 
eine nicht veredelte Landrace solche Leistungen aufzuweisen hat. 

A. 


Die Mittheilungen der deutschen Viehzucht- und Herdbuch- 
Gesellschaft Nr. 6 vom 8. August c. enthalten einen ausführ¬ 
lichen Bericht über die I. ordentliche Generalversammlung des Ver¬ 
eins gelegentlich der allgemeinen land- und forstwirtschaftlichen 
Ausstellung zu Hannover, bei welcher — nachdem sowohl der Vor¬ 
sitzende als der Geschäftsführer mit Rücksicht auf ihre Berufs¬ 
geschäfte ihre Aemter niederlegten — der Geh. Reg.-Rath Dr. H. 
Settegast zum Vorsitzenden, der bisherige Vorsitzende zu dessen 






315 


Stellvertreter und B. Martini -Berlin zum Geschäftsführer gewählt 
wurden. Die weiteren Verhandlungen betrafen das landw. Thier¬ 
schauwesen ; ferner die Frage: welche Bedingungen sind erforder¬ 
lich, um neuen, aus Blutmischungen hervorgegangene Gebrauchs¬ 
typen die Berechtigung anzuerkennen, als selbsständige Zucht etc. 
in ein Ausstellungsprogramm aufgenommen zu werden. — Hieran 
anknüpfend wird unter Hinweis auf frühere Bekanntmachung (vide 
Ste. 242) zur Anmeldung für das deutsche Herdbuch aufgefordert 
und bemerkt, dass Anmeldeformulare auf Wunsch von Ookonomie- 
Bath Petersen-Eutin gratis und franco zu beziehen sind; end¬ 
lich, dass Anmeldungen für den V. Band des d. Herdbuchs nur 
noch bis 15. September d. J. entgegengenommen werden. 


Stand der Viehseuchen in der Schweiz im Monate Juli nach 
dem Bülletin Nr. 161 auf 1. August 1881. Die Maul- und 
Klauenseuche hat sowohl in den Ställen wie auf den Weiden 
des Kantons Graubünden eine bedeutende Ausbreitung erlangt und 
ist die Zahl der inficirten Ställe auf 556, die der Weiden auf 98 
angewachsen, während überhaupt in der ganzen Schweiz 570 Ställe 
und 176 Weiden verseucht sind; über die verseuchten Thalland¬ 
schaften des Kantons Graubünden ist eine vollständige Sperre ver¬ 
hängt worden. —Von den 10 Milzbrandfällen treffen auf die 
Kantone Bern 4, Solothurn 3, Thurgau 2 und Zürich 1 Fall. — 
Wegen Rotz wurden 3 Pferde, je 1 in den Kantonen Zürich, Uri 
und Tessin vertilgt. — In den Kantonen Bern und Graubünden 
kam je 1 Fall von Hundswuth vor. — Im Kanton Neuenburg 
kam die Räude bei 1 Pferde und in Zürich der Rothlauf bei 
9 Schweinen vor. 


Verschiedene Mittheilungen. 

Für die Aerzte Deutschlands ist eine Central- 
Hülfscasse in’s Leben getreten, zu welcher am 11. Juni 1879 
die Anregung gegeben, am 18. Mai 1880 von der Delegirten-Ver- 
sammlung das Statut berathen und unterm 20. April ds. Js. die 
staatliche Genehmigung ertheilt worden ist. In der „Deutschen 
Medicinal-Zeitung“, welcher wir diese Notiz entnehmen, ist zur 
Theilnahme an dieser Central-Hülfscasse aufgefordert und werden 
einmalige ausserordentliche Beiträge zum Grundfond erbeten. Möge 
dieses Unternehmen — welches sich vorläufig nur auf eine 
Kranken- und Invaliditätskasse beschränkt, jedoch auch 
die Errichtung einer Wittwen- und Waisenkasse beabsichtigt — 
eine recht kräftige Unterstützung finden und einen gedeihlichen 
Fortgang nehmen. 

Zur Heranbildung tüchtiger Thierärzte in Oester¬ 
reich sind 10 Staatsstipendien im Jahresbetrage von je 300 
Gulden für Schüler des dreijährigen thierärztlichen Curses am k. 
k. Thierarznei-Institute in Wien creirt, deren Verleihung mit dem 
Studienjahre 1881.82 beginnt. 





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Die Rinderpest ist amtlichen Nachrichten zufolge auf dem 
Vorwerke Bujny bei der Stadt Petrikau und in dem Flecken 
Mlynki, Kreis Petrikau, Gouvernements Warschau, ausgebrochen» 

Personalien* 

Der Unterzeichnete sucht sofort einen tüchtigen und verlässigen 
Assistenten. Kur approbirte Thierärzte wollen sich melden bei 

Franz Kiefer, prakt. Thierarzt 
in Lampertsheim a./Rhein bei Mannheim. 

Der Oberstabsveterinär Graeff, Referent im Kriegsministerium, 
wurde unter Anerkennung seiner langjährigen Dienstleistung in den er¬ 
betenen Ruhestand versetzt. 

Thierarzt Engelbert Vogg hat sich als Thierarzt in Grossostheim 
niedergelassen. 


Be kanntmachung* 

Vorlesungen und Uebungen an der Königlichen Thierarzneischule 

in Stuttgart. 

Wintersemester 1881 82. 

Prof. Fricker: Encyklopädie und Methodologie der Thier¬ 
heilkunde; specielle Chirurgie; Gerichtliche Thierheilkunde; Ueb¬ 
ungen in Anfertigung von Gutachten; Geschichte der Thierheil¬ 
kunde. Prof. Dr. Vogel: Spitalklinik für grössere Haussiere; 
ambulatorische Rindviehklinik; Specielle Pathologie und Therapie; 
Physikalische Diagnostik; Operationsübungen. Prof. Röckl: Spi¬ 
talklinik für kleinere Hausthiere; Specielle pathologische Anatomie; 
Sektionen; Thierzuchtlehre und Gestütskunde. Prof. Dr. Suss¬ 
dorf: Anatomie der Hausthiere; Anatomische Uebungen. Prof. 
Dr. Schmidt: Physik; Anorganische Chemie; Theoret. Chemie; 
Uebungen im chemischen Laboratorium; Pharmaceutische Chemie. 
Prof. Dr. von Ahles: Botanik. Prof. Dr. G. Jäger: Specielle 
Physiologie; Allgemeine Zoologie (im Polytechniknm). Prof. Dr. 
Berlin: Vergleichende Augenheilkunde; Uebungen mit den Augen¬ 
spiegeln. Oekonomie-Inspektor, Schmiedelehrer Mayer: Theorie 
des Hufbeschlags; Hufkrankheiten. 

Ausserdem werden durch die betreffenden thierärztlichen Assi¬ 
stenten Repetitionen in den verschiedenen thierärztlichen Fächern, 
durch den Assistenten für Chemie und Pharmacie pharmaceutische 
Uebungen und Repetitonen in den naturwissenschaftlichen Fächern 
abgehalten. 

Das Wintersemester beginnt am 17. Oktober. Näheres über 
den Lehrplan, die Eintrittsbedingungen etc! enthält das Programm 
der Thierarzneischule, welches von der Direktion zu beziehen ist. 

Eine Verlagshandlung wünsoht mit befähigten, praktisch geschulten 
Faohschriftstellern auf dem Gebiete der Hausthierzucht in Verbindung 
zu treten und bittet um Einsendung der Adresse sub B 8237 an Rudolf 
Mosse Cöln. __ 

Verantwortliche Ueriaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Rackl u. Lochner 
Verlag von Wilh. Lüderitz in Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

her&aigegcben von 

Th. Adam in Augsburg. 


' XXV. Jahrgang. Nt* 36. September 1881. 


Inhalt: Castration eines Spitzhengstes. — Ausübung der Thierheil¬ 
kunde in Nordamerika. — Ansteckende Hausthierkrankheiten. — 
Der Pferdebcstand Frankreichs. — Literatur. — Ausschreibung einer 
Preisfrage. — Personalien. — Gau Versammlung. 


Castration eines Spitzhengstes 

Ein Tortrag .des Militürreterinärs Bagge, gehalten in dem Vereine 
praktischer Veterinfire in St Petersburg am 5. Dezember 18 >G.*) 

Eine von den grosseren Operationen, welche in der Vetc- 
rinärpraxis wohl. am öftesten vorkommt, ist unstreitig die 
Castration. Selten vergeht ein Jahr, in welchem der Veterinär 
nicht einige oder mehrere junge Hengste zu operiren hat und 
die Ausführung dieser Operation wird von Mehreren unter 
gewöhnlichen Verhältnissen sogar für leicht und gefahrlos ge¬ 
halten. Mit der Castration der sogenannten Spitzhengste ist 
dies dagegen nicht der Fall, ja sie wird von mehreren Aerzten 
für unausführbar gehalten, wovon schon der Umstand zeugt, 
dass diese Operation fast nirgends in den Lehrbüchern der 
Veterinär- Acinrgie beschrieben ist. 

Ich erlaube mir daher der gelehrten Gesellschaft die Aus¬ 
führung dieser Operation, so wie ich unlängst Gelegenheit 
hatte sie vorzunehmen, zu beschreiben, in der Hoffnung, dass 
das Wenige was ich darüber anzuführen .habe, nicht ohne 
Interesse aufgenommen werden wird, um so mehr als es den 
Beweis liefert, dass eine durchgehende Bauch wunde mit Ver¬ 
letzung des Peritonäums bei Pferden nicht immer tödtlich ist, 

*) Diesen sehr interessanten, vor Jahren gehaltenen Vortrag ver¬ 
danke ich meinem Freunde, dem Herrn Corps-8tsbsveterinär a. D. Dr. 
Schüler in Odessa, welchem derselbe von dem v. J. nach Odessa ver¬ 
setzten Herrn Militär-Kreisveterin&r-Inspektor, Staatsrath Ritter Bagga 
behufs Verüffentliohung überlassen worden ist. Th. Adam. 


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324 


herzogthum Baden bezüglichen NormAtivbestimmungen mit den 
Hauptabschnitten: Staatliehe Organisation des Veterin&rwesens, 
Veterinärpolizei, Thierheilwesen und Yeterin&rwesen im Dienste der 
Rechtspflege, welche Ton den musterhaften Institutionen des Civil- 
veterinärwesens im Orossherzogthum Zeugniss geben, die zwar zu¬ 
nächst den badischen Collegen zu Oute kommen, aber gewiss auch 
für viele Thierftrzte anderer Staaten Interesse bieten dürften. 

Th. A. 


Preisfrage. 

Nachdem die Oeneral-Yersammlung des tierärzt¬ 
lichen Kreisvereins für Schwaben und Neuburg am 
23. Mai 1. J. beschlossen hat, einen Preis von 100 Mark für 
die beste Lösung einer aufzustellenden Preisfrage auszusetzen, wird 
solche hiermit bekannt gegeben; dieselbe lautet: „Worin liegen die 
hauptsächlichsten Ursachen der mangelhaften Ausübung des Huf¬ 
beschlags? Welche Fehler werden vielfältig bei der Pflege und 
Behandlung der Pferdehufe und insbesondere bei der Ausübung des 
Hufbeschlags gemacht ? Welche nachtheilige Folgen entstehen da¬ 
durch und mit welchen praktisch ausführbaren Mitteln lässt 
sich Abhülfe der in dieser Beziehung bestehenden Missstände er¬ 
warten ?* 

Jeder bayerische Thicrarzt kann um den Preis concurriren. 

Diejenigen Herrn Collegen, welche Arbeiten über diese Preis¬ 
frage einzusenden beabsichtigen, werden ersucht, bis 1. Januar 
18 8 2 ihre Namen in einem verschlossenen Couvert, auf dessen 
Aussenseite das „Motto“, mit dem sie ihre Arbeit zu versehen ge¬ 
denken, die Arbeit selbst aber mit dem gleichen „Motto* bis 
spätestens 1. Mai 1882 an den unterfertigten Yereinsvorstanp 
einzusenden. 

Augsburg, 1. September 1881. 

Franzen, Yereinsvorstand. 


Personalien. 

Ausgeschriebene K# eis thierarztstelle: 

Vir in Kr«ii* JiMieWr Bsub liii «iiiirtiebi 

etatiaiu. Qilslt: Imhm: kii tu fei i. I. Rigitraif ii: 

Mohrungen. 600 M. 600 M. 15. Sept. 1881. Königsberg. 

Dem bisherigen Militär-Rossarzt C. L. Kühn zu Burg ist die oomm 
Verwaltung der Kreisthierarztstelle für die Kreise Naumburg. Weissen- 
fel8 und Zeitz, unter Anweisung seines Wohnsitzes in Zeitz, übertragen 
worden. ® 

Der Stabsveterinär Nüsser des 5. Chev.-Regts. wurde für immer in 
den erbetenen Ruhestand versetzt 


Die nächste Zusammenkunft nordfränkischer Thierärzte 

findet Sonntag, den 18. September, Vormittags halb 12 Uhr, im 
„Deutschen Hause* zu Schweinfurt statt 

V er aut wörtlich* kwUction: Th. Adam in Augaborg. — Drn«k too Rackl u. Lochner 
Vtrlt* tob Wiih. Lfldtrits in Augsburg. "® r 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

ber&aagegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. Ni 37. September 1881. 


Inhalt: Französische» Viehseuchengesetz. — Verhandlungen de» thier¬ 
ärztlichen Vereins in München. (Ueber die Entwickelung des 
Embryo.) — Allgemeine deutsche Ausstellung für Hygiene und 
Kettungswesen. — Thierärztliche Fachpvüfungen in Preussen — 
Rinderpestausbrüche. — Personalien — Tierärztliche Vereins- 
Versammlungen 

Französisches Gesetz über die Veterinärsanitätspolizei.*) 

Tit. I. Ansteckende Krankheiten der Hausthiere und 
die darauf bezüglichen Sanitätsmassregeln. 

Art. 1. Die Krankheiten der Hausthiere, die als ansteckende 
zu betrachten nnd auf welche die Bestimmungen dieses Gesetzes 
Anwendung finden, sind folgende: Die Rinderpest bei allen Arten 
der Wiederkäuer. Die ansteckende Lungenentzündung* des Rind¬ 
viehs (Lungenseuche Ref.) Die Pocken* und die Räude der Schafe 
und Ziegen. Die Aphthenseuehe der Binder, Schafe, Ziegen und 
Schweine. Rotz (Wurm) hei Pferd und Esel. Wuth und Milz¬ 
brand bei allen Thiergattungen. 

Art. 2. Ein Decret des Präsidenten der Republik kann auf 
den Bericht des Ackerbau- und Handelsministers nach Einholung 
eines Gutachtens des Seuchencomites, die genannten ansteckenden 
Krankheiten durch alle anderen ansteckenden Krankheiten irgend 
einer Hausthierrace vermehren, wenn solche einen bedrohlichen 
Charakter annehmen. 

Die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes können durch 
ein in gleicher Weise publicirtes Decret.angewendet werden auf die 
oben nicht angeführten anderen Haustljiergattungen. , 

Art. 3. Jeder Eigentümer, sowie jedwede Person, welche zur 
Obhut^von Thierfen angestellt ist, ist verpflichtet, wenn ein Thier 
an einer der in den Artikeln 1 und 2 vorgesehenen ansteckenden 
Krankheiten befallen wird oder eines derselben verdächtig ist, so- 


*) Uebersetzt von Gg. Sohneidemfibl zu Kiel ans dem Journal 
de FAgricultüre. 1881 Tome III. Nr. 643. 6. ao(lt S. 212~*216. 


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326 


fort dem Bürgermeister desjenigen Ortes davon Mittheilung sSu 
machen, wo das Thier sich befindet. 

Gleichfalls sind zu dieser Anzeige alle Thierärzte verpflichtet, 
welche zur Behandlung zugezogen werden sollten. 

Das erkrankte oder der Ansteckung an einer der im Artikel 1 
specificirten Krankheiten verdächtige Thier soll sogleich und bevor 
die Administrativbehörde auf die Anzeige geantwortet hat, für sich 
in einem besonderen Raum abgesperrt und soweit irgend möglich 
von anderen Thieren getrennt werden, welche für die Ansteckung 
empfänglich sind. 

Es ist verboten das Thier zu transportiren, bevor es von dem 
beamteten Thierarzt untersucht ist. 

Das gleiche Verbot ist auf das Vergraben anzuwenden, im 
Falle der Bürgermeister nicht aus dringenden Gründen die specielle 
Erlaubniss dazu, gegeben hat. 

Art. 4. Der Bürgermeister soll, sofern er es ermöglichen kann, 
sich von der Anwendung der in dem vorstehenden Artikel enthal¬ 
tenen Vorschriften überzeugen und darüber wachen, wenn es statt¬ 
finden kann. 

Sobald die im ersten Absatz des vorhergehenden Artikels vor¬ 
geschriebene Anzeige erstattet, oder wenn ohne solche Anzeige dem 
Bürgermeister Kenntniss von der Krankheit geworden ist, hat der¬ 
selbe ohne Verzug eine Besichtigung des erkrankten oder verdäch¬ 
tigen Thieres durch den beamteten Thierarzt zu veranlassen. 

Dieser Thierarzt stellt den Thatbestand fest und ordnet im 
Notfälle die vollständige Ausführung der Vorschriften des dritten 
Absatzes des 3. Artikels sowie die unmittelbar nothwendigen Des- 
infectionsarbeiten an. 

In kürzester Zeit sendet er seinen Bericht an den Statthalter. 

Art. 5. Nach Feststellung der Krankheit beschliesst der Statt¬ 
halter über die in dem einzelnen Falle zur Ausführung kommen¬ 
den Massregeln. 

Er erlässt, wenn es nothwendig ist, eine die Anzeige der Seuche 
betreffende Bekanntmachung. 

Diese Bekanntmachung kann für die betreffenden Ortschaften 
folgende Massregeln enthalten: 

1) Die Isolirung, Absperrung, Besichtigung, Zählung und Be¬ 
zeichnung der Haustiere und Heerden in den Seuchenbezirken. 

2) Das Verbot dieser Ortschaften. 

3) Augenblickliches Verbot oder Bekanntmachung betreffs der 
Wochen- und Jahrmärkte, des Viehtransports und des Viehhandels. 

4) Die Desinfection der Ställe und Aufenthaltsorte, der Wagen 
und anderer Transportmittel; die Desinfection und selbst die Zer¬ 
störung der Gerätschaften, welche für die kranken Thiere benutzt 
oder von diesen beschmutzt worden sind, sowie im Allgemeinen 
jeglicher Gegenstände, welche zur Verschleppung des Contagiums 
dienen könnten. 

Eine öffentliche Bekanntmachung der Verwaltungsbehörde wird 


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327 

die der Natur der einzelnen Krankheiten entsprechenden Massregeln 
festsetzen. 

Art. 6. Ist durch Beschluss des Statthalters das Vorhanden¬ 
sein der Rinderpest in einer Gemeinde constatirt, so sollen die 
erkrankten oder mit erkrankten in Berührung gekommenen zur 
Rindergattung gehörigen Thiere, selbst wenn diese zur Zeit keine 
Krankheitserscheinungen zeigen, auf Befehl des Bürgermeisters ge- 
tödtet werden; und zwar unter Leitung des beamteten Thierarztes, 
nachdem die Abschätzung ausgeführt ist. 

Es ist untersagt, die Ausführung der vorgeschriebenen Mass¬ 
regeln zu suspendiren, um die kranken Thiere zu behandeln, aus¬ 
genommen die Fälle und unter den Bedingungen, welche vom 
Ackerbau- und Handelsminister auf den Vorschlag des Seuchen- 
Berathungscomitö’s besonders festgesetzt worden sind. 

Art. 7. Tritt der im vorstehenden Artikel vorgesehene Fall 
ein, so sollen alle kranken Thiere auf der Stelle getödtet werden; 
ausgenommen den Fall, ^o nach Erklärung des Thierarztes der 
Transport des Cadavers bis zum Verscharrungsplatz gefahrvoller 
ist als der des lebenden Thieres. Der Transport zum Zwecke der 
Abschlachtung kann vom Bürgermeister auf das Gutachten des 
beamteten Thierarztes für diejenigen Thiere angeordnet werden, 
welche nur inficirt worden sind. 

Die zur Rinder- und Schafgattung gehörigen Thiere, welche 
der Ansteckung ausgesetzt gewesen sind, sollen isolirt und den¬ 
jenigen Sanitätsmassregeln unterworfen worden, die durch öffent¬ 
liche Bekanntmachung der Verwaltungsbehörde zur Ausführung des 
Gesetzes besonders angeordnet sind. 

Art. 8. Bei constatirtem Rotz und Wurm und bei Milz¬ 
brand, wenn die Krankheit von dem beamteten Thierarzt für un¬ 
heilbar erklärt worden ist, sollen die Thiere auf Anordnung des 
Bürgermeisters getödtet werden. 

Bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Natur oder den 
unheilbaren Charakter der Krankheit zwischen dem beamteten 
Thierarzt und dem von dem Besitzer zugezogenen, so ernennt der 
Statthalter, gemäss eines hierüber erstatteten Berichts, einen dritten 
Thierarzt. 

Art. 9. Bei der Lungenseuche soll der Statthalter nach 
einem Zeitraum von zwei Tagen die Abschlachtung der durch den 
beamteten Thierarzt bezeichneten von der Krankheit ergriffenen 
Thiere, sowie die Impfung der Rinder in den Ortschaften, welche 
durch die Krankheit inficirt gefunden sind, anordnen. 

Der Ackerbauminister soll das Recht haben, die Abschlachtung 
derjenigen zur Rindergattung gehörigen Thiere anzuordnen, welche 
mit den an Lungenseuche erkrankten in demselben Stalle gestan¬ 
den, in derselben Heerde gewesen oder in direkte Berührung mit 
denselben gekommen sind. 

Art. 10. Ist die Wuthk rank hei t bei irgend einer Thier¬ 
gattung festgestellt, so tritt sofort die Tödtung ein, welche unter 
keinen Umständen aufgeschoben werden kann. 


828 


Wunverdächtige Hunde und Katzen sollen sogleich getödtet 
werden. Der Eigentümer des verdächtigen Thieres ist verpflichtet 
auch ohne Anordnung der Polizeibehörden, für die Ausführung 
dieser Vorschrift Sorge zu tragen. 

(Schluss folgt.) 


Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München. 

In der sehr zahlreich besuchten Sitzung vom 30. October 1880 
erstattete der Vorsitzende nach Eröffnung der Versammlung zu¬ 
nächst Bericht über den Bestand und die Thätigkeit des Vereins 
während des abgelaufenen Jahres 1879,80. Demnach gehörten im 
Beginne des Vereinsjahres dem Vereine 54 Mitglieder an; in Folge 
Ausscheidens durch Versetzung etc. dann Neueintritt mehrerer 
Collegen betrug die Zahl der Mitglieder am Schlüsse des Jahres 50. 

Während des Vereinsjahres wurden 7 von den Mitgliedern stets 
zahlreich besuchte Sitzungen abgehalten und in denselben Vorträge 
über verschiedene Themate erstattet von den Herren: Göring» 
Dr. Bollinger, Feser, Friedberger, P. Adam, Sonder¬ 
mann, Gasteiger, Hartlmeier, Putscher und Thomann. 

Die Maisitzung fiel wegen Einberufung einer Versammlung 
bayer. Thierärzte behufs Constituirung des Unterstützungsvereins 
für die Hinterbliebenen bayer. Thierärzte aus. Das Andenken des 
verstorbenen Collegen M. Mohr, der bekanntlich durch ein, dem 
Unterstützungsvereine testamentarisch vermachtes Legat von 20 000 
Mark sich wohlbegründeten Anspruch auf die Dankbarkeit der 
bayer. Thierärzte erworben hat, wurde auf Antrag Sondermanns 
durch die Errichtung eines Grabdenkmals geehrt. 

Zur Tagesordnung übergehend erhält Prosektor Dr. Bon net 
das Wort zum Vortrage „über die Entwickelung des 
Embryo.“ Einleitend führt Redner aus, dass die Embryologie 
der Säugethiere relativ noch wenig bearbeitet sei, obgleich die 
ersten entwickelungsgeschichtlichen Forschungen bis in das classische 
Alterthum zurückreichen. Der Erste, von dem embryologische Stu¬ 
dien bekannt wurden, sei Aristoteles gewesen, in seinem Buche: 
„Ueber die Entstehung der Thiere. “ Derselbe führte schon eine 
Reihe interessanter Thatsachen an, über das Herz des Hühnchens 
im Ei, über die Ernährung des Embryos des glatten Hais durch 
einen Mutterkuchen und über die Jungfernerzeugung der Bienen. 
Derselbe fasste die Entwickelung des Embryo als eine Neubildung 


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329 


auf, eine Anschauung, zu der man erst nach langen Kämpfen wie¬ 
der zurückkehrte. Von den Arbeiten Aristoteles klaffe eine Lücke 
ohne weitere Bearbeitung des in Rede stehenden Stoffes bis gegen 
das Ende des Mittelalters. 

Ebenso wie die anatomischen Studien durch die Bulle Bonifa- 
cius VIII., die über jeden den Bann aussprach, der menschliche 
Leichen zergliedero, erschwert oder aufgehoben wurden, hinderte 
in embryologischen Arbeiten die Meinung, dass es frevelhaft sei, 
dem von Gott selbst im Mutterleibe verborgenen, sich entwickeln¬ 
den Embryo nachzuspüren. Erst in der Zeit nach der Reformation, 
lange nach dem Wiederaufblühen der Anatomie, seien wieder 
embryologische Arbeiten zu verzeichnen. Hinderlich war einem 
energischen Fortschritt auch der Streit, ob das Ei oder der Samen¬ 
faden der Hauptstoff zur Entwickelung eines neuen Wesens sei 
und theilten sich die Gegner in solche, die dem Sperma die Haupt¬ 
rolle zuerkannten, während die Ovulisten oder Eigläubigen, gestützt 
auf einige damals noch nicht richtig gedeutete Fälle von Jungfern¬ 
zeugung bei Insekten, dem Ei überwiegende Bedeutung zuschrieben. 
Zugleich wurde die Entwickelung des Embryo als einfache Aus¬ 
wickelung eines schon vorgebildeten Individuums aufgefasst und 
diese Anschauung führte zur sogenannten Einschachtelungstheorie, 
die sich lange erhielt. Man glaubte je ein paar Stammthiere der 
damals noch constant gedachten Arten hätten die Keime aller ihrer 
Nachkommen in sich eingeschachtelt getragen. Nach der Befrucht¬ 
ung wickelten sich diese vorgebildeten Keime einfach aus. Erst 
F. W o 1 f f gab am Ende des vorigen Jahrhunderts eine zusammen¬ 
hängende Darstellung der Entwickelung des Embryos; er ist zu¬ 
gleich der Begründer der Keimblattlehre, indem er den allmähligen 
Aufbau des Embryos aus drei ursprünglich einfachen übereinander 
liegenden Zellenschichten, den Keimblättern, nachwies. 

Zugleich fasste W. die seit Aristoteles verlassene Ansicht von 
der Neubildung des Embryos wieder auf, die seither dominirend 
geworden ist. Nächst ihm haben sich vorzüglich P o u d e r für die 
Entwickelung des Vogels, Har für die Entwickelung sämmtlicher 
Wirbelthiere, Bischoff, Barry, Coste, Cöllicker u. A. 
hervorragende Verdienste um die Förderung der Embryologie er¬ 
worben. 

Anknüfend an die Entdeckung BischofFs, dass das im Juli oder 
August befruchtete und gefurchte Rehei längere Zeit, ohne sich 
weiter zu entwickeln, im Tragsacke bleibt, um dann im Dezember 


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330 


rasch in der Entwickelung des Embryos fortzuschreiten, erwähnt 
Redner ähnlicher Verhältnisse, welche bei der Befruchtung der 
Fledermäuse in jüngster Zeit beobachtet wurden. Die Begattung 
finde im Spätherbste statt; das Sperma bleibe den Winter über 
lebensfähig in der Scheide der weiblichen Thiere und erst im Früh¬ 
jahre erfolge die Lösung der Eier aus dem Eierstocke und dio Be¬ 
fruchtung derselben. Auch beim Dachse scheine eine Periode zu 
bestehen, in welcher das befruchtete Ei längere Zeit in der Weiter¬ 
entwickelung aussetze, um dann schnell und ununterbrochen sich 
in den Embryo umzubilden. Als Gründe hiefür seien die durch 
den Winterschlaf (Dachs, Fledermaus) hintangehaltene Ernährung 
sowie die herabgesetzte Temperatur der Winierschläfer namhaft zu 
machen. Auch beim Reh spielt vielleicht die knappe Nahrung im 
Winter eine Rolle in der Verzögerung der embryonalen Ausbild¬ 
ung mit. 

Die Gründe, wesshalb die Embryologie der Säuger weniger 
gekannt sei, als die der Vögel, lägen theils in den Kosten, be¬ 
dingt durch Anschaffung und Fütterung der Versuchsthiere, theils 
in der Schwierigkeit der Technik. Beim Schafe z. B. sei das am 
12. Tage nach dem Sprunge sich vorfindendo 9 mm lange aus 
zwei Zellschichten bestehende Bläschen am 14. Tage schon ein 
48 cm (? D. R.) langer Hohlfaden, der nur mit grosser Mühe und 
Geduld aus den Schleimhautfalten des Tragsackes unverletzt heraus¬ 
genommen werden könne, um so mehr, als er noch mit den Car- 
unkeln verklebt sei. 

Indem der Vortragende sich vorbehält, über die Entwickelung 
dos Schafsembryo später specielle Mittheilungen zu machen, wendet 
er sich zur Schilderung der Entwickelung des Hühnereies, als einem 
in jedem Entwickelungsstadium mit weniger technischen Schwierig¬ 
keiten verbundenen, leicht durch Präparate zur Anschauung zu 
bringendem Vorgänge, welchen der Referent auch an zahlreichen 
Präparaten und Zeichnungen eingehend demonstrirt. 

Redner bespricht schliesslich noch kurz die Lehre Hae ckeis, 
nach welcher jeder Embryo die ganze Entwickelungsreihe seiner 
Stammform in den verschiedenen Stadien des embryonalen Lebens 
durchlaufe und schiiesst mit der Kritik der Stützen und Einwände, 
dio für und gegen diese Lehre vorzubringen seien. 

Nachdem der Vorsitzende Herrn Dr. Bonnet für seinen ge¬ 
diegenen Vortrag den Dank der Versammlung ausgesprochen hatte, 
erfolgte Schluss der Sitzung._ 


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- 4M 



331 


Für Hygiene und Rettungswesen wird im Jahre 1882 in Ber¬ 
lin eine allgemeine deutsche Ausstellung stattfinden. 
In dem bekanntgegebenen Programme sind für die Section A. Ge¬ 
sundheitspflege und Gesundheitstechnik in der Abtheilung I., 
23 Gruppen festgesetzt, von welchen die letzte das Veterinär¬ 
wesen betrifft und zwar sind als Gegenstände: Schutzmittel gegen 
Beschädigung der Thiere (Hufbeschlag, Zugvorrichtungen); ferner 
Schutz gegen ansteckende Thierkrankheiten (Maulkörbe, Instrumente 
zur Impfung der Schafpocken und der Lungenseuche); dann Appa¬ 
rate der niederen Veterinär-Chirurgie zur Benutzung für Landleute, 
und . endlich Mittel zur Desinfection und Beseitigung inficirter Thier- 
cadaver (Digestoren) besonders aufgeführt. — In der Abtheilung 
II. Literatur und Zeichnungen ist für jede der 23 Gruppen die 
einschlägige Literatur, zur Gruppe 23 speciell: Viehseuchenstatistik; 
ansteckende Thierkrankheiten, welche auf den Menschen übertrag¬ 
bar sind; sanitätspolizeiliche Massregeln gegen die Verbreitung von 
Viehseuchen und Methoden der Anschirrung, Bändigung und Ab¬ 
richtung der Thiere vorgesehen. Die Section B. umfasst das Rett¬ 
ungswesen. Als letzter Anmeidetermin für die Ausstellung ist der 
15. November d. J. festgesetzt. 


Die thierärztlichen Fachprüfungen in Gemässheit 
der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. März 1878 (vide 
Wochenschr. 1878 Nr. 17) an den Thierarzneischulen zu Berlin 
und Hannover beginnen laut Bekanntmachung des Ministers für 
Landwirtschaft vom 30. August c. am 1 0. 0 ctob er d. J. und 
haben dio Anmeldungen zu dieser Prüfung bis zum 6. October c. 
bei dem Direktor der betr. Anstalt zu erfolgen. 

In Kritzendorf bei Klosterneuburg, in der Nähe von 
Wien, ist der Ausbruch der Rinderpest amtlich constatirt wor¬ 
den. Ebenso ist amtlichen Nachrichten zufolge in der Stadtge¬ 
meinde Brod in Slavonien und in der Türkei an der Südgrenzo 
Serbiens die Rinderpest ausgebrochen. 

Wegen der an der serbisch-alban esischen Grenze 
ausgebrochenen Rinderpest ist von der serbischen Regierung 
ein Militärcordon errichtet und zugleich die Türkei um An¬ 
ordnung umfassender Massregeln zur Unterdrückung der Seuche 
ersucht worden. (D. R.-Anz.) 


Personalien. 

Ausgeschriebene Kreisthierarztstellen: 
d 5 , n . Jahilidier Oeiuehe sind einzureichen 

e * etatimais. Gehalt: Zusebui: bii mm bei d. K. Regierung in: 

Hiinfeld. — — baldigst. _ Cassel. 

Qlatz . 600 M. — 12. Octbr. 1881. Breslau. 

Tauschoffert. Der Bezirksthierarzt eines kleinen, bequem lie¬ 
genden Amtssitzes, wobei Greuzcontrolstelle mit directer Bahnverbindung, 
sucht mit einem Herrn Collegen, an dessen Wohnsitz sich ein Gym<- 
nasium und Realschule befindet, einen Stellentauscb einzugehen. Fixe 


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316 


Die Rinderpest ist amtlichen Nachrichten zufolge auf dem 
Vorwerke Bujny bei der Stadt Petrikau und in dem Flecken 
Mlynki, Kreis Petrikau, Gouvernements Warschau, ausgebrochen. 


Personalien. 

Der Unterzeichnete sucht sofort einen tüchtigen und verlässigen 
Assistenten. Kur approbirte Thierärzte wollen sich melden bei 

Franz Kiefer, prakt. Thierarzt 
in Lampertsheim a./Rhein bei Mannheim. 

Der Oberstabsveterinär Graeff, Referent im Kriegsministerium, 
wurde unter Anerkennung seiner langjährigen Dienstleistung in den er¬ 
betenen Ruhestand versetzt. 

Thierarzt Engelbert Vogg hat sich als Thierarzt in Grossostheim 
niedergelassen. 


Be kanntmachung* 

Vorlesungen und Uebungen an der Königlichen Thierarzneischule 

in Stuttgart. 

Wintersemester 1881 82. 

Prof. Fricker: Encyklopädie und Methodologie der Thier¬ 
heilkunde; specielle Chirurgie; Gerichtliche Thierheilkunde; Ueb¬ 
ungen in Anfertigung von Gutachten; Geschichte der Thierheil¬ 
kunde. Prof. Dr. Vogel: Spitalklinik für grössere Hausthiere; 
ambulatorische Rindviehklinik; Specielle Pathologie und Therapie; 
Physikalische Diagnostik; Operationsübungen. Prof. Röckl: Spi¬ 
talklinik für kleinere Hausthiere; Specielle pathologische Anatomie; 
Sektionen; Thierzuchtlehre und Gestütskunde. Prof. Dr. Suss¬ 
dorf: Anatomie der Hausthiere; Anatomische Uebungen. Prof. 
Dr. Schmidt: Physik; Anorganische Chemie; Theoret. Chemie; 
Uebungen im chemischen Laboratorium; Pharmaceutische Chemie. 
Prof. Dr. von Ahles: Botanik. Prof. Dr. G. Jäger: Specielle 
Physiologie; Allgemeine Zoologie (im Polytechnikum). Prof. Dr. 
Berlin: Vergleichende Augenheilkunde; Uebungen mit den Augen¬ 
spiegeln. Oekonomie-Inspektor, Schmiedelehrer Mayer: Theorie 
des Hufbeschlags; Hufkrankheiten. 

Ausserdem werden durch die betreffenden thierärztlichen Assi¬ 
stenten Repetitionen in den verschiedenen thierärztlichen Fächern, 
durch den Assistenten für Chemie und Pharmacie pharmaceutische 
Uebungen und Repetitonen in den naturwissenschaftlichen Fächern 
abgehalten. 

Das Wintersemester beginnt am 17. Oktober. Näheres über 
den Lehrplan, die Eintrittsbedingungen etc. enthält das Programm 
der Thierarzneischule, welches von der Direktion zu beziehen ist. 

Eine Verlagshandlung wünscht mit befähigten, praktisch geschulten 
Faohschriftstellern auf dem Gebiete der Hausthierzucht in Verbindung 
zu treten und bittet um Einsendung der Adresse sub B 8237 au Rudolf 
Mosse Cöln. _ 

Verantwortliche Ueriaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Eaokl u. Lochner 
Verlag von Wilh. Lüderitz in Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heranogegeben von 

Th. Adam in Algsbirg. 


' XXV. Jahrgang. N #- 36. September 188L 


Inhalt: Castration eines Spitzhengstes. — Ausübung der Tierheil¬ 
kunde in Nordamerika. — Ansteckende Hausthierkrankheiten. — 
Der Pferdebestand Frankreichs. — Literatur. — Ausschreibung einer 
Preisfrage. — Personalien. — Gau Versammlung. 


Castration eines Spitzhengstes 

Ein Tortrag .des Militärvetorinärs Bagge, gehalten in dem Vereine 
praktischer Veterinäre in St Petersburg am 5. Dezember l8r>6.*) 

Eine von den grösseren Operationen, welche in der Vetc- 
rinärpraxis wohl. am öftesten vorkommt, ist unstreitig die 
Castration. Selten vergeht ein Jahr, in welchem der Veterinär 
nicht einige oder mehrere junge Hengste zu operiren hat und 
die Ausführung dieser Operation wird von Mehreren unter 
gewöhnlichen Verhältnissen sogar für leicht und gefahrlos ge¬ 
halten. Mit der Castration der sogenannten Spitzhengste ist 
dies dagegen nicht der Pall, ja sie wird von mehreren Aerzten 
für unausführbar gehalten, wovon schon der Umstand zeugt, 
dass diese Operation fast nirgends in den Lehrbüchern der 
Veterinär-Aciurgie beschrieben ist. 

Ich erlaube mir daher der gelehrten Gesellschaft die Aus¬ 
führung dieser Operation, so wie ich unlängst Gelegenheit 
hatte sic vorzunehmen, zu beschreiben, in der Hoffnung, dass 
das Wenige was ich darüber anzuführen .habe, nicht ohne 
Interesse aufgenommen werden wird, um so mehr als es den 
Beweis liefert, dass eine durchgehende Bauchwunde mit Ver¬ 
letzung des Peritonaums bei Pferden nicht immer tödtlich ist, 

*) Diesen sehr interessanten, vor 2b Jshren gehaltenen Vortrag ver¬ 
danke ich meinem Freunde, dem Herrn Corps-8t»bsveterinür a. D. Dr. 
Schüler in Odessa, welchem derselbe von dem v. J. nach Odessa ver¬ 
setzten Herrn Militftr-Kreisveterinftr-Inspektor, Staatsrath Ritter Baggt 
behufs Veröffentlichung überlassen worden ist. Th. Adam. 


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318 


eine Bemerkung die schon Wolstcin vor einem halben Säculum 
gemacht hat (v. der Thierarzt im Kriege 1797), aber dennoch 
von Manchem bezweifelt wird. 

Als Spitzhengst bezeichnet man bekanntlich diejenigen 
männlichen Pferde, bei welchen im Scrotum sich nur ein Hode 
befindet, während der andere noch in der Bauchhöhle ver¬ 
weilt — So lange solche Hengste noch beide Hoden besitzen, 
unterscheiden sich dieselben in ihrom Aeusseren und Betragen 
wenig von anderen Hengsten und sind auch zur Befruchtung 
fähig. Doch sobald der im Scrotum befindliche Hode ent¬ 
fernt wird — was sehr leicht und oft geschieht — dann geht 
mit diesen halbmännlichcn Thiuren eine bedeutende Veränder¬ 
ung vor sich. Der Kopf wird feiner und trockener, der Hals 
dünner, vorzüglich an seinem cberenTheile; dagegen behalten 
sie ihr unruhiges Betragen bei Annäherung von Stuten, in¬ 
dem der Gcscblechtstrieb bei ihnen nicht ganz erloschen ist; 
dies unruhige Betragen artet öfters sogar in Bosheit gegen 
andere männliche Thiere, selbst gegen Menschen aus, so dass 
es nicht selten mit Gefahr verbunden ist, sich solchen Thieren 
zu nähern oder sie zum Dienste zu gebrauchen. 

Ein solcher Spitzhengst mit Namen Uteschitelno wurde 
1853 als 4jährigcs Kemonte dem Leib-Garde-Ulanen-Regiment 
unter der Zahl der castrirten Pferde abgegeben. Bei der 
äusseren Besichtigung des Thieres bemerkte man nichts von 
dem betrügerischen Zustande in dem es sich befand; das 
Pferd zeigte sich beim Vorführen lebhaft und munter wie die 
anderen Pferde und wurde folglich ohne Verdacht angenommen. 

Bei der Ankunft und Aufstellung hier im Regimente be¬ 
merkte man jedoch bald das unruhige fast boshafte Betragen 
dieses Pferdes bei Annäherung anderer Pferde besonders 
Stuten, woraus man muthmasste, dass bei Uteschitelno noch 
ein Hode zurück sei, wesshalb mir das Pferd zur Untersuch¬ 
ung in’s Lazareth abgegeben wurde. Hiebei ergab sich, dass 
nur auf der linken Seite am Scrotum eine ziemlich grosse 
Narbe war, während auf der rechten Seite sich kein Merkmal 
der vorgenommenen Castration zeigte. Bei der Untersuchung 
durch das Rectum fühlte man deutlich rechterseits den noch 
in der Bauchhöhle befindlichen Hoden. 

Da der Regimentscommandeur, welchen ich von diesem 
Befunde in Eenntniss setzte, die Operation wegen der damit 
verbundenen Gefahr nicht erlauben wollte, so wurde das 
Pferd wieder in die Escadron abgegeben, um dasselbe zum 
Dienste zu gebrauchen, und da das Regiment, welches kurz 
darauf Marschordre bekam, ausrückte, so wurde das Pferd 


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319 


mitgenommen,, aber während de« Marsche« von Tag au Tag 
unbändiger, so das« man geuötbigt war dasselbe vor der 
Escadron besonders au führen. Trotz aller Vorsicht wurde 
der das Pferd wartendo Soldat mehrere Male von demselben 
verwundet und einmal fast um’« Leb.m gebracht Um weitere 
Gefahren zu vermeiden, wurde beschlossen den Uteschitelno 
nach der Ankunft in Peterhof unter allen Umständen au 
operiren. 

Ohne weitere Anhaltspunkte über die Ausführung dieser 
Operation in der Veterinärchirurgie ergab sich für mich die 
Frage, auf welche Art dieselbe am besten zu bewerkstelligen 
sei und entschloss ich mich endlich die Operation in der 
Weise vorzunehmen, wie ich bei meinem Aufenthalt im Aus¬ 
lände Kühe castrirt hatte, nur mit dem Unterschiede, dass 
ich das Pferd abwerfen lies«, uro dasselbe während der Opera¬ 
tion besser fixiren zu können. Nachdem das Thier iureb 
entsprechende Diät und Entleerung des Mastdarms mittels 
Klystir vorbereitet war, wurden auf der zur Operation be¬ 
stimmten Stelle in der rechten Flanke (Hungergrube), in 
gleicher Entfernung von der Hüfte, der letzten Rippe und 
den Querfortsätzen der Lendenwirbel die Haare abgeschnitten*) 
und dasselbe am 8. November 185G abgeworfen, an der bc- 
zeichncten Stelle ein bis gegen 5 Zoll langer, senkrechter Haut¬ 
schnitt gemacht, dieser durch den Hautmuskel, den Rippen¬ 
bauchmuskel (musc. obl'quus extern.), den Darmbeinbauch¬ 
muskel (musc. obliqu. intern.), den inneren Rippenbauchmuskel 
(musc. transvers. abdominal.) bis auf das Bauchfell geführt 
und letzteres sowie das auf ihm liegende Fett mit dem Finger 
durchstosscn. Sodann ging ich mit der linken Hand (mit der 
bequemer zu operiren war als mit der rechten) in die Bauch¬ 
höhle ein, suchte den in derselben zurückgebliebenen rechten 
Hoden auf und zog denselben aus der Bauchwunde hervor, 
worauf derselbe nebst Nebenhoden vom Samenstrange los- 
präparirt, der nervus spermatic. intern, sowie der ductus sper- 
matic. durchschnitten, die noch übrig bleibende Samenarterie 
und Vene einigemale um ihre Achse gedreht, dann mit einem 
stumpfen Messer abgeschabt und der Samenstrang in die 
Bauchhöhle zurückgebracht wurde. Während der ganzen Dauer 
der Operation bedeckte ein Gehülfe mit beiden flachen Hän- 

*) Von Herrn Baggo sind dem Vortrage zwei Zeichnungen beige¬ 
geben, Ton welchen eine die Stelle des Einschnittes in der rechten 
Flanke, die andere die Zapfennath darstellt, da jedooh die Einschnitt¬ 
stelle genau angegeben und die Zapfennath tadem Veterinlr bekannt 
ist, so konnten die Abbildungen wegbleiben. D. Red. 


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320 


den die Bauchwunde soviel wie möglich, einesteils am das 
Herausdrängen der Gedärme, andcrntheils am das Eindringen 
der Luft tunlichst zu verhindern. 

Nunmehr wurde die Bauchwunde mit der Kloppnaht 
(Zapfennaht) vereinigt, das Pferd entfesselt und nachdem es 
aufgestanden war in seinen Stand zurückgebracht, und damit 
es sich nicht niederlegen oder die Heften der Naht ausreissen 
konnte, hoch angebunden. 

Um der eintretenden Entzündung und dem Fieber vorzu¬ 
beugen, wurde dem Pferde alle 2 Stunden eine Latwerge 
gegeben, bestehend aus: Calomcl */» Drachm., Sal. anglican. 
4 Unzen, Farina sccalin. 1 Unze mit Wasser zur Latwerge 
gemacht. Als Futtererhielt das Pferd nur etwas feines gutes 
Heu ^nd lauwarmes Wasser mit Mehl zum Getränke. 

Kurz nach Mittag trat beim Uteschitelno merkbares Fieber 
m!t starkem Frösteln ein, der vor der Operation normale 
Fuls wurde schneller und kleiner, das Athmen beschleunigter, 
j Mun dhohle und die Zunge trocken, der Appetit gering, 
dagegen das ihm dargercichte Getränke mit Begierde aufge¬ 
nommen. Bis gegen Abends 6 Uhr trat ein wesentliches Zu¬ 
ruckgehen dieser Erscheinungen ein. Die Arznei wurde wäh- 
rend der Nacht fortgegeben. 

. e . A . m 9 - November Morgens wurde der Zustand des Kranken 
bcfnedigcud gefunden. Die Wunde war ziemlich stark ent- 
zundet, die Wundrander, besonders am oberen Ende nahezu 
geschloMon. Der Appetit ziemlich gut, der Durst massig. 
Im Laufe der Nacht hatte das Pferd einigemale Urin und 

GcIcn M ff Crt ’ , er * ter ? r , war , br L aun klar, letzterer weich. 
Gegen Mittag trat wieder leichtes Fieberfrösteln ein, jedoch 

nun k *n £“7* Die crwähnte Arznei wurde statt alle 2 
“ "® 4 S ‘““den verabreicht, und die Wunde mit einer 

Eff-"-'-'*« Infu8i ® n «fi 1 «* mehrmals befeuchtet, 
mutter und Getränk unverändert. 

»O h/V" * 0 ' ? 0V , cmb , er war dag Befinden des Operaten gut; 
es traten im Laufe des Tages keine bemerkbaren Fieberer- 

ein - Die Wunde sonderte ein blutiges SeruL 
ab und schien sich an ihrem oberen Ende voreinigt zu haben* 

feuchte?^“'T 6 *“ erwähnten Infu8um in gleicher Weise be- 
feuchtet, die Latwerge nur noch Früh und Abends gegeben. 

Am 12. Nov. war das Allgemeinbefinden des Patienten 


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befriedigend, Futterzulage Ton je Vi Garnet* Kleien und 
Hafer. Aua der Wunde kommt etwas eonaiatenterer und 
reichlicherer Eiter. Behandlung unverändert. 

Am 13. November ist der Zustand des Kranken gut Die 
Fäden, welche die Stöcke der Naht suaammenhalten, werden 
losgemacht, letztere entfernt, die Fäden leicht miteinander 
vereinigt, um die Wunde, welche am oberen Theile sich ge¬ 
schlossen bat, am unteren Ende noch einige Zeit zusammen- 
zuhalten. 

Am 16. November wurden auch die Fäden, welche die 
Wunde zusammengehalten batten, entfernt und dem Pferde, 
das nun 1 Garnetz Hafer und 2 Garnctz Kleien, nebst ent¬ 
sprechender Ration Heu zum Futter erhält, gestattet, sich 
niederzulegen. 

Bei gutem Allgemeinbefinden des Pferdes schreitet nun 
die Heilung der Operationswunde rasch vorwärts; etwas üppige 
Granulation, welche sich an derselben gebildet hatte, wurde 
mit Lapis infernalis leicht bestrichen. Das Pferd zeigte sich 
lebhaft und munter, wcsshalb dasselbe täglich Bewegung in 
der Manege erhält. Am 30. November erfolgte die Entlassung 
des Pferdes als gesund aus dem Lazarethe und zeigte sich 
dasselbe nun nutzbar zum Dienste. 

So war nun eine Operation mit allen ihren Folgen glück¬ 
lich zu Ende geführt, die wohl als eine Seltenheit anzusehen 
ist, indem, wie schon erwähnt, mir kein gleicher Fall bekannt 
war.. Es dürfte hierdurch auch die Frage angeregt werden, 
ob es nicht möglich wäre, die Operation des Herniae scrotalis 
incarcer&tae auf eine andere und bessere Art auszuführen als 
dies bis jetzt der Fall war, insbesondere um die in der Regel 
damit verbundene Castration zu vermeiden.*) 

Die Ausübung der Thierheilkunde in Nordamerika. 

Im Juli-Heft des „Journal of Comperativo Medicine“ ist als 
Appendix ein Schematismus der Thierärzte der vereinigten Staaten 
Nordamerikas (Veterinary-Medical-Register) enthalten. Nach einor 
einleitenden Bemerkung fährt der Herausgeber desselben folgender- 
massen weiter: „Mit der Herausgabe dieses Verzeichnisses wünschen 
wir die Aufmerksamkeit auf einige die Veterinär Wissenschaft dieses 
Landes betreffende Thatsachen zu lenken. Das Verzeichniss ent¬ 
hält 898 Namen. Von diesen sind, so weit wir es zu schätzen ver- 

*) Wir verweisen in dieser Beziehung auf die von Thierarzt Chr. 
Siegen in Luxemburg beschriebene Operation des eingeklemmten 
Leistenbraches bei Hengsten (Wochenschr. Itt74 Sto. 195J. D. Red. 


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322 


mögen, nicht über 200 Thierärzto, welche eine wissenschaftliche 
Bildung genossen haben. Der Rest hat sein Wissen auf irgend eine 
Weise aufgegabelt, und sich den Namen und Titel angemasst; ihre 
Ausbildung und Tüchtigkeit ist daher auch nothwendigerweise weit 
unter dem Grade des Gewünschten. 

Dieser Anzahl von Thierärzten gegenüber gibt es in den ver¬ 
einigten Staaten nach oiner Zusammenstellung vom Jahre 1878: 


Pferde ... 

. 10938 700 

Maulthiero und Esel 

. 17131Q0 

Rindvieh .... 

. 33234500 

Schafe. 

. 38123800 

Schweino .... 

. 34766100 


Summa: 118 776200 


Der Werth dieser Thiere, gering angenommen, beträgt 
2000000 000 Dollar ohne die kleineren Thiere: Hunde, Hühner etc. 
mitgerechnct. Der jährliche Verlust durch Krankheiten und Be¬ 
schädigungen ist unermesslich; nur von einer Krankheit allein der 
Schweinepest (hog cholera), wird der jährliche Verlust auf 
200000 000 Dollar geschätzt; für Exporteure war der Verlust durch 
Lungenseuche in einem Jahre 2250000 Dollar. 

Die ungeheuren Summen dieses nationalen Vermögens einer¬ 
seits und die kleine Anzahl tüchtiger Thierärzte, die zum Theil 
berufen sind dieses Vermögen zu schützen, anderseits macht die 
NothWendigkeit für mehr tüchtige thierärztliche Praktiker augen¬ 
scheinlich und zwingend. 

Während man in unserem Lande zweimal so viel Aerzte schätzt 
als nothwendig wären, sind auf der anderen Seite kaum der zwölfte 
Theil guter Thierärzte, wie sie die Interessen der Landwirthschaf t 
und die leidende Thierwelt erfordert, vorhanden.“ 

(Folgen die Namen des Schematismus.) 

Lindau. M. Brüller. 


Ansteckende Hausthierkrankheiten im kgl. b Regierungs¬ 
bezirke Schwaben und Neuburg während des Monats 
August 1881. Vom Milzbrand sind 13 Rinder befallen wor¬ 
den, davon treffen 10 Stücke auf den Amtsbezirk Füssen, von wel¬ 
chen sich 8 auf Alpenweiden befanden: im Hochgebirge wurden 
auch 29 Stück Hochwild todt aufgefunden. Boi 2 weiteren Rind¬ 
viehstücken im Amtsbezirke Kaufbeuren und bei 1 Stück im Amts¬ 
bezirke Nördlingen ist ebenfalls Milzbrand constatirt worden. — 
Im Amtsbezirke Lindau ist ein rotsverdächtiges Pferd ge- 
tödtet worden, im Regierungsbezirke sind einige Pferde als der 


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323 


Senche verdächtig abgesperrt und befinden sich mehrere der An¬ 
steckung verdächtige Pferde unter Beobachtung. — Im Amtsbezirke 
Mindelheim ist in oiner Schafherde die Räude constatirt worden. 

In Eisass-Lothringen während des Monats Juli 1881- Wegen 
Rotzkrankheit mussten 10 Pferde getödtet werden, davon 1 im 
Untereisass, 3 in Lothringen und 6 in Obereisass; 2 Fälle in Lothrin- 
gop gehören einem neuen Seuchenherde an, alle übrigen Fälle sind 
**Hus inficirten Ställen und zeigten die Sectionen ein schon längeres 
Bestehen der Krankheit; in 13 Kreisen 25 Gemeinden, 31 Gehöften 
mit einem Bestände Ton 156 Pferden befinden sich 17 der Seuche 
•und 129 der Ansteckung verdächtig. — Die Lungenseuche 
wurde bei einer im Schlachthause zu Dörnach geschlachteten Kuh 
festgestellt, was zur Entdeckung eines neuen Seuchenherdes führte. 
— Die Maul- und Klauenseuche ist in 2Gemeinden von Ober- 
elsass durch badisches Vieh eingeschleppt worden und kommt in 
Lothringen noch in seltenen Fällen yot. — Die Hundswuth wurde 
8mal constatirt, mit Ausnahme zweier Fälle treffen alle Erkrank- 
ungeri auf Obereisass. — Der Typhus der Pferde (Influenza) hat 
in und um Strassburg, Mühlhausen, Colmar und RaDpoltsweiler sein 
Endo noch nicht erreicht. — Ausserdem geschieht des Vorkommens 
des Rothlaufs der Schweine im Kreiso Saarburg, derHühner- 
8eucho im Kreiso Rappoltswoiler und einer grossen Sterblich¬ 
keit der Fische in einigen Flüssen Lothringens Erwähnung; 
dagegen kam trotz der heissen Witterung Milzbrand nicht zur 
Anzeige. 

Der Pfordebestand Frankreichs beträgt 872 911 Wal¬ 
lachen und 1257 800 Stuten, die das 4. Jahr überschritten haben. 
In der Landwirtschaft werden 1500000 Pferde verwendet, von 
denen 400000 für militärische Zwecke verwendbar sind; die Zahl 
der übrigen im Lande befindlichen railitärdiensttauglichen Pferde 
beträgt 90 00Ö; im Mobilisirungsfalle bedarf die Armee 140 bis 
146000 Pferde. Zur Trainbespannung werden auch Maulesel ver¬ 
wendet worden, von welchen sich 299 100 Stück im Lande befinden. 

(D. Ileeres-Ztg.) 


Literatur* 

Das badische Veterinär wesen. Die hierauf bezüglichen Ge¬ 
setze, Verordnungen und Instruktionen gesammelt von Medicinl- 
rath Lydtin, MedicinitIreferent bei dem Grossh. Ministerium 
des Innern. Dritte Auflage. Karlsruhe. Druck und Verlag 
von Fr. Gutsch. 1881. Taschenb.-F. 442 S. Prs. 4 M. 

Die dritte Auflage dieser Sammlung von den auf das Veteri¬ 
närwesen bezüglichen Bestimmungen zeichnet sich durch Vollstän¬ 
digkeit sowie durch sorgfältige Anordnung des Materials vorteilhaft 
aus und enthält ausser dem Reichsgesetz über Abwehr und Unter¬ 
drückung von Viehseuchen nebst einschlägigen Vollzugsvorschriften 
alle auf das Veterinärwesen und den thierärztlichen Dienst im Gross- 


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herxogthum Baden bexügliehen Normativbestimmungen mit den 
Hauptabschnitten: Staatliche Organisation des Veterinärwesens, 
Veterinärpolixei, Thierheilwesen und Veterinftrwesen im Dienste der 
Rechtspflege, welche Ton den musterhaften Institutionen des Civil- 
veterinärwesens im Grossherzogthum Zeugnis« geben, die zwar zu¬ 
nächst den badischen Collegen zu Gute kommen, aber gewiss auch 
fflr viele Thierärzte anderer Staaten Interesse bieten dürften. 

Th. A. 


Preisfrage. 

Nachdem die General-Versammlung des thierärzt¬ 
lichen Kreisvereins für Schwaben und Neuburg am 
23. Mai 1. J. beschlossen hat, einen Preis von 100 Mark für 
die beste Lösung einer aufzustellenden Preisfrage auszusetzen, wird 
solche hiermit bekannt gegeben; dieselbe lautet: „Worin liegen die 
hauptsächlichsten Ursacnen der mangelhaften Ausübung des Huf¬ 
beschlags P Welche Fehler werden vielfältig bei der Pflege und 
Behandlung der Pferdehufe und insbesondere bei der Ausübung des 
Hufbeschlags gemacht ? Welche nachtheilige Folgen entstehen da¬ 
durch und mit welchen praktisch ausführbaren Mitteln lässt 
sich Abhülfe der in dieser Beziehung bestehenden Missstände er¬ 
warten ?“ 

Jeder bayerische Thierarzt kann um den Preis concurriren. 

Diejenigen Herrn Collegen, welche Arbeiten über diese Preis- 
frage einzusenden beabsichtigen, werden ersucht, bis 1. Januar 
18 82 ihre Namen in einem verschlossenen Couvert, auf dessen 
Aussenseite das „Motto“, mit dem sie ihre Arbeit zu versehen ge¬ 
denken, die Arbeit selbst aber mit dem gleichen „Motto“ bis 
spätestens 1. Mai 1882 an den unterfertigten Vereinsvorstanp 
einzusenden. 

Augsburg, 1. September 1881. 

Franzen, Vereinsvorstand. 


Personalien. 

Ausgeschriebene K#eisthierarztsteIle: 
vs. Jährlicher (Mi liid ciiiimeta 

•tiUaiu. fiifcsft: liMfciN: bis in bi i. |. Kifknig ii: 

Mohrungtn. 600 M. 600 M. 15. Sept. 1881. Königtberg. 

Dem bisherigen Militär-Rossarzt C. L. Kühn zu Burg ist die oomm. 
Verwaltung der Kreisthierarztstelle für die Kreise Naumburg, Weissen- 
fels und Zeitz, unter Anweisung seines Wohnsitzes in Zeitz, übertragen 
worden. 

Der Stabsveterinär Nüsser des 5. Chev.-Regts. wurde für immer in 
den erbetenen Ruhestand versetzt 


Die nächste Zusammenkunft nordfränkischer Thierärzte 
findet Sonntag, den 18. September, Vormittags halb 12 Uhr, im 
„Deutschen Hause“ zu Schweinfurt statt _ 

Verantwortlich« Kaution: Th. Adam in Aagibnrg. - Druck tob Rackl u. Loebner 
Vtrlsji tob Wilk. LSdorits Si Aagvbarg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

boraaigegcben von 

Tb. Adam in Angsbnrg. 


XXV. Jahrgang. N= 37. September 1881 . 

Inhalt: Französische» Viehseucbengesetz. — Verhandlungen des thier- 
ärztlichen Vereins in München. (Ueber die Entwickelung des 
Embryo.) —' Allgemeine deutsche Ausstellung für Hygiene und 
Kettungswesen. — Thierärztliche Fachpvüfungen in Preussen — 
Kinderpestausbrüche. — Personalien — Thierärztliche Vereins- 
Versammlungen 

Französisches Gesetz über die Veterinärsanitätspolizei.*) 

Tit. I. Ansteckende Krankheiten der Hausthiere und 
die darauf bezüglichen Sanitätsm assregel n. 

Art. 1. Dio Krankheiten der Hausthiere, die als ansteckende 
zu betrachten und auf welche dio Bestimmungen dieses Gesetzes 
Anwendung finden, sind folgende: Die Rinderpest bei allen Arten 
der Wiederkäuer. Die ansteckende Lungenentzündung- des Rind¬ 
viehs (Lungenseuche Ref.) Die Pocken* und die Räude der Schafe 
und Ziegen. Die Aphthenseuche der Rinder, Schafe, Ziegen und 
Schweine. Rotz (Wurm) bei Pferd und Esel. Wuth und Milz¬ 
brand bei allen Thiergattungen. 

Art. 2. Ein Decret des Präsidenten der Republik kann auf 
den Bericht des Ackerbau- und Handelsministers nach Einholung 
eines Gutachtens des Seuchencomitds, die genannten ansteckenden 
Krankheiten durch alle anderen ansteckenden Krankheiten irgend 
einer Hausthierrace vermehren, wenn solche einen bedrohlichen 
Charakter annehmen. 

Die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes können durch 
ein in gleicherweise publicirtes Decret.angewendet werden auf die 
oben nicht angeführten anderen Haustljiergattungen. , 

Art. 3. Jeder Eigentümer, sowie jedwede Person, welche zur 
Obhut^von Thiertn angestellt ist, ist verpflichtet, Wenn ein Thier 
an einer der in den Artikeln 1 und 2 vorgesehenen ansteckenden 
Krankheiten befallen wird oder eines derselben verdächtig ist, so- 


*) Uebersetzt von Gg. Sohneidemühl zu Kiel aus dem Journal 
de PAgriöultüre 1881 Tome III. Kr. G43. 6. aoflt S. 212-J216. , 


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326 


fort dem Bürgermeister desjenigen Ortes davon Mittheilung Zu 
machen, wo das Thier sich befindet. 

Gleichfalls sind zu dieser Anzeige alle Thierärzte verpflichtet, 
welche zur Behandlung zugezogen werden sollten. 

Das erkrankte oder der Ansteckung an einer der im Artikel 1 
specificirten Krankheiten verdächtige Thier soll sogleich und bevor 
die Administrativbehörde auf die Anzeige geantwortet hat, für sich 
in einem besonderen Raum abgesperrt und soweit irgend möglich 
von anderen Thieren getrennt werden, welche für die Ansteckung 
empfänglich sind. 

Es ist verboten das Thier zu transportiren, bevor es von dem 
beamteten Thierarzt untersucht ist. 

Das gleiche Verbot ist auf das Vergraben anzuwenden, im 
Falle der Bürgermeister nicht aus dringenden Gründen die specielle 
Erlaubniss dazu, gegeben hat. 

Art. 4. Der Bürgermeister soll, sofern er es ermöglichen kann, 
sich von der Anwendung der in dem vorstehenden Artikel enthal¬ 
tenen Vorschriften überzeugen und darüber wachen, wenn es statt¬ 
finden kann. 

Sobald die im ersten Absatz des vorhergehenden Artikels vor¬ 
geschriebene Anzeige erstattet, oder wenn ohne solche Anzeige dem 
Bürgermeister Kenntniss von der Krankheit geworden ist, hat der¬ 
selbe ohne Verzug eine Besichtigung des erkrankten oder verdäch¬ 
tigen Thieres durch den beamteten Thierarzt zu veranlassen. 

Dieser Thierarzt stellt den Thatbestand fest und ordnet im 
Notfälle die vollständige Ausführung der Vorschriften des dritten 
Absatzes des 3. Artikels sowie die unmittelbar nothwendigen Des- 
infectionsarbeiten an. 

In kürzester Zeit sendet er seinen Bericht an den Statthalter. 

Art. 5. Nach Feststellung der Krankheit beschliesst der Statt¬ 
halter über die in dem einzelnen Falle zur Ausführung kommen¬ 
den Massregeln. 

Er erlässt, wenn es notbwendig ist, eine die Anzeige der Seuche 
betreffende Bekanntmachung. 

Diese Bekanntmachung kann für die betreffenden Ortschaften 
folgende Massregeln enthalten: 

1) Die Isolirung, Absperrung, Besichtigung, Zählung und Be¬ 
zeichnung der Haustiere und Heerden in den Seuchenbezirken. 

2) Das Verbot dieser Ortschaften. 

3) Augenblickliches Verbot oder Bekanntmachung betreffs der 
Wochen- und Jahrmärkte, des Viehtransports und des Viehhandels. 

4) Die Desinfection der Ställe und Aufenthaltsorte, der Wagen 
und anderer Transportmittel; die Desinfection und selbst die Zer¬ 
störung der Gerätschaften, welche für die kranken Thiere benutzt 
oder von diesen beschmutzt worden sind, sowie im Allgemeinen 
jeglicher Gegenstände, welche zur Verschleppung des Contagiums 
dienen könnten. 

Eine öffentliche Bekanntmachung der Verwaltungsbehörde wird 


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327 

die der Nai ur der einzelnen Krankheiten entsprechenden Massregeln 
festsetzon. 

Art. 6. Ist durch Beschluss des Statthalters das Vorhanden¬ 
sein der Rinderpest in einer Qemeinde constatirt, so sollen die 
erkrankten oder mit erkrankten in Berührung gekommenen zur 
Rindergattung gehörigen Thiere, selbst wenn diese zur Zeit keine 
Krankheitserscheinungen zeigen, auf Befehl des Bürgermeisters ge- 
tödtet werden; und zwar unter Leitung des beamteten Thierarztes, 
nachdem die Abschätzung ausgeführt ist. 

Es ist untersagt, die Ausführung der vorgeschriebenen Mass¬ 
regeln zu suspendiren, um die kranken Thiere zu behandeln, aus¬ 
genommen die Fälle und unter den Bedingungen, welche vom 
Ackerbau- und Handelsminister auf den Vorschlag des Seuchen- 
Berathungscomitö’s besonders festgesetzt worden sind. 

Art. 7. Tritt der im vorstehenden Artikel vorgesehene Fall 
ein, so sollen alle kranken Thiere auf der Stelle getödtet werden; 
ausgenommen den Fall, *o nach Erklärung des Thierarztes der 
Transport des Cadaver3 bis zum Verscharrungsplatz gefahrvoller 
ist als der des lebenden Thieres. Der Transport zum Zwecke dor 
Abschlachtung kann vom Bürgermeister auf das Gutachten des 
beamteten Thierarztes für diejenigen Thiere angeordnet werden, 
welche nur inficirt worden sind. 

Die zur Rinder- und Schafgattung gehörigen Thiere, welche 
der Ansteckung ausgesetzt gewesen sind, sollen isolirt und den¬ 
jenigen Sanitätsmassregeln unterworfen werden, die durch öffent¬ 
liche Bekanntmachung der Verwaltungsbehörde zur Ausführung des 
Gesetzes besonders angeordnet sind. 

Art. 8. Bei constatirtem Rotz und Wurm und bei Milz¬ 
brand, wenn die Krankheit von dem beamteten Thierarzt für un¬ 
heilbar erklärt worden ist, sollen die Thiere auf Anordnung des 
Bürgermeisters getödtet werden. 

Bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Natur oder den 
unheilbaren Charakter der Krankheit zwischen dem beamteten 
Thierarzt und dem von dem Besitzer zugezogenen, so ernennt der 
Statthalter, gemäss eines hierüber erstatteten Berichts, einen dritten 
Thierarzt. 

Art. 9. Bei der Lungenseuche soll der Statthalter nach 
einem Zeitraum von zwei Tagen die Abschlachtung der durch den 
beamteten Thierarzt bezeichneten von der Krankheit ergriffenen 
Thiere, sowie die Impfung der Rinder in den Ortschaften, welche 
durch die Krankheit inficirt gefunden sind, anordnen. 

Der Ackerbauminister soll das Recht haben, die Abschlachtung 
derjenigen zur Rindergattung gehörigen Thiere anzuordnen, welche 
mit den an Lungenseuche erkrankten in demselben Stalle gestan¬ 
den, in derselben Heerde gewesen oder in direkte Berührung mit 
denselben gekommen sind. 

Art. 10. Ist die W uthk rank hei t bei irgend einer Thier¬ 
gattung festgestellt, so tritt sofort die Tödtung ein, welche unter 
keinen Umständen aufgeschoben werden kann. 




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828 


Wuth verdächtige Hunde und Katzen sollen sogleich getodtet 
werden. Der Eigenthümer des verdächtigen Thieres ist verpflichtet 
auch ohne Anordnung der Polizeibehörden, für die Ausführung 
dieser Vorschrift Sorge zu tragen. 

(Schluss folgt.) 


Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München. 

In der sehr zahlreich besuchten Sitzung vom 30. October 1880 
erstattete der Vorsitzende nach Eröffnung der Versammlung zu¬ 
nächst Bericht über den Bestand und die Thätigkeit des Vereins 
während des abgelaufenen Jahres 1879,80. Demnach gehörten im 
Beginne des Vereinsjahres dem Vereine 54 Mitglieder an; in Folge 
Ausscheidens durch Versetzung etc. dann Neueintritt mehrerer j 
Collegen betrug die Zahl der Mitglieder am Schlüsse des Jahres 50. 

Während des Vereinsjahres wurden 7 von den Mitgliedern stets 
zahlreich besuchte Sitzungen abgehalten und in denselben Vorträge 
über verschiedene Themate erstattet von den Herren: Göring, 

Dr. Bollinger, Feser, Friedberger, P. Adam, Sonder¬ 
mann, Gasteiger, Hartlmeier, Putscher und Thomann. 

Die Maisitzung fiel wegen Einberufung einer Versammlung 
bayer. Thierärzte behufs Constituirung des Unterstützungsvereins 
für die Hinterbliebenen bayer. Thierärzte aus. Das Andenken des 
verstorbenen Collegen M. Mohr, der bekanntlich durch ein, dem 
Unterstützungsvereine testamentarisch vermachtes Legat von 20 000 
Mark sich wohlbegründeten Anspruch auf die Dankbarkeit der 
bayer. Thierärzte erworben hat, wurde auf Antrag Sondermanns 
durch die Errichtung eines Grabdenkmals geehrt. 

Zur Tagesordnung übergehend erhält Prosektor Dr. Bon net 
das Wort zum Vortrage „über die Entwickelung des 
Embryo/ Einleitend führt Redner aus, dass die Embryologie 
der Säugethiere relativ noch wenig bearbeitet sei, obgleich die 
ersten entwickelungsgeschichtlichen Forschungen bis in das dassische 
Alterthum zurückreichen. Der Erste, von dem embryologisehe Stu¬ 
dien bekannt wurden, sei Aristoteles gewesen, in seinem Buche: 

„Ueber die Entstehung der Thiere.“ Derselbe führte schon eine 
Reihe interessanter Thatsachen an, über das Herz des Hühnchens 
im Ei, über die Ernährung des Embryos des glatten Hais durch 
einen Mutterkuchen und über die Jungfernerzeugung der Bienen. 
Derselbe fasste die Entwickelung des Embryo als eine Neubildung 




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329 


auf, eine Anschauung, zu der man erst nach langen Kämpfen wie¬ 
der zurückkehrte. Von den Arbeiten Aristoteles klaffe eine Lücke 
ohne weitere Bearbeitung des in Rede stehenden Stoffes bis gegen 
das Ende des Mittelalters. 

Ebenso wie die anatomischen Studien durch die Bulle Bonifa* 
cius VIII., die über jeden den Bann aussprach, der menschliche 
Leichen zergliedero, erschwert oder aufgehoben wurden, hinderte 
in embryologischen Arbeiten die Meinung, dass es frevelhaft sei, 
dem von Gott selbst im Mutterleibe verborgenen, sich entwickeln¬ 
den Embryo nachzuspüren. Erst in der Zeit nach der Reformation, 
lange nach dem Wiederaufblühen der Anatomie, seien wieder 
embryologische Arbeiten zu verzeichnen. Hinderlich war einem 
energischen Fortschritt auch der Streit, ob das Ei oder der Samen¬ 
faden der Hauptstoff zur Entwickelung eines neuen Wesens sei 
und theilten sich die Gegner in solche, die dem Sperma die Haupt¬ 
rolle zuerkannten, während die Ovulisten oder Eigläubigen, gestützt 
auf einige damals noch nicht richtig gedeutete Fälle von Jungfern¬ 
zeugung bei Insekten, dem Ei überwiegende Bedeutung zuschrieben. 
Zugleich wurde die Entwickelung des Embryo als einfache Aus¬ 
wickelung eines schon vorgebildeten Individuums aufgefasst und 
diese Anschauung führte zur sogenannten Einschachtelungstheorie, 
die sich lange erhielt. Man glaubte je ein paar Stammthiere der 
damals noch constant gedachten Arten hätten die Keime aller ihrer 
Nachkommen in sich eingeschachtelt getragen. Nach der Befrucht¬ 
ung wickelten sich diese vorgebildeten Keime einfach aus. Erst 
F. W o 1 f f gab am Ende des vorigen Jahrhunderts eine zusammen¬ 
hängende Darstellung der Entwickelung des Embryos; er ist zu¬ 
gleich der Begründer der Keimblattlehre, indem er den allmähligen 
Aufbau des Embryos aus drei ursprünglich einfachen übereinander 
liegenden Zellenschichten, den Keimblättern, nachwies. 

Zugleich fasste W. die seit Aristoteles verlassene Ansicht von 
der Neubildung des Embryos wieder auf, die seither dominirend 
geworden ist. Nächst ihm haben sich vorzüglich P o u d e r für die 
Entwickelung des Vogels, Här für die Entwickelung sämmtlicher 
Wirbelthiere, Bischoff, Barry, Coste, Collicker u. A. 
hervorragende Verdienste um die Förderung der Embryologie er¬ 
worben. 

Anknüfend an die Entdeckung Bischofs, dass das im Juli oder 
August befruchtete und gefurchte Rchei längere Zeit, ohne sich 
weiter zu entwickeln, im Tragsacke bleibt, um dann im Dezember 




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330 


rasch in der Entwickelung des Embryos fortzuschreiten, erwähnt 
Redner ähnlicher Verhältnisse, welche bei der Befruchtung der 
Fledermäuse in jüngster Zeit beobachtet wurden. Die Begattung 
finde im Spätherbste statt; das Sperma bleibe den Winter über 
lebensfähig in der Scheide der weiblichen Thiere und erst im Früh¬ 
jahre erfolge die Lösung der Eier aus dem Eierstocke und die Be¬ 
fruchtung derselben. Auch beim Dachse scheine eine Periode zu 
bestehen, in welcher das befruchtete Ei längere Zeit in der Weiter¬ 
entwickelung aussetze, um dann schnell und ununterbrochen sich 
in den Embryo umzubilden. Als Gründe hiefür seien die durch 
den Winterschlaf (Dachs, Fledermaus) hintangehaltene Ernährung 
sowie die herabgesetzte Temperatur der Winterschlaf er namhaft zu 
machen. Auch beim Reh spielt vielleicht die knappe Nahrung im 
Winter eine Rolle in der Verzögerung der embryonalen Ausbild¬ 
ung mit. 

Die Gründe, wesshalb die Embryologie der Säuger weniger 
gekannt sei, als die der Vögel, lägen theils in den Kosten, be¬ 
dingt durch Anschaffung und Fütterung der Versuchstiere, theils 
in der Schwierigkeit der Technik. Beim Schafe z. B. sei das am 
12. Tage nach dem Sprunge sich vorfindende 9 mm lange aus 
zwei Zellschichten bestehende Bläschen am 14. Tage schon ein 
48 cm (? D, R.) langer Hohlfaden, der nur mit grosser Mühe und 
Geduld aus den Schleimhautfalten des Tragsackes unverletzt heraus¬ 
genommen werden könne, um so mehr, als er noch mit den Car- 
unkeln verklebt sei. 

Indem der Vortragende sich vorbehält, über die Entwickelung 
des Schafsembryo später specielle Mittheilungen zu machen, wendet 
er sich zur Schilderung der Entwickelung des Hühnereies, als einem 
in jedem Entwickelungsstadium mit weniger technischen Schwierig¬ 
keiten verbundenen, leicht durch Präparate zur Anschauung zu 
bringendem Vorgänge, welchen der Referent auch an zahlreichen 
Präparaten und Zeichnungen eingehend demonstrirt. 

Redner bespricht schliesslich noch kurz die Lehre Haeckels, 
nach welcher jeder Embryo die ganze Entwickelungsreihe seiner 
Stammform in den verschiedenen Stadien des embryonalen Lebens 
durchlaufe und schliesst mit der Kritik der Stützen und Einwände, 
die für und gegen diese Lehre vorzubringen seien. 

Nachdem der Vorsitzende Herrn Dr. Bonnet für seinen ge¬ 
diegenen Vortrag den Dank der Versammlung ausgesprochen hatte, 
erfolgte Schluss der Sitzung. 


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331 


Ffir Hygiene und Rettungswesen wird im Jahre 1882 in Ber¬ 
lin eine allgemeine deutsche Ausstellung stattfinden. 
In dem bekanntgegebenen Programme sind für die Section A. Ge¬ 
sundheitspflege und Gesundheitstechnik in der Abtheilung I., 
23 Gruppen festgesetzt, von welchen die letzte das Veterinär¬ 
wesen betrifft und zwar sind als Gegenstände: Schutzmittel gegen 
Beschädigung der Thiere (Hufbeschlag, Zugvorrichtungen); ferner 
Schutz gegen ansteckende Thierkrankheiten (Maulkörbe, Instrumente 
zur Impfung der Schafpocken und der Lungenseuche); dann Appa¬ 
rate der niederen Veterinär-Chirurgie zur Benutzung für Landleute, 
und endlich Mittel zur Desinfection und Beseitigung inficirter Tbier- 
cadaver (Digestoren) besonders aufgeführt. — In der Abtheilung 
II. Literatur und Zeichnungen ist für jede der 23 Gruppen die 
einschlägige Literatur, zur Gruppe 23 speciell: Viehseuchenstatistik; 
ansteckende Thierkrankheiten, welche auf den Menschen übertrag¬ 
bar sind; sanitätspolizeilicheMassregeln gegen die Verbreitung von 
Viehseuchen und Methoden der Anschirrung, Bändigung und Ab¬ 
richtung der Thiere vorgesehen. Die Section B. umfasst das Rett¬ 
ungswesen. Als letzter Anmeidetermin für die Ausstellung ist der 
15. November d. J. festgesetzt. 


Die thierärztlichen Fachprüfungen in Gemässheit 
der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. März 1878 (vide 
Wochenschr. 1878 Nr. 17) an den Thierarzneischulen zu Berlin 
und Hannover beginnen laut Bekanntmachung des Ministers für 
Landwirtschaft vom 30. August c. am 1 0. O ctob er d. J. und 
haben dio Anmeldungen zu dieser Prüfung bis zum 6. October c. 
bei dem Direktor der betr. Anstalt zu erfolgen. 

In Kritzendorf bei Klosterneuburg, in der Nähe von 
Wien, ist der Ausbruch der Rinderpest amtlich constatirt wor¬ 
den. Ebenso ist amtlichen Nachrichten zufolge in der Stadtge¬ 
meinde Brod in Slavonien und in der Türkei an der Südgrenzo 
Serbiens die Rinderpest ausgebrochen. 

Wegen der an der serbisch-albanesisehen Grenze 
ausgebrochenen R i n d e r p e s t ist von der serbischen Regierung 
ein Militärcordon errichtet und zugleich die Türkei um An¬ 
ordnung umfassender Massregeln zur Unterdrückung der Seuche 
ersucht worden. (D. R.-Anz.) 


Personalien. 

Ausgeschriebene Kreisthicrarztstellen: 
r , tr . Jihiliebir Gesuche lind eiizoreiehei 

111 <B re> ' etaliniii. Gehalt: Zuichui : bii tont bei d. L Regierung io : 

Hün/eld. — — baldigst. . Cassel. 

Qlatz . 600 M. — 12. Octbr. 1381. Breslau. 

Tauschoffert. Der Bezirksthierarzt eines kleinen, bequem lie¬ 
genden Amtssitzes, wobei Grenzcontrolstelle mit directer Bahnverbindung, 
sucht mit einem Herrn Collegen, an dessen Wohnsitz sich ein Gym* 
nasium und Realschule befindet, einen Stellentauscb einzugehen. Fixe 




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332 

Bezüge M. 2900 ohne Praxis. Offerte sub P 150G an Rud. Mosse, 
Nürnberg. 

Der Rossarzt Voss beim 2. Garde-Drag.-Rgt. wurde zum Oberross¬ 
arzt und Rossarzt Flindt des Beurlaubtenstandas zum Oberrossarzt 
des Beurlaubtenstandes ernannt. 

Distriktsthierarzt Göbel zu Dietmannsried hat die Distriktsthier¬ 
arztstelle zu Euerdorf (Hammelburg) erhalten. 

Der seit vielen Jahren in Kissingen thätige Bezirksthierarzt 
Adam Molt er ist am 3. d. M. im 55. Lebensjahre gestorben. An 
ihm verliert der Begierungsbezik Unterfranken einen der tüchtigsten 
Veterinäre. 


Einladungen. 

Der veterinär-medicinische Verein im Grossher¬ 
zogthum Hessen wird am 14. September ds. Js., Vormittags 
10 Uhr, im Hotel Jacobi (Stiftsgasse Nr. 6) in Frankfurt a./M. 
seine ordentliche Generalversammlung abhalten. 

Tages-Ordnung: 1.—4. Vereinsangelegenheiten. 

5. Die Errichtung einer Hülfscasse für die Hinterbliebenen 
deutscher Thierärzte. 

6. Accomodation und ihre Beziehung zur periodischen Augen¬ 
entzündung. Referent: Kreisveterinärarzt Dr. Win ekler. 

7. Die antiphlogistische Behandlungsart im Verhältnis zu der 
jetzigen Methode. Referent: Kreisveterinärarzt Renner. 

8. Die Einführung .neuer Arzneimittel in der Thierheilkunde. 
Referent: Kreisveterinärarzt Renner. 

9. Was versteht man unter Diensttauglichkeit eines Zuchtbullen ? 
Referent: Kreisveterinärarzt Gebb. 

Nach der Sitzung gemeinschaftliches Mittagessen. 

Die Herren Vereinsmitglieder sowie Freunde und Gönner des 
Vereins werden zu dieser Versammlung geziemend eingeladen. 

Namens des Ausschusses: 

Zimmer. Rothermel. 

Der Verein elsass-lothringischer Thierärzte hat 
beschlossen, gelegentlich der landwirthschaftlichen Ausstellung zu 
Strassburg nicht nur seine Mitglieder, sondern sämmtliche 
Thierärzte einzuladen, welche nach Strassburg kommen sollten. Die 
Tage vom 17. und 18. September 1. J. sind die interessantesten der 
Ausstellung, indem alle Theile derselben den Besuchern geöffnet, 
verschiedene öffentliche Festlichkeiten und insbesondere das Pferde- 
probiren und die Rennen stattfinden werden. 

Der Empfang der Besucher in einem reservirten Saale des 
Gasthofes zur Krone, in der Zaberner Vorstadt, ist auf Sonn¬ 
abend, den 17. September Abends 6 Uhr festgesetzt und wird hier 
jeder Besucher, nebst dem collegialischen Willkommen, Speise und 
Erfrischungen nach Belieben vorfinden. 

Im Namen des Vereins-Ausschusses: 
_ A. Zünde 1, Secretär, _ 

Verantwortliche Redaotion: Th. Adam in Angabnrg. — Druck von Baekl u. Lochner 
Verlag von Wilh. Lüderitz in Angabnrg. 


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Wochenschrift 

fBr 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

ber&usgegeben von 

Th. Adam in Aagsbnrg. 

XXY. Jahrgang. N= 38. September 1881 . 


Inhalt: Französisches Viehseuchengesetz. — Verhandlungen des thier- 
ärztliohen Vereins in München. — Wuthkrankheit und Hundesteuer 
in Bayern. — Binderpest in Oesterreich-Ungarn. — Personalien. — 
Vereins-Versammlung. 


Französische* Gesetz Ober die VeterinSrsanitStspolizei. 

(Schluss.) 

Art. 11. Bei der Pockenseuche kann der Statthalter nach 
Anhörung des Gutachtens des Seuchenberathungscomitds die Impf¬ 
ung der inficirten Heerden anordnen. 

Ohne ^ardnung des Statthalters darf die Impfung nicht vor- 
genommen wmäm. 

Art 12. Die Ausübung der Thierheilkunde bei an¬ 
steckenden Hausthierkrankheiten ist denen, die nicht das Diplom 
eines Thierarztes besitzen, untersagt. 

Die Regierung kann auf Antrag des Gemeinderaths die Aus¬ 
führung dieser Massregel durch besondere Verfügung in den 
Departements bis zu einem Zeitraum von 6 Jahren vom Tage der 
Verkündigung dieses Gesetzes aufschieben. 

Art 13. Der Verkauf kraoker oder einer ansteckenden 
Krankheit verdächtigen Thiere, sowie das Ansstellen derselben zum 
Verkauf ist verboten. 

Der Eigentümer kann dieselben nur unter den Bedingungen 
abgeben, welche durch öffentliche Bekanntmachung der Verwaltung 
im Anschluss an Artikol 5 besonders bezeichnet werden. 

Dieses Reglement wird für jede Thiergattung und jede Krank¬ 
heit die Zeit festsei zen, während welcher das Verbot des Verkaufs 
der Thiere, die der Ansteckung ansgesetzt gewesen sind, sich er¬ 
strecken soll. 

Art. 14. Das Fleisch der an irgend einer contagiösen Krank¬ 
heit gestorbenen oder der an Rinderpest, Rotz, Warm, Milzbrand 
und Wuth erkrankten Thiere kann nicht zur Consnmtion verwendet 
werden. 


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334 


Die Cadaver oder Ueberreste an Rinderpest und Milzbrand 
gestorbener Thiere oder der wegen dieser Krankheit geschlachteten 
Thiere müssen mit zerschnittener Haut vergraben werden, falls sie 
nicht einer unter öffentlicher Controle stehenden Abdeckerei über¬ 
wiesen sind. 

Die Bedingungen, unter denen der Transport, die Vergrabung 
und Zerstörung der Cadaver ausgeführt werden sollen, werden durch 
die zu Artikel 5 erlassenen öffentlichen Bekanntmachungen der Ver¬ 
waltungsbehörde festgesetzt werden. 

Art. 15. Das Fleisch der geschlachteten Thiere, welche mit 
den an Rinderpest erkrankten in Berührung gekommen waren, kann 
zur Consumtion verwendet worden, aber die Haut, Abgänge und 
Abfälle dürfen bevor nicht die Desinfection ausgeführt ist, nicht 
von der Schlachtstelle entfernt werden. 

Art. 16. Jeder Unternehmer von Land- und Wassertrans¬ 
porten muss, sofern er Vieh transportirt hat, die dazu verwen¬ 
deten Fahrzeuge jedesmal nach den öffentlich bekannt gemachten 
Vorschriften desinficiren. 

Tit. II. Entschädigungen. 

Art. 17. Den Eigentümern der wegen Rinderpest gemäss 
Artikel 7 geschlachteten Thiere wird eine Entschädigung von Y* 
des Werthes der Thiere vor der Krankheit zugebilligt werden. 

Den Eigenthümern von Thieren, welche gemäss Artikel 9 wegen 
der Lungenseuche geschlachtet oder an der Impfung gestorben sind, 
wird eine Entschädigung nach folgenden Sätzen zugestanden: 

die Hälfte des Werths vor der Krankheit bei den wirklich er¬ 
krankten Thieren; 

drei Viertel der nur angesteckten; 

die volle Summe, wenn die Thiere in Folge der Lungenseuche¬ 
impfung zu Gründe gegangen sind. 

Die Entschädigungssumme darf nicht die Summe von 400 Fr. 
für die Hälfte, von 600 Fr. für V« und 800 Fr. für den vollen 
Ersatz des Werths des Thieres überschreiten. 

Art. 18. Keine Entschädigung wird den Besitzern geleistes, 
welche Thiere aus fremden Ländern eingeführt, falls diese Thiere 
innerhalb drei Monaten nach der Einfuhr in Frankreich wegen 
Lungenseuche geschlachtet werden. 

Art. 19. Wenn die Verwendung der Ueberbleibsel der wegen 
Rinderpest oder Lungenseuche geschlachteten Thiere zur Consum¬ 
tion oder für den industriellen Gebrauch gestattet ist, so muss der 
Eigenthümer die Einnahme aus dem Verkauf dieser Abfälle angeben. 

Diese Summe fällt dem Eigenthümer zu; ist sie aber höher 
als die ihm nach dem Werthe zukommende Summe beträgt, so wird 
die von dem Staat zu leistende Entschädigung um den Ueberschuss 
verkleinert. 

Art. 20. Vor Ausführung des Schlachtens ist von dem beam¬ 
teten Thierarzt und einem von der Partei zu bezeichnenden Experten 
eine Abschätzung der Thiere vorzunehmen. 



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Gpogle 




335 


Hat die Partei unterlassen einen Experten zu bezeichnen, so 
schätzt der beamtete Thierarzt allein ab. 

Das Ergebniss muss er zu Protocoll nehmen, welches der Bür¬ 
germeister und der Schiedsrichter unterzeichnen und dazu ihr Gut¬ 
achten abgeben. 

Art. 21. Der Entschädigungs-Anspruch muss bei Strafe des 
Verlustes innerhalb drei Monaten nach vorgenommener Tödtung 
dem Ackerbau- und Handeisminister mitgetheUt werden. 

Der Minister kann die Revision der gemäss Artikel 20 vorge¬ 
nommenen Schätzungen durch eine von ihm bestimmte Commission 
anordnen. 

Die Entschädigung wird vom Minister festgesetzt, unbeschadet 
des Recurses an’s Staatsministerium. 

Art. 22. Jede Uebertretung der Bestimmungen dieses Gesetzes 
oder der zu seiner Ausführung erlassenen Anordnungen kann den 
Verlust der durch Artikel 17 festgesetztan Entschädigung nach 
sich ziehen. 

Die Entscheidung wird der Minister haben, unbeschadet des 
Recurses an’s Staatsministerium. 

Art. 23. Keine Entschädigung wird den Eigenthümern von 
Thieren geleistet, welche in Folge anderer ansteckender Krankheiten 
als die in Artikel 9 besonders bezeichnten, Rinderpest und Lungen¬ 
seuche, geschlachtet worden sind. 

Tit. III. Einfuhr und Ausfuhr von Thieren. 

Art. 24. Die zur Gattung der Pferde, Esel, Rinder, Schafe, 
Ziegen und Schweine gehörigen Thiere sind zu jeder Zeit einer 
Untersuchung ihres Gesundheitszustandes auf Kosten der Einführer 
zu unterwerfen, sobald sie zu Wasser oder zu Land in Frankreich 
ankommen. 

Dieselbe Massregel kann auf andere Thiergattungen angewendet 
werden, wenn Grund zu der Annahme vorliegt, dass durch ihre 
Einfuhr die Einschleppung einer ansteckenden Krankheit erfolgen 
kann. 

Art. 25. Die Zollämter und Hafenorte für die Einfuhr zum 
Verkauf bestimmter Thiere sollen durch Decret festgesetzt werden. 

Art. 26. Die Regierung kann die Einfuhr nach Frankreich 
verbieten oder für alle der Verbreitung einer ansteckenden Krank¬ 
heit verdächtigen Thiere oder die gleiche Gefahr bietende Gegen¬ 
stände eine Quarantaine anordnen. 

Die Regierung kann ohne Entschädigung die Abschlachtung der 
kranken oder der Ansteckung ausgesetzt gewesenen Thiere an der 
Grenze anordnen und überhaupt alle die Massnahmen treffen, 
welche die Besorgniss der Einschleppung einer Seuche nothwendig 
erheischt. 

Art. 27. Die an der Grenze zu treffenden Massregeln sind 
nach dem Gutachten des beamteten Thierarztes in den Landgemein¬ 
den durch die Bürgermeister, in den Grenzhäfen durch die Polizei- 
commissäre, in den Seehäfen durch die Viehbesichtigungsbehörde 


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336 

ft. 

anzuordnen. Bis zur Ankünft dieser Behörden, können die Zollbe¬ 
amten zur Hülfeleistung requirirt werden. 

Art. 28. Die für die Einfuhr von Yieh vorhandenen Seehafen¬ 
ämter, sollen die einzelnen Ausschiffungsplätze an den Kais mit 
dem nothwendigen Trennbark versehen und entsprechend der Grösse 
des Uafenplatzes Gebäude für die Aufnahme der aus Sanitätsgrün¬ 
den unter Quarantaine gestellten Thiere, herrichten. 

Die Localitäten sollen zunächst von dem Minister für Acker¬ 
bau und Handel besichtigt werden. 

Um sich für die Unkosten bezahlt zu machen, können die 
Municipalitäten specielle Taxen für die eingeführten Thiere festsetzen. 

Art. 29. Die Regierung ist befugt, nothwendige Ausfuhrmass- 
regeln anzuordnen, um den Export seuchenkranker Thiere zu ver¬ 
hindern. 

Tit. IV. Strafen. 

Art. 80. Jede Uebertretung der Anordnungen der Artikel 3, 
5, 6, 9, 10, 11 §. 2 und 12 des gegenwärtigen Gesetzes wird mit 
Haft von 6 Tagen bis zu 2 Monaten und einer Geldstrafe von 16 
bis 400 Frcs. bestraft. 

Art. 81. Mit Haft von zwei bis sechs Monaten oder mit Geld¬ 
strafe von 100 bis 1000 Frcs. werden bestraft: 

1) Diejenigen, welche ungeachtet der Absperrungsmassregeln 
der Behörden ihre erkrankten Thiere mit andern zusammen kommen 
lassen. 

2) Diejenigen, welche Thiere verkaufen oder zum Verkauf ge¬ 
stellt haben, von denen sie wussten, dass dieselben an einer Seuche 
erkrankt oder einer solchen verdächtig sind. 

3) Diejenigen, welche ohne behördliche Erlaubniis dieCadaver 
von solchen Thieren ausgraben oder die Abfälle von denselben 
kaufen, welche an einer Seuche gestorben oder wegen derselben 
geschlachtet worden sind, sei es wegen Rinderpest, Milzbrand, Rotz, 
Wurm oder Wuth. 

4) Diejenigen, welche vor dem Beschluss des Verbots Thiere 
nach Frankreich importiren, von denen sie wussten, dass dieselben 
von einer Seuche befallen, oder der Ansteckung einer solchen aus¬ 
gesetzt gewesen sind. 

Art. 32. Mit Gefangniss von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und 
einer Geldstrafe von 100 bis 2000 Frcs. werden diejenigen bestraft, 
welche Fleisch verkaufen oder zum Verkauf stellen, von dem ihnen 
bekannt war, dass es von Thieren stammt, die entweder an einer 
Seuche gestorben oder wegen Rinderpest, Milzbrand, Rotz, Wurm 
und Hundswuth geschlachtet waren. 

Art. 33. Jeder Viehtransporteur, welcher gegen die Anordnung, 
das Transportmaterial zu desinficiren, handelt, verfallt in eine Geld¬ 
strafe von 100 bis 1000 Frcs. 

Er wird mit Gefängniss von 6 Tagen bis zu 2 Monaten be¬ 
straft, wenn durch dieso Uebertretung eine Seuche unter anderen 
Thieren hervorgerufen wird. 



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337 


Art. 34. Jede Uebertretung des gegenwärtigen Gesetzes, die 
in den obengenannten Artikeln nicht besonders angeführt ist, wird 
mit einer Geldstrafe von 16 bis 400 Frcs. bestraft. Zuwiderhand¬ 
lungen gegen die seitens der Administration zur Ausführung des 
Gesetzes erlassenen Bestimmungen, werden je nach Lage des Falles 
mit einer vom Friedensrichter des Cantons festzusetzenden Geld¬ 
strafen im Betrage von 1 bis 200 Frcs. belegt. 

Art. 35. Wenn die Strafen für ein Vergehen gegen die An¬ 
ordnungen des gegenwärtigen Gesetzes weniger beträgt als ein 
Jahr, so kann die Strafe um das Doppelte des höchsten Strafmasses 
dieses Gesetzes erhöht werden, wenn diese Uebertretung seitens 
der beamteten Thierärzte, der Feldwächter, Forstbeamte und Polizei¬ 
beamte gegen irgend einen Paragraphen stattgefunden hat. 

Art. 36. Der Artikel 463 des Strafcodex ist auf alle Fälle 
der Artikel des gegenwärtigen Gesetzes anwendbar. 

Tit. V. Allgemeine Anordnungen. 

Art. 37. Die Kosten desTödtens, des Vernrabens, des Trans¬ 
ports, der Quarantaine, der Desinfection wie alle andere Kosten, 
welche aus der Ausführung der im gegenwärtigen Gesetze vorge- 
schriebenen Massregeln entstehen, fallen den Eigentümern oder 
Führern der Thiere zur Last. 

Im Falle der Weigerung der Eigentümer oder Führer ron 
Thieren, den Befehlen der Verwaltungsbehörde Folge zu leisten, 
wird dafür ron Amtswegen auf ihre Kosten gesorgt. 

Die Kosten dieses Verfahrens werden aus dem festgesetzten 
Etat Yon dem Bürgermeister gedeckt und executorisch you dem 
Unterstatthalter wiedergegebön. Die Streitigkeiten sollen Yor den 
Friedensrichter kommen. 

Die gemäss Artikel 16 Yorgeschriebene Desinfection der Eisen¬ 
bahnwaggons liegt der Gesellschaft ob, die Kosten der Desinfection 
werden you dem Minister der öffentlichen Arbeiten, nach Anhörung 
der Gesellschaft, festgesetzt. 

Art. 38. Ein Amt für Epizootien wird in jedem Departement 
eingerichtet werden zur Hülfeleistung bei Ausführung des gegen¬ 
wärtigen Gesetzes. 

Die Kosten dieses Amtes werden in die dauernden Ausgaben 
auf den Etat des Departements aufgenommen und auf die einzelnen 
Ausgabecontos vertheilt, unter die Paragraphen 1—4 des Art. 60 
des Ges. v. 10. Aug. 1871. 

Art. 39. Die Gemeinden haben, wo Pferd- und Viehmärkte 
existiren, auf ihre Kosten den Gesundheitszustand der auf ihre 
Märkte gebrachten Thiere, durch einen Thierarzt inspiciren zu 
lassen, wobei es den Gemeinden unbenommen bleibt, durch Erheb¬ 
ung eines Standgeldes für die zum Verkauf geführten Thiere, sich 
bezahlt zu machen. 

Für die Bezahlung ist die Gemeinde verbindlich. 

Die Regierung kann auf das Gutachten des allgemeinen 


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338 

Raths, die Ausführung dieser Massrogel bis zu sechs Jahren vom 
Tage der Verkündigung des gegenwärtigen Gesetzes hinaussohieben. 

Art. 40. Die zur Ausführung des gegenwärtigen Gesetzes er¬ 
lassene öffentliche Bekanntmachung enthält die Organisation des 
dem Minister des Ackerbaues und Handels beigegebenen Seuchen- 
berathungscomitös. 

Die von dem Minister eingezogenen Nachrichten über die Art 
der Epizootien, werden dem Comitö mitgetheilt, welches alsdann 
sein Gutachten über diejenigen Massregeln abgibt, welche zum Ver¬ 
tilgen der Krankheiten geeignet sind. 

Art. 41. Es sind und bleiben aufgehoben die Artikel 459, 460 
und 461 des Strafcodex, alle Gesetze und Bestimmungen, alle ent¬ 
gegenstehenden Verordnungen Decrete und Bekanntmachungen zu 
jeglicher Zeit, weiche sich auf die Veterinärsanitätspolizei beziehen. 

Das gegenwärtige Gesetz, welches berathen und angenommen 
ist vom Senat und der Deputirtenkammer, ist wie ein Staatsgesetz 
zu behandeln. 

Gegeben Paris, den 21. Juli 1881. 

Durch den Präsidenten der Republik: Jules Grövy. 

Der Minister des Ackerbaues und des Handels: P. Tirard. 

Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München. 

Zur Sitzung am 27. November 1880 waren 20 Mitglieder er- 
erschienen. Der Vorsitzende eröffnete die Versammlung und gab 
bekannt, dass der bisherige Vereinssecretär Munkenbeck wegen 
Versetzung seinen Austritt aus dem Vereine erklärt habe und dess- 
halb die Wahl eines Secretärs nothwendig sei. Die per Acclama- 
tion gewählten Sondermann, Wunder und Adam erklärten die Stelle 
nicht annehmen zu können, weil sie durch ihre Berufsgeschäfte 
daran verhindert seien, worauf Bezirksthierarzt Drechsler sich 
zur Annahme der auf ihn gefallenen Wahl bereit erklärte. 

Prof. Feser erstattete nun eingehenden Vortrag über die 
neuesten Entdeckungen Buchner’s bezüglich der Genesis der Milz- 
brand-Bacterien, macht auf die Wichtigkeit derselben aufmerksam 
und bemerkt unter Verlesung einiger Stellen aus seinen früheren 
Berichten, dass seine in der Milzbrand-Versuchsstation zu Lenggries 
gemachten Beobachtungen ihn schon jenen Vorgang vermuthen 
Hess, welcher nun durch Büchner festgestellt wurde. 

Nach einer kurzen Debatte hierüber, an welcher sich nur 
Hartlmaier betheiligte, wurden vom Vorsitzenden noch einige 
Mittheilungen über stattgehabte Berathungen von Vollzugsvor¬ 
schriften zum Reichsviehseuchengesetze vom 23. Juni 1880 gemacht 
und sodann wegen vorgeschrittener Zeit die Sitzung geschlossen. 

Der Sitzung am 27. Dezember 1880 wohnten 20 Mitglieder an. 


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339 


Nach Eröffnung der Verhandlungen durch den Vorsitzenden und 
Erledigung einiger Vereinsangelegenheiten erh&lt Prof. Fes er das 
Wort zur Fortsetzung seines in der letzten Sitzung begonnenen 
Vortrags über die neueren Ergebnisse der Milzbrandforschungen, 
insbesondere über diePasteur’schen Beobachtungen und Versuche* 

An der hierauf eröffneten Diskussion über den vorerwähnten 
Gegenstand betheiligten sich Adam sen., Zeilinger und der 
Referent. 

Hieran reihte sich eine eingehende Besprechung des Werkes 
„Geschichtliche Entwickelung der Rinderracen in den österreichischen 
Alpenländern, vom k. k. Rath, Professor Kaltenegger" durch 
den Vorsitzenden, woran sich eine lebhafte Debatte anknüpfte, an 
der Feser, Sondermann, Adam sen. und jun., Putscher 
und Ableitner sowie der Referent sich betheiligten, worauf 
Schluss der Sitzung erfolgte. Dr. 

Wuthkrankheit und Hundesteuer in Bayern. 

Die Zahl der in Bayern an Wuth gestorbenen Menschen betrug 
1874: 29, 1875: 23, 1876: 13 (Einführung der Hundesteuer), 1877: 
8, Summa 73 Menschen, davon 47 männliche und 26 weibliche 


Individuen. Diese 

Wuthfälle vertheilen sich 

auf 

die 

einzelnen 

Regierungsbezirke folgendennassen: 

1874 u. 1875 

1876 

1877 

Summa 

Oberbayern • . 

. . 18' . . . 

4 . . 

2 

• • 

24 

Niederbayern 

. . 12 ... 

3 . . 

2 

♦ # 

. 17 

Pfalz .... 

• . 4 ... 

- , , 

— 

• • 

. 4 

Oberpfalz • . 


1 . . 

1 

• 4 

. 7 

Oberfranken 


1 . . 

1 

• • 

. 7 

Mittelfranken 

. . 4 ... 

3 . . 

1 

• • 

. 8 

Unterfranken 

♦ . 1 ... 

1 . . 

— 

• • 

. .2 

Schwaben . • 

n 

— . . 

1 

• • 

. 4 


Die Stückzahl der zur Versteuerung angemeldeten Hunde be¬ 
trug 1876: 236 918, 1877: 222756, 1878: 212636. Hach den bis¬ 
herigen Ergebnissen wurde budgetmässig die Zahl der zu versteuern¬ 
den Hunde pro 1879 auf circa 204000, pro 1880 auf 197000, pro 
1881 auf 190000 veranschlagt. Die Einnahmen an Hundegebühren 
betrugen in den Jahren 1876 und 1877 beiläufig je 1 Million Mark. 
Aus obigen Zahlen ergibt sich mit Sicherheit, dass seit Einführung 
der Hundesteuer in Bayern die Zahl der Wuthfälle beim Menschen 
sich daselbst in höchst erfreulicher Weise bedeutend vermindert hat. 

(Aerztl. Int.-Bl.) 


Die Rinderpest in Oesterreich-Ungarn ist amt¬ 
lichen Nachrichten zufolge in der Zeit vom 29. v. M. bis 5. d. M. 
zum Ausbruch gekommen in Niederösterreich zu Kritzendorf, 




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340 


Bezirks Hernals, za Drosing, Bez. Mistelbach, za Simmering, Bez. 
Bruck a./Leitha; ferner in Galizien in 2 Orten des Bez. Borza- 
zow und 1 Orte des Bez. Stanislaas. 

Der gemeldete Rinderpestaasbrach in der Gemeinde Brood 
(y. Nr. 37 der Wochenschr.) hat sich als Milzbrand heraasgestellt« 


Personalien. 

Ausgeschriebene Kreisthierarztstelle: 
n.. ... Jährlicher Qenohe sind eiinreichei 

•talmin. Gehalt: Zniehii: bii »m bei d. K. Rejiemg ia: 

Hamm. 600 M. — 2. Novbr. 1881. Arnsberg. 

Erledigt ist die Stelle des BezirkBthierarztes für das Bezirksamt 
Ki s sin gen. Bewerber um diese Stelle haben ihre vorschriftsmässig 
belegten Gesuche bis 10. October d. J. bei der ihnen Vorgesetzten kgl. 
Kreisregierung, Kammer des Innern, einzureichen. 

Erledigt ist die Stelle eines Thierarztes in Dietmannsried, 
k. Bezirksamts Kempten; Bewerber um dieselbe wollen sich innerhalb 
14 Tagen anmelden. Nähere Aufschlüsse ertheilt Bürgermeister Th a nn er 
daselbst. 

In dem hiesigen neuen städtischen Schlaohthofe soll im Laufe des 
Monats Dezember dieses Jahres ein Thierarzt als Aufseher, zu¬ 
nächst provisorisch auf ein Jahr, angestellt werden. Gehalt 2400 Mark, 
sowie freie Wohnung Licht und Heizung. Bewerbungen sind mir zum 
Ende ds. Mts. einzareichen. 

M.Gladbach, den 8. September 1881. 

Der Bürgermeister: 

Kaifer. 

Bis zum 1. October d. J. ist bei mir die Stelle eines Assistenten 
zu besetzen. Hierauf Reflektirende wollen sich an den Unterfertigten 
wenden. 

Hof. Carl Ritzer, Bezirksthierarzt. 

Der praktische Thierarzt Otto van Heill aus Xanten hat sich in 
Schwerte niedergelassen. 

Gestorben ist der praktische Thierarzt Wilh. Albert in Schwerte 
an den Folgen eines Unterleibsleidens im vollendeten 59. Lebensjahre. 


Der Verein schlesischer Thierärzte hält am Sonn¬ 
tag, den 9. Octbr. c. Vormittags 11 Uhr zu Breslau im Logen¬ 
hause seine Versammlung* Tagesordnung: 1) Mittheilung der 
oingegangenen Schriftstücke und Drucksachen. 2) Hartschnaufigkeit 
und Tracheotomie. Referent: Kreisthierarzt Dr. Fi edel er. 3) Die 
Lupinenkrankheit der^ Schafe. Referenten: Die Kreisthierärzte 
Güttlich und Ulrich. 4) Die Ausübung des Nahrungsmittel¬ 
gesetzes vom 14. Mai 1879. Referenten: Die Kreisthierärzte Riedel 
und Frauen holz. 5) Die Lungenseuche-Impfung. Referent: 
Krsth. Dr. Fiedeler. 

Um 3 Uhr Diner unter erwünschter Theilnahme von Damen. 


Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von E&okl u. Loebner 
. Verlag ▼on Wilh. bfldertts m Auguhurv. 




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Wochenschrift 

' für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

her&nsgegeben von 

Th. Adam in Angsbnrg. 


XXY. Jahrgang. N= 39« September 1881. 

Inhalt : Massregeln gegen die Rinderpest. — Kosten der thierärztlichen 
Untersuchung eingeschmuggelter Thiere. — Bericht über die Ver¬ 
sammlung des thierärztlichen Kreis-Vereins in Schwaben. (Seuchen¬ 
gesetzgebung.) — Stand der Viehseuchen in der Schweiz. — Milz¬ 
brand, hier Entbindung von der Anzeigepflicht. — Revision der 
Pharmacopoea Germanica. — Prüfung zur Erlangung der Funktion 
eines beamteten Thierarztes in Bayern. — Personalien. 


Massregeln gegen die Rinderpest betr. 

Bekanntmachung des k. b. Staatsministerinms des Innern vom 8. Septbr. 

1881 (Ges. u. Verord.-Bl. Kr. 55). 

Nachdem die Rinderpest nach den anher gelangten amtlichen 
Mittheilungen in 3 Orten des Kronlandes Niederösterreich und in 
3 Orten Galiziens zum Ausbruch gekommen ist, so werden im Hin¬ 
blicke auf ,§. 328 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich 
und auf Grund des Art. 2 Ziff. 1 des Polizeistrafgesetzbuches für 
Bayern vom 26. Dezember 1871 sowie mit Bezugnahme auf das 
Reichsgesetz vom 21. Mai 1878 — Reichsgesetzbl. Nr. 12 — nach¬ 
stehende Bestimmungen getroffen: 

1) Es ist bis auf Weiteres verboten, lebende Schafe 
oder Ziegen, welche aus den Kronländern Nieder- 
Oesterreich oder Galizien kommen, beziehungs¬ 
weise durch dieselben transportirt worden sind, in Bayern 
ein- oder durchzuführen. 

2) Ferner ist die Ein- und Durchfuhr aller von Wieder¬ 
käuern stammenden thierischen Theile in 
frischem Zustande aus Oesterreich-Ungarn 
nach Bayern bis auf Weiteres untersagt. 

3) Bezüglich der Ein- und Durchfuhr lebender Schafe 
aus den andern Kronländern Oesterreich-Ungarns — ab¬ 
gesehen von Niederösterreich und Galizien — verbleibt es 
bei den Bestimmungen der Bekanntmachung vom 18. Jan. 
1880 — Gesetz- und Verordnungsblatt S. 13 und 14. 

4) Die Ein- und Durchfuhr von lebenden Ziegen aus Jen 


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342 


unter Ziff. 3 bezeichnten Kronländern Oesterreich-Ungarns 
unterliegt keiner Beschränkung. 

5) Die Ein- und Durchfuhr lebenden Rindviehes aus 
Oesterreich-Ungarn beinisst sich auch fernerhin nach den 
Vorschriften der Bekanntmachungen vom 28. Juli 1879 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt S. 713 u. f. (Wochenschr. 
1879 S. 289 u. f.) und vom 27. Juli 1. J. — Gesetz- und 
Verordnungsblatt S. 861 u. f . — (Wochenschr. S. 302 u. f.) 

6) Ebenso bleiben hinsichtlich der Einfuhr von Schweinen 
aus Oesterreich-Ungarn die Bestimmungen der Bekannt¬ 
machung vom 10. August 1. Js. — Gesetz- und Verord¬ 
nungsblatt S. 963 u. f. — (Wochenschr. S. 298) aufrecht 
erhalten. 

7) Der Verkehr: a) mit Butter, Milch und Käse, b) mit voll¬ 
kommen trockenen Häuten, sowie mit trockenen oder ge¬ 
salzenen Därmen, c) mit Wolle, Haaren und Borsten, ge¬ 
schmolzenem Talg, dessgleichen mit lufttrockenen, von 
thierischen Weichtheilen befreiten Knochen, Hörnern und 
Klauen bleibt bis auf Weiteres unbeschränkt. 

8) Auch ist nicht beschränkt der Verkehr mit Gespannen von 
Rindvieh zwischen österreichischen und bayerischen Grenz¬ 
orten, beziehungsweise Grenz-Markungen und der Weide¬ 
trieb von an Bayern angrenzenden österreichischen Fluren 
auf bayerische Fluren. 


Die Einschmuggelung zweier Ochsen in Lam, hier die 
Kosten der thierärztlichen Untersuchung betr. ist vom 
k. b. Staatsministerium der Finanzen unterm 15. August d. J. nach¬ 
stehende Entschliessung ergangen : „Die Kosten dor vorgeschriebenen 
thierärztlichen Untersuchung beschlagnahmten Viehes sind zwar nicht 
als ein zur Erhaltung des Gegenstandes erforderlicher, aber doch als 
ein die Realisirung des Werthes des Confiscationsobjectes bedingen¬ 
der Aufwand zu erachten und daher gleichfalls von dem Erlöse der 
mit dem Augenblick der Beschlagnahme in das Eigenthum des 
Zollfiskus übergegangenen Gegenstände in Abzug zu bringen/ 

Bericht über die 34. Versammlung des thierärztlichen 
Kreisvereins von Schwabeß und Neuburg. 

Abgehalten am 21. Mai 1881 im grossen Saale des königl. Regierungs¬ 
gebäudes zu Augsburg. 

Zur Versammlung hatten sich 31 ordentliche Vereinsmitglieder 
eingefunden. Herr Landgestütsthierarzt Adam aus München war 
als Gast anwesend. Mehrere Herren entschuldigten ihr Nichter¬ 
scheinen wegen dienstlicher Verhinderung. Als Regierungs-Com- 
missär war Kreisthierarzt Adam zur Versammlung abgeordnet.’ 

Der Vereinsvorstand Herr Franzen bewillkommte und eröff- 




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343 


nete die Versammlung mit einem Rückblicke auf die während des 
abgelaufenen Vereinsjahres eingetretenen wichtigeren Ereignisse in 
Bezug auf dos Veterinärwesen und betonte insbesondere die Bedeut¬ 
ung des in Wirksamkeit getretenen Reichsgesetzes zur Abwehr und 
Unterdrückung von Viehseuchen, sowie des Gesetzes in Betreff der 
Körordnung für Bayern. 

Hieran anknüpfend berichtet derselbe über die Thätigkeit des 
Vereinsausschusses und den Stand der Vereinsmitglieder, der am 
Schlüsse des Jahres 47 betragen hat. Nachdem der Cassier des 
Vereins, Herr Bez.-Th. Her eie, den Stand des Vereinsyermögens 
bekanntgegeben und die Versammlung bei Prüfung der rechner¬ 
ischen Darlegung Alles richtig befunden hatte, wurde zur Wahl 
des Vereins-Ausschusses und der Delegirten für den Obermedicinal- 
Ausschuss geschritten, deren Ergebniss die Wiederwahl der früheren 
Ausschussmitglieder sowie der bisherigen Delegirten war. 

Weiters referirte der Vorsitzende über die Ausführung des 
Beschlusses der rorjährigen Kreisversammlung bezüglich der Preis¬ 
frage (v. Nr. 47 d. Wochenschr. v. J. 1880), dass 4 Bearbeitungen 
derselben eingegangen seien und ^zu deren Beurtheilung als Preis¬ 
richter die Herren Prof. Fes er, Bez.-Th. Putscher und Oeko- 
nomierath Bchaffert ersucht wurden, welche sich dieser Aufgabe 
in dankenswerter Weise unterzogen haben. Wie sich nach Eröff¬ 
nung der mit Mottos versehenen Couverte ergab, wurde der ausge¬ 
setzte Preis von 100 M. dem städtischen Thierarzte Weiskopf, 
wegen der ausführlichen wissenschaftlichen Bearbeitung der Preis¬ 
frage zuerkannt, als preiswürdig besonders in praktischer Richtung 
ist die Arbeit des Kreisthierarztes Adam erklärt worden, aber auch 
die Arbeiten der Thierarzte Kessler zu Oberstdorf und Goebel 
zu Dietmannsried wurden von den Preisrichtern günstig beurtheilt. 

Nachdem der Vorsitzende den Herrn Bearbeitern der Preis¬ 
frage den Dank der Versammlung für ihre Mühewaltung ausge¬ 
sprochen hatte, 'gab dieselbe weiter einhellig dem Wunsche Aus¬ 
druck, es möchte der Inhalt der beiden bestqualiücirten Bearbeit¬ 
ungen der Preisaufgabe in einer den Vereinsmitgliedern zugängigen 
Weise veröffentlicht werden, was zugesagt wurde. 

In die Tagesordnung eintretend referirt Kreisthierarzt Adam 
„über das Reichsseuchengesetz nebst Instruktion und Vollzugsbe¬ 
stimmungen zu demselben tt und bemerkt einleitend, dass an Stelle 
der bayer. Seuchenordnung vom 15. Juni 1867 — welche in 23 §§. 
die veterinärpolizeilichen Vorschriften zur Bekämpfung der an- 


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S44 




steckenden Viehkrankheiten (ausschliesslich der Rinderpest und 
Hundswuth) so klar und präcis enthielt, dass eine Instruktion zu 
derselben nicht erforderlich war — nunmehr das Reichsgesetz mit 
Instruktion und Ausführungsbestimmungen getreten seien, die zu¬ 
sammen ein ganzes Buch füllen und — besonders was die Instruk¬ 
tion betrifft — durch Umständlichkeit und Wiederholungen die Aus¬ 
führung nicht erleichtern. Jedenfalls sei aber die Reichsviehseuchen¬ 
gesetzgebung, durch Verwerthung der neueren, auf dem Gebiete dor 
Veterinärpolizei gemachten Erfahrungen, als eine grosse Errungen¬ 
schaft anzuerkennen; denn schon allein die gleichmässige Bekämpf¬ 
ung der ansteckenden Thierkrankheiten nach übereinstimmenden 
Grundsätzen in Verbindung mit der Regelung der Entschädigung 
bei Rotz und Lungenseuche müsse als ein wesentlicher Fortschritt 
anerkannt werden. 

Wenn der Entstehung des Reichsviehseuchengesetzes auch zu¬ 
nächst nur die Absicht zu Grunde gelegen sei, den in dem Bestände 
der landw. Hausthiere liegenden grossen Nationalreichthum vor Ver¬ 
lusten durch Seuchen möglichst zu schützen, so habe durch das¬ 
selbe doch auch das Veterinärwesen erheblich gewonnen; denn 
durch die jetzt geregelte Fürsorge für die Abwehr und Unterdrück¬ 
ung von ansteckenden Thierkrankheiten bilde die Veterinärpolizei 
einen besonderen Zweig der Verwaltung und habe über¬ 
haupt das Veterinär wesen im deutschen Reiche erst durch das Reichs¬ 
gesetz allgemeine staatliche Anerkennung als eine selbstständige 
wissenschaftlich-technische Branche erlangt. 

Mit der gesetzlichen Regelung der Veterinär-Verwaltung hätten 
sich aber auch die Anforderungen an das thierärztliche Fach und 
insbesondere an die beamteten Thierärzte erheblich gesteigert; die 
Stellung der letzteren sei zwar eine mehr gesicherte und einfluss¬ 
reichere, aber auch eine schwierigere und verantwortlichere gewor¬ 
den, mit der die Rang- und Besoldungsverhältnisse der beamteten 
Thierärzte nicht im Einklänge stehen. Wenn indessen alle Collagen 
mit dem rechten Ernste an ihre Aufgaben herantreten und mit dem 
richtigen Takte den an sie gestellten Anforderungen nach Kräften 
gerecht zu werden sich bemühen, dürfte auch die Bessergestaltung 
ihrer Stellung, die gegenüber allen anderen technischen Branchen 
eine recht stiefmütterliche ist, nur eine Frage der Zeit sein. 

Nach diesen einleitenden Bemerkungen ging Referent auf einige 
specielle Punkte des Reichsgesetzes und der Instruktion sowie der 
Ausführungsbestimmungen über, mit dem Beifügen, dass er hier- 


345 

mit nur die Einleitung zu einer Discussion herbeizuführen beab¬ 
sichtige. 

Zunächst betonte derselbe die Notwendigkeit, dass der Thier¬ 
arzt bei seinen Amtshandlungen sich genau an die gesetz¬ 
lichen, sowie die hierauf bezüglichen Ausführungs¬ 
bestimmungen halte und soweit als thunlich sich dos Wort¬ 
lautes der betr, Gesetzesstellen bediene. Seine Berichte und Gut¬ 
achten, sollen ohne jede Weitläufigkeit, den Sachverhalt allgemein 
verständlich, kurz und bündig darlegen. Wenn die Abgabe 
einer bestimmten Erklärung nicht immer sofort möglich sei, so 
dürfe dies ungescheut ausgesprochen werden, der §. 1 Absatz 2 
des Reichsgesetzes, der zwischen Seucheterdächtigkeit — 
wobei Erscheinungen an einem Thiere wahrnehmbar sind, welche 
den Ausbruch der betr. Krankheit wahrscheinlich machen — und 
Verdacht der Ansteckung unterscheidet, geben hiefür ge¬ 
nügende Anhaltspunkte. 

Wenn nach §. 12 Abs. 2 des Reichsgesetzes in eiligen 
Fällen, schon vor polizeilichem Einschreiten der Thierarzt ge- 
nöthigt ist, Massregeln anzuordnen, dann ist gesetzlich vorgeschrie¬ 
ben, diese vorläufigen Anordnungen dem Besitzer oder dessen Ver¬ 
treter entweder schriftlich oder zu Protokoll zu eröffnen und da¬ 
von der Ortspolizeibehörde sofort Anzeige zu machen. Es ist dies 
nothwendig, weil ohne dieser Form zu genügen der Thierbesitzer 
nicht gestraft werden kann, wenn er die Anordnungen des beam¬ 
teten Thierarztes unbeachtet lässt. Zur Vermeidung von 
vielen Schreibereien wird durch Formulare, welche 
nur ausgefüllt zu werden brauchen, über diese Anforderung rascher 
hinwegzukommen sein. 

Wenn nach §. 16 des Reichsgesetzes dem beamteten Thierarzt 
obliegt, den Krankheitszustand eines seuchenverdächtigen 
Thieres festzustellen, dann dürfte es zweckmässig sein, wenn dieser 
selbst den Besitzer auffordert, noch einen anderen approbirten 
Thierarzt beizuziehen. 

Nach §. 17 d. R.-G. ist awar vorgeschrieben, dass alle Vieh- 
und Pferdemärkte etc. von den beamteten Thierärzten beaufsichtigt 
werden. Durch die Bekanntmachung der k. Staatsministerien des 
Innern und der Finanzen vom 24. März d. J. ist jedoch nicht aus¬ 
geschlossen, dass diese Beaufsichtigung auch anderen approbirten 
Thierärzten übertragen werde. Nach unseren seitherigen Einricht¬ 
ungen und bei der genügenden Anzahl von Thierärzten im Regier- 




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346 


ungsbezirke erscheint dies wünschenswert nnd dürfte kaum auf 
Widerstand stossen.*) 

Bezüglich der in §. 26 des Reichsgesetzes vorgeschriebenen 
unschädlichen Beseitigung der Kadaver von Thieren, 
welche an einer ansteckenden Krankheit verendet oder getödtet 
worden sind, dürfte es kaum zweifelhaft erscheinen, dass die therm¬ 
ische Zerstörung der Kadaver — also durch Einwirkung des Dampfes 
(Digestoren) in hierzu eingerichteten Etablissements — diesen An¬ 
forderungen in allen Fällen — mithin auch bei Rotz genügt wird. 
Es würde hierdurch den antiteluvianischen Einrichtungen der bis¬ 
herigen Wasenmeistereien das wohlverdiente Ende bereitet. 

Hinsichtlich des §. 30 d. Reichsges., welcher den einzelnen 
Bundesstaaten anheimstellt, weiters erforderliche Schutzmassregeln 
anzordnen, sei nur zu bemerken, dass bis jetzt die k. Staatsregier¬ 
ung sich nicht veranlasst gesehen hat, weitergehende bezügliche 
Anordnungen zu treffen. 

Bezüglich des Milzbrandes §§. 31—33 d. R.-S.-G. wird er¬ 
wähnt, dass der Anthrax im Reg.-Bez. überhaupt nur sporadisch 
und nur in bestimmten Gegenden (Donauthal und Alpengebiet) vor¬ 
kommt« Aus diesem Grunde habe die k. Regierung von der ihr 
ertheilten Ermächtigung auf Grund des §«11 des R.-G. bzw. §. 3 
der K. A. Yerordng. v. 23. März d. J. — von der Anzeigepflicht 
zu entbinden — keinen Gebrauch gemacht. Das sog. Geräusch 
oder der sog. Rauschbrand, der schon nach den Bestimmungen 
unserer Seuchenordnung v. 15. Juni 1867 als vom Anthrax verschie¬ 
den behandelt und dessen Zusammengehörigkeit mit dem Milzbrand 
von neueren Forschern bestritten wurde, dürfte vorläufig als An¬ 
thrax nicht zu erachten und die Massregeln, die für Milzbrand vor¬ 
geschrieben sind, auf diese Krankheitsform nicht anzuwenden sein, 
obschon sie in Preussen und Baden dem Anthrax zugezählt wird. 
Ebenso darf auch der sog. Rothlauf der Schweine dem Milzbrand 
nicht subsumirt werden. 

Zu §§. 34—39 des R.-G. die Tollwuth der Hunde betr. er¬ 
scheint es nothwendig, dass zwischen wirklich wuthkranken oder 
wuthv rdächtigen Hunden und herrenlos herumstreunenden verdächt¬ 
igen Hunden, etwas strenger unterschieden werde und nicht jeder 
Hund, der von seinem Eigenthümer oder anderen Personen ohne 

*) Die Zulässigkeit der Beaufsichtigung der Pferde- und Viehmärkte 
durch nicht beamtete, aber hierzu verpflichtete Thierärzte, hat inzwischen 
durch Minist.-Entschl. vom 11. Juni d. J. eine Erläuterung erhalten. 



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34? 

jede nähere Constatirnng getödtet, auch als wuthkrank oder wuth- 
verdächtig deolarirt werde. 

Bezüglich der §§. 40—44 des R.-G. die Rotz-Wurmkrank¬ 
heit betr., dürften vorerst im Reg.-Bez. die Anlässe öfters Vor¬ 
kommen, polizeilich zu interveniren. Es ist gerade bei dieser Seuche 
eine sorgfältige Beachtung der gesetzlichen und sonstigen Bestim¬ 
mungen nothwendig, einerseits weil aus der Staatskasse Entschädig¬ 
ung zu leisten ist, anderseits weil schon in dem Falle die Tödtung 
(von der k. Ereisregierung) angeordnet werden müsse, wenn von 
dem beamteten Thierarzt bei rotzverdächtigen Thieren der 
Ausbruch der Krankheit auf Grund der vorliegenden Anzeigen für 
wahrscheinlich erklärt wird etc. §. 42 d. Gesetzes. 

Jederzeit müsse hier der Unterschied zwischen rotzverdäch¬ 
tig und der Ansteckung verdächtig strenge auseinander ge¬ 
halten werden, besonders dann, wenn der Eigentümer selbst die 
Tödtung beantrage. 

(Fortsetzung folgt.) 

Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem Bülletin 
Er. 162 auf 1. September 1881. An Maul- und Klauen¬ 
seuche sind 522 Ställe und 206 Weiden als inficirt vorgetragen, 
von welchen 468 Ställe und 82 Weiden allein auf den Kanton Grau¬ 
bünden entfallen, woselbst ausserdem noch in den Bezirken Hinter¬ 
rhein, Albula und Maloja über 14 Gemeinden mit 312 Ställen und 
42 Weiden Contumaz verhängt ist; die Seuche ist jedoch bedeutend 
im Rückgänge begriffen. — Die Lungenseuche ist in 1 Stalle 
des Kanton Wallis ausgebrochen. — Yon 28 Milzbrandfällen 
treffen auf dieKantone Bern 20, Tessin 4, Luzern, Schwyz, Thurgau 
und Neuenburg je 1 FäII. — Wegen Rotz sind im Kanton Luzern 
2 Pferde und im Kanton Zürich 1 solches getödtet worden. — Die 
Wuthkrankheit ist im Kanton Graubünden bei 3 und im Kanton 
Tessin bei 1 Hunde festgestellt worden. 

Verschiedene Mittheilungen. 

Die Entbindung von der Anzeigepflicht beimMilz- 
brande betr. ist vom Ministerium für Landwirthschaft etc. in 
Preussen unterm 3. September d. J. an die k. Regierungspräsidenten 
nachstehender Erlass ergangen: „Ew. Hochwohlgeboren erwidere 
ich auf den gefälligen Bericht vom 28. Juni ds. Js., dass gemäss 
§.11 des Reichsgesetzes vom 23. Juni v. J. nur in solchen Be¬ 
zirken, wo der Milzbrand sich ständig zeigt, von der Anzeige¬ 
pflicht entbunden werden darf. Gegenden oder landräthliche Kreise, 
in welchen alljährlich vereinzelte Fälle von Milzbrand Vorkommen, 
sind deswegen noch nicht als ständige Milzbrandbezirke zu erachten. 
Als solche können vielmehr nur diejenigen Ortschaften qualificirt 




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348 



werden, in welchen seit einer Reihe von Jahren alljährlich ein be¬ 
trächtlicher Procentsatz der vorhandenen Viehbestände an Milzbrand 
zu fallen pflegt. Nach der mitgetheilten statistischen Uebersicht 
der in dortigen Kreisen während der Jahre 1878 bis 1880 vorge- 
kommenen Milzbrandfälle scheint in der dortigen Provinz der Milz¬ 
brand zur Zeit nirgends im Sinne des §. 11 1. c. ständig aufzu¬ 
treten, wesshalb die Feststellung von Milzbrandbezirken dort gegen¬ 
wärtig nicht in Frage kommen dürfte. (D. R.-A.) 

Aus den „Bemerkungen zu den Beschlüssen der 
Pharmacopöe-Commisaion", welche das.kaiserliche Gesund¬ 
heitsamt gesondert und geordnet im Druck den Betheiligten zur 
Kenntniss gebracht hat, wird der „Deutsch. Medio. Zeitung" — in¬ 
soweit es sich um die Aufnahme von Arzneimittel für Thiere in 
die revidirte Pharmacopoe handelt (v. Ste. 10 und 286 d. Wochen¬ 
schrift) — Folgendes entnommen: „Die Veterinaria bitten die 
Aerzte aus dem Texte der Pharmacopoe weg fallen zu lassen 
oder doch event. in einen besonderen Anhang zu verweisen; die 
Apotheker sprechen sich selbstverständlich dafür aus, dass 
möglichst zahlreiche Thierheilmittel in den „Schatz" (!) der Phar- 
macopöe aufgenommen werden. Der Görlitz-Grüneberger Apotheker- 
Verein äussert die naive Bitte, es mögen für die Chemikalien dieser 
Categorie besondere, „nicht zu streng gehaltene Normen für deren 
Reinheit" festgesetzt werden. 


Die thierärztliche Staatsprüfung pro 1880 findet 
im October 1. J. in den Localitäten der k. Central-Thierarzneischule 
in München statt; der Anfang der Prüfung ist auf den 10. Oc¬ 
tober festgesetzt. Von dem k. Staatsministerium des Innern wur¬ 
den 23 Thierärzte, mit mindestens 2jähriger Praxis, zur Prüfung 
zugelassen und zum Vorstande der Prüfungs-Commission der kgl. 
Landesthierarzt, Regierungsrath G ö r i n g, in München ernannt. Zu 
Mitgliedern der Prüfungs - Commission wurden ferner bestimmt: 
a) der Stabsveterinär Merz beim General-Commando des I. Armee- 
Corps; b) der k. Professor der Central-Thierarzneischule Franz 
Friedberger; c) der k. Kreisthierarzt Zeilinger, sämmtliche 
aus München; d) der Bezirksthierarzt Wilh. Putscher in Bruck. 


Personalien. 

Bis zum 1. October d. J. ist bei mir die Stelle eines Assistenten 
zu besetzen. Hierauf Reflektirende wollen sich an den Unterfertigten 
wenden. 

Hof. Carl Ritzer, Bezirksthierarzt. 

Dem Kreisthierarzte H. E. 0. Thun ecke zu Driesen ist die comm. 
Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Calbe übertragen wor¬ 
den. Der bisherige Militär-Rossarzt P. Töpfer ist zum Rossarzt bei 
dem Pommerischen Landgestüt zu Labes ernannt worden. 


Verantwortliche Redaction: Tb. Adam in Angsbnrg. — Drnok von Raokl n. Lochner 

Verlag von Wi l b. Lü d e ri t» in Angsbnrg. 






Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

bcraasgegebon von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. W 0- 40. October 1881. 


Inhalt: Kaiserschnitt bei einer Kuh. — Bericht über die Versamm¬ 
lung des thierärztlichen Kreisvereins in Schwaben — Rinderpest. 

— Deutsche Viehzucht- und Herdbuch-Gesellschaft. — Personalien. 

— Bücheranzeige. — Generalversammlung 


Die Ausführung des Kaiserschnitts bei einer Kuh. 

Von G. Herz, Thierarzt in Syke bei Bremen. 

Vor einiger Zeit hatte ich Gelegenheit den Kaiserschnitt 
bei einer Kuh auszuführen , welche während der Operation 
abgeschlachtet wurde. Da nicht allzu oft die Collegen in die 
Lage kommen dürften, unter so bewandten Umständen von 
diesem operativen Eingriff Gebrauch machen zu müssen, so 
erlaube ich mir dcsshalb dieseu Fall des allgemeinen Inter¬ 
esses wegen der Oeffentlichkeit zu übergeben. 

Anfangs September dieses Jahres erkrankte dem Ilalb- 
maier B. in dem meinem Wohnorte sehr nahe gelegenen 
Dorfe Schnepke eine Kuh, die sich ohne Hülfe von ihrem 
Lager nicht mehr zu erb eben vermochte. In Folge dessen 
nahm der Besitzer meinen Rath in Anspruch. Ich diagnosti- 
cirte hochgradige Bauchwassersucht. Da der Appetit der Kuh 
noch ziemlich gut war und dieselbe in acht Tagen kalben 
sollte, so rieth ich dem Besitzer, diese Zeit abzuwarten und 
demnächst die Kuh zu tödten. Zehn Tage später erkrankte 
das Thier in^ so heftiger Weise, dass die vorhandenen Symp¬ 
tome auf den baldigen Eintritt des Todes hindeuteten. Um 
das Kalb, dessen Leben durch Palpation mit der flachen 
Hand an der Bauchwand der Mutter festgestellt werden 
konnte, zu retten, beschloss ich, da die Geburtswege voll¬ 
ständig verschlossen waren, die Operation des Kaiserschnitts 
vorzunehmen. 


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Zu diesem Zwecke legte ich die Kuh auf die linke Seite 
und die Hinterbeine wurden festgebunden. Um dem Thiere 
die Sehmerzen zu ersparen, Hess ich demselben von einem 
Schlächter die Halsgefässe durchschneiden und schritt, nach¬ 
dem es durch den Blutverlust betäubt war, zur Operation, 
die sehr schnell in folgender Weise ausgeführt wurde. In 
der rechten unteren Flankengegend wurde von hinten und 
oben nach unten und vorn ein ca. 35 cm langer Schnitt durch 
die Bauchdecken gemacht, worauf sich eine bedeutende Menge 
von dem in der Bauchhöhle befindlichen Wasser entleerte. 
Der Uterus wurde durch einen ebenso langen Schnitt geöffnet, 
darauf die Eihäute zerrissen, der Fötus, welcher mit dem 
Hintertheil den Geburtswegen zugekehrt lag, extrahirt und 
die Nabelschnur in der Mitte durchgerissen. 

Das Kalb, männlichen Geschlechts, war von kräftigem 
Körperbau, aber, wie die Kuh, mit der Bauchwassersucht, die 
sich durch einen starken Hängebauch kennzeichnete, behaftet.. 
Dasselbe befindet sich bis heute am Leben und soll nach 
Ablauf von 3 Wochen geschlachtet werden. 

Zum Schlüsse sei mir noch die Mittheilung gestattet, dass 
die Bauchwassersucht bei der Kuh in Folge chronischer Herz¬ 
beutelentzündung entstanden war. 

Bericht über die 34. Versammlung des thierärztlichen 
Kreisvereins von Schwaben und Neuburg. 

(Fortsetzung.) 

Ueber das Reichsseuchengesetz äussert sich der Referent weiter: 

Bezüglich der Maul- und Klauenseuche seien im Gesetze 
selbst keine Vorschriften gegeben, wohl aber hat die Instruktion 
eingehend dieser Seuche gedacht. Die Bestimmung des §.15 des 
R.-G. dürfte wohl nur bei allgemeinem, ausgebreitetem 
Herrschen dieser Seuche — wie dies in mehr oder minder 
grossen Zeitabschnitten vorkommt — Anwendung finden, während 
bei vereinzeltem Vorkommen dieser Krankheit, in seuchefreien 
Zeiten, in jedem Falle die Gonstatirung der Maul- und Klauen¬ 
seuche erforderlich erscheint. Im Uebrigen können hinsichtlich der 
Bestimmungen der Instruktion Zweifel nicht wohl bestehen. 

§. 45 die Lungenseuche betr. ist die Tödtung der lungen¬ 
seuchekranken Rindviehstücke vorgeschrieben, es kann jedoch auch 
die Tödtung aller (der Seuche und der Ansteckung) verdächt- 
x gen Thiere angeordnet werden. In letzterer Beziehung sei die 
Bestimmung des §. 7 der K. A. Verordnung vom 23. März 188 1 


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351 


za beachten, nach welcher die Anordnung der Todtang verdächt¬ 
iger Thiere der k. Kreisregierang zasteht, and falls es sich am 
grössere Bestände handelt, die Genehmigung des kgl. Staatsmini¬ 
ster iums zu erholen ist. 

Die §§. 46—49 des R.-G. in Betreff der Pockenseuche der 
Sehafe hat für Bayern nur eine untergeordnete Bedeutung, weil 
diese Seuche kaum bekannt ist. 

Auch die §§. 50 und 51 des R.-G. bezüglich der Beschäl¬ 
seuche, deren Vorkommen soweit bekannt bis jetzt nie constatirt 
wurde, werden kaum in Anwendung kommen und nur die Vor¬ 
schriften wegen des gutartigen Bläschenausschlages beim Pferde 
und beim Rinde Anwendung finden. 

Dagegen werden um so öfter die Massregeln gegen die 
Räude §. 52 des R.-G. bei Schafen in Anspruch genommen wer¬ 
den müssen, eine Krankheit, welche uns von den württembergischen 
Nachbarn bisher fleissig importirt worden ist. Vor allem scheint 
es nothwendig, gegen jeden Schäfereibesitzer oder Schäfer, der 
ohne Anzeige zu erstatten die sog. Schmierkur in seiner räud¬ 
igen Herde anwendet, Strafeinschreitung wegen unterlassener 
Anzeige des Vorhandenseins der Räude zu veranlassen; denn dar¬ 
über kann kein Zweifel bestehen, dass der Besitzer oder Schäfer 
von dem Vorhandensein der Räude in seiner Herde Kenntniss haben 
musste, sobald er die Schmierkur in derselben zur Ausführung bringt. 

Auch auf die sog. Raubschäfer dürfte ein sehr wachsames 
Auge verwendet werden. 

Schliesslich nimmt Referent noch Bezug auf die in Folge der 
neuen Seuchengesetzgebung eingetretenen Aenderung hinsichtlich 
der „Gebühren für die Dienstleistungen der Thier¬ 
ärzte", indem er unter Hinweis auf die Entschliessung der kgl. 
Staatsministerien des Innern und der Finanzen vom 17. März d. J., 
nach welcher den beamteten Thierärzten für die Besorgung der 
veterinärpolizeilichen Geschäfte innerhalb ihrer Amtssprengel 
Jahresaversen festgesetzt worden sind, bemerkt, dass der Weg¬ 
fall des Diätenwesens im Interesse des thierärztlichen Standes nur 
freudig begrüsst werden könne; denn wenn auch vielleicht ein¬ 
zelnen Thierärzten in manchen Jahren eine Mindereinnahme er¬ 
wachse, so falle doch damit der gar nicht selten und von verschie¬ 
denen Seiten gemachte Vorwurf hinweg: die thierärztlichen Amts¬ 
geschäfte würden nur der Diäten wegen vollzogen. Der pflichtge“ 
treue Thierarzt wird sich bei der Aversalvergütung nicht beirren 


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852 


lassen, mit dem gleichen Eifer, wie bisher, die Ausübung seines 
Berufes im Dienste der Yeterinärpolizei zu erfüllen, je rascher und 
je umsichtiger er dabei zu Werke geht, desto mehr werde er dem 
Gemeinwohl und sich selbst nützen und desto geachteter wird er 
sowohl den Behörden wie den Thierbesitzern gegenüber dastehen. 

Bei dem Interesse, welche alle Anwesenden dom Gegenstände 
zollten, konnte es nicht ausbleiben, dass nach dem Schlüsse des 
Referates sich eine lebhafte Discussion entwickelte. An der Debatte 
betheiligten sich ausser dem Referenten die Herrn Ungier t, Adam 
jun., Sondermann, Huber, Merkt und Albrecht. 

Nachdem Referent auf mehrere an ihn gerichtete Fragen deren 
Inhalt erschöpfende Auseinandersetzungen gegeben hatte, fanden 
u. A. weiters über nachstehende Punkte eingehende Erörterungen 
statt: 

Ist es nöthig, dass von einem durch den Thierarzt con- 
s tatirten und zurKenntniss der zuständ igen Behörde 
gebrachten Seuchenfalle der Eigenthümer des betr. 
Thier es auch noch die Anzeige mache? Nachdem sich 
über diese Frage verschiedene Anschauungen geltend gemacht 
hatten, war schliesslich die Ansicht des Referenten durchschlagend, 
welche dahin ging: es sei nothwendig, dass der Eigenthümer des 
seuchekranken Thieres die Anzeige bei der betr. Ortspolizeibehörde 
erstatte, auch wenn der beamtete Thierarzt bereits die ihm ob¬ 
liegende Anzeige gemacht habe. Nach §. 3 der bayer. Seuchen¬ 
ordnung vom 15. Juni 1867 war es zulässig, dass der Thierbesitzer } 
statt Erstattung der Anzeige, einen Thierarzt beizog, der im Falle 
der Bestätigung der Seuche die Obliegenheit hatte, die betr. Polizei¬ 
behörde in Kenntniss zu setzen. Der §. 9 des Reichsgesetzes legt 
die Verpflichtung zur Anzeige unter allen Umständen dem 
Thierbesitzer oder dessen Stellvertreter auf und fällt nach §. 63 
dieses Gesetzes sogar der Anspruch auf Entschädigung weg, wenn 
der Besitzer die Anzeige vom Ausbruche der Seuche oder vom 
Seuchenverdachte bei seinen Thieren länger als 24 Stunden 
nach erhaltener Kenntniss verzögert; also wenn er z. B. einen 
Thierarzt beigezogen, dieser das Vorhandensein einer Seuche oder 
des Seuchenverdachts festgestelt und hiervon dem Besitzer de s 
Thieres Kenntniss gegeben hat. 

Der Anschauung, dass der Abs. 2 des §.12 des R.-G. „In 
eiligen Fällen kann etc. tt dem Thierarzt die Verpflichtung 
nicht auferlege, vor polizeilichem Einschreiten die sofortige 



353 


vorläufige Einsperrung u. s. w. anzuordnen, trat Eeferent mit der 
Bemerkung entgegen: Eine Unterlassung der Anordnung dringend 
gebotener Massnahmen im Sinne des §; 12 Abs. 2 des R.-G. seitens 
des Thierarztes würde für diesen allermindestens schwere Vorwürfe 
nach sich ziehen, auch er selbst müsste sich Vorwürfe machen, zu¬ 
mal dann, wenn sein Handeln oder vielmehr Nichthandeln schlimme 
Folgen hätte. Uebrigens bleibe dahingestellt, ob solche Unterlass¬ 
ung eines beamteten Thierarztes von der zuständigen Behörde nicht 
als eine Vernachlässigung seiner Pflicht aufgefasst werden würdCj 
indem man jedenfalls von der Voraussetzung ausgeho, der beamtete 
Thierarzt sei schon vermöge seiner amtlichen Stellung verpflichtet, 
bei Seuchen innerhalb des Rahmens des Gesetzes alles zu thun, 
was der Erreichung des geplanten Zweckes förderlich sein kann. 
Es möge daher nie versäumt werden, in dringenden Fällen vor dem 
polizeilichen Einschreiten die gebotenen Massregeln anzuordnen. 

Weiters wurde von verschiedenen Seiten die Ansicht ausge¬ 
sprochen, dass die Ausführung der Obduktionen in der 
Weise, wie sie in der Anweisung B der Instruktion angegeben ist, 
in einer Summe von Fällen zu umständlich, zu zeitraubend und 
auch nicht nothwendig sei. Dabei wurde geltend gemacht, dass die 
Ausführung einer Obduktion nach dieser Anweisung in jenen Fällen, 
in welchen der Th : erarzt auch das Protocoll zu führen habe, 5 bis 
6 Stunden in Anspruch nehme und überdies die empfohlene Rücken¬ 
lage für die Oeffnung der Brust- und Bauchhöhle nicht nur un¬ 
praktisch sei, sondern auch viel leichter zu Verletzungen und In- 
fectionen Veranlassung gebe als die Oeffnung des Cadavers in der 
Seitenlage. 

Referent gibt die Richtigkeit der gemachten Ausstellungen zu, 
glaubt dass die Anweisung zur Obduktion nur im Allgemeinen den 
Zweck habe, die Gesichtspunkte zu bezeichnen, nach welchen bei 
Sektionen zu verfahren sei, dieselbe aber nicht als eine strikte ein¬ 
zuhaltende Vorschrift betrachtet werden könne. Vor allem sei der 
Zweck im Auge zu behalten, zu welchem die Obduktion stattfinde, 
könne dieser auf eine zwcckmässigere und einfachere Weisse er¬ 
reicht werden, dann falle es Niemanden ein, dies zu beanstanden. 

Als Orte, an welchen die Sektionen vorgenommen werden 
sollen, bezeichnet Referent (auf eine hierauf bezügliche Anfrage) 
die Verscharrungsplätze der Ortsgemeinden, und für Thiere, welche 
ohne Gefahr der Verschleppung des Contagiums auf weitere Strecken 
transportirt werden können, die Wasenmeistereien. 


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354 


Bezüglich der periodischen Visitation dor Privat¬ 
bosch äler (Ziff. 8 d. Minist.-Bekanntm. vom 24. März 1881) wurde 
gelegentlich einer kurzen Besprechung betont, dass zu einer voll¬ 
ständigen Ausführung derselben unerlässlich sei, die Ruthe der 
Hengste zu besichtigen; man müsse daher darauf sehen, dass der 
zu untersuchende Hengst ausschachte. Um dieses bei trägen Hengsten 
zu erzielen, werde es unter Umständen nöthig sein, eine Stute vor¬ 
zuführen. Es wurde ferner hervorgehoben, dass es im Interesse 
der Pferdezucht geboten erscheine, für Untersuchung der Hengste, 
welche dem Thierarzte vorgeführt werden, niedrige Gebühren in 
Anrechnung zu bringen.*) 

Eine Anfrage, „ob Gaureiter, die ihre Hengste der vor- 
geschriebenenVisitation nicht unterstellen, gestraft 
werden können, da die im R.-G. aufgeführten Strafbestimmungen 
davon nichts enthalten/ beantwortet Referent dahin, dass in solchen 
Fällen Bestrafung jedenfalls eintreten dürfte.**) 

Auf eine Interpellation unter Bezugnahme auf §. 3 Abs. 1 des 
R.-G. und §.11 der K. A. Verordnung vom 23. März 1881: wie 
es sich bezüglich der Anordnung und Ausführung der veterinär¬ 
polizeilichen Massregeln beim Ausbruche ansteckender Krankheiten 
bei Beschälern des k. Landgestüts auf den Beschälsta¬ 
tionen verhalte, bemerkt Referent unter Zustimmung eines grossen 
Theils der Versammlung, dass in diesem Falle unzweifelhaft die 
Distriktspolizeibehörden zuständig seien, oder doch wenigstens im 
Einvernehmen mit der k. Landgestütsverwaltung die erforderlichen 
Anordnungen zu treffen hätten. Adam jun. kann sich dieser An¬ 
schauung nicht anschliessen, indem er der Gestütsverwaltung das 
Recht gewahrt wissen will, über ihre Hengste zu verfügen um 
dieselben nöthigenfalls zurückziehen zu können, wenn dieselben 
einer ansteckenden Krankheit verdächtig bezw. erkrankt seien, weil 

*) Durch Minist.-Entschliessung vom vom 11. Juni d. J. ist die Ge¬ 
bühr für die Untersuchung eines vorgeführten Besohälers auf 1 M. fest¬ 
gesetzt; erfolgt die Untersuchung auf ausdrücklichen Wunsoh des Hengst¬ 
besitzers ausserhalb des Wohnortes des Thierarztes, dann kann derselbe 
die normalmässige Vergütung für Zeitaufwand und Reisegebühren bean¬ 
spruchen. Für Ausstellung der Bescheinigung darf eine Gebühr nicht 
erhoben werden. 

**) Die Bestimmung in Ziff. 8 der Minist.-Bekanntm. vom 24. März 
1881 ist als oberpolizeiliche Anordnung im Sinne des Art. 68 des P.- 
St.-G.-B. vom 26. Dezbr. Is71 anzusehen, so dass naoh Entschl. des 
Staatsm. d. 1. vom 30. August eine Unterlassung der vorgesohriebenen 
Untersuchung des Hengstes seitens des Besitzers der Bestrafung nach 
Massgabe der angeführten Gesetzesbestimmung unterliegt. 


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355 


derselben die nöthigen Einrichtungen und ein verlässiges Personal 
zur Verfügung stehen, um die erforderlichen Massregeln exakter 
durchzuführen, als dies auf der Beschälstation möglich sei. Der¬ 
selbe betont auch noch, dass im §. 11 der angezogenen allerh. Ver¬ 
ordnung den Distriktsverwaltungsbehörden die Befugniss nicht ein¬ 
geräumt sei, beim Auftreten ansteckender Krankheiten unter Ge- 
stütspferden z. B. an einem auf der Station befindlichen Beschäler 
die polizeilichen Massregeln anzuordnen; auf alle Fälle bestehe im 
§. 3 des R.-G. und bzw. im §. 11 der mehrerwähnten K. A. Ver¬ 
ordnung bezüglich des besprochenen Punktes eine fühlbare Lücke. 
Nachdem noch Manches für und gegen diese Auffassung gesprochen 
und insbesondere betont worden war, dass es unter Umständen be¬ 
denklich und nicht im Sinne des R.-G. gelegen sein könne, wenn 
seuchekranke Hengste von der Station zu der betr. Gestütsinspek¬ 
tion zurücktransportirt würden, blieben die Meinungen gleichwohl 
getheilt und wird die Folge über die streitige Frage Auskunft 
bringen. 

Hiermit wurde die Debatte über diesen Gegenstand der Tages¬ 
ordnung geschlossen. 

(Schluss folgt.) 

Die Rinderpest ist amtlichen Nachrichten zufolge in 
Oesterreich-Ungarn ausgebrochen: in Galizien an 2 Orten 
des Bezirks Borszezow; in Niederösterreich an je 3 Orten 
der Bezirke Gross-Enzersdorf und Bruck a. d. Leitha, an 2 Orten 
des Bez. Mistelbach, an je 1 Orte des Bez. Hernals und Sechshaus 
und in einem Theil des III. Wiener Stadtbezirks. In Ungarn in 
1 Gemeinde des Pressburger Comitats. 


DeutscheViehzucht- und Herdbuch-Gesellschaft. 
Nach den letzten „Mittheilungen der Deutschen Viehzucht- und 
Herdbuch-Gesellschaft“ war der 15. September ds. Js. als letzter 
Termin für die Anmeldung von Eintragungen in das Deutsche 
Herdbuch festgesetzt. Dieser Termin ist jetzt bis zum 1. November 
ds. Js. hinausgeschoben worden. Der Vorstand fordert nochmals 
dringend dazu auf, die Anmeldungen bis dahin einsenden zu wollen. 

Vom 1. October ab sind alle Einsendungen für das Deutsche 
Herdbuch zu richten an Herrn B. Martiny, Berlin N. Invali¬ 
denstrasse 104. 


Personalien. 

Auszeichnung. Dem Corps-Rossarzt Zorn vom X. Armee-Corps 
ist der KöDigl. Kronen-Orden IV. CI. verliehen worden. 

Erledigt iBt die Departements- und Kreisthierarztstelle in 


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356 


Stade mit einem Jahres gehalte von 1500 M. Qualificirte Bewerber um 
diese Stelle haben sich bis 20. October d. J. bei der kgl. Landdrostei 
Stade zu melden. 

Ausgeschrieben e Kreisthier arztstelle: 

■- , rr . Jährlicher Gesuche sind einzureichei • 

ur en reis. etafsmäss. Gehalt: Zuschuss: bis zum bei d. L Regierung in : 

Malmedy. 600 M. ca. 9G0 M. 1. Hov. 1881. Aachen. 


“Verlag von Heiansi-u.s in. Bxermean. 

Soeben ist erschienen: 

Das beim vorteilhaften Betrieb der Vieh- und Milch-Wirthschaft 

unentbehrliche: 

Milchwirthschaftliche Taschenbuch 

1882. (Molkerei-Kalender.) 1882. 

Sechster Jahrgang. 

Herausgegeben von Benno Martiny. 

In Leinwand geb. 2,50 M. — In Leder 8 M. 

Dasselbe enthält Notizkalender für alle Tage, Trächtigkeits¬ 
und Rindviehmarkts-Kalender für 1882; 24 div. Hilfstafeln über 
Verwertung des Futters, der Milch, Käse etc., 8 sehr bewährte 
Schematas zu Anschreibungen der Heu-, Grummet- und Wurzel- 
frucht-Ernte, des Rindvieh- und Schweinebestandes, sowie auch über 
Probemelken, ermolkene Milch, Gewinn an Butter und Käse. — 
Die Verzeichnisse der Molkereiwissenschaftlichen Anstalten, Molkerei¬ 
schulen, Molkereikurse, Molkereikonsulenten, Molkereivereine, sowie 
die Literatur über Molkereiwesen in den letzten zehn Jahren sind 
in diesem Jahre auf’s Neue vollständig ergänzt und vermehrt. 

An neuen Artikeln dieses Jahrgangs heben wir hervor: Mittlere 
Zusammensetzung der Futtermittel und deren Gehalt an verdaulichen 
Bestandtheilen. (Nach Emil Wolff.) Ferner eine Reihe werth¬ 
voller Artikel von Dr. W. Fleischmann in Raden, von denen 
wir folgende hervorheben: Verwerthung der Milch durch Kälber¬ 
mast. —t Kurze Charakteristik der verschiedenen Aufrahmungs- 
Systeme. — Entrahmung der Milch durch Centrifugalkraft vermit¬ 
telst des Separators, von Dr. Laval etc. etc. 


Die General-Versammlung des thierärztlichen 
Vereins für dieProvinz Brandenburg findet Sonntag, den 
16. October d. J. Vormittags 10 Uhr im Hotel imperial (unter den 
Linden) statt. Tagesordnung: 1) Geschäftliche Mittheilungen. 
2) Mittheilungen über die Staupe der Pferde. Ref. Diecker- 
hoff. 3) Ueber das Kalbefieber. Ref. Dr. Albrecht, Corr. 
Kreisth. Mummenthey. 4) Mittheilung aus der Praxis. — Nach 
der Versammlung gemeinsames Mittagsmahl, Nachmittags 2' 2 Uhr, 
unter sehr erwünschter und erbetener Theilnahme der Damen. 

Der Vorstand. 

Verantwortliche Uedaotion: Th. Adam in Augsburg.— Druck von ßackl n. Lochner 
Verlag von Wilh. Lüde ritz in Angsbrirp. 



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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

herausgegeben von 

Th. Adam in Angsburg. 


XXY. Jahrgang. N= 41. October 1881. 


Inhalt; Massregeln gegen die Rinderpest. — Bericht über die Ver¬ 
sammlung des thierärztlichen Kreisvereins in Schwaben. (Zur Fütter¬ 
ung des Rindes i. — Handhabung der Hundesperre. — Ansteckende 
Hausthierkrankheiten in Elsass-Lothrigen. — Rinderpest. — Neu¬ 
regulirung der Bezüge der bayerischen Militärveterinäre. — Perso¬ 
nalien. — Zur Notiz. 

Massregeln gegen die Rinderpest betr. 

Bekanntmachung des k. Staatsministeriums dfes Innern vom 28. Septbr- 
1881 (Ges. u. Verord.-Bl. Nr. 58). 

Nachdem auf Grund amtlicher Mittheilungen die Binderpest in 
Oesterreich-Ungarn, insbesondere in dem Kronlande Niederöster¬ 
reich, eine grössere Verbreitung erlangt hat, so wird die Bekannt¬ 
machung vom 8. September 1. J. — Gesetz- und Verordnungsblatt 
S. 1238 — (v. Wochenschr. Nr. 39) ausser Kraft gesetzt. Gleich¬ 
zeitig werden im Hinblicke auf §. 328 des Strafgesetzbuches für 
das Deutsche Reich und auf Grund des Art. 2 Ziff. 1 des Polizei¬ 
strafgesetzbuches für Bayern vom 26. Dezember 1871, sowie mit 
Bezugnahme auf das Reichsgesetz vom 21. Mai 1878 — Reichsge¬ 
setzblatt Nr. 12 — nachstehende Bestimmungen getroffen: 

1) Verboten ist bis auf Weiteres entlang der bayerisch-öster¬ 
reichischen Landesgrenze von der sächsischen Grenze bei Rehau 
bis einschliesslich Kiefersfelden bei Kufstein die Einfuhr aus Oester¬ 
reich-Ungarn nach und durch Bayern: 

a) von Rindvieh, Schafen und Ziegen ohne Unterschied der 
Race und des Landes, aus welchem sie kommen, dess- 
gleichen 

b) von thierischen Theilen jeder Art in frischem Zustande, 
welche von diesen Wiederkäuern herrühren, 

soweit nicht in Nachstehendem etwas Anderes bestimmt ist. 

2) Nicht beschränkt bleibt der Verkehr; 

a) mit Butter, Milch und Käse, 

b) mit vollkommen trockenen Häuten, sowie mit trockenen 
oder gesalzenen Därmen, 




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c) mit Wolle, Haaren und Borsten, geschmolzenem Talg, dess- 
gleichen mit lufttrockenen, von thierischen Weichtheilen 
befreiten Knochen, Hörnern und Klauen. 

3) Auch ist nicht beschränkt der Verkehr mit Gespannen von 
Rindvieh zwischen österreichischen und bayerischen Grenzorten, be¬ 
ziehungsweise Grenzraarkungen, und der Weidetrieb von an Bayern 
angrenzenden österreichischen Fluren und Alpen auf bayerische 
Fluren und Alpen. 

4) Für die Grenzstrecke westlich von Kiefersfelden bei Kuf¬ 
stein bis Lindau verbleibt es bei den Bestimmungen der Bekannt¬ 
machung vom 28. Juli 1879 bezw. der Ziff. II und III der Be¬ 
kanntmachung vom 27. Juli 1. Js. 


Bericht über die 34. Versammlung des thierärztlichen 
Kreisvereins von Schwaben und Neuburg. 

(Schluss.) 

Ueber den zweiten Programmspunkt „das Preisthema“ 
referirte College W e i s k o p f. 

Seinem Referate legte er die von ihm gefertigte Bearbeitung 
der Preisfrage (v. Wochenschrift 1880 Ste. 408) zu Grunde und 
stellte hierbei unter Heranziehung geeigneter Beweismittel aus der 
Anatomie, Physiologie und Ernährungschemie folgende Sätze auf: 

1) Geschnittenes Rauhfutter wird weniger gekaut und einge- 
speichelt, was hinsichtlich der Einwirkung des Speichels auf die 
Nährbestandtheile sehr zu beachten ist. 

2) Von geschnittenem Rauhfutter kommt ein grossor Theil 
nicht zum Wiederkauen und zur abermaligen Einspeichelung, in 
Folge dessen die Ausnützung eine geringere ist. 

3) Durch Zerschneiden des Rauhfutters wird die Verdaulich¬ 
keit und Nährkraft desselben keineswegs erhöht, wohl aber werden 
die Rinder veranlasst, weniger zusagendes Futter etc. eher aufzu¬ 
nehmen. Bei Fütterung von geschnittenem Futter wird eine ge¬ 
ringere Menge von Peptonen gebildet. 

4) Ausschliessliche Häckselfütterung übt einen ungünstigen 
Einfluss auf die Ernährung aus, daher der Verabreichung von Lang¬ 
futter das Wort geredet werden muss. 

5) Ausschliessliche Häckselfütterung wirkt nachtheilig auf die 
Zeugungsfähigkeit der männlichen Thiere, ist für trächtige Thiere 
unzureichend, wirkt nachtheilig auf die Milchergiebigkeit sowie das 
Junge und kann Abortus erzeugen. 

6) Ausschliessliche Häcksolfütterung ist nicht angezeigt für 




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359 

Kälber-Aufzucht, führt zur Verschlechterung und zum Rückgänge 
der Kacen. 

7) Ausschliessliche Häckselfüttcrung kann nicht als Mastfütter¬ 
ung angesehen werden, da die Produktion von Fleisch und Fett 
nur durch hohen Protein- und Fett-Gehalt des Futters erreicht wer¬ 
den kann. 

Zu den Ausführungen des Hrn. Referenten bemerkte Albrecht- 
Sonthofen neben Anderem, dass der Hr. Referent wahrscheinlich 
nur ganz kurz geschnittenes Rauhfutter verstanden haben wolle: es 
wäre nämlich nach ihm schwer einzusehen, warum bei der Fütter¬ 
ung von relativ lang geschnittenem Rauhfutter die angegebenen 
negativen Wirkungen eintreten sollten. Ganz und gar nicht könne 
dieses der Fall sein bei Futterstoffen, die neben leichter Verdau¬ 
lichkeit ein nicht zu weites NährstofFverhältniss besitzen (man be¬ 
zeichne ein NährstofFverhältniss von 1:4 bis 1:7 bei Fütterung 
von Wiesen-Heu als entsprechend), so z. ß. bei frühzeitig gemähtem 
und gut eingebrachtem Heu und Grummet vorzüglicher Wiesen^ 
von jungem Grase von solchen Wiesen. Was speciell seinen Wirk¬ 
ungskreis (einen Theil des Algäues) anbetrefife, so könne er sagen, 
dass er dort die von dem Hrn. Referenten geschilderten Nachtheile 
der Fütterung mit geschnittenem Rauhfutter, auch wenn dasselbe 
die ausschliessliche Nahrung des in Nutzung stehenden Rindes bilde, 
was bekanntlich im Algäu vielfach vorkomme, und trotzdem es nur 
ungefähr 3—4 cm, mitunter selbst kürzer geschnitten werde, nicht 
habe konstatiren können. Er habe sich nicht überzeugen können, 
dass in solchen Stallungen geringere Nutz- und NährefFecte erzielt 
worden, als in anderen Stallungen, wo die gleichen oder vielmehr 
grössere Quantitäten ungeschnittenes Futter von derselben Qualität 
verabreicht wurde. Auch Nachtheile bezüglich der Zeugungsfähig¬ 
keit männlicher Thiere und nachtheilige Folgen auf trächtige Thiere 
(Abortus — schwächliche Früchte) habe er nicht beobachtet. Eben¬ 
so konnte er Verdauungsleiden — deren zahlreicheres Eintreten 
man bei der Fütterung mit Häcksel von wegen des zweifelsohne 
gegebenen, nicht so vollkommenen Einspeichelns während des Kau¬ 
ungsaktes voraussetzen sollte — nicht beobachten. Die Oekonomen 
des Bezirkes Sonthofen, welche sich Futterschneidmaschinen ange- 
schafft und ihr Futter schneiden, behaupten ganz im Gegensätze 
zu den Anschauungen des Hrn. Referenten, sie haben ihre Kühe 
in besserem Nährzustande und erzielen mit einer gewissen Quan¬ 
tität geschnittenem Futter einen bedeutenderen Milchertrag als An- 





860 


dere mit der gleichen Quantität eines qualitativ gleichwertigen 
ungeschnittenen Futters. Nach ihrer Ansicht werde bei Fütterung 
von Häcksel Futter erspart: Diese letztere Erfahrung ist auch der 
hauptsächlichste Grund, warum die Einführung von Futterschneid¬ 
maschinen resp. die Fütterung des Rindes mit Häcksel im Algäu 
immer mehr Eingang findet und beliebt wird. 

Albrecht wisse nicht, ob sich die Thesen des Hrn. Referenten 
auch auf die Grünfütterung und auf die Ernährung des Rindes in 
Alpweiden beziehe. Sollte dieses der Fall sein, so müsse dagegen 
bemerkt werden, dass die Thiere, welche während der Weideperiode 
unsere Alpen beziehen, den grössten Theil der Weidezeit nur Gras 
verzehren, das kaum die Länge von 5—6 cm hat. Die ersten Tage 
nach dem Auftreiben auf eine Weidefläche ist natürlich das Gras 
länger, gegen das Ende der Weidezeit sogar noch kürzer, so dass 
dieses kurze Gras, also auch eine Art Häcksel, ihre ausschliessliche 
Nahrung ausmacht, und trotzdem seien die Thiere in gutem Er¬ 
nährungszustand, geben viel Milch und auch ihre geschlechtliche 
Thätigkeit lasse nicht das Mindeste zu wünschen übrig. Das Gleiche 
finde statt, wenn das Yieh von den Alpen, auf die sogenannten 
Herbstweiden der Felder komme. Auf diesen Weiden sei das Gras 
unmittelbar nach dem Auftriebe ungefähr Fingerlang, später kürzer 
(nur 2—4 cm) und gleichwohl zeigen die Thiere den gleichen 
Nähr- und Nutzeffect, den sie bekunden, während sie auf die Alpen 
gehen. 

Albrecht hält sich nicht für berechtigt, den Ausführungen 
des Herrn Referenten im Prinzipe entgegenzutreten, dazu gehöre 
eben eine grosse Summe von Beobachtungen, die er nicht verzeichnen 
könne. Er möchte mit Bezug auf das Mitgetheilte lediglich dar¬ 
auf hinweisen: „Nulla regula sine exceptione“ und damit andeuten, 
dass bezüglich der Thesen, soferne man von denselben eine aus¬ 
schliessliche Allgemeinheit der Geltung beanspruche, sich doch einige 
durch Erfahrungen in der Praxis gefestigte Bedenken einstellen 
dürften. 

Referent replicirte, dass er bei seinen Auseinandersetzungen nur 
Rauhfutter mittlerer Qualität im Auge hatte, und er wolle keines¬ 
wegs das Vorkommen von Ausnahmen in Abrede stellen; im All¬ 
gemeinen müsse er aber seine Ausführungen aufrecht erhalten. 

Damit war die Debatte geschlossen. 

Hierauf brachte Adam jun. den Antrag ein, did Versammlung 
wolle wieder ein Preisthema aufstellen. Nachdem der Antrag zum 






361 


Beschlüsse erhoben, proponirte derselbe als Preisthema: „Worin 
Hegen die hauptsächlichsten Ursachen der mangelhaften Ausübung 
des Hufbeschlags ? Welche Fehler werden vielfältig bei der Pflege 
und Behandlung der Pferdehufe und insbesondere bei der Ausüb¬ 
ung des Hufbeschlags gemacht? Welche nachtheilige Folgen ent¬ 
stehen dadurch und mit welchen praktisch ausführbaren 
Mitteln lässt sich Abhülfe der in dieser Beziehung bestehenden 
Missstände erwarten?“ 

Die Zweckmässigkeit der Aufstellung des vorstehenden Themas 
wurde durch den Antragsteller allseitig motivirt, insbesondere unter 
Hinweis auf die misslichen Zustände unseres Hufbeschlagwesens 
und der Folgen dieser Zustände. 

Die Anwesenden erklärten sich mit dem Vorschläge Adam’s 
vollkommen einverstanden. 

Hiemit wurde vom Vorsitzenden die Versammlung mit dem 
Wunsche „auf Wohlergehen und auf frohes Wiedersehen“ geschlossen. 

Albrecht. 


Betreffend die Handhabung der Hundesperre hat der Reichs¬ 
kanzler nachstehendes Schreiben an die Bundesre gierun- 
gen gerichtet. 

„Von verschiedenen Seiten sind über polizeiliche Anordnungen, 
welche auf Grund des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, betr. dio 
Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen“ und der dazu vom 
Bundesrathe erlassenen Instruktion über Handhabung der Hunde¬ 
spe r r e getroffen worden sind, Beschwerden an mich gelangt. Da¬ 
nach gewinnt es den Anschein, dass die Auslegung, welche das be- 
zeichnete Gesetz in der Ausführung gefunden hat, dem Sinne und 
den Absichten desselben nicht überall entspricht. 

Einzelne Polizeibehörden haben die Anordnung getroffen, dass 
alle Hunde, welche während der Sperrzeit innerhalb des Sperrbe¬ 
zirks frei umherlaufend getroffen werden, sofort zu tödten sind, 
und zwar ohne Unterschied, ob dieselben bei dem freien Umher¬ 
laufen polizeilich eingefangen oder ob sie nur frei umherlaufend 
gesehen, demnächst aber von ihren Besitzern wieder an sich ge¬ 
nommen waren. In Fällen der letzteren Art sind die Hunde aus 
den Behausungen ihrer Besitzer zur sofortigen Tödtung polizeilich 
abgeholt worden. 

Dieses Verfahren überschreitet die den Polizeibehörden durch 
das Gesetz vom 23. Juni 1880 beigelegten Befugnisse. 

Einen Zwang zur Tödtung von Hunden enthält das Reichs¬ 
gesetz überhaupt nicht, vielmehr erklärt dasselbe im §. 88 die poli¬ 
zeiliche Anordnung der Tödtung unter Umständen für zulässig. 
Die Bestimmung darüber, ob und in welchem Umfange von dieser 
Befugniss Gebrauch zu machen ist, unterliegt dem discretionären 


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Ermessen der Polizeibehörden« Immerhin können aber auch diese 
die Tödtung nur für den Fall anordnen, wenn Hunde der Vorschrift 
des §. 38 zuwider frei umherlaufend betroffen werden. Für eine 
nachträgliche Abholung und Tödtung von Hunden, welche in Frei¬ 
heit gesehen, aber von ihren Herren schon wieder eingesperrt wor¬ 
den sind, bietet der Inhalt des Reichsgesetzes ebensowenig einen 
Anhalt, wie dafür, dass unter dem Begriffe „ freiumherlaufend“ auch 
solche Hunde verstanden werden, welche sich in geschlossenen 
Räumen, wie Höfen, Gärten, Treppen und Korridoren befinden. 
Andernfalls müsste sogar das freie Umherlaufen von Hunden in 
bewohnten und zugänglichen Zimmern unter dieselbe Wirkung des 
Gesetzes fallen. 

Dem Reiche und seiner Gesetzgebung kann sonach die Verant¬ 
wortlichkeit für Anwendung derjenigen äussersten Strenge, welche 
durch das Reichsgesetz unter Umständen gestattet ist, nicht zu¬ 
gewiesen, und das Mass dieser Strenge, soweit es nicht sachlich 
nothwendig erscheint, kann erhobenen Klagen gegenüber nicht durch 
Bezugnahme auf den formalen Zwang des Reichsgesetzes gerecht¬ 
fertigt werden. Ebensowenig vermag das Gesetz einen Schutz da 
zu gewähren, wo die zu seiner Ausführung erlassenenen Anord¬ 
nungen sich mit dem Gesetze selbst nicht decken. Von diesem 
Gesichtspunkte aus ist die Annahme ausgeschlossen, dass beim Er¬ 
lasse der Ausführungsvorschriften es die Absicht des Bundesrathes 
gewesen sei, die vom Gesetze im öffentlichen Interesse gestatteten 
Eingriffe in Privatrechte zu erweitern. 

In der Voraussetzung, dass die etc. Bundesregierungen sich 
mit meiner vorstehend erörterten Auffassung in Uebereinstimmung 
befinden, beehre ich mich, Hochdenselben die weitere Veranlassung 
mit dem Bemerken ganz ergebenst anheimzugeben, dass die dem 
Gesetze nicht entsprechende Praxis einzelner Polizeibehörden auf 
einer missverständlichen Auslegung des §. 20 Abs. 6 der Instruk¬ 
tion vom 12. 24. Februar 1881 zu beruhen scheint. Ohne in dieser 
Beziehung Zweifel zu hegen, beabsichtige ich doch dem Bundes- 
rathe nach seinem Wiederzusammentreten eine Vorlage zum Zweck 
der Verhütung analoger Missstände zu ergehen zu lassen. 

(D. R.-Anz.) 

Ansteckende Hausthier-Krankheiten in Eisass-Lothringen 
während des Monats August 1881. Von 10 wegen Rotz ge- 
tödteten Pferden gehörten 9 Lothrigen an, davon waren 8 aus schon 
früher inficirten Ställen, 1 Pferd wurde auf dem Pferdemarkt in 
Wasselnheim rotzverdächtig befunden und getödtet. In 13 Kreisen, 
27 Gemeinden, 34 Stallungen mit einem Bestand von 183 Pferden 
sind noch 24 der Seuche und 183 der Ansteckung verdächtige 
Pferde vorhanden. — An Milzbrand sind 2 Pferde und 3 Rin¬ 
der gefallen. — Die Lungenseuche ist in 3 Gehöften dreier 
Gemeinden des Kreises Altkirch mit einem Gesammtviehbestand von 
21 Rindern bei 13 Stücken zum Ausbruch gekommen und sind 19 
getödtet worden, bei den 2 übrigen Stücken ist die Tödtung ange- 




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363 


ordnet. — Die Wuthkrankheit ist bei 4 Hunden festgestellt 
worden; ein gebissener Knabe ist, nachdem die Wunde stark cau- 
terisirt worden war in Folge des Bisses an Wundstarrkrampf ge¬ 
storben. — Die Staupe (Influenza) der Pferde ist noch nicht ganz 
erloschen, jedoch stark in der Abnahme begriffen. — In fast allen 
Ortschaften der Rebgegenden kam das chronische Blutharnen 
beim Rindvieh vor und mussten sehr viele Kühe am 3. Tage der 
Krankheit geschlachtet werden. 

Seit dem Ausbruche der Rinderpest in Nieder¬ 
osterreich — an 16 Orten in 5 Bezirken — wurde bis 26. Sept. 
ds. Js. der Rindviehstand in 82 Gehöften von der Seuche ergriffen 
und sind im Ganzen 221 Rinder erkrankt, von welchen 33 gefallen 
sind und 188 getödtet wurden. Ausserdem sind 448 Rindviehst&cke 
und 21 Ziegen als der Ansteckung verdächtig getödtet worden und 
beträgt somit der Gesammtverlust 691 Stück. Die Seuche differirt 
inBoforne von anderen Invasionen, als bei Rindviehstücken, welche 
rege Fresslust zeigen, Wiederkäuen, normale Excremente ent¬ 
leeren und bei Kühen mit unverminderter Milchsecretion etc. — also 
bei Thieren, welche im Leben noch gesund erscheinen — nach der 
Tödtung durch die Section schon weitgehende pathologische Ver¬ 
änderungen vorgefunden werden. 

Behufs annähernder Gleichstellung der bayer¬ 
ischen Militär-Veterinäre in ihren Bezügen, mit den in 
den gleichen Rangklassen eingetheilten übrigen Militär-Beamten, sollen 
die Gehälter der Veterinäre neuregulirt werden und ist hierauf be¬ 
reits in dem der Kammer vorgelegten Hauptetat der Militärver¬ 
waltung pro 1881 82 bedacht genommen. Mit Rücksicht darauf, 
dass in Bayern für die Anstellung als Militär-Veterinär höhere An¬ 
forderungen gestellt werden als von den preussischen Rossärzten, 
ist eine entsprechende Aufbesserung des Veterinärpersonals nicht 
mehr als billig. 

Behufs Erlangung der hiefür nöthigen Mittel sollen künftig 
5 Stellen von Veterinären 2. Klasse nicht mehr besetzt werden, 
nachdem durch Heranziehen detachirter Eskadronen an den Stabs¬ 
sitz, bezw. durch Concentrirung der Cavallerie-Regimenter die 
veterinärdienstlichen Verhältnisse solches zulässig machen; es rodu- 
cirt sich dementsprechend der Stand der Veterinäre 2. Klasse. 

Hinsichtlich der künftigen gemeinsamen Gehalts-Ascension der 
Veterinäre bei den Truppen, Remonte-Depots und der Lehrschmiede 
ist entsprechende Anmerkung in das Dispositiv des Etats aufge¬ 
nommen, um im dienstlichen Interesse nicht gelegene, gegenseitige 
Versetzungen anlässig von Gehaltsverrückungen umgehen zu können. 

Hiernach sind in Aussicht genommen: 

2 Corps-Stabsveterinäre bei den General-Commandos 
mit je 3300 M. 

14 Stabsveterinäre, und zwar: 10 bei den Cavallerie- 
Regimentem und 4 bei den Feldartillerie-Regimentern mit 
2100 bis 2700 M., durchschnittlich 2400 M. 




364 



fi 

15 Veterinäre I. Classe, und zwar: 10 bei den Ca\a^ ' 
lerie-Regimentern, 4 bei den Feld-Artillerie-Regimentern 
und 1 bei der Equitajions-Anstalt mit 1350 bis 1560 M. Jf 
durchschnittlich 1455 M. 

11 Veterinäre II. Classe, und zwar: 7 bei den Cava- 
lerie-Regimentern, 2 bei den Feld-Artillerie-Regimentern 
und 2 bei den Train-Bataillonen mit je 1008 M. 

5 überzählige Veterinäre II. Classe mit je 900 M. 

Servis und Wohnungsgeldzuschuss sind hierin nicht mit inbe¬ 
griffen. 


Personalien. 

Die Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Malmedy ist 
vacant und soll einem qualifioirten Thierarzte anderweit zunächst com- • 
missarisch übertragen werden. - 

Mit der Wahrnehmung der bezüglichen Funktionen ist ausser dem ! 
Staatsgehalte von 600 M. eine kreisständisohe Remuneration von 240 M. | 
und ein von der Stadt St. Yith gewährter Zuschuss von 120 M. pro Jahr \ 
verbuüden. 

Die Einnahmen aus den Körungen und der Beaufsichtigung der ^ 
Märkte können auf etwa 600 M. jährlich veranschlagt werden. > 

Zur Bemessung des aus der Privatpraxis zu erwartenden Einkorn- ? 
mens wird bemerkt, dass im Kreise bei der letzten Aufnahme des Vieh- \ 
bestandes 736 Pferde, 26247 Stück Rindvieh, 9822 Schafe und 5638 i 
Schweine gezählt worden sind. 

Bewerber wollen ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Qualifications- 
Zeugnisse und sonstiger Atteste sowie eines kurz geschriebenen Lebens¬ 
laufs bis zum J. November d. Js. dem Unterzeichneten einreichen. 

Malmedy, den 24. September 1881. 

Der Königliche Landrath. 

L V.: 

Hauff, Kreisseoretär. Vogt. 

Die Grenzthierarz t- Assistentenstelle in Orteis bürg mit 1 
1200 M. jährlicher Remuneration ist noch vacant; Bewerber werden auf- j 
gefordert sich bis zum 15. November ds. Js. bei der Kgl. Regierung in j 
Königsberg zu melden. j 

Ich suche baldigst einen Assistenten; hierauf Reflektirende wollen ' 
sich brieflich wenden an 

Bezirksthierarzt Carl Ritzer in Hof. 

Ein Thierarzt auf dem Lande in der Provinz Hannover mit 3000 
bis 4000 M. jährlichem Einkommen wünscht mit einem Collegen in einer 
mittelgrossen Stadt zu tauschen. Fr. Offerte unter Ziffer 7 besorgt die j 
Expedition der Woohenschr. 

Zu Oberrossärzten wurden ernannt die Rossärzte Boenecke beim 
Husaren-Regt. Nr. 9, unter Versetzung zum Feld-Art.-Regt. Nr. 8 und 
Virchow beim Regiment der Garde du Corps. 

Die nächste öauversammlung der Thierärzte Mittel- 
Schwabens findet am Sonntag den 23. October c. Nach¬ 
mittags 2 Uhr im Cafd Schachamaier zu Augsburg statt. 

Verantwortliche Kecaction: Tb. Adam in Augsburg. — Druck von R&okl u. Locliner 
Verlag von Wilh. Lflderitz m Augsburg. 



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Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraotgegeben- von 

Th. Adam in Augsburg., 


XXV. Jahrgang. Ni- 42. Ootober 1881. 

Inhalt : Die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Bayern. — 
Stand der Viehseuohen in der Schweiz und im k. b. Regierungsbezirke 
Sohwaben. — Zur mikrosoopischen Fleischbeschau. — Vergütung der 
Privatthierärzte für die Behandlung von Gestütspferden. — Kosten 
der Desinfektion bei Rinderpest. — Allgemeine deutsche Ausstellung 
auf dem Gebiete derHygiene.—Personalien. ■- Neorolog.—Bücheranzeige. 

Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender 
Thierkrankheiten in Bayern im 2. Vierteljahre 1881. 

Von Regierungsrath Go ring, Landesthierarzt im k. Staatsministerium d. I. 

1. Der Milzbrand. 

Der Milzbrand wurde im 2. Quartale 1881 in 6 Regier¬ 
ungs- und 18 Verwaltungsbezirken, in 24 Gemeinden und 
24 Ställen bei 28 Rindern und 6 Schweinen amtlich consta- 
tirt. Es sind demnach 169 Stadt- und Landbezirke des König¬ 
reiches von dem Milzbrände verschont geblieben. Gegenüber 
dem Stand der Seuche in dem vorhergegangenen Quartale 
ergibt sich eine kleine Vermehrung der Milzbrandfälle, welche 
sich auf die einzelnen Regierungsbezirke ' folgendermassen 
vertheilen: 

Oberbayern in 8 Bezirken, 10 Gemeinden und 10 
Ställen, 11 Rinder und 6 Schweine, darunter 3 Rinder eines 
Stalles mit den Erscheinungen der Wildseuche. 

Niederbayern in 2 Bezirken, 2 Gemeinden, und 2 
Ställen 4 Rinder; ausserdem sind 2 Rinder genesen. 

Pfalz in 4 Bezirken, 6 Gemeinden und 6 Ställen 7 Rin¬ 
der; in sämmtlichen Fällen die apoplektische Form. 

Oberfranken in 2 Bezirken, 4 Gemeinden und 4 
Ställen 4 Rinder. 

Mittelfranken und Schwaben je 1 Rind. 

Oberpfalz und Unterfranken sind im Berichtsquartale vom 
Milzbrände frei geblieben. 





. 366 


Die in einem Gehöfte des Bezirksamtes München I be¬ 
obachteten 3 Fälle in der von Prof. Dr. Bollinger als Wild- 
und Rinderseuche bezeichneten Form des Milzbrandes bildeten 
die Einleitung einer im folgenden Quartale heftig auftretenden 
Epizootie, auf welche in dem nächsten Berichte ausführlich 
zurückzukommen sein wird. 

Nähere Angaben über die Art der stattgehabten Infectionen 
lassen sich aus dem statistischen Materiale nicht entnehmen; 
im grossen Ganzen scheint der Milzbrand hauptsächlich in 
bekannten Milzbranddistrikten vorgekommen zu sein. Bemer¬ 
kenswerth sind nur einige Angaben des beamteten Thierarztes 
in Naila (Oberfranken). Hiernach sollen in der Ortschaft 
Dörrenthal öfters sporadische Milzbrandfälle Vorkommen, ohne 
dass die Polizeibehörde Eenntniss hievon erhalte; im Jahre 
1876 und 1879 seien beispielsweise mehrere Rinder an Milz¬ 
brand in einem Gehöfte verendet und theils in dem Gehöfte 
selbst, theils in einer Waldparzelle des betreffenden Besitzers 
verscharrt worden. 

In der im Thale der Sqlbitz gelegenen Ortschaft Klingen¬ 
sporn trete der Milzbrand ebenfalls nicht selten anf; die Ufer 
der Selbitz seien theilweise sumpfig und die angrenzenden 
Wiesen beinahe jährlich Ueberschwemmungen ausgesetzt. Da¬ 
zu komme noch, dass die Abfälle aus Gerbereien als Wiesen¬ 
dünger verwendet würden. 

In der Stadt Naila sei in dem Berichtsquartale ein spo- 

f ” scher Fall von Milzbrand bei dem Rinde eines Gerberei- 
tzers vorgekommen, nachdem einige Tage vorher der Be- 
ir selbst und zwei weitere mit dem Zurichten von Häuten 
häftigte Personen an infectiösen Anschwellungen erkrankt 
uim der erstere diesem Leiden erlegen war; vor mehreren 
Jahren seien in dem Stalle der erwähnten Gerberei ebenfalls 
mehrere Milzbrandfälle vorgekommen. 

2. Die Maul- und Klauenseuche. 

Der Stand der Maul- und Klauenseuche hat sich in dem 
Berichtsquartale wieder etwas günstiger gestaltet, als in dem 
vorhergegangenen Quartale; die Regierungsbezirke Oberbayern, 
Niederbayem, Oberpfalz und Schwaben sind auch in dem 
Berichtsquartale von der Seuche vollkommen frei geblieben, 
dagegen sind in Oberfranken und Mittelfranken, wo in dem 
vorigen Quartale die Seuche nur bei einigen Schafen auf¬ 
getreten ist, 204 bzw. 36 Rinder an der Seuche erkrankt. 

In der Pfalz scheint die Seuche dem Erlöschen nahe zu 
sein, nachdem in dem Berichtsquartale nur 54 Rinder und 2 
Schafe als krank angemeldet worden sind. 


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867 


Die meisten Erkrankungen — 383 Binder, 12 Schweine, 
462 Schafe und 18 Ziegen — hat Unterfranken aufzuweisen; 
die Seuche hat allmählig von Westen her in den zwei letzten 
Quartalen so ziemlich den ganzen Regierungsbezirk, mit Aus¬ 
nahme der nordöstlichen Bezirksämter Hassfurt v Ehern und 
Mellrichstadt überzogen; auch die Bezirke Miltenberg und Markt¬ 
heidenfeld, die der Waldgebirge an ihren westlichen Grenzen 
halber wenig Verkehr mit den in Hessen verseucht gewesenen 
Ortschaften haben, blieben von der Seuche verschont. 

Im Ganzen sind in der Pfalz, in Oberfranken, in Mittel¬ 
franken und Unterfranken in 24 Bezirken, 58 Ortschaften und 
157 Gehöften 677 Binder, 12 Schweine, 464 Schafe und 19 
Ziegen von der Seuche wieder genesen und nur 1 Ziege der 
Krankheit zum Opfer gefallen; unter den Genesenen befanden 
sich 28 männliche Zuchtthiere. 

Die Art der Einschleppung, welche in der Begel durch 
den Handel mit Vieh erfolgte, ist in 7 Fällen unbekannt 
geblieben; 4mal erfolgte die Einschleppung durch Treib¬ 
schweine und lmal durch Wanderschafe. 

Die Seuche hatte am Schlüsse des Berichtsquartals ihr 
Ende noch nicht erreicht. 


3. Die Lungenseuche. 


Die nachstehende Vergleichung zeigt, dass die Tilgung 
der Lungenseuche unter der Herrschaft der neuen Seuchen¬ 
gesetzgebung, welche am 1. April 1. Js. in Wirksamkeit ge¬ 
treten ist, im Berichtsquartale nicht unerhebliche Fortschritte 
gemacht hat. 


I. Quart. II. Quart. 
1881 1881 

Zahl der verseuchten Regierungsbezirke 8 6 

„ . „ „ Distr.-Polizeibczirke 24 23 

„ „ „ Ortschaften ... 37 38 

„ „ „ ’ Gehöfte .... 133 97 

Bestand d. verseuchten Gehöfte a. Bindern 1046 876 


Hievon sind erkrankt. 273 162 

„ „ gefallen . 33 10 

Auf polizeiliche Anordnung getödtet . 0 154 

Auf Veranlassung der Besitzer getödtet '144 40 

Von der Seuche sind genesen ... 85 13*) 


*) Nachdem der §. 45 des Reiohsgesetzes vom 23. Jani 1880 über 
die Abwehr and Unterdrückung von Viehseuchen bestimmt: „Die Polizei¬ 
behörde hat die Todtang der nach dem Gutachten des beamteten Thier- 


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368 


In dem Berichtsquartale sind die Regierungsbezirke 
Mittelfranken und Schwaben mit Neuburg vollkom¬ 
men frei von Lungenseuche geblieben. 

Die 162 an der Lungenseuche erkrankten Rinder ver- 
die hiebei in Betracht kommenden Regier¬ 


theilen sich auf 
ungsbezirke wie folgt 
Oberbayern 
Unterfranken 
Niederbayem 
Oberfranken 
Oberpfalz 
Pfalz . . . 


11 gegen 85 im 1. Quartal 1881. 


49 

46 

8 

7 

1 


46 

93 

23 

2 

7 


n n 

Die 2 seuchefreien Regierungsbezirke Mittelfranken und 
Schwaben mit Neuburg hatten im vorigen Berichtsquartale 
14 bezw. 5 Lungenseuche-Erkrankungen aufzuweisen. 

In Oberbayern vertheilen sich die 51 Lungenseuche¬ 
falle auf die Bezirke: Aichach mit 25, Friedberg mit 12, In¬ 
golstadt mit 7, München I mit 5 Fällen, Pfaffenhofen und 
Wasserburg mit je 1 Fall. 


Sämmtliche Seuchefalle 1 in dem Bezirke Aichach treffen 
auf die Gemeinde Pöttmes, in welcher die Entstehung der 
Seuche in das letzte Quartal des Jahres 1880 zurückverlegt 
werden muss; die Einschleppung erfolgte durch ein auswärts 
.gekauftes Rind und die verhältnissmässig grosse Verbreitung 
durch den gemeinschaftlichen Weidetrieb. Die Einschleppung 
der Seuche in die Bezirke Friedberg und Pfaffenhofen erfolgte 
ebenfalls durch Handelsvieh. In dem Schlacht- und Viehhofe 
in München wurden 8 aus Niederbayern (Passau) zur Schlacht¬ 
ung gebrachte Rinder lungenseuchekrank befunden. 

In Unterfranken betheiligen sich an den 49 Lungen¬ 
seuche-Erkrankungen die Bezirke: Neustadt a./S. mit 27, 
Brückenau mit 7, Mellrichstadt und Ochsenfurt mit je 6 und 
Schweinfurt mit 3 Fällen. Während im vorigen Quartale in die- 


arztes an der Langensenohe erkrankten Thiere anzuordnen“, so wird 
in den späteren Tabellen die Rubrik „von der Seuohe genesen“ kaum 
mehr ausgefüllt werden können. Dass angesichts der erwähnten Be¬ 
stimmung des ReiohsgeBetzes die Durchseuchung von 13 Rindern in dem 
Berichtsquartale stattfinden konnte, ohne dass die zuständigen Polizei¬ 
behörden die TOdtuDg der betreffenden Rinder anordneten, ist wohl in 
erster Linie der Neuheit der erwähnten Gesetzgebung und dann dem 
Umstande zuzusehreiben, dass seitens mehrerer beamteter Thierärzte Be¬ 
denken getragen wurde, Rinder, welehe mit dem Inkrafttreten des Reiohs- 
gesctzes sich im Stadium der etwas vorgeschrittenen Genesung befandon, 
als „lungenseuchekrank“ zu erklären. 


C^lr\r\r\\o 







369 


Sem Regierungsbezirk nur 46 Seuchenfälle constatirt wurden/ 
zeigte sich in dem Berichtsquartale eine kleine Vermehrung der 
Erkrankungen, welche sich daraus erklärt, dass hei der durch 
die neuere Seuchengesetzgebung möglich gewordenen Räumung 
von älteren Seuchenherden eine Anzahl von Fällen gefunden 
wurde, bei denen die Seuche mit so niedergradigen äusseren 
Erscheinungen aufgetreten ist, dass sie. ohne Schlachtung nicht 
würden entdeckt worden sein. Im nördlichen Theile dieses 
Regierungsbezirkes wird durch den sehr entwickelten Hausier¬ 
handel mit Vieh die Weiterverbreitung der Seuche erheblich 
begünstigt; die neuen Seuchenausbrüche in den 'Bezirken 
Ochsenfurt und Schweinfurt sind auf den Ankauf von Han¬ 
delsvieh zurückzuführen; die Art der Seucheneinschleppung 
in den Bezirk Brückenau konnte dagegen nicht ermittelt werden. 

In Niederbayern participiren an den 46 Lungen¬ 
seuchefällen die Bezirke: Passau mit 20, Viechtach mit 18, 
Deggendorf mit 5, Wolfstein mit 2 Fällen, Straubing und 
Stadt Passau mit je 1 Fall. Die Seuchenfälle in dem Bezirk 
Passau ergaben sich in 3 verschiedenen Ortschaften und sind 
mit grösster Wahrscheinlichkeit auf Einschleppungen aus dem 
benachbarten Bezirk Wolfstein zurückzuführen; die auf den 
letzteren Bezirk treffenden Fälle wurden anlässlich der Fleisch¬ 
beschau in Passau eruirt. In die ßtadt Passau erfolgte die 
Einschleppung ebenfalls aus dem Bezirke Wolfstein und aus 
Oberösterreich. Die in den Bezirken .Viechtach und Deggen¬ 
dorf vorgekommenen Seuchenfälle stehen im Zusammenhänge 
mit den in den 2 letzten Quartalsberichten bezeichneten Aus¬ 
brüchen. 

In Oherfranken ist die Seuche in 4 Gehöften des 
Stadt- und Landhezirkes Hof hei 8 Rindern aufgetreten; aus 
früher verseuchten Ställen wurden im Berichtsquartale 10 Rin¬ 
der — im Ganzen 17 — auf polizeiliche Anordnung und ein 
Rind auf Veranlassung des* Besitzers getödtet. 

Von den 7 Seuchenfallen in der Oberpfalz treffen 5auf 
den Bezirk Tirschenreuth und je 1 Fall auf die Bezirke 
Eschenbach und Regensburg; in sämmtlichen Fällen ist die 
Art der Einschleppung unbekannt geblieben. 

Der in der Pfalz zur Beobachtung gekommene neue 
Fall ist ein Nachzügler der im voriger) Quartale aufgeführten 
Invasion. 

Die Art der Einschleppung der Seuche konnte lei¬ 
der in 12 Fällen nicht ermittelt werden. 

Die Impfung der Lungenseuche ist blos in dem Regier¬ 
ungsbezirke der Pfalz bei 11 Rindern eines Seuchengehöftes 



Diaitiz ed bv 


Goo gle 



370 


'und zwar mit gutem Erfolge vorgenommen worden. Die 154 
auf polizeiliche Anordnung getödteten Binder vertheilen sich 
mit 48 Stück auf Oberbayern, 47 Stück auf Unterfranken 
tind Aschaffenburg, 38 Stück auf Niederbayern, 15 Stück auf 
Oberfranken, 4 Stück auf die Oberpfalz und Begensburg und 
2 Stück auf die Pfalz. 

Das Ergebniss derSchätzung der auf polizeiliche An¬ 
ordnung wegen Lungenseuche getödteten Binder beträgt nach 
den Angaben der beamteten Thierärzte in dem Berichtsquar¬ 
tale 27,122 M. Hievon treffen auf Entschädigungen für Vieh¬ 
besitzer : in Oberbayern 7932 M., in Niederbayern 6567 M., 
in der Pfalz 550 M., in der Oberpfalz 500 M., in Oberfran¬ 
ken 2691 M., in Unterfranken 8882 M. (Schluss folgt.) 


Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem Bülletin 163 
auf 1. Oktober 1881. Während des Monats September ist eine 
weitere sehr erhebliche Verminderung der Maul- und Klauen¬ 
seuche eingetreten, indem die Zahl der inficirten Ställe anf 154 
und die der Weiden anf 33 herabgesunken ist, gegenüber 522 Ställen 
und 206 Weiden am 1. September d. J. Ausschliesslich verseucht 
sind noch die Kantone Oraubünden, Waadt und Neuenburg. — 
Ausserdem ist nur noch 1 Fall von acutem Rotz im Kantone 
Aargau verzeichnet. 

Ansteckende Hausthierkrankheiten im k- b. Regierungsbezirke 
Schwaben im Monate September 1881. Bei 1 Pferde im Amts¬ 
bezirke Neuburg wurde die Räude constatirt. — Die Lungen¬ 
seuche ist bei 1 aus Oberbayern zum Schlachten in die Stadt 
Augsburg eingeführten Ochsen festgestellt worden. 


Verschiedene Mittheilnngen. 

Wegen fahrlässiger Körperverletzung, angeblich be¬ 
gangen durch ungenügende Prüfung des ihm zur mikro¬ 
skopischen Untersuchung übergebenen Schweinefleisches, 
wurde ohnlängst gegen den Schlosser und Fleischbeschauer Hrn. 
Kothe zu Botenburg vor ddr Strafkammer in Kassel Verhandlung 
gepflogen, deren Ausgang Von erheblicher principieller Bedeutung 
ist. Thatsache ist, dass im Februar d. J. 20 Personen in Folge des 
Genusses von frischgeschlachtetem Schweinefleisch, welches der An¬ 
geklagte untersucht und trichinenfrei erklärt hatte, an Trichinose 
erkrankt sind. Ausser den von Amtswegen geladenen Zeugen und 
Sachverständigen war auf Veranlassung des Vertheidigers auch 
Dt, Babe, Prof, an der Thierarzneischule in Hannover, vorgeladen, 
welcher auf das bestimmteste sein Gutachten dahin abgab, dass 
die gegenwärtig durch die Beglements vorgeschrie¬ 
bene Untersuchung auf Trichinen überhaupt keine 
sichere Gewähr biete, vielmehr das Fleisch erfahr- 


liqiti zed bv CjOQ^Ic 





371 


ungsgemäss recht wohl trichinenhaltig sein könne, 
wenn auch die laut Anweisung vorgenommene Prüf¬ 
ung völlig gewissenhaft geschehen ist. Da nun der An¬ 
geklagte die ihm übergebenen Fleischtheile unwiderlegt so unter¬ 
sucht hat, wie es das von der k. Regierung erlassene Reglement 
fordert, so beantragte der Staatsanwalt selbst Freisprechung, in 
welchem Sinne der Gerichtshof auch erkannte und der Staatskasse 
alle Kosten zur Last legte. 


Ueber die einem Privatthierarzte für dieBehand- 
lung eines Gestütspferdes ausserhalb seines Wohnortes zu 
gewährende Vergütung waren in einem Specialfalle Zweifel. ent¬ 
standen. Der Minister für die Landwirtschaft etc. hat in Ueber- 
einstimmung mit der Kgl. Ober-Rechnungskammer unterm 9. Juli 
und bzw. 8. September d. J. dahin entschieden, dass in solchem 
Falle ein Privatthierarzt * im Geltungsbereiche der Medicinaltaxe 
vom 21. Juni 1815, an Reisekosten ausserhalb seines Wohnorts auf 
dem Landwege 30 Pfg. für das Kilometer, bei Reisen mittelst 
Eisenbahn oder Dampfschiff für das Kilometer 67t Pfg. und 1 M. 
50 Pfg. für jeden Zu- und Abgang zu und von der Bahn, ferner 
ein Taggeld von 6 M. zu beanspruchen hat. (Pr. St.-Anz.) 


Die Kosten einer zur Unterdrückung der Rinder¬ 
pest vorgenommenen Desinfection werden nach einem 
Circular-Erlass des Ministers für Landwirtschaft etc. vom 28. Sep¬ 
tember 1881 im Einverständnisse mit dem Reichskanzler nur dann 
aus Reichsfonds vergütet, wenn durch die Desinfection entweder 
Sachen wirklich vernichtet worden sind, oder wenn durch dieselbe 
die sonst nötige Vernichtung von Sachen vermieden wurde. Auch 
sollen diese Kosten nur insoweit aus der Reichskasse erstattet wer¬ 
den, als sie den Werth der vernichteten Sachen nicht übersteigen. 
Hiernach modificirt sich der Circular-Erlass vom 19. Januar 1872. 
(vgl. Wochenschrift 1872 Nr. 20.) 


Das Centralbüreau der Allgemeinen deutschen Aus¬ 
stellung auf dem Gebiete der Hygiene und des Rett¬ 
ungswesens, Berlin 1882, befindet sich in Berlin W., Werder¬ 
strasse 3/4, im Erdgeschoss. Das Büreau ist an jedem Wochen¬ 
tage von 9 bis 5 Uhr geöffnet. In der Zeit von 11 bis 2 Uhr be¬ 
findet sich stets ein Mitglied des Ausschusses in dem Büreau. Alle 
Anfragen, Meldungen, Correspondenzen etc. sind fortan zu adressiren: 
An das Centralbüreau für die Ausstellung auf dem Gebiete der 
Hygiene, Berlin W., Werderstrasse 3/4. Das Centralbüreau ertheilt 
’ auf mündliche oder schriftliche Anfragen in Betreff der Ausstellung 
schleunigst jede gewünschte Auskunft. 


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372 


Personalien. 

* Bei der k Zentral-Thierarzneisohule in Münohen ist die II. kli- 
' niohp Assistenten stelle alsbald zu besetzen. Mit dieser Stelle ist ein 
Jahresbezug von 900 M. und eine Zulage von 202 M. 50 Pfg., sowie 
freies Dienstzimmer verbunden. Bewerbungsgesuohe wären mit Zeugnissen 
belegt unverweilt an die Anstaltsdireotion zti riobten. 

Der k. Direktor: 

Xiudwig Franek. 

i Ausgesobriebene Kreisthierarztstellen: 

• Jftbrlieker liid tiimrtiekei 

Fm den Kxui: |UtlHlg| Behalt: %m\m : bis nun bei d. K. Regitnig n: 

Neidenburg. 900 M. 900 M. 15. Nov. 1881. Königsberg i. Pr. 

Mesentz. 600 M. 960 M. 6. Hov. 1881. Posen. 

Tbiorarzt J. Haass hat sich in Pappenheim niedergelassen. 

I Necrolog. Am 9. d. M. wurde der k. Oekonomierath und Professor 
an der landw. Centralschule zu "Weihenstephan, Ür. Georg May, .im 
Alter von 62 Jahren durch den Tod von langem und schwerem Leiden 
/ erlöst. Geboren in Ebern besuohte derselbe von 1839 bis 1842 die Cen- 
tralveteHnarsohule in München und wurde, naohdem er dieselbe absol- 
virt hatte, im Jahre 1842 als Thierarzt für das Landgericht Hass- 
i furt aufgestellt. Zwei Jahre später trat derselbe als Militär-Veterinär 
| in das 4. Chevleg.-Regt. und erhielt 1848, naoh Berufung Dr. Kreutzer’s an 
J die Münchener Thierarzneischule die hierdurch erledigte städtische 
I Polizeithierarztstelle in Augsburg. Allein schon im Jahre 1852 erfolgte 
die Anstellung Dr.. May’s als Professor an der landw. Centralschule zu 
| Weihenstephan, an welcher er mit grossem Eifer bis jetzt thätig war. 
Der Verstorbene war Mitgründer unserer Woohenschrift und in den 
ersten drei-Semestern auch fleissiger Mitarbeiter, trat jedooh zurüok, 
nachdem er sich überzeugt hatte, dass diese Zeitschrift nioht genügsamen 
Kaum für seine zahlreichen Mittheilungen über Thierproduktion und ein¬ 
schlägige, mehr für Landwirthe berechnete Publioationen bot, auf welohe 
Sparto der literarischen Thätigkeit er sich nun mit allem Eifer verlegte, 
wovon dessen auf diesem Gebiete erschienenen zahlreichen Schriften 
Zeugniss geben. Mit gleichem Eifer wirkte Dr. May als Wanderlehrer 
für Hausthierzucht, welche Aufgabe ihm neben seiner Professur über¬ 
tragen war, und fand sein unermüdlicher Fleiss sowie seine grosse Streb¬ 
samkeit durch hohe Auszeichnungen in und ausser seinem engeren 
Vaterlande verdiente Anerkennung. Möge derselbe naoh einer an 
Arbeit reichen Laufbahn in Frieden ruhen. Th. A. 

Verlag von Ferdinand Enke in Stuttgart- 

Soeben ist erschienen und durch jede Buchhandlung zu beziehen: 

Die SEUCHEN UND HERDEKRANKHEITEN 

unserer HaustMere 

mit Rücksicht auf die Zoonogen des Menschen. 

Von Prof. Dr. H. Pütz in Halle a. S. 

I. Abtheilung. 

_ Mit 57 Holzschnitten, gr. 8» geh. Preis 3 Mark. _ . 

Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Angsbnrg. — Druck von Raokl u. Lochner 
Verlag von Wilh. Lflderitz in Augsburg. 


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’ Wochenschrift 

; für 

ierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

| beraosgegeben von 

Th. Adam in Augsbnrg. 

V. Jahrgang. Ni? 43. October 1881. 


bit: Dienstzeiohen für beamtete Thierärzte. *— Die Verbreitung 
ler ansteckenden Thierkrankheiten in Bayern. — Ueber das Wach¬ 
en des Sohafeies. — Personalien. — Anzeigen. 


(Bestimmung eines Dienstzeichens für beamtete Thierärzte. 

pumtmachung des k. b. Staatsministeriums des Innern vom 13. Oct. 
! 1881. (Ges. u. VerorcL-Bl. Ste. 1286.) 

Seine Majestät der König haben unterm 7. d. M. aller¬ 
digst zu bestimmen geruht, dass die beamteten Thierärzte als 
Dstzeichen eine mit dem gekrönten Löwen versehene Schirm¬ 
te von dunkelblauem Tuche nach der för die Angestellten der 
>ren Verwaltung vorgeschriebenen Form zu tragen haben und 
i die Verzierung der Schirmmütze 

1) des Landesthierarztes nach lit. c, 

2) der Kreisthierärzte nach lit. d, 

8) der Bezirksthierärzte nach lit. e, und 
4) der Kontrolthierärzte nach lit. f 


Anlage Tafel VI zu der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Mai 
J (Regierungsblatt Seite 705) zu bemessen, jedoch in Silber aus- 
ihren ist. 

Hiezu wird bestimmt, dass die beamteten Thierärzte die für 

( Dienstesgrad vorgeschriebene Schirmmütze ausser Dienst tragen 
n, bei allen amtlichen Geschäften ausserhalb ihres Amtssitzes 
en tragen müssen. 

München, den 13. October 1881. 


I 


Frhr. v. Feilitzsch. 


Der General-Socretär 
Ministerialrath v. Schlereth. 


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374 




Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender 
Thierkrankheiten in Bayern im 2. Vierteljahre 1881. 

Yon Regierungsrath Göring, Landesthierarzt im k. Staatsministerium d. |I. 

(Schluss.) 

4. Der Rotz (Wurm). 

In dem Berichtsquartale sind im ganzen Königreiche in 

6 Regierungs- und 29 Verwaltungsbezirken, in 41 -Ortschaften 
und 44 Gehöften 58 Pferde an Rotz erkrankt und sind hievon 

7 Pferde gefallen, 33 wurden auf polizeiliche Anordnung und 
11 auf Veranlassung der Besitzer getödtet. 

Am Schlüsse des Berichtsquartals dauerte die polizeiliche 
Beobachtung wegen Verdacht fort in 17 Gemeinden und 17 
Stallungen bei 23 Pferden. 

Die Regierungsbezirke Oberfranken und Mittelfranken 
sind von der Seuche vollkommen frei geblieben; in den er¬ 
griffenen Regierungsbezirken beträgt die Zahl der freigeblieb¬ 
enen Verwaltungsbezirke 113. 

Nach den Tabellen, welche eine nicht unerhebliche Ver¬ 
mehrung der Rotzfälle gegenüber dem Ergebnisse in dem 
vorigen Berichtsquartal nachweisen, vertheilen sich die vor¬ 
gekommenen Fälle folgendennassen auf die ergriffenen Regier¬ 
ungsbezirke : 

Oberbayem 27 gegen 17 im vorigen Quartale; 

Schwaben 9 „ 4 „ „ „ 

Niederbayern 8 „ 7 „ „ „ 

Pfalz 5 „ 0 „ „ n 

Unterfranken 5 „ 2 „ „ „ 

Oberpfalz 4 „ 5 „ „ 

In Oberbayern participiren an den 27 Rotzfällen die 
Bezirke: München I mit 6, Ingolstadt und Traunstein mit 
je 4, Erding mit 3, Aichach, Miesbach und Stadt Ingolstadt 
mit je 2 Fällen, Altötting, Rosenheim, Schongau und Schro- 
benhausen mit je 1 Fall. 

In Schwaben und Neuburg treffen auf die Bezirke 
Augsburg 4 und Kaufbeuren 2 Fälle, ferner auf die Städte 
Augsburg, Donauwörth und Nördlingen je 1 Fall. 

Von den in Niederbayern constatirten 8 Rotzfällen 
kommen auf die Bezirke: Vilsbiburg 4, Vilshofen und Wolf¬ 
stein je 2 Fälle. 

In der Pfalz treffen 4 Fälle auf den Bezirk Zweibrücken 
und 1 Fall auf Kaiserslautern. 

In Unter franken sind in dem Bezirke Königshofen 
4 Fälle und in Miltenberg 1 Fall vorgekommen. 


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875 


In der Oberpfalz hat der Bezirk: Burglengenfeld 2 
Fälle, Parsberg und Stadtamhof je 1 Fall aufzuweisen. 

Das Ergebniss der Schätzung der auf polizeiliche Anord¬ 
nung wegen Rotz getödteten Pferde beträgt nach den An¬ 
gaben der beamteten Thierärzte 14226 M. Hievon treffen 
Entschädigungen auf: Oherhayem 4675 M., auf Niederbayem 
1220 M., auf die Pfalz rund 2686 M., auf die Oberpfalz 
2070 M., auf Unterfranken 885 M., auf Schwaben und Neu¬ 
burg 2690 M. In dem letzteren Regierungsbezirke stand das 
Ergebniss der Schätzung eines auf polizeiliche Anordnung ge¬ 
tödteten Pferdes am Schlüsse des Berichtsquartals noch aus. 

5. Die Bände der Pferde und Schafe. 

Die Räude trat in dem Berichtsquartale in 7 Regierungs¬ 
und 26 Verwaltungsbezirken, in 45 Ortschaften und 105 Ställen 
oder Herden bfti 22 Pferden und 4217 Schafen auf. Von 
den räudekranken Pferden treffen 11 auf Schwaben und Neu¬ 
burg, 5 auf Niederbayern, 4 auf Unterfranken und 2 auf die 
Pfalz; von den erkrankten Schafen kommen 3132 auf Schwaben, 
407 auf Unterfranken, 293 auf Mittelfranken, 202 auf Ober¬ 
bayern, 163 auf die Pfalz, 12 auf Niederbayem und 8 auf 
Oberfranken. 

Der Regierungsbezirk Oberpfalz ist von der Pferde- und 
Schafräude, Oberbayem, Oberfranken und Mittelfranken sind 
blos von der Pferderäude freigeblieben.; die Zahl der frei¬ 
gebliebenen Verwaltungsbezirke in den ergriffenen Regierungs¬ 
bezirken beträgt 140. 

Drei Pferde und 88 Schafe wurden wegen Räude getödtet. 

6. Dj^iollwuth. 

Für das Berichtsquartal ergibt sich gegenüber dem Er¬ 
gebnisse im vorigen Quartale wieder eine Vermehrung der 
Wuthfälle; die Berichte weisen folgenden Stand nach: 

Zahl der betroffenen Regierungsbezirke.3, 

„ „ „ Verwaltungsbezirke.18, 


„ „ „ Gemeinden.33, 

„ „ „ Gehöfte.30, 

„ „ wuthkranken Hunde.34, 


Herrenlos herumlaufende Hunde wegen Verdacht getödtet 7, 
Auf polizeiliche Anordnung getödtete Hunde .... 87. 

Von den wuthkranken Hunden treffen 15 auf die Oberpfalz, 
10 auf Oberbayem und 9 auf Niederbayern. Die Regierungs¬ 
bezirke : Pfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und 
Schwaben sind in dem Berichtsquartale von Wuthfällen ver¬ 
schont geblieben. 


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376 


Von der Uebertragung der Tollwuth auf Menschen ge¬ 
schieht in dem statistischen Materiale keine Erwähnung; in 
Oberbayern und Niederbayem wurden jedoch 3 Personen von 
wuthkranken Hunden gebissen. 

7. Die Beschälseuche der Pferde und der Bläschenausschlag 
der Pferde und des Rindviehs. 

Die Beschälseuche der Pferde, welche in Bayern über¬ 
haupt nur ausnahmsweise zur Beobachtung kommt, ist auch 
in dem Berichtsquartale nicht aufgetreten. Der Bläschenaus¬ 
schlag der Gescblechtstheile ist jedoch in 7 Eegierungs- und 
30 Verwaltungsbezirken, in 67 Ortschaften und 191 Gehöften 
bei 162 Pferden und 107 Rindern aufgetreten. 

Der Regierungsbezirk Oberfranken ist von dem Bläschen- 
ausschlage vollkommen frei gebliebenen; in den ergriffenen 
Regierungsbezirken beträgt die Zahl der freigebliebenen Ver¬ 
waltungsbezirke 135. 

Nach den Tabellen vertheilen sich die vorgekommenen 
Fälle von Bläschenausschlag folgendermassen auf die ergriff 
fenen Regierungsbezirke: 

Oberbayern 18 Pferde und 21 Rinder; 


Niederbayem 

130 

w 

77 

— 

Pfalz 

3 

77 

77 

47 

Oberpfalz 

11 

n 

n 

— 

Mittelfranken 

— 

n 

77 

1 

Unterfranken 

— 

77 

77 

32 

Schwaben 

— 

n 

7J 

6 


Ueber das Wachsen des Schafeies im 1. Monat der 
Trächtigkeit. 

Yon Prof, Dr. Sonnet. 

In einem in Kr, 37 dieses Blattes S, 328 gegebenen Referate 
eines von mir gehaltenen Vortrages „Ueber die Entwiklung des 
Embryo tt findet sich Seite 330 meine Angabe, dass das am 12. Tage 
nach dem Sprang 9 mm lange aus 2 Zellschichten bestehende, 
länglich bläschenförmige Ei des Schafes am 14. Tage schon einen 
48 cm langen Hohlfaden darstelle, yon Seite der Redaction mit 
einem Fragezeichen versehen, wohl in der Meinung, dass es sich 
bei dieser Angabe um einen Schreibfehler handle. Ich habe diese 
Angabe damals aus dem Gedächtniss citirt, die nachfolgenden Zeilen 
mögen aber den Beweis der Richtigkeit dieser allerdings höchst 
frappanten Erscheinung beweisen. 


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377 


Das ausserordentlich rasche, sprungweise Wachsthum der Eier 
der Dickhäuter und Wiederkäuer kannte schon der berühmte Em¬ 
bryologe v. Bär* In seinem Werke „Ueber die Entwiklung der 
Thiere“ (B. 2. S. 248) gibt er yom Ei des Schweines an, dass es 
am 10. Tage nicht ganz 1 Linie lang und sphärisch in den Frucht- 
hälter komme und fährt dann fort: „Bis zur Verflüssigung des 
Dotters wächst das Ei ungemein langsam, nachher rasch, denn man 
findet nicht selten mit Eiern von dieser Grosse (1 Linie) andere 
zugleich, die 2 Linien Durchmesser haben. Wenn das Ei fast 8 
Linien Durchmesser hat, ist es noch sphärisch, doch findet man es 
immer zusammengefaltet, wie einen wenig angefüllten Sack. Nun 
fängt es an sich zu yerlängern und nachdem die Verlängerung erst 
einen halben Zoll erreicht hat, mit einer Staunen erregenden Schnellig¬ 
keit, so dass es mir nur einmal geglückt ist Eier yon 17» Zoll 
Länge zu erhalten, und ich, obgleich eine Menge Säue dem Wunsche 
diesen Zustand nochmals zu finden geopfert wurden, nicht zum 
Ziele gelangt bin, sondern sie entweder unter 5 Linien Länge, 
noch sackförmig, oder yon der Länge yon 10, 16 ja yon 24 Zoll, 
aber in ganz dünne, stark hin und her gekrümmte Fäden ver- 
wandelt gefunden habe. 

Die Verlängerung geht so rasch, dass man bei 
einer 12 Tage alten Frucht das Ei ebensowohl als 
länglichen Sack yon 4 — 5 Linien, wie als Faden yon 
mehr als 20 Zollen finden kann.* 

Und weiter unten S. 244 heisst es: „Meine yielen Versuche 
lassen mich glauben, dass 24 oder wenig mehr Stunden hinreichen, 
um ein Ei yon 7 » Zoll Länge zu einem Faden yon mehr als 20 
Zoll zu verwandeln.“ Das ausserordentlich schnelle Wachsthum 
der fadenartigen Eier führt v. Bär auf eine Art Ausgesponnen¬ 
werden derselben durch die Bewegungen des Tragsackes, mit dessen 
Schleimhaut sie zu einer gewissen Zeit verkleben, zurück und dabei 
wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Faden immer so stark 
gewickelt und geschlungen sei, dass die absolute Entfernung seiner 
beiden Enden nur ungefähr 6 höchstens 8 Zoll für ein Ei betrage, 
wenn auch der Faden selbst über 20 Zoll lang sei. Durch diese 
Schlängelung und Fältelung findet das lange Ei in der viel kürz¬ 
eren Tragsackhöhlung Platz, ln der Verlängerung des Eies, die 
anfänglich so ungemein rasch erfolgt, tritt aber bald eine gewisse 
Ruhe ein, es verlängert sich zwar noch, aber langsam. Das 
Zurückbleiben älterer oder reiferer Eier hinter diesen auffallenden 


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378 


Längenmassen erklärt sich einmal durch Ausdehnung des Dicken¬ 
durchmessers des Eies durch den rasch wachsenden und sich prall 
mit Flüssigkeit füllenden Harnsack, der beim Schwein nach v. Bär 
am 16. Tage erscheint und die Fältchen des Hohlfadens ausein¬ 
anderplättend, diesen allmählich auftreibt, wodurch der Längs¬ 
durchmesser verkürzt werden kann, und dann durch das Absterben 
und Schrumpfen der Eizipfel an älteren Eiern in nicht unbedeut¬ 
ender Ausdehnung« 

Vom Ei der Wiederkäuer sagt y. Bär, dass es dem der Dick¬ 
häuter sehr ähnlich gebaut und ebenfalls ungemein lang sei. Seine 
Bildungsgeschichte ist dem Dickhäuter ähnlich. Ausser den Notizen 
y. Bär liegen noch Angaben von Bischof f über das Behei und von 
Coste über das Ei des Schafes vor, ohne aber fortlaufende und mit 
Hinsicht auf die Sprungzeit gegebene Masse zu bringen. 

Seit 8 Jahren mit Studien über die Entwicklung des Schafes 
beschäftigt erlaube ich mir einstweilen die Masse einiger von mir 
untersuchter Eier zu geben. 

Das Ei des Schafes tritt rund in den Tragsack ein, um dann 
ebenfalls länglich und später fadenförmig zu werden. 


a. 

Ei zwischen 12 u. 

13 Tage nach dem Sprung 

Länge 
0,9 cm 

Breite 
0,2 cm 

b. 

, 14 Tage 

» 

ft 

ft 

7,b , 

_ * 

ft 

c. 

. 14 , 

n 

ft 

ft 

47,1 , 

0,5 , 

d. 

> Iß . 

n 

n 

ft 

45,4 „ 

0,3 , 

e. 

,16 , 23 St. 

ft 

ft 

ft 

54,2 , 

0,5 , 

f. 

»17 » 23 , 

v 

ft 

!f 

53,1 , 

0,3 , 

ff- 

» 21 , 

ft 

ft 

fl 

56,0 , 

2,0 , 

h. 

» 24 , 

ft 

tt 

» “it 




Zwillingen. Die beiden Eier mit den 
Eizipfeln in einandergestülpt, lassen 
sich noch leicht auseinanderziehen, 


das eine 4 48,0 „ 2,8 „ 

das andere ( 29,4 „ 2,5 „ 

i. „ 25 Tage nach dem Sprunge 42,0 „ — „ 

k. a 31 Ä „ i n 40,7 „ 3,0 w 

Am letzten Ei waren die beiden Eizipfel schon in einer Aus. 
dehnung von 2,1 cm abgestorben und geschrumpft; an den beiden 
letzten Eiern machte sich die Dickenzunahme geltend. 


*) Die Breite nicht gemessen. 



379 


Die angegebenen Masse zeigen anfs Deutlichste, dass auch 
beim Ei des Schafes ein sprungweises Längenwachsthum stattfindet, 
das vielleicht im Mittel 36 St. anhält, um sich dann zu verlang¬ 
samen. Eventuelle auch aus meinen Angaben zu ersehende Schwank¬ 
ungen lassen sich wohl daraus erklären; dass ja die Befruchtung 
nicht immer mit dem Sprung zusammenfallt, ferner mögen ja auch 
die Ernährungsverhätni88e gewissen Schwankungen unterliegen, die 
sich mehr oder weniger im Längsausmasse des Eies ausdrficken 
werden. 

Nimmt man die Zeitdifferenz zwischen Ei a und c zu 36 St., 
so lässt sich aus der Differenz in der Länge der beiden Eier von 
46,2 cm ein mittleres Wachsthum von 12,30 cm also über 1 cm 
auf die Stunde berechnen. An der Hand eines Massstabes müsste 
man das Ei bequem wachsen sehen können, wenn ein menschliches 
Auge seiner Entwiklung folgen könnte. Was den Embryo selbst be¬ 
trifft, so ist er in Ei a nur als nabelförmige Yorwölbung, die etwas 
dunkler als das übrige Ei erscheint, angelegt, ohne dass die beiden 
Fruchthöfe schon gesondert wären, in den Eiern e und f ist der¬ 
selbe schon 0,9 cm lang, liegt in einem völlig geschlossenen Schaf¬ 
häutchen, der Harnsack ist 1,5 cm lang, bereits gefässhaltig, das 
Herz ist als Sförmig gekrümmter Schlauch nicht zn übersehen, 3 
Hirnbläschen, 2 Kiemenbogen, Gehörgruben, Nasengruben und die 
beiden Augenblasen sind deutlich angelegt, der Darm ist bis auf 
die Communication mit dem Nebelbläschen geschlossen, zu seinen 
beiden Seiten verlaufen die Wölfischen Körper oder Urnieren. 
Der Leibesnabel klafft noch als 4 mm langer offener Spalt, von 
dessen Umrandung sich das Schafhäutchen über den Rücken des 
Embryo hinzieht. Die Leber ist deutlich angelegt, von Extremi¬ 
täten ist noch nichts zu erkennen. Also auch in der Embryonal- 
entwickiung ein gewaltiger Sprung im Zeitraum von ca. 4—6 Tagen* 
Mit 21 Tagen erscheinen die Extremitätenanlagen, sowie das Schwänz¬ 
chen, der Embryo ist stark gekrümmt, während er vorher noch 
gestreekt war, 2 weitere Kiemenbogen haben sich angelegt. Mit 
31 Tagen hat der Embryo eine Länge von 3 cm. Die Säugethier¬ 
natur des Embryo ist nicht mehr zu verkennen, ja die eintretende 
Spaltung am Ende der sich schon gliedernden Extremitäten weist 
deutlich auf den Spalthufer hin, das Schwänzchen ist gewachsen, 
die Leibesmündung ist geschlossen, die Leber stellt ein sehr volum¬ 
inöses Organ dar, Vorder- und Hinterkiefer, Nasenöffnungen sowie 
Ohrmuschel deutlich, das Auge beginnt sich zu pigmentiren, der 




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380 




ganz gut entwickelte Schädel ist durch einen deutlichen Hals yom 
Rumpfe abgesetzt. Der Embryo beginnt sich wieder zu strecken 
und hängt durch einen deutlichen Nabelstrang mit seinen Eibäuten 
zusammen. Von nun an findet mit Ausnahme innerer Diverenzir- 
ungen und der Ausbildung der äusseren Geschlechtstheile nur mehr 
ein Auswachsen im Allgemeinen schon angelegter Theile statt, 
das sich auf die folgenden Monate der Trächtigkeit erstreckt, um 
nach der Geburt mit Eintritt der Geschlechtsreife seinen Abschluss 
zu finden. 


Personalien. 

Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt 
Beilngries. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit den vorschrifts- 
mässigen Belegen versehene, an das k. Staatsministerium d. J. zu rich¬ 
tende Gesuche bei der ihnen Vorgesetzten k. Kreisregierung, Kammer 
d. J. bis zum 20. November d. J. einzureiohen. 

Die erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt 
Eschenbacb wurde dem Distriktsthierarzt Eduard Tretzel, und die 
erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt Kelheim 
dem Bezirksthierarzte Friedrich Bauer in Beilngries verliehen. 

Dem Thierarzt F. C. W. Wittrock zu Hoya ist die commiss. Ver¬ 
waltung der KreiBthierarztstelle des Kreises Prenzlau, und dem bisher¬ 
igen commiss. Kreisthierarzte Schiokart zu Glatz die commiss. Ver¬ 
waltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Luckau übertragen worden. 

Der bisherige Thierarzt Wilh. Hagemann zu Stadthagen in 
Sohaumburg - Lippe wurde als I. Thierarzt des Central - Schlacht- und 
Viehhofes in der Stadt Hannover angestellt. Iu Stadthagen hat sich 
Thierarzt H. L. Sohnepel von Hannover niedergelassen. 


An zeigen. 

Die vorgeschriebenen 

Embleme für die Dienstmützen der beamteten Thierärzte 
sind mit und ohne Mützen bei dem Hofmützenfabrikanten 
Frenzel in München (Perusagasse Nr. 2) für die verschied¬ 
enen Dienstesgrade zu haben und zwar: 

für die Kreis thierärzte zu 2 M. 50 mit Mütze zu 6 M. 50 
für die Bezirksthierärzte zu 2 M. 20 w „ zu 6 M. 20 

für die Kontrolthierärzte zu 1 M. 60 „ „ zu 5 M. 60 

Für die Verpackung der Dienstmütze werden ausserdem noch 
60 Pfg. berechnet. Die Zusendung erfolgt gegen Postnachinahme 
oder Frankoeinsendung des Betrags. 

Dienstmützen für beamtete Thierärzte 

werden nach Vorschrift bestens und billigst geliefert von P h. M a g i n, 
Mützenfabrikant, in München, Dachauerstrasse 6. 

Verantwörtliche Kedactioc: Tb. Adam in Angsburg.— Druck von Raokl u. Loebner 
Verlag von Wilh. Lüde ritz in Augsburg. 




Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraasgegeben von 

Tli. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. 44. October 1881. 


Inhalt: Zur Fütterung des Rindes. — Verbreitung der ansteckenden 
Thierkrankheiten in Preussen. — Rinderpest. — Vorbedingungen 
für den Rintritt in die Hufbeschlags - Lehranstalten in Bayern. — 
Literatur. — Personalien. — Gauversammlung. 

Zur Fütterung des Rindes *) 

Von Th. Adam. 

Der tierärztliche Kreisverein für Schwaben und Neuburg 
hat in Nr. 47 der Wochenschrift lür Thierheilkunde und Vieh¬ 
zucht (Jahrgang 1880) folgende Preisfrage ausgeschrieben: 
„Welchen Einfluss hat die ausschliessliche Fütterung von ge¬ 
schnittenem Rauhfutter (Häcksel, Gesott) auf die Ernährung 
des Rindes im Allgemeinen, insbesondere auf die Zucht und 
Mästung desselben? Welche Fütternngsmethode ist für das 
Rind mit Rücksicht auf den anatomischen Bau seines Ver¬ 
dauungs-Apparates und dessen physiologischen Vorgänge die 
zweckmässigste ? 

Eine richtige Lösung dieser Frage ist ohne Zweifel von 
grosser Wichtigkeit für die Landwirtschaft, insbesondere für 
Rindviehzucht und Viehhaltung; erst in zweiter Reihe hat 
derselbe auch Bedeutung für die Thierheilkunde und zwar 
hinsichtlich der ursächlichen Verhältnisse bei Verdauungs¬ 
störungen. 

Im Hinblick auf die schätzbaren Arbeiten von Haub- 
ner (Gesundheitspflege), Fürstenberg und Roh de (die 
Rindviehzucht nach ihrem jetzigen rationellen Standpunkte), 
Jul. Kühn (die zweckmässigste Ernährung des Rindes), 


*) Diese Arbeit wurde mit dem Motto: „Eines schickt sich nicht 
für Alle“ zur Beantwortung der vorjährigen Preisfrage des thierärzt¬ 
lichen 'Kreisvereins für Schwaben eingesendet und wird dem in der 
Ereisversammlung gegebenen Versprechen gemäss hiermit veröffentlicht, 

Th. Adam. 


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Settegast (die landwirtschaftliche Fütterungslehre), May 
(das Rind), C. Petersen (die Rindviehzucht im landwirt¬ 
schaftlichen Betriebe), u. A. m. erscheint es fast etwas vermessen, 
vom praktischen Thierarzte eine erschöpfende Beantwortung 
dieser Fragen zu erwarten, da ohne eingehende, sorgfältige 
Versuche nach verschiedenen Richtungen hin, kaum etwas 
Neues zu Tage gefördert werden dürfte, hierzu aber dem 
ausübenden Thierarzte weder Gelegenheit noch Zeit zur Ver¬ 
fügung steht. 

Der praktische Thierarzt kann nur die durch 
die Wissenschaft und Erfahrung in Bezug auf 
diese Frage aufgestellten Grundsätze nach dem 
Massstabe seiner eigenen Beobachtungen prüfen, 
und sofern dies mit Sorgfalt und ohne Voreingenommenheit 
geschehen ist, der Frage in der Art näher treten, als er 
bereits bekannte Normen bestätigt, oder nach 
der einen wie nach der andern Richtung besteh¬ 
ende Missbräuche aufdeckt, und dadurch zu deren 
Beseitigung beiträgt. In diesem Sinne möge die nachstehend 
versuchte Beantwortung der aufgestellten Frage aufgefasst 
werden. 

Vor Allem erscheint es nothwendig die Frage ihrem 
Wortlaute nach etwas näher in’s Auge zu fassen; denn 
so wie sie gestellt ist, könnte die Beantwortung zu weit¬ 
läufigen und doch nur wenig fruchtbaren Erörterungen führen, 
was keineswegs beabsichtigt sein kann. 

Der Schwerpunkt der gegebenen Preisfrage dürfte wohl 
dahin zu präcisiren sein: Ob die ausschliessliche Ver¬ 
abreichung von geschnittenem Rauhfutter (Häck¬ 
sel von Heu und Stroh) für das Rind überhaupt zu¬ 
träglich und ohne nachtheiligen Einfluss auf 
dessen Gesundheit ist, oder ob es nicht zweck¬ 
mässiger wäre (besonders für bestimmte Nutzzwecke) un¬ 
geschnittenes Rauhfutter zu geben. 

Die anatomische Einrichtung des Verdauungs-Apparates, 
sowie die physiologischen und chemischen Vorgänge bei dem 
Verdauüngsgeschäfte des Rindes, insoweit dieselben überhaupt 
aufgeklärt sind — müssen als bekannt vorausgesetzt werden. 
Zum allgemeinen Verständnisse indessen dürfte mit Bezug 
auf das vorliegende Thema in Kürze folgendes anzuführen sein : 

Alle Stoffe, welche der Thierkörper zu seinem Aufbaue 
und Wachsthum, dann zur Unterhaltung seiner Thätigkeit, 
sowie für seine Leistungen und Nutzungen in ökonomischer 


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883 


Hinsicht nöthig hat, müssen ihm durch die Nahrungsmittel, 
das sind Futter und Getränke, zugeführt werden. 

Das von den Thieren verzehrte Futter ist bekanntlich 
als solches nicht fähig, in die Säftenmasse des Körpers über¬ 
zugehen, dasselbe muss vielmehr in den Verdauungsorganen 
mehrfache physikalische und chemische Veränderungen durch¬ 
machen, deren Zweck die Lösung der in demselben enthalt¬ 
enen verdaulichen (Nähr-) Bestandtheile ist. Nur die in dem 
Verdauungsapparate löslichen Nährstoffe sind es, welche ver¬ 
daut werden und ist dies nothwendig, damit sie in’s Blut 
aufgenommen werden können, durch das dieselben zum Un¬ 
terhalte sämmtlicher Gewebstheile, sowie aller Funktionen 
Verwendung finden, oder was das Gleiche ist, in Blut, Fleisch, 
Fett, überhaupt in Bestandtheile des Thierkörpers selbst um¬ 
gewandelt werden können. 

Diese Veränderungen des Futters in den Verdauungs¬ 
organen, oder das was man Verdauung nennt, beruht zwar 
bei allen landwirtschaftlichen Haustieren im Wesentlichen 
in den gleichen Vorgängen, letztere bieten jedoch beim Rinde 
Abweichungen dar, die hauptsächlich die ersten Abschnitte 
in der Verdauung — die Aufnahme, das Kauen und die Ein- 
speichelung des Futters — betreffen, Vorgänge, welche gerade 
für die vorliegende Frage von besonderer Wichtigkeit sind. 

Das Rind hat bekanntlich ebenso wie die andern Wie¬ 
derkäuer vier Magenabtheilungen, von welchen die letzte — 
der Labmagen dem einzigen Magen der übrigen nicht wie- 
derkäuenden Haustiere entspricht, während die ersten drei 
Magenabtheilungen — Wanst, Haube und Psalter — Vor¬ 
magen, oder ihrer überwiegenden Verrichtung nach Mazera¬ 
tionsbehälter — bilden. 

Bei der Aufnahme des Futters führt das Rind verhält- 
nissmässig grosse Portionen von langem oder grobem Grün¬ 
oder Rauhfutter in die Maulhöhle, kaut dasselbe aber nur un¬ 
vollständig und schluckt es in grossen Bissen ab, die in die 
erste Abteilung des Magens oder den Wanst gelangen. 
Bei dieser naturgemässen Art und Weise des Fressens des 
Rindes kann eine genügende Zerkleinerung und Einspeichel- 
ung oder die sogenannte Maulverdauung, wie bei den Thieren 
mit nur einem Magen, nicht erfolgen, die Einwirkung des 
Speichels findet hierbei hauptsächlich nur in soweit statt, als es 
zum Einweichen und Schlüpfrigwerden des Futterbissens behufs 
des Abschluckens erforderlich ist. 

Solches grobe Futter wird daher einige Zeit nach der 
Aufnahme wieder in die Maulhöhle zurückgebracht und jetzt 


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erst gründlich gekaut und eingespeichelt — wiedergekäut — um 
beim zweitmaligen Abschlucken in die dritte Magenabtheilung 
befördert zu werden. Beim Wiederkäuen sind daher nur 
die zwei ersten Magenabtheilungen — Wanst und Haube — 
thätig. 

Wird ein fein zertheiltes Futter an das Rind verfüttert, 
dann gelangt schon beim erstmaligen Abschlucken ein Theil 
in die dritte Magenabtheilung, ohne wiedergekaut zu werden, 
während langes und grobes Futter nur in die erste Magen¬ 
abtheilung — den Wanst — tritt. Aus diesem Grunde dür¬ 
fen die Häcksel für das Rind nicht zu kurz geschnitten und 
müssen mindestens 3 cm lang sein« 

Auf das Wiederkäuen selbst, — eine Verrichtung, die 
übrigens keineswegs schon vollkommen erforscht ist — sowie 
auf die weitem Vorgänge bei der Verdauung, insbesondere 
die in den verschiedenen Futtermitteln enthaltenen Nährstoffe 
und die Einwirkung der Verdauungssäfte auf letztere weiter 
einzugehen liegt ausser dem Bereiche der gestellten Aufgabe. 

Das Eine muss jedoch besonders hervorge¬ 
hoben werden, dass das Wohlbefinden des 
Rindes sowie die möglichst vollkommene Er¬ 
reichung allerjener Nutz-Zwecke, welche mit den 
verschiedenen Arten der Rindviehhaltung ver¬ 
bunden werden können, in erster Linie von dem 
normalen Vorgänge der Verdauung und des Wie¬ 
derkäuens abhängig sind. Da nun bei der Aufstellung 
der Preisfrage, wie vorher schon erwähnt wurde, specielle 
Untersuchungen oder Experimente nicht erwartet werden 
konnten, sondern die Beantwortung auf die Beobachtungen 
und Erfahrungen sich stützen müssen, welche dem thier¬ 
ärztlichen Praktiker zu Gebote stehen, so erscheint es 
nothwendig, einen Fundamentalsatz für die Fütterungsweise 
des Rindes aufzustellen, welcher an sich schon geeignet ist 
die Probe des Experimentes auszuhalten, selbst dann, wenn 
dasselbe zu dem Zwecke und in der Art ausgeführt würde, 
um das Gegentheil von dem zu beweisen, was derselbe be¬ 
hauptet. Als diesen Hauptgrundsatz für die Fütterung des 
Rindes stelle ich folgenden auf! 

Nachdem die Leistungsfähigkeit des eigent¬ 
lichen Verdauungsmagens des Rindes (Wiederkäuer), 
des Labmagens sowie des übrigen Theiles des 
Verdauungstractes jedenfalls in Folge viele 
Jahrtausende langer Anpassung von der gehör¬ 
igen Vorbereitung des Futters im Pansen d. h. 



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genügend langes Verweilen daselbst, sowie von 
dem möglichst vollkommenen Wiederkäuen in 
ganz hervorragender Weise beeinflusst wird, so 
müssen unter allen Umständen diejenigen Füt¬ 
terungsweisen für alle Nutzzwecke die geeig¬ 
netsten sein, welche den naturgemässen Ver¬ 
dauungsvorgang des Rindes möglichst wenig be¬ 
einträchtigen. 

Welche Fütterungsweisen ich unter den verschiedenen 
Wirthschaftsverhältnissen als die rationellsten betrachte, werde 
ich bei der Beantwortung der Preisfrage zum Vortrage 
bringen. Bevor ich jedoch der gestellten Frage näher trete, 
scheint es mir erforderlich, folgende Punkte hinsichtlich der 
Futtermittel und der Form, wie dieselben an das Rindvieh 
verabreicht werden, wenn auch nur kurz, in Betracht zu 
ziehen und zwar: 

1) Dasjenige Futter, welches mit Bückicht auf die Ver¬ 
dauungseinrichtungen des Bindes als naturgemässes zu 
erachten ist. 

2) Die dem Rinde ausserdem als Nahrungsmittel gereich¬ 
ten Futterstoffe, welche für sich als naturgemässes 
Futter nicht gelten, sowie die Form, beziehungsweise 
Zubereitung, in der solche Futterstoffe dennoch zu¬ 
träglich sein können. 

3) Die Gründe aus welchen gewöhnlich das 
Bauhfutter für das Bind geschnitten wird, sowie 
die hier üblichen Ernährungsweisen des Rindviehes, und 
endlich 

4) Den Einfluss, welchen ungeschnittenes ge¬ 
genüber dem geschnittenen Bauhfutter auf die 
Ernährung des Bindes ausübt. 

ad 1) Wenn lediglich auf den anatomischen Bau des 
Verdauungsapparates und die physiologischen Vorgänge bei 
der Verdauung des Bindes Rücksicht genommen wird, so er¬ 
scheint für dasselbe das Halmfutter im ungeschnittenen Zu¬ 
stande das zuträglichste Futter, weil dasselbe den ge¬ 
räumigen Wanst ausfüllt, vollständig wieder¬ 
gekaut werden muss und dabei die Thiere bestehen 
können. 

Haubner spricht sich hierüber (in seiner Gesundheits¬ 
pflege der landwirtschaftlichen Haustiere) folgendennassen 
aus: »Die Nahrung des Bindes muss grob, hart- 
stengelig und unter sich zusammenhängend sein, 


L, 


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weil sie sonst gar zu leicht nach dem 3. und 4. Magen ent¬ 
weichen kann, ohne wiedergekäut zu werden.“ 

Futtermittel, welche diesen Anforderungen 
entsprechen, werden daher auch als naturge- 
mässes Futter für das Rind — abgesehen von ihrem 
Gehalt an Nährstoffen — bezeichnet und gehören hierher 
alle Grasarten mit hohem Wüchse, starken Stengeln und vielen 
Stengelblättern, die verschiedenen Eleearten, dann das durch 
Trocknen aus diesen Grünfutterarten gewonnene Dürrfutter 
und zwar ausser den verschiedenen Heuarten auch das Stroh 
von Getreide- und Hülsenfrüchten. Mit naturgemässem Fut¬ 
ter für sich allein kann das Rindvieh bestehen. 

Bei der Fütterung mit Grünfuttergewächsen, sei es auf 
•entsprechenden Weiden, oder bei der Grünfütterung im Stalle, 
lassen sich beim Rinde alle Nutzzwecke erreichen; gutes 
Wiesenheu ist das gedeihlichste und das Heu von Klee- und 
Hülsenfrüchten ein Kraftfutter für das Rind. 

ad 2) Das Rind wird nicht überall und nicht immer aus¬ 
schliesslich mit naturgemässem Futter ernährt; ökonomische 
Rücksichten und gewisse Nutzzwecke machen es nothwendig, 
— ganz abgesehen von der Jahreszeit, in welcher die Er¬ 
nährung mit Grünfutter oder auf der Weide allein nur statt¬ 
finden kann — an diese Thiere verschiedene Futtermaterialien 
zu verabreichen, welche für sich allein den VerdauungsWerk¬ 
zeugen und dem Ernährungsvorgange der Wiederkäuer nicht 
entsprechen. 

Es sind dies alle an Holzfaser armen Futtermittel, die 
ihrer geringen Masse wegen den Raum der Verdauungs¬ 
organe nicht auszufüllen vermögen und trotz ihres zum Theil 
reichen Gehaltes an Nährstoffen als alleiniges Futter für das 
Rind nicht dienen können. Welcher Art diese letzteren Fut¬ 
termittel auch immer sein mögen, seien es Körner, Wurzel¬ 
gewächse oder Fabrikationsrückstände, es muss densel¬ 
ben stets die nöthige Menge von Rauhfutter bei¬ 
gegeben werden, damit es hinsichtlich der Raum¬ 
erfüllung dem natur gemässen Futter gleich¬ 
kommt. Selbstverständlich darf auch die Verdaulichkeit der 
Futtermittel nicht unberücksichtigt bleiben, wie z. B. die 
schwerverdauliche Beschaffenheit der trockenen, ganzen Kör¬ 
ner, etwa mit Ausnahme des Habers etc., ebenso der dem 
Alter, sowie dem Nutz- und Gebrauchszwecke des Rindes 
angemessene Nährstoffgehalt des verabreichten Futters. 

ad 3) Die Gründe, aus welchen das Rauhfutter für das 


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Bind geschnitten wird, sind sehr mannigfaltige, tbeils berech¬ 
tigte, theils eingebildete. 

Das Rauhfntter (und auch das Gränfutter) wird häufig 
im geschnittenen Zustande an das Rindvieh verfüttert, nicht 
selten sogar das pure Heu für sich, ohne dass Futtermiscb- 
ungen dabei beabsichtigt sind, noch öfter aber mit Stroh und 
bestehen überhaupt über die Vortheile der Häckselfütterung 
verschiedene Meinungen unter den Oekonomen. 

Ueber die Zwecke, welche durch das Schneiden des Rauh- 
futters erreicht werden, sprechen sich Kühn und Sette¬ 
gast ganz übereinstimmend mit Haubner dahin aus, dass 
dadurch das Kauen des hartstengeligen (Stroh und Grün-) 
Futters den Thieren erleichtert, die Zusammenmischung ver¬ 
schiedener Futtermittel und sonstige zweckdienliche Zubereit¬ 
ungen der letzteren, wie Einbrühen, Gährung etc. ermöglicht 
und endlich Futterersparung erzielt wird. Haubner be¬ 
merkt dabei aber ausdrücklich, dass das Schneiden des 
Halmfutters dessen Verdauung und Ausnutzung 
in keiner Weise sichert und fördert, wesshalb es 
auchnichtdieNährwirkung steigern kann und ei ne 
Futterersparniss bewirkt. Fürstenberg, Petersen, 
May und A. sprechen sich in ähnlicher Weise hierüber aus. 

Wenn daher das Zerschneiden des Rauhfutters zu Häck¬ 
sel nur aus dem Grunde geschieht, umFuttermischungen 
herzustellen, oder um an Heu zu sparen, Stroh 
gefüttert werden muss, oder wenn für gewisse 
Nutzzwecke an Holzfaser arme, jedoch an Nähr¬ 
stoffen und Wasser reiche Futtermittel, wie 
alle Fabrikrückstände Verwendung finden soll¬ 
ten, dann hat das Schneiden einen vernünftigen 
Zweck. Wird dagegen Heu nur für sich allein und blos in 
der Absicht zerschnitten, um zu sparen und dessen 
Nährwerth zu erhöhen, was gar nicht selten vorkommt, 
dann macht man sich mit dem Futter schneiden 
nicht nur eine ganz vergebliche Arbeit, sondern 
es tritt das Gegentheil ein. Das Rindvieh frisst 
nämlich vom langen Heu in der gleichen Zeit 
weniger, dafür wird aber das besser gekäute 
Futter vollkommen verdaut, daher vollkommener aus¬ 
genützt als das zu Häcksel zerschnittene Heu, von dem zwar 
eine grössere Menge in kurzer Zeit aufgenommen, allein 
nicht alles verdaut wird.*) 

* > Gesod ist in hiesiger Gegend der gewdhnliohe Ausdruck 
für das geschnittene Rauhfutter, daher auch der Käme Gesod- 


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Die Häcksel- oder Gesod-Mascbinen haben in der letzten 
Zeit eine massenhafte Verbreitung, auch in jenen Gegenden 
gefunden, in welchen vor kaum einem Decennium nur langes 
Heu verfuttert wurde und scheinen jetzt viele Öekonomen 
das Rauhfutter theils ihren Gesodmaschinen zu lieh, theils 
nur aus dem Grunde zu schneiden, weil es Mode geworden 
ist. Ueberhaupt darf behauptet werden, dass diese land¬ 
wirtschaftlichen Maschinen in den gewöhnlichen bäuerlichen 
Wirtschaften, besonders im Gebirge, jetzt schon ebensoviel 
Schaden verursacht als Nutzen geschafft haben. 

Nach meinen Beobachtungen wird häufig auch das in 
irgend einer Weise verdorbene Wiesen- und Kleeheu, das 
für sich allein kein Viehstück fressen mag, mit gutem Stroh 
zu Häcksel geschnitten und mit Buben, Kleien, Treber, Mehl¬ 
wasser etc. an das Rindvieh verfüttert. Pferden getraut man 
sich derartig verdorbenes Rauhfutter gewöhnlich gar nicht 
vorzulegen. 

Hier soll nicht unerwähnt bleiben, dass bei der aus¬ 
schliesslichen Häckselfütterung nicht blos das Rindvieh, son¬ 
dern auch die Pferde, die ja in unserer Gegend ebenfalls 
meistens mit Gesod gefüttert werden, nebenbei aber auch 
langes Heu erhalten, nicht mehr im Stande sind, die öfters 
im Futter enthaltenen giftigen, schädlichen, 
oder anderweitig verdorbenen Pflanzen auszu¬ 
scheiden und wie dies beim Langfutter Regel ist, liegen 
zu lassen; die Thiere sind gezwungen, solche im Häcksel 
enthaltenen Pflanzen zu verzehren. Bei allen von mir beob¬ 
achteten Erkrankungen in Folge des Genusses giftiger Pflan¬ 
zen, wie z. B. der Herbstzeitlose (bei der Stallfutterung) 
wurde Häcksel gefüttert. Gewissermassen sind ja hieher auch 
zu rechnen die Vergiftungen durch Tilletia caries in der 
Weizenspreu, die statt der Häcksel gefüttert wird, dann 
durch verschiedene andere Pilze auf Futterpflanzen, wie Puc- 
cinia graminis, Ustilagum segetum u. A. 

Die bestehenden V er schieden heit en in der 
Ernährung des Rindviehes im Regierungsbe¬ 
zirke Schwaben und Neuburg verdienen, wenn 
hiebei auch von dem eigentlichen Thema etwas 


masohine, statt Häokselmasohine. Für HSoksel oder Gesod haben sioh 
je nach der überwiegenden Menge von enthaltenem Heu oder Stroh 
provinzielle Bezeichnungen gebildet, so nennt man Häoksel, welche 
überwiegend aus Heu bestehen, dunkles oder schwarzes auch Heu- 
Gesod, dagegen solche Häcksel, welche wenig Heu enthalten, oder aus 
purem Stroh bestehen, weisses oder Strqh-Gesod, 





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abgewichen werden muss, doch wegen ihrer emi¬ 
nent praktischen Bedeutung, init Rücksicht auf 
die vorliegenden Fragen einer näheren Betracht¬ 
ung. Es können jedoch nur die am weitesten von einander 
abweichenden Fütterungsweisen in Betracht kommen und 
müssen geringere Modifikationen derselben als zu weit führend 
unberücksichtigt bleiben. 

Vor allem erscheint es nöthig, in Kürze die Aufmerk¬ 
samkeit auf die bestehenden Unterschiede in der Heube¬ 
reitung sowohl in quanti- als auch in qualitativer Hinsicht 
zu lenken. Im südlichen, gebirgigen Theile des Re¬ 
gierungsbezirkes tritt der Getreidebau in den Hinter¬ 
grund und verschwindet im Gebirge ganz, dagegen gewinnt 
hier die Viehhaltung an Umfang und macht in Verbindung 
mit Käserei, der grossentheils auch die Züchtung hat weichen 
müssen, den hauptsächlichsten landwirtschaftlichen Betriebs¬ 
zweig aus, Im Gebirge und schon in den'Vorbergen sind 
zur Ernährung der meist sehr bedeutenden Rindviehbestände 
während des Winters reichliche Futter vor räthe erforderlich 
und wird desshalb der Heugewinnung und Bereitung grosse 
Sorgfalt zugewendet. Insbesondere findet hier allgemein das 
Trocknen oder Dürren des abgemaehten Wiesengrases auf 
sog. Heinzen*) statt, wobei das Heu auch bei ungünstiger 
Witterung nur wenig notbleidet. Im Flachlande dagegen 
bleibt das abgemähte Gras auf der Wiese liegen, je nach 
der Witterung ausgebreitet oder in Haufen und verliert da- 
dtirch schon an Nährstoffgehalt, besonders aber bei ungünstigem 
Emtewetter, und wird, wenn letzteres andauert, schlecht, oder 
verdirbt erst noch auf dem Heuboden. **) 

Die für das Rindvieh zusagenste Ernährung findet nun 
offenbar in dem südlichen gebirgigen Theile des Kreises 
statt 5 denn sobald im Frühjahre die Vegetation so weit fort¬ 
geschritten ist, dass die Thiere auf den meist gut cultivirten 
Wiesen und Weiden genügendes Futter finden, beginnt der 
Weidegang, welcher je nach den Witterungsverhältnissen bis 


*) Unter Heinzen versteht man etwa mannshohe, unten zuge- 
spitzte, oben mit Quersprossen nach verschiedenen Richtungen ver¬ 
sehene Pfähle, welohe nach dem Mähen auf der Wiese in den Boden 
eingestossen werden und auf die das abgewelkte Gras zuin Dürren auf¬ 
gelegt wird. 

**) Diese geringere Sorgfalt bei der Heubereitung im Flachlande 
hat ihren Grund nioht in Bequemlichkeit der Oekonomen, sondern darin, 
dass der Getreidebau bedeutende Arbeit in Anspruch nimmt, während 
im Gebirge der Landwirth in der Hauptsaohe nur für das Vieh und 
dessen Futter zu sorgen hat, da hier kein Getreidebau besteht. 




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zum Herbste andauert. Auch in den nicht mehr zum Alpen¬ 
gebiete gehörigen Yorbergen ist man im Sommer von der 
Stallfütterung wenigstens theilweise wieder zur Weidewirth- 
schaft zurückgekehrt. Es wird nämlich bei dem hier gröss- 
tentheils bestehenden Einödewesen mit arrondirtem Grund¬ 
besitze das Vieh auf die dem Gehöfte zunächst gelegenen, 
meist ganz guten und eingehegten Wiesen, je nach der 
Jahreszeit und Witterung entweder während des Tages zum 
Grasen herausgelassen und über Nacht wieder in den Stall 
gebracht, oder während des Hochsommers Abends nach dem 
Melken über Nacht zum Fressen auf die Wiesen getrieben 
und des Morgens zum Melken wieder in den Stall gebracht, 
wo es dann während der Tageshitze verbleibt. Diese Art 
des Weidegangs in Verbindung mit Stallhaltung gewinnt in 
neuerer Zeit an Ausdehnung. Gefüttert wird bei dieser Art 
der Viehhaltung in solange die Wiesen genügende Nahrung 
bieten im Stalle nicht. 

Die Winterfütterung besteht in diesem gebirgigen Theile 
des Kreises meist aus langem Wiesenheu, welches zweimal des 
Tages den Thieren bis zur Sättigung vorgelegt wird; doch hat 
auch in dieser Gegend in neuerer Zeit die Gesodmaschine 
theilweise schon Eingang gefunden und wird das Heu in ge¬ 
schnittenem Zustande gefüttert. 

Die meisten Landwirthe dieser Alpenbezirke wissen die 
Zahl der zu überwinternden Thiere ziemlich genau nach ihren 
Futtervorräthen zu berechnen und behalten in der Regel nicht 
mehr Thiere, als sie gut ernähren können. Ebenso wird hier 
auch bezüglich des Nährstoffgehaltes des Futters entsprech¬ 
ende Rücksicht genommen, auf Alter, Nutzung etc. der Thiere 
und zur Erhöhung des Milcherträgnisses Treber, Schrott, Mehl 
etc. als Beifutter verabreicht. 

Ganz anders verhält es sich in den Bezirken 
des Flachlandes, in welchen der Landwirthschaftsbetrieb 
zwischen Getreidebau, Viehzucht mit Futterbau getheilt ist 
und ausser Zucht- und Melkvieh eine entsprechende Anzahl 
von Arbeitsthieren gehalten wird. Hier spielt das Häcksel¬ 
schneiden beim Winterfutter eine Hauptrolle, indem an das 
Rindvieh entweder auschliesslich oder doch grösstentheils das 
Rauhfutter nur geschnitten und fast nie ohne Stroh verfüttert 
wird. Im Sommer erhalten die Thiere gewöhnlich nur Grün¬ 
klee (meist Rothklee), Weidetrieb findet meistens nur im 
Herbste nach der Ohmaternte, bisweilen auch gar nicht statt. 

Eine Bemessung der Zahl der zu haltenden Rindvieh¬ 
stücke nach der Menge der gewonnenen Futtervorräthe fin- 





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det mindestens in sehr vielen Fällen gar nicht statt, häufig 
wird aber mehr Vieh gehalten als gut ernährt werden kann. 
Wenn die Heuvorräthe zu Ende gehen, muss das Rindvieh 
sich mit weissem Gesod begnügen,*) wobei in futterarmen 
Jahren die Thiere zuweilen so elend werden, dass man ge- 
nöthigt sein kann, die Hebung der Viehzucht jeden Tag 
praktisch anzuwenden (d. h. die kraftlosen Thiere aufheben 
zu müssen, weil sie ohne Hülfe nicht aüfstehen können). 

Erst wenn im Frühjahre die Grünfütterung wieder be¬ 
ginnt, erholen sich die auf Hungerfutter versetzt gewesenen 
Thiere langsam. 

Eine zweckmässige Vertheilung der Futtermittel nach 
ihrem Nährwerthe mit Rücksicht aut Alter, Zucht- und Nutz- 
zweck der Thiere wird sehr häufig ganz vermisst. Wenn 
daher im Gegensätze zum Hungerfutter Fabrikationsrückstände, 
wie namentlich Biertreber, Schlempe etc. zur Verwendung kom¬ 
men, wird Zucht- und Jungvieh gerade so gefüttert wie Milch-und 
Mastvieh. Dass bei dieser Fütterungsweise die Nutzungen 
des Rindes, insbesondere die Zuchtzwecke häufig nur unvoll¬ 
kommen erreicht werden und viel zu wünschen übrig lassen, 
ist leicht begreiflich. Daher kommt es auch, dass in Stall¬ 
ungen, in welchen Treber etc. überhaupt reichlicher gefüttert 
wird, die besten Kalbinen wegen Mastigkeit nicht trächtig 
werden, trächtige Thiere wegen zu grosser Fettleibigkeit beim 
Kalben Schwierigkeiten bieten, oder nach der Geburt am 
Kalbefieber (hier Kälberbrand genannt) erkranken, schlechte 
Kälber zur Welt bringen, Euterleiden bekommen u. s. w. 

Auch werthvolle Zuchtstiere, deren längere Verwendung 
zur Zeit von grossem Vortheile wäre, werden wegen über¬ 
mässiger Körperfülle bald zu faul, oder zu schwer und ver¬ 
lieren schon im dritten Jahre ihre Sprungfähigkeit. Es darf 
kaum erwähnt werden, dass überall da, wo die Fütterung des 
Rindes nach der einen oder andern Richtung fehlerhaft, 
sei es dass die Ernährung eine ungenügende oder zu 
reichliche ist — in letzterem Falle natürlich Mast- und 
Milchnutzung ausgenommen — die Zuchtzwecke nothleiden 
müssen. 

ad 4) Werden nun die Erfolge dieser verschied¬ 
enen Fütterungsweisen noch kurz in’s Auge gefasst, so 
lassen sich im Wesentlichen folgende Beobachtungen feststellen. 

*) Die Pferde erhalten in der Regel Hen, so lange soloheg vorhan¬ 
den ist, in überreichlicher Menge, weil nach den fast allgemein $ be¬ 
stehenden Anschauungen dieselben nur dann als schön gelten, wenn 
sie gemästet sind. 


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In jenen Gegenden des Regierangsbezirkes (wie auch 
in allen Ländern z. B. Schweiz, Vorarlberg, Holland n. s. w.) 
welche sich durch hervorragende Rindviehzucht und Rindvieh¬ 
haltung auszeichnen, bildet in der Regel das ungescbnittene 
Heu die auschliessliche Winterfütterung, während im Sommer 
das Vieh auf den Weidegang angewiesen ist, mithin auch 
wieder Langfutter verzehrt. Allerdings bandelt es sich hierbei 
vorzugsweise um Milchnutzung und Zucht (etwa mit Aus¬ 
nahme der Grünmast auf den Marschen) und werden diese 
Nutzzwecke bei der bezeichneten Ernährungsweise auch voll¬ 
kommen erreicht. Die Mästung dagegen tritt hierbei mehr 
in den Hintergrund. Sofern während der Weidezeit der 
Graswuchs durch ungünstige Witterungsverhältnisse nicht an¬ 
dauernd beeinträchtigt wird, und besonders bei der ange¬ 
gebenen Winterfütterung, haben die Thiere meistens ein 
gutes, jedoch nicht gemästetes Aussehen, der Bauch ist ge¬ 
rundet und schlank, die Muskulatur fest und ausgeprägt, der 
Gang leicht und frei. Die letzt erwähnten Eigenschaften 
kommen selbstverständlich nicht allein auf Rechnung der 
Fütterung, sondern hauptsächlich auf den Aufenthalt und 
die reichliche Bewegung im Freien. 

Werden dagegen die bei Stallfütterung gehaltenen und 
ausschliesslich der Jahreszeit, in welcher es Grünfutter gibt, 
beständig mit geschnittenem Rauhfutter — Heu und Stroh — 
ernährten Rindviehstücke betrachtet, so finden sich bei den¬ 
selben mehr oder minder auffallende Unterschiede im ganzen 
Habitus gegenüber den vorerwähnten Thieren. Selbst bei 
den besser genährten Rindviehstücken, welche zum Häcksel¬ 
futter noch irgend eine nährstoffreichere Zulage erhalten, ist 
der Bauchumfang verhältnissmässig zu gross; dies wird noch 
auffallender, wenn das Futter ausschliesslich aus Gesod be¬ 
steht, die Thiere mager sind, das Knochengerüste allenthalben 
unter der Haut sichtbar und das Haar lang und ranh ist. 
Das traurigste, bedauerlicher Weise gar nicht so selten vor¬ 
kommende Bild liefern die Kälber, welche schon nach dem 
Absetzen als Hauptnahrung Häcksel erhalten, diese armen 
Thiere stellen öfters nur ein mit Haut und langen Haaren 
bedecktes Skelett dar, an dem ein kolossaler Bauch hängt. 
Von der schlaffen meist wenig ausgeprägten Muskulatur, 
insbesondere der Gliedmassen muss hiebei abgesehen werden, 
weil dies Folge des Generationen hindurch andauernden 
Stehens im Stalle, theilweise wenigstens schon ererbt ist 
und durch schlechte Pflege der Klauen u. s. w. nur noch 
verstärkt wird. 


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Um übrigens nicht missverstanden zu werden, glaube ich 
noch beifügen zu müssen, einerseits dass diese hier vorge¬ 
führten verschiedenen Fütterungsweisen hauptsächlich durch ört¬ 
liche und wirtschaftliche Verhältnisse bedingt sind und nicht 
nach Wunsch und Belieben des Landwirtes geändert werden 
können; denn im Flachlande lassen sich weder Alpen- noch 
Marschweiden herstellen; wenn auch sonst immerhin viel¬ 
fältig eine mehr rationelleunddarum nicht kostspieligere Er¬ 
nährung des Kindviehes, als jetzt der Fall ist, Platz greifen 
könnte, andererseits ist das Zerschneiden des ßauhfutters zu 
Häcksel zweckmässig, wenn das Heu allein zur Fütterung 
des Rindviehbestandes nicht ausreicht und Stroh verwendet 
werden muss, besonders aber wenn Fabrikrückstände auszu¬ 
nutzen sind, welche für sich allein den Thieren weder zu¬ 
träglich sind, noch überhaupt verfüttert werden können. 

(Schluss folgt.) 

Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Preus- 
sen, während des Quartals Januar—März 1881+ 

Aus dem Quartalsberichte des Hrn. Prof. Müller in Berlin. 
1) An Milzbrand sind in 167 Gehöften, welche sich auf 161 
Ortschaften in 88 Kreisen vertheilen, 10 Pferde, 279 Rinder, 107 
Schafe und 11 Schweine gefallen. Die 10 an der Seuche gefallenen 
Pferde gehörten 8 Gehöften in bekannten Milzbrandstationen der 
Reg.-Bez. Marienwerder, Posen, Breslau und Merseburg an; in 4 
derselben herrschte gleichzeitig der Milzbrand unter dem Rindvieh. 
Von den 279 an Milzbrand gefallenen Rindern trifft über die 
Hälfte aller Verluste auf die Provinzen Posen und Schlesien 
(55,60 pCt.) In einzelnen Seucheausbrüchen der Reg.-Bez. Posen, 
Breslau und des Landdr. Bez. Aurich ist eine verhältnissmässig 
grosse Anzahl erkrankter Rinder genesen. Die gewöhnliche Form des 
Auftretens war Anthrax acutissimus; in der Provinz Posen wurden 
einige Fälle von Carbunkelanthrax beobachtet, in Schleswig-Hol- 
tsein, sowie im Reg.-Bez. Aachen blieb wie in früheren Jahren 
die Form des Rauschbrandes vorwaltend. Die 107 Milzbrandfälle 
bei Schafen vertheilen sich auf 12 Gehöfte in 8 Kreisen; in 4 
Gehöften herrschte gleichzeitig der Milzbrand beim Rindvieh. Von 
den 11 an Milzbrand gefallenen Schweinen haben wahrschein¬ 
lich 10 in einem Gehöfte an der sogen. Schweineseuche gelitten« 
Frei von Milzbrand sind geblieben die Reg.- bezw. Landdr.-Bez- 
Danzig, Köslin, Stralsund, Hannover, Lüneburg, Osnabrück, Münster, 
Minden, Kassel, Wiesbaden, Koblenz, Sigmaringen und die Stadt 
Berlin. 

In Folge von Milzbrandinfektion sind 4 Menschen schwer er¬ 
krankt, von welchen 1 Mann, der bei dem Verscharren einer 
gefallenen Kuh beihalf, gestorben ist. 




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2) Die Maul- und Klauenseuche erlangte eine grosse 
Verbreitung in den Provinzen westlich der Elbe, ausserdem in den 
Provinzen Schleswig-Holstein und Brandenburg. In den Provinzen 
Westpreussen, Posen und Schlesien kamen nur wenige Ausbrüche 
vor und ganz seuchenfrei blieben die Provinzen Ostpreussen, 
Pommern, Hohenzollem und die Reg.-Bez. Danzig und Oppeln. 

8) Die Lungenseuche ist in 81 Kreisen, 59 Ortschaften, 
85 Gehöften mit einem Gesammtrindviehbestande von 2260 Stücken 
zum Ausbruch gekommen, davon sind 484 erkrankt, 22 gefallen, 
408 wurden auf polizeiliche Anordnung und 72 auf Veranlassung 
der Besitzer getödtet. Am Schlüsse des Quartals blieben 78 
Gehöfte verseucht. Frei von Lungenseuche blieben während 
des Berichts - Quartals die Provinzen: Ostpreussen, Pommern, 
Schleswig-Holstein, Westfalen, die Hohenzollernschen Lande, die 
Stadt Berlin, die Reg. bezw. Landdr. Bez.: Marienwerder, Breslau, 
Liegnitz, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Aurich, Coblenz und Cöln. 
Die grössten Verluste an der Seuche erlitt wie seither die Prov. 
Sachsen (47 pCt.), nächstdem Hannover (22,30 pCt.) — Von den 
auf polizeiliche Anordnung getödteten 403 Rindern entfallen 70,95 
pCt. auf grössere Güter, der Rest auf kleinere Besitzungen. Die 
Einschleppung der Seuche erfolgte durch angekauftes Vieh 3 mal 
aus Bayern, 2 mal aus Braunschweig, je. einmal aus dem oldenb. 
Fürstenthum Birkenfeld, aus Süddeutschland (?) und der Schweiz. 
Ueber die Impfung ist in einigen Fällen guter Erfolg erwähnt. 

4) Die Rotz-Wurmkrankheit ist in 108 Kreisen, 194 
Ortschaften, 225 Gehöften mit einem Gesammtbestand von 2345 
Pferden aufgetreten, von welchen 500 erkrankt, 35 gefallen, 414 
auf polizeiliche Anordnung und 24 auf Veranlassung der Besitzer 
getödtet worden sind. Am Schlüsse des Quartals blieben 123 Ge¬ 
höfte verseucht. Ausserdem wurden in dem Remontedepot Pr. 
Mark sämmtliche 56 Arbeitspferde auf Anordnung der Militär- 
Behörde getödtet, weil unter denselben die Rotzkrankheit — ledig¬ 
lich in der Form des Lungenrotzes — seit langer Zeit geherrscht 
hat; V* davon wurden rotzkrank, a / 5 frei von Rotz befunden. Auf 
Remonte ist die Krankheit nicht übergegangen. Ueber die Hälfte 
aller Verluste treffen auf die Provinzen Schlesien (25,60 pCt.), 
und Westpreussen (27,25 pCt.), fast V* der Verluste auf die Pro¬ 
vinzen Brandenburg (11,45 pCt.) und Posen (11,65 pCt.) Vierzig 
im Berichtsquartal rotzkrank befundene Pferde waren erst seit 
kurzer Zeit im Besitze der betr. Eigenthümer, 9 rotzkranke Pferde 
wurden auf Märkten, 11 in Pferdeschlächtereien und 2 auf offener 
Strasse ermittelt; 11 Rotzausbrüche sollen in Folge von Infektion 
auf Reisen veranlasst worden sein und 11 stammen aus dem Aus¬ 
lande. Von den verseuchten Beständen und den auf polizeiliche 
Anordnung getödteten Pferden treffen auf grössere Güter 22,40 
pCt. vers. Bestände und 46,60 pCt. get. Pferde; auf kleinere Acker- 
wirthschaften 32,60 pCt. Best, und 23 pCt. get. Pferde; auf Fuhr¬ 
werksbetrieb 38 pCt. Best, und 27 pCt. get. Pferde; unbestimmt 
7 pCt. d. Best, und 3,40 pCt. getödtete Pferde. Bei 30 auf poli- 


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zeiliehe Anordnung getödteten Pferden wurde das Vorhandensein 
der Rotzkrankheit durch die Sektion nicht bestätigt. 

5) Die Schafpocken kamen in 95 Schaf beständen, in 37 
Ortschaften der Reg.- bzw. Landdr. Bez. Königsberg, Gumbinnen, 
Marienwerder, Frankfurt, Stettin, Stralsund, Posen, Bromberg, 
Magdeburg, Merseburg, Erfurt, Hildesheim und Lüneburg zum 
Ausbruch. Die Schutzimpfung wurde in 2 Lämmerherden der 
Insel Rügen vorgenommen. In Folge der Pockenausbrüche gingen 
254 Schafe verloren. Der grösste Theil der Pockenausbrüche 
wird als Nachzügler der im vorigen Quartale vorgekommenen 
bezeichnet. 

6) Die Beschälseuche ist nicht vorgekommen. Der Bläschen¬ 
ausschlag ist bei 41 Pferden und 102 Rindern in 47 Ortschaf¬ 
ten beobachtet worden. 

7) Die Räude ist bei 445 Pferden festgestellt worden, 47 
davon sind gefallen, bezw. auf Veranlassung der Besitzer und 16 
auf polizeiliche Anordnung getödtet worden. Von den 445 räudigen 
Pforden treffen auf Ostpreussen 36,85 pCt., Schlesien 15,25 pCjb., 
Posen 14,50 pCt, Westpreussen 12 pCt. auf die übrigen Provinzen 
21,40 pCt. Erst kurz vorher waren 24 räudige Pferde angekauft 
und 7 auf Märkten betroffen. Bezüglich der Schafräude hat 
sich der seitherige Stand nur wenig geändert. Zur schleunigen 
Tilgung der Räude in kleineren Schafbeständen scheint die Ab¬ 
schlachtung der ganzen Herde immer mehr Anwendung zu finden. 

8) Die Tollwuth ist in 257 Ortschaften, welche sich auf 
125 Kreise vertheilen, an 170 Hunden, 6 Pferden, 37 Rindern, 1 
Schaf und 7 Schweinen festgestellt worden; ausserdem sind 81 
herrenloser wuthkranke und weiters 440 abgeraufte Hunde getödtet 
worden. Die zahlreichsten Hundswuthfälle treffen auf die Reg.- 
Bez. Königsberg (24), Gumbinnen (22), Marienwerder (13), Posen 
(16) und Minden (15). Die sicher beobachteten Incubationszeiten 
bewegen sich: bei Hunden zwischen 21 und 24 Tagen, bei Pferden 
zwischen 12 und 184 Tagen, bei Rindern zwischen 16 und 162 
Tagen. Zwei Personen sind an der Wasserscheu gestorben. 


Die Rinderpest in Oesterreich-Ungarn herrscht nach amtlichen, 
bis 20. v. Mts. reichenden Nachrichten, in Niederösterreich in 9 
Orten des Bezirks Mistelbach, in 10 Orten des Bezirks Gross- 
Enzersdorf, in 2 Orten des Bezirks Bruck a. L. und in je 1 Orte 
der Bezirke Sechshaus, Hernals und Kornneuburg; ferner in Gali¬ 
zien in 1 Orte des Bezirks Husciatyn. In Ungarn in der Ge¬ 
meinde Kaltenbrunn des Pressburger und in der Gemeinde Kroa¬ 
tisch Jarndorf des Wieselburger Comitates. 


Die Vorbedingungen für den Eintritt in die Hufbeschlags¬ 
lehranstalten zu München und Würzburg betr. hat das k. Staats¬ 
ministerium des Jnnern für Kirchen- und Schulangelegeuheiten 
mittelst Entschliessung vom 3. d. M. im Einverständnisse mit dem 
k. Staatsministerium d. J., Abtheilung für Landwirtschaft, Ge- 


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396 


werbe und Handel angeordnet, dass, wer in die Hufbeschlagslehr- 
anstalten in München oder Würzburg aufgenommen werden will, 
durch entsprechende Zeugnisse nachzuweisen hat, dass er 

1* einen guten Leumund besitzt, 

2. im Schmiedgewerbe eine Lehr- und Gesellenzeit von mindestens 

2 Jahren zurückgelegt und 

3. während dieser Zeit mit Huf beschlag sich wirklich beschäftig hat. 

Der Vorstand der Lehrschmiede behält übrigens die Befugniss, 

Schmiede, welche dem Unterrichte nach den während desselben ge¬ 
machten Wahrnehmungen nicht zu folgen vermögen, aus der An¬ 
stalt zu entfernen. 

Die k. Regierungen, Kammern des Jnnern, werden angewiesen, 
bei Verleihung von Stipendien aus Kreisfonds zum Besuche der 
obenerwähnten Hufbechlaglehranstalten sich von der Erfüllung der 
für den Eintritt vorgeschriebenen Vorbedingungen zu überzeugen. 

(Amtsbl. d. k. Staatsm. d. I. Nr. 348 u. f.) 


Literatur. 

Veterinär-Kalender pro 1882. Taschenbuch für Thierärzte mit 
Tagesnotizbuch. Verfasst und herausgegeben von Alois Koch, 
Thierarzt in Wien etc. Verlag von Moritz Perles’ Buchhandlung 
Wien, I. Bauemmakt II. Eleg. geb. 1 fl. 60 kr. in Leder 2 fl. 

Dieser fünfte Jahrgang des Veterinärkalenders scheint in 
verschiedenen Ausgaben zu existiren, die für Deutschland ist 
mit dem Porträt des Herrn Prof. D. H. Pütz geziert und ent¬ 
hält ausser den gewöhnlichen Einrichtungen solcher Kalender: 
Die Stempelgebühren - Skalen für Oesterreich - Ungarn sowie 
Ziehungen sämmtlicher österr. - ungar. Lotterie-Effekten im Jahre 
1882, eine reichhaltige, alphabetisch geordnete Recepten-Sammlung 
von Herrn Prof. Dr. Vogel, weiter Zusammenstellungen nach 
älteren deutschen thierärztlichen Kalendern. Einiges über die 
Thermohietrie in der Thierheilkunde nebst Tafeln zur Benützung 
“bei Temperaturmessungen, Abbildungen von Bacterien der wichtig¬ 
sten Infectionskrankheiten, sowie das deutsche Reichsgesetz betr. 
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. Die Ausstattung 
ist recht hübsch. Th. A. 


Personalien. 

Dem Kreisthierarzt Dr. Fiedeler zu Waldenburg, ist, unter Ent¬ 
bindung yon seinem gegenwärtigen Amte, die Verwaltung der Kreis¬ 
thierarztstelle des Kreises Cosel übertragen worden. 


Die nächste Gauversammlung der Algäuer Thier¬ 
ärzte findet am 20. November d. J. Mittags 1 Uhr in Kemp¬ 
ten im Gasthof zur Post statt; zu zahlreicher Betheiligung wird 
eingeladen. _ 

Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Uaokl n. Loohner 
Verlag von Wilh. Lfideritz in Angsbnrg. 


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. 







Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

beraasscgeben von 

Tb. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N°- 45. November 1881 . 


Inhalt: Der deutsche Veterinärrath. — Zur Fütterung des Rindes,— 
Ansteckende Hausthierkrankheiten im Königreiche Sachsen und 
im Regierungsbezirke 'Wiesbaden. — Literatnr. — Personalien. 


Den deutschen Veterinärrath betr. 

Der seitherige Präsident des deutschen Veterinärraths, Herr 
Medicinalrath Dr. üammann, hat unterm 27. März d. J. nach¬ 
stehendes Circular an die Herren De^egirten der thierärztlichen Ver¬ 
eine Deutschlands ergehen lassen: 

r Ich beehre mich, Ihnen ergebenst mitzutheilen, dass ich das 
Amt des Präsidenten des deutschen Veterinärraths, welches ich seit 
der Begründung desselben verwaltet, mit dem heutigen Tage nieder¬ 
gelegt habe. Nachdem mir die Direktion der hiesigen Thierarznei¬ 
schule übertragen, ist mir bei der Lage der Dinge eine solche 
Fülle von Arbeiten überkommen, dass ich schlechterdings nicht im 
Stande bin, mich noch einer andern umfassenden Aufgabe zu wid¬ 
men. Denn es handelt sich nicht nur darum, die laufenden Ge¬ 
schäfte zu erledigen, sondern es gilt auch, dauernd vorauszu¬ 
schauen und die Interessen des Faches und Standes jederzeit nach 
Kräften zu fördern. Dazu bin ich jetzt um so weniger in der 
Lage, als ich seit dem schweren häuslichen Leid, das mich be¬ 
troffen, an einer starken Nervosität leide und zugleich genöthigt 
bin, mich in grösserem Masse der Erziehung meiner Kinder zu 
widmen. Ich bin Ihnen sowie allen Collegen, mit welchen ich 
während der sieben Jahre meines Präsidiums in schöner Thätigkeit 
zusammen gearbeitet habe, herzlich dankbar für Ihr Vertrauen und 
Ihr Entgegenkommen und bitte Sie, mir auch in der Folge ein 
freundliches Andenken bewahren zu wollen. 

Ich habe die Geschäfte an den Stellvertreter des Präsidenten, 
Herrn Kreisthierarzt Adam in Augsburg übergeben und er¬ 
suche Sie, in der Folge in Sachen des Veterinärraths mit diesem 
in Corresspondenz zu treten. Der Sammlung zur Begründung eines 
Stammcapitals für die Unterstützungskasse der Hinterbliebenen 


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398 


deutscher ferierärzte werde ich mich vorläufig noch weiter unter¬ 
ziehen, um keine Verwirrung in diese Angelegenheit hineinzu¬ 
tragen. 

Indem ich hoffe, dass Sie die Beweggründe, welche mich zur 
Niederlegung des Präsidiums veranlasst haben, richtig würdigen, 
zeichne ich mit vorzüglicher Hochachtung etc.“ 


Unterm 30. Sept. d. J. erfolgte hierauf nachstehende Kund¬ 
gabe seitens des stellvertretenden Präsidenten, Kreisthierarzt Adam 
zu Augsburg, an die Herren Delegirten: 

„Bezugnehmend auf das von Herrn Medicinalrath Professor 
Dr. Dammann, Director der Thierarzneischule in Hannover, an 
die Herren Delegirten der thierärztlichen Vereine bei dem deut¬ 
schen Veterinärrathe ergangene Circular vom 27. März d. J., be¬ 
ehre ich mich Nachstehendes bekannt zu geben: 

Der unerwartete Rücktritt des Herrn Dr. Dammann von dem 
Amte als Präsident des deutschen Veterinärraths, welches derselbe 
seit Gründung dieses Instituts mit Hingebung und Eifer, partei¬ 
los, sowie mit unverkennbar grossen Erfolgen verwaltete und sich 
dadurch den Dank der Thierärzte Deutschlands erworben hat, ver¬ 
setzte mich als stellvertretender Präsident in die Notwendigkeit 
die Geschäftsleitung des Veterinärraths insolange fortzuführen, bis 
der nächsten Plenarsitzung Gelegenheit gegeben sein wird einen 
neuen Präsidenten zu wählen. 

Der ständige Ausschuss hat durch Cooptation die Zahl der 
satzungsmässigen Mitglieder ergänzt, indem er den Delegirten des 
Vereins brandenburgischer Thierärzte, Herrn Professor Diecker- 
hoff-Berlin, ersuchte einzutreten, wozu sich derselbe auch bereit 
erklärte. 

Nachdem das zur Zeit vorliegende Berathungsmaterial weder 
genügend noch dringlicher Art ist, hat der ständige Ausschuss be¬ 
schlossen, vorderhand von der Einberufung einer Plenarversamm¬ 
lung Umgang zu nehmen, auch eine Einhebung von Mitgliederbei¬ 
trägen ist nicht erforderlich, da nach Mittheilung des Kassiers des 
Veterinärrathes, Herrn Bezirksthierarzt Prietsch in Leipzig, ein 
zum Theil verzinslich angelegter Baarbeätand von ca. 900 Mark 
zur Verfügung steht. 

Nach einer Periode mannigfacher und erfolgreicher Arbeiten 
dürfte der Veterinärrath vorerst eine zuwartende Stellung zu be¬ 
obachten, seine Thätigkeit aber wieder aufzunehmen haben, sobald 
Anlässe eintreten werden, welche geeignet erscheinen, solche aufs 
Neue in Anspruch zu nehmen. 

Mit achtungsvollem collegialischem Gruss etc.“ 




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399 


Zur Fütterung des Rindes. 

Von Th. Adam. 

(Schluss.) 

Werden nun die Resultate der vorstehenden Erörterungen 
kurz zusammen gefasst, so ergeben sich folgende Grundsätze: 

1) Durch das Schneiden zu Häcksel wird das Rauhfutter 
für das Rindvieh nicht leichter verdaulich gemacht und 
daher auch keine Futterersparniss erzielt. Be¬ 
wirkt wird durch das Zerschneiden nur, dass die Thiere in 
der gleichen Zeit grössere Mengen von Häckselfutter ver¬ 
zehren können als vom langen Futter. Da jedoch ein Theil 
des fein zerschnittenen Rauhfutters ohne wiedergekäut und 
gehörig eingespeichelt zu sein in den Blätter- und Labmagen 
eintreten kann und desshalb zur Verdauung nicht genügend 
vorbereitet ist, so wird dasselbe auch weniger vollkommen 
ausgenützt, als langes Rauhfutter, das ohne wiedergekäut zu 
sein nicht in den Psalter und in den eigentlichen Verdauungs¬ 
oder Labmagen gelangen kann. Hierin liegt auch der Grund, 
wesshalb bei ausschliesslicher Gesodfütterung die Thiere einen 
so grossen, unschönen (den sog. Gesodbauch) bekommen. 

2) Nicht zu kurz geschnittene Häcksel von unverdorbenem 
Rauhfutter selbst aus purem Stroh werden von erwachsenen 
Rindern immerhin noch am besten ausgenützt. Wenn man 
jedoch von den Thieren Nutzungen verlangt, d. h. wenn sic 
Milch geben, Fleisch und Fett ansetzen oder Arbeit leisten 
und die jungen Thiere wachsen sollen, muss dem Häcksel- 
futter ein entsprechend nährstoffreiches bezw. Kraftfutter bei¬ 
gegeben werden. Für Kälber sind in der ersten Zeit nach 
dem Absetzen Häcksel am wenigsten geeignet. Häcksel 
aus verdorbenem, verunreinigtem Rauhfutter, oder wenn letz¬ 
teres schädliche, giftige Pflanzen enthält, oder mit Pilzen befallen 
ist, kann verschiedenartige heftige Erkrankungen zur Folge 
haben, wie z. B. Verdauungsstörungen, Aufblähen, Durchfall, 
Blutharnen, Verwerfen u. s. w.. Geschnittenes Rauhfutter, 
in welchem schädliche etc. Pflanzen sind, ist um so gefähr¬ 
licher, weil die Thiere nicht wie beim langen Futter eine 
Auswahl treffen und das schlechte Zeug liegen lassen können. 
Zu kurz geschnittene Häcksel verursachen nicht selten — 
auch wenn sie aus gutem Rauhfutter geschnitten sind — Un¬ 
verdaulichkeit durch Anschoppungen in den Verdauungs¬ 
organen etc. 

3) Welches die zweckmässigste Fütterungs¬ 
methode für das Rindvieh mit Rücksicht auf den 


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400 




anatomischen Bau seines. Verdauungs-Apparates 
und dessen physiologische Vorgänge ist? Dies 
läst sich mit positiver Bes timmtheit nicht für alle 
Fälle beantworten; denn es gibt Verhältnisse unter wel¬ 
chen selbst die den Verdauungsorganen des Rindes in jeder 
Hinsicht angemessenste Fütterung für sich allein nicht die 
die zweckmässigste ‘ in Bezug auf die beabsichtigten Nutz¬ 
zwecke sein kann. So ist z. B. die Ernährung auf guter 
Weide ganz gewiss für Zucht- und Milchvieh die zweck¬ 
mässigste Fütterungsmethode; für Mastvieh (etwa mit Aus¬ 
nahme der Marschen) jedochv kaum als zweckmässig zu er¬ 
achten. 

Aus diesem Grunde muss die Frage der Zweckmässig¬ 
keit der Fütterungsmet^ode mit Rüchsichtnahme einerseits 
auf Alter, Geschlecht und den beabsichtigten Nutzzweck der 
Thiere, andererseits auf die örtlichen und wirthschaftlichen 
Verhältnisse einer Gegend beurtheilt werden. 

Wenn bei der Fütterung des Rindes nur die Zuträglich¬ 
keit des Futters in sanitärer Hinsicht in Frage käme, dann 
würde die Ernährung mit naturgemässem Futter, — also im 
Sommer gute Weide, oder überhaupt Grünfutter, im Winter 
langes, gutes Heu oder Ohmet, als die zweckmässigste 
Fütterungsmethode wohl ohne Widerspruch zu erachten sein. 
Aber es sind verhältnissmässig nur wenige Gegenden in der 
glücklichen Lage diese Fütterungsweise in vollem Umfange 
in Anwendung bringen zu können. Meistens stehen derselben 
mannigfache und unüberwindliche Hindernisse und ökonom¬ 
ische Rücksichten entgegen, so dass auch andere Fütterungs¬ 
methoden nothwendiger Weise Platz greifen müssen, wobei 
selbst die ausschliessliche Fütterung mit geschnittenem Rauh¬ 
futter nicht ausgeschlossen ist. Jede Art der Fütterung wird 
aber als zweckmässig anerkannt werden müssen, wenn das 
Futter in seiner Zusammensetzung einerseits den Eigenschaf¬ 
ten der naturgemässen Nahrung des Rindviehs, insbesondere 
hinsichtlich der Raumerfüllung, möglichst nahe kommt und 
andererseits bezüglich des Gehaltes an verdaulichen Nähr¬ 
stoffen dem jeweiligen Nutzzwecke entspricht. Um schliess¬ 
lich eine präcise Beantwortung der gestellten 
Frage zu geben, ist es nöthig dieselbe gesondert 
aufzustellen. 

I. Welchen Einfluss hat die ausschliessliche Fütterung 
von geschnittenem Rauhfutter auf die Ernährung des Rindes 
im Allgemeinen? 

1) Diese Art der Fütterung beeinträchtigt den für das 


401 


Gedeihen des Rindes so nothwendigen Akt des Wiederkäuens, 
weil die gleichmässige Zertheilung des Futters das längere 
Verweilen im Wanste, sowie die Bissenbildung und das Wie¬ 
derkäuen dadurch nicht gefördert werden. 

2) Es gelangt zu viel Futter, namentlich dann, wenn die 
Häcksel kurz geschnitten werden, in den Psalter und Lab¬ 
magen, ohne vorher wiedergekäut zu sein, wesshalb die Aus¬ 
nützung der gereichten Nährmittel eine unvollständigere wird. 

3) Ausschliessliche Gesodfütterung gibt öfters Veranlass¬ 
ung zu Störungen der Verdauung, als naturgemässes Futter. 

II. Welchen Einfluss hat die auschliessliche Gesodfütter¬ 
ung auf Zucht und Mästung des Rindes? 

Nachdem aus Vorstehendem ersichtlich ist, dass die aus¬ 
schliessliche Gesodfütterung im Allgemeinen als zuträglich 
für das Rind nicht zu betrachten ist, so muss dies selbstvers 
stündlich auch für Zucht- und Mastvieh gelten. Worin die 
speciellen Nachtheile bei den beiden Nutzungszwecken be¬ 
stehen, ist im Laufe dieser Erörterung näher beleuchtet worden. 

III. Welche Fütterungsmethode ist für das Rind mit 
Rücksicht auf den anatomischen Bau seines Verdauungsappa¬ 
rates und dessen physiologische Vorgänge die zweckmässigste ? 

a) Im Allgemeinen gilt hier, dass das geschnittene 
Futter für alle Nutzzwecke nur in derjenigen Menge gefüttert 
werden soll, welche zur gewünschten oder nothwendigen Misch¬ 
ung mit proteinreichen Beimengungen (Treber, Kleien, Mehl, 
geschnittene Knollen- und Wurzelgewächse, Schlempe etc.) 
unumgänglich nothwendig sind. 

b) Im speciellen: 

1) InGegenden mit Weidewirthschaft und vor¬ 
wiegendem oder ausschliesslichem Futterbau ist 
die Fütterungs weise im Sommer selbstverständlich; im Win¬ 
ter ausschlieslich Langfutter in genügender Menge (siehe 
Schlusssatz) und für Zuchtvieh hinlängliche Bewegung im 
Freien auch während der Stallhaltung. Für Milch- und 
Mastvieh ist — natürlich verbunden mit passender Ueber- 
gangsfütterung — je nach den bestehenden örtlichen Verhält¬ 
nissen proteinreicheres Futter unter Berücksichtigung des bei 
Ziffer III Lit. a Gesagten in einer Weise zu verabreichen, 
dass die Futterkosten mit der Nutzung im Einklang stehen. 
Ausserdem Ruhe und warmer Stall. 

2) Feldbau vorwiegend. Zuchtvieh, wenn Heu 
in hinlänglicher Quantität und Qualität vorhanden, Langfutter 
(im Sommer Klee), wenn Weidegang völlig unmöglich ist, 
Aufenthalt in passenden Ausläufen. 


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V 



402 


* 




Für Mast- und Milchvieh gilt dasselbe wie in Ziffer 
1. Strohhäcksel sind mit den erwähnten Mischungen zu ver¬ 
abreichen, das disponible Heu aber alles lang zu geben. 

3) Arme Gegenden. Wie vorstehend Ziffer2. Hier 
sind auch dem Zuchtvieh, die nährstoffreicheren Futter¬ 
stoffe, soweit solche vorhanden sind, mit Strohgesod zu ver¬ 
abreichen, das Heu ist lang zu füttern, überhaupt darauf zu 
sehen, dass alles was sich als Langfutter füttern lässt, als 
solches verabreicht werde und nur die härtesten sowie die als 
Langfutter nicht verwendbaren Stoffe zu Gesod geschnitten 
werden. 

Schliesslich soll nicht unerwähnt bleiben, dass nicht nur 
die Qualität, sondern in gleicher Weise auch die Quantität 
des verabreichten Futters zu berücksichtigen ist. Es lassen 
sich natürlich die zu gebenden Mengen nicht nach einer für 
alle Fälle gültigen Norm bestimmen, aber zu einer zweck¬ 
mässigen Fütterung gehört auch die möglichste G1 e i c h m ä s- 
sigkeitin der Verabreichung der vorhandenen Futtermengen. 
(Nöthige Zulagen oder Abzüge selbstverständlich nach Beda rf.) 
Es wird zwar so schnell nicht dazu kommen, dass der Bauer 
das Tagesfutter wiegt, aber eine annähernde Volumenbestimm¬ 
ung Hesse sich ohne grosse Mühe vornehmen und dies wäre 
schon ein Fortschritt. Wer das Füttern dem oft sehr zwei¬ 
felhaften Schätzungsvermögen der Magd, oder des Knechtes 
überlässt, wird zu seinem Schaden den Vorrath oft schneller 
schwinden sehen, als ihm lieb und als nöthig ist. Ohne 
Regelmässigkeit keine zweckmässige Fütterung. 


Im Königreich Sachsen sind nach amtlichen Berichten im 
Quartale Juli — September 1881 nachstehende an¬ 
steckende Thierkrankheiten konstatirt worden. Der 
Milzbrand ist in 8 Bezirkhauptmannschaften, 9 Ortschaften, in 
12 Gehöften mit einem gefährdeten Thierbestand von 249 Stücken 
aufgetreten; hiervon sind 14 Thiere erkrankt, von welchen 11 ge¬ 
fallen, 1 auf polizeiliche Anordnung und 2 von den Besitzern ge- 
tödtet worden sind. — Die T oll^uth wurde in 8 Bez. - Hauptm. 
in 13 Ortschaften bei 13 Thieren beobachtet, 1 Thier war der 
Seuche verdächtig, hierunter waren 8 zugelaufene unbekannte 
Hunde, 1 ist verendet, 13 wurden auf polizeiliche Anordnung und 
1 vom Eigenthümer getödtet. — Die Rotz- Wurmkrankheit 
ist in 6 Bez.-Hauptm., 9 Ortschaften, 10 Gehöften mit einem Be¬ 
stände von 45 Pferden vorgekommen, davon sind 8 erkrankt, 5 
der Seuche, 30 der Ansteckung verdächtig und wurden auf poli¬ 
zeiliche Anordnung 7 rotzkranke und 1 seuchenverdächtiges Pferd 
getödtet. — Die Maul- und Klauenseuche ist in 42 Ge- 













403 


höften von 37 Ortschaften in 10 Bez.-Hauptm. aufgetreten und 
meistens von Viehmärkten aus verschleppt worden. — Die Lun¬ 
genseuche herrschte in 6 Bez.-Hauptm., 7 Ortschaften, 7 Ge¬ 
höften mit einem Gesammtbestande von 360 Rindern; davon sind 
42 erkrankt, 4 gefallen, 25 auf polizeiliche und 7 auf Veranlassung 
der Besitzer getödtet worden. — Die Schafpocken herrschten 
in 2 Gehöften einer Ortschaft durch Ankauf aus Bayern (? d. Red.) 
eingeschleppt. — Der Bläschenausschlag wurde bei 2 Rindern 
in 2 Ställen 1 Ortschaft beobachtet. — Die Räude ist bei 1 
Pferde und unter 610 Schafen zweier Gehöfte in 2 Bez.-Hauptm. 
constatirt worden; 1 Heerde mit 43 Stücken ist aus Bayern ein¬ 
geführt. (Sächs. Landw. Zeitschr.) 


Ansteckende Thierkrankheiten im Regierungsbezirke Wies¬ 

baden im III. Quartal 1881. Milzbrand: m 8 Ortschaften 

3 Gehöften unter 27 St. Rindvieh; 3 Fälle von Anthrax acutissimus. 
Tollwuth: 2 Ortschaften, 2 Gehöfte, unter 10 Hunden 2 Fälle. 
Rotz (Wurm): 3 Ortschaften, 3 Gehöfte, unter 24 Pferden 17 
Fälle. Maul- und Klauenseuche: 1 Ortschaft 1 Gehöft, unter 

4 St. Rindvieh 1 Fall. Lungenseuche: 3 Ortschaften 8 Ge¬ 

höfte, unter 38 Rindern 8 Fälle. Pockenseuche der Schafe: 
hier unbekannt. Bläschenausschlag in 6 Ortschaften 32 Ge¬ 
höften, unter 63Rindern 39 Fälle. Räude bei 1 Pferde und in 
1 Schafheerde. D. 


Literatur. 

Vorträge für Thierärzte, redigirt von Professor O. Siedam- 
krotzky. IV. Serie. Verlag von Dege und Haenel. 
Jena 1881. 

Heft 5/7. Die Staupe der Hunde. Von Prof. Fried¬ 
berger in München. 87 St. 

Wer sich über die Staupe der Hunde in geschichtlicher, 
aetiologischer, autoptiseher etc. Hinsicht sowie über Prophylaxsis 
und Therapie, an der Hand statistischer Belege und mit Bezug¬ 
nahme auf die einschlägige Literatur nach dem gegenwärtigen 
Standpunkte der Wissenschaft eingehend orientiren will, dem kann 
dieser interessante Vortrag empfohlen werden. Th. A. 


Personalien. 

Auszeichnungen. 

Dem Medicinalrath A. Ly dt in in Karlsruhe wurde das Ritterkreuz 
I. CI., den Bezirksthierärzten fleh. Berner in Pforzheim und Th. 
Frank zu Theningen das Ritterkreuz II. CI. dos Zähringer-Löwen-Or- 
dens verliehen. 

Der k. württemb. Landgestütsthierarzt Schiller in St. Johann 
hat das Ritterkreuz H. CI. des Friedrichs-Ordens erhalten. 


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404 

Ausgeschrieben e Kr eis thier arztstelle: 

Für (fon Kr*ii‘ Jährlicher Qesuehe sind einiureicheii 

etatsmäss. Gehalt: Zuschuss: bis rum bei d. L Regierung in: 

Waldenburg . 600 M. 750 M. 10. Dezbr. 1881. Breslau. 

Bekanntmachung. 

Wiederbesetzung der erledigten Stelle eines Schlachthof- 
Offizianten betr. 

Bei dem unterfertigten Stadtmagistrat ist die Stelle eines Schlacht¬ 
hofoffizianten zu besetzen, 

Für diese Stelle ist die Qualifikation zur Funktion eines amtlichen 
Thierarztes in Bayern, insbesondere also das Bestehen der amtsthier- 
ärztliohen Prüfung mit gutem Erfolge erforderlich. 

Den Schlachthofoffizianten obliegt die Theilnahme an der Beschau, 
sowie die Handhabung der Ordnung in den Schlaohthallen und die Ge- 
schäftskontrole. 

Dem Berufenen wird zunächst ein Monatsbezug von 150 M. gewährt. 

Bei vollständig zufriedenstellender, mindestens einjähriger Dienst¬ 
leistung wird jedoch die Einreihung in den eigenen Gemeindedienst 
(Gruppe III. Klasse 1 des Gehaltsstatus) in Aussicht gestellt. Hiemit 
ist ein Anfangsgehalt von 1980 M. verbunden, welcher sich bei Erprob¬ 
ung im Dienst nach 3 Jahren auf 2160 M., nach weiteren 3 Jahren 
auf 2340 M., nach weiteren 4 Jahren auf 2160 M., und nach weiteren 
5 Jahren auf 25H0 M. erhöht, worauf noch von 5 zu 5 Jahren bis zu 
3 Alterszulagen von je 120 M, bewilligt werden. 

Mit der Aufnahme in den enteren Gemeindedienst ist auch der Bei¬ 
tritt zur Pensionsanstalt für die besoldeten Mitglieder des Magistrats und 
die Bediensteten der Stadtgemeinde München verbunden. 

Der Berufene ist verpflichtet auf Verlangen des Magistrats in den 
dafür bestimmten Räumlichkeiten der Anstalt gegen die regulativ mäs- 
sige Vergütung Wohnung zu nehmen. 

Auf Nebenverdienst durch Privatpraxis kann nicht gerechnet werden. 

Den als Schlachthofoffizianten verwendeten Thierärzten wird gemäss 
höchter Ministerial-Entschliessung die in dieser Eigenschaft zugebrachte 
Dienstzeit bei einer allenfalsigen Bewerbung um die Stelle eines Be¬ 
zirksthierarztes in die Zeit der thierärztliohen Berufsausübung mit ein¬ 
gerechnet. 

Bewerber um die vorbezeichnete Stelle wollen ihre desfalhigen Ge¬ 
suche mit den Qualifikationsnachweisen und mit Gesundheitszeugnis 
belegt bis ZUIlfl 1. Dezember 1881 bei unterfertigtem Stadtmagistrate 
einreichen. 

Am 2. November 1881. 

Magistrat der k. Haupt- und Residenzstadt München. 

Bürgermeister (L. S.) Dr. Widenmayer. 

P ü n d t e r, Sekretär. 

Hofrath Dr. M. Roll wurde vom k. k. Ministerium als Ministerial- 
Commissär in die von Rinderpest verseuchten Bezirke Mistelbaoh und 
Gross-Enzersdorf in Niederösterreich entsendet, um den Stand der Beuche 
genau zu erheben und die getroffenen Vorkehrungen zu prüfen. 

An der am 1. October d. J. zu Lemberg eröffneten neuen russ¬ 
ischen Thierarzneischule wurde Direktor Professor Dr. Seif¬ 
mann aus Kasan zum Direktor, dann zu Professoren die Doconten Dr. 
Kadyi und Dr. Boranski ernannt. 

Verantwortliche ßedaetion: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Ra*!)hl u. Lochner 
Verlag von Wilb. Lüde ritz in Augsburg. 


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Wochenschrift 

für 

Thierheilknnde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

ber&oagegeboB von 

Th. Adam in Aagsbvrg. 


XXV. Jahrgang. 46. November 1881. 

Inhalt: Gastration unter antiseptischen Gautelen. — Ansteckende 
Hausthierkrankheiten in: Eisass-Lothringen, Königreich Sachsen, in 
Schwaben und Neuburg und in der Schweiz. — Ueber das Vor¬ 
kommen von Trichinen und Finnen. — Approbation der Aerzte, Zahn¬ 
ärzte, Thierfirzte und Apotheker im deutschen Reiche i. J. 1880 81. 
— Ergebnis» der amtsthier&rztliohen PrUfung in Bayern, Per- 
sonalien. — Gauversammlung. _ 

Castration unter antiseptischen Cantelen. 

Von Professor Dr. Bayer ln Wien. 

Als warmer Anhänger der antiseptischen Wundbehandlung 
konnte ich mich mit vielen in der Veterinärchirurgie bisher 
üblichen Operations- und Verbandmethoden nicht einver¬ 
standen erklären und benützte in Folge dessen jede sich mir 
darbietende Gelegenheit, diese in der Menschenheilkunde mit 
so unendlichem Vortheile angewendete Methode auch auf der 
chirurgischen Klinik des Wiener Thierarznei-Insitutes durch¬ 
zuführen. ln der That war ich auch so glücklich Heilungen 
auf dem ersten Wege in Fällen zu erzielen, in welchen man 
bei Anwendung der bisher üblichen Behandlungsweisen nur 
nach längerer Zeit günstige Resultate erlangte. 

Im verflossenen Schuljahre dehnte sich nun das Lister’sche 
Verfahren, natürlich den Umständen gemäss modiflzirt, auch 
auf die Castration aus, welche, wie wir uns alle wohl ge¬ 
stehen müssen, gewöhnlich in 6iner den wissenschaftlichen 
Anforderungen nicht genügender Weise vorgenommen wird. 

Die bei uns am häufigsten gebräuchlichen Methoden sind 
die mittelst Kluppen und durch das Abdrehen. In beiden 
»Fällen begibt man sich aber im vorhinein der Möglichkeit 
einer Heilung auf dem ersten Wege, denn es bleibt immer 
ein stark gequetschtes Gewebe zurück, das als fremder Körper 
wirkend zu länger dauernder Eiterung Veranlassung gibt. 

Da es mir aber darum zu thuu war, eine Heilung 



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per primam intentionem zu erzielen, so musste ich selbstver¬ 
ständlich von diesen beiden genannten Yerfahren absehen 
und konnte demgemäss von den übrigen Methoden bloss ent¬ 
weder die Unterbindung des Samenstranges oder die Unter¬ 
bindung der Samenarterie wählen. 

Die Unterbindung des Samenstranges wurde von einigen 
Thierärzten zwar sehr warm empfohlen, fand aber trotzdem 
keine allgemeinere Yerbreitung, indem man, wie die ver¬ 
schiedenen Fachwerke anführen, in Folge dieser Methode 
wiederholt Starrkrampf auftreten sah. Ein weiterer Nachtheil 
dieser Unterbindung besteht darin, dass der Faden sich mit¬ 
unter erst nach geraumer Zeit und zuweilen erst so spät ab- 
stösst, dass die schon längst verheilte äussere Wunde wieder 
aufbricht oder dass selbst ein neuerlicher operativer^Eingriff 
erforderlich wird. 

Diese genannten Nachtheile Hessen sich meiner Meinung 
nach am sichersten durch Anwendung von antiseptischen 
Unterbindungsfäden, 'die ohne Schaden im Körper bleiben 
können, vermeiden, besonders, wenn man die Ligatur nur so 
stark zusammenziehen würde, als erforderlich ist, um eine 
Blutung hintanzuhalten, denn erfolgt die Zusammenziehung 
des Fadens, wie es gewöhnlich geschah, bis zu dem Grade, 
dass die Cirkulation in dem peripher von der Unterbindungs¬ 
stelle gelegenen Stücke des Samenstranges vollständig aufge¬ 
hoben wird, so ist es dann unbedingt nothwendig, dass das 
abgestorbene Stück sich abstossen muss. 

Ich beabsichtige von nun an bei sich ergebender Gele¬ 
genheit auch in dieser Richtung hin Yersuche vorzunehmen, 
über deren Ergebnisse ich seiner Zeit berichten werde. 

Im verflossenen Jahre unterband ich die Gefässe direkt 
an der Dnrchschneidungsstelle. 

Nachdem der Hodensack und dessen Umgebung zuerst 
mit Seife, dann mit einer 3 % igen Carboisäurelösung gründ- 
lichöt gereinigt und alles, was mit der Wunde in Berührung 
kommen sollte, in die gleiche Lösung getaucht worden war, 
eröffnete ich die Hodensackhöhle nur so weit als erforderlich, 
um den Hoden heraustreten zu lassen und schlang dann, um 
ein Abfliessen von Blut in die Höhle hintanzuhalten, einen 
mit Carboisäurelösung getränkten breiten Leiawandstreifeu 
um den Samenstrang. 

Hierauf legte ich eine mit Schlussvorrichtung versehene 
Kastrirzange in der gewöhnlichen Weise und nur zu dem 
Zwecke an, um beim Abschneiden des Hodens die Besudel¬ 
ung des Operationsfeldes durch das rückfliessende Blut zu 


— 


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407 

verhüten und den Schnitt schnell und in gerader Richtung 
führen zu können. 

Sodann erfasste ich mit der linken Hand den Samen¬ 
strang, schnitt unterhalb der Zange (bei dem in der Rücken¬ 
lage befindlichen Thiere) denselben durch und unterband die 
spritzenden Gefässe mit carbolisirter Seide. 

Die Zahl der anzulegenden Ligaturen war bald eine 
grössere, bald eine geringere, welche Verschiedenheit in den 
nicht immer in gleicher Anzahl vorhandenen Windungen der 
Arterie seinen Grund hat. 

Man sieht dieses am schönsten naeh geschehener Unter¬ 
bindung, wenn die Gefässe sich prall füllen, in Folge dessen 
das Ende des Samenstranges dann einem Convolute von 
Regenwürmern ähnlich sieht. Es kann sich nun hiebei leicht 
ereignen, dass man aus der Wand eines solchen Gefassbogens 
ein Stückchen herausschneidet. 

Ich mache auch aufmerksam, dass das Ende des durch¬ 
schnittenen Gefasses nicht immer ganz leicht aufzufinden ist. 
War eine solche Gefässschlinge im Momente des Durch¬ 
schneidens in Folge des Anspannens des Samenstranges ge¬ 
streckt, so beugt sie sich dann wieder um, wobei die Schnitt¬ 
fläche sich irgendwo anlegen kann, in Folge dessen es dann 
nicht spritzt. 

(Bei einem Pferde fehlte absolut jede Blutung aus den 
Gefä8sen, trotzdem ihre Lumina sichtbar und der Samenstrang 
ganz frei gegeben war.) 

Man wird mir vielleicht den Einwand machen, es sei 
zweckmässiger, statt der zahlreichen Ligaturen nur eine an¬ 
zulegen und zwar an der blossgelegten Arterie des Samen¬ 
stranges selbst. 

Ich habe dieses auch versuoht, war aber nach dem Ab¬ 
schneiden des Hodens genöthigt, mehrere spritzende Gefäss- 
enden zu unterbinden. Es erklärt sich dieses aus dem be¬ 
kannten Verhalten der Arterie, die sioh mitunter theilt, wo¬ 
durch es leicht möglich wird, dass man bloss einen Ast in 
die Schlinge bekommt. Uebrigens ist das Anlegen selbst 
mehrerer Ligaturen schneller ausgeführt, als das Aufsuchen 
und Isoüren der Arterie allein, besonders wenn das Pferd 
etwas stärker anzieht. 

Nachdem auch der zweite Hoden in gleicher Weise ent¬ 
fernt worden ist, richte ich nochmals mein Augenmerk darauf, 
ob nicht etwa ein blutendes Gefäss übersehen wurde, reinige 
den Samenstrang in der Höhle sorgfältig von Blut und hefte 
dann die Hodensackwunde durch nahe an einander liegende 


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408 



Knopfnähte mit antiseptischem Materiale und zwar verwende 
ich Catgut, da ich mich bei Benützung desselben um die 
Nähte nicht weiter zu kümmern brauche. 

Hat sich das Pferd von der Streu erhoben, so macht 
sich mitunter im Hodensacke eine geringe Ansammlung von 
Blut bemerkbar, das vielleicht in der Tiefe gegen den Leisten¬ 
kanal zu vorhanden war, (vorausgesetzt, dass man gut unter¬ 
bunden hat). Ich drücke in einem solchen Falle das Blut 
zwischen den Näthen heraus und lege hierauf ein mit carbo- 
lisirter Watte oder Jute bedecktes Suspensorium an. 

Die Pferde bleiben die ersten Tage stehen und der Ver- 
band wird nach Bedarf erneuert, hiebei aber immer der Ho¬ 
densack mit einem reinen in Carbolsäurelösung getauchten 
dem Schwamme gereinigt. 

In der Regel tritt schon am nächsten Tage eine Schwellung 
des Hodensackes und des Schlauches auf, selbst in jenen Fällen, 
die per primam intentionem heilten. Ich liess aber trotzdem 
die Pferde stehen, weil ich glaube, dass durch die Bewegung 
die Wundflächen nur gereizt werden und so die Heilung auf 
dem ersten Wege gehindert wird. 

Bisher habe ich 15 Pferde auf diese Weise castrirt 
und hiebei viermal Heilung per primam intentio¬ 
nem auf beiden Seiten und zweimal auf nur einer 
Seite erzielt. Bei den übrigen öffeneten sich die Hefte. 
Trotzdem erlangte ich aber insofern doch günstigere Resultate, 
als bei den früher hier angewendeten Methoden, weil ich 
nichts Todtes in der Wunde hatte. Dementsprechend ging 
auch die Heilung viel rascher vor sich, so dass die Beschaffen¬ 
heit der Operationsstelle schon nach Ablauf von 14 Tagen 
eine derartige war, wie sonst ungefähr nach 4 Wochen. 

Selbstverständlich ist in Fällen, in denen die Heilung per 
primam intentionem nicht gelingt, in denen also eine eiternde 
Wunde zurückbleibt, geradeso wie bei den andern Methoden 
Gelegenheit zur Wundinfektion mit ihren weiteren Folgen 
gegeben. Ich habe auch thatsächlich auf diese Weise einen 
Castraten verloren. 

Von allen Pferden liess ich schon vor der Operation und dann 
bis zu ihrer Entlassung aus der Anstalt genaue Aufzeichnungen 
über Temperatur, Puls und Athmen machen und stellte die 
Curven graphisch dar. Jedoch lässt sich aus denselben etwas 
Positives, eine Norm durchaus nicht entnehmen, indem sich 
die grössten Verschiedenheiten zeigen. 

So stieg beispielsweise bei einer Heilung auf dem ersten 
Wege die Temperatur von 37,7 C. vor der Operation nach 










409 


derselben constant, bis sie am 4. Tage 40,2 erreichte und 
von da an wieder fiel, während der Puls die ganze Zeit 
zwischen 44 und 48 sich bewegte und der Athem von 14 bis 28. 

Bei einer Heilung auf dem zweiten Wege stieg die Tem¬ 
peratur yon 38,2 nur bis 38,9, der Puls war zwischen 36 
und 40. Die Respiration von 12 bis 16. 

Bei einem Tollbluthengste zeigten wieder die drei Curven 
eine grosse Uebereinstimmung. Die Temperatur stieg von 
37,8 successive bis zum 4. Tag auf 39,2, der Puls von 36 
auf 60 und die Respiration von 12 auf 28; Erscheinungen 
die gewiss nicht sehr viel Hoffnung erweckten und doch trat 
beiderseits Heilung per primam intentionem ein. 

Wie man sieht, ist meine Art zu castriren nicht neu, 
ich verwerthe nur bei alten Methoden die Errungenschaften 
der Neuzeit und erziele damit Resultate, die meines Wissens 
bis jetzt noch nicht erzielt wurden. Das veranlasst mich auch 
den Collegen die Castration unter antiseptischen Cautelen an¬ 
zuempfehlen. 

Einem etwaigen Einwurfe, dass selbe nur mit genügender 
Assistenz auszuführen sei, muss ich widersprechen. Auch bei 
den andern Methoden braucht man einen Gehilfen, der die 
Zange zusammendrückt, die Kluppen bindet etc. So gut 
man sich zu dieser Hilfeleistung eine Person abrichten kann, 
wenn man schon auf die fachgemässe Hilfe eines Collegen 
Yerzicht leistet und leisten muss, ebensogut kann man den 
betreffenden Laien unterweisen, wie er die von dem Opera¬ 
teur mit der Pinzette gefassten Gefässenden unterbinden soll. 

Dass die Operation selbst etwas längere Zeit in An¬ 
spruch nimmt, als das Anlegen von Kluppen, gebe ich gerne 
zu, rechnet man aber bei letzterer Methode die Zeit hinzu, 
die man zum Abnehmen der Kluppen benöthigt, so kömmt 
es wohl auf das Gleiche hinaus. 


Ansteckende Hausthierkrankheiten in Eisass - Lothringen 
während des Monats September 1881. Wegen Rotz wurden 24 
Pferde getödtet, von welchen bei der Sektion nur 2 rotzfrei be¬ 
funden worden sind; weiters stehen 17 |der Seuche verdächtige 
Pferde unter Sperre und 150 der Ansteckung verdächtige unter 
Beobachtung; 22 der getödteten Pferde treffen auf Lothringen, 2 
auf Ober-Elsass. — Beim Rindvieh kam der Milzbrand 2 mal 
zur Anzeige. — Die Maul- und Klauenseuche wurde in 1 
Gemeinde durch Handelsvieh eingeschleppt. — Die Wuthkrank- 
heit kam in 4 Kreisen bei 7 Hunden zur Anzeige, von einem 
dieser Hunde wurden 2 Pferde und 1 Schwein gebissen. 


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410 


Ansteckende Hausthierkrankh eiten im König« 
reiche Sachsen, welche im Monat Oktober 1881 amtlich eon- 
statirt worden sind: Der Milzbrand ist in 3 Amtshauptmann¬ 
schaften, 6 Ortschaften, 7 Gehöften mit 101 Rindern und 1 Heerde 
von 260 Schafen bei 7 Rindern und 121 Schafen aufgetreten; 6 
Rinder und 108 Schafe sind verendet, 1 Rind wurde getödtet und 
8 Schafe sind genesen. — An Rotz ist in 7 Gehöften, mit einem 
Bestände von 18 Pferden, in 6 Orten von 3 Amtsh. 1 Pferd erkrankt 
und polizeilich g^ödtet worden, 1 der Seuche und 14 der Ansteck¬ 
ung verdächtige Pferde stehen unter Sperre bezw. Beobachtung* 
— Yon Lungenseuche sind 7 Gehöfte in 7 Orten von 5 Amtsh. 
mit einem Bestände von 223 Rindern 12 Stück erkrankt und da¬ 
von 8 auf polizeiliche Anordnung und 4 vom Besitzer getödtet 
worden. Yon den in früheren Monaten constatirten Seuchen 
sind Milzbrand, Maul- und Klauenseuche und Schafpocken er¬ 
loschen, wegen Lungenseuche wurden in 3 Orten 48 Rinder ge¬ 
tödtet und ist die Schafräude durch Abschlachten der Herde getilgt. 
Die Influenza der Pferde scheint in der Abnahme begriffen 
zu sein. 


In Schwaben und Neuburg während des Monats Octo- 
ber 1881. Wegen Milzbrand sind aus 5 Ställen in 4 Ortschaften 
zweier Amtsbezirke 10 Stück Rindvieh theils gefallen, theils noth- 
geschlachtet worden. — Die Rotzkrankheit wurde bei3 Pferden 
festgestellt, von welchen 2 aus 1 Stalle gefallen sind und 1 getödtet 
wurde; 4 rotzverdächtige Pferde stehen unter Sperre. — In 1 mit 
10 Rindviehstücken besetzten Stalle der Stadt Augsburg ist die 
Lungenseuche zum Ausbruch gekommen, 3 kranke Kühe wur¬ 
den getödtet; die Seuche ist durch Handelsvieh von auswärts ein¬ 
geschleppt worden. — Bei 2 Pferden 1 Stalles wurde die R ä u d e 
festgestellt. — 


Stand der Yiehseuchen in der Schweiz nach dem 
Bulletin No. 164 auf 1. Novbr. 1881. Die Maul- und Klauen¬ 
seuche ist dem Erlöschen nahe, am 1. Novbr. waren nur noch 
in den Kantonen Waadt (15) und Graubünden (4) im Ganzen 
19 Ställe verseucht, mithin 135 Ställe und 33 Weiden weniger als 
am 1. October d. J. — An Milzbrand sind 7 Rinder, und zwar 
in den Kantonen Thurgau 3, Bern 2, Luzern und St. Gallen je 
1 Stück, gefallen. — Im Kanton Luzern wurde 1 rotzkrankes 
Pferd getödtet. — In Langenthal ist 1 Pferd an Influenza ge¬ 
fallen, welches sich im Militärdienst inficirt hatte. 


Ueber das Yorkommen von Trichinen und Finnen 
bei den im Jahre 1880 in Preussen untersuchten Schweinen ist 
dem vom Geh. Ober-Med.-Rath Dr. Eulenburg auf Grund amt¬ 
licher Quellen erstatteten Berichte u. A. folgendes zu entnehmen: 
Yon 3,342,303 untersuchten Schweinen sind in 805 Gemeinden 
2284 trichinös und 11379 mit Finnen behaftet befunden worden, 




411 


es kommt somit auf 1460 Schweine ein trichinöses und auf 293 
ein finniges. Die Zahl der trichinös befundenen amerikanischen 
Speckseiten und Schweinefleischpräparate beträgt 3030. Die mikro¬ 
skopische Fleißchbeschau ist von 18332 Fleischbeschauern bethätigt 
worden. 

(Anmerkung der Redaktion. Trotz dieses kolossalen, mit viel¬ 
fachen Belästigungen verbundenen sanitätspolizeilichen Apparates 
sind inmitten der Bezirke, in welchen die mikroskopische Fleisch¬ 
beschau obligatorisch ist, zahlreiche Fälle von Trichinose beim 
Menschen vorgekommen (von denen gegen 200 Erkrankungen mit 
5 Todesfällen bekannt geworden sind), welche den Beweis liefern, 
dass die Trichinenschau keine Gewähr bietet, den 
Menschen vor Trichinose zu schützen. 

Nachdem es jedoch eine bekannte Thatsache ist, dass richtig 
gekochtes und gebratenes Schweinefleisch — auch wenn dasselbe 
Trichinen enthält — für den Menschen unschädlich ist, mithin 
diesen Schutz sich Jedermann selbst zu verschaffen vermag, so 
dürfte es nicht Aufgabe der Polizei sein, hier präventiv einzu¬ 
greifen. Im Gegentheil macht die mikroskopische Fleischbeschau 

— die thatsächlich genügenden Schutz vor Trichinose nicht bietet 

— die Esser von rohem Schweinefleisch in dieser Unsitte nur um 
so sicherer, weil sie bei denselben den Glauben erweckt, es sei 
das untersuchte Fleisch unschädlich. Aus diesem Grunde wurde 
die Einführung der obligatorischen Trichinenschau in Belgien und 
Frankreich mit vollem Rechte abgelehnt. Th. A.) 

Die Approbation der Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apo- 
theker im deutschen Reich während des Prüfungsjahres 1880,81 
ist nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. Oktober 
d. J. von den zuständigen Zentralbehörden an 556 Aerzte, 16 
Zahnärzte, 57 Thierärzte und 365 Apotheker ertheilt worden. 

Namensverzeichniss der approbirten Thierärzte: 

I. In Preussen: 1) Gosslau, G. P. R. aus Golzow; 2) 
Schwärtzkopff, Olof, A. W. aus Ostrometzko; 3) Klipstein, 
L. R. E. Th. aus Bollstedt; 4) Boeckel, August aus Erfurt; 5) 
Buch, Joh. aus Hingerath; 6) Duvinage, K. O. aus Pasawalk;7) 
Drews, Ferd. aus Oldesloe; 8) Disselhorst, Rudolf aus Rin¬ 
teln; 9) Feuorhack, August aus Wichmannsdorf; 10) Hirse¬ 
mann, Emil aus Angermünde; 11) Hain, K. H. W. aus Kro- 
toschin; 12) K oh ring, Albr. aus Grossenmarpe; 13) Krause, 
Franz aus Wischke; 14) Kublinski, Max aus Kiebel; 15) 
Langer, J. B. A. aus Neisse; 16) Michalick, Richard aus 
Bachmann, 17) Müller, Otto aas Werben in der Altmark; 18) 
Peters, Otto aus Notzendorf; 19) Rupprecht, Bernh. B. aus 
Treffurt; 20) Rom an u, Gg. aus Pogum; 21) Struve, Dietrich 
aus Benndorf; 22) Schmidt, Heinrich aus Schwanbeck; 23) 
Schmidt, Jos. aus Roewersdorf; 24) Straehler, J. K. G. aus 
Breslau; 25) Schnitze, F. K. R. aus Aschersleben; 26) Schlake, 
Hch. aus Mehnen; 27) Tobolewski, Frz. R. aus Gr. Birglau; 


k 


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412 


' ji 1 1 n iUfT^ 


28) Tetzner, Kuno aus Langensalza; 29) Yaerst, Gust. aus 
Wengern; 80) Lehmann, G. R. K. aus Jüterbog; 31) Post, 
R. P. Fr. aus Johannisberg; 82) Wilden P. Jos. aus Lützerath; 83) 
Henkel, Aug. aus Breitenworbis; 34) Bus er, Wilh. aus Schon¬ 
berg; 35) Schlitzberger, E. A. Hch. aus Vernawahlshausen. 

II. In B ay er n. 1) E d er, Lorenz aus Frauenholzen; 2) E n g e 1- 
mayr, Gg. aus Dachau, 3) Hellberg, Frch. aus Würzburg; 
4) Kronburger, Frz. aus Rögling; 5) Preohtl, Lorenz aus 
Guttenstetten; 6) Saurer, Jos. aus Passau; 7) Sohulz, Adam 
aus Leutershausen; 8) Schumann, Gottl. aus Bechhofen; 9) 
Schwäbel, Xav. aus Eyerwang; 10) St enger, Joh. aus Preun- 
schen; 11) Stoss, Anton aus München; 12) Welz, Jacob aus 
Offenburg; 13) Wille, Karl aus Mindelheim. 

III. Im Königreich Sachsen: 1) Graf, Osk. CI. aus 
Gombsen bei Dresden; 2) Kleinpaul, Frz. Th. aus Bernsdorf 
bei Lichtenstein; 3) Pusch, Fr. J. G. aus Pförten in der Nieder¬ 
laussitz; 4) Schwartz, Hch. F. aus Berlin; 5)Prietsch, Frch. 
B. B. aus Leipzig; 6) Schmidt, Feh. E. aus Weinsdorf bei 
Mittweida. 

IY. In Württemberg. 1) Klages, Herrn, aus Eira, Prov. 
Hannover; 2) Krassei, Bich, aus Stuttgart. 

Y. In Hessen. Kroll, Ludg. aus Frohnhausen bei Batten¬ 
berg. - ' j . - t (D. R.-Anz.) 

Das Ergebniss der Prüfung behufs Erlangung 
der Funktion eines amtlichen Thierarzt'es in Bayern 
pro 1881 ist folgendes: von den 23 Candidaten, welche die Ad¬ 
mission erhielten, sind 2 vor Beginn der Prüfung zurückgetreten, 
von den 21, welche sich der Prüfung unterstellten, erhielt die 
Hauptnote I. ein Candidat, 6 erhielten die Hauptnote II, 12 die 
Hauptnote III. und 2 die Hauptnote IV. 


Personalien. 

Der Unterzeichnete sucht eine Stelle als Assistent bei einem Herrn 
Bezirksthierarzt. Jacob Stetter, prakt. Thierarzt in Beuren, 

Post Pfaffenhofen a/Both. 

Dem DistriktsthierarzteMax Findt zu Monheim wurde die Distrikts- 
thierarztstelle in Türkheim und dem praktischen Thierarzte Earl Wank- 
müller die Distriktsthierarztstelle in Pfaffenhausen, Bez.-A. Mindelheim, 
übertragen. 

Den Herren Collegen im bayr. Walde von Kötzting bis Wegscheid 
verbindlichen Dank für die prompten und saohgemässen Mittheilungen 
in Betreff der Lungenseuohe. 

Passau. Auer, Controlthierarzt 


Aus der Pfalzl Letztes Kränzchen WestriVher Thier¬ 
ärzte pro 1881 am 1. Dezember bei Jänisch in Kaiserslautern. 
Zur gefälligen Erinnerung. 


Verantwortliche ttedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Eaokl u. Lochner 

Verlag von Wilh. Lüde ritz in Augsburg. 



Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

beraoigcgoben von 

Th. Adam in Angbburg. 


XXY. Jahrgang. N* 47. November 1881. 

Inhalt: Protokoll über die Versammlung des thierärztlichen Provin- 
ziaivereins für Posen. — Die deutsche Viehzucht- und Herdbuch- 
Gesellschaft. — Rinderpest. — Das Militärveterinärwesen in Preussen 
betr. — Amtliche Eigenschaft der Triobinenschauer. — Literatur. 
— Personalien. — Bücheranzeige. 

Protokoll der 2. General-Versammlung des thierärzt¬ 
lichen Provinzial-Vereins für Posen. 

Abgehalten am 9. Oktober 1881 im Mylius-Hötel zu Posen. 

Die zahlreich besuchte Versammlung wurde von dem Vor¬ 
sitzenden, Herrn Departements - Thierarzt und Veterinär-Assessor 
Rüffert-Posen, eröffnet. Nachdem der 1. Gegenstand der Tages¬ 
ordnung „Geschäftliche Mittheilungen tt kurz erledigt worden war, 
wurde zunächst zur Wahl eines Delegirten zum „Deuts chen Veterinär¬ 
rath“, sowie eines Stellvertreters desselben geschritten und hierbei 
durch Acclamation gewählt: als Delegirter: Herr Departements- 
Thierarzt Rüff ert-Posen, als Stellvertreter: Herr Departements- 
Thierarzt Schmidt - Bromberg. 

Sodann referirte Herr kgl. Korps-Rossarzt Gross-Posen über 
„Haarkrankheiten des Pferdes.“ Der sehr interessante 
Vortrag stützt sich auf einen Bericht des k. Ober-Rossarztes Hm. 
Engel-Sprottau, nach welchem im Herbste des vergangenen 
Jahres unter den Pferden des niederschlesischen Feld - Artillerie- 
Regiments eine eigentümliche Erkrankung der Schweifhaare be¬ 
standen habe, welche nicht allein auf andere Pferde, sondern auch 
auf Menschen übergegangen sei. Diese Erkrankung, zu welcher 
die schwarzen Schweife der Braunen und Rappen eine besonders 
grosse Disposition zu besitzen scheinen, manifestire sich in knöt¬ 
chenartigen, grau-weissen Auftreibungen der einzelnen Haarschafte, 
wobei der Schweif selbst wie gepudert erscheine. Diese Auftreib- 


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414 


ungen seien, wie die Untersuchungen ergeben haben, durch kleinste 
Kngelbacterien (Micrococcen) bedingt, welche die Rinde des Haares 
bis zum Mark durchdringen und hier sich bis zu einer gewissen 
Grenze vermehren. Es sei bis jetzt noch nicht gelungen, diese 
Bacterien zu einem bestimmten Pilz heranzubilden. Was die Be¬ 
handlung anbelange, so habe sich (10 bis 20 %) Karbolöl noch am 
besten bewährt. Der Herr Vortragende spricht schliesslich die 
Vermuthung aus, dass die sogenannten „Rattenschweife“ der Pferde 
in einzelnen Fällen vielleicht auch auf Infektion durch pflanzliche 
Organismen zurückzuführen sein dürften. 

An der Discussion über diesen Gegenstand betheiligten sich 
namentlich die Herren Kreisthierarzt J a c o b - Schroda und Grenz- 
und Kreisthierarzt Bertelt-Ostrowo. Ersterer hat Fälle die¬ 
ser Mycose sowohl bei Pferden, wie bei Menschen beobachtet und 
die Haarknoten, welche sich beim Pferde im Schweife, der Mähne 
und dem Schopfe, beim Menschen im Barte gezeigt haben, einer 
genauen mikroskopischen Untersuchung unterworfen. Hierbei hätten 
sich Micrococcen stets nachweisen lassen. Die Behandlung stosse 
desshalb auf so grosse Schwierigkeiten, weil die Pilzkeime sich mit 
Vorliebe in der Nähe der Haarwurzeln ansiedelten; bei einiger 
Energie sei indess mittels Applikation des Phenylspiritus sichere 
Heilung zu erzielen. Auch beim Menschen habe sich, wie Redner 
zu beobachten die Gelegenheit gehabt, dieses therapeutische Ver¬ 
fahren ausserordentlich gut bewährt. Herr Bertelt-Ostrowo be¬ 
tont die Eigenthümlichkeit der in Rede stehenden Haarkrankheit, 
namentlich gern den Grund des Schweifes heimzusuchen und 
erinnert bei dieser Gelegenheit an ein in der Wiener „Revue für 
Thierheilkunde und Thierzucht“ jüngst erschienene Arbeit des Hrn. 
Prof. Dr. Pflug-Giessen, nach welcher dieser Forscher eine Er¬ 
krankung des Schweifes durch, aus dem Blinddärme des Pferdes 
gewanderte Oxyuren (Oxyurus curvula), beobachtet habe. 

Bevor zu dem folgenden Gegenstände der Tagesordnung ge¬ 
schritten wird, erbittet sich das Wort Herr Korps-Rossarzt Gross 
zu einer kurzen Mittheilung über die in Deutschland und Frank¬ 
reich während des Frühjahrs und Sommers dieses Jahres unter den 
Pferden sehr verbreitet gewesene Seuchenkrankheit, welche unter 
dem Namen „Influenza“ bekannt, neuerdings aber von Herrn Pro¬ 
fessor Dieckerhoff-Berlin von dieser getrennt und mit dem 
Namen „Staupe der Pferde“ (Jnfluenza erysipelatosa s. Febris 
catarrhalis epidemica contagiosa Equorum) [vergl. A d a m ’s Wochen- 


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415 


schrift Jahrgang XXV. Nr. 85] belegt worden sei. Die Versamm¬ 
lung erklärte sich mit der hierauf gemachten Bemerkung des Hrn. 
Kreisthierarzt R einem an n-Krotoschin, nach welcher eine be. 
stimmte Grenze zwischen der eigentlichen Influenza oder Brust¬ 
seuche des Pferdes (Pleuro-Pneumonia infectiosa) und der „ Staupe 
der Pferde* kaum gezogen werden könne, zum grössten Theil ein¬ 
yerstanden, ist indess andererseits mit Herrn Departements - Thier, 
arzt Schmidt-Bromberg der Ansicht, dass die DieckerhofFsche 
Arbeit durchaus dazu angethan sei, ein weiteres Interesse für das 
Studium dieser Infectionskrankheit zu erwecken. 

Hierauf referirt Herr k. Kreisthierarzt Hau c k o 1 d - Fraustadt 
über den 4. Gegenstand der Tagesordnung: „Die Tuberkulose 
des Rindes vom sanitätspolizeilichen Standpunkte.* 
Redner zieht in den Kreis seiner Betrachtung speciell die sogen. „Perl¬ 
sucht*, deren Wesen trotz aller Bemühungen, besonders auf dem 
Wege des Experiments, noch immer nicht, auch nur annähernd 
bekannt geworden sei. Während einzelne Forscher diese Krank¬ 
heit zur Tuberkulose zählen, halten sie Andere für eine „Sarco- 
matose* und noch Andere für eine Krankheit eigener Art. Daher 
komme es denn, dass bezüglich der Geniessbarkeit des Fleisches 
und der Milch perlsüchtiger Rinder z. Z. noch die allerverschieden- 
sten Ansichten obwalten und in dieser Beziehung die abweichend¬ 
sten sachverständigen Gutachten abgegeben werden. Es frage sich, 
welche Stellung die Thierärzte unter solchen Verhältnissen einzu- 
nähmen hätten ? — Nach einer sehr lebhaften Discussion, an wel¬ 
cher sich namentlich die Herren Departementsthierarzt Schmidt- 
Bromberg, Kreisthierarzt Frick-Rawitsch, Reinemann -Kroto- 
schin und Heyne-Obornik betheiligen, spricht sich die Majorität 
der Versammlung dahin aus, dass das Fleisch hochgradig perl¬ 
süchtiger Rinder unter allen Umständen von dem Konsum für Men¬ 
schen auszuschliessen sei, dass dagegen das Fleisch von Rindern, 
welche nur in geringerem Grade mit dieser Krankheit behaftet und 
noch gut genährt befunden würden, nur als minderwerthig, im 
übrigen aber, namentlich im gekochten Zustande, als geniessbar er¬ 
achtet werden könne. — Was den Genuss der rohen Milch perl¬ 
süchtiger Kühe anbelangt, so wurde vom Herrn Kreisthierarzt 
Hey ne-Obornik besonders hervorgehoben, dass auch nach den, 
während der letzten Jahre in der kgl. Thierarzneischule zu Berlin 
angestellten Versuchen immer noch der Verdacht bestehe, dass die¬ 
selbe schädlich wirke. Herr Professor Virchow habe daher mit 


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416 




Bezug hierauf in einem in der Berliner medizinischen Gesellschaft 
am 10. März c. gehaltenen, von Herrn Prof. Dr. Schütz-Berlin 
im Archiv f. w. u. pr. Thierheilkunde B. 6. veröffentlichten Vor¬ 
träge*) mit Recht gesagt: „Besteht aber ein solcher Verdacht, so 
ist auch Grund vorhanden, vor dem Genuss derartiger Dinge sich 
besonders zu wahren, und ich halte es für gerechtfertigt, wenn die 
Sanitätspolizei den Verkauf perlsüchtiger Kühe verhindert und 
die vorläufige Beschlagnahme derer anordnet, bei denen diese 
Krankheit nachgewiesen ist.“ — Die Versammlung ist jedenfalls 
der Meinung, dass es in hohem Grade erwünscht sei, die Versuche 
nach dieser Richtung hin in möglichst grossem Massstabe fortzu¬ 
setzen. — 

Wegen vorgeschrittener Tageszeit wird sodann der folgende 
Vortrag des Herrn Kreisthierarztes Heyne-Obornik: „Die sogen, 
periodische Augenentzündung des Pferdes“ (Iridochorioiditis specifica 
Equorum) bis zur nächsten Sitzung hinausgeschoben und hierauf 
der letzte Gegenstand der Tagesordnung durch die Aufnahme von 
2 ordentlichen und 2 ausserordentlichen Mitgliedern erledigt. 

Für die 3. Generalversammlung, welche im Mai des folgenden 
Jahres in Posen stattfinden soll, wurde folgende Tagesordnung auf¬ 
gestellt: 1) Geschäftliche Mittheilungen. 2) Die periodische Augen¬ 
entzündung des Pferdes (Iridochorioiditis specifica Equorum) Referent 
Herr Kreisthierarzt Heyne-Obornik. 3) Heber Jncubation der 
Rotzkrankheit der Pferde. Referent Herr Departements - Thierarzt 
Schmidt-Bromberg, Korreferent Herr Kreisthiersrzt Frick-Ra- 
witsch. 4) Ueber Stomatitis pustulosa des Pferdes, Referent Herr 
Kreisthierarzt Jacob-Schroda. 5) Mittheilungen aus der Praxis. 

Hierauf wurde von dem grössten Theile der Anwesenden ge¬ 
meinschaftlich das Mittagsmahl in heiterster Stimmung eingenommen. 

Der Schriftführer d. thierärztl. Provinz.-Vereins f. Posen. 

Heyne, kgl. Kreisthierarzt. 

Die „Deutsche Viehzucht- und Herdbuch-Gesell¬ 
schaft“ betr. gibt der nunmehrige neue Geschäftsführer der Ge¬ 
sellschaft, Herr B. Martini-Berlin (v. S. 314 d. Wochenschrift), 
in Kr. 7 der Mittheilungen der Gesellschaft unter dem Titel: „Zum 
Beginne“ folgende Erklärung bekannt: „Nachdem ich meine An¬ 
sicht über die Herdbuchfrage bereits wiederholentlich dargelegt, 
sowie ein Vorbild für die Erforschung der Viehracen zu geben 
und die Erspriesslichkeit von Zuchtbüchern auch für Rindvieh 

*) Siehe auoh Woohensohrift 1880 S. 272 u. f. 




417 


durch eigene praktische Betätigung zu zeigen versucht, habe ich 
geglaubt annehmen zu müssen, dass meine Berufung als Geschäfts¬ 
führer der deutschen Viehzucht und Herdbuch-Gesellschaft auf Grund 
dieser meiner bekannten Stellung zur Sache erfolgt sei. Vielleicht 
nicht allen Mitgliedern der Gesellschaft bekannt genug, will ich 
dennoch zum Zwecke voller Klarheit nochmals kurz meine diesbe¬ 
züglichen Gedanken entwickeln. 

Die Vererbung ist die Grundlage aller Züchtung. 

Ein Thier vererbt seine Eigenschaften um so sicherer, einer 
je grösseren Anzahl von Blutsverwandten, Seitenverwandten sowohl 
wie Voreltern, dieselben Eigenschaften inne wohnten, je mehr also 
hierdurch die Constanz dieser Eigenschaften als unveräusserliche 
Eigenthümlichkeit der Familie, des Stammes, des Schlages, der 
Kace, der Species u. s. w. bewiesen ist. 

Aus dem nachgewiesenen Grade derartiger Constanz die Wahr¬ 
scheinlichkeit ermessen zu lassen, mit welcher ein Zuchtthier seine 
Eigenschaften vererben werde, ist Zweck des Herdbuches. 

Diesen Zweck kann ein Herdbuch nur erfüllen, wenn entweder 

1) die Aufnahme in dasselbe davon abhängig gemacht ist, dass 
das aufzunehmende Thier ganz bestimmte Eigenschaften be¬ 
sitze oder andere nicht besitze; oder 

2) jedes aufzunehmende Thier wenigstens in Bezug auf die bei 
der Züchtung in Betracht kommenden wesentlichsten Eigenschaf¬ 
ten genau und verläßlich charakterisirt werde; oder endlich 

3) beide unter 1 und 2 aufgeführten Bedingungen vereint 
werden. 

Es genügt für den Zweck nicht, bloss allgemein hin ein Herd¬ 
buch für eine Race anzulegen, weil es keine Race gibt, in wel¬ 
cher gerade die Nutzungseigenschaften, auf welche es doch bei der 
Züchtung hauptsächlich ankommt, unwandelbar wären. 

Im ersten der so eben in Frage gestellten Fälle, Vorschrift 
bestimmter Eigenschaften, würde der Zweck eines Herdbuches nur 
unvollkommen erreicht werden, weil nur gewisse minimale Grade 
der betr. Eigenschaften, wie Körpergrösse, Zugkraft, Geschwindig¬ 
keit im Laufen, Milchergiebigkeit, Schurgewioht etc. aufgestellt 
werden könnten, das Mass also, in welchem diese Eigenschaften 
überschritten würden, unbekannt bliebe, mithin jede Unterscheid¬ 
ung der aufgenommenen Thiere wegfiele. Viel besser würde der 
beabsichtigte Zweck des Herdbuchs im zweiten Falle erreicht wer¬ 
den ; nur würde in diesem das Herdbuch durch Aufnahme minder- 
werthigen Materials zu umfangreich werden, an Uebersiohtlichkeit 
verlieren. Vollkommen entsprechend dagegen wäre die Massnahme 
des dritten Falles: Stellung bestimmter Aufnahmebedingungen nach 
Race, Körpergrösie, Nutzung und dazu Charakteristik der be¬ 
treffenden Thiere. 

Hieraus ergeben sich für die nuizverheissende Anlage und 
Führung eines Herdbuchs folgende Voraussetzungen: 

1) muss die Race oder der Schlag, wofür das Herdbuch ge¬ 
schaffen wird, genau erforscht und beschrieben werden, um die 


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418 


der Race oder dem Schlage eigentümlichen Eigenschaften 
und deren Constanz oder deren Variabilität festzustellen; 

2) muss jeder Züchter, welcher die Aufnahme seiner Thiere in 
das Herdbuch erstrebt, ein genaues Zuchtbuch mit den ent¬ 
sprechenden Hülfsbüchern (Futter-, Wäge-, Probemelk- etc. 
Registern) führen, welches einerseits die Abstammung, anderer¬ 
seits die Eigentümlichkeit, insbesondere die Nutzbarkeit, die 
Vorzüge und die Mängel jedes einzelnen Thieres zu verfolgen 
ermöglicht; und 

3) müssen unerschütterliche Garantien für die Wahrhaftigkeit des 
Herdbuches sowohl wie der Zuchtbücher geschaffen werden. 

Diese Grundanschauungen werden für meine THätigkeit als 
Geschäftsführer der deutschen Viehzucht- und Herdbuch - Gesell¬ 
schaft leitend sein, sofern meine Fehlbarkeit nicht eines Besseren 
belehrt wird, oder sofern mir von der Gesellschaft nicht Aufgaben 
einer andern Richtung gestellt werden. 

Uebrigen8 bin ich der Meinung, dass die deutsche Viehzucht- 
und Herdbuch-Gesellschaft nur der Vorläufer einer allgemeinen 
deutschen Landwirthschafts - Gesellschaft sein kann, deren Schwer¬ 
punkt auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Produktion aller¬ 
dings naturgemäss in die Pflege der Viehzucht fallen würde.“ 

Im Anschluss an Vorstehendes wird in Nr. 8 der Mitteil¬ 
ungen der D. Viehzucht- und Herdbuch-Gesellschaft von Herrn B. 
Martini erklärt, dass von einen! einzigen Herdbuch 
fortan nicht die Rede sein kann, sondern dass vielmehr 
jede Gruppe eigenartigen Viehes (Race, Schlag) ihr eigenes Herd¬ 
buch haben müsse, derartige Herdbücher erst angelegt werden 
können, nachdem über die Constanz der für die Züchtung wichtigen 
Eigenschaften die erforderlichen Beobachtungen in genügender Zahl 
und Dauer gewonnen worden sind. Demgemäss wurden Muster für 
solche Zuchtbücher hergestellt und wird um Angebot und Nach¬ 
frage zu vermitteln ein centrales Adressbuch geschafft werden. Als 
Beitrag zu den Herstellungskosten soll die Eintragung jeder Zucht 
für Nichtmitglieder bei Pferden 30 M., bei Rindvieh und Schafen 
20 M., bei Schweinen 10 M. betragen, für Mitglieder (deren Jahres¬ 
beitrag 10 M. beträgt) die Eintragung unentgeltlich sein. Anmeld¬ 
ungen mit den erforderlichen Angaben über Race, Schlag, Bestand, 
Charakteristik der Herde, Wohnort (Bahnstation) des Besitzers 
u. s. w. nimmt B. Martini, Geschäftsführer der Gesellschaft 
(Berlin N., Schlegelstrasse 3a) entgegen. 


Der Stand der Rinderpest in Oesterreich-Ungarn war nach 
amtlichen Nachrichten Ende November d. J. folgender: In N i e- 
derösterreich sind verseucht 9 Orte des Bezirks Mistelbach, 
6 Orte des Bezirks Gross-Eüzersdorf, 2 Orte des Bezirks Koraeu- 
burg. In Galizien 1 Ort des Bezirks Husiatyn. 

In Russland ist die Rinderpest neuerdings ausgebrochen: 
1) im Gouvernement Warschau in der Stadt Warschau, sowie 
in Ezyste und in Korzeniowka, Kreis Warschau; 2) im Gouveme- 


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419 


ment Plock in Kosiewo, Kreis Plock und 3) im Gouvernement 
Petrikau, in Krenzna, Kreis Petrikau. 


Bezüglich des §. 19 der Bestimmungen über das Militär- 
Veterinärwesen in Preussen vom 15 Januar 1874 (vide 
Wochenschr. 1874 S. 194 u. f.) ist — in Abänderung des §. 18,1 
der Rekrutirungsordnung vom 28. September 1875 — folgendes 
Allerh. bestimmt worden: 1) Ein- und dreijährig Frei willige der 
Cavallerie, Feld-Artillerie und des Trains, welche die Approbation 
zum Thierarzt besitzen und die vorgeschriebene Prüfung im 
Hufbeschlag bestanden haben, dürfen bei guter Führung und ent¬ 
sprechender dienstlicher Befähigung nach halbjähriger Dienstzeit 
mit der Waffe zu ein-, bzw. dreijährig freiwilligen Unter-Ross¬ 
ärzten befördert werden. 2) Vorstehend bezeichnete einjährig 
Freiwillige sind von der Zahlung der in der Anlage 6 zu §. 18 der 
Rekrutirungsordnung vorgeschriebenen Entschädigung für die Be- 
rittenmachung befreit. Werden sie aus Gründen, die ihnen selbst 
zur Last fallen, nach sechsmonatlicher Dienstzeit nicht zu Unter¬ 
rossärzten befördert, so haben sie die Hälfte der für die Benutzung 
der Dienstpferde vorgeschriebenen Entschädigung nachträglich zu 
zahlen und für den Rest ihrer Dienstzeit auch die Pauschquanta 
für Hufbeschlag und Pferdearznei, sowie die Rationsvergütung zu 
erstatten. Im Unvermögensfalle finden die Vorschriften des §. 20,1 
des Friedens - Geldverpflegungs - Reglements mit der Massgabe An¬ 
wendung, dass die General-Commandos ermächtigt sind, ihnen die 
zu zahlenden Beträge ganz oder theilweise zu erlassen. Diese Be¬ 
stimmungen treten am 1. Oktober 1882 in Kraft. (D. R.-A.) 

Die Untersuchung von geschlachteten Schweinen auf Trichinen 
durch öffentlich angestellte Fleichbeschauer betr. hat — in Bezug 
auf die rechtliche Bedeutung der Ober-Präsidial-Verordnung für die 
Provinz Brandenburg vom 26. Mai 1880 — das Reichsgericht, 
II. Strafsenat, durch Urtheil vom 20. Sept. d. J. folgende Entscheid¬ 
ung gefällt: Die in der Provinz Brandenburg öffentlich angestellten 
Fleischbeschauer sind Beamte, und ihre zum Zwecke des Verkaufs 
erforderlichen Atteste über die mikroskopische Untersuchung der 
Schlachtstücke haben den Charakter amtlicher Atteste. Fleischbe¬ 
schauer, welche zwar das staatliche Exämen als Fleischboschauer 
bestanden haben, aber nicht öffentlich angestellt sind, machen sich 
daher wegen Amtsanmassung aus §. 182 des Strafgesetzbuches 
strafbar, wenn sie gleichfalls Atteste über die von ihnen vorge¬ 
nommenen mikroskopischen Untersuchungen von geschlachteten 
Schweinen zum Zwecke des Verkaufes ausstellen. (D. R.-A.) 


Literatur. 

Gemeinverständliche Anleitung znr Berechnung der Futtcr- 
rationen (Futtermischungen) für Rinder, Schafe, Schweine 
und Pferde. Zum Gebrauche in der landwirtschaftlichen 
Praxis. Von Dr. Emil Pott, Privatdocent an der landw. 


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420 


Abtheilung der kgL technischen Hochschule in München. 

München. Theodor Ackermann 1881. gr. 8. 82 S. 

M. 1,50. 

Wenn die . Fütterung der landwirtschaftlichen Hausthiere 
eine rationelle sein und ökonomische Vortheile gewahren soll, muss 
sich dieselbe auf die Kenntnisse des Nährwerthes der Futtermittel 
an verdaulichen Nährstoffen stützen und für die Bestimmung der 
Futterrationen der wirkliche Nährstoffbedarf zu Grunde gelegt wer¬ 
den. In der vorliegenden Brochüre sind sowohl die Theorie der 
Ernährung nach chemisch-physiologischen Grundsätzen als auch die 
chemische Zusammensetzung und der Nährstoffgehalt der Futtermittel 
gemeinfasslich dargestellt, mit Beispielen der Berechnung von Futter¬ 
mischungen und Tabellen über den Gehalt der Futtermittel an 
Trockensubstanz und Nährstoffen vervollständigt und ist desshalb diese 
Schrift in den einschlägigen Kreisen der Beachtung sehr zu empfehlen. 

Personalien. 

Erledigt ist die Bezirksthierarztstelle für das Bezirksamt Karl¬ 
stadt. Bewerber um dieselbe haben ihre vorsehriftsmässig belegten 
Gesuche bei der ihnen Vorgesetzten Kreisregierung, Kammer des Jnnern 
bis zum 16. Dezember d. J. einzureichen. 

Die Kreisthierarztstelle des Kreises Coesfeld (mit dem Amtssitze 
in Coesfeld) ist erledigt. Es wird beabsichtigt, diese Stelle mit dem 
1. Februar k. J. zu besetzen. Der anzustellende Kreisthierarzt bezieht 
neben dem Staatsgehalt von jährlich 600 M. noch für die Ueberwaohung 
von circa 51 im Kreise Coesfeld stattfindenden Viehmärkten ca. 655 M. 
30 Pfg. Gebühren aus Comunalfonds. Qualificirte Bewerber um diese 
Stelle wollen ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Zeugnisse und eines 
kurzen Lebenslaufes bis spätestens zum 15. Januar k. Js. bei uns ein- 
reiohen. Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern. 

v. Viebahn. 

Die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt K iss in gen 
wurde dem Bezirksthierarzte Joh.Büttelin Karlstadt verliehen. 

Gestorben ist der Stabsveterinär a. D. Christ. Nuss er zu Augs¬ 
burg an Lungenentzündung im 44. Lebensjahre. 

BOcher-Anzcige. 

Verlag von August Hirsehwald in Berlin. 

Soeben erschien: 

Systematischer Grundriss der Zoologie. 

Für den Gebrauch an höheren Lehranstalten, sowie zum Selbstunterricht 
bearbeitet von 0. Lubarsch. 

Erster Theil. W irbelthiere. 
gr. 8. Preis: 2 Mark. 

Die Monatsversammlung des thierärztlichen Vereins in München 
findet Dienstag den 29. November d. J. Nachm. 2 Uhr in der Restau¬ 
ration Roth (Neuthurmstr.) statt Tagesordnung: Milsbrand und Wild¬ 
seuche. Referenten: Prof. Faser und Bez.-Th. Putscher. 


Verantwortliche Uedacüon: Th. Adam in Augsburg.— Drnok von &aok) n. Locliner 
Verlag von Wilh. Lttderit* in Autrwhurc. 





Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

her&uagegeben von 

Tli. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N= 48. December 1881 . 


Inhalt: Befugniss der Geatütsvorstände in Bayern zur Abwehr und 
Unterdrückung von Viehseuchen. — Verhandlungen des thierärzt¬ 
lichen Vereins in München. (Seuchenhaftes Verwerfen der Kühe.) 
— Lungenrotz. — Chinolin Ersatzmittel für Chinin. — Einfuhr von 
Schweinefleisch nach Finnland. — Literatur. — Personalien. — 
Bücluranzeige. — Offene Correspondenz. 


Die Befugnisse der Gestütsvorstände zur Abwehr und 
Unterdrückung von Viehseuchen betr., 

ist vom k. b. Staatsministerium des Jnnern (in dessen Amtsbl. Nr. 
33) unterm 9. November d. J. an die k. Kreisregierungen, K. d. J., 
Distrikts- und Ortspolizeibehörden, dann an die k. Landgestüts- 
Verwaltung, die k. Bezirks - Gestütsinspektionen und die k. Ge¬ 
stütsdirektion dos Kreisgestüts der Pfalz, sowie an die beamteten 
Thierärzte nachstehende Entschliessung ergangen: 

Anlässlich des Auftretens einer übertragbaren Seuche bei 
einem ‘Landgestütsbeschälhengste wnrde die Frage angeregt, ob die 
in §. 11 der Allerhöchsten Verordnung vom 23. März 1. Js., den 
Vollzug des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung 
von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 und des bayer. Ausführnngs- 
gesetzes hiezu vom 21. März 1881 betr., den Vorständen der 
Staatsgestüte ertheilte Befugniss sich auch auf die während der 
Deckzeit auf besonderen Beschälstationgn aufgestellten Landgestüts- 
Beschälhengste erstrecke. 

In §. 3 Abs. 1 und 2 des erwähnten Reichsgesetzes ist den 
Gestütsvorständen eine Exekution insoweit zugestanden, als ledig¬ 
lich das Eigenthum der Gestütsverwaltung in Frage steht und als 
es sich um Pferde handelt, welche in den Gestüten aufgestellt 
sind. Da hingegen bei dem Auftreten übertragbarer Seuchen unter 
dem Pferdebestande einer Beschälstation das Eigenthum der Pferde¬ 
züchter, welche mit ihren Stnten die Beschälstation besuchen, mit 


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betroffen wird und die in Frage stehenden Pferde während der 
Deckzeit nicht in einem Gestüte, sondern in der Regel in Privat- 
Stallungen aufgestellt sind, so muss im Hinblicke auf den Wortlaut 
des §.11 der erwähnten Allerhöchsten Verordnung bei dem Aus¬ 
bruche übertragbarer Seuchen unter den Landgestütsbeschälhengsten 
für die Dauer ihrer Verwendung auf den Beschälstationen die 
Zuständigkeit der Polizeibehörden als gegeben erachtet werden. 
Nachdem es aber andererseits im Interesse der Gestütsleitung liegt, 
von dem Vorkommen von Seuchen und von seuchenpolizeilichen 
Massnahmen auf den Beschälstationen möglichst rasch Kenntniss zu 
erhalten, so werden die Distriktspolizeibehörden angewiesen, von 
dem Ausbruche einer übertragbaren Seuche oder von dem Ver¬ 
dachte eines Seuchenausbruches unter den auf einer Beschälstation 
aufgestellten Gestütshengsten, sowie von den bezüglich solcher 
Hengste getroffenen voterinärpolizeilichen Anordnungen der ein¬ 
schlägigen k. Bezirks-Gestüts-Jnspektion bezw. der k. Gestütsdirek¬ 
tion in Zweibrücken mit thunlichster Beschleunigung, in dringenden 
Fällen telegraphisch, Kenntniss zu geben. Ueberhaupt werden die 
Polizeibehörden nicht unterlassen, sich gegebenenfalls mit den ge¬ 
nannten Behörden der k. Landgestütsverwaltung jederzeit in’s Be¬ 
nehmen zu setzen und dem Interesse der Landgestütsverwaltung, 
soweit diess nach Lage der Sache und nach den bestehenden Vor¬ 
schriften zulässig ist, Rechnung zu tragend 


Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München. 

Zu der auf den 29. Januar d. J. anberaumten Sitzung hatten 
sich 26 Vereinsmitglieder und zwei Gäste eingefunden; einige Mit¬ 
glieder entschuldigten ihr Nichterscheinen. 

Der Vorsitzende eröffnete die Versammlung zur festgesetzten 
Zeit und ertheilte nach einigen geschäftlichen Mittheilungen Herrn 
Direktor Franck das Wort zur Erstattung seines auf der Tages¬ 
ordnung stehenden Vortrages 1 ?*) „Ueber das seuchenhafte 
Verwerfen der Kühe. u Redner führt einleitend an, dass das 
Verwerfen der Kühe in neuerer Zeit in besorgnisserregender Weise 
zunehme und besonders in den Stallungen grosser Viehbesitzer, in 
welchen die diätetische Behandlung der Thiere meist nichts zu 

*) Dieser Vortrag ist seinem ganzen Umfange nach in der ^Deut¬ 
schen Zeitschrift für Thiermedicin u von Bo Hing er und Franck i VIL 
Band S. 16 u. f.) im Druck erschienen. 


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423 


wünschen lasse, auftrete. Ueber das seachenhafte Verwerfen be¬ 
stehe zur Zeit die wünschenswerte Klarheit noch nicht, dasselbe, 
ebeoso wie die weisse Ruhr der Kälber und die Euterentzündungen 
seien Krankheitszustände, welche auf die Erfolge der Rindvieh- 
zucht nicht unerheblich einwirken, so dass dieselben bis zu ihrer 
näheren Erforschung nicht von der Tagesordnung verschwinden 
sollten. Derselbe geht von der Ueberzeugung aus, dass eine nüch¬ 
terne Beobachtung und Aufzählung von Seuchengängen des Ver. 
Werfens mehr Licht in die Sache zu bringen vermöge, als zahl¬ 
reiche Versuche, deren Durchführung ohnehin auf unüberwindliche 
Schwierigkeiten stossen würden. Referent erachtet das seuchen- 
hafte Verwerfen für eine Infektionskrankheit, die mit 
dem Abortus, als Folge des Genusses gewisser verdorbener, mit 
Pilzen verunreinigter Futtermittel etc. nicht verwechselt werden 
dürfe, aber immerhin von dem nicht infektiösen Verwerfen schwer 
zu untercheiden sei. 

Zunächst falle die grosse Ausdehnung, die das seuchenartige 
Verwerfen erreiche, auf; es könne in kurzer Zeit der ganze Be¬ 
stand eines Stalles verkalben, ohne dass eine bestimmte Ursache 
nachgewiesen zu werden vermöge. Während beim sporadischen 
Abortus die Auestossung der Frucht plötzlich, ohne besondere Vor¬ 
boten eintrete, kündige sich der infektiöse Abortus durch lebhaf¬ 
tere Rothe und kleine Hirsekorn grosse Knötchen in der Scheide¬ 
schleimhaut und einen 2 — 3 Tage vor der Ausstossung der fast 
ausnahmslos todten Frucht spärlichen, gelb-röthlichen Scheiden¬ 
fluss an, der den Schweif und die äusseren Geschlechtstheile be¬ 
schmutze. Die Ausstossung der Frucht erfolge ohne besondere 
Beschwerden; der Appetit sei dabei ganz unverändert. Häufig 
würden etwa 8 Tage vor dem Abortus Veränderungen an der 
Milch, ähnlich wie während der Colostralperiode, bemerkt, deren 
Menge sei vermindert und dieselbe gerinne beim Sieden. 

Es wurden nun vom Vortragenden die Ansteckungsstoffe oder 
Träger desselben, der Weg, auf welchem die Infektion erfolge, die 
Mittel zur Abhülfe (Verstellen der Kühe, Desinfektion des Stall¬ 
bodens, der Wände, der Geräthe mit Carbolsäure, Aetzkalk u. s. w.) 
in eingehender Weise besprochen und dabei erwähnt, dass in allen 
diesen Punkten bis jetzt die Nachweise noch nicht genügend fest¬ 
gestellt seien. 

Schliesslich legte Referent einen Fragebogen vor, welcher 
diejenigen Punkte enthält, die bei dem Vorkommen des seuchen- 


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424 


artigen Verwerfens einer besonderen Berücksichtigung verdienen, 
nämlich: 

1) Bezüglich der Entstehung der Seuche. Wie kam 
der erste Fall von Verwerfen im Stalle vor ? Wurde die Kuh von 
aussen eingeführt, war der Zuchtstier verdächtig? Kamen im 
Stalle vor oder gleichzeitig mit dem Abortus Fälle von Euterent¬ 
zündungen, Ausfaulen der Nachgeburt, Nabelentzündungen und 
weisser Ruhr vor ? Herrscht in der Umgegend seuchenartiges Ver- 
kalben und lässt sich in irgend einer Weise an eine Einschleppung 
denken ? 

2) Den Verlauf der Abortusseuche betr. Fand die 
Weiterentwicklung von Thier zu Thier statt, oder geschah dies in 
unregelmässiger Weise? In welchem Alter werden die Früchte 
abortirt? Waren in den Eihäuten, den Fruchtwässern oder den 
abortirten Früchten selbst pflanzliche Parasiten nachweisbar? 
Welche Erscheinungen bot der Abortus dar? Abortirte eine Kuh 
öfters als einmal? Kamen neben Abortus Frühgeburten vor? Be¬ 
standen bei Frühgeburten, ähnlich dem Abortus, vor dem Abgänge der 
Frucht, Scheidenausflüsse? Waren die lebend geborenen Jungen gesund ? 

3) Hinsichtlich der Tilgung der Krankheit. Welchen 
Erfolg hatte die Verstellung und wie wurde sie vorgenommen? 
Mit welchen Mitteln und in welcher Weise und mit welchem Er¬ 
folge wurde die Desinfektion vorgenommen? Wie war der Stall 
und besonders der Stallboden beschaffen? 

Der Vorsitzende dankte Herrn Franck für die sachgemässe 
Einleitung des vorliegenden Berathungsgegenstandes und eröffnete 
die Diskussion mit dem Beifügen, dass der vorgelegte Fragebogen 
als Grundlage für das weitere Vorgehen in der Erforschung der 
fragl. Krankheit benützt werden möge. 

An der Diskussion betheiligten sich die Herren: Putscher 
Adam jun«, Ableitner, Göring, Sondermann, Hartl¬ 
meier und der Referent. 

Nachdem Hr. Sondermann mehrere neuere und verbesserte 
Gegenstände, insbesondere eine Kummetunterlage, Schlinge zum 
(schmerzlosen) Einfangen von Hunden, Maulgatter *) zur Ansicht 
vorgelegt und erläutert hatte, fand Schluss der Sitzung statt. D. 


*) Denjenigen Herren Collegen, welche sioh für den vorgezeigten, 
empfehlenswerten Maulgatter interessiren, wird bekannt gegeben, dass 
derselbe in der Instrum entenfabrik von H. Hauptner in Berlin, 8. W. 
Charlottenstrasse 74 um den Preis von 16 Mark zu beziehen ist. 


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425 


Die Ausführung des Kaiserschnitts bei einer Kuh. 

Im Anschlüsse an die Mittheilung unter vorstehendem Betreffe 
in Nr. 40 dieser Wochenschrift glaube ich in Kürze bekannt geben 
zu sollen, dass ich diese Operation schon öfters ausführte, wobei 
ich im Gegensätze zu College Herz, welcher dem Thiere durch 
Oeffnung der Halsgcfässe die Schmerzen ersparen will, die Kuh 
durch einen Schlag auf den Kopf betäuben lasse; hierauf führe 
ich den Schnitt aus, wobei ich die Nabelschnur nicht abreisse, son¬ 
dern unterbinde. 

Diese Manipulation hat folgende Vortheile: 

1) Das Thier verspürt nichts von der Operation; 

2) letztere kann man mit der nöthigen Buhe ausführen, indem 

5) eine gefahrbringende Blutung, welche bei Sörungen wäh¬ 
rend der Operation, bei Zwillingen und insbesondere bei 
Kälbern von wassersüchtigen Kühen gar nicht zu unter¬ 
schätzen ist, unterbleibt. 

Ist die Operation beendigt, dann erst lasse ich das Mutter¬ 
thier abstechen. 

Gmünd. J. M* Ostertag, Oberamtsthierarzt. 


Das Vorkommen des sogen. Lungenrotzes betr. hat 
die k. technis che Deputation für das Veterinär wesen 
in Preussen unterm 25. Oktober d. J. an sämmtliche Herren 
Departements- und Kreisthierärzte das nachstehende Circular (Nr. 6) 
erlassen: 

„Nach dem während der letzten Jahre gesammelten statistischen 
Material über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten 
hat es den Anschein, dass die Rotz-Wurmkrankheit in der Form 
des ausschliesslichen Lungenrotzes — d. h. mit rotzigen Veränder¬ 
ungen lediglich in der Lunge ohne irgend welche rotzige Veränder¬ 
ungen in den Nasenhöhlen oder der Haut — häufiger vorkommt, 
als die früher gemachten Erfahrungen annehmen Hessen. 

Da es für die zur Unterdrückung der Rotz - Wurmkrankheit 
erforderlichen Massregeln von grossem Interesse ist,' das numer¬ 
ische Verhältniss der Fälle von ausschliesslichem Lungenrotz zur 
Gesammtheit aller Rotz-Wurmerkrankungen genauer zu kennen, so 
ersuchen wir Sie vom 1. Januar k. J. ab: in der Colonne „Be¬ 
merkungen“ Ihrer Tabellen zur Viehseuchen-Statistik durch den 
Zusatz „ausschliesslich Lungenrotz“ anzugeben, bei wie vielen 
Pferden rotzige Veränderungen ledigHch in der Lunge gefunden 
wurden, während die Nasenhöhlen oder die Haut von solchen 
Veränderungen vollständig frei waren. 

Dieser Zusatz ist bei jedem einzelnen Rotz - Wurmausbruoh, 


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426 


über welchen Sie in den Tabellen zur Viehseuchen - Statistik be¬ 
richten, zu machen, sobald Sie Fälle von auschliesslichen Lungen¬ 
rotz beobachtet haben. Nur in solcher Weise kann die Zahl 
lungenrotzkranker Pferde im Verhältniss nicht nur zu den Rotz¬ 
fällen in den einzelnen verseuchten Pferdebeständen, sondern auch 
zur Gesammtheit aller Rotzerkrankungen zweiffellos ersichtlich werden. 

Wir richten ferner an Sie das Ersuchen, zur Vervollständigung 
des statischen Materials in den Tabellen zur Viehseuchen-Statistik 
stets die Fälle zu bezeichnen, in denen das Vorhandensein der 
Rotz-Wurmkrankheit bei auf polizeiliche Anordnung getödteten 
verdächtigen Pferden durch die Section nicht bestätigt wurde.“ 


Chinolin als wichtiges und wohlfeiles Ersatz¬ 
mittel für Chinin. Das Chinolin ist ein Bestandtheil des 
Steinkohlentheers; es kann u. A. auch gewonnen werden bei der 
Destillation von Chinin, Cinchonin mit Alkalien und wird synthe¬ 
tisch erhalten durch Erhitzen von Anilin oder Nitrobenzol mit 
Glycerin bei Gegenwart eines wasserentziehenden Mittels. Das 
Chinolin stellt eine ölige, stark-lichtbrechende, bei 228° C. sied¬ 
ende Substauz dar, die in Wasser unlöslich, dagegen in Alkohol, 
Aether, Chloroform, Benzin etc. leicht löslich ist. Mit Säuren bil¬ 
det es zerfliessende, schwer krystallisirbare Salze. Eine Ausnahme 
hievon bildet das weinsaure Salz — Chinolin um tartaricum — welches 
in seidenartig glänzenden Krystallchen gewonnen wird, gegen 
Feuchtigkeit der Luft vollkommen beständig, dabei genügend in 
Wasser löslich ist, leicht nach bitteren Mandeln riecht und einen 
etwas brennenden, dem Pfeffermünzwasser ähnlichen Geschmack 
besitzt. 

Dieses Präparat ist es nun, welches sich vorzugsweise zum 
inneren medicinischen Gebrauche eignet. Bei der Prüfung auf 
dessen physiologische Eigenschaften und Heilwirkungen hat sich 
ergeben, dass es in die Blutbahn gebracht, die Temperatur be¬ 
trächtlich herabsetzt, in 2 pCt. Lösung die Entwicklung der Bak¬ 
terien verhindert und ein stärkeres Antisepticum ist als salizylsaures 
Natron, Carbolsäure, Chinin, Borsäure, Kupfervitriol und Alkohol. 
In 1 pCt. Lösung vernichtet es die Gerinnungsfähigkeit des Blutes 
und drückt ebenso wie das Chinin die Gerinnungstemperatur des 
Eiweisses herab. 

Mit der Temperaturverminderung findet auch ein Abnehmen 
der Athemfrequenz statt. 

Das Chinolinum tartaricum ist im Allgemeinen in therapeutischer 
Beziehung angezeigt wie das Chinin und wird auch ungefähr in 
derselben Weise und Gabe verabreicht wie letzteres. Bei Inter- 
mittens erhalten Erwachsene 1 Grm. 8 Stunden vor dem Anfalle 
auf 2—3mal als Pulver in Oblaten oder in Lösung. Bei empfind¬ 
lichem Magen tritt nach jeder Gabe leicht Brechreiz ein, der durch 
1 Löffel voll Citronensaft oder Eisstückchen bekämpft wird. Da Chino¬ 
linum tartaricum 5mal billiger ist als Chinin (1 gr. ca. 10 Pfg), so em¬ 
pfiehlt sich dasselbe auch in Fällen, in denen das Chinin angezeigt 


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fee.«* 




42 ? 


ist, versuchsweise bei Thieren anzuwenden. (Die chemische Fabrik 
von Hofmann und Schotensack in Ludwigshafen a. Eh. stellt 
auf besonderen Wunsch beliebige Verbindungen oder Derivate des 
Chinolin zur Verfügung.) (Pharm. Ztg. Nr. 84.) 

Das Verbot der Einfuhr von Schweinefleisch und 
Schweinefleischfabrikaten aus dem Auslande für Finn¬ 
land vom Januar 1877 ist durch Verordnung des Senats vom 30. 
August d. J. dahin modificirt worden, dass die Einfuhr von deut¬ 
schem Schweinefleich nach Finnland bis auf Weiteres unter der 
Bedingung gestattet sein soll, dass an jedem einzuführenden Stücke 
ein von der zuständigen Behörde ausgestelltes Attest über Trichi¬ 
nenfreiheit befestigt sein muss. (D. R.-A.) 

Literatur. 

Handbuch der thierärztlichen Chirurgie von Professor H. V. 
Stockfleth, Lektor an der k. Thierarznei- und landwirth- 
schaftlichen Hochschule in Kopenhagen. Aus dem Dänischen 
übersetzt von Chr. Steffen, Thierarzt I. Classe in Kiel. 
Sechste Lieferung. II. Theil 2. Heft. Mit 24 in den Text 
gedruckten Holzschnitten. Leipzig, 1881. C. A. Koch’s Ver¬ 
lagsbuchhandlung. gr. 8. Seite 225—360. 4 M. 

Das vorliegende 2. Heft des II. Bandes dieses gediegenen 
Werkes umfasst als zweite Abtheilung die Krankheiten des Halses 
und zwar jene der Schleimsäcke des Halses und des Kehlganges, 
ferner die der Schilddrüsen, dann die des Kehlkopfes und der 
Luftröhre und die des Schlundes. In der dritten Abtheilung wer¬ 
den die Krankheiten der Brust, insbesondere die des Widerristes, 
des Buges und der Brust, ferner die durchdringenden Brustwunden 
und endlich die Paracentesen der Brusthöhle und des Herzbeutels 
bei Wasseransammlungen etc. abgehandelt. 

Personalien. 

Ausgeschriebene Kreis thierarztstellen: 

«- , n • . Jährlicher Geindu siid liinriiofaei 

6 e ‘ «Utimiii Gihilt: Zaicbw: bii mm bei d. K. Regierug ii: 

Jerichow II. 600 M. — M. 24. Dezbr. 1881. Magdeburg . 

Wahns. Ganthin. 

Meser’ttz. 600 M. — M. 29. Dezbr. 1881. Posen . 

Adenau-Ahrweiler. 6ü0 M. 200 M. 15. Jan. 1881. Coblenz. 

Wohns. Ahrweiler. 

Der bisherige praktische Thierarzt J. H a u c k in Otterberg, Bezirks¬ 
amts Kaiserslautern, wurde als Distriktsthierarzt für den Distrikt Otter¬ 
berg aufgestellt. 

Der Rossarzt Fleisoher im ThüringischenHus.-Bgt. Kr. 12 wurde 
zum Oberrossarzt beim Remonte-Depot in Webrse ernannt. 

An Stelle des mit dem 1. Dezbr. c. in den Ruhestand tretenden 
Landstallmeisters ▼. Ohe im b ist von diesem Tage an die Leitung des 
Thomer Landgestüts dem bisherigen Qestütsdirektor des rhein. Land¬ 
gestüts zu Wikrath, G. Schwarznecker, übertragen worden. 


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428 


Gestorben ist der k. b. Landwehr-Veterinär in Pension Gg. Wil¬ 
helm, Distriktsthierarzt in München r. d. J. 


Bücher-Anzcige. 

Im Verlage der Stahel’sehen Buch- und Kunsthandlung in 
Würzburg ist so eben erschienen und durch allo Buchhandlungen 
zu beziehen: 

Veterinärärztliches Taschenbuch für das Jahr 1882. 

Herausgegeben von Th. Adam, k. Kreisthierarzt in Augsburg. 
XXI. Jahrgang. Elegant in Leinwand gebunden 2 M. 40 Pfg. 
Mit Papier durchschossen 3 M. 30 Pfg. 

In dem Jahrgange 1882 des veterinärärztlichen Taschenbuches 
ist die Veterinärpolizei, welche nun in der Hauptsache in ganz 
Deutschland übereinstimmend geregelt ist, besonders berücksich¬ 
tigt, indem nicht nur die einschlägigen Reichsgesetze dem Wort¬ 
laute nach, sondern auch die vom deutschen Bundesrathe hierzu ausge¬ 
gangenen Instruktionen, sowie die zum Vollzüge dieser Gesetze von 
den Einzelstaaten erlassenen Gesetze, Verordnungen und Ausführ¬ 
ungsbestimmungen in den wesentlichsten Punkten enthalten sind. 
Hierdurch, sowie unter Beibehaltung der bisherigen zweckmässigen 
Einrichtungen, dann durch die Vervollständigung der Inhaltsüber¬ 
sicht und Paginirung zur leichteren Auffindung der einzelnen Ab¬ 
schnitte hat das Taschenbuch wesentlich gewonnen und wird sich 
dasselbe wie seither als verlässiger Rathgeber in der tierärztlichen 
Praxis bewähren. _ 

Offene Corresspondenz. 

Hn- CRA- Z. in H. Ihrem Wunsche entsprechend, bekannt zu 
geben, wie die Worte „höhere Anforderungen Ä in der Mittheilung 
in Nr. 41 Ste. 363 d. Wochenschrift hinsichtlich der „Bezüge 
der bayr. Milit ärveterinäre“ gemeint seien, muss zunächst 
bemerkt werden, dass wir nicht autorisirt sind, den von Seite der 
bayr. Militärverwaltung der Kammer der Abgeordneten vorgelegten 
Hauptetat zu commentiren. Da übrigens die Vorschriften über 
Vor- und Fachbildung der Thierärzte jetzt im ganzen deutschen 
Reiche übereinstimmend sind, so können diese Worte selbstver¬ 
ständlich auf wissenschaftliche Ausbildung keinen Bezug haben. 
Dagegen dürften dieselben so zu verstehen sein, dass die in Bayern 
zur Anstellung gelangenden Militärveterinäre ihre Approbation auf 
eigene Kosten erwerben müssen, während die Rossärzte in 
Preussen auf Kosten der Militärverwaltung ausgebildet 
werden. Wenn sich dafür die Letzteren verpflichten müssen, eine 
bestimmte Zeit im Militärdienst zu verbleiben — was man jedoch 
unseres Wissens auch bei der Anstellung in Bayern fordert — so 
wird ihnen überdies die auf der Rossarztschule zugebrachte Zeit bei 
Pensionirung als Dienstzeit mit berechnet. Die Redaktion. 

Verantwortliche Uedaction : Th. Adam in Augsburg.— Druck von ftaoKi u. Loch» er 
Verl»*? von Wilh. Lilucnix ui Aiitf*tiury. 



Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

beraatgegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N= 49. December 1881 . 

Inhalt: Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München. (Krebs- 
peat.) -- Lupinose der Schafe. - Bericht über das Veterinär wesen 
im Königreich Sachsen. — Rinderpest in Oesterreich - Ungarn. — 
Qehälter der bayer. Militärveterinäre. — Den deutschen Verinärrath 
betr. — Literatur. — Personalien. — Zur Beachtung. _ 

Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München. 

Die von 21 Vereinsmitgliedern und einem Gaste besuchte 
Februar-Sitzung d. J. wurde vom Vorsitzenden, Herrn Landes- 
Thierarzt G ö r i n g eröffnet, welcher mittheilte, dass einige Collegen 
ihr Ausbleiben entschuldigt haben, und sodann in die Tagesord¬ 
nung eintretend, Herrn Professor Dr. Harz das Wort zu einem 
Vortrage „Ueber die Krebspest“ ertheilte. Unter Hiuwei 
auf die grossen Verheerungen, welche die sogenannte Krebspest 
in verschiedenen Flüssen und Seen Bayerns, Oberösterreichs etc. 
in den letzten Jahren verursachte, nahm Redner Bezug auf seine, 
bei an der fragl. Krankheit leidenden Krebsen vorgenommenen Unter¬ 
suchungen, wobei er in allen ausnahmslos das Distoma cirrigerum 
in geringerer oder grösserer Zahl vorgefunden habe. Andere Pa¬ 
rasiten thierischen oder pflanzlichen Ursprungs waren nicht aufzu- 
flnden. Nur der Darmkanal zeigte hin und wieder grössere Mengen 
von Mikrococcen und Bacillen in einem dünnflüssigen, farblosen 
Inhalte; Faecalmassen pflegten in der Regel gänzlich zu fehlen, 
was sehr begreiflich erscheint, indem die Krebse bereits einige 
Zeit vor ihrem Tode die Fresslast gänzlich verlören und keinerlei 
Nahrung mehr zu sich nehmen. 

Am stärksten fand sich bei den kranken Krebsen die Mus¬ 
kulatur verändert, erweicht, die Muskelfasern theilweise in ba¬ 
cillenähnliche Stäbchen zergliedert. Fast überall zeigte sich das 
Muskelgewebe von den theils (aber seltener) auf der Wanderung 


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430 


■ v 


begriffenen, theils (meist) encystirten genannten Parasiten durch¬ 
setzt, welche sich ähnlich den Trichinen in demselben in grosser 
Menge eingekapselt hatten. Die Zahl dieser Parasiten variirte 
zwischen einigen, wenigen (3—5) und sehr vielen (100—200) 
Exemplaren. Die eingekapselten Egel fanden sich insbesondere in 
den Schwanzmuskeln, dann in allen übrigen Theilen des Krebses: 
Scheeren, Füssen, Kauapparaten, in der Fühlerbasis, selbst in den 
Magen-, Darm- und Herzwandungen, auch in den Ovarien und 
Hoden; nur in den Kiemen und in der Leber fehlten sie immer. 

Niemals fand Referent dieses Distoma in gesunden Krebsen, 
obgleich solche von ihm aus verschiedenen Gegenden Süddeutsch¬ 
lands, von 3 Orten, wo die Krebspest bis jetzt unbekannt war, unter¬ 
sucht worden sind. 

Unter Vorzeigung von Präparaten des Distoma cirrigerum und 
Bezugnahme auf die einschlägige Literatur verbreitete sich Redner 
eingehend über die Körperbeschaffenheit, Grösse, Lebensweise des 
fraglichen sowie verwandter Parasiten; erörterte die wahrschein¬ 
lichste Art, wie die Invasion der Krebse durch diese Würmer statt¬ 
zufinden scheine. Nach mitgetheilten Beispielen des Auftretens der 
Seuche bei den in Behältern untergebrachten Krebsen des Hof¬ 
fischers Kuffer in München scheinen triftige Gründe dafür zu 
sprechen, dass wohl nur unter Fischen der Wirth des geschlechts¬ 
reifen Distoma cirrigerum zu suchen sei; denn die Mitte Juli bis 
August angekauften und unter entsprechenden Verschluss gehalt¬ 
enen Krebse blieben in so lange gesund, als sie Gerste zum Futter 
erhielten, selbst nachdem ringsum die Seuche aufgetreten war; 
während circa 8 Tage nachdem die bisherige Fütterungsweise ver¬ 
lassen und die Krebse mit Fischeingeweiden gefüttert worden 
waren, unter denselben die Seuche in verheerender Weise ausbrach. 

Die Frage, ob das Distoma cirrigerum als die ausschliessliche 
Ursache der Krehspest zu betrachten sei? will Redner nicht unbe¬ 
dingt mit ja beantworten; doch scheinen mehrere Punkte für die 
Bejahung zu sprechen. Vor allem sei es das in allen pestkranken 
Thier en cons taute Vorkommen dieses genannten Parasiten, welcher 
vermöge seiner relativen Grösse, auch selbst in geringer Zahl, hef¬ 
tige Schmerzen und bedeutende Zerstörungen im Muskelgewebe 
hervorzubringen vermöge; ebenso die beobachteten Krankheits- 
Erscheinungen hei den inficirten Krebsen, welche auf ähnliche 
Muskelerkrankungen wie bei der Trichinose hindeuten, da die er¬ 
griffenen Thiere eine steife, unbehülfliche und verlangsamte Be- 


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431 

wegung zeigen, Schwellungen besonders am Schwanzende, Verlust 
der Beweglichkeit und Empfindlichke^ der Augen eintreten, der 
Hinterleib aufschwillt u. s. w. 

Das ziemlich allgemeine, oft fast gleichzeitige Erkranken und 
Absterben sehr grosser Krebsmengen innerhalb weniger Tage hat 
mit einer grossen Trichinenepidemie viele Aehnlichkeit, lässt sich 
auch aus den über die Entwicklungsgeschichte der Trematoden be¬ 
kannten Thatsachen erklären. Aus den vom Referenten angestell- 
ten Ansteckungs- d. i. Fütterung«versuchen bei gesunden Krebsen 
mit dem Fleische pestkranker Krebse ging so viel sicher hervor, 
dass mindestens 14 Tage nach der Fütterung noch gar nichts Ver¬ 
dächtiges zu bemerken war, erst nach dieser Zeit gingen einige 
Krebse zu Grunde, ohne dass sie die Merkmale der Pest zuvor 
hätten erkennen lassen. Immerhin Hessen sich die bis jetzt gewon¬ 
nenen Ergebnisse der angestellten Forschungen in der Weise prak- 
tich verwerthen, dass Fischabfälle als Futter für Krebse, minde¬ 
stens im ungekochten Zustande, zu vermeiden und in Krebszucht- 
looalitäten keine Fische zu dulden seien. 

Nach Beendigung dieses interessanten Vortrages*) spricht der 
Vorsitzende dem Herrn Redner den Dank der Versammlung aus 
und eröffnete die Discussion hierüber, an der sich die Herren 
Güring, Fes er und Drechsler betheiligten. 

Nachdem über einen vom Vorsitzenden verlesenen Zeitungs- 
Artikel bezüglich des Einfuhrverbotes amerikanischen Fleisches nach 
Frankreich, Bowie über die in Deutschland sich immer mehr Gelt¬ 
ung verschaffende Trichinenschau eine Diskussion entsponnen hatte, 
an welcher sich die Herren Drechsler, Hahn, Zeilinger, 
PutBcher und Fes er betheiligt hatten, schloss der Vorsitzende 
die Versammlung mit dem Beifügen, dass das letztere Thema dem¬ 
nächst zur speciellen Besprechung auf die Tagesordnung gesetzt 
werden würde. D. 


Ueber die acute Gelbsucht (Lupinose) der Schafe enthält die 
„Deutsch* Landw. Presse 11 eine vorläufige Mitteilung des Geh. 
Med. Raths Professor Dr. Roloff über die in der Thierarznei- 
Schule zu Berlia angestellten Untersuchungen und Versuche, aus 
der folgendes entnommen wird: 

Die in der Regel durch Lupinenfütterung verursachte acute 

*) Der Inhalt dieses Vortrags ist u. A. auch in der „Deutsch. Zeit¬ 
schrift für Thiermedioin“ (Band VII Ste. 1 u. f.) ausführlich zu finden. 

P. Red, 


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432 




Gelbsucht der Schafe stimmt theils mit der acuten gelben Leber¬ 
atrophie, theils mit der acuten Phosphoryergiftung beim Menschen 
überein. Manche Lupinen sind so giftig, dass 7* Pfund Schalen, 
oder 1 Pfund Körner, oder 4 Pfund Heu bei einem Schafe 
bereits eine iödtliche Erkrankung heryorrufen, und dass nach dem 
Genüsse yon 1 Pfund Stroh oder V* Pfund Körner schon eine auf¬ 
fallende, wenn auch nicht tödtliche Erkrankung entsteht. Bei fort¬ 
gesetzter Fütterung mit Lupinen, die in geringerem Grade schäd¬ 
lich sind, entsteht hauptsächlich eine interstitielle Leberentzündung, 
mitunter auch eine entzündliche Anschwellung der Lippen, Ohren 
u. s. w. Der Harn enthält regelmässig Gallenfarbstoff, meist 
auch Eiweiss. Der Ausgang der Krankheit ist der Tod binnen 
8—14 Tagen, oder eine unvollständige Genesung mit partiellem 
Schwund der Leber, selten vollständige Genesung. ‘ Bei der Sek¬ 
tion finden sich ausser der Gelbfärbung zahlreicher Körpertheile, 
insbesondere der Leber und des Zellgewebes unter der Haut, 
blutige Flecken an verschiedenen Theilen, trübe Schwellungen der 
Leber, der Nieren, des Herzens, der Muskeln und der Milz. 

Die Schädlichkeit der Lupinen wirkt auf Pferde, 
Ziegen und Hunde ebenso wie auf Schafe. 

Die giftige Substanz der Lupinen ist in Aether, Alcohol und 
in Glycerin nicht, in reinem oder angesäuertem Wasser nur wenig, 
dagegen in alkalischen Flüssigkeiten leicht löslich. Durch 6 ständ¬ 
iges Erhitzen auf 120 0 C., sowie durch 4 ständiges Dämpfen auf 
1— V\% Atm. Ueberdruck wird die giftige Substanz der Lupinen 
abgeschwächt, aber nicht aufgehoben. Längeres Lagern der Lu¬ 
pinen an einem trockenen Ort scheint die Schädlichkeit eher zu 
vermehren als zu vermindern. 

Ob Lupinen schädlich sind oder nicht, ist denselben nicht 
anzusehen. Höchst giftige Lupinen können ein untadelhaftes 
Aussehen haben, während sehr schlecht aussehende, verschimmelte 
oder halb verfaulte Lupinen unschädlich sein können. 

Ein Mittel, die giftigen Lupinen sofort unschädlich zu machen 
oder die Krankheit bei den Schafen zu heilen, ist noch nicht be¬ 
kannt. Das Dämpfen kann genügen, wenn die Lupinen in gering¬ 
erem Grade giftig sind, reicht jedoch nach den Versuchen nicht in 
allen Fällen aus. Die Erfahrung hat gelehrt, dass selbst sehr 
giftige Lupinen zuweilen unschädlich werden, wenn sie eine Zeit 
lang der Einwirkung der atmosphärischen Luft ausgesetzt blei¬ 
ben, namentlich in kleinen Haufen im Freien liegen. Dieses Ver¬ 
fahren würde sich, wenn es immer sicher wäre, empfehlen; da dies 
jedoch nicht der Fall ist, so muss der Verfütterung der Lupinen 
an die Herde eine Probefütterung vorangehen. 

Schliesslich ist noch bemerkt, dass nach den von R. gemachten 
Mitteilungen Erbsen und Bohnen in einzelnen Fällen eine der 
Lupinose ganz ähnliche, wenn auch weniger acute Erkrankung bei 
Schafen verursacht haben. 






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433 


Bericht über das Veterinärwesen im Königreiche 
Sachsen für das Jahr 1880. 

Herausgegeben von der Königl. Commission für das Veterinärwesen. 

XXV. Jahrgang. Dresden. G. Schönfelds Verlagshandlung 1881. 

Aus den amtlichen Mittheilungen ist u. A. folgendes zu ent¬ 
nehmen: 6 Bezirksthierärzten wurde nach fünfjähriger Dienstzeit 
die Eigenschaft als Civil-Staatsdiener verliehen. Der Lehrkörper 
der Thierarzneischule bestand aus 13 Personen; die Zahl der Stu¬ 
dierenden hat im I.—III. Semester 7, im III.—V. Semester 18, 
im V.—VII. Semester 9 betragen und sind beim Beginne des 
Schuljahres 1880 81 17 Eleven in das I. Semester aufgenommen 
worden. Während des Schuljahres 1879 80 nahmen 10 Hospitanten 
am Unterrichte Theil. Die Lehrschmiede war von 81 Beschlag¬ 
schülern (28 vom Civil und 53 vom Militär) besucht. Zur natur¬ 
wissenschaftlichen Prüfung haben sich 16 Eleven gemeldet, 2 er¬ 
hielten die Censur gut, 5 genügend, 7 ungenügend und 2 schlecht. 
Die thierärztliche Fachprüfung haben 2 im vorigen Jahre zurück¬ 
gewiesene Candidaten bestanden. Von nun an können zur Prüf¬ 
ung nur solche Eleven zugelassen werden, welche das VII. Seme¬ 
ster zurückgelegt haben und müssen desshalb die Eleven des VI. 
Somesters noch das Wintersemester 1880/81 auf der Thierarznei- 
Schule zubringen. Die bezirksthierärztliche Prüfung hat von 2 
Candidaten einer bestanden. Im Hufbeschlage wurden 68 Schüler 
(27 vom Civil und 41 vom Militär) geprüft und 21 Civilsohmieden 
das Diplom als „geprüfter Hufschmied“ ertheilt. In der mikro¬ 
skopischen Fleischbeschau wurden von 96 Personen (davon 58 nach 
Absolvirung des an der Thierarzneischule in diesem Fache ein¬ 
gerichteten Lehrkurses) 86 mit Erfolg geprüft. In den Kliniken 
der Thierarneischule sind zusammen 4478 Thiere (2355 Pferde, 
166 Rinder, 15 Schafe, 31 Ziegen, 46 Schweine, 1462 Hunde, 126 
Katzen, 247 Stück Geflügel und 30 andere Thiere) behandelt wor¬ 
den. Bezüglich der sehr interessanten w einzelnen Mittheilungen 
aus der Klinik von Professor Dr. Siedamgrotzky,“ sowie über 
pathologische Anatomie von Professor Dr. Johne muss auf den 
Bericht selbst verwiesen werden. 

Hinsichtlich der Mittheilungen aus den Berichten der ßezirks- 
und Privatthierärzte, zusammengestellt von Geh. Med. Rath Dr. 
Leisering, wird über die im Jahre 1880 aufgetretenen Seuchen 
und ansteckenden Krankheiten in Kürze folgendes entnommen: 

1) Der Stand der Lungenseuche ist im Berichtsjahre 
nahezu der gleiche gewesen wie im Vorjahre, in 13 Amtshaupt¬ 
mannschaften, 30 Ortschaften, bei 35 Besitzern mit einem Bestände 
von 1237 Rindern erkrankten 386 Stück; 44 sind gefallen, 8 po¬ 
lizeilich, 167 vom Besitzer getödtet worden, 185 Rindviehstücke 
sind genesen. — 2) Die Maul- und Klauenseuche ist im Be¬ 
richtsjahre nicht aufgetreten. — 3) Die Pocken wurden nur in 
einer Schafherde, dann bei 57 Kühen eines Besitzers als * falsche 
Pocken“ beobachtet. — 4) Vom Milzbrand sind in 15 Amts- 





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—- 





hauptmannschaften, 30 Ortschaften, bei 33 Besitzern 47 Thiere be¬ 
fallen worden, darunter befinden sich 2 Verdachtsfälle. Die Schwie¬ 
rigkeiten, welche dem Thierarzte bei der Entscheidung der Frage: 
18 t Milzbrand vorhanden oder nicht? entgegentreten, sind von ver¬ 
schiedenen Seiten näher erörtert. Zwei Personen, welche sich beim 
Schlachten einer milzbrandkranken Kuh inficirten, erkrankten, eine 
derselben starb.— 5) Der Rotz kam in 12 Amtshauptmannschaf¬ 
ten, 28 Ortschaften, bei 27 Besitzern unter einem Bestände von 
86 Pferden zum Ausbruch, von welchen 37 erkrankten. — 6 ) An 
Pferderäude erkrankten in 6 Amtshauptmannschaften, 12 Ort¬ 
schaften von einem Bestände von 39 Pferden bei 14 Besitzern 22 
Pferde; davon wurden 5 getödtet, die übrigen genasen. — 7) Die 
Schafräude wurde in 4 Amtshauptmannschaften bei je 1 Herde 
beobachtet und sind die räudigen Schafe theils geheilt, theils ge¬ 
schlachtet worden. — 8 ) Die Wuthkrankheit hat gegen das 
Vorjahr bedeutend abgenommen, in 99 Ortschaften von 25 Amts¬ 
hauptmannschaften kamen 82 wüthende und 32 wuthverdächtige 
Hunde vor. — 9) Der Bläschenausschlag kam nur bei 1 
Hengste und 2 Stuten, dann bei mehreren Rindern in 8 Amts¬ 
hauptmannschaften in ganz gutartiger Form zur Beobachtung. 

Der Anhang enthält einige interessante Mittheilungen aus der 
physiologisch-chemischen Versuchsstation der k. Thierarzneischule von 
den Professoren Ellenberger und Hofmeister, ferner einen 
ausführlichen Bericht über die Säcularfeier der k. Thierarzneischule 
zu Dresden von Prof. Dr. Johne und den Necrolog des um das 
säehsiche Veterinärwesen hoch verdienten Geh. Rath a. D. Fr. 
Wilh. Just, Vorsitzender der k. Commission für das Veterinär¬ 
wesen im Königreiche Sachsen, der am 2 . Fobruar d. J. nach kurz 
zom Krankenlager gestorben ist. 


Die Rinderpest in Oesterreich-Ungarn. In Niederöster¬ 
reich ist die Seuche bedeutend im Rückgänge begriffen, am 21. 
v. M. waren noch verseucht: 3 Orte des Bezirks Mistelbach und 
1 Ort des Bezirks Korneuburg. In Galizien sind 2 Orte des Be¬ 
zirks Husiatyn verseucht. — Seit dem Ausbruch der 
Rinderpest in Niederösterreich sind in 31 Orten 318 
Gehöfte von der Seuche ergriffen worden und in diesen 608 Rin¬ 
der, 3 Schafe und 2 Ziegen erkrankt; davon sind 42 Rinder und 1 
Ziege gefallen, 566 Rinder, 3 Schafe und 1 Ziege getödtet worden. 
Ausserdem wurden 2411 Rinder, 45 Schafe und 88 Ziegen, welche 
mit den kranken Rindern in Berührung waren, als seuchenverdächtig 
gotödtet und beträgt mithin der Gesammtverlust 3157 Stüoke. 

In Ungarn ist in den Gemeinden Kaltenbrunn und Bister¬ 
nitz des Pressburger Comitats, dann in einem Maierhofe des Ge¬ 
stüts Babolna des Comorner Comitats und in Karl bürg im Wiesel¬ 
burger Comitat die Rinderpest ausgebrochen und je der gesammte 
inficirte Rindviehbestanrd (zusammen 253 Stück) gckeult worden. 

Auf die Nachricht von dem Ausbruche der Rinderpest in Un¬ 
garn wurde die Einfuhr von Wiederkäuern un der von ihnen stam- 


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1 


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men den Produkte aus den verseuchten Comitaten nach Niederoster¬ 
reich verboten. 


Die Gehälter der Veterinäre der k- b, Armee sind mit der 
Wirksamkeit vom 1. April 1881 in nachstehender Weise modifi- 
ciert worden: 

Der Gehalt der Corps-Stabsveterinäre von 2400 M. auf 3300 M., 
der bisherige Einheitsgehalt der Stabsveterinäre von 2160 M. auf 
2400 M. und der Veterinäre I. Classe von 1080 M. auf 1455 M. 
Durchschnittsgehalt, dann der Gehalt der Veterinäre II. CI. von 
900 M. auf 1008 M. 

Die Stabsveterinäre und Veterinäre I. CI. bei den Truppen-, 
bei den Remonte - Depots und bei der Militär - Lehrschmiede ascen- 
dieren gemeinsam im Gehalte nach Massgabe ihrer Charge und 
Anciennität. 

Infolge vorstehender Gehnltsändernngen werden die Gehalts¬ 
klassen festgesetzt wie folgt: 

für die Stabsveterinäre: erste Classe mit 2700 M., zweite 
mit 2400 M., dritte mit 2100 M. 

für die Veterinäre I. Classe: erste Classe mit 1560 M., 
zweite mit 1350 M. 

Die Zahl der Veterinäre II. CI. bei den Cavallerie- und Feld- 
Artillerie-Regimentern wird um 5 gemindert; bei den Remonte-De- 
pots wird der Stand an Veterinärpersonal, statt der bisherigen 5 
Veterinäre I. CI., auf 2 Stabsveterinäre und 3 Veterinäre I. Classe 
festgesetzt. 

(Verordgsbl. Nr. 49 d. k. b. Kriegsm. v. 26. Nov. 1881.) 


Der thierärztliche Verein der Provinz Posen hat seinen Bei¬ 
tritt zum deutschen Veterinärrath erklärt, Herrn Departements- 
Thierarzt und Veterinär-Assesor Rüffert in Posen als Delegirten, 
Herrn Departementsthierarzt Schmidt in Bromberg als dessen 
Stellvertreter gewählt. _ 


Literatur. 

Die Veterinärpolizei - Gesetze und Verordnungen für das 
Königreich Sachsen , nebst Belehrungen über die betr. Vieh¬ 
seuchen von Prof. Dr. 0. Siedamgrotzky, K. S. Laudes- 
Thierarzt. Dresden, G. Schönfeld’s Verlagsbuchhandlung. 1881. 
198 St. Taschenb. f. in Leinwand geb. 2 M. 

Die Reichsgesetze über Abwehr und Unterdrückung von Vieh¬ 
seuchen, über Rinderpest und über Beseitigung von Ansteckungs¬ 
stoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen, nebst den Instruk¬ 
tionen hierzu, sowie die für das Königreich Sachsen erlassenen 
Vollzugs-Verordnungen, dann eine gemeinfassliche Belehrung über 
die Erscheinungen, den Verlauf und die Ursachen der anstecken¬ 
den Thierkrankheiten, mit einem sehr vollständigen, alphabetischen 
Sachregister bilden den Inhalt dieser Sammlung, welche zum prakti- 



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436 


~ ‘V Jj HI 


sehen Gebrauch für die einschlägigen Verwaltungsbeamten, Ge¬ 
meindevorstände, Thierärzte und Landwirthe nicht wohl zu ent¬ 
behren ist« Die buchhändlerische Ausstattung ist sehr gut» 


Unter dem Titel „Neue Zeitschrift für Veterinär- 
Modi c i n, “ herausgegeben von J. Ostertag, Oberamtsthierarzt, 
und L. Hoffmann, Oberrossarzt, wird vom Beginne des Jahres 
1882 an, unter der Redaktion des Oberrossarztes L. Hoffmann 
in Ludwigsburg (Württemberg) ein neues thierärztliches Journal 
ins Leben treten. Diese Zeitschrift erscheint monatlich zweimal 
und werden derselben, vorerst in zwanglosen Nummern, Extrablätter, 
betitelt: „DerMilitärthierarzt“ beigegeben werden „als Organ 
für die Gesammt-Interessen der Armeen a . Wie schon aus dem Titel 
ersichtlich und in dem Programm noch näher entwickelt ist, hat 
sich die neue Zeitschrift die Förderung der Standes-Interessen und 
der Wissenschaft zur Aufgabe gestellt; wir wünschen hierzu den 
Herren Unternehmern alles Glück und insbesondere die nöthige 
Unterstützung von Seite der Collegen. Th» A. 


Personalien» 

Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt 
Sonthofen. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit den vorschrifts- 
mässigen Zeugnissen belegten Gesuche bei den ihnen Vorgesetzten Kreis¬ 
regierungen, Kammern d. Jnnern, bis zum 6. Januar 1882 einzureichen. 

Erledigt ist die Distriktsthierarztstelle für Münohen r. d. J. mit 
500 M, fixen Bezügen und dem Wohnsitze in Giesing oder Haidhausen. 

Die Professur für Anatomie und Physiologie der Thiere, für Thier¬ 
produktionslehre und Thierheilkunde an der landwirthschaftlichen Cen- 
tralschule Weihenstephan wurde dem Bezirksthierarzte M. Albrecht 
in Sonthofen übertragen. 

Dem Thierarzt I. CI. G. P. W. Lembken zu Caroxbostel ist die 
commiss. Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Eckernförde 
und dem'Kreisthierarzte Sauberg zu Jserlohn, unter Entbindung von 
seinem gegenwärtigen Amte, die Verwaltung der Kreisthierarztstelle zu 
Bergheim übertragen worden. 

Gestorben ist der praktische Thierarzt Franz Kiefer in München. 

Zur Beachtung, 

Nachdem Herr Landesthierarzt Göring zu Gunsten des Un¬ 
terstützungsvereins für die Hinterbliebenen bayericher Thierärzte 
auf die Autorrechte der von ihm ausgearbeiteten Formularien 
zur Ausführung des Reichsseuchengesetzes (vorläufige 
Anordnungen bei Feststellung des Ausbruchs einer Seuche oder des 
Seuchenverdachtes in Abwesenheit des leitenden Polizeibeamten, Ob¬ 
duktions-Pro toll u. s. w.) verzichtet hat, werden die Herren beamt¬ 
eten Thierärzte darauf aufmerksam gemacht, dass der Verkauf der¬ 
selben der Formularienhandlung von J. Maiss in Mün¬ 
chen (Herrnstrasse 34) übertragen ist. 

Verantwortliche Üeiiaeiiou: Th. Adam in Augsburg.— Druck von Raokl a. Lo ebner 
Verlag von Wilh. Lfiderits in Augsburg. 






Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

berftuagegeban von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. Nt 60 . Deoember 1881. 

Inhalt: Verhandlungen des thierftrztliohen Vereins in Manchen. (Chron- 
isohe Leberentartung der Pferde.) — Zar auf den Menschen ange¬ 
wandten Meteorologie. — Ansteckende Hausthierkrankheiten in der 
Sohweiz, im Königreiche Sachsen und im k. b. Regierungsbezirke 
Schwaben. — Rinderpest in Preussen, — Literatur. — Personalien. 

Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München. 

Der Sitzung am 26. März 1881 wohnten 20 Mitglieder bei und 
wurde dieselbe vom Vorsitzenden mit der Bekanntgabe eröffnet, 
dass die Herren: Militärveterinär Mayrwieser und Professor Dr. 
Harz ihren Beitritt zum Vereine erklärt haben. Die hierbei ven- 
tilirte Frage, ob auch Nichtthierärzte, welche im Interesse der 
Thierheilkunde als Lehrer wirken, als Mitglieder des Vereins auf- 
znnehmen seien, wurde bejaht und dementsprechend Beschluss ge¬ 
fasst. Nach Verlesung dos Protokolls der letzten Sitinng wurde 
von Bezirksthierarzt Vincenti ein neu konstruirter Nasenring für 
Stiere vorgezeigt. 

Hierauf erstattete Herr Bezirksthierarst Put scher-Bruck 
eingehenden Vortrag über „die chronische Leberentart¬ 
ung der Pferde 11 (Hepatitis interstitialis diffusa chronioa 
equorum): Referent führt einleitend an, dass frag]. Krankheit, 
jedoch nicht zu seiner Erbauung, häufig in der Glonniedernng, 
sowie in den im Quellengebiete der Maisach gelegenen Orten vor¬ 
komme und ihm desshalb reichliche Gelegenheit zu deren Beob¬ 
achtung gegeben sei. Auch die vom Herrn Collegen R e i n d 1-Aib¬ 
ling — der diese Krankheit ebenfalls häufig behandelte — ihm 
mitgetheilten darauf bezüglichen Erfahrungen stimmten mit seinen 
Beobachtungen im Wesentlichen überein. 

Was die Symptone anbelange, so seien dieselben, je naohdem > 
die Krankheit mehr oder minder fortgeschritten ist, verschieden. 


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438 


Der Anfang werde gewöhnlich übersehen, da die suba¬ 
cute Erkrankung der Leber meist keine auffällige Störung des 
physiologischen Lebens des Thieres wahrnehmbar werden lässt. 
Erst bei fortgeschrittenem Leiden machten sich bei anfänglich noch 
ziemlich guter, aber dann verminderter Fresslust merkliche und 
zunehmende Abmagerung bemerkbar, wobei die Thiere zumeist das 
Kurzfutter versagen, dagegen Rauhfutter und mit besonderer Vor¬ 
liebe beschmutzte Streu auffressen. 

Die Pferde gähnen nun häufig, der Hinterleib ist in den 
Flanken aufgesohürzt, die Maulschleimhaut erscheint aufgelockert, 
die Zunge schmutzig belegt, die Conjunktiva häufig schwach roth- 
gelblich gefärbt; der Koth meist von braungelblicher Färbung, ist 
grob geballt, schlecht gekaute Futtermengen enthaltend; der ge¬ 
wöhnlich in kleinen Mengen abgesetzte Urin ist von bier- selbst 
dunkelbrauner Färbung. Der volle und weiche, öfter auch kleine 
und leere Puls zählt 48—52 p. M.; die Herzbewegung doppel¬ 
schlägig; die Mastdarmtemperatur nicht erhöht. Solche Pferde 
legen sich selten. 

In diesem Stadium wird gewöhnlich auf Grund der angeführ¬ 
ten Erscheinungen fieberloser Magendarmkatarrh diagnosticirt und 
tritt bei entsprechend eingeleiteter Behandlung in der Regel auch 
Besserung des Zustandes ein; allein die hierdurch wach gerufene 
Hoffnung des Besitzers auf völlige Genesung hält nicht lange an; 
schon nach wenigen Tagen ist die Futterlust wieder verschwunden 
und treten die vorbemerkten Erscheinungen wieder hervor. 

Dieser Zustand hält verschiedenlange an und treten mit den 
zunehmenden Veränderungen in der Leber die Erscheinungen fort¬ 
schreitender Krankheit zu Tage; der Blick des Thieres wird matt, 
die Psyche erscheint getrübt, der Patient steht theilnamslos meist 
mit unter den Bauch gestellten Hinterbeinen im Stalle. Der Bauch 
ist nun bedeutend aufgeschürzt, die Conjunktiva erscheint häufig 
dunkelrothgelb, die Sklerotica weissgelb. Das Haar ist gesträubt und 
glanzlos. 

Die Futteraufnahme beschränkt sich auf ein Minimum, die 
Peristaltik ist unterdrückt; Druck auf die Lebergegend er¬ 
scheint dem Thiere empfindlich. Pulsfrequenz auf circa 60 p. M. 
vermehrt, die Mastdarmtemperatur schwankend 89,0—39,5° C. 

Auf dieser Höhe angelangt treten bei der Mehrzahl der Kran¬ 
ken Gehirnerscheinungen ein. Die Thiere reiben häufig mit den 
Vorderlippen an dem Barren, benagen denselben, sowie die Holx- 


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J 



439 


theile des Standes, selbst des Fassbodens, Beharren häufig mit den 
VorderfÜssen, stemmen in der weiteren Folge den Kopf fest auf 
den Barren und verharren mit halbgeschlossenen Augen oft lange 
in dieser Stellung. Vom Platze sind die Thiere schwer zu be¬ 
wegen, der Gang ist taumelnd und schwankend; es tritt förmliche 
Bewusstlosigkeit ein, die Thiere stürzen zu Boden und verenden, 
wenn ihren Leiden nicht vorher durch Tödtung ein Ende gemacht 
wird. 

In der Mehrzahl der Fälle ist dies der Verlauf der Krankheit, 
mitunter können die Thiere jedoch unter den Symptomen unver¬ 
kennbarer Störungen der Leberfanktionen oft sehr lange Zeit fort- 
bestehen, magern immer mehr ab, werden immer hinfälliger bis 
sie an Entkräftung zu Grunde gehen. 

Die Dauer der Krankheit von dem Eintritt wahrnehmbarer 
Erscheinungen bis zum tödlichen Ausgange beträgt oft mehrere 
Monate, nur durch den frühzeitigen Hinzutritt subacuter Gehirn¬ 
erkrankung wird dieselbe abgekürzt. 

Der Ausgang ist stets ein lethaler. 

Die Krankheit befällt die Pferde vom 2. Lebensjahre an durch 
alle Lebensalter, jedoch ist die Zahl der Erkrankten im mittleren 
und höheren Alter eine ungleich grössere. 

Der wesentlichste Befund bei der Sektion betrifft die 
Leber, welche nach Grösse, Farbe und Consistenz verändert ist. 
Meistens ist im Anfänge des Leidens eine Zunahme des Volumens 
der Leber, in späteren Stadien Atrophie derselben wahrzunehmen. 
Die Farbe ist in einem früheren Stadium gewöhnlich eine muskat¬ 
nussartige, später eine mehr abgeblasste, glänzend blassgraubraune. 
In allen Stadien erscheint die Leber in ihrer ganzen Ausdehn¬ 
ung von derberem Gefüge; der Messerzug knirscht schwach in 
dem harten Gewebe. 

Das Ergebniss der mikroskopischen Untersuchung lässt in der 
Hauptsache weniger eine pathologische Veränderung des Leber¬ 
parenchyms als vielmehr des interstitiellen Gewebes erkennen, wess- 
halb die Bezeichnung der Krankheit als Hepatitis interstitialis 
diffusa chronica mit dem Ausgang in bindegewebige Schrumpfung 
ohne Eiterbildung gerechtfertigt erscheint. 

Ueber die ursächlichen Verhältnisse dieser verderblichen Krank¬ 
heit ist bis jetzt Sicheres nicht bekannt; wie bereits Eingangs er¬ 
wähnt, kommt dieselbe stationär hauptsächlich in sumpfigen Thal¬ 
niederungen mit meist undurchlässigem Untergründe vor. Ob die 




Qualität der hier wachsenden Nahrungsmittel, oder welche andere 
örtliche Schädlichkeiten als Ursache dieser Krankheit anzusehen 
sind, bleibt weiteren Forschungen Vorbehalten. 

Referent hat zur Bekämpfung der Krankheit den ganzen hie- 
her bezüglichen Arzneimittelschatz in Anwendung gebracht: wie 
u. A. Evacuantien, bittere und bitteraromatische Pflanzenstoffe, 
Brechweinstein, Calomel, Aloe in refracta dosi, Salmiak, Terpen- 
thinöl, Magnesia, Kalium jodatum, Eisen, Arsenik, Purgantien; 
äusserlich Derivantien in der Lebergegend u. s. w., aber alle haben 
ihn im Stiche gelassen und wäre ihm daher von höchstem Interesse 
ein in der That wirksames Heilverfahren kennen zu lernen, was 
aber nach den pathologischen Vorgängen kaum zu erwarten sein dürfte. 

Nach Beendigung dieses interessanten Vortrags wird dem Be" 
ferenten vom Vorsitzenden der Bank der Versammlung ausge¬ 
sprochen und die Diskussion eröffnet, an der sich die Herren Gö- 
ring, Adam sen. und Adam jun. betheiligten. *) 

Hierauf folgt noch eine Besprechung der erlassenen Vollzugs¬ 
vorschriften zum Beichsseuchengesetz für Bayern durch Herrn 
Landesthierarzt Göring. 

Ein Antrag des Herrn Vincent i-Miesbach „die Stellung der 
beamteten Thierärzte zum Distriktsrathe betr. Ä wird für die nächste 
Sitzung Vorbehalten und sodann vom Vorsitzenden die Versamm¬ 
lung geschlossen. _ D. 

Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München. 

Der Versammlung am 30. April d. J. wohnten 19 Mitglieder 
bei. Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung unter Bekanntgabe 
einiger geschäftlicher Angelegenheiten. 

*) Es handelt sich hier um dieselbe Pferdekrankheit, welche 
schon Prof. Niklas in Dr. Kreutzers „Central-Archiv“ (II. Jahrg . 
Ste. 490 u. f.) als „chronischer Ioterus“ beschrieben und in der 
Qegend von Aiohach beobachtet hat; ferner derjenigen Krankheit, die 
bei der Versammlung des thierärztlichen Kreisvereins für Schwaben im 
J. 1861 unter dem Mamen „Leberverhärtung bei Pferden“ Gegen¬ 
stand der Besprechung war, (v. 'Woohensohr. 1861 Sie. 341 u. f.) sowie 
desjenigen Leidens, das auoh vom Vereine kurhessischer Thierärzte, in 
deren Versammlung i. J. 1^74 als „Schweinsberger Pferdekrank¬ 
heit“ der Diskussion unterstellt war (v. Wochenschr. 1875 Bte. 209 
u. f.). Da diese perniciöse Pferdekrankheit, so weit die bisherigen Be¬ 
obachtungen reichen, nur immer in sumpfigen Gegenden oder Thal¬ 
niederungen aufzutreten pflegt, so liegt die Vermuthung nahe, dass hier 
bestimmte, aber z. Z. nicht bekannte Pflanzen wachsen, welchen, wie 
den Lupinen, eine specifisoh krankmaohehde Wirkung auf die Leber zu¬ 
kommt. D. Red. 




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441 


Auf erfolgte Erklärung, dass am Samstag Nachmittag mehrere 
Collegen in der Regel dienstlich verhindert seien, den Yersamm-. 
lungen anzuwobnen, wurde beschlossen, künftighin dieselben am 
letzten Dienstage im Monate, und zwar Nachmittags 2 Uhr be¬ 
ginnend, abzuhalten. 

Bei der hierauf vorgenommenen Wahl des Vorstandes wurden: 
1) der k. Landesthierarzt G ö r i n g zum Vorstand, 2) der k. Stabs¬ 
veterinär G i e 1 zum Kassier, 3) der städt. Bezirksthierarzt Drechs¬ 
ler zum Sekretär wieder gewählt und von diesen die auf sie ge¬ 
fallene Wahl angenommen. 

Nachdem der auf die Tagesordnung gesetzte Vortrag des 
Bez.-Th. Vincent i-Miesbach „über die Stellung der Bezirksthier¬ 
ärzte zum Distriktsratbe“ wegen Abwesenheit des Antragstellers 
ausfallen musste, bespricht Direktor Dr. Franck die beiden jüngst 
erschienenen literarischen Erzeugnisse: „Der Milzbrand“ von Wil¬ 
helm etc. und „Entstehung, Entwickelung und Heilung der period¬ 
ischen Augenentzündung bei Pferden“ von Krzystofowicz. An der 
hieran sich knüpfenden Debatte betheiligten sich Friedberger, 
Göring und Bollinger. 

Der Vorsitzende legt die von ihm ausgearbeiteten Formularien 
für die vorläufigen Verfügungen der beamteten Thierärzte beim 
Auftreten ansteckender Hausthierkrankheiten mit der Erklärung 
vor, dass er seine Autorrechte auf dieselben zu Gunsten des Unter¬ 
stützungsvereins für die Hinterbliebenen bayr. Thierärzte abtrete. 
Zu diesem Thema sprechen Zeilinger, Putscher und Hahn. 
Hierauf demonstrirt Herr Prof. Bollinger über die durch Impf¬ 
ung vom Menschen auf das Kalb übertragene Tuberkulosis, worauf 
Schluss der Sitzung folgt. _ D. 

Zur auf den Menschen angewandten Meteorologie : Athemnoth 
und Ohnmacht erhielt Paul Bert in einem Apparat, in welchem die 
Luft auf 300 bis 250 mm verdünnt war; diese Symptome wurden 
jedoch durch einen Athemzug reinen Oa gehoben (Compt. rend. 
1874 p. 946). Glaisher, der o7 000 engl. Fuss (Luftdruck 178 mm) 
auf seiner Luftfahrt erreichte, wurde gleichfalls in der Höhe des 
höchsten Berges der Erde, des Mount Everest, also 29000 engl. 
Fuss hoch (Luftdruck 248 mm) ohnmächtig. Leblano verlor das 
Bewusstsein in einem Bergwerke, dessen Luft aus 9 Theilen Stick- 
stoffjund einem Theile O* bestand, deren 0> einem Barometerstände 
von 340 mm entsprach. „Wenn bei Luftschifffahrten Athemnoth, 
vermehrte Puls- und Respirationsfrequenz, Körperschyräche, Blut¬ 
ungen, Kälte, Blausucht, Bewusstlosigkeit eintreten, so ist, da 
aktive Bewegungen nahezu fehlen, durch Sivel und Crocd- Spinelli 


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als einzige Ursache der Oi-Mangel nachgewiesen. Während diese 
Luftschiffer bei 7400 m Höhe mit Hülfe von Ch-Athmung der 
Lebensgefahr entgingen, mussten sie 1875 bei einer Höhe von 
8000 m, als ihnen der 0; ausgegangen war, dieses mit dem Leben 
bü8sen. Auch zur Beseitigung der Bergkrankheit ist in erster 
Linie Ch-Einathmung zu empfehlen/ (Blaschko in Hermann Eulen¬ 
bergs Handbuch des öffentlichen Gesundheitswesens 1881 p. S28). 
Die Bergsteiger erhalten die oben erwähnten Symptome aeuten O*- 
Mangels schon in Höhen von 3000 m (Luftdruck 500 mm), 3900 m 
(480 mm), 4500 m (444 mm), weil durch die Körperanstrengungen 
der Oi-Verbrauch, ja bis fünfmal so stark ist, als im Luftballon. 
Die Ausdehnung der Lungen bei der Einathmung ist nur durch 
Mitwirkung des Luftdruckes möglich; bei vermindertem Luftdruck 
wird die Einathmung verzögert und weniger tief und daher die 
Kohlensäure (OOz) Abgabe und Sauerstoff (0*)-Aufnahme vermin¬ 
dert. Wenn in 4000 m Höhe kräftige Völker leben und Fremde 
nach. 8 bis 14 Tagen die krankhaften Beschwerden verlieren, so 
haben sich die Athmungsorgane den veränderten Luftverhältnissen 
angepasst in der Art, dass durch häufigere oder tiefere Athemzüge 
in Folge stärkerer Brustmuskulatur und Lungenelastizität das 
Sauerstoffbedürfniss selbst des arbeitenden Körpers aus der dünn¬ 
eren Luft ausreichend gedeckt wird. Dieser Compensation durch 
häufigere und tiefere Einathmung erfreut sich auch der Luft¬ 
schiffer, allein sie versagt ihren Dienst in Höhen mit einem Baro¬ 
meterstände von 300 mm und darunter. — Im Bull, de Pacad. de 
möd. 1881, X. Nr. 24—25 spricht Pasteur — seine Mitarbeiter 
waren Chamberland und Roux — mit Sicherheit aus, dass jede 
seiner abgeschwächten Milzbrandmicrobien für den höhoren Milz¬ 
brandbacillus eine Vaccine repräsentirt und dass man die Schutz¬ 
impfung an Schafen, Pferden, Rindvieh als allgemeine Massregel ein¬ 
zuführen habe. C. Colin d’Alfort nimmt die Priorität des künst¬ 
lichen Schutzes gegen Milzbrand für sich in Anspruch. — Die 
Immunität, Bagt Grawitz in Virchows Archiv LXXXIV. S. 87, 
kann nicht die Folge davon sein, dass ein hypothetischer Stoff im 
Blute (denn im Blute selbst verläuft zunächst die Wucherung der 
Sporen) erschöpft ist durch die überstandene Impfung, denn Ei- 
weiss und Sauerstoff, welche zur Ernährung der Pilze allein hin¬ 
reichen, sind hier stets in genügender Menge vorhanden. Es 
bleibt nur die Annahme übrig (weil das Blut des immun gemach¬ 
ten Thieres ausserhalb des Körpers vollkommen die Fähigkeit be- 
sass, die Schimmelvegetation zu unterhalten, und andererseits eine 
morphologische Veränderung des Blutes durch die Impfung nicht 
eintritt und Alterationen nicht nachweisbar sind), dass die Lebens¬ 
energie der Thierzellen gegen die Parasiten durch die Impfung 
erhöht wird, dass die Immunität nach der Impfung auf einer An¬ 
passung der Gewebszellen an das energische Assimilationsvermögen 
der Pilze und die Dauerhaftigkeit der Immunität auf Vererbung 
dieser höheren Lebensenergie von einer Zellengeneration auf die 
andere beruht. Dr. med, Lender. (D. R.-A.) 


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443 


Ansteckende Hausthierkrankheiten im k. bayr. Regierungs¬ 
bezirke Schwaben und Neuburg im November 1881. Der 
Milzbrand wurde bei 1 Kuh festgestellt. — Wegen Rotz und 
bzw. Rotzverdacht wurden in 6 Ställen von 6 Amtsbezirken 
8 Pferde getödtet, davon 7 auf polizeiliche Anordnung, 1 vom Be¬ 
sitzer; 4 rotzkranke Pferde stammen aus älteren Rotzherden, 8 
Pferde waren längere Zeit wegen Rotzverdacht abgesperrt. — Jm 
Amtsbezirke Memmingen wurde in 1 Schafherde die Räude fest¬ 
gestellt und ist in 1 Stalle die Maul- und Klauenseuche 
aus unbekannten Ursaohen aufgetreten. 

Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem 
Bülletin Nr. 165 auf 1. Dezbr. 188J. Die Zahl der von Maul¬ 
und Klauenseuche inficirten Ställe hat sich durch das Umsich¬ 
greifen der Krankheit im Kanton Waadt und den Aasbruch der¬ 
selben in dem vorher seuchefreien Kanton Bern um 35 vermehrt; 
in der ganzen Schweiz waren am 1. Dezbr. 54 Ställe verseucht. 
— Wegen Rotz-Wurm sind 3 Pferde, je 1 in den Kantonen 
Bern, Freiburg und Thurgau weggeschafft worden; im Kanton 
Luzern stehen 2 rotzverdächtige Pferde unter thierärztlicher Auf¬ 
sicht. — An Milzbrand erkrankten in den Kantonen St. Gallen 
4, Luzern, Zürich und Thurgau je 1, im Kanton Wallis mehrere 
Rindviehstücke. — Ein aus Frankreich über die Grenze gelaufener 
wuthkranker Hund raufte in den bernischen Grenzdörfern des 
Amtsbezirks Pruntrut mehrere Hunde ab und kehrte auf franz. 
Boden zurück, woselbst er erschossen wurde. 

Ansteckende Hausthierkrankheiten im König¬ 
reiche Sachsen während des Monats November 1881. Am 
Milzbrand erkrankten in 4 Gehöften von 4 Amtshauptmann¬ 
schaften 4 Rinder, von welchen 2 verendet sind, und 2 von den 
Besitzern getödtet wurden. — Bei 1 Hunde wurde die Wuth- 
krankheit festgestellt. — Von 3 Pferden 1 Gehöftes ist 1 Pferd 
wegen Rotzverdacht contumazirt worden. — Die Maul- und 
Klauenseuche wurde vom Schlachtviehmarkt in Berlin in 1 Ge¬ 
höfte eingeschleppt. — In 2 Gehöften zweier Orte eines Amtsbez. 
erkrankten 6 Thiere an Bläschenausschlag. — Bei 2 aus 
Thüringen eingeführten Schafherden wurden in einer die Räude, 
in der andern die bösartige Klauenseuche festgestellt. — In den 
aus früheren Monaten bestehenden Lungenseuoheherden sind auf 
polizeiliche Anordnung 10 Stück, vom Besitzer 1 Stück getödtet 
worden. — Die Influenza der Pferde ist in den Amtshaupt¬ 
mannschaften Dresden, Chemnitz, Schwarzenberg, Auerbach und 
Borna aufgetreten. _ 

Der Ausbruch‘ der Rinderpest ist amtlichen Nachrichten 
zufolge in den Orten Alt-Lässig und Fellhammer, Kreis 
Waldenburg des preuss. Reg. - Bezirkes Breslau in der Provinz 
Schlesien, festgestellt worden. 


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Literatur« 

Die Schmarotzer auf und in dem Körper unserer Haus- 
säugetliiere , sowie die daroh erstere veranlassten Krank¬ 
heiten, deren Behandlung und Verhütung. Von Dr. F. A. Zürn, 
Professor der Veterinärwissenschaften an der Universität Leip- 
* zig. Erster Theil: Die thierischen Parasiten. Zweite 
verbesserte und vermehrte Auflage. Mit 4 Tafeln Abbildungen. 
Weimar, 1882. B. Fr. Voigt, gr. 8. 816 S. 6 M. 

Um die Hausthiere vor den üblen Folgen der nachtheiligen 
Schmarotzer bewahren zu können ist esnothwendig, mit der Entwickel¬ 
ung, Lebensweise etc. der letzteren bekannt zu sein. Die stets fort¬ 
schreitenden Forschungen auf diesem Gebiete der Naturgeschichte 
haben bereits die Entstehung einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von 
Erkrankungen bei Menschen und Thieren auf Parasiten zurückge¬ 
führt und ist die Wissenschaft in dieser Beziehung noch lange 
nicht zum Abschlüsse gelangt. Als daher im Jahre 1872 bezw. 
1874 die erste Auflage des vorstehenden Werkes erschien, wurde 
dasselbe allenthalben freudig begrüsst. In dem vorliegenden er sten 
Theile der zweiten Auflage sind vom Herrn Verfasser nicht nur 
die inzwischen selbst sowie durch andere gemachten Forschungen 
und Erfahrungen sorgfältig verwerthet, sondern er hat in demselben 
überdies vielfache 'Verbesserungen und Ergänzungen angebracht, so 
dass dem auoh von der Verlagshandlung gut ausgestatteten Buche so¬ 
wohl bei den Thiorärzten als auch bei allen gebildeten Landwirthen 
eine gute Aufnahme gesichert erscheint. Th. A. 

Personalien. 

Die Stelle eines Distriktstbierarztes in Ziemetsbaasen ist er¬ 
ledigt. Bezug aus der Distriktskasse 2o() M.; Einnahmen aus Kreisfonds, 
dann für Visitationen, Ueberwachung der Yiehmärkte u. s. w. bisher 
ungefähr 500 M. Bewerber wollen sich unter Vorlage ihrer Zeugnisse, 
namentlich auch eines Ausweises über dermalige Verwendung binnen 
vier Wochen hier melden. Krumbaoh, den 30. November 1881. 

Königliches Bezirksamt Krumbach. . v. Predl. 

Befördert wurden die Veterinäre I. Classe zu Stabsveterinären: 
Aug. Greinwald beim Remonte - Depot Fürstenfeld und Fr. Johan¬ 
nes beim Remonte-Depot Steingaden. 

Der Bezirksthierarzt Peter Schuster in Neustadt a S. wurde vom 
kgl. Staatsministerium des Jnnern auf die Stelle des Bezirksthierarztes 
für das Bezirksamt Obernburg unter Fortdauer seiner widerruflichen 
Eigenschaft aus administrativen Erwägungen versetzt und die hier¬ 
durch erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt Neu¬ 
stadt a S. dem Bezirksthierarzt Georg Beyer in Obernburg verliehen. 

Der bisherige Gestüts-Rossarzt Dr. Grabensee zu Graditz ist zum 
Vorsteher des Rheinischen Landgestüts ernannt worden. 

Aus dem Nachlasse des verstorbenen Bezirksthierarztes Mohr zu 
Miltenberg sind noch verschiedene Bücher und Zeitschriften, sowie In¬ 
strumente zu verkaufen Näheres bei den Geschwistern Mohr in Mil¬ 
tenberg a/M. 

Vermut,wörtliche Eedaetion: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Ea ckl u. Loohner 
Verlag von Wiih.Lüderitz in Augsburg. 







Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

herauegegebon von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. Ni 51. Deoamber 1881. 

Inhalt: Amtlicher Bericht über die Verbreitung der ansteckenden 
Thierkrankheiten im 3. Quartal 1881. — Protokoll über die General- 
Versammlung des thierärztlichen Kreisvereins in Oberfranken (sog. 
Holzzunge). — Falsche Beurkundung von Beamten. — Rinderpest 
in der preuss. Provinz Schlesien. — Personalien." — Berichtigung. 
— Bücheranzeige. — Abonnements-Erneuerung. 

Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender 
Thierkrankheiten in Bayern im 3. Vierteljahre 1881. 

Von Regierungsrath G ö r i n g^ Landesthierarzt im k. Staatsministerium d. I. 

1. Milzbrand. 

In dem Berichte für das 2. Quartal 1881 wurde bereits 
erwähnt, dass die in einem Gehöfte des Bezirksamtes Mün¬ 
chen I beobachteten drei Milzbrandfälle in der von Prof. Dr. 
Bollinger als „Wild- und Rinderseuche“ beschriebenen 
Form die Einleitung zu einer im 3. Quartale heftig auftret¬ 
enden Epizootie bildeten, auf welche in dem Berichte für das 
3. Quartal näher zurückzukommen sein wird. 

Die erwähnte Seuche hat in dem Berichtsquartale in den 
Regierungsbezirken Oberbayern und Schwaben sehr erheb¬ 
liche Verluste herbeigeführt. Es ist nicht Sache der Bear¬ 
beitung des vorliegenden statistischen Materials die Frage 
zu entscheiden, ob die fragliche Seuche klinisch und anato¬ 
misch vollkommen dem Bilde entspricht, welches die neueren 
Pathologen für den Milzbrand festgestellt haben. Für den 
Zweck der gegenwärtigen Berichterstattung dürfte die Be¬ 
merkung genügen, dass die betreffende Seuche mit Rücksicht 
auf Verlauf, Infektionsfähigkeit, Mortalität und epizootisches 
Auftreten seitens der Veterinärpolizeibehörden als Milzbrand 
aufgefasst und im Sinne der §§. 31 bis 33 des Reichs¬ 
gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Yieh- 


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446 


seuchen und der §§. 5 bis 15 der Seuchen-Instruktion als 
solcher energisch bekämpft wurde. 

Der Milzbrand wurde im Berichtsquartale in 7 Regier¬ 
ungs- und 80 Verwaltungs-Bezirken, in 193 Gemeinden, in 
458 Stallungen, beziehungsweise Alpen, bei 35 Pferden, 
815 Rindern und 73 Schweinen amtlich constatirt. Die vor¬ 
gekommenen Fälle vertheilen sich folgendermassen auf die 
einzelnen Regierungsbezirke: 

In Oberbayern beträgt die Zahl der verseuchten Be¬ 
zirke 19, der verseuchteu Ortschaften 176, der verseuchten 
Ställe und Alpen 431, der gefallenen Pferde 35, der ge¬ 
fallenen Rinder 737, der gefallenen Schweine 73, der ge¬ 
nesenen Pferde, Rinder und Schweine 8. 

Die Todesfälle vertheilen sich auf die Bezirke: 

Bruck mit 5 Pferden und 15 Rindern; Dachau mit 5 
Rindern; Ebersberg mit 6 Pferden, 62 Rindern und 25 
Schweinen; Erding mit 36 Rindern und 24 Schweinen; Gar¬ 
misch mit 2 Pferden und 191 Rindern; Landsberg mit 1 
Rinde; Laufen mit 3 Rindern; Miesbach mit 53 Rindern; 
München I mit 8 Pferden, 46 Rindern (hievon 28 geschlach¬ 
tet) und 3 Schweinen (geschlachtet); München II mit 7 
Pferden, 66 Rindern und 10 Schweinen; Mühldorf mit 8 
Rindern und 2 Schweinen; Rosenheim mit 2 Pferden, 49 
Rindern und 2 Schweinen; Schongau mit 1 Pferde und 46 
Rindern; Tölz mit 3 Pferden und 111 Rindern; Traunstein 
mit 1 Pferd und 10 Rindern; Wasserburg mit 21 Rindern 
und 7 Schweinen; Weilheim mit 12 Rindern; Stadt München 
und Stadt Rosenheim mit je 1 Rinde. 

In Schwaben und Neuberg beträgt die Zahl der 
verseuchten Bezirke 4, der verseuchten Gemeinden 10, der 
verseuchten Ställe und Alpen 20, der gefallenen Rinder 69, 
der genesenen Rindern 3. 

Die Todesfälle vertheilen sich auf die Bezirke: 

Füssen mit 58, Erumbach mit 6 (theils geschlachtet), 
Nördlingen mit 3 und Kaufbeuren mit 2 Rindern. 

In Unterfranken in 3 Bezirken, 3 Ortschaften und 
3 Ställen 4 Rinder. 

Mittel franken in 1 Stalle 2 Rinder. 

Pfalz, Oberpfalz mit Regensburg und Ober¬ 
franken in je 1 Stalle 1 Rind. 

Während der Seuchenperiode sind ausserdem in Ober¬ 
bayern in 5 königl. Wildparken 482 Stück Rothwild gefallen und 
im Hochgebirge zahlreiche Wildkadaver aufgefunden worden. 



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447 


Ebenso sind in 2 Revieren des stark verseuchten Bezirkes 
Füssen (Schwaben) 55 Stück Wild todt aufgefunden worden. 

In der Oberpfalz erfolgte die Infektion eines Mannes mit 
Milzbrandgift, welcher jedoch genas. 

Die in den schwäbischen Bezirken Krumbach, Nördliugen 
und Kaufbeuren, sowie in den Regierungsbezirken Pfalz, 
Oberpfalz mit Regensburg, Oberfranken, Mittelfranken und 
Unterfranken vorgekommenen wenigen Fälle (im Glanzen 5) 
waren sporadischer Natur. 

Der Regierungsbezirk Niederbayern ist in dem Berichts¬ 
quartale von dem Milzbrände vollkommen frei geblieben. 

Angesichts der Ergebnisse des statistischen Materials wird 
die Bezeichnung „Wildseuche“ auf die im Berichtsquartale 
bei den verschiedenen Thiergattungen vorgekommene Milz¬ 
brandform, welche in den älteren Schriften als gelber Schelm, 
Gloss-Anthrax oder als Milzbrand - Lungenseuche aufgeführt 
worden ist, mit Recht kaum mehr angewendet werden können. 

2. Die Maul- und Klauenseuche. 

Der Stand der Maul- und Klauenseuche hat sich in dem 
Berichtsquartale günstiger gestaltet, als in dem vorherge¬ 
gangenen Quartale; die Regierungsbezirke Oberbayern, Nie¬ 
derbayern, Oberpfalz mit Regensburg und Oberfranken sind 
von der Seuche vollkommen freigeblieben, in Mittelfranken 
trat dieselbe bei 8 Schafen, in der Pfalz bei 9 Rindern, in 
Schwaben und Neuburg bei 8 Rindern und 268 Schafen auf. 
Die meisten Erkrankengen — 343 Rinder, 109 Sohafe und 
10 Ziegen hat Unterfranken aufzuweisen, doch scheint auch 
hier die Seuche dem Erlöschen nahe zu sein. 

In den 4 betroffenen Regierungsbezirken sind in 18 Ge¬ 
meinden und 97 Ställen 360 Rinder, 385 Schafe und 10 Zie¬ 
gen von der Seuche genesen und 2 männliche Zuchtthiere der 
Krankheit zum Opfer gefallen; unter den Genesenen befanden 
sich 14 männliche Zuchtthiere. 

Die Einschleppung erfolgte in der Regel durch Handels¬ 
vieh, je 1 mal durch Treibschweine und Wanderschafe; in 
einem Falle ist die Art der Einschleppung unbekannt geblieben. 

3. Die Lungenseuche. 

Die Lungenseuche ist in dem Berichtsquartale in sämmt- 
lichen 8 Regierungsbezirken in 42 Gemeinden und 93 Ge¬ 
höften bei 134 Rindern vorgekommen und sind sonach 4 Ge¬ 
höfte weniger verseucht gewesen und 28 Rinder weniger er¬ 
krankt, als in dem vorhergegangenen Quartale. 


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Der Stand der Seuche war am Schlüsse des Quartals: 
In Oberbayern 10 Fälle gegen 51 im II. Quartal 1881. 

„ Niederbayern 26 * „ 46 „ „ „ 

9 der Pfalz 7 „ „ 1 „ „ „ 

A der Oberpfalz 30 „ „ 7 „ „ „ 

„ Oberfranken 19 „ „ 8 „ „ „ 

„ Mittelfranken 21 „ „ 0 „ „ „ 

„ Unterfranken 19 „ „ 49 „ „ „ 

a Schwaben 2 v „ 0 „ n 

In Oberbayern vertheilen sich die 10 Lungenseuche¬ 
fälle auf die Bezirke Pfaffenhofen mit 4, Aichach und Ingol¬ 
stadt mit je 2 Fällen, Bruck und Friedberg mit je 1 Fall. 

Zwei mit polizeilicher Bewilligung dem Schlachtviehhofe 
in München aus dem Bezirke Wolfstein (Niederbayern) zu¬ 
geführte, der Ansteckung verdächtige Ochsen wurden bei der 
Schlachtung lungenseuchekrank befunden. 

In Niederbayern betheiligen sich an den 26 Lungen¬ 
seuche-Erkrankungen: Passau mit 22, Wolfstein mit 3 Fällen 
und Deggendorf mit 1 Fall. 

Aus einem im vorigen Quartale verseuchten Viehbestände 
des Bezirkes Viechtach wurden 2 Rinder auf Veranlassung 
des Besitzers geschlachtet. Die Seuchenfälle in dem Bezirke 
Passau sind in 3 Gemeinden aufgetreten; in 2 Fällen wurde 
die Seuche aus dem Bezirke Wolfstein und in 1 Falle aus 
dem benachbarten Oesterreich durch neu angekauftes Zug¬ 
vieh eingeschleppt. 

Von den drei im Bezirke Wolfstein vorgekommenen 
Fällen ist einer auf die Einfuhr von österreichischen Zug¬ 
ochsen zurückzuführen und in 2 Fällen konnte die Art der 
Einschleppung nicht ermittelt werden. Es gewinnt überhaupt 
den Anschein, dass der Bezirk Wolfstein noch verschiedene 
alte, bis jetzt unbekannt gebliebene Seuchenherde besitzt. 

Die im Bezirke Deggendorf erkrankte Kuh gehört einem 
bereits im 2. Quartale verseuchten Viehbestände an. 

In der Pfalz partizipiren an den 7 Erkrankungen die 
Bezirke Kusel mit 5 und Speyer mit 2 Fällen. 

In dem Bezirke Frankenthal wurde ein im vorigen 
Quartal verseuchter Rindviehbestand von 11 Stück mit Er¬ 
folg geimpft. Die in dem Bezirke Kusel in 2 Ortschaften 
aufgetretene Lungenseuche ist auf Handelsvieh aus dem be¬ 
nachbarten preussischen Bezirke zurückzuführen; die 2 neuen 
Seuchenfälle in dem Bezirke Speyer ereigneten sich bei einem 
schon im vorigen Quartale verseuchten Viehbestände. 

In der Oberpfalz treffen die 30 Lungenseuche-Er- 


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449 


krankungen auf je eine Gemeinde der Bezirke Regensburg 
und Tirschenreuth. Die Art der Einschleppung ist in beiden 
Eällen unbekannt geblieben. 

In Oberfranken betheiligen sich an den 19 Lungen¬ 
seuchefällen die Bezirke: Hof mit 13, Wunsiedel mit 5 Fällen 
und Münchberg mit 1 Fall. In dem Bezirke Hof ist die 
Seuche durch Verschleppung des Contagiums in benachbarte 
Gehöfte übertragen worden. Für die Art der Einschleppung und 
Weiterverbreitung der Seuche in 2 Ortschaften des Bezirkes Wun¬ 
siedel wird „Ansteckung“ angegeben, ohne dass die Art und 
Weise, in welcher die Uebertragung erfolgte, näher bezeichnet 
wurde. Der Seuchenfall in dem Bezirke Münchberg ereignete 
sich an einem 10 Tage vorher von einem jüdischen- Händler 
gekauften Zugochsen. 

Von den 21 Seuchenfällen in Mittelfranken treffen 
16 auf 2 Gehöfte des Bezirkes Rothenburg a./T. und 5 auf 
2 Gehöfte des Bezirkes Hilpoltstein; die Art der Einschlep¬ 
pung ist in 2 Fällen unermittelt geblieben und in dem andern 
Falle wurde die Seuche durch Handelsvieh aus Unterfranken 
eingeschleppt. 

• In Unterfranken hat die Tilgung der Seuche in dem 
Berichtsquartale weitere Fortschritte gemacht, indem es ge¬ 
lungen ist, die vorgekommenen Fälle auf 19 herabzumindern; 
hievon treffen 13 auf den Bezirk Neustadt a./S., 3 auf den 
Bezirk Lohr, 2 auf den Bezirk Kissingen und 1 Fall auf den 
Bezirk Schweinfurt. 

Die 2 in Schwaben und Neuburg constatirten 
Lungenseuchenfälle beziehen sich auf 2 in dem städtischen 
Schlachthause in Augsburg geschlachtete Ochsen, bei denen 
sich nach der Schlachtung das Vorhandensein der Lungen¬ 
seuche ergab. Der eine Ochs wurde aus dem Münchener 
Viehhofe, der andere aus dem benachbarten oberbayerischen 
Bezirksamte Friedberg zum Zwecke des Schlachtens einge¬ 
führt. Ohne diese Vorkommnisse wäre der Regierungsbezirk 
Schwaben und Neuburg in dem Berichtsquartale frei von 
Lungenseuche geblieben. 

Der Gesammt - Rindviehstand in den in der Berichts¬ 
periode von der Lungenseuche gefährdeten Gehöften betrug 
im ganzen Königreiche 864 Stück; hievon waren 774 Stück 
der Ansteckung verdächtig; 134 sind wirklich erkrankt, 6 
gefallen, 48 auf Veranlassung der Besitzer und 147 auf poli¬ 
zeiliche Anordnung getödtet. Die Einschleppung in die ver¬ 
seuchten Ortschaften erfolgte 15 mal durch den Viehhandel, 
darunter 2 mal aus Oesterreich und 1 mal aus Preussen, in 




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450 


9 Fällen ist die Art der Einschleppung unbekannt geblieben 
und in 5 Fällen wurde die Seuche bei der Vornahme der 
Fleischbeschau konstatirt. 

Die auf polizeiliche Anordnung getödteten Rinder ver¬ 
theilen sich mit 7 Stück auf Oberbayern, mit 31 Stück auf 
Niederbayern, mit 4 Stück auf die Pfalz, mit 46 Stück auf 
die Oberpfalz, mit 15 Stück auf Oberfranken, mit 19 Stück 
auf Mittelfranken und mit 25 Stück auf Unterfranken. 

Nach den Angaben der beamteten Thierärzte beträgt das 
Ergebniss der Schätzung der auf polizeiliche Anordnung 
wegen Lungenseuche und Seuchenverdacht getödteten Thiere 
nach vorläufiger Feststellung in dem Berichtsquartale 32,246 
Mark; hievon treffen auf Entschädigungen für Viehbesitzer: 
in Oberbayern 845 M., in Niederbayern 8502 M., in der 
Pfalz 313 M., in der Oberpfalz 566 M., in Oberfranken 
2858 M., in Mittelfranken 4000 M., in Unterfranken 4162 M.. 

Die in dem Berichte für das 2. Quartale 1881 auf 
27,122 M< angegebene Schätzungssumme hat sich nachträg¬ 
lich für Niederbayern von 6567 M. auf 9199 M. und somit 
für das ganze Königreich von 27,122 M. auf 29,774 M. erhöht. 

Für die Zeit vom 1. April bis incl. 30. September Ä81 
stellt sich demnach in provisorischer Weise die Entschädi¬ 
gung der Viehbesitzer für die auf polizeiliche Anordnung ge¬ 
tödteten Rinder auf 62,020 Mark. 

(Schluss folgt.) 

Protokoll der General-Versammlung des thierärztlichen 
Kreisvereins für Oberfranken, 

Abgehalten am 21. August 1881 im grossen Rathhaussaale zu Bamberg. 

Ergangener Einladung zufolge hatten sich zur festgesetzten 
Zeit 13 ordentliche Yereinsmitglieder und 2 Gäste eingefunden. 
Herr Kreisthierarzt Engel wohnte der Yersammlung als Regier- 
ungs-Commissär bei. 

Der Yereinsvorstand Fessler-Bamberg eröffnete die Yer¬ 
sammlung mit einer saohgemässen Ansprache, gab die Tagesord¬ 
nung bekannt und zum 1. Punkte „Yereinsangelegenheiten“ über¬ 
gehend, erwähnte derselbe nach einem kurzen Rechenschaftsbe¬ 
richte, dass die Zahl der Yereinsmitglieder 22 betrage. Der Herr 
Yereins-Kassier Köhl er-Bamberg legte die Yereinsrechnung vor, 
welche mit einem Baarbestand von 731 Mark 75 Pfg. abschliesst. 
Nach Zuerkennung einer Unterstützung an 2 Thierarztswittwen 
wurde beschlossen, mit den übrigen Kreisvereinen ins Benehmen za 


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451 


treten über einen etwaigen Zuschuss an den Unterstützungsverein 
für die Hinterbliebenen bayerischer Thierärzte aus Kreisvereins- 
mittein« 

Bei den hierauf erfolgten Wahlen wurden per acclamation 
einstimmig gewählt, die bisherigen Vorstandsmitglieder: F e s s 1 e r 
zum Vorstand, Köhler zum Cassier, und May zum Schriftführer; 
ferner zu Ausschussmitgliedern: Förster, Ritzer, May, Köh¬ 
ler und Hohenleitner; als Delegirter des deutschen Veterinär¬ 
raths: Engel; als Abgeordneter zum Obermedicinal-Ausschuss: 
Engel und zu dessen Ersatzmann May. 

Der 2. Gegenstand der Tagesomung „ Besprechung des Reichs¬ 
seuchengesetzes vom 23. Juni 1880 11 wurde vom Bezirks-Thierarzt 
Hohenleitner eingeleitet, welcher bemerkte, dass dieses Thema 
zur Zeit noch nicht geeignet sei, den Gegenstand eines Referats 
zu bilden, da es noch an Erfahrung fehle, wie sich dieses Gesetz 
in der Praxis bewähren werde, wesshalb er Vorschläge, dieses 
Thema auf dem Wege der allgemeinen Besprechung zu behandeln 
und über einzelne Punkte desselben einen Meinungsaustausch zu 
veranlassen. Dem entsprechend bildeten die Ueberwachung der Des¬ 
infektion und die periodische Nachschau die hauptsächlichsten 
Gegenstände der Diskussion. 

Der 3. Punkt der Tagesordnung „die von der kgl. Regierung 
von Oberfranken erlassenen oberpolizeilichen Vorschriften über 
Fleischbeschau* wurden ebenfalls nur einer kurzen allgemeinen 
Besprechung unterzogen und dabei hauptsächlich hervorgehoben, 
dass die kgl. Regierung durch Erlassung dieser oberpolizeiliohen 
Vorschriften in zuvorkommender Weise einem Initiativanträge des 
Vereins-Ausschusses entgegen gekommen sei. 

Schliesslich machte Hohenleitner die Mittheilung, dass es ihm 
in einem Falle gelungen sei, eine hochgradige sog. Holzzunge 
bei einem Ochsen durch häufiges Einstreichen einer 5 pCt. Bor¬ 
säurelösung nach 6 wöchentlicher Behandlung soweit zu heilen, 
dass die anfänglich stark angeschwollene und aus dem Maule 
heraushängende Zunge ihren normalen Umfang wieder erlangte. 
Nachdem das Thier später geschlachtet worden war, ist von Prof. 
Dr. Bonnet in München, dem die Zunge eingesendet wurde, auf 
Grund mikroskopischer Untersuchung das Vorhandensein von Acti- 
nomyces bovis festgestellt worden. Von mehreren Collegen wurde 
die erprobte Heilwirkung der Borsäure in solchen Fällen bestätigt 


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452 


und angeregt, weitere therapeutische Versuche in dieser Richtung 
anzustellen. Fessler, Vorstand. 

Köhler, Cassier. _ Mai, Schriftführer. 


Die Bestimmung des §. 348 des St.-G.-B., wonach eia Be¬ 
amter, welcher, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, 
innerhalb seiner Zuständigkeit Torsätzlich eine rechtlich erhebliche 
Thatsache falsch beurkundet, mit Gefängniss nicht unter 
einem Monat bestraft wird, findet nach einem Urtheil des Reicha¬ 
ger iohts, II. Strafsenats, vom 20. September d. J., nur dann 
Anwendung, wenn der Beamte sich nicht nur Fälschung, sondern 
auch der Rechtserheblichkeit der Fälschung bei der That bewusst 
gewesen. - (D. R.-Anz.) 

Die Rinderpest in der preuss- Provinz Schlesien ist ausser in 
dem Kreise Waldenburg im Kreise Landeshut und Bolken- 
hain in den Orten Rothenbach und Nieder-Wernesdorf (am 11. u. 12. 
d. M.) festgestellt worden und sind alsbald die vorgeschriebenen 
Schutz- und Tilgungsmassregeln zur Ausführung gelangt. 


Personalien. 

Ausgeschrieben e Kr eis thier arztstelle: 
r y f . Jährlicher Quöche find eiozoreichei 

rar aei treu: Gehalt: Zoichou : bii zom bei d. I. Regieroig ii: 

Labiau. 600 M. 600 M. 1. Febr. 1881. Königsberg. 

iTauSChoffert.) Der Bezirksthierarzt eines kleinen, bequemen 
Amtssitzes mit Bahnverbindung, sucht mit einem Herrn Collegen, an 
dessen Wohnsitz sich eine Latein- und Realschule befindet, einen 
Stellentausch einzugehen. Fixe Bezüge M. 2900 ohne Praxis. Offerte 
sub. Nr. 1947 an Rudolf Mosse, Nürnberg. 

Berichtigung. Der Schluss des BewerbungBtermins um die erled¬ 
igte Bezirksthierarztstelle in Sonthofen ist nicht wie Ste. 430 angegeben 
der 6. sondern der 16. Januar 1882. 


Bacher-Anzeige. 

Verlag von -A-“u.gru.st üixscivwstld. in Berlin. 

Soeben ist erschienen: 

Veterinä,r-I£aleii<ler 1882 . 

Bearbeitet von den Professoren C. Müller und W. Dieckerhoff. 
Zwei Theile. 3 M. 50 Pf. 

Der gegenwärtige Jahrgang der Wochenschrift geht mit der nächsten 
Nummer (52 ) zu Ende. Der Unterfertigte erlaubt sich, die Herren Abon¬ 
nenten derselben zu ersuchen, ihre Bestellungen auf den 26. Jahrgang dieser 
Zeitschrift möglichst frühzeitig bewirken zu wollen. Der Verleger. 

Diese Wochenschrift erscheint regelmässig alle Donnerstage einen halben bis dreirierte 
Bogen stark; der Abonnements-Preis beträgt für den ganzen Jahrgang 6 Mark und nehmen 
alle Postämter sowie sämmtliche Buchhandlungen Bestellungen auf dieselbe an. Bei den 
Postbehörden kann nur halbjährig abonnirt werden. Inserate werden mit 20 Pfennigen 
die Petitzeile berechnet. 

Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Ra ekl u. Loc hne r 
Verlag von Wilh.Ltlderitz in Augsburg. 






Wochenschrift 

für 

Thierheilkunde und Viehzucht. 

Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner 

heraoagegeben von 

Th. Adam in Augsburg. 


XXV. Jahrgang. N= 52. December 1881. 


Inhalt: Standesinteressen. — Amtlicher Bericht über die Verbreitung 
der ansteckenden Thierkrankheiten in Bayern im 3. Quartal 1881. 
— Protokollauszug aus den Verhandlungen der X. ordontl. Gen.- 
Versammlung des vet.-med. Vereins im Grossh. Hessen. — Die 
Pferdestaupe betr. — Ansteckende Hausthierkrankheiten in Elsass- 
Lothringen. — Literatur. — Jubiläum des Geh. Medicinalraths Prof. 
Dr. Virchow. — Personalien. — Bekanntmachungen. 

Standesinteressen* 

Wie aus Zeitungsberichten und privaten Mittheilungen zu ent¬ 
nehmen ist, sind in der letzten Zeit wieder mancherlei Hindernisse 
eingetroten, welche die gleichmässige Entwickelung des deutschen 
Veterinärwesens keineswegs begünstigen. Bekanntlich wird in der 
vom Bundesrath erlassenen Verordnung vom 27. März 1878 — 
betr. die Prüfung der Thierärzte — vorgeschrieben, dass die Mili¬ 
tär-Veterinäre ganz dieselbe Vorbildung besitzen und das gleiche 
Studium absolviren sollen, wie die Civil-Veterinäre. Nun sind aber 
nach den Anordnungen des preuss. Kriegsministers alle Aspiranten 
für die Militär-Veterinär-Carriere ausserdem noch genöthigt, nach er¬ 
langter Reife für dieGymnasial-Prima zuerst als „Dreijährige“ 
bei der Cavallerie, Artillerie oder beim Train einzatreten. Die Ab- 
solvirung der Dienstpflicht als „Einjährige“ ist nicht mehr statthaft. 

Im Laufe ihrer dreijährigen Dienstzeit werden die Aspiranten 
zur Erlernung des Hufbeschlags in die Militär - Lehrschmiede zu 
Berlin commandirt. Nachdem sie hier einige Monate verblieben 
sind, gehen sie wieder zu ihren Regimentern zurück, um später 
bei eintretender Vakanz zum Besuche der Thiererznei - Schule in 
Berlin commandirt zu werden. Auf der letzteren Lehranstalt, 
welche der Civil - Verwaltung unterstellt ist, konnten sie bisher 
gleiche Interessen, wie die Studirenden des Civil verfolgen, obwohl 
sie von Amtswegen den Namen „Militär-Rossarzt-Eleven“ führten 
und im Casemement wohnen mussten. 

Seit dem 1. Oktober d* J. ist in diesem Verhältnisse eine er¬ 
hebliche Aenderung eingetreten. Die Militär-Eleven der Berliner 


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_ 





454 


Thierarznei-Schule werden jetzt während ihrer Studienzeit in allen 
Beziehungen als gemeine Soldaten behandelt. Sie müssen beständig, 
auch in den Vorlesungen und praktischen Uebungen die Uniform 
tragen; sie wohnen und schlafen zu 5 und 6 Personen auf einem 
Zimmer. Viele andere Anordnungen lassen sich hier nicht gut 
wiedergeben. Wie in den öffentlichen Blättern Berlins kürzlich 
ausführlich mitgetheilt wurde, hat das Tragen der Uniform die 
Militär-Rossarzt-Eleven, welche als gemeine Soldaten sämmtlichen 
Avancirten die militärischen Honneurs erweisen müssen,* mit den 
Unterofficieren der Berliner Garnison wiederholt in bedeutende Ver¬ 
wickelungen gebracht. 

Dass bei solchen Zuständen das wissenschaftliche Studium der 
Aspiranten des Militär-Veterinärwesens den wünschenswerthen Er¬ 
folg nicht haben kann, ist klar. — Ueberhaupt dürfte die Carriere 
als preussischer Militär-Rossarzt gegenwärtig wohl zu den ungünst¬ 
igsten Berufszweigen gehören, welche ein junger Mann von Bild¬ 
ung ergreifen kann. Abgesehen von den Schwierigkeiten beim 
Studium hat derselbe in der Stellung als Unterrossarzt monatlich 
75 Mark und als Rossarzt monatlich etwa 85 Mark Gehalt zu ge¬ 
wärtigen. Bei solchem Einkommen muss er in der Regel bis zu 
seinem 30. Lebensjahr dienen. Ein Avancement zum Oberrossarzt 
steht erst nach dieser Zeit in Aussicht. Auch gelengt nur eine relativ 
kleine Zahl von Rossärzten zu diesem Amte, welches ein Gehalt von 
150 Mark monatlich ein trägt und desshalb bei den jetzigen Lebens¬ 
verhältnissen auch gerade nicht verlockend sein dürfte, ln der Er¬ 
wartung von Civil-Praxis finden sich die preussischen Militär-Ross¬ 
ärzte zum grossen Theil getäuscht, weil sie durch ihre dienstlichen 
Verpflichtungen, namentlich durch die ständige Beaufsichtigung 
des durch die Fahnenschmiede bewirkten Hufbeschlags sämmtlicher 
Dienstpferde behindert sind, derselben nachzugehen. Dass der Huf¬ 
beschlag für viele militärische Kreise ein besonderes Steckenpferd 
bildet, dass durch die Forderung einer praktischen Fertigkeit in 
demselben die wissenschaftliche Bildung der Militär-Rossärzte viele 
Jahrzehnte aufgehalten worden ist und dass über die Bedeutung 
desselben als Kunst heute noch grosse Irrthümer und ganz ver¬ 
kehrte Principien genährt werden, ist bekannt. 

Die Civilthierärzte konnten bisher ihre militärische Dienst¬ 
pflicht als Einjärig-Freiwillige ohne übergrosse Kosten erfüllen. 
Im Hinblicke auf die unterm 27. Oktober d. J. erfolgte Abänder¬ 
ung des §. 18,1 der Rekrutirungsordnung vom 18. September 1875 
und des §. 19 der Bestimmungen über das Militärveterinärweson 
vom 15. Januar 1874 (v. diese Wochenschrift Ste. 419) wird sich 
dies in Zukunft auch ändern. Denn dass diese Anordnung lähmend 
und hemmend auf das Studium der Veterinärmedicin wirken wird, 
ist ganz zweiffellos. Th. Adam. 





455 


Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender 
Thierkrankheiten in Bayern im 3. Vierteljahre 1881. 

Von Regicrungsrath Göring, Landesthierarzt imk. Staatsministerium d.I. 

(Schluss.) 

4. Der Rotz (Wurm). 

Im Bericbtsquartale sind im ganzen Königreiche in 8 
Regierungs- und 33 Verwaltungsbezirken, in 40 Ortschaften 
und 45 Gehöften 57 Pferde an Rotz erkrankt und sind hievon 
2 Pferde gefallen, 44 auf polizeiliche Anordnung und 8 auf 
Veranlassung der Besitzer getpdtet worden. 

Am Schluss des Berichtsquartals standen noch 8 Pferde 
als seuchenverdächtig und 25 als der Ansteckung verdächtig 
unter polizeilicher Beobachtung. 

Nach den Tabellen vertheilen sich die vorgekommen Rotz¬ 
fälle folgendermassen auf die ergriffenen Regierungsbezirke: 
Oberbayern 24 gegen 27 im vorigen Quartale; 
Niederbayern 6 „ 8 „ „ „ 

Pfalz 1 „ ö „ „ „ 

. Oberpfalz 3 „ 4 „ „ „ 

Oberfranken 2 p 0 „ „ „ 

Mittelfranken 4 „ 0 „ „ „ 

Unterfranken 7 „ 5 „ „ „ 

Schwaben 10 „ 9 „ „ „ 

In Oberbayern partipiziren an den 24 Rotzfällen die 
Bezirke München I. und Traunstein mit je 4, Freising mit 3, 
Aichach, Bruck, Ingolstadt, München II. und Stadt München 
mit je 2 Fällen, Altötting, Erding und Miesbach mit je 1 Fall. 

In Niederbayern treffen auf die Bezirke: Rottenburg 
6 Fälle und Deggendorf 1 Fall. 

Der in der Pfalz zur Beobachtung gekommene Rotz¬ 
fall trifft auf den Bezirk Kirchheimbolanden. 

In der Oberpfalz haben die Bezirke: Cham, Regens- 
hurg und Stadtamhof je 1 Fall aufzuweisen. 

Von den in Oberfranken constatirten 2 Fällen trifft je 1 
Fall auf die Bezirke: Stadt Bamberg und Höchstädt a./Aisch. 

In Mittelfranken treffen auf die Bezirke: Erlangen 
2 Fälle, Dinkelsbühl und Scheinfeld je 1 Fall. 

In Unterfranken hat der Bezirk Gerolzhofen 4 Fälle 
und Würzburg 1 Fall aufzuweisen. 

In Schwaben und Neuburg treffen auf die Bezirke: 
Neuburg 3, Lindau, Mindelheim und Nördlingen je 2 Fälle 
und Memmingen 1 Fall. 


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456 


Die Rotzkrankheit wurde lmal bei der Vornahme der 
Fleischbeschau ehtdeckt. 

Die Tabellen enthalten keine Mittheilungen über allen- 
fallsige Infektion von Menschen durch rotzkranke Pferde. 

Das Ergebniss der Schätzung der auf polizeiliche Anord¬ 
nung wegen Rotz getödteten Pferde beträgt nach den An¬ 
gaben der beamteten Thierärzte 18,151 M. Hievon treffen 
Entschädigungen: auf Oberbayern 5996 M., auf Niederbayern 
1800 M., auf die Pfalz — M, auf die Oberpfalz 1760 M., 
auf Oberfranken 100 M., auf Mittelfranken 925 M., auf Unter¬ 
franken 3450 M., auf Schwaben und Neuburg 4120 M. 

Für die Zeit vom 1. April bis incl. 30 September 1881 
stellt sich die Entschädigung der Viehbesitzer für die auf poli¬ 
zeiliche Anordnung getödteten Thiere in provisorischer Weise 
auf 32,652 M. 

5. Die Rände der Pferde and Schafe. 

Die Räude trat in dem Berichtsquartale in 6 Regierungs - 
und 23 Verwaltungsbezirken, in 46 Ortschaften und 125 
Ställen oder Herden bei 9 Pferden und 6759 Schafen auf. 
Von den räudekranken Pferden treffen 5 auf Schwaben und 
je 2 auf Niederbayern und Unterfranken; von den erkrankten 
Schafen kommen 1296 auf Oberbayern, 375 auf die Pfalz, 236 
auf Oberfranken, 814 auf Mittelfranken und 4038 auf Schwaben. 

Der Regierungsbezirk Oberpfalz ist von der Pferde- und 
Schafräude, Oberbayern, Pfalz, Oberfranken und Mittelfranken 
sind von der Pferderäude, Niederbayern und Unterfranken von 
der Schafräude freigeblieben. Die Zahl freigebliebener Ver¬ 
waltungsbezirke beträgt im ganzen Königreiche 162. 

Fünf Pferde und 266 Schafe wurden wegen Räude getödtet. 

6. Die Tollwath. 


Für das Berichtsquartal ergibt sich gegenüber dem Ergeb¬ 
nisse im vorigen Quartale eine erhebliche Verminderung der 
Wuthfälle: die Berichte weisen folgenden Stand nach: 


Zahl der betroffenen Regierungsbezirke . 


» » n 

* n n 

» » n 


V erwaltungsbezirke 
Gemeinden . . 
Gehöfte . . . 


wuthkranken Hunde 


Herrenlos herumlaufende Hunde wegen Verdacht getödtet 


Auf polizeiliche Anordnung getödtete Hunde . . . . 


3, 
5 , 

4, 
4, 

$ 

1 f 

4. 


Von den 4 wuthkranken Hunden treffen 3 allein auf Ober¬ 


bayern und 1 auf Niederbayern. Die Regierungsbezirke: Pfalz, 
Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben sind 










457 


in dem Berichtsquartale von Wuthfallen vollkommen verschont 
geblieben: in der Oberpfalz wurden jedoch 2 verdächtige 
herreulos herumschweifende Hunde getüdtet. 

Von der Uebertragung derTollwuth auf Menschen geschieht 
in den Tabellen keine Erwähnung; in Oberbayern und in der 
Oberpfalz wurden jedoch drei Menschen von wuthkranken 
bezw. verdächtigen Hunden gebissen. 

7. Die Beschälseuche der Pferde und der Bläschenausschlag 
der Pferde und des Rindviehs. 

Die Beschälseuche der Pferde ist in dem Berichtsquar¬ 
tale nicht aufgetreten. Der Bläschenausschlag der Geschlechts- 
theile ist jedoch in 4 Regierungs- und 10 Verwaltungsbezirken, 
in IG Ortschaften und 57 Gehöften bei 88 Rindern aufgetreten. 

Die Regierungsbezirke: Niederbayern, Oberpfalz, Ober¬ 
franken und Mittelfranken sind von dem Bläschenausschlage 
vollkommen freigeblieben. Die Zahl der freigebliebenen Ver¬ 
waltungsbezirke beträgt im ganzen Lande 175. 

Nach den Tabellen vertheilen sich die vorgekommenen 
Fälle auf die Regierungsbezirke: Oberbayern 21; Pfalz 26; 
Unterfranken 40; Schwaben 1. 

Auszug aus dem Protokoll der X. ordentl. Generalver¬ 
sammlung des veterinärmedicinischen Vereins im Gross¬ 
herzogthum Hessen. 

Abgehalten am 80. September 1880 zu Dannstadt. 

Der Vorsitzende eröffnete und begrüsste die von 9 Mitgliedern 
besuchte Versammlung, gab die Einläufe bekannt und theilte wei¬ 
ters mit, dass Herr Oberstabsveterinärarzt Dr. Schüler dem Ver¬ 
eine die Akten über die Gründung des ersten thierärztlichen Ver¬ 
eins in Deutschland zum Geschenk gemacht habe, welche viel 
Interessantes enthielten und deren Einsicht jedem Mitglied auf 
Erfordern zugänglich sei. Der Vorsitzende gibt ferner bekannt, 
dass der Stand der Vereinsmitglieder aus 40 ordentlichen, 3 ausser¬ 
ordentlichen und 6 oorrespondirenden Mitglieder bestehe; sowie 
dass die in der vorjährigen Generalversammlung gefassten Be¬ 
schlüsse, ihre sachgemässe Erledigung gefunden hätten. 

Bezüglich eines von dem Vorsitzenden zur Kenntniss ge¬ 
brachten Schreibens des Herrn Dep.-Th. Dr. Dietrich in Wies¬ 
baden, in Betreff .der Gründung einer neuen deutschen thierärzt¬ 
lichen Zeitschrift, beschliesst die Versammlung nach stattgefundener 
Diskussion dieses Unternehmen zwar nach Kräften zu unterstützen» 


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458 




hält es jedoch für das Geeignetste, das za gründende Journal an 
eine bereits bestehende Zeitschrift anzuschliessen. 

Schliesslich wird noch bekannt gegeben, dass zwar die finan¬ 
ziellen Verhältnisse des Vereins als günstige za bezeichnen seien, 
die Vorlage der rückständigen Rechnungen aber nicht zu ermög¬ 
lichen gewesen wäre. 

Nachdem zu III der Tagesordnung der Delegirte des Vereins 
zum deutschen Veterinärrath, Kreisveterinärarzt Rothermel 
mündlichen Bericht über die IV. Versammlung zu Hannover er¬ 
stattet hatte und derselbe für die nächste sechsjährige Wahlperiode 
zum Delegirten wiedergewählt worden war, gibt der Vorsitzende 
der Versammlung Kenntniss von einem Schreiben des Präsidenten 
des deutschen Veterinärraths, in Betreff der Errichtung einer Hülfs- 
kasse für die Hinterbliebenen deutscher Thierarzte. Nach der 
hierüber stattgefundenen Diskussion wird der Vorsitzende aufge¬ 
fordert jedem Mitgliede des Vereins ein Exemplar des Statüten- 
Entwurfs sowie des Referats des Bez.-Th. B e r n e r - Pforzheim zu- 
zustellen, mit dem Ersuchen, seine Ansicht schriftlich abzugeben 
und erst in einer demnächst einzuberufenden Generalversammlung 
definitiven Beschluss zu fassen. Hierauf wurde die Versammlung 
geschlossen, worauf der grösste Theil der Anwesenden ein gemein¬ 
sames Mittagsmahl einnahm. 

Die Pferdestaupe betr. hat die k. technische Deputation 
für das Veterinärwesen in Preussen unterm 26. November d. Js. 
an sämmtliche Departements- und Kreisthierärzte folgendes Cir¬ 
cular (Nr. 7) erlassen: 

„Seit dem Frühjahr d. J. hat die Pferdestaupe (rothlaufartige 
Influenza der Pferde) sich über Deutschland verbreitet und in 
vielen Gegenden unter den Pferden allgemein geherrscht. Sie ist 
gegenwärtig zwar noch nicht überall erloschen, zeigt sich aber 
nur noch an wenigen Orten in vereinzelten Ausbrüchen. 

Es liegt sowohl im wissenschaftlichen, als im veterinärpolizei¬ 
lichen Interesse, den Ursprung und die räumliche Ausdehnung der 
Seuche festzustellen. 

Ew. Wohlgeboren ersuchen wir daher, nach Ihren eigenen Be¬ 
obachtungen und nach den von den Kreisthierärzten zum 1. No¬ 
vember d. J. Ihnen übersandten Veterinärberichten, welche erfor¬ 
derlichen Falles durch amtliche Rüokfragen zu vervollständigen 
sind, die einzelnen Eruptionen und den Verlauf der Seuche inner¬ 
halb Ihres amtlichen Wirkungskreises, sowie die Zahl der Krank- 
heits- und Todesfälle chronologisch und in übersichtlicher Form 
zusammenzustellen. 

Soweit Sie ermitteln können, bitten wir zugleich, nähere An¬ 
gaben über die Art und Weise, in welcher die Einschleppung der 



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Seuche nach den einzelnen Ortschaften oder Gehöften erfolgt ist, 
hinzaznfflgen. 

Aach wollen Sie sich darüber äussern, ob gleichzeitig die unter 
dem Namen der Brustseuche (entzündliche Influenza oder infectiöse 
Lungen - Brustfellentzündung) bekannte Krankheit der Pferde in 
Ihrem Wirkungskreise aufgetreten ist. 

Der Einsendung Ihres Berichts sehen wir bis zum 31. Dezmbr. 

d. J. entgegen. - 

Anstechende Hausthierkrankheiten in Eisass-Lothringen im 
Monat Noromber 1881. — Wegen Rotz wurden 28 Pferde ge- 
tödtet, 1 ist gefallen; bei 1 Fohlen hat die Sektion das Vorhanden¬ 
sein der Krankheit nicht bestätigt. Die meisten getödteten Pferde 
gehörten älteren Rotiherden an, oder es war Ansteckung nachzu¬ 
weisen. Von sämmtlichen Fällen treffen 27 auf Lothringen und 2 
auf Obereisass. Es verblieben 8 der Seuche und 146 der Ansteck¬ 
ung verdächtige Pferde. — Von anderen ansteckenden Thierkrank¬ 
heiten sind nur der Genitalien-Ausschlag beim Rinde, die Schafräude 
und 2 Fälle von Öundswuth gemeldet. 

Literatur. 

Die Scnclicn und Herdekrank beiten unserer Haustbiere 
mit Rücksicht auf die Zoonosen des Menschen nach seinen 
eigenen Vorlesungen bearbeitet von Dr. H. Pütz, Professor 
der Veterinärwissenschaft an der Universität in Halle a S. 
I. Abtheilung. Mit 57 in den Text gedruckten Holz¬ 
schnitten. Stuttgart. Verlag von F.Enke. 1881. gr. 8. 144 S. 3 M. 

Bei unseren Haussieren spielen die Seuchen und Herde¬ 
krankheiten eine sehr wichtige Rolle und werden dieselben von 
dem Herrn Verfasser des vorliegenden Buches in 2 Hauptgrtippen, 
die Infasions- und die Infektionskrankheiten geschieden, 
beschrieben. Zu den Ersteren werden alle durch die Einwanderung 
tbierischer Parasiten in und auf den Thierkörper der Hausthiere 
vernrsachten Krankheiten, wie Finnen-, Dreh-, Echinococcen-, Egel¬ 
krankheit, Trichinose, Bandwurmseuche u. s. w., zu den Letzteren 
Hühnercholera, Milzbrand, Rauschbrand, Rothlauf der Schweine, 
Pocken, Lungenseuche, Rinderpest, Rotz, Druse, Influenza, Perl¬ 
sucht, Lupinenkrankheit, Schlämpemauke etc., als durch pflanzliche 
Mikro-Organismen erzeugt, gerechnet. In der vorliegenden I. Ab¬ 
theilung sind die Infasionskrankheiten mit Rücksicht auf ihre ur¬ 
sächlichen , diagnostischen, prognostischen, therapeutischen und 
prophylaktischen Momente, nach dem gegenwärtigen Standpunkte 
der Wissenschaft, recht instruktiv abgehandelt und durch zahlreiche, 
in den Text gedruckte Holzschnitte erläutert, so dass dieses Buch 
Thierärzten und gebildeten Landwirthen von Nutzen sein wird. 

-- Th. A. 

Der Geheime Medicinalrath Prof. Dr. Virchow 
hatte diesen Herbst 25 Jahre seiner Wirksamkeit als ordentlicher 
Professor der Universität zurückgelegt und gestaltete sich die aus 
diesem Anlasse am 19. Oktober d. J. in dem festlich geschmückten 


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ßathhamsaale zu Berlin veranstaltete Feier zu einer wahren Ova¬ 
tion, welche die Wissenschaft dem grossen Meister für seine ausser¬ 
ordentlichen Verdienste darbrachte. Gegen 30 Deputirte und zahl¬ 
reiche Telegramme überbrachten dem Gefeierten Glückwünsche aus 
aller Herren Länder. Zahlreiche Beden wurden gehalten, der Ju¬ 
bilar selbst ergriff das Wort und riss mit der zündenden Kraft 
seiner Rede die Versammlung zur Begeisterung hin. 

Nicht unerwähnt darf hier bleiben, dass auch die Veterinär- 
Medicin dem Gefeierten zum grossen Danke verpflichtet ist; denn 
derselbe hat es nicht verschmäht, auch die Thierkrankheiten in das 
Bereich seiner Forschungen zu ziehen und der Thierheilkunde 
seine Unterstützung bei verschiedenen Gelegenheiten angedeihen zu 
lassen. Eine nahmhafte Zahl hervorragender Thierärzte verehren 
Herrn Prof. Virchow als Lehrer und haben dieselben es nicht 
unterlassen, ihm aus Anlass dieser Feier ihre Glückwünche darzu- 
bringen, mit denen wir — und gewiss mit Zustimmung aller Faeh- 
genossen — auch die unsrigen zwar verspätet, aber mit aufrich¬ 
tiger Verehrung vereinigen._ Die Redaktion. 

Personalien. 

Nach einer Mitteilung des Magistrats der Stadt Rodach bei Co¬ 
burg, wird für den dortigen Bezirk — umfasssend die Stadt Rodach mit 
1800 meist Landwirtschaft treibenden Einwohnern, 16 Dörfern mit 3 
grossen Domänen- und vielen grösseren und kleineren Bauerngütern 
mit Schäfereien, vorherrschend Rindvieh- und Schweinezucht, jedoch 
auch viele Pferde zum Fuhrwerk, da eine Eisenbahn noch nicht vor¬ 
handen ist — ein Thierarzt gesucht. — Die Stadt gewährt vorläufig eine be¬ 
sondere Renumeration von jährlich 3ü0 M., die Ortschaften annähernd 
ebensoviel. — Allenfallsige Bewerber, welche an unserer Schule absol- 
virt haben, hätten sich an den genannten Stadtmagistrat zu wenden 

Der k. Direktor: Ludwig Franck. 

Unterstützungs-Verein für die Hinterbliebenen bayer. Thierärzte. 

Den Herren Vereinsmitgliedern beehre ich mich unter Bezugnahme 
auf die in Nr. 49 d. Wochensch. enthaltene einschlägige Veröffentlichung 
mitzutheilen, dass der Verein mit der Formularienpapierhandlung Meis s 
dahier einen Vertrag, vorerst auf die Dauer von 3 Jahren abschloss, inhalt¬ 
lich dessen sich die genannte Firma verpflichtete, an den Unterstützungs¬ 
verein jährlich die Summe von 150 M. zu bezahlen. Zugleich mache ioh 
darauf aufmerksam, dass gemäss §. 10 (Anmerk., Abs. 2) der Vereinstatuten 
Zahlungen an den Verein pränumerando zu leisten sind und im Vereins- 
Interesse darauf bestanden werden müsse, dass der pro I. Semester 1882 am 
1. Jan. 1882 fällige B eitrag — um die Anlage und Verzimung der Capi¬ 
talien nicht zu behindern— recht z eitig eiügesendet werde. — Voraus¬ 
zahlungen sind zulässig. Ebenso ersuche ich, Geldsendungen n icht unter 
meiner Adresse, sondern unter jener des zuständigen Cassiers — Hm. 
Prof. C. Hahn — abzuschicken. München, 15. Dez. 1881. 

Zeilinger, D. z. Direktor. 

Die nächste Versammlung des thierärztl. Vereins in München findet 
am Samstag den 31. Dee. d. J. Nachm. 2 Uhr in der Restauration Roth 
Btatt. Tagesordnung • Fortsetzung der Berathung über Milzbrand und 

Wildseuche. - 

By Mit Titel und Inhalt für den Jahrgang 1881. 

Verantwortlich« Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Ra okl n. Loohne r 
Verlag von WiIh. Lüdoritz in Augsburg, 


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