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CORNELL UNIVERSITY
THE
iFlimirr Urtmttarg Ültbranj
FOUNDED BY
ROSWELL P. FLOWER
for the use of the
N. Y. STATE VETERINARY COLLEGE
1897
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CORNEll UMVERSITY LIBRARY
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Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
herausgegeben von
Th.eod.or Adam,
k. Kreisthierarzt, Mitglied des Kreismedicinalausschuases etc. in Augsburg.
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Fünfundzwanzigster Jahrgang.
Augsburg, 1881.
Verlag von Wilhelm Lfideritz.
Druck von Raekl & Lochner in Augsburg.
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A/*J79 fO-
Alphabetische Inhalts-Uebersicht.
(DU römischen Zahlen zeigen die Nummern der Wochenschrift und die arabischen
dU Seiten an.)
A-bdeckereiwesen, Verhandlungen d. deutsch. Landw.Raths. XII, 102
Actinomykose von Dr. Johne I, 4. — XVII, 148. — XXXI, 274*
LI, 451.
Adresse der preuss. thierärztl. Vereine an den Landw. Minister. XII, 98.
Anzeigepflieht der Haüsthierbesitzer. XXVI, 232.
Arsenik als die Mast beförderndes Mittel. XI, 96.
Asoites beim Hunde von H. Delvos. XXXIII, 289.
Ausstellung von Rindvieh in Speyer. XIV, 171. — XXVI, 226.
Aversen S. Jahres-Aversen.
Beamten, falsche Beurkundung. LI, 452.
Bericht: Ueber die Generalversammlung säohsischer Thierärzte. I, 4. —
Des Kreisvereins der Thierärzte der Oberpfalz. IV, 33. —
Uebef die 53. Versammlung d. Naturforscher und Aerzte VI, 49.
Des veterinär-medic. Vereins im Gros sh.Hessen. IX, 76. — LH, 457.
Des Vereins kurhessicher Thierärzte. XI, 93. — Ueber die Ver¬
handlungen des thierärztlichen Vereins in München XVI, 137.
— XV1H, 153. — XXII, 194. — XXXVII, 328. — XXXVIII,
338. — XLVHI, 422. — IL, 429. — L, 437. — Ueber^die
constituirende Versammlung des thierärztl. Vereins für die Pro¬
vinz Posen. XXV, 219. — Ueber die Generalversammlung des
Vereins Pfälzer Thierärzte. XXVHI, 249. — Des Vereins
schlesischer Thierärzte. XXX, 261. — XXXI, 274. — XXXH,
281. — Ueber die Generalversammlung des thierärztlichen Ver¬
eins in Unterfranken. XXX, 291. — Ueber die Versammlung
des thierärztl. Kreisvereins in Sohwaben. IXL, 342. — Des
thierärztlichen Provinzial-Vereins für Posen. XL VH, 413. —
Ueber das Veterinärwesen in Sachsen. IL, 433. — Ueber die
thierärztl. Kreisversammlung in Oberfranken. LI, 450.
Berner, Bez.-Thierarzt, Auszeichnung. XLV, 403.
Bezirksthierärzte, Verpflichtung der Unterstützungskasse beizutreten.
XXXIV, 297.
Büohsenfleis oh, amerikanisches. XVI, 143.
Oarbolsäure. V,‘39.
Castration eines Spitzhengstes von Bag ge. XXXVI, 317. — Castration
unter antiseptischen Cautelen von P rof. Bayer. XLVI, 405.
Chinolin, Ersatzmittel für Chinin. XLVHI, 426.
Chloralhydrat. V, 42.
Bornfeld, Rossarzt. Auszeichnung. V, 44.
Bmbolie und Thrombose von Dr. Fiedler. XXXH, 281.
Embryo, über die Entwiokelung des. XXXVII, 328. — Ueber das
Wachsen des Schafeies im 1. Monat der Trächtigkeit. Von
Prof. Bonnet. XLIII, 376.
Epithelialkrebs im Larinx beim Pferde von L. Hahn. XXIII, 201.
Essigvergiftung beim Rinde von Eckardt. XVII, 146.
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IV
Filaria papillosa bei Pferden. Von Gutenäcker. XII, 97.
Fleischbeschau und öffentliche Schlachthäuser. XXXIV, 300. — Vor-
schläge für eine Instruktion. XXXIII, 292. — Mikroskopische
des Schweinefleisches. XLII, 370.
Fleischcon8um und Fleischbeschau in Augsburg. VI, 46. — In Mün¬
chen. XI, 89. — In Nürnberg. XXIX, 256.
Fl eis oh. In Büchsen; amerikanisches. XVI, 143. — XXVII, 243. —
Einfuhr von Schweinen aus Amerika nach Oesterreich verboten.
XIX, 171.
Formularien zur Ausführung des Reichs-Seuchen-Ges. XXIII, 208. —
IL, 436.
Franck L. Auszeichnung. XXXIII, 295.
Frank Th., Bez.-Thierarzt, Auszeichnung. XLV, 403.
Fütterung des Rindes, zur. XLI, 358. — Von Th. Adam. XLIV, 381.
Gangarten des Pferdes. Mit Abbildungen. Von P. Adam. XV, 125.
Gebühren für die Dienstleistungen der Thierärzte. XIII, 105. —
Jahresaversen. XVII, 149.
Gelbsucht (Lupinose) der Sohafe. IL, 431*
Geschlechtstrieb, den übermässigen, beruhigendes neues Mittel.
VI, 50.
Gestütswesen in Preussen. IV, 34. — XIX, 108. — Die Körordnung
in Bayern. XVII, 145. — XXXI, 269. — Ergebnisse des kgl.
Landgestüts in Bayern. XXX, 264.
Gestüt svorständ!e’ # Befugnisse in Bezug auf das Reicheseuohengesetz.
XLVIII, 421.
Haarkrankheiten der Pferde. XLVII, 413.
Haberlach, Oberrossarzt. Auszeichnung. V, 44.
Hämorrhagien in den Knorpeln bei Influenza. XXXV, 312.
Hering v., Dr. Ed. Obermedicinalrath. Necrolog. XIV, 124.
Hertwig, Dr. Medicinalrath. Necrolog. XXXU, 287.
Heyl, Rossarzt' Auszeichnung. V, 44.
Holzzunge sog. LI, 451.
Hufbeschlag Vorbedingungen zum Eintritt in die Lehrschmieden.
XLV, 395.
Hundesperre, Handhabung. XLI, 361.
Hundswuth in Paris. XXIV, 215. — In Berlin. XXXI, 277.
Hygiene und Rettungswesen, allg. d. Ausstellung. XXXVII, 331.
JTahres-Aver sen für die Bezirksthierärzte in Bayern. XIH, 105. —
XVH, 149.
Influenza — Hämorrhagien in den Ellenbogen-Gelenkknorpeln. XXXV,
312. — Siehe Staupe der Pferde.
Jörns, Oberrossarzt. Auszeichnung. V, 44.
Kaiserschnitt bei einer Kuh. Von G. Herz. XL, 349.
Knochenwurm des Rindviehs. Siehe Actinomykose.
Koch, Kreisthierarzt. Auszeichnung. V, 44.
Körordnung in Bayern. Gesetz. XVII, 145. - Allerh.|Verordnung.
XXXI, 269.
Krankenstand sämmtl. JPferdespitäler der k. b. Armee. XI, 94. —
XVIII, 162.
Krebspest. IL, 439.
Kreismedicinalausschüsse in Bayern, thierärztl. Mitglieder. II, 20.
Kreist hier schau in Speyer. XIX, 171. — XXVI, 226.
Küsener W., Departementsthierarzt. Auszeichnung. XXXIII, 296.
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Landes-Oekonomie-Collegium, Verhandlungen. XIX, 16
Landwirthschaftsrath, deutscher. Verhandlungen. XII, 102.
Leberentartung der Pferde, chronische von Putscher. L, 438.
Liquidationen für Obduktionen. XXV, 222.
Lungenrotz, Statistik. XLVIII, 425.
Lungenseuche-Uebertragung durch Fleisch, Preisfrage. XXIX, 259.
Lungen wurmkrankheit beim Binde. Von Bauer. XIX, 165.
Lupinose der Schafe. IL, 431.
Ly dt in A. f Med.-Rath, Auszeichnung. XLV, 403.
M aul- und Klauenseuche (Massregeln an der Grenze). X XXI V, 298.
May, Dr. Gg. Prof. Necrojog. XLII, 372.
Merz A., Corpsstabsveterinär. Auszeichnung. I, 12.
Meitzner, Rossarzt. Auszeichnung. V, 44.
Meteorologie, angewandte. L, 441.
Militär veterinärwesen. In Preussen. XL VII, 419. — Offene Cor-
resp. XLVIII, 428. — In Bayern, Gehälter der Militärveterinäre.
XLI, 363. IL, 435.
Milzbrand und verwandte Infektionskrankheiten. Von Gg. Müller.
III, 21. — Von Prof. Feser. VII, 53. — Milzbrand-Bacterien
VIII, 72. — Milzbrand bei Hunden von H. Engel. XXVIII,
245. — Bacillen, deren Verhalten in Gasen. XIX, 167. —
Forschungen, neue von Dr. Fiedler. XXX, 261. — In Russ¬
land. XXXI, 277. - Milzbrand-Wildseuohe. XXXI, 277. —
Impfung als Präservativum. XXXIV, 299. — Entbindung von
der Anzeigepflicht. IXL, 347.
DJahrungsraitte 1-Verkauf, verfälschter. IV, 35. — Verschenken gesund¬
heitsschädlicher strafbar. XI, 95. — Verkauf gesundheitsschäd¬
licher XXVI, 230.
Neumann, Oberrossarzt, Auszeichnung. XXIX, 260.
Obductionen, Gebühren. II, 20. — IX, 73. — Liquidationen für
XXV, 223.
Ophthalmoskopie in der Thierheilkunde von Föringer. IV, 29.
Pferdebestand in Frankreich. 5CXXVI, 323.
Pferdestaupe. XXXV. 305. — LII. 458.
Pferdezucht: In Frankreich. IX, 78. — Verhandlungen der Com¬
mission zur Förderung der Landospferdezucht in Preussen. XXIII,
204. — In Norwegen. XXXV, 312.
Pharmacopoea Germanica, Revision. I, 10. — XXXII, 286.— IXL, 348.
Preisfrage. XXXVI, 324.
Prüfung zur Erlangung der Funktion eines beamteten Thierarztes in
Bayern. XXIX/ 259. — IXL, 348. - Ergebniss. XLVI, 412. —
Rausehbrand, Inoculation gegen XVHI, 160.
Revolte der Lyoner Veterinär-Eleven. XVII, 149.
R in der p es t-Massregeln. XXXIV, 302. — IXL, 341. — XLI, 357. —
Ausbruch in russ. Polen. XXXV, 316. — Ausbrüche in Nieder¬
österreich und an der serbisch-albanesischen Grenze. XXXVII,
331. — XXXVIII, 339. — In Niederösterreich. XL, 355. —
XLI, 363. — XLIV, 395. — Kosten der Desinfektion (D.
Reich). XLII, 374. — In Oesterreich - Ungarn und Russland.
XL VH, 418. — IL, 434. — In Preussen. L, 443. LI, 452.
Rückenmarkshäute, Sarkom der. Von Dieckerhoff. X, 81.
Ruhr beim Rinde von Albrecht. I, 1.
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VI
Salicylsäure. V, 42.
S a r k o m der Rückenmarkshäutebei einem Pferde. Von Prof. Dieckerhoff.
X, 81.
Schaf Visitationen in Bayern aufgehoben. XIII, 112.
Schanz, Departementsthierarzt. Auszeichnung. V, 44.
Schätzmänner, Reisegebühren. XII, 103.
Schiller, Landgestütsthierarzt Auszeichnung. XLY, 403.
Schlachthäuser, öffentliche, Gesetz XX, 173. — XXXIY, 300.
Schlund, Steckenbleiben grosser Körper im. Yon Winkler. XX, 175.
Schmid Dr. Anton. Necrolog. XII, 104.
Schweinefett, Import von amerikanischen. XXXII, 295.
Seuchengesetzgebung, Siehe Yiehseuchen und Thierkrankheiten, an¬
steckende.
Sichert, Rossarzt. Auszeichnung. V, 44.
Spitzhengst, Castration* Yon Bagge. XXXYI, 317.
Stallfromm, was versteht man unter. XVIII, 160.
Stande s-Interesson. LII, 453.
Staupe der Pferde. Yon Prof. Dieckerhoff. XXXV, 305. LII, 458.
Stollbeule des Pferdes und ihre Behandlung von Prof. Dieckerhoff.
XXVII, 233.
Strongylus armatus bei Pferden. Von Gutenäcker. XII, 97.
Strychninum nitricum, Dosirung von Fes er. XVI, 138.
Thierarzneischulen: Etat in Preussen. II, 19. — Vorlesungen an der
in Hannover. XI, 95* — In Giessen. XVI, 142. — In Lyon
Revolte der Eleven. XVII, 159.
Thierärzte: Vergütung für Obduktionen in Preussen. IX, 74. —Fest¬
setzung der Liquidationen f. Obd. XXV, 223. — Jahresaversen.
XIII, 105. — Anstellung beamteter in Braunschweig. XXIII,
207. — Vergütung für die Behandlung von Gestütspferden
(Preuss.) XLII, 371. — Dienstzeichen für die beamteten in
Bayern. XLIII, 373. — Approbirte im deutschen Reiche.
XLVI. 411.
Thier ärztliche Untersuchung eingeschmuggelter Thiere, Kosten. IXL, 342.
Thierheilkunde, Ausübung in Nordamerika. XXXVI, 321.
Thierkrankheiten ansteckende. In Preussen: Im Jahre 1879^80.
VII, 6Ö. — Im Jahr 1881. XIII, 110. — XXVI, 229. — XLIV,
393. — In Bayern. VIII, 65. — XXIV, 209. — XLII, 365.
LI, 445. — In Lothringen. II, 19. — VI, 50. — X, 87. —
XIV, 133. — XVIII, 163. - XXIII. 207. — XXVIII, 251. -
XXXI, 277. — XXXVI, 323. — XU, 362. — XLVL 419. —
LII, 459. — In Schwaben. TL, 19. — VI, 51. — X. 87. —
XIV, 134. - XX, 177. — XXIV, 214. — XXVIH, 251. -
XXXIV, 303. — XXXVI, 322. — XLII, 370. — XLVI* 410. —
L, 443. — Im Königreiche Sachsen. XLV, 402. — XLVI, 410.
— L, 443. — Im Reg.-Bezirk Wiesbaden. XLV, 403. — In
Bayern, Minist. E., Quartal-Tabellen. XXVI, 225.
Thierkrankheiten, gemeinsame Beobachtungen. XVIII, 153.
T hi erleichen, deren unschädliche Beseitigung. XXVII, 243.
Thierseuchen, über Impfung. Von Schneidemühl. XXI, 181.
Thiertransport auf Eisenbahnen (Tränkstationen). XXVII, 243.
Thierzucht, Wanderunterricht in Bayeru. XXIV, 214.
Thrombose und Embolie von Dr. Fiedler. XXXII, 281.
Trichinose und Trichinenschau: Ueber die von Schuhmann. II, 15.—
In Preussen. VIH, 70. — XLVI, 411. — Trichinenschau in
Hamburg. XVI. 142. — Trichinen im Fettgewebe. XVII, 150.
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Trichinenschau in Berlin. XX, 178. — Verbot der Einfuhr von
Schweinefleisch in Finnland. XLVIII. 427. — Verhütung der
Trichinen in Belgien. XIX, 171. — Strafrechtl. Untersuchung und
Freisprechung eines Trichinenschauer. XLII, 370. — Trichinen¬
schauer sind Beamte. XLVII, 419.
Tuberkulose des Rindes. über die Häufigkeit beim Schlachtvieh von
Th. Adam. XIII, 106.
TJnt erstützungsverein für die Hinterbliebenen bayer. Thierärzte.
Rechnungs-Abschluss. III, 25. — (Minist. Entschl.) XXXLV, 297;
— LH, 460.
Unterstützungskasse für die Hinterbliebenen deutsch. Thierärzte. V,
37. — X, 88. - XXXII, 288.
Vahl, Rossarzt. Auszeichnung. V, 44.
Vergiftung mit Essig beim Rinde von Eckhardt. XVH, 146.
Vergütungen für die Medicinalbeamten (Egänzungs-Ges. in Preussen).
IX , 73.
Veterinärrath, deutscher. XLV, 397. — IL, 435.
Veterinär-Sanitätspolizei, Gesetz in Frankreich. XXXVH, 325.
Verwerfen der Kühe, seuchenartiges. XLVIH, 422.
Vieheinfuhr von England nach Hamburg. XX, 178.
Viehmarkt-Verkehr in München. XI, 89. — In Nürnberg. XI, 95.
Virginia Vaseline. V, 43.
Viehseuchen-Gesetzgebung. Verhandlungen des Hauses der Abgeord¬
neten in Preussen. VIII. 71. — XIV, 134. — Instruktion des
Bundesrathes zum Reichsgesetze, x? 85. — Ausführungsgesetz
für Bayern; K. A. Verordnung und Minist. Bekanntmach. XIV,
113. — Direktiven zur Ausführung in Preussen. XXII, 196. —
XXIV, 214. — IXL, 342. — Befugniss der Gestütsvorstände,
XLVIH, 421. — In Frankreich. XXXVII, 325.
Viehseuchen, Massregeln (gegen Einschi. d. Maul- u. Kl.-S.) Minist.B.
XXXIV. 298.
Viehseuchen, deren Stand in der Schweiz. Hi, 27. — VI, 50. — XI.
94. — XVI, 142. - XX, 177. — XXIV, 214. - XXIX, 259.
XXXV, 315. — IXL. 347. - XLH, 370. - XLVI, 410. — L, 443
Viehverkehr, deutsch - österreichisch - ungarischer Handelsvertrag.
XXV, 222.
Vi ehversicherungswesen. XXV, 220.
Viehzucht- und Herdbuchgesellschaft, deutsche. X, 86. — XXVII, 242.
XXIX, 258. — XXXV, 3l4. — XL, 355. — XLVH, 416.
Virchow, Dr. Prof., dessen Jubiläum. LH, 459.
Vorlesungen an der K. Thierarzneischule in Hannover, XI, 95. —
— XXXI, 279. — An der Universität Giessen. XVI, 142.
— In Stuttgart. XXXV, 316.
Wild seuche in den Parks bei München. XXIX, 259.
Wuthkrankheit bei einem Pferde von Merkt. XXII, 193.
Wuthkrankheit und Hundesteuer in Bayern. XXXVIII, 339.
Zorn, Corps*Rossarzt. Auszeichnung. XL, 365.
Zuchtbullenhaltung in Preussen. XIX, 170.
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VIII
Neueste Literatur.
Adam P., k. b. Landgestütsthierarzt. Die Lehre von der Beurtheilung des
Pferdes. XXX, 26*.
Adam Th., k. Kreisthierarzt. Veterinärärztliches Taschenbuch pro 1882.
XLVIII, 428.
Beyer B., Geh. Reg.-Rath. Reichs- und Preuss. Landesgesetze über Abwehr
und Unterdrückung von Viehseuchen etc . XXII, 199.
Bürchner, Bez.-Tli. Das Veterinär-Medicinalwesen Deutschlands. XVI, 14 I.
Falke, Dr. J. E. L. Prof. Thierärztliche Jahrbücher . XVIII, 164.
Fleischmann. Dr. Zur Hebung der Käserei in Deutschland. XXXI, 27 ).
Goering, Ph. J. Landesthierarzt. Das Reichsgesetz vom 23. Iuni 1880 etc.
XVII, 151.
— Formularien für Thierärzte. XXIII, 208. IL, 436.
Graff, Dr. ph. Carl. Lehrbuch der Qewebe und Organe etc. XIX, 171.
Haubner, Dr. G. C. Geh. Med.-Rath. Die Gesund 1 ,icihdflege der landwirth-
schaftlichen Hausthiere. XII, 103.
Heinsius, M. in Bremen. Special-Verlag von Werken über Viehhaltung und
Milchwirthschaft. XI, 9G. - XXXI, 278. — XL, 356.
Jahresbericht der Konigl. Thierarzneischule zu Hannover. XXVI, 231.
— der K. Thier arzneischule zu München. XXVII, 244.
Koch, Alois, Thierarzt. Veterinärkalender pro 1882. XLIV, 396.
Krajewski, Alfred. Ueber die Wirkungen der gebräuchlichen Antiseptica. X, 87.
Krzybtofowics, t. Entstehung, Entwicklung und Heilung der periodischen
Augenentzündung . XIV, 123.
L ab es i us, Molkerei-Insp. Kurze Anleitung zum Molkereibetriebe. XXXI, 273
Lydtin, Medicinalrath. Das badische Veterinärwesen. XXXVI, 323.
Müller C. und Dieckerhoff W., Professoren. Veterinär - Kalender für
das Jahr 1882. LI, 452.
Munk, Dr. Jmanuel, Assistent. Physiologie des Menschen und der Säuge-
thiere. XXXI, 278.
Nathusius, y., Hermann. Vorträge über Viehzucht u. Racekenntniss. VII, 63.
Petersen, C. und Dr. Petersen. Forschungen auf dem Gebiete der Vieh¬
haltung. XXXI, 279.
Pott, Dr. E. Privatdocent. Gemeinverständliche Anleitung zur Berechnung der
Futterrationen. XLVII, 419.
Pütz, Dr. H. Prof. Ueber Ursache und Tilgung der Lungenseuche. XXVIII, 252.
— Die Seuchen und Herdekrankheiten unserer Hausthiere, LII, 459.
Siedamkrotzky, Dr. 0. Prof. Vorträge für Thier ärzte. VI, 51. —
XIV, 135. — XXXII, 287. — XLIV, 403.
— Die Veterinär-Gesetze und Verordnungen f. d. Königr. Sachsen. IL. 435.
Stockfloth, H. V. Prof. Handbuch der thierärztl. Chirurgie. XLVIII. 27.
Vogel, Dr. Ed. Prof. Specielle Arzneimittellehre f. Thierärzte. XX, 179.
Wen gier, F. A., k. Oberlandesgerichtsrath. Die Viehseuchengesetzgebung
Deutschlands. Commendar etc. XXIV, 215. — XXXIII, 295.
Zünde 1, A., Landesthierarzt. Die Leberegelkrankheit der Schafe I. 12.
- Der Gesundheitszustand der Hausthiere in Elsass-Lothringen etc. XXIX, 969.
Zürn, Dr. Prof. Die Schmarotzer auf und in dem Körper unserer Haussäuge-
thiere. L, 444.
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Wochenschrift
® Am
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
hentugegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N= 1. ■ Januar 188L
Inhalt: Ruhr beim Rinde. — Protokoll über die Verhandlungen der
V. Generalversammlung sächsischer Thierärzte. (Actinomjkose.) —
Revision der Pharmacopoea Germanica« — Verschiedene Mittheilun¬
gen. — Literatur. — Personalien. — Verkaufs-Offert.
Ruhr beim Rinde.
Von Bezirksthierarzt Albreoht in Sonthofen.
Bei Bindern beobachtete ich wiederholt Fälle Ton Ruhr,
die wegen ihres höchst acuten tödtlichen Verlaufes eine ge¬
wisse Aehnlichkeit mit der Cholera des Menschen hatten.
Die von mir gesehenen Erscheinungen des Leidens bieten zwar
denjenigen gegenüber, wie sie anderwärts bei dieser Krank¬
heit beobachtet wurden, kaum etwas Neues. Ich werde zur
Besprechung dieses Gegenstandes auoh lediglich nur durch
den Umstand veranlasst, dass ich in den Dejectionen der er¬
krankten Tbiere eine Masse von Spaltpilzen fand, von denen
meines Wissens bis jetzt — abgesehen von der Ruhr der
Kälber — noch nirgends Erwähnung geschehen ist.
Die Thiere — Kühe — erkranken ohne Vorboten plötz¬
lich unter den Erscheinungen der Kolik, die aber auch voll¬
ständig fehlen können. Dabei zeigen dieselben gleioh von
Anfang ab verhältnissmässig hohe Fiebererscheinungen. Der
Puls zählt Anfangs 80 p. M., ist noch ziemlich voll; der Herz¬
schlag ist fühlbar; die Zahl der Athemzüge beträgt 20 p. M.
Die Auscultation der Brustorgane ergibt nichts Abnormes;
Appetit und Widerkanen bestehen nicht; angebotenes Getränk
wird in kleinen Quantitäten genommen; der Hinterleib ist
massig aufgetrieben; dem Drucke auf denselben sucht das
Thier auszuweichen. Aus dem Mastdarm wird eine dünn¬
flüssige, graugelbe Masse entleert. In der ersten Zeit der
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Krankheit werden diese Dejectionen willkürlich abgesetzt,
sp&ter Eiessen sie bei offenem After unwillkürlich ab. Die
Wanstbewegung ist in geringem Masse hörbar; sehr lebhaft
ist die Peristaltik des Darmes in der ersten Zeit der Krank¬
heit. Das Ohr vernimmt deutlich lebhaftes Bollen, Plätschern,
ab und zu untermischt mit schwachem, metallischem Klingen.
Stösst man mit der Hand in die rechte Bauchwand, so fühlt
man deutlich das Schwappen der mit Flüssigkeit angefüllten
Gedärme und hört das Geräusch von in Bewegung gesetzter
Flüssigkeit.
Das Flotzmaul ist trocken; Ohren und Hörner, sowie die
ganze Körperoberfläche sind beim Beginn der Krankheit mit¬
unter sehr warm. Später, nach Umfluss von ein paar Stun¬
den werden die extremitalen Theile kühl, bereits kalt und
bleiben so fast während der ganzen Dauer der Krankheit.
Die Mastdarmtemperatur beträgt während der ersten Zeit des
Leidens 40 — 40,5 0 C. Die Thiere sind aussergewöhnlich
schwach, sie schwanken mit dem Hintertheile, liegen viel, ver¬
mögen sich fast nicht zu erheben und wenn sie sich erhoben
haben, zittern sie mit allen 4 Beinen. Sie vermögen fast
nicht zu gehen und wenn man sie von der Krippe entfernt,
so stürzen sie meist mit dem Hintertheile. Auffallender'Weise
scheint der Blick der Thiere bei Beginn der Krankheit trotz
der zu dieser Zeit schon gegebenen gefahrdrohenden Er¬
scheinungen munter und lebhaft.
Im späteren Verlaufe der Krankheit wird der Kopf ge-
■senkt gehalten ; die Thiere lassen die Ohren hängen, das Auge
ist stier, ausdruckslos, die Pupille ist erweitert. Die Milch-
secretion hat schon bei Beginn der Krankheit vollständig auf-
" gehört, wenn sie gleich vorher noch sehr bedeutend war.
Der Urin ist anfänglich noch normal, aber nach Umfluss von
0—12 Stunden wird er schon trüb, molkenähnlich, reagirt
sauer und enthält sehr viel Albumin. Die Schwäche nimmt
nun allmälig mehr und mehr überhand, die Patienten ver¬
mögen sich nicht mehr zu erheben, fangen an leise zu stöhnen;
die Anzahl der sehr kleinen, fast nicht mehr fühlbaren Pulse
beträgt 120 und mehr in der Minute; die frühere sehr leb¬
hafte Peristaltik ist nicht mehr oder nur sehr schwach zu
hören; die Mastdarmtemperatur sinkt auf 38 0 selbst 36 • C.
und nach Umfluss von 24—36 Stunden erfolgt der Tod dieser,
vor dem Eintritt der ersten wahrnehmbaren Krankheits-Er¬
scheinungen anscheinend noch ganz gesund gewesenen Thiere.
Die Sectionsergebnisse lassen sich in dem Nachstehenden zu¬
sammenfassen: Der Inhalt des Wanstes ist weich, ebenso der-
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3
jenige des Psalters; das Epithel auf der Oberfläche des Psal¬
ters lässt sich yerhältnissmäsig leicht abziehen. Im Uebrigen
zeigen diese Magenabtheilungen keinerlei Unregelmässigkeiten.
Die Schleimhaut des Labmagens und diejenige des ganzen
Darmkanals, sowie das submuköse Bindegewebe sind stark
serös durchfeuchtet. An einzelnen Stellen bildet die Schleim¬
haut mit dem submuoösen Bindegewebe förmliche ödematöse
circa Vs cm hohe Geschwülste, die jedoch keine bedeutende
Ausdehnung erreichen. Die Schleimhaut der genannten Ab¬
theilungen zeigt durchweg theils uniforme, theils arboresoirende
Rothe, die jedoch nicht so bedeutend ist, als man nach dem
höchst acuten Verlauf des Leidens und nach der Schwere der
Symptome annehmen zu dürfen glaubt. Die Darmfollikel sind
geschwellt; ebenso bemerkt man Areolirung der Peyer’schen
Plaques. Einzelne Stellen der Darmschleimhaut sind in ge¬
ringer Ausdehnung, die den Umfang eines Tbalerstückes nicht
übertreffen, epithelfrei. Hervorragendere Texturveränderungen
des Darmrohres, wie Geschwürsbildung, eitrige Infiltration,
Substanzverluste etc. konnten nicht beobachtet Werden, selbst
nicht einmal Ecchymosen waren zu sehen.
Der Inhalt des Darmkanals ist sehr bedeutend und besteht
ausschliesslich nur aus einer gelblich grauen, dünnen Flüssig¬
keit von alkalischer Reaction. Bei der mikroskopischen Unter*-
suchung findet man zahlreiche rothe, insbesondere aber farb¬
lose Blutkörperchen, die zum grossen Theile im Zerfalle be¬
griffen sind.
Viele der farblosen Blutkörperchen sind starkkörnig granu-
lirt. Ferner findet man massenhaft Micrococcen; dieselben
zeigen sich theils isolirt, theils in Torulaform. Weiter findet
man häufig Bacterium lineola, dann in geringerer Menge Bacillus
subtilis vor. Auch sieht man zahlreiche Epithelzelleh zum
Theil stark granulirt und endlich zeigen sich viele Fetttropfen
und Fettkrystalle neben CellulosefrAgmenten. Milz und Leber
sind mitunter leicht geschwellt. Das in dem rechten Herzven¬
trikel und in den Gefässen vorhandene Blut ist mehr oder
weniger dunkel. Sowohl in dem linken als auch in dem rechten
Herzventrikel findet sich eine ziemliche Menge Blutes, das
daselbst zu einem lockeren, gelatinösen Kuchen geronnen
ist. Bei der mikroskopischen Untersuchung des Blutes zeigt
sich nichts Abnormes. Besonders finden sich in ihm keine
Schizomyceten naoh denen speciell gefahndet wurde.
(Schluss folgt.)
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4
Protokoll Aber die Verhandlungen der V. Generalver¬
sammlung sächsischer Thierärzte.
Abgehalten am 25. Juli 1880 in Helbige Etablissement zu Dresden.
Auf ergangene Einladung Seitens der fünf thierärztlichen Ver¬
eine im Königreiche Sachsen hatten sich am heutigen Tage unter
Vorsitz des Landesthierarztes Herrn Prof. Dr. Siedamgrotzky
64 Vereinsmitglieder, dann als Gäste die Herren Med.-Rath Prof.
Dr. Leisering, Geh. Rath Just und Prof. Dr. Ellenberg aus
Dresden vereinigt.
Hach Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden,
welcher zugleich das Nichterscheinen des Herrn Geh. Medicinal-
rothes Prof. Dr. Haubner wegen Unwohlsein desselben entschul¬
digte, theilte zunächst der Herr Geheimrath Just den Anwesen¬
den mit, dass am 7. Octbr. d. J. das hundertjährige Jubiläum der
k. Thierarzneischule zu Dresden gefeiert werden solle und sprach
er die Hoffnung aus, die sächsischen Thierärzte bei diesem Feste
reeht zahlreich vertreten zu sehen. Prof. Dr. Johne theilte im
Anschluss hieran noch das Programm des letzteren mit, worauf die
Erledigung der Tagesordnung in nachstehender Weise erfolgte.
Zu dem ersten Punkte derselben: Ueber Actinomykose
äusserte sich Ref. Prof. Dr. Johne wie folgt: Die Lehre von den
Ursachen der Geschwülste sei seit etwa S Jahren durch die Be¬
hauptung Bollingers bereichert worden, dass eine ganze Reihe
längst bekannter geschwulstartiger Neubildungen beim Rind durch
einen Pilz hervorgerufen würden, der durch den Botaniker Dr. Harz
in München als Actinomyces bovis, Strahlenpilz des Rindes, bezeich¬
net und den Schimmelpilzen zugerechnet worden sei. Derselbe be¬
sitze einen „ausserordentlich zerstörenden und bösartigen Charakter
und eine wahrhaft geschwulstbildende Tendenz/ Uebrigens solle
nach Bollinger und Harz fraglicher Pilz bereits 1870 von Professor
Hahn in München in der sog.Holzzunge des Rindes gefunden und
als eine Art Pinselschimmel bezeichnet worden sein.
Zu den fraglichen Geschwülsten zähle Bollinger vor allem die
grossen vom Alveolarperiost oder der Sponchiosa der Kieferknochen
ausgehenden, die Knochentafeln auseinander treibenden und schliess¬
lich durchbrechenden Geschwülste, bekannt unter den Namen
Winddorn, Wurm, Knoohenkrebs, Osteosarcom, rare-
ficirende Ostitis etc. Ferner gewisse chronische geschwulst-
artige Degenerationen der Zunge, die sogen. Holzzunge, Zungen»
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tuberkulöse, chronische interstitielle Glossifs und die sich hieran
schliessenden secundären Affectionen der Lymphdrüsen der Zunge,
der oberen Hals- und der Kehlgängslymphdrüsen, und endlich führe er
auch noch eine grosse Anzahl ron geschwulstartigen Heubildungen,
welche in der Maul-, Rachen- und Kehlkopfhöhle, sowie im Schlunde
und selbst im Magen vorkämen, auf die Wirkung der darin ent¬
haltenen Actinomyces-Pilze zurück.
So aufsehenerregend auch diese Bollinger’sche Entdeckung ge¬
wesen sei, so wäre dieselbe doch nicht allgemein anerkannt wor¬
den, da die angestellten Untersuchungen nicht in allen Fällen das
Vorhandensein des fraglichen Pilzes in den erwähnten sarcomatöoen
Geschwülsten nachzuweisen vermocht hätten, so dass Perroncito so¬
gar mit der Behauptung hervorgetreten wäre, dass die Pilze über¬
haupt nur ein nebensächlicher, zufälliger, aber kein ursächlicher
Befand seien.
Hach dieser allgemeinen Skizzirung des fraglichen Gegenstan¬
des geht Redner näher auf denselben ein und weist zunächst auf
die Forschungen der neueren Pathologie hin, durch welche gewissen
niederen pflanzlichen Parasiten eine grosse Rolle als Krankheits¬
erreger zugeschrieben, selbst alle Miasmen und Contagien für nichts
weiter als solche, d. h. als identisch mit den sogen. Schicomyceten,
oder Spaltpilzen (Micrococcen, Bacterien, Bacillen und Spirillen)
erklärt worden seien. Bei den von Bollinger angeführten Ge¬
schwülsten handle es sich aber nicht um diese niedrigsten aller
Pilzformen, sondern um viel höher organisirte, den Schimmelpilzen
zugehörige Gattungen, wenn dieselben zunächst auch nicht für voll¬
ständig übereinstimmend mit den gewöhnlichen Arten derselben)
dem Aspergillus glaucus, dem Penicillium glaucum und dem Mucor
Mucedo gehalten werden könnten.
Dass^Schimmelpilze in Körperhöhlen hochorganisirter Thiere,
so z. B. in die Respirationswege bei Vögeln eindringen, sich dort
massenhaft vermehren und den Tod der betreffenden Tniere herbei¬
führen könnten, sei eine längst bekannte Thatsache. Weniger be¬
kannt und anerkannt sei die Möglichkeit, dass denselben auch die
Fähigkeit zukomme, in das Gewebe des Organismus selbst einzu¬
dringen, was bekanntlich von Hägeli desshalb bestritten werde, weil
den Schimmelpilzen die Fähigkeit abgehe, ohne freien Sauerstoff
zu vegetiren, der ihnen innerhalb der Gewebe nicht zur Verfügung
stehe. <
Ohne näher auf die Details dieser Streitfrage einzutreten, führt
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6
Redner einige Thatsachen an, ans denen jedoch mit Bestimmtheit
hervorgeht, dass Schimmelpilze wirklich im Körpergewebe selbst zu
schmarotzen vermögen. So könnten sie vom änssern Gehörgange
aus in das Gewebe des Trommelfelles eindringen und Necrose des¬
selben veranlassen; ferner nach den Untersuchungen von Leber
in das Hornbautgewebe des menschlichen Auges hinein wuchern
und eine auf Thiere übertragbare, eitrige Keratitis hervorrufen.
Und endlich stehe es nach den Untersuchungen von Grohö und
Block fest, dass Sporen von Aspergillus und Penicillium in das
Blut lebender Tbiere gebracht, ihr Mycel in alle Organe zu treiben
und hierdurch erhebliche pathologische Störungen zu bedingen
vermöchten.
Nach einer kurzen, durch grosse Zeichnungen erläuterten Schil¬
derung der Yegetationsverhältnisse der Sch'mmelpilze geht nunRef.
auf den Aciinomyces bovis selbst ein, und hebt zunächst hervor,
dass alle bei Thieren vorkommenden pathologischen Neubildungen,
in welchen dieser Pilz vorhanden sei, ein gemeinsames äusseres,
meist schon ohne Hülfe des Mikroskopes wahrnehmbares Merkmal
besässen. Schon von Aussen, auf alle Fälle aber auf der Schnitt¬
fläche, zeigten dieselben nämlich Stecknadelkopf- bis erbsengrosse,
knötchenartige Einlagerungen von gelblicher, dicklich-eiterartiger
oder käsiger Beschaffenheit die sich durch Druck leicht entfernen
Hessen. Die Schnittfläche zeige dann einen oft geradezu schwam¬
migen, spongiösen Bau und lasse deutlich erkennen, dass die Neu¬
bildung aus einer mehr oder weniger entwickelten, bindegewebigen
Gerüstsubstanz mit verschieden grossen Hohlräumen bestehe, in
welchen eben jene eitrig-käsigen Massen eingelagert gewesen seien.
Nur in einem, von ihm beim Schweine beobachteten Falle von
Actinomykose sei das ganze Euter in ein gleichmässig dichtasFibro-
sarcom verwandelt gewesen, in dem neben den charakteristischen
spongiösen Massen innerhalb der Milchcysternen, noch verschieden
selbst bis Gänseei grosse Hohlräume mit dichten, bindegewebigen
“Wandungen und einem sahneartigen, eitrigen Inhalt enthalten ge¬
wesen wären.
Untersuche man nun diese verschiedenen Einlagerungen näher,
so könne man in denselben schon mit unbewaffnetem Auge kleine,
feinkörnige, oft kaum sandkorngrosse, gelbliche, oder
gelblich-graue krümeliche Massen wahrnehmen, welche sich theils
mit dem Messer zer^pücken Hessen, theils hierbei knirrschten.
Unter dem Mikroskope stellten sich dieselben als eigenthümliche,
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rundlich-drüsige, rasenartige, schwach gelbliche, durchscheinende
Gebilde dar, die bei schwacher Yergrösserung aus einer faserigen,
strahlig-radiärgestreiften Substanz gebildet schienen, welche in einem
Gemisch von Eiterkörperchen, sogen. Körnchenkugeln und freien
Fettmolecülen eingebettet lägen. Zeitweilig seien diese ~ Basen
durch Kalkeinlagerungen etwas getrübt, hellten sich aber bei Säure¬
zusatz unter Gasentwicklung wieder auf.
Bei stärkeren Yergrösserungen erkenne man sehr deutlich, dass
die ganze Peripherie der Kugelrasen aus dicht pallisadenartig neben
einander stehenden, meist lang gestreckten, keulenförmigen Zellen
bestünden, die ausserordentlich lichtbrechend, gegen fast alle Rea-
gentien unempfindlich seien, und sich durch die gewöhnlichen Färbe¬
mittel nicht tingirten. Ihr centrales Ende verliere sich im Innern
des Haufens, ohne dass über sein weiteres Yerhalten etwas Näheres
zu ermitteln wäre.
Bei entsprechendem Drucke zerfielen die Basen theils in ein¬
zelne rundliche, ovale, meist aber langgestreckt keulenförmige, stark
lichtbrechende Zellen, die mit ihren fadenförmigen, centralen Enden
oft verbunden blieben. Theils bildeten sich grössere und kleinere
keilförmige Häufchen, welche aus einem feinen, gablich verzweigten
Mycel beständen, dessen Enden dieselben zeitigen Gebilden trügen,
welche auch einzeln in den Trümmern gefunden würden, und die
wahrscheinlich die an der Spitze der Mycelfäden abgeschnürten
Yermehrungs^ellen — Gonidien — seien.
In welcher Weise sich diese Gonidien zu neuen Basen ent¬
wickelten sei z. Zt. bei der Erfolglosigkeit aller Oulturversuche
noch unbekannt. Ebenso wenig wüssten wir darüber, wie der Pilz
in den Körper hinein gelange. Hinsichtlich der im Bereiche des
Yerdauungscanales vorkommenden Actinomyces-Geschwülste könne
man wohl der Annahme von Bollinger und Harz zustimmen,
dass dies mit der Nahrung geschehe. Indess dürfte es nach seinen,
des Redners, Beobachtung auch noch andere Invasionspforten geben;
so scheine an dem schon erwähnten Schweineeuter der Pilz von
den Strichöffnungen her In dasselbe gelangt zu sein.
Directe Impfversuche seien bis jetzt noch nicht gelungen; es
sef weder durch die von Bollinger, Harz, Perron cito, noch
durch die an der Dresdner Thierarzneischule von Siedamgrotzky*)
Und dem Redner angestellten Yersuche gelungen, durch Uebertragung
S. Bericht über die Yet.-W. im K. Sachsen. 1877 S. 28.
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8
toh Pilzma88en in das gesunde Gewebe anderer Thiere will¬
kürlich die beschriebenen Geschwülste zu erzeugen, immer sei an
der Impfstelle nur Eiterung und Vernarbung ohne Geschwulstbil¬
dung gefolgt. Vielleicht liege die Schuld daran, dass das Impf¬
material ungeeignet gewesen sei; er hoffe durch seine seit einiger
Zeit nach einem anderen Modus angestellten Untersuchungen zu
einem besseren Resultate zu gelangen.*)
Ebenso wenig, wie bis jetzt die aetiologische Bedeutung des
Actinomyces bovis auf dem Wege des Experimentes klar gestellt
wäre, sei dies auch auf dem der speciellen pathologisch-anatomischen
Untersuchung möglich gewesen. Die mikroskopische Durchmuster¬
ung von den später noch zu demonstrirenden Schnitten einer Acti-
nomycesgeschwulst lasse zwar sehr leicht erkennen, dass dieselbe
aus einer Menge kleiner, aus Rund- und epithelialen Zellen be¬
stehenden Knötchen zusammengesetzt sei, welche in einem ziemlich
entwickelten Gerüst faserigen Bindegewebes eingelagert wären und
von denen jedes im Gentrum einen oder mehrere Actinomyces-Rasen
enthielten. Trotz alledem könne man diese letzteren noch nicht
ohne weiteres als den specifischen, infectiösen, geschwulstbildenden
Reiz, und die Geschwülste selbst als specifische Granulationsge¬
schwülste hinstellen, wie wir das beim Tuberkel, bei den Neubildungen
der Perlsucht und des Rotzes etc. ohne allen Zweifel zu thun be¬
rechtigt seien. Er, Redner, habe vielmehr die zu einiger Vorsicht
mahnende Beobachtung gemacht, dass eine typische, fast hüherei-
grosse A'ctinomycesgeschwulst am Backen einer Kuh sammt den
d arin enthaltenen Pilzen ohne jedwede ärztliche Behandlung bis auf
einige kleine unbedeutende Knötchen zwischen den oberen und
unteren Backendrüsen und eine kleine Lymphdrüsengeschwulst zwi¬
schen Hinterkieferrand und Parotis — sämmtlich vollständig ent¬
wickelte Actinomyces enthaltend — wieder verschwunden sei.
Dieser Verlauf scheine ihm allerdings in einem vollständigen Wider¬
spruch mit der von Bollinger dem Actinomyces bovis supponirten
zerstörenden und bösartigen Charakter und seiner angeblich wahr¬
haft geschwulstbildenden Tendenz zu stehen. Jedenfalls sei derselbe
*) Wie einer vorläufigen Mittheilung im Centralblatte für die med.
Wissenschaften (1880 Nr. 48) entnommen wird, ist es Herrn Prof. I)r.
Johne im Laufe der letzten Monate gelungen, die Uebertragbarkeit der
Aotinomykose durch Impfung experimentell sicher festzustellen. 3peoielle
Mittheilungen hierüber werden demnächst in Aussioht gestellt.
Die Redaotion.
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9
nicht geeignet, die Ton Perroncito aasgesprochenen Zweifel an
der ätiologischen Bedeutung des Pilzes za widerlegen«
Nehme man nan weiter aaf die ganz zweifellos feststehende
Thatsache Rücksicht, dass faotisch am Kopfe des Rindes ganz ähn¬
liche Geschwülste gefunden würden, in denen keine Spor yon Acti-
nomjces enthalten seien, so scheine aus allem herrorzagehen, dass
die ganze Frage über die ätiologische Bedeutung desselben noch
nicht spruchreif sei und dass es noch weiterer Untersuchungen
hierüber bedürfe.
Zum Schlüsse seiner Mittheilungen wolle Redner noch zufügen,
dass ein nach allen Beschreibungen mindestens sehr ähnlicher, yon
Ponfik sogar für identisch erklärte Pilz, auch beim Menschen ge¬
funden worden sei. Es lägen zur Zeit 7 Beobachtungen hierüber
Yor, yon denen besonders die vier yon Bauer behandelten desshalb
die Beachtung der Thierärzte yerdienten, weil sie sämmtlich mit
schmerzhaften Schwellungen des Kieferwinkels begonnen und schliess¬
lich zur Bildung yon Abscessen geführt hätten, in deren Eiter Ge¬
bilde yon der charakteristischen Form des Actinomyces bovfe ent¬
halten gewesen seien. Alle diese Anschwellungen, so hebe Bauer
heryor, seien derbe, wenig schmerzhafte, umschriebene und nur
langsam zu geringer Eiterbildung gelangende Infiltrationen gewesen.
Beachtenswerth erschienen noeh zwei Umstände. Erstens wären die
letzteren durch Karbolsäure«Ausspülungen heilbar gewesen; dies
fordere zu weiteren Versuchen in der thierärztlichen Praxis auf«
Zweitens falle es auf, dass so ähnlich sich die beim Menschen und
beim Thiere gefundenen Actinomyces morphologisch seien, so ver-
schieden verhielten sie sich biologisch. Die ersteren schienen nur
zu destruirenden Eiterungsprocessen zu führen, während die letzteren
bis jetzt nur in Geschwülsten gefunden worden seien.
Redner schliesst seinen durch Zeichnungen und durch Demon¬
stration verschiedener Actinomyces-Geschwülste und mikroskopischer
Präparate erläuterten Vortrag mit der Bitte, seine weiteren Unter¬
suchungen durch zahlreiche Zusendung von Geschwülsten beim
Rinde unterstützen zu wollen.
Da sich eine weitere Debatte über diesen Punkt nicht ent¬
spinnt, so ging die Versammlung zum zweiten Gegenstand der Tages¬
ordnung über«
(Schluss folgt.)
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10
Revision der Pharmacopoea Germanica.
Der Director des Kaiserlichen Gesundheitsamtes, Dr. Strnck
hat unterm 16. y. M. ah die Redactionen med. Journale die Ab¬
schrift einer Reihe Ton Beschlüssen, .welche die Commission zur
ReYision der Pharmacopoea germanica in den Sitzungen vom 15.
bis 25. October vor. Js. unter dem Vorbehalt einer nochmaligen
Lesung gefasst hat, zur Veröffentlichung mitgetheilt, um dieselben
der Beurtheilung der Aerzte, Chemiker und Apotheker zu unter¬
stellen, unter dem Beifügen, dass die Commission es mit besonderem
Danke erkennen würde, wenn die genannten Kreise Veranlassung
fanden, diese Beschlüsse einer eingehenden Prüfung zu unterwerfen
und aÜenfallsige Bearbeitungen für die nächste Sitzungsperiode bis
zum 15. Januar d. J. an ihn einsenden würden.
Während die Pharmacopöe bisher auf die Veterinärmedioin und
die Thierärzte kaum Rücksicht genommen hatte, ist unter den An¬
sichtsäusserungen und Vorschlägen der Commission aus der „Deutsch.
Medic. Zeitg.* das Folgende zu entnehmen:
ad. II. „Veterinaria betreffend. Der Vorsitzende
wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass vor Zusammentritt
der Pharmacopöe-Commission zu einer zweiten Sitzungsperiode
auf dem Wege der Berathung mit dafür geeigneten Thierärzten
diejenigen Arzneimittel bestimmt werden, deren Aufnahme in
die Pharmacopöe im Interesse der Veterinär-Medicin geboten
sein würde.*
Diesem Beschlüsse sind Bemerkungen beigefügt, nach welchen
u. A. die Frage zur Diskussion gelangte, ob es nicht zweckmässig
sei, einige der zur Streichung empfohlenen Arzneimittel im Interesse
der Thierärzte in der Pharmacopöe zu belassen, einige andere der
modernen Therapie entsprechend zu ändern oder neu aufzunehmen.
Ueber den Antrag, alle diejenigen Mittel und Präparate (Droguen,
Chemikalien und Zusammengesetze Präparate), welche ausschliess¬
lich in der Thierheilkunde verwendet werden, aus dem fortlaufen¬
den Texte des neuen Arzneibuches auszuscheiden und in einem
besonderen Anhänge in dasselbe einzufügen, wurde die Beschluss¬
fassung bis zu der in Aussicht stehenden Aeusserung der bezüglich
der Veterinaria zu befragenden Thierärzte ausgesetzt. Die Com¬
mission fasste den Beschluss bei dem Herrn Reichskanzler zu be¬
antragen, dass für die zweite Sitzungs-Periode der Pharmacopöe-
Commission 3 Thierärzte an den Berathungen theilnehmen.
Für die zweite Sitzungsperiode der Pharmacopöe-Commission
sind u. A. Vorlagen Vorbehalten:
1) Beschlussfassung über die in die Pharmacopöe aufzunehmen¬
den Thierarzneimittel.
~2) Beschlussfassung, ob die aufzunehmenden Thierarzneimittel
aus dem Texte der Pharmacopöe auszuscheiden und in einen
besonderen Anhang zur Pharmacopöe zu setzen sind.
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dl
Verschiedene Mittheilungen.
Die Rinderpest ist neuerdings im Gouvernement
Warschau in den Dörfern Poplacin, Sowia-Wola, Mikolaseweck,
dem Vorwerke Kaski und der Kreisstadt Blonie, dann im Gouver¬
nement Plock in Eeksia und Alexandrowska-Kolonia ausgebrochen.
Nachrichten aus Kopenhagen zufolge ist in Holbaek auf See¬
land unter dem Hornvieh eine bösartige Lungenseuche aus¬
gebrochen: von 47 getödteten Stöcken wurden 5 als krank befunden.
Auf die Tagesordnung för die 1. Session der 2. Sitzungsperiode
des Landes-Öekonomie-Collegiums, in Preussen, welche
am 13. Januar c. stattfindet , sind u. A. folgende Gegenstände zur
Berathung gesetzt: 11. Vorlagen des Ministers ffir Landwirthschaft
etc. 3) Gutachtliche Aeusserung des Collegiums über die zweck-
massigste Befriedigung des Bedürfnisses nach einer genögenden
Anzahl von Zuchtbullen durch entsprechende gesetzliche Verpflich¬
tung der Gemeinden oder auf dem Wege der staatlichen Subvention
von Bullenstationen. 111. Anträge von Mitgliedern des Collegiums
und von landwirtschaftlichen Centralvereinen: 1) Antrag, betr.
weitere Verwendung des Provinzial-Seuchenentschädigungs-Gesetzes
zur Anstellung und Besoldung von Thierärzten. (D. L.-Pr.)
ln der 31. Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 18. v. M.
erfolgte die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betr. die
Ausführung des Reichsgesetzes über die Abwehr und Un¬
terdrückung von Viehseuchen, wobei die Regelung des Abdeckerei¬
wesens für dringend notwendig erachtet wurde und der Entwurf
nach Beschluss des Hauses der Agrarcommission überwiesen wurde.
(D. Reichs-Anz.)
In der Plenarsitzung des Generalcomitös des landw. Vereins
in Bayern am 22. November v. J. wurde auf Antrag des Referenten,
kgl. Landestierarzt Göring, und der beiden Correferenten, von
Schilcher und Papst bezüglich der „Vollzugsvorschrif¬
ten zum Reichs vi ehseuehengesetze* beschlossen zu bean¬
tragen: die Anordnung und Durchführung der gesetzlichen Schutz-
massregeln in Seuchenfällen nicht der Ortspolizeibehörde,
sondern analog den Bestimmungen der bayer. Seuchenordnung vom
15. Juni 1867 der Distriktspolizeibehörde zuzuweisen; ferner die
Mittel zur Entschädigung der polizeilich wegen Rotz- und Lungen¬
seuche getödteten Thiere nicht durch Zwangsversicherung aufzu¬
bringen, sondern aus der Staatskasse zu bestreiten, eventuell
wurde der Errichtung eines Landesversicherungsverbandes zuge¬
stimmt ; endlich dass die durch Desinfection der Standorte und
Ställe von rotzkranken Pferden und von lungenseuchekranken Rin¬
dern entstehenden Kosten aus der Staatskasse zu leisten sind.
(Zeitsc hr. d. landw. Vereins.)
Literatur.
Die Leberegelkrankheit oder die Fiale der Schafe von A.
Zündel, Landesthierarzt für Eisass-Lothringen in Strassburg.
1880. 8. 30 S.
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12
Diese in französischer Sprache geschriebene Abhandlung, für
welche die nationale Ackerbaugesellschaft in Frankreich dem Hrn.
Verfasser die goldene Medaille anerkannt hat, schildert die durch
dieses Wurmleiden herbeigeführten grossen Verluste beim Sohaf-
und Rindvieh, bespricht die Ursachen u. s. w. und weist darauf
hin, dass das Augenmerk hauptsächlich auf die Verhütung der
Krankheit gerichtet sein müsse, da man bis jetzt kein Mittel zur
Tödtung und Abtreibung der Distomen gefunden habe, die zur
Heilung angepriesenen Mittel aber lediglich eine Speculation auf
den Geldbeutel leichtgläubiger Viehbesitzer seien. Th. A.
Personalien»
Auszeichnungen. Dem Director der Thierarsneischule zu Han¬
nover, Mitglied des dortigen Medioinal-Collegiums, Medicinalrath Prof
Karl Günther wurde bei seuism Uebertritte in den Ruhestand der
Charakter als Geheimer Medicinalrath verlieben.
Dem Direktor des Laodgestüts der Pfalz, Karl (v. Rad und dem
Stabsveterinär August Merz vom General-Commando des I. Armee¬
corps wurde das Ritterkreuz 1. CL des Verdienstordens vom heiligen
Miohael verliehen.
Ausgeschriebene Kreisthierarztsteile:
. r . Jäbi lieber Öuieki siid timmdMi
nr <ei um. ctll|||il| Q| y t . Ut &w : Mi iw MU. Rsgitmf ii:
Kröben, Wokisiti 600 M. — 31. Jan. 1881. Posen,
Rawitsch.
Der Unterzeichnete sucht sofort einen Assistenten.
Gerolzhofen. Maisei, Bezirksthierarzt.
Der Unterzeichnete sucht einen Assistenten.
Jae. Curtius, Distr.-Thierarzt in Illertisson.
Professor Dr. Karl Johann Christian Dammann ist zum
Direktor der Thierarzneisohule in Hannover ernannt worden.
Die erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt Wald-
münohen wurde dem Distriktsthierarzte Andr. Uebler in Nittenau
verliehen.
Der Veterinär II. Classe Ehrenhard des 5. Chev.-Regts. ist auf
Haohsuchen aus dem aotiven Heere entlassen und zur Reserve (Zwei¬
brücken) versetzt worden.
Die Wittwe des verstorbenen Distrikts-Thierarztes Klieber
(München, Wienerstr. 3) hat 23 Jahrgänge der Wochenschrift für
Thierheilkunde etc. zu verkaufen. Reflektanten wollen sich an
dieselbe wenden.
Diese Wochenschrift erscheint alle Donnerstage einen halben bis dreiviertel Bogen stark; der
Abonnements-Preis beträgt fix den ganzen Jahrgang 6 Mark und nehmen alle Postämter
sowie sämmtliche Buchhandlungen Bestellungen auf dieselbe an. Bei den Postbehörden
kann aur halbjährig abommirt werden. Inserate werden mit 80 Pfennigen die Petitzeile
berechnet.
Verantwortliche Hedaetion: Th. Adam in Augsburg. — Drnek von Rack! n. Loebner
Verleg von Wilh. Liiert ts in Augsburg.
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-Ml| ii,
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heransgegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N= 2. Januar 1881 .
Inhalt: Ruhr beim Rinde. — Protokoll über die Verhandlungen der
V. Generalversammlung sächsischer Thierärzte. (Trichinenschau.)
— Ansteckende Hausthierkrankheiten in Elsass-Lothringen und in
Schwaben. — Verschiedene Mittheilungen. — Thierärztlioher Verein
der Provinz Westfalen. — Personalien. — Notiz.
Ruhr beim Rinde.
Von Bezirksthierarzt Albreoht in Sonthofen.
(Schluss.)
Was nun die ursächlichen Momente dieser Krankheit be¬
trifft, so habe ich mir viele Mühe gegeben, diese aufzufinden,
konnte aber bislang nicht klug werden. Immer trat das Lei¬
den in den von mir beobachteten Fällen nur bei einem In¬
dividuum grösserer oder auch kleinerer Viehsbetäude auf, nie
epizootisch. Nachdem ich Aufenthaltsort, Futter, Wasser,
Pflege nach allen Seiten hin der sorgsamsten Prüfung unter¬
zogen hatte und hiebei keine Anhaltspunkte gewinnen konnte,
glaubte ich die Ursache in Erkältungen suchen zu müssen,
aber auch bezüglich dieses Punktes war es mir nicht möglich
etwas Positives festzustellen.
Im Betreffe der in dem Inhalte des Darmkanals gefun¬
denen Schizomyceten lässt sich nicht sagen, woher sie kamen %
und welche Stellung sie zu dem Kraukheitsprocesse ein nahmen.
Es ist wahrscheinlich, dass ihre Anwesenheit nicht ganz zu¬
fällig, nicht ganz ohne Bedeutung war.
Es finden sich zwar beständig Schizomyceten im Darm¬
inhalte der Widerkäuer; ich sah sie auch wiederholt in ziem¬
licher Menge, bei chronischen Darmkatarrhen des Rindes, nie
aber in dieser collosalen Menge, wie man sie bei der beschrie¬
benen Krankheit im Darme findet und nie vermischt mit Blut
und Lymphkörperchen wie in den gegebenen Fällen.
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14
Würden §ich dieselben im Blute yorgefunden haben, so
wäre ihre pathogenetische Bedeutung sicher anzunehmen.
Nach Y. N ä g e 1 i sind jedoch selbst grössere Mengen Yon Spalt¬
pilzen im Yerdauungskanale ohne krankmachenden Einfluss
auf den Organismus, Yorausgesetzt, dass deren Aufnahme in
das Blut nicht durch gewisse Umstände, wozu besonders Ver¬
letzungen zu rechnen sind, begünstiget ist; ferner soll
auch ihre Bewegungsfähigkeit durch die saure Beschaffenheit
der Verdauungssäfte mehr oder weniger aufgehoben werden.
Die gleiche Wirkung soll der Galle zukommen. Diese bei¬
den letztgenannten Punkte würden in unsern Krankheitsfällen
allerdings wegfallen, indem wie dargethan, dass der Inhalt des
Darmkanales nicht sauer sondern alkalisch reagirte. Uebri-
gens könnte man, wenn man die Ansichten Yon Klebs in
Rechnung zieht, immerhin annehmen, dass sich Spaltpilze
oder deren Keime ursprünglich auch im Blute vorfanden.
Nach Klebs nemlich halten sich die Schizomyceten nur kurze
Zeit im Blute auf und setzen sich alsbald an der Innenfläche
der Gefasswände fest
Jedenfalls ist es schwierig, für die ausserordentlich rasch
tödtlich wirkende Transsudation in das Darmrohr eine genügende
Erklärung zu finden, wenn man den angezogenen Spaltpilzen
in den fraglichen Krankheitsfällen jede pathogene Wirksam¬
keit auf die Yorliegenden Krankheitsprocesse abspricht
Die bei den Sectionen gefundene Hyperämie ist keines¬
wegs ausreichend zur Erklärung der Krankheit. Ich habe
beim Rinde widerholt secundäre (passive) Hyperämie bei Leber¬
leiden und bei Leiden der Brustorgane gesehen, ohne dass
sich Durchfälle, geschweige denn so hochgradige Ausscheid¬
ungen zeigten. Selbst bei Yiel bedeutenderer Hyperämie treten
diese Erscheinungen nicht ein. Es ist mir auch wohl bekannt,
dass besonders hochgradige Peristaltik des Darmkanals passive
Hyperämien erzeugen und bei Fortdauer der Peristaltik*)
hochgradige Diarrhöen hervorrufen kann, so dass also eine
ursprüngliche Reizungshyperämie in diesen Fällen den Aus¬
scheidungen nicht vorhergeht; aber auch solche hochgradige
Peristaltik habe ich häufig beobachtet und wie diese speci-
*) Die kleinen Stämmelien der Arterien und Venen darckdringen
nach Rindfleisch die Darmwand in schiefer Richtung; die Venen sind
hiebei von nur wenig Bindegewebe umgeben. Bei starker Peristaltik
der Wandung des Darmes wejden durch die Contraction der Musoularis
diese Venen stark gepresst, verhindern so den RüokflusB des Blutes resp.
sie erzeugen passive Hyperämie in deren Gefolge sich Diarrhöen eto.
einstellen.
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fiache Transsudation bei gleichzeitiger Auaacheidung Ton Blut¬
körperchen and Blateiweise gesehen.
Man ist wohl gezwungen anzunehmen, dass in solchen
Fällen wie die beachriebenen ein förmlicher Stillatand der
Capillaren-Yitalität, eine Lähmung derselben gegeben sei und
kann nicht umhin, die unterlegte Lähmung in Beziehung zu
den gefundenen Organismen zu bringen.
Protokoll Aber die Verhandlungen der V. Generalver¬
sammlung sächsischer Thierärzte«
Abgehalten am 25. Juli 1880 in Helbiga Etablissement zu Dresden.
(Schluss.)
Herr Assistenzthierarzt Schumann erhielt das Wort zur Be¬
sprechung des zweiten Gegenstandes der Tagesordnung:
„Ueber Trichinenschau.* ln seinem sehr eingehenden
Vortrag hebt Beferent zunächst hervor, dass, nachdem Seitens des
K. Ministeriums des Innern bestimmt worden wäre, dass nur solche
Personen zur Ausübung der Trichinenschau berechtigt seien, welche
an der Thierarzneischule zu Dresden eine hierauf bezügliche Prüf¬
ung abgelegt hätten, diese Frage auch für die Thierärzte als in
dieser Bestimmung inbegriffen ein grosseres Interesse gewonnen
habe. Beferent geht dann weiter auf den Vorwurf der Unzuver¬
lässigkeit ein, welcher noch heutzutage der Trichinenschau gemacht
werde und versuchte dann in Folgendem denselben durch die
nähere Besprechung aller derjenigen Punkte zu entkräften, auf
welche es bei der Ein- und Durchführung der Trichinenschau an¬
käme.
Vor Allem setze dieselbe eine genügende Anzahl wissenschaft¬
lich und pr aktisch gebildeter Trichinenschauer voraus und nimmt
hiebei Beferent Gelegenheit etwas specieller auf die charakteristischen
Eigentümlichkeiten der freien und eingekapselten Trichinen, Pso-
rospermien und sonstigen Dingö einzugehen, welche im Fleische,
eventuell in den Präparaten oder Zusatzflüssigkeiten gefunden werden
und zur Verwechslung mit Trichinen Veranlassung geben können.
Zweitens sei die Erlaubniss zur Ausübung der Fleischbeschau
an den Besitz eines geeigneten Microscopes zu knüpfen, das bei
solidem Bau und 30 bis 150 facher Vergrösserung (mehr sei nicht
nöthig) und grossem Gesichtsfeld reine und scharfe Bilder liefere.
Er halte diesen Punkt für besonders wichtig und der Erwähnung
werth, weil sich im Besitze der Triehinenschauer häufig genug In-
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etrumente fänden, die für den beabsichtigten Zweck geradezu un¬
brauchbar seien.
In überzeugender Weise macht Referent an einem Zahlen¬
tableau klar, wie fehlerhaft es sei, starke Vergrösserung zu ver-
wenden, und dass nur eine 25—SOfache Vergrösserung eine ge¬
nügende Uebersichtlichkeit des Präparates bei Tollständiger Sicher¬
heit der Erkennung der Trichinen gewährleiste. Diese Microscope
seien übrigens bei der Prüfung in geeigneter Weise abzustempeln
und etwa alle 2—-3 Jahre zu revidiren.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist nach der Ansicht des Refe¬
renten die Bestimmung, dass zur Vermeidung yon Verwechslungen
und Täuschungen die Anordnung getroffen werden müsse, dass der
Fleischbeschauer die Fleischproben selbst entnimmt resp. sofort im
Schlachtlokale untersucht. Andernfalls sei der Uebelstand gar nicht
zu yermeiden, dass die Fleischproben seitens der Fleischer verwech-
selt oder sonstige Täuschungen der Fleischbeschauer yersucht wür¬
den. Hinsichtlich der Entnahme der Fleischproben glaubt Referent
auf die Untersuchungen yon Johow und Maximilian aufmerk¬
sam machen zu sollen, nach welchen in erster Linie die Pfeiler des
Zwerchfelles, das Zwerchfell selbst, die Zwischenrippen- und die
Kau- und Kehlkopfsmuskeln zu berücksichtigen seien.
Nicht unwichtig sei weiterhin die Einführung von Schlacht¬
büchern für Fleischer und Fleischbeschauer, die allein eine genü¬
gende Controle darüber gestatten, dass jedes vom Fleischer ge¬
schlachtete Schwein auch untersucht worden sei. Die Erfahrung
habe gelehrt, dass die Fleischer hinsichtlich des letzteren Punktes
nicht immer die nöthige Gewissenhaftigkeit zeigten und die unglück¬
lichen Folgen solcher Fahrlässigkeit nicht dieser, sondern der an¬
geblich nutzlosen Trichinenschau aufgebürdet worden seien.
Eine gesetzliche Bestimmung müsse ferner klar und deutlich
aussprechen wie viele Schweine von einem Trichinenschauer pro
Tag als Maximalzahl untersucht werden dürfen und wie viel ihm
hierbei pro Stück mindestens bezahlt werden müsse. Beide Bestim¬
mungen ergänzten sich gewissermassen gegenseitig und gewähr¬
leisteten auf der einen Seite eine sorgsame und gewissenhafte Unter¬
suchung, auf der anderen Seite dem Fleischbeschauer ein genügen¬
des Auskommen. Das Fehlen dieser Bestimmungen öffne der Con-
currenz Thür und Thor und die Preise würden derartig herabge¬
drückt, dass der Fleischbeschauer eine viel grössere Anzahl von
Schweinen per Tag untersuchen müsse, als sich mit einer gewissen-
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17
haften Untersuchung vereinbaren lasse; die Trichinenschau würde
in diesem Falle zu einer blossen Faxe herabgewürdigt.
Allerdings habe die Feststellung einer Maximalzahl seine grossen
Schwierigkeiten, da dieselbe ja wesentlich von der Routine des
Fleischbeschauers sowie von der Grosse und Weitläufigkeit seines
Distriktes beeinflusst werde. Im Allgemeinen dürfe man annehmen,
dass wenn die Schlachtung in einem gemeinschaftlichen Schlacht¬
hause stattfinde, der Fleischbeschauer bei einer lOstündigen Arbeit
15—20 Stück untersuchen könne und dass dann ein Minimalpreis
von 50 Pfennigen genüge; ähnlich würden die Verhältnisse in
kleinen Städten zu beurtheilen sein. Sei der Trichinenschauer da¬
gegen genothigt, weite Entfernungen von einem Fleischer zum
andern zurückzulegen, wie das in grossen Städten ohne gemein¬
schaftlichem Schlachthause, oder auf dem flachen Lande der Fall
sei, dann dürften 10 Schweine die höchste Zahl und 75 Pfg. der
niedrigste Preis für die Untersuchungen sein.
Dass eine gründliche Untersuchung auch die Durchmusterung
einer genügenden Anzahl von Präparaten erfordere, ehe man den
Genuss eines Schweines für unbedenklich erklären könne % sei ja
hinlänglich bekannt, ebenso, dass hiegegen häufig genug gefehlt
werde.
Nach der Ansicht des Referenten sei die Untersuchung von
mindestens 25—30 Präparaten erforderlich, die aber eine gewisse
Grösse nicht überschreiten dürften, wenn die Durchmusterungs¬
fähigkeit derselben nicht darunter leiden solle. Quetschpräparate
von circa 8—10 mm Breite und 15—20 mm Länge entsprächen
seiner Erfahrung nach am besten dem Bedürfniss.
Zum Schluss seines Vortrages fügt Referent noch hinzu, dass
man in der Neuzeit verschiedene Microscope mit mehr oder weniger
complicirten Vorrichtungen erfunden habe, welche es angeblich er¬
möglichen sollten, in verhältnissmässig kürzerer Zeit eine vollstän¬
dige genaue Durchmusterung des Präparates vorzunehmen. Beson¬
ders verdienten zwei solcher Microscope mit mechanischer Ver¬
schiebung der Präparate Beachtung, das eine sei von Schmidt und
Haensch in Berlin, das andere von Paul Wächter ebendaselbst
construirt. Bei ersterem fände die Verschiebung mittelst Schlitten¬
vorrichtung durch Hebel- und Zahnstangenbewegung statt, bei dem
anderen mehr zu empfehlenden bestünden die Objectträger und
Deckgläser aus runden Glasplatten, die mittelst eines einfachen
Compressorium aneinander gepresst würden und um eine Axe durch
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das Gesichtsfeld des Mieroscops derartig drehbar seien, dass jeder
Punkt der eingestellten Peripherie dasselbe nothwendig passiren
müsse. Eine einfache Schraubenrorrichtung gestatte die Ein¬
stellung beliebig neuer Peripherien.
Referent nahm hierauf noch Gelegenheit beide Microscope zu
demonstriren.
Nach Schluss dieses Vortrages bringt Herr Bezirksthierarzt
Pe8chel-Dresden einen kleinen Artikel aus einem yor circa
17 Jahren in Dresden erschienenen Localblatt („Dresdener Wochen¬
blatt“) zur Verlesung, der in recht drastischer Weise den Wandel
der Ansichten über die Gefährlichkeit trichinenhaltigen Fleisches
und die Einführung einer Fleischbeschau darlegt. *)
Eine weitere Debatte entspann sich über diesen zweiten Punkt
der Tagesordnung nicht. Prof. Dr. Johne ging hierauf zur Er¬
ledigung des 3. Punktes derselben „Demonstration einiger
neuen thierärztlicher Instrumente“ über. Referent be¬
sprach zunächst ein neues, an einer einfachen Trense befestigtes
und leicht rerstellbares Maulgattor ron Mackel, dessen nicht
unwesentlicher Vorzug darin besteht, dass solches nicht mit der
Hand fixirt zu werden braucht und daher bei gewissen Operationen
im Maule einen Gehülfen erspart. Ferner gelangten 2 Zahnscheeren
zur Besprechung, die Möller’sche und die Yom Referenten selbst
construirte, deren Wirkung an einem fehlerhaften Backzahngebiss
demonstrirt wurde. Besonders fand die letztere allseitige Aner¬
kennung.
Nachdem der Herr Vorsitzende noch Gelegenheit genommen
hatte den beiden Referenten den Dank der Versammlung auszu-
sprechen, folgte der Schluss der Sitzung gegen 2 Uhr.
Ein gemeinschaftliches Mittagsmahl hielt den grössten Theil
der Anwesenden in animirter Stimmung noch mehrere Stunden
Yereinigt.
Carl Uhlich, Carl Brauer,
Schriftführer.
*) „Man sollte es kaum für möglioh halten, dass es Doctoren gibt,
welche ganz gleich wie Muoker, Pietisten und Alle, die zu diesem
schwarzen Unvernunftscorps gehören, das mit dem Teufel und sämmt-
liohen Höllenstrafen besser bekannt ist, als mit den eigenen Sünden, fest
an das Triohinengespenst glauben, oder vielmehr die Leute daran glauben
machen wollen l u -„Das Schlimmste von Allem ist, dass dergl.
Fabelei andere Leute einschüchtert. Eg ist sioher, dass die Furoht vor
Trichinen bald in die Rumpelkammer gehören wird; denn
nur aufMonate kann derünsinn über dieVerlunft siegen.“
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Ansteckende Hausthierkrankheiten in Eisass - Lothringen
wahrend des Monats November 1880. Die 5 vorgekom¬
menen Botz fälle treffen sämmtlich anf Lothringen, und zwar 2
anf Pfalzburg, 3 auf 1 Stall eines Landwirtlies in Dieblingen (Krs.
Forbach); weiters wurden 2 Pferde des 5. bayer. Chev.-Jbtegts. zu
Saargemünd wegen Botz getodtet. — Die Maul- und Klauen¬
seuche hat im Obereisass stark an Ausbreitung gewonnen, in 91
Gemeinden von 11 Kreisen waren 368 Ställe mit einem Viehbe¬
stand von 1443 Stücken verseucht, von welchen 8 gestorben sind.
— In einigen Gemeinden des KreisesDiedenhofen wurde die Maul¬
seuche (Stomatitis) der Pferde mit gutartigem Charakter beob¬
achtet. — Der Milzbrand kam bei 2 Stücken, die Pferderäude
bei 3 Pferden 1 Stalles zur Anzeige.
Ansteckende Hausthierkrankheiten im kgl. bayer. Reg*-Bez.
Schwaben im Monat Dezember 1880. Wegen Botz wur¬
den 3 Pferde getodtet, je 1 in den Amtsbezirken Kempten, Augs¬
burg, Memmingen; das in ersterem Amtsbez. war 2 Jahre vorher
mit einem rotzkranken Pferde in Berührung, das im A.-Bez. Augs¬
burg wurde kurz vorher im Amtsbez. Mindelheim eingetauscht.
3 Pferde befinden sich als der Ansteckung verdächtig unter poli¬
zeilicher Aufsicht. — Die B äude wurde je in 1 Schafherde der
Amtsbez. Nördlingen, Illertissen und Memmingen festgestellt. —
Eine im Amtsbez. Oberdorf geschlachtete Kuh Utt am sogenannten
Bauschbrand. -
Verschiedene Mittheilungen.
Die Entwendung Ton Viehfuttermitteln von nnbe-
deutendem Werthe oder in geringer Menge, um sein Vieh sofort
damit zu füttern, ist nach einem Erkenntniss des B eich 8-
gerichts, UI. Strafs., vom 2. Octbr. v. J. nicht als blosse Ueber-
tretung aus §• 370 Nr. 5 des Str.-G.-B., sondern als Diebstahl zu
bestrafen. (D. R.-Anz.)
Die Tagesordnung für die IX. Sitzungsperiode des deut¬
scher Landwirthschaftsrathes, welche am 17. Januar c.
beginnt, enthält u. A. folgende Vorlagen: 3) Einrichtung von Zucht-
vieh-Prüfungs-Stationen durch die landwirtschaftlichen Central¬
stellen; 8) Das Abdeckereiwesen und seine Begelung.
In dem Etat der landwirtschaftlichen Verwaltung inPreussen
sind eingesetzt: Als Einnahmen bei den Thierarzneischulen
101000 M. (wie im Vorjahre), dann als Ausgaben für die
Thierarzneischulen und das Veterinärwesen 620164M.
(+ 11715 M. und zwar 2400 M. zu Lehrmitteln und zur Vermehrung
der Sammlungen bei den Thierarzneischulen und 3000 M.zu Besoldun¬
gen der beamteten Thierärzte und 5000 M. zu Benumeratonen für die
Wahrnehmung der veterinärpolizeilichen Grenzcontrole). Als einmalige
und ausserordentliche Ausgaben sind erforderlich zu Reparaturbauten
an der Thierarzneischule zu Berlin 19000 M. und zur Anschaffung
von Instrumenten etc. 2000 M.
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Thierärztlicher Verein der Provinz Westfalen.
In einer am 7. November 1880 zu Münster abgehaltenen Vor-
siandssitzung werde mitgetheilt, dass die Königliche Staatsregierang
beabsichtige, die bisher für Obdnctionen von Thierleichen gewährten
Gebühren namentlich in Bezog auf kleinere Haosthiere (Schwein,
Schaf, Hund) bedeutend za kürzen, and einen dahin gehenden Ge¬
setzentwurf als Ergänzung der Taxe für die gerichtlichen Aerzte
und Thierärzte vom 9. März 1872 dem Landtage noch im Laafe
der gegenwärtigen Sitzungs-Periode zur verfassungsmässigen Be-
schlussnahme vorlegen würde. In Anbetracht dessen beschloss der
Vorstand, sowohl den Druck des Johow’6chen Schemas zu Obduc-
tionsprotokollen als auch die Absendung der Beschwerdeschrift an
die technische Deputation betreffend Gebühren für Obductionen
wuthverdächtigor Hunde bis nach Emanation des fraglichen Er¬
gänzungsgesetzes aufzuschieben. (Vergleiche Bericht über die
11. General-Versammlung, Seite 443 in Nr. 52 des 24. Jahrgangs
dieser Wochenschrift.)
Der Vorstand des thierärztlichen Vereins der Provinz Westfalen.
I. A.
Dr. Steinbach, Veterinär-Assessor.
Personalien.
Als thierärztliohe Mitglieder der Kreismedioinal - Aus¬
schüsse wurden auf die Dauer von 4 Jahren ernannt: für den Reg.-
Bez. Oberbayern Kreisthierarzt M. Zeilinger in Münohen; für den
Reg.-Bez. Eiederbayern Kreisthierarzt Alois Keim in Landshut; für
den Reg.-Bez. der Pfalz Kreisthierarzt Friedrich Gross in Speyer;
für den Reg.-Bez. der Oberpfalz Kreisthierarzt Karl Hopf in Regens¬
burg; für den Reg.-Bez. Oberfranken Kreisthierarzt Joh. Friedrich
Engel in Bayreuth; für Reg.-Bez. Mittelfranken Kreisthierarzt Joh.
Ott in Ansbach; für den Reg.-Bez. Unterfranken Kreisthierarzt Georg
Zippelius in WQrzburg; für den Reg-Bez. Sohwaben Kreisthierarzt
Th. Adam in Augsburg.
Befördert wurden zu Veterinären II. CI. die Unterveterinäre Knooh
vom 2. Ulan.-Regt. im 5. Chev.-Regt. und Mayrwieser im 3. Feld-
Art.-Regt.
Der Professor des k. k. Thierarznei-Instituts in Wien, Regierungs¬
rath Dr. A. Armbrecht wurde auf sein Ansuchen in den Ruhestand
versetzt und an Stelle desselben der Adjunkt Dr. J. Bayer zum Pro¬
fessor der Veterinär-Chirurgie und Operationslehre, sowie der chirurg¬
ischen Klinik an diesem Institute ernannt.
Dem Thierarzt Max Senfft ist die Distriktsthierarztstelle in Sohess-
litz übertragen worden.
Die Adresse der Redaction, Expedition und, des Verlags der
„Zeitschrift für mikroskopische Fleisohbeschau etc.“
(v. Wochenschrift Nr. 51, Ste. 439 des vor. Jahrg.) ist: H. 0. "
Duncker, Berlin S., Dresdeoerstr. 16.
Verantwortliche fiedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Rtokl u. Loebner
Verlag von Wilh. Lüde rite in Augsburg.
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isÄ,j
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraasgegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. Ni* 3. Januar 1881 .
Inhalt: Milzbrand und verwandte Infectionskrankheiten. — Rech¬
nungsabschluss des Unterstützungs-Vereins für die Hinterbliebenen
bayerischer Thierärzte. — Stand der Viehseuchen in der Schweiz.
— Verschiedene Mittheilungen. — Personalien. — Bücher-Anzeige.
— Versammlungen.
Milzbrand und verwandte Infectionskrankheiten.
Am 28. December v. J. hielt Herr Dr. med. Huber,
Privatdocent an der Universität Leipzig, in der hiesigen medi-
cinischen Gesellschaft einen Vortrag über „Milzbrand und
verwandte Infectionskrankheiten“, welchem beizu¬
wohnen ich die Ehre hatte. Dieser Vortrag enthielt eine
grosse Menge höchst schätzbaren Materiales und verdient
desshalb, sowie wegen der in vielen Beziehungen vollständig
neuen Gesichtspunkte, welche der Vortragende entwickelte,
die höchste Beachtung. Mit Erlaubnis des Herrn Dr. Huber
bringe ich in Nachfolgendem ein kurzes Referat.
Seit Pollen der und Brau eil im Blute milzbrand¬
kranker Thiere stäbchenartige Körperchen entdeckten und
Davaine den Nachweis lieferte, dass dieselben mit dem
Milzbrand im eugsten Zusammenhänge stehen, gelangte die
Lehre vom Contagium animatum immer mehr und mehr
zur Geltung, und es wurden in schneller Reihenfolge bei
einer Anzahl von Infectionskrankheiten Mikroorganismen ent¬
deckt und als aetiologisches Moment anerkannt. Von den
acuten Infectionskrankheiten unserer Hausthiere verdient be¬
sonders der Milzbrand eine hohe Beachtung, umsomehr,
als in der jüngsten Zeit eine ganze Reihe von sogen. Fleisch-
Vergiftungen, d. h. Epidemien, veranlasst durch den Genuss
des Fleisches kranker Hausthiere, aufgetreten ist, und als die
Ansichten, ob man es in diesen Fällen mit Milzbrand oder
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mit einer einfachen putriden Intoxication zu thun habe, viel¬
fach divergiren. Obgleich nämlich schon seit den Da-
vaine’schen umfassenden Versuchen es feststeht, dass der
Milzbrand hervorgerufen wird durch kleine, stäbchenförmige,
unter die Eiasse der Dermobacterien gerechnete und
Bacillus anthracis benannte Körperchen, und dass die
Gegenwart dieser Mikroorganismen genügt, den Milzbrand zu
constatiren, so ist es doch äusserst schwer, diesen Bacillus
anthracis von gewissen Siäbchenbacterien zu unterscheiden,
welche frei septaemischen und pyaemischen Processen der ver¬
schiedensten Art Vorkommen. Und so ist es denn gekommen,
dass mehrere Gelehrte die Existenz des Milzbrandes als eine
Krankheit sui generis vollständig perhorresciren.
Dr. Huber impfte zunächst von einer Milz, welche
von einer im Februar 1880 in Wurzen unter den Erschein¬
ungen des acuten Milzbrandes zu Grunde gegangenen Kuh
stammte. Der Fall war sporadisch, irgend eine weitere'Er¬
krankung in dem zahlreich besetzten Stalle trat nicht ein.
Bei der Section der fraglichen Kuh zeigte sich einzig und
allein nur die Milz verändert. Dieselbe war ausserordentlich
vergrössert, morsch, brüchig, schwarzroth. Von der aus der
Milz gedrückten Flüssigkeit wurden 6 Mäuse geimpft, welche
innerhalb 36—42 Stunden zu Grunde gingen. Der Verlauf
der Krankheit war ganz acut; bis kurze Zeit vor dem Tode
erschienen die Thierchen wohl und munter, verfielen dann
plötzlich in Zuckungen, Athemnoth stellte sich ein, und nach
10 Minuten, bei anderen nach ungefähr 25 Minuten war der
Tod eingetreten. Die pathologischen Veränderungen erstreckten
sich stets nur auf die Milz. Stets war acuter Milztumor zu
constatiren und es fiel besonders die brüchige Beschaffenheit
und das schwarzroth e Aussehen der Milz auf.
Von diesen 6 Mäusen impfte Dr. Huber bis jetzt auf
folgende Thiere: Kaninchen, Meerschweinchen, Igel,
weisse Mäuse, \ Feldmäuse, und kam dabei zu folgen¬
den Resultaten:
1) Er fand gegenüber dem Bacillus des Rindes, welcher
stets der kleinste war, dass die Bacillen der anderen Thier-
species differente Grössenverhältnisse darboten, der Art, dass
unter diesen Thieren der Bacillus des Igels wiederum die
geringste Grösse zeigte, der des Kaninchens im Gegensatz
dazu am grössten war. Dem Bacillus des Kaninchens an
Grösse ähnlich waren der Bacillus des Meerschweinchens
und der Maus, von welchen wiederum der Bacillus der
ersteren Thierspecies etwas schlanker und kürzer war als der-
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jenige der letzteren« Beim Kaninchen haben die Bacillen die
Neigung vielfach Leptothrixformen zu bilden, eine Eigen¬
schaft, welche den Bacillen des Kindes und Igels nicht in
diesem ausgedehnten Masse zukommt.
Bei der Impfung von einem Thier auf das andere mit
frischem, unverdorbenem Stoffe bildet sich stets aus dem zur
Impfung benutzten Bacillus der für die betreffende Thierart
charakteristische Bacillus aus.
2) DerMilzbrand hat einen rein typischen Ver¬
lauf. So betrug der Zwischenraum von der Impfung an bis
zum Tode: bei Mäusen mittleren Alters regelmässig 22 Stun¬
den, bei Kaninchen durchschnittlich 42—44 Stunden, bei Meer¬
schweinchen etwa 36 und beim Igel etwa 32 Stunden. Be¬
treffs der letztgenannten Thierspecies wird Dr. Huber noch
genauere Untersuchungen vornehmen. Bei Mäusen ist der
Zwischenraum kürzer, je jünger das Thier ist und nimmt zu
mit dem Alter der Thiere. Der eigentliche Krankheitsverlauf
war stets acut oder hyperacut.
3) Bei den von Dr. Huber beobachteten Milzbrandfällen
fand sich niemals auch nur eine Spur von Eiterung am Kör¬
per, auch nicht an der Impfstelle. Stets war nur die Milz
erkrankt und zwar in der oben beschriebenen Art. Der Milz¬
tumor war am grössten beim Igel, am kleinsten beim
Kaninchen.
4) Nach Impfung mit in Zersetzung übergegangenen Milz¬
brandmateriales ist der Verlauf des entstehenden Milzbrandes
mehr schleichend und zieht sich einige Tage hin. Bei der
mikroskopischen Untersuchung des Blutes und der Milz ist
der Befund nicht so rein wie sonst; neben Milzbrandbacillen
findet man noch Micrococcen verschiedener Grösse, gewisse
Bacterienformen, unter Umständen sogar bewegliche Bacillen.
Jedoch tritt nach einigen Impfgenerationen die reine acute
Milzbrandform stets wieder hervor, resp. ist der betreffende
Bacillus anthracis ausschliesslich vorhanden, während die
übrigen Pilzförmen verschwunden sind.
5) Betreffs der Uebertragbarkeit des Milzbran¬
des auf andere Thiere stellte sich heraus, dass Vögel,
entgegen den bisherigen Anschauungen, ebenfalls an Milz¬
brand erkranken können. Dr. Huber impfte verschiedene
Sperlinge mit gutem Erfolge. Die auf einem geimpften und
an Milzbrand zu Grunde gegangenen Igel befindlichen Flöhe
waren, wie die mikroskopische Untersuchung ergab, über und
über mit Bacillus anthracis besät. Von zerdrückten Flöhen
wurden Mäuse geimpft, und gingen dieselben in Folge dessen
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in typischer Weise an Milzbrand za Grande. Sch meiss¬
fliegen, welche sich auf den Kadayern milzbrandkranker
Thiere yollgesogen batten, gingen einige Tage danach za
Grunde. In ihren Organen konnten Bacillen nicht aufgefun¬
den werden, dagegen ergab es sieb, dass einige Male in den
Excrementen Bacillen vorhanden waren, durch deren Ueber- ;
impfung auf Mäuse Milzbrand erzeugt werden konnte. Nach
Dr. Huber liegt der Gedanke nahe, ob nicht theilweise die
Reichlichkeit der Epidemieen gerade im Sommer und die
eigenthümliche Art und Weise ihres Auftretens auf eine Ueber-
tragung durch Parasiten zurückzuführen seien.
6) Durch Zusammensperren gesunder Mäuse itoit milz- ■
brandkranken Mäusen konnten die ersteren nicht angesteckt
werden, auch dann nicht, wenn siebei unverseh rter Haut
mit frischem Milzbrandstoff eingerieben wurden. Kaninchen,
welche 4 Monate lang mit kleinen Mengen Fleisches von
milzbrandkranken Thieren gefüttert worden waren, blieben
gesund; dagegen erkrankten und starben sie an Milzbrand,
wenn diese kleinen Mengen Fleisches mit Knochensplitterchen
untermengt waren, und wenn sie ausserordentlich grosse
Mengen milzbrandkranken Fleisches (besonders aber Leber,
Milz und Nieren) aufnahmen. Dr. Huber zieht daraus den
Schluss, dass das Milzbrandcontagium die intacte Haut nicht
zu passiren vermag und dass dasselbe der Fall ist betreffs der
Schleimhaut des Digestionsapparates, vorausgesetzt, dass das
Contagium nicht in zu grosser Menge auftritt, dass dagegen
eine verletzte Haut und Schleimhaut gegen das Contagium
irgend einen Schutz nicht mehr zu bieten vermag. Das Ex¬
periment mit der Fütterung grosser Mengen Milzbrand¬
materiales und darauf folgendem Tode lässt daran denken,
dass das Milzbrandgift zwar in kleinen Mengen durch den
Mageninhalt vollständig zerstört wird, dass es aber nicht gänz¬
lich vernichtet werden kann, sobald es in grossen Mengen
auftritt und dass in Folge dessen noch eine ganze Portion in
den Dünndarm gelangen kann, wo seiner Aufnahme in den
Körper durch die sich anders verhaltende Säftemischung kein
Hinderniss mehr entgegengesetzt wird.
7) Betreffs des massenhaften Auftretens der Bacillen in
den verschiedenen Körperorganen ergaben die Untersuchungen
des Dr. Huber, dass im Blute und in den Muskeln ver-
hältnissmässig wenig Bacillen zu finden sind, dass sie aber
ausserordentlich massig auftreten im Gehirn, in der Leber,
in der Milz, in den Lungen und in den Nieren. In den
letzteren findet man sie vorherrschond im Gefässsystem,
*
25
welches die Harncanälchen umspinnt und in den Glomerulis.
In den Glomerulis findet ausschliesslich nur die Ausscheidung
der Bacillen statt» In der Mamma treten die Bacillen nur
in den Blutgefässen, niemals im Drüsengewebe selbst auf, und
scheint es, als wenn das mehrschichtige starke Epithel ihre
Ausscheidung wesentlich erschwere. In der Placenta finden
sich die Bacillen ausserordentlich reichlich; dieselben gehen
jedoch niemals in den Foetus über, ein Verhalten, auf welches
beiläufig Bollinger zuerst aufmerksam gemacht hat. Durch
die Milchcanäle kann (entgegen den Anschauungen Bol¬
linger s) der Bacillus anthracis nicht dringen. Säugende
Mäuse blieben gesund, obgleich ihre Mütter während des
Säugens an (eingeimpftem) Milzbrand zu Grunde gingen. Die
Impfung von den Säuglingen auf andere Mäuse ergab stets
ein negatives Resultat; Huber nimmt daher an, dass etwaige
Inficirung der Säuglinge niemals durch die Milch, sondern
nur durch zufällige Verletzungen geschehe.
8) Die verschiedenen Fleisch-Vergiftungen
können nur als wirkliche Infectionskrankheiten,
.hervorgerufen durch den Genuss des Fleisches
kranker Thiere, betrachtet werden, niemals aber
als putride Intoxicationen, d'. h. als Folgen post¬
mortaler Zers et zung de sF leis ch es gesunder Thiere,
9) Die Fälle von acutem und hyperacutem Milzbrand beim
Rinde sind als scharfabgegrenzte Krankheitsformen zu be¬
trachten und ist künftig nur die Impfung im Stande, festzu¬
stellen, ob die sogenannten chronischen Formen des Milzbran¬
des wahre Milzbrände sind oder nicht.
Wie mir Herr Dr. Huber mittheilt, wird er eine aus¬
führliche Arbeit über Milzbrand im kommenden Jahre in
Virchow’s Archiv veröffentlichen. Es bleibt abzuwarten, wie
sich die Majorität der Anthrakologen zu den immerhin nicht
unwesentlich von den jetzigen Anschauungen abweichenden
Ansichten Dr. Hubers stellt.
Leipzig, am 29. December 1880.
Amtsthierarzt Georg Müller.
Rechnungsabschluss des Unterstützungs-Vereins für die
Hinterbliebenen bayerischer Thierärzte.
Vom 1. August bis 3i. Dezember 1880.
A. Einnahmen.
I. Stammkapital.
a) Schenkungen, Vermächtnisse, Legate.
1) Mohr’s Legat.M. 20175,80.
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26
2) Schenkung des Kreisthierarztes EL
3) Schenkung des thierärztl. Kreisver-
eins Niederbayern.
4) Schenkung des thierärztl. Kreisver¬
eins Mittelfranken.
5) Schenkung des thierärztl. Kreisver¬
eins Oberbayern.
b) Gaben der Ehrenmitglieder.
c) Staats- und andere Zuschüsse.
d) Eintrittsgebühren der Mit¬
glieder .
M. 100,—.
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M. 20575,80.
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„ 4992,75.
M. 25568,55.
II. Unte rstützungskapi lal.
a) Halb- und Jahresbeiträge. . „ 1383, 5.
b) Zinsen aus I. (a.—d.) und II. a. . „ —,—.
~ M. 1383, 5.
III. Reservefond.
a) Ueberwiesene Erübrigungen
b) Zinsen hieraus.
Gesammteinnahmen M. 26951,60.
B. Ausgaben.
Für einen Kassenschrank.M. 250,—.
„ Porto und Drucksachen.„ 114, 3.
„ zu viel einbezahlte und pro 1881 gut¬
geschriebene Beiträge.. 35,20.
_ Gesammtausgaben M. 399,23.
Verbleibt Activ-Kassabestand M. 26552,37.
Bemerkungen. Zur Aufnahme haben sich 72 Thierärzte
angemeldet; davon haben 63 Beiträge pro 1880 voll geleistet, 4
Mitglieder schulden pro 1880 noch M. 59,15 an Eintrittsgebühr und
M. 88,15 am Jahresbeitrag. 3 Anträge um Aufnahme mussten zu¬
rückgestellt werden.
Zu I. b. „Gaben der Ehrenmitglieder“ wird auf vielfache An¬
fragen bemerkt, dass unter diesem Titel jeder beliebige einmalige
oder jährliche Beitrag ohne Gegenleistung gerne verzeichnet wer¬
den wird.
Zu I. c. Als Staatszuschüsse werden die bereits angewiesenen
Zinsen aus einem Kapitale von M. 32000,—r (der von den Kammern
genehmigten Summe) im nächsten Monate in Einnahme gesetzt wer¬
den können.
Zu II. b. Die Zinsen aus diesen Kapitalien werden mit 1. Jan.
1881 fällig. . .
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27
/
Der Beitritt von Mitgliedern ist pro 1881 nach den bisherigen
Anmeldungen ein rasch zunehmender.
Als Quittungen für die eingehenden Jahresbeiträge wollen die
Postscheine über die Postanweisungen behalten werden«
München, den 31. Dezember 1880«
Zeilinger, Direktor. C. Hahn, Kassier.
Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem Bülletin
Nr, 154 auf 1. Januar 1881. Während des Monats Dezember
y. J. ist die Zahl der von Maul- und Klauenseuche inficirten
Ställe von 186 auf 141 herabgesunken, die grösste Abnahme der
Seuche lassen die Kantone Bern und Waadt ersehen, wogegen in
den Kantonen Basel Stadt und Aargau eine Zunahme eingetreten
ist. — Die Lungenseuche ist im Kanton Neuenburg in 5 Ställen
ausgebrochen und sind vorerst etwa 40 Stück Yieh abgeschlachtet
worden; die angestellten Recherchen haben ergeben, dass die
Seuche durch von Händlern im August und September v. J. im
berauschen Jura und Savoyen angekauftes Yieh eingeschleppt und
durch den Handel weiter verbreitet worden ist. Ein weiterer Fall
von Lungenseuche im Kanton St. Gallen betrifft ein auf dem Markte
in Frauenfeld gekauftes Rind. — Yon den 18 Milzbrandfällen
treffen 4 auf den Kanton Wallis und je 3 auf die Kantone Bern,
Zürich undTessin. —Wegen Rotz sind im Kanton Tessin 3 Pferde
und im Kanton Zürich 1 Pferde getödtet worden.
Verschiedene Mittheilungen.
In der 32. Sitzung des Hauses der Abgeordneten in Berlin am
8. Januar c. wurde die dritte Berathung des Entwurfs eines Er¬
gänzungsgesetzes zu dem Gesetze vom 9. März 1872 „über die
denMedrcinalbeamten zu gewähren den Vergütungen*
von der Tagesordnung abgesetzt, weil inzwischen eine auf diesen
Gegenstand bezügliche Petition an das Haus gelangte.
Die Rinderpest ist amtlichen Nachrichten zufolge in zwei
Dörfern des Kreises Warschau erloschen, dagegen in den Gouver¬
nements Warschau und Plock neuerdings in 7 Orten ausgebrochen.
Das Kgl. Polizei-Präsidium in Berlin hat die Verfügung er¬
lassen, dass die in Folge von Knochenbrüchen oder anderen Be¬
schädigungen zur Fortbewegung unfähig gewordenen Pferde, sowie
anderer Zug- und Schlachtthiere mittels eines besonders hierzu ein¬
gerichteten , von dem Pächter der Abdeckerei gestellten Wagens
alsbald fortgeschafft und sofern vom Eigenthümer des Thieres nicht
alsbald anderweitige Verfügung getroffen, in die Königl. Thier¬
arzneischule verbracht wird. Im engeren Polizeibezirke der Stadt
sind für diese Fortschaffung 6 M. Transportfuhren, nach Orten des
weiteren Polizeibezirkes 12 M. als Gebühren zu entrichten.
Zur Verhinderung des Bisses wnthkranker Hunde bringt
Dr. Sehneider zu Diedenhofen eine nicht mehr neue Idee in
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Vorschlag, nämlich die polizeiliche Anordnung za erlassen, dass
sämmtliche Hundebesitzer bei Vermeidung von Strafe za verpflichten
seien, ihren Hunden die Fangzähne abzubrechen oder abzustumpfen
zu lassen.
Personalien.
Ausgeschriebene Kr eis thierarztstellen:
Fir dei Kreis:
Jährlicher
Oenchc liid eiiiireieki
et*timiii. Gehalt: Zuehui:
Ui in
hi 4. 1. Regiimi
Brilon,
600 M. —
21. Jan. 1881.
Arnsberg.
Wirsitz Wohiitl
Nakel.
600 M. —
15. Febr. 1881.
Bromberg .
Hamm .
600 M. -
1. März 1881.
Arnsberg.
Professor Röckl in Stuttgart ist dem k. württ. Medioinal-Collegium
provisorisch als Hülfsarbeiter beigegeben worden.
Dem Distrikts-und Control thierarzt Friedrich Schneider wurde
die DistriktsthierarztsteUe für den Landsprengel des Amtsgerichts Augs¬
burg übertragen.
Versetzt wird der Oberrossarzt und Inspicient Strauch von der
Militär-Rossarztschule zum Hus.-Regt. Kaiser Franz Josef (Schleswig-
Holstein) Kr. 16. —Ernannt wird der Rossarzt Kunze, Assistent bei
der Lehrschmiede der Militär-Rossarztschule zum Oberrossarzt. —Ver¬
setzt wird der Oberrossarzt und Assistent Naumann von der Lehr¬
schmiede der Militär-Rossarztschule als Inspicient zur Militär-Rossarzt¬
schule. — Der Oberrossarzt Stimm in g vom 2. Pomm. Ulan.-Regt. Nr. 9
wurde mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Bücher-Anzeige.
Verlag von Hirecla/wald. in Berlin.
Soeben erschienen:
Archiv für wissenschaftliche und practische ThierheiMe,
herausgegeben von Geh. Rath Professor Dr. Roloff, redigirt von
Professor C. F. Müller und Prof. Dr. J. W. Schütz. VII. Band.
1. u. 2. Heft. gr. 8.' Mit lithogr. Tafelu. Preis des Bandes von
6 Heften 12 Mark.
Abonnement bei allen Buchhandlungen and Postanstalten.
Die nächste Versammlung des thierärztl. Vereins in München
findet Samstag, den 29. Januar 1881, Nachmittags 3 Uhr, in der
Restauration Roth statt. Tagesordnung: Vortrag über das Ver¬
werfen der Kühe. Ref. Direktor Franck.
Zur Notiz nach der Pfalz. Die Gau-Versammlungen
Westricher Thierärzte pro 1881 finden am 3. Februar, 7. April,
4. August, 6. October und 1. Dezember in Kaiserslautern und am
30. Juni in Zweibrücken statt. Zusammentreffen in Kaisers¬
lautern im bisherigen Lokal, in Zweibrücken bei Ankunft
der Nachmittagszüge in der Bahnhofrestauration.
_ Aus Auftrag. Bauwerker. _
Verantwortliche Kedaction: Th. Adam in Ansrshu .; — Druck von Backl u. Loehner
Verlag von Wilh. Lfldeiit^ in Augsburg.
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/Ak.
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraoigegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. Ni- 4. Januar 1881.
Inhalt: IJeber Veterinär-Ophthalmoskopie. — Bericht über die Ver¬
sammlung des thierärztlichen Kreisvereins der Oberpfalz. — Das
Gestüts wesen in Prenssen. — Verkauf verfälschter Nahrungsmittel.
— Verschiedene Mittheilungen. — Personalien. ,
Ueber Veterinär-Ophthalmoskopie.*)
Herr Föringer bemerkte einleitend, wie die Ophthal¬
moskopie bisher in der Thierheilkunde brach gelegen und
höchstens von Einzelnen betrieben worden sei, was sehr zu
bedauern wäre, weil ja die Ophthalmoskopie nicht blos grosses
wissenschaftliches Interesse sondern auch nicht zu* unter¬
schätzenden praktischen Nutzen gewähre. Der Augenspiegel
gehöre ebenso zur Ausrüstung des praktischen Thierarztes
wie das Thermometer, . denn im Augenhintergrunde sei ein
Schatz zu heben.
Referent erinnerte an die zur Zeit noch so unklaren Be¬
griffe über das Wesen der Schönblindheit, dann der Mond¬
blindheit und endlich daran, wie gerade der Augenspiegel im
Stande sei, Licht zu bringen in die Beurtheilung der hydro-
cephalischen Krankheiten der Pferde. Diese drei Krankheits¬
gruppen, namentlich in ihrer Eigenschaft als Gewährs-Fehler,
machen es absolut nöthig, dass jeder Praktiker mit dem Augen¬
spiegel vertraut sei. Die nicht zu leugnende Schwierigkeit
des Ophthalmoskopierens bei unseren Thieren dürfe nicht ab-
schrecken; sie sei — wie die Arbeiten der Herren Fried¬
berger, Vogel, Lustig, vor allem aber die Forschungen
*) Auszug aus einem Vortrage des Herrn Bataillons-Veterinär
Föringer in der ersten, von 15 Thierärzten, 3Aerzten u. A. besuchten
Monatsversammlung des Würzburger Gauverbandes, am 10« Novbr.
v. J. im Lehrsale der k. Hufbeschlaglehranstalt.
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•~T
30
der Herren Berlin und Esberg hinlänglich bewiesen —
zu überwinden und der Lohn ein grosser. Uebrigens möchte
jeder Veterinär das Ophthalmoskopieren an der Hand eines tüch¬
tigen Augenärzte * erlernen, wie dies auch thatsächlich von allen
Autoren angerathen wurde und wie auch Redner es gemacht
habe, dessea Lehrer Herr Privatdocent Dr. Bäuerlein ge¬
wesen sei, dem er desshalb an dieser Stelle seinen herzlich¬
sten Dank ausspreche.
Fö ring er entwickelte hierauf die Geschichte des Augen¬
spiegels von derZeit seines Erfinders Helmholz an bis heute;
erwähnt, dass fast ausschliesslich der Concavspiegel als der
lichtkräfingste in Anwendung stünde und empfahl besonders
das Ophthalmoskop von Liebreich zur Benützung auch
in der Thierheikunde. Hierbei wurde der primitiven Hilfsmittel
gedacht, die man in der vorophthalmoskopischen Zeit — und
diese herrsche ja in der Veterinärmedicin im Allgemeinen noch
heute — bei Augenuntersuchungen anwandte und verbreitete
sich sodann über das Prinzip und die physikalische Wirkung
des Augenspiegels.
Nunmehr schritt derselbe zur Erklärung der verschie¬
denen Methoden der Augenspiegel-Untersuchungen im Allge¬
meinen mit Rücksicht auf die Wahl der zu benützenden Licht¬
quelle, Stellung und Haltung des Objektes sowie des Unter¬
suchenden, dann auf die zu benützenden Instrumente, Hilfs¬
mittel u. s. w., endlich auf die Technik der Untersuchungs-
Methoden. Letztere selbst theile er ein in die Untersuchung
bei seitlicher Beleuchtung, in die bei durchfallendem Lichte
und in diejenige des eigentlichen Augenhintergrundes, welche
Untersuchung wieder in zwei Methoden zerfalle, nämlich in
die Untersuchung im aufrechten und die im umgekehrten Bilde.
Hier schaltete Referent instruktive Bemerkungen ein über
Refraktion, Accomodation, über Emmetropie, Myopie, Hyper-
metropie, Presbyopie, über die Bedeutung der Macula lutea
für den Sefcakt, über Nothwendigkeit und Methode der Wahl
von Correktionsgläsern beim Ophthalmoskopieren, sobald Refrak¬
tionsstörungen einseitig vorliegen u. s. w.
Referent behandelte nun aufs eingehendste nacheinander
die einzelnen Methoden nach ihrer Ausführung und Teohnik
sowohl, als nach ihrem Befunde am gesunden Thierauge, und
bezeichnete gleichzeitig auch den Kreis derjenigen patholo¬
gischen Veränderungen, welchen die einzelnen Methoden be¬
herrschten.
Wir wollen, da Herr Forin ger beabsichtigt seinen Vor¬
trag gemeinschaftlich mit Herrn Dr. Bäuerlein ausführlich
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A.
31
für den Druck zu bearbeiten, nur das Wesentlichste dessen
hier anführen, was derselbe über das ophthalmoskopische Bild
des gesunden Pferdeauges vortrug. Der Augenhintergrund des
Pferdes weiche vor allem in auffallendster Weise von dem
des Menschen ab. Er leuchte grünlich auf, die Optikuspapille
habe einten orangerothen Schein, sei mehr oblong und zeige
in Form und Conturirung die denkbar möglichsten Yariationen
innerhalb der physiologischen Grenzen. Merkwürdig sei
aber namentlich was bezüglich der Gefässe hier zu finden sei.
Weder eine der menschlichen noch der allen anderen Haus-
thieren ähnliche Gefässverzweigung lasse sich nämlich auf
dem Augenhintergrunde der Einhufer nachweisen. Hier sehe
man überhaupt kein grösseres Gefäss, sondern nur ein System
der feinsten Aederchen, die sich nicht einmal in Arterien oder
Venen unterscheiden liessen und die, alle aus dem äusseren
Drittel der Sehnervenscheibe scheinbarKentspringend, ziemlich
dicht, radiär und fast gradlinig nach aussen verlaufen und
schon nach ca. 6 mm plötzlich verschwinden, nachdem sie
bei Uebertritt in dasTapetum lucidum eine grünliche Färbung
angenommen. Von Centralgefässen der Retina könne dem¬
nach keine Rede sein, wenn auch der im Centrum der Papille
wahrzunehmende Punkt als ein kleiner Gefässknäuel ange¬
nommen werden müsse, von dem aus, nach Auffassung des
Referenten, die G< fasse gleichsam unterirdisch, von der lamina
cribto6a gedeckt bis in’s äussere Drittel der Papille Verliefen
und et st hier wieder, auf die Obei fläche tretend, sichtbar
würden. Die Sebnervenscheibe liege fast stets ein Paar mm
von der Grenzzone des Tapetum lucidum und des Ta >etum
nigrum entfernt in der tiefbraun schwarzen Pigmentfläche,
also im Tapetum nigrum selbst
Aber auch die Lage der Papille sei nicht constant und
fände man diese häufig mehr oder weniger von oben ge¬
nannter Grenzlinie durchschnitten, seltener aber ganz im
Tapetum lucid. liegend. Die Grenze des fasst */3 des Augen¬
hintergrundes auskleidenden und in ihren peripherischen Aus¬
läufern nie mit dem Augenspiegel mehr übersehbaren far¬
bigen Tapetum und der Pigmentschichte sei keine scharfe
Linie sondern habe eine verwaschene Contur.
Das Tapetum nigrum zeige keine homogene Färbung,
sondern lasse deutlich die Anhäufung der Pigmentkörner in
unregelmässiger Dichtigkeit erkennen, sie habe keinen Glanz
sondern eine matte rostbraune Farbe.
Das Tapetum lucidum unterzog Referent einer besonders
eingehenden Betrachtung, dabei auch der histologischen Ver-
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hältnisse Rechnung tragend. Auf seiner Oberfläche seien Un¬
massen von eingesprengten dunkleren, grösseren oder kleineren
Punkten oder bräunlichen Flecken zu sehen, welche zum
Theile die des Tape tum perforirenden Choroidealgefässe, zum
Th eile eingelagerte Pigmenthaufen darstellen. — Pferde mit
hellem Haare hätten auch helleres Tapetum und vice versa;
— Coroidealgefässe liessen sich ausser den bereits erwähnten
Durchbohrungsstellen nicht nachweisen. Eine der mensch¬
lichen Macula lutea entsprechende Stelle der Netzhaut konnte
Föringer bis jetzt noch nicht finden.
4 Hierauf beschrieb der Vortragende das ophthalmoskopische
Bild des Augenhintergrundes bei den übrigen Haussieren
und dem Fische, bei denen allen, was das Gefässsystem der
Retina betreffe, grosse Aehnlichkeit mit dem menschlichen
Auge bestehe.
Nunmehr gedachte Referent der bisher in der Thierheil¬
kunde gemachten praktischen Anwendung des Ophthalmos-
kopirens, sowie der anzustrebenden Ziele, führte die ihm
bekannten diesbezüglichen Arbeiten aus der Literatur im
Auszuge an und zählte kurz alle durch den Augenspiegel zu
untersuchenden und nachweisbaren pathologischen Bilder auf.*)
Namentlich wurde betont, dass es Aufgabe der Thierärzte
sei, die sogenannte periodische Augenentzündung zu studiren,
deren angebliche aber besonders schön von Professor Fried¬
berger widerlegte Identität mit dem Glaucome des Men¬
schen, dann die Ursachen des grünen Schimmers aus dem
Augenhintergrunde zu erforschen, das bisher eine so grosse
Rolle in der Diagnose von Schönblindheit und Mondblindheit
gespielt habe, ferner das Wesen des schwarzen Staares, der
oft nicht in einer Erkrankung der Sehnerven, sondern in
einer Netzhaut-Ablösung bestehe, wie namentlich auch Pro¬
fessor Berlin nachgewiesen hat, endlich aber, und das habe
wohl die höchste praktische Bedeutung, sei es dem Augen¬
spiegel Vorbehalten, zur Diagnose und Prognose bei den Ge¬
hirnkrankheiten unserer Pferde wesentlich fördernd beizutragen.
Professor Lustig habe in dieser Richtung ja bereits mehr
als hinreichend den Nutzen und die Leistung des Ophthal-
moscops bewiesen und das äusserst interessante Bild des
Augenhintergrundes beim Bestehen eines intracraniellen Druckes
*) Besonders interessant für die anwesenden Collegen waren die
hier vom Referenten angeführten praktischen Beispiele, naoh denen es
mit dem Augenspiegel gelungen wäre, Diagnosen yon Augenkrankheiten
aufzuhellen und festzustellen, welche früher ganz irrig beurtheüt wor¬
den sind.
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u. 8. w. in seiner fast typischen Beschaffenheit festgestellt
— Erfahrungen, die auch Referent in einer grossen Reihe
von Untersuchungen bestätigt fand.
Bericht über die Versandung des thierärztlichen
Vereins der Oberpfalz und von Regensburg.
Abgehalten zu Begensburg am 3 September 1880.
Auf die ergangene Einladung fanden sich zur festgesetzten Zeit
12 Vereinsmitglieder ein und beehrten als Gäste die Versammlung
die Herren Bergler -Rottenburg, I g 1 - Geiselhöring, K o c h -Deg¬
gendorf, Martin-Passau, Münich-Straubing und Pirschinger-
Bogen. Ihre dienstliche Verhinderung am Erscheinen entschuldigten
8 Vereinsmitglieder.
Der Vereinsvorstand eröffnete die Versammlung mit einer herz¬
lichen Begriissung der Vereinsmitglieder sowie insbesondere der
Gäste und schritt sodann zur Berichterstattung über die Thätigkeit
des Vereins-Ausschusses während des Jahres 1879,80. Zunächst
erwähnte derselbe, dass der Verein bei der constituirenden Versamm¬
lung zur Gründung eines thierärztlichen Unterstützungs-Vereines für
die Hinterbliebenen bayer. Thierärzte am 8. Mai v. J. in München
durch die Delegirten Bersch-Neumarkt und Gotteswinter-
Stadtamhof vertreten gewesen sei und forderte die Anwesenden
auf, ihren Dank für die Bemühungen derjenigen Herren Collegen,
welche diesen wohlthätigen Verein endlich zu Stande brachten,
durch Erheben von den Sitzen Ausdruck zu geben. Dies geschah 1
Hierauf r.ecapitulirte der Vorsitzende die Zustände des bayer.
Civilveterinärwesens und die sociale Stellung der Thierärzte vor
80 Jahren bis zur gegenwärtigen Zeit und erkannte dankbarst an,
dass hierin eine wesentliche Verbesserung eingetreten sei. Ueber-
gehend auf das Inslebentreten des deutschen Viehseuchen-Gesetzes
spricht derselbe die Befürchtung aus, dass die Stellung der Thier¬
ärzte gegenüber der Landwirthschaft eine andere werden und das
Einkommen derselben bei Erlassung der Vollzugsvorschriften mehr
oder minder in Frage gestellt sein dürfte. Er hoffe jedoch auf
eine zufriedenstellende Lösung dieser Angelegenheiten im Vertrauen
auf das von Seite der Staatsregierung seither für den thierärzt¬
lichen Stand thatsächlich bewiesene Wohlwollen und die kräftige
Vertretung des Chefs des bayer. Civilveterinärwesens.
Der Vorsitzende gedachte der im Vereinsjahre verstorbenen
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34
braven Collegen, der Bezirksthierärzte Boekale und Knorr,
deren Andenken durch Erheben von den Sitzen geehrt wurde und
bedauerte die Uebersiedelnng des langjährigen eifrigen Vereinsmit-
gliedes P r i e s e r von Sulzbach in einen anderen Regierungsbezirk.
Endlich theilte derselbe die Austrittserklärung des Thierarztes Karl
Hacker aus dem Vereine mit, wodurch der letztere nur noch 20
Mitglieder zählte, jedoch diese Zahl durch die nachgesuchte und er-
theilte Aufnahme der Bezirksthierärzte Bauer-Beiingries, Vogt-
Vohenstrauss und des Distriktsthierarztes Stoll-Hemau, sich wie¬
der auf 23 erhöht habe. Der Rechnungsablage von Seiten des
Cassiers Bersch wurde Decharge ertheilt, der muthmassliche
Etat für’s kommende Jahr festgestellt und der Jahresbeitrag von
3 Mark genehmigt.
Es wurde nun zur Wahl des Vereins-Ausschusses geschritten
und die derzeitigen Mitglieder Gotteswinter als Vorstand,
Loichinger als Sekretär, Bersch als Cassier, Beer und Mühl¬
bauer als Beisitzer, ferner als Abgeordneter zum Obermedicinal-
Aus8chuss Gotteswinter und als Ersatzmann Bersch per
Acdamation wieder gewählt.
(Schluss folgt.)
Das Gestütswesen in Preussen.
Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Nachweis der
Ausrangirung un d Einrangirung in den Landgestti ten
pro 1880/81 vorgelegt worden:
ln den 15 Landgestüten sind in diesem Jahre bei einem Etat
von 1872 Hengsten — von denen 532 in Hauptgestüten gezüchtet
und 1340 angekaaft sind — 174 Hengste und zwar 72 von den in
Hauptgestüten gezüchteten und 102 von den Ankaufshengsten aus-
rangirt worden. Von dem Bestände hätten nach demselben Ver¬
hältnisse, nach welchem von den in Hauptgestüten gezüchteteten
Hengsten 72 ausrangirt worden sind) von den angekauften Hengsten
181 ausrangirt werden können. Eingegangen sind 36 Hengste.
In die Landgestüte sind einrangirt:
I. Aus den Hauptgestüten, a) Aus Trakehnen in die
3 lithauischen Landgestüte Insterburg, Gudwallen und Rastenburg,
das Posen’sche Landgestüt zuZirke, das Westpreussische zu Marien¬
werder = 38 Halbbluthengste; b) aus Graditz in 9 Landgestüte
= 4 Vollblut-und 18Halbbluthengste; c) ausBeberbeck in 3 Land¬
gestüte = 8 Halbbluthengste. Summa 68 Hengste.
II. Durch Ankauf in 15 Landgestüte 5 Vollblut- und 187
Halbbluthengste = 192 Hengste. Es sind aus zweiter Hand, wie
überhaupt Hengste von den grossen Pferdehändlern für Gestüte
night gekauft. Durch Vermittelung eines Händlers (als Makler)
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sind persönlich durch den Oberlandstallmeister 34 Lastschlagshengste
in Belgien von Züchtern angekauft. 153 Hengste sind in Deutsch¬
land vorwiegend in der Monarchie persönlich durch den Ober-Land¬
stallmeister ohne jegliche Zwischenperson direkt von Züchtern resp.
Aufzüchtern gekauft unter jedesmaliger Zuziehung eines oder zweier
Gestütsvorstände. Durch Gestütsvörstände sind in ihrem Bezirke
5 Hengste direkt von Züchtern gekauft. Summa obige 192 Hengste.
Aus Princip wird von Züchtern und Aufzüchtern vorwiegend
in der Monarchie direkt gekauft, weil dies das beste und sicherste
Mittel zur Förderung und Besserung einer Pferdezucht ist.
Die Abkunft der Ankaufshengste im Brandenburgischen und
Sächsischen Landgestüte mit Ausschluss der Acker- und Last¬
schlagshengste betreffend, sind nach den Nationalen:
1) im Brandenburgischen Landgestüte bei 59 Ankaufshengsten
54 Hengste, bei denen die Abkunft des Vaters und der Mutter und
weiter nachgewiesen ist. 5 Hengste, bei denen die Abkunft des
Vaters, dagegen die der Mutter nicht nachgewiesen ist. Bei einem
Bestände von 147 Hengsten sind nur 7 Hengste unbekannter Ab¬
kunft und zwar: 4 Belgier des Lastschlages und 3 Ostfriesen des
Ackerschlages;
2) im Sächsischen Landgestüte bei 27 Ankaufshengsten 24
Hengste mit väterlicher- und mütterlicherseits nachgewiesener Ab¬
kunft, 3 Hengste mit nur väterlicherseits nachgewiesener Abkunft.
Bei einem Bestände von 88 Hengsten sind 24 belgische Last¬
schlags- und 1 ostfriesischer Ackerschlagshengst unbekannter Ab¬
kunft. Ausser diesen ist selbst bei Ackerschlagshengsten die Ab¬
kunft des Vaters nachgewiesen, die der Mutter nicht immer.
(D. R.-Anz.)
Der wissentliche Verkauf von verfälschten Nahrungs- oder
Genuss mittein unter Verschweigung dieses Umstandes ist nach
einem Erkenntniss des Reichsgerichts, III. Strafsenat, vom 13. Nov.
v. J. (der ersten Entscheidung des höchsten Gerichtshofes in Bezug
auf das Nahrungsmittelgesetz vom 14. Mai 1879) aus §. 10, 2 des
Nahrungsmittelgesetzes zu bestrafen, auch wenn die Verfälschung
nur in dem Zusatze von geringerwerthigem Stoff zu einem höher-
werthigen besteht und durch diese Zusammensetzung das Nahrungs¬
oder Genussmittel weder unbrauchbar noch schädlich wird.
(D. R.-Anz.)
Verschiedene Mittheilungen.
Nachdem die Rinderpest in mehreren Ortschaften des Kreises
Pultusk (russ. Polen) der Landgrenze bis auf 70 km nahe ge¬
rückt ist, hat die K. Regierung zu Königsberg, Abth. d. I., bis
auf Weiteres die Ein- und Durchfuhr aller Arten von Vieh
sowie thierischen Theilen etc. (mit den nach §. 6 der revidirten
Instruktion v. 9. Juni 1873 zulässigen Ausnahmen) aus russischem
Gebiete über die Landesgrenze verboten.
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36
Dem am 19. Januar o. zusammentretenden bayerischen Land¬
tage wird ein Ausführungsgesetz zum Reichsgesetze, betreffend die
Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, bezüg¬
lich Aufbringung der Mittel zur Entschädigung der Thierbesitzer
für ihre auf polizeiliche Anordnung wegen Rotz und Lungenseuche
getödteten Thiere, dann ein Gesetz, betreffend die Einführung einer
Körordnung zum Zwecke der Regelung des Privatbeschälwesens
zugehen.
Personalien.
Bekanntmachung.
'Wiederbesetzung der erledigten Stelle eines Sohlaohthof-
Offizianten betr.
Bei dem unterfertigten Stadtmagistrate ist die Stelle eines Schlacht¬
hof-Offizianten zu besetzen.
Für diese Stelle ist die Qualification zur Funktion eines amtlichen
Thierarztes in Bayern, insbesondere also das Bestehen der amtsthier-
ärztliohen Prüfung mit gutem Erfolge erforderlich.
Den Schlachthof-Offizianten obliegt die Theilnahme an der Beschau,
sowie die Handhabung der Ordnung in den Schlaohthallen und die Ge-
fällscontrole. Den Berufenen wird zunächst ein Mouatsbezug von 150 M.
gewährt.
Bei vollständig zufriedenstellender mindestens einjähriger Dienst¬
leistung wird jedoch die Einreihnung in den engeren Gemeindedienst
(Gruppe 1IL Klasse 1 des Gehaltsstatus) in Aussicht gestellt. Hiemit
ist ein Anfangsgehalt von 1980 Mark verbunden, welcher sich bei Er¬
probung im Dienste nach 3 Jahren auf 2160 Mark, nach weiteren 3
Jahren auf 2340 Mark, nach weiteren 4 Jahren auf 2460 Mark, nach
weiteren 5 Jahren auf 2580 Mark erhöht, worauf noch von 5 zu 5 Jahren
bis zu drei Alterszulagen von je 120 Mark bewilligt werden.
Mit der Aufnahme in den engeren Gemeindedienst ist auch der Bei¬
tritt zur Pensionsanstalt für die besoldeten Mitglieder des Magistrats und
die Bediensteten der Stadtgemeinde München verbunden. Der Berufene
ist verpflichtet, auf Verlangen des Magistrats in den dafür bestimmten
Räumlichkeiten der Anstalt gegen die regulativmässige Vergütung Woh¬
nung zu nehmen.
Auf Nebenverdienst der Privatpraxis kann nicht gerechnet werden.
Den als Schlachthof-Offizianten verwendeten Thierärzten wird gemäss
höchster Ministerial-Entachliessung die in dieser Eigenschaft zugebrachte.
Dienstzeit bei einer allenfallsigen Bewerbung um die Stelle eines Be¬
zirksthierarztes in die Zeit der thierärztlichen Berufsübung miteinge-
reohnet. Bewerber um die vorbezeichnete Stelle wollen ihre dessfallsigen
Gesuche mit den Qualifioationsnachweisen und mit Gesundheitszeugnis
belegt bis zum 15. Februar 1881 bei unterfertigtem Stadtmagistrate
einreichen.
Am 19. Januar 1881.
Magistrat der kgl. Haupt- und Residenzstadt München.
Bürgermeister Widenmayer.
Pündter, Seoretär.
Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Raokl u. Lochner
Verlag von Wilh. Lüderitz in Augsburg.
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraasgegeben von
Tb. Adam in Aogsbnrg.
XXV. Jahrgang. N= 5. Febrüar 188 L
Inhalt: Die Gründung einer Unterstätzungskasse für die Hinterblie¬
benen deutscher Thierärzte. — Bericht über die Versammlung des
thierärztlichen Vereins der Oberpfalz. (Erfahrungen mit einigen
neueren Thierarzneimitteln.) — Personalien. — Bücheranzeige.
Die Gründung einer Unterstützungskasse für die
Hinterbliebenen deutscher Thierärzte.
Vom Präsidenten des deutschen Veterinärraths, Herrn
Professor Dr. Dam mann, Direktor der k. Thierarzneischule
zu Hannover, ist an die Thierärzte Deutschlands nachstehende
Aufforderung ergangen, der hoffentlich allseitig freudige Folge
zu Theil werden wird:
Sehr geehrter Herr College! Es ist Ihnen bekannt,
dass im vorigen Jahre von dem Herrn Bezirksthierarzt Ber¬
ner in Pforzheim der Gedanke der Gründung einer Unter¬
stützungskasse für die Hinterbliebenen deutscher
Thierärzte bei dem ständigen Ausschüsse des deutschen
Veterinärraths angeregt wurde. Leider hat sich bei der Be¬
ratung dieses Planes, welche in sämmtlichen tierärztlichen
Vereinen Deutchslands stattfand, heraussteilen müssen, dass
es schlechterdings unmöglich erscheint, ohne weiteres ein auf
Thierärzte beschränktes, lebensfähiges Institut dieser Art zu
schaffen. Denn die Zahl der Fachgenossen, welche sich be¬
dingungslos bereit erklärt hat, dem Verbände beizutreten, ist
so gering, dass die Beiträge für den Einzelnen schier uner¬
schwinglich werden müssten.
Nichts destoweniger meine ich, dass damit die hochher¬
zige Idee nicht endgiltig begraben sein kann. Ernster denn
je tritt heute an Jeden die Mahnung heran, Alles aufzubieten,
um die Seinigen vor künftiger Noth und Elend zu bewahren.
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Auch wer gegenwärtig in der glücklichsten Situation sich be¬
findet, soll sich stets vor Augen halten, dass auch liebe An¬
gehörige dermaleinst das Schicksal treffen kann, der f bittersten
Sorge preisgegeben zu- sein, wenn er selbst aus ihrem Kreise
geschieden ist. Der Einzelne ist machtlos diesem drohenden
Gespenst gegenüber, und nichts verkehrter, als hierin wie in
so vielen Dingen sich immer auf die Hülfe des Staates zu
verlassen; es gilt vielmehr für die Gesammtheit, sich zu
wappnen und durch eine auf Selbsthülfe basirte kräftige
Organisation der Gefahr die Spitze zu bieten.
Reifliche Ueberlegung führt mich zu der Ueberzeugung,
dass die Idee der Errichtung einer Unterstützungskasse nur
in der Weise realisirt werden kann, dass vorerst durch frei¬
willige Beiträge ein Stammkapital begründet wird. Ist ein¬
mal ein solcher Grundstock vorhanden, so wird unausgesetzt
darauf Bedacht genomtaen werden müssen, ihn durch gelegent¬
liche Sammlungen, durch Ueberweisung von Ueberschüssen
der thierärztlichen Vereine, durch Schenkungen und Vermächt¬
nisse zu vergrössern, fehlt derselbe, so mangelt es auch an
dem Kern, an den sich weiteres agglomeriren kann, und kein
Fachgenosse, der einmal aus Anlass eines für ihn erfreulichen
Ereignisses ein gutes Werk im Standesinteresse thun will,
weiss den besten Weg für die Ausführung seines Vorhabens
zu finden. Es kommt also alles darauf an, diesen Kern zu
schaffen und einmal muss damit begonnen werden. Ist auch
v r dieser Weg zur Erreichung des Zweckes ein langwieriger, er
hat^den grossen Vorzug, sicher zum Ziele zu führen.
An Deutschlands Thierärzte richte ich dess-
halb die dringende Bitte, Bei träge zu der Begründ¬
ung des Stammkapitals einer Unterstützungskass e
hierher einzusenden. Ob der Eine viel, der Andere nur
wenige Mark beisteuert, darauf kommt es nicht an: jede Gabe
wird herzlich willkommen geheissen. Die Fachgenossen wollen
es dem Präsidium des deutschen Veterinärraths vertrauensvoll
überlassen, den Plan ständig weiter zu verfolgen und die
richtigen Mittel zur Schaffung einer lebenskräftigen Institution
zu finden. Die in den einzelnen Vereinen bereits bestehen¬
den Wittwen- und Sterbekassen werden durch die neue Ein¬
richtung nicht tangirt, sie mögen nach wie vor ihr segens¬
reiches Wirken üben. Ob auch die bayerischen Fachgenossen,
welche für den Umfang ihres Particularstaates schon eine
Unterstützungskasse begründet haben, das intendirte Unter¬
nehmen durch Beiträge fördern wollen, muss ich diesen an¬
heimstellen. Für alle übrigen deutschen Thierärzte erachte
>*•■! r*
ich es aber als eine Ehrenpflicht ,-c— man möge mir diesen
Ausdruck nicht verübeln, — an ihrem Theil alles dazu bei¬
zutragen, dass der lang gehegte Plan greifbare Gestalt an¬
nehme. Mag auch der Segen der Kasse der jetzigen Gene¬
ration nur in beschränktem Masse zu Gute kommen, das darf
Niemanden abhalten, sein Scherflein beizutragen. Man soll ;
von uns dermaleinst nicht sagen, dass wir für den Stand nichts
gethan und die Aufgabe unserer Zeit nicht begriffen hätten.
Der Lehrer an der hiesigenTHerarzneischule, Herr Geiss, \ ^
(Hannover, Escherstr. 16), hat sicn auf mein Ersuchen bereit
erklärt, die Beiträge in Empfang zu Rehmen. Ich bitte dem¬
gemäss, sie diesem zu übersenden. Ueber die Eingänge wird
in den thierärztlichen Zeitschriften Rechnung gelegt werden.
Ich hoffe und wünsche, dass dieser Bericht ein erfreulicher
sein möge. ^
Hannover, am Weihnachtstage^ 1880.
Der Präsident des deutschen Yeterin^rraths.
Dr. Dammann.
Bericht über die Yersamlung des thierärztlichen
Vereins der Oberpfalz und von Regensburg,
(Schluss.)
Hierauf hielt Gotteswinter einen Vortrag über seine „Er¬
fahrungen mit einigen neueren ThiCYärzn^imA^Afcfllu^..... $
bei Ausübung der praktischen Thierheilkunde und zwar über ^
Phenylsäure, Natrium Salicylat, Chloralhydrat und
Vaseline.
Ueber Carboisäure äusserte sich derselbe, dass wenn früher
gesagt wurde, ohne Tartarus emeticus möchte mancher Thierarzt
ein solcher nicht sein, so gelte dieser Ausspruch gegenwärtig von
der Phenylsäure. Sie sei nunmehr für jeden Thierarzt ein unent¬
behrliches Arzneimittel geworden. Die Carbolsäure wirke ätzend
bis zu 20 Proc. Lösung besonders auf die Schleimhäute, sie hemme
die Fäulniss- und Gährungsprocesse, indem sie die organisirten
Fermente tödte. Bei innerlichem Gebrauch gehe selbe zum Theil
unverändert mit dem Urine ab. Auf die unversehrte Epidermis,
noch leichter aber auf die verletzte gebracht, könne sie von dieser
aufgenommen und in die Säfte übergeführt werden, wodurch Phenyl¬
säure-Vergiftung entstehe.
Putsche r-Bruck *) habe sie gegen Kotz angewendet. Auch
*) 'Wochenschrift für Thierheilkunde und Yiehzuoht. 1878 Ste. 297.
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40
Beferent sah nach Anwendung der Carbolsäure 1876 bei einem
Pferde des Domainenpächters L. zu 0., bei welchem einseitige,
Hühnerei grosse, traubenförmige, festsitzende, unschmerzhafte Kehl-
gangsdrüsen-Anschwellung mit gleichzeitigem schwachem Nasenaus¬
fluss vorhanden war und aus welcher Stallung zwei Wochen vorher
3 exquisit rotzkranke Pferde getödtet wurden, Heilung eintreten.
Der Nasenausfluss sistirte innerhalb 8 Tagen und die Submaxillar-
„Drüs© zertheilte sich binnen 4 Wochen. Dieses Pferd, dem immer¬
während noch Aufmerksamkeit geschenkt wird, zeigte sich bis zur
Stunde vollkommen gesund. Es soll hiedurch keineswegs gesagt
werden, dass die ausgebildete, bis jetzt als unheilbar erklärte Rotz¬
krankheit durch Carbolsäure zu heilen sei, sondern es wird nur
dieser Fall angeführt, bei welchem vollständige Heilung gelang.
Er glaube, dass unter günstigen Umständen und wenn das Botz-
Virus — pathogene Organismen die sich im Körper ungeheuer
rasch vermehren — nicht schon zu grosse Ausbreitung erlangt und
pathologische Veränderungen verursacht hat, Heilung durch Carbol¬
säure möglich ist.*)
Bei recht schmerzhaften Wund-Erysipel genügt eine 2%
Carboisäurelösung als Injection, um schon nach sehr kurzer Zeit
den heftigsten Schmerz auf ein Minimum zu reduciren.
Bei der B ä u d e der Pferde, Binder, Schafe und Hunde leistet
die Phenylsäure die besten Dienste und ist am leichtesten in Salben¬
form (Sapo viridis 100 Thl., Acid. carbolic. crys. 2 Thl.) anzuwenden.
Nur Katzen vertragen die Carbolsäure nicht**), wie die Erfahrung
gelehrt hat und habe ich selbst leider mehrere Katzen zu Tode kurirt,
indem diese innerhalb 24 Stunden nach erfolgter Einreibung mit
Glycerin 75, Spirit, vin 25, Acid. carbol. crys. 2 starben.
Eine 2—3malige Einreibung einer 2procentigen Carbolsäure-
lösung genügt, um das so schmerzhafte Juck gefühl boi dem soge¬
nannten Sommerausschlag der Pferde vollkommen zu beseitigen.
Um pflanzliche Parasiten zu tödten, welche die Herpes ton-
surans der Hunde bedingen, ist eine Einreibung von Sap. virid. 100,
Acid. carbol. 5 alle 2—3 Tage einmal gebraucht, nach vorheriger
Beinigung mit warmem Wasser, von überraschendem Erfolg. Der
Trychophyton tonsurans wird gründlich getödtet und die Flechte
gehoben.
*) Bei Pferden, welche einem Botzherde angehören, ist in so drin¬
gendem BotzYerdaohtBfalle ein Schuss in’s Ohr immer das beste Mittel.
Die Redaction.
**) Wochenschrift für Thierheilkunde und Viehzucht 1874 Ste. 236,
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41
i
Grüne Seife mit 2 Procent Phenylsäure abgerieben und auf
die Mauke stellen gut unctirt mit nachfolgenden trockenen, warmen
Umhüllungen, bedingen prachtvolle, sehr schnelle Heilung der
Pferdemauke. Gleiches gilt bei dem Bläschen-Eczem' der Pferde
und Hunde. Nur werden hier die trocken warmen Umhüllungen
weggelassen und die Salbe täglich angewendet.
Bei zurückgebliebener Secundinae der Kühe lasse ich auf circa
200 Theile lauwarmen Wassers, 1 Theil Carbolsäure mischen und
von dieser sehr schwachen Lösung, um auch einer allenfallsigen
Septicaemie vorzubeugen, 10—12 Liter mittelst des Dammann’schen
Schlauches in den Uterus geleiten. Mir ist ein besseres Mittel nicht
bekannt, das so schnell Lösung und Ausstossung der Secundinae
bedingt, als diese Infusionen. Die Application ist sehr leicht und
werden die Infusionen ausserordentlich gerne, insbesondere von den
Schweizern vorgenommen.
Der kaum geträumten, ausserordentlich guten Wirkung der
Phenylsäure bei Wundbehandlung und dem Lister’schen Verband
ist in einem früheren Vortrag über neuere Chirurgie schon gedacht
worden.
Ausgezeichnet ist die carbolisirte Charpie bei grösseren, übel¬
riechenden, Jauche absondemden Wunden und bei der Brandmauke
der Pferde. Diese Charpie auf missfärbige, stinkende Wunden ge¬
bracht und gut verbunden, am besten mit der ausserordentlich
billigen Carbol-Gaze, kann 3—4 Tage liegen gelassen werden.
Nach Abnahme des ersten Verbandes schon ist der üble Geruch
verschwunden und die vorher missfärbige Wunde hat schönes
Ansehen und meistenteils auch gute Granulation. Auf die un¬
reinen, stinkende Jauche absondemden Geschwürflachen der Brand¬
mauke bei Pferden carbolisirte Charpie gebracht, wirkt wun¬
dervoll und hat meine langjährige Erfahrung ein vortrefflicheres
Mittel bei diesem häufig höchst bösartigen Leiden mir nicht in die
Hand gegeben. Anfänglich genügt hier täglich ein Verband, später
kann er alle 3—4 Tage einmal erneuert werden.*)
Gegen den chronischen Catarrh des äussera Gehörganges bei
Hunden kann ich die Erfahrungen Th. Adam’s nur bestätigen.**)
Dass die Carbolsäure eines der wirksamsten Desinfectionsmittel ist,
ist allgemein bekannt.
*) Die carbolisirte Charpie muss frisch sein and sehr gut, wenn
möglich hermetisch verschlossen, aafbewahrt werden, da wie bekannt
die Carbolsäure sich leicht verflüchtigt.
**) Siehe Woohensohr. eto. Jahrgang 1871 Ste. 108.
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42
Schliesslich ist noch der anaesthetischen Wirkung der Phenyl¬
saure zu gedenken und vor Anwendung stärkerer Losungen auf zu
grosse Hautflächen zu warnen, da hiebei sehr leicht Intoxicationen
eintreten können, wie ich an mir selbst einmal erleben musste. Bei •
Vornahme der Embryotomie eines schon in Fäulniss fibergegangenen
Foetus inficirte ich meine Brust. Trotz erfolgter guter Beinigung
mit Wasser und Seife, bekam ich schon nach einigen Stunden hef¬
tigen Ausschlag, der sich bei dem unausstehlichen, brennenden Juck¬
reiz durch Beiben über Brust und Bauch erstreckte. Zu Hause
angekommen, rieb ich in meinem Arbeitszimmer eine Lösung von
Aq. font. 50, Spirit, vin 50, Acid. carbol. crys. 10, über Hals,
Arme, Brust und Bauch gut ein und begab mich hierauf in das
Wohnzimmer, wo ich plötzlich bewusstlos niederfiel. In diesem
Zustande wurde ich in das Bett verbracht und der sofort gerufene
Arzt constatirte Carbolsäure-Intoxication, die iu Bälde ohne weitere
Folgen nachließ. Die Salicylsäure hat ihren gehegten Erwar¬
tungen nicht entsprochen. Sie wurde bei septischen und pyaemischen
Fiebern empfohlen und soll sich in der Menschenheilkunde gegen
Gelenkrheumatismus ausserordentlich bewähren. Ich habe das
Natrium Salicylat einigemale in hochgradigen Fieberzuständen bei
Pferden, wo es mir nicht gelang mit andern antipyretischen Mitteln,
selbst dem Digitalin, die Herzthätigkeit herabzustimmen, in Gaben
zu 15 g und pro die 45 g mit gutem Erfolg angewendet. Schon
nach 12 Stunden konnte ich eine Verminderung der Herzthätigkeit
um 12 Schläge per Minute constatiren.
Bei Koliken, Fruchthälterkrämpfen und dem Drängen nach der
Beposition des Prolapsus Uteri ist das Chlor alhydrat ein vorzüg-
lishes Mittel. Die Wirkung ist dem Morphium ähnlich, jedoch viel
milder. Es wirkt direkt auf die Nervenzellensubstanz beruhigend,
indem es die Nervencentren herabstimmt, ohne die berauschenden
Nachkrankheiten des Hirnes, wie dieses bei Morphium nicht selten
der Fall ist.
Bei edlen, sehr sensiblen Pferden leistet das Chloralhydrat viel
bessere Dienste als das Morphium. Bei Uterus-Krämpfen und bei
dem Drängen des vorgefallenen und reponirten Fruchthälters habe
ich selbes als Injection 10 g auf 30 g Wasser unfibertrefflich gefunden.*)
*) In letzterer Beziehung möchte ich mir beim Mangel anderwei¬
tiger Arzneistoffe auf ein empirisches Mittel aufmerksam zu machen er¬
lauben und zwar auf gewöhnliohen Schnaps, der überall leicht zu haben
ist. Ich lasse eine ganze 'Wein-Bouteille voll Kartoffelschnaps eingeben,
die Thiere werden berauscht und das so heftige Drängen hört auf
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. ..jW^
43
Ein neueres Arzneimittel ist noch zu erwähnen und zwar das
Mineralfett Virginia Vaseline« Ich habe dieses statt des
Axungia porci bei Bereitung der Oantharidensalbe angewendet und
die Wirkung war eine Staunen erregende. Die Oantharidensalbe
mit Vaseline bereitet, wirkt gerade doppelt so stark, als wenn sie
mit Schweinefett zusammengesetzt wird. Nur muss etwas Wachs
hinzugesetzt werden, indem sonst die Salbe zu dünnflüssig wird.
Im Uebrigen ist die Bereitung der Oantharidensalbe die gleiche,
wie sie in dem veterinärärztlichen Taschenbuch von Th. Adam
angegeben ist. An diesen Vortrag knüpfte sich folgende Debatte an:
Martin-Passau wendet mit Vorliebe der mildern Wirkung
wegen bei Uterus-Ausspülungen Borsäure und bei der Pferdemauke
Borlind an, auch warnt derselbe vor ausgedehnter Anwendung der
Oarbolsäure, da er hierauf schon einigemale hat Bluthamen ein-
treten sehen, was auf eine Beizung der Nieren zurüekgeführt wer¬
den muss.
Münich-Straubing verneint die antiseptische Wirkung der
der Salicylsäure auf Grund der Versuche, welche die Profes¬
soren Feser Und Friedberger in Mönchen gemacht haben. (Archiv
für wissenschaftliche und praktische Thierheilkunde Bd. I. S. 156,
221, und 449. Bd. II. S. 133.) Die ausserordentliche Wirk¬
ung des Virginia Vaseline bei der Oantharidensalbe sowie die
der Oarbolsäure wird von ihm bestätigt. Hiegegen hat Münich von
der Borsäure nie eine besondere Wirkung gesehen. Den Sommer¬
ausschlag der Pferde heilt derselbe einfach mit einer Losung von
Kochsalz 3—4 Esslöffel voll auf circa 4 Liter Wasser.*) Bei
Schlempemauke wendet er das Zincum carbonicum an. Die soge¬
nannte Zehfäule der Ochsen (Schlauchentzündung — Posthitis) wird
von Münich durch Einspritzungen einer Mischung von Zincum sul-
phocarbolicum 1 Theil in Glycerin 10 Theile, täglich 2—3 Spritzen
voll, schnell und leicht geheilt. Die vortreffliche Wirkung des
Chloralhydrates wird von Münich bestätigt und basirt er die be¬
ruhigende, schmerz- und krampfstillende Wirkung auf die Spaltung
des Ohloralum hydratum durch das alkalische Blut, welches selbes
in Ohloroform und Ameisensäure umwandelt. Das im Blut freige¬
wordene Chloroform bedingt die Wirkung.
Imminger-Wörth heilt die Räude der Katzen mit Fischthran.
*) Dem Berichterstatter war es möglich, in der Zwischenzeit die
ausserordentlich gute Wirkung des Chlornatrium bei dem Sommeraug-
sohlag der Pferde zu sehen.
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44
Loichinger sieht in der Anwendung von Arzneimitteln ge¬
gen die Schlempemauke keinen sichern Erfolg, wenn nicht Futter¬
wechsel ermöglicht werden kann. Münich und Gotteswinter
gestehen zu, dass Letzteres allerdings das Beste sei, wo aber Futter¬
wechsel nicht möglich ist, muss eine Behandlung ointreten.
Zum Schlüsse zeigte der Vorsitzende ein für Thierärzte, welche
riele Operationen von Neubildungen oder andere grössere Opera¬
tionen, wie z. B. bei Hufknorpelfistel, des Samenstrang-Scirrhus etc.
zu machen haben, vorzüglich brauchbares, neueres Instrument nem-
lich den Thermo-cautere vor und erklärte dessen praktische An¬
wendung.
Stadtamhof 1880. __ Gotteswinter.
Personalien.
Auszeichnungen. Dem Departementsthierarzt Schanz zu Sig¬
maringen wurde der Rothe Adler-Orden IV. CL, den Oberroseärzten
Haberlach beim Remonte-Depot Jurgaitschen und Jörns beim Hess.
Feld-Art-Regt. Nr. 11, sowie dem Kreisthierarzte Kooh zu Grimmen
der KönigL Kronen-Otden IV. CL, ferner den Rossärzten Dörn¬
feld beim Thür. Feld-Art.-Regt. Nr. 19, Heyl beim Garde-Kür.-Regt,
Meitzner beim 1. Ulan-Regt., Sieb er t beim Magdeb. Hus.-Regt. JNr.
10 und Vahl beimWestpr.Ulan.-Regt. Nr. 1 das All gemeine Ehren¬
zeichen verliehen.
Ausgeschriebene Kreisthierarztstellen:
A r,Jährlicher Geiiche liid eiiiureichei
01 1 * et&timiii. Gehalt: Zischln: 1 bii ton bii i. I. Regieruig ii:
Biedenkopf. 600 M. — 24. Febr. 1881. Wiesbaden .
Olpe. 600 M. 300 M. 6. März 1881. Arnsberg .
Die Stelle eines Controlthierarztes für den Distrikt Weg¬
scheid, k. Bezirksamt Passau, mit dem Wohnsitze Wegsoheid ist er¬
ledigt; Bewerber um diese Stelle haben ihre Vorschriften)ässig belegten,
an das k. Staatsministerium des Innern zu richtenden Gesuche bis
11. Februar 1. J. bei der ihnen Vorgesetzten k. Regierung, Kammer
des Innern, einzureichen.
Bücher-A n z e i g e.
In Commission Ton "Willi. LÜderitz in Angsbnrg ist
erschienen:
Die Regelung des Abdeckereiwesens
ln. Bezieli.Tin.gr ziina. "VieliseTiclienL-O-esetz.
Ein Gutachten des deutschen Veterinär-Raths
erstattet von Dr. Ulrich, Veterinär-Assessor und Departements-
Thierarzt in Breslau. Augsburg, 1881. (Gegen Einsendung von
30 Pfg. in Briefmarken wird das Gutachten franko zugesendet.)
Die vorstehende Brochüre ist an die beim deutschen Veterinär-
ßathe vertretenen Vereine zur Verkeilung an die Mitglieder der-
selben versendet worden. _
Verantwortliche Bedaetion: Th. Adam in Angshnr?. — Druck von Back) n. Lochner
Verlag von Willi. Lflderits in Augsburg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraasgegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N= 6. Februar 1881.
Inhalt: Die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten. — Fleisch-
congum und Fleischbeschau in Augsburg. — Die Veterinärsection
bei der Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte zu Danzig.
— Ein neues Antaphrodisiacum. — Ansteckende Thierkrankheiten.
— Verschiedene Mittheilungen. — Literatur. — Personalien, _
Die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten betr.
Abdruck der Minisi-Entschliessung vom 10. Januar 1881, an
s&mmtliche Distriktspolizeibehörden diesseits des Rheines. (Amtsbl. d.
k. Staatsm. d. Innern. Ste. 2.)
Kgl. Staatsministerium des Innern. Die k. Landge-
stfitsverwaltung legt grossen Werth darauf, dass die ihr unterstellten
Bezirks-Gestütsinspektionen von dem Ausbruche der Rotzkrankheit,
der Beschälseuche und der Räude unter dem Pferdebestande des
Inspektionsbezirkes unmittelbar vor oder während der Beschälzeit
möglichst frühzeitig Kenntnis« erhalten, damit einer allenfallsigen
Weiterverbreitung solcher Krankheiten auf die Beschäler des kgl.
Landgestfits rechtzeitig begegnet werden kann.
Die Distriktspolizeibehörden diesseits des Rheins werden dess-
halb beauftragt, die in den ersten 6 Monaten eines jeden Jahres
vorkomraenden Fälle der Rotzkrankheit, der Beschälseuche und der
Räude in Zukunft sofort der einschlägigen Bezirks-Gestütsinspektion
mit thunlichster Beschleunigung, nötigenfalls auf telegraphischem
Wege, zur Kenntnis« zu bringen.*)
München, den 10. Januar 1881.
v. Pfeufer.
Der Generalsekretär
__ v. Schlereth, Ministerialrath.
*) Durch diese höohste Anordnung ist die in gleichem Betreffe er¬
gangene Ministerial-Entschliessung vom 14. Jantt&r 1879 (Amtsbl. d. k.
Staatsm. d. I. S. 14 u. f.), nach welcher die Distriktspolizeibehörden bis
spätestens 15. Januar jeden Jahres ein Verzeichniss der innerhalb
des vorhergegangenen Jahres vorgekommenen ansteckenden Pferdekrank«
beiten an die Vorgesetzte k. Kreisregierung, Kammer des Innern, einzu¬
senden haben, nioht ausser Wirksamkeit getreten. D. Red,
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46
Fleischcoiuram und Fleischbeschau in der Stadt
Augsburg im Jahre 1880.
L Fleisch co ns um.
Yom 1. Januar bis 31. Dezember 1880 wurden im Stadtbezirke
geschlachtet:
4493 Mastochsen, davon 2782 unter 300 kg Fleischgewicht,
7195 Stiere, Kühe und Jungrinder,
24050 Kälber,
3586 Schafe,
26763 Schweine, davon 3532 unter 30 kg Fleischgewicht,
112 Pferde.
Im Ganzen 66199 Schlachtthiere.
Wird als durchschnittliches Fleiscbgewicht angenommen von
1 Mastochsen
265 kg, mithin im Ganzen =
1190645 kg
1 Stier, Kuh etc.
160 ,
9 9
9
1151200 ,
1 Kalbe,
30 ,
9 9
T» % “
721500 ,
1 Schafe
20 ,
9 9
9 ”
71720 „
1 Schweine
40 ,
9 9
9 ^
1070520 „
1 Pferd
200 „
9 9
9 ^
22400 ,
so beträgt das Gesammtfleiscbquantam 4227985 kg und trifft bei
62000 Einwohnern der Stadt per Kopf und Jahr 68,17 kg Fleisch,
sonach weniger 0,32 kg als im Jahre 1879 und weniger 5,43 kg
seit dem Jahre 1877.
Nach Fleischsorten treffen im Jahre 1880 per Kopf
vom
Mastochsenfleische
19,51 kg oder 28,16 Prozent,
9
Stier-, Kuhfleisch etc.
18,56 ,
9
27,22 ,
9
Kalbfleische
11,63 ,
9
17,06 ,
9
Schaffleische
1,15 ,
9
1,69 ,
9
Schweinefleische
17,26 ,
9
25,60. ,
9
Pferdefleisch
0,36 ,
9
0,55 ,
Im Vergleiche zum vorigen Jahre hat der Verbrauch von Mast¬
ochsenfleisch weiter um 2,57 pCt., von Schaffleisch um 0,59 pCt.
und der von Schweinefleisch um 1,10 pCt. abgenommen, dagegen
der von Stier-, Kuh- und Jungrindfleisch um 3,60 pCt., der von
Kalbfleisch 0,68 pCt. und der von Pferdefleisch um 0,20 pCt. zu¬
genommen.
Es bestätigt sich hiernach abermals die schon seit einigen
Jahren gemachte Beobachtung, dass der Consum der besseren
Fleischsorten eine stetige Abnahme, derjenige von geringerwerthigem
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47
Fleische eiqe Zunahme zeigt Da bekanntlich das Fleisch von
nichtgemästeten und jungen Thieren weniger Gehalt an Nährstoffen
und dafür mehr Gehalt an Wasser besitzt, so ist der Fleischver¬
brauch sowohl in quanti- als in qualitativer Hinsicht und mithin
die Ernährung der Bevölkerung faktisch im Rückgänge begriffen*
Ausser verschiedenen allgemeinen Zuständen trägt zu diesen
Misständen zunächst die unbedingte Gewerbefreiheit wesentlich bei;
die Zahl der Metzger hat sich gegen früher verdreifacht, viele der¬
selben beginnen das Metzgergewerbe ohne Betriebskapital und nicht
selten auch ohne die nothwendigen Geschäftskenntnisse; sie schlach¬
ten nur ganz geringe Yiehwaare, welche früher kaum verkäuflich
war und wogegen die Yictualienpolizei nur dann einschreiten kann,
wenn die Schlachtthiere krank befunden und deren Fleisch unge-
niessbar für den Menschen ist. Das fleischconsumirende Publikum
ist aber grossentheils für eine Belehrung über den Unterschied
zwischen besserem und geringerem Fleische nur wenig zugänglich.
Die Fleischpreise im Jahrä 1880 hielten so ziemlich den
gleichen Stand wie im Yorjahre. Das Mastochsenfleisch
blieb unverändert das ganze Jahr auf 64 Pfg. für 7* kg; das
Rind- (Kuh-) Fleisch ging von 58 Pfg. im Beginne des Jahres
auf 50 Pfg. in den letzten vier Monaten herab und hatte im Durch¬
schnitte den Preis von 54,16 Pfg. per S kg. Yom Kalbf 1 eis ch
schwankte der Preis für die bessere Qualität zwischen 50—56 Pfg.,
und war durchschnittlich 54,16 Pfg., von der geringen Qualität
zwischen 45 und 56 Pfg. durchschnittlich 51,25 Pfg. für ‘j* kg.
Das Schaffleisch besserer Qualität kostete 50—60 Pfg., durch¬
schnittlich 55 Pfg., die geringe Qualität 24—50 Pfg., durchschnitt¬
lich 33,57 Pfg. per 7» kg. Das Schweinefleisch variirte für
bessere Qualität zwischen 60 und 70 Pfg., kostete durchschnittlich
66.33 Pfg., die geringere Qualität 60—66 Pfg., durchschnittlich
64.33 Pfg. per 7* kg. Das Pferdefleisch wird gewöhnlich zu 20 Pfg
per ! ( i kg verkauft.
Im Allgemeinen sind die Fleischpreise gegenüber den Ankaufs¬
preisen des Schlachtviehes fast immer zu hoch, bei weitem am
meisten bei den ungemästeten Schlachtthieren, die um jeden Preis
zu haben sind, während feines Mastvieh stets hoch im Preise steht.
Die seiner Zeit gehegte Erwartung, die Fleischpreise würden
sich durch die Concurrenz der Gewerbetreibenden auf einem an¬
gemessenen Niveau bewegen, hat sich durchaus nicht erfüllt.
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II. Fleischbeschau.
Von den 66199 zur Schlachtung gekommenen Thieren sind im
Ganzen 2064 Stück wegen verschiedener Krankheitszustände bei
der Fleischbeschau beanstandet worden. Die meisten Beanstandungen
wurden durch folgende Krankheiten veranlasst:
bei 1547 Wiederkäuern (119 Ochsen, 220 Kühen, 365 Stieren, 85
Jangrindern und 764 Schafen) durch die Egelkrankheit,
„ 266 Thieren (263 Bindviehstücken und 3 Schweinen) durch die
Tuberkulose;
„ 65 (57 Bindern, 1 Schaf und 7 Schweinen) wegen Echino-
coccenkrankheit,
„ 23 Bindern durch Abscesse in den Lungen,
„ 12 Thieren (10 Binder und 2 Kälber) durch Abscesse in der
Leber,
„ 18 Thieren (6 Binder, 8 Kälber, 2 Schafe und 2 Schweine)
in Folge von Entzündungen,
Ä 9 Thieren (2 Binder und 7 Kälber) Nierenleiden,
„ 23 Thieren (6 Binder, 4 Kälber, 4 Schafe und 9 Schweine)
Verletzungen verschiedener Art,
„ 3 Bindern (von auswärts eingeführt) Lungenseuche,
„ 21 Schweinen Bothlauf,
„ 13 Schweinen Finnen, davon 12 aus Polen oder Ungarn im-
portirt,
„ 38 Schlachtthieren durch verschiedene Krankheitszustände, wie
Berstung der Urinblase, schwere Geburt, Kalbefieber,
Starrkrampf, Psorospermien, Icterus, Nabelentzündung
u. s. w.
„ 16 Schlachtthieren schlechte Beschaffenheit des Fleisches.
Getroffene polizeiliche Anordnungen.
Von den krank befundenen und desshalb beanstandeten Schlacht¬
thieren sind:
37 in die städtische Abdeckerei abgeliefert worden (16 Stück
Grossvieh, 6 Kälber, 6 Schafe, 1 Ziege und 8 Schweine),
6 Schweine wurden zur technischen Ausnützung (Ausschmelzen
des Fettes) zugelassen;
von allen übrigen beanstandeten Thieren sind die kranken Einge.
weide, Fleischpartien etc. sogleich beim Schlachten entfernt und
in die Abdeckerei verbracht, das geniessbare Fleisch aber
von 75 Stücken zum Verkauf in die Freibank verwiesen,
von 23 Stücken zum Verbrauche im eigenen Hauswesen gestattet,
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49
ron 21 Stücken den Viehverkäufern erlaubt worden 1 , das Fleisch
über die Stadtgrenze zurückzunehmen.
In allen übrigen Fällen wurde den Metzgern gestattet, das
Fleisch an ihren gewöhnlichen Verkaufsbänken zu verwerthen.
Th. Adnm.
Bei der 53. Versammlung deutscher Naturforscher u. Aerzte
yom 18. bis 24. September y. J. zu Danzig war die 11. Section
die yeterinärärztliche. Die Anwesenden von dem Depart.-Thierarzt
und Med.-Assessor Hertel begrüsst, wählten zum I. Vorsitzenden
Med.-Rath Ly dt in-Karlsruhe und H e r t e 1 -Danzig als dessen Stell¬
vertreter, dann Oberrossarzt Rind-Danzig zum Secretär.
In der 2. Sitzung, welcher 19 thierärztliche Mitglieder und
mehrere Aerzte anwohnten, wurde nach Eröffnung der Sitzung von
Med.-Rath .Lydtin über einen „krankhaften Zustand von Schafs¬
lungen 4 , durch Nematoden veranlasst, Vortrag erstattet. Hierauf
sprach Prof. Dr. Pütz-Halle über „das Wesen und die Behand¬
lung der Strahlfäule und des Hufkrebses 4 . Dep.-Th. Winkler-
Marienwerder zeigte sodann eine sehr praktische „Schussmaske 4
zur Tödtung von Pferden vor. Med.-Rath Lydtin theilte weiter
mit, dass Injectionen von l 1 /* bis 3procentiger, kalt bereiteter fil-
trirter Kochsalzlösung in das Unterhautbindegewebe der Umgebung
des Bruchsackes zur Heilung von kleineren Nabelbrüchen des Rin¬
des und des Pferdes sich bewährt haben. Weiters empfiehlt er
einen Kitt zu Druckverbänden, der durch Zusammenroiben von 50 g
Bleiglätte mit 5 g Glycerin von 1,24 spec. Gewicht hergestellt wird
und nach 10 Minuten schon erhärtet. Endlich zeigte derselbe den
von ihm construirten Massstock und einen Flächenthermometer vor.
In der 3. Sitzung referirte Lydtin „über die Schutzimpfung
gegen den Milzbrand 4 nach Toussaint und leitete sein Referat mit der
Mittheilüng der Pasteur’schen Versuche über den Pilz der Hühner-
Cholera ein. Nach einer Bemerkung von Dr. Pütz, welcher die Be¬
hauptung Chauveau’s, — dass die jungen Thiere insbesondere die Kälber
für das Milzbrandgift empfänglicher seien — für bedenklich erachtet,
theilte Lydtin Beobachtungen über,die Verbreitung des Milzbran¬
des in Baden mit und demonstrirte weiter „graphische Darstellungen
der Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Baden seit den
Jahren 1867 bis 1879 einschliesslich. 4
Prof. Dr. Pütz dankte dem Med.-Rath Lydtin für seine in¬
teressanten Mittheilungen sowie für seine Bemühungen für die
Bildung der Section für Veterinärkunde in den Versammlungen
deutscher Naturforscher und Aerzte. Lydtin schloss hierauf
die Sitzung mit dem Danke an die Mitglieder, ersucht Prof. Pütz ♦
seinen leider ausgefallenen Vortrag über „Fütterungsversuche mit
Milch perlsüchtiger Kühe 4 im nächsten Jahre zu halten und ermahnte
zum Festhalten an der Section für Veterinärkunde in den Ver¬
sammlungen „deutscher Naturforscher und Aerzte 4 mit dem Hin¬
weise auf die Thatsache, dass die junge Section bereits Beachtung
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60
Und Aufmerksamkeit in den Kreisen der Vertreter verwandter
Fächer sich erworben habe.
Die nächste Versammlung findet bekanntlich in Salzburg
statt. (ThierärztL Mitth. y. Lydtin.)
Ein neues Mittel gegen übermässigen Geschlechtstrieb bei
landwirthschaftlichen Haussäugethieren (Nymphomanie) ist von dem
französischen Thierarzte Eloire angeblich mit günstigem Erfolge
angewendet worden, welches ebenso einfach als leicht ausführbar
wäre, wenn es sich bewähren sollte. Von der Thatsache ausgehend,
dass sich bei unsern landwirthschaftlichen Haussäugethieren wäh¬
rend der Dauer der Trächtigkeit die Brünstigkeit gar nicht oder
nur selten einstellt, kam E. auf den Gedanken, die Wirkung, welche
der Fötus im Uterus heryorbringt, durch Einbringung eines frem¬
den Körpers in denselben zu erzielen. E. brachte zu diesem Zwecke
eine gewöhnliche bleierne Kugel in die Scheide solcher Thiere und
drückte sie von dort durch den Muttermund, der in diesem Zustande
gewöhnlich hinreichend geöffnet ist, in den Utorus. Die Thiere
wurden kurze Zeit nach der Operation auffallend ruhiger und die
Krankheitserscheinungen stellten sich auch später nicht wieder ein.
Die „Luxemb. Annal. d. Acker- u. Gar tenb.-Vereins*, der wir diese
Mittheilung entnehmen, glaubt, dass bei Kühen und Stuten es wohl
angezeigt sein wird, einen etwas voluminöseren fremden Körper,
wie z. B. einen glatten Kieselstein in die Gebärmutter einzuführen.
Ansteckende Hausthier - Krankheiten in Elsass-Lothringen
während des Monats Dezember 1880. Von den vorgekommenen
2 Rotzfälleu trifft einer auf einen alten Rotzherd im Kreise Die-
denhofen, der zweite ist bei einem nach Saargemünd zur Pferde¬
schlächterei gebrachten Pferde entdeckt worden. — Die Maul¬
und Klauen seuche nimmt im Obereisass bedeutend ab, gewinnt
dagegen in den Vogesenthälern und im Untereisass noch an Aus¬
breitung, in Lothringen herrscht die Seuche nur im Kreise Saa»>
burg in 7 Gemeinden; in ganz Elsass-Lothringsn waren bis zum
Schlüsse Dezember in 143 Gemeinden von 14 Kreisen 477 Ställe
mit einem Viehbestände von 2434 Stücken verseucht. — Von den
3 Fällen der Wuthkrankheit bei Hunden treffen 2 auf Mühl¬
hausen und 1 auf Saarburg.
Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem Bülletin
Nr. 155 auf 1. Februar 1881. Die Maul- und Klauen¬
seuche ist bedeutend im Rückgänge begriffen; eine erhebliche
Zunahme zeigt allein der Kanton Tessin, wohin dio Krankheit aus
der Lombardei wiederholt eingeschleppt worden zu sein scheint. —
Von den 6 neuen Lungen seuch eausbrüchen treffen 4 auf den
Kanton Neuenburg, woselbst aus den 4 verseuchten Ställen der
ganze aus 21 Stücken bestehende Viehstand abgeschlachtet wurde;
ferner 1 Stall in Pruntrut, Kanton Bern, welcher mit dem Seuche¬
ausbruch im August v. J. zusammenhängt; auch hier wurde der
ganze, 18 Stück betragende Viehbestand des Seuchenstalles evaeuirt;
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51
dann 1 Stall im Kanton St. Gallen. — Die 2 vorgekommenen Fälle
von R o t z krankheit entfallen anf die Kantone Zürich und Grau¬
bünden; das rotzkranke Pferd in letzterem Kanton war aus Oester¬
reich zum Schlachten eingeführt und bei der Fleischbeschau ent¬
deckt worden. — Einzelne M i 1 z b r a n d erkrankungen sind in den
Kantonen Baselland und St. Gallen erwähnt.
Ansteckende Hausthier-Krankheiten im k. b. Regierungsbez.
Schwaben während des Monats Januar 1881. Ein zum
Schlachten in den Stadtbezirk Augsburg eingeführtes Pferd erwies
sich bei der Yornahme der Fleischbeschau rotzkrank, ein zweites
Pferd daselbst wurde wegen Rotzverdacht contumazirt. — Bei 2
Schafherden des Amtsbezirks Neu-Ulm ist die Räude festgestellt
worden.
Verschiedene Mittheilungen*
Die Rinderp es t hat in den Gouvernements Warschau
und Plock weiter an Ausbreitung gewonnen.
Das k. schwedische Commerz-Collegium hat unterm 14. v.
Mts. angeordnet, dass die Einfuhr von Rindvieh, Schafen, Ziegen
und andern Wiederkäuern, sowie von Pferden nach Schweden
auf dem Seewege fortan nur in 30 benannten Städten stattfinden
darf.
Im Distrikte von Abu-Homos, Provinz Behera in Unter-
Egypten ist nach einer dem internationalen Gesundheitsrath in
Alexandrien gemachten Mittheilung eine Pferde- und Vieh¬
seuche zum Ausbruche gekommen, welche sich durch ihren
schnellen Verlauf und bedeutende Anschwellung der Milz aus¬
zeichnet. In dem zuerst ergriffenen Dorfe Kafr-Selim ist alles Vieh
gefallen; von da verbreitete sich die Seuche auf einen benach¬
barten Ort. Ein Fachmann ist an Ort und Stelle entsendet worden.
(D. Reichs-Anz.)
Literatur.
Vorträge fiir Thierärzte, redigirt von Prof. Dr. 0. Siedam-
krotzky. III. Serie. Jena, Dege & Haenel. 1880.
Heft 7. Der gegenwärtige Standpunkt der Verdau¬
ungslehre. Von Prof. Dr. Ellenberger. 46 S.
Dieser Vortrag stellt sich zur Aufgabe, die Bereicherungen,
welche die Kenntniss dor Physiologie der Verdauung in den letzten
Decennien erfahren hat, mit Rücksicht auf das praktische Leben
zusammenzufassen. Demgemäss sind die Einwirkungen der Ver¬
dauungssäfte — Speichel, Magensaft, Galle, pankreatischer Saft,
Darmsaft — auf die in den Nahrungsmitteln enthaltenen löslichen
Nährstoffe, behufs deren Aufsaugungsfähigkeit und Aufnahme In
die Säftemasse in klarer und bündiger Weise nach dem gegenwär¬
tigen Standpunkte dor Verdauungslehre erörtert.
Heft 8 und 9. Die Verwendung des Gummi im Huf¬
beschlage. Von Ant. Lungwitz, k. 8. Bez.-Thierarzt
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und Beschlaglehrer an der Tbierarzneischule za Dresden«
Mit 3 lithogr. Tafeln. 44 S.
In diesem Vorträge ist die mehrseitige Verwendung des Kaut¬
schuk, theils als Ersatz für die Hufeisen, theils dessen Verbindung
mit den Hufeisen als Gummisohlen unter oder zwischen den Eisen¬
schenkeln in möglichster Vollständigkeit vorgeführt und sind die
bezüglichen Beschlagmethoden — Gummisandalen ohne Hagel, Hart¬
gummieisen, Gummiplatten, englische elastische Hufeisen, deutsche
und italienische Gummipolsterung, Gummistrahl, Hartmann’sche
Hufpuffer u. 8. w. — mit ihren Vor- und Nachtheilen näher ge¬
schildert, sowie durch gute Zeichnungen auf 8 Tafeln erläutert
Th. A.
Personalien.
Auszeichnungen: Die Königliche Veterinärgesellschaft zu Lon¬
don (Royal College cf Veterinary Surgeons) hat in der Sitzung am 13. Oot.
ror. Ja. zu Ehrenmitgliedern erwählt: Hofrath Dr. M. Bö 11, Beg.-
Bath Prof, und Direktor Dr. Müller, Prof. Dr. Bruekmüller und
Prof. Dr. L. Förster am k. k. Thierarznei-Institut in "Wien, Bela v.
Tormay, Direktor des Pester Thierarznei-Instituts, die Professoren R.
Bassi und A. Silvestri in Turin, die Professoren der Veterinärschule
in Cureghem Thiernesse, Wehenkel, Degive und Laho, Gouver-
nementsthierarzt Dele in Antwerpen, Medicinalrath Lydtin, Landes¬
thierarzt in Karlsruhe, Kreisthierarzt Th. Adam in Augsburg.
Der Privatdocent der medicinischen Fakultät München und Prosektor
an der Centralthierarzneischule daselbst Dr. B. Bonnet ist unter Be-
lassung desselben in der Funktion als Privatdocent an der Universität,
jedoch unter Enthebung von der Funktion als Prosektor zum Professor
für Histologie, Embryologie, allgemeine Pathologie und pathologische
Anatomie an der Centralthierarzneischule in München ernannt worden.
Die erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt
Waldmünchen wurde dem Distriktsthierarzte Andreas Uebler in
Nittenau, die erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt
Neumarkt dem uontrolthierarzte Michael flackl in Simbach a./I.
und die erledigte Stelle eines Controlthierarztes zu Simbach dem Con¬
trolthierarzte Ludwig Steuert in Wegscheid verliehen.
Der Bossarzt Albin Johannes Hesse zu Colberg ist, unter An-
. Weisung seines Amtswohnsitzes in Woldenberg, zum commiss. Kreisthier¬
arzte für die Kreise Friedeberg und Arnswalde ernannt worden.
Die Untervettrioäre der Reserve Nikolaus Schwinghammer
und Heinrich Krieglsteiner wurden zu Unterveterinären des Frie¬
densstandes, ersterer im 2. Ulan.-Regt., letzterer im 2. Feld.-Art .-Regt,
ernannt und gleichzeitig mit Wahrnehmung vakanter Veterinärstellen
beauftragt.
Der Unterzeichnete sucht alsbald einen Assistenten.
Curtius, Distriktsthierarzt in Illertissen.
Der kgl. Gestütsdirektor Carl von Bad in Zweibrücken ist plötz¬
lich im 56. Lebensjahre gestorben.
Yerintwortliche Horinetion: Th. Adam in Augsburg. — Druok von Uackl o. Lochner
Verlag von Wilh. Lüde rite in Augsburg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
henaagegeben ron
Tb. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N= 7. Februar 1881.
Inhalt: Milzbrand und verwandte Infeotionskrankheiten. — Die Ver¬
breitung ansteckender Thierkrankheiten in Preussen L J. 1879/80.
— Verschiedene Mitthettungen. — Literatur. — Personalien. —
Gauversammlungen.
Milzbrand und verwandte Infectionskrankheiten.
Die unter vorstehendem Titel in Nr. 3 dieser Wochen¬
schrift jüngst von Herrn Amtsthierarzt G. Müller in Leip¬
zig gebrachten Mittheilungen, welche a?s R fr tat über einen
von Dr. Huber in der Leipziger medicinischen Gesellschaft
am 28. Decbr. v. J. gehaltenen Vortrag bezeichnet wurden,
bedürfen vom Standpunkt der heutigen Lehre über den Milz¬
brand mehrfacher Berichtigungen. Ich will diese möglichst
kurz in nachfolgenden Zeilen schon desshalb geben', damit
Herr Dr. Huber in Leipzig bei seiner für’s Virchow’sche
Archiv demnächst versprochenen ausführlichen Arbeit über
den Milzbrand die Leistungen Anderer mehr berücksichtigen
möge, als es dem Anscheine nach in seinem letzten Vortrage
der Fall war.
Es ist zu entschuldigen, wenn ein vielbeschäftigter Prak¬
tiker in der bescheidenen Publikation seiner Erfahrungen
Unkenntniss in der einschlägigen Literatur zeigt, von einem
Universitätsdocenten aber, welcher — wenn auch auf indi¬
rektem Wege — die Urtheile von Specialisten im Gebiete
seiner Arbeit herausfordert, darf man verlangen, dass er die
nötbige literarische Umschau gepflogen habe, ehe er der Welt
Neues darzubieten wagt.
Von den neuesten, Epoche machenden Arbeiten über
Milzbtand von Eooh und Buchner hat Huber gar keine
Notiz genommen, obwohl heut zu Tage ein Vortrag über Milz-
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brand von der Ausdehnung und dem Inhalte des in Rede
stehenden Hube r’schen, welcher diese Zierden deutscher
Arbeit und deutschen Geistes nicht genügend hervorhebt und
berücksichtigt, gar nicht gedacht werden kann.
Herr Dr. Huber hätte aus diesen und vielen anderen
Publikationen der neueren Zeit sicherlich entnehmen künnen,
dass die Existenz des Milzbrandes als einer Krankheit sui
generis von keinem unparteiischen und vorurteilsfreien Forscher
mehr perhorrescirt werden kann und dass die Diagnose auf
Milzbrand heut zu Tage mit völliger Sicherheit festzustellen
ist. Verweohslungen mit putrider Infection, Septicaemie,
Pyaemie, welche hier in Frage kommen, sind nur bei Unge¬
übten möglich und ich kann versichern, dass die Thierärzte
in Milzbrandgegenden schon aus der einfachen macroscopischen
Beschau der Cadaver die Constatirung des Milzbrandes zu¬
wege bringen, womit ich selbstverständlich nicht sagen will,
dass die neuen Hilfsmittel der Microscopie und des Experi¬
ments ausser Acht gelassen werden sollen.
Beim Milzbrände des Rindes ist es wob) zunächst die
Milz, die in der Regel am auffallendsten verändert erscheint,
und welche häufig allein die Veranlassung abgibt an Milzbrand
zu denken. Doch ist sie esjselten allein, welche schon am
Cadaver des Rindes zur Milzbranddiagnose führt. Ausnahmslos
ist eine Consistenzveränderung des Blutes gegeben und nicht
selten, sondern sogar Sehr häufig blutiges Oedem im Darm,
in den Lungen und in verschiedenen Bindegewebsschichten
gleichzeitig vorhanden, wie auch Transsudate in den Körper¬
höhlen und im Herzbeutel und grössere und kleinere Blut¬
extravasate selten fehlen. Ist aber beim Rinde einzig und
allein nur dieMilz verändert, so ist es sicherlich
kein Milzbrand, auch wenn dieMilz ausserordent¬
lich vergrössert, morsch, brüchig und sohwarz-
roth wäre.
Bei anderen Thieren, z. B. bei Schafen kann man zu¬
weilen dieMilz von jener völlig gesunder Thiere in Beziehung
auf Grösse, Consistenz und Farbe gar nicht zu unterscheiden
und da auch das Blut regelmässig fest und derb geronnen
ist und auch andere auffallende macroscopische Leichenbe¬
funde fehlen können, so bleibt nichts Anderes als die mikro¬
skopische Beschau und das Impfresultat übrig, um die Diag¬
nose sicherzustellen. Dann findet man bei einem wirklich
an Milzbrand gestorbenen Thiere die schlaffe, welke, blasse und
kleine Milz oft erst recht mit Bacillen gefüllt, ja viel, viel
reichlicher damit versehen, als bei gerade umgekehrter und
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recht in die Augen fallender Milzbeschaffenheit. Bei Mäusen,
die bekanntlich für Milzbrandgift bei gewisser Einverleibungg¬
art ausserordentlich empfindlich sind und welche nach den
Versuchen von Koch, Büchner und mir, Impfungen mei¬
stens schon nach 20—36 Stunden unter ebenfalls bekannten
Erscheinungen erliegen, ist neben der Milz stets auch die
Lunge deutlich erkrankt, in welcher nach Buchner’s Ver¬
suchen die Milzbrandpilzentwicklung gerade am reichlichsten
stattfindet.
Was nun die Resultate der Dr. Hu her ’schen Milzbrand¬
impfungen betrifft, so will ich sie in der von College G.
Möller beobachteten Reihenfolge besprechen.
1) Die Milzbrandstäbchen sollen bei verschiedener Thier-
speoies differente Grössen Verhältnisse darbieten. Beim Kanin¬
chen hätten dieselben die Neigung vielfach Leptothrixformen
zu bilden, was beim Rind und Igel weniger der Fall sei.
Ich fand weder das eine noch das andere, obwohl ich bei
verschiedenen Thierarten aller Wirbeltbierklassen experimen-
tirt habe. Kein Forscher, der sich mit Beobachtungen über
die Grössenverhältnisse des Milzbrandparasiten abgegeben hat,
erwähnt einer derartigen Verschiedenheit der Anthraxstäbchen.
Verschiedene Wacbsthumszustände beobachtet man allerdings,
aber diese sind unter den hiezu nöthigen und bereits bekannten
Bedingungen bei jedem Milzbrandmaterial völlig gleich. Es
tritt der Milzbrandparasit in jeder Blutart bald kürzer bald
länger auf und jedes Individuum dieser Art vermag unge¬
heuer in die Länge zu wachsen, ehe die Sporenbildung be¬
ginnt. Dabei bleiben die Querdurchmesser bei jeder Sorte
völlig gleich, wovon man sich schon aus den naturgetreuen
photographischen Aufnahmen der verschiedenen Entwicklungs¬
zustände des Bacillus Anthracis, welche Dr. Koch geliefert
hat, überzeugen kann. Die Angaben Hubers sind wahr¬
scheinlich auf Täuschungen und ungenauen Schätzungen basirt
und es fehlen ihm zuversichtliche Messungen, die einen con-
stanten Unterschied nachweisen. Nach den Koch’scben und
Buch ner’schen Beobachtungen halte ich eine so rasche Form¬
veränderung des Pilzes in wenig Generationen, wie es hier
der Fall sein müsste, für unmöglich. Hat doch Büchner
selbst zwischen den Heupilzen und den Milzbrandpilzen nach
monatelang fortgesetzten Culturen und gegenseitigen Umwand¬
lungen eine charakteristische Formveränderung nicht constatiren
können und ist man zur Stunde noch nicht im Stande auf
gewöhnlichem Wege*) aus der Form allein einen ächten un-
*} Ko oh hat an getrookneten und gef&rbten Milzbrandbaoillen ein
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schädlichen Heupilz vom giftigen Milzbrandpilz zu unter¬
scheiden.
2) Ein typischer Verlauf des Milzbrandes wird von keinem
der seitherigen Forscher negirt, im Gegentheil ein solcher
ausnahmslos behauptet. Er besteht wie bei allen reinen In-
fectionskrankheiten, wenn auch nicht in der ausgebildetsten
Form. Auch ist bereits constatirt, dass der Verlauf dieser
Krankheit von der Thierart, von der Menge und Art des
Infectionsmaterials, von der Art der Einverleibung, vom Er¬
nährungszustände etc. abhängig ist.
3) Auch alle übrigen Experimentatoren fanden beim Milz¬
brand niemals eine Spur von Eiterung, auch nicht an der
Impfstelle, sofern nicht eine solche unabhängig vom Milzbrände
vorhanden war. An der Impfstelle ist aber bei allen unseren
Haussieren stets salzige, ödematöse Schwellung in niederem
oder höherem Grade und deutliche Antbeilnahme der zuge¬
hörigen Lymphdrüsen gegeben und dadurch, oft auch durch
Blutextravasate die Impfstelle gut zu erkennen.
Die Grösse des Milztumors hängt ferner nicht von der
Thierspecies, sondern vorzugsweise vom Verlauf der Krankheit
ab. Je schneller der Verlauf, desto grösser der Milztumor.
Beim längeren Verlaufe nimmt der ursprünglich hochgradige
Milztumor nicht selten beträchtlich ab. Man findet so bei
allen Thieren die verschiedensten Grade der Milzschwellung
und Milzveränderung. Für Schafe und Kaninchen werde ich
dies in einer demnächst zu publioirenden ausführlichen,
grösseren Zusammenstellung in überzeugender Weise darthun.
4) Frisches Anthraxmaterial enthält stets nur die Formen
des Anthraxparasiten als abnormen Befund und ist längst
constatirt, dass Impfungen mit frischen Milzbrandobjecten am
sichersten haften. Mit Beginn der Fäulniss treten darin stets
Fäulnisspilze auf und die Milzbrandstäbchen, nicht aber die
Sporen gehen allmälig unter, oft schon in wenigen Tagen.
Das ist schon von Brauell (1858) constatirt, wenn auch
falsch gedeutet, durch die Koch’schen Untersuchungen aber
vollständig geklärt worden. So lange die Milzbrandstäbchen
im faulen Blute eben noch entwicklungsfähig sind oder so¬
wie es statt solcher die Dauersporenform des Bacillus Anthraois
enthält, ist dasselbe noch virulent und in dem damit
übergetragenen Milzbrand finden sich dann beim Impfling nur
die Milzbrandpilze, auch wenn im Impfobjecte noch andere
charakteristisches abgestutztes und punktirtes Aussehen, sowie das
Fehlen von Geiseln constatirt und hierin gegenüber der Form derHeu-
baoillen Unterschiede gefunden.
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Spaltpilze zugegen gewesen waren, wovon ich mich häufig
überzeugte. Man muss nur die Sectionen unmittelbar nach
dem Tode der Thiere machen, um dies zu finden.
5) Betreffs der Uebertragbarkeit des Milzbrandes auf
andere Thiere ist mehrfach constatirt worden, dass auch Vögel
an Milzbrand erkranken und sterben können. Ich verweise
auf die Versuche vonPasteur, Oemler und meine eigenen,
die ich in dieser Wochenschrift vor 2 Jahren veröffentlicht
habe. Welche Einflüsse sich dabei geltend machen und auf
das Impfresultat influiren, habe ich in meiner Abhandlung
an diesem Orte genügend hervorgehoben. Auch meine Milz-
brandinfectionsversuche mit Ratten bei verschiedener Ernähr¬
ungsweise (v. Wochenschrift 1879 Nr. 24 und 25) empfehle
ich in dieser Richtung der Beachtung.
Was die Betheiligung der Fliegen an der Verbreitung
des Milzbrandes betrifft, so ist schon viel darüber geschrieben
worden. Davaine, Raimbert, Bollinger u. A. betonten
schon ihre Mitwirkung. Mag dies nun sein, wie es will, bei
den oft grossartigen Vorkommnissen von Milzbrand im Winter
spielen sie sicherlich keine Rolle und, wenn auch an ihrer
vereinzelten oder häufigeren Uebertragung des Gontagium
animatum im Sommer Niemand zweifelt, so darf doch die
Einwirkung des, von kranken Thieren restirenden Contagiums
sowie die Umwandlung der Heupilze in Milzbrandpilze auf
und in Milzbrandsümpfen d. i. die zeitweise reichliche Neu¬
bildung des Milzbrandpilzes an Milzbrandorten, wie es durch
die Buch ner’schen Versuche fast zur Gewissheit geworden,
nicht unterschätzt werden. Dass Schmeissfliegen, die sich auf
Milzbrandcadavern vollgesogen hatten, zu Grunde gehen, ist
noch kein Beweis, der hier zieht Dies geschieht aiich von
völlig gesunden Cadavern weg, wie denn Schmeissfliegen über¬
haupt sehr schwer im gefangenen Zustande lebend erhalten
werden können.
6) Die unter dieser Nummer mitgetheilten Versuchser¬
gebnisse enthalten durchaus nichts Neues. Dass einfache
Cohabitation Milzbrand nicht überträgt, dass unyersehrte Haut
und Schleimhaut die Aufnahme des Milzbrandparasiten hin¬
dert , dass Fütterungen mit Milzbrandsubstanzen unschäd¬
lich bleiben können, ist längst bekannt. Auch die gleich¬
zeitige Verfütterung mit spitzen und stechenden Substanzen
(Kohlesplittern, Gerstengrannen) und die dadurch bedingte
leichtere Uebertragbarkeit ist schon versucht und geprüft wor¬
den. Neuerdings von Pasteur und Büchner. Letzterer
hat noch weiter constatirt, dass grössere Mengen von Milz-
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brandsporen schon an und für sich und ohne Zusatz mechanisch
wirkender Stoffe genügen, um vom Yerdauungskanal aus die
Infection zu veranlassen, während kleinere Mengen mit oder
ohne scharfsplittrigesEohlepulver verfüttert unwirksam blieben.
7) Ueber die Yertheilung und Menge der Milzbrand¬
bacillen im Thierorganismus bat besonders Koch*) mittelst
isolirter Färbung von Milzbrandcadavern bei Kaninchen und
Schafen sowie bei Mäusen festgestellt, dass die Milzbrand¬
pilze in ganz unglaublichen Mengen vorzugsweise im Capillar-
gebiete abgelagert sind, in allen übrigen Gefässen, nament¬
lich in den grössten oft nur vereinzelt sich finden, auf längeren
Strecken selbst ganz fehlen können. „Es gibt dies — sagt Koch
— wieder ein schlagendes Beispiel dafür, wie wenig massgebend
bei Infectionskrankheiten die Untersuchung irgend einer be¬
liebigen Blutprobe ist, denn es ist gar nicht unmöglich, dass
man aus dem Herzen einen Tropfen Blut nimmt und keine
Mikroorganismen darin findet, die wenigen darin vorhandenen
auch wohl übersieht und dass trotzdem das Capillarsystem mit
Parasiten überladen ist.“
Nach Koch ist die Vertheilung der Bacillen im Capillar¬
gebiete indessen keine ganz gleichartige. Am spärlichsten
sind sie im Gehirn — vielleicht mit Ausnahme der apoplec-
tischen Milzbrandformen —, in den Muskelcapillaren, in der
Zunge. In der Lunge, Leber, Niere, Milz, im Darm und Magen
sind sie dagegen gleichmässig in gewaltiger Menge und ist
ihre hier unleugbar gegebene mechanische Wirkung durch
die Verstopfung der Capillaren d. i. die damit zusammen¬
hängende Störung im Blutkreislauf und der Ernährung so
lebenswichtiger Organe vorzugsweise als Todesursache wirkend.
Die Milz, welche der Krankheit den Namen gegeben hat,
zeichnet sich im Gehalt an Bacillen vor den vorhin mitge¬
nannten übrigen Organen durchaus nicht aus. Nur bei den
Mäusen ist die Milz am bacillenreichsten — Büchner
schätzte ihre Zahl im Cubikmillimeter auf 7V 2 Millionen —
dann folgen die Lungen etc.
Dass die Embryonen an Milzbrand gestorbener Tbiere
frei "vom Milzbrandgifte resp. den Stäbchen sind, hat nicht
Bollinger, sondern Br au eil (185b) zuerst nachgewiesen.
Ich habe in dieser Wochenschrift (1879 Nr. 7 und 13)
ferner constatirt, dass milzbrandkranke Thiere selbst gesund
bleibende Jungen gebären können und dass die Milch von
milzbrandkranken Schafen von ihren Säuglingen ohne Nach-
*) Untersuchungen über die Aetiologie der 'Wundinfeotionskrank-
heiten 1878. S. 66.
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theil genossen werden kann, trotzdem solche 'sich in hohem
Grade virulent zeigt und bei Yerimpfungen auf empfängliche
Thiere Milzbrand überzutragen im Stande ist. Eine etwaige
Inficirung selbst der Säuglinge ist also recht gut auoh durch
die Milch von milzbrandkranken Thieren möglich»
8) Ueber Fleischvergiftungen hat Siedamgrotzky (Vor¬
träge für Thierärzte ift. Serie Heft 2) in meisterhafter Weise
referirt und findet sich in dessen Auseinandersetzung genau
dieselbe Ansicht vertreten^ die in der Müller’schen Mittheilung
gesperrt gedruckt die besondere Aufmerksamkeit erregen soll.
.Nur ist vonSiedamgrotzky noch besonders hervorgehoben,
dass entsprechend den bisher beobachteten zwei Hauptformen
der menschlichen Erkrankungen nach Fleischgenuss die
ursächlichen Verhältnisse hiezu verschiedene sein müssen: Die
leichteren Formen der Erkrankungen nach kurzem latentem
Stadium sind Vergiftungen durch ein organisches chemisches
Gift, erzeugt durch Fäulniss des ganzen Körpers vor dem
dem Tode des Scblachtthieres, die schwereren Formen
der menschlichen Erkrankungen mit meist längerer Incubations-
dauer sind dagegen wirklich Infectionskrankheiten, bei welchen
der schon imFleische vorhandene Infectionsstoff
sich im Darme des Menschen reproducirte und allgemein in-
ficirend wirkte.
9) Die unter dieser Nummer gegebenen Sätze sind mir
unverständlich. Ich kenne nur einen Milzbrand und keine
Unterscheidung desselben in acuten und chronischen. Dieser
Milzbrand ist immer eine acute Krankheit, wenn auch bei
einigen Thieren z. B. bei Schafen und Kaninchen nicht selten
sogar ein mehrere Tage umfassendes Incubationsstadium der
augenfälligen Erkrankung vorausgeht. Dass aber der Milz¬
brand nicht zu jenen Infectionskrankheiten gehört, welche die
beobachteten Massenerkrankungen beim Menschen veranlassen,
hat Siedamgrotzky besonders mit Rücksicht auf die Vor¬
fälle in Wurzen, bei denen sich auch Dr. Huber bethei¬
ligte, überzeugend dargethan.
Damit habe ich in der Hauptsache die durch Collegen
Müller vermittelten neuen Entdeckungen des Herrn Dr.
Huber unter Zugrundlegung der bereits festgestellten Resul¬
tate der Milzbrandforschung beleuchtet. Ich fand — ausser
der unbewiesenen Angabe über die differenten Form Verhält¬
nisse der Milzbrandbacillen bei verschiedenen Thieren —
keinen neuen originellen Gedanken in dem ganzen Referat,
dagegen habe ich manches Unrichtige und Unvollständige darin
gefunden, das der Sache und den ßetheiligten zu lieb richtig
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gestellt und ergänzt zu haben mir hoffentlich Niemand ver¬
argen wird.
München, 28. Januar 1881. Fes er.
Aus dem „Vierten Jahresberichte der Königl. Deputation für
das Veterinärwesen über die Verbreitung anstecken¬
der Thier kr ankheiten in Preussen* in dem Berichtsjahre
vom 1. April 1879 bis 81. März 1880. ^(Berlin 1881. Verlag von
Aug. Hirschwald. gr. 8. 107 8.) werden nachstehende vorzugs¬
weise statistische Mittheilungen entnommen, bezüglich des übrigen
interessanten Inhaltes wird auf den sehr eingehenden Bericht selbst
verwiesen.
1) Der Milzbrand trat in sämmtlichen Provinzen und zwar
von 201 Kreisen in 665 Ortschaften auf und sind 51 Pferde, 1093
Binder, 604 Schafe und 92 Schweine gefallen. Genesen sind 2
Pferde und 60 Stück Bindvieh. Gegen das Vorjahr ergibt sich
eine Zunahme der Milzbrandfälle bei Pferden (um 23) und Bindern
(um 84), dagegen eine Abnahme bei Schafen (um 50) und Schweinen
(um 79). Die meisten Milzbrandfälle bei Pferden (25) treffen auf
die Prov. Posen, beim Rinde auf die Prov. Schlesien (249), Sachsen
(239), Posen (160) und die Rheinprovinz (101), bei Schafen auf die Prov.
Schlesien (247), Pommern (148), Posen (95) und Sachsen (59), bei
Schweinen auf die Provinz Schleswig-Holstein (44) und die Rhein¬
provinz (33). Die Abnahme der Milzbrandfälle bei Schweinen wird
dem Umstande zugeschrieben, dass die Erkrankungen an der sog.
Schweineseuche nunmehr nur noch in selteneren Fällen dem Milz¬
brände beigezählt werden. In seuchenhafter Verbreitung herrschte
der Milzbrand nur selten, öfter jedoch gleichzeitig in demselben
Orte bezw. Gehöfte bei den verschiedenen Arten der landw. Haus-
thiere. EineUebertragung der Krankheit von Thier zu Thier
kam nur ganz ausnahmsweise vor, dagegen steht das ungeeig¬
nete Vergraben von Milzbrandcadavem an unpassenden
Stellen unter den Ursachen des Milzbrandes oben an. Die car-
bunkulöse Form war seiten, die grosse Mehrzahl der Fälle trat
als Anthrax acutissimus auf, in Schleswig-Holstein fast durchweg
nur die Form des sog. Rauschbrandes. Von 12 Menschen, die sich
inficirt haben, ist einer gestorben.
2) Die Maul- und Klauenseuche ist während des Be¬
richtsjahres nur selten und an verhältnissmässig wenigen Orten auf¬
getreten; in 51 Kreisen von 12 Provinzen erkrankten in 77 Ort¬
schaften 1146 Bider, 1707 Schafe und 251 Schweine. Die Hoheh-
zollern’schen Lande blieben ganz verschont. Die Ausbrüche unter
dem Bindvieh beschränkten sich stets auf einzelne Ortschaften^
selbst auf einzelne Gehöfte, sogar auf einzelne Thiere desselben
Stalles. Die Verschleppung der Seuche konnte in den meisten
Fällen au£ den Vieh verkehr, namentlich mit Treibschweinen zu¬
rückgeführt werden.
3) Die Lungenseuche hat zwar etwas mehr Opfer gefor¬
dert als im Vorjahre, der Verbreitungsbezirk ist aber geringer ge-
61
worden; im Ganzen sind in 91 Kreisen von 11 Provinzen in 220
Ortschaften 2201 Stück an der Seuche erkrankt; 64 sind gefallen,
1972 auf polizeiliche Anordnung und 328 auf Veranlassung der
Besitzer getödtet worden. Die Provinz Ostpreusseu und die Hoheo-
zollern’schen Lande blieben ganz verschont. Die grösste Zahl der
Erkrankungen trifft auf die Provinzen Sachsen (980), Brandenburg
(401), Hannover (202), Posen (200), Hessen-Nassau (135) und
Schlesien (105). Von den durch die Lungenseuche verseuchten
Gehöfte treffen 34,70 pCt. auf grössere Güter, 65,30 pCt. auf
kleinere Besilzungen und von den auf polizeiliche Anordnung ge-
tödteten Rindern entfallen 68,50 pCt. auf grössere Güter,
31,50 pCt. auf kleinere Besitzungen. Die hauptsächlich in der Provinz
Sachsen vorgenommene Impfung ergab verschiedene Erfolge;
häufig wurde beobachtet, dass die geimpften Stücke längere Zeit
einen verdächtigen Husten hören Hessen und wahrscheinlich trotz
der Impfung an der Lungenseuche erkrankt waren, jedoch unmerk¬
lich durchseuchten. Durch Ankauf von Zugochsen aus Bayern
(Unterfranken) ist verhältnissmässig häufig Anlass zu Ausbrüchen
der Lungenseuche gegeben worden. Die von den ProvinciaU bzw.
Communalverbänd en gezahlten Entschädigungen für auf polizei¬
liche Anordnung getödteten lungenseuchekranken Rindviehstücke
betrugen die Summe von 396471M. 34 Pfg., gegen das Vorjahr mehr
39215 M. 12 Pfg. Aus der Staatskasse sind für Tilgung der
Lungenseuche 6958 M. 43 Pfg. bezahlt worden.
4) Die Rotz- W urmkran kheit hat etwas grössere Verluste
als im vorhergegangenen Berichtsjahre veranlasst; im Ganzen ist
in 282 Kreisen von 12 Provinzen in 735 Ortschaften bei 2202 Pfer¬
den die Rotzkrankheit festgestellt worden; 131 sind gefallen, 1922
wurden auf polizeiliche Anordnung, 129 auf Veranlassung der Be¬
sitzer getödtet. Die Hohenzollern’schen Lande blieben verschont.
Wie in früheren Jahren entfallen die bei Weitem meisten Rotz¬
erkrankungen auf die östlichen Provinzen, u. z. treffen auf:
Posen 456, Schlesien 403, Brandenburg 294, Ostpreussen 267, Pom¬
mern 234, Westpreussen 233 Rotzfälle; diesen stehen die Rhein¬
provinz mit 130 und Sachsen mit 92 Erkrankungen am nächsten.
Am Schlüsse des Berichtsjahres dauerten die Massregeln in 109 Ge¬
höften noch fort. Von den auf polizeiliche Anordnung getödteten
Pferden entfallen 47,80 pCt. auf grössere Güter, 30 pCt. auf
kleinere Besitzungen, 16,70 pCt. auf zum Transport von Menschen
und Güter benützte Pferde und 5,50 pCt. unbestimmt. Vom Aus¬
lande wurden 42 rotzkranke Pferde importirt. Von den auf poli¬
zeiliche Anordnung getödteten Pferden erwiesen sich 106 bei der
Section nicht rotzkrauk. In Folge von Rotzinfection starb ein
Mensch. An Entschädigung für die auf polizeiliche Anordnung
getödteten rotzkranken Pferde sind aus Provincial- und Communal-
verbänden 346 672 M. 84 Pfg. — das ist mehr gegen das Vorjahr
49115 M. 67 Pfg, — gezahlt worden. Aus der Staatskasse wurden
50758 M. 51 Pfg. gezahlt.
5) Die Schftfpooken erlangten während des 2. und 3. Quar-
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62
tals, in welcher Zeit die Schutzpocken-Impfung der Lämmer vor-
genommen wird, eine bedeutende Verbreitung; in 119 Kreisen von
8 Proyinzen erfolgten in 2089 Gehöften 2647 Ausbrüche der natür¬
lichen Pocken, in 1280 Gehöften fanden Schutzimpfungen statt.
Der Verlust an Schafen betrug 19250 Stück. In der Prov. West¬
falen, Hessen-Nassau, der Rheinprovinz und in den Hohenzollern’-
scben Landen kamen die Schafpocken nicht vor. Am stärksten
verseucht waren die Prov. Pommern (535), Posen (507), West-
preussen (471), Hannover (483) und Brandenburg (357 Gehöfte).
Die Schutzimpfung der Lämmer wird als nächste und bei Weitem
häufigste Ursache des Ausbruches der natürlichen Pocken erkannt.
6) Die Beschälseuche der Pferde und der Beschälaus¬
schlag der Pferde und des Rindes. Die Beschälseuche ist nicht
constatirt worden. Auch der Bläschenausschlag ist bei Pferden nur
selten beobachtet worden und erlangte beim Rindvie^ nirgends eine
erhebliche Verbreitung. Im Ganzen ist der Bläschenausschlag in
55 Kreisen, 108 Ortschaften bei 27 Pferden und 594 Rindern fest¬
gestellt worden. Die Krankheit verlief durchweg sehr mild.
7) Die Pferderäude hat viel grössere Ausbreitung erlangt
als im Vorjahre; in 11 Provinzen wurde die Krankheit bei 1151
Pferden festgestellt, von welchen 156 gefallen sind und 51 auf
polizeiliche Anordnung getödtet wurden. Wie in allen früheren
Jahren entfallen die bei Weitem zahlreichsten Räudefälle auf dio
Prov. Ostpreussen (533) und Westpreussen (226); die Prov. Hessen-
Nassau und die Hohenzollern’schen Lande blieben verschont.
Die Schaf räude ist in 11 Provinzen bei 34257 Stück Schafen
constatirt worden, von welchen 782 als gefallen oder getödtet ver¬
zeichnet sind. Im Allgemeinen wird das eingesendete statistische
Material als sehr dürftig bezeichnet und ist angenommen, dass sich
in Betreff der Verbreitung der Krankheit wenig geändert hat.
8) Die Tollwuth. Die Zahl der wuthkranken Hunde hat
gegen das Ende des Berichtsjahres sich noch erheblich vermehrt;
im Ganzen ist in 209 Kreisen von 12 Provinzen die Wuthkrank-
heit bei 566 Hunden, 8 Pferden, 97 Rindern, 24 Schafen und 15
Schweinen festgestellt worden, weiters wurden 212 herrenlose wuth-
verdächtige und 944 von wuthkranken gebissene Hunde getödtet.
Die Hohenzollern’schen Lande blieben verschont. Die zahlreich¬
sten Hundswuthfälle sind in den Provinzen Ostpreussen (97),
Posen (94), Hannover (76) und Westfalen (81) beobachtet worden.
Die sicher beobachtete Incubationsdauer bewegt sich zwischen 8
und 298 Tagen, der letztere längste Termin beim Rindvieh. In
Folge des Bisses von tollen Hunden erkrankten 8 Menschen an
Wasserscheu.
9) Von Rinderpest ist Preussen im Berichtsjahre frei ge¬
blieben; die Gefahr der Einschleppung war jsdoch während des
Monats September 1879, zu welcher Zeit die Rinderpest in 18, zum
Theil nur wenige km von der Grenze entfernten polnischen Orten
herrschte, sehr nahe gerückt. Der Verlust in diesen 18 polnischen
Ortschaften betrug 1087 Rindviehstücke oder 21,75 pCt. des in
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m
denselben ursprünglich vorhandenen Rindviehbestandes; die in diesen
verseuchten Ortschaften vorhandenen Schafe sind, trotzdem die
günstigsten Verhältnisse für die Uebertragung der Rinderpest auf
diese Thiere vielfach,gegeben waren, nicht erkrankt.
Th. A.
i . - -■■■ —
Verschiedene Mittheilungen.
In der Plenarsitzung des Bundesrathes am 3. Februar c.
gelangte der Entwurf eines Gesetzes für Eisass-Lothringen zur
Ausführung des Reichs-Viehseuchengesetzes vom 23. Juni
v. J. mit geringen Aenderungen zur Annahme.
Das Ausführungsgesetz zum Reichs-Viehseuchengesetz
vom 23. Juni vor. Js. war in der Plenarsitzung der bayerischen
Kammer der Abgeordneten am 5. Februar c. Gegenstand der Ver¬
handlung und wurde nach Antrag des Ausschusses einstimmig an¬
genommen — welcher statt der von der k. Staatsregierung festge¬
haltenen Bildung von Kreis-Viehversicherungs-Verbänden die Be¬
streitung sämmtlicher Mittel zur Entschädigung der auf polizei¬
liche Anordnung wegen Lungenseuche und Rotz getödteten Thiere
aus der Staatskasse beschlossen hatte. — Ein Antrag,
auch bei Milzbrand Entschädigung eintreten zu lassen, wurde
abgelehnt.
Am 4. und 5. Mai c. findet die VII. Mastviehaustellung
in dem neuen städtischen Central-Viehmarkt in Berlin statt, der
mit dem 1. März d. J. dem Verkehr eröffnet werden wird.
Literatur.
Vorträge über Viehzucht und Rassenkenntniss von Hermann
v. Nathusius (Hundisburg). HI. Theil. (Supplement.) Kleine
Schriften und Fragmente. Hach dem Tode des Verfassers her¬
ausgegeben von Wilh. v. Nathusius (Königsbom). Mit in
den Text gedruckten Holzschnitten. Verlag von Wiegandt,
Hempel & Parey. Berlin, 1880. gr. 8. 377 Stn. 8 M.
Dieses Werk enthält eine von dem Herausgeber geschriebene
biographische Skizze über den am 29. Juni 1879 gestorbenen, als
Thierzüchter und Naturforscher bekannt gewordenen Autor. Ausser¬
dem sind fünf ältere im Buchhandel fast ganz vergriffene Arbeiten
des H. von Nathusius hier wieder zürn Abdrucke gekommen, näm¬
lich die Schriften: Erfahrungen und Ansichten über die Zucht von
Fleischschafen (1856). Ueber Shorthorn Rindvieh (1857). Ueber
Inzucht oder Paarung in naher Verwandtschaft (1857). Die Rassen
des Schweines (1860). Ueber Constanz in der Thierzucht (1860).
Neu ist der Abschnitt über Pferdezucht, in welchem der Verfasser
seine Ansichten über verschiedene wichtige Fragen, allerdings mehr
fragmentarisch, dargelegt hat. Wenn auch der Standpunkt, welchen
64
Nathusius bei der Beurtheilung der Zuchtthiere entnimmt, namentlich
mit Rücksicht auf deren „Rassenreinheit“ (Constanztheorie) von Vielen
noch nicht als richtig anerkannt werden will, so werden doch aach
seine Gegner zugestehen müssen, dass seine Schriften eine Menge
werthvoller Beobachtungen und treffender Urtheile enthalten. Für
die Beurtheilung des gegenwärtigen Standes der Züchtungswissen¬
schaft ist die Kenntniss seiner Schriften unerlässlich. Schliesslich
soll jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass die Bemerkungen des
Herrn Herausgebers in der Vorrede bezüglich der Körung leicht
zu unrichtigen Schlussfolgerungen über den Werth des Werkes
Veranlassung geben können. Die buchhändlerische Ausstattung des
Werkes ist eine sehr gute. P. A.
Personalien.
Ausgeschriebene Kreisthierarztstelle:
3 v . . Jihrliekir Öendto lind «iinniibei
•tetiBisi. Gehalt: Zniehui: bii in Hei d. K. Regiemag ii:
Belgard. ? ! 12. März .881. Cöslin.
Durch Beförderung des seitherigen Thierarztes erledigt sich mit
1. März 1. J. die Stelle eines praktischen Thierarztes dahier. Mit dieser
Stelle ist ein Bezug yon 5U0 M. aus Oemeindemitteln nebst den Erträg¬
nissen der Fleischbeschau in hiesiger Marktgemeinde mit ca 100 Mark
per Jahr verbunden; ausserdem kann bei Tüchtigkeit und Eifer im Be¬
rufe eine lohnende Praxis in Aussicht gestellt werden. Anmeldungen
für diese Stelle nimmt entgegen und ertheilt gerne nähere Auskunft:
Grossostheim (Bez.-A. Aschaffenburg), den 6. Februar 1831.
Der Marktgemeinde-Ausschuss
Ziegler, Bürgermeister.
Dem Rossarzt Walther bei dem westpreussischen Landgestüt, so¬
wie dem Rossarzt und Gestütshof-Aufseher Priester bei dem Haupt¬
gestüte Trakehnen ist der Charakter Gestütsinspektor verliehen
worden. i
Die nächste Gauversammlung der Thierärzte Nord¬
frankens findet am 20. Februar c., Vormittags 11 Uhr
im Gasthause zum deutschen Hause in Schweinfurt statt. Pro¬
gramm: 1) Praktische Demonstration von Augenspiegel - Unter¬
suchungen an einem Pferde durch Hrn. Dr. Fleischmann. —
2) Erörterung der Fragen: Was versteht man unter „nicht stall¬
fromm“ ganz besonders im Gegensätze zu „futterneidig“ und in
welchem Alter der Pferde sowie auf welche Art und Weise ent¬
steht gewöhnlich dieso Untugend? von Hrn. Bez.-Th. Strangs.
Die nächste Versammlung des thierärztl. Vereins in München
findet Samstag, den 26. Februar 1881, Nachmittags 3 Uhr, in der
Restauration Roth (Neuthurmstrasse) statt. Tagesordnung: Die
Krebspest. Vortrag von Prof. Dr. Harz.
Verantwortliche Keriaction: Th. A in Augebarg. — Druck von Rackl u. Lo ebner
Verlag von Wilh. b ft de rite in Augsburg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
herausgegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. Ni* 8. Februar 1881.
Inhalt: Die Verbreitung ansteckender Thiefkrankheiten in Bayern im
4. Quartal 1880. — Erkrankungen an Trichinose und die Unter¬
suchung der Schweine auf Trichinen und Finnen in Preussen,
— Verschiedene Mittheilungen. — Literatur. — Personalien —
Gauversammlung.
Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender
Thierkrankheiten in Bayern im 4. Vierteljahre 1880.
Von Regierungsrath Göring, Landesthierarzt im k. Staatsministerium d.L
1. Der Milzbrand.
Der Milzbrand wurde im 4. Quartale 1880 in 7 Regier¬
ungs- und 10 Verwaltungsbezirken, in 12 G-emeinden und
12 Ställen bei 18 Rindern amtlich constatirt. Es sind dem¬
nach 176 Stadt- und Landbezirke von dem Milzbrände ver¬
schont geblieben. Gegenüber dem vorhergegangenen Quartale
ergibt sich eine Verminderung der Milzbrandfälle, indem
4 Pferde und 7 Rinder weniger der Krankheit erlegen sind.
Die vorgekommenen Fälle vertheilen sich auf die ein¬
zelnen Regierungsbezirke folgendermassen: Niederbayem 5
Fälle in 1 Gehöfte, Schwaben und Neubarg 4 Fälle in 3 Ge¬
höften, Mittelfranken 3 Fälle in 2 Gehöften, Oberbayern and
Pfalz je 2 Fälle in je 2 Gehöften, Oberpfalz und Oberfranken
je 1 Fall in je 1 Gehöfte.
An Rauschbrand sind in dem Bezirke Garmisch (Ober¬
bayern) 3 Rinder verendet und 4 nothgeschlachtet worden.
Die Art der stattgehabten Infection mit Milzbrandgift
blieb in der Regel anbekannt; in dem in Garmisch (Ober¬
bayern) unter einem Bestände von 11 Rindern vereinzelt ge¬
bliebenen Falle nimmt der Berichterstatter an, dass das Milz-
brandcontagium am Futter oder im Boden des Stalles geruht
habe; der andere in Oberbayem (Bezirk Miesbach) beobach-
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66
tete Fall ereignete sich in einer Oertlichkeit, in welcher
nahezu alljährlich Erkrankungen und Todesfälle an Milzbrand
vorzukommen pflegen. ,
In einem Stalle zu Büchling (Niederbayern) wurde am
2. Octbr. v. J. der Milzbrand constatirt und sind an dieser
Seuche innerhalb 10 Stunden von den vorhandenen 16 Rin¬
dern 5 mit Tod abgegangen; der beamtete Thierarzt glaubte
die Ursache des Entstehens in der Fütterung eines verdor¬
benen Braunheues gefunden zu haben, von welchem eine Probe
(circa 10 Gramm) der k. Central-Thierarzneischule mit einem
summarischen Berichte über den Sachverhalt übersendet wurde.
Die eine Hälfte dieser Heuprohe wurde an ein Kalb vei-
füttert, welches gesund blieb; die andere Hälfte wurde mit
kaltem Wasser digerirt und von dem Aufgusse eine Ziege
subcutan geimpft und zwar ebenfalls mit negativem Resultate.
Ob in den Fällen zu Büchling und in einem apoplektisch ver¬
laufenden Falle in Speyer (Pfalz), in einem Stalle, in welchem
der Milzbrand nicht aufzutreten pflegt, das Vorhandensein von
Bakterien im Blute nachgewiesen wurde, ist aus den Be¬
richten nicht ersichtlich geworden. Ein in Neustadt (Pfalz)
vorgekommener Fall war der dritte, welcher binnen Jahres¬
frist in dem betreffenden Stalle aufgetreten ist; der in einer
Gerberei in Naila (Oberfranken) vorgekommene Milzbrandfall
wird auf die Verarbeitung von Thierhäuten zurückgeführt und
bei den im Bezirke Neuburg (Schwaben) in einem Stalle auf¬
getretenen 4 Fällen wird Püzbildung als Ursache beschuldigt.
Von der Uebertragung des Milzbrandes auf Menschen ge¬
schieht in dem statistischen Materiale nur in 1 Falle Er¬
wähnung, in welchem ein Metzger an der Pustula maligna
erkrankte, nachdem er eine wegen angeblicher Vergiftung mit
Colchicum auctumnale erkrankte Kuh nothgeschlachtet hatte;
dieser Fall erregt auch noch insoferne einiges Interesse, als
der beamtete Tnierarzt, welcher die Fleischbeschau bei der
in Rede stehenden Kuh vorgenommen hatte, die Krankheit
derselben nicht als Milzbrand erkannte und den Genuss des
Fleisches nach vorherigem Einsalzen zum Hausgebrauche be¬
gutachtete ; erst nach erfolgter Erkrankung des Metzgers
erkannte der Bezirksthierarzt seinen Irrthuin, worauf die vor¬
geschriebenen Schutzmassregeln in Vollzug gesetzt wurden.
2. Die Maul- und Klanenseuche.
Der Stand der Maul- und Klauenseuche war in dem Be¬
richtsquartale ein sehr günstiger, indem die Regierungsbezirke
Oberbayem, Oberpfalz, Mittelfranken und Schwaben von der
Seuche vollständig, Niederbayem, Oberfranken und Unter-
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67
franken von der Maul- und Klauenseuche des Bindes frei ge¬
blieben sind; im Ganzen sind in der Pfalz und in der Ober¬
pfalz je 1 Rind, in Oberfranken 2 Schweine und 200 Schafe,
in Niederbayem 80 und in Unterfranken 493 Schafe von der
Seuche genesen, im ganzen Königreiche 2 Schweine und 9
Schafe aus Anlass dieser Krankheit geschlachtet worden. In
dem Regierungsbezirke Pfalz trat die Seuche am Schlüsse des
Quartals in 2 Bezirken, in 3 Stallungen bei kleineren Rind¬
viehbeständen auf; dieselbe wurde höchst wahrscheinlich
durch Handelsvieh aus Elsass-Lothringen eingeschleppt, wo
bereits im November diese Seuche eine erhebliche Verbreitung
angenommen hatte.
Die bei Schafen beobachteten Fälle von Klauenseuche
scheinen der grossen Mehrzahl nach der sog. Moderhinke oder
Stallkrümme anzugehören, nachdem in einem kreisthierärzt¬
lichen Berichte die nachtheiligen Einflüsse des nassen Sommers
und die steinigen Weiden als Krankheitsursachen angeführt
werden und in einem anderen kreisthierärztlichen Berichte be¬
merkt wird, dass der bösartigen Klauenseuche bei 80 Schafen
lediglich der Vollständigkeit wegen Erwähnung geschehe.
3. Die Lungenseuche.
Die Lungenseuche ist in dem Berichtsquartale in sämmt-
lichen 8 Regierungs- in 29 Verwaltungsbezirken, in 37 Ort¬
schaften und 142 Gehöften mit einem Gesammt-Rindviehbestande
von 1080 Stück bei 299 Rindern vorgekommen und sind so¬
nach 1 Regierungs- und 1 Verwaltungsbezirk, 1 Ortschaft und
72 Gehöfte mehr verseucht und 565 Thiere mehr der An¬
steckungsgefahr ausgesetzt gewesen, als in dem vorherge¬
gangenen Quartale.
Der Stand der Seuche war am Schlüsse des Quartals:
In Oberbayem
92 Fälle
gegen
43
im
3.
Quartal.
„ Niederbayem
91
77
7t
25
»
7)
1 t
„ Unterfranken
43
ft
7t
51
it
D
ft
„ der Oberpfalz
36
7t
7t
14
7t
1 t
77
„ Oberfranken
23
7t
11
25
1 t
1 t
77
„ Mittelfranken
8
1 t
1 t
1
1 t
ft
77
„ Schwaben
5
7t
«
1
7t
1 t
77
„ der Pfalz
1
7t
79
0
7t
77.
77
Eine Verminderung der Seuchenfälle ergibt sich sonach
nur für den Regierungsbezirk Unterfranken und Oberfranken,
während die übrigen 6 Regierungsbezirke, allerdings nicht in
gleichem Verhältnisse, an der Vermehrung participiren.
In Oberbayern vertheilen sich die 92 Lungenseuche¬
falle auf die Bezirke: Rosenheim (Landbezirk) 35, Ingolstadt
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26, Pfaffenhofen 20, Aichach 5, Stadt Rosenheim 3, Altötting
3 Fälle. Es ergibt sich sonach eine Vermehrung der Seuchen¬
falle für die Bezirke: Rosenheim von 25 auf 37, Ingolstadt
von 5 auf 26; neu aufgetreten ist dieselbe in dem Berichts¬
quartale in den Bezirken Pfaffenhofen, Aichach, Altötting und
in der Stadt Rosenheim, erloschen in der Stadt Mönchen und
im Landbezirke Mönchen I. In den Bezirk Aichach soll die
Seuche durch Händler von benachbarten Viehmärkten einge¬
schleppt worden sein; in Altötting wird der Einkauf einer
Kuh aus Niederbayern in den Stall eines Händlers, von wo
aus die Seuche vor ihrer Constatirung durch Weiterverkauf
von Thieren in 2 weitere Stallungen verschleppt worden ist,
als Ausgangspunkt der Seuche beschuldigt. In den Bezirk
Pfaffenhofen ist die Lungenseuche aus Manching (Oberbayern)
in die Stadt Rosenheim aus Pütting (Landbezirk Rosenheim)
verschleppt worden. In den Bezirken Ingolstadt und Rosenheim
erkrankten 16 Thiere aus Beständen, welche bereits im 3. Quar¬
tale als der Ansteckung verdächtig mit Sperre belegt wor¬
den waren. Im Schlachtviehhofe Mönchen sind 9 Rinder lun¬
genseuchekrank befunden worden; hievon kamen 4 aus Nie-
derbayem mit Bewilligung der zuständigen Polizeibehörde und
5 wurden aus der Oberpfalz durch einen Händler beigebracht,
der vorgab, nicht zu wissen, wo er die betreffenden Rinder
gekauft habe. Die Seuchentilgung hatte insbesondere im Be¬
zirke Ingolstadt mit sehr misslichen Faktoren zu kämpfen,
deren Natur jedoch aus dem statistischen Materiale nicht er¬
sehen werden konnte.
In Niederbayern participiren an den 91 Lungen¬
seuchefällen nur 4 Bezirke: Kelheim mit 60, Deggendorf mit
23, Viechtach mit 6, Passau mit 2 Fällen. Die grösste Ver¬
breitung hat die Seuche in der Gemeinde Mauern (Bezirk
Kelheim) durch die Mitwirkung verschiedener ungünstiger Um¬
stände erlangt; die Weiterverbreitung erfolgte durch Vieh
aus einer Stallung dieser Gemeinde, in welcher im April 1880
die Seuche herrschte und welches nach Aufhebung der Sperre
im August gemeinschaftlich mit dem übrigen Vieh der Gemeinde
auf die Weide getrieben wurde, wo dann wieder neue Erkrankun¬
gen auftraten, deren rechtzeitige Anzeige bei der Behörde unter¬
lassen wurde. Die Seuche trat nun in verhältnissmässig kurzer
Zeit in 28 Gehöften mit einem Rindviehbestande von 210
Stuck bei 60 Rindern auf; da in diesem Falle der Gesammt-
Rindviehstand des Ortes als inficirt zu betrachten war, so
wurden die kranken Thiere sofort getödtet und die der An¬
steckung verdächtigen behufs der raschereren Seuchentilgung
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69
in Folge freiwilligen Uebereinkommens der Viehbesitzer unter
amtlicher Controle in den durch einen Schienenstrang mit
der Eisenbahn in Verbindung stehenden Schlachtviehhof Mön¬
chen auf der Eisenbahn abgeführt und geschlachtet. In dem
Bezirke Deggendorf war die Seuche in 3 Gemeinden in 3
Ställen aufgetreten; in dem einen Stalle wird der Ausbruch
auf einen im Jahre 1879 verseucht gewesenen Stall zurück¬
geführt, in den zweiten Stall erfolgte die Einschleppung durch
Handelsvieh und in der dritten Gemeinde ist die Art der
Einschleppung unbekannt geblieben; in die Bezirke Passau
und Viechtach kam die Seuche in dem vorhergegangenen
Quartale durch Handelsvieh zum Ausbruch. Am Schlüsse des
Berichtsquartals konnte die Seuche nur in je 1 Ortschaft der
Bezirke Deggendorf und Kelheim mit Sicherheit als getilgt
betrachtet werden.
InUnterfranken betheiligen sich an 43Lungenseuche-
Erkrankungen die Bezirke: Neustadt a./S. mit 19, Kissingen
mit 10, Mellrichstadt mit 7, Ochsenfurt mit 6 Fällen und
Brückenau mit 1 Fall. Die Einschleppung der Seuche er¬
folgte in den Bezirk Brückenau aus dem Bezirke Bischofs¬
heim ; in 3 Gemeinden des Bezirkes Kissingen wurde die Krank¬
heit durch Handelsvieh, insbesondere durch die Händler Freu¬
denthal aus Neustadt a./S. eingeschleppt ; desgleichen wurden
die 3 Seuchenausbrüche im Bezirke Neustadt a./S. durch den
Viehhandel veranlasst. Der Ausbruch der Seuehe in 2 Orten
des Ochsenfurter Bezirkes wurde gleichfalls durch angekauftes
Vieh veranlasst. Die kgl. Regierung, K. d. I., von Unter-
franken hat im Jahre 1880 ganz energische Massregeln zur
Tilgung der Lungenseuche und zwar mit entschiedenem Er¬
folge ergriffen; in erster Reihe wurde der Viehhandel und
der Transport von Schlachtthieren aus gesperrten Stallungen
einer strengen Controle unterstellt; in zweiter Reihe wurden
die Distriktspolizeibehörden zur strengsten Durchführung der
vorgeschriebenen Schutzmassregeln gegen die Lungenseuche
wiederholt angewiesen und insbesondere die Anordnung ge¬
troffen, dass in jedem Seuchenfalle, in welchem Rindvieh übrig
bleibt, eine Gesunderklärung von Seite des Bezirksthierarztes
nur dann erfolgen darf, wenn alle Stallinsassen mittels des
in jedem einzelnen Falle 10 Minuten lang in Anwendung ge¬
kommenen Thermometers völlig fieberfrei befunden wurden;
erst von diesem Zeitpunkte an durfte die noch folgende acht¬
wöchentliche Contumazfrist berechnet werden. In der That
hat es den Anschein, als ob es gelänge, die so lange in aus¬
gedehntester Weise in Unterfranken aufgetretene Lungenseuche
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nach nnd nach einzudämmen, indem dieselbe im I. Quartale
auf 75, im II. auf 66, im III. auf 51 und im IV. auf 43 Fälle
heruntergesunken ist und sich schliesslich am 31. Dezember
1880 nur mehr 14 lungenseuchekranke Thiere in Unterfranken
befunden haben.
In der Oberpfalz treffen von den 36 Fällen von
Lungenseuche auf die Bezirke: Tirschenreuth 22, Neustadt
a./W.N. und Vohenstrauss je 5, Regensburg 2 Fälle, Eemnath
und Stadt Regensburg je 1 Fall. Der letztere Fall ergab sich
im städtischen Schlachthause bei der Vornahme der Fleischbe¬
schau ; in den Bezirken Neustadt, Regensburg und Tirschenreuth
erfolgte der Seuchenausbruch durch den Ankauf von Handels¬
vieh ; in Vohenstrauss durch Ansteckung auf der Weide; im
Bezirke Kemnath ist die Art der Einschleppung unbekannt
geblieben.
In Ob er franken vertheilen sich die 23 Seuchefälle
auf die Bezirke: Hof mit 12, Bayreuth mit 6, Wunsiedel mit
5 Fällen und Forchheim mit 1 Fall; in Forchheim ist die Art
der Einschleppung nicht bekannt geworden, in Hof erfolgte
die Weiter Verbreitung theils durch Handelsvieh, theils durch
einen Kurpfuscher, in Bayreuth und Wunsiedel durch Ver¬
schleppung aus verseuchten Gehöften.
In Mittelfranken ist die Seuche in Erlangen in2Ge-
höften und im Bezirke Eichstätt in 1 Gehöfte aufgetreten •, in
dem ersten Falle konnte die Art der Einschleppung nicht er¬
mittelt werden, in dem zweiten Falle spricht die grösste
Wahrscheinlichkeit für die Einschleppung aus Oberbayem.
Im Ganzen sind 8 Stück erkrankt, hievon 2 gefallen, 3 ge¬
schlachtet, 1 genesen und 2 sind noch krank.
Die 5 Erkrankungen in dem Regierungsbezirke Schwaben
und Neuburg erfolgten in dem Bezirke Lindau durch Ein¬
schleppung aus Württemberg; die Seuche wurde durch Ab¬
schlachtung der verdächtigen Thiere getilgt.
Der eine Seuchenfall in der Pfalz im Bezirke Speyer
ist bis zum Schlüsse des Berichtsquartals ein sporadischer
geblieben und beschränkte sich auf eine 10 Monate vorher in
Baden angekaufte Kuh.
(Schluss folgt.)
Die Erkrankungen an Trichinose und die Untersuchung der
Schweine auf Trichinen und Finnen in Preussen.
Nach amtlichen Berichten ist die Trichinose beim Menschen
in mehreren Regierungsbezirken aufgetreten, wie n. A. im Reg.-Bez.
Königsberg (55), Marienwerder (7), Frankfurt (93), Berlin (vor Ein¬
führung der obligatorischen Trichinenschau bis 1. Octbr. 66 nach
71
diesem Zeitpunkte 16), Merseburg (26), Erfurt (60 Fälle), von
einigen Reg.-Bez. ist das Vorkommen einzelner oder mehrerer
Trichinosefälle erwähnt, so dass im Ganzen ein richtiges Bild der
Ausbreitung dieser Krankheit sich nicht gewinnen lässt, die Ge-
sammtzahl der Erkrankungen aber ca. 400 erreichen dürfte und
26 Todesfälle festgestellt sind. Als Ursache der Erkrankungen ist
ia vielen Fällen der Genuss trichinenhaltigen Schweinefleisches nach¬
gewiesen, in einigen Fällen war das genossene Fleisch angeblich
trichinenenfrei und wird hier nicht sorgfältig ausgeführte Trichinen¬
schau angenommen. Gegen fahrlässige Fleischbeschauer ist ener¬
gisch eingeschritten worden und in einem Falle (Merseburg) die
Yerurtheilung zu 3 Monaten, in einem anderen zu 6 Monaten Ge-
fängniss erfolgte»
Die Zahl der amtlichen Fleischbeschauer beträgt ohne Berlin
17 413, von welchen im Jahre 1879 die Gesammtzahl von 3 213155
Schweine untersucht und in 715 Gemeinden 1975 Schweine sich
trichinös befunden haben, es kommt somit auf 1630 untersuchte
Schweine 1 trichinöses. Ton amerikanischen Speckseiten und Fleisch¬
präparaten sind im ganzen Staate 3199 trichinös gewesen.
Von den im Jahre 1879 untersuchten Schweinen waren 9669
mit Finnen behaftet. (Pr. St.-Anz.)
Verschiedene Mittheilnngen.
Das Haus der Abgeordneten in Berlin trat in seiner Sitzung
am 7. Februar c. in die 3. Berathung des Entwurfs eines Gesetzes,
betr. die Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes,
ln der Generaldiscussion erklärte der Abg. Dr. Wehr: Der Zweck
des Gesetzes werde nicht erreicht werden können, wenn wie bisher,
bei der Tödtung von Rotz- und der Lungenseuche verdächtigen
Thieren nicht mit der nothigen Energie vorgegangen werde. Nach
den Erfahrungen in der Provinz Westpreussen habe die Rotzkrank¬
heit zugenommen und nach der Meinung der Provinzial-Vertretung
liege dies lediglich daran, dass die angestellten Thierärzte sich bei
der Rotzkrankheit zu vorsichtig zeigten, um rasch und ener¬
gisch einzuschreiten und nötigenfalls die Tödtung zu veranlassen.
Dieselben stellten meistens zu viele Observationen an. Offenbar
werde trotz der vorsichtigen Observation die Ansteckung und Ver¬
breitung der Seuche nicht verhindert. Es liege ihm fern zu be¬
haupten, dass etwa fiskalische Rücksichten bei dem Verfahren mit¬
gewirkt hätten, dem stehe auch das Reskript des Ministers entge¬
gen. Wenn nur die Thierärzte ihre Schuldigkeit thun wollten und
die Intention der Staatsregierung befolgen würden, dann würden
die Viehseuchen sich bald vermindern. Nach Ansicht des Publi¬
kums observiren die Thierärzte nur wegen der Reisediäten, was er
zwar nicht glaube, aber diese Ansicht sei die herrschende. Er bitte
den Minister, mit aller Energie die Thierärzte anzuweisen bei der
Tödtung nicht zu vorsichtig zu sein; denn wenn auch einmal ein
Pferd getödtet werde, das nicht rotzkrank sei, so wäre dies kein
allzugrosses Unglück, auch wenn die Staatskasse den Ver-
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last bezahlen müsse. Das ganze Gesetz wurde in der Haupt¬
sache nach dem Beschlüsse der 2. Lesung angenommen.
Die an den Thierarzneischulen zu Berlin und za Hannover
abzuhaltende thierärztliche Fachprüfung (vide Wochen¬
schrift 1878 S. 187 u. f.) beginnt am 3. März d. J. Die Meldungen
zu dieser Prüfung haben bis 1. März d. J. bei dem Direktor der
betr. Anstalt zu erfolgen.
Literatur*
Ueber Milzbraud-Bacterien (Bacillus anthracls) ist von
Professor Dr. med. Zürn in dem I. Berichte des neuen landw.
Institutes der Universität Leipzig (Leipzig, bei Hugo Voigt, Preis
4,50 M.) eine recht instructive Abhandlung enthalten, in der mit Be¬
zugnahme auf die einschlägige Literatur nachgewiesen wird, dass
Bacillen ätiologische Faktoren des Milzbrandes sind und das An¬
steckungsgift desselben repräsentiren. Die Grösse der sog. ächten
Milzbrandbacillen wird als sehr veriabel geschildert, sowie die
Formen der letzteren näher beschrieben und durch mikrophoto¬
graphische Bilder (in 2000facher Vergrösserung) dargestellt. Schliess¬
lich spricht der Herr Verfasser die Ueberzeugung aus, dass der
Anthrax eine gewöhnlich überaus rasch verlaufende, perniciöse Sep-
ticaemie ist, welche herbeigeführt wird von solchen Bacillen, die
durch besondere Ernährungs- und Existenzverhältnisse dazu befähigt,
in dem Blute höherer Thiere, in das sie der Zufall brachte, exi-
stiren und sich rapid vermehren können, welche dann einerseits
durch ihr hohes Sauerstoffbedürfniss, andererseits mechanisch durch
Verstopfung von Blutgefässen schädigen. Der nichtssagende Name
Milzbrand sollte fallen und „Bacillaemie a an seine Stelle treten.
Personalien.
Erledigt ist die Stelle eines Distriktsthierarztis in Otterberg
(Pfalz), mit der ausser den Gebühren für die Fleischbeschau in der
Stadt Otterberg die nachfolgenden Gehaltsbezüge verbunden sind: a. aus
Kreismitteln 171 M. 43 Pf, b. vom Distrikt 600 M., o. von der Stadt
Otterberg 150 M. jährlich. Gesuche sind innerhalb 4 Wochen (vom
9. Februar ab) beim k. Bezirksamt Kaiserslautern einzureichen.
Durch Beförderung des seitherigen Thierarztes erledigt sich mit
1. März 1. J. die Stelle eines praktischen Thierarztes dahier. Mit dieser
Stelle ist ein Bezug von 500 M. aus Gemeindemitteln nebst den Erträg¬
nissen der Fleischbeschau in hiesiger Marktgemeinde mit ca. 100 Mark
per Jahr verbunden; ausserdem kann bei Tüchtigkeit und Eifer im Be¬
rufe eine lohnende Praxis in Aussicht gestellt werden. Anmeldungen
für diese Stelle nimmt entgegen und ertheilt gerne nähere Auskunft:
Grossostheim (Bez.-A. Aschaffenburg), den 6. Februar 1881.
Der Marktgemeinde-Ausschuss
Ziegler, Bürgermeister.
Die nächste Gauversammlung der Thierärzte Mitteh
Schwabens findet am Sonntag den 6. März i. J., Nachmit-
tags 2 Uhr im Cafe Schachamaier zu Augsburg statt.
Verantwortliche Kedact.ion: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Rackl n. Lochner
Verlag von Wilh. Lfideritz in Augsburg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
Tb. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang; 9 . März 1881.
Inhalt: Vergütungen für die Medicinalbeamten. — Die Verbreitung
ansteckender Thierkrankheiten in Bayern im 4. Quartal 1880. —
Die IX. Generalversammlung des veterinärmedicinischen Vereins im
Grossherzogthum Hessen. — Die Pferdezucht in Frankreich — Per-
sonalien, — Vorläufige Anzeige, — Gauversammlung.
Ergänzungsgesetz vom 2. Februar (881
zu dem Gesetze voih 9. März 1872 über die den Medicinal-
Beamten zu gewährenden Vergütungen (Preussen).
(Ges.-S. Ste. 13.)
Einziger Paragraph .
Der §, 3 des Gesetzes vom 9. März 1872 „betreffend die den
Medicinalbeamten für Besorgung gerichtsärztlicher, medicinal- oder
sanitätspolizeilicher Geschäfte zu gewährenden Vergütungen 44 erhält
nachstehenden Zusatz:
8) Für Obductionen von Thiercadavern, einschliesslich des
Beric$M$:
r a) eines Pferdes oder eines Rindviehstücks, sofern letzteres
nicht aus Anlass der Lungenseuche obducirt wird 12 M.
Für jede auf die erste an demselben Tage folgende Obduc-
iäon sind nur 6 M. zu bewilligen;
b) eines anderen Hausthieres oder eines aus Anlass der
Lungenseuche obducirten Rindviehstückes 6 M.
Für jede auf die er&te an demselben Tage folgende Obduc-
tion sind nur 3 M. zu bewilligen.
Werden an einem Tage mehrere Obductionen ausgeführt,
so ist für alle zusammen in keinem Falle mehr als 24 M. zu
bewilligen.
Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender
Thierkrankheiten in Bayern im 4. Vierteljahre 1880.
Von Regierungsrath Göring, Landesthierarzt im k. Staatsministerium d. I.
(Schluss.)
4. Die Rotz-Wurmkrankheit.
In dem Berichtsquartale sind im ganzen Königreiche in
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7 Regierungs- und 31 Verwaltungsbezirken, in 35 Ortschaften
und 38 Gehöften 50 Pferde an Rotz erkrankt und sind hie¬
von 10 gefallen, 19 wurden auf polizeiliche Anordnung und
18 auf Veranlassung der Besitzer getödtet.
Dej Regierungsbezirk von Oberfranken ist von der Seuche
vollkonnnen frei geblieben; in den sämmtlichen Regierungs¬
bezirken beträgt die Zahl der freigebliebenen Verwaltungs¬
bezirke 156.
Nach den Tabellen, welche eine kleine Vermehrung der
Rotzfälle gegen das vorhergegangene Quartal nachweisen,
vertheilen sich die letzteren folgendermassen auf die ergriffenen
7 Regierungsbezirke:
Oberbayem
21
gegen
20 im
vorigen
Quartale;
Mittelfranken
8
77
4
77
n
7)
Oberpfalz
7
7t
0
n
7t
7)
Schwaben
7
n
11
7t
7t
7t
Niederbayern
4
i>
1
ji
7)
7t
Pfalz
2
7)
3
rt
7)
77
Unterfranken
1
Ti
5
7)
t
7)
In Oberbayern participiren an den 21 Rotzfällen die
Bezirke: Aichach mit 4, Stadt München mit 3, München I.,
mit 3, Ebersberg, Erding, Landsberg, Miesbach mit je 2 Fällen,
Dachau, Freising und Traunstein mit je 1 Fall. Im Bezirke
Ingolstadt stehen noch 2 Pferde, die bereits im Juli 1880 als
rotzverdächtig erklärt worden waren, unter Stallsperre; aus
dem Bezirke Laufen wurden 2 Pferde nach Oesterreich ver¬
kauft, von welchen eines in Salzburg wegen Rotz getödtet,
das andere nach 6 wöchentlicher Beobachtung anscheinend
gesund aus der Oontumaz entlassen wurde. Im Bezirke Fried¬
berg kamen 26 Pferde unter polizeiliche Beobachtung, weil
sie in Augsburg mit einem rotzkranken Pferde eines Tirolers
in einer Stallung betroffen worden waren; die vorbemerkten
Pferde vertheilen sich auf 7 Ställe.
In Mittelfranken treffen auf die Stadt Nürnberg 3,
auf den Bezirk Hersbruck 3, und je 1 Fall auf die Bezirke
Nürnberg und Eichstädt. Die 3 in Nürnberg constatirten Fälle
betrafen 3 Pferde eines Heuhändlers aus der Oberpfalz. Am
Schlüsse des Berichtsquartals befanden sich noch 5 Pferde in
Contumaz.
Von den in der Oberpfalz constatirten 7 Rotzfällen
kommen 3 auf den Bezirk Vohenstrauss und je 1 auf die
Bezirke Amberg (Stadt), Neunburg v/W., Stadtamhof und
Neumarkt.
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In Schwaben und Neuburg vertheilen sich die 7
Botzfälle auf die 7 Bezirke: Augsburg (Stadt), Augsburg (Land),
Kaufbeuren, Kempten, Memmingen, Mindelheim, Oberdorf.
Von den 4 Fällen in Niederbayern treffen 2 auf
Vilshofen und je 1 auf Straubing und Landshut (Stadt). Oer
Fall in Straubing betraf ein auf dem Pferdemarkt wegen
Botzverdacht angehaltenes Pferd, welches bei der Sektion als
rotzkrank befunden wurde.
Die 2 Fälle in der Pfalz kamen im Bezirke Kusel
in einem Stalle vor; die Einschleppung erfolgte aus Bhein-
preussen (Sobernheim).
Der Fall in Unterfranken trifft auf den Bezirk Mil¬
tenberg.
Die Tabellen enthalten keine Mittheilungen über allen-
fallsige Infection von Menschen durch rotzkranke Pferde.
5. Die Räude der Pferde und Schafe.
Die Bäu de kam in 6 Begierungs-, in 28 Verwaltungs¬
bezirken, in 56 Ortschaften und 86 Ställen oder Herden bei
3 Pferden und 5723 Schafen vor. Von den räudekranken
Pferden treffen 2 auf die Oberpfalz und 1 auf Schwaben
und Neuburg; von den erkrankten Schafen kommen 3017
auf Schwaben und Neuburg, 1855 auf Oberbayern, 651 auf
Unterfranken, 131 auf Mittelfranken, 68 auf Oberfranken und
1 auf die Oberpfalz.
Die Zahl der freigebliebenen Verwaltungsbezirke
beträgt im ganzen Königreiche 158; die Regierungsbezirke:
Niederbayem und Pfalz sind von der Pferde- und Schafräude,
Oberbayern, Oberfranken, Mittel- und Unterfranken von der
Pferderäude frei geblieben. Ein Pferd und 80 Schafe wur¬
den wegen Bäude getödtet. Bezüglich der Pferderäude
ergibt sich gegenüber dem Bestände im III. Quartal eine Ver¬
minderung um 8, bei der Schafräude eine Vermehrung von
1613 Fälle, welche Zunahme der im Herbste stattgehabfen
Visitation zugeschrieben ist, ohne welche das Vorhandensein der
Schafräude nicht in allen Fällen zur Kenntniss der Behörde
gekommen wäre. Am Schlüsse des Quartals standen in Ober¬
bayern 395, in Schwaben 969 und in Mittelfranken 131
Schafe = 1495 in Contumaz. Nach Oberbayem wurde die
Schafräude je 1 mal aus Württemberg und Oesterreich und
1 mal durch den Kleinhandel verschleppt; nach Schwaben
und Neuburg und nach Mittelfranken erfolgte die Einschleppung
in 5 Fällen ebenfalls aus Württemberg.
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6. Die Hundswuth (Tollwuth).
Für das Berichtsquartal ergibt sich gegenüber dem Er¬
gebnisse im vorigen Quartale eine Verminderung der Wuthfälle;
die Tabellen weisen folgenden Stand nach:
Zahl der betroffenen Regierungsbezirke.5,
„ „ „ Verwaltungsbezirke.8,
„ „ „ Gemeinden.10,
„ „ * Gehöfte.11,
„ „ wuthkranken Hunde.11,
Herrenlos herumlaufende Hunde wegen Verdacht getödtet 8,
Auf amtliche Anordnung getödtete Hunde.9.
Von den wuthkranken Hunden treffen 5 auf Oberbayern,
3 auf Oberpfalz und je 1 auf Niederbayern, Oberfranken und
Mittelfranken. Die Pfalz, Unterfranken und Schwaben blieben
frei.
Von der Uebertragung der Tollwuth auf Menschen ge¬
schieht in dem statistischen Materiale keine Erwähnung.
7. Die Pockenseache
ist in dem Berichtsquartale in der gemeinschaftlichen Schaf¬
herde in Olching, im Bezirke Bruck, (Oberbayem), bei 23
Schafen ausgebrochen, von welchen 17 der Seuche erlagen;
bei 27 Stücken wurde die Nothimpfung vorgenommen und
erkrankten hievon 20 auf die erstmalige und 3 auf die Nach¬
impfung an den Impfpocken. Die 4 erfolglos geimpften
Schafe erkrankten schwer an den natürlichen Pocken, wäh¬
rend bei denjenigen Schafen, bei welchen sich Impfpocken
entwickelten, auch die natürlichen Pocken gelinde auftraten.
In ätiologischer Beziehung dürfte mit ziemlicher Wahr¬
scheinlichkeit eine Verschleppung des Krankheitsstoffes von
der in der angrenzenden Gemeinde Geiselbulach an Pocken¬
seuche erkrankt gewesenen Schafherde anzunemen sein.
Diese in Bayern bis jetzt unbekannte Seuche ist in den
letzten Jahren aus Oesterreich-Ungarn eingeschleppt worden.
Auszug aus dem Protokoll der IX, ordentlichen General-
Versammlung des veterinärmedicinischen Vereins im
Grossherzogthum Hessen.
Abgehalten am 15. September 1879 zu Frankfurt a./M.
Zur Versammlung hatten sich 11 ordentliche Vereinsmitglieder
und als Gast das frühere Vereinsmitglied Herr Dr. Schüler, Ober-
Stabsveterinär a. D. aus Odessa eingefunden. Der Vorsitzende gibt
paoh Eröffnung und Begrüssung die eingegangenen Entschuldigungs-
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schreiben von correspondirenden and ordentlichen Vereinsmitglie-
dern bekannt und theilt weiter mit, dass Herr Dr. Schüler dem
Vereine die Akten über die Gründung des ersten thierärztlichen
Vereins in Deutschland zum Geschenk gemacht habe.
Ferner wird bekannt gegeben, dass der Verein z. Zt. aus 40
ordentlichen, 3 ausserordentlichen und 6 correspondirenden Mitglie¬
dern bestehe, Herr Dr. Diehn-Frankfurt a./M. als ordentliches
Mitglied beigetreten, dafür aber der Verein ein langjähriges Mit¬
glied, einen tüchtigen Fachgenossen und treuen Collegen, Hm. Kreis¬
thierarzt Schmidt-Frankfurt a. M. durch den Tod verloren habe,
dessen Andenken die Versammlung auf die Aufforderung des Vor¬
sitzenden durch Erheben von ihren Sitzen ehrt.
Der Vorsitzende referirt sodann, dass dio Beschlüsse der vor¬
jährigen Versammlung zur Ausführung gelangt seien, dass er ausser¬
dem aber noch einige Beschlüsse des Ausschusses zurKenntniss resp.
Genehmigung der Generalversammlung vorzulegen habe. Der Aus¬
schuss hält nämlich die Herstellung eines Verzeichnisses von sämmt-
lichen im Grossherzogthum ansässigen Veterinären für angemessen, zu
gleich aber auch ein Verzeichniss der im Grossherzogthum Hessen
zahlreich vorhandenen concessionirten und nicht concessionirten Empi¬
riker und Pfuscher für nothwendig, welchen beiden Anträgen die
Genehmigung ertheilt wird.
Weiter wird den Ausschussmitgliedern zum Besuche der Aus¬
schusssitzungen nach Orten ausserhalb ihres Wohnortes ausser den
Baarauslagen für Reisekosten eine Tagsdiät von 6 M. bewilligt.
Auf die Bekanntgabe eines Schreibens des Dep.-Th. Hrn. Dr.
Dietri.ch-Wiesbaden wird nach stattgefundener Discussion von
der Versammlung beschlossen zu erklären, dass der Verein bereit
ist, die Gründung einer von dem Vereine der Thierärzte in Hessen-
Kassau angeregten Fachzeitschrift nach Kräften zu unterstützen«
In Folge einer Einladung des Herrn Med.-Rathes Lydtin wird
Herr Rothermel als Dejegirter zur Versammlung der Natur¬
forscher und Aerzte und Betheiligung bei der ersten Veterinärsek¬
tion in Baden-Baden gewählt und demselben eine Reiseentschädigung
von 50 M. ausgesetzt.
Nachdem der Delegirte des Vereins Hr. Kreisvet. Rothermel
mündlichen Bericht über die am 3. und 4. August 1878 in Han¬
nover stattgefundene IV. Versammlung des deutscheu Veterinär-
rathes erstattet, derselbe sodann als Delegirter für die nächste
sechsjährige Periode wiedergewählt war und endlich der Vorsitzende
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Über die Bildung einer Unterstützungskasse der Hinterbliebenen
deutscher Thierärzte referirt und die Versammlung erklärt hatte,
hierüber in der nächsten Versammlung Beschluss zu fassen, wurde
die Sitzung geschlossen, worauf der grösste Theil der Anwesen¬
den zu einem gemeinsamen Mittagsmahle sich vereinigte.
Die Pferdezucht in Frankreich.
In Frankreich werden 3 verschiedene Typen von Pferden ge¬
züchtet: 1) das schwere Zugpferd für die Landwirtschaft
und die schweren Zuglasten der Industrie; 2) das Mittelpferd,
welches als Zugpferd für leichte Lasten, als Kutschpferd und als
starkes Beitpferd Verwendung findet; 3) das leichte Pferd, ein
Luxus-Zug- und Reitpferd.
Das schwere Pferd wird im Allgemeinen leicht erzielt; seine
Aufzucht ist auch lohnend, da es oft schon im Alter von 13
Monaten sein Futter verdient. Das leichte Pferd dagegen erfor¬
dert zwar als Vollblutpferd eine kunstvolle und mühsame Aufzucht,
anderseits besitzt es als sog. cheval du midi aber so vortreffliche
Eigenschaften) dass seine Zucht nur mit Unrecht über Gebühr ver¬
nachlässigt wird. Bei Weitem am meisten gesucht ist das Mittel¬
pferd, welches wegen seiner ausgezeichneten Eigenschaften die aus¬
gedehnteste Verwendung findet. Seine Zucht ist indess abhängig
von gewissen Bedingungen, welche für die Züchter ebenso leicht
eine Quelle des Beichthums werden, als auch deren Ruin herbei¬
führen können.
Das Mittelpferd, auch Halbblutpferd genannt, wird nämlich
durch Kreuzung des Vollblutpferdes mit dem schweren Zugpferde
erzeugt; es ist ein Thier, welches fähig ist, in 2 Stunden 25 bis
35 km zu durchlaufen, wobei es ein Gewicht von 75—100 kg trägt
oder eine Last von 500—700 kg zieht. Seine wichtigste Anwendung
ist diejenige in der Armee.
Bei einem Bestände jedes Infanterieregiments von 55 Pferden,
jedes Cavallerieregiments von 740 Pferden und jedes Artillerie¬
regiments von 1500 Pferden, benöthigt die ganze Armee auf dem
Friedensfu8se 110000 Pferde. Der Ersatz wird durch dieRemonte-
Ankäufe bewirkt und beläuft sich auf 7* des Normalbestandes.
Ohne Schwierigkeit vermag das Inland jährlich 8—9000 vollkommen
taugliche Remontepferde zu liefern.
Der Remontedienst zerfällt in 4 Bezirke mit 17 Remontedepots.
Ausser dem Personal, welches permanent für diesen Dienst bestimmt
ist, wird eine gewisse Anzahl von Cavallerieoffizieren von ihren
Truppentheilen als Ankaufsoffiziere zu den Remontedepots detachirt.
Der Einfluss des Remontewesens auf die Pferdezucht im Lande
ist ein sehr bedeutender. Das Gesetz schreibt den direkten Ankauf
der Pferde für die Remontedepots vor, um den Pferdebesitzern nicht
allein den Vortheil gemessen zu lassen, welcher ihnen aus dem
Verkauf an sich erwächst, sondern auch um sie vor der Concurrcnz
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fremder Händler zu schützen. Da nun die Ankäufe ununterbrochen
fortgehen, so sichert dies den Züchtern die Aussicht auf einen
stetigen Absatz ihrer Produkte.
Der Beitrag an Pferden, welchen die verschiedenen Landestheile
zu den Remonten liefern, ist sehr verschieden und beinahe in jedem
Jahre ein anderer; indess liefert die Normandie allein regelmässig
ungefähr die Hälfte des ganzen Bedarfs.
Soll die Armee auf den Kriegsfuss gesetzt werden, so sind
noch 150000—160000 Pferde über jene Friedenszahl nothwendig
und wenn ein Krieg längere Zeit dauert, so steigt diese Ziffer
leicht aufs Doppelte. Um sich nun diesen hohen Pferdebedarf je¬
derzeit zu sichern, wird zufolge Gesetzes vom 1. August 1874 jähr¬
lich eine Aufnahme aller Pferde, Maulthiere und Maulesel des Lan¬
des vorgenommen, wobei festgestellt wird, ob und in wie weit sich
dieselben nach Alter, Grösse, Figur und sonstige Beschaffenheit zum
Militärdienst im Falle einer Mobilmachung eignen.
Die Zahl der Pferde Frankreichs kann jetzt auf 8 bis 3 l |a Mil¬
lionen geschätzt werden; der jährliche Zuwachs durch Geburten
beträgt 800000 bis 350000. Da sich die Gesammtzahl thatsäch-
lich auf dieser Höhe erhält, so kann man annehmen, dass die mitt¬
lere Existenzdauer eines Pferdes in Frankreich 10 Jahre beträgt,
wobei auf die frühzeitige Abnutzung, auf Unglücksfälle, die Sterb¬
lichkeit der Fohlen u. s. w. gebührend Rücksicht genommen ist;
die normale Lebensdauer eines Pferdes beträgt sonst 25—80 Jahre.
Weil die Pferdezucht in Frankreich wenig lohnend ist und der
Züchter besser führe, wenn er statt der Pferde Rindvieh oder Schafe
züchtete, welche die Wiesen nicht in dem Grade verderben wie die
Pferde, ausserdem im Unglücksfalie immer noch in ihrem Fleisch-
werthe einen grossen Theil des Zuchtkapitals repräsentiren, bzw.
decken, so sieht sich der Staat genöthigt und er lässt es sich auch
eifrig »ngelegen sein, die Pferdezucht zu unterstützen. Er thut
dies ir erster Linie durch die Pflege und gute Dotirung der Vete¬
rinärschulen, welche jedes Jahr ein tüchtig geschultes Corps von
Rossärzten liefern, und dann durch Unterhaltung von Staatsgestüten,
deren Budget sich im Jahre 1878 auf 3399 650 Frcs. belief. In
den Staatsgestüten befinden sich zusammen 1900 Hengste, 30 Dienst¬
pferde, 20 Fohlen und 60 Stuten nebst deren Nachwuchs.
Die Hengste des Staates produciren von den 300000 Fohlen
jährlich 95 000. Die übrigen 205000 Fohlen entstammen Privat¬
gestüten und Bespringungen durch Hengste der Bauern und Fuhr¬
leute. Um den schädlichen Einfluss namentlich vieler zur Zucht
ungeeigneter Hengste der Frachtfuhrleute möglichst einzuengen, hat
die Regierung eine öffentliche Prüfung für alle zur Zucht bestimmten
jungen Pferde eingeführt.
Die Entfernung, welche bei dieser Prüfung im Trabe zurück¬
gelegt werden muss, beträgt für die arabischen und englisch-arabi¬
schen Hengste zwischen 2000 bis 4000 m. Das arabische Vollblut
wird hierbei im Alter von 3 Jahren mit 50 kg und im Alter von
4 Jahren mit 58 kg belastet, das englisch-arabische Blutpferd trägt
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80
dagegen im Alter von 3 Jahren 55 und im Alter von 4 Jahren
64 kg. Das leichte Halbblut-Zagpferd muss 4000 m im Trabe
leisten bei einer Belastung von 68 kg, im Alter von 4 Jahren.
Das leichte Halbblut-Reitpferd wird einem Dauerlaufe von 2100 m
unterworfen, wobei 8 Hinternisse zu nehmen sind mit einer Be¬
lastung von 60 kg im Alter von 8 Jahren und 68 kg im Alter von
4 Jahren.
Was die Stuten anlangt, so wird jede derselben einem Dauer¬
laufe von 2000 m unterworfen mit einer Belastung von 55—60 kg.
(Deutsche Landw. Presse. VII. Jahrg. Nr. 100.)
Personalien.
Der Direktor der Thierarzneiachule in Hannover, Professor Dr.
Dam mann ist zum Veterinär-Assessor des Medicinal-Collegiums der
Provinz Hannover und der Professor dieser Lehranstalt Dr. Lustig
zum ausserordentlichen Mitgliede der Königlichen technischen Deputation
für das Veterinärwesen ernannt worden. Dem Lehrer Dr. J ohann Hein¬
rich Möller an der Thierarzneischule zu Berlin wurde das Prädikat
„Professor“ verliehen. Der Thierarzt J. T e r e g ist commissarisch als
Lehrer an der Thierarzneischule in Hannover angestellt worden.
Von der Stadt Nurnberg wird für den daselbst bestehenden Vieh-
und zu errichtenden Sohlachthof ein zweiter amtlicher Thierarzt in
widerruflicher Weise aufgestellt, welcher die Behörde in allen Ange¬
legenheiten des Veterinärwesens zu berathen und in Verhinderungsfällen
den Bezirkstliierarzt, dem er coordinirt ist, zu vertreten hat. Das mit
dieser Stelle verbundene Gehalt beträgt 3000 M. nebst 20 pCt. Woh-
nungßentschädigung und erwirbt sich derselbe, nach Massgabe des be¬
stehenden Pensionsstatuts, welchem er beizutreten hat, Pensionsrechte.
Die Ausübung der Privatpraxis ist nicht gestattet. Bewerbungsgesuche
sind bis 20. März d. J. bei dem Stadtmagistrate Nürnberg einzureichen.
Zur Bewerbung um die erledigte Kreisthierarztstelle für den Kreis
Kroeben (v. Ste. 12 der Wochenschrift) ist der Termin bis 24. März
d. J. verlängert worden.
Als Bezirksthierarzt für Neustadt a. W.N. wurde Bezirksthierarzt
M. Plank in Kemnath auf Ansuchen versetzt.
Zum Distriktsthierarzt in Winnweiler, kgl. Bezirksamts Kaisers¬
lautern, wurde der praktische Thierarzt A. Mayer dortselbst ernannt.
VorläufigeAnzeige. Sicherem Vernehmen nach erscheint
bis 1. April d. J. ein von dem kgl. Landesthierarzte Höring in
München verfasster Commentar zum Reichs viehseuchenge¬
setze sowie zu der Instruktion zu demselben und den Vollzugs¬
bestimmungen hierzu im Buchhandel, worauf hiermit schon jetzt
aufmerksam gemacht wird.
Die nächste Monatsversammlung des thierärztlichen Gauver¬
bandes Würzburg findet Samstag den 5. März d. J. Nachm.
2 Uhr im Hörsale der k. Hufbeschlaglehranstalt statt. Tages¬
ordnung: Ueber Lungenseuche. Ref. Hr. Thierarzt Burger.
Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Drnck von Raokl n. Lochner.
Verlag von Wilh. Lfiderit* in Augsburg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
her&oagegeben von
Tb. Adam in Augsbnrg.
XXV. Jahrgang. N= 10. Marz 1881.
Inhalt : Sarkom der Rückenmarkshäute bei einem Pferde. — Die In-
struktion zum Reichsviehseuohengesetze. — Mittheilungen der deut¬
schen Viehzucht- und Herdbuch-Gesellschaft. — Ansteckende Haus¬
thierkrankheiten. — Literatur. — Personalien. — Bisheriges Ergeb¬
nis der Sammlung zur Unterstützungskasse für die Hinterbliebenen
deutscher Thier&rzte. _
Sarkom der ßftckenmarks-Häute bei einem Pferde.
Von Professor W. Dieckerhoff.
Vortrag, gehalten in der Sitzung des Vereins praktischer Thier&rzte zu
Berlin am 23. October 1880.
Es ist nach der thatsächlichefc Erfahrung bekannt, das*
die geechwulstbildenden Krankheitsprozesse am Rückenmark
und dessen Häuten bei allen Haussieren und insbesondere
bei den Pferden zu den grössten Seltenheiten gehören. Um
so mehr bin ich dem Herrn Ober-Rossarzt Eüttner zum
Danke verpflichtet für die Gefälligkeit, mit welcher derselbe
mir einen durch Sarkom-Bildung in der Dura Mater spinalis
bedingten Krankheitsfall zur Fes&tellung überliess« Der Fall
betraf ein werthvolles Reitpferd — engl. Halbblut, Wallach,
gegen 12 Jahre alt und 1,68 Meter hoch. — Yorberichtlich
wurde mir mitgetheilt, dass das Pferd seit dem Monat Mai
schlecht gefressen habe, nach und nach immer mehr abge¬
magert sei, sich häufig niedergelegt und in der letzten Zeit
zuweilen ohne Hülfe nicht habe aufstehen können. Bei meiner
Untersuchung des Pferdes am 13. Juli 1880 fand ich folgende
Symptome:
Dürftiger Nährzustand; glanzloses, rauhes Deckhaar; 36
Pulse von mittlerer Stärke und 20 Athemzüge in der Minute;
Bluttemperatur 37,5°C.; die sichtbaren Schleimhäute normal;
Futteraufnabme sehr gering, das Pferd verzehrt spärliche
Bissen von Heu und Grünfutter, aber keinen Hafer; vom
Trinkwasser wird täglioh ein halber Eimer voll aufgenommen;
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die in geringer Quantität entleerten Darmexcremente sind
klein geballt, sonst nicht abnorm; Urin wird häufig, aber stets
in kleiner Menge entleert, derselbe ist trübe, enthält viel
kohlensauren Kalk und Schleimflocken, aber kein Eiweiss,
spec. Gew. 1027.
Auffällige Ersche : nungen finden sich im Habitus. Das
Pferd hält den Kopf nach vorn gestreckt und etwas gesenkt;
die Augen werden hervorgedrängt; der Blick ist ängstlich und
bekundet, dass das Pferd andauernde Schmerzen empfindet;
die Rücken- und Lendenwirbel sind etwas emporgehoben und
die Dornfortsätze in ihren Umrissen durch die Haut erkenn¬
bar; das Becken wird ganz horizontal gehalten, so dass die
äusseren Darmbeinwinkel und die Sitzbeinhöcker in einer
ebenen Linie liegen; die Hintergliedmassen sind auseinander
und nach rückwärts gestellt; die Fesselgelenke werden nicht
durchgedrückt (köthenschüssige Stellung).
Die Schweifmuskeln sind gelähmt; die Schweifrübe ruht
auf dem After, sie kann ohne jeden Widerstand emporge¬
hoben werden und fällt mit der Entfernung der Hand sofort
in ihre Lage zurück. Gewöhnlich hängt auch die Ruthe eine
Handbreit aus dem Schlauche schlaff herab, zuweilen wird
dieselbe aber noch ernporgezogen. Der lange Rückenmuskel
und die Kruppen- (Gesäss-) Muskeln sind beiderseits stark
atroph irt.
Während des Stehens im Stalle stöhnt das Pferd von Zeit zu
Zeit, namentlich bei Bewegungen des Kopfes zu wiederholten
Malen. Sehr schmerzhaft wird dem Thiere die Entleerung
der Darmexcremente und des Harns. Beim Auflegen der
Finger auf die Haut am Rücken, am Becken oder an den
Flanken erfolgen zuckende Bewegungen in den Muskeln,
namentlich in den Gesässmuskeln. Das Pferd vermeidet ängst¬
lich jede Ortsbewegung. Wird es mit dem Kopfe unter gleich¬
zeitigem An treiben gewendet, so schreitet es mit den Yorderfüssen
zur Seite, lässt aber beide Hinterfüsse stehen und ruht auf den
Hufspitzen derselben so lange, bis es durch Verlust des Gleich¬
gewichts veranlasst ganz langsam zuerst einen und dann auch
den anderen Hinterfuss in die entsprechende Stellung bringt.
Dabei erfolgt lautes Stöhnen zu wiederholten Malen. Beim
Führen schiebt das Pferd die Hinterfüsse steif nach vorn, wo¬
bei die Hufspitzen über den Boden geschleift werden. Bei
der Untersuchung durch den Mastdarm bekundet das Pferd,
namentlich wenn sich die Hand gegen die Wirbelsäule
wendet, heftige Schmerzen, indem es laut stöhnt.
Die Auscultation und Percussion des Brustkastens ergeben
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nichts Abnormes. Als das Pferd sich am 14. Juli in dem ge¬
räumigen Stalle, in welchem es untergebracht war, nieder¬
gelegt hatte, konnte es nur mit grosser Mühe und mit Hülfe-
leistung mehrerer Personen zum Aufstehen gebracht werden.
Nach diesem Befunde nahm ich an, dass das Pferd wahr¬
scheinlich mit einem Tumor an der unteren Fläche der
Wirbelsäule behaftet und dass durch denselben eine chronische
Periostitis und Ostitis an den Wirbelkörpern herbeigeführt
sei. Hiemit glaubte ich das Krankheitsbild und insbesondere
auch die Lähmung der Scbweifnerven am besten in Ver¬
bindung bringen zu können. Eine selbstständige chronische
Erkrankung des Rückenmarkes oder seiner Häute als Grund¬
lage des schmerzhaften Leidens schloss ich bei meinen Er¬
wägungen au#, weil eine solche nach den bisherigen Erfahr¬
ungen fast als ein unbekanntes, mindestens aber als ein höchst
seltenes Vorkommniss betrachtet werden musste. Dass die
Krankheit nach dem ganzen Verhalten des Pferdes und nach
Anleitung des Vorberichts als unheilbar zu beurtheilen war,
unterlag keinem Einwande. Auf meine Vorstellung genehmigte
der Besitzer dieTödtung des Pferdes, welche am 15. Juli durch
Verblutung erfolgte.
Sectionsbefund: Allgemeine Abmagerung; Brust- und
Bauchorgane gesund; nur in dem mittleren Th eile der rechten
Lunge, und zwar in dem unteren Abschnitte erscheinen die
kleinen Bronchien erweitert und mit einer graugelben, schlei¬
migen Masse gefüllt, welche auf der Durchschnittsfläche her¬
vorgedrückt werden kann. Unter der Pleura findet sich an
einzelnen, etwa 2 bis 4 Quadrat-Centimeter grossen Stellen
eine gelatinöse gelbliche Flüssigkeit. Beide Nieren etwas
vergrössert; die Membrana propria leicht abzuziehen; in der
Rindensubstanz zahlreiche, grauweisse, weiche Herde von
Hirsekorn- bis Erbsen- und Bohnengrösse, die unregelmässige
Contouran haben und ohne scharfe Begrenzung in das Nieren¬
parenchym übergehen. Die peripherisch gelegenen Herde
treten an der Oberfläche der Nieren knotenförmig hervor.
Im Uebrigen zeigen die Nieren keine Veränderungen.
Unter den Lendenwirbeln und am Kreuzbein, an den
Iliopsoasmuskeln und zwischen den Gesässmuskeln finden sich
sulzige Ergiessungen. Das Periost der drei letzten Lenden¬
wirbel und der beiden ersten Kreuzwirbel entzündlich verdickt
und dunkel geröthet, stellenweise schwarzroth. Die Wirbel¬
körper selbst sind auf dem Durchschnitt dunkelroth, aufge¬
bläht und mürbe, bimsteinartig (chronische Knochentzündung).
Diese entzündlichen Veränderungen treten am stärksten im
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letzten Lenden- und ersten Kreuzwirbel hervor. Sowohl nach
vorn, als nach hinten verringert sich allmälig mehr und mehr
die rothe Färbung der Wirbelkörper und bzw. die Intensität
der Knochenentzündung. Spuren derselben lassen sich aber
nach vorn bis zum 16. Rückenwirbel verfolgen. Das zwischen
den kranken Wirbeln und der Dura Mater spinalis liegende
Fettgewebe ist atrophisch und geröthet. Beim Durchschnei¬
den der Dura in der Lendengegend ergiesst sich ein Liter
klarer, wasserheller Flüssigkeit. Die Dura ist mit der Pia
an vielen Stellen abnorm verbunden; die Blutgefässe der letz¬
teren stark vergrössert und mit Blut gefüllt. Das Rückenmark
selbst leicht geröthet und durchfeuchtet. Yon den letzten
Lendennerven an nach hinten ist die Dura in ihrem ganzen
Umfange verdickt und von knotenförmiger Gestalt, so dass
das Rückenmark vom 5. Lendenwirbel bis zum letzten Kreuz¬
wirbel von einer Geschwulstmasse förmlich umfasst wird. Die
in der kranken Dura dicht neben einander gelegenen Knoten
haben eine verschiedene Grösse; die kleinsten sind linsen¬
gross, die grössten haben den Umfang einer Haselnuss. Die
Rückenmarksnerven sind zum Theil von den knotigen Neu¬
bildungen eng umgeben. Zwischen und resp. auf den letz¬
teren finden sich dünne, pfriemenförmig-hautartig gestaltete
Anhängsel von neugebildetem Bindegewebe, welches viele
kleine Blutgefässe trägt und hierdurch ein röthliches Ansehen
hat. Auf dem Durchschnitt zeigen die Knoten eine markige
Beschaffenheit und theils eine grauweisse theils eine gelblich¬
graue Färbung.
Die mikroskopische Untersuchung des vorstehend beschrie¬
benen Tumors der Dura ergab, dass derselbe sich aus Rund¬
zellen und einer geringen Menge feiner, faseriger Grundsub¬
stanz zusammensetzt. An mehreren Partien sind die Merk¬
male der Fettmetamorphose zu erkennen. Daneben findet
sich eine grosse Zahl von Myelinkugeln.
Hiernach stellt die Geschwulst ein Rundzellen-Sarkom
dar, deren Entwickelung eine partielle Destruction einzelner
Rückenmarksnerven und eine constructive chronische Knochen-
Entzündung der benachbarten Wirbelkörper herbeigeführt hat.
Zweifelhaft ist mir die Deutung der in den Nieren befind¬
lichen Herde geblieben. Bei der näheren Besichtigung ge¬
wann ich die Ansicht, dass sie aus Embolie entstanden seien.
An den mikroskopischen Präparaten fanden sich neben den
gewöhnlichen Produkten regressiver Prozesse viele Myelin¬
kugeln. Da mir dieser Befund keinen ausreichenden Anhalt
lieferte für die anatomische Diagnose der fraglichen Herde
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und insbesondere für die Beantwortung der Frage, ob die¬
selben in ursächlicher Verbindung mit dem Tumor der Rück¬
markshäute stünden und als Sarkom-Metastasen aufzufassen
seien, so bat ich Herrn Geheimrath V i r c h o w um die Besich¬
tigung der Nieren. Derselbe hatte die Güte, mir mitzutheilen,
dass nach seiner Untersuchung die Herde mykotischer Natur
zu sein schienen und gegenüber dem Tumor in der Dura
Mater spinalis nur einen zufälligen Befund darstellten» Dass
die Herde keinen nachtheiligen Einfluss auf die Gesundheit
des Pferdes gehabt haben, kann nach dem Sectionsergebniss
und nach der Beschaffenheit des in den beiden letzten Tagen
vor der Tödtung secernirten Harns keinem Zweifel unterliegen.
Die Instruktion zur Ausführung der §§. 19 bis 29 des Gesetzes
vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unter¬
drückung von Viehseuchen (v. Wochenschr. 1880 Nr. 29),
ist vom Bundesrath in seiner Sitzung vom 12. Februar ds. Js.
beschlossen und unterm 24. Februar c. im „Central-Blatt für das
deutsche Reich* (Nr. 8 Ste. 37—71) nebst 2 Anlagen vom Reichs¬
kanzler zur allgemeinen Kenntniss gebracht worden.
Die Instruktion selbst hat 132 Paragraphen und regelt im
Allgemeinen das veterinär - polizeiliche Verfahren in folgenden
Punkten: *)
§. 1 erklärt die Vorschriften der Instruktion bei der Anwen¬
dung der nach §§. 19 bis 29 des Reichsviehseuchengesetzes zu tref¬
fenden Schutzmassregeln als massgebend, sofern nicht durch die
obersten Landesbehörden im Interesse der wirksamen Bekämpfung
einzelner Beuchen weitergehende Massregeln innerhalb der
gesetzlichen Schranken vorgeschrieben werden;
§. 2 bestimmt, dass die Vorschriften der Instruktion auf die
einer geregelten veterinärpolizeilichen Controle unterstellten Schlacht-
Viehhöfe und öffentlichen Schlachthäuser und das daselbst aufge¬
stellte Schlachtvieh nur insoweit Anwendung finden, als sie mit den
Anordnungen der §§. 53 bis 56 des Gesetzes vereinbar sind;
§. 3 enthält die Anordnung, dass die in dieser Instruktion vor¬
geschriebenen Desinfectionen nach Massgabe der in der Anlage A
gegebenen Anweisung auszuführen sind;
§. 4 schreibt vor, dass die auf Grund des Reichsviehseuchen¬
gesetzes und dieser Instruktion auszuführenden Zerlegungen von
gefallenen oder auf polizeiliche Anordnung getödteten Thieren nach
Massgabe der als Anlage B beigefügten Anweisung für das Obduk¬
tionsverfahren zu erfolgen haben.
In den §§. 5 bis 15 ist das Verfahren bei Milzbrand vor¬
geschrieben.
*) Die Instruktion nebst Beilagen nehmen 34 Druokseiten in Quart¬
format ein, sind also zu umfangreich als dass sie dem Wortlaute nach
in der Woohensohrift abgedruokt werden könnten«
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Die §§. 16 bis 31 enthalten die Vorschriften gegen die Toll-
wuth.
Die §§. 32 bis 56 regoln das Verfahren bei Rotz (Wurm) der
Einhufer.
Durch die §§. 57 bis 69 sind die Massregeln beim Ausbruche
der Maul- und Klauenseuche festgesetzt.
In den §§. 70 bis 91 werden die Vorschriften beim Auftreten
der Lungenseuehe normirt.
Die §§. 92 bis 109 setzen die Massregeln gegen die Pocken¬
seuche der Schafe fest.
Die §§. 110 bis 118 handeln von den Massnahmen gegen die
Beschälseuche und den Bläschenausschlag der Pferde
und des Rindviehes.
In den §§. 120 bis 132 sind die Vorschriften gegen die Räude
der Pferde und Schafe enthalten.
In der Anlage A „Anweisung für dasDesinfections-
verfahren bei ansteckendon Krankheiten der Hausthiere a wer¬
den die Desinfectionsmittel, das Desinfectionsverfahren überhaupt
und für die einzelnen Seuchen in 18 Paragraphen vorgeschrieben.
In der Anlage B „Anweisung für das Obduktionsver¬
fahren bei ansteckenden Krankheiten der Hausthiere tt sind in
40 Paragraphen allgemeine und besondere Bestimmungen über die
Ausführung der Section, insbesondere der Brust- und Bauchhöhle
bei den einzelnen Arten der Hausthiere und in Bezug auf einzelne
Seuchen, dann hinsichtlich des Obductionsprotokolls, des technischen
Befundes, des Gutachtens und des Obergutachtens gegeben.
Aus den „Mittheilungen der deutschen Viehzucht- und Herd-
buch-Gesellschaft tt (Nr. 1 vom 29. Januar 1881) ist zu ent¬
nehmen, dass die vom 16.—18. Januar c. im Klub der Landwirthe
zu Berlin stattgefundene Ausschuss-Versammlung zahlreich besucht
war und unter dem Vorsitze des Oekonomieraths Pet er s en-Eutin
beschlossen wurde, möglichst dahin zu wirken, für 1882 eine grosse
landw. Ausstellung in’sLeben zu rufen. Weiters sind u. A. ein¬
gehende Berathuncren über die Einrichtung und Führung
des deutscherHerdbuchs gepflogen, hierüber bestimmte Nor¬
men und die Bedingungen festgesetzt worden, unter welchen die
Eintragung von Thieren in das Herdbuch erfolgen soll. In Bezug
auf Schafe und Schweine haben die gleichen Regeln wie für
Rindvieh zu gelten. Von der Gesellschaft wird die Herausgabe
einer Brochüre veranlasst werden, welche Anleitung zur Führung
von Stammzucht-Registern gibt. — Die Sektion für die Bes ehr ei b-
ung der deutschen Viehracen wird im Vereine mit dem
Vorstande die Verhandlungen über diesen Punkt weiter verfolgen.
Nr. 2 dieser Mittheilungen enthält ein Verzeichniss der
ständigen Ausschussmitglieder sowie der bis jetzt definitiv beige¬
tretenen ordentlichen Mitglieder, und gestattet u. A. einen Einblick
in die rastlose Geschäftstätigkeit des Vorstandes zur Förderung
der Gesellschaftszwecke. Th. A.
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Ansteckende Hausthierkrankheiten. In Eisass-Lothringen
während des Monats Januar 1881. In ganz Elsass-Lothringen sind
yon ansteckenden Thierkrankheiten nur 1 Fall von Rotz krankheit
im Kreise Saargemünd und 4 Fälle von Milzbrand in 8Kreisen
vorgekommen; die Maul- und Klauenseuche ist im Erlöschen
begriffen. Als der Rotzkrankheit verdächtig sind 12 Pferde in 3
Kreisen, der Ansteckung verdächtig 85 Pferde in 21 Gemeinden
von 12 Kreisen consignirt.
Im kgl. bayer. Regierungsbezirke Schwaben und Neuburg
während des Monats Februar 1881. Bei Gelegenheit der Sektion
1 Pferdes im Amtsbez. Augsburg wurde die R o t z krankheit fest-
f ©stellt und sind ferner in 3 Amtsbez. 3 Pferde wegen Rotz ver¬
acht und 1 Pferd wegen Verdacht des Hautwurms contu-
mazirt worden. — In 1 Gemeinde des Amtsbez. Lindau ist in
3 Ställen die Lungenseuche zum Ausbruch gekommen; in dem
1 Stalle besteht die Wahrscheinlichkeit der Einschleppung aus Würt¬
temberg, in dem 2. Stalle wurde die Seuche vor 13 Monaten als
erloschen erklärt, blieben jedoch 2 durchgeseuchte Stücke übrig.
— Die Räude ist im Amtsbez. Neuburg bei 2 Pferden — angeb¬
lich in Folge von saurem Futter und Mangel an Wart und Pflege (I 4 ?)
— dann unter den Schafen eines Ortes constatirt worden.
Literatur.
Ueber die Wirkungen <ler gebräuchlichsten Antiseptica auf
einige Contagien. Inaugural - Dissertation von Alfred
Krajewski aus Wilna-Dorpat. Druck von Schnakenburg.
1880. gr. 8. 59 S.
Der Herr Verfasser hat sich zur Aufgabe gestellt, einen
weiteren Beitrag zur Lehre über die Wirkung der Antiseptica auf
Contagien zu liefern und gleichzeitig die Bedeutung der Bacterien
für die Contagien weiter festzustellen. Nach Voranstellung der in
dieser Richtung in der einschlägigen Literatur niedergelegten Forsch¬
ungen sowie der von ihm angestellten eigenen Impfversuche zur
Erzeugung der Septicämie, Cultur- und Transplantations versuche etc.
gelangt derselbe zu folgenden Schlüssen: 1) Nur einige Antiseptica,
nämlich 2 pCt. Sublimatlösung und 10 pCt. Lösungen von Carbol-,
Schwefel-, Salzsäure, Kupfervitriol, Höllenstein, Aetzkali und Natron
sowie absoluter Alkohol sind im Stande das Lebensvermögen der
specifisch septischen Bacterien vollständig zu vernichten; andere
dagegen verändern nur die physiologischen Funktionen der Bac¬
terien und bewirken damit die Ansteckungsunfähigkeit des septischen
Contagiums. _ Th. A.
Personalien.
Erledigt ist die Stelle eines Direktors des pfälzischenLandgeBtüts
in Zweibrücken mit 4000 M. Gehalt incl. eines Anschlags für “Wohnung
und Gärten mit 400 M. Bewerber, welche ihre Kenntnisse im Gestüts¬
wesen mit Zeugnissen zu belegen haben, wollen ihre Gesuche binnen
4 Wochen (vom 20. Februar o. an) bei der k. Regierung der Pfalz
einreiohen.
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Bei der k. Central-Thierarzneischule in München sind mit 1. April
1. Je. die Funktionen
a) des II. klinischen Assistenten und
b) des Assistenten für pathologische Anatomie
zu besetzen. Mit jeder dieser Funktionen ist ein jährlicher Bezug von
900 M. und eine Zulage von 202 M. 56 Pf. sowie freies Dienstzimmer
im Anstaltsgebäude verbunden. Bewerber um diese Stellen wollen ihre
mit Zeugnissen belegten Gesuche bis längstens 20, März 1. J. bei der
Anstalts-Direktion einreichen.
Der k. Direktor: Ludwig Franck.
Ausgeschrieben e Kreis thierarztstellen:
R .. , jr . Jährlicher Gesuche lind «iiiureichu
nr ei reu. etatsmäss. Gehalt: Zusehuis: bii tarn bei d. K Regierung in:
Bublitz. 600 M. — 6. April 1881. Cöslin.
Wirsitz. 600 M. — 8. April 1881. Bromberg .
Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt
Kemnath. Bewerber um diese Stelle haben ihre an das kgl. Staats¬
ministerium des Innern gerichtete, vorschriftsmässig belegten Gesuche
bis zum 25. Mä> z d. J. bei der ihnen Vorgesetzten Kreisregierung, Kam¬
mer des Innern, einzureichen.
Der Unterzeichnete sucht sogleich einen zuverlässigen Assistenten.
Funk, Landthierarzt in Coburg.
Die erledigte Stelle eines Controlthierarztes für den Distrikt Weg-
scheid ist dem Distriktsthierarzt Ferd. Ebersberger in Pöttmes
übertragen worden. _
Sammlung für das Stammkapital der Unterstützungskasse für
die Hinterbliebenen deutscher Thierärzte-
In Folge des Aufrufs des Präsidenten des deutschen Veterinärrathes
vom ersten Weihnachtstage 1880 gingen bisher von nachstehenden
Herren Collegen an Beiträgen ein: Heine-Hamburg 20 M., Ham elau-
Hamburg 20 M., Heck m ann-Wildeshausen 10 M., Arnsberg-Barten¬
stein 3 M., I mmel m ann-Stendal 50 M., Brand-Frankfurt a. O. 20 M.,
Hirschla nd-Essen a. d. R. 100 M., Wollgast-Liebenwalde 15 M.,
Ho hnke-Bessungen 5 H., Wellendorf-Schönebeck i. Holst. 10 M.,
Deierling-Hameln 10 M. t Küh nert-Gumbinnen 10,05 M., A. in A.
50 M., D. in H. 30 M., Ge iss-Hannover 30 M., Wieoher s -Hildesheim
100 M., Prietsch-Leipzig 10 M., Riechers-Esens 5 M, Möllhoff-
Essen a. d. R. 10 M., Seffner-Berlin 5 M., Schenk-Deutseh-Crone
20 M., Pinkert-Strausberg 5 M., Munckel-Stralsund 10 M., Dr.
Es8er-Göttingen 30 M., Heyne-Obernik 10 M , Spierling-Bublitz
10 M., Bürch ner-Mühldorf 5 M., Dr. Tr au tv etter-Leipzig 10 M.,
Körner-Treptow a. d. Toll. 30 M., Pfeuffer-Leubus 10 M., Magnus-
Guben 20 M., Klein-Call 10 M., Lüpke-Nienburg a. d. S. 3 M., G.,
O.-R.-A. in C. 10 M., Beckedorf-Gehrden 15 M , Conz e-Mühlhausen
i. Th. 10 M., Mieckley-Cosel 15 M., Sager-Laugszargen 30 M.,
En gel-Sprottau 3 M., Neugeb au er-Sprottau 3 M., M ö b i u s-Freiburg
i. S. 3,05 M., H e ck-Lippstadt 20 M., Br äuer-Annaberg i. S. 15 M.,
Arndt-Bolkenhain 20 M., W. in D. 3,39 M. — Summa 833 M. 49 Pf.
Die eingegangenen Beiträge sind vorläufig mit 4 pCt. Verzinsung auf
der hiesigen Sparkasse angelegt.
Hannover, den 20. Februar 1881.
Dr. Dammann.
Geiss.
Wochenschrift
fär
Thierheilkunde und Viehzucht.
1
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
beraasgegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N= 11. März 1881.
Inhalt: Schlachtviehmarktverkehr, Fleischconsum und Fleisohbeschaü
in München. — Bericht über die Generalversammlung des Vereins
karhessisoher Thierärzte pro 1880. — Stand der Viehseuchen in der
Schweiz. — Krankenstand in den Pferdespitäler der bayer. Armee.
— Viehmarktverkehr in Nürnberg. — Vorlesungen an der Kgl. Thier¬
arzneischule in Hannover. — Verschiedene Mittheilungen (Verschenken
gesundheitsschädlicher Nahrungsmittel strafbar). — Literatur. —
Personalien. _
Schlachtviehmarkt-Verkehr, Fleischconsum und Fleisch¬
beschau in der Haupt- und Residenz - Stadt Manchen
im Jahre 1880 .
I. Schlachtviehmarkt-Verkehr. Nach den Ausweisen
der Schlacht- und Viehhof-Cassa waren im Jahre 1880 im städtischen
Viehhofe zu Markt gebracht: 21144 Ochsen, 16154 Kühe, 6545
Stiere, 6909 Rinder, 166 249 Kälber, 77 637 Schweine, 8837 Schafe
und Ziegen und 6380 Spanferkel, Lämmer und Kitze; im Ganzen
309 855 Schlachtthiere.
Hievon wurden in 7106 Waggons per Bahn in den Viehhof
eingefahren: 19 333 Ochsen, 10525 Kühe, 5059 Stiere, 5814 Rin¬
der, 117 655 Kälber, 55956 Schweine und 4650 Schafe und Ziegen;
alles Uebrige wurde auf der Landstrasse eingebracht«
Gegen das Vorjahr ergeben sich für die Zufuhr folgende
Differenzen: Ochsen 5210, Kühe + 1346, Stiere — 632, Rin¬
der + 492, Kälber + 14779, Schweine — 13979, Schafe und
Ziegen — 2763.
Unter den auf hiesigem Markte aufgetriebenen 50752 Stücken
Grossvieh waren alle im diesseitigen Bayern und in den benach¬
barten österreichischen Kronländern vorkommenden Rinder-Racen
tmd Schläge vertreten, doch konnten auch einzelne Collektionen
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Originalthiere dor Montafuner-, Schwyzer-, Simmenthaler- und Hol¬
länder-Race, — meist aus herrschaftlichen Gutsverwaltungen stam¬
mend — beobachtet werden. Die Zufuhr der Kälber wurde zum
weitaus grössten Theile aus dem Schwabenlande bethätiget, während
Schweine und Schafe aus aller Herren Länder zu Markt gebracht
wurden.
Die Marktpreise für Grossvieh blieben das ganze Jahr hindurch
ziemlich fest und unverändert; kleine Schwankungen zu Gunsten
der Käufer waren nur im Frühjahre in den Monaten März bis Mai
zu bemerken, zu weicher Zeit eben wegen allmähliger Aufzehrung
der Futtervorräthe die Landwirthe gezwungen waren Thiere abzu¬
geben, so dass die Viehmärkte weit überstellt und die Preise ge¬
druckt wurden. So kostete z. B. ein Ochse I. Qualität mit 350 kg,
55—65 kg Unschlitt und 50—55 kg Haut in den obengenannten
Monaten nur 465—486 Mark, während für einen solchen in der
ganzen übrigen Zeit 480—510 Mark — also 20—25 Mark mehr —
bezahlt werden mussten.
Die Preise der Kälber schwankten von Markt zu Markt und
wurden gekauft: per 1 a kg lebend zu 25—47 Pfg.; todt zu 30 bis
57 Pfg.
Die Schweine waren in Folge geringerer Zufuhr das ganze
Jahr hindurch etwas höher im Preise und wurden gekauft per
V» kg lebend zu 36—48 Pfg., todt zu 50—60 Pfg.
Die Preise für Schafe blieben unverändert und wurden solche
per Stück je nach Grösse und Qualität gekauft von 8—20 Mark.
Der Export von Schlachtthieren vom hiesigen Markte weg nach
anderen Plätzen war auch in diesem Jahre nicht bedeutend; es
wurden nach auswärts nur abgeführt: 4972 Stücke Grossvieh, 5081
Kälber und 4051 Schweine.
Von den zu Markt gebrachten Thieren wurden bei der ärzt¬
lichen Beschau wegen verschiedener in- und externer Leiden, dann
Wegen auffallender Magerkeit, Unreife, Nothstichen etc. beanstandet
und vom Viehhofe in die Sanitäts-Anstalt verwiesen: 22 Ochsen,
59 Kühe, 3 Stiere, 8 Jungrinder, 889 Kälber, 120 Schweine, 34
Schafe, 2 Ziegen und 149 Lämmer und Kitze.
II. Fleischconsum. Vom 1. Januar bis 31. Dezbr. wur¬
den geschlachtet:
a) Im Centrad-Schlachthofe: 18 642 Ochsen, 17 498 Kühe, 5745
Stiere, 6066 Rinder = 47 951 Stücke Grossvieh, dann 160 618
Kälber, 71143 Schweine, 17515 Schafe und Ziegen, 2610 Span-
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öl
ferkel, Lämmer und Eitze und 792 Pferde; im Ganzen 300629
Schlachtthiere.
Gegen das Vorjahr wurden daselbst mehr geschlachtet: 1709
Kühe, 2263 Rinder, 10647 Kälber, 505 Schafe und 163 Pferde;
dagen wurden weniger geschlachtet: 642 Ochsen, 78 Stiere, 11823
Schweine und 628 Spanferkel, Lämmer und Kitze.
b) Haus- und Nothschlachtungen im Stadtbezirke wurden vor¬
genommen bei 4 Ochsen, 90 Kühen, 4 Rindern, 39 Kälbern, 495
Schweinen und 43 Schafen und Ziegen = in Summa 675 Thieren.
Die Gesammtzahl der geschlachteten Thiere beziffert sich so¬
nach auf 301304 Stücke, um 2058 mehr als im Vorjahre.
Wird naeh den hiesigen Verhältnissen als Durchschnittsgewicht
angenommen von
1 Mastochsen 300 kg mithin
im Ganzen
5593800 kg
1 Kuh
200 ,
9
9
9
3517600 ,
1 Stier
160 ,
9
9
9
919200 „
1 Rind
120 ,
9
9
9
728400 „
1 Kalb
40 ,
9
9
9
6426280 „
1 Schwein
45 „
9
9
9
3223710 „
1 Schaf
20 ,
9
9
9
351160 „
1 Pferd
235 ,
9
9
9 _
186120 „
so beträgt das Gesammtfleischquantum: 20946 270 kg
und trifft bei 230000 Einwohnern der Stadt per Kopf und Jahr
91,0? kg Fleisch, sonach um 1,53 kg mehr als im Jahre 1879.
Nach Fleischsorten treffen im Jahre 1880 per Kopf:
vom Mastochsenfleisch 24,32 kg oder 26,70 Procent;
9
Kuhfleisch
15,29
9
9
16,79
9
9
Stierfleisch
3,99
9
9
4,39
9
9
Jungrindfleisch
3,16
9
9
3,47
9
9
Kalbfleisch
27,94
9
9
30,68
9
9
Schweinefleisch
14,01
9
9
15,39
9
9
Schaffleisch
1,53
9
9
1,68
9
9
Pferdefleisch
„0,81
9
9
0,89
9
Im Vergleich zum vorigen Jahre hat der Verbrauch von Mast¬
ochsenfleisch um 1,39 Proc. und von Schweinefleisch um 2,86 Proc.
abgenommen, dagegen der von Kuhfleisch um 1,38 Proc., vom
Jungrindfleisoh um 1,26 Proc», der von Kalbfleisch um 1,55 Proc
und endlich der von Pferdefleisch um 0,18 Proc. zugenommen.
Die Fleischpreise sind dahier mit Ausnahme von Mastochsen-
und Schweinefleisch etwas zurückgegangen und kostete kg Mast-
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92
Ochsenfleisch I. Qualität 66Pfg., II. Qual. 60 Pfg.; Rindfleisch 46
bis 60 Pfg.; Kalbfleisch I. Qual. 56—66 Pfg., II. Qual. 46 bis
54 Pfg., III. Qual. 32—40 Pfg.; Schweinefleisch I. Qual. 60 bis
70 Pfg., II. Qual. 46—58 Pfg.; Schaffleisch 26—40 Pfg.; rohes
Pferdefleisch 18—22 Pfg.
Dass die Fleischpreise im Allgemeinen gegenüber den Ankaufs¬
preisen des Schlachtviehes fast immer zu hoch sind und bei weitem
am meisten bei den ungemästeten Schlachtthieren, die wirklich um
jeden Preis zu haben sind, kam auch hier genugsam zur Beob¬
achtung und sei zur Bestätigung dessen erwähnt, dass zur Schlacht¬
ung für die städtische Freibank dahier beständig ein Yorrath von
150—200 Stücken Grossvieh (meist schlecht genährte, magere, alte,
ausgemolkene Kühe) im Reservestalle eingestellt war.
Die Fleischpreise in der städtischen Freibank, welche vom
Thierarzte festgesetzt werden und mindestens 10 Pfg. unter den
jeweiligen Verkaufspreisen in den öffentlichen Bänken stehen
müssen, gestalteten sich für 7* kg folgendermassen: Ochsenfleisch
34—50 Pfg.; Rindfleisch 20—50 Pfg.; Kalbfleisch 24—38 Pfg.;
Schweinefleisch 36—50 Pfg.; Schaffleisch 20—36 Pfg.; und kamen
bei 18 Verkaufsstellen zur Verwerthung: 608 Ochsen, 5013 Kühe,
167 Stiere, 121 Rinder, 1126 Kälber, 2229 Schafe und 702 Schweine
= in Summa: 9966 Thiere, welche entweder im Schlacht- und Vioh-
hofe oder im Stadtbezirke beanstandet und in die Freibank ver¬
wiesen, oder von Händlern, Milchleuten und Oekonomen freiwillig
für dieselbe geschlachtet wurden.
III. Fleischbeschau. Im Jahre 1880 wurden bei der von
7 Thierärzten vorgenommenen Fleischbeschau im Schlacht- und
Viehhofe 6364 Schlachtthiere wegen verschiedener Krankheitszu¬
stände beanstandet und zwar: 502 Ochsen, 1506‘Kühe, 210 Stiere,
138 Rinder, 1075 Kälber, 540 Schweine, 2177 Schafe, 6 Ziegen,
194 Lämmer und Kitze und 16 Pferde.
1) Beim Grossvieh waren hauptsächlich Veranlassung zur Be¬
anstandung: Die Tuberculosis bei 1315 Rindern (280 Ochsen, 936
Kühe, 64 Stiere und 35 Jungrinder) = 2,75 Procent; die Egel¬
krankheit bei 172 Rindern; Lungenabscesse und Bronchiectasie bei
53 Stücken; Hydatiden bei 138 Thieren; Lungenseuche bei 63 Rin¬
dern : Induration der Leber und Incrustation der Gallengänge bei
381 Stücken; verschiedene Nierenleiden bei 23 Stücken etc.
2) Die Beanstandungen bei Kälbern bezogen sich vornehmlich
auf schlechte Entwicklung, hochgradige Magerkeit, Missfärbung tfes
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Fleisches , Icterus , beginnende Fäulniss, eckelerregendes Aus«
sehen etc«
3) Von den beanstandeten Schweinen waren 183 mit Finnen,
und 55 mit Rothlauf behaftet und 18 Schweine wurden tuberkulös
befunden.
4) Die beanstandeten Schafe litten grossentheils an Egelkrank¬
heit, Cachexie und Hydropsie etc.
Yon den krank befundenen und desshalb beanstandeten Schlacht-
thieren wurden dem menschlichen Genüsse gänzlich entzogen und
beseitiget resp. nach vorgenommener Imprägnirung mit Carbolsäure
zur Yerwerthung zu technischen Zwecken entweder an die Leim¬
fabrik oder an eine Seifensiederei abgegeben: 1 Ochse, 26 Kühe,
2 Jungrinder, 98 Kälber, 243 Schweine, 149 Schafe, 1 Ziege und
16 Pferde; während von allen übrigen beanstandeten Thieren nur
die kranken Organe, Eingeweide, Fleischpartien, Brustkörbe und
Rippen etc. etc. entfernt, und mit einem Gesammtgewichte von
43 405 kg in die Leimfabrik verbracht, das geniessbare Fleisch aber
entweder zum Verkaufe in die Freibank verwiesen oder den Ge¬
werbetreibenden belassen wurde.
Strobl. Magin.
Auszug aus dem Protokoll der XIV* Generalversammlung
des Vereins kurhessischer Thierärzte.
Abgehalten zu Cassel am 11. August 1880.
Die Versammlung war von 14 Vereinsmitgliedern besucht und
beehrten dieselbe ausserdem die Herren: Prof. Dr. Pütz-Halle,
Gutsbesitzer Beinhaue r-Vollmarshausen, Kreisveterinärarzt K o 1 b-
Alsfeld und Kreisthierarzt Hartmann-Corbach. Mehrere Mitglie¬
der hatten sich entschuldigt.
Der Vorsitzende Dr. Kaiser er öffnete die Versammlung, be-
grüsste die Anwesenden und theilte u. A. mit, dass der Verein 31
ordentliche und 8 Ehrenmitglieder zähle; ferner wies derselbe auf
das erschienene, am 1. April 1881 in Kraft tretende Reichs-Vieh,
seuchengesetz vom 23. Juni 1880 hin und betonte, dass in diesem
Gesetze die Stellung der Thierärzte eine viel wichtigere geworden,
die Gebühren für deren amtliche Leistungen aber die bisherigen
geblieben seien.
Weiter machte er auf ein sehr zweckmässiges Schema für ge¬
richtliche Obductionen von Kolb-Alsfeld und auf die „Zeitschrift
für mikroskopische Fleischbeschau etc. tt (v. Wochenschr. 1880 Ste.
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439) aufmerksam und leitete sodann die Discussion über eine zu
gründende Unterstützungskasse für die Hinterbliebenen deutscher
Thierärzte ein, an welcher sich mehrere Anwesende betheiligten.
Obwohl die Nützlichkeit einer solchen Hülfskasso anerkannt wurde,
erhoben sich doch Zweifel über die Lebensfähigkeit dieses Instituts
und beschloss die Versammlung: „Der Verein als solcher werde sich
an der Gründung dieser Hülfskasse nicht betheiligen.“
Nachdem der Kassier Eberhardt den finanziellen Jahresbe¬
richt erstattet, und die vorgelegte Rechnung geprüft und in Ord¬
nung befunden war*), ergriff Prof. Pütz-Halle das Wort, um
u. A. die Reformbestrebungen zu schildern, welche von den thier¬
ärztlichen Vereinen fort und fort zu bethätigen seien und theilte
ferner mit, dass der thierärztliche Central-Verein der Provinz
Sachsen in Betreff der Regulirung der Gebühren für Dienstleist¬
ungen der beamteteten Thierärzte bei geeigneter Stelle Schritte zu
thun gedenke und bereits von diesem Vereine eine Adresse an den
Landwirthschafts-Minister Herrn Dr. v. Lucius beschlossen wor¬
den sei. Der Entwurf der Adresse wird bekannt gegeben und die
Versammlung aufgefordert, sich derselben anzuschliessen, was nach
kurzer Debatte geschah.
(Schluss folgt.)
Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem Bülletin
Nr. 156 auf 1. März 1881. Die Zahl der von Maul- und
Klauenseuche inficirten Ställe hat sich auf 90 vermindert, am
meisten waren noch verseucht die Kantone Tessin, Waadt (je 17),
Genf (14) und Freiburg (12 Ställe). — Die Lungenseuche ist
im Kanton Wallis in 7 Ställen und im Kanton Neuenburg in 1
Stalle zum Ausbruch gekommen, des Rindviehstand des letzteren
mit 8 Stücken wurde abgeschlachtet, über den Bezirk Viege und
3 weitere Gemeinden des ersteren Kantons ist Sperre verfügt. —
Der Milzbrand ist bei 2 Rindviehstücken im Kanton Thurgau
constatirt und im Kanton Bern 1 wuthkranker Hund getödtet
worden.
Uebersicht des Krankenstandes sämmtlicher Pferdespitäler
der k. b. Armee. Im 4. Quartal 1880 standen während 19 589
Behandlungstagen 1541 Dienstpferde in ärztlicher Behandlung, wo¬
von 1314 als geheilt, 10 ungeteilt zum ferneren Dienst und 7 un-
geheilt zum Verkaufe abgegeben wurden; 19 sind gestorben, 9
wurden wegen Rotz oder Rotzverdachts und 4 wegen Knochen¬
bruchs getödtet. Am Schlüsse des Quartals verblieben 178 Pferde in
*) Der Vorstand fordert die Mitglieder auf, den Jahresbeitrag pro
1881 mit 3 Mark an den Vereins-CasBier Eberhardt-Fulda bis Ende
Januar 1881 einsenden zu wollen.
95
Behandlung. Unter der Gesammtzahl waren 840 Internisten, 7 Botz¬
kranke und 694 Externisten. Die aufgeführten 19 Todesfälle reihen
sich unter nachstehende Krankheitsformen: 8 an Entzündungen oder
deren Ausgänge, 2 an innerer Verblutung, 1 an Verschlingung der
Gedärme und 8 an Influenza. Das Verhältnis der Todten zu den
Erkrankten war wie 1:48*,».
Viehmarkt-Verkehr in Nürnberg im Jahre 1880«
An Schlachtvieh wurde umgesetzt: 11030 Mastochsen,
7096 Stiere, Kühe und Rinder, 21018 Kälber, 21872 Schafe und
58697 Schweine. Als Handels-, Gang- und Melkvieh wur¬
den verkauft: 459 Ochsen, 1770 Kühe und Stiere, dann 15386
Schweine. Die Verkaufssumme aus sämmtlichen Thieren betrug
10299722 M. 63 Pfg. _ K. Schwarz.
Vorlesungen an der Königlichen Thierarzneischule in Hannover.
Sommer-Semester 1881. Beginn: 1. April.
Direktor Professor Dr. Dammann: Seuchenlehre und Vefce-
rinärpolizei; Gesundheitspflege der landwirtschaftlichen Hausthiere;
Allgemeine Chirurgie. — Professor Begemann: Organische
Chemie; Receptirkunde; Pharmazeutische Uebungen. — Professor
Dr. Harms: Operationslehre; Geburtshülfe mit Uebungen am
Phantom; Geschichte der Thierheilkunde; Ambulatorische Klinik.
— Professor Dr. Lustig: Arzneimittellehre und Toxikologie; All¬
gemeine Therapie; Spital klinik für grosse Hausthiere. — Professor
Dr. Rabe: Histologie und Embryologie; Allgemeine Pathologie und
allgemeine pathologische Anatomie; Histologische Uebungen; Obduc-
tionen und pathologisch-anatomische Demonstrationen; Spitalklinik für
kleine Hausthiere. — Lehrer T e r e g: Osteologie und Syndesmologie;
Physiologie I. Th. — Professor Dr. Hess: Botanik (Anatomie und
Physiologie der Pflanzen, Uebersicht der Systeme, Uebungen im Be¬
stimmen der Pflanzen; Excursionen). — Lehrer G e i s s: Uebungen
am Huf.— Dr. Arnold: Uebungen im chemischen Laboratorium.
Verschiedene Mittheilungen.
Das Verschenken von gesundheitsschädlichen
Nahrungs- oder Genussmitteln an einen Anderen mit dem
Bewusstsein, dass der geschenkte Gegenstand die Gesundheit des
Geniessenden zu schädigen geeignet sei, ist nach einem Urtheil des
Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 13. Dezember 1880, aus
§. 12 Nr. 1 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 mit Ge-
fängniss und event. Ehrenverlust zu bestrafen. (D. R.-Anz.)
Behufs gleichmässiger Handhabung der Veterinär-
Polizei in den an den städtischen Viehhof in Berlin angrenzen¬
den Distrikten, welche nicht zu dem Communalverbande der Stadt
Berlin gehören, ist der k. Polizei-Präsident in Berlin auf Grund
der Bestimmung des §. 2 des Reichsviehseuchengesetzes durch
Ministerial-Erlass vom 12. Febr. c. zum Commissär behufs Leitung
des Verfahrens zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen
bestellt worden.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
ber&oagegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. Ni* 12. März 1881.
Inhalt: Heber das Vorkommen von Filaria papillosa und Strongylus
armatus bei Pferden. — Bericht über die Generalversammlung des
Vereins kurhessischer Thierärzte pro 18S0. — Verhandlungen des
deutschen Landwirthschaftsrathes im Jahre 1881. - Reisekosten
der Schätzmänner in Preussen. — Literatur. — Personalien. —
Necrolog. — Versammlung des thierärztl. Vereins in Münohen. —
Gauversammlung.
Ueber das Vorkommen von Filaria papillosa und
Strongylus armatus bei Pferden.
Von Militär-Veterinär Guten eck er in München.
Seit einer Reihe von Jahren habe ich in allen Cadavern
norddeutscher Remonten 1 bis 2 Exemplare von Filaria
papillosa gefunden. Einmal konnte ich die Gegenwart des
Parasiten bei der Section eines ungarischen Pferdes nach-
weisen, während ich trotz sorgfältigen Nachsuchens iu den
Cadavern unserer einheimischen Pferde diesen Parasiten nie
entdecken konnte. Unter 43 von mir untersuchten Cadavern
norddeutscher Pferde fand ich 35mal die Filaria papillosa.
In der Mehrzahl der Fälle waren 2 Exemplare frei in
der Bauchhöhle. Einige Male fand ich je ein Exemplar im
subperitonealen Bindegewebe. Da die Cadaver fast aus¬
schliesslich von jungen Thieren stammten, so dürfte bei dem
Fehlen dieses Parasiten in unseren einheimischen Pferden an¬
zunehmen sein, dass die norddeutschen Pferde diesen Para¬
siten in ihrer Heimath acquiriren.
In gleicher Weise fand ich bei der letzten Influenza-
Invasion in 8ämmtlichen Cadavern eine Unzahl von Strongylus
armatus im Colon. Auch diesen Parasiten habe ich iu dieser
Häufigkeit bei unseren einheimischen Pferden nie beobachtet
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Auszug aus dem Protokoll der XIV. Generalversammlung
des Vereins kurhessischer Thierärzte.
(Schluss.)
Der "Wortlaut dieser Adresse ist folgender:
Ew. Excellenz besitzen in so vorzüglichem Masse eine sach¬
verständige Einsicht in die mannigfachen Wechselbeziehungen der
Thierheilkunde zur Menschenheilkunde und zur Landw irthschafts-
Wissenschaft, dass die Thierärzte Preussens, ja des ganzen deutschen
Reiches, die Durchführung weiterer Reformen im Gebiete des Vete-
rinairwesens zur Zeit für gesichert halten. Zufolge der treuen
Fürsorge, mit welcher das Ew. Excellenz unterstellte Ministerium
die Thierheilkunde stets gepflegt hat, ist in neuerer Zeit bereits
mancher erfreuliche Fortschritt erzielt worden. Yon der grössten
Bedeutung ist namentlich die Erhöhung der Anforderungen an die
Studirenden der Thierheikunde, für welche hervorragende Menschen¬
ärzte, wie Yirchow, Löwe, Yoit, Pettenkofer und Andere, so wie
fast alle Thierärzte seit Jahren ihre Stimme erhoben hatten.
Die Geschichte der Medicin lehrt, dass die frühere Verquickung
der Heilkunde mit dem Handwerke eine gedeihliche Entwickelung
jener lange Zeit hindurch beeinträchtigt hat. Wie die Menschen¬
heilkunde, namentlich die heute hoch angesehene Chirurgie, durch
die Verbindung mit dem Barbier- und Bader-Gewerbe ungünstig
beeinflusst wurde und erst in den letztverflossenen Decennien dieses
Jahrhunderts aus den Banden der Acht sich zu befreien vermochte,
so hat auch die an das Schmiedehandwerk gekettete Thierheilkunde
erst in neuester Zeit einige erfolgreiche Versuche gemacht, den
Zauberkreis alter Vorurtheile zu durchbrechen. Die vollständige
Beseitigung dieser wird erst dann gelingen, wenn die Vertreter der
Thierheilkunde durchgängig als Männer von gründlicher Bildung
sich erweisen. Erhöhte Anforderungen an die wissenschaftliche
Ausbildung der Thierheilkunde bilden somit den Angelpunkt, um
welchen alle anderen Veterinair-Reformen sich drehen.
Mit Steigerung der gesetzlichen Ansprüche an eine Wissenschaft
und deren Vertreter muss selbtverständlich auch die Stellung dieser
in entsprechendem Masse gehoben werden, damit jene auf gut vor¬
gebildete junge Leute eine genügende Anziehungskraft auszuüben
vermag. Den jetzigen Anforderungen an das Studium der Thier¬
heilkunde entspricht daher die Stellung der beamteten Thierärztö
nicht mehr. Von dem Gerechtigkeitssinne aller Behörden und ge¬
setzgebenden Instanzen darf wohl mit vollster Zuversicht erwartet
werden, dass sie der gehorsamsten Bitte der Thierärzte:
„Die Kreisthi^rärzte in eine höhere Rangklasse vorrücken
zu lassen“
ihre Zustimmung nicht versagen werden.
Mit der Gewährung dieser gewiss berechtigten Bitte würde
sich auch eine angemessene Regelung der Reisegebühren und Tages¬
diäten zweckmässig verbinden lassen. Niemand kann mit gutem
Rechte zu behaupten wagen, dass es auch fernerhin billig sei, die
9sr
Tagegelder der Aerzte doppelt so hoch zu normiren, ab die der
Thierärzte, deren Studium gegenwärtig kaum drei Jahre weniger
Zeit erfordert, als das Studium der Menschenheilkunde. Und auch
diese Differenz wird voraussichtlich im Laufe einiger Jahre sich
noch wesentlich vermindern oder ganz ausgleichen, vorausgesetzt,
dass eine sachgemässe Organisation des Veterinairwesens nunmehr
durchgeführt wird, wie solche wiederholt von den hohen Kammern
gewünscht und von der Hohen Staatsregierung in Aussicht gestellt
worden ist. Die Forderung eines Reifezeugnisses eines Literar- oder
Real-Gymnasiums für das Studium der Thierheilkunde ist ja nur
noch eine Frage der Zeit, da über die NothWendigkeit derselben
in sachverständigen Kreisen kaum eine Meinungsverschiedenheit
mehr besteht. Eine Aufmunterung und Mahnung zur dereinstigen
rechtzeitigen Ausführung dieses Schrittes liegt gewiss darin, dass in
Schweden die Zahl und Qualität der Thierärzte stets zugenomjnen
hat, seitdem dort für das Studium der Thierheilkunde die näm¬
lichen Vorbedingungen gelten, wie für das Studium der Menschen¬
heilkunde. Da jede Wissenschaft mit ihrer höheren Ausbildung
leistungsfähiger wird, so vermag auch die Thierheilkunde die ihr
zufallenden Aufgaben erst dann in befriedigender Webe zu lösen,
wenn sie in den Stand gesetzt sein wird, in Bezug auf die Aus¬
bildung ihrer Vertreter allen berechtigten Anforderungen genügen
zu können.
Mit Hebung der wissenschaftlichen und socialen Stellung der
Thierheilkunde und ihrer Vertreter wird auch das Ansehen beider
wachsen. In welchem Masse aber hiermit gleichzeitig die An¬
ziehungskraft einer Disciplin wächst, zeigt die Entwickelung des
preussischen Medicinalwesens in recht lehrreicher Webe. Während
man noch vor wenigen Jahrzehnten ziemlich allgemein glanbte,
dass sich für die meist recht mühsame und wenig lucrative ärzt¬
liche Praxis auf dem Lande nicht leicht Männer finden würden,
die im Besitze des Maturitätszeugnisses das ganze medicinisohe Uni¬
versitätsstudium absolvirt hätten, widmen sich gegenwärtig eine weit
grössere Anzahl promovirter Aerzte der Landpraxis, ab damals
Feldscherer und Medico-Chirurgen.
Wir müssten fürchten, den hohen Gerechtigkeitssinn Ew. Ex-
cellenz oder die schuldige Hochachtung vor deren klaren Einsicht
in alle bezüglichen Verhältnisse des Medicinalwesens zu verletzen,
wenn wir über die im Laufe der Zeit entstandenen Unzulänglich¬
keiten der staatlichen Organisation des Veterinairwesens in weitere
Details uns verlieren wollten. Wir begnügen uns desshalb damit,
nur auf ein frappantes Missverhältniss nachstehend ganz gehor-
samst aufmerksam zu machen.
Jedermann ist erstaunt, dass bei der Abschätzung der auf poli¬
zeiliche Anordnung getödteten Thiere die Laienmitglieder der Taxa¬
tionscommission 3 Thlr. (9 Mk.) Tagegeld erhalten, während der
beamtete Thierarzt, an den in jeder Hinsicht viel Weiter reichende
Anforderungen, sowohl in Bezug auf Kenntnisse als auf Verant¬
wortlichkeit gestellt werden, nur 2 Thlr. (6 Mk«) erhält. Es er-
i -
\iV
i
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scheint dies um so unbilliger, als die Besoldung preussisoher Kreis-
Thierärzte, welche bei gewissenhafter Erfüllung der ihnen obliegen¬
den Amtspflichten an ihrer Privatpraxis grosse Verluste erleiden,
eine sehr geringe ist. Während z. B. die Bezirksthierärzte des
Königreichs Sachsen in gerechter Rücksicht auf quäst-Schädigung
ihres Privateinkommens, 1500 Mk. Jahrgehalt beziehen, erhalten die
preussischen Kreisthierärzte nur 600 Mk. Die Verluste in der Pri¬
vatpraxis fallen aber um so schwerer in’s Gewicht, als die preuss.
Veterinairbeamten weder pensionsberechtigt sind, noch das Bene-
ficium der Wittwenkassen für ihre etwa verwaisenden Familien ge¬
messen. So lange die Besoldung der preuss. Kreisthierärzte die
Höhe von 1500 Mark jährlich nicht erreicht, erscheint es uns dess-
halb billig auch fernerhin für amtliche Obductionen von Thierleichen
eine angemessene Gebühr zu bewilligen, wobei ein Maximalsatz pro
Tag bei einer grösseren Anzahl von Sectionen ungebührlich hohe
Tageseinnahmen verhindern könnte. — Ferner erscheint es uns an¬
gemessen, das Verhältnis der Kreisthierärzte zum Departements-
Thierarzte in analoger Weise zu regeln, wie der Kreisphysiker zum
Regierungs-Medicinalrathe. Und wie die Kreiswundärzte mit Stei¬
gerung der an sie gestellten Anforderungen aus der 8. in die 5.
Rangklasse promovirt worden sind, so sollten nunmehr auch die
Kreisthierärzte in eine höhere Rangklasse befördert werden.
Dass bei der in Aussicht stehenden Umgestaltung der Königl.
Bezirks-Verwaltungsbehörden das Referat der Veterinär-Angelegen¬
heiten endlich an wirkliche Sachverständige, nämlich an die Departe¬
mentsthierärzte, übergeben wird, darf wohl als eine feststehende
Thatsache angesehen werden, da ohne dies eine sachgemässe Selbst¬
ständigkeit der thierärztlichen Wissenschaft und Praxis nicht denk¬
bar ist. Diese naturgemässe Vertretung der Thiermedicin bei den
Verwaltungsbehörden des Staates würde danu in der Bestellung
eines thierärztlichen Referenten für Veterinär-Angelegenheiten im
Hohen Kgl. Ministerium für Landwirthschaft, Domainen und Forsten
gipfeln müssen. Für die Miütairrossärzte sind, Dank der Initia¬
tive Sr. Majestät unseres Allergnädigsten Kaisers und Herrn, Rang-
und Competenz-Erhöhungen ja ebenfalls angebahnt. Indem man
die amtliche Stellung der Thierärzte allseitig hebt, werden die ver¬
schiedenen Unannehmlichkeiten der Veterinairpraxis so weit ausge¬
glichen, dass es an entsprechend vorgebildeten Jünglingen, welche
sich dem Studium der Thierheilkunde widmen, nie fehlen wird.
Hat doch auch der Zudrang zur Militair-Veterinaircarriöre eher zu-
als abgenommen, seitdem Aussichten vorhanden sind, dass die Thier¬
ärzte dereinst im Heere eine ihrer Wissenschaft würdige Stellung
einnehmen werden. Bei der Armee marschirt die Reform des Vete-
rinairwesens gegenwärtig so ziemlich auf dem nämlichen Wege, den
das Militair-Medicinalwesen vor wenigen Jahrzehnten zurückgelegt
hat. Die Oberrossärzte bekleiden heute den Rang eines oberen
Militairbeamten, den auch die Menschenärzte noch vor kurzem, auf
der ersten Etappe ihrer Emancipation inne hatten. —
Wie Einsicht und Wohlwollen d©r Hohen Behörden in den
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untergeordneten Kreisen stets Vertrauen und Dankbarkeit erwecken,
so würden auch Ew. Exoellenz durch Beseitigung noch vorhandener
Vorurtheile gegen die eben so schöne, als nützliche VeterinairWis¬
senschaft sich um das Wohl des Staates grosse Verdienste erwerben
und in den Annalen der Thiermedicin ein dauerndes Denkmal sich
setzen.
In vorzüglicher Hochachtung und Ehrerbietung Ew. Excellenz
ganz gehorsamste
Folgen die Unterschriften.*)
Hierauf wurde von der Versammlung zu dem weiteren Gegen¬
stände der Tagesordnung: „Aetiologio und Therapie des
Anthrax“ übergegangen. Der Referent, Kreisthierarzt Co 11-
mann-Hanau erstattete hierüber einen sehr ausführlichen Vortrag,
in welchem er von der Entdeckung der sog. Milzbrandstäbchen von
Pollender und Brauell ausgehend, die weiteren Forschungen
von Davaine, Bollinger, H. Hoffmann, Cohn, Koch,
Feser, Oemler u. A. vorführte und den dermaligen Standpunkt
der Kenntniss dieser gefährlichen Krankheit bezeichnete. Referent
— der in einer Gegend seinen Beruf ausübt, in welcher der Milz¬
brand stationär vorkommt — theilt sodann einige von ihm selbst
gemachte interessante Beobachtungen über Milzbrand mit und spricht
schliesslich seine Anschauungen über die Trostlosigkeit der Therapie,
sowie über die Nothwendigkeit einer entsprechenden Prophylaxis
aus, in welch’ letzter Beziehung er auf die Zerstörung des Milz-
brandcontagiums, durch unschädliche Beseitigung der Milzbrand-
Cadaver sowie der Abfälle von solchen auf thermischen oder chemi¬
schen Wege oder durch entsprechende Vergrabung ein Hauptge¬
wicht legt.
Bei der hierauf erfolgten Discussion, an welcher sich die
Herren Dr. Pütz, Hartmann, Dr. Kaiser, Schmelz, Eber¬
hardt, Soheer, Kolb und Linker betheiligten, wurden mehr¬
fache Erfahrungen aus der Praxis über den Milzbrand ausgetauscht.
Der IV. Punkt der Tagesordnung wurde, weil der Referent am
Erscheinen verhindert war, für die nächste Versammlung zurück¬
gestellt und gelangten nun verschiedene Gegenstände zur Besprech¬
ung. U. A. rügte der Vorsitzende den Missstand, dass bei der
*) Diese Adresse, welcher sich die Vereine der rheinpreussisohen,
westfälischen, kurhessischen, nassauisohen, schlesischen, schleswig-hol-
steinisohen, westpreussischen, sowie die der beamteten Thierärzte der Reg.-
Bezirke Königsberg und Marienwerder angesohlossen haben, ist in vor¬
stehender Fassung am 21. Ootober v. J. von Herrn Prof. Dr. Pütz in
.einer Audienz dem Herrn Minister in Berlin überreioht worden. D. Red.
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exorbitanten Höhe der preuss. Arznoitaxe, welche auf die thier¬
ärztlichen Verhältnisse gar keine Rücksicht nehme, die für Thiere
verordneten Medicamente so hoch im Preise angesetzt würden, dass
der Thierarzt fast nicht mehr receptiren könne, ohne von den Thier¬
besitzern Vorwürfe über die „so theure Arznei“ hören zu müssen.
Es liege daher ebenso sehr im Interesse der Landwirthe wie der
Thierärzte, wenn die Taxe für die Arzneien ad usum veterinarium
— so wie es in der früheren kurhessischen Taxe gewesen — ent¬
sprechend geregelt würde. Zum .Zwecke der Abstellung dieses von
von den versammelten Mitgliedern einstimmig anerkannte: Uebel-
standes wurde der Vorsitzende beauftragt, an geeigneter f jlle die
nöthigen Schritte zur Abhülfe zu thun.
Weiter wurde aus der Versammlung die Frage aufgeworfen:
Ob die Apotheker berechtigt seien, zusammengesetzte Arzneien für
Thiere, wie z. B. Pferde-, Kuh-, Schweinepulver etc. ohne thier¬
ärztliche Verordnung an das Publikum abzugeben ? Die kurhes¬
sische Medicinal-Ordnung von 1830 sei durch die jetzigen preuss.
Medicinal-Verordnungen so vielfach durchlöchert, dass man in der
That kaum wisse, welche Paragraphen derselben überhaupt noch
gelten. Der Veterinär-Assessor Schmelz versprach hierüber Er¬
kundigungen bei der Kgl. Regierung einzuziehen.
Nach o einer kurzen Besprechung über die Themate für die
nächste Versammlung erfolgte Vorstandswahl und wurde der seit¬
herige Vorstand per acclamationem wieder gewählt. Sodann folgte
Schluss der Verhandlungen, an welche sich praktische gastro¬
nomische Uebungen und heitere gesellige Unterhaltungen anreihten
Th. A.
Aus den Verhandlungen des deutschen .Landwirthschafls-
rathefs. In der Sitzung am 18. Jan. c. endete die Debatte in der
Frage bezüglich des A b d e cker ei wes en s mit der Annahme fol¬
genden Antrages von Richter-Tharand: Der deutsche Landwirth-
schaftsrath erklärt eine einheitliche Regelung des Abdeckereiwesens
in ähnlicher Weise, wie es bei dem Reichsviehseuchengesetze ge¬
schehen ist, durch die Reichsgesetzgebung bzw. Landesgesetzgebung
aus sanitäts- und veterinärpolizeilichen sowie aus wirtschaftlichen
Gründen für ein Bedürfniss.
Bei dem Erlass eines bezüglichen Gesetzes ist ganz besonders
darauf Rücksicht zu nehmen:
1) dass die polizeiliche Anzeigepflicht der Viehbesitzer nicht
auf die an einer Seuche gefallenen resp. getödteten oder der Seuche
verdächtigen Thiere beschränkt, sondern auch auf den Abgang oder
die Nothtödtung sämmtlicher zu landwirtschaftlichen Zwecken be-
403
nutzten grösseren Hausthiere (einschliesslich Schafe und Schweine)
ausgedehnt werde;
2) dass das abgehende Yieh eine entsprechende möglichst hohe
Verwerthung im Interesse des Besitzers finde, soweit es mit Rück¬
sicht auf die sanitätspolizeilichen Vorschriften möglich ist;
3) die in einzelnen Staaten für Abdeckereien noch bestehenden
Zwangs- und Bannrechte sind aufzuheben resp. zur obligatorischen
Ablösung zu bringen.
In der Sitzung vom 20. Januar c. stellte der Rittergutsbesitzer
t. Borries (Westfalen) den Antrag: „der Landwirthschaftsrath
beschliesst auf die Einrichtung von Zuchtvieh-Prüfungssta¬
tionen durch die landwirtschaftlichen Centralstellen hinzuwirken,“
und führte aus: Er verkenne nicht den Werth der Thierschauen,
allein eine Prüfung der näheren Beschaffenheit des Viehes, z. B.
des Milchgehaltes, sei auf Thierschauen doch unmöglich.
Der Antrag v. Borries wurde abgelehnt. (D. R.-Anz.)
Die auf Grund des §. 63 des Viehseuchengesetzes er¬
nannten Schiedsmänner haben nach einer Entscheidung des
Ministers für Landwirtschaft bei Reisen, welche sie behufs Ab¬
schätzung von Thieren auf Eisenbahnen unternehmen, für den Weg
nach dem Bahnhofe und zurück —■. neben der im Circularerlass
vom 26. März 1876 normirten Vergütung für Zu- und Abgang
(Wochenschr. 1876 S. 137 u. f.) — keine Reisekosten zu bean«
Sprüchen, wenn der Bahnhof nicht mehr als 2 km von ihrem Wohn«
orte entfernt ist.
Literatun
Die Gesundheitspflege der landwirtschaftlichen Hanssänge-
thiere mit besonderer Berücksichtigung ihrer Ernährung und
Nutzleistungen. Von Dr. G. C. Haubner,.K. S. Geh. Medi-
cinalrath, Professor an der E. S. Thierarzneischule und Lan¬
desthierarzt a. D. Vierte neubearbeitete Auflage. Dresden.
G. Schönfeld’s Verlagsbuchhandlung. 1881. gr. 8. 670 S.
10 Mark.
Mit den Fortschritten in der Hausthierzucht und dem zu¬
nehmenden Werthe der landwirtschaftlichen Hausthiere ist beiden
Züchtern und Besitzern von solchen im wohlverstandenen eigenen
Interesse das Bestreben in steter Zunahme begriffen, durch ange¬
messene Wart, Pflege, Fütterung u. s. w. die Krankheiten ihrer
Thiere zu verhüten. Aber auch die Zahl der Thierärzte ist stets
im Wachsen begriffen, welche es als eine gleich wichtige Aufgabe
ihres Berufes erkennen, den Thierbesitzern in dieser Hinsicht eben¬
so beratend beizustehen, wie bei der Behandlung erkrankter Thiere.
Je mehr von Seite des Landwirts die Einsicht zur Geltung ge¬
langt, dass ihm ein tüchtiger Thierarzt durch seine gründlicheren
Kenntnisse in der Physiologie, Pathologie etc. auch in der Gesund¬
heitspflege seiner Hausthiere wesentliche Dienste zu leisten vermag,
desto leichter wird sich ein beiden Theilen zusagendes befreundetes
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104
Verhältniss herausbilden und dass dies vielfältig jetzt schon zur
Thatsache geworden ist, verdanken wir hauptsächlich dem vorliegen¬
den, in wissenschaftlicher wie praktischer Hinsicht gleich gedie¬
genen Werke, dessen verdienstvoller Verfasser die bereits noth-
wendig gewordene 4. Auflage zwar in Form und Inhalt nicht
wesentlich geändert, aber alles Brauchbare nachgetragen hat, was
in Bezug auf Gesundheitspflege, seit dem Erscheinen der 3. Auf¬
lage, Wissenschaft und Erfahrung Neues darboten. Diesem, jeder
thierärztlichen und landwirthschaftlichen Bibliothek zur Zierde ge¬
reichendem Buche hat auch die Verlagsbuchhandlung eine dem
inneren Werthe desselben vollkommen entsprechende, würdige Aus¬
stattung gegeben. Th« Adam.
Personalien.
Dem commiss. Kreisthierarzte Groening zu Goldapp ist, unter
Entbindung von seinem gegenwärtigen Amte, die comm. Verwaltung der
Kreisthierarztstelle des Kreises Angerburg übertragen worden.
Der Distriktsthierarzt Ferdinand Ebersbergor in Pöttmes wurde
von dem Antritte der ihm verliehenen Stelle eines Controlthierarztes in
Wegscheid entbunden und diese Stelle dem Distriktsthierarzte Josef
Stiegler in Neukirchen hl. Blut verliehen.
Der Unterzeichnete sucht sogleich einen zuverlässigen Assistenten.
Funk, Landthierarzt in Coburg.
Der k. Lyceal-Professor Herr Dr. Anton Schmid, Domkapitular
in Bamberg, ist am 9. d. M. nach langem Leiden gestorben. Derselbe
hat sich während seiner 17jährigen Tbätigkeit in der Abgeordneten¬
kammer stets mit aller Wärme der Thierärzte Bayerns angenommen.
Seiner wohlmeinenden Fürsprache, sowohl im Budget-Ausschüsse als bei
den Kammerverhandlungen — im Jahre 18T2 wobei es sich um die Ver¬
besserung der Stellung der Thierärzte überhaupt, sowie im Jahre 1876,
als es sich um die Gewährung eines Staatszuschusses zur Gründung
eines Unterstützungsverains für die Hinterbliebenen der Thierärzte han¬
delte — ist es hauptsächlich zu danken, daas die betreffenden Posi¬
tionen bewilligt worden sind. Der Verstorbene hat sich durch diese
warme Vertretung bleibende Verdienste um das thierärztliohe Fach und
das Veterinärwesen erworben und wird bei den bayerischen Thierärzten
dessen Name stets in dankbarer Erinnerung bleiben.
München. Zlgr,
Die nächste Versammlung des thierärztl. Vereins in München
findet Samstag, den 26. März ds. Js., Nachmittags 3 Uhr, in der
Restauration Roth (Neuthurmstrasse) statt. Tagesordnung:
Die chronische Lebererkrankung der Pferde (Hepatitis interstitialis
diffusa chronica). Referent: Bezirksthierarzt Putscher,
Nach der Pfalz. Auf Wunsch mehrerer Collegen wird die
nächste Gauversammlung Westricher Thierärzte mit Rücksicht
auf die am 3., 4. und 5. April dahier stattfindende Geflügelaus¬
stellung vom 7. auf den 4. April (Montag) verlegt.
Kaiserslautern. Bauwerker.
Verantwortliche Reuaction: Th. Adam in Augsburg.— Druck von Raokl u. Loebner
Verlag von Wilh. Lüderitz in Augsburg.
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
beraasgegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang, 13. März 1881*
Inhalt: Gebühren für die Dienstleistungen der Thierärzte. — Ueber
die Häufigkeit der Rindstuberkulose beim Schlachtvieh in Augsburg.
— Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Preussen im
3. Quartal 1880. — Verschiedene Mittheilungen. Personalien.
Die Gebühren für die Dienstleistungen der Thierärzte betr.
Bekanntmachung des k. b. Staatsministeriums des Innern vom 17. März
1881. (Gesetz- und VerordnungsbL Nr. 9.)
Kgl . Staatsministerien des Innern und der Finanzen.
Seine Majestät der König haben allergnädigst zu ge¬
nehmigen geruht, dass den Bezirksthiorärzten für die Besorgung
der veterinärpolizeilichen Geschälte innerhalb ihrer Amtssprengel
an Stelle der in der Beilage B Ziff. I der Allerhöchsten Verord¬
nung vom 18. Dezember 1875 (Gesetz- und Verordnungs-Blatt
S. 852) enthaltenen Taxnormen Jahresaversen in angemessener
Höhe aus der Etatsposition „Auf Vorkehrungen gegen Epidemien
und Viehseuchen“ in widerruflicher Weise gewährt werden.
In Gemässheit dieser Allerhöchsten Genehmigung wird über
die geschäftliche Behandlung dieser Aversen Folgendes bestimmt:
I. Die Ansätze der Jahresaversen erfolgen unter Berücksichtig¬
ung der in den einzelnen Bezirken obwaltenden besonderen
Verhältnisse des amtsthierärztlichen Dienstes durch besondere
Entschliessung des k. Staatsministeriums des Innern.
II. Die Jahresaversen sind zur Bestreitung des nothwendigen
Aufwandes für die im Aufträge der Polizeibehörden ausge¬
führten thierärztlichen Amtsverrichtungen und Schätzungs¬
vornahmen behufs der Abwehr und Unterdrückung von an¬
steckenden Thierkrankheiten bestimmt, insoferne die Kosten
hiefür der k. Staatskasse zur Last fallen würden.
III. Im Falle der ausserdienstlichen Behinderung eines Bezirks-
Thierarztes ist der aus einer allenfallsigen Stellvertretung
erwachsende Aufwand an Reisekosten und Taggebühren für
den an Stelle desselben beigezogenen Thierarzt nach Mass-
gabe der in der Beilage B Ziff. I der oben erwähnten Aller-
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106
höchsten Verordnung enthaltenen Taxnormen auf das Jahres-
Aversum einzuweisen und zu verrechnen.
IV. Die Auszahlung der Aversen erfolgt an die bezugsberechtigten
Bezirksthierärzte postnumerando in vierteljährigen Raten nach
Abzug der in Ziff. III erwähnten, für Stellvertretung einge¬
wiesenen Kosten.
V. Die Bezirksthierärzte sind verpflichtet, das in §. 8 der Dienstes¬
instruktion für die Bezirksthierärzte vorgeschriebene Geschäfts-
Tagebuch ohne Rücksicht auf die gewährten Jahrcsaversen
weiter zu führen und in jedem Jahre einen auf Dieustes-
pflicht bestätigten Auszug aus demselben als Beilage zu dem
thierärztlichen Jahresberichte der Distriktspolizeibehörde be¬
hufs der Einsendung an die k. Regierung, Kammer des Innern,
einzusenden.
VI. Die Bestimmungen der §§. 11 bis 16 der Allerhöchsten Ver¬
ordnung vom 20. Juli 1872 1 ), die Gebühren für die Dienst¬
leistung der Thierärzte betreffend (Regierungsblatt S. 1605 ff ),
beziehungsweise der §§. 3 bis 6 der Allerhöchsten Verord¬
nung vom 18. Dezember 1875 gleichen Betreffs (Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 852)*), bleiben unberührt.
VII. Voranstehende Bestimmungen treten mit 1. April ds. Js. in
Wirksamkeit.
München, den 17. März 1881.
v. Pfeufer. v. Riedel.
Der General-Secretär.
An dessen Statt:
v. Kopp, Ministerialrath.
Ueber die Häufigkeit des Vorkommens der Tuberkulose
des Rindes beim Schlachtvieh in den Schlachthäusern
der Stadt Augsburg im Jahre 1880 .
Von Th. Adam.
Wie seit mehreren Jahren so habe ich auch im ver¬
gangenen Jahre genaue Aufzeichnungen über das Vorkommen
der Rindstuberkulose gepflegt und gebe nachstehend die ge¬
wonnenen Resultate bekannt, wobei ich mich weiterer Be¬
merkungen enthalte und auf meine früheren dessfallsigen
Mittheilungen Bezug nehme.
Von den im Jahre 1880 im hiesigen Stadtbezirke ge¬
schlachteten 11 688 Stück Grossvieh waren 7893 männliche
Rinder und zwar 4493 castrirte Ochsen, 2963 nichtcastrirte
Stiere und 437 männliche castrirte Jungrinder, dann 3795
weibliche Rinder, nämlich 3271 Kühe und 524 Jungrinder
sog. Kalbein.
l ) S. Wochenschrift 1872 Ste. 273 u. f.
a ) S. Wochenschrift 1876 Ste. 29. u. f.
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107
Yon diesen sämmtlichen 11688 Rindviehstücken sind bei
der Schlachtung 262 tuberkulös befunden worden, mithin
durchschnittlich 2,24 pCt. alles geschlachteten Grossviehes und
im Ganzen um 0,68 pCt. weniger als im vorhergegangenen
Jahre.
Die Gesammtzahl aller geschlachteten* Kälber im Alter
von 2—4 Wochen hat 24050 betragen, von welchen nur
1 Stück mit Tuberkulose behaftet war. Das fragliche Kalb
war männlichen Geschlechtes, gehörte dem Donauschlage an,
litt an Perlsucht, während die Substanz der Lungen sich rein
zeigte. Wie früher so fand sich auch im letzten Jahre die
fragliche Krankheit bei den jungen Thieren äusserst selten;
bei den folgenden Berechnungen sollen die Kälber, wie seit¬
her, nicht weiter berücksichtigt werden.
Ausser beim Bindvieh ist auch bei 3 geschlachteten
Schweinen die Tuberkulose vorgefunden worden.
Yon den 202 mit Tuberkulose behafteten Rindviehstücken
gehörten 98 dem männlichen und 164 dem weiblichen Ge-
schlechte an, es entfallen auf alle geschlachteten männlichen
Rinder 1,24 pCt., auf alle geschlachteten weiblichen Rin¬
der 4,32 pCt. der mit Tuberkulose behafteten Stücke und
kommen auf 1 tuberkulöses männliches 3,49 tuberkulöse
weibliche Rinder. Yon sämmtlichen tuberkulösen Rindern
waren 37,40 pCt. männlichen und 62,59 pCt. weiblichen
Geschlechts.
Dem Alter nach standen von sämmtlichen 262 tuberku¬
lösen Rindviehstücken 37 im Alter zwischen 1—3 Jahren,
136 im Alter von 3—6 Jahren und 89 im Alter über 6 Jahre.
Nach Geschlecht und Alter vertheilen sich die
Tuberkulosefälle wie folgt:
1) Yon den 98 männlichen Rindern befanden sich
a) von 57 unverschnittenen (Zucht-) Stieren
im Alter von 1—3 Jahren 22 Stück,
„ jj yf 3—^6 , 34 j,
„ „ über 6 Jahre 1 „
b) von 41 castrirten Ochsen
im Alter von 1—3 Jahren 2 Stück,
» Ti n 3—C » 36 „
„ über 6 Jahre 3 y
2) Yon den 164 weiblichen Rindern standen
im Alter von 1—3 Jahren 9 Stück (7 Rinder u. 2 Kühe),
* » » 3—6 „ 69 Kühe,
t „ über 6 Jahre 86 t
Hinsichtlich des Sitzes und der Ausbreitung der
Tuberkulose fanden sich die pathologischen Veränderungen:
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108
bei 112 Rindern im Parenchym der Lungen und gleichzeitig auf
den serösen Häuten der Brust- und Bauchhöhle;
bei 105 in der Substanz der Lungen, ohne Betheiligung der
serösen Häute;
bei 46 waren lediglich die serösen Häute mit den sog. Perl¬
knoten besetzt, das Parenchym der Lungen aber frei
von Tuberkeln.
Gleichzeitig mit den vorerwähnten pathologischen Pro¬
dukten wurden in 57 Fällen Tuberkeln in der Leber, je ein¬
mal im Euter und in der Milz, 34mal Complication mit der
Egelkrankheit und 5mal mit Echinococcen in den Lungen oder
in der Leber vorgefunden.
Nach Sitz und Ausbreitung vertheilen sich sämmt-
liche Fälle von ßindstuberkulose mit Rücksicht auf die ein¬
zelnen Yiehgattungen folgendermassen:
krank waren
gleichzeitig die Lungen für sich allein die
und die serösen Häute: Lungen: serösen Häute :
bei den 57 Stieren 16 27 14
„ „ 41 Ochsen 14 21 6
„ „ 157 Kühen 77 57 23
„ „ 7 Jungrindern 4 — 3
Dem Yi eh sch läge bzw. derRace nach verth eilen sich
die 262 mit Tuberkulose behaftet befundenen Rindviehstücke
wie folgt:
169 Stücke gehörten den Abkömmlingen der einfärbigen grauen
und braunen Gebirgsrace an, welche in circa V* des
Regierungsbezirkes einheimisch ist, und die meisten
Kühe sowie Stiere, aber verhältnissmässig wenige Mast-
Ochsen in das Schlachthaus liefert;
72 Stücke waren vom Donau- und Rieser-Viehschlag, aus welchen
Gegenden sowohl Stiere als auch Kühe und Ochsen in
ziemlich bedeutender Anzahl zum Schlachten zugeführt
werden;
11 Stücke gehörten dem kleinen rothen oberbayerischen Rindvieh¬
schlage und
10 Stücke waren von weiter her zur Schlachtung eingeführt und
von nicht einheimischen Viehschlägen.
Nach dem Geschlechte und der Yiehgattung der
vorstehenden Rindviehschläge vertheilen sich die Fälle von
Tuberkulose wie folgt:
1) Auf das einfärbige Gebirgsvieh treffen:
a) nichtcastrirte Stiere .... 43 Stück,
b) Ochsen.13 „
c) Kühe . ..104 „
d) Jungrinder . 4 #
y Google
109
2) Auf das rothe und rothgefleckte Vieh an der Donau
und im Kies:
a) nichtcastrirte Stiere ... 10 Stück,
b) Ochsen.17 „
c) Kühe.43 „
d) Jungrinder.3 t
3) Auf das oberbayerische Landvieh:
a) nichtcastrirte Stiere . . • 1 Stück,
b) Ochsen.. 7 „
o) Kühe.. . 3 „
d) Jungrinder.— „
4) Auf fremde nicht einheimische Bindviehschläge:
a) nichtcastrirte Stiere ... 5 Stück,
b) Ochsen.5 „
c) Kühe.— „
d) Jungrinder.— „
Bezüglich des Ernährungszustandes, das heisst der
Beschaffenheit des Fleisches der beim Schlachten tuberkulös
befundenen Bindviehstücke wurde das Fleisch nach Qualität
und Fettzustand eingereiht:
von 29 Stücken der I* Qualität,
, ne , • hl ,
Das Fleisch von 16 Bindviehstücken ist als ungeniessbar
für den Menschen befunden und sammt den Eingeweiden in
die städtische Abdeckerei abgeliefert worden. Das Fleisch
von den übrigen tuberkulösen Bindern wurde nach Entfernung
der tuberkulösen Eingeweide etc. zum Genüsse für den Men¬
schen zugelassen.
Nach den einzelnen Schlachtviehgattungen, welchen die
tuberkulösen Binder angehörten, wurde das Fleisch erklärt:
als geniessbar_
I.' Qualität II. Qualität 111. Qualität als ungeniessbar
von Stieren 2 5 44 3
„ Ochsen 26 9 7 1
„ Kühen 1 27 120 11
t Jungrinder — — 6 1
Nach der Zeit des Vorkommens vertheilen sich die
Tuberkulosefälle auf die Monate:
«8
g
öS
«
2
•8
fc*
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P«
03
1
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-s
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a
9
N
9
Summe
Pr
S
»
◄
m
O
fr
P
33.
24.
28.
24.
21.
26.
12.
17.
21.
16.
21.
19.
262.
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110
An lebenden Rindern bot sich mir keine Gelegenheit die
Tuberkulose zu beobachten. Yier Kühe, welche beim Schlach¬
ten im zweiten Semester tuberkulös befunden wurden, befan¬
den sich 1 bis 2 Jahre im Stadtbezirke als Milchkühe, wesshalb
der k. Bezirksarzt hiervon in Kenntniss gesetzt worden ist.
Alle übrigen tuberkulösen Rindviehstücke wurden von aus¬
wärts in den Stadtbezirk zum Schlachten importirt.
Nachtheilige Folgen von dem Genüsse des Fleisches von
tuberkulösen Rindern beim Menschen sind mir nicht zur
Kenntniss gekommen.
Die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Preussen
während des Quartals Juli September 1880• *j
Aus dem vom Herrn Prof. C. Müller erstatteten Berichte
wird im Auszuge Folgendes entnommen:
1) An Milzbrand sind 22 Pferde, 385 Rinder, 80 Schafe
und 30 Schweine gefallen. Dieselben befanden sich in 257 Ge¬
höften von 224 Ortschaften in 125 Kreisen. An Milzbrand er¬
krankt jedoch genesen sind 22 Rinder. Die 22 Pferde vertheilen
sich auf 16 Gehöfte, von denen eines 3, vier je 2 Pferde verlor,
die übrigen Fälle blieben vereinzelt. Yon den 385 Milzbrandfällen
bei Rindern treffen auf die Provinzen Posen 16 pCt., Schlesien
14,55 pCt., Sachsen 12,20 pCt., Pommern 11,70 pCt., Rheinprovinz
10,15 pCt., Schleswig-Holstein 10,40 pCt. u. 3. w., verschont blieben
Westfalen und die Hohenzollern’schen Lande. Die meisten Milz¬
branderkrankungen kamen in Gehöften und Orten vor, in welchen
die Krankheit stationär ist. In Schleswig-Holstein und in der Rhein¬
provinz war die Mehrzahl der Fälle sog. Rauschbrand; ausserdem
gehörten einzelne Fälle dem carbunkulösen Milzbrände und einzelne
dem Milzbrandfieber mit 24—48stündigem Verlaufe an. Die 80 ge¬
fallenen Schafe vertheilen sich auf 11 Gehöfte in ebenso viel Ort¬
schaften und Kreisen; in 7 dieser Orte herrschte gleichzeitig der
Milzbrand unter dem Rindvieh. Yon den 30 Schweinen sind wahr¬
scheinlich 22 an der sog. Schweineseuche gestorben. Yom 27. Aug.
bis 25. September sind im Ibenhorster Forst 5 anscheinend am
Milzbrand verendete Elche gefunden worden und in einem Thier¬
garten des Teltower Kreises 40 Stück Dammwild und 4 Schweine
der Krankheit erlegen. Von 22 an Milzbrandinfektion erkrankten
Menschen sind 7 gestorben.
2) Die Maul - und Klauenseuche kam nur in 20 Orten
von 16 Kreisen unter dem Rindvieh vor. Die sog. bösartige
Klauenseuche herrschte in mehreren Kreisen ausgebreitet.
3) Die Lungenseuche trat unter 92 Viehbeständen mit
zusammen 2506 Stücken in 65 Ortschaften, in 37 Kreisen auf. Er¬
krankt sind 371 Stück, davon gefallen 21 Stück, auf polizeiliche
Anordnung wurden 336 Stück, auf Veranlassung der Besitzer 27
Stück getödtet. Am Schlüsse des Quartals war die Seuche in 77
*) Vergl. das vorhergehende 2. Quart, Wochenschr. 1880 S. 404 u. f.
111
Gehöften noch nicht getilgt. Yon den an Lungensenche erkrankten
Rindern treffen auf die Provinzen: Sachsen 49 pCt. und Posen
28,50 pCt. Ostpreussen und Schleswig-Holstein blieben von der
Seuche verschont. Yon den verseuchten Gehöften treffen 29,24 pCt.
auf grössere Güter und 70,58 pCt. auf kleinere Besitzungen; von
den auf polizeiliche Anordnung getödteten Rindern entfallen 48 pCt.
auf grössere und 52 pCt. auf kleinere Besitzungen.
4) Die Rotz-Wurmkrankheit hat bezüglich der Zahl der
Fälle zugenommmen; in 160 Kreisen, 276 Ortschaften, 315 Ge¬
höften mit einem Bestände von 2681 Pferden sind 620 erkrankt,
58 gefallen, 542 auf polizeiliche Anordnung und 29 auf Veran-
lassung der Besitzer getödtet worden. Bei 31 von den auf poli¬
zeiliche Anordnung getödteten Pferden hat die Sektion die Rotz¬
krankheit nicht bestätigt. Die häufigsten Rotzfälle treffen auf
die Provinzen: Schlesien (20 pCt.), Westpreussen (17,30 pCt.),
Posen (17 pCt.), Pommern (12,45 pCt.), Brandenburg (7,60 pCt.),
Rheinprovinz (6,35 pCt.), Sachsen (6 pCt.) = 86,70 pCt. Von den
rotzkranken Pferden gekörten zu den Beständen grösserer Güter
37,10 pCt., kleinerer Ackerwirthschaften 28,20 pCt., Fuhrwerkbe¬
sitzern 27,70 pCt, unbekannt 7 pCt. — Eingescbleppt aus dem Aus¬
lande wurde die Rotzkrankheit 6mal, 16 rotzkranke Pferde sind
auf Pferdemärkten, 6 in Rossschlächtereien ermittelt worden. Ein
Empiriker, welcher ein rotzkrankes Pferd behandelt hatte, hat sich
mit Rotzgift inficirt und ist schwer erkrankt.
5) Die Schafpocken herrschten viel weiter verbreitet als
im vorhergehenden Quartal, jedoch hauptsächlich in den bisher
schon verseuchten Provinzen, in welchen die Schutzimpfung zur
Ausführung kommt. In 111 Kreisen, 486 Ortschaften, 1809 Ge¬
höften starben 3720 Schale. In 170 Gehöften wurde die Schutz-
pockenimpfurg und in 82 d:*e Praecautionsimpfung ausgeführt, bleiben
1557 Gehöfte, in welchen der Ausbruch der natürlichen Pocken
erfolgte. Die Provinzen Westfalen, Hessen-Nassau, Rheinprovinz und
die Hohenzollern’schen Lande blieben frei.
6) Die Beschälseuche wurde nicht constatirt. Auch der
Bläschenausschlag ist bei Pferden nicht, wohl aber bei 193
Stück Rindvieh, am zahlreichsten in den Reg.-Bez. Minden, Wies¬
baden , Schleswig, Köslin, Aachen und Kassel beobachtet worden.
7) Die Räude ist bei 114 Pferden — 140 weniger als im
vorhergehenden Quartale — constatirt worden; 13 räudige Pferde
sind gefallen oder auf Veranlassung der Besitzer und 8 auf poli¬
zeiliche Anordnung getödtet worden. Die zahlreichsten Fälle von
Fferderäude treffen auf die Reg.-Bez. Königsberg (38), und Posen
(11). Vier Pferde waren lediglich mit der Fussräude behaftet.
Der Stand der Schafräude scheint sich im Allgemeinen nur
wenig verändert zu haben. Die Tilgung der Schafräude bei kleinen
Beständen der östlichen Provinzen erfolgte vielfach durch Ab¬
schlachten der ganzen Herde.
8) Die Wuthkrankheit wurde bei 186 Hunden, 3 Pferden,
53 Stück Rindvieh, 25 Schafen und 5 Schweinen constatirt; ausser-
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112
dem sind 61 herrenlos umherschweifende Hunde und 264 gebissene
Hunde getödtet worden. Diese Fälle vertheilen sich auf 250 Ort¬
schaften in 111 Kreisen. Sicher beobachtete Incubationszeiten sind:
beim Pferde 51, beim Rindvieh 13—65, beim Schafe 10—20, bei
Hunden 11—40, bei Katzen 39 Tage. Bei einer Kuh soll die In-
cubation 10 Monate gedauert haben. In Folge des Bisses wuth-
kranker Hunde sind während des Berichtsquartals 7 Menschen an
der Wasserscheu erkrankt und gestorben.
Verschiedene Mittheilungen.
Durch Entschliessung des k. b. Staatsministeriums des Innern
vom 11. d. M. sind die auf Grund des Art. 68 des P.-St.-G.-B. vom
26. Dezember 1871 von den kgl. Kreisregierungen Kammern des
Innern erlassenenen oberpolizeilichen Vorschriften über die Vor¬
nahme der periodischen Schafvisitationen ausser Wirk¬
samkeit gesetzt werden.
Wegen der in einigen Gegenden von Elsass-Lothringen herr¬
schenden Maul- und Klauenseuche ist durch Decret des
französischen Ministers für Ackerbau etc. vom 2. März d. J. ange¬
ordnet worden, dass vom 10. März d. J. ab die Einfuhr von
Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen nach Frankreich
nur dann zugelassen wird, wenn durch ein von den Behörden des
Ursprungsortes ausgestelltes nur 3 Tage gültiges und das genaue
Signalement der Thiere enthaltendes Zeugniss der Nachweis er¬
bracht ist, dass in dem betr. Orte keinerlei ansteckende Krankheit
besteht, welche auf die Thiere der betr. Gattungen übertragbar ist.
Die Vorzeigung dieses Zeugnisses entbindet indessen nicht von der
Untersuchung der Thiere an der Grenze.
Ein Erlass des dänischen Ministers des Innern verbietet
die Ausfuhr lebenden Viehs von Seeland und der Insel Amager
und die Einfuhr schwedischen Viehs nach Dänemark wegen
Lungenseuche.
Der k. ungar. Minister für Ackerbau etc. veranstaltet behufs
Hebung der Rindvieh- und Schafzucht am 6., 7., 8. und 9. Mai
d. J. in Budapest einen Zuchtviehmarkt für Rinder und
Schafe, zu welchem alle Gattungen von Rindvieh sowohl der
ungarischen Race als der westlichen Culturracen, ebenso aller Schaf-
racen zugelassen werden. Die ausgesetzten zahlreichen Preise be¬
wegen sich zwischen 100 bis zu 5 Stück Ducaten. Der Besuch des
Marktes ist unentgeltlich.
Personalien.
Thierarzt Carl Höhne zu Könitz ist zum commiss. Kreisthierarzt
des Kreises Könitz und Thierarzt Wilhelm Tappe zu Berlin zum
commiss. Kreisthierarzt für die Kreise Tarnowitz und Zabrze er¬
nannt worden.
Der Distriktsthierarzt Lorenz Hofer zu Buchloe ist gestorben.
Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Rack) u. Lochner
Verlag von Wilh. Lüde ritz in Angsbarg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraasgegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N= 14. April 1881 .
Inhalt: Gesetz für Bayern zur Ausführung des Reichsviehseuchenge-
setzes. — K. Allerh. Verordnung zum Vollzüge des Reichsseuchen-
und bayer. Ausführungsgesetzes. — Ministerial-Bekanntmachung zum
Vollzug des Reiohsseuchen- und bayer. Ausführungsgesetzes. —
Literatur. — Personalien. — Recrolog. — Thierärztliche Kreisver-
sammlung. — Offene Correspondenz.
Gesetz, die Ausführung des Reichsgesetzes über die Abwehr
und Unterdrückung von Viehseuchen betr*
vom 21. März 1881. (Gesetz- und Verordnungsbl. Nr. 11.)
Ludwig II. von Gottes Gnaden König von Bayern , Pfalzgraf
bei Rhein , Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben
etc. etc.
Wir haben nach Vernehmung Uns er es Staatsrathes mit Bei¬
rat und Zustimmung der Kammer der Reichsräthe und der Kammer
dei^&bgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt:
I. Entschädigung für getödtete Thiere.
Art. 1.
Die nach Massgabe des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880,*)
betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, und
in Gemässheit des gegenwärtigen Gesetzes zu leistende Entschädig¬
ung für die auf polizeiliche Anordnung getödteten oder nach dieser
Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere wird von der Staats¬
kassa gewährt.
Art. 2.
Ausser den in §§. 61 und 63 des Reichsgesetzes bezeichneten
Ausnahmen von der Entschädigungspflicht wird auch in den Fällen
des §. 62 des Reichsgosetzes eine Entschädigung nicht gewährt.
Art. 3.
Soweit nicht feststeht, dass in Gemässheit des Art. 2 eine Ent¬
schädigung überhaupt nicht gewährt wird, muss behufs Ermittlung
derselben der gemeine Werth des Thieres, sowie der Werth der
*) S. Wochensohrift 1880 Ste. 237 u. f.
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114
dem Besitzer etwa zur Verfügung bleibenden Theile desselben durch
Schätzung festgestellt werden.
Der Werth des Thieres ist thunlichst noch vor der Tödtung,
der Werth der Theile sogleich nach Feststellung des Krankheitszu¬
standes desselben (Art. 6) abzuschätzen.
Art. 4.
Die Schätzung erfolgt durch eine Commission, welche aus dem
beamteten Thierarzte, einem Angehörigen der betreffenden Gemeinde
und einem weiteren Sachverständigen gebildet wird.
Der zu berufende Gemeindeangehörige wird von der Gemeinde¬
behörde , der weitere Sachverständige von der Distriktspolizeibe¬
hörde, in München vom Magistrate, für den einzelnen Schätzungs¬
fall bestimmt. Die Distriktspolizeibehörde hat die Auswahl aus
denjenigen Bezirksangehörigen zu treffen, welche hiefür in genügen¬
der Anzahl von den Distriktsräthen, in unmittelbaren Städten von
den Gemeindebevollmächtigten, auf die Dauer ihrer Wahlperioden
bezeichnet werden. Bis zu der auf den Erlass dieses Gesetzes
nächstfolgenden Distriktsrathsversammlung bestimmt die Behörde
den weiteren Sachverständigen aus den Bezirksangehörigen nach
freiem Ermessen.
Personen, bei welchen für den einzelnen Fall eine Befangen¬
heit zu besorgen ist, oder welche sich nicht im Besitz der bürger¬
lichen Ehrenrechte befinden, dürfen in die Commission nicht be¬
rufen werden.
Arl. 5.
Die Sachverständigen sind von der Polizeibehörde eidlich zu
verpflichten.
Ueber das Ergebniss der Schätzung ist eine von den Mitglie¬
dern der Commission zu unterzeichnende Urkunde aufzunehmen;
durch dieselbe wird der gemeine Werth des Thieres und der dem
Besitzer etwa zur Verfügung bleibenden Theile desselben in An¬
sehung der Entschädigungsfrage endgiltig festgestellt.
Art. 6.
In den Fällen, in welchen eine Schätzung stattfindet, muss auch
der Krankheitszustand des Thieres, soweit derselbe für die Ent¬
schädigungsleistung in Betracht kömmt, festgestellt werden. Diess
hat thunlichst bald, nachdem das Thier getödtet oder an der Seuche
gefallen ist, zu geschehen.
Die Feststellung erfolgt durch den beamteten Thierarzt und
den von dem Besitzer etwa zugezogenen Sachverständigen (§. 16
des Reichsgesetzes).
Die Sachverständigen haben in einer von ihnen Unterzeichneten
Urkunde sich darüber gutachtlich zu erklären, ob nach dem Ge-
sammtbefunde das Thier mit der Rotzkrankheit, oder der Lungen¬
seuche oder mit einer anderen ihrer Art oder dem Grade nach
unheilbaren unbedingt tödtlichen Krankheit behaftet war.
Ergibt sich hierüber eine Meinungsverschiedenheit zwischen
dem beamteten Thierarzt und dem von dem Besitzer beigezogenen
Sachverständigen, oder ergeben sich sonst Zweifel an der Richtig-
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keit des Gutachtens, so ist das Obergutachten einer veterinärpoli¬
zeilichen Abtheilung des Obermedizinalausschusses einzuholen.
Durch die gutachtliche Erklärung des beamteten Thierarztes
und des von dem Besitzer zugezogenen Sachverständigen, bezieh¬
ungsweise durch das Obergutachten des Obermedizinalausschusses
wird der Krankheitszustand des Thieres in Beziehung auf die Ent¬
schädigungsfrage , endgiltig festgestellt.
Art. 7. +
Auf Grund der polizeilichen Verhandlungen und der Urkun¬
den, welche über das Ergebniss der Schätzung und über die Fest¬
stellung des Krankheitszustandes des Thieres aufgenommen sind,
beschliesst die Kreisregierung, Kammer des Innern, über die Ver¬
pflichtung zur Entschädigungsleistung und setzt zugleich gegebenen
Falls die Höhe der Ent Schädigung fest.
Die Beschlussfassung erfolgt nach schriftlicher oder protocollar-
ischer Vernehmung der Betheiligten, welchen auf Verlangen von
den erwähnten Urkunden Einsicht zu gestatten ist.
Gegen den Beschluss der Kreisregierung, Kammer des Innern,
steht den Betheiligten das Rechtsmittel der Beschwerde an den
Verwaltungsgerichtshof zu. Hinsichtlich der Beschwerdefrist und
dos Verfahrens in zweiter Instanz finden die Bestimmungen des
Gesetzes vom 8. August 1878, betreffend die Errichtung eines Ver¬
waltungsgerichtshofes und das Verfahren in Verwaltungsrechts¬
sachen, entsprechende Anwendung. Die Beschwerde ist bei der¬
jenigen Kreisregierung, Kammer des Innern, anzubringen, wolche
den beschwerenden Beschluss erlassen hat.
II. Kosten des Verfahrens.
Art. 8.
Diejenigen Kosten, welche auf die Anordnung, Leitung und
Ueberwachung der Massregeln zur Abwehr und Unterdrückung von
Seuchen oder auf die im Aufträge der Polizeibehörden ausgefuhrten
thierärztlichen Amtsverrichtungen erwachsen, werden aus der Staats¬
kassa bestritten.
Art. 9.
Den bürgerlichen Mitgliedern der Schätzungscommission (Art. 4)
wird als Ersatz für Zeitversäumniss, Reisekosten und Auslagen eine
angemessene Vergütung gewährt, deren Betrag durch Ministerial-
Vorschrift geregelt wird.
Diese Kosten sind von der Staatskassa zu tragen.
Art. 10.
Die Kosten der thierärztlichen Beaufsichtigung der zu Zucht¬
zwecken öffentlich aufgestellten männlichen Zuchtthiere, dann der
Vieh- und Pferdemärkte, sowie der übrigen in §. 17 des Reichsge¬
setzes bezeichneten Vieh- und Pferdebestände sind von dem Unter¬
nehmer zu tragen und in Ermanglung gütlicher Einigung von der
Distriktspolizeibehörde festzusetzen.
Mehrere bei demselben Unternehmen betheiligte Personen haften
solidarisch für diese Kosten; dieselben werden im Wege des admi¬
nistrativen Zwangsvollzugs beigetrieben.
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116
■■igpdyv 1 -
Art. 11.
Den Gemeinden sind vorbehaltlich bestehender Verpflichtungen
Dritter folgende Leistungen überwiesen:
1) Dieselben haben die zur wirksamen Durchführung der ange¬
ordneten Schutzmassregeln in ihrem Bezirke zu verwendende
Wachmannschaft auf ihre Kosten zu stellen.
2) Denselben fallen die Kosten der Viehrevisionen (§. 8 des
Reichsgesetzes) sowie die Kosten derjenigen Einrichtungen
zur Last, welche zur wirksamen Durchführung der Orts- oder
Feldmarksperre in ihren Bezirken vorgeschrieben werden.
3) Ist die Tödtung kranker oder verdächtiger Thiere, oder die
Zerlegung und unschädliche Beseitigung der Kadaver oder
einzelner Theile derselben, oder die Impfung gefährdeter
Thiere angeordnet, so hat die Gemeinde des Seuchenorts das
zur Ausführung der Massregel nöthige Hilfspersonal und die
dazu erforderlichen Transportmittel auf , ihre Kosten zu stellen.
4) Fehlt es dem Besitzer der verendeten oder getödteten Thiere
an einem zur unschädlichen Beseitigung der Kadaver oder
einzelner Theile derselben, der Streu, des Düngers oder an¬
derer Abfälle geeigneten Raume, so ist letzterer von der Ge¬
meinde des Seuchenorts ohne Vergütung zu überweisen und
mit den nöthigen Schutzvorrichtungen zu versehen.
In den vom Gemeindeverband ausgeschlossenen Markungen
(Art. 3 der Gemeindeordnung für die Landestheile diesseits des
Rheins vom 29. April 1869) sind diese Leistungen von den Eigen¬
tümern der zur Markung gehörigen Grundstücke nach Verhältniss
ihres Besitzantheils zu übernehmen.
Art. 12.
In der Haupt- und Residenzstadt München sind mit Rücksicht
auf die Bestimmungen der §§. 15 und 16 der Verordnung vom
2. October 1869, die Ausscheidung der Zuständigkeiten der Polizei-
Direction, des Magistrats und der Lokalbaucommission München
bezüglich der Polizei- und Distriktsverwaltung betreffend, die in
Art. 11 Abs. 1 Ziff. 1 bis 4 bezeichneten Kosten, insoweit die Hand¬
habung der Polizei in Bezug auf die Hundswuth und auf ansteckende
Krankheiten der Hunde, sowie die Mitwirkung der Polizeidirection
zur Ausführung von Massregeln gegen Epizootien in Frage steht,
von der Staatskasse zu tragen.
Art. 13.
Alle vorstehend nicht erwähnten, durch die angeordneten Schutz¬
massregeln veranlassten Kosten fallen der Polizeibehörde gegenüber,
unbeschadet etwaiger Regressansprüche, dem Eigenthümer der
erkrankten oder verdächtigen, gefallenen oder getödteten Thiere
zur Last, ausserdem auch demjenigen, in dessen Gewahrsam oder
Obhut (Stall, Gehöft, Weide etc.) sich die Thiere befinden, dem
Begleiter derselben und, soweit die Kosten durch Desinfection von
Ställen, Standorten oder beweglichen Gegenständen oder durch
Beseitigung der letzteren veranlasst sind, dem Inhaber derselben.
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Die Kosten können von den genannten Verpflichteten im Wege
des administrativen Zwangsvollzages erhoben werden.
Art. 14.
Das gegenwärtige Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Reichsge¬
setze vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung
von Viehseuchen, in Kraft.
Gegeben zu München, den 21. März 1881.
JLj -u. 6l *w i gf.
Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. Dr. v. Fäustle. v. Maillinger.
v. Riedel. Frhr. v. Crailsheim.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
Der Oberregierungsrath
im k. Staatsministerium des Innern,
Neumayr.
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 23. März 1881,
den Vollzug des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unter¬
drückung von Viehseuchen vom 23* Juni 1880 und des bayer.
Ausführungsgesetzes hiezu vom 21. März 1881 betreffend.
(Gesetz- u Verordnungsblatt Nr. 11 S. 129 ff.)
Ludwig II. von Gottes Gnaden König von Bayern } Pfalzgraf bei
Rhein y Herzog von Bayern } Franken und in Schwaben etc . etc.
Wir finden Uns bewogen, zum Vollzüge des Reichsgesetzes
über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni
1880 und des bayerischen Ausführungsgesetzes hiezu vom 21. März
1881 zu verordnen, was folgt:
§. 1. Die Anordnung der im Vollzüge des Reichsgesetzes vom
23. Juni 1880 zu treffenden Massregeln zur Abwehr und Unter¬
drückung übertragbarer Seuchen der Hausthiere obliegt unter der
obersten Aufsicht Unseres Staatsministeriums des Innern den
Kreisregierungen, Kammern des Innern, sowie den Distrikts- und
Ortspolizeibehörden.
§. 2. Beamtete Thierärzte im Sinne des Reichsgesetzes sind
der Landesthierarzt, die Kreis- und Bezirksthierärzte und diejenigen
städtischen Thierärzte, deren Aufstellung von Unserem Staats¬
ministerium des Innern bestätigt ist.
Das in §. 14 und §. 16 Abs. 2 des Reichsgesetzes bezeichnete
thierärztliche Obergutachten ist von dem Kreisthierarzte, und wenn
letzterer in seiner Eigenschaft als Bezirksthierarzt das erste Gut¬
achten erstattet hat, vom Landesthierarzte abzugeben, soweit nicht
die Bestimmung in Art. 6 Abs. 4 des Gesetzes vom 21. März 1881
Anwendung findet.
§. 3. Die in §. 9 des Reichsgesetzes vorgeschriebene Anzeige
von dem Ausbruche einer Seuche oder von seucheverdächtigen Er¬
scheinungen ist an die Ortspolizeibehörde zu richten.
Die in §. 11 dortselbst ertheilte Ermächtigung, von der Anzeige¬
pflicht zu entbinden, wird den Kreisregierungen, Kammern des
Innern, übertragen.
§. 4. Sobald die Ortspolizeibehörde auf irgend einem Wege
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118
von dem Ausbruche einer Seuche oder von dem Verdachte eines
Seuchenausbruches Kenntniss erhält, hat dieselbe hievon der Vor¬
gesetzten Distriktspolizeibehörde alsbald Anzeige zu erstatten und
erforderlichen Falles die sofortige vorläufige Einsperrung und Ab¬
sonderung der erkrankten und verdächtigen Thiere, nötigenfalls
auch die Bewachung derselben anzuordnen.
Die Zuziehung des beamteten Thierarztes zur Untersuchung
des Seuchenfalles (§. 12 Abs. 1 des Reichsgesetzes) erfolgt durch
die Distriktspolizeibehörde.
§. 5. Die in dem Reichsgesetze und in der vom Bundesrathe
erlassenen Ausführungsinstruktion vom 12. Februar 1881 den Poli¬
zeibehörden und höheren Polizeibehörden überwiesenen Obliegen¬
heiten werden, soweit nicht das Gesetz vom 21. März 1881 und die
gegenwärtige Verordnung anders bestimmen oder gemäss §. 2 Abs.
2 des Reichsgesetzes besondere Commissare bestellt werden, von
den Distriktspolizeibehörden— in Unserer Haupt- und Residenz¬
stadt München nach Massgabe der jeweils bestehenden Competenz-
ausscheidung von der Polizeidirection und dem Magistrate — wahr¬
genommen.
Die Ortspolizeibehörden haben den Vollzug der getroffenen
Anordnungen zu überwachen.
ln dringenden Fällen können die in den §§. 19 bis 22 des
Reichsgesetzes vorgesehenen Schutzmassregeln auf Antrag des be¬
amteten Thierarztes vorsorglich auch von der Ortspolizeibehörde
angeordnet werden.
Die Leitung von Obductionen (Anlage B zur Ausführungsin¬
struction §. 1) kann der Ortspolizeibehörde übertragen werden. In
wichtigeren Fällen ist die Obduction durch einen Beamten der
Distriktspolizeibehörde zu leiten.
Gegen die Anordnungen der Polizeibehörde oder des bestellten
Commissars findet die Beschwerde bei den Vorgesetzten Polizeibe¬
hörden und Stellen, in letzter Instanz bei Unserem Staatsmini¬
sterium des Innern statt. Für die Einbringung der Beschwerden
gilt eine unerstreckliche Frist von vierzehn Tagen.
§. 6. Die eidliche Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder
der Schätzungscommission (Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 des
Gesetzes vom 21. März 1881) erfolgt durch die Distriktspolizeibe¬
hörde oder durch die von der letzteren hiemit beauftragte Orts¬
polizeibehörde. Sind die genannten Sachverständigen ein für alle¬
mal verpflichtet, so genügt im einzelnen Falle die Hinweisung auf
den geleisteten Eid.
§. 7. Der Anordnung der Kreisregierungen, Kammern des
Innern, sind folgende Schutzmassregeln Vorbehalten:
1) die Tödtung verdächtiger Thiere gemäss §§. 42 und 45 des
Reichsgesetzes ; hiezu ist jedoch, falls die Tödtung grösserer
Bestände von Pferden oder Rindvieh in Frage ist, die Ge¬
nehmigung Unseres Staatsministeriums des Innern zu er¬
holen ;
119
2) die tierärztliche Untersuchung der Pferde vor der Zulassung
zur Begattung im Falle des §.51 des Reichsgesetzes.
§. 8. Die in den §§. 7 und 8 des Reichsgesetzes bezeichneten
Massnahmen zur Abwehr der Einschleppung von Beuchen aus dem
Auslande werden voranlassten Falles von Unserem Staatsmini¬
sterium des Innern verfügt werden.
§. 9. Die auf Grund des §. 7 des Reichsgesetzes verfügten
Einfuhr- und Verkehrsbeschränkungen sind unverzüglich durch das
Gesetz- und Verordnungsblatt sowie durch die betreffenden Kreis¬
amtsblätter zu veröffentlichen und in sämmtlichen Gemeinden des
betheiligten Grenzbezirkes in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Von dem Erlasse, der Aufhebung und der Veränderung solcher
Massregeln ist zugleich den benachbarten ausländischen Behörden
Kenntniss zu geben. Die in §. 7 Abs. 3 des Reichsgesetzes vorge¬
schriebene Mittheilung an den Reichskanzler erfolgt durch Unser
Staatsministerium des Innern.
§. 10. In den einer geregelten veterinärpolizeilichen Controle
unterstellten Schlachtviehhöfen und öffentlichen Schlachthäusern
werden die polizeilichen Amtsverrichtungen von derjenigen Behörde
wahrgenommen, welcher die unmittelbare veterinärpolizeiliche Be¬
aufsichtigung der betreffenden Räumlichkeiten obliegt.
Jedoch bleibt die Absperrung gegen den Abtrieb der für die
Seuche empfänglichen Thiere der Anordnung de* Kreisregierung,
Kammer des Innern, Vorbehalten; strengere Absperrungsmasssegeln
bedürfen der Genehmigung Unseres Staatsministerums des Innern.
§. 11. Die Befugnisse, welche den Militärbehörden nach Mass-
gabe des §. 3 Abs. 1 des Reichsgesetzes in Bezug auf die Ermitt¬
lung und Unterdrückung von Seuchen zustehen, werden den Vor¬
ständen der militärischen Remontedepots auch rücksichtlich der
dazu gehörigen Rindvieh- und Schaf bestände, sowie den Vorständen
der landesherrlichen und Staatsgestüte rücksichtiich der in diesen
Gestüten aufgestellten Pferde übertragen.
§. 12. Die gemäss Art. 6 Abs. 4 des Gesetzes vom 21. März
1881 zu bildende veterinärpolizeiliche Abtheilung des Obermedizinal-
ansschusses besteht unter dem Vorsitze eines Administrativbeamten
Unseres Staatsministeriums des Innern aus dem Landesthierarzte
und aus den für thierärztliche Angelegenheiten von Uns ernannten
ausserordentlichen Mitgliedern des Obermedizinalausschusses.
Die Beschlüsse der veterinärpolizeilichen Abtheilung werden
nach Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des Vorsitzenden, welcher ausserdem nicht mitstimmt.
Die veterinärpolizeiliche Abtheilung des Obermedizinalaus¬
schusses tritt nur mit Unserem Staatsministerium des Innern in
dienstlichen Verkehr. Anträge auf gutachtliche Einvernahme der¬
selben sind an Unser Staatsministerium des Innern zu. richten.
Im Uebrigen wird die Geschäftsführung der veterinärpolizei¬
lichen Abtheilung des Obermedizinalausschusses durch eine von
Unserem Staatsministerium des Innern zu erlassende Instruktion
geregelt werden.
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120
§. 13. Entsteht unter den Betheiligten Streit über die Ver¬
pflichtung zur Tragung der Kosten des Verfahrens (Art. 8—13 dea
Gesetzes vom 21. März 1881), so entscheidet hierüber die Distrikts-
Polizeibehörde — in Unserer Haupt- und Residenzstadt München
nach Massgabe der jeweils bestehenden Competenzausscheidung die
Polizeidirection oder der Magistrat — in erster Instanz. Gegen
den Bescheid dieser Behörde findet innerhalb vierzehntägiger aus-
schliessender Frist die Beschwerde an die Vorgesetzte Kreisregier¬
ung, Kammer des Innern, und in letzter Instanz an Unser Staats-
Ministerium des Innern statt.
§. 14. Gegenwärtige Verordnung tritt am 1. April 1881 in
Kraft. Von diesem Zeitpunkte an ist Unsere Verordnung vom
15. Juni 1867*), Massregeln gegen ansteckende Viehkrankheiten
betreffend, aufgehoben.
München, den 23. März 1881.
Lud *w I gr.
v. Pfeufer. v. Maillinger. v. Riedel.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl r
Der General-Secretär.
An dessen Statt:
v. Kopp, Ministerialrath.
Bekanntmachung der k. Staatsministerien des Innern u. der Finanzen
vom 24. März 1881, den Vollzug des Reichsgesefzes über die
Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen und des bayer-
Ausführungsqesetzes hiezu betr.
(Gesetz- u. Verordnungsblatt Kr. 11 S. 134 ff.)
Zum Vollzüge des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, und des bayer¬
ischen Ausführungsgesetzes hiezu vom 21. März 1881 werden nach¬
stehende Bestimmungen getroffen:
1) Von der in §. 2 Abs. 3 des Reichsgesetzes vom 23. Juni
1880 eingeräumten Befugniss, an Stelle der beamteten Thierärzte
(§. 2 Abs. 1 der Allerhöchsten Verordnung vom 23. März 1881)
andere approbirte Thierärzte beizuziehen, ist ausser dem Falle der
Behinderung nur in dringenden Fällen Gebrauch zu machen. Hie¬
bei ist zwar nicht ausgeschlossen, unter Umständen auch den Fall
als dringend gelten zu lassen, wenn die Mitwirkung des beamteten
Thierarztes — wie z. B. bei Ueberwachung von Viehmärkten durch
den entfernt wohnenden Bezirksthierarzt — mit übermässig grossem
Kostenaufwande verbunden wäre; immerhin darf aber die Rück¬
sicht auf Kostenersparung nur ausnahmsweise und nur unter der
Voraussetzung, dass dabei die veterinärpolizeilichen Interessen nicht
gefährdet werden, zu einer Abweichung von der gesetzlichen Regel
führen.
Die zugezogenen nicht beamteten Thierärzte sind, wenn sie
nicht schon im Allgemeinen dienstlich verpflichtet sind, von der
*) S. 'Wochenschrift 1867 Ste. 233. u. f.
121
Distriktspolizeibehörde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Ob¬
liegenheiten eidlich zu verpflichten«
2) Im Vollzüge des Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 21. März
1881 haben in den einer Kreisregierung unmittelbar untergeordneten
Städten die Gemeindebevollmächtigten von drei zu drei Jahren als¬
bald nach dem Vollzüge der Gemeindewahlen drei Sachverständige
zur Vornahme von Schätzungen zu bezeichnen.
Desgleichen haben die Distriktsräthe alsbald nach erfolgter
Neuwahl je fünf Sachverständige zu bezeichnen. Bestehen inner¬
halb eines Bezirksamtes mehrere Distriktsgemeinden, so hat das Be¬
zirksamt im einzelnen Falle die Auswahl aus den von sämmtlichen
Distriktsräthen vorgeschlagenen Bezirksangehörigen.
Die erstmalige Bezeichnung von Sachverständigen erfolgt für
die Dauer der laufenden Wahlperiode und zwar in den einer Kreis-
Regierung unmittelbar untergeordneten Städten sogleich mit dem
Inslebentreten des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, durch die
Distriktsräthe dagegen bei ihrem nächsten Zusammentritte.
Die jeweiligen Vorschläge bleiben solange in Geltung, bis nach
dem Ablaufe der Wahlperiode neue Vorschläge erfolgt sind. Die
etwa im Laufe der Wahlperiode sich ergebenden Abgänge siijd er¬
forderlichen Falles durch neue Vorschläge zu ergänzen.
Bei der Auswahl des Sachverständigen durch die Distrikts-
Polizeibehörde im einzelnen Falle ist einestheils auf thunlichste
Verminderung der Schätzungskosten, anderntheils aber darauf Be¬
dacht zu nehmen, dass der Schätzer völlig unbetheiligt sei.
3) Für die von den beiden bürgerlichen Mitgliedern der Schätz¬
ungscommission zu beanspruchende Vergütung für Zeitversäum-
niss etc. (Art. 9 des Gesetzes vom 21. März 1881) ist die Bekannt¬
machung des k. Staatsministeriums der Finanzen vom 13. Dezember
1875, die Vergütungen der Steuerausschussmitglieder, Haussteuer¬
taxatoren und der Schadensschätzer in Steuernachlasssachen be¬
treffend, (Finanz-Ministerialblatt S. 339) massgebend.
Die Gebührenansprüche des thierärztlichen Mitgliedes der
Schätzungscommission bemessen sich nach den bestehenden Vor¬
schriften über die Gebühren für die Dienstleistungen der Thierärzte.
4) In dem Verfahren über die Feststellung der Verpflichtung
zur Entschädigungsleistung nach Art. 7 des Gesetzes vom 21. März
1881, sowie in jenem über die Entscheidung von Streitigkeiten nach
§. 13 der Allerhöchsten Verordnung vom 23. März 1881 obliegt
den k. Regierungsfinanzkammern die Wahrnehmung der Interessen
der Staatskasse; allenfallsige Beschwerden gegen instanzielle Be¬
schlüsse sind von den Fiskalen zu erheben und zu vertreten.
5) Sobald die Verpflichtung der Staatskasse zur Entschädigungs-
leistung für getödtete Thiere rechtskräftig feststeht, hat die k.
Regierung, Kammer des Innern, bei der Kammer der Finanzen die
Zahlungsanweisung der Entschädigung zu veranlassen.
6) Ueber die der Staatskasse zur Last fallenden Kosten des
Verfahrens hat die Distriktspolizeibehörde ein Verzeichniss anzu¬
fertigen und dasselbe nebst den Acten der k. Regierung, Kammer
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des Innern, vorzulegen; letztere hat sodann die Vorlagen mit gut¬
achtlicher Aeusserung, welche sich namentlich auch auf dio von
den bürgerlichen Mitgliedern der Schätzungscommission liquidirte
Entschädigung für Zeitversäumniss etc. (Ziff. 3 Abs. 1 oben) zu
erstrecken hat, an die Kammer der Finanzen zur finanziellen Prüf¬
ung und Einweisung abzugeben.
Soferne und insoweit von der letzteren die Verpflichtung der
Staatskasse zur Kostentragung beanstandet und diese Verbindlich¬
keit auch von dem nach der Anschauung dieser Stelle hiezu Ver¬
pflichteten abgelehnt wird, ist die Sache auf dem in §. 13 der Aller¬
höchsten Verordnung vom 23. März 1881 bezeichneten Wege zur
Entscheidung zu bringen.
7) Die Entschädigungen für getödtete Thiere, sowie die treffen¬
den Kosten des Verfahrens sind bei dem einschlägigen Rentamte
zur Auszahlung und Verrechnung auf die Etatsposition „Auf Vor¬
kehrungen gegen Epidemien und Viehseuchen“, welche für das
Jahr 1881 in
§. 1 Entschädigungen für getödtete Thiere,
§. 2 Sonstige Kosten
auszuscheiden ist, einzuweisen.
8) Auf Grund des §.17 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880
wird bestimmt:
Die zu Zuchtzwecken öffentlich aufgestellten Hengste sind von
dem beamteten Thierarzte des betreffenden Bezirkes zu beaufsich¬
tigen und von den Besitzern unmittelbar vor Beginn der Deckzeit
und sodann während derselben in Zwischenräumen von vierzehn
Tagen, vom Tage der letzten Visitation an gerechnet, der Unter¬
suchung des zuständigen beamteten Thierarztes zu unterstellen.
Werden solche Zuchthengste im Umherziehen in mehreren Be¬
zirken verwendet, so unterliegen sie gleicher Beaufsichtigung und
Untersuchung des beamteten Thierarztes desjenigen Bezirkes, in
welchem sie sich jeweils befinden.
Ueber die Vornahme der Untersuchung wird von dem beam¬
teten Thierarzte dem Hengstbesitzer eine Bescheinigung ausgestellt,
welche dieser bei dem Betriebe des Beschälgeschäftes stets mit sich
zu führen hat.
9) In der Anlage wird eine gemeinfassliche Belehrung*) über
die im §. 10 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 aufgeführten
ansteckenden Krankheiten der Hausthiere zu dem Zwecke mitge-
theilt, damit die Ortspolizeibehörden in der Lage sind, hiernach ge¬
gebenenfalls die Betheiligten entsprechend aufzuklären.
10) Es erscheint veranlasst, besonders darauf aufmerksam zu
machen, dass die auf die Rinderpest bezüglichen gesetzlichen Be¬
stimmungen und sonstigen Vorschriften von dem Reichsgesetze vom
23. Juni 1880 und von den hiezu ergangenen Ausführungsbestim¬
mungen unberührt bleiben.
*) Diese Belehrung ist für Thierbesitzer berechnet und kann hier
wegbleiben.
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Die Bestimmungen der Ministerialbekanntmachung vom 20. Dez.
1879, Massregeln gegen Viehseuchen betr., (G.- u. V.-Bl. S. 1536) *)
bleiben nicht blos in Bezug auf die Rinderpest, sondern auch inso¬
weit sie sich auf andere Viehseuchen beziehen, in Kraft.
München, den 24. März 1881.
y. Pfeufer. y. Riedel.
Der General-Secretär:
An dessen Statt:
Ministerialrath v. Ko pp.
Literatur.
Entstehung, Eni Wicklung und Heilung der periodischen
Augenentzündung (Mondblindheit) bei Pferden. Von
Josef v. Krzystofowicz. Wien 1881. Verlag vonFaesy
& Fr ick. gr. 8. 16 S. 60 Pfg.
Der Herr Verfasser ist bei dem eigenen Pferdezuchtbetriebe
mit yollkommen gesunden Zuchtpferden väterlicher und mütterlicher¬
seits durch das Auftreten der Mondblindheit bei alten und jungen
Pferden sehr geschädigt worden und zu der Ueberzeugung gelangt,
dass diese Krankheit — den bisherigen, Annahmen entgegen —
nicht erblich sei. Dagegen hat derselbe die Entdeckung gemacht,
dass Pilze, welche auf der Hornhaut keimen, sich entwickeln, reifen
und mit ihrem Myceiium die Hornhaut durchbohren, die Ursachen
der periodischen Augenentzündung bilden. Zur Heilung bzw. Ab-
tödtung der Pilzgebilde wendete derselbe 1 Theil cryst. Carbolsäure
in 19 Theilen Petroleum mit so überraschend günstigem Erfolge
an, dass nach dreimaliger Einpinselung dieses Mittels in das kranke
Auge an einem Tage, bei erstmaligen Anfällen, das Leiden beseitigt
war. Der Vorsicht halber muss jedoch die Anwendung des Mittels
2 Monate hindurch fortgesetzt und einmal täglich auch in das ge¬
sunde Auge eingepinselt werden. In hartnäckigen Fällen kanju mit
der Carbolsäuro bis auf 5 zu 15 pCt. gestiegen werden. Sichere
Heilung kann von dieser Behandlung erwartet werden, wenn die¬
selbe sogleich bei den ersten Anfällen Platz greift. Im Uebrigen
verweisen wir auf diese Broschüre selbst und wünschen, dass die
Erfahrungen des Herrn Verfassers allseitige Bestätigung finden
mochten. Th. A.
Personalien.
Der K. sächs. Landesthierarzt und Professor an der Thierarznei¬
schule zu Dresden Dr. biedamgrotzky und der Grossh. bad. Medi-
cinalrath Lydtin zu Karlsruhe wurden auf die Jahre lö81 und 1882
zu ausserordentlichen Mitgliedern des Kaiserlichen Gesundheitsamtes
ernannt.
Dem Kreisthierarzt Gips zu Belgard ist, unter Entbindung von
seinem gegenwärtigen Amte, die Verwaltung der Kreisthierarztstelle des
Kreises Golberg-Goeslin mit Anweisung seines Amts Wohnsitzes in Golberg
übertragen werden.
*) S. Wochenschrift 1880 Ste. 21 ff.
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Necrolog. Am 28. März d. J. ist Obermedicinalrath Professor Dr.
Med. v.Hering zu Stuttgart in Folge von Gehirnapoplexie im 82. Lebens¬
jahre gestorben, und mit ihm ein Leben erloschen, welches in der thier¬
ärztlichen Wissenschaft durch rege geistige Tbätigkeit lange Zeit hin¬
durch glänzte und auch noch in ferne Zeiten hin leuchten wird. Am
20. März 1799 zu Stuttgart geboren, widmete sich derselbe, nachdem er
das Gymnasium seiner Vaterstadt durchlief, zuerst der Pharmacie, bezog
1819 die Universität Tübingen als Studiosus der höheren Thierheilkunde
und besuchte dann 1821—22 die Thierarzneischulen zu Wien, München,
Dresden und Kopenhagen. Im Jahre 1822 wurde Hering als Lehrer
der neuerrichteten Thierarzneischule zu Stuttgart ernannt, als deren
Director er nach 47 Dienstjahren in den wohlverdienten Ruhestand trat.
Es würde zu weit führen alle die zahlreichen Produkte seiner grossen
literarischen Thätigkeit hier aufzuführen, es soll u. A. nur erwähnt wer¬
den, dass v. Hering eine der jetzt noch bestehenden ältesten thier¬
ärztlichen Zeitschriften, das Repertorium, gründete, welches er 3b Jahre
redigirte und bis in die jüngste Zeit noch unterstützte, sowie dass er
mit der dritten Auflage seines vorzüglichen Handbuches der thierärzt¬
lichen Operationslehre (1879) — bo wie er selbst sagt — die lange und
rüstig geführte Feder niederlegte. Solchen hervorragenden Verdiensten um
die thierärztliche Wissenschaft konnte es nicht an Anerkennungen und
Auszeichnungen fehlen, welche v. Hering sowohl im engeren Vater¬
lande, wie aus ganz Europa zahlreich zu Theil wurden. Weniger günstig
war die Einwirkung v. Herings auf das Veterinärwesen dadurch, dass
er recht viele Thierärzte, zum grossen Theil ohne zureichende Vorbild¬
ung und Studienzeit heranbildete, in der wohlmeinenden Absicht dem
Lande billige thierärztliche Hülfe zu schaffen, was die Entwickelung des
Veterinärfaches hemmend noch länger nachwirken wird. Ohne desshalb
die Verdienste des Verstorbenen um die Thierheilkunde, die ja im vollsten
Masse anerkannt werden, schmälern zu wollen, überlassen wir es einge-
weihteren Federn dieselben eingehender zu schildern, werden demselben
aber stets ein ehrendes Andenken bewahren. Th. Adam.
Der Ausschuss des thierärztlichenVereins vonUnter-
franken hat auf Donnerstag, den 21. April d. J. früh 9 Uhr
beginnend im Hörsal der k. Hufbeschlag-Lehranstalt zu Würzburg
eine ausserordentliche Generalversammlung des Vereins anberaumt.
Hierzu werden sämmtliche Herren Vereinsmitglieder mit dem
Bemerken freundlichst eingeladen, dass den einzigen Gegenstand
der Tagesordnung die Besprechung des Reichsviehseuchengesetzes
nebst Instruktion zu demselben bildet und Hr. Thierarzt Burger-
Würzburg das Referat übernommen hat.
Kitzingen im März 1881. Pries er, Vereinsvorstand.
Offene Correspondenz.
Hn. S. i. M. Wenn auf Grund der Seuchenordnung vom 25. Juni
1867 angeordnete Sperr- etc. Massregeln gegen ansteckende Thierkiank-
heiten mit 31. März d. J. ihr Ende noch nicht erreicht haben, treten
vom J. April d. J. an die Bestimmungen des Reichs-Viehseuchengesetzes
bzw. der Instruktion zu demselben in Wirksamkeit.
Ebenso ist für alle vor dem 1. April d. J. auf amtliche Anordnung
vollzogenen veterinär-polizeilichen Funktionen in seitheriger Weise zu
liquidiren. Die Red.
Verantwortliche ttedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Rackl u. Lochner
Verlag von Wilh. Ltideritz in Augsburg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraoagegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N= 15. April 1881 .
Inhalt: Kurze Mittheilungen über die Gangarten des Pferdes. — An¬
steckende Hausthierkrankheiten in Elsass-Lothringen und Sohwaben
und Neuburg. — Abwehr. — Literatur. — Personalien. — General-
Versammlung des thierärztlichen Kreisvereins von Sohwaben und
Neuburg.
Kurze Mittheilungen über die Gangarten des Pferdes.
Von Landgestütsthie^arzt Adam.
Die Beschreibungen, welche in den verschiedenen Lehr¬
büchern über Exterieur von den Gangarten des Pferdes ge¬
geben werden, stimmen in vielen Fällen nicht überein und
sind zum Theil schwer verständlich, zum Theil ungenau und
sogar unrichtig.
In der jüngsten Zeit haben namentlich mehrere Mittheil¬
ungen über den Galop im Archiv für wissenschaftliche und
practische Thierheilkunde von Dr. F. Roloff das allgemeine
Interesse wieder mehr auf Untersuchungen über die Gang¬
arten des Pferdes hingelenkt und kann es einigermassen auf¬
fallend erscheinen, dass trotz der vorzüglichen Hilfsmittel,
welche gegenwärtig für derartige Untersuchungen zu* Gebote
stehen, eine Klärung der Ansichten über das Zustandekom¬
men der genannten Gangart noch nicht erzielt werden konnte.
Ich habe keine Veranlassung auf die bestehenden Meinungs-
Unterschiede hier näher einzugehen, sondern will nur in Kürze
die wichtigsten Gangarten beschreiben, wie ich nach länger
fortgesetztem, eingehendem Studium dieselben zu beurtheilen
fnich gewöhnt habe.
Trotz aller scheinbaren Verschiedenheit der drei natürlichen
Gangarten, Schritt, Trab und Galop, glaube ich doch anneh¬
men zu sollen, dass denselben ein gemeinsames Gesetz
zu Grunde liegt, welches man dahin formuliren kann, dass
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man sagt: „Je eine Hintergliedmasse vollzieht abswechslungs-
weise das Vorschieben des Körpers und wird hiebei von der
diagonalen Yordergliedmasse in der Weise unterstützt, dass
letztere die Last des Vorderkörpers entweder noch gleich¬
zeitig trägt oder dieselbe von der vorschiebenden Gliedmasse
übernimmt (Galop) uni in der eingeschlagenen Richtung
weiterführt.“ Der Grund hiezu liegt wohl darin, dass auf
diese Weise die Aufrechterhaltung des Gleichgewichtes sehr
erleichtert ist. Jene Gangarten, bei welchen dieses Gesetz
nicht befolgt wird, können als unregelmässige, eventuell falsche
bezeichnet werden.
Der Schritt. In dieser Gangart beginnt die Hinter¬
gliedmasse das Yorschieben des Rumpfes in dem Momente,
in welchem der diagonale Yorderfuss in nahezu senkrechter
Stellung belastet ist. Am einfachsten lässt sich die Fussfolge
des Schrittes beschreiben, wenn man sagt: Vorder- und
Hintergliedmassen schwingen in gleichen Zeiträumen nach
vorwärts, während die entsprechenden Nebengliedmassen be¬
lastet sind, und tritt hiebei jede Hintergliedmasse um etwa
*/3 einer Schwingungsdauer früher auf den Boden als die
gleichseitige Yordergliedmasse. Hier ist zu bemerken, dass
bei keiner Gangart so viele Unregelmässigkeiten in derFuss-
folge beobachtet werden als im Schritte; offenbar desshalb,
weil bei der relativ langsamen Bewegung die Einhaltung des
Gleichgewichtes sehr erleichtert ist.
Was die beiliegenden Abbildungen anbelangt, so muss
ich erwähnen, dass es unmöglich ist, eine Gangart durch
eine Zeichnung wiederzugeben. Es müssen vielmehr mehrere
auf einander folgende Momente der betr. Gangart zur Dar¬
stellung kommen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass von
einer Darstellung bis zur nächsten das Pferd sich vorwärts
bewegt hat, zum mindesten der Rumpf desselben, selbst dann,
wenn die Hufe auf der einen Abbildung noch an derselben
Stelle des Bodens sich befinden, wie auf der vorhergehenden
Abbildung. Zeichnung a—c stellen ein im Schritte gehendes
Pferd dar. Fig. a Moment, in welchem die linke Vorderglied¬
masse belastet ist, während die rechte Hintergliedmasse das
Yorschieben beginnt; die rechte Vordergliedmasse wird soeben
nach vorwärts geführt die linke Hintergliedmasse ist im Be¬
griffe den Boden zu verlassen. *) Fig. b. Die linke Vorder-
*) Ich glaube hier darauf aufmerksam machen zu sollen, dass Nr
15 Seite 352 der sonst sehr instruativen Abbildungen in Schmidt-Mühl¬
heims Grundriss der spec. Physiologie unrichtig ist. Der Zeichner hat
die Stellung beider Hintergliedmassen verwechselt.
gliedmasse verlässt den Boden, während die gleichseitige
Hintergliedmasse das Vorwärtsschwingen nahezu beendigt hat.
Die rechte Vordergliedmasse ist soeben niedergesetzt worden,
und die gleichseitige Hintergliedmasse ist im Begriffe das Vor¬
wärtsschieben des Körpers zu beendigen. Fig c. Die umge¬
kehrte Stellung wie Fig. a nur etwa Vso Sekunde später auf¬
gefasst.
Der Trab. In dieser Gangart findet das erwähnte Ge¬
setz seine volle Geltung. Die diagonalstehenden Gliedmassen
schwingen gleichzeitig nach vorwärts und werden gleichzeitig
belastet; die Vordergliedmasse übernimmt ihre Last in dem¬
selben Momente, in welchem die Hintergliedmasse das Vor¬
schieben beginnt. (Fig. d.)
Der Galop. Die Schwierigkeit die Fussfolge beim Galop
festzustellen hat hauptsächlich darin ihren Grund, dass die
Bewegungen der verschiedenen Gliedmassen nicht so gleich¬
artig wie im Trabe und dabei ungemein rasch erfolgen.
Halten wir das Aufheben und das Niedersetzen eines jeden
Fusses als die zwei am deutlichsten sichtbaren Bewegungs¬
momente fest, so ergeben sich — bei 2 Galopsprüngen pro
Sekunde — für alle 4 Gliedmassen 16 Bewegungen in der
Sekunde. Da aber das Auge ein Bild, welches nur Vs Sekunde
lang auf die Netzhaut fallt, schon nicht mehr deutlich wahr¬
nimmt, so ist die Beobachtung dieser 16 Bewegungsmomente
in der Sekunde um so weniger möglich, weil einzelne der¬
selben fast gleichzeitig aber räumlich ziemlich weit von ein¬
ander entfernt vollzogen werden. Um die Galopbewegungen
festzustellen, dazu ist es vor allem nothwendig sich syste¬
matisch im Beobachten derselben zu üben. Man muss
erst Sehen lernen. Wer gleich beim ersten Male mit seinem
Urtheile fertig ist, der täuscht entweder sich oder andere.
Es ist am vorth eilhaftesten sich ziemlich weit entfernt von
dem galopirenden Pferde und schief nach vor- oder rückwärts
von demselben aufzustellen. Man kann auch das Pferd in
einer elliptischen Bahn galopiren lassen und sich in der Nähe
eines Brennpunktes der Ellipse plaziren. Man fasse nun
immer nur 2 Gliedmassen gleichzeitig in’s Auge und zwar:
1. die beiden vorderen, 2. die beiden hinteren, 3. die beiden
rechtsseitigen, 4. die beiden linksseitigen, 5. das eine Diago¬
nalpaar, 6. das andere Diagonalpaar. Hat man die Beweg¬
ung jedes der genannten Fusspaare festgestellt, so kann man
die Fussfolge im Galope auf rein mathematischem Wege
bestimmen.
Der ganze Streit, welcher seit längerer Zeit über den
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Galop besteht, dreht sich lediglich um die 2Fragen; „Wer-
den die Gliedmassen in derselben Reihenfolge niedergesetzt,
in welcher sie aufgehoben werden, oder geschieht das Nieder¬
setzen derselben in der umgekehrten Reihenfolge des Auf¬
hebens ? a Ich kann absolut nicht begreifen wie es möglich
ist, hierüber lange im Zweifel zu sein. Von nüchtern urtei¬
lenden Reitern habe ich zwar nie über diesen Punkt etwas
Sicheres erfahren können, allein darüber war ich noch nie
im Zweifel, dass die Behauptung, die Füsse werden in der
umgekehrten Reihenfolge niedergesetzt, in weloher sie ge¬
hoben werden, eine so unlogische ist, dass es einiger Mühe
bedarf sich eine derartige Bewegung des Pferdes richtig vor¬
zustellen. Wenn nämlich das Aufheben der Gliedmassen in
der Weise erfolgte, wie sie unter anderm angegeben wird,
dass im Rechtsgalop zuerst der rechte, dann der linke Vor-
derfuss, dann der linke Hinterfuss gehoben würde, (was neben¬
bei bemerkt unrichtig ist) so müsste das Pferd auf der rechten
Hintergliedmasse ruhend einen Sprung ausführen, und nun,
um die Gliedmassen in umgekehrter Reihenfolge niedersetzen
zu können, die rechte Hintergliedmasse zuerst wieder auf
den Boden setzen. Hier müsste dieselbe solange aufge¬
setzt bleiben bis die übrigen drei in umgekehrter Reihen¬
folge wie oben angegeben niedergesetzt und in der genannten
Weise auch wieder aufgehoben wären; dann erst könnte die
betreffende Hintergliedmasse wieder ihren merkwürdigen Sprung
machen u. s. w. Diese rechte Hintergliedmasse müsste also
relativ sehr lange Zeit am Boden bleiben. Ganz abge¬
sehen von der Frage, ob eine Gliedmasse überhaupt im
Stande wäre, diese Anstrengung bei Touren, wie sie eng¬
lische Jagdpferde oft auszuhalten haben, zu überstehen,
und dass sich Reiter finden ein so galopirendes Pferd zu
reiten, muss hier jeder Anfänger im Beobachten galopirender
Pferde sofort constatiren, dass der, das Vorschieben begin¬
nende Hinterfuss, (imRechtsgalop der linke) nur sehr kurze
Zeit am Boden bleibt, auf keinen Fall wesentlich länger
als irgend eine der anderen drei Gliedmassen. Derselbe wird
nämlich im kurzen Galop schon wieder gehoben, wenn
der diagonale Vorderfuss erst nied e rg esetzt wird.
Es liegt nicht im Zwecke dieser Mittheilung die Unrich¬
tigkeiten, welche in den verschiedenen Beschreibungen des
Galopes Vorkommen zu benennen und zu widerlegen, nur das
Eine glaube ich noch des besseren Verständnisses halber vor¬
ausschicken zu sollen, dass im Galop keine Sprünge in der
Weise ausgeführt werden, wie sie das Pferd z. R beim Sprung
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über einen Graben vollzieht, sondern dass dieselben in der Art
geschehen, dass die Hintergliedmassen den Rumpf nach vor¬
wärts treiben und derselbe hiebei über die den Boden rasch
nacheinander berührenden Yordergliedmassen sich gleichsam
vorwärts wiegt. Erst wenn dies beendigt ist verlassen die
Vorderbeine den Boden und das Schweben im Sprunge be¬
ginnt. Hiebei sind die Yordergliedmassen noch unter den
Leib gestellt (Fig. 1) und das Schweben dauert von dem
Momente, in welchem die Vorderhufe den Boden verlassen
(im kurzen Galop nur sehr kurze Zeit) bis zu jenem Augen¬
blicke, in welchem der eine Hinterhuf wieder auftritt. Die
Art wie die Künstler das Schweben im Galop darstellen —
nämlich mit gestreckten Gliedmassen — ist zwar sehr schön,
allein völlig unrichtig. Es gehört nicht sehr viel Uebung da¬
zu, um zu sehen, dass das Pferd im Galopsprunge und in der
Carriöre mit gebeugten Gliedmassen schwebt.
Um die Reihenfolge der Fussbewegungen feststellen zu
können, dazu ist es vor allem nöthig, sich über den Beginn
der Bewegung zu einigen. Der Anfang zum Galopsprunge
ist, wie schon erwähnt, das Eingreifen der Hintergliedmassen;
dieselben schieben den Rumpf über die aufgesetzten Yor¬
dergliedmassen weg und das Pferd schwebt. Der Galopsprung
ist beendigt sobald die eine Hintergliedmasse wieder eingreift.
Bei dem zum Rechtsgalop ansprengenden Pferde ist nun die
erste Bewegung, Aufsetzen der linken Hintergliedmasse
schon als vollzogen zu betrachten und erfolgt desshalb so¬
gleich das Strecken derselben und wenn es nicht schon in
der vorausgehenden Stellung vorhanden war, geeignetes Auf¬
setzen der rechten Hintergliedmasse, in Verbindung mit dem
Vorschieben des Rumpfes und der Erhebung der Vorhand,
welche theils durch Contraction des langen Rückenmuskels,
theils durch Abstossen der Yordergliedmassen vom Boden
bewerkstelligt wird, dann Niedersetzen der Vordergliedmassen,
über welche der Rumpf sich hinwegwiegt, während die bei
der Beendigung des Vorschiebens gestreckten Hintergliedmassen
wieder unter den Leib gezogen werden, worauf das Schweben
im Sprunge, wie sohon erwähnt, erfolgt, und die Hinterglied¬
massen zum nächsten Sprunge eingreifen. Das Ansprengen
zum Galop geschieht nicht immer auf ganz gleiche Weise, je
nachdem es aus dem Schritt, dem Trab oder vom Stand aus
erfolgt. In den meisten Fällen wird es in der Weise voll¬
zogen wie es die Abbildung 3 zeigt.
Die Fussfolge bei detn im Galop befindlichen Pferde geht
nun in der Weise vor sich, dass im kurzen Rechtsgalop die
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linke Hintergliedmasse den im Schweben befindlichen Körper
in stark gebeugter Stellung einen äusserst kurzen Moment
lang allein auffängt (1. Hufschlag) und unter kräftiger Streck¬
ung vorwärts schiebt, bis die rechte Hintergliedmasse, welche
etwa 90 cm vor der linken auftritt (2. Hufschlag) in die Be¬
wegung eingreift und nun die rechte im Vorschieben unterstützt.
Gleichzeitig mit dem rechten Hinterfuss is auch der linke
Vorderfuss aufgetreten (2. Hufschlag) und wirkt nun so lange
als Stützbein, bis der rechte Vorderfuss zum Auftreten kommt
(3. Hufschlag)* Während nun das linke Vorderbein vom
rechten Hinterbein etwa einen halben Meter entfernt auf¬
springt, beträgt der Abstand beider Vordergliedmassen circa
1 m. Mit der Entfernung der Hufspuren stimmt der ent¬
stehende Hufschlag überein. Man könnte ihn etwa folgen-
dermassen bezeichnen ♦ ♦ — * ♦ ♦ — * ♦ ♦. Der Stern be¬
deutet die Pause, welche während des Schwebens im Sprunge
eintritt. In dem Momente, in welchem der rechte Vorderfuss
nahezu den Boden berührt, wird der linke Hinterfuss, nachdem
er ziemlioh stark gestreckt worden ist, schon wieder geho¬
ben, in dem Momente, in welchem das rechte Vorderbein
fast senkrecht belastet ist, wird das rechte Hinterbein, welches
jene starke Streckung wie das linke Hinterbein nicht voll-
r>H, sondern schon aus einer der senkrechten noch ziemlich
nahen Stellung aufgehoben wird, vom Boden entfernt und
gleichzeitig mit ihm auch das linke Vorderbein, so dass im
letzten Momente der rechte Vorderfuss den allerdings schon
mehr im Schweben begriffenen Körper allein noch stützt.
Nachdem im nächsten Momente auch dieser Fuss in stark ge¬
beugter Stellung die Erde verlassen hat, beginnt das Schweben
und beträgt die Länge, welche das Pferd schwebend zurück¬
legt im kurzen Galop etwa 1—1,50 Meter. Hierauf wieder¬
holt sich der nächste Galopsprung in ganz gleicher Weise.
Ich war einigermassen erstaunt, dass alle Autoren, welche ich
kenne, ohne Ausnahme, angeben, es werde im Rechtsgalop
der rechte Vorderfuss vor dem linken gehoben, was durchaus
nicht richtig ist. Ebenso ist es mir noch nicht gelungen im
kurzen Galop 4 Hufschläge zu hören; es kann allerdings Vor¬
kommen, dass auf festem Boden, wenn ganz kleine Volten
geritten werden, ein vierter undeutlicher Hufschlag, welcher
daher rührt, dass der rechte Hinterfuss vor dem linken Vor¬
derfuss auftritt, hörbar wird; ich selbst habe mich jedoch
nicht hievon überzeugen können.
Im stark gestreckten Galop, sowie im Rennlaufe findet
die Bewegung der Gliedmassen in ganz analoger Weise statt.
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wie sie vorstehend beschrieben wurde, nur wird das rechte
Hinterbein schon etwas früher aufgesetzt als das linke Vor¬
derbein, der linke Hinterfuss wird schon in dem Augenblicke
gehoben, in welchem der linke Vorderfuss auftritt und der
rechte Hinterfuss verlässt die Erde schon in dem Momente,
in welchem der rechte Vorderhuf den Boden berührt. Der
linke Vorderhuf verlässt die Erde erst nach dem rechten
Hinterhuf und das Schweben dauert länger als im Ifurzen
Galop. Die Entfernungen der Hufspuren im Rennlaufe sind
etwa folgende:
linker bis rechter Hinterhuf. 80 cm
rechter Hinter- bis linker Vorderhuf . . 1,80 m
linker bis rechter Vorderhuf.1,10 m
Schweben circa 2Vs Meter.2,30 m
Summa 6,00 Meter.
Von einer Spur des linken Hinterhufes bis zur nächsten
kann also im Rennlaufe die Entfernung circa 6—7 Meter be¬
tragen. Ich habe jedoch bei den Rennen in Pest noch be¬
deutend grössere Galopsprünge gemessen.
Die beiliegenden Abbildungen stellen einen Galopsprung
eines gestreckt galopirenden Pferdes in 6 Momenten dar.
Nr. 2, 3, 4 und 5 zeigen die Reihenfolge des Niedersetzens,
Nr. 4, 5, 6 und 1 diejenige des Aufhebens der Gliedmassen.
Durch die -vorstehend gegebene etwas weitläufig gewor¬
dene Beschreibung der Fussfolge beim Galop ist übrigens
noch nicht dargethan, wie sich diese Gangart zu dem Ein¬
gangs aufgestellten Gesetze verhält.
Hier finden wir, dass die linke Hintergliedmasse bei der
Diagonal-Stellung, in welcher der Körper im Galop vorwärts
bewegt wird, das Körpergewicht der rechten Vordergliedmasse
guwirft, ehe diese letztere dasselbe jedoch auffängt, treten die
beiden anderen diagonalen Gliedmassen genau im Sinne des
mehrgenannten Gesetzes functionirend in Wirkung und unter¬
stützen nicht nur die Last, sondern es trägt die betr. Hinter¬
gliedmasse auch mit zum Vorschieben des Körpers bei. Ich
kann mich desshalb zu der Anschauung nicht bekennen, welche
im Galop ein vorschiebendes und ein stützendes Diagonal-
Fusspaar annimmt.
Immerhin unterliegt es jedoch keinem Zweifel, dass im
Rechtsgalop, die linke Hinter- und rechte Vordergliedmasse
mehr angestrengt werden, als das andere Diagonal-Fusspaar.
Der Grund warum die Sehnen der Vorderbeine im Galope
viel mehr leiden als diejenigen der Hinterfüsse liegt meines
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Erachtens hauptsächlich darin, dass die Hintergliedmassen die
Eörperlast in stark gebeugter Stellung auffangen, und in Folge
ihrer stärkeren Winkelstellung weniger zu Zerrungen der
Sehnen und Bänder geneigt sind, während die Vorderbeine
in stark gestreckter Stellung die Eörperlast auffangen, somit
an und für sich sehr hemmend auf die in Bewegung befind¬
liche Last wirken, wesshalb sie auch bei ihrer weniger ge¬
winkelten Construction relativ bedeutend stärkere Stösse aus¬
zuhalten haben und überdies den an und für sich schon ge¬
streckten Sehnen die Möglichkeit benommen ist, durch federnde
Wirkung der Gelenke Zerrungen auszuweichen.
Ich kann dieses Eapitel nicht beschlossen, ohne noch
kurz zu erwähnen , dass das abfällige Urtheil, welches von
verschiedenen Seiten über die in den letzten Jahren be¬
kannt gewordenen Moment-Photographien der Gangarten ab¬
gegeben wurde, völlig unberechtigt ist. — Wenn am Ende
der Laie oder der Maler sich darüber lustig machen, so
wird dies erklärlich sein; Fachmänner sollten jedenfalls
mit ihrem Urtheile so lange zurückhalten, bis sie auf
Grund reiflicher Prüfung und exacter Beobachtung sicher
sind, dass dasselbe auch wirklich richtig sei. Wenn man
in Betracht zieht, dass diese Bilder auf rein mechanischem
Wege — mit Ausschluss jeder Sinnestäuschung — hergestellt
sind, wenn man sieht, dass ein einziger Sprung in 10 ver¬
schiedenen Bewegungsmomenten durch 10 verschiedene Linsen
während einer halben Sekunde phothographirt wurde und hie¬
bei erfährt, dass trotz dieser kurzen Zeit kein Bild genau
gleichzeitig mit dem andern entstanden ist, (die Platten wur¬
den circa Viooo Sekunde exponirt) so wird man zu dem
Schlüsse kommen, dass diese Abbildungen richtig sein müssen*
Sobald man sich aber etwas im Sehen geübt hat, gelingt es
auch, alle diese merkwürdigen Stellungen wirklich zu sehen*
man darf sie nur nicht alle gleichzeitig sehen wollen. Diese
Bilder besitzen übrigens den besten Beweis ihrer Richtigkeit
in sich selbst; denn wir sehen, dass sich bei einer grösseren
Serie derselben, wenn also mehrere Trab- oder Galopsprünge
in Continuo photographirt worden sind, dieselben Stellungen,
mit einer nahezu fabelhaften Genauigkeit wiederholen, was
unmöglich der Fall sein könnte, wenn sie unrichtig wären.
Alles was hier vom Rechtsgalop gesagt wurde gilt in
umgekehrter Weise auch vom Linksgalop.
Falsch wird der Galop, wenn die linke Hintergliedmasse
das Eörpergewicht auf die linke Vordergliedmasse überträgt*
das Pferd also hinten die Bewegung des Rechtsgalopes, mit
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den Yorderbeinen diejenigen des LinksgaJopes macht und um¬
gekehrt
Schliesslich will ich noch der unregelmässigen Gang¬
arten kurz Erwähnung thun. Als solche sind zu betrachten
der Pass und der fl i egen de Pass; ersterer ist ein abnormer
Schritt letzterer ein abnormer Trab; beide stimmen darin über¬
ein, dass die Hintergliedmasse die Bewegung nicht auf die
diagonale sondern auf die gleichseitige Yordergliedmasse über¬
trägt, so dass die beiden linken Füsse vorgreifen, während
die beiden rechten belastet sind und umgekehrt. Die Ein¬
haltung des Gleichgewichts ist bei beiden Gangarten erschwert;
wir finden sie auch meistens bei niederen eng gehenden Pfer¬
den. Bodenweitgehende Pferde sind selten Passgänger. Der
Dreischlag (Küstergalop) wird nach meiner Anschauung
fälschlich als fliegender Pass bezeichnet; er ist als eine über¬
eilte Gangart zu betrachten und findet sich dann, wenn Pferde
über Yermögen rasch traben sollen. Es wird ein Vorderfuss
wie zum Galopsprung ausgeworfen, während die Hinterglied¬
massen im Trabe bleiben. Man kann ihn bei sehr vielen
Renntrabern beobachten.
Die vorstehenden Mittheilungen können selbstverständlich
auf Vollständigkeit keinen Anspruch machen, sie verfolgen
vielmehr hauptsächlich den Zweck, die Aufmerksamkeit der
Leser auf einen Gegenstand zu lenken, welcher noch lange
nicht so genau studirt ist, als er es verdiente. Die reiche
Quelle, aus welcher neuere Exterieure mit gutem Erfolg zu
schöpfen verstanden, das Günther’sche Exterieur enthält zwar
sehr reiche und wichtige Mittheilungen über die Gangarten
des Pferdes, die letzteren sind jedoch immer noch nicht so
eingehend erforscht, wie es erwünscht wäre, und können
desshalb allen, welche sich dafür interessiren, zu weiterer auf¬
merksamer Beobachtung empfohlen werden.
Ansteckende Hausthierkrankheiten in Eisass - Lothringen
während des Monats Februar 1881. Von den 8 wegen Rotz
getödteten Pferden gehörten 6 einem seit mehr als Jahresfrist in-
ficirten Stalle des Kreises Diedenhofen an, welche trotz ganz ge¬
ringfügiger äusserer Erscheinungen sämmtlich rotzkrank befunden
wurden. Als rotzverdächtig stehen 7, als der Ansteckung verdächtig
89 Pferde in 11 Gehöften, welche 9 Gemeinden in 5 Kreisen an¬
gehören, unter polizeilicher Beobachtung. — Die Maul- und
Klauenseuche ist im beständigen Abnehmen begriffen, in 16
Kreisen waren 59 Ställe in 48 Gemeinden inficirt. — Von den 3
vorgekommenen Milzbrandfällen trifft je 1 auf die Kreise
Zabern, Schlettstadt und Altkirch. — Je 1 Fall von Pferderäude
wurde in den Kreisen Ghateau-Salins und Saargemünd und 2 Fälle
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im Kreise Forbach constatirt. — Der Bläsehenaus sehlag an
den Genitalien ist bei 14 Kalbinen 1 Ortes beobachtet worden, ohne
dass bei den zum Sprunge verwendeten Stieren Krankheitserschein¬
ungen wahrgenommen worden sind. — Die Wuthkrankheit
wurde bei 2 Hunden im Kreis Altkirch und bei 1 Hunde im Kr.
Mühlhausen und Wuthverdacht bei 1 Hunde im Kr. Metz constatirt.
Im kgl. bayer. Regierungsbezirke Schwaben und Neuburg
während des Monats März 1881. Die Botzkrankheit wurde
unvermuthet bei 1 zur Abdeckerei im Amtsbez. Memmingen ver¬
brachten Pferde constatirt. — Die Schafräude ist in 1 Herde
des Amtsbez. Augsburg festgestellt worden. — Im Amtsbez. Neu¬
burg wurde 1 fremder wuthverdächtiger Hund getödtet. —
Durch 1 am Beschälaussohlag leidenden Gaureiterhengst aus
Oberbayern wurde diese Krankheit auf 4 von demselben gedeckte
Stuten im Amtsbez. Augsburg übertragen.
Die im Hause der Abgeordneten zu Berlin, gelegent¬
lich der 3. Berathung des Gesetzentwurfes, die Ausführung des
Reichsviehseuohengesetzes betr. am 7. Febr. ds. Js. von
dem Abgeordneten Herrn Dr. Wehr den beamteten Thierärzten
gemachten Beschuldigungen haben einige Einsendungen betreffs
„Abwehr“ zur Folge gehabt, die hier des Raumes wegen nicht ver¬
öffentlicht werden können. Die Bedaction der Wochenschrift hat
einen Theil dieser Bede des Hrn. Dr. Wehr aus dem „Deutschen
Beichs- und Preussischen Staatsanzeiger“ in Nr. 8 dieser Wochen¬
schrift Ste. 71 lediglich wegen der in derselben enthaltenen Wider¬
sprüche und aus dem Grunde aufgenommen, um zu zeigen, was
den Thierärzten alles in den Schuh geschoben werden kann, beson¬
ders in einer Versammlung, in welcher eine Widerlegung nicht zu
erwarten ist. Zwar kann in demjenigen Theile dieser Rede, welche
den Thierärzten zum Vorwurf macht, zu vorsichtig zu sein und
nicht alle seuchenverdächtigen Thiere sogleich tödten zu lassen,
eine kränkende Beschuldigung nicht gefunden werden; die Staats-
Regierang muss dies vielmehr gebührend anerkennen, weil die Thier¬
ärzte — jedenfalls im Sinne der ihnen ertheilten Instruktion —
nicht leichtfertig zu Werke gehen, wenn es sich um Entschädigung
aus Staatsmitteln handelt, sie mithin im allgemeinen Interesse ihre
volle Schuldigkeit thun. Wenn aber Hr. Dr. Wehr dieser Vor¬
sicht unlautere Absichten unterschieben möchte, dadurch, dass er
das Publikum sagen lässt, die Thierärzte liessen nur desshalb nicht
sogleich tödten sondern die Thiere observiren wegen der Reise¬
diäten, dann scheint allerdings die Absicht vorhanden die Thier¬
ärzte zu verdächtigen; denn wenn er ernstliche und zum Vortheil
der Veterinärpolizei gründliche Abhülfe gegen diese Ansicht des
Publikums hätte schaffen wollen, wäre es richtiger gewesen, den
Antrag zu stellen, den beamteten Thierärzten einen entsprechenden
Gehalt zu geben, um das Diätenwesen zu beseitigen. Le ier kann
es selbst der gewissenhafteste Beamte, der auf Diäten angewiesen
ist, nicht verhüten, dass ihm bei der sachgemässen Ausführung
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seiner Dienstgeschäfte die Absicht impuürt wird, es geschehe dies
nur der Diäten wegen. Am meisten in Widerspruch mit den that-
sachlichen Verhältnissen steht übrigens die Behauptung des Hrn.
Dr. Wehr, in der Provinz Westpreussen habe die Rotz¬
krankheit desshalb zugenommen, weil bei der Todtung der rotz-
ünd lungenseucheverdächtigen Thiere nicht mit der nöthigen Energie
vorgegangen werde. Wenn der genannte Herr sich die Mühe hätte
nehmen wollen, die allenthalben verbreiteten statistischen Nach¬
weisungen in den Jahresberichten der „Kgl. technischen Depu¬
tation für das Veterinärwesen in Preussen* nachzu¬
sehen, dann hätte er bezüglich des Vorkommens der Rotz-Wurm¬
krankheit in der Provinz Westpreussen gefunden, dass in den
Jahren
1877/78 in 22 Kreisen 606 Pferde erkrankt, 22 gefallen, 487 auf
polizeiliche und 32 auf Veranlassung der Besitzer getödtet,
1878/79 in 21 Kreisen 331 Pferde erkrankt, 12 gefallen, 284 auf
polizeiliche und 5 auf Veranlassung der Besitzer getödtet,
1879 80 in 22 Kreisen 233 Pferde erkrankt, 23 gefallen, 193 auf
polizeiliche und 9 auf Veranlassung der Besitzer getodtet
worden sind, mithin diese Seuche ständig abgenommen
hat. Ebenso verhält es sich mit der Lungenseuche; denn es
sind in den Jahren
1877/78 in 3 Kreisen 34 Rinder erkrankt, 2 gefallen, 30 auf poli¬
zeiliche und 2 auf Veranlassung der Besitzer getödtet,
1878.79 in 2 Kreisen 21 Rinder erkrankt, 1 gefallen, 19 auf poli¬
zeiliche und 1 auf Veranlassung des Besitzers getödtet,
1879/80 in 1 Kreise 22 Rinder erkrankt, — gefallen, 20 auf poli¬
zeiliche und 2 auf Veranlassung der Besitzer getödtet
worden. Weitere Erörterungen dürften kaum nöthig und hiemit
diese Angelegenheit erledig t sein. _ Die Redaction.
Literatur.
Verträge für Thierärzte, redigirt von Prof. Dr. 0. Siedam-
grotzky, III. Serie. Verlag von Dege &Haenel. Jena 1881.
Heft 10/11. Die Impfung beim Kampfe gegen die
Lungenseuche im Gegensätze zu den Tilgungsmassregeln
der modernen Seuchen-Polizei. Von Dr. A. von Rueff, Kgl.
Director a. D» 74 S.
In dem Vortrage ist die Nothimpfung der Lungenseuche als
das einfachste, sicherste und billigste Verfahren gegen die drohende
Schädigung durch Lungenseuche erkannt, dagegen wird das energische
Tilguh^sverfahren durch Todtung der seuchekranken und verdäch¬
tigen Thiere als barbarisch und aus dem Grunde nutzlos getadelt,
weil der Herr Vortragende gelegentlich die Lungenseuche auch
sponta .1 entstehen lässt. Natürlich wird den Contapouisten tüchtig
zu Leibe gegangen und auch das durch deren Einfluss entstandene
neue Reichsgesetz zur Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen
nichts weniger als günstig beurtheilt. Der Vortrag bleibt übrigens
nicht bei der Sache sondern verbreitet sich auch auf Rinderpest,
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Milzbrand u. a. m., wobei der Herr Redner statt der nutzlosen
Tödtung und Vergrabung so vieler Thiere behufs der Seuchetilgung
auf seine Lieblingsidee zurückkommt: auf Kosten des Reichs fliegende
Fleischconservirungsinstitute mit den nöthigen Attributen zu orga-
nisiren, damit der arme Mann Fleisch erhält. Der Vortrag ist wirk¬
lich recht amüsant zu lesen/ Th. Adam.
Personalien.
Ausgeschriebene Kreisthi er arztstellen:
K , r . Jährlicher Oesuehe siid liiiawidwi
nt m um . etat|Bi|| . imhm . bil lu bA j 4. k. Reinig ii:
Bublitz. 600 M. 108 M. 9. Mai 1881. Coeslm.
Labian. 600 M. 600 M. 15. Mai 1881. Königsberg .
Tansohoffert. Der Bezirksthierarzt eines kleineren sehr ange¬
nehmen für einen älteren Herrn geeigneten Amtsbezirkes suoht einen
Stellentausoh einzugehen Der Wohnsitz desselben ist eine Qarnisons-
stadt mit Bahnstation etc. in der Sähe Nürnbergs und hat ca. 5000 Ein¬
wohner. Fixe Bezüge 2000 M. ohne Praxis eto. Offerte sub S 610 an
Rudolf Messe in Nürnberg.
Befördert werden zu Oberrossärzten: Maximilian beim Magdb.
Husaren-Regiment Nr. 40, Plaettner beim 1. Bad. Feld-Art-Regiment
Nr. 14, letzterer unter Versetzung zum 2. Pommer. Ulanen-Regt. Nr. 9.
— Baase, Oberrossarzt, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte
des Gorps-RosBarztes, wurde zum Corps - Rossarzt beim Gardecorps
ernannt. — Der Oberrossarzt Meiersberg vom 1 Hanno* Ulanen-
Regiment Nr. 13 wurde auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhe¬
stand versetzt.
Gestorben ist der Bezirksthierarzt Anton Grob zu Aichach,
weloher bekanntlich erst vor wenigen Woohen duroh Verleihung des
goldenen Ehrenzeiohens des Verdienstordens der bayer. Krone ausge¬
zeichnet worden ist. __
Bekanntmachung.
Die General-Versammlung des thierärztlichen
Kreisvereins von Schwaben und Neuburg für das Jahr
1881 wird am Montag, den 28. Mai, Vormittags 9 Uhr im grossen .
Saale des kgl. Regierungsgebäudes za Augsburg stattfinden.
Tagesordnung:
1) Vereinsangelegenheiten.
2) Besprechung des neuen Seuchengesetzes, nebst Instruktion
und Vollzugsbestimmungen. •
3) Referat über das in Nr. 47, 1880, S. 408 dieser Wochen¬
schrift ausgeschriebene Preisfragethema.
Es ergeht hiemit geziemende Einladung zu dieser Versamm¬
lung an alle Vereinsmitglieder, sonstige Collegen sowie Freunde der
Veterinär-Medicin.
Augsburg, den 31. März 1881.
F ranzen, Vereinsvorstand.
MF* Mit einer lllustr.-Beila^e „die Gangarten des Pferdes betr. tt
Verantwortliche Redaktion: Th. Adam in Augsburg. — Drnok von Rae k 1 n. Loehner
Vorlag von Wilh. Lüderitz in Aoeaburg.
,Google
Wochenschrift *
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraosgegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N= 16i April 1881 .
Inhalt: Verhandlungen des thierärztliohen Vereins in Münohen. (Dosir-
ung des Stryohninum nitricum.) — Stand der Viehseuolien in der
Schweiz. — Vorlesungen für Veterinäre. — Ergebnisse der Trichinen¬
schau in Hamburg. — Das amerikanische Büohsenfleisch. — Gon¬
gress italienischer Thierärzte. — Literatur. — Personalien. — Notiz.
— Versammlung Münchner Thierärzte.
Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München*
Die Sitzung am 28. Februar 1880 wurde vom Vorsitzenden zur
bestimmten Zeit eröffnet und nach Bekanntgabe des Einlaufes Hof¬
thierarzt Sondermann das Wort ertheilt, zum Vortrage: 9 U e b er
Wasenmeistereien, bezw. Massregeln gegen die Weiterver¬
breitung der Rotzkrankheit.* Referent erachtet nämlich die Be¬
handlung kranker Pferde in den Wasenmeistereien durch die Ab¬
decker — abgesehen von der Schädigung thierärztlicher Standes¬
interessen — für sehr gefährlich in Bezug auf die Verbreitung der
Rotzkrankheit, da erfahrungsgemäss irgendwie verdächtige Pferde
in dieser Weise beseitigt und der polizeilichen Cognition entzogen
werden. Es sei desshalb wünschenswerth, dass in dieser Beziehung
ein ähnliches Verbot angestrebt werde, als wie bezüglich der
Schweinehaltung von Seite der Wasenmeister.
An der hierauf eroffneten Diseussion über diesen Gegenstand
betheiligten sich die Herren Göring, Friedberger, Müller,
Schmidt, Putscher, Drechsler und Hartlmaier, welche
zwar alle mit der Ansicht des Referenten übereinstimmen, jedoch
im Hinblick auf die reichsgesetzliche Regelung sich nur einen ge¬
ringen Erfolg von einem Antrag auf Abstellung dieses Uebelstan-
des bei der k. Staatsregierung versprechen.
Hierauf erstattete Prof. Friedberger einen interessanten
Vortrag über verschiedene Hauterkranknngen des Geflügels, rer»
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138!
breitete sieh insbesondere über solche durch Hüben hervorgerufene
und zeigte schliesslich Dermanyssus avium vor.
Nunmehr erhielt Prof. Fes er das Wort zur Beendigung seines
in der vorhergehenden Sitzung begonnenen Vortrages: ,Ueber
Dosirung des Strychninum nitricum bei suhcutaner
und interner Anwendung," aus welchem folgende Endresul¬
tate der zahlreichen Versuche hier angeführt werden. *)
Bei Pferden hat sich (13 Versuche an 6 Individuen) er¬
geben, dass bei innerlicher Anwendung des Strichninsalzes für
den gleichen Zweck viel grössere Dosen gegeben werden müssen
als beim Subcut angebrauche und die aequivalenten Dosen sub-
cutan und innerlich etwa wie 1:5 sich verhalten. — Subcutan-
dose zu 0,1 mg und 0,2 mg pro Kilo Körpergewicht Pferd werden
ohne Nachtheil vertragen, dagegen tödten 0,4 mg pro Kilo Pferd
nach subcutaner Anwendung in kurzer Zeit sicher.
Die Vorsicht erfordert bei kranken Pferden nie mit der Maxi¬
maldose sondern mit der Hälfte derselben zu beginnen, also bei
einem 500 Kilo schweren Pferde 0,05 g subcutan und 0,25 g
per os; nach dem Erfolge bemisst man die Grösse der zu wieder¬
holenden Dosis.
Für den Subcutangebrauch löst man am besten 1 Theil Strychn.
nitr* in 100Theilen Wasser, z. B. IgStychn. nitr. in 100g Wasser;
jeder Gramm dieser Lösung entspricht 10 Milligramm gelösten
Strychninsalzes; hätte man z. B. für ein 400 Küo schweres Pferd
40 mg Strychn. nitr. zu verwenden, so wären 4 Gramm dieser lproc.
Lösung in Gebrauch zu nehmen.
Diese Einzelgaben dürfen täglich höchstens 2 mal und bei Wie¬
derholung die 2. Gabe erst nach 6—8 Stunden verabreicht werden.
Behufs richtiger Dosirung ist eine genaue Feststellung des Körper¬
gewichtes des Patienten (durch Waage oder geübte Schätzung) noth-
wendig, weil ausserdem durch den Strychningebrauch entweder za
geringe und daher unnütze, oder zu hochgradige, selbst lebensge¬
fährliche Wirkungen eintreten.
Bei Schafen ist das Resultat von (32 einzelnen) Versuchen,
dass Subcutandosen von 0,1—0,2 mg Strychninsalz pro Kilo Körper¬
gewicht nur leichte, bald vorübergehende Wirkungen veranlassen
und für therapeutische Zwecke unbedenklich gegeben werden dürfen;
*) Diese Versuche sind in einer ausführlichen Abhandlung im
„4rcbiv für wissensohaftl. und prakt. Thierheilkunde u veröffentlicht und
werden nooh fortgesetzt. Die Äed.
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139
Subcutandosen von 0,3 mg pro Kilo Schaf erzeugen schon heftige
Wirkungen; 0,4mg pro Kilo wirken todtlich. Bei innerlicher
Anwendung bleibt eine Gabe von 0,6—1,2 mg Strychn. nitr. pro Kilo
Körpergewicht ohne sichtliche allgemeine Wirkung; Dosen von
4,0 mg pro Kilo wirken todtlich, gleichviel ob das Salz in Lösung
oder in fester krystallisirter Form verabreicht wird« Das Verhält»
niss der Subcutandosen zur innerlichen Anwendung ist wie 1:10«
Bei Ziegen (Versuche an 4 Individuen) verhält sich das
Strychnin subcutan angewendet genau wie beim Schafe, bei der
innerlichen Verabreichung dagegen zeigt sich die Ziege weniger
empfindlich und wurden 10 mg pro Kilo ohne Nachtheil vertragen,
eine sichere Dosirung bei innerlicher Anwendung lässt sich über¬
haupt bei Ziegen nicht bestimmen und ist desshalb nur die subcu-
tane Anwendung für den Strychningebrauch bei diesen Thieren zu
empfehlen.
Beim Binde haben die 33 Versuche an 4 Thieren ergeben,
dass die subcutane Einführung von 0,1 Strychn. nitr. pro Kilo
keine sichtliche Wirkung, die doppelte Menge aber schon deutlich
jedoch niedergradig und kurz, 0,3 mg pro Kilo sehr hochgradig
wirkt und kranke sowie geschwächte Stücke tödten kann. Die
innerliche Darreichung des Strychninsalzes für therapeutische
Zwecke empfiehlt sich wie bei der Ziege auch beim Binde nicht.
Die passendsten Dosen für therapeutische Zwecke sind bei sübcu-
taner Anwendung des Strychn. nitr. 0,1—0,2 mg pro Kilo Lebend-
Gewicht und können Dosen von 0,1 mg mehrmals täglich in Zwi¬
schenräumen von 2 Stunden angewendet werden, während die 0,2 mg
Dosen nur alle 5—6 Stunden und bei kranken Thieren mit vorsich¬
tiger Ueberwachung der Wirkung verabreicht werden dürfen.
Bei Schweinen lieferten 34 Versuche an 5 Individuen sub¬
cutan das Ergebniss, dass 0,1mg pro Kilo einverleibt ohne sicht¬
liche Wirkung blieben, 0,2—0,3 mg Dosen nur geringe und bald
vorübergehende Vergiftungserscheinungen liefern und für therapeu¬
tische Zwecke die empfehlenswerthesten sind, welche in S^flitün-
digen Zwischenräumen per Tag einmal wiederholt^ ^eräefi ‘drftfen.
Subcutandosen von 0,4—0,6 mg pro Küö u bötörkdh^alP^tige
Vergiftungszufälle, die jedoch in 2—4 Sturiden J iti wüfiig , e y G^ÄÄÄung
übergehen, erst Dosen von 0,is—0^f mg ^^rb^Kilii n ^ir&i/" todtlich.
Innerlich verabreicht erzeugend^GaBeti Vöfi $8Wsten
* Strychninsalzes nur leichte , kurzändauärndd 11 &s'chbirihü£ötiy" erst
. tiosen von 1,8—^>0 ing p^Ö l K^o wirkÖh todffi&. felSeich-
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140
werthigen Subcutan- und Interndosen verholten sieh hei Sohweinen
wie 1:3.
Bei Hunden (53 Versuche) war das Resultat, dass beim
Subcutangebrauche von 0,1 mg Strychn. nitr. pro Kilo nur sehr
leichte und bald vorübergehende Wirkungen eintreten und diese
Gabe als die passendste und ungefährlichste auch für kranke Thiere
ist Dosen von 0,2 mg pro Kilo Körpergewicht erzeugen schon
sehr kräftige Wirkungen von ziemlich langer Dauer und durch
Gaben von 0,3—0,4 mg pro Kilo Hund entstehen schon die s< art¬
eten Strychninwirkungen, nicht selten mit tödtlichem Ausgange.
Bei innerlicher Anwendung des Strychninsalzes bleiben Gaben
von 0,1—0,2 mg pro Kilo Hund meistens ohne sichtliche Folgen,
Gaben von 0,3—0,4 mg pro Kilo können indessen schon sehr hef¬
tige und langwährende Wirkungen hervorrufen; 0,5—0,6 mg haben
bei Hunden die heftigsten und langwährendsten Strychninwirkungen
oder den Tod zur Folge. — Die Subcutandosen verhalten sich bei
Hunden zu jenen innerlicher Verabreichung wie 1:2. Die inner¬
liche Verabreichung des Strychninsalzes in fester Form ist nicht
selten verhältnissmässig von sehr intensiver Wirkung und zeigten
mehrere Versuche sogar, dass das krystallisirte Salz viel gefähr¬
licher wirkt als die gleich grosse Dosis in Lösung, was für die
Praxis auch desshalb hervorzuheben ist, weil das feste Salz z. B.
in Fleischpillen leichter applicirbar ist. Um die nach wiederholter
Darreichung leicht gefährlich werdende cumulative Wirkung des
Strychnins zu verhüten, dürfen 0,1 Mgrm.-Dosen bei Hunden unter
Tags nur dreimal und 0,2 Mgrm.-Dosen höchstens zweimal in grosser
Zwischenpause (5—6 Stunden) gegeben werden.
Bei Katzen (24 Versuche bei 8 Stücken) ergab sich, dass
bin ähnliches Verhältniss wie bei Hunden zu beobachten war.
0,1 mg pro Kilo subcutan wird leicht und ohne Nachtheil ertragen,
0,2 mg wirkt auf diesem Wege stark und 0,3 mg pro Kilo sub¬
cutan wirkt in der Regel schon tödtlich. Innerlich gegeben wer¬
den 0,2—0,4 mg pro Kilo gut ertragen, während 0,6 mg pro Kilo
schon tödten, somit die Minimaltodesdosen subcutan und innerlich
sich wie 1:2 verhalten.
Auffallend war, dass junge, 1 Monat alte Katzen für Strychnin
sich viel unempfänglicher erwiesen und z. B. noch 0,4 mg pro Kilo
subcutan und innerlich 0,8 mg pro Kilo ohne Nachtheil ertrugen.
Es steht dies in Uebereinstimmung mit den Beobachtungen bei
Kälbern, welohen selbst subcutan verhältnissmässig viel mehr als
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141
erwachsenen Thieren gegeben werden konnte, ehe der Tod eintrat
Damit muss die landläufige Meinung, dass junge Thiere für Strychnin
viel empfänglicher seien, fallen; sie sind leichter und nur desshalb
müssen die Gaben ihrem Gewicht entsprechend niederer gegriffen
werden.
Vergleicht man oben mitgetheilte Versuchsresultate bei Haus-
Säugethieren mit einander, so ergibt sich zweifellos, dass Unter¬
schiede bezüglich der Reaction für dargereichtes Strychnin bestehen;
sie beziehen sich aber mehr auf die internen Dosen, die unter sich
sehr abweichen und sicherlich von der verschiedenen Einrichtung des
Verdauungs-Apparates der Versuchsthiergruppen abhängen, welche
übrigens auch die Beurtheilung des Körpergewichtes für den Sub-
cutangebrauch bedeutend beeinflussen muss. Je einfacher der Ver¬
dauungs-Apparat gebaut ist und je weniger Inhalt er beherbergt,
um so geringer bemessen sich die Interndosen; desshalb betragen
die aequiyalenten Wirkungsdosen bei Fleischfressern das 2fache,
bei Schweinen das Bfache, bei Pferden das öfache, bei Wieder¬
käuern mindestens das lOfache der Subcutandosis.
Zur Vergleichung der gleichwerthigen Subcutandosen bei den
verschiedenen Haussäugethieren ist vom Körpergewicht zum min¬
desten der Magen und Darminhalt, welcher bei den verschiedenen
Hausthierarten so bedeutend in der Menge ab weicht, zu berück¬
sichtigen. Es betrug bei den Feser’schen Versuchen
bei Hunden den 32.—80. Theil des Körpergewichts,
ji Katzen den 60.—90. „ „ „
„ Schweinen den 10.—15. „ „ „
„ Wiederkäuern den 3.—5. „ „ „
woraus hervorgeht, dass bei Fleischfressern die Körpergewichtsbe¬
stimmungen für dieDosirung des Strychninnitrats mehr eigentliches
Wirkungsgebiet anzeigen, als bei Pflanzenfressern und dass mit
Rücksicht darauf, das Kilo Fleischfresser für Strychninsalz viel
weniger empfänglich ist als das Kilo Pflanzenfresser, wodurch eine
zweite allgemein gütige Annahme, nach welcher das Gegentheil
behauptet wird, hinfällig wird. Ueber die Versuche bei Hausvögeln,
welche noch im Gange seien, versprach Professor Feser später
in gleicher Weise referiren zu wollen.
Hiermit wurde die Sitzung geschlossen, nachdem vorher der
Vorsitzende den Referenten für ihre interessanten Vorträge im
Hamen der Versammlung gedankt hatte.
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Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem Bülletin
Kr. 157 auf 1. April 1881. Die Maul- und Klauenseuche hat
wieder um 25 inncirte Ställe abgenommen und waren auf 1« April
noch 65 Stalle verseucht; die meisten Seuchenställe treffen auf die
Kantone Bern (16), Wallis (13) und Waadt. — In den Kantonen
Zürich und Bern ist je 1 Fall von Botz, im Kanton Zürich ein
Milzbrandfall und im Kanton Tessin i wuthkranker Hund
vorgekommen.
An der Universität in Giessen werden im Sommersemester
1881 unter anderen auch nachstehende für Veterinäre geeignete
Vorlesungen gehalten: Ord. Prof. Dr. Schneider: Zoologie, Ent¬
wicklungsgeschichte der Wirbelthiere, mikroskopisch - zoologische
Hebungen. — Ord. Prof. Dr. Hoffmann: Spezielle Botanik,
mikroskopische Hebungen im botanischen Laboratorium, Uebungen
im Untersuchen und Bestimmen kryptogamischer Pflanzen, Krypto¬
gamenkunde, officinelle Pflanzen. — Ord. Prof. Dr. Will: Experi¬
mentalchemie, organisch-practisch analytischer Cursus im chemischen
Laboratorium. — Ord. Prof. Dr. Böntgen: Experimentalphysik
I. Thl., Uebungen im physikalischen Laboratorium, physikalisches
Colloquium. — Ord. Prof. Dr. Thär: Ueber polizeiliche Milohcon-
trole mit praktischen Uebungen. — Ord. Prof. Dr. Gäthchens:
Pharmacie, medicinisch-chemische Uebungen. — Ausserord. Prof.
Dr. Laubenheimer: Ueber pharmaceutisch-chemischePräparate.
— Ord. Prof. Dr. Eckhard: Experimentalphysiologie, Physiologie
des Auges und Ohres. — Ord. Prof. Dr. Perls: Demonstrativer
Cursus mit Mikroskopirübungen aus dem Gebiete der pathologischen
Anatomie, Arbeiten im pathologisch-anatomischen Institut. — Ord.
Prof. Dr. Pflug: Allgemeine Pathologie und Therapie, Operations¬
übungen, Klinik, Sectionscursus. — Ausserord. Prof. Dr. Eich¬
baum: Histologie mit mikroskopischen Uebungen, Gesundheitspflege
der Hausthiere. — Acad. Lehrer Dr. Winkler: Gerichtliche Thier¬
heilkunde mit practischen Uebungen, Poliklinik. — Ausserdem
halten noch chemische Vorlesungen die ausserord. Prof. Dr. Kau¬
mann und Laubenheimer, physikalische Vorlesungen der
ausserord. Prof. Dr. Fromme, mineralogische Vorlesungen der ord.
Prof. Dr. Streng. Unterricht im Beiten und Fahren ertheilt:
Stallmeister Balz er und Unterricht im practischen Hufbeschlag:
Lehrschmied Mohrmann. Auf Anfragen ertheilt Antwort:
_ Prof. Dr. Pflug.
Verschiedene Mittheilungen,
Durch die Trichinenschau in Hamburg sind nach
einer Zusammenstellung des Staatsthierarztes Prof. K o e hn e im Jahre
1878 durch 17 Untersucher von 35510 amerikanischen Schinken
397 und von 14003 amerik. Speckseiten 85 trichinös befunden wor¬
den, während sich von 17113 europäischen Schinken nur 3 trichinös
zeigten, 222 Speckseiten und Schultern und 10838 europäische
Schweine sich trichinenfrei befanden. Im Jahre 1879 fanden 91
Trichinenschauer von 79864 amerik. Schinken 1087 , von 22749
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143
amerik. Speckseiten und Schultern 196 sowie 46 amerik. Würste
trichinös, dagegen in 28710 europ. Schinken 2mal und in 16204
europ. Schweinen nur lmal Trichinen. Im Jahre 1880 sind von 108
Trichinenschauern in 55008 amerik. Schinken 566 und in 23589
amerik. Speckseiten 270mal Trichinen gefunden worden, während
49 948 mikroskopisch untersuchte europäische Schinken, Speckseiten
und Schultern, Schweine, Würste und diverse Stücke ganz frei von
Trichinen waren. — Demnach wurden trichinös befunden von ameri¬
kanischer Waare 1878: 0,79 pCt., 1879: 1,16 pCt., 1880: 1,05 pCt.,
dagegen von europäischer Waare 1878: 0,01 pCt., 1879: 0,006 pCt.
und 1880: 0,00 pCt.
Ueber den Handel mit Büchsenfleisch enthalten die
„Veröffentlichungen des Kais, deutsch. Gesundheitsamtes“ Mittheil¬
ungen von Dr. Walther Fergus, welche die Noth Wendigkeit einer
strengen sanitären Beaufsichtigung dieses Industriezweiges nahe
legen. Abgesehen davon, dass der Berichterstatter von Zeit zu Zeit
schon deutliche Vergiftungsfälle von dem Genüsse solchen Büchsen¬
fleisches beobachtete, wird u. A. mitgetheilt, dass der Oberinspektor
Buckey und Inspektor Latham in einer Büchsenfleischfabrik
1300 Pfund krankes Pferde-, Hammelfleisch u. s. w. mittels Dampf¬
maschine in den verschiedenen Stadien vom Rohmaterial bis zum
fertigen Büchsenfleisch, Würsten u. s. w. verarbeitet fanden. Nahe¬
zu 200 Pfd. frischbereitete Wurst, waren um derselben ein frisches
Aussehen zu geben, mit Ockerroth gefärbt u. dgl. m.
Das Comite lombardischer Tlnerärzte ergriff die Initiative,
einen Beschluss der Thierärzte und Docenten, welche auf dem Con-
gress zu Bologna im Jahre 1879 zusammengetreten waren, in der
Weise zu befürworten, dass der nächste Congress italien¬
ischer Thierärzte für das Jahr 1881 nicht in Neapel, wie
1879 bestimmt worden war, abgehalten werden soll, sondern in
Mailand, mit Rücksicht auf die Vieh- und Industrieausstellung,
welche in dieser Stadt im l aufenden Jah re stattflndet.
Literatur.
Das Yeterinär-Medicinalwesen Deutschlands. Zeitscfarit für
Sanitäts- und Veterinär-Polizei sowie Organisation des Veteri-
nävwesens im Deutschen Reiche. Herausgegeben von H.
B‘r chner, Bezirksthierarzt in Mühldorf a. I. (Bayern), gr. 8.
Erscheint monatlich 1 Bogen stark. Preis jährlich 4 M.
Oer Herr Herausgeber hat bekanntlich unter dem Titel „Civil-
Veterinärwesen in Bayern“ 1874—1876 eine Sammlung der Ver¬
ordnungen, Vorschriften etc. über das Veterinärwesen in Bayern
nebst 2 Supplementheften herausgegeben und lässt nun anstatt der
letzteren die vorliegende Zeitschrift erscheinen, welche in der Haupt¬
sache dem gleichen Zwecke dienen, jedoch die Gesetze, Verord¬
nungen etc. hinsichtlich des Veterinär-Medicinalwesens für ganz
Deutschland umfassen wird. Gleichzeitig bringt diese Zeitschrift
unter der Rubrik „Correspondenzblatt“ Besprechungen, von Stan¬
desangelegenheiten und Literatur, Berichte über Seuchen, Versamm-
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144
langen and Vereinsangelegenheiten, dann Personalnotizen, offene
Stellen a. s. w. Die bis jetzt erschienenen 11 Kammern des ersten
Jahrganges 1880 sind sehr reichhaltig an älteren und neuen ein¬
schlägigen officiellen Bestimmungen und wird es dieser neuen Zeit¬
schrift in der gegenwärtigen an Veterinär-Gesetzen, Instructionen
und Verordnungen so fruchtbaren Zeit an Material noch lange nicht
fehlen, so dass uns nur noch erübrigt, dem Unternehmen ein recht
gutes Gedeihen zu wünschen. Th. Adam.
Personalien.
Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt
Aich ach. Bewerber am diese Stelle haben ihre an das kgl. Staats*
ministerium des Innern zu richtende mit den vorgeschriebenen Belegen
versehenen Gesuohe bis 10. Mai d. J. bei der ihnen Vorgesetzten kgl.
Kreisregierung, Kammer des Innern, einzureichen.
ln Folge des Ablebens des bisherigen Inhabers ist die Stelle eines
Landthierarztes für das Herzogtbum Coburg erledigt worden.
Geeignete Bewerber wollen ihre Anmeldung unter Beifügung ihrer
Zeugnisse und eines kurzen Lebenslaufes anher einreichen.
Coburg, den 11. April 1881.
Herzogi. S. Staatsministerium.
Koh n.
Zur Notiz. DenMitgliedem des unterfränkischen
thierärztlichen Kreisvereins wird bekannt gegeben, dass
theils aus Mitteln der kgl. Hufbeschlaglehranstalt, theils auf Rech¬
nung des Kreisvereins auf nachstehende Zeitschriften abonnirt wurde,
welche jedem Mitgliede gegen vorherige Einsendung einer Quittung
durch den Vereinssecretär, Herrn Burger, verabfolgt werden:
1) Deutsche Zeitschrift für Thiermedicin von Bollinger und
Franck. 2) Archiv für wissenschaftl. und pract. Thierheilkunde
von Müller und Schütz. 3) Vorträge für Thierärzte von Dr.
Siedamgrotzky. 4) Bericht über das V eterinärwesen im König¬
reiche Sachsen. 5) Mittheilungen aus der thierärztl. Praxis in
Preussen. 6) Jahresbericht der kgl. Thierarzneischule zu Hannover.
7) Oesterreichische Vierteljahresschrift von Müller & Förster.
8) Repertorium für Thierheilkunde von Vogel. 9) Oesterreich¬
ische Monatsschrift mit Revue von Koch. 10) Falke’s Jahr¬
bücher der Thiermedicin. 11) Zeitschrift für microscop. Fleisch¬
beschau von D u n k e r. 12) Correspondenzblatt des niederrheinischen
Vereins für öffentl. Gesundheitspflege. 13) Zeitschrift für Biologie
von Prof. Voit. Zippelius. .
Die nächste Versammlung des thierärztl. Vereins inMünchen
findet Samstag, den 30. April ds. Js., Nachmittags 3 Uhr, in der
Restauration Roth (Neuthurmstrasse) statt. Tagesordnung:
1) Wahl der Vorstandschaft. 2) Die Stellung der Bezirksthierärzte
zum Distriktsrath. Referent: Vincenti. 3) Kleinere Mittheilungen
von Direktor Franck.
Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Angsburg. — Drnck von Rae kl u. Loohner
Verlag von Wilh. L fl de ritz in Augsburg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
ber&oagegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N®: 17. April 1881.
Inhalt: Dj© Körordnung für Bayern. — Essig-Vergiftung beim Rinde.
— Zur weiteren Kenntniss des Strahlenpilzes. — Die Jahresaversen
der Bezirksthierärzte in Bayern. — Aufruhr an der Lyoner
Veterinärschule. — Binderpest. — Trichinen im Fettgewebe. — Lun-
genseuche. — Landw. Ausstellung in Luzern. — Preisfrage. —
Literatur. — Personalien. — Gauversammlung.
Gesetz, die Körordnung betr.
vom 26. März 1881. (Gesetz- und Verordnungsbl. Nr. 12 ßte. 166 u. f.)
Ludwig IL von Gottes Gnaden König von Bayern , etc. etc .
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Bei¬
rath und Zustimmung der Kammer der Reichsräthe und der Kammer
der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt:
Art. 1. Ein im Privatbtfsitz befindlicher Hengst darf zur Be¬
deckung von Stuten, welche dem Hengstbesitzer nicht gehören, nur
dann verwendet werden, wenn er vorher durch den Körausschuss
untersucht und durch ein Zeugniss desselben (Körschein) als zur
Zucht tauglich anerkannt worden ist.
Art. 2. Zur Untersuchung der Zuchttauglichkeit und Aus¬
stellung des Körscheines werden besondere Körausschüsse gebildet.
Die Anzahl derselbeu und die Körorte werden alljährlich für jeden
Regierungsbezirk vom Landrathe festgesetzt.
Jeder Körausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Der Vor¬
sitzende und ein weiteres Mitglied werden vom Staatsministerium
des Innern, für die Pfalz von der Kreisregierung, Kammer des
Innern, ernannt; die übrigen drei Mitglieder nebst drei Stellver¬
tretern werden jedes Jahr vom Distriktsrathe desjenigen Distriktes,
in welchem der Körort gelegen ist, in unmittelbaren Städten von
den Gemeindebevollmächtigten, aus den Pferdezüchtem des Kör¬
bezirkes gewählt.
Art. 3. Die Körung und die Ausstellung des Körscheines er¬
folgen gebührenfrei für die Dauer der Deckzeit des betreffenden
Kalenderjahres.
Der Körschein kann jedoch vor Ablauf der Deckzeit zurück-
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gezogen werden, wenn der Hengst aufhört, zur Zucht tanglieh
zu sein.
Die durch Berufung der Körausschüsse erwachsenden Kosten
werden aus der Staatskasse bestritten.
Art 4. Alle übrigen Bestimmungen in Bezug auf die Körung,
die Deckzeit, die Deckplätze und die Führung des Deckregisters
werden im Verordnungswege erlassen.
Art 6. Wer einen Hengst den Vorschriften des Art 1 zuwider
verwendet oder verwenden lässt, wird wegen Uebertretung mit
einer Geldstrafe bis zu 90 Hark bestraft
Uebertretungen der nach Art 4 zu erlassenden Verordnungen
unterliegen einer Geldstrafe bis zu 30 Mark.
Die nach diesem Gesetze erkannten Geldstrafen fallen in die
Armenkasse des Wohnortes des Verurtheilten.
Art 6. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1882
in Wirksamkeit.
Gegeben zu München, den 26. März 1881.
Xj XL A "W 1 g-.
Dr. v. Lutz. v. Ffeufer. Dr. v. Fäustle. v. Haillinger.
v. Biedel. Frhr. v. Crailsheim.
Hach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
Der Oberregierungsrath
im k. Staatsministerium des Innern,
Neumayr.
Acute Essig-Vergiftung beim Binde.
Von Thierarzt A. Eokardt in Wallhalben.
In der Branntweinbrennerei des Herrn S. war beim Ein-
maischen der Kartoffeln oder während des Maischprocesses
ein Fehler untergelaufen, denn bei der Destillation dieser
Maische gab es nur sehr wenig Branntwein und die
Schlempe rooh ungemein sauer.
Ein Theil dieser Schlempe mit Spreu und Kleie vermischt
wurde in Abwesenheit des Besitzers am selben Abende und
am folgenden Morgen an 34 Stüok Rindvieh verschiedenen
Alters und Geschleohts verfüttert; das Abendfutter wurde von
eämmtlichen Thieren aufgezehrt, am andern Morgen jedoch
das Futter grösstentheils verschmäht, wesshalb Herr 8. alle
noch vorhandene Sohlempe auf den Düngerhaufen bringen
liess, nachdem er sich von dem auffallend stark sauren Ge¬
rüche derselben überzeugt hatte.
Im Laufe dieses Tages zu einer Kuh des erwähnten Be¬
standes gerufen, constatirte ich Folgendes: Das Thier lag mit
auf die Krippe gestemmtem Kopfe und athmete vermehrt;
jeder Athemzug war von lautem Stöhnen begleitet; die Haut
fühlte sich besonders an den Extremitäten kühl an; der Pols
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war klein und betrug 100 p. M., die Mastdarmtemperatur
39° C.; die Panaenbewegung war unterdrückt, der Mist dünn¬
breiig ; Futter-und Getränkaufnahme waren ganz aufgehoben,
die Sßlchaecretion gleich Null. Zum Aufstehen war die Euh
durchaus nicht zu bewegen, sie zeigte sich völlig abgestumpft
gegen äussere Beize. Die übrigen 33 Thiere erschienen bei
flüchtigem (Jeberblicke gesund.
Am andern Morgen traf ich den Besitzer zu Hause, er¬
hielt auf Befragen den oben angeführten Vorbericht und
beobachtete nun sämmtliche 34 Thiere. Der Zustand der
gestern untersuchten Euh hatte sich etwas gebessert; sie war
einmal auf kurze Zeit freiwillig aufgestanden, stöhnte nicht
mehr und hatte wieder etwas freieren Bliok; Appetit fehlte
noch; Temperatur, Puls u. s. w. verhielten sich wie Tags zu¬
vor; beim Melken erhielt man einige Esslöffel voll Milch.
Was die übrigen 33 Thiere anbelangt, so fiel vor Allem auf,
dass sie sämmtlioh lagen, sieh mit wenigen Ausnahmen nur
sehr ungern erhoben und dann steif und unlustig dastanden.
Die Fresslust war mangelhaft, der Mist durchgängig sehr
weich bis wässerig; die Milchkühe gaben durchschnittlich
nicht die Hälfte ihres früheren Milchquantums. Der Farre
und ein einjähriges Bind fielen besonders auf duroh lähmungs¬
artige Erscheinungen an den Hintergliedmassen. Der Farre
— sonst ein ungemein lebhaftes und überhaupt sehr schönes
und kräftiges Thier — bedurfte empfindlicher Anregungen,
ehe er einen Versuch machte, sioh zu erheben; nur mit vieler
Mühe und nach längeren vergeblichen Bemühungen kam der
Stier auf die Füsse zu stehen. Sein Stand war aber ein so
unsicherer, dass wir uns nicht erlaubten ihn umzudrehen und
vorzuführen.
Letzteres gelang uns jedoch mit dem erwähnten Binde,
und zeigte dieses einen sehr unsicheren, besonders in den
Hinterfüssen steifen und wackeligen Gang. Bei beiden Thieren
Hess sioh auch verminderte Hautwärme constatiren; der Puls
war etwas beschleunigt; die innere Temperatur betrug 38,8*
und 39° C.
Schon am folgenden Tage hatten bei zweckmässiger Diät
— Heu, Eleie und Wasser — alle Erankheitserscheinungen
nachgelassen. Nur die am schwersten erkrankte Euh bekam
erregende Einreibungen und innerlich Magnes. ust mit etwas
Aloe, letztere, weil der zwar dünne Mist in Folge des fort¬
währenden Liegens nur spärlich abgesetzt wurde. Es trat
nach dieser Behandlung ebenfalls Besserung ein. Nach einigen
Tagen zeigten sämmtliche Thiere wieder ungetrübtes Wohl-
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befinden; nur der erwähnten Kuh fiel das Aufstehen noch
etwas schwer«
Der Umstand, dass die angeführten 3 Thiere heftiger er¬
krankten, als die anderen, dürfte zum grossen Theile darin
seinen Orund haben, dass die Kuh und der Farre sehr gierig
frassen und somit am meisten von jener Schlempe aufge¬
nommen haben, und dass das Eind in Folge seines jugend¬
lichen und weniger widerstandsfähigen Organismus durch das
schädliche Agens Yerhältnissmässig stärker angegriffen wurde«
Vergleicht man nun diesen Fall mit dem von Ger lach
in seinem Handbuche der gerichtlichen Thierheilkunde S. 784
angeführten, so wird man zugeben, dass die Uebereinstimm-
ung aller Symptome und Nebenumstände eine so auffallende
ist, dass man wohl mit vollem Rechte hier die gleiche
Diagnose: „acute Essigvergiftung tf stellen darf. Es sei mir
vergönnt die betr. Worte Ger lach’s anzuführen:
„Diese Vergiftung kann sich in Brennereien ereignen, wenn
die Spiritusgährung zu weit vorgeschritten und theilweise in Essig-
gährung übergegangen ist. Nach der Destillation bleibt dann die
Essigsäure der Maische in der Schlempe zurück. Bis jetzt ist je¬
doch erst der eine von Stockfleth beobachtete Fall von acuter
Essigvergiftung bekannt geworden. Die Vergiftungszufälle waren:
häufiges Liegen, beschwerliches Aufstehen, schwankender Gang, ver¬
minderte Temperatur, angestrengtes, stöhnendes Athmen, kleiner
frequenter Puls — bis 136 p. M. —, weiches Misten und Versiegen
der Milch. In höheren Graden Appetitlosigkeit , grosse Abstumpf¬
ung bis zur Bewusstlosigkeit, Kolikschmerzen, Umfallen und Zuck¬
ungen.
Alle von Stockfleth angeführten Symptome mit Aus¬
nahme der beiden letzten waren in dem von mir beobachteten
Falle vorhanden. Leider war eine chemische Untersuchung
der Schlempe unmöglich, da nicht die geringste Probe m^hr
vorhanden war. Indessen dürften wohl die oben angeführten
klinischen Erscheinungen im Verein mit dem unbedingt glaub¬
würdigen Vorbericht des Herrn S. zur Aufrechterhaltung der
Diagnose vollständig genügen.
Zur weiteren Kenntniss des Strahlenpilzes (Actinomyces
bovis), theilt Prof. Dr. Johne (im Centralbl. f. d. med. Wissen¬
schaften) vorläufig mit, dass in den Tonsillen von 21 bis jetzt nach
dieser Richtung untersuchten Schweinen sich mit einer einzigen
Ausnahme in allen Actinomyceshaufeu in verschiedener Grösse und
in verschiedenen Stadien der Entwickelung, sehr häufig bereits ver¬
kalkt, vorfanden, ohne dass äusserlich an dem betreffenden Organ
eine pathologische Veränderung, insbesondere Geschwulstbildung
wahrzunehmen gewesen wäre. — Daneben fanden sich fast aus-
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nahmslos in den Tonsillen tasohen Pflanzenpartikelchen, meistens
Grannen von Getreidearten, besonders Gerste, welche mit ihrem
peripheren Ende meist noch über die Oeffnung hervorstehen. Bei
der näheren mikroskopischen Untersuchung erscheint die Oberfläche
derselben, besonders die der Spitzen, ihrer abstehenden, dornigen
Widerhaken mit dicht sitzenden, büschelförmig angeordneten hyphen¬
losen, birnenförmigen Gonidien bedeckt, welche sich durch nichts
von den Gonidien der daneben liegenden Actinomycesmassen unter¬
scheiden. Die Gebilde besitzen in ihrer Gruppirung eine grosse
Aehnlichkeit mit Echinobotryum, einem Schimmelpilz, der somit
vielleicht der längst gesuchte, ausserhalb des Thierkörpers vor-^
kommende Schimmelpilz sein dürfte, aus welchem sich innerhalb
des Organismus der Actinomyces durch Anpassung entwickelt. Es
muss die nächste Aufgabe der Forschung sein, diese Entdeckung
weiter zu verfolgen.
Die Jahresaversen für die Bezirksthierarzfe Bayerns sind
nunmehr auf Grund der Bekanntmachung des k. Staatsministeriums
des Innern vom 17. März d. J. „die Gebühren für die Dienstleist¬
ungen der Thierärzte betr.“ (Wochenschr. Nr. 13) festgesetzt. Durch
eine Entschliessung des k. Staatsministeriums des Innern vom März
d. J. wurden 5 Aversalklassen gebildet, wornach
in Classe A. 30 Bezirksthierärzte ein Jahresaversum von 700 M.
„ „ B. „ „ „ „ „ 600 M.
9 9 9 9 **00 M.
9 9 400 M.
„ „ ' - 300 M.
£ -
D. „
E. 28
9 9 „ „ _
beziehen. Die Vertheilung erfolgte auf Grund von Erhebungen
über die bisher von den einzelnen Thierärzten für amtliche Ge¬
schäfte bezogenen Beise- und Taggebühren.
Diese neue Kegelung der Gebühren für veterinärpolizeiliche Ge¬
schäfte der Bezirksthierärzte innerhalb ihres Amtsbezirkes ist als
ein wesentlicher Fortschritt anzuerkennen, da hierdurch nicht nur
die Stellung des beamteten Thierarztes eine mehr gesicherte wurde,
sondern auch — und dies ist noch höher anzuschlagen — weil da¬
mit das Diätenwesen gefallen ist. Es wird fernerhin nicht mehr
gesagt werden können — wie schon in missliebiger Weise ge¬
schehen — die Thierärzte kämen nur der Diäten wegen ihren Ver¬
pflichtungen so genau nach; dieselben werden sicherlich für die
die Folge zeigen, dass sie ihre Obliegenheiten ebenso pünktlich er¬
füllen, auch nachdem sie nicht mehr auf Taggebühren angewiesen
sind.
An der Lyoner Veterinärschule haben die Eleven revoltirt;
wie der „pubücain de Lyon“ vom 31. März ds. Js. sohreibt,
herrschte bei den Studirenden dieser Schule schon seit einiger Zeit
heimliche Unzufriedenheit, welche am 30. März d. J. zu bedauer¬
lichen ernsten Ereignissen führte. Gegen 6 1 /* Uhr Abends weigerten
sich die 175 Eleven einstimmig in den Studiersaal zu gehen, be»
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gaben sich in den hinter den Sehnlgebftnden befindliehen Garten,
sangen die Marseillaise und schrieen „nieder mit Chauveau, dem
Tyrannen/ welche Manifestation ea. 2 Stunden dauerte. Gegen
9 Uhr drangen dieselben in den grossen Schlosshof, zerbrachen die
Verordnungstafel und verschiedene andere in den Arcaden befind¬
liche Gegenstände, stiegen dann in den obersten Stock des Gebäu¬
des, zertrümmerten alles Glaswerk und warfen alle dort befind¬
lichen irdenen Geschirre unter dem Rufe „nieder mit Ohauveau,
Pouget, den Jesuiten/ durch die Fenster. Der Direktor Ohauveau,
welcher die Ruhe nicht wieder herstellen konnte, benachrichtigte
die Präfectur und die Polizei, worauf 40 Schutzleute und viele
Gensdarmen erschienen, welche jedoch in die Schlafsäle, wo die
Eleven das Gas ausgelöscht und sich verbarricadirt hatten, nicht
eindringen konnten, klugerweise aber von den Waffen keinen Ge¬
brauch machten. Der Präfect verfügte sich sodann mit seinem
Secretär selbst in die Anstalt, worauf Ruhe eintrat und der Auf¬
stand beendet schien. Allein gegen 11 Uhr Nachts ging der Spek¬
takel von Neuem los, die Eleven warfen die Betten und andere
Gegenstände durch die Fenster und erst nach Mitternacht trat Ruhe
ein; jedoch Morgens 6 Uhr wiederholte sich dasselbe Schauspiel,
wobei vollends zerstört wurde, was bis jetzt verschont geblieben
war. Die Polizei besetzte die Thüren und internirte die Eleven.
Der durch eine Depesche des Präfecten in Kenntniss gesetzte Ge-
neralsecretär des landw. Departements Tisserand war von Paria
eingetroffen, versammelte die Verwaltungskommission der Schule und
hielt 2 Sitzungen ab. Als Ursache dieser Erneute werden bezeichnet:
die klerikale Richtung des Direktors, Klagen über schlechte Be¬
köstigung (altgebaokenes Brod), Verweigerung des Theaterbesuches
und sonstige Scherereien (Bedrohung der Eleven mit Peitschen¬
hieben von Seiten eines Beschalwärters). Die Schutzleute, welche
die angesammelten Volksmassen zerstreuten, hielten Wache und
wurde eine Compagnie des 140. Linien-Iufanterie-Kegiments als
Piquet aufgestellt. W.
Verschiedene Mittheilnngen.
Nachdem die Rinderpest im russ. Gouvernement Lomsa er¬
loschen ist, hat die k. Regierung von Königsberg die unterm
2. Januar d. J. für die Kreise Orteisburg und Neidenburg ange¬
ordneten verschärften Massregeln aufgehoben und treten bis auf
Weiteres die unterm 3. Juli 1879 vorgeschriebenen Massregeln in
Kraft. Desgleichen werden von der k. Regierung in Gumbinnen
eine Reihe von Bestimmungen ausser Wirksamkeit gesetzt und die
gegenüber Russland geltenden Einfuhrverbote und Beschränkungen,
dann die Massregeln bezüglich des Transports von Rindvieh auf
Eisenbahnen, des Hornbrandzeichens, der Rindviehcontrole und der
Ursprufigsiitteste für den Transport von Rindvieh auf Landwegen
unterm 18. April d. J. publicirt.
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webe berichtet J. Chatin, dass entgegen den bisherigen An¬
nahmen aller Autoren, nach welchen die Trichinen sich nur im
Fleische niederlassen, er dieselben auch an den Grenzen der fett¬
haltigen Wände zwischen den Muskelfasern und sogar innerhalb
des Speckes gefunden habe. Die Trichinen waren hier jedoch
S rösstentheils nicht eingekapselt, so wie man dieselben gleioh nach
er Einwanderung sieht, einige davon zeigten sich auch eingekapselt
(Yeröffentl. d. K. D. Ges.-A.)
Das Grossh. mecklenb. Ministerium, Abth. für Medicinal-Angel.
hat wegen Ausbruchs der Lungenseuohe in und bei Kopen¬
hagen die Ein- und Durchfuhr von Bindvieh sowie von rohen Theilen
desselben aus dem Königreiche Dänemark bis auf Weiteres ver¬
boten.
In den Tagen vom 2.—11. October d. J. findet in Luzern
eine schweizerische landwirtschaftliche Austeil¬
ung statt, welche u. A. auch je eine Abtheilung für Pferde, Bind¬
vieh (Zucht- und Mastvieh), Kleinvieh u. s. w. umfassen wird.
Preisfrage. Die medicinische Sektion der Akademie der
Wissenschaften zu Paris hat, nachdem sich keine Arbeiten fan¬
den, welche den vonM. Bröant für die Heilung der Cholera
festgesetzten Preis von 100,000 Frcs. verdienten, dem Hrn. O.
Colin, Professor an der Veterinärschnle zu Alfort, für eine An¬
zahl von über Septicämie und Milzbrand veröffentlichten
Schriften die Zinsen von diesem der Akademie vermachten Legat,
im Betrage von 5000 Frcs., gewährt und zwar in Anbetracht der
Nützlichkeit der Untersuchungen, der Ausdauer und des Geschicks,
mit welchen sie verfolgt wurden.
Literatur.
Das Reichsgesetz vom 2S. Juni 1880, betr. die Abwehr und
Unterdrückung von Viehseuchen, nebst den hiezu er¬
lassenen Ausführungsbestimmungen, herausgegeben und erläu¬
tert von Ph. J. Göring, Landesthierarzt im kgl. b. Staats-
Ministerium des Innern. Nördlingen. Verlag der E. H. Be er¬
sehen Buchhandlung. 1881. 8. 203 S. Prs, brosch. M. 2,80.
In der Einleitung ist der Entwickelung der Seuchenpolizei
in Deutschland eine kurze Betrachtung gewidmet, wobei dargethan
ist, wie aus den früher schon bestandenen Seuchenordnungen, ins¬
besondere süddeutscher Staaten das preussische Seuchengesetz von
1875, jedoch mit der Vervollständigung der Entschädigung der
Thierbesitzer und auf der Grundlage dieses Gesetzes schliesslich
das deutsche Beichsgesetz vom 23. Juni 1880 hervorgegangen sei.
Nachdem auch die Gesetze zur Bekämpfung der ansteckenden
Hausthierkrankheiien einiger niohtdeutsoher Staaten kurz überblickt
sind, erfolgt der Abdruck des Beichsgesetzes sowie der vom Buu-
desrath erlassenen Instruktion, ferner des Vollzugsgesetzes für
Bayern, nebst den Ausführungsbestimmungen, und sind von dem
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Herausgeber aus den Motiven zum Reichs- und bayer. Landesge¬
setze, den Reichs- und Kammerverhandlungen etc. zu vielen §§. Er¬
läuterungen beigegeben. Eine Inhaltsübersicht und alphabetisches
Sachregister vervollständigen das Buch, das allen Betheiligten, ins¬
besondere den beamteten Thierärzten und Verwaltungsbeamten ganz
willkommen sein wird.
Weiters sind erschienen:
In der Stahel’schen Buch-& Kunsthandlung zu Wfirzburg:
Das Reichsgesetz vom 23. Juni 1880 „die Abwehr und
Unterdrückung von Viehseuchen* nebst der Instruk¬
tion des Bundesrathes vom 24. Februar 1881 und dem Aus¬
führungsgesetze nebst Vollzugsbestimmungen für Bayern n*it
gemeinfasslicher Belehrung über die ansteckenden Krankheiten
der Hausthiere. Taschenbuchf. 122 S. 1 M. 20 Pf.
Ein correkter Abdruck aller Gesetzes- und einschlägigen Be¬
stimmungen nebst ausführlichem Sachregister.
Ferner von Franz Paul Datterer in Freising:
Das Viehseuchengesetz. Vollständige Taschenausgabe 188 S.
brosch. 1 M. 10 Pf.
Gleichfalls ein Abdruck des Reichsgesetzes, der Instruktion
sowie der bayerischen Ausführungsbestimmungen und Belehrung
nebst alphabetischem Register.
Personalien.
Auszeichnungen. Die amtlichen Thierärzte: A. Macorps zu
Lüttich, Deprätere zu Oudenburg, Desmet zu Furnes, dann die
Professoren Gerard und Wehenkel wurden zu Rittern des belgischen
Leopold-Ordens ernannt.
Ausgeschriebene Kreisthierarztstellen:
d~ , v . Jährlicher Gesuche liid eiicureichei
•tatsmlss. Gehalt: Zoicbnii : bin» bei d. K. Regiemg ii:
Brilon . G00 M. — 7. Juni 1881. Arnsberg.
Loetzen. — — 31. Mai 1881. Gumbinnen.
Dem Kreisthierarzt Luchhau zu Loetzen ist, unter Enthebung
von seinem gegenwärtigen Amte, die Verwaltung der Kreisthierarztstelle
des Kreises Goldap übertragen und Thierarzt erster Klasse Jacob Ort
zu Gladenbach zum commissarischen Kreisthierarzt des Kreises Bieden-
kopf, unter Belassung seines Wohnsitzes in Gladenbaoh, ernannt worden.
Der thierärztliohe Gauverband Algäu hält am Sonn¬
tag den 8. Mai d. J., Mittags 1 Uhr im Gasthofe „zur Post* in
Kempten seine Versammlung; die Herrn Collegen der Amtsbezirke
Füssen, Kaufbeuren, Kempten, Memmingen, Mindelheim, Lindau,
Oberdorf und Sonthofen werden zu recht zahlreicher Betheiligung
eingeladen. Merkt.
Verantwortliche Redaotion; Th. Adam in Augsburg. — Druck von Raokl u. Lochner
Verlag von Wilh. LU de rite in Augsburg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
herausgegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXY. Jahrgang. 18. , Mai 1881.
Inhalt: Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München. (Ge¬
meinsame Beobachtungen von Thierkrankheiten.)— Was versteht man
unter nicht stallfromm? — Inoculation gegen Bauschbrand. —
Krankenstand sämmtlicher Pferdespitäler der k. b. Armee. — An¬
steckende Hausthierkrankheiten in Elsass-Lothringen. — Literatur.
— Personalien. — Versammlung des Vereins schlesischer Thierärzte.
Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München*
Die am 24. April 1880 abgehaltene Sitzung war sehr zahlreich
besucht. Nachdem dieselbe von dem Vorsitzenden eröffnet war,
ertheilte derselbe das Wort an Adam jun. zu einem Vortrage über
das Thema: „Wie können die praktischen Erfahrungen
der Thierärzte besser verwerthet werden als bisher
der Fall war?“ Derselbe lautete wie folgt: Vis unita fortior!
Dieser Wahrspruch des thierärztlichen Vereins von Schwaben hat
sich, wie überhaupt im Leben so insbesondere auch für unsere
Fachwissenschaft, von so eminenter Bedeutung erwiesen, dass er es
wohl verdient, von Zeit zu Zeit wieder etwas mehr in den Vorder¬
grund gestellt zu werden. Es liegt nicht in meiner Absicht, über
unser Vereinswesen mich zu verbreiten; denn ich könnte schwer¬
lich etwas Neues mittheilen; ich will heute nur eine Frage anregen,
die mich von jeher sehr interessirte, weil ich glaube, dass deren
glückliche Lösung für unsere Fachwissenschaft von Bedeutung sein
würde, nämlich die Frage, ob sich die Thätigkeit des practischen
Thierarztes nicht besser für unsere Wissenschaft verwerthen Hesse,
als dies gegenwärtig der Fall ist. Es ist mir bisher nie gelungen,
eine befriedigende Lösung derselben zu finden. Wenn auch viele
Praktiker in anerkennenswerter Weise ihre Erfahrungen bei ge¬
wissen Krankheitsfällen bekannt geben, so müssen wir doch zuge¬
stehen, dass die Mittheilung einzelner Fälle einen grösseren für die
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Gesammtheit bedeutenderen "Werth nur selten repräsentirt. Die
Gründe hiefür sind hauptsächlich zweierlei Art. Yor allem kann
der Praktiker mit dem besten Willen den Verlauf einer Krankheit
nicht «o verfolgen, wie es absolut nothwendig ist, um leicht mög¬
liche Täuschungen zu vermeiden. Wir wissen ja, wie oft selbst
die auf dem Wege des Experiments oder in Spitälern mit der
grössten Gewissenhaftigkeit und Objectivität beobachteten patholo¬
gischen Vorgänge den Forscher irreführen können, der nachdem er
alles auf das genaueste notirt, zu wiederholten Malen auf das sorg¬
fältigste untersucht und die gefundenen Resultate verglichen hat,
am Ende doch nicht immer das Gewünschte erreicht. Wenn wir
dies berücksichtigen, so kann es uns sicherlich nicht in den Sinn
kommen, von einem Praktiker, namentlich wenn er viel beschäftigt
ist, zu verlangen, dass er alle die Beobachtungen, welche die exacte
Forschung heutzutage verlangt, mache und sich genau notire.
Ausserdem werden in der Regel nur einzelne, besonders in¬
teressante Fälle, eingehender studirt, die gerade ihrer Seltenheit
halber wohl recht merkwürdig, für die meisten aber in praktischer
Hinsicht nicht besonders werthvoll sind. Umgekehrt werden Krank¬
heiten, die gerade ihrer Häufigkeit, ihres gefährlichen und nicht
selten ihres räthselhaften Charakters wegen für uns von grösster
Bedeutung sind, nur vorübergehend und gewöhnlich nicht objectiv
genug beobachtet und behandelt. Ich glaube nicht ganz Unrecht
zu haben, hoffe aber auch, dass es nicht übel gedeutet werden
möge, wenn ich behaupte, dass jeder wie man zu sagen pflegt, sein
Steckenpferdchen reite. Dies ist nicht allein an der Art und Weise,
wie jeder einzelne, allerdings innerhalb der gegebenen Grenzen,
sein Wissen und seine hie und da etwas einseitigen Erfahrungen
verwerthet, zu sehen, sondern wir müssen dies bei objectiver Be¬
trachtung auch an manchen Kundgebungen unserer Fachliteratur
erkennen.
Man hat längst einsehen gelernt, dass nur in derFülle die
Wahrheit liege, dass nur eine grössere Anzahl von beobach¬
teten Thatsachen ein annähernd sicheres Urtheil erlaubt. Im Allge¬
meinen wächst die Wahrscheinlichkeit einer Annahme mit der
Häufigkeit der Beobachtungen.
Ich habe nun schon im Jahre 1873 gelegentlich der Versamm¬
lung schwäbischer Thierärzte den schüchternen Versuch gemacht,
die Herren Collegen zu veranlassen, eine kleine Statistik über ein.
zelne Krankheiten aufzustellen. Mein Antrag wurde, wie ich es
—
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155
auch nicht anders erwartet hatte, abgelehnt und wurde als Haupt*
grund hiefür angegeben, dass ein Erfolg nicht zu hoffen sei. Ich
glaube dies selbst zugeben zu müssen, weil die nöthigen Mittheil¬
ungen zu einer Statistik leider ohne einen gewissen Zwang nicht
zusammen zu bringen sind. Ich dachte mir jedoch, dass die An¬
gelegenheit vorläufig nur als aufgeschoben zu betrachten sei und
hoffte zugleich es möge sieb vielleicht mit der Zeit noch eine
bessere Lösung der Eingangs gestellten Frage finden.
Ein Hauptgrund aber warum ich dieses Thema wieder auf¬
nehme ist der, dass sich allgemach ein fühlbarer Mangel an in¬
teressanten und für den Praktiker werthvollen Mittheilungen zu
erkennen gibt. Ich bestreite nicht, dass eine grosse Anzahl sehr
erwünschter, wichtiger Publikationen in den letzten Jahren erschienen
ist, allein sie leiden grossentheils an einem Fehler, der sie für den
ausübenden Thierarzt geradezu werthlos macht, sie sind zu umfang¬
reich, zu lang, und erscheinen in zu grossen Zwischenräumen. Jeder
College, der nicht täglich mehrere Stunden zu Hause verbringen
kann, und somit Zeit findet neben seinen unaufschiebbaren schrift¬
lichen Arbeiten auch die Literatur noch ein wenig zu pflegen, wird
mir dies gerne bestätigen. Ich kenne hochachtbare Collegen, die
es bewiesen haben, dass sie sich auf dem Laufenden zu halten ver~
stunden, die aber trotzdem oft wochenlange nicht dazu kommen
konnten, eine grössere Arbeit oder ein neueres Werk mit der
nöthigen Ruhe zu lesen oder zu studiren. Es ist nun nach meiner
Ansicht leichter eine grössere Abhandlung zu liefern, als eine kürzere
aber werthvolle Mittheilung zu schreiben, Und gerade für diese
letzteren wäre hinreichendes*Material ein dringendes Bedürfnis.
Ich stelle nun die Frage, ob es nicht möglich wäre, im Laufe
der Jahre für gewisse sporadische Krankheiten unserer Hausthiere
der Wahrheit nahe kommende Grundsätze aufzustellen, wenn eine
ganz beliebige Zahl von Collegen sich stillschweigend oder nach
vorherigem Uebereinkommen dahin einigten, eine oder mehrere
Krankheiten, welche z. B. von unserem Vereine in Vorschlag ge¬
bracht werden könnten, alljährlich ihrer Häufigkeit, ihrer wahr¬
scheinlichen Ursache und ihres Ausganges nach zu beobachten und
soweit es die besonderen Indicationen gestatten auch in der gleichen
Weise zu behandeln? Es erfordert dies nicht mehr Arbeit wie
sonst, und nicht mehr Notizen wie sie jeder ausübende Praktiker
sich ohnehin macht und doch würde dies alljährlich, wenn es zur Mit¬
theilung käme, eine ganz respectable Zahl von Beobachtungen reprä-
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sentiren. Ich bin der Ueberzeugung, dass auf diese Weise nament¬
lich dann, wenn eine berufene Persönlichkeit die Sacho in die Hand
nimmt, immerhin mehr geleistet werden könnte als bisher und wäre es
eine geeignete Aufgabe des Vereins alljährlich die Krankheiten zu
bestimmen, welche man in den nächstfolgenden 3 oder mehr Jahren
zur Beobachtung ziehen und in einer bestimmten Weise behan¬
deln wolle.
Der grosse Vortheil dieses gemeinsamen Arbeitens berufc ge¬
rade darin, dass es jedem, der sich dafür interessirt, wenn Gr die
Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse liest, möglich wird seinen
Theil beizutragen zu der Erreichung des Zieles, das uns allen am
Herzen liegen muss, nämlich die Bereicherung unserer Kenntnisse)
die Hebung und Förderung unserer Wissenschaft.
Nachdem hierüber die Discussion eröffnet war, an der sich
mehrere der Anwesenden betheiligten, empfiehlt Professor Hahn
diesen Vorschlag der Annahme, wünscht eine einjährige Unter¬
suchungsperiode zu bestimmen und ferner bei Beschreibung der
betreffenden Krankheiten auch die Anfügung des Sectionsbefundes.
Der Referent hält es für zweckmässig für den Anfang so
wenig wie möglich zu verlangen.
Der Vorsitzende, Landesthierarzt Göring, proponirt zur Aus¬
führung der Sache eine Commission zu wählen und schlägt als Mit¬
glieder derselben vor: Prof. Hahn, Bezirksthierarzt Putscher
und Landgestütsthierarzt A d a m, welcher Vorschlag allgemeine An¬
nahme fand und auch von den Gewählten acceptirt wird. Weiters
fordert nun der Vorsitzende die Commission auf, diejeningen Krank¬
heiten zu bezeichnen, welche in der proponirten Weise behandelt
werden sollen, worauf Adam jun. 1) die sog. schwarzen Harn¬
winde, 2) die subacute Gehirnentzündung und 3) das paralytische
Kalbefieber als Thierkrankheiten anführt, die sich zu dem gedachten
Zwecke besonders eignen dürften.
Nach allseitiger Zustimmung forderte der Vorsitzende die Com¬
mission auf sich über den Plan der bezüglich jeder dieser Krank¬
heit zu stellenden Fragen zu einigen und das Schema in der
Wochenschrift für Thierheilkunde mit der geeigneten Aufforderung
bekannt zu geben, worauf dieser Gegenstand verlassen wurde.
Göring theilt nun mit, dass am 18. Mai in der Aula der
kgl. Thierarzneischule eine Versammlung behufs Gründung eines
Unterstützungsvereins für die Hinterbliebenen bayer. Thierärzte
stattfinde, wesshalb er es für rathsam halte die Maisitzung ausfallen
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zu lassen, was allgemeine Zustimmung findet. Bei der nun fol¬
genden Wahl des Ausschusses wurde Landesthierarzt Göring zum
Vorstände, Stabsveterinär Giel zum Kassier und Schlachthaus-
Offiziant Munckenbeck zum Secretär für das Vereinsjahr
1880,81 per Acclamation wiedergewählt und nach einigen kürzeren
Mittheilungen vom Vorsitzenden die Sitzung geschlossen.
Aufforderung.
Unter Bezugnahme auf das vorstehende Protokoll der April¬
sitzung des „thierärztlichen Vereins in München“ erlaubt
sich die unterfertigte Commission an die Herren Collegen — nicht
blos unseres engeren Vaterlandes sondern an alle — das Ersuchen
zu stellen, behufs gemeinschaftlicher Beobachtung der
nachstehend bezeichneten Thierkrankheiten, im Sinne der beige¬
gebenen Schemate, auf einem entsprechend rubricirten Bogen Papier
lediglich unter Vorsetzung der Nummer des Schemas die Antworten
in aller Kürze anzugeben. Allenfallsige weiters zweckdienliche Be¬
merkungen über die betr. Krankheit wollen gefälligst auf der nicht
rubricirten Kückseite des Bogens angebracht und letzterer innerhalb
Jahresfrisft, spätestens aber bis 1. Mai 1882 an eiben der Unter¬
zeichneten franco eingesendet werden.
Das Gesammtresultat der Beobachtungen wird nach erfolgter
Zusammenstellung in dieser Wochenschrift veröffentlicht werden.
W. Putscher, C. Hahn, P. Adam,
Bez.-Th. in Bruck Prof. a. d. Thierarznei- k. Landgestüts-Th.
(Oberbayern). schule München. Münohen.
Schema I.
Name des Thierarztes: Wohnort:
» Regierungsbezirk:
Sog. schwarze Harnwinde, Windrehe etc. beim Pferde.
1. Des erkrankten Pferdes: Race, Alter, Geschlecht, Farbe,
Nährzustand.
2. Zeit der Erkrankung: Monat, Tag, Tageszeit.
3. Ort der Erkrankung: Im Freien, im Stalle.
4. Nach welcher Zeit erfolgte ärztliche Hülfe .
5. Krankheitsdauer: Tage, event. Stunden.
6. Krankheitsausgänge in: Genesung, Lähmungen, Tod.
7. Witterungsverhältnisse am Tage der Erkrankung .
8. Stand das Pferd unmittelbar vor der Erkrankung länqere
Zeit im Stalle , war dieser warm, dunstig etc.
9. Wie wurde das Pferd gewöhnlich und wie unmittelbar vor
dem Erkranken nnd wie am Tage vorher gefüttert.
10. War die Benützung eine ungewohnte, übermässig anstren¬
gende, der Constitution des Thieres nicht angemessen, kam
das Thier in Schweiss.
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11. Wie lange Zeit nach dem Verlassen des Stalles erkrankte
das Pferd.
12. War das Thier bei ärztlicher Ankunft noch im Stande zu
stehen.
13. Krankheitserscheinungen: Plötzliches Niederbrechen oder
vorheriges kurzes Lahmgehen? Sind Lenden- und Kreuz¬
muskeln brettarfcig hart, gespannt, geschwellt? Fresslust?
Durst? Kothabsatz? Atbmen, Puls, Temperatur? Urin:
Farbe, Reaction, Eiweissgehalt etc.?
14. Aerztliche Behandlung: Innerlich, Aeusserlich, Venä-
«ektion?
15. Sektionserscheinungen ?
Schema II.
Name des Thierarztes: Wohnort:
Regierungsbezirk:
Subacute und gewöhnlich exsudative Gehirnerkrankung
der Pferde.
1. Des erkrankten Pferdes: Race, Alter, Geschlecht, Farbe,
Nährzustand.
2. Zeit der Erkrankung: Monat, Tag.
3. Krankheit ö. u * Tage.
4. Krankheits-Ausgang in: a) Vollkommene Genesung; b)
Dummkoller, schwarzen Staar, vorübergehende oder an¬
dauernde Nervenaffectionen; c) Tod.
5. Krankheits-Ursachen: a) Prädisponirende: Erbliche An¬
lage, angeborene oder im frühesten All^r erworbene
Anaemie. b) Disponirende: Ungünstig einwirkende Stall¬
verhältnisse (niedrig, dunstige, unreinliche, der Ventila¬
tion entbehrende Stallungen). Mangel an entsprechender
Bewegung des Pferdes. Verabreichung ungeeigneten
Futters (Dürrklee, Grummet etc) c) Erregende: Unge¬
wohnte Beschäftigung, plötzliche und übermässige An¬
strengung nach längerer Ruhe des Thieres; rasche er¬
müdende Bewegung; Verkühlung.
6. Krankheits-Verlauf: a) Vorboten: Gingen fieberlose, gast¬
rische Zustände voraus? War geringere Munterkeit oder
leichtere Erregbarkeit des Thieres vor dem Eintritte der
Krankheit bemerkbar? b) Welche Krankheitserschein¬
ungen wurden wahrgenommen? c) Waren Complicationen
gegeben ? (Gastrische, biliöse Zustände.) d) Trat Exsudat¬
bildung ein ? e) War gleich bei Beginn der Erkrankung
ein bedeutender comatöser Zustand mit auffällig hervor-
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159
tretender Störung des Empfindungs- und Bewegungslebepa
zugegen?
7. Behandlung: a) Innerliche; b) Aeusserliche.
8. Sections-Erscheinungen . (War Exsudat ein- oder beider¬
seits vorhanden? Waren beim Fehlen des Exsudats die
Erscheinungen intermittirend.)
Schema IIL
Name des Thierarztes: Wohnort:
Regierungsbezirk:
Paralytische Form des Kalbefiebers-
1. Des erkrankten Rindes : Alter, Race mit Farbe, Nähr¬
zustand.
2. Zeit der Erkrankung: Monat, Tag; der wie vielte Tag
nach dem Kalben ?
3. Krankheitsdauer: Tage, eventuell Stunden.
4. Ausgang der Krankheit in : Genesung, Tud, Fremdkörper¬
pneumonie.
5. War die Geburt leicht oder erschwert?
6. Kam die Krankheit schon öfter vor: a) in demselben
Stalle?, b) im nämlichen Orte in anderen Ställen?
7. Fütterung: Im Allgemeinen und insbesondere während
der Trächtigkeit und kurz vor dem Kalben.
8. Stallfütterung oder Weidegang?
9. Gute oder schlechte Milchkuh?
40. Ist die Krankheit von demselben Thiere schon einmal durch¬
gemacht worden?
11. Stand die Kuh am Fenster, an Thüren oder anderen Oeff-
nungen, so dass Erkältung nicht ausgeschlossen ist?
12. Welche Krankheitssymptome sind beobachtet worden und
zwar in Bezug auf Beginn (Congestion), Verlauf und
Ende der Krankheit ? Wie waren Temperatur, Puls und
Athmungsverhältnisse ? V erdauungskanal ? Harnabson¬
derung? Allgemeine Erregbarkeit?
13. Konnte das Thier nach dem Schwinden der Hauptsymptome
sich alsbald erheben oder blieb längere Schwäche zurück?
Wie lange?
14. Behandlung: a) Innerliche und insbesondere wurden Medi-
camente eingeschüttet? b) Aeusserliche.
15. Sectionsbefund . (Gehirn, ob durch Schlachten verletzt
und zerstört.)
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Bei der Versammlung des Gauverbandes der Thierärzte
Nordfrankens
zu Schweinfurt am 20. Februar d. J., welche von 12 Mitgliedern
besucht war, wurden an 3 von Bez.-Th. Eicht er gestellten Pfer¬
den von Herrn Dr. Fleischmann Untersuchungen der Augen im
aufrechten Bilde und an 2 präparirten todten Augen bei focaler
Beleuchtung vorgenommen und hierzu die nöthigen wissenschaft¬
lichen Erklärungen gegeben.
Ueber die Frage „was versteht man unter nicht stall-
fromm“ ergab sich aus dem Vortrage des Referenten, Bez.-Th.
Strauss-Hassfurt folgendes Resuml: Nicht stallfromme
Pferde sind solche, welche im vollen Gesundheitszustände, also ohne
physiologische oder pathologische Geschlechtserregungen und ohne
alle Veranlassungen im Stalle gegen Menschen oder Thiere heissen,,
schlagen oder in widersetzlicher Weise drängen. Ausgesprochen ist
diese Untugend ganz regelmässig durch einen eigenen bösen Blick.
Futterneidige Pferde dagegen können dieselben Unarten
zeigen, jedoch geschieht dies nur gelegentlich der Fütterung, ohne
agressiv sich gegen Menschen oder Thiere zu verhalten.
In Bezug auf die Entstehung gingen die Ansichten dahin zu¬
sammen, dass nicht stallfromme Pferde eine angeborne Disposition
für diese Untugend besitzen, die dann in der Regel beim Einge¬
wöhnen hervortritt. Auch darin war die Meinung der Anwesenden
übereinstimmend, dass das ganze Gebahren nicht stallfrommer Pferde
zeitweise sistirt, so dass sie währenddem leicht für stallfromm aus¬
gegeben werden können. P. Schuster.
Inoculation zur Erzielung der Immunität gegen
Kauschbrand.
Die Herrn Arloing, Connevin und Thomas haben eine
Reihe von Versuchen angestellt, um mittels intravenöser Injection
Immunität gegen den Rauschbrand beim Kalbe, dem Schafe und
der Ziege zu erzielen. Herr Bezirksthierarzt M. Strebei in Frei¬
burg (Schweiz), welcher das ihm vor einiger Zeit zur Verfügung
gestellte Manuskript über fragliche Versuche übersetzte, hatte die
Gefälligkeit der Redaction der Wochenschrift diese Uebersetzung-
zur Veröffentlichung mitzutheilen, weil er glaubt, dass diese Arbeit
viele Leser der Wochenschrift in hohem Grade interessiren werde.
Indem wir Herrn Strebei hiermit für seine Mittheilung bestens
danken, lassen wir nachstehend dessen Uebersetzung folgen:
„I. Am 31. Mai 1879 überreichten obige Forscher der Aka¬
demie der Medicin eine Note, in welcher sie an der Hand einer
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Reihe von Versuchen bewiesen, dass die Tumore des sogenannten
symptomatischen Milzbrandes beim Rinde (Charbert) einen Mikroben
enthalten, der sich mehreren Thierspecies (Kalb, Schaf, Ziege u. s. w.)
inoculiren lasse und sich von Bacillus anthracis durch seine objec-
tiven Merkmale, sowie durch die Art und Weise seines Verhaltens
beim Einbringen in das Unterhaut- und intra-muskuläre Binde¬
gewebe deutlich unterscheide.*)
Seit jener Zeit, sagen die französischen Forscher, konstatiren
wir ein anderes wichtiges Unterscheidungsmerkmal, welches zwischen
dem Mikroben des Rauschbrandes und demjenigen des Milzbrandes
besteht.
Bekanntlich tödtet die Milzbrandt acille alle derselben nicht
widerstandsfähigen Thiere, wenn sie auf experimentellem Wege in
deren Blutmasse eingeführt wird. Toussaint hat selbst dargethan,
dass der Tod bei den Versuchstieren um so schneller eintrete, je
grösser die Zahl der injicirten Bacterien ist. Anders verhält sich
die Sache beim Rauschbrand-Mikroben. Wird dieser, nachdem er
mit destillirtem Wasser gemischt und von allen embolischen
Theilchen befreit worden ist, in die Jugularis des Kalbes, des
Schafes oder der Ziege injicirt, so überdauern die Thiere immer
diese Inokulation, wenn die nöthige Vorsicht beobachtet worden,
dass der Mikrobe nicht in das umgebende Zellgewebe
oder in dieVenenwände hineingelangen könne.**) Die
inokulirten Thiere bekommen keine Rauschbrandgeschwülste; sie
zeigen blos ein mehr oder weniger deutlich ausgesprochenes Uebel-
befinden, das von Appetitlosigkeit und von Fieber begleitet ist (die
Temperatur steigert sich um höchstens 1,9" C.); die allgemeinen
Symptome dauern blos einen, zwei oder drei Tage an, und ver¬
schwinden gewöhnlich rascher beim Kalbe und der Ziege als beim
Schafe.
Das Resultat war immer das gleiche, gleichviel ob der Mikrobe
den spontanen oder den experimentell erzeugten Rauschbrandge¬
schwülsten entnommen worden ist. Die Wirksamkeit des Mikroben
war jedesmal mit Zuhülfenahme einer oder zwei starken intra-mus¬
kulären Inoculationen bei Controlthieren geprüft worden.
Der Mikrobe der Rauschbrandtumoren scheint im Blute seine
Wirksamkeit rasch einzubüssen und unterscheidet sich dadurch in
dieser Beziehung deutlich von der Milzbrandbacille. In die Blut¬
masse eingebracht, erzeugt er niemals die durch ihre natürlichen
Merkmale sich auszeichnenden Rauschbrandaffektionen.
II. Nach Constatirung dieser Thatsache stellten wir uns die
Frage, ob nicht die Thiere, die der intra-venösen Inokulation wider-
*) Diese Data sind schon längere Zeit vorher von deutschen For¬
schern, so von Feser, Bollinger u. A. oonstatirt worden. Üebers.
**) Die Quantität der verwendeten Lösung variirte zwischen Va bis
4 Ccm. Wir verfolgen Versuche zum Zwecke einerseits den Reichthum
der Mikroben in den Verdünnungen, andererseits die Minimalmenge, die
zur Erlangung der Immunität nothwendig ist, zu bestimmen.
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stehen, ipso facto die Immunität erlangt haben, wie H. Bonley
und Chauveau dies in Betreff der ansteckenden Lungenseuche des
Kindes beobachtet haben. Behufs Prüfung dieser Hypothese inji-
cirten wir den Mikroben in die Muskeln von Thieren, denen der¬
selbe 5, 8, 10, 15 oder 20 Tage vorher durch intra-venöse Injektion
beigebracht worden war. Allein nicht eine einzige dieser Inokula¬
tionen, die bis heute bei 3 Kälbern, 5 Schafen und 1 Ziege vorge¬
nommen worden sind, hatte die Rauschbrandgeschwulst hervorge¬
rufen. Die inokulirte Materie veranlasste blos die Ausbildung eines
Abscesses, in welchem der Mikrobe seine Wirksamkeit bewahrt.
Es ist somit offenbar, dass die Einbringung des den Rausch-
brandgeschwülsten entnommenen Mikroben in die Blutmasse dem
Kalbe, dem Schafe und der Ziege die Immunität gegen die verheeren¬
den Wirkungen der intra-muskulären Inokulation verleiht. Diene Im¬
munität ist aber erst nach dem Auftreten rasch vorübergehender
Gesundheitsstörungen, die nach der Injektion sich einstellen, eine
wirkliche; denn macht man gleichzeitig eine intra-venöse und eine
Inokulation in die Zellgewebsscheide der Yene, so wird das Ver¬
suchsthier durch die lokalen Zufälle, die sich mit der gewöhnlichen
Raschheit ausbilden, dahingerafft.
Eine erste Injektion schien uns die Thiere vor den schnell vor¬
übergehenden Wirkungen einer weitern Injektion zu schützen. So
zeigte ein Kalb, das eine erste, 4 Kubikcentimeter haltende Injek¬
tion erhalten hatte, nicht die mindeste Gesundheitsstörung auf eino
zweite intra-venöse Injektion im Gehalte von 12 Ccm. Hach un¬
serer weiteren Beobachtung scheint die Immunität mit der Zahl
der Versuchsinokulationen zu wachsen. Ein Kalb war vom 3. Juni
bis zum 24. August viermal inokulirt worden; die durch die In¬
okulation hervorgerufenen örtlichen Zufälle waren anfangs ziemlich
intensiver Art, schwächten sich aber endlich bis zur völligen Unbe¬
deutendheit ab.
Wenn es festgestellt wäre, dass der Rauschbrandmikrobe in
dem Augenblicke, als er das Jungvieh auf natürliche Weise inficirt,
im gleichen Zustande ist wie derjenige, der in der Geschwulst sich
vorfindet, so würde die intra-venöse Injektion für die Gegenden,
wo der Rauschbrand seine grosse Verheerungen anrichtet, ein unge¬
mein kostbares Vaccinationsverfahren bilden. Dieser Beweis ist
noch zu erbringen, nichtsdestoweniger wäre es von Hutzen, schon
von jetzt an auf empirische Weise zu sehen, ob die auf diese Art
geimpften Kälber inmitten der Infektionsheerde der Rauschbrand¬
ursache widerstehen würden. In dieser Hinsicht wollen die be¬
nannten Forscher, und sicherlich werden es auch andere thun, Ver¬
suche anstellen.*
Uebersicht des Krankenstandes sämmtlicher Pferdespitäler
der k. b. Armee. Im I. Quartale 1881 standen während 18 556
Behandlungstage 1489 erkrankte Dienstpferde in Behandlung, wo¬
von 1256 als geheilt, 8 angeheilt zum ferneren Dienst, und 14 un-
geheilt zum Verkaufe abgegeben wurden; 17 sind gestorben und
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Goos
163
2 wurden wegen Rotzverdacht getödtet. Am Quartal-Schlüsse ver¬
blieben 192 in Behandlung. Unter der Gesammtzahl waren 780
Internisten und 709 Externisten. Die aufgeführten 17 Todesfälle
reihen sich unter nachstehende Krankheitsformen: 10 an Entzünd¬
ungen oder deren Ausgänge, 4 an Kolik (Gedärmverschlingung)
und 3 an innerer Verblutung. Das Verhältniss der Todten zu den
Erkrankten war wie l 2 87 u <17 .
Ansteckende Hausthier-Krankheiten in Eisass - Lothringen
während des Monats März 1881. In 10 Gemeinden von 7
ausschliesslich lothringischen Kreisen sind 11 Gehöfte mit einem
Bestand von 52 Pferden an Rotz inficirt, von welchen 12 getödtet
wurden, 5 der Krankheit und 35 der Ansteckung verdächtig sind;
von den 12 getödteten Pferden waren 6 aus einem alten Rotzherd,
wovon jedoch bei 3 Pferden die Section die Rotzkrankheit nicht be¬
stätigte. — Die Pferderäude wurde in 3 Kreisen konstatirt. —
Der Bläschenausschlag ist in verschiedenen Kreisen beobachtet
worden, ohne dass eine Uebertragung auf Stuten stattgefunden hat;
auch bei 1 Zuchtstier kam diese Krankheit vor. — Die Maul- und
Klauenseuche scheint erloschen zu sein. — Der Milzbrand
kam vereinzelt in apoplektischer Form in den Kreisen Altkirch,
Schlettstadt und Saargemünd vor. — Die Wuthkrankheit wurde
je bei 1 Hunde in den Kreisen Diedenhofen, Colmar und Altkirch
beobachtet und fanden Uebertragungen auf Hunde sowie auf 1
Schwein und 1 Schaf statt.
Literatur.
La non veile loi de police sanitaire vdtdrinaire d’ Allemagne
du 23. Juin 1880, von A. Zündel, Landesthierarzt in Strass¬
burg. 1881.
In dieser 16 Seiten umfassenden, in französischer Sprache
geschriebenen Brochüre werden vom Verfasser die Gründe ange¬
führt, welche die Regierungen zur Erlassung von Viehseuchen¬
gesetzen, bestimmten und namentlich auf die durch die Rinderpest
herbeigeführten Verluste im vorigen Jahrhundert hingewiesen. So¬
dann ist erwähnt, dass die ersten veterinärpolizeilichen Gesetze und
Verordnungen vonPreussen in den Jahren 1711 und 1717, in Frank¬
reich 1714 und 1739 erlassen, deren Uebertretungen mit schweren
Strafen bedroht wurden und hervorgehoben, wie durch den inter¬
nationalen Viehverkehr mittels Eisenbahnen die Verbreitung der
ansteckenden Thierkrankheiten enorm begünstigt, das Bedürfnis
für die gemeinsame Bekämpfung derselben in neuerer Zeit ein er¬
höhtes geworden sei. Nachdem der Verfasser betont, dass die Thier¬
ärzte durch internationale Congresse und Versammlungen die Grund¬
sätze für die Seuchengesetze im modernen Geiste und in Ueber-
einstimmung mit den Forschungen der Neuzeit festgestellt haben,
hebt er weiters hervor, wie die dem Anscheine nach unbedeutende
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Veterinärpolizei sich zu einer grossen Handels- und Industriefrage
gestaltet, die in den meisten Culturstaaten (in Holland 1870, in der
Schweiz 1872, in Grossbritannien 1878, in Oesterreich und in
Deutschland 1880) bereits zu einer gesetzlichen Regelung geführt
habe und auch für Frankreich ein solcher Gesetzentwurf vorgelegt
sei. Zum Schlüsse werden einzelne Artikel des deutschen Vieh¬
seuchengesetzes näher beleuchtet. W.
Thierärztliche Jahrbficher. Universal-Repertorium der Leist¬
ungen und Fortschritte auf dem Gebiete der Veterinärwissen¬
schaften. Bearbeitet von Prof. Dr. J. E. L. Falke, Grossh.
S. Veterinär-Physikus. Zweiter Jahrg. Leipzig. Hermann
Dege. 1879. gr. 8. 200 S. 6 M.
Wie der ersle Jahrgang dieser Jahrbücher so bildet auch
der zweite Band eine abgerundete, den einzelnen Journalen ent¬
nommene Sammlung der wichtigsten Thatsachen aus dem Gebiete
der Veterinärwissenschaft, die — insoweit dieselben zusammen ge¬
hören oder miteinander verwandt — zu dem Zwecke neben ein¬
ander gestellt sind, damit die Leser über die verschiedensten, noch
streitigen Anschauungen mehr und mehr Klärung gewinnen. Für
die Categorien „Seuchen, Veterinärpolizei und Toxikologie“ hat in
vorliegendem Bande Herr Prof. Dr. A n a c k e r die Redaction über¬
nommen. Auch dieser Jahrgang zeichnet sich durch Reichhaltigkeit
aus und wird die Auffindung der einzelnen Gegenstände durch ein
vollständiges alphabetisches Sachregister wesentlich erleichtert.
Personalien.
Der Repetitor Schilling an der Thierarzneischule zu Berlin ist
zum comm. Grenz- und Kreisthierarzt für die Kreise Beuthen und Katto-
witz ernannt worden.
Versetzt werden die Oberrossärzte Lindstaedt vom Feld-Art.-
Regt. Kr. 7 zum Feld-Art.-Regt. Nr. 31, Meyer vom Drag.-Rgt. Nr. 16
zum Feld-Art.-Rgt. Nr. 7. Kunze Assistent bei der Lehrschmiede der
milit. Rossarztschule zum Drag.-Rgt. Mr. 16. Ernannt zum Oberross¬
arzt wurdo Rossarzt Koesters, Assistent bei der Lehrschmiede der
milit. RoBsarztschule.
Der Verein schlesischer Thierärzte hält am Sonn¬
tag den 8. Mai 1881 Vormittags 11 Uhr zu Breslau im Logen¬
hause (Antonienstrasse 83) seine Versammlung.
Tages-Ordnung:
1) Mittheilung der eingegangenen Schriftstücke und Druck¬
sachen.
2) Ueber die Verbreitung der Rotzkrankheit in Oberschlesien.
Referent: Grenz-Thierarzt Frick.
3) Das Reichsseuchengesetz nebst Instruction. Referenten:
Kreisthierarzt Barth und Ulrich.
4) Mittheilungen aus der Praxis.
Verantwortliche Kedaetion: Th. Adam io Augsburg.— Druck von Rack) u. Lochner
Verlag von Wiih. L fl de ritt m Augsburg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraasgegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. 19 . Mai 1881.
Inhalt: Lungenwurmkrankheit beim Rinde. — Ueber das Verhalten
der Milzbrandbacillen in Gasen. — Verhandlungen des Landes-
Oekonomie - Collegiums in Preussen. (Bestand der Landgestüte.
Zuchtbullenhaltung.) — Verschiedene Mittheilungen (Fleischemfuhr¬
verbot. Verhütung der Trichinose. Kreisthierschau.) — Literatur.
— Personalien. — Bücheranzeige.
Lungenwurmkrankheit beim Eindvieh.
Von H. Bauer, Bezirksthierarzt in Oberdorf.
Im XVI. Jahrgang dieser Wochenschrift; (Ste. 405 u. f )
ist von mir eine kurze Mittheilung über das Vorkommen der
Lungenwurmkrankheit bei Jungvieh auf einer Alpe in dem
Bezirke Oberdorf veröffentlicht. Die Krankheit brachte da¬
mals das Jungvieh im Herbste von einer bei Wertach gele¬
genen Alpe, wo es den Sommer über weidete, mit nach Hause.
Im vergangenen Jahre nun, nachdem die in Rede stehende
Krankheit seit ungefähr 8 Jahren im Bezirke nicht mehr zum
Vorschein gekommen ist, hatte ich Gelegenheit, dieselbe neuer¬
dings zu beobachten und dürfte eine etwas eingehendere Be¬
schreibung dieses inzwischen von Anderen bei Schafen wie¬
derholt gesehenen Wurmleidens nicht ohne Interesse sein.
Ende Mai vorigen Jahres nämlich wurden aus dem hie¬
sigen Bezirke gegen 20 Stück Jungvieh, meistens l 1 /« bis
2jährige Kalbinen, auf eine bei Nesselwang gelegene Alpe,
den sogenannten „Nesselwanger Berg“ zur Weide verbracht.
Die Berge, auf welchen diese Alpe gelegen, sind zumeist mit
einem tiefgründigen, oft mit Sand untermengten Boden über¬
deckt und ist die Weide zwar meistens trocken, theils jedoch
auch sehr nass, sumpfig uud reich an Pfützen und Lachen.
Schon gleich beim Auftrieb fielen einige Stücke bis über die
Knie in sumpfigen Boden ein und hatten Mühe sich wieder
herauszuarbeiten. In manchen Jahrgängen sollen indess auf
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dieser Weide sich einige hundert Stück Vieh befinden und
die Thiere im Herbste gut genährt und wohlauf zurückkehren.
Bis Johanni befanden sich auch unsere Yiehstücke in
gutem Zustande, geriethen aber nachher sehr in Verfall und
wurden Mitte September krank abgetrieben. Hirten und Alp¬
meister beschuldigten die überaus schlechte, regnerische Wit¬
terung des vergangenen Sommers, namentlich die vielen Platz¬
regen, die fast täglich über die Berge niedergingen.
Sämmtliche Thiere zeigten mehr oder weniger bedeutende
Athmungsbeschwerden, sehr beschleunigtes Athmen, heiseren
krächzenden Husten, und waren sehr abgemagert, hatten je¬
doch bis auf 3 Stück noch ziemlich guten Appetit. Letztere
3 Stücke, welche sich derartig krank zeigten, dass das Ab¬
leben derselben jeden Augenblick in Aussicht stand, wurden
geschlachtet und ergab die Eröffnung das Vorhandensein der
Lungenwurmkrankheit. Die Lungen waren bleich (fast weiss),
kolossal aufgetrieben, pelzig — emphysematisch —, stellen¬
weise durch Ausschwitzung in das Parenchym hepatisirt, und
fanden sich die Bronchien durchgehende durch ganze Knäuel
und Nester ineinander verschlungener Pallisadenwürmer —
Strongylus micrurus — verstopft.
Die thierärztliche Behandlung der noch übrigen Stücke
bestand neben kräftiger Nahrung in dem innerlichen Gebrauche
einer Mischung aus Asa foetid., Oleum chabert. in einem
schleimigen Dekokte. Theerräucherungen zur Beförderung des
Auswurfes aus den Bronchien fanden bei den Viehbesitzern
keinen Anklang.
Uebrigens scheinen zur Zeit die meisten dieser Thiere
wieder hergestellt und gedeihen sichtlich. Für die getödteten
Thiere sowie für die thierärztliche Behandlung wurde den
Eigenthümern von der eigens für obige Alpe bestehenden und
auf Gegenseitigkeit beruhenden Viehversicherung Entschädig¬
ung geleistet. — Auf anderen Alpen weidendes Vieh aus
dem hiesigen Bezirke blieb gesund.
Vorstehende Notizen bieten zwar nichts Neues, doch
dürften sie nicht ganz ohne Interesse sein. Einestheils näm¬
lich liefern auch sie einen Beleg dafür, dass die Lungenwurm¬
krankheit in gewissen Lokalitäten einheimisch ist, ferner
dass sie durch nasse Jahrgänge begünstigt wird, und dass sie
bisweilen in grossen Zwischenräumen erscheint; andererseits
jedoch ersieht man aber auch, auf welch’ niederer Stufe
manchenorts in unseren Alpengegenden die Weidewirthschaft
noch immer steht, und welche Nachtheile daraus der Viehzucht
erwachsen können. _
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lc ii^ |
__
167
Ueber das Verhalten der Milzbrandbacillen in Gasen.
Yon Dr. J. Szpilman. (Zeitschrift für physiologische Chemie von
Hoppe-Seyler. IY. Bd. 5. Heft. 1880.)
Die Thatsache, dass die Milzbrandbacterien bei der Entwick¬
lung und dem Verlaufe des Milzbrandes sich hauptsächlich in den
Blutgefässen vorfinden, hier ihre Vermehrung finden und daselbst
chemisch (durch Sauerstoffentziehung) und mechanisch (durch Embo¬
lien der Capillaren wichtiger Körperorgane) tödtlich wirken, macht
ersichtlich, dass die Lebensbedingungen der Milzbrandbacillen von
denen der Fäulnisspilze wesentlich verschieden sind. Letzteren wird
das circulirende Blut eher schädlich als nützlich und sie treten
daher in septischen Erkrankungen im Blute entweder nicht oder
nur spärlich auf.
Dass die Milzbrandpilze Aerob ien sind, d. i, ohne Sauerstoff
resp. Luft sich nicht eutwickeln und vermehren können, hat Koch
bereits sicher nachgewiesen. Die Versuche von Szpilman bestä¬
tigen dies. Im Sauerstoff entwickeln sie sich viel lebhafter als in
gewöhnlicher Luft. Die Vermehrung der Bacillen durch Theilung
erfolgte hiebei aber nur dann, wenn das Blut noch vor dem Tode
des Thieres zur Untersuchung kam, nach dem Tode des Thieres
aus dem Cadaver entnommene Bacillen theilten sich nicht, sondern
wuchsen zu Fäden aus, in denen nach 10—15 Stunden die zuerst
von Koch beschriebene Sporenbildung erfolgte. Im Blute des in-
ficirten lebenden Thieres vermehren sich die Bacillen nur durch
Theilung, dieselben werden erst 2—6 Stunden vor dem Tode im
Blute bemerkbar und vermehren sich während dieser Zeit rapid.
Sie finden sich hier meist zweigliedrig, seltener mit mehr, bis zu
6 Gliedern. Das Fortschreiten der Theilung beobachtete Szp. in
der Gaskammer im Humor aqueus von Ochsenaugen. Im Sauer¬
stoffstrom erfolgte die Theilung weit schneller als im Luftstrom
und wurden die Theilstücke mit zunehmender Schnelligkeit der
Theilung kürzer. Im Luftstrom betrug das Wachsthum V* der
ursprünglichen Länge (0,0296 mm), während in derselben Zeit dies
im Sauerstoff V« betrug. Das Auswachsen in Fäden geschieht viel
intensiver; während die ständige Längenzunahme beim Theilungs-
vorgange nur eine 0,85 fache war, betrug sie für dieselbe Zeit beim
Auswachsen in Fäden das 2,88 bis 2,79 fache.
Im Kohlensäurestrome tritt wohl anfangs bei den nach dem
Tode dem milzbrandkranken Thiere entnommenen Bacillen ein Los-
reissen der Glieder ein, aber eine Verlängerung oder ein Wachs¬
thum der Bacillen findet nicht statt. Dem ursprünglich durch das
Losreissen schon gegebener Glieder bemerklichen Reizungszustand
folgt ein Zustand absoluter Ruhe, bei welchem sie aber ihre Vita¬
lität nicht einbüssten, was die erfolgreiche Impfung nachweisen liess.
Längeres Verweilen in reiner Kohlensäureatmosphäre bei Bruttem¬
peratur tödtete dagegen die Bacillen schon nach 24 Stunden; sie
zerfielen und verloren ihre Virulenz.
In ozonisirter Luft oder ozonhaltigem Sauerstoff erfolgte die
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Theilung und Fadenbildung der Milzbrandbacillen ungestört, eher
lebhafter als in nicht ozonisirtem Gas, während die Fäulnissbac-
terien bei diesem Verfahren zu Grunde gehen.
Dieses Verhalten der Milzbrandbacillen gegen Ozon klärt uns
über manche bis jetzt unverständliche Punkte auf, welche die dureh
Spaltpilze bewirkten Infectionskrankheiten betreffen. Nach obigem
fänden sich in den lebenden gesunden Geweben, wie im Blute dess-
halb keine entwickelten Formen der Fäulnissspaltpilze, weil sie da¬
selbst durch den gegebenen activen Sauerstoff oder das Ozon sofort
zerstört werden müssten. Es sei die Vermuthung sicherlich gerecht¬
fertigt, dass nur solche Formen der Spaltpilze, welche gleich den
Milzbrandbacillen durch Ozon nicht verändert werden, in den Ge¬
weben und im Blute sich entwickeln können. Nur diese seien im
Stande' durch ihren Lebensprozess (massenhafte Vermehrung und
Bildung schädlich wirkender Stoffwechselprodukte) oder auf irgend
eine andere Weise die verschiedenen Formen der Infoctionskrank-
heiten zu bewirken.*)
Unter den krankheitserregenden niederen Organismen (Spalt¬
pilzen) gibt es 1) solche, die ausschliesslich in Luft oder Sauer¬
stoff leben, dann 2) solche, die mit oder ohne Luft leben können
und 3) solche, die nur leben, wo keine Luft resp. Sauerstoff ist.
Gerade zu den letzteren gehört der Vibrio septicus, wie er sich in
Bauschbrandcadavern — freilich vorwaltend in den Infiltrationen
der ergriffenen Gewebe und im Darmkanal — findet.
Dass es aber auch aerobione Spaltpilze gibt, die den Thieren
in der Begel ungefährlich bleiben, beweisen die Versuche mit den
sogenannten Heupilzen (bacillus subtilis); erst nach erfolgter Um¬
wandlung ihrer chemischen und physiologischen Funktionen unter
anderen Lebensbedingungen erreichen sie den ächten Milzbrand¬
pilzen völlig identische Wirkung, woraus hervorgeht, dass es noch
gar viele andere Existenzbedingungen für den Charakter und die
Virulenz der niederep Pilze gibt, als die Natur der sie umspülen¬
den Gase. Fes er.
Die Verhandlungen des Landes-Oekonomie-Collegiums in
Preussen fanden, am 13. Januar d. J. beginnend, im Reichstags¬
gebäude statt. Unter anderen kamen folgende Gegenstände zur
Beratung:
Am 13. Januar: „Ueber den gegenwärtigen Bestand
der Landgestüte. 44 Der Minister für Landwirtschaft etc. Dr.
Lucius bemerkte: Obgleich die fast überall mit der zunehmen¬
den Anzahl der Landbeschäler in den letzten Jahren immer mehr
*) Damit bin ioh nicht ganz einverstanden, denn wir haben auch
unter den anaerobischen Spaltpilzen solche, die für unsere thierischen
Organismen sehr gefährlich werden können, die wenn auch nicht im
Blute doch in den Geweben und im Darm sich reichlich und mit tät¬
licher Wirkung vermehren können. Dazu gehören gewisse septische Pilze
und insbesonders auch der von mir zuerst aufgefundene Rausohbrand-
spaltpilz. F.
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169
gestiegene Benutzung der vom Staate aufgestellten Hengste dafür
sprechen dürfte, dass das Pferdezucht treibende Publikum mit den
betreffenden staatlichen Einrichtungen zufrieden ist, so sind doch
in der letzten Zeit aus einigen Provinzen Klagen aufgetaucht, die
sich theils über die ungenügende Anzahl der Hengste, theils über
die Beschaffenheit derselben beschweren. Es würde mir daher lieb
sein, wenn sich die Herren Delegirten, ohne jede Rücksichtnahme,
gutachtlich über diese Angelegenheit äussern wollten. — Der Ref.,
General-Landschafts-Rath Richter (Königsberg i. Pr.) führte un¬
gefähr folgendes aus; Was zu förderst die Quantität der aufgestellten
Deckhengste betrifft, so ist es zwar natürlich, dass die k. Land¬
beschäler allein nicht das ganze Zuchtbedürfniss erfüllen können;
neben denselben bilden aber noch die Privathengste ein grosses
Kontingent von Beschälern. Das Collegium dürfte sonach die Frage
in Bezug auf die hinreichende Quantität der aufgestellten Landbe¬
schäler im Yerhältniss zur Nachfrage günstig beantworten. Was
die Qualität der Landgestüt-Beschäler betrifft, so hat bis auf die
Provinz Hannover die Deckung überall zum Theil recht erheblich
zugenommen. Es sind bedeutende Fortschritte in der vermehrten
Anzahl der gedeckten Stuten nachgewiesen, die sich bei einzelnen
Provinzen auf ein Plus von 1000—2000 Stuten und darüber be¬
ziffern. Wenn allerdings Hannover eine Ausnahme macht, so mag
dies auf lokalen Verhältnissen beruhen, deren richtige Erkenntniss
sich meiner Einsicht entzieht. Es kann aber auch vermuthet wer¬
den, dass den dortigen Landwirthen die Pferdezucht überhaupt
nicht mehr rentabel genug erscheint, und dass hieraus der kleine
Rückgang von 1874 mit 10 718 Stuten auf 1879 mit 10505 Stuten
sich erklärt.
Im Allgemeinen ist auf ein günstiges Urtheil der Pferdezüchter
über die Qualität der k. Deckhengste zu schliessen und man kann
behaupten, dass unsere Landespferdezucht sich in erfreulichem
Fortschreiten befindet, und dass wir dies in erster Linie der thätigen
\ind tüchtigen Leitung unserer Landesgestüts-Verwaltung zu ver¬
danken haben. Ich beantrage daher: „Das Landes-Oekonomie-
Collegium wolle erklären: Dass nach seiner Ueberzeugung die zur
Zeit in den k. Landgestüten aufgestellten Beschäler den Bedürf¬
nissen der Landespferdezucht nach Quantität und Qualität möglichst
genügen und dass das Collegium es für wünschenswerth erachte,
dass die Verwaltung der Landesgestüte auf der Bahn der seitherigen
Entwickelung derselben fortschreite.* Der Correferent;, Gutsbe¬
sitzer No b b e-Niedortopfstaedt stellte folgenden Antrag: „Das Lan-
des-Oekonomie-Collegium erklärt: dass nach seiner Ueberzeugung
die k. Gestütsverwaltung zwar bestrebt ist, dem Bedürfniss der Lan¬
despferdezucht durch die Zahl und Beschaffenheit der in den Land¬
gestüten aufgestellten Beschäler möglichst zu genügen, dass es je¬
doch wünschenswerth erscheint, die in letzterer Zeit namentlich im
Abgeordnetenhause und in den landwirthschaftlichen Hauptvereinen
einzelner Provinzen bezüglich Quantität und Qualität aufgestellten
Landbeschäler zur Sprache gebrachten speciellen Wünsche und
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Bedenken einer eingehenden Prüfung unterzogen zu sehen. Im
Uebrigen erachtet es das Collegium für wünschenswerth, dass die
Verwaltung der Landesgestüte auf der Bahn der seitherigen Ent¬
wickelung derselben fortschreite . a RittergutsbesitzerHennomann-
Klenka stellte zu dem Anträge Richter ein Amendement, welches
die genügende Qualität der Hengste betont und sich für die Noth-
wendigkeit der Vermehrueg der Zahl der Hengste ausspricht.
Nach längerer Discussion wurden die Anträge Nobbe und
Hennemann abgelehnt und die von dem Referenten Richter vorge-
schlagene Resolution mit grosser Mehrheit angenommen.
Am 14. Januar c. Rittergutsbesitzer Bemberg-Flamersbach
stellte folgenden Antrag: „In Erwägung, dass in einzelnen Landes-
theilen die Rindviehzucht stark leidet durch den Mangel der erfor¬
derlichen Anzahl von Zuchtbullen, dass der meist ärmlichen
Bevölkerung dieser Gegenden dadurch alljährlich ein starker mate¬
rieller Verlust erwächst und das nationale Vermögen geschädigt
wird; in fernerer Erwägung: dass nach den vorliegenden Erfahr¬
ungen durch Anregung einzelner Personen und landwirthschaftlicher
Vereine nicht viel zu erreichen ist, dass die gebotene staatliche
Unterstützung zur Errichtung von Bullenstationen auch von dem
Bedürftigsten häufig nicht angenommen wird, dass eine Abhülfe
auf diese Weise jedenfalls viele Staatsmittel absorbiren und lange
Zeit in Anspruch nehmen würde, dass endlich eine Controle der
richtigen Verwendung dieser Gelder sehr schwierig ist und dess-
halb das Erreichen des Zweckes nicht gesichert erscheint, beschliesst
das Landes-Oekonomie-Collegium, den Herrn Minister zu ersuchen,
zu erwirken, dass für diejenigen Provinzen, in welchen das Bedürf¬
nis vorliegt eine gesetzliche Bestimmung erlassen werde, wie folgt:
„Die Gemeinden sind verpflichtet, für die Haltung einer der
Anzahl der vorhandenen weiblichen Thiere entsprechende Zucht¬
bullen und für gute Verpflegung derselben zu sorgen, wenn sie
nicht nachweisen, dass zur Verwendung für die Gemeindethiere
gute Bullen in genügender Zahl vorhanden sind. Auf je 80 bis
100 Thiere ist ein Bulle zu rechnen. Die Kosten einer solchen
Stierhaltung sind zu repartiren auf die Besitzer der Thiere, für
deren Deckung dadurch gesorgt wird und ist die Anzahl der Thiere
des einzelnen Besitzers dabei in Abrechnung zu bringen. 0
Dieser Antrag veranlasste eine sehr lange Debatte. Es wurde
endlich beschlossen, die Erwägungsgründe des Antragstellers fallen
zu lassen und nur den Tenor des Antrages und zwar derartig zu
genehmigen, dass es heisst: „Die Viehbesitzer der Gemeinden sind
verpflichtet 0 u. s. w. Auf Antrag des Landschafts-Raths Richter
wurde noch beschlossen: „Den Minister zu bitten, auch ferner Fonds
für Errichtung von Zuchtbullenstationen zu gewähren. 0
(D. R.-Anz.)
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171
Verschiedene Mittheilungen.
Die Einfuhr von Schweinen und Schweinefleisch
aus Amerika nach Oesterreich-Ungarn ist unterm 10. März
d. J. verboten worden und dieses Verbot, welches sich auf Speck
and Würste jeder Gattung erstreckt, mit dem Tage seiner Kund¬
machung in Wirksamkeit getreten.
Zur Verhütung der Trichinose bei Menschen. In
Belgien verursachte das für Frankreich erlassene Einfuhrverbot
für gesalzenes amerikanisches Schweinefleisch ziemliche Beunruhig¬
ung, so dass die Kammer der Abgeordneten in ihrer Sitzung vom
22. Februar ds. Js. die Regierung über diesen Gegenstand inter-
pellirte. Der Minister des Innern gab zu verstehen, dass er mit
dem Vorgehen Frankreichs nicht einverstanden sei, vielmehr glaube,
die Kammer betreffs der Trichinen-Gefahr für Belgien beruhigen
zu können. Seit 20 Jahren, äusserte er, forscht die Academie und
der Gesundheitsrath dieser Angelegenheit nach, aber nie hat sich
ein Fall von Trichinen gezeigt. Es steht fest, dass das Kochen
hinreicht, um das Fleisch unschädlich zu machen,
überdies wird in Belgien sehr wenig rohes Fleisch gegessen. Die
Regierung beabsichtigt nicht, Präventivmassregeln zu ergreifen, sie
wird sich darauf beschränken, Rathschläge zu geben * welche ge¬
nügende Wirkung haben. Die Kammer erklärte sich mit dieser
Erwiderung zufrieden. (Deutsche Med.-Ztg.)
Die II. Kreisthierschau für die Pfalz findet in den
Tagen vom 28., 29. und 30. Mai d. J. zu Speyer statt und hat
zum Zweck die verschiedenen Rindviehschläge, welche in der Pfalz
gezüchtet werden, zur Anschauung zu bringen, sowie einen Ein¬
blick in die Fortschritte, welche die Rindviehzucht seit der letzten
Kreisthierschau im Jahre 1874 gemacht hat, zu gewähren. Un¬
mittelbar an die Kreisthierschau, am 30. und 31. Mai Und 1. Juni
d. J. schliesst sich die Wanderversammlung bayerischer
Landwirthe in Speyer an. (
.Literatur*
Lehrbuch der Gewebe und Organe der Haussäugethiere
für Landwirthe und Thierärzte. Zum Selbstunterricht und als
Leitfaden bei Vorlesungen von Dr. ph. Carl Graff. Mit
143 Holzstichen. Jena, Dege & Haenel. 1880. gr. 8.
184 S. 6 M.
Der Herr Verfasser des vorliegenden Buches stellt sich zur
Aufgabe die Kenntniss des feineren Baues der thierischen Elementar-
Organe und Gewebe dem Bedürfnisse der studirenden Landwirthe
und Thierärzte zugängig zu machen, wobei derselbe die Eintheilung
des Inhaltes in den betreffenden Abschnitten dem ausführlichen
Werke über Histologie und Histochemie des Menschen von Frey
zu Grunde legt. Hach einer kurzen erklärenden Einleitung werden
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172
der Bau des Thierleibes im Allgemeinen, die Elementarorgane so¬
wie die Gewebe und endlich die aus letzteren zusammengesetzten
Organe und Apparate der vegetativen und animalen Gruppe näher
beschrieben und durch zahlreiche, gute in den Text gedruckte Ab¬
bildungen erläutert. Die Behandlung des ganzen Stoffes zeichnet
sich bei aller Kürze durch Klarheit und Verständlichkeit aus, wo¬
durch der beabsichtigte Zweck dos buchhändlerisch ganz gut aus¬
gestatteten Buches wesentlich befördert wird.
Personalien.
Ausgeschrieben e Kreißthier arztstell«:
p~ , t • Jibrlicber Giiiehe liad «iitireiekn
rur ei are . Gehalt: Zuichoi»: bii com bi d. L Regierung ii:
Adenau-Ahnceiler. G00 M. 200 M. 1. Juli 1881» Coblenz.
Yacant ist die Gren zth ierarz t-Assis te n ton stelle in Ortels-
burg mit einer jährlichen Remuneration von 1200 M. Bewerber haben
sich bis 1. Juni d. J. bei der k. Regierung in Königsberg zu melden.
Der commiss. Grenz- und Kreisthierarzt Frick zu Beuthen ist,
unter Entbindung von seinem gegenwärtigen Amte, zum commiss. Kreis¬
thierarzte des Kreises Kroeben mit Anweisung seineß Wohnsitzes in
Rawitsch ernannt worden.
Bücher-Anzeige.
Verlag von P. C. W. Vogel in Leipzig.
Soeben erschien:
Deutsche Zeitschrift für Thiermedicin
und Vergleichende Pathologie.
Redigirt von
Prof. Dr. O* Bollinger und Prof. Dr. L. Fraack.
in München.
Siebenter Band 1. und 2. Heft.
Mit 9 Holzschnitten und 7 Tafeln. — Preis per Bd. 9 Mk.
Inhalt: Harz, Eine Distomatosis des Flusskrebses. — F r a n c k,
Seuchenhaftes Verwerfen bei Kühen. — Kikiloff, UeberBau und
Entwickelung der Neubildungen bei der Perlsucht der Rinder. —
Gutenäcker, Influenza der Pferde. — Eversbusch, Ueber die
sogenannte periodische Augenentzündung. — Lungwitz, Ueber
das Wachsthum und die Abreibung der Hornwand des Pferdehufes.
— Kleinere Mittheilungen. — Auszüge und Besprechungen. —
Bücheranzeigen. — Personalien. — Verschiedenes.
Hierzu:
Viertes
Jahresbericht der L Central-Thierarzneischule in München.
1870—1880. 2 Mark.
Verantwortliche Kedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von R&okl u. Loehner
von Wiih. Lüaerixx in Aagöburg;.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraaBgegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXY. Jahrgang. 20 . Mai 1881.
Inhalt: Gesetz, betr. die Errichtung öffentlicher, ausschliesslich zu
benutzender Schlachthäuser. — Grosse Körper im Schlunde. —
Periodische Augenentzündung der Pferde. — Ansteokende Haus¬
thierkrankheiten. — Vieheinfuhr aus England nach Hamburg. —
Salicylsäure. — Polizeiverordnung über Trichinenschau in Berlin.
— Literatur. — Personalien. — Bücher- und Instrumenten-Offert. —
Thierärztliche Kreisyersammlungen. _
Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom
18. März 1868'"), betr. die Errichtung öffentlicher, ausschliesslich
zu benützender Schlachthäuser,
vom 9. März 1881 (Gesetz-Sammlung Nr. 15).
Artikel 1.
Die §§. 2 und 14 des Gesetzes vom 18. März 1868, betreffend
die Errichtung öffentlicher, ausschliesslich zu benützender Schlacht¬
häuser, erhalten folgende Fassung:
§. 2. Durch Gemeindebeschluss kann nach Errichtung eines
öffentlichen Schlachthauses angeordnet werden:
1) dass alles in dasselbe gelangende Schlachtvieh zur Fest¬
stellung seines Gesundheitszustandes sowohl vor als nach dem
Schlachten einer Untersuchung durch Sachverständige zu unter¬
werfen ist;
2) dass alles nicht im öffentlichen Schlachthause ausgeschlach¬
tete frische Fleisch in dem Gemeindebezirke nicht eher feilgeboten
werden darf, bis es einer Untersuchung durch Sachverständige ge¬
gen eine zur Gemeindekasse fliessende Gebühr unterzogen ist;
3) dass in Gastwirtschaften und Speisewirthschaften frisches
Fleisch, welches von auswärts bezogen ist, nicht eher zum Genüsse
zubereitet werden darf, bis es einer gleichen Untersuchung unter¬
zogen ist;
4) dass sowohl auf den öffentlichen Märkten als in den Privat¬
verkaufsstätten das nicht im öffentlichen Schlachthause ausge¬
schlachtete frische Fleisch von dem daselbst ausgeschlachteten
Fleisch gesondert feilzubieten ist;
*) Siehe Woohensohrift 1869 Seite j 37 u. f.
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174
5) dass in öffentlichen, im Eigenthum und in der Verwaltung
der Gemeinde stehenden Fleischverkaufshallen frisches Fleisch von
Schlachtvieh nur dann feilgeboten werden darf, wenn es im öffent¬
lichen Schlachthause ausgeschlachtet ist;
6) dass diejenigen Personen, welche in dem Gemeindebezirk
das Schlächtergewerbe oder den Handel mit frischem Fleisch als
stehendes Gewerbe betreiben, innerhalb des Gemeindebezirks das
Fleisch von Schlachtvieh, welches sie nicht in dem öffentlichen
Schlachthause, sondern an einer anderen innerhalb eines durch den
Gemeindebeschluss festzusetzenden Umkreises gelegenen Schlacht¬
statte geschlachtet haben oder haben schlachten lassen, nicht feil¬
bieten dürfen.
Die Regulative für die Untersuchung (Nr. 1, 2 und 3) und der
Tarif für die zu erhebende Gebühr (Nr. 2 und 3) werden gleich¬
falls durch Gemeindebeschluss festgesetzt und zur öffentlichen
Kenntniss gebracht. In dem Regulativ für die Untersuchung des
nicht im öffentlichen Schlachthause ausgeschlachteten Fleisches
(Nr. 2) kann angeordnet werden, dass das der Untersuchung zu
unterziehende Fleisch dem Fleischbeschauer in grösseren Stücken
(Hälften, Vierteln) und, was Kleinvieh anbelangt, in unzertheiltem
Zustande vorzulegen ist; die in dem Tarife (Nr. 2 und 3) festzu¬
setzenden Gebühren dürfen die Kosten der Untersuchung nicht
übersteigen.
Die Anordnungen zu Nr. 2 bis 6 können nur in Verbindung
mit der Anordnung zu Nr. 1 und dem Schlachtzwang (§. 1) be¬
schlossen werden, sie bleiben für diejenigen Theile des Gemeinde¬
bezirkes und diejenigen Gattungen von Vieh, welche gemäss §. 1
von dem Schlachtzwange ausgenommen sind, ausser Anwendung.
Im Uebrigen steht es den Gemeinden frei, die unter Nr. 2 bis
6 aufgeführten Anordnungen sämmtlich oder theilweise und die ein¬
zelnen Anordnungen in ihrem vollen, durch das Gesetz begrenzten
Umfange oder in beschränktem Umfange zu beschliessen.
§. 14. Wer der nach §. 1 getroffenen Anordnung zuwider
ausserhalb des öffentlichen Schlachthauses entweder Vieh schlachtet,
oder eine der sonstigen im Gemeindebeschlusse näher bezeichneten
Verrichtungen vornimmt, ferner wer den Anordnungen zuwiderhan¬
delt, welche durch die in §. 2 erwähnten Gemeindebeschlüsse ge¬
troffen worden sind, wird für jeden Uebertretungsfall mit Geld¬
strafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft bestraft.
Artikel 2.
Dem §• 8 des vorangeführten Gesetzes vom 18. März 1868 tritt
als dritter Absatz folgende Bestimmung hinzu:
Neue Privatschlachtanstalten dürfen von dem Tage dieser Ver¬
öffentlichung ab nicht mehr errichtet werden.
Der Absatz 1 des §. 7 erhält folgenden Zusatz:
Bei Berechnung des Schadens ist namentlich zu berücksichtigen,
dass der Ertrag, welcher von den Grundstücken und Einrichtungen
bei anderweiter Benutzung erzielt werden kann, von dem bisherigen
Ertrage in Abzug zu bringen ist.
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175
Grosse Körper im Schlunde.
Von Winkler, Bezirksthierarzt an Grafenau.
Der Thierarzt wird nicht selten aufgefordert, angekaute,
im Schlunde der Binder eingekeilte Futterstoffe aus demselben
zu entfernen. Dies ist jedoch in der Regel keine leiohte Auf¬
gabe. Die bis jetzt übliohen operativen, resp. manuellen Ver¬
fahren sind folgende: 1) Das Zurüokschieben des Körpers in
die Rachen- und Maulhöhle. 2) Das Zerquetschen desselben.
3) Das Hinabdrücken des Körpers in den Magen. 4) Der
Schlundschnitt.
Das Heraufdrücken des Körpers aus der Halsportion des
Schlundes in die Rachenhöhle glückt nicht immer. Derselbe
bleibt häufig am hintern Ende des Pharynx stecken. Das
Herausholen aus dieser Region mit der Hand ist bei jungen
Thieren unmöglich, bei alten schwierig.
Das Zerquetschen ist meiner Ansicht nach nur bei ge¬
kochten Körpern ausführbar. Dasselbe wird am einfachsten
mit den Fingern ausgeführt. Das Zerquetschen harter Körper
mittels Zange oder mittels Hammer und Brett dürfte in der
Regel zu unheilbaren Verletzungen des Schlundes, der Luft¬
röhre und der Drosselvene führen.
Das Hinabdrücken des Körpers in den Magen kann die
Zerreissung des Schlundes im Gefolge haben.
Der Schlundschnitt hinterlässt häufig unheilbare Fisteln.
Statt des gefährlichen Schlundschnittes kann ich folgen¬
des Verfahren empfehlen: Man sticht einen dünnen Troikar,
dessen Durchmesser den eines starken Stahldrahtes nur um
Weniges übertrifft, bis auf den im Schlund eingekeilten
Körper ein, entfernt den Troikar, führt in die Stichwunde eine
Sonde, oder einen im Feuer gerade gestreckten, starken wenig
biegsamen Stahldraht ein, drückt hierauf den eingekeilten
Körper mit den Fingern etwas nach Oben und Vorne, so
dass man die Sonde an sein hinteres, resp. unteres Ende an¬
setzen kann, und schiebt ihn mittels der Sonde in die Maul-
höble zurück.
Diese Operation ist gefahrlos. Diese Stichwunde heilt
in wenigen Tagen ohne Kunsthilfe.
Das Hinabdrücken des festsitzenden Körpers in den
Magen habe ich 2 mal ohne Erfolg versucht. Das erstemal
riss der Schlund, das zweitemal sass der Körper so fest, dass
ich unverrichteter Dinge abziehen musste. In letzterem Falle
wurde der Körper am zweiten Tage abgeschluckt.
Wenn nun grosse Futterstoffe in der Brustportion des
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176
Schlundes stecken, so beschränke ich seit dieser Zeit meine
Thätigkeit auf folgende Punkte:
1) Wenn Tympanitis vorhanden ist, so troikarire ich den
Wanst und lasse die Troikarhülse bis auf Weiteres in der
Wunde.
2) Ich sorge für reichliche Ernährung mittels Mehltrank
und Leinsamenabkochung, Ist der eingekeilte Körper ein
kantiger, so kann die Nahrung in der Regel auf dem gewöhn¬
lichen Wege aufgenommen werden; ist derselbe rund, so muss
die Nahrung durch die Troikarhülse beigebracht werden.
3) Die Erweichung des Körpers muss befördert werden.
Organische Substanzen erweichen schnell, wenn sie mit faulen¬
den Körpern, resp. Fäulnisserregern in Gegenwart von Feuch¬
tigkeit und Wärme in Berührung kommen. Ich lasse daher
am ersten Tage den Saft von faulenden Rüben eingiessen,
wenn der verschluckte Körper eine Rübe ist, den Saft von
faulenden Kartoffeln, wenn der Körper eine Kartoffel ist etc.
In andern Fällen benütze ich Saft von faulendem Sauerkraute
oder auch Bierhefe.
4) Der Schlund muss schlüpfrig gemacht und die krampf¬
hafte Contraction desselben beseitiget werden. Ich giesse
daher vom 2. Tage an mehrmals Leinöl mit Morphium ein.
Dass das Eingiessen sehr vorsichtig geschehen muss, wenn
man eine Fremdkörperpneumonie verhindern will, ist selbst¬
verständlich.
Bei diesem Verfahren verschwindet der eingekeilte Körper
in der Regel bald aus dem Schlunde. Eine Schlundentzünd¬
ung dürfte kaum zu befürchten sein. Ich habe bei einem
Ochsen, in dessen Schlunde ein fremder Körper, muthmasslich
ein unreifer Apfel 4 Tage lang steckte, nach dem Abschlucken
desselben keine Spur von Krankheit finden können.
Sehr wünschenswerth wäre es, dass die Yersuchsstationen
der Thierarzneischulen ihr Augenmerk auf die Auffindung
eines zuverlässigen Brechmittels für Rinder richten würden.
Dasselbe müsste natürlich auch subcutan anwendbar sein.
Der vorstehend beschriebene Krankheitszustand würde mit
Hilfe eines solchen Mittels schnell beseitiget werden können.
Ueber die sogen, periodische Augenentzündung enthält die
„Deutsche Zeitschrift für Thiermedicin etc.* von Bölling er und
Franck (Band 7 Heft 1 und 2) von Dr. 0. Eversbuseh in
München eine Abhandlung, welche nicht allein wissenschaftliches
Interesse bietet, sondern auch die Aufmerksamkeit des Praktikers
verdient. Es ist in derselben — gestützt auf reichhaltiges, mit
Sachkenntniss und Anwendung der modernen Hülfsmittel der Augen-
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177
heilkunde verwertetes Material — zunächst ein kurzer Ueb erblick
bezüglich der zur Zeit bestehenden Ansichten über Ursachen, Wesen,
Symptome, Verlauf, Ausgang, Diagnose, Prognose und Therapie der
fraglichen Krankheit gegeben, zum Theil mit kritischen Beleucht¬
ungen und sind weiters — nach Vorausschickung kurzer Erörter¬
ungen der anatomischen Verhältnisse des normalen Pferdeauges —
die Resultate einer Reihe von E. selbst ausgeführter Untersuchungen
über die gröberen und feineren anatomischen Veränderungen in
verschiedenen Stadien der an periodischer Augenentzündung erkrankt
gewesenen Augen dargelegt sowie durch zahlreiche naturgetreue
Abbildungen veranschaulicht.
Diese fleissige Arbeit lässt jedoch auch nicht unerwähnt, wie
wenig befriedigend unser positives Wissen hinsichtlich der frag¬
lichen Krankheit eigentlich ist, wie Vieles noch in Dunkel gehüut
erscheint und welcher Weg eingeschlagen werden muss, um in der
Erkenntniss derselben weiter zu kommen. Es ist, wie der Ver¬
fasser betont, vor allen Dingen die gründliche und sachgemasse
Untersuchung eines reichlichen pathologisch-anatomischen Materials
von Pferden, die mit frischer periodischem* Augenentzündung be¬
haftet waren, nothwendig, wesshalb wir an alle Herren Collegen
die Bitte richten, durch Uebersendung solchen Materials zur wei¬
teren Erforschung dieser höchst wichtigen Krankheit mit beizutragen.
Die zu übermittelnden Augen wären möglichst
rasch in Alkohol oder Müller’sche Flüssigkeit zu
bringen und so unfrankirt an die k. Central-Thier-
arzneischule in München zu senden. F. F.
Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem BQIletin
Nr. 158 auf 1. Mai 1881. Die Zahl der vonMaul- und Klauen¬
seuche inficirten Ställe (65) ist sich ganz gleich geblieben, am
meisten verseucht sind noch die Kantone Tessin (24), Solothurn (18)
und Graubünden (11). — Die Lungenseuche ist erloschen. —
Im Kanton Bern kamen 3 Fälle von Milzbrand vor. — Wegen
Rotz-Wurm wurden 2 Pferde im Kanton Tessin und je 1 Pferd
in den Kantonen Bern und Aargau getödtet.
Ansteckende Hausthierkrankheiten im k. b. Regierungsbezirk
Schwaben im Monate April 1881. Im Schlachthause aer Stadt
Augsburg wurde bei 1 geschlachteten Ochen die Lungenseuche
constatirt. — Ein rotzverdächtiges Pferd im Amtsbez. Augs¬
burg, bei welchem nach den vorhandenen Anzeigen der Ausbruch
der Seuche als wahrscheinlich erklärt werden musste, wurde ge¬
tödtet und bei der Section rotzkrank befunden; 2 weitere verdäch¬
tige Pferde desselben Stalles sind contumacirt. — Die Räude ist
in je 1 Schafherde der Amtsbezirke Neu-Ulm und Hlerög&e^ fest¬
gestellt worden.
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178
Verschiedene Mittheilungen.
Die Einfuhr von Rindvieh aus Grossbritannien
zu Zuchtzwecken betr. wird vom Senat der Stadt Hamburg
unterm 2. Mai ds. Js. verordnet, dass bezüglich des Rindviehes,
welches auf dem Seewege aus Grossbritannien zu Zuchtzwecken
daselbst ein« und durchgeführt wird, hinfort von der am 1. August
v. J. angeordneten 4 wöchentlichen thierärztlichen Beobachtung
dann abzusehen ist, wenn die Herkunft der Thiere aus Grossbritan¬
nien durch ein zuverlässiges Ursprungsattest nachgewiesen wird,
und dieselben bei der alsbald nach der Ankunft in Hamburg vor¬
zunehmenden amtlichen thierärztlichen Untersuchung von anstecken¬
den Krankheiten frei befunden werden. Der untersuchende Thier¬
arzt ist beauftragt, diese Gesundheitsbescheinigung nicht zutirtheilen,
sondern das Erforderliche wegen der vierwöchentlichen Observation
zu veranlassen, falls er begründete Zweifel hegt, dass die Thiere
zu Zuchtzwecken bestimmt seien.
Der Minister für Landwirthschaft in Frankreich hat auf Grund
eines Gutachtens des Medicinalcomitös sämmtliche Präfecten des
Landes aufgefordert, das Verbot zu erlassen, irgend ein festes oder
flüssiges Nahrungsmittel zu verkaufen, in welchem Salicylsäure
oder ein Derivat derselben enthalten ist.
Behufs zweckmässiger Durchführung der öffent¬
lichen Trichinenschau in Berlin, ist vom Kgl. Polizei-Prä¬
sidium unterm 24. März ds. Js. eine Polizei-Verordnung erlassen
worden, nach welcher von den städtischen Behörden Fleischbeschau-
Aemter eingerichtet und mit der nöthigen Anzahl von Vorstehern,
Fleischbeschauern und Probenehmern besetzt werden. Hiernach
darf kein Schwein, welches innerhalb des Polizeibezirkes geschlachtet
wird, aus dem Schlachtraum entfernt oder in Stücke zerlegt wer¬
den, bevor dasselbe nicht vorschriftsmässig untersucht und für
trichinenfrei erklärt worden ist. Die Anmeldung zur Untersuchung
muss spätestens 12 Stunden nach der Schlachtung bei einem zu¬
ständigen Fleischbeschauamt erfolgen. Alle Personen, welche ge¬
werbsmässig Schweine schlachten, müssen ein Schlachtbuch führen
und in dasselbe jede Schlachtung eines Schweines eintragen. Wei¬
ters ist die Art der von den Fleischbeschauämtern anzuordnenden
Untersuchung der durch einen Probenehmer abzunehmenden Fleisch¬
proben durch einen Fleischbeschauer, das Verfahren im Falle das
Fleisch trichinenfrei oder trichinenhaltig befunden u. s. w. u. s. w.
umständlich vorgeschrieben und auch für den neuen städtischen
Viehhof, der einen selbstständigen Bezirk mit einem eigenen Be¬
schauamt bildet, geregelt, bezüglich dessen die Verordnung mit dem
16. April d. J. in Kraft tritt, während dieselbe für den übrigen
Polizeibezirk und für den Aktienviehhof erst bis 1. Juli d. J., der
von diesem Zeitpunkt an ebenfalls ein eigenes Fleischbeschauamt
erhält, Wirksamkeit erlangt. Die Gebühr für die Untersuchung
eines Schweines beträgt 1 Mark, welche in die städtische Kasse
fliesst. (D. Fleisch.-Ztg.)
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- .ii^i
Literatur.
Specielle Arzneimittellehre für Thierärzte. Von Dr. Eduard
Vogel, Prof, der medicinischen und chirurgischen Klinik an
der Kgl. württ. Thierarzneischule in Stuttgart. Zweite gänz¬
lich umgearbeitete Auflage des Taschenbuches der thierärzt¬
lichen Arzneimittellehre. Stuttgart. Verlag von Paul Ne ff*
1881. gr. 8. 604 S. 10 M.
Der Aufschwung, welchen die Pharmakologie seit dem Er¬
scheinen des Taschenbuches der thierärztlichen Arzneimittellehre
(y. Wochenschr. 1871 S. 366) genommen, sowie die veränderte
Basis, welche die Arzneimittellehre durch die physiologischen und
chemischen Fortschritte in der jüngsten Zeit erhalten hat, machten
es nothwendig, dass der Herr Verfasser die zweite Auflage seines
erwähnten Taschenbuches gründlich umarbeitete. Die therapeutische
Eintheilung ist beibehalten und werden die Thierarzneimittel in XX
Klassen nach ihren verwaltenden Wirkungen vorgetragen. Jeder
Klasse ist als Einleitung eine kurze Charakteristik der Eigenschaften
und Wirkungen der bezüglichen Mittel im Allgemeinen vorausge¬
schickt und wird dann von jedem einzelnen Heilmittel speciell be¬
schrieben : woher es stammt oder wie es gewonnen, dessen Verhalten,
physiologische Wirkung, klinische Anwendung, Dosirung und Form,
gegebenen Falles die Präparate desselben. Da stets auf das prak¬
tische Bedürfnis thunlichste Rücksicht genommen ist, so wird dieses
sorgfältig bearbeitete, mit einer Inhaltsübersicht sowie mit einem
vollständigen Sachregister versehene und buchhändlerisch gut aus¬
gestattete Buch voraussichtlich eine willkommene Aufnahme finden.
Zur Besprechung wurde eingesandt:
Der Milzbrand mechanisch, physisch und comisch erklärt
nebst Ergebnissen und Erwerbnissen, welche die wahre Einsicht des
Naturganzen fördern. Von E. Wilhelm. Nebst Abbildungen.
Liegnitz. Druck und Verlag von H. Krumhaar. 1881. gr. 8.
47 S. 1 M. 20 Pf.
Personalien.
Ausgeschriebene Kreisthierarztstelle:
. n . , Jährlicher fiesuche sind sinnreiches
e etatsmaii. Gehalt: Zuiehsti: bit zun bei d. L Regierung in:
Olpe. G00 M. 300 M. 15. Juni 1881- Arnsberg .
Der Kreisthierarzt Theodor Adam in Augsburg und der Bezirks-
Thierant Wilhelm Putseher in Bruck wurden zu ausserordentlichen
Mitgliedern des Obermedicinalausschusscs auf die Dauer der gegenwär¬
tigen Funktionsperiode der übrigen Mitglieder derselben ernannt.
Als beamtete Thierärzte im Sinne des Beiohsgesetzes mit den
Befugnissen eines Bezirksthierarztes sind nachstehende städtische
Thierärzte in widerruflicherWeise bestätigt worden: 1) für diek. Haupt-
und Residenzstadt München: a. Direktor J. Böbl für den Schlaoht- u.
Viehhof und b. G. Drechsler für den Stadtbezirk, 2) für die Stadt
Landshut K. Heller, 3) für die Stadt Passau G. Leeb, 4) für die Stadt
Regensburg K. Hopf, 5) für die Stadt Bamberg M. Fessle r, 6) für
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die Stadt Ansbach J. Ott, 7) für die Stadt Nürnberg E. Schwarz,
S) für die Stadt Würzburg K. Hacker, 9) für die Stadt Augsburg
a. Th. Adam und b. H. Weis köpf, 10) für die Stadt Donauwörth F.
Yogelgsang. Endlich wurden dem bei der kgl. Polizeidirektion in
München aufgestellten Thierarzte K. Wunder ohne Aenderung seiner
bisherigen Geschäftsaufgabe die Befugnisse eines Bezirksthierarztes in
widerruflicher Weise verliehen.
Der bisherige Kreisthierarzt des Kreises Prenzlau, Karl August
Wilhelm Schmidt, ist zum Departementsthierarzt für den Regierungs¬
bezirk Bromberg ernannt worden. Gleichzeitig ist demselben die Ver¬
waltung der Kreisthierarztstelle für den Stadt- und Landkreis Bromberg
sowie einen die Polizeidistrikte Labisohin, Znin und den östlichen Poli¬
zeidistrikt Schubin umfassenden Theil des Kreises Sohubin übertragen
worden.
Bflcher- und Instrumenten - Offerte. Der verstorbene College
Bersoh hat eine reichhaltige Bibliothek hinterlassen; es befinden sich
in derselben, neben älteren Büchern, die neuesten veterinär-medizinischen
und einschlägigen Werke, wie u. A.: Anaokers spec. Path. u. Therapie,
Franok’s Geburtshülfe, Haubner’s Gesundheitspflege, v. flering’s
Operationslehre, Müller und Roh de, die Rindviehzucht, Müller und
Schwarzeneoker, die Pferdezucht, May, das Rind, Probstmayr’s
Wörterbuoh, Röll’s Pathologie und Therapie, Siedamgrotzky, An¬
leitung zur ehern. Diagnastik, Spinola’s Handbuch der Pathologie und
Therapie, Stock fl et h, Chirurgie 6 Hefte, Vo g el’s Lehrbuch der phy¬
sikalischen Diagnostik, v. Ziemsen, Handbuch der acuten Infections-
krankheiten u. s. w., dann mehrere Jahrgänge des Magazins, des Archivs
(von Gerlach und Roloff), der Woohenschrift, endlich chirurgische In¬
strumente und viele Formularien für Thierärzte. Die Red. der Wochen¬
schrift erlaubt sich hierauf mit dem Bemerken aufmerksam zu machen,
dass Kauflustige sich an „Frau Anna Bersoh in Neumarkt, Oberpf.“
wenden wollen.
Bekanntmachung.
Der thierärztliche Kreisverein der Oberpfalz und von
Regensburg hält seine Generalversammlung pro 1881 Sonntag
den 26. Juni, Vormittag 10 Uhr, in einem Separatzimmer des
„neuen Hauses“ zu Regensburg ab, und werden die Herren
Vereinsmitglieder, sowie alle anderweitigen Herren Collegen hiezu
freundlichst eingeladen.
Tagesordnung: 1) Vereinsangelegenheiten, 2) Besprechung
des deutschen Reichsseuchengesetzes und 3) periodische Augenent¬
zündung der Pferde; Referent Bezirksthierarzt Imminger-Kemnath.
Regensburg, den 9. Mai 1881.
Gotteswinter. Loichinger.
Zur Notiz! Diejenigen Herren Collegen, welche sich schon
am Vorabend der Versammlung des thierärztlichen Kreisvereins
für Schwaben (Sonntag den 22. Mai d. J.) in Augsburg einfinden,
treffen sich im „Gasthof zu den 8 Kronen“ (vormals Donat Ott,
Bahnhofstrasse.)
Verantwortliche ßedaotion: Th. Adam in Augsburg. — Druck von ßaokl n. Loehner
Verlag von Wilh. Lttderi ts in Augsburg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heranagegeben von
Tb. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. 21 . Mai 1881.
Inhalt: Ueber Impfung von ThierBeuchen. — Personalien. — Kreis-
Thierechau in Speyer. — Bücheranzeige.
Ueber Impfung von Thierseuchen.
(Eine hypothetisohe Betrachtung.)
Von Kreisthierarzt Schneidemühl in KieL
In dem vor Kurzem erschienenen ersten Hefte des 84.
Bandes von Virchow’s Archiv veröffentlicht Dr. Paul Grawitz
die Resultate von Impfversuchen und formulirt auf Grund
derselben eine neue Theorie über das Wesen der Schutz¬
impfung, die sicherlich das weitgehendste Interesse bean¬
spruchen dürfte.
Dr. Grawitz brachte mittelst Veneninjection 3—4 Ccm einer
klar filtrirten, von allen Sporen befreiten Peptonlösung, auf
der bei 39°C. bösartige Schimmel gewachsen waren, in die
Blutbahn von Kaninchen, ohne irgend welche makroskopisch
oder mikroskopisch nachweisbare Krankheitsvorgänge nach
diesem Versuch constatiren zu können. Dasselbe trat ein,
wenn zur Injection eine Nährlösung verwendet wurde, die
sehr feine Partikelchen von Pilzfäden und Sporen enthielt,
deren Keimkraft vorher durch Digeriren bei 55° C. aufgehoben
war. Ein bei denselben Thieren in verschiedenen Zeiträumen
der ersten folgende Transfusion von malignen Sporen, tödtete
in den ersten Tagen die Versuchsthiere durch allgemeine Ver¬
schimmelung, ähnlich wie bei nicht präventiv geimpften Thieren*
Die präventive Impfung mit „sterilisirter Nährlösung“
machte also die Thiere nicht immun gegen die spätere Trans¬
fusion maligner Sporen.
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182
Anders gestaltete sich der Befund bei Impfungen mit
„physiologisch schwächeren Schimmelvarietäten.“ Als solche
werden sowohl die Stadien von Sohimmelpilzbildungen be¬
zeichnet, welche zu durchlaufen sind, um einen auf dem ur¬
sprünglich sauren, kalten und festen Nährboden entstandenen
Schimmelpilz bis zur Höbe der Entwickelung auf einer alcal-
ischen warmen Eiweissflüssigkeit zu führen, wie auch die
Stufen betrachtet, welche der so accomodirte Pilz von dieser
Höhe seiner Entwickelung nach abwärts betritt. Q. injicirte
nun sowohl von Repräsentanten der auf wie absteigenden
Reihe derartige Sporenmengen, dass von der malignen Art
der vierte Theil genügt hätte, den Tod durch acute Verschim¬
melung herbeizuführen. Zur Züchtung wurde der Milchschimmel,
oidium laotis, benutzt. Die Thiere zeigten sich bei der.Beob-
achtung gar nicht besonders unwohl, allein die schon am
dritten Tage vorgenommene Seotion eines Thieres ergab eine
niobt unerhebliche parenchymatöse Trübung in der Niere und
in der Leber. Die Itensität der Reaction von einer nur ge¬
ringen albuminösen Trübung bis zur grösseren oder geringeren
Fettmetamorphose stand in Beziehung mit dem geringeren
oder grösseren Grad der Malignität der eingespritzten Pilz¬
reihen. G. fand stets die Nieren und Leber afficirt and erst
bei grosser Ausdehnung der pathologischen Störung in diesen
Organen auch ausserdem das Herz erkrankt, und — was G.
auch bei malignen Verschimmelungen als besonders bevorzugte
Gegend constatirte — mycotische Heerde im M. illeopsoas.
Dagegen waren intaot Milz, Lymphdrüsen und Knochenmark
und ferner Gehirn und Haut.
Wurde nun Thieren dieser Versuchsreihe nach einem
grösseren oder kleineren Zwischenräume maligne Schimmel¬
pilze in verschiedener Verdünnung injicirt, so ergab sich bei
einzelnen getödteten Thieren zwar noch eine heerdweise Er¬
krankung in Nieren und Leber, doch waren die meisten über¬
lebenden Thiere nunmehr gegen eine abermalige Infection
mit selbst sehr grossen Mengen der malignen Sporen immun
geworden; sie bleiben dabei am Leben.
G. fasst das Ergebniss ungefähr dahin zusammen: 1. Die
mit halbmalignen Varietäten geimpften Thiere erreichten eine
solche Immunität, dass sie bei späterer Infection nicht nur
am Leben blieben, sondern dass man in deren Folge nur
äusserst wenige oder gar keine Spuren von Pilzembolien auf¬
finden konnte. 2. Nach einmaliger erfolgreicher Impfung (mit
verdünnten malignen Sporen also) entsteht später selbst bei
Einführung colossaler Mengen maligner Sporen nicht ein ein-
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183
ziger mycotischer Heerd d. h. es wurde nicht nur eine Ab¬
schwächung der Pilzkrankheit, wie Pasteur bei der Hfihner-
oholera und dem Milzbrand erreichte, sondern eine geradezu
absolute Immunität gegen dieselbe erzielt.
G. erprobt nun zunächst diesen grossartigen Erfolg and
die an denselben geknüpfte Theorie an der Schutzpooken-
Impfung. Die Hinfälligkeit der bisherigen Anschauung über
das Wesen der Impfung beweisend, sagt er:
„Es tritt ein Kampf um’s Dasein ein zwischen den para¬
sitären Sporen und den thierischen Gewebszellen. Aua diesem
Kampf, der allerdings die Organe entweder in heftige Ent-
zündungsreaction versetzen muss, wie bei den halbmalignen
Arten, oder direct die Schimmelnarcose hervorrufen muss, wie
bei Inoculation völlig maligner Varietäten, wenn anders er
wirksam sein soll, gehen die thierischen Zellen als Sieger
hervor, da sie im ersten Falle an Energie stärker, im zweiten
an Zahl dem kleinen Häuflein der eingeimpften Sporen ge¬
genüber in unverhältnissmässiger Uebermacht sind. Dieser
Kampf bewirkt für die Gewebe dasselbe, was bei den Pflanzen¬
zellen durch eine Oultur erzeugt wird, in welcher die Pilze
gegen die hohe Temperatur und die ooncurrirenden Bacterien
widerstandsfähiger werden, er erhöht die Lebensenergie der
Thierzellen gegen die Parasiten.“
„Die Immunität nach präventiver Impfung entsteht durch
Anpassung der Gewebszellen an das energische Assimilations¬
vermögen der Pilze, und ihre Dauerhaftigkeit auf Monate und
Jahre hinaus beruht auf Vererbung dieser höheren physiolo¬
gischen Ernährungsenergie von einer Zellengeneration auf die
andere."
G. tritt mit dieser Ansicht in directen Gegensatz zu der
von Naegeli vertretenen Annahme über das Wesen beim Auf¬
treten der Pilze als Krankheitserreger. Nach Naegeli ist eine
anomale Beschaffenheit der Säfte erforderlich, damit Pilze im
thierischen Organismus sich fortentwickeln, und die Immunität
nach der Impfung bedeutet für ihn eine Rückkehr des abnormen
Zellenchemismus zur Norm. Grawitz dagegen erklärt das er¬
folgreiche Einwirken der Pilze — wenn dieselben sich in
einer gewissen Höhe der Wachsthumsenergie befinden — durch
die besonders schwache Ernährungsenergie bei einzelnen Ge¬
weben, welche allein die Prädisposition abgibt und gewöhn¬
lich als die physiologische Norm bezeichnet wird. Die Immu¬
nität nach der Impfung aber zeige die erfolgte Anpassung
jener schwächeren Zellen an stärkere Ernährungsenergie d. h.
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184
dass die Umzüchtung normaler Gewebe zu physiologisch ab¬
norm kräftigen Parenchymen stattgefunden hat.
Es gipfelt somit die Theorie des Dr. Grawitz in der
durch die Impfversuche gewonnenen Annahme, dass die Im¬
munität nach der Impfung — also die erfolgreiche Impfung
— bedeute, dass das geimpfte Individuum eine über die
(physiologische) Horm erhobene Widerstandsfähigkeit seiner
Gewebe gegen die Einwirkung der Pilze erlangt habe.
G. zählt dann auch bei Erprobung seiner Theorie an
einzelnen Infectionskrankheiten ferner die Accomodation der
Gewebe, wie sie in beschränktem Masse bei länger fortge¬
setztem Gebrauch chemischer Gifte z. B. Arsenik, Morphium
etc. stattfindet, zur Stütze derselben auf, indem auch diese
Accomodation eine Umzüchtung der schwächeren Gewebe in
abnorm kräftige bedeute.
Abgesehen davon, dass, wie ich glaube, überall wo eine
länger fortgesetzte Anwendung eines Arzneimittels stattfindet
an diesen Umstand gedacht werden muss, um die schliessliche
Indifferenz der Gewebe zu erklären, wie z. B. der oft ver¬
gebliche Versuch chronische Catarrhe der Schleimhäute durch
längeren Gebrauch desselben Mittels zu heilen, dürfte es in
der Thiermedicin noch ein besonders lehrreiches für Accomo-
dation der Gewebe geben. Ich meine den sog. Strahlkrebs.
Wenn man die vielen Specifica, die dagegen empfohlen sind,
betrachtet, so könnte man nach obiger Theorie wohl mit Recht
behaupten, sie werden so lange helfen, als der Zeitraum
zwischen deren erste Anwendung und Heilung nicht grösser
sein muss, als derjenige, welcher nöthig ist, eine Accomodation
der Gewebe herbeizuführen; tritt die letztere ein, ehe die
Heilung erfolgt ist, so muss man das Mittel wechseln. Wie
anders sollte man sich denn die wohl auch sonst gemachte
Beobachtung erklären, welche sich bei einer fast l 3 /* Jahre
fortgesetzten und zur Heilung geführten Behandlung zweier
Pferde in der Veterinärklinik zu Halle a./S. darbot, *) War
es durch Messer, Druckverbände und Adstringentien endlich
gelungen, die Heilung an den ungünstigeren Stellen herbei¬
zuführen, so zeigten sich einzelne Partien, die der Einwirkung
der Arzneimittel am besten zugängig waren, wie Strahl und
abgegrenzte Stellen inmitten der Hufwand, schliesslich voll¬
ständig indifferent gegen das bisher an anderen Stellen mit
Erfolg benutzte Mittel. Erst wenn ein Wechsel des bisherigen
Medicaments vorgenommen, folgte die Heilung oft zusehends
*) Herr Prof. Pütz hat <über diese Fälle in den Vorträgen von
Prof. Siedamgrotzky beriohtet.
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in kürzester Zeit. Dass aber auch eine „Umzüchtung in ab¬
norm kräftige Gewebe“ stattfindet, konnte ebenfalls genügend
constatirt werden, da das neugebildete und schnell wachsende
Strahlen- und Sohlenhorn sich in bedeutend höherem Masse
fester und widerstandsfähiger erwies, als das vor der Erkrank¬
ung producirte resp. nicht erkrankte.
Bei mycotischen Processen, sagt G. Ste. 107 der citirten
Abhandlung, hangt der Erfolg der Impfung ab 1) von der
Itensität und Dauer, mit welcher die Pilze das erste Mal ein¬
gewirkt haben und 2) von dem Grade der Malignität, welchen
diejenigen Pilzindividuen, die die spätere Infection vermitteln,
schon vorher auf anderem Nährboden erworben hatten, bevor
sie in den Kampf gegen die lebenden Gewebszellen eintreten.
Am Schlüsse dieser höchst lehrreichen Arbeit gedenkt
G. noch besonders der Vererbung der höheren Widerstands¬
fähigkeit der Gewebszellen innerhalb desselben Individuums
und auf andere. Wenn noch nach Jahr und Tag trotz des
physiologisch steten Wechsels in Zuwachs und Einbusse der
Gewebe, jener abnorm hohe Grad der Lebensenergie der Ge¬
webe besteht, der durch die Impfung zuerst hervorgerufen ist,
so müssen wir annehmen, dass diese erworbene Eigenschaft
auf die Nachkommen jener im Kampf geprüften Zellen über¬
tragen ist. „Der Gedanke liegt nahe, ob die Vererbung sich
etwa auch auf die Nachkommen der geimpften Individuen
erstreckt und es liesse sich bei sorgfältiger Bearbeitung der
Statistik vielleicht mancher Anhaltspunkt dafür finden.“ „Es
ist wohl denkbar, dass die Pockenseuche, die im Mittelalter
die furchtbarsten Verheerungen unter den Menschen anrich¬
tete, nioht allein durch die erst spät eingeführte Impfung der
einzelnen Individuen an Intensität verloren hat, sondern dass
ihre Gewalt zum nicht geringen Antheil an der durch viele
Geschlechter nach einander erfolgten Durchseuchung mit dem
echten Variolagifte bereits gebrochen ist.“
Es wird jedem Leser dieses seiner Bedeutung wegen
etwas ausführlich behandelten Auszuges jener interessanten
Arbeit, der Versuch einleuchtend sein, einmal zu prüfen, wie
weit man aus den von Dr. Grawitz angestellten Experimenten
und den daran geknüpften Schlussfolgerungen Momente finden
kann, welche geeignet sind, zur Lösung noch bestehender
Widersprüche über den Nutzen der Schafpocken- und Lungen¬
seucheimpfung etwas beizutragen. Natürlich soll diese Ueber-
legung auf die in neuerer Zeit immer mehr begründete An¬
nahme gestützt sein, dass kleinste Parasiten die Ursache jener
Seuchen sind.
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186
Bei den Schafpooken ist durch §. 49 des Reichs-
Viehseuchengesetzes die Schutzimpfung verboten! dagegen die
Nothimpfung angeordnet worden. In Bezug auf das durch
jahrelange ungünstige Erfahrungen nothwendig gewordene
Verbot der Schutzimpfung sagt nun Tappe in einer soeben
beit Hirschwald erschienenen Arbeit über „die Schafpocken“'
S. 48 „der vor einigen Jahrzehnten noch ernstlich verfolgte
Gedanke, durch fortgesetzte Impfung den Impfstoff gewisser-
massen zu veredeln, oder — wie man sich ausdrückte — zu
einer höheren Potenz zu erheben und mittelst der Schutz¬
impfung die eigentliche Pockenseuche gänzlich zu tilgen, ist
als ein wissenschaftlicher Irrthum erkannt worden.“
loh möchte nun glauben, dass der vor Jahrzehnten ernst¬
lich verfolgte Gedanke durch fortgesetzte Impfung die eigent¬
liche Pockenseuche zu tilgen, keineswegs schon das Zeugniss
eines „wissenschaftlichen Irrthums“ verdient, wenngleich die
bisherige Ausführung des Gedankens sich practisch mit so
vielen Opfern bis zur Erreichung des Zieles verknüpft zeigt,
dass von derselben Abstand genommen werden musste. Auch
Tappe wird nach dem Studium oben citirter Arbeit von Gra-
witz, die erst nach seiner publicirt ist, wohl zugestehen, dass
jener Gedanke durch die Experimente von G. eine bestimmte
Bedeutung, wenn auch in anderer Weise bekommen hat.
Mit Recht hebt Dr. Grawitz (S. 109) die Thatsache her¬
vor, dass wenn die aus 8 Personen bestehende Eskimofamilie
an der Schutzimpfung der Menschenpocken gestorben sind,
wiewohl in unseren Culturländern dieselbe selbst von Säug¬
lingen siegreich überwunden wird, im Anschluss an die Ver¬
suchsresultate der Gedanke zur Erklärung sehr nahe liegt,
dass bei uns schon Väter und Vorfahren durch die Seuche
selbst und durch künstliche Impfung im Kampf um’s Dasein
gegen das Pockencontagium gestählt sind, während auf den
Schneefeldern von Labrador noch heute ein Culturvolk lebt,
„das unvorbereitet und ungeübt im Erhaltungskampfe gegen
parasitäre Organismen unterliegen kann, selbst wenn die Krank¬
heitserreger in einer Varietät gegen sie eindringen, die bei
uns mit Sicherheit selbst von Säuglingen überwunden wird.“
Wenn man nun ähnliche Erwägungen bei Beurtheilung
der mit d.er Schutzimpfung der Schafpocken gemachten Er¬
fahrungen anstellen will, so dürfte dabei noch zu berücksich¬
tigen sein, dass der Erfolg der Schafpockenimpfung zu sehr
von Nebenumständen abhängig und beeinflusst werden kann.
Ist wirklich in einer Heerde durch natürliche und künstliche
Pocken im Verlaufe von vielen Jahren eine bestimmte Acco-
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. - rfvinitML
187
modation, eine bestimmte Widerstandsfähigkeit der Nachkommen
eingetreten, in Folge dessen Impfpocken wie natürliche Pooken
«inen sog. „milderen Verlauf“ nehmen, so wird diese durch
Vererbung erlangte Widerstandsfähigkeit sofort in Frage ge¬
stellt durch die Einführung neuer Zuchtthiere aus einer pocken¬
freien Gegend, deren Nachkommen — „weil ungeübt in diesem
Kampfe“ — all die grösseren Gefahren zu überstehen haben,
wie sie stets bei Einwirkung parasitärer Gifte auftreten, wenn
die Individuen an dieselben in keiner Weise gewöhnt sind.
Bedenkt man ferner, dass vielleicht der Zeitraum vom
ersten Auftreten der Pockenseuche und Ausführung der Impf¬
ung in Deutschland bis jetzt unter Berücksichtung der ge¬
nannten Umstände nicht genügt, um schon derartig wider¬
standsfähige Generationen zu erzielen, welche die Impfung
mit Erfolg und ohne erhebliche Allgemeinerkrankung über¬
stehen, so dürften die bisherigen ungünstigen Ergebnisse bei
der Schutzimpfung wohl eine gewisse Erklärung erhalten.
Daraus folgt aber auch, dass wegen der etwa nach vielen
Jahrzehnten durch die fortgesetzte allgemeine Schutzimpfung
erreichbaren widerstandsfähigen Generationen man nicht die
Erreichung dieses Zeitpunktes fernerhin mit soviel Opfer be¬
zahlen darf, wie dieselben nothwendig noch in den nächsten
Zeitabschnitten nach obiger Anschauung eintreten müssten.
Ist desshalb auf der einen Seite das Verbot der Schutzpocken¬
impfung eine national-ökonomische NothWendigkeit, so bleibt
auf der anderen die wissenschaftliche Bedeutung jener Mög¬
lichkeit bestehen, dass eine gegen die Einwirkung des Pocken-
contagiums immune Schafgeneration durch fortgesetzte allge¬
meine Schutzimpfung zu erreichen wäre.
Es fragt sich nun, ob nicht die Möglichkeit vorhanden
ist, im Anschluss an die von Grawitz gewonnenen Resultate,
in der bisherigen Ausführung der Impfung Modificationen vor¬
zunehmen, die — nachdem ihr Werth experimentell festge¬
stellt — geeignet wären, auch ohne dass die Erreichung jenes
mit vielen Opfern verknüpften Zeitpunktes nothwendig, mehr
widerstandsfähige Thiere gegen den Angriff des Pockencon-
tagiums zu erhalten.
Als eine solche Modification wäre etwa die allmählige
Steigerung der Concentration der Lymphe zu betrachten.
Wenn man in einer Schafheerde und in einem Orte
die Impfung zum ersten Male vornehmen will, wo bisher
weder die natürlichen Pocken vorgekommen, noch die Eltern
der zu impfenden Thiere die Ovination überstanden haben,
so würde nicht, wie bisher die Regel war, die Pockenlymphe
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188
mit 1 höchstens 2 Theilen Glycerin verdünnt, sondern beson¬
ders bei Lämmern in einer bedeutend stäfeeren Verdünnung
(etwa 1:50—100 Glycerin) zuerst anzuwenden sein* Nach
einem Zeitraum von einigen Wochen müsste dann die Impf¬
ung mit einer weniger verdünnten Lymphe (etwa 1:20—40).
wiederholt und nach einem weiteren Zwischenraum die reine
Lymphe verwendet werden. Es wäre denkbar, dass wenn der
Zwischenraum nicht zu kurz bemessen, durch die gewisser-
massen in gesteigerter Dosis vorgenommene Impfung eine
Accomodation und Widerstandsfähigkeit in dem Grade erreicht
würde, um die Thiere den Angriff des reinen Pockengiftes
ohne erhebliche Allgemeinerkrankung überstehen zu lassem
Bei Vornahme der ersten Impfung mit sehr verdünnter Lymphe
— bei Schafen würde die Concentration stärker als bei Läm¬
mern sein können — darf dann der Erfolg dieser Impfung
nicht etwa von eintretender Pockeneruption an der Impfstelle
oder sonstigen Störungen im Allgemeinbefinden abhängig ge¬
macht werden, da ja die lehrreichen Versuche von Chauveau
im Verein mit den von Grawitz zeigen, dass auch ohne
klinisch nachweisbare Störungen und ohne Localisation der
Impfpocke leichte parenchymatöse Veränderungen vorüber¬
gehend nach leichten Impfungen in den bevorzugten Organen
(Leber und Niere) eintreten können. Von Werth wäre es
vielleicht gewesen, wenn Tappe seine interessanten Versuche
nach dieser Richtung hätte ausdehnen können und sowohl die
Wirkung verschiedener Concentrationen geprüft, wie auch
event. durch die Section festgestellt hätte, ob sich pathologische
Veränderungen nach weisen lassen zu einer Zeit, wo jede er¬
hebliche klinische Störung und Reaction an der Impfstelle
gefehlt haben. Neben diesen bei Ausführung der Nothimpf-
ung zunächst versuchsweise vorzunehmenden Modificationen,
würde zweckmässig auf eine Verwendung nur solcher Thiere
zur Zucht (in den bedrohten Distrikten) hinzuwirken sein, die
durch Ueberstehen der natürlichen oder geimpften Pocken
bereits eine bestimmte Widerstandsfähigkeit erlangt haben und
somit eine theilweise Garantie der Vererbung derselben bieten.
Eine genaue Statistik über den Verlauf der natürlichen,
und geimpften Pocken und den Verlust in Heerden, wo man
nach vorstehenden Gesichtspunkten verfahren, gegenüber jenen
wo, wie bisher die Impfung und die Zucht betrieben ist, würde
möglicherweise einen Einblick in die ursächlichen Verhältnisse
der wechselnden Resultate bei der Nothimpfung überhaupt
verschaffen können.
Allerdings würde auch beim günstigsten Resultate zunächst
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189
kein Grund sein, eine allgemeine Schutzimpfung wie beim
Menschen einzuführen, man konnte eich darauf beschränken
in Gemässheit des §. 47 des ReichsViehseuchengesetzes in den
bedrohteren Gegenden die Nothimpfung auf eine grössere Zahl
Ton Orten auszudehnen. Ohne Zweifel wird, f so lange nicht
eine genaue Dosirung des Impfstoffs bei den zu wiederholen¬
den Ovinationen feststeht, das Ergebnis zuerst kein hervor¬
ragend günstiges sein können, immerhin aber im Laufe der
Zeit zu erwarten sein, wenn constatirt ist, wie oft, in welchen
Zwischenräumen und in welchen Goncentrationen die Impfung
vorzunehmen ist, um ohne erhebliche Allgemeinerkrankung
Immunität herbeizuführen.
Bei der Lungenseuche liegen die Verhältnisse' noch
günstiger, um Beweise für die Tragweite der von Grawitz
formulirten Sätze abgeben zu können.
Studirt man die bisher erschienenen Berichte der Egl.
technischen Deputation für das Veterinärwesen auf die Ver¬
breitung der Lungenseuche, so muss man wohl behaupten, dass
diese Krankheit in der Provinz Sachsen zwar stationär ist,
aber trotzdem im Verhältniss zur Verbreitung nicht diejenigen
Verluste hervorruft, wie dieselben bei dem Auftreten der
Seuche in anderen Provinzen beobachtet werden. Die Er¬
klärung würde sein, dass gerade in der Provinz Sachsen durch
die am ausgedehntesten und nachhaltigst vorgenommene Impf¬
ung schliesslich eine bedeutend widerstandsfähigere Rindvieh-
Generation gegen die Einwirkung sowohl der geimpften wie
der natürlichen Lungenseuche hervorgegangen ist, als solche
in irgend einer anderee Provinz des preussischen Staates vor¬
handen sein kann. Das stationäre Vorhandensein der Lungen¬
seuche in Sachsen wird aber besonders auf Rechnung des er¬
heblichen Wechsels der Viehbestände durch Zukauf zu bringen
sein. Ist auf denjenigen Höfen, wo ein sehr geringer und
seltener Wechsel im Viehbestände stattfindet, durch die von
Generation zu Generation vorgenommenen Impfung schliesslich
eine bestimmte Immunität gegen das Lungenseuchecontagium
eingetreten, so wird sofort auf demselben Hofe das Auftreten
der Lungenseuche die grössten Verluste hervorrufen können,
wenn ein Viehstamm inficirt wird, der kurz vorher aus einer
Gegend importirt ist, wo die Lungenseuche nie geherrscht,
noch die Impfung derselben je vorgenommen wurde. Auch
die schleunigst vorgenommene Impfung wird bei diesem Vieh¬
stamme nicht die günstigen Resultate hervorrufen, wie bei
jenem alten Viehstamme, dessen Erzeuger bereits „im Kampfe
um’s Dasein gegen das Lungenseuchecontagium“ durch Ueber-
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190
stehen der Seuche oder der Impfung gestählt und diese 'Wider¬
standsfähigkeit auch auf die Nachkommen in gewissem Grade
äbertragen haben.
So dürfte auch zu erklären sein, wenn in einzelnen Vieh-
stämmen der Provinz Sachsen die Impfung stets mit sehr
gutem Erfolge vorgenommen wird, während dieselbe in an¬
deren dauernd wechselnden Beständen weniger günstige Resul¬
tate aufzuweisen hat. Natürlich sehe ich hiebei von Verlusten
ab, die durch zu spätes Impfen — nach Ausbruch der Seuche
wo durch die Impfung das Gontagium noch verstärkt wird
— und schlechte Lymphe entstanden sind. Im Grossen und
Ganzen aber glaube ich, dass die Verluste und widersprechen¬
den Angaben bei der Impfung weniger in der vielleicht bis¬
her hiebei zu stark betonten besser oder schlechter ausge¬
führten Impfung selbst, als in den günstigeren oder ungün¬
stigeren Umständen zu suchen sind, mit denen der Operateur
zu rechnen hatte. Wer in einem bisher lungenseuchefreien
Orte zum ersten Mal einen Rindviebstamm impft, wird ungün¬
stigere Resultate aufweisen, als derjenige, welcher einen Rind¬
viehstamm impft, der in einem Orte sich befindet, wo die
Seuche seit langer Zeit vorkommt und lange geimpft wird,
wo alle vorhergehenden Generationen, also auch die Eltern
des eben zu impfenden Viehstammes, bereits geimpft waren.
So finden aber auch die günstigen Resultate der Impfung in
Holland und die weniger günstigen in anderen Ländern ihre
Erklärung.
Aehnlich wie bei den Pocken vorgeschlagen, würde sich
nun auch vielleicht bei der Nothimpfung der Lungenseuche
der Versuch lohnen, da wo die Impfung in einem Stalle zum
ersten Mal und in einer bisher seuohenfreien Gegend vorge¬
nommen wird, zunächst mit sehr verdünnter Lymphe zu be¬
ginnen und die Vaccination in grösseren Zwischenräumen mit
concentrirterer Lymphe zu wiederholen. Insbesondere wäre
dies bei Kälbern angezeigt. Natürlich muss die Impfung —
wegen des langen Incubationsstadiums der Lungenseuche —
sehr frühzeitig vorgenommen werden, um bereits kräftig zu
sein. Hier wie bei den Pocken darf ferner auch das Fehlen
jeder Reaction an der Impfstelle nicht als Beweis angesehen
werden, dass die Impfung resultatlos verlaufen, vielmehr ist
mit stärkerer Concentration fortzufahren und mit reiner unver¬
dünnter Lymphe zu endigen.
Statistische Angaben über den Erfolg so modificirter Impf¬
versuche, würden dann unter Berücksichtigung der Gegend und
des geimpften Viehstammes über den Werth jener entscheiden.
uV-äfc*:-
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191
Sind nun die besprochenen beiden Thierseuchen diejenigen,
welche als impfbare Seuchen bis jetzt für Deutschland die
grössere Bedeutung haben, so lehrt noch ein Blick auf die
anderen, dass auch bei den meisten dieser eine gewisse Wider¬
standsfähigkeit von Generation zu Generation sich forterben
kann, wo die betreffenden Seuchen stationär sind. So ist der
bedeutend mildere Verlauf der Rinderpest in Russland, wo
dieselbe stationär, und der langsamere Verlauf des Milzbrand
in mehr stationären Gegenden desselben (Sachsen und Schle¬
sien) jedenfalls als ein Zeichen grösserer Widerstandsfähigkeit
durch Vererbung derselben anzusehen. Allerdings ist dabei
zu berücksichtigen, dass je rapider und je ausgedehnter die
Produktion neuer Parasiten aus den eingeführten im thier-
ischen Organismus vor sich geht, desto längere Zeit und desto
grössere Opfer werden nöthig sein, um Thiergenerationen zu
erhalten, welche diesen mörderischen Eindringlingen genügend
widerstandsfähig gegenüberstehen. Beim Milzbrand werden
vielleicht die Versuche von Pasteur später die Mittel lehren,
auch dieser gefährlichen Seuche gegenüber durch zweckmässig
vorgenommene Impfung widerstandsfähige und event. immune
Thiere zu erhalten.
Deutlicher liegen noch die Verhältnisse beim Rotz, ob¬
wohl die in der Literatur verzeichneten Fälle spontaner Heilung
desselben, wie die Thatsache, dass in einem inficirten Stalle
keineswegs alle Thiere in gleicher Weise und überhaupt er¬
kranken, auch bei dieser Seuche die Annahme zulassen, dass
da, wo dieselbe seit vielen Jahren stationär (Posen und
Preussen) eine viel grössere Widerstandfäbigkeit der Thiere
gegen den Angriff des ßotzcontagiums herbeigeführt wird.
Bei der Tollwuth ist natürlich bisher am wenigsten mög¬
lich gewesen, Klarheit über das Wesen dieser verhängnis¬
vollen Seuche zu erhalten; vielleicht bringen die weiteren
Beobachtungen, wie sie Eisenberg*) in den Speicheldrüsen
tollwuthkranker Hunde gemacht, weitere Einsicht in dasselbe.
Resumire ich kurz die vorstehenden Betrachtungen, zu
denen ich bei dem aus anderen Gründen vorgenommenen
Studium der Literatur über die Thierseuchen nebst den neue¬
ren Untersuchungen gekommen bin, so mögen dieselben viel¬
leicht im Anschluss an die Experimente von Grawitz die An¬
regung abgeben bei Ausführung der Nothimpfung der Schaf¬
pocken und der Lungenseuche bestimmte Modifikationen einzu-
*) A. Eisend) erg, anatomische Veränderungen der Speicheldrüsen
bei der Wuthkrankheit der Hunde und des Mensohen „Centralblattt für
med. ‘Wissenschaften*, 1881 Nr. 23.
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192
führen und die Statistik darüber zu vervollständigen. Zu den
ersteren wäre die Einführung gesteigerter Concentrationen bei
der Impfung, zur letzteren die Angabe zu rechnen, ob die
geimpften Thiere bereits Nachkommen von geimpften Thieren
sind oder solchen Heerden angehören, wo die betr. Seuche
lange stationär ist.
fir Im irui:
Quer/uri.
Prenzlau.
Heinsberg.
Personalien.
Ausgeschriebene Kreisthierarztstellen:
Jibrlieber Geiuebe liid eiinuticlei
«tatimiu. ItitU: Ziitltiii: bii iss bii i L Rtgitrug ii:
G00 M. — 9. Juni 1881. Merseburg .
— — 18. Juni 1881. Potsdam.
600 M. 480 M. 15. Juli 1881. Aachen.
Die Stelle eines Distriktsthierarztes in Trostberg ist erledigt.
Bewerber wollen sioh unter Vorlage der Zeugnisse bis 30. d. M. melden.
Distriktsthierarzt hatte bisher 300 M. aus Kreis- 360 M. aus Distrikts¬
fonds, ferner Bezüge für Ueberwaohung der Yiehmärkte, Fleischbeschau,
Hundevisitationen eto. und kann eine lohnende Praxis antreten.
Am 16. Mai 1881.
Kgl. Bezirksamt Traunstein.
Heokenst aller.
Der Veterinär-Assessor bei dem Medicinalcollegium der Provinz
Hannover, Direktor der Thierarzneisohule, Prof. Dr. med. Carl Joh.
Christian Dammann in Hannover, ist zum Medioinalrath ernannt
worden.
Der Distriktsthierarzt Eonrad Bogner in Hof wurde zum beam¬
teten Thierarzt der Stadt Nürnberg ernannt.
Gestorben ist der Bezirksthierarzt F. Bieber in Hof im 77. Lebens¬
jahre.
Der gemeinschaftliche Besuch der Kreisthierschau in
Speyer von Seiten der Pfälzer Thierärzte ist auf Samstag den
28. Mai d. J. verabredet, was hiermit allen jenen Herren Collegen,
welche oben genannte Ausstellung besuchen wollen, ergebenst mit-
getheilt wird. Thomas.
Bacher-Anzeige.
Verlag von Aogust Hirschwald in Berlin.
Soeben erschien:
Pliysiologie
des Menschen and der Sängethiere.
Lehrbuch für Studircnde von Dr. J. v Munk.
1881. Mit 68 Holzschnitten. 14 Mark.
Verantwortliche ttedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Raokl n. Loebner
Verlag von Wilh. Lh de rite in Augsburg.
1
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-j
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraasgegeben von
Th. Adam in Augsburg. •
XXV. Jahrgang. N= 22 , Juni 1881 .
Inhalt: Wuthkrankbeit bei einem Pferde. — Verhandlungen des thier-
ärzliehen Vereins in München. — Bestimmungen zur Ausführung
des Reiohsviehseuchengesetzes, zur Instruktion desselben, sowie zum
preuBsischen Ausführungsgesetze. — Literatur. — Personalien. —
Berichtigung.
Wuthkrankheit bei einem Pferde.
Von Bezirksthierarzt Ferdinand Merkt in Kempten.
Bei dem Pferde eines hiesigen Bräuers zeigten sich am
30. April 1880 Erscheinungen der Wuthkrankheit. Dieses
Thier war etliche Wochen vor dem Ausbruche der Krankheit
in Oesterreich angekauft worden, der Verkäufer konnte j.edoch
nicht mehr ausgemittelt werden.
Noch nie hatte ich Gelegenheit die Wuthkrankheit bei
einem Pferde so genau vom Beginne der Erkrankung an,
d. b. zu einer.Zeit, in der ich noch nicht im entferntesten an
das Vorhandensein dieses Leidens dachte, zu beobachten, als
hier und dürfte es dessbalb einiges Interesse bieten eine kurze
Schilderung des Krankheitsverlaufes mitzutheilen.
Innerhalb 3 Tagen wurde ich von dem Besitzer des fr.
Pferdes öfters gerufen mit dem Bemerken, dass das einspännig
gebrauchte Pferd plötzlich sehr unruhig und aufgeregt, ohne
allen Grund scheu und unfolgsam gewesen sei und oft plötz¬
lich nicht mehr gezogen hätte. Nach Verlauf von etlichen
Minuten hätte sich das Pferd jedoch immer wieder beruhigt
und wie gewöhnlich betragen.
Am 3. Tage traten nun auch im Stalle bei dem Pferde
tobsüchtige Erscheinungen mit starkem Schweissausbruohe ein,
welche jedoch ebenfalls nur kurze Zeit andauerten und bei
meiner Ankunft stets wieder vorüber waren.
Am 4. Tage wurden die Anfälle heftiger und anhalten-
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der; das Pferd zeigte Unruhe, trippelte hin und her, zuckte
öfters ersohrocken zusammen, als wenn Jemand von rückwärts
dem Pferde mit der Peitsche gedroht hätte. Dabei war die
Pupille sehr erweitert, es zuckten die Hautmuskeln stark,
heftiger Schweissausbruch trat ein und gleichzeitig Schling¬
beschwerden. In ruhigen Zwischenräumen frass das Pferd
noch etwas Kurzfutter.
Am 5. Tage war die Fresslusst ganz aufgehoben, die
furchtbaren und schrecklichen Anfälle dauerten fort und hörten
auch keine Minute mehr auf; das Pferd suchte begierig Wasser
zu trinken, letzteres floss jedoch alles zur Nase wieder her¬
aus. Der Schweissausbruch erreichte den höchsten Grad, der
Kopf und die Brust waren vom Anschlägen an Barren, Raufe
und Mauer ganz verschulden; hiebei blieb das Pferd fort¬
während stehen. Während der Anfälle zerbiss es den Tränk¬
eimer und Barren und schnappte auch nach seinem Wärter
oder schlug plötzlich mit einem Hinterfuss heftig nach rück¬
wärts. Dabei magerte das Thier ganz rapid in hohem Grade
ab. Am 6. Tage wurde das Athmen heftig beschleunigt, die
Aufregung erreichte den höchsten Grad, das vorher gut ge¬
nährte Pferd war zum Skelete abgemagert; im Schweiss ge¬
badet bot es einen schrecklichen Anblick dar. Plötzlich wur¬
den die Anfälle schwächer und das Pferd, welches sich bis¬
her stehend erhalten hatte, zeigte sich sehr hinfällig; es trat
Lähmung des Hinterkörpersein, das Thier stürzte nieder und
wurde kurze Zeit nachher in den aus Heuseilen hergestellten
Halftern erdrosselt im Stalle gefunden.
Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München.
Die Sitzung am 27. März 1880 wurde vom Vorstände Göring
eröffnet und von demselben zunächst als Thema für die beabsich¬
tigte Wanderversammlung in Bamberg von Seite des Vereins
„Standpunkt der Fleischbeschauer gegenüber der
Tuberku lo s e Ä in Vorschlag gebracht, was von der Versammlung
angenommen wird.
. Sodann zeigte Bezirksthierarzt Putscher zwei von verschie¬
denen Kälbern stammende Tuberkulose-Präparate vor. Bei dem
einen dieser Thiere war die Brusthöhle und deren Organe vollstän¬
dig frei und Tuberkulose nur in den Baucheingeweiden, bei dem
anderen ausschliesslich in den Lungen vorhanden. Mit Rücksicht
auf das öftere Vorkommen der Tuberkulose bei Kälbern erachtet
Referent die Beschau der Brustorgane für nothwendig, welche bei
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den auf den Markt gebrachten Eälbern seines Wissens nicht statt«
finde.
Direktor Eöbl bemerkt, dass die Zahl der zugeführten ge«
schlachteten Kälber in München an einem Tage häufig 2000 Stück
betrage und desshalb die yon dem Vorredner gewünschte Beschau
auf dem Münchener Viehhofe gar nicht durchführbar sei. Ueber-
dies finde in München ausserhalb des Schlacht- und Viehhofos in
den Verkaufsläden eine zweite Visitation durch die Bezirks-Inspek¬
toren statt, wobei sich vorfindende kranke Organe beschlagnahmt
werden.
Kreisthierarzt Adam schliesst sich der Ansicht Röbl’s an und
hält eine durchgreifende Beschau sämmtlicher importirter geschlach¬
teter Kälber auf dem Viehmarkte für undurchführbar.
Professor Dr. Bollinger erklärte das eine der von Putscher
vorgezeigten Präparate für Tuberkulose, das andere fär käsige
Abscesse. Er hält die Beschau der Brustorgane bei Kälbern ange¬
zeigt. Auch der Vorsitzende bezeichnete die Beschau der Brust-
Eingeweide bei Kälbern für nicht minder wichtig als beim Gross¬
vieh. Wenn auch in München eine Nachbeschau durch die Inspek¬
toren vorgenommen werde, so sollte doch die Beschau im Schlacht-
und Viehhofe vorschriftsmässig .durchgeführt und nötigenfalls das
Beschaupersonal vermehrt werden.
Hiermit war die Discussion über diesen Gegenstand beendet
und demonstrirte nun Prof. Dr. Bollinger an einigen Präparaten
Yon Kaninchen und Meerschweinchen, die durch den Genuss de r
Milch von einer perlsüchtigen Kuh erzeugte Tuberkulose und theilt
mit, dass nach seinen Erfahrungen mit Milch perlsüchtiger Thiere
die Tuberkulose sicherer übertragen werde als mit Fleisch von
solchen Thieren.
Bezirksthierarzt Drechsler untersuchte Milch der Milchkur¬
anstalt, wobei er in einem Falle Micrococcen fand, bezüglich wel¬
cher er einen Zusammenhang mit Tuberkulose vermuthe.
Weiters theilt Prof. Dr. Bollinger mit, dass in neuerer Zei.t
bei Menschen sehr häufig Taenia mediocanellata gefunden werde,
was darauf schliessen lasse, dass die Rindsfinne öfters vorkomme.
Er halte es daher für nothwendig, bei der Vornahme der Fleisch¬
beschau ein besonderes Augenmerk auf die Rindsfinne zu richten 5
die Muskelpartien, in welcher dieselbe sich vorzugsweise befinde,
seien bis jetzt nicht näher bekannt.
Bezirksthierarzt Drechsler bemerkt, dass er ein einzigesmal
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eine Finne und zwar in der Muskulatur der Schulter beim Rinde
gefunden habe, ein Nachsuchen nach weiteren Finnen sei resultat¬
los geblieben- Direktor Röbl erklärt in seiner 25jährigen Praxis
niemals eine Rindsfinne entdeckt zu haben und folgert aus diesem
Umstande, dass deren Vorkommen ein sehr seltenes sei.
Hieran knüpfte sich eine kurze Diskussion und wurde sodann
— da die Tagesordnung erledigt war — die Versammlung ge¬
schlossen. M.
Zur Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes vom 23. Juni
v. J. und zur Instruktion zu demselben, sowie zum preuss. Aus¬
führungsgesetze vom 12. März cL J. hat das Ministerium für Land-
wirthschaft etc. unterm 22! März d. J. Direktiven an sämmtliche
Kgl. Oberpräsidenten, Regierungspräsidenten und Landdrosten, mit
Ausnahme des Regierungspräsidenten zu Sigmaringen erlassen, aus
welchen hier einige Bestimmungen entnommen werden.
I. Zu einzelnen Vorschriften des (preuss.) Ausführungsgesetzes
vom 12. März d. J.
Zu §. 4.
„Die Regierungs-Präsidenten (Landdrosten) haben zu prüfen,
ob in ihrem Verwaltungsbezirke Ortschaften vorhanden sind, in
welchen der Milzbrand notorisch ständig auftritt, und event. für
diese Orte die nach §.11 des Reichsgesetzes erforderlichen An¬
ordnungen zu treffen. Ueber die erfolgte Bildung eines oder meh¬
rerer solcher „Milzbrandbezirke“, in welchen vereinzelte Milzbrand¬
fälle nicht angezeigt zu werden brauchen und die Zuziehung des
beamteten Thierarztes behufs der Feststellung der Krankheit ge¬
mäss §. 15 des Reichsgesetzes in der Regel nicht erforderlich ist,
erwarte ich jedesmal eine Anzeige.“
Zu §. 6.
„Zur Abgabe des thim ärztlichen Obergutachtens in den Fällen
der §§. 14 und 16 des Reichsgesetzes ist der Departementsthierarzt
des benachbarten Bezirks zu requiriren, wenn der Departements-
Thierarzt des dortigen Bezirks das erste Gutachten in seiner Eigen¬
schaft als Kreisthierarzt abgegeben hat und aus diesem Grunde die
Inanspruchnahme eines Vertreters nothwendig wird. Die Regier¬
ungs-Präsidenten (Landdrosten) haben durch eine Bekanntmachung
hn Amtsblatte vorzuschreiben, welcher Departementsthierarzt in
solchen Fällen als Vertreter zu requiriren ist. In der Regel wird
derjenige benachbarte Departementsthierarzt als Vertreter zu be¬
stimmen sein, dessen Zuziehung der Staatskasse die geringsten Reise¬
kosten verursacht; es wird daher bisweilen angemessen sein, nicht
für den ganzen Verwaltungsbezirk nur einen Departementsthierarzt
als Stellvertreter zu designiren, sondern je nach der örtlichen
Lage für einzelne Theile des Bezirks verschiedene Stellvertreter zu
bezeichnen.
Abgesehen von den Fällen des §. 14 und 16 des Reichsgesetzes
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kann die Vertretung des Departementsthierarztes im Falle der Krank'
heit oder einer vorübergehenden sonstigen Behinderung desselben
einem Kreisthierarzte des Bezirks übertragen werden.*
Zu §.8.
„Die Ortspolizeibehörde (in Preussen die zuständige Behörde) hat
nach §. 2 des Gesetzes die Tödtung rotzkranker Thiere in allen
Fällen, die Tödtung verdächtiger Thiere nach §. 8 aber nur in dein
ersten Falle dos §. 42 des Reichsgesetzes anzuordnen, d. i. wenn von
dem beamteten Thierarzt der Ausbruch der Roizkrankheit auf
Grund der vorliegenden Anzeichen für wahrscheinlich erklärt wird.
In den beiden anderen Fällen, in welchen nach §. 42 des
Reichsgesetzes in Verbindung mit §.41 der Instruktion des Bun¬
desraths die Tödtung der der Rotzseuche verdächtigen Thiere er¬
folgen muss, ,d. i. wenn durch anderweite, den Vorschriften des
Reichsgesetzes entsprechende Massregeln ein wirksamer Schutz ge-
gegen die Verbreitung der Seuche nach Lage des Falles nicht er¬
zielt werden kann, oder wenn der Besitzer die Tödtung beantragt
und die beschleunigte Unterdrückung der Seuche im öffentlichen
Interesse erforderlich ist, steht nach der Vorschrift im §. 8 des
Ausführungsgesetzes die Anordnung der Tödtung nur dem Regier¬
ungs-Präsidenten (Landdrosten) zu. Derselbe hat daher in solchen
Fällen nach Anhörung des Departementsthierarztes sorgfältig zu
prüfen, ob die zur Anordnung zur Tödtung berechtigten Voraus¬
setzungen vorliegen und sobald er hiervon Ueberzeugung gewonnen
hat, die Tödtung der rotzverdächtigen Thiere sofort anzuordnen.
Die Tödtung von Thieren, welche nicht der Seuche verdächtig,
sondern nur der Ansteckung verdächtig sind, (cfr. §. 1 des Reichs¬
gesetzes) ist in Gemässheit des §. 53 der Instruktion* des Bundes¬
raths nur in dem letzten, der oben angeführten Fälle anzuordnen,
d. i. wenn der Besitzer die Tödtung beantragt und nach dem Er¬
messen der höheren Behörde die beschleunigte Unterdrückung der
Seuche im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Der Regierungs¬
präsident (Landdrost) wird demgemäss in solchen Fällen nach Ein¬
forderung eines schriftlichen Gutachtens des Departementsthierarztes
jedesmal zu erwägen haben, ob nach den besonderen Verhältnissen
des Falles die beschleunigte Unterdrückung der Seuche iija öffent¬
lichen Interesse nothwendig ist, oder ob eine weitere Observation
der der Ansteckung verdächtigen Thiere mit Rücksicht auf die
isolirte Lage des Seuchenorts oder Gehöfts oder wegen sonstiger
Umstände ohne Gefahr der Verschleppung der Seuche in andere
Pferdebestände stattfinden kann.
Erscheint eine derartige Gefahr nach Lage der Verhältnisse
ausgeschlossen, dann wird das öffentliche Interesse durch die Fort¬
setzung der Observation bis zur klareren Erkenntniss des Gesund¬
heitszustandes der Thiere nicht geschädigt und liegt keine berech-
• tigte Veranlassung zur Anordnung der Tödtung vor.
Andrerseits werden in anderen Fällen, je nachdem besondere
eigenartige Verhältnisse obwalten, deren Beurtheilung dem eigenen
Ermessen der zuständigen Regierungs-Präsidenten (Landdrosten)
ife— -
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überlassen bleiben muss, durch energische Massregeln, welche die
Seuche in kurzer Zeit tilgen, geringere wirtschaftliche Opfer ver-
ursacht werden, als wie durch lange fortgesetzte Observationen.
Bei Pferdebeständen z. B., in welchen die Seuche wiederholt zum
Ausbruch gekommen ist, wird es in der Regel angemessen sein,
die der Anstockung durch unmittelbare Berührung mit rotzkranken
Pferden ausgesetzt gewesenen Thiere möglichst schnell tödten zu
lassen und nur solche Thiere desselben Bestandes, welche gar nicht
in direkte Berührung mit kranken gekommen Sind, unter Observa¬
tion zu stellen.
Von der erfolgten Tödtung der Ansteckung verdächtiger Pferde
ist mir unter Mittheilung des Resultates der Obduktion und unter
Beifügung einer Abschrift des. obenerwähnten Gutachtens des
Departementsthierarztes Anzeige zu machen.
Zu §. 9...
„Die Tödtung von Rindvieh, welches nach der schriftlichen
Erklärung des beamteten Thierarztes lungenseuchekrank ist, hat
die Ortspolizeibehörde anzuordnen. Dagegen ist die Anordnung der
Tödtung verdächtigen Rindviehs, d. h. solcher Thiere, welche der
Lungenseuche oder der Ansteckung verdächtig sind (§. 1 des Reichs-
gesetzes), dem Ermessen des Regierungs-Präsidenten (Landdrosten)
überlassen (§. 45 des Reichsgesetzes und §.79 der Instruktion des
Bundesraths). Nach dem preussischen Gesetze vom 25. Juni 1875
(§. 22) durfte zwar die Tödtung kranker, nicht aber die Tödtung
verdächtiger Rinder angeordnet werden. Es erweitert mithin das
Reichsgesetz in Betreff der Lungenseuche sehr erheblich die Befug¬
nisse der Yeterinärpölizei.
Die Tödtung aller verdächtigen Rinder, d/ h. allen Rind¬
viehs, welches mit kranken Thieren zusammen in einem Gehöfte
gestanden hat, ist zwar ein sehr wirksames Mittel gegen die
Weiter Verbreitung der Lungenseuche, darf aber wegen der damit
verbundenen wirtschaftlichen Verluste nur mit grosser Vorsicht
und nur dann angewendet werden, wenn dadurch nach den lokalen
V erhältnissen auch wirklich die vollständige Ausrottung der Seuche
in der betreffenden Gegend erreicht werden kann. Es wird dem¬
gemäss von diesem Mittel in der Regel Gebrauch zu machen sein,
wenn die Seuche in einem einzelnen kleineren Viehbestände eines
Landestheils ausbricht, welcher bisher seuchenfrei war und wegen
seiner blühenden Viehzucht und Viehausfuhr ein ganz besonderes
Interesse an der schnellen Tilgung der Seuche hat. Dagegen wird
dies Mittel in der Regel nicht anzuwenden sein in Landestheilen,
in welchen die Seuche bereits in zahlreichen grossen Viehbeständen
herrscht, weil in solchen Gegenden die Tödtung aller verdächtigen
Thiere unverhältnissmässige Schädigungen des National- und Pri-
vatvermögens herbeiführen und eine vollständige Ausrottung der
Seuche in kurzer Zeit doch nicht mit Sicherheit zur Folge haben
würde. In solchen Landestheilen wird vielmehr die allmähliche
Unterdrückung der Seuche durch die anderen in der Instruktion
des Bundesraths (§§. 70 bis 91) vorgeschriebenen Massregeln zu
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erstreben und insbesondere die baldige Abschlachtnng der verdäch¬
tigen Rinder in den von der Instruktion gegebenen Grenzen mög¬
lichst zu begünstigen sein.
Die Impfung des Rindviehs gegen die Lungenseuche darf poli¬
zeilich nicht angeordnet werden, sondern ist dem freien Ermessen
der Yiehbesitzer zu überlassen. Durch die Ausführung der Impf¬
ung werden rücksichtlich der geimpften Thiere keine besonderen
Ansprüche auf Entschädigung erworben. Für die Entschädigungs¬
frage ist es vielmehr ohne allen Einfluss, ob an den in Betracht
kommenden Rindern eine Impfung vorgenommen ist oder nicht.
Von der erfolgten Tö.dtung verdächtiger Rinder ist mir in
jedem Falle unter Ueberreichung des Gutachtens des Departements¬
thierarztes, welches stets vor der Anordnung der Tödtung einzufor¬
dern ist, und unter Mittheilung des Ergebnisses der Obduktionen
Anzeige zu machen. tt
II. In Betreff der Vorschriften des Reichsseuchengesetzes
vom 23. Juni 1880 und der Ausführungsinstruktion des Bundes¬
raths vom 24. Februar 1881 .wird es zur Zeit einer weiteren
Erläuterung oder Anweisung nicht bedürfen. Nur in Betreff
der nach Vorschrift im letzten Absätze des §. 37 des Reichs¬
gesetzes zulässigen ausnahmsweisen Absperrung eines der Toll-
wuth verdächtigen Hundes bestimme ich in Anbetracht der Schwie¬
rigkeit einer sicheren Absperrung und der mit der Pflege eines
verdächtigen Hundes verbundenen grossen Gefahr der Uebertrag-
ung der Tollwuth auf Menschen, dass die Ortspolizeibehörde in
jedem Falle, wo sie eine solche ausnahmsweise Absperrung gestattet,
sofort dem Landrathe (in der Provinz Hannover den Landdrosten)
hiervon Anzeige macht, damit derselbe nochmals erwägt, ob in dem
betreffenden Falle eine vollständige und auch für die Wärter ge¬
fahrlose Absperrung durchführbar ist und — wenn er zu dieser
Ueberzeugung nicht gelangt — die unverzügliche Tödtung des Hun¬
des anordnet. Bei der grossen vorliegenden gemeinen Gefahr ist
eine strikte Handhabung dieser. Vorschriften dringend geboten.
Für den Verwaltungsbezirk Sigmaringen hat die vorstehende
Anweisung zu §. 6 keine Anwendung zu Anden, sondern ist zur
Abgabe des thierärztlichen Obergutachtens in den Fällen der §§.
14 und 16 des Reichsgesetzes einer der dortigen beamteten Thier¬
ärzte zum Stellvertreter des Departementsthierarztes zu designiren.
(D. R.-Anz.)
Literatur*
Reichs-Gesetze und Preussische Landes-Gesetze über die Ab¬
wehr und Unterdrückung von Viehseuchen nebst den zur
Ausführung derselben ergangenen Vorschriften und anderen die
Handhabung der Veterinärpolizei betreffenden Bestimmungen.
Text-Ausgabe mit Anmerkungen von B. Beyer, Geh. Reg.-
und Vortragender Rath im Ministerium für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten. Berlin. Verlag von Paul Parey.
1881. Taschenb.-F. 317 S. Preis 4 M.
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Ausser den Reichsgesetzen gegen die Rinderpest und zur
Bekämpfung der Viehseuchen sowie den Instruktionen zu denselben,
sind die hierauf bezüglichen* Ministerial-Erlasse für Preussen, die
Reglements für die Provinzial- und Communalverbände, die Prüf¬
ungsvorschriften für Thierarzte, Gebühren für den Medicinalbeamten,
überhaupt die auf das Veterinärwesen bezüglichen Bestimmungen
aufgenommen und vielfältig mit erläuternden Bemerkungen versehen,
wodurch dieses Buch den Werth einer sorgfältig bearbeiteten
Sammlung der zur Zeit gültigen Gesetze und Verordnungen in Be¬
zug auf Veterinärpolizei und Veterinärwesen besonders für Preussen
hat.
Personalien.
Die Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Reinsberg
soll einem qualificirten Thierarzte anderweit commissarisch übertragen
werden.
Mit der Wahrnehmung der bezüglichen Funktionen ist ausser dem
Staatsgehalte von jährlich 600 M. eine kreisständisohe Remuneration von
jährlich MOO M. verbunden.
Die Einnahmen aus den Körungen können auf 180 M. jährlich ver¬
anschlagt werden.
Zur Bemessung des aus der Privatpräxis zu erwartenden Einkom¬
mens wird bemerkt, dass im Kreise bei der letzten Aufnahme des Vieh¬
bestandes 1410 Pferde, 11976 Stück Rindvieh, 740 Schafe und 4418
Schweine gezählt worden sind.
Bewerber wollen ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Qualifioations-
zeugnisse und sonstiger Atteste sowie eines kurz geschriebenen Lebens¬
lauts bis zum 15. Juli 1881 an den Unterzeichneten einreiohen.
Heinsberg, den 18. Mai 1881.
Der Königliche Landrath
L o e w e.
Ausgeschriebene Kreisthier arztstelle:
njj i » . . Jährlicher Gesuche sind einzureichea
atatiman. Gehalt: Zuschuss: bis zura bei d. L Regierung in:
Eckemförde. 600 M. — 27. Juni 1881. Schleswig .
Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt
Hof. Bewerber um diese Stelle haben ihre an das königl. Staats¬
ministerium des Innern zu richtenden Gesuche bis 15. Juni d. J. bei
der ihnen Vorgesetzten kgl. Kreisregierung, K. d. I., einzureichen.
Der k. Landgestütsthierarzt P. Ad a m in München wurde zum Direk¬
tor am Kreisgestüt der Pfalz in Zweibrücken ernannt.
Berichtigung. Aus Versehen sind in der zur Besprechung an¬
gezeigten Bröchüre in Kr. 20, Ste. 179 sinnstörende Fehler übersehen
worden. Es muss heissen:
Der Milzbrand mechanisch, physisch und chemisch er¬
klär tRnebst Ergebnissen und Erwerbnissen, welche die wahre Einsicht
des iaturganzen fördern. Von E. Wilhelm. Nebst Abbildungen.
Liegntz. Druck und Verlag von H. Krumb haar. 1881. gr. 8. 47 S.
1 M. 20 Pfg._'
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraosgegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXY. Jahrgang. 23. Juni 1881 .
Inhalt: Epithelialkrebs im Larynx bei einem Pferde. — Yerhand-
lungen der Commission zur Förderung der Landespferdezuoht in
Preussen. — Ansteokende Hausthierkrankheiten in Elsass-Lothringen.
— Anstellung beamteter Thierärzte im Herzogthum Braunsohweig.
— Formularien für Thierärzte. — Personalien. — Die 54. Versamm-
lang deutscher Naturforscher und Aerzte in Salzburg. — Berichtigung.
Epithelialkrebs im Larynx beim Pferde.
Von Stabsveterinär L. Hahn in Landshut.
Ein bisher vollkommen gesunder löjähriger und als sehr
fruchtbar und vererbungsfähig bezeichneter Beschäler der Land-
gestüts-Inspektion Landshut zeigte gegen Ende Januar 1. J.
mit Ausschluss aller weiteren Erankheitserscheinungen ein
eigentümliches Hartschnaufen, ähnlich dem, wie es bei be¬
ginnender Angina aufzutreten pflegt; es konnte als Schnarchen
(bei der Inspiration) bezeichnet werden, hatte seinen Sitz in
den oberen Luftwegen und Hess auf ein Hinderniss in den¬
selben schliessen.
Diese Athmungsbeschwerde nahm bis zum 9. Februar in
der Weise zu, dass wegen drohender Erstickungsgefahr der
Luftröhrenschnitt notwendig wurde, worauf sofort die Athem-
noth und damit die Unruhe und das ängstliche Benehmen
schwand; kurze Zeit vor der Operation hatte sich ein ziemlich
reichlicher, gleichmässig grauweisser, mehr glasiger Schleim¬
ausfluss aus beiden Nasenlöchern eingestellt; abgesehen davon
war das Befinden des Hengstes so gut, dass derselbe versuchs¬
weise zum Beschälacte verwendet wurde, was auch ohne An¬
stand vor sich ging.
Gegen die Mitte des Monats März (18.) wendete sich die
Sache zum Schlimmen; Appetit und Munterkeit nahmen ab;
der Nasenausfluss wurde copiöser, das Secret war häufig mit
Blut gemischt; die Athemnoth wurde allmälig so gross, dass
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bei künstlichem Verschlüsse des Tracheotubus sofort Erstick-
ungsgefähr eintrat. Am 1. April wurden Fiebererscheinungen
(Temperaturerhöhung, Pulsfrequenz etc.) consfcatirt; denen sich
noch sichtliche Schlingbeschwerden mit Ansammlung von übel¬
riechenden, mit Futterstoffen gemischten Speichel- und Schleim¬
massen in der Maulhöhle beigesellten; am 10. April traten
die Erscheinungen einer heftigen Lungenaffection in den Vor¬
dergrund und am 12. April wurde das nun sehr abgemagerte
Pferd bei der gänzlichen Aussichtslosigkeit auf Besserung
durch den Bruststich getödtet.
Die anfänglich schwankende Diagnose gestaltete sich im
Verlaufe der Krankheit sicherer; das zuerst in den Nasen¬
gängen vermuthete Athmungshinderniss musste, nachdem die
letzteren mit Zuhilfenahme aller zu Gebote stehenden Unter-
sucbungsmittel frei gefunden wurden, im Larynx und dessen
Umgebung gesucht werden und ging die Vermuthung dahin,
dass daselbst ein allmälig umfangreicher werdendes Neoplasma
die Athemnoth bedinge.
Die versuchsweise in Anwendung gekommenen Inhalationen
von Wasser- und Hensamenbrühe-Dämpfen sowie Injectionen
von Tanninlösungen etc. in die Nasengänge, die wiederholte
Application des Ung. cantharid. und später des electrischen
Stromes auf die Laryngealgegend blieben erfolglos.
Die Section ergab Folgendes: Metastatische Lungenent¬
zündung mit beginnender Abscess- und Cavernenbildung
rechterseits; lnjection und Trübung der gleichseitigen Rippen¬
pleura; die linke Toraxbälfte sowie der Herzmuskel normal;
die sämmtlichen Organe der Bauchhöhle vollkommen gesund;
ebenso die Kopfhöhlen, welche aufs sorgfältigste durchsucht
wurden; insbesondere war deren Mucosa in ihrer ganzen Aus¬
breitung ganz normal, nirgends eine Spur irgend einer krank¬
haften Veränderung; die Kehlgangslymphdrüsen vollkommen
intact.
Am Zungengrunde, auf den Kehlkopf übergreifend, findet
sich eine umfangreiche,Krebswucherung (Epithelialkrebs), welche
die Verengerung und zuletzt die nahezu vollständige Ver-
schliessung des Kehlkopfes und damit die Athemnoth bedingte.
Der Larynx und dessen Umgebung wurde behufs ge¬
nauerer Untersuchung an das pathologische Institut der kgl.
Centralthierarzneischule gesendet und hat Hr. Professor Dr.
Bonnet, dem ich hier meinen Dank ausspreche, nachstehenden
ausführlichen Bericht mitgetheilt:
„Die Schleimhaut des Zungengrundes und der Ueber-
gangsstelle zum Kehlkopf ist geschwellt, es finden sich in
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derselben sowohl am Ligamentum glossolaryngeum medium
als auch in der Gegend der beiden seitlichen Zungenluft¬
röhrenkopfbänder rundliche Geschwüre von Hirsekorn- bis
Hanfsamengrösse, der Geschwürsgrund bald flach, bald ver¬
tieft ist speckig, die Ränder sind scharf, der Belag gelblioh
oder missfarbig; am linken Zungenkehlkopfbande findet sich
ein ca. 3 cm langes und 1 cm breites confluirendes Geschwür
zum Theil mit blutigem Grunde; die tiefgreifendsten Verän¬
derungen finden sich am mittleren Zungenkehlkopfbande, die
Schleimhaut ist hier missfarbig, grau, zum Theil mit braunem
sehr übelriechenden Belag bedeckt; ähnliche gangränöse
Massen finden sich in einem in die Tiefe reichenden, rechts
vom erwähnten Bande gelegenen und lateral vom rechten
Zungenkehlkopfbande begrenzten hühnereigrossen Geschwür,
das nach vorne von einem ebenfalls hühnereigrossen, derben,
auf der Durchsohnittsfläche speckig und wenig blutreich er¬
scheinenden Knoten begrenzt wird; der Körper des Zungen¬
beins ist ebenfalls necrotisch, vom erwähnten Geschwüre
usurirt; vereinzelte kleinere Geschwüre von flacher Form
finden sich auch in den, dem Präparate noch anhaftenden
Resten der Schlundkopfschleimhaut.
Die Umgebung des Kehlkopfeinganges ist geschwellt, der
Schleimhautüberzug der Giessbeckenknorpel cyanotisch; zahl¬
reiche kleinere und grössere Geschwüre finden sich an den
Umrandungsstellen; am hinteren Rande des linken Giess¬
beckenknorpels ein haselnussgrosses, speckiges Geschwür mit
callösen Rändern; die ganze Schleimhaut der erwähnten Partie
ebenso wie die Schleimhautauskleidung des Kehlkopfes selbst ist
durchsetzt mit speckig erscheinenden, zum Theil mehr gelblich
gefärbten einzeln und confluirend stehenden Knötchen von Hirse¬
korn- bis Hanfsamengrösse, die beiden seitlichen Stimmtaschen,
sowie das mittlere Stimmtäschchen sind ebenfalls von ihnen
bedeckt, die Schleimhaut in der Umgebung der erwähnten
Knötchen ist geröthet und geschwellt, an manchen Stellen
weist dieselbe Thromben der kleineren Gefässe auf; im Ver¬
lauf der Luftröhre ist ausser eingr stärkeren Injection der
Schleimhaut nichts zu sehen.
Die mikroskopische Untersuchung von Präparaten aus der
Mitte der hühnereigrossen Geschwulst ergibt zahlreiche Platten-
epithelien, identisch mit denen der Maulscbleimhaut, freie
Kerne, kleine rundliche Zellen, Spindelzellen und in fettigem
Zerfall begriffene Epithelmassen, ausserdem bedeutende Men¬
gen von feinkernigen Detritus; ein ähnliches Bild ergibt die
mikroskopische Untersuchung eines Theiles vom Grunde des
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hinter dem linken Giessbeckenknorpels gelegenen Geschwüres,
mir finden sich hier noch braunrothe Blutfarbestoffschollen;
die Untersuchung der in der Kehlkopfschleimhaut vorhandenen
Knötchen ergibt Plattenepithelwucherung, freie Kerne, relativ
wenigen Detritus, Blutfarbestoff in regressiver Metamorphose,
Verdrängung des Bindegewebes und wo solches normal vor¬
handen ist, der willkürlichen Muskulatur.
Der Fall bietet desshalb besonderes Interesse, weil die
Geschwüre sowie die Knötchen im Kehlkopfe auf den ersten
Blick in ganz exquisiter Weise an Rotzgeschwüre und Rotz¬
knoten erinnern, eine Diagnose, die jedoch durch die mikros¬
kopische Untersuchung mit absoluter Gewissheit corrigirt wird.
Man hat es hier mit einer vom Pflasterepithel der Maul¬
schleimhaut ausgehenden Krebswucherung zu thun, die sich
zunächst in der ganzen zwischen Zunge und Kehldeckel ge¬
legenen Region entwickelte und von dort auf die Schleimhaut
des Kehlkopfes Übergriff. Hier sind besonders in der Schleim¬
haut der Kehlkopfinnenfläche die jüngsten Formen der Heu¬
bildung ; die in der Umgebung der einzelnen Krebsknoten ge¬
gebene Entzündung wird durch das erschwerte Abschlingen und
durch die mechanische und chemische Reizung der in Folge davon
auf sie einwirkenden Futtermassen unterhalten und gesteigert;
durch die weitere Einwirkung von in der Maulhöhle nie feh¬
lenden Bacterien, welche hier den günstigsten Boden finden,
sind die Bedingungen zur Hecrose gegeben; daher Geschwürs¬
bildung und jene grosse mit gangränösen Massen erfüllte, vor
dem Kehldeqkel gelegene Caverne.
Auffallend bleibt jedoch unter allen Verhältnissen das
Freibleiben der Kehlgangslymphdrüsen; das Eintreten des
brandigen Zerfalles dürfte mit dem Auftreten der Fieberer¬
scheinungen coincidiren.
Die Lungenentzündung dürfte als metastatische, in Folge
von durch den Kehlkopf in die Lungen gelangten brandigen
Massen zu betrachten sein.
Die Commission zur Förderung der Landespferdezucht in
Preussen tagte vom 2.—4. Mai zu Berlin im Herrenhause unter
dem Vorsitze des Ministers der Landwirthschaft und bestand aus
3 Beamten des Landwirthschaftsministeriums, 5 Landstallmeistern,
4 Vertretern des Kriegsministeriums, lß von den landw. Central-
Vereinen Gewählten, 3 Vertretern des Unionsclub, 12 vom Minister
für Landwirthschaft Eingeladenen, in Summa 44 Mitgliedern.
Am 2. Mai wurden die Verhandlungen mit einer Ansprache
des Staatsministers Dr. Lucius eröffnet, in welcher derselbe auf
die Wichtigkeit der stattfindenden Berathungen hinwies und dazu
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aufforderte, in rückhaltloser Weise die etwa vorhandenen Mängel
zu kritisiren.
Der I. Gegenstand betraf „Vollblutzucht und Renn-
wesen tt und wurden die Fragen Kr. 1 und 2 (1. Soll der Staat
die Vollblutzucht in der bisherigen Weise fortsetzen, oder unter
welchen Modifikationen ? (Jährlingsverkauf). 2. Soll der Staat, wenn
die Fortführung der eigenen Vollblutzucht ohne Verkauf der Jähr r
linge angezeigt erscheint, in eigener Anstalt oder auswärts trainiren
lassen? Soll er sich wie bisher an den Kennen betheiligen oder
unter welchen veränderten Bedingungen ?) durch erschöpfende Befe-
rate der Hrn. v. Nathusius-Althaldensleben und Grafen Lehndorf,
welche in dem Anträge gipfelten, denVerkauf der Jährlingshengste
und Stuten (Vollblut), der ersteren gänzlich, der letzteren grossen-
theils zu empfehlen:
Nach einer mehrstündigen Discussion wurden die sämmtlichen
Anträge, welche den unbedingten oder bedingten, den ganzen oder
theilweisen Verkauf der Vollblutjährlinge zu empfehlen, abgelehnt
und dagegen beschlossen:
1) Dass der Staat die Vollblutzucht in bisheriger Weise fort¬
zusetzen habe, um die Landgestüte entsprechend den Bedürfnissen
zu besetzen;
2) dass der Staat auch ferner, je nachdem es zweckmässiger
erscheine, die Vollblutprodukte in eigener oder fremder Anstalt
trainiren lassen möge;
3) dass der Staat sich wie bisher an den Bennen betheiligen
solle, jedoch zu erwägen sei, wie in noch höherem Masse als bis¬
her die von Staatspferden gewonnenen Bennpreise den anderen
Bewerbern zu Gute geführt werden können.
II. G e s t ü t s w e s e n. 1) Sind berechtigte Klagen vorhanden über
die Zahl und Qualität der Landbeschäler, sowie über die Modali¬
täten der Vertheilung der in den Hauptgestüten gezogenen Hengste
auf die Landgestüte, sowie bezüglich des Ankaufs der Hengste für
die Landgestüte? 2) Genügt die Zahl und Lage der Landgestüte
oder ist ihre Vermehrung in Aussicht zu nehmen?
Die Beferenten, Bittergutsbesitzer K e i b e 1, Vertreter der Mark
Brandenburg und der Amtsrath Sasse, als Bepräsentant der Pro¬
vinz Posen, führten aus, dass die Qualität sowohl, als wie die Menge
der in den Landgestüten vorhandenen Hengste dem Bedarfe der
Züchter nicht genüge. Die Provinz Brandenburg habe durch den
Eingang des Hauptgestütes Neustadt einen immer mehr fühlbaren
Nachtheil erlitten und die Zucht eines edlen, starken ausdauernden
Halbblutpferdes sei im Bückgange begriffen. Insbesondere genüge
das im Landgestüt Neustadt auf gestellte Hengstmaterial in keiner
Weise. Die übermässige Einrangirung von hannovrischen Hengsten
sei nicht am Platze, sondern Trakehner würden hier mit bestem
Erfolge zu verwerthen sein. Dieselben Klagen und Wünsche wur¬
den bezüglich Posens geäussert. Es wurde von den Beferenten
eine Beihe von Anträgen in diesem Sinne gestellt, welche ausserdem
bei der Ein- und Ausrangirung von Hengsten provinziellen Organen
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206
einen wirksamen Einfluss sichern sollten. Der Chef des Remonte-
wesens, Generallieutenant v. Rauch', theilte höchst interessante
Zahlen mit über die in den letzten Jahren für die Armee erfolgten
Pferdeankäufe, aus welchen hervorging, dass die Ansprüche der
Militärverwaltung an die Leistungsfähigkeit der Pferde erheblich
gestiegen seien, dass aber trotzdem eine reichliche Auswahl von
Thieren angeboten werde. Allerdings seien auch die gezahlten
Preise entsprechend erhöht. In Ostpreussen und Posen sei eine
gesteigerte Abnahme zu konstatiren auch im Verhältnis zu den
vorgeführten Pferden. In Posen sei die Qualität eine wesentlich
bessere geworden. In Brandenburg sei sich die Ankaufs- und Pro¬
zentzahl zu den vorgeführten Thieren gleich geblieben. In Han¬
nover und Sachsen sei das Angebot sehr zurückgegangen. In
Hannover erkläre sich das vielleicht durch den lucrativen Verkauf
der jungen Pferde an auswärtige Händler, in Sachsen sei eine be¬
stimmte Züchtungsrichtung überhaupt nicht vorhanden oder sie
richte sich auf die kaltblütigen Schläge.
In der sehr animirten Diskussion nahmen Vertreter aller Pro¬
vinzen das Wort, und als Facit dürfte zu constatiren sein, dass
mit Ausnahme von Brandenburg und Posen die Gestütsverwaltung
in ihren Leistungen lebhafte Anerkennung fand. Es wurde von
allen Seiten der Wunsch laut, dass mehr edle, starke Hengste
eigener, insbesondere der Trakehner Zucht, als Landbeschäler in
die Landgestüte eingestellt würden. Das Bedürfnis nach mehr Be¬
schälern sei gesteigert durch die neuerlich eingeführten Körord¬
nungen, wodurch eine grosse Anzahl von Privatbeschälern beseitigt
sei. Für die Provinzen Brandenburg und Posen wurde die Ein¬
richtung besonderer Hauptgestüte als wünschenswerth bezeichnet.
Von Hrn. v. Nathusius wurde betont, dass die aufgestellten Be¬
schäler dem vorhandenen Stutenmaterial entsprechen und diesem
angepasst werden müssten, sowie dass die landwirtschaftlichen Ver¬
eine in eine nähere Verbindung zu bringen seien mit den Dirigenten
der Landgestüte. Von anderer Seite wurde betont, dass das mili¬
tärische Interesse für die Leistungen des Staates das überwiegende
sei, und dass man die Züchtung der anderen Pferdeklassen mit der
Zeit der Privatuntemehmung zu überlassen habe.
Bei der Abstimmung gelangte eine Reihe von Resolutionen zur
Annahme, welche eine Erhöhung des Hengsibestandes in den Land*
gestüten und eine gesteigerte Einstellung von Hengsten eigener
Zucht befürworten.
Die Commission hat ihre Arbeiten am 4. Mai in einer sechs¬
stündigen Tagessitzung, welcher noch eine dreistündige Abendsitz¬
ung folgte, zu Ende geführt. Es wurde beschlossen, das mit dem
Landgestüt Zirke verbundene Percherongestüt aufzuheben, dagegen
ein zweites Landgestüt für die Provinz Posen, deren Pferdezucht
qualitativ in einem grossen Aufschwünge begriffen ist, zu etabliren.
Die Anträge auf Einrichtung eines Hauptgestütes sowohl für
Posen als wie für die Provinz Brandenburg wurden abgelehnt, da¬
gegen eine Erhöhung des Stutenetats für Trakehnen und Beber-
207
beck empfohlen. In gleicher Weise wurde beschlossen eine Er¬
höhung des Etats für Wickroth und Labes zu empfehlen. Für
Pommern wurde einerseits eine Kemontirung durch hannoversche
anderseits durch ostpreussische Hengste als wünschenswerth be¬
zeichnet, wahrend für die Mark Brandenburg Hannovraner gänzlich
verworfen und nur Ostpreussen am liebsten Trakehner gewünscht
wurden.
Dem in der Presse geläufigen Tadel gegenüber, dass die Haupt¬
gestüte nichts leisteten, ist es gewiss interessant zu constatiren,
dass in dieser Sachverständigen-Commission der eigenen staatlichen
Zucht entschieden der Vorzug gegen die Ankaufshengste zngestan-
den wurde. Die Vermehrung und bessere Dotirung des Gestüts¬
wärterpersonals fand eine lebhafte Befürwortung.
Bezüglich der Pferdeschauen und des Prämiirungs-Reglements
wurde constatirt, dass sich im Grossen und Ganzen beides der
Pferdezucht nützlich erwiesen habe und zu Aenderungen vorläufig
ein Anlass nicht vorliege. Besonders sei die bisher beobachtete
Praxis richtig den provinzialen Vereinen einen weiten Spielraum
in dieser Beziehung zu lassen.
Die Abendsitzung wurde ausgefüllt mit einigen das Rennwesen
betreffenden Fragen. (D. R.-Anz.)
Ansteckende Hausthier-Krankheiten in Eisass-Lothringen
während des Monats April 1881. Von 6 wegen Rotz ge-
tödteten Pferden fanden sich bei der Sektion 5 rotzkrank, 1 Pferd
frei von der Seuche; 4 rotzkranke Pferde entfallen auf Lothringen.
— Von 10 Pferden eines Gehöftes im Kreis Chateau Salins sind
» 8 mit Räude behaftet. — Die Maul- und Klauenseuche ist
fast ganz erloschen. — Im Kreise Altkirch kam 1 Fall von Milz¬
brand vor. — In Strassburg und Umgebung sowie in Mühlhausen
tritt der Pferdetyphus (Influenza?) ziemlich häufig auf.
Die Anstellung beamteter Thierärzte im Herzog¬
thum Braunschweig betr. ist unterm 28. März d. J. ein Gesetz
erlassen worden, nach welchem für jeden der 6 Verwaltungskreise
des Landes ein Kreisthierarzt angestellt wird, der als beamt¬
eter Thierarzt in allen im Kreise vorkommenden, auf die Thier¬
heilkunde bezüglichen polizeilichen und gerichtlichen Angelegen¬
heiten, entweder aus eigener Amtspflicht oder auf Verlangen der
zuständigen Behörden fungirt; in wissenschaftlicher, technischer und
disciplinarischer Hinsicht der Aufsicht des herzogl. Ober-Sanitäts-
Collegium unterstellt, in veterinärpolizeilichen Angelegenheiten den
Landespolizeibehörden zugeordnet ist. Die weiteren Bestimmungen
über die Art und Weise der Anstellung, über die amtlichen Pflichten
und Rechte der Kreisthierärzte u. s. w. werden von der herzogl.
Landes-Regierung im Verordnungswege getroffen, welcher es auch
überlassen bleibt, zunächst approbirte Thierärzte mit den Amtsver¬
richtungen der Kreisthierärzte provisorisch zu beauftragen.
(D. Med.-Ztg.)
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208
Fonnularien für Thierärzte.
Zum Gebrauche bei dem Vollzüge des Reichs¬
seuche ngesetzes sind von dem k. b. Landesthierarzte Ph. J.
Göring in München Formulare für vorläufige Anord¬
nungen der Ortspolizeibehörden und Bezirksthierärzte bei dem
Vorkommen des Milzbrandes, des Rotzes, der Maul- und Klauen¬
seuche, der Lungenseuche und der Schafräude, ferner Formulare
für Obduktions-Protokolle, sowie für die Schätzungsurkunden und
für Protokolle zur Verpflichtung der zur Schätzung berufenen Sach¬
verständigen hergestellt worden, durch deren Benützung einerseits
das wiederholte Schreiben solcher Anordnungen umgangen, ander¬
seits verhütet wird, die hierbei nothwendigen Erfordernisse zu über¬
sehen. Diese dem praktischen Bedürfnisse Rechnung tragenden
Formulare sind im Verlage der E. H. Beck’schen Buchhandlung
in Nördlingen erschienen, und per Buch für 60 Pfg., das einzelne
Exemplar für 3 Pfg., zu beziehen.
Personalien.
Die erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt
Ai oh ach wurde dem Bezirksthierarzte KarlKöniger in Garmisch
verliehen.
Der Rossarzt Pilz vom Regiment der Gardes du Corps wurde zum
Oberrossarzt beim Ulanen-Rgt. Kaiser Al9x. v. Russland und der Ross¬
arzt der Reserve Dr. Sussdorf ("Württemberg) zum Oberrossarzt der
Reserve befördert.
Gestorben ist der Bezirksthierarzt Bernh. Mohr in Miltenberg
nach 3tägiger Krankheit an Lungenentzündung.
Für die 54. Versammlung deutscher Naturforscher
und Aerzte, welche vom 18. bis 24. September d. J. in Salz¬
burg stattfindet, ist der k. k. Landesthierarzt Fz. Suchanka in
Salzburg von den Geschäftsführern dieser Versammlung zum ein¬
führenden Vorstande für die Veterinär-Sektion gewählt.
Zur Erstarkung der jungen Sektion für Veterinärkunde ist eine
recht zahlreiche Betheiligung der Thierärzie Deutschlands im Ver¬
eine mit jenen Oesterreichs nothwendig, insbesondere aber die An¬
meldung von Vorträgen bei dieser Versammlung erwünscht. Wir
hoffen, dass diese vorläufige Nachricht jetzt schon bei vielen Collegen
den Entschluss zur Reife bringen werde, sich zu dieser Versamm¬
lung einzufinden, um so mehr, als ausser den anregenden Verhand¬
lungen die an Naturschönheiten so reiche Umgebung Salzburg’s
doppelten Genuss bieten dürften. Die Redaktion.
Berichtigung. In dem Artikel „Ueber Impfung von Thierseuchen“
sind zwei sinnstörende Fehler stehen geblieben. Auf Seite 183 Abs. 3
Zeile 5 muss es heissen: „Schimmelnecrose“ stattSchimmelnarcose;
ferner Ste. 191 Abs. 2 im Anfänge „Dunkler“ statt Deutlicher.
Verantwortliche Kcdactinu: Th. Adam iD Augsburg. — Druck von Eaokl u. Loch ner
Verlag von Wilk. Lüderita in Augsburg.*
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
bemaigegeben von
Tb. Adam in Angsburg.
XXV. Jahrgang. N= 24. Juni 1881.
Inhalt: Die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Bayern.
— Stand der Viehseuchen in der Sohweiz und im k. b. Regierungs¬
bezirke Schwaben. — Wanderunterrioht in der Thierzucht. — Aus¬
führung des Reichsviehseuchengesetzes betr. — Hundswuth in Paris.
— Literatur. — Personalien. — Bekanntmachung.
Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender
Thierkrankheiten in Bayern im 1. Vierteljahre 1881.
Von Regierungsrath Gbring, Landesthierarzt im k. Staatsministerium d. I.
1. Der Milzbrand.
Der Milzbrand wurde im 1. Quartale 1881 in 7 Regier¬
ungs- und 7 Verwaltungsbezirken, in 10 G-emeinden und
13 Ställen bei 22 Rindern amtlich constatirt. Es sind dem¬
nach 180 Stadt- und Landbezirke von dem Milzbrände ver¬
schont geblieben. Gegenüber dem vorhergegangenen Quartale
ergibt sieb eine Vermehrung der Milzbrandfälle, indem 5
Rinder mehr dieser Seuche erlegen sind.
Die vorgekommenen Fälle vertheilen sich auf die ein¬
zelnen Regierungsbezirke folgendermassen: Oberbayem 10
Fälle in 3’Gehöften, Oberpfalz 9 Fälle in 7 Gehöften, Pfalz,
Unterfranken mit Aschaffenburg und Schwaben, mit Neuburg
je 1 Fall in 1 Gehöfte. Niederbayem, Oberfranken und
Mittelfranken sind in dem Berichtsquartale vom Milzbrände
frei geblieben..
Von den 10 in Oberbayem beobachteten Milzbrandfällen
treffen 7 auf ein im Bezirksamte München I gelegenes Ge¬
höft, welöhes bisher als Milzbrandlokalität nicht bekannt ge¬
worden war; die 7 Fälle ereigneten sich unter einem Vieh¬
bestände von 17 Stück in der Zeit vom 29. Januar bis
17. März d. J.
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Nähere Angaben über die Art der stattgehabten Infeetion
lassen sich ans dem statistischen Materiale nicht entnehmen.
Der Bezirksthierarzt in Bruck (Oberbayern) gedenk^ eines
Falles von Binderseuche (nach Prof. Dr. Bollinger), in welchem
ein Zugochse nach lOstündiger Krankheitsdauer getödtet und
mit der enteritischen Form dieser mit dem Milzbrände ver¬
wandten Krankheit behaftet gefunden wurde; der Fall ist
insofeme bemerkenswerth, als ein Jahr vorher in dem in un¬
mittelbarer Nähe gelegenen Nachbarstalle ein Kindviehstück
an der exanthematischen Form der Seuche erkrankt gewesen
war.
2. Die Maul- nnd Klauenseuche.
Der Stand der Maul- und Klauenseuche hat sich in dem
Berichtsquartale weniger günstig gestaltet, als in dem vorher¬
gegangenen Quartale; es sind allerdings vier Kegierungsbe-
zirke, nämlich Oberbayem, Niederbayem, Oberpfalz und
Schwaben von der Seuche vollkommen frei geblieben, in Ober¬
franken und in Mittelfranken trat dieselbe nur bei einigen
Schafen auf; dagegen zeigt das statistische Material, dass
diese Seuche in der Pfalz und in Unterfranken eine grössere
Verbreitung erlangt hatte.
In dem vorigen Quartalsberichte wurde bereits erwähnt,
dass die Maul- und Klauenseuche in Elsass-Lothringen eine
grössere Verbreitung erlangt hätte und am Schlüsse des Quar¬
tals auch in 2 pfälzischen Bezirken bei 3 kleineren Bind¬
viehbeständen aufgetreten wäre. Die Seuche wurde in die
Pfalz nachweisbar aus Lothringen eingeschleppt und haupt¬
sächlich in jenen Bezirken verbreitet, in welchen ein reger
Viehhandel betrieben wird. Durch die polizeilich angeord¬
neten Schutzmassregeln ist es jedoch gelungen, eine noch
grössere Verseuchung dieses Kegierungsbezirkes hintanzuhalten.
In Unterfranken fallen die ersten Seuchenausbrüche
in den Monat Februar. Der erste ging von dem Viehmarkte
zu Giebelstadt aus und wurde von Baden aus vermittelt; von
hier aus verbreitete sich die Seuche in 11 Gemeinden der
Bezirksämter Ochsenfurt und Würzburg. Der zweite Aus¬
bruch in 13 Ortschaften der Bezirke Alzenau, Aschaffenburg,
Bfückenau und Obemburg ist auf den Viehmarkt jn Giessen
zurückzuführen. In einem dritten Seuchenherd, von welchem
aus die Krankheit in 3 Gemeinden des Bezirkes Kitzingen
ihre Verbreitung fand, ist die Art der Einschleppung unbe¬
kannt geblieben. Die vierte Invasion geschah theüs von
Preussen, theils von den Viehmärkten in Würzburg und
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211
Schweinfurt ans in 4 Ortschaften des Bezirkes Lohr. Der
fünfte Ausbruch in 4 Ortschaften des Bezirkes Schweinfurt
ist auf den Yiehmarkt in Schweinfurt zurückzuführen, während
die sechste Invasion in Mürsbach (Bezirk Ebern) von dem
Viehmarkte in Bamberg aus erfolgte.
Die gutartig auftretende Seuche ist auch in Unterfranken
durch die ergriffenen Schutzmassregeln mit Erfolg an ihrer
weiteren Verbreitung verhindert worden; übrigens hatte es
den Anschein, als ob bei diesem Seuchengange eine beson¬
dere Disposition zur Aufnahme des Ansteckungsstoffes nicht
vorhanden gewesen wäre.
Im Ganzen sind in der Pfalz, in Oberfranken, Mittel¬
franken und in Unterfranken in 24 Bezirken, 71 Gemeinden
und 143 Gehöften 770 Rinder, 13 Schweine und 85 Schafe
von dieser Krankheit wieder genesen und 7 Rinder an der
Seuche gefallen; unter den Genesenen befanden sich 24 männ¬
liche Zuchtthiere.
Die Art der Einschleppung, welche in der Regel durch
den Handel mit Vieh erfolgte, ist nur in wenigen Fällen
unbekannt geblieben.
Die Seuche hatte am Schlüsse des Berichtsquartals ihr
Ende noch nicht erreicht.
3. Die Lungenseuche.
Die Lungenseuche ist in dem Berichtsquartale in sämmt-
lichen 8 Regierungs- in 24 Verwaltungsbezirken, in 37 Ort¬
schaften und 133 Gehöften mit einem Gesammt-Rindviehbestande
von 1046 Stück bei 273 Rindern vorgekommen und sind so¬
nach 9 Gehöfte weniger verseucht und 26 Rinder weniger
krank gewesen, als in' dem vorhergegangenen Quartale.
Der Stand der Seuche war am Schlüsse des Quartals:
Niederbayern
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Eine Verminderung
der Seuchenfälle ergibt sich so-
nach für die Regierungsbezirke Oberbayern, Schwaben und
Oberpfalz, eine Vermehrung für Niederbayern, Unterfranken,
Mittelfranken und die Pfalz, während in Oberfranken die Zahl
der Erkrankungen sich gleich gebliebqp ist.
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In Niederbayern vertheiien sich die 93 Lungen¬
seuchefälle auf die Bezirke: Wolfstein mit 65, Passau mit
10, Viechtach mit 11 und Deggendorf mit 7 Fällen. Es er¬
gibt sich sonach eine Vermehrung der Seuchenfälle für die
Bezirke: Wolfstein von 0 auf 65, Passau von 2 auf 10 und
Viechtach von 6 auf 11 Fälle; die verhältnissmässig grosse
Zahl der Erkrankungen in dem Bezirke Wolfstein trifft je¬
doch theilweise schon auf die 2 vorhergegangenen Berichts¬
quartale, in welchen der Bezirksthierarzt mit seinen Bericht¬
erstattungen im Rückstände geblieben ist. Die Einschleppung
der Seuche in diesen Bezirk erfolgte aus Oesterreich, ist
übrigens in 3 Fällen nicht nachgewiesen worden. In dem
Bezirke Passau trat die Seuche in 2 Gemeinden auf; in dem
einen Falle ist die Art der Einschleppung unbekannt geblie¬
ben, in dem anderen Falle erwies sich das Auftreten der
Seuche als eine Fortsetzung aus dem II. und III. Quartale
1880. In dem Bezirke Viechtach ergaben sich die Seuchen¬
fälle in 4 Ortschaften bei Rindern, welche im vorigen Quar¬
tale auf der Weide oder durch Berührung mit Handelsvieh
inficirt worden waren; in 1 Falle ist die Art der Einschlepp¬
ung unbekannt geblieben.
In Oberbayern participiren an den 85 Lungenseuche¬
fällen die Bezirke: Ingolstadt mit 26, Stadt Rosenheim mit 25,
Aichach mit 21, Altötting mit 7, Pfaffenhofen mit 6 Fällen;
neu aufgetreten ist die Seuche in 2 Gemeinden des Bezirkes
Altötting; die Seuchenfälle in den übrigen Bezirken ergaben
sich bei Viehbeständen, welche bereits im vorigen Quartale
als der Ansteckung verdächtig unter polizeiliche Beobachtung
gestellt worden waren; bezüglich der. Art der Einschleppung
kann desshalb für diese Fälle auf den vorigen Quartalbericht
verwiesen .werden; die Seuchenfälle in dem Bezirke Altötting
lassen sich wie im vorigen Quartale auf eine Einschleppung
aus Niederbayem zurückführen. Im Müncheüer Schlachtvieh¬
hofe wurden von 29 der Ansteckung verdächtigen Rindern,
welche zum Zwecke der Schlachtung aus einem niederbayer¬
ischen Seuchenorte eingeführt worden waren, 10 als lungen¬
seuchekrank befunden.
In Unterfranken betheiligen sich an 46Lungenseuche-
Erkrankungen die Bezirke: Neustadt a./S. mit 21, Mellrich¬
stadt mit 13, Hassfurt mit 5, Kissingen mit 4, Hammelburg
mit 3 Fällen. Für diesen Regierungsbezirk ergibt sich gegen
das vorige Quartal eine kleine Vermehrung der Seuchenfälle.
Es war schon lange wahrscheinlich, dass die vielen Seuchen¬
ausbrüche im nördlichen Theile dieses Regierungsbezirkes
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213
durch unbekannte Lungenseucheherde begünstigt werden;
einer derselben wurde im Dezember v. J. entdeckt und hat sich
hierbei ergeben, dass ein nichtamtlicher Thierarzt seiner Ver¬
pflichtung zur Anzeige nicht nachgekommen war und somit die
Verheimlichung der Seuche begünstigt hat. In die Bezirke
Hammelburg und Hassfurt wurde die Seuche aus Sachsen-Mein¬
ingen, in den Bezirk Neustadt a./S. in einem Falle aus Preussen
eingeschleppt; im Bezirke Kissingen lassen sich die Erkrank¬
ungen auf Handelsvieh und Händler aus Neustadt a./S. zurück¬
führen. Die Erkrankungen in dem letzteren Bezirke hängen
in Bischofsheim mit einem grösseren Ausbruche zusammen,
welcher im Jahre 1880 in der angrenzenden Ortschaft Hasel¬
bach erfolgte; die Infectlon erfolgte durch den gemeinschaft¬
lichen Weidegang. In einer anderen 13 km von dem Wohn¬
sitze eines approbirten Thierarztes entfernt liegenden Ge¬
meinde dieses Bezirkes wurde die Weiterverbreitung der
Seuche- durch Verheimlichung seitens der Viehbesitzer sowie
durch die Kurpfuscherei begünstigt. Am Schlüsse des Berichts¬
quartals war die Seuche in 9 Gemeinden der Bezirke Neu¬
stadt a./S., Hammelburg, Hassfurt, Kissingen und Mellrich¬
stadt noch nicht beendigt.
In Ob er franken vertheilen sich die 23 Fälle von
Lungenseuche auf die Bezirke: Hof mit 19, Wunsiedel mit
3 Fällen und Stadt Bayreuth mit 1 Fall; das statistische
Material enthält über die Art der Einschleppung nur die Mit¬
theilung,, dass in dem Falle zu Bayreuth die Uebertragung
durch die Kuh eines Wasenmeisters erfolgte, welche zur Be¬
gattung aus einem inficirten Stalle zu dem Bullen eines
seuchenfreien Gehöftes gebracht worden war.
Die 14 Fälle in Mittelfranken treffen auf die Bezirke:
Eichstätt mit 9 und Fürth mit 5 Fällen; in dem ersteren Be¬
zirke erfolgte die Einschleppung von den Viehmärkten in
Ingolstadt und Neuburg a./D.; in dem letzteren Falle durch
den Ankauf einer Kuh von einem Viehhändler aus Erlangen.
In der Pfalz ist die Seuche im Bezirke Frankenthal
in 1 Gehöfte bei 4 Bindern und in dem Bezirke Speyer -in
1 Gemeinde in 3 Ställen bei 3 Rindern aufgetreten; in dieser
Gemeinde scheint die Seuche schon in dem vorigen Quartale
aufgetreten, jedoch verheimlicht worden zu sein.
In Schwaben und Neuburg wurde die Lungenseuche
wahrscheinlich aus Württemberg in einen Stall des Amtsbe¬
zirkes Lindau eingeschleppt, in welchem sie 3 Rinder, ergriff;
2 weitere hiejnit nicht im Zusammenhang stehende Fälle wur-
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214
den in dem Schlachthause zu Augsburg anlässlich* der Fleisch¬
beschau constatirt.
In der Oberpfalz ist die Seuche in dem Bezirke
Tirschenreuth in einem Gehöfte bei 2 Rindern aufgetreten
und konnte die Art der Einschleppung hier nicht* ermittelt
werden.
Im ganzen Königreiche sind 33 Rinder an Lungenseuche
gefallen und 144 sind freiwillig getödtet worden; 85 Rinder
sind von der Seuche genesen und von dem Rindviehbestande
in den sämmtlichen Ställen 252 Stück von der Seuche frei
geblieben. Hiezu wird jedoch bemerkt, dass die letztere
Ziffer nicht als endgültig betrachtet werden kann, nachdem
die Seuche am Schlüsse der Berichtsperiode nicht in allen
ergriffenen Ställen ihr Ende erreicht hatte.
(Schluss folgt.)
Stand der Viehseuchen in der Schweiz im Monat Mai nach
dem BülJelin Kr. 159 auf 1. Juni 1881. Yon Maul- und Klauen¬
seuche waren auf 1. Juni 128 Ställe und 6 Weiden inficirt, die
Verbreitung der Krankheit erfolgte, hauptsächlich von den Weiden
aus; am meisten verseucht waren* die Kantone Bern (37), Waadt
(34), Wallis (14), Solothurn (13), Graubünden und Tessin (je 10
Ställe). — In 2 Ställen zu Bälden im Kanton Wallis ist die Lun¬
genseuche zum Ausbruch gekommen und wurde alles erkrankte
Yieh sofort abgeschlachtet. — Wegen Rotz wurden 4 Pferde ver¬
tilgt, davon 2 im Kanton Zürich, je 1 in den Kantonen Bern und
Tessin. — Beim Rinde kamen 10 Fälle von Milzbrand vor und
zwar im Kanton Bern 4, im Kanton Solothurn 3, im Kanton Thur¬
gau 2 und in den Kantonen Luzern und Tessin je 1 Fall; im Kan¬
ton Appenzell A. Rh. ist ein Mastschwein an Milzbrand gestorben.
Im k* b. Regierungsbezirke Schwaben kamen im Monate Mai
ausser 4 Fällen von Rotzverdacht bei je 2 Pferden 1 Stalles
in 2 Amtsbezirken keine ansteckenden Hausthierkrankheiten zur
Anzeige. Die 4 rotzverdächtigen Pferde wurden auf polizeiliche
Anordnung getödtet.
Verschiedene Mittheilungen.
Der Wanderunterricht zur Förderung der land¬
wirtschaftlichen Thierzucht in Bayern ist — nachdem
sich* der k. Professor an der landw. Centralschule in Weihenstephan,
Oekonomierath Dr. May, aus Gesundheitsrücksichten ausser Stand
erklärt hat denselben im Laufe dieses Jahres zu ertheilen — dem
k. Professor an der Centralthierarzneischule Johann Feser, bis
zum Schlüsse dieses Jahres übertragen worden.
In Betreff der Ausführung des Reichsgesetzes
überdieAbwehr und Unterdrückung von Viehseuchen
sind durch Entschüessung des k. b. Staatsministeriums des Innern
“ gi " *S Ie
TS 7 '
215
vom 16. Mai d. J. die k. Kreisregierungen, K. d. I., beauftragt
worden, in denjenigen Fällen von Wichtigkeit, in welchen wegen
Ausdehnung einer Seuche oder der Oertlichkeit ihres Ausbruches
von den zu ergreifenden Massregeln nothwendig auch die* Gebiete
benachbarter Bundesstaaten betroffen werden müssen, unter Bezeich¬
nung der ^tatsächlichen Unterlagen dem k. Staatsministerium d. I.
mit thunlichster Beschleunigung Anzeige zu erstatten. Ebenso
haben diese Kreisstellen in denjenigen Fällen, in welchen sie von
der ihnen ertheilten Ermächtigung auf Grund des §.11 des Reichs¬
gesetzes von der Anzeigepflicht zu entbinden, Gebrauch machen,
über die getroffenen Anordnungen alsbald Anzeige an das k. Staats-
Ministerium d. I. zu erstatten. (A.-B1. d. k. Staatsm. d. 1.)
Die Fälle ton Hundswuth haben in Paris im Jahre
1878 die Zahl yon 613 erreicht, 103 Personen wurden von tollen
Hunden gebissen und 24 sind an Hydrophobie gestorben. Im Jahre
1879 wurde die Wuthkrankheit bei 285 Hunden constatirt, welche 67
Menschen gebissen haben, von welchen 12 an Hydrophobie starben.
Die seit dem Jahre 1875 gegen die Ueberhandnahme der Hunde
erlassenen Polizeimassregeln wurden erst in den letzten Jahren ernster
gehandhabt und trotzdem in den Jahren 1877 und 1878 allein
17 624 Hunde eingefangen und fast alle getodtet worden sind, sollen
sich in Paris immer noch ungefähr 20000 bis 30 000 herrenlose
Hunde herumtreiben. In Berlin wurden Hunde versteuert, im Jahre
1868 19437, im Jahre 1875 25697, im Jahre 1880. 37 000. Be¬
kanntlich besteht hier auch der Maulkorbzwang, für alle Hunde,
welche an öffentliche Orte mitgenommen werden.
(Veröff. d. K. D. Ges.-A.)
Literatun
Die Viehseuchengesetzgebang Deutschlands. Kommentar zum
Reichsgesetze vom 23. Juni 1880, betr. die Abwehr und Unter¬
drückung von Viehseuchen. Ein Handbuch für Justiz- und
Verwaltungsbeamte, Thierärzte und praktische Aerzte, Land-
und Forstwirthe, Pferdebesitzer und Viehhändler bearbeitet
von F. A. Wengl er, k. Oberlandgerichtsrath. Separatabdruck
aus der „ Gesetzgebung des deutschen Reichs mit Erläuter¬
ungen“. Erstes Heft. Erlangen, 1881. Verlag von Palm
& Enke. gr. 8. 112 S. Preis 2,20 M. .
Aus der Anlage .und dem Inhalte des ersten Heftes dieses
Kommentars ist zu entnehmen, dass in demselben die Viehseuchen¬
gesetzgebung auf das Eingehendste behandelt wird. Die allein 57
Seiten des Heftes umfassende Einleitung über die Regelung der
Veterinärpolizei überhaupt durch die Gesetzgebung des deutschen
Reiches nimmt ausser auf die bisher geltenden Seuchenvorschriften
auch Rücksicht auf die Drucksachen, welche in Bezug auf das zu
erlassende Reichsgesetz Vorgelegen sind; während die den ersten
17 Paragraphen des Gesetzes — womit das Heft abschliesst — bei¬
gegebenen Erläuterungen bekunden, dass der Herr Verfasser den
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vorliegenden Stoff vollkommen zu beherrschen und praktisch zu
verwerthen versteht. Wir werden s. Zt. vielleicht auf das gesammte
Werk, dessen Umfang vorerst noch nicht zu bemessen ist, zurück¬
kommen; Th. A.
Personalien.
Die Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Heinsberg
soll einem qualificirten Thierarzte anderweit commissarisoh übertragen
werden.
Mit der Wahrnehmung der bezüglichen Funktionen ist ausser dem
Staatsgehalte von jährlioh 600 M. eine kreisständische Remuneration von
jährlich 300 M. verbunden.
Die Einnahmen aus den Körungen können auf 180 M. jährlich ver¬
anschlagt werden.
Zur Bemessung des aus der Privatpraxis zu erwartenden Einkom¬
mens wird bemerkt, dass im Kreise bei der letzten Aufnahme des Vieh¬
bestandes 1410 Pferde, 11976 Stück Rindvieh, 740 Schafe und 4418
Schweine gezählt worden sind.
Bewerber wollen ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Qualifications-
zeugnisse und sonstiger Atteste sowie eines kurz geschriebenen Lebens¬
laufs bis zum 15. Juli 1881 an den Unterzeichneten einreiohen.
Heinsberg, den 18. Mai 1881.
Der Königliche Landrath
L o e w e.
Ausgeschriebene Kreisthierarztstellen:
n- i n • . Jährlicher Geuehe lind eimreichei
. itatimiii. Gehalt: Zmehnii: bii nun bei d. K. Regierung in:
Pr. Stargard. G00 M. 28. Juni 1881. Danzig.
Hamm. 600 M. — 22. Juli 1881. Arnsberg.
Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für den Verwaltungs¬
bezirk Miltenberg. Bewerber haben ihre vorsohriftsmässig belegten
Gesuche bis zum 5. Juli d. J. bei der ihnen Vorgesetzten Kreisregierung,
Kammer des Innern, einzureichen. Ferner ist erledigt die Stelle eines
Bezirksthierarztes für das Bezirksamt Garmisch; Bewerber um diese
Stelle haben ihre mit den vorsohriftsmässigen Zeugnissen belegte Ge¬
suche bis zum 6. Juli d. J. bei der ihnen Vorgesetzten kgl. Regierung,
Kammer des Innern, einzureichen. Hierzu wird bemerkt, dass diese
Stelle zu den beschwerlichsten thierärztliohen Posten des Kreises zählt
und neben voller Gesundheit grosse Gewandtheit im Bergsteigen erfordert.
Dem Kreisthierarzt Grebin vu Memel ist unter Entbindung von
seinem gegenwärtigst Amte die Verwaltung der Kreisthierarztstelle des
Kreises Bublitz und dem bisherigen Rossarzte Eisenblätter zu
Königsberg i. Pr. die.commiss. Verwaltung der Kreisthierarztstelle des
Kreises Memel übertragen worden.
Thierarzt Jacob Schiller wurde als Dis&iktsthierarzt in Weiler,
k. Bezirksamt Lindau, aufgestellt und demselben die Funktion als Con-
. trolthierarzt an der Eingangsstation Aaoh übertragen.
Bekanntmachung?. Eingetretener, unvorhergesehener Hin¬
dernisse wegen, muss die anberaumte Generalversammlung des thierärzt¬
liohen Vereins der OlDerpfsulz und von E»egrens'b"a.xgr
bis auf Weiteres verschoben werden. _ Gotteswinter.
Verantwortliche Eedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Raokl u. Lo ebner
Verlag von Wilh. Lüderit* in Augsburg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
beraasgegeben von
Tb. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. *25. Juni 1881.
Inhalt: Die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Bayern.
— Constituirende Generalversammlung des thierärztlichen Vereins
für die Provinz Posen..— Viehversicherungswesen. —Der deutsch¬
österreich-ungarische Handelsvertrag. — Liquidationen der beamteten
Thierärzte in Preussen für Obductionen. — Personalien. — Bekannt-
machungen. __
Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender
Thierkrankheiten in Bayern im 1. Vierteljahre 1881.
Von Regierungsrath Göring, Landesthierarzt im k. Staatsministerium d. J.
(Schluss.)
4. Die Rotz-Wurmkrankheit.
In dem Beriehtsquartale sind im ganzen Königreiche in
7 Regierungs- und '24 Verwaltungsbezirken, in 30 Ortschaften
und 31 Gehöften 37 Pferde an Rotz erkrankt und hievon
5 gefallen, 9 wurden auf polizeiliche Anordnung und 15 auf
Veranlassung der Besitzer getödtet. *
Der Regierungsbezirk Pfalz ist von der Seuche vollkom¬
men frei geblieben; in den sämmtlichen Regierungsbezirken
beträgt die Zahl der freigebliebenen Verwaltungsbezirke 162.
Nach den Tabellen, welche eine nicht unerhebliche Ver¬
minderung der Rotzfälle gegenüber dem Ergebnisse in dem
vorigen Berichtsquartal nachweisen, vertheilen sich die vor¬
gekommenen Fälle folgendermassen auf die ergriffenen Regier¬
ungsbezirke :
Oberbayern 17 gegen 21 im vorigen Quartale;
Niederbayern
7
fl *
' 4
.fl
fl
»
. , Oberpfalz
5
fl
7
fl
fl
fl
Schwaben
4
»
7
»
»
fl
Oberfranken
1
fl
0
fl
fl
fl
Mittelfranken
1
n
8
fl
fl
fl
Unterfranken
2
* j)
1
fl
fl
fl
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218
In Oberbayern participiren an den 17 Rotzfällen die
Bezirke: Traunstein mit 4, Freising und Miesbacb mit je 3,
Landsberg und Stadt Mönchen mit je 2 Fällen, Aichach,
Gartnisch, Ingolstadt mit . je 1 Fall. Ausser den vorbezeich-
neten Fällen waren im Bezirke. Ingolstadt noch 2 seuchever¬
dächtige Pferde aus dem vorigen Quartale vorhanden; eben¬
so 1 Pferd im Stadtbezirke Ingolstadt. Im Bezirke Mönchen I.
wurden 4 im vorigen Quartal der Ansteckung verdächtig ge¬
wesene Pferde gesund aus der polizeilichen Beobachtung ent¬
lassen.
In Niederbayern treffen auf die Bezirke: Deggen¬
dorf 3 Fälle, Eggenfelden, Landau a./I., Vilshofen und Stadt
Landshat je 1 Fall.
Von den in der Oberpfalz constatirten 5 Rotzfällen
kommen 3 auf den Bezirk Stadt Regensburg und je 1 Fall
auf die Bezirke Eschenbach und Yohenstrauss.
In Schwaben und Neuburg vertheilen sich die 4
Rotzfälle mit je 1 Fall auf-die Bezirke: Augsburg, Memmin¬
gen, Neuburg und Stadt Augsburg.
Die 2 Fälle in Unterfranken kamen im Bezirke Neu¬
stadt a./S. in einem Stalle vor.
Der eine Fall in Oberfranken trifft auf den Bezirk
Hof, der in Mittelfranken auf die Stadt Förth.
Die Rotzkrankheit wurde im Verlaufe des Berichtsquar¬
tals 3mal bei der Vornahme der Fleischbeschau, 2mal bei
der Sektion und lmal bei der Marktbeschau entdeckt. Zehn
Pferde befanden sich am Schlüsse des Quartals noch unter
polizeilicher Beobachtung.
Die Tabellen enthalten keine Mittheilungen öber allen-
fallsige Infection von Menschen durch rotzkranke Pferde.
5. Die Räude der Pferde und Schafe.
Die Räude kam in der Berichtsperiode in 6 Regierungs¬
und 29 Verwaltungsbezirken, in 43 Ortschaften und 97 Ställen
oder Herden bei 21 Pferden und 3108 Schafen vor. Von
den räudekranken Pferden treffen 14 auf Niederbayern, 4 auf
Schwaben und Neuburg, 2 auf die Oberpfalz und 1 auf Ober¬
bayern; von den erkrankten * Schafen kommen 1779 auf
Schwaben, 1135 auf Oberbayern, 145 auf Mittelfranken, 26
auf Oberfranken und 23 Niederbayem.
Die Zahl der freigebliebenen Verwaltungsbezirke
beträgt im ganzen Königreiche 157; die Regierungsbezirke:
Pfalz und Unterfranken sind von der Pferde- und Schahräude,
Oberfranken und Mittelfranken blos von der Pferderäude frei
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219
geblieben. Ein Pferd und 118 Schafe worden wegen Rande
getödtet. In Oberbayern verblieben am Schlosse des Qoartals
noch 819 Schafe aas dem Jahre 1880 onter Sperre.
6. Die Hond8wnth (Tollwuth).
Für das Berichtsqoartal ergibt sich gegenüber dem Er¬
gebnisse im vorigen Quartale wieder eine Vermehrnng der
Wuthfalle; die Berichte weisen folgenden Stand nach:
Zahl der betroffenen Regierangsbezirke ...... 4,
v n n Verwaltang8bezirke.11,
n n n Gemeinden. 22,
t> „ d Gehöfte.22,
„ „ wnthkranken Hönde.. . 21,
» » » Schweine . ..1,
Herrenlos heromlaofende Hönde wegen Verdacht getödtet 10,
Aof amtliche Anordnong getödtete Honde . . . . . 42.
Von den wnthkranken Händen treffen 2 aof Niederbayern,
18 aof die Oberpfalz and 1 aof Oberfranken. Das wnthkranke
Schwein, welches von einem kranken Honde gebissen worden
war, verendete im Bezirk Altötting in Oberbayem.
Von der Uebertragong der Tollwuth auf Menschen ge¬
schieht in dem statistischen Materiale keine Erwähnong; in
dem Bezirke Traonstein (Oberbayern) wurden jedoch 6 Per¬
sonen von einem wnthkranken Honde gebissen.
Auszug aus dem Protokoll der constituirenden General-
Versammlung des thierärztlichen Vereins für die
Provinz Posen.
Am 15. Mai er. constitnirte sich in Mylins Hotel zu Posen der
„thierärztliche Provinzial-Verein für Posen", nachdem zuvor durch
ein Initiativ-Comitö, bestehend aus den Herren: EgL Departements-
Thierarzt und Veterinär-Assessor Rueffert-Posen, EgL Corps**
Rossarzt Gross-Posen, Egl. Ereisthierarzt Hey ne-Obornik', EgL
Departements-Thierarzt Sohmidt-Bromberg und Thierarzt Wese-
n er -Posen, die nöthigen Vorbereitungen hierzu getroffen worden
waren. — Ihren Beitritt hatten 37 Thierärzte erklärt.
Rueffert eröffnet» die zahlreich besuchte Versammlung um
halb 12 Uhr Vormittags durch eine Ansprache, in weicher er die
Bedeutung und die Nothwendigkeit thierärztlicher Vereine im All¬
gemeinen speciell eines thierärztlichen Provinzial-Vereins für Posen
in treffender Weise darlegte.
Die hinauf vorgenommene Wahl eines Tagespräsidenten fiel
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220
auf Ru ©ff er t, die eines Schriftführers auf Kreisthierarzt Heyne-
Obornik. — Nachdem Letzterer die Namen derjenigen, zu der Ver¬
sammlung eingeladen gewesenen Collegen, welche durch Krankheit
' oder aus sonstigen dringenden Gründen zu erscheinen verhindert
waren, verlesen hatte, wurde zur Berathung der Vereinsstatuten
geschritten. Als Grundlage dienten die Statuten des thierärztlichen
Vereins für die Provinz Brandenburg, welche bis auf die von der
Sterbekasse handelnden Paragraphen mit unwesentlichen Abänder¬
ungen von der Versammlung nahezu einstimmig angenommen wur¬
den. — Als Vereins-Organ wurde Adams Wochenschrift für Thier¬
heilkunde und Viehzucht gewählt. Es wurde nunmehr zur Vor¬
standswahl für die nächsfolgenden drei Jahre geschritten und hier¬
bei durch Acclamation gewählt: Ruef f er t-Posen als Vorsitzender,
Schmidt-Bromberg als 1., Gross-Posen als 2. stellvertretender
Vorsitzender, H e y n e-Obornik als Schriftführer, Herzberg-Posen
als Rendant. Sämmtliche Wahlen wurden dankend angenommen.
Auf den Antrag von H e y n e-Obornik beschloss sodann die
Versammlung, die Kgl Regierungen zu Posen und Bromberg von
der Constituirung des Vereins in Kenntniss zu setzen.
Für die nächste Vereinssitzung, welche am 9. October d. Js*
in Myüus Hotel zu Posen stattfinden soll, wurde folgende Tagesord¬
nung festgestellt: 1. Geschäftliche Mittheilungen. 2. Ueber Haar¬
krankheiten des Pferdes — Referent Corps-Rossarzt Gross-Posen.
3. Die Tuberculose des Rindes vom sanitätspolizeilichen Standpunkte.
Ref. Kreisthierarzt H a u c k o 1 d-Fraustadt, Corref. Kreisthierarzt
Heyne-Obornik. 4. Die sogenannte periodische Augenentzündung
(Iridochorioiditis specifica) des Pferdes. Ref. Kreisthierarzt H e y n e-
Obornik.
Nach Schluss der Sitzung vereinigten sich sämmtliche Mitglie¬
der zu einem Diner, welches in wirklich heiterer und gemüthlicher
Weise verlief.
Obornik. Heyne, Schriftführer.
Viehversicherungswesen. Zu Ende des Jahres 1880 ange-
stellte amtliche Ermittelungen haben ergeben, dass im Grossherzog¬
thum Hessen zu dieser Zeit 369 Viehversicherungsverbände exi-
stirten; 298 hiervon sind Rindviehkassen, 33 Pferdekassen und 38
Kassen für Pferde und Rindvieh. Bei 15 Viehkassen fehlt die An¬
gabe des Versicherungskapitals. Dieselben schlagen ihre Prämien
nicht auf das versicherte Kapital, sondern auf die Stückzahl der
: versicherten Thiere aus und entschädigen theils bestimmte Summen
für gewisse Thiere, theils lassen sie erst im EntschädigüngsfaUe
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221
eine Taxation eintreten. Yon den übrigen 354 Verbänden beträgt
* das Gesammtversicherungskapital 15166 828 M. Auf einen dieser
Verbände kommt mithin ein durchschnittliches Versicherungskapital
yon 42 844 M. Der höchste in den letzten Jahren zur Erhebung
gelangte jährliche Prämiensatz beträgt 7pCt. des Versicherungs¬
kapitals, der niedrigste 0,10 pCt. Aus sämmtlichen Prämiensätzen
berechnet sich ein durchschnittlicher von 1,68 pCt. Der grösste
Theil der Verbände entschädigt immer nur einen gewissen Theil
des versicherten Kapitals. Die zur Auszahlung gelangende Ent¬
schädigungssumme, welche zwischen 7* und 7 t des taxirten Werthes
variirt, berechnet sich durchschnittlich auf 8 10 . Von den drei Pro¬
vinzen hat die Provinz Oberhessen die meisten Viehkassen, nämlich *
171 Rindviehkassen, 21 Pferdekassen und 22 Kassen für Pferde
und Rindvieh. Von diesen 214 Viehkassen weisen 205 ein Gesammt¬
versicherungskapital von 9122 427 M. auf. Die übrigen 9 gehören
zu den obengenannten 15, welche kein bestimmtes Versicherungs¬
kapital aufnehmen. In zweiter Linie steht die Provinz Starkenburg
mit 120 Rindviehküssen, 10 Pferdekassen und 13 Kassen für Pferde
und Rindvieh. Von diesen 143 Viehkassen haben 139 ein Ge¬
sammtversicherungskapital von 5 496193 M. Rheinhessen hat die
wenigsten Viehkassen, nämlich nur .7 Rindviehkassen, 2 Pferdekassen
und 3 Kassen für Pferde und Rindvieh. Von diesen 12 Viehkassen
haben 10 ein Versicherungskapital von 548 208 M. Hier gehören .
2, in Starkenburg 4 zu den Kassen ohne bestimmtes Versicherüngs-
kapital. An Versicherungskapital kommt mithin durchschnittlich
auf eine Viehkasse in Oberhessen 44 500 M., in ßtarkenburg
39 541 M. und in Rheinhessen 54 820 M. Von den einzelnen Kreisen
besitzt der Kreis Giessen die meisten Viehkassen, nämlich 58 Rind¬
viehkassen, 7 Pferdekassen und 9 Kassen für Pferde und Rindvieh
mit einem Gesammtversicherungskapital von 3 537 525 M. Nach
diesem kommt der Kreis Friedberg mit 45 Rindviehkassen, 6 Pferde¬
kassen und 10 Kassen für Pferde und Rindvieh mit einem Ver¬
sicherungskapital von 2 688 755 M. Der einzige Kreis, welcher gar
keine Ortsviehkassen aufzuweisen hat, ist der Kreis Bingen. Mit
Ausnahme zweier Pferdeversicherungsverbände sind sämmtliche hier ;
aufgezählten Versicherung verbände Ortsverbände. Dieselben sind j
nicht in spekulativer Absicht gegründet, sondern bilden reine Pri-
vatverbände, welche unter der Selbstverwaltung der Mitglieder stehen
und gar keine Verwaltungskosten verursachen. Von Ortsviehkassen
dürfte noch besonders zu erwähnen sein die für Pferde- und Rind¬
viehversicherung bestehende Kasse zu Rossdorf, im Kreise Darm¬
stadt. Dieselbe besteht Seit 1832, zählt gegenwärtig 233 Mitglieder,
welche mit 727 Thieren und einem Versicherungskapital yon
341031 M. versichert sind. Bei Schadenfällen werden 75 pCt. des
versicherten Kapitals entschädigt. Die . Prämien betrugen in den
letzten 5 Jahren einmal 1 pCt. und 4 Mal pCt., also durchschnitt¬
lich 0,60 pCt. jährlich. In den letzten drei Jahren sind von dieser
Kasse für 30 Stück Vieh 5779,50 M. Entschädigung gezahlt worden.
- (D. R.-Anz.)
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Verschiedene Mitteilungen.
Der Handelsvertrag zwischen Deutschland und
Oesterreich-Ungarn vom 28. Mai d. J. wurde dem Reichs¬
tage mit einer Denkschrift vorgelegt, welche u. A. folgende Modi-
ficationen enthält: Im Schlussprotokolle ist zu Art. 1 des Vertrages
unter Ziffer 3 vereinbart, dass die Maximalzahl, bis zu welcher
einzelnen Wirthschaftsbesitzern in den deutschen Grenz.be-
zirken die Einfuhr von Nutz- und Zuchtvieh zum eigenen Wirth-
schaftsbedarf gestattet werden kann, von jährlich 6 auf 12 Stück
für das Kalenderjahr erhöht und ausserdem die Konfinirungszeit für
das hiernach eingeführte Vieh von 2 Monaten, auf der Regel nach,
45 Tage ermässigt werden soll. (Sofern örtliche Bedürfnisse eine
Erweiterung der Bezirke, welche bisher deutscherseits für
diesen Grenzverkehr festgesetzt wurden, wünschenswerth erscheinen
lassen, wird solchen Bedürfnissen billige Rechnung getragen.)
Diese von Oesterreich dringend gewünschte Conzession konnte
ohne Gefährdung deutscher Interessen gemacht werden, wogegen
alle übrigen auf Erleichterung der Ein- und Durchfuhr von Vieh
und Fleisch aus Oesterreich-Ungarn gerichteten Anträge wegen der
mit jedem Zugeständnis auf diesem Gebiete zur Zeit unzertrenn¬
lich verknüpften Gefahren für den deutschen Viehstand abgelehnt
werden mussten.
Zu den im Art. 6 und’ der Anlage A. des Vertrags vereinbarten
Erleichterungen im Grenzverkehr ist die Ausdehnung der in Ziff. 4
von Anlage A. vereinbarten Zollfreiheit für Vieh und die Erzeug?
nisse von demselben auch in denjenigen Fällen zu rechnen, in
welchen das Vieh auf Weiden oder zur Stallfütterung ein- und
ausgeführt wird. (Auch die Erzeugnisse von solchem Vieh, als:
Milch, Butter, Käse, Wolle und das in der Zwischenzeit zugewach¬
sene junge Vieh dürfen in einer der Stückzahl des Viehes und der
Weidezeit angemessenen Menge zollfrei zurückgeführt werden.)
Nach dem Wortlaut des Handelsvertrages selbst,
wird zur weiteren Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs — so¬
fern die Identität der aus- und wiedereingeführtöta Gegenstände
ausser Zweifel ist — beiderseits Befreiung von Ein- und Ausgangs¬
abgaben zugestanden, Art. 5 Lit. b. für Vieh, welches auf
Märkte in das Gebiet des anderen vertragschliessenden Theiles
gebracht und unverkauft von dort zurückgeführt wird. (Zur
Feststellung der Identität wird in der Regel die Bezeich¬
nung des Viehes nach Gattung, Stückzahl und Farbe unter Angabe
etwaiger besonderer Merkmale als genügend angesehen.)
Nach Art. 17 verpflichten sich die vertragschliessenden Theile,
den Eisenbahnverkehr zwischen den beiderseitigen Gebieten gegen
Storungen und Behinderungen sicher zu stellten. Eisenbahnwagen,
in welchen Pferde, Maulthiere, Esel, Rindvieh, Schafe, Ziegen oder
Schweine befördert worden sind, müssen, wenn sie demnächst zum
Transport von Vieh der genannten Gattungen aus dem Gebiete des
einen Theiles in das des anderen verwendet werden sollen, zuvor
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223
einem durch besondere Uebereinkunft festzustellenden Reinig-
ungs-(Desinfections-)Verfahren unterworfen werden, welches
geeignet ist, die den Wagen etwa anhaftenden AnsteckungsstofPe
vollständig zu tilgen.
Das Schlussprotokoll enthält die Bestimmung, dass Art. 1 Abs.
3 des Vertrages die Befugniss nicht ausschliesst, zeitweise Ein¬
fuhrverbote aus gesundheitspolizeilichen Rücksichten gegenseitig zu
erlassen. Der Vertrag soll am i . Juli d. J. in Kraft, treten.
(D. R.-Anz.)
Bei der Festsetzung von Liquidationen beamteter
Thierärzte für Obduktionen, welche auf Grund des Reichs-
Viehseuchengesetzes bzw« der hierzu erlassenen Ausführungsbestim¬
mungen vorgenommen werden, ist nach einem, sämmtlichen Regier¬
ungs-Präsidenten und Landdrosten mitgetheilten Erlasse des Mini¬
steriums für Landwirthschaft etc. in Preussen vom 31. Mai d. J.
lediglich zu prüfen, ob die betreffenden Obductionen wirklich aus¬
geführt sind. Ein mangelhafter Inhalt des Obduktionsprotokolls
kann den Anspruch des Obducenten auf die gesetzlichen Obduc-
tionsgebühren nicht aüfheben, wohl aber begründeten Anlass zur
Rüge gegen den betreffenden beamteten Thierarzt geben, da der¬
selbe nach §. 36 der Anweisung für das* Obduktionsverfahren (An¬
lage B. der Instruktion vom 24. Febr. d. J.) für die genaue Auf¬
nahme des Obduktionsbefundes in das von dem anwesenden Polizei¬
beamten aufzunehmende Protokoll zu sorgen hat. (D. R.-Anz.)
Personalien.
Aus ge schrie bene Kreis thier arztstellen:
fix dei Kreis:
JSkrlieker Qtratfo sind «imriioki
•Utszütss. Gehalt: Zuekan: bis m . bei d. K. Begiemg ii:
Hünfeld. — — 5. Juli 1881. . Cassel
Im cfeni. 600 M. .— 18. Juli 1881. Frankfurt a. 0.
Die Stelle eines Kreisthierarztes in Frankenhausen ist zu
besetzen; Bewerber haben sich unter Beifügung der erforderlichen Kaoh-
weise baldigst bei dem fürstl. Schwarz burgischen Landrathsamt in '
Frankenhausen zu melden.
Besetzuiig der städtischen Bezirksthierarztstelle in Hof
Die beiden städtischen Collegien haben in ihren Sitzungen vom 7.
und 10. 1. Mts. mit Rücksicht auf §. 15 Abs. 1 und 5 der Verordnung
yom 20. Juli 1872, das CiYilYeterinärwesen betr., die Aufstellung eines
eigenen städtischen Bezirksthierarztes ausschliesslich für die thierärzt¬
lichen Funktionen im Stadtbezirke Hof mit den seitherigen Bezügen
beschlossen.
Diese letzteren, die aus der Remuneration für Vornahme der Fleisch¬
beschau, den Gebühren für die Controle auf den Rindvieh-, Schaf- und
Pferdemärkten, den Hunderisitationsgebühren, den Besohaugebühren für
die zum Schlachten bestimmten Pferde' und endlich den Gebühren für
die Triohinenbeschau bestehen, beziffern sich auf ca. 2900 M.
Im Uebrigen ist dem neuaufzustellenden Bezirksthierarzte die Aus¬
übung der Priratpraxis gestattet, aber auch gegebenen Falls die Auf¬
stellung eines Yom Bezirks thier arzt aus den Triohinensohaugebühren zu
bezahlenden Assistenten nothwendig.
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Bewerber, welche die unter Ziffer 5 Lit. B der Eingangs erwähnten
Verordnung vorgeschriebene Prüfung bestanden haben, wollen ihre mit
den nothigen Zeugnissen versehenen Gesuche bis zum 11. Juli ds. Js.
anher in Vorlage bringen.
Hof, den 11. Juli i881.
Stadtmagistrat.
v. Münch. Pöhner.
Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt
Vilshofen; Bewerber um diese Stelle haben ihre mit den vorschrifts-
mäs8igen Nachweisen versehene Gesuche bis zum 1. Juli d. J. bei der
ihnen Vorgesetzten k. Kreisregierung, K. d. I, einzureichen.
Der praktische Thierarzt Johann Burger in Würzburg wurde
zum herzogl. sächs.-koburg’sohen Hof- und Landthierarzt ernannt.
Der Bezirksthierarzt Alois Brenner wurde seinem Ansuchen ent¬
sprechend, unter Anerkennung seiner langjährigeir, treuen und eifrigen
Dienstleistungen, der Stelle eines Bezirksthierarztes für das k. Bezirks¬
amt Vilshofen vom 1. Juli an enthoben.
Der Distriktsthierarzt Th. Vollmayr zu Pfaflfenhausen, k. Bezirks¬
amts Mindelheim hat seine Stelle aufgegeben und sich in Memmingen
als praktischer» Thierarzt niedergelassen.
Der Oberrossarzt Neumann beim II. Gardedragoner-Regt. wurde
vom 1. August ab in den Ruhestand versetzt.
iterstützongs-Verein för die Hinterbliebenen bayerischer Thierärzte. (A. V.)
Unter Bezugnahme auf §. 86 der Vereinsstatuten wird bekannt
gegeben, dass die nächste ordentliche Genera ly ersammlung
am Samstag den 2 8. Juli lfd. Js., Nachmittags 2 Uhr, in der
Aula der k. Centralthierarzneischule München abgehalten wird.
Gegenstände der Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht, 2. Er¬
gänzungen der Statuten, 8. eventuelle Anträge, welche jedoch bis
6. Juli 1881 bei der Vereins-Vorstandschaft schriftlich einzureichen
sind. — München, den 6. Juni 1881.
Putscher, Vorsitzender. * Zeilinger, Direktor.
Bekanntmachung. Die Generalversammlung des thier-
ärztlichen Kreisvereins der Oberpfalz und von Regens¬
burg findet nunmehr am Sonntag den 8. Juli d. Js., Vormit¬
tags 10 Uhr, in dem bereits unterm 9. Mai d. J. bekaribtgegebenen
Local und mit der festgesetzten Tagesordnung (Wochenschr. S. 180)
statt. — Regensburg, den 14. Juni 1881.
Gotteswinter. Loichinger.
-Für diejenigen Herren Leser, welche die "Wochenschrift durch die Post
beziehen, geht mit der nächsten Nummer das halbjährige Abonnement zu
Ende; wir erlauben uns zur Vermeidung von Unterbrechungen in der Zusen¬
dung auf rechtzeitige Bestellung für das zweite Semester aufmerksam zu machen.
Diese Wochenschrift erscheint regelmässig alle Donnerstage einen halben bis dreiviertel
Bogen stark; der Abonnements-Preis beträgt für den ganzen Jahrgang 6 Mark und nehmen
alle Postämter sowie sämmtliche Buchhandlungen Bestellungen auf dieselbe an. Bei den
Postbehörden kann uur halbjährig abonnirt werden. Inserate werden mit 20 Pfennigen
die Petitzeile berechnet.
Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Angsbnrg. — Druck von Rae kl u. Lochner
Verlag von Wilh. Lüderitz in Aogebnrg.
.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraatgegeben von
TL Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. Ni* 26. Juni 1881.
Inhalt: Die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Bayern,
hier Quartalstabellen betr. — Die zweite pfälzische Kreisthiersohau
in Speyer. — Die Verbreitung ansteokender Thierkrankheiten in
Preussen. — Verkauf gesundheitsschädlicher Nahrungsmittel. —
Literatur. — Personalien. —- Offene Correspondenz. (Anzeigepflicht.
Versendung der "Wochenschrift.)
Die Verbreitung ansteokender Thierkrankheiten in Bayern betr.
MinisterialentschlieB^ung vom 2. Juni 1881. (Amtsbl. d. k. Staatsminist,
d. I. S. 198 u. f.) An die k. Regierungen, K. d. I., die Distriktspolisei-
behörden und die Bezirksthierärzte ergangen.
Egl. Staatsministerium des Innern. Mit Bezugnahme
auf die Ministerialentschliessung vom 16. Juni 1878 Nr. 7541, die
Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Bayern betr. (Amts¬
blatt des k. St.-M. des Innern S. 191)*) werden zum Zwecke der
Vervollständigung der regelmässigen Seuchenstatistik nachstehende
weitere Bestimmungen getroffen:
1) In den Tabellen über das Vorkommen der Lnngenseuche
nach den Formularen E und F sind in der offen gelassenen Bubrik
die auf polizeiliche Anordnung getödteten oder nach dem Erlasse
dieser Anordnung gefallenen Rinder einzutragen.
2) In der Rubrik „Bemerkungen“ auf den in Ziff. 1 bezeich¬
nten Tabellen, sowie auf den Tabellen über das Vorkommen der
Rotz- und Wurmkrankheit nach den Formularen G und H ist in
denjenigen Fällen, in welchen nach Massgabe des Gesetzes vom
21. März 1881, die Ausführung des Reichsgesetzes über die Ab¬
wehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr., eine Entschädig¬
ung für die auf polizeiliche Anordnung getödteten oder nach dieser
Anordnung gefallenen Thiere gewährt wird, das Ergebniss der von
den amtlich bestellten Sachverständigen vorgenommenen Schätzung
mit arabischen Ziffern einzutragen.
B) Nebst den in Ziff. 1 und 2 der oben erwähnten Ministerial-
Entschliessung vorgeschriebenen Tabellen sind vom 1. Juli 1. J. an
*) Siehe Wochenschrift für Thierheilkunde etc. 1878 Sto. 241 u. f.
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weitere Quartalstabellen nach den beigegebenen Formnlarien anzu-
fertigen und vorzulegen. *)
4) Die vorstehend getroffenen Bestimmungen haben bereits bei
der Berichterstattung über das IL Vierteljahr 1881 in Anwendung
zu kommen«
München, den 2. Juni 1881.
v« Dillis, Staatsrath.
Der Generalsekretär,
v. Schlereth,
Ministerialrath.
Die zweite pfälzische Kreisthierschau in Speyer.
In den Tagen vom 28., 29. und 80. Mai ds. Js. fand, die von
dem Kreiscomitd des landwirtschaftlichen Vereins für die Pfalz
unter Mitwirkung sämmtlicher Bezirkscomitds des Kreises und der
Verwaltung der Kreishauptstadt Speyer veranstaltete, zweite Kreis¬
thierschau statt. Die Ausstellung von Thieren beschränkte sich auf
Rindvieh; im Anschlüsse an die Thierschau fand eine Ausstellung
von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, sowie eine
Fischereiausstellung statt.
Der Ausstellungs platz befand sich in der Nähe des Bahn¬
hofes, in einem Theile des Velten’schen Anwesens an der Wormser
Strasse. Die Ausstellungsräume bestanden aus geräumigen Bretter¬
hallen, welche im Viereck aufgestellt waren, die in ihrer Mitte einen
geräumigen Hof bildeten, in dem die Preisgerichte die Thiere
musterten; im Innern waren die Räume ganz zweckmässig einge¬
richtet, so dass es den aufgestellten Viehstücken nicht an Bequem¬
lichkeit fehlte und das Publikum genügende Gelegenheit Aatte, die
Thiere von allen Seiten zu besichtigen.
Die Rindviehausstellung umfasste die im Regierungsbezirke
vertretenen Viehschläge und bildete folgende 4 Hauptabtheilungen:
A. Donnersberger-Schlag; B. Glan-Schlag; C. Simmenthaler und
Abkömmlinge mit vorwaltend Simmenthalerblut; D. alle vorstehend
nicht genannten Viehracen, Schläge und Kreuzungen. Jede der
4 Hauptabtheilungen hatte wieder folgende Unterabtheilungen:
1) Zuchtstiere von ca. 17* Jahre an; 2) Kühe, milchende, trächtige,
oder mit dem Kalbe bis zu 8 Jahren; 3) Kalbinen, trächtige; 4)
Zuchtfamilien aus wenigstens 5 Rindviehstücken einer Hauptabtheil¬
ung bestehend, einem Besitzer gehörig; 5) Arbeite- u. Mastochsen.
*) Die Formulare K 0 enthalten die Tabellen über das Vorkom¬
men der Sohafpoeken und die Formulare P Q diejenigen über das
Vorkommen des Blüsohenaussohlages.
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Li»
227
Als Preise waren ansgesetzt: für jede der 3 ersten Unterab¬
teilungen der 4 Hauptabteilungen je 7 Preise und zwar für die
Zuchtstiere you l&O bis herab zu 40 M., für die Kühe und Kalb¬
inen je von* 120 bis zu 20 M., dann für je eine Zuchtfamilie
100 M., für je das beste Paar Arbeits- und Mastochsen 80 M.;
mitin 70 Geldpreise im Betrage yon 6620 M., nebst Fahne zu
jedem Preise. Ausserdem wurden noch für weiters preiswürdig be¬
fundene Viehstücke 60 Diplome mit Fahnen bestimmt und erhielt
jeder Wärter eines preiswürdig befundenen Thieres, Paares oder
einer Zuchtfamilie 3 M. Trinkgeld.
Nach dem Kataloge waren 418 Rindviehstücke zur Thierschau
angemeldet; durch unYorhergesehene Zwischenfälle unterblieb je¬
doch die Zuführung mehrerer Thiere, wie solches bei jeder derart¬
igen Ausstellung Yorzukommen pflegt. Nach Haupt- und Unter¬
abteilungen geschieden befanden sich im Ganzen 345 Viehstücke
auf der Thierschau und zwar in folgender Zusammenstellung:
§
p
■-ß
!
1
§
a
■A
"3
o
■b
g
§
1
Somme.
N
W
M
o
Donnersberger Schlag:
22
23
15
7
6
73.
Glan-Schlag: . 1 .
20
21
18
4
6
69.
Simmentaler etc. . •
52
53
39
6
4
154.
Mischracen etc • •
14
~35
—
—
49.
Summe:
108
204
17
16
345.
Was die einzelnen Hauptabteilungen der Bindriehausstellung
für sich und mit Rücksichtnahme auf die erste pfälzische Kreis¬
thierschau im Jahre 1874 *) betrifft, so ist hierüber in Kürze Fol¬
gendes zu bemerken:
Donnersberger- und GlanYieh wurden auch bei dieser
Thierschau als zwei besondere Viehschläge aufgestellt und prämiirt,
obschon dieselben — wie dies schon früher erwähnt und auch nicht
zweifelhaft ist — als ein und derselbe Schlag der gleichen Race
sich darstellen. Die Farbe der Haare war bei beiden Abteilungen in
Yerschiedenen Abstufungen Yon weissgelblich bis in’s Rothe, — was
teils auf die in früherer Zeit erfolgte Verwendung Yon fremden
Zuchttieren, wahrscheinlich der einfarbigen Gebirgsrace (Schwyzer),
*) Siehe den Bericht über diese in Nr. 21 der Woohensohr. 1874.
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228
theils auf Liebhaberei der Züchter zarückzaführen ist, welche letz¬
tere in neuerer Zeit der rotben Farbe den Vorzug vor der weiss¬
gelben einräumen — sowie die ausserdem noch bemerkbaren unwesent¬
lichen Unterschiede zwischen Donnersberger-^ und Glanvieh hin¬
sichtlich der Grösse, Stärke der Knochen u. s. w. lassen sich aus
der Verschiedenheit der örtlichen und Futterverhältnisse in den
beiden Zuchtbezirken unschwer erklären.
Aus der dem Katalog beigegebenen „kurzen Beschreibung der
Rindviehzucht der Pfalz a nebst einer graphischen Darstellung der
Zuchtbezirke von Kreisthierarzt F. Gross (Speyer 1881) geht her¬
vor, dass Donnersberger- und Glanvieh als einheimische Rinder der
Pfalz zn betrachten sind und seit einer längeren Reihe von Jahren
mit thunlichster Vermeidung der Beimischung von fremdem Blute
rein fortgezüchtet wurden. Die immer mehr zu Tage tretende
Gleichförmigkeit im Typus ist daher der seit neuerer Zeit fortge¬
setzten rationellen Innzucht zu verdanken.
Gegenüber der ersten Kreisthierschau im Jahre 1874 hat die
Zucht dieser einheimischen Rindviehschläge in der Pfalz unverkenh-
bar in qualitativer Hinsicht wesentlich gewonnen; diese günstigen
Züchtungsergebnisse sind zumeist der sorgfältigen Auswahl der
Zuchtthiere in den Stammzuchtbezirken des Donnersberger- und
Glanviehes zuzuschreiben, wofür das im Kataloge enthaltene Stamm¬
zuchtregister für das erstere Vieh, in welchem die Abstammung
einer Reihe von Thieren in 3 Generationen nachgewiesen ist, einen
anerkennenswerthen Beleg bildet.
Die Hauptabtheilung des Simmenthaler-Viehes und der
Abkömmlinge mit vorwaltend Simmenthalerblut prädominirte in
Speyer, wie fast bei allen grösseren Thierschauen in ganz Süd¬
deutschland, in quanti- und qualitativer Beziehung. Die durch¬
schlagende Einwirkung der Originalzuchtstiere der Simmenthalerrace
auf die Rindviehzucht einer Gegend ist auch in Speyer wieder
recht anschaulich zu Tage getreten, denn obschon in der Pfalz die
Einfuhr von Simmenthal-Zuchtvieh auf kaum 10 Jahre zurückdatirt,
so scheint doch die Verwendung dieses Zuchtmaterials — nach den
Ergebnissen der Ausstellung — ziemlich grossen Umfang erlangt
zu haben und sich der Beliebtheit der Züchter zu erfreuen.
In der.Hauptabtheilung: verschiedeneRacen und Kreuz¬
ungen waren Viehstücke verschiedener Abstammung, meistens je¬
doch Mischlinge aufgestellt, namentlich Holländer, Schwyzer, Short-
hornkreuzungen mit einheimischen, Simmenthalern u. s. w. Die
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ooq
meisten Thiere dieser Abtheilung zeigten sich sehr gut genährt und
dürften vorzugsweise grösseren Grundbesitzern angehört haben, die
bei der Wahl des Zuchtmaterials und der Zuchtrichtung besondere
Nutzzwecke zu erreichen hofften, oder aus Liebhaberei experimcn-
tiren, ein Verfahren, welches für den kleineren Züchter in der
Regel nicht anwendbar ist und von dem auch für den bäuerlichen
Betrieb der Rindviehzucht nur selten ein Vortheil ausgeht.
Im Ganzen ist diese Kreisthierschau als eine wohlgolungone
zu bezeichnen. Das Arrangement war in jeder Hinsicht zweck¬
mässig und hübsch. Was die ausgestellten Thiere betrifft, so ist
gegenüber der ersten Kreisthierschau ein Fortschritt nicht zu ver¬
kennen, insbesondere tritt die Verfolgung eines bestimmten Pianos
bei der Verbesserung der Rindviehzucht im Kreise — nämlich
das bereits renommirte einheimische Rind am Donnersberg und
am Glan durch sorgfältige Innzucht zu einer grösseren Vollkom¬
menheit zu bringen, während in anderen Bezirken Simmenthaler-
Originalzuchtthiere zur Verbesserung der Rindviehzucht benützt
werden — allenthalben deutlich zu Tage.
Th. Adam.
Die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Preussen
während des Quartals October/Dezember 1880.
Dem von Herrn Prof. C. Müller erstatteten Quartalsberichto
wird in Kürze Folgendes entnommen:
1) An Mizbrand sind gefallen 11 Pferde, 281 Rinder, 210
Schafe und 2 Schweine. Diese Milzbrandfälle vertheilen sich auf
189 Gehöfte in 172 Ortschaften von 96 Kreisen. Gegenüber dem
vorhergehenden Quartal*) ist bei Pferden, Rindern und Schweinen
eine Verminderung, bei Schafen eine Vermehrung der Seuchenfällo
eingetreten. Die 11 an Milzbrand gefallenen Pferde gehörten
6 Beständen an, von denen 2 je 3, einer 2 Pferde verloren; in
5 Gehöften herrschte gleichzeitig der Milzbrand beim Rinde. Von
den 281 Milzbrandfällen beim Rinde entfallen die häufigsten Er¬
krankungen auf die Provinzen Posen (30,60 pCt.), Schlesien (17,85
pCt.), Sachsen (14,20 pCt.), Schleswig-Holstein (8,25 pCt.), Rhein¬
provinz (7,10 pCt.), Hannover (6,10 pCt.), Pommern (4,20 pCt.),.
Hessen-Nassau (3,90 pCt.), Ostpreussen und Brandenburg (je 2,45
pCt.), Westpreussen und Westfalen (je 1,45 pCt.); die Hohenzollern’-
schen Lande blieben verschont. Ueber. 4 Stück Rindvieh starben
kurz hinter einander in je 9, je 3 in 7, je 2 in 18 Gehöften, in
138 Gehöften beschränkte sich der Verlust auf je 1 Stück Rindvieh.
In den Reg.-Bez. Schleswig und Aachen trat der Milzbrand grössten-
theils als sog. Rauschbrand, in 1 Orte des Reg.-Bez. Minden in der
*) Siebe Seite 110 dieses Jahrgangs der Wochenschrift.
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230
Form des carbunkulösen Milzbrandes, bei 1 Stück als Milzbrand¬
fieber mit 128tündiger Kränheitsdauer, in allen übrigen Fällen in
apoplektischer Form auf« Die 210 Milzbrandfälle bei Schafen
Tertheilen sich auf 9 Gehöfte in 6 Provinzen. Bei 1 der beiden
in 2 Beg.-Bez. dem Milzbrand erlegenen Schweinen worden Bac-
terien nachgewiesen. In Folge von Milzbrandinfection erkrankten
4 Menschen schwer, von denen 1 Mann starb.
2) Die Maul- und Klauenseuche kam in 61 Ortschaften
zum Ausbruch, von welchen 49 auf die Provinz Hannover, die
übrigen auf die Beg.-Bez. Potsdam, Köslin, Bromberg, Arnsberg,
Köln und Aachen treffen. Yon der Krankheit wurden vorwaltend
die Maulschleimhaut und nur ausnahmsweise die Fassenden ergriffen.
Zwei Kinder, welche frische rohe Milch von den an der Seuche er¬
krankten Kühen getrunken hatten, erkrankten; dieselben bekamen
wunde Stellen än der Mundschleimhaut, die Lippen waren ganz
unförmlich geschwollen, nach 6 Tagen trat Besserung ein und mit
14 Tagen war die Krankheit gehoben.
3) Die Lungenseuche trat in 36 Kreisen, 63 Ortschaften,
96 Gehöften mit einem Gesammtbestand von 2258 Bindviehstücken
auf, von welchen 285 erkrankten, 12 fielen, 252 auf polizeiliche
Anordnung und 25 auf Veranlassung der Besitzer getödtet wurden.
Am Schlüsse des Quartals blieben 86 Gehöfte verseucht. Yon den
285 lungenseuchekranken Bindern treffen auf die Provinzen Sachsen
49,15 pCt., Posen 20,70 pCt., Hessen-Nassau 10,90 pCt., West-
preussen 5,95 pCt., Schlesien 5,25 pCt., Hannover 3,85 pCt., Bran¬
denburg 2,80 pCt., Bheinprovinz 1,05 pCt. und Schleswig-Holstein
0,35 pCt. Frei von der Lungenseuche blieben die Provinzen Ost-
preussen, Pommern, die Hohenzollern’schen Lande und die Stadt
Berlin. Aus dem Auslande ist die Lungenseuche in 8 Bestände
eingeschleppt worden. In 4 Beständen des Beg.-Bez. Magdeburg
und in 1 Bestände des Beg.-Bez. Merseburg ist die Impfung mit
gutem Erfolge erwähnt. In Strelitz ist 1 vier Jahre vorher mit
Erfolg geimpfte Kuh hochgradig an Lungenseuche erkrankt.
(Schluss folgt.)
Verkauf gesundheitsschädlicher Nahrungs- oder
Genussmittel. Die Bestimmung des §. 12 Nr. 1 des Gesetzes
vom 14. Mai 1879, wonach mit GefäDgniss, neben welchem auf
Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann, bestraft
wird, wer wissentlich Gegenstände, deren Genuss die menschliche
Gesundheit zu schädigen geeignet ist, als Nahrungs- oder Ge¬
nussmittel verkauft, feilhält oder sonst in Verkehr bringt, findet
nach einem Urtheile des Beichsgerichts, II. Strafsenat, vom 11. März
d. J., auch auf denjenigen Anwendung, welcher gesundheitsschäd¬
liche Nahrungsmittel unter der ausdrücklichen Mittheilung der Fehler
der Waare, welche ihren Genuss gesundheitsschädlich machen, ver¬
kauft und zwar in der Absicht oder in der stillschweigenden Vor¬
aussetzung, dass der Käufer trotz dieser Kenntniss die Waare als
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231
Nahrungsmittel verwenden werde. Ob eine derartige, die Strafbar¬
keit bedingende Absicht oder Voraussetzung vorliegt, ist Sache der
richterlichen Thatfeatstellung. (D. R.-Anz.)
Literatur»
Jahresbericht der König]. Thierarzneischule zu Hannover.
Herausgegeben von dem Lehrer-Collegium. XIII. Bericht.
1879/80. Hannover. Schmorl & v. Seefeld 1881. gr. 8.
110 S. mit IV. Tafeln. Preis 4 Mark.
Der Inhalt ist. in den geschäftlichen Bericht und in wissen¬
schaftliche Arbeiten abgetheilt. Der Erstere enthält die Personal-
Chronik mit den im Lehrkörper eingetretenen Personalveränder¬
ungen und den Unterrichtsverhältnissen der Lehranstalt von Prof.
Dr. Dammann; weiters den Bestand der Spitalklinik für grössere
Hausthiere (in Summe 1534 Pferde) nebst Erläuterungen von Prof.
Dr. Lustig; dann die Zahl der in der Spitalklinik behandelten
kleinen Thiere von Prof. Dr. Rabe, sowie der in der externen
und veterinärpolizeilichen Schulklinik behandelten, untersuchten und
obducirten Thiere von Prof. Dr. Harms und endlich den Bericht
über das pathologisch-anatomische Institut der Anstalt von Prof.
Dr. Rabe. Die wissenschaftlichen Arbeiten umfassen eine Reihe
von schätzbaren Mittheilungen und zwar von Prof. Begemann
über meteorologische Beobachtungen und Conservirung anatomischer
Präparate, von Dr. C. Arnold Ergebnisse der chemischen Unter¬
suchungen von deutschen und englischen Hundekuchen, ferner über
die Verwendung des Moostorfs als Stallstreu und endlich aus dem
Laboratorium der Thierarzneischule; von Prof. Dr. Lustig klin¬
ische Analekten; von Prof. Dr. Harms Beobachtungen aus der
externen Klinik; von Prof. Dr. Rabe über die pathologische Ana¬
tomie und Histologie der Rotzkrankheit, als Schluss einer grösseren,
im vorhergehenden Jahresberichte begonnenen Arbeit und endlich
von Dr. C. Arnold und Dr. C. Lemke einen Beitrag zur Klar¬
stellung der Ursache der Lupinose.
Personalien.
Die Verwaltung der Kreisthier arztstelle des Kreises Heinsberg
soll einem qualifioirten Thierarzte anderweit commissarisoh übertragen
werden.
Mit der 'Wahrnehmung der bezüglichen Funktionen ist ausser dem
Btaatsgehake von jährlich 600 M. eine kreisständisohe Remuneration von
jährlich >00 M. verbunden.
Die Einnahmen aus den Körungen können auf 180 M. jährlioh ver¬
anschlagt werden.
Zur Bemessung des aus der Privatpraxis zu erwartenden Einkom¬
mens wird bemerkt, dass im Kreise bei der letzten Aufnahme des Vieh-
beatandes 1410 Pferde, 11976 Stück Rindvieh, 740 Schafe und 4418
Schweine gezählt worden sind.
Bewerber wollen ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Qualifications-
^**ii*i> ■
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232
Zeugnisse und sonstige* Atteste sowie eines kurz geschriebenen Lebens¬
laufs bis zum 15. Juli 1881 an den Unterzeichneten einreiohen.
Heinsberg, den 18. Mai 1881.
Der Königliohe Landrath
Lo e we.
Dem Kreisthierarzt Prümers zu Burgsteinfurt ist, unter Entbindung
von seinem gegenwärtigen Amte, die Verwaltung der Kreisthierarztstelle
des Kreises Coblenz unter gleichzeitiger Ernennung zum commissar-
ischen Departements -Thierarzt für den Regierungsbezirk Coblenz
Übertragen worden.
Der Unterzeichnete sucht einen Stellvertreter auf 4—fi "Wochen.
Freie Station in meinem Hause. Mein "Wagen steht für die Praxis in
der Umgegend zur Verfügung. Apotheke habe ich im Hause. Die Orte
liegen nahe zusammen, die Wege sind gut und ganz eben. Die reflec-
tirenden Herrn Collegen bitte ich mir die weiteren Bedingungen ge¬
fälligst brieflich und recht bald mittheilen zu wollen.
Höchst am Main den 19. Juni 1*8i.
J..Baudermann, Stadtthierarzt.
Der Unterzeichnete sucht sogleich einen Assistenten.
Ohland, Bezirksthierarzt in Tirschenreuth.
Offene Correspondenz.
Hn. Th. M. in S. Nach §. 9 des Reichsviehseuchengesetzes ist
der Besitzer von Hausthieren verpflichtet, von dem Ausbruche einer
der im §. 10. dieses Gesetzes angeführten Seuchen unter seinem
Viehstande und von allen verdächtigen Erscheinungen
bei demselben, welche den Ausbruch einer solchen Krankheit be¬
fürchten lassen, sofort der (Orts-)Polizeibehörde Anzeige zu machen.
Die Beiziehung eines approbirten Thierarztes ent¬
bindet den Thierbesitzer nicht von dieser A n zeige-
pflicht (wie solches früher nach §. 3 der bayerischen Seuchen¬
ordnung der Fall war), auch wenn der Thierarzt die ihm obliegende
Anzeige erstattet; die Unterlassung der Anzeige von Seite des Be¬
sitzers hat vielmehr gemäss §. 65 Ziff. 2 des Reichsviehseuchen-
Gesetzes nicht nur Strafeinschreitung zur Folge, sondern es fällt
auch bei Lungenseuche und Rotz nach §. 63 Ziff. 1 der Anspruch
auf Entschädigung weg. Es erscheint daher nothwendig, dass die
Ortspolizeibehörden solche Anzeigen der Thierbesitzer zu Protocoll
nehmen und der Thierbesitzer sich eine Bescheinigung hierüber
geben lässt, um im Falle eines Zweifels sich ausweisen zu können.
Die Redaktion.
Hn. E. K. in L. Die Abgabe jeder Nummer der Wochenschrift
erfolgt genau jeden Mittwoch an die k. Oberpostamts-Haupt-Zeit-
ungs-Expedition dahier. Wenn daher den Herrn Abonnenten eine
Nummer nicht zugestellt werden sollte, liegt die Schuld nicht an
der regelmässigen Absendung und ersuchen wir in diesem Falle die
fehlende Nummer alsbald nach Empfang der nächstfolgenden durch
diejenige Postbehördo, bei welcher die Bestellung bzw. Bezahlung
des Abonnements für die Wochenschrift erfolgt ist, zu reclamiren.
_ Die Exp editi on.
Verantwortliche Redaktion: Th. Ad&m in Augsburg. — Druck von Rack) n. Lochner
Verlag von Wilh. Lüderitz in Augsburg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraasgegeben von
Th. Adam in Angsbnrg.
XXV. Jahrgang. 27. Juli 1881.
Inhalt: Die Stollbeule des Pferdes und ihre Behandlung. — Die
Verbreitung ansteokender Thierkrankheiten in Preussen. — Deutsche
Viehzuoht- und Herdbuoh-Gesellsohaft. — Unschädliche Beseitigung
von Thierleiohen betr. — Tränkestationen. — Amerikanische Fleisch-
oonserven. — Rinderpest. — Literatur. — Personalien. — Büoher-
und Instrumenten verkauf.
Die Stollbenle des Pferdes und ihre Behandlung.
Von Prof. W. Dieckerhoff.
Referat über einen in der Sitzung des thierärztlichen Vereins für die
Provinz Brandenburg zu Berlin am 25. April 1880 gehaltenen Vortrag.
Schon seit langer Zeit kennt man in der Pferdekunde,
dass die Stollbeule vorzugsweise bei Thieren, die struppirt
und in den Fesseln steil gestellt sind, ihre Entstehung findet.
Es ist ferner von den Autoren wiederholt darauf hingewiesen
worden, dass die Aufstellung der Pferde in engen Kasten¬
ständen eine Veranlassung abgibt zum Liegen mit unter¬
schlagenen Vorderfüssen und dass sich die Pferde hierbei
durch Druck mit den Stollenenden der Hufeisen oder mit den
Trachtentheilen der Hufe eine Quetschung der Haut und der
Unterhaut am Ellenbogen zuziehen. In derselben Art kann die
Stollbeule verursacht werden durch kurzes Anbinden der
Pferde, wobei der Kopf zu wenig Spielraum hat und die
Thiere, wenn sie sich niederlegen auf dem Brustbeine mit
unterschlagenen Vorderfüssen liegen müssen. Immer geht die
Stollbeule aus einer Quetschung mittels des Hufes oder des
Hufeisens hervor und die Meinung der Autoren, dass sie zu¬
weilen eine metastatische Geschwulst sei und mit innern Krank¬
heiten oder mit einer constitutionellen Disposition in ursäch¬
lichem Zusammenhänge stehe, ist nicht richtig.
Ihrem Character nach ist die Stollbeule, wie Hertwig
in seiner Chirurgie schon zutreffend erörtert hat, keine Ge-
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234
schwulst im engem Sinne; sie beruht vielmehr -in Entzünd¬
ungsprozessen, die theils nach dem Alter, theils nach beson¬
deren Veranlassungen allerdings sehr verschieden sein können.
Wenn ausnahmsweise, wie ich selbst in einem Falle beobachtet
habe, sich mit der Stollbeule ein maligner Tumor (Carcinom)
entwickelt, so ist die Stollbeule für diese Complication nur
als eine vorbereitende Veranlassung zu betrachten.
Die ersten Veränderungen, welche sich an der Ellen¬
bogenpartie einstellen, beruhen in einer Quetschung der Haut
und Extravasation von Blut in die Unterhaut. Bekanntlich
scheidet sich das Blut in 5—10 Tagen gewöhnlich in seine
näheren Bestandtheile und es kann dann bei einem Einstich
in die Entzündungsgeschwulst Blutserum in kleineren oder
grösseren Mengen entleert werden. Wird der Druck um diese
Zeit nicht erneuert, so vermindert sich durch Resorption die
Schwellung immer mehr, was durch kühlende und zusammen-
ziehende Mittel bekanntlich befördert werden kann. Man
beobachtet aber stets, dass nach diesem verhältnissmässig sehr
günstigen Ausgange eine bald kleinere, bald grössere faltige
Verdickung in der Haut zurückbleibt.
Nicht selten schliesst sich an die Extravasation von Blut
eine Entzündung des Bindegewebes mit eiterigem Character
an, es entsteht hierdurch ein Abscess, welcher nach seiner
Spaltung und Entleerung oft mit Zurücklassung einer Haut¬
verdickung verheilt. Es kann aber mit der ersten Entwickel¬
ung der Geschwulst eine brandige Zerstörung der Haut ver¬
bunden sein und es entsteht dann eine dissecirende Entzünd¬
ung der Haut und Unterhaut , welche gewöhnlich eine Ge¬
schwürsfläche mit üppiger Granulation zur Folge hat.
Die weitere Entwickelung der Stollbeule ist nach den
begleitenden Nebenumständen verschieden. Häufig entsteht
von vorn herein durch die Extravasation des Blutes eine
Zerklüftung des subcutanen Bindegewebes. Das Blut wird
zum grösseren Theile alsbald resorbirt, die Wandungen der
Höhlen glätten sich ab und es bildet sich eine künstliche
Bursa, welche eine gelblich klare, selten eine dickliche, krüm-
liche Flüssigkeit enthält. Die Grösse einer solchen Geschwulst
variirt von der eines Gänseeies bis zu der eines Kindskopfes.
Von aussen fühlt sich die Geschwulst bretthart an, als wenn
sie aus fibrösem Gewebe bestände. Gurlt (Path. Anat.) hatte
die Ansicht, dass die Stollbeule jedesmal einen solchen krank¬
haften Schleimbeutel zur Grundlage habe. Allein man kann
sich an einer grösseren Zahl von Fällen überzeugen, dass nur
etwa die Hälfte derselben von dieser Art ist.
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täte; kJ
235
Wenn der Inhalt der Stollbeule, sei es Blutwasser oder
Eiter, durch einen spontanen Aufbruch oder durch eine künst¬
liche Eröffnung sich entleert, so kann das hierdurch erzeugte
Geschwür durch regelmässige Granulation zur Yernarbung
kommen. Es wird aber sehr oft und namentlich dann, wenn
die Höhlung in der Unterhaut sich bis zum Olecranon erstreckt,
beobachtet, dass in der Wundfläche eine stark wuchernde
Granulation entsteht, dass hierdurch die Haut in der Nach¬
barschaft sich erheblich verdickt und narbig retrahirt und
dass die röthlich gefärbte, nicht selten blutrünstig beschaffene
Granulationsmasse über die Hautränder nach allen Seiten her¬
vorragt. Es kommt sogar vor, dass bei Eiterung in der Sub¬
cutis mehrere Oeffnungen in der Haut auftreten und dass
durch die narbige Einziehung der zwischen und neben den
Oeffnungen befindlichen Haut die unförmlichen Granulations¬
massen über die Oberfläche stark hervortreten. Die bei
solchen Zuständen gewöhnlich fortbestehende Entzündung des
Unterhautgewebes führt oft zur Bildung von kleineren oder
grösseren Äbscessen, welche nur sehr langsam zur Maturation
kommen.
Neben diesen Arten der Stollbeule findet man nicht
selten, dass sich als Grundlage derselben eine fibröse Ge¬
schwulst unter der Haut der Ellenbogengegend bildet, welche
trotzdem sie aus einer Entzündung offenbar hervorgegangen
ist, doch ganz den Character eines Fibroms besitzt Wie die
Fibrome sich bekanntlich tbeils aus schleimigem Bindegewebe,
theils aus hartem, faserigem Bindegewebe aufbauen, so zeigt
auch die hier gemeinte Art der Stollbeule die gleichen Ver¬
schiedenheiten . Oft trifft man an der hinteren Fläche des
Ellenbogenbeines eine schwammige, schlaff herabhängende Ge¬
schwulstmasse in der Grösse einer Hand oder auch selbst von
noch grösserem Umfange, auf welcher die äussere Haut zwar
erhalten, aber verdickt und nur spärlich mit Haaren besetzt
ist Seltener kommt nach meinen Erfahrungen bei der Stoll¬
beule die aus hartem, fibrösem Gewebe bestehende Geschwulst
vor, die mit ihrer Basis auf der Fascie aufsitzt und mit ihren
äusseren Theilen die Haut nicht ganz erreicht, so dass letztere
über die Geschwulst verschoben werden kann. Auch diese
Stollbeulen können durch die öftere Wiederholung der
Quetschung sich mit Abscessbildung oder einer Mortification
der äusseren Haut und darauffolgender Geschwürsbildung
compliciren.
Alle Arten der Stollbeule verschlimmern sich, nicht sel¬
ten, namentlich wenn sie ohne Behandlung sich selbst über-
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236
lassen werden, durch Wiederholung des Druckes mittels der
Hufe. So kann neben der einfachen fibrösen Geschwulst und
neben der krankhaften Ausbildung eines Schleimbeutels Eiter¬
ung und partielles brandiges Absterben in der Haut und
Unterbaut entstehen. Man beobachtet aber nur ganz aus¬
nahmsweise , dass Eiterungs- oder Verjauchungsprozesse sich
bis in die musculi anconaei fortsetzen und zu einer gefähr¬
lichen oder tödtlichen Blutvergiftung Veranlassung geben.
Sehr selten ist bei der Stollbeule die ossificirende Ent¬
zündung, welche theils periosteal an der Ulna und am Radius,
theils parosteal in den äusseren Schichten der Geschwulst
auftritt und zu umfangreichen, schalenförmigen Knochenneu¬
bildungen führt. Dieterichs und Hertwig erwähnen in ihren
Handbüchern eines solchen Falles, von welchem das Präparat
im Museum der Thierarzneischule zu BeHin aufbewahrt wird.
Ich selbst habe nur eine einzige Beobachtung dieser Art im
Jahre 1864 gemacht. Sie betraf einen fünfzehnjährigen Fuchs¬
wallach, welcher zum Reit- und Wagendienst gebraucht wurde.
Derselbe hatte in den Vorderfusswurzeln einen losen Stand
als Folge anhaltender Anstrengung und war seit 2 1 /* Jahren
auf der linken Vordergliedmasse wegen einer Ötollbeule häufig
von mir behandelt worden. Der Stollbeule lag eine alte
fibröse Qeschwulstmasse zu Grunde. Die Entzündung in der¬
selben und in der Unterbaut wiederholte sich oft in Folge
des Druckes mit dem Hufe. Doch zertheilte sich jedesmal
die entzündliche Schwellung, ohne dass es zur Mortification
der Haut oder zu Eiterungsprozessen in der Subcutis gekom¬
men wäre. Schliesslich bildete sich bei intacter Erhaltung
der äusseren Haut eine knöcherne Schale in der Peripherie
der fibrösen Geschwulst. Diese Knochenneubildung stand in
fester Verbindung mit den Vorarmknochen. Das Pferd war
trotz dieser Complication noch in beschränktem Umfange ver¬
wendbar, wozu die intensive Ernährung mit Hafer und die
gute Fresslust des Thieres erheblich beitrugen. Es war aber,
nachdem die Knochenneubildung eine partielle Feststellung
des Ellenbogengelenkes herbeigeführt hatte, nicht mehr im
Stande sich niederzulegen und bedurfte desshalb nach jeder
erheblichen Anstrengung einer längeren Ruhe als früher.
Vielleicht noch seltener als die Knochenneubildung in
der Stollbeule ist die Entwickelung eines Carcinom in der¬
selben. Ich kenne hiervon nur einen Fall, welcher im Jahre
1872 in der hiesigen Klinik von mir beobachtet worden ist.
Das betreffende Pferd, ein sechszehnjähriger brauner Wallach,
wurde mir von dem Besitzer mit dem Bemerken zugeführt,
237
dass die seit IV 2 Jahre auf der linken vorderen Gliedmasse
befindliche Stollbeule wiederholt zum Aufbruch gekommen
sei und dagn eine längere Zeit hindurch eine nur langsam
verheilende Geschwürsfläche zurückgelassen habe. Seit zwei
Monaten sei eine Heilung des Geschwüres nicht mehr einge¬
treten. Ich fand bei meiner Untersuchung an der hinteren
Fläche des Ellenbogenbeines ein grosses Geschwür von rund¬
licher Gestalt, dessen Durchmesser 5—6 cm betrug. Die Bän¬
der waren aufgewulstet und uneben, der Grund mit zapfen¬
förmigen Excrescenzen besetzt, sehr reich an Blutgefässen und
mit einem schmierigen Belag bedeckt, ln der Peripherie
dieses Geschwüres erschien die Haut und Unterhaut entzünd¬
lich geschwollen. Die Lymphdrüsen an der Bugpartie waren
hühnereigross geschwollen und auch am Halse fanden sich
in der Drosselrinne zwei taubeneigrosse, knotenförmige, fest¬
weiche Geschwülste. Durch das Hervortreten dieser Lymph-
drüsengeschwülste, deren ursächlicher Zusammenhang mit dem
Hautgeschwür am Ellenbogen keinem Zweifel unterlag, musste
schon die Schlussfolgerung berechtigt sein, dass die Ursache
des Geschwüres in einer malignen Neubildung beruhe. Die
zunächst versuchte Behandlung des Geschwüres mit Adstrin-
gentien und Aetzmitteln blieb erfolglos. Nachdem die micro-
scopische Untersuchung den Character des Geschwüres als Car-
cinom zur Evidenz herausgestellt hatte, wurde die Behandlung
aufgegeben. Eine Section konnte nicht gemacht werden, da
der Besatzer das Pferd verkaufte.
Dass bei der Behandlung der Stollbeule die
vorerwähnten Verschiedenheiten eine besondere Berücksich¬
tigung erheischen, ist seit langer Zeit gelehrt worden. Kleine
Quantitäten von extravasirtem Blut verschwinden bei in-
tacter Erhaltung der Haut auf dem Wege der Resorption.
Eine grössere Ansammlung von Blutwasser oder von Eiter
in der Geschwulst kann nur durch künstliche Entleerung
mittels einer kleinen an der niedrigsten Stelle angebrachten
Eröffnung zweckmässig behandelt werden. Ich habe oft die
Erfahrung gemacht, dass, wenn eine solche Geschwulst auf
die Länge von 2 cm und mehr gespalten wird, die Ausheilung
nur schwer erfolgt und sehr oft fibröse Verdickungen und
üppige Wucherungen von Granulationsmassen bestehen bleiben.
Bei denjenigen Stollbeulen, welche auf dem Vorhanden¬
sein einer künstlichen Bursa oder einer fibrösen Geschwulst¬
masse beruhen und denjenigen, bei welchen sich neben starken
Verdickungen wunde, blutrünstige, resp. granulirende Flächen
vorfinden, sind bislang vorzugsweise drei Behandlungsmetho-
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238
den zur Anwendung gekommen. Yon diesen haben die
practischen Thierärzte am meisten die Application von scharfen
und ätzenden Mitteln in Form von Salben oder Pasten bevor¬
zugt. Nach meinen Erfahrungen genügt eine solche Behand¬
lung den gegenwärtigen Anforderungen der Wissenschaft nicht,
weil in den meisten Fällen mittels derselben nur eine mässige
Yerkleinerung der Stollbeule nach wiederholter Anwendung
der betreffenden Mittel erreicht werden kann.
Noch weniger kann ich die operative Exstirpation der
Stollbeule empfehlen. Denn die Operation ist verhältnisg-
mässig schwer ausführbar und trotzdem fast niemals von einem
günstigen Erfolge begleitet. Es entsteht vielmehr im Grunde
einer derartigen Operationswunde eine sehr ungleiche Granu¬
lation, welche in Folge der beständig wiederholten Bewegung
des Olecranon immer eine narbige Verdickung und starke
Retraction der Hautränder herbeiführt. Sehr oft habe ich
beobachtet, dass das unangenehme Aussehen, welches eine
Stollbeule für manchen Besitzer hat, durch die Folgen der
Operation nur verschlimmert wurde. Seit Jahren habe ich
deshalb diese Behandlung, die von namhaften Autoren am
meisten empfohlen worden ist, nicht mehr zur Ausführung
gebracht.
Die Zerstörung der Stollbeule durch Aetzmittel, nament¬
lich durch Acidum arsenicosum, ist seit langer Zeit im Ge¬
brauche und es ist nicht zu leugnen, dass auf diese Weise
viele Krankheitsfälle mit günstigem Erfolge behandelt worden
sind. Ich selbst habe wiederholt nach Hertwig’s Empfehlung
von diesem Verfahren Gebrauch gemacht und die Stollbeulen
geheilt. Trotzdem empfehle ich dasselbe nicht, weil die auf
diese Weise in die Mitte der Geschwulst gebrachte, relativ
grosse Menge von arseniger Säure zuweilen eine sehr heftige
Entzündung in der Nachbarschaft, insbesondere an den Schul¬
termuskeln hervorbringt, wodurch selbst das Leben des Thieres
in Gefahr gerathen kann. Ausserdem bleibt auch nach dieser
Behandlung sehr häufig eine schwielige Verdickung und eine
nicht unerhebliche Narbe in der Haut zurück.
Unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen habe ich seit
einigen Jahren die schon in der älteren Literatur empfohlene
Methode der Abbindung der Stollbeule wiederaufgenommen..
In den bekannten Handbüchern der Veterinärchirurgie ist
diese Methode mit ihren unmittelbaren Wirkungen genauer
nicht beschrieben worden. Ich vermuthe daher, dass ihre
Erwähnung zum grössten Theile auf einseitigen, theoretischen
Gesichtspunkten beruht. Dieterichs sagt in seinem Handbuch
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239
der Chirurgie, dass die Balggeschwülste, zu welchen er auch
die Stollbeulen rechnet, dann mit Nutzen abgebunden werden
könnten, wenn sie eine schmale Basis hätten. Fast mit den¬
selben Worten hat auch Hertwig in seinem bekannten Hand¬
buche die Abbindung der Stollbeule für ausführbar erklärt.
Da aber die Stollbeule niemals stielförmig der Ellenbogen¬
region aufsitzt, sondern immer eine breite Basis hat, so will
mir scheinen, als ob das Verfahren früher gar nicht zur An¬
wendung gekommen ist. An einer grösseren Zahl von Fällen,
die ich mittels der Ligatur behandelt habe, konnte ich beob¬
achten, dass dies Verfahren vor den anderen Behandlungs¬
methoden grosse Vorzüge besitzt und deshalb ausschliesslich
bei den hier gedachten Arten der Stollbeule zur Anwendung
kommen sollte. In den letzten 3 Jahren habe ich Stollbeulen
von der Grösse eines Gänseeies bis zu der eines kleinen
menschlichen Kopfes mit dem grössten Erfolge mittels der
Ligatur behandelt. Wenn bei den Pferden auf beiden Vor¬
dergliedmassen die hier gemeinten Stollbeulen sich befinden,
so kann sofort um beide Geschwulstmassen die Ligatur appli-
cirt werden. Ich habe mehrere Fälle in dieser Weise behan¬
delt und hebe die Zulässigkeit des Verfahrens ausdrücklich
hervor, weil aus begreiflichen Gründen die gleichzeitige Be¬
handlung beider Stollbeulen das Curverfahren bedeutend ab¬
kürzt.
Zur Abbindung der Stollbeule wird am besten ein fester
Bindfaden von der Stärke eines dünnen Federkiels, welcher
mit Carbolöl getränkt ist, in Form einer Castrirschlinge um
die Stollbeule gelegt. Es bedarf kaum der Erwähnung, dass
die Application dieser Schlinge an der Basis der Stollbeule,
beziehungsweise in der gesunden Partie der äusseren Haut
geschehen muss. Die Schlinge, deren Knoten sich an der
äusseren Seite der Stollbeule befindet, wird sehr fest, am
zweckmässigsten unter Benutzung kleiner Knebel zusammen«
gezogen und geknotet. Das betreffende Pferd bedarf einer
weiteren Behandlung nicht. Die nächste Folge der Ein¬
schnürung ist eine Anschwellung in der Nachbarschaft, die
aber nicht so bedeutend wird, wie man erwarten sollte.
Wenn aber der Bindfaden aus schlechtem Material gefertigt
ist oder nicht die nöthige Stärke hat, so reisst derselbe in
Folge der Schwellung durch, bevor die Haut durchbrochen
wurde. Durch die Ligatur wird nach 2—4 Tagen eine Durch¬
schneidung der äusseren Haut hervorgebracht und es ist nun
erforderlich, von Neuem eine Ligatur fest anzulegen. In
Folge der weiteren Abschnürung wird zweckmässig alle zwei
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240
Tage eine neue Ligatur angebracht. Gewöhnlich vergehen
11—17 Tage, bis auf diese Weise die Stollbeule von der
Ellenbogenregion vollständig abgetrennt wird und abfällt. Die
hiernach zurückbleibende Wundfläche braucht nur mit styp-
tiscben Mitteln behandelt zu werden. Ich bediene mich ge¬
wöhnlich dazu einer fünfprozentigen Lösung von Alumina
acetica oder des officinellen Plumbum tannicum pultiforme.
Man kann aber ebensogut eine Lösung von Alaun, Höllen¬
stein, Tannin etc. verwenden. Die mittlere Partie der Wund¬
fläche, von welcher die Stollbeule zuletzt abreisst, bekundet
zuweilen eine stärkere Schwellung. In diesem Falle ist die
Application von Acidum nitricum fumans oder einem anderen
Aetzmittel sehr zweckmässig. Die weitere Behandlung kann
auf zweckentsprechende Reinigung und die tägliche Anwendung
von Aloetinctur oder anderen Wundheilmitteln beschränkt wer¬
den. Nachdem die Stollbeule abgefallen ist, steht der Be¬
nutzung der Pferde zu den gewöhnlichen Arbeitszwecken
nichts entgegen. Die vollständige Heilung vollzieht sich im
Verlaufe mehrerer Wochen und es bleibt immer nur eine
kleine glatte Narbe zurück, welche kaum augenfällig ist.
Zur Empfehlung dieses Heilverfahrens möchte ich schliess¬
lich noch darauf aufmerksam machen, dass sich die Haut nach
der Abschnürung mittels der Ligatur nicht zurückzieht, was
bei der operativen Exstirpation unvermeidlich geschieht und
dass ferner auf der Wundfläche sich immer eine gute Granu¬
lation bildet, über welche sich später von allen Seiten die
äussere Haut gleichmässig nach dem Centrum zusammenziehL
Das von Hertwig angegebene Verfahren, mittels eines Cirkel-
schnitte8 die Haut um die Stollbeule zu durchschneiden und
dann eine Ligatur anzubrjngen, halte ich für unzweckmässig,,
weil nach meiner Meinung der betonte Vortheil auf diese Art
nicht erreicht wird. Es liegt auf der Hand, dass die hier
beschriebene Behandlungsmethode viel leichter ausführbar ist
als die Exstirpation und die sogenannte Ertödtung der Stoll-
qeule mittels der Aetzmittel und es dürfte auch dies ein
Grund sein, derselben für die Zukunft in der Praxis der
Thierärzte eine allgemeine Anwendung zu sichern.
Die Verbreitung ansteckender Thierkrank heilen in Preussen
während des Quartals October/Dezember 1880.
(Schluss.)
4) Die Rotz-Wurmkrankheit ist in 129 Kreisen, 255
Ortschaften, 322 Gehöften mit einem Gesammtbestande von 2817
Pferden beobachtet worden, von welchen 614 erkrankten, 20 fielen,
541 auf polizeiliche Anordnung und 105 auf Veranlassung der Be-
241
sitzer getödtet wurden. Am Schlüsse des Quartals blieben 165 Ge¬
höfte verseucht. Die zahlreichsten Rotzfälle treffen auf die Pro¬
vinzen: Schlesien 44,75 pCt., Westpreussen 16,20 pCt., Posen 10,85
pCt., Pommern 6,75 pCt., Brandenburg 6,15 pCt., Ostpreussen 4,65
pCt., Sachsen 3,45 pCt., Rheinprovinz 3,15 pCt. u. s. w. Der be¬
deutendste Prozentsatz entfällt auf die Provinz Schlesien; 268
Pferde, fast genau a A des Gesammtverlustes in ganz Preussen sind
allein im Reg.-Bez. Oppeln getödtet worden bzw. gefallen. Die
Hohenzollern’schen Lande* blieben frei von der Rotzkrankheit. Yon
den auf polizeiliche Anordnung getödteten Pferden entfallen auf
grössere Güter 40 pCt., auf kleinere Ackerwirthschaften 30,90 pCt.,
auf fuhrwerktreibende Besitzer 24,10 pCt., unbestimmt 5pCt. Kurz
vor Constatirung der Rotzkrankheit wurden 48 Pferde angekauft,
in Rossschlächtereien sind 20 rotzkranke Pferde ermittelt worden,
14 Rotzausbrüche sind angeblich durch Einschleppung aus dem
Auslande veranlasst. Bei 40 auf polizeiliche Anordnung getödteten
Pferden = 7,40 pCt. wurde das Vorhandensein der Rotzkrankheit
durch die Section nicht bestätigt. Ueber Erkrankungen von Men¬
schen in Folge von Rotzinfection ist nichts bekannt geworden.
5) Die Schafpocken wurden in 119 Kreisen, 749 Ortschaf¬
ten, 1636 Herden beobachtet und sind 12 267 Schafe der Seuche
erlegen. Yon den verseuchten Beständen sind 1034 solche, in denen
die natürlichen Pocken ausbrachen, in 543 wurde die Schutzimpf¬
ung der Lämmer und in 59 die Praecautionsimpfung des ganzen
Bestandes ausgeführt. Abgesehen von den Schutzimpfungen, welche
in den östlichen Provinzen am häufigsten — direkt oder durch
Zwischenträger — Anlass zur Verbreitung der Seuche gaben, wer¬
den zahlreiche Ausbrüche auf Infection durch Treibherden oder
durch angekaufte Schafe, welche zum grössten Theil aus Pommern
und Mecklenburg, mithin aus Gegenden stammen, in denen die
Schutzimpfung üblich ist, zurückgeführt. Ueber die Resultate der
Impfungen sind die Angaben nur dürftig, mehrfach wurde jedoch
hervorgehoben, dass die Verluste bei den Praecautionsimpfungen
im Allgemeinen sehr unbedeutend waren und nur in Herden, welche
regnerischer Witterung ausgesetzt wurden, etwas grösseren Umfang
erreichten. In 2 Orten des Kreises Rügen hatte die Incubation
bei nothgeimpften Schafen — anscheinend in Folge nasskalten
Wetters — eine Dauer von über 3 Wochen.
6) Die Beschälseuche kam nicht vor. Der Bläschen¬
ausschlag ist bei Pferden nicht, jedoch bei 42 Stück Rindvieh
in 38 Beständen von 13 Ortschaften in 8 Reg.-Bez. beobachtet wor¬
den, ofcne grössere Verbreitung zu erlangen.
7) Die Räude. Von 157 räudekranken Pferden sind 22
gestorben, bzw. auf Veranlassung der Besitzer und 8 auf polizei¬
liche Anordnung getödtet worden. Die zahlreichsten Fälle treffen
auf die Reg.-Bez. Marienwerder (27), Breslau (23), Schleswig (22),
Königsberg (15), Potsdam (13), Bromberg (12), Oppeln (9), Danzig
(8), Gumbinnen (7), in allen übrigen Reg.-Bez. stieg die Zahl der
Erkrankungen nicht über 5. Die Uebertragung der Pferderäude
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242
auf Menschen wurde wiederholt beobachtet. lieber die Verbreitung
der Schafräude ist das Material nur spärlich, jedoch im Allge¬
meinen zu der Folgerung berechtigend, dass die Seuche in einigen
Reg.-Bez. noch sehr verbreitet herrscht und im Stande derselben
sich gegen früher nur wenig geändert hat.
8) Die Tollwuth ist in 108 Kreisen, 232 Ortschaften bei
136 Hunden, 2 Pferden, 46 Stück Rindvieh, 4 Schafen und einem
Schweine festgestellt worden. Ausserdem wurden 88 herrenlose,
wuthverdächtige und 241 von wuthkranken Hunden gebissene Hunde
getödtet. In den Berichten ist vielfältig angeführt, dass die An¬
zeigen von Erkrankungen an Wuth unterlassen werden und beson¬
ders zahlreiche Ausbrüche der Krankheit auf den Biss herrenlos
umherschweifender Hunde zurückzuführen seien. Sicher beobachtete
Incubationszeiten sind angeführt: bei Hunden je 1 mal 14, 25,
28 und 138 Tage; bei Pferden je 1 mal 28 und 29 Tage; bei
Rindern: je lmal 24, 26, 35, 41, 46, 82, 90, 91, 98, 102; je 2mal
21, 37 und 57; 5mal 30 Tage; bei Schafen: je lmal 42 und 61,
2 mal 15 Tage. Ein 9 Tage vorher von einem fremden Hunde ge¬
bissener Knabe erkrankte an Wasserscheu und starb nach 4tägiger
Krankheitsdauer.
In den Mittheilungen der deutschen Viehzucht- u. Herdbuch-
Gesellschaft Nr. 5 vom 21. Mai d. J. sind die Bestimmungen
für die Eintragungen in das d. Herdbuch bekannt gegeben, welohes
in folgende Haupt- bzw. Unterabtheilungen zerfällt:
I. Zur Eintragung nach Individuen a) für Shorthorns
nach Individuen, deren Abstammung aus dem deutschen oder dem
englischen Herdbuche nachgewiesen werden kann, b) Für deutsche
und fremde (Nicht-Shorthorns) Rindvieh racen nach Individuen.
II. Zur Eintragung nach Zuchten: a) Rindviehracen
(deutsche xflid fremde), b) Schafe, c) Schweine.
Hieran reihen sich die speziellen Bestimmungen so¬
wohl für die Eintragung nach Individuen wie nach Zuchten in
ausführlicher Weise.
Im Anschluss folgt die Aufforderung zur Anmeldung
für das deutsche Herdbuch, die insoweit dieselben Short¬
horns, Schafe und Schweine betreffen, vom 1. Juni ab entgegen¬
genommen werden, wogegen für die deutschen und andern Rind¬
viehracen in Bezug auf die Gruppirung im Herdbuche vorerst noch
einige Fragen zu erledigen sind, die Anmeldungen jedoch auch für
diesen Theil in kürzester Zeit beginnen können. t
Die Bestimmungen für die Eintragungen auch für deutsche etc.
Rindviehracen sind jetzt schon durch den Vorstand der deutschen
Viehzucht- und Herdbuch-Gesellschaft, Oekon omierath Peter-
sen in Eutin (Fürstenthum Lübeck), zu beziehen, die Anmelde-
Formulare für die oben genannten Thierarten durch dieselbe
Adresse.
243
Verschiedene Mittheilungen.
Die unschädliche Beseitigung von Thierleichen
betr. ist von der k. bayer. Regierung von Schwaben und Neuburg
unterm 5. Juni 1. J. (Krs.-A.-Bl. Ste. 637 u. f.) auf Antrag des
thierärztlichen Kreisvereins in Ausführung der Beschlüsse der Ge¬
neralversammlung desselben vom 23» Juni 1879 (v. Wochenschrift
1880 Ste. 170 u. f.) mit Bezugnahme auf Art. 11 Ziff. 4 des bayer.
Ausführungsgesetzes vom 21. März d. Js. zum Reichs viehseuchen-
gesetze vom 23. Juni 1880 an die k. Bezirksämter der Auftrag
ergangen, die Gemeinden zur Herstellung von Ver¬
scharr ungsplätzen für Thierleichen — unter Beachtung
der Bestimmungen des §. 5 der oberpolizeilichen Vorschriften vom
12. Mai 1875 „ bezüglich des Wegschaffens etc. gefallener oder ge-
tödteter Thiere“ (v. Wochenschr. 1875 Ste. 227 u. f.) — zu ver¬
anlassen, da solches nicht blos im Interesse der Thierbesitzer ge¬
legen ist, sondern, auch mit den veterinärpolizeilichen Rücksichten
im Einklänge steht.
Tränkestationen, hier die Verladung und Beför¬
derung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen betr.,
hat gemäss §. 6 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom
13. Juli 1879 (S. Wochenschr. 1879 Nr. 36) das Reichseisenbahn-
amt folgende Stationen als solche, welche für Viehzüge mit Tränke¬
vorrichtungen auszustatten sind (Tränkestationen) bestimmt: Schneide¬
mühl, Bischofsheim, Neuss, Magdeburg, Deutsch-Avricourt, Metz,
Mülhausen, Amonweiler, ferner die Grenzstationen Myslowitz, Wan-
drup, Schopinitz, Prostken.
Ueber amerikanische Fleischeonserven hielt Herr
Roloff in der Sitzung der deutschen Gesellschaft für öffentliche
Gesundheitspflege am 16. Mai d. J. einen Vortrag, in welchem er
die Nothwendigkeit von Massregeln betonte, um die Gefährdung
von Menschen durch den Genuss von Fleisch kranker Thiere zu
verhüten. Hierbei nahm derselbe Bezug auf die Häufigkeit des
Vorkommens der Trichinose bei amerikanischen Schweinen, von
welchen 1—4 pCt. mit Trichinen behaftet seien; ferner auf eine
in den letzten Jahren bei Schweinen herrschende bösartige Infek¬
tionskrankheit, die in der Regel tödtlich ist, und an der im letzten
Jahre im Staate Illinois allein 1390000 starben; weiter erwähnt
er des in grosser Verbreitung vorkommenden sog. Texasfiebers,
einer milzbrandähnlichen Krankheit beim Rinde u. s. w., hält die in
Amerika bestehende sanitäre Aufsicht zur Verhütung der Verwend¬
ung gesundheitsschädlichen Fleisches für ungenügend und kann sich
das Hinwegfallen dieser amerikanischen Zufuhr um so leichter
denken, als der Preis per Büchse 1,75 M. nicht massig ist, da der
Inhalt aus geringwerthigem, reich mit Sehnen und Sehnenhäuten
versehenen Fleische besteht. (Nat.-Ztg.)
Die Rinderpest ist amtlichen Nachrichten zufolge im Gou¬
vernement Warschau in den Dörfern Görki, Zawiesinchi und
Choiny, Kreis Nowominsk, ausgebrochen und in dem Dorf Cisowa,
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244
Kreis Sochaczew, wo sie vor Kurzem erst erloschen war, wieder
aufgetreten.
Literatur*
Jahresbericht der K. Centralthierarzneischule in München.
1879/1880. Leipzig, Verlag von F. C. W* Vogel. 1881.
gr. 8. 146 S. Preis M. 2.
Vorliegender Jahresbericht theilt zunächst eine Liste des
Lehr-, Hülfslehr- und Verwaltungs-Personals mit, welche von den
ersten beiden Categorien 16, von letzterem 3 Personen verzeichnet,
gibt dann eine Uebersicht des verwendeten Lehrmaterials für die
Anatomie, pathologische Anatomie etc., dann die Zahl der Huf¬
schmiede, welche die Lehrschmiede besuchten (38), sowie der Stu-
direndqn der Veterinärmedicin (in 3 Kursen incl. Hospitanten 109
iin Winter- und 98 im Sommersemester), ein Verzeichniss der ein-
gesendeten pathologisch-anatomischen Präparate (173) und den Stand
der verschiedenen Abtheilungen des Thierspitals (in Summe 1527
behandelte* kranke Thiere). Hierauf folgt eine Reihe pathologisch¬
anatomischer Mittheilungen von Assistent Kitt; ferner ein Referat
über mehrere interessante Beobachtungen in der internen Klinik
von Prof. Friedberger; weiters Beiträge zur Kenntniss der
Krebspest von Prof. Dr. C. 0. Harz und schliesslich eine recht
instruktive Anleitung zur mikroskopischen Untersuchung thierischer
Gewebe von Prof. Dr. Bo nnet. _
Personalien.
Dem bisherigen Militär-Rossarzt Adolf Pirl zu Verden ist die
commiss. Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Wittenberg über¬
tragen worden.
Bücher - Verkauf. Aus dem Nachlasse des verstorbenen
Collegen J. Mussgnug sind nachstehende Bücher zu den beigesetzten
Preisen zu verkaufen: Gerlach, gerichtl. Thierheilkunde 1872, 5 M.
— Hertwig’s Arzneimittellehre, 3. Aufl., 5 M. —Hertwig’s Chirur¬
gie, 2 Aufl. 5 M. — Zürn, die Schmarotzer etc., 7 M. — Roll, Patho¬
logie und Therapie, 2. Aufl., 5 M. — Veith, E. Handbuch der Veterinär¬
kunde, 2 Bde., 4M. — Leyh’s Anatomie, 4M. — Schwab’s Ana¬
tomie, 1 M. — Rueff’s Geburtshülfe, 4. Aufl., 2 M, - Hering’s
Pathologie und Therapie, 2 M. — Hering’s Arzneimittellehre, 1 M.
— Weiss, specielle Physiologie, 2 M. — Weiss, Grundriss der Vet.-
Pharmacologie, 1 M. — Siedamgrotzki u. Hofmeister, Anleitung
zur. microsk. und chemischen Diagnostik, 2M. —Begemann, Pharma-
cognosie, Pharmacie und Receptirkunde, 2 M. — May, Anleitung zur
Pferdezucht, 1 M. — Kuntz, Triohinenkunde, 1 M. — Adam, Veteri¬
närpolizei, 2 M. — Adam’s Wochenschrift, 10 Jahrgänge 1871—1880
ä 1,50 M. — Bürchner, d. Civilveterinärwesen in Bayern mit Suppl.-
Heften 2 M. — Bollinger und Franok, Zeitschrift für Thiermedicin
6 Bände (1—6) MM. — Pflug, der Lungenrotz der Pferde, 3 M. —
Sämmtliche Bücher sind gut erhalten und fast alle gebunden. — Ferner
eine grössere Anzahl chir. Instrumente. Kauflustige wollen sich
wenden an E. Mussgnug, Bezirks-Thierarztswittwe in Augsburg.
Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Rackl u. Lochne
Verlag von Wilh. Lttderitz in Augsburg.
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.. Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraasgegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N= 28« Juli 1881.
Inhalt: Milzbrand bei Hunden. — Bericht über die öeneralTeraamm-
lung des Vereins Pfälzer Thierärzte pro 1880. —* Ansteckende Haus¬
thierkrankheiten in Elsass-Lothringen und Schwaben. — Literatur.
— Die Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte im 1. J.
in Salzburg. — Die Versammlung des tierärztlichen- Kreisvereins
in Oberbayern.
Mittheilungen aus der Klinik der Veterinäranstalt in
Giessen.*)
Von H. Engel, Assistent.
L Milzbrand bei Hunden.
In der ganzen den Thierärzten für gewöhnlich zu Gebote
stehenden Literatur finden sich meines Wissens nur wenige
Mittheilungen über das Vorkommen des Milzbrandes bpi Hun¬
den. So schreibt Röll in seinem Lehrbuche der Pathologie
blos, dass Milzbrand bei Hunden selten und wohl nur nach
Ansteckungen in Folge des Genusses milzbrandigen Blutes
oder Fleisches und in allen Formen, vornehmlich als carbun-
kulöse Form und hier mit den Symptomen besonders am Kopfe
und Halse vorkomme. Ueber Krankheitserscheinungen, Ver¬
lauf, Ausgang etc. finden wir hier nichts Specielles.
S p i n o 1 a sagt in seinem Handbuche der Pathologie und
Therapie, dass von Hunden zwar nicht so treue Beobachtungen
über den Milzbrand wie bei den anderen Haussieren vor-
liegen; *doch weisen die vorhandenen Beobachtungen und
Versuche nach, dass auch bei diesen Thieren der Milzbrand
in den unterschiedenen Formen und bezüglich der kärbun-
kulösen Form gerne mit dem Sitze der Karbunkel am Kopfe
(den Lippen) und Hals vorkommt; die Krankheit habe hier
im Allgemeinen einen sehr schnellen Verlauf: oft erfolge der
*) Mit Genehmigung des Herrn Prof. Dr. Pflug veröffentlicht,
Digiti2ed by v^oosle
Tod schon Wenige Stunden nach Genuss Von Blut etc. imfc«
brandkranker Thiere.
Bei Haubner (landw. Thierheilkunde, I. Abth.) lesen
wir: . „Bei Hunden erfolgt die Ansteckung in der Regel durch
Fressen der Cadaver und Auswurfstoffe ; a über ein Krank¬
heitsbild finden wir nichts. In desselben Autors Veterinär-
polizei heisst es: „Milzbrand ist auf alle Thiere übertragbar,“
ferner „die Hunde sind nächst den Schweinen am meisten
gefährdet (?) und fast unmittelbar nach der Einwirkung des
Contagiums kann der Krankheitsausbruch (namentlich beim
Hunde) erfolgen.“
Etwas ausführlicher behandelt den* Milzbrand bei Hun¬
den Hering (specielle Pathologie und Therapie). Er gibt
an, dass der Milzbrand wohl am seltensten bei Hunden beob¬
achtet wird und, durch Fütterung des Fleisches eines an Milz¬
brand verendeten Pferdes entstanden, sich durch Anschwell¬
ung der Ohrspeicheldrüsen, dann des Kopfes äusserte; die
Geschwulst, sowie die Maulschleimhaut seien violett geworden
und der Tod nach eingetretenem blutigen Durchfall in 1 bis
5 Tagen erfolgt.
In Bollinger’s Beiträgen zur vergleichenden Pathologie
und pathologischen Anatomie (Zur Pathologie des Milzbran¬
des) fand ich folgende kurze den Hund betreffende.Bemerk¬
ungen: „Hunde haben keine oder nur sehr geringe Empfäng¬
lichkeit für das Milzbrandgift“ Als Beweise führt er an,
dass Brauell 10 Hunde ohne Erfolg geimpft habe, ferner dass
Colin durch ausgedehnte Fütterungsversuche keine Infection
erzielen konnte und endlich, dass er selbst bei einigen ange-
stellten Impf- und Fütterungsversuchen nur ein negatives
Resultat erhalten habe.
Dahingegen las ich im Archiv für Thierheilkunde Bd. VII.,
H* 3: „Nach Colin entwickelt sich der Karbunkel des Hun¬
des schneller als der des Menschen, ist nicht schmerzhaft und
wird niemals bösartig. Die Erscheinung, dass die Milzbrand¬
karbunkel bei Hunden in den meisten Fällen zur Heilung ge¬
langen, weiss Colin nicht zu erklären.“
Hertwig erwähnt in seinem Werke über Hundekrank¬
heiten dieser Krankheit gar nicht.
Am ausführlichsten behandelt den Milzbrand bei Hunden
Heusinger (die Milzkrankheiten der Thiere und des Men¬
schen, 1850). Der Hund behauptet er, (nach Zusammen¬
stellung der darüber vorhandenen Literatur) , scheint weniger
Empfänglichkeit für das Contagium zu besitzen als andere
Thiere; allein oft genug wird er* doch inficirt, erkrankt und
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247
stirbt manchmal sehr plötzlich« Die Ursache davon sucht er
in der verschiedenen Empfänglichkeit der Hunde einerseits,
andererseits in der verschiedenen Energie des Contagiums.
Er führt dann als Milzbrandformen beim Hund den Milz¬
brand mit inneren Ablagerungen, einen Maul-, einen Hals-»
und einen Kopfanthrax an und theilt viele Fälle von Infec-
* tionen der Hunde mit, unter anderen ein seuohenhaftes Auf¬
treten von Milzbrand unter einer aus 150 Hunden bestehen¬
den Meute, die mit milzbrandigem Pferdefleisch gefüttert waren
und von denen in ganz kurzer Zeit schon 60 verendeten.
Doch gibt er an, dass genaue Beobachtungen und Sectionen
milzbrandkranker Hunde noch fehlen.
Weil nun die Literatur über den Milzbrand der Hunde
eine verhältnissmässig nur geringe ist und, wie aus vorstehen¬
den Citäten ersichtlich, über denselben noch manche Contro-
versen bestehen und weil nach den Erfahrungen des Herrn
Prof. Pflug, der seit 13 Jahren im hiesigen Milzbranddistrikte
wohnt und da zum ersten Male milzbrandkranke Hunde sah,
der Hundeanthrax sehr selten ist, dürfte es erwünscht sein,
die Eenntniss desselben durch weitere Beobachtungen zu ver¬
mehren und desshalb glaube ich, dürften auch nachstehende
Fälle einiges Interesse für den thierärztlichen Leser dieser
Zeitschrift bieten.
Es handelt sich hier um zwei kurz hintereinander auf¬
tretende Milzbrandfälle bei Hunden eines Schäfers. Dieser
batte eines Abends bemerkt, dass einer seiner Hunde plötz¬
lich zu winseln und zu heulen anfing und nicht zu beruhigen
war, sich aber wenig darum gekümmert, weil er die Ursache
darauf zurückführen zu müssen glaubte, dass das Thier, das sonst
frei herumliefj nun wegen gegenwärtig verordneter Hundesperre
an der Kette liegen müsse. Der Hund habe dann mit Unter¬
brechungen die ganze Nacht fortgeheult und. Morgens eine
Geschwulst an der Backe gezeigt, an der er fortwährend unter
Wehklagen sich mit der Hinterpfote kratzte. Der Patient
habe auch am Morgen nichts mehr gefressen, sei gegen
Mittag ruhiger geworden und plötzlich verendet. Die ganze
Krankheit habe nur ungefähr 18 Stunden gedauert. Da
dieser Hund unter so eigenthümlichen Erscheinungen und so
schnell zu Grunde ging, brachte derselbe Mann seinen zweiten
Hund, der einige Tage später unter denselben Symptomen
erkrankte, mit dem Bemerken in’s Thierspital, man müsse es
mit einer ansteckenden Krankheit zu thun haben. Auf Be¬
fragen vervollständigte er die Anamnese dahin, dass er in
der letzten Zeit unter seiner Herde keinen Milzbrandfall beob-
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24$
ächtet habe und nur ein junges Lamm verendet sei, bei dem
ja noch nicht Milzbrand Vorkommen könne; dessen Fleisch
hätten allerdings die Hunde gefressen.
Bei der Untersuchung des vorgeführten Hundes (weib¬
licher schwarzer Spitz, ca. 8 Jahre alt) fand man ein kräftiges
wohlgenährtes Thier, das sich selbst überlassen unter fort¬
währendem Knurren und Heulen nach der linken Backe fuhr,
um sich zu kratzen, und auf den ersten Anblick den Eindruck
gewährte, als ob es einen . zwischen den Zähnen oder im
Bachen befindlichen fremden Körper, etwa ein Knochenstück
oder ein in der Nasen- oder Kieferhöhle sitzendes Pentastomum
tänioides zu entfernen suchen wollte. Selbst durch gütliches
Zureden oder durch Drohungen konnte der Hund nicht abge¬
halten werden, seinem Drang zum Scheuern Folge zu leisten.
Dabei schienen jedoch von Zeit zu Zeit wieder Remissionen
einzutreten, in denen der Patient ruhig, aber heftig athmend
lang ausgestreckt lag. Bei der genaueren Untersuchung be¬
merkte man an der linken Backenfläche und um den Lippen¬
winkel herum eine etwa handtellergrosse fiacherhabene Ge¬
schwulst, die Haare an dieser Stelle fehlten teilweise, die
Haut geröthet, blutrünstig, höher temperirt, verdickt, an
einigen Stellen kleine Substanzverluste. Auge, Ohr und
.Nasenöffnung waren nicht von der Geschwulst erreicht. Das
Ganze bot das Aussehen eines Karbunkels. In der Maulhöhle
fand sich auss'er etwas vermehrtem Speichel und höherer Tem¬
peratur nichts Besonderes. Der Puls betrug c. 100 p. M.,
war klein und schwer fühlbar, spritzend. Die Athmungs-
organe wurden gesund befunden. Was die Psyche anlangte,
war diese relativ frei, d. h. das Thier war wohl traurig, hörte
aber auf Zuruf und folgte dem Befehle seines Herrn«
Empfindungs- und Bewegungsleben waren unverändert.
Die Diagnose war in diesem Falle mit grosser Wahr¬
scheinlichkeit auf Milzbrand in karbunkulöser Form zu stellen
und zwar gestützt einestheils auf die Aussage des Eigen¬
tümers (kurze D&uer und rapider Verlauf der Krankheit mit
Auftreten einer Geschwulst am Kopfe beim ersten Hunde,
bald darauf folgende Erkrankung des zweiten Hundes unter
denselben Symptomen), anderntheils auf den Sitz und das
Aussehen der Geschwulst, obwohl in dem dem lebenden
Thiere entnommenen Blute die als diagnostisches Merkmal
des Milzbrandes geltenden Bacterien nicht nachgewiesen wer¬
den konnten. Die einzige Krankheit, die auf den ersten An¬
blick (Juckreiz an der Bissstelle) damit verwechselt werden
konnte und in einigen Fällen vorgekommen war, die Wnth,
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249
konnte leicht ausgeschlossen werden, da ja der rapide Ver¬
lauf beim ersten Hunde dagegen sprach und bei der näheren
Untersuchung alle charakteristischen Merkmale für dieselbe
fehlen.
Die Behandlung war desshalb eine antiseptische: das
Thier erhielt 0.5 Acid. carbol. cryst. auf 15.0 Spirit, vin. und
80.0 Aqu. font. innerlich; der Karbunkel wurde mit 10 pCt.
Carbolöl bestrichen und fleissig mit kaltem 2 pCt. Carbol-
wasser getuscht. Dem Wärter wurde die grösste Vorsicht
anempfohlen.
Im weiteren*Verlaufe wurde &war die Schwellung an der
Backe geringer, aber die Convulsionen immer heftiger, das
Athmen kurz, stark pumpend und weithin hörbar. Etwa um
3 Uhr Nachmittags liessen alle Erregungserscheinungen nach,
das Thier hatte 42,9 • C. Temperatur, der Puls war fast gar
nicht mehr zu fühlen und ging weit über 100 und eine halbe
Stunde darauf war der Patient agonisch verendet.
(Schluss folgt.)
Berioht über die 38« Generalversammlung des Vereins
Pfälzer Thierärzte.
Abgehalten am 21. August 1880 im Gasthofa zum Weinberg in Hardt
bei Neustadt.
Die Versammlung war von 25 ordentlichen und einem ausser¬
ordentlichen Mitglieds besucht. Als Gäste beehrten die Versamm¬
lung die Herrn Prof. Dr. Bollinger aus München, die Thierärzte
König und Bossert und die Veterinärc&ndidaten Pallmann
und Hofherr.
Der Verein zählte in diesem Jahre 33 ordentliche, 1 ausser¬
ordentliches und 3 Ehrenmitglieder. Ausgetreten durch Versetzung
ist Herr Thierarzt Schneider aus Otterberg, neueingetreten
Eckard in Wallhalben.
Der Vereins-Vorstand Bezirksthierarzt Werner eröffnete die
Versammlung mit der üblichen Begrüssung und gab der Versamm"
lang bekannt, dass Herr Kreisthierarzt Gross als Commissär von
der kgl. Regierung abgeordnet sei. Vor Eintritt in die Tagesord¬
nung erhielt nun zunächst dieser das Wort. Derselbe begrüsste
die Versammlung und ermahnte zu treuem Zusammenhalten und
stetigem Streben nach wissenschaftlicher Fortbildung und wies hie¬
bei namentlich auf die Entwicklungsgeschichte der Veterinärmedioin
hin und betohte besonders, dass Bayern in dieser Beziehung den
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Andern Staaten gegenüber nicht zurüokblieb, was wir hauptsächlich
unserm hohen Fürstenhanse zu danken hätten. Wittelsbacher
Fürsten hätten für Hebung von Kunst und Wissenschaft überhaupt
unendlich Grosses geleistet, insbesondere müsse aber hier erwähnt
werden, dass auch wir unserm Fürstenhause die Hebung unserer
Fachwissenschaft und unsere zeitige bessere Stellung zu* danken
hätten. Er schloss seine Hede indem er an das 700jährige Wittels¬
bacher Jubiläum erinnerte mit einem 3maligen Hoch auf Se. Maj.
König Ludwig II., das sehr warmen Anklang fand.
Hieräuf folgte das Referat des Sekretärs über die Vereins-
thätigkeit im abgelaufenen. Jahre. Zunächst machte derselbe die
Mittheilung, dass gemäss dem Beschlüsse der vorjährigen General¬
versammlung ein Initiativantrag, die Portofreiheit in Dienstsachen
für Distriktsthierärzte betreffend, bei der k. Regierung eingebracht,
leider aber durch Beschluss des k. Staatsministeriums des Innern
im Hinblick auf die Bestimmungen der Allerh. Verordnung vom
23. Juni 1829 abschläglich beschieden wurde.
Sodann kamen die engeren Vereinsangelegenheiten und zwei
Bittgesuche zur Abhandlung, die alle nach dem Anträge der Vor¬
standschaft ihre Erledigung fanden.
Während dieser Zeit wurde die Casse und Buchführung des
Rechners von zwei Vereinsmitgliedern geprüft und nachträglich
Absolution ertheilt.
Bei der nothwendigen Neuwahl des Ausschusses und der Er¬
satzleute wurden die bisherigen Mitglieder Bauwerker, Hauck,
Seibert, Thomas und Werner als solche, Avril und Fauer¬
bach als Ersatzleute wieder gewählt. Zum Abgeordneten in den
Obermedizinalausschuss wurde Herr Kreisthierarzt Gross und als
dessen Ersatzmann Bezirksthierarzt Werner wieder gewählt.
Nr. II. der Tagesordnung, Bericht des Vorstandes Werner,
der von Seiten des Vereins zu der im Mai in München stattge¬
habten Versammlung von Thierärzten, die Gründung einer Unter¬
stützungskasse betr., abgeordnet war, wurde gegenstandslos , weil
inzwischen die definitiven Statuten einem jeden Mitgliede schon zuge¬
schickt waren« Der Berichterstatter betonte desshalb nur die Wich¬
tigkeit dieses wohlthätigen Instituts und schloss mit der Aufforder¬
ung und dem Wunsche, dass recht viele Collegen diesem Vereine
beitreten möchten, damit er auch recht nutzbringend wirken könne.
Hierauf hielt Hr. Prof. D*. Bölling er einen kurzen Vortrag
über die Versuche und die Resultate, die er bezüglich der Tuber-
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254
•
kulos* gemacht hatte. Zur Erläuterung und bessern Verstandmss
des äusserst interessanten Vortrages hatte derselbe die photograph¬
ischen Aufnahmen der pathologischen Präparate, die Ton derlei
Versüchsthieren herstammten mitgebracht, welche alsdann circulirten.
Nr. III. der Tagesordnung „das Herz hinsichtlich seiner phy¬
siologischen und pathologischen Verhältnisse*, eine grossere Original¬
arbeit des Vorstandes Werner, konnte wegen der inzwischen zu
weit Yorgerückten Zeit nur bruchstückweise Yorgetragen werden.
Zu wünschen wäre nur, dass diese Arbeit entweder in einer spä¬
teren Versammlung oder in einem Fachblatte Yollständig mitgetheilt
werden würde.
Nach der Versammlung Yereinigte ein gemeinschaftliches Mit¬
tagsmahl die anwesenden Collegen bis zum späten Abend.
Kandel. Thomas, Sekretär.
Ansteckende Hausthierkrankheiten in Eisass - Lothringen
im Monate Mai 1881. Wegen Botz-Wurmkrankheit sind
10 Pferde getodtet worden, von welchen bei der Obduktion 7 rotz¬
krank befunden wurden; von den getödteten Pferden treffen 4 auf
Lothringen, je 3 auf Ober- und Unter-Elsass; die Zahl der seuche¬
verdächtigen Pferde ist auf 14, die der Ansteckung verdächtigen
auf 80 gestiegen. — Die Lungenseuche ist in 1 Gehöfte des
Kreises Altkirch aufgetreten und sind von den 8 verdächtigen
Stücken bereits 5 geschlachtet; in 1 Stalle des Kreises Weiösen-
burg besteht Verdacht der Lungenseuche. — Die Wuthkrank-
heit wurde bei mehreren Hunden in 4 Kreisen festgestellt und
ist ein Knabe 35 Tage nach erfolgtem Bisse an Hydrophobie ge¬
storben. — Die Maul- und Klauenseuche ist nur in verein¬
zelten Gehöften aufgetreten, r— Die 5 vorgekommeneu Milz¬
brandfälle beim Bindvieh gehörten der apoplektischen Form an.
— In der Umgegend von Strassburg und Mühlhausen erlangte die
Influenza grössere Verbreitung und ergriff Pferde verschiedenen
Alters und Gebrauchs.
Im k« bayer. Regierungsbezirke Schwaben im Monate Juni.
Wegen Bo tz- Wurm krank heit sind 3 Pferde auf polizeiliche
Anordnung getodtet worden, davon treffen auf die Stadtbezirke.
Augsburg, Donauwörth und Nördlingen je 1 Pferd; über 7 der
Seuche verdächtige Pferde ist die Sperre und bezüglich 2 der¬
selben die Tödtung angeordnet; 11 der Ansteckung verdächtigen
Pferde stehen unter polizeilicher Beobachtung. — Die Bäu de ist
in 7 Schafherden festgestellt worden und zwar in den Amtsbezirken *
Mindelheim in 4, Augsburg in 2 Herden und Kaufbeuren in 1
Herde. — In dem Bindviehbestande 1 Gehöftes des Amtsbezirkes
Kempten ist der Bläschenausschlag bei 4 Kühen oonstatirt
: worden«
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252
Literatur.
. lieber Ursache und Tilgung der Lungenseuche. Mit Rück
sicht auf die seitherigen Forschungsresultate und auf die glan¬
zenden Erfolge des holländischen Lungenseuchegesetzes, sowie
nach den Ergebnissen eigener Versuche für Thierärzte und
Landwirthe bearbeitet von Dr. Hermann Pütz, Prof, der
Thierheilkunde an der Universität in Halle a./S. Halle a. S.
Verlag der Buchhandlung des Waisenhauses, iööl. er. 8
50 S. 1 M. • e
Es sind in dieser Brochüre in der Hauptsache zwei Vorträge
zusammengefasst, welche der Herr Verfasser s. Zt. vor den General-
Versammlungen des landwirthschaftlichen, sowie des thierärztlichen
Centralvereins für die Provinz Sachsen gehalten hat, worüber früher
in der „Magdeb. Ztg.“ ausführliche Referate enthalten waren, wäh¬
rend das gleiche Thema in neuerer Zeit in der „Revue für Thier¬
heilkunde und Thierzucht“ eingehend besprochen wird. Die Lun¬
genseuche-Impfung ist in diesem Elaborate als ein Hauptmittel zur
Bekämpfung der Lungenseuche (aber doch wohl nur in.stark ver¬
seuchten Gegenden D. Red.) dargestellt.
P. T. Die 54. Versammlung deutscher Naturforscher und
Aerzte findet vom 18. bis 24. September 1881 in Salzburg statt
und wurden die Gefertigten von den Geschäftsführern dieser hoch¬
geehrten Versammlung zum einführenden Vorstand, resp. zum 2.
ständigen Schriftführer der Section für Veterinärkunde gewählt.
Dieser Berufung Folge gebend, richten die Unterzeichneten an
alle Herren Fachgenossen die Einladung, bei der 54. Versammlung
deutscher Naturforscher und Aerzte in Salzburg 1881 zu erscheinen,
und das Interesse für die Thierheilkunde und den thierärztlichen
Stand dusch Theilnahme an den Verhandlungen der jungen Vete-
rinär-Section zu. bekunden; insbesondere geben sich dieselben die
Ehre, an die Förderer und Lehrer der Veterinär-Wissenschaft hie-
mit das spezielle Ersuchen um Abhaltung von Vorträgen in der
Section zu stellen.
Gefälliger Zustimmung entgegensehend, zeichnet mit besonderer
Hochachtung
Salzburg, Anfang Juni 1881«
Der einführende Vorstand der Veterinär-Section:
Franz Suchanka, k. k. Landesthierarzt.
Der. 2. ständige Schriftführer:
Heinr. Gierth, landschaftl. Bezirksthierarzt«
Die Generalversammlung des thierärztlichen
Kreisvereines Oberbayern findet Samstag den 2*3. Juli
d. J., Morgens 9 Uhr, in der Aula der k. Central-Thierarznei¬
schule statt. Alle Herren Collegen und Freunde sind freundlichst
hiezu eingeladen. . Der Vereins-Vorstan d.
Verantwortliche fiedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von R&ckl u. Lochner.
Verlag von Wilh. Lüderitz in Augsburg.
1
Wochenschrift
Thierheilkunde und Viehzucht
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
beraoagefeben von
Th. Adam is Augsburg.
XXV. Jahrgang.
Ni 39.
Juli 1881.
Inhalt: Milzbrand bei Hunden. — Fleitohoonoum und Fleiao
in Nürnberg. — Enulisoher Nutionul-Veterin&r-CongreM — General¬
versammlung der deutschen Viehzucht- und Herdbnehgeaellsehaft.
— Stand der Viehseuchen in der Schweis. — Prüfung behufs Er¬
langung der Funktion eines beamteten Thierarstes in Bayern. —
Wildseuche. Ausübung der Thierheilkunde an der belg.-franz.
Grenze — Preisfrage. — Literatur. — Personalien. — Bflcherverkauf.
Mittheilungen aus der Klinik der Veterinäranstalt in
Giessen.
Von H. Engel, Aasistent.
(Schluss^
Die 16 Stunden nach dem Tode Torgenommene Section
des Thieres ergab im Allgemeinen Folgendes: Musculatur
bläulichroth; hämorrhagische Ergüsse m die Bauch- und Brust¬
höhle und den Herzbeutel; Blutgefässe mit reichlichen Mengen
unvollständig geronnenen schwarzrothen Blutes gefüllt. Milz
etwa um das Doppelte vergrössert, namentlich in den oberen
Dreiviertheilen, wo sie von Aussen blassroth abwechselnd mit
blaugrau gefärbt erschien. Beim Durchschneiden merkte man
ein deutliches Knistern, das Parenchym bräunlich und mit
lufthaltigen Maschenräumen durchsetzt. Der untere Theil der
Milz war von Aussen blaugrau, fühlte sich derb an, beim
Durchschneiden floss dunkles Blut ab. Leber, ferner Harn-
und Geschlechtswerkzeuge zeigten ausser eben beginnender
Fäulniss nichts Besonderes. Im Magen und Darmkanal fand
sich wenig flüssiger, mit etwas Blut vermengter Inhalt,
Schleimhaut an vielen Stellen ecchymosirt, im Uebrigen blass.
Im Respirationsappatate, mit Ausnahme der vorderen Lappen
der rechten Lunge, die etwas vergrössert, empbysematisch
waren, nichts Abnormes. Im Herzbeutel, wie erwähnt, eine
geringe Menge blutig-seröser Flüssigkeit, im Herzen selbst
lockere Goagula eines dtmkel-schw&rz-rothen schlecht geron-
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254
nenen Blotes, Endocardium stark blutig imbibirt Die Pia
des Oebiros hyperämisch, Gehirn etwas ödematös. In den
Kopfhöhlen nichts Abnormes. Was die locale Infection be¬
traf) so fand man am Maulw ; nkel und den seitlichen Lippen-
tbeilen der linken Kopfhälfte eine mässige Anschwellung; in
der Gegend des Lippenrandes leichte Substanzverluste in der
geschwellten Haut; Schwellung und Röthe verlieren sich nach
unten, oben und hinten, so dass weder das Auge, noch die
P&rotisgegend, noch der Kehlgang davon erreicht werden;
nach vorn erstreckt sich die Geschwulst nur ungefähr bis zum
ersten Backzahn. Beim Durchschneiden erscheint die Haut
ungefähr um das Doppelte verdickt, speck : g glänzend, das
Bindegewebe leicht sulzig infiltrirt. Die ganze Geschwulst
hatte ihren Sitz eigentlich nur in der Haut (Hautkarbunkel).
Bei der mikroskopischen Untersuchung des dem Herzen
entnommenen Blutes sah man auf dem ganzen Gesichtsfelde
fast weiter nichts als verschieden grosse, bunt durcheinander
liegende Crystalle, die auf Zusatz von Essigsäure sehr rasch
verschwanden und jedenfalls nichts Anderes vorstellten als
Blutcrystalle (auffallend erschien allerdings deren fast ganz
helle Färbung). Aber nach dem Verschwinden dieser blieben
noch wenige gerade, unbewegliche, stäbchenförmige Körper¬
chen zurück, die auf Zusatz von concentrirter Essigsäure nicht
gelöst wurden und sich nach Form, Grösse und Aneinander¬
reihung unschwer als Milzbrandbacterien erkennen Hessen.
Blutkörperchen waren nur in sehr geringer Anzahl zu sehen,
und zwar mehr weisse als rothe.
Sowohl die Erscheinungen während des Lebens als die
Sectionsdata lassen kaum im Zweifel, dass es sich hier um
Milzbrand handelte. Allerdings spricht das Resultat der
Impfung eines Kaninchens mit Blut vom Jebenden Thiere, in
dem übrigens auch keine Bacterien gefunden wurden, nicht
dafür, indem das Kaninchen heute noch lebt; allein wenn man
den Krankheitsverlauf und den anatomischen Befund mit be¬
rücksichtigt, dürfte der Nichterfolg der Impfung keinen durch¬
schlagenden Beweis gegen die Diagnose liefern. Uebrigens
sind wohl nur 1 oder 2 Impfungen noch nicht hinreichend,
um beweiskräftig zu werden, noch dazu wenn sie ein nega¬
tives Resultat lieferten und dann kommen solche erfolglose
Impfungen auch bei den eclatantesten Milzbrandfällen ja öfter
vor. Was den Umstand betrifft, dass wir in unserem Falle
beim lebenden Thiere noch keine Bacterien nachweisen konn¬
ten, so ist es ja einesteils möglich, dass die Pilze noch in
zu geringer Menge vorhanden waren, so dass leicht mehrere
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255
Präparate ohne solche gemacht werden konnten, anderntbeils
geben auch Autoren an, im Blute des lebenden Tbieres nicht
immer Bacterien gefunden und doch mit Erfolg Impftnilzbrand
erzeugt zu haben»
Für die Diagnose spricht auch endlich der Sitz des Lei¬
dens (Hautkarbunkel an der Lippe) und die Beschäftigung
des Eigenthümcrs, welcher wie überhaupt alle Schäfer Fleisch
und Knochen aller gefallenen Tbiere ihren Hunden zum
Fressen vorlegen. Es dürfte hier nicht unwahrscheinlich sein,
dass die Infection vielleicht in Folge einer Verletzung beim
Abkiefen und Zerbeissen einet Knochens geschehen ist*
Ferner möchte ich die enorme Schmerzhaftigkeit dieses
Karbunkels und den rapiden tödtlichcn Verlauf der Krankheit
{circa 15 Stunden) hervorheben, Thatsachen, welche den Beob¬
achtungen Colin’s (8. o.) diametral gegenüberstehen. Betreffs
der Schmerzhaftigkeit des Karbunkels ist es nicht unwahr¬
scheinlich, dass diese bei allen Thiercn, ebenso wie beim
Mens« hen vorhanden ist und nur in Folge der Verschieden¬
artigkeit der Temperamente und der Sensibilität bei den ein¬
zelnen Thiergattungen verschieden sich kundgibt, dass also
der Hund, der jedenfalls in dieser Beziehung über allen an»
deren Uausthieren steht, dieselbe in höherem Grade an den
Tag treten lässt als z. B. das torpide, , phlegmatische Rindvieh.
Zum Schluss möchte ich noch auf die reichliche Bildung
von Blutcrystallen (Sectionsbefund) verweisen. Für gewöhn¬
lich findet man dieselben nicht im Blute und in solcher
Menge wie hier sicherlich nur in vereinzelten Fällen. Ob den¬
selben vielleicht ein diagnostischer Werth beizulegen wäre
will ich dahingestellt seinlassen, jedoch hiemit darauf auf¬
merksam machen.
Nachträglich ist noch beizufügen, dass nach den Mittbeil¬
ungen eines anderen Schäfers diesem ebenfalls 3 Schäferhunde
unter denselben Symptomen (bei einem Karbunkel an der
Lippe, bei einem anderen hinter dem Ohre, und gleichzeitig
an der Bauchwand) und nach derselben kurzen Krankheits¬
dauer verendet sind. Bei einem dritten Hunde wurde äussor-
lich nichts, dagegen blutiges Erbrechen bemerkt Dieser
Schäfer gab ferner an, dass solches rapide Sterben der Hunde
in weiteren Kreisen beobachtet sei. Er habe einen Hund
von einem 3 Stunden entfernten Orte ausgehandelt gehabt
und als er denselben holen wollte, sei er eben verendet
gewesen.
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266
Fleischconsum und Fleischbeschau in der Stadt Nürn¬
berg im Jahre 1880.
Im Jahre 1880 worden geschlachtet: 9631 Ochsen, 1320 Stiere,
1396 Kühe, 713 Rinder, 28112 Kälber, 18165 Schafe, 2470 Läm¬
mer, 44076 Mastschweine, 2473 mindergewiohtige Schweine und
280 Pferde. Die Kälber worden zum Theil geschlachtet einge¬
bracht; Spanferkel, Lämmer und Zieglein sind bei obiger Zusam¬
menstellung nicht mitgesählt
Ferner wurden 6586 Ctr. und 26 Pfd. Fleisch von Land-
metsgern etc. importirt.
An diesen eingebraohten Schlachtstücken haben sich nach¬
stehende Beanstandungen ergeben: Perlsucht, theilweise verban¬
den mit Lungentuberkulose, fand sich bei 33 Rindriehstücken und
zwar bei 17 Kühen, 14 Ochsen und 2 Stieren. Die yon der Perl¬
sucht etc. ergriffenen Theile dieser Thiere sammt den Eingeweiden
wurden dem Wasenmeister übergeben, das geniessbar befundene
Fleisch in der Freibank verkauft. Finnen fanden sich bei 377
Schweinen und zwar theils bei der im Leben vorgenommenen Un¬
tersuchung, theils nach der Schlachtung. Acht hochgradig finnige
Schweine wurden mit Petroleum imprfignirt und zu technischen
Zwecken verwendet. Die übrigen geringgradig finnigen Stücke
sind theils unter amtlicher Kenntnisnahme von den Verkäufern zu¬
rückgenommen, theils in der Freibank verkauft worden. Wegen
,Egelkrankheit wurden 121 Schafe in der kleinen Bank verkauft;
von 7 bereits wassersüchtigen Stücken ist das Fleisch nach Ab¬
nahme des Felles vernichtet worden. Von weiteren 91 Schafen
mussten die Lebern vernichtet werden.
Dem Wasenmeister wurden wegen verschiedener Krankheits¬
zustände übergeben: 1 Stier und 18 Sohweine; ferner die ungeniess-
baren, theilweise verdorbenen Theile von 2 Stieren und 3 Kühen,
19 geschlachtete Kälber, 2 Ziegen und 7 Schafe, wegen höchst
schiachter Qualität, Zu technischen Zwecken durften verwendet
werden: das verdorbene schlachte Fleisch von 1 Ochsen, 1 Herd-
stier, 1 Kuh, 4 Schafen und 22 Schweinen.
Wegen Trächtigkeit wurden 165 Mutterschafe, dann wegen
grosser Magerkeit 1 Stier, 3 Kühe, 4 Schafe und 1 Ziege vom Ver¬
kauf. als Schlachtvieh ausgeschlossen.
Von 3 Kälbern, 6 Schafen, 9 Schweinen und 1 Ziege konnte
den Eigentümern der Verbrauch des Fleisches im eigenen Haus¬
wesen gestattet werden.
>
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267
Die Zahl der rom gesummten Beschau-Personal vorgenommenen
Visitationen belief sieh auf 56814.
Trichinöse Sehweine worden 33 Stücke aufgefunden.
Nürnberg. Schwa rz,
stldt Bezirks-Thierarzt.
Englischer National-Veterinär-Congress.*)
Mein theoerster Herr!
Man hat den Entschloss gefasst, die Veterinäre von Grossbri¬
tannien und Irland am 20. and 21. Juli 1. J. so einem Congresse
in London za versammeln.
Das provisorische Comitö, in Berücksichtigung der lebhaften
Bewegung, die sich zur Zeit in Bezug auf Fortbildung des Veteri¬
närwesens geltend macht, wünscht eine möglichst lebhafte Betheilig¬
ung an diesem Congresse und hofft Ihren Namen unter den Be¬
gründern des Vereins nennen und Sie bei den Sitzungen begrüsson
zu können.
Folgende Hauptgegenstände sollen zur Discussion gelangen:
1. Die Frage über Gesundheit und Krankheit der Hausthiere.
2. Einfluss von Thierkrankheiten auf die Gesundheit des
Menschen.
3 . Die Thierquälerei vom thierärztlichen Standpunkte be¬
trachtet.
4. Gesetzgebung gegen ansteckende Thierkrankheiten.
Kleinere Gegenstände sollen ebenfalls zur Sprache gelangen,
— und jede Frage, die ein Begründer des Congresses dem letzteren
zur Entscheidung vorlegt, muss als solcher kleinerer Gegenstand
behandelt werden — und einem der Secretäre spätestens bis
9. Juli aogezeigt werden.
Für die Beitrittserklärung (subscription) zum Congresse wurde
1 Guinee festgesetzt. Es wurde beschlossen, dass ein etwaiger
Ueberschuss dem Baufond des „Royal College of Veterinary Sur-
geons tt übergeben werden soll.
Die Beitrittserklärung berechtigt zu allen Privilegien eines Be¬
gründers, nämlich:
1. Theil zu nehmen an den Congress-Sitzongen.
2. Freunde zum Besuche der Sitzungen einzuladen.
3. Abzustimmen über die Congressverhandlungen.
4. Wahlfähigkeit zu dem Posten eines „OfAciers of he con-
gress.*
5. (Wenn die Mittel es erlauben) zu einem Exemplar der
„Verhandlungen über the Britisch National veterinary
Con gress 1881.“
*) An die Redaction ist das Ersuchen gestellt worden diese Ein¬
ladung zu veröffentlichen, die, wenn sie auoh zu spät erscheint um die
Herren Collegen auf dem Continent zur Theilnahme an diesem Con-
irr esse zu bestimmen, dooh nicht ganz ohne Interesse sein dürfte.
8 D. Red.
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268
6. Zu einer Copie aller jener Schriftstücke, die rar Diseas-
sion für die Sitzungen zagelassen werden.
Sie soll ferner das Recht gewähren jene vom Geschäfts-Comitö
für dio Sitzungen für nothwendig befundenen Einrichtungen und
Anordnungen zu genehmigen.
Im Namen des provisorischen Comitds ersuchen wir Sie um
Ihre Mitbetheiligung und bitten wir Sie sich mit dem Secrotär
Ihres Distriktes in Beziehung zu setzen, indem Sio ihn von Ihrer
Approbation in Kenntniss setzen und ihn ersuchen Ihren Namen
und Ihre Beitrittserklärung der Section des Centralcomitös mitzu-
theilen. Ebenso wünschen wir, dass Sie Zeit finden mögen sich an
einer oder mehreren der Sitzungen zu betheiligen, da dies wesent¬
lich zum Erfolg des Vereins beitragen wird.
Wir geben uns der sicheren Hoffnung hin, dass der Congress
in hervorragender Weise die übereinstimmenden Bestrebungen des
thierärztlichen Standes documentiren und dass er wesentlich dazu
1 eitragen wird, den einzelnen Mitgliedern jene Würdigung von
Seite der Behörden und jenes Ansehen von Seite des Publikums zu
verschaffen, welches der veterinärärztliche Stand in so hohem Qrade
verdient.
Wir sind verehrter Herr
Ihr ergebenstes
Organisations-Comitö
Central-Secretaries:
T. A. Banham, Brown Institution, Wandsworth-rd., London S.W.
J. H. Steel, Brunswick Villa, Herbert-road, Woolwich, S.E.
Die deutsche Viehzucht- und Herdbuch-Gesellschaft wird
gelegentlich der allgemeinen land- und forstwirtschaftlichen Aus¬
stellung zu Hannover, am 20. Juli d. J, Vormittags 10 Uhr, im
Locale des sog. Pferdethurm, ihre Generalversammlung ab¬
halten. Ausser geschäftlichen Mittheilungen und Wahl des Vor¬
standes kommen zur Verhandlung: Ueber Einrichtung von localen
Herdbüchern, bzw. Stammzuchtregistern; über landw. Ausstellung
spec. Thierschauwesen; die Frage, welche Bedingungen sind erfor¬
derlich, um neue, aus Blutmischungen hervorgegangene Gebrauchs¬
typen, welche berechtigt erscheinen, die Aufmerksamkeit auf sie
zu lenken, als selbstständige Race, Zucht oder Gruppe in ein Aus¬
stellungsprogramm aufzunehmon.
Es haben nicht nur Mitglieder der Gesellschaft Zutritt zu den
Versammlungen, sondern es können auch Nichtmitglieder theil-
nehmen und wird zu einer solchen Theilnahme eingeladen.
Für diejenigen, welche Aufklärung über Dieses oder Jenes
durch den Vorstand der Gesellschaft wünschen, wird mitgetheilt,
dass der Vorsitzende Oekonomierath Petersen und der Geschäfts¬
führer W. Schulz vcm 18. Juli, Abends in Hannover anwesend
sein werden und in British Hotel ihre Wohnung haben.
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259
Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem Bulletin
Nr. 160 auf 1. Juli 1881. Die Maul- und Klauenseuche
zeigt in don Ställen eine wesentliche Verminderung (von 128 auf
82), auf den Weiden dagegen eine ziemliche Vermehrung (von 6
auf 36); am meisten Yerseucht ist der Kanton Graubttnden (49 in-
ficirte Ställe und 15 Weiden) wohin die Krankheit durch italien¬
isches Sömmerungsvieh eingeschleppt worden ist (in Italien herrscht
die Seuche in fast sämmtlichen Provinzen). — Von den 5 aufge¬
tretenen Milzbrand fällen treffen je 2 auf die Kantone Solothurn
und Thurgau und 1 Fall auf den Kanton Zürich. — Im Kanton
Freiburg ist 1 Fall von Rotz verzeichnet.
Die Prüfung behufs Erlangung der Funktion eines beamteten
Thierarztes in Bayern hat nach §. 17 der allerh. Verord¬
nung vom 20. Juli 1872 jährlich im October stattzufinden. Die¬
jenigen Thierärzte, welche sich dieser Prüfung im Jahre 1881 un¬
terziehen wollen, haben ihre mit den vorgeschriebenen Zeugnissen
versehenen Zulassungsgcsuche spätestens bis 1. August 1. J.
bei dem k. Staatsministerium des Innern einzureichen. Nach die¬
sem Termine einkommende oder nicht mit den vorgeschriebenen
Belegen versehene Gesuche können auf eine Berücksichtigung nicht
Anspruch machen.
Verschiedene Mittheilungen.
Die Wildseuche soll Zeitungsnachrichten zufolge in einigen
Parks bei München wieder aufgetreten und derselben in wenigen
Tagen eine grosse Anzahl von Dam- und Edelwild erlegen sein.
Auch Pferde und Rinder in den an die Parke angrenzenden Be¬
zirken sollen an dieser Seuche gefallen sein. Diese gefährliche
Krankheit ist bekanntlich im Jahro 1878 in ziemlicher Ausbreitung
in don Parks der Umgebung von München beobachtet und auch
näher beschrieben worden. (S. Wochenschr. 1878 Ste. 317 und
1870 Ste. 190.)
Nach einer zwischen Belgien und Frankreich am
12. Januar d. J. abgeschlossenen Convention werden die belg¬
ischen Thierarztc, welche in den an Frankreich angrenzenden belg¬
ischen Gemeinden sesshaft und zur Ausübung ihrer Kunst berufen
sind, zu gleichem Zwecke und in der nämlichen Weise in den an¬
grenzenden französischen Gemeinden zugelassen und umgekehrt.
Die voterinär-medicinische Gesellschaft zu Paris
hat unterm 13. Januar d. J folgende Pr ei sf rage ausgeschrieben:
Ist die Lungenseuche geeignet, sich durch den Gebrauch des
Fleisches, welches von Thieren stammt, die von dieser Krankheit
ergriffen sind, fortzupflanzen ? Bejahenden Falls ist die Antwort
auf sehr umsichtige Versuche zu stützen. Preis: 1000 Frcs.
(Annal. d. M.-V. d. Br.) W.
/
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260
Literatur«
Der 0e8Budheit8ZB9taud der Hansthiere Ib Elsass-Ldthringen
in der Zeit vom 1. April 1879 bis 1. April 1880 nach den
amtlichen Berichten der Kreisthierftrste von A. Zfinde!, Lau-
desthierarst fflr Elsas« - Lothringen. Strassbnrg. Druck und
Verlag von R. Schult« ft Co. 1881. gr. 8. 111 8.
Auf den reichhaltigen, mit vielen statistischen Tabellen ver¬
sehenen, die bestehenden landwirtschaftlichen Verhältnisse einlässig
berücksichtigenden Bericht näher einsugehen. gestattet der Raum
der Wochenschrift nicht, wesshalb der Inhalt desselben nur kuri
angeführt werden soll. Nach einer sorgfältigen Darlegung dei
Witterungs- und Vegetationsverhältnisse im Berichtsjahre und deren
Einfluss auf die Gesundheit der Hausthiere, sind die vorgekommenen
ansteckenden Seuchen, sowie die nichtansteckenden seuohenhaften
Krankheiten der Hausthiere, bemerkenswerte Krankheiten aus d
Praxis und besondere Vorkommnisse besüglich der gerichtlie
Thierheilkunde erörtert. Weiters werden die Einrichtungen
Viehmärkte sowie des Viehhandels, der Fleischbeschau, der W? •
meistereien und des Viehversicherungswesens geschildert, die-
gelegcnheiten des Veterinärwesens besprochen, das Veterinär-P*.
sonal, (welches 65 approbirte Civil- und 89 Militärärzte umfasst)
in Betracht gezogen und schliesslich der Hausthierzucht die ge¬
bührende Würdigung zugewendet.
Personalien.
Auszeichnung. Dem Oberrossarzt Neumann beim 2. Garde*
Dragoner-Regiment wurde der Königl. Kronenorden 4. CI. verliehen.
Ausgeschriebene Kreisthierarztstellen:
Vir Ai Ir.it • Jährlicher Quick« aiid eiiziraiehei
•Utiaiu Gehalt: IimIkm : kii in bi i. K. tifiimg ii:
Kotei. 900 M. — 3. August 1881. Oppeln.
Stolp. 600 M. — 1 . Septbr. 1881. Köslin.
Stein/uri. — — 1. Septbr. 1881- Münster.
Büchcr-Verkauf. Die Bibliothek des verstorbenen Bezirks-
Thierarztes Grob ist entweder im Ganzen zu verkaufen oder es werden,
auoh einzelne Werke aus derselben abgegeben. Dieselbe enthält ausser
vielen älteren Büchern, namentlich Dr. Kreutz er’s Sohriften, u. A.
folgende Werke: Hertwig’s Chirurgie, 3. Aufl.; dessen Krankheiten
der Hunde; Bruokmüller’s Zootomie 1869; Köhne’s Pathologie
1871; Gerlaoh’s gerichtliche Thierheilkuude 1862; dessen allgemeine
Therapie — daun Krätze und Räude 1857; Spinola’s Pathologie und
Therapie 1862; dessen Gutachten 1865; Büll’s Lehrbuch der Pathologie
und Therapie 1856; Hering’« spezielle Pathologie und Therapie 1849;
dessen Operationslehre 1857; Baumeistor’s Rindviehzucht; Probst-
majr s Wörterbuch 1863; Erdmann’s und Hertwig’s Receptir-
kunde; Fuchs allgemeine Seuohenlehre; ferner deutsohe Zeitschrift für
r*r ie if. ed J 01 V 0n Bol linger u. Franok 6 Bände und Wochenschrift
tür Thierheilkunde von Adam 24 Jahrgänge (1857—1880). Kauflustige
wollen sich wenden an Bezirksthierarztswittwe Grob in Aiohaoh.
Verantwortlich« Redaction: Th. Adam in Augsburg. - Druck von Raokl u. Lochnrr.
Verlag von Wilh. Lfidorits in Aacnborg.
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Wochenschrift
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für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
licranegegcbon von
Tii. Adam in Augsburg.
XXY. Jahrgang. 30 . Juli 1881 .
Inhalt: Sitzuogsprotokoll dos Vereins schlesischer Thierärzte. (Die
neuen Forschungen auf dem Gebiete des Milzbrandes! — Ergeb¬
nisse des k. Landgestüts in Bayern. — Literatur. — Personalien.
— Bekanntmachungen. — Bücheranzeigb
Sitzungs-Protocoll des Vereins schlesischer Thierärzte.
Verhandelt zu Breslau, am 28. September 1879.
In der 40. Sitzung des Vereins schlesischer Thierärzte im
Logengebäude zu Breslau erhielt zuerst das Wort Kreisthierarzt
Dr. Fiedler-Waldenburg „über die neuen Forschungen auf dem
Gebiet des Milzbrandes.“ Nach einleitenden Bemerkungen über die
LebensYorgänge bei Thieren und Pflanzen, wie jene aus organischen
Stoffen anorganische bereiten und diese aus anorganischen: organ¬
ische, auf welche Weise die ewige Wechselwirkung in der Natur
hergestellt wird, geht der Vortragende auf die pflanzlichen Para¬
siten über. Diese stehen zwischen beiden grossen Naturreichen,
dem Thier- und Pflanzenreich; ihre nutritive Thätigkeit weist sie
dem Thierreich zu, während ihre anatomischen Verhältnisse sie dem
Pflanzenreiche einreihen. Sie gehören zu den Kryptogamen, welche
sich ohne Blüthe und Befruchtung durch einfache Zellen, die so¬
genannten Sporen oder Keimkörper, fortpflanzen. Man theilt sie
in: 1) die echten Pilze und 2) die Schizomyceten, welche
früher im Allgemeinen als Bacterien bezeichnet wurden und zu
denen die uns interessirenden Milzbrandbacterien gehören.
Die Schizomyceten sind sehr häufig in der Natur ver¬
breitet und namentlich zahlreich da, wo organische Stoffe faulen.
Ob sie Erreger diese Fäulniss, das sogenannte Ferment bilden»
oder ob dieser nur einen günstigen Boden für sie abgibt, ist zur
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262
Zeit noch zweifelhaft. Im Körperinnern kommen die Schizomyceten
auch Tor, doch nur an solchen Stellen, welche der atmosphärischen
Luft zugänglich sind, z. B. Mundschleimhaut, Faeces; im Blut je¬
doch und den Theilen, welche mit dem lufthaltigen Darmkanal
nicht in Berührung stehen, kommen sie normaliter nicht yor und
können sich daselbst, selbst unter den günstigsten Bedingungen?
nicht entwickeln, wenn der Zutritt Yon Keimen Yon aussen her
abgeschlossen ist. Nach dem Tode jedoch stellen sich sehr bald
überall die Bacterien ein.
Im lebenden Körper kommen bei gewissen Krankheiten —
Anthrax, Febris recurrens etc. — im Blute intra vitam Bacterien
Yör, welche eine bestimmte nicht zu Yerwechselnde Form haben.
Es ist nun die Frage, ob diese Körperchen zu den betreffenden
Krankheiten in ätiologischer Beziehung stehen, oder ob sie zufällige
Begleiter, *oder gar Producte der Krankheit sind.
Nach einer geschichtlichen Darstellung der Ansichten über diese*
Fragen kommt der Vortragende auf die Experimente des Kreis-
physikus Dr. Koch zu Wolstein, welche Licht in dieses Dunkel
brachten.
Bei der kurzen Lebensfähigkeit der Bacille war es unklar, wie
das Milzbrandcontagium durch Monate und Jahre in feuchtem Boden
und bei harter Kälte wirksam bleiben konnte. Es musste ein Zu¬
stand aufgefunden werden, durch welchen die Resistenz erklärlich,
und Koch fand ihn darin, dass die Bacterien Sporen bilden, welche
eine grosse Lebeiiszähigkcit haben, und welche die Fähigkeit be¬
sitzen, nach längerem oder kürzerem Ruhestande Yon Neuem zu
Bacterien anzuwachsen. Die Resultate der von vielen Schwierig¬
keiten begleiteten Koch’schen Untersuchungen sind folgende:
1) Im Blute und in den Qewebssäften des lebenden Thieres
vermehren sich die Bacillen ausserordentlich schnell durch
Verlängerung und fortwährende Quertheilung.
2) Im Blute des todten Thieres oder in geeigneten anderen
Nährflüssigkeiten wachsen die Bacillen innerhalb gewisser
Temperaturgrenzen und bei Luftzutritt zu ausserordentlich
langen, unverzweigten Fäden aus, unter Bildung von zahl¬
reichen Sporen.
Dieser Satz wurde an Zeichnungen und mikroskopischen
Präparaten erläutert.
3) Die Sporen des Bacillus Anthracis entwickeln sich unter
gewissen Umständen (bestimmter Temperatur, Nährflüssig-
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263
keit und Luftzutritt) wieder unmittelbar zu den ursprüng¬
lich im Blute verkommende Bacillen.
Ueber die Biologie des Bacillus Anthracis hat Koch folgendes
festgestellt:
1) Substanzen, welche Bacillen enthalten, verlieren, wenn sie
sehr dünnschichtig eingetrocknet sind, in zwölf bis dreissig
Stunden ihre Impffähigkeit und auch ihre Entwickelungs¬
fähigkeit im Brutapparate. Impf- und Entwickelungsfähig¬
keit gehen immer Hand in Hand; fand keine Infection
statt, so entwickelten sich im Brutapparate keine sporen¬
haltigen Fäden und umgekehrt.
2) Dickere eingetrocknete Stücke hielten sich zwei bis drei
Wochen impf- und entwickelungsfähig, noch grössere vier
bis fünf Wochen. Die Bacillen bedürfen also zu ihrer
Lebensfähigkeit eines gewissen Grades von Feuchtigkeit.
3) Fäulnissprodukte sind der Erhaltung der Lebensfähigkeit
nicht schädlich, doch ist ein bestimmtes Quantum Sauer¬
stoff erforderlich.
4) In geöffneten Milzbrandcadavern verlängern sich die Bacillen
nur wenig oder gar nicht.
ö) Bei starker Verdünnung bacillenhaltiger Substanzen mit
destillirtem Wasser entwickeln sich keine Bacillen, und die
Impffähigkeit ist verloren gegangen.
6) Sporenhaltige Substanzen blieben lange Zeit impffähig, auch
wenn sie eingetrocknet und dann wieder aufgeweicht wur¬
den. Die Impfähigkeit der Sporen erhält sich viele Jahre
unter den ungünstigsten Verhältnissen. 41 )
*) Durch Wunden in den Säftestrom des Körpers gelangt, ent¬
wickeln sie sich zu Bacillen und erzeugen Milzbrand. Es bleibt
jedoch nicht ausgeschlossen, dass auch die Respirationsorgane, Ver-
dauungstractus und Harnorgane als Eingangsorte für die Sporen
und als geeignete Orte zu ihrer Weiterentwickelung und zum Ein¬
tritt in das Blut zu betrachten sind. Durch alle diese feststehen¬
den Thatsachen ist die häufige Wiederkehr des Milzbrandes an
gewissen Orten erklärt. Unausgefüllt hat jedoch Herr Dr. Koch
eine Lücke gelassen, und das sind die ätiologischen Verhältnisse
der sporadischen Milzbranderkrankungen. Hier an die längst ver¬
lachte Theorie der Generatio aequivoca zu denken, liegt nahe, und
wird so lange als Zuflucht dienen müssen, bis auch in dieses Dunkel
das Licht des Wissens leuchten wird. — Unsere bisherigen Schutz-
massregeln erweisen sich bei der geschilderten Lebenszähigkeit
des Anthraxcontagiums als hinfällig. Es kommen die wenigsten
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264
Nachdem dem Vortragenden der Dank der Versammlung zu Theil
geworden war, wurde die Discussion über den Vortrag eröffnet, bei
welcher noch reichliche praktische Erfahrungen ausgetauscht wurden.
Hierauf wurde durch den Vorsitzenden die Gründung einer
Unterstützungskasse für Hinterbliebene deutscher Thierärzte zur
Sprache gebracht. Der Plan für diese Anstalt geht von dem deut¬
schen Veterinärrath aus, welcher alle thierärztlichen Vereine und
Thierärzte zur Theilnahme an diesem Unternehmen auffordert. Bei
Besprechung dieses Gegenstandes zeigten sich zwei Meinungen als
die vorwiegend vertretenen. Auf der einen Seite wurde ein solches
Institut für überflüssig gehalten, da das jetzige Versicherungswesen
Jedem Gelegenheit genug böte, für seine Familie zu sorgen und
diejenigen, welche das jetzt nicht thun, auch cn einer solchen Kasse
sich nicht betheiligen würden; ausserdem würden für eine speciell
thierärztliche Versicherung die Verwaltungskosten unverhältniss-
mässig gross werden. Im Anschluss an eine grosse, schon be¬
stehende Lebensversicherung wurde von der andern Seite geglaubt,
dass dieser Uebelstand umgangen werden könnte und hauptsächlich
hervorgehoben, dass die Hinterbliebenen von Thierärzten, welche
sich der Sorge um das Wohl ihrer Familie während ihrer Lebens¬
zeit entschlagen haben, unterstützt werden sollen. Eine Einigung
wurde nicht erzielt und ein Beschluss über diesen Gegenstand auf
spätere Verhandlungen des deutschen Veterinärrathes aufgehoben.
Der Sitzung schloss sich ein Mahl an, an welchem die meisten
Damen der anwesenden Collegen theilnahmen, und welches einen
heiteren Verlauf nahm.
Dr. Ulrich. Barth. Schubert.
Milzbrandfälle zur behördlichen Kenntniss, und ausserdem bietet
ein blosses Verscharren der Cadaver in die feuchte Erde keine ge¬
nügende Sicherheit, da, wie wir gesehen haben, die Feuchtigkeit
genügt, die Sporen auf Jahre zu erhalten und fortzuentwickeln,
bis sie durch Wasser oder Wachsthum an die Oberfläche der Erde
gelangt, durch getrocknete Pflanzen, Würmer etc. zu wiederholten
Ausbrüchen dos Milzbrandes führen. Verbrennen würde allein eine
wirkliche Vernichtung des Contagiums zur Folge haben.
Ergebnisse des k. Landgestüts in Bayern diess. d B..
pro 1880.
Auszug aus der Zusammenstellung der Materialien zur XXII. Versamm¬
lung des Centralberatkungs-Comitßs für die Angelegenheiten des Land¬
gestüts pro 1880.
Im Jahre 1880 deckten auf 105 Beschälstationen 376 Hengste
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18 223 Stuten (gegen das Vorjahr 6 Stationen and 9 Hengste mehr,
76 Stuten weniger). Im Durchschnitte trafen auf 1 Hengst 48 Stuten
(gegen 50 im Vorjahre). Um erhöhtes Sprunggeld haben 51 Hengste
2420 Stuten gedeckt (1 Hengst durchschnittlich 47 Stuten). Der
Abstammung oder Herkunft nach waren yon den 376 Landgestüts¬
beschälern 39 aus dem Stammgestüte des Landgestüts, 2 aus dem
k. Hofgestüte, 50 in Bayern angekaufte, 24 englische, 82 franzö¬
sische, 159 norddeutsche, 12 belgische und 8 österreichische Hengste«
Dem Schlage nach gehörten 23 dem leichten Reitschlage (Schlag I.),
226 dem starken Reit- und leichteren Wagenschlage (Schlag II.),
113 dem starken Wagenschlage (Schlag III.) uud 12 dem schweren
Lastschlage (Schlag IV.) an.
Das Ergebnis» der Stutendeckung im Jahre 1879 war folgen¬
des: von den 18 299 belegten Stuten (16 238 gewöhnlichen und 2061
veredelten) waren 4331 im Deckerfolge nicht zu ermitteln, 5595
blieben galt, von den übrigen 8373 trächtig gewordenen Stuten
wurden 8391 Fohlen (4049 Hengst-, 4342 Stutfohlen) geboren, dar¬
unter sind 17 Zwillingsgeburten. Auf je einen Beschäler trafen
50,13 belegte Stuten, von welchen 11,79 im Deckerfolg unermittelt
blieben, während von den 38,34 im Dockerfolge überhaupt ermittelten
15,38 gält blieben und 22,96 trächtig geworden sind.
An 58 Privatbeschäler wurden aus der Landgestütskasse
13105 M. Prämien vertheilt und von diesen prämiirten Zucht¬
hengsten 2733 (d. i. p. Hengst 47,1) Stuten belegt. Weiters sind
aus Mitteln des Kreisfonds in Oberbayern 20 Privatbeschälhengste
des Schlages III. um! IV. mit 10 000 M. prämiirt und von diesen
Hengsten 1092 (somit durchschnittlich von 1 Hengste 54,6) Stuten
belegt worden.
Landgostüts-Preisevertheilungen wurden in den
Monaten August und September 22 abgehalten und concurrirten
bei denselben 285 Hengste und 576 Stuten, von welchen die Be¬
sitzer von 94 Hengsten und 292 Stuten Preise im öesammtbetrage
von 24 730 M. erhielten. In den Remontezuchtbezirken wurden
für 22 Vh jährige Füllen 1100. M. Prämien vertheilt. Der Gesammt-
werth der zu jedem Preise gegebenen Fahne beträgt 2040 M.
Während der Beschälperiode des Jahres 1881 waren auf 111
Stationen 385 Deckhengste aufgestellt.
Der Personalstand des k. Landgestüts war am Schlüsse
des Jahres: 1 Oberlandstallmeister, 4 Landstallmeister, 1 Landge¬
stütsthierarzt, 1 Verwaltungsbeamter, 8 Aufseher und 116 Pferde¬
wärter.
Der Gesammtbestand an Pferden betrug 3 Beamtenpferde
und 392 Beschälhengste.
Der Personalstand des k. Stammgestüts zu Achsel¬
schwang war am Schlüsse des Jahres: 1 OekonomieVerwalter, 1
Veterinär, 4 Aufseher, 14 Pferdewärter, 15 Oekonomieknechte und
4 Mägde.
Der Gesammtbestand an Stamm ge stütspfer den betrug
2 Zuchthengste, 51 Zuchtstuten und 93 Fohlen; an Oekonomie-
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266
thieren: 9 Pferde, 84 Ochsen, 1 Zuchtstier, 10 Kühe, 6 Kälber and
3 Hofhunde.
Remontezucht-Genossonschaften bestehen im dies-
rheinischen Bayern 9, an deren Mitglieder durch das k. Kriegs¬
ministerium Zuchtstuton zu wesentlich ermässigten Preisen abge¬
geben werden. Im Ganzen beträgt der Stutenstand in den 9
Remontezuchtbezirken 261, von welchen 221 eigene Stuten der
Mitglieder sind und 40 aus den Remontedepots abgegeben wurden.
Th. A.
Literatur.
Die Lehre von der Beurtheilnng des Pferdes in Bezug auf
Körperbau und Leistung in leicht verständlicher Sprache be¬
arbeitet von P. Adam, Kgl. Bayer. Landgestüts-Thierarzt.
Stuttgart. Verlag von Schickhardt & Ebner. 1881. 8°. 188
Seiten. 3 M. geb. 3 M. 40 Pf.
Das Buch eröffnet eine neue Sammlung von populär gehalte¬
nen Schriften für Pferdeliebhaber und Pferdebesitzer, welche die
oben genannte auch in Veterinärkreisen vortheilhaft bekannte Ver¬
lagshandlung herausgeben wird. Das Werkchen bildet daher das
Erste Heft der „ Bibliothek für Pferdeliebhab er tt und behandelt in
lebendiger Darstellung das ganze Gebiet der äussern Pferdekennt-
niss, in besonders gediegener Weise die Grössenverhältnisse des
Körperbaues, die Rasseangehörigkeit und die verschiedenen Gebrauchs¬
formen der Pferde, wie dies von einem in der Pferdezucht und
Rassenkenntniss so viel erfahrenen Hippologen nicht anders zu er¬
warten war. Das typographisch vorzüglich ausgestattete und mit
vielen 0riginalzeichnungen des Verfassers und E. Volkers
versehene Buch wird sich daher voraussichtlich auch unter den
Thierärzten in kurzer Zeit beliebt zu machen wissen.
(Aus dem Repert. v. Prof. Dr. Vogel.)
Personalien.
Erledigt ist die Departements- und Kreisthierarztstelle in Oppeln
mit einer etatsmässigen Besoldung von 150U M. Qualifieirte Bewerber
haben sich innerhalb 4 Wochen (vom 29. v. M. an) bei dem K. Regier¬
ungspräsidenten in Oppeln zu melden.
Bekanntmachung.
Wiederbesetzung der erledigten Stelle eines Schlachthof-
Offizianten betr.
Bei dem unterfertigten Stadtmagistrate ist die Stelle eines Schlaoht-
hof-Offizianten zu besetzen.
Für diese Stelle ist die Qualification zur Funktion eines amtlichen
Thierarztes in Bayern insbesondere also das Bestehen der amtsthier¬
ärztlichen Prüfung mit gutem Erfolge erforderlich.
Den Schlaohthof-Oifizianten obliegt die Theilnahme an der Beschau,
i*owie die Handhabung der Ordnung in den Schlachthallen und die
Geschäftskontrole.
Dem Berufenen wird zunächst ein Monatsbezug von 150 M. gewährt.
Bei vollständig zufriedenstellender, mindestens einjähriger Dienst¬
leistung wird jedoch die Einreihung in den engeren Gemeindedienst
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26t
(Gruppe III. Classe 1 des Gehaltsstatus) in Aussicht gestellt. Hiemit
ist ein Anf.mgsgehalt von 1980 Mark verbunden, welcher sich bei Er¬
probung im Dienste nach 3 Jahren auf 2160 M., nach weiteren 3 Jahren
auf 2i40 M., nach weiteren 4 Jahren auf 2460 M. und nach weiteren
5 Jahren auf 2580 M. erhöht, worauf noch von 5 zu 5 Jahren bis zu
drei Alterszulagen von je 120 Mark bewilligt werden.
Mit der Aufnahme in den engeren Gemeindedienst ist auch der
Beitritt zur Pensionsanstalt für die besoldeten Mitglieder des Magistrats
und die Bediensteten der Stadtgemeinde München verbunden. Der Be¬
rufene ist verpflichtet auf Verlangen des Magistrats in den dafür be¬
stimmten Räumlichkeiten der Anstalt gegen die regulativmässige Ver¬
gütung "Wohnung zu nehmen.
Auf Nebenverdienst durch Privatpraxis kann nicht gerechnet wer¬
den. Den als Sohlachthof-Offizianten verwendeten Thierärzten wird ge¬
mäss höchster Ministerialentschliessung die in dieser Eigenschaft zuge¬
brachte Dienstzeit bei einer allenfallsigen Bewerbung um die Stelle
eines Bezirksthierarztes in die Zeit der thierärztlichen Berufsausübung
mit eingerechnet.
Bewerber um die vorbezeichnete Stelle wollen ihre dessfallsigen
Gesuche mit den Qualificationsnachweisen und mit Gesundheitszeugnis
belegt, bis zum 15. August 1881 heim unterfertigten Stadtmagistrat
einreichen.
Am 14. Juli 1881.
Magistrat der k. Haupt- und Residenzstadt München.
Bürgermeister Dr. Widenmayer.
Pündter, Sekretär.
Die Distri.ktsthierarztsstelle zu Euerdorf ist in Erledig¬
ung gekommen. Abgesehen von der Praxis und den Kosten der Visi¬
tationen etc. ist mit ihr ein Zuschuss aus Distriktsmitteln von jährlich
400 Mark verbunden. Bewerber wollen sich unter Beilegung ihrer Zeug¬
nisse binnen 14 Tagen an das unterfertigte Amt wenden.
Hammelburg, den 8. Juli 1881.
Kgl. Bezirksamt.
Schalk.
Bekanntmachungen,
Die ordentliche Generalversammlung des thierärztlichen
Vereins von Unterfranken pro 1881 fällt aus — gemäss Vor-
standschaftsbeschiusses — in Erwägung, dass bereits am 21. April
a. c. eine ausserordentliche Generalversammlung stattgefunden hat
und wichtigere Berathungs-Gegenstände z. Z. nicht vorliegen.
Kitzingen, im Juli 1881.
Prieser, Vereins-Vorstand.
Die Generalversammlung des thierärztlichen Vereines für Nie¬
derbayern pro 1881 findet am Sonntag, den 14. August 1. J.
im Wasserburg’schen Gasthause in Dingolfing statt. Dieselbe
wird nach §. 12 der Vereinsstatuten geleitet und sind ferner auf
die Tagesordnung gesetzt:
I. Fortgesetzte Beobachtungen über Lungenseuche in Nieder¬
bayern unter besonderer Bezugnahme auf das neue Seuchen¬
gesetz; 5
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II. Bläschenausschlag — Beschälkrankheit bei Pferden.
Ausserdem können von jedem Vereinsmifcgliede Anträge gestellt
werden, welche jedoch vor oder doch wenigstens während der
Sitzung bei der Vorstandschaft schriftlich einzureichen sind. Alle
Herrn Collegen und Freunde sind hiezu freundlichst eingeladen.
Der Vorstand: Der Secretär:
Martin. Auer.
Die Generalversammlung des thierärztlichen Kreisvereins für
Oberfranken pro 1881 findet am Sonntag, den 21. August
lfd. Js., Vormittags 10 Uhr, im grossen Rathhause zu Bamberg
statt.
Tagesordnung: 1} Vereinsangelegenheiten. 2) Besprechung
des Reichsseuchengesetzes vom 23. Juni 1881. Referent: Hohen-
leitner-Ebermannstadt; Correferent: May-Forchheim. 3) Be¬
sprechung der von der kgl. Regierung von Oberfranken, K. d. I.,
für den Regierungsbezirk Oberfranken erlassenen oberpolizeilichen
Vorschriften über die Fleischbeschau sammt der Instruktion
hiezu vom 23. Juni 1881.
Gegenstände, welche ausserdem nachträglich auf die Tagesord¬
nung gesetzt werden wollen, sind nach §.15 lit. h. der Vereins¬
satzungen dem Unterzeichneten rechtzeitig mitzutheilen.
Die Vereins-Mitglieder, sowie alle Collegen werden zu zahl¬
reicher Theilnahme an der Versammlung eingeladen.
Bamberg, den 15. Juli 1881.
Thierärztlicher Kreisverein Oberfranken.
Fessler.
Biicher-Anzcige.
Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.
In R. v. Decker’s Verlag, Marquardt & Sckenck in Ber¬
lin C., Niederwallstrasse 22, ist soeben erschienen und durch jede
Buchhandlung zu beziehen:
Gesetzt 4 , betreffend die Abwehr und Unter¬
drückung von Viehseuchen*
Reichsgesetz vom 23. Juni 1880. — Ausführungs-Instruktion des
Bundesraths vom 12.24. Februar 1881. — Preussisches Ausführ¬
ungs-Gesetz vom 12. März 1881. — Rinderpestgesetze. — Eisass-
Lothringisches Gesetz etc. — Preussische Ministerial-Verfügung
vom 22. April 1881.
Mit Anmerkungen und Sachregistern.
10 Bogen gr. 8 cartonnirt. Preis 2 Mk. v
Verantwortliche ßedaction: Th. Äd&m in Augsburg. — Druck vop ßaclcl n. Lochner
Verlag von Wilb. Lüden tz in Aag&hnrr»
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Wochenschrift
für
. Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraoflgegeben von
't
Th. Adam in Augsburg.
XXY. Jahrgang. N= 31. August 1881.
Inhalt: Die Körordnung für Bayern. — Sitzungsprotokoll des Vereins
schlesischer Thierärzte. (Knoohenwurm des Rindes ) — Ansteckende
Hausthierkrankheiten in Elsass-Lothringen. — Viehtransport aus
Bayern nach Sachsen durch Böhmen. ~ Milzbrand. — Hundswuth.
— Literatur. — Personalien. — Vorlesungen an der K. Thierarznei¬
schule in Hannoyer. — Versammlungen des Vereins Pfälzer und des
Vereins Mittelfränkischer Thierärzte. — Anzeige.
Die Körordnung betr.
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 16 Juli 1881 (Gesetz- u. Ver-
ordnungsbl Kr. 44).
Ludwig II. etc. Wir haben Uns bewogen gefunden, auf
Grund des Artikel 4 des Gesetzes yom 26. März 1881, die Kör¬
ordnung betreffend*), und unter Aufhebung des §. 13 der Verord¬
nung vom 16. September 1873, die Landgestütsanstalt für die
Regierungsbezirke diesseits des Rheins betreffend, sowie der Ver¬
ordnung vom 16. September 1864, den Betrieb des Privatbeschäl¬
geschäftes im Regierungsbezirke der Pfalz betreffend, zu bestimmen,
was folgt:
I. K ö r u n g.
§. 1. Die Körung findet alljährlich an den von den Land-
räthen festgesetzten Orten in den der Deckzeit unmittelbar voraus¬
gehenden Monaten, nach Bedarf auch früher, statt.
§. 2. Die Hengstbesitzer, welche dem Körausschusse Hengste
vorznführen beabsichtigen, haben dieselben bei der Ortspolizeibe¬
hörde ihres Wohnortes innerhalb der von Unserem Staatsministerinm
des Innern jährlich zu bestimmenden Termine anznmelden.
Diese Termine sind öffentlich bekannt zu geben.
Die bei den Ortspolizeibehörden einkommenden Anmeldungen
werden den Distriktspolizeibehörden und von diesen den einschläg¬
igen Gestütsbehörden mitgetheilt, nämlich: der Gestütsinspektion
München für den Regierungsbezirk von Oberbayern; der Gestüts¬
inspektion Landsbat für die Regierungsbezirke von Niederbayern,,
dann der Oberpfalz und von Regensburg; der Bezirksgestütsinspek-
♦) Siehe Wochenschrift Nr. 17.
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270
tion Ansbach für die Regierungsbezirke von Ober- und Mittelfranken,
dann von Unterfranken und Aschaffenburg; der Bezirksgestüts¬
inspektion Augsburg für den Regierungsbezirk Ton Schwaben und
Neuburg; der Direktion des pfälzischen Landgestütes für den
Regierungsbezirk der Pfalz.
§. 3. Die bei den Bezirksgestütsinspektionen einkommenden
Anmeldungen sind der Landgestütsyerwaltung vorzulegen und von
dieser den betreffenden Kreisregierungen, Kammern des Innern,
behufs Uebermittlung an die Landräthe mitzntheilen.
Im Regierungsbezirke der Pfalz obliegt diese 'Mittheilung der
Direktion des pfälzischen Landgestüts.
§. 4. Die Kreisregierungen, Kammern des Innern, haben die
Körorte sofort nach deren Festsetzung durch den Landrath der
Landgestütsyerwaltung bekannt zu geben.
Die Körtermine werden durch Unser Staatsministerium des
Innern bestimmt.
Die Körorte sind sammt den Körterminen in den Kreisamts¬
blättern und in den für amtliche Publikationen der Distriktspolizei¬
behörden bestimmten Blättern öffentlich bekannt zu geben.
§. 5. Die nach Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 26 März 1881,
die Körordnuug betr., gewählten Mitglieder des Körausschusses
sind nebst deren Stellvertretern den Bezirksgestütsinspektionen —
im Regierungsbezirke der Pfalz der Direktion des pfälzischen Land¬
gestütes von den Distriktspölizeibehörden mitzutheilen. Diese Be¬
hörden haben nach Bekanntgabe der Körtermine die gewählten
Mitglieder des Körausschusses oder deren Stellvertreter zum pünkt¬
lichen Erscheinen beim Körgeschäft aufzufordern.
§. 6. Die Körausschüsse treten an den bestimmten Orten zur
festgesetzten Zeit zusammen. Der Vorsitzende hat die gewählten
Mitglieder des Körausschusses durch Handgelübde auf genaue Beob¬
achtung des Gesetzes vom 26. März 1881, die Körordnung betref¬
fend, und der gegenwärtigen Verordnung, dann auf vollste Gewissen¬
haftigkeit und Unparteilichkeit bei Beurtheilung der vorgeführten
Hengste zu verpflichten.
§. 7. Der Körausschuss ist beschlussfähig, wenn sich min¬
destens drei Mitglieder desselben einfinden.
Derselbe entscheidet nach Stimmenmehrheit; bei Stimmengleich¬
heit gibt die Stimme des Vorsitzenden den 'Ausschlag.
Eine Berufung gegen den Ausspruch des Körausschusses ist
unzulässig.
Wenn Hengste vorgeführt werden, welche einem Mitgliede des
Körausschusses oder einem nahen Verwandten eines solchen Mit¬
gliedes gehören, so hat sich das betheiligte Ausschussmitglied jeder
Mitwirkung bei den Verhandlungen und bei der Abstimmung über
diese Hengste zu enthalten.
Bei Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Beurtheilung
von Erbfehlern steht die Constatirung der letzteren unter Zugrunde¬
legung des Gutachtens des Thierarztes dem Vorsitzenden zu.
§. 8. Die Körung wird öffentlich abgehalten.
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271
Ueber die Beschlüsse des Körausschusses werden zwei Pro¬
tokolle nach dem unten folgenden Formular A*) geführt. In das
eine Protokoll sind die angekörten, in das andere die abgekörten
Hengste einzutragen.
Die Protokolle werden nach Schluss des Körgeschäftes durch
die Unterschrift des Vorsitzenden beglaubigt.
Die Gründe, aus welehen ein Hengst nicht angekört wurde,
sind dem Besitzer mündlich oder auf Wunsch auch schriftlich be¬
kannt zu geben.
Die Hengstbesitzer sind gehalten, dem Körausschusse alle ge¬
wünschten Aufschlüsse wahrheitsgetreu zu ertheilen.
§. 9. Körscheine dürfen in der Regel nur für solche Hengste»
ausgestellt werden, welche mindestens 4 Jahre alt sind oder doch
in dem der Körung folgenden Frühjahre das Yierte Lebensjahr
vollenden. Ausnahmsweise können Hengste, welche besonders gut
entwickelt sind und spätestens in dem der Körung folgenden Früh¬
jahre das dritte Lebensjahr vollenden, angekört werden.
Ein hohes Alter macht einen Hengst nur dann untauglioh,
wenn derselbe schlecht vererbt oder nicht mehr fruchtbar ist.
Hengste, welche nicht so genügend ausgebildet sind, dass sie
mit Sicherheit beurtheilt werden können, dürfen nicht angekört,
jedoch im folgenden Jahre wieder vorgeführt werden.
§. 10. Der Körausschuss hat darauf zu sehen, dass die anzu¬
körenden Hengste im Allgemeinen gesund sind und hinsichtlich der
Grosse und des Körperbaues dem vorhandenen Stutenmateriale, den
Pferdezuchtsverhältnissen sowie der anzustrebenden Zuchtrichtung
der betreffenden Gegend möglichst entsprechen.
Mängel, welche einen Hengst von der Ankörung ausschliessen,
sind: Ansteckende Krankheiten, erhebliche Missverhältnisse im
Körperbau, wesentliche Fehler im Gange, Lahmgehen, mangelhaft
beschaffene Geschlechtstheile; ferner folgende Erbfehler: Koller,
Dämpfigkeit in jeder Form, Kreuzschwäche und Kreuzlähme, alle
Augenfehler, soweit sie nicht unzweifelhaft von äusserlichen Ver¬
letzungen herrühren, Spat, Hasenhacke, Schale, Rehbein, Senk- und
Karpfenrücken, Strahlkrebs, sowie fehlerhafte Hufbildung.
Als wünschenswerth werden übrigens im Allgemeinen
folgende Eigenschaften hervorgehoben:
Angemessene Proportionen, namentlich ein gutes Verhältnis
zwischen Länge und Höhe des Pferdes und zwischen Tiefe
des Körpors und Länge der Beine bei entsprechender Grösse;
für die Vorhand des Hengstes: tüchtiger, breiter, tiefer und
tonnenförmiger Brustkasten, namentlich keine eingezogenen
Ellenbogen, breite Kniegelenke; tiefe, breite und angemessen
schräg gestellte Schultern mit nicht zu kurzen Armbeinen;
*) Die Formulare für beide Protokolle sind übereinstimmend und
enthalten als Rubriken: Fortlaufende Kummer, derHengätbesitzer Kamen,
Stand Wohnort, Bezirksamt; der Hengste Alter, Grösse, Schlag, Farbe,
Abzeichen, Abstammung, Deokart; Bemerkungen. Beschluss des Kör-
aussohusses.
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■' .'TT''
272
für den Bücken und die Nachhand des Hengstes: * tüchtiger
und namentlich nicht zn langer und nicht eingesenkter Bücken,
kurze, breite und volle Lenden, möglichst lange Kruppe,
lange und schrägliegende Oberschenkelbeine, so dass die
Kniescheiben möglichst weit nach vorne und aussen gerichtet
stehen;
ausserdem sind erwünscht: richtig gestellte und muskulöse
Beine mit starken trockenen Sehnen und nicht zu langen
Böhrbeinen; gute starke, breiteingeschiente Sprunggelenke in
richtiger Winkelstellung, kräftige namentlich nicht steilge¬
stellte Fessel, feste, sichere, schaffende Gänge mit richtiger
Folge und ohne Streifgefahr, solide Hufe bei angemessener
Höhe der Trachten.
§. 11. Bei einem zuchttauglichen, für den Körbezirk aber
nicht passenden Hengst kann auf dem Körscheine unter Begründ¬
ung bemerkt werden: „scheint für den Körbezirk.nicht
passend/
§. 12. Für jeden angekörten Hengst wird ein von dem Vor¬
sitzenden des Körausschusses und dem Protokollführer zu unter¬
zeichnender Körsschein nach Formular B *) gebührenfrei ausgestellt
und sofort dem Hengstbesitzer ausgehändigt.
§. 13. Der Körschein ist wohl zu verwahren und längstens
8 Tage nach Beendigung der Deckzeit an die Ortspolizeibehörde
abzuliefern, welche denselben sodann der Distriktspolizeibehörde
einzusenden hat.
Wenn Hengste im Gauritt verwendet werden, so müssen die
Hengstführer die Körscheine stets bei sich haben und auf Verlangen
den betheiligten Stutenbesitzern und den zur Controle berechtigten
Personen vorzeigen. Berechtigt zur Controle sind ausser den
Polizeiorganen auch sämmiliche Gestütsbeamte und Gestütsaufseher.
Der Körschein darf an keinen Unberechtigten abgetreten werden.
Ausserdem sind beim Gewerbebetrieb im Umherziehen die Be¬
stimmungen der §§. 55 u. ff. der Gewerbeordnung und der Art. 7,
8, 11 und 12 des Gesetzes vom 10. März 1879, betreffend die Be¬
steuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen, zu beachten.
*) Das Formular für den Körschein lautet: „Auf Grund des Ge¬
setzes vom 2G. März, die Körordnung betr., ist heute der untenbezeioh-
nete Hengst des . . . zu . . . Bezirksamtes ... durch den Köraussohuss
untersucht und tauglich erklärt worden. Beschreibung des Hengstes:
Geburtsjahr. Grösse. Farbe. Abzeichen Schlag. Abstammung. Bemerk¬
ungen. Gegenwärtiger Körschein ist giltig für die Deokzeit (1. Februar
bis 15. Juli) 18 . .
Der Körausschuss:
.... Vorsitzender. .... Protokollführer.
Auf der Bückseite des Körscheins sind 8 Bubriken für Datum, Befund
und Unterschrift des Thierarztes behufs Eintragung des „thierärztlichen
Befundes u bei dem auf Grund Ziff. 8 der Minist.-Bekanntm. v. 24. März
1881 „den Vollzug des Beichsgesetzes über die Abwehr etc. von Vieh¬
seuchen betr. u vorzunehmenden periodischen Untersuchungen während
der Deckzeit angebracht.
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§. 14. Wird ein angekörter Hengst verkauft, so ist dies vom
Verkäufer bei der Ortspolizeibehörde unter Angabe von Name,
Stand und Wohnort des Käufers anzuzeigen. Die fraglichen An¬
zeigen sind von den Ortspolizeibehörden den Distriktspolizeibehör¬
den zu übermitteln. \
Wenn ein angekörter Hengst während der Deckzeit verendet,
so ist die Distriktspolizeibehörde hievon unter Vorlage des Kör¬
scheines durch Vermittlung der Ortspolizeibehörde zu verständigen.
Die Zurückziehung des Körscheines wegen eingetretener Zucht¬
untauglichkeit des Hengstes findet durch die einschlägige Distrikts¬
polizeibehörde auf Antrag des beamteten Thierarztes statt.
Die abgelieferten und eingezogenen Körscheine sind sammt den
hiezu gehörenden Anzeigen von den Distriktspolizeibehörden den
Bezirks-Gestütsinspektionen, in der Pfalz der Direktion des pfälz¬
ischen Landgestütes, zu übersenden.
§. 15. Nachkörungen werden nur am Sitze der Bezirks-Ge¬
stütsinspektionen an einem durch diese besonders bekanntzugeben¬
den Termine im Laufe des Monats Februar vorgenommen.
Ausser der bezeichneten Zeit finden Nachkörungen nur aus¬
nahmsweise statt, wenn genügend nachgewiesen ist, dass der be¬
treffende Hengst bei den vorhergegangenen Körungen nicht vorge¬
führt werden konnte.
II. D e c k z e i t.
§. 16. Die Deckzeit dauert vom 1. Februar bis 15. Juli.
Ausser der Deckzeit ist das Belegen untersagt.
III. Deckplätze.
§. 17. Nach Artikel 111 Abs. 2 des Polizeistrafgesetzbuches
ist es untersagt, innerhalb einer Ortsohaft das Belegen von Pferden
auf öffentlichen Plätzen oder Strassen vornehmen zu lassen.
Ausserdem obliegt es sowohl den Hengst- wie den Stutenbe¬
sitzern, die Deckungen nur in geschlossenen Räumen, welche mit
einer den Anblick des Beschälbetriebes abwehrenden Umfassung
versehen sind, vornehmen zu lassen.
IV. Führung des Deckregisters.
§. 18. Für jeden angekörten Hengst hat der Besitzer ein Deck¬
register nach dem unten folgenden Formular C*) zu führen oder
führen zu lassen.
Dem Stutenbesitzer muss von dem Hengsthalter oder von dessen
Stellvertreter ein Auszug aus dem Deckregister unter Anwendung
des Formulars D nach vollzogener Bedeokung der Stute, einge¬
händigt werden.
Das Deckregister ist sammt dem abgelaufenen Körschein bis
*) Das Formular des von dem Hengstbesitzer zu führenden Deok-
registers enthält auf der ersten Seite des Kopfbogens das Signalement
des Hengstes und auf den folgenden Seiten 10 Rubriken: 1. Forti. Nr.,
2. bis 4. Familien- u. Taufnamen, Wohnort, Bezirksamt des Stutenbe-
gitzers; 6. und 7. Farbe und Abzeichen, Schlag und Alter der gedeckten
Stute; 8. und 9. Tag und Monat der Bedeokung; 10. Unterschrift des
Stutenbesitzers oder d«ssen Stellvertreters.
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bis längstens 23. Juli durch Vermittlung der Ortspolizeibehörde
der Distriktspolizeibehörde des Wohnortes des Hengstbesitzers zu
übersenden, welche diese Papiere der einschlägigen Bezirksgestüts-
inspektion, im Regierungsbezirke der Pfalz der Direktion des pfälz¬
ischen Landgestüfes, mitzutheilen hat.
§. 19. Der Besitzer eines angekörten Heugstes ist verpflichtet,
in den ihm behufs Ermittlung der Deckergebnisse von den Bezirks-
Gestütsinspektionen, in der Pfalz von der Direktion des pfälzischen
Landgestüts, durch die Distriktspolizeibehörden während des Monats
Dezember zukommenden Deckregistern die Deckergebnisse einzu¬
tragen und sodann die Register bis längstens 23. Juli des nach¬
folgenden Jahres unter Vermittlung der Ortspolizeibehörde wieder
der Distriktspolizeibehörde zu übergeben, von welcher die bezeich¬
nten Register an die beteiligten Gestütsbehörden zurückgelangen.
§. 20. Die benötigten Formulare werden den Hengstbesitzern
nach Beendigung des Körgeschäftes von dem Vorsitzenden des Kör-
ausschuses unentgeltlich verabfolgt.
V. Schlussbestimmung.
§. 21. Gegenwärtige Verordnung tritt am 1, Januar 1882 in
Wirksamkeit. — Schloss Berg, den 16. Juli 1881.
Ludwig.
Frhr. v. Feilitzsch.
D. Gen.-Secret.: Ministerial-Rath v. Schlereth.
Sitzungs-Protocoll des Vereins schlesischer Thierärzte.
Verhandelt zu lireslau, am 2. Mai lb80.
Der Verein schlesischer Thierärzte hielt heute seine diesjährige
Frühjahrssitzung ab. Nachdem der Vorsitzende, Herr Dr. Ulrich,
die Sitzung eröffnet und die anwesenden Collegen begrüsst hatte,
wurden zunächst die eingegangenen Schriftstücke erledigt.
Demnächst hielt Herr Professor Dr. Ponfik einen höchst
lehrreichen Vorlrag über den sogenannten „Knochenwurm des
Rindviehs.“ — Bereits während seines Aufenthaltes in Göttingen
hatte der Vortragende Gelegenheit, sich von der Häufigkeit der als
Knochenwurm bezeichneten Erkrankung unter dem Rindviehbestande
der dortigen Gegend zu überzeugen. Die wiederholte Untersuch¬
ung der von Herrn Professor Ess er daselbst entfernten Geschwulst¬
knoten, welche meist aus der Unterkiefergegend stammten, ergab
mit grosser Uebereinstimmung ein zellenreiches , an Gefässen meist
ziemlich armes Granulationsgewebe, in welchem die zuerst von
Bollinger geschilderten, eigenthümlichen Pilzelemente in grosser
Menge eingestreut und gleichsam versenkt [sind. Für eine ganze
Reihe analoger Fälle aus dem hiesigen Schlachthofe, die ihm durch
die Vermittelung des Herrn Vorsitzenden, Departements-Thierarzt
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Pr. Ul rieh, zugänglich gemacht worden sind, konnte er sich von
der völligen Identität der in Hannover und in Schlesien zu beob¬
achtenden Erscheinungsform der Krankheit überzeugen, welche bei
weitem am häufigsten am Unterkiefer, viel seltener am Oberkiefer
auftritt, von dem Alveolarfortsatze aus beginnt und allmählich auch
in das Innere der Knochen hineindringt. In einigen Fällen gewann
os freilich den Anschein, als ob sich der Process von innen her
nach aussen zu entwickelt habe.
Was die Entstehungsursache anlangt, so ist seiner Meinung
nach die Annahme, dass es sich um den Ausdruck einer Constitu¬
tions-Anomalie, etwa einer skrophulösen Anlage handle, von der
Hand zu weisen. Das Gesammtbild bietet vielmehr alle Anzeichen
oincr Localaffection, welche nur in seltenen Ausnahmen über das
ursprünglich ergriffene Gebiet hinausgreift, ohne selbst dann eine
Allgemeininfection herbeizuführen. Er hält es für das Wahrschein¬
lichste, dass eine Erkrankung der Zähne, resp. der Alveolen den
Ausgangspunkt bildet, und zwar so, dass leichte Entzündungen des
Zahnfleisches und der membranösen Auskleidung der Zahnfächer
eingeleitet werden, wie sie ja die Härte und Eauhheit (Scharf¬
kantigkeit) mancher Nahrungsbestandtheile jener Pflanzenfresser in
hohem Masse begünstigen muss. Inwieweit bei diesen traumatischen
Entzündungen den erwähnten Pilzbildungen des sogenannten actino-
myces eine active oder eine mehr accidentelle Bolle zuzuschreiben
sei, lässt sich zunächst noch nicht entscheiden, da es bisher trotz
eifrigsten Suchens noch nicht gelungen ist, jüngere Entwickelcngs-
stadien derselben zu entdecken, und dadurch einen Einblick in
ihre Genese zu gewinnen. Ebensowenig haben Culturversuche, so¬
wie ferner Uebertragungen auf andere Thiere, mit mannigfachen
Modificationen angestellt, ein positives Resultat geliefert.*) Von ganz
besonderem und allgemeinstem Interesse wird die in Bede stehende
Erkrankung so zahlreicher Hansthiere durch den Umstand, dass sie
neuerdings auch beim Menschen beobachtet worden ist, und zwar
ist nach den Erfahrungen des Vortragenden ihr Vorkommen ein
keineswegs allzu seltenes. Ihrem ganzen Charakter nach ist sie
indessen beim Menschen unstreitig mehr danach angethan, ausge¬
dehnte und tiefgreifende Zerstörungen anzurichten und bei den Be¬
troffenen durch erschöpfende Eiterung sogar den Tod herbei zu
führen.
*) S dagegen Prof. Dr. Johne’s Abhndlg. über „Actinomykoe“ etc.
„Deutsche Zeitsohr. f. Thiermedio. etc. u VII. Bd., 3 Hft. Ste. 176 u> f. i>. R.
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Besonders interessant und fesselnd wurde der Vortrag durch
die höchst instructiYen und vorzüglich gearbeiteten Präparate, welche
Redner die Güte hatte, zur Ansicht herumzureichen. — Herrn Pro¬
fessor Dr. P o n f i c k wurde hierauf der herzlichste Dank von
Seiten des Vorsitzenden für den überaus anziehenden Vortrag aus¬
gesprochen.
An der nun über diesen Gegenstand eröffneten Debatte betheil¬
igten sich zunächst die Collegen Naszynski und Dr. Ulrich»
Ersterer hob als Ursache des Nichtgelingens der Impfversuche her¬
vor, dass jeder Pilz nur auf einem bestimmten, für ihn passenden
Boden gedeihe. Dr. Ulrich bemerkte, dass man die Krankheit
vielfach in Verbindung mit der Tuberculosis gebracht habe, dem
sei jedoch nicht so, die Krankheit trete vielmehr vollständig unab¬
hängig von dieser auf. Bezüglich der Ursachen wurde allgemein
constatirt, dass die äusseren Einwirkungen, als Druck, Stoss etc. r
welche bisher als Krankheitsursachen hingestellt worden waren,
zwar sehr in’s Gewicht fallen, ob sie aber als die alleinige Krank¬
heitsursache, oder ob nicht vielmehr die eigentümlichen Pilzbild¬
ungen als solche anzuklagen seien, sei noch unentschieden.
Was nun das Vorkommen der Krankheit selbst betrifft, so
scheint dieses in den verschiedenen Provinzen sehr verschieden zu
sein, und dürften, wie allgemein anerkannt wurde, örtliche Verhält¬
nisse damit in .innigem Zusammenhänge stehen.
Demnächst verlas College Fr ick, Grenzthierarzt in Beuthen
O.-S., einen geschichtlichen Bericht über den im September v. J.
erfolgten Ausbruch der Rinderpest im Bendziner Kreise in Russisch-
Polen. Der in allen Theilen höchst interessante Bericht lieferte
den Beweis, dass die Rinderpest auch dieses Mal wieder von Osten
her durch Steppenvieh eingeführt worden und bis an unsere Grenze
vorgedrungen war, und dass nur durch die strenge Grenzcontrole
sowie durch die strenge Handhabung der veterinärpolizeilichen
Massregeln in Russland, zu welcher Redner Seitens der russischen
Behörde mit herangezogen worden war, unsere Provinz vor einer
neuen Rinderpestcalamität bewahrt worden ist.
Nächst diesem theilte der Vorsitzende mit, dass der Herr
Minister der landwirtschaftlichen Angelegenheiten angeordnet hat,
dass umfassende Untersuchungen bezüglich der in <jer letzten Zeit
so verheerend unter den Schafen aufgetretenen Krankheit, der
Lupinose, angestellt werden sollen.
Nach Mittheilung verschiedener Schriftstücke, insbesondere der
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o
L.i
277
verschiedenen Yereinsprotokolle, wurde die Sitzung um 3 Uhr ge¬
schlossen, und vereinte ein heiteres Mahl unter Theilnahme der
Damen die Mitglieder noch längere Zeit.
Dr. Ulrich. Barth. Schubert.
Ansteckende Hausthier-Krankheiten in Eisass-Lothringen
während des Monats Juni 1881. Von 11 wegen Rotzkrankheit
getödteten Pferden haben sich bei der Section 10 rotzkrank befun¬
den; davon kommen 5 auf Untereisass und je 3 auf Lothringen
und Obereisass; in 13 Kreisen, 21 Gemeinden, 23 Ställen befinden
sich 10 der Seuche und 94 der Ansteckung verdächtige Pferde
unter Sperre bzw. Beobachtung. — Die Maul- und Klauen¬
seuche kommt immer noch sehr vereinzelt vor. — Ausser 2 Fällen
von Milzbrand in 2 Kreisen, kamen 3 milzbrandartige Erkrankungen
zur Anzeige. — Die Tollwuth wurde bei 7 Hunden und 1 Pferde
festgestellt; viele Hunde, welche im Verdachte standen, gebissen
worden zu sein, wurden getödtet. — Die Influenza (Typhus)
der Pferde, welche in den Kreisen Strassburg, Zabern, Schlettstadt,
Colmar und besonders Mühlhausen immer noch herrscht, ist im
Abnehmen begriffen.
Verschiedene Mittheilungen.
Der Transport von Vieh ausBayern über Böhmen
nach Sachsen zum Zwecke der Durchfuhr nach anderen nörd¬
lich gelegenen deutschen Staaten ist auf der Eisenbahnlinie Wald-
sassen-Eger-Voitersreuth unter Einhaltung der von dem k. sächs.
Ministerium des Innern vom 24. Mai 1. J. vorgeschriebenen Beding¬
ungen bis auf Weiteres gestattet.
(K. b. A.-B1. d. Staatsm. d. I. Nr. 19 Ste. 226)
Der Milzbrand fordert im heurigen Jahre wieder zahlreiche
Opfer. Nachrichten aus St. Petersburg zufolge greift diese
Seuche im Nowgorod’schen Gouvernement immer weiter um sich
und sind dort schon Hunderte von Thieren gefallen und auch viele
Erkrankungen bei Menschen vorgekommen. Durch Verschleppung
ist die Seuche in das Gouvernement St. Petersburg vorgedrungen
und Seuchenfälle in den Kreisen Nowaja-Ladoga und Luga fest¬
gestellt worden.
Auch die sog. Wildseuche in den Parks bei München, welche
bekanntlich in den angrenzenden Bezirken auch bei Pferden und
Rindvieh beobachtet wurde, entpuppt sich nun als wirklicher
Milzbrand und wird aus dem oberbayerischen Regierungsbezirke
an einigen Orten von ziemlich zahlreichen Erkrankungen an dieser
Seuche berichtet.
Wegen Auftretens der Tollwuth in Berlin und wie¬
derholter Feststellung der Wutb und des Wuthverdachts bei Hun¬
den, zuletzt am 14. Juli d. J., gibt das K. Polizeipräsidium bekannt,
dass die Hundesperre bis zum 14. Oktober ds. Js. verlängert
worden ist und bringt in Erinnerung, dass die Vorschriften, betr.
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die Festlegung der Hunde, bezw. die Führung derselben an der
Leine, auch auf Höfen, Gärten, Treppen, Fluren und in öffentlichen
Localen zu beobachten sind und die Tödtung jedes Hundes zu ver¬
anlassen ist, welcher frei umhorlaufend, d. h. nicht festgelegt oder
an der Leine und mit einem Maulkorb versehen geführt, betroffen
wird. (D. St.-Anz.)
Literatur.
Physiologie des Menschen und der Säugcthicre. Ein Lehr-
buch für Studirende von Dr. Imanuel Munk, Assistent am
physiologischen Laboratorium der k. Thierarzneischule zu Ber¬
lin. Mit 68 Holzschnitten. Berlin. Verlag von Aug. Hirsch¬
wald. gr. 8. 34 Bogen. 15 M.
Wie schon der Titel des Werkes sagt, hat dasselbe haupt¬
sächlich den Zweck, den Studirenden als Lehrbuch zu dienen und
musste desshalb das Hauptaugenmerk des Verfassers darauf gerichtet
sein, die so wichtig gewordene Lehre von den Lebensvorgängen
nicht nur in möglichster Gedrängtheit sondern auch in leichtver-
ständiicher Sprache und unter Hervorhebung der als feststehend zu
betrachtenden Fundamentalsätze der Physiologie zur Darstellung zu
bringen. Wenn es auch keinem Zweifel unterliegt, dass die Lebens-
Vorgänge im menschlichen und thierischen Organismus nicht wesent¬
lich von einander unterschieden sind, und die gemeinschaftliche Be¬
sprechung derselben in einem Werke sogar gewisse Vortheile bietet,
so lag doch bei der Allgemeinheit des Titels die Gefahr nahe, dass
die Darstellung in der einen oder der andern Richtung zu unvoll¬
ständig werden könnte. Der Verfasser hat es verstanden, die sich
darbietenden Schwierigkeiten meist glücklich zu überwinden. Der
reiche Inhalt des Buches ist in 3 Abschnitte eingetheilt, nämlich
in die Lehre vom Stoffwechsel, die Lehre von den Leistungen des
Thierkörpers und diejenigen von der Fortpflanzung. Der erste Theil
f* ist der reichhaltigste, der zweite Theil, welcher mit sehr vielen Holz¬
schnitten ausgestattet ist, behandelt namentlich die Physiologie der
Muskeln und Nerven, insbesondere das Auge sehr eingehend. Der*
dritte Theil ist dagegen etwas knapp gehalten. Durch die bündige
und leichtverständliche Darstellung empfiehlt sich das Werk nicht
nur zum Studium für Anfänger, sondern es wird auch manchem
Praktiker Gelegenheit geben, seinen Kenntnissen in einer Disciplin
noch etwas nachzuhelfen, deren Verwerthung für die Pathologie
und Therapie in neuerer Zeit immer mehr zur Geltung gelangt.
Die buchhändlerische Ausstattung ist eine sehr gute. P. A.
Zur Besprechung sind eingesendet worden von M. Heinsius
in Bremen, Special-Verlag von Werken über Viehhaltung und
Milch wir thschaft:
Kurze Anleitung zum Molkereibetriebe. Für Anfänger zu¬
sammengestellt von Lab es ins, Molkerei-Inspektor in Dessau.
Zweite verbesserte Auflage. Mit 12 Illustrationen. 1881. 8.
57 8. IM.
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Znr Hebung der Käserei in Deutschland. VonDr. Fleisch-
mann. Bremen, 1880. 8. 12 8. 30 Pfg.
Forschungen auf dem Gebiete der Viehhaltung und ihrer
Erzeugnisse. (Beilage zur Milch-Zeitung, Organ für die
gesummte Viehhaltung und das Molkeroiwesen.) Herausgegeben
von C. Petersen, Oekonomierath in Eutin, und Dr. P.
Petersen, Vorstand der landw.-chem. Versuchs- und Control¬
station in Oldenburg. 9. Heft. 1880.
Von dieser Zeitschrift erscheint viertel jährlich ein Heft zu
dem Preise von 1 Mark.
Personalien.
Ausgeschrieben e Kr eis thierarztstelle:
r . r . Jftkrliekir Omehi liid •iiiBrtickti
nt sei treu: et|tl|i|l Q |halft: Dekali . bis im bei d. I Regier»; ii:
Löbtau . 600 M. 600 M. 1. Sept. 1881. Königsberg .
Die Stelle eines Assistenten des Grenz- und Kreisthierarztes für
den Kreis Loeben Kamp mann mit seinem Wohnsitze zu Lautenburg,
während der Assistent seinen Wohnsitz in Loeben zu nehmen, den
Kreisthierarzt zu unterstützen hat und Privatpraxis ausüben darf, mit
1200 Mark jährlich fixem Bezug ist zu besetzen. Bewerber haben sich
unter Vorlage der nöthigen Belege bis 12. August 1. J. bei dem KgL
Regierungs-Präsidenten in Marienwerder zu melden.
Dem Thierarzte H. W. E. Reissmann zu Berlin ist die von ihm
bisher commiss. verwaltete Kreisthierarztstelle für den Verwaltungsbezirk
des Polizeipräsidiums zu Berlin definitiv übertragen worden.
Kreisthierarzt Sohneidemühl wird für die Studirenden der Land¬
wirtschaft an Universität in Kiel kommendes Wintersemester Vor¬
lesungen über Grundzüge der Anatomie und Physiologie der Haussäuge-
thiere sowie über Thierseuohen halten.
Der Rossarzt Hell beim Hannov. Ulan.-Rgt. Kr. 13 wurde zum
Oberrossarzt ernannt; der Rossarzt Laser beim Remontedepot Pr.
Mark ist mit Pension in den Ruhestand versetzt worden.
Der Landesthierarzt Ph. J. G o r i n g im 8taatsministerium des Innern
ist auf Ansuohen von der Funktion als Stellvertreter des Vorstandes der
Landgestüts - Verwaltung sowie des Landgestüts-Thierarztes enthoben
worden.
Bekanntmachungen.
Vorlesungen an der Königlichen Thierarzneischule in Hannover.
Wintersemester 1881/82. — Beginn 3. Oktober 1881.
Direktor Professor Dr. Dammann: Encyclopädie und Metho¬
dologie der Thierheilkunde; Specielle Chirurgie; Gerichtliche Thier¬
heilkunde; Uebungen im Anfertigen von schriftlichen Gutachten
und Berichten. — Professor Begemann: Anorganische Chemie;
Pharmacognosie; Pharmaceutische Uebungen. — Professor Dr.
Harms: Exterieur des Pferdes und der übrigen Arbeitsthiere;
Thierzuchtlehre und Gestütskunde; Operationsübungen; Ambulator¬
ische Klinik. — Professor Dr. Lustig: Specielle Pathologie und
Therapie; Propädeutische Klinik; Spitalklinik für grossere Haus-
thiere. — Professor Dr. Rabe: Spezielle pathologische Anatomie;
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Pathologisch-histologischer Cursus; Pathologisch-anatomische Ueb-
ungen und Obduktionen; Spitalklinik für kleine Hausthiere. —
Lehrer Ter eg: Anatomie der Hausthiere; Physiologie II.; Ana¬
tomische Uebungen. — Professor Dr. Hess: Zoologie. — Dr.
Ehrlenholtz: Physik. — Lehrer Geiss: Theorie des Hufbe¬
schlages. — Repetitor Dr. Arnold: Physikalische und chemische
Repetitorien. —Repetitor Hinrichsen: Anatomische und physio¬
logische Repetitorien.
Die 39. Generalversammlung des Vereins Pfälzer Thier¬
ärzte findet Samstag den 13. August 1. J., Vormittags 10 Uhr,
in Neustadt a./H. im Gasthof zum Löwen statt.
Tagesordnung: 1) Vereinsangelegenheiten: Referent: Di¬
striktsthierarzt Thomas. 2) Pathologie des Herzens mit besonderer
Berücksichtigung der Entstehungs-Verhältnisse der Hypertrophie,
der Dilatation und der excentrischen Hypertrophie. Referent: Be¬
zirksthierarzt Werner. 3) Das rituelle Schächten der Israeliten als
unzeitgemässe Schlachtmethode und die dadurch bedingte Entwert¬
ung des Blutes als menschliches Nahrungsmittel. Referent: Bezirks¬
thierarzt Bauwerker; Correferent: Bezirksthierarzt Werner.
Die sich an der Versammlung betheiligenden Collegen werden
um rechtzeitige (spätestens 3 Tage vorher) Mittheilung an Herrn
Distrikts-Thierarzt Hauck in Dürkheim wegen Bestellung des
Diners ergebenst ersucht.
Der Ausschuss des Vereins der Pfälzer Thierärzte:
Hauck, Rechner. Werner, Vorstand. Thomas, Secretär.
Die ordentliche Generalversammlung des thierärztlichen Ver¬
eines von Mittelfranken wird heuer Dienstag, den 16. Aug.,
Vormittags 9 Uhr, im Gasthause „zum Strauss tt (Karolinenstrasse)
in Nürnberg stattfinden.
Tagesordnung: 1) Vereinsangelegenheiten. 2) Das Reichs¬
viehseuchengesetz vom 23. Juni 1881. Referent: Bezirksthierarzt
Hollenbach in Neustadt a. A. 3) Zucht und Krankheiten des
Geflügels. Referent: Distriktsthierarzt Schöberl in Pappenheim.
4) Mittbeilungen aus der Praxis.
Zu dieser Versammlung werden alle Vereins-Mitglieder, und
Collegen freundlichst eingeladen.
Scbeinfeld im Juli 1881.
Hamm, Vereinsvorstand.
Soeben erschien:
Neerolog des am 28. März 1. J. gestorbenen Obermedicinal-
rathes Dr. EL v* Hiering: von Prof. W. Fricker.
Gegen Einsendung von 50 Pfg. in Briefmarken oder Postein¬
zahlung sendet den Neerolog franco zu: Die Verlagshandlung von
Schickhardt & Ebner in Stuttgart.
Verantwortliche Kedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von ttackl u. Lochner
Verlag von Wilh. Lüderit* in Augsburg.
4t .j
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
beranegegeben von
Th. Adam in Angsbnrg.
XXV. Jahrgang. Ni* 32. August 1881.
Inhalt: ßitzmiffsprotokoll des Vereins sohlesisoher Thierftrzte. (Throm¬
bose und Embolie). — Import amerikanischen Sob weinefetts. — Die
Revision der Pharmaoopoea Germanica. — Literatur. — Personalien.
— Neorolog. — Sammlung für das Stammkapital der Unterstützungs¬
kasse für die Hinterbliebenen deutscher Thierftrzte. — Generalver-
sammlung des Vereins kurhessischer Thierftrzte. _
Sitzungs-Protocoll des Vereins schlesischer Thierärzte.
Verhandelt zu Breslau, am 10. Ootober 1880.
Am 10. Ootober versammelte sich der Verein schlesischer
Thierftrzte im Logengebftude.
Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls der vorigen
Sitzung erhielt Kreisthierarzt Dr. Fiedeler das Wort über Throm¬
bose und Embolie und ihren ätiologischen Zusammenhang mit
der Pferdekolik.
Thrombus heisst ein intra vitam entstandenes Gerinnsel inner¬
halb eines Gefftgsrohres und Thrombose der Vorgang der Gerinn¬
ung selbst zum Unterschiede von den postmortalen Gerinnungen.
Mit Embolie bezeichnet man denjenigen Vorgang, durch welchen
der Thrombus oder Theile desselben losgelöst und mittelst des Blut¬
stromes in den Gefassen weitergeführt und eingekeilt wird. Die
embolischen Processe sind daher immer secundftrer Natur.
Die Thrombose findet sich meist im Herzen, in den Arterien
und Venen, seltener in den Capillaren und Lymphgefftssen. Ihre
Ursachen sind zurückzuführen: 1) auf eine Blutstockung, 2) auf
eine Texturverftnderung der Gefftsswandung.
Die Blutstockung kann bedingt werden: a) durch eine Ver¬
engerung des Gofasslumens (Compressionsthrombose), b) durch eine
Zerreissung oder Verletzung der Gefasse (traumatische Thrombose).
So lange der Thrombus auf seine ursprüngliche Bildungsstätte
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beschränkt bleibt, wird er autochthoner oder primitiver Thrombus
genannt, setzt er sich durch fortdauernde Anlagerung in der Richt¬
ung des Blutstromes auf eine verschiedene Länge des Gefässes
fort, so wird er ein fortgesetzter Thrombus genannt.
Aus der Thrombose können sich, wie schon erwähnt, secundäre
Processe — Embolien — entwickeln. Diese Embolien kommen in
den Arterien gewöhnlich an der Theilungsstelle der Gefässe — im
sogenannten todten Winkel — oder wo die Gefässe durch Abgabe
von Aesten rasch an Durchschnitt verlieren, vor. Die grossen
Pfropfe pflegen auf der Theilungsstelle zu reiten, so dass sie in
beide Gefässe hineinragen.
Nach Schilderung der verschiedenen Schicksale, welche Throm¬
ben und Embolie in ihrem weiteren Verlauf erleben und der Ein-
flüsso, welche dieselben nicht allein auf die Nachbarschaft, sondern
auch auf den Gesammtorganismus ausüben, geht der Vortragende
auf das Thema: Steht das Wurmaneurysma mit der Pferdekolik in
ätiologischem Zusammenhänge? ein.
Nach Forschungen von Bollinger, Schütz, Lustig u. A. muss
dieser Zusammenhang als erwiesen betrachtet werden. Die Ursache
des Wurmaneurysma des Pferdes ist der in die Klasse der Nema¬
toden gehörige Wurm: Strongylus s. Sclerostomum armatumBudolfi,
der bewaffnete Pallisadenwurm, welcher sich durch einen Doppel¬
kranz scharfer Zähne auszoichnet, so dass der Kopf das Aussehen
einer Trepankrone erhält. Das Schwanzende des Männchens ist
mit einem trichterförmigen Hautlappen der Bursa — versehen,
welcher sogenannte Rippen besitzt, die von Schneider zur Bestim¬
mung der Arten benutzt sind. Ausserdem geniesst das Männchen
den Vorzug, einen doppelten Penis (Spicula) zu besitzen.
Ueber die Naturgeschichte dieses Wurmes ist Folgendes be¬
kannt: Die im Blind- und Grimmdarm des Pferdes lebenden
Strongyli begatten sich, und das Weibchen legt die befruchteten
Eier in den Darm ihres Wirthes, die nun mit dem Kothe entfernt
werden. In kurzer Zeit, besonders auf feuchtem Boden, schlüpfen
die Embryonen aus, die nun auf irgend eine Weise in das Wasser
gelangen und mit dem Trinkwasser von den Pferden aufgenommen
werden. Auf bisher unaufgeklärte Weise gelangen sie vom Magen
aus in das Blutgefässsystem; besonders in der art. mesenterica
anterior, in der art. ileo-coeco-colica, seltener im tripus Halleri
und den art. renales findet man diese nicht geschlechtsreifen Palli-
sadenwürmer sehr häufig und zahlreich, bis zu 1^0 Exemplaren an
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einer Stelle, entweder ganz eingeschlossen in den eingegrabenen
Gängen der Arterienwandung, oder das hintere Ende ragt in das
Gefä8slumen hinein. In diesen Gängen häuten sie sich ; man findet
häufig nur die Häute, nicht mehr die Parasiten. Haben die jungen
Strongyliden die Trepankrone erhalten, so wandern sie, ihre bis¬
herige Wohnung, die Aneurysmawandung, verlassend, in die Aeste
der stärkeren Eingeweidearterien nach dem Darm, durchbohren die
Wandung desselben, um nun im Blind- und Grimmdarm das Fort¬
pflanzungsgeschäft zu betreiben.
In den Gefässen erzeugen diese Parasiten die sogenannten
Aneurysmen-Erweiterungen des Gefässrohres. Durch das Einbohren
des Wurmes in die Intima und das längere Verweilen desselben in
der Gefässwandung wird eino Arteriitis und die Entwickelung des
Aneurysma durch Wachsthum hervorgebracht. Diese Aneurysmen
sind bei unseren Pferden sehr häufig, in manchen Gegenden leiden
fast alle daran. Es ist daher erklärlich, dass man dieselben früher
als unschädlich betrachtete, erst Bollinger gebührt das Verdienst,
in seinem Werke: „das Wurmaneurysma und die Kolik des Pfer¬
des a auf ihren Zusammenhang mit der Kolik aufmerksam gemacht
und wissenschaftlich begründet zu haben.
In dem Wurmaneurysma entsteht durch die Veränderung der
Gefässwandung eine Thrombose, deren Bildung durch die verlang¬
samte Circulation in dem erweiterten Gefässrohre begünstigt wird;
es entsteht ein parietaler oder ein unvollständig obturirender Throm¬
bus, die beide dadurch gefährlich werden, dass sich Gerinnsel los¬
lösen und embolische Verstopfungen — die sogenannten embolischen
Koliken — hervorrufen, die tödtlich werden, wenn sich kein Colla-
teralkreislauf bilden kann.
Die pathologisch-anatomischen Erscheinungen der Darmembolien
sind folgende:
Starke Vergrösserung des betreffenden Darmes, dem entsprech¬
end umfangreiche Füllung — eine Fäcalstase — desselben, ferner
Hyperämie, Auflockerung der Mucosa, Verdickung, Hypertrophie
der Darmwandung, hämorrhagischer Katarrh, die Erscheinungen
der localen Entzündung bis zur Nekrose und Perforation. Ueber
das Zustandekommen der Kolik in Folge des Wurmaneurysma ist
Lustig der Ansicht, dass dieses immer die Veranlassung zu umfang¬
reichen Obliterationen der kleinsten Darmgefässe wird, und dass
dadurch der Darmkanal der meisten Pferde in seiner Funktion
mehr oder weniger gestört ist. College Schilling hat bei 32 mit
Jfe'i
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Aneurysmen behafteten Pferden die Darmgefässe und Capillaren
mikroskopisch untersucht, und dieselben regelmässig in verschie¬
dener Zahl und Ausbreitung embolisch verstopft gefunden.
Es ist aus physiologischen Gründen erklärlich, dass eine der¬
artige Verlegung der Ernährungsgefässe eines Organes, selbst bei
hergestelltem Collateralkreislaufe nicht gleichgiltig sein kann. Wird
daher einem so geschwächten Darmtheile eine grössere Futtermenge
zugeführt, als dieses gewöhnlich der Fall ist, so vermag er die¬
selbe nicht fortzuschaffen, da jede Muskelbewegung, auch die des
Darmes, abhängig ist von der Zufuhr einer gewissen Menge arteriellen
Blutes innerhalb einer bestimmten Zeiteinheit.
Die embolische Kolik kennzeichnet sich dadurch, dass die
Thiere von vornherein, schon nach einer halben Stunde, lebensge¬
fährliche Krankheitserscheinungen zeigen, so besonders dunkle,
venöse Schleimhäute und kleinen Puls. Die Schmerzen sind von
Anfang an unerheblich, verschwinden bald ganz, so dass der Laie
an Besserung glaubt: bei näherer Untersuchung finden wir einen
Todescandidaten. Es ist dieses dadurch begründet, dass durch die
Darmlähmung auch die Empfindungsnerven mitbetroffen werden,
wodurch der betroffene Darmtheil unempfindlich wird. Sind jedoch
gesunde Darmtheile von den embolisch gelähmten eingeklemmt, ge¬
zerrt, so werden auch die embolischen Koliken mit Schmerzen ver¬
bunden. Führen die embolischen Koliken zur Heilung, so treten
häufig blutige Diarrhoen auf, welche durch die Stauung und Trans¬
sudation resp. Gefässzerreissungen, durch die Blut in toto austreten
kann, bedingt werden.
Nachdem dem Vortragenden der Dank der Versammlung durch
den Vorsitzenden ausgesprochen war, berichtet derselbe über die
Säcularfeier des Dresdener Thierarzneiinstitutes.
Bei dem dritten Punkte der Tagesordnung gelangt durch Kreis-
Thierarzt Frauenholz-Brieg eine Krankheit der Binder
zur Besprechung, welche in vielfacher Beziehung die Beachtung
der Landwirthe und Veterinäre verdient. Im Breslauer und Brieger
Kreise erkrankten in verschiedenen Ställen, wo sogenannte Büben-
schnitzel gefüttert wurden, alle Binder eines Stalles plötzlich unter
den Erscheinungen einer Magen-Darmentzündung, wobei in
der ersten Zeit sich Symptome zeigten, welche mit denen der Bin¬
derpest einige Aehnlichkeit hatten: Aufhören des Appetits, Versiegen
der Milch, Struppigkeit des Haares, Fieberschauer, trockenes Flotz-
maul, Thränen der Augen, nach einigen Tagen blutiger Durchfall,
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. ’ fl
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Eintreten des Todes nach 8—14 Tagen. Bei der Section fanden
sich die Erscheinungen hochgradiger Magen-Darmentzündung, stets
mit sulzigen Ergiessungen um die Nieren. Das Fleisch Ton Thieren,
welche in der ersten Zeit der Krankheit geschlachtet wurden, hatte
stets gutes Aussehen, guten Geschmack und wurde zum Gebrauch
und Verkauf überlassen, doch schon am dritten Tage hatten Fleisch
und die yon diesem gemachte Wurst einen urinosen Geruch und
höchst üblen Geschmack. Uebereinstimmend kam diese Krankheit
dort Tor, wo sogenannte Rübenschnitzel gefüttert wurden, so dass
diese allein als Krankheitsursache beschuldigt werden mussten.
Die Richtigkeit dieses Schlusses geht auch daraus heryor, dass die
Krankheit bei baldiger Futteränderung in Verbindung mit Gaben
yon Ferrum sulfurioum in Genesung überging. Sonderbar und
scheinbar Beweis dafür, dass noch ein anderes Agens als die
Schnitzel zum Ausbruch der Krankheit nöthig sei, ist die Beob¬
achtung, dass auf einem Hofe, wo alles Vieh mit Schnitzeln ge¬
füttert worden, das Vieh eines Stalles sämmtlich zu gleicher Zeit
erkrankte, wahrend das Vieh in anderen Ställen gesund blieb.
Unter den Vermuthungen über die Veranlassung dazu hat die
meiste Wahrscheinlichkeit die, dass der für die Fütterung nöthige
Vorrath in der Nähe des Krankenstalles sich befunden und, wie
es üblich, die nächststehenden Thiere immer zuerst gefüttert wor¬
den seien, also immer yon dem Theile des Futters erhalten haben,
welches der Luft am längsten ausgesetzt gewesen und am meisten
Gelegenheit hatte, schädliche Bestandtheile aus derselben aufzu¬
nehmen.
Aus den Mittheilungen ergibt sich, dass eine Behandlung bei
eingetretener Krankheit ausschliesslich dem Besitzer erspriesslich,
da das Fleisch ungeniessbar ist und nach dem Landrecht die Eigen¬
schaft eines den Kauf rückgängig machenden Fehlers besitzt.
Nach Besprechung der Tagesordnung für die nächste Sitzung
yereinigte ein gemeinschaftliches Mahl noch einige Stunden die
erschienenen Mitglieder, bis die Zeit die Auswärtigen zu ihren
Zügen rief.
Dr. Ulrich. Barth. Schubert.
In den Fragen: Ob das aus Amerika importirte Schweinefett
als gesundheitsschädlich zu betrachten, und ob es
nothwendig ist, dessen Import in Ungarn zu verbieten? hat der
Landes-Sanitätsrath auf Anregung des Finanz-Ministeriums
in seiner Sitzung yom 2. Juni d. J. verhandelt und den Vortrag
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des Referenten Dr. L. Gross zum Beschluss erhoben, welcher
wie folgt lautet: „ Die Nahrung durch Thier e und deren Provenien¬
zen, also auch das Schweinefeit, kann nur dann den allgemeinen
sanitären Erfordernissen entsprechen, wenn es möglich ist, sich
über den Ursprung, die Mästung und hauptsächlich über den Ge¬
sundheitszustand der betr. Thiere Kenntniss zu erwerben und die
Controle in dieser Richtung auszuüben* Unsere Gesetze und Verord¬
nungen sorgen auch dafür und bieten genügende Garantie, dass
das Fett der an gewissen Krankheiten gefallenen Schweine nicht
verkauft werden dürfe. Diese Controle ist jedoch für das aus
Amerika importirte Schweinefett praktisch unausführbar. Nachdem
aber glaubwürdige Berichte darüber vorliegen, dass die während
grosser Epizootien gefallenen Thiere in eingesalzenem und geräucher¬
tem Zustande in ganzen Schiffsladungen nach Europa importirt
wurden, und deren Genuss in Barcelona und Stockholm auch zu
Erkrankungen Anlass gab, ist noch mit viel mehr Recht vorauszu¬
setzen, dass das Fett solcher Thiere, über dessen Ursprung wir
nichts Näheres erfahren können, auf die europäischen Märkte ge¬
bracht, die Gesundheit der Consumenten gefährdet. Diese Gefahr
wird noch durch den Umstand vergrössert, dass das zum Export
bestimmte Schweinefett in Amerika und namentlich in Chicago
durch Auspressen mittelst Maschinen — und nicht, wie bei uns,
durch Schmelzen, also durch die Anwendung grosser Hitze — dar¬
gestellt wird. — So verschwindet also auch jene relative Sicherheit,
welche durch die bei der Schmelzung gebrauchten Hitzgrade und
hiedurch bedingte Vernichtung der Trichinen und der Ansteckungs¬
stoffe erzielt werden könnte. Nachdem also das Fett der an an¬
steckenden oder auf den Menschen übertragbaren Krankheiten ge¬
fallenen Schweine die Gesundheit des Menschen gefährdet, nachdem
jene Massregel, welche zur Ueberwachung der inländischen Pro¬
duktion gegenüber wirksam sind, auch für die aus Amerika impor-
tirten Produkte anwendbar sein müssen; nachdem endlich die Con¬
trole über den Ursprung des amerikanischen Schweinefetts nicht
ausführbar ist, äussert der ungarische Landes-Sanitätsrath sein Gut¬
achten dahin: Das aus Amerika importirte Schweinefett ist als ge¬
sundheitsschädlich zu betrachten und dessen Import in die Länder
der ungarischen Krone aus denselben Ursachen zu verbieten, welche
bei dem Verbote des Schweinefleisches und des Speckes massgebend
waren. (D. R.-A.)
Bei der Revision der Pharmacopoea Germanica ist bekannt¬
lich auch die Aufnahme von Thierarzneimitteln in Aussicht genom¬
men (v. Wochenschr. Ste. 10 lfd. Js.) und sind um die Wünsche
der Veterinäre kennen zu lernen, zu der vor einiger Zeit zur zweiten
Sitzung nach Berlin einberufenen, aus Aerzten und Apothekern
zusammengesetzten Berathungs-Commission auch Thierärzte, und
zwar die Herren Dr. Siedamgrotzki und Sussdorf aus Dres¬
den, Friedb er ger aus München sowie Roloff und Diecker¬
hoff in Berlin zugezogen worden. Dem Vernehmen nach waren
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die thierärztlichen Sachverständigen in ihren Ansichten überein¬
stimmend u. A. darüber, dass eine Ausscheidung der thierärztlichen
Medicamente als Anhängsel an die Pharmacopoe sowie die Auf¬
stellung von Maximaldosen nicht opportun sei; dagegen in die
Pharmacopoe zu rein thierärztlichen Zwecken eine Reihe von rohen
und käuflichen Präparaten der Billigkeit halber aufzunehmen und
neben den chemisch reinen zu führen wäre. Ebenso wurde die
Beibehaltung einiger zwar entbehrlicher Arzneimittel desshalb ge¬
wünscht, weil sich dieselben noch allgemeiner Beliebtheit erfreuen,
dagegen sollen complicirte Arzneiformen bzw. allgemeine Vorschriften
für dieselben, vermieden werden, da hierin dem Geschmacke des
Einzelnen nicht leicht Rechnung getragen werden könne.
Literatur.
Vorträge fttr Thierärzte, redigirt von Prof. Dr. O. Siedam-
grotzky. III. Serie. Jena, Dege & Haenel, 1881.
Heft 12. Ueber das Rind von Nordamerika und
seine Einführung nach Grossbritannien und Belgien. Von
Ed. Dele, Gouvernementsthierarzt in Antwerpen. 39 S.
IV. Serie Heft 1. Die Fissuren des Fesselbeins
vom Pferde mit besonderer Berücksichtigung der Beweg¬
ungsvorgänge in den unteren Gelenken. Von Oberrossarzt
Fr. Peters. Mit 8 Holzschnitten und einer lithogr. Tafel«
30 S.
Heft 2 und 3. Grundzüge der Arznei Wirkung.
Von Prof. Dr. H. Möller. 76 S.
Heft 4. Die Ophthalmoskopie in der Veterinär-
medicin. Von Ernst Föringer, Militärveterinär 1. CI.
30 Stn.
Personalien.
Ausgeschriebene Kreisthierarztstelle:
r * * • Jährlicher Gesucht sind eiizoreiche»
Fu de» &reii: |Utgai|i 6ehllt . Z iiehui: bis zun bei d. L Regieraig ii:
Coesfeld. — — 30. Septbr. 1881. Münster.
Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt
Kelheim; Bewerber um diese Stelle haben ihre an das k. Staatsmini-
sierium des Innern zu richtende, mit den Torgeschriebenen Zeugnissen
belegte Gesuche spätestens bis 30. August 1. J. bei der ihnen Vorgesetzten
k. Kreisregierung, Kammer des Innern, einzureichen.
Die Unterveterinäre Sohwinghammer im 2. Ulanen-Rgt. und
Krieglsteiner im 2. Feld-Art.-Rgt. wurden zu Veterinären 2. Classe
befördert.
Necrolog. Medicinalrath Professor Dr. Hertwig in Berlin ist am
19. Juli d. J. im Alter von 83 Jahren gestorben. Geboren am 10. Jan.
1798 zu Ohlau, studirte er in Breslau Medicin, später in Wien Thier¬
heilkunde, wurde 182G in Berlin als Lehrer an der Thierarzneischule
angestellt und 1833 zum Professor ernannt, in welcher Eigenschaft er
bis zu seiner am 1. April 1877, nach 54jähriger Amtsthätigkeit erfolgten
Pensionirung thätig war. Sein Leben war reich an Wirken und Schaffen,
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seine schriftstellerische Thätigkeit während eines halben Jahrhunderts
eine äusserst fruchtbare; die von ihm im Jahre 1829 veröffentlichte
Monographie über Hundswuth fand allgemein gebührende Anerkennung
und seine Handbücher der praktischen Arzneimittellehre sowie der
Chirurgie für Thierärzte, welche beide mehrere Auflagen erlebten, wer¬
den noch lange eine Zierde der Yeterinärliteratur bleiben; im Vereine
mit Gurlt redigirte der Verstorbene von dem Jahre 1835 bis 1874 das
„Magazin für die gesammte Thierheilkunde tt . Die Verdienste Hertwig's
wurden , nicht nur im eigenen Vaterlande sondern auch weit über die
Grenzen desselben hinaus anerkannt und duroh Verleihung von mehreren
Orden ausgezeichnet; die Dankbarkeit und Liebe seiner zahlreichen
Schüler und Verehrer zeigte sich besonders bei der Feier seines 50jähr-
igen Dienstjubiläums (1873) und seiner goldenen Hochzeit (1879) und
wird Hertwig bei denselben sowie überhaupt in der Thierheilwissen¬
schaft im ehrenden Andenken bleiben. Th. A.
Sammlung fOr das Stammkapital der Unterstatzungskasse fQr
die Hinterbliebenen deutscher Thierärzte-
11. An Beiträgen sind ferner (y. S. 88 der Wochensohr.) eingegangen
von den Herren: Baudermann-Höohst a./M. 10 M., Bloss-Adorf
i. Sachs. 10 M., CIausnitzer-Uelzen 10 M., Collmann-Hanau a./M.
20 M., Deigeudesch-Darmstadt 5M., Dr. Dietrich-Wiesbaden 15 M.,
Einioke-Wreschen 6 M., Dr. Fiedel er ^Waldenburg i./8chl. 20 M.,
Gabbey-Gleiwitz 20 M., Gips-Colberg 20 M., GÜttler-Schweidnitz
5 M., Güttlioh-Hamslau 10 M., Hartmann-Hannover 20 M., von
Heill-Xanten 10 M., Hillmann-Grottkau 5 M., Kirst-Tilsit 5 M.,
Köhler-Döbeln 5 M., Metelmann-Crivitz 10 M. 5 Pf., Moses-Penz-
lin 5 M., Olbrich-Grottkau 5 M., Peters-Ludwigslust i./Meckl. 10 M.,
Boegener-Wirsitz 6 M., Roemer-Cassel 30 M., Schadow-Tilsit
5 M., 8chorling-Harpstedt 12 M., Sohrader-Helmstedt 30 M.,
Schumann-Cuhmenen 10 M., Schwa necke-Beuthen i0 M. 5 Pf.,
Seffner-Berlin 10 M., Stöhr-Thorn 20 M., Dr. Ulr ioh-Breslau 50 M.,
Voliers-Altona 30 M., Wenzel-Cassel (Sammlung unter den Boss¬
ärzten der Garnisonen Cassel, Botenburg, Hofgeismar und Fulda) 29 M.,
Winokler-Marienwerder 20 M., Woestendieok-Bochum 20 M.,
Wolf f-Dülmen 10 M., Wulff-Perleberg 3M. — Summa 521 M. 10 Pf.
Hannover, den 30. Juli 1881.
Dammann. Geiss.
Die XV. Generalversammlung des Vereins kur-
hessiseher Thierärzte findet am Mittwooh den 17. August
c. Vormittags 11 Uhr zu Cassel im Palais Restaurant (Königs¬
strasse) statt.
Tagesordnung: 1) Geschäftliche Mittheilungen. 2) Ueber
den Nutzen der Thermometrie bei der Diagnose etc. innerer Krank¬
heiten der HauBsäugethiere. Bef. Krsth. Wenderhold -Botenburg
a. F. 3) Ueber das Kurverfahren bei räudekranken Schafen. Bef. Dr.
Kaiser. 4) Ueber Viehveraicherung. Bef. Röhling, Beg.-Pferde-
arzt a. D. 5) Freie Besprechung angemeldeter Gegenstände. 6) Vor-
standswahl. — Zu dieser Versammlung ladet freundlich ein:
Marburg. Dr. Kaiser, Vorsitzender.
Veiantworilicha Uednnion: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Raokl n. Lochnar
Varlag von Wilh. Lfldarits in Aagabnrg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
beraasgegeben von
Th. Adam in Angsbnrg.
XXV. Jahrgang. N= 33. Angast 1881.
Inhalt: Ascites beim Hunde. — Berioht über die Generalversammlung
des thierärztlichen Vereins von Unterfranken. (Fleischbeschau.) —
Literatur. — Personalien.
Ascites beim Hunde.
Mitgetheilt von H. De Ivos in IL-Gladbaoh.
In neuerer Zeit habe ich einige an Bauchwassersucht
leidende Hunde behandelt und dürfte besonders einer dieser
Krankheitsfälle nicht ohne Interesse sein, wesshalb ich den¬
selben hier etwas näher beschreiben will.
Im letzten Frühjahre wurde meine Hülfe von Herrn Sch.
hier für seinen Bernhardinerhund in Anspruch genommen.
An Ort und Stelle angekommen, fand ich das mit grösster
Anstrengung athmende Thier am Boden liegen, dessen Kräfte
kaum hinreichten sich zu erheben. Der Appetit des Patien¬
ten war sehr gering; die Faeces dünn, der Urin wurde
tropfenweise abgesetzt. Die Körpertemperatur betrug 41,6° C.,
das Athmen wurde circa 80mal in der Minute ausgeführt. Die
Auscultation und Percussion Hessen weder abnorme Geräusche
der Lungen- noch der Herzaction wahrnehmen.
Der Bauch war in seinem Umfang um das Doppelte ver¬
mehrt und fühlte sich schwappend an; an den abhängigen
Körperstellen befanden sich Oedeme von verschieden grossem
Umfange und hinter der letzten rechten Bippe trat in der
Lendengegend dicht hinter dem Psoasmuskel eine kleine,
taubeneigrosse, fluctuirende Geschwulst hervor.
Mit Einwilligung des Besitzers nahm ich die Punktion
des Bauches vor, zu welchem Zwecke das Thier so auf
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einen Tisch gelegt wurde, dass die Bauch Wandung über den
vorderen Band des Tisches hervorstand*
Nachdem die Haare abgeschoren und der nach unten ge¬
legene Theil der Bauchwandungen mit 2 pCt. Carbolwasser
gewaschen war, machte ich mit einem Trokar von 2,5 mm
Durchmesser einen Einstich neben der Mittellinie durch die
linke Bauchwandung, worauf sich nach Entfernung des Stillets
aus der Trokarhülse circa 32 Pfund einer klaren, hellgelben
Flüssigkeit aus der Bauchhöhle entleerte.
Während der Operation wurde Patient einigemale ohn¬
mächtig in Folge der Veränderung des Blutdruckes und der
Qefässerweiterung im Hinterkörper. Sobald die Anaemie des
Gehirns eintrat, wurde die Canüle für 10 Minuten verschlossen
und ein Esslöffel voll Rothwein auf die Zunge gegeben. Die
Operation dauerte von 8 Uhr Abends bis 12Va Uhr Nachts.
Nachdem Patient einige Minuten sich überlassen gelegen hatte,
sprang er vom Tisch und ging vergnügt zu seinem Herrn.
Innerlich erhielt Patient eine Abkochung von Bulb. Scillae
mit Zusatz von Pilocarpinum muriaticum im Verhältniss von
300 : 1. Die Wirkung des Pilocarpins trat ganz sicher bei
allen Patienten nach 8 bis 10 Minuten ein. Einen Schweiss¬
ausbruch, wie ich ihn beim Menschen und Pferde gesehen
habe, konnte ich nicht finden, wohl aber war die Haut nicht
mehr trocken wie früher, sondern etwas feuchter. Der Speichel
hing in langen Fäden aus dem Munde.
Am folgendi n Tage besuchte ich fraglichen Hund noch¬
mals und fand die Bauchhöhle wieder etwas mit Exsudat ge¬
füllt. Nun wendete ich meine Aufmerksamkeit der Geschwulst
in der rechten Lendengegend zu. Ich vermutbete einen Nie-
renabscess, der auch in Wirklichkeit vorhanden war. Mit der
Pravatz’schen Spritze machte ich einen Einstich in die er¬
wähnte Geschwulst und entleerte 27 ccm eines bräunlich dick¬
flüssigen Eiters. In Folge des starken Zuges kamen Gewebs-
fetzen in die Spritze, die sich unter dem Microscop als Rudi¬
mente der Niere ergaben.
Am dritten Tage gelang es mir einige Urintropfen an
Ort und Stelle zu untersuchen, worin sich zerfallene Nieren-
epithelien und eine starke Eiweissreaction zeigte. Die Abs-
cesshöhle wurde mit Tinct. jod. 1,0 auf Aqua destillat. 1U0,0
bis zu 39® C. erwärmt, mehrmals vollgefüllt und wieder aus¬
gesogen. Innerlich wurde die Behandlung wie früher fortge¬
führt. Am Nachmittag des 3. Tages wurden dem qu. Hunde
abermals 16 Pfund Flüssigkeit aus der Bauchhöhle entleert und
8 Tage später noch 4 Pfund.
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W'.
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Der Appetit des Hundes besserte sich seit der ersten
Paracentese und die Oedeme der Beine und des Halses ver¬
schwanden allmählig ganz. Pilocarpinum muriaticum habe ich
bei drei verschiedenen Hunden mit Ascites angewandt. Im
letzteren Falle war Nierenentzündung Ursache der Bauch¬
wassersucht, in den früheren Fällen ist mir mit Bestimmtheit
die Ursache des Leidens nicht bekannt geworden, trotzdem
ich mir viele Mühe gab, dieselbe zu erforschen. Nebenbei
will ich bemerken, dass ich das Policarpin. muriat. bei soge¬
nanntem Einschuss am Hinterbein eines edlen Pferdes sub-
cutan mit eclatantem Erfolge angewendet habe. Bei einem
belgischen Pferde sah ich diesen günstigen Erfolg nicht und
musste zu einer früher beliebten Behandlung übergehen.
Vorstehende Notizen mögen Veranlassung geben, dem
Pilocarpin grösseren Eingang in die Veterinärpraxis zu ver¬
schaffen. Wenn der Preis auch hoch ist, so ist die Wirkung
doch eine zuverlässige.*)
Bericht über die 31, Generalversammlung des thier¬
ärztlichen Vereins von Unterfranken.
Abgehalten am 25. October 1880 zu Würzburg.
Auf die ergangene Einladung waren zur bestimmten Zeit 17
ordentliche Vereinsmitglieder erschienen. In Abwesenheit des wegen
Unwohlsein verhinderten Vereins Vorstandes Haecker eröffnete und
begrüsste der Vereinssecretär Büttel die Versammlung, erstattete
Bericht über den Stand des Vereins, der 38 Mitglieder betrug und
die Thätigkeit des Vereinsausschusses. Nach einigen geschäftlichen
Mittheilungen wurde zur Wahl der Vorstandschaft und des Aus¬
schusses geschritten, welche — nachdem die bisherigen Vorstands¬
mitglieder eine Wiederwahl ablehnlen — zwei erfolglose Wahlgänge
nothwendig machte, bis dann durch Acclamation Prieser als Vor¬
stand, Burger als Secretär und Schweinhuber als Kassier,
dann als weitere Ausschussmitglieder M a i s e 1 und H a u c k, ferner
als Ersatzmänner für den Ausschuss: Albert, Schnepper und
Seitz, endlich als Delegirter in den Obermedicinalausschuss Mai¬
sei und als dessen Stellvertreter Pries er gewählt wurden, welche
*) Pilocarpinum muriaticum ist das Alcaloid Ton Folia Jaborandi,
die von einem brasilianischen Strauche stammen; es wirkt bedeutend
Speichel- und schweisstreibend und wird zu diesem Zwecke beim Men¬
schen in einer Dosis von 0,005—(»,01 . subcutam angewendet. Eine In-
iectionsdosis von 0,05 wirkt vergiftend. Dieses Mittel bewirkt auch eine
Verengerung der Pupille, also dem Atropin entgegengesetzt. D. Red.
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sämmtliche die auf sie getroffene Wahl annahmen. Vor Eintritt
in die Tagesordnung beantragte L e i m e r für die Zukunft die Ver¬
sammlungen früher, so lange der Sommerfahrplan noch Geltung
habe, abzuhalten, weil der Winterfahrplan sehr ungünstige An¬
schlüsse habe. Dieser Antrag fand die nöthige Unterstützung und
wurde angenommen.
Hierauf erstattete Büttel sein Referat über den ersten Ge¬
genstand der Tagesordnung: „Beschau der animalen Lebens¬
mittel“ und wurden boi der hieran sich anknüpfenden Diskussion
die einzelnen vom Referenten aufgestellten Punkte in nachstehen¬
der Fassung angenommen:
1) Alle Schlachtthiere, ob zum Genüsse für den Menschen be¬
stimmt oder nicht, sind sowohl im lebenden Zustande, als auch deren
Fleisch und Eingeweide nach der Schlachtung einer obligatorischen
Beschau zu unterstellen. Der vom Referenten beantragte Satz:
„mit Ausnahme der von Privaten zum eigenen Gebrauch geschlach¬
teten Schweine“ wurde mit allen Stimmen gegen die des Referenten
gestrichen.
2) Die Thierärzte sind die einzigen wissenschaftlichen Beschau¬
organe und ist denselben überall da, wo solche domiciliren, die
Aufsicht auf die animalen Lebensmittel zu übertragen.
3) Nur in Nothfällen darf die Besichtigung im lebenden Zu¬
stande unterlassen werden. Bei krankem Schlachtvieh muss die
zweite Beschau unter allen Umständen von einem hiezu berech¬
tigten Thierarzte vorgenommen werden.
4) Alle Schlachtungen von Pferden, gleichviel zu welchem
Zwecke dieselben erfolgen, unterliegen ausnahmslos der Beschau
der hiezu berechtigten Thierärzte.
5) Die Anzeige der Schlachtung hat so rechtzeitig zu geschehen,
dass es dem betreffenden Fleischbeschauer Ynöglich ist, das Thier
auch noch im lebenden Zustande zu untersuchen; da eine zuver¬
lässige Fleischbeschau nur am Tage möglich ist, so sollen die
Schlachtungen in den Monaten April mit September nur von früh
5 Uhr bis Abends 7 Uhr und in den Monaten October mit März
von früh 8 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr vorgenommen worden.
Nothschlachtungen sind selbstverständlich hievon ausgenommen.
6) Die Einbringung frischen Fleisches zum Zwecke des Han¬
dels oder Wiederverkaufes von auswärts ist nur für grosse, zusam¬
menhängende Stücke (Viertel) gestattet und unterliegt dasselbe der
regelmässigen Fleischbeschau am Einbringungsorte; für solche ist
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gleichzeitig ein nicht über 2 Tage alter Beschanschein vom Fleisch¬
beschauer des Schlachtortes zn erbringen, in dem der Ort anzugeben
ist, wohin das Fleisch verbracht wird.
Für eingeführtes Rauchfleisch, Speck und Wurstwaaren sind
Ursprungszeugnisse vorzulegen.
Hausierhandel mit Fleisch ist nur in Orten, in denen keine
Metzger ihre Gewerbe ausüben, gestattet.
Für Ein- und Ausfuhr von Fleisch ist in der Instruktion ein
für alle Fleischbeschauer gleichlautendes Formular in folgender
Fassung aufzunehmen:
.... Nr. des Tagebuches.
Schein.
Herr.zu N.schlachtete heute.
Die Beschau des Schlachtthieres ist ordnungsgemäss geschehen
und hat ergehen, dass das Fleisch als ... . erklärt wurde.
Von diesem Fleisch geht heute ..... Eg zum Verkaufe
nach .....
.den.18 . .
Der Fleischbeschauer.
7) Die Regelung der Fleischbeschaugebühren ist unter Genehm¬
igung der Vorgesetzten Polizeibehörde den einzelnen Gemeinden
und Magistraten anheimgegeben. Die Bezahlung der Fleischbe¬
schaugebühren hat direkt aus der Gemeindekasse zu geschehen, die
Gemeinde hat dagegen die Berechtigung, von den Schlachtenden
eine entsprechende Ahgahe hiefür zu erhöhen.
Für die Beschau bei Nothschlachtungen und bei Pferden ausser¬
halb des Wohnortes, beziehen die Thierärzte die regelmässigen
Taggebühren.
In Orten mit Schlachthausbetrieb unterliegen die Bestimmungen
sub Ziff. 5 und 7 besonderer Regelung, je nach den obwaltenden
Verhältnissen.
8) Jeder Gemeinde bleibt es anheimgestellt, jederzeit die
mikroskopische Fleischbeschau obligatorisch oder fakultativ einzu¬
führen.
9) In Orten, in denen mehrere Metzger wohnen, ist eine ge¬
regelte erfolgreiche Handhabung der Fleischbeschau nur in einem
gemeinschaftlichen Schlachthause möglich und ist daher der Bau von
solchen in allen Landstädtchen anzustreben.
Es kamen nun noch folgende weitere, auf die Fleischbeschau
bezügliche Punkte zur Verhandlung:
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Der Antrag Büttel's, die empirischen Fleischbeschauer in
eigenen Cursen yorzubilden, wird zwar als sehr wünschenswerth
bezeichnet, aber als zur Zeit unausführbar verworfen, dagegen ein
Antrag Zippelius, den Schülern der landwirtschaftlichen Fort¬
bildungsschule Unterricht in der Fleischbeschau zu erteilen, um
so allmählig einen Stamm gut unterrichteter empirischer Fleisch¬
beschauer heranzuziehen, angenommen.
Die Anträge des Referenten: „Vor Aufstellung der empirischen
Fleischbeschauer ist der einschlägige beamtete Thierarzt gutacht¬
lich zu hören, sowie Hausmetzgern und tierärztlichen Pfuschern
kann die Funktion eines Fleischbeschauers nicht übertragen wer¬
den, endlich in Orten, in denen keine Metzger domiziliren, ist die
Aufstellung eines eigenen Fleischbeschauers nicht räthlich, vielmehr
wünschenswerth, dass wo möglich immer nur für mehrere nahe ge¬
legene Orte ein solcher aufgestellt werde, ferner sämmtliche empi¬
rische Fleischbeschauer eines Bezirkes unterstehen der Aufsicht und
periodischen Visitation durch den Bezirksthierarzt, beziehungsweise
dessen Stellvertreter/ werden angenommen.
Der ausserdem von Büttel gestellte Antrag: „in Bezug auf
die möglichste Verhinderung und rechtzeitige Entdeckung von
Uebertretungen der oberpolizeilichen Vorschriften über animale
Lebensmittel erscheint es als dringendes Bedürfnis, ausser den
Fleischbeschauern und den Organen der Ortspolizei, denen in erster
Reihe die diesbezügliche Ueberwachung obliegt, die k. Gendarmerie
zu veranlassen, auf hier einschlägige Contraventionen ihr besonderes
Augenmerk zu richten, und solche in jedem einzelnen Falle zur
Anzeige zu bringen/ wurde gestrichen; dagegen der Antrag von
Zippelius: „Wer den Verkauf von Fleisch und Fleischwaaren
gewerbsmässig oder an öffentlichen Orten betreibt, ist verbunden,
auf Verlangen des Fleischbeschauers jeder Zeit seinen ganzen Vor¬
rath der Beschau zu unterstellen, sowie ein Antrag Burger’s zur
Milchcontrole, dass bei gewerbsmässigem Milchverkaufe auch die
betr. Stallungen und Melkviehbestände einer regelmässigen Visita¬
tion zu unterstellen sind“, angenommen. Veranlassung zu letzterem
Anträge war ein von Kreisthierarzt Zippelius übergebenes Gut¬
achten des Herrn Medizinalrathes Hof mann, welches derselbe an
den ärztlichen Kreisverein von Unterfranken erstattet hat.
Der Passus: „Als Instanzengang hat in erster Reihe der Be-
zirksthierarzt, in zweiter und letzter Instanz der Kreisthierarzt zu
gelten/ wurde angenommen.
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295
Zum Schlüsse der Verhandlungen über diesen Gegenstand der
Tagesordnung wurde noch der Antrag des Referenten: „Sowohl der
Verkauf von Wildpret, Geflügel und Fische etc., als auch beson¬
ders die Verkaufslokale sind seitens des thierärztlichen Beschau¬
personals einer Controle zu unterstellen a , angenommen.
Auf den Antrag Burgers, in Betreff der Gründung einer
Kreisfachbibliothek wurde der Betrag von 50 Mark aus der
Vereinskasse bewilligt, um hiefür grössere wissenschaftliche Werke
anschaffen zu können.
Kreisthierarzt Zippelius erklärte hiezu, dass die in der k.
Hufbeschlaglehranstalt aufgestellte Bibliothek von den Thierärzten
jederzeit benutzt werden könne; um nun aber dieses zu ermög¬
lichen, stelle er den Antrag, dieselbe catalogisiren zu lassen, was
auch angenommen wurde..
Nach der Versammlung vereinigte die meisten Collegen noch
längere Zeit ein gemeinsames Mittagsmahl.
Prieser, Vorstand. Burger, Secretär.
Literatur.
Die Vieliseucben^esetzffebnng Deutschlands- Kommentar zum
Reichsgesetze vom 23. Juni 1880, betr. die Abwehr und Unter¬
drückung von Viehseuchen. Ein Handbuch für Justiz- und
Verwaltungsbeamte, Thierärzte und praktische Aerzte, Land-
und Forstwirthe, Pferdebesitzer und Viehhändler bearbeitet
von F. A. Wen gl er, k. Oberlandesgerichtsrath. Separatab¬
druck aus der „Gesetzgebung des deutschen Reiches mit Er¬
läuterungen.“ Zweit es Heft und Abschluss des Kommentars.
Erlangen, 1881. Verlag von Palm & Enke (Adolph Enke),
gr. 8. 202 8. 4,20 M.
Das auf Seite 215 in Nr. 24 der Wochenschrift über das erste
Heft dieses Kommentars Angeführte gilt gleichmässig auch bezüg¬
lich der übrigen Paragraphen des Reichsviehseuchengesetzes. Die
Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzes nehmen
Bezug sowohl auf die Motive der Gesetzgeber, wie auf die früheren
veterinärpolizeilichen Vorschriften zur Bekämpfung der anstecken¬
den Thierkrankheiten und die neuen Veterinärgesetze anderer Staa¬
ten, namentlich Oesterreichs und werden dieselben in erster Linie
den beamteten Thierärzten und den Polizeibehörden hinsichtlich
Tendenz und Ausführung des Gesetzes von Werth sein. Th. A.
Personalien.
Auszeichnungen.
Die medicinisohe Faoultät der Universität München hat
dem Director der k. Centralthierarzneischule daselbst, Ludwig Fr anok,
in Würdigung seiner hervorragenden Verdienste um die Anatomie der
Hausthiere und die Förderung der wissenschaftlichen Thiermedicin über-
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296
haupt, die Würde eines Doctors der Medioin honoris oausa verliehen.
Das Ehrendiplom wurde am 5. August von einer Deputation der Facul-
tät, bestehend aus dem derzeitigen Decan, Herrn Professor von Voit,
und 2 Professoren dem in dieser Weise Ausgezeichneten in feierlicher
Weise mit einer Ansprache überreicht, worin der Dekan die Leistungen
Franoks auf den verschiedenen Gebieten der Wissenschaft gebührend
hervorhob nnd namentlich betonte, dass derselbe den glänzenden Beweis
geliefert h&be, dass man ein Gelehrter sein könne, ohne Doctor zu sein.
Wir wünschen dem um die Hebung der Münchener Thier arzneischule
und die Förderung der Thierheilkunde hochverdienten Forscher, dass er
sich dieser wohlverdienten und seltenen Auszeichnung noch rocht lange
erfreuen möge!
Dem Departements- und Kreisthierarzte Wilh. KIlsen er in Osna¬
brück wurde der Königliche Kronenorden IV. Gl. verliehen.
Ausgeschrieben e Kr eis thier arztstellen:
r * r . Jährlicher Geisel*« sind «imreichei
nr ei e . otatsmi«,. Gehalt: Zuschan : bii nun bei d. K. Regiernig ii:
Pr. Stargardt. 600 M. — 26. August 1881. Danzig.
Kempen . 600 M. — 8. Septbr. 1881. Düsseldorf,
Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt
Eschenbach. Bewerber um diese Stelle haben ihre vorschriftsmässig
belegten, an das k. Staatsministerium des Innern gerichteten Gesuche
bis zum 1. September d. J. bei der ihnen Vorgesetzten k. Kreisregierung,
Kammer des Innern, einzureichen.
An der hiesigen städtischen Landwirthschaftssohule soll sobald als
möglich ein geprüfter Thierarzt als Lehrer mit einem Gehalte von
jährlich 1200 M. angestellt werden. Der bisherige Inhaber der 8telle
hat auch die Functionen eines beamteten Thierarztes versehen. Privat¬
praxis ist gestattet.
Etwaige Bewerber werden aufgefordert, sich bei uns zu melden.
Varel, 3. August 1881.
Schulvorstand der höheren Lehranstalt,
v. Garssen.
Unterzeichneter Sucht in den nächsten Monaten oder Frühjahr einen
angehenden Thierarzt als Assistenten. Lusttragende wollen sich sofort
wenden an
Regnault, Bezirksthierarzt in Kirchheimbolanden (Pfalz).
Dem Kreisthierarzte Kotelm an n zu Mohrungen ist unter Entbind¬
ung von seinem gegenwärtigen Amte die Verwaltung der Kreisthierarzt¬
stelle des Kreises Loetzen, und dem bisherigen Rossarzte A. J. Ja cob
zu Posen die commiss. Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises
Schroda übertragen worden.
Dem bisherigen Militär-Rossarzt A. H. W o 1 d t ist die commiss Ver¬
waltung der Kreisthierarztstelle für die Kreise Gummersbach und
Waldbroel mit dem Wohnsitze in Gummersbach übertragen worden.
Die erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt Gar-
misoh wurde dem Bezirksthierarzte E. Deschler in Kelheim, die er¬
ledigte Bezirksthierarztstelle für das Bezirksamt Vilshofen dem Distr.-
Thierarzt X. A. Bosch in Türkheim, und die erledigte Bezirksthierarzt¬
stelle für das Bezirksamt Hof dem Bezirksthierarzt K. Ritzer in
Eschenbaoh verliehen.
Verastwortliche ftedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Back) u. Loebner
Verlag von Wilh. Lflderits in Augsburg.*
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraasgcgeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N= 34. August 1881.
Inhalt: Das Civilveterinärwesen, hier den Unterstützungsverein für
die Hinterbliebenen bayer. Thierärzte. — Massregeln gegen Vieh¬
seuchen (Maul- und Klauenseuche). — Milzbrand. — Impfung. —
Errichtung öffentlicher Schlachthäuser und Verkauf des Fleisches
von kranken Thieren. — Massregeln gegen die Rinderpest. (Vieli-
Ein- und Durchfuhr.) — Ansteckeude Hausthierkrankheiten. —
Tagesordnung der Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzto.
— Personalien. _
Das Civilveterinärwesen, hier die Aufstellung der Bezirks-
Thierärzte betr.
Minist-Entscbl. vom 26. Juli 1881 (Mini t.-A -Bl. Nr. 23) an die königl.
Regierungen, Kammern des Innern, an die Distriktspolizeibehörden und
die Bezirksthierärzte ergangen.
Aus Rücksichten der thunlichsten Fürsorge für die Hinter¬
bliebenen der amtlichen Thierärzte wird mit Bezugnahme auf die
Bekanntmachung des k. Staatsministeriums des Innern vom 3. Juni
1876 — G. u. V.-Bl. S. 357 — nachstehende Anordnung getroffen :
1) Die Bezirksthierärzte sind nach erfolgter Ernennung von
der mit der Verpflichtung und Diensteinweisung betrauten Behörde
erst dann zu verpflichten und in den Dienst einzuweisen, wenn
dieselben durch Vorlage der Aufnahmsurkunde und der Beitrags¬
quittung für das laufende Jahr den Nachweis erbracht haben, dass
sie dem Unterstützungsvereine für die Hinterbliebenen bayerischer
Thierärzte als Mitglieder angehören.
2) Jeder Bezirksthierarzt ist verpflichtet, Mitglied des in Ziff. 1
erwähnten Unterstützungsvereines bis zum Eintritte in ein Amt mit
pragmatischen Rechten za bleiben.
3) Die bereits angestellten Bezirksthierärzte sind nur in dem
Falle zum Eintritt in den Unterstützungsverein verpflichtet, wenn
sie, einem dessfalls gestellten Ansuchen entsprechend, auf eine andere
Bezirksthierarztstelle versetzt werden.
Die Bestimmung Ziffer 1 findet in diesem Falle gleichmässige
Anwendung. _
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Massregeln gegen Viehseuchen betr.
Bekanntmachung des k. b. Staatsministeriums des Innern yom 10. Aug.
1881 (Ges. u. Verord.-Bl Nr. 49).
Nachdem die Einschleppung und Weiter Verbreitung der Mau 1-
und Klauenseuche des Rindviehes, der Schafe, Ziegen und
Schweine in einigen Regierungsbezirken in der Regel durch die
Einfahr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn veranlasst wird, so
werden auf Grund des §. 7 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880,
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr., — Reichs-
Ges.-Bl. S. 153 ff. — und des §. 8 der hiezu erlassenen Aller¬
höchsten Ausführungsverordnung vom 23. März 1881 — Gesetz-
und Verordn.-Bl. S. 129 ff. — nachstehende Vorschriften über die
Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn getroffen:
1) Die Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn in die
Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Regens¬
burg sowie Oberfranken ist nur an den von den einschlägigen k.
Regierungen, Kammern des Innern, hiefür bestimmten Eintrittsorten
nach vorgängiger Feststellung des unverdächtigen Gesundheitszu¬
standes der betreffenden Schweine durch den hiefür bestellten Con¬
trolthierarzt gestattet.
Von der Beibringung von Viehpässen für die zur Einfuhr be¬
stimmten Schweine wird jedoch Umgang genommen.
2) Die Untersuchung der Sehweine sowie die schriftliche Be¬
stätigung der Zulässigkeit der Einfuhr durch den Controlthierarzt
hat nach Massgabe der in der Dienstes-Instruktion für die Control-
Thierärzte vom 12. April 1880 — Amtsblatt des k. Staatsminist,
d. I. S. 159 ff. — enthaltenen Vorschriften zu erfolgen.
3) Die Kosten der thierärztlichen Untersuchung sind von dem
Einführenden zu tragen. Bezüglich der Festsetzung und Erhebung
der Besichtigungsgebühren haben die Bestimmungen der Ministerial-
Bekanntmachung vom 20. Dezember 1879, Massregeln gegen Vieh¬
seuchen betreffend — Ges.- u. Verord.-Bl. S. 1536 f. — und des
hiezu erlassenen Ausschreibens des k. Staatsministeriums der Finan¬
zen vom 11. März 1880 Nr. 18 666 — Amtsbl. d. k. Staatsminist,
d. I. S. 129 ff. — in Anwendung zu kommen.
4) Die Distriktspolizeibehörden haben zur pünktlichen Durch¬
führung dieser Massregeln entsprechend mitzuwirken und die Polizei¬
organe an der Grenze zur strengsten Ueberwachung anzuweisen.
5) Wer den Vorschriften in Ziffer 1 zuwider Schweine aus
Oesterreich-Ungarn in Bayern einführt, wird im Hinblicke auf §. 66
Ziff. 1 des Eingangs erwähnten Reichsgesetzes mit Geldstrafe bis
zu 150 M. oder mit Haft, sofern nicht nach anderweitigen gesetz¬
lichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, bestraft.
6) Gegenwärtige Bestimmungen treten mit dem Zeitpunkte ihrer
Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatte in Wirksamkeit.
Von diesem Zeitpunkte an sind die von den k. Kreisregierungen,
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299
Kammern des Innern, von Oberbayern und Niederbavern, dann der
Oberpfalz und von Regensburg sowie von Oberfranken anf Grand
der älteren Bestimmungen zur Verhinderung der Einschleppung der
Maul- und Klauenseuche aus Oesterreich-Ungarn erlassenen ober-
polizeilichen Vorschriften aufgehoben.
Verhütung des Milzbrandes bei Tbieren durch Impfung.
Professor Pasteur aus Paris hielt vor dem internationalen
Aerztecongress in London einen interessanten Vortrag, in welchem
er nach eingehender Erläuterung seiner Methode bemerkte, dass
dieselbe bald, nachdem sie bekannt geworden, in Frankreich grossen
Anklang fand. Bekanntlich wurden Pasteur von der Landwirth-
schaftsgesellschaft zu Melun 50 Schafe und 10 Rinder zur Verfüg¬
ung gestellt um an diesen Thieren einen entscheidenden Versuch
über die Richtigkeit seiner Theorie von der Verminderangsfähigkeit
der Ansteckung durch Einimpfung von Parasiten, welche unter ge¬
wissen Verhältnissen gezüchtet wurden, anzustellen. Die Versuche,
welche im Beisein einer grossen Anzahl von Autoritäten und Thier¬
ärzten vorgenommen wurden, ergaben die glänzendste Bestätigung
der von ihm aufgestellten Theorie.
Am 5. Mai wurden die Versuche mit 50 Schafen, 8 Kühen,
1 Stier, 1 Ochsen und 2 Ziegen begonnen; 25 Schafe, 6 Kühe und
1 Ziege wurden mit je 5 Tropfen einer Flüssigkeit geimpft, die
den durch Cultur geschwächten Virus enthielt, weloher die Ursache
jener Seuche ist, die man als fi&vre cbarbonneuse (Milzbrand) be¬
zeichnet. Am 17. Mai wurde bei denselben Thieren die Impfung
wiederholt und zwar ebenfalls mit einem geschwächten Virus, dessen
Ansteokungsfähigkeit aber eine grössere war, als jene des am 5. Mai
verwendeten.
Am 31. Mai wurden sämmtliche, also aueh die nichtgeimpften
Versuchsthiere mit der bösartigsten Microbia inoculirt. Die vorher
mit geschwächtem Virus geimpften Thiere blieben gesund, die
übrigen ungeimpften Thiere starben an Milzbrand binnen 50
Stunden.
Pasteur erwähnte, dass er seit dem Bekanntwerden dieser
Versuchsresultate der Nachfrage der Landwirthe nach cultivirtem
Impfstoff kaum genügen konnte; in einem Zeitraum von 15 Tagen
seien in den Departements der Umgebung von Paris mehr als
200000 Schafe sowie eine grosse Menge Rinder und Pferde geimpft
worden. (D. R.-A.)
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300
Die Errichtung öffentlicher Schlachthäuser und die Verwerth-
uDg des Fleisches von kranken Thieren. Wenn man
nur wenige Dezennien zurückgeht und sich der manpigfachen
Widerwärtigkeiten erinnert, welche der Thierarzt in seinem Berufe
als Fleischbeschauer durchzumachen hatte und weiters in Betracht
zieht, welche Hindernisse der Errichtung öffentlicher Schlachthäuser
vielfältig auch heut zu Tage noch in den Weg gelegt werden, nicht
allein von vielen Metzgern sondern auch von einem Theile des
fleischconsumirenden Publikums, obschon die Herstellung solcher
Anstalten lediglich nur im Interesse des gemeinen Wohles und
ganz besonders in dem der reellen Metzger gelegen ist, dann muss
man es als einen grossen Fortschritt erkennen, wenn aus der Mitte
der betheiligten Gewerbegenossen selbst Aeusserungen und Anträge
hervorgehen, welche ein volles Yerständniss für die Bedeutung
dieser in sanitärer Hinsicht so wichtigen Fragen bekunden.
Die Verhandlungen des 7. im Juni d. J. zu Stuttgart tagenden
„Deutschen Fleischer-Congresses“ bezeugen dies in anerkennens-
werther Weise und ohne auf weitere Erörterungen hierüber einzu¬
gehen, lassen wir lediglich die bezüglichen Punkte der gepflogenen
Verhandlungen aus der „Deutschen Fleischerzeitung“ hier folgen:
Punkt 4. „Ueber die Errichtung öffentlicher
Schlachthäuser“ äussert sich der Beferent u. A.: „Oeffentliche
Schlachthäuser sind bekanntlich nichts Heues; in England, Frank¬
reich, Belgien, Amerika bestehen solche, in Deutschland hatten wir
sie schon vor mehr denn 200 Jahren, nur seit etwa 70—80 Jahren
sind dieselben in vielen Städten eingegangen. Die öffentliche
Fleischbeschau ist das Hauptmotiv zur Begründung des Baues der
öffentlichen Schlachthäuser und es ist leider nicht zu verhehlen,
dass die vielen schlecht eingerichteten Privat-Schlachtstätten die
leidige Veranlassung sind, dass die guten Privat-Schlachtanstalten
mit darunter leiden müssen. Ferner ist die Sucht zu leicht Geld
zu verdienen mit die Ursache, dass Fleischer oft Vieh schlachten,
welches im sanitären öffentlichen Interesse nicht geschlachtet wer¬
den sollte; dies wird in einem öffentlichen Schlachthause nicht, oder
doch nicht unter Verantwortlichkeit des betreffenden Fleischers
passiren, kann aber leicht in Privatschlachthäusern Vorkommen.
Leider gibt es unter den Fleischern derartige Elemente und diesen
muss auf die eine oder die andere Weise das Handwerk gelegt
werden; dies kann aber nur durch öffentliche Schlachthäuser ge¬
schehen. Ist doch schon grosses Unglück über manchen Fleischer
hereingebrochen, der krankes Vieh in seiner Privatbehausung
schlachtete, ohne die betreffende Krankheit zu kennen; schwere
Strafen trafen ihn dann; doch wäre ihm dies nicht passirt, wenn
er solches Vieh im öffentlichen Schlachthause hätte schlachten
müssen, woselbst ein Thicrarzt die Aufsicht und auch die Verant-
wortung habe.“
Punkt 5. Ueber einheitliche sanitätspolizeiliche
Bestimmungen bei vorkommenden Fällen von Viehkrankheiten
und über die Verwerthung des Fleisches vpn kranken Thieren
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301
führt Referent aus, „dass der Grundgedanke dieser Frage nur der
sein könne, unsere Collegen vor den Folgen zu schützen, welche
der Verkauf kranken Fleisches nach sich zieht, insbesondere von
Fleisch, welchem Krankheiten anhaften, die der Fleischer gar nicht
kennt oder kennen konnte. Es ist zu bedauern, dass wir nicht
überall eine geregelte ordentliche obligatorische Fleischschau be¬
sitzen; in deren Folge treten oft für den Fleischer, welcher sein
Geschäft höchst ordnungsmässig und reell betreibt, die empfind¬
lichsten Strafen ein, die ungeheuer verschieden sind und zwischen
den schwersten Gefängniss- und nur leichten Ordnungsstrafen
yariiren. Ein vorgetragener Fall zeigte, dass ein Fleischer, der
ohne Absicht krankes Fleisch zu verkaufen, dennoch unglücklicher¬
weise solches verkauft hatte, zu 6 Monaten Gefängniss und 1 Jahr
Ehrenverlust verurtheilt worden ist. — Es entsteht nun die Frage,
welche durch gesetzliche Bestimmungen präzisirt werden müsste:
Welche Krankheiten der Schlachtthiere sind gesundheitsgefährlich ?
Welche sind es nicht? Bei welchen Krankheiten muss das ge-
sammte Fleisch des betreffenden Thieres total verworfen werden?
'Bei welchen Krankheiten nicht? Denn es wird z. B. das Fleisch
perlsüchtiger Rinder in manchen Gegenden bei dem geringsten An-
*satz von Perlsucht verworfen, in anderen Gegenden erst dann, wenn
die Blasen in Eiter übergegangen sind. Diese Fragen müssten
durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen, welche auf Grund
wissenschaftlicher Gutachten zu erlassen wären, geregelt worden.“
Nachdem von der einen Seite, unter Bestätigung der vom
Referenten dargelegten Ansichten, ausgesprochen wurde, dass ein¬
zelne Fälle vorkämen, in denen durch Genuss von Fleisch Krank¬
heiten bei Menschen aufgetreten seien, ohne dass die Krankheit, an,
welcher das Thier gelitten hat, festgestellt werden konnte, ander-
derseits, dass der Fleischer überhaupt kein krankes Vieh schlachten
solle, gleichgütig, ob die Krankheit hoch : oder niedergradig sei,
entgegnete Referent, „dass dies vollständig zügegoben werden müsse,
dass es aber oft vorkomme, dass die Merkmale so geringfügig seien,
dass weder Käufer noch Verkäufer dieselben erkennen können.
Wir haben nicht nur die Collegen der grossen Städte zu schützen,
sondern auch die der kleineren und des platten Landes. In den
grossen Städten ist es leicht ausführbar, nur gesundes Vieh zu
schlachten, weil dort der Thierarzt immer zur Hand ist, in den
kleineren Städten und auf dem Lande verhält sich die Sache anders,
die Krankheitserscheinungen sind erst nach der Schlachtung sicht¬
bar und der dortige College bat nicht den geringsten Anhalt, wenn
nicht einheitliche Bestimmungen vorhanden sind; sollte er z. B.
Fleisch von einem Thier vernichten lassen, dessen Verkauf nicht
gesetzlich verboten ist, so wird er vom Vorbesitzer keine Entschäd¬
igung verlangen können. Die Schwierigkeit für den Fleischer
besteht noch darin, dass die meisten von ihnen vom Besitzer kaufen
und vor der Abnahme den Kaufpreis entrichten müssen; das Zu¬
rückerhalten des Kaufpreises aber oft unmöglich wird. Bei geringen
Krankheitserscheinungen erkennt jedoch oft der Thierarzt die Ge-
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302
niessbarkeit des Fleisches an und der reellste Fleischer kommt in
die Lage, will er nicht schwere Verluste erleiden, das Fleisch solcher
Thiere zu verkaufen, oder zum Nutzen des Verkäufers schweren
Schaden zu erleiden. Es gibt selten ein Schlachtthier, welches in
allen Theilen normal und absolut gesund sei, und da wäre es wün¬
schenswert^ dass durch gesetzliche Bestimmungen diese Angelegen¬
heit geregelt würde. Referent empfiehlt nochmals die beantragte
Petition zur Annahme, welche bei erfolgter Abstimmung dann auch
fast einstimmig beschlossen wird. Das Präsidium wird mit dem
Weiteren beauftragt.
Massregeln gegen die Rinderpest betr. ist eine vom Ober¬
präsidenten der Provinz Schlesien erlassene Verordnung am
1. August d. J. in Kraft getreten, durch welche im Hinblick auf
die wiederkehrenden Ausbrüche der Rinderpest in Russland und
Oesterreich-Ungarn und auf die beständige Gefahr der Einschlepp¬
ung derselben, insbesondere durch, eingeschmuggeltes Rind¬
vieh, für den Umfang des Regierungsbezirks Breslau die Ein- und
Durchfuhr von lebendem Rindvieh aus Russland und Oesterreich-
Ungarn verboten wird. Die Einfuhr von lebenden Schafen auq
Russland und Oesterreich-Ungarn, sowie von Ziegen aus Russland
bleibt verboten. Die Einfuhr von Ziegen aus Oesterreich-Ungarn
wird unter Umständen gestattet werden. Ebenfalls verboten ist die
Ein- und Durchfuhr aller von Rindvieh, Schafen und Ziegen stam¬
menden Theile in frischem Zustande und von Dünger aus Russland
und Oesterreich-Ungarn (mit Ausnahme von Butter, Milch und
Käse), sowie die Einfuhr von Lumpen, welche nicht in Säcke ver¬
packt sind. Erlaubt ist die Ein-und Durchfuhr der nachbemerkten
von Rindvieh, Schafen und Ziegen stammenden Theile und Erzeug¬
nisse : vollkommen trockene oder gesalzene Häute und Därme, ge¬
schmolzener Talg in Gefässen oder in Blöcken, vollkommen luft¬
trockene und von Weichtheilen befreite Knochen, Hörner und Klauen,
Knochenmehl, Wolle und Haare, wenn sie in Säcke verpackt sind,
Blutkuchen (Blutdünger), wenn sie fein pulverisirt sind oder zu
Pulver gerieben werden können und vollkommen geruchlos sind;
vollkommen durchpöckeltes Fleisch ist gestattet, eben so auch von
Lumpen, wenn sie in Säcke verpackt sind. (D. R.-Anz.)
Im gleichen Betreffe wird vom k. b. Staatsministerium des
Innern unterm 27. Juli c. (Ges.- u. Yerordngsbl. Nr. -45) bekannt
gegeben, dass gemäss der Bestimmungen des Schlussprotokolls zum
k*:vi^lN^er trage zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn vom
23. Mai c. und des Bundesrathsbeschlusses vom 7. Juli c., in Ab¬
änderung der Ministerial-Bekanntmachung vom 28. Juli 1879 (siehe
Wochenschr. 1879 Ste. 289 u. f.) nachstehende Bestimmungen ge¬
troffen werden.
1) Das Verbot der Durchfuhr von Rindvieh aus Oester¬
reich-Ungarn wird bis auf Weiteres dahin ermässigt, dass auf der
Eisenbahnlinie Kufstein via Rosenheim nach Salzburg jedoch nicht
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303
umgekehrt und nur tiroler und yorarlberger Rindvieh unter Be¬
achtung der Controlvorschriften an den von der k. Regierung von
Oberbayern festgesetzten Tagen oder auf besonderes Ansuchen zu
der vom k. Bezirksamte bestimmten Zeit ohne jede Aus- und Um¬
ladung der Thiere durch Bayern transportirt werden darf.
2) Dem einzelnen Wirthschaftsbesitzer in den bayerischen
Grenzbezirken wird für den eigenen Wirthschaftsbetrieb die Ein¬
fuhr von jährlich 12 statt bisher 6 Stück Nutz- und Zuchtvieh
unter den seitherigen Bedingungen gestattet und die Confinirangs-
zeit der eingebrachten Stücke von 2 Monaten auf 45 Tage ermässigt.
Ansteckende Häusthierkrankheiten im kgl. b. Regierungs¬
bezirke Schwaben und Neuburg während des Monats Juli
1881. Wegen Rotz wurde das einzige Pferd 1 Stalles im Amts¬
bezirke Mindelheim getödtet. — Bei 1 vom Viehhofe in München
eingeführten österreichischen Ochsen wurde im Schlachthause der
Stadt Augsburg die Lungenseuche constatirt. — Auf den
Alpen der Gemeinden Trauchgau, Buching und Schwangau, und in
einzelnen Ställen des Amtsbezirks Füssen sind 41 Stück Rindvieh
dem Milzbrand erlegen; auch im Amtsbez. Nördlingen ist 1 Rind
an dieser Seuche gefallen. — Die Räude ist bei 1 Pferde im
Amtsbezirke Kempten und bei 2 Schafherden im Amtsbezirke Nörd¬
lingen festgestellt worden.
Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte in Salzburg.
1881. XI. Sektion: Veterinärkunde.
Sonnabend, den 17. September.
Allgemeine Tagesordnung. Abends: Gesellige Vereinigung im Cur-
hause.
Sonntag, den 18. September.
Morgens 10 Uhr: I. allgemeine Sitzung in der Aula. Nachmittags
3 Uhr: Besuch der Festung und besonderer Aussichtspunkte.
Abends 7 Uhr: Gartenfest in den Curhaus-Anlagen.
Montag, den 19. September.
Specielle Tagesordnung. Morgens: Besuch des grossen Hornvieh¬
marktes in Siegenheim (Auftrieb ca. 2000 Stück)/ Versammlung
7*7 Uhr früh beim Cafe Tomaselli, wo Wägen bereit stehen.
Nachmittag 4 Uhr: I. Sitzung der Veterinär-Section. 1) Con-
stituirung und geschäftliche Erledigungen. 2) Prof. Dr. Pütz-
Halle: „Ueber Lungenseuche-Impfung. a 3) Prof. Dr. Bollin-
g e r -München: Thema Vorbehalten.
Allg. T. Abends 7 Uhr: Concert im Mirabell.
Dienstag, den 20. September.
•Spec. T. Morgens 7*8 Uhr: II. Sitzung der Veterinär-Section.
1) Prof. Dr. Lee hn er -Wien: „Ueber Hufrotation.“ 2) Prof.
Dr. Annacker-Düsseldorf: „Ueber Pferderotz und dessen
Diagnose.“
Allg. T. Mittags 12 Uhr 30 Minuten. .Ausflag nach Reichenhall«
Mittwoch, den 21. September.
Allg. T. Morgens 87* Uhr: II. allgemeine Sitzung.
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304
Spec. T. Nachmittags 4 Uhr: III. Sitzung der Yeterinär-Section.
1) Landesthierarzt Ly dt in-Karlsruhe: Thema yorbehalten.
2) Thierarzt Koch - Wien: „Die Veterinärmedicin u. der Staat.“
Allg. T. Abends 7 Uhr: Concert und Reunion im Curhause.
Donnerstag, den 22. September.
Allg. T. Morgens 8 Uhr: Ausflug per Bahn nach Zell am See.
Spec. T. Vormittags: Weiterfahrt nach Saalfelden zum Besuche
des grossen Jährlingsmarktes (Auftrieb ca. 800 Stück Fohlen).
Freitag, den 23. September.
Spec. T. Morgens 8 Uhr: IY. (Schlusssitzung der Veterinär-Section.
Allg. T. Mittags 1 Uhr: Gemeinschaftliches Mittagessen. Nach¬
mittag: Ausflüge in die Umgebung. Abends 7 Uhr: Prome¬
nade-Musik im Curhause.
Sonnabend, den 24. September.
Allg. T. Morgens 10 Uhr: III. allgemeine Sitzung. Abends 7 Uhr:
Abschiedsgruss mit Liedertafel im Curhause.
NB. Die Sitzungen der Veterinär-Section finden im Bürger-
Schulgebäude statt. _
Personalien.
Ausgeschriebene Kreisthierarztstellen:
K , f . • Jkhrlicbr Gesuehe lind «imreieliei
m * * * «Utiniu. Gehalt: Zaicbui: bis tun bi d. I. Regiemg ii j
Heilsberg, ; — — 15. Sept. 1881. Königsberg .
Mohrungen . 600 M. 600 M. 15. Sept. 1881. Königsberg.
Die Stelle eines Assistenten für Anatomie etc. an der K. Thierarz-
neisohule in Stuttgart ist neu zu besetzen. Die Bewerber um dieselbe,
mit welcher vorerst ein Jahresgehalt von 800 M. nebst freier Wohn¬
ung, Holz und Beleuchtung verbunden ist, werden aufgefordert, sich
binnen 14 Tagen unter Beifügung des Approbationscheines und eines
Curriculum vitae bei der Direction der Schule zu melden.
15. August 1881.
An der hiesigen städtischen Landwirthschaftsschule soll sobald als
möglich ein geprüfter Thierarzt als Lehrer mit einem Gehalte von
jährlich 1200 M. angestellt werden. Der bisherige Inhaber der Stelle
hat auch die Functionen eines beamteten Thierarztes versehen. Privat¬
praxis ist gestattet.
Etwaige Bewerber werden aufgefordert, sich bei uns zu melden.
Varel, 3. August 1881.
Schulvorstand der höheren Lehranstalt.
* v. Garssen.
Der Unterzeichnete sucht sofort einen tüchtigen und verlässigen
Assistenten. Bur approbirte Thierärzte wollen sich melden bei
Franz Kiefer, prakt. Thierarzt
in Lampertsheim a./Rhein bei Mannheim.
Die erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt Mil-*
tenberg ist dem Distriktsthierarzte J. B. Muschaweokh in Bischofs- v
heim a./Rhön verliehen worden.
Der Distriktsthierarzt W. Kehlen zu Höohstädt, Bezirksamts Dillin¬
gen hat auf seine Stelle verzichtet und wird sioh in der Stadt Börd-
1 i n g e n niederlassen. __
Verantwortliche Hedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von ä&ekl d. Lochner
Verleg von Wilh. Lüde ritz in Augsburg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
herauigegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N= 35. September 1881.
Inhalt: Die Staupe der Pferde. — Hftmorrhagien in den l'&orpeln
der Ellenbogengelenke bei Influenza. — Die Pferdezuoht Norwegens.
— Die deutsche Viehzucht- und Herdbuch-Gesellschaft — Central-
hülfskasse für die Aerzte Deutschlands. — Staatsstipendien behufs
Heranbildung von Thierfirzten. — Personalien. — Vorlesungen an
der Thierarzneisohula zu Stuttgart. — Zur Notiz, _
Die Staupe der Pferde. (Influenza erysipelatosaEqnorum.
Febris catarrhalis epidemica contagiosa Equorum.)
Von Prof. W. Dieokerhoff in Berlin.
Ueber Deutschland und Frankreich hat sich seit dem -
Frühjahr dieses Jahres wiederum unter den Pferden die be¬
kannte Seuchenkrankheit verbreitet, welche in der Literatur
der letzten Jahrzehnte meistens als „Influenza“ oder als eine
besondere Form der „Influenza“ erörtert wird.
In der Beurtheilung und insbesondere in der Benennung
dieser Seuche herrschen unter den Fachmännern fortwährend
die widersprechendsten Ansichten. Um zur Lösung derselben
einen kleinen Beitrag zu liefern, erlaube ich mir in dieser
Zeitschrift einige allgemeine Bemerkungen über die Krankheit
mitzutheilen und den deutschen Fach genossen einen beson¬
deren Kamen für die Bezeichnung derselben vorzuschlagen.
Dass die Seuche keine neue Pferdekrankheit ist, lehrt
die Geschichte der Thierarzneikunde. Soleysel beobachtete
sie 1648 in Deutschland. Allgemein war ihre Verbreitung im
westlichen Europa 1688 und 1699. In erheblicher Zahl er¬
krankten die Pferde in Europa 1711 und 1712, darauf wie¬
der 1732, ferner 1767 und 1776 an dieser Seuche. 1786
trat sie von neuem in Hannover auf, von wo sie nach Süd¬
deutschland und Italien vordrang. Mehr Aufmerksamkeit wurde
der Krankheit von den Thierärzten gewidmet, als sie von 1804
bis 1806 in Dänemark, Deutschland, Italien und andere n Län-
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dem des westlichen Europa’s herrschte» Zur Kennzeichnung
ihres Charakters wählte man verschiedene Namen: Influenza,
nervöses Katarrhalfieber, nervöse Brustseuche, rheumatisches
Nervenfieber; ferner Faulfieberseuche (H a v e m a n n), Nerven¬
fieber (Naumann), gutartiges Nervenfieber (Pilger), bös¬
artiges epizootisches Pferdefieber (Viborg), bösartiges Faul¬
fieber mit Entzündung der Lungen und Leber (Wo Ist ein).
In den Kriegsjahren 1813 und 1814 erschien die Seuche in
Norddeutschland im Gefolge der russischen Armee. Mit Rück¬
sicht hierauf fand die Bezeichnung „russische Pferdeseuche a
viel Anklang. Ich rechne auch zu dieser Krankheit die 1820
in Berlin beobachtete Pferdeseuche, welche Dieterichs für
ein „katarrhalisch-entzündliches Fieber mit gastrischen und
nervösen Complicationen“ erklärte. Um dieselbe Zeit trat die
Krankheit auch in Ostpreussen auf. Die Jahre 1824 und
1825 zeichneten sich durch ein allgemeines Herrschen der
Seuche in Frankreich, sowie im südlichen und westlichen
Deutschland aus. Girard gab ihr den Namen „Gastro-
Enterite* und in Deutschland bezeichnete man sie vielfach
als „französische Seuche.“ Anker nennt sie „epizootisches
Nervenfieber“ und Franque „nervöse Seuche der Pferde.“
Hayne, welcher die Krankheit 18'6 beobachtete, hält sie
für ein „epizootisches, gastrisch-nervöses Fieber.“ Yon 1827
bis 1828 erlangte die Seuche in Pommern und Brandenburg,
namentlich in Berlin eine allgemeine Verbreitung. Hertwig
erklärt sie für eine Form der Influenza, und in specie für
ein „katarrhalisch-nervöses Fieber.“ Veith beschreibt sie in
seinem Handbuch als „seuchenartiges Katarrhfieber des Pfer¬
des.“ Seit dieser Zeit wird in den Handbüchern der Patho¬
logie dieser Krankheit gewöhnlich blos als einer Form der
Influenza gedacht. Hering betrachtet sie als „gastrisch-
rothlaufartige Form,“ S p i n o 1 a als „gastrisch-rheumatische
oder biliös-rheumatische Form“ der Influenza.
Daneben werden in der Literatur oft die Bezeichnungen:
„Typhus der Pferde,“ „Pulmonal-Typhus“ und „typhöse In¬
fluenza“ gebraucht. Eine grosse Verbreitung erlangte die
Seuche 1851 in Norddeutschland, namentlich in Berlin. Wah¬
rend des preussisch-österreichischen Krieges 1866 herrschte
sie sehr verbreitet unter den Militärpferden in Wien. Roll
gedenkt derselben unter dem Namen der „katarrhalischen Form
der Influenza.“ Im Herbst 1869 machte sich die Seuche in
Petersburg bemerklich und in den ersten Monaten des Jahres
1870 trat sie in Dorpat und Umgegend auf. Jessen, welcher
im Mag. f. d. ges. Thierh. Bd. 36 eine Beschreibung von der-
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selben veröffentlicht hat, bezeichnet sie als Influenza. Bald
darauf und zweifellos begünstigt durch die mit dem deutsch¬
französischen Kriege veranlassten zahlreichen Pferdetransporte
erfolgte ihre Einschleppung aus Russland nach Deutschland.
In Berlin griff die Krankheit während des Winters 1870/71
ziemlich weit um sich. Ger lach erkannte ganz richtig, dass
sie von dem in Deutschland vorzugsweise als „Influenza“ be-
zeichneten Leiden der Pferde verschieden sei. Er nannte die
Seuche deshalb „Typhus der Pferde.“ Da er aber der üblichen
Nomenclatur folgend auch andere Pferdekrankheiten mit dem
Namen des Typhus belegte, so gerieth er in die Nothwendig-
keit, die hier gemeinte Seuche als eine besondere Form des
Pferde-Typhus anzusehen, was ich nicht für zulässig halte.
Von Osten nach Westen vorschreitend, kam die Seuche 1871
in verschiedenen Gegenden Deutschlands und bald darauf auch
in Belgien ufid Frankreich zum Ausbruch. Unter den Pfer¬
den der deutschen Occupations-Armeen grassirte sie im Früh¬
jahr 1871 viele Wochen hindurch. Mit der Rückkehr der
deutschen Heereskörper aus Frankreich gelangte sie nach
Süddeutschland. Von ihrer Eruption in Augsburg während
des Sommers 1871 hat P. Adam, welcher sie als Influenza
betrachtet, in dieser Wochenschr. (1871) Mittheilung gemacht.
In den Jahren 1871 und 1872 herrschte die Seuche in Eng¬
land, namentlich unter den Pferden der grossen Städte. Mehr
Aufsehen, als bis dahin geschehen, machte die Krankheit als
sie im Herbst 1872 in Nordamerika erschien. Ich halte es
nicht für unmöglich, dass der Ansteckungsstoff aus England
nach Amerika verschleppt sein kann. Die ersten Eruptionen
wurden in Canada festgestellt. In wenigen Wochen verbrei¬
tete sich die Seuche wie im Fluge, auf zahlreiche Pferde¬
bestände in den grossen Handelsstädten der nordamerikanischen
Union. Allgemein nahmen die politischen Zeitungen von ihren
Ausbrüchen und den hierdurch herbeigeführten wirtschaft¬
lichen Verlusten Notiz. Ich finde indess, dass die meisten
Zeitungs-Reporter sich hierbei einer argen Uebertreibung
schuldig gemacht haben. Von den nordamerikanischen Sach¬
verständigen wurde die Epidemie vielfach als eine neue Pferde¬
krankheit betrachtet. Man nannte sie „Influenza“ oder auch
„Epihippic-Fever“. In Deutschland fand dagegen nach der in
den politischen Blättern gebräuchlichen Sprachweise der Name
der „amerikanischen Pferdeseuche“ allgemeinen Anklang.
Aus Frankreich wird berichtet, dass daselbst die Seuche
in den ersten Monaten dieses Jahres mehrfach beobachtet sei
und im Frühjahr zu Paris allgemein geherrscht habe. Die
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französischen Thierärzte geben ihr die Bezeichnung „Gastro-
Enteritis“ oder auch „Gastro-Hepatitis.“ Wie ich den jüngsten
Publicationen von Zündel und Ly dt in entnehme, ist sie
ferner während der letzten Monate im Eisass, in Baden und
in Bayern (München) zum Ausbruch gekommen. Zündel
gebraucht zu ihrer Bezeichnung den Kamen: Typhus der
Pferde, während Ly dt in sie als Influenza mit verschiedenen
Formen (Kopfform, Brustform, Abdominalform etc.) betrachtet.
In Berlin erschien die Krankheit Anfangs Juni d. J. Sie
hat seitdem zahlreiche Pferdebestände heimgesucht und herrscht
gegenwärtig noch in grosser Verbreitung. Die Berliner Om¬
nibus-Gesellschaft besitzt 1050 Pferde, welche in 5 Depots
aufgestellt sind. Seit dem 27. Juni d. J. ist die Seuche nach
und nach in 4 Depots eingedrungen. Bis jetzt sind 497
Pferde erkrankt, von welchen aber der grösste # Theil schon
wieder genesen ist. Voraussichtlich werden noch 2 bis 3
Wochen vergehen bevor die Krankheit unter den Pferden der
Gesellschaft zum Aufhören kommt. Von den 497 Krankheits¬
fällen haben 13 einen tödtlichen Ausgang genommen. In
mehreren grösseren Beständen sind 10 bis 15 Procent der zu
denselben gehörigen Pferde durch die Krankheit zu Grunde
gegangen. Andere Besitzer haben geringe oder keine Ver¬
luste gehabt, so dass im Durchschnitt etwa 5 Procent von den
constatirten Krankheitsfällen einen tödtlichen Verlauf gehabt
haben mögen.
Es ist nicht meine Absicht, in diesem Aufsatze eine um¬
fassende Darstellung von der Pathologie der Seuche, die ich
theils im Jahre 1871, theils im laufenden Jahre bei mehr als
1200 Pferden beobachtet habe, zu entwerfen. Nur so viel
will ich hervorheben, dass das Uebel eine specifische, an¬
steckende und fieberhafte Infectionskrankheit von acutem Ver¬
laufe darstellt. Die Entstehung ist immer auf Ansteckung
zurückzuführen. Andere Ursachen haben an der Erzeugung
der Seuche keinen Antheil. Die Infection erfolgt der Kegel
nach durch die ausgeathmete Luft der kranken oder in der
Reconvalescenz befindlichen Pferde. Es kann aber auch auf
indirectem Wege eine wirksame Uebertragung des Contagiums
durch Personen von kranken auf gesunde Pferde erfolgen.
Nach der Infection vergehen 5 bis 6 Tage bis zum offenkun¬
digen Hervortreten der Krankheitssymptome. Das specifische
Fieber dauert 3 bis 5 Tage; die Reconvalescenz erfordert da¬
gegen sehr oft noch eine Zeit von 1 bis 2 Wochen. Nicht
selten verschlimmert sich der Zustand während der Recon¬
valescenz, Alle Pferde, welche gleich im Beginn der Erkrank-
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ung ausser Dienst gestellt, in einen zweckmässigen mit guter
Respirationsluft versehenen Stall gebracht und sorgfältig ge¬
pflegt werden, überstehen die Affection fast ausnahmslos. Da¬
gegen wirkt jede Anstrengung der kranken Pferde und der
Aufenthalt in dumpfen und übermässig warmen Ställen un¬
günstig auf den Krankheitsverlauf. Auch im Reconvalescenz-
Stadiura kann eine erhebliche Anstrengung den Pferden ver¬
derblich werden.
Etwa 10 Procent der Pferde haben für das Contagium
keine Empfänglichkeit. Weitere 15 bis 20 Procent erkranken
nach der Ansteckung nur in einem geringfügigen Grade.
Die Krankheit setzt sich aus Affect’onen verschiedener
Organe zusammen. Die wichtigsten sind: 1) Fieber, bei
welchem eine Temperatur-Erhöhung von 39,5 bis 40,0 bis
40,5 bis 41,0 bis 41,5 und selbst bis 41,7 Grad Celsius, un¬
gleiche Erwärmung der äusseren Haut und der Nasenschleim¬
haut, die sich häufig kalt anfühlt, ausserdem oft gesträubtes
Haar, aber niemals Schüttelfrost oder Muskelzittern beob¬
achtet wird. 2) Parenchymatöse Myocarditis, die ich als den
gefährlichsten Bestandtheil der Krankheit betrachte; sie be¬
dingt vorzugsweise die Frequenz des Pulses, die sich zuweilen
nur auf 56 bis 60, bei allen schweren Krankheitsfällen aber
auf 70 bis 80 bis 90 bis 100 und selbst bis 120 Schläge
erhöht. 3) Oberflächlicher Katarrh der Respirations-Schleim¬
haut mit leichtem Nasenausfluss, geringer Intumescenz der
Kehlgangs-Lymphdrüsen und Hustenreiz. 4) Erysipelatöse
Entzündung der Conjunctiva Palpebrarum mit ödematöser In¬
filtration, welche namentlich in der Schleimhautfalte zwischen
dem Blinzknorpel und dem Bulbus bemerklich wird, aber
auch alle übrigen Theilo der Bindehaut betrifft. 5) Erysipela¬
töse Entzündung der Magen- und Darmschleimhaut, die sich
der Regel nach mit dem Sinken der Fieberhitze wieder zu¬
rückbildet. Während der ersten Tage ist die Digestions-
Schleimhaut ödematös infiltrirc mit gelblicher, fibrinogenhalt¬
iger Flüssigkeit und in Folge dessen geschwollen. Auch die
Peyer’schen Haufen nehmen an dieser Schwellung Theil. Bei
protrahirtem Verlauf bleibt fast immer eine entzündliche Affec¬
tion des Dickdarms, besonders des Mastdarms bestehen. In
hochgradigen Fällen, welche während des specifischen Fiebers
zum Tode führen, erscheint auch das Bindegewebe des Ge¬
kröses ödematös infiltrirt und es findet sich selbst in dem
freien Raume der Bauchhöhle gelbliche, fibrinogenhaltige
Flüssigkeit. 6) Parenchymatöse Leberentzündung mit starker
Schwellung partiellem Icterus, fettiger Infiltration und Dege-
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neration der Lebersubstanz. 7) Entzündung der Körpermus¬
kulatur, von welcher die Prostratio Virium und der häufig vor-
kommende schwankende Gang bedingt sind. Yon dieser Affec-
tion in Verbindung mit der starken Gongestion nach den
Lungen wird auch die sehr oft, aber nicht immer zu beob¬
achtende Athmungsfrequenz verursacht. 8) Erysipelas phleg-
monosum der Gliedmassen und bei männlichen Tbieren der
äusseren Geschlechtsteile. Dasselbe fehlt bei den leicht er¬
krankten Pferden oft. 9) Congestion nach dem Gehirn und
Bückenmark mit Symptomen von Hirndruck.
Die Affection der Nieren ist der Regel nach gering und
die Milz fand ich nur selten mit einzelnen Infarcten durchsetzt.
Der tödtliche Ausgang tritt zuweilen nach einer zwei-
bis fünftägigen Krankheitsdauer ein und ist dann die Folge
von Herzschwäche oder in einzelnen Fällen von Gehirnlähm¬
ung. Im Reconvalescenzstadium führt die Krankheit oft noch
durch Complicationen zum Tode. Yon den letzteren hat die
Broncho-Pneumonie, für welche die starke Blutanhäufung in
den Lungen eine Causa praedisponens ist, die grösste Bedeut¬
ung. Nicht selten wird der Tod auch durch anhaltende Darm¬
entzündung (Durchfall) oder durch Rhehe in der zweiten oder
dritten Woche nach dem Krankheitsausbruch noch herbeige¬
führt und in einzelnen Fällen gehen die Pferde in Folge der
umfangreichen erysipelatösen Phlegmone in der Subcutis und
an den Aponeurosen oder in Folge einer Lähmung des Hinter-
theils zu Grunde.
Vorstehende Charakteristik dürfte für den Nachweis ge¬
nügen, dass die Seuche eine eigenartige contagiöse Krankheit
ist, welche mit der Brustseuche der Pferde (Pleuro-Pneumonie
contagiosa Equorum, Influenza seu Epidemia pectoralis Equo-
rum) keine ätiologische Gemeinschaft besitzt. Die Ansicht
vieler Autoren, dass beide Krankheiten als verschiedene
Formen eines Grundleidens (Influenza) anzusehen seien, ist
demnach ganz unzulässig. In Deutschland wird aber seit
vielen Jahrzehnten die Brustseuche der Pferde allgemein als
„Influenza“ bezeichnet. Deshalb kann es nicht zweckmässig
sein, der hier fraglichen Seuche denselben Namen beizulegen.
Nun liegt die Frage nahe, ob es nicht besser sei, den
Namen „Influenza“ für die Brustseuche der Pferde fallen zu
lassen’, weil die letztere unzweifelhaft mit der croupösen
Pneumonie des Menschen, sowie mit der Lungenseuche des
Rindes manche Analogien auf weist und deshalb ganz passend
als „Pleuro-Pneumonia contagiosa Equorum“ bezeichnet wer¬
den könnte. Ich muss die Berechtigung dieses Einwandes im
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Prinoip anerkennen. Trotzdem kann ich denselben aus prac-
tisehen Gründen gegenwärtig noch nicht unterstützen, weil die
deutschen Thierärzte sich an die Bezeichnung der Brustseuche
als Influenza einmal gewöhnt haben und weil auch die Behör¬
den sich in amtlichen Anordnungen derselben Nomination
bedienen. So passend die Beibehaltung des Wortes Influenza
für die hier gedachte Pferdeseuche sein würde, so muss ich
es mir doch versagen, dafür einzutreten, dass auf die Brust¬
seuche der Name Influenza nicht mehr angewendet werden
möge.
Aus diesen Gründen mache ich den deutschen Fach¬
genossen den Vorschlag, der in Bede stehenden Seuche den
Namen „Staupe der Pferde“ beizulegen und die ansteckende
Pleuro-Pneumonie der wissenschaftlichen Ueberlieferung ent¬
sprechend als „Brustseuche der Pferde“ zu bezeichnen. Das
Wort „Staupe,“ welches zwar seinem sprachlichen Inhalte
nach nichts weiter als „Seuche“ bedeutet, kann dem wissen¬
schaftlichen Brauche gemäss ohne Bedenken auf eine specifische
Krankheit begrifflich eingeschränkt werden. Hat man sich
doch in der Medicin darein gefunden, die Worte Pestis, Lues,
Influenza auch nur für bestimmte menschliche Krankheiten
anzuwenden. Dass das Wort „Staupe“ bereits für eine an¬
steckende Krankheit der Hunde gebraucht wird, steht meinem
Vorschläge nicht entgegen. Die Pest der Menschen ist auch
eine andere Krankheit, als die Pest der Rinder und keinem
Thierarzte wird es schwierig sein, sich bei der Staupe der
Pferde eine andere Krankheit vorzustellen, als bei der Staupe
der Hunde. Seit dem Jahre 1871 habe ich in meinen Vor¬
lesungen die fragliche Pferdeseuche zur Unterscheidung von
der Brustseuche als „Staupe der Pferde“ betrachtet und die
Studirenden haben darin keine Schwierigkeiten gefunden. Für
die lateinische Benennung behalte ich den Ausdruck „In¬
fluenza erysipelatosa Equorum“ bei. Ich finde darin ein ge¬
eignetes Mittel, um mit der älteren Wissenschaft in Continuität
zu bleiben.
Es wäre mir leicht, noch Manches zur Unterstützung
meines Vorschlags anzuführen. Ich verzichte indess zunächst
auf weitere Ausführungen und will nur noch hervorheben,
dass einer specifischen Krankheit, die eine einheitliche Aetio-
logie hat, immer am besten ein Name gegeben wird, welcher
nicht präjudicirlich ist. Das anatomische Princip ist für die
Bezeichnung solcher Krankheiten unzweckmässig. Dass aber
für die fragliche Pferdeseuche nach Anleitung der Krank¬
heitssymptome ein geeigneter Name nicht gefunden werden
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kann, dürfte aus der im Eingänge dieses Artikels mitge-
theilten historischen (Jebersicht genügend hervorgehen.
Berlin, den 10. August 1881.
Hämorrhagien in den Knorpeln beider Ellenbo¬
gengelenke fand Oberrossarzt Hoffmann in Ludwigsburg bei
Pferden, welche an Influenza gestorben waren. Das erste Mal wur¬
den zum Zwecke anatomischer Demonstrationen sämmtliche Gelenke
des Yorderfusses eröffnet und zeigten sich in beiden Ellenbogen-
Gelenken, aber auch nur in diesen, dichtstehende stecknadelkopf¬
grosse Hämorrhagien auf einer etwa Einmarkstück grossen Fläche*
unmittelbar vor dor knorpelfreien Grube. — Bei zwei < nachfolgen¬
den Sektionen fanden sich diese Erscheinungen ebenfalls, wenn
auch jedesmal in verschiedener Ausdehnung vor.
Ueber die Pferdezucht in Norwegen wird —aus einer Abhand¬
lung des Herrn Prof. Dr. Möller in der „D. Landw. Presse“,,
welche sich auf die aus eigener Anschauung geschöpften Angaben
des Herrn Fougner, Hauptmann und Lehrer an der Kriegsschule
zu Christiania, sowie auf die bezüglichen Aeusserungen von J e n-
senius (Handbog i Husdyravlen. Christiania, 1859) basiren — im
Auszuge folgendes entnommen, was bei den im Allgemeinen wenig
bekannten Verhältnissen der norwegischen Pferdezucht nicht ohne
Interesse sein dürfte.
Nach den Annahmen von Jensenius hätte Norwegen seine ersten
Pferde von den eingewanderten Gothen erhalten. Später opferten
die heidnischen Skandinavier ihren Göttern Pferde; Pferdefleisch
und Pferdeblut dienten ihnen bis zur Einführung des Christenthums
als sehr geschätzte Nahrungsmittel. Nach einer alten norddeut¬
schen Sage liess man Hengste miteinander kämpfen. Die Leib¬
wache des Königs bestand aus 12 auserlesenen, den späteren Tra¬
banten ähnlichen Streitern, die zu Pferde kämpften und das Recht
hatten, zum Gastgelage reiten zu dürfen. Mann und Pferd waren
mit schweren Rüstungen versehen.
Ob diese offenbar schweren Pferde in Norwegen selbst ge¬
zogen , oder vom Auslande amportirt worden sind, darüber scheinen
keine Nachrichten vorzuliegen. Die gegenwärtige Pferdezucht Nor¬
wegens hat indess derartige Streitrosse nicht aufzuweisen und steht
unter dem Einflüsse der zum Theil eigenartigen Bedürfnisse des
Landes. Während in den östlichen Landestheilen der Ackerbau
den Haupterwerbszweig der Norweger bildet, tritt in den westlichen
Aemtern die Wald wir thschaft in den Vordergrund. Obgleich die
Küsten und Kanäle als Transportwege so weit als möglich benützt
werden, so erfordert doch die Heranschaffung dieses Produktes der
ausgedehnten Waldungen des Landes ebenfalls einen erheblichen
Pferdebestand.
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Nach den statistischen Aufnahmen für 1879 kamen anf 1000
Bewohner 84 Pferde und betrug im Jahre 1875 der Gesammt-
pferdebestand Norwegens 151903, von welchen 147 474 dem Arbeits¬
schlage angehörten. Nach den Angaben der Statistik vermehrte sich
der Pferdebestand Norwegens in den letzten 40 Jahren um 80 pCt.
und zwar fast ausschliesslich durch eigene Zucht. Man schätzt die
Zahl der jährlich nach Schweden exportirten Pferde auf 8000 bis
4000, so dass bei einem Durchschnittspreise von 500 Kronen (= ca.
578 M.) für das Pferd dem Lande aus diesem Produkte jährlich
gegen 2 Mill. M. zufliessen.
Man unterscheidet in Norwegen zwei Pferderacen: 1) ein Ge-
birgspferd, gewöhnlich Fjord-Pferd, früher auch „Normend“ ge¬
nannt, und 2) das norwegische Pferd.
Von den Pferden der ersten Gruppe sagt Jensenius: dass sie
in den Gegenden der westlichen Seite der Hochgebirge, von Roms-
dalg-Fjorden bis Lindesnaes, namentlich in den Aemtern Nordre,
Bergenhus und Söndfjord gezüchtet werden und in mehreren Be¬
ziehungen von allen europäischen verschieden seien. Bemerkens¬
werth ist ihre Färbung: Der Körper ist mausegrau, grau oder
bräunlichgelb, Aalstreifen, Mähne, Schweif und Extremitäten schwarz,
an der hinteren Fläche der Vorderkniee dunkle Querstreifen, eine
Haarfarbe, die nur noch in Asien wiedergefunden wird.
Dieser Umstand spricht für die Annahme, dass die Pferde der
westlichen Gebirgsgegenden Norwegens direkt und ohne Einmisch¬
ung fremden Blutes von den Pferden abstammen, welche die ein¬
gewanderten Bewohner mitgebracht haben. Es wird diese Annahme
noch dadurch bestätigt, dass die Pferde Islands in allen Beziehun¬
gen mit diesen übereinstimmen. Da die Colonisten Islands aus den
westlichen Gegenden Norwegens einwanderten, so liegt es nahe,
dass sie ihre Pferde von da mitbrachten; das isländische Pferd hat
aber durch etwa 1000jährige Reinzucht seine Formen beibehalten,
ist jedoch kleiner, weniger gut gebaut und hat in Folge des rauhen
Klimas und der mangelhaften Pflege grobe lange Haare. Die Fjord-
Pferde zeichnen sich bei einer Grösse von 1.30 bis 1.45 m durch
kräftigen Körperbau aus; dor Rücken kurz und gut geschlossen,
die Beine mit kräftigen Knochen und starken Gelenken versehen,
die Brust tief und breit, der Kopf mit kurzem Genick etwas gross
mit gerader Profillinie und breitem Oberkopf. Die Ohren klein
und gut angesetzt; der Hals breit, dick und mässig lang. Für die
Mittelgrösse von ca. 1.40 m erscheint das Pferd sehr breit, ist da¬
bei sicher auf den Beinen, besitzt auch die nöthige Schnelligkeit
und besonders Anlegen zu Trabgängen. Es dient vornehmlich als
Ackerpferd, wo der Boden leicht ist und besitzt neben seiner Gut¬
mütigkeit ein verhältnissmässig lebhaftes Temperament.
Die Pferde der zweiten Gruppe, wahrscheinlich von der¬
selben Race abstammend, sind auf den fetten Weiden des östlichen
Abhanges der Hochgebirge und in den grösseren Thälern unter
dem Einflüsse der besseren Ernährung erheblicher entwickelt. Auch
haben vielfache Einmischungen von fremden Racen namentlich
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dänischen Hengsten stattgefnnden, so dass von einem eonformen
Bau und einer constanten Race nicht gesprochen werden kann.
Als typisches Bild dieser Gruppe gilt das in Kristians-Amt, beson¬
ders in Gudbrandsdalen vorkommende Pferd. Die Grösse derselben
schwankt zwischen 1,50 und 1,62 m. Wie ihre Stammeltern zeichnen
sie sich durch kräftigen und geschlossenen Körperbau aus und i
eignen sich wegen ihrer Schnelligkeit und Ausdauer namentlich zu
Trabgängen. Hiermit verbinden diese Pferde grosse Genügsamkeit
und grosse Widerstandsfähigkeit, wesshalb sie auch in der Armee,
namentlich als Artillerie-Zugpferde sehr geschätzt werden; weniger
eignen sich dieselben für den modernen Cavalleriedienst, obschon
die norwegische Reiterei fast ausschliesslich mit solchen Pferden
remontirt ist. * '
Die Torgeschriebene Minimalgrösse der Artilleriepferde ist in
Norwegen auf 1,49 m festgesetzt, diese kommt aber nur selten in
der Armee vor ; denn thatsächlich hatten z. B in einer Batterie
von 85 Pferden (die Trosspferde nicht eingerechnet) nur 2 Pferde
eine Grösse zwischen 1,49—1,50 m, die Mitielhöhe betrug circa
1,56 m, doch gab es auch Pferde von 1,64 m unter ihnen, diese
grösseren sind indessen nicht beliebt.
Neuerer Zeit hat sich in Norwegen auch der Trabersport ent¬
wickelt und ist die Schnelligkeit der dortigen Pferde eine ganz
beachtenswerthe. So wurden z. B. bei dem ersten Versuch mit
einer Sommerrennbahn in der Nähe von Christiania im Juni 1880
von 3 4jährigen Pferden im Wagen 1000 m in 2 Minuten 10, bzw.
18, bzw. 24,5 Secunden zurückgelegt. Von den 5jährigen Pferden
nahmen 3 die Bahn von 1600 m in 3 Minuten 8,5, bzw» 15,5 nnd
36 Secunden.
Der Norsk-Traver-Kalender führt 2 Pferde auf, welche 1000 m
in 1 Minute 47 Secunden zurücklegten. 1400 m wurden in 2 Mi¬
nuten 35,5 bz. 38 und 39,5 Secunden, 1600 m in 3 Minuten 8,11
bzw. 13—37 Secunden, 2800 m in 6 Minuten 17 Secunden, bzw.
7 Minuten 12 Secunden zurückgelegt.
Wenngleich die Schnelligkeit dieser Pferde nicht an jene der
russischen und amerikanischen Traber heranreicht, so lässt sich
doch nicht läugnen, dass die Resultate dieser jungen Zucht nach
Leistungen auf den Werth des norwegischen Pferdes ein günstiges
Licht werfen und zwar um so mehr, wenn in Betracht kommt, dass
eine nicht veredelte Landrace solche Leistungen aufzuweisen hat.
A.
Die Mittheilungen der deutschen Viehzucht- und Herdbuch-
Gesellschaft Nr. 6 vom 8. August c. enthalten einen ausführ¬
lichen Bericht über die I. ordentliche Generalversammlung des Ver¬
eins gelegentlich der allgemeinen land- und forstwirtschaftlichen
Ausstellung zu Hannover, bei welcher — nachdem sowohl der Vor¬
sitzende als der Geschäftsführer mit Rücksicht auf ihre Berufs¬
geschäfte ihre Aemter niederlegten — der Geh. Reg.-Rath Dr. H.
Settegast zum Vorsitzenden, der bisherige Vorsitzende zu dessen
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Stellvertreter und B. Martini -Berlin zum Geschäftsführer gewählt
wurden. Die weiteren Verhandlungen betrafen das landw. Thier¬
schauwesen ; ferner die Frage: welche Bedingungen sind erforder¬
lich, um neuen, aus Blutmischungen hervorgegangene Gebrauchs¬
typen die Berechtigung anzuerkennen, als selbsständige Zucht etc.
in ein Ausstellungsprogramm aufgenommen zu werden. — Hieran
anknüpfend wird unter Hinweis auf frühere Bekanntmachung (vide
Ste. 242) zur Anmeldung für das deutsche Herdbuch aufgefordert
und bemerkt, dass Anmeldeformulare auf Wunsch von Ookonomie-
Bath Petersen-Eutin gratis und franco zu beziehen sind; end¬
lich, dass Anmeldungen für den V. Band des d. Herdbuchs nur
noch bis 15. September d. J. entgegengenommen werden.
Stand der Viehseuchen in der Schweiz im Monate Juli nach
dem Bülletin Nr. 161 auf 1. August 1881. Die Maul- und
Klauenseuche hat sowohl in den Ställen wie auf den Weiden
des Kantons Graubünden eine bedeutende Ausbreitung erlangt und
ist die Zahl der inficirten Ställe auf 556, die der Weiden auf 98
angewachsen, während überhaupt in der ganzen Schweiz 570 Ställe
und 176 Weiden verseucht sind; über die verseuchten Thalland¬
schaften des Kantons Graubünden ist eine vollständige Sperre ver¬
hängt worden. —Von den 10 Milzbrandfällen treffen auf die
Kantone Bern 4, Solothurn 3, Thurgau 2 und Zürich 1 Fall. —
Wegen Rotz wurden 3 Pferde, je 1 in den Kantonen Zürich, Uri
und Tessin vertilgt. — In den Kantonen Bern und Graubünden
kam je 1 Fall von Hundswuth vor. — Im Kanton Neuenburg
kam die Räude bei 1 Pferde und in Zürich der Rothlauf bei
9 Schweinen vor.
Verschiedene Mittheilungen.
Für die Aerzte Deutschlands ist eine Central-
Hülfscasse in’s Leben getreten, zu welcher am 11. Juni 1879
die Anregung gegeben, am 18. Mai 1880 von der Delegirten-Ver-
sammlung das Statut berathen und unterm 20. April ds. Js. die
staatliche Genehmigung ertheilt worden ist. In der „Deutschen
Medicinal-Zeitung“, welcher wir diese Notiz entnehmen, ist zur
Theilnahme an dieser Central-Hülfscasse aufgefordert und werden
einmalige ausserordentliche Beiträge zum Grundfond erbeten. Möge
dieses Unternehmen — welches sich vorläufig nur auf eine
Kranken- und Invaliditätskasse beschränkt, jedoch auch
die Errichtung einer Wittwen- und Waisenkasse beabsichtigt —
eine recht kräftige Unterstützung finden und einen gedeihlichen
Fortgang nehmen.
Zur Heranbildung tüchtiger Thierärzte in Oester¬
reich sind 10 Staatsstipendien im Jahresbetrage von je 300
Gulden für Schüler des dreijährigen thierärztlichen Curses am k.
k. Thierarznei-Institute in Wien creirt, deren Verleihung mit dem
Studienjahre 1881.82 beginnt.
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.
Die Rinderpest ist amtlichen Nachrichten zufolge auf dem
Vorwerke Bujny bei der Stadt Petrikau und in dem Flecken
Mlynki, Kreis Petrikau, Gouvernements Warschau, ausgebrochen»
Personalien*
Der Unterzeichnete sucht sofort einen tüchtigen und verlässigen
Assistenten. Kur approbirte Thierärzte wollen sich melden bei
Franz Kiefer, prakt. Thierarzt
in Lampertsheim a./Rhein bei Mannheim.
Der Oberstabsveterinär Graeff, Referent im Kriegsministerium,
wurde unter Anerkennung seiner langjährigen Dienstleistung in den er¬
betenen Ruhestand versetzt.
Thierarzt Engelbert Vogg hat sich als Thierarzt in Grossostheim
niedergelassen.
Be kanntmachung*
Vorlesungen und Uebungen an der Königlichen Thierarzneischule
in Stuttgart.
Wintersemester 1881 82.
Prof. Fricker: Encyklopädie und Methodologie der Thier¬
heilkunde; specielle Chirurgie; Gerichtliche Thierheilkunde; Ueb¬
ungen in Anfertigung von Gutachten; Geschichte der Thierheil¬
kunde. Prof. Dr. Vogel: Spitalklinik für grössere Haussiere;
ambulatorische Rindviehklinik; Specielle Pathologie und Therapie;
Physikalische Diagnostik; Operationsübungen. Prof. Röckl: Spi¬
talklinik für kleinere Hausthiere; Specielle pathologische Anatomie;
Sektionen; Thierzuchtlehre und Gestütskunde. Prof. Dr. Suss¬
dorf: Anatomie der Hausthiere; Anatomische Uebungen. Prof.
Dr. Schmidt: Physik; Anorganische Chemie; Theoret. Chemie;
Uebungen im chemischen Laboratorium; Pharmaceutische Chemie.
Prof. Dr. von Ahles: Botanik. Prof. Dr. G. Jäger: Specielle
Physiologie; Allgemeine Zoologie (im Polytechniknm). Prof. Dr.
Berlin: Vergleichende Augenheilkunde; Uebungen mit den Augen¬
spiegeln. Oekonomie-Inspektor, Schmiedelehrer Mayer: Theorie
des Hufbeschlags; Hufkrankheiten.
Ausserdem werden durch die betreffenden thierärztlichen Assi¬
stenten Repetitionen in den verschiedenen thierärztlichen Fächern,
durch den Assistenten für Chemie und Pharmacie pharmaceutische
Uebungen und Repetitonen in den naturwissenschaftlichen Fächern
abgehalten.
Das Wintersemester beginnt am 17. Oktober. Näheres über
den Lehrplan, die Eintrittsbedingungen etc! enthält das Programm
der Thierarzneischule, welches von der Direktion zu beziehen ist.
Eine Verlagshandlung wünsoht mit befähigten, praktisch geschulten
Faohschriftstellern auf dem Gebiete der Hausthierzucht in Verbindung
zu treten und bittet um Einsendung der Adresse sub B 8237 an Rudolf
Mosse Cöln. __
Verantwortliche Ueriaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Rackl u. Lochner
Verlag von Wilh. Lüderitz in Augsburg.
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i
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
her&aigegcben von
Th. Adam in Augsburg.
' XXV. Jahrgang. Nt* 36. September 1881.
Inhalt: Castration eines Spitzhengstes. — Ausübung der Thierheil¬
kunde in Nordamerika. — Ansteckende Hausthierkrankheiten. —
Der Pferdebcstand Frankreichs. — Literatur. — Ausschreibung einer
Preisfrage. — Personalien. — Gau Versammlung.
Castration eines Spitzhengstes
Ein Tortrag .des Militürreterinärs Bagge, gehalten in dem Vereine
praktischer Veterinfire in St Petersburg am 5. Dezember 18 >G.*)
Eine von den grosseren Operationen, welche in der Vetc-
rinärpraxis wohl. am öftesten vorkommt, ist unstreitig die
Castration. Selten vergeht ein Jahr, in welchem der Veterinär
nicht einige oder mehrere junge Hengste zu operiren hat und
die Ausführung dieser Operation wird von Mehreren unter
gewöhnlichen Verhältnissen sogar für leicht und gefahrlos ge¬
halten. Mit der Castration der sogenannten Spitzhengste ist
dies dagegen nicht der Fall, ja sie wird von mehreren Aerzten
für unausführbar gehalten, wovon schon der Umstand zeugt,
dass diese Operation fast nirgends in den Lehrbüchern der
Veterinär- Acinrgie beschrieben ist.
Ich erlaube mir daher der gelehrten Gesellschaft die Aus¬
führung dieser Operation, so wie ich unlängst Gelegenheit
hatte sie vorzunehmen, zu beschreiben, in der Hoffnung, dass
das Wenige was ich darüber anzuführen .habe, nicht ohne
Interesse aufgenommen werden wird, um so mehr als es den
Beweis liefert, dass eine durchgehende Bauch wunde mit Ver¬
letzung des Peritonäums bei Pferden nicht immer tödtlich ist,
*) Diesen sehr interessanten, vor Jahren gehaltenen Vortrag ver¬
danke ich meinem Freunde, dem Herrn Corps-8tsbsveterinär a. D. Dr.
Schüler in Odessa, welchem derselbe von dem v. J. nach Odessa ver¬
setzten Herrn Militär-Kreisveterin&r-Inspektor, Staatsrath Ritter Bagga
behufs Verüffentliohung überlassen worden ist. Th. Adam.
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324
herzogthum Baden bezüglichen NormAtivbestimmungen mit den
Hauptabschnitten: Staatliehe Organisation des Veterin&rwesens,
Veterinärpolizei, Thierheilwesen und Yeterin&rwesen im Dienste der
Rechtspflege, welche Ton den musterhaften Institutionen des Civil-
veterinärwesens im Orossherzogthum Zeugniss geben, die zwar zu¬
nächst den badischen Collegen zu Oute kommen, aber gewiss auch
für viele Thierftrzte anderer Staaten Interesse bieten dürften.
Th. A.
Preisfrage.
Nachdem die Oeneral-Yersammlung des tierärzt¬
lichen Kreisvereins für Schwaben und Neuburg am
23. Mai 1. J. beschlossen hat, einen Preis von 100 Mark für
die beste Lösung einer aufzustellenden Preisfrage auszusetzen, wird
solche hiermit bekannt gegeben; dieselbe lautet: „Worin liegen die
hauptsächlichsten Ursachen der mangelhaften Ausübung des Huf¬
beschlags? Welche Fehler werden vielfältig bei der Pflege und
Behandlung der Pferdehufe und insbesondere bei der Ausübung des
Hufbeschlags gemacht ? Welche nachtheilige Folgen entstehen da¬
durch und mit welchen praktisch ausführbaren Mitteln lässt
sich Abhülfe der in dieser Beziehung bestehenden Missstände er¬
warten ?*
Jeder bayerische Thicrarzt kann um den Preis concurriren.
Diejenigen Herrn Collegen, welche Arbeiten über diese Preis¬
frage einzusenden beabsichtigen, werden ersucht, bis 1. Januar
18 8 2 ihre Namen in einem verschlossenen Couvert, auf dessen
Aussenseite das „Motto“, mit dem sie ihre Arbeit zu versehen ge¬
denken, die Arbeit selbst aber mit dem gleichen „Motto* bis
spätestens 1. Mai 1882 an den unterfertigten Yereinsvorstanp
einzusenden.
Augsburg, 1. September 1881.
Franzen, Yereinsvorstand.
Personalien.
Ausgeschriebene K# eis thierarztstelle:
Vir in Kr«ii* JiMieWr Bsub liii «iiiirtiebi
etatiaiu. Qilslt: Imhm: kii tu fei i. I. Rigitraif ii:
Mohrungen. 600 M. 600 M. 15. Sept. 1881. Königsberg.
Dem bisherigen Militär-Rossarzt C. L. Kühn zu Burg ist die oomm
Verwaltung der Kreisthierarztstelle für die Kreise Naumburg. Weissen-
fel8 und Zeitz, unter Anweisung seines Wohnsitzes in Zeitz, übertragen
worden. ®
Der Stabsveterinär Nüsser des 5. Chev.-Regts. wurde für immer in
den erbetenen Ruhestand versetzt
Die nächste Zusammenkunft nordfränkischer Thierärzte
findet Sonntag, den 18. September, Vormittags halb 12 Uhr, im
„Deutschen Hause* zu Schweinfurt statt
V er aut wörtlich* kwUction: Th. Adam in Augaborg. — Drn«k too Rackl u. Lochner
Vtrlt* tob Wiih. Lfldtrits in Augsburg. "® r
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
ber&aagegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. Ni 37. September 1881.
Inhalt: Französische» Viehseuchengesetz. — Verhandlungen de» thier¬
ärztlichen Vereins in München. (Ueber die Entwickelung des
Embryo.) — Allgemeine deutsche Ausstellung für Hygiene und
Kettungswesen. — Thierärztliche Fachpvüfungen in Preussen —
Rinderpestausbrüche. — Personalien — Tierärztliche Vereins-
Versammlungen
Französisches Gesetz über die Veterinärsanitätspolizei.*)
Tit. I. Ansteckende Krankheiten der Hausthiere und
die darauf bezüglichen Sanitätsmassregeln.
Art. 1. Die Krankheiten der Hausthiere, die als ansteckende
zu betrachten nnd auf welche die Bestimmungen dieses Gesetzes
Anwendung finden, sind folgende: Die Rinderpest bei allen Arten
der Wiederkäuer. Die ansteckende Lungenentzündung* des Rind¬
viehs (Lungenseuche Ref.) Die Pocken* und die Räude der Schafe
und Ziegen. Die Aphthenseuehe der Binder, Schafe, Ziegen und
Schweine. Rotz (Wurm) hei Pferd und Esel. Wuth und Milz¬
brand bei allen Thiergattungen.
Art. 2. Ein Decret des Präsidenten der Republik kann auf
den Bericht des Ackerbau- und Handelsministers nach Einholung
eines Gutachtens des Seuchencomites, die genannten ansteckenden
Krankheiten durch alle anderen ansteckenden Krankheiten irgend
einer Hausthierrace vermehren, wenn solche einen bedrohlichen
Charakter annehmen.
Die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes können durch
ein in gleicher Weise publicirtes Decret.angewendet werden auf die
oben nicht angeführten anderen Haustljiergattungen. ,
Art. 3. Jeder Eigentümer, sowie jedwede Person, welche zur
Obhut^von Thierfen angestellt ist, ist verpflichtet, wenn ein Thier
an einer der in den Artikeln 1 und 2 vorgesehenen ansteckenden
Krankheiten befallen wird oder eines derselben verdächtig ist, so-
*) Uebersetzt von Gg. Sohneidemfibl zu Kiel ans dem Journal
de FAgricultüre. 1881 Tome III. Nr. 643. 6. ao(lt S. 212~*216.
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326
fort dem Bürgermeister desjenigen Ortes davon Mittheilung sSu
machen, wo das Thier sich befindet.
Gleichfalls sind zu dieser Anzeige alle Thierärzte verpflichtet,
welche zur Behandlung zugezogen werden sollten.
Das erkrankte oder der Ansteckung an einer der im Artikel 1
specificirten Krankheiten verdächtige Thier soll sogleich und bevor
die Administrativbehörde auf die Anzeige geantwortet hat, für sich
in einem besonderen Raum abgesperrt und soweit irgend möglich
von anderen Thieren getrennt werden, welche für die Ansteckung
empfänglich sind.
Es ist verboten das Thier zu transportiren, bevor es von dem
beamteten Thierarzt untersucht ist.
Das gleiche Verbot ist auf das Vergraben anzuwenden, im
Falle der Bürgermeister nicht aus dringenden Gründen die specielle
Erlaubniss dazu, gegeben hat.
Art. 4. Der Bürgermeister soll, sofern er es ermöglichen kann,
sich von der Anwendung der in dem vorstehenden Artikel enthal¬
tenen Vorschriften überzeugen und darüber wachen, wenn es statt¬
finden kann.
Sobald die im ersten Absatz des vorhergehenden Artikels vor¬
geschriebene Anzeige erstattet, oder wenn ohne solche Anzeige dem
Bürgermeister Kenntniss von der Krankheit geworden ist, hat der¬
selbe ohne Verzug eine Besichtigung des erkrankten oder verdäch¬
tigen Thieres durch den beamteten Thierarzt zu veranlassen.
Dieser Thierarzt stellt den Thatbestand fest und ordnet im
Notfälle die vollständige Ausführung der Vorschriften des dritten
Absatzes des 3. Artikels sowie die unmittelbar nothwendigen Des-
infectionsarbeiten an.
In kürzester Zeit sendet er seinen Bericht an den Statthalter.
Art. 5. Nach Feststellung der Krankheit beschliesst der Statt¬
halter über die in dem einzelnen Falle zur Ausführung kommen¬
den Massregeln.
Er erlässt, wenn es nothwendig ist, eine die Anzeige der Seuche
betreffende Bekanntmachung.
Diese Bekanntmachung kann für die betreffenden Ortschaften
folgende Massregeln enthalten:
1) Die Isolirung, Absperrung, Besichtigung, Zählung und Be¬
zeichnung der Haustiere und Heerden in den Seuchenbezirken.
2) Das Verbot dieser Ortschaften.
3) Augenblickliches Verbot oder Bekanntmachung betreffs der
Wochen- und Jahrmärkte, des Viehtransports und des Viehhandels.
4) Die Desinfection der Ställe und Aufenthaltsorte, der Wagen
und anderer Transportmittel; die Desinfection und selbst die Zer¬
störung der Gerätschaften, welche für die kranken Thiere benutzt
oder von diesen beschmutzt worden sind, sowie im Allgemeinen
jeglicher Gegenstände, welche zur Verschleppung des Contagiums
dienen könnten.
Eine öffentliche Bekanntmachung der Verwaltungsbehörde wird
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327
die der Natur der einzelnen Krankheiten entsprechenden Massregeln
festsetzen.
Art. 6. Ist durch Beschluss des Statthalters das Vorhanden¬
sein der Rinderpest in einer Gemeinde constatirt, so sollen die
erkrankten oder mit erkrankten in Berührung gekommenen zur
Rindergattung gehörigen Thiere, selbst wenn diese zur Zeit keine
Krankheitserscheinungen zeigen, auf Befehl des Bürgermeisters ge-
tödtet werden; und zwar unter Leitung des beamteten Thierarztes,
nachdem die Abschätzung ausgeführt ist.
Es ist untersagt, die Ausführung der vorgeschriebenen Mass¬
regeln zu suspendiren, um die kranken Thiere zu behandeln, aus¬
genommen die Fälle und unter den Bedingungen, welche vom
Ackerbau- und Handelsminister auf den Vorschlag des Seuchen-
Berathungscomitö’s besonders festgesetzt worden sind.
Art. 7. Tritt der im vorstehenden Artikel vorgesehene Fall
ein, so sollen alle kranken Thiere auf der Stelle getödtet werden;
ausgenommen den Fall, ^o nach Erklärung des Thierarztes der
Transport des Cadavers bis zum Verscharrungsplatz gefahrvoller
ist als der des lebenden Thieres. Der Transport zum Zwecke der
Abschlachtung kann vom Bürgermeister auf das Gutachten des
beamteten Thierarztes für diejenigen Thiere angeordnet werden,
welche nur inficirt worden sind.
Die zur Rinder- und Schafgattung gehörigen Thiere, welche
der Ansteckung ausgesetzt gewesen sind, sollen isolirt und den¬
jenigen Sanitätsmassregeln unterworfen worden, die durch öffent¬
liche Bekanntmachung der Verwaltungsbehörde zur Ausführung des
Gesetzes besonders angeordnet sind.
Art. 8. Bei constatirtem Rotz und Wurm und bei Milz¬
brand, wenn die Krankheit von dem beamteten Thierarzt für un¬
heilbar erklärt worden ist, sollen die Thiere auf Anordnung des
Bürgermeisters getödtet werden.
Bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Natur oder den
unheilbaren Charakter der Krankheit zwischen dem beamteten
Thierarzt und dem von dem Besitzer zugezogenen, so ernennt der
Statthalter, gemäss eines hierüber erstatteten Berichts, einen dritten
Thierarzt.
Art. 9. Bei der Lungenseuche soll der Statthalter nach
einem Zeitraum von zwei Tagen die Abschlachtung der durch den
beamteten Thierarzt bezeichneten von der Krankheit ergriffenen
Thiere, sowie die Impfung der Rinder in den Ortschaften, welche
durch die Krankheit inficirt gefunden sind, anordnen.
Der Ackerbauminister soll das Recht haben, die Abschlachtung
derjenigen zur Rindergattung gehörigen Thiere anzuordnen, welche
mit den an Lungenseuche erkrankten in demselben Stalle gestan¬
den, in derselben Heerde gewesen oder in direkte Berührung mit
denselben gekommen sind.
Art. 10. Ist die Wuthk rank hei t bei irgend einer Thier¬
gattung festgestellt, so tritt sofort die Tödtung ein, welche unter
keinen Umständen aufgeschoben werden kann.
828
Wunverdächtige Hunde und Katzen sollen sogleich getödtet
werden. Der Eigentümer des verdächtigen Thieres ist verpflichtet
auch ohne Anordnung der Polizeibehörden, für die Ausführung
dieser Vorschrift Sorge zu tragen.
(Schluss folgt.)
Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München.
In der sehr zahlreich besuchten Sitzung vom 30. October 1880
erstattete der Vorsitzende nach Eröffnung der Versammlung zu¬
nächst Bericht über den Bestand und die Thätigkeit des Vereins
während des abgelaufenen Jahres 1879,80. Demnach gehörten im
Beginne des Vereinsjahres dem Vereine 54 Mitglieder an; in Folge
Ausscheidens durch Versetzung etc. dann Neueintritt mehrerer
Collegen betrug die Zahl der Mitglieder am Schlüsse des Jahres 50.
Während des Vereinsjahres wurden 7 von den Mitgliedern stets
zahlreich besuchte Sitzungen abgehalten und in denselben Vorträge
über verschiedene Themate erstattet von den Herren: Göring»
Dr. Bollinger, Feser, Friedberger, P. Adam, Sonder¬
mann, Gasteiger, Hartlmeier, Putscher und Thomann.
Die Maisitzung fiel wegen Einberufung einer Versammlung
bayer. Thierärzte behufs Constituirung des Unterstützungsvereins
für die Hinterbliebenen bayer. Thierärzte aus. Das Andenken des
verstorbenen Collegen M. Mohr, der bekanntlich durch ein, dem
Unterstützungsvereine testamentarisch vermachtes Legat von 20 000
Mark sich wohlbegründeten Anspruch auf die Dankbarkeit der
bayer. Thierärzte erworben hat, wurde auf Antrag Sondermanns
durch die Errichtung eines Grabdenkmals geehrt.
Zur Tagesordnung übergehend erhält Prosektor Dr. Bon net
das Wort zum Vortrage „über die Entwickelung des
Embryo.“ Einleitend führt Redner aus, dass die Embryologie
der Säugethiere relativ noch wenig bearbeitet sei, obgleich die
ersten entwickelungsgeschichtlichen Forschungen bis in das classische
Alterthum zurückreichen. Der Erste, von dem embryologische Stu¬
dien bekannt wurden, sei Aristoteles gewesen, in seinem Buche:
„Ueber die Entstehung der Thiere. “ Derselbe führte schon eine
Reihe interessanter Thatsachen an, über das Herz des Hühnchens
im Ei, über die Ernährung des Embryos des glatten Hais durch
einen Mutterkuchen und über die Jungfernerzeugung der Bienen.
Derselbe fasste die Entwickelung des Embryo als eine Neubildung
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329
auf, eine Anschauung, zu der man erst nach langen Kämpfen wie¬
der zurückkehrte. Von den Arbeiten Aristoteles klaffe eine Lücke
ohne weitere Bearbeitung des in Rede stehenden Stoffes bis gegen
das Ende des Mittelalters.
Ebenso wie die anatomischen Studien durch die Bulle Bonifa-
cius VIII., die über jeden den Bann aussprach, der menschliche
Leichen zergliedero, erschwert oder aufgehoben wurden, hinderte
in embryologischen Arbeiten die Meinung, dass es frevelhaft sei,
dem von Gott selbst im Mutterleibe verborgenen, sich entwickeln¬
den Embryo nachzuspüren. Erst in der Zeit nach der Reformation,
lange nach dem Wiederaufblühen der Anatomie, seien wieder
embryologische Arbeiten zu verzeichnen. Hinderlich war einem
energischen Fortschritt auch der Streit, ob das Ei oder der Samen¬
faden der Hauptstoff zur Entwickelung eines neuen Wesens sei
und theilten sich die Gegner in solche, die dem Sperma die Haupt¬
rolle zuerkannten, während die Ovulisten oder Eigläubigen, gestützt
auf einige damals noch nicht richtig gedeutete Fälle von Jungfern¬
zeugung bei Insekten, dem Ei überwiegende Bedeutung zuschrieben.
Zugleich wurde die Entwickelung des Embryo als einfache Aus¬
wickelung eines schon vorgebildeten Individuums aufgefasst und
diese Anschauung führte zur sogenannten Einschachtelungstheorie,
die sich lange erhielt. Man glaubte je ein paar Stammthiere der
damals noch constant gedachten Arten hätten die Keime aller ihrer
Nachkommen in sich eingeschachtelt getragen. Nach der Befrucht¬
ung wickelten sich diese vorgebildeten Keime einfach aus. Erst
F. W o 1 f f gab am Ende des vorigen Jahrhunderts eine zusammen¬
hängende Darstellung der Entwickelung des Embryos; er ist zu¬
gleich der Begründer der Keimblattlehre, indem er den allmähligen
Aufbau des Embryos aus drei ursprünglich einfachen übereinander
liegenden Zellenschichten, den Keimblättern, nachwies.
Zugleich fasste W. die seit Aristoteles verlassene Ansicht von
der Neubildung des Embryos wieder auf, die seither dominirend
geworden ist. Nächst ihm haben sich vorzüglich P o u d e r für die
Entwickelung des Vogels, Har für die Entwickelung sämmtlicher
Wirbelthiere, Bischoff, Barry, Coste, Cöllicker u. A.
hervorragende Verdienste um die Förderung der Embryologie er¬
worben.
Anknüfend an die Entdeckung BischofFs, dass das im Juli oder
August befruchtete und gefurchte Rehei längere Zeit, ohne sich
weiter zu entwickeln, im Tragsacke bleibt, um dann im Dezember
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330
rasch in der Entwickelung des Embryos fortzuschreiten, erwähnt
Redner ähnlicher Verhältnisse, welche bei der Befruchtung der
Fledermäuse in jüngster Zeit beobachtet wurden. Die Begattung
finde im Spätherbste statt; das Sperma bleibe den Winter über
lebensfähig in der Scheide der weiblichen Thiere und erst im Früh¬
jahre erfolge die Lösung der Eier aus dem Eierstocke und dio Be¬
fruchtung derselben. Auch beim Dachse scheine eine Periode zu
bestehen, in welcher das befruchtete Ei längere Zeit in der Weiter¬
entwickelung aussetze, um dann schnell und ununterbrochen sich
in den Embryo umzubilden. Als Gründe hiefür seien die durch
den Winterschlaf (Dachs, Fledermaus) hintangehaltene Ernährung
sowie die herabgesetzte Temperatur der Winierschläfer namhaft zu
machen. Auch beim Reh spielt vielleicht die knappe Nahrung im
Winter eine Rolle in der Verzögerung der embryonalen Ausbild¬
ung mit.
Die Gründe, wesshalb die Embryologie der Säuger weniger
gekannt sei, als die der Vögel, lägen theils in den Kosten, be¬
dingt durch Anschaffung und Fütterung der Versuchsthiere, theils
in der Schwierigkeit der Technik. Beim Schafe z. B. sei das am
12. Tage nach dem Sprunge sich vorfindendo 9 mm lange aus
zwei Zellschichten bestehende Bläschen am 14. Tage schon ein
48 cm (? D. R.) langer Hohlfaden, der nur mit grosser Mühe und
Geduld aus den Schleimhautfalten des Tragsackes unverletzt heraus¬
genommen werden könne, um so mehr, als er noch mit den Car-
unkeln verklebt sei.
Indem der Vortragende sich vorbehält, über die Entwickelung
dos Schafsembryo später specielle Mittheilungen zu machen, wendet
er sich zur Schilderung der Entwickelung des Hühnereies, als einem
in jedem Entwickelungsstadium mit weniger technischen Schwierig¬
keiten verbundenen, leicht durch Präparate zur Anschauung zu
bringendem Vorgänge, welchen der Referent auch an zahlreichen
Präparaten und Zeichnungen eingehend demonstrirt.
Redner bespricht schliesslich noch kurz die Lehre Hae ckeis,
nach welcher jeder Embryo die ganze Entwickelungsreihe seiner
Stammform in den verschiedenen Stadien des embryonalen Lebens
durchlaufe und schiiesst mit der Kritik der Stützen und Einwände,
dio für und gegen diese Lehre vorzubringen seien.
Nachdem der Vorsitzende Herrn Dr. Bonnet für seinen ge¬
diegenen Vortrag den Dank der Versammlung ausgesprochen hatte,
erfolgte Schluss der Sitzung._
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- 4M
331
Für Hygiene und Rettungswesen wird im Jahre 1882 in Ber¬
lin eine allgemeine deutsche Ausstellung stattfinden.
In dem bekanntgegebenen Programme sind für die Section A. Ge¬
sundheitspflege und Gesundheitstechnik in der Abtheilung I.,
23 Gruppen festgesetzt, von welchen die letzte das Veterinär¬
wesen betrifft und zwar sind als Gegenstände: Schutzmittel gegen
Beschädigung der Thiere (Hufbeschlag, Zugvorrichtungen); ferner
Schutz gegen ansteckende Thierkrankheiten (Maulkörbe, Instrumente
zur Impfung der Schafpocken und der Lungenseuche); dann Appa¬
rate der niederen Veterinär-Chirurgie zur Benutzung für Landleute,
und . endlich Mittel zur Desinfection und Beseitigung inficirter Thier-
cadaver (Digestoren) besonders aufgeführt. — In der Abtheilung
II. Literatur und Zeichnungen ist für jede der 23 Gruppen die
einschlägige Literatur, zur Gruppe 23 speciell: Viehseuchenstatistik;
ansteckende Thierkrankheiten, welche auf den Menschen übertrag¬
bar sind; sanitätspolizeiliche Massregeln gegen die Verbreitung von
Viehseuchen und Methoden der Anschirrung, Bändigung und Ab¬
richtung der Thiere vorgesehen. Die Section B. umfasst das Rett¬
ungswesen. Als letzter Anmeidetermin für die Ausstellung ist der
15. November d. J. festgesetzt.
Die thierärztlichen Fachprüfungen in Gemässheit
der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. März 1878 (vide
Wochenschr. 1878 Nr. 17) an den Thierarzneischulen zu Berlin
und Hannover beginnen laut Bekanntmachung des Ministers für
Landwirtschaft vom 30. August c. am 1 0. 0 ctob er d. J. und
haben dio Anmeldungen zu dieser Prüfung bis zum 6. October c.
bei dem Direktor der betr. Anstalt zu erfolgen.
In Kritzendorf bei Klosterneuburg, in der Nähe von
Wien, ist der Ausbruch der Rinderpest amtlich constatirt wor¬
den. Ebenso ist amtlichen Nachrichten zufolge in der Stadtge¬
meinde Brod in Slavonien und in der Türkei an der Südgrenzo
Serbiens die Rinderpest ausgebrochen.
Wegen der an der serbisch-alban esischen Grenze
ausgebrochenen Rinderpest ist von der serbischen Regierung
ein Militärcordon errichtet und zugleich die Türkei um An¬
ordnung umfassender Massregeln zur Unterdrückung der Seuche
ersucht worden. (D. R.-Anz.)
Personalien.
Ausgeschriebene Kreisthierarztstellen:
d 5 , n . Jahilidier Oeiuehe sind einzureichen
e * etatimais. Gehalt: Zusebui: bii mm bei d. K. Regierung in:
Hiinfeld. — — baldigst. _ Cassel.
Qlatz . 600 M. — 12. Octbr. 1881. Breslau.
Tauschoffert. Der Bezirksthierarzt eines kleinen, bequem lie¬
genden Amtssitzes, wobei Greuzcontrolstelle mit directer Bahnverbindung,
sucht mit einem Herrn Collegen, an dessen Wohnsitz sich ein Gym<-
nasium und Realschule befindet, einen Stellentauscb einzugehen. Fixe
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316
Die Rinderpest ist amtlichen Nachrichten zufolge auf dem
Vorwerke Bujny bei der Stadt Petrikau und in dem Flecken
Mlynki, Kreis Petrikau, Gouvernements Warschau, ausgebrochen.
Personalien.
Der Unterzeichnete sucht sofort einen tüchtigen und verlässigen
Assistenten. Kur approbirte Thierärzte wollen sich melden bei
Franz Kiefer, prakt. Thierarzt
in Lampertsheim a./Rhein bei Mannheim.
Der Oberstabsveterinär Graeff, Referent im Kriegsministerium,
wurde unter Anerkennung seiner langjährigen Dienstleistung in den er¬
betenen Ruhestand versetzt.
Thierarzt Engelbert Vogg hat sich als Thierarzt in Grossostheim
niedergelassen.
Be kanntmachung*
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in Stuttgart.
Wintersemester 1881 82.
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heilkunde; specielle Chirurgie; Gerichtliche Thierheilkunde; Ueb¬
ungen in Anfertigung von Gutachten; Geschichte der Thierheil¬
kunde. Prof. Dr. Vogel: Spitalklinik für grössere Hausthiere;
ambulatorische Rindviehklinik; Specielle Pathologie und Therapie;
Physikalische Diagnostik; Operationsübungen. Prof. Röckl: Spi¬
talklinik für kleinere Hausthiere; Specielle pathologische Anatomie;
Sektionen; Thierzuchtlehre und Gestütskunde. Prof. Dr. Suss¬
dorf: Anatomie der Hausthiere; Anatomische Uebungen. Prof.
Dr. Schmidt: Physik; Anorganische Chemie; Theoret. Chemie;
Uebungen im chemischen Laboratorium; Pharmaceutische Chemie.
Prof. Dr. von Ahles: Botanik. Prof. Dr. G. Jäger: Specielle
Physiologie; Allgemeine Zoologie (im Polytechnikum). Prof. Dr.
Berlin: Vergleichende Augenheilkunde; Uebungen mit den Augen¬
spiegeln. Oekonomie-Inspektor, Schmiedelehrer Mayer: Theorie
des Hufbeschlags; Hufkrankheiten.
Ausserdem werden durch die betreffenden thierärztlichen Assi¬
stenten Repetitionen in den verschiedenen thierärztlichen Fächern,
durch den Assistenten für Chemie und Pharmacie pharmaceutische
Uebungen und Repetitonen in den naturwissenschaftlichen Fächern
abgehalten.
Das Wintersemester beginnt am 17. Oktober. Näheres über
den Lehrplan, die Eintrittsbedingungen etc. enthält das Programm
der Thierarzneischule, welches von der Direktion zu beziehen ist.
Eine Verlagshandlung wünscht mit befähigten, praktisch geschulten
Faohschriftstellern auf dem Gebiete der Hausthierzucht in Verbindung
zu treten und bittet um Einsendung der Adresse sub B 8237 au Rudolf
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Thierheilkunde und Viehzucht
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heranogegeben von
Th. Adam in Algsbirg.
' XXV. Jahrgang. N #- 36. September 188L
Inhalt: Castration eines Spitzhengstes. — Ausübung der Tierheil¬
kunde in Nordamerika. — Ansteckende Hausthierkrankheiten. —
Der Pferdebestand Frankreichs. — Literatur. — Ausschreibung einer
Preisfrage. — Personalien. — Gau Versammlung.
Castration eines Spitzhengstes
Ein Tortrag .des Militärvetorinärs Bagge, gehalten in dem Vereine
praktischer Veterinäre in St Petersburg am 5. Dezember l8r>6.*)
Eine von den grösseren Operationen, welche in der Vetc-
rinärpraxis wohl. am öftesten vorkommt, ist unstreitig die
Castration. Selten vergeht ein Jahr, in welchem der Veterinär
nicht einige oder mehrere junge Hengste zu operiren hat und
die Ausführung dieser Operation wird von Mehreren unter
gewöhnlichen Verhältnissen sogar für leicht und gefahrlos ge¬
halten. Mit der Castration der sogenannten Spitzhengste ist
dies dagegen nicht der Pall, ja sie wird von mehreren Aerzten
für unausführbar gehalten, wovon schon der Umstand zeugt,
dass diese Operation fast nirgends in den Lehrbüchern der
Veterinär-Aciurgie beschrieben ist.
Ich erlaube mir daher der gelehrten Gesellschaft die Aus¬
führung dieser Operation, so wie ich unlängst Gelegenheit
hatte sic vorzunehmen, zu beschreiben, in der Hoffnung, dass
das Wenige was ich darüber anzuführen .habe, nicht ohne
Interesse aufgenommen werden wird, um so mehr als es den
Beweis liefert, dass eine durchgehende Bauchwunde mit Ver¬
letzung des Peritonaums bei Pferden nicht immer tödtlich ist,
*) Diesen sehr interessanten, vor 2b Jshren gehaltenen Vortrag ver¬
danke ich meinem Freunde, dem Herrn Corps-8t»bsveterinür a. D. Dr.
Schüler in Odessa, welchem derselbe von dem v. J. nach Odessa ver¬
setzten Herrn Militftr-Kreisveterinftr-Inspektor, Staatsrath Ritter Baggt
behufs Veröffentlichung überlassen worden ist. Th. Adam.
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eine Bemerkung die schon Wolstcin vor einem halben Säculum
gemacht hat (v. der Thierarzt im Kriege 1797), aber dennoch
von Manchem bezweifelt wird.
Als Spitzhengst bezeichnet man bekanntlich diejenigen
männlichen Pferde, bei welchen im Scrotum sich nur ein Hode
befindet, während der andere noch in der Bauchhöhle ver¬
weilt — So lange solche Hengste noch beide Hoden besitzen,
unterscheiden sich dieselben in ihrom Aeusseren und Betragen
wenig von anderen Hengsten und sind auch zur Befruchtung
fähig. Doch sobald der im Scrotum befindliche Hode ent¬
fernt wird — was sehr leicht und oft geschieht — dann geht
mit diesen halbmännlichcn Thiuren eine bedeutende Veränder¬
ung vor sich. Der Kopf wird feiner und trockener, der Hals
dünner, vorzüglich an seinem cberenTheile; dagegen behalten
sie ihr unruhiges Betragen bei Annäherung von Stuten, in¬
dem der Gcscblechtstrieb bei ihnen nicht ganz erloschen ist;
dies unruhige Betragen artet öfters sogar in Bosheit gegen
andere männliche Thiere, selbst gegen Menschen aus, so dass
es nicht selten mit Gefahr verbunden ist, sich solchen Thieren
zu nähern oder sie zum Dienste zu gebrauchen.
Ein solcher Spitzhengst mit Namen Uteschitelno wurde
1853 als 4jährigcs Kemonte dem Leib-Garde-Ulanen-Regiment
unter der Zahl der castrirten Pferde abgegeben. Bei der
äusseren Besichtigung des Thieres bemerkte man nichts von
dem betrügerischen Zustande in dem es sich befand; das
Pferd zeigte sich beim Vorführen lebhaft und munter wie die
anderen Pferde und wurde folglich ohne Verdacht angenommen.
Bei der Ankunft und Aufstellung hier im Regimente be¬
merkte man jedoch bald das unruhige fast boshafte Betragen
dieses Pferdes bei Annäherung anderer Pferde besonders
Stuten, woraus man muthmasste, dass bei Uteschitelno noch
ein Hode zurück sei, wesshalb mir das Pferd zur Untersuch¬
ung in’s Lazareth abgegeben wurde. Hiebei ergab sich, dass
nur auf der linken Seite am Scrotum eine ziemlich grosse
Narbe war, während auf der rechten Seite sich kein Merkmal
der vorgenommenen Castration zeigte. Bei der Untersuchung
durch das Rectum fühlte man deutlich rechterseits den noch
in der Bauchhöhle befindlichen Hoden.
Da der Regimentscommandeur, welchen ich von diesem
Befunde in Eenntniss setzte, die Operation wegen der damit
verbundenen Gefahr nicht erlauben wollte, so wurde das
Pferd wieder in die Escadron abgegeben, um dasselbe zum
Dienste zu gebrauchen, und da das Regiment, welches kurz
darauf Marschordre bekam, ausrückte, so wurde das Pferd
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319
mitgenommen,, aber während de« Marsche« von Tag au Tag
unbändiger, so das« man geuötbigt war dasselbe vor der
Escadron besonders au führen. Trotz aller Vorsicht wurde
der das Pferd wartendo Soldat mehrere Male von demselben
verwundet und einmal fast um’« Leb.m gebracht Um weitere
Gefahren zu vermeiden, wurde beschlossen den Uteschitelno
nach der Ankunft in Peterhof unter allen Umständen au
operiren.
Ohne weitere Anhaltspunkte über die Ausführung dieser
Operation in der Veterinärchirurgie ergab sich für mich die
Frage, auf welche Art dieselbe am besten zu bewerkstelligen
sei und entschloss ich mich endlich die Operation in der
Weise vorzunehmen, wie ich bei meinem Aufenthalt im Aus¬
lände Kühe castrirt hatte, nur mit dem Unterschiede, dass
ich das Pferd abwerfen lies«, uro dasselbe während der Opera¬
tion besser fixiren zu können. Nachdem das Thier iureb
entsprechende Diät und Entleerung des Mastdarms mittels
Klystir vorbereitet war, wurden auf der zur Operation be¬
stimmten Stelle in der rechten Flanke (Hungergrube), in
gleicher Entfernung von der Hüfte, der letzten Rippe und
den Querfortsätzen der Lendenwirbel die Haare abgeschnitten*)
und dasselbe am 8. November 185G abgeworfen, an der bc-
zeichncten Stelle ein bis gegen 5 Zoll langer, senkrechter Haut¬
schnitt gemacht, dieser durch den Hautmuskel, den Rippen¬
bauchmuskel (musc. obl'quus extern.), den Darmbeinbauch¬
muskel (musc. obliqu. intern.), den inneren Rippenbauchmuskel
(musc. transvers. abdominal.) bis auf das Bauchfell geführt
und letzteres sowie das auf ihm liegende Fett mit dem Finger
durchstosscn. Sodann ging ich mit der linken Hand (mit der
bequemer zu operiren war als mit der rechten) in die Bauch¬
höhle ein, suchte den in derselben zurückgebliebenen rechten
Hoden auf und zog denselben aus der Bauchwunde hervor,
worauf derselbe nebst Nebenhoden vom Samenstrange los-
präparirt, der nervus spermatic. intern, sowie der ductus sper-
matic. durchschnitten, die noch übrig bleibende Samenarterie
und Vene einigemale um ihre Achse gedreht, dann mit einem
stumpfen Messer abgeschabt und der Samenstrang in die
Bauchhöhle zurückgebracht wurde. Während der ganzen Dauer
der Operation bedeckte ein Gehülfe mit beiden flachen Hän-
*) Von Herrn Baggo sind dem Vortrage zwei Zeichnungen beige¬
geben, Ton welchen eine die Stelle des Einschnittes in der rechten
Flanke, die andere die Zapfennath darstellt, da jedooh die Einschnitt¬
stelle genau angegeben und die Zapfennath tadem Veterinlr bekannt
ist, so konnten die Abbildungen wegbleiben. D. Red.
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320
den die Bauchwunde soviel wie möglich, einesteils am das
Herausdrängen der Gedärme, andcrntheils am das Eindringen
der Luft tunlichst zu verhindern.
Nunmehr wurde die Bauchwunde mit der Kloppnaht
(Zapfennaht) vereinigt, das Pferd entfesselt und nachdem es
aufgestanden war in seinen Stand zurückgebracht, und damit
es sich nicht niederlegen oder die Heften der Naht ausreissen
konnte, hoch angebunden.
Um der eintretenden Entzündung und dem Fieber vorzu¬
beugen, wurde dem Pferde alle 2 Stunden eine Latwerge
gegeben, bestehend aus: Calomcl */» Drachm., Sal. anglican.
4 Unzen, Farina sccalin. 1 Unze mit Wasser zur Latwerge
gemacht. Als Futtererhielt das Pferd nur etwas feines gutes
Heu ^nd lauwarmes Wasser mit Mehl zum Getränke.
Kurz nach Mittag trat beim Uteschitelno merkbares Fieber
m!t starkem Frösteln ein, der vor der Operation normale
Fuls wurde schneller und kleiner, das Athmen beschleunigter,
j Mun dhohle und die Zunge trocken, der Appetit gering,
dagegen das ihm dargercichte Getränke mit Begierde aufge¬
nommen. Bis gegen Abends 6 Uhr trat ein wesentliches Zu¬
ruckgehen dieser Erscheinungen ein. Die Arznei wurde wäh-
rend der Nacht fortgegeben.
. e . A . m 9 - November Morgens wurde der Zustand des Kranken
bcfnedigcud gefunden. Die Wunde war ziemlich stark ent-
zundet, die Wundrander, besonders am oberen Ende nahezu
geschloMon. Der Appetit ziemlich gut, der Durst massig.
Im Laufe der Nacht hatte das Pferd einigemale Urin und
GcIcn M ff Crt ’ , er * ter ? r , war , br L aun klar, letzterer weich.
Gegen Mittag trat wieder leichtes Fieberfrösteln ein, jedoch
nun k *n £“7* Die crwähnte Arznei wurde statt alle 2
“ "® 4 S ‘““den verabreicht, und die Wunde mit einer
Eff-"-'-'*« Infu8i ® n «fi 1 «* mehrmals befeuchtet,
mutter und Getränk unverändert.
»O h/V" * 0 ' ? 0V , cmb , er war dag Befinden des Operaten gut;
es traten im Laufe des Tages keine bemerkbaren Fieberer-
ein - Die Wunde sonderte ein blutiges SeruL
ab und schien sich an ihrem oberen Ende voreinigt zu haben*
feuchte?^“'T 6 *“ erwähnten Infu8um in gleicher Weise be-
feuchtet, die Latwerge nur noch Früh und Abends gegeben.
Am 12. Nov. war das Allgemeinbefinden des Patienten
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321
befriedigend, Futterzulage Ton je Vi Garnet* Kleien und
Hafer. Aua der Wunde kommt etwas eonaiatenterer und
reichlicherer Eiter. Behandlung unverändert.
Am 13. November ist der Zustand des Kranken gut Die
Fäden, welche die Stöcke der Naht suaammenhalten, werden
losgemacht, letztere entfernt, die Fäden leicht miteinander
vereinigt, um die Wunde, welche am oberen Theile sich ge¬
schlossen bat, am unteren Ende noch einige Zeit zusammen-
zuhalten.
Am 16. November wurden auch die Fäden, welche die
Wunde zusammengehalten batten, entfernt und dem Pferde,
das nun 1 Garnetz Hafer und 2 Garnctz Kleien, nebst ent¬
sprechender Ration Heu zum Futter erhält, gestattet, sich
niederzulegen.
Bei gutem Allgemeinbefinden des Pferdes schreitet nun
die Heilung der Operationswunde rasch vorwärts; etwas üppige
Granulation, welche sich an derselben gebildet hatte, wurde
mit Lapis infernalis leicht bestrichen. Das Pferd zeigte sich
lebhaft und munter, wcsshalb dasselbe täglich Bewegung in
der Manege erhält. Am 30. November erfolgte die Entlassung
des Pferdes als gesund aus dem Lazarethe und zeigte sich
dasselbe nun nutzbar zum Dienste.
So war nun eine Operation mit allen ihren Folgen glück¬
lich zu Ende geführt, die wohl als eine Seltenheit anzusehen
ist, indem, wie schon erwähnt, mir kein gleicher Fall bekannt
war.. Es dürfte hierdurch auch die Frage angeregt werden,
ob es nicht möglich wäre, die Operation des Herniae scrotalis
incarcer&tae auf eine andere und bessere Art auszuführen als
dies bis jetzt der Fall war, insbesondere um die in der Regel
damit verbundene Castration zu vermeiden.*)
Die Ausübung der Thierheilkunde in Nordamerika.
Im Juli-Heft des „Journal of Comperativo Medicine“ ist als
Appendix ein Schematismus der Thierärzte der vereinigten Staaten
Nordamerikas (Veterinary-Medical-Register) enthalten. Nach einor
einleitenden Bemerkung fährt der Herausgeber desselben folgender-
massen weiter: „Mit der Herausgabe dieses Verzeichnisses wünschen
wir die Aufmerksamkeit auf einige die Veterinär Wissenschaft dieses
Landes betreffende Thatsachen zu lenken. Das Verzeichniss ent¬
hält 898 Namen. Von diesen sind, so weit wir es zu schätzen ver-
*) Wir verweisen in dieser Beziehung auf die von Thierarzt Chr.
Siegen in Luxemburg beschriebene Operation des eingeklemmten
Leistenbraches bei Hengsten (Wochenschr. Itt74 Sto. 195J. D. Red.
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322
mögen, nicht über 200 Thierärzto, welche eine wissenschaftliche
Bildung genossen haben. Der Rest hat sein Wissen auf irgend eine
Weise aufgegabelt, und sich den Namen und Titel angemasst; ihre
Ausbildung und Tüchtigkeit ist daher auch nothwendigerweise weit
unter dem Grade des Gewünschten.
Dieser Anzahl von Thierärzten gegenüber gibt es in den ver¬
einigten Staaten nach oiner Zusammenstellung vom Jahre 1878:
Pferde ...
. 10938 700
Maulthiero und Esel
. 17131Q0
Rindvieh ....
. 33234500
Schafe.
. 38123800
Schweino ....
. 34766100
Summa: 118 776200
Der Werth dieser Thiere, gering angenommen, beträgt
2000000 000 Dollar ohne die kleineren Thiere: Hunde, Hühner etc.
mitgerechnct. Der jährliche Verlust durch Krankheiten und Be¬
schädigungen ist unermesslich; nur von einer Krankheit allein der
Schweinepest (hog cholera), wird der jährliche Verlust auf
200000 000 Dollar geschätzt; für Exporteure war der Verlust durch
Lungenseuche in einem Jahre 2250000 Dollar.
Die ungeheuren Summen dieses nationalen Vermögens einer¬
seits und die kleine Anzahl tüchtiger Thierärzte, die zum Theil
berufen sind dieses Vermögen zu schützen, anderseits macht die
NothWendigkeit für mehr tüchtige thierärztliche Praktiker augen¬
scheinlich und zwingend.
Während man in unserem Lande zweimal so viel Aerzte schätzt
als nothwendig wären, sind auf der anderen Seite kaum der zwölfte
Theil guter Thierärzte, wie sie die Interessen der Landwirthschaf t
und die leidende Thierwelt erfordert, vorhanden.“
(Folgen die Namen des Schematismus.)
Lindau. M. Brüller.
Ansteckende Hausthierkrankheiten im kgl. b Regierungs¬
bezirke Schwaben und Neuburg während des Monats
August 1881. Vom Milzbrand sind 13 Rinder befallen wor¬
den, davon treffen 10 Stücke auf den Amtsbezirk Füssen, von wel¬
chen sich 8 auf Alpenweiden befanden: im Hochgebirge wurden
auch 29 Stück Hochwild todt aufgefunden. Boi 2 weiteren Rind¬
viehstücken im Amtsbezirke Kaufbeuren und bei 1 Stück im Amts¬
bezirke Nördlingen ist ebenfalls Milzbrand constatirt worden. —
Im Amtsbezirke Lindau ist ein rotsverdächtiges Pferd ge-
tödtet worden, im Regierungsbezirke sind einige Pferde als der
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323
Senche verdächtig abgesperrt und befinden sich mehrere der An¬
steckung verdächtige Pferde unter Beobachtung. — Im Amtsbezirke
Mindelheim ist in oiner Schafherde die Räude constatirt worden.
In Eisass-Lothringen während des Monats Juli 1881- Wegen
Rotzkrankheit mussten 10 Pferde getödtet werden, davon 1 im
Untereisass, 3 in Lothringen und 6 in Obereisass; 2 Fälle in Lothrin-
gop gehören einem neuen Seuchenherde an, alle übrigen Fälle sind
**Hus inficirten Ställen und zeigten die Sectionen ein schon längeres
Bestehen der Krankheit; in 13 Kreisen 25 Gemeinden, 31 Gehöften
mit einem Bestände Ton 156 Pferden befinden sich 17 der Seuche
•und 129 der Ansteckung verdächtig. — Die Lungenseuche
wurde bei einer im Schlachthause zu Dörnach geschlachteten Kuh
festgestellt, was zur Entdeckung eines neuen Seuchenherdes führte.
— Die Maul- und Klauenseuche ist in 2Gemeinden von Ober-
elsass durch badisches Vieh eingeschleppt worden und kommt in
Lothringen noch in seltenen Fällen yot. — Die Hundswuth wurde
8mal constatirt, mit Ausnahme zweier Fälle treffen alle Erkrank-
ungeri auf Obereisass. — Der Typhus der Pferde (Influenza) hat
in und um Strassburg, Mühlhausen, Colmar und RaDpoltsweiler sein
Endo noch nicht erreicht. — Ausserdem geschieht des Vorkommens
des Rothlaufs der Schweine im Kreiso Saarburg, derHühner-
8eucho im Kreiso Rappoltswoiler und einer grossen Sterblich¬
keit der Fische in einigen Flüssen Lothringens Erwähnung;
dagegen kam trotz der heissen Witterung Milzbrand nicht zur
Anzeige.
Der Pfordebestand Frankreichs beträgt 872 911 Wal¬
lachen und 1257 800 Stuten, die das 4. Jahr überschritten haben.
In der Landwirtschaft werden 1500000 Pferde verwendet, von
denen 400000 für militärische Zwecke verwendbar sind; die Zahl
der übrigen im Lande befindlichen railitärdiensttauglichen Pferde
beträgt 90 00Ö; im Mobilisirungsfalle bedarf die Armee 140 bis
146000 Pferde. Zur Trainbespannung werden auch Maulesel ver¬
wendet worden, von welchen sich 299 100 Stück im Lande befinden.
(D. Ileeres-Ztg.)
Literatur*
Das badische Veterinär wesen. Die hierauf bezüglichen Ge¬
setze, Verordnungen und Instruktionen gesammelt von Medicinl-
rath Lydtin, MedicinitIreferent bei dem Grossh. Ministerium
des Innern. Dritte Auflage. Karlsruhe. Druck und Verlag
von Fr. Gutsch. 1881. Taschenb.-F. 442 S. Prs. 4 M.
Die dritte Auflage dieser Sammlung von den auf das Veteri¬
närwesen bezüglichen Bestimmungen zeichnet sich durch Vollstän¬
digkeit sowie durch sorgfältige Anordnung des Materials vorteilhaft
aus und enthält ausser dem Reichsgesetz über Abwehr und Unter¬
drückung von Viehseuchen nebst einschlägigen Vollzugsvorschriften
alle auf das Veterinärwesen und den thierärztlichen Dienst im Gross-
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herxogthum Baden bexügliehen Normativbestimmungen mit den
Hauptabschnitten: Staatliche Organisation des Veterinärwesens,
Veterinärpolixei, Thierheilwesen und Veterinftrwesen im Dienste der
Rechtspflege, welche Ton den musterhaften Institutionen des Civil-
veterinärwesens im Grossherzogthum Zeugnis« geben, die zwar zu¬
nächst den badischen Collegen zu Gute kommen, aber gewiss auch
fflr viele Thierärzte anderer Staaten Interesse bieten dürften.
Th. A.
Preisfrage.
Nachdem die General-Versammlung des thierärzt¬
lichen Kreisvereins für Schwaben und Neuburg am
23. Mai 1. J. beschlossen hat, einen Preis von 100 Mark für
die beste Lösung einer aufzustellenden Preisfrage auszusetzen, wird
solche hiermit bekannt gegeben; dieselbe lautet: „Worin liegen die
hauptsächlichsten Ursacnen der mangelhaften Ausübung des Huf¬
beschlags P Welche Fehler werden vielfältig bei der Pflege und
Behandlung der Pferdehufe und insbesondere bei der Ausübung des
Hufbeschlags gemacht ? Welche nachtheilige Folgen entstehen da¬
durch und mit welchen praktisch ausführbaren Mitteln lässt
sich Abhülfe der in dieser Beziehung bestehenden Missstände er¬
warten ?“
Jeder bayerische Thierarzt kann um den Preis concurriren.
Diejenigen Herrn Collegen, welche Arbeiten über diese Preis-
frage einzusenden beabsichtigen, werden ersucht, bis 1. Januar
18 82 ihre Namen in einem verschlossenen Couvert, auf dessen
Aussenseite das „Motto“, mit dem sie ihre Arbeit zu versehen ge¬
denken, die Arbeit selbst aber mit dem gleichen „Motto“ bis
spätestens 1. Mai 1882 an den unterfertigten Vereinsvorstanp
einzusenden.
Augsburg, 1. September 1881.
Franzen, Vereinsvorstand.
Personalien.
Ausgeschriebene K#eisthierarztsteIle:
vs. Jährlicher (Mi liid ciiiimeta
•tiUaiu. fiifcsft: liMfciN: bis in bi i. |. Kifknig ii:
Mohrungtn. 600 M. 600 M. 15. Sept. 1881. Königtberg.
Dem bisherigen Militär-Rossarzt C. L. Kühn zu Burg ist die oomm.
Verwaltung der Kreisthierarztstelle für die Kreise Naumburg, Weissen-
fels und Zeitz, unter Anweisung seines Wohnsitzes in Zeitz, übertragen
worden.
Der Stabsveterinär Nüsser des 5. Chev.-Regts. wurde für immer in
den erbetenen Ruhestand versetzt
Die nächste Zusammenkunft nordfränkischer Thierärzte
findet Sonntag, den 18. September, Vormittags halb 12 Uhr, im
„Deutschen Hause“ zu Schweinfurt statt _
Verantwortlich« Kaution: Th. Adam in Aagibnrg. - Druck tob Rackl u. Loebner
Vtrlsji tob Wilk. LSdorits Si Aagvbarg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
boraaigegcben von
Tb. Adam in Angsbnrg.
XXV. Jahrgang. N= 37. September 1881 .
Inhalt: Französische» Viehseucbengesetz. — Verhandlungen des thier-
ärztlichen Vereins in München. (Ueber die Entwickelung des
Embryo.) —' Allgemeine deutsche Ausstellung für Hygiene und
Kettungswesen. — Thierärztliche Fachpvüfungen in Preussen —
Kinderpestausbrüche. — Personalien — Thierärztliche Vereins-
Versammlungen
Französisches Gesetz über die Veterinärsanitätspolizei.*)
Tit. I. Ansteckende Krankheiten der Hausthiere und
die darauf bezüglichen Sanitätsm assregel n.
Art. 1. Dio Krankheiten der Hausthiere, die als ansteckende
zu betrachten und auf welche dio Bestimmungen dieses Gesetzes
Anwendung finden, sind folgende: Die Rinderpest bei allen Arten
der Wiederkäuer. Die ansteckende Lungenentzündung- des Rind¬
viehs (Lungenseuche Ref.) Die Pocken* und die Räude der Schafe
und Ziegen. Die Aphthenseuche der Rinder, Schafe, Ziegen und
Schweine. Rotz (Wurm) bei Pferd und Esel. Wuth und Milz¬
brand bei allen Thiergattungen.
Art. 2. Ein Decret des Präsidenten der Republik kann auf
den Bericht des Ackerbau- und Handelsministers nach Einholung
eines Gutachtens des Seuchencomitds, die genannten ansteckenden
Krankheiten durch alle anderen ansteckenden Krankheiten irgend
einer Hausthierrace vermehren, wenn solche einen bedrohlichen
Charakter annehmen.
Die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes können durch
ein in gleicherweise publicirtes Decret.angewendet werden auf die
oben nicht angeführten anderen Haustljiergattungen. ,
Art. 3. Jeder Eigentümer, sowie jedwede Person, welche zur
Obhut^von Thiertn angestellt ist, ist verpflichtet, Wenn ein Thier
an einer der in den Artikeln 1 und 2 vorgesehenen ansteckenden
Krankheiten befallen wird oder eines derselben verdächtig ist, so-
*) Uebersetzt von Gg. Sohneidemühl zu Kiel aus dem Journal
de PAgriöultüre 1881 Tome III. Kr. G43. 6. aoflt S. 212-J216. ,
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fort dem Bürgermeister desjenigen Ortes davon Mittheilung Zu
machen, wo das Thier sich befindet.
Gleichfalls sind zu dieser Anzeige alle Thierärzte verpflichtet,
welche zur Behandlung zugezogen werden sollten.
Das erkrankte oder der Ansteckung an einer der im Artikel 1
specificirten Krankheiten verdächtige Thier soll sogleich und bevor
die Administrativbehörde auf die Anzeige geantwortet hat, für sich
in einem besonderen Raum abgesperrt und soweit irgend möglich
von anderen Thieren getrennt werden, welche für die Ansteckung
empfänglich sind.
Es ist verboten das Thier zu transportiren, bevor es von dem
beamteten Thierarzt untersucht ist.
Das gleiche Verbot ist auf das Vergraben anzuwenden, im
Falle der Bürgermeister nicht aus dringenden Gründen die specielle
Erlaubniss dazu, gegeben hat.
Art. 4. Der Bürgermeister soll, sofern er es ermöglichen kann,
sich von der Anwendung der in dem vorstehenden Artikel enthal¬
tenen Vorschriften überzeugen und darüber wachen, wenn es statt¬
finden kann.
Sobald die im ersten Absatz des vorhergehenden Artikels vor¬
geschriebene Anzeige erstattet, oder wenn ohne solche Anzeige dem
Bürgermeister Kenntniss von der Krankheit geworden ist, hat der¬
selbe ohne Verzug eine Besichtigung des erkrankten oder verdäch¬
tigen Thieres durch den beamteten Thierarzt zu veranlassen.
Dieser Thierarzt stellt den Thatbestand fest und ordnet im
Notfälle die vollständige Ausführung der Vorschriften des dritten
Absatzes des 3. Artikels sowie die unmittelbar nothwendigen Des-
infectionsarbeiten an.
In kürzester Zeit sendet er seinen Bericht an den Statthalter.
Art. 5. Nach Feststellung der Krankheit beschliesst der Statt¬
halter über die in dem einzelnen Falle zur Ausführung kommen¬
den Massregeln.
Er erlässt, wenn es notbwendig ist, eine die Anzeige der Seuche
betreffende Bekanntmachung.
Diese Bekanntmachung kann für die betreffenden Ortschaften
folgende Massregeln enthalten:
1) Die Isolirung, Absperrung, Besichtigung, Zählung und Be¬
zeichnung der Haustiere und Heerden in den Seuchenbezirken.
2) Das Verbot dieser Ortschaften.
3) Augenblickliches Verbot oder Bekanntmachung betreffs der
Wochen- und Jahrmärkte, des Viehtransports und des Viehhandels.
4) Die Desinfection der Ställe und Aufenthaltsorte, der Wagen
und anderer Transportmittel; die Desinfection und selbst die Zer¬
störung der Gerätschaften, welche für die kranken Thiere benutzt
oder von diesen beschmutzt worden sind, sowie im Allgemeinen
jeglicher Gegenstände, welche zur Verschleppung des Contagiums
dienen könnten.
Eine öffentliche Bekanntmachung der Verwaltungsbehörde wird
_
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die der Nai ur der einzelnen Krankheiten entsprechenden Massregeln
festsetzon.
Art. 6. Ist durch Beschluss des Statthalters das Vorhanden¬
sein der Rinderpest in einer Qemeinde constatirt, so sollen die
erkrankten oder mit erkrankten in Berührung gekommenen zur
Rindergattung gehörigen Thiere, selbst wenn diese zur Zeit keine
Krankheitserscheinungen zeigen, auf Befehl des Bürgermeisters ge-
tödtet werden; und zwar unter Leitung des beamteten Thierarztes,
nachdem die Abschätzung ausgeführt ist.
Es ist untersagt, die Ausführung der vorgeschriebenen Mass¬
regeln zu suspendiren, um die kranken Thiere zu behandeln, aus¬
genommen die Fälle und unter den Bedingungen, welche vom
Ackerbau- und Handelsminister auf den Vorschlag des Seuchen-
Berathungscomitö’s besonders festgesetzt worden sind.
Art. 7. Tritt der im vorstehenden Artikel vorgesehene Fall
ein, so sollen alle kranken Thiere auf der Stelle getödtet werden;
ausgenommen den Fall, *o nach Erklärung des Thierarztes der
Transport des Cadaver3 bis zum Verscharrungsplatz gefahrvoller
ist als der des lebenden Thieres. Der Transport zum Zwecke dor
Abschlachtung kann vom Bürgermeister auf das Gutachten des
beamteten Thierarztes für diejenigen Thiere angeordnet werden,
welche nur inficirt worden sind.
Die zur Rinder- und Schafgattung gehörigen Thiere, welche
der Ansteckung ausgesetzt gewesen sind, sollen isolirt und den¬
jenigen Sanitätsmassregeln unterworfen werden, die durch öffent¬
liche Bekanntmachung der Verwaltungsbehörde zur Ausführung des
Gesetzes besonders angeordnet sind.
Art. 8. Bei constatirtem Rotz und Wurm und bei Milz¬
brand, wenn die Krankheit von dem beamteten Thierarzt für un¬
heilbar erklärt worden ist, sollen die Thiere auf Anordnung des
Bürgermeisters getödtet werden.
Bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Natur oder den
unheilbaren Charakter der Krankheit zwischen dem beamteten
Thierarzt und dem von dem Besitzer zugezogenen, so ernennt der
Statthalter, gemäss eines hierüber erstatteten Berichts, einen dritten
Thierarzt.
Art. 9. Bei der Lungenseuche soll der Statthalter nach
einem Zeitraum von zwei Tagen die Abschlachtung der durch den
beamteten Thierarzt bezeichneten von der Krankheit ergriffenen
Thiere, sowie die Impfung der Rinder in den Ortschaften, welche
durch die Krankheit inficirt gefunden sind, anordnen.
Der Ackerbauminister soll das Recht haben, die Abschlachtung
derjenigen zur Rindergattung gehörigen Thiere anzuordnen, welche
mit den an Lungenseuche erkrankten in demselben Stalle gestan¬
den, in derselben Heerde gewesen oder in direkte Berührung mit
denselben gekommen sind.
Art. 10. Ist die W uthk rank hei t bei irgend einer Thier¬
gattung festgestellt, so tritt sofort die Tödtung ein, welche unter
keinen Umständen aufgeschoben werden kann.
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Wuth verdächtige Hunde und Katzen sollen sogleich getodtet
werden. Der Eigenthümer des verdächtigen Thieres ist verpflichtet
auch ohne Anordnung der Polizeibehörden, für die Ausführung
dieser Vorschrift Sorge zu tragen.
(Schluss folgt.)
Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München.
In der sehr zahlreich besuchten Sitzung vom 30. October 1880
erstattete der Vorsitzende nach Eröffnung der Versammlung zu¬
nächst Bericht über den Bestand und die Thätigkeit des Vereins
während des abgelaufenen Jahres 1879,80. Demnach gehörten im
Beginne des Vereinsjahres dem Vereine 54 Mitglieder an; in Folge
Ausscheidens durch Versetzung etc. dann Neueintritt mehrerer j
Collegen betrug die Zahl der Mitglieder am Schlüsse des Jahres 50.
Während des Vereinsjahres wurden 7 von den Mitgliedern stets
zahlreich besuchte Sitzungen abgehalten und in denselben Vorträge
über verschiedene Themate erstattet von den Herren: Göring,
Dr. Bollinger, Feser, Friedberger, P. Adam, Sonder¬
mann, Gasteiger, Hartlmeier, Putscher und Thomann.
Die Maisitzung fiel wegen Einberufung einer Versammlung
bayer. Thierärzte behufs Constituirung des Unterstützungsvereins
für die Hinterbliebenen bayer. Thierärzte aus. Das Andenken des
verstorbenen Collegen M. Mohr, der bekanntlich durch ein, dem
Unterstützungsvereine testamentarisch vermachtes Legat von 20 000
Mark sich wohlbegründeten Anspruch auf die Dankbarkeit der
bayer. Thierärzte erworben hat, wurde auf Antrag Sondermanns
durch die Errichtung eines Grabdenkmals geehrt.
Zur Tagesordnung übergehend erhält Prosektor Dr. Bon net
das Wort zum Vortrage „über die Entwickelung des
Embryo/ Einleitend führt Redner aus, dass die Embryologie
der Säugethiere relativ noch wenig bearbeitet sei, obgleich die
ersten entwickelungsgeschichtlichen Forschungen bis in das dassische
Alterthum zurückreichen. Der Erste, von dem embryologisehe Stu¬
dien bekannt wurden, sei Aristoteles gewesen, in seinem Buche:
„Ueber die Entstehung der Thiere.“ Derselbe führte schon eine
Reihe interessanter Thatsachen an, über das Herz des Hühnchens
im Ei, über die Ernährung des Embryos des glatten Hais durch
einen Mutterkuchen und über die Jungfernerzeugung der Bienen.
Derselbe fasste die Entwickelung des Embryo als eine Neubildung
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auf, eine Anschauung, zu der man erst nach langen Kämpfen wie¬
der zurückkehrte. Von den Arbeiten Aristoteles klaffe eine Lücke
ohne weitere Bearbeitung des in Rede stehenden Stoffes bis gegen
das Ende des Mittelalters.
Ebenso wie die anatomischen Studien durch die Bulle Bonifa*
cius VIII., die über jeden den Bann aussprach, der menschliche
Leichen zergliedero, erschwert oder aufgehoben wurden, hinderte
in embryologischen Arbeiten die Meinung, dass es frevelhaft sei,
dem von Gott selbst im Mutterleibe verborgenen, sich entwickeln¬
den Embryo nachzuspüren. Erst in der Zeit nach der Reformation,
lange nach dem Wiederaufblühen der Anatomie, seien wieder
embryologische Arbeiten zu verzeichnen. Hinderlich war einem
energischen Fortschritt auch der Streit, ob das Ei oder der Samen¬
faden der Hauptstoff zur Entwickelung eines neuen Wesens sei
und theilten sich die Gegner in solche, die dem Sperma die Haupt¬
rolle zuerkannten, während die Ovulisten oder Eigläubigen, gestützt
auf einige damals noch nicht richtig gedeutete Fälle von Jungfern¬
zeugung bei Insekten, dem Ei überwiegende Bedeutung zuschrieben.
Zugleich wurde die Entwickelung des Embryo als einfache Aus¬
wickelung eines schon vorgebildeten Individuums aufgefasst und
diese Anschauung führte zur sogenannten Einschachtelungstheorie,
die sich lange erhielt. Man glaubte je ein paar Stammthiere der
damals noch constant gedachten Arten hätten die Keime aller ihrer
Nachkommen in sich eingeschachtelt getragen. Nach der Befrucht¬
ung wickelten sich diese vorgebildeten Keime einfach aus. Erst
F. W o 1 f f gab am Ende des vorigen Jahrhunderts eine zusammen¬
hängende Darstellung der Entwickelung des Embryos; er ist zu¬
gleich der Begründer der Keimblattlehre, indem er den allmähligen
Aufbau des Embryos aus drei ursprünglich einfachen übereinander
liegenden Zellenschichten, den Keimblättern, nachwies.
Zugleich fasste W. die seit Aristoteles verlassene Ansicht von
der Neubildung des Embryos wieder auf, die seither dominirend
geworden ist. Nächst ihm haben sich vorzüglich P o u d e r für die
Entwickelung des Vogels, Här für die Entwickelung sämmtlicher
Wirbelthiere, Bischoff, Barry, Coste, Collicker u. A.
hervorragende Verdienste um die Förderung der Embryologie er¬
worben.
Anknüfend an die Entdeckung Bischofs, dass das im Juli oder
August befruchtete und gefurchte Rchei längere Zeit, ohne sich
weiter zu entwickeln, im Tragsacke bleibt, um dann im Dezember
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rasch in der Entwickelung des Embryos fortzuschreiten, erwähnt
Redner ähnlicher Verhältnisse, welche bei der Befruchtung der
Fledermäuse in jüngster Zeit beobachtet wurden. Die Begattung
finde im Spätherbste statt; das Sperma bleibe den Winter über
lebensfähig in der Scheide der weiblichen Thiere und erst im Früh¬
jahre erfolge die Lösung der Eier aus dem Eierstocke und die Be¬
fruchtung derselben. Auch beim Dachse scheine eine Periode zu
bestehen, in welcher das befruchtete Ei längere Zeit in der Weiter¬
entwickelung aussetze, um dann schnell und ununterbrochen sich
in den Embryo umzubilden. Als Gründe hiefür seien die durch
den Winterschlaf (Dachs, Fledermaus) hintangehaltene Ernährung
sowie die herabgesetzte Temperatur der Winterschlaf er namhaft zu
machen. Auch beim Reh spielt vielleicht die knappe Nahrung im
Winter eine Rolle in der Verzögerung der embryonalen Ausbild¬
ung mit.
Die Gründe, wesshalb die Embryologie der Säuger weniger
gekannt sei, als die der Vögel, lägen theils in den Kosten, be¬
dingt durch Anschaffung und Fütterung der Versuchstiere, theils
in der Schwierigkeit der Technik. Beim Schafe z. B. sei das am
12. Tage nach dem Sprunge sich vorfindende 9 mm lange aus
zwei Zellschichten bestehende Bläschen am 14. Tage schon ein
48 cm (? D, R.) langer Hohlfaden, der nur mit grosser Mühe und
Geduld aus den Schleimhautfalten des Tragsackes unverletzt heraus¬
genommen werden könne, um so mehr, als er noch mit den Car-
unkeln verklebt sei.
Indem der Vortragende sich vorbehält, über die Entwickelung
des Schafsembryo später specielle Mittheilungen zu machen, wendet
er sich zur Schilderung der Entwickelung des Hühnereies, als einem
in jedem Entwickelungsstadium mit weniger technischen Schwierig¬
keiten verbundenen, leicht durch Präparate zur Anschauung zu
bringendem Vorgänge, welchen der Referent auch an zahlreichen
Präparaten und Zeichnungen eingehend demonstrirt.
Redner bespricht schliesslich noch kurz die Lehre Haeckels,
nach welcher jeder Embryo die ganze Entwickelungsreihe seiner
Stammform in den verschiedenen Stadien des embryonalen Lebens
durchlaufe und schliesst mit der Kritik der Stützen und Einwände,
die für und gegen diese Lehre vorzubringen seien.
Nachdem der Vorsitzende Herrn Dr. Bonnet für seinen ge¬
diegenen Vortrag den Dank der Versammlung ausgesprochen hatte,
erfolgte Schluss der Sitzung.
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Ffir Hygiene und Rettungswesen wird im Jahre 1882 in Ber¬
lin eine allgemeine deutsche Ausstellung stattfinden.
In dem bekanntgegebenen Programme sind für die Section A. Ge¬
sundheitspflege und Gesundheitstechnik in der Abtheilung I.,
23 Gruppen festgesetzt, von welchen die letzte das Veterinär¬
wesen betrifft und zwar sind als Gegenstände: Schutzmittel gegen
Beschädigung der Thiere (Hufbeschlag, Zugvorrichtungen); ferner
Schutz gegen ansteckende Thierkrankheiten (Maulkörbe, Instrumente
zur Impfung der Schafpocken und der Lungenseuche); dann Appa¬
rate der niederen Veterinär-Chirurgie zur Benutzung für Landleute,
und endlich Mittel zur Desinfection und Beseitigung inficirter Tbier-
cadaver (Digestoren) besonders aufgeführt. — In der Abtheilung
II. Literatur und Zeichnungen ist für jede der 23 Gruppen die
einschlägige Literatur, zur Gruppe 23 speciell: Viehseuchenstatistik;
ansteckende Thierkrankheiten, welche auf den Menschen übertrag¬
bar sind; sanitätspolizeilicheMassregeln gegen die Verbreitung von
Viehseuchen und Methoden der Anschirrung, Bändigung und Ab¬
richtung der Thiere vorgesehen. Die Section B. umfasst das Rett¬
ungswesen. Als letzter Anmeidetermin für die Ausstellung ist der
15. November d. J. festgesetzt.
Die thierärztlichen Fachprüfungen in Gemässheit
der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. März 1878 (vide
Wochenschr. 1878 Nr. 17) an den Thierarzneischulen zu Berlin
und Hannover beginnen laut Bekanntmachung des Ministers für
Landwirtschaft vom 30. August c. am 1 0. O ctob er d. J. und
haben dio Anmeldungen zu dieser Prüfung bis zum 6. October c.
bei dem Direktor der betr. Anstalt zu erfolgen.
In Kritzendorf bei Klosterneuburg, in der Nähe von
Wien, ist der Ausbruch der Rinderpest amtlich constatirt wor¬
den. Ebenso ist amtlichen Nachrichten zufolge in der Stadtge¬
meinde Brod in Slavonien und in der Türkei an der Südgrenzo
Serbiens die Rinderpest ausgebrochen.
Wegen der an der serbisch-albanesisehen Grenze
ausgebrochenen R i n d e r p e s t ist von der serbischen Regierung
ein Militärcordon errichtet und zugleich die Türkei um An¬
ordnung umfassender Massregeln zur Unterdrückung der Seuche
ersucht worden. (D. R.-Anz.)
Personalien.
Ausgeschriebene Kreisthicrarztstellen:
r , tr . Jihiliebir Gesuche lind eiizoreiehei
111 <B re> ' etaliniii. Gehalt: Zuichui : bii tont bei d. L Regierung io :
Hün/eld. — — baldigst. . Cassel.
Qlatz . 600 M. — 12. Octbr. 1381. Breslau.
Tauschoffert. Der Bezirksthierarzt eines kleinen, bequem lie¬
genden Amtssitzes, wobei Grenzcontrolstelle mit directer Bahnverbindung,
sucht mit einem Herrn Collegen, an dessen Wohnsitz sich ein Gym*
nasium und Realschule befindet, einen Stellentauscb einzugehen. Fixe
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332
Bezüge M. 2900 ohne Praxis. Offerte sub P 150G an Rud. Mosse,
Nürnberg.
Der Rossarzt Voss beim 2. Garde-Drag.-Rgt. wurde zum Oberross¬
arzt und Rossarzt Flindt des Beurlaubtenstandas zum Oberrossarzt
des Beurlaubtenstandes ernannt.
Distriktsthierarzt Göbel zu Dietmannsried hat die Distriktsthier¬
arztstelle zu Euerdorf (Hammelburg) erhalten.
Der seit vielen Jahren in Kissingen thätige Bezirksthierarzt
Adam Molt er ist am 3. d. M. im 55. Lebensjahre gestorben. An
ihm verliert der Begierungsbezik Unterfranken einen der tüchtigsten
Veterinäre.
Einladungen.
Der veterinär-medicinische Verein im Grossher¬
zogthum Hessen wird am 14. September ds. Js., Vormittags
10 Uhr, im Hotel Jacobi (Stiftsgasse Nr. 6) in Frankfurt a./M.
seine ordentliche Generalversammlung abhalten.
Tages-Ordnung: 1.—4. Vereinsangelegenheiten.
5. Die Errichtung einer Hülfscasse für die Hinterbliebenen
deutscher Thierärzte.
6. Accomodation und ihre Beziehung zur periodischen Augen¬
entzündung. Referent: Kreisveterinärarzt Dr. Win ekler.
7. Die antiphlogistische Behandlungsart im Verhältnis zu der
jetzigen Methode. Referent: Kreisveterinärarzt Renner.
8. Die Einführung .neuer Arzneimittel in der Thierheilkunde.
Referent: Kreisveterinärarzt Renner.
9. Was versteht man unter Diensttauglichkeit eines Zuchtbullen ?
Referent: Kreisveterinärarzt Gebb.
Nach der Sitzung gemeinschaftliches Mittagessen.
Die Herren Vereinsmitglieder sowie Freunde und Gönner des
Vereins werden zu dieser Versammlung geziemend eingeladen.
Namens des Ausschusses:
Zimmer. Rothermel.
Der Verein elsass-lothringischer Thierärzte hat
beschlossen, gelegentlich der landwirthschaftlichen Ausstellung zu
Strassburg nicht nur seine Mitglieder, sondern sämmtliche
Thierärzte einzuladen, welche nach Strassburg kommen sollten. Die
Tage vom 17. und 18. September 1. J. sind die interessantesten der
Ausstellung, indem alle Theile derselben den Besuchern geöffnet,
verschiedene öffentliche Festlichkeiten und insbesondere das Pferde-
probiren und die Rennen stattfinden werden.
Der Empfang der Besucher in einem reservirten Saale des
Gasthofes zur Krone, in der Zaberner Vorstadt, ist auf Sonn¬
abend, den 17. September Abends 6 Uhr festgesetzt und wird hier
jeder Besucher, nebst dem collegialischen Willkommen, Speise und
Erfrischungen nach Belieben vorfinden.
Im Namen des Vereins-Ausschusses:
_ A. Zünde 1, Secretär, _
Verantwortliche Redaotion: Th. Adam in Angabnrg. — Druck von Baekl u. Lochner
Verlag von Wilh. Lüderitz in Angabnrg.
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Wochenschrift
fBr
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
ber&usgegeben von
Th. Adam in Aagsbnrg.
XXY. Jahrgang. N= 38. September 1881 .
Inhalt: Französisches Viehseuchengesetz. — Verhandlungen des thier-
ärztliohen Vereins in München. — Wuthkrankheit und Hundesteuer
in Bayern. — Binderpest in Oesterreich-Ungarn. — Personalien. —
Vereins-Versammlung.
Französische* Gesetz Ober die VeterinSrsanitStspolizei.
(Schluss.)
Art. 11. Bei der Pockenseuche kann der Statthalter nach
Anhörung des Gutachtens des Seuchenberathungscomitds die Impf¬
ung der inficirten Heerden anordnen.
Ohne ^ardnung des Statthalters darf die Impfung nicht vor-
genommen wmäm.
Art 12. Die Ausübung der Thierheilkunde bei an¬
steckenden Hausthierkrankheiten ist denen, die nicht das Diplom
eines Thierarztes besitzen, untersagt.
Die Regierung kann auf Antrag des Gemeinderaths die Aus¬
führung dieser Massregel durch besondere Verfügung in den
Departements bis zu einem Zeitraum von 6 Jahren vom Tage der
Verkündigung dieses Gesetzes aufschieben.
Art 13. Der Verkauf kraoker oder einer ansteckenden
Krankheit verdächtigen Thiere, sowie das Ansstellen derselben zum
Verkauf ist verboten.
Der Eigentümer kann dieselben nur unter den Bedingungen
abgeben, welche durch öffentliche Bekanntmachung der Verwaltung
im Anschluss an Artikol 5 besonders bezeichnet werden.
Dieses Reglement wird für jede Thiergattung und jede Krank¬
heit die Zeit festsei zen, während welcher das Verbot des Verkaufs
der Thiere, die der Ansteckung ansgesetzt gewesen sind, sich er¬
strecken soll.
Art. 14. Das Fleisch der an irgend einer contagiösen Krank¬
heit gestorbenen oder der an Rinderpest, Rotz, Warm, Milzbrand
und Wuth erkrankten Thiere kann nicht zur Consnmtion verwendet
werden.
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334
Die Cadaver oder Ueberreste an Rinderpest und Milzbrand
gestorbener Thiere oder der wegen dieser Krankheit geschlachteten
Thiere müssen mit zerschnittener Haut vergraben werden, falls sie
nicht einer unter öffentlicher Controle stehenden Abdeckerei über¬
wiesen sind.
Die Bedingungen, unter denen der Transport, die Vergrabung
und Zerstörung der Cadaver ausgeführt werden sollen, werden durch
die zu Artikel 5 erlassenen öffentlichen Bekanntmachungen der Ver¬
waltungsbehörde festgesetzt werden.
Art. 15. Das Fleisch der geschlachteten Thiere, welche mit
den an Rinderpest erkrankten in Berührung gekommen waren, kann
zur Consumtion verwendet worden, aber die Haut, Abgänge und
Abfälle dürfen bevor nicht die Desinfection ausgeführt ist, nicht
von der Schlachtstelle entfernt werden.
Art. 16. Jeder Unternehmer von Land- und Wassertrans¬
porten muss, sofern er Vieh transportirt hat, die dazu verwen¬
deten Fahrzeuge jedesmal nach den öffentlich bekannt gemachten
Vorschriften desinficiren.
Tit. II. Entschädigungen.
Art. 17. Den Eigentümern der wegen Rinderpest gemäss
Artikel 7 geschlachteten Thiere wird eine Entschädigung von Y*
des Werthes der Thiere vor der Krankheit zugebilligt werden.
Den Eigenthümern von Thieren, welche gemäss Artikel 9 wegen
der Lungenseuche geschlachtet oder an der Impfung gestorben sind,
wird eine Entschädigung nach folgenden Sätzen zugestanden:
die Hälfte des Werths vor der Krankheit bei den wirklich er¬
krankten Thieren;
drei Viertel der nur angesteckten;
die volle Summe, wenn die Thiere in Folge der Lungenseuche¬
impfung zu Gründe gegangen sind.
Die Entschädigungssumme darf nicht die Summe von 400 Fr.
für die Hälfte, von 600 Fr. für V« und 800 Fr. für den vollen
Ersatz des Werths des Thieres überschreiten.
Art. 18. Keine Entschädigung wird den Besitzern geleistes,
welche Thiere aus fremden Ländern eingeführt, falls diese Thiere
innerhalb drei Monaten nach der Einfuhr in Frankreich wegen
Lungenseuche geschlachtet werden.
Art. 19. Wenn die Verwendung der Ueberbleibsel der wegen
Rinderpest oder Lungenseuche geschlachteten Thiere zur Consum¬
tion oder für den industriellen Gebrauch gestattet ist, so muss der
Eigenthümer die Einnahme aus dem Verkauf dieser Abfälle angeben.
Diese Summe fällt dem Eigenthümer zu; ist sie aber höher
als die ihm nach dem Werthe zukommende Summe beträgt, so wird
die von dem Staat zu leistende Entschädigung um den Ueberschuss
verkleinert.
Art. 20. Vor Ausführung des Schlachtens ist von dem beam¬
teten Thierarzt und einem von der Partei zu bezeichnenden Experten
eine Abschätzung der Thiere vorzunehmen.
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Gpogle
335
Hat die Partei unterlassen einen Experten zu bezeichnen, so
schätzt der beamtete Thierarzt allein ab.
Das Ergebniss muss er zu Protocoll nehmen, welches der Bür¬
germeister und der Schiedsrichter unterzeichnen und dazu ihr Gut¬
achten abgeben.
Art. 21. Der Entschädigungs-Anspruch muss bei Strafe des
Verlustes innerhalb drei Monaten nach vorgenommener Tödtung
dem Ackerbau- und Handeisminister mitgetheUt werden.
Der Minister kann die Revision der gemäss Artikel 20 vorge¬
nommenen Schätzungen durch eine von ihm bestimmte Commission
anordnen.
Die Entschädigung wird vom Minister festgesetzt, unbeschadet
des Recurses an’s Staatsministerium.
Art. 22. Jede Uebertretung der Bestimmungen dieses Gesetzes
oder der zu seiner Ausführung erlassenen Anordnungen kann den
Verlust der durch Artikel 17 festgesetztan Entschädigung nach
sich ziehen.
Die Entscheidung wird der Minister haben, unbeschadet des
Recurses an’s Staatsministerium.
Art. 23. Keine Entschädigung wird den Eigenthümern von
Thieren geleistet, welche in Folge anderer ansteckender Krankheiten
als die in Artikel 9 besonders bezeichnten, Rinderpest und Lungen¬
seuche, geschlachtet worden sind.
Tit. III. Einfuhr und Ausfuhr von Thieren.
Art. 24. Die zur Gattung der Pferde, Esel, Rinder, Schafe,
Ziegen und Schweine gehörigen Thiere sind zu jeder Zeit einer
Untersuchung ihres Gesundheitszustandes auf Kosten der Einführer
zu unterwerfen, sobald sie zu Wasser oder zu Land in Frankreich
ankommen.
Dieselbe Massregel kann auf andere Thiergattungen angewendet
werden, wenn Grund zu der Annahme vorliegt, dass durch ihre
Einfuhr die Einschleppung einer ansteckenden Krankheit erfolgen
kann.
Art. 25. Die Zollämter und Hafenorte für die Einfuhr zum
Verkauf bestimmter Thiere sollen durch Decret festgesetzt werden.
Art. 26. Die Regierung kann die Einfuhr nach Frankreich
verbieten oder für alle der Verbreitung einer ansteckenden Krank¬
heit verdächtigen Thiere oder die gleiche Gefahr bietende Gegen¬
stände eine Quarantaine anordnen.
Die Regierung kann ohne Entschädigung die Abschlachtung der
kranken oder der Ansteckung ausgesetzt gewesenen Thiere an der
Grenze anordnen und überhaupt alle die Massnahmen treffen,
welche die Besorgniss der Einschleppung einer Seuche nothwendig
erheischt.
Art. 27. Die an der Grenze zu treffenden Massregeln sind
nach dem Gutachten des beamteten Thierarztes in den Landgemein¬
den durch die Bürgermeister, in den Grenzhäfen durch die Polizei-
commissäre, in den Seehäfen durch die Viehbesichtigungsbehörde
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336
ft.
anzuordnen. Bis zur Ankünft dieser Behörden, können die Zollbe¬
amten zur Hülfeleistung requirirt werden.
Art. 28. Die für die Einfuhr von Yieh vorhandenen Seehafen¬
ämter, sollen die einzelnen Ausschiffungsplätze an den Kais mit
dem nothwendigen Trennbark versehen und entsprechend der Grösse
des Uafenplatzes Gebäude für die Aufnahme der aus Sanitätsgrün¬
den unter Quarantaine gestellten Thiere, herrichten.
Die Localitäten sollen zunächst von dem Minister für Acker¬
bau und Handel besichtigt werden.
Um sich für die Unkosten bezahlt zu machen, können die
Municipalitäten specielle Taxen für die eingeführten Thiere festsetzen.
Art. 29. Die Regierung ist befugt, nothwendige Ausfuhrmass-
regeln anzuordnen, um den Export seuchenkranker Thiere zu ver¬
hindern.
Tit. IV. Strafen.
Art. 80. Jede Uebertretung der Anordnungen der Artikel 3,
5, 6, 9, 10, 11 §. 2 und 12 des gegenwärtigen Gesetzes wird mit
Haft von 6 Tagen bis zu 2 Monaten und einer Geldstrafe von 16
bis 400 Frcs. bestraft.
Art. 81. Mit Haft von zwei bis sechs Monaten oder mit Geld¬
strafe von 100 bis 1000 Frcs. werden bestraft:
1) Diejenigen, welche ungeachtet der Absperrungsmassregeln
der Behörden ihre erkrankten Thiere mit andern zusammen kommen
lassen.
2) Diejenigen, welche Thiere verkaufen oder zum Verkauf ge¬
stellt haben, von denen sie wussten, dass dieselben an einer Seuche
erkrankt oder einer solchen verdächtig sind.
3) Diejenigen, welche ohne behördliche Erlaubniis dieCadaver
von solchen Thieren ausgraben oder die Abfälle von denselben
kaufen, welche an einer Seuche gestorben oder wegen derselben
geschlachtet worden sind, sei es wegen Rinderpest, Milzbrand, Rotz,
Wurm oder Wuth.
4) Diejenigen, welche vor dem Beschluss des Verbots Thiere
nach Frankreich importiren, von denen sie wussten, dass dieselben
von einer Seuche befallen, oder der Ansteckung einer solchen aus¬
gesetzt gewesen sind.
Art. 32. Mit Gefangniss von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und
einer Geldstrafe von 100 bis 2000 Frcs. werden diejenigen bestraft,
welche Fleisch verkaufen oder zum Verkauf stellen, von dem ihnen
bekannt war, dass es von Thieren stammt, die entweder an einer
Seuche gestorben oder wegen Rinderpest, Milzbrand, Rotz, Wurm
und Hundswuth geschlachtet waren.
Art. 33. Jeder Viehtransporteur, welcher gegen die Anordnung,
das Transportmaterial zu desinficiren, handelt, verfallt in eine Geld¬
strafe von 100 bis 1000 Frcs.
Er wird mit Gefängniss von 6 Tagen bis zu 2 Monaten be¬
straft, wenn durch dieso Uebertretung eine Seuche unter anderen
Thieren hervorgerufen wird.
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Art. 34. Jede Uebertretung des gegenwärtigen Gesetzes, die
in den obengenannten Artikeln nicht besonders angeführt ist, wird
mit einer Geldstrafe von 16 bis 400 Frcs. bestraft. Zuwiderhand¬
lungen gegen die seitens der Administration zur Ausführung des
Gesetzes erlassenen Bestimmungen, werden je nach Lage des Falles
mit einer vom Friedensrichter des Cantons festzusetzenden Geld¬
strafen im Betrage von 1 bis 200 Frcs. belegt.
Art. 35. Wenn die Strafen für ein Vergehen gegen die An¬
ordnungen des gegenwärtigen Gesetzes weniger beträgt als ein
Jahr, so kann die Strafe um das Doppelte des höchsten Strafmasses
dieses Gesetzes erhöht werden, wenn diese Uebertretung seitens
der beamteten Thierärzte, der Feldwächter, Forstbeamte und Polizei¬
beamte gegen irgend einen Paragraphen stattgefunden hat.
Art. 36. Der Artikel 463 des Strafcodex ist auf alle Fälle
der Artikel des gegenwärtigen Gesetzes anwendbar.
Tit. V. Allgemeine Anordnungen.
Art. 37. Die Kosten desTödtens, des Vernrabens, des Trans¬
ports, der Quarantaine, der Desinfection wie alle andere Kosten,
welche aus der Ausführung der im gegenwärtigen Gesetze vorge-
schriebenen Massregeln entstehen, fallen den Eigentümern oder
Führern der Thiere zur Last.
Im Falle der Weigerung der Eigentümer oder Führer ron
Thieren, den Befehlen der Verwaltungsbehörde Folge zu leisten,
wird dafür ron Amtswegen auf ihre Kosten gesorgt.
Die Kosten dieses Verfahrens werden aus dem festgesetzten
Etat Yon dem Bürgermeister gedeckt und executorisch you dem
Unterstatthalter wiedergegebön. Die Streitigkeiten sollen Yor den
Friedensrichter kommen.
Die gemäss Artikel 16 Yorgeschriebene Desinfection der Eisen¬
bahnwaggons liegt der Gesellschaft ob, die Kosten der Desinfection
werden you dem Minister der öffentlichen Arbeiten, nach Anhörung
der Gesellschaft, festgesetzt.
Art. 38. Ein Amt für Epizootien wird in jedem Departement
eingerichtet werden zur Hülfeleistung bei Ausführung des gegen¬
wärtigen Gesetzes.
Die Kosten dieses Amtes werden in die dauernden Ausgaben
auf den Etat des Departements aufgenommen und auf die einzelnen
Ausgabecontos vertheilt, unter die Paragraphen 1—4 des Art. 60
des Ges. v. 10. Aug. 1871.
Art. 39. Die Gemeinden haben, wo Pferd- und Viehmärkte
existiren, auf ihre Kosten den Gesundheitszustand der auf ihre
Märkte gebrachten Thiere, durch einen Thierarzt inspiciren zu
lassen, wobei es den Gemeinden unbenommen bleibt, durch Erheb¬
ung eines Standgeldes für die zum Verkauf geführten Thiere, sich
bezahlt zu machen.
Für die Bezahlung ist die Gemeinde verbindlich.
Die Regierung kann auf das Gutachten des allgemeinen
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338
Raths, die Ausführung dieser Massrogel bis zu sechs Jahren vom
Tage der Verkündigung des gegenwärtigen Gesetzes hinaussohieben.
Art. 40. Die zur Ausführung des gegenwärtigen Gesetzes er¬
lassene öffentliche Bekanntmachung enthält die Organisation des
dem Minister des Ackerbaues und Handels beigegebenen Seuchen-
berathungscomitös.
Die von dem Minister eingezogenen Nachrichten über die Art
der Epizootien, werden dem Comitö mitgetheilt, welches alsdann
sein Gutachten über diejenigen Massregeln abgibt, welche zum Ver¬
tilgen der Krankheiten geeignet sind.
Art. 41. Es sind und bleiben aufgehoben die Artikel 459, 460
und 461 des Strafcodex, alle Gesetze und Bestimmungen, alle ent¬
gegenstehenden Verordnungen Decrete und Bekanntmachungen zu
jeglicher Zeit, weiche sich auf die Veterinärsanitätspolizei beziehen.
Das gegenwärtige Gesetz, welches berathen und angenommen
ist vom Senat und der Deputirtenkammer, ist wie ein Staatsgesetz
zu behandeln.
Gegeben Paris, den 21. Juli 1881.
Durch den Präsidenten der Republik: Jules Grövy.
Der Minister des Ackerbaues und des Handels: P. Tirard.
Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München.
Zur Sitzung am 27. November 1880 waren 20 Mitglieder er-
erschienen. Der Vorsitzende eröffnete die Versammlung und gab
bekannt, dass der bisherige Vereinssecretär Munkenbeck wegen
Versetzung seinen Austritt aus dem Vereine erklärt habe und dess-
halb die Wahl eines Secretärs nothwendig sei. Die per Acclama-
tion gewählten Sondermann, Wunder und Adam erklärten die Stelle
nicht annehmen zu können, weil sie durch ihre Berufsgeschäfte
daran verhindert seien, worauf Bezirksthierarzt Drechsler sich
zur Annahme der auf ihn gefallenen Wahl bereit erklärte.
Prof. Feser erstattete nun eingehenden Vortrag über die
neuesten Entdeckungen Buchner’s bezüglich der Genesis der Milz-
brand-Bacterien, macht auf die Wichtigkeit derselben aufmerksam
und bemerkt unter Verlesung einiger Stellen aus seinen früheren
Berichten, dass seine in der Milzbrand-Versuchsstation zu Lenggries
gemachten Beobachtungen ihn schon jenen Vorgang vermuthen
Hess, welcher nun durch Büchner festgestellt wurde.
Nach einer kurzen Debatte hierüber, an welcher sich nur
Hartlmaier betheiligte, wurden vom Vorsitzenden noch einige
Mittheilungen über stattgehabte Berathungen von Vollzugsvor¬
schriften zum Reichsviehseuchengesetze vom 23. Juni 1880 gemacht
und sodann wegen vorgeschrittener Zeit die Sitzung geschlossen.
Der Sitzung am 27. Dezember 1880 wohnten 20 Mitglieder an.
_
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339
Nach Eröffnung der Verhandlungen durch den Vorsitzenden und
Erledigung einiger Vereinsangelegenheiten erh< Prof. Fes er das
Wort zur Fortsetzung seines in der letzten Sitzung begonnenen
Vortrags über die neueren Ergebnisse der Milzbrandforschungen,
insbesondere über diePasteur’schen Beobachtungen und Versuche*
An der hierauf eröffneten Diskussion über den vorerwähnten
Gegenstand betheiligten sich Adam sen., Zeilinger und der
Referent.
Hieran reihte sich eine eingehende Besprechung des Werkes
„Geschichtliche Entwickelung der Rinderracen in den österreichischen
Alpenländern, vom k. k. Rath, Professor Kaltenegger" durch
den Vorsitzenden, woran sich eine lebhafte Debatte anknüpfte, an
der Feser, Sondermann, Adam sen. und jun., Putscher
und Ableitner sowie der Referent sich betheiligten, worauf
Schluss der Sitzung erfolgte. Dr.
Wuthkrankheit und Hundesteuer in Bayern.
Die Zahl der in Bayern an Wuth gestorbenen Menschen betrug
1874: 29, 1875: 23, 1876: 13 (Einführung der Hundesteuer), 1877:
8, Summa 73 Menschen, davon 47 männliche und 26 weibliche
Individuen. Diese
Wuthfälle vertheilen sich
auf
die
einzelnen
Regierungsbezirke folgendennassen:
1874 u. 1875
1876
1877
Summa
Oberbayern • .
. . 18' . . .
4 . .
2
• •
24
Niederbayern
. . 12 ...
3 . .
2
♦ #
. 17
Pfalz ....
• . 4 ...
- , ,
—
• •
. 4
Oberpfalz • .
1 . .
1
• 4
. 7
Oberfranken
1 . .
1
• •
. 7
Mittelfranken
. . 4 ...
3 . .
1
• •
. 8
Unterfranken
♦ . 1 ...
1 . .
—
• •
. .2
Schwaben . •
n
— . .
1
• •
. 4
Die Stückzahl der zur Versteuerung angemeldeten Hunde be¬
trug 1876: 236 918, 1877: 222756, 1878: 212636. Hach den bis¬
herigen Ergebnissen wurde budgetmässig die Zahl der zu versteuern¬
den Hunde pro 1879 auf circa 204000, pro 1880 auf 197000, pro
1881 auf 190000 veranschlagt. Die Einnahmen an Hundegebühren
betrugen in den Jahren 1876 und 1877 beiläufig je 1 Million Mark.
Aus obigen Zahlen ergibt sich mit Sicherheit, dass seit Einführung
der Hundesteuer in Bayern die Zahl der Wuthfälle beim Menschen
sich daselbst in höchst erfreulicher Weise bedeutend vermindert hat.
(Aerztl. Int.-Bl.)
Die Rinderpest in Oesterreich-Ungarn ist amt¬
lichen Nachrichten zufolge in der Zeit vom 29. v. M. bis 5. d. M.
zum Ausbruch gekommen in Niederösterreich zu Kritzendorf,
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340
Bezirks Hernals, za Drosing, Bez. Mistelbach, za Simmering, Bez.
Bruck a./Leitha; ferner in Galizien in 2 Orten des Bez. Borza-
zow und 1 Orte des Bez. Stanislaas.
Der gemeldete Rinderpestaasbrach in der Gemeinde Brood
(y. Nr. 37 der Wochenschr.) hat sich als Milzbrand heraasgestellt«
Personalien.
Ausgeschriebene Kreisthierarztstelle:
n.. ... Jährlicher Qenohe sind eiinreichei
•talmin. Gehalt: Zniehii: bii »m bei d. K. Rejiemg ia:
Hamm. 600 M. — 2. Novbr. 1881. Arnsberg.
Erledigt ist die Stelle des BezirkBthierarztes für das Bezirksamt
Ki s sin gen. Bewerber um diese Stelle haben ihre vorschriftsmässig
belegten Gesuche bis 10. October d. J. bei der ihnen Vorgesetzten kgl.
Kreisregierung, Kammer des Innern, einzureichen.
Erledigt ist die Stelle eines Thierarztes in Dietmannsried,
k. Bezirksamts Kempten; Bewerber um dieselbe wollen sich innerhalb
14 Tagen anmelden. Nähere Aufschlüsse ertheilt Bürgermeister Th a nn er
daselbst.
In dem hiesigen neuen städtischen Schlaohthofe soll im Laufe des
Monats Dezember dieses Jahres ein Thierarzt als Aufseher, zu¬
nächst provisorisch auf ein Jahr, angestellt werden. Gehalt 2400 Mark,
sowie freie Wohnung Licht und Heizung. Bewerbungen sind mir zum
Ende ds. Mts. einzareichen.
M.Gladbach, den 8. September 1881.
Der Bürgermeister:
Kaifer.
Bis zum 1. October d. J. ist bei mir die Stelle eines Assistenten
zu besetzen. Hierauf Reflektirende wollen sich an den Unterfertigten
wenden.
Hof. Carl Ritzer, Bezirksthierarzt.
Der praktische Thierarzt Otto van Heill aus Xanten hat sich in
Schwerte niedergelassen.
Gestorben ist der praktische Thierarzt Wilh. Albert in Schwerte
an den Folgen eines Unterleibsleidens im vollendeten 59. Lebensjahre.
Der Verein schlesischer Thierärzte hält am Sonn¬
tag, den 9. Octbr. c. Vormittags 11 Uhr zu Breslau im Logen¬
hause seine Versammlung* Tagesordnung: 1) Mittheilung der
oingegangenen Schriftstücke und Drucksachen. 2) Hartschnaufigkeit
und Tracheotomie. Referent: Kreisthierarzt Dr. Fi edel er. 3) Die
Lupinenkrankheit der^ Schafe. Referenten: Die Kreisthierärzte
Güttlich und Ulrich. 4) Die Ausübung des Nahrungsmittel¬
gesetzes vom 14. Mai 1879. Referenten: Die Kreisthierärzte Riedel
und Frauen holz. 5) Die Lungenseuche-Impfung. Referent:
Krsth. Dr. Fiedeler.
Um 3 Uhr Diner unter erwünschter Theilnahme von Damen.
Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von E&okl u. Loebner
. Verlag ▼on Wilh. bfldertts m Auguhurv.
Digitized by
Wochenschrift
' für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
her&nsgegeben von
Th. Adam in Angsbnrg.
XXY. Jahrgang. N= 39« September 1881.
Inhalt : Massregeln gegen die Rinderpest. — Kosten der thierärztlichen
Untersuchung eingeschmuggelter Thiere. — Bericht über die Ver¬
sammlung des thierärztlichen Kreis-Vereins in Schwaben. (Seuchen¬
gesetzgebung.) — Stand der Viehseuchen in der Schweiz. — Milz¬
brand, hier Entbindung von der Anzeigepflicht. — Revision der
Pharmacopoea Germanica. — Prüfung zur Erlangung der Funktion
eines beamteten Thierarztes in Bayern. — Personalien.
Massregeln gegen die Rinderpest betr.
Bekanntmachung des k. b. Staatsministerinms des Innern vom 8. Septbr.
1881 (Ges. u. Verord.-Bl. Kr. 55).
Nachdem die Rinderpest nach den anher gelangten amtlichen
Mittheilungen in 3 Orten des Kronlandes Niederösterreich und in
3 Orten Galiziens zum Ausbruch gekommen ist, so werden im Hin¬
blicke auf ,§. 328 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich
und auf Grund des Art. 2 Ziff. 1 des Polizeistrafgesetzbuches für
Bayern vom 26. Dezember 1871 sowie mit Bezugnahme auf das
Reichsgesetz vom 21. Mai 1878 — Reichsgesetzbl. Nr. 12 — nach¬
stehende Bestimmungen getroffen:
1) Es ist bis auf Weiteres verboten, lebende Schafe
oder Ziegen, welche aus den Kronländern Nieder-
Oesterreich oder Galizien kommen, beziehungs¬
weise durch dieselben transportirt worden sind, in Bayern
ein- oder durchzuführen.
2) Ferner ist die Ein- und Durchfuhr aller von Wieder¬
käuern stammenden thierischen Theile in
frischem Zustande aus Oesterreich-Ungarn
nach Bayern bis auf Weiteres untersagt.
3) Bezüglich der Ein- und Durchfuhr lebender Schafe
aus den andern Kronländern Oesterreich-Ungarns — ab¬
gesehen von Niederösterreich und Galizien — verbleibt es
bei den Bestimmungen der Bekanntmachung vom 18. Jan.
1880 — Gesetz- und Verordnungsblatt S. 13 und 14.
4) Die Ein- und Durchfuhr von lebenden Ziegen aus Jen
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unter Ziff. 3 bezeichnten Kronländern Oesterreich-Ungarns
unterliegt keiner Beschränkung.
5) Die Ein- und Durchfuhr lebenden Rindviehes aus
Oesterreich-Ungarn beinisst sich auch fernerhin nach den
Vorschriften der Bekanntmachungen vom 28. Juli 1879 —
Gesetz- und Verordnungsblatt S. 713 u. f. (Wochenschr.
1879 S. 289 u. f.) und vom 27. Juli 1. J. — Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 861 u. f . — (Wochenschr. S. 302 u. f.)
6) Ebenso bleiben hinsichtlich der Einfuhr von Schweinen
aus Oesterreich-Ungarn die Bestimmungen der Bekannt¬
machung vom 10. August 1. Js. — Gesetz- und Verord¬
nungsblatt S. 963 u. f. — (Wochenschr. S. 298) aufrecht
erhalten.
7) Der Verkehr: a) mit Butter, Milch und Käse, b) mit voll¬
kommen trockenen Häuten, sowie mit trockenen oder ge¬
salzenen Därmen, c) mit Wolle, Haaren und Borsten, ge¬
schmolzenem Talg, dessgleichen mit lufttrockenen, von
thierischen Weichtheilen befreiten Knochen, Hörnern und
Klauen bleibt bis auf Weiteres unbeschränkt.
8) Auch ist nicht beschränkt der Verkehr mit Gespannen von
Rindvieh zwischen österreichischen und bayerischen Grenz¬
orten, beziehungsweise Grenz-Markungen und der Weide¬
trieb von an Bayern angrenzenden österreichischen Fluren
auf bayerische Fluren.
Die Einschmuggelung zweier Ochsen in Lam, hier die
Kosten der thierärztlichen Untersuchung betr. ist vom
k. b. Staatsministerium der Finanzen unterm 15. August d. J. nach¬
stehende Entschliessung ergangen : „Die Kosten dor vorgeschriebenen
thierärztlichen Untersuchung beschlagnahmten Viehes sind zwar nicht
als ein zur Erhaltung des Gegenstandes erforderlicher, aber doch als
ein die Realisirung des Werthes des Confiscationsobjectes bedingen¬
der Aufwand zu erachten und daher gleichfalls von dem Erlöse der
mit dem Augenblick der Beschlagnahme in das Eigenthum des
Zollfiskus übergegangenen Gegenstände in Abzug zu bringen/
Bericht über die 34. Versammlung des thierärztlichen
Kreisvereins von Schwabeß und Neuburg.
Abgehalten am 21. Mai 1881 im grossen Saale des königl. Regierungs¬
gebäudes zu Augsburg.
Zur Versammlung hatten sich 31 ordentliche Vereinsmitglieder
eingefunden. Herr Landgestütsthierarzt Adam aus München war
als Gast anwesend. Mehrere Herren entschuldigten ihr Nichter¬
scheinen wegen dienstlicher Verhinderung. Als Regierungs-Com-
missär war Kreisthierarzt Adam zur Versammlung abgeordnet.’
Der Vereinsvorstand Herr Franzen bewillkommte und eröff-
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nete die Versammlung mit einem Rückblicke auf die während des
abgelaufenen Vereinsjahres eingetretenen wichtigeren Ereignisse in
Bezug auf dos Veterinärwesen und betonte insbesondere die Bedeut¬
ung des in Wirksamkeit getretenen Reichsgesetzes zur Abwehr und
Unterdrückung von Viehseuchen, sowie des Gesetzes in Betreff der
Körordnung für Bayern.
Hieran anknüpfend berichtet derselbe über die Thätigkeit des
Vereinsausschusses und den Stand der Vereinsmitglieder, der am
Schlüsse des Jahres 47 betragen hat. Nachdem der Cassier des
Vereins, Herr Bez.-Th. Her eie, den Stand des Vereinsyermögens
bekanntgegeben und die Versammlung bei Prüfung der rechner¬
ischen Darlegung Alles richtig befunden hatte, wurde zur Wahl
des Vereins-Ausschusses und der Delegirten für den Obermedicinal-
Ausschuss geschritten, deren Ergebniss die Wiederwahl der früheren
Ausschussmitglieder sowie der bisherigen Delegirten war.
Weiters referirte der Vorsitzende über die Ausführung des
Beschlusses der rorjährigen Kreisversammlung bezüglich der Preis¬
frage (v. Nr. 47 d. Wochenschr. v. J. 1880), dass 4 Bearbeitungen
derselben eingegangen seien und ^zu deren Beurtheilung als Preis¬
richter die Herren Prof. Fes er, Bez.-Th. Putscher und Oeko-
nomierath Bchaffert ersucht wurden, welche sich dieser Aufgabe
in dankenswerter Weise unterzogen haben. Wie sich nach Eröff¬
nung der mit Mottos versehenen Couverte ergab, wurde der ausge¬
setzte Preis von 100 M. dem städtischen Thierarzte Weiskopf,
wegen der ausführlichen wissenschaftlichen Bearbeitung der Preis¬
frage zuerkannt, als preiswürdig besonders in praktischer Richtung
ist die Arbeit des Kreisthierarztes Adam erklärt worden, aber auch
die Arbeiten der Thierarzte Kessler zu Oberstdorf und Goebel
zu Dietmannsried wurden von den Preisrichtern günstig beurtheilt.
Nachdem der Vorsitzende den Herrn Bearbeitern der Preis¬
frage den Dank der Versammlung für ihre Mühewaltung ausge¬
sprochen hatte, 'gab dieselbe weiter einhellig dem Wunsche Aus¬
druck, es möchte der Inhalt der beiden bestqualiücirten Bearbeit¬
ungen der Preisaufgabe in einer den Vereinsmitgliedern zugängigen
Weise veröffentlicht werden, was zugesagt wurde.
In die Tagesordnung eintretend referirt Kreisthierarzt Adam
„über das Reichsseuchengesetz nebst Instruktion und Vollzugsbe¬
stimmungen zu demselben tt und bemerkt einleitend, dass an Stelle
der bayer. Seuchenordnung vom 15. Juni 1867 — welche in 23 §§.
die veterinärpolizeilichen Vorschriften zur Bekämpfung der an-
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steckenden Viehkrankheiten (ausschliesslich der Rinderpest und
Hundswuth) so klar und präcis enthielt, dass eine Instruktion zu
derselben nicht erforderlich war — nunmehr das Reichsgesetz mit
Instruktion und Ausführungsbestimmungen getreten seien, die zu¬
sammen ein ganzes Buch füllen und — besonders was die Instruk¬
tion betrifft — durch Umständlichkeit und Wiederholungen die Aus¬
führung nicht erleichtern. Jedenfalls sei aber die Reichsviehseuchen¬
gesetzgebung, durch Verwerthung der neueren, auf dem Gebiete dor
Veterinärpolizei gemachten Erfahrungen, als eine grosse Errungen¬
schaft anzuerkennen; denn schon allein die gleichmässige Bekämpf¬
ung der ansteckenden Thierkrankheiten nach übereinstimmenden
Grundsätzen in Verbindung mit der Regelung der Entschädigung
bei Rotz und Lungenseuche müsse als ein wesentlicher Fortschritt
anerkannt werden.
Wenn der Entstehung des Reichsviehseuchengesetzes auch zu¬
nächst nur die Absicht zu Grunde gelegen sei, den in dem Bestände
der landw. Hausthiere liegenden grossen Nationalreichthum vor Ver¬
lusten durch Seuchen möglichst zu schützen, so habe durch das¬
selbe doch auch das Veterinärwesen erheblich gewonnen; denn
durch die jetzt geregelte Fürsorge für die Abwehr und Unterdrück¬
ung von ansteckenden Thierkrankheiten bilde die Veterinärpolizei
einen besonderen Zweig der Verwaltung und habe über¬
haupt das Veterinär wesen im deutschen Reiche erst durch das Reichs¬
gesetz allgemeine staatliche Anerkennung als eine selbstständige
wissenschaftlich-technische Branche erlangt.
Mit der gesetzlichen Regelung der Veterinär-Verwaltung hätten
sich aber auch die Anforderungen an das thierärztliche Fach und
insbesondere an die beamteten Thierärzte erheblich gesteigert; die
Stellung der letzteren sei zwar eine mehr gesicherte und einfluss¬
reichere, aber auch eine schwierigere und verantwortlichere gewor¬
den, mit der die Rang- und Besoldungsverhältnisse der beamteten
Thierärzte nicht im Einklänge stehen. Wenn indessen alle Collagen
mit dem rechten Ernste an ihre Aufgaben herantreten und mit dem
richtigen Takte den an sie gestellten Anforderungen nach Kräften
gerecht zu werden sich bemühen, dürfte auch die Bessergestaltung
ihrer Stellung, die gegenüber allen anderen technischen Branchen
eine recht stiefmütterliche ist, nur eine Frage der Zeit sein.
Nach diesen einleitenden Bemerkungen ging Referent auf einige
specielle Punkte des Reichsgesetzes und der Instruktion sowie der
Ausführungsbestimmungen über, mit dem Beifügen, dass er hier-
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mit nur die Einleitung zu einer Discussion herbeizuführen beab¬
sichtige.
Zunächst betonte derselbe die Notwendigkeit, dass der Thier¬
arzt bei seinen Amtshandlungen sich genau an die gesetz¬
lichen, sowie die hierauf bezüglichen Ausführungs¬
bestimmungen halte und soweit als thunlich sich dos Wort¬
lautes der betr, Gesetzesstellen bediene. Seine Berichte und Gut¬
achten, sollen ohne jede Weitläufigkeit, den Sachverhalt allgemein
verständlich, kurz und bündig darlegen. Wenn die Abgabe
einer bestimmten Erklärung nicht immer sofort möglich sei, so
dürfe dies ungescheut ausgesprochen werden, der §. 1 Absatz 2
des Reichsgesetzes, der zwischen Seucheterdächtigkeit —
wobei Erscheinungen an einem Thiere wahrnehmbar sind, welche
den Ausbruch der betr. Krankheit wahrscheinlich machen — und
Verdacht der Ansteckung unterscheidet, geben hiefür ge¬
nügende Anhaltspunkte.
Wenn nach §. 12 Abs. 2 des Reichsgesetzes in eiligen
Fällen, schon vor polizeilichem Einschreiten der Thierarzt ge-
nöthigt ist, Massregeln anzuordnen, dann ist gesetzlich vorgeschrie¬
ben, diese vorläufigen Anordnungen dem Besitzer oder dessen Ver¬
treter entweder schriftlich oder zu Protokoll zu eröffnen und da¬
von der Ortspolizeibehörde sofort Anzeige zu machen. Es ist dies
nothwendig, weil ohne dieser Form zu genügen der Thierbesitzer
nicht gestraft werden kann, wenn er die Anordnungen des beam¬
teten Thierarztes unbeachtet lässt. Zur Vermeidung von
vielen Schreibereien wird durch Formulare, welche
nur ausgefüllt zu werden brauchen, über diese Anforderung rascher
hinwegzukommen sein.
Wenn nach §. 16 des Reichsgesetzes dem beamteten Thierarzt
obliegt, den Krankheitszustand eines seuchenverdächtigen
Thieres festzustellen, dann dürfte es zweckmässig sein, wenn dieser
selbst den Besitzer auffordert, noch einen anderen approbirten
Thierarzt beizuziehen.
Nach §. 17 d. R.-G. ist awar vorgeschrieben, dass alle Vieh-
und Pferdemärkte etc. von den beamteten Thierärzten beaufsichtigt
werden. Durch die Bekanntmachung der k. Staatsministerien des
Innern und der Finanzen vom 24. März d. J. ist jedoch nicht aus¬
geschlossen, dass diese Beaufsichtigung auch anderen approbirten
Thierärzten übertragen werde. Nach unseren seitherigen Einricht¬
ungen und bei der genügenden Anzahl von Thierärzten im Regier-
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ungsbezirke erscheint dies wünschenswert nnd dürfte kaum auf
Widerstand stossen.*)
Bezüglich der in §. 26 des Reichsgesetzes vorgeschriebenen
unschädlichen Beseitigung der Kadaver von Thieren,
welche an einer ansteckenden Krankheit verendet oder getödtet
worden sind, dürfte es kaum zweifelhaft erscheinen, dass die therm¬
ische Zerstörung der Kadaver — also durch Einwirkung des Dampfes
(Digestoren) in hierzu eingerichteten Etablissements — diesen An¬
forderungen in allen Fällen — mithin auch bei Rotz genügt wird.
Es würde hierdurch den antiteluvianischen Einrichtungen der bis¬
herigen Wasenmeistereien das wohlverdiente Ende bereitet.
Hinsichtlich des §. 30 d. Reichsges., welcher den einzelnen
Bundesstaaten anheimstellt, weiters erforderliche Schutzmassregeln
anzordnen, sei nur zu bemerken, dass bis jetzt die k. Staatsregier¬
ung sich nicht veranlasst gesehen hat, weitergehende bezügliche
Anordnungen zu treffen.
Bezüglich des Milzbrandes §§. 31—33 d. R.-S.-G. wird er¬
wähnt, dass der Anthrax im Reg.-Bez. überhaupt nur sporadisch
und nur in bestimmten Gegenden (Donauthal und Alpengebiet) vor¬
kommt« Aus diesem Grunde habe die k. Regierung von der ihr
ertheilten Ermächtigung auf Grund des §«11 des R.-G. bzw. §. 3
der K. A. Yerordng. v. 23. März d. J. — von der Anzeigepflicht
zu entbinden — keinen Gebrauch gemacht. Das sog. Geräusch
oder der sog. Rauschbrand, der schon nach den Bestimmungen
unserer Seuchenordnung v. 15. Juni 1867 als vom Anthrax verschie¬
den behandelt und dessen Zusammengehörigkeit mit dem Milzbrand
von neueren Forschern bestritten wurde, dürfte vorläufig als An¬
thrax nicht zu erachten und die Massregeln, die für Milzbrand vor¬
geschrieben sind, auf diese Krankheitsform nicht anzuwenden sein,
obschon sie in Preussen und Baden dem Anthrax zugezählt wird.
Ebenso darf auch der sog. Rothlauf der Schweine dem Milzbrand
nicht subsumirt werden.
Zu §§. 34—39 des R.-G. die Tollwuth der Hunde betr. er¬
scheint es nothwendig, dass zwischen wirklich wuthkranken oder
wuthv rdächtigen Hunden und herrenlos herumstreunenden verdächt¬
igen Hunden, etwas strenger unterschieden werde und nicht jeder
Hund, der von seinem Eigenthümer oder anderen Personen ohne
*) Die Zulässigkeit der Beaufsichtigung der Pferde- und Viehmärkte
durch nicht beamtete, aber hierzu verpflichtete Thierärzte, hat inzwischen
durch Minist.-Entschl. vom 11. Juni d. J. eine Erläuterung erhalten.
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jede nähere Constatirnng getödtet, auch als wuthkrank oder wuth-
verdächtig deolarirt werde.
Bezüglich der §§. 40—44 des R.-G. die Rotz-Wurmkrank¬
heit betr., dürften vorerst im Reg.-Bez. die Anlässe öfters Vor¬
kommen, polizeilich zu interveniren. Es ist gerade bei dieser Seuche
eine sorgfältige Beachtung der gesetzlichen und sonstigen Bestim¬
mungen nothwendig, einerseits weil aus der Staatskasse Entschädig¬
ung zu leisten ist, anderseits weil schon in dem Falle die Tödtung
(von der k. Ereisregierung) angeordnet werden müsse, wenn von
dem beamteten Thierarzt bei rotzverdächtigen Thieren der
Ausbruch der Krankheit auf Grund der vorliegenden Anzeigen für
wahrscheinlich erklärt wird etc. §. 42 d. Gesetzes.
Jederzeit müsse hier der Unterschied zwischen rotzverdäch¬
tig und der Ansteckung verdächtig strenge auseinander ge¬
halten werden, besonders dann, wenn der Eigentümer selbst die
Tödtung beantrage.
(Fortsetzung folgt.)
Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem Bülletin
Er. 162 auf 1. September 1881. An Maul- und Klauen¬
seuche sind 522 Ställe und 206 Weiden als inficirt vorgetragen,
von welchen 468 Ställe und 82 Weiden allein auf den Kanton Grau¬
bünden entfallen, woselbst ausserdem noch in den Bezirken Hinter¬
rhein, Albula und Maloja über 14 Gemeinden mit 312 Ställen und
42 Weiden Contumaz verhängt ist; die Seuche ist jedoch bedeutend
im Rückgänge begriffen. — Die Lungenseuche ist in 1 Stalle
des Kanton Wallis ausgebrochen. — Yon 28 Milzbrandfällen
treffen auf dieKantone Bern 20, Tessin 4, Luzern, Schwyz, Thurgau
und Neuenburg je 1 FäII. — Wegen Rotz sind im Kanton Luzern
2 Pferde und im Kanton Zürich 1 solches getödtet worden. — Die
Wuthkrankheit ist im Kanton Graubünden bei 3 und im Kanton
Tessin bei 1 Hunde festgestellt worden.
Verschiedene Mittheilungen.
Die Entbindung von der Anzeigepflicht beimMilz-
brande betr. ist vom Ministerium für Landwirthschaft etc. in
Preussen unterm 3. September d. J. an die k. Regierungspräsidenten
nachstehender Erlass ergangen: „Ew. Hochwohlgeboren erwidere
ich auf den gefälligen Bericht vom 28. Juni ds. Js., dass gemäss
§.11 des Reichsgesetzes vom 23. Juni v. J. nur in solchen Be¬
zirken, wo der Milzbrand sich ständig zeigt, von der Anzeige¬
pflicht entbunden werden darf. Gegenden oder landräthliche Kreise,
in welchen alljährlich vereinzelte Fälle von Milzbrand Vorkommen,
sind deswegen noch nicht als ständige Milzbrandbezirke zu erachten.
Als solche können vielmehr nur diejenigen Ortschaften qualificirt
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werden, in welchen seit einer Reihe von Jahren alljährlich ein be¬
trächtlicher Procentsatz der vorhandenen Viehbestände an Milzbrand
zu fallen pflegt. Nach der mitgetheilten statistischen Uebersicht
der in dortigen Kreisen während der Jahre 1878 bis 1880 vorge-
kommenen Milzbrandfälle scheint in der dortigen Provinz der Milz¬
brand zur Zeit nirgends im Sinne des §. 11 1. c. ständig aufzu¬
treten, wesshalb die Feststellung von Milzbrandbezirken dort gegen¬
wärtig nicht in Frage kommen dürfte. (D. R.-A.)
Aus den „Bemerkungen zu den Beschlüssen der
Pharmacopöe-Commisaion", welche das.kaiserliche Gesund¬
heitsamt gesondert und geordnet im Druck den Betheiligten zur
Kenntniss gebracht hat, wird der „Deutsch. Medio. Zeitung" — in¬
soweit es sich um die Aufnahme von Arzneimittel für Thiere in
die revidirte Pharmacopoe handelt (v. Ste. 10 und 286 d. Wochen¬
schrift) — Folgendes entnommen: „Die Veterinaria bitten die
Aerzte aus dem Texte der Pharmacopoe weg fallen zu lassen
oder doch event. in einen besonderen Anhang zu verweisen; die
Apotheker sprechen sich selbstverständlich dafür aus, dass
möglichst zahlreiche Thierheilmittel in den „Schatz" (!) der Phar-
macopöe aufgenommen werden. Der Görlitz-Grüneberger Apotheker-
Verein äussert die naive Bitte, es mögen für die Chemikalien dieser
Categorie besondere, „nicht zu streng gehaltene Normen für deren
Reinheit" festgesetzt werden.
Die thierärztliche Staatsprüfung pro 1880 findet
im October 1. J. in den Localitäten der k. Central-Thierarzneischule
in München statt; der Anfang der Prüfung ist auf den 10. Oc¬
tober festgesetzt. Von dem k. Staatsministerium des Innern wur¬
den 23 Thierärzte, mit mindestens 2jähriger Praxis, zur Prüfung
zugelassen und zum Vorstande der Prüfungs-Commission der kgl.
Landesthierarzt, Regierungsrath G ö r i n g, in München ernannt. Zu
Mitgliedern der Prüfungs - Commission wurden ferner bestimmt:
a) der Stabsveterinär Merz beim General-Commando des I. Armee-
Corps; b) der k. Professor der Central-Thierarzneischule Franz
Friedberger; c) der k. Kreisthierarzt Zeilinger, sämmtliche
aus München; d) der Bezirksthierarzt Wilh. Putscher in Bruck.
Personalien.
Bis zum 1. October d. J. ist bei mir die Stelle eines Assistenten
zu besetzen. Hierauf Reflektirende wollen sich an den Unterfertigten
wenden.
Hof. Carl Ritzer, Bezirksthierarzt.
Dem Kreisthierarzte H. E. 0. Thun ecke zu Driesen ist die comm.
Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Calbe übertragen wor¬
den. Der bisherige Militär-Rossarzt P. Töpfer ist zum Rossarzt bei
dem Pommerischen Landgestüt zu Labes ernannt worden.
Verantwortliche Redaction: Tb. Adam in Angsbnrg. — Drnok von Raokl n. Lochner
Verlag von Wi l b. Lü d e ri t» in Angsbnrg.
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
bcraasgegebon von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. W 0- 40. October 1881.
Inhalt: Kaiserschnitt bei einer Kuh. — Bericht über die Versamm¬
lung des thierärztlichen Kreisvereins in Schwaben — Rinderpest.
— Deutsche Viehzucht- und Herdbuch-Gesellschaft. — Personalien.
— Bücheranzeige. — Generalversammlung
Die Ausführung des Kaiserschnitts bei einer Kuh.
Von G. Herz, Thierarzt in Syke bei Bremen.
Vor einiger Zeit hatte ich Gelegenheit den Kaiserschnitt
bei einer Kuh auszuführen , welche während der Operation
abgeschlachtet wurde. Da nicht allzu oft die Collegen in die
Lage kommen dürften, unter so bewandten Umständen von
diesem operativen Eingriff Gebrauch machen zu müssen, so
erlaube ich mir dcsshalb dieseu Fall des allgemeinen Inter¬
esses wegen der Oeffentlichkeit zu übergeben.
Anfangs September dieses Jahres erkrankte dem Ilalb-
maier B. in dem meinem Wohnorte sehr nahe gelegenen
Dorfe Schnepke eine Kuh, die sich ohne Hülfe von ihrem
Lager nicht mehr zu erb eben vermochte. In Folge dessen
nahm der Besitzer meinen Rath in Anspruch. Ich diagnosti-
cirte hochgradige Bauchwassersucht. Da der Appetit der Kuh
noch ziemlich gut war und dieselbe in acht Tagen kalben
sollte, so rieth ich dem Besitzer, diese Zeit abzuwarten und
demnächst die Kuh zu tödten. Zehn Tage später erkrankte
das Thier in^ so heftiger Weise, dass die vorhandenen Symp¬
tome auf den baldigen Eintritt des Todes hindeuteten. Um
das Kalb, dessen Leben durch Palpation mit der flachen
Hand an der Bauchwand der Mutter festgestellt werden
konnte, zu retten, beschloss ich, da die Geburtswege voll¬
ständig verschlossen waren, die Operation des Kaiserschnitts
vorzunehmen.
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Zu diesem Zwecke legte ich die Kuh auf die linke Seite
und die Hinterbeine wurden festgebunden. Um dem Thiere
die Sehmerzen zu ersparen, Hess ich demselben von einem
Schlächter die Halsgefässe durchschneiden und schritt, nach¬
dem es durch den Blutverlust betäubt war, zur Operation,
die sehr schnell in folgender Weise ausgeführt wurde. In
der rechten unteren Flankengegend wurde von hinten und
oben nach unten und vorn ein ca. 35 cm langer Schnitt durch
die Bauchdecken gemacht, worauf sich eine bedeutende Menge
von dem in der Bauchhöhle befindlichen Wasser entleerte.
Der Uterus wurde durch einen ebenso langen Schnitt geöffnet,
darauf die Eihäute zerrissen, der Fötus, welcher mit dem
Hintertheil den Geburtswegen zugekehrt lag, extrahirt und
die Nabelschnur in der Mitte durchgerissen.
Das Kalb, männlichen Geschlechts, war von kräftigem
Körperbau, aber, wie die Kuh, mit der Bauchwassersucht, die
sich durch einen starken Hängebauch kennzeichnete, behaftet..
Dasselbe befindet sich bis heute am Leben und soll nach
Ablauf von 3 Wochen geschlachtet werden.
Zum Schlüsse sei mir noch die Mittheilung gestattet, dass
die Bauchwassersucht bei der Kuh in Folge chronischer Herz¬
beutelentzündung entstanden war.
Bericht über die 34. Versammlung des thierärztlichen
Kreisvereins von Schwaben und Neuburg.
(Fortsetzung.)
Ueber das Reichsseuchengesetz äussert sich der Referent weiter:
Bezüglich der Maul- und Klauenseuche seien im Gesetze
selbst keine Vorschriften gegeben, wohl aber hat die Instruktion
eingehend dieser Seuche gedacht. Die Bestimmung des §.15 des
R.-G. dürfte wohl nur bei allgemeinem, ausgebreitetem
Herrschen dieser Seuche — wie dies in mehr oder minder
grossen Zeitabschnitten vorkommt — Anwendung finden, während
bei vereinzeltem Vorkommen dieser Krankheit, in seuchefreien
Zeiten, in jedem Falle die Gonstatirung der Maul- und Klauen¬
seuche erforderlich erscheint. Im Uebrigen können hinsichtlich der
Bestimmungen der Instruktion Zweifel nicht wohl bestehen.
§. 45 die Lungenseuche betr. ist die Tödtung der lungen¬
seuchekranken Rindviehstücke vorgeschrieben, es kann jedoch auch
die Tödtung aller (der Seuche und der Ansteckung) verdächt-
x gen Thiere angeordnet werden. In letzterer Beziehung sei die
Bestimmung des §. 7 der K. A. Verordnung vom 23. März 188 1
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za beachten, nach welcher die Anordnung der Todtang verdächt¬
iger Thiere der k. Kreisregierang zasteht, and falls es sich am
grössere Bestände handelt, die Genehmigung des kgl. Staatsmini¬
ster iums zu erholen ist.
Die §§. 46—49 des R.-G. in Betreff der Pockenseuche der
Sehafe hat für Bayern nur eine untergeordnete Bedeutung, weil
diese Seuche kaum bekannt ist.
Auch die §§. 50 und 51 des R.-G. bezüglich der Beschäl¬
seuche, deren Vorkommen soweit bekannt bis jetzt nie constatirt
wurde, werden kaum in Anwendung kommen und nur die Vor¬
schriften wegen des gutartigen Bläschenausschlages beim Pferde
und beim Rinde Anwendung finden.
Dagegen werden um so öfter die Massregeln gegen die
Räude §. 52 des R.-G. bei Schafen in Anspruch genommen wer¬
den müssen, eine Krankheit, welche uns von den württembergischen
Nachbarn bisher fleissig importirt worden ist. Vor allem scheint
es nothwendig, gegen jeden Schäfereibesitzer oder Schäfer, der
ohne Anzeige zu erstatten die sog. Schmierkur in seiner räud¬
igen Herde anwendet, Strafeinschreitung wegen unterlassener
Anzeige des Vorhandenseins der Räude zu veranlassen; denn dar¬
über kann kein Zweifel bestehen, dass der Besitzer oder Schäfer
von dem Vorhandensein der Räude in seiner Herde Kenntniss haben
musste, sobald er die Schmierkur in derselben zur Ausführung bringt.
Auch auf die sog. Raubschäfer dürfte ein sehr wachsames
Auge verwendet werden.
Schliesslich nimmt Referent noch Bezug auf die in Folge der
neuen Seuchengesetzgebung eingetretenen Aenderung hinsichtlich
der „Gebühren für die Dienstleistungen der Thier¬
ärzte", indem er unter Hinweis auf die Entschliessung der kgl.
Staatsministerien des Innern und der Finanzen vom 17. März d. J.,
nach welcher den beamteten Thierärzten für die Besorgung der
veterinärpolizeilichen Geschäfte innerhalb ihrer Amtssprengel
Jahresaversen festgesetzt worden sind, bemerkt, dass der Weg¬
fall des Diätenwesens im Interesse des thierärztlichen Standes nur
freudig begrüsst werden könne; denn wenn auch vielleicht ein¬
zelnen Thierärzten in manchen Jahren eine Mindereinnahme er¬
wachse, so falle doch damit der gar nicht selten und von verschie¬
denen Seiten gemachte Vorwurf hinweg: die thierärztlichen Amts¬
geschäfte würden nur der Diäten wegen vollzogen. Der pflichtge“
treue Thierarzt wird sich bei der Aversalvergütung nicht beirren
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lassen, mit dem gleichen Eifer, wie bisher, die Ausübung seines
Berufes im Dienste der Yeterinärpolizei zu erfüllen, je rascher und
je umsichtiger er dabei zu Werke geht, desto mehr werde er dem
Gemeinwohl und sich selbst nützen und desto geachteter wird er
sowohl den Behörden wie den Thierbesitzern gegenüber dastehen.
Bei dem Interesse, welche alle Anwesenden dom Gegenstände
zollten, konnte es nicht ausbleiben, dass nach dem Schlüsse des
Referates sich eine lebhafte Discussion entwickelte. An der Debatte
betheiligten sich ausser dem Referenten die Herrn Ungier t, Adam
jun., Sondermann, Huber, Merkt und Albrecht.
Nachdem Referent auf mehrere an ihn gerichtete Fragen deren
Inhalt erschöpfende Auseinandersetzungen gegeben hatte, fanden
u. A. weiters über nachstehende Punkte eingehende Erörterungen
statt:
Ist es nöthig, dass von einem durch den Thierarzt con-
s tatirten und zurKenntniss der zuständ igen Behörde
gebrachten Seuchenfalle der Eigenthümer des betr.
Thier es auch noch die Anzeige mache? Nachdem sich
über diese Frage verschiedene Anschauungen geltend gemacht
hatten, war schliesslich die Ansicht des Referenten durchschlagend,
welche dahin ging: es sei nothwendig, dass der Eigenthümer des
seuchekranken Thieres die Anzeige bei der betr. Ortspolizeibehörde
erstatte, auch wenn der beamtete Thierarzt bereits die ihm ob¬
liegende Anzeige gemacht habe. Nach §. 3 der bayer. Seuchen¬
ordnung vom 15. Juni 1867 war es zulässig, dass der Thierbesitzer }
statt Erstattung der Anzeige, einen Thierarzt beizog, der im Falle
der Bestätigung der Seuche die Obliegenheit hatte, die betr. Polizei¬
behörde in Kenntniss zu setzen. Der §. 9 des Reichsgesetzes legt
die Verpflichtung zur Anzeige unter allen Umständen dem
Thierbesitzer oder dessen Stellvertreter auf und fällt nach §. 63
dieses Gesetzes sogar der Anspruch auf Entschädigung weg, wenn
der Besitzer die Anzeige vom Ausbruche der Seuche oder vom
Seuchenverdachte bei seinen Thieren länger als 24 Stunden
nach erhaltener Kenntniss verzögert; also wenn er z. B. einen
Thierarzt beigezogen, dieser das Vorhandensein einer Seuche oder
des Seuchenverdachts festgestelt und hiervon dem Besitzer de s
Thieres Kenntniss gegeben hat.
Der Anschauung, dass der Abs. 2 des §.12 des R.-G. „In
eiligen Fällen kann etc. tt dem Thierarzt die Verpflichtung
nicht auferlege, vor polizeilichem Einschreiten die sofortige
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vorläufige Einsperrung u. s. w. anzuordnen, trat Eeferent mit der
Bemerkung entgegen: Eine Unterlassung der Anordnung dringend
gebotener Massnahmen im Sinne des §; 12 Abs. 2 des R.-G. seitens
des Thierarztes würde für diesen allermindestens schwere Vorwürfe
nach sich ziehen, auch er selbst müsste sich Vorwürfe machen, zu¬
mal dann, wenn sein Handeln oder vielmehr Nichthandeln schlimme
Folgen hätte. Uebrigens bleibe dahingestellt, ob solche Unterlass¬
ung eines beamteten Thierarztes von der zuständigen Behörde nicht
als eine Vernachlässigung seiner Pflicht aufgefasst werden würdCj
indem man jedenfalls von der Voraussetzung ausgeho, der beamtete
Thierarzt sei schon vermöge seiner amtlichen Stellung verpflichtet,
bei Seuchen innerhalb des Rahmens des Gesetzes alles zu thun,
was der Erreichung des geplanten Zweckes förderlich sein kann.
Es möge daher nie versäumt werden, in dringenden Fällen vor dem
polizeilichen Einschreiten die gebotenen Massregeln anzuordnen.
Weiters wurde von verschiedenen Seiten die Ansicht ausge¬
sprochen, dass die Ausführung der Obduktionen in der
Weise, wie sie in der Anweisung B der Instruktion angegeben ist,
in einer Summe von Fällen zu umständlich, zu zeitraubend und
auch nicht nothwendig sei. Dabei wurde geltend gemacht, dass die
Ausführung einer Obduktion nach dieser Anweisung in jenen Fällen,
in welchen der Th : erarzt auch das Protocoll zu führen habe, 5 bis
6 Stunden in Anspruch nehme und überdies die empfohlene Rücken¬
lage für die Oeffnung der Brust- und Bauchhöhle nicht nur un¬
praktisch sei, sondern auch viel leichter zu Verletzungen und In-
fectionen Veranlassung gebe als die Oeffnung des Cadavers in der
Seitenlage.
Referent gibt die Richtigkeit der gemachten Ausstellungen zu,
glaubt dass die Anweisung zur Obduktion nur im Allgemeinen den
Zweck habe, die Gesichtspunkte zu bezeichnen, nach welchen bei
Sektionen zu verfahren sei, dieselbe aber nicht als eine strikte ein¬
zuhaltende Vorschrift betrachtet werden könne. Vor allem sei der
Zweck im Auge zu behalten, zu welchem die Obduktion stattfinde,
könne dieser auf eine zwcckmässigere und einfachere Weisse er¬
reicht werden, dann falle es Niemanden ein, dies zu beanstanden.
Als Orte, an welchen die Sektionen vorgenommen werden
sollen, bezeichnet Referent (auf eine hierauf bezügliche Anfrage)
die Verscharrungsplätze der Ortsgemeinden, und für Thiere, welche
ohne Gefahr der Verschleppung des Contagiums auf weitere Strecken
transportirt werden können, die Wasenmeistereien.
-
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354
Bezüglich der periodischen Visitation dor Privat¬
bosch äler (Ziff. 8 d. Minist.-Bekanntm. vom 24. März 1881) wurde
gelegentlich einer kurzen Besprechung betont, dass zu einer voll¬
ständigen Ausführung derselben unerlässlich sei, die Ruthe der
Hengste zu besichtigen; man müsse daher darauf sehen, dass der
zu untersuchende Hengst ausschachte. Um dieses bei trägen Hengsten
zu erzielen, werde es unter Umständen nöthig sein, eine Stute vor¬
zuführen. Es wurde ferner hervorgehoben, dass es im Interesse
der Pferdezucht geboten erscheine, für Untersuchung der Hengste,
welche dem Thierarzte vorgeführt werden, niedrige Gebühren in
Anrechnung zu bringen.*)
Eine Anfrage, „ob Gaureiter, die ihre Hengste der vor-
geschriebenenVisitation nicht unterstellen, gestraft
werden können, da die im R.-G. aufgeführten Strafbestimmungen
davon nichts enthalten/ beantwortet Referent dahin, dass in solchen
Fällen Bestrafung jedenfalls eintreten dürfte.**)
Auf eine Interpellation unter Bezugnahme auf §. 3 Abs. 1 des
R.-G. und §.11 der K. A. Verordnung vom 23. März 1881: wie
es sich bezüglich der Anordnung und Ausführung der veterinär¬
polizeilichen Massregeln beim Ausbruche ansteckender Krankheiten
bei Beschälern des k. Landgestüts auf den Beschälsta¬
tionen verhalte, bemerkt Referent unter Zustimmung eines grossen
Theils der Versammlung, dass in diesem Falle unzweifelhaft die
Distriktspolizeibehörden zuständig seien, oder doch wenigstens im
Einvernehmen mit der k. Landgestütsverwaltung die erforderlichen
Anordnungen zu treffen hätten. Adam jun. kann sich dieser An¬
schauung nicht anschliessen, indem er der Gestütsverwaltung das
Recht gewahrt wissen will, über ihre Hengste zu verfügen um
dieselben nöthigenfalls zurückziehen zu können, wenn dieselben
einer ansteckenden Krankheit verdächtig bezw. erkrankt seien, weil
*) Durch Minist.-Entschliessung vom vom 11. Juni d. J. ist die Ge¬
bühr für die Untersuchung eines vorgeführten Besohälers auf 1 M. fest¬
gesetzt; erfolgt die Untersuchung auf ausdrücklichen Wunsoh des Hengst¬
besitzers ausserhalb des Wohnortes des Thierarztes, dann kann derselbe
die normalmässige Vergütung für Zeitaufwand und Reisegebühren bean¬
spruchen. Für Ausstellung der Bescheinigung darf eine Gebühr nicht
erhoben werden.
**) Die Bestimmung in Ziff. 8 der Minist.-Bekanntm. vom 24. März
1881 ist als oberpolizeiliche Anordnung im Sinne des Art. 68 des P.-
St.-G.-B. vom 26. Dezbr. Is71 anzusehen, so dass naoh Entschl. des
Staatsm. d. 1. vom 30. August eine Unterlassung der vorgesohriebenen
Untersuchung des Hengstes seitens des Besitzers der Bestrafung nach
Massgabe der angeführten Gesetzesbestimmung unterliegt.
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j
355
derselben die nöthigen Einrichtungen und ein verlässiges Personal
zur Verfügung stehen, um die erforderlichen Massregeln exakter
durchzuführen, als dies auf der Beschälstation möglich sei. Der¬
selbe betont auch noch, dass im §. 11 der angezogenen allerh. Ver¬
ordnung den Distriktsverwaltungsbehörden die Befugniss nicht ein¬
geräumt sei, beim Auftreten ansteckender Krankheiten unter Ge-
stütspferden z. B. an einem auf der Station befindlichen Beschäler
die polizeilichen Massregeln anzuordnen; auf alle Fälle bestehe im
§. 3 des R.-G. und bzw. im §. 11 der mehrerwähnten K. A. Ver¬
ordnung bezüglich des besprochenen Punktes eine fühlbare Lücke.
Nachdem noch Manches für und gegen diese Auffassung gesprochen
und insbesondere betont worden war, dass es unter Umständen be¬
denklich und nicht im Sinne des R.-G. gelegen sein könne, wenn
seuchekranke Hengste von der Station zu der betr. Gestütsinspek¬
tion zurücktransportirt würden, blieben die Meinungen gleichwohl
getheilt und wird die Folge über die streitige Frage Auskunft
bringen.
Hiermit wurde die Debatte über diesen Gegenstand der Tages¬
ordnung geschlossen.
(Schluss folgt.)
Die Rinderpest ist amtlichen Nachrichten zufolge in
Oesterreich-Ungarn ausgebrochen: in Galizien an 2 Orten
des Bezirks Borszezow; in Niederösterreich an je 3 Orten
der Bezirke Gross-Enzersdorf und Bruck a. d. Leitha, an 2 Orten
des Bez. Mistelbach, an je 1 Orte des Bez. Hernals und Sechshaus
und in einem Theil des III. Wiener Stadtbezirks. In Ungarn in
1 Gemeinde des Pressburger Comitats.
DeutscheViehzucht- und Herdbuch-Gesellschaft.
Nach den letzten „Mittheilungen der Deutschen Viehzucht- und
Herdbuch-Gesellschaft“ war der 15. September ds. Js. als letzter
Termin für die Anmeldung von Eintragungen in das Deutsche
Herdbuch festgesetzt. Dieser Termin ist jetzt bis zum 1. November
ds. Js. hinausgeschoben worden. Der Vorstand fordert nochmals
dringend dazu auf, die Anmeldungen bis dahin einsenden zu wollen.
Vom 1. October ab sind alle Einsendungen für das Deutsche
Herdbuch zu richten an Herrn B. Martiny, Berlin N. Invali¬
denstrasse 104.
Personalien.
Auszeichnung. Dem Corps-Rossarzt Zorn vom X. Armee-Corps
ist der KöDigl. Kronen-Orden IV. CI. verliehen worden.
Erledigt iBt die Departements- und Kreisthierarztstelle in
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356
Stade mit einem Jahres gehalte von 1500 M. Qualificirte Bewerber um
diese Stelle haben sich bis 20. October d. J. bei der kgl. Landdrostei
Stade zu melden.
Ausgeschrieben e Kreisthier arztstelle:
■- , rr . Jährlicher Gesuche sind einzureichei •
ur en reis. etafsmäss. Gehalt: Zuschuss: bis zum bei d. L Regierung in :
Malmedy. 600 M. ca. 9G0 M. 1. Hov. 1881. Aachen.
“Verlag von Heiansi-u.s in. Bxermean.
Soeben ist erschienen:
Das beim vorteilhaften Betrieb der Vieh- und Milch-Wirthschaft
unentbehrliche:
Milchwirthschaftliche Taschenbuch
1882. (Molkerei-Kalender.) 1882.
Sechster Jahrgang.
Herausgegeben von Benno Martiny.
In Leinwand geb. 2,50 M. — In Leder 8 M.
Dasselbe enthält Notizkalender für alle Tage, Trächtigkeits¬
und Rindviehmarkts-Kalender für 1882; 24 div. Hilfstafeln über
Verwertung des Futters, der Milch, Käse etc., 8 sehr bewährte
Schematas zu Anschreibungen der Heu-, Grummet- und Wurzel-
frucht-Ernte, des Rindvieh- und Schweinebestandes, sowie auch über
Probemelken, ermolkene Milch, Gewinn an Butter und Käse. —
Die Verzeichnisse der Molkereiwissenschaftlichen Anstalten, Molkerei¬
schulen, Molkereikurse, Molkereikonsulenten, Molkereivereine, sowie
die Literatur über Molkereiwesen in den letzten zehn Jahren sind
in diesem Jahre auf’s Neue vollständig ergänzt und vermehrt.
An neuen Artikeln dieses Jahrgangs heben wir hervor: Mittlere
Zusammensetzung der Futtermittel und deren Gehalt an verdaulichen
Bestandtheilen. (Nach Emil Wolff.) Ferner eine Reihe werth¬
voller Artikel von Dr. W. Fleischmann in Raden, von denen
wir folgende hervorheben: Verwerthung der Milch durch Kälber¬
mast. —t Kurze Charakteristik der verschiedenen Aufrahmungs-
Systeme. — Entrahmung der Milch durch Centrifugalkraft vermit¬
telst des Separators, von Dr. Laval etc. etc.
Die General-Versammlung des thierärztlichen
Vereins für dieProvinz Brandenburg findet Sonntag, den
16. October d. J. Vormittags 10 Uhr im Hotel imperial (unter den
Linden) statt. Tagesordnung: 1) Geschäftliche Mittheilungen.
2) Mittheilungen über die Staupe der Pferde. Ref. Diecker-
hoff. 3) Ueber das Kalbefieber. Ref. Dr. Albrecht, Corr.
Kreisth. Mummenthey. 4) Mittheilung aus der Praxis. — Nach
der Versammlung gemeinsames Mittagsmahl, Nachmittags 2' 2 Uhr,
unter sehr erwünschter und erbetener Theilnahme der Damen.
Der Vorstand.
Verantwortliche Uedaotion: Th. Adam in Augsburg.— Druck von ßackl n. Lochner
Verlag von Wilh. Lüde ritz in Angsbrirp.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
herausgegeben von
Th. Adam in Angsburg.
XXY. Jahrgang. N= 41. October 1881.
Inhalt; Massregeln gegen die Rinderpest. — Bericht über die Ver¬
sammlung des thierärztlichen Kreisvereins in Schwaben. (Zur Fütter¬
ung des Rindes i. — Handhabung der Hundesperre. — Ansteckende
Hausthierkrankheiten in Elsass-Lothrigen. — Rinderpest. — Neu¬
regulirung der Bezüge der bayerischen Militärveterinäre. — Perso¬
nalien. — Zur Notiz.
Massregeln gegen die Rinderpest betr.
Bekanntmachung des k. Staatsministeriums dfes Innern vom 28. Septbr-
1881 (Ges. u. Verord.-Bl. Nr. 58).
Nachdem auf Grund amtlicher Mittheilungen die Binderpest in
Oesterreich-Ungarn, insbesondere in dem Kronlande Niederöster¬
reich, eine grössere Verbreitung erlangt hat, so wird die Bekannt¬
machung vom 8. September 1. J. — Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 1238 — (v. Wochenschr. Nr. 39) ausser Kraft gesetzt. Gleich¬
zeitig werden im Hinblicke auf §. 328 des Strafgesetzbuches für
das Deutsche Reich und auf Grund des Art. 2 Ziff. 1 des Polizei¬
strafgesetzbuches für Bayern vom 26. Dezember 1871, sowie mit
Bezugnahme auf das Reichsgesetz vom 21. Mai 1878 — Reichsge¬
setzblatt Nr. 12 — nachstehende Bestimmungen getroffen:
1) Verboten ist bis auf Weiteres entlang der bayerisch-öster¬
reichischen Landesgrenze von der sächsischen Grenze bei Rehau
bis einschliesslich Kiefersfelden bei Kufstein die Einfuhr aus Oester¬
reich-Ungarn nach und durch Bayern:
a) von Rindvieh, Schafen und Ziegen ohne Unterschied der
Race und des Landes, aus welchem sie kommen, dess-
gleichen
b) von thierischen Theilen jeder Art in frischem Zustande,
welche von diesen Wiederkäuern herrühren,
soweit nicht in Nachstehendem etwas Anderes bestimmt ist.
2) Nicht beschränkt bleibt der Verkehr;
a) mit Butter, Milch und Käse,
b) mit vollkommen trockenen Häuten, sowie mit trockenen
oder gesalzenen Därmen,
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c) mit Wolle, Haaren und Borsten, geschmolzenem Talg, dess-
gleichen mit lufttrockenen, von thierischen Weichtheilen
befreiten Knochen, Hörnern und Klauen.
3) Auch ist nicht beschränkt der Verkehr mit Gespannen von
Rindvieh zwischen österreichischen und bayerischen Grenzorten, be¬
ziehungsweise Grenzraarkungen, und der Weidetrieb von an Bayern
angrenzenden österreichischen Fluren und Alpen auf bayerische
Fluren und Alpen.
4) Für die Grenzstrecke westlich von Kiefersfelden bei Kuf¬
stein bis Lindau verbleibt es bei den Bestimmungen der Bekannt¬
machung vom 28. Juli 1879 bezw. der Ziff. II und III der Be¬
kanntmachung vom 27. Juli 1. Js.
Bericht über die 34. Versammlung des thierärztlichen
Kreisvereins von Schwaben und Neuburg.
(Schluss.)
Ueber den zweiten Programmspunkt „das Preisthema“
referirte College W e i s k o p f.
Seinem Referate legte er die von ihm gefertigte Bearbeitung
der Preisfrage (v. Wochenschrift 1880 Ste. 408) zu Grunde und
stellte hierbei unter Heranziehung geeigneter Beweismittel aus der
Anatomie, Physiologie und Ernährungschemie folgende Sätze auf:
1) Geschnittenes Rauhfutter wird weniger gekaut und einge-
speichelt, was hinsichtlich der Einwirkung des Speichels auf die
Nährbestandtheile sehr zu beachten ist.
2) Von geschnittenem Rauhfutter kommt ein grossor Theil
nicht zum Wiederkauen und zur abermaligen Einspeichelung, in
Folge dessen die Ausnützung eine geringere ist.
3) Durch Zerschneiden des Rauhfutters wird die Verdaulich¬
keit und Nährkraft desselben keineswegs erhöht, wohl aber werden
die Rinder veranlasst, weniger zusagendes Futter etc. eher aufzu¬
nehmen. Bei Fütterung von geschnittenem Futter wird eine ge¬
ringere Menge von Peptonen gebildet.
4) Ausschliessliche Häckselfütterung übt einen ungünstigen
Einfluss auf die Ernährung aus, daher der Verabreichung von Lang¬
futter das Wort geredet werden muss.
5) Ausschliessliche Häckselfütterung wirkt nachtheilig auf die
Zeugungsfähigkeit der männlichen Thiere, ist für trächtige Thiere
unzureichend, wirkt nachtheilig auf die Milchergiebigkeit sowie das
Junge und kann Abortus erzeugen.
6) Ausschliessliche Häcksolfütterung ist nicht angezeigt für
. DigitizccLby vjOOQlC
- — *
r
359
Kälber-Aufzucht, führt zur Verschlechterung und zum Rückgänge
der Kacen.
7) Ausschliessliche Häckselfüttcrung kann nicht als Mastfütter¬
ung angesehen werden, da die Produktion von Fleisch und Fett
nur durch hohen Protein- und Fett-Gehalt des Futters erreicht wer¬
den kann.
Zu den Ausführungen des Hrn. Referenten bemerkte Albrecht-
Sonthofen neben Anderem, dass der Hr. Referent wahrscheinlich
nur ganz kurz geschnittenes Rauhfutter verstanden haben wolle: es
wäre nämlich nach ihm schwer einzusehen, warum bei der Fütter¬
ung von relativ lang geschnittenem Rauhfutter die angegebenen
negativen Wirkungen eintreten sollten. Ganz und gar nicht könne
dieses der Fall sein bei Futterstoffen, die neben leichter Verdau¬
lichkeit ein nicht zu weites NährstofFverhältniss besitzen (man be¬
zeichne ein NährstofFverhältniss von 1:4 bis 1:7 bei Fütterung
von Wiesen-Heu als entsprechend), so z. ß. bei frühzeitig gemähtem
und gut eingebrachtem Heu und Grummet vorzüglicher Wiesen^
von jungem Grase von solchen Wiesen. Was speciell seinen Wirk¬
ungskreis (einen Theil des Algäues) anbetrefife, so könne er sagen,
dass er dort die von dem Hrn. Referenten geschilderten Nachtheile
der Fütterung mit geschnittenem Rauhfutter, auch wenn dasselbe
die ausschliessliche Nahrung des in Nutzung stehenden Rindes bilde,
was bekanntlich im Algäu vielfach vorkomme, und trotzdem es nur
ungefähr 3—4 cm, mitunter selbst kürzer geschnitten werde, nicht
habe konstatiren können. Er habe sich nicht überzeugen können,
dass in solchen Stallungen geringere Nutz- und NährefFecte erzielt
worden, als in anderen Stallungen, wo die gleichen oder vielmehr
grössere Quantitäten ungeschnittenes Futter von derselben Qualität
verabreicht wurde. Auch Nachtheile bezüglich der Zeugungsfähig¬
keit männlicher Thiere und nachtheilige Folgen auf trächtige Thiere
(Abortus — schwächliche Früchte) habe er nicht beobachtet. Eben¬
so konnte er Verdauungsleiden — deren zahlreicheres Eintreten
man bei der Fütterung mit Häcksel von wegen des zweifelsohne
gegebenen, nicht so vollkommenen Einspeichelns während des Kau¬
ungsaktes voraussetzen sollte — nicht beobachten. Die Oekonomen
des Bezirkes Sonthofen, welche sich Futterschneidmaschinen ange-
schafft und ihr Futter schneiden, behaupten ganz im Gegensätze
zu den Anschauungen des Hrn. Referenten, sie haben ihre Kühe
in besserem Nährzustande und erzielen mit einer gewissen Quan¬
tität geschnittenem Futter einen bedeutenderen Milchertrag als An-
860
dere mit der gleichen Quantität eines qualitativ gleichwertigen
ungeschnittenen Futters. Nach ihrer Ansicht werde bei Fütterung
von Häcksel Futter erspart: Diese letztere Erfahrung ist auch der
hauptsächlichste Grund, warum die Einführung von Futterschneid¬
maschinen resp. die Fütterung des Rindes mit Häcksel im Algäu
immer mehr Eingang findet und beliebt wird.
Albrecht wisse nicht, ob sich die Thesen des Hrn. Referenten
auch auf die Grünfütterung und auf die Ernährung des Rindes in
Alpweiden beziehe. Sollte dieses der Fall sein, so müsse dagegen
bemerkt werden, dass die Thiere, welche während der Weideperiode
unsere Alpen beziehen, den grössten Theil der Weidezeit nur Gras
verzehren, das kaum die Länge von 5—6 cm hat. Die ersten Tage
nach dem Auftreiben auf eine Weidefläche ist natürlich das Gras
länger, gegen das Ende der Weidezeit sogar noch kürzer, so dass
dieses kurze Gras, also auch eine Art Häcksel, ihre ausschliessliche
Nahrung ausmacht, und trotzdem seien die Thiere in gutem Er¬
nährungszustand, geben viel Milch und auch ihre geschlechtliche
Thätigkeit lasse nicht das Mindeste zu wünschen übrig. Das Gleiche
finde statt, wenn das Yieh von den Alpen, auf die sogenannten
Herbstweiden der Felder komme. Auf diesen Weiden sei das Gras
unmittelbar nach dem Auftriebe ungefähr Fingerlang, später kürzer
(nur 2—4 cm) und gleichwohl zeigen die Thiere den gleichen
Nähr- und Nutzeffect, den sie bekunden, während sie auf die Alpen
gehen.
Albrecht hält sich nicht für berechtigt, den Ausführungen
des Herrn Referenten im Prinzipe entgegenzutreten, dazu gehöre
eben eine grosse Summe von Beobachtungen, die er nicht verzeichnen
könne. Er möchte mit Bezug auf das Mitgetheilte lediglich dar¬
auf hinweisen: „Nulla regula sine exceptione“ und damit andeuten,
dass bezüglich der Thesen, soferne man von denselben eine aus¬
schliessliche Allgemeinheit der Geltung beanspruche, sich doch einige
durch Erfahrungen in der Praxis gefestigte Bedenken einstellen
dürften.
Referent replicirte, dass er bei seinen Auseinandersetzungen nur
Rauhfutter mittlerer Qualität im Auge hatte, und er wolle keines¬
wegs das Vorkommen von Ausnahmen in Abrede stellen; im All¬
gemeinen müsse er aber seine Ausführungen aufrecht erhalten.
Damit war die Debatte geschlossen.
Hierauf brachte Adam jun. den Antrag ein, did Versammlung
wolle wieder ein Preisthema aufstellen. Nachdem der Antrag zum
361
Beschlüsse erhoben, proponirte derselbe als Preisthema: „Worin
Hegen die hauptsächlichsten Ursachen der mangelhaften Ausübung
des Hufbeschlags ? Welche Fehler werden vielfältig bei der Pflege
und Behandlung der Pferdehufe und insbesondere bei der Ausüb¬
ung des Hufbeschlags gemacht? Welche nachtheilige Folgen ent¬
stehen dadurch und mit welchen praktisch ausführbaren
Mitteln lässt sich Abhülfe der in dieser Beziehung bestehenden
Missstände erwarten?“
Die Zweckmässigkeit der Aufstellung des vorstehenden Themas
wurde durch den Antragsteller allseitig motivirt, insbesondere unter
Hinweis auf die misslichen Zustände unseres Hufbeschlagwesens
und der Folgen dieser Zustände.
Die Anwesenden erklärten sich mit dem Vorschläge Adam’s
vollkommen einverstanden.
Hiemit wurde vom Vorsitzenden die Versammlung mit dem
Wunsche „auf Wohlergehen und auf frohes Wiedersehen“ geschlossen.
Albrecht.
Betreffend die Handhabung der Hundesperre hat der Reichs¬
kanzler nachstehendes Schreiben an die Bundesre gierun-
gen gerichtet.
„Von verschiedenen Seiten sind über polizeiliche Anordnungen,
welche auf Grund des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, betr. dio
Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen“ und der dazu vom
Bundesrathe erlassenen Instruktion über Handhabung der Hunde¬
spe r r e getroffen worden sind, Beschwerden an mich gelangt. Da¬
nach gewinnt es den Anschein, dass die Auslegung, welche das be-
zeichnete Gesetz in der Ausführung gefunden hat, dem Sinne und
den Absichten desselben nicht überall entspricht.
Einzelne Polizeibehörden haben die Anordnung getroffen, dass
alle Hunde, welche während der Sperrzeit innerhalb des Sperrbe¬
zirks frei umherlaufend getroffen werden, sofort zu tödten sind,
und zwar ohne Unterschied, ob dieselben bei dem freien Umher¬
laufen polizeilich eingefangen oder ob sie nur frei umherlaufend
gesehen, demnächst aber von ihren Besitzern wieder an sich ge¬
nommen waren. In Fällen der letzteren Art sind die Hunde aus
den Behausungen ihrer Besitzer zur sofortigen Tödtung polizeilich
abgeholt worden.
Dieses Verfahren überschreitet die den Polizeibehörden durch
das Gesetz vom 23. Juni 1880 beigelegten Befugnisse.
Einen Zwang zur Tödtung von Hunden enthält das Reichs¬
gesetz überhaupt nicht, vielmehr erklärt dasselbe im §. 88 die poli¬
zeiliche Anordnung der Tödtung unter Umständen für zulässig.
Die Bestimmung darüber, ob und in welchem Umfange von dieser
Befugniss Gebrauch zu machen ist, unterliegt dem discretionären
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Ermessen der Polizeibehörden« Immerhin können aber auch diese
die Tödtung nur für den Fall anordnen, wenn Hunde der Vorschrift
des §. 38 zuwider frei umherlaufend betroffen werden. Für eine
nachträgliche Abholung und Tödtung von Hunden, welche in Frei¬
heit gesehen, aber von ihren Herren schon wieder eingesperrt wor¬
den sind, bietet der Inhalt des Reichsgesetzes ebensowenig einen
Anhalt, wie dafür, dass unter dem Begriffe „ freiumherlaufend“ auch
solche Hunde verstanden werden, welche sich in geschlossenen
Räumen, wie Höfen, Gärten, Treppen und Korridoren befinden.
Andernfalls müsste sogar das freie Umherlaufen von Hunden in
bewohnten und zugänglichen Zimmern unter dieselbe Wirkung des
Gesetzes fallen.
Dem Reiche und seiner Gesetzgebung kann sonach die Verant¬
wortlichkeit für Anwendung derjenigen äussersten Strenge, welche
durch das Reichsgesetz unter Umständen gestattet ist, nicht zu¬
gewiesen, und das Mass dieser Strenge, soweit es nicht sachlich
nothwendig erscheint, kann erhobenen Klagen gegenüber nicht durch
Bezugnahme auf den formalen Zwang des Reichsgesetzes gerecht¬
fertigt werden. Ebensowenig vermag das Gesetz einen Schutz da
zu gewähren, wo die zu seiner Ausführung erlassenenen Anord¬
nungen sich mit dem Gesetze selbst nicht decken. Von diesem
Gesichtspunkte aus ist die Annahme ausgeschlossen, dass beim Er¬
lasse der Ausführungsvorschriften es die Absicht des Bundesrathes
gewesen sei, die vom Gesetze im öffentlichen Interesse gestatteten
Eingriffe in Privatrechte zu erweitern.
In der Voraussetzung, dass die etc. Bundesregierungen sich
mit meiner vorstehend erörterten Auffassung in Uebereinstimmung
befinden, beehre ich mich, Hochdenselben die weitere Veranlassung
mit dem Bemerken ganz ergebenst anheimzugeben, dass die dem
Gesetze nicht entsprechende Praxis einzelner Polizeibehörden auf
einer missverständlichen Auslegung des §. 20 Abs. 6 der Instruk¬
tion vom 12. 24. Februar 1881 zu beruhen scheint. Ohne in dieser
Beziehung Zweifel zu hegen, beabsichtige ich doch dem Bundes-
rathe nach seinem Wiederzusammentreten eine Vorlage zum Zweck
der Verhütung analoger Missstände zu ergehen zu lassen.
(D. R.-Anz.)
Ansteckende Hausthier-Krankheiten in Eisass-Lothringen
während des Monats August 1881. Von 10 wegen Rotz ge-
tödteten Pferden gehörten 9 Lothrigen an, davon waren 8 aus schon
früher inficirten Ställen, 1 Pferd wurde auf dem Pferdemarkt in
Wasselnheim rotzverdächtig befunden und getödtet. In 13 Kreisen,
27 Gemeinden, 34 Stallungen mit einem Bestand von 183 Pferden
sind noch 24 der Seuche und 183 der Ansteckung verdächtige
Pferde vorhanden. — An Milzbrand sind 2 Pferde und 3 Rin¬
der gefallen. — Die Lungenseuche ist in 3 Gehöften dreier
Gemeinden des Kreises Altkirch mit einem Gesammtviehbestand von
21 Rindern bei 13 Stücken zum Ausbruch gekommen und sind 19
getödtet worden, bei den 2 übrigen Stücken ist die Tödtung ange-
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363
ordnet. — Die Wuthkrankheit ist bei 4 Hunden festgestellt
worden; ein gebissener Knabe ist, nachdem die Wunde stark cau-
terisirt worden war in Folge des Bisses an Wundstarrkrampf ge¬
storben. — Die Staupe (Influenza) der Pferde ist noch nicht ganz
erloschen, jedoch stark in der Abnahme begriffen. — In fast allen
Ortschaften der Rebgegenden kam das chronische Blutharnen
beim Rindvieh vor und mussten sehr viele Kühe am 3. Tage der
Krankheit geschlachtet werden.
Seit dem Ausbruche der Rinderpest in Nieder¬
osterreich — an 16 Orten in 5 Bezirken — wurde bis 26. Sept.
ds. Js. der Rindviehstand in 82 Gehöften von der Seuche ergriffen
und sind im Ganzen 221 Rinder erkrankt, von welchen 33 gefallen
sind und 188 getödtet wurden. Ausserdem sind 448 Rindviehst&cke
und 21 Ziegen als der Ansteckung verdächtig getödtet worden und
beträgt somit der Gesammtverlust 691 Stück. Die Seuche differirt
inBoforne von anderen Invasionen, als bei Rindviehstücken, welche
rege Fresslust zeigen, Wiederkäuen, normale Excremente ent¬
leeren und bei Kühen mit unverminderter Milchsecretion etc. — also
bei Thieren, welche im Leben noch gesund erscheinen — nach der
Tödtung durch die Section schon weitgehende pathologische Ver¬
änderungen vorgefunden werden.
Behufs annähernder Gleichstellung der bayer¬
ischen Militär-Veterinäre in ihren Bezügen, mit den in
den gleichen Rangklassen eingetheilten übrigen Militär-Beamten, sollen
die Gehälter der Veterinäre neuregulirt werden und ist hierauf be¬
reits in dem der Kammer vorgelegten Hauptetat der Militärver¬
waltung pro 1881 82 bedacht genommen. Mit Rücksicht darauf,
dass in Bayern für die Anstellung als Militär-Veterinär höhere An¬
forderungen gestellt werden als von den preussischen Rossärzten,
ist eine entsprechende Aufbesserung des Veterinärpersonals nicht
mehr als billig.
Behufs Erlangung der hiefür nöthigen Mittel sollen künftig
5 Stellen von Veterinären 2. Klasse nicht mehr besetzt werden,
nachdem durch Heranziehen detachirter Eskadronen an den Stabs¬
sitz, bezw. durch Concentrirung der Cavallerie-Regimenter die
veterinärdienstlichen Verhältnisse solches zulässig machen; es rodu-
cirt sich dementsprechend der Stand der Veterinäre 2. Klasse.
Hinsichtlich der künftigen gemeinsamen Gehalts-Ascension der
Veterinäre bei den Truppen, Remonte-Depots und der Lehrschmiede
ist entsprechende Anmerkung in das Dispositiv des Etats aufge¬
nommen, um im dienstlichen Interesse nicht gelegene, gegenseitige
Versetzungen anlässig von Gehaltsverrückungen umgehen zu können.
Hiernach sind in Aussicht genommen:
2 Corps-Stabsveterinäre bei den General-Commandos
mit je 3300 M.
14 Stabsveterinäre, und zwar: 10 bei den Cavallerie-
Regimentem und 4 bei den Feldartillerie-Regimentern mit
2100 bis 2700 M., durchschnittlich 2400 M.
364
fi
15 Veterinäre I. Classe, und zwar: 10 bei den Ca\a^ '
lerie-Regimentern, 4 bei den Feld-Artillerie-Regimentern
und 1 bei der Equitajions-Anstalt mit 1350 bis 1560 M. Jf
durchschnittlich 1455 M.
11 Veterinäre II. Classe, und zwar: 7 bei den Cava-
lerie-Regimentern, 2 bei den Feld-Artillerie-Regimentern
und 2 bei den Train-Bataillonen mit je 1008 M.
5 überzählige Veterinäre II. Classe mit je 900 M.
Servis und Wohnungsgeldzuschuss sind hierin nicht mit inbe¬
griffen.
Personalien.
Die Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Malmedy ist
vacant und soll einem qualifioirten Thierarzte anderweit zunächst com- •
missarisch übertragen werden. -
Mit der Wahrnehmung der bezüglichen Funktionen ist ausser dem !
Staatsgehalte von 600 M. eine kreisständisohe Remuneration von 240 M. |
und ein von der Stadt St. Yith gewährter Zuschuss von 120 M. pro Jahr \
verbuüden.
Die Einnahmen aus den Körungen und der Beaufsichtigung der ^
Märkte können auf etwa 600 M. jährlich veranschlagt werden. >
Zur Bemessung des aus der Privatpraxis zu erwartenden Einkorn- ?
mens wird bemerkt, dass im Kreise bei der letzten Aufnahme des Vieh- \
bestandes 736 Pferde, 26247 Stück Rindvieh, 9822 Schafe und 5638 i
Schweine gezählt worden sind.
Bewerber wollen ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Qualifications-
Zeugnisse und sonstiger Atteste sowie eines kurz geschriebenen Lebens¬
laufs bis zum J. November d. Js. dem Unterzeichneten einreichen.
Malmedy, den 24. September 1881.
Der Königliche Landrath.
L V.:
Hauff, Kreisseoretär. Vogt.
Die Grenzthierarz t- Assistentenstelle in Orteis bürg mit 1
1200 M. jährlicher Remuneration ist noch vacant; Bewerber werden auf- j
gefordert sich bis zum 15. November ds. Js. bei der Kgl. Regierung in j
Königsberg zu melden. j
Ich suche baldigst einen Assistenten; hierauf Reflektirende wollen '
sich brieflich wenden an
Bezirksthierarzt Carl Ritzer in Hof.
Ein Thierarzt auf dem Lande in der Provinz Hannover mit 3000
bis 4000 M. jährlichem Einkommen wünscht mit einem Collegen in einer
mittelgrossen Stadt zu tauschen. Fr. Offerte unter Ziffer 7 besorgt die j
Expedition der Woohenschr.
Zu Oberrossärzten wurden ernannt die Rossärzte Boenecke beim
Husaren-Regt. Nr. 9, unter Versetzung zum Feld-Art.-Regt. Nr. 8 und
Virchow beim Regiment der Garde du Corps.
Die nächste öauversammlung der Thierärzte Mittel-
Schwabens findet am Sonntag den 23. October c. Nach¬
mittags 2 Uhr im Cafd Schachamaier zu Augsburg statt.
Verantwortliche Kecaction: Tb. Adam in Augsburg. — Druck von R&okl u. Locliner
Verlag von Wilh. Lflderitz m Augsburg.
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Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraotgegeben- von
Th. Adam in Augsburg.,
XXV. Jahrgang. Ni- 42. Ootober 1881.
Inhalt : Die Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Bayern. —
Stand der Viehseuohen in der Schweiz und im k. b. Regierungsbezirke
Sohwaben. — Zur mikrosoopischen Fleischbeschau. — Vergütung der
Privatthierärzte für die Behandlung von Gestütspferden. — Kosten
der Desinfektion bei Rinderpest. — Allgemeine deutsche Ausstellung
auf dem Gebiete derHygiene.—Personalien. ■- Neorolog.—Bücheranzeige.
Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender
Thierkrankheiten in Bayern im 2. Vierteljahre 1881.
Von Regierungsrath Go ring, Landesthierarzt im k. Staatsministerium d. I.
1. Der Milzbrand.
Der Milzbrand wurde im 2. Quartale 1881 in 6 Regier¬
ungs- und 18 Verwaltungsbezirken, in 24 Gemeinden und
24 Ställen bei 28 Rindern und 6 Schweinen amtlich consta-
tirt. Es sind demnach 169 Stadt- und Landbezirke des König¬
reiches von dem Milzbrände verschont geblieben. Gegenüber
dem Stand der Seuche in dem vorhergegangenen Quartale
ergibt sich eine kleine Vermehrung der Milzbrandfälle, welche
sich auf die einzelnen Regierungsbezirke ' folgendermassen
vertheilen:
Oberbayern in 8 Bezirken, 10 Gemeinden und 10
Ställen, 11 Rinder und 6 Schweine, darunter 3 Rinder eines
Stalles mit den Erscheinungen der Wildseuche.
Niederbayern in 2 Bezirken, 2 Gemeinden, und 2
Ställen 4 Rinder; ausserdem sind 2 Rinder genesen.
Pfalz in 4 Bezirken, 6 Gemeinden und 6 Ställen 7 Rin¬
der; in sämmtlichen Fällen die apoplektische Form.
Oberfranken in 2 Bezirken, 4 Gemeinden und 4
Ställen 4 Rinder.
Mittelfranken und Schwaben je 1 Rind.
Oberpfalz und Unterfranken sind im Berichtsquartale vom
Milzbrände frei geblieben.
. 366
Die in einem Gehöfte des Bezirksamtes München I be¬
obachteten 3 Fälle in der von Prof. Dr. Bollinger als Wild-
und Rinderseuche bezeichneten Form des Milzbrandes bildeten
die Einleitung einer im folgenden Quartale heftig auftretenden
Epizootie, auf welche in dem nächsten Berichte ausführlich
zurückzukommen sein wird.
Nähere Angaben über die Art der stattgehabten Infectionen
lassen sich aus dem statistischen Materiale nicht entnehmen;
im grossen Ganzen scheint der Milzbrand hauptsächlich in
bekannten Milzbranddistrikten vorgekommen zu sein. Bemer¬
kenswerth sind nur einige Angaben des beamteten Thierarztes
in Naila (Oberfranken). Hiernach sollen in der Ortschaft
Dörrenthal öfters sporadische Milzbrandfälle Vorkommen, ohne
dass die Polizeibehörde Eenntniss hievon erhalte; im Jahre
1876 und 1879 seien beispielsweise mehrere Rinder an Milz¬
brand in einem Gehöfte verendet und theils in dem Gehöfte
selbst, theils in einer Waldparzelle des betreffenden Besitzers
verscharrt worden.
In der im Thale der Sqlbitz gelegenen Ortschaft Klingen¬
sporn trete der Milzbrand ebenfalls nicht selten anf; die Ufer
der Selbitz seien theilweise sumpfig und die angrenzenden
Wiesen beinahe jährlich Ueberschwemmungen ausgesetzt. Da¬
zu komme noch, dass die Abfälle aus Gerbereien als Wiesen¬
dünger verwendet würden.
In der Stadt Naila sei in dem Berichtsquartale ein spo-
f ” scher Fall von Milzbrand bei dem Rinde eines Gerberei-
tzers vorgekommen, nachdem einige Tage vorher der Be-
ir selbst und zwei weitere mit dem Zurichten von Häuten
häftigte Personen an infectiösen Anschwellungen erkrankt
uim der erstere diesem Leiden erlegen war; vor mehreren
Jahren seien in dem Stalle der erwähnten Gerberei ebenfalls
mehrere Milzbrandfälle vorgekommen.
2. Die Maul- und Klauenseuche.
Der Stand der Maul- und Klauenseuche hat sich in dem
Berichtsquartale wieder etwas günstiger gestaltet, als in dem
vorhergegangenen Quartale; die Regierungsbezirke Oberbayern,
Niederbayem, Oberpfalz und Schwaben sind auch in dem
Berichtsquartale von der Seuche vollkommen frei geblieben,
dagegen sind in Oberfranken und Mittelfranken, wo in dem
vorigen Quartale die Seuche nur bei einigen Schafen auf¬
getreten ist, 204 bzw. 36 Rinder an der Seuche erkrankt.
In der Pfalz scheint die Seuche dem Erlöschen nahe zu
sein, nachdem in dem Berichtsquartale nur 54 Rinder und 2
Schafe als krank angemeldet worden sind.
Iw
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867
Die meisten Erkrankungen — 383 Binder, 12 Schweine,
462 Schafe und 18 Ziegen — hat Unterfranken aufzuweisen;
die Seuche hat allmählig von Westen her in den zwei letzten
Quartalen so ziemlich den ganzen Regierungsbezirk, mit Aus¬
nahme der nordöstlichen Bezirksämter Hassfurt v Ehern und
Mellrichstadt überzogen; auch die Bezirke Miltenberg und Markt¬
heidenfeld, die der Waldgebirge an ihren westlichen Grenzen
halber wenig Verkehr mit den in Hessen verseucht gewesenen
Ortschaften haben, blieben von der Seuche verschont.
Im Ganzen sind in der Pfalz, in Oberfranken, in Mittel¬
franken und Unterfranken in 24 Bezirken, 58 Ortschaften und
157 Gehöften 677 Binder, 12 Schweine, 464 Schafe und 19
Ziegen von der Seuche wieder genesen und nur 1 Ziege der
Krankheit zum Opfer gefallen; unter den Genesenen befanden
sich 28 männliche Zuchtthiere.
Die Art der Einschleppung, welche in der Begel durch
den Handel mit Vieh erfolgte, ist in 7 Fällen unbekannt
geblieben; 4mal erfolgte die Einschleppung durch Treib¬
schweine und lmal durch Wanderschafe.
Die Seuche hatte am Schlüsse des Berichtsquartals ihr
Ende noch nicht erreicht.
3. Die Lungenseuche.
Die nachstehende Vergleichung zeigt, dass die Tilgung
der Lungenseuche unter der Herrschaft der neuen Seuchen¬
gesetzgebung, welche am 1. April 1. Js. in Wirksamkeit ge¬
treten ist, im Berichtsquartale nicht unerhebliche Fortschritte
gemacht hat.
I. Quart. II. Quart.
1881 1881
Zahl der verseuchten Regierungsbezirke 8 6
„ . „ „ Distr.-Polizeibczirke 24 23
„ „ „ Ortschaften ... 37 38
„ „ „ ’ Gehöfte .... 133 97
Bestand d. verseuchten Gehöfte a. Bindern 1046 876
Hievon sind erkrankt. 273 162
„ „ gefallen . 33 10
Auf polizeiliche Anordnung getödtet . 0 154
Auf Veranlassung der Besitzer getödtet '144 40
Von der Seuche sind genesen ... 85 13*)
*) Nachdem der §. 45 des Reiohsgesetzes vom 23. Jani 1880 über
die Abwehr and Unterdrückung von Viehseuchen bestimmt: „Die Polizei¬
behörde hat die Todtang der nach dem Gutachten des beamteten Thier-
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368
In dem Berichtsquartale sind die Regierungsbezirke
Mittelfranken und Schwaben mit Neuburg vollkom¬
men frei von Lungenseuche geblieben.
Die 162 an der Lungenseuche erkrankten Rinder ver-
die hiebei in Betracht kommenden Regier¬
theilen sich auf
ungsbezirke wie folgt
Oberbayern
Unterfranken
Niederbayem
Oberfranken
Oberpfalz
Pfalz . . .
11 gegen 85 im 1. Quartal 1881.
49
46
8
7
1
46
93
23
2
7
n n
Die 2 seuchefreien Regierungsbezirke Mittelfranken und
Schwaben mit Neuburg hatten im vorigen Berichtsquartale
14 bezw. 5 Lungenseuche-Erkrankungen aufzuweisen.
In Oberbayern vertheilen sich die 51 Lungenseuche¬
falle auf die Bezirke: Aichach mit 25, Friedberg mit 12, In¬
golstadt mit 7, München I mit 5 Fällen, Pfaffenhofen und
Wasserburg mit je 1 Fall.
Sämmtliche Seuchefalle 1 in dem Bezirke Aichach treffen
auf die Gemeinde Pöttmes, in welcher die Entstehung der
Seuche in das letzte Quartal des Jahres 1880 zurückverlegt
werden muss; die Einschleppung erfolgte durch ein auswärts
.gekauftes Rind und die verhältnissmässig grosse Verbreitung
durch den gemeinschaftlichen Weidetrieb. Die Einschleppung
der Seuche in die Bezirke Friedberg und Pfaffenhofen erfolgte
ebenfalls durch Handelsvieh. In dem Schlacht- und Viehhofe
in München wurden 8 aus Niederbayern (Passau) zur Schlacht¬
ung gebrachte Rinder lungenseuchekrank befunden.
In Unterfranken betheiligen sich an den 49 Lungen¬
seuche-Erkrankungen die Bezirke: Neustadt a./S. mit 27,
Brückenau mit 7, Mellrichstadt und Ochsenfurt mit je 6 und
Schweinfurt mit 3 Fällen. Während im vorigen Quartale in die-
arztes an der Langensenohe erkrankten Thiere anzuordnen“, so wird
in den späteren Tabellen die Rubrik „von der Seuohe genesen“ kaum
mehr ausgefüllt werden können. Dass angesichts der erwähnten Be¬
stimmung des ReiohsgeBetzes die Durchseuchung von 13 Rindern in dem
Berichtsquartale stattfinden konnte, ohne dass die zuständigen Polizei¬
behörden die TOdtuDg der betreffenden Rinder anordneten, ist wohl in
erster Linie der Neuheit der erwähnten Gesetzgebung und dann dem
Umstande zuzusehreiben, dass seitens mehrerer beamteter Thierärzte Be¬
denken getragen wurde, Rinder, welehe mit dem Inkrafttreten des Reiohs-
gesctzes sich im Stadium der etwas vorgeschrittenen Genesung befandon,
als „lungenseuchekrank“ zu erklären.
C^lr\r\r\\o
369
Sem Regierungsbezirk nur 46 Seuchenfälle constatirt wurden/
zeigte sich in dem Berichtsquartale eine kleine Vermehrung der
Erkrankungen, welche sich daraus erklärt, dass hei der durch
die neuere Seuchengesetzgebung möglich gewordenen Räumung
von älteren Seuchenherden eine Anzahl von Fällen gefunden
wurde, bei denen die Seuche mit so niedergradigen äusseren
Erscheinungen aufgetreten ist, dass sie. ohne Schlachtung nicht
würden entdeckt worden sein. Im nördlichen Theile dieses
Regierungsbezirkes wird durch den sehr entwickelten Hausier¬
handel mit Vieh die Weiterverbreitung der Seuche erheblich
begünstigt; die neuen Seuchenausbrüche in den 'Bezirken
Ochsenfurt und Schweinfurt sind auf den Ankauf von Han¬
delsvieh zurückzuführen; die Art der Seucheneinschleppung
in den Bezirk Brückenau konnte dagegen nicht ermittelt werden.
In Niederbayern participiren an den 46 Lungen¬
seuchefällen die Bezirke: Passau mit 20, Viechtach mit 18,
Deggendorf mit 5, Wolfstein mit 2 Fällen, Straubing und
Stadt Passau mit je 1 Fall. Die Seuchenfälle in dem Bezirk
Passau ergaben sich in 3 verschiedenen Ortschaften und sind
mit grösster Wahrscheinlichkeit auf Einschleppungen aus dem
benachbarten Bezirk Wolfstein zurückzuführen; die auf den
letzteren Bezirk treffenden Fälle wurden anlässlich der Fleisch¬
beschau in Passau eruirt. In die ßtadt Passau erfolgte die
Einschleppung ebenfalls aus dem Bezirke Wolfstein und aus
Oberösterreich. Die in den Bezirken .Viechtach und Deggen¬
dorf vorgekommenen Seuchenfälle stehen im Zusammenhänge
mit den in den 2 letzten Quartalsberichten bezeichneten Aus¬
brüchen.
In Oherfranken ist die Seuche in 4 Gehöften des
Stadt- und Landhezirkes Hof hei 8 Rindern aufgetreten; aus
früher verseuchten Ställen wurden im Berichtsquartale 10 Rin¬
der — im Ganzen 17 — auf polizeiliche Anordnung und ein
Rind auf Veranlassung des* Besitzers getödtet.
Von den 7 Seuchenfallen in der Oberpfalz treffen 5auf
den Bezirk Tirschenreuth und je 1 Fall auf die Bezirke
Eschenbach und Regensburg; in sämmtlichen Fällen ist die
Art der Einschleppung unbekannt geblieben.
Der in der Pfalz zur Beobachtung gekommene neue
Fall ist ein Nachzügler der im voriger) Quartale aufgeführten
Invasion.
Die Art der Einschleppung der Seuche konnte lei¬
der in 12 Fällen nicht ermittelt werden.
Die Impfung der Lungenseuche ist blos in dem Regier¬
ungsbezirke der Pfalz bei 11 Rindern eines Seuchengehöftes
Diaitiz ed bv
Goo gle
370
'und zwar mit gutem Erfolge vorgenommen worden. Die 154
auf polizeiliche Anordnung getödteten Binder vertheilen sich
mit 48 Stück auf Oberbayern, 47 Stück auf Unterfranken
tind Aschaffenburg, 38 Stück auf Niederbayern, 15 Stück auf
Oberfranken, 4 Stück auf die Oberpfalz und Begensburg und
2 Stück auf die Pfalz.
Das Ergebniss derSchätzung der auf polizeiliche An¬
ordnung wegen Lungenseuche getödteten Binder beträgt nach
den Angaben der beamteten Thierärzte in dem Berichtsquar¬
tale 27,122 M. Hievon treffen auf Entschädigungen für Vieh¬
besitzer : in Oberbayern 7932 M., in Niederbayern 6567 M.,
in der Pfalz 550 M., in der Oberpfalz 500 M., in Oberfran¬
ken 2691 M., in Unterfranken 8882 M. (Schluss folgt.)
Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem Bülletin 163
auf 1. Oktober 1881. Während des Monats September ist eine
weitere sehr erhebliche Verminderung der Maul- und Klauen¬
seuche eingetreten, indem die Zahl der inficirten Ställe anf 154
und die der Weiden anf 33 herabgesunken ist, gegenüber 522 Ställen
und 206 Weiden am 1. September d. J. Ausschliesslich verseucht
sind noch die Kantone Oraubünden, Waadt und Neuenburg. —
Ausserdem ist nur noch 1 Fall von acutem Rotz im Kantone
Aargau verzeichnet.
Ansteckende Hausthierkrankheiten im k- b. Regierungsbezirke
Schwaben im Monate September 1881. Bei 1 Pferde im Amts¬
bezirke Neuburg wurde die Räude constatirt. — Die Lungen¬
seuche ist bei 1 aus Oberbayern zum Schlachten in die Stadt
Augsburg eingeführten Ochsen festgestellt worden.
Verschiedene Mittheilnngen.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung, angeblich be¬
gangen durch ungenügende Prüfung des ihm zur mikro¬
skopischen Untersuchung übergebenen Schweinefleisches,
wurde ohnlängst gegen den Schlosser und Fleischbeschauer Hrn.
Kothe zu Botenburg vor ddr Strafkammer in Kassel Verhandlung
gepflogen, deren Ausgang Von erheblicher principieller Bedeutung
ist. Thatsache ist, dass im Februar d. J. 20 Personen in Folge des
Genusses von frischgeschlachtetem Schweinefleisch, welches der An¬
geklagte untersucht und trichinenfrei erklärt hatte, an Trichinose
erkrankt sind. Ausser den von Amtswegen geladenen Zeugen und
Sachverständigen war auf Veranlassung des Vertheidigers auch
Dt, Babe, Prof, an der Thierarzneischule in Hannover, vorgeladen,
welcher auf das bestimmteste sein Gutachten dahin abgab, dass
die gegenwärtig durch die Beglements vorgeschrie¬
bene Untersuchung auf Trichinen überhaupt keine
sichere Gewähr biete, vielmehr das Fleisch erfahr-
liqiti zed bv CjOQ^Ic
371
ungsgemäss recht wohl trichinenhaltig sein könne,
wenn auch die laut Anweisung vorgenommene Prüf¬
ung völlig gewissenhaft geschehen ist. Da nun der An¬
geklagte die ihm übergebenen Fleischtheile unwiderlegt so unter¬
sucht hat, wie es das von der k. Regierung erlassene Reglement
fordert, so beantragte der Staatsanwalt selbst Freisprechung, in
welchem Sinne der Gerichtshof auch erkannte und der Staatskasse
alle Kosten zur Last legte.
Ueber die einem Privatthierarzte für dieBehand-
lung eines Gestütspferdes ausserhalb seines Wohnortes zu
gewährende Vergütung waren in einem Specialfalle Zweifel. ent¬
standen. Der Minister für die Landwirtschaft etc. hat in Ueber-
einstimmung mit der Kgl. Ober-Rechnungskammer unterm 9. Juli
und bzw. 8. September d. J. dahin entschieden, dass in solchem
Falle ein Privatthierarzt * im Geltungsbereiche der Medicinaltaxe
vom 21. Juni 1815, an Reisekosten ausserhalb seines Wohnorts auf
dem Landwege 30 Pfg. für das Kilometer, bei Reisen mittelst
Eisenbahn oder Dampfschiff für das Kilometer 67t Pfg. und 1 M.
50 Pfg. für jeden Zu- und Abgang zu und von der Bahn, ferner
ein Taggeld von 6 M. zu beanspruchen hat. (Pr. St.-Anz.)
Die Kosten einer zur Unterdrückung der Rinder¬
pest vorgenommenen Desinfection werden nach einem
Circular-Erlass des Ministers für Landwirtschaft etc. vom 28. Sep¬
tember 1881 im Einverständnisse mit dem Reichskanzler nur dann
aus Reichsfonds vergütet, wenn durch die Desinfection entweder
Sachen wirklich vernichtet worden sind, oder wenn durch dieselbe
die sonst nötige Vernichtung von Sachen vermieden wurde. Auch
sollen diese Kosten nur insoweit aus der Reichskasse erstattet wer¬
den, als sie den Werth der vernichteten Sachen nicht übersteigen.
Hiernach modificirt sich der Circular-Erlass vom 19. Januar 1872.
(vgl. Wochenschrift 1872 Nr. 20.)
Das Centralbüreau der Allgemeinen deutschen Aus¬
stellung auf dem Gebiete der Hygiene und des Rett¬
ungswesens, Berlin 1882, befindet sich in Berlin W., Werder¬
strasse 3/4, im Erdgeschoss. Das Büreau ist an jedem Wochen¬
tage von 9 bis 5 Uhr geöffnet. In der Zeit von 11 bis 2 Uhr be¬
findet sich stets ein Mitglied des Ausschusses in dem Büreau. Alle
Anfragen, Meldungen, Correspondenzen etc. sind fortan zu adressiren:
An das Centralbüreau für die Ausstellung auf dem Gebiete der
Hygiene, Berlin W., Werderstrasse 3/4. Das Centralbüreau ertheilt
’ auf mündliche oder schriftliche Anfragen in Betreff der Ausstellung
schleunigst jede gewünschte Auskunft.
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372
Personalien.
* Bei der k Zentral-Thierarzneisohule in Münohen ist die II. kli-
' niohp Assistenten stelle alsbald zu besetzen. Mit dieser Stelle ist ein
Jahresbezug von 900 M. und eine Zulage von 202 M. 50 Pfg., sowie
freies Dienstzimmer verbunden. Bewerbungsgesuohe wären mit Zeugnissen
belegt unverweilt an die Anstaltsdireotion zti riobten.
Der k. Direktor:
Xiudwig Franek.
i Ausgesobriebene Kreisthierarztstellen:
• Jftbrlieker liid tiimrtiekei
Fm den Kxui: |UtlHlg| Behalt: %m\m : bis nun bei d. K. Regitnig n:
Neidenburg. 900 M. 900 M. 15. Nov. 1881. Königsberg i. Pr.
Mesentz. 600 M. 960 M. 6. Hov. 1881. Posen.
Tbiorarzt J. Haass hat sich in Pappenheim niedergelassen.
I Necrolog. Am 9. d. M. wurde der k. Oekonomierath und Professor
an der landw. Centralschule zu "Weihenstephan, Ür. Georg May, .im
Alter von 62 Jahren durch den Tod von langem und schwerem Leiden
/ erlöst. Geboren in Ebern besuohte derselbe von 1839 bis 1842 die Cen-
tralveteHnarsohule in München und wurde, naohdem er dieselbe absol-
virt hatte, im Jahre 1842 als Thierarzt für das Landgericht Hass-
i furt aufgestellt. Zwei Jahre später trat derselbe als Militär-Veterinär
| in das 4. Chevleg.-Regt. und erhielt 1848, naoh Berufung Dr. Kreutzer’s an
J die Münchener Thierarzneischule die hierdurch erledigte städtische
I Polizeithierarztstelle in Augsburg. Allein schon im Jahre 1852 erfolgte
die Anstellung Dr.. May’s als Professor an der landw. Centralschule zu
| Weihenstephan, an welcher er mit grossem Eifer bis jetzt thätig war.
Der Verstorbene war Mitgründer unserer Woohenschrift und in den
ersten drei-Semestern auch fleissiger Mitarbeiter, trat jedooh zurüok,
nachdem er sich überzeugt hatte, dass diese Zeitschrift nioht genügsamen
Kaum für seine zahlreichen Mittheilungen über Thierproduktion und ein¬
schlägige, mehr für Landwirthe berechnete Publioationen bot, auf welohe
Sparto der literarischen Thätigkeit er sich nun mit allem Eifer verlegte,
wovon dessen auf diesem Gebiete erschienenen zahlreichen Schriften
Zeugniss geben. Mit gleichem Eifer wirkte Dr. May als Wanderlehrer
für Hausthierzucht, welche Aufgabe ihm neben seiner Professur über¬
tragen war, und fand sein unermüdlicher Fleiss sowie seine grosse Streb¬
samkeit durch hohe Auszeichnungen in und ausser seinem engeren
Vaterlande verdiente Anerkennung. Möge derselbe naoh einer an
Arbeit reichen Laufbahn in Frieden ruhen. Th. A.
Verlag von Ferdinand Enke in Stuttgart-
Soeben ist erschienen und durch jede Buchhandlung zu beziehen:
Die SEUCHEN UND HERDEKRANKHEITEN
unserer HaustMere
mit Rücksicht auf die Zoonogen des Menschen.
Von Prof. Dr. H. Pütz in Halle a. S.
I. Abtheilung.
_ Mit 57 Holzschnitten, gr. 8» geh. Preis 3 Mark. _ .
Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Angsbnrg. — Druck von Raokl u. Lochner
Verlag von Wilh. Lflderitz in Augsburg.
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’ Wochenschrift
; für
ierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
| beraosgegeben von
Th. Adam in Augsbnrg.
V. Jahrgang. Ni? 43. October 1881.
bit: Dienstzeiohen für beamtete Thierärzte. *— Die Verbreitung
ler ansteckenden Thierkrankheiten in Bayern. — Ueber das Wach¬
en des Sohafeies. — Personalien. — Anzeigen.
(Bestimmung eines Dienstzeichens für beamtete Thierärzte.
pumtmachung des k. b. Staatsministeriums des Innern vom 13. Oct.
! 1881. (Ges. u. VerorcL-Bl. Ste. 1286.)
Seine Majestät der König haben unterm 7. d. M. aller¬
digst zu bestimmen geruht, dass die beamteten Thierärzte als
Dstzeichen eine mit dem gekrönten Löwen versehene Schirm¬
te von dunkelblauem Tuche nach der för die Angestellten der
>ren Verwaltung vorgeschriebenen Form zu tragen haben und
i die Verzierung der Schirmmütze
1) des Landesthierarztes nach lit. c,
2) der Kreisthierärzte nach lit. d,
8) der Bezirksthierärzte nach lit. e, und
4) der Kontrolthierärzte nach lit. f
Anlage Tafel VI zu der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Mai
J (Regierungsblatt Seite 705) zu bemessen, jedoch in Silber aus-
ihren ist.
Hiezu wird bestimmt, dass die beamteten Thierärzte die für
( Dienstesgrad vorgeschriebene Schirmmütze ausser Dienst tragen
n, bei allen amtlichen Geschäften ausserhalb ihres Amtssitzes
en tragen müssen.
München, den 13. October 1881.
I
Frhr. v. Feilitzsch.
Der General-Socretär
Ministerialrath v. Schlereth.
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374
Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender
Thierkrankheiten in Bayern im 2. Vierteljahre 1881.
Yon Regierungsrath Göring, Landesthierarzt im k. Staatsministerium d. |I.
(Schluss.)
4. Der Rotz (Wurm).
In dem Berichtsquartale sind im ganzen Königreiche in
6 Regierungs- und 29 Verwaltungsbezirken, in 41 -Ortschaften
und 44 Gehöften 58 Pferde an Rotz erkrankt und sind hievon
7 Pferde gefallen, 33 wurden auf polizeiliche Anordnung und
11 auf Veranlassung der Besitzer getödtet.
Am Schlüsse des Berichtsquartals dauerte die polizeiliche
Beobachtung wegen Verdacht fort in 17 Gemeinden und 17
Stallungen bei 23 Pferden.
Die Regierungsbezirke Oberfranken und Mittelfranken
sind von der Seuche vollkommen frei geblieben; in den er¬
griffenen Regierungsbezirken beträgt die Zahl der freigeblieb¬
enen Verwaltungsbezirke 113.
Nach den Tabellen, welche eine nicht unerhebliche Ver¬
mehrung der Rotzfälle gegenüber dem Ergebnisse in dem
vorigen Berichtsquartal nachweisen, vertheilen sich die vor¬
gekommenen Fälle folgendennassen auf die ergriffenen Regier¬
ungsbezirke :
Oberbayem 27 gegen 17 im vorigen Quartale;
Schwaben 9 „ 4 „ „ „
Niederbayern 8 „ 7 „ „ „
Pfalz 5 „ 0 „ „ n
Unterfranken 5 „ 2 „ „ „
Oberpfalz 4 „ 5 „ „
In Oberbayern participiren an den 27 Rotzfällen die
Bezirke: München I mit 6, Ingolstadt und Traunstein mit
je 4, Erding mit 3, Aichach, Miesbach und Stadt Ingolstadt
mit je 2 Fällen, Altötting, Rosenheim, Schongau und Schro-
benhausen mit je 1 Fall.
In Schwaben und Neuburg treffen auf die Bezirke
Augsburg 4 und Kaufbeuren 2 Fälle, ferner auf die Städte
Augsburg, Donauwörth und Nördlingen je 1 Fall.
Von den in Niederbayern constatirten 8 Rotzfällen
kommen auf die Bezirke: Vilsbiburg 4, Vilshofen und Wolf¬
stein je 2 Fälle.
In der Pfalz treffen 4 Fälle auf den Bezirk Zweibrücken
und 1 Fall auf Kaiserslautern.
In Unter franken sind in dem Bezirke Königshofen
4 Fälle und in Miltenberg 1 Fall vorgekommen.
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875
In der Oberpfalz hat der Bezirk: Burglengenfeld 2
Fälle, Parsberg und Stadtamhof je 1 Fall aufzuweisen.
Das Ergebniss der Schätzung der auf polizeiliche Anord¬
nung wegen Rotz getödteten Pferde beträgt nach den An¬
gaben der beamteten Thierärzte 14226 M. Hievon treffen
Entschädigungen auf: Oherhayem 4675 M., auf Niederbayem
1220 M., auf die Pfalz rund 2686 M., auf die Oberpfalz
2070 M., auf Unterfranken 885 M., auf Schwaben und Neu¬
burg 2690 M. In dem letzteren Regierungsbezirke stand das
Ergebniss der Schätzung eines auf polizeiliche Anordnung ge¬
tödteten Pferdes am Schlüsse des Berichtsquartals noch aus.
5. Die Bände der Pferde und Schafe.
Die Räude trat in dem Berichtsquartale in 7 Regierungs¬
und 26 Verwaltungsbezirken, in 45 Ortschaften und 105 Ställen
oder Herden bfti 22 Pferden und 4217 Schafen auf. Von
den räudekranken Pferden treffen 11 auf Schwaben und Neu¬
burg, 5 auf Niederbayern, 4 auf Unterfranken und 2 auf die
Pfalz; von den erkrankten Schafen kommen 3132 auf Schwaben,
407 auf Unterfranken, 293 auf Mittelfranken, 202 auf Ober¬
bayern, 163 auf die Pfalz, 12 auf Niederbayem und 8 auf
Oberfranken.
Der Regierungsbezirk Oberpfalz ist von der Pferde- und
Schafräude, Oberbayem, Oberfranken und Mittelfranken sind
blos von der Pferderäude freigeblieben.; die Zahl der frei¬
gebliebenen Verwaltungsbezirke in den ergriffenen Regierungs¬
bezirken beträgt 140.
Drei Pferde und 88 Schafe wurden wegen Räude getödtet.
6. Dj^iollwuth.
Für das Berichtsquartal ergibt sich gegenüber dem Er¬
gebnisse im vorigen Quartale wieder eine Vermehrung der
Wuthfälle; die Berichte weisen folgenden Stand nach:
Zahl der betroffenen Regierungsbezirke.3,
„ „ „ Verwaltungsbezirke.18,
„ „ „ Gemeinden.33,
„ „ „ Gehöfte.30,
„ „ wuthkranken Hunde.34,
Herrenlos herumlaufende Hunde wegen Verdacht getödtet 7,
Auf polizeiliche Anordnung getödtete Hunde .... 87.
Von den wuthkranken Hunden treffen 15 auf die Oberpfalz,
10 auf Oberbayem und 9 auf Niederbayern. Die Regierungs¬
bezirke : Pfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und
Schwaben sind in dem Berichtsquartale von Wuthfällen ver¬
schont geblieben.
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376
Von der Uebertragung der Tollwuth auf Menschen ge¬
schieht in dem statistischen Materiale keine Erwähnung; in
Oberbayern und Niederbayem wurden jedoch 3 Personen von
wuthkranken Hunden gebissen.
7. Die Beschälseuche der Pferde und der Bläschenausschlag
der Pferde und des Rindviehs.
Die Beschälseuche der Pferde, welche in Bayern über¬
haupt nur ausnahmsweise zur Beobachtung kommt, ist auch
in dem Berichtsquartale nicht aufgetreten. Der Bläschenaus¬
schlag der Gescblechtstheile ist jedoch in 7 Eegierungs- und
30 Verwaltungsbezirken, in 67 Ortschaften und 191 Gehöften
bei 162 Pferden und 107 Rindern aufgetreten.
Der Regierungsbezirk Oberfranken ist von dem Bläschen-
ausschlage vollkommen frei gebliebenen; in den ergriffenen
Regierungsbezirken beträgt die Zahl der freigebliebenen Ver¬
waltungsbezirke 135.
Nach den Tabellen vertheilen sich die vorgekommenen
Fälle von Bläschenausschlag folgendermassen auf die ergriff
fenen Regierungsbezirke:
Oberbayern 18 Pferde und 21 Rinder;
Niederbayem
130
w
77
—
Pfalz
3
77
77
47
Oberpfalz
11
n
n
—
Mittelfranken
—
n
77
1
Unterfranken
—
77
77
32
Schwaben
—
n
7J
6
Ueber das Wachsen des Schafeies im 1. Monat der
Trächtigkeit.
Yon Prof, Dr. Sonnet.
In einem in Kr, 37 dieses Blattes S, 328 gegebenen Referate
eines von mir gehaltenen Vortrages „Ueber die Entwiklung des
Embryo tt findet sich Seite 330 meine Angabe, dass das am 12. Tage
nach dem Sprang 9 mm lange aus 2 Zellschichten bestehende,
länglich bläschenförmige Ei des Schafes am 14. Tage schon einen
48 cm langen Hohlfaden darstelle, yon Seite der Redaction mit
einem Fragezeichen versehen, wohl in der Meinung, dass es sich
bei dieser Angabe um einen Schreibfehler handle. Ich habe diese
Angabe damals aus dem Gedächtniss citirt, die nachfolgenden Zeilen
mögen aber den Beweis der Richtigkeit dieser allerdings höchst
frappanten Erscheinung beweisen.
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377
Das ausserordentlich rasche, sprungweise Wachsthum der Eier
der Dickhäuter und Wiederkäuer kannte schon der berühmte Em¬
bryologe v. Bär* In seinem Werke „Ueber die Entwiklung der
Thiere“ (B. 2. S. 248) gibt er yom Ei des Schweines an, dass es
am 10. Tage nicht ganz 1 Linie lang und sphärisch in den Frucht-
hälter komme und fährt dann fort: „Bis zur Verflüssigung des
Dotters wächst das Ei ungemein langsam, nachher rasch, denn man
findet nicht selten mit Eiern von dieser Grosse (1 Linie) andere
zugleich, die 2 Linien Durchmesser haben. Wenn das Ei fast 8
Linien Durchmesser hat, ist es noch sphärisch, doch findet man es
immer zusammengefaltet, wie einen wenig angefüllten Sack. Nun
fängt es an sich zu yerlängern und nachdem die Verlängerung erst
einen halben Zoll erreicht hat, mit einer Staunen erregenden Schnellig¬
keit, so dass es mir nur einmal geglückt ist Eier yon 17» Zoll
Länge zu erhalten, und ich, obgleich eine Menge Säue dem Wunsche
diesen Zustand nochmals zu finden geopfert wurden, nicht zum
Ziele gelangt bin, sondern sie entweder unter 5 Linien Länge,
noch sackförmig, oder yon der Länge yon 10, 16 ja yon 24 Zoll,
aber in ganz dünne, stark hin und her gekrümmte Fäden ver-
wandelt gefunden habe.
Die Verlängerung geht so rasch, dass man bei
einer 12 Tage alten Frucht das Ei ebensowohl als
länglichen Sack yon 4 — 5 Linien, wie als Faden yon
mehr als 20 Zollen finden kann.*
Und weiter unten S. 244 heisst es: „Meine yielen Versuche
lassen mich glauben, dass 24 oder wenig mehr Stunden hinreichen,
um ein Ei yon 7 » Zoll Länge zu einem Faden yon mehr als 20
Zoll zu verwandeln.“ Das ausserordentlich schnelle Wachsthum
der fadenartigen Eier führt v. Bär auf eine Art Ausgesponnen¬
werden derselben durch die Bewegungen des Tragsackes, mit dessen
Schleimhaut sie zu einer gewissen Zeit verkleben, zurück und dabei
wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Faden immer so stark
gewickelt und geschlungen sei, dass die absolute Entfernung seiner
beiden Enden nur ungefähr 6 höchstens 8 Zoll für ein Ei betrage,
wenn auch der Faden selbst über 20 Zoll lang sei. Durch diese
Schlängelung und Fältelung findet das lange Ei in der viel kürz¬
eren Tragsackhöhlung Platz, ln der Verlängerung des Eies, die
anfänglich so ungemein rasch erfolgt, tritt aber bald eine gewisse
Ruhe ein, es verlängert sich zwar noch, aber langsam. Das
Zurückbleiben älterer oder reiferer Eier hinter diesen auffallenden
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378
Längenmassen erklärt sich einmal durch Ausdehnung des Dicken¬
durchmessers des Eies durch den rasch wachsenden und sich prall
mit Flüssigkeit füllenden Harnsack, der beim Schwein nach v. Bär
am 16. Tage erscheint und die Fältchen des Hohlfadens ausein¬
anderplättend, diesen allmählich auftreibt, wodurch der Längs¬
durchmesser verkürzt werden kann, und dann durch das Absterben
und Schrumpfen der Eizipfel an älteren Eiern in nicht unbedeut¬
ender Ausdehnung«
Vom Ei der Wiederkäuer sagt y. Bär, dass es dem der Dick¬
häuter sehr ähnlich gebaut und ebenfalls ungemein lang sei. Seine
Bildungsgeschichte ist dem Dickhäuter ähnlich. Ausser den Notizen
y. Bär liegen noch Angaben von Bischof f über das Behei und von
Coste über das Ei des Schafes vor, ohne aber fortlaufende und mit
Hinsicht auf die Sprungzeit gegebene Masse zu bringen.
Seit 8 Jahren mit Studien über die Entwicklung des Schafes
beschäftigt erlaube ich mir einstweilen die Masse einiger von mir
untersuchter Eier zu geben.
Das Ei des Schafes tritt rund in den Tragsack ein, um dann
ebenfalls länglich und später fadenförmig zu werden.
a.
Ei zwischen 12 u.
13 Tage nach dem Sprung
Länge
0,9 cm
Breite
0,2 cm
b.
, 14 Tage
»
ft
ft
7,b ,
_ *
ft
c.
. 14 ,
n
ft
ft
47,1 ,
0,5 ,
d.
> Iß .
n
n
ft
45,4 „
0,3 ,
e.
,16 , 23 St.
ft
ft
ft
54,2 ,
0,5 ,
f.
»17 » 23 ,
v
ft
!f
53,1 ,
0,3 ,
ff-
» 21 ,
ft
ft
fl
56,0 ,
2,0 ,
h.
» 24 ,
ft
tt
» “it
Zwillingen. Die beiden Eier mit den
Eizipfeln in einandergestülpt, lassen
sich noch leicht auseinanderziehen,
das eine 4 48,0 „ 2,8 „
das andere ( 29,4 „ 2,5 „
i. „ 25 Tage nach dem Sprunge 42,0 „ — „
k. a 31 Ä „ i n 40,7 „ 3,0 w
Am letzten Ei waren die beiden Eizipfel schon in einer Aus.
dehnung von 2,1 cm abgestorben und geschrumpft; an den beiden
letzten Eiern machte sich die Dickenzunahme geltend.
*) Die Breite nicht gemessen.
379
Die angegebenen Masse zeigen anfs Deutlichste, dass auch
beim Ei des Schafes ein sprungweises Längenwachsthum stattfindet,
das vielleicht im Mittel 36 St. anhält, um sich dann zu verlang¬
samen. Eventuelle auch aus meinen Angaben zu ersehende Schwank¬
ungen lassen sich wohl daraus erklären; dass ja die Befruchtung
nicht immer mit dem Sprung zusammenfallt, ferner mögen ja auch
die Ernährungsverhätni88e gewissen Schwankungen unterliegen, die
sich mehr oder weniger im Längsausmasse des Eies ausdrficken
werden.
Nimmt man die Zeitdifferenz zwischen Ei a und c zu 36 St.,
so lässt sich aus der Differenz in der Länge der beiden Eier von
46,2 cm ein mittleres Wachsthum von 12,30 cm also über 1 cm
auf die Stunde berechnen. An der Hand eines Massstabes müsste
man das Ei bequem wachsen sehen können, wenn ein menschliches
Auge seiner Entwiklung folgen könnte. Was den Embryo selbst be¬
trifft, so ist er in Ei a nur als nabelförmige Yorwölbung, die etwas
dunkler als das übrige Ei erscheint, angelegt, ohne dass die beiden
Fruchthöfe schon gesondert wären, in den Eiern e und f ist der¬
selbe schon 0,9 cm lang, liegt in einem völlig geschlossenen Schaf¬
häutchen, der Harnsack ist 1,5 cm lang, bereits gefässhaltig, das
Herz ist als Sförmig gekrümmter Schlauch nicht zn übersehen, 3
Hirnbläschen, 2 Kiemenbogen, Gehörgruben, Nasengruben und die
beiden Augenblasen sind deutlich angelegt, der Darm ist bis auf
die Communication mit dem Nebelbläschen geschlossen, zu seinen
beiden Seiten verlaufen die Wölfischen Körper oder Urnieren.
Der Leibesnabel klafft noch als 4 mm langer offener Spalt, von
dessen Umrandung sich das Schafhäutchen über den Rücken des
Embryo hinzieht. Die Leber ist deutlich angelegt, von Extremi¬
täten ist noch nichts zu erkennen. Also auch in der Embryonal-
entwickiung ein gewaltiger Sprung im Zeitraum von ca. 4—6 Tagen*
Mit 21 Tagen erscheinen die Extremitätenanlagen, sowie das Schwänz¬
chen, der Embryo ist stark gekrümmt, während er vorher noch
gestreekt war, 2 weitere Kiemenbogen haben sich angelegt. Mit
31 Tagen hat der Embryo eine Länge von 3 cm. Die Säugethier¬
natur des Embryo ist nicht mehr zu verkennen, ja die eintretende
Spaltung am Ende der sich schon gliedernden Extremitäten weist
deutlich auf den Spalthufer hin, das Schwänzchen ist gewachsen,
die Leibesmündung ist geschlossen, die Leber stellt ein sehr volum¬
inöses Organ dar, Vorder- und Hinterkiefer, Nasenöffnungen sowie
Ohrmuschel deutlich, das Auge beginnt sich zu pigmentiren, der
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380
ganz gut entwickelte Schädel ist durch einen deutlichen Hals yom
Rumpfe abgesetzt. Der Embryo beginnt sich wieder zu strecken
und hängt durch einen deutlichen Nabelstrang mit seinen Eibäuten
zusammen. Von nun an findet mit Ausnahme innerer Diverenzir-
ungen und der Ausbildung der äusseren Geschlechtstheile nur mehr
ein Auswachsen im Allgemeinen schon angelegter Theile statt,
das sich auf die folgenden Monate der Trächtigkeit erstreckt, um
nach der Geburt mit Eintritt der Geschlechtsreife seinen Abschluss
zu finden.
Personalien.
Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt
Beilngries. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit den vorschrifts-
mässigen Belegen versehene, an das k. Staatsministerium d. J. zu rich¬
tende Gesuche bei der ihnen Vorgesetzten k. Kreisregierung, Kammer
d. J. bis zum 20. November d. J. einzureiohen.
Die erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt
Eschenbacb wurde dem Distriktsthierarzt Eduard Tretzel, und die
erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt Kelheim
dem Bezirksthierarzte Friedrich Bauer in Beilngries verliehen.
Dem Thierarzt F. C. W. Wittrock zu Hoya ist die commiss. Ver¬
waltung der KreiBthierarztstelle des Kreises Prenzlau, und dem bisher¬
igen commiss. Kreisthierarzte Schiokart zu Glatz die commiss. Ver¬
waltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Luckau übertragen worden.
Der bisherige Thierarzt Wilh. Hagemann zu Stadthagen in
Sohaumburg - Lippe wurde als I. Thierarzt des Central - Schlacht- und
Viehhofes in der Stadt Hannover angestellt. Iu Stadthagen hat sich
Thierarzt H. L. Sohnepel von Hannover niedergelassen.
An zeigen.
Die vorgeschriebenen
Embleme für die Dienstmützen der beamteten Thierärzte
sind mit und ohne Mützen bei dem Hofmützenfabrikanten
Frenzel in München (Perusagasse Nr. 2) für die verschied¬
enen Dienstesgrade zu haben und zwar:
für die Kreis thierärzte zu 2 M. 50 mit Mütze zu 6 M. 50
für die Bezirksthierärzte zu 2 M. 20 w „ zu 6 M. 20
für die Kontrolthierärzte zu 1 M. 60 „ „ zu 5 M. 60
Für die Verpackung der Dienstmütze werden ausserdem noch
60 Pfg. berechnet. Die Zusendung erfolgt gegen Postnachinahme
oder Frankoeinsendung des Betrags.
Dienstmützen für beamtete Thierärzte
werden nach Vorschrift bestens und billigst geliefert von P h. M a g i n,
Mützenfabrikant, in München, Dachauerstrasse 6.
Verantwörtliche Kedactioc: Tb. Adam in Angsburg.— Druck von Raokl u. Loebner
Verlag von Wilh. Lüde ritz in Augsburg.
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraasgegeben von
Tli. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. 44. October 1881.
Inhalt: Zur Fütterung des Rindes. — Verbreitung der ansteckenden
Thierkrankheiten in Preussen. — Rinderpest. — Vorbedingungen
für den Rintritt in die Hufbeschlags - Lehranstalten in Bayern. —
Literatur. — Personalien. — Gauversammlung.
Zur Fütterung des Rindes *)
Von Th. Adam.
Der tierärztliche Kreisverein für Schwaben und Neuburg
hat in Nr. 47 der Wochenschrift lür Thierheilkunde und Vieh¬
zucht (Jahrgang 1880) folgende Preisfrage ausgeschrieben:
„Welchen Einfluss hat die ausschliessliche Fütterung von ge¬
schnittenem Rauhfutter (Häcksel, Gesott) auf die Ernährung
des Rindes im Allgemeinen, insbesondere auf die Zucht und
Mästung desselben? Welche Fütternngsmethode ist für das
Rind mit Rücksicht auf den anatomischen Bau seines Ver¬
dauungs-Apparates und dessen physiologischen Vorgänge die
zweckmässigste ?
Eine richtige Lösung dieser Frage ist ohne Zweifel von
grosser Wichtigkeit für die Landwirtschaft, insbesondere für
Rindviehzucht und Viehhaltung; erst in zweiter Reihe hat
derselbe auch Bedeutung für die Thierheilkunde und zwar
hinsichtlich der ursächlichen Verhältnisse bei Verdauungs¬
störungen.
Im Hinblick auf die schätzbaren Arbeiten von Haub-
ner (Gesundheitspflege), Fürstenberg und Roh de (die
Rindviehzucht nach ihrem jetzigen rationellen Standpunkte),
Jul. Kühn (die zweckmässigste Ernährung des Rindes),
*) Diese Arbeit wurde mit dem Motto: „Eines schickt sich nicht
für Alle“ zur Beantwortung der vorjährigen Preisfrage des thierärzt¬
lichen 'Kreisvereins für Schwaben eingesendet und wird dem in der
Ereisversammlung gegebenen Versprechen gemäss hiermit veröffentlicht,
Th. Adam.
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Settegast (die landwirtschaftliche Fütterungslehre), May
(das Rind), C. Petersen (die Rindviehzucht im landwirt¬
schaftlichen Betriebe), u. A. m. erscheint es fast etwas vermessen,
vom praktischen Thierarzte eine erschöpfende Beantwortung
dieser Fragen zu erwarten, da ohne eingehende, sorgfältige
Versuche nach verschiedenen Richtungen hin, kaum etwas
Neues zu Tage gefördert werden dürfte, hierzu aber dem
ausübenden Thierarzte weder Gelegenheit noch Zeit zur Ver¬
fügung steht.
Der praktische Thierarzt kann nur die durch
die Wissenschaft und Erfahrung in Bezug auf
diese Frage aufgestellten Grundsätze nach dem
Massstabe seiner eigenen Beobachtungen prüfen,
und sofern dies mit Sorgfalt und ohne Voreingenommenheit
geschehen ist, der Frage in der Art näher treten, als er
bereits bekannte Normen bestätigt, oder nach
der einen wie nach der andern Richtung besteh¬
ende Missbräuche aufdeckt, und dadurch zu deren
Beseitigung beiträgt. In diesem Sinne möge die nachstehend
versuchte Beantwortung der aufgestellten Frage aufgefasst
werden.
Vor Allem erscheint es nothwendig die Frage ihrem
Wortlaute nach etwas näher in’s Auge zu fassen; denn
so wie sie gestellt ist, könnte die Beantwortung zu weit¬
läufigen und doch nur wenig fruchtbaren Erörterungen führen,
was keineswegs beabsichtigt sein kann.
Der Schwerpunkt der gegebenen Preisfrage dürfte wohl
dahin zu präcisiren sein: Ob die ausschliessliche Ver¬
abreichung von geschnittenem Rauhfutter (Häck¬
sel von Heu und Stroh) für das Rind überhaupt zu¬
träglich und ohne nachtheiligen Einfluss auf
dessen Gesundheit ist, oder ob es nicht zweck¬
mässiger wäre (besonders für bestimmte Nutzzwecke) un¬
geschnittenes Rauhfutter zu geben.
Die anatomische Einrichtung des Verdauungs-Apparates,
sowie die physiologischen und chemischen Vorgänge bei dem
Verdauüngsgeschäfte des Rindes, insoweit dieselben überhaupt
aufgeklärt sind — müssen als bekannt vorausgesetzt werden.
Zum allgemeinen Verständnisse indessen dürfte mit Bezug
auf das vorliegende Thema in Kürze folgendes anzuführen sein :
Alle Stoffe, welche der Thierkörper zu seinem Aufbaue
und Wachsthum, dann zur Unterhaltung seiner Thätigkeit,
sowie für seine Leistungen und Nutzungen in ökonomischer
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883
Hinsicht nöthig hat, müssen ihm durch die Nahrungsmittel,
das sind Futter und Getränke, zugeführt werden.
Das von den Thieren verzehrte Futter ist bekanntlich
als solches nicht fähig, in die Säftenmasse des Körpers über¬
zugehen, dasselbe muss vielmehr in den Verdauungsorganen
mehrfache physikalische und chemische Veränderungen durch¬
machen, deren Zweck die Lösung der in demselben enthalt¬
enen verdaulichen (Nähr-) Bestandtheile ist. Nur die in dem
Verdauungsapparate löslichen Nährstoffe sind es, welche ver¬
daut werden und ist dies nothwendig, damit sie in’s Blut
aufgenommen werden können, durch das dieselben zum Un¬
terhalte sämmtlicher Gewebstheile, sowie aller Funktionen
Verwendung finden, oder was das Gleiche ist, in Blut, Fleisch,
Fett, überhaupt in Bestandtheile des Thierkörpers selbst um¬
gewandelt werden können.
Diese Veränderungen des Futters in den Verdauungs¬
organen, oder das was man Verdauung nennt, beruht zwar
bei allen landwirtschaftlichen Haustieren im Wesentlichen
in den gleichen Vorgängen, letztere bieten jedoch beim Rinde
Abweichungen dar, die hauptsächlich die ersten Abschnitte
in der Verdauung — die Aufnahme, das Kauen und die Ein-
speichelung des Futters — betreffen, Vorgänge, welche gerade
für die vorliegende Frage von besonderer Wichtigkeit sind.
Das Rind hat bekanntlich ebenso wie die andern Wie¬
derkäuer vier Magenabtheilungen, von welchen die letzte —
der Labmagen dem einzigen Magen der übrigen nicht wie-
derkäuenden Haustiere entspricht, während die ersten drei
Magenabtheilungen — Wanst, Haube und Psalter — Vor¬
magen, oder ihrer überwiegenden Verrichtung nach Mazera¬
tionsbehälter — bilden.
Bei der Aufnahme des Futters führt das Rind verhält-
nissmässig grosse Portionen von langem oder grobem Grün¬
oder Rauhfutter in die Maulhöhle, kaut dasselbe aber nur un¬
vollständig und schluckt es in grossen Bissen ab, die in die
erste Abteilung des Magens oder den Wanst gelangen.
Bei dieser naturgemässen Art und Weise des Fressens des
Rindes kann eine genügende Zerkleinerung und Einspeichel-
ung oder die sogenannte Maulverdauung, wie bei den Thieren
mit nur einem Magen, nicht erfolgen, die Einwirkung des
Speichels findet hierbei hauptsächlich nur in soweit statt, als es
zum Einweichen und Schlüpfrigwerden des Futterbissens behufs
des Abschluckens erforderlich ist.
Solches grobe Futter wird daher einige Zeit nach der
Aufnahme wieder in die Maulhöhle zurückgebracht und jetzt
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384
erst gründlich gekaut und eingespeichelt — wiedergekäut — um
beim zweitmaligen Abschlucken in die dritte Magenabtheilung
befördert zu werden. Beim Wiederkäuen sind daher nur
die zwei ersten Magenabtheilungen — Wanst und Haube —
thätig.
Wird ein fein zertheiltes Futter an das Rind verfüttert,
dann gelangt schon beim erstmaligen Abschlucken ein Theil
in die dritte Magenabtheilung, ohne wiedergekaut zu werden,
während langes und grobes Futter nur in die erste Magen¬
abtheilung — den Wanst — tritt. Aus diesem Grunde dür¬
fen die Häcksel für das Rind nicht zu kurz geschnitten und
müssen mindestens 3 cm lang sein«
Auf das Wiederkäuen selbst, — eine Verrichtung, die
übrigens keineswegs schon vollkommen erforscht ist — sowie
auf die weitem Vorgänge bei der Verdauung, insbesondere
die in den verschiedenen Futtermitteln enthaltenen Nährstoffe
und die Einwirkung der Verdauungssäfte auf letztere weiter
einzugehen liegt ausser dem Bereiche der gestellten Aufgabe.
Das Eine muss jedoch besonders hervorge¬
hoben werden, dass das Wohlbefinden des
Rindes sowie die möglichst vollkommene Er¬
reichung allerjener Nutz-Zwecke, welche mit den
verschiedenen Arten der Rindviehhaltung ver¬
bunden werden können, in erster Linie von dem
normalen Vorgänge der Verdauung und des Wie¬
derkäuens abhängig sind. Da nun bei der Aufstellung
der Preisfrage, wie vorher schon erwähnt wurde, specielle
Untersuchungen oder Experimente nicht erwartet werden
konnten, sondern die Beantwortung auf die Beobachtungen
und Erfahrungen sich stützen müssen, welche dem thier¬
ärztlichen Praktiker zu Gebote stehen, so erscheint es
nothwendig, einen Fundamentalsatz für die Fütterungsweise
des Rindes aufzustellen, welcher an sich schon geeignet ist
die Probe des Experimentes auszuhalten, selbst dann, wenn
dasselbe zu dem Zwecke und in der Art ausgeführt würde,
um das Gegentheil von dem zu beweisen, was derselbe be¬
hauptet. Als diesen Hauptgrundsatz für die Fütterung des
Rindes stelle ich folgenden auf!
Nachdem die Leistungsfähigkeit des eigent¬
lichen Verdauungsmagens des Rindes (Wiederkäuer),
des Labmagens sowie des übrigen Theiles des
Verdauungstractes jedenfalls in Folge viele
Jahrtausende langer Anpassung von der gehör¬
igen Vorbereitung des Futters im Pansen d. h.
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385
genügend langes Verweilen daselbst, sowie von
dem möglichst vollkommenen Wiederkäuen in
ganz hervorragender Weise beeinflusst wird, so
müssen unter allen Umständen diejenigen Füt¬
terungsweisen für alle Nutzzwecke die geeig¬
netsten sein, welche den naturgemässen Ver¬
dauungsvorgang des Rindes möglichst wenig be¬
einträchtigen.
Welche Fütterungsweisen ich unter den verschiedenen
Wirthschaftsverhältnissen als die rationellsten betrachte, werde
ich bei der Beantwortung der Preisfrage zum Vortrage
bringen. Bevor ich jedoch der gestellten Frage näher trete,
scheint es mir erforderlich, folgende Punkte hinsichtlich der
Futtermittel und der Form, wie dieselben an das Rindvieh
verabreicht werden, wenn auch nur kurz, in Betracht zu
ziehen und zwar:
1) Dasjenige Futter, welches mit Bückicht auf die Ver¬
dauungseinrichtungen des Bindes als naturgemässes zu
erachten ist.
2) Die dem Rinde ausserdem als Nahrungsmittel gereich¬
ten Futterstoffe, welche für sich als naturgemässes
Futter nicht gelten, sowie die Form, beziehungsweise
Zubereitung, in der solche Futterstoffe dennoch zu¬
träglich sein können.
3) Die Gründe aus welchen gewöhnlich das
Bauhfutter für das Bind geschnitten wird, sowie
die hier üblichen Ernährungsweisen des Rindviehes, und
endlich
4) Den Einfluss, welchen ungeschnittenes ge¬
genüber dem geschnittenen Bauhfutter auf die
Ernährung des Bindes ausübt.
ad 1) Wenn lediglich auf den anatomischen Bau des
Verdauungsapparates und die physiologischen Vorgänge bei
der Verdauung des Bindes Rücksicht genommen wird, so er¬
scheint für dasselbe das Halmfutter im ungeschnittenen Zu¬
stande das zuträglichste Futter, weil dasselbe den ge¬
räumigen Wanst ausfüllt, vollständig wieder¬
gekaut werden muss und dabei die Thiere bestehen
können.
Haubner spricht sich hierüber (in seiner Gesundheits¬
pflege der landwirtschaftlichen Haustiere) folgendennassen
aus: »Die Nahrung des Bindes muss grob, hart-
stengelig und unter sich zusammenhängend sein,
L,
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386
weil sie sonst gar zu leicht nach dem 3. und 4. Magen ent¬
weichen kann, ohne wiedergekäut zu werden.“
Futtermittel, welche diesen Anforderungen
entsprechen, werden daher auch als naturge-
mässes Futter für das Rind — abgesehen von ihrem
Gehalt an Nährstoffen — bezeichnet und gehören hierher
alle Grasarten mit hohem Wüchse, starken Stengeln und vielen
Stengelblättern, die verschiedenen Eleearten, dann das durch
Trocknen aus diesen Grünfutterarten gewonnene Dürrfutter
und zwar ausser den verschiedenen Heuarten auch das Stroh
von Getreide- und Hülsenfrüchten. Mit naturgemässem Fut¬
ter für sich allein kann das Rindvieh bestehen.
Bei der Fütterung mit Grünfuttergewächsen, sei es auf
•entsprechenden Weiden, oder bei der Grünfütterung im Stalle,
lassen sich beim Rinde alle Nutzzwecke erreichen; gutes
Wiesenheu ist das gedeihlichste und das Heu von Klee- und
Hülsenfrüchten ein Kraftfutter für das Rind.
ad 2) Das Rind wird nicht überall und nicht immer aus¬
schliesslich mit naturgemässem Futter ernährt; ökonomische
Rücksichten und gewisse Nutzzwecke machen es nothwendig,
— ganz abgesehen von der Jahreszeit, in welcher die Er¬
nährung mit Grünfutter oder auf der Weide allein nur statt¬
finden kann — an diese Thiere verschiedene Futtermaterialien
zu verabreichen, welche für sich allein den VerdauungsWerk¬
zeugen und dem Ernährungsvorgange der Wiederkäuer nicht
entsprechen.
Es sind dies alle an Holzfaser armen Futtermittel, die
ihrer geringen Masse wegen den Raum der Verdauungs¬
organe nicht auszufüllen vermögen und trotz ihres zum Theil
reichen Gehaltes an Nährstoffen als alleiniges Futter für das
Rind nicht dienen können. Welcher Art diese letzteren Fut¬
termittel auch immer sein mögen, seien es Körner, Wurzel¬
gewächse oder Fabrikationsrückstände, es muss densel¬
ben stets die nöthige Menge von Rauhfutter bei¬
gegeben werden, damit es hinsichtlich der Raum¬
erfüllung dem natur gemässen Futter gleich¬
kommt. Selbstverständlich darf auch die Verdaulichkeit der
Futtermittel nicht unberücksichtigt bleiben, wie z. B. die
schwerverdauliche Beschaffenheit der trockenen, ganzen Kör¬
ner, etwa mit Ausnahme des Habers etc., ebenso der dem
Alter, sowie dem Nutz- und Gebrauchszwecke des Rindes
angemessene Nährstoffgehalt des verabreichten Futters.
ad 3) Die Gründe, aus welchen das Rauhfutter für das
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Bind geschnitten wird, sind sehr mannigfaltige, tbeils berech¬
tigte, theils eingebildete.
Das Rauhfntter (und auch das Gränfutter) wird häufig
im geschnittenen Zustande an das Rindvieh verfüttert, nicht
selten sogar das pure Heu für sich, ohne dass Futtermiscb-
ungen dabei beabsichtigt sind, noch öfter aber mit Stroh und
bestehen überhaupt über die Vortheile der Häckselfütterung
verschiedene Meinungen unter den Oekonomen.
Ueber die Zwecke, welche durch das Schneiden des Rauh-
futters erreicht werden, sprechen sich Kühn und Sette¬
gast ganz übereinstimmend mit Haubner dahin aus, dass
dadurch das Kauen des hartstengeligen (Stroh und Grün-)
Futters den Thieren erleichtert, die Zusammenmischung ver¬
schiedener Futtermittel und sonstige zweckdienliche Zubereit¬
ungen der letzteren, wie Einbrühen, Gährung etc. ermöglicht
und endlich Futterersparung erzielt wird. Haubner be¬
merkt dabei aber ausdrücklich, dass das Schneiden des
Halmfutters dessen Verdauung und Ausnutzung
in keiner Weise sichert und fördert, wesshalb es
auchnichtdieNährwirkung steigern kann und ei ne
Futterersparniss bewirkt. Fürstenberg, Petersen,
May und A. sprechen sich in ähnlicher Weise hierüber aus.
Wenn daher das Zerschneiden des Rauhfutters zu Häck¬
sel nur aus dem Grunde geschieht, umFuttermischungen
herzustellen, oder um an Heu zu sparen, Stroh
gefüttert werden muss, oder wenn für gewisse
Nutzzwecke an Holzfaser arme, jedoch an Nähr¬
stoffen und Wasser reiche Futtermittel, wie
alle Fabrikrückstände Verwendung finden soll¬
ten, dann hat das Schneiden einen vernünftigen
Zweck. Wird dagegen Heu nur für sich allein und blos in
der Absicht zerschnitten, um zu sparen und dessen
Nährwerth zu erhöhen, was gar nicht selten vorkommt,
dann macht man sich mit dem Futter schneiden
nicht nur eine ganz vergebliche Arbeit, sondern
es tritt das Gegentheil ein. Das Rindvieh frisst
nämlich vom langen Heu in der gleichen Zeit
weniger, dafür wird aber das besser gekäute
Futter vollkommen verdaut, daher vollkommener aus¬
genützt als das zu Häcksel zerschnittene Heu, von dem zwar
eine grössere Menge in kurzer Zeit aufgenommen, allein
nicht alles verdaut wird.*)
* > Gesod ist in hiesiger Gegend der gewdhnliohe Ausdruck
für das geschnittene Rauhfutter, daher auch der Käme Gesod-
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Die Häcksel- oder Gesod-Mascbinen haben in der letzten
Zeit eine massenhafte Verbreitung, auch in jenen Gegenden
gefunden, in welchen vor kaum einem Decennium nur langes
Heu verfuttert wurde und scheinen jetzt viele Öekonomen
das Rauhfutter theils ihren Gesodmaschinen zu lieh, theils
nur aus dem Grunde zu schneiden, weil es Mode geworden
ist. Ueberhaupt darf behauptet werden, dass diese land¬
wirtschaftlichen Maschinen in den gewöhnlichen bäuerlichen
Wirtschaften, besonders im Gebirge, jetzt schon ebensoviel
Schaden verursacht als Nutzen geschafft haben.
Nach meinen Beobachtungen wird häufig auch das in
irgend einer Weise verdorbene Wiesen- und Kleeheu, das
für sich allein kein Viehstück fressen mag, mit gutem Stroh
zu Häcksel geschnitten und mit Buben, Kleien, Treber, Mehl¬
wasser etc. an das Rindvieh verfüttert. Pferden getraut man
sich derartig verdorbenes Rauhfutter gewöhnlich gar nicht
vorzulegen.
Hier soll nicht unerwähnt bleiben, dass bei der aus¬
schliesslichen Häckselfütterung nicht blos das Rindvieh, son¬
dern auch die Pferde, die ja in unserer Gegend ebenfalls
meistens mit Gesod gefüttert werden, nebenbei aber auch
langes Heu erhalten, nicht mehr im Stande sind, die öfters
im Futter enthaltenen giftigen, schädlichen,
oder anderweitig verdorbenen Pflanzen auszu¬
scheiden und wie dies beim Langfutter Regel ist, liegen
zu lassen; die Thiere sind gezwungen, solche im Häcksel
enthaltenen Pflanzen zu verzehren. Bei allen von mir beob¬
achteten Erkrankungen in Folge des Genusses giftiger Pflan¬
zen, wie z. B. der Herbstzeitlose (bei der Stallfutterung)
wurde Häcksel gefüttert. Gewissermassen sind ja hieher auch
zu rechnen die Vergiftungen durch Tilletia caries in der
Weizenspreu, die statt der Häcksel gefüttert wird, dann
durch verschiedene andere Pilze auf Futterpflanzen, wie Puc-
cinia graminis, Ustilagum segetum u. A.
Die bestehenden V er schieden heit en in der
Ernährung des Rindviehes im Regierungsbe¬
zirke Schwaben und Neuburg verdienen, wenn
hiebei auch von dem eigentlichen Thema etwas
masohine, statt Häokselmasohine. Für HSoksel oder Gesod haben sioh
je nach der überwiegenden Menge von enthaltenem Heu oder Stroh
provinzielle Bezeichnungen gebildet, so nennt man Häoksel, welche
überwiegend aus Heu bestehen, dunkles oder schwarzes auch Heu-
Gesod, dagegen solche Häcksel, welche wenig Heu enthalten, oder aus
purem Stroh bestehen, weisses oder Strqh-Gesod,
389
abgewichen werden muss, doch wegen ihrer emi¬
nent praktischen Bedeutung, init Rücksicht auf
die vorliegenden Fragen einer näheren Betracht¬
ung. Es können jedoch nur die am weitesten von einander
abweichenden Fütterungsweisen in Betracht kommen und
müssen geringere Modifikationen derselben als zu weit führend
unberücksichtigt bleiben.
Vor allem erscheint es nöthig, in Kürze die Aufmerk¬
samkeit auf die bestehenden Unterschiede in der Heube¬
reitung sowohl in quanti- als auch in qualitativer Hinsicht
zu lenken. Im südlichen, gebirgigen Theile des Re¬
gierungsbezirkes tritt der Getreidebau in den Hinter¬
grund und verschwindet im Gebirge ganz, dagegen gewinnt
hier die Viehhaltung an Umfang und macht in Verbindung
mit Käserei, der grossentheils auch die Züchtung hat weichen
müssen, den hauptsächlichsten landwirtschaftlichen Betriebs¬
zweig aus, Im Gebirge und schon in den'Vorbergen sind
zur Ernährung der meist sehr bedeutenden Rindviehbestände
während des Winters reichliche Futter vor räthe erforderlich
und wird desshalb der Heugewinnung und Bereitung grosse
Sorgfalt zugewendet. Insbesondere findet hier allgemein das
Trocknen oder Dürren des abgemaehten Wiesengrases auf
sog. Heinzen*) statt, wobei das Heu auch bei ungünstiger
Witterung nur wenig notbleidet. Im Flachlande dagegen
bleibt das abgemähte Gras auf der Wiese liegen, je nach
der Witterung ausgebreitet oder in Haufen und verliert da-
dtirch schon an Nährstoffgehalt, besonders aber bei ungünstigem
Emtewetter, und wird, wenn letzteres andauert, schlecht, oder
verdirbt erst noch auf dem Heuboden. **)
Die für das Rindvieh zusagenste Ernährung findet nun
offenbar in dem südlichen gebirgigen Theile des Kreises
statt 5 denn sobald im Frühjahre die Vegetation so weit fort¬
geschritten ist, dass die Thiere auf den meist gut cultivirten
Wiesen und Weiden genügendes Futter finden, beginnt der
Weidegang, welcher je nach den Witterungsverhältnissen bis
*) Unter Heinzen versteht man etwa mannshohe, unten zuge-
spitzte, oben mit Quersprossen nach verschiedenen Richtungen ver¬
sehene Pfähle, welohe nach dem Mähen auf der Wiese in den Boden
eingestossen werden und auf die das abgewelkte Gras zuin Dürren auf¬
gelegt wird.
**) Diese geringere Sorgfalt bei der Heubereitung im Flachlande
hat ihren Grund nioht in Bequemlichkeit der Oekonomen, sondern darin,
dass der Getreidebau bedeutende Arbeit in Anspruch nimmt, während
im Gebirge der Landwirth in der Hauptsaohe nur für das Vieh und
dessen Futter zu sorgen hat, da hier kein Getreidebau besteht.
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zum Herbste andauert. Auch in den nicht mehr zum Alpen¬
gebiete gehörigen Yorbergen ist man im Sommer von der
Stallfütterung wenigstens theilweise wieder zur Weidewirth-
schaft zurückgekehrt. Es wird nämlich bei dem hier gröss-
tentheils bestehenden Einödewesen mit arrondirtem Grund¬
besitze das Vieh auf die dem Gehöfte zunächst gelegenen,
meist ganz guten und eingehegten Wiesen, je nach der
Jahreszeit und Witterung entweder während des Tages zum
Grasen herausgelassen und über Nacht wieder in den Stall
gebracht, oder während des Hochsommers Abends nach dem
Melken über Nacht zum Fressen auf die Wiesen getrieben
und des Morgens zum Melken wieder in den Stall gebracht,
wo es dann während der Tageshitze verbleibt. Diese Art
des Weidegangs in Verbindung mit Stallhaltung gewinnt in
neuerer Zeit an Ausdehnung. Gefüttert wird bei dieser Art
der Viehhaltung in solange die Wiesen genügende Nahrung
bieten im Stalle nicht.
Die Winterfütterung besteht in diesem gebirgigen Theile
des Kreises meist aus langem Wiesenheu, welches zweimal des
Tages den Thieren bis zur Sättigung vorgelegt wird; doch hat
auch in dieser Gegend in neuerer Zeit die Gesodmaschine
theilweise schon Eingang gefunden und wird das Heu in ge¬
schnittenem Zustande gefüttert.
Die meisten Landwirthe dieser Alpenbezirke wissen die
Zahl der zu überwinternden Thiere ziemlich genau nach ihren
Futtervorräthen zu berechnen und behalten in der Regel nicht
mehr Thiere, als sie gut ernähren können. Ebenso wird hier
auch bezüglich des Nährstoffgehaltes des Futters entsprech¬
ende Rücksicht genommen, auf Alter, Nutzung etc. der Thiere
und zur Erhöhung des Milcherträgnisses Treber, Schrott, Mehl
etc. als Beifutter verabreicht.
Ganz anders verhält es sich in den Bezirken
des Flachlandes, in welchen der Landwirthschaftsbetrieb
zwischen Getreidebau, Viehzucht mit Futterbau getheilt ist
und ausser Zucht- und Melkvieh eine entsprechende Anzahl
von Arbeitsthieren gehalten wird. Hier spielt das Häcksel¬
schneiden beim Winterfutter eine Hauptrolle, indem an das
Rindvieh entweder auschliesslich oder doch grösstentheils das
Rauhfutter nur geschnitten und fast nie ohne Stroh verfüttert
wird. Im Sommer erhalten die Thiere gewöhnlich nur Grün¬
klee (meist Rothklee), Weidetrieb findet meistens nur im
Herbste nach der Ohmaternte, bisweilen auch gar nicht statt.
Eine Bemessung der Zahl der zu haltenden Rindvieh¬
stücke nach der Menge der gewonnenen Futtervorräthe fin-
391
det mindestens in sehr vielen Fällen gar nicht statt, häufig
wird aber mehr Vieh gehalten als gut ernährt werden kann.
Wenn die Heuvorräthe zu Ende gehen, muss das Rindvieh
sich mit weissem Gesod begnügen,*) wobei in futterarmen
Jahren die Thiere zuweilen so elend werden, dass man ge-
nöthigt sein kann, die Hebung der Viehzucht jeden Tag
praktisch anzuwenden (d. h. die kraftlosen Thiere aufheben
zu müssen, weil sie ohne Hülfe nicht aüfstehen können).
Erst wenn im Frühjahre die Grünfütterung wieder be¬
ginnt, erholen sich die auf Hungerfutter versetzt gewesenen
Thiere langsam.
Eine zweckmässige Vertheilung der Futtermittel nach
ihrem Nährwerthe mit Rücksicht aut Alter, Zucht- und Nutz-
zweck der Thiere wird sehr häufig ganz vermisst. Wenn
daher im Gegensätze zum Hungerfutter Fabrikationsrückstände,
wie namentlich Biertreber, Schlempe etc. zur Verwendung kom¬
men, wird Zucht- und Jungvieh gerade so gefüttert wie Milch-und
Mastvieh. Dass bei dieser Fütterungsweise die Nutzungen
des Rindes, insbesondere die Zuchtzwecke häufig nur unvoll¬
kommen erreicht werden und viel zu wünschen übrig lassen,
ist leicht begreiflich. Daher kommt es auch, dass in Stall¬
ungen, in welchen Treber etc. überhaupt reichlicher gefüttert
wird, die besten Kalbinen wegen Mastigkeit nicht trächtig
werden, trächtige Thiere wegen zu grosser Fettleibigkeit beim
Kalben Schwierigkeiten bieten, oder nach der Geburt am
Kalbefieber (hier Kälberbrand genannt) erkranken, schlechte
Kälber zur Welt bringen, Euterleiden bekommen u. s. w.
Auch werthvolle Zuchtstiere, deren längere Verwendung
zur Zeit von grossem Vortheile wäre, werden wegen über¬
mässiger Körperfülle bald zu faul, oder zu schwer und ver¬
lieren schon im dritten Jahre ihre Sprungfähigkeit. Es darf
kaum erwähnt werden, dass überall da, wo die Fütterung des
Rindes nach der einen oder andern Richtung fehlerhaft,
sei es dass die Ernährung eine ungenügende oder zu
reichliche ist — in letzterem Falle natürlich Mast- und
Milchnutzung ausgenommen — die Zuchtzwecke nothleiden
müssen.
ad 4) Werden nun die Erfolge dieser verschied¬
enen Fütterungsweisen noch kurz in’s Auge gefasst, so
lassen sich im Wesentlichen folgende Beobachtungen feststellen.
*) Die Pferde erhalten in der Regel Hen, so lange soloheg vorhan¬
den ist, in überreichlicher Menge, weil nach den fast allgemein $ be¬
stehenden Anschauungen dieselben nur dann als schön gelten, wenn
sie gemästet sind.
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392
In jenen Gegenden des Regierangsbezirkes (wie auch
in allen Ländern z. B. Schweiz, Vorarlberg, Holland n. s. w.)
welche sich durch hervorragende Rindviehzucht und Rindvieh¬
haltung auszeichnen, bildet in der Regel das ungescbnittene
Heu die auschliessliche Winterfütterung, während im Sommer
das Vieh auf den Weidegang angewiesen ist, mithin auch
wieder Langfutter verzehrt. Allerdings bandelt es sich hierbei
vorzugsweise um Milchnutzung und Zucht (etwa mit Aus¬
nahme der Grünmast auf den Marschen) und werden diese
Nutzzwecke bei der bezeichneten Ernährungsweise auch voll¬
kommen erreicht. Die Mästung dagegen tritt hierbei mehr
in den Hintergrund. Sofern während der Weidezeit der
Graswuchs durch ungünstige Witterungsverhältnisse nicht an¬
dauernd beeinträchtigt wird, und besonders bei der ange¬
gebenen Winterfütterung, haben die Thiere meistens ein
gutes, jedoch nicht gemästetes Aussehen, der Bauch ist ge¬
rundet und schlank, die Muskulatur fest und ausgeprägt, der
Gang leicht und frei. Die letzt erwähnten Eigenschaften
kommen selbstverständlich nicht allein auf Rechnung der
Fütterung, sondern hauptsächlich auf den Aufenthalt und
die reichliche Bewegung im Freien.
Werden dagegen die bei Stallfütterung gehaltenen und
ausschliesslich der Jahreszeit, in welcher es Grünfutter gibt,
beständig mit geschnittenem Rauhfutter — Heu und Stroh —
ernährten Rindviehstücke betrachtet, so finden sich bei den¬
selben mehr oder minder auffallende Unterschiede im ganzen
Habitus gegenüber den vorerwähnten Thieren. Selbst bei
den besser genährten Rindviehstücken, welche zum Häcksel¬
futter noch irgend eine nährstoffreichere Zulage erhalten, ist
der Bauchumfang verhältnissmässig zu gross; dies wird noch
auffallender, wenn das Futter ausschliesslich aus Gesod be¬
steht, die Thiere mager sind, das Knochengerüste allenthalben
unter der Haut sichtbar und das Haar lang und ranh ist.
Das traurigste, bedauerlicher Weise gar nicht so selten vor¬
kommende Bild liefern die Kälber, welche schon nach dem
Absetzen als Hauptnahrung Häcksel erhalten, diese armen
Thiere stellen öfters nur ein mit Haut und langen Haaren
bedecktes Skelett dar, an dem ein kolossaler Bauch hängt.
Von der schlaffen meist wenig ausgeprägten Muskulatur,
insbesondere der Gliedmassen muss hiebei abgesehen werden,
weil dies Folge des Generationen hindurch andauernden
Stehens im Stalle, theilweise wenigstens schon ererbt ist
und durch schlechte Pflege der Klauen u. s. w. nur noch
verstärkt wird.
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393
Um übrigens nicht missverstanden zu werden, glaube ich
noch beifügen zu müssen, einerseits dass diese hier vorge¬
führten verschiedenen Fütterungsweisen hauptsächlich durch ört¬
liche und wirtschaftliche Verhältnisse bedingt sind und nicht
nach Wunsch und Belieben des Landwirtes geändert werden
können; denn im Flachlande lassen sich weder Alpen- noch
Marschweiden herstellen; wenn auch sonst immerhin viel¬
fältig eine mehr rationelleunddarum nicht kostspieligere Er¬
nährung des Kindviehes, als jetzt der Fall ist, Platz greifen
könnte, andererseits ist das Zerschneiden des ßauhfutters zu
Häcksel zweckmässig, wenn das Heu allein zur Fütterung
des Rindviehbestandes nicht ausreicht und Stroh verwendet
werden muss, besonders aber wenn Fabrikrückstände auszu¬
nutzen sind, welche für sich allein den Thieren weder zu¬
träglich sind, noch überhaupt verfüttert werden können.
(Schluss folgt.)
Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Preus-
sen, während des Quartals Januar—März 1881+
Aus dem Quartalsberichte des Hrn. Prof. Müller in Berlin.
1) An Milzbrand sind in 167 Gehöften, welche sich auf 161
Ortschaften in 88 Kreisen vertheilen, 10 Pferde, 279 Rinder, 107
Schafe und 11 Schweine gefallen. Die 10 an der Seuche gefallenen
Pferde gehörten 8 Gehöften in bekannten Milzbrandstationen der
Reg.-Bez. Marienwerder, Posen, Breslau und Merseburg an; in 4
derselben herrschte gleichzeitig der Milzbrand unter dem Rindvieh.
Von den 279 an Milzbrand gefallenen Rindern trifft über die
Hälfte aller Verluste auf die Provinzen Posen und Schlesien
(55,60 pCt.) In einzelnen Seucheausbrüchen der Reg.-Bez. Posen,
Breslau und des Landdr. Bez. Aurich ist eine verhältnissmässig
grosse Anzahl erkrankter Rinder genesen. Die gewöhnliche Form des
Auftretens war Anthrax acutissimus; in der Provinz Posen wurden
einige Fälle von Carbunkelanthrax beobachtet, in Schleswig-Hol-
tsein, sowie im Reg.-Bez. Aachen blieb wie in früheren Jahren
die Form des Rauschbrandes vorwaltend. Die 107 Milzbrandfälle
bei Schafen vertheilen sich auf 12 Gehöfte in 8 Kreisen; in 4
Gehöften herrschte gleichzeitig der Milzbrand beim Rindvieh. Von
den 11 an Milzbrand gefallenen Schweinen haben wahrschein¬
lich 10 in einem Gehöfte an der sogen. Schweineseuche gelitten«
Frei von Milzbrand sind geblieben die Reg.- bezw. Landdr.-Bez-
Danzig, Köslin, Stralsund, Hannover, Lüneburg, Osnabrück, Münster,
Minden, Kassel, Wiesbaden, Koblenz, Sigmaringen und die Stadt
Berlin.
In Folge von Milzbrandinfektion sind 4 Menschen schwer er¬
krankt, von welchen 1 Mann, der bei dem Verscharren einer
gefallenen Kuh beihalf, gestorben ist.
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2) Die Maul- und Klauenseuche erlangte eine grosse
Verbreitung in den Provinzen westlich der Elbe, ausserdem in den
Provinzen Schleswig-Holstein und Brandenburg. In den Provinzen
Westpreussen, Posen und Schlesien kamen nur wenige Ausbrüche
vor und ganz seuchenfrei blieben die Provinzen Ostpreussen,
Pommern, Hohenzollem und die Reg.-Bez. Danzig und Oppeln.
8) Die Lungenseuche ist in 81 Kreisen, 59 Ortschaften,
85 Gehöften mit einem Gesammtrindviehbestande von 2260 Stücken
zum Ausbruch gekommen, davon sind 484 erkrankt, 22 gefallen,
408 wurden auf polizeiliche Anordnung und 72 auf Veranlassung
der Besitzer getödtet. Am Schlüsse des Quartals blieben 78
Gehöfte verseucht. Frei von Lungenseuche blieben während
des Berichts - Quartals die Provinzen: Ostpreussen, Pommern,
Schleswig-Holstein, Westfalen, die Hohenzollernschen Lande, die
Stadt Berlin, die Reg. bezw. Landdr. Bez.: Marienwerder, Breslau,
Liegnitz, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Aurich, Coblenz und Cöln.
Die grössten Verluste an der Seuche erlitt wie seither die Prov.
Sachsen (47 pCt.), nächstdem Hannover (22,30 pCt.) — Von den
auf polizeiliche Anordnung getödteten 403 Rindern entfallen 70,95
pCt. auf grössere Güter, der Rest auf kleinere Besitzungen. Die
Einschleppung der Seuche erfolgte durch angekauftes Vieh 3 mal
aus Bayern, 2 mal aus Braunschweig, je. einmal aus dem oldenb.
Fürstenthum Birkenfeld, aus Süddeutschland (?) und der Schweiz.
Ueber die Impfung ist in einigen Fällen guter Erfolg erwähnt.
4) Die Rotz-Wurmkrankheit ist in 108 Kreisen, 194
Ortschaften, 225 Gehöften mit einem Gesammtbestand von 2345
Pferden aufgetreten, von welchen 500 erkrankt, 35 gefallen, 414
auf polizeiliche Anordnung und 24 auf Veranlassung der Besitzer
getödtet worden sind. Am Schlüsse des Quartals blieben 123 Ge¬
höfte verseucht. Ausserdem wurden in dem Remontedepot Pr.
Mark sämmtliche 56 Arbeitspferde auf Anordnung der Militär-
Behörde getödtet, weil unter denselben die Rotzkrankheit — ledig¬
lich in der Form des Lungenrotzes — seit langer Zeit geherrscht
hat; V* davon wurden rotzkrank, a / 5 frei von Rotz befunden. Auf
Remonte ist die Krankheit nicht übergegangen. Ueber die Hälfte
aller Verluste treffen auf die Provinzen Schlesien (25,60 pCt.),
und Westpreussen (27,25 pCt.), fast V* der Verluste auf die Pro¬
vinzen Brandenburg (11,45 pCt.) und Posen (11,65 pCt.) Vierzig
im Berichtsquartal rotzkrank befundene Pferde waren erst seit
kurzer Zeit im Besitze der betr. Eigenthümer, 9 rotzkranke Pferde
wurden auf Märkten, 11 in Pferdeschlächtereien und 2 auf offener
Strasse ermittelt; 11 Rotzausbrüche sollen in Folge von Infektion
auf Reisen veranlasst worden sein und 11 stammen aus dem Aus¬
lande. Von den verseuchten Beständen und den auf polizeiliche
Anordnung getödteten Pferden treffen auf grössere Güter 22,40
pCt. vers. Bestände und 46,60 pCt. get. Pferde; auf kleinere Acker-
wirthschaften 32,60 pCt. Best, und 23 pCt. get. Pferde; auf Fuhr¬
werksbetrieb 38 pCt. Best, und 27 pCt. get. Pferde; unbestimmt
7 pCt. d. Best, und 3,40 pCt. getödtete Pferde. Bei 30 auf poli-
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395
zeiliehe Anordnung getödteten Pferden wurde das Vorhandensein
der Rotzkrankheit durch die Sektion nicht bestätigt.
5) Die Schafpocken kamen in 95 Schaf beständen, in 37
Ortschaften der Reg.- bzw. Landdr. Bez. Königsberg, Gumbinnen,
Marienwerder, Frankfurt, Stettin, Stralsund, Posen, Bromberg,
Magdeburg, Merseburg, Erfurt, Hildesheim und Lüneburg zum
Ausbruch. Die Schutzimpfung wurde in 2 Lämmerherden der
Insel Rügen vorgenommen. In Folge der Pockenausbrüche gingen
254 Schafe verloren. Der grösste Theil der Pockenausbrüche
wird als Nachzügler der im vorigen Quartale vorgekommenen
bezeichnet.
6) Die Beschälseuche ist nicht vorgekommen. Der Bläschen¬
ausschlag ist bei 41 Pferden und 102 Rindern in 47 Ortschaf¬
ten beobachtet worden.
7) Die Räude ist bei 445 Pferden festgestellt worden, 47
davon sind gefallen, bezw. auf Veranlassung der Besitzer und 16
auf polizeiliche Anordnung getödtet worden. Von den 445 räudigen
Pforden treffen auf Ostpreussen 36,85 pCt., Schlesien 15,25 pCjb.,
Posen 14,50 pCt, Westpreussen 12 pCt. auf die übrigen Provinzen
21,40 pCt. Erst kurz vorher waren 24 räudige Pferde angekauft
und 7 auf Märkten betroffen. Bezüglich der Schafräude hat
sich der seitherige Stand nur wenig geändert. Zur schleunigen
Tilgung der Räude in kleineren Schafbeständen scheint die Ab¬
schlachtung der ganzen Herde immer mehr Anwendung zu finden.
8) Die Tollwuth ist in 257 Ortschaften, welche sich auf
125 Kreise vertheilen, an 170 Hunden, 6 Pferden, 37 Rindern, 1
Schaf und 7 Schweinen festgestellt worden; ausserdem sind 81
herrenloser wuthkranke und weiters 440 abgeraufte Hunde getödtet
worden. Die zahlreichsten Hundswuthfälle treffen auf die Reg.-
Bez. Königsberg (24), Gumbinnen (22), Marienwerder (13), Posen
(16) und Minden (15). Die sicher beobachteten Incubationszeiten
bewegen sich: bei Hunden zwischen 21 und 24 Tagen, bei Pferden
zwischen 12 und 184 Tagen, bei Rindern zwischen 16 und 162
Tagen. Zwei Personen sind an der Wasserscheu gestorben.
Die Rinderpest in Oesterreich-Ungarn herrscht nach amtlichen,
bis 20. v. Mts. reichenden Nachrichten, in Niederösterreich in 9
Orten des Bezirks Mistelbach, in 10 Orten des Bezirks Gross-
Enzersdorf, in 2 Orten des Bezirks Bruck a. L. und in je 1 Orte
der Bezirke Sechshaus, Hernals und Kornneuburg; ferner in Gali¬
zien in 1 Orte des Bezirks Husciatyn. In Ungarn in der Ge¬
meinde Kaltenbrunn des Pressburger und in der Gemeinde Kroa¬
tisch Jarndorf des Wieselburger Comitates.
Die Vorbedingungen für den Eintritt in die Hufbeschlags¬
lehranstalten zu München und Würzburg betr. hat das k. Staats¬
ministerium des Jnnern für Kirchen- und Schulangelegeuheiten
mittelst Entschliessung vom 3. d. M. im Einverständnisse mit dem
k. Staatsministerium d. J., Abtheilung für Landwirtschaft, Ge-
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396
werbe und Handel angeordnet, dass, wer in die Hufbeschlagslehr-
anstalten in München oder Würzburg aufgenommen werden will,
durch entsprechende Zeugnisse nachzuweisen hat, dass er
1* einen guten Leumund besitzt,
2. im Schmiedgewerbe eine Lehr- und Gesellenzeit von mindestens
2 Jahren zurückgelegt und
3. während dieser Zeit mit Huf beschlag sich wirklich beschäftig hat.
Der Vorstand der Lehrschmiede behält übrigens die Befugniss,
Schmiede, welche dem Unterrichte nach den während desselben ge¬
machten Wahrnehmungen nicht zu folgen vermögen, aus der An¬
stalt zu entfernen.
Die k. Regierungen, Kammern des Jnnern, werden angewiesen,
bei Verleihung von Stipendien aus Kreisfonds zum Besuche der
obenerwähnten Hufbechlaglehranstalten sich von der Erfüllung der
für den Eintritt vorgeschriebenen Vorbedingungen zu überzeugen.
(Amtsbl. d. k. Staatsm. d. I. Nr. 348 u. f.)
Literatur.
Veterinär-Kalender pro 1882. Taschenbuch für Thierärzte mit
Tagesnotizbuch. Verfasst und herausgegeben von Alois Koch,
Thierarzt in Wien etc. Verlag von Moritz Perles’ Buchhandlung
Wien, I. Bauemmakt II. Eleg. geb. 1 fl. 60 kr. in Leder 2 fl.
Dieser fünfte Jahrgang des Veterinärkalenders scheint in
verschiedenen Ausgaben zu existiren, die für Deutschland ist
mit dem Porträt des Herrn Prof. D. H. Pütz geziert und ent¬
hält ausser den gewöhnlichen Einrichtungen solcher Kalender:
Die Stempelgebühren - Skalen für Oesterreich - Ungarn sowie
Ziehungen sämmtlicher österr. - ungar. Lotterie-Effekten im Jahre
1882, eine reichhaltige, alphabetisch geordnete Recepten-Sammlung
von Herrn Prof. Dr. Vogel, weiter Zusammenstellungen nach
älteren deutschen thierärztlichen Kalendern. Einiges über die
Thermohietrie in der Thierheilkunde nebst Tafeln zur Benützung
“bei Temperaturmessungen, Abbildungen von Bacterien der wichtig¬
sten Infectionskrankheiten, sowie das deutsche Reichsgesetz betr.
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. Die Ausstattung
ist recht hübsch. Th. A.
Personalien.
Dem Kreisthierarzt Dr. Fiedeler zu Waldenburg, ist, unter Ent¬
bindung yon seinem gegenwärtigen Amte, die Verwaltung der Kreis¬
thierarztstelle des Kreises Cosel übertragen worden.
Die nächste Gauversammlung der Algäuer Thier¬
ärzte findet am 20. November d. J. Mittags 1 Uhr in Kemp¬
ten im Gasthof zur Post statt; zu zahlreicher Betheiligung wird
eingeladen. _
Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Uaokl n. Loohner
Verlag von Wilh. Lfideritz in Angsbnrg.
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.
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
beraasscgeben von
Tb. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N°- 45. November 1881 .
Inhalt: Der deutsche Veterinärrath. — Zur Fütterung des Rindes,—
Ansteckende Hausthierkrankheiten im Königreiche Sachsen und
im Regierungsbezirke 'Wiesbaden. — Literatnr. — Personalien.
Den deutschen Veterinärrath betr.
Der seitherige Präsident des deutschen Veterinärraths, Herr
Medicinalrath Dr. üammann, hat unterm 27. März d. J. nach¬
stehendes Circular an die Herren De^egirten der thierärztlichen Ver¬
eine Deutschlands ergehen lassen:
r Ich beehre mich, Ihnen ergebenst mitzutheilen, dass ich das
Amt des Präsidenten des deutschen Veterinärraths, welches ich seit
der Begründung desselben verwaltet, mit dem heutigen Tage nieder¬
gelegt habe. Nachdem mir die Direktion der hiesigen Thierarznei¬
schule übertragen, ist mir bei der Lage der Dinge eine solche
Fülle von Arbeiten überkommen, dass ich schlechterdings nicht im
Stande bin, mich noch einer andern umfassenden Aufgabe zu wid¬
men. Denn es handelt sich nicht nur darum, die laufenden Ge¬
schäfte zu erledigen, sondern es gilt auch, dauernd vorauszu¬
schauen und die Interessen des Faches und Standes jederzeit nach
Kräften zu fördern. Dazu bin ich jetzt um so weniger in der
Lage, als ich seit dem schweren häuslichen Leid, das mich be¬
troffen, an einer starken Nervosität leide und zugleich genöthigt
bin, mich in grösserem Masse der Erziehung meiner Kinder zu
widmen. Ich bin Ihnen sowie allen Collegen, mit welchen ich
während der sieben Jahre meines Präsidiums in schöner Thätigkeit
zusammen gearbeitet habe, herzlich dankbar für Ihr Vertrauen und
Ihr Entgegenkommen und bitte Sie, mir auch in der Folge ein
freundliches Andenken bewahren zu wollen.
Ich habe die Geschäfte an den Stellvertreter des Präsidenten,
Herrn Kreisthierarzt Adam in Augsburg übergeben und er¬
suche Sie, in der Folge in Sachen des Veterinärraths mit diesem
in Corresspondenz zu treten. Der Sammlung zur Begründung eines
Stammcapitals für die Unterstützungskasse der Hinterbliebenen
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deutscher ferierärzte werde ich mich vorläufig noch weiter unter¬
ziehen, um keine Verwirrung in diese Angelegenheit hineinzu¬
tragen.
Indem ich hoffe, dass Sie die Beweggründe, welche mich zur
Niederlegung des Präsidiums veranlasst haben, richtig würdigen,
zeichne ich mit vorzüglicher Hochachtung etc.“
Unterm 30. Sept. d. J. erfolgte hierauf nachstehende Kund¬
gabe seitens des stellvertretenden Präsidenten, Kreisthierarzt Adam
zu Augsburg, an die Herren Delegirten:
„Bezugnehmend auf das von Herrn Medicinalrath Professor
Dr. Dammann, Director der Thierarzneischule in Hannover, an
die Herren Delegirten der thierärztlichen Vereine bei dem deut¬
schen Veterinärrathe ergangene Circular vom 27. März d. J., be¬
ehre ich mich Nachstehendes bekannt zu geben:
Der unerwartete Rücktritt des Herrn Dr. Dammann von dem
Amte als Präsident des deutschen Veterinärraths, welches derselbe
seit Gründung dieses Instituts mit Hingebung und Eifer, partei¬
los, sowie mit unverkennbar grossen Erfolgen verwaltete und sich
dadurch den Dank der Thierärzte Deutschlands erworben hat, ver¬
setzte mich als stellvertretender Präsident in die Notwendigkeit
die Geschäftsleitung des Veterinärraths insolange fortzuführen, bis
der nächsten Plenarsitzung Gelegenheit gegeben sein wird einen
neuen Präsidenten zu wählen.
Der ständige Ausschuss hat durch Cooptation die Zahl der
satzungsmässigen Mitglieder ergänzt, indem er den Delegirten des
Vereins brandenburgischer Thierärzte, Herrn Professor Diecker-
hoff-Berlin, ersuchte einzutreten, wozu sich derselbe auch bereit
erklärte.
Nachdem das zur Zeit vorliegende Berathungsmaterial weder
genügend noch dringlicher Art ist, hat der ständige Ausschuss be¬
schlossen, vorderhand von der Einberufung einer Plenarversamm¬
lung Umgang zu nehmen, auch eine Einhebung von Mitgliederbei¬
trägen ist nicht erforderlich, da nach Mittheilung des Kassiers des
Veterinärrathes, Herrn Bezirksthierarzt Prietsch in Leipzig, ein
zum Theil verzinslich angelegter Baarbeätand von ca. 900 Mark
zur Verfügung steht.
Nach einer Periode mannigfacher und erfolgreicher Arbeiten
dürfte der Veterinärrath vorerst eine zuwartende Stellung zu be¬
obachten, seine Thätigkeit aber wieder aufzunehmen haben, sobald
Anlässe eintreten werden, welche geeignet erscheinen, solche aufs
Neue in Anspruch zu nehmen.
Mit achtungsvollem collegialischem Gruss etc.“
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399
Zur Fütterung des Rindes.
Von Th. Adam.
(Schluss.)
Werden nun die Resultate der vorstehenden Erörterungen
kurz zusammen gefasst, so ergeben sich folgende Grundsätze:
1) Durch das Schneiden zu Häcksel wird das Rauhfutter
für das Rindvieh nicht leichter verdaulich gemacht und
daher auch keine Futterersparniss erzielt. Be¬
wirkt wird durch das Zerschneiden nur, dass die Thiere in
der gleichen Zeit grössere Mengen von Häckselfutter ver¬
zehren können als vom langen Futter. Da jedoch ein Theil
des fein zerschnittenen Rauhfutters ohne wiedergekäut und
gehörig eingespeichelt zu sein in den Blätter- und Labmagen
eintreten kann und desshalb zur Verdauung nicht genügend
vorbereitet ist, so wird dasselbe auch weniger vollkommen
ausgenützt, als langes Rauhfutter, das ohne wiedergekäut zu
sein nicht in den Psalter und in den eigentlichen Verdauungs¬
oder Labmagen gelangen kann. Hierin liegt auch der Grund,
wesshalb bei ausschliesslicher Gesodfütterung die Thiere einen
so grossen, unschönen (den sog. Gesodbauch) bekommen.
2) Nicht zu kurz geschnittene Häcksel von unverdorbenem
Rauhfutter selbst aus purem Stroh werden von erwachsenen
Rindern immerhin noch am besten ausgenützt. Wenn man
jedoch von den Thieren Nutzungen verlangt, d. h. wenn sic
Milch geben, Fleisch und Fett ansetzen oder Arbeit leisten
und die jungen Thiere wachsen sollen, muss dem Häcksel-
futter ein entsprechend nährstoffreiches bezw. Kraftfutter bei¬
gegeben werden. Für Kälber sind in der ersten Zeit nach
dem Absetzen Häcksel am wenigsten geeignet. Häcksel
aus verdorbenem, verunreinigtem Rauhfutter, oder wenn letz¬
teres schädliche, giftige Pflanzen enthält, oder mit Pilzen befallen
ist, kann verschiedenartige heftige Erkrankungen zur Folge
haben, wie z. B. Verdauungsstörungen, Aufblähen, Durchfall,
Blutharnen, Verwerfen u. s. w.. Geschnittenes Rauhfutter,
in welchem schädliche etc. Pflanzen sind, ist um so gefähr¬
licher, weil die Thiere nicht wie beim langen Futter eine
Auswahl treffen und das schlechte Zeug liegen lassen können.
Zu kurz geschnittene Häcksel verursachen nicht selten —
auch wenn sie aus gutem Rauhfutter geschnitten sind — Un¬
verdaulichkeit durch Anschoppungen in den Verdauungs¬
organen etc.
3) Welches die zweckmässigste Fütterungs¬
methode für das Rindvieh mit Rücksicht auf den
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400
anatomischen Bau seines. Verdauungs-Apparates
und dessen physiologische Vorgänge ist? Dies
läst sich mit positiver Bes timmtheit nicht für alle
Fälle beantworten; denn es gibt Verhältnisse unter wel¬
chen selbst die den Verdauungsorganen des Rindes in jeder
Hinsicht angemessenste Fütterung für sich allein nicht die
die zweckmässigste ‘ in Bezug auf die beabsichtigten Nutz¬
zwecke sein kann. So ist z. B. die Ernährung auf guter
Weide ganz gewiss für Zucht- und Milchvieh die zweck¬
mässigste Fütterungsmethode; für Mastvieh (etwa mit Aus¬
nahme der Marschen) jedochv kaum als zweckmässig zu er¬
achten.
Aus diesem Grunde muss die Frage der Zweckmässig¬
keit der Fütterungsmet^ode mit Rüchsichtnahme einerseits
auf Alter, Geschlecht und den beabsichtigten Nutzzweck der
Thiere, andererseits auf die örtlichen und wirthschaftlichen
Verhältnisse einer Gegend beurtheilt werden.
Wenn bei der Fütterung des Rindes nur die Zuträglich¬
keit des Futters in sanitärer Hinsicht in Frage käme, dann
würde die Ernährung mit naturgemässem Futter, — also im
Sommer gute Weide, oder überhaupt Grünfutter, im Winter
langes, gutes Heu oder Ohmet, als die zweckmässigste
Fütterungsmethode wohl ohne Widerspruch zu erachten sein.
Aber es sind verhältnissmässig nur wenige Gegenden in der
glücklichen Lage diese Fütterungsweise in vollem Umfange
in Anwendung bringen zu können. Meistens stehen derselben
mannigfache und unüberwindliche Hindernisse und ökonom¬
ische Rücksichten entgegen, so dass auch andere Fütterungs¬
methoden nothwendiger Weise Platz greifen müssen, wobei
selbst die ausschliessliche Fütterung mit geschnittenem Rauh¬
futter nicht ausgeschlossen ist. Jede Art der Fütterung wird
aber als zweckmässig anerkannt werden müssen, wenn das
Futter in seiner Zusammensetzung einerseits den Eigenschaf¬
ten der naturgemässen Nahrung des Rindviehs, insbesondere
hinsichtlich der Raumerfüllung, möglichst nahe kommt und
andererseits bezüglich des Gehaltes an verdaulichen Nähr¬
stoffen dem jeweiligen Nutzzwecke entspricht. Um schliess¬
lich eine präcise Beantwortung der gestellten
Frage zu geben, ist es nöthig dieselbe gesondert
aufzustellen.
I. Welchen Einfluss hat die ausschliessliche Fütterung
von geschnittenem Rauhfutter auf die Ernährung des Rindes
im Allgemeinen?
1) Diese Art der Fütterung beeinträchtigt den für das
401
Gedeihen des Rindes so nothwendigen Akt des Wiederkäuens,
weil die gleichmässige Zertheilung des Futters das längere
Verweilen im Wanste, sowie die Bissenbildung und das Wie¬
derkäuen dadurch nicht gefördert werden.
2) Es gelangt zu viel Futter, namentlich dann, wenn die
Häcksel kurz geschnitten werden, in den Psalter und Lab¬
magen, ohne vorher wiedergekäut zu sein, wesshalb die Aus¬
nützung der gereichten Nährmittel eine unvollständigere wird.
3) Ausschliessliche Gesodfütterung gibt öfters Veranlass¬
ung zu Störungen der Verdauung, als naturgemässes Futter.
II. Welchen Einfluss hat die auschliessliche Gesodfütter¬
ung auf Zucht und Mästung des Rindes?
Nachdem aus Vorstehendem ersichtlich ist, dass die aus¬
schliessliche Gesodfütterung im Allgemeinen als zuträglich
für das Rind nicht zu betrachten ist, so muss dies selbstvers
stündlich auch für Zucht- und Mastvieh gelten. Worin die
speciellen Nachtheile bei den beiden Nutzungszwecken be¬
stehen, ist im Laufe dieser Erörterung näher beleuchtet worden.
III. Welche Fütterungsmethode ist für das Rind mit
Rücksicht auf den anatomischen Bau seines Verdauungsappa¬
rates und dessen physiologische Vorgänge die zweckmässigste ?
a) Im Allgemeinen gilt hier, dass das geschnittene
Futter für alle Nutzzwecke nur in derjenigen Menge gefüttert
werden soll, welche zur gewünschten oder nothwendigen Misch¬
ung mit proteinreichen Beimengungen (Treber, Kleien, Mehl,
geschnittene Knollen- und Wurzelgewächse, Schlempe etc.)
unumgänglich nothwendig sind.
b) Im speciellen:
1) InGegenden mit Weidewirthschaft und vor¬
wiegendem oder ausschliesslichem Futterbau ist
die Fütterungs weise im Sommer selbstverständlich; im Win¬
ter ausschlieslich Langfutter in genügender Menge (siehe
Schlusssatz) und für Zuchtvieh hinlängliche Bewegung im
Freien auch während der Stallhaltung. Für Milch- und
Mastvieh ist — natürlich verbunden mit passender Ueber-
gangsfütterung — je nach den bestehenden örtlichen Verhält¬
nissen proteinreicheres Futter unter Berücksichtigung des bei
Ziffer III Lit. a Gesagten in einer Weise zu verabreichen,
dass die Futterkosten mit der Nutzung im Einklang stehen.
Ausserdem Ruhe und warmer Stall.
2) Feldbau vorwiegend. Zuchtvieh, wenn Heu
in hinlänglicher Quantität und Qualität vorhanden, Langfutter
(im Sommer Klee), wenn Weidegang völlig unmöglich ist,
Aufenthalt in passenden Ausläufen.
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V
402
*
Für Mast- und Milchvieh gilt dasselbe wie in Ziffer
1. Strohhäcksel sind mit den erwähnten Mischungen zu ver¬
abreichen, das disponible Heu aber alles lang zu geben.
3) Arme Gegenden. Wie vorstehend Ziffer2. Hier
sind auch dem Zuchtvieh, die nährstoffreicheren Futter¬
stoffe, soweit solche vorhanden sind, mit Strohgesod zu ver¬
abreichen, das Heu ist lang zu füttern, überhaupt darauf zu
sehen, dass alles was sich als Langfutter füttern lässt, als
solches verabreicht werde und nur die härtesten sowie die als
Langfutter nicht verwendbaren Stoffe zu Gesod geschnitten
werden.
Schliesslich soll nicht unerwähnt bleiben, dass nicht nur
die Qualität, sondern in gleicher Weise auch die Quantität
des verabreichten Futters zu berücksichtigen ist. Es lassen
sich natürlich die zu gebenden Mengen nicht nach einer für
alle Fälle gültigen Norm bestimmen, aber zu einer zweck¬
mässigen Fütterung gehört auch die möglichste G1 e i c h m ä s-
sigkeitin der Verabreichung der vorhandenen Futtermengen.
(Nöthige Zulagen oder Abzüge selbstverständlich nach Beda rf.)
Es wird zwar so schnell nicht dazu kommen, dass der Bauer
das Tagesfutter wiegt, aber eine annähernde Volumenbestimm¬
ung Hesse sich ohne grosse Mühe vornehmen und dies wäre
schon ein Fortschritt. Wer das Füttern dem oft sehr zwei¬
felhaften Schätzungsvermögen der Magd, oder des Knechtes
überlässt, wird zu seinem Schaden den Vorrath oft schneller
schwinden sehen, als ihm lieb und als nöthig ist. Ohne
Regelmässigkeit keine zweckmässige Fütterung.
Im Königreich Sachsen sind nach amtlichen Berichten im
Quartale Juli — September 1881 nachstehende an¬
steckende Thierkrankheiten konstatirt worden. Der
Milzbrand ist in 8 Bezirkhauptmannschaften, 9 Ortschaften, in
12 Gehöften mit einem gefährdeten Thierbestand von 249 Stücken
aufgetreten; hiervon sind 14 Thiere erkrankt, von welchen 11 ge¬
fallen, 1 auf polizeiliche Anordnung und 2 von den Besitzern ge-
tödtet worden sind. — Die T oll^uth wurde in 8 Bez. - Hauptm.
in 13 Ortschaften bei 13 Thieren beobachtet, 1 Thier war der
Seuche verdächtig, hierunter waren 8 zugelaufene unbekannte
Hunde, 1 ist verendet, 13 wurden auf polizeiliche Anordnung und
1 vom Eigenthümer getödtet. — Die Rotz- Wurmkrankheit
ist in 6 Bez.-Hauptm., 9 Ortschaften, 10 Gehöften mit einem Be¬
stände von 45 Pferden vorgekommen, davon sind 8 erkrankt, 5
der Seuche, 30 der Ansteckung verdächtig und wurden auf poli¬
zeiliche Anordnung 7 rotzkranke und 1 seuchenverdächtiges Pferd
getödtet. — Die Maul- und Klauenseuche ist in 42 Ge-
403
höften von 37 Ortschaften in 10 Bez.-Hauptm. aufgetreten und
meistens von Viehmärkten aus verschleppt worden. — Die Lun¬
genseuche herrschte in 6 Bez.-Hauptm., 7 Ortschaften, 7 Ge¬
höften mit einem Gesammtbestande von 360 Rindern; davon sind
42 erkrankt, 4 gefallen, 25 auf polizeiliche und 7 auf Veranlassung
der Besitzer getödtet worden. — Die Schafpocken herrschten
in 2 Gehöften einer Ortschaft durch Ankauf aus Bayern (? d. Red.)
eingeschleppt. — Der Bläschenausschlag wurde bei 2 Rindern
in 2 Ställen 1 Ortschaft beobachtet. — Die Räude ist bei 1
Pferde und unter 610 Schafen zweier Gehöfte in 2 Bez.-Hauptm.
constatirt worden; 1 Heerde mit 43 Stücken ist aus Bayern ein¬
geführt. (Sächs. Landw. Zeitschr.)
Ansteckende Thierkrankheiten im Regierungsbezirke Wies¬
baden im III. Quartal 1881. Milzbrand: m 8 Ortschaften
3 Gehöften unter 27 St. Rindvieh; 3 Fälle von Anthrax acutissimus.
Tollwuth: 2 Ortschaften, 2 Gehöfte, unter 10 Hunden 2 Fälle.
Rotz (Wurm): 3 Ortschaften, 3 Gehöfte, unter 24 Pferden 17
Fälle. Maul- und Klauenseuche: 1 Ortschaft 1 Gehöft, unter
4 St. Rindvieh 1 Fall. Lungenseuche: 3 Ortschaften 8 Ge¬
höfte, unter 38 Rindern 8 Fälle. Pockenseuche der Schafe:
hier unbekannt. Bläschenausschlag in 6 Ortschaften 32 Ge¬
höften, unter 63Rindern 39 Fälle. Räude bei 1 Pferde und in
1 Schafheerde. D.
Literatur.
Vorträge für Thierärzte, redigirt von Professor O. Siedam-
krotzky. IV. Serie. Verlag von Dege und Haenel.
Jena 1881.
Heft 5/7. Die Staupe der Hunde. Von Prof. Fried¬
berger in München. 87 St.
Wer sich über die Staupe der Hunde in geschichtlicher,
aetiologischer, autoptiseher etc. Hinsicht sowie über Prophylaxsis
und Therapie, an der Hand statistischer Belege und mit Bezug¬
nahme auf die einschlägige Literatur nach dem gegenwärtigen
Standpunkte der Wissenschaft eingehend orientiren will, dem kann
dieser interessante Vortrag empfohlen werden. Th. A.
Personalien.
Auszeichnungen.
Dem Medicinalrath A. Ly dt in in Karlsruhe wurde das Ritterkreuz
I. CI., den Bezirksthierärzten fleh. Berner in Pforzheim und Th.
Frank zu Theningen das Ritterkreuz II. CI. dos Zähringer-Löwen-Or-
dens verliehen.
Der k. württemb. Landgestütsthierarzt Schiller in St. Johann
hat das Ritterkreuz H. CI. des Friedrichs-Ordens erhalten.
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404
Ausgeschrieben e Kr eis thier arztstelle:
Für (fon Kr*ii‘ Jährlicher Qesuehe sind einiureicheii
etatsmäss. Gehalt: Zuschuss: bis rum bei d. L Regierung in:
Waldenburg . 600 M. 750 M. 10. Dezbr. 1881. Breslau.
Bekanntmachung.
Wiederbesetzung der erledigten Stelle eines Schlachthof-
Offizianten betr.
Bei dem unterfertigten Stadtmagistrat ist die Stelle eines Schlacht¬
hofoffizianten zu besetzen,
Für diese Stelle ist die Qualifikation zur Funktion eines amtlichen
Thierarztes in Bayern, insbesondere also das Bestehen der amtsthier-
ärztliohen Prüfung mit gutem Erfolge erforderlich.
Den Schlachthofoffizianten obliegt die Theilnahme an der Beschau,
sowie die Handhabung der Ordnung in den Schlaohthallen und die Ge-
schäftskontrole.
Dem Berufenen wird zunächst ein Monatsbezug von 150 M. gewährt.
Bei vollständig zufriedenstellender, mindestens einjähriger Dienst¬
leistung wird jedoch die Einreihung in den eigenen Gemeindedienst
(Gruppe III. Klasse 1 des Gehaltsstatus) in Aussicht gestellt. Hiemit
ist ein Anfangsgehalt von 1980 M. verbunden, welcher sich bei Erprob¬
ung im Dienst nach 3 Jahren auf 2160 M., nach weiteren 3 Jahren
auf 2340 M., nach weiteren 4 Jahren auf 2160 M., und nach weiteren
5 Jahren auf 25H0 M. erhöht, worauf noch von 5 zu 5 Jahren bis zu
3 Alterszulagen von je 120 M, bewilligt werden.
Mit der Aufnahme in den enteren Gemeindedienst ist auch der Bei¬
tritt zur Pensionsanstalt für die besoldeten Mitglieder des Magistrats und
die Bediensteten der Stadtgemeinde München verbunden.
Der Berufene ist verpflichtet auf Verlangen des Magistrats in den
dafür bestimmten Räumlichkeiten der Anstalt gegen die regulativ mäs-
sige Vergütung Wohnung zu nehmen.
Auf Nebenverdienst durch Privatpraxis kann nicht gerechnet werden.
Den als Schlachthofoffizianten verwendeten Thierärzten wird gemäss
höchter Ministerial-Entschliessung die in dieser Eigenschaft zugebrachte
Dienstzeit bei einer allenfalsigen Bewerbung um die Stelle eines Be¬
zirksthierarztes in die Zeit der thierärztliohen Berufsausübung mit ein¬
gerechnet.
Bewerber um die vorbezeichnete Stelle wollen ihre desfalhigen Ge¬
suche mit den Qualifikationsnachweisen und mit Gesundheitszeugnis
belegt bis ZUIlfl 1. Dezember 1881 bei unterfertigtem Stadtmagistrate
einreichen.
Am 2. November 1881.
Magistrat der k. Haupt- und Residenzstadt München.
Bürgermeister (L. S.) Dr. Widenmayer.
P ü n d t e r, Sekretär.
Hofrath Dr. M. Roll wurde vom k. k. Ministerium als Ministerial-
Commissär in die von Rinderpest verseuchten Bezirke Mistelbaoh und
Gross-Enzersdorf in Niederösterreich entsendet, um den Stand der Beuche
genau zu erheben und die getroffenen Vorkehrungen zu prüfen.
An der am 1. October d. J. zu Lemberg eröffneten neuen russ¬
ischen Thierarzneischule wurde Direktor Professor Dr. Seif¬
mann aus Kasan zum Direktor, dann zu Professoren die Doconten Dr.
Kadyi und Dr. Boranski ernannt.
Verantwortliche ßedaetion: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Ra*!)hl u. Lochner
Verlag von Wilb. Lüde ritz in Augsburg.
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Wochenschrift
für
Thierheilknnde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
ber&oagegeboB von
Th. Adam in Aagsbvrg.
XXV. Jahrgang. 46. November 1881.
Inhalt: Gastration unter antiseptischen Gautelen. — Ansteckende
Hausthierkrankheiten in: Eisass-Lothringen, Königreich Sachsen, in
Schwaben und Neuburg und in der Schweiz. — Ueber das Vor¬
kommen von Trichinen und Finnen. — Approbation der Aerzte, Zahn¬
ärzte, Thierfirzte und Apotheker im deutschen Reiche i. J. 1880 81.
— Ergebnis» der amtsthier&rztliohen PrUfung in Bayern, Per-
sonalien. — Gauversammlung. _
Castration unter antiseptischen Cantelen.
Von Professor Dr. Bayer ln Wien.
Als warmer Anhänger der antiseptischen Wundbehandlung
konnte ich mich mit vielen in der Veterinärchirurgie bisher
üblichen Operations- und Verbandmethoden nicht einver¬
standen erklären und benützte in Folge dessen jede sich mir
darbietende Gelegenheit, diese in der Menschenheilkunde mit
so unendlichem Vortheile angewendete Methode auch auf der
chirurgischen Klinik des Wiener Thierarznei-Insitutes durch¬
zuführen. ln der That war ich auch so glücklich Heilungen
auf dem ersten Wege in Fällen zu erzielen, in welchen man
bei Anwendung der bisher üblichen Behandlungsweisen nur
nach längerer Zeit günstige Resultate erlangte.
Im verflossenen Schuljahre dehnte sich nun das Lister’sche
Verfahren, natürlich den Umständen gemäss modiflzirt, auch
auf die Castration aus, welche, wie wir uns alle wohl ge¬
stehen müssen, gewöhnlich in 6iner den wissenschaftlichen
Anforderungen nicht genügender Weise vorgenommen wird.
Die bei uns am häufigsten gebräuchlichen Methoden sind
die mittelst Kluppen und durch das Abdrehen. In beiden
»Fällen begibt man sich aber im vorhinein der Möglichkeit
einer Heilung auf dem ersten Wege, denn es bleibt immer
ein stark gequetschtes Gewebe zurück, das als fremder Körper
wirkend zu länger dauernder Eiterung Veranlassung gibt.
Da es mir aber darum zu thuu war, eine Heilung
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per primam intentionem zu erzielen, so musste ich selbstver¬
ständlich von diesen beiden genannten Yerfahren absehen
und konnte demgemäss von den übrigen Methoden bloss ent¬
weder die Unterbindung des Samenstranges oder die Unter¬
bindung der Samenarterie wählen.
Die Unterbindung des Samenstranges wurde von einigen
Thierärzten zwar sehr warm empfohlen, fand aber trotzdem
keine allgemeinere Yerbreitung, indem man, wie die ver¬
schiedenen Fachwerke anführen, in Folge dieser Methode
wiederholt Starrkrampf auftreten sah. Ein weiterer Nachtheil
dieser Unterbindung besteht darin, dass der Faden sich mit¬
unter erst nach geraumer Zeit und zuweilen erst so spät ab-
stösst, dass die schon längst verheilte äussere Wunde wieder
aufbricht oder dass selbst ein neuerlicher operativer^Eingriff
erforderlich wird.
Diese genannten Nachtheile Hessen sich meiner Meinung
nach am sichersten durch Anwendung von antiseptischen
Unterbindungsfäden, 'die ohne Schaden im Körper bleiben
können, vermeiden, besonders, wenn man die Ligatur nur so
stark zusammenziehen würde, als erforderlich ist, um eine
Blutung hintanzuhalten, denn erfolgt die Zusammenziehung
des Fadens, wie es gewöhnlich geschah, bis zu dem Grade,
dass die Cirkulation in dem peripher von der Unterbindungs¬
stelle gelegenen Stücke des Samenstranges vollständig aufge¬
hoben wird, so ist es dann unbedingt nothwendig, dass das
abgestorbene Stück sich abstossen muss.
Ich beabsichtige von nun an bei sich ergebender Gele¬
genheit auch in dieser Richtung hin Yersuche vorzunehmen,
über deren Ergebnisse ich seiner Zeit berichten werde.
Im verflossenen Jahre unterband ich die Gefässe direkt
an der Dnrchschneidungsstelle.
Nachdem der Hodensack und dessen Umgebung zuerst
mit Seife, dann mit einer 3 % igen Carboisäurelösung gründ-
lichöt gereinigt und alles, was mit der Wunde in Berührung
kommen sollte, in die gleiche Lösung getaucht worden war,
eröffnete ich die Hodensackhöhle nur so weit als erforderlich,
um den Hoden heraustreten zu lassen und schlang dann, um
ein Abfliessen von Blut in die Höhle hintanzuhalten, einen
mit Carboisäurelösung getränkten breiten Leiawandstreifeu
um den Samenstrang.
Hierauf legte ich eine mit Schlussvorrichtung versehene
Kastrirzange in der gewöhnlichen Weise und nur zu dem
Zwecke an, um beim Abschneiden des Hodens die Besudel¬
ung des Operationsfeldes durch das rückfliessende Blut zu
—
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verhüten und den Schnitt schnell und in gerader Richtung
führen zu können.
Sodann erfasste ich mit der linken Hand den Samen¬
strang, schnitt unterhalb der Zange (bei dem in der Rücken¬
lage befindlichen Thiere) denselben durch und unterband die
spritzenden Gefässe mit carbolisirter Seide.
Die Zahl der anzulegenden Ligaturen war bald eine
grössere, bald eine geringere, welche Verschiedenheit in den
nicht immer in gleicher Anzahl vorhandenen Windungen der
Arterie seinen Grund hat.
Man sieht dieses am schönsten naeh geschehener Unter¬
bindung, wenn die Gefässe sich prall füllen, in Folge dessen
das Ende des Samenstranges dann einem Convolute von
Regenwürmern ähnlich sieht. Es kann sich nun hiebei leicht
ereignen, dass man aus der Wand eines solchen Gefassbogens
ein Stückchen herausschneidet.
Ich mache auch aufmerksam, dass das Ende des durch¬
schnittenen Gefasses nicht immer ganz leicht aufzufinden ist.
War eine solche Gefässschlinge im Momente des Durch¬
schneidens in Folge des Anspannens des Samenstranges ge¬
streckt, so beugt sie sich dann wieder um, wobei die Schnitt¬
fläche sich irgendwo anlegen kann, in Folge dessen es dann
nicht spritzt.
(Bei einem Pferde fehlte absolut jede Blutung aus den
Gefä8sen, trotzdem ihre Lumina sichtbar und der Samenstrang
ganz frei gegeben war.)
Man wird mir vielleicht den Einwand machen, es sei
zweckmässiger, statt der zahlreichen Ligaturen nur eine an¬
zulegen und zwar an der blossgelegten Arterie des Samen¬
stranges selbst.
Ich habe dieses auch versuoht, war aber nach dem Ab¬
schneiden des Hodens genöthigt, mehrere spritzende Gefäss-
enden zu unterbinden. Es erklärt sich dieses aus dem be¬
kannten Verhalten der Arterie, die sioh mitunter theilt, wo¬
durch es leicht möglich wird, dass man bloss einen Ast in
die Schlinge bekommt. Uebrigens ist das Anlegen selbst
mehrerer Ligaturen schneller ausgeführt, als das Aufsuchen
und Isoüren der Arterie allein, besonders wenn das Pferd
etwas stärker anzieht.
Nachdem auch der zweite Hoden in gleicher Weise ent¬
fernt worden ist, richte ich nochmals mein Augenmerk darauf,
ob nicht etwa ein blutendes Gefäss übersehen wurde, reinige
den Samenstrang in der Höhle sorgfältig von Blut und hefte
dann die Hodensackwunde durch nahe an einander liegende
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408
Knopfnähte mit antiseptischem Materiale und zwar verwende
ich Catgut, da ich mich bei Benützung desselben um die
Nähte nicht weiter zu kümmern brauche.
Hat sich das Pferd von der Streu erhoben, so macht
sich mitunter im Hodensacke eine geringe Ansammlung von
Blut bemerkbar, das vielleicht in der Tiefe gegen den Leisten¬
kanal zu vorhanden war, (vorausgesetzt, dass man gut unter¬
bunden hat). Ich drücke in einem solchen Falle das Blut
zwischen den Näthen heraus und lege hierauf ein mit carbo-
lisirter Watte oder Jute bedecktes Suspensorium an.
Die Pferde bleiben die ersten Tage stehen und der Ver-
band wird nach Bedarf erneuert, hiebei aber immer der Ho¬
densack mit einem reinen in Carbolsäurelösung getauchten
dem Schwamme gereinigt.
In der Regel tritt schon am nächsten Tage eine Schwellung
des Hodensackes und des Schlauches auf, selbst in jenen Fällen,
die per primam intentionem heilten. Ich liess aber trotzdem
die Pferde stehen, weil ich glaube, dass durch die Bewegung
die Wundflächen nur gereizt werden und so die Heilung auf
dem ersten Wege gehindert wird.
Bisher habe ich 15 Pferde auf diese Weise castrirt
und hiebei viermal Heilung per primam intentio¬
nem auf beiden Seiten und zweimal auf nur einer
Seite erzielt. Bei den übrigen öffeneten sich die Hefte.
Trotzdem erlangte ich aber insofern doch günstigere Resultate,
als bei den früher hier angewendeten Methoden, weil ich
nichts Todtes in der Wunde hatte. Dementsprechend ging
auch die Heilung viel rascher vor sich, so dass die Beschaffen¬
heit der Operationsstelle schon nach Ablauf von 14 Tagen
eine derartige war, wie sonst ungefähr nach 4 Wochen.
Selbstverständlich ist in Fällen, in denen die Heilung per
primam intentionem nicht gelingt, in denen also eine eiternde
Wunde zurückbleibt, geradeso wie bei den andern Methoden
Gelegenheit zur Wundinfektion mit ihren weiteren Folgen
gegeben. Ich habe auch thatsächlich auf diese Weise einen
Castraten verloren.
Von allen Pferden liess ich schon vor der Operation und dann
bis zu ihrer Entlassung aus der Anstalt genaue Aufzeichnungen
über Temperatur, Puls und Athmen machen und stellte die
Curven graphisch dar. Jedoch lässt sich aus denselben etwas
Positives, eine Norm durchaus nicht entnehmen, indem sich
die grössten Verschiedenheiten zeigen.
So stieg beispielsweise bei einer Heilung auf dem ersten
Wege die Temperatur von 37,7 C. vor der Operation nach
409
derselben constant, bis sie am 4. Tage 40,2 erreichte und
von da an wieder fiel, während der Puls die ganze Zeit
zwischen 44 und 48 sich bewegte und der Athem von 14 bis 28.
Bei einer Heilung auf dem zweiten Wege stieg die Tem¬
peratur yon 38,2 nur bis 38,9, der Puls war zwischen 36
und 40. Die Respiration von 12 bis 16.
Bei einem Tollbluthengste zeigten wieder die drei Curven
eine grosse Uebereinstimmung. Die Temperatur stieg von
37,8 successive bis zum 4. Tag auf 39,2, der Puls von 36
auf 60 und die Respiration von 12 auf 28; Erscheinungen
die gewiss nicht sehr viel Hoffnung erweckten und doch trat
beiderseits Heilung per primam intentionem ein.
Wie man sieht, ist meine Art zu castriren nicht neu,
ich verwerthe nur bei alten Methoden die Errungenschaften
der Neuzeit und erziele damit Resultate, die meines Wissens
bis jetzt noch nicht erzielt wurden. Das veranlasst mich auch
den Collegen die Castration unter antiseptischen Cautelen an¬
zuempfehlen.
Einem etwaigen Einwurfe, dass selbe nur mit genügender
Assistenz auszuführen sei, muss ich widersprechen. Auch bei
den andern Methoden braucht man einen Gehilfen, der die
Zange zusammendrückt, die Kluppen bindet etc. So gut
man sich zu dieser Hilfeleistung eine Person abrichten kann,
wenn man schon auf die fachgemässe Hilfe eines Collegen
Yerzicht leistet und leisten muss, ebensogut kann man den
betreffenden Laien unterweisen, wie er die von dem Opera¬
teur mit der Pinzette gefassten Gefässenden unterbinden soll.
Dass die Operation selbst etwas längere Zeit in An¬
spruch nimmt, als das Anlegen von Kluppen, gebe ich gerne
zu, rechnet man aber bei letzterer Methode die Zeit hinzu,
die man zum Abnehmen der Kluppen benöthigt, so kömmt
es wohl auf das Gleiche hinaus.
Ansteckende Hausthierkrankheiten in Eisass - Lothringen
während des Monats September 1881. Wegen Rotz wurden 24
Pferde getödtet, von welchen bei der Sektion nur 2 rotzfrei be¬
funden worden sind; weiters stehen 17 |der Seuche verdächtige
Pferde unter Sperre und 150 der Ansteckung verdächtige unter
Beobachtung; 22 der getödteten Pferde treffen auf Lothringen, 2
auf Ober-Elsass. — Beim Rindvieh kam der Milzbrand 2 mal
zur Anzeige. — Die Maul- und Klauenseuche wurde in 1
Gemeinde durch Handelsvieh eingeschleppt. — Die Wuthkrank-
heit kam in 4 Kreisen bei 7 Hunden zur Anzeige, von einem
dieser Hunde wurden 2 Pferde und 1 Schwein gebissen.
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Ansteckende Hausthierkrankh eiten im König«
reiche Sachsen, welche im Monat Oktober 1881 amtlich eon-
statirt worden sind: Der Milzbrand ist in 3 Amtshauptmann¬
schaften, 6 Ortschaften, 7 Gehöften mit 101 Rindern und 1 Heerde
von 260 Schafen bei 7 Rindern und 121 Schafen aufgetreten; 6
Rinder und 108 Schafe sind verendet, 1 Rind wurde getödtet und
8 Schafe sind genesen. — An Rotz ist in 7 Gehöften, mit einem
Bestände von 18 Pferden, in 6 Orten von 3 Amtsh. 1 Pferd erkrankt
und polizeilich g^ödtet worden, 1 der Seuche und 14 der Ansteck¬
ung verdächtige Pferde stehen unter Sperre bezw. Beobachtung*
— Yon Lungenseuche sind 7 Gehöfte in 7 Orten von 5 Amtsh.
mit einem Bestände von 223 Rindern 12 Stück erkrankt und da¬
von 8 auf polizeiliche Anordnung und 4 vom Besitzer getödtet
worden. Yon den in früheren Monaten constatirten Seuchen
sind Milzbrand, Maul- und Klauenseuche und Schafpocken er¬
loschen, wegen Lungenseuche wurden in 3 Orten 48 Rinder ge¬
tödtet und ist die Schafräude durch Abschlachten der Herde getilgt.
Die Influenza der Pferde scheint in der Abnahme begriffen
zu sein.
In Schwaben und Neuburg während des Monats Octo-
ber 1881. Wegen Milzbrand sind aus 5 Ställen in 4 Ortschaften
zweier Amtsbezirke 10 Stück Rindvieh theils gefallen, theils noth-
geschlachtet worden. — Die Rotzkrankheit wurde bei3 Pferden
festgestellt, von welchen 2 aus 1 Stalle gefallen sind und 1 getödtet
wurde; 4 rotzverdächtige Pferde stehen unter Sperre. — In 1 mit
10 Rindviehstücken besetzten Stalle der Stadt Augsburg ist die
Lungenseuche zum Ausbruch gekommen, 3 kranke Kühe wur¬
den getödtet; die Seuche ist durch Handelsvieh von auswärts ein¬
geschleppt worden. — Bei 2 Pferden 1 Stalles wurde die R ä u d e
festgestellt. —
Stand der Yiehseuchen in der Schweiz nach dem
Bulletin No. 164 auf 1. Novbr. 1881. Die Maul- und Klauen¬
seuche ist dem Erlöschen nahe, am 1. Novbr. waren nur noch
in den Kantonen Waadt (15) und Graubünden (4) im Ganzen
19 Ställe verseucht, mithin 135 Ställe und 33 Weiden weniger als
am 1. October d. J. — An Milzbrand sind 7 Rinder, und zwar
in den Kantonen Thurgau 3, Bern 2, Luzern und St. Gallen je
1 Stück, gefallen. — Im Kanton Luzern wurde 1 rotzkrankes
Pferd getödtet. — In Langenthal ist 1 Pferd an Influenza ge¬
fallen, welches sich im Militärdienst inficirt hatte.
Ueber das Yorkommen von Trichinen und Finnen
bei den im Jahre 1880 in Preussen untersuchten Schweinen ist
dem vom Geh. Ober-Med.-Rath Dr. Eulenburg auf Grund amt¬
licher Quellen erstatteten Berichte u. A. folgendes zu entnehmen:
Yon 3,342,303 untersuchten Schweinen sind in 805 Gemeinden
2284 trichinös und 11379 mit Finnen behaftet befunden worden,
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es kommt somit auf 1460 Schweine ein trichinöses und auf 293
ein finniges. Die Zahl der trichinös befundenen amerikanischen
Speckseiten und Schweinefleischpräparate beträgt 3030. Die mikro¬
skopische Fleißchbeschau ist von 18332 Fleischbeschauern bethätigt
worden.
(Anmerkung der Redaktion. Trotz dieses kolossalen, mit viel¬
fachen Belästigungen verbundenen sanitätspolizeilichen Apparates
sind inmitten der Bezirke, in welchen die mikroskopische Fleisch¬
beschau obligatorisch ist, zahlreiche Fälle von Trichinose beim
Menschen vorgekommen (von denen gegen 200 Erkrankungen mit
5 Todesfällen bekannt geworden sind), welche den Beweis liefern,
dass die Trichinenschau keine Gewähr bietet, den
Menschen vor Trichinose zu schützen.
Nachdem es jedoch eine bekannte Thatsache ist, dass richtig
gekochtes und gebratenes Schweinefleisch — auch wenn dasselbe
Trichinen enthält — für den Menschen unschädlich ist, mithin
diesen Schutz sich Jedermann selbst zu verschaffen vermag, so
dürfte es nicht Aufgabe der Polizei sein, hier präventiv einzu¬
greifen. Im Gegentheil macht die mikroskopische Fleischbeschau
— die thatsächlich genügenden Schutz vor Trichinose nicht bietet
— die Esser von rohem Schweinefleisch in dieser Unsitte nur um
so sicherer, weil sie bei denselben den Glauben erweckt, es sei
das untersuchte Fleisch unschädlich. Aus diesem Grunde wurde
die Einführung der obligatorischen Trichinenschau in Belgien und
Frankreich mit vollem Rechte abgelehnt. Th. A.)
Die Approbation der Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apo-
theker im deutschen Reich während des Prüfungsjahres 1880,81
ist nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. Oktober
d. J. von den zuständigen Zentralbehörden an 556 Aerzte, 16
Zahnärzte, 57 Thierärzte und 365 Apotheker ertheilt worden.
Namensverzeichniss der approbirten Thierärzte:
I. In Preussen: 1) Gosslau, G. P. R. aus Golzow; 2)
Schwärtzkopff, Olof, A. W. aus Ostrometzko; 3) Klipstein,
L. R. E. Th. aus Bollstedt; 4) Boeckel, August aus Erfurt; 5)
Buch, Joh. aus Hingerath; 6) Duvinage, K. O. aus Pasawalk;7)
Drews, Ferd. aus Oldesloe; 8) Disselhorst, Rudolf aus Rin¬
teln; 9) Feuorhack, August aus Wichmannsdorf; 10) Hirse¬
mann, Emil aus Angermünde; 11) Hain, K. H. W. aus Kro-
toschin; 12) K oh ring, Albr. aus Grossenmarpe; 13) Krause,
Franz aus Wischke; 14) Kublinski, Max aus Kiebel; 15)
Langer, J. B. A. aus Neisse; 16) Michalick, Richard aus
Bachmann, 17) Müller, Otto aas Werben in der Altmark; 18)
Peters, Otto aus Notzendorf; 19) Rupprecht, Bernh. B. aus
Treffurt; 20) Rom an u, Gg. aus Pogum; 21) Struve, Dietrich
aus Benndorf; 22) Schmidt, Heinrich aus Schwanbeck; 23)
Schmidt, Jos. aus Roewersdorf; 24) Straehler, J. K. G. aus
Breslau; 25) Schnitze, F. K. R. aus Aschersleben; 26) Schlake,
Hch. aus Mehnen; 27) Tobolewski, Frz. R. aus Gr. Birglau;
k
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' ji 1 1 n iUfT^
28) Tetzner, Kuno aus Langensalza; 29) Yaerst, Gust. aus
Wengern; 80) Lehmann, G. R. K. aus Jüterbog; 31) Post,
R. P. Fr. aus Johannisberg; 82) Wilden P. Jos. aus Lützerath; 83)
Henkel, Aug. aus Breitenworbis; 34) Bus er, Wilh. aus Schon¬
berg; 35) Schlitzberger, E. A. Hch. aus Vernawahlshausen.
II. In B ay er n. 1) E d er, Lorenz aus Frauenholzen; 2) E n g e 1-
mayr, Gg. aus Dachau, 3) Hellberg, Frch. aus Würzburg;
4) Kronburger, Frz. aus Rögling; 5) Preohtl, Lorenz aus
Guttenstetten; 6) Saurer, Jos. aus Passau; 7) Sohulz, Adam
aus Leutershausen; 8) Schumann, Gottl. aus Bechhofen; 9)
Schwäbel, Xav. aus Eyerwang; 10) St enger, Joh. aus Preun-
schen; 11) Stoss, Anton aus München; 12) Welz, Jacob aus
Offenburg; 13) Wille, Karl aus Mindelheim.
III. Im Königreich Sachsen: 1) Graf, Osk. CI. aus
Gombsen bei Dresden; 2) Kleinpaul, Frz. Th. aus Bernsdorf
bei Lichtenstein; 3) Pusch, Fr. J. G. aus Pförten in der Nieder¬
laussitz; 4) Schwartz, Hch. F. aus Berlin; 5)Prietsch, Frch.
B. B. aus Leipzig; 6) Schmidt, Feh. E. aus Weinsdorf bei
Mittweida.
IY. In Württemberg. 1) Klages, Herrn, aus Eira, Prov.
Hannover; 2) Krassei, Bich, aus Stuttgart.
Y. In Hessen. Kroll, Ludg. aus Frohnhausen bei Batten¬
berg. - ' j . - t (D. R.-Anz.)
Das Ergebniss der Prüfung behufs Erlangung
der Funktion eines amtlichen Thierarzt'es in Bayern
pro 1881 ist folgendes: von den 23 Candidaten, welche die Ad¬
mission erhielten, sind 2 vor Beginn der Prüfung zurückgetreten,
von den 21, welche sich der Prüfung unterstellten, erhielt die
Hauptnote I. ein Candidat, 6 erhielten die Hauptnote II, 12 die
Hauptnote III. und 2 die Hauptnote IV.
Personalien.
Der Unterzeichnete sucht eine Stelle als Assistent bei einem Herrn
Bezirksthierarzt. Jacob Stetter, prakt. Thierarzt in Beuren,
Post Pfaffenhofen a/Both.
Dem DistriktsthierarzteMax Findt zu Monheim wurde die Distrikts-
thierarztstelle in Türkheim und dem praktischen Thierarzte Earl Wank-
müller die Distriktsthierarztstelle in Pfaffenhausen, Bez.-A. Mindelheim,
übertragen.
Den Herren Collegen im bayr. Walde von Kötzting bis Wegscheid
verbindlichen Dank für die prompten und saohgemässen Mittheilungen
in Betreff der Lungenseuohe.
Passau. Auer, Controlthierarzt
Aus der Pfalzl Letztes Kränzchen WestriVher Thier¬
ärzte pro 1881 am 1. Dezember bei Jänisch in Kaiserslautern.
Zur gefälligen Erinnerung.
Verantwortliche ttedaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Eaokl u. Lochner
Verlag von Wilh. Lüde ritz in Augsburg.
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
beraoigcgoben von
Th. Adam in Angbburg.
XXY. Jahrgang. N* 47. November 1881.
Inhalt: Protokoll über die Versammlung des thierärztlichen Provin-
ziaivereins für Posen. — Die deutsche Viehzucht- und Herdbuch-
Gesellschaft. — Rinderpest. — Das Militärveterinärwesen in Preussen
betr. — Amtliche Eigenschaft der Triobinenschauer. — Literatur.
— Personalien. — Bücheranzeige.
Protokoll der 2. General-Versammlung des thierärzt¬
lichen Provinzial-Vereins für Posen.
Abgehalten am 9. Oktober 1881 im Mylius-Hötel zu Posen.
Die zahlreich besuchte Versammlung wurde von dem Vor¬
sitzenden, Herrn Departements - Thierarzt und Veterinär-Assessor
Rüffert-Posen, eröffnet. Nachdem der 1. Gegenstand der Tages¬
ordnung „Geschäftliche Mittheilungen tt kurz erledigt worden war,
wurde zunächst zur Wahl eines Delegirten zum „Deuts chen Veterinär¬
rath“, sowie eines Stellvertreters desselben geschritten und hierbei
durch Acclamation gewählt: als Delegirter: Herr Departements-
Thierarzt Rüff ert-Posen, als Stellvertreter: Herr Departements-
Thierarzt Schmidt - Bromberg.
Sodann referirte Herr kgl. Korps-Rossarzt Gross-Posen über
„Haarkrankheiten des Pferdes.“ Der sehr interessante
Vortrag stützt sich auf einen Bericht des k. Ober-Rossarztes Hm.
Engel-Sprottau, nach welchem im Herbste des vergangenen
Jahres unter den Pferden des niederschlesischen Feld - Artillerie-
Regiments eine eigentümliche Erkrankung der Schweifhaare be¬
standen habe, welche nicht allein auf andere Pferde, sondern auch
auf Menschen übergegangen sei. Diese Erkrankung, zu welcher
die schwarzen Schweife der Braunen und Rappen eine besonders
grosse Disposition zu besitzen scheinen, manifestire sich in knöt¬
chenartigen, grau-weissen Auftreibungen der einzelnen Haarschafte,
wobei der Schweif selbst wie gepudert erscheine. Diese Auftreib-
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ungen seien, wie die Untersuchungen ergeben haben, durch kleinste
Kngelbacterien (Micrococcen) bedingt, welche die Rinde des Haares
bis zum Mark durchdringen und hier sich bis zu einer gewissen
Grenze vermehren. Es sei bis jetzt noch nicht gelungen, diese
Bacterien zu einem bestimmten Pilz heranzubilden. Was die Be¬
handlung anbelange, so habe sich (10 bis 20 %) Karbolöl noch am
besten bewährt. Der Herr Vortragende spricht schliesslich die
Vermuthung aus, dass die sogenannten „Rattenschweife“ der Pferde
in einzelnen Fällen vielleicht auch auf Infektion durch pflanzliche
Organismen zurückzuführen sein dürften.
An der Discussion über diesen Gegenstand betheiligten sich
namentlich die Herren Kreisthierarzt J a c o b - Schroda und Grenz-
und Kreisthierarzt Bertelt-Ostrowo. Ersterer hat Fälle die¬
ser Mycose sowohl bei Pferden, wie bei Menschen beobachtet und
die Haarknoten, welche sich beim Pferde im Schweife, der Mähne
und dem Schopfe, beim Menschen im Barte gezeigt haben, einer
genauen mikroskopischen Untersuchung unterworfen. Hierbei hätten
sich Micrococcen stets nachweisen lassen. Die Behandlung stosse
desshalb auf so grosse Schwierigkeiten, weil die Pilzkeime sich mit
Vorliebe in der Nähe der Haarwurzeln ansiedelten; bei einiger
Energie sei indess mittels Applikation des Phenylspiritus sichere
Heilung zu erzielen. Auch beim Menschen habe sich, wie Redner
zu beobachten die Gelegenheit gehabt, dieses therapeutische Ver¬
fahren ausserordentlich gut bewährt. Herr Bertelt-Ostrowo be¬
tont die Eigenthümlichkeit der in Rede stehenden Haarkrankheit,
namentlich gern den Grund des Schweifes heimzusuchen und
erinnert bei dieser Gelegenheit an ein in der Wiener „Revue für
Thierheilkunde und Thierzucht“ jüngst erschienene Arbeit des Hrn.
Prof. Dr. Pflug-Giessen, nach welcher dieser Forscher eine Er¬
krankung des Schweifes durch, aus dem Blinddärme des Pferdes
gewanderte Oxyuren (Oxyurus curvula), beobachtet habe.
Bevor zu dem folgenden Gegenstände der Tagesordnung ge¬
schritten wird, erbittet sich das Wort Herr Korps-Rossarzt Gross
zu einer kurzen Mittheilung über die in Deutschland und Frank¬
reich während des Frühjahrs und Sommers dieses Jahres unter den
Pferden sehr verbreitet gewesene Seuchenkrankheit, welche unter
dem Namen „Influenza“ bekannt, neuerdings aber von Herrn Pro¬
fessor Dieckerhoff-Berlin von dieser getrennt und mit dem
Namen „Staupe der Pferde“ (Jnfluenza erysipelatosa s. Febris
catarrhalis epidemica contagiosa Equorum) [vergl. A d a m ’s Wochen-
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schrift Jahrgang XXV. Nr. 85] belegt worden sei. Die Versamm¬
lung erklärte sich mit der hierauf gemachten Bemerkung des Hrn.
Kreisthierarzt R einem an n-Krotoschin, nach welcher eine be.
stimmte Grenze zwischen der eigentlichen Influenza oder Brust¬
seuche des Pferdes (Pleuro-Pneumonia infectiosa) und der „ Staupe
der Pferde* kaum gezogen werden könne, zum grössten Theil ein¬
yerstanden, ist indess andererseits mit Herrn Departements - Thier,
arzt Schmidt-Bromberg der Ansicht, dass die DieckerhofFsche
Arbeit durchaus dazu angethan sei, ein weiteres Interesse für das
Studium dieser Infectionskrankheit zu erwecken.
Hierauf referirt Herr k. Kreisthierarzt Hau c k o 1 d - Fraustadt
über den 4. Gegenstand der Tagesordnung: „Die Tuberkulose
des Rindes vom sanitätspolizeilichen Standpunkte.*
Redner zieht in den Kreis seiner Betrachtung speciell die sogen. „Perl¬
sucht*, deren Wesen trotz aller Bemühungen, besonders auf dem
Wege des Experiments, noch immer nicht, auch nur annähernd
bekannt geworden sei. Während einzelne Forscher diese Krank¬
heit zur Tuberkulose zählen, halten sie Andere für eine „Sarco-
matose* und noch Andere für eine Krankheit eigener Art. Daher
komme es denn, dass bezüglich der Geniessbarkeit des Fleisches
und der Milch perlsüchtiger Rinder z. Z. noch die allerverschieden-
sten Ansichten obwalten und in dieser Beziehung die abweichend¬
sten sachverständigen Gutachten abgegeben werden. Es frage sich,
welche Stellung die Thierärzte unter solchen Verhältnissen einzu-
nähmen hätten ? — Nach einer sehr lebhaften Discussion, an wel¬
cher sich namentlich die Herren Departementsthierarzt Schmidt-
Bromberg, Kreisthierarzt Frick-Rawitsch, Reinemann -Kroto-
schin und Heyne-Obornik betheiligen, spricht sich die Majorität
der Versammlung dahin aus, dass das Fleisch hochgradig perl¬
süchtiger Rinder unter allen Umständen von dem Konsum für Men¬
schen auszuschliessen sei, dass dagegen das Fleisch von Rindern,
welche nur in geringerem Grade mit dieser Krankheit behaftet und
noch gut genährt befunden würden, nur als minderwerthig, im
übrigen aber, namentlich im gekochten Zustande, als geniessbar er¬
achtet werden könne. — Was den Genuss der rohen Milch perl¬
süchtiger Kühe anbelangt, so wurde vom Herrn Kreisthierarzt
Hey ne-Obornik besonders hervorgehoben, dass auch nach den,
während der letzten Jahre in der kgl. Thierarzneischule zu Berlin
angestellten Versuchen immer noch der Verdacht bestehe, dass die¬
selbe schädlich wirke. Herr Professor Virchow habe daher mit
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Bezug hierauf in einem in der Berliner medizinischen Gesellschaft
am 10. März c. gehaltenen, von Herrn Prof. Dr. Schütz-Berlin
im Archiv f. w. u. pr. Thierheilkunde B. 6. veröffentlichten Vor¬
träge*) mit Recht gesagt: „Besteht aber ein solcher Verdacht, so
ist auch Grund vorhanden, vor dem Genuss derartiger Dinge sich
besonders zu wahren, und ich halte es für gerechtfertigt, wenn die
Sanitätspolizei den Verkauf perlsüchtiger Kühe verhindert und
die vorläufige Beschlagnahme derer anordnet, bei denen diese
Krankheit nachgewiesen ist.“ — Die Versammlung ist jedenfalls
der Meinung, dass es in hohem Grade erwünscht sei, die Versuche
nach dieser Richtung hin in möglichst grossem Massstabe fortzu¬
setzen. —
Wegen vorgeschrittener Tageszeit wird sodann der folgende
Vortrag des Herrn Kreisthierarztes Heyne-Obornik: „Die sogen,
periodische Augenentzündung des Pferdes“ (Iridochorioiditis specifica
Equorum) bis zur nächsten Sitzung hinausgeschoben und hierauf
der letzte Gegenstand der Tagesordnung durch die Aufnahme von
2 ordentlichen und 2 ausserordentlichen Mitgliedern erledigt.
Für die 3. Generalversammlung, welche im Mai des folgenden
Jahres in Posen stattfinden soll, wurde folgende Tagesordnung auf¬
gestellt: 1) Geschäftliche Mittheilungen. 2) Die periodische Augen¬
entzündung des Pferdes (Iridochorioiditis specifica Equorum) Referent
Herr Kreisthierarzt Heyne-Obornik. 3) Heber Jncubation der
Rotzkrankheit der Pferde. Referent Herr Departements - Thierarzt
Schmidt-Bromberg, Korreferent Herr Kreisthiersrzt Frick-Ra-
witsch. 4) Ueber Stomatitis pustulosa des Pferdes, Referent Herr
Kreisthierarzt Jacob-Schroda. 5) Mittheilungen aus der Praxis.
Hierauf wurde von dem grössten Theile der Anwesenden ge¬
meinschaftlich das Mittagsmahl in heiterster Stimmung eingenommen.
Der Schriftführer d. thierärztl. Provinz.-Vereins f. Posen.
Heyne, kgl. Kreisthierarzt.
Die „Deutsche Viehzucht- und Herdbuch-Gesell¬
schaft“ betr. gibt der nunmehrige neue Geschäftsführer der Ge¬
sellschaft, Herr B. Martini-Berlin (v. S. 314 d. Wochenschrift),
in Kr. 7 der Mittheilungen der Gesellschaft unter dem Titel: „Zum
Beginne“ folgende Erklärung bekannt: „Nachdem ich meine An¬
sicht über die Herdbuchfrage bereits wiederholentlich dargelegt,
sowie ein Vorbild für die Erforschung der Viehracen zu geben
und die Erspriesslichkeit von Zuchtbüchern auch für Rindvieh
*) Siehe auoh Woohensohrift 1880 S. 272 u. f.
417
durch eigene praktische Betätigung zu zeigen versucht, habe ich
geglaubt annehmen zu müssen, dass meine Berufung als Geschäfts¬
führer der deutschen Viehzucht und Herdbuch-Gesellschaft auf Grund
dieser meiner bekannten Stellung zur Sache erfolgt sei. Vielleicht
nicht allen Mitgliedern der Gesellschaft bekannt genug, will ich
dennoch zum Zwecke voller Klarheit nochmals kurz meine diesbe¬
züglichen Gedanken entwickeln.
Die Vererbung ist die Grundlage aller Züchtung.
Ein Thier vererbt seine Eigenschaften um so sicherer, einer
je grösseren Anzahl von Blutsverwandten, Seitenverwandten sowohl
wie Voreltern, dieselben Eigenschaften inne wohnten, je mehr also
hierdurch die Constanz dieser Eigenschaften als unveräusserliche
Eigenthümlichkeit der Familie, des Stammes, des Schlages, der
Kace, der Species u. s. w. bewiesen ist.
Aus dem nachgewiesenen Grade derartiger Constanz die Wahr¬
scheinlichkeit ermessen zu lassen, mit welcher ein Zuchtthier seine
Eigenschaften vererben werde, ist Zweck des Herdbuches.
Diesen Zweck kann ein Herdbuch nur erfüllen, wenn entweder
1) die Aufnahme in dasselbe davon abhängig gemacht ist, dass
das aufzunehmende Thier ganz bestimmte Eigenschaften be¬
sitze oder andere nicht besitze; oder
2) jedes aufzunehmende Thier wenigstens in Bezug auf die bei
der Züchtung in Betracht kommenden wesentlichsten Eigenschaf¬
ten genau und verläßlich charakterisirt werde; oder endlich
3) beide unter 1 und 2 aufgeführten Bedingungen vereint
werden.
Es genügt für den Zweck nicht, bloss allgemein hin ein Herd¬
buch für eine Race anzulegen, weil es keine Race gibt, in wel¬
cher gerade die Nutzungseigenschaften, auf welche es doch bei der
Züchtung hauptsächlich ankommt, unwandelbar wären.
Im ersten der so eben in Frage gestellten Fälle, Vorschrift
bestimmter Eigenschaften, würde der Zweck eines Herdbuches nur
unvollkommen erreicht werden, weil nur gewisse minimale Grade
der betr. Eigenschaften, wie Körpergrösse, Zugkraft, Geschwindig¬
keit im Laufen, Milchergiebigkeit, Schurgewioht etc. aufgestellt
werden könnten, das Mass also, in welchem diese Eigenschaften
überschritten würden, unbekannt bliebe, mithin jede Unterscheid¬
ung der aufgenommenen Thiere wegfiele. Viel besser würde der
beabsichtigte Zweck des Herdbuchs im zweiten Falle erreicht wer¬
den ; nur würde in diesem das Herdbuch durch Aufnahme minder-
werthigen Materials zu umfangreich werden, an Uebersiohtlichkeit
verlieren. Vollkommen entsprechend dagegen wäre die Massnahme
des dritten Falles: Stellung bestimmter Aufnahmebedingungen nach
Race, Körpergrösie, Nutzung und dazu Charakteristik der be¬
treffenden Thiere.
Hieraus ergeben sich für die nuizverheissende Anlage und
Führung eines Herdbuchs folgende Voraussetzungen:
1) muss die Race oder der Schlag, wofür das Herdbuch ge¬
schaffen wird, genau erforscht und beschrieben werden, um die
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der Race oder dem Schlage eigentümlichen Eigenschaften
und deren Constanz oder deren Variabilität festzustellen;
2) muss jeder Züchter, welcher die Aufnahme seiner Thiere in
das Herdbuch erstrebt, ein genaues Zuchtbuch mit den ent¬
sprechenden Hülfsbüchern (Futter-, Wäge-, Probemelk- etc.
Registern) führen, welches einerseits die Abstammung, anderer¬
seits die Eigentümlichkeit, insbesondere die Nutzbarkeit, die
Vorzüge und die Mängel jedes einzelnen Thieres zu verfolgen
ermöglicht; und
3) müssen unerschütterliche Garantien für die Wahrhaftigkeit des
Herdbuches sowohl wie der Zuchtbücher geschaffen werden.
Diese Grundanschauungen werden für meine THätigkeit als
Geschäftsführer der deutschen Viehzucht- und Herdbuch - Gesell¬
schaft leitend sein, sofern meine Fehlbarkeit nicht eines Besseren
belehrt wird, oder sofern mir von der Gesellschaft nicht Aufgaben
einer andern Richtung gestellt werden.
Uebrigen8 bin ich der Meinung, dass die deutsche Viehzucht-
und Herdbuch-Gesellschaft nur der Vorläufer einer allgemeinen
deutschen Landwirthschafts - Gesellschaft sein kann, deren Schwer¬
punkt auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Produktion aller¬
dings naturgemäss in die Pflege der Viehzucht fallen würde.“
Im Anschluss an Vorstehendes wird in Nr. 8 der Mitteil¬
ungen der D. Viehzucht- und Herdbuch-Gesellschaft von Herrn B.
Martini erklärt, dass von einen! einzigen Herdbuch
fortan nicht die Rede sein kann, sondern dass vielmehr
jede Gruppe eigenartigen Viehes (Race, Schlag) ihr eigenes Herd¬
buch haben müsse, derartige Herdbücher erst angelegt werden
können, nachdem über die Constanz der für die Züchtung wichtigen
Eigenschaften die erforderlichen Beobachtungen in genügender Zahl
und Dauer gewonnen worden sind. Demgemäss wurden Muster für
solche Zuchtbücher hergestellt und wird um Angebot und Nach¬
frage zu vermitteln ein centrales Adressbuch geschafft werden. Als
Beitrag zu den Herstellungskosten soll die Eintragung jeder Zucht
für Nichtmitglieder bei Pferden 30 M., bei Rindvieh und Schafen
20 M., bei Schweinen 10 M. betragen, für Mitglieder (deren Jahres¬
beitrag 10 M. beträgt) die Eintragung unentgeltlich sein. Anmeld¬
ungen mit den erforderlichen Angaben über Race, Schlag, Bestand,
Charakteristik der Herde, Wohnort (Bahnstation) des Besitzers
u. s. w. nimmt B. Martini, Geschäftsführer der Gesellschaft
(Berlin N., Schlegelstrasse 3a) entgegen.
Der Stand der Rinderpest in Oesterreich-Ungarn war nach
amtlichen Nachrichten Ende November d. J. folgender: In N i e-
derösterreich sind verseucht 9 Orte des Bezirks Mistelbach,
6 Orte des Bezirks Gross-Eüzersdorf, 2 Orte des Bezirks Koraeu-
burg. In Galizien 1 Ort des Bezirks Husiatyn.
In Russland ist die Rinderpest neuerdings ausgebrochen:
1) im Gouvernement Warschau in der Stadt Warschau, sowie
in Ezyste und in Korzeniowka, Kreis Warschau; 2) im Gouveme-
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ment Plock in Kosiewo, Kreis Plock und 3) im Gouvernement
Petrikau, in Krenzna, Kreis Petrikau.
Bezüglich des §. 19 der Bestimmungen über das Militär-
Veterinärwesen in Preussen vom 15 Januar 1874 (vide
Wochenschr. 1874 S. 194 u. f.) ist — in Abänderung des §. 18,1
der Rekrutirungsordnung vom 28. September 1875 — folgendes
Allerh. bestimmt worden: 1) Ein- und dreijährig Frei willige der
Cavallerie, Feld-Artillerie und des Trains, welche die Approbation
zum Thierarzt besitzen und die vorgeschriebene Prüfung im
Hufbeschlag bestanden haben, dürfen bei guter Führung und ent¬
sprechender dienstlicher Befähigung nach halbjähriger Dienstzeit
mit der Waffe zu ein-, bzw. dreijährig freiwilligen Unter-Ross¬
ärzten befördert werden. 2) Vorstehend bezeichnete einjährig
Freiwillige sind von der Zahlung der in der Anlage 6 zu §. 18 der
Rekrutirungsordnung vorgeschriebenen Entschädigung für die Be-
rittenmachung befreit. Werden sie aus Gründen, die ihnen selbst
zur Last fallen, nach sechsmonatlicher Dienstzeit nicht zu Unter¬
rossärzten befördert, so haben sie die Hälfte der für die Benutzung
der Dienstpferde vorgeschriebenen Entschädigung nachträglich zu
zahlen und für den Rest ihrer Dienstzeit auch die Pauschquanta
für Hufbeschlag und Pferdearznei, sowie die Rationsvergütung zu
erstatten. Im Unvermögensfalle finden die Vorschriften des §. 20,1
des Friedens - Geldverpflegungs - Reglements mit der Massgabe An¬
wendung, dass die General-Commandos ermächtigt sind, ihnen die
zu zahlenden Beträge ganz oder theilweise zu erlassen. Diese Be¬
stimmungen treten am 1. Oktober 1882 in Kraft. (D. R.-A.)
Die Untersuchung von geschlachteten Schweinen auf Trichinen
durch öffentlich angestellte Fleichbeschauer betr. hat — in Bezug
auf die rechtliche Bedeutung der Ober-Präsidial-Verordnung für die
Provinz Brandenburg vom 26. Mai 1880 — das Reichsgericht,
II. Strafsenat, durch Urtheil vom 20. Sept. d. J. folgende Entscheid¬
ung gefällt: Die in der Provinz Brandenburg öffentlich angestellten
Fleischbeschauer sind Beamte, und ihre zum Zwecke des Verkaufs
erforderlichen Atteste über die mikroskopische Untersuchung der
Schlachtstücke haben den Charakter amtlicher Atteste. Fleischbe¬
schauer, welche zwar das staatliche Exämen als Fleischboschauer
bestanden haben, aber nicht öffentlich angestellt sind, machen sich
daher wegen Amtsanmassung aus §. 182 des Strafgesetzbuches
strafbar, wenn sie gleichfalls Atteste über die von ihnen vorge¬
nommenen mikroskopischen Untersuchungen von geschlachteten
Schweinen zum Zwecke des Verkaufes ausstellen. (D. R.-A.)
Literatur.
Gemeinverständliche Anleitung znr Berechnung der Futtcr-
rationen (Futtermischungen) für Rinder, Schafe, Schweine
und Pferde. Zum Gebrauche in der landwirtschaftlichen
Praxis. Von Dr. Emil Pott, Privatdocent an der landw.
\
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Abtheilung der kgL technischen Hochschule in München.
München. Theodor Ackermann 1881. gr. 8. 82 S.
M. 1,50.
Wenn die . Fütterung der landwirtschaftlichen Hausthiere
eine rationelle sein und ökonomische Vortheile gewahren soll, muss
sich dieselbe auf die Kenntnisse des Nährwerthes der Futtermittel
an verdaulichen Nährstoffen stützen und für die Bestimmung der
Futterrationen der wirkliche Nährstoffbedarf zu Grunde gelegt wer¬
den. In der vorliegenden Brochüre sind sowohl die Theorie der
Ernährung nach chemisch-physiologischen Grundsätzen als auch die
chemische Zusammensetzung und der Nährstoffgehalt der Futtermittel
gemeinfasslich dargestellt, mit Beispielen der Berechnung von Futter¬
mischungen und Tabellen über den Gehalt der Futtermittel an
Trockensubstanz und Nährstoffen vervollständigt und ist desshalb diese
Schrift in den einschlägigen Kreisen der Beachtung sehr zu empfehlen.
Personalien.
Erledigt ist die Bezirksthierarztstelle für das Bezirksamt Karl¬
stadt. Bewerber um dieselbe haben ihre vorsehriftsmässig belegten
Gesuche bei der ihnen Vorgesetzten Kreisregierung, Kammer des Jnnern
bis zum 16. Dezember d. J. einzureichen.
Die Kreisthierarztstelle des Kreises Coesfeld (mit dem Amtssitze
in Coesfeld) ist erledigt. Es wird beabsichtigt, diese Stelle mit dem
1. Februar k. J. zu besetzen. Der anzustellende Kreisthierarzt bezieht
neben dem Staatsgehalt von jährlich 600 M. noch für die Ueberwaohung
von circa 51 im Kreise Coesfeld stattfindenden Viehmärkten ca. 655 M.
30 Pfg. Gebühren aus Comunalfonds. Qualificirte Bewerber um diese
Stelle wollen ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Zeugnisse und eines
kurzen Lebenslaufes bis spätestens zum 15. Januar k. Js. bei uns ein-
reiohen. Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern.
v. Viebahn.
Die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt K iss in gen
wurde dem Bezirksthierarzte Joh.Büttelin Karlstadt verliehen.
Gestorben ist der Stabsveterinär a. D. Christ. Nuss er zu Augs¬
burg an Lungenentzündung im 44. Lebensjahre.
BOcher-Anzcige.
Verlag von August Hirsehwald in Berlin.
Soeben erschien:
Systematischer Grundriss der Zoologie.
Für den Gebrauch an höheren Lehranstalten, sowie zum Selbstunterricht
bearbeitet von 0. Lubarsch.
Erster Theil. W irbelthiere.
gr. 8. Preis: 2 Mark.
Die Monatsversammlung des thierärztlichen Vereins in München
findet Dienstag den 29. November d. J. Nachm. 2 Uhr in der Restau¬
ration Roth (Neuthurmstr.) statt Tagesordnung: Milsbrand und Wild¬
seuche. Referenten: Prof. Faser und Bez.-Th. Putscher.
Verantwortliche Uedacüon: Th. Adam in Augsburg.— Drnok von &aok) n. Locliner
Verlag von Wilh. Lttderit* in Autrwhurc.
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
her&uagegeben von
Tli. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N= 48. December 1881 .
Inhalt: Befugniss der Geatütsvorstände in Bayern zur Abwehr und
Unterdrückung von Viehseuchen. — Verhandlungen des thierärzt¬
lichen Vereins in München. (Seuchenhaftes Verwerfen der Kühe.)
— Lungenrotz. — Chinolin Ersatzmittel für Chinin. — Einfuhr von
Schweinefleisch nach Finnland. — Literatur. — Personalien. —
Bücluranzeige. — Offene Correspondenz.
Die Befugnisse der Gestütsvorstände zur Abwehr und
Unterdrückung von Viehseuchen betr.,
ist vom k. b. Staatsministerium des Jnnern (in dessen Amtsbl. Nr.
33) unterm 9. November d. J. an die k. Kreisregierungen, K. d. J.,
Distrikts- und Ortspolizeibehörden, dann an die k. Landgestüts-
Verwaltung, die k. Bezirks - Gestütsinspektionen und die k. Ge¬
stütsdirektion dos Kreisgestüts der Pfalz, sowie an die beamteten
Thierärzte nachstehende Entschliessung ergangen:
Anlässlich des Auftretens einer übertragbaren Seuche bei
einem ‘Landgestütsbeschälhengste wnrde die Frage angeregt, ob die
in §. 11 der Allerhöchsten Verordnung vom 23. März 1. Js., den
Vollzug des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung
von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 und des bayer. Ausführnngs-
gesetzes hiezu vom 21. März 1881 betr., den Vorständen der
Staatsgestüte ertheilte Befugniss sich auch auf die während der
Deckzeit auf besonderen Beschälstationgn aufgestellten Landgestüts-
Beschälhengste erstrecke.
In §. 3 Abs. 1 und 2 des erwähnten Reichsgesetzes ist den
Gestütsvorständen eine Exekution insoweit zugestanden, als ledig¬
lich das Eigenthum der Gestütsverwaltung in Frage steht und als
es sich um Pferde handelt, welche in den Gestüten aufgestellt
sind. Da hingegen bei dem Auftreten übertragbarer Seuchen unter
dem Pferdebestande einer Beschälstation das Eigenthum der Pferde¬
züchter, welche mit ihren Stnten die Beschälstation besuchen, mit
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betroffen wird und die in Frage stehenden Pferde während der
Deckzeit nicht in einem Gestüte, sondern in der Regel in Privat-
Stallungen aufgestellt sind, so muss im Hinblicke auf den Wortlaut
des §.11 der erwähnten Allerhöchsten Verordnung bei dem Aus¬
bruche übertragbarer Seuchen unter den Landgestütsbeschälhengsten
für die Dauer ihrer Verwendung auf den Beschälstationen die
Zuständigkeit der Polizeibehörden als gegeben erachtet werden.
Nachdem es aber andererseits im Interesse der Gestütsleitung liegt,
von dem Vorkommen von Seuchen und von seuchenpolizeilichen
Massnahmen auf den Beschälstationen möglichst rasch Kenntniss zu
erhalten, so werden die Distriktspolizeibehörden angewiesen, von
dem Ausbruche einer übertragbaren Seuche oder von dem Ver¬
dachte eines Seuchenausbruches unter den auf einer Beschälstation
aufgestellten Gestütshengsten, sowie von den bezüglich solcher
Hengste getroffenen voterinärpolizeilichen Anordnungen der ein¬
schlägigen k. Bezirks-Gestüts-Jnspektion bezw. der k. Gestütsdirek¬
tion in Zweibrücken mit thunlichster Beschleunigung, in dringenden
Fällen telegraphisch, Kenntniss zu geben. Ueberhaupt werden die
Polizeibehörden nicht unterlassen, sich gegebenenfalls mit den ge¬
nannten Behörden der k. Landgestütsverwaltung jederzeit in’s Be¬
nehmen zu setzen und dem Interesse der Landgestütsverwaltung,
soweit diess nach Lage der Sache und nach den bestehenden Vor¬
schriften zulässig ist, Rechnung zu tragend
Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München.
Zu der auf den 29. Januar d. J. anberaumten Sitzung hatten
sich 26 Vereinsmitglieder und zwei Gäste eingefunden; einige Mit¬
glieder entschuldigten ihr Nichterscheinen.
Der Vorsitzende eröffnete die Versammlung zur festgesetzten
Zeit und ertheilte nach einigen geschäftlichen Mittheilungen Herrn
Direktor Franck das Wort zur Erstattung seines auf der Tages¬
ordnung stehenden Vortrages 1 ?*) „Ueber das seuchenhafte
Verwerfen der Kühe. u Redner führt einleitend an, dass das
Verwerfen der Kühe in neuerer Zeit in besorgnisserregender Weise
zunehme und besonders in den Stallungen grosser Viehbesitzer, in
welchen die diätetische Behandlung der Thiere meist nichts zu
*) Dieser Vortrag ist seinem ganzen Umfange nach in der ^Deut¬
schen Zeitschrift für Thiermedicin u von Bo Hing er und Franck i VIL
Band S. 16 u. f.) im Druck erschienen.
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423
wünschen lasse, auftrete. Ueber das seachenhafte Verwerfen be¬
stehe zur Zeit die wünschenswerte Klarheit noch nicht, dasselbe,
ebeoso wie die weisse Ruhr der Kälber und die Euterentzündungen
seien Krankheitszustände, welche auf die Erfolge der Rindvieh-
zucht nicht unerheblich einwirken, so dass dieselben bis zu ihrer
näheren Erforschung nicht von der Tagesordnung verschwinden
sollten. Derselbe geht von der Ueberzeugung aus, dass eine nüch¬
terne Beobachtung und Aufzählung von Seuchengängen des Ver.
Werfens mehr Licht in die Sache zu bringen vermöge, als zahl¬
reiche Versuche, deren Durchführung ohnehin auf unüberwindliche
Schwierigkeiten stossen würden. Referent erachtet das seuchen-
hafte Verwerfen für eine Infektionskrankheit, die mit
dem Abortus, als Folge des Genusses gewisser verdorbener, mit
Pilzen verunreinigter Futtermittel etc. nicht verwechselt werden
dürfe, aber immerhin von dem nicht infektiösen Verwerfen schwer
zu untercheiden sei.
Zunächst falle die grosse Ausdehnung, die das seuchenartige
Verwerfen erreiche, auf; es könne in kurzer Zeit der ganze Be¬
stand eines Stalles verkalben, ohne dass eine bestimmte Ursache
nachgewiesen zu werden vermöge. Während beim sporadischen
Abortus die Auestossung der Frucht plötzlich, ohne besondere Vor¬
boten eintrete, kündige sich der infektiöse Abortus durch lebhaf¬
tere Rothe und kleine Hirsekorn grosse Knötchen in der Scheide¬
schleimhaut und einen 2 — 3 Tage vor der Ausstossung der fast
ausnahmslos todten Frucht spärlichen, gelb-röthlichen Scheiden¬
fluss an, der den Schweif und die äusseren Geschlechtstheile be¬
schmutze. Die Ausstossung der Frucht erfolge ohne besondere
Beschwerden; der Appetit sei dabei ganz unverändert. Häufig
würden etwa 8 Tage vor dem Abortus Veränderungen an der
Milch, ähnlich wie während der Colostralperiode, bemerkt, deren
Menge sei vermindert und dieselbe gerinne beim Sieden.
Es wurden nun vom Vortragenden die Ansteckungsstoffe oder
Träger desselben, der Weg, auf welchem die Infektion erfolge, die
Mittel zur Abhülfe (Verstellen der Kühe, Desinfektion des Stall¬
bodens, der Wände, der Geräthe mit Carbolsäure, Aetzkalk u. s. w.)
in eingehender Weise besprochen und dabei erwähnt, dass in allen
diesen Punkten bis jetzt die Nachweise noch nicht genügend fest¬
gestellt seien.
Schliesslich legte Referent einen Fragebogen vor, welcher
diejenigen Punkte enthält, die bei dem Vorkommen des seuchen-
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424
artigen Verwerfens einer besonderen Berücksichtigung verdienen,
nämlich:
1) Bezüglich der Entstehung der Seuche. Wie kam
der erste Fall von Verwerfen im Stalle vor ? Wurde die Kuh von
aussen eingeführt, war der Zuchtstier verdächtig? Kamen im
Stalle vor oder gleichzeitig mit dem Abortus Fälle von Euterent¬
zündungen, Ausfaulen der Nachgeburt, Nabelentzündungen und
weisser Ruhr vor ? Herrscht in der Umgegend seuchenartiges Ver-
kalben und lässt sich in irgend einer Weise an eine Einschleppung
denken ?
2) Den Verlauf der Abortusseuche betr. Fand die
Weiterentwicklung von Thier zu Thier statt, oder geschah dies in
unregelmässiger Weise? In welchem Alter werden die Früchte
abortirt? Waren in den Eihäuten, den Fruchtwässern oder den
abortirten Früchten selbst pflanzliche Parasiten nachweisbar?
Welche Erscheinungen bot der Abortus dar? Abortirte eine Kuh
öfters als einmal? Kamen neben Abortus Frühgeburten vor? Be¬
standen bei Frühgeburten, ähnlich dem Abortus, vor dem Abgänge der
Frucht, Scheidenausflüsse? Waren die lebend geborenen Jungen gesund ?
3) Hinsichtlich der Tilgung der Krankheit. Welchen
Erfolg hatte die Verstellung und wie wurde sie vorgenommen?
Mit welchen Mitteln und in welcher Weise und mit welchem Er¬
folge wurde die Desinfektion vorgenommen? Wie war der Stall
und besonders der Stallboden beschaffen?
Der Vorsitzende dankte Herrn Franck für die sachgemässe
Einleitung des vorliegenden Berathungsgegenstandes und eröffnete
die Diskussion mit dem Beifügen, dass der vorgelegte Fragebogen
als Grundlage für das weitere Vorgehen in der Erforschung der
fragl. Krankheit benützt werden möge.
An der Diskussion betheiligten sich die Herren: Putscher
Adam jun«, Ableitner, Göring, Sondermann, Hartl¬
meier und der Referent.
Nachdem Hr. Sondermann mehrere neuere und verbesserte
Gegenstände, insbesondere eine Kummetunterlage, Schlinge zum
(schmerzlosen) Einfangen von Hunden, Maulgatter *) zur Ansicht
vorgelegt und erläutert hatte, fand Schluss der Sitzung statt. D.
*) Denjenigen Herren Collegen, welche sioh für den vorgezeigten,
empfehlenswerten Maulgatter interessiren, wird bekannt gegeben, dass
derselbe in der Instrum entenfabrik von H. Hauptner in Berlin, 8. W.
Charlottenstrasse 74 um den Preis von 16 Mark zu beziehen ist.
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425
Die Ausführung des Kaiserschnitts bei einer Kuh.
Im Anschlüsse an die Mittheilung unter vorstehendem Betreffe
in Nr. 40 dieser Wochenschrift glaube ich in Kürze bekannt geben
zu sollen, dass ich diese Operation schon öfters ausführte, wobei
ich im Gegensätze zu College Herz, welcher dem Thiere durch
Oeffnung der Halsgcfässe die Schmerzen ersparen will, die Kuh
durch einen Schlag auf den Kopf betäuben lasse; hierauf führe
ich den Schnitt aus, wobei ich die Nabelschnur nicht abreisse, son¬
dern unterbinde.
Diese Manipulation hat folgende Vortheile:
1) Das Thier verspürt nichts von der Operation;
2) letztere kann man mit der nöthigen Buhe ausführen, indem
5) eine gefahrbringende Blutung, welche bei Sörungen wäh¬
rend der Operation, bei Zwillingen und insbesondere bei
Kälbern von wassersüchtigen Kühen gar nicht zu unter¬
schätzen ist, unterbleibt.
Ist die Operation beendigt, dann erst lasse ich das Mutter¬
thier abstechen.
Gmünd. J. M* Ostertag, Oberamtsthierarzt.
Das Vorkommen des sogen. Lungenrotzes betr. hat
die k. technis che Deputation für das Veterinär wesen
in Preussen unterm 25. Oktober d. J. an sämmtliche Herren
Departements- und Kreisthierärzte das nachstehende Circular (Nr. 6)
erlassen:
„Nach dem während der letzten Jahre gesammelten statistischen
Material über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten
hat es den Anschein, dass die Rotz-Wurmkrankheit in der Form
des ausschliesslichen Lungenrotzes — d. h. mit rotzigen Veränder¬
ungen lediglich in der Lunge ohne irgend welche rotzige Veränder¬
ungen in den Nasenhöhlen oder der Haut — häufiger vorkommt,
als die früher gemachten Erfahrungen annehmen Hessen.
Da es für die zur Unterdrückung der Rotz - Wurmkrankheit
erforderlichen Massregeln von grossem Interesse ist,' das numer¬
ische Verhältniss der Fälle von ausschliesslichem Lungenrotz zur
Gesammtheit aller Rotz-Wurmerkrankungen genauer zu kennen, so
ersuchen wir Sie vom 1. Januar k. J. ab: in der Colonne „Be¬
merkungen“ Ihrer Tabellen zur Viehseuchen-Statistik durch den
Zusatz „ausschliesslich Lungenrotz“ anzugeben, bei wie vielen
Pferden rotzige Veränderungen ledigHch in der Lunge gefunden
wurden, während die Nasenhöhlen oder die Haut von solchen
Veränderungen vollständig frei waren.
Dieser Zusatz ist bei jedem einzelnen Rotz - Wurmausbruoh,
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426
über welchen Sie in den Tabellen zur Viehseuchen - Statistik be¬
richten, zu machen, sobald Sie Fälle von auschliesslichen Lungen¬
rotz beobachtet haben. Nur in solcher Weise kann die Zahl
lungenrotzkranker Pferde im Verhältniss nicht nur zu den Rotz¬
fällen in den einzelnen verseuchten Pferdebeständen, sondern auch
zur Gesammtheit aller Rotzerkrankungen zweiffellos ersichtlich werden.
Wir richten ferner an Sie das Ersuchen, zur Vervollständigung
des statischen Materials in den Tabellen zur Viehseuchen-Statistik
stets die Fälle zu bezeichnen, in denen das Vorhandensein der
Rotz-Wurmkrankheit bei auf polizeiliche Anordnung getödteten
verdächtigen Pferden durch die Section nicht bestätigt wurde.“
Chinolin als wichtiges und wohlfeiles Ersatz¬
mittel für Chinin. Das Chinolin ist ein Bestandtheil des
Steinkohlentheers; es kann u. A. auch gewonnen werden bei der
Destillation von Chinin, Cinchonin mit Alkalien und wird synthe¬
tisch erhalten durch Erhitzen von Anilin oder Nitrobenzol mit
Glycerin bei Gegenwart eines wasserentziehenden Mittels. Das
Chinolin stellt eine ölige, stark-lichtbrechende, bei 228° C. sied¬
ende Substauz dar, die in Wasser unlöslich, dagegen in Alkohol,
Aether, Chloroform, Benzin etc. leicht löslich ist. Mit Säuren bil¬
det es zerfliessende, schwer krystallisirbare Salze. Eine Ausnahme
hievon bildet das weinsaure Salz — Chinolin um tartaricum — welches
in seidenartig glänzenden Krystallchen gewonnen wird, gegen
Feuchtigkeit der Luft vollkommen beständig, dabei genügend in
Wasser löslich ist, leicht nach bitteren Mandeln riecht und einen
etwas brennenden, dem Pfeffermünzwasser ähnlichen Geschmack
besitzt.
Dieses Präparat ist es nun, welches sich vorzugsweise zum
inneren medicinischen Gebrauche eignet. Bei der Prüfung auf
dessen physiologische Eigenschaften und Heilwirkungen hat sich
ergeben, dass es in die Blutbahn gebracht, die Temperatur be¬
trächtlich herabsetzt, in 2 pCt. Lösung die Entwicklung der Bak¬
terien verhindert und ein stärkeres Antisepticum ist als salizylsaures
Natron, Carbolsäure, Chinin, Borsäure, Kupfervitriol und Alkohol.
In 1 pCt. Lösung vernichtet es die Gerinnungsfähigkeit des Blutes
und drückt ebenso wie das Chinin die Gerinnungstemperatur des
Eiweisses herab.
Mit der Temperaturverminderung findet auch ein Abnehmen
der Athemfrequenz statt.
Das Chinolinum tartaricum ist im Allgemeinen in therapeutischer
Beziehung angezeigt wie das Chinin und wird auch ungefähr in
derselben Weise und Gabe verabreicht wie letzteres. Bei Inter-
mittens erhalten Erwachsene 1 Grm. 8 Stunden vor dem Anfalle
auf 2—3mal als Pulver in Oblaten oder in Lösung. Bei empfind¬
lichem Magen tritt nach jeder Gabe leicht Brechreiz ein, der durch
1 Löffel voll Citronensaft oder Eisstückchen bekämpft wird. Da Chino¬
linum tartaricum 5mal billiger ist als Chinin (1 gr. ca. 10 Pfg), so em¬
pfiehlt sich dasselbe auch in Fällen, in denen das Chinin angezeigt
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fee.«*
42 ?
ist, versuchsweise bei Thieren anzuwenden. (Die chemische Fabrik
von Hofmann und Schotensack in Ludwigshafen a. Eh. stellt
auf besonderen Wunsch beliebige Verbindungen oder Derivate des
Chinolin zur Verfügung.) (Pharm. Ztg. Nr. 84.)
Das Verbot der Einfuhr von Schweinefleisch und
Schweinefleischfabrikaten aus dem Auslande für Finn¬
land vom Januar 1877 ist durch Verordnung des Senats vom 30.
August d. J. dahin modificirt worden, dass die Einfuhr von deut¬
schem Schweinefleich nach Finnland bis auf Weiteres unter der
Bedingung gestattet sein soll, dass an jedem einzuführenden Stücke
ein von der zuständigen Behörde ausgestelltes Attest über Trichi¬
nenfreiheit befestigt sein muss. (D. R.-A.)
Literatur.
Handbuch der thierärztlichen Chirurgie von Professor H. V.
Stockfleth, Lektor an der k. Thierarznei- und landwirth-
schaftlichen Hochschule in Kopenhagen. Aus dem Dänischen
übersetzt von Chr. Steffen, Thierarzt I. Classe in Kiel.
Sechste Lieferung. II. Theil 2. Heft. Mit 24 in den Text
gedruckten Holzschnitten. Leipzig, 1881. C. A. Koch’s Ver¬
lagsbuchhandlung. gr. 8. Seite 225—360. 4 M.
Das vorliegende 2. Heft des II. Bandes dieses gediegenen
Werkes umfasst als zweite Abtheilung die Krankheiten des Halses
und zwar jene der Schleimsäcke des Halses und des Kehlganges,
ferner die der Schilddrüsen, dann die des Kehlkopfes und der
Luftröhre und die des Schlundes. In der dritten Abtheilung wer¬
den die Krankheiten der Brust, insbesondere die des Widerristes,
des Buges und der Brust, ferner die durchdringenden Brustwunden
und endlich die Paracentesen der Brusthöhle und des Herzbeutels
bei Wasseransammlungen etc. abgehandelt.
Personalien.
Ausgeschriebene Kreis thierarztstellen:
«- , n • . Jährlicher Geindu siid liinriiofaei
6 e ‘ «Utimiii Gihilt: Zaicbw: bii mm bei d. K. Regierug ii:
Jerichow II. 600 M. — M. 24. Dezbr. 1881. Magdeburg .
Wahns. Ganthin.
Meser’ttz. 600 M. — M. 29. Dezbr. 1881. Posen .
Adenau-Ahrweiler. 6ü0 M. 200 M. 15. Jan. 1881. Coblenz.
Wohns. Ahrweiler.
Der bisherige praktische Thierarzt J. H a u c k in Otterberg, Bezirks¬
amts Kaiserslautern, wurde als Distriktsthierarzt für den Distrikt Otter¬
berg aufgestellt.
Der Rossarzt Fleisoher im ThüringischenHus.-Bgt. Kr. 12 wurde
zum Oberrossarzt beim Remonte-Depot in Webrse ernannt.
An Stelle des mit dem 1. Dezbr. c. in den Ruhestand tretenden
Landstallmeisters ▼. Ohe im b ist von diesem Tage an die Leitung des
Thomer Landgestüts dem bisherigen Qestütsdirektor des rhein. Land¬
gestüts zu Wikrath, G. Schwarznecker, übertragen worden.
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428
Gestorben ist der k. b. Landwehr-Veterinär in Pension Gg. Wil¬
helm, Distriktsthierarzt in München r. d. J.
Bücher-Anzcige.
Im Verlage der Stahel’sehen Buch- und Kunsthandlung in
Würzburg ist so eben erschienen und durch allo Buchhandlungen
zu beziehen:
Veterinärärztliches Taschenbuch für das Jahr 1882.
Herausgegeben von Th. Adam, k. Kreisthierarzt in Augsburg.
XXI. Jahrgang. Elegant in Leinwand gebunden 2 M. 40 Pfg.
Mit Papier durchschossen 3 M. 30 Pfg.
In dem Jahrgange 1882 des veterinärärztlichen Taschenbuches
ist die Veterinärpolizei, welche nun in der Hauptsache in ganz
Deutschland übereinstimmend geregelt ist, besonders berücksich¬
tigt, indem nicht nur die einschlägigen Reichsgesetze dem Wort¬
laute nach, sondern auch die vom deutschen Bundesrathe hierzu ausge¬
gangenen Instruktionen, sowie die zum Vollzüge dieser Gesetze von
den Einzelstaaten erlassenen Gesetze, Verordnungen und Ausführ¬
ungsbestimmungen in den wesentlichsten Punkten enthalten sind.
Hierdurch, sowie unter Beibehaltung der bisherigen zweckmässigen
Einrichtungen, dann durch die Vervollständigung der Inhaltsüber¬
sicht und Paginirung zur leichteren Auffindung der einzelnen Ab¬
schnitte hat das Taschenbuch wesentlich gewonnen und wird sich
dasselbe wie seither als verlässiger Rathgeber in der tierärztlichen
Praxis bewähren. _
Offene Corresspondenz.
Hn- CRA- Z. in H. Ihrem Wunsche entsprechend, bekannt zu
geben, wie die Worte „höhere Anforderungen Ä in der Mittheilung
in Nr. 41 Ste. 363 d. Wochenschrift hinsichtlich der „Bezüge
der bayr. Milit ärveterinäre“ gemeint seien, muss zunächst
bemerkt werden, dass wir nicht autorisirt sind, den von Seite der
bayr. Militärverwaltung der Kammer der Abgeordneten vorgelegten
Hauptetat zu commentiren. Da übrigens die Vorschriften über
Vor- und Fachbildung der Thierärzte jetzt im ganzen deutschen
Reiche übereinstimmend sind, so können diese Worte selbstver¬
ständlich auf wissenschaftliche Ausbildung keinen Bezug haben.
Dagegen dürften dieselben so zu verstehen sein, dass die in Bayern
zur Anstellung gelangenden Militärveterinäre ihre Approbation auf
eigene Kosten erwerben müssen, während die Rossärzte in
Preussen auf Kosten der Militärverwaltung ausgebildet
werden. Wenn sich dafür die Letzteren verpflichten müssen, eine
bestimmte Zeit im Militärdienst zu verbleiben — was man jedoch
unseres Wissens auch bei der Anstellung in Bayern fordert — so
wird ihnen überdies die auf der Rossarztschule zugebrachte Zeit bei
Pensionirung als Dienstzeit mit berechnet. Die Redaktion.
Verantwortliche Uedaction : Th. Adam in Augsburg.— Druck von ftaoKi u. Loch» er
Verl»*? von Wilh. Lilucnix ui Aiitf*tiury.
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
beraatgegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N= 49. December 1881 .
Inhalt: Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München. (Krebs-
peat.) -- Lupinose der Schafe. - Bericht über das Veterinär wesen
im Königreich Sachsen. — Rinderpest in Oesterreich - Ungarn. —
Qehälter der bayer. Militärveterinäre. — Den deutschen Verinärrath
betr. — Literatur. — Personalien. — Zur Beachtung. _
Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München.
Die von 21 Vereinsmitgliedern und einem Gaste besuchte
Februar-Sitzung d. J. wurde vom Vorsitzenden, Herrn Landes-
Thierarzt G ö r i n g eröffnet, welcher mittheilte, dass einige Collegen
ihr Ausbleiben entschuldigt haben, und sodann in die Tagesord¬
nung eintretend, Herrn Professor Dr. Harz das Wort zu einem
Vortrage „Ueber die Krebspest“ ertheilte. Unter Hiuwei
auf die grossen Verheerungen, welche die sogenannte Krebspest
in verschiedenen Flüssen und Seen Bayerns, Oberösterreichs etc.
in den letzten Jahren verursachte, nahm Redner Bezug auf seine,
bei an der fragl. Krankheit leidenden Krebsen vorgenommenen Unter¬
suchungen, wobei er in allen ausnahmslos das Distoma cirrigerum
in geringerer oder grösserer Zahl vorgefunden habe. Andere Pa¬
rasiten thierischen oder pflanzlichen Ursprungs waren nicht aufzu-
flnden. Nur der Darmkanal zeigte hin und wieder grössere Mengen
von Mikrococcen und Bacillen in einem dünnflüssigen, farblosen
Inhalte; Faecalmassen pflegten in der Regel gänzlich zu fehlen,
was sehr begreiflich erscheint, indem die Krebse bereits einige
Zeit vor ihrem Tode die Fresslast gänzlich verlören und keinerlei
Nahrung mehr zu sich nehmen.
Am stärksten fand sich bei den kranken Krebsen die Mus¬
kulatur verändert, erweicht, die Muskelfasern theilweise in ba¬
cillenähnliche Stäbchen zergliedert. Fast überall zeigte sich das
Muskelgewebe von den theils (aber seltener) auf der Wanderung
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■ v
begriffenen, theils (meist) encystirten genannten Parasiten durch¬
setzt, welche sich ähnlich den Trichinen in demselben in grosser
Menge eingekapselt hatten. Die Zahl dieser Parasiten variirte
zwischen einigen, wenigen (3—5) und sehr vielen (100—200)
Exemplaren. Die eingekapselten Egel fanden sich insbesondere in
den Schwanzmuskeln, dann in allen übrigen Theilen des Krebses:
Scheeren, Füssen, Kauapparaten, in der Fühlerbasis, selbst in den
Magen-, Darm- und Herzwandungen, auch in den Ovarien und
Hoden; nur in den Kiemen und in der Leber fehlten sie immer.
Niemals fand Referent dieses Distoma in gesunden Krebsen,
obgleich solche von ihm aus verschiedenen Gegenden Süddeutsch¬
lands, von 3 Orten, wo die Krebspest bis jetzt unbekannt war, unter¬
sucht worden sind.
Unter Vorzeigung von Präparaten des Distoma cirrigerum und
Bezugnahme auf die einschlägige Literatur verbreitete sich Redner
eingehend über die Körperbeschaffenheit, Grösse, Lebensweise des
fraglichen sowie verwandter Parasiten; erörterte die wahrschein¬
lichste Art, wie die Invasion der Krebse durch diese Würmer statt¬
zufinden scheine. Nach mitgetheilten Beispielen des Auftretens der
Seuche bei den in Behältern untergebrachten Krebsen des Hof¬
fischers Kuffer in München scheinen triftige Gründe dafür zu
sprechen, dass wohl nur unter Fischen der Wirth des geschlechts¬
reifen Distoma cirrigerum zu suchen sei; denn die Mitte Juli bis
August angekauften und unter entsprechenden Verschluss gehalt¬
enen Krebse blieben in so lange gesund, als sie Gerste zum Futter
erhielten, selbst nachdem ringsum die Seuche aufgetreten war;
während circa 8 Tage nachdem die bisherige Fütterungsweise ver¬
lassen und die Krebse mit Fischeingeweiden gefüttert worden
waren, unter denselben die Seuche in verheerender Weise ausbrach.
Die Frage, ob das Distoma cirrigerum als die ausschliessliche
Ursache der Krehspest zu betrachten sei? will Redner nicht unbe¬
dingt mit ja beantworten; doch scheinen mehrere Punkte für die
Bejahung zu sprechen. Vor allem sei es das in allen pestkranken
Thier en cons taute Vorkommen dieses genannten Parasiten, welcher
vermöge seiner relativen Grösse, auch selbst in geringer Zahl, hef¬
tige Schmerzen und bedeutende Zerstörungen im Muskelgewebe
hervorzubringen vermöge; ebenso die beobachteten Krankheits-
Erscheinungen hei den inficirten Krebsen, welche auf ähnliche
Muskelerkrankungen wie bei der Trichinose hindeuten, da die er¬
griffenen Thiere eine steife, unbehülfliche und verlangsamte Be-
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Tjr-*r7T
431
wegung zeigen, Schwellungen besonders am Schwanzende, Verlust
der Beweglichkeit und Empfindlichke^ der Augen eintreten, der
Hinterleib aufschwillt u. s. w.
Das ziemlich allgemeine, oft fast gleichzeitige Erkranken und
Absterben sehr grosser Krebsmengen innerhalb weniger Tage hat
mit einer grossen Trichinenepidemie viele Aehnlichkeit, lässt sich
auch aus den über die Entwicklungsgeschichte der Trematoden be¬
kannten Thatsachen erklären. Aus den vom Referenten angestell-
ten Ansteckungs- d. i. Fütterung«versuchen bei gesunden Krebsen
mit dem Fleische pestkranker Krebse ging so viel sicher hervor,
dass mindestens 14 Tage nach der Fütterung noch gar nichts Ver¬
dächtiges zu bemerken war, erst nach dieser Zeit gingen einige
Krebse zu Grunde, ohne dass sie die Merkmale der Pest zuvor
hätten erkennen lassen. Immerhin Hessen sich die bis jetzt gewon¬
nenen Ergebnisse der angestellten Forschungen in der Weise prak-
tich verwerthen, dass Fischabfälle als Futter für Krebse, minde¬
stens im ungekochten Zustande, zu vermeiden und in Krebszucht-
looalitäten keine Fische zu dulden seien.
Nach Beendigung dieses interessanten Vortrages*) spricht der
Vorsitzende dem Herrn Redner den Dank der Versammlung aus
und eröffnete die Discussion hierüber, an der sich die Herren
Güring, Fes er und Drechsler betheiligten.
Nachdem über einen vom Vorsitzenden verlesenen Zeitungs-
Artikel bezüglich des Einfuhrverbotes amerikanischen Fleisches nach
Frankreich, Bowie über die in Deutschland sich immer mehr Gelt¬
ung verschaffende Trichinenschau eine Diskussion entsponnen hatte,
an welcher sich die Herren Drechsler, Hahn, Zeilinger,
PutBcher und Fes er betheiligt hatten, schloss der Vorsitzende
die Versammlung mit dem Beifügen, dass das letztere Thema dem¬
nächst zur speciellen Besprechung auf die Tagesordnung gesetzt
werden würde. D.
Ueber die acute Gelbsucht (Lupinose) der Schafe enthält die
„Deutsch* Landw. Presse 11 eine vorläufige Mitteilung des Geh.
Med. Raths Professor Dr. Roloff über die in der Thierarznei-
Schule zu Berlia angestellten Untersuchungen und Versuche, aus
der folgendes entnommen wird:
Die in der Regel durch Lupinenfütterung verursachte acute
*) Der Inhalt dieses Vortrags ist u. A. auch in der „Deutsch. Zeit¬
schrift für Thiermedioin“ (Band VII Ste. 1 u. f.) ausführlich zu finden.
P. Red,
l
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432
Gelbsucht der Schafe stimmt theils mit der acuten gelben Leber¬
atrophie, theils mit der acuten Phosphoryergiftung beim Menschen
überein. Manche Lupinen sind so giftig, dass 7* Pfund Schalen,
oder 1 Pfund Körner, oder 4 Pfund Heu bei einem Schafe
bereits eine iödtliche Erkrankung heryorrufen, und dass nach dem
Genüsse yon 1 Pfund Stroh oder V* Pfund Körner schon eine auf¬
fallende, wenn auch nicht tödtliche Erkrankung entsteht. Bei fort¬
gesetzter Fütterung mit Lupinen, die in geringerem Grade schäd¬
lich sind, entsteht hauptsächlich eine interstitielle Leberentzündung,
mitunter auch eine entzündliche Anschwellung der Lippen, Ohren
u. s. w. Der Harn enthält regelmässig Gallenfarbstoff, meist
auch Eiweiss. Der Ausgang der Krankheit ist der Tod binnen
8—14 Tagen, oder eine unvollständige Genesung mit partiellem
Schwund der Leber, selten vollständige Genesung. ‘ Bei der Sek¬
tion finden sich ausser der Gelbfärbung zahlreicher Körpertheile,
insbesondere der Leber und des Zellgewebes unter der Haut,
blutige Flecken an verschiedenen Theilen, trübe Schwellungen der
Leber, der Nieren, des Herzens, der Muskeln und der Milz.
Die Schädlichkeit der Lupinen wirkt auf Pferde,
Ziegen und Hunde ebenso wie auf Schafe.
Die giftige Substanz der Lupinen ist in Aether, Alcohol und
in Glycerin nicht, in reinem oder angesäuertem Wasser nur wenig,
dagegen in alkalischen Flüssigkeiten leicht löslich. Durch 6 ständ¬
iges Erhitzen auf 120 0 C., sowie durch 4 ständiges Dämpfen auf
1— V\% Atm. Ueberdruck wird die giftige Substanz der Lupinen
abgeschwächt, aber nicht aufgehoben. Längeres Lagern der Lu¬
pinen an einem trockenen Ort scheint die Schädlichkeit eher zu
vermehren als zu vermindern.
Ob Lupinen schädlich sind oder nicht, ist denselben nicht
anzusehen. Höchst giftige Lupinen können ein untadelhaftes
Aussehen haben, während sehr schlecht aussehende, verschimmelte
oder halb verfaulte Lupinen unschädlich sein können.
Ein Mittel, die giftigen Lupinen sofort unschädlich zu machen
oder die Krankheit bei den Schafen zu heilen, ist noch nicht be¬
kannt. Das Dämpfen kann genügen, wenn die Lupinen in gering¬
erem Grade giftig sind, reicht jedoch nach den Versuchen nicht in
allen Fällen aus. Die Erfahrung hat gelehrt, dass selbst sehr
giftige Lupinen zuweilen unschädlich werden, wenn sie eine Zeit
lang der Einwirkung der atmosphärischen Luft ausgesetzt blei¬
ben, namentlich in kleinen Haufen im Freien liegen. Dieses Ver¬
fahren würde sich, wenn es immer sicher wäre, empfehlen; da dies
jedoch nicht der Fall ist, so muss der Verfütterung der Lupinen
an die Herde eine Probefütterung vorangehen.
Schliesslich ist noch bemerkt, dass nach den von R. gemachten
Mitteilungen Erbsen und Bohnen in einzelnen Fällen eine der
Lupinose ganz ähnliche, wenn auch weniger acute Erkrankung bei
Schafen verursacht haben.
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433
Bericht über das Veterinärwesen im Königreiche
Sachsen für das Jahr 1880.
Herausgegeben von der Königl. Commission für das Veterinärwesen.
XXV. Jahrgang. Dresden. G. Schönfelds Verlagshandlung 1881.
Aus den amtlichen Mittheilungen ist u. A. folgendes zu ent¬
nehmen: 6 Bezirksthierärzten wurde nach fünfjähriger Dienstzeit
die Eigenschaft als Civil-Staatsdiener verliehen. Der Lehrkörper
der Thierarzneischule bestand aus 13 Personen; die Zahl der Stu¬
dierenden hat im I.—III. Semester 7, im III.—V. Semester 18,
im V.—VII. Semester 9 betragen und sind beim Beginne des
Schuljahres 1880 81 17 Eleven in das I. Semester aufgenommen
worden. Während des Schuljahres 1879 80 nahmen 10 Hospitanten
am Unterrichte Theil. Die Lehrschmiede war von 81 Beschlag¬
schülern (28 vom Civil und 53 vom Militär) besucht. Zur natur¬
wissenschaftlichen Prüfung haben sich 16 Eleven gemeldet, 2 er¬
hielten die Censur gut, 5 genügend, 7 ungenügend und 2 schlecht.
Die thierärztliche Fachprüfung haben 2 im vorigen Jahre zurück¬
gewiesene Candidaten bestanden. Von nun an können zur Prüf¬
ung nur solche Eleven zugelassen werden, welche das VII. Seme¬
ster zurückgelegt haben und müssen desshalb die Eleven des VI.
Somesters noch das Wintersemester 1880/81 auf der Thierarznei-
Schule zubringen. Die bezirksthierärztliche Prüfung hat von 2
Candidaten einer bestanden. Im Hufbeschlage wurden 68 Schüler
(27 vom Civil und 41 vom Militär) geprüft und 21 Civilsohmieden
das Diplom als „geprüfter Hufschmied“ ertheilt. In der mikro¬
skopischen Fleischbeschau wurden von 96 Personen (davon 58 nach
Absolvirung des an der Thierarzneischule in diesem Fache ein¬
gerichteten Lehrkurses) 86 mit Erfolg geprüft. In den Kliniken
der Thierarneischule sind zusammen 4478 Thiere (2355 Pferde,
166 Rinder, 15 Schafe, 31 Ziegen, 46 Schweine, 1462 Hunde, 126
Katzen, 247 Stück Geflügel und 30 andere Thiere) behandelt wor¬
den. Bezüglich der sehr interessanten w einzelnen Mittheilungen
aus der Klinik von Professor Dr. Siedamgrotzky,“ sowie über
pathologische Anatomie von Professor Dr. Johne muss auf den
Bericht selbst verwiesen werden.
Hinsichtlich der Mittheilungen aus den Berichten der ßezirks-
und Privatthierärzte, zusammengestellt von Geh. Med. Rath Dr.
Leisering, wird über die im Jahre 1880 aufgetretenen Seuchen
und ansteckenden Krankheiten in Kürze folgendes entnommen:
1) Der Stand der Lungenseuche ist im Berichtsjahre
nahezu der gleiche gewesen wie im Vorjahre, in 13 Amtshaupt¬
mannschaften, 30 Ortschaften, bei 35 Besitzern mit einem Bestände
von 1237 Rindern erkrankten 386 Stück; 44 sind gefallen, 8 po¬
lizeilich, 167 vom Besitzer getödtet worden, 185 Rindviehstücke
sind genesen. — 2) Die Maul- und Klauenseuche ist im Be¬
richtsjahre nicht aufgetreten. — 3) Die Pocken wurden nur in
einer Schafherde, dann bei 57 Kühen eines Besitzers als * falsche
Pocken“ beobachtet. — 4) Vom Milzbrand sind in 15 Amts-
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—-
hauptmannschaften, 30 Ortschaften, bei 33 Besitzern 47 Thiere be¬
fallen worden, darunter befinden sich 2 Verdachtsfälle. Die Schwie¬
rigkeiten, welche dem Thierarzte bei der Entscheidung der Frage:
18 t Milzbrand vorhanden oder nicht? entgegentreten, sind von ver¬
schiedenen Seiten näher erörtert. Zwei Personen, welche sich beim
Schlachten einer milzbrandkranken Kuh inficirten, erkrankten, eine
derselben starb.— 5) Der Rotz kam in 12 Amtshauptmannschaf¬
ten, 28 Ortschaften, bei 27 Besitzern unter einem Bestände von
86 Pferden zum Ausbruch, von welchen 37 erkrankten. — 6 ) An
Pferderäude erkrankten in 6 Amtshauptmannschaften, 12 Ort¬
schaften von einem Bestände von 39 Pferden bei 14 Besitzern 22
Pferde; davon wurden 5 getödtet, die übrigen genasen. — 7) Die
Schafräude wurde in 4 Amtshauptmannschaften bei je 1 Herde
beobachtet und sind die räudigen Schafe theils geheilt, theils ge¬
schlachtet worden. — 8 ) Die Wuthkrankheit hat gegen das
Vorjahr bedeutend abgenommen, in 99 Ortschaften von 25 Amts¬
hauptmannschaften kamen 82 wüthende und 32 wuthverdächtige
Hunde vor. — 9) Der Bläschenausschlag kam nur bei 1
Hengste und 2 Stuten, dann bei mehreren Rindern in 8 Amts¬
hauptmannschaften in ganz gutartiger Form zur Beobachtung.
Der Anhang enthält einige interessante Mittheilungen aus der
physiologisch-chemischen Versuchsstation der k. Thierarzneischule von
den Professoren Ellenberger und Hofmeister, ferner einen
ausführlichen Bericht über die Säcularfeier der k. Thierarzneischule
zu Dresden von Prof. Dr. Johne und den Necrolog des um das
säehsiche Veterinärwesen hoch verdienten Geh. Rath a. D. Fr.
Wilh. Just, Vorsitzender der k. Commission für das Veterinär¬
wesen im Königreiche Sachsen, der am 2 . Fobruar d. J. nach kurz
zom Krankenlager gestorben ist.
Die Rinderpest in Oesterreich-Ungarn. In Niederöster¬
reich ist die Seuche bedeutend im Rückgänge begriffen, am 21.
v. M. waren noch verseucht: 3 Orte des Bezirks Mistelbach und
1 Ort des Bezirks Korneuburg. In Galizien sind 2 Orte des Be¬
zirks Husiatyn verseucht. — Seit dem Ausbruch der
Rinderpest in Niederösterreich sind in 31 Orten 318
Gehöfte von der Seuche ergriffen worden und in diesen 608 Rin¬
der, 3 Schafe und 2 Ziegen erkrankt; davon sind 42 Rinder und 1
Ziege gefallen, 566 Rinder, 3 Schafe und 1 Ziege getödtet worden.
Ausserdem wurden 2411 Rinder, 45 Schafe und 88 Ziegen, welche
mit den kranken Rindern in Berührung waren, als seuchenverdächtig
gotödtet und beträgt mithin der Gesammtverlust 3157 Stüoke.
In Ungarn ist in den Gemeinden Kaltenbrunn und Bister¬
nitz des Pressburger Comitats, dann in einem Maierhofe des Ge¬
stüts Babolna des Comorner Comitats und in Karl bürg im Wiesel¬
burger Comitat die Rinderpest ausgebrochen und je der gesammte
inficirte Rindviehbestanrd (zusammen 253 Stück) gckeult worden.
Auf die Nachricht von dem Ausbruche der Rinderpest in Un¬
garn wurde die Einfuhr von Wiederkäuern un der von ihnen stam-
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1
435
men den Produkte aus den verseuchten Comitaten nach Niederoster¬
reich verboten.
Die Gehälter der Veterinäre der k- b, Armee sind mit der
Wirksamkeit vom 1. April 1881 in nachstehender Weise modifi-
ciert worden:
Der Gehalt der Corps-Stabsveterinäre von 2400 M. auf 3300 M.,
der bisherige Einheitsgehalt der Stabsveterinäre von 2160 M. auf
2400 M. und der Veterinäre I. Classe von 1080 M. auf 1455 M.
Durchschnittsgehalt, dann der Gehalt der Veterinäre II. CI. von
900 M. auf 1008 M.
Die Stabsveterinäre und Veterinäre I. CI. bei den Truppen-,
bei den Remonte - Depots und bei der Militär - Lehrschmiede ascen-
dieren gemeinsam im Gehalte nach Massgabe ihrer Charge und
Anciennität.
Infolge vorstehender Gehnltsändernngen werden die Gehalts¬
klassen festgesetzt wie folgt:
für die Stabsveterinäre: erste Classe mit 2700 M., zweite
mit 2400 M., dritte mit 2100 M.
für die Veterinäre I. Classe: erste Classe mit 1560 M.,
zweite mit 1350 M.
Die Zahl der Veterinäre II. CI. bei den Cavallerie- und Feld-
Artillerie-Regimentern wird um 5 gemindert; bei den Remonte-De-
pots wird der Stand an Veterinärpersonal, statt der bisherigen 5
Veterinäre I. CI., auf 2 Stabsveterinäre und 3 Veterinäre I. Classe
festgesetzt.
(Verordgsbl. Nr. 49 d. k. b. Kriegsm. v. 26. Nov. 1881.)
Der thierärztliche Verein der Provinz Posen hat seinen Bei¬
tritt zum deutschen Veterinärrath erklärt, Herrn Departements-
Thierarzt und Veterinär-Assesor Rüffert in Posen als Delegirten,
Herrn Departementsthierarzt Schmidt in Bromberg als dessen
Stellvertreter gewählt. _
Literatur.
Die Veterinärpolizei - Gesetze und Verordnungen für das
Königreich Sachsen , nebst Belehrungen über die betr. Vieh¬
seuchen von Prof. Dr. 0. Siedamgrotzky, K. S. Laudes-
Thierarzt. Dresden, G. Schönfeld’s Verlagsbuchhandlung. 1881.
198 St. Taschenb. f. in Leinwand geb. 2 M.
Die Reichsgesetze über Abwehr und Unterdrückung von Vieh¬
seuchen, über Rinderpest und über Beseitigung von Ansteckungs¬
stoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen, nebst den Instruk¬
tionen hierzu, sowie die für das Königreich Sachsen erlassenen
Vollzugs-Verordnungen, dann eine gemeinfassliche Belehrung über
die Erscheinungen, den Verlauf und die Ursachen der anstecken¬
den Thierkrankheiten, mit einem sehr vollständigen, alphabetischen
Sachregister bilden den Inhalt dieser Sammlung, welche zum prakti-
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436
~ ‘V Jj HI
sehen Gebrauch für die einschlägigen Verwaltungsbeamten, Ge¬
meindevorstände, Thierärzte und Landwirthe nicht wohl zu ent¬
behren ist« Die buchhändlerische Ausstattung ist sehr gut»
Unter dem Titel „Neue Zeitschrift für Veterinär-
Modi c i n, “ herausgegeben von J. Ostertag, Oberamtsthierarzt,
und L. Hoffmann, Oberrossarzt, wird vom Beginne des Jahres
1882 an, unter der Redaktion des Oberrossarztes L. Hoffmann
in Ludwigsburg (Württemberg) ein neues thierärztliches Journal
ins Leben treten. Diese Zeitschrift erscheint monatlich zweimal
und werden derselben, vorerst in zwanglosen Nummern, Extrablätter,
betitelt: „DerMilitärthierarzt“ beigegeben werden „als Organ
für die Gesammt-Interessen der Armeen a . Wie schon aus dem Titel
ersichtlich und in dem Programm noch näher entwickelt ist, hat
sich die neue Zeitschrift die Förderung der Standes-Interessen und
der Wissenschaft zur Aufgabe gestellt; wir wünschen hierzu den
Herren Unternehmern alles Glück und insbesondere die nöthige
Unterstützung von Seite der Collegen. Th» A.
Personalien»
Erledigt ist die Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt
Sonthofen. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit den vorschrifts-
mässigen Zeugnissen belegten Gesuche bei den ihnen Vorgesetzten Kreis¬
regierungen, Kammern d. Jnnern, bis zum 6. Januar 1882 einzureichen.
Erledigt ist die Distriktsthierarztstelle für Münohen r. d. J. mit
500 M, fixen Bezügen und dem Wohnsitze in Giesing oder Haidhausen.
Die Professur für Anatomie und Physiologie der Thiere, für Thier¬
produktionslehre und Thierheilkunde an der landwirthschaftlichen Cen-
tralschule Weihenstephan wurde dem Bezirksthierarzte M. Albrecht
in Sonthofen übertragen.
Dem Thierarzt I. CI. G. P. W. Lembken zu Caroxbostel ist die
commiss. Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Eckernförde
und dem'Kreisthierarzte Sauberg zu Jserlohn, unter Entbindung von
seinem gegenwärtigen Amte, die Verwaltung der Kreisthierarztstelle zu
Bergheim übertragen worden.
Gestorben ist der praktische Thierarzt Franz Kiefer in München.
Zur Beachtung,
Nachdem Herr Landesthierarzt Göring zu Gunsten des Un¬
terstützungsvereins für die Hinterbliebenen bayericher Thierärzte
auf die Autorrechte der von ihm ausgearbeiteten Formularien
zur Ausführung des Reichsseuchengesetzes (vorläufige
Anordnungen bei Feststellung des Ausbruchs einer Seuche oder des
Seuchenverdachtes in Abwesenheit des leitenden Polizeibeamten, Ob¬
duktions-Pro toll u. s. w.) verzichtet hat, werden die Herren beamt¬
eten Thierärzte darauf aufmerksam gemacht, dass der Verkauf der¬
selben der Formularienhandlung von J. Maiss in Mün¬
chen (Herrnstrasse 34) übertragen ist.
Verantwortliche Üeiiaeiiou: Th. Adam in Augsburg.— Druck von Raokl a. Lo ebner
Verlag von Wilh. Lfiderits in Augsburg.
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
berftuagegeban von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. Nt 60 . Deoember 1881.
Inhalt: Verhandlungen des thierftrztliohen Vereins in Manchen. (Chron-
isohe Leberentartung der Pferde.) — Zar auf den Menschen ange¬
wandten Meteorologie. — Ansteckende Hausthierkrankheiten in der
Sohweiz, im Königreiche Sachsen und im k. b. Regierungsbezirke
Schwaben. — Rinderpest in Preussen, — Literatur. — Personalien.
Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München.
Der Sitzung am 26. März 1881 wohnten 20 Mitglieder bei und
wurde dieselbe vom Vorsitzenden mit der Bekanntgabe eröffnet,
dass die Herren: Militärveterinär Mayrwieser und Professor Dr.
Harz ihren Beitritt zum Vereine erklärt haben. Die hierbei ven-
tilirte Frage, ob auch Nichtthierärzte, welche im Interesse der
Thierheilkunde als Lehrer wirken, als Mitglieder des Vereins auf-
znnehmen seien, wurde bejaht und dementsprechend Beschluss ge¬
fasst. Nach Verlesung dos Protokolls der letzten Sitinng wurde
von Bezirksthierarzt Vincenti ein neu konstruirter Nasenring für
Stiere vorgezeigt.
Hierauf erstattete Herr Bezirksthierarst Put scher-Bruck
eingehenden Vortrag über „die chronische Leberentart¬
ung der Pferde 11 (Hepatitis interstitialis diffusa chronioa
equorum): Referent führt einleitend an, dass frag]. Krankheit,
jedoch nicht zu seiner Erbauung, häufig in der Glonniedernng,
sowie in den im Quellengebiete der Maisach gelegenen Orten vor¬
komme und ihm desshalb reichliche Gelegenheit zu deren Beob¬
achtung gegeben sei. Auch die vom Herrn Collegen R e i n d 1-Aib¬
ling — der diese Krankheit ebenfalls häufig behandelte — ihm
mitgetheilten darauf bezüglichen Erfahrungen stimmten mit seinen
Beobachtungen im Wesentlichen überein.
Was die Symptone anbelange, so seien dieselben, je naohdem >
die Krankheit mehr oder minder fortgeschritten ist, verschieden.
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438
Der Anfang werde gewöhnlich übersehen, da die suba¬
cute Erkrankung der Leber meist keine auffällige Störung des
physiologischen Lebens des Thieres wahrnehmbar werden lässt.
Erst bei fortgeschrittenem Leiden machten sich bei anfänglich noch
ziemlich guter, aber dann verminderter Fresslust merkliche und
zunehmende Abmagerung bemerkbar, wobei die Thiere zumeist das
Kurzfutter versagen, dagegen Rauhfutter und mit besonderer Vor¬
liebe beschmutzte Streu auffressen.
Die Pferde gähnen nun häufig, der Hinterleib ist in den
Flanken aufgesohürzt, die Maulschleimhaut erscheint aufgelockert,
die Zunge schmutzig belegt, die Conjunktiva häufig schwach roth-
gelblich gefärbt; der Koth meist von braungelblicher Färbung, ist
grob geballt, schlecht gekaute Futtermengen enthaltend; der ge¬
wöhnlich in kleinen Mengen abgesetzte Urin ist von bier- selbst
dunkelbrauner Färbung. Der volle und weiche, öfter auch kleine
und leere Puls zählt 48—52 p. M.; die Herzbewegung doppel¬
schlägig; die Mastdarmtemperatur nicht erhöht. Solche Pferde
legen sich selten.
In diesem Stadium wird gewöhnlich auf Grund der angeführ¬
ten Erscheinungen fieberloser Magendarmkatarrh diagnosticirt und
tritt bei entsprechend eingeleiteter Behandlung in der Regel auch
Besserung des Zustandes ein; allein die hierdurch wach gerufene
Hoffnung des Besitzers auf völlige Genesung hält nicht lange an;
schon nach wenigen Tagen ist die Futterlust wieder verschwunden
und treten die vorbemerkten Erscheinungen wieder hervor.
Dieser Zustand hält verschiedenlange an und treten mit den
zunehmenden Veränderungen in der Leber die Erscheinungen fort¬
schreitender Krankheit zu Tage; der Blick des Thieres wird matt,
die Psyche erscheint getrübt, der Patient steht theilnamslos meist
mit unter den Bauch gestellten Hinterbeinen im Stalle. Der Bauch
ist nun bedeutend aufgeschürzt, die Conjunktiva erscheint häufig
dunkelrothgelb, die Sklerotica weissgelb. Das Haar ist gesträubt und
glanzlos.
Die Futteraufnahme beschränkt sich auf ein Minimum, die
Peristaltik ist unterdrückt; Druck auf die Lebergegend er¬
scheint dem Thiere empfindlich. Pulsfrequenz auf circa 60 p. M.
vermehrt, die Mastdarmtemperatur schwankend 89,0—39,5° C.
Auf dieser Höhe angelangt treten bei der Mehrzahl der Kran¬
ken Gehirnerscheinungen ein. Die Thiere reiben häufig mit den
Vorderlippen an dem Barren, benagen denselben, sowie die Holx-
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J
439
theile des Standes, selbst des Fassbodens, Beharren häufig mit den
VorderfÜssen, stemmen in der weiteren Folge den Kopf fest auf
den Barren und verharren mit halbgeschlossenen Augen oft lange
in dieser Stellung. Vom Platze sind die Thiere schwer zu be¬
wegen, der Gang ist taumelnd und schwankend; es tritt förmliche
Bewusstlosigkeit ein, die Thiere stürzen zu Boden und verenden,
wenn ihren Leiden nicht vorher durch Tödtung ein Ende gemacht
wird.
In der Mehrzahl der Fälle ist dies der Verlauf der Krankheit,
mitunter können die Thiere jedoch unter den Symptomen unver¬
kennbarer Störungen der Leberfanktionen oft sehr lange Zeit fort-
bestehen, magern immer mehr ab, werden immer hinfälliger bis
sie an Entkräftung zu Grunde gehen.
Die Dauer der Krankheit von dem Eintritt wahrnehmbarer
Erscheinungen bis zum tödlichen Ausgange beträgt oft mehrere
Monate, nur durch den frühzeitigen Hinzutritt subacuter Gehirn¬
erkrankung wird dieselbe abgekürzt.
Der Ausgang ist stets ein lethaler.
Die Krankheit befällt die Pferde vom 2. Lebensjahre an durch
alle Lebensalter, jedoch ist die Zahl der Erkrankten im mittleren
und höheren Alter eine ungleich grössere.
Der wesentlichste Befund bei der Sektion betrifft die
Leber, welche nach Grösse, Farbe und Consistenz verändert ist.
Meistens ist im Anfänge des Leidens eine Zunahme des Volumens
der Leber, in späteren Stadien Atrophie derselben wahrzunehmen.
Die Farbe ist in einem früheren Stadium gewöhnlich eine muskat¬
nussartige, später eine mehr abgeblasste, glänzend blassgraubraune.
In allen Stadien erscheint die Leber in ihrer ganzen Ausdehn¬
ung von derberem Gefüge; der Messerzug knirscht schwach in
dem harten Gewebe.
Das Ergebniss der mikroskopischen Untersuchung lässt in der
Hauptsache weniger eine pathologische Veränderung des Leber¬
parenchyms als vielmehr des interstitiellen Gewebes erkennen, wess-
halb die Bezeichnung der Krankheit als Hepatitis interstitialis
diffusa chronica mit dem Ausgang in bindegewebige Schrumpfung
ohne Eiterbildung gerechtfertigt erscheint.
Ueber die ursächlichen Verhältnisse dieser verderblichen Krank¬
heit ist bis jetzt Sicheres nicht bekannt; wie bereits Eingangs er¬
wähnt, kommt dieselbe stationär hauptsächlich in sumpfigen Thal¬
niederungen mit meist undurchlässigem Untergründe vor. Ob die
Qualität der hier wachsenden Nahrungsmittel, oder welche andere
örtliche Schädlichkeiten als Ursache dieser Krankheit anzusehen
sind, bleibt weiteren Forschungen Vorbehalten.
Referent hat zur Bekämpfung der Krankheit den ganzen hie-
her bezüglichen Arzneimittelschatz in Anwendung gebracht: wie
u. A. Evacuantien, bittere und bitteraromatische Pflanzenstoffe,
Brechweinstein, Calomel, Aloe in refracta dosi, Salmiak, Terpen-
thinöl, Magnesia, Kalium jodatum, Eisen, Arsenik, Purgantien;
äusserlich Derivantien in der Lebergegend u. s. w., aber alle haben
ihn im Stiche gelassen und wäre ihm daher von höchstem Interesse
ein in der That wirksames Heilverfahren kennen zu lernen, was
aber nach den pathologischen Vorgängen kaum zu erwarten sein dürfte.
Nach Beendigung dieses interessanten Vortrags wird dem Be"
ferenten vom Vorsitzenden der Bank der Versammlung ausge¬
sprochen und die Diskussion eröffnet, an der sich die Herren Gö-
ring, Adam sen. und Adam jun. betheiligten. *)
Hierauf folgt noch eine Besprechung der erlassenen Vollzugs¬
vorschriften zum Beichsseuchengesetz für Bayern durch Herrn
Landesthierarzt Göring.
Ein Antrag des Herrn Vincent i-Miesbach „die Stellung der
beamteten Thierärzte zum Distriktsrathe betr. Ä wird für die nächste
Sitzung Vorbehalten und sodann vom Vorsitzenden die Versamm¬
lung geschlossen. _ D.
Verhandlungen des thierärztlichen Vereins in München.
Der Versammlung am 30. April d. J. wohnten 19 Mitglieder
bei. Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung unter Bekanntgabe
einiger geschäftlicher Angelegenheiten.
*) Es handelt sich hier um dieselbe Pferdekrankheit, welche
schon Prof. Niklas in Dr. Kreutzers „Central-Archiv“ (II. Jahrg .
Ste. 490 u. f.) als „chronischer Ioterus“ beschrieben und in der
Qegend von Aiohach beobachtet hat; ferner derjenigen Krankheit, die
bei der Versammlung des thierärztlichen Kreisvereins für Schwaben im
J. 1861 unter dem Mamen „Leberverhärtung bei Pferden“ Gegen¬
stand der Besprechung war, (v. 'Woohensohr. 1861 Sie. 341 u. f.) sowie
desjenigen Leidens, das auoh vom Vereine kurhessischer Thierärzte, in
deren Versammlung i. J. 1^74 als „Schweinsberger Pferdekrank¬
heit“ der Diskussion unterstellt war (v. Wochenschr. 1875 Bte. 209
u. f.). Da diese perniciöse Pferdekrankheit, so weit die bisherigen Be¬
obachtungen reichen, nur immer in sumpfigen Gegenden oder Thal¬
niederungen aufzutreten pflegt, so liegt die Vermuthung nahe, dass hier
bestimmte, aber z. Z. nicht bekannte Pflanzen wachsen, welchen, wie
den Lupinen, eine specifisoh krankmaohehde Wirkung auf die Leber zu¬
kommt. D. Red.
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441
Auf erfolgte Erklärung, dass am Samstag Nachmittag mehrere
Collegen in der Regel dienstlich verhindert seien, den Yersamm-.
lungen anzuwobnen, wurde beschlossen, künftighin dieselben am
letzten Dienstage im Monate, und zwar Nachmittags 2 Uhr be¬
ginnend, abzuhalten.
Bei der hierauf vorgenommenen Wahl des Vorstandes wurden:
1) der k. Landesthierarzt G ö r i n g zum Vorstand, 2) der k. Stabs¬
veterinär G i e 1 zum Kassier, 3) der städt. Bezirksthierarzt Drechs¬
ler zum Sekretär wieder gewählt und von diesen die auf sie ge¬
fallene Wahl angenommen.
Nachdem der auf die Tagesordnung gesetzte Vortrag des
Bez.-Th. Vincent i-Miesbach „über die Stellung der Bezirksthier¬
ärzte zum Distriktsratbe“ wegen Abwesenheit des Antragstellers
ausfallen musste, bespricht Direktor Dr. Franck die beiden jüngst
erschienenen literarischen Erzeugnisse: „Der Milzbrand“ von Wil¬
helm etc. und „Entstehung, Entwickelung und Heilung der period¬
ischen Augenentzündung bei Pferden“ von Krzystofowicz. An der
hieran sich knüpfenden Debatte betheiligten sich Friedberger,
Göring und Bollinger.
Der Vorsitzende legt die von ihm ausgearbeiteten Formularien
für die vorläufigen Verfügungen der beamteten Thierärzte beim
Auftreten ansteckender Hausthierkrankheiten mit der Erklärung
vor, dass er seine Autorrechte auf dieselben zu Gunsten des Unter¬
stützungsvereins für die Hinterbliebenen bayr. Thierärzte abtrete.
Zu diesem Thema sprechen Zeilinger, Putscher und Hahn.
Hierauf demonstrirt Herr Prof. Bollinger über die durch Impf¬
ung vom Menschen auf das Kalb übertragene Tuberkulosis, worauf
Schluss der Sitzung folgt. _ D.
Zur auf den Menschen angewandten Meteorologie : Athemnoth
und Ohnmacht erhielt Paul Bert in einem Apparat, in welchem die
Luft auf 300 bis 250 mm verdünnt war; diese Symptome wurden
jedoch durch einen Athemzug reinen Oa gehoben (Compt. rend.
1874 p. 946). Glaisher, der o7 000 engl. Fuss (Luftdruck 178 mm)
auf seiner Luftfahrt erreichte, wurde gleichfalls in der Höhe des
höchsten Berges der Erde, des Mount Everest, also 29000 engl.
Fuss hoch (Luftdruck 248 mm) ohnmächtig. Leblano verlor das
Bewusstsein in einem Bergwerke, dessen Luft aus 9 Theilen Stick-
stoffjund einem Theile O* bestand, deren 0> einem Barometerstände
von 340 mm entsprach. „Wenn bei Luftschifffahrten Athemnoth,
vermehrte Puls- und Respirationsfrequenz, Körperschyräche, Blut¬
ungen, Kälte, Blausucht, Bewusstlosigkeit eintreten, so ist, da
aktive Bewegungen nahezu fehlen, durch Sivel und Crocd- Spinelli
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442
als einzige Ursache der Oi-Mangel nachgewiesen. Während diese
Luftschiffer bei 7400 m Höhe mit Hülfe von Ch-Athmung der
Lebensgefahr entgingen, mussten sie 1875 bei einer Höhe von
8000 m, als ihnen der 0; ausgegangen war, dieses mit dem Leben
bü8sen. Auch zur Beseitigung der Bergkrankheit ist in erster
Linie Ch-Einathmung zu empfehlen/ (Blaschko in Hermann Eulen¬
bergs Handbuch des öffentlichen Gesundheitswesens 1881 p. S28).
Die Bergsteiger erhalten die oben erwähnten Symptome aeuten O*-
Mangels schon in Höhen von 3000 m (Luftdruck 500 mm), 3900 m
(480 mm), 4500 m (444 mm), weil durch die Körperanstrengungen
der Oi-Verbrauch, ja bis fünfmal so stark ist, als im Luftballon.
Die Ausdehnung der Lungen bei der Einathmung ist nur durch
Mitwirkung des Luftdruckes möglich; bei vermindertem Luftdruck
wird die Einathmung verzögert und weniger tief und daher die
Kohlensäure (OOz) Abgabe und Sauerstoff (0*)-Aufnahme vermin¬
dert. Wenn in 4000 m Höhe kräftige Völker leben und Fremde
nach. 8 bis 14 Tagen die krankhaften Beschwerden verlieren, so
haben sich die Athmungsorgane den veränderten Luftverhältnissen
angepasst in der Art, dass durch häufigere oder tiefere Athemzüge
in Folge stärkerer Brustmuskulatur und Lungenelastizität das
Sauerstoffbedürfniss selbst des arbeitenden Körpers aus der dünn¬
eren Luft ausreichend gedeckt wird. Dieser Compensation durch
häufigere und tiefere Einathmung erfreut sich auch der Luft¬
schiffer, allein sie versagt ihren Dienst in Höhen mit einem Baro¬
meterstände von 300 mm und darunter. — Im Bull, de Pacad. de
möd. 1881, X. Nr. 24—25 spricht Pasteur — seine Mitarbeiter
waren Chamberland und Roux — mit Sicherheit aus, dass jede
seiner abgeschwächten Milzbrandmicrobien für den höhoren Milz¬
brandbacillus eine Vaccine repräsentirt und dass man die Schutz¬
impfung an Schafen, Pferden, Rindvieh als allgemeine Massregel ein¬
zuführen habe. C. Colin d’Alfort nimmt die Priorität des künst¬
lichen Schutzes gegen Milzbrand für sich in Anspruch. — Die
Immunität, Bagt Grawitz in Virchows Archiv LXXXIV. S. 87,
kann nicht die Folge davon sein, dass ein hypothetischer Stoff im
Blute (denn im Blute selbst verläuft zunächst die Wucherung der
Sporen) erschöpft ist durch die überstandene Impfung, denn Ei-
weiss und Sauerstoff, welche zur Ernährung der Pilze allein hin¬
reichen, sind hier stets in genügender Menge vorhanden. Es
bleibt nur die Annahme übrig (weil das Blut des immun gemach¬
ten Thieres ausserhalb des Körpers vollkommen die Fähigkeit be-
sass, die Schimmelvegetation zu unterhalten, und andererseits eine
morphologische Veränderung des Blutes durch die Impfung nicht
eintritt und Alterationen nicht nachweisbar sind), dass die Lebens¬
energie der Thierzellen gegen die Parasiten durch die Impfung
erhöht wird, dass die Immunität nach der Impfung auf einer An¬
passung der Gewebszellen an das energische Assimilationsvermögen
der Pilze und die Dauerhaftigkeit der Immunität auf Vererbung
dieser höheren Lebensenergie von einer Zellengeneration auf die
andere beruht. Dr. med, Lender. (D. R.-A.)
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Ansteckende Hausthierkrankheiten im k. bayr. Regierungs¬
bezirke Schwaben und Neuburg im November 1881. Der
Milzbrand wurde bei 1 Kuh festgestellt. — Wegen Rotz und
bzw. Rotzverdacht wurden in 6 Ställen von 6 Amtsbezirken
8 Pferde getödtet, davon 7 auf polizeiliche Anordnung, 1 vom Be¬
sitzer; 4 rotzkranke Pferde stammen aus älteren Rotzherden, 8
Pferde waren längere Zeit wegen Rotzverdacht abgesperrt. — Jm
Amtsbezirke Memmingen wurde in 1 Schafherde die Räude fest¬
gestellt und ist in 1 Stalle die Maul- und Klauenseuche
aus unbekannten Ursaohen aufgetreten.
Stand der Viehseuchen in der Schweiz nach dem
Bülletin Nr. 165 auf 1. Dezbr. 188J. Die Zahl der von Maul¬
und Klauenseuche inficirten Ställe hat sich durch das Umsich¬
greifen der Krankheit im Kanton Waadt und den Aasbruch der¬
selben in dem vorher seuchefreien Kanton Bern um 35 vermehrt;
in der ganzen Schweiz waren am 1. Dezbr. 54 Ställe verseucht.
— Wegen Rotz-Wurm sind 3 Pferde, je 1 in den Kantonen
Bern, Freiburg und Thurgau weggeschafft worden; im Kanton
Luzern stehen 2 rotzverdächtige Pferde unter thierärztlicher Auf¬
sicht. — An Milzbrand erkrankten in den Kantonen St. Gallen
4, Luzern, Zürich und Thurgau je 1, im Kanton Wallis mehrere
Rindviehstücke. — Ein aus Frankreich über die Grenze gelaufener
wuthkranker Hund raufte in den bernischen Grenzdörfern des
Amtsbezirks Pruntrut mehrere Hunde ab und kehrte auf franz.
Boden zurück, woselbst er erschossen wurde.
Ansteckende Hausthierkrankheiten im König¬
reiche Sachsen während des Monats November 1881. Am
Milzbrand erkrankten in 4 Gehöften von 4 Amtshauptmann¬
schaften 4 Rinder, von welchen 2 verendet sind, und 2 von den
Besitzern getödtet wurden. — Bei 1 Hunde wurde die Wuth-
krankheit festgestellt. — Von 3 Pferden 1 Gehöftes ist 1 Pferd
wegen Rotzverdacht contumazirt worden. — Die Maul- und
Klauenseuche wurde vom Schlachtviehmarkt in Berlin in 1 Ge¬
höfte eingeschleppt. — In 2 Gehöften zweier Orte eines Amtsbez.
erkrankten 6 Thiere an Bläschenausschlag. — Bei 2 aus
Thüringen eingeführten Schafherden wurden in einer die Räude,
in der andern die bösartige Klauenseuche festgestellt. — In den
aus früheren Monaten bestehenden Lungenseuoheherden sind auf
polizeiliche Anordnung 10 Stück, vom Besitzer 1 Stück getödtet
worden. — Die Influenza der Pferde ist in den Amtshaupt¬
mannschaften Dresden, Chemnitz, Schwarzenberg, Auerbach und
Borna aufgetreten. _
Der Ausbruch‘ der Rinderpest ist amtlichen Nachrichten
zufolge in den Orten Alt-Lässig und Fellhammer, Kreis
Waldenburg des preuss. Reg. - Bezirkes Breslau in der Provinz
Schlesien, festgestellt worden.
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444
Literatur«
Die Schmarotzer auf und in dem Körper unserer Haus-
säugetliiere , sowie die daroh erstere veranlassten Krank¬
heiten, deren Behandlung und Verhütung. Von Dr. F. A. Zürn,
Professor der Veterinärwissenschaften an der Universität Leip-
* zig. Erster Theil: Die thierischen Parasiten. Zweite
verbesserte und vermehrte Auflage. Mit 4 Tafeln Abbildungen.
Weimar, 1882. B. Fr. Voigt, gr. 8. 816 S. 6 M.
Um die Hausthiere vor den üblen Folgen der nachtheiligen
Schmarotzer bewahren zu können ist esnothwendig, mit der Entwickel¬
ung, Lebensweise etc. der letzteren bekannt zu sein. Die stets fort¬
schreitenden Forschungen auf diesem Gebiete der Naturgeschichte
haben bereits die Entstehung einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von
Erkrankungen bei Menschen und Thieren auf Parasiten zurückge¬
führt und ist die Wissenschaft in dieser Beziehung noch lange
nicht zum Abschlüsse gelangt. Als daher im Jahre 1872 bezw.
1874 die erste Auflage des vorstehenden Werkes erschien, wurde
dasselbe allenthalben freudig begrüsst. In dem vorliegenden er sten
Theile der zweiten Auflage sind vom Herrn Verfasser nicht nur
die inzwischen selbst sowie durch andere gemachten Forschungen
und Erfahrungen sorgfältig verwerthet, sondern er hat in demselben
überdies vielfache 'Verbesserungen und Ergänzungen angebracht, so
dass dem auoh von der Verlagshandlung gut ausgestatteten Buche so¬
wohl bei den Thiorärzten als auch bei allen gebildeten Landwirthen
eine gute Aufnahme gesichert erscheint. Th. A.
Personalien.
Die Stelle eines Distriktstbierarztes in Ziemetsbaasen ist er¬
ledigt. Bezug aus der Distriktskasse 2o() M.; Einnahmen aus Kreisfonds,
dann für Visitationen, Ueberwachung der Yiehmärkte u. s. w. bisher
ungefähr 500 M. Bewerber wollen sich unter Vorlage ihrer Zeugnisse,
namentlich auch eines Ausweises über dermalige Verwendung binnen
vier Wochen hier melden. Krumbaoh, den 30. November 1881.
Königliches Bezirksamt Krumbach. . v. Predl.
Befördert wurden die Veterinäre I. Classe zu Stabsveterinären:
Aug. Greinwald beim Remonte - Depot Fürstenfeld und Fr. Johan¬
nes beim Remonte-Depot Steingaden.
Der Bezirksthierarzt Peter Schuster in Neustadt a S. wurde vom
kgl. Staatsministerium des Jnnern auf die Stelle des Bezirksthierarztes
für das Bezirksamt Obernburg unter Fortdauer seiner widerruflichen
Eigenschaft aus administrativen Erwägungen versetzt und die hier¬
durch erledigte Stelle des Bezirksthierarztes für das Bezirksamt Neu¬
stadt a S. dem Bezirksthierarzt Georg Beyer in Obernburg verliehen.
Der bisherige Gestüts-Rossarzt Dr. Grabensee zu Graditz ist zum
Vorsteher des Rheinischen Landgestüts ernannt worden.
Aus dem Nachlasse des verstorbenen Bezirksthierarztes Mohr zu
Miltenberg sind noch verschiedene Bücher und Zeitschriften, sowie In¬
strumente zu verkaufen Näheres bei den Geschwistern Mohr in Mil¬
tenberg a/M.
Vermut,wörtliche Eedaetion: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Ea ckl u. Loohner
Verlag von Wiih.Lüderitz in Augsburg.
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
herauegegebon von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. Ni 51. Deoamber 1881.
Inhalt: Amtlicher Bericht über die Verbreitung der ansteckenden
Thierkrankheiten im 3. Quartal 1881. — Protokoll über die General-
Versammlung des thierärztlichen Kreisvereins in Oberfranken (sog.
Holzzunge). — Falsche Beurkundung von Beamten. — Rinderpest
in der preuss. Provinz Schlesien. — Personalien." — Berichtigung.
— Bücheranzeige. — Abonnements-Erneuerung.
Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender
Thierkrankheiten in Bayern im 3. Vierteljahre 1881.
Von Regierungsrath G ö r i n g^ Landesthierarzt im k. Staatsministerium d. I.
1. Milzbrand.
In dem Berichte für das 2. Quartal 1881 wurde bereits
erwähnt, dass die in einem Gehöfte des Bezirksamtes Mün¬
chen I beobachteten drei Milzbrandfälle in der von Prof. Dr.
Bollinger als „Wild- und Rinderseuche“ beschriebenen
Form die Einleitung zu einer im 3. Quartale heftig auftret¬
enden Epizootie bildeten, auf welche in dem Berichte für das
3. Quartal näher zurückzukommen sein wird.
Die erwähnte Seuche hat in dem Berichtsquartale in den
Regierungsbezirken Oberbayern und Schwaben sehr erheb¬
liche Verluste herbeigeführt. Es ist nicht Sache der Bear¬
beitung des vorliegenden statistischen Materials die Frage
zu entscheiden, ob die fragliche Seuche klinisch und anato¬
misch vollkommen dem Bilde entspricht, welches die neueren
Pathologen für den Milzbrand festgestellt haben. Für den
Zweck der gegenwärtigen Berichterstattung dürfte die Be¬
merkung genügen, dass die betreffende Seuche mit Rücksicht
auf Verlauf, Infektionsfähigkeit, Mortalität und epizootisches
Auftreten seitens der Veterinärpolizeibehörden als Milzbrand
aufgefasst und im Sinne der §§. 31 bis 33 des Reichs¬
gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Yieh-
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446
seuchen und der §§. 5 bis 15 der Seuchen-Instruktion als
solcher energisch bekämpft wurde.
Der Milzbrand wurde im Berichtsquartale in 7 Regier¬
ungs- und 80 Verwaltungs-Bezirken, in 193 Gemeinden, in
458 Stallungen, beziehungsweise Alpen, bei 35 Pferden,
815 Rindern und 73 Schweinen amtlich constatirt. Die vor¬
gekommenen Fälle vertheilen sich folgendermassen auf die
einzelnen Regierungsbezirke:
In Oberbayern beträgt die Zahl der verseuchten Be¬
zirke 19, der verseuchteu Ortschaften 176, der verseuchten
Ställe und Alpen 431, der gefallenen Pferde 35, der ge¬
fallenen Rinder 737, der gefallenen Schweine 73, der ge¬
nesenen Pferde, Rinder und Schweine 8.
Die Todesfälle vertheilen sich auf die Bezirke:
Bruck mit 5 Pferden und 15 Rindern; Dachau mit 5
Rindern; Ebersberg mit 6 Pferden, 62 Rindern und 25
Schweinen; Erding mit 36 Rindern und 24 Schweinen; Gar¬
misch mit 2 Pferden und 191 Rindern; Landsberg mit 1
Rinde; Laufen mit 3 Rindern; Miesbach mit 53 Rindern;
München I mit 8 Pferden, 46 Rindern (hievon 28 geschlach¬
tet) und 3 Schweinen (geschlachtet); München II mit 7
Pferden, 66 Rindern und 10 Schweinen; Mühldorf mit 8
Rindern und 2 Schweinen; Rosenheim mit 2 Pferden, 49
Rindern und 2 Schweinen; Schongau mit 1 Pferde und 46
Rindern; Tölz mit 3 Pferden und 111 Rindern; Traunstein
mit 1 Pferd und 10 Rindern; Wasserburg mit 21 Rindern
und 7 Schweinen; Weilheim mit 12 Rindern; Stadt München
und Stadt Rosenheim mit je 1 Rinde.
In Schwaben und Neuberg beträgt die Zahl der
verseuchten Bezirke 4, der verseuchten Gemeinden 10, der
verseuchten Ställe und Alpen 20, der gefallenen Rinder 69,
der genesenen Rindern 3.
Die Todesfälle vertheilen sich auf die Bezirke:
Füssen mit 58, Erumbach mit 6 (theils geschlachtet),
Nördlingen mit 3 und Kaufbeuren mit 2 Rindern.
In Unterfranken in 3 Bezirken, 3 Ortschaften und
3 Ställen 4 Rinder.
Mittel franken in 1 Stalle 2 Rinder.
Pfalz, Oberpfalz mit Regensburg und Ober¬
franken in je 1 Stalle 1 Rind.
Während der Seuchenperiode sind ausserdem in Ober¬
bayern in 5 königl. Wildparken 482 Stück Rothwild gefallen und
im Hochgebirge zahlreiche Wildkadaver aufgefunden worden.
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447
Ebenso sind in 2 Revieren des stark verseuchten Bezirkes
Füssen (Schwaben) 55 Stück Wild todt aufgefunden worden.
In der Oberpfalz erfolgte die Infektion eines Mannes mit
Milzbrandgift, welcher jedoch genas.
Die in den schwäbischen Bezirken Krumbach, Nördliugen
und Kaufbeuren, sowie in den Regierungsbezirken Pfalz,
Oberpfalz mit Regensburg, Oberfranken, Mittelfranken und
Unterfranken vorgekommenen wenigen Fälle (im Glanzen 5)
waren sporadischer Natur.
Der Regierungsbezirk Niederbayern ist in dem Berichts¬
quartale von dem Milzbrände vollkommen frei geblieben.
Angesichts der Ergebnisse des statistischen Materials wird
die Bezeichnung „Wildseuche“ auf die im Berichtsquartale
bei den verschiedenen Thiergattungen vorgekommene Milz¬
brandform, welche in den älteren Schriften als gelber Schelm,
Gloss-Anthrax oder als Milzbrand - Lungenseuche aufgeführt
worden ist, mit Recht kaum mehr angewendet werden können.
2. Die Maul- und Klauenseuche.
Der Stand der Maul- und Klauenseuche hat sich in dem
Berichtsquartale günstiger gestaltet, als in dem vorherge¬
gangenen Quartale; die Regierungsbezirke Oberbayern, Nie¬
derbayern, Oberpfalz mit Regensburg und Oberfranken sind
von der Seuche vollkommen freigeblieben, in Mittelfranken
trat dieselbe bei 8 Schafen, in der Pfalz bei 9 Rindern, in
Schwaben und Neuburg bei 8 Rindern und 268 Schafen auf.
Die meisten Erkrankengen — 343 Rinder, 109 Sohafe und
10 Ziegen hat Unterfranken aufzuweisen, doch scheint auch
hier die Seuche dem Erlöschen nahe zu sein.
In den 4 betroffenen Regierungsbezirken sind in 18 Ge¬
meinden und 97 Ställen 360 Rinder, 385 Schafe und 10 Zie¬
gen von der Seuche genesen und 2 männliche Zuchtthiere der
Krankheit zum Opfer gefallen; unter den Genesenen befanden
sich 14 männliche Zuchtthiere.
Die Einschleppung erfolgte in der Regel durch Handels¬
vieh, je 1 mal durch Treibschweine und Wanderschafe; in
einem Falle ist die Art der Einschleppung unbekannt geblieben.
3. Die Lungenseuche.
Die Lungenseuche ist in dem Berichtsquartale in sämmt-
lichen 8 Regierungsbezirken in 42 Gemeinden und 93 Ge¬
höften bei 134 Rindern vorgekommen und sind sonach 4 Ge¬
höfte weniger verseucht gewesen und 28 Rinder weniger er¬
krankt, als in dem vorhergegangenen Quartale.
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Der Stand der Seuche war am Schlüsse des Quartals:
In Oberbayern 10 Fälle gegen 51 im II. Quartal 1881.
„ Niederbayern 26 * „ 46 „ „ „
9 der Pfalz 7 „ „ 1 „ „ „
A der Oberpfalz 30 „ „ 7 „ „ „
„ Oberfranken 19 „ „ 8 „ „ „
„ Mittelfranken 21 „ „ 0 „ „ „
„ Unterfranken 19 „ „ 49 „ „ „
a Schwaben 2 v „ 0 „ n
In Oberbayern vertheilen sich die 10 Lungenseuche¬
fälle auf die Bezirke Pfaffenhofen mit 4, Aichach und Ingol¬
stadt mit je 2 Fällen, Bruck und Friedberg mit je 1 Fall.
Zwei mit polizeilicher Bewilligung dem Schlachtviehhofe
in München aus dem Bezirke Wolfstein (Niederbayern) zu¬
geführte, der Ansteckung verdächtige Ochsen wurden bei der
Schlachtung lungenseuchekrank befunden.
In Niederbayern betheiligen sich an den 26 Lungen¬
seuche-Erkrankungen: Passau mit 22, Wolfstein mit 3 Fällen
und Deggendorf mit 1 Fall.
Aus einem im vorigen Quartale verseuchten Viehbestände
des Bezirkes Viechtach wurden 2 Rinder auf Veranlassung
des Besitzers geschlachtet. Die Seuchenfälle in dem Bezirke
Passau sind in 3 Gemeinden aufgetreten; in 2 Fällen wurde
die Seuche aus dem Bezirke Wolfstein und in 1 Falle aus
dem benachbarten Oesterreich durch neu angekauftes Zug¬
vieh eingeschleppt.
Von den drei im Bezirke Wolfstein vorgekommenen
Fällen ist einer auf die Einfuhr von österreichischen Zug¬
ochsen zurückzuführen und in 2 Fällen konnte die Art der
Einschleppung nicht ermittelt werden. Es gewinnt überhaupt
den Anschein, dass der Bezirk Wolfstein noch verschiedene
alte, bis jetzt unbekannt gebliebene Seuchenherde besitzt.
Die im Bezirke Deggendorf erkrankte Kuh gehört einem
bereits im 2. Quartale verseuchten Viehbestände an.
In der Pfalz partizipiren an den 7 Erkrankungen die
Bezirke Kusel mit 5 und Speyer mit 2 Fällen.
In dem Bezirke Frankenthal wurde ein im vorigen
Quartal verseuchter Rindviehbestand von 11 Stück mit Er¬
folg geimpft. Die in dem Bezirke Kusel in 2 Ortschaften
aufgetretene Lungenseuche ist auf Handelsvieh aus dem be¬
nachbarten preussischen Bezirke zurückzuführen; die 2 neuen
Seuchenfälle in dem Bezirke Speyer ereigneten sich bei einem
schon im vorigen Quartale verseuchten Viehbestände.
In der Oberpfalz treffen die 30 Lungenseuche-Er-
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krankungen auf je eine Gemeinde der Bezirke Regensburg
und Tirschenreuth. Die Art der Einschleppung ist in beiden
Eällen unbekannt geblieben.
In Oberfranken betheiligen sich an den 19 Lungen¬
seuchefällen die Bezirke: Hof mit 13, Wunsiedel mit 5 Fällen
und Münchberg mit 1 Fall. In dem Bezirke Hof ist die
Seuche durch Verschleppung des Contagiums in benachbarte
Gehöfte übertragen worden. Für die Art der Einschleppung und
Weiterverbreitung der Seuche in 2 Ortschaften des Bezirkes Wun¬
siedel wird „Ansteckung“ angegeben, ohne dass die Art und
Weise, in welcher die Uebertragung erfolgte, näher bezeichnet
wurde. Der Seuchenfall in dem Bezirke Münchberg ereignete
sich an einem 10 Tage vorher von einem jüdischen- Händler
gekauften Zugochsen.
Von den 21 Seuchenfällen in Mittelfranken treffen
16 auf 2 Gehöfte des Bezirkes Rothenburg a./T. und 5 auf
2 Gehöfte des Bezirkes Hilpoltstein; die Art der Einschlep¬
pung ist in 2 Fällen unermittelt geblieben und in dem andern
Falle wurde die Seuche durch Handelsvieh aus Unterfranken
eingeschleppt.
• In Unterfranken hat die Tilgung der Seuche in dem
Berichtsquartale weitere Fortschritte gemacht, indem es ge¬
lungen ist, die vorgekommenen Fälle auf 19 herabzumindern;
hievon treffen 13 auf den Bezirk Neustadt a./S., 3 auf den
Bezirk Lohr, 2 auf den Bezirk Kissingen und 1 Fall auf den
Bezirk Schweinfurt.
Die 2 in Schwaben und Neuburg constatirten
Lungenseuchenfälle beziehen sich auf 2 in dem städtischen
Schlachthause in Augsburg geschlachtete Ochsen, bei denen
sich nach der Schlachtung das Vorhandensein der Lungen¬
seuche ergab. Der eine Ochs wurde aus dem Münchener
Viehhofe, der andere aus dem benachbarten oberbayerischen
Bezirksamte Friedberg zum Zwecke des Schlachtens einge¬
führt. Ohne diese Vorkommnisse wäre der Regierungsbezirk
Schwaben und Neuburg in dem Berichtsquartale frei von
Lungenseuche geblieben.
Der Gesammt - Rindviehstand in den in der Berichts¬
periode von der Lungenseuche gefährdeten Gehöften betrug
im ganzen Königreiche 864 Stück; hievon waren 774 Stück
der Ansteckung verdächtig; 134 sind wirklich erkrankt, 6
gefallen, 48 auf Veranlassung der Besitzer und 147 auf poli¬
zeiliche Anordnung getödtet. Die Einschleppung in die ver¬
seuchten Ortschaften erfolgte 15 mal durch den Viehhandel,
darunter 2 mal aus Oesterreich und 1 mal aus Preussen, in
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9 Fällen ist die Art der Einschleppung unbekannt geblieben
und in 5 Fällen wurde die Seuche bei der Vornahme der
Fleischbeschau konstatirt.
Die auf polizeiliche Anordnung getödteten Rinder ver¬
theilen sich mit 7 Stück auf Oberbayern, mit 31 Stück auf
Niederbayern, mit 4 Stück auf die Pfalz, mit 46 Stück auf
die Oberpfalz, mit 15 Stück auf Oberfranken, mit 19 Stück
auf Mittelfranken und mit 25 Stück auf Unterfranken.
Nach den Angaben der beamteten Thierärzte beträgt das
Ergebniss der Schätzung der auf polizeiliche Anordnung
wegen Lungenseuche und Seuchenverdacht getödteten Thiere
nach vorläufiger Feststellung in dem Berichtsquartale 32,246
Mark; hievon treffen auf Entschädigungen für Viehbesitzer:
in Oberbayern 845 M., in Niederbayern 8502 M., in der
Pfalz 313 M., in der Oberpfalz 566 M., in Oberfranken
2858 M., in Mittelfranken 4000 M., in Unterfranken 4162 M..
Die in dem Berichte für das 2. Quartale 1881 auf
27,122 M< angegebene Schätzungssumme hat sich nachträg¬
lich für Niederbayern von 6567 M. auf 9199 M. und somit
für das ganze Königreich von 27,122 M. auf 29,774 M. erhöht.
Für die Zeit vom 1. April bis incl. 30. September Ä81
stellt sich demnach in provisorischer Weise die Entschädi¬
gung der Viehbesitzer für die auf polizeiliche Anordnung ge¬
tödteten Rinder auf 62,020 Mark.
(Schluss folgt.)
Protokoll der General-Versammlung des thierärztlichen
Kreisvereins für Oberfranken,
Abgehalten am 21. August 1881 im grossen Rathhaussaale zu Bamberg.
Ergangener Einladung zufolge hatten sich zur festgesetzten
Zeit 13 ordentliche Yereinsmitglieder und 2 Gäste eingefunden.
Herr Kreisthierarzt Engel wohnte der Yersammlung als Regier-
ungs-Commissär bei.
Der Yereinsvorstand Fessler-Bamberg eröffnete die Yer¬
sammlung mit einer saohgemässen Ansprache, gab die Tagesord¬
nung bekannt und zum 1. Punkte „Yereinsangelegenheiten“ über¬
gehend, erwähnte derselbe nach einem kurzen Rechenschaftsbe¬
richte, dass die Zahl der Yereinsmitglieder 22 betrage. Der Herr
Yereins-Kassier Köhl er-Bamberg legte die Yereinsrechnung vor,
welche mit einem Baarbestand von 731 Mark 75 Pfg. abschliesst.
Nach Zuerkennung einer Unterstützung an 2 Thierarztswittwen
wurde beschlossen, mit den übrigen Kreisvereinen ins Benehmen za
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451
treten über einen etwaigen Zuschuss an den Unterstützungsverein
für die Hinterbliebenen bayerischer Thierärzte aus Kreisvereins-
mittein«
Bei den hierauf erfolgten Wahlen wurden per acclamation
einstimmig gewählt, die bisherigen Vorstandsmitglieder: F e s s 1 e r
zum Vorstand, Köhler zum Cassier, und May zum Schriftführer;
ferner zu Ausschussmitgliedern: Förster, Ritzer, May, Köh¬
ler und Hohenleitner; als Delegirter des deutschen Veterinär¬
raths: Engel; als Abgeordneter zum Obermedicinal-Ausschuss:
Engel und zu dessen Ersatzmann May.
Der 2. Gegenstand der Tagesomung „ Besprechung des Reichs¬
seuchengesetzes vom 23. Juni 1880 11 wurde vom Bezirks-Thierarzt
Hohenleitner eingeleitet, welcher bemerkte, dass dieses Thema
zur Zeit noch nicht geeignet sei, den Gegenstand eines Referats
zu bilden, da es noch an Erfahrung fehle, wie sich dieses Gesetz
in der Praxis bewähren werde, wesshalb er Vorschläge, dieses
Thema auf dem Wege der allgemeinen Besprechung zu behandeln
und über einzelne Punkte desselben einen Meinungsaustausch zu
veranlassen. Dem entsprechend bildeten die Ueberwachung der Des¬
infektion und die periodische Nachschau die hauptsächlichsten
Gegenstände der Diskussion.
Der 3. Punkt der Tagesordnung „die von der kgl. Regierung
von Oberfranken erlassenen oberpolizeilichen Vorschriften über
Fleischbeschau* wurden ebenfalls nur einer kurzen allgemeinen
Besprechung unterzogen und dabei hauptsächlich hervorgehoben,
dass die kgl. Regierung durch Erlassung dieser oberpolizeiliohen
Vorschriften in zuvorkommender Weise einem Initiativanträge des
Vereins-Ausschusses entgegen gekommen sei.
Schliesslich machte Hohenleitner die Mittheilung, dass es ihm
in einem Falle gelungen sei, eine hochgradige sog. Holzzunge
bei einem Ochsen durch häufiges Einstreichen einer 5 pCt. Bor¬
säurelösung nach 6 wöchentlicher Behandlung soweit zu heilen,
dass die anfänglich stark angeschwollene und aus dem Maule
heraushängende Zunge ihren normalen Umfang wieder erlangte.
Nachdem das Thier später geschlachtet worden war, ist von Prof.
Dr. Bonnet in München, dem die Zunge eingesendet wurde, auf
Grund mikroskopischer Untersuchung das Vorhandensein von Acti-
nomyces bovis festgestellt worden. Von mehreren Collegen wurde
die erprobte Heilwirkung der Borsäure in solchen Fällen bestätigt
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und angeregt, weitere therapeutische Versuche in dieser Richtung
anzustellen. Fessler, Vorstand.
Köhler, Cassier. _ Mai, Schriftführer.
Die Bestimmung des §. 348 des St.-G.-B., wonach eia Be¬
amter, welcher, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt,
innerhalb seiner Zuständigkeit Torsätzlich eine rechtlich erhebliche
Thatsache falsch beurkundet, mit Gefängniss nicht unter
einem Monat bestraft wird, findet nach einem Urtheil des Reicha¬
ger iohts, II. Strafsenats, vom 20. September d. J., nur dann
Anwendung, wenn der Beamte sich nicht nur Fälschung, sondern
auch der Rechtserheblichkeit der Fälschung bei der That bewusst
gewesen. - (D. R.-Anz.)
Die Rinderpest in der preuss- Provinz Schlesien ist ausser in
dem Kreise Waldenburg im Kreise Landeshut und Bolken-
hain in den Orten Rothenbach und Nieder-Wernesdorf (am 11. u. 12.
d. M.) festgestellt worden und sind alsbald die vorgeschriebenen
Schutz- und Tilgungsmassregeln zur Ausführung gelangt.
Personalien.
Ausgeschrieben e Kr eis thier arztstelle:
r y f . Jährlicher Quöche find eiozoreichei
rar aei treu: Gehalt: Zoichou : bii zom bei d. I. Regieroig ii:
Labiau. 600 M. 600 M. 1. Febr. 1881. Königsberg.
iTauSChoffert.) Der Bezirksthierarzt eines kleinen, bequemen
Amtssitzes mit Bahnverbindung, sucht mit einem Herrn Collegen, an
dessen Wohnsitz sich eine Latein- und Realschule befindet, einen
Stellentausch einzugehen. Fixe Bezüge M. 2900 ohne Praxis. Offerte
sub. Nr. 1947 an Rudolf Mosse, Nürnberg.
Berichtigung. Der Schluss des BewerbungBtermins um die erled¬
igte Bezirksthierarztstelle in Sonthofen ist nicht wie Ste. 430 angegeben
der 6. sondern der 16. Januar 1882.
Bacher-Anzeige.
Verlag von -A-“u.gru.st üixscivwstld. in Berlin.
Soeben ist erschienen:
Veterinä,r-I£aleii<ler 1882 .
Bearbeitet von den Professoren C. Müller und W. Dieckerhoff.
Zwei Theile. 3 M. 50 Pf.
Der gegenwärtige Jahrgang der Wochenschrift geht mit der nächsten
Nummer (52 ) zu Ende. Der Unterfertigte erlaubt sich, die Herren Abon¬
nenten derselben zu ersuchen, ihre Bestellungen auf den 26. Jahrgang dieser
Zeitschrift möglichst frühzeitig bewirken zu wollen. Der Verleger.
Diese Wochenschrift erscheint regelmässig alle Donnerstage einen halben bis dreirierte
Bogen stark; der Abonnements-Preis beträgt für den ganzen Jahrgang 6 Mark und nehmen
alle Postämter sowie sämmtliche Buchhandlungen Bestellungen auf dieselbe an. Bei den
Postbehörden kann nur halbjährig abonnirt werden. Inserate werden mit 20 Pfennigen
die Petitzeile berechnet.
Verantwortliche Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Ra ekl u. Loc hne r
Verlag von Wilh.Ltlderitz in Augsburg.
Wochenschrift
für
Thierheilkunde und Viehzucht.
Unter Mitwirkung bewährter Fachmänner
heraoagegeben von
Th. Adam in Augsburg.
XXV. Jahrgang. N= 52. December 1881.
Inhalt: Standesinteressen. — Amtlicher Bericht über die Verbreitung
der ansteckenden Thierkrankheiten in Bayern im 3. Quartal 1881.
— Protokollauszug aus den Verhandlungen der X. ordontl. Gen.-
Versammlung des vet.-med. Vereins im Grossh. Hessen. — Die
Pferdestaupe betr. — Ansteckende Hausthierkrankheiten in Elsass-
Lothringen. — Literatur. — Jubiläum des Geh. Medicinalraths Prof.
Dr. Virchow. — Personalien. — Bekanntmachungen.
Standesinteressen*
Wie aus Zeitungsberichten und privaten Mittheilungen zu ent¬
nehmen ist, sind in der letzten Zeit wieder mancherlei Hindernisse
eingetroten, welche die gleichmässige Entwickelung des deutschen
Veterinärwesens keineswegs begünstigen. Bekanntlich wird in der
vom Bundesrath erlassenen Verordnung vom 27. März 1878 —
betr. die Prüfung der Thierärzte — vorgeschrieben, dass die Mili¬
tär-Veterinäre ganz dieselbe Vorbildung besitzen und das gleiche
Studium absolviren sollen, wie die Civil-Veterinäre. Nun sind aber
nach den Anordnungen des preuss. Kriegsministers alle Aspiranten
für die Militär-Veterinär-Carriere ausserdem noch genöthigt, nach er¬
langter Reife für dieGymnasial-Prima zuerst als „Dreijährige“
bei der Cavallerie, Artillerie oder beim Train einzatreten. Die Ab-
solvirung der Dienstpflicht als „Einjährige“ ist nicht mehr statthaft.
Im Laufe ihrer dreijährigen Dienstzeit werden die Aspiranten
zur Erlernung des Hufbeschlags in die Militär - Lehrschmiede zu
Berlin commandirt. Nachdem sie hier einige Monate verblieben
sind, gehen sie wieder zu ihren Regimentern zurück, um später
bei eintretender Vakanz zum Besuche der Thiererznei - Schule in
Berlin commandirt zu werden. Auf der letzteren Lehranstalt,
welche der Civil - Verwaltung unterstellt ist, konnten sie bisher
gleiche Interessen, wie die Studirenden des Civil verfolgen, obwohl
sie von Amtswegen den Namen „Militär-Rossarzt-Eleven“ führten
und im Casemement wohnen mussten.
Seit dem 1. Oktober d* J. ist in diesem Verhältnisse eine er¬
hebliche Aenderung eingetreten. Die Militär-Eleven der Berliner
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_
454
Thierarznei-Schule werden jetzt während ihrer Studienzeit in allen
Beziehungen als gemeine Soldaten behandelt. Sie müssen beständig,
auch in den Vorlesungen und praktischen Uebungen die Uniform
tragen; sie wohnen und schlafen zu 5 und 6 Personen auf einem
Zimmer. Viele andere Anordnungen lassen sich hier nicht gut
wiedergeben. Wie in den öffentlichen Blättern Berlins kürzlich
ausführlich mitgetheilt wurde, hat das Tragen der Uniform die
Militär-Rossarzt-Eleven, welche als gemeine Soldaten sämmtlichen
Avancirten die militärischen Honneurs erweisen müssen,* mit den
Unterofficieren der Berliner Garnison wiederholt in bedeutende Ver¬
wickelungen gebracht.
Dass bei solchen Zuständen das wissenschaftliche Studium der
Aspiranten des Militär-Veterinärwesens den wünschenswerthen Er¬
folg nicht haben kann, ist klar. — Ueberhaupt dürfte die Carriere
als preussischer Militär-Rossarzt gegenwärtig wohl zu den ungünst¬
igsten Berufszweigen gehören, welche ein junger Mann von Bild¬
ung ergreifen kann. Abgesehen von den Schwierigkeiten beim
Studium hat derselbe in der Stellung als Unterrossarzt monatlich
75 Mark und als Rossarzt monatlich etwa 85 Mark Gehalt zu ge¬
wärtigen. Bei solchem Einkommen muss er in der Regel bis zu
seinem 30. Lebensjahr dienen. Ein Avancement zum Oberrossarzt
steht erst nach dieser Zeit in Aussicht. Auch gelengt nur eine relativ
kleine Zahl von Rossärzten zu diesem Amte, welches ein Gehalt von
150 Mark monatlich ein trägt und desshalb bei den jetzigen Lebens¬
verhältnissen auch gerade nicht verlockend sein dürfte, ln der Er¬
wartung von Civil-Praxis finden sich die preussischen Militär-Ross¬
ärzte zum grossen Theil getäuscht, weil sie durch ihre dienstlichen
Verpflichtungen, namentlich durch die ständige Beaufsichtigung
des durch die Fahnenschmiede bewirkten Hufbeschlags sämmtlicher
Dienstpferde behindert sind, derselben nachzugehen. Dass der Huf¬
beschlag für viele militärische Kreise ein besonderes Steckenpferd
bildet, dass durch die Forderung einer praktischen Fertigkeit in
demselben die wissenschaftliche Bildung der Militär-Rossärzte viele
Jahrzehnte aufgehalten worden ist und dass über die Bedeutung
desselben als Kunst heute noch grosse Irrthümer und ganz ver¬
kehrte Principien genährt werden, ist bekannt.
Die Civilthierärzte konnten bisher ihre militärische Dienst¬
pflicht als Einjärig-Freiwillige ohne übergrosse Kosten erfüllen.
Im Hinblicke auf die unterm 27. Oktober d. J. erfolgte Abänder¬
ung des §. 18,1 der Rekrutirungsordnung vom 18. September 1875
und des §. 19 der Bestimmungen über das Militärveterinärweson
vom 15. Januar 1874 (v. diese Wochenschrift Ste. 419) wird sich
dies in Zukunft auch ändern. Denn dass diese Anordnung lähmend
und hemmend auf das Studium der Veterinärmedicin wirken wird,
ist ganz zweiffellos. Th. Adam.
455
Amtlicher Bericht über die Verbreitung ansteckender
Thierkrankheiten in Bayern im 3. Vierteljahre 1881.
Von Regicrungsrath Göring, Landesthierarzt imk. Staatsministerium d.I.
(Schluss.)
4. Der Rotz (Wurm).
Im Bericbtsquartale sind im ganzen Königreiche in 8
Regierungs- und 33 Verwaltungsbezirken, in 40 Ortschaften
und 45 Gehöften 57 Pferde an Rotz erkrankt und sind hievon
2 Pferde gefallen, 44 auf polizeiliche Anordnung und 8 auf
Veranlassung der Besitzer getpdtet worden.
Am Schluss des Berichtsquartals standen noch 8 Pferde
als seuchenverdächtig und 25 als der Ansteckung verdächtig
unter polizeilicher Beobachtung.
Nach den Tabellen vertheilen sich die vorgekommen Rotz¬
fälle folgendermassen auf die ergriffenen Regierungsbezirke:
Oberbayern 24 gegen 27 im vorigen Quartale;
Niederbayern 6 „ 8 „ „ „
Pfalz 1 „ ö „ „ „
. Oberpfalz 3 „ 4 „ „ „
Oberfranken 2 p 0 „ „ „
Mittelfranken 4 „ 0 „ „ „
Unterfranken 7 „ 5 „ „ „
Schwaben 10 „ 9 „ „ „
In Oberbayern partipiziren an den 24 Rotzfällen die
Bezirke München I. und Traunstein mit je 4, Freising mit 3,
Aichach, Bruck, Ingolstadt, München II. und Stadt München
mit je 2 Fällen, Altötting, Erding und Miesbach mit je 1 Fall.
In Niederbayern treffen auf die Bezirke: Rottenburg
6 Fälle und Deggendorf 1 Fall.
Der in der Pfalz zur Beobachtung gekommene Rotz¬
fall trifft auf den Bezirk Kirchheimbolanden.
In der Oberpfalz haben die Bezirke: Cham, Regens-
hurg und Stadtamhof je 1 Fall aufzuweisen.
Von den in Oberfranken constatirten 2 Fällen trifft je 1
Fall auf die Bezirke: Stadt Bamberg und Höchstädt a./Aisch.
In Mittelfranken treffen auf die Bezirke: Erlangen
2 Fälle, Dinkelsbühl und Scheinfeld je 1 Fall.
In Unterfranken hat der Bezirk Gerolzhofen 4 Fälle
und Würzburg 1 Fall aufzuweisen.
In Schwaben und Neuburg treffen auf die Bezirke:
Neuburg 3, Lindau, Mindelheim und Nördlingen je 2 Fälle
und Memmingen 1 Fall.
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Die Rotzkrankheit wurde lmal bei der Vornahme der
Fleischbeschau ehtdeckt.
Die Tabellen enthalten keine Mittheilungen über allen-
fallsige Infektion von Menschen durch rotzkranke Pferde.
Das Ergebniss der Schätzung der auf polizeiliche Anord¬
nung wegen Rotz getödteten Pferde beträgt nach den An¬
gaben der beamteten Thierärzte 18,151 M. Hievon treffen
Entschädigungen: auf Oberbayern 5996 M., auf Niederbayern
1800 M., auf die Pfalz — M, auf die Oberpfalz 1760 M.,
auf Oberfranken 100 M., auf Mittelfranken 925 M., auf Unter¬
franken 3450 M., auf Schwaben und Neuburg 4120 M.
Für die Zeit vom 1. April bis incl. 30 September 1881
stellt sich die Entschädigung der Viehbesitzer für die auf poli¬
zeiliche Anordnung getödteten Thiere in provisorischer Weise
auf 32,652 M.
5. Die Rände der Pferde and Schafe.
Die Räude trat in dem Berichtsquartale in 6 Regierungs -
und 23 Verwaltungsbezirken, in 46 Ortschaften und 125
Ställen oder Herden bei 9 Pferden und 6759 Schafen auf.
Von den räudekranken Pferden treffen 5 auf Schwaben und
je 2 auf Niederbayern und Unterfranken; von den erkrankten
Schafen kommen 1296 auf Oberbayern, 375 auf die Pfalz, 236
auf Oberfranken, 814 auf Mittelfranken und 4038 auf Schwaben.
Der Regierungsbezirk Oberpfalz ist von der Pferde- und
Schafräude, Oberbayern, Pfalz, Oberfranken und Mittelfranken
sind von der Pferderäude, Niederbayern und Unterfranken von
der Schafräude freigeblieben. Die Zahl freigebliebener Ver¬
waltungsbezirke beträgt im ganzen Königreiche 162.
Fünf Pferde und 266 Schafe wurden wegen Räude getödtet.
6. Die Tollwath.
Für das Berichtsquartal ergibt sich gegenüber dem Ergeb¬
nisse im vorigen Quartale eine erhebliche Verminderung der
Wuthfälle: die Berichte weisen folgenden Stand nach:
Zahl der betroffenen Regierungsbezirke .
» » n
* n n
» » n
V erwaltungsbezirke
Gemeinden . .
Gehöfte . . .
wuthkranken Hunde
Herrenlos herumlaufende Hunde wegen Verdacht getödtet
Auf polizeiliche Anordnung getödtete Hunde . . . .
3,
5 ,
4,
4,
$
1 f
4.
Von den 4 wuthkranken Hunden treffen 3 allein auf Ober¬
bayern und 1 auf Niederbayern. Die Regierungsbezirke: Pfalz,
Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben sind
457
in dem Berichtsquartale von Wuthfallen vollkommen verschont
geblieben: in der Oberpfalz wurden jedoch 2 verdächtige
herreulos herumschweifende Hunde getüdtet.
Von der Uebertragung derTollwuth auf Menschen geschieht
in den Tabellen keine Erwähnung; in Oberbayern und in der
Oberpfalz wurden jedoch drei Menschen von wuthkranken
bezw. verdächtigen Hunden gebissen.
7. Die Beschälseuche der Pferde und der Bläschenausschlag
der Pferde und des Rindviehs.
Die Beschälseuche der Pferde ist in dem Berichtsquar¬
tale nicht aufgetreten. Der Bläschenausschlag der Geschlechts-
theile ist jedoch in 4 Regierungs- und 10 Verwaltungsbezirken,
in IG Ortschaften und 57 Gehöften bei 88 Rindern aufgetreten.
Die Regierungsbezirke: Niederbayern, Oberpfalz, Ober¬
franken und Mittelfranken sind von dem Bläschenausschlage
vollkommen freigeblieben. Die Zahl der freigebliebenen Ver¬
waltungsbezirke beträgt im ganzen Lande 175.
Nach den Tabellen vertheilen sich die vorgekommenen
Fälle auf die Regierungsbezirke: Oberbayern 21; Pfalz 26;
Unterfranken 40; Schwaben 1.
Auszug aus dem Protokoll der X. ordentl. Generalver¬
sammlung des veterinärmedicinischen Vereins im Gross¬
herzogthum Hessen.
Abgehalten am 80. September 1880 zu Dannstadt.
Der Vorsitzende eröffnete und begrüsste die von 9 Mitgliedern
besuchte Versammlung, gab die Einläufe bekannt und theilte wei¬
ters mit, dass Herr Oberstabsveterinärarzt Dr. Schüler dem Ver¬
eine die Akten über die Gründung des ersten thierärztlichen Ver¬
eins in Deutschland zum Geschenk gemacht habe, welche viel
Interessantes enthielten und deren Einsicht jedem Mitglied auf
Erfordern zugänglich sei. Der Vorsitzende gibt ferner bekannt,
dass der Stand der Vereinsmitglieder aus 40 ordentlichen, 3 ausser¬
ordentlichen und 6 oorrespondirenden Mitglieder bestehe; sowie
dass die in der vorjährigen Generalversammlung gefassten Be¬
schlüsse, ihre sachgemässe Erledigung gefunden hätten.
Bezüglich eines von dem Vorsitzenden zur Kenntniss ge¬
brachten Schreibens des Herrn Dep.-Th. Dr. Dietrich in Wies¬
baden, in Betreff .der Gründung einer neuen deutschen thierärzt¬
lichen Zeitschrift, beschliesst die Versammlung nach stattgefundener
Diskussion dieses Unternehmen zwar nach Kräften zu unterstützen»
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hält es jedoch für das Geeignetste, das za gründende Journal an
eine bereits bestehende Zeitschrift anzuschliessen.
Schliesslich wird noch bekannt gegeben, dass zwar die finan¬
ziellen Verhältnisse des Vereins als günstige za bezeichnen seien,
die Vorlage der rückständigen Rechnungen aber nicht zu ermög¬
lichen gewesen wäre.
Nachdem zu III der Tagesordnung der Delegirte des Vereins
zum deutschen Veterinärrath, Kreisveterinärarzt Rothermel
mündlichen Bericht über die IV. Versammlung zu Hannover er¬
stattet hatte und derselbe für die nächste sechsjährige Wahlperiode
zum Delegirten wiedergewählt worden war, gibt der Vorsitzende
der Versammlung Kenntniss von einem Schreiben des Präsidenten
des deutschen Veterinärraths, in Betreff der Errichtung einer Hülfs-
kasse für die Hinterbliebenen deutscher Thierarzte. Nach der
hierüber stattgefundenen Diskussion wird der Vorsitzende aufge¬
fordert jedem Mitgliede des Vereins ein Exemplar des Statüten-
Entwurfs sowie des Referats des Bez.-Th. B e r n e r - Pforzheim zu-
zustellen, mit dem Ersuchen, seine Ansicht schriftlich abzugeben
und erst in einer demnächst einzuberufenden Generalversammlung
definitiven Beschluss zu fassen. Hierauf wurde die Versammlung
geschlossen, worauf der grösste Theil der Anwesenden ein gemein¬
sames Mittagsmahl einnahm.
Die Pferdestaupe betr. hat die k. technische Deputation
für das Veterinärwesen in Preussen unterm 26. November d. Js.
an sämmtliche Departements- und Kreisthierärzte folgendes Cir¬
cular (Nr. 7) erlassen:
„Seit dem Frühjahr d. J. hat die Pferdestaupe (rothlaufartige
Influenza der Pferde) sich über Deutschland verbreitet und in
vielen Gegenden unter den Pferden allgemein geherrscht. Sie ist
gegenwärtig zwar noch nicht überall erloschen, zeigt sich aber
nur noch an wenigen Orten in vereinzelten Ausbrüchen.
Es liegt sowohl im wissenschaftlichen, als im veterinärpolizei¬
lichen Interesse, den Ursprung und die räumliche Ausdehnung der
Seuche festzustellen.
Ew. Wohlgeboren ersuchen wir daher, nach Ihren eigenen Be¬
obachtungen und nach den von den Kreisthierärzten zum 1. No¬
vember d. J. Ihnen übersandten Veterinärberichten, welche erfor¬
derlichen Falles durch amtliche Rüokfragen zu vervollständigen
sind, die einzelnen Eruptionen und den Verlauf der Seuche inner¬
halb Ihres amtlichen Wirkungskreises, sowie die Zahl der Krank-
heits- und Todesfälle chronologisch und in übersichtlicher Form
zusammenzustellen.
Soweit Sie ermitteln können, bitten wir zugleich, nähere An¬
gaben über die Art und Weise, in welcher die Einschleppung der
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Seuche nach den einzelnen Ortschaften oder Gehöften erfolgt ist,
hinzaznfflgen.
Aach wollen Sie sich darüber äussern, ob gleichzeitig die unter
dem Namen der Brustseuche (entzündliche Influenza oder infectiöse
Lungen - Brustfellentzündung) bekannte Krankheit der Pferde in
Ihrem Wirkungskreise aufgetreten ist.
Der Einsendung Ihres Berichts sehen wir bis zum 31. Dezmbr.
d. J. entgegen. -
Anstechende Hausthierkrankheiten in Eisass-Lothringen im
Monat Noromber 1881. — Wegen Rotz wurden 28 Pferde ge-
tödtet, 1 ist gefallen; bei 1 Fohlen hat die Sektion das Vorhanden¬
sein der Krankheit nicht bestätigt. Die meisten getödteten Pferde
gehörten älteren Rotiherden an, oder es war Ansteckung nachzu¬
weisen. Von sämmtlichen Fällen treffen 27 auf Lothringen und 2
auf Obereisass. Es verblieben 8 der Seuche und 146 der Ansteck¬
ung verdächtige Pferde. — Von anderen ansteckenden Thierkrank¬
heiten sind nur der Genitalien-Ausschlag beim Rinde, die Schafräude
und 2 Fälle von Öundswuth gemeldet.
Literatur.
Die Scnclicn und Herdekrank beiten unserer Haustbiere
mit Rücksicht auf die Zoonosen des Menschen nach seinen
eigenen Vorlesungen bearbeitet von Dr. H. Pütz, Professor
der Veterinärwissenschaft an der Universität in Halle a S.
I. Abtheilung. Mit 57 in den Text gedruckten Holz¬
schnitten. Stuttgart. Verlag von F.Enke. 1881. gr. 8. 144 S. 3 M.
Bei unseren Haussieren spielen die Seuchen und Herde¬
krankheiten eine sehr wichtige Rolle und werden dieselben von
dem Herrn Verfasser des vorliegenden Buches in 2 Hauptgrtippen,
die Infasions- und die Infektionskrankheiten geschieden,
beschrieben. Zu den Ersteren werden alle durch die Einwanderung
tbierischer Parasiten in und auf den Thierkörper der Hausthiere
vernrsachten Krankheiten, wie Finnen-, Dreh-, Echinococcen-, Egel¬
krankheit, Trichinose, Bandwurmseuche u. s. w., zu den Letzteren
Hühnercholera, Milzbrand, Rauschbrand, Rothlauf der Schweine,
Pocken, Lungenseuche, Rinderpest, Rotz, Druse, Influenza, Perl¬
sucht, Lupinenkrankheit, Schlämpemauke etc., als durch pflanzliche
Mikro-Organismen erzeugt, gerechnet. In der vorliegenden I. Ab¬
theilung sind die Infasionskrankheiten mit Rücksicht auf ihre ur¬
sächlichen , diagnostischen, prognostischen, therapeutischen und
prophylaktischen Momente, nach dem gegenwärtigen Standpunkte
der Wissenschaft, recht instruktiv abgehandelt und durch zahlreiche,
in den Text gedruckte Holzschnitte erläutert, so dass dieses Buch
Thierärzten und gebildeten Landwirthen von Nutzen sein wird.
-- Th. A.
Der Geheime Medicinalrath Prof. Dr. Virchow
hatte diesen Herbst 25 Jahre seiner Wirksamkeit als ordentlicher
Professor der Universität zurückgelegt und gestaltete sich die aus
diesem Anlasse am 19. Oktober d. J. in dem festlich geschmückten
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ßathhamsaale zu Berlin veranstaltete Feier zu einer wahren Ova¬
tion, welche die Wissenschaft dem grossen Meister für seine ausser¬
ordentlichen Verdienste darbrachte. Gegen 30 Deputirte und zahl¬
reiche Telegramme überbrachten dem Gefeierten Glückwünsche aus
aller Herren Länder. Zahlreiche Beden wurden gehalten, der Ju¬
bilar selbst ergriff das Wort und riss mit der zündenden Kraft
seiner Rede die Versammlung zur Begeisterung hin.
Nicht unerwähnt darf hier bleiben, dass auch die Veterinär-
Medicin dem Gefeierten zum grossen Danke verpflichtet ist; denn
derselbe hat es nicht verschmäht, auch die Thierkrankheiten in das
Bereich seiner Forschungen zu ziehen und der Thierheilkunde
seine Unterstützung bei verschiedenen Gelegenheiten angedeihen zu
lassen. Eine nahmhafte Zahl hervorragender Thierärzte verehren
Herrn Prof. Virchow als Lehrer und haben dieselben es nicht
unterlassen, ihm aus Anlass dieser Feier ihre Glückwünche darzu-
bringen, mit denen wir — und gewiss mit Zustimmung aller Faeh-
genossen — auch die unsrigen zwar verspätet, aber mit aufrich¬
tiger Verehrung vereinigen._ Die Redaktion.
Personalien.
Nach einer Mitteilung des Magistrats der Stadt Rodach bei Co¬
burg, wird für den dortigen Bezirk — umfasssend die Stadt Rodach mit
1800 meist Landwirtschaft treibenden Einwohnern, 16 Dörfern mit 3
grossen Domänen- und vielen grösseren und kleineren Bauerngütern
mit Schäfereien, vorherrschend Rindvieh- und Schweinezucht, jedoch
auch viele Pferde zum Fuhrwerk, da eine Eisenbahn noch nicht vor¬
handen ist — ein Thierarzt gesucht. — Die Stadt gewährt vorläufig eine be¬
sondere Renumeration von jährlich 3ü0 M., die Ortschaften annähernd
ebensoviel. — Allenfallsige Bewerber, welche an unserer Schule absol-
virt haben, hätten sich an den genannten Stadtmagistrat zu wenden
Der k. Direktor: Ludwig Franck.
Unterstützungs-Verein für die Hinterbliebenen bayer. Thierärzte.
Den Herren Vereinsmitgliedern beehre ich mich unter Bezugnahme
auf die in Nr. 49 d. Wochensch. enthaltene einschlägige Veröffentlichung
mitzutheilen, dass der Verein mit der Formularienpapierhandlung Meis s
dahier einen Vertrag, vorerst auf die Dauer von 3 Jahren abschloss, inhalt¬
lich dessen sich die genannte Firma verpflichtete, an den Unterstützungs¬
verein jährlich die Summe von 150 M. zu bezahlen. Zugleich mache ioh
darauf aufmerksam, dass gemäss §. 10 (Anmerk., Abs. 2) der Vereinstatuten
Zahlungen an den Verein pränumerando zu leisten sind und im Vereins-
Interesse darauf bestanden werden müsse, dass der pro I. Semester 1882 am
1. Jan. 1882 fällige B eitrag — um die Anlage und Verzimung der Capi¬
talien nicht zu behindern— recht z eitig eiügesendet werde. — Voraus¬
zahlungen sind zulässig. Ebenso ersuche ich, Geldsendungen n icht unter
meiner Adresse, sondern unter jener des zuständigen Cassiers — Hm.
Prof. C. Hahn — abzuschicken. München, 15. Dez. 1881.
Zeilinger, D. z. Direktor.
Die nächste Versammlung des thierärztl. Vereins in München findet
am Samstag den 31. Dee. d. J. Nachm. 2 Uhr in der Restauration Roth
Btatt. Tagesordnung • Fortsetzung der Berathung über Milzbrand und
Wildseuche. -
By Mit Titel und Inhalt für den Jahrgang 1881.
Verantwortlich« Redaction: Th. Adam in Augsburg. — Druck von Ra okl n. Loohne r
Verlag von WiIh. Lüdoritz in Augsburg,
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