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ZEITSCHRIFT
FÜR
VERMESSUNGSWESEN
IM AUFTRAG UND ALS ORGAN
DES
DEUTSCHEN GEOMETERVEREINS
unter Mitwirkung von
Dr. F. R. HELMERT,
Professor in Aachen,
F. LINDEMANN, und _ C. STEPPES,
Regierungsgeometer in Berlin, Steuerassessor in München,
berausgogeben von
Dr. W. JORDAN;
Professor in Hannover.
RT. Band.
(1882.)
Mit 5 lithographirten Beilagen.
STUTTGART.
VERLAG VON KONRAD WITTWER.
1882.
u. aa __ fifo J beers
.
Karlsruhe. Druck von Malsch & Vogel.
Sach-Register.
Seite
Absteckung von Kreisbögen, Notiz von Schrenk . 213
Aequidistanz-Planimeter von Günther. . . 358
Aneroidbarometer bei Aufnahme von Höhenschichtencurven, von Helferich 637
Ausnützung des Wassers und Verhütung von Wasserschäden, von Th. Müller 584
Auszug aus einem Urtheil des Oberlandesgerichtes zu Naumburg, mitge-
theilt von Huth 2 586
Basismessung bei Göttingen, Resultate mitgetheilt von Oberstlientenant
Schreiber . 1
Basisnetz bei Göttingen, Anordnaag der Winkelbeobachtungen in "dem-
selben, von Oberstlieutenant Schreiber . : 129
Befestigung von Tusche, von Gerke 245
Berichtigung, von Ruckdeschel : : 656
Brief von Gauss an Bohnenberger, mitgetheilt von "Regelmann j 429
Casseler Geometerverein 1881—1883, Bericht von Ruckdeschel .. 488
Coordinatenberechnung für den Schnitt aus eee von Linde-
mann mit Bemerkung von Helmert. . 329
Culturingenieure an der technischen Hochschule zu u Darmstadt, eingesandt
von Th. M. 530
Culturtechnischer Cursus der königlich Tandwirthschaftlichen Akademie
Poppelsdorf-Bonn, von ee ne are 393
Culturtechnisches, von L. . . N Er fe 245
—_ von M. .. ete ee ee 164
Diagramm fir Planreductionen, von _Schrenk . 275
Druckfehler in dem Werke „das Deutsche Vermessungswesen“ ‚mitgetheil
von Steiff. 5 a bs ka agp. eh en . . 680
Erklärung, von Lindemann . : 504
Etat, provisorischer pro 1882, von Kerschbaum . 103
Feldmesserprüfung in Preussen, von Th. Müller. . 527
= = — vom 1. October bis 81. December 1881,
mitgetheilt von Gerke . . 71
Festlegung der Hauptnivellementspunkte der preussischen ‘Landesauf-
nahme, von Jordan. . . 420
Flächenberechnung von Grundstücken, die theilweiee von Kreisbogen
begrenzt werden, von Reitz . 895
Formeln zur Berechnung der Distanz und der Azimute aus geographischen
Positionen von Schols, übersetzt von Fenner . . . . . 565. 597
— mit Anmerkung von Helmert. : 597
Fragekasten, Beförderung von Messapparaten auf Eisenbahnen : 168
_ von x. und y.. . 632
Generalcommission für Ablösungen und 1 Gemeinheitstheilungen im König-
reiche Sachsen, von Lochner . . en 165
Geographischer Congress in Venedig, v von . Pattenhansen Nu 73. 108. 169. 433
Gesetze und Verordnungen, betreffend Feldmesserpriifung für die Aspi-
ranten des Forstverwaltungsdienstes . 599
_ Staatsbeamteneigenschaft ‘der Feldmesser. 127
Gradmbssangesotiférens im Haag, von v. Bauernfeind . : . 569
Hannoversches Vermessungswesen, von M. Clotten, Katastersecretitr~. \32)‘256
1851016
a ET ee
IV
Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins zu Hannover am
23.—25. Juli 1882, Bericht von Steppes h
Heliotropsignalisirung bei der New-Yorker Staatsvermessung, von Kersch-
baum
Höhenschichtencurven bei Grundstückszusammenlegungen, von , Baenitz ;
Horizontalstellung für Messinstrumente, construirt von oe mitgetheilt
von Gerke . .
Hiilfstabellen bei der Theilung trapezförmiger Grundstücke, von Hasehmayr
Jean Jacques Rousseau als Katastersecretär, von Hr. .
Instrument zum Auftragen von Punkten für die Zwischencurven von
Horizontalschichtenplänen i
Instrument zum Theilen kleiner Strecken in eine Anzahl gleicher Theile
und zum Ziehen äquidistanter paralleler Linien, von Andrews
Kartometer von Bosse und Comp. in Hamburg, von Gerke .
Kassenbericht pro 1881, von Kerschbaum :
Katalog der Ausstellung von geometrischen Instrumenten, “ Karten und
Vermessungswerken , eingerichtet für die 11. Hauptversammlung des
Deutschen Geometervereins zu Hannover, 28.—25. Juli 1882
Koch’s Multiplicationsmaassstab, Versuchsberechnungen von Gerke.
Landestriengulirung des Herzogthums Nassau, von Jordan. . .
Literaturzeitung :
Allgemeine Literatur für Vermessungswesen, Uebersicht vom Jahr 1881,
Seite
162
576
552
471
bearbeitet von Gerke . . . . 2 202... 185—282
Berichtigung zu den Bestimmungen über die Anwendung eae.
Signaturen etc., von Gerke :
Bulletin de la société Suisse de topographie, deuxiéme année, 1. liveaison,
besprochen von Helmert :
Coordes, Kleines Lehrbuch der Landkartenprojection , besprochen von
Jordan. .
Doll, Lehrbuch der praktischen Geometrie für den Unterricht an Bau-
gewerkeschulen und technischen Mittelschulen, besprochen von ae
Fialkowski, Zeichnende Geometrie, besprochen von Fischer . :
Friederich, Das optische Distanzmessen und dessen Beziehung zur
direoten "Längenmessung etc., besprochen von Jordan . ;
Kleyer, Vollständig gelöste Aufgabensammlung aus allen Zweigen der
Physik, Mathematik etc., besprochen von Helmert ; :
Koppe, Basismessung bei Aarberg , ausgeführt mit dem spanischen
Apparat von Ibanez, besprochen von Schlebach . .
Mittheilungen des k. k. militär-geographischen Institute. Hartl, Ueber
die Temperatur-Coefficienten Naudet’scher Aneroide .
Möllinger,, Lehrbuch der wichtigsten Kartenprojectionen , besprochen
von J ordan A
Preussisches Gemeinheits- und 'Forstentheilungsverfahren , von einem
höheren praktischen Beamten, besprochen von Sts. :
Replik von Schering auf eine Erwiderung von Raess . .
Riedel, Zusammenlegung landwirthscheftlicher Güter, besprochen v von
Sts. . . . 588.
Schlebach, Gieseler, Müller, Kalender für Geometer und Kulturtechniker,
besprochen von Ste. ei‘
Schols’ Formeln zur Berechnung der Distanz und der astronomischen
sang aus en geographischen Positionen, mitgetheilt von
enner . date en
— Landmeten en Waterpassen, besprochen von Gerke . ;
Schmeisser, Analytische Geometrie für Jünger und Freunde der Mathe-
matik, besprochen von Helmert .
Schuberth, Illustrirtes Hand- und Hülfsbuch der Flächen- und ‚Körper:
berechnung, besprochen von Helmert
166
167
470
124
Schweizerisches Dreiecksnetz , herausgegeben von der schweizerischen
geodätischen Commission, 1. Band : Die een und Stations-
ausgleichungen, besprochen von Jordan 456
Toussaint, Oekonomische Vertheilung und Benützung von Boden und
Wasser, besprochen von Sts... 630
Wershoven, The scientific English Reader, besprochen - von Helmert 69
Landmesserprüfung, neue, für das Königreich Preussen, mitgeth. v. Winckel 473
Lothablenkungs-Einfluss auf die Ergebnisse geometrischer Nivellements
über einen Gebirgsrücken, von ee mit lithogr. Beilage Tafel
lund2... A a Ge ee ee a: 000.249
Markscheiderwesen, Reorganisation, von Gerke oe Sans ey Re Se. ce
Mathematische Aufgabe, von Henkel . 5 625
Mittelrheinischer Geometerverein, von Th. M.. 587
Nassau’sche Landestriangulation, von Jordan. . 813
Nivellement der Mosel und des Moselcanals durch Lothringen , von
Autenrieth — 505
Nivellements der Preussischen Eisenbahnen und ihre Verwerthung zur
Erweiterung des von der königl. Landesaufnahme geschaffenen Höhen-
netzes, VON ...... r 49
Nivellements des Deutschen Reichen, mit einer Uebersichtskarte Tafel 8,
von Jordan . x . 281
Otto von Morozowicz, Nekrolog yon “Winckel und Reich . ; 33
Parallelzirkel, von Schreiber, Geometer und Bergingenieur . 45
Personalnachricht. Hunäus f. ee “ae is MA ts oe cee 247
Joppen. 656
Koch. . 184
Spielberger, Fraass ; 72
Steppes. . 5 247
Planimeter, Patent Hohmann-Coradi, yon Reitz ge > ia 523
Preussische topographische Karten, ausgegeben am 8. März 1882, mit-
getheilt von Gerke : 8il
Preussisches Vermessungswesen bei den Anseinandersetzungsbehörden und
bei der Katasterverwaltung, von Steppes 18
— — , Denkschrift betreffend Reform und Or-
ganisation, von Sombart . . . ie <6 86
— mit Nachwort von Winckel. en a Ser Ser ate AD
Programm der 11. Hauptversammlung zu , Hannover ae eee 277. 381
Rectification eines Meridianbogens, Bemerkung hierüber, von "Jordan. 622
Refractions-Bestimmungen im Staate New-York, von Andrews . . 420
Stadtvermessung von Gladbach, von Gerke. : ‘ 580
Temperatureinfluss bei geodätischen Längenmessungen, von Bohn . 514
Theilung eines Vierecks, von Jordan .. . ; gi oh Ms ae ee 7
Titel der Bauführer und Feldmesser, von W.. . .. 2 2 0200 894
Ureigenthum, von Steppes . i ee 638
Verbindungsviereck zwischen Spanien and Algier, v von “Fenner ie ce 808
Vereinsangelegenheiten . . 82. 48. 72. 98. 104. 168. 246. 277. 482. '682. 656
Vermarkungsgesetz für das Herzogthum Coburg . 534
Vermessungs- und Katasterwesen, namentlich in Bezug auf Sicherung
des Grundbesitzes, von Alban . 181
Werth und Herstellung der geognostisch- ‘agronomischen ‘Bodenkarten,
von Sombart 601
Wiirttembergischer Geometerverein, Lebensversicherung, "Mittheilung von
Schüle . “i a ow mates BE eee OS
Wiirttembergische Prüfungen i im "Vermessungsfache 360
— Verordnung über Vermessungen vom J ahr 1700, von nStf. 811
Zusammenlegung der Grundstücke in Herbartsdorf in 8. Coburg , von
Kerschbaum . 2. 6 ft: Tease ey ses ee
VI
Namen-Register.
Alban, Ueber Vermessungs- und Katasterwesen namentlich in Bezug auf
die Sicherung des Grundbesitzes . 2
Andrews, Bestimmung des Refractionscoefficienten i im ‘Staate New-York .
— Instrument zum Theilen kleiner Strecken in eine Anzahl gleicher
Theile und zum Ziehen äquidistanter paralleler Linien. .
Autenrieth, Nivellement der Mosel und des Moselcanals durch Lothringen
Baenitz, Höhenschichtencurven bei Grundstückszusammenlegungen .
v. Bauernfeind, Die Gradmessungsoonferenz im Haag. . .
Bohn, Ueber einen Temperatureinfluss bei geodätischen Liingenmessungen
Clotten, M., Katastersecretär, Das Vermessungswesen im ehemaligen
Königreich Hannover. . . 22,
Dünkelberg, Der culturtechnische "Cursus ‘der königl. landwirthschaft-
lichen Akademie Poppelsdorf-Bonn . 5
Fischer, Besprechung von Fialkowski, Zeichnende Geometrie P
Fenner, Schols’ Formeln zur Berechnung der Distanz und der astrono-
mischen Azimute aus gegebenen geographischen Positionen .
— Verbindungsviereck zwischen ie und Algier .
Gerke, Befestigung von Tusche . . .
— Besprechung von Schole’, Landmeten en "Waterpassen
— Clotten etc, Programm der 11. Hauptversammlung zu Hannover 277.
_ Berichtigung zu den Bestimmungen über Anwendung Bann
Sigaturen . . R :
— Die Resultate des Koch’schen Multiplicationsmaassstabs.
— + Geh. Regierungsrath Prof. Dr. Hunäus :
— und Hölscher, Hauptversammlung in Hannover .
— Felämesserprüfung in Preussen vom 1. October bis 81. December 1881
— Geyer’s neue Horizontalstellung für Messinstrumente .
— Kartometer von Bosse und Comp. in Hamburg .
— Literatur für Vermessungswesen, Uebersicht vom J ahr 1881 . : 185—282
— Preussische topographische Karten, ir Sie am 8. März 1881 :
— Reorganisation des Markscheiderwesens .
— Stadtvermessung von Gladbach .
Günther, Aequidistanz-Planimeter ee
Hartl, Ueber die Temperatur-Coefficienten Nandet’scher "Aneroide, ‘abge-
druckt aus den Mittheilungen des k. k. militärgeogr. Instituts . i
Haselmayr, Hülfstabellen bei der Theilung trapezformiger Grundstücke .
Helferich, Ueber die Verwendbarkeit des Aneroidbarometers bei Auf-
nahme von Höhenschichtencurven . .
Helmert, Anmerkung, betreffend Formeln zur Berechnung der Distanz
und der Azimute aus geographischen Positionen p26
— Besprechung des Bulletin de la société Suisse de topographie Be
— Besprechung von Schuberth, Illustrirtes Hand- und Hülfsbuch der
Flächen- und Körperberechnung . ;
— Bemerkung zu der Coordinatenberechnung fiir den Schnitt a aus Längen-
messungen . ;
— Besprechung von Kleyer, vollständig gelöste Aufgabensammlang .
— Besprechung von Schmeisser, analytische Geometrie für Jünger und
Freunde der Mathematik d bs ty, GR. Serer See
— Besprechung von Wershoven, The english Reader .
— Der Einfluss der Lothablenkung pei einem Gebirgsrücken "auf die
Ergebnisse a cen » mit en ner
Tafel 1 und 2. :
166
822
247
247
71
47
122
811
812
580
853
458
552
537
597
167
167
829
82
69
69
288. 249
Seite
Helmert, Literaturnotizen über aneroidische Messungen aus früheren Jahr-
gängen der Zeitschr. f. Verm. . . . SA . 551
Hr., Jean Jacques Rousseau als Katastersecretar 471
Henkel, Mathematische Aufgabe . . . 625
Huth, Auszug aus einem Urtheil des Oberlandesgerichtes zu x Naumburg 536
Jordan, Bemerkung zur Reotification eines Meridianbogens . 622
— Besprechung von Band I. des schweizerischen Dreiecksnetzes . . 456
= u — Coordes, Kleines Lehrbuch der Landkartenprojection 470
> _ — Friederich, Das optische Distanzmessen und dessen
Beziehung zur directen Längenmessung . ; 898
> _ — Mollinger, Lehrbuch der wichtigsten Kartenpro-
jectionen. . 897
— Die Hauptnivellements des Deutschen Reichs, mit. einer Uebersichts-
karte Tafel 3 . ; 281
— Festlegung der Hauptnivellementspunkte der Preussischen Landesauf-
nehme. . ee a en, B20
_ Landestriangulirung des Berzogthums Nassau 313
— Theilung eines Viereck . . . Ba . 421
Kerschbaum, Kassenbericht pro 1881 . 98
— Provisorischer Etat pro 1862 . . 103
— Ueber die Heliotrop-Signalisirung bei der New-Yorker Stastsrärmessung 162
— Vereinsangelegenheiten . . . . . 82 48. 72. 104
— Zusammenlegung der Grundstücke. in Herbartsdorf in 8. „Coburg 270
L., Culturtechnisches . . 245
Lindemann, Coordinstenberechnung für den Schnitt s aus | Längenmessungen 329
— Erklärung . 504
Lochner, Die Generalcommission für Ablösungen und Gemeinheitsthei-
lungen im Königreich en re Tat, se . . 165
M., Culturtechnisches . . . 164
— "Wanderversammlung des Rheinisch-Westfälischen Geometervereins 652
Miller, Th., Ausnützung des Wassers und Verhütung von Wasserschäden 584
— Culturingenieure an der technischen Hochschule zu Darmstadt . 530
— Feldmesserprüfung in Preussen . . . » 2 2 2 + ee es + + 527. 59
— Mittelrheinischer Geometerverein sb ee ae, es BT
Pattenhausen, Geographischer Congress in Venedig. . . « 78. 105. 169. 433
Regelmann, Mittheilang eines Briefes von Gauss an Bohnenberger . 429
Reich, Nekrolog von + Otto von Morozowicz . eee 33
Reitz, Planimeter Patent Hohmunn-Coradi . “ 523
— Tabelle für die Flächenberechnung von Grundstücken, die theilweise
von Kreisbogen begrenzt werden ‘ 335
Ruckdeschel, Bericht über die Thätigkeit des Casseler Geometervereins
1881 —1982 . SI ana oe
= Berichtigung ; : 656
Schering, Replik auf eine icrwisderanew von Rasse . 124
Schlebach, Besprechung der Mittheilung von Koppe über die Aarberger
Basismessung mit dem spanischen Apparat . 95
Schols’ Formeln zur Berechnung der Distanz und der "Azimute aus geo-
graphischen Positionen . : . 555. 589
Schreiber, Geometer und Bergingenieur, Parallelzirkel . . 45
Schreiber, Oberstlieutenant, Anordnung der Winkelbeobachtungen im
Göttinger Basisnetz aeg +8 » + 129
— Die Resultate der Basiemessung bei Göttingen : 1
Schrenk, Diagramm fiir Planreductionen. 275
— Zur Absteckung von Kreisbögen ; 243
Schüle, Mittheilung über den Württembergischen Geometerverein, Lebens-
versicherung . 104
Sombart , Denkechrift;, betreffend Reform und Organisation, des öffent, =
lichen Vermessungswesens in Preussen . . . « «© +
VII
Sombart, Ueber den Werth und die Herstellung der eg
mischen Bodenkarten . ;
Steiff, Druckfehler in dem Werke „Das Deutsche Vermessungswesen“.
Stff., Württembergische Verordnung vom Jahr 1700 . .
Steppes, Bericht über die 11. Hauptversammlung des Deutschen Geometer-
vereins zu Hannover am 23.—25. Juli 1882. .
— Besprechung des Kalenders fiir Geometer und Culturtechniker ; von
Schlebach
— Besprechung von Riedel , “Ueber die Zusammenlegung landwirth-
schaftlicher Güter . . . er “DSS;
— Besprechung des Werks: Das preussische Gemeinheits- und Forsten-
theilungsverfahren, von einem höheren praktischen Beamten ;
— Besprechung des Werks: Die ökonomische Vertheilung und Benütz-
ung von Boden und Wasser, von Toussaint
— Das preussische Vermessungswesen bei den Auseinandersetzungsbe-
hörden und bei der BEI ea 5 ee ce ae re ae
— Ueber Ureigenthum .
Vogler, Besprechung von Doll, ‘Lehrbuch der praktischen Geometrie für
den Unterricht an Baugewerkeschulen ete... . . ane
Winckel, Hauptversammlung in Hannover .
_ Ministerialantwort auf die Sombart’sche Denkschrift .
— Nachwort zur Sombart’schen Denkschrift, betreffend Reform ete. des
Vermessungswesens in Preussen . a :
— Nekrolog von ¢ Otto von Morozowicz
— Titel der Bauführer und Feldmesser .
— Verlegung der Vereinsbibliothek .
— Wahlen auf der 11. Hauptversammlung .
rere r, Die preussischen Eisenbahnnivellements ete...
x. und y. Fragekasten .
ZEITSCHRIFT ror VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
F. Lindemann, Regierungsgeometer in Berlin, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft I. Band XI.
Die Resultate der Basismessung bei Göttingen.
Von Oberstlieutenant Schreiber.
Im Anschluss an den vorläufigen Bericht, welchen Herr Pro-
fessor Jordan über die von der Trigonometrischen Abtheilung der
Königlich Preussischen Landesaufnahme im August 1880 ausge-
führte Basismessung bei Göttingen bereits im 9. Bande dieser
Zeitschrift, S. 377 ff., erstattet hat, lasse ich hier einige Mitthei-
lungen über die Resultate dieser Messung und über die Art ihrer
Berechnung folgen. Da die letztere zumeist von dem Gesetz der
Ausdehnung der Messstangen durch die Wärme abhängt, so stelle
ich die hierauf bezüglichen Ergebnisse, welche durch die vor und
nach der Basismessung stattgehabten Vergleichungen der Stangen
gewonnen sind, voran.
1. Die Ergebnisse der Vergleichung der Messstangen.
Alle bisherigen mit dem Bessel’schen Apparate ausgeführten
Basismessungen sind unter der Voraussetzung berechnet worden,
dass die Längenausdehnung jeder Messstange durch die Wärme
proportional sei der Veränderung ihres Metallthermometers (vergl.
Gradmessung in Ostpreussen, $. 2). Diese Voraussetzung ist bei
Berechnung der Göttinger Basismessung fallen gelassen, und zwar
aus folgendem Grunde.
Während bei den bisherigen Vergleichen der Stangen auf dem
Komparator immer nur eine Stange bei nur einer Temperatur mit
einem Normalmass, und alle vier bei nur 3 Temperaturen (einer
hoben, einer mittleren und einer niedrigen) mit einander verglichen
worden sind, wurde neuerdings für die Göttinger Basismessung
jede Stange einzeln bei 5 äquidistanten Temperaturen mit einem
stets dieselbe Temperatur von 16,25° C beibehaltenden Normal-
mass verglichen, ein Vergleich der Stangen unter sich dagegen
unterlassen. Durch diese Anordnung wurde die Absicht, das
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 1. Hoft. 1
2 Schreiber. Die Resultate der Basismessung bei Göttingen.
Gesetz der Wärmeausdehnung der Stangen in den Beobachtungen
evidenter hervortreten zu lassen, um so vollständiger erreicht, als
die Temperaturbestimmungen und Längenmessungen — vermöge
der Einrichtungen des Komparators — erheblich genauer waren,
als bei allen früheren Vergleichen.
Nachdem die neuen Vergleiche unter der in Rede stehenden
älteren Voraussetzung berechnet waren, ergaben sich die übrig-
bleibenden Fehler nicht nur unerwartet gross, sondern zeigten
auch eine unverkennbare (esetzmässigkeit. Es blieb daher nicht
zweifelhaft, dass die Bessel’sche Formel für die Stangenlänge:
L=!-—-.am,*)
welche der analytische Ausdruck der gemachten Voraussetzung ist,
das Gesetz der Wärme-Ausdehnung der Stangen mit einer ge-
ringeren, als der den Beobachtungen entsprechenden Genauigkeit
darstellte.
Um sie durch eine strengere zu ersetzen, wurde die Reihen-
entwickelung der unbekannten Funktion, welche die Stangenlänge
durch die Angabe des Metallthermometers ausdrückt — zunächst
versuchsweise — mit dem Gliede zweiter Ordnung abgebrochen,
und demgemäss gesetzt:
L=1—-(a—14)m — (a— 1,4)* 0,
wo ¢ die Stangenlänge bei der Angabe 1,4 Lin.**) des Metall-
thermometers, und m und o durch die Beobachtungen zu bestim-
mende Konstante bedeuten. Um die Reihe innerhalb der wirklich
vorkommenden Werthe von a konvergenter zu machen, ist sie
nach Potenzen von (a— 1,4) anstatt von a entwickelt. ***)
Um den Erfolg dieser Massnahme in das gehörige Licht zu
setzen, ist zuvor Einiges über die Anordnung und Berechnung der
Vergleiche zu sagen.
Wie bereits bemerkt, wurde jede der 4 Stangen bei 5 ver-
schiedenen Temperaturen mit dem Normalmass verglichen, und
zwar bei 0,8; 1,1; 1,4; 1,7 und 2,0 Lin,+) während das Normal-
mass stets dieselbe Temperatur von 16,25° C hatte. Es war dafür
gesorgt, dass diese Temperaturen bis auf einige Hundertstel Linien,
bezw. Zehntel-Grade, getroffen wurden, und sich nur sehr langsam
*) Vergl. Gradmessung in Ostpreussen, § 2. In dieser Formel bedeutet:
a die Angabe des Metallthermometers der Stange,
! die der Angabe Null entsprechende Länge der Stange,
m das Verhältnis der Veränderung der Stangenlänge zur Verände-
rung des Metallthermometers.
**) Es ist nahezu 1 Lin. = 2'/« Millimeter.
***) Die Glaskeile, womit die Metallthermometer gemessen werden, reichen
von 0,8 bis 2,0 Lin. Die Mitte (1,4 Lin.) dieser Grenzen ist zugleich der
ungefähre Mittelwerth der bei einer Basismessung vorkommenden Angaben
der Metallthermometer. |
+) Diese Angaben der Metallthermometer entsprechen ungefähr den
Temperaturen 41, 83, 25, 17 und 9° C. Eine Veränderung des Metallthermo-
meters von etwa 0,087 Lin. entspricht einer Temperaturveränderung‘ von (1° C.
Schreiber. Die Resultate der Basismessung bei Göttingen. 3
änderten.*) Die Längenunterschiede zwischen den Stangen einer-
seits und dem Normalmass andererseits wurden mikroskop-mikro-
metrisch gemessen. An einem Tage wurde immer nur eine Stange
bei einer Temperatur verglichen, und zwar ohne Unterbrechung
zweimal: einmal im Hin- und einmal im Rückgange, in der Reihen-
folge: Normalmass-Stange, Stange-Normalmass, was 9 bis 10 Mi-
nuten dauerte. Hin- und Rückgang wurden durch Mittelung zu
einem Sate vereinigt. Es wurden zunächst die 4 Stangen an 4
auf einander folgenden Tagen bei der Temperatur 2,0 Lin., und
darnach ebenso der Reihe nach bei den Temperaturen 1,7; 1,4;
1,1 und 0,8 Lin. verglichen. Dies nahm 20 Tage in Anspruch.
An 20 weiteren Tagen wurde das Ganze in gleicher Weise wieder-
holt.
Jede Stange war somit — unabhängig von den anderen —
in 10 Sätzen beobachtet worden. Diese lieferten — nach der
Methode der kleinsten Quadrate unter sich ausgeglichen — die
der Stange eigenthümlichen Werthe von !, m und oe, sowie die
übrig bleibenden Fehler der Sätze und den mittleren Fehler eines
Satzes. Diese Werthe und Fehler sind nachstehend zusammenge-
stellt, und zwar in doppelter Berechnung, nämlich erstens auf
Grund der Bessel’schen Formel:
(1) . 2 2 22.2. L=l—(a—1,4)m,
und zweitens auf Grund der strengeren:
(2)... . L=l—(a—1,4)m—(a—1,4)? 0
Damit in beiden Formeln 7 dieselbe Bedeutung habe (Stangen-
länge für a=1,4), ist in der Bessel’schen (a—1,4)m anstatt am
gesetzt.
I m 0
Formel (1) | Formel (2) [Formel (1)|Formel (2)|Frm. (1)|Formel (2)
1798, 1751 “1798, 1784 + 0,5380 +0,5378
*) Die mittlere Abweichung von der beabsichtigten Temperatur der
Stangen betrug 0,018, die grésste 0,041 Lin. Die mittlere Geschwindigkeit
der Tem peraturbewegong der Stangen wahrend der Beobachtungen betrug
0,005, die grösste 0,012 Lin. stündlich. Bei dem Normalmass,, waren diese
Abweichungen und Geschwindigkeiten noch viel geringer.
1.
4 Schreiber. Die Resultate der Basismessung bei Göttingen.
Uebrig bleibende Fehler der Satee in Zehntausendstel-Linien.
Stangel Stange III Stange IV
F. ( IF. (2) F. (1)|F. (2)
+21 0 +57)+ 97
— 32) — 22
— 6414
— 3+ 8
+18/— 3
4+ 35413
— 26] — 15
— 14-6
— 64 3
+13l— 8
Der mittlere Fehler eines Satzes.
Stange | F.(1) | F. (2)
L
I 0,0013
II 0,0030
Ill 0,0014
IV 0,0029
Total 0,0023
Für jede Stange ist der Divisor der Quadratsumme der 10
Fehler: für die erste Formel gleich 10 — 2=8, für die zweite gleich
10—3=7, weil jene 2, diese aber 3 aus den Beobachtungen zu
bestimmende Unbekannte enthält.
Die übrigbleibenden und mittleren Fehler zeigen, dass die
Formel (2) sich erheblich besser den Beobachtungen anschmiegt,
als jene (1). Zugleich ist aber auch nicht zu verkennen, dass die
der Formel (2) entsprechenden übrigbleibenden Fehler — wenn
auch in weit geringerem Grade, als die der Formel (1) entsprechen-
den — immer noch mit konstanten Theilen behaftet sind, indem
die beiden, derselben Stange und derselben Temperatur angehörigen
Fehler 13mal gleiche und nur 6mal entgegengesetzte Zeichen
haben. Man schliesst hieraus, dass diejenigen Fehlerursachen, welche
die grössten Fehler erzeugen, bei gleichen Temperaturen in gleichem
Sinne gewirkt haben, und dass es daher nicht viel helfen kann,
die Vergleichung einer Stange bei einer und derselben Temperatur
häufig zu wiederholen. Wenn man aber einmal mehrere Sätze bei
derselben Temperatur beobachtet hat, so soll man dieselben nicht
einzeln, sondern zu einem Mittel vereinigt in’ die’ Ausgleichungs-
Schreiber. Die Resultate der Basismessung bei Göttingen. 5
rechnung einführen. Wendet man diese Regel auf unsere Vergleiche
an, indem man die 10 Sätze jeder Stange zu 5 Doppelsätzen zu-
sammenfasst, so giebt die Ausgleichung der letzteren wieder die-
selben Werthe der Unbekannten /, m und o, wie vorhin, während
die übrigbleibenden und mittleren Fehler folgende werden:
Uebrigbleibende Fehler der Doppelsätse in Zehntausendstel-Linien.
Der mitilere Fehler eines Doppelsatses.
F(1) | FO)
L L
I | 0,0046 | 0,0012
II | 0,0048 | 0,0035
III | 0,0026 | 0,0016
IV | 0,0042 | 0,0097
Total | 0,0041 | 0,0024
Hier ist der Divisor der Quadratsumme für jede Stange bezw.
5—2=3 und 5—3—=2.,
Die mittleren Fehler erweisen wiederum die Formel (2) als jener (1)
ebenso überlegen, wie bei der Ausgleichung der einfachen Sätze.
Zugleich kann man bemerken, dass ein Doppelsatz kein merklich
genaueres Resultat giebt, als ein einfacher Satz, was mit dem oben
Gesagten übereinstimmt. *)
Es würde jetzt noch zu versuchen übrig bleiben, ob sich die
mit der Formel (2) erreichte Genauigkeit durch Hinzufügung eines
weiteren, mit (a — 1,4) multiplizirten Gliedes nicht noch erhöhen
liesse. Obgleich unzweifelhaft der dieser Formel entsprechende
mittlere Fehler 0,0024 Linien noch zu gross ist, um als Mass der
*) Zur Vergleichung sind nachstehend die mittleren Fehler aller bis jetzt
gemachten Vergleiche der Messstangen des Bessel’schen Basisapparates zu-
sammengestellt, wobei jedoch von den früheren (vor 1880 gemachten) nur die
der Stangen unter sich aufgenommen sind, da diejenigen mit einem Normal-
mass immer nur bei einer Temperatur stattgefunden haben, und daher mit
den gegenwärtigen, wo die weitaus grössten Missstimmigkeiten eben durch
6 Schreiber. Die Resultate der Basismessung bei Göttingen.
Genauigkeit der Beobachtungen an sich genommen zu werden, so
ist dennoch dieser Versuch unterblieben, weil derselbe für jede
Stange aus 5 Doppelsätzen 4 Unbekannte zu bestimmen erfordert,
so dass der Divisor der Quadratsumme gleich 1, also zu klein werden
würde, um dem resultirenden mittleren Fehler die nöthige Sicher-
heit beimessen zu können. Um diesen Versuch mit Erfolg zu
machen, hätten die Stangen bei mehr als 5 Temperaturen ver-
glichen werden müssen. Diesem Mangel abzuhelfen, bietet sich im
Jahre 1883 Gelegenheit, wo bei Meppen wiederum eine Basis ge-
messen werden wird. Inzwischen ist für den praktischen Zweck
der Berechnung der Basislänge die Formel (2) genau genug.
Eine zweite wesentliche Abweichung der Berechnung der Göt-
tinger Basis von den Bessel’schen Vorschriften besteht in der Be-
rücksichtigung der Geschwindigkeit der Temperaturbewegang der
Stangen. Es war bereits vor Beginn der vorstehend beredeten
Vergleiche konstatirt worden, dass die nach der Formel (1) oder
(2) berechnete Stangenlänge bei rasch abnehmendem a stets zu
gross, bei rasch zunehmendem a dagegen stets zu klein erhalten wird. *)
die Verschiedenheit der Temperaturen herbeigeführt werden, nicht vergleich-
bar sind.
Mittlerer | Anzahl
Basis und Jahr. Fehler. |der Sätze.
. Königsberger Basis. Beh
. Berliner Basis. 1846 . .
. Belgische Basen. 1854 .
. Braaker Basis (in Holstein). 1872 .
. Oberhergheimer Basis en Please): 1878
. Göttinger Basis. 1880
ad 1: vergl. Gradmessung in Ostpreussen, § 5.
ad 2: , #Kiistenvermessung, Seite 18.
ad 3: , Compte rendu des opérations etc., Seite 102.
ad 4: , Hauptdreiecke, II. Th., Seite 22.
ad 5: noch nicht veröffentlicht.
ad 6: „ ;
Die zusammengestellten mittleren Fehler sind diejenigen eines Längen-
unterschiedes, und zwar: Nro. 1—5 zwischen zwei Stangen, Nro. 6 zwischen
einer Stange und dem Normalmass. In den angeführten Publikationen sind
aber nicht die mittleren Fehler eines Längen-Unterschiedes, sondern die einer
Länge gegeben. Diese mussten daher mit Y2 multiplizirt werden, um sie in
jene zu verwandeln.
In der letzten Kolumne ist angegeben, aus wie viel Sätzen die Bestim-
mung, worauf sich der angesetzte mittlere Fehler bezieht, gemittelt ist. Für
die Belgischen Basen ist z. B. der mittlere Fehler eines aus dem Mittel von
6 Sätzen gebildeten Läugenunterschiedes zweier Stangen gleich 0,0088 Linien.
Jeder Satz ist das Mittel aus Hin- und Rückgang.
*) a, d. i. die Angabe des Metallthermometers, nimmt zu bei abnehmen-
der Temperatur.
Schreiber. Die Resultate der Basismessung bei Göttingen. 7
Für die Stange IV z. B. wurde am 21. Juni 1880 durch unmit-
telbare Vergleichung mit einem Normalmass gefunden:
L= 1727,9272 Lin.
Gleichzeitig wurde beobachtet:
a= 1,834 Lin.
und die stündliche Aenderung von a:
&= — 0,144 Lin. *)
Mit den nachmals ermittelten und damals bereits angenähert
bekannten Werthen von / und m (Seite 3) ergiebt sich hieraus
nach der Formel (1) die Stangenlänge:
L = 1728,1835 — 0,434 >< 0,5526 = 1727,9437 Lin.,.
also: die berechnete Stangenlänge um 0,0165 Lin. grösser, als die
beobachtete,
Ferner wurde am 22. Juni für dieselbe Stange beobachtet:
L= 1728,0329 Lin.
= 1,687 >
e=+011 >
und berechnet:
L == 1728,1835 — 0,287 >< 0,5526 = 1728,0249 Lin.
also: die berechnete Stangenlänge um 0,0085 Lin. kleiner, als die
beobachtete.
Da nun — vermöge der Genauigkeit der Beobachtungsvorrich-
tungen — die beobachteten Werthe von Z und a höchstens bezw. um
0,001 und 0,002 Lin. von den wirklich stattgehabten verschieden sein
können, so ist in der That die berechnete Stangenlänge bei abneh-
mendem a grösser, und bei zunehmendem kleiner als die wirklich
stattgehabte erhalten worden.
Nachdem weitere Versuche dieser Art zu einem gleichen Er-
gebnis geführt hatten, musste geschlossen werden, dass einer be-
stimmten Stangenlänge keineswegs immer eine bestimmte Angabe
des Metallthermometers entspricht, dass letztere vielmehr bei einer
und derselben Stangenlänge um so grösser ist, je rascher sie im
Zanehmen, und um so kleiner, je rascher sie im Abnehmen begriffen
ist. Insoweit man aber annehmen kann, dass sowohl die Zink-,
als auch die Eisenstange, jede für sich, bei einer bestimmten Länge
auch eine bestimmte Temperatur habe, so folgt, dass die Zinkstange
der Eisenstange in der Temperaturbewegung voraneili, die letetere
mag in su- oder abnehmendem Sinne stattfinden. **)
*) Diese entspricht einer stündlichen Temperaturzunahme von etwa
4°C (siehe die vierte Note auf Seite 2). Die zu vergleichende Stange befand
sich, wie bei den Ernstvergleichen, in einer von Wasser umgebenen Zinkröhre.
Eine beabsichtigte Temperatur oder Temperaturbewegung konnte durch Zu-
geben von heissem Wasser oder Eis leicht herbeigeführt werden.
**) Theoretisch dürfte die Nothwendigkeit dieser Eigenschaft der Mess-
stangen kaum nachweisbar sein, da die Auflageflächen der Zink- und Eisen-
stange nach Art und Grösse zu verschieden, und ihre Wärmekapazität und
Leitungsfähigkeit zu wenig bekannt sind.
8 Schreiber. Die Resultate der Basismessung bei Göttingen.
Die Berücksichtigung dieser Eigenschaft der Messstangen bei
Berechnung der Basismessungen erscheint um so wichtiger, als bei
letzteren während eines Arbeitstages die Temperatur nicht blos
viel länger, sondern auch rascher zu-, als abzunehmen pflegt, *)
so dass nur eine sehr unvollständige Kompensation des Einflusses
der in Rede stehenden Eigenschaft auf die Basislänge stattfindet. Es
wurde daher bei der Göttinger Basismessung auf die Bestimmung
dieses Einflusses Bedacht genommen, und zwar in folgender Weise.
Als erste Annäherung wurde die Korrektion, welche die nach
der Formel (2) berechnete Stangenlänge wegen des Voraneilens des
Zinks erhalten muss, der Geschwindigkeit der Aenderung des Metall-
thermometers proportional genommen, und demgemäss der Formel
(2) noch das Korrektionsglied +«Ah, wo « die stündliche Aende-
rung von a, und A eine durch besondere Beobachtungen zu be-
stimmende Konstante bedeutet, hinzugefügt, so dass die Stangen-
länge nunmehr in der Formel:
(3) . . . .L=1-(a—14m—(a—14)o+tuch
ihren Ausdruck fand. Jene besonderen Beobachtungen aber wurden
wie folgt angestellt.
An jedem der 40 Tage, an welchen die oben besprochenen
Vergleiche stattfanden, wurde nach beendetem Satz eine rasche
Temperaturbewegung der Stangen herbeigeführt (siehe die erste
Note auf Seite 7), und — sobald diese in gehörigem Gange war —
ein zweiter Satz von ganz gleicher Anordnung wie jener beobachtet.
Hierbei wurde die Geschwindigkeit der Temperaturbewegung an
verschiedenen Tagen verschieden genommen, und nach beiden Seiten
ungefähr bis zu denjenigen Grenzen ausgedehnt, zwischen welchen
sie bei früheren Basismessungen geblieben war.**) Auf diese Weise
erhielt man für jede Stange 10 neue Sätze, die lediglich zur Be-
stimmung des ihr entsprechenden fA dienten, während die bei nahezu
konstanten Temperaturen bereits bestimmten Werthe von /, m und
o (Seite 3) — und zwar die der Formel (2) entsprechenden — un-
verändert beibehalten wurden. ***)
*) An sonnigen Tagen pflegt die Temperatur der Messstangen von Sonnen-
aufgang bis gegen 4 Uhr Nachmittags zu wachsen, und erst in den letzten
beiden Stunden vor Sonnenuntergang wieder abzunehmen. Bei der Göttinger
Basismessung sind abgelesen :
1720 Stangen bei zunehmender Temperatur,
419 , „ konstanter =
523 = » &bnehmender ”
**) Siehe die auf folgender Seite zusammengestellten Fehlergleichungen,
wo in jeder der Koeffizient von k die während des bezüglichen Satzes statt-
gehabte Geschwindigkeit der Temperaturbewegung durch die stündliche Aende-
rung des Metallthermometers ausdrückt. Diese geht von — 0,195 bis + 0,078 Lin.
***) Bei der (insbesondere bei rascher Temperaturbewegung) immerhin
unvollkommenen Kenntnis der Gesetze der Wärmeausdehnung der Stangen
erschien das obige Verfahren, die Unbekannten /, m, oe und A aus zwei Gruppen
von Beobachtungen nach einander, gegenüber jenem, sie aus sämmtlichen Be-
obachtungen beider Gruppen gleichzeitig zu bestimmen, als das, vortheilhaftere.
Schreiber. Die Resultate der Basismessung bei Göttingen. 9
Jeder der neuen Sitze lieferte sodann eine Fehlergleichung
von der Form
0=v+teh,
worin v den Unterschied zwischen dem nach Formel (2) berechneten
und dem beobachteten Werthe der Stangenlänge bedeutet. Be-
zeichnet man den letzteren mit Z,, so ist also:
y==1— (a— 1,4) m— (a—1,4)?0 —Ly,
worin fiir 7, m und o ihre endgültigen Werthe (s. S. 3) zu setzen
sind. Auf diese Weise ergaben sich folgende Fehlergleichungen,
worin die konstanten Glieder mit 104 multiplizirt sind:
Stange I Stange II
0=-+ 119 — 0,152 h 0=-+ 105 — 0,182 h
0=-+ 36—0,100% O=+ 33 — 0,1017
0=-+ 21—0,061h 0=— 1—0,040A
0=-+ 21-1 0,036 % 0=-+ 34 +0,046 h
0=+ 740,074h 0=— 37+40,059h
0=-+ 97—0,158h 0=-+ 95 — 0,180
0=+ 79 — 0,123 h O=-+ 61— 0,123 %h
0=+ 25—0,073h 0=-+- 31 0,070%
0=+ 6+0,051% O=+ 640,047 h
0=— 240,066/ 0=— 5-0,075%
Stange III Stange IV
0=+ 90—0,156h
0=-+- 27 — 0,099 h
0=-+121 — 0,195
0=+ 34— 0,102
0=-+ 280,031 % 0=-+ 21—0,047h
0=-+ 15-+0,039 h 0=— 25+0,085%
0=— 440,056h 0=+ 4-+0,065%
0=-+ 107 —0,181h
O=+ 58—0,140%
0=-+ 46—0,074h
0=— 940,056 h
0=— 13 40,078 h
Die Ausgleichung dieser Fehlergleichungen giebt folgende
0=-+115— 0,193 A
O=-+ 69— 0,148 h
0=-+ 100 — 0,090 %
0=— 5+0,054h
O=— 30 -1.0,069 A
Werthe von A und mittlere Fehler eines Satzes:
+ 0,0503
+L 0,0425
+ 0,0464
+ 0,0553
Mittlerer
Fehler.
10 Schreiber. Die Resultate der Basisınessung bei Göttingen.
Fügt man — behufs weiterer Annäherung — der Formel (3)
für die Stangenlänge noch das Glied zweiter Ordnung + «?% hinzu,
so dass dieselbe übergeht in:
(4) . . L=l—(a—1,4)m— (a—14)o+ah-tuRk,
so geben die neuen Satze:*)
Mittlerer
Fehler.
L
+ 0,0120 0,0013
+ 0,0078 0,0030
+ 0,0234 0,0014
-+ 0,0379 0,0024
0,0021
Da der mittlere Fehler eines Satzes nicht wesentlich kleiner
geworden ist, so ist sur endgültigen Berechnung der Göttinger Basis
die Formel (3) angewendet worden.
Es muss hier bemerkt werden, dass die wirkliche Genauigkeit
der vorstehend abgeleiteten Werthe der Konstanten /, m, o und A
eine weit geringere ist, als aus den berechneten mittleren Fehlern
der Sätze und Doppelsätze geschlossen werden kann. Dies zeigt
sich, sobald man unternimmt, die Konstanten durch Vergleichungen
von anderer Anordnung und mit anderen Erwärmungs-Einrich-
tungen zu bestimmen. Man muss dann — bei aller Sorgfalt und
Vorsicht — gewärtigen, Werthe der Konstanten zu finden, die von
jenen weit über alle Erwartung abweichen. Derartige Versuche
sind vor und nach der Göttinger Basismessung gemacht worden.
Ausser den bereits angeführten beiden Gruppen von je 40 Sätzen
sind nämlich noch folgende beobachtet worden, deren jede nach
Zahl und Anordnung der Sätze zur Bestimmung der Konstanten }
und m völlig ausreicht.
1. Gruppe. Satz 1—12. Vom 23. April bis 8. Mai 1880. Ver-
gleichung der Stangen unter sich, wobei die Zinkstange unmittelbar
auf der Eisenstange auflag (vergl Band IX dieser Zeitschrift, S. 379).
Die Anordnung der Beobachtungen und die Einrichtungen zur Er-
wärmung der Stangen waren ähnlich wie 1871,**) und genau ebenso
*) Die Fehlergleichungen ändern sich — abgesehen von dem zu jeder
neu hinzutretenden Gliede + «?k — nicht. Die erste Fehlergleichung der
ersten Stange wird z. B.: |
O== + 109 — 0,152 % + 0,0281 k.
**) Siehe „Die Königlich Preussisthe Landestriangulation. Hauptdreiecke.“
Zweiter Theil. Seite 7 ff.
Schreiber. Die Resultate der Basismessung bei Göttingen. 11
wie 1878. Wie damals, waren die Stangen aus ihren Gebrauchs-
kasten herausgenommen, und zu je zweien neben einander in den
beiden Vergleichskasten aufgehangen. In 6 Sätzen hatten die vier
Stangen gleiche Temperatur, und zwar zweimal hohe, zweimal
mittlere und zweimal niedrige. In den anderen 6 Sätzen hatten
zwei Stangen hohe und zwei niedrige Temperatur.
2. Gruppe. Satz 13—24. Vom 11. bis 25. Mai 1880. Ganz
wie die 1. Gruppe, nur dass der Kontakt zwischen der Eisen- und
Zinkstange durch zwischengeschobene Stücke von Stricknadeln auf-
gehoben war.
3. Gruppe. Satz 31—46.*) Vom 16. Juni bis 3. Juli 1880.
Vergleichung der vier Stangen mit einem Normalmass bei 4 äqui-
distanten Temperaturen der ersteren. In jedem Satz wurden zwei
Stangen, die — ebenso wie bei der 1. und 2. Gruppe — zusammen
in einem der beiden vorerwähnten Vergleichskasten aufgehangen
waren, mit dem Normalmass verglichen.
4. Gruppe. Satz 47—62. Vom 15, September bis 8. Oktober
1880. Wiederholung der 3. Gruppe.**)
Hieran schlossen sich die bereits besprochenen, zur endgültigen
Bestimmung der Konstanten !, m, oe und h benutzten Vergleiche,
nämlich:
5. Gruppe. Satz 63—102. Vom 4. November bis 22. Dezember
1880. Vergleichung der vier Stangen mit einem Normalmass bei
5 äquidistanten Temperaturen. In jedem Satze wurde eine Stange
in ihrem Gebrauchskasten, welcher in die innere Zinkröhre des
Vergleichskastens hineingeschoben wurde, mit dem Normalmass
verglichen.
6. Gruppe. Satz 63° —102*. Wie die 5. Gruppe: vom 4. No-
vember bis 22. Dezember 1880, Wiederholung der Sätze 63— 102
bei rasch zu- und abnehmender Temperatur.
In jedem Satze wurden die zu vergleichenden Masse zweimal
beobachtet; einmal im Hin- und einmal im Rückgange. Die Sätze
der 5. und 6, Gruppe sind zu zweien an einem Tage (nämlich 63
und 63*, 64 und 64*, u. s. w.), alle übrigen Sätze aber an ver-
schiedenen Tagen gemessen. Die Genauigkeit der Ablesung ist in
allen 6 Gruppen dieselbe.
Nachstehend sind die aus jeder Gruppe für sich hervorge-
gangenen Werthe der Koeffizienten m und der Stangenlängen bei
der Angabe 1,400 Lin. der Metallthermometer zusammengestellt.
* Die zwischen der 2. und 8. Gruppe fehlenden Sätze 25 — 80 sind zu
einem besonderen Versachszwecke beobachtet worden. Um den Zusammen-
hang mit den Originalprotokollen und Rechnungsakten möglichst zu erhalten,
ar = daselbst den Sätzen beigelegten chronologischen Nummern hier bei-
aiten.
*) Zwischen der 8. und 4. Gruppe, im August 1880, wurde die Basis-
messung ausgeführt.
12 Schreiber. Die Resultate der Basismessung bei Göttingen.
Stange |1.Gruppe.| 2. Gruppe.| 8. Gruppe.| 4. Gruppe.) 5. Gruppe.| 6. Gruppe
Werthe der Koefficienten m.
L | 0,5201 | 0,5200 | 0,5168 | 0,5175 | 0,5221
I. 5319 5281 5276 5306
III. 5374 5369 5378 5469
IV. 5553 5533 5540 5526
Mittel | 0,5356 | 0,5362 | 0,5338 | 0,5342 | 0,5380
Stangenlänge bei mittl. Temp. (a= 1,400 Lin.)
L L L L
: 2 1728 + | 1728 + | 1728 + | 1728 -+
ı | 0,0000 | 0,0000 | 0,1393 | 0,1396 | 0,1491 | 0,1457
IT 0322 9771| 1698| 1700| 1808| 1772
IT 0369 501 | 1800] 1733| ı877 | 1845
IV. 0273 255} 1842 | 1753| 1835 | 1801
Mittel 0,1683 0,1751
Da die beiden ersten Gruppen nur aus Vergleichen der Stangen
unter sich, nicht aber aus solchen mit einem Normalmass be-
stehen, so sind auch nicht ihre Längen selbst, sondern nur die
Längenunterschiede je zweier von ihnen daraus bestimmbar. In
diesem relativen Sinne sind die für die beiden ersten Gruppen an-
gesetzten Stangenlängen zu verstehen.
Die Bestimmungen der m zeigen eine leidliche Uebereinstim-
mung, bis auf die der 6. Gruppe, die erheblich grösser sind, als
alle übrigen. Dies ist eine nothwendige Folge des Voraneilens des
Zinks und des Umstandes, dass bei den bezüglichen Vergleichen
die Temperatur der Stangen rasch zugenommen hat, wenn sie
niedrig, und rasch abgenommen, wenn sie hoch war.*)
Weit auffallender sind aber die Missstimmigkeiten unter den
Stangenlängen. Die 2. Gruppe giebt z. B.:
Stange IV = 0,0255 Lin. länger als Stange I,
dagegen die 3. Gruppe:
Stange IV = 0,0449 Lin. länger als Stange I,
also eine Differenz von nahezu 0,02 Lin. — Ferner liefert die
5. Gruppe die mittlere Stangenlinge um 0,01 Linien grösser, als
die 4.
*) Dies dürfte mehr oder weniger auch bei den früheren Vergleichen der
Stangen der Fall und zum Theil die Ursache gewesen sein, dass die Koeffi-
zienten m früher grösser gefunden sind, als bei den späteren Vergleichen. Der
Mittelwerth der vier m hat sich ergeben:
im Jahre 1834 == 0,5642
» „1846 = 0,5523
» » 1854 = 0,5540
nr 1872 = 0,5528
» » 1878 = 05468
nn 1880 == 0,5378
Schreiber. Die Resultate der Basismessung bei Göttingen. 13
Es ist nicht gelungen, die Ursachen dieser enormen Schwankungen
dergestalt festzustellen, dass sie in Zukunft vermieden werden können.
Man wird vielmehr Unsicherheiten bis zu etwa einer hundertstel Linie
oder zwei hundertstel Millimetern auch bei ferneren mit den Bessel’schen
Messstangen auszuführenden Vergleichen und Basismessungen gewärtigen
müssen.
Der Umstand, dass solche Schwankungen bei den früheren
Vergleichungen nicht schon hervorgetreten sind, hat nach meinem
Dafürbalten seinen Grund lediglich darin, dass man sich jedes
einzelne Mal mit einer unschwer zu erlangenden Gruppe hinreichend
unter sich übereinstimmender Vergleiche begnügt, Abweichungen
zwischen den in mehrjährigen Zwischenräumen beobachteten Gruppen
aber mit Hypothesen erklärt hat, die jeden Boden verlieren, sobald
man weiss, dass einer bestimmten Angabe des Metallthermometers
keineswegs eine bestimmte Stangenlänge entspricht, dass vielmehr
die Relation zwischen beiden auf unbekannte Weise von allerhand
Nebenumständen in hohem Grade abhängig ist.*)
Als dergleichen Nebenumstände sind anzuführen: die Art der
Erwärmung der Stangen, die Reihenfolge der Temperaturen, die
Beschaffenheit und Lage der Umgebungsflächen des erwärmten
Raumes, worin die Stangen sich befinden, u. s. w. Ausserdem liegt
aber auch in der primitiven Konstruktion des Bessel’schen Appa-
rates und noch mehr in der mangelhaften Ausführung desselben
eine Ursache des Schwankens der Resultate.
Eine weitere Verfolgung dieser Untersuchungen bis zur völligen
Klarlegung kann nur auf Grund neuer, umfassender Versuche mit
neuen Einrichtungen und Apparaten geschehen, und dürfte weniger
schwierig, als zeitraubend und kostspielig sein.
2. Die Resultate der Basismessung.
Um den Einfluss kennen zu lernen, den die besprochenen Ab-
weichungen von der bisherigen Berechnungsart der mit dem Bessel-
schen Apparate ausgeführten Basismessungen auf die Länge der
Göttinger Basis und ihrer Strecken **), und auf die Uebereinstim-
*) Hiernach erscheinen die bisher berechneten Genauigkeiten der mit dem
Bessel’schen Apparate gemessenen Grundlinien als völlig illusorisch. Indessen
dürften die wirklichen Genauigkeiten für alle praktischen und wissenschaft-
lichen Zwecke vorläufig noch genügen. Denn selbst wenn man für den mitt-
leren Fehler der Stangenlänge den unzweifelhaft zu grossen Werth von 0,01 Lin.
annimmt, so geht daraus für die Basis der (wegen der übrigen Fehlerursachen
a oder rund on
ihrer Länge hervor, der im Vergleich zu der Genauigkeit, womit durch Winkel-
messung das Absolute der Länge von der Basis auf die Seiten eines Dreiecke-
netzes übertragen wird, allenfalls noch klein genug ist.
**) Die Basie war für die Dauer der Messung durch 82 Zwischenfestlegungen
in 83 „Strecken“ (zur Unterscheidung von den bleibenden 8 „Basistheilen“ so
genannt) getheilt, von denen die erste (nördliohste) 44, die letzte 47, und jede
der übrigen 40 Stangen lang war (vergl. Band IX. dieser Zeitschrift 8. 382).
Es ist rund: 1 Stange = 2 Toisen = 8,9 m.
nur unmerklich sich vergrössernde) mittlere Fehler:
14 Schreiber. Die Resultate der Basismessung bei Göttingen.
mung der beiden Messungen haben, ist die Berechnung nach jeder
der vier Formeln (s. oben Seite 3, 8 und 10).
(1)... L=!—(a—1,4)m
(2)... L=!—(a—14)m — (a—1,4)?o
(3)... L=l— (a— 14m —(a—14)?o+tch
(4)... L=l—(a—1,4)m— (a—1,4)' 0+ eh+ atk
ausgeführt worden. Von den Resultaten dieser Rechnungen sollen
hier folgende zusammengestellt werden :
1. Das Mittel aus den beiden Messungen jeder Strecke und der
ganzen Basis. — Die Reduktionen auf die Meereshöhe sind hier noch
nicht angebracht, die Längen also in der Messungshöhe zu verstehen.
2. Der Unterschied: erste Messung minus zweite Messung jeder
Strecke und der ganzen Basis.
3. Der aus diesen Unterschieden abgeleitete mittlere Fehler
einer Messung von 1 Kilometer.
(Siehe die Tabellen S. 15 u. 16.)
In den Werthen beider Tabellen sind die Korrektionen wegen
des Zurückweichens der Stangen beim Einschieben des Glaskeils
enthalten (vergl. Bd. IX dieser Zeitschrift, S. 389—392). Für die
ganze Basis beträgt diese Korrektion — 0,95™™, also so wenig, dass
sie füglich hätte fortbleiben können.
Aus der zweiten Tabelle ist ersichtlich, dass in jeder der vier
Spalten, die bezw. den vier Formeln entsprechen, die meisten Unter-
schiede negativ sind, dass also die meisten Streckenlängen bei der
zweiten Messung grösser gefunden worden sind, als bei der ersten.
Für die nach Formel (1) und (2) berechneten Streckenlängen er-
klärt sich dies aus dem Umstand, dass bei der ersten Messung
fast immer bedeckter Himmel, bei der zweiten aber fast immer
Sonnenschein und folglich Temperaturzunahme viel vorherrschender
war, als bei der ersten Messung. Es konnte aber erwartet werden,
dass der Einfluss dieses Umstandes bei Anwendung der Formel (3)
oder (4) eliminirt oder doch erheblich herabgemindert werden
würde. Allerdings sind nun auch die Unterschiede der beiden Mes-
sungen mehr positiv und — wie die bezüglichen mittleren Fehler
zeigen — kleiner geworden; es bleiben aber nach wie vor viel
mehr negative als positive Unterschiede, woraus zu schliessen, dass
ein merklicher Theil jenes Einflusses fortbesteht. *) Wenn man
*) Wenn ein Vorherrschen des einen oder anderen Zeichens der Unter
schiede: erste Messung minus zweite Messung, bisher nicht in gleichem oder
ähnlichem Grade, wie bei der Göttinger Basismessung, hervorgetreten ist, so
dürfte das allein dem ganz besonderen Zufall zuzuschreiben sein, dass das
Wetter bei der btägigen ersten Messung durchaus trübe und kühl, bei der
Stägigen zweiten dagegen durchaus heiter und heiss war. Von anderen Ur-
sachen, die eine gleiche Wirkung hervorbringen können, ist namentlich das
Rutschen der Stangen bei stark elevirter oder geneigter Lage zu nennen. Es
ist ausdrücklich konstatirt worden, dass ein solches Rutschen in merklichem
Grade nicht stattgefunden hat, obgleich ein über 100 Meter langer Hang
von grösster zulässiger Boschung (3°) bei der ersten Messung im Aufstieg und
bei der zweiten im Abstieg zu überwinden gewesen ist.
Schreiber. Die Resultate der Basismessung bei Göttingen. 15
Die Mittel aus den beiden Messungen.
Strecke | Formel (1) (2)
173,15414
156,13329
156,03687
156,01957
156,06860
156,00788
156,05833
156,08396
155,88576
156,06688
156,10379
156,03159
156,12876
156,01445
155,92171
155,95228
156,04736
156,00713
156,09652
156,09126
156,06062
156,01677
156,07553
156,09510
156,10241
156,07852
156,02031
155,97957
156,13937
156,01726
155,96396
156,07106
so In oF 8 DD mi
16 Schreiber. Die Resultate der Basismessung bei Göttingen.
Die Unterschiede: erste Messung minus zweite Messung.
0,14 0,41
0,14
0,02
0,88
0,77
0,99
0,11
0,61
0,32
0,25
0,50
0,70
0,38
0,61
0,29
0,05
0,27
0,72
+.
+
==
+
+
+
+
+
I Il
1. te aaa shel ae se Sse bao Sees EL deer |
Basis
Mittlerer
Fehler =
Schreiber. Die Resultate der Basismessung bei Göttingen. 17
indessen bedenkt, dass der Erwärmungsvorgang der Stangen beim
Feldgebrauch ein ganz anderer ist, als auf dem Komparator, so kann
es nach dem oben (S. 10—13) Gesagten nicht sonderlich überraschen,
dass die den Formeln (3) und (4) hinzugefügten Korrektionsglieder
ah und @ah--uRk den Erwartungen nicht völlig entsprochen haben.
Uebrigens ergiebt sich eine evidente Bestätigung der auf den
in Rede stehenden Einfluss bezüglichen Bemerkung im IX. Bande
dieser Zeitschrift, S. 396, wenn man die daselbst gegebenen, ledig-
lich aus den Angaben der Metallthermometer vorhergesagten mit
den nunmehr eingetroffenen Zeichen der Unterschiede: erste Mes-
sung minus zweite Messung, vergleicht. Selbstverständlich müssen
die letzteren ohne die Korrektion wegen des fraglichen Einflusses,
d. i. so genommen werden, wie sie aus der Berechnung nach For-
mel (1) oder @) aa aaa sind. Die Zeichen sind:
Strecke . . 1 3456 7 8 9 10 11
vorhergesagt . . — — — —. —. —. —. + + + +
Formel (1). ..— ++ — — — — +4+- —
>» @...- 4 ++
Strecke .. . . 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
vorhergesagt —-+—-—-— — — — + +
Formel (1) . —- —-— - —- —- - - - - — +
> (2) . ees eee ee ee en. er = — +
Strecke 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
vorhergesagt —-—-—-_+-— — + — —
Formel (1)... -— — — + +—-—--—- — — —
abs He Qe mn en ee ee
RE ©) a: _— —
Die Formel (1) giebt also:
gleiches Zeichen . . . für 22 Strecken,
entgegengesetztes Zeichen > 11 >
und die Formel (2):
gleiches Zeichen . . . für 22 Strecken,
entgegengesetztes Zeichen » 10 >
unbestimmt . . » 1 >
Von den 9 mit einem Punkt versehenen (als besonders sicher
bezeichneten) vorhergesagten Zeichen sind 8 eingetroffen.
Schliesslich ist noch die als endgültig angenommene Länge
der Göttinger Basis anzugeben, Diese ist, wie Seite 10 bereits
gesagt, die nach Formel (3) berechnete, also (nach der Tabelle auf
Seite 15) in der Messungshöhe gleich 5192,9929™, Die Reduktion auf
die Meereshöhe oder — genauer zu reden — auf Normal-Null
beträgt 0,1330”. Folglich ist die endgültige, auf Normal-Null
reduzirte Länge der Göttinger Basis:
5192,8599 Meter.
Berlin im September 1881.
Schreiber,
Oberstlientenant und Chef der Trigonometrischen Abtheilung der Königlich
Preussischen Landesaufnahme.
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 1. Heft. 2
18 Steppes. Das preussische Vermessungswesen bei den Auseinander-
Das preussische Vermessungswesen bei den Aus-
einandersetzungsbehörden und bei der Kataster-
verwaltung.
Im 11. Hefte des X. Bandes dieser Zeitschrift hat Herr Linde-
mann unter dem Titel: » Das Centraldirectorium der Vermes-
sungen und das Vermessungswesen der Auseinandersetzungsbehörden
in Preussen« einen Artikel veröffentlicht, welcher nothwendig der
Erwiderung bedarf, da ein grosser Theil der in demselben enthal-
tenen Auslassungen geeignet erscheint, den Bestrebungen des
Deutschen Geometervereins nach einem rationellen Ausbau des
deutschen und speciell auch des preussischen Vermessungswesens
wesentlichen Eintrag zu thun.
Der Verfasser jenes Artikels stellt sich in der Einleitung als
Mandatar seiner Collegen vom Auseinandersetzungsfache vor. Es
muss aber mindestens zweifelhaft bleiben, ob der Verfasser beauf-
tragt wurde, den Artikel gerade so zu schreiben, wie er ihn ge-
schrieben. Wenn laut der erwähnten Einleitung das bezügliche
Mandat in der Absicht gegeben wurde, einer Reorganisation des
Vermessungswesens bei den Auseinandersetzungsbehörden Vorschub
zu leisten, so scheint so viel gewiss, dass Herr Lindemann die
Interessen seiner Collegen mit sehr wenig Glück vertreten hat.
Es ist sehr begreiflich, wenn die preussischen Collegen vom
Auseinandersetzungsfache es bedauern, dass kein Techniker ihres
Faches bei Feststellung des vom Centraldirectorium der Vermes-
sungen zur Sombart’schen Denkschrift abgegebenen Gutachtens mit-
gewirkt hat. Es mag dieselben in dieser Hinsicht nur das Ver-
hältniss beruhigen, dass einerseits dieser Mangel einer Mitwirkung
in letzter Linie offenbar in dem Fehlen einer nach oben hin ge-
gliederten Vertretung ihres Dienstes durch Fachmänner gründet,
während andererseits das Gutachten die Herstellung einer solchen
Vertretung als erste Nothwendigkeit betont. Es ist ebenso begreif-
lich, wenn die Betroffenen gegenüber dem wenig günstigen Urtheile,
welches das Vermessungswesen der Auseinandersetzungsbehörden in
dem Gutachten des Centraldirectoriums erfahren, darauf hinweisen,
dass die bezüglichen Leistungen thatsächlich bessere sind, als man
nach dem reinen Wortlaute der bestehenden Vorschriften erwarten
sollte. Selbstverständlich kann aber ein solcher Hinweis nur inner-
halb des Zugeständnisses Berechtigung haben, dass für ein Urtheil,
welches den Ausgangspunkt allseits gewünschter Reformen bilden
soll, nicht das massgebend sein kann, was der Einzelne aus freien
Stücken leistet, sondern lediglich das, was durch bindende Bestim-
mungen und eine die Durchführung der letzteren sichernde Organi-
sation garantirt ist und eventuell erzwungen werden kann.
Es wäre durchaus nicht schwer, den Lobsprüchen, welche der
fragliche Artikel dem Vermessungswesen bei den Auseinandersetz-
setzungsbehörden und bei der Katasterverwaltung. 19
ungsbehörden spendet, andere Urtheile entgegenzustellen. Ich
könnte dabei darauf verzichten, auf die Abhaudlung von O. Koch
in dem von mir herausgegebenen II Bande über »Deutsches Ver-
messungswesen« hinzuweisen. Es könnte sonst scheinen, als wollte
ich an mich selber appelliren, obwobl ich natürlich der fraglichen Ab-
handlung weder etwas hinzugethan, noch etwashinweggenommen habe.
Man könnte sich aber einfach auf das berufen, was Herr Linde-
mann selbst im VI. Bande Heft 6 dieser Zeitschrift in dem Artikel
»Ueber das preussische Feldmesserreglement< über den fraglichen
Zweig des Vermessungswesens sagt. Speciell das dort auf Seite 545
Gesagte steht mit den jüngsten Auslassungen des Herrn Verfassers
im directen Widerspruche und stimmt mit dem Gutachten des
Centraldirectoriums unter IV. 2 so auffallend überein, dass es fast
den Anschein gewinnen könnte, als hätte das Centraldirectorium
auf die Einvernahme direct betheiligter Techniker nur desshalb
verzichtet, weil ihm jene Aeusserung ja bereits vorgelegen.
Es ist indessen nicht meine Absicht, hier nach irgend welcher
Seite einen Stein zu werfen. Es wäre überhaupt bedauerlich, wenn
die behufs Erwirkung heilsamer Reformen unternommene Bloss-
legung bestehender Schäden von den Betheiligten als directer und
persönlicher Vorwurf empfunden werden wollte. Würde eine solche
Deutung allgemein Platz greifen, so müsste jede Reformbestrebung
nothwendig im Keime schon lahm gelegt werden.
Von einer gänzlichen Verkennung der massgebenden Ge-
sichtspunkte zeigen aber die Gründe, welche Herr Lindemann auf
Seite 417 für die Zulänglichkeit der bei den Auseinandersetzungs-
behörden hergestellten Vermessungswerke in’s Treffen führte. Die
nämlichen Gründe lassen sich auch für die Anwendung der primi-
tivsten Messungsmethode zu Grundsteuerzwecken anführen, weil
auch hier die unvermeidlichen Fehler der Classification und be-
ziehungsweise die nothwendigen Intervallen der Classen-Scala von
vielfach grösserem Einflusse auf den fiscalischen Effect der Resul-
tate sind, als die Fehler einer schon sehr rohen Flächenermittlung.
Den Ausgangspunkt des bestrittenen Gutachtens, wie der ganzen
Reformbewegung, bildet aber ja gerade die Erkenntniss, dass der-
artige vom Standpunkte der massgebenden Specialzwecke ganz
wohlberechtigte Erwägungen nicht ferner mehr Platz greifen dürfen,
dass vielmehr die einzelnen Specialzweige unbedingt darauf Bedacht
nehmen müssen, Vermessungswerke zu liefern, welche allgemein
und dauernd, namentlich auch für den obersten Zweck der Siche-
rung des Grundeigenthums und der Schaffung zuverlässiger Unter-
lagen (Flächen) für den Immobilienverkehr brauchbar sind. Ob
und inwieweit diesen letzteren Zwecken, nicht aber ob dem speciel-
len Auseinandersetzungs-Zwecke die fraglichen Vermessungswerke
genügen, war Gegenstand der in dem Gutachten des Central-
directoriums unter IV. angestellten Untersuchung, und die Linde-
mann’sche Gegenbehauptung, dass die fraglichen Vermessungswerke
in besserem Lichte erscheinen würden, wenn man, auf (dieofür
2.
20 Steppes. Das preussische Vermessungswesen bei den Auseinander-
exacte Neumessungen gebotene Fehlergrenze verzichten wollte,
erscheint daher zum Kern der Sache durchaus irrelevant. Ganz
ähnlich verhält es sich mit der Behauptung, dass das Messungs-
system bei den Auseinandersetzungen ȟber den Katasterschema-
tismus eine ganze Wegstrecke hinaus weiter vorgeschritten« sei,
weil es den Zweck verfolge, »die Messungslinien, soweit wie irgend
möglich, in die Grenzlinien selbst hineinzuverlegen<«. Eine solche
Anordnung kann bei der Aufmessung einer separirten Flur recht
zweckmässig erscheinen. Bei der Aufmessung parzellirter und un-
regelmässig begrenzter Fluren, wie sie bei den nach dem »Kataster-
Schematismus< zu bethätigenden Vermessungen sich darbieten,
wäre es einfach Schade um die auf den Versuch einer analogen
Anordnung verwendete Zeit, weil ja das Ziel doch nur für einen
verschwindend geringen Procentsatz der aufzumessenden Grenzen
erreicht werden könnte. Desshalb ist ja gerade die Methode der
Anlage eines Netzes von allgemeinen Messungs- und Bindelinien er-
funden worden , weil es in Fluren der gedachten Art eine unnütze
Zeitverschwendung wäre, jede einzelne Grenzlinie in das polygono-
metrische Netz direct einbinden zu wollen.
Was mich aber zunächst veranlasst, hier gegen den beregten
Artikel Stellung zu nehmen, ist die in demselben mehrfach be-
folgte Taktik, dem Vermessungswesen der Auseinandersetzungs-
behörden dadurch ein erhöhtes Relief verleihen zu wollen, dass
das Vermessungswesen der Katasterverwaltung in die Tiefe ge-
stellt wird.
Gewiss darf auch das letztere der Kritik gegenüber nicht das
Privilegium des noli me tangere beanspruchen, wenn die in Frage
stehenden Verhältnisse nach allen Seiten geklärt werden sollen.
Sachlich wird man sich mit einigen diesbezüglichen Bemerkungen
in dem fraglichen Artikel in der That einverstanden erklären
können. So bin ich auch meinerseits der Ueberzeugung, dass es
noch eines innigeren Contactes zwischen der höchsten Stelle und
den äusseren Behörden bedürfe, wenn für die ganz vortrefflichen
und systematischen Vorschriften über das Vermessungswesen der
Katasterverwaltung volle Sicherheit der gleichmässigen Durch-
führung gewonnen werden will (Das Deutsche Vermessungswesen,
II. Band, S. 245). Auch das wird man zugeben können, dass dic
bei der Katasteranlage herübergenommenen Resultate der Sepa-
rationsvermessungen in nicht ganz sachgemässer Weise verwerthet
wurden.
Herr Lindemann sieht den Grund für dieses letztere Vorgehen
in dem mangelnden Verständniss der Katasterverwaltung für die
Separationsarbeiten (S. 424 seines Artikels), obwohl er doch (8.415)
mit vielem Nachdruck hervorhebt, dass bei Einrichtung des Ka-
tasters in den 6 östlichen Provinzen in den sechziger Jahren der
tüchtigste Theil der Katasterbeamten und fast alle Katasterinspec-
toren bis heute aus den früheren Separationsfeldmessern ent-
nommen wurden. Ich sehe meinerseits den Grund, dafür) inc der
setzungsbehörden und bei der Katasterverwaltung. 21
höchst bedauerlichen, aber bei dem Eintreten der Technik über-
haupt in die Katasteranlage bereits unabänderlich feststehenden
Thatsache, dass durch das Gesetz von 1861 primär gar kein Par-
zellarkataster, sondern lediglich eine Steuerveranlagung nach Ge-
markungen ins Auge gefasst und überhaupt für die allgemeine
Veranlagung, wie später für die Untervertheilung ein so kurzer
Zeitraum gegönnt war, dass die technischen Rücksichten absolut
in den Hintergrund treten mussten. (Dass die damals geschaffenen
Vermessungswerke exacten Anforderungen nicht genügen, ist üb-
rigens auch in dem Gutachten des Centraldirectoriums unter
Ziff. UL, letzter Absatz unumwunden zugegeben.) Sollen die Leist-
ungen der preussischen Katasterverwaltung unbefangen gewürdigt
werden, so kommt es dabei wesentlich darauf an, was dieselbe
gethan, um das ihr damals aufgedrängte Material durch ein voll-
kommneres zu ersetzen.
Nun meint freilich Herr Lindemann (a. a. O, S. 423), > das
Katasterthum habe im Grossen und Ganzen nichts Anderes fertig
gebracht, als das uns von den Franzosen zur Zeit der Einverlei-
bung der Rheinlande in Frankreich ins Land gebrachte Kataster-
vermessungswesen mit emsigem Fleiss in der Richtung bureau-
kratischer Pedanterie weiter auszubilden«. Ich habe indessen eine
viel zu gute Meinung von den Fachkenntnissen des Herrn Collegen
Lindemann, als dass ich annehmen könnte, es wollte derselbe diesen
Ausspruch über den Moment einer augenblicklichen Empfindlichkeit
hinaus aufrecht erhalten. Will man den Gang der geschichtlichen
Entwicklung des Landesvermessungswesens im 19. Jahrhundert in
wenige Worte zusammenfassen, so können es für Deutschland nur
die sein: Uebergang (bezw. Rückkehr) von dem aus Frankreich
importirten graphischen System zum System der absoluten Zahlen-
Resultate. Kein Organismus aber ist auf diesem Entwicklungsgange
consequenter und energischer vorgegangen, als gerade die preus-
sische Katasterverwaltung (nur das Jahr 1861 bedeutet in der
erörterten Weise einen Rückschritt), und der heutige Kataster-
Schematismus, wie Herr Lindemann sich ausdrückt, hat mit dem
auf die Rheinlande überkommenen Récueil méthodique auch nicht
das Mindeste mehr gemein. Durch die mit dem Gutachten des
Centraldirectoriums sich deckende allgemeine Verfügung vom 2. Juli
1880 im Zusammenhalt mit dem Entwurf von 1877 ist vielmehr
das preussische Katastervermessungswesen auf eine Stufe der Voll-
kommenheit gebracht, welche von anderen (preussischen und ausser-
preussischen) Organismen nur Nachahmung verdient. Zweifel über
die vollkommene Zweckmässigkeit einzelner Detailpunkte, wie auch
ich sie hege, können dabei an dem Total-Effect nichts ändern.
Dass man übrigens auch in Kreisen von Auseinandersetzungsfeld-
messern ähnlich denkt, beweist ein Ausspruch des Herrn Collegen
Ruckdeschel, der in dem Jahresbericht des Casseler Geometer-
Vereins für 1880/81 (S. 10) sich dahin äussert, dass durch die
genannte Verfügung, deren consequente Durchführung vorausge-
22 Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover.
setzt, »die preussische Detailmessung auf die erste Stufe Deutsch-
lands, ja Europas gehoben werden könne«.
Ich weiss sehr wohl, dass mir die Frage nach meiner Berech-
tigung, in dieser scheinbar rein preussischen Angelegenheit mitzu-
sprechen, nicht erspart bleiben wird, und so will ich denn die
Antwort vorweg geben:
Die vorwürfige Frage ist schon desshalb keine rein preussische,
weil wir Geometer der anderen Staaten ein wohlberechtigtes Inter-
esse daran haben, dass das Vorgehen der preussischen Kataster-
verwaltung, dessen Nachahmung (im Grossen und Ganzen) Seitens
unserer Staatsregierungen wir dringend wünschen, nicht in den
Schatten gestellt werde. Ueberhaupt aber hat jedes massvoll den-
kende Mitglied des Deutschen Geometervereins ein Interesse daran,
dass ein Artikel der Art, wie der hier fragliche, nicht weiter mehr
geschrieben werde. Man mag über einzelne Aufstellungen des
mehrerwähnten Gutachtens anderer Meinung sein — ich bin das
auch; es scheint mir auch ganz erwünscht, wenn solche gegen-
theilige Meinungen in ruhiger Erörterung geltend gemacht werden.
Dem Gegenstande aber leidenschaftlich gegenüberzutreten, hat der
Deutsche Geometerverein um so weniger Ursache, als das Gut-
achten (und die Verfügung vom 2. Juli 1880) die Cardinalpunkte
der nun zehnjährigen Vereinsbestrebungen voll und ganz acceptirt.
Der Deutsche Geometerverein kann auf diesen, nur durch ein
ebenso massvolles, als andererseits rückhaltloses Vorgehen, erzielten
Erfolg nur mit Befriedigung blicken, er kann auch sicher auf
weitere Erfolge rechnen, wenn er dem: »>Fortiter in re, suaviter in
modo« treu bleibt. Ich glaube meinerseits von der Bereitwilligkeit,
an dem >» fortiter in re« gegebenen Falles festzuhalten, soweit Be-
weis abgelegt zu haben, dass ich mir den Rath an Herrn Linde-
mann wohl erlauben darf, das »suaviter in modo« künftig mehr im
Auge zu behalten.
Pfaffenhofen, den 5. Dezember 1881.
Steppes.
Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich
Hannover.
Von Kataster-Sekretär M. Clotten in Hannover.
V. Die Vermessungen der Domanialforsten.
Veranlassung zu diesen in dem ziemlich beträchtlichen Um-
fange von fast 237 000 Hektaren ausgeführten Vermessungen gaben
Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover. 23
die sogenannten Forsteinrichtungen.*) In der hannoverschen Forst-
verwaltung begegnen wir zwar einzelnen Anfängen der heutigen
rationellen Forstwirthschaft schon im vorigen Jahrhundert, jedoch
datirt das organisirte Vorgehen mit den Forsteinrichtungen erst
aus den letzten vierziger Jahren. Diese auf die Griindung und
Erhaltung einer guten Bestandesordnung, auf die Regelung des
Waldanbaues, des Wegebaues, der Entwässerungen berechneten
Arbeiten waren nur auf der Basis sicherer Flächenermittelungen
möglich, und so gingen denn der Aufstellung allgemeiner Wirth-
schaftspläne überall spezielle Vermessungen voraus, zu deren Aus-
führung in der Regel junge Forstleute herangezogen wurden. Das
bei den Forsteinrichtungsarbeiten beobachtete formelle Verfahren
war im Königreich nicht überall dasselbe. Diese Verschiedenheit,
auf welche wir auch in nachstehendem Referate Rücksicht nehmen
müssen, rührt von der früheren getrennten Verwaltung der Do-
manial-Landforsten und der -Harzforsten her.
Beide Verwaltungen gehörten zum Ressort des Finanzmini-
steriums; es stand aber jene zunächst unter dessen Abtheilung für
Domänen und Forsten, diese unter dem Berg- und Forstamte zu
Clausthal.
Beginnen wir mit dem grösseren Theile, den 181000 Hektare
grossen
Domanial-Landforsten.
Die Forsteinrichtungsarbeiten nahmen hier ihren Anfang aus-
gangs der vierziger Jahre. Die Oberleitung behielt lange die vor-
bezeichnete Ministerial-Abtheilung, bis man später den Vorstand
eines in Hannover etablirten Forsteinrichtungsbureau’s damit be-
traute.
Neumessungen sind nach 1866 nur mehr in ganz unbedeuten-
dem Umfange vorgekommen. Die Spezialgeschäfte wurden in der
Regel einem besonderen Taxator, ausnahmsweise auch der bezüg-
lichen Forstinspektion, deren im Königreich auf je circa 10 000 Hekt-
are Forstareal eine bestand, übertragen. Dem Taxator verblieb die
Verantwortung für alle unter seiner Leitung ausgeführten Arbeiten.
Das ihm untergebene Vermessungspersonal hatte seinen Anord-
nungen Folge zu leisten und stand auch hinsichtlich des ausser-
dienstlichen Verhaltens unter seiner Kontrolle. Die Oberbehörde
hatte zwar beim Beginne der Arbeiten ihren Geometern ziemlich
ausführliche Vermessungsinstruktionen gegeben, dieselben wurden
aber erst unterm 28. April 1860, nachdem sie sich somit durch die
Praxis bewährt hatten, als »Vorschriften für die Vermessung der
Domanial-Forsten< publizirt. **)
*) Ausserdem sind von der Königlichen Forstverwaltung noch fast
77000 Hektare an Kloster- und Stifts-, sowie an unter staatlicher Aufsicht
stehenden Gemeinde-Waldungen forstwirthschaftlich eingerichtet worden.
**) Für die Bearbeitung der Wirthschaftspläne war eine besondere In-
struktion gegeben.
24 Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover.
In Nachstehendem lassen wir hiervon einen ganz kurzen und,
soweit als dabei möglich, wörtlichen Auszug folgen.
8. 1. Bei der Inangriffnahme einer Vermessung hat der
Taxator den Forstgeometer wegen des demselben aufgegebenen
Vermessungsobjekts im Allgemeinen darüber zu instruiren, in
welcher Weise der Auftrag zu erledigen ist, insbesondere über die
anzuwendende Aufnahmemethode bei Neumessungen, über das
Hauptnetz bei grösseren Objekten, über die Abgrenzung der Karten-
blätter, sowie über die massgebenden Gesichtspunkte bei Prüfung
älterer Vermessungsoperate. Bei akkordmässigen Neuvermessungen
wird dem Forstgeometer im voraus der Preissatz bezeichnet, nach
welchem er demnächst zu liquidiren hat.
Der leitende Taxator hat nicht allein vor dem Beginne der
jährlichen Vermessung für die Justirung der Messketten zu sorgen,
sondern auch deren Richtigkeit im Laufe der Arbeit zu kontrolliren.
Der Geometer aber muss das richtige Kettenmaass an geeigneter
Stelle fixiren und nach diesem Kontrollmaass seine Kette öfter
prüfen und berichtigen.
Das Normalmaass wird dem Geometer behufs Anfertigung der
Verjüngungsmaassstäbe geliefert, nicht minder das für die Mes-
sung etwa vorgeschriebene Winkelmesswerkzeug, Nivellir-Instru-
ment etc,
8. 2. Vor der Einweisung des Geometers hat der Taxator
mit dem Grenzanweiser sowohl die Eigenthumsgrenzen der einzelnen
Waldkörper, als auch die Grengen der Forstorte und etwaiger Be-
rechtigungskomplexe zu begehen. Die dabei bemerkten Streitig-
keiten und Unklarheiten der Grenzen und die als zweckmässig
erkannten Begradigungen sind alsbald zum Austrag zu bringen ;
auch ist für die Befestigung der Eigenthumsgrenzen durch haltbare
Merkmale zu sorgen.
8. 3. An die vorgedachten Arbeiten des Taxators reihet sich
die Flächensonderung, das ist die Feststellung der Grenzen der
Waldarten und Bestände, wobei namentlich auf grosse Altersunter-
schiede und auf erhebliche verschiedene Vollwüchsigkeitsgrade
Rücksicht zn nehmen ist.
§. 4. Neben dem in Spezialkarten auch sonst wohl eur Dar-
stellung gelangenden Detail sind bei Forstvermessungen noch die
Quellen, Berghöhen, Thalsohlen, andere beachtenswerthe Einsen-
kungen oder Erhöhungen, sowie auffallende Bodenverschiedenheiten
aufzunehmen.
8. 5. Die Vermessung unter ausschliesslicher Anwendung der
Messkette ist zwar zulässig, jedoch hat das Aufnahmeverfahren
mit Zuhülfenahme des Theodolits zur Triangulirung und Polygo-
nisirung — schon der Ersparung der Aufhiebe wegen — den
Vorzug.
Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover. 25
Zur Herausmessung solcher Linien, welche nicht die Bedeu-
tung bleibender Ortsgrenzen erlangen, sind auch andere Werk-
zeuge zulässig, z. B. Boussole etc. Die reine Kettenmessung bleibt
insbesondere für offene Haideflächen, für lichte Waldungen und
sehr kleine Objekte in minder coupirtem Terrain gestattet.
§. 6. Jeder Detailmessung ist ein sicherndes Dreiecksnete,
oder ein sonstiger Rahmen zu Grunde zu legen. Die reine Ketten-
messung hat sich innerhalb grosser Konstruktionsdreiecke zu be-
wegen. Die Zulegung eines mit dem Theodoliten »auszuführenden«
trigonometrischen Netzes findet in der Regel bei Objekten in ebenem
Terrain von mehr als 3000 Morgen (786 Hektare) statt, wogegen
in coupirtem Terrain schon bei Komplexen. von 1000 Morgen
(262 Hektare). Bei kleinen Objekten kann sich die Messung mit
dem Theodoliten auf vorsichtige polygonometrische Aufnahme be-
schränken. Die Basis des trigonometrischen Netzes wird, soweit
Gelegenheit vorhanden, von der Landestriangulirung entnommen.
Im andern Falle ist eine solche im günstigen Terrain besonders
abzustecken, und deren Länge durch mehrmaliges Messen mit
justirter Kette sorgfältig zu bestimmen. Schliesslich ist an dem
der Basis entgegengesetzten Ende des Netzes eine Dreiecksseite
als Probelinie unmittelbar zu messen, und die gefundene Länge
ınit der berechneten zu vergleichen.
Für die trigonometrischen Netzpunkte sind insbesondere Steine
zu verwenden, welche auf 11, Fuss walzenförmig behauen, im
Mantel mit ihrer Nummer und auf dem platten Kopfe mit den
Richtungen der Dreieckseiten versehen werden.
§. 7. Von den weiteren für die Detailmessung gegebenen Regeln
sind folgende hervorzuheben :
1. Zum sicheren Einbinden von Linien, namentlich bei dem
nachherigen Einlegen regelmässiger Abtheilungsgrenzen, sind auf
den Messzügen von 50 zu 50 Ruthen (233,7 m) mit fortlaufenden
Nummern zu versehende Messpfable tiefeinzuschlagen. Die Nummern
sind sowohl in den Messmanualen, als auch auf der Brouillonkarte
zu verzeichnen.
2. Ueberschläge (Perpendikel) nach Grenzpunkten sind nicht
über 2 Ruthen, nach anderen Punkten nicht über 4 Ruthen, mit
Hülfe des Winkelkreuzes nicht über 5 bezw. 10 Ruthen (46,7 m) zu
nehmen. Weitere Abstände erfordern das Einbinden von Hülfs-
dreiecken.
3. Die Environs oder die in der nächsten Umgebung des eigent-
lichen Vermessungsobjektes liegenden zugänglichen Grundstücke,
Wege, Gräben sind bis auf 15 Ruthen (70 m) rechtwinkeligen Ab-
standes von der Grenze mit aufzumessen und darzustellen; es kann
jedoch hinsichtlich der weiter als 5 Ruthen entfernten Gegenstände
ein Abschreiten eintreten.
4. Beachtenswerthe Terrainunebenheiten, zumal solche, welche
für die Bildung von Abtheilungsgrenzen, oder für wirthschaftliche
96 Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover.
Beurtheilungen etc. Bedeutung haben, sind nach ihrem Neigungs-
grade insoweit anzumerken, dass sie auf der Karte durch verhält-
nissmässiges Schraffiren anschaulich dargestellt werden können.
Schärfere Ermittelungen der Terrainneigungen behufs ihrer Dar-
stellung durch Kurven bleiben im einzelnen Vermessungsfalle be-
sonderer Bestimmung vorbehalten. *)
5. Bei der Flächenberechnung ist das vermessene Objekt zu-
nächst als Ganzes zu behandeln, und der gesammte Flächeninhalt
bei Theodolitmessungen im Wesentlichen nach dem Koordinaten-
verzeichnisse, bei Kettenmessungen nach den Hauptkonstruktions-
dreiecken aus den drei Seiten zu ermitteln. Auf gleiche Weise
werden die grösseren Hülfsdreiecke berechnet; auch sollen die
Flächeninhalte der durch Ueberschlag festgelegten Randfiguren
direkt aus dem Messmanuale berechnet werden.
Auf die so gefundenen Flächeninhalte sind die Ergebnisse der
Einzelberechnung, bei welcher auch die Anwendung des Planimeters
(Harfe) zulässig ist, zu reduziren, jedoch mit der Massgabe, dass
der Unterschied innerhalb der gestatteten Fehlergrenze bleibt.
8. 8. Die Prüfung älterer Karten, deren Verwendung in Er-
wägung gezogen wird, geschieht theils durch Augenmaass, theils
durch Probemessungen. Beträgt bei letzteren die Längendifferenz
mehr als das Doppelte der stattnehmigen Fehlergrenze der Neu-
messung ($. 12), so ist eine solche ältere Vermessung in der Regel
aufzugeben. Wäre indess schon bei der Okularschätzung abzusehen,
dass die Supplementmessung mehr als die Hälfte der Kosten einer
Neuvermessung verursachen würde, so ist schon dann von dem
vorhandenen Operate Abstand zu nehmen.
8. 9. Bei Neumessungen hat der Forstgeometer abeuliefern :
1. die Brouillon- (Original-) Karte;
2. das zugehörige Flächenregister ;
3. das Messmanual nebst der etwa über die Grenzbegehung
und Flächensonderung aufgenommenen Registratur.
Bei Theodolitmessungen ist zugleich das Koordinatenverzeich-
niss beizufügen.
§. 10. Für die Anfertigung der Brouillonkarte sind Musterblätter
massgebend. Von den vorgeschriebenen besonderen Regeln sind
als bemerkenswerth anzuführen:
1. Zum Verjiingungsmaassstab dient der kleine hannoversche
Landesökonomie-Maassstab geo. **)
ee eee
*) Wo mit den Forsteinrichtungen auch kulturtechnische Arbeiten verbunden
wurden, was ziemlich häufig der Fall war, trat auch stets eine derartige
Terreinaufnahme ein.
**) Die Wahl dieses Maassstabsverhältnisses erklärt sich aus dem Um-
stande, dass dasselbe bei den hannoverschen Landesökonomie-Arbeiten, an
welche sich die Landforst-Vermessungen vielfach anschlossen,, in der Regel
anzuwenden war.
Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover. 27
2. Die Brouillonkarte — im Wesentlichen eine Schwarzzeich-
nung — bleibt im Innern so lange frei von Farben, bis die
Waldeintheilung auf derselben ausgeführt ist.
Alle unveränderlichen Linien und Gegenstände sind in »Schwarz«
scharf auszuziehen. Orts- und Bestandesscheiden dagegen, von
denen es noch zweifelhaft ist, ob sie als Abtheilungsgrenzen bei-
zubehalten, sind einstweilen in nur mit Tusche gestrichelten Linien
darzustellen. Thalsohlen und Bergrücken, soweit sie nicht ohnehin
Ortsgrenzen bilden, werden durch Punktreihen bezeichnet.
8. 11. Das Flächenregister wird nach einem vorgeschriebenen
Formular angefertigt. An dessen Schlusse, oder in einer besonderen
Registratur ist vom Geometer darzuthun, ob und welche Grenz-
punkte noch streitig sind; ferner ob und welche besonderen
Observanzen hinsichtlich der Grenzen bestehen, z. B. über die Ge-
meinschaft der Grenzgräben etc. Auch ist die Bemerkung hinzu-
zufügen, mit welchen Hauptmesswerkzeugen die Vermessung aus-
geführt ist.
8. 12. Nach Einlieferung der Vermessungsdokumente erfolgt
die Revision, bei welcher die Revisionslinien in blauen feinen Linien
in die Brouillonkarte eingetragen werden. Die nachzusehenden
Fehlergrenzen sind folgende:
a. Yso9 bei grösseren Linien in ungünstigem,
ooo bei grösseren Linien in günstigem Terrain und bis zu
2 (Dezimal-) Fuss (0,93 m) bei Linien unter 100 Ruthen (467 m);
b. 4, Prozent bei der Berechnung geradliniger Figuren über
100 Morgen = 26,2 ha,
1 Prozent bei der Berechnung geradliniger Figuren unter
100 Morgen und bei krummlinigen Figuren überhaupt.
88. 13 und 14. Auf Grund und mit Hülfe der angefertigten
und revidirten Brouillonkarte — betreffenden Falls einer brauchbar
gefundenen älteren Karte — entwirft nunmehr der Taxator nach
den Rücksichten der Forsteinrichtung die neue wirthschaftliche
Waldeintheilung, oder er leitet dieselbe unter Zuhülfenahme eines
kundigen Geometers. Das Projekt wird in der Karte mit lebhaften,
charakteristischen Farben erläutert. Hiernach wird der Wirth-
schaftsplan mit einem zweiten, die Waldeintheilung enthaltenden
Flächenregister aufgestellt. Mit der Waldeintheilung wird auch
die Projektirung der Wegbauten, Entwässerungen etc. verbunden.
§. 15. Für den wirthschaftlichen und sonstigen Gebrauch sind
von der vollendeten Brouillonkarte Kopien abzunehmen:
1. die sogenannte Spezialkarte als Hauptwirthschaftskarte für
die Revierverwaltung, behufs der jährlichen Schlagabmes-
sung;
2. die im Maassstab 0000 biS !igsooo darzustellende, durch
Druck als Schwarzzeichnung zu vervielfältigende Uebersichts-
karte.
28 Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover.
Dieselbe ist bestimmt zur Erläuterung des Wirthschaftsplans,
zum Dienst im Walde und zu sonstigem gelegentlichen Gebrauch.
Besondere Bodenkarten sind nur für komplizirte Anbau-Operationen
auf nähere Anordnung des Taxators anzufertigen.
§. 16. Die zu planmässigen Entwässerungen erforderlichen
Nivellements werden auf ausdrückliche Anordnung des Taxators
ausgeführt.
Die Hauptnivellementslinien sind auf der Spezialkarte in Blau
auszuziehen. Das Gefälle ist mit Zinnoberfarbe in Fussen — positiv
oder negativ, je nach dem Nullpunkt — anzumerken. In beson-
deren Fällen ist das Nivellement mit dem Wegenetz gesondert dar-
zustellen. Zur Verzeichnung der Erdarbeiten sind die Nivellements-
punkte in der Regel nicht über 20 Ruthen (93,5 m) weit auseinander
zu legen.
Für Hauptwegeanlagen auf bergigem Terrain sind gewöhnlich
besondere Profilzeichnungen zu entwerfen, wobei der Auftrag car-
minroth, der Abtrag gelb darzustellen ist. *)
§. 17. Die Prüfung und eventuelle Berichtigung der Liquida-
tionen liegt zunächst dem Taxator ob. Derselbe hat die Rechnungen,
mit seinem Atteste versehen, der Oberbehörde zur Feststellung und
Zahlungsanweisung einzusenden. Rechnungen über Tagelohn weist
der Taxator auf Grund eines eröffneten Kredits unmittelbar auf
die betreffende öffentliche Lokalkasse an.
Der Forstgeometer hat zu berechnen:
1. Reise- und Transportkosten nach den baaren Auslagen.
2. Einen Diätensatz von 4 fiir Reisetage, für die auf die
»Zulegung« eines trigonometrischen Netzes verwendete Zeit,
sowie für seine Theilnahme an den in den §§. 2, 3, 12, 13,
14 und 15 bezeichneten Arbeiten.
3. Nur 3 #. beim Ausbaken und Aufschneisen von Konstruk-
tionslinien behufs der reinen Kettenmessung, überhaupt auch
für sonstige derartige die Detailmessung berührende Ar-
beiten. **)
4. Bei den Arbeiten sub 2 und 3 die von ihm verausgabten
Tagelohne,
5. Für alle sonstigen zur Vermessung gehörenden Arbeiten,
einschliesslich des Vermessungsoperates:
mul...
*) In den späteren Vorschriften vom 1. Juli 1866 ist dieser Passus folgen-
dermassen erweitert:
Bei der Anlage von Hauptwegen hat der Geometer ein vorläufiges
Nivellement zur Ermittelung des Terraingefälles vorzunehmen, die Wegelinie
auf Grund des vorläufigen Nivellements abzustecken und eine Profilzeichnung
anzufertigen.
**) Nach den vorerwähnten späteren Vorschriften ist die Vergütung für
die Leitung dieser Arbeiten weggefallen.
Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover. 29
Für Abschnitte von
mehr | 500 100 weniger
: a : Is i bis bis als
Bei Waldkérpern je nach den . |
allgemeinen Verhältnissen: 1000 | 1000 500 100
Morgen |
ro 100 Morgen = 26,2 ha
ä Mark.
a. in einfachen Verhält- | |
nissen (in der Ebene). ig | 22,5 | 27 33
b. in mittleren Verhält- |
nissen (im Bergland) . 24 | 27 31,5 39
c, insehr schwierigen Ver- |
hältnissen . . . .. 30 | 34,5 39 | 48
6. Für das akkordmässige Kopiren, bezw. Verjüngen von
Spezial- und Uebersichtskarten excl. Papierauslagen :
a. für Spezialkarten in | |
7 freee 1 1,2 1,5
3200 - - + lilluminirt | 1,5 18 | 2,25
b. bei Uebersichtskarten zum wirthschaftlichen Gebrauch
mit ohne
Verjiingung
bei 4,9000 bis Aısooo Im Ganzen . . ho Alo der Sätze
bei !ıs0o00 bis Ygsooo > > - « Shes Sho sub a.
Gehen wir nunmehr über zu dem speziellen Referate*) über
die Vermessungen der 56000 Hektare grossen
Domanial-Harzforsten.
Dieselben begannen in grösserem jährlichen Umfange und
nach einem bestimmten, auf eine möglichst baldige Durchführung
berechneten Plane anfangs der vierziger Jahre und waren mit
geringer Ausnahme 1854 beendet. Die von dem Berg- und Forst-
amte 1840 erlassene, niemals veröffentlichte »Instruktion für die
mit der Vermessung der Harzforsten beauftragten Forstbeamten
und Geometer«, zeigt hinsichtlich der zur Detailaufnahme be-
stimmten Gegenstände, sowie bezüglich des Genauigkeitsgrades der
Arbeiten keine wesentliche Verschiedenheit mit den für die Do-
manial-Landforsten gegebenen Vorschriften. Eine besondere Sorg-
falt war für die Aufstellung spezieller Grenzvermessungsregister
——.
*) Nach Mittheilungen von Forstbeamten.
30 Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover.
bei Hoheits-Grenzen etc. vorgeschrieben; ja es war sogar nach der
Instruktion dem Berg- und Forstamte anheimgegeben, von dem
Geometer die eidliche Erhärtung bezüglich der Richtigkeit des
Grenzvermessungsregisters zu fordern.
Anlangend die Organisation des Personals, so hatte die Lei-
tung der Vermessungen ein mit der Ausführung sämmtlicher Harz-
forsteinrichtungs- und Taxationsarbeiten beauftragter Kommissarius.
Ein Obergeometer übernahm unter persönlicher Verantwortung
die von Jenem für nothwendig erachteten und angeordneten Ver-
messungsarbeiten. Dem Obergeometer lag die Vertheilung der
hauptsächlich nach Tagegeldern bezahlten Forstgeometer, sowie die
Beaufsichtigung derselben ob; er hatte ferner deren Arbeiten zu
prüfen und zu bescheinigen. Nach der vorgeschriebenen Geschäfts-
ordnung gingen die Berichte des Obergeometers an die Oberbe-
hörde durch die Hand des Kommissarius, während Dieser von allen
direkt an die Geometer gerichteten Schreiben Ersterem Kenntniss
zu geben hatte,
Im Jahre 1841 ordnete das Finanzministerium — was für die
Harzforstvermessungen von besonderer Bedeutung wurde — deren
Erweiterung dahin an, dass damit gleichzeitig eine allgemeine topo-
graphische Aufnahme des Harzes verbunden werden solle Zu dem
Zwecke wurde dem Vermessungspersonal ein Topograph aus dem
Militärstande beigegeben.
Die Grundlage der Vermessungen bildete ein zusammenhängen-
des Dreiecksnetz von circa 2000 Punkten, welches sich an die
durch Gauss, bezw. unter dessen Leitung durch den Hauptmann
Hartmann (1833 im Harze) ausgeführte Landestriangulation an-
schloss. Unter Weiteranwendung der von Gauss eingeführten eigen-
thümlichen Projektionsart wurde das Koordinaten-System auf den
Meridian zu Göttingen als Abscissenrichtung und die Sternwarte
daselbst als Nullpunkt bezogen. Zur Vereinfachung des Zahlenwerks
sind jedoch nachträglich für die Kartirung sämmtliche berechneten
Koordinaten um die für den Thurm der Marktkirche zu Clausthal
im Systeme Göttingen gefundene Abscissen- bezw. Ordinatenlänge
gekürzt worden.
Zur Detailaufnahme legte man Polygonzüge, für deren öfteren
Abschluss durch zahlreiche Dreieckspunkte — 1 Punkt auf circa
40 ha — gesorgt war. Die Wahl des Instruments zu der Polygoni-
sirung blieb dem Geometer zwar freigestellt, doch kam fast aus-
schliesslich die Boussole zur Anwendung.
Gleichzeitig mit der Beobachtung der Horizontalwinkel des
Dreiecksnetzes gelangte die Messung der Höhenwinkel behufs trigono-
metrischer Höhenbestimmungen der Fixpunkte zur Ausführung. In
derselben Weise wurden die Höhenunterschiede zwischen den ein-
zelnen Stationspunkten bei der Polygonisirung ermittelt; in einzelnen
Fällen war jedoch auch die Anwendung einer Setzwaage zulässig.
Sämmtliche nach hannoverschen Fussen gemachten Höhen-
angaben haben den Spiegel der Nordsee als Nullpunkt.
Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover. 3]
Nach dem für topographische Karten allgemein beobachteten
Verfahren erhielten die einzelnen nach Norden orientirten (115)
Kartenblätter ein gleiches, rechteckiges Format, 0,15 Ruthen lang
und 0,10 Ruthen hoch, so dass jedes volle Blatt bei dem ange-
nommenen Maassstab von 1:5000 eine Fläche von 3 125 hannover-
schen Morgen oder 819 Hektaren umfasst. Die durch Kurvenlinien
dargestellten Horizontalschichten haben einen Höhenabstand von
50 Fuss (14,6 m). Von den topographischen Karten wurden darauf
Kopien als Spezialkarten entnommen, und hiernach auch die Ueber-
sichtskarten hergestellt, welche nur das zu Forstzwecken erforder-
liche Detail enthalten. *)
Jene Spezialkarten (im Maassstab von 1:5000) dienten bei der
Einführung der preussischen Grundsteuer als Unterlagen zur Her-
stellung der Gemarkungskarten.
Noch bleibt die von dem Revierförster Morgenroth unter Lei-
tung des Forstmeisters Auhagen zum Drucke vorbereitete topo-
graphische »Karte des Harzgebirges< (!},o0000) zu erwähnen, welche
1867 im Verlage von Schmorl & v. Seefeld zu Hannover erschie-
nen ist.
Zweifelsohne finden sich in den vorstehend mitgetheilten In-
struktionen und in der Leitung der hannoverschen Forstvermes-
sungen manche gute Einrichtungen, die zum Theil vergeblich bei
derartigen in andern Staaten ausgeführten Vermessungen gesucht
werden. Als solche sind in erster Linie zu bezeichnen: die strenge
Sonderung der geometrisch-technischen und der forst-technischen
Arbeiten, der Anschluss an das Landesdreiecksnetz und vor allem
die Verbindung der topographischen Aufnahme mit den Spezial-
Messungen, wodurch allseitigen Interessen gleichzeitig Rechnung
getragen worden ist.
Bei dem Faktum, dass viele hannoversche höhere Forstbeamte
das nunmehr seit fünfzig Jahren bestehende Polytechnikum in
Hannover besucht und daselbst praktische Geometrie studirt haben,
liegt wenigstens die Vermuthung nahe, dass die leitenden Beamten
von dort aus freiere Anschauungen in die Praxis mitbrachten.
__ *) Notizen über die weiter in Hannover ausgeführten Landesaufnahmen
siehe in Heft 1 des Jahrgangs 1881 dieser Zeitschrift.
32 Literaturzeitung. Vereinsangelegenheiten.
Literaturzeitung.
Vollständig gelöste Aufgaben-Sammlung nebst Anhängen ungelöster Aufgaben
für den Schul- und Selbstgebrauch mit Angabe der benutzten Sätze,
Formeln, Regeln, erläutert durch viele Zinkographien, Holzschnitte und
lithographirte Tafeln, aus allen Zweigen der Rechenkunst, der niederen
(Algebra, Planimetrie, Stereometrie, ebenen und sphärischen Trigono-
metrie, synthetischen Geometrie etc.) und höheren Mathematik (höhere
Analysis, Differential- und Integral-Rechnung, analytische Geometrie der
Ebene und des Raumes etc.); — aus allen Zweigen der Physik, Mechanik,
Graphostatik , Chemie, Geodäsie, Nautik, mathematischen Geographie,
Astronomie; des Maschinen-, Strassen-, Eisenbahn-, Wasser-, Brücken-
und Hochbau’s; der Konstruktionslehren als darstellenden Geometrie,
Polar- und Parallel-Perspektive, Schattenkonstruktionen etc. etc. für
Schüler, Studierende, Kandidaten, Lehrer, Techniker jeder Art, Militärs
etc. zum einzig richtigen und erfolgreichen Studium, zur Forthülfe bei
Schularbeiten und zur rationellen Verwertung der exakten Wissenschaften,
herausgegeben von Dr. Adolph Kleyer, Ingenieur und Lehrer, vereideter
königl. preuss. Feldmesser, vereideter grossh. hessischer Geometer I. Klasse
in Frankfurt a. M., unter Mitwirkung der bewährtesten Kräfte. Stutt-
gart 1881. Jul. Maier. Erscheint monatlich in 8 bis 4 Heften in 8°, je
16 Seiten, für 25 A.
Uns liegen 4 Hefte vor, welche von Zinseszinsrechnung, Kon-
struktionen der Planimetrie, Körperberechnungen und den ersten
Sätzen der Trigonometrie handeln. Nach dem hier Gebotenen kann
man günstige Erwartungen für das Folgende hegen, denn die Be-
handlung ist korrekt, klar und zweckmässig gegliedert. Aufgefallen
ist uns nur an einer Stelle eine Inkonsequenz. Bei der Zinseszins-
rechnung werden nämlich mehrfach siebenstellige Logarithmen mit
grossen Zahlen wie z. B. 30 multiplicirt, hinterher aber ohne jede
Bemerkung die Zahlen aufgesucht, als wäre der Logarithmus genau
auf 7 Ziffern richtig. Dass dies nicht so ist, muss man dem An-
fänger sagen. H.
Vereinsangelegenheiten.
Diejenigen Herren, welche den Mitgliedsbeitrag von
6 Mark zum Deutschen Geometerverein pro 1882 durch
Postanweisung einsenden wollen, werden hiedurch er
sucht, dieses längstens bis zum 10. März 1882 zu bewerk-
stelligen, nach diesem Zeitraum aber wegen Kreuzungen
keine Einsendungen mehr zu machen, da nach Ablauf
des vorerwähnten Termins der Mitgliedsbeitrag pro 1882
nach $. 16 der Satzungen durch Postnachnahme einge
hoben wird.
Coburg, am 10. Dezember 1881.
Die Cassenverwaltung des Deutschen Geometervereins.
G. Kerschbaum, Steuerrath, z. Z. Cassirer,
Karleruhe. Druck von Malsch & Vogel.
33
ZEITSCHRIFT run VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
F. Lindemann, Regierungsgeometer in Berlin, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover
1882. Heft 2. Band XI.
+ Otto von Morozowicz.
Am 9. d. M. verschied zu Berlin
Seine Excellens der Königliche Generallieutenant
Otto von Morozowicz,
Chef der Landesaufnahme, Ritter des rothen Adler-Ordens I. Classe mit Eichen-
laub, Ehrenmitglied des Deutschen und Brandenburgischen Geometer-Vereins.
Bis zum 2. d. M. in seinem Wirkungskreise thätig, nöthigten ihn
zunehmende asthmatische Beschwerden und neuralgische Schmerzen
von der Führung der Geschäfte sich — wie der Verstorbene meinte,
vorübergehend — zurückzuziehen, doch schon nach wenigen Tagen
Setzte ein Herzschlag seinem Wirken endgültig ein Ziel.
Otto von Morozowicz, am 6. October 1821 zu Neudorf in
Schlesien geboren, wurde in den Kadettenhäusern zu Culm und
Berlin erzogen und noch vor erreichtem 17. Lebensjahre als Seconde-
lieutenant dem damaligen Infanterie- Regiment Nr. 40 überwiesen.
Nach dem Besuche der Allgemeinen Kriegsschule (jetzigen
Kriegsakademie) und einer fünfjährigen Thätigkeit als Erzieher
am Kadettenkorps wurde er am 1. Mai 1850 zur topographischen
und am 23. Mai 1851 zur trigonometrischen Abtheilung des grossen
Generalstabes kommandirt, welcher letzteren die Dienste des Ver-
storbenen mit geringen Unterbrechungen fast 24 Jahre hindurch
gewidmet gewesen sind.
Im Jahre 1852 zum Premierlieutenant, 1854 zum Hauptmann
befördert, wurde der Entschlafene 1857 zum Lehrer der Geodäsie
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 2. Heft. 3
34 + Otto von Morozowicz.
an der Allgemeinen Kriegsschule berufen, welche Thätigkeit er
neben seinen anderweiten Dienstgeschäften 17 Jahre lang ausübte.
v. Morozowicz wurde im Jahre 1859 zum Major, 1863 zum
Oberstlieutenant befördert, 1865 auch zum Mitgliede der Studien-
Kommission für das Kadettenkorps ernannt, welcher er bis Ende
1876 angehörte.
Im Jahre 1866 zum Oberst befördert, erfolgte unterm 13. No-
vember 1868 die Ernennung zum Chef der Landestriangulation.
Während der Feldzüge von 1866 und 1870/71 versah der Ver-
storbene die Geschäfte eines Abtheilungschefs im grossen General-
stabe, trat jedoch nach Beendigung der Feldzüge jedesmal in sein
früheres Dienstverhältniss zurück.
Nachdem der Entschlafene im Juli 1870 zum Generalmajor
befördert worden, wurde er Anfang 1875 zum Chef der (nunmehr
durchgeführten, das gesammte Vermessungswesen im Generalstabe
umfassenden) Landesaufnahme ernannt und am 4. November des-
selben Jahres zum Generallieutenant befördert.
Es ist nicht unsere Aufgabe, die Verdienste des Verewigten
als Soldat und als Mann der Wissenschaft nach Gebühr zu feiern,
dazu werden sich voraussichtlich berufenere Federn finden. Wir
können indessen nicht unterlassen, hervorzuheben, wie der Ver-
storbene hervorragend bei Durchführung der Organisation der
preussischen Landesaufnahme thätig gewesen und wie es vorzugs-
weise seiner belebenden Leitung zuzuschreiben ist, dass die Er-
gebnisse derselben ausgedehntere Verbreitung und Anerkennung
fanden.
Unvergessen wird unter den Fachgenossen die Thätigkeit des
Verstorbenen innerhalb des Zentral-Direktoriums der Vermessungen
bleiben, namentlich ist die Ausführung der Präzisions-Nivellements,
die Errichtung des Normal-Höhenpunktes an der Sternwarte in
Berlin und die Einführung des Normal-Nullpunktes als Grundlage
für die Nivellements in Preussen seinem energischen Einwirken in
erster Linie zu verdanken.
Ebenso ist es ein Ergebniss der vermittelnden und erfolgreichen
Thätigkeit des Verstorbenen, dass die preussische Landes-Vermes-
sung im Verein mit den bezüglichen Arbeiten in Bayern, Württem-
berg und Sachsen die einheitliche Karte des Deutschen Reiches.
liefert, |
Generallieutenant von Morozowicz erblickte in der Ausbildung
und Förderung des Zivil-Vermessungswesens auf wissenschaftlicher
+ Otto von Morozowicz. 35
Grundlage eine wesentliche Unterstiitzung fiir die Herstellung einer
guten, allen Zwecken dienenden Landeskarte, er unterstiitzte daher
die darauf gerichteten Bestrebungen des Deutschen Geometer-Vereins,
und seinem Einflusse ist es wesentlich zuzuschreiben, wenn die vom
Verein vertretenen Ansichten über die Nothwendigkeit einer Re-
organisation des Zivil-Vermessungswesens an massgebender Stelle
Gehör fanden.
Der Verein suchte dem Verstorbenen seine Dankbarkeit da-
durch kund zu geben, dass er ihm die Ehren-Mitgliedschaft antrug,
welche von ihm auch angenommen wurde.
Nachdem der Tod — leider zu früh — dem segensreichen
Wirken des Verewigten ein Ziel gesetzt hat, konnten wir nur durch
eine Deputation, bestehend aus Vorstands-Mitgliedern des Branden-
burgischen Zweig-Vereins, als Zeichen der Verebrung einen Lor-
beerkranz auf den Sarkophag niederlegen.
An dieser Stelle aber sei dem Gefühle der Trauer öffentlich
Ausdruck gegeben, welches jeden Fach- und Vereinsgenossen beim
Empfange der Nachricht von dem Ableben Seiner Excellenz er-
griffen hat.
Ehre seinem Andenken!
Köln, 15. Januar 1882. Berlin, 15. Januar 1882.
Die Vorstandschaft des Deutschen Der Vorstand des Brandenburgischen
Geometer-Vereins. Geometer-Vereins.
I. A. I. A.
L. Winckel. Reich.
36
Denkschrift,
betreffend die Verwendung der zu Culturtechnikern ausgebildeten
Feldmesser — Landmesser — Seitens der geologischen Landes-
anstalt bei Aufnahme und Herstellung der agronomischen Boden-
karten.
In meiner dem Königlichen Staatsministerium überreichten
Denkschrift vom 1. April 1879, betreffend Reform und Organisa-
tion des öffentlichen Vermessungswesens in Preussen,
habe ich, zur Hebung der Landwirthschaft, mit besonderem
Nachdruck auf die Ausbildung der Vermessungsbeamten zu Ouliur-
technikern hingewiesen. In dem Gutachten vom 25. Februar 1880,
welches die vom Central-Direktorium für die Vermessungen in
den Preussischen Staaten eingesetzte Commission erstattet, wird
dieses zeitgemässe Bedürfniss anerkännt, und da bei der landwirth-
schaftlichen Akademie za Poppelsdorf neben dem Kursus für Cul-
turtechnik in jüngster Zeit auch ein Lehrstuhl für Geodäsie ein-
gerichtet ist, so fehlt nur noch das ministerielle Reglement, wodurch
ein zweijähriges Studium den zukünftigen Landmessern, wollen sie
auf Anstellung im Staatsdienst Anspruch machen, zur Pflicht ge-
macht wird.
Ich lebe der zuversichtlichen Hoffnung, dass bei der jetzt
schwebenden Berathung diese Organisation mit dem zu errichten-
den General-Vermessungsamte ihren baldigen Abschluss findet.
Ein fernerer Gesichtspunkt, der bei der Organisation und dem
eulturtechnischen Studium sofort mit ins Auge zu fassen ist, ist
die Beschäftigung der Landmesser bei der geologischen Landesanstalt,
namentlich bei der Durchforschung des Bodens und seiner charto-
graphischen Darstellung in agronomischer Hinsicht.
Bereits während der letzten Session des Landtags habe ich
sowohl bei der Berathung des Etats für die landwirthschaftliche
Verwaltung, als auch bei dem des Ministeriums für die öffentlichen
Arbeiten, von welchem die geologische Landesanstalt ressortirt, und
zwar in der 15. resp. 22. Sitzung des Hauses der Abgeordneten
am 26. November und 7. Dezember 1880, auf dieses nutzbringende
Zusammenwirken im Landes-Cultur-Interesse hingewiesen. Da diese
Angelegenheit zwei Ministerien betrifft, so habe ich den Wunsch,
dass durch Vermittelung des Staatsministeriums hierüber eine com-
missarische Verhandlung zwischen den vorgedachten beiden Res-
sorts herbeigeführt werde, und gestatte mir Folgendes hervorzu-
heben:
Als es sich um den Bau der gegenwärtigen landwirthschaft-
lichen Hochschule zu Berlin handelte, war Dr. Achenbach gleich-
Sombart. Denkschrift, das Vermessungswesen in Preussen.
zeitig interimistisch Minister für die landwirthschaftlichen An-
gelegenheiten.
Nach dem stenographischen Bericht sagte er in der Sitzung
des Hauses der Abgeordneten vom 23. Januar 1874, was folgt:
»Vom Standpunkte meines eigenen Ressorts kann ich es
aussprechen, dass ich es im hohen Grade wünschenswerth
erachte, wenn die landwirthschaftliche Lehranstalt und das
entsprechende Museum in unmittelbarer Nähe des geologischen
Museums und der Bergakademie sich befinden. Die Aufgaben
beider Lehranstalten sind in vielen Richtungen gemeinschaft-
liche. Ich habe schon in der Commission darauf hingewiesen,
dass die Bergakademie mit der sogenannten geologischen Lan-
desanstalt verbunden ist, welche sich die Aufgabe gestellt hat,
das Land in geognostischer Beziehung zu untersuchen. Neuer-
dings sind diese geognostischen Untersuchungen auf die oberen
Schichten ausgedehnt worden, sodass das, was für die Land-
und Forstwirthschaft hierbei von Interesse sein wird, in die
Aufgaben und Ziele der geognostischen Landesuntersuchung
gezogen 1st.<
Es springt in die Augen, dass schon dieser gemeinschaftliche
Zweck es angemessen sein lässt, dass diese wissenschaftlichen An-
stalten auch räumlich in einer gewissen Verbindung stehen.
Das unter dem 6. März 1875 erlassene Statut der König-
lichen geologischen Landesanstalt und Bergakademie lautet:
»8. 1. Die Königliche geologische Landesanstalt hat den
Zweck, die Untersuchung des Preussischen Staatsgebiets geo-
logisch auszuführen und die Ergebnisse derselben in solcher
Weise zu bearbeiten, dass sie für die Wissenschaft ebenso wie
für die wirthschaftlichen Interessen des Landes allgemein zu-
gänglich und nutzbringend werden.«
Nach §. 2 soll
1. eine geologische Specialkarte im Massstabe 1:25000 nebst
Text angefertigt werden, welche eine vollständige Darstel-
lung der geologischen Verhältnisse, der Bodenbeschaffen-
heit und des Vorkommens nutzbarer Gesteine und Mine-
ralien enthält;
2. erfolgt die Ausgabe einer geologischen Uebersichtskarte
im Massstabe 1:100000; etc.<
Aus den Verhandlungen des reorganisirten Königlichen Landes-
Oeconomie-Collegiums vom 22. bis 25. Januar 1879 geht hervor,
dass die Direktion der Königlichen geologischen Landesanstalt dem
gedachten Collegio die erste Lieferung der unter Berücksichtigung
der bodenwirthschaftlichen Verhältnisse erschienenen Karten nebst
Abhandlung dazu von Professor und Landesgeologen Dr. Berendt
zur Begutachtung vorgelegt hat. Das Referat des leider schon
verstorbenen Oberforstmeisters Bernhard über diesen Gegenstand;
37°.
38 Sombart. Denkschrift, das Vermessungswesen in Preussen.
sowie das Correferat des Geheimen Regierungsraths Settegast be-
findet sich a. a. O. Seite 90—94, die Verhandlungen sind auf Seite
206—216 abgedruckt.
Letzterer leitet das Referat mit folgenden Sätzen ein:
»Die Land- und Forstwirthe haben der von der geologi-
schen Landesanstalt in Preussen und Thüringen bewirkten
geologischen Aufnahme bisher wenig Beachtung geschenkt. So
lange dies grossartige Unternehmen sich darauf beschränkte,
die petrographischen Verhältnisse darzustellen, ohne die Ver-
witterungskrume in den Kreis der Untersuchung mit hinein-
zuziehen, besassen die so entstandenen Karten für die Boden-
wirthschaft nur eine secundäre Bedeutung ... der bedeutungs-
vollere Factor ist die Kenntniss der Verwitterungs- und Schwemni-
böden.«
Indem ich mich diesem Ausspruch aus voller Ueberzeugung
anschliesse, bedauere ich, noch einen Schritt weiter gehen und
behaupten zu müssen, dass auch heute noch im Grossen und Ganzen
an diesen agronomisch-geognostischen Karten unsere Landwirthe
kalt vorübergehen.
Tritt man der Ursache dieser Erscheinung näher, so dürfte
ein doppelter Grund dafür vorliegen:
Einmal ist der praktische, finanzielle Nutzen für den Einzelnen
nicht in die Augen springend, und dann ist ein gewisses Studium,
ein Eindringen in die Materie nöthig, was, offen gestanden, auch
nicht die starke Seite der Landwirthe im Allgemeinen ist.
Ich glaube, dass sich ein leichteres Verständniss würde ermög-
lichen lassen, wenn der geognostische wie der agronomische Theil der
Karte, nicht übereinander, sondern in getrennten Blättern neben etn-
ander zur Darstellung gelangte.
Jeder nicht Sachverständige wird in der That, namentlich bei
stark wechselnden Bodenverhältnissen, durch das Vielfache, welches
sich seiner Beschauung darbietet, frappirt, ähnlich wie Jemand,
der zwar etwas von der Musik versteht, der aber nicht im Stande
ist, Noten vom Blatt zu spielen. Wenn ein solcher nun nicht Fleiss,
Ausdauer und Kenntnisse genug besitzt, dann übt er nicht mit
dem gehörigen Nachdruck und lässt schliesslich, wie man sich aus-
drückt, die Musik ganz liegen, indem er meint, er wolle lieber
zuhören, wenn ein Anderer gut spiele, oder in ein Concert gehen
und dafür bezahlen, als sich ohne Erfolg abmühen, da er seine
Zeit nützlicher verwenden könne.
Aehnlich wie mit einem schweren Tonstück geht es mit diesen
Karten; ich meine, dass ein Sachverständiger sie mit Leichtigkeit
verstehen und für weitere Kreise nutzbar machen kann, namentlich
wenn er an ihrer Herstellung mitgewirkt, wenn er selbst den Text
dazu geschrieben hat. |
Statt des Musikers, der vom Blatte sein Tonwerk, namentlich
wenn er es selbst gesetzt hat, mit Leichtigkeit und Erfolg auf seine
Sombart. Denkschrift, das Vermessungswesen in Preussen. 39
Zuhörer überträgt, glaube ich nun, dass im vorliegenden Falle der
Culturtechniker berufen sein sollte, als Vermittler zwischen den
fraglichen geologischen Karten und dem landwirthschaftlichen Publi-
kum aufzutreten und den Nutzen, welchen sie der Allgemeinheit,
wie indirekt dem Einzelnen gewähren, auf diese zu übertragen.
Ich meine, dass der günstige Erfolg ein noch grösserer für das
Land sein würde, wenn der gehörig ausgebildete Culturtechniker
an der Herstellung dieser Karten einen hervorragenden Antheil
nehmen dürfte.
Wenn ich hier nochmals auf ein Tonstück exemplificiren darf,
so bilden jedenfalls die Bass- und Diskant-Noten ein einheitliches
Ganze. Der Componist hält sie für unzertrennlich, dessenungeachtet
bringt er sie getrennt zur Darstellung. Aehnlich möchte ich empfehlen,
dass der Landesgeologe das ganze Gebilde unserer Erde geistig
beherrscht, das geognostische sowohl wie das agronomische, dass
er aber dies erstere getrennt, gleichsam wie die Bassnoten, auf ein
besonderes Blatt chartirt, und dass-er mit der Erforschung und
Darstellung des agronomischen Theiles — ich meine die Diskant-
noten — auf einem zweiten Blatt in demselben Massstabe den ihm
als Assistent beigegebenen Culturtechniker betraut.
Ein Culturtechniker, welcher mehrere Jahre in vorbezeichneter
Weise beschäftigt gewesen ist und den Standort der Culturpflanzen
nach allen Richtungen hin, mit einem Wort, den Grund und Boden
nach seinen physikalischen und chemischen Eigenschaften studirt,
und die Einflüsse der Wälder, des Climas, der Niederschläge, des
Grundwassers etc. auf denselben beobachtet und zu würdigen ge-
lernt hat, ich meine, ein solcher Mann sei der berufene Vermittler
zwischen den Forschungen, welche in den Bodenkarten niedergelegt
sind, und dem praktischen Landwirth, in dessen Nutzen er sie
ebenso wie im Dienste der Allgemeinheit verwerthet.
Ich schliesse hiermit meine Beispiele von dem Tonkünstler,
der Componist und Musiker in einer Person ist, ab und substituire
dafür den Culturtechniker, der die Bodenkarten selbst angefertigt
hat und auf Grund derselben Landesmeliorationen ausführen soll.
Man kann nun mit Recht die Frage aufwerfen, warum den
Landesgeologen überhaupt auch die Anfertigung der agronomischen
Karten übertragen ist, 'da die Untersuchung des Grund und Bodens
— der verwitterten Erdrinde — namentlich als Pflanzenstandort
und erster Produktionsfactor vorzugsweise von der agricultur-tech-
nischen Seite ins Auge zu fassen ist.
Im Schwemmboden der grossen norddeutschen Ebene könnte
allerdings der geologische Theil füglich vom Agronomen mitbearbeitet
werden, in den südlichen Staatsgebieten, namentlich im Gebirge,
halte ich den Berufs-Geologen für unentbehrlich, und bin der An-
sicht, dass innerhalb der Gemeinsamkeit beider Gebiete die richtige
Theilung der Arbeit stattfinden möge.
Bei dem mir vorschwebenden Plane halte ich aber auch das
gemeinsame und resp. getrennte Arbeiten für nützlicher, indem
40 Sombart. Denkschrift, das Vermessungswesen in Preussen.
durch die Berufsgeologen mit ihrer einheitlichen Spitze Gewähr
dafür geleistet wird, dass im Laufe der Jahrzehnte die gemeinsame
Basis, auf welche das grosse Werk aufgebaut ist, auch innegehalten
wird, da die Fundamentirung desselben für das ganze Staatsgebiet
nach einheitlichem System erfolgen und durchgeführt werden soll.
Die Landesgeologen durchforschen: unseren Erdball während
ihres ganzen Lebens; sie sind die Männer der reinen Wissenschaft
und überlassen es Anderen, aus ihren Forschungen den wirthschaft-
lichen Nutzen zu ziehen.
Praktiker sollen sie nicht sein. Umgekehrt dahingegen will
ich, nach meiner Idee, aus der Betheiligung der Culturtechniker
an der Durchforschung des Grund und Bodens sowie an seiner
chartographischen Darstellung einen ‘directen praktischen Nutsen
fiir unsere Landwirthschaft im Allgemeinen und fiir den Grund-
besitz insbesondere erzielen. Sie sollen als junge frische Gesellen .
mit dem geologischen Meister fiir einige Jahre hinaus in’s Land
riicken, sie sollen ihm den zeitraubenden Theil seiner Arbeit —
die Ermittelung und Feststellung der Verwitterungs- und Schwemm-
böden — abnehmen, dadurch wesentlich fördernd auf die Herstel-
lung des Ganzen, befruchtend aber wiederum auf die Landes-
Cultur wirken, wenn sie später bei den General-Commissions- oder
Meliorations-Arbeiten als Landmesser verwendet werden.
Ich wage bis jetzt nur die Hoffnung, nicht aber die Ueber-
zeugung auszusprechen, dass es gelingen wird, durch immer weitere
Forschungen auf dem naturwissenschaftlichen Gebiete eine wissen-
schaftliche Begründung der Bonitirung des Bodens herbeizuführen ;
es sind der Factoren zu viele, die hierfür in Rechnung kommen,
und gestatte ich mir dieserhalb, auf einen sehr instructiven Aufsatz
des Professors Dr. Leisewitz an der technischen Hochschule in
München aufmerksam zu machen, welcher sich im Journal für
Landwirthschaft, XXVI. Jahrgang — Berlin 1878 bei Wiegand,
Hempel und Parey — befindet. Namentlich möchte ich an dieser Stelle
noch einer Denkschrift erwähnen, welche der Professor Dr. Wollny
ebendaselbst im vorigen Jahre unter dem Titel: Die Bonitirung
der Ackererde vom geophysikalischen und meteorologischen Stand-
punkte auf meinen Wunsch abgefasst und mir zur Verfügung ge-
stellt hat.
Jedenfalls behaupte ich aber, dass durch die anzustrebenden
Arbeiten der Culturtechniker im Gebiete der geologischen Landes-
anstalt ein wesentlicher Beitrag zur Lösung dieses Problems ge-
liefert wird, denn der Hauptfactor für die Bonitirungsfrage ist doch
die Kenntniss des Bodens und ein rationelles Classificattons-System
desselben.
Ich sollte glauben, dass ein durch die geologische Landesan-
stalt geschulter, und mit den Bodenverhältnissen vertrauter Land-
messer der berufene Leiter einer Bonitirung, einer Soll-, Haben-
und Planberechnung, einer Consolidation oder Boden-Meliorations-
Arbeit sein müsse. Ich verweise auf die Resultate unserer Grund-
Sombart. Denkschrift, das Vermessungswesen in Preussen. 41
steuer-Einschätzung wie sie ist, und wie sie sein könnte, auf die
Landschafts-, Erbtheilungs- und Domänen-Taxen, wie sie sind und
wie sie sein müssten, auf die Vorarbeiten für die umfangreichen
Meliorations-Arbeiten in den oberschlesischen Nothstandsdistrikten
etc. etc. und behaupte, dass kein deutscher Bundesstaat weniger für
die Ausbildung seiner Culturtechniker bis jetzt gethan hat, als
Preussen.
Was die technische Ausführung meines Vorschlages anbetrifft,
so ist es meine Absicht nicht, darauf hier näher einzugehen. Jeden-
falls wäre es geboten, an der Hand der bis jetzt bei den Auf-
nahmen gemachten Wahrnehmungen, Seitens des Direktoriums der
geologischen Landes-Anstalt, abermals eine Commission von Sach-
verständigen zu berufen, an welcher namentlich die technischen
Mitglieder der General-Commissionen, der Domänen- und Forst-
verwaltung und der landwirthschaftlichen Institute, sowie mit dem
Bonitirungs- und Taxationswesen vertraute Landwirthe etc. etc.
theilnehmen müssten.
Unter der Voraussetzung, dass doppelte Karten im Maassstabe
von 1:25000 angefertigt werden sollen, wäre eine möglichst ein
fache und einheitliche Zeichen-, Farben-, Zahlen- und Schriftsprache
mit deutschen Ausdrücken — Nomenclatur — zu -entwerfen und
consequent durchzuführen, damit diese im Laufe der Zeit durch
den vermittelnden Culturtechniker in Fleisch und Blut der land-
und forstwirthschaftlichen Bevölkerung übergeleitet würde.
Bei möglichst vielen Bohrlöchern wäre der Befund weniger
auf den agronomischen Karten selbst, als in dem erläuternden
Texte durch Profile anschaulich zu machen, während einige Quer-
schnitte über die ganzen Blätter hinweg, auf dem Rande, unter
Angabe eines gewissen Grundwasserstandes, ihren Platz finden
könnten. Ueberhaupt wäre die genaue Innehaltung einer tech-
nischen Instruktion, welche von der gedachten Commission zu
prüfen und von den beiden Ressort-Ministerien festzusetzen ist,
für die einheitliche Durchführung dieses grossen geologisch-agro-
nomischen Werkes von der grössten Wichtigkeit. Ich enthalte
mich eines Weiteren hierauf einzugehen und bemerke nur noch,
dass alle Umstände, welche nach den oben bezeichneten Schriften
von Leisewitz und Wollny zur endlichen Herbeiführung einer wis-
senschaftlichen Boden-Classification und Bonitirung gehören, von
den Agronomen scharf ins Auge zu fassen und im Text niederzu-
legen sind.
Den Arbeitsplan und das finanzielle Gebalıren anlangend, so
führe ich zunächst an, was die beiden Herren Direktoren der geo-
logischen Landesanstalt hierüber selbst gesagt haben.
In dem Jahrbuche der Königlich Preussischen geologischen
Landesanstalt und Bergakademie zu Berlin für das Jahr 1880 heisst
es auf Seite XIX wörtlich
»Hinsichtlich des zu erwartenden Fortschreitens der Ar-
beiten trug sodann Professor Beyrich die von ihm bisher ge-
42 Sombart. Denkschrift, das Vermessungswesen in Preussen.
machten Erfahrungen bei Bearbeitung der Messtischblätter
vor. Nach denselben kann angenommen werden, dass ein
gewandter Beobachter in 5—6 Monaten Arbeitszeit durch-
schnittlich etwa 2 Messtischblätter in mittelmässig schwierigem
Terrain vollenden kann.«
Selbstverständlich handelt es sich hierbei nur um die geo-
gnostisch-geologischen, und noch keineswegs um die agronomisch-
geognostischen Kartenblätter. In Bezug hierauf lasse ich den
Geheimen Bergrath Hauchecorn nach den Verhandlungen des reor-
ganisirten Landesökonomie-Collegiums vom 22. bis 25. Januar 1879
selbst reden, wo er auf Seite 213/14 ausführt:
»Wir haben uns indessen gesagt, dass es unsere Aufgabe
sei, dem Unternehmen der Kartenaufnahme einen Plan zu
Grunde zu legen, welcher überhaupt in absehbarer Zeit und
mit absehbarem Aufwande durchführbar sei. Die Beurtheilung
darüber wird erleichtert, wenn ich Ihnen mittheile, dass schon
ein solches Blatt, wie Sie hier vor sich sehen, welches 24, Qua-
dratmetlen oder etwa 13000 ha enthält, die Arbeitskraft eines
Mannes während eines ganzen Jahres voll in Anspruch nimmt.«
Diese beiden sachverständigen Gutachten, gestützt auf that-
sächlich ausgeführte Arbeiten, können nicht entkräftet werden durch
eine Ausführung desselben Herrn Redners, welche er weiter unten
auf Seite 214 gemacht hat, und worin er nur seine momentane
Vermuthung ausspricht, indem er sagt:
»Was den Richter’schen Antrag betrifft, die den Landwirth
zunächst interessirenden Dinge in einer zweiten Ausgabe der
Karten zusammenzustellen, so werde ich bis zur nächsten
Sitzung die einleitenden Schritte thun, um versuchsweise eine
solche Parallelkarte vorzubereiten. Ich darf indessen schon
im Voraus darauf hinweisen, dass, wenn eine derartige weitere
Verarbeitung des geognostischen Materials beabsichtigt werden
sollte, es nicht möglich sein wird, diese Aufgabe mit den
gegenwärtigen Kräften der geologischen Landesanstalt zu be-
wältigen; wir würden die doppelien Kräfte und doppelte Fonds
dagu nöthig haben.«
Ich halte mich also bis dahin, dass der zahlenmässige Beweis
für letztere Voraussetzung geführt ist, an die ersten zwei Gutachten,
wonach der geognostische Theil des Messtischblattes von einem
gewandten Landesgeologen in drei Monaten vollendet werden kann.
Nach dem zweiten (iutachten wird die Arbeitskraft eines Mannes
für ein geognostisch-agronomisches Blatt auf ein volles Jahr in
Anspruch genommen.
Da die Aufnahme und chartographische Darstellung der Mess-
tischblätter selbst der geologischen Landesanstalt keinerlei Kosten
verursacht, dieselben vielmehr in erforderlicher Zahl gratis geliefert
werden, so kann es sich im vorliegenden Falle lediglich um deren
Vervollständigung nach zwei Richtungen hin handeln, einmal um
den geognostischen und dann um den agronomischen- Theil; der
Sombart. Denkschrift, das Vermessungswesen in Preussen. 43
Arbeit. Wenn nun der erstere Theil nach Professor und Director
Beyrich 3 Monate, das Ganze nach Geheimen Bergrath und
Director Hauchecorn 12 Monate Arbeitskraft und Zeit eines Tech-
nikers in Anspruch nimmt, so würden mathematisch gerechnet auf
den agronomischen Theil eines Messtischblattes 9 Monate ent-
fallen.
Nach meinem Plane würde demnach, wenn dem Culturtech-
niker die Bearbeitung des agronomischen Pensums zufallen sollte,
zur Aufnahme von 4 Blättern ein Landgeologe und drei Cultur-
techniker während eines vollen Jahres mit ihrer ganzen Arbeits-
kraft in Anspruch genommen sein.
Wenngleich nun der Culturtechniker im ersten Jahre, wo er
bei der Bodenuntersuchung und Feldaufnahme nicht selbstständig
arbeiten, sondern nur als Famulus — dem Landesgeologen , resp.
schon länger beschäftigten Culturtechniker zur Seite stehen und
beobachten, studiren, prüfen und in Duplicaten notiren soll — also
auch keine Remuneration bezieht — so kann man selbst im zweiten
Jahre ihn noch nicht für einen gewandten Arbeiter und vollen
Mann zählen. Ich möchte deshalb vorzuschlagen mir gestatten,
dass ausser dem sogenannten Famulus — jedem Landesgeologen
vier selbstständig arbeitende Culturtechniker beigegeben würden
und dass einem Landesgeologen mit seinem Famulus und vier Cultur-
4 Messtischblätter zur
technikern zusammen möglichst im =
gemeinsamen Bearbeitung und Herstellung in einem Jahre über-
tragen würden. Für den Fall, dass dieser Arbeitsplan höheren Orts
Anerkennung fände, müsste er in folgender Weise eingeleitet werden :
Von den im Etat pro 1881/82 aufgeführten 15 Staatsgeologen
resp. denen in der Qualification gleichstehenden Mitarbeitern er-
hält von Jahr zu Jahr ein jeder einen zum Culturtechniker aus-
gebildeten Landmesser als Famulus zugetheilt. Derselbe würde
für seine manuellen und sonstigen Dienstleistungen bei den Boh-
rungen etc. etwa 3 Mark täglich — also rund 1000 Mark aufs
Jahr — als Pauschquantum beziehen. Im 2. 3., 4. und 5. Jahre
arbeiten diese Landmesser als Assistenten, und zwar in der Zalıl
von 15, 30, 45 und 60, dergestalt, dass nach Verlauf von 5 Jahren
der agronomisch durchgebildete Techniker anderweitig im Staats-
dienste Anstellung zu finden hat.
Während dieser vierjährigen selbstständigen Arbeitszeit wäre
jeder Landmesser pro anno mit 3000 Mark incl. Wohnungsgeld-
zuschuss zu remuneriren, so dass, wenn mit Ostern 1882 die Or-
ganisation ins Leben gerufen werden sollte, ausser den sächlichen,
nachstehende Mehrausgaben in die folgenden Etats eingestellt werden
müssten :
1882/83 für 15 Famuli & 1000 Mm... ..
1883/84 >» 15 > & 1000 # und 15 Assi-
stenten & 3000 f.. . . . 2 .. =. =. +#£«$%60000 A.
15000 fe.
44 Sombart. Denkschrift, das Vermessungswesen in Preussen.
1884/85 für 15 Famuli a 1000 .4.und 30 Assi-
stenten & 3000 #... =.=. =... + 105000 &
1885'86 für 15 Famuli & 1000 #4 und 45 Assi-
stenten & 3000 #1... ...~.
1886/87 für 15 Famuli 4 1000 #& und 60 Assi-
stenten & 3000 #.. . = . 2 0 2... =%195000 &
Die sachlichen Ausgaben wiirden approximativ in den vier Ar-
beitsjahren 1883/87 um jährlich 25000 Mark, also auf 50000 resp.
75000 und schliesslich auf 105000 Mark, in runden Zahlen veran-
schlagt, wachsen, so dass im 5, und jedem folgenden Jahre rund
300000 Mark mehr als in diesem Jahre in den Etat fiir die
geologische Landesanstalt aufgenommen werden müssten. Wenn
nun nach dieser Aufstellung für 150000 und 300000, also für
zusammen 450000 Mark jährlich 60, anstatt für 150000 Mark
nur 15 Blätter hergestellt werden, ausserdem aber anstatt in 200,
bereits nach 50 Jahren der ganze Staat geognostisch-agronomisch
aufgenommen und chartirt wäre, so dürfte mein Vorschlag der
näheren Prüfung werth sein.
Abgesehen davon, dass die successive Einstellung von agro-
nomisch durchgebildeten Landmessern in den Landes-Culturdienst
wie solches oben schon hervorgehoben — diese gleichsam als
Vermittler zwischen Wissenschaft und Praxis — befruchtend auf
die Bodenwirthschaft einwirken müsste, so glaube ich schliesslich
nochmals ganz besonders auf die Herausgabe selbständiger Boden-
und selbständiger geognostischer Karten hinweisen zu sollen; zu-
gegeben, dass der geologisch-wissenschaftliche Zweck durch Einheits-
karten besser, so wird jedenfalls der wirthschaftliche durch doppelte
noch viel besser erreicht! Hierbei fällt noch ein Umstand ganz
besonders, und ich möchte sagen fast ausschlaggebend ins Gewicht,
der bei weniger eingehender Prüfung eines Arbeitsplanes nicht
sofort in die Augen springt, das ist die chartographische Herstel-
lung der Messtischblätter. Unbestritten ist der Fachgeologe im
Stande, das Einheitsblait darzustellen, ingleichen der Culturtech-
niker oder Landmesser die Bodenkarte; keineswegs kann dieser
aber den geognostischen Theil ausführen, denn er hat ihn weder
an Ort und Stelle aufgenommen, noch beherrscht er diese Materie;
dass aber an der Darstellung ein und desselben Kartenblattes
zwei verschiedene Menschen übereinander arbeiten und doch etwas
einheitliches liefern sollten, das ist mir undenkbar. Aus voller
Ueberzeugung trete ich deshalb auch dem Ausspruch unseres
erossen, um die agronomischen Aufnahmen so verdienten Landes-
Geologen, des Professors Dr. Berendt bei, wenn er am Schluss
seines Vorworts zu Band II. Heft 3 der Abhandlungen zur Geo-
logischen Specialkarte für Preussen sagt:
Nur gemeinsame Arbeit vermag Grosses eu leisten, aber inner-
halb der Gemeinsamkeit darf auch die richtige Theilung der Arbeit
nicht fehlen.
Berlin, den 23. Juni 1881.
150 000 &
Sombart.
tees = ee
Kleinere Mittheilungen. 45
Die vorstehende Denkschrift hat unser Ehrenmitglied, der Herr
Landtags-Abgeordnete Sombart unterm 23. Juni 1881 an das
Kgl. Preussische Staatsministerium gerichtet und uns später behufs |
Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Herr Sombart beweist durch seine Vorschläge von Neuen:
sein warmes Interesse für unseren Stand, dieselben werden hoffent-
lich geeignete Berücksichtigung finden.
Wenn wir an der vorgeschlagenen Organisation auch Einzelnes
abgeändert sehen möchten, so befinden wir uns doch im Wesent-
lichen in Uebereinstimmung mit Herrn Sombart und zweifeln nicht.
dass die grosse Mehrheit unserer Fachgenossen derselben Ansicht ist.
L. Winckel.
—
Kleinere Mittheilungen.
Parallelzirkel.
Bekanntlich sind mit Hilfe eines gewöhnlichen Zirkels bei
weiten Oeffnungen bestimmte Längen nicht scharf aufzutragen res).
abzugreifen. Diese Uebelstände zu beseitigen, hat mich veranlasst.
den abgebildeten Parallelzirkel zu entwerfen. Derselbe ist sehr eiı:-
'
{
!
!
t
'
'
)
46 Kleinere Mittheilungen.
fach, die Führung eine höchst gleichmässige und die Spitzen zeigen
bei einer jeden Oeffnung nicht die Spur von Federkraft, Eigen-
schaften, welche denselben vor ähnlichen bis jetzt im Gebrauche
befindlichen Instrumenten auszeichnen dürften.
Wie aus der Zeichnung in !, der natürlichen Grösse ersicht-
lich, hat der Zirkel eine Länge von 1%” und eine Spannweite von
16, Das Gelenk a ist nach Art eines Vasenkopfzirkels einge-
richtet; b bezeichnet hier ein Druckschräubchen zum Feststellen
der Schraube c. Die langen Zirkelschenkel dd sind rund gearbeitet
und an ihren unteren Enden gabelförmig ausgefeilt, um die bieg-
samen Spitzen ee aufnehmen zu können.
Letzteren sind ferner Röhrchen ff eingesetzt, durch welche
sich ein vernickelter Stahldraht stecken lässt. g, g, bezeichnen 2
Druckschräubchen, um die Zirkelspitzen in einer bestimmten Stel-
lung fixiren zu können,
Da die biegsamen Spitzen sich ebenfalls zwischen Körner-
schräubchen bewegen, welche durch Druckschräubchen hh festge-
stellt werden können, so kann denselben ein sehr leichter Gang
gegeben werden.
Der Gebrauch des Instrumentes ist nun sehr einfach: Nach-
dem der Zirkel geschlossen, steckt man den Stahldraht durch die
Röhrchen ff und klemmt denselben durch das Schräubchen gq, ;
die Parallelführung der biegsamen Spitzen wird nun durch den
Draht bewirkt.
Es ist erforderlich, dass der Draht stets blank erscheint und
frei von jedem Schmiermittel ist, denn nur dann findet eine sehr
gleichmässige und leichte Einstellung der Spitzen statt. Ferner
kann es sich ereignen, dass der Draht nicht ohne einigen Druck
durch die Röhrchen ff geschoben werden kann. Diesen Uebelstand
beseitigt man sehr leicht durch die seitliche Verrückung der Spitzen
vermöge der Schräubchen 44, ausserdem sind nöthigenfalls die
Schräubchen k% auf- und zuzudrehen.
Wird übrigens der Draht herausgezogen und werden die
Schräubchen 14 mit Hilfe des beigegebenen Schlüssels so weit zu-
gedreht, dass die Zirkelspitzen einen steifen Gang zeigen, so kann
auch das Instrument wie ein gewöhnlicher Zirkel gebraucht werden.
Aus dem mathematisch-mechanischen Institute von G. Coradi
in Zürich, dem ich die Anfertigung dieses Zirkels übertragen habe
(der übrigens schon vielfach im Gebrauche ist), kann derselbe zu
folgenden Preisen in vorzüglichster Ausführung bezogen werden:
1. Parallelzirkel, wie vorhin beschrieben, in Argentan
sammt Etui. . ...... 2... +... . 20 fres.
2. Derselbe mit Einsätzen: Bleirohr, Reissfeder und
Nadelfuss . . . 30 >
3. Statt des Stahldrahtes ein Maassstäbchen mit Thei-
lung in beliebigem Verhältnisse mit Nonius . . 5 >
4. Jedes weitere Maassstäbchen mit Nonius (zum
Wechseln). au. 0 “Sy er eek OEE?
Kleinere Mittheilungen. 47
Bemerkung zu 3 und 4. Durch die Anbringung eines Maass-
stabes mit Nonius wird ein Transversalmaassstab überflüssig.
Crombach bei Siegen, den 15. October 1881.
C. Schreiber,
Geometer und Berg-Ingenieur.
ee 8 ee eee
Neue Horizontalstellung für Messinstrumente.
Obergeometer Geyer in Miinchen hat unter Nr. 13075 ein
Patent auf eine Horizontalstellung fiir Messinstrumente erhalten.
Diese Horizontalstellung besteht aus 2 resp. 3 übereinander lie-
genden Platten, welche mit einer resp. zwei Federn unter folgender
Anordnung verbunden sind,
An der Hülse, welche zur Befestigung des Instruments an das
Scheibenstativ oder zum Aufstecken auf das Zapfenstativ dient, ist
Fig. 1. eine Platte a befestigt, welche mit einer
anderen Platte 6, Fig. 1, durch eine Stahl-
feder d verbunden ist. Der letzteren gegen-
über befindet sich in der etwas nach auf-
warts gebogenen Platte a eine Schraube s,
welche gegen die Platte 5 tritt und durch
welche man beide Platten zu einander verstellen kann. Bei einem
Nivellirinstrument, mit welchem man nur die Punkte bestimmt,
die in einer horizontalen Linie liegen, ist die Platte 5 direkt mit
dem eigentlichen Instrumente verbunden und man kann mittelst
der Schraube s das Instrument horizontal stellen.
Bei einem Theodolit, einem Nivellirinstrumente der Ebene und
anderen Instrumenten, welche horizontal gestellt werden sollen,
ist noch eine dritte Platte c verwandt. Die mittlere Platte 3,
Fig. 2. Fig. 2, ist mit der an dem Obertheile des
Instrumentes befestigten Platte c derart durch
eine zweite Stahlfeder e verbunden, dass letz-
tere zur Feder d rechtwinklig steht. Der
Feder e gegenüber befindet sich in der mitt-
leren Platte eine Schraube s’, welche gegen
die obere Platte tritt und diese gegen erstere
verstellt. Es sind mithin die beiden Schrauben
und die beiden Federn zu einander rechtwinklig angeordnet, so
dass auch die Bewegungsrichtungen der so gebildeten Doppelplatten
rechtwinklig zu einander stehen. Durch diese Anordnung vermag
man die obere Platte c und mit derselben das Instrument sehr
leicht horizontal zu stellen. Man braucht nur den Obertheil des
Instrumentes in die Richtung einer der beiden Schrauben zu bringen,
einzustellen, ersteren um 90° zu drehen, damit man die Richtung
der zweiten Schraube erhält, und wiederum einzustellen. Referent,
"Ar
Hh oye %
‘s .. x
at ee bE Sat
48 Kleinere Mittheilungen. Vereinsangelegenheiten.
welcher Gelegenheit hatte, mit einem kleinen Nivellirinstrumente
von solcher Horizontalvorrichtung zu operiren, hat gefunden, dass
mit ganz geringer Correction bei diesem je einmaligen Einstellen
das Instrument horizontal stand. Diese Construction der Hori-
zontalstellung scheint bei kleinen Nivellirinstrumenten, bei denen
man die Nuss mit der Spiralfeder zu verwenden pflegt, wohl
empfehlungswerth zu sein.
Auf der Karlsruher Hauptversammlung war von dem Mecha-
niker Sendtner in München ein Nivellirinstrument mit der genannten
Horizontalvorrichtung ausgestellt.
Gerke.
me ee eee
Vereinsangelegenheiten.
Diejenigen Herren, welche den Mitgliedsbeitrag von
6 Mark zum Deutschen Geometerverein pro 1882 durch
Postanweisung einsenden wollen, werden hiedurch er-
sucht, dieses längstens bis zum 10. März 1882 zu bewerk-
stelligen, nach diesem Zeitraum nber wegen Kreuzungen
keine Einsendungen mehr zu machen, da nach Ablauf
des vorerwähnten Termins der Mitgliedsbeitrag pro 1882
nach $. 16 der Satzungen durch Postnachnahme einge-
hoben wird.
Coburg, am 10. Dezember 1881.
Die Cassenverwaltung des Deutschen Geometervereins.
6. Kerschbaum, Steuerrath, z. Z. Cassirer.
Inhalt.
Nekrolog: Otto von Morozowicz. — Grössere Abhandlungen: Denk-
schrift, betreffend die Verwendung der zu Culturtechnikern ausgebildeten
Feldmesser — Landmesser — Seitens der geologischen Landesanstalt bei Auf-
nahme und Herstellung der agronomischen Bodenkarten, von Sombart. —
Kleinere Mittheilungen: Parallelzirkel. Neue Horizontalstellung für Messinstru-
mente.
Karlsruhe. Druck von Malsch & Vogel.
49
ZEITSCHRIFT con VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins,.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
F. Lindemann, Regierungsgeometer in Berlin, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 8. Band XI.
Die preussischen Eisenbahn-Nivellements und ihre
Verwerthung zur Erweiterung des von der
Königlichen Landes- Aufnahme geschaffenen
Höhennetzes.
Bei Entstehung des Höhennetzes und der Grundsteuer-Kataster-
Karte in Preussen waren die Verhältnisse insofern dieselben, als
man bei beiden vom Kleinen ins Grosse arbeitete.
Während man sich bei der Lösung der Aufgabe, eine genaue
Grundkarte zu schaffen, wohl der richtigen Mittel und Wege be-
wusst war, scheute man dennoch vor den Kosten zurück, und statt
am Anfang fing man am Ende an.*)
Erst nachdem man viel Zeit und Geld geopfert, und sich durch
die Unbrauchbarkeit der gewonnenen Resultate von der völligen
Unzweckmässigkeit des Verfahrens überzeugt hatte, griff man zu
dem bei Herstellung einer genauen Karte allein richtigen Vorgange:
eine Haupt- und Detail-Triangulation vorauszuschicken und darnach
»die Polygonisirung und Stückvermessung« vorzunehmen.
Der Staat hatte allerdings bei Anfertigung einer genauen Grund-
karte ein directes Interesse: »die Vertheilung und Erhebung der
Grundsteuer«.
Anders dagegen verhielt sich die Sache mit dem Höhennetz.
Hierfür nach wissenschaftlichen Methoden die Grundlage zu
schaffen, das Netz zu erweitern und zu vervollständigen und das
Material zu einer Höhenkarte zusammen zu tragen glaubte der
Staat kein directes Interesse zu haben, wenigstens so lange nicht,
als kein practisches Bedürfniss hierfür vorlag und Arbeiten, die
umfangreiche Höhenmessungen nothwendig machten, nur in geringem
Maasse vorkamen. Er konnte es demnach vorläufig ruhig Privaten
*) Es dürfte doch auch der Zeitaufwand maassgebend gewesen sein! Zur
Besteuerung reichte der Vorgang wohl aus, nicht aber zur Herstellung einer
Aufnahme, welche allen den Anforderungen jetziger Tage zu genügen hat.) A.
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 3. Heft. 4
50 Die preussischen Eisenbahn-Nivellements
überlassen, sich die zur Ausführung baulicher Anlagen nothwendigen
Höhen selber zu ermitteln.
Der Eisenbahnbau ruhte noch im Schoosse der Zukunft, die
Meiiorations- Arbeiten, sowie die Stromcorrectionen und Canalbauten
waren unbedeutend, es blieb also nur noch der Strassenbau übrig
und hierbei kam es auf etwas mehr oder weniger nicht an, zumal
die meisten Provinzen in der Ebene liegen, so dass bei etwaigen
Strassenanlagen Erdarbeiten und Kunstbauten kaum nothwendig
wurden und daher die Höhenmessungen von untergeordneter Bedeu-
tung blieben.
Vor der Periode des Eisenbahnbaues kannte man — wenn
man nicht die trigonometrischen Höhenbestimmungen der Dreiecks-
punkte als genau ansehen will — keine genauen Höhenmessungen,
und solche waren um so weniger ausführbar, als die hierzu noth-
wendigen Hülfsmittel — die Nivellir-Instrumente — sehr primitiver
Art waren wie die Canalwaage. Erst der Eisenbahnbau, der nicht
allein eine schnelle Erledigung der nivellitischen Arbeiten, sondern
auch eine grössere Genauigkeit derselben bedingte, hat die noch
jetzt üblichen Instrumente mit Fernrohr und Libelle hervorgerufen.
Hatten die Nivellir-Instrumente nun auch im Vergleich zu
früher in einem kurzen Zeitraum eine verhältnissmässig hohe Voll-
kommenheit erreicht, und waren auch die Ansprüche an die Ge-
nauigkeit der Nivellements bedeutend gesteigert, so mussten doch
die verschiedenen Höhenmessungen ohne Zusammenhang ausgeführt
werden, weil es an einer festen Basis mangelte, die als Anschluss
für dieselben hätte dienen können.
Mochten auch überall beim Beginn der Nivellements die Mittel-
wasserstände der Meere oder Flüsse als Anfangs- oder Nullpunkte
benutzt worden sein, so mussten doch unter Berücksichtigung des vor-
erwähnten Umstandes die durch lose an einander gereihte Nivelle-
ments entstandenen Höhenangaben in dem Maasse an Genauigkeit
abnehmen, wie die Entfernung von der Küste zunahm. Und berück-
sichtigt man ferner, dass das Mittelwasser des Meeres an verschie-
denen Punkten der Küste nicht in gleichem Niveau liegt, dass die
Beobachtungen, die zur Feststellung desselben dienten, nur roh und
während kurzer Zeitdauer gemacht, und die verschiedenen Fluss-
und Meerespegel unter einander durch ein genaues, zusammen-
hängendes, auf einen Nullpunkt bezogenes Nivellementsnetz nicht
verbunden waren, so wird man begreiflich finden, dass mit der
Weiterentwickelung des Höhennetzes, namentlich durch den Eisen-
bahnbau, ein vollständiges Conglomerat von Höhenangaben ent-
standen ist,
Wenn zu Anfang des Eisenbahnbaues in Ermangelung einer
festen Basis jede Eisenbahnverwaltung von einem ihr zunächst und
bequem gelegenen Fixpunkt ausging, dessen Höhe auf irgend eine
Weise bestimmt war, und darauf ihre Nivellements basirte, so reichte
das vollständig für ihre Sonderinteressen aus, nur wurde die Sache
für die Folge mitunter dadurch recht unbequem, wenn Bahnstrecken
und ihre Verwerthung zur Erweiterung des Höhennetzes. 51
verschiedener Verwaltungen oder mehrere Bahnstrecken einer Ver-
waltung in einen Punkt mündeten und sich hier nun die verschie-
densten Höhenangaben zeigten.
Aber auch hier wusste man sich in das Unabänderliche zu
fügen; die Ungleichheit bestand ja nur auf dem Papier und war
in natura nicht vorhanden. Wie sollte auch die Beseitigung der
Differenzen erfolgen? Wer hatte Recht? Jede Verwaltung glaubte
dieselbe Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit ihrer Angaben zu
haben, weil jede die Arbeit mit grösster Genauigkeit ausgeführt
zu haben glaubte.
So stehen sich seit dem Ausbau der Eisenbahnen die verschie-
densten Höhenangaben gegenüber, und diese zu beseitigen würde
auch wohl nie möglich sein, wenn nicht die Königliche Landes-
Aufnahme seit Jahren beschäftigt wäre, ein zusammenhängendes
Nivellementsnetz, dessen Höhen auf einen Nullpunkt — dessen
Lage mit Normal-Null oder abgekürzt N. N.*) bezeichnet ist —
bezogen sind, über das ganze Land zu legen und eine grosse Anzahi
von festen Höhenfixpunkten zu schaffen, woran die Eisenbahn- und
sonstigen Bauverwaltungen ihre Nivellements anschliessen können.
Kann nun dieser Anschluss mit Sicherheit erfolgen? und was
ist zu thun, um das vorhandene Material auch für sonstige Zwecke,
für die Bahnunterhaltung, Erweiterung des von der Königlichen
Landes-Aufnahme geschaffenen Höhennetzes, Herstellung einer gene-
rellen Höhenkarte etc. nutzbar zu machen ?
Um uns hierüber ein Urtheil bilden zu können ist es noth-
wendig, dass wir uns über den Werth des vorhandenen Materials,
sowie über die Vorschriften und Verhältnisse, die bei der Ent-
stehung desselben im Eisenbahnbau massgebend gewesen sind, zu
informiren suchen. |
Zur Erlangung der Concession und der Erlaubniss zum Bau
einer Bahn müssen dem Ministerium generelle und specielle Situa-
tions- und Nivellementspläne eingereicht werden; in die Situations-
plane müssen die Horizontal-Curven eingezeichnet sein. Für die
Ausführung der Nivellements und ihre graphische Darstellung be-
stehen besondere Vorschriften und Vorlagen; für die zulässigen
Fehlergrenzen dienen die Vorschriften im Feldmesser-Reglement.
Sind auch bei einer Bahnanlage die Hauptpunkte, die zu be-
rühren sind, gegeben, so muss doch die geeignetste Trace für die
Verbindung derselben erst gesucht und bestimmt werden, und hier-
zu sind umfangreiche Längen- und Flächen-Nivellements nothwendig.
Bei vorläufigen Ermittelungen zur Aufsuchung einer Eisenbahn-
Trace werden in der Regel, je nach den örtlichen und sonstigen
Verhältnissen, entweder die Wege, Wasserläufe und Grundstücks-
grenzen einnivellirt, um sich hieraus ein Bild der Terrainformation
*) Ueber die Verbindung des Normal-Nullpunktes mit dem Nivellements-
netz der Landes-Aufnahme, sowie die Festlegung des Normal-Höhenpunktes
für das Königreich Preussen an der Sternwarte zu Berlin cfr. Band-IX. 1880,
Seite 1 der Zeitschrift für Vermessungswesen.
4.
52 Die preussischen Eisenbahn-Nivellements
zu construiren, oder es werden Polygonzüge ausgesteckt, stationirt
und nivellirt und an deren charakteristischen Punkten Querprofile
genommen, oder es werden, wenn das abzunivellirende Terrain sehr
umfangreich ist, Polygonzüge über das vorhandene Wegnetz gelegt,
diese stationirt und nivellirt und von den so festgelegten Punkten
aus die Höhenaufnahme mittelst Tachymeter bewirkt.
Ist nun auf Grund dieser Ermittelungen die Trace festgestellt,
alsdann wird mit der Absteckung der Bahnaxe begonnen, die Linie
wird stationirt und nivellirt, und es werden zur Ermittelung der
Bodenmassen, welche zur Herstellung des Bahnkörpers und dessen
Seitenanlagen zu lösen, bewegen und schütten sind, die erforder-
lichen Querprofile genommen. Zur Fixirung der Bahnaxe. werden
ausser den Grund- und Stationspfählen sogenannte Kreuzpfähle
von etwa 1 Meter Länge verwendet; ausserdem werden vielleicht
alle halbe Kilometer an geeigneten Stellen, jedenfalls aber an solchen
wo Kunstbauten auszuführen sind, seitwärts der Linie grössere
Pfähle gesetzt, die einnivellirt werden, um später für die Bauaus-
führung als Höhenfixpunkte zu dienen. Und somit ist bezüglich
der Höhenmessungen die Arbeit vorläufig zum Abschluss gebracht.
Gehen wir auf die Mängel der bisher bestehenden Vorschriften
für die Ausführung der Nivellements näher ein, so finden wir, dass
auf eine zweckmässige Festlegung derselben weder für die Bauaus-
führung noch für die spätere Unterhaltung der fertigen Bahnstrecken
Bedacht genommen ist.
Um uns von den Folgen dieses Mangels in den Vorschriften
zu überzeugen, brauchen wir nur einen Blick in die Bau- und
Uebersichtsprofilpläne der verschiedenen Bahn - Verwaltungen zu
werfen; wir finden, dass sie fast sämmtlicher Héhenfixpunkte bar
sind. Wie in den Profilplänen, so sind auch in natura keine
Fixpunkte vorhanden, da die für die Bauausführung angebrachten
Fixpfähle den Bau kaum überdauern.
Macht sich dieser Uebelstand schon für die Bahn-Unterhaltung
in störendster Weise fühlbar, so ist dies in gleicher Weise bei Auf-
stellung neuer Projecte der Fall. Es bleibt in den meisten Fällen
nichts weiter übrig, als von einem vorhandenen Bahngeleise auszu-
gehen, das, abgesehen von der ursprünglichen meist fehlerhaften
Bestimmung seiner Höhe, wohl in den seltensten Fällen noch die in
der Gradiente vorgesehene Höhenlage haben wird und unmöglich
als feste Basis zu betrachten ist, weil schon durch das zeitweise
nothwendig werdende Unterstopfen desselben Aenderungen bis zu
einem Dezimeter und mehr in seiner Höhenlage hervorgerufen
werden. Kunstbauten — Wege- und Bahn - Unter- und Ueberfüh-
rungen, die in späterer Zeit entstanden — sind in Folge des Mangels
geeigneter Fixpunkte bezüglich ihrer Höhenlage oftmals fehlerhaft
angelegt worden und da sich an diesen ohne grosse Kosten und ohne
Einwilligung der Communen und Adjacenten behufs Beseitigung
dieses Uebelstandes Aenderungen kaum vornehmen lassen, so bleibt
bei späteren Geleisregulirungen in den meisten Fällen nichts weiter
und ihre Verwerthung zur Erweiterung des Höhennetzes. 53
übrig, als die für den Betrieb oft recht ungünstige Gradiente auch
für die Folge bestehen zu lassen.
Bei Aufstellung von Projecten, die eine grosse Ausdehnung
haben (z. B. Berlin-Metz), ist es nothwendig, dass die Arbeit an
mehreren Orten gleichzeitig begonnen wird, und Festpunkte der
eben beschriebenen Art, deren Höhen in diesem Falle aus den
Nivellements verschiedener Bahn-Verwaltungen herrühren, müssen
als Basis benutzt werden.
In den letzten Jahren ist es freilich Vorschrift gewesen, dass
die dem Ministerium einzureichenden Projectpläne die einnivellirten
Fixpunkte enthalten sollen, aber welcher Art sind diese?
Macht man sich den Gang der Vorarbeiten klar und berück-
sichtigt , dass die auszuführenden nivellitischen Untersuchungen in
der Regel nur einen vorübergehenden Zweck haben, so wird man
es erklärlich finden, wenn bei Auswahl der Punkte, die zur Fest-
legung der Nivellements dienen, nicht sehr penibel verfahren wird ;
hierzu fehlt es vor allen Dingen an der nöthigen Zeit. Der Nivelleur
wird sich in den meisten Fällen zu Fixpunkten der Chaussee-Nummer-
oder Grenzsteine zu bedienen haben, und nur in denjenigen Fällen,
wo Thürschwellen, Treppenstufen,, Plinthen und Deckplatten vor-
handen sind, wird die Bestimmung der Höhen dauernder Fixpunkte
möglich sein. Eine Herrichiung von wirklich dauerhaften Höhen-
marken in Ermangelung natürlicher unterbleibt durchgängig.
Die sogenannten Kreuzpfähle, die während der Vorarbeiten
für die Bauausführung gesetzt und einnivellirt sind, verschwinden
während des Baues, diejenigen, die nach Herstellung des Planums
zum Legen des Oberbaues zu dienen haben, sind schon nach wenigen
Jahren verwittert.
Gelangt das Project nicht oder erst nach Jahren zur Ausführung,
so gehen die einnivellirten Höhenfixpfähle nicht nur durch Ver-
witterung verloren, sondern sie werden auch öfter schon nach
kurzer Zeit, weil sie für die Bewirthschaftung des Bodens störend
sind, von den Grundbesitzern entfernt. Und wenn überhaupt Höhen
für Fixpunkte in den Profilplänen angegeben sind, so sind es in
der Regel Höhen der eben beschriebenen Punkte, die nach kurzer
Zeit in natura nicht mehr existiren.
Es kommt daher gar nicht so selten vor, dass, wenn ein längerer
Zeitraum zwischen der Aufstellung des Projects und der Bauaus-
führung liegt, die Pfähle, die zur Fixirung der Bahnaxe in ihrer
horizontalen resp. verticalen Lage gedient haben, beim Beginn des
Baues vollständig verschwunden sind und die Absteckung und
Nivellirung von Neuem ausgeführt werden muss. Deshalb dürfte
es sich empfehlen, nach Consolidirung des Bahnkörpers, die zur
Fixirung der Bahnaxe dienenden rasch vergänglichen Pfähle aus
Holz durch solche aus Eisen oder durch behauene Steine zu ersetzen
und deren Höhe durch Revisions - Nivellements feststellen zu lassen,
sowie die bei generellen Vorarbeiten festgelegten provisorischen
Fixpunkte nachträglich durch dauernde Höhenmarken zu ersetzen.
54 Die preussischen Eisenbahn -Nivellements
Man findet in den Plänen häufig die Bezeichnung: Deckplatte
des Durchlasses oder der Unterführung, Thürschwelle, Treppenstufe
oder Plinthe des Hauses rechts oder links der projectirten oder
fertigen Linie.
Iı ersteren Falle weiss man nicht, ob der einnivellirte Punkt
auf einer der äussern oder innern Kanten oder auf dem mittleren
Grad der Deckplatte liegt, im letzteren Falle findet man öfter statt
einer mehrere Thüren oder Treppenstufen etc., so dass es zweifel-
haft ist, welche Thürschwelle oder Treppenstufe etc, gemeint ist und
welcher Punkt auf denselben der einnivellirte ist. Dieses ist ent-
weder überhaupt nicht festzustellen oder nur aus einer vom Nivelleur
angefertigten Skizze ersichtlich, die aber im Profilplane nicht dar-
zustellen ist. Fixpunkt-Verzeichnisse fehlen fast durchgängig und
wo diese ausnahmsweise vorhanden sind, fehlen Maasse und Skizzen
für die örtliche Lage der Punkte. Somit ist es in den meisten
Fällen unmöglich, die im Profilplan angegebenen Fixpunkte mit
Sicherheit auffinden und für spätere Nivellements benutzen zu
können.
Es müssten deshalb an den massiven Mauern der Gebäude
besondere Höhenmarken, vielleicht aus Eisen, angebracht oder alle
auf Thürschwellen, Deckplatten etc. einnivellirten Punkte durch
ein eingemeiseltes deutlich sichtbares Kreuz in natura markirt
werden. — Die örtliche Lage dieser Marken ist im Profilplan genau
und präcis zu beschreiben, ausserdem sind besondere Fixpunkt-
Verzeichnisse anzulegen, woraus die zur Auffindung der Punkte
nöthigen Daten und die Fixpunkthöhen mit Sicherheit zu ent-
nehmen sind; diese Verzeichnisse sind zu veröffentlichen.
Von der im Plane angegebenen Gradiente weiss man in den
wenigsten Fällen mit Sicherheit anzugeben, was sie darstellt; bei
einer Verwaltung ist es Schwellenmitte, bei einer zweiten Schwellen-
oberkante, und bei einer dritten Planum. Man hat es sogar
meistentheils unterlassen, da, wo man von einer bestehenden Bahn
ausging oder an einesolche anschloss, die Schienenhöhe derselben ein-
zuzeichnen oder einzuschreiben.
Dadurch, dass das Vorstehende grösstentheils unterblieben ist,
schweben die meisten dieser Höhenmessungen in der Luft, gerade
als wenn bei der Ausführung einer Triangulation die dauernde
Markirung der Dreieckspunkte unterlassen ist.
Bei Nivellements für Projektarbeiten muss, um die zur Erle-
digung derselben meist sehr kurz bemessene Frist inne zu halten,
oft auch in einer für nivellitische Arbeiten ungeeigneten Witterung
gearbeitet werden, so dass die Nivellements in sich ungenau aus-
fallen.
Ein weiterer Uebelstand ist der fortwährende Wechsel des
Personals, welcher dadurch bedingt wird, dass für die Ausführung
einer grösseren Arbeit dasselbe aus allen Himmelsrichtungen zu-
sammen gesucht werden muss und demzufolge dem» leitenden
und ihre Verwertbung zur Erweiterung des Höhennetzes. 55
Beamten in erster Zeit jeglicher Anhalt für die Beurtheilung der
Fähigkeit und Verwendbarkeit der Einzelnen fehlt.
Bezüglich der zulässigen Fehler ist bisher das Feldmesser™
Reglement massgebend gewesen. In letzterem sind die zulässigen
Fehler jedoch nur bis zu einer Länge von 7,5 Km. angegeben,
woraus man wohl schliessen darf, dass bei Erlass desselben nicht
an Nivellements von grösserer Ausdehnung, am wenigsten aber an
solche, wie sie der Eisenbahnbau hervorgerufen, gedacht ist. War
es demnach verzeihlich, weil es nicht für nothwendig erachtet
wurde, die Angabe der zulässigen Fehler für weitere Entfernungen
wie eine Meile zu unterlassen, so ist dies doch insofern ein grosser
Mangel, als nicht Jeder in der Lage ist, sich das Gesetz bilden zu
können, wonach sich für weitere Entfernungen die erlaubten Fehler-
werthe bilden lassen und daher eventuell zu ganz irrigen Annahmen
gelangen wird.
Ein weiterer Mangel ist der, dass das Reglement nur eine
Classe von Nivellements kennt.
Wenn auch zugegeben werden mag, dass für die frühere Zeit
und ihre Hülfsmittel — wo das Nivellement nicht zur Herstellung
eines Höhennetzes im weiteren Sinne dienen sollte, sondern in der
Regel nur den Zweck hatte, festzustellen, ob auf einer Strecke
eine bauliche Anlage möglich sei — die im Reglement erlassenen
Vorschriften genügten und auch jetzt noch für einen grossen Theil
der Arbeiten, die keine besondere Genauigkeit erfordern, genügen,
so muss doch eingeräumt werden, dass dieselben für Nivellements
bei Entfernungen, wie sie die Eisenbahnen darstellen, durchaus
unzureichend sind.
Es müssten deshalb je nach Zweck und Bedeutung der Nivel-
lements, diese in mehrere Classen getheilt und für jede derselben dic
zulässigen Fehler zweckentsprechend bestimmt werden.
Haben wir in Vorstehendem auf die Mängel der bestehenden
Vorschriften für die Ausführung von Nivellements und ihre gra-
phische Darstellung aufmerksam zu machen gesucht, so möchten
wir noch eines Umstandes erwähnen, der bisher auf die Genauig-
keit derselben den nachtheiligsten Einfluss ausgeübt hat, nämlich dass
in fast allen Kreisen die Ansicht vorherrschend ist, als ob das
Nivelliren die denkbar einfachste Arbeit sei. Allerdings, wenn man
von jeglicher Genauigkeit absieht. Sollen aber die zulässigen
Fehler auf ein Minimum, d. h. auf die unvermeidlichen Beobach-
tungsfehler beschränkt werden, wie es bei Höhenmessungen von
grösserer Ausdehnung durchaus nothwendig ist, so setzt das Nivel-
liren bei dem Beobachter sowohl wie bei dem Hülfspersonal, für
jeden Moment der ganzen Arbeitsdauer, eine stetige Aufmerksanı-
keit, Ausdauer, Geduld und die Beobachtung vieler kleinlicher,
scheinbar unwichtiger Umstände voraus, wie kaum eine zweite
Arbeit. Und hierin liegt nach unserer Ansicht die Hauptschwierig-
keit, die zu überwinden nur wenigen Nivelleuren ‚gelingen. wird:
56 Die preussischen Eisenbahn-Nivellements
Erst in den letzten anderthalb Dezennien, als das Bedürfniss
nach einer festen Grundlage für Höhenmessungen in der Praxis
sich immer dringender geltend machte, wo die Fachmänner, wenn
auch zunächst nur für wissenschaftliche oder militärische Zwecke,
sich des wenig cultivirten Zweigs der Geodäsie annahmen und an
der Ausführung oder Leitung der praktischen Arbeiten selber Theil
nahmen, wo- nach ihren Angaben die Instrumente durch geschickte
Mechaniker vervollkommnet und durch die gemachten praktischen
Erfahrungen bessere Beobachtungsmetlioden eingeführt wurden,
haben die nivellitischen Arbeiten einen so hohen Grad von Genauig-
keit erreicht, dass den zur Zeit herrschenden wissenschaftlichen und
praktischen Anforderungen mehr als Genüge geschehen ist.
War man, wie eben erwähnt, im Grossen und Ganzen bisher
der Ansicht, dass das Nivelliren eine leicht ausführbare Operation
sei, so haben doch die Ergebnisse der Eisenbahn-Nivellements, wie
aus den bezüglichen Daten der graphischen Fahrpläne zur Genüge
hervorgeht, den besten Beweis für das Gegentheil geliefert.*) Es
ergiebt sich daraus, dass die Nivellements verschiedener Bahn-
strecken, die einen Anfangs- und Endpunkt haben und deren Höhen
auf einen Nullpunkt bezogen sind, unter sich grosse Differenzen
zeigen und von den genauen Angaben der Europäischen Grad-
messung um mehr als 3 Meter abweichen, obgleich die Länge der
kürzesten nivellirten Route kaum mehr als 100 Kilometer beträgt
(Halle-Erfurt). Es ist das wohl der beste Beweis, dass ein nicht
geringer Prozentsatz der Abweichungen in den jetzigen Höhen-
angaben seinen Ursprung in der mangelhaften Ausführung der
Höhenmessungen hat.
Es wäre deshalb wünschenswerth und zeitgemäss, wenn die
bestehenden Vorschriften nach dem heutigen Stande der Wissen-
schaft und den gemachten Erfahrungen, unter Berücksichtigung
der zur Zeit herrschenden Bedürfnisse und Anforderungen, abge-
ändert würden.
Als nicht unwesentliche Mängel bei der Ausführung der Feld-
arbeiten, denen leicht abzuhelfen wäre, führen wir nur einige an:
*) Interessant ist es, wenn man einen Blick in die vom Ministerium für
das Jahr 179 veröffentlichten statistischen Nachrichten wirft, worin die Ab-
weichung der Höhen von denen der Landes-Aufnahme angegeben sind, soweit
Anschlüsse haben stattfinden können. Bei einzelnen Bahnverwaltungen konnten
diese nicht bewirkt werden, weil die Landes-Aufnahme noch nicht soweit mit
ihren Arbeiten gediehen; eine Verwaltung kommt bei einer Gesammtlänge von
15 Kilometer zu unbestimmbaren Resultaten, noch andre haben vielleicht nur
an einer Stelle den Anschluss herstellen können und haben für den weiteren
Verfolg überhaupt keine Controle.
Im Ganzen sieht es mit den Angaben wie mit den Anschlüssen recht
dürftig aus, so dass die Absicht, ein klares, übersichtliches Bild über das Höhen-
netz der preussischen Eisenbahnen zu schaffen, nicht oder doch nur in sehr
mangelhafter Weise erreicht wird. Nur bei einzelnen wenigen Verwaltungen
trifft man die Bemerkung, dass zur Beseitigung der vorhandenen Differenzen
Revisions-Nivellements angeordnet oder in der Ausführung begriffen sind.
A. 1.
| So]
Oo
und ihre Verwerthung zur Erweiterung des Höhennetzes. 57
Es war bisher iiblich, wenig Aufstellungen und lange Ziel-
weiten und namentlich bei Vorarbeiten in coupirtem Terrain
auch ungleiche Zielweiten zu nehmen.
. Die Nivellirlatten wurden bisher aus irgend einer Schreiner-
werkstätte bezogen, ohne dass sie auf die Richtigkeit der
Theilung untersucht wurden. Die Theilung wurde oft in der
complicirtesten Weise ausgeführt, wodurch die Uebersicht-
lichkeit und Deutlichkeit derselben verdunkelt und das rasche
und sichere Ablesen erschwert wird. Die Länge der bisher
im Gebrauche befindlichen Latten beträgt in der Regel
5 Meter. So wünschenswerth auch unter Umständen eine
möglichst grosse Länge der Latte ist, um von einer Auf-
stellung aus thunlichst lange Zielweiten nehmen und eine
grosse Reihe Punkte einnivelliren zu können — bei Flächen-
Nivellements — so zeigen sich doch andrerseits, abgesehen
von der grossen Unhandlichkeit, zwei Uebelstände: Durch-
biegung und Windschiefwerden derselben, welche die richtige
Länge beeinträchtigen; ausserdem ist esselbst beinur mässigem
Winde unmöglich, dieselbe senkrecht zu halten; sie sind des-
halb für die Ausführung genauer Nivellements untauglich und
es sollten daher hierfür nur Latten von 3 höchstens 4 Meter
Länge zur Verwendung kommen. Um die Latten möglichst
lange in ihrer normalen Form zu erhalten, ist es nothwendig,
sie wenigstens ausser Gebrauch gegen die schädlichen Ein-
flüsse der Witterung — Hitze, Wind und Nässe — zu schützen
und, auf die hohe Kante gestellt, liegend aufzubewahren.
Vielfach trifft man in der Praxis Latten, deren Theilung
unklar und verschwommen und kaum noch deutlich zu er-
kennen ist, weil die Farbe entweder verblasst oder verschwun-
den, oder weil dieselbe durch den längeren Gebrauch von
einer Schmutzschicht überzogen ıst. Dieser Uebelstand er-
schwert das sichere und schnelle Ablesen an der Latte unge-
mein und es sollte deshalb dieselbe beim öfteren Gebrauch
mit Seife, Schwamm und Wasser gereinigt werden; wird
ausserdem die Latte gut unter Firniss gehalten, so wird der
Farbenanstrich geschützt und haltbarer und die Deutlichkeit
der Theilung bleibt lange erhalten.
. Die Verticalstellung der Latte war vielfach eine mangelhafte ;
während der Nivelleur visirte, musste der Lattenhalter die
Latte vor- und rückwärts bewagen und der kleinste Zahlen-
werth wurde der Verticalstellung der Latte entsprechend als
richtig notirt. Wollte man sich durch dieses Verfahren gegen
die Unzuverlässigkeit des Lattenhalters schützen, so war jedoch
hiermit der Uebelstand verknüpft, dass der Nivelleur von
seinem Standort aus nicht zu unterscheiden vermochte, ob
bei der Pendelbewegung der Latte diese die Verticale er-
reichte bzw. überschritt (dies dürfte auch von dem Latten-
halter, der unmittelbar hinter der Latte steht, ohne Loth oder
58 Die preussischen Eisenbahn-Nivellements
Libelle schwer zu constatiren sein) und ferner war es nicht
möglich, bei der einige Zeit währenden scharfen Visur, wo-
durch das Auge besonders angegriffen wird, zur Zeit, wo die
Latte vertical stand, gleichzeitig den Libellenstand (ohne
Spiegel) beobachten zu können. Da es ausserdem für den
Lattenhalter bequemer ist, die Lattenbewegung nicht bis zur
Verticalen oder über dieselbe hinaus auszudehnen, so wird
es in vielen Fällen unterbleiben und deshalb die Ablesung
fehlerhaft und zwar zu gross gemacht.
4. wurde bisher zu wenig Werth auf eine zweckmässige und
feste Unterlage für die Wechselpunkte gelegt.
Auf den Wegen und Chausseen wurde die Latte auf den
festen Boden gestellt und in losem Boden wurde ein platter
Stein, der mit der Latte in den Boden getrieben wurde, als
Unterlage benutzt. Beides ist durchaus unzulässig, denn in
ersterem Falle geht der Punkt, auf dem die Latte während
der Vorwärtsvisur stand, leicht während des Wechsels ver-
loren und in letzterem Falle ist, abgesehen von der unge-
eigneten Oberfläche des Steines, dessen Lage zu unsicher, als
dass nicht hierdurch Ungenauigkeiten herbeigeführt würden.
5. wurde auf die dauernde Festlegung durch geeignete Höhen-
marken nicht genügend Bedacht genommen.
6. wurden bisher für Nivellements, namentlich bei ausgedehn-
teren Eisenbahn-Vorarbeiten, Kräfte verwendet, die, für diesen
speciellen Zweck aus allen Himmelsrichtungen zusammenge-
würfelt, weder für eine exacte noch rasche Erledigung der
Arbeiten irgend welche Gewähr leisteten. Ohne Rücksicht auf
persönliche Befähigung, Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt, Erfahrung,
Geschicklichkeit, Fleiss und Uebung etc. wurden die Arbeiten
Einzelnen übertragen und von diesen zum Theil ohne hin-
reichende Kenntniss des Allernothwendigsten: Instrumenten-
kunde und Uebung im Gebrauch der Instrumente*) ausgeführt.
Und hierin besteht nach unserer Ansicht ein weiterer Haupt-
mangel der bisherigen Nivellements.
*) Obwohl man in jedem Lehrbuch über Instrumentenkunde die Construc-
tion, Prüfung und Berichtigung der Instrumente mehr oder weniger ausführ-
lich beschrieben findet, so ist doch dem Gebrauch und der Behandlung derselben
in der Regel zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet und alles dasjenige, was bei
und während der Aufstellung zu beobachten ist, bevor man zur Prüfung resp.
Berichtigung derselben scl:reiten kann, wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
Dem angehenden Nivellevr ist dieses unbekannt und dem Practiker, der sich
nur ausnahmsweise mit nivellitischen Arbeiten beschäftigt, zu wenig geläufig,
als dass nicht das Eine oder Andre vernachlässigt werden sollte. Und doch
ist gerade die Beobachtung auch der untergeordnetsten Dinge, der scheinbar
unwichtigsten Constructionstheile — der Stellung der Klemmschrauben, Spiralen
Federn etc., Gang des Zapfens, Balancirung des Instruments, Befestigung der
eisernen Schuhe der Stativfüsse — von so wesentlichem Einfluss auf die Genauig-
keit der Nivellements, dass kein angehender Nivelleur es versäumen sollte, sich
von dem Verfertiger des ihm zum Gebrauch dienenden Nivellir-Instruments eine
Anweisung über Aufstellung und Behandlung desselben geben zu. lassen. Wir
verweisen hier auf die illustrirte Instruction über Aufstellung! und Berichtigung
und ihre Verwerthung zur Erweiterung des Höhennetzes. 59
Zur Abhülfe dieser Mängel würden wir Folgendes vorschlagen :
B. 1. Genaue Nivellements sind nur durch erfahrene und in dieser
Arbeit geübte und bewährte Kräfte auszuführen.
2. Genaue Nivellements sind nur bei ruhiger, klarer Witterung,
welche ein genaues Einspielen der Libelle und ein scharfes
Ablesen an der Latte gestattet, auszuführen.
3. Genaue Nivellements sind nur von der Mitte auszuführen;
die Zielweiten sind, da die Unterabtheilungen der Bahn-
stationirung 100 Meter betragen, in maximo auf 50 Meter zu
bemessen.
4. Die Instrumente müssen beim jedesmaligen Gebrauch, vor
Beginn und nach Schluss der Arbeit, auf die Richtigkeit ge-
prüft und die Fehler beim Ueberschreiten einer festgesetzten
Grenze berichtigt werden.
Während der Arbeit sind die Instrumente gegen die Ein-
wirkung der Sonnenstrahlen durch einen geeigneten Schirm
zu schützen.
5. Zwischen den Endpunkt- (»Wechselpunkt«) Visuren darf die
Ocularröhre nicht verstellt werden, damit durch das Ver-
schieben derselben keine Veränderung in der Visirlinie ein-
tritt; alle Visuren nach Zwischenpunkten müssen deshalb
vor- oder nachher genommen werden. Vor jeder Ablesung
an der Latte ist dem Lattenhalter behufs Verticalstellung
derselben ein Zeichen zu geben und nach der Ablesung ist
sofort der Libellenstand zu beobachten und die Ablesung zu
wiederholen. Ist eine Abweichung im Niveau eingetreten, so
ist das Instrument von Neuem zu horizontiren und die Ab-
lesung zum dritten Mal zu nehmen. Bei geringer Abweichung
in den Ablesungen ist das Mittel aus beiden zu nehmen. —
Abgesehen von der Sicherung gegen grobe Ablesungsfehler
ist eine Wiederholung der Ablesung deshalb nothwendig, weil
nach der Horizontirung oft schon durch die kleinste Ver-
änderung in der Körperstellung des Beobachters eine Ab-
weichung im Niveau eintritt.
6. sind Nivellir-Instrumente anzuwenden, deren Fernrohre etwa
30—34mal vergrössern und Libellen, deren Winkelwerth für
einen Scalentheil (= 1 par. Linie) 10 Secunden nicht übersteigt.
Bezüglich der Construction der zu verwendenden Instrumente möge Fol-
gendes Erwähnung finden:
Obgleich die mancherlei Vortheile, die ein Instrument in vollkommenster
Ausführung mit umlegbarem Fernrohr und versetzbarer Libelle mit grösserer
Empfindlichkeit, als oben angegeben, vor einem solchen mit unbeweglichen
Theilen voraus hat — insbesondere die von einem Standpunkt aus jederzeit
mögliche und rasch auszuführende Prüfung und Berichtigung, die Elimination der
Fehler: Convergenz der Absehlinie und der geometrischen Axe, Abweichung
der Messapparate, die Herr Breithaupt in Cassel seinen Instrumenten beifügt,
sowie auf das Heft V. des Breithaupt’schen Magazins: Die Nivellir-Instrumente,
Beschreibung, Prüfung ‘und Berichtigung, sowie Anwendung derselben von
0. Börsch, Cassel 1871.
60 Dıe Preussischen Eisenbahn-Nivellements
der Libellenaxe von der Libellenauflagerlinie — nicht zu verkennen sind und
namentlich die hohe Bedeutung solcher Instrumente für die Ausführung von
Präcisions-Nivellements nicht zu unterschätzen ist, so wird doch die zu erwar-
tende Genauigkeit sofort illusorisch, sobald der Beobachter in der Behandlung
und dem Gebrauch der Instrumente nicht gleichfalls Vorzügliches leistet. Dass
es zur Ausführung guter und exacter Arbeiten nicht gerade complicirter In-
strumente bedarf, sondern dass sich auch mit einfachen Instrumenten vorzüg-
liche Resultate erzielen lassen, können wir aus eigener Erfahrung bei Aus-
führung umfangreicher Arbeiten, die durch vielfache Controlen, Anschlüsse an
Präcisions-Nivellements und Polygonabschlüsse geprüft sind, bestätigen.
7. ist die Länge der Nivellirlatten auf 3 höchstens 4 Meter zu
bemessen und die Verticalstellung derselben nur durch Loth
und Libelle zu bewirken. Die Richtigkeit der Theilung der-
selben ist von sachkundigen und zur Prüfung autorisirten
Personen zu untersuchen,
8. sind für die Wechselpunkte eiserne Bolzen von 0,2 Meter
Länge, mit einem horizontalen Vorsprung, der zum Aufsetzen
der Latte dient, zu verwenden (die Königl. Landes-Aufnahme
bedient sich derselben) ; oder es sind eiserne Unterlagsplatten
von 0,1 Meter Durchmesser mit convexer Oberfläche, die an
der unteren Seite mit drei Fussspitzen versehen sind, die in
den Boden eingreifen, zu benutzen. Bolzen wie Platten müssen
so im Boden befestigt werden, dass keine Veränderung in der
Lattenstellung eintritt.
9. ist behufs Festlegung der Nivellements durch eine möglichst
grosse Anzahl geeigneter dauernder Höhenmarken Bedacht
zu nehmen. Die örtliche Lage derselben zur Bahnaxe oder
zu sonst bekannten Objecten ist durch Maasse zu bestimmen
und im Profilplan genau und präcis zu beschreiben, und es
sind ausserdem besondere Fixpunkt-Verzeichnisse anzulegen,
woraus die zur Auffindung der Punkte nöthigen Daten und
die Fixpunkthöhen mit Sicherheit zu entnehmen sind. Diese
Verzeichnisse sind zu veröffentlichen.
Welche Art von Höhenmarken am geeignetsten ist, wird sich für jeden
besonderen Fall aus den örtlichen Verhältnissen ergeben. Sollen sie aber den
practischen Anforderungen genügen, so müssen folgende Bedingungen noth-
wendig erfüllt sein:
1. Unveränderlichkeit der Höhenlage,
2. ungehinderte Zugänglichkeit,
3. sicheres Erkennen und leichtes Auffinden,
4. Etablirung einer möglichst grossen Anzahl derselben — (mindestens
eine pro '/: Kilometer).
Die Königliche Landes-Aufnahme, die zu ihren Nivellementszügen die
Chausseen benutzt, hat circa alle 2 Kilometer eine Höhenmarke geschaffen.
Diese Höhenınarken bestehen aus einem gusseisernen Bolzen mit kreisformigem
Kopf, der an der Vorderseite einer Granitsäule, die etwa 1 Meter im Boden
fundirt ist,0,2 Meter über den Boden hervorsteht und oben würfelförmig bearbeitet
ist, horizontal eingelassen und mit Cement oder Blei befestigt ist. Diese Säulen
haben oben einen rechteckigen Querschnitt von circa 0,04 qm und stehen in
der Regel neben den Chaussee-Nummersteinen, so dass das Auffinden derselben
leicht ist; ausserdem ist der Bolzenkopf mit einer laufenden Nummer versehen,
die Tausende sind durch vertiefte Punkte über der Zahl angegeben. — Der
aus dem Stein herausstehende runde Bolzenkopf dient unmittelbar zum Auf-
setzen der Nivellirlatte und die an dem höchsten Punkt des Kopfes)angelegte
und ihre Verwerthung zur Erweiterung des Höhennetzes. 61
Tangente ist der einnivellirte Fixpunkt. — So viele Vorzüge diese Art Fix-
punkte auch besitzt, so leiden sie doch an einem erheblichen Mangel, nämlich,
dass die Granitpfeiler bei ihrem geringen Volumen und ihrer kleinen Basis
ein zu grosses Eigengewicht haben, um ohne genügend fundirt zu sein die
ursprüngliche Höhenlage zu bewahren. Cfr. die Publicationen über den Normal-
Höhenpunkt in Preussen, Berlin 1879, Seite 11. Von 15 Fixpunkten der um
Berlin herumgelegten Schleife, deren Höhen in den Jahren 1873 und 1874
bestimmt waren, haben sich nach Untersuchungen die in den Jahren 1877
und 1878 vorgenommen wurden, nur 6 als völlig zuverlässig erwiessen.
Die Elbstrombau-Verwaltung, die von der sächsischen Grenze bis Cuxhafen
ein Präcisions-Nivellement hat ausführen lassen, hat als Fixpunkte vierkantige,
gusseiserne Bolzen mit halbkugelformigem Kopf, die senkrecht in behauene
Steine eingelassen und befestigt wurden, verwendet. Der hervorstehende Kopf
des Bolzens ist verzinkt und der höchste Punkt desselben der einnivellirte
Fixpankt. Die Steine bestehen aus wetterbeständigem Dolomit, sind 1 Meter
lang und haben 0,25 qm Querschnitt; um sie gegen äussere Beschädigung
möglichst zu schützen ragen sie nur 0,1 Meter aus dem Boden hervor, und
damit in der Höhenlage dieser Fixpunkte in dem niedrig gelegenen und nassen
Boden durch Frost keine Aenderung herbeigeführt wird, sind die Steine auf
ein frostfreies Fundament von Beton von 0,75 Meter Länge und Breite und
0,5 Meter Stärke gesetzt. Die Steine stehen auf beiden Ufern des Stromes in
Entfernungen von 1 Kilometer und zwar so, dass auf der rechten Seite bei
jedem vollen Kilometer, auf der linken Seite bei jedem halben Kilometer ein
Fixpunkt kommt. Die Steine wurden circa 1 Jahr vor Beginn des Nivellements
gesetzt. (Cfr. Deutsche Bauzeitung, Jahrgang 1877 Seite 12).
Die Europäische Gradmessung , welche in Deutschland die Eisenbahnen
zu ihren Nivellementszügen benutzt, hat als Höhenmarken messingens Bolzen
mit centrirtem Bohrloch angewendet. Diese Bolzen sind 1,5—2,0 Meter über
dem Perron in das massive Mauerwerk der Stations-Gebäude horizontal ein-
gelassen und mittelst Bleiringen befestigt. Eine gusseiserne Platte, die in der
Mitte durchbohrt und die vor dem Bolzen in dem Mauerwerk mittelst Cement
so befestigt ist, dass das Loch der Platte mit dem des Bolzens sich deckt,
dient als Schutzplatte. Um diese Marken benutzen zu können muss man sich
einer kleinen Latte bedienen, durch deren Nullpunkt ein centrirter Stift geht.
Der Stift wird in das Loch des messingenen Bolzens geschoben und sodann
an der Latte abgelesen; die Lattenablesung ergiebt, wie viel die Marke über
dem Instrumenten-Horizont liegt.
Wenn sich die Anwendung dieser Marken dadurch empfiehlt, dass sie vor
Veränderung ihrer Höhenlage wohl den meisten Schutz gewähren, so bieten
doch andrerseits die umständlichen Manipulationen bei Benutzung derselben
zu leicht Anlass zur Begehung von Fehlern. In Baden und Sachsen sollen
ähnliche Marken Anwendung gefunden haben. Andere Höhenmarken bestehen
aus einem kreisrunden, gusseisernen Höhenschild mit hervorstehendem hori-
zontalem Querbalken, der zum Aufsetzen der Nivellirlatte dient. Diese Marken
werden mittelst Holzschrauben und Cement an den massiven Mauern (Sockeln)
der Gebäude befestigt. Sie leiden aber auch an dem Uebelstand, dass bei
irgend einer vorzunehmenden Reparatur an den Gebäuden ein ehrsamer
Handwerker die Marke entfernt und nachher nach Gutdünken wieder befestigt.
Es müssten deshalb gleich wie die Marken für die Dreiecksmessungen auch
die Höhenmarken gesetzlich geschützt sein.
Die von uns vorgeschlagenen, in Form eines Kreuzes in Deckplatten,
Treppenstufen, Thürschwellen, Gebäude- und Pfeilerplinthen etc. anzubringenden
Höhenmarken sind wegen ihrer Einfachheit, Billigkeit, leichten Zugänglich-
keit, Dauerhaftigkeit und Unveränderlichkeit in der Höhenlage — letztere
beiden Eigenschaften unter der Voraussetzung, dass die Objekte, auf denen
sie angebracht sind, nicht verwittern oder gewaltsam zerstört oder entfernt
werden — zu empfehlen. Nur leiden sie an dem Uebelstand, dass der eigent-
liche Fixpunkt nicht durch einen Punkt, auf den die Latte gestellt werden
kann, darzustellen ist, sondern die letztere muss öfter, wenn die “Objekte, auf
6) Die preussischen Eisenbahn-Nivellements
denen die Kreuze angebracht sind, geneigt liegen, auf eine windechiefe und
geneigte Linie (Grat) oder Fläche gestellt werden, wodurch eventuell ein
kleiner Fehler hervorgerufen wird.
Gehen wir von vorstehenden Vorschlägen, die wir für das
Allgemeine empfehlen möchten, auf das Specielle unserer Aufgabe
— die Eisenbahn-Nivellements — zurück, so erscheint uns Nach-
stehendes ebenso wünschenswerth als nothwendig:
C. 1. sind auf den bestehenden Bahnen vor Beginn des Nivelle-
ments an den massiven Mauern der Stations- oder sonst ge-
eigneten Bahnhofsgebäude, sowie auf freier Strecke an allen
Kunstbauten — an den Pfeilern der Strassen- und Bahn-
überführungen, Tunnelportalen, Wärterhäusern etc. — Höhen-
marken (gusseiserne Bolzen mit kreisrundem Kopfe) anzu-
bringen. Die Bolzen werden horizontal in das Mauerwerk
unterhalb des Instrumenten-Horizontes derart eingelassen,
dass ein Aufsetzen der Latte auf den hervorstehenden Kopf
und die Verticalstellung derselben möglich ist. Der höchste
Punkt des Kopfes ist der einzunivellirende, massgebende
Punkt. Um die Oxydation des hervorstehenden Kopfes zu
verhüten empfiehlt sich eine Verzinkung desselben. Die Be-
festigung der Bolzen geschieht mit Blei oder Cement. Auf
den Thürschwellen, Treppenstufen und PlintKen der Gebäude,
sowie auf den Deckplatten der Strassen-Unterführungen,
Brücken und Durchlässe sind zur Bezeichnung der Fixpunkte
Kreuze von vielleicht 0,08m Länge und 0,01 m Breite und Tiefe
scharfkantig einzumeisseln. Damit dieselben möglichst vor
Zerstörung und Abnutzung gesichert sind, dürfen sie auf
Thürschwellen und Treppenstufen nie in der Mitte, sondern
stets nur in einer Ecke angebracht werden, jedoch so, dass
die Latte vertical zu stellen ist. (Sollte letzteres mit Latten
von gebräuchlicher Länge nicht möglich sein, so sind kürzere
Latten anzuwenden.)
2. ist behufs Ermittelung der Geleislage und demnächstigen
Neubestimmung der Neigungen Folgendes zu beachten:
Die Geleise werden einnivellirt bei jeder vollen Bahn-
station — bei mehrgeleisigen Strecken sämmtliche Geleise,
in Curven die innere, nicht überhöhte Schiene — ferner bei
jedem Neigungswechsel, auf der Mitte der Wegübergänge
und Durchlässe und Unterführungen mit eisernem Ueber-
bau, bei grösseren Brücken mit eisernem Ueberbau, am
Anfang, Ende und auf den Pfeilern; bei Ueberführungen
mit eisernem Ueberbau ist die Höhe der Nietköpfe der
unteren Gurtungsplatte der Träger an jeder Seite zu An-
fang und Ende des Bauwerks zu bestimmen; bei gewölbten
Ueberführungen und Tunnels ist das Profil des lichten
Raumes und die horizontale und verticale Geleislage an
den betreffenden Punkten zu bestimmen; liegen diese Bau-
werke in Curven, so ist nicht allein die Höhenlage der
äussern, sondern auch die der innern».(nicht überköhten)
und ihre Verwerthung zur Erweiterung des Héhennetzes. 63
Schiene festzustellen; in den Bahnhöfen ist die Höhe des
Perron-Kantsteins, der Thürschwellen des Stations-Gebäudes,
der Feuergruben, der Drehscheiben und der Herzstücke der in
der Nähe der Neigungswechsel liegenden Geleiskreuzungen zu
ermitteln. Münden mehrere Strecken in einen Punkt, so ist
auch die Geleislage der Nachbarstrecken in solcher Aus-
dehnung festzustellen als erforderlich ist, um die Neigungen
der einzelnen Strecken mit ihren Weichenstrassen so projec-
tiren zu können, dass sie sich den gegebenen örtlichen Ver-
hältnissen anpassen und in natura ohne besondere Schwierig-
keiten ausführbar sind.
Ausserdem sind die Deckplatten der Wege- und Bahn-
Ueberführungen, der Durchlässe (auch die Röhrendurchlässe)
und Brücken und, falls letztere eisernen Ueberbau haben,
die Auflagersteine der Eisenconstruction einzunivelliren, einer-
seits um möglichst viele und sicher gelegene Fixpunkte zu
schaffen, andrerseits um die Bauwerke mit Hülfe der Re-
visions - Bauwerkszeichnungen und der Stationirungsskizzen
ihrer verticalen und horizontalen Lage nach zur Bahnaxe
richtig in die Profilpläne einzeichnen zu können; ferner sind
die nahe gelegenen Pegel-Nullpunkte, Schleusen und Wehre,
sowie die Hochwasserstände einzunivelliren.
3. Bezüglich der Prüfung und Ausgleichung der Nivellements
und Feststellung der definitiven Höhen ist das Material einem
Centralbureau, das zu diesem Zwecke einzurichten ist, ein-
zureichen.
Bisher stehen sich die Nivellements der einzelnen Bahn-Verwaltungen in
Bezug auf ihre Brauchbarkeit ganz gleichwerthig gegenüber. Ob bei den
einzelnen Arbeiten die erlaubten Differenzen inne gehalten oder überschritten
worden sind, darüber fehlt in den meisten Fällen jegliche Controle und letztere
war um so weniger durchführbar, als es bisher an Höhenmarken fehlte, deren
Höhen genau bestimmt und auf einen Nullpunkt bezogen waren und die als
richtig öffentlichen Glauben hatten.
Würde die bisherige Praxis fortbestehen, d. h. würde jede Bahn-Verwaltung
ihre Nivellements ohne Rücksicht auf die Nivellements der Nachbar-Verwal-
tungen ausführen und ausgleichen lassen, so würde ein einheitliches Höhennetz
nie entstehen können. Die Höhen der an den gemeinschaftlichen Stations-
Gebäuden der Kopfstationen und Insel-Bahnhöfe anzubringenden Höhenmarken,
der Bahnhofshorizontalen, wie auch der Neigungen der gemeinschaftlichen
freien Strecken, Niveau-Kreuzungen etc. würden immer noch erhebliche Ab-
weichungen zeigen, die sich für die Technik in störendster Weise bemerklich
machen würden.
Ein Bureau zu schaffen, das die Höhenmessungen zu organisiren, zu
prüfen und auszugleichen hätte, wäre unseres Erachtens um deswillen zu
empfehlen, als es die einzige Möglichkeit einer genauen Ausführung, Prüfung
und rationellen Ausgleichung bietet. — Gleichwie es der Königlichen Landes-
Aufnahme nur möglich gewesen ist, unter Zugrundelegung eines einheitlichen
Planes und durch stricte Befolgung specieller Vorschriften ein genaues, zu-
sammenhängendes Nivellementsnetz zu schaffen, so ist auch die Vervollstän-
digung und Erweiterung desselben nur denkbar, wenn für die Folge auch die
hierfür nöthigen Arbeiten nach einheitlichem Plane ausgeführt werden.
4. Der zulässige mittlere Fehler ist auf 5—7 Millimeter multi-
plicirt mit der Quadratwurzel der nivellirten Strecke, in Kilo-
64 Die preussischen Eisenbahn-Nivellements
metern, also beispielsweise für eine Strecke von 100 Kilometer
Länge auf 5-7 mm malV100 = 50 — 70,Millimeter zu bemessen.
Der zulässige Fehler nach dem Feldmesser-Reglement beträgt 28mm Vim;
nach den Vorschriften der Europäischen Gradmessung darf der mittlere Fehler
bei guten Nivellements 8mmVkm betragen, doch sollen die Nivellements noch
als brauchbar angesehen werden, wenn derselbe 6mm Vkm beträgt; die König-
liche Landes-Aufnahme hat diese Fehlergrenze adoptirt, doch hat nach den
Publicationen der Resultate der bisher hauptsächlich in der Ebene ausgeführten
Nivellements der ermittelte mittlere Fehler nur 1,5 bis 2mm Ykm betragen.
Die ad 4 angegebene Genauigkeit kann nach unseren umfangreichen Er-
fahrungen unter Benutzung der adB angeführten Instrumente und Beachtung
der ad B 1—9 gegebenen Vorschriften sehr wohl inne gehalten werden.
5. Nach der Ausgleichung sind die Profilpläne anzufertigen und
die Neigungen neu zu bestimmen.
Beim Projectiren der Neigungen ist, unter Berücksich-
tigung der einnivellirten Geleislage und der sonstigen ört-
lichen Verhältnisse, so zu verfahren, dass bei einem Minimum
von Arbeit möglichst lange und günstige Neigungen erzielt
werden. Dabei ist zu beachten, dass an der Geleislage auf
den Feuergruben in den Bahnhöfen und auf den grösseren
Brücken, Durchlässen und Strassen-Unterführungen mit
e’sernem Ueberbau nur durch Anwendung von stärkeren oder
schwächeren Schwellen oder Unterlagsplatten eine geringe
Aenderung von einigen Centimetern zu bewirken ist, dass
bei den Ueberführungen und Tunnels der lichte Raum des
Normal-Profils innegehalten und in den Bahnhöfen das vor-
geschriebene Maass zwischen Perron-Kantstein und Schienen-
oberkante nicht überschritten wird. An der Höhenlage des
ersteren ist wegen der Entwässerung des Perrons eine Aen-
derung in der Regel nicht statthaft; auch bei frequenten
Strassenübergängen au niveau, namentlich in den Städten,
ist eine Aenderung der Geleislage thunlichst zu vermeiden.
Das Legen der Brechpunkte der Gradienten auf Bauwerke
mit eisernem Ueberbau, auf Niveau- und Geleiskreuzungen
in den Bahnhöfen, auf Weg- und Strassenübergänge ist un-
statthaft, einerseits deshalb, weil die Punkte in der Mittel-
linie nicht durch geeignete Marken dauernd fixirt werden
können, andrerseits aber, weil die Ab- beziehungsweise Aus-
rundung der Neigungen am Brechpunkt in natura nicht aus-
zuführen ist. Auf die Trockenlegung der Geleise — beson-
ders in tiefen Einschnitten — ist namentlich zu rücksichtigen,
und da das Heben der Geleise viel leichter als das Senken
derselben zu bewirken ist, so ist beim Projectiren der neuen
Neigungen thunlichst auf Ersteres Bedacht zu nehmen. Be-
hufs Festsetzung von Neigungen der Strecken, die verschie-
denen Verwaltungen gemeinschaftlich gehören, oder z. B. von
Neigungen solcher Strecken, die aus verschiedenen Richtungen
kommen und in einen Punkt (Bahnhof) münden, ‚oder die
und ihre Verwerthung zur Erweiterung des Höhennetzes. 65
sich au niveau kreuzen, haben die Bahnverwaltungen sich
mit einander zu benehmen.
6. Behufs Uebertragung der projectirten Neigungen auf die
Oertlichkeit*) sind in der Bahnmittellinie in der herzustellen-
den Schienenhöhe Fixsteine zu setzen:
a. an jedem Brechpunkt zweier Neigungen,
b. in der Geraden in gleichen Entfernungen, die sich nach
der Länge der Neigungen bestimmen, jedoch in maximo
nur 200 Meter betragen dürfen,
c. in den Curven in Entfernungen, die es ermöglichen, mit-
telst Tafeln von einem Punkt zum andern visiren zu
können, ohne das Bahn-Planum verlassen zu brauchen,
sowie an jedem Tangentenpunkt.
Die Fixsteine würden aus wetterbeständigem Material —
Granit, Dolomit etc. — mit quadratischem Querschnitt von
0,04qm und in einer Länge von 0,5m, winkelrecht und
scharfkantig gearbeitet, herzustellen sein, in gut fundirte
Kästen von Ziegelmauerwerk eingesetzt und mit Cement be-
festigt werden — wie auf einzelnen linksrheinischen Strecken
der Rheinischen Eisenbahn — oder aus Pfeilern von Granit etc.,
deren oberes Ende in einer Länge von etwa 0,2m gleichartig
und in gleichen Dimensionen wie die eben erwähnten Steine be-
arbeitet sind und die circa 1 Meter im Boden fundirt werden,
bestehen müssen. (Auf den Reichsbahnen in Elsass-Lothringen
sind derartige Steine verwendet.)
Da das Setzen der Steine auf die herzustellende Schienen-
höhe mit grossen Schwierigkeiten verknüpft ist, so dürfte
es sich empfehlen, sie so viel höher zu setzen, als eventuell
die Rectification der Geleise betragen wird, und nach statt-
gehabter Einnivellirung derselben die horizontale beziehungs-
weise verticale Lage der Bahnaxe daran durch ein einge-
meiseltes Kreuz zu markiren. Die Rectification der Geleise
in der Verticalen bewegt sich, ausser auf hohen Dämmen, im
Allgemeinen zwischen Null und 0,2m und es dürfte deshalb
das Maass von 0,2m über Schienenoberkante bezüglich der
Höhe der zu setzenden Fixsteine in der Regel ausreichend
sein. **)
Wie wir uns bemüht haben, unter A. Nr. 1—6 die Haupt-
mängel, die zur Zeit den nivellitischen Arbeiten anhaften, aufzu-
führen, so haben wir gleichzeitig versucht, in dem unter B. Nr. 1— 9
und C. Nr. 1—6 Gesagten auf das Wesentlichste hinzuweisen, worauf
es bei der Ausführung von Bahn-Nivellements, welche nicht nur
*) Da wir es hier nur mit Verticalmessungen zu thun haben, so müssen
wir uns auf die Bemerkung beschränken, dass eine Horizontal-Aufnahme der
Geleise, auf Grund deren die Geraden und Krümmungen der Bahnmittellinie
neu bestimmt und auf die Oertlichkeit übertragen werden, gleichzeitig aus-
zuführen ist.
**) Ein zu starkes Heben würde eine zu grosse Schmälerung des Bahn-
planums herbeiführen und daher event. eine Verbreiterung’ desselben noth-
wendig machen.
Zeitschrift für Vermaasungawenan. 1882. 3. Heft. 4)
66 Die preussischen Eisenbahn-Nivellements
dem Speciellen — allen practischen Zwecken der Bahnverwaltungen —
genügen sollen, sondern auch dem Allgemeinen, der Erweiterung
des von der Landesaufnahme geschaffenen Höhennetzes durch Ein-
fügung in dasselbe als Glieder niederer Ordnung zu dienen haben,
ankommt. Durch die in den letzten anderthalb Jahrzehnten
ausgeführten Höhenmessungen der Landesaufnahme ist die bisher
entbehrte und für die Bahn-Nivellements so nothwendige Basis
geschaffen, es steht also der Ausführung derselben nichts mehr im
Wege.
Die Aufmerksamkeit der Bahnverwaltungen scheint jedoch
hauptsächlich erst durch den Erlass des Herrn Ministers der 6ffent-
lichen Arbeiten von 1879, betreffend die Einführung des Normal-
Nullpunktes in Preussen, wonach für die Folge in denjenigen Di-
stricten, für welche die Ergebnisse der Nivellements der Landes-
Aufnahme veröffentlicht sind, sämmtliche auszuführenden Höben-
messungen auf einen Normal-Nullpunkt zu basiren sind, auf die
Arbeiten der letzteren gelenkt worden zu sein.
Ueber den Normal-Nullpunkt in Preussen und den Normal-Höhenpunkt
in Berlin scheinen im Allgemeinen noch sehr unklare Begriffe zu herrschen,
denn es ist durch die Verwechselung derselben schon mehrfach eine falsche
Horizontirung der Profilpläne vorgekommen.
Der Normal-Nullpunkt, der mit dem Nullpunkt des Amsterdamer Pegels
in gleiche Höhe gelegt und dessen Lage die Bezeichnung Normal-Null oder
abgekürzt NN. führt, ist nur ein ideell gedachter Punkt, der durch jede von
der Landesaufnahme bestimmte Höhenmarke ebenso genau fixirt sein würde,
wie durch den an der Sternwarte in Berlin 37 Meter über NN. angebrachten
Normal-Höhenpunkt, wenn nicht die Unveränderlichkeit der Lage des letzteren
eine grössere Sicherheit böte, wie die der übrigen Höhenmarken und susser-
dem Gelegenheit gegeben wäre, durch zeitweise anzustellende Vergleichungen
desselben mit einer Anzahl zu diesem Zweck in der Nähe geschaffener Control-
Höhenmarken die Unveränderlichkeit seiner Lage zu prüfen.
Wenn auch das Erkennen des practischen Nutzens, den die
Nivellements der Landesaufnahme für die ganze Technik und spe-
ciell für die Bau- und Bahn-Verwaltungen haben, sich allmälig
immer mehr Bahn bricht, und wenn man sich auch an massgebender
Stelle der Dringlichkeit und Nützlichkeit, neue Nivellements über
die bestehenden Bahnen ausführen zu lassen, auf die Dauer nicht
zu verschliessen vermag, so scheint es dennoch zur Zeit zweifel-
haft, ob die Arbeit schon in nächster Zeit zur Ausführung gelangen
wird und ob man sich nicht aus Sparsamkeitsrücksichten fürs
Erste damit behelfen wird, nach Umrechnung der bisherigen Maasse
für Längen und Höhen in Metermaass und Reduction derselben
auf Normal-Null, auf Grund des alten Karten-Materials neue Profil-
pläne anfertigen zu lassen.
Nach dem jüngsten Erlass des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten
an die Königl. Eisenbahn-Directionen wird freilich angeordnet, dass im Be-
reiche des Staats-Eisenbahnnetzes Höhenmarken, die denen der Königl. Landes-
Aufnahme nachzubilden sind, an den Stationsgebäuden angebracht werden,
deren Höhen wie die Höhen der Bahn-Nivellements überhaupt auf Normal-
Null zu reduciren sind.
Auf denjenigen Strecken, von denen correcte Nivellements vorliegen,
‘st der Anschluss derselben an die Nivellements der Lander-Aufnahme —
Bee * ae ik fe GRE = a Se a
— — 0-0.
und ihre Verwerthung zur Erweiterung des Hohennetzes. 67
soweit die Ergebnisse der letzteren schon veröffentlicht sind — direct, und
darnach die Reduction der Höhen zu bewirken. Bei Strecken, von denen
correcte Nivellements nicht vorliegen, ist zu erwägen, ob diese zum Theil
oder ganz neu zu nivelliren sind. Die Art der Ausführung bleibt den Konig].
Directionen überlassen.
So freudig auch dieser Erlass im Interesse der Sache zu begrüssen ist,
als doch hierdurch ein weiterer Schritt zur Förderung eines einheitlichen
Höhennetzes gethan ist, so sehr bleibt es zu bedauern, dass weder für die
Art der Ausführung specielle Vorschriften erlassen, noch darüber Anhalts-
punkte gegeben sind, welche Nivellements als correct anzusehen sind. Ob
hierfür die Vorschriften im Feldmesser-Reglement als Norm dienen sollen
oder die Instructionen für nivellitische Arbeiten der Königl. Landesaufnahme
und des König]. Geodätischen Instituts, bleibt unbestimmt; auch die Anfer-
tigung der Profilpläne und die Fixirung der Bahnaxe bleiben unerwähnt. Bei
der grossen Ausdehnung des Staatsbahn-Netzes und der vom Staate verwal-
teten Bahnen sind doch wohl die Nivellementszüge der einzelnen Bahnlinien
nicht gut anders aufzufassen, als Glieder niederer Ordnung, die in das von
der Königl. Landesaufnahme geschaffene Höhennetz einzufügen sind, und des-
halb müssen auch die Bahn-Nivellements zu den Präcisions-Nivellements der
Königl. Landesaufnahme in Bezug auf Genauigkeit in passendem Verhältniss
stehen. Die nach dem Feldmesser-Reglement für nivellitische Arbeiten be-
stehenden Vorschriften stehen zu denen der Königl. Landesaufnahme — wie
weiter vorne angegeben — in zu grellem Missverhältniss, als dass sie als
Maassstab für die zum Zweck eines einheitlichen Höhennetzes auszuführenden
Nivellements dienen könnten. Hoffen wir im Interesse der Arbeit, dass das
Erforderliche rechtzeitig veranlaest wird, um diesem Uebelstande abzuhelfen.
Dass aber eine Neu-Ausführung der Bahn-Nivellements er-
folgen muss, werden wir in Nachstehendem nachzuweisen ver-
suchen.
Der Anschluss derselben an die Nivellements der Landesauf-
nahme sowie ihre Horizontirung auf Normal-Null ist vom Mini-
sterium für diejenigen Districte angeordnet, für welche die Resul-
tate der Landesaufnahme veröffentlicht sind. Aber dadurch ist
nur wenig genützt, denn abgesehen davon, dass die Profilpläne fast
gar keine Fixpunkte enthalten, die zum Anschluss dienen könnten,
sind die Eisenbahn-Nivellements in sich viel zu fehlerhaft, als dass
die im Anschluss an die Festpunkte der Landesaufnahme zwischen
zwei Punkten gefundene Abweichung proportional der Länge der
nivellirten Strecken ausgeglichen werden könnte, zumal das Netz
der letzteren, deren einzelne Polygone einen Umfang von im Mittel
300 Kilometer haben, viel zu weitmaschig ist, als dass ein Ofterer
Anschluss möglich wäre, und die vorhandenen Fehler mit Sicher-
heit ausgeglichen werden könnten.
Andrerseits ist eine örtliche Aufnahme der Geleise um des-
willen erforderlich, als das zur eventuellen Uebertragung der Bahn-
mittellinie auf die Oertlichkeit dienende Kartenmaterial (Situations-
und Profilpläne) in vielen Fällen wesentliche Abweichungen von
der Wirklichkeit enthält. Denn abgesehen von den während der
Bau-Ausführung — beim Abstecken der Curven, beim Legen des
Oberbaues etc. — untergelaufenen Fehlern, sind auch die im
Project vorgesehenen Neigungen und Krümmungen nicht immer
zur Ausführung gekommen und die Abweichungen von denselben
vielfach in den Plänen nicht nachgetragen worden; oder .die) Nei-
5
68 Die preussischen Eisenbahn-Nivellements etc.
gungen sind durch das Sinken der hohen Dämme und beispiels-
weise im Kohlenrevier durch den Bergbau völlig andere geworden.
Bei Festsetzung des Curven-Anfangs und Endes, der Ueberhöhungs-
rampen, der Spurerweiterung, der Zahl der Bremsen und Axen,
der virtuellen Zuggeschwindigkeit etc. wird daher meistens von
fehlerhaften Grundlagen ausgegangen.
Die auf Grund der Bahnstationirung nach Meilen und Ruthen
beziehungsweise Fusse und Zolle angefertigten Bau- und Ueber-
sichtsprofilpläne der älteren, vor Einführung des Metermaasses
projectirten oder fertigen Bahnen haben infolge der einerseits
durch die mehrmalige Umstationirung der Bahnstrecken nach
preussischen Meilen, Reichsmeilen und Kilometer, andrerseits durch
die Umrechnung der Ruthen- beziehungsweisse Fussmaasse noth-
wendig gewordenen vielen Nachtragungen und Berichtigungen so
sehr an Deutlichkeit und Uebersichtlichkeit verloren, dass eine
Neuanfertigung derselben dringend geboten ist.
Bisher haben die Streckenbeamten auf vielen älteren Strecken
fast ohne Anhalt die Rectificationen der Geleise vornehmen müssen
und die wenigen Punkte, die als Richtschnur dienen können, be-
schränken sich auf die Brücken, Weg-Unterführungen und Durch-
lässe mit eisernem Ueberbau und die Wege- und Strassenüber-
gänge au niveau. Sind diese Punkte zu weit von einander ent-
fernt, um mittelst Visirtafeln die Höhen der Geleise der dazwischen
liegenden Strecken bestimmen zu können, so bleibt nichts weiter
übrig, als die qu. Arbeit nach Augenmaass, vorzunehmen, und
hierdurch entstehen nicht selten bedeutende Abweichungen von
den im Profil vorgesehenen Neigungen, die für den Betrieb, wenn
nicht gefährlich, zum Mindesten doch erschwerend wirken.
Hat sich demnach für viele Bahnverwaltungen, wie wir nach-
zuweisen versucht haben, die Nothwendigkeit herausgestellt, neue
Profilpläne auf Grund örtlicher Aufnahme herstellen und die Bahn-
mittellinie in natura fixiren zu lassen, so empfiehlt es sich unseres
Erachtens, dass diese Arbeit nach möglichst einheitlichen Normen
ausgeführt wird, damit auch dem weiteren Zwecke: zur allmäligen
Schaffung eines einheitlichen Höhennetzes beizutragen, entsprochen
wird.
Nach Beendigung dieser Arbeit würde nicht allein die Sicher-
heit des Betriebes bedeutend gesteigert und die Zugkraft besser
ausgenützt werden können, sondern es würde sich auch die Ab-
nützung des Materials — des rollenden sowohl wie des festliegen-
den — erheblich verringern und dadurch den Eisenbahn-Verwal-
tungen ein nicht zu unterschätzender materieller Vortheil er-
wachsen, der die Kosten für die Ausführung neuer Bahn-Nivelle-
ments, die Anfertigung neuer Profilpläne und die Fixirung der
Bahnmittellinie in der Oertlichkeit bald ausgleichen würde. Es
würde dadurch nicht allein das Material für die Bedürfnisse der
Babnverwaltungen geliefert werden, sondern es würde auch dadurch
erst die Möglichkeit gegeben sein, wenn gleicherweise die übrigen
Literaturzeitung. 69
Verkehrswege — Land- und Wasserstrassen — nivellirt würden,
alle für die Zukunft von Privaten, Communen und Behörden aus-
zuführenden Höhenmessungen auf den Nörmal-Nullpunkt beziehen
zu können, sowie auch für den Fall, dass alles nivellitische Ma-
terial von einem Centralbureau gesammelt, gesichtet und in
Höhenfixpunkt - Verzeichnissen und Höhenkarten — wenn auch
letztere vorläufig nur in kleinem Maasstabe*) — niedergelegt und
veröffentlicht würde, für die Folge viele Arbeiten entweder überflüssig
oder doch wesentlich erleichtert und hierdurch Ersparungen an
Arbeitskraft, Zeit und Geld erzielt wiirden. §§ «....... Y.
Literaturzeitung.
The Scientific English Reader. Englisches naturwissenschaftlich-technisches
Lesebuch für höhere technische Lehranstalten und zum Selbstudium für
Studirende, Lehrer, Techniker und Industrielle. Mit sprachlichen und
sachlichen Erläuterungen. Von Dr. £. J. Wershoven. 3. Theil. Bauingenieur-
wesen. 144 S. in 8°. Mit 6 Abbildungen in Holzschnitt. Leipzig. Brock-
haus 1881. 2 Mark.
Der uns vorliegende 3. Theil des Lesebuchs bietet 28 Artikel
über alle Theile des Bauingenieurwesens, gesammelt vom Heraus-
geber mit Unterstützung namhafter technischer Autoritäten aus
englisch-amerikanischen Fachzeitschriften und Werken. Von speziell
geodätischem Interesse ist ein 10 S. langer, allgemein orientirender
Aufsatz über Engineering Geodesy von Rankine, dessen Lektüre
den Fachmann in anregender Weise unterhält und an der Hand
der zahlreichen Anmerkungen bequem in die geodätische Termino-
logie der englischen Sprache einführt. Man kann das Werkchen
nur empfehlen. H.
Analytische Geometrie für Jünger und Freunde der Mathematik. Mit Rücksicht
auf das Selbstudium bearbeitet und herausgegeben von K. Schmeisser,
königlich preussischer Katasterkontroleur zu Querfurt. 144 S. in 8°. Mit
einer Figurentafel. Querfurt 1881, in Kommission bei Ritscher. 4 Mark.
Nach einigen Betrachtungen über die Methode der analytischen
Geometrie in der Ebene und im Raume wendet sich der Verfasser
vorerst zur sphärischen Trigonometrie, welche ziemlich ausführlich
behandelt wird. Dann folgen Formeln für Sehnendreiecke und die
Aufgabe der Reduktion eines schiefen Winkels auf den Horizont.
*) An die Herstellung einer Landes-Höhenkarte in grossem Maassstabe
wird erst dann gedacht werden können, wenn auch die Katasterkarten nach
genauen Aufnahmen erneuert sind.
70 Literaturzeitung.
Darnach werden die Gleichungen der Geraden, des Kreises und der
Kegelschnitte abgeleitet, die Lage der Tangenten für die Parabel
ermittelt und für die Ellipse und die Hyperbel angegeben; es
werden ferner die letztgenannten 3 Kurven als Kegelschnitte nach-
gewiesen und die Beziehungen der Ellipse zum Kreise erörtert. Den
Schluss bildet die Lösung der Pothenotischen Aufgabe und der
Centrirungsaufgabe.
Wir hatten schon neulich Gelegenheit, ein Werkchen des Ver-
fassers »Die Analysis« zu besprechen, welches uns mit Rücksicht
auf die praktischen Ziele des Verfassers im Ganzen keinen un-
günstigen Eindruck machte. Diesmal treten aber die Mängel in
der Darstellungsweise stärker hervor, ganz besonders in der sphäri-
schen Trigonometrie, in welchem Theile des Buches der Verfasser
nicht glücklich gewesen ist, so dass es uns zweifelhaft erscheint,
ob hier derselbe etwas für Leserkreise der Praxis Geniessbares
geschaffen hat. Weit besser ist die eigentliche analytische Geometrie,
wo sich Verfasser durch Beschränkung auf die einfacheren Bezieh-
ungen eine leichter zu behandelnde Aufgabe gestellt hat.
Im Allgemeinen zeigt sich vielfach eine geringe Präcision des
Ausdrucks, namentlich bei einleitenden Sätzen; störend wirkt die
in neuerer Zeit oft bemängelte, vielfach wiederkehrende falsche
Satzverknüpfung durch >und<; auch ist dem Verständniss oftmals
ein mangelhaftes, ja hässliches Arrangement der Formeln hin-
derlich.
Ein grosser Fehler war es, in der sphärischen Trigonometrie
zahlreiche Beweise für Sätze der ebenen Trigonometrie einzuschalten.
Wenn dieselben auch durch einen Strich linker Hand ausgezeichnet
sind, so bleibt doch die Unterbrechung im Beweise des Haupt-
satzes. Die Sätze der ebenen Trigonometrie hätten können in der
Einleitung kurz zusammengestellt werden. Nun finden sich aber
auch in den Entwicklungen der sphärischen Trigonometrie wieder-
holt Auslassungen, Irrthümer und Ungenauigkeiten, so 8. 5 eine
mangelhafte Darstellung eines wichtigen Satzes (der später aller-
dings stets richtig auftritt), S. 22, wo die Zweideutigkeit der Qua-
dratwurzel übersehen ist, S. 26 oben, wo nur die eine Lösung der
Gleichung Zeile 5 berücksichtigt ist, u. A. m. Bei der Bestim-
mung der Dreiecke aus gegebenen Stücken sind die 2 Fälle, in
welchen eine Zweideutigkeit möglich ist, durchaus ungenügend
behandelt: zunächst S. 28 und 45, wo die Erledigung dieser Sache
hingehört hätte, ist gar nichts oder nichts Hinreichendes gesagt,
S. 60 aber, wo am unpassenden Orte unter den Zahlenbeispielen
nochmals auf die Sache zurückgekommen wird, finden sich nur
unbewiesene Angaben, die obendrein nicht alle zutreffend sind und
allesammt durch eine einzige Zeile in genügender Weise hätten
ersetzt werden können. |
In den Zahlenbeispielen kommen Unvollständigkeiten insofern
vor, als die Wahl des Quadranten bei Entnahme von Winkeln aus
den Sinus nicht motivirt wird und manchmal der nicht bewiesene
Personalnachrichten. 71
Satz benutzt ist, dass der grösseren Seite der grössere Winkel
gegenüberliegt. Ueberall sind ferner die Gauss’schen Gleichungen
als Neper’sche und umgekehrt bezeichnet; unrichtig ist es auch,
wenn S. 71 die Excessformel Legendre zugeschrieben wird. Auch
dass nach S. 77 die Toise = 2 Meter sein soll, ist zu bemängeln.
Endlich ist es zu tadeln, dass z. B. log sin = 9,8183582 und
cpl. log sin = 0,1816418 — 10 gesetzt werden.
Im Allgemeinen tritt die Beziehung zur Praxis viel zu wenig
hervor. Dies zeigt sich bei den Zahlenbeispielen, bei den langen
unnützen Formeln für Sehnendreiecke, bei dem ohne Beziehung zur
Koordinatenrechnung durchgeführten Pothenot’schen Problem u.s. w.
Das ist aber der Hauptfehler des Buches. Möge der Verfasser bei
anderen dergleichen Arbeiten sich in der Theorie auf das praktisch
Naheliegende beschränken, dies aber streng und vollständig erörtern
und diese Theorie durch praktische Beispiele illustriren. H.
u mundi te —
Personalnachrichten.
Feldmesserprilfung in Preussen.
Nach den amtlichen Mittheilungen im Centralblatt der Bau-
verwaltung, 2. Heft 1882, haben die Feldmesserprüfung bestanden
in der Zeit vom 1. October bis 31. December 1881 bei der Regie-
rung in:
Bromberg: O. Knitter. — Coblenz: Grafvon Schmising-Kerssen-
brock (Forstkand.) und K. Georg. — Danzig: K. Colve, H. Otto, S.
Freudenstiick und Quirin Nadolski. — Düsseldorf: J. Brauweiler.
— Frankfurt a/O.: B. Haberland (Forstkand.) und K. Krause.
— Hannover: F. Waentig-Haugk, K. Spitz, F. Rodewald und A.
Richter. — Kassel: O. Schrödter, W. Rübsam und R. Scharbau
(Forstkand.). — Köln: O. Hellmich, Th. Heppner, E. Beinhorn
und W. Stephan. — Königsberg: S. Rautenberg, E. Kleist und M.
Meyer (Forstkand.). — Merseburg: B. Wohlmuth, J. Ruffmann
und K. Bethge (Regierungs-Baumeister). — Münster: J. Engelbertz.
— Oppeln: E. Maudrella und E. Schroeder. — Posen: R. Loosch
und A. Wollenhaupt. — Potsdam: G. Jung und die Forstkandidaten
J. Krause, G. Lampson, H. Greve, S. Badstübner, G. Offermann. —
Wiesbaden: J. Bomhofen.
Im Jahre 1881 haben im Ganzen 145 Kandidaten die Feld-
messerprüfung bestanden, von denen 37 der höheren Forstcarriere
angehören. Die Durchschnittszahl der vorhergegangenen 5 Jahre
1876—80 betrug 189 (siehe Seite 410, Band X.), während die
Zahl für 1877—81 auf 170 zurückgegangen ist. Gegen das Vorjahr
1880 mit 169 Bestandenen ist eine Abnahme von 19 Kandidaten
zu verzeichnen, @
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1.
Vereinsangelegenheiten.
Aus Bayern. Seine Majestät der König geruhten unterm
13. Januar den Vorstand des Katasterbureaus Katasterinspector
Karl Spielberger zum Obersteuerrath mit dem Range eines
Oberrechnungsraths und den Obergeometer der Regierung der
Pfalz, Kammer der Finanzen, Wilhelm Fraass zum Steuerassessor
beim Katasterbureau zu befördern.
Vereinsangelegenheiten.
Diejenigen Herren, welche den Mitgliedsbeitrag von
6 Mark zum Deutschen Geometerverein pro 1882 durch
Postanweisung einsenden wollen, werden hiedurch er
sucht, dieses längstens bis zum 10. März 1882 zu bewerk-
stelligen, nach diesem Zeitraum aber wegen Kreuzungen
keine Einsendungen mehr zu machen, da nach Ablauf
des vorerwähnten Termins der Mitgliedsbeitrag pro 1882
nach §. 16 der Satzungen durch Postnachnahme einge-
hoben wird.
Coburg, am 10. Dezember 188].
Die Cassenverwaltung des Deutschen Geometervereins.
G. Kerschbaum, Steuerrath, z. Z. Cassirer.
Inhalt.
Grössere Abhandlung: Die preussischen Eisenbahn - Nivellements und ihre
Verwerthung zur Erweiterung des von der Königlichen Landes- Aufnahme
geschaffenen Höhennetzes von ....... r. — Literaturzeitung : The Scientific English
Reader, englisches naturwissenschaftlich-technisches Lesebuch für höhere tech-
nische Lehranstalten und zum Selbststudium fiir Studirende, Lehrer, Techniker
und Industrielle, Mit sprachlichen und sachlichen Erläuterungen. Von Dr.F.J.
Wershoven, besprochen von H. — Analytische Geometrie für Jünger und
Freunde der Mathematik. Von L. Schmeisser, besprochen von H. — Personal-
nachrichten. — Vereinsangelegenhelten.
Karlsruhe. Druck von Malach und Vogel.
73
ZEITSCHRIFT ror VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
F. Lindemann, Regierungsgeometer in Berlin, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 4. Band XI.
Geodäsie und Topographie auf dem dritten inter-
nationalen geographischen Congresse,
von B. Pattenhausen, Privatdocent in Braunschweig, Mitglied des Congresses.
Je bedeutender bei den Culturvölkern sich die Wissenschaften
und Künste entwickeln, je mehr in den verschiedenen Disciplinen
das Arbeitsfeld sich erweitert und je schwieriger die zu lösenden
Aufgaben werden, um so mehr tritt das Bedürfniss auf, durch in-
ternationale Ausstellungen die Leistungen der Nationen zu ver-
gleichen und in internationalen Zusammenkünften den Grundstein
zu gemeinsamen Unternehmungen zu legen. Auf dem Gebiete der
geographischen Wissenschaften wurde der Plan, einen internatio-
nalen geographischen Congress zu veranstalten, zuerst vor zwölf
Jahren in einer Sitzung der Pariser geographischen Gesellschaft
ausgesprochen. Obgleich der Gedanke nicht nur in Frankreich,
sondern auch in andern Staaten vielfachen Anklang fand, war eine
sofortige Realisirung wegen des zwischen Deutschland und Frank-
reich ausgebrochenen Krieges nicht möglich. Allein gleich nach
Beendigung desselben wurde der Plan wieder aufgenommen und
schon im Spätjahre 1871 gelang es, zu Antwerpen den ersten inter-
nationalen Congress der geographischen Wissenschaften abzuhalten.
Auf diese Zusammenkunft, welche sich noch nicht einer bedeu-
tenden Betheiligung zu erfreuen hatte, folgte im Jahre 1875 der
zweite internationale geographische Congress zu Paris, der in
jeglicher Beziehung als ein vollkommen gelungenes Unternehmen
betrachtet werden konnte. Die mit dem Congresse verbundene
sehr reichhaltige geographische Ausstellung bot ein vorzügliches
Mittel, einen klaren Ueberblick über die Thätigkeit der Völker
auf den verschiedenen Gebieten der Geographie zu gewinnen. Die
segensreichen Wirkungen, welche der Pariser Congress ausübte,
führte zu dem Entschlusse, derartige Zusammenkünfte und Aus-
stellungen in regelmässigen Zeitintervallen zu wiederholen. Der
Zeitechrift für Vermessungswesen. 1882. 4. Heft. 6
74 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
dritte internationale geographische Congress, welcher vom 15. bis
zum 22. September vorigen Jahres zu Venedig tagte, erfüllte die
Eıwartungen in vollem Maasse. Die Verhandlungen boten viel
Interessantes und Lehrreiches, die mit dem Congresse verbundene
Ausstellung (vom 1. September bis 1. Oktober) lieferte für das
Studium der Leistungen der Völker auf dem Gebiete der Geo-
graphie und der ihr verwandten Wissenschaften ein reiches Ma-
terial. Die zu Ehren der Congressmitglieder veranstalteten Fest-
lichkeiten gaben das beste Zeugniss für die Gastfreundschaft und
den vielgeriihmten Kunstsinn der Venetianer. Die Grossartigkeit
der elektrischen Beleuchtungen der Piazza di San Marco und des
Canale grande, die feenhafte Farbenpracht bei der Corsofahrt
werden im Vereine mit dem malerischen Eindrucke, welchen ohne-
dies die Lagunenstadt macht, eine unauslöschliche Nachwirkung
auf Jeden ausüben, dem der Besuch des Congresses vergönnt war.
Die Anzahl der Congressmitglieder belief sich auf etwa 700;
die Betheiligung von bedeutenden Persönlichkeiten war eine ebenso
ansehnliche, wie auf dem zweiten internationalen Congresse.
Aehnlich wie bei den früheren Congressen zerfiel der dies-
jährige in nachstehende 8 Gruppen:
I Gruppe: Mathematische Geographie, Geodäsie, Topographie.
II. Gruppe: Hydrographie, maritime Geographie.
III. Gruppe: Physische, meteorologische, geologische, botanische,
zoologische Geographie.
IV. Gruppe: ul opongieene, ethnographische, philologische Geo-
graphie.
V. Gruppe: Historische Geographie, Geschichte der Geographie.
VI. Gruppe: Oeconomische, commercielle, statistische Geographie.
VII. Gruppe: Methodologie, Unterricht, Verbreitung der Geographie.
VIII. Gruppe: Explorationen, geographische Reisen.
Die Classification der Gegenstände der geographischen Aus-
stellung war genau dieselbe.
Wie der Titel dieses Aufsatzes angibt, hat sich der Verfasser
die Aufgabe gestellt, das geodätisch und topographisch Interessante
vorzuführen. Dementsprechend würde Alles, was in den Sitzungen
der Gruppe I verhandelt wurde und in der Classe I der Ausstellung
zu sehen war, in den Kreis der Betrachtungen hineinzuziehen sein.
Die Verhandlungen trugen naturgemäss mehr den Character
wissenschaftlicher Unterhaltungen und Berathungen ; die Beschlüsse
sind als öffentlich ausgesprochene Wünsche anzusehen und werden
als solche gewiss einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Ent-
wickelung der einzelnen geographischen Disciplinen ausüben.
Das Programm für die Verhandlungen der ersten Gruppe ent-
hielt die folgenden acht Punkte:
1. Répétition & longs intervalles des nivellements de précision
dans le but d’étudier les variations relatives des altitudes des
principaux repéres des différents pays, Nécessité d’avoir dans chaque
pays des points fixes de départ des nivellements,: ‘Le choix ‘d’un
dritten internationalen geographischen Congresse. 75
zero unique pour l’Europe est-il possible et convenable dans l'état
actuel, ou bien doit-on attendre de nouvelles études pour fixer
le choix d’une localité quelconque?
(Rapporteurs — M. le colonel Ferrero, vice-directeur de l'Institut topo-
graphique militaire italien — M. le prof. Betocchi, inspecteur du Génie civil
italien.) :
2. Etat actuel des déterminations télégraphiques des différences
de longitudes. Voux et propositions du Congrés pour le progrés
de ces déterminations.
(Rapp. M. le prof. Lorenzoni, directeur de l’Observatoire astronomique de
Padoue.)
3. Quelles nouvelles mesures d’arc de méridien ou d’arc de
paralléle faudrait-il faire dans l’intöröt d’une plus exacte connais-
sance de la figure de la terre et de la déviation de la forme ellip-
soidale approximative généralement acceptée, et quels sont les
voeux que le Congrés croit émettre des & présent.
4, De l’adoption d’un méridien initial unique et de ]’établisse-
ment de Vheure universelle.
(Comm. de M. Bouthillier de Béaumont, président de la Société de Géo-
graphie de Genéve.)
5. Attractions locales.
(Rapp. M. le prof. Schiaparelli, directeur de l’Observatoire astronomique
de Brera, Milan.)
6. Etude de la variation de la pesanteur a l’aide du pendule.
Choix des points ov il serait utile de faire de nouvelles observations.
(Rapp. M. le prof. Lorenzoni.)
7. Utilité et limites de précision des déterminations altimé-
triques exécutées & l’aide du barométre & mercure, de l’anéroide
et de l’hypsomötre, et propositions relatives au meilleur moyen
d’utiliser les observations faites avec ces instruments,
8. Perfectionnements apportés aux méthodes des levées topo-
graphiques, Application de la photographie.
(Rapp. Institut Topographique militaire du Royaume d’Italie.)
Da in kurzer Zeit die Verhandlungen der allgemeinen und
Gruppensitzungen ausführlich veröffentlicht werden und Verfasser
beabsichtigt, auf einige der Fragen an anderer Stelle näher ein-
zugehen, so begnügt sich derselbe mit der Mittheilung der wesent-
lichsten Beschlüsse.
In Bezug auf den ersten Punkt äusserte der Congress den -
Wunsch, dass die internationale europäische Gradmessung auf die
Höhenschwankungen der Erdoberfläche ihr Augenmerk richte und
diese für die Geodäsie und Geologie wichtigen Erscheinungen durch
in grossen Zeitintervallen ausgeführte Präcisions-Nivellements unter-
suche. Der von der dritten Gruppe gestellte Antrag, die inter-
nationale europäische Gradmessungs-Commission möge durch Geo-
logen verstärkt werden, verdient gewiss gleichfalls volle Beachtung.
Hinsichtlich des 2. Punktes des Fragebogens wird das. Istituto
topografico militare di Firenze ersucht, bis zur nächsten inter-
6.
Be
76 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
nationalen Zusammenkunft eineStatistik der telegraphischen Längen-
bestimmungen auszuarbeiten.
Zur Erleichterung der Uebersicht über den Stand der geo-
dätischen Arbeiten, welche Gegenstand der Verhandlung der 3. Frage
waren, hatte die italienische geographische Gesellschaft zwei kleine
Kärtchen ausgelegt, nämlich »Canevas trigonométrique indiquant
l’avancement des travaux géodésiques en Europe, 1: 10000 000<*) und
eine Uebersichtskarte der bisher gemessenen Meridian- und Parallel-
bögen. Die Verhandlungen gipfelten schliesslich in dem Wunsche,
dass auf der südlichen Erdhälfte, so in Australien und der Argen-
tinischen Republik, Messungen von Erdbögen ausgeführt werden
möchten.
Der 4. Punkt, die Annahme eines einheitlichen Anfangs-Meri-
dians, wurde bekanntlich schon vielfach früher besprochen. Auch
dieses Mal wurde die Frage nicht zu einem Abschlusse geführt,
vielmehr wurde der Wunsch geäussert, dass von den verschie-
denen Regierungen im Laufe eines Jahres eine internationale
Commission gewählt werde, welche über die Frage des einheit-
lichen Meridians Beschluss fasse. Diese Commission solle zusammen-
gesetzt sein aus Vertretern der Wissenschaft (Geodäten, Geographen)
und Vertretern der Interessen des Handels etc. Für jeden Staat
würden 3 Mitglieder genügen. Der Präsident der italienischen
geographischen Gesellschaft wird ersucht, die Anregungen zur Ver-
wirklichung des Wunsches zu geben. Obne eine Entscheidung zu
treffen, stimmt der Congress dem Vorschlage der amerikanischen
Delegirten bei, Washington als Ort der internationalen Zusammen-
kunft zu wählen,
Ueber Local-Attractionen und über das Studium der Varia-
tion der Schwere wurden Vorträge gehalten, die sicherlich in Bälde
veröffentlicht werden. Bezüglich dieser, sowie der letzten Fragen
wurden Beschlüsse nicht gefasst.
Wichtiger als eine genauere Besprechung der Verhandlungen
schien Verfasser ein näheres Eingehen auf die mit dem Congresse
verbundene internationale geographische Ausstel-
lung zu sein, für welche zwei Stockwerke des Palazzo reale
und der Pavillon des königlichen Gartens zur Verfügung gestellt
waren. Mit Ausnahme von Dänemark, Norwegen, Portugal und
der Türkei waren alle Staaten Europas vertreten; auch von den
aussereuropäischen Staaten hatten sich einige an der Ausstellung
betheiligt.
In Folgendem sollen die geodätischen und grundlegenden topo-
graphischen Werke, nach Ländern geordnet, näher betrachtet .
werden. Nächst den Ausstellungsobjecten der Classe I. (Mathem.
Geographie, Geodäsie, Topographie) werden manche Gegenstände
der Classe VII. (Methodologie etc.) Interesse erregen, so namentlich
*) Dieses Kärtchen ist angefügt den Verh. der 6. Conf. d. europ. Gradm.
Berlin 1881.
dritten internationalen geographischen Congresse. 17
diejenigen, welche die neueren Reproductionsverfahren illustriren.
Von den angewandten Karten werden nur die wichtigsten ange-
führt werden. Die Reihenfolge, welche bei nachstehender Be-
sprechung eingehalten wird, ist diese: Deutschland, Oesterreich-
Ungarn, Schweiz, Belgien, Holland, britisches Reich, Frankreich,
Spanien, Italien, Griechenland, Schweden, Russland, Aegypten,
Japan, Canada, Vereinigte Staaten von Nord-Amerika, Brasilien,
Argentinische Republik, Chile, Venezuela,
Deutschland.
Den bedeutendsten Beitrag an Ausstellungsobjecten der ersten
Classe hatte der königlich preussische Generalstab bezw.
die königlich preussische Landesaufnahme geliefert.
In sinnreicher Weise war alles beigebracht, was zur Klarlegung
der Organisation der Landesaufnahme und der Thätigkeit der Ab-
theilungen derselben dienen konnte.
Die trigonometrische Abtheilung stellte die bei den Aufnahmen
benutzten Winkelmessinstrumente aus, nämlich 10zöllige Theodolite
aus den Werkstätten von Pistor und Martins und von Carl
Bamberg in Berlin (für die Triangulationen 1. Ordnung 4 Micro-
scope mit directer Ablesung von 0,1”), ferner 8zöllige Theodolite von
den gleichen Firmen (für die Triangulation 2. Ordnung, Microscope
liefern durch Schätzung 4,'") und einen 5zölligen Theodolit von
Wanschaff in Berlin (für die Detailtriangulationen, Microscope
geben durch Schätzung 1"). Der Bessel’sche Basismess-Apparat,
sowie die von der Landesaufnahme verwandten Nivellirinstru-
mente waren mit Riicksicht auf die Schwierigkeit des Trans-
ports nicht gesandt worden. Zur Veranschaulichung der trigono-
metrischen Arbeiten wurde eine Karte des Dreiecksnetzes 1. und 2.
Ordnung von Schleswig-Holstein mit einer Tabelle der trigono-
metrischen Punkte beigefiigt. Auch die bekannte Schrift: »Der
Normalhöbenpunkt für das Königreich Preussen, Berlin 1879< war
ausgelegt.
Die topographische Abtheilung hatte die sämmtlichen Instru-
mente beigebracht, welche zu den Vorarbeiten (Construction des
Minutennetzes, Auftragen der trigonometrischen Punkte, Reduction
mit dem Pantographen der etwaigen, für das aufzunehmende
Terrain vorhandenen Flurkarten) und zu den topographischen
Aufnahmen selbst verwandt werden. Ein lebensgrosses Modell
eines zum Feldmesserdienst ausgerüsteten Soldaten zeigte sogar
die Verpackung und den Transport der Instrumente im Felde.
Das Endresultat der Thätigkeit des Topographen war in einem
unlängst vollendeten Originalmesstischblatte zu sehen, in welchem
mit Rücksickt auf die photographische Reproduction die Farben
etwas anders angegeben sind, als es sonst nach den Colorirungsvor-
schriften zu geschehen hätte Eine photographische Copie, wie
78 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
solche zur Schonung des Originalblattes sofort nach Fertigstellung
desselben für die Lithographen der 25 000theiligen bezw. die Zeichner
der 100000theiligen Karte angefertigt werden, zeigte das richtige
Colorit.
Die kartographische Abtheilung legte die Karten vor, welche
sie auf Grund der Arbeiten der trigonometrischen und topogra-
phischen Abtheilung ausführt; nämlich die folgenden:
Karte des preussischen Staatsgebietes in 1:25000.
Dieses Werk ist bekanntlich im Wesentlichen eine lithographische
Reproduction der Messtischblätter, welche das Relief durch aequi-
distante Niveaulinien und eingeschriebene Höhenzahlen wieder-
geben.*) Zur Repräsentation der Karte waren einige, die Centralpartie
von Schleswig-Holstein bildende Blätter zu einem grossen Tableau
zusammengesetzt. Ein solches Zusammenfügen von Blättern mit
Niveaulinien kann natürlich nur den Zweck haben, die gleichmässig
gute Ausführung zu zeigen; ein grösserer Effect, wie solcher durch
Zusammensetzen von Blättern mit Bergschraffur erzielt wird, kann
nicht erwartet werden.
Umgebungskarten der grösseren Garnisonsorte
in 1:25000 mit schraffirtem Terrain. Um die Höhen-
verhältnisse deutlicher hervortreten zu lassen, ist in die Messtisch-
blätter der nächsten Umgebung der grösseren Garnisonsorte Berg-
schraffur in Braun mittels einer besonderen Platte eingedruckt
worden. Die ausgelegten Karten der Umgebung von Göttingen
und derjenigen von Goslar (4 Blätter) machten einen sehr freund-
lichen, äusserst plastischen Eindruck.
Karte des Deutschen Reiches in 1:100000 in 674
Blättern. Dieses erste einheitliche topographische Werk unseres
Vaterlandes wird bekanntlich von den Generalstäben der Königreiche
Preussen, Bayern, Sachsen und dem statistisch - topographischen
Bureau des Königreichs Württemberg in Kupferstich hergestellt. Von
den früher in Kupferstich und lithographisch veröffentlichten Blättern
derKarte vom preussischen Staatsgebiete in 1:100 000 sind eine grosse
Anzahl unmittelbar Theile dieser Karte des Deutschen Reichs ge-
worden. Die lithographirten Blätter werden nach und nach durch
Kupferstich ersetzt. Als Probeblätter waren einige zusammenge-
setzte Blätter des nördlichen Theils von Schleswig-Holstein, der
Umgebung von Berlin und die Sectionen Göttingen und Heiligen-
stadt ausgelegt. Von manchen Gegenden, z. B. von der Umgebung
von Berlin, sind ausser den Karten in 1:25000 und 1:100000 noch
Karten im Maassstabe 1:50000 vorhanden. Als Repräsentant dieser
Veröffentlichungen war die
Umgebungskarte von Berlin in 1:50000, Lithographie
mit schwarzer Bergschraffur, ausgestellt.
*) Zur näheren Orientirung über die deutsche officielle Topographie sei
verwiesen auf das jüngst erschienene Werk: Jordan-Steppes, das Deutsche
Vermessungswesen, Stuttgart 1881.
eye ar euere Sete, pi ee Fe
dritten internationalen geographischen Congresse. 79
Die geographisch-statistische Abtheilung des preussischen Ge-
neralstabes, welche diejenigen für militärische Zwecke nothwen-
digen kartographischen Arbeiten auszuführen hat, die nicht auf
dem von der trigonometrischen und topographischen Abtheilung
gewonnenen Materiale beruhen, lieferte die beiden folgenden Werke.
G. D. Reymann’s topographische Specialkarte
von Central-Europa (ganz Deutschland, Ost-Frankreich,
Belgien, Holland, Schweiz, Ober-Italien und Polen) in 1:200 000 in
462 Blättern. Dieses Kartenwerk wurde auf Anregung Friedrich
Wilhelms III. durch den Plankammer-Inspector Reymann begonnen
und nach dessen Tode durch den Director des trigonometrischen
Bureaus Oberstlieutenant von Oesfeld und den Geographen Handtke
fortgesetzt. Später wurde das Werk vom Generalstabe angekauft
und gegenwärtig wird die neue Herausgabe durch die geographisch-
statistische Abtheilung des Generalstabes besorgt. Um die bedeu-
tende Vervollkommnung des Werkes, dessen erste Blätter bereits
1806 erschienen, zu zeigen, waren eine Anzahl alter und neuer
Karten in einem Tableau gegenübergestellt.
Provisorische Karte von Elsass-Lothringenin
1:80000 in 38 Blättern. Berlin 1878. Ausgeführt auf Grund
der Carte de France in 1:80000 mit Vervollständigung und Current-
haltung durch neuerdings ausgeführte Recognoscirungen. Helio-
gravure und Umdruck auf Stein. Ausser einer Mappe mit den
38 Blättern war eine aus 16 Blättern zusammengefügte Wandtafel
ausgestellt.
Das königlich bayerische topographische Bureau
hatte die Ausstellung mit Probeblättern seiner neueren karto-
graphischen Publikationen beschickt. Von dem
Topographischen Atlas von Bayern in 1:50 000
waren 12 die Rheinpfalz darstellende Blätter zu einem Wand-
tableau zusammengeheftet ; ausserdem waren Blätter vom Rhön- und
Fichtelgebirge, Jura, bayerischen Hochlande und von Berchtes-
gaden ausgelegt, welche den gänzlich verschiedenen Character
dieser Terrainabschnitte in lehrreichster Weise zur Anschauung
brachten.
Karte vonStidwest-Deutschlandin1:250000 in 25
Blättern (1877). Die sämmtlichen Blätter waren zu einer
grossen Wandkarte zusammengesetzt.
Hypsometrische Karte von Bayern in Chromolitho-
graphie.
An Drucksachen hatte das bayerische topographische Bureau
ausser einem Berichte über die topographischen Aufnahmen und
deren wissenschaftlichen Grundlagen*) die Publicationen ausgelegt:
*) Es ist Verfasser nicht mehr erinnerlich, ob diese Veröffentlichung das
bekannte Werk „Die Bayerische Landesvermessung in ihrer wissenschaftlichen
Grundlage. München, 1873“ war oder nicht.
80 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Astronomisch - geodätischee Ortsbestimmungen in Bayern.
München, 1880.
Das bayerische Präcisions-Nivellement, von Dr. von Bauern-
feind. 1 vol. München, 1880,
Bavaria, Beschreibung des Landes, ausgeführt auf Anregung
S. M. des Königs Maximilian II. von einer Gesellschaft bayerischer
Gelehrten. 4 vol.
Das Grossherzoglich badische topographische
Bureau hatte von der
Neuentopographischen Karte vom Grossherzog-
thum Baden in 1:25000, 170 Blatter in Kupferstich in 3 Farben
(schwarz für die Planimetrie und Schrift, blau für die Wasserläufe,
braun für die Niveaulinien), die vier Blätter Gengenbach, Zell,
Waldkirch, Freiburg eingesandt, die sich durch eine geschmack-
volle Ausführung auszeichneten.
Von Privaten hatten sich an der ersten Klasse noch betheiligt
die Verlagshandlung Velhagen & Klasing in Leipzig (Andrae,
fünf Probeblätter einer Karte der Schweiz in verschiedener Be-
handlung, dgl. fünf Blätter einer Karte der Vereinigten Staaten
von Amerika) und die Mechaniker K. Bamberg, J. Wanschaff
und E. Sprenger in Berlin, F. W. Breithaupt & Sohn und
A.& R. Hahn in Cassel. Auf die einzelnen ausgestellten Instru-
mente dieser rühmlichst bekannten Firmen hier näher einzugehen,
würde zu weit führen.
Von den Ausstellungsobjecten der anderen Classen werden
nachstehend nur einige hervorgehoben, die ein allgemeineres In-
teresse in Anspruch nehmen.
In der zweiten Classe hatte das hydrographische Amt
der kaiserlichen Admiralität zu Berlin eine bedeutende
Collection von Karten der Nord- und Ostsee, sowie eine Anzahl
seiner nautischen Publicationen (Annalen der Hydrographie und
maritimen Meteorologie u. a. m.) gesandt, die deutsche See-
warte zu Hamburg ausser dem grossen Atlas des atlantischen
Oceans in 35 Karten die bis jetzt erschienenen Bände des >» Archiv
der deutschen Seewarte« (1. Bd. 1878, 2. Bd. 1879, 3. Bd. 1880),
in welchen ausser den Berichten über die Organisation der Anstalt
und die Thätigkeit der einzelnen Abtheilungen werthvolle meteoro-
logische Abhandlungen enthalten sind.
Zur dritten Classe hatte den bedeutendsten Beitrag das königl.
preussische geologische Institut zu Berlin geliefert.
Besonders interessant war das Wandtableau aus 30 Blättern der
Karte von Preussen, den Thüringischen Staaten und eines Theils
des Harzes in 1:25 000 und die Karte des Harzgebirges in 1: 100000,
welche beide in zwei verschiedenen Ausgaben, geognostisch und
hypsometrisch, erschienen sind. An Drucksachen seien-ausser den
dritten internationalen geographischen Congresse. 81
von der königl. bayerischen meteorologischen Centralstation aus-
gelegten Schriften von Lamont’s hier erwähnt:
Jordan, Physische Geographie und Meteorologie der liby-
schen Wüste, 1876.
Mohn, Grundzüge der Meteorologie. 2. Ausg. 1879.
Von kartographischen Werken der Privatindustrie, welche ein
gewisses topographisches Interesse beanspruchen, heben wir noch
hervor den Atlas des Aetna von Sartoriusvon Walters-
hausen, die Karten des Riesengebirges von Haupt und
Handtke, sowie von Falckenstein, ferner die Karten von Geb-
weiler mit dem Belchen in 1:30000, der Umgebung von Han-
nover in 1:20000 und des Districts Glogau in 1:100000.
Indem wir die anderen Werke der angewandten geographischen
Gebiete übergehen und hiemit unseren Bericht über die aus-
gestellten geodätisch interessanten und fundamental-topographischen
Werke unseres Vaterlandes beschliessen, sei nur noch hinzugefügt,
dass ausser den Behörden und angeführten Privaten sich fast alle
bedeutenderen geographischen Verlagshandlungen (Perthes in
Gotha, Geographisches Institut in Weimar, Reimer in
Berlin, Costenobelin Jena, Flemming in Glogau, Velhagen
und Klasing in Leipzig u. a. m.) mit ihren geographischen Karten
und Lehrbüchern an dieser Ausstellung betheiligt haben.
Osesterreich-ungarische Monarchie.
Das grösste Aufsehen in der Oesterreich-ungarischen Abthei-
lung erregten die kartographischen Publicationen des k. k. militär-
geographischen Instituts. Von diesen war das umfang-
reichste Ausstellungsobject die
Neue Specialkarte der Oesterreich-ungarischen
Monarchie im Maasstabe 1:75000. Dieses grosse Werk, wel-
ches nach seiner Vollendung die gesammte Monarchie in 714 durch
Meridiane und Parallelen begrenzte Karten zur Darstellung bringt,
wird in nachstehender Weise aus den im Jahre 1870 begonnenen
Neuaufnahmen des k. k. österreichischen Generalstabes hergestellt.
Die Aufnahmssectionen in 1:25000, welche die Mappirungs-Ab-
theilungen einsenden, werden zunächst auf den Maassstab 1:60 000
auf photographischem Wege reducirt. Diese auf dünnem Papier
hergestellten Reductionen werden zur vollständigen Auszeichnung
auf ein mit dem Rahmen bereits versehenes Blatt übergepaust, auf
welchem dann die Terrainzeichnung mit Hülfe der früher einge-
tragenen Horizontalcurven durch Schraffirung ausgeführt wird.
Nach Vollendung und Revision der Zeichnung erfolgt die weitere
Reduction und Vervielfältigung auf heliographischem Wege.*) Die
*) Für ein eingehenderes Studium der Vervielfaltigungsverfahren sei
das weiter unten citirte Werk von Volkmer empfohlen, welchem Verfasser
bei nachstehender Darstellung zum Theil folgt.
82 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Heliogravure beruht bekanntlich auf der Eigenschaft einer mit
einer Lösung von doppeltchromsaurem Kali behandelten Gelatine-
masse, durch Belichtung die Löslichkeit in warmem Wasser zu
verlieren. Das Verfahren besteht nun darin, dass man eine in
solcher Weise lichtempfindlich gemachte Gelatineplatte mit einem
verkehrten Negative bedeckt, dem Lichte aussetzt, dann mit warmem
Wasser abspült, wodurch die nicht belichteten Stellen weggewaschen
werden, hierauf trocknet, mit Graphitpulver electrisch leitend macht
und endlich auf galvanoplastischem Wege eine vertiefte Kupfer-
druckplatte herstellt. Bei der Heliogravure bedarf man nur einer
sorgfältig ausgeführten Originalzeichnung, während die langwierige
und kostspielige Arbeit des Kupferstechers ganz wegfallt. Da
ferner die Heliogravuren den Kupferstichen an Schönheit nicht
nachstehen und auf den heliographisch gewonnenen Platten ebenso
leicht Correcturen vorzunehmen sind, so theilt diese neue Methode
mit der alten alle Vortheile, ohne deren Nachtheile zu haben.
Die Veränderungen, welche sich im Laufe der Zeit ergeben, werden
sofort auf den Kupferplatten nachgetragen. Die Blätter, welche
der Oeffentlichkeit übergeben werden, sind stets auf dem Laufenden
gehalten bis zum Ende des Jahres, welches dem Jahre der Heraus-
gabe (in der Ecke rechts unten angegeben) voranging. Die Pu-
blication dieses grossen Werkes begann im April 1875. Gegen-
wärtig sind ca. 370 Blätter veröffentlicht. Im Jahre 1887 dürfte
das Werk vollendet werden.
Zur Veranschaulichung der Vervielfältigung war eine in oben
beschriebener Weise heliographisch hergestellte Kupferdruckplatte
ausgelegt.
Aus der neuen Specialkarte der Oesterreich-ungarischen Mo-
narchie sind nachstehende Karten einzelner Theile, sei es durch
Zusammentetzung von Blättern der Specialkarte, sei es durch
Reduction auf einen anderen Maassstab oder endlich durch Umdruck
der heliographischen Platten, entstanden:
Karte der Umgegend von Wien im Maassstabe 1:100000.
Heliographie, durch directe Reduction der Blätter der neuen Spe-
cialkarte hergestellt. 9 Blätter.
Neue Specialkarte des Riesengebirges in 1:75000
in 2 Blättern. Zur Herstellung dieser Karte wurde von den helio-
graphischen Druckplatten der neuen Specialkarte von Oesterreich-
Ungarn ein Umdruck auf Stein gemacht und dieser für den Farben-
druck adjustirt.
Karte der Central-Karpathen (Liptauer Alpen, Gali-
zische Tätra, hohe Tätra, Béler Kalkalpen, Zipser Magura) in
1:75000. Diese Karte ist aus vier Blättern der neuen Special-
karte der Oesterreich-ungarischen Monarchie combinirt; sie ist
schwarz oder mit Farbenaufdruck zu haben.
_ Hypsometrische Karte der Central-Karpathen,
Im Umfange der vorstehenden Karte auf den Maassstab. 1: 100 000
dritten internationalen geographischen Congresse. 83
reducirt. Steinfarbendruck nach Eckstein’s Methode. Bei dieser
wird für jede Farbe eine Platte verwendet, die aber mehrere
Tonabstufungen enthält (Raster mit Linien verschiedener Feinheit
oder verschiedenem Strichabstand). Die Vorzüge dieser Manier
liegen offenbar in der Verminderung der Zahl der sonst erforder-
lichen, gewöhnlichen Farbentonplatten und in dem äusserst feinen,
angenehmen Eindrucke, welche die von den vertieft rastrirten
Flächen gewonnenen Farbenabdrücke machen. Ein erheblicher
Nachtheil der Rastrirung ist die schwierige Ausführung von Correc-
turen. Man wird daher diese Methode nur für solche Karten an-
wenden können, bei welchen ein Evidenthalten nicht oder doch
nur in geringem Maasse nöthig ist.
Die hohe Tätra in 1:40000. Detailkarte vom Central-
stock der Karpathen. Chromo-Photolithographie. Bei dem vom
k. k. militär-geographischen Institute angewandten Verfahren der
Photolithographie wird, wie bei der Heliogravure, ein mit Gelatine
überzogener Bogen durch Eintauchen in eine Lösung von doppelt-
chromsaurem Kali lichtempfindlich gemacht, mit einem Glasnegativ
überdeckt und dann dem Lichte exponirt. Bei einem dergestalt
behandelten Bogen werden beim Eintauchen in kaltes Wasser die
nicht belichteten Stellen anschwellen, die belichteten hingegen un-
verändert bleiben. Wenn daher über den Bogen mit einer Walze
Farbe gestrichen wird, werden nur die belichteten Stellen, welche
den Strichen des Originalblattes entsprechen, Farbe annehmen.
Das hiedurch gewonnene Bild wird in der lithographischen Hand-
presse auf den Stein umgedruckt, der dann für den Farbendruck
noch zu adjustiren ist.
Neben der neuen Specialkarte der Oesterreich-ungarischen
Monarchie und den aus ihr entstandenen soeben angeführten Karten
zog ein anderes Erzeugniss der österreichischen Militär-Kartograpbie
allgemein die Aufmerksamkeit auf sich: es war der durch das
kräftige Colorit höchst effectvolle
Plan der Umgebung von Wien in 1:12500. Dieser
aus 48 Blättern bestehende Plan ist durch Chromolithographie in
10 Farben ausgeführt und zwar in nachstehender Weise. Zunächst
wird die Originalaufnahme photographisch auf den Stein übertragen
und in feinen Linien gravirt. Dieser Stein dient als Mutterplatte
und liefert durch einfachen Umdruck die für die weitere Ausarbei-
tung nöthigen Copien. Für die Terraindarstellung wird ein ganz hell
gehaltener Trockendruck auf Zeichenpapier hergestellt, auf welchem
die Horizontalcurven gezogen werden. Nachdem die Terrainzeich-
nung fertig ist, wird auf dem oben beschriebenen heliographischen
Wege eine Kupferplatte angefertigt, welche zur Vervielfältigung auf
Stein umgedruckt wird. Mit Hülfe der anderen von der Mutter-
platte gewonnenen Copien werden die Gravirungen auf den Steinen
u die Aetzungen der Tonplatten (für die farbigen Flächen) aus-
geführt.
84 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Ein wahres Kunstwerk hinsichtlich der Feinheit der Ausfüh-
rung ist eine Reduction dieser Karte, nämlich der
Plan der Umgebung von Wien in 1:25000, welcher
aus 40 Blättern bestehen wird, von welchen bis jetzt 32 erschienen
sind. Für die Ausführung werden von den Steinen der Karte in
1:12500 schwarze Abdrücke gemacht und nach gehöriger Re-
touchirung mit Tusche und Kremserweiss wird in dieselben die
Bergschraffirung eingezeichnet. Alsdann wird mit Hülfe der Pho-
tographie die Reduction auf 1:25 000 ausgeführt und von dem so
entstandenen Bilde auf heliographischem Wege die Kupferdruck-
platte hergestellt. Neben der Bergschraffur finden sich auf der
Karte fein ausgezogene Horizontalcurven. Trotz des plastischen
Hervortretens der Bergformen sind alle planimetrischen Einzel-
heiten deutlich zu sehen.
In derselben Weise wie die beiden letzten Werke ist der
Umgebungsplan von Marienbad in 1:12500 (Chromo-
lithographie) und jener von Bruck a. d. Leitha in 1:25000
(Heliographie) ausgeführt. Ausser den angeführten Karten hatte
das militär-geographische Institut noch ausgestellt eine Anzahl Schul-
bezirkskarten in 1:25000 als directe photolithographische Repro-
ductionen der Militäraufnahmen in 1:25000 und Schulbezirkskarten
in 1: 75000, hergestellt durch Umdruck auf Stein von den helio-
graphischen Druckplatten der neuen Specialkarte, ferner Karten
der Umgebung grösserer Garnisonsorte, Badeorte etc.,
hergestellt durch Zusammensetzen mehrerer von den Hochplatten
der neuen Specialkarte galvanoplastisch erzeugten Kupferdruck-
platten und Umdruck auf Stein, und endlich Kriegsspiel-
pläne in 1:7500 als directe Vergrösserung der Militäraufnahmen
in 1:25000 und photolithographische Uebertragung auf Stein.
Von wissenschaftlichen Werken hatte das Institut ausgelegt:
4 Bände astronomisch-geodätischer Publicationen
des k. k. militär-geographischen Instituts, Wien 1871—76.
Uebersichtskarte der Gradmessungsarbeiten in
der Oesterreichischen Monarchie, 1:2000 000.
Hartl, Höhenmessungen des Mappeurs.
Daublebsky von Sterneck, Zwei Tafeln zum graphi-
schen Abnehmen der aus den gemessenen Winkeln resultirenden
Höhenunterschiede.
Volkmer, die Technik der Reproduction von Militärkarten
und Plänen des k. k, militär-geographischen Institutes zu Wien.
Mit einem Atlas von 55 Druckproben der Resultate der verschie-
denen Reproductionsverfahren, wie selbe im obigen Institute aus-
geführt werden. Wien, 1880.
Von Instrumenten waren vom Institute gesandt worden: 10zöll.
Theodolit (Firma: Starke u. Kammerer in Wien) für geodätische
Messungen erster Ordnung. — Präcisions-Nivellirinstrument, System
Stampfer-Starke (Firma Starke u. Kammerer in, Wien)(sammt; allem
dritten internationalen geographischen Congresse. 85
Zubehör. — 6zöll. Universal-Theodolit (Firma Schneider in Wien),
bei der Mappirung verwendet. — Höhenmesser sammt Stativ (Firma
Schneider in Wien), bei der Mappirung verwendet.
Für die Classe für Explorationen lieferte das Institut eine
‚vollkommene Ausrüstung eines Forschungs-Reisenden mit astro-
nomisch-geodätischen Instrumenten, wie selbe, auf Befehl des k. k.
Reichs-Kriegs-Ministeriums vom k. k. militär-geographischen Insti-
tute dem Herrn Dr. Hollub für seine nächste Afrika-Reise aus den
vorhandenen Vorräthen ausgefolgt wird<. Diese Ausstattung besteht
aus einem kleinen Universal-Instrumente sammt Stativ, 2 Taschen-
Chronometern, 2 Aneroiden, 2 Thermometern, Diopterbussole, De-
tailirbrettchen sammt Griff, einf. Diopterlineal, Handfernrohr mit
Baumschraube, Messtischbussole und Messband.
Das k. k. hydrographische Institut in Pola hatte die
Ausstellung mit Generalkarten, Küstenkarten und Hafenplänen des
adriatischen Meeres (Ausgabe 1877—79), ausserdem mit Segelan-
weisungen, nautischen Tafelä etc. und verschiedenen Compassen
beschickt; die Municipalität von Budapest legte die Pläne
der Stadt Budapest und Umgebung in den Maassstäben 1:8640,
1:7200, 1:2880, 1:1440 und 1:720 mit den zugehörigen Werken
über die trigonometrischen und nivellitischen Arbeiten aus.
Von Privaten bezw. Verlagshandlungen hatten sich an der
Ausstellung für mathematische Geographie etc. betheiligt: der
Hauptmann im Ingenieurcorp Julius Albach (Umgebungs-
karte von Wien in 1:25000, 30 Blätter; Plan des Brucker Lager-
Terrains in 1:25000, 3 Blatt; Kriegsspielplan des Brucker Lager-
Terrains in 1:7500; Specialkarte von Südwest-Oesterreich in
1:200000, 5 BL; Karte des Salzkammergutes in 1:125000, 6 BL;
Schneeberg und Raxalpe; bei sämmtlichen Karten ist die Schraffur
durch Niveaulinien mit Kreideschummerung ersetzt); die alte Ver-
lagsfirma Artaria (die von Steinhauser im Jahre 1880 neu her-
ausgegebene Generalkarte der Balkanländer von Scheda in 1:864000,
9 Bl.; die nach General Hauslab’s Methode (je höher desto dunkler)
entworfene hypsometrische Wandkarte von Mitteleuropa von Stein-
hauser in 1:1500000, 6 Bl.; Wandkarte der österr. Alpen von
Steinhauser in 1:500000, 4 BL; Steinhauser’s hypsometrische Ueber-
sichtskarte der Alpen in 1: 1700 000; Steinhauser’s Uebersichts-
karte der Alpen mit braunem Schraffenterrain in 1:2000000;
Steinhauser’s Uebersichtskarte von Oesterreich-Ungarn in 1:2500000;
Steinhauser’s orohydrographische Uebersichtskarte von Oesterreich-
Ungarn in 1: 2500000 und endlich ein fein ausgeführter Special-
plan von Wien und Umgebung in 1:7920); das kartographische
Institut von G. Freitag (Chavanne’s hypsometrische Karte von
Afrika; Karte der Grossglockner-Gruppe) und A. Hartleben
(grosser Plan von Wien mit Vororten und nächster Umgebung).
Eben so reich wie die kartographische Ausstellung war die-
jenige der Gegenstände aus den naturwissenschaftlich-geographi-
86 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
schen Gebieten. Von diesen Werken seien hier nur angeführt der
Professoren Luksch, Wolf und Köttstorfer’s »physikalische Unter-
suchungen längs der Ostküste des adriatischen Meeres«, des Majors
Stefanovic’s Pegelstandsbeobachtungen der Donau, des Hofraths
Wex’ hydrographische Untersuchungen, ferner die neueren Publi-
cationen der geologischen Reichsanstalt, Hann’s Darstellung der
jährlichen Regenvertheilung, Lorenz’ vorzügliches Lehrbuch der
Klimatologie und Czerny’s Untersuchungen über die Veränderlich-
keit des Klimas.
Die Schweiız.*)
Die schweizerischen Kartenwerke erregten auch auf dieser Aus-
stellung durch ihre wahrhaft künstlerische Ausführung gerechte
Bewunderung.
Das eidgenössische topographischeBureau (Bureau
topographique fédéral, Chef Oberst Dumur in Bern) führte eine
höchst interessante Kollection von Karten vor, welche das Material
des grossen schweizerischen Werkes bildeten, das sich der franzö-
sischen Generalstabskarte würdig zur Seite stellen kann, nämlich der
Topographischen Karte der Schweiz, vermessen
und herausgegeben auf Befehl der eidgenössischen
Behörden, 1:100000, 1833—1863 (Dufour-Karte) in
25 Blättern, von welchen jedoch vier ohne oder fast ohne
Terrainzeichnung und deswegen anderweitig ausgefüllt sind, näm-
lich Bl. I mit Titel und Erklärungen, Bl. V mit Ortsnamen in
verschiedenen Sprachen, Bl. XXI mit einer Uebersicht der Blätter
und Bl. XXV mit Höhen- und Flächenangaben. Besonders zogen
Verfasser die schönen Federzeichnungen in 1:25000 und 1:50000
von Ingenieur Stengel, in 1:50000 von Ingenieur Wolfsberger und
in 1:100000 von Ingenieur Goll an, welche in ihrer feinen, natur-
wahren Ausführung ein Zeugniss von dem Interesse ablegen, wel-
ches die Künstler an der Herstellung der Karte ihrer so grossartig
schönen Heimat hatten. Die Aufnahmen (in 1:25000 und 1:50000)
und die Reductionen auf 1:100000 wurden bekanntlich seiner Zeit
unter der Aufsicht des Generals A. H. Dufour ausgeführt. Die bei
der Construction der Karte angewandte Projection ist die modi-
ficirte Flamsteed’sche; als Mittelpunkt wurde die Sternwarte zu
Bern angenommen. Der ausgezeichnete Kupferstich der Dufour-
Karte wurde von Bachofen, Bressanini, Müllhaupt, Ramboz, Stem-
pelmann und Werdmüller besorgt. Das Relief ist bei dieser Karte
mittels Bergschraffur unter Voraussetzung schiefer Beleuchtung
dargestellt, wodurch die Gebirgsformen äusserst plastisch hervor-
*) Die meisten Staaten hatten besondere Cataloge drucken lassen. Ausser
dem allgemeinen Ausstellungscataloge wurden vom Verfasser die speciellen
Cataloge von der Schweiz, England, verschiedenen französischen Ministerien,
Spanien und dem italienischen Kriegsministerium benutzt.
dritten internationalen geographischen Congresse. 87
treten. Ein aus mehreren Blättern zusammengesetztes Tableau
macht einen gerade überraschend grossartigen Eindruck.
Auch von dem gegenwärtig im Erscheinen begriffenen
Topographischen Atlas der Schweiz im Maass-
stabe derOriginalaufnahmen(Siegfried-Atlas) waren
ausser einer Anzahl publicirter Blätter die von den Ingenieuren
Held und Hörnlimann sehr sauber ausgeführten Aufnahmen einiger
Blätter vorgelegt. Mit der Herausgabe dieses Atlas gelangt —
allerdings in revidirter oder gar neu hergestellter Form — das
Aufnahmsmaterial an die Oeffentlichkeit, welches seit dem Jahre
1837 für die Bearbeitung der topographischen Karte in 1: 100000
gewonnen wurde. Die für die Aufnahmen gewählten Maassstäbe,
nämlich 1:50000 für die alpinen Gegenden, 1:25000 für das
ausserhalb des Hochgebirgs liegende Land, sind für diesen Atlas
unverändert beibehalten worden. Die Eintheilung der neuen Karte
schliesst sich solchergestalt an diejenige der Dufour-Karte an,
dass ein Blatt der letzteren 16 Blätter für den Maassstab 1:50000
und 64 für das Maass 1:25000 liefert. Die Grundlage für die
topographische Vermessung mit dem Messtische bildet das Dreiecks-
netz 3. Ordnung, welches an die Triangulation 1. und 2. Ordnung
angeschlossen wurde. Als Kartenprojection wählte man auch hier
die modificirte Flamsteed’sche. Die Meridiane und Parallelkreise
sind auf dem Rande der Blätter angedeutet und zwar in Abständen
von 10” auf den 25000 theil. und von 30” auf den 50000 theil.
Blättern. Das Netz durchgezogener Linien im Abstande von 1,5km.
bildet eine Eintheilung nach rechtwinkeligen Coordinaten mit der
Berner Sternwarte als Ursprung. Diese Coordinaten wurden nach den
projicirten geographischen berechnet. Zur Vervielfältigung der
Karte in 3 Farben (Wasserläufe blau, Niveaulinien braun, alles
Uebrige schwarz) wird für die Blätter in 1:25000 der Kupferstich,
für die Blätter des Hochgebirgs in 1:50000 die Lithographie an-
gewandt. Zur Schonung des Originalstichs erfolgt hierbei der Ab-
druck von Umdrucksteinen. Der Stich der Hochgebirgszeichnungen
wird von Leuzinger, derjenige der übrigen Blätter von H. Müllhaupt
& Sohn und L. Falquet hergestellt. Die Aequidistanz der Niveau-
linien ist 30m für die 50000theil. und 10m für die 25 000 theil.
Karten. Die Feldpartien sind schraffirt bei Annahme schräger Be-
leuchtung. Nach der Vollendung wird das Werk aus 438 Blättern
in 1:25000 und 121 Blättern in 1:50000 bestehen. Von einigen
Sectionen des Grenzgebietes zwischen dem Hochgebirge und dem
weniger gebirgigen Lande erscheinen Blätter in beiden Maassstäben.
Gegenwärtig sind 220 Karten und 3 den Titel, die Erläuterungen
und Signaturen enthaltende Blätter herausgegeben.
Vom topographischen Bureau stammten ferner die Werke:
Uebersichtskarte der Schweiz mitihren Grenz-
gebieten in 1:1000000. Steindruck in 7 Farben. 1878. Stich
von Leuzinger und von Hoven, Druck von Ktimmerly.
S8 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Gesammtkarte der Schweiz in 1:500000. Steindruck
in 6 Farben mit Aequidistanten von 100m. 1881. Stich von
Leuzinger und von Hoven. Druck von Kümmer]y.
Oro-hydrographische Karte der Schweiz in
1:500000, farbig mit Aequidistanten von 100m. 1881. Stich von
Leuzinger und von Hoven. Druck von Kiimmerly.
Generalkarte der Schweiz, 1:250000 in 4 Blättern.
Kupferdruck 1867—73. Zeichnung von Steinmann, Stich von J. Goll
und H. Müllhaupt.
Von anderen Vermessungsbehörden hatte sich die topogr.
Commission des Waadt-Kantons mit Handzeichnungen der waadt-
ländischen Kantonalkarte in 1:50000, die Katasterdirection des
Kantons Solothurn und das Vermessungsbureau des Kantons Bern
mit Katasterübersichtsplänen in }:10000 betheiligt.
Dieschweizerische Commission der europäischen
Gradmessung (Präsident: Prof. R. Wolf in Zürich) hatte die
folgenden wissenschaftlichen Publicationen eingesandt:
Differences de longitudes par Plantamour, M. Löw, von Ori,
A. Hirsch, R. Wolf, 4 vol.
Pendule & röversion par E. Plantamour.
Nivellement de précision par A. Hirsch et E. Plantamour.
Observations astronomiques par E. Plantamour.
Die Vermessungen in der Schweiz von A. Wolf.
Procés-verbaux 1867—1881. 2 vol. et 1 brochure.
Handhabung des Basismessapparates von General Ibanez.
Auch eine grosse Anzahl von Privaten hatte zu der Ausstellung
mathematisch-geographischer Gegenstände ihren Beitrag geliefert,
so Professor Otto Möllinger in Fluntern und Ingenieur Oscar
Möllinger in Faido durch Einsendung ihrer Sternkarten. Ersterer
hatte ausserdem sein »Lehrbuch der Astrognosie, methodische An-
leitung zur Kenntniss der im mittleren Europa sichtbaren Stern-
bilder< ausgelegt.
Besonders reich waren die mathematischen Instrumente durch
die bekannten schweizerischen Firmen vertreten, von welchen wir
anführen: J. Kern in Aarau (Repetitions-Theodolit, Präcisions-
niveau etc), Hottinger & Co. in Zürich (Barographen, Procent-
hygrometer), F.Hommel-Esserin Aarau (Zeichnungsinstrumente),
G. Coradi in Zürich (Planimeter, System Hohmann & Coradi),
D. Perret in Neuchätel (Sectograph, Instrument zum Construiren
von Profilen), F. G. Chätelain in Neuchätel (Pedometer, Curvo-
meter), Dr. F.M.S tapff in Airolo (Estimator , Rechenschieber
zur mechanischen Cubatur von Auf- und Abträgen nach der pris-
matoidischen Formel), D, A. Weilenmann in Fluntern (Microscop-
Aneroide), Prof. J. a,, sler-Laffon in Schaffhausen (Plani-
meter, Stereographomet,,, 3 Apparat zn Berechnen einer auf dem
m _ 7 a
dritten internationalen geographischen Congresse. 89
Globus dargestellten Figur durch Umfahren der ebenen stereogr.
Projection, Integrator, Apparat zum Berechnen von statischen und
Trägheits-Momenten) und endlich die renommirten Ulumacher
H. Grandjean & Co. in Locle und Girard-Perregaux in
Chaux-de-fonds, welche vorzügliche Chronometer gesandt hatten.
Für Denjenigen, welchem es vergönnt war, längere Zeit auf
das Studium der Kartenwerke verwenden zu können, muss die
historische Classe der schweizerischen Ausstellung ein grosses, lehr-
reiches Feld geboten haben. Aus den Archiven und Bibliotheken
war das gesammte für die Geschichte der schweizerischen Karto-
graphie interessante Material zusammengebracht. Ein kurzer Be-
richt, welcher nach den Werken von Wolf (Geschichte der Ver-
messungen in der Schweiz) und Studer (Histoire de la géographie
pbysique de la Suisse) bearbeitet war, erleichterte wesentlich die
Orientirung.
Von angewandten Karten heben wir noch die von der schwei-
zerischen geologischen Commission verfertigten geologisch colorirten
Blätter der Dufour-Karte, die hübschen Gletscherkarten des topo-
graphischen Bureaus und Alpenclubs und die vielen interessanten
Darstellungen des Gotthard-Tunnels hervor.
Belgien.
Die ausgestellten Werke von mathematisch-geographischem
Interesse waren sämmtlich vom Institut cartographique
militaire de Belgique eingesandt worden. Von grösseren
Kartenwerken waren es die
Carte topographique de la Belgique, 1:40 000 in
72 Blättern. Lithographie-Schwarzdruck mit Niveaulinien im Ab-
stande von 5m. Reduction der Originalaufnahmen in 1:20000.
Carte topographique de la Belgique, 1:20 000 in
ca. 450 Blättern. Diese chromo-lithographisch hergestellten Repro-
ductionen der Original-Aufnahmeblätter (planchettes minutes) machen
durch das frische Colorit einen_sehr freundlichen Eindruck. Die
Höhenverhältnisse sind durch Niveaulinien von 1m Abstand wieder-
gegeben (5m Curven schwarz, die übrigen braun). Von dieser Karte
waren ferner photolithographische, in Farben ausgeführte Reproduc-
tionen und photozinkographische Schwarzdrücke ausgelegt. Die letz-
teren dienen als Grundlage für die geologische Karte von Belgien.
Carte de la Belgique, 1:160000, indiquant toutes les
voies de communication. Diese Generalkarte ist in vier verschie-
denen Ausgaben erschienen, nämlich 1. schwarz mit allen plani-
metrischen Details, 2. farbig mit Niveaulinien, 3. farbig ohne Niveau-
Jinien und 4. als
Carte hypsométrique de la Belgique in 1:160000
mit Höhenschichten von 100m. Eine Generalkarte in 17400000
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 4. Heft. 7
90 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
fand sich in photolithographischer’, photozinkographischer Ausfüh-
rung und in Kupferstich vor.
An Drucksachen hatte das militär-kartographischo Institut
ausgelegt:
Compte rendu des opérations de la commission instituée par
M. le Ministre de la guerre pour étalonner les régles qui ont été
employees & la mesure des bases géodésiques belges. Bruxelles 1855.
Triangulation du royaume de Belgique exécutée par M. M.
les officiers de la section géodésique du Dépdt de la guerre. lére
partie. Brux. 1867.
Procédés et méthodes employés dans les observations astrono-
miques. Brux. 1878.
Observations et calculs de Ja triangulation de ler ordre.
Brux. 1880,
Calcul des coordonnés géographiques et construction de la Carte.
Brux. 1881,
Nivellement général du royaume de Belgique. ler vol. Niv.
de base. 2e vol. Niv. par provinces, 9 cahiers avec une carte. Brux.
1879 — 80.
Notice sur les travaux géodésiques du Dépdt de la guerre, par
E. Adan. Gand 1876.
Notice sur l’association géodésique internationale, par E. Adan
Brux. 1876.
Grandeur et forme de la terre, déterminées par les mesures
d’arcs, par E. Adan. Brux. 1876.
Grandeur et forme de la terre. Oscillations du pendule, par
E. Adan. Brux. 1876.
Von den in den anderen Classen ausgestellten Karten diirfte
wohl noch die vom militär-kartographischen Institut herausgegebene
Carte des chemins de fer, routes et voies navigables de la
Belgique in 1:320000 als von allgemeinerem Interesse hier Erwäh-
nung finden.
Niederlande.
An der ersten Klasse hatten sich das Ministerium der Colonien
im Haag, das topographische Institut des Generalstabs im Haag,
das Gouvernement des niederländischen Ostindien zu Batavia, die
geographische Gesellschaft zu Amsterdam und einige Private be-
theiligt.
Das Ministerium der Colonien hatte ausser einer Mili-
tärkarte von Java und Madura und einer Katasterkarte von Ba-
tavia die Abhandlung eingeliefert:
Die Triangulation von Java, von Prof. J. A. C. Oudemans,
1 vol. Vergleichung des Repsold’schen Basismessapparates mit dem
Normalmeter. Batavia 1875. 2 vol. Die Basis von Simplak. Im
Haag, 1878.
ee nn, Tee
dritten internationalen geographischen Congresse. 91
Den grössten Triumph erntete die Polychromie des topo-
graphischen Instituts (Director C.A. Eckstein), nämlich die
Chromolithographische Karte des Königreichs
der Niederlande 1:25000 in 776 Blättern. Die drei ausge-
legten in drei Farben hergestellten Bruchstücke dieser in Ausfüh-
rung begriffenen Karte machten einen äusserst schönen und ge-
schmackvollen Eindruck. Auch die neue
Chromolithographische Karte von Java im Maass-
stabe von 1:100000 erregte allgemeine Bewunderung wegen ihres
farbenprächtigen Aussehens. Merkwiirdig in Beziehung auf feine
technische Ausführung ist ferner die
Waterstaatskaart van Neederland, 1:50000 in 250
Blättern, von welchen zwei ausgestellt waren. Diese Karte liefert
alle hydrographischen Daten, die zur Kenntniss der wirthschaft-
lichen Verhältnisse in Holland von Bedeutung sind. Sie zeigt da-
her nicht nur die natürlichen Wasserläufe, sondern auch alle künst-
lichen Wasserbauten. Um zu veranschaulichen, in welche Wasser-
becken oder Wasserläufe die Ländereien entwässern, sind diese mit
der gleichen Farbe angelegt, wie jene. Die orographische Gestal-
tung des Landes, sowie die Wasserstände sind durch Curven zur
Darstellung gekommen.
Zur Veranschaulichung des Eckstein’schen Vervielfältigungs-
verfahrens sah man eine Reihe von Abzügen einer Karte in ver-
schiedenen Stadien der Ausführung, daneben eine Farbendrucktafel,
auf welcher mit drei Farben 234 klar zu unterscheidende Töne
erzeugt waren.
Neben diesen farbigen Producten hatte das topogr. Institut
einige Blätter der Generalstabskarte
Topographische en militaire Kaart van het ko-
ningrijk der Neederlanden in 1:50000 ausgelegt, welche
auf Stein gestochen ist und aus 62 Blättern besteht. Ausser diesen
sind der Karte noch 3 Blätter für das Dreiecksnetz, Zusammen-
stellungstableau und die Zeichenerklärung beigegeben.
DasGouvernement des niederlindischenOstindien
hatte die Ausstellung beschickt mit Von-Schmidt auf Altenstadt’s
Karten vom niederl. Ostindien und von Java und Madura, ferner
mit einer Anzahl Provinzialkarten und der obengenannten Abhand-
lung über die Triangulation von Java.
Von den Karten der geographischen Gesellschaft zu
Amsterdam erwähnen wir nur de Blas’ Karte von Java und Madura;
auf die vielen Karten der überseeischen Inseln näher einzugehen,
würde zu weit führen. Dr. S. C. J. W. van Musschenbrock hatte
noch eine chromolithographisch vom topographischen Institut her-
gestellte Karte von Minahaesa (nördl. Theil von Celebes), Capitan
G. P, H. Zimmermann einen Plan von Paramaribo und ein Ver-
zeichniss der geographischen Lagen der Orte der niederländischen
Colonien Central- und Südamerikas eingesandt.
Ts
9 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Das britische Reich.
Die reiche Ausstellung an kartographischen Werken legte
Zeugniss ab, in welch’ grossem Maassstabe die Aufnahmen im Ver-
einigten Königreiche und im britischen Colonialreiche betrieben
werden. j
Gehen wir zunächst auf England selbst näher ein, so treten
uns vor Allem die Publicationen der britischen Landesvermessung
Ordnance Survey, entgegen, nämlich die folgenden:
One inch Map (1 inch = 1 mile), 1:63360. Diese sich über
das ganze Königreich erstreckende topographische Karte dient in
erster Linie militärischen Zwecken. Abdruck von Electrotypen,
schwarz mit Bergschraffirung.
Six inch Map (6 inches = 1 mile), 1:10560. Diese Blätter
bilden die eigentlichen Grafschaftskarten, schwarz mit Niveaulinien.
Parish plans in 1:2 500 und endlich Stadtpläne in ver-
schiedenen Maasstäben.
Von den ausgelegten Büchern erwähnen wir:
Report of the progress of the Ordnance Survey to the 31th
dec. 1880.
Doomsday Book vols. 1, 2 (Englands berühmtes, 1066 zusammen-
gestelltes Kataster).
Die britische Admiralität gab ein Bild ihrer regen
Thätigkeit durch die bedeutende Zahl der vorgelegten Admirality
charts von Küstengegenden aller Erdtheile, der Segelanweisungen
und anderer nautischen Publicationen.
Der Beitrag, den das anglo-indische Reich zur geographischen
Ausstellung lieferte, stand demjenigen des Mutterlandes nicht nach.
Von den Werken, welche das indische Ministerium geschickt, heben
wir hervor die Karte India (1 inch=65 miles), 1:4055040 mit
einem >Catalogue of Maps in India Office by Saunders« und die
Bücher:
Pamphlet on the application of photography to the reproduc-
tion of Maps by Captaine J. Waterhouse,
Pamphlet on a new form of leveling instrument by T. Cushing,
Die vom Surveyor General of India eingesandten Aus-
stellungsgegenstände waren nach folgenden 5 Classen geordnet:
A. Karten zur Illustration der indischen Geographie, B. Blätter zur
Veranschaulichung der Reproductionsverfahren, C. Karten des Tri-
gonometrical, Topographical und Revenue Survey, D. graphische
Darstellungen der Gezeiten und meteorologischen Erscheinungen
und F. Instrumente.
_ Den Hauptbeitrag zur Classe A bildeten die Blätter des In-
dian Atlas (1 inch=4 miles) in 1:255 561, welche nach den auf
dritten internationalen geographischen Congresse.
der grossen indischen Triangulation basirenden Karten der Topo-
graphical und Revenue Surveys in den Maassstäben 1:63 360,
1:126720 und 1: 253440 (oder bezw. 1, 1/3, !/, inch = 1 mile) im
Himalaya-Gebiete und in den Maassstäben 1:15 840, 1:31680 und
1:63 360 (oder bezw. 4, 2, 1 inch = 1 mile) für die Plateau-Ebenen
und das Hiigelland hergestellt sind.*)
Ausser diesem Hauptwerk waren Generalkarten von Indien in
1:4055040, Turkestan in 1:2027520, Hindustan to the Caspean
Sea in 1:4055040 u. a.m. und endlich Explorationskarten der
Trans-Himalaya-Gebiete ausgelegt.
Die Objecte der Classe B bildeten Probeblätter der auf dem
Surveyor General’s Office, Calcutta, ausgeführten Kupferstiche, ferner
Lithograpbien, Chromolithographien, Photozinkographien und Photo-
collotypien.
In der Classe C waren vom Trigonometrical Survey interessante
Triangulationskarten in 1: 253 440 ausgestellt, die die Dreiecksketten
der grossen indischen Triangulation veranschaulichten, auf welchen
die topographischen Aufnahmen gegründet sind. Das Topographical
Survey hatte Probeblätter der topographischen Karten in den oben
angeführten Maassstäben, das Revenue Survey Katasterpline aus-
gelegt.
Indem wir Classe D tibergehen, führen wir in Folgendem die
Publicationen an, in welchen die grundlegenden Vermessungsarbeiten
beschrieben sind:
Account of the Operations of the Great Trigonometrical Survey
of India. 6 vol.
Synopsis of the Results of the Operations of the Great Trigo-
nometrical Survey of India. 13 vol. mit Tabellen.
Annual Reports of the Survey of India. [Reports on the Ope-
rations of the Great Trigonometrical Survey of India 1862—70 (1 vol.)
1870—77 (1 vol.), General Report on the Topographical Survey
1870—77 (1 vol.), General Report on the Operations of the Revenue
Survey 1870—77 (1 vol.), General Report on the Operations of the
Survey of India 1877—79 (1 vol.)].
Das grösste geodätische Interesse nahmen vielleicht die Gegen-
stände der Classe F, die Instrumente, in Anspruch. Da fiel zunächst
der grosse Theodolit auf, welcher um das Jahr 1830 aus der Werk-
stätte der alten Firma Troughton & Simms, London, hervorging.
Ueber 1800 der Dreiecke I. Ordnung sind mit diesem Instrument
gemessen, auf mehr als 500 Stationen und in Meereshöhen bis 1500m
ist dieser Theodolit aufgestellt worden. Der Horizontallimbus hat
*) An dieser Stelle möge erwähnt werden, dass die englischen Karten
der 1 und 6 inch scale mit römischen Zahlen, die Karten des Indian Atlas
hingegen mit arabischen durchlaufend numerirt werden. Ausser den ganzen
Blättern (full size sheets) der One inch Map und des Indian Atlas werden
auch Viertelblätter (quarter sheets) herausgegeben, die durch .NW, NE;)SE,
SW bezeichnet werden.
is x
Eh m
. 0
4 o
7. ave. 4
93 Y =
es
ay
einen Durchmesser von ca. 1m, der Höhenkreis ist etwas kleiner.
Zur Ablesung der Horizontalwinkel sind 5, zur Ablesung der Vertical-
winkel 2 Microscope angebracht. Die Kreise sind in 5’ eingetheilt,
die Microscope gestatten ein Schätzen der Zehntel-Secunden. Um den
Einfluss der Wärme auf die Blase der Libelle zu vermindern, sind
bei diesem Instrumente, sowie bei den kleineren Theodoliten und
Nivellirinstrumenten, die Libellen in eine weite Glasréhre einge-
schlossen. Behufs Erzielung eines möglichst geringen Gewichts bei
grosser Stabilität sind die einzelnen Theile aus röhrenartigen Hohl-
körpern hergestellt. Für den Transport wird der Hauptkörper, das
Fernrohr und der Untersatz gesondert verpackt. Gesammtgewicht
10501 lbs. Ein Signalapparat, bestehend aus einer Argand’schen
Lampe mit parabolischem Reflector und zwei 9zöll. Heliotrope ver-
anschaulichten die Hülfsmittel, welche bei der Haupttriangulation
seit dem Jahre 1830 zur Signalisiruug bei Nacht und bei Tage an-
gewandt wurden. Die mit diesen Signalen erzielten Visurlängen
waren im Durchschnitt ca. 18km in der Ebene und stiegen auf etwa
100km in gebirgigem Terrain. Auch ein Exemplar der bei den
Hauptnivellements benutzten Präcisionsnivellirinstrumente (Standard
Spirit Level) von Troughton & Simms (40fache Vergrösserung, Em-
pfindlichkeit der Libelle 4”) war ausgestellt. Ein 14zöll. und ein
12zöll. Theodolit von gleicher Firma (3 Nonien am Horizontal-, 2
Nonien am Höhenkreise, directe Ablesung von 5”) zeigten die für die
Triangulirung 2. Ordnung und noch kleinere Theodolite von 7, 6
und 5 Zoll Durchmesser die für Dreiecke 3. Ordnung und für die
Detailtriangulation benutzten Instrumente. Indem wir die kleineren
Instrumente übergehen, lenken wir die Aufmerksamkeit nur noch
auf den Fluthmesser (self-registering Tide Gauge) von Adie in London,
welcher, ergänzt durch selbstregistrirende Barometer und Anemo-
meter, in fünfzehn indischen Häfen in Thätigkeit ist und ferner auf
die Ausrüstung für Explorationsreisende, die aus einem Taschen-
Sextanten, zwei Taschen-Compassen, einem Thermometer zur Be-
stimmung der Lufttemperatur und einem Thermometer für Höhen-
messungen durch Siedepunktsbestimmungen besteht.
Auch auf die Karten des Marine Survey Department,
India, gehen wir nicht näher ein, da dieselben nur ein specifisch
! nautisches Interesse haben.
Von der australischen Colonie Victoria war eine separate
Ä Ausstellung veranstaltet, die im Wesentlichen aus angewandten
Karten bestand.
| (Fortsetzung folgt.)
Literaturzeitung.
Koppe, Dr. C., Der Basisapparat des General lbanez und die Aarberger Basis-
messung. 11 8. 4°. 1881. Im Commissionsverlag von O. Eggendorf in
Nordhausen. 2 M.
Der Verfasser dieser Schrift war zur Zeit der Aarberger Basis-
messung im Dienste der schweizerischen geodätischen Commission
mit der Ausgleichung des schweizerischen Dreiecksnetzes beschäf-
tig. Als Mitarbeiter der schweizerischen Gradmessungs-Arbeiten
war ihm daher Gelegenheit gegeben, an dieser Basismessung theil-
zunehmen und weiteren Kreisen die Resultate derselben zuerst in
der »Eisenbahn« und dann in dem vorliegenden Separatabdruck
mitzutheilen. Koppe’s Mittheilungen darüber enthalten im Wesent-
lichen Folgendes:
Nach Vollendung der schweizerischen Dreieckskarte handelte
es sich um die Messung einer Basis, da man die der Dufourkarte
zu Grunde gelegte, im Jahr 1834 gemessene, 134m lange Basis
zwischen Sugy und Walperswyl, die auch Ende des vorigen Jahr-
hunderts von Hassler schon mit einem Microscopapparat gemessen
wurde, nicht für genügend genau erachtete. Die schweizerische
Commission für die Gradmessung beschloss die Messung von 3 Basen
an 3 Ecken des Dreiccksnetzes, und da die spanische Regierung
durch die Initiative des General Ibanez in bereitwilligster Weise
ihren von Ibanez vor 20 Jahren erfundenen und seit dieser Zeit
wesentlich vereinfachten und verbesserten Apparat der Eidgenossen-
schaft zur Verfügung stellte, so verursachte die Messung von 3
Basen keine grossen Kosten und keinen Zeitverlust.
Der von Geb. Brunner in Paris verfertigte spanische Apparat
besteht aus einer eisernen 4™ langen Messstange von _| formigem
Querschnitt und Strichmass von 1, zu 1™. Die Constanten der
Stange sind nach den jüngsten Vergleichungen des General Ibaüez:
Stangenlänge bei 21,935°: = 4,0006542 + 0,000001™
Ausdehnung der Messstange für 1° = 0,043193 + 0,000009™".
Zur Messung der Temperatur der Stange sind an derselben
4 Thermometer angebracht, deren Kugeln direkt mit dem Eisen
in Berührung stehen; die Neigung der Stange gegen den Horizont
wird durch eine aufgesetzte Libelle mit Gradbogen bestimmt. Die
Stange ruht beim Messen auf 2 je 2" von einander entfernten
Böcken. Eine ganz originelle Construction haben die sowohl zum
Einstellen auf die Endstriche jeder Stangenlage, als zum Ablothen
der End- und Zwischenpunkte der Basis, sowie gleichzeitig zum
Aligniren dienenden Microscoptheodolite. In die gleichen Lager
dieser Microscoptheodolite können sowohl das Richtungsfernrohr
zum Aligniren, das Vertikalfernrohr zum Ablothen und die Mire (Ziel)
zum Einrichten der vorderen Microscope gelegt werden. Das Micro-
scop ist excentrisch angebracht, so dass die durch die Microscop-
axe und die Instrumentenaxe gehende Ebene senkrecht zur Visir-
96 Literaturzeitung.
ebene steht und auf diese Weise mit der Messstange eine Parallele
zur Basis gemessen wird. Zum Ablothen eines Punktes der Basis
auf die Fixpunkte dient ferner die Bodenmire, eine Metallscheibe
mit einer sehr feinen Oeffnung, welche mittelst Micrometerschrauben
auf die Axe des Verticalfernrohrs gerichtet werden kann. Die
Fixirung der Festpunkte erfolgt mittelst eines durch diese Oeffnung
gesteckten Stiftes auf einer in die Bodenplatte eingegossenen Mes-
singmasse. Zum Messen der Entfernung des letzten Stangenendes
vom Endpunkt der Basis und bei einer Widerholung der Messung
auch bei den Zwischenpunkten hat man einen an die Stange an-
zuschraubenden Massstab, der in Millimeter getheilt ist, wovon
der letzte auch Zehntel angiebt.
Die erste schweizerische Basis wurde im Westen der Schweiz
auf der Strasse von Aarberg nach Neuenburg im August 1880
dreimal gemessen und zwar am 22.—27, August durch General
Ibanez und seinen Stab zweimal und nach der gehörigen Einübung
durch das schweizerische Personal selbst ein drittes Mal ebenfalls
in 3 Tagen. Die Basis hatte eine Länge von 2400" und war in
Sectionen von 400m Länge eingetheilt. Am Ende jeder Section
wurde auf einem kleinen Granitquader ein Zwischenfestpunkt fixirt
und die Arbeit unterbrochen.
Zum Messen einer Section hatten
die Spanier bei der IL Messung 156 Minuten,
> > >» » I »- 140 =» *)
und die Schweizer bei der III. > 225 >
im Durchschnitt gebraucht. Die Resultate der Messung sind:
III
Messung durch Spanier. durch Schweizer.
2400,0873 2400,0852 2400,0832™
Daraus leitete Koppe den mittleren Fehler für die dreimalige
Messung einer Section m, = + 0,5™™,
der ganzen Basis M = + 1,2mm ab.
Durch die Untersuchungen Koppe’s über die Einwirkung der
Temperaturschwankungen auf die Messungsresultate kommt er zu
dem Schluss, dass Aenderungen der Resultate in Folge von Tempe-
raturwechsel nicht bemerkbar seien, obgleich bei den Aarberger
Basismessungen die grössten Messungsdifferenzen der einzelnen
Sectionen mit den grössten Intervallen der bei der Messung dieser
Sectionen beobachteten mittleren Temperaturen zusammenfallen,
und damit stimmt er mit Ibaüez überein, welcher von den ur-
sprünglich angewendeten Metallthermometern (Massstäbe aus zwei
Metallen von verschiedener Ausdehnung wie bei dem Apparat von
Bessel) im Verlauf der Jahre durch vielfache Erfahrungen wieder
zu den Quecksilberthermometern zurückgekehrt ist.
Koppe schliesst seine interessante Schrift mit dem Nachweis,
*) Die zweite Messung erfordert immer weniger Zeit, weil verschiedene
Nebenarbeiten, wie das Setzen von Fixpunkten u. dergl., wegfallen.
Literaturzeitung. 97
dass das Messen kurzer Basen mit ausgedehntem Anschlussnetz
auch bei der grossen Geschwindigkeit der neuesten Basismessungen
noch billiger ist, als das Messen von langen Basen, indem die
Kosten der Basismessung pro Tag zu 400—500 Frcs. gerechnet
sich mit 10—15 Arbeitstagen der Anschlusstriangulation compen-
siren und man so für jeden Kilometer ersparte Basislänge 12—18
Tage mehr auf die Anschlusstriangulation verwenden kann.
Die Messuug der zwei nach dem Plan der schweizerischen
geodätischen Commission noch fehlenden Basen wurde im Juli
v. J. ebenfalls mit dem spanischen Apparat vollzogen; bei der
Messung im Kanton Thurgau hätte ich durch die Güte des Chefs
der Messung, des Herrn Oberst Dumur von Bern, Gelegenheit, als
Zuschauer theilzunehmen.
Für die nördliche Basis des schweizerischen Dreiecksnetzes
wählte man die gerade Strasse, welche von Weinfelden nach der
Station Märstetten (im Kanton Thurgau) führt und gab ihr eine
Länge von 2540", welche zum Zweck der Versicherung der End-
punkte zuerst mit Messstangen abgemessen wurde. Die I. Messung
begann am 1. Juli und war am 3. Juli Abends heendigt, die II.
Messung wurde in der Zeit von 4. bis 6. Juli ausgeführt.
Um die Einflüsse der Temperaturschwankungen möglichst zu
compensiren, wurden die einzelnen 400” langen Sectionen ab-
wechslungsweise bei zunehmender Temperatur Morgens von 6—9
Uhr und bei abnehmender Nachmittags von 3—6 Uhr gemessen.
Die Temperatur war, obgleich immer unter den Zelten gearbeitet
wurde, durchweg eine sehr hohe, mitunter über 30° C.
Die Resultate der Messungen der einzelnen Strecken und die
dabei beobachteten Temperaturen können vorderhand nicht mit-
getheilt werden, sie werden aber im nächsten Bericht der schwei-
zerischen Commission ohne Zweifel zu finden sein, und, so hoffe
ich, etwas mehr Licht in die Temperaturfrage bringen. Jetzt kann
aber schon mitgetheilt werden, dass das Gesammtresultat ein ausser-
ordentlich günstiges war, denn die beiden Messungen von
2540, 2972 und 2540, 2969= haben eine Differenz von nur 0,0003”
ergeben. Danach wäre
der mittlere Fehler einer Messung . . . . . ==+0,212™,
der mittlere Fehler der Basis . . . a 0,1
und der mittlere Fehler einer Messung eines Kilometer = +0,133™™,
Noch genauer aber stimmen die beiden Resultate der ‘III. Basis-
messung überein. Zur dritten, im Süden des Netzes gelegenen
Basis benützte man die Strasse von Giubiasca gegen Cadenazzo bei
Bellinzona im Kanton Tessin in einer Erstreckung von 3,5*™.
Nachdem die Apparate in Weinfelden gereinigt und verpackt
waren, wurden sie per Achse über den Gotthard transportirt, mit
der Messung am 16. Juli begonnen und am 22, Juli zu Ende ge-
führt. Die Temperatur war zu der Zeit bekanntlich eine sehr
hohe, die Uebereinstimmung der beiden Resultate auf 0:29") bei
98 Vereinsangelegenheiten.
3,5km Basislänge aber um so befriedigender. Aus dieser Differenz
resultirt
ein mittlerer Fehler einer Messung von + 0,205™™
ein mittlerer Fehler der Basis von + 0,145 mu
und ein mittlerer Fehler pro Kilometer von + 0,109 mm,
Die früheren spanischen Messungen in den Jahren 1858 und
1863 mit dem Apparat von Ibaüez mit einem mittleren Fehler einer
Messung eines Kilometers von + 0,4 resp. + 0,3™™, die bisher bei
keiner anderen Basismessung erreicht wurden, sind nun bei den
neuesten schweizerischen Messungen mit dem gleichen Apparat und
den kilometrischen Fehlern von + 0,133 resp. + 0,109™ noch weit
übertroffen worden.
Damit haben die Schweizer in der Hauptsache ihre durch die
eigenthümlichen Verhältnisse ihres Landes mit grossen Schwierig-
keiten verknüpften Arbeiten für die europäische Gradmessung ab-
geschlossen und ihrem Werk durch den guten Erfolg der letzten
Arbeit die Krone aufgesetzt.
Schlebach.
Se
Vereinsangelegenheiten.
Cassenbericht pro 1881.
Mit dem Beginne des Jahres 1881 zählte der Deutsche Geo-
meterverein nach dem im Hefte 2 unseres Vereinsorganes, der Zeit-
schrift für Vermessungswesen, pro 1881 Seite 92 veröffentlichten
Cassenbericht 1318 Mitglieder und 2 Ehrenmitglieder. Im Laufe
dieses Jahres sind 55 Mitglieder ausgetreten, 10 gestorben und 49
mit der Zahlung des Mitgliedbeitrags im Rückstand geblieben, da-
gegen sind 76 neu eingetreten.
Den Mitgliedsbeitrag von 6 Mark pro 1881 haben 1258 Mit-
glieder entrichtet und von diesen haben 3 Mitglieder für das Jahr
1880 den rückständigen ... von 4 6 Mark nachgezahlt.
Von diesen . . > ek 1258 Mitgliedern
sind ausgetreten ONG ce ar Zr 0
gestorben ...... 10
- -— 65 >
bleiben mithin . . . 1193 Mitglieder.
Hiezu kommen
neu eingetreten . . . 76 >
und 1 neuer beitragsfre eier > Zweig:
verein . . 1 >
sowie die bisherigen beitragsfreien
Zweigvereine . . 10 >
sodass mit dem Beginne des Jahres 1882
unser Verein . . 2222. . 1280 Mitglieder
und 2 Ehrenmitglieder zählte.
an
Vereinsangelegenheiten. 99
Von den 76 neu eingetretenen Mitgliedern sind 67 aus dem
Inlande, nämlich:
aus Baden 6
>» Bayern . . 8
» Elsass-Lothri ingen : 5
>» Hessen 4
>» Lippe 1
>» Mecklenburg . 2
» Oldenburg . 1
> Preussen 36
>» Sachsen . : 2
> Sachsen-Meiningen . 1
» Schwarzburg . 1
und 9 aus dem Auslande, nämlich:
| aus Amerika 1
| >» Niederland. 4
> Oesterreich 1
» Schweiz . 3
Gestorben sind:
181. Kunig, Ludwig, Kreisobergeometer in Landshut.
246. Rieker, Friedrich, Geometer in Stuttgart.
249. Monn, Adolf, Bezirksgeometer in Mallersdorf.
680. Lutz, Mathäus, Geometer in Stuttgart.
828. Halstenberg, F., Geometer in Düsseldorf.
1184. Römer, Karl, Kataster-Kontroleur in Kupp.
1408. Waldhaus, Karl, Feldmesser in Breslau.
1500. Decker, Otto, Kataster-Assistent in Trier.
1583. Lüdtke, Emil, Regierungs-Feldmesser in Stolp.
1847. Herms, Feldmesser in Speldorf.
Ausgetreten sind:
17. Hüser, Feldmesser in Hersfeld.
39. Steinert, August, Obergeometer in Weimar.
41. Kühn, Emil, Vermessungs-Revisor in Weimar.
111. Bode, Oberamtsgeometer in Nürtingen.
154. Maukisch, Vermessungs-Ingenieur in Meissen.
157. Fischer, G. Emil, Stadtgeometer in Dresden.
184. Breitling, Fr. Geometer in Schramberg.
187. Herzog, Stadtgeometer in Stuttgart.
205. Menner, C., Geometer in Balingen.
223. König, Martin, Geometer in Ehingen.
242. Berent, Steuerrath in Neu-Torney.
243. Bielfeld, Steuerinspektor in Potsdam.
256. Brochier, Anton, Bezirksgeometer in Hemau.
265. Büchele, Camill, Geometer in Hüfingen.
312. Merz, Friedrich, Eisenbahngeometer in Schiltach.
319. Kazmaier, Oberamtsgeometer in Urach.
330. Fröhlich, Bezirksgeometer in Zweibrücken,
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667.
715.
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882.
987.
1061.
1084.
1160.
1244.
1333.
1376.
1412,
1476,
1477.
1523.
1535.
1617.
1654.
1719.
1722.
1748.
1794,
1816.
1830.
1845.
1892.
1896.
2024,
Vereinsangelegenheiten.
Doifl, Adolf, Bezirksgeometer in Neumarkt.
Dzondi, C. W., Vermessuugs-Ingenieur in Auerbach.
Bahr, J., Kataster-Controleur in Rössel.
Sturm, Kreis-Obergeometer in Augsburg.
Wellering, Kataster-Secretair in Liegnitz.
Degenhardt, Kataster-Controleur in Melsungen.
Geyer, Bernhard, k. Obergeometer a. D. in München.
Neuner, F., Bezirksgeometer in Bruck.
Pausch, Bezirksgeometer in Mühldorf.
Splitt, Alexander, Vermessungs-Revisor in Zeitz.
Bühner, Oberamtsgeometer in Calw.
Volz, A., Geometer in Göppingen.
Vollrath, Rechnungsrath in Lebach.
Willmeroth II., Steuerinspector in Cöln.
Zöllner, Steuerinspector in Dortmund.
Steinhäuser, Steuer-Controleur in Schlettstadt.
Müller, Ehrhardt, k. Eisenbahn-Secretair in Stettin.
Claas, Steuerinspector in Lechenich.
Büren, Kataster-Controleur in Euskirchen.
von Arnim, W., Steuerinspector in Oppeln.
Dickob, Kataster-Supernumerar in Wiesbaden.
Knoblauch, Kataster-Supernumerar in Schleswig.
Götze, Kataster-Secretair in Stettin.
Greve, Kataster-Controleur in Niebüll.
Schollmeyer, Kataster-Secretair in Posen.
Bisterfeld, Geometer in Cöln ajRh.
Baar, Wilhelm, Kataster-Supernumerar in Stettin.
Fengler, Josef, Regierungs-Feldmesser in Breslau.
Schünemann, Kataster-Supernumerar in Stettin.
Uhereck, Feldmesser in Hultschin.
Henss, Kataster-Assistent in Wiesbaden.
Feldmesser-Verein zu Bromberg.
Jacobs, Kataster-Supernumerar in Schleswig.
Knab, Ingenieur in München,
Caspari, Plankammer-Verwalter in Posen.
Ritter, Bauftihrer in Berlin.
Kudrna, Jaromir, Architect in Wien.
Deiters, Kataster-Supernumerar in Hannover.
Löffel, Baugeometer in Karlsruhe.
Die Einnahmen des Vereins haben sich im Jahre 1881 sehr
giinstig gestaltet, indem sowohl aus dem Verlag der Zeitschrift,
als auch aus den Anzeigen eine Mehreinnahme erzielt wurde,
Es ist nämlich vereinnahmt worden:
I. An Mitgliedsbeiträgen:
a. von 1258 Mitgliedern & 6 4. . . 7548,00 J.
b. von 76 Mitgliedern & 9 . . . 684,00 >»
c. von 3 Mitgliedern Nachzahlung
pro 1880 a6 wm =... — 18,00 >
8250,00 M.
Vereinsangelegenheiten.
4,50 A.
b. 13 Exemplare Jahrgang 1800 a
4,50 HH.
IL Aus den Anseigen von der Buch-
druckerei Malsch & Vogel in Karlsruhe
IV. An sonstigen Einnahmen :
a. vom Mitglied Nr. 5 für ein zweites
Exemplar pro 1881. . .
b. vom Mitglied Nr. 1969 für Band
1—8 der Zeitschrift & 6 Mb... .
c. vom Mitglied Nr. 420 für Heft 8,
Band VII. ...
d. vom Mitglied Nr. 1675 für 2 Hefte
e. vom Mitglied Nr. 1994 für die Jahr-
gänge 1879 und 1880 36 M. . .
f. vom Mitglied Nr. 1317 für Heft 10
pro 1879
. vom Mitglied Nr. 1167 für 8 "Hefte
4 vom Mitglied Nr. 511 fir 1 Heft.
i, vom Mitglied Nr. 173 für mehrere
Hefte . .
k, für 20 Exemplare Abdrücke der
allgem. Bedindungen für Ausführung
und Bezahlung von Privatmessungen
a 0,40 Mb. : a
Summe der Einnahmen
Die Ausgaben erforderten:
101
Uebertrag 8250,00 %.
I]. Aus dem Verlag der Zeitschrift von dem Buch-
händler Konrad Wittwer in Stuttgart:
a. 255 Exemplare Jahrgang 1881 &
L Für die Zeitschrift nebst Anzeigenblatt und
Literaturbericht, sowie deren re
IL Für Kanzleispesen ;
OL Für die Hauptversammlung
IV. Für Honorirung und Be in
der Vorstandschaft .
V. Für die Bibliothek
VL Für ein Ehrendiplom
VIL Für ein neues Mitglieder-Verzeichniss
Summe der Ausgaben
VII. Für Deckung des Defizits vom Jahre 1880 .
1147,50 M.
58,50 >
— 1206,00 >
821,79 >
6,00 A
48,00 >
0,50 >
1,50 >
12,00 >
1,00 >
2,00 >
1,00 >
4,00 >
8,00 >
84,00 >
10361,79 JM.
7269,33 Jé.
339,33 >
505,20 >
851,93 >
35,00 >
100,00 »
162,60 >
418,10 >
. . 9681,49 Mh
102 Vereinsangelegenheiten.
Bilanz.
Einnahmen . . . 10361,79 At.
Ausgaben . . . 9681,49 >
mithin Ueberschuss . 680,30 |i.
welcher dem Reservefond einverleibt wird.
Reservefond.
Der Reservefond bestand am 1. Januar 1881 aus:
a. an 1000 Ub. 4% Reichsanleihe, MDB . 1000,00 ‚#.
b. an Cassenbestand in baar . . . . . 123,75 >»
Summe . . 1123,75 .#.
hiezu kamen Zinsen aus dem Werthpapier. . . . . 40,00 >
sonstige Zinsen. . . . m rn rn 5,40 >
Summe . . 1169,15 .4£.
hiezu Ueberschuss vom Jahre 1881 . . . 2 2.2... 680,30 >
Summe . . 1849,45 ff.
und zwar besteht der Reservefond am 25. Januar 1882 aus:
a. an 1000 4. 4% Reichsanleihe, an . 1000,00 .46.
b. an Cassenbestand in baar . . . . 849,45 >
Summe . . 1849,45 AG.
Coburg, am 25. Januar 1882.
G. Kerschbaum, Steuerrath,
z. Zt. Cassirer des Deutschen Geometer-Vereins.
(Provisorischer Etat pro 1882 siehe folgende Seite.)
103
Vereinsangelegenheiten.
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ASST Oad 4457 TOYUOFTIOSTAOALT
104 Vereinsangelegenheiten.
Württembergischer Geometerverein.
Auf Grund unserer am 12. November 1831 mit der Allgemeinen
Versorgungsanstalt in Karlsruhe abgeschlossenen Vereinbarung wurde
unserer Vereinskasse heute die erste Vergütung von 44 #. (aus zwei
Versicherungen von zusammen 11000 4) ausbezahlt.
Indem wir dieses’zur Kenntniss unserer Mitglieder bringen, geben
wir uns der Hoffnung hin, dass von denselben die Vortheile der
Lebensversicherung überhaupt, namentlich aber einer solchen bei
der Allgemeinen Versorgungsanstalt in Karlsruhe immer allgemeiner
anerkannt und benützt werden.
Stuttgart, den 1/25. Januar 1882.
Die Vorstandschaft.
Schüle. Widmann. Lutz.
>
Diejenigen Herren, welche den Mitgliedsbeitrag von
6 Mark zum Deutschen Geometerverein pro 1882 durch
Postanweisung einsenden wollen, werden hiedurch er-
sucht, dieses längstens bis zum 10. März 1882 zu bewerk-
stelligen, naclı diesem Zeitraum aber wegen Kreuzungen
keine Einsendungen mehr zu machen, da nach Ablauf
des vorerwähnten Termins der Mitgliedsbeitrag pro 1882
nach $. 16 der Satzungen durch Postnachnahme einge-
hoben wird.
Coburg, am 10. Dezember 1881.
Die Cassenverwaltung des Deutschen Geometervereins.
G. Kerschbaum, Steuerrath, z. Z. Cassirer.
Inhalt.
Grössere Abhandlung: Geodäsie und Topographie auf dem dritten inter-
nationalen Congresse, von Pattenhausen. — Literaturzeitung: Der Basisapparat
des General Ibaüez und die Aarberger Basismessung von Koppe, besprochen
von Schlebach. — Vereinsangelegenheiten.
Karlsruhe. Druck von Malsch und Vogel.
105
ZEITSCHRIFT ros VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R, Helmert, Professor in Aachen, und
F. Lindemann, Regierungsgeometer in Berlin, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 5. Band XI.
Geodäsie und Topographie auf dem dritten inter-
nationalen geographischen Congresse,
von B. Pattenhausen, Privatdocent in Braunschweig, Mitglied des Congresses.
(Fortsetzung.)
Hrankreich.
Nächst der italienischen und britischen Abtheilung war die
französische die umfangreichste. Ausser den Ministerien hatten sich
die Präfectur des Seine-Departements, das meteorologische Central-
institut, zahlreiche geographische Gesellschaften und Private an der
venetianischen Ausstellung betheiligt. Den hauptsächlichsten Bei-
trag an topographischen Kartenwerken und geodätischen Publicationen
lieferten die dem Ministöre de la guerre unterstellten Ab-
theilungen, das D&pöt dela guerreund das D&pöt des for-
tifications. Betrachten wir zunächst die Ausstellungsobjecte des
ersteren etwas näher.
Von dem classischen Werke der französischen Topographie, der
aus 273 Kupferstichblättern zusammengesetzten Carte de l’&tat-
major in 1:80000, welche — zu einem Tableau zusammenge-
setzt — auf der internationalen Weltausstellung 1878 in Paris einen
so grossartigen Eindruck machte, trat uns zunächst eine neue Aus-
gabe entgegen unter dem Titel ,
Carte de la France & 1: 80000, Edition zincogra-
phique revisée. Der Grund zur Herausgabe dieser zinko-
graphischen Karte lag in Folgendem. Vor dem Jahre 1870 wurde
die Currenthaltung der Generalstabskarte dadurch erzielt, dass nach
den Mittheilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten und
der Beamten des Wegedienstes die Nachträge und Aenderungen
auf den Kupferplatten vorgenommen wurden. Da dieses Verfahren
jedoch nicht immer Resultate von genügender Genauigkeit lieferte,
liess man seit 1873 durch Offiziere Recognoscirungen behufs genauer
Revision der Karte ausführen. Bei der schnellen Entwickelung des
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 5. Heft. 8
106 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Wegenetzes in Frankreich trat aber nun ein erheblicher Uebelstand
des angewandten Vervielfältigungsverfahrens sehr störend zu Tage.
Die Zeitdauer nämlich, welche von dem Momente der Revision auf
dem Felde bis zur Publication des revidirten Blattes verstrich, war
oft wegen der langwierigen Retouchirung der Platten eine so be-
deutende, dass bei der Herausgabe schon neue Aenderungen ein-
getreten waren. Um diesem Nachtheile abzuhelfen, sann man auf
ein Verfahren, welches Berichtigungen schneller auszuführen ge-
statte. Zahlreiche Versuche ergaben nun, dass Gravirungen auf
Zinkplatten viel leichter und schneller zu berichtigen seien, als
solches auf Kupferplatten möglich ist. Das Dépét de la guerre
nahm daher die Methode der Zinkographie an und seit Anfang
des Jahres 1880 veröffentlicht dasselbe eine zinkographische Aus-
gabe der neu revidirten und corrigirten Karte von Frankreich in
1:80000. Die Herausgabe erfolgt in Viertelblättern, weil hierdurch
einerseits Zeit gewonnen wird, da vier Zeichner gleichzeitig die an
einem Blatte nöthigen Correcturen ausführen können und weil
andererseits das Resultat ein besseres wird, wenn die Zinkplatte
sich kürzere Zeit unter den Händen des Graveurs befindet. Man
beabsichtigt, alle 5 Jahre eine neue, gänzlich revidirte Auflage der
aus 932 Viertelblättern zusammengesetzten Karte herauszu-
geben. Zur Zeit des Congresses waren 342 Viertelblätter erschienen.
Die beständige Evidenthaltung der Karte, das handliche Format
und der niedrige Preis (0,25 Fr. pr. Viertelblatt) haben der Karte
schon jetzt eine grosse Verbreitung verschafft. Das ausgelegte
Blatt Vizille machte einen günstigen Eindruck, obgleich es in der
Feinheit des Drucks dem Kupferstiche der alten Karte jedenfalls
nachsteht.
Während dieses Werk die Terrainverhältnisse durch Schraffur
mit senkrechter Beleuchtung wiedergibt, findet sich eine neue
farbige Karte von Frankreich mit Niveaulinien in der gleichfalls
jetzt in Ausführung begriffenen
Carte topographique de la France & 1: 50000,
Gravure auf Zink in 5 Farben (Curven braun, Wasserliufe blau,
Eisenbahnen, Wege, Bezeichnungen schwarz, Wälder grün, Häuser
und Staatsstrassen roth). Auch beim Farbendruck wendet das
Depöt de la guerre gegenwärtig mit Vortheil Zinkplatten an. Be-
kanntlich muss beim mehrfarbigen lithographischen Druck für jede
Farbe ein besonderer Stein genommen werden; es sind daher eine
grosse Anzahl theurer, zerbrechlicher Steine erforderlich, welche
viel Raum einnehmen und in der Zeit zwischen zwei Auflagen ein
todtes Capital repräsentiren, das unaufhörlich wächst. Dieser Um-
stand hat das Dépét veranlasst, statt auf Stein die Gravirungen
auf Zinkplatten auszuführen, welche viel leichter und billiger sind,
weniger Platz einnehmen und nicht zerbrechen. Die gravirten Zink-
platten werden jedoch nur als Mutterplatten benutzt, von welchen,
sobald eine neue Auflage gedruckt werden soll, auf Stein Ueber-
tragungen gemacht werden, die zum Abdrucke dienen und!nach
dritten internationalen geographischen Congresse. 107
dem Gebrauche wieder vom Steine entfernt werden. Da eine solche
Platte immer wieder benutzt werden kann, so ist die Anzahl der
nothwendigen lithographischen Steine natürlich eine sehr geringe.
— Die Eintheilung der neuen Karte schliesst sich in der Weise an
diejenige der 80000-theiligen an, dass immer 4 Blätter jener ein
Blatt der Karte in 1:80000 umfassen. Von den ca. 950 Blättern,
welche die ganze Karte zusammensetzen werden, waren zur Zeit
des Congresses 12 erschienen. Das Relief ist durch Niveaulinien im
Abstande von 10m zur Darstellung gelangt. Der Grund, weshalb
man für diese Karte nicht den bei den französischen Originalauf-
nahmen üblichen Massstab 1:40000 wählte, ist in dem besseren
Anpassen des Verhältnisses 1 : 50000 an das metrische System zu
suchen. Die vier ausgestellten Blätter Vaucouleurs, Nancy, Gondre-
court und Vézelise machten einen guten Eindruck.
Als eine Fortsetzung dieser Karte kann in gewisser Weise be-
trachtet werden die gleichfalls im ‚Entstehen begriffene
Carte topographique réguliére de l’Algérie a
1: 50000, Zinkographie in 3 Farben. Die regelrechten topogra-
phischen Aufnahmen für die algerische Karte wurden im Jahre 1866
nach Beendigung der Aufnahmen für die grosse Karte von Frank-
reich in 1:80 000, begonnen. Nach einer Unterbrechung durch den
deutsch- französischen Krieg konnten dieselben erst 1879 wieder
aufgenommen werden. Auf der Wiener Weltausstellung 1873 hatte
das Dépét de la guerre bereits ein in 4 Farben lithographisch aus-
geführtes Probeblatt der Karte von Algier in 1:80000 ausgelegt.
Sowohl den Massstab, wie das Verfahren der Vervielfältigung hat
man jedoch neuerdings verlassen und man hat sich entschlossen,
dieselbe Art der Ausführung — allerdings mit Verminderung der
Farben — zu wählen, welche bei der 50000-theiligen Karte von
Frankreich angewandt wird. Die Aequidistanz beträgt auch hier
10m. In Venedig waren die beiden zuerst veröffentlichten Blätter,
Alger und Cheraga, zu sehen.
Sehr gefällig im Colorit war auch die
Carte chorographique de la France & 1:200000,
Gravure aufZink in 5 Farben (Niveaulinien braun, Wasserläufe blau,
Wege und Häuser roth, Wälder grün, Bezeichnungen und Eisen-
bahnen schwarz). Diese, ebenfalls im Erscheinen begriffene Karte
ist eine Reduction der neuen 50 000-theiligen. Das Vervielfältigungs-
verfahren ist dasselbe, wie bei dieser, nämlich Gravure auf Zink-
platten mit Umdruck auf Stein. Das Verhältniss der Massstäbe
dieser neuen zinkographischen Karten (1:50000 und 1:200000)
ist dasselbe, wie dasjenige der alten, in Kupferstich erstellten
(1:80000 und 1: 320000). Ein Blatt der chorographischen
Karte entspricht 16 Blättern der topographischen in 1:50000 und
da ein Blatt dieser letzten Karte 4 Blätter der Generalstabskarte
1:80000 umfasst, so entspricht ein Blatt der chorographischen
Karte auch 4 Blättern der 80000-theiligen Karte. Das Terrain wird
durch Niveaulinien in 20 m Abstand wiedergegeben. Die fertige
8.
108 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Karte wird aus 77 Blättern zusammengesetzt sein, von welchen
einige bereits vollendet sind.
Ausser diesem kartographischen Werke, welches sich auf ganz
Frankreich bezw. Algier bezieht, hatte das Dépét de la guerre noch
interessante Karten gewisser Theile Frankreichs ausgelegt, so die
Carte de la frontiére des Alpes & 1:320000, choro-
graphische Karte in 10 Blättern, Gravure auf Stein in 3 Farben
(Wasserläufe blau, Niveaulinien braun, alles Uebrige schwarz).
Da die Blätter der in Kupferstich mit Bergschraffur ausgeführten
Karten in 1:80000 und 1:320000, welche die alpinen Gegenden
umfassen, wegen der schroffen und complicirten Gebirgsverhältnisse
schwer leserlich sind, so hat das Dépét von diesen Blättern eine
chromolithographische Ausgabe mit Niveaulinien unter dem Titel
Carte du massif des Alpes 1:80000 in 72 Blättern und
Carte de la frontiére des Alpes 1:320000 in 10 Blättern
veröffentlicht. Das Ziel, Karten herzustellen, welche neben der
Terraindarstellung die planimetrischen Einzelheiten deutlich wieder- .
geben, ist durch die mehrfarbige, schöne Ausführung erreicht
worden. Ein Fehler der ausgestellten Karte in 1:320000 liegt —
nach Ansicht des Verfassers — darin, dass bei der Terraindar-
stellung die kleineren Formen nicht genügend unterdrückt sind.
Durch in grösserem Masse ausgeführte Generalisirung der Niveau-
linien würde ohne Zweifel das Bodenrelief deulicher zum Ausdruck
gekommen sein.
Carte du département de la Seine a 1: 80000, Litho-
graphie in 4 Farben. Diese planimetrische Karte ist nach der
Generalstabskarte in 1:80000 bearbeitet; sie zeichnet sich durch
klare und elegante Ausfiihrung aus.
Carte du département de la Seine & 1:20000, in
36 Blättern, Zinkographie in 4 Farben. Schon auf dem zweiten
internationalen Congresse stellte das D&pöt de la guerre eine Karte
des Seine-Departements in 1:20000 in 36 Blättern aus, welche auf
heliographischem Wege durch Vergrösserung der in Kupfer ge-
stochenen Karte des Departements in 1:40000 und in 9 Blättern
hergestellt war. Die so gewonnene 20 000-theilige Karte bildet die
Grundlage für die neue zinkographisch gefertigte Karte. Es ist
nur die Bergschraffur durch Niveaulinien und die bei der Ver-
grösserung unverhältnissmässig gross gewordene Schrift durch eine
zierliche ersetzt worden. Als Probeblätter waren die vier Blätter
Versailles, Sévres, Buc und Sceaux vorgelegt.
Auf die vom D£pöt de la guerre eingesandten Garnisonskarten
(Autographien in 5 Farben), Croquis etc, wollen wir hier nicht
näher eingehen. Von den übrigen Kartenproductionen heben wir
noch hervor:
Carte chorographique de la France a 1:600,000,
Kupferstich. Schon im Jahre 1837 gab das Döpöt de la guerre
eine Generalkarte in 1; 600.000 heraus, welche den nördlichsten
dritten internationalen geographischen Congresse. 109
Theil Frankreichs umfasste. Dieses Blatt bildete den Anfang für
eine Karte von Frankreich und den benachbarten Ländern in 6
Blättern, welche die Grundlage bilden sollte für eine General-
karte von Westeuropa in 9 Blättern, die sich nach Osten bis Berlin
und Wien erstrecken sollte. Das Centralfrankreich und einen
Theil der Schweiz umfassende Blatt Nr. 4 der gegenwärtig in Aus-
führung begriffenen Karte war ausgestellt. Das Terrain ist durch
Bergschraffur bei Annahme senkrechter Beleuchtung wiedergegeben.
Carte du nivellement général de la France in
1:800000 in 6 Blättern, Lithographie in 3 Farben (Wasserliufe
blau, Niveaulinien braun, Bezeichnungen schwarz). Das Relief des
Landes wird durch Niveaulinien von 100 m Abstand ausgedrückt.
Dieselben wurden von den Aufnahmeblättern in 1:40000 auf die
320000 -theilige Karte übertragen und photographisch auf den
Massstab 1:800000 reducirt. Da eine grosse Anzahl Höhencoten
angegeben sind, hat man die Schrift — zur Wahrung der Klarheit
— auf das Nothdürftigste beschränkt.
Carte des chemins de fer francais & 1:800000 in
6 Blättern, Zinkographie in 3 Farben. Diese in Ausführung be-
griffene Karte soll die alte, auf Kupfer gestochene Karte der fran-
zösischen Eisenbahnen, deren Massstab (1:1600000) zu klein be-
funden wurde, sowie die hieraus auf photographischem Wege er-
stellte chromolithographische Karte in 1:800000 ersetzen.
Von besonderem wissenschaftlichem Interesse waren die die
neuesten geodätischen Messungen betreffenden Uebersichtskarten,
Veröffentlichungen und Instrumente.*) Eine
Carte du canevas de la nouvelle méridienne de
France zeigte die neugemessene Hauptdreieckskette, welche von
der Basis von Perpignan ausgeht und sich gegenwärtig bis zur
Basis von Melun erstreckt, ferner die astronomischen Stationen
Carcassone, Rodez und Saligny-le-Vif, woselbst Villarceau die Be-
obachtungen machte und die Stationen Puy-de-Déme und Lyon,
auf welchen Offiziere des Dépét de la guerre arbeiteten. Die
Carte de latriangulation de ler ordre de l’Al-
gérie veranschaulichte die Hauptdreieckskette, welche sich lings
der algerischen Kiiste von der marokkanischen Grenze bis Tunis
erstreckt und an welche sich die kleinen Meridianketten von Biskra
und Laghouat und das grosse, die Küsten von Algier und Spanien
verbindende Viereck ansetzen.
Die in Algier ausgeführten astronomischen und geodätischen
Messungen sind niedergelegt in dem
Mémorial du Dépot général de la guerre, imprimé
par ordre du ministre. Paris, Imprimerie nationale; To. X ent-
*) Eine Uebersicht der neueren französischen Arbeiten hat Verfasser ge-
geben in dem Aufsatze: „Ueber die Ausdehnung des Meridians von Paris bis zur
Sahara“. Zeitschr. f. Vermess. X. (1881) p. 247 sq.
110 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
hält die Beschreibung der geodätischen Arbeiten in Algier und
zwar: 1. Th. Basismessungen, 2. Th. Winkelmessungen des Dreiecks-
netzes 1. Ordnung, 3. Th. Astronomische Beobachtungen, 4. Th.
Die Triangulation 2. Ordnung. — Das Supplement zu To. X bildet
die Memoire über die neue Triangulation von Corsica.
To. XI umfasst die Bestimmung der Längen, Breiten und Azi-
mute in Algier undzwar: 1.Th. Die Stationen Algier, Bone, Nemours,
Breitenbestimmung der Parallelbogen-Dreieckskette in Algier und
die Stationen Biskra, Laghouat und Géryville. — 2. Th, A. Tele-
graphische Bestimmung der Längendifferenzen zwischen Algier, Böne
und Nemours, astronomische Amplitude des Parallelbogens in Al-
gier; B. Breiten der Stationen Böne und Nemours; C. Azimute
der Miren bei Böne und Nemours und Verbindung beider Stationen
durch die algerische Triangulation. — 3. Th. Astronomische Beob-
achtungen auf Biskra und Laghouat (1877), Géryville und Car-
thage (1878).
Auch die wichtigsten Instrumente, welche zu der Neumessung
des Meridians von Paris und den in Algier vorgenommenen Ar-
beiten benutzt wurden, waren ausgestellt, nämlich die folgenden:
Ein Cercle möridien portatif von Gebr. Brunner in
Paris, welcher auf den Stationen Paris, Lyon, Alger, Géryville und
M’Sabiha zur Bestimmung der Breite und Länge gedient hat. Die
Objectivweite ist 0,065 m, die Brennweite 0,76 m und die Ver-
grösserung eine etwa 70-fache. Das Fadenkreuz besteht aus einem
horizontalen und 14 verticalen Fäden, welche in 4 Gruppen zu je
3 Fäden symmetrisch um eine fünfte, mittlere Gruppe zu nur
2 Fäden vertheilt sind. Ausserdem wird ein beweglicher Vertical-
faden mit einem Micrometer eingestellt. Limbusdurchmesser 0,42 m.
Die Ablesung geschieht mit 4 Microscopen, deren Trommel in 60
Theile zu je 2 Sexagesimalsecunden getheilt ist.
Ein Cercle azimutal réitérateur von Gebr. Brunner
welcher seit 1870 zu der Triangulation des neuen Meridians ver-
wandt wurde. Öbjectivweite 0,053 m, Brennweite 0,62 m, Ver-
grösserung eine ca, 40-fache, Limbusdurchmesser 0,42 m, Limbus-
einheit 10‘ neuer Theilung, Ablesung mit 4 Microscopen mit circa
40-facher Vergrösserung. Die Micrometertrommel der Microscope
hat 100 Theile zu je 4 Centesimalsecunden. Das aus 2 horizontalen
und 2 verticalen Fäden bestehende Fadenkreuz des Fernrohrs wird
gleichfalls durch ein Micrometer bewegt.
Ein Th&odolite réitérateur von Gebr. Brunner für die
geodätischen Arbeiten 2. Ordnung, Limbusdurchmesser. 0,20 m,
Limbuseinheit 10 Centesimalminuten, Ablesung mit 4 Nonien,
welche 20 Centesimalsecunden liefern.
Eine Planchette chronographigue für astronomische
Längenbestimmungen nach Loewy’s Angaben von Bréguet con-
struirt, welche alle metallischen Communicationen enthält, die den
Chronographen mit dem Rheostaten, dem Relais, der Bussole, den
dritten internationalen geographischen Congresse. 111
einzelnen Leitungen und der Erde verbindet und dadurch eine
schnelle Aufstellung ermöglicht; ferner ein Marinechrono-
meter mit electrischer Unterbrechung von Bréguet, bestimmt für
astronomische Registrirungen an entlegenen Orten, wo Pendeluhren
schwer aufzustellen sind, ein Compteur & coincidence von
Rédier zur Vergleichung mehrerer Chronometer, ein Altazimut
von Steinheil zu geodätischen und astronomischen Messungen auf
Reisen und ein Projecteur &lectrique von Bardou, welcher
bei der astronomisch -geodätischen Verbindung von Spanien mit
Algier verwandt wurde (cf. diese Zeitschrift 1881 p. 252).
Das D&pöt des fortifications hatte die topographischen
Arbeiten des französischen Geniecorps eingesandt. Als hervor-
ragendstes Erzeugniss trat uns entgegen die in die Kategorie der
chorographischen Werke gehörende
Carte de la France & 1:500000, dressée au Dépét
des fortifications, welche nach den neuesten Generalstabs-
und Generalkarten Frankreichs und der angrenzenden Länder be-
arbeitet wird. Das vollendete Werk umfasst 15 grosse Blätter,
deren Dimensionen in den Richtungen WO und NS bezw. 0,682
und 0,511 m betragen. Blatt XV bildet jedoch nur das Titelblatt
und enthält ein Uebersichtskärtchen, ferner Signaturen, Massstäbe
und Erläuterungen. Sämmtliche 15 Blätter liefern durch Zu-
sammensetzen ein etwa 2 m breites und 2,5 m hohes Tableau
Neuerdings sind die einzelnen Kartenblätter in 4 Theile getheilt,
um ein handlicheres und für den mehrfarbigen Druck geeig-
neteres Format zu gewinnen. Die Zeichnung und der Stich der
Karte wurde Ende 1870 begonnen. Die Leitung der Arbeiten
erhielt der Geniehauptmann Prudent. Mit der Reproduction
wurde der Lithograph Erhard in Paris beauftragt. Der Stich
der Karte wird auf Stein ausgeführt; die so gewonnenen gravirten
Platten werden aber nicht — wie bei dem gewöhnlichen Verfahren
der Lithographie — direct zum Abdrucke verwandt, sondern
es werden von denselben auf galvanoplastischem Wege Kupfer-
druckplatten hergestellt, die zur Vervielfältigung dienen. Nur für
die Bergzeichnung (sowohl für die Blätter mit Schraffur, als auch
für jene mit Niveaulinien) ist neuerdings die Steingravure verlassen
und vorgezogen worden, auf heliographischem Wege Kupferdruck-
platten anzufertigen (durch die Firma Dujardin). Von der oben
beschriebenen österreichischen Methode abweichend, fällt bei dem
hier angewandten heliographischen Verfahren die Anwendung des
photographischen Apparates dadurch fort, dass die Bergzeichnung
direct auf transparentem Papier ausgeführt wird, welches ohne
Weiteres auf die lichtempfindliche Platte gelegt werden kann.
Jedes der Kartenblätter sollte ursprünglich in 7 verschiedenen
Typen herausgegeben werden ; bis jetzt sind jedoch nur deren drei
publicirt, nämlich: Type Nr. 1.: Carte compléte, enthaltend
die Gewässer in Blau, die Ortschaften, Wege und: ‚Grenzen! in
112 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Schwarz, die Wälder in Grün und das Relief in dunkelbraun aus-
geführter Schraffur bei Annahme schiefer Beleuchtung, die für die
nahezu ebenen Gegenden wenig von der senkrechten abweicht.
(Bei der früher veröffentlichten Type Nr. 1 waren auch die 100 m-
Niveaulinien in rothbrauner Farbe eingetragen.) Type Nr. 2,
Carte routiére, welche sich von der vorhergehenden nur da-
durch unterscheidet, dass die Terraindarstellung statt durch
Schraffur durch Niveaulinien mit 100 m Abstand ausgeführt ist.
Die 500 m-Curven sind durch etwas breitere, gleichfalls rothbraune
Linien hervorgehoben. Diese Karte verdient volle Anerkennung
wegen der sorgfältigen Ausführung der hypsometrischen Verhält-
nisse, welche nach den neuesten Originalaufnahmen bearbeitet
sind. (Bei der früheren Veröffentlichung führte diese Form die
Bezeichnung Type Nr. 5. Die Orographie war bei diesem Blatte
ganz fortgelassen.) Type Nr. 3. Carte orohydrographique.
Zur klaren Veranschaulichung der Höhenverhältnisse sind auf dieser
Karte die Ortschaften und Wege weggelassen. Das Relief ist —
wie bei Type Nr. 1 — durch Bergschraffirung zum Ausdruck ge-
kommen. (Bei der diesem Typus früher entsprechenden Form
(Type Nr. 7) waren auch die 100 m-Curven angegeben.) Neben
einer Anzahl Blätter aller 3 erwähnten Typen waren zur Illustrirung
des für die Orographie angewandten Verfahrens auf transparentem
Papier gefertigte Federzeichnungen und ein hiermit heliographisch
hergestelltes Blatt vorgelegt.
Von ebenso grossem Interesse, wie die nach vorhandenem
Materiale bearbeitete 500 000-theilige Karte, waren die Neuauf-
nahmen der Brigade topographique du Génie. Die Auf-
gabe derselben besteht in der Aufnahme des Terrains, auf welchen
Befestigungsbauten errichtet werden sollen und der Umgebung
dieser Plätze bis auf eine Entfernung von ca. 10 km. Die ersteren
Aufnahmen werden in dem grossen Massstabe von 1:1000 oder
zuweilen 1:2000 mit Niveaulinien im Abstande von 1 m, die
letzteren im Massstabe 1:10000 mit 5 m-Curven ausgeführt. Die
topographische Horizontalvermessung basirt auf der Triangulation
des D&pöt de la guerre und den an die trigonometrischen Punkte
angeschlossenen tachymetrischen Polygonzügen, die Höhenmessungen
auf dem von Bourdaloue ausgeführten Nivellement. (Cf. p. 116.) Da
die Planimetrie schon in den Katasterplänen vorliegt, so werden
diese auf 1:10000 reducirt, mittelst der den Strassen entlang
ziehenden Tachymeterzügen aneinander angeschlossen und auf die
Messtischblätter übertragen. Die Revidirung der Situation und
die Aufnahme des Terrains wird mit Hülfe einer Kippregel und
einer Orientirungsbussole bewerkstelligt.
Die Vervielfältigung der so gewonnenen Zeichnungen geschieht
auf heliographischem Wege. Das am meisten angewandte Ver-
fahren ist das der »Topogravure« des Commandanten de la Noé,
welches in Folgendem besteht. Eine auf transparentem Papier aus-
geführte Pause der zu reproducirenden Zeichnung wird(auf eine mit
dritten internationalen geographischen Congresse. 113
einer dünnen Asphaltschicht überzogene Zinkplatte gelegt, welche
alsdann dem Sonnenlichte ausgesetzt wird. Nach genügender Ein-
wirkung wird die Platte mit Terpentinöl behandelt, wobei die be-
lichteten, durch Insolation unlöslich gewordenen Partien der Platte
ihre Asphaltdecke behalten, während die unbelichteten, den Strichen
der Zeichnung entsprechenden Stellen von Asphalt befreit werden.
Durch Eintauchen in ein Salpetersäurebad findet hier eine Auf-
lösung des blosgelegten Zinks statt. Sobald diese Aetzung weit
genug vorgeschritten ist, wird durch Abspülen die Säure entfernt
und die Platte von Neuem mit einer feinen Asphaltschicht über-
zogen, dann mittelst einer harten Walze angeschwärzt, wobei die
Schwärze in die den Aetzlinien entsprechenden Vertiefungen nicht
eindringt. Durch eine nochmalige Lichteinwirkung wird jetzt die
Asphaltmasse gerade an diesen Stellen die Löslichkeit in Terpen-
tinöl verlieren, während der durch Schwärze geschützte Asphalt in
Terpentinöl sich löst, so dass nur die Gravirungen bedeckt bleiben.
Durch Auftragen von Schwärze oder einer sonst geeigneten Farbe
mittelst einer gewöhnlichen Walze können von einer solchen Platte
auf einer lithographischen Presse Abdrücke gemacht werden. Zur
Veranschaulichung der Aufnahme und Vervielfältigung hatte das
Depöt des fortifications ausgestellt das für die Polygonzüge benutzte
Tachymeter von Tavernier-Gravet (distanzmessendes Fernrohr mit
25-facher Vergrösserung und Schraubenmicrometer), den für die
topographischen Aufnahmen angewandten Messtisch mit Kippregel
(gleichfalls mit Schraubenmicrometer) und Bussole, einige fein und
geschmackvoll gezeichnete Original - Aufnahmeblätter in 1:10000,
eine auf Pausepapier gefertigte Zeichnung, eine hiermit in obiger
Weise erzeugte Zinkdruckplatte und endlich einige Proben der Ver-
vielfältigung, die einen günstigen Eindruck machten. Auch das
von de la No& construirte Instrument zum Drucken der Schrift auf
die zur Reproduction gefertigten Pausen schien gute Resultate zu
liefern.
Von den Ausstellungsobjecten der anderen Ministerien interessirte
uns am meisten die vom Ministére de l’intérieur et du
culte eingesandte
Carte de la France & 1:100000, dressée par leSer-
vice vicinal par ordre du Ministre de l’intérieur, m
ca. 600 Blättern. Bei der ausserordentlich schnellen, durch die
bedeutenden Staatssubventionen ermöglichten Ausbreitung des Wege-
netzes in Frankreich war die Evidenthaltung der Generalstabskarte
in letzter Zeit kaum noch zu bewältigen. Das Ministerium des
Innern sah sich daher genöthigt, durch das Service vicinal eine
besondere Wegekarte ausarbeiten zu lassen, um in diese durch Be-
amte des Wegedienstes die Aenderungen alljährlich nachzutragen.
Die Grundlage für das neue Werk bildete die Generalstabs-
karte in 1:80000. Zur Ausführung der Revisionsarbeiten zog der
Minister des Innern die 5000 über das ganze Land, vertheilten
114 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
‚agents voyers« heran. Jeder dieser Beamten erhielt ein seinen
Canton enthaltendes Blatt der Generalstabskarte mit einer An-
weisung, nach welcher die Revision und Completirung vorgenommen
werden solle. Diese erste Arbeit wurde von dem »agent d’arron-
dissement« und dem »agent voyer en chef< nachgesehen und dann
dem Ministerium übersandt. Hier wurde eine nochmalige Revision
und Vergleichung mit anderen neueren Arbeiten durchgeführt. Er-
gaben sich zweifelhafte Punkte, so wurden die Blätter den agents
voyers zur Verification zurückgeschickt.
Die derartig genau revidirten Karten wurden, der Eintheilung
des neuen Werkes entsprechend, zusammengefügt und auf photo-
graphischem Wege auf den Massstab 1: 100000 reducirt. Als
Kartenprojection wählte man die polycentrische oder poly-
edrische, bei welcher für jedes Blatt ein Punkt mittlerer Länge und
Breite als Berührungspunkt der die Erde tangirenden Projections-
ebene angenommen wird. Der Uebergang von der modificirten
Flamsteed’schen Projection, in welcher die Generalstabskarte ge-
zeichnet wurde, zur polycentrischen geschah folgendermassen. Auf
einem ganz glatten Bogen wurden in der für die neue Karte an-
gewandten Projection die Meridiane bezw. Parallelkreise im Abstande
von 5’ von einander gezogen. Hierauf wurde nach den diesen in
der mod. Flamsteed’schen Projection entsprechenden Linien die
photographische Reduction in kleine Trapaze zerschnitten, welche
möglichst genau in das gezeichnete Netz eingeklebt wurden. Zur
Sicherheit controlirte man jeden trigonometrischen Punkt nach seinen
rechtwinkeligen Coordinaten. Ein solches Verfahren mag berechtigt
sein, wenn schnelle Herstellung der Karte wichtiger ist, als
grösste Genauigkeit. Dieser Fall lag hier vor.
Der Stich wird auf Stein ausgeführt, der Druck aber nicht
direkt vom Stein, sondern von einer galvanoplastisch hergestellten
Kupferdruckplatte. Dieses Verfahren vereinigt den Vortheil der
Gravirung auf Stein mit der Leichtigkeit, mit welcher gewisse
Partien auf galvanoplastischem Wege ausgefüllt oder mit Salpeter-
säure weggeätzt und dadurch jegliche Correcturen ausgeführt wer-
den können.
Für die Eintheilung der Karte in handliche Blätter wandte
man nicht das bei der 80000-theiligen Karte befolgte Verfabren
der Zerlegung in Rechtecke an, deren Seiten parallel einem mitt-
leren Meridiane beziehungsweise Parallelkreise laufen, sondern man
wählte die sogenannte geographische Eintheilung, indem man als
Trennungslinien die Abbildungen der Meridiane und Parallelkreise
selbst annahm. Der Abstand der Meridiane beträgt 1/, °, derjenige
der Parallelkreise 4, °, so dass jedes Blatt nach WO beziehungs-
weise NS die Dimensionen 30’ beziehungsweise 15’ in Bogenmass
besitzt. Das lineare Mass variirt hiernach zwischen 0,349 und
0,419m in westöstlicher und zwischen 0,278 und 0,277 m in nord-
südlicher Richtung. Das Format ist somit — linear gemessen —
ungefähr halb so gross, wie das der Generalstabskarte:(0,80]0,50 m).
dritten internationalen geographischen Congresse. 115
Um bei den vielen Bezeichnungen eine grosse Uebersichtlich-
keit zu gewinnen, wandte man 5 Farben an, nämlich: Blau für die
Wasserläufe und Höhenangaben, Grün für die Waldungen, Roth
für die Wege und Bevölkerungsangaben, Bleifarbe für die Terrain-
darstellung durch Schummerung bei Annahme schiefer Beleuchtung
und Schwarz für die Schrift und alle anderen Angaben. Die Oro-
graphie wurde erst bei den neueren Blättern — soweit wenigstens
dem Verfasser bekannt ist — berücksichtigt; man wählte zur Dar-
stellung die matte Farbe, um die Klarheit der Karte hinsichtlich
der planimetrischen Einzelheiten nicht zu beeinträchtigen.
Zur Evidenthaltung der Karte bekommt jeder agent voyer
mehrere Exemplare desjenigen Blattes, welches seinen Canton ent-
halt. In ein solches Blatt hat der Beamte beständig die Aende-
rungen einzutragen. Nach genauer Revision durch höhere Beamte
wird das Blatt an das Centralbureau im Ministerium gesandt, wel-
ches die Correcturen auf den Kupferplatten ausführen lässt Gegen-
wärtig werden von dem Werke gegen 100 Blätter vollendet sein.
Ein von Ingenieur E. Anthoine bearbeitetes Schriftchen, betitelt:
Notice sur la Carte de France & l’&chelle de 1:100000°, dressée
par le Service vicinal par ordre du Ministre de l’intérieur, war der
Karte zur Erläuterung beigegeben.
Auch einige der Werke, welche vom Ministerium der
öffentlichen Arbeiten beigebracht waren, dürften eingrösseres
topographisches Interesse haben, so die von der Direction des
cartes et plans eingelieferte
Carte de la France a 1:200000, in 135 Blättern, Kupfer-
stich in 3 Farben. Während die Karte des Ministeriums des Innern
in 1:100000 aus dem Bedürfnisse hervorging, eine gute Wegekarte
zu besitzen, war der Grund zur Herstellung dieses Werkes der
Wunsch, eine klare Uebersichtskarte der Wasserläufe zu gewinnen.
Ohne dieses Ziel aus dem Auge zu lassen, wurde das Programm
— wie bei der 100 000-theiligen Karte — aber erweitert und da-
durch dem Werke ein allgemeinerer Werth verliehen. Als Projek-
tion wählteman die Bonne’sche oder mod. Flamsteed’sche,
welche ja auch bei der Carte de la France in 1:80000 angewandt
wurde. Die Eintheilung der Karte schliesst sich derartig an die-
jenige der Generalstabskarte an, dass zwei in nordsüdlicher Rich-
tung aneinandergefügte 80 000-theilige Blätter einem Blatte der
200 000-theiligen Karte entsprechen. Da nun die Blattgrösse der
Generalstabskarte 0,80:0,50 m beträgt, so ergibt sich für die neue
Karte 0,32:0,40 m als Blattgrösse.
Die Vervielfältigung ist Hell& anvertraut. Direkt auf die Kupfer-
platten gravirt wird aber nur das Netz; zur Gravirung der eigent-
lichen Kartenzeichnung wird von der Generalstabskarte eine Pause
gefertigt, die mit Hilfe eines mit Blutstein gerötheten Papiers auf
die vorher mit einer Asphaltschicht bedeckte Kupferplatte über-
tragen wird. Nachdem die Zeichnung mit einem 'Stichel“ fein ein-
116 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
geritzt ist, kann die Asphaltschicht entfernt werden. Durch An-
schwärzen mit Kohle können nun Abzüge zur Herstellung der für
die anderen Farben nöthigen Druckplatten gewonnen werden.
Zur Erleichterung der Uebersicht wählte man 3 Farben, näm-
lich Schwarz für die Schrift, Wege aller Arten, Eisenbahnen, Wälder
und Grenzen, Blau für die Wasserläufe, Fähren, Mineralquellen und
Regenhöhen und endlich Bisterfarbe für die Niveaulinien (mit 100 m
Aequidistanz), Höhencoten und Wasserscheiden. In Venedig war die
erste bis jetzt erschienene, 9 Blätter enthaltende Lieferung ausgelegt.
Durch Zusammenfügen von Blättern der Carte de la France
in 1:200000 werden grössere, ein ganzes Departement umfassende
Karten hergestellt, welche unter dem Namen Feuilles dépar-
tementales publicirt werden nnd nach Einzeichnung der hydro-
graphisch wichtigen Elemente einen Atlas statistique des
cours d’eau, des usines et des irrigations bilden.
Ausser diesen Werken hatte die Direction des cartes et plans
Uebersichtskarten der Communicationswege, statistische Werke,
interessante Produkte des Atelier de photographie et de photo-
zincographie des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten und den
Katalog des Nivellement Bourdaloue in 3 Bänden und
einem 1880 erschienenen Fehlerverzeichnisse ausgestellt. Dieses
Nivellement wurde in den Jahren 1861 bis 1864 auf Befehl des
Ministers der öffentlichen Arbeiten von Bourdaloue ausgeführt und
hat eine Länge von circa 15 000 km.
In Hinsicht auf die Bedürfnisse der Technik erkannte man in
neuerer Zeit die Nothwendigkeit, das Nivellementsnetz in Frank-
reich erheblich weiter auszudehnen. Auf Anregung de Freycinet’s
trat daher zu Anfang des Jahres 1879 eine aus Vertretern der
Ministerien des Innern, des Kriegs und der öffentlichen Arbeiten
bestehende Commission zusammen, welche von der Regierung mit
der Anfertigung eines Programms für ein neues Generalnivel-
lement von Frankreich beauftragt war. Nach langen Vorstudien
entwarf die Commission einen Plan, dessen wesentlichste Punkte
diese sind:
1. Es soll ein grosses Präcisionsnivellement ausgeführt werden,
welches die hauptsächlichsten Communicationslinien (Staatswege,
Eisenbahnen, Wasserliufe) verfolgt und eine Gesammtlänge von
circa 840 000 km hat,
2. Das bereits vollendete 15000 km lange Nivellement von
Bourdaloue soll durch ein Nivellement der von der Commission
festgesetzten Basislinien von 25 000 km, welches den höchsten wissen-
schaftlichen Anforderungen entspricht, completirt werden.
3. Die so gewonnenen Nivellementslinien sollen durch Nivelle-
ments 2. Ordnung verbunden werden, deren gesammte Länge etwa
800 000 km beträgt.
Die Resultate beabsichtigt man später nicht nur in Tabellen,
sondern auch in Uebersichtskarten zu veröffentlichen, die durch
Eintragen der Höhencoten in die mit Niveaulinien versehenen
dritten internationalen geographischen Congresse. 117
Katasterpläne in 1:10000 gewonnen werden. Die Ausführung der
Nivellements ist dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten über-
tragen, während die Anfertigung der Pläne in die Hand des Kriegs-
ministeriums gelegt ist. Gegenwärtig sind die Vorarbeiten absolvirt,
so dass das Nivellement in Angriff genommen werden kann.
Von den vielen übrigen Ausstellungsgegenständen des Mini-
steriums der Öffentlichen Arbeiten erwähnen wir nur noch die
vortrefflichen geologischen Karten. Bezüglich der Betheiligung der
anderen Ministerien begnügen wir uns damit, anzuführen, dass das
Marineministerium eine reiche Sammlung nautischer Karten und Pub-
licationen, das Unterrichtsministium die »Annales« und den »Atlas
ecliptique« des Observatoire zu Paris, das Ministerium des Aeussern
historisch-geographische Werke, dasjenige für Handel und Ackerbau
und das der Finanzen statische Publicationen und endlich das
Ministerium für Post- und Telegraphenwesen Uebersichtskarten des
Post- und Telegraphennetzes beigebracht hatten.
Auf die Ausstellung der anderen Behörden, der geographischen
Gesellschaften und der zahlreichen Verlagshandlungen auch nur
flüchtig einzugehen, würde zu weit führen. Wir verlassen des-
wegen die an Interessantem reiche französische Abtheilung und
gehen über zu
Spanien.
Dass sich trotz aller Ungunst der Verhältnisse die Geodäsie
und Topographie in diesem Lande einer sorgsamen Pflege erfreut
und in vorzüglichen Händen liegt, zeigte namentlich die Ausstellung
des Instituto Geogräfico y Estadistico de Espaäüa.
Zum ersten Male trat uns hier eine grössere Collection von Blättern
der neuen, geschmackvoll ausgeführten
Mapa topogräfico de Espaüa en la escala de 1:50000
vor Augen, welche vom geographisch-statistischen Institute unter
Leitung des Generals Ibanez, ihres Generaldirektors, mit der Bei-
hilfe der Offiziere der Artillerie, des Genie und des Generalstabs
und zahlreicher Astronomen, Topographen und Ingenieure gefertigt
und herausgegeben wird. Die Grundlage für die neue Karte bil-
det die spanische Landesvermessung, deren Plan 1854 durch eine
besonders zu diesem Zwecke erwählte Commission festgesetzt wurde.
Die Haupttriangulation besteht, wie bei der französischen, aus
Dreiecksketten, die an den Meridianen von Salamanca, Madrid,
Pampelona und Lerida, an den Parallelen von Palencia, Madrid
und Badajoz und an der Küste sich entlang ziehen und das ge-
sammte Territorium in Vierecke von circa 200 km Seitenlänge zer-
legen, die ihrerseits wieder mit Dreiecksnetzen ausgefüllt werden.
Ausser der 1858 ausgeführten Messung der 141/, km langen Central-
basis bei Madridejos (in der Nähe von Madrid) wurden noch an
den 5 anderen Punkten Vich, Arcos de la Frontera, Cartagena,
Lugo und Olite Basen von geringerer Länge gemessen. „An diesen
118 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
sämmtlichen Punkten wurden auch zur astronomischen Festlegung
Polhöhen- nnd Azimutbestimmungen ausgeführt.
Zur Zerlegung der Gesammtkarte in handliche Blätter wählte
man die geographische Eintheilung (Ausdehnung der Blätter in
meridionaler Richtung 10’, in derjenigen der Parallelkreise 20‘).
Als Kartenprojection nahm man die polycentrische oder Polyeder-Ab-
bildung, wobei der kleine, jedem Blatt entsprechende Theil der
Erdoberfläche auf eine, in der Mitte desselben berührende Ebene
projecirt wird.
Was die Ausführung der Situation und des Terrains betrifft,
so sind die Gewässer blau, die Ortschaften roth, die Wälder und
Wiesen grün, der angebaute Boden durch bräunliche Schraffirung
dargestellt und endlich das Terrain durch braun ausgezogene Niveau-
linien mit 20 m Aequidistanz und genau in der Mitte dazwischen
liegende Höhenpunkte wiedergegeben, so dass man, wenn das Be-
dürfniss vorhanden ist, leicht die 10m-Curven einschalten kann.
Zur Vervielfältigung wandte man die Lithographie an. Ausgestellt
waren die 14 ersten, in dem Zeitraum von 1875 bis 1881 heraus-
gegebenen Blätter, sowie ein Titel- und ein Signaturen-Bogen.
Neben diesem bedeutendsten Werke hatte die Generaldirection
des geographisch-statistischen Instituts die nachstehenden Kataster-
karten ausgelegt: Plano parcelario de Madrid 1:2000 in 16 Blättern,
Madrid 1874 (mit allen planimetrischen Einzelheiten und 1 m-
Niveaulinien) und Plano parcelario de Madrid in 1:5000, Madrid
1877 (mit 5m - Curven).
Nicht minder interessant als die Kartenwerke waren die Pub-
licationen des Instituts, in welchen die astronomischen, geodätischen
und topographischen Arbeiten ausführlich beschrieben sind. Da sie
das einzige Mittel zum gründlichen Studium der spanischen Ver-
messungsverhältnisse sind, so hofft Verfasser durch deren Mittheilung
manchem der Herren Collegen einen Dienst zu erweisen. Es sind
folgende:
Experiencias hechas con el aparato de medir bases pertene-
ciente 4 la Comision del Mapa de Espaiia. *)
Versuche mit dem Basismess-Apparat der mit der
Anfertigung der Karte von Spanien beauftragten Com-
mission, von den Obersten Ibaiiez und Saavedra. — 1 vol.
4°, mit 7 lithograph. Tafeln. — Madrid 1859.
Base central de la triangulacion geodésica de Espana.
Centralbasis (d. i. die Basis von Madridejos) der
Triangulation Spaniens, von dem Obersten Ibanez und
Saavedra und den Majors Monet und Quiroga. — 1 vol.
4° mit 6 lithogr. Taf. und 1 Kupfer. — Madrid 1865.
Descripcion geodésica de las islas Baleares.
Beschreibung der geodätischen Messungen der Bale-
*) Den Titeln der Werke ist in Folgendem die deutsche Uebersetzung
beigefiigt.
dritten internationalen geographischen Congresse. 119
aren, von Oberst Ibaüez. — 1 vol, 4° mit 7 lithogr.
Taf. — Madrid 1871.
Comparacion de la regla geodésica perteneciente al Gobierno
de S. A. el Virey de Egipto con la que sirviö para la medicion de
la base central del mapa de Espana.
Vergleichung des geodätischen Massstabes der egyp-
tischen Regierung mit demjenigen, welcher zur Messung
der Centralbasis von Spanien benutzt wurde, von Ismail
Effendy, Astronomen des Vizekönigs von Egypten, und
Oberst Ibanez. — 1 vol. 4° mit 1 lithogr.Taf. — Madrid
1863. |
Nuevo aparato de medir bases.
Neuer Basismessapparat, von Oberst Ibaiiez.— 1 vol
mit Taf. — Madrid 1869.
Estudios sobre nivelacion geodésica.
Studien über die geodätischen Nivellements, von
Oberst Ibanez. — 1 vol. 4° mit 1 lithogr. Taf. — Madrid
1864.
Memoria sobre la compensacion general de los errores de la
red geodésica de Espaäa.
Denkschrift über die Ausgleichung der Fehler im
geodätischen Netz von Spanien, von den Oberstlieutenants
Barraquer und Cabello, — 1 vol. 4° mit 2 lithogr.
Taf. — Madrid 1874.
Informe sobre la compensacion por trozos de los errores angu-
lares de la red geodésica de Espaäa.
Bericht über das stückweise Ausgleichen der Winkel-
fehler des geodätischen Netzes von Spanien, redigirt von
den Obersten Barraquer und Cabello. — Broschure,
Madrid 1878.
Publicaciones relativas & la comision internacional del metro.
Veröffentlichungen über die Thätigkeit der inter-
nationalen Metercommission und des internationalen
Mass- und Gewichtscomites, von 1872 bis 1879. Drei
Broschuren, publicirt von der Generaldirection des geo-
graphischen und statistischen Instituts,
Nivelaciones de precision de Espana. Altitudes y perfiles.
Präcisionsnivellements von Spanien, Höhen und
Profile der nivellirten Linien.
Memorias del Instituto Geogräfico y Estadistico, Tres tomos.
Denkschriften des geographischen und statistischen
Instituts,
To. I. (1. vol. 4° mit 1 Taf., Madrid 1875) enthält
nachstehende Aufsätze: 1. Das Dreiecksnetz 1. Ordn. von
Spanien, erster Theil: Meridianketten von Salamanca und
Madrid. — 2. Präcisionsnivellements von Spanien, erster
Theil: Linie Alicante-Madrid. — 3. Bestimmung der
Breiten und Azimute, erster Theil: Stationen Madrid,
120 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Llatias, Conjuros und Diego Gomez. — 4. Präcisions-
nivellements von Spanien, zweiter Theil: Linie Madrid-
Santander. — 5. Metrologisch-geodätische Arbeiten, erster
Theil: Vergleichung des schmiedeisernen Massstabes mit
verschiedenen Etalons. — 6. Geodätische Arbeiten der
2. und 3. Ordnung und topographische Arbeiten. —
7. Herausgabe der Karte von Spanien, erster Theil: Karte
im Massstabe 1:50000.
To. If. (1 vol. 4° mit 7 lithogr. Taf. — Madrid
1878) enthält folgende Abhandlungen: 1. Dreiecksnetz
1. Ordn. von Spanien, zweiter Theil: Kette an der Süd-
küste, längs der Parallelen von Badajoz, Madrid, Pa-
lencia und in der Nordküste. — 2. Präcisionsnivellements
von Spanien, dritter Theil: Die Linien Madrid-Guadala-
jara-Sigüenza-Soria-Burgo de Osma-Aranda de Duero,
Madridejos-Toledo-Avila-Segovia, Albacete-Bailen, San-
chidrian-Lugo, Madridejos-Cadix, Sigüenza-Canfranc- und
Somport und Saragossa-Junquera und Perthus. — 3. Be-
stimmung der Breiten und Azimute, zweiter Theil:
Die Stationen San Fernando, Peüas und Palo.
To. III. (1 vol. mit 14 lithogr. Taf. — Madrid 1881)
umfasst: 1. Dreiecksnetz von Spanien, dritter Theil:
Meridianketten von Pamplona und Lerida, Kette der Ost-
küste, Beschreibung und Gebrauch des Basismessapparats
von Ibaüez, Untersuchung der Ausdehnung des Mass-
stabes bei verschiedenen Temperaturen, Basen von Arcos
de la Frontera, von Lugo und Viche. — 2. Bestimmung
der Breiten und Azimute, dritter Theil: Stationen Chin-
chilla, Lörida und Roldan. — 3. Präcisionsnivellements
von Spanien, vierter Theil: Die Linien Casas del Campillo-
Valencia-Castellon-Tarragona-Molins de Rey, Alicante-
Murcia, Murcia-Cartagena, Murcia-Albacete, Sagunt-
Teruel-Saragossa, Castellon-Alcaniz-Saragossa, Tarragona-
Lérida.
Comparacion de las superficies calculadas por la planimetria
con las que figuran en los amillaramientos de la Hacienda: 7 tomos
relativos 4 las provincias de Albacete, CAdiz, Cérdoba, Jaen, Madrid,
Malaga y Sevilla.
Vergleich der aus der Horizontalaufnahme berech-
neten Flächen mit denjenigen, welche in den Registern
der Finanzverwaltung angegeben sind: 7 Bände, welche
sich auf die Provinzen Albacete, Cadix, Cordova, Jaen,
Madrid, Malaga und Sevilla beziehen.
Instrucciones para los trabajos geodésicos.
Instructionen für die Ausführung der geodätischen
Arbeiten der Generaldirection des geographischen un
statistischen Instituts in Spanien. — 1 vol. 8° mit Mo-
dellen, Formularen etc. — Madrid, 1878.
dritten internationalen geographischen Congresse, 121
Instrucciones para los trabajos topogräficos.
Instructionen für die Ausführung der topographi-
schen Arbeiten der Generaldirection des geographischen
und statistischen Instituts von Spanien. — 1 vol. 8° mit
Modellen, Formularen etc. — Madrid 1878.
Enlace geodésico y astronémico.de Europa y Africa.
Geodätisch-astronomische Verbindung Europas mit
Afrika. — Bericht an die königliche Academie der Wis-
senschaften zu Madrid, von den Academikern General
Ibaüez und Astronom Merino. — Broschüre mit einer
farbigen Lithographie. — Madrid 1880.
Estudios experimentales, en que se funda la ecuacion del
metro de platino de la Comision permanente de Pesas y Medidas.
Studien zur experimentellen Bestimmung der Glei-
chung vom Platinmeter der permanenten Mass- und
Gewichtscommission von Spanien, von Oberst Barra-
quer. — Madrid 1881.
Bases geodésicas de Vich, Arcos de la Frontera, Cartagena,
Lugo y Olite.
Die Basismessungen von Vich, Arcos de la Frontera,
Cartagena, Lugo und Olite und ihr Anschluss an das
Dreiecksnetz 1. Ordn. von Spanien. — Eine lithogra-
phirte Tafel.
Mapa de la red geodésica de ler örden y de las nivelaciones
de precision de Espana.
Karte des Dreiecksnetzes 1. Ordn. und der Präci-
sionsnivellements von Spanien im Jahre 1881; Massstab
1:2000000. Diese Karte gibt einen klaren Ueberblick
über den gegenwärtigen Stand der geodätischen Arbeiten
in Spanien.,
Ausser der Generaldirection des geographischen und statistischen
Instituts hatte die erste Classe beschickt der Generalstab der spani-
schen Armee (Cuerpo de Estado Mayor del Ejercito espanol, De-
pösito de la Guerra) durch eine Anzahl, von Generalstabsoffizieren
sauber ausgeführter, farbiger Stadtpläne im Massstabe
1:5000, die Sternwarte zu Madrid durch eine Collection astro-
nomischer Jahrbücher und durch die 1867—1879 angestellten
meteorologischen Beobachtungen und endlich der Genieoberst
Francisco Coello, der Ehrenpräsident der geographischen Ge-
sellschaft zu Madrid, durch den
Atlas de Espaüa y de sus posesiones de Ultra-
mar en escala de 1:200000 y 1:1000000, Madrid, seit 1848
(mit mehreren Stadtplänen und einer Uebersichtskarte von Spanien
und Portugal in 1:2000000).
Von den Ausstellungsobjecten der anderen Classen seien an
dieser Stelle noch angeführt:
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 5. Hoft. 9
122 Kleinere Mittheilungen.
Gran ätlas con 32 cartas en 52 hojas, herausgegeben von der
Direccion de Hidrografia,
Mapa geolögico de Espana y Portugal in 1:1000000 (1875)
und 1:2000000 (1880), welche beide wie die
Mapa hipsométrico de Espatia y Portugal in 1:2000000 (mit
Aequidistanten von 100 m) von Federico de Botella, dem General-
inspector der Bergwerke stammen; ferner noch vom Generalstabe
Mapa mural de Espana y Portugal 1:500000, Chromolitho-
graphie,
Mapa de Espana 1:200000, farbig in 4 Blättern, chromo-
lithographische Provinzialkarten in gleichem Massstabe,
Mapa itinerario militar de Espaüa, Altas von 20 Karten mit
8 Vol. Text und einzelne topographische Itinerare in 1:100000
und 1:20000 für Kriegszwecke.
(Fortsetzung folgt.)
Kleinere Mittheilungen.
Ein Kartometer.
Von Bosse & Co. in Hamburg, Schauenburgerstrasse 33, wird
augenblicklich ein Längenmessinstrument in den Handel gebracht,
welches Kartometer genannt wird und welches einer Erwähnung
bedarf, da es sowohl auf der Frankfurter Patent- und Musterschutz-
Ausstellung, als auch auf der Hannoverschen internationalen Land-
und Forstwirthschaftlichen Ausstellung sehr reichen Absatz gefunden
haben soll.
Dieses Messinstrument, welches in allen Ländern patentirt sein
soll, dessen Patentnummer für Deutschland aber in den Reklamen
nicht angegeben und vom Referenten auch in der Liste der
deutschen Reichspatentschriften vergebens gesucht worden ist, hat
die Form einer kleinen Damenuhr, welche mit einer Glaskapsel
versehen ist. Unter letzterer befindet sich ein Zifferblatt mit
2 Zeigern, von denen der grössere einen Kreis mit 100 Theilen und
der kleinere einen solchen mit 10 gleichen Theilen durchläuft,
Dem Ringe oder Griffe gegenüber, also am untern Rande, befindet
sich ein Laufrad, welches eine Millimetertheilung trägt und bei
welchem die Ablesung mittelst eines Index erfolgt. Legt das Lauf-
rad einen Weg von 10"” zurück, so rückt der grosse Zeiger um
einen Theilstrich weiter, und hat derselbe den Kreis durchlaufen,
so verschiebt sich der kleine Zeiger um einen Theilstrich. Es
werden also durch den kleinen Zeiger die Meter, durch den grossen
Zeiger die Centimeter und durch das Laufrad die Millimeter an-
gezeigt, die letzteres bei der Messung einer Linie durchlaufen hat.
Mit diesem kleinen handlichen Instrumente, dessen Princip
allerdings schon längst bekannt ist, können in der That nicht
“Nein die Längen von geraden und krummen Linien, welche auf
Kleinere Mittheilungen. 123
ebenen Flächen verzeichnet sind, gefunden werden, sondern auch
die, welche sich auf windschiefen, sphärischen und wellenförmigen
Flächen befinden, es eignet sich daher für viele Gewerbetreibende.
Für Feldmesser ist der Kartometer zur Messung von Ent-
fernungen auf Karten bemerkungswerth; man kann denselben bei
allen Plänen benutzen, denn wenn man die gefundene Länge mit
der Verhältnisszahl, in welcher die Karte angefertigt ist, multi-
plicirt, so erhält man, abgesehen von den Reductionsfehlern, die
wirkliche Weglänge.
Zur Untersuchung der Genauigkeit des Instrumentes hat
Referent einige Messungen mit dem Kartometer ausgeführt und
dabei Folgendes gefunden:
Zunächst wurde die Entfernung zweier Punkte gemessen, indem
der Kartometer einem Lineale entlang geführt wurde. Hierbei
ergaben sich die Ablesungen:
I x LL l x LX
778,5 +12 1,44 780 — 0,3 0,09
779,5 +0,2 0,04 779 +0,7 0,49
779 40,7 0,49 780 — 0,3 0,09
780,5 08 0,64 781 ee: 1,69
778,5 +12 1,44 782 >93 5,29
779 + 0,7 0,49 7795 +02 0.04
- =
Mittel 779,7 (x x) = 12,23
12,23 1,05
zu) er a 0
m=|/ 1,05; 7797 = 05135 %,
wenn ~ die Angabe des Instrumentes in Millimetern bedeutet und
x die Abweichung von dem Mittel 779,7 anzeigt. Es ist mithin
der mittlere unregelmässige Fehler einer Messung = 0,135%, der
Länge.
Bei einer unregelmässig gebrochenen und scharf gekrümmten
Linie, welche mit einem zweiten Instrumente sehr sorgfältig be-
fahren wurde, ergaben sich dagegen folgende Werthe:
I x xX I x LX
603,5 + 3,0 9,0 604 + 2,5 6,25
604,5 + 2,0 4,0 604,5 +20 4,0
609,5 — 3,0 9,0 609 — 2,5 6,25
604,5 + 2,0 4.0 609 —2.5 6,25
605 +15 2,25 6075 —15 2,25
608 — 1,5 2,25 609 — 2,5 6,25
Mittel 606,5 (x x) = 60,50
60,50 2,34 j
=V 1] 2,34 ; 606,5 = 0,386 %.
Es ist also der mittlere unregelmässige Fehler von fast 0,4%
der Länge, ein Maass, welches um so mehr zu gross ist, da die
Genauigkeit der absoluten Länge, welche sich auf Kilometer in
irgend welcher Reduction bezieht, unberiicksichtigt gebliebencst.
eo =
124 Literaturzeitung.
Es unterliegt jedoch keinem Zweifel, dass bei sorgfältigerer
Herstellung des Kartometers eine grössere Genauigkeit erzielt wird,
hauptsächlich hat der Fabrikant anzustreben, dass die Centimeter-
und Millimetertheilung genauer erfolgt, und dass die Indexfehler,
welche beim Ablesen oft Zweifel erregen, vermieden werden.
Der Preis des Instrumentes in Nickel versilbert mit Ring oder
Elfenbeingriff beträgt 8,50 %M. G.
Literaturzeitung.
Zur Erwiderung des Herrn Dr. Raess, S. 439, Bd. X.
Ich habe in meiner Besprechung der R.’schen Schrift (S. 265,
Bd. X) des Verfassers Erklärung des Terraincoefficienten nach
seinen eigenen Angaben vervollständigt, weil seine »Erklärung«
(S. 9 der Schrift) ganz unverständlich ist. Es gibt unendlich viele
»Linien«, welche die Fallrichtung schneiden, und der Winkel a,
»welchen eine Linie mit der Fallrichtung des Terrains bildet«, kann
jeden Werth von 0 bis 360° haben, denn in jener »Erklärung« ist
nicht angegeben, dass die »Linie«e im Terrain liegen soll. Jedes
Terrain hat also unendlich viele Terraincoefficienten (100 cos «)
von + 100 bis — 100, und es ist unmöglich, das Terrain nach diesen
Terraincoefficienten zu klassificiren. Aber niemals kann 100 cos «
> 100 sein, und die vielen vom Verfasser berechneten Terrain-
coefficienten über 100 sind deshalb falsch.
Professor Schering.
Lehrbuch der praktischen Geometrie, bearbeitet für den Unterricht an Bauge-
werkeschulen und technischen Mittelschulen von Dr. M. Doll, Lehrer der
prakt. Geometrie am Polytechnikum zu Karlsruhe. Leipzig, bei Teubner
1880. (77 Seiten.)
Die Besprechung dieses Buches, zu der Ref. fast ein Jahr nach
dessen Erscheinen erst aufgefordert ward, ist ungern bis heute verzögert
worden. — Das Vorwort nennt das kleine Werk »eine Zusammen-
stellung desjenigen Theils aus dem Gebiete der niederen Geodäsie,
welcher für Bautechniker, für das Hülfspersonal bei der Ausfüh-
rung von Wasser- und Strassenbauten und für Kulturtechniker bei
Planirungsarbeiten zu wissen erforderlich ist«. Verfasser hat daher
besondere Rücksicht auf die Vorbildung der Schüler technischer
Mittelschulen genommen und ist in der Auswahl des Stoffes nicht
weiter gegangen, als dem vorgezeichneten Zweck entsprach., Der
erste Theil enthält auf 36 Seiten das Aufnehmen; Auftragen “und
Literaturzeitung. 125
Berechnen der Flächen, der zweite ebenso starke behandelt das
Nivelliren und Aufzeichnen der Längen- und Querprofile, der
dritte und letzte auf nur 4 Seiten die Berechnung der Erdmassen.
Aus dieser Inhaltsangabe erhellt schon, dass die Darstellung eine
äusserst knappe sein muss. In der That nimmt Verf. nur wenige
Instrumente vor, betrachtet von ihrem Bau und ihrer Anwendung
nur, was unmittelbar dem praktischen Gebrauche dient und führt
Beweise seiner Sätze und Regeln nur dann, wenn sie der Leser
nicht aus der Lehre von der Kongruenz und Aehnlichkeit der
Dreiecke leicht selber folgern kann. Dennoch ist ein methodischer
Lehrgang in dem Buche erkennbar, der noch deutlicher hervor-
treten würde, wäre der Verf. weniger sparsam mit dem Hinweis
auf die Begründung seiner oft rezeptartig kurzen Vorschriften. Zum
gleichen Zweck hätte Verf. die Lehrsätze, welche ohne Beweis aus
Hülfswissenschaften herbeigezogen werden, schärfer von denjenigen
abheben dürfen, welche sich aus dem Gegebenen folgern lassen.
So möchte es dem Schüler schwer fallen zu erkennen, ob er die
dioptrische Hauptformel (S. 48) aus dem auf der vorigen Seite
Angeführten über Haupt- und Parallelstrahlen entwickeln soll oder
nicht. Ersteres wäre mit Hülfe einer einfachen Figur möglich, aber
nicht wohl ohne Anleitung. Unverständlich wird dem Leser bleiben,
was Verf. S. 34 aus einer seiner Abhandlungen (Zeitschr. f. Verm.
Bd. IX.) über die Genauigkeit des Planimeters anführt: »Es ergab
sich das einfache Gesetz: der Flächenfehler stelıt in direktem Ver-
hältnis zum Noniusfehler<. Erst die Durchsicht der Abhandlung
selbst lehrt die Bedeutung dieser Proportionalität als Kennzeichen
für die richtige Einstellung des Planimeters bei des Verfassers
sorgfältigen Versuchen. Ref. bezweifelt indess, ob der Leserkreis des
besprochenen Werkchens dieser Erkenntnis zugänglich sein wird
und möchte daher zum Abstrich jenes Citats für den Fall späterer
Auflagen rathen. Für denselben Fall erlaubt Ref. sich darauf auf-
merksam zu machen, dass S. 50 der Vortheil der Okulare aus zwei
Linsen nicht zutreffend angegeben ist, S. 58 der Nutzen der Ele-
vationsschraube (nach Reichenbach) bei Sicklers Nivellirinstrument
unbetont blieb, S. 39 die Definition » absoluter <« und » relativer <
Höhen dem Herkommen nicht entspricht, das übrigens aus einer
Zeit stammt, wo eine philosophisch klingende Systematik auch in
die alltäglichsten Begriffe eingeführt ward. Jetzt sagt man wieder
»Meereshöhen« und »Höhenunterschiede«. Statt »gerade Fläche«
würde Ref. »Ebene« sagen (S. 39), vorausgesetzt, dass nicht ein
unebenes oder windschiefes Viereck gemeint ist, in welchem Falle
die letzteren Bezeichnungen am Platze sind. Unzweideutigkeit der
mathematischen Sprache ist auch in elementaren Werken Bedürfnis.
9. 53 wird die Empfindlichkeit e der Libelle dem Sprachgebrauch
gemäss berechnet, während nach der Definition (S. 52) 1:e die
Empfindlichkeit wäre.
Die kleinen Ausstellungen, welche hier gemacht wurden, können
die Anerkennung nicht verdunkeln, welche Ref. dem Ganzen zollt.
126 Literaturzeitung.
Seiner Meinung nach hat Verfasser für das Publikum, dem er es
bestimmte, ein höchst brauchbares Werkchen geschaffen.
Bonn, December 1881.
Ch. A. Vogler.
Zeichnende Geometrie von Nikolaus Fialkowski, Architekt und Professor in Wien.
Auf 138 Taf. 1800 Figuren. 3. Aufl. Wien u. Leipzig, bei Jul. Klinkhardt, 1882.
Wir haben den ausführlichen Titel dieses Buches nicht wieder-
gegeben, da wir für dessen Besprechung einen zu grossen Raum
nicht in Anspruch nehmen dürfen. Zunächst ist die Schreibweise:
»Konstrukzion«, »Projekzion« und »Situazion« (auf S. IV der Vor-
rede inconsequent, dann richtig »Situation« geschrieben) zu bean-
standen ; ein Gleiches gilt von dem reichhaltigen Druckfehlerver-
zeichniss, dem wir bei Durchsicht von nur der ersten Seite des
Buches gleich 4 Fehler beifügen, dabei am Ende dieser Seite >}
statt bC<. Um gleich bei dieser ersten Seite zu verweilen, so ist
es uns unerfindlich, wie man für Aufgabe 13 eine so umständliche
Construction angeben,kann, wo doch die eine der gesuchten Längen a —
einfach als Hypothenuse für die gegebenen Katheten » und d, und
die andere 6, da p?==ab gegeben, ebenso einfach durch Construc-
tion der mittleren Proportionalen folgt. — Wozu diese ausführliche
Abhandlung über die einfachsten Zeichenapparate? Und dazu in
Abbildungen die möglichst schlechtesten Formen der Reisszeug-
bestandtheile, insbesondere der unbrauchbarsten Reissfederformen,
des Nullenzirkels gar nicht zu gedenken ! — Und wo sind die »neuen<
Constructionen der Kegelschnitte, die der Verfasser in der Vorrede
verspricht ? Es sind die alten umständlichen Constructionen, die
insgesammt auf Dasselbe hinauslaufen und welche heute von Nie-
manden mehr gebraucht werden. Vergeblich suchen wir dagegen
nach jenen eleganten und einfachen Constructionen, die auf den
Sätzen von Pascal und Brianchon beruhen! — Und das Aufsuchen
der Hauptaxen aus conjugirten Durchmessern! Hätte da nicht die
Angabe der Fig. 799b. genügt, mit dem Hinweis, dass diese ele-
gante und sichere Construction dem berühmten Mossbrugger zu
verdanken! Was soll da noch die an Fehlerquellen reiche Con-
struction der Fig. 799? — Ferner: Wie kann man von annähern-
den Ellipsenconstructionen sprechen? Einfach, indem man Korb-
bögen mit Ellipsen verwechselt? Fig. 803 ff. — Zu was braucht
man diese Unzahl von Beispielen, die Ellipse durch Vergitterung
zu zeichnen! Dies führt uns auf den Punkt, welchen der Verfasser
so selbstlobend hervorhebt, > 1800 Figuren geliefert zu haben«.
Wie viele dieser Figuren sind überflüssig! z. B. die Fig. 732 und
733, in denen, wie in Fig. 731, die Geradeab-einfach‘ Nichts zu
Gesetze und Verordnungen. 127
thun hat, und wobei die Angabe, dass g auf ab liegen müsse,
geradezu ein Unsinn ist, wie überhaupt die Aufgabe 994 unbestimmt
ist. So Aufgabe 956, welche den Anfang der Steiner’schen Lösung
des Malfatti’schen Problemes gibt und wo sich der Verfasser voll-
ständig geirrt hat; und warum bietet uns der Verfasser die Mal-
fatti'sche Aufgabe gar nicht? Wo finden wir den Feuerbach’schen
Kreis und Aehnliches?
Ein Buch, wie das vorliegende, muss in der Menge des ge-
botenen Stoffes auch Richtiges enthalten, das geht schon aus seinem
compilatorischen Charakter hervor; allein es ist und bleibt diese
Arbeit ein »Sammelsurium«, und es muss noch ganz besonders
gegen alles darin über praktische Geometrie und Situationszeichnen
aufgeführte Material protestirt werden, das sowohl was Methode
als Ausführung betrifft, nebst noch vielem Andern um einige Jahr-
hunderte zurückzuweisen ist.
Schliesslich können wir uns nicht enthalten noch zu bemerken,
wie verwerflich und zwecklos die Darstellungen der letzten Tafel
sind, bei denen allerdings Fig. 1667 ein Bild der Ossianide ergibt,
wovon der Verfasser jedoch Nichts erwähnt; übrigens hätte diese
Figur bei richtigem Ausziehen das Bild eines schief liegenden ein-
fachen Wulstes ergeben.
Mit einem Machwerk, wie es das vorliegende ist, wird keine
Lücke in unserer Literatur ausgefüllt.
München im Dezember 1881. Ernst Fischer.
Gesetze und Verordnungen.
Auf Seite 179, Jahrgang 1881, des Ministerialblattes für die
gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preussischen Staaten
ist der Erlass des Herrn Ministers des Innern vom 19. October
1863 zum Abdruck gebracht, welcher für die Feldmesser insofern
von Bedeutung ist, als sich darin ausgesprochen findet, dass die
Staatsbeamteneigenschaft der geprüften und vereidigten Feldmesser
im Allgemeinen keinem Zweifel unterliegt, den Feldmessern aber
ein Anspruch auf die Kommunalsteuer-Beneficien des Gesetzes vom
11. Juli 1822, betreffend die beschränkte Heranziehung der Staats-
diener zu Gemeindelasten, nur insoweit zugestanden werden kann,
als sie zu den besoldeten Staatsdienern thatsächlich gehören. Dieser
Kategorie können aber, wie es weiter heisst, nur diejenigen Feld-
messer beigezählt werden, welche nicht lediglich nach Massgabe
ihrer Beschäftigung remunerirt werden, sondern fixirte Diäten
aus der Staatskasse erhalten.
Wenn aber ein Feldmesser, weil er fixirte Diäten bezieht, der
Berechtigung zu den Vergünstigungen des angeführten Gesetzes
128 Gesetze und Verordnungen.
theilhaftig geworden ist, dann sollen ihm diese Vergünstigungen
nicht allein für sein fixirtes Diensteinkommen, sondern auch für
die ausserdem von ihm aus der Staatskasse bezogenen dienstlichen
Emolumente, namentlich den etwa unfixirten Theil seiner Diäten
zu Gute kommen. Die etwaigen sonstigen Gebühren des Feldmes-
sers für Ausführung von Privataufträgen unterliegen jedoch in
allen Fällen der vollen Besteuerung.
—— [1 ..-
Auf die im 2. Hefte dieses Jahrgangs der »Zeitschrift« veröffent-
lichte Denkschrift ist dem Herrn Abgeordneten Sombart der nach-
stehende Erlass als Antwort zugegangen. W.
Berlin, den 27. Januar 1882,
Euer Hochwohlgeboren erwidern wir ergebenst auf die unter
dem 23. Juni v. J. an das Königliche Staatsministerium eingereichte,
von demselben an uns abgegebene Denkschrift, betreffend die Ver-
wendung der zu Kulturtechnikern ausgebildeten Feldmesser Seitens
der geologischen Landesanstalt bei Aufnahme und Herstellung der
agronomischen Bodenkarten, dass die darin gemachten Vorschläge
uns wohl beachtenswerth erscheinen. Mit Rücksicht auf die mit
’ der Ausführung derselben verbundenen bedeutenden Kosten und die
immerhin in Betracht zu ziehende Zweifelhaftigkeit des Erfolges
können wir jedoch zunächst nur einen beschränkten Versuch
machen, ob die als Kulturtechniker ausgebildeten Geometer sich
zur Unterstützung der Aufnahmearbeiten der Landesgeologen be-
währen. Nach dem Resultate dieses Versuchs werden wir alsdann
entscheiden, ob und in welchem Masse Ihren weiteren Plänen
näher getreten werden kann.
Der Minister der öffent- Der Minister für Landwirth-
lichen Arbeiten, schaft, Domänen und Forsten.
An
den Herrn Rittergutsbesitzer Sombart,
Mitglied des Hauses der Abgeordneten,
Hochwohlgeboren
z. Zt. hier.
Inhalt.
Grössere Abhandlung: Geodäsie und Topographie auf dem dritten inter-
nationalen Congresse, Fortsetzung, von Pattenhausen. — Kleinere Mittheilungen:
Ein Kartometer, von G. — Literaturzeitung: Zur Erwiderung des Herrn Dr.
Raess, von Prof. Schering. — Lehrbuch der praktischen Geometrie, von
Dr. M. Doll, besp. von Vogler. — Zeichnende Geometrie, von Nikolaus Fial-
kowski, besp. von Fischer. — Gesetze und Verordnungen.
Karlerube. Druck von Malsch und Vogel.
129
ZEITSCHRIFT ror VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
F. Lindemann, Regierungsgeometer in Berlin, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 6.
Band XI.
Die Anordnung der Winkelbeobachtungen im
, Göttinger Basisnetz,
Von Oberstlieutenant Schreiber.
Im August 1880 ist von der Trigonometrischen Abtheilung
der Königlich Preussischen Landesaufnahme bei Göttingen eine
Basis gemessen worden, wovon bereits im neunten und dem gegen-
wärtigen elften Bande dieser
Zeitschrift die Rede gewesen
ist. Das diese Basis zu einer
Dreiecksseite erster Ordnung
vergrössernde Netz, das Basis-
nets, enthält ausser den beiden
Basisendpunkten: Basis nörd-
lich und Basis südlich, noch
vier Punkte: Hohehagen, @lei-
chen, Ahlsburg und Meissner,
deren gegenseitige Lage in
nebenstehender Figur darge-
stellt ist. Von jedem Punkte
sind die fünf übrigen sicht-
bar. Die Basis ist rund 5,2,
und die Seite Ahlsburg-Meiss-
ner 58 km lang. Die Lage
der Basisend- und der übrigen
Netzpunkte war so gut wie
unabänderlich durch das Ter-
rain vorgeschrieben, und so-
mit die Konfiguration des
Basisnetzes eine vollständig ge-
gebene bis auf die Festsetzung
derjenigen Richtungen, die un-
beobachtet bleiben sollten.
Hohehagen
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882, 6. Heft.
9 Ahlsburg
10
130 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
Seit Einführung der Methode der kleinsten Quadrate scheinen
die ausführenden Geodäten es als selbstverständlich angesehen zu
haben, dass es am vortheilhaftesten sei, wenn in einem Basisnetz
alle vorhandenen Richtungen beobachtet würden; wenigstens findet
man in den meisten Konfigurationen dieser Art eine grosse Zahl
überschüssiger Richtungen, niemals aber eine Erörterung ihrer
Zweckmissigkeit. Es liegt indessen die Frage nahe, ob die darauf
verwendete Arbeit nicht vortheilhafter auf eine häufigere Beob-
achtung derjenigen Richtungen zu verwenden gewesen wäre, durch
welche die Grössen, deren Kenntnis der Zweck der Beobachtungen
ist, am schärfsten bestimmt werden, zumal da gerade diese Rich-
tungen, weil sie in der Regel die kürzesten sind, am leichtesten
und genauesten beobachtet werden können, und folglich aus dop-
peltem Grunde bei einem bestimmten Mass von Zeit und Kosten
die genauesten Resultate liefern.
An diese Frage schliesst sich sodann die weitere, ob die Winkel
zwischen den beizubehaltenden Richtungen mit gleicher oder ver-
schiedener, und — in letzterem Falle — mit welcher relativen
Schärfe sie zu bestimmen sind ?
Bezüglich des Göttinger Basisnetzes sind diese Fragen einer
sorgfältigen Prüfung unterworfen, und nach deren Ergebnis ist
der im Sommer 1880 zur Ausführung gekommene Beobachtungs-
plan festgesetzt worden.*)
Die hierzu angestellten Untersuchungen haben zu einem Satze
geführt, der die beiden Fragen in eine einzige zusammenfasst, und
sie in überraschend einfacher Weise beantwortet. Es ist der Zweck
der gegenwärtigen Abhandlung, diesen Satz und seine Anwendung
auf das Göttinger Basisnetz darzulegen. Zuvor aber ist es nöthig,
das Prinzip, wonach die aufgestellten Fragen zu beantworten sind,
festzustellen, und eine bereits bekannte Begriffsentwickelung für
den vorliegenden Zweck herzurichten. Darnach wird der in Rede
stehende Satz in Form einer Aufgabe behandelt werden.
Zweck eines Basisnetzes.
Ein Basisnetz hat lediglich den Zweck, aus der Basis durch
Winkelmessung die Länge einer zum weiteren Fortschreiten mit
grossen Dreiecken geeigneten Seite abzuleiten. Auf die Kenntnis
der Lage dieser Seite kommt es dabei ganz und gar nicht an,
dergestalt, dass man Basis und Basisnetz überhaupt nicht messen
würde, wenn die Länge der in Rede stehenden Seite bereits be-
kannt wäre. Allerdings werden nicht selten Nebenzwecke mit einem
Basisnetz verbunden, z.B. Uebertragung von Azimuthbestimmungen,
die innerhalb des Netzes ausgeführt sind, Lagenbestimmung unter-
*) Einer ähnlichen vorgängigen Behandlung ist auch schon das im Sommer
1876 beobachtete Elsass-Lothringische Basisnetz unterworfen worden. Bei
diesem wurde jedoch nur die erste Frage in Erwägung gezogen, und darnach
die Konfiguration festgesetzt, während die Winkel auf jeder Station, wie auf
anderen Hauptdreiecksstationen, alle gleich oft gemessen sind,
beobachtungen im Göttinger Basisnetz. 131
geordneter Punkte, u, s. w. Unter allen Umständen dürfte es aber
rathsam sein, die Konfiguration des Basisnetzes und die Anordnung
der Beobachtungen in demselben lediglich mit Rücksicht auf den
Hauptzweck festzusetzen, und die Nebenzwecke, soweit sie nicht von
selbst erreicht werden, entweder aufzugeben, oder durch besondere
Messungen zu realisiren.
Demgemäss ist die Anordnung der Konfiguration und der Be-
obachtungen im Göttinger Basisnetz allein aus der Forderung her-
vorgegangen, der aus der Basis abzuleitenden Länge der Seite
Ahlsburg-Meissner eine möglichst grosse Genauigkeit, oder — was
auf dasselbe hinauskommt — ein möglichst grosses Gewicht zu
verleihen. Da sich dieses Gewicht aber durch blosse Vermehrung
der Beobachtungen vergrössern, z. B. durch Verdoppelung der Be-
obachtungen eines jeden Winkels verdoppeln lässt, so muss das-
selbe, um als Mass der Güte der in Rede stehenden Anordnung
gelten zu können, auf eine bestimmte Anzahl sämtlicher Beob-
achtungen im Netz bezogen werden, was nur mittelst der Annahme
geschehen kann, dass Gewicht und Beobachtungszahl bei einer
und derselben Anordnung einander proportional sind. Innerhalb
der Grenzen, welche Zeit und Kosten für die Anzahl der Beob-
achtungen vorschreiben, ist diese Annahme unzweifelhaft erlaubt.
Wir reduziren daher das fragliche Gewicht für jede Anordnung,
für die wir es berechnen, auf die Zahl 1000 sämtlicher Beob-
achtungen *), und damit zugleich auf einen bestimmten Aufwand
an Zeit und Kosten, wobei allerdings Schwierigkeiten, welche
lokale Verhältnisse der Beobachtung einzelner Richtungen entgegen
setzen, und sonstige Einflüsse, die der Rechnung nicht unterworfen
werden können, einer besonderen Schätzung vorbehalten bleiben
müssen.
Der plausibeiste Werth einer Funktion der Winkel eines Dreiecksnetzes,
sein Fehler und sein Gewicht.
Die Begriffs- und Formel-Entwickelung der in der Ueberschrift
bezeichneten Grössen ist in den ersten Artikeln der Gauss’schen
Abhandlung: »Supplementum theoriae combinationis observationum
erroribus minimis obnoxiae« enthalten.**) Da die Lösung unserer
Aufgabe von dieser Entwickelung ausgeht, so möge eine kurze,
dem besonderen Zwecke angepasste Wiedergabe derselben hier
folgen.
Ai
*) Die Anzahl der Beobachtungen ist durchweg im Sinne von Winkel-
beobachtungen, deren jede aus zwei Richtungsbeobachtungen oder Ein-
stellungen besteht, gegeben.
**) In französischer Uebersetzung ist diese Abhandlung enthalten in:
„Methode des moindres carrés. Mémoires sur la combinaison des observations,
par Ch. Fr. Gauss. Traduits en Francais et publiés avec l’autorisation de
Yauteur par J. Bertrand. Paris. 1855.“
10.
132 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
Es seien A, B,... die aus Beobachtungen abgeleiteten Be-
stimmungen der unbekannten Grössen z, y,..., d.i. der Rich-
tungen oder Winkel eines Dreiecksnetzes. Wir setzen voraus, dass
diese Bestimmungen, die wir schlechtweg die beobachteten
Werthe nennen wollen, von einander unabhängig sind, und be-
zeichnen ihre Gewichte mit 2,, pz, etc.
Es seien ferner X=0, Y= 0, etc. die zwischen den Grössen
x, y,... bestehenden Bedingungsgleichungen, und es sei «,
gleich wie X, Y, ..., eine gegebene Funktion von z,y, .... Da-
durch dass man in X, Y, ... und « setzt:
A-+(1) anstatt , B--(2) anstatt y, etc,
und die Quadrate, Produkte etc. der unbekannten Fehler (1), (2),...
der beobachteten Werthe vernachlässigt, mögen die Bedingungs-
gleichungen übergehen in:
{ox (1) + 4s (2)+...4 4
1) O=b, (1) + bs (2) +...+8
etc.
und die gegebene Funktion « in:
Qo... 1. uty th DH) +...
wo mithin:
38) 2... . . e=eh (1)+4(2)+4+...
den Fehler von %, bedeutet.
Die Funktion u kann man mittelst der Bedingungsgleichungen
auf eine unendlichfache Weise transformiren. Behufs übersicht-
licher Darstellung sämtlicher Formen, die man ihr geben kann,
multiplizirt man die Bedingungsgleichungen 1) mit unbestimmten
Grössen I, II,..., sogenannten Korrelaten, und addirt sie dar-
nach zu 2). Dadurch geht « über in:
4)... . U=U+4h, (1) + Ls (2)4+..-;
worin zur Abkürzung gesetzt ist:
5) Per Baer Sr Se Uo = +AXI-+- B+...
und:
L, =h I+b, U-+..-+],
6) 7. 8 0. « L,=4,1+b51+...+%
etc.
Jedem beliebigen Werthsystem der Korrelate entspricht sodann
eine neue Funktion U, die man für u an die Stelle setzen kann.
Wenn die beobachteten Werthe A, B,... fehlerfrei wären, so
würden alle auf diese Art herstellbaren Funktionen U’ ein und das-
selbe Resultat U, geben; oder, was dasselbe ist: jeder Rechnungs-
weg, auf welchem man den Werth von « aus den beobachteten
Werthen berechnen kann, würde zu einem und demselben Werthe %
beobachtungen im Göttinger Basisnetz. 133
führen. Wegen der unvermeidlichen Beobachtungsfehler aber ent-
spricht jeder Funktion U ein verschiedener Werth Up, und ein ver-
schiedener Fehler dieses Werthes:
7)... .) B=, (1)+L,(2)4+...
Da die Einzelfehler (1), (2),.. unbekannt sind, so ist es un-
möglich, die Werthe der verschiedenen Fehler E anzugeben. Wohl
aber kann man den mittleren Fehler M oder das Gewicht P eines
jeden U, berechnen, wenn die mittleren Fehler m,, Ms ‚... oder
die Gewichte p,, Ps ‚.. der beobachteten Werthe A, B,... bekannt
sind. Da nämlich die letzteren — der Voraussetzung gemäss —
von einander unabhängig sind, so hat man:
M? = 13 m3 + L3mi-+...;
mithin, da sich die Gewichte umgekehrt wie die Quadrate der
mittleren Fehler verhalten:
nn aya a.
Derjenige von allen a Werthen U,, der das grösste
Gewicht hat, ist der plausibelste Werth von u.
Man erhält diesen plausibelsten Werth, seinen Fehler und sein
Gewicht, wenn man die Ausdrücke:
(Q=F14 4 04..4+2
8)
4% u 2
@)=7, Is; H+...
etc.
in den Gleichungen:
0=a1)+%()+...
O= bd, (1) + 3; (2)+...
etc.
d. i. in den Bedingungsgleichungen obne die konstanten Glieder
W,8,..., substituirt, die hervorgehenden Gleichungen, die wir wie
folgt bezeichnen:
O=(aa)l+(ab)II+...+ (al)
0 = (ab) I+(d5)II+...+ (bi) *)
etc.
*) Diese Gleichungen gehen in die Normalgleichungen des Drei-
ecksnetzes oder des Systems über, wenn man in den ersteren anstatt
ihrer konstanten Glieder (al), (bf) ,... jene A, ®,... der Bedingungsgleichungen
substituirt.
134 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
für die Korrelate I, II,... auflöst, und deren Werthe in 5) und 6),
die aus 6) hervorgehenden Werthe der Z aber in 7) und 8) sub-
stituirt. Dann liefert:
5) den plausibelsten Werth U,
7) seinen Fehler E,
8) sein Gewicht P. |
Für das Gewicht P hat man noch die bekannten Formeln:
(al)? (51.1)?
Yo. Bei GD
10) 22.2. p=@D+@h1+ WI +t...
wo:
(ea a
Pi Pa
Bekanntlich kann man den plausibelsten Werth von u auch
dadurch erhalten, dass man die beobachteten Werthe A, B,... nach
üblicher Art ausgleicht, und — die ausgeglichenen Werthe mit
A-+(1), B+(2), etc. bezeichnend — die Werthe von (1), (2),...
in 2) oder in irgend einer von den Formen 4) substituirt.
Ueber die Bedeutung des Ausdrucks 7) werde hier noch be-
merkt, dass derselbe auch diejenige Aenderung des plausibelsten
Werthes von « darstelit, welche in Folge der willkürlichen, aber
kleinen Aenderungen (1), (2),... der beobachteten Werthe A, B,...
stattfindet. Der Ausdruck lässt also mit Leichtigkeit den Einfluss
erkennen, den irgend welche bestimmte Fehler oder Aenderungen
der beobachteten Werthe auf den plausibelsten Werth von « haben.
Den vorstehenden Entwickelungen liegt ebenso, wie denen der
Gauss’schen Abhandlung, die Voraussetzung zu Grunde, dass die
beobachteten Werthe von einander unabhängig seien. Gegenüber
der Auffassung, als würden die Untersuchungen dadurch in ihrer
Allgemeinheit derart beschränkt, dass sie nur auf Beobachtungs-
methoden anwendbar seien, bei denen die auf der Station ausge-
glichenen Winkel- oder Richtungswerthe von einander unabhängig
sind, oder so angesehen werden können, ist es wichtig, Folgendes
zu bemerken.
Es ist wohl zu unterscheiden zwischen »Unabhängigkeit« der
beobachteten Werthe A, B,... und der Unbekannten z, y,.... Die
beobachteten Werthe sind unabhängig von einander, wenn jeder
aus besonderen Beobachtungen abgeleitet ist. Sind also eine oder
mehrere Beobachtungen, die zur Herleitung von A gedient haben,
auch zu der von B benutzt worden, so sind A und B abhängig
von einander. Die Unbekannten z, y,... dagegen sind unabhängig
is sence: wenn keine Bedingungsgleichungen zwischen ihnen
estehen.
beobachtungen im Göttinger Basisnetz. 135
Die durch Stationsausgleichung abgeleiteten Winkel- oder Rich-
tungswerthe sind demnach im Allgemeinen von einander abhängig.
Es sollen dann aber auch nicht diese, sondern die unmittelbaren
Beobachtungen oder die aus solchen gebildeten, von einander un-
abhängigen Mittel mit den Bestimmungen A, B,... identifizirt
werden. Als Unbekannte z, y, .. sind demgemäss auf jeder Station
bei Winkelbeobachtungen alle daselbst unmittelbar beobachteten
Winkel, und bei Richtungsbeobachtungen alle von ihr ausgehenden
Richtungen, und zwar für jede, sobald sie in einer neuen Kombi-
nation auftritt, eine neue Unbekannte, einzuführen, wogegen die
unter den Winkeln, bezw. Richtungen, der Station bestehenden Be-
dingungsgleichungen den Bedingungsgleichungen des Netzes hinzu-
zufügen sind.
Auf einer Station von 4 Richtungen 1, 2, 3, 4 seien z. B. die
5 Winkel 1-2, 1-3, 1-4, 2-3, 2-4 beobachtet worden; dann sind
diese als Unbekannte zu nehmen, und die beiden Stations-Bedin-
gungsgleichungen:
1-2+2-3=1:-3
1-2+2-4=1-4
aufzustellen, zu denen noch als dritte: 2-3-+-3-4=2-4 hinzu-
kommen würde, wenn auch der Winkel 3-4 beobachtet wäre.
Sind im Falle von Richtungsbeobachtungen die Kombinationen
1-2-3, 1-2, 2-3 beobachtet, so giebt es 7 Unbekannte: 7,, Yı, A;
Zs, Ya; Ys, £, und 2 Stations-Bedingungsgleichungen :
% - Yy=a — NY
YyAzy 2%:
Hieraus geht hervor, dass die Allgemeinheit der Untersuchungen
durch die in Rede stehende Voraussetzung keinerlei Beschränkung
erleidet.
Gleichwohl beschränken wir unsere Hauptaufgabe, zu der wir
jetzt übergehen, auf Winkelbeobachtungen, weil ihre Lösung in
Richtungsbeobachtungeu theoretisch zwar durchführbar, aber prak-
tisch mit Vortheil nicht zu verwerthen ist. *)
Aufgabe.
Es sei ein Dreiecksnete vorgelegt, worin die Winkel roh ange-
nähert bekannt sind. Welche Winkel müssen auf jeder Station be-
obachtet werden, und wie oft müssen sie beobachtet werden, damit
bei konstanter Anzahl sämtlicher Beobachtungen im Nete das Ge-
wicht P des plausibelsten Werthes von u so gross wie möglich
werde?
*) Vergl. des Verfassers Abhandlung: „Ueber die Anordnung von Hori-
zontalwinkel-Beobachtungen auf der Station“ in Band VII. dieser Zeitschrift,
Seite 209 ff. Vergl. insbesondere die Bemerkung 3 auf Seite 211 daselbst.
136 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
Lösung. Man sehe sämtliche Winkel zwischen je zwei
Richtungen derselben Station als Unbekannte z,y, .... an, und
stelle die zwischen diesen stattfindenden Bedingungsgleichungen —
sowohl der Stationen als auch des Netzes — und die Funktion «,
d. i. die Gleichungen 1) und den Ausdruck 2), auf. Aus 1) und 2)
bilde man die Ausdrücke 6), und sehe in diesen die Korrelate I,
IJ,... als völlig willkürliche Veränderliche an. Dann sind die
gesuchten Beobachtungszahlen der einzelnen Winkel diejenigen
Absolutwerthe der Grössen Z, deren Summe so klein wie möglich
ist, und diese Summe selbst ist — das Gewicht einer einzelnen
1
P
Beweis. Bezeichnet man die Gewichte der beobachteten
Winkelwerthe, d.i. die gesuchten Beobachtungszahlen, mit p,, ps, ---
so hat man nach 8):
Winkelbeobachtung gleich 1 gesetzt — gleich
Ps
Da diese Formel nach dem auf Seite 133 Gesagten nicht nur
für das Gewicht des plausibelsten Werthes von u, sondern über-
haupt für dasjenige eines jeden Werthes U, gilt, der sich auf die
daselbst angegebene Art herleiten lässt, und da nach 6) bestimmte
Werthe der Korrelate auch bestimmte Werthe der Grössen L zur
Folge haben, so erhält man mittelst jener Formel leicht für irgend
ein bestimmtes Werthsystem der Korrelate diejenigen Einzelgewichte
21; Pa, --., welche bei konstanter Summe - zu einem Minimum,
d. i. das Gewicht P zu einem Maximum, machen. Bezeichnet man
nämlich das Korrelat der Bedingungsgleichung :
Dy + Dg +... =konst.
mit k, so ergibt sich auf bekannte Art, dass die Werthe 9,, pg,...
den Gleichungen genügen müssen:
L?
Om——L+k
pi a
Li
PERSE Ne. NEWS,
Pp} +
etc.
woraus;
2
Fi teak
d. h.: um für ein bestimmtes Werthsystem der Korrelate das
Gewicht des ihm entsprechenden Werthes U, so gross wie möglich
zu machen, müssen die Gewichte 9,, 29, .... den Absolutwerthen
der Grössen L,, Ly, ... proportional, oder — insofern Gewichte
nur Verbiltniszahlen sind — jenen Absolutwerthen gleich ge-
nommen werden.
beobachtungen im Göttinger Basisnetz. 137
Da die L völlig unabhängig von den p sind, wie die Ausdrücke
6) zeigen, so folgt hieraus: von allen möglichen Werthsystemen
der Korrelate I, II,... und der Einzelgewichte p,, p,, ... liefert
dasjenige das möglich grösste Gewicht P, welches:
1. die Absolutsumme*) der L zu einem Minimum macht, und
2. die Gewichte p,, p,, ... mit diesen Absolutwerthen identifizirt;
d.h.: welches auf die in der Lösung angezeigte Art hervorgeht.
Da ferner für irgend ein bestimmtes Werthsystem der Einzel-
gewichte der plausibelste Werth von # — seiner Definition zufolge
— allemal derjenige von allen möglichen Werthen U, ist, welcher
das grösste Gewicht hat, so folgt weiter, dass die auf die ange-
zeigte Art bestimmten Korrelate und Einzelgewichte demjenigen
plausibelsten Werthe entsprechen, welcher von allen möglichen
(für beliebige p) das grösste Gewicht hat.
Da endlich der Ausdruck 8) zufolge der obigen 2. Bedingung
übergeht in:
1
11) Bee Baer Baer Ber Br Pp =P tet os
so ist der beabsichtigte Beweis hiermit vollständig geführt.
Elimination der Stations-Bedingungsgleichungen.
Man kann auf eine sehr einfache Art die Stations-Bedingungs-
gleichungen nebst ihren Korrelaten von vornherein dergestalt eli-
miniren, dass sie gar nicht aufgestellt zu werden brauchen, wo-
durch die Zahl der Ausdrücke Z und der darin enthaltenen Unbe-
kannten erheblich verringert, und die Aufsuchung derjenigen Werthe
der Z, deren Absolutsumme ein Minimum ist, wesentlich erleichtert
wird,
Auf einer Station von » Richtungen giebt es > n(n—1)Winkel,
von denen (n—1) unabhängig von einander sind, unter denen mit-
hin 3 n(n —1)— (n—1)= 5 (n —1) (n— 2) Bedingungsgleich-
ungen bestehen.
Unter den 6 Winkeln einer Station von 4 Richtungen, die wir
zur Darlegung des in Rede stehenden Verfahrens annehmen, giebt
es demnach 3 Bedingungsgleichungen, die wir wie folgt ansetzen:
0=+1-2—1:3-+2-3
0=+1:2—1:4+2-4
0=+13—1.4+3-4,
und deren Korrelate wir der Reihe nach mit I,.,, Iy.4, Is.4
bezeichnen. Dann sind die den 6 Winkeln entsprechenden L:
*) Wir bedienen uns der Kürze wegen des Ausdruckes „Absolutsumme“
anstatt „Summe der Absolutwerthe“.
138 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
| Ly. = + 13.5 that”
“3
L,.3=— ls, — + I,.4-+ Nj.
12)... DLy.g==— 13.4 — 1-4 —— + N.4
| Ly. =-+ 13-3 — —— + N;
4
4
L,=+ 1. ——+N,
Ly.4==+ 1, +N;
wo in jedem Ausdruck die Grösse N die Summe aller derjenigen
Beiträge bedeutet, welche die Bedingungsgleichungen des Netzes
und die Funktion « dazu liefern. Das Gesetz in diesen Ausdrücken
ist einfach genug, um es mit Leichtigkeit auf Stationen von be-
liebig vielen Richtungen übertragen zu können. Man beachte nur,
dass die auf die Richtung 1 bezüglichen Ausdrücke Z,.,, Lı-s»
L,., wie Normalgleichungen formirt sind, in denen die quadra-
tischen Glieder fehlen, und die übrigen paarweise gleich gross
und einander entgegengesetzt (anstatt gleich) sind.
Die Ausdrücke 12) kombiniren wir behufs Elimination der
Korrelate der Stations-Bedingungsgleichungen wie folgt:
L,= BD ge ets Tos
L=+ Ly.g —— — les — L:-:
L=+ Ly.3+ Ly-3 —— — Ls.4
L,=+l1L,4+lrı+ls.,
woraus, wenn man für Z,.,, Lı-s, ... ihre Werthe setzt:
13). .
14)...
Ly=+ Ny.3-+Ng-3 —— — N54
L,=+N,.4+N2.4+ 45-4
Die Grössen L,, Ls, ... sind also unabhängig von den Korre-
laten der Stations-Bedingungsgleichungen, und geben zur Summe
Null.
Nehmen wir nun für einen Augenblick an, die Werthe der N
seien bereits bekannt, so erhalten zu Folge der Relationen 14)
auch die Z,, L,, ... bestimmte Werthe. Welche diese aber auch
sein mögen, immer müssen ihnen, auf jeder Station für sich, die
den L,.,, Ly ,.3, -.. beizulegenden Werthe nach Vorschrift der
Gleichungen 13) genügen, denn nur für solche Werthe, zugleich
aber auch für alle solche Werthe der Z,.,, L,:.5, ... werden
die Ausdrücke 12) widerspruchslose Gleichungen. Unter allen Werth-
systemen der L,.,, L,.3, ..., welche den Gleichungen 13) ge-
nügen, ist mithin auf jeder Station dasjenige zu wählen, für welches
die Absolutsumme dieser Grössen ein Minimum ist. Dieses findet
aber nur statt, wenn in 13) jeder von den Werthen Z,, Dy, ...
sich aus lauter Theilen von gleichen Zeichen zusammensetzt, wenn
also z. B. in der ersten Gleichung 13) diejenigen von den Theilen
—L,.3, —L,.3, —ZL,:,, welche nicht Null sind, gleiches Zeichen
mit L, haben; denn in diesem Falle ist die Absolutsumme; der
beobachtungen im Göttinger Basisnetz. 139
L,.2; Lı:s, --. halb so gross, als die der L,, L,,..., und kleiner
kann sie nicht werden, wie die Gleichungen 13) sofort erkennen
lassen. Folglich kann man, anstatt die Z,.,, L,.5,... aus den
Ausdrücken 12) des ganzen Netzes zu bestimmen, wie es die auf
Seite 136 gegebene Lösung der Aufgabe verlangt, zunächst aus
der Gesamtheit der Ausdrücke 14) diejenigen Werthe der L,, L..-.-
herleiten, deren Absolutsumme ein Minimum ist, und darnach aus
diesen stationsweise nach den Gleichungen 13) die L,.,, L,.s -.-
bestimmen. Um aber die Ausdrücke 14), die nur die Korrelate
der Bedingungsgleichungen des Netzes enthalten, zu bilden, braucht
man weder die Stations-Bedingungsgleichungen, noch die Ausdrücke
12) aufzustellen, sondern man erhält sie viel einfacher, wenn man
gleich von vornherein die Bedingungsgleichungen des Netzes und
die Funktion « in Richtungen anstatt in Winkeln aufstellt, und
wenn man demgemäss für die auf Seite 136 gegebene Lösung die
folgende an die Stelle setzt:
Man sehe die von jeder Station ausgehenden Richtungen als
Unbekannte z, y, ... an, und stelle mit deren unbestimmten Feh-
lern (1), (2), ... die Bedingungsgleichungen des Netzes und die
Funktion «, d.i. die Gleichungen 1) und den Ausdruck 2), auf.
Aus 1) und 2) bilde man die Ausdrücke 6), sehe in diesen die
Korrelate I, II,... als völlig willkürliche Veränderliche an, und
suche diejenigen Werthe der L,, L,, ... auf, deren Absolutsumme
ein Minimum ist. Bildet man aus diesen sodann stationsweise die
Zablen L,.,, Ly-s, -.. auf die bereits angegebene Art, so sind
deren Absolutwerthe die gesuchten Beobachtungszahlen der einzelnen
Winkel, und ihre Absolutsumme ist — das Gewicht einer einzelnen
Winkelbeobachtung gleich 1 gesetzt — gleich -
Nach dieser neuen Lösung sind also die Bedingungsgleichungen
des Netzes und die Funktion « mit den unbestimmten Fehlern (1),
(2), ... der Richtungen anstatt mit denjenigen (1-2), (1-3), ...
der Winkel zu formiren, oder — was auf dasselbe hinauskommt —
es ist in den mit den letzteren formirten zu setzen:
—(1)-+ (2) anstatt (1-2)
19) 4:4 — ()+(3) > (1-3)
etc.
Man überzeugt sich leicht, dass dadurch die nach obiger Vor-
schrift abgeleiteten Ausdrücke 6) mit jenen 14) identisch werden,
und die Stations-Bedingungsgleichungen, als von selbst erfüllt, fort-
fallen.
Was ferner, nachdem die L,, L,, ... bekannt geworden sind,
die Herleitung der L,.,, ZLı-s, ... anbelangt, so ist nach dem
bereits darüber Gesagten leicht einzusehen, dass Ly.» Null sein
muss, wenn Ly und Ly gleiches Zeichen haben. Sind z.B. auf
einer Station L,, L, positiv, und Z,, L,, L, negativ, so sind
L,.2; Lg: Las; Li.,; gleich Null. Nachdem auf diese, Weise
140 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
auf einer Station diejenigen von den Grössen L,.,, Li.ss ++;
welche verschwinden, ausgeschieden sind, ist es sehr leicht, die
Werthe der übrigen festzustellen. Man braucht zu diesem Zwecke
die Gleichungen 13) gar nicht aufzustellen, man geht vielmehr von
den Werthen der Z,, Z,, ... zu denen der D,.,, L,., ... am
besten über, indem man den Ausdruck 7), welcher den Fehler E
des plausibelsten Werthes von « darstellt, in beiden Formen hin-
schreibt, nämlich in Richtungen:
16)... . . Z=L,W)+1L,(2) +...
und in Winkeln:
17) . 2 . « E=L,,(1'’2)+1,,(1'3)-+...,
wodurch zugleich die numerischen Werthe der L am übersicht-
lichsten vor Augen gestellt werden. Wenn man in 17) die Substi-
tutionen 15) macht, so muss man 16) erhalten, und die Absolut-
summe der Koeffizienten in 17) muss halb so gross sein, als in 16).
Fast ebenso leicht geht der umgekehrte Uebergang von 16) zu 17),
worum es sich hier handelt, von Statten. Eine Station habe z.B.
zu 16) die Glieder geliefert:
+5(1)—12(2)—4(3) + 11 (4).
Dann liefert sie zu 17) diese:
—5(1-2)+7(2-4)+4(3-4),
die man noch auf mehrfache Weise variiren kann, z. B. in:
— (1:2)—4(1-3)+11(2-4);
immer aber muss, wenn man die Substitutionen 15) macht, der
obige in Richtungen ausgedrückte Beitrag wieder hervorgehen,
und die Absolutsumme der Koeffizienten muss halb so gross sein,
als in diesem.
Bemerkungen zu der vorstehenden Lösung.
1. Den der Lösung entsprechenden plausibelsten Werth von
« erhält man, nachdem die eigentlichen Winkelbeobachtungen nach
Vorschrift der gefundenen Beobachtungszahlen ausgeführt sind, ent-
weder nach Formel 5), oder — nach Ausführung der Netzaus-
gleichung — indem man mit den aus dieser hervorgegangenen
Winkelwerthen den Werth von « berechnet.
2. Bei Gelegenheit der Netzausgleichung , insbesondere der
Auflösung der Normalgleichungen, kann man eine leichte Probe
für das nach der Formel 11) berechnete Gewicht P dadurch sich
verschaffen, dass man dieses Gewicht auch nach 9) oder 10) be-
rechnet.
8. Da zur Formirung der Ausdrücke 6) nur die Koeffizienten
a,b und !, nicht aber die konstanten Glieder A, B, ... und &,
gebraucht werden, so geniigt es, die Winkel des Dreiecksnetzes
in roher Annäherung (etwa in ganzen Graden) zu kennen,,, wie
beobachtungen im Göttinger Basisnetz. 141
man sie sich bei Gelegenheit der Rekognoszirung und des Signal-
baues leicht verschaffen kann. Die gegebene Lösung kann also
vor Beginn der eigentlichen Winkelbeobachtungen ausgeführt und
die Anordnung der letzteren darnach festgesetzt werden.
4, Die gegebene Lösung, die in diesem Aufsatz lediglich auf
ein Basisnetz angewendet werden wird, und allein aus der prak-
tischen Frage nach der besten Einrichtung eines solchen hervor-
gegangen ist, dürfte auch bei Untersuchungen über die Konfigu-
ration und Anordnung anderer Arten von Dreiecksnetzen von
grossem Nutzen sein. Ihre Anwendbarkeit auf Ernstfälle wird
wesentlich durch den Umstand begünstigt, dass in der Regel schon
die Rekognoszirung im Felde keinen Zweifel mehr über die durch
Terrainschwierigkeiten ohnehin sehr beschränkte Wahl der Drei-
eckspunkte lässt, und dass daher nur noch die in unserer Aufgabe
gestellte Frage zu beantworten übrig bleibt: wie oft soll jeder
Winkel, den sämtliche durch die Rekognoszirung als vorhanden
konstatirte Richtungen zwischen den bereits feststehenden Dreiecks-
punkten mit einander machen, beobachtet werden ?
5. Unsere Aufgabe ist durch die gegebene Lösung auf eine
andere zurückgeführt, deren Lösung bekanntlich das von Laplace
aufgestellte Prinzip der Fehlervertheilung verlangt*), nämlich auf
die Aufgabe: die Absolutsumme gegebener linearer Ausdrücke,
deren Anzahl grösser ist, als die Anzahl der darin enthaltenen Ver-
änderlichen, so klein wie möglich zu machen. Diese Aufgabe wider-
strebt der mathematischen Behandlung, weil sie sich dadurch, dass
sie zwei gleich grosse, aber entgegengesetzte Werthe einander gleich
setzt, vom Gesetz der Stetigkeit lossagt. Sie ist in den aus unserer
Aufgabe hervorgehenden Fällen fast immer unbestimmt, indem es
in der Regel unendlich viele Werthsysteme der Korrelate gibt,
welche die möglich kleinste Absolutsumme der Z liefern. Es lässt
sich indessen beweisen, dass unter diesen Werthsystemen in jedem
Falle mindestens eines ist, für welches ebenso viele von einander
unabhängige L**) verschwinden, wie Korrelate oder Bedingungs-
gleichungen vorhanden sind. ***) Da die den verschwindenden L
entsprechenden Richtungen, bezw. Winkel — gemäss der Lösung
unserer Aufgabe — das Gewicht Null erhalten, d. h. unbeobachtet
bleiben, so verschwinden für ein solches Werthsystem sämtliche
Bedingungsgleichungen. Es giebt daher in jedem Falle mindestens
eine Lösung mit nicht mehr zu beobachtenden Winkeln, als zur
Bestimmung sämtlicher Punkte des Netzes erforderlich sind. Der
*) Vergl. die Gauss’schen Werke: „Theoria motus corporum coeles-
tium“, art. 186, und „Iheoria combinationis etc.“ art. 6. Oder die auf Seite 4
angeführte französische Uebersetzung von Bertrand, Seite 7 und 133.
**) Die L geben stationsweise zur Summe Null. Auf jeder Station ist folg-
lich jedes L eine Folge der übrigen.
**+) Dieser Beweis ist hier, um abzukürzen, fortgelassen. Für die nach-
stehend behandelten Fälle ergibt er sich überdies nebenbei.
142 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
einer solchen Lösung entsprechende Werth von « ist nicht nur der
plausibelste, sondern überhaupt der einzige, der aus den Beob-
achtungen abgeleitet werden kann.
6, In Ermangelung eines praktisch anwendbaren Verfahrens,
welches in allen Fällen die gesuchten Absolutwerthe der Z finden
lehrt, wird in jedem einzelnen Falle ein geschicktes Probiren am
kürzesten zum Ziele führen, wobei eine Skizze des zu behandelnden
Netzes die beste Hülfe gewährt, indem ihr Anblick — zumal bei
einiger Erfahrung — diejenigen Winkel oder Richtungen bald finden
lässt, die unbeobachtet bleiben müssen oder können, wenn ein
Maximum des Gewichtes P zu Stande kommen soll.
Einfaches Beispiel.
Aus der gegebenen Entfernung AB=1 soll
durch Winkelmessungen in A, B und C die
Entfernung CD bestimmt werden. Welche
Winkel sind in jedem dieser drei Punkte zu
messen, und wie oft sind sie zu messen, um
mittelst einer bestimmten Anzahl von Beo-
bachtungen die Entfernung CD möglichst
genau zu erhalten?
Die ungefähren Werthe der Richtungen
mit hinzugefiigten unbestimmten Fehlern seien
folgende:
Station A. Station B. | Station C.
C= 0°+(1) A= 0° +(4) B= +)
D=30 + (2) D=30 +(5) D=19 +(8)
B=90 + (3) C=60 + (6) A= 30 + (9)
Die Konfiguration enthält folgende Bedingungsgleichungen,
worin wir die konstanten Glieder fortlassen:
J. 0=— (1) + (3) — (4) + (6) - (7)+ 09)
II. 0=— 22(1)-+ 29 (2) —7 (3) — 22 (4) + 44 (5) — 22 (6)
— 36 (7) + 102 (8) — 66 (9),
von denen sich die erste auf die Winkelsumme des Dreiecks ABC,
und die zweite auf das Verhältnis der Seiten DA, DB, DO be-
zieht. Ferner ergiebt sich, von AB über BD gerechnet und (1),
(2), ...in Minuten verstanden, der Fehler von u=105.log CD:
e=—7(2) +7 (3) — 22 (5) + 22 (6) + 36 (7) — 36 (8).
Aus diesem Ausdruck und den Bedingungsgleichungen erhalten wir
folgende Ausdrücke der Grössen L:
L,=—I—221I IL.,=-—-I—- 2U L,=—I— 3611-36
L,= +9N-7L.,= +441—-221.,= + 1021I—36
£,=+1— 71147) 2, =+1—-21+2|12,=+1— 66U
beobachtungen im ‚Göttinger Basisnetz. 143
Man überzeugt sich leicht, dass die Absolutsumme dieser Aus-
drücke nicht anders zu einem Minimum gemacht werden kann, als
wenn DL, =0, d. i. N =+ a gesetzt wird. Dies zieht aber p, =0
nach sich, d. h. die Richtung CD darf überhaupt nicht beobachtet
werden. Hiermit fällt die Bedingungsgleichung II fort. Indem wir
nun I=-+ 2 in die obigen Ausdrücke der Grössen L setzen, er-
halten wir folgende einfachere Ausdrücke, die wir so schreiben,
dass alle konstanten Glieder positiv werden:
—L,=+1-+3 —L,=+1+3 L,=— 1+ 23
L= +3 — L,= +6 L= 0
Lg =+1-+5 L,=+1-+ 14 | — L.,=—1-+23.
Die Absolutsumme dieser Ausdriicke ist fiir alle Werthe von
I zwischen — 8 und — 5 so klein wie möglich, nämlich gleich 80.
Nehmen wir zunächst I=— 8, so wird:
E=+3(2)—3(8)—6(5) +6 (6) +31(7)— 31 (9)
oder in Winkeln:
18). . E=—3(2-3)+6(5-6) — 31(7-9).
Aus diesem Ausdruck entnehmen wir zufolge unseres Satzes
(vergl. Seite 139 und 140):
Wenn man das Gewicht einer Winkelbeobachtung gleich 1
setzt, und die Winkel 2-3, 5-6, 7-9 bezw. 3mal, 6 mal, 31 mal be-
obachtet, so wird das Gewicht des plausibelsten Werthes von
105.log CD gleich 1 dividirt durch die Summe dieser Beobachtungs-
zahlen, d. i, P= ai und es ist nicht möglich, durch eine andere
Gewichtsvertheilung auf die Winkel in der Konfiguration einen
grösseren Werth von P im Verhältnis zur Anzahl sämtlicher Be-
obachtungen herbeizuführen.
Für die nfache Zahl von Beobachtungen bei übrigens gleicher
Anordnung werden sämtliche Gewichte nmal so gross. Folglich
erreicht man mit 1000 Beobachtungen das Gewicht:
1000
f=- 0" 0,62.
Nehmen wir ferner I=-—-5, so wird:
E=—3(1)+3() —3@)—6() +9 (6)
+ 28 (7) — 28 (9),
oder in Winkeln:
19). . H=+3(1-2)+3(4-6) +6 (5-6) — 28 (7-9).
Die Winkel 1:2, 4-6, 5:6, 7-9 sind demnach bezw. 3 mal,
3mal, 6 mal, 28 mal zu beobachten, und es wird wie vorhin: pa!
40
bei der Gesamtzahl 40 der Beobachtungen.
144 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
Die beiden in den Ausdrücken 18) und 19) enthaltenen Lö-
sungen sind von der unten auf Seite 141 bezeichneten Art, indem
in beiden Fällen: I=—8 und I=—5, sämtliche Bedingungs-
gleichungen verschwinden.
Angenäherte Richtungen und Logarithmen der Entfernungen im
Göttinger Basisnetz.
Für den vorliegenden Zweck mussten schon vor Beginn der
eigentlichen, im Sommer 1880 ausgeführten Winkelbeobachtungen
angenäherte Werthe der Richtungen bekannt sein. Wir lassen diese
nebst den aus ihnen berechneten Logarithmen der Entfernungen
(in Metern) hier folgen, wie sie durch vorläufige, bei Gelegenheit
der Bebauung der Stationen ausgeführte Messungen ermittelt worden
sind. Dieselben sind bis auf wenige Sekunden genau, also viel
genauer als néthig.
Diese Figur ist verzerrt. Die unverzerrte Figur siehe Seite 129.
Station Basis nördlich.
Gleichen = 0° 0’ 0”+(1) | 3,93755
Basisnérdlich== 54 26 47 +(2) | 3,71543
Meissner = 60 37 45 +(3) | 4,51704
Hohehagen = 118 48 13 -+-(4) | 4,12807
Ahlsburg 212 26 38 +(5) | 4,42151
beobachtungen im Göttinger Basisnetz.
Station Basis südlich.
Basisnérdlich = 0° 0’ 0”-+ (6) | 3,71543
Gleichen == 88 43 19 + (7) | 3,84805
Meissner == 187 20 19 + (8) | 4,44296
Hohehagen = 267 4 28 + (9) | 4,08361
Ahlsburg == 341 33 53 +(10) | 4,49512
Station Hohehagen.
Ahisburg = 0° 0 '0”+(11) | 4,48237
Basisnördlich = 60 10 3 -+-(12) | 4,12807
Basissüdlich = 82 53 4 +(13) | 4,08361
Gleichen = 83 29 25 + (14) | 4,28260
Meissner = 158 8 21 +-(15) | 4,45050
Station Gleichen.
Meissner = 0° 0’ 0” +-.(16) | 4,47156
Hohehagen = 66 44 3 +-(17) | 4,28260
Basis südlich = 67 46 34 -++ (18) | 3,84805
Basis nördlich = 104 36 28 +-(19) | 3,93755
Ahlsburg == 129 12 9 -+(20) | 4,53176
Station Ahlsburg.
Gleichen = 0° 0’ 0"+(21) | 4,53176
Basisnördlich= 7 50 57 -+(22) | 4,42151
Basissüdlich == 11 24 59 +-(23) | 4,49512
Meissner = 23 31 2 +-(24) | 4,75982
Hohehagen = 34 2 32 +(25) | 4,48237
Station Meissner.
Basis nördlich= 0° 0’ 0”+-(26) | 4,51704
Basissüdich = 1 9 20 -+-(27) | 4,44296
Gleichen == 14 45 47 +(28) | 4,47156
Hohehagen = 336 8 46 -1-(29) | 4,45050
Ahisburg = 347 28 57 -1(30) | 4,75982
Bedingungsgleichungen.
Das Basisnetz enthält, wenn alle Richtungen als beobachtet
angesehen werden, 16 Bedingungsgleichungen, die wir in folgender |
Anordnung aufstellen:
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 6. Heft. 11
146 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
Fig.1 enthält die Bedingungen L bisIV.
»2 > > > I. > VI.
gl »3 > > > L >» VIII
»4 » > > I. >» XIL
»5 » > > L >» XVI
Da es fiir die Bequemlichkeit der
weiteren Rechnungen vortheilhaft ist,
wenn der durchschnittliche Absolut-
werth der Koeffizienten in den Seiten-
gleichungen etwa ebenso gross ist, wie
in den Winkelgleichungen, also gleich
Fig 3 1, so dividiren wir die mittelst der
logarithmischen Sinusdifferenzen sich
ergebenden Seitengleichungen durch
geeignete runde Zahlen, und zwar:
fig2
Fig.4 Seitengleichung VI. durch 400
> vul >» 50
> >
> XII, >
> XIV. >» 50
Fig. 5. ; :
Nachstehend sind die bereits divi-
dirten Seitengleichungen gegeben.
Dreieck NSH.
L 0=— (2)+ (4) + (6) — (9) — (12) + (13).
Dreieck NSG.
I. O==—(1) + (2)— (6) + (7) — (18) + (19).
Viereck AGSH.
IIL. O=-+ (7) —(9)—(11) + (18) — (18) + (20) — (21) + (28).
Viereck HSGM.
IV. 0=— (7)+(9) — (13) + (15) — (16) + (18) + (28) — (29).
Dreieck NAG.
V. O=—(1)+(4)— (12) + (14) — (17) + (19).
Verhältnis der Seiten HN, HS, HG.
VI. 0 = + 0,03(1)-4+-0,02(2)—0,05 (4)— 1,83(7) + 1,83 (9) — 2,83 (17)
+ 2,90(18) — 0,07 (19).
Dreieck HAM.
VIL 0=—.(11) + (15) — (24) + (25) — (29) + (30).
be
beobachtungen im Göttinger Basisnetz. 147
Verhältnis der Seiten HG, HA, HM.
VIII. 0=— 0,18 (16) + 0,40 (17) — 0,22 (20) — 0,62 (21) + 2,27 (24)
— 1,64 (25) — 0,53 (28) — 1,57 (29) + 2,10 (30).
Dreieck NHA.
IX. 0 ==— (4) + (5) — (11) + (12) — (22) + (25).
Verhältnis der Seiten HN, HG, HA.
X. O=:—0,58 (1) + 0,64 (4) — 0,06 (5) — 0,80 (17) + 1,35 (19)
— 0,55 (20) — 1,56 (21) + 2,14 (22) — 0,58 (25).
Dreieck SHM.
XI. 0=— (8) + (9) — (13) + (15) + (27) — (29).
Verhältnis der Seiten HS, HG, HM.
XI. 0 == — 1,83 (7) — 0,01(8) + 1,84(9) + 0,02 (16) — 2,92(17)
-+- 2,90 (18) — 0,11 (27) + 0,07 (28) + 0,05 (29).
Dreieck SHA.
XIL 0=—(9) + (10) — (11) + (13) — (23) + (95).
Verhältnis der Seiten HS, HA, HM.
XIV. 0= — 0,08 (8) + 0,19 (9) — 0,11(10) — 1,01 (23) + 2,27 (24)
— 1,26 (25) — 0,90 (27) — 1,20 (29) + 2,10 (30).
Dreieck NHM.
XV. 0=— (3) + (4) — (12) + (15) + (26) — (29).
Verhältnis der Seiten ZN, HA, HM.
XVL 0=—0,26 (3) + 0,23 (4) + 0,03 (5) — 0,86 (22) + 2,27 (24)
— 1,41 (25) — 0,95 (26) — 1,15 (29) + 2,10 (30).
Der Fehler der Funktion.
AM
= 107. log Basis
Mittelst der logarithmischen Sinusdifferenzen über die Seiten
HN, HG, HA gerechnet, ergiebt sich dieser Fehler wie folgt:
e=-+11,5(1)— 11,5 (4) — 1,06) + 1,0(9)
+-52,5 (11) +- 50,2 (12) — 50,2 (15) — 62,5 (15)
+ 16,0 (17) — 27,0 (19) + 11,0 (20)
+ 31,2 (21) — 31,2 (25) + 105,0 (29) — 105,0 (30),
wo (1), (2),... in Sekunden zu verstehen sind.
Hieraus eliminiren wir die nicht der Figur 1 (auf S. 146) an-
gehörigen Fehler (17), (24) und (30), was für die weitere Verwen-
dung bequemer ist, und am besten mittelst der Bedingungsgleichungen
VI, VII und VIII geschieht. Multiplizirt man diese bezw. mit + 9,05
os und +24,0, und addirt sie zu dem obigen Ausdruck, so
ommt:
20) e=+ 11,8 (1) + 0,2 (2) — 12,0 (4) — 1,0 (6) — 16,6 (7) + 17,6 (9)
— 2,0(11)-+ 50,2 (12) — 50,2 (13) -+ 2,0 (15)
— 4,4 (16) 26,3 (18) — 27,6 (19) + 5,7 (20)
+ 16,2 (21) — 16,2 (25) — 12,6 (28) + 12,6 (29).
11.
148 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
Die erste Vergrösserung der Göttinger Basis.
Ehe wir zur Anwendung unserer Aufgabe auf das ganze Basis-
netz übergehen, behandeln wir, als zweites einfaches Beispiel, die
aus der Basis abgeleitete Seite Hohehagen-Gleichen, indem wir ihr
Gewicht, oder das der Funktion:
HG
= 7
u= 107, log —— Basis
unter der bekannten Voraussetzung zu einem Maximum zu machen
suchen.
In Figur 6 bestehen die Bedingungs-
gleichungen I, I, V und VI, und für den
Fehler von # ergiebt sich, über die Seite
HN gerechnet, der Ausdruck:
21) e==-+ 11,5 (1) — 11,5 (4) — 1,0(6) + 1,0(9) + 50,2(12) — 50,2(13)
+27,0(17) — 27,0 (19).
Die Ausdrücke der Grössen L sind daher:
2) .
Wir nehmen die Richtungen HG und GH zunächst als nicht
vorhanden an*), und setzen demgemäss: 9,4 =9ı7=0, was L, =
Lr=0, di V-0 und VI-+ 38 — +9,56 nach sich zieht,
*) Es wird sich weiter unten zeigen, dass das Maximum des Gewichts
von u nicht anders zu Stande kommen kann, als wenn diese beiden Richtungen
unbeobachtet bleiben, was sich übrigens auch a priori schon vermuthen lässt,
da sie länger sind als die übrigen, und keine günstigeren Schnitte liefern,
und desshalb verhältnismässig wenig zur Bestimmung der Entfernung HG
beitragen.
beobachtungen im Göttinger Basisnetz. 149
die Bedingungsgleichungen V und VI verschwinden lässt, und —
nach Substitution jener Werthe von V und VI — folgende neue L
liefert:
L= —U+rul8ß| 2 =—I +185
L„,=—I+l-+ 0,2 Ly, = — I -+- 50,2
3) }I=+I —120/ L,—=+1 —502
L=+1-I—- 10 | Ly— —I+27,7
L, = +11— 17,5 Lig = +11— 27,7,
Nach dieser Elimination findet die kleinste Absolutsumme der
L statt, wenn man setzt:
entweder: = L; = Ly, =0
woraus: [=-+ 18,5 und II=-+- 17,5
24) E=— 5,7(1)—0,8 (8) +6, (4)
-+ 31,7 (12) — 41,7 (13)
Absolutsumme = 96,8
+ 10,2 (18) — 10,2 (19) ;
oder: Le =I; = Ty, == ()
woraus: [==-+ 28,7 und II= -+ 27,7 Fig. &.
25) E=— 15,9 (1) — 0,8 (2) + 16,7 (4) a | N
10,2 (7) — 10,2 (9 oe
i ®) Absolutsumme = 96,8
-+- 21,5 (12) — 21,5 (13).
Nachdem dies konstatirt ist, findet man leicht, dass die kleinste
Absolutsumme 96,8 nicht blos für die vorstehenden, sondern über-
haupt fiir folgende Werthe eintritt:
I=+ 18,5 bis + 28,7
W=-+17,5 >» + 27,7,
wobei I— II zwischen + 0,2 und + 1,0 bleiben muss. Setzt man
beispielsweise :
=+210 und I] =-+ 20,6,
so wird: Fr
%) E=— 8,8(1)— 0,2(2) +9,0(4) Fig. 9
— 0,6 6) +3,1(1)— 5 (9) als
-+ 29,2 (12) — 29,2 (13)
+ 7,1 (is) TI (19), Absolutsumme = 96,8
und die Bedingungsgleichungen I und II bleiben bestehen, wihrend
die Figuren 7 und 8 tiberhaupt keine Bedingungen enthalten.
Kehren wir nunmehr zu den Ausdrücken 22) zurück, so_gelingt
es unschwer zu beweisen, dass für alle anderen Werthe von ‘V und
150 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
VI, als die bereits angegebenen: V=0 und VI=-+ 9,56, die Ab-
solutsumme grösser als 96,8 werden muss. Wir setzen zu diesem
Zwecke für den Ausdruck 21) einen von denjenigen 24) bis 26) an
die Stelle, denen bereits die Absolutsumme 96,8 entspricht, was
offenbar erlaubt ist, da die Ausdrücke 24) bis 26) weiter nichts
als Umformungen von 21) mittelst der Bedingungsgleichungen sind.
Dadurch ändern sich nur die konstanten Glieder der Z, und wir
erlangen den Vortheil, dass jene Absolutsumme für I=1I=V=
VI=0 eintritt, und dass die Voraussetzung VI=-+ 9,56 in jene
VI=0 übergeht. Indem wir den Ausdruck 26) als den für 21)
zu substituirenden wählen, erhalten wir folgende neue Ausdrücke
der Grössen L:
we
bh tr bs nom OO
+ 8
+ 0
+ 9,
+ 0
4:8
+ 2
+|++++4
Slarse
rot “bet Ot
i )
22
90
Ld
Hier sind die konstanten Glieder sämtlich positiv gemacht, und
diejenigen LZ, die zu diesem Zwecke mit — 1 multiplizirt wer-
den mussten, in der Spalte Z mit einem Minuszeichen versehen
worden. Die Ausdrücke sind in zwei Gruppen gesondert, von denen
die zweite diejenigen, in denen /=0, und die erste die übrigen
enthält.
Die algebraische Summe der ersten Gruppe ist 96,8 — 0,79 VI,
und die der zweiten: — 2,83 VI, für alle Werthsysteme der Korre-
late. Da nun die Absolutsumme linearer Ausdrücke für kein
Werthsystem der Veränderlichen kleiner werden kann, als die al-
gebraische Summe, wie man in letzterer auch das Zeichen jedes
einzelnen Ausdruckes nehmen mag, so folgt, dass die Absolutsumme
sämtlicher L niemals kleiner werden kann, als 96,8 -}- 2,04 VI’, wo
VI’ den Absolutwerth von VI bedeutet. Mithin, ist 96/8 die, mög-
beobachtungen im Göttinger Basisnetz. 151
lich kleinste Absolutsumme, und diese kann nur eintreten, wenn
VI= 0.
Nachdem in den obigen Ausdrücken VI=0 gesetzt ist, so er-
giebt sich:
kleinste Absolutsumme der ersten Gruppe = 96,8
> > >» zweiten > = 2Y’,
folglich: Absolutsumme 96,8 nur möglich, wenn V =O.
Aus V=VI=0 folgt ferner: L,,—2,,=0, und hieraus;
tia=P17 = 0, d. h.: die kleinste Absolutsumme der Z kann nicht
anders eintreten, als wenn die Richtungen HG und GH unbeob-
achtet bleiben, und die Werthsysteme der Korrelate, für welche
sie eintritt, bleiben auf die mit Bezug auf die Ausdrücke 23) an-
gegebenen beschränkt.
Das er mit 1000 Beobachtungen zu erreichende Gewicht von
@G . De 1000
107. log Basis ist mithin: as, 7.
Um auch eine Anordnung der Beobachtungen anzugeben, welche
einem dieser Werthsysteme entspricht, schreiben wir den Ausdruck
26) wie folgt in Winkel um:
E=8,8(1-4) +0,2(2-4) +. 0,6 (6-7) — 3,5 (7-9)
— 29,2 (12-13) — 7,1 (18-19).
Wenn man demnach die Winkel:
1-4 2-4 6:7 7-9 12-13 18-19
35 1 2 10 117 28 mal
beobachtet, so erhält bei 193 Beobachtungen der plausibelste
Werth von « etwa das Gewicht = 0,088.
Eine numerische Probe dieser Anordnung erhält man, wenn
man nach der Formel 9) auf Seite 134 das Gewicht des plausibelsten
Werthes von % berechnet. Vergl. Bemerkung 2 auf Seite 140.
Die Seite Ahlsburg-Meissner.
In Folge einer ähnlichen Ueberlegung, wie A
der in der Note auf Seite 148 angestellten, nehmen
wir zunächst nur die in nebenstehender Figur an-
gegebenen Richtungen als vorhanden an, indem
wir im Voraus bemerken, dass, wie sich weiter
unten zeigen wird, ein Maximum des Gewichts
der Entfernung AM nicht anders zu Stande kom-
men kann, als wenn alle übrigen unbeobachtet
bleiben. M
Der Figur entsprechen die Bedingungsgleichungen I bis IV auf
Seite 146 und der Ausdruck 20) auf Seite 147. Sie liefern folgende
Ausdrücke der Grössen L:
152 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
2)...
Die kleinste Absolutsumme dieser Ausdrücke ist 168,8, was sich
wie folgt beweisen lässt.
Eins von denjenigen Werthsystemen der Korrelate, welches
diese Summe herbeiführt, ist:
I= + 21,0
I] = + 20,6
Wi=+ 5,0
IV=-+ 20,
denn diese Werthe geben:
28) E=—8,8 (1) — 0,2 (2) + 9,0 (4) — 0,6 (6) +7,0 (7) —6,4(9)
— 7,0(1) -F 29,2 (12) — 26,2 (13) 4,0 (15)
— 6,4 (16) 2,7(18)— 7,0(19) + 10,7 (20)
+ 11,2 (21) — 11,2 (25) — 10,6 (28) +- 10,6 (29).
Setzt man diesen Ausdruck für jenen 20) an die Stelle, oder
— was auf dasselbe hinauskommt — setzt man in 27): +21,0+1
anstatt I, + 20,6 + I] anstatt II, u.s. w., so erhält man folgende Z, von
denen diejenigen, worin das konstante Glied negativ ist, mit — 1
rede und in der Spalte Z mit einem Minuszeichen versehen
sin
beobachtungen im Göttinger Basisnetz. 153
Da die algebraische Summe dieser Ausdrücke für alle Werthe
der Korrelate gleich 168,8 ist, so kann die Absolutsumme für kein
Werthsystem der Korrelate kleiner als 168,8 werden. Folglich ist
168,8 die kleinste Absolutsumme,
Wie in den bereits betrachteten Fällen, ist auch hier die Zahl
der Werthsysteme, welche diese kleinste Absolutsumme liefern, eine
unendlich grosse. Unter ihnen giebt es mehrere, für die soviele
L verschwinden, dass die Bedingungsgleichungen sämtlich fort-
fallen (vergl. Seite 141). Diese sind, auf die Ausdrücke 27) be-
zogen:
154 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
Fig. 1.
L,=0| I=-+286 |E=— 15,8 (1) — 0,8 (2) + 16,6 (4)
L,,=0| I=-+276 +9,77) — 3,7 (9)
L,=0|II=— 2,0; +21,6 (12)— 29,9 (13) + 1,3 (15)
Low =0|V=— 0,7 — 3,7 (16) + 3,7 (20)
—+- 18,2 (21) — 18,2 (25)
— 13,3 (28) + 13,3 (29).
Fig.2.
” oO”
L, =0| I=+286 | E=— 15,8 (1) — 0,8 (2) + 16,6 (4)
Lie=0| I=-+ 27,6 +9,77) —9,7 (9)
L,=0|II=+113| | —13,3(11)-21,6(12)—29,9(13)+-14,6(15)
Lyg=0|1V=+12,6| —17,0(16)+-17,0 (20)
L,=0 4,9 (21) —49 (25).
Fig.3
L=0| I=+282| E=— 15,4 (1) — 0,8 (2) + 16,2 (4)
L, =0) U=+427,2| —4,0(11)--22,0(12)—32,6 (13)+-14,6(15)
L, =0|II=-+ 2,0) —17,0(16)+9,7(18) —0,4(19)-+7,7(20)
L,,=0| 1V=+12,6 + 14,2 (21) — 14,2 (25).
Ly,==0
Lz5=0
beobachtungen im Göttinger Basisnetz. 155
fig.4
L,=0| I=+ 17,6 |E=— 4,81) — 0,8 (2) + 5,6 (4).
L, =0| I=+ 16,6 + 32,6 (12) — 32,6 (13)
=0/IT—— 2,0 — 2,4(16)+- 9,7 (18) — 11,0(19) + 3,7(20)
L,=0|V=-— 2,0 + 18,2(21) — 18,2 (25)
L,,=0 — 14,6 (28) + 14,6 (29).
Fig. §.
a
L,=0| I=+140 | E=— 1,2 (1)— 0,80) + 2,0(4)
—=0| U=-+13,0 —18,2{T1)--86,2(12)—32,6(18)-+14,6(15)
L, =0/IN=-+ 16,2 —17,0(16)+-9,7(18)—14,6(19)4-21,9(20).
L,,=0|IV=+126
L,;=0
Lys= 0
Lyp=0
Es ist leicht, aus diesen Werthsystemen andere, gleichfalls die
kleinste Absolutsumme liefernde abzuleiten, für welche die Be-
dingungsgleichungen sämtlich oder zum Theil bestehen bleiben.
Ein solches ist z. B. das dem Ausdruck 28) entsprechende.
u m nn
Wir nehmen nunmehr alle Richtungen im Basisnetz, d. i. in
jedem der 6 Punkte 5 Richtungen, also im Ganzen 30 Richtungen,
als vorhanden an. Unter diesen bestehen die Bedingungsgleichungen
I bis XVI (siehe Seite 146 und 147). Bildet man aus ihnen und
dem Ausdruck 20) die Ausdrücke für die Grössen L, so kann man
beweisen, dass ihre kleinste Absolutsumme, wie die der Ausdrücke
27), gleich 168,8 ist, dass diese nur eintreten kann, wenn man
die Korrelate V bis XVI gleich Null nimmt, und dass in Folge
dessen auch alle in 27) nicht vorkommenden Z nothwendig ver-
schwinden müssen.
156 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
Wir setzen zu diesem Zwecke für den Ausdruck 20) irgend
einen anderen des Fehlers von # an die Stelle, dessen Koeffizienten
bereits die Absolutsumme 168,8 geben. Als solchen wählen wir
den Ausdruck 28), und fassen die alsdann hervorgehenden Z (die
wir, um Raum zu sparen, nicht hinschreiben) wie folgt zu Summen
zusammen:
168,8-+ S= — +, — +, —L—Lutlu—Lutlı
—L, etLis—l, ot LeotLs1—Les—Lag tLe
8,=Lyt+LDy, S,=L, + Le,
8; = Las + Lso Ss = Lo + Las
S,=L, + Legs S,= Lz + Lge
so dass 168+4+-S-+ S, +...+ 8, gleich der Summe aller Z (diese
zum Theil mit entgegengesetzten Zeichen genommen) ist. Die
Summe 168,8-+S enthält alle in 29) vorkommenden Z, und mit
denselben Zeichen wie dort, so dass alle /? denselben positiven
Werth erhalten, wie dort. In allen übrigen, paarweise zu den
Summen 8S, bis S, vereinigten L ist 7=0. Jede der Summen
S, bis S, setzt sich aus zwei, entgegengesetzten Richtungen ent-
sprechenden L zusammen, wie der Vergleich mit der Figur auf
Seite 144 zeigt. Die Ausdrücke für die Summen S, S, bis S, sind:
S =—0,79VI — 0,08 VIII — 1,66 X — 081 XII — 0,13X IV
| + 0,49 XVI
5 =—283VI +0,40 VIII — 0,80 X — 2,92 XII
30) Sg = -+ 4,37 VIII +- 4,37 XIV + 4,37 XVI
S3;=+2,08X —0,83 XVI
S, = — 0,12 XII — 0,98 XIV
Ss = 1,21 XVI.
Diese Ausdrücke enthalten nur noch die Korrelate der Seiten-
gleichungen, während die der Winkelgleichungen sämmtlich elimi-
nirt sind.
Für jedes Werthsystem der Korrelate, für welches der Aus-
druck:
3) . 2... Sta, 8, fag Ss +... a Ss
dadurch, dass man den Koeffizienten « die Werthe + 1oderO oder
— 1 beilegt, positiv gemacht werden kann, ist die Absolutsumme
der L grösser als 168,8; denn der Ausdruck: 168,8-+S-+- «a, 5, +
ds Ss +...+0, 8, stellt immer die algebraische Summe der Ge-
samtheit oder eines Theils der L dar. Für jedes Werthsystem
aber, für welches diese algebraische Summe grösser als 168,8, d. i.
der Ausdruck 31) positiv, gemacht werden kann, muss die Absolut-
summe sämtlicher Z gleichfalls grösser als 168,8 sein.
Es seien nun in dem Ausdruck:
32) eo... S +- a, S, + ag Sy +... ag Se
die Koeffizienten a beliebige, zwischen —1 und. + loliegende
beobachtungen im Göttinger Basisnetz. 157
Zahlen. Multiplizirt man diesen Ausdruck mit einer so grossen
Potenz von 10, dass die Dezimalstellen der a verschwinden, so kann
man denselben in lauter Theile von der Form 31) zerlegen. Für
jedes Werthsystem, für welches einer oder mehrere dieser Theile
positiv sind, muss die Absolutsumme der ZL grösser als 168,8 sein.
Da aber, wenn der ganze Ausdruck 32) positiv ist, mindestens
einer dieser Theile positiv sein muss, so folgt:
Für jedes Werthsystem der Korrelate, für welches der Aus-
druck 32) vermittelst der den Koeffizienten a beizulegenden Werthe
en gemacht werden kann, ist die Absolutsumme der Z grösser
168,8.
Um zunächst eine Uebersicht über die dieses leistenden Werth-
systeme zu gewinnen, substituiren wir in 32) für die Grössen S
ihre Ausdrücke 30). Dadurch geht 32) über in:
33)...n VI+n, VIII + 7,5 X + 5 XII + 2, XIV + m6 XVI,
worin:
Ne =— 0,79 — 2,83 a,
nm, = — 0,08-+ 0,40 a, + 4,37 a,
%9==— 1,66—0,80a,. .... -+ 2,08 a,
M>.==—0,81—2,92a,. . .... . .—0,12a,
%,4=— 0,13. oo. + 4,37 a, . 2 .— 0,98a, —1,12a,
Mme=t+049..02.~. + 4,37 a@,—0,83a,......... —1,21la,
Da die Werthe der a, welche sich aus der Auflösung der
Gleichungen: n,=0, nz =0, etc. ergeben, sämtlich zwischen — 1
und +1 liegen*), so kann man den Grössen @ immer solche zwi-
schen denselben Grenzen liegende Werthe geben, dass die Grössen
n irgend welche vorher festgesetzte Zeichen erhalten. Für jedes
Werthsystem der Korrelate kann man daher jedes einzelne Glied
des Ausdrucks 33), und somit auch den ganzen Ausdruck 33) oder
32) positiv machen. Nur wenn VI=VIIIJ=...—XVI=0 ist,
verschwinden diese Ausdrücke für alle Werthe der a.
Folglich ist für alle Werthsysteme der Korrelate I bis XVI,
worin nicht VI=VIll=...XVI=0, die Absolutsumme der L
grösser als 168,8.
Oder: Die kleinste Absolutsumme der L ist nur möglich für
VI=VIl=..=XVl=0,
Da ferner die algebraische Summe der Z für VI=VIl=...
=XVI=0 stets auf 168,8 gebracht werden kann, welche Werthe
die übrigen Korrelate auch haben mögen, so folgt, dass die Absolut-
summe der ZL niemals kleiner als 168,8 werden kann. Da aber die
Absolutsumme diesen Werth wirklich annehmen kann, z. B. für
I=lI=...=XVl=0, so ist er das gesuchte Minimum.
*) Diese Werthe sind:
a, = — 0,28 a, = +0,69 a, = + 0,02
a, = + 0,04 a, == + 0,04 a, = + 0,09.
158 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
Ferner: wenn VI == VIII[=...=XVI=0, so folgt: V=VI=
...==XV=0. Denn welche Werthe man den Korrelaten V, VII,
...AV auch beilegen möge, immer kann die algebraische Summe
sämtlicher Z, diese mit beliebigen Zeichen genommen, auf: 168,8
+2V-+-2VI+...+2XV (wo die Absolutwerthe der Korrelate
zu verstehen sind), gebracht *), also — wenn jene Werthe älle oder
zum Theil von Null verschieden sind — grösser als 168,8 gemacht
werden.
Endlich: aus V= VI= VII=...—=XVI=0 folgt: , = 1, =
Dig == Dy 9 = Dy g eb =ls = Legg = Dg = Leg = lu = Lyy = ’
mithin auch: 9 =9 = pg ==..-== P39 = 0. D. h.: das Gewicht der
Seite Ahlsburg-Meissner kann nicht anders ein Maximum werden,
als wenn die Richtungen 3, 5, 8, 10, 14, 17, 22, 23, 24, 26, 27 und
30, d. i. alle in der Figur auf Seite 151 nicht enthaltenen Richtun-
gen, unbeobachtet bleiben.
Der allgemeine Fall, wo sämtliche Richtungen im Basisnetz
vorhanden sind, ist somit mit dem Seite 151—155 besprochenen
einfacheren völlig identisch.
Das grösste Gewicht von 10°: log en welches man mit 1000
Beobachtungen erreichen kann, ist folglich:
1000
5g a= 01404.
Als Beispiel einer Anordnung der Beobachtungen, bei welcher
dieses absolute Maximum des Gewichtes erreicht wird, geben wir
die dem Ausdruck 28) entsprechende. Schreibt man diesen Aus-
druck wie folgt in Winkel um:
E=+ 8,8(1-4)-+0,2 (2-4) +0,6 (6-7) — 6,4(7 -9)
+ 7,0(11-12)— 22,2 (12- 13) 4-4,0 (13-15)
+ 6,4(16-20)— 2,7 (18-19) + 4,3 (19 - 20)
— 11,2 (21 - 25) + 10,6 (28 - 29)
und nimmt die Beobachtungszahl eines jeden darin vorkommenden
Winkels gleich dem Vierfachen seines Koeffizienten (in ganzer und
gerader Zahl), so erhält man folgende Anordnung der bezeichneten
Art. Es ist zu beobachten:
Winkel 1-4 =36mal Winkel 13-15 == 16 mal
> 2:4 = 2 > > 16:20=-26 >
> 67= 2 > > 18-19=10 >»
> 79 =% > » 19-20=18 >»
> 11:-12=28 >» > 21-25==44 >
> 12-13=88 > » 28-2942 >
Im Ganzen 338 Beobachtungen.
*) Dies ist sofort ersichtlich, wenn man die Ausdrücke der-Grössen L
hinschreibt, und darin VI = VIII =...=XVI=0 setzt.
beobachtungen im Göttinger Basisnetz. 159
Gewicht des plausibelsten Werthes von 107-log a =f=
0,048 bei 338 Beobachtungen.
Die faktisch zur Ausführung gekommene Anordnung der Beobachtungen
im Göttinger Basisnetz.
Das vorstehend dargelegte Verfahren stand zu der Zeit, wo die
Winkelbeobachtungen im Göttinger Basisnetz begonnen wurden
(Frühjahr 1880), noch nicht zu Gebote. Die zur Ausführung ge-
kommene Anordnung der letzteren ist daher auf einem anderen,
zwar dasselbe Ziel erstrebenden, dieses aber minder scharferreichen-
den Wege bestimmt worden. Es wurde nämlich zunächst von den
fünf, auf Seite 146 gegebenen Konfigurationen: Fig. 1—5, die vor-
theilhafteste unter der Voraussetzung ermittelt, dass die beobach-
teten Werthe gleichgewichtig seien. Zu diesem Zwecke wurde für
jede der 5 Konfigurationen das auf die Zahl von 1000 Beobach-
_ berechnet. Das Gewicht
asis
einer einfachen Richtungs- oder doppelten Winkelbeobachtung (an-
statt einer einfachen Winkelbeobachtung, wie bisher) gleich 1, und
die Methode symmetrischer Winkelbeobachtung *) vorausgesetzt, er-
gab sich dieses Gewicht:
für Figur 1= 0,0374
> >» 2=0,0344
> > 3=0,0302
> > 4=0,0247
> » 5=0,0210.
Hiernach ist Figur 1 als die vortheilhafteste anzusehen. Fiir
diese wurde sodann der Fehler des plausibelsten Werthes von
107. log I berechnet, und — in Winkel umgeschrieben — wie
folgt gefunden:
E=-+ 10,7 (1-4) + 6,0 (2-4) — 5,2 (6-9) — 7,8 (7-9)
+ 1,9(11-12) + 6,5 (11-15) — 19,6 (12- 18)
+ 8,9 (16-20) — 2,0(18- 19) 3,1 (19-20)
— 9,8 (21-25) + 8,1 (28-29).
tungen reduzirte Gewicht von 107: log
*) Diese besteht darin, dass auf jeder Station alle Winkel zwischen je
zweien von ihr ausgehenden Richtungen gleich oft gemessen werden. Verg!.
des Verfassers Abhandlung: „Ueber die Anordnung von Horizontalwinkel-
Beobachtungen auf der Station“ in Band VII dieser Zeitschrift, Seite 214 ff.
Darnach ist auf einer Station von rn Richtungen jeder von den unter diesen
stattfindenden 3 n(n — 1) Winkeln = mal zu beobachten, um für jeden aus-
geglichenen Winkelwerth das Gewicht p zu erhalten. Folglich sind zu diesem
Zwecke auf einer Station von n Richtungen 4p (n — 1) Einstellungen, mithin
auf einer Station von 2, 8, 4, 5 Richtungen bezw. 4p, 8p, 12p, 16p Einstellungen
erforderlich.
160 Schreiber. Die Anordnung der Winkel-
Gemäss der auf Seite 134 hervorgehobenen Bedeutung dieses
Ausdruckes wurde nach den darin vorkommenden Winkeln und
deren Koeffizienten die Anordnung der Beobachtungen auf die be-
reits mehrfach angegebene Art festgesetzt. Um aber mit gewohn-
ten Anschauungen über die Beschaffenheit eines Basisnetzes nicht
in allzu starken Widerspruch zu gerathen, wurden ausserdem die
beiden Diagonalen Hohehagen-Gleichen und Ahlsburg-Meissner auf
jeder Station an eine der übrigen Richtungen durch wenige Be-
obachtungen einfach angeschlossen. Ein weiterer Grund dürfte
hierfür kaum anzuführen sein, da die dadurch hinzukommenden
Kontrollen im Vergleich mit den bereits vorhandenen immerhin
rohe sind. Ueberdies ist zu berücksichtigen, dass diagonale Rich-
tungen die längsten, und desshalb am schwersten zu beobachten
sind.
Auf die angegebene Art ist folgende, faktisch zur Ausführung
gekommene Anordnung entstanden. Es ist beobachtet worden:
Winkel 1-4 =48mal Winkel 16-20 = 36 mal
> 2.4 —=24 > > 17-18= 8 >
> 6:9 =2% > > 18-19== 8 >
> 79 =32 > > 19-20=12 >
> 11-12 = > > 21-25=40 >
>» 11-15—30 > >» 24-25= 8 >
> 12:13=80 >» >» 28-29=32 >
> 13-14= > >» 29-30= 8 >
Summe = 406 Beobachtungen.
Das hiermit erreichte Gewicht von 107: log En ist 0,0244,
Aus sämtlichen Beobachtungen im Basisnetz hat sich der
mittlere Fehler einer Doppelbeobachtung eines Winkels gleich 1,34
ergeben.*)
Hieraus folgt:
mittlerer Fehler des Logarithmus der Seite Ahlsburg - Meissner
1,34 ee
= —_—— = 86 Einheiten der T. Dezimalstelle ;
V 0,0244 a
mittlerer Fehler der Seite Ahlsburg-Meissner = 107: ~~ 506000
ihrer Länge = 0,114 Meter.
Da die Anordnung der Beobachtungen ohne Rücksicht auf die
Genauigkeit der Azimuthübertragung festgesetzt ist, so liegt die
Frage nahe, ob in dieser Beziehung dem Hauptzweck des Basis-
netzes nicht zu viel geopfert sei. Um dies zu entscheiden, ist auch
das Gewicht des aus der Basis abgeleiteten Azimuths der Seite
Ahlsburg-Meissner (oder des aus dieser abgeleiteten Azimuths der
*) Aus der Netzausgleichung des Basisnetzes hat sich derselbe gleich 1,07
ergeben. Das Basisnetz ist für sich ausgeglichen worden.
RIFE See
a # i
beobachtungen im Göttinger Basisnetz. 161
Basis) berechnet und gleich 5,29 gefunden worden. Daraus er-
giebt sich:
mittlerer Fehler des Azimuthes der Seite Ahlsburg - Meissner
= =’ = 0,58.
Da innerhalb des Basisnetzes eine Azimuthbestimmung behufs
Uebertragung derselben auf das Dreiecksnetz nicht stattgefunden
hat, vielmehr die Orientirung lediglich von dem letzteren auf das
Basisnetz übergeht, so ist die berechnete Genauigkeit völlig aus-
reichend.
Zum Vergleich sind nachstehend die auf die Zahl von 1000 Be-
obachtungen reduzirten Gewichte von 107: log oo = und von Azi-
muth AM minus Azimuth Basis für folgende Konkemiäticnen und
Anordnungen zusammengestellt.
1. bis 5. Konfiguration: Fig. 1 bis 5 auf Seite 146. — Anord-
nung: symmetrische Winkelbeobachtung.
6. Faktisch zur Ausführung gekommene Konfiguration und An-
ordnung.
7. Absolutes Maximum des Gewichts von 10°- log — =.
Gewichte für die Zahl von 1000 Winkelbeobachtungen.
Az AM
= minus
Az. Basis.
60,5
55,5
48,8
58,4
55,1
13,0
Die Gewichtseinheit ist das Gewicht einer einfachen Richtungs-
oder doppelten Winkelbeobachtung.
Berlin, im Februar 1882.
Schreiber,
Oberstlieutenant und Chef der Trigonometrischen Abtheilung
der Königlich Preussischen Landesaufnahme.
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 6. Hoft. 12
162 Kerschbaum. Ueber die Heliotrop-Signalisirung
Ueber die Heliotrop-Signalisirung bei der
New-Yorker Staatsvermessung.
Bei grossen Vermessungsarbeiten benützt man auch das Helio-
trop bekanntlich zur Mittheilung von Nachrichten zwischen zwei
Beobachtern an zwei entfernten Signalpunkten. Die Art und Weise
der Signalisirung ist bei der New-Yorker Staatsvermessung genau
geregelt. Aus der mir von Herrn Olin H. Landreth, Professor of
Engineering Vanderbilt University, Nashville, gefälligst mitgetheilten
> Instruction
For transmitting communication by
Heliotrope Signalling
Arranged for use on the New-York State Survey,
by Olin H. Landreth, Vanderbilt University <
habe ich das Nachfolgende entnommen.
Das Alphabet ist dasselbe wie das Morse-System beim Tele-
graphiren und ist durch die verschiedene Vereinigung von 4 Ele-
menten eingerichtet, nämlich der Punkt und der Strich, getrennt
durch lange und kurze Räume, Der Punkt wird dargestellt durch
einen kurzen Lichtblitz, in der Dauer von einer halben Zeitsecunde;
der Strich durch einen langen Blitz in der Dauer von anderthalb
Secunden ; der lange Raum durch eine dunkle Frist in der Dauer
von einer Sekunde und der kurze Raum durch eine dunkle Frist
in der Dauer von einer halben Secunde.
Die absoluten Längen der obigen Zwischenräume sind nicht
immer willkührlich zu behaupten ; sobald nämlich die Entfernungen
für die Mittheilungen und andere Zustände verschieden sind, so
werden Differenzen in der Deutlichkeit, mit welcher die Blitze ge-
sehen werden, verursacht, auch geben dieselben Anlass zu Differenzen
in der Schnelligkeit, mit welcher die Signale empfangen und zu-
sammengefasst werden können.
Die relativen Längen in den Zwischenräumen sollen dessen-
ungeachtet erhalten werden.
Die nothwendige Unterbrechung der Lichtstrahlen für die 4
Elemente wird durch Vermittlung eines Lichtschirmes von Papier
oder Kartentafeln ausgeführt, welcher quer von den zu reflectiren-
den Lichtstrahlen zwischen zwei genau über dem Telescopträger be-
findlichen Alignement-Ringen eingesetzt wird, ausgeführt. Die tem-
poräre Entfernung des Schirmes vor dem Strahl durch eine Er-
hebung mit der Hand für eine kürzere oder längere Periode giebt
dem entfernten Beobachter — auf welchen der Strahl gerichtet ist
— in Gestalt eines Lichtblitzes — beziehentlich einen Punkt oder
einen Strich, und die Zurückhaltung des Schirmes quer von dem
Strahl für eine kürzere oder längere Periode giebt beziehungsweise
einen kürzeren : ... ..ngeren Raum.
In der Inst -- 2 it «vi du Alphabet, die Nummern etc.
durch schwarze tuukte uu Striche bezeichnet, Die schwarzen
bei der New-Yorker Staatsvermessung. 163
Punkte und Striche repräsentiren die Lichtblitze und die Räume
zwischen diesen die Zwischenräume der Dunkelheit. Ebenso sind
sodann die Interpunktionen bezeichnet.
Hierauf folgen Bezeichnungen der Abkürzungen für die ge-
bräuchlichsten Worte und hierauf die Bezeichnung der gebräuch-
lichsten Redensarten durch Zahlen von 1—30.
Ein Licht heisst »offen«, wenn der Schirm entfernt ist, und
»geschlossen«, wenn es durch den Schirm verdunkelt ist.
Beide Lichter müssen während der Communication immer
sorgfältig regulirt sein und die Regulirung soll gewöhnlich in der
Zeit vorgenommen werden, in welcher das Licht geschlossen ist.
Während der Communication muss der Empfangsbeobachter sein
Licht offen halten und zwar so lange als der Empfang der Signale
dauert oder er in Bereitschaft ist, dieselben zu erhalten.
Eine Schliessung des Lichtes durch den Empfänger ist als
eine Unterbrechung der Benachrichtigung zu verstehen und auf
dieses Signal hat der Absender sogleich die Signalisirung abzu-
brechen und sein Licht zu öffnen zum Zeichen, dass er in Bereit-
schaft ist, Nachrichten zu empfangen.
Botschaften müssen in folgender schriftlicher Form abgegeben
werden:
AM iis és (Datum).....
Alu (Name und Adresse des Empfängers) ....-.
(Inhalt der Botschaft) .....
een (Unterschrift)... .
Das Verfahren bei Uebermittlung einer Botschaft ist im Detail
Folgendes:
Der Anfang der Benachrichtigung besteht darin, dass der Ab-
sender sein Licht gegen die Empfangs-Station richtet und die Auf-
merksamkeit des Beobachters durch Wiederholung des Signales
»gieb Obacht für Botschaft« auf sich zieht.
Hat der Empfänger es gesehen, so richtet er sein Licht zu
dem Absender mit der Antwort >gieb anc und lässt sein Licht
zum Zeichen, dass er zum Empfang bereit ist, geöffnet. Ist die
Communication eine gewöhnliche Benachrichtigung oder Anordnung,
so schliesst der Absender sein Licht; ist es aber eine wichtigere
Nachricht, so öffnet er nochmals sein Licht und schickt das Signal
»Botschaft aufzunehmen< voraus, worauf der Empfänger sein Licht
so lange zu schliessen hat, bis er zur Copirung der Botschaft be-
reit ist. Die Copirung erfolgt auf Papi. ı ur mı »s gut lesbar sein.
Ilat der Empfänger einen Theil der Nochiicut nicht verstan-
den, so muss er sein Licht schliessen, um die buuuchrichtigung zu
unterbrechen, und hat er dies erreicht — welci::, durch die Oeff-
nung des Lichts von dem Absender angezeigt wird — so muss der
Empfänger das letzte durch ihn verstandene Wort mit dem Signal
>geht voraus< senden. Der Absender muss sodann anfangend mit
dem vom Empfänger verstandenen letzten Wort die Benachrichtigung
wiederholen,
12.
164 Kleinere Mittheilungen.
Ist die Communication beendet, so öffnet der Absender sein
Licht und der Empfänger schreitet zur Antwort, Bei einer Nach-
richt ohne Beantwortung schliesst auch der Empfänger sein Licht,
damit er die Nachricht prüfen kann, und wenn er auf das Signal
»Nachricht controliren< antworten muss, so zählt er die Worte
und signalisirt dem Absender die Zahl derselben. Ist die Zahl
richtig, so muss es der Absender durch das Signal »Nachricht
richtig« anerkennen.
Sollte der Empfänger mit einem Wort in der Nachricht un-
sicher sein, so muss er vor Abgabe der Nummernzahl das unver-
standene Wort wiederholen und durch eine Anfrage vergleichen.
Wenn es richtig ist, so antwortet der Absender durch »richtig«.
Ist die Botschaft vom Absender zum Zeichen der Richtigkeit
wiederholt worden, so muss bei der Ausfertigung nach dem Text
das Wort »wiederholt« beigefügt werden.
Beim Zählen der Worte werden Eigennamen und geographische
Namen, als »Van der Neer«, »New-York< etc, nur als einzelne
Worte gezählt.
Der Signalist muss durch Fleiss sich Praxis aneignen; die
Fähigkeit, bei der Communication schnell zu übersenden und zu
empfangen, schliesst als erstes Erforderniss die schnelle geistige
Auffassung und Auslegung des Alphabets und der Abkürzungen
in sich.
Da das Heliotrop das Sonnenlicht mittelst eines Planspiegels
dem selbst circa 100000 Meter entfernten Beobachter als Signal-
punkt zuwirft, so hat man in der Heliotropsignalisirung ein Mittel
zur schnellen Communication für Uebermittlung von Benachrich-
tigungen zwischen ziemlich entfernten Stationen, welche von Tele-
graphenstationen entfernt liegen.
Coburg, im Dezember 1881.
@. Kerschbaum.
Kleinere Mittheilungen.
Culturtechnisches.
Die Kölnische Zeitung vom 28. Oktober 1881 berichtet aus
dem Grossherzogthum Hessen Folgendes:
»Die Regierung schreitet auf dem durch Errichtung der Landes-
kultur-Rentkasse und Anstellung eines Landeskultur-Inspectors be-
tretenen Wege beharrlich fort. Eine lehrreiche Denkschrift, welche
dem Budget beiliegt, vergleicht das Landeskulturwesen in Baiern,
Württemberg, Baden, Elsass-Lothringen, in den Regierungsbezirken
Kassel und Wiesbaden mit dem im Grossherzogthum Hessen, um
zu beweisen, dass zur Hebung der Landeskultur in’ Hessen tüchtige
Kleinere Mittheilungen. 165
Fachtechniker auszubilden, die kulturtechnischen Behörden zweck-
mässiger einzurichten, die Kosten der Vorarbeiten für umfang-
reichere Landesmeliorationen auf die Staatskasse zu übernehmen,
unsere Agrargesetze zeitgemäss umzuarbeiten und statistische Er-
hebungen über die ausgeführten landwirthschaftlichen Meliorations-
anlagen zu machen seien. Die jährliche Ausgabe für diese Mass-
regeln wird auf 50000 Mark berechnet. Hiervon werden zunächst
die Mittel zur Einrichtung eines Kursus für Konsolidationsgeometer
und eine Wiesenbauschule, zur Anstellung von zwei Kultur-Inge-
nieuren und zu den Vorarbeiten für die Melioration des Weschnitz-
gebietes verlangt; die weitere Entwicklung bleibt der Zukunft
vorbehalten.«
Nr. 87 der Deutschen Bauzeitung vom 29. Oktober 1881 ent-
nehmen wir Folgendes:
»Zur schnellen Befestigung von Böschungen bei Gräben für
Meliorationsbauten etc. an den Stellen, wo durch heftige Wind-
wehen der Boden in die Gräben getrieben wird, wendet man mit
Vorliebe Weidenpflanzungen an, indem man die Stecklinge entweder
schräg oder senkrecht in die Erde steckt. Diese fassen auch bald
Wurzeln und schlagen aus, befestigen aber nur einen sehr kleinen
Theil des Bodens in der Umgegend des Stecklings. Ich wendete
bei einem Meliorationsbau folgende Methode zur Anpflanzung der
Stecklinge an.
Ich liess mit einem Stocke Rinnen in einem Abstande von je
30 m ungefähr 4 = tief ziehen und in diese die Stecklinge in einer
Entfernung von je 60°" wagrecht einlegen und verscharren.
Nach einigen Tagen schossen die Triebe, welche nach oben
sassen, ihre Blättchen aus, die Triebe, welche nach unten sassen,
suchten sich durch den Boden zu arbeiten und befestigten denselben
so und beide Enden des Stecklings fassten Wurzeln. Somit war
durch einen Steckling eine grössere Fläche des Bodens befestigt,
als durch das senkrechte oder schräge Hineinstecken ; während die
Böschung durch die Aestchen schnell ein bürstenähnliches Aussehen
gewann’ und der Sand durch die Masse von Blättchen aufgehalten
wurde. Ich kann demnach diese Anpflanzungsmethode bei ähnlichen
Bauten nur zur Nachahmung empfehlen.<
Berlin, den 23. September 1881. M.
Die Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitstheilungen im
Königreich Sachsen.
veröffentlicht die Ergebnisse der betreffenden Auseinandersetzungen
im Jahre 1880. Hiernach sind im ganzen Lande anhängig gewesen
5 Geld- und Naturalgefälle-Ablösungen, davon 1 erledigt; 1 Hut-
ungsablösung, erledigt; 31 Gemeinheitstheilungen, davon 8 erledigt;
254 Grundstückezusammenlegungen, 94 erledigt. Auf die(einzelnen
166 Literaturzeitung.
Regierungsbezirke vertheilen sich die anhängig gewesenen Ausein-
andersetzungen in der Art, dass Gemeinheitstheilungen kamen auf
den Regierungsbezirk Dresden 4, auf den Regierungsbezirk Leipzig
7, Grundstückezusammenlegungen auf den Regierungsbezirk Dresden
76, auf den Regierungsbezirk Leipzig 150, auf den Regierungs-
bezirk Zwickau 16, auf den Regierungsbezirk Bautzen 12. Von
sämmtlichen Auseinandersetzungen wurden 170 durch Spezial-
kommissäre geleitet, 121 beruhten auf freiwilliger Vereinigung.
Eine erhebliche Zunahme hat, dem Jahre 1879 gegenüber, die Zu-
sammenlegung der Grundstücke gefunden; dieselbe betrug im
Jahre 1880 35 mehr. Es gilt dies besonders von den nicht bei
Spezialkommissionen anhängigen s. g. partiellen Zusammenlegungen,
weil inzwischen die Vortheile dieser Behandlung gegenseitiger Ab-
tretungen von Grundstücken bei den betheiligten Interessenten und
Behörden mehr bekannt geworden sind.
(Aus der Beilage zum Freiberger Anzeiger und Tageblatt vom 4. August 1881
mitgetheilt von A. Lochner.)
Literaturzeitung.
Berichtigung.
Bestimmungen über die Anwendung gleichmässiger Signaturen für topographische
und geometrische Karten, Pläne und Misse. Laut Beschluss des Central-
direktoriums der Vermessungen im Preussischen Staate vom 20. Dezember
1879. Berlin 1880. v. Decker’s Verlag. Preis geb. 2 4. 16 S. 8° mit 4
lithogr. Tafeln.
Bei der Besprechung dieses Werkes wurde bereits auf S. 169,
Band X, Jahrgang 1881 dieser Zeitschrift darauf hingewiesen, dass
dem Vernehmen nach ein weiterer Erlass des Centraldirektoriums
über das Auftragen der Nivellements in Aussicht stiinde. Da der-
selbe aber noch nicht erschienen ist, so sei, in Anbetracht der
Wichtigkeit obiger Bestimmungen, darauf aufmerksam gemacht,
dass sich in dieser amtlichen Schrift ein Versehen findet, welches,
wie die Redaktion des Centralblattes der Bauverwaltung, Jahrgang 1
1881, S. 36 von zuverlässiger Seite erfährt, in der zu erwartenden
Veröffentlichung amtlich berichtigt werden wird.
Es findet sich nämlich in den Bestimmungen des $. 21 »be-
sondere Regeln für Nivellementsprofile« und der zugehörigen Tafel 8,
sowie in der letzteren selbst, ein Widerspruch. In den Angaben
der Tafel für den höchsten, mittleren und niedrigsten Wasserstand
fallen die Ordinaten von links nach rechts, während die Ordinaten
des »Wasserstandes der Aufnahme« nach rechts steigen und aller-
dings in Uebereinstimmung stehen mit dem Absatz 5 des &. 21,
wonach die Längenprofile von Flüssen so aufzutragen sind, dass
der Ursprung des Flusses rechter Hand liegt.
Literaturzeitung. 167
Nach der Mittheilung, welche dem Centralblatt geworden, ist
bei der Redaktion dieses Absatzes in der Tafel 8 ein Irrthum vor-
gekommen. Die Absicht ist gewesen, in U’ebereinstimmung mit der
bisher allgemein üblichen Praxis die Ordinaten von links nach
rechts abnehmen zu lassen, so dass der Absatz 5 dem ent-
sprechend lauten muss:
»5. Die Längenprofile von Flüssen, Bächen u. s. w. sind
in der Regel so aufzutragen, dass der Ursprung des Flusses
u.s. w. in der Zeichnung linker Hand liegt. Das linke
Ufer ist in der Regel in Volllinien, das rechte Ufer, falls
von demselben nicht etwa ein besonderes Profil gezeichnet wird,
durch punktirte Linien anzudeuten.<
Allusirirtes Hand- und Hülfsbuch der Flächen- und Körperberechnung. Für den
Schul- und Selbstunterricht bearbeitet von H. Schuberth, Lehrer an der
städt. Gewerk- und Sonntagsschule in Siegen. Mit 150 vollständig be-
rechneten, der Praxis entnommenen Aufgaben und 177 Figuren auf 9
lithograpbirten Tafeln. Berlin 1881, J. Horrwitz. 164 S. in 8°.
Das Buch empfiehlt sich namentlich durch die oft recht in-
teressanten praktischen Aufgaben. Aber auch die Darstellung der
Theorie ist passend. Man merkt, dass der Verfasser durch seinen
Beruf Veranlassung gehabt hat, mathematische Sachen in möglichst
gemeinverständlicher Form zu behandeln, Im allgemeinen ist auch
nichts von der Strenge vergeben. Allerdings theilt der Verfasser
hie und da Resultate ohne Entwicklung mit, was wenigstens da
bedenklich ist, wo es sich um Hauptsachen handelt. So ist S. 104
der Kugelinhalt nach der Guldinschen Regel abgeleitet, aber für
die Schwerpunktslage des Halbkreises keine Entwicklung gegeben.
Diese Gegend des Buches ist besonders noch dadurch eine unglück-
liche, dass die Ableitung der Guldinschen Regel total verfehlt ist
(S. 99). Dem Verfasser passirt hier eine ähnliche Uebereilung,
wie S. 93 bei der Motivirung der Allgemeingültigkeit der Formel
11 für den Pyramidenstumpf. Bezüglich der Vollständigkeit ver-
missten wir das Prismatoid, womit sich die Sympsonsche Regel
auch besser als wie auf S. 120 hätte herstellen lassen.
— ee ay
Bulletin de la Société Suisse de Topographie. Deuxiéme année; 1. livraison.
Genéve, Miiller 1881. (5 francs par année.)
Die 1. Nummer des Bulletins enthält ausser Gesellschaftsan-
gelegenheiten eine Fortsetzung einer Uebersetzung der Abhandlung
von Jordan über Photogrammetrie in unserer Zeitschrift von 1876,
einen Aufsatz von Oberst de Mandrot über die üblichen Methoden
der Terrainreliefdarstellung in topographischen Karten und einen
Vorschlag von Petitpierre zur Einführung einer Meile von 5000.
in der Schweiz an Stelle der alten schweizer Meile’ von 4800” Länge.
168 Vereinsangelegenheiten. Fragekasten. Inhalt.
Bezüglich der Aeusserung des Verfassers des zweiten der genannten
Aufsätze, dass ihm eine Höhenschichtenkarte für die Rheinlande,
Baden und Bayern unbekannt sei, erinnern wir an Jordans schöne
Höhenschichtenkarte von Baden und Württemberg. H.
Vereinsangelegenheiten.
Die 11. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins wird
in der Zeit vom 23. bis 25. Juli d. J. zu Hannover stattfinden.
Der von den dortigen Vereinsmitgliedern gewählte Ortsausschuss
besteht aus den Herren:
Privatdozent Gerke als Vorsitzenden,
Katastersekretär Clotien als dessen Stellvertreter,
Steuerinspektor Steinbrück als Schriftführer,
Katastersupernumerar Kreiner als dessen Stellvertreter,
Eisenbahngeometer Kühne als Kassirer.
Die vorstehende Mittheilung konnte nicht früher veröffentlicht
werden, weil die Festsetzung der Zeit der Versammlung in Folge
lokaler Verhältnisse mit besonderen Schwierigkeiten verbunden war.
Aus diesem Grunde war auch eine vorherige Rückfrage bei
den Zweigvereinen unmöglich, was wir zu entschuldigen bitten.
‚Anträge für die Tagesordnung bitten wir bis spätestens zum
1. Mai d. J. an den unterzeichneten Direktor zu richten.
Köln, im März 1882.
Die Vorstandschaft des Deutschen Geometervereins,
I. A.
L. Winckel.
Fragekasten.
Anfrage. Bei welchen Bahnen besteht hinsichtlich der (freien)
Beförderung von Messapparaten (einschl. 5m-Latten) als Passagier-
gepäck eine ähnliche Begünstigung, als eine Verfügung der »Berg.-
Märk.« Verwaltung vom 12. 7. 78. IV. 11948 sie für ihre Strecke
gewährt? X.
Inhalt.
Grössere Abhandlungen: Anordnung der Winkelbeobachtungen im Göttinger
Basisnetz, von Schreiber. Ueber Heliotrop-Signalisirung bei der New-Yorker
Staatsvermessung, von Kerschbaum. — Kleinere Mittheilungen: Culturtechnisches.
Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitstheilungen. — Literatur-
zeitung: Bestimmungen über die Anwendung gleichmässiger Signaturen für
topographische und geometrische Karten, Pläne und Risse, Berichtigung von G.
Dlustrirtes Hand- und Hüfsbuch der Flächen- und Körperberechnung, bespr.
von H. Bulletin de la Sociéé Suisse det To pographie, bespr. von H. —
Vereinsangelegenheiten. — Fragekasten.
Karlsruhe. Druck von Malsch und Vogel.
169
ZEITSCHRIFT ron VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
F. Lindemann, Regierungsgeometer in Berlin, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 7. Band XI.
Geodäsie und Topographie auf dem dritten inter-
nationalen geographischen Congresse,
von B. Pattenhausen, Privatdocent in Braunschweig, Mitglied des Congresses.
(Fortsetzung.)
Italien
hatte die Ausstellung, wie zu erwarten war, am reichsten beschickt.
Das grösste Contingent an mathematisch-geographischen Werken
lieferte naturgemäss das Istituto topografico militare
zu Florenz, in dessen Hände durch das königliche Decret vom
27. October 1872 die Ausführung sämmtlicher zur Herstellung der
officiellen topographischen Karten nothwendigen Arbeiten gelegt
wurde. Die Hauptaufgabe des Instituts, das zu Anfang des Jahres
1873 seine Thätigkeit begann, war die Vollendung der bereits vom
Ufficio tecnico zu Turin in Angriff genommenen Arbeiten, nämlich
die Fertigstellung der 1862 begonnenen Aufnahmen der Insel
Sicilien in 1:50000 und die Ausdehnung der Arbeiten auf die süd-
lichen Provinzen und dann auf das ganze Königreich, um bald-
möglichst die Grundlage zu gewinnen für die
Cartatopografica delRegnod’Italia in 1:100000in
277 Bl., von welcher in Venedig die Sicilien und einen Theil Cala-
briens umfassenden Blätter, zu einer Wandkarte zusammengefügt,
und ausserdem einige einzeln eingerahmte und lose Blätter aus-
gestellt waren. Die ersten wurden im November 1879 der Oeffent-
lichkeit übergeben, gegenwärtig sind 56 publicirt. Jedes Blatt um-
fasst 20’ im Meridian und 30’ im Parallel, somit einen mittleren
Flächenraum von 1400 qkm. Blattgrösse 0,365 m auf 0,40 m. Die
Längen beziehen sich auf den Meridian von Rom (Mt Mario).
Die Reliefdarstellung ist durch fein ausgezogene Niveaulinien von
50 m Abstand und durch Bergschraffur bewirkt. Bei letzterer wird
senkrechte Beleuchtung für Gegenden mit niedrigen Bergen, und
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 7. Heft, 13
170 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Hügeln, schiefe Beleuchtung hingegen für alpine Regionen ange-
wandt. Die Originalblätter werden mit der Hand im Massstabe
1:75000 gezeichnet und auf heliographischem Wege (System Avet)
auf 1:100000 reducirt.
Parallel mit den Arbeiten für die 100000theilige Karte
schreitet die Anfertigung der
Carta corografica del Regno d’Italia, 1:500000,
in 24 Blättern, von welchen gegenwärtig fünf erschienen sind.
Diese Karte wird im Massstabe 1:400000 gezeichnet und helio-
graphisch (nach Avet’s Methode) auf 1:500000 reducirt. Die
Höhenverhältnisse sind durch Schraffur bei Voraussetzung schiefer
Beleuchtung und durch eingeschriebene Höhencoten wiedergegeben.
Die technische Ausführung dieser Karte ist eine ebenso vorzügliche,
wie die der 100 000 theiligen.
Auch einige der zur Anfertigung dieser Karten dienenden
Originalmesstischblätter (tavolette originali di cam-
pagna) in 1:50000 und 1:25000, sowie photolithographi-
sche Reproductionen derselben waren ausgestellt. Der
erstere Massstab wird für die weniger bevölkerten Gegenden, der
letztere für die bewohnteren gewählt.
Zu diesen hauptsächlichsten topographischen Publicationen des
militir-topographischen Instituts gesellen sich noch die Umgebungs-
karten der Hauptstädte, Garnisonsorte u. s. f£ Von diesen waren
auf der Ausstellung zu sehen die
Carta dei dintorni diRoma in 1:25000 in 9 Blättern
1878. Diese topographische Karte der Umgebung von Rom ist
eine Reduction bezw. Vervielfältigung der vom militär-topographi-
schen Institute in den Jahren 1872—74 gemachten Aufnahmen in
1:10000 und 1:25000. Das Relief ist durch rothbraune Niveau-
linien von 5 m Abstand und schwarzbraune Bergschraffur zur Dar-
stellung gekommen. Die Wasserläufe sind blau, alles Uebrige ist
schwarz ausgeführt. Die Currenthaltung bezieht sich auf das Ende
des Jahres 1875. Die Vervielfältigung wurde von der Firma
Wurster, Randegger & Co. in Winterthur besorgt.
Carta deidintorni di Firenze, 1:25000 in 9 Blättern,
1876. Die Grundlagen für diese Umgebungskarte bilden die Auf-
nahmen des Generalstabes und militär-topographischen Instituts in
den Jahren 1871—74 im Massstabe 1:25000 und 1:50000 mit
Niveaulinien von 10 m Abstand. Diese Curven sind auf die Karte
übertragen; zur deutlicheren Uebersicht sind ausserdem die Ter-
rainformen abgetönt. Vervielfältigt wurde die Karte von der geo-
graphischen Anstalt Müllhaupt & Söhne in Bern durch Kupferstich
und Aufdruck von 4 Farben.
Carta dei dintorni di Torino, 1:25000 in 4 Blättern,
1877. Diese in Kupfersich ausgeführte Karte ist eine revidirte
Auflage der 1854 vom Generalstabe herausgegebenen Umgebungs-
karte. Die Höhenverhältnisse werden durch Schraffirung bei An-
nahme schiefer Beleuchtung wiedergegeben.
dritten internationalen geographischen Congresse. 171
Ausser den topographischen Karten waren in der ersten Classe
vom Institute interessante Uebersichtskarten der Triangulationsnetze
ausgelegt, nämlich:
Rete geodetica italiana, 1:1000000 in 4 Blättern, 1881.
Rete geodetica italiana, 1:2000000 in einem Blatt, 1881.
Canevas trigonométrique indiquant l’avancement des travaux
géodésiques en Europe, 1: 3000000, 1880.
Dasselbe 1: 10000000, 1880. Dieses Kärtchen ist den Verh.
d. 6. allg. Conf. d. europ. Grdm., Berlin 1881, angefiigt.
Von astronomisch - geoditischen Publicationen wurden vom
militär-topographischen Institute und der italienischen Commission
der europäischen Gradmessung ausgelegt:
Publicazioni dell’ Istituto topografico militare
edella Commissione italiana perla misura dei gradi
in Europa: Parte I. Geodetica, 4 fascicoli, 1875—1878, Parte
IL Astronomica, 2 fascicoli 1875—76.
Raccolta dei verbali delle riunioni della Commissione u
per la misura dei gradi dal 1865 al 1880. 1 vol.
Elementi geodetici dei punti contenuti nei fogli 254, 255, 963,
264 della Carta d’ Italia, ecc. 3 fascicoli, 1880-1881.
Determinazione della latitudine e di latitudine e di un azimut
sull’ estremo nord-ovest della base di Lecce eseguita da G. Loren-
zoni astronomo del R. osservatorio di Padova. — Padova 1875.
Commissione geodetica italiana. Resoconto delle
operazioni fatte a Milano nel 1870 in corrispondenza cogli astro-
nomi della Commissione geodetica Svizzera per determinare la
differenza di longitudine dell’ Osservatorio di Brera coll’ osserva-
torio di Neuchätel e colla stazione trigonometrica del Sempione
per G. V. Schiaparelli e G. Celoria.
Resoconto delle operazioni fatte a Milano ed a Padova nel
1875 in corrispondenza cogli astronomi austriaci e bavaresi per
determinare le differenze di longitudine fra gli osservatorii astro-
nomici di Milano e di Padova e quelli di Vienna e di Monaco, per
G. Celoria e G. Lorenzoni. 1879.
Istituto topografico militare. Osservazioni azimutali di 1. or-
dine; fasc. 1.°, 1877.
Esposizione del metodo dei minimi quadrati per Annibale Fer-
rero tenente colonnello di Stato Maggiore Capo della divisione
geodetica dell’ Istituto topografico militare ecc. Firenze, 1876.
Coordinate die Bonne calcolate di grado in grado, in latitudine
ed in longitudine, supposto il parallelo medio alla latitudine di 50,°
Istruzione sulle ricognizioni trigonometriche, 1877.
Norme pratiche per I’ eseguimento delle stazioni trigonome-
triche, 1877.
Dello stato attuale delle osservazione mareografiche in Italia
e dei relativi studii. — Relazione di Alessandro Betochi membro
della Commissione italiana in occasione della conferenza generale
di Stuttgart nel Settembre 1877.
13.
172 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Dei Mareografi esistenti in Italia, ecc. Memoria del prof. cav.
Alessandro Betocchi. Roma, 1875.
Die von Privaten gelieferten Objecte der ersten Classe konnten
vom Verfasser aus Mangel an Zeit nur ganz flüchtig durchgegangen
werden. Von Drucksachen fielen die Publicationen von Professor
Marinelli über seine seit 1874 angestellten barometrischen Höhen-
messungen in Italien, von Instrumenten die Nivellirinstrumente aus
der Officina Gallileo in Florenz und die Tachymeter von Salmoiraghi
in Mailand besonders auf.
Durch die eifrigen Bemühungen vieler Behörden und Privaten
war auch in den anderen Classen ein grosses Material zusammen-
gebracht. Viel Interessantes bot namentlich die historische Ab-
theilung, die, gleich der nämlichen der Schweiz, ein ergiebiges Feld
für ein Studium der Geschichte der italienischen Kartographie bot.
Da sah man neben alten Astrolabien werthvolle Karten aus dem
13. Jahrhundert bis hinauf zur jetzigen Zeit, aus den reichen Samm-
lungen der Bibliotheken, Museen und Klöster Italiens stammend.
Griechenland.
Das griechische Kriegsministerium hatte ausgestellt:
Xcorns tig Haelopov xei Oeooudiag. 1:300000. Karte von
Epirus und Thessalien von Oberst Cochidis. Stich vom k. k. militär-
geographischen Institut in Wien 1881.
General Türr hatte einige interessante Karten zur Erläuterung
seines Projekts vom Durchstich des Isthmus von Korinth einge-
sandt.
Von den übrigen Ausstellungsobjekten führen wir an dieser
Stelle nur die von J. Schmidt, Director der Sternwarte zu Athen,
gelieferten Publicationen an, nämlich:
Beiträge zur physikalischen Geographie von Griechenland,
welche die meteorologischen, hypsometrischen Beobachtungen in
Griechenland seit 1859 geben, ferner:
Vulkanstudien und
Studien über Erdbeben im Orient.
Die Donau-Commission beschickte die Ausstellung mit einigen
Atlanten und Denkschriften über die an der Sulina ausgeführten
Arbeiten und mit einer grösseren Karte des Donau-Deltas.
Schweden.
Der schwedische Generalstab hatte seine kartographischen
Publicationen ausgestellt. nämlich die
Generalstabskarte von Schweden (Generalstabens
Karta öfver Sverige) in 1:100000 in 102 Blättern.
Topographischer Atlas der Läne des König-
reichs Schweden in 1:200000 und
Generalkarte von Schweden, 1:1000000 in 3 Blättern,
Die topographische Aufnahme durch den Generalstab geschieht
im Massstabe 1:50000. Hierbei werden die lithographisch, verviel-
dritten internationalen geographischen Congresse. 173
fältigten Distriktskarten benutzt, welche durch Zusammensetzen und
Reduction der Katasterpläne (meist in 1:4000) entstanden sind.
Das Terrain ist durch Bergschraffur wiedergegeben. Die angewandte
Kartenprojection ist die conforme Lambert’sche Kegelprojection.
Der Kegel, auf welchen die Erdoberfläche abgebildet wird, schneidet
das Erdellipsoid in zwei Parallelkreisen. Nach der Abwickelung
werden die Meridiane durch Gerade, die Parallelkreise durch con-
centrische Kreise dargestellt. Zur Erzielung einer conformen Ab-
bildung nimmt der Massstab vom mittleren Parallel nach beiden
Seiten zu. Zur Vervielfältigung der Generalstabskarte wandte man
früher den Kupferstich an. Ob derselbe — wie absichtigt war —
durch Heliogravüre ersetzt wurde, ist Verfasser nicht bekannt. Um
eine grössere Verbreitung der Karte zu ermöglichen, sind von der-
selben lithographische Ueberdrücke hergestellt worden.
Zur Veranschaulichung der trigonometrischen Arbeiten des
Generalstabes war eine Triangulationskarte ausgelegt. Durch eine
längs der Küste verlaufende Dreieckskette und mehrere den Meri-
dianen und Parallelen entlang ziehende Ketten wird das gesammte
Gebiet in kleinere Flächen zerlegt, die durch Dreiecke höherer
Ordnung ausgefüllt werden. Das ganze Netz stützt sich auf sechs
Basismessungen.
Von den Katasterplänen und Distriktskarten in
1:50000 waren eine Anzahl Probeblätter ausgelegt worden.
In den angewandten geographischen Gebieten waren von be-
sonderem Interesse die ausgestellten Apparate zu Tiefseeforschungen,
die vom hydrographischen Bureau zu Stockholm herausgegebenen
nautischen Karten in 1:20000 für die Inselgruppen und inneren
Seen, 1:50000 für die Küsten und 1:100000 für das hohe Meer
und ferner die vom geologischen Institute zu Stockholm geschmack-
voll ausgeführten geologischen Karten von Schweden in 1:50000,
1:100000 und 1:200000. In der Abtheilung für Forschungsreisen
zogen die von Nordenskiöld ausgestellten Gegenstände der Expe-
dition der Vega allgemein die Aufmerksamkeit auf sich.
Russland.
Der Schwerpunkt der russischen Ausstellung lag ohne Zweifel
in dem durch Behörden, Gesellschaften und Private zusammenge-
brachten reichen Materiale der Forschungsreisen in jenen Gegenden,
die bisher den Geographen weniger zugänglich waren. Uns interes-
sirten naturgemäss mehr die auf fester astronomisch - geodätischer
Basis beruhenden grossen offiziellen topographischen Werke, welche
das Kriegsministerium mit seinen verschiedenen Abtheilungen
ausgelegt hatte. Von Kartenwerken, von dertopographischen
Section des Generalstabes zu St. Petersburg herstam-
mend, sah man die
Topographische Karte vom europäischen Russ-
land, 1:126000 (3 Werst = 1”), von welcher seit 1846 (mehr, als
174 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
500 Blätter erschienen sind. Dieser Karte wurde nach den Auf-
nahmen des Topographencorps vom Generalstabe in Bonne’scher
Projection gezeichnet und mittelst Kupferstichs vervielfältigt. Schwarz
mit Bergschraffirung.
Specialkarte vom europäischen Russland in
1:420000 (10 Werst = 1”), wird angefertigt unter der Leitung
des Generalmajor Strelbitzky, gezeichnet in Gauss’scher Projection.
Durch Zusammensetzen der Blätter dieses Werkes werden Gouver-
nementskarten gewonnen.
Karte vom asiatischen Russland und den be-
nachbarten Ländern in 1:4200000 (100 Werst = 1”) in 8
Blättern, Kupferstich.
KartedereuropäischenTürkei, 1:126000. Von dieser
in Ausführung begriffenen Karte waren einige Blätter ausgestellt.
Sie basirt auf den in den Jahren 1877—79 gemachten Aufnahmen.
Topographische Karte von Bessarabien, 1:126 000
in 34 Blättern. Dieses Werk ist eine heliographisch gewonnene
Reduction der in dem Maasstabe 1:42000 ausgeführten Original-
aufnahmen.
Plan der Stadt Moskau, 1:8400 in 6 Blättern, construirt
auf Grund der Triangulation und Höhenaufnahmen der Kataster-
ingenieure Smirnoff und Bachkof in den Jahren 1847—77. Chromo-
lithographie. Das Terrain ist durch Niveaulinien mit 1 Sashen
= 2,1336 m Abstand wiedergegeben.
Von der gleichen Behörde waren ferner die Karte von Tur-
kestan und den benachbarten Ländern, 1:1680000 in 16 Blättern
(construirt in Tachkent 1880, lithographische Ausgabe in 8Farben),
Karte der asiatischen Türkei, 1:840000 in 7 Blättern, Karte von
Khiwa und dem Delta des Amu-Darja, 1:550000 (1875), Karte der
Quellen des Amu-Darja, 1:1 260000 (1880), Karte von Afghanistan
und den benachbarten Ländern, 1:2100000 in 2 Blättern (1881)
und endlich werthvolle Itinerare der neueren Expeditionen, nament-
lich in das Innere von Asien.
Bei dieser Gelegenheit sei darauf aufmerksam gemacht, dass
zur leichteren Orientirung in dem reichen Materiale, welches die
neueren russischen Forschungsreisen geliefert haben, eine kleine
Broschüre von Venukoff verfasst wurde.
Die topographische Section in Tiflis hatte die topogra-
phischen Karten des Kaukasus, 1:210000 in 75 Blättern,
1:840000 in 6 Blättern (1870, corr. 1880), 1:1680000 ein Blatt
(1878, corr. 1881) und in gleichem Maasstabe hypsometrisch (1875),
eingesandt, desgleichen eine Karte des transkaspischen Gebietes,
1:840000 in 4 Blättern (corr. 1880), Karte der asiatischen Türkei,
1:2100000 in 2 Blättern (1877) und eine Karte von Persien,
Afghanistan und Belutschistan, 1:2100000 in 6 Blättern (1881).
Diese sämmtlichen Kartenpublicationen sind Lithographien.
_ Von der topographischen Section in Orenburg stammte
eine Karte der Kirgisensteppen von Orenburg, 1:840000.im 14
dritten internationalen geographischen Congresse. 175
Blättern (in Ausführung), Karte des Territorium der Kosacken von
Orenburg, 1:420000 in 7 Blättern (1875) und eine Karte der
inneren Horde (Boukeyer) 1:420000 in 4 Blättern (1875). Auch
diese 3 Publicationen sind lithographische Ausgaben.
Die topographische Section in Taschkent legte eine chromo-
lithographische Karte der Umgebung von Taschkent in 1:84000 vor.
Die übrigen Itinerare, Recognoscirungsskizzen und namentlich
die Proben von Originalaufnahmeblättern ergänzten die aufgeführ-
ten Werke zu einer imponirenden Menge.
Sehr lehrreich waren die Karten, welche den Fortschritt der
russischen Vermessungsarbeiten veranschaulichten, nämlich ein
Uebersichtsblatt in 1:13000000 der geodätischen und topogra-
phischen Arbeiten, welche in den Jahren 1874 bis 1881 vom Kriegs-
ministerium im Innern Russlands und an der Grenze ausgeführt
wurden, ein Uebersichtsblatt in 1:1 260000 der vom topographischen
Corps 1877—79 in der europäischen Türkei gemachten astrono-
mischen Arbeiten, eine Uebersichtskarte in 1:420000 der in der
Balkan-Halbinsel 1877—79 vollbrachten geodätischen Arbeiten und
endlich eine Uebersicht in 1:1680000 derin Turkestan ausgeführten
astronomischen, trigonometrischen und magnetischen Arbeiten.
Für ein eingehenderes Studium der Geodäsie in Russland sind
von besonderer Wichtigkeit die
Mémoires de la Sectiontopographique de !’Etat-
major, welche in den 4 ausgelegten, seit 1875 publicirten Bänden
die ausführlichen Berichte über die in den letzten Jahren vom
topographischen Corps ausgeführten astronomischen und geodätischen
Arbeiten enthalten. Wir führen in Folgendem die im Catalog als
besonders interessant bezeichneten Aufsätze an:
vol. XXXIV (1875):
J. Stebnitzky, geographische Ortsbestimmungen im trans-
caspischen Gebiete, 1872.
A. Tillo, geographische Ortsbestimmungen in der Gegend
von Orenburg und der Kirgisensteppe, 1867—71.
vol. XXXV (1877):
D. Oblomievsky, das Differentialbarometer und seine An-
wendung auf Höhenbestimmungen, Bericht über die in der Gegend
von Helsingfors 1875 ausgeführten Messungen.
A. Bonsdorff und E.Koulberg, Bestimmung der Längen-
differenz Pulkowa-Moskau auf telegraphischem Wege, 1872 (L=
0b 28m 58° 450 + 0° 010).
vol. XXXVI (1879):
J. Stebnitzky, Beobachtung des Durchgangs der Venus vor
der Sonne am 8. Dec. 1874, zu Teheran.
N. Zing er, Nivellement der baltischen Eisenbahn etc., 1871—72.
W. Döllen, Bestimmung der Zeit mit Hülfe eines tragbaren
Passageninstruments in der Verticalebene des Polarsterns, mit
einem Sterncatalog für das Jahr 1880 und einer Tabelle von
176 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
E. Block zur Berechnung der Azimute des Polarsterns für das
Jahr 1880.
vol. XXXVII (1880):
N. Zinger, telegr. Bestimmung der Längendifferenz Warschau —
Pulkowa, 1875 (L== 0» 37™ 11° ‚300 + 0° ,013).
C. Scharnhorst und P. Koulberg, Bestimmung der
geogr. Positionen der Fundamentalpunkte in Sibirien mit Hülfe
des Telegraphen, 1873—76.
Auch einige hübsche Instrumente hatte das Kriegsministerium
ausgestellt, nämlich einen »Cercle de réflexion<, construirt von Gebr.
Repsold in Hamburg nach den Angaben von W. Döllen (cf. Bull.
de Vacad. de St. Pétersbg. to. XII [1868]: Vorschläge zu einer
weiteren Vervollkommnung der Spiegelinstrumente), einen Vertical-
kreis von C. Brauer in St. Petersburg und endlich ein Nivellir-
instrument, einen Messtisch und ein Normal mit Comparator aus
der Werkstätte der topogr. Section des Generalstabes.
Von den anderen Behörden war es das Marineministerium,
welches durch seine vielen Küsten-, Hafen-, Flusskarten und son-
stigen nautischen Publicationen am meisten unser Interesse in An-
spruch nahm. Wir führen namentlich hier an:
Atlas explicatif des travaux hydrographiques exécutés dans
les mers et quelques lacs russes, 1880,
Le levé trigonométrique des cötes de la Baltique, ausgeführt
in den Jahren 1829—38 unter der Leitung des Generals Schubert,
3 vol. 1867—78,
Beresine, Beschreibung der verschiedenen Tachymeter, 1877,
Couznetzow, Manuel pour la levée des cötes et le mé-
surage.
Das Département d’arpentage betheiligte sich durch einige
Probeblitter der Katasteraufnahmen. Sehr reich war die Aus-
stellung der kais. russ. geogr. Gesellschaft; von geo-
dätischem oder topographischem Interesse waren:
Karte vom europäischen Russland in 1:1680 000
(40 Werst = 1”) in 12 Blättern, 1880,
Tillo’s hypsometrischer Atlas des russischen
Reiches in 34 Blättern, Massstab der Längen 1:420000, der
Höhen 1:1680. Dieses Werk gibt die Nivellements der Eisen-
bahnen, Chausseen und Wasserliufe in Profilen, während eine
Karte vom europäischen Russland in 1:420000 die Lage der Ni-
vellementslinien zeigt,
A. Tillo, Description du nivellement effectu& entre la mer
Caspienne et le lac d’Aral.
Abieh, ein Cyclus fundamentaler barometrischer Höhenbe-
stimmungen auf dem armenischen Hochlande, 1880,
Stebnitzky, Beobachtungen der Oscillationen eines Reversions-
pendels bei in Tiflis 1880 angestellten Versuchen,
Zinger, Beobachtungen der Oscillationen eines Reversions-
pendels bei in Pulkowa 1877 angestellten Versuchen.
dritten internationalen geographischen Congresse. 177
Vorzüglich war die Meteorologie vertreten. Das physika-
lische Centralobservatorium in St. Petersburg zeigte
einen meteorologischen Pavillon von der in Russland gebräuch-
lichen Form; von den Publicationen erwähnen wir:
Annalen des phys. Centralobservatorium, 1879 und 1880
(Text russisch und deutsch).
Repertorium für Meteorologie, herausg. von der kais.
Academie d. Wiss., red. v. H. Wild. vol. III bis VII, 1874—80.
H. Wild, die Temperaturverhältnisse des russischen Reiches,
mit Atlas, 1880.
A. Wojeikow, Recueil des m&moires du Dr. A. Wojeikow, trai-
tant des questions de météorologie, de climatologie et de géo-
graphie physique, 3 vol. (in russisch, deutsch, französisch und
englisch, seit 1875 in verschiedenen Zeitschriften erschienen).
M. Rycatchew, Mémoires sur la distribution des vents et
de la pression barométrique, 4 vol. 1874—80 (in deutsch und
französisch).
A. Tillo, Carte magnétique de la Russie d’Europe, welche
auf der Beobachtung der magnetischen Elemente von 349 Punkten
beruht und die Isoclinen und Isogonen von Grad zu Grad fiir das
Jahr 1880 gibt.
Die Geologie war durch einzelne gute Arbeiten repräsentirt,
die übrigen angewandt-geographischen Disciplinen wiesen gleich-
falls ein reiches Material auf, so namentlich der geographische
Unterricht in der imposanten Sammlung des pädagogischen
Museum.
Finnland zeigte seine Thätigkeit auf dem Felde der Geo-
graphie in einer von der russischen gesonderten, recht hübschen
Ausstellung. Ausser der vom Vermessungsamte in Helsingfors
ausgelegten
Generalkarte von Finnland in 1:400000 verdienen Be-
achtung
A. Taernefelt (Helsingfors), Karte der in Finnland ausge-
führten astronomischen, geodätischen und topographischen Arbeiten,
F. Woldstedt, die Meereshöhen der trigonometrischen Punkte
der finnländischen Gradmessung.
Aegypten
hatte an Karten sehr wenig, da eine eigentliche topographische
Landesaufnahme noch nicht existirt. Ausser einer grösseren An-
zalıl von Katasterplänen der khedivischen Besitzungen in
Unter-Aegypten sah man Uebersichtskarten des Telegraphennetzes
und interessante Itinerare. Während somit die mathematisch- geo-
graphische Classe hinter derjenigen anderer Länder zurücktrat,
zeigten die übrigen Abtheilungen viel Anziehendes, So hatte die
khedivische geographische Gesellschaft eine ethnographische Samm-
lung beigebracht, welche vielleicht die reichste auf der ganzen
Ausstellung war.
178 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Japan
trat in Venedig nicht nur ausschliesslich mit seinen industriellen
Producten auf, wie dies bei den früheren Ausstellungen der Fall
war, sondern auch mit einer grösseren Anzahl kartographischer
Werke und einer höchst interessanten Collection seiner Thiere,
Pflanzen und Mineralien.
Das Ministerium des Innern hatte an Publicationen
unter Anderem eingesandt:
Generalkarte des japanischen Kaiserreichs !)
mit Plänen der Städte Tokio und Kioto, welche ın der kurzen
Zeit von November 1880 bis Februar 1881 von vier japanischen
Ingenieuren angefertigt wurde.
Karte der südlichen Inseln von Japan und der
gegenüberliegenden chinesischen Küste, 1881.
Tcirikioku soku rio, Tafeln der auf den Karten ange-
wandten Signaturen.
Nihon tcishiriaku, eine geographische und topographische
Landesbeschreibung in 20 Bänden (japanesisch).
Report of the general trigonometrical survey
of Japan, astronomical section, 1880-81. Dieser Bericht
über die japanische Haupttriangulation ist inenglischer und
Japanesischer Sprache publicirt.
Report of the trigonometrical survey of the
island of Hokkaido, by Murray S. Day. 1875.
Measurements of the force of gravity at Tokio
and on the summit of Fujinoyama, 1 vol. Tokio, 1880.
Auch das Ministerium des Öffentlichen Unterrichts, die geo-
graphische Gesellschaft in Tokio und italienische Aussteller hatten
Generalkarten geliefert. Die 98 maritimen Karten vom Marine-
ministerium waren fast ebenso ausgefiihrt, wie die englischen Ad-
miralitätskarten.
Ueber die meteorologischen Beobachtungen und geologischen
Forschungen gaben Berichte Auskunft, die grösstentheils in japa-
nesischer und ausserdem in englischer Sprache publicirt sind.
Nordamerikanısche Staaten.
Von diesen waren Canada und dieVereinigtenStaaten
vertreten. Der erstere Staat bot uns wenig Interessantes, da fast
nur geologische und statistische Werke ausgestellt waren.
Um so mehr zogen uns die geodätischen und topographischen
Publicationen der Vereinigten Staaten von Nordamerika an, welche
uns grösstentheils neu waren.
*) Leider habe ich vergessen, mir die Massstäbe der japanischen Karten
zu notiren. Der ‚Verfasser.
dritten internationalen geographischen Congresse. 179
An der ersten Classe hatten theilgenommen die dem War
Department unterstellten Behérden, das Engineer Department
und das Office of the U. S. Geographical Surveys, und ferner das
dem Treasury Department unterstellte Office of the U. S.
Coast and Geodetic Survey, sämmtlich in Washington.
Die Ingenieur-Abtheilung des Kriegsministerium hatte ausser
einer Anzahl von Schlachtfelderplänen, welche die Operationen der
Armeen am Potomac und James in dem Secessionskriege 1864
illustriren, eine Mappe mit
Portfolio-charts of the Northern and North-
western Lakes eingesandt. Diese topographischen und hydro-
graphischen Karten der Seen des Nordens und Nordwestens und
ihrer Zuflüsse sind in Kupfer gestochen. Die Karten vom Ober-
lauf des Mississippi und vom Lorenz-Strom, welche gleichfalls von
dem Engineer Department angefertigt wurden, sind photolitho-
graphisch vervielfältigt. Die Aufnahmen, die auf dem geodätischen
Dreiecksnetze und astronomischen Fundamentalbestimmungen basiren,
wurden 1833 begonnen und 1880 unter der Direction des Generals
Comstock vervollständigt, welchem ein Commissar des Ingenieur-
Departements folgte, der die Aufnahmen am Mississippi leitete.
Von Drucksachen der gleichen Behörde sah man:
Annual Reports of the Chief of Engineers, 1867— 80.
Diese Berichte geben Rechenschaft von den jährlichen Arbeiten der
Ingenieur-Abtheilung der Armee; sie beziehen sich auf die Forti-
ficationen und sonstigen militär-baulichen Arbeiten, auf die topo-
graphischen und hydrographischen Messungen an den Seen des
Nordens und Nordwestens, am Mississippi und Lorenz-Strome und
endlich in den westlich vom Mississippi belegenen Gegenden. Auch
geologische Aufnahmen und Explorationen sind an einigen Stellen
besprochen.
Northern Boundary Survey, 1878. Diese Publication
gibt den Nachweis über die an der Nordgrenze der Union von der
Ingenieur-Abtheilung ausgeführten Messungen.
Catalogue ofthe Mean Declinations of 981 Stars,
1875. Dieser Katalog ist unter Leitung von General Comstock
von Prof. T. H. Safford aufgestellt.
Sehr reichhaltig war die Ausstellung des Office of the Geo-
graphical Surveys. Das grosse Werk
Topographical Atlas of the Geographical Surveys
West of the 100% Meridian, 1:506880 (8 miles = 1 inch),
erregte gerechte Bewunderung. Die topographischen Aufnahmen
wurden im Jahre 1869 unter dem Commando des Brigade-Generals
A. A. Humphreys begonnen und unter Leitung des Hauptmanns
George M. Wheeler aufgezeichnet. In dem Maasse, wie die Arbeit
fortschreitet, werden die Blätter eines Theils des grossen Terri-
toriums in den grösseren Maasstäben 1: 253440 (4 miles = 1 inch),
1:126 720 (2 miles = 1 inch) und 1:63 360 (1 mile = 1 inch) her-
ausgegeben. Zur tieferen Einsicht in diese Arbeiten waren Ueber-
180 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie etc.
sichtskarten über das Triangulationsnetz und die projectirten Ar-
beiten, Originalaufnahmeblätter (z. Th. mit Niveaulinien) und Ver-
messungsacten (Record books) beigefügt, welche die Nachweise über
die fundamentalen astronomischen und geodätischen Messungen und
ferner über die magnetischen und meteorologischen Beobachtungen
lieferten. An Drucksachen hatte dieses Vermessungsamt noch aus-
gelegt:
Astronomy and Barometric Hypsometry, vol. Il.
in 4° mit Tafeln. Dieser Band bildet einen Bestandtheil des acht-
bändigen Werks über die Forschungen in den westlich vom Missis-
sippi belegenen Gegenden (vol, I. Geographie, II. Astronomie und
barometrische Höhenmessung, {II. Geologie, IV. Paläontologie,
V. Zoologie, VI. Botanik, VII. Archäologie): Zur Illustration dient
ein topographischer und geologischer Atlas.
Special astronomical Report, 1874, 1 vol. 4°.
Field List of Time Stars in 8°.
Das Coast and Geodetic Survey hatte nur ein Modell des Golfs
von Mexico ausgestellt; es fehlte daher leider an Gelegenheit, in
die Thätigkeit dieser Behörde nähere Einsicht zu gewinnen.
Die maritime Geographie war vorzüglich vertreten durch das
Navy Department in Washington, welche unter Anderem
Karten des nördl. stillen, nördl. atlantischen und indischen Oceans
vorlegte, und durch das Nautical Almanac Office in Wa-
shington mit seinen bekannten Ephemeriden (für 1884).
Auch die Geologie erfreut sich einer guten Pflege, da die geo-
logischen Aufnahmen in den Vereinigten Staaten mit den topo-
graphischen Hand in Hand gehen. Von den Arbeiten des Ingenieur-
Departement erwähnen wir die geologischen Explorationen längs
des 40°-Parallels und den hieraus hervorgegangenen geologischen
und topographischen Atlas in 1:253440, von den Publicationen
des Office of Geographical Surveys die Berichte und Karten über
die westlich vom Mississippi vorgenommenen Forschungen.
Die Meteorologie, welche in den Vereinigten Staaten in hoher
Blüthe steht, wurde repräsentirt durch das Meteorological
Bureau and Signal Service in Washington, welches seine
Tri-daily Weather Maps in Venedig ausstellte.
Von den übrigen Werken zogen noch die Berichte und Karten
der Forschungsreisen und Recognoscirungen unser Interesse auf
sich, die von den Ingenieuren des Kriegsministeriums in jenen
Gegenden ausgeführt werden, in welchen genauere geodätisch-topo-
graphische Vermessungen noch nicht vorgenommen werden können.
Siidamerikanische Staaten.
Von diesen hatten sich Brasilien, die Argentinische Republik,
Chile und Venezuela an der venetianischen Ausstellung betheiligt.
Das Kriegs- und Marineministerium Brasiliens ‚hatte eine
Alban. Ueber Vermessungs- und Katasterwesen etc. 181
Anzahl Küsten- und Flusskarten geschickt, die nichts besonders
Interessantes boten.
Die Argentinische Republik zeigte durch die einge-
sandten Provinzialkarten einen regelmässigen Fortgang der dortigen
Aufnahmen. Das geographische Institut legte die englischen Küsten-
karten von Argentinien und Patagonien aus, welche die Gestade
dieser Länder gegenwärtig noch am besten darstellen sollen.
Das hydrographische Amt der Republik Chile zeichnete sich
durch hübsche nautische Karten aus, das Central-Institut für Me-
teorologie durch seine Publicationen.
Venezuela betheiligte sich nur durch wenige statistische
Werke.
(Schluss folgt.)
Ueber Vermessungs- und Katasterwesen, namentlich
in Bezug auf die Sicherung des Grundbesitzes.
Ueber die von mir unter diesem Titel verbreitete kleine Schrift
hat der Schweriner Lokal-Geometerverein in Nr. 6 Band X. dieser
Zeitschrift eine Kritik ausgeübt, die ich nicht ohne Erwiederung
lassen kann. Als in erster Linie stehend stellt er den Anschluss
an die Landesvermessungen hin und macht mir damit den Vorwurf,
dass ich diesem Anschlusse nicht ausschliesslich das Wort geredet
habe. Ich werde deswegen näher auseinandersetzen müssen, wes-
halb dies von mir nicht geschehen konnte.
In meiner jahrelangen Praxis ist es mir bei allen Grenzregu-
lirungen sehr schwer gewesen, auf den Karten und in den Messungs-
papieren Anhaltspunkte zu finden, von welchen aus die Grenzen
sicher und in kürzester Zeit festgestellt werden konnten und
es ist dies die Veranlassung gewesen, dass ich fortwährend darüber
nachgedacht habe, wie diesem Uebelstande abzuhelfen sei. Dabei
bin ich nach und nach immer mehr zu der Ansicht gelangt, dass
eine bessere und schnellere und deshalb auch weniger kostspielige
Wiederherstellung der Grenzen, also auch die Sicherung des Grund-
besitzes und eine bessere Fortführung der Vermessungsarbeiten
nicht durch die Wahl irgend einer Vermessungsweise, sondern
lediglich nur durch eine Feststellung und Regulirung der
Grenzen der Grundstücke vor der Vermessung zu ermög-
lichen ist.
Nur eine solche Feststellung und Regulirung mit Vermarkung
und Versteinung der Grenzen habe ich in meiner Schrift erläutert.
Von dieser Feststellung und Regulirung können aber die ebenfalls
in meiner Schrift beschriebenen Vermessungsarbeiten nicht getrennt
werden, denn diese documentiren die Feststellung wie Versteinung
182 Alban. Ueber Vermessungs- und Katasterwesen, namentlich
der Grenzen und machen die Vermessungsmaterialien rechts-
kräftig. Dadurch, dass der Feststellung der Grenzen die Ver-
messung sofort auf dem Fusse folgt, ist den Grundbesitzern die
Möglichkeit gegeben, der Aufmessung beizuwohnen und sich zu
vergewissern, dass die Markpfähle weder verändert noch fortge-
nommen sind und dass sie richtig angemessen werden. Dass während
dieser Zeit die Punkte für die Fixsteine, von welchen aus die Fort-
führung der Vermessungsarbeiten in kürzester Zeit auszu-
führen sind, am sichersten ausgemittelt werden können, scheint
mir selbstverständlich zu sein.
Bei dieser Sachlage fehlte mir jede Veranlassung, irgend eine
Vermessungsweise anzuempfehlen, denn ich bin der festen Ueber-
zeugung, dass auch beim Anschlusse an die Landesvermessungen
ebenfalls die von mir empfohlene Feststellung und Regulirung der
Vermessung voraufgehen muss, wenn jeglicher Zweifel gegen die
Richtigkeit der Aufnahme beseitigt sein soll.
Dass die Fixsteine am zweckmässigsten in und an den Grenzen
stehen, scheint mir allgemein anerkannt zu sein und dass dies beim
Anschlusse an die Landesvermessungen nicht allemal möglich ist,
bestimmte mich um so mehr dazu, dieser Vermessungsweise eben
so wenig als jeder andern das Wort zu reden. Unzweifelhaft wird
aber die Sicherung des Grundbesitzes und dass diese mit den
möglichst geringen Kosten zu erlangen ist, die Hauptsache bleiben
und es kann wenig oder gar nicht darauf ankommen, welche Ver-
messungsmethoden angewendet werden, denn in allen anderen Ver-
wendungen als zur Bestimmung der Grenzen haben die bisher an-
gefertigten Karten, auf welche Weise sie auch angefertigt sein
mögen, meines Wissens zu keiner anderen Klage Veranlassung ge-
geben, als dass sie die im Laufe der Zeit eingetretenen Verän-
derungen der Erdoberfläche nicht ınehr nachweisen.
Dass die Fixpunkte der Landesvermessungen, weil sie auf
Anhöhen und grösstentheils im Acker stehen, den Grundbesitzern ein
Greuel sind, habe ich sehr häufig hören müssen und es wird hieran
nichts geändert sein, wenn eine Fläche um den Stein käuflich er-
worben wird; er steht nach wie vor hinderlich bei der Beackerung.
Ob die gegen den meiner Schrift angeschlossenen Plan erhobenen
Ausstellungen berechtigt sind oder nicht, will ich dahingestellt sein
lassen. Die Anlegung der zu den Grundrissen nothwendigen Mes-
sungslinien und die Bestimmung der Punkte für die Fixsteine ist
aber sehr schwierig und um so wichtiger, da hiervon die leichte
Fortführung der Vermessungsarbeiten abhängt. Auch ist von mir
nur eine Arbeit vorgelegt, welche ich, theilweise wenigstens, wirklich
ausgeführt habe. Dass ich dabei vielleicht practischer hätte ver-
fahren können und den Plan besser redigiren, gebe ich gerne zu.
Jedenfalls muss die Aufnahme so ausgeführt werden, dass jede
Fortführungsarbeit in der Ebene mit der Kette, im Gebirge mit
Messtange und Loth schnell und bequem sich ausführen lässt,
in Bezug auf die Sicherung des Grundbesitzes. 183
vorausgesetzt, dass die nothwendigen Fixpunkte unverändert an
ihrem Platze stehen.
Weiter wird mir zum Vorwurfe gemacht, dass ich einige Vor-
schläge in Bezug auf Gesetze, welche Zwecks Sicherung des Grund-
besitzes zu erlassen sind, gemacht habe; es scheint mir dies jedoch
kein Fehler zu sein; jedenfalls hat es nicht in meiner Absicht ge-
legen, den maassgebenden Behörden vorgreifen zu wollen.
Dass ich in meiner Schrift eine häufigere Revision der Fixsteine
nicht angerathen, liegt in dem ganzen Verfahren, welches ich vor-
geschlagen habe:
Wohl wissend, dass die Regierungen zu allgemeinen Vermes-
sungen die enormen Summen, welche dazu nothwendig sind und die
bedeutend grösser sein werden, als die der topographischen Ver-
messungen, nicht genehmigen werden und können, schlug ich vor,
durch das Hypothekengesetz die Sicherung des Grundbesitzes zu
erlangen, denn in allen guten Hypothekengesetzen ist schon den
Grundbesitzern aufgegeben, auf ihre Kosten einen Nachweis der
Grösse und Güte des zu beleihenden Grundstücks zu geben und
für dessen Unveränderlichkeit zu sorgen. Dass somit der Grund-
besitzer auch für Grenzverrückungen aufkommen muss, ist selbst-
verständlich und ich habe deswegen auch in meiner Schrift vor-
geschlagen, die Grundbesitzer für die Erhaltung der Fixsteine anı
Platze zu verpflichten. Bei dieser Sachlage wird eine öftere Con-
trole, als ich vorgeschlagen, sich wohl kaum als nothwendig heraus-
stellen.
Ferner rügt der Schweriner Lokal-Geometerverein noch, dass
ich geschrieben habe, die Grenzen wären bisher den Geometern
nicht von den Grundbesitzern, sondern von den Kettenziehern an-
gewiesen worden. Ich habe sicherlich Niemanden damit beleidigen
wollen; Thatsache bleibt aber, dass eine genaue gründliche Grenz-
anweisung durch die Grundbesitzer mindestens nicht regelmässig
geschehen ist.
Schliesslich erlaube ich mir noch einige Bemerkungen:
Sollte der Anschluss an die Landesvermessung, der vom gröss-
ten Theile der deutschen Geometer angestrebt wird und der, wie
nicht zu leugnen ist, die Vermessungen des ganzen Landes in eine
feste Verbindung zu einander bringt, von den Regierungen be-
schlossen und die Kosten dazu aufgebracht werden, so dürfte es
dennoch zweckmässig sein, diesen Anschluss von den weiteren Ver-
messungen der einzelnen Grundstücke getrennt zu bearbeiten, da
den Grundbesitzern diese Kosten nicht zugemuthet werden können
und der Staat sie unter allen Umständen tragen muss. Nicht aus-
geschlossen ist dabei, dass mehrere Grundstücke zusammen, auch
ganze Gemeinden und Feldmarken mit vielen Grundstücken, zu
gleicher Zeit aufgemessen werden können, sobald zwischen den
Grundbesitzern vereinbart ist, wie hierbei die nöthigen Vorschüsse
zu beschaffen sein werden für die Vermessung derjenigen Grund-
stücke, deren Besitzer nach der Hypothekenordnung zur Vermessung
184 Personalien.
noch nicht gezwungen werden können. Allerdings würden die
Kosten der Vermessungen sich durch das gleichzeitige Bearbeiten
grösserer Flächen billiger herausstellen.
Wohl zu beachten ist aber, dass die von mir empfohlene Grenz-
feststellung wie die Anfertigung der Grundrisse dem Staate wenig
oder gar keine Kosten machen wird und der Staat Mittel in den
Händen behält, dem Geometer und Culturingenieur diejenige Stellung
zu geben, welche ihm gebührt, wie auch Culturarbeiten vornehmen
zu lassen, welche nothwendig sind zur möglichsten Abwendung
und Hinhaltung der Erstarrung der Erdrinde, die von den Menschen
selbst durch maasslose Entwaldungen und Entwässerungen be-
fördert wird.
Schwerin im Februar 1882.
E. Alban.
Personalien.
Dem langjährigen Direktor unseres Vereins, Herrn Vermessungs-
revisor Koch in Kassel, ist von Sr. Majestät dem Kaiser und
König der rothe Adlerorden IV. Klasse verliehen worden.
Inhalt.
Grössere Abhandlungen: Geodäsie und Topographie auf dem dritten inter-
nationalen Congresse, Fortsetzung, von Pattenhausen. Ueber Vermessungs-
und Katasterwesen, namentlich in Bezug auf die Sicherung des Grundbesitzes,
von Alban. — Personalien.
Karlsruhe. Druck von Malsch und Vogel.
185
ZEITSCHRIFT ron VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, and
F. Lindemann, Regierungsgeometer in Berlin, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 8. Band XI.
Uebersicht
der
Literatur für Vermessungswesen
von dem Jahre 1881.
Bearbeitet von R. Gerke,
Privatdocent an der Technischen Hochschule zu Hannover.
Ausser den Nachträgen des vorjährigen Literaturberichtes für
1880 sind nur solche Arbeiten aufgenommen, welche mit der Jahres-
zahl 1881 gedruckt sind.
Etwaige Berichtigungen und Nachträge zu diesem Literatur-
bericht, welche im nächsten Jahre Verwendung finden können, werden
mit Dank entgegengenommen.
Ferner erlauben wir uns, im gemeinsamen Interesse, um gefällige
Uebersendung von Separatabdriicken, namentlich aus weniger leicht
zugänglichen Zeitschriften zu bitten. Andererseits wird jedem Ein-
sender eines für den Literaturbericht pro 1882 geeigneten Separat-
abdrucks, oder einer sonstigen hierzu brauchbaren Angabe, ein
Abdruck des im Jahre 1883 auszugebenden Literaturberichts für
1882 kostenfrei übersandt werden.
Denjenigen Herren, welche für den vorjährigen Literaturbericht
Nachträge lieferten, möge auch hier nochmals der beste Dank aus-
gesprochen sein.
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 8. Heft. 14
ar gr Ege;
186
Die mit * bezeichneten Angaben sind vom Referenten im Original
benützt worden, die übrigen sind Citate aus zweiter Hand.
Es erschien wenig zweckentsprechend, in dem nachfolgenden
Literaturberichte wiederum wie im vorigen Jahre sämmtliche Zeit-
schriften anzufiihren, welche Mittheilungen über einzelne Zweige
des Vermessungswesens enthalten, zumal da die Redaktionen der
in dem vorjährigen Literaturbericht unter Nr. 1 angeführten Zeit-
schriften dieselben geblieben sind. Es möge daher bei Angabe der
Zeitschriften auf den vorjährigen Literaturbericht hingewiesen sein,
und es seien hier unter Nr. 1 nur diejenigen Zeitschriften angeführt,
welche im vergangenen Jahre nicht angegeben sind.
Die in dem Jahre 1881 ausgeführten Kartenwerke sind hier
nicht mit behandelt, weil hierüber in der Registrande der geo-
graphisch-statistischen Abtheilung des grossen Generalstabes und in
Petermann’s geographischen Mittheilungen die ausführlichsten An-
gaben gemacht werden.
Im Folgenden bedeutet D. R.-P. Deutsches Reichs-Patent. Simmt-
liche Original-Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden,
zum Preise von 1 Mark für jede Patentschrift von der Kaiserlichen
Reichsdruckerei zu Berlin SW., Oranienstrasse Nr. 94, an Jedermann
abgegeben. Der Betrag ist frankirt einzusenden und die Patent-
nummer genau anzugeben.
Hannover, den 1. Marz 1882.
— — mn m
Eintheilung des Stoffes.
. Zeitschriften, welche in der Regel Mittheilungen über einzelne
Zweige des Vermessungswesens enthalten und welche in dem
vorjährigen Literaturberichte für die Jahre 1879 und 1880 nicht
angeführt sind.
2. Lehrbücher und grössere Aufsätze, welche mehrere Theile der
Vermessungskunde umfassen,
3. Mathematik, soweit dieselbe die niedere Geodäsie betrifft, Tabellen-
werke, Rechenhülfsmittel.
4. Fernrohre und deren Bestandtheile (astronomische Fernrohre
siehe unter 19), Optik, Libellen.
pend
5. Langenmessapparate. Distanzmesser, Messlatten, Messbänder.
6. Allgemeines über Theodolite. Mikrometerschrauben. Stative,
Kreistheilmaschinen.
7. Tachymetrie. |
8. Bussolen, Messtische, Reflectionsinstrumente.
1. Zeitschriften. 187
9. Nivellement und Nivellirinstrumente. Theilmaschinen für Nivellir-
latten.
10. Barometer und barometrisches Höhenmessen.
11. Trigonometrisches Höhenmessen.
12. Curvenabsteckung und Absteckung von Tunnels, Horizontalcurven.
13. Trigonometrische Messungen und Berechnungen.
14. Katastervermessungen und Katasterwesen.
15. Kartographie und die zu derselben nothwendigen Instrumente,
als Zirkel, Pantographen u. s. w.
16. Flächenbestimmungen, Planimeter.
17. Methode der kleinsten Quadrate.
18. Höhere Geodäsie, Gradmessung.
19. Astronomische Ortsbestimmung und Astronomie, soweit dieselbe
bei der Geodäsie in Betracht kommt.
20. Magnetische Declination.
21. Hydrometrie.
22. Meteorologie.
23. Geschichte der Vermessungskunde.
24. Organisation des Vermessungswesens, Gesetze, Verordnungen.
25. Verschiedenes, Personalien.
26. Namentliches Verzeichniss der in diesem Literaturbericht ange-
führten Autoren.
1. Zeitschriften, welche Mittheilungen über einzelne Zweige des Ver-
messungswesens enthalten und welche in dem vorjährigen Lite-
raturbericht nicht angeführt sind.
Bulletin administratif et judiciaire. Recueil de Législation, de
Doctrine et de Jurisprudence & l’usage des Géométres. Lois
et réglements; avis et décisions du conseil d’état; arréts de
la cour de cassation et des cours d’appel; jugements notables
des tribunaux; notes et observations. Publié sous la direc-
tion de M. Derivry. IIL série, tome III. 23. Jahrgang.
Noyon, au bureau du journal. Boulevard Sarrizin 1881.
* Centralblatt der Bawerwaliung. Herausgegeben im Ministerium der
öffentlichen Arbeiten. Redacteure O. Sarrazin und H. Eggert.
Jahrgang 1. 1881. Berlin, Verlag von Ernst und Korn. 12 %.
Erscheint wöchentlich. Berlin W., Wilhelmstr. 80.
Sirius, Zeitschrift für populäre Astronomie. Centralorgan für alle
Freunde und Förderer der Himmelskunde. Herausgegeben
unter Mitwirkung. hervorragender Fachmänner und astrono-
mischer Schriftsteller von Dr. H. Klein. Jahrgang 1881.
Neue Folge Band 9. 12 Hefte. 8°. Leipzig. Scholtze. 10%.
14.
188 2. Lehrbücher etc.
* Vereinsschrift des Elsass- Lothringischen Geometer-Vereins. Vor-
sitzender des Vereins ist der Kataster-Inspektor Joppen in
Strassburg. Im Jahre 1881 sind im November und December
die beiden ersten Hefte erschienen.
* Zeitschrift für den bayerischen Ummessungsdienst. Die Zeitschrift
erscheint im Auftrage des bayerischen Bezirksgeometer-
Vereins in zwangloser Folge und Nummernstärke. Abonnen-
ten, welche nicht Mitglieder des Vereins sind, erhalten selbige
zum Preise von 6 %. für den Band zu 12 bis 15 Bogen. Band
4 umfasst von October 1880 bis December 1881 7 Hefte.
Die ersten 3 Bände werden zum Gesammtpreise von 12 #4,
je 2 derselben zu 9 %. abgegeben. Redacteur: Bezirksgeo-
meter C. Steppes in Pfaffenhofen, Bayern.
* Zeitschrift des Rheinisch-Westfälischen Geometer-Vereins, 1. Jahr-
gang. 1881. Erscheint nur für die Vereinsmitglieder. Der
Vorsitzende des Vereins ist z. 2. Obergeometer Heydenreich
in Essen a. R.
* Zeitschrift für Instrumentenkunde. Organ für Mittheilungen aus
dem gesammten Gebiete der wissenschaftlichen Technik. Her-
ausgegeben von Abbe in Jena, Arzberger in Brünn, Bamberg
in Berlin, v. Bauernfeind in München, Fuess in Berlin, Haensch
in Berlin, Hartnack in Potsdam, Jordan in Karlsruhe, Kro-
necker in Berlin, Kundt in Strassburg, Landolt in Berlin,
v. Lang in Wien, Löwenherz in Berlin, Merz in München,
Neumayer in Hamburg, Repsold in Hamburg, Ruprecht in
Wien, Schellbach in Berlin, Tietzen in Berlin, Westpfal in
Celle. Redacteur: Dr. Georg Schwirkus. Erster Jahrgang.
1881. Berlin. Verlag von Julius Springer, Monbijouplatz 3.
gr. 8°, 418 S. und vielen Holzschnitten. 15 „%.
2. Lehrbücher und grössere Aufsätze, welche mehrere Theile der Ver-
messungskunde umfassen.
Doll, Lehrbuch der praktischen Geometrie, bearbeitet für den
Unterricht an Baugewerkeschulen und technischen Mittel-
schulen von Dr. M. Doll, Lehrer der praktischen Geometrie
am Polytechnikum zu Karlsruhe. Leipzig bei Teubner. 1880.
77 S. Besprochen in der Zeitschr. f. Vermessungsw. XI. Band.
1882. 8. 124.
* Erede, Elementi di Geometria pratica o Topografia per uso delgi
ingegneri, e delgi studenti delgi istituti tecnici, delle univer-
siti e delle scuole di applicazione dell’ ingegnere Giuseppe
Erede, Professore di Geometria pratica e costruzioni. Nell’
istituto tecnico provinciale di Firenze. Con 405 Figure in
29 Tavole intercalate nel testo Genova. Tipografia di Lorenzo
della Casa, Piazza Embriaci Nr. 3. Dieses italienische ‚Lehr-
2. Lehrbücher eto. 189
buch der praktischen Geometrie enthält vorwiegend eine Be-
schreibung geodätischer Instrumente nebst Prüfung und Be-
richtigung derselben. Neben einigen französischen und italie-
nischen Instrumenten beschreibt der Verfasser mehrfach
deutsches Fabrikat.
* Helmert. Besprechung des Werks »Anweisung zur Selbsterlernung
des Aufnehmens u. s. w. von Hennig«. Zeitschrift f. Verm.
Bd. X. 1881. S. 440.
* Hennig. Anweisung zur Selbsterlernung des Aufnehmens, Auf-
tragens, Berechnens und Tbeilens von Flächen, des Nivellirens
und Höhenmessens für Oekonomen, Schachtmeister, Steiger
u. s. w. Nebst einem Anhange: Die Berechnung der Körper.
Mit 12 Tafeln Abbildungen gr.8°. 1388. 1881. Leipzig. Webel.
Besprochen in d. Zeitschr. f. Verm. Band X. 1881. S. 440.
* Gerke. Besprechung des Berichts über die wissenschaftlichen Appa-
rate auf der Londoner Internationalen Ausstellung im Jahre
1876. Herausgegeben von Hofmann.
* Gerke. Uebersicht der Literatur für Vermessungswesen von den
Jahren 1879 und 1880 von R. Gerke, Privatdocent der tech-
nischen Hochschule zu Hannover. Ergänzungsheft der Zeitschr.
f. Verm. Band X. 1881. 8°. 44 S.
* Hofmann. Bericht über die wissenschaftlichen Apparate auf der
Londoner internationalen Ausstellung im Jahre 1876. Den
Herren Minister Dr. Achenbach und Dr. Falk erstattet von
den Herren Abbe, Biedermann, Bruns, Cohn, Doergens,
Gerland, Helmert, Hensen, Landolt, v. Lasauls, Listing,
Löwenherz, Kirchner, Kraut, Kronecker, Kundt, Liebermann,
Neumayer, Paalzow, von Quintus-Icilius, Schreiber, Sell,
Stahl und Wiillner, und im Auftrage der Herren Minister
herausgegeben von A. W. Hofmann. Mit zahlreichen in den
Text gedruckten Holzschnitten. Braunschweig. 1878. Vieweg
und Sohn. Der zweite Theil und Schluss ist erst 1881 er-
schienen. Besprochen Zeitschrift fiir Verm. 1881. Band X.
S. 369.
* Jordan. Recension über den »Bericht über die wisseuschaftlichen
Instrumente auf der Berliner Gewerbeausstellung im Jahre
1879«. Herausgegeben von Löwenherz unter Mitwirkung nam-
hafter Fachgelehrten. Verlag von Springer in Berlin. Zeitschr.
f. Verm. 1881. Band X. S. 34.
* Klein. Die wissenschaftlichen Instrumente auf der nieder-Österreichi-
schen Gewerbeausstellung 1880. Centralzeitung für Optik
und Mechanik. 1. Jahrgang. 1880. S. 186.
* Löwenhere. Bericht über die wissenschaftlichen Instrumente auf der
Berliner Gewerbeausstellung im Jahre 1879. Unter Mit-
wirkung von v. Morozowicz, v. Schleinitz, Helmholtz, Neu-
maier, Förster, Christiani, Dittmer, Doergens, Erfurth, Fritsch,
Fröhlich, Giese, Hirschberg, Kaupert, Landolt, Liebisch,
Kuner, Sprung, Steinhausen, Vogel und Zetsche. Herausge-
190 8. Mathematik, Tabellenwerke, Rechenhülfsmittel.
geben von Dr. L. Löwenherz, Regierungsrath bei der Kaiser].
Normalaichungskommission. Mit circa 300 in den Text ge-
druckten Originalholzschnitten. Berlin 1880, Verlag von
Springer. 535 S. 8%. 20 4. Besprochen in der Zeitschr. für
Verm. 1881. Band X. S.34. Wochenschrift des Vereins deutsch.
Ing. 1881. S. 265. Centralzeitung f. Optik u. Mechanik. 2.
Jahrgang. 1881. S. 34. Repert. d. Exp.-Physik u. Chemie.
Band 17. 1881. S. 196.
* Martens. Die wissenschaftlichen Instrumente auf der internatio-
nalen Fischerei-Ausstellang zu Berlin. Centralzeitung für
Optik und Mechanik. 1. Jahrgaug. 1880. S. 80.
* Martens. Die wissenschaftlichen Instrumente auf der deutschen
Patent- und Musterschutz-Ausstellung in Frankfurt a. M.
im Jahre 1881. Von A. Martens, Ingenieur in Berlin. Central-
Zeitung für Optik und Mechanik. 2. Jahrgang. 1881. S. 160,
207, 221, 230, 267, 277.
* Schols. Landmeten en Waterpassen, door Ch. M. Schols, Hoog-
leeraar aan de Polytechnische School te Delft. Breda, Oukoop.
1879. gr. 8°, 205 S. 14 Tafeln kl. 4° mit 136 Figuren. Ent-
hält eine kurze Uebersicht der gebräuchlichsten geodätischen
Instrumente und die Beschreibung der gewöhnlichen Auf-
nahmen.
3. Mathematik, soweit dieselbe die niedere Geodäsie betrifft, Tabellen-
werke, Rechenhiilfsmittel.
Adam. Graphic trigonometer Engineering News. Band 7. 1880.
S. 303.
Adam. Taschenbuch der Logarithmen für Mittelschulen und höhere
Lehranstalten. 7. Aufl 16°. 96 S. Wien 1881. Bermann u.
Altmann. 1,20 #.
* Amsler-Laffon. Integrator. Enginering Bd. 49. 1880. S. 252 u.
S. 462. Transactions of the Institution of naval architects.
Band 21. 1880. S. 252. Scientific American, Supplement Band 9.
S. 3930.
August. Vollständige logarithmische und trigonometrische Tafeln
von Prof. Dr. F. August. 13. Aufl. 8°. 205 S. 1881. Leipzig.
Veit u. Comp. 1,60 %M.
Beaucourt. Rechenmaschine von H. Beaucourt in Villeurbaune
bei Lyon. Belgisches Patent Nr. 54689 vom 19. Mai 1881.
Französ. Patent Nr. 141208 vom 18. Februar 1881. Italien.
Patent Nr.151 vom 23. Mai 1881. Englisches Patent Nr. 2 441
vom 2. Juni 1881.
Bojano. Verbesserungen an dem Thomas’schen Arithmometer, von
Ph. de Bojano. Französisches Patent Nr. 138912 vom 12.
September 1880.
3. Mathematik, Tabellenwerke, Rechenhülfsmittel. 191
* Bremiker. Logarithmisch-trigonometrische Tafeln mit 6 Decimal-
stellen. Achte Stereotyp-Ausgabe. Berlin 1881. Nicolai’sche
Verlagsbuchhandlung. 4,20 #. Besprochen in der Hannover-
schen Zeitschrift des Architekten- und Ingenieur-Vereins 1881.
S. 516.
Bridge. A calculating apparatus based on Napier’s rod. The Phi-
losophical magazine V. Band 9. 1880. 8. 191.
* Burkhard. Leistung der Burkhard’schen Rechenmaschine. Journal
der Uhrmacherkunst. Band 5. 1880. S. 174. Vergl. Zeitschr.
f. Verm. Band IX. 1880, S. 439.
* Cavallero. Ueber den Arithmometer von Thomas. Revue univer-
selle des mines, par de Cuyper 2. Band 8°. 1880. 8. 309.
Dingler’s Polyt. Jourual Band 239. 1881. S. 322.
Clouth. Kalender fiir Messkunde auf das Jahr 1881. 8. Jahrgang.
16°, 272 S. mit 8 Steintafeln und einer Eisenbahnkarte. Trier,
Linz in Comm. Geb. 2,50 #.
Cuvillier. Rechenschieber mit Millimetertheilung. Von Cuvillier
in Paris. Französisches Patent Nr. 139996 vom 6. Dec, 1880.
Delinge. Karte für graphisches Rechnen. Patent-Anmeldung vom
24. Jan. 1881, Nr. 42 980.
Dietsschold. Die Rechenmaschine von Ingenieur Dietzschold. Journal
der Uhrmacherkunst. Band 5. 1880. S. 81 u. 373.
Doese. Rechenmaschine von W. Doese. Berlin. D. R.-P. Nr. 15477
vom 23. April 1881.
* Durand. Rechenmaschine. D. R.-P. Nr. 12445 vom 2. Juni 1880,
Patentblatt Band V. 1881. S. 276. Oestr. Patent Nr. 3006 vom
17. Aug. 1880. Die Maschine dient besonders zur Addition und
Subtraction. Die Ausführung der Rechnung geschieht durch
Niederdrücken von Tasten.
Duret. Rechenmaschine von Jos. S. Duret in Peru. Patent der
Vereinigten Staaten Nr. 233 840 vom 26. Jan. 1880.
* Gauss, F.G. Fünfstellige vollständige logarithmische und trigo-
nometrische Tafeln. 8°, 191 S. Halle, Strien. 14. Aufl 1881.
2 #. Desgl. 15. Auflage.
* @eny. Additions-Apparat. D. R.-P. Nr. 12001 vom 1. Mai 1880.
Grossmann. Die Rechenmaschine von Grossmann. Journal für
Uhrmacherkunst. Band 5. 1880. S. 15.
* Helmert. Benutzung logerithmischer Differenzen. Zeitschrift für
Verm. Band X. 1881. S. 439.
* Helmert. Besprechung des Werks Analysis für Jünger und Freunde
der Mathematik von Schmeisser. Zeitschrift f. Verm. Band X.
1881. 8. 441.
* Jordan. Anleitung zum Gebrauche des logarithmischen Rechen-
schiebers. Verlag von Sickler. Karlsruhe 1880. |
* Jordan. Kreis-Koordinaten für 200 Radien. Stuttgart 1880. Verlag
von Wittwer. 16°. 48 S, in Leinwand kartirt 1,20 #. Be-
sprochen in der Zeitschr. d. Hannov. Arch.- u. Ing.-Vereins
Band 27. 1881. S. 513,
192 4. Fernrohre und deren Bestandtheile Optik und Libellen,
Jordan. Mathematische und geodätische Hülfstafeln mit Kalen-
darium für das Jahr 1881, von Prof. Dr. Jordan. 8. Jahr-
gang. 8°. 132 S. mit 1 Tafel. Stuttgart. Wittwer.
* Koch. Neue Herstellung des Multiplicationsmassstabes. Zeit-
schr. f. Verm. 1881. Band X. S. 97 u. auch im Selbstverlage
erschienen.
* Lüroth. Rectification eines Ellipsenbogens. Zeitschr. f. Verm.
Band X. 1881. S. 225.
Meyrat u. Perdrise. Kreis-Rechenschieber. Französ. Patent
Nr. 139 888 vom 29. Nov. 1880.
Mocnik, von. Logarithmisch-trigonometrische Tafeln. 3. Aufl. 8°.
77 8. Wien 1881. Gerold’s Sohn. 1,30 #.
* Ruth. Rechenschieber von Fr. Ruth in Leoben. Dingler’s Polyt.
Journal. 1881. Band 242. S. 149.
* Schmeisser. Die Analysis für Jünger und Freunde der Mathe-
matik. Mit Rücksicht auf das Selbststudium bearbeitet u.
herausgegeben von K. Schmeisser, königl. preuss. Kataster-
kontroleur zu Querfurt. 1881. Selbstverlag. 124 8. 8°. 1,75 M.
Besprochen in d. Zeitschr. f. Verm. Band X. 1881. S. 441.
Steinhauser. Hilfstafeln zur präcisen Berechnung 20 -stelliger
Logarithmen zu gegebenen Zahlen und der Zahlen zu 20-
stelligen Logarithmen. Von Anton Steinhauser, k. k. Regie-
rungsrath. Mit Subvention der k. k. Akademie der Wissen-
schaften. Wien. Gerold. 1880. 296 S. 8°. 12 A.
Thacher. Neuerung an Rechenschiebern von E. Thacher in Pitts-
burg. Patent d. Vereinigten Staaten Nr. 249117 v. 3. Feb.
1881,
* Ulrich. Multiplications-Massstab nach 100-theiligem System, be-
sonders für Lohn- u. Werthberechnungen. Quedlinburg.
G. Basse. Preis 2,50 4. Wochenblatt für Architekten u. In-
genieure (Berlin). 3. Jahrgang. 1881. 5. 229.
* Vogler. Allgemeines Princip des Rechenschiebers. Zeitschrift f.
Verm, Band X. 1881. S. 257.
Weiss. Rechenmaschine von J. Weiss in Thal (Sachs.-Cob.-Goth.)
Patentanmeldung Nr. 28163 Kl. 42. Dezember 1880.
Zürcher. Rechenmaschine. D. R.-P. Nr. 13 090 v. 25. April 1880.
aE Die schnelle Ermittlung von Rechnungsresultaten auf
graphischem Wege. Baugewerks-Zeitung. Band 12. 1880.
S. 490,
4. Fernrohre und deren Bestandtheile. (Astronomische Fernrohre
siehe unter 19) Optik und Libellen.
* Chas, Burten und Grubb. On a new form of »Ghost« Mikrometer.
Monthly Notices. Vol. 41 Nr. 2 Dezember 1880 u. Zeitschrift
für Instrumentenkunde 1. Jahrgang 1881. S. 99. Unter
»Ghost-Mikrometer« ist eine Anordnung des Mikrometers zu
4. Fernrohre und deren Bestandtheile. Optik und Libellen. 193
verstehen, bei welcher statt der Fäden selbst ihre Bilder zur
Messung verwandt werden.
* Croullebois. Ausdehnung der Gauss’schen Methode auf centrirte
sphärische Spiegel. Annales de chim. et de phys. 1880.
Band 19. S. 126 und Beiblätter zu den Annalen der Physik
und Chemie. 1881. Band V. S. 39.
* Exner. Die Newton’schen Staubringe. Poggendorff’s Annalen der
Physik und Chemie. Band 245. 1880. S. 239.
* Ferrini. Sphärische Alceration bei Linsen von gewöhnlicher
Dicke und Oeffnung und bei den centrirten dioptrischen
Systemen. Rendcont. Ist. Lomb. (2) Band 13. 1880. $. 25.
Beiblätter zu den Annalen der Physik und Chemie. Band V.
1881. S. 271.
* Gariel. Ueber eine Linse mit veränderlicher Brennweite. Journal
de Physik. 1881. Band 10. S. 76—79 und Beiblätter
a den Annalen der Physik und Chemie. Band V. 1881.
. 428.
* Govt. Ueber den Erfinder der Operngläser. Beiblätter zu den
Annalen der Physik und Chemie. Band V. 1881. S. 43. Nach
Govi ist nicht der Pater Anton Maria Schyrle aus Rheita,
sondern D. Chorez, Optiker zu Paris um 1625, der Erfinder
des Binocularteleskopes.
* Grote. Centrale Tubus-Einstellung für Mikroskope. Centralzei-
tung für Optik und Mechanik. 1. Jahrgang. 1880. S. 60.
Harkness. Color correction of achromatic telescopes. The Ame-
ricain Journal of science and arts III. Band 19. S. 109.
* Hartmann. Ein neues Scalenfernrohr mit Spiegelablesung. Zeit-
schrift für Instrumentenkunde. Jahrgang 1. 1881. S. 340.
Centralzeitung für Optik und Mechanik. 2. Jahrgang. 1881.
S. 218.
Ketieler. Vervollständigung der Reflexionstheorie. Repertorium
von Carl. Band 16. 1880. S. 261. Beiblätter zu Poggendorff’s
Annalen der Physik und Chemie, 4. Band. 1880. S. 879.
* Kerber. Verfahren zur Bestimmung der Brennweite von Linsen.
Von Dr. A. Kerber, Chemnitz. D. R.-P. Nr. 11521 vom
27. April 1880. Zeitschrift für Instrumentenkunde, 1. Jahr-
gang. 1881. S. 67.
* Krüss. Ueber die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Mikroskope.
Separat-Abdruck aus d. Verhandlungen d. Naturwiss. Ver.
zu Hamburg 1880. S. 14. Beiblätter zu d. Annalen d. Physik
u. Chemie. Band V. 1881. S. 363.
* Lippich. Reflexion und Brechung des Lichtes an sphärischen
Flächen unter Voraussetzung endlicher Einfallswinkel. Pog-
gendorff’s Annalen der Physik u. Chemie. Band 246. 1880.
S. 160.
* Miller. Ein neues Mikroskop von Mechaniker Miller in Innsbruck.
Centralzeitung für Optik u. Mechanik. 2. Jahrgang. 1881.
S. 77.
194 4. Fernrohre und deren Bestandtheile. Optik und Libellen.
Moss. Verbesserungen an Mikroskopen. Von J. M. Moss in
Patricroft. Englisches Patent Nr. 5392 vom 22. December
1880.
* Oudemans. Methode, die Krümmungshalbmesser sphärischer spie-
gelnder Flächen (Objectivlinsen) zu bestimmen. Centralzeitung
für Optik u. Mechanik. 1. Jahrgang. 1880. S. 66.
* Rayleigh. Ueber das Minimum der Abeoration einer einzelnen
Linse für parallele Strahlen von Lord Rayleigh. Proc.
Phil. Soc. Cambridge. Band 3. 1880. S. 373—375. Bei-
blätter zu den Annalen der Physik u. Chemie. Band V.
1881. S. 358.
* Schott. Das erste in Deutschland fabricirte Deckglas fiir Mikro-
skope. Zeitschrift für Instrumentenkunde. 1. Jahrgang. 1881.
S. 235. Das betr. Glas liefert die Tafelglashiitte von Hahne
u. Schott in Annen bei Witten (Westfalen).
Schmolz. Sonnenreflector für Messinstrumente von W. Schmolz
in San Franzisko. Patent der Vereinigten Staaten Nr. 246 424
v. 16. Mai 1881.
* Sohncke. Ein Apparat zur Beobachtung der Newton’schen Ringe
von Prof. Dr. L. Sohncke in Karlsruhe. Zeitschrift f. Instru-
mentenkunde. 1. Jahrgang. 1881. S. 55. Vergleiche: Sohncke
und Wangerin »Neue Untersuchungen über die Newton’schen
Ringe<. In Wiedemanns Annalen der Physik. Band 12. 1881.
S. 1. (Newton’sche Ringe sind dunkle Ringe, welche man bei
einfarbiger Beleuchtung eine Convexlinse, auf der eine plan-
parallele Glasplatte liegt, im reflectirten Lichte bei schiefem
Einfall beobachtet.)
* Stone. Ueber eine Methode, um die Wirkung von kleinen Fehlern
in der Einstellung zu eliminiren, wenn es sich um die Be-
stimmung von Veränderungen der Brechbarkeit infolge von
relativen Bewegungen in der Sehlinie handelt. Proc. Roy.
Soc. Band 31. 1881. S. 381. Beiblätter zu d. Annalen d.
Physik u. Chemie, Band V. 1881. S. 359.
* Ulmer. Triebwerk für Fernrohraxe u. Mikroskope. Von Joh. Ulmer
in Straubing. Centralzeitung für Optik u. Mechanik. 2. Jahr-
gang. 1881. S. 148. Besprochen in der Zeitschrift. f. Instru-
mentenkunde. Jahrgang 1. 1881. S. 379.
* Vogel. Ueber eine einfache Methode zur Bestimmung der Brenn-
punkte u. der Abweichungskreise eines Fernrohrobjectivs für
Strahlen verschiedener Brechbarkeit. Von Prof. Dr. H. C. Vogel
in Potsdam. Berliner Monatsberichte. April 1880. S. 433 u.
Zeitschrift für Instrumentenkunde. 1. Jahrgang 1881. S. 70.
Besprochen in der Centralzeitung für Optik u. Mechanik.
2. Jahrgang 1881. S.8]. Repertorium für Experimental-Physik.
v. Carl. Band 17. 1881. S. 1.
Voughan & Clark. Verbesserungen an Libellen. Französisches
Patent Nr. 139 335 v. 27. Oct. 1880.
5. Längenmessapparate, Distanzmesser, Messlatten, Messbänder. 195
* Wangerin u. Sohncke. Neue Untersuchungen über die Newton’-
schen Ringe. Wiedemanns Annalen der Physik. Band 12.
1881. S. 1. Vergleiche Sohncke >Ein Apparat zur Beobach-
tung der Newton’schen Ringe< Zeitschrift f. Instrumenten-
kunde. Jahrgang 1. 1881. S. 55.
Wenham. Neuerungen an Mikroskopen. Von F. H. Wenham in
Middlesex. Englisches Patent Nr. 151 v. 12. Jan. 1881.
Young. The color correction of certain achromatic object glasses.
The Americain Journal of scieuce and arts. III. Band 19.
S. 454,
ee Die Untersuchung sphärischer Hohlflächen und der
Leistungsfähigkeit von Fernröhren. Sirius, Zeitschrift für
populäre Astronomie. Herausg. v. H. Klein. N. F. 9. Band,
2. Heft.
Oia diag cand Ueber ein Nebelfernrohr. Die Hansa, Zeitschrift fiir
Seewesen. 18. Jahrgang. 1881. S. 231. Vor dem Okular wird
eine gelbe Glasscheibe eingebracht, welche excentrisch drehbar
ist. Das gelbe Glas absorbirt die blauen von Nebel reflec-
tirten Strahlen.
5. Längenmessapparate, Distanzmesser, Messlatten, Messbänder.
Adie. Telemeter. Journal of the United service institution. Band
24. 1880. S. 230.
* Bachmann. Distanzmesser von E. Bachmann, Adjunct d. National-
observatoriums zu Cordoba. Mittheilungen aus dem Gebiete
des Seewesens. 9 Band. 1881. S. 633.
Bidion. Telemeter von Bidion in Oran (Algier). Französisches
Patent Nr. 140109 vom 20. Nov. 1880.
Bown. Verbesserung eines Messrades. Von L. W. Bown in Osage
City. Patent der Vereinigten Staaten Nr. 238563 vom
9. September 1880.
* Cerebotani, Entfernungsmesser von Dr. L. Cerebotani im Schloss
Sayn. D. R.-P. Nr. 16523 vom 9. März 1881.
* Decher. Der Distanzentransporteur von Dr. O. Decher, München.
Zeitschrift f. Instrumentenkunde. Jahrgang 1. 1881. S. 237.
Desamblanc. Instrament zum genauen Messen unzugänglicher
Entfernungen von F. Desamblanc in Schaerbeck. Belgisches
Patent Nr. 55825 vom 27. September 1881.
* Friedrich. Das optische Distanzmessen und dessen Beziehung zur
direkten Längenmessung mit besonderer Berücksichtigung
des Ocularfilar -Schraubenmikrometers von Josef Friedrich,
k. k. Forstrath und Vorstand des Forsteinrichtungsbüreaus
im k. k. Ackerbauministerium. Wien 1881. Faesy u. Frick.
196 5. Längenmessapparate, Distanzmesser, Messlatten, Messbänder.
Besprochen in der Wochenschrift des österreich. Ingenieur-
und Architektenvereins. 1881. Jahrgang VI. S. 129. Der
neue Distanzmesser: »Ocularfilar-Schraubenmikrometer< ge-
hört unter die Distanzmesser mit »constanter Lattenhöhe«.
Mehrfache Versuche haben auf 700m eine durchschnittliche
Genauigkeit von 0,1 % ergeben. Vergleiche Schlesinger,
Maximalfehler bei Polygonision.
Jansowsks. Telemeter (Entfernungsmesser.) Von M. von Jansowski
in Dolina. Oesterr. Patent vom 31. März 1880.
Japy. Schrittmesser von Gebr. Japy & Co. Französisches Patent
Nr. 138415 vom 26. August 1880.
Kasimirsky. Verfahren, um geodätische und andere Instrumente zu
graduiren. Von Kasimirsky in Paris. Französisches Patent
Nr, 138 147 vom 7. Aug. 1880.
* Klein. Ueber die Genauigkeit des Faden - Distanzmessers. Cen-
tralzeitung fiir Optik und Mechanik. 1. Jahrgang. 1880.
S. 144. Vergleiche Wochenschrift des österreich. Ingenieur-
und Architektenvereins. 1880. S. 117.
* Klinkerfues. Entfernungsmesser von Profesor W. Klinkerfues in
Göttingen. D. R.-P. Nr. 12477 vom 1. Juni 1880. Bespro-
chen in der Zeitschrift fiir Instrumentenkunde. 1. Jahrgang.
1881. S. 308 und der Centralzeitung für Optik und Me-
chanik. 2. Jahrgang. 1881. S. 96.
* Krause. Eine Horizontallatte für Distanzmessung. Von J. Krause,
Kassel. Centralzeitung fiir Optik und Mechanik. 2. Jahr-
gang. 1881. 8S. 232.
* Krause. Neuerung an Entfernungsmessern. D. R.-P. Nr. 13798
vom 11. Febr. 1880. Patentblatt Band V. 1881. S. 654.
Die Neuerung besteht darin, dass bei einem Instrumente mit
constanter Basis die normale Lage der letzteren zu den beiden
Fernrohren mittelst Hilfsfernrohr bestimmt wird. Vergleiche
Centralzeitung für Optik und Mechanik. 2. Jahrgang. 1881.
S. 209.
* Landolt. Un nouveau télémétre. Comptes-rendus. Band 90. 1880.
S. 603.
* Le-Cyre. Telemeter (Distanzmesser). Bulletins de la Societé d’en-
couragement de l'industrie nationale, März 1881 und Zeit-
schrift für Instrumentenkunde. Jahrgang 1. 1881. S. 411.
Dingler’s Polyt. Journal 1881. Band 242. 8. 119, Enthält
die Beschreibung zweier Distanzmesser, welche auf der Mes-
sung des sogenannten parallaktischen Winkels, als denjenigen,
unter welchem die Basis von dem zu bestimmenden Object
aus gesehen erscheint, beruhen. Französisches Patent Nr.
107 635 vom 18. Febr. 1881.
* Lochner. Aichung von Werkmassstäben. Zeitschrift f. Verm.
Band X. 1881. S. 304.
Lowenbong. Entfernungsmesser. Schwedisches Patent Nr. 30
vom 6. Febr. 1880.
6. Allgemeines über Theodolite, Stative, Kreistheilmaschinen etc. 197
* Müller. Zur Anfertigung von Messlatten und Fluchtstäben. Zeit-
schrift f. Verm. Band X. 1881. S. 263.
* Natterer. Geschichte und kritische Darstellung der bekanntesten
Versuche, Distanzmesser ohne Latten oder sogenannte Mili-
tärdistanzmesser herzustellen, und Begründung eines geome-
trischen Verfahrens zur raschen und hinreichend genauen Be-
stimmung sehr grosser Entfernungen von einem Standpunkte
aus. Bericht über die Kgl. Technische Hochschule zu München
für das Studienjahr 1880—81. Die Ingenieurabtheilung der
techn. Hochschule zu München stellte aus der Geodäsie obige
Preisaufgabe, welche von dem Stud. Natterer befriedigend ge-
löst wurde.
Pisone. Telemeter (Entfernungsmesser.) Von B. Pisone in Bu-
karest. Oesterreich. Patent Nr. 2660 vom 26. Juli 1880 und
Franzés. Patent 140616 vom 14. Jan. 1881.
Quinemaut. Entfernungsmesser. Französisch. Patent Nr. 139 900
vom 29. Nov. 1880.
Roskiewiese. Verbesserung eines Distanzmessers (ohne Latte) mit
der Basis am Instrument zur Beobachtung von einem Stand-
punkte für militärische und sonstige Zwecke. (Zusatz zu
D. R.-P. Nr. 3518 und 15701.) Patentanmeldung Nr. 23 144.
13. December 1880. Oesterreich. Patent Nr. 3385 vom 18.
August 1880.
* Schmite. Ein neues Stahlmessband. Zeitschr. f. Verm. Band X.
1881. S. 262.
* Stanley. Apparat zur Messung von Entfernungen. Von W. J.
Stanley in London. Englisches Patent Nr. 2142 vom 26. Mai
1880.
ere Der Taschen - Distanzmesser. Der Maschinenbauer.
Band 15. 1880. S. 293.
6. Allgemeines Uber Theodolite, Stative, Kreistheilmaschinen. Mikrometer-
schrauben.
Bandermann, Berlin. Stativ mit automatischer Horizontaleinstellung
fiir Mess- und Nivellirinstrumente. Patent-Anmeldung Nr.
47130 vom 24. Januar 1881. Verbesserung zu D. R.-P. Nr.
15422 vom 4. November 1880,
Batiy. Ein neuer Compass-Theodolit. Von A. de Batty in Moolen-
beck — St. Jean. — Belgisches Patent Nr. 52248 vom
7. August 1880.
Bichon. Feldmessinstrument mit magnetischer Orientirnadel zur
Aufnahme von Plänen nach der Methode der Coordinaten.
Von E. Bichon in Oran (Algier), Oesterreich. Patent vom
8. Jan. 1881. Nr. 42. ~
* Clément. Ein Wiener Theodolit, angefertigt von Starke und
Cammerer in Wien. Centralzeitung fiir Optik und Mechanik.
1. Jahrgang. 1880. S. 56,
198 6. Allgemeines über Theodolite, Stative, Kreistheilmaschinen etc.
* Davidson. Mechanische Mängel an Mikrometern von Prof. David-
son, Präsident der Akademie der Wissenschaften für Cali-
fornien in San Francisco. Centralzeitung für Optik und Me-
chanik. Jahrgang 1. 1880. 8. 23.
Erede. Anwendung der typographischen Methode auf Theodolite,
Tacheometer und ähnliche Instrumente zum Winkelmessen.
Von G. Erede in Genus Italienisches Patent Nr. 16 vom
8. October 1880.
* Fennel. Die neueren Grubentheodoliten des mathem.- mech. In-
stitutes von Fennel in Cassel, Berg- und Hüttenmännische
Zeitung. Red. B. Kerl und F. Wimmer. 40. Jahrgang. Heft
Nr. 9—12 u. Centralzeitung fiir Optik u. Mechanik. 2. Jahrg.
1881. S. 116. Erwähnt in der Zeitschr. des Vereins deutscher
Ingenieure. Band 25. 1881. S. 678.
* Förster. Ueber die Beleuchtung der Mikrometer-Einrichtungen in
Teleskopen und Mikroskopen und einigen damit verwandten
Fragen. Von Prof. Dr. W. Förster in Berlin. Zeitschrift für
Instrumentenkunde. Jahrgang 1. 1881. 8.7 u. 119.
Garforth. Loth für Markscheider. Engineer 1880. S. 494 und
Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure. Band 25. 1881.
S. 121.
* Gerke. Untergestell für Messinstrumente von Geyer. D. R.-P.
Nr. 13075. Zeitschrift für Instrumentenkunde Jahrgang 1.
1881. S. 304. Vergleiche Centralzeitung für Optik und Me-
chanik. 1881. S. 119.
* Geyer. Untergestell für Messinstrumente D. R.-P. Nr. 13 075.
Zeitschrift für Instrumentenkunde, Jahrgang 1. 1881. S. 304.
Centralzeitung für Optik und Mechanik. 1881. S. 119. Zeit-
schrift des Vereins deutscher Ingenieure. Band 25. 1881.
S. 678,
Jardour. Methode zum Theilen von Kreisen für astronomische
und andere Zwecke, von Jardoux in St. Angel. Französisches
Patent Nr. 142154 vom 9. April 1881.
* Knorr. Ueber graphische Aufzeichnungen mikrometrischer
Messungen. Centralzeitung für Optik und Mechanik. 2. Jahr-
gang. 1881. S. 202. Vergleiche Zeitschrift für Instrumenten-
kunde 1. Jahrgang. 1881. Heft 7.
* Kreplin. Ueber die Construction von geodätischen Instrumenten
für den Gebrauch des Ingenieurs und des Topographen. Von
Ingenieur H. Kreplin in Destero (Brasilien). Zeitschrift für
Verm. 1881. Band X. S. 122 und Centralzeitung für Optik
und Mechanik. 2. Jahrgang. 1881. S. 88.
* Lorber. Ueber die Verwendung der Tangentialschraube in der
Tachymetrie. Von Prof. Fr. Lorber in Loeben. Wochenschr.
des österr. Ingenieur- und Architektenvereins. VI. Jahrgang.
1881. S. 163.
* Martens. Instrumentenstativ mit Kugelgelenken und Klemmringen
6. Allgemeines über Theodolite, Stative, Kreistheilmaschinen etc. 199
D. R-P. Nr. 15545 vom 13, April 1881. Patentblatt Band V.
1881.8, 841. Es werden hohle Gelenkkugeln von grossen Durch-
messern angewandt, welche zwischen zwei ringförmigen Auf-
lagerflächen festgeklemmt werden.
* Miller. Die Schraube als Messinstrument und ihre Herstellung.
Centralzeitung f. Optik u. Mechanik. 1. Jahrg. 1880. S. 40.
* Moser. Das dioptrische Mikrometer von Moser in Aachen, be-
schrieben von W. Werner in der Zeitschrift für Instrumenten-
kunde, 1. Jahrgang. 1881. S. 137 und Centralzeitung für
Optik und Mechanik. 2. Jahrgang. 1881. S. 154.
* Ongania. Di due astrolabs in caratteri cafici occidentali, trovati
in Valdagno. Illustrazione di Almerico da Schio. Ferd.
Ongania Editore. Venezia 1880. 8°. 71 Seiten. 6 Taf. Preis
10 Lire. Besprochen in Mittheilungen aus dem Gebiete des
Seewesens. 9. Band. 1881. S. 315.
* Reichel. Ueber Erzeugung und Untersuchung von Mikrometer-
schrauben von C. Reichel, Mechaniker in Berlin. Zeitschrift
für Instrumentenkunde. Jahrgang 1881. S. 14, 51 und 73.
Enthält die Ursache der periodischen Febler von Mikrometer-
schrauben und die Mittel, sie zu vermeiden; dann ein Ver-
fahren zur Regulirung von Patronen (kurze Schrauben, welche
zur Erzeugung von Schraubengängen dienen) und ein neues
Verfahren zur Herstellung von Schrauben von bestimmt vor-
geschriebener Steigung. Vergleiche Westphal S. 149, 229,
250 und 397 und Centralzeitung für Optik und Mechanik.
2. Jahrgang. 1881. S. 70.
* Repsold. Registrirapparat für Mikrometermessungen. Zeitschrift
für Instrumentenkunde. Band 1. Heft 9—11. Besprochen
in der Centralzeitung für Optik und Mechanik. 2. Jahrgang.
1881. S. 285. "
* Rutherford. Ein Glaskreis zur Messung von Winkeln. Beiblätter
zu den Annalen der Physik und Chemie. Von Wiedemann.
Band V. 1881. S. 9. Rutherford ersetzt die metallenen
Limbuskreise durch Glaskreise. Die Theilstriche der letzteren
sind feiner und die Beleuchtung grösser wie bei ersteren.
Victor, Wiesbaden. Ein neuer Kreistheilapparat. D. R.-P. Nr.
12620 vom 10. Juni 1880.
* Vogel. Ueber eine Registrir-Vorrichtung an Mikrometern. Von
Prof. H. C. Vogel in Potsdam. Zeitschrift für Instrumenten-
kunde. Jahrgang 1. 1881. S. 391.
* Werner. Das dioptrische Mikrometer. Von W. Werner, Assistent
im Königl. geodätischen Institut zu Berlin. Zeitschrift für
Instrumentenkunde. 1. Jahrgang. 1881. S. 137. Besprochen
in der Centralzeitung für Optik und Mechanik. 2. Jahrgang.
1881. 8. 154.
* Westphal. Ueber Erzeugung und Untersuchung von Mikrometer-
schrauben. Von Dr. A. Westphal in Berlin. Zeitschrift für
Instrumentenkunde. 1. Jahrgang. 1881. S. 149, 229, 250
200 7. Tachymetrie.
und 397. Vergleiche Reichel S. 14, 51 und 73. Besprochen
in der Centralzeitung für Optik und Mechanik. 2, Jahrgang.
1881. S. 238. Uebersicht über die Ergebnisse der bisherigen
Untersuchungen von Mikrometerschrauben.
7. Tachymetrie.
* Helmert. Besprechung des Werks »Tachymetrie von Schell<.
Zeitschrift f. Verm. Band X. 1881. S. 146.
* Klein. Ueber Stern’s Tachymeter. Centralzeitung für Optik u.
Mechanik. 1. Jahrgang. 1880. S. 133 u. Zeitschrift des öster-
reich. Ingenieur- u. Architekten-Vereins. 1880. S. 73.
* Lorber. Der Transporteur zum Auftragen tachymetrischer Auf-
nahmen. Zeitschrift f. Vermessungsw. Band X. 1881. S. 371.
Dingler’s Polyt. Journal 1881. Band 242. S. 37 u. Central-
zeitung f. Optik u. Mechanik. 2. Jahrgang. 1881. S. 244.
Wochenschrift des öster. Ingenieur- u. Arch.-Vereins, VI.
Jahrgang. 1881. S. 198. Vergleiche Alhidatentransporteur v.
Prof. Nagel im Civil-Ingenieur. Band 24 u. den Distanztrans-
porteur von Decher.
* Lorber. Ueber die Verwendung der Tangentialschraube in der
Tachymetrie. Wochenschr. des österr. Ing.- und Arch.-Vereins.
VI. Jahrgang. 1881. S. 163.
* Petzold. Besprechung des Werks »Tachymetrie v. Schell«. Zeit-
schrift des Hannov. Arch.- u. Ing.-Vereins. Band 27. 1881.
S. 141.
* Reite. Auftragen der Tachymeter-Messungen. Zeitschr. f. Verm.
Band X. 1881. S. 438.
* Schell. Die Tachymetrie mit besonderer Berücksichtigung des
Tachymeters von Tichy u. Starke. Für Terrain- u. Trace-
studien bearbeitet von Anton Schell, k. k. Professor. Mit 2
Tafeln u. 27 Figuren im Text. Wien, Verlag von L. W.
Seidel & Sohn. 1880. 93 S. 8°. 3.4. Besprochen in d. Zeitschr.
f. Verm. 1881. Band X. S. 146 u. der Zeitschr. des Hannov.
Arch.- u. Ing.-Vereins. Band 27. 1881. S. 141. Literar. Bericht
des Archiv für Mathem. u. Physik. 66. Band. 1881. S. 24.
* Schell. Die Terrain-Aufnahme mit der tachymetrischen Kippregel
von Tichy u. Starke. Für das Selbststudium bearbeitet von
Professor A. Schell. Mit 20 in den Text gedruckten Holz-
schnitten. Wien 1881. Verlag von Seidel & Sohn. 48 S.
gr. 8°. Preis 1,60 #. Enthält die genaue Beschreibung der
tachymetrischen Kippregel und den Gebrauch derselben.
* Schneider. Der Tangententachymeter nach Prüsker. Von E. Schneider,
Mechaniker in Währing bei Wien. Oester. Patent Nr. 3 928.
Repertorium für Experimental-Physik von Carl. Band 17.
1881. S. 160. Das Instrument hat den Zweck, zur Bestim-
mung von Horizontalwinkeln u. Ausführung von Nivellements,
8. Bussolen, Messtische und Refiectionsinstrumente. 201
sowie durch direkte Tangentenbestimmungen zum Höhen- u.
Distanzmessen zu dienen.
8. Bussolen, Messtische und Reflectionsinstrumente.
Duchemin. Boussole circulaire. Chronique industrielle. Band 3.
S. 170.
* Gruey. Neue Methode, verschiedene Constanten des Sextanten
zu bestimmen. Von Gruey. Comptes rendus. T. 18. Nr. 2. S. 41.
und Zeitschrift für Instrumentenkunde Jahrgang 1. 1881.
S. 310. Es handelt sich hauptsächlich um die Bestimmung
des Winkels, welchen die optische Axe des Fernrohrs mit der
Normalen auf den kleinen Spiegel bildet.
* Pfaudler u. Miller. Verbesserung an Bussolen von Prof. Pfaudler
und dem Mechaniker Miller in Innsbruck. Dingler’s Journal
Band 240. 1881. Heft 3. S. 194. Zeitschrift für Instru-
mentenkunde. 1. Jahrgang. 1881. S. 274 und Centralzeitung
für Optik und Mechanik. 2. Jahrgang. 1881. S. 187. Die Ver-
besserung besteht in einer Einrichtung, durch welche der
Stand der Magnetnadel mit grösserer Genauigkeit als bisher
abzulesen ist.
Fixidre. Runder graduirter Messtisch zum Messen von Winkeln
und Eintragen im Terrain selbst. Von Fixidre in Paris.
Deutsche Patentanmeldung Nr. 44 674, Kl. 42 vom November
1881. Belg. Patent Nr. 55 972 vom 14. Oktober 1881. Franz.
Patent vom 18. Juli 1881.
* Wegener. Verbesserter Prismenkreis mit zwei Prismen. Patent-
anmeldung Nr. 33106, Kl. 42. August 1881.
* Wiitstein. Fehlerhaft gestaltete Reflexionsprismen. Repertorium
v. Carl. 1880. Band 16. S. 705.
a Tagebuch für die Aufnahme mit der Kippregel. 2. Aufl.
8°. 22 S. mit einer Tafel. Berlin 1881. Mittler u. Sohn. 50 X.
9. Nivellement. Nivellirinstrumente. Theilmaschinen für Nivellirlatten.
Aita. Das Latten-Nivellir-Instrument von Aita, siehe Boog.
Barthaud, Neuerung an Nivellir-Instrumenten. Franz. Zus.-Patent
Nr. 135621 vom 15. März 1881.
* Boog. Das Latten-Nivellir-Instrument von Dr. Luigi Aita, Ingenieur.
Wochenschrift des österr. Ing.- u. Arch.-Vereins. VI. Jahrgang.
1881. S. 305. Der Apparat besteht aus zwei Nivellirlatten,
auf denen je eine verschiebbare Hülse sich befindet; an jeder
Hülse ist seitlich ein Glasrohr befestigt und die beiden Glas-
rohre stehen mittelst eines Gummischlauches, der eine be-
liebige Länge — Aita nahm denselben 30m — haben kann,
in Communication. Aita verwandte diesen Apparat, um ein
Nivellement der Stadt Padua aufzunehmen und hierbei die
Zeitschrift für Vermessungswesen. 18+2. &. Heft. 15
902 9.Nivellement. Nivellirinstrumente. Theilmaschinen für Nivellirlatten.
Höhenlage der engen planlos geschlängelten Gassen ohne
Verkehrshemmung bestimmen zu können. In den seltensten
Fällen konnte eine Latte vom Standpunkte der anderen ge-
sehen werden, ja sehr oft wurde >um die Ecke« nivellirt.
Kine Aufstellung beanspruchte 4—5 Minuten und bei 6stün-
diger Arbeit wurden täglich 2 Kilometer mit ungefähr 140
Aufstellungspunkten nivellirt. Das Controlnivellement ist der-
‘ art ausgefallen, wie es unter jenen obwaltenden Umständen
von einem genauen Nivellir-Instrument mit Fernrohr nicht
besser erwartet werden konnte.
* Bohne. Taschennivellirinstrument zum Nivelliren und Messen von
Verticalwinkeln. D. R.-P. Nr. 12 182. Besprochen in Rombergs
Zeitschrift für praktische Baukunst. 41. Jahrgang. 1881.
S. 264.
Dubois. Neuerung an Nivellirinstrumenten. Von Dubois in Paris.
Französisches Patent Nr. 136 807 vom 22. Mai 1880.
Frank. Nivellir-Instrument für Bautechniker. Der Rohrleger,
Band 3. 1880. S. 200.
* Gerke. Die Aufnahme von Querprofilen im coupirten Terrain.
Zeitschr. f. Verm. 1881. Band X. S. 301.
* Gerke. Ueber die »mechanische Nivellirwaagec« von Posseck.
D. R.-P. Nr. 10261. Zeitschr. f. Verm. 1881. Band X. S. 134.
* Grabert. Verbesserungen an Nivellirinstrumenten. D. R.-P. Nr. 15140
vom 27. Februar 1881. Patentblatt Band II. 1881, S. 858.
Am Dreifuss befindet sich ein voller Conus, auf welchen der
aus mehreren Theilen bestehende Nivellirapparat gesetzt wird.
Harmon. Ein neues Nivellirinstrument. Von J. W.Harmon in Boston.
Patent der Vereinigten Staaten Nr. 234709 vom 4. Oktober
1880.
* Helmert. Besprechung des Werks »Höhenbestimmungen der Königl.
Preuss. Landesaufnahme von Müller-Köpen.« Zeitschr. f. Verm.
Band X. 1881, S. 226.
Joffroy. Nivellirinstrument mit zwei Maasstäben. Von Joffroy in
Soissons. Französisches Patent Nr. 136 334 vom 29. April 1880.
* Jordan. Besprechung der Nivellementskarte von Müller-Köpen,
Zeitschrift für Verm. Band X. 1881. S. 370.
* Jordan. Comperator und Theilmaschine für Nivellirlatten von
Prof. Dr. Jordan. Zeitschrift für Instrumentenkunde. 1. Jahr-
gang. 1881. S. 41.
Lynch. Nivellirlatte für Ingenieure Von Mich. L. Lynch in
Cameron. Patent der Vereinigten Staaten Nr. 234 997 vom
18, Sept. 1880.
* 4, Morozowice. Der Normal-Höhenpunkt für das Königreich
Preussen und das Geodätische Institut. (Als Manuscript ge-
druckt.) Berlin 1881. Druck von Mittler und Sohn, Berlin,
Kochstr. 69, 70. Der Chef der Landesaufnahme, General-
Lieutenant v. Morozowicz gibt eine Entgegnung auf die von
dem Präsidenten des Geodätischen Instituts, General-Lieutenant
9. Nivellement. Nivellirinstrumente. Theilmaschinen für Nivellirlatten, 203
Bayer verfasste Broschüre, welche den Titel führt: Ueber die
Nivellements-Arbeiten im Preuss. Staate und die Darstellung
ihrer Resultate in richtigen Meereshöhen.
* Oberlerchner. Der Profilaufnahmezirkel von J. Oberlerchner in
Malborgeth in Kärnthen. D.R.-P. Nr. 11 256 vom 9. März 1880.
Besprochen in der Zeitschrift für Instrumentenkunde. Jahr-
gang 1. 1881. 8. 347. Derselbe dient zur Ermittlung des
Höhenunterschiedes zweier in bestimmter Entfernung von ein-
ander gelegener ‘l'errainpunkte.
Müller-Köpen. Die Höhenbestimmungen der Königl. Preuss, Lan-
desaufnahme, zusammengestellt nach amtlichen Werken.
Berlin 1880 und 1881. Selbstverlag. Nach Provinzen geordnet:
1. Schleswig-Holstein, Lauenburg, Lübeck und Hamburg.
1353 Fixpunkte. 91S. 7 4. 2. Preussen (Ost- und West-
preussen). 1200 Fixpunkte. 74 S. 6 #4. 3. Mecklenburg. 146
Fixpunkte. 168. 1,25 4. 4. Pommern. 1260 Fixpunkte, 72S.
7,50 & 5.Posen. 600 Fixpunkte. 438. 5,4. 6. Brandenburg.
750 Fixpunkte nebst 2 Plänen von Berlin. 54 S. 6%. 7. Han-
nover, Grossherzogthum Oldenburg, Herzogthum Braunschweig
und Bremen. 800 Fixpunkte. 488. 6.4, 8. Sachsen, sächsische
Grossherzogthümer, Herzogthümer, Fürstenthümer und Reus-
sische Länder. 250 Fixpunkte. 308. 3 4. 9. Westfalen.
300 Fixpunkte. 325. 3 4. 10. Schlesien. 360 Fixpunkte.
36 S. 4.4. 11. Hessen-Nassau mit Wetzlar, Grossherzogthum
Hessen und Fürstenthum Schaumburg-Lippe. 200 Fixpunkte.
308. 3,4 12.Rheinland. 610 Fixpunkte 42S. 5.4, 13. Elsass-
Lothringen, Pfalz und Baden. 250 Fixpunkte. 32 S. 3 M.
* Müller-Köpen. Plan des Nivellistischen Höhennetzes in Preussen
und in den eingeschlossenen deutschen Staaten, sowie in
Elsass-Lothringen, Rheinpfalz und Baden. 8° 34 S. Text.
In Verbindung mit einer Fluss- und Eisenbahnkarte vom
Deutschen Reiche in 8 Farben. Maasstab 1:2000000. Zu-
sammengestellt nach amtlichen Quellen von Müller-Köpen,
Ingenieur und Regierungs-Feldmesser. Berlin 1881. Verlag
Müller-Köpen. Preis broch. 4,50 #4, auf Leinwand in Mappe
5,70 Ab. Besprochen im Centralblatt der Bauverwaltung.
1. Jahrgang. 1881. S. 292 und Zeitschr. f. Verm. Band X.
1881. S. 370.
* M.lr. Mittheilungen über die in Strassburg bestehenden General-
horizonte. Vereinsschrift des Elsass-Lothringischen Geometer-
vereins. 1881. Nr. 2. Demnach hat noch zur Zeit die Forti-
fication, die Eisenbahnverwaltung und die Wasserbauverwal-
tung jede ihren eigenen Generalhorizont.
Pauli. Neue Nivellir- und Distanzlatte. Neueste Erfindungen von
Koller. Band 7. 1880. S.430. Wieck’s Gewerbezeitung. Band 45.
1880. S. 377.
* Pensky. Ein neuer Transversalcomparator. Von Mechaniker
B. Pensky in Berlin. Zeitschrift für Instrumentenkunde.
15.
204 10. Barometer und barometrisches Höhenmessen.
1. Jahrgang. 1881. S. 158. Das Instrument ist ein transpor-
tabler Comparator, welcher die Bestimmung der Theilungs-
fehler von Nivellirlatten durch Vergleichung mit einem Nor-
malmeter ausführt.
* van de Sande-Bakhuyeen. Längenänderung hölzerner Nivellir-
latten. Von Prof. Dr. H. G. van de Sande-Bakhuyzen in
Leiden. Zeitschrift f. Instrumentenkunde. Jahrgang 1. 1881.
S. 278.
Sapinart. Theilmaschine. Franz. Patent Nr. 139662 vom 27. Oct.
1880.
* Schmidt. Ueber Nivellirlatten für bergmännische Nivellirungs-
arbeiten. Oesterreich. Zeitschrift für. Berg- und Hüttenwesen.
1881. S. 295. Vergleiche Zeitschr. f. Verm. Band IX. 1880.
S. 475.
* Seibt. Publication des Königl. Preuss. Geodätischen Instituts.
Präcisionsnivellement der Elbe. 2. Mittheilung. Von der See-
miindung bis auf die Insel Neuhof. Auf Veranlassung der
KénigL Preuss. Elbstrom-Bauverwaltung ausgeführt von
W. Seibt, Assistent im Königl. Geodät. Institut. Berlin.
Verlag von P. Stankiewicz. 1881.
* Weilandt. Ueber das Grabert’sche Nivellirinstrument. Zeitschr.
f. Verm. 1881. Band X. S. 29. Vergleiche den Bericht über
die wissenschaftlichen Instrumente auf der Berliner Gewerbe-
ausstellung im Jahre 1879. Herausgegeben von Löwenherz.
Verlag von Springer. Berlin. S. 114—116.
* Wiechel. Vereinfachtes Detailnivelliren von Ingenieur H. Wiechel.
Der Civilingenieur. Band 27. 1881. S.108. Enthält Vorschläge
über die Einrichtung der Nivellirlatte und des Nivellements-
buches. |
aay ere eee r. Ueber Ausführung von Eisenbahn-Nivellements. Deutsche
Bauzeitung. Band 15, 1881. S. 364 u. 378, 392 u. 510. Man
wünscht eine grössere Anzahl von Fixpunkten, wie die Königl.
Landes-Aufnahme festgelegt hat, und hält die Ausführungen
neuer Nivellements über die Eisenbahnlinien für höchst er-
forderlich, macht darauf aufmerksam, dass diese Arbeit nach
möglichst einheitlicher Form ausgeführt wird und gibt für
letztere mehrere vortheilhafte Vorschläge. Auf S. 510 werden
die bayerischen Eisenbahn-Nivellements besprochen.
10. Barometer und barometrisches Höhenmessen.
Debrun. Barométre amplificateur. Journal de physique théorique
et appliquée. Band 9. 1880. S. 387.
* Disselhoff. Ueber Federbarometer. Wochenschrift des Vereins
deutscher Ingenieure. Jahrgang 1881. S. 124. Der Vortrag
über Aneroidbarometer enthält Allgemeines.
Draper’s self-recording pencil barometer. English Mechanic and
World of Science, Band 30. 1880. S. 528,
10. Barometer und barometrisches Höhenmessen. 205
* Fenner. Besprechung der graphischen Barometertafeln zur Be-
stimmung von Höhenunterschieden von Vogler und Feld.
Siehe Vogler. Zeitschrift f. Verm. Band X. 1881. S. 166.
* Ferrini. Ueber die Barometer ohne Quecksilber und insbesondere
über Luftbarometer von Prof. Ferrini, Mailand. Central-
Zeitung für Optik und Mechanik. 1. Jahrgang. 1880. S. 77
und 92.
* Fuess. Das Normalbarometer und Manometer von K. Fuess, Me-
chaniker in Berlin. Zeitschrift für Instrumentenkunde. 1.Jahr-
gang. 1881. S.2. Das Instrument, welches einen recht sicheren
Anhalt für die Bestimmung der Fehler von transportablen
Barometern bietet, ist für die Kaiserl. Normal-Aichungs-
Kommission zu Berlin angefertigt. Vergleiche »Hasselberg,
Ueber das Normalbarometer der Pulkowaer Sternwarte«.
Zeitschrift für Instrumentenkunde. 1. Jahrgang. 1881. S. 111.
* Goldschmid. Aneroidbarometer mit Mikrometerschraube von Gold-
schmid. Centralzeitung für Optik und Mechanik. 1. Jahrgang.
1880. S. 138. Zeitschr. des Ver. deutsch. Ingenieure. 25 Band.
1881. S. 177.
Guichard. Präcisionsbarometer mit grosser Scala. Von Guichard
& Comp. Französ. Patent Nr. 139145 vom 14. October 1880.
Engl. Patent Nr. 2020 vom 9. Mai 1881.
* Hasselberg. Ueber das Normalbarometer der Pulkowaer Sternwarte,
Von Dr. B. Hasselberg in Pulkowa. Zeitschrift für Instrumenten-
kunde. 1. Jahrgang. 1881. S. 111. Vergleiche das Normal-
barometer von Fuess. S. 2 der Zeitschr. f. Instrumentenkunde.
1881. Erwähnt in der Central-Zeitung für Optik u. Mechanik.
2. Jahrgang. 1881. S. 118.
* Hottinger. Aneroidbarometer mit Mikrometerschraube — System
Goldschmid — für Luftdruck und Höhenmessungen. Von
Hottinger und Comp. Zürich. Central-Zeitung für Optik und
Mechanik. 1. Jahrgang. 1880. S. 138.
Jordan. Barométre & glycerine. Les Mondes. Band 53. 1880.
S. 235. Engineering. Band 30. 1880. S. 378. The Builder.
Band 39. 1880. S. 639. Proceedings of the royal Society.
Band 30, 1880. S. 105. Der Techniker. Band 2. 1880. S. 195.
*>Kröber. Mittheilungen über die an einem Naudet’schen in einem
Goldschmid’schen Aneroide gemachten Erfahrungen und Ver-
suche, insbesondere in Betreff der elastischen Nachwirkung.
Zeitschr. f. Verm. Band X. 1881. S. 305. Recension in der
Zeitschrift f. Instrumentenkunde. Jahrgang 1. 1881. S. 377.
Besprochen in der Central-Zeitung für Optik und Mechanik.
2. Jahrgang. 1881. S.249. Die Behauptung des Verfassers, dass
das Goldschmid’sche Aneroid dem Naudet’schen unbedingt
vorzuziehen sei, wird in der Recension als noch nicht un-
zweifelhaft nachgewiesen erachtet.
* Marck, W. J. Neues Verfahren, Normalbarometer und Manometer
abzulesen, Carl’s Repertorium. Band 17, 1881..,,585 und
206
10. Barometer und barometrisches Höhenmessen.
Beiblätter zu den Annalen der Physik und Chemie. Band V.
1881. S. 831.
* Möller. Neuerungen an Metallbarometern und Metallmanometern.
Von J. D. Möller in Wedel, Holstein. Zeitschrift für Instru-
mentenkunde. Jahrgang 1. 1881. S. 266. D. R.-P. Nr. 15 536
vom 15. Febr. 1881. Patentblatt Band V. 1881. S. 803. Ver-
besserung. Patentanmeldung Nr. 6519 vom 28. April 1881.
Belgisches Patent Nr. 53882 vom 19. Febr. 1881. Englisches
Patent Nr. 746 vom 21. Febr. 1881. Französisches Patent
Nr. 141266 vom 21. Febr. 1881. Das Neue besteht in der
Uebertragung der Schwankungen der Membran einer Aneroid-
kapsel auf den Zeiger.
Paltier’s barométre & la glycérine. Le technologiste, Band 40.
1880. S. 232,
Price’s glycerin barometer. Scientific Americain. Band 43. 1880.
S. 134.
Prudent-Lafontaine. Registrirendes Barometer von Prudent-Lafon-
tainein Paris. Französisches Patent Nr. 140 014 vom 7. Dec. 1880.
Redier’s automatic balance. Scientific Americain, Supplement
Band 9. 1880. 8. 4041.
Richard, Selbstregistrirendes Barometer. Von Richard in Paris,
Französisches Patent Nr. 139070 vom 26. August 1880.
* Steenbergen. Bejahende Beantwortung der Frage, ob Aneroid-Baro-
meter eben so gleichmässig dem Luftdruck folgen, wie Queck-
silber-Barometer. Central-Zeitung für Optik und Mechanik,
2. Jahrgang. 1881. S. 83.
* Steinnach. Ueber Aneroide und Aneroid-Aufnahmen. Zeitschrift
des Arch.- und Ing.-Vereins zu Hannover. 27. Band. 1881.
S. 47. Besprochen in der Central-Zeitung für Optik und Me-
chanik. 2. Jahrgang. 1881. S. 58 und Zeitschr. des Vereins
deutsch. Ingenieure. Band 25. 1881. S. 177.
Tatin. Barométre enregistreur. L’Aéronaute, journal de la navi-
gation aérienne. Band 13. 1880. S. 249.
* Vogler. Graphische Barometertafeln zur Bestimmung von Höhen-
unterschieden durch blose Subtraction von Dr. Vogler. Ent-
worfen von Feld. Braunschweig 1880. Verlag von Vieweg und
Sohn. 8 S. Text und 10 8. Tafeln in Folio. 4 #4, Besprochen
in der Zeitschrift für Vermessungswesen. Band X. 1881. S. 166.
Hannoversche Zeitschrift. Jahrgang 27. 1881. S. 320. Litera-
risches Centralblatt. 1881. S. 182. Literarischer Bericht des
Archivs f. Mathem. n. Physik. 66 Band. 1881. S. 25. Central-
Zeitung f. Optik und Mechanik. 2. Jahrgang. 1881. S. 81.
Wolff. Mikrobarometer von G. E. Wolff in Hamburg. D. R.-P.
Nr. 15539 vom 11. März 1881. Franz, Patent Nr. 141781 vom
17. Marz 1881.
.. +. Combined barometer and thermometre Scientific-Ameri-
cain. Band 43. 1880. S. 246.
12. Curvenabsteckung und Absteckung von Tunnels. Horizontalcurven. 207
11. Trigonometrisches Höhenmessen.
Chandler. Ein Höhenmessinstrument. Von S. C. Chandler jun.
in Boston. Patent der Vereinigten Staaten Nr. 239 315 vom
23. April 1880.
* Prüsker. Der Tangenten-Tachometer. Oesterr. Patent Nr. 3928
vom 27. Sept. 1880. Vergleiche Schneider. Repertorium fiir
Experimental-Physik von Carl. Band 17. 1881. S. 160.
Rossbach-Görgens, Köln. Combinirter Distanz-Höhen- und Tiefen-
messer und damit verbundenes Terrainaufnahme- und Feld-
mess-Instrument. Patentanmeldung Nr. 21379. Juni 1881
zum D. R.-P. Nr. 16657 vom 8. Juni 1880.
Schlesinger. Zur Verticalwinkelmessung. Centralblatt für das ge-
sammte Forstwesen. Herausg. von G. Hempel. 7. Jahrgang.
2. Heft.
12. Curvenabsteckung und Absteckung von Tunnels. Horizontalcurven.
* Decher. Das Prismenkreuz in neuer Form und Anwendung
München 1880. Ph. Ackermanns Verlag. 0.80 #. Besprochen
in der Deutschen Bauzeitung Band 15. 1881. 8.128. Das
Prismenkreuz dient zum Abstecken von Kreisbogen und ist
derart construirt, dass das obere Prisma um die beiden
Prismen gemeinschaftliche Axe drehbar ist. Die Anwendung
fusst auf dem Lehrsatze, dass sämmtliche Peripheriewinkel
auf demselben Bogen gleich sind,
* Gerke. Konstruktion der Böschungsschnittcurve mittelst kotirter
Projektion. Zeitschr. f. Verm. Band X. 1881. S. 220.
* Jordan. Kreis-Koordinaten für 200 Radien. Stuttgart. 1880.
Verlag von Wittwer. 16°. 48 S. In Leinwand kartirt 1,20 %M.
Besprochen in der Zeitschrift des Hannov. Arch- und Ing.-
Vereins. Band 27. 1881. S. 513.
* Sarrazin. Die Construction der Ueberhöhungsrampen in Eisen-
bahncurven. Wochenblatt für Archit. und Ing. Nr. 39 und
Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens. 18. Band.
1881. S. 30. Die Länge der Uebergangsrampe ist gleich der
doppelten Länge der Uebergangscurve zu machen und zwar
derart, dass die Hälfte der Rampe in der Geraden, die andere
Hälfte in der Uebergangscurve liegt.
* Sarrasınu. Overbeck. Taschenbuch zum Abstecken von Kreisbögen
mit und ohne Uebergangscurven, für Eisenbahnen und Strassen,
mit besonderer Berücksichtigung der Eisenbahnen unterge-
ordneter Bedeutung. 2. vermehrte Auflage. Berlin 1881. 8°,
3 #. Springer. Besprochen in der hannov. Zeitschrift des
Arch.- und Ing.-Vereins. 27. Band. 1881. S. 512 und des
Wochenblatts für Arch. und Ing. zuBerlin 3. Jahrgang. 1881.
S. 83. Der ersten Auflage gegenüber ist die Kurvenabsteckung
208 13. Trigonometrische Messungen und Berechnungen,
mit Polarkoordinaten und die Gestellung der Ueberhöhungs-
rampen der Uebergangskurven hinzugekommen. Siehe Walraff.
* von Schmeling. Ein Horizontalkurven-Zeiger. Zeitschrift f. Verm.
1881. Band X. S. 106.
* Seyfert. Instrument zum Zeichnen von Kreisbögen mit grossen
Radien. Centralblatt der Bauverwaltung. Jahrgang 1. 1881.
S. 136. Dingler’s Polyt. Journal 1881. Bd. 242. S.36. D. R.-P.
Nr. 10573 vom 30. Jan. 1880. Das Instrument ersetzt die
üblichen Curvenschablonen. Es besteht im Wesentlichen aus
einem Stahlstäbchen (dem Bogenlineal) und einer Vorrichtung,
durch welche dieses Stäbchen gleichzeitig an 4 Punkten und
in 2 Richtungen gefasst und zu der beabsichtigten Curve
gebogen werden kann.
* Walraff. Besprechung des Taschenbuches zum Abstecken von
Kreisbögen von Sarrazin und Overbeck. Zeitschr. f. Verm.
Band X. 1881. 8, 187.
13. Trigonometrische Messungen und Berechnungen.
* Baur. Verschiebung eines trigonometrischen Netzes. Zeitschr. f.
Verm. Band X. 1881. S. 402.
* Behren. Beiträge zur niederen Feldmesskunst. Berechnung eines
Vielecks aus den Originalzahlen. Zeitschr. f. Verm. Band X.
1881. S. 263.
* Bohn. Ausführliche Besprechung der Grundlehren der trigono-
metrischen Vermessung im rechtwinkligen Coordinatensystem
von Dr. Franke. Historisch-literarische Abtheilung d. Zeitschr.
für Mathematik und Physik. 26 Jahrgang. 1881. S. 81.
* Franke. Die Grundlehren der trigonometrischen Vermessung im
rechtwinkligen Koordinatensystem. Von Dr. J. H. Franke,
Trigonometer- und Abtheilungsvorstand am kgl. bayer. Ka-
taster-Bureau. Mit vielen Figuren im Text und 7 lithogr.
Tafeln. Leipzig. Teubner. 1879. 8° 464 S. Ausführlich be-
sprochen von Bohn in der historisch-literar. Abtheilung d.
Zeitschrift f. Mathem. u. Physik. 26. Jahrgang. 1881. S. 81.
* Müller. Ueber Erdmassenberechnung. Zeitschrift f. Verm. 1881.
Band X. 8, 137.
* Müller. Ueber Kontrolmessungen. Zeitschr. f. Verm. Band X.
1881. S. 243.
* Schlesinger. Maximalfehler bei Polygonisirungen und ihre Be-
deutung in der Vermessungspraxis. Von Josef Schlesinger,
o. 6. Professor an der k. k. Hochschule fiir Bodenkultur in
Wien. Wien 1881. Frick. 8°. 18 S. 0,80 4. Bezieht sich theil-
weise auf »das optische Distanzmessen mit dem Ocularfilar-
Schraubenmicrometer von Forstrath Jos. Friedrich «.
* Schlesinger. Zwei Formeln aus der praktischen Geometrie. Von
Joh. Schlesinger, o. 6. Prof. an der k. k. Hochschule für
Bodenkultur in Wien. Wochenschrift des österreich. Ingenieur-
15. Kartographie und die dazu nöthigen Instrumente. 209
und Arch.-Vereins. 6. Jahrgang. 1881. S. 153. Es soll ein
Polygonzug von ¢ Seiten zwischen zwei Triangulirungspunkten
AB, deren Entfernung S scharf bestimmt ist, gelegt und
nur so genau aufgenommen werden, dass gewiss in der
graphischen Darstellung des Details die unvermeidlichen Fehler
in den Lagen der Polygoneckpunkte verschwindend klein aus-
fallen. 1: N ist das Verjüngungsverhältniss der Detailkarten;
1:n das Maximum des Längenfehlers pro Längeneinheit für
die gemessenen Polygonseiten und 8” der in Sekunden aus-
gedrückte Maximalfehler in den gemessenen Polygonwinkeln.
Die Polygonseiten sollen nahezu gleiche Längen erhalten und
der Zug ein möglichst gestreckter sein. Wie genau man im
Minimum die Polygonseiten und Polygonwinkel messen muss,
lehren die Formeln:
4.5000 8
e n a N
/ 165M
2. ß = Q+2) 5 Sekunden.
14. Katastervermessungen. Katasterwesen.
* Bech. Erwiderung an Herrn Toussaint, betr. die Katasterverwaltung.
Zeitschrift f. Verm. Band X. 1881. 8. 372.
* Dittmar. Die Geschäftsführung der bayerischen Bezirksgeometer
nebst Rückblick auf die Entstehung des Katasters. Von Be-
zirksgeometer Dittmar in Simbach a. I. 1881. 3,20 # 8°.
96 S. Besprochen in der Zeitschrift für den bayerischen Um-
messungsdienst. IV. Band. 1881. S. 92.
* Schweriner Local-Geometerverein. Ueber Vermessungs- und Ka-
tasterwesen, namentlich in Bezug auf die Sicherung des
Grundbesitzes. Zeitschr. f. Verm. Band X. 1881. S. 241.
* Steppes. Die neuesten Bestimmungen über preussische Kataster-
vermessungen, Zeitschrift für den bayerischen Vermessungs-
dienst. IV. Band. 1880, S. 17 u. 33.
* Toussaint. Organisation des Vermessungswesens. Zeitschrift f.
Verm. Band X. 1881. S. 280 u. 376, betr. die Katasterver-
waltung. Vergleiche: Erwiderung von Bech. Zeitschr. f. Verm.
Band X. 1881. S. 372.
ee Der Etat des königl. bayerischen Kataster-Bureau.
Zeitschrift für den bayerischen Ummessungsdienst. IV. Band.
1881. S. 114.
15. Kartographie und die zu derselben nothwendigen Instrumente, als
Zirkel, Pantographen u. s. w.
Benderitler. Apparat zum Verkleinern und Vergrössern von Zeich-
nungen. Von Benderitler in Rouen. „Französisches Patent
Nr. 138812 vom 23, September 1880.
910 15. Kartographie und die zu derselben nothwendigen Instrumente.
* Centraldirektorium der Vermessungen. Bestimmungen über die
Anwendung gleichmässiger Signaturen für topographische und
geometrische Karten. Besprochen im Wochenblatt für Ar-
chitekten und Ingenieure (Berlin). 3. Jahrgang. 1881. S. 144.
Siehe unter 23.
* Clotten. Beschreibung des für die Hannover’schen Landesökonomie-
arbeiten vorgeschriebenen unterlackirten Kartenpapieres.
Zeitschr. f. Verm. Band X. 1881. S. 259.
* Deichmann u. Mallin, Cassel. Herstellung ‘der plastischen, auf-
rollbaren Gummi-Plan- und Landkarten. D. R.-P. Nr. 12029
vom 19. Mai 1880. Dingler’s Polyt. Journal. 1881. Band 240.
S. 78.
Diehl. Relief-Modellirapparat. Patent-Anmeldung Nr. 11186 vom
2. Mai 1881.
Fenby. Pantograph. Maschinenbauer. 16. Band, 1880. S. 61.
* Fiakowsky. Zeichnende Geometrie mit entsprechenden Beispielen
der Anwendung auf das Projections-, Bau-, Maschinen- und
Situationszeichnen. Auf 138 Tafeln 1800 Aufgaben. 3. Aufl.
Wien und Leipzig. Julius Klinckhardt. 1881. 8°. 1388S. 9,60 .
Enthält Aufgaben über Verwandlung der Figuren, wie die-
selben bei Grenzregulirungen und Theilungen vorkommen,
Lösungen bei Längenmessungen mit Hindernissen, Aufgaben
über trigonometrisches Höhenmessen und über die verschie-
densten Messtischaufnahmen. Besprochen im Civilingenieur
Band 27. 1881 und Wochenschrift des österr. Ing.- und Arch.-
Vereins. VI. Jahrgang. 1881. 8. 242.
* Geletch. Einfache Ableitung der Theorien der mercatorischen
Karten. Von Eug. Gelcich, Direktor der k. k. nautischen
Schule in Lussinpiccolo. Mittheilungen aus dem Gebiete des
Seewesens. 9. Band. 1881. S. 667.
* Jordan. Mittheilung über amtliche Bestimmungen, betreffend gleich-
mässige Signaturen u. s. w. Zeitschrift f. Verm. Band X.
1881. S. 168.
Keller-Dorian. Neuerungen an Pantographen. Von A. Keller-Dorian
in Mülhausen i. E. Patent-Anmeldung Nr.49 336 vom 3. März
1881.
* Knorre. Ueber graphische Aufzeichnung mikrometischer Messungen.
Von Dr. V. Knorre, Observator an der Sternwarte zu Berlin.
Zeitschrift für Instrumentenkunde. 1. Jahrgang. 1881. S. 213.
Oothout. Pantograph. Von W. V. Oothout in Brooklyn. Patent
d. Vereinigten Staaten Nr. 241235 vom 7. October 1880.
* Opdorp de Brüssel. Präcisionsinstrument zum Messen der Weg-
längen zwischen Punkten auf Karten und Zeichnungen. D.R.-P.
Nr. 15136 vom 13. Febr. 1881. Patentblatt Band V. 1881.
S. 803. Italien. Patent Nr. 106 vom 12. Jan. 1881. Französ.
Patent Nr. 141014 vom 8. Febr. 1881. Oesterr. Patent vom
19. April 1881. Man lässt ein Rädchen auf der zu messenden
15. Kartographie und die zu derselben nothwendigen Instrumente. 211
Linie entlang laufen, wobei Anfangs- und Endpunkt durch
eine besondere Vorrichtung genau markirt wird.
* Precht. Befestigung von Tusche. Eisenbahn. Band 15. 1881.
S. 77. Deutsche Bauzeitung. Band 15. 1881. S. 350. Man
verwende zum Anreiben der Tusche statt Wasser eine ver-
dünnte 2procentige Lösung von Kaliumbichromat.
* Reite. Vorrichtung für das Zeichnen der Kartennetze. Zeitschr.
f. Verm. 1881. Band X. S. 237. Vergl. Fuhrmann, das Zeich-
nen der Plannetze. Zeitschr. f. Verm. 1880. S. 169.
Richter, Chemnitz. Universalzirkel. Patentanmeldung Nr. 29 186
vom August 1881.
* Riefler. Patentirtes Reisszeug von Clemens Riefler zu Maria-Rain
bei Kempten. Besprochen in der Zeitschrift des Rheinisch-
Westfälischen Geometer-Vereins. Jahrgang 1881. S. 63 und
Centralzeitung für Optik und Mechanik. 2.Jahrgang. 1881.8, 222.
Bei dem Zirkel sind Cylinder- und Kegelformen vorherrschend.
Schnorr. Verbesserungen an Pantographen. Von John Schnorr in
Davenport, Java. Canad. Patent Nr. 12196 vom 8, Jan. 1881.
* Seiler. Präparirtes Papier von Ingenieur Seiler in Werschetz
(Ungarn). Besprochen in Romberg’s Zeitschrift für praktische
Baukunst. 41. Jahrgang. 1881. S. 435. Das Pauspapier ist
aus Wiesengräsern hergestellt, ganz weiss gebleicht, geruch-
los und gut durchsichtbar; der Preis ist sehr billig, pro
Quadratmeter 1,—1 Pfennig, während man für gewöhnliches
künstliches Pauspapier bis 40 Pfennige pr. Quadratmeter zahlt.
Socard u. Garcin, Paris. Gegliederter Rautenzirkel und Pantograph.
Franz. Patent Nr. 142103 vom 2. April 1881.
* Steppes. Autographirte Katasterpläne für Elsass-Lothringen. Zeit-
schrift für den bayerischen Ummessungsdienst. IV. Band.
1881. S. 117. Urtheil über dieselbe.
* Stiemer. Neues Verfahren beim Tuschiren und Malen. Zeitschr.
f. Verm. Band X. 1881. S. 303.
* Winckel. Anwendung gleichmässiger Signaturen. Zeitschrift f.
Verm. Band X. 1881. S. 108.
* Wissmann u. Walleg (Wien). Reductionszirkel mit senkrecht
stehenden Spitzen. Oesterr. Patent vom 31. Jannar 1881.
Central-Zeitung f. Optik u. Mechanik. 2. Jahrgang. 1881.
S. 221.
* Wissmann u. Walleg. Beschreibung und Handhabung des Uni-
versal-Reisszeuges von Wissmann u. Walleg, Frankfurt a, M.
Steinweg Nr.6. 1881. Nebst Darstellung der Leistungsfihigkeit
der Schraffirmaschinen. Ausser der Schraffirmaschine sind
einfache und doppelte Ziehfedern, ein Schuberzirkel, Null-
zirkel und Reductionszirkel neuer Construktionen beschrieben.
Ueber die Ziehfeder vergleiche Central-Zeitung für Optik
und Mechanik. 2. Jahrgang. 1881. S. 122. Vergleiche Schreiber
Zeitschrift f. Verm. XII. Jahrgang. 1882. 8.45, Centralzeitung
212 17. Methode der kleinsten Quadrate.
für Optik und Mechanik. 3. Jahrgang. 1882. S. 44. Wiener
Technische Blätter. 1880. BL 1. S. 15.
* Zöllner. Ueber den Kalligraph von Jacobsen. Zeitschrift f. Verm.
X. Band. 1881. S. 144.
16. Fldchenbestimmungen. Planimeter.
* Helmert. Besprechung des Werkes »Fundamentalsätze der allge-
meinen Flächentheorie von Mahler. Zeitschrift f. Verm.
Band X. 1881. S 441. °
* Hohmann u. Coradi. Der Polarplanimeter von F. Hohmann in
Speyer und G. Coradi in Zürich. D. R.-P. Nr. 12 377 vom
15. Juli 1880. Zeitschr. f. Verm. X.B. 1881. S.127. Besprochen
in der Zeitschrift für Instrumentenkunde. Jahrgang 1. 1881.
S. 309 und Centralzeitung für Optik und Mechanik. 2. Jahrgang.
1881. S. 262. Patentblatt 1881. S, 276. Vergleiche Doll.
Zeitschrift f. Vermessungswesen. Band IX. 1880. S. 28. Das
Laufrad berührt nicht die Zeichnung, sondern läuft auf einer
Scheibe, welche sich am Polararm befindet.
* Ott. Der Polarplanimeter von A. Ott zur Bestimmung der mittleren
Höhe von Indicator-Diagrammen. Zeitschrift für Instrumenten-
kunde. 1. Jahrgang. 1881. S. 63.
* Klinkerfues. Rectificirender Planimeter, Ellipsograph und Pento-
graph von Prof. Klinkerfues in Göttingen. D. R.-P. Nr. 13 646
am 15. Juli 1880. Dingler’s Polyt. Journal. 1881. Band 242.
S. 413. Der Planimeter bestimmt gleichzeitig Fläche und
Umfang.
* Mahler. Die Fundamentalhöhe der allgemeinen Flächentheorie.
Eine neue, selbstständige, leicht fassliche Bearbeitung der
wichtigsten Sätze der allgemeinen Flächentheorie von Dr. Ed.
Mahler. Wien. Seidel & Sohn. 1880. 28 S. 8°, 1.46, Besprochen
in der Zeitschr. f. Verm. Band X. 1881. 8. 441. °
17. Methode der kleinsten Quadrate.
* Helmert. Die Benutzung logarithmischer Differenzen bei Aus-
gleichungsrechnungen. Zeitschr. f. Verm. Band X. 1881.
S. 439.
* Nell. Die Schleiermacher’s Methode der Winkelausgleichung in
einem Dreiecksnetze von Pro:essor Nell in Darmstadt. Zeit-
schrift f. Verm. 1881. Band X. S. 1 und 109.
* Rex. Die trigonometrische Punkteinschaltung nach der Methode
der kleinsten Quadrate unter Anwendung logarithmischer
Differenzen. Zeitschr. f. Verm. Band X. 1881. S. 377.
* Rex. Das Pothenotische Ausgleichungsverfahren unter Annahme
von Richtungsbeobachtungen. Zeitschr. f. Verm. Band X.
1881. 8.399. Vergleiche Helmert, Ausgleichungsrechnung nach
18. Höhere Geodäsie. Gradmessung. 213
der Methode d. kl. Quadrate $. 20, sowie Jordan u. Steppes,
Deutsches Vermessungswesen. 1. Band. S. 146 u. 156.
* Schlesinger. Maximalfehler bei Polygonisirungen und ihre Bedeu-
tung in der Vermessungspraxis von Josef Schlesinger, o. ö.
Professor an d. k. k. Hochschule für Bodenkultur in Wien.
Wien. Hofbuchhandlung von W. Frick. 1881. Preis 80 X.
Separat-Abdruck aus dem »Centralblatt für das gesammte
Forstwesen. 1881.<
* Schols. Over the Aansluiting van een Driehocksnet van lagere
Orde aan een Driehocksnet van hoogere Orde door Ch M. Schols.
Amsterdam. Joh. Müller. 1881. .
* Stone. On the determination of the error and rate of a clock
by the method of least squares. Urania. Juni 1881. S. 5.
Auch als Separatabzug erschienen.
* Westphal, Dr. Winkel- und Seitengleichungen. Publication des
geodätischen Instituts. Berlin 1880. Stankiewicz. 188. 4°.
Besprochen im literar. Centralblatt. 1881. S. 1608. Die euro-
päische Gradmessungsconferenz von 1867 fordert, dass für
jeden Punkt eines Hauptdreiecksnetzes eine oder mehrere Be-
dingungen vorhanden sein müssen, ohne hierbei zwischen
Winkel- und Seitengleichungen zu unterscheiden, der Ver-
fasser dahingegen verlangt, dass in jedem Dreieck alle Winkel
zu messen seien und dass man bei [iagonalrichtungen sehr
kleine Winkel möglichst vermeiden müsse.
18. Höhere Geodäsie. Gradmessung.
* Bauernfeind. Berichtigungsnotiz zu dem Bericht über die sechste
Generalversammlung der Europäischen Gradmessung, die
geodätischen Arbeiten in den Niederlanden betreffend. Zeit-
schrift f. Verm. 1881. Band X. S. 91.
* Börsch. Die Bestimmungen der Ausdehnungscoefficienten von Eisen
und Zink vermittelst des Bessel’schen Basisapparates. Von
Dr. A. Bérsch. Astronomische Nachrichten. Band 99. 1881.
S. 177. Erwähnt in den Beiblättern zu den Annalen der
Physik und Chemie. Band V. 1881. S. 573.
* Bruns, Prof. Dr., Berlin. Bemerkung über die geodätische Linie.
Zeitschr. f. Verm. 1881. Band X. S. 298.
* Comstock. Variation in der Länge einer Zinkstange bei derselben
Temperatur. Silliam Journal 1881. Band 22. Seite 26—31.
Beiblätter zu den Annalen der Physik und Chemie. Band V.
1881. S. 774. Der Unterschied der Länge eines Meterstabes
von Zink bei derselben Temperatur nach dem Erhitzen und
nach dem Abkühlen ward zu 0,015 mm gefunden; ein Vier-
meterstab zeigte dagegen 0,029 mm Differenz in der Länge.
* Förster. Bemerkungen zu den von Dr. C. F. W. Peters in Nr.
2334 und 2361 der astronomischen Nachrichten (Band 98
214 18. Höhere Geodäsie. Gradmessung.
und 99) mitgetheilten Vergleichungen des bei seinen Pendel-
beobachtungen benutzten Massstabes. Astronomische Nach-
richten. Band 99. 1881. S. 379. (Nr. 2376.)
* Geodätisches Institut, Publication des kgl. preuss, Astronomisch-
geodätische Arbeiten in den Jahren 1879 und 1880. Bestim-
mung der Polhöhen auf den Stationen Neinstedi, Victors-
höhe und Josephshöhe. Bestimmungen des Azimuthes auf
Station Neinstedt. Umrechnung der in den Jahren 1852 bis
1876 ausgeführten Polhöhenbestimmungen. Berlin 1881.
Stankiewicz. 105 S. 4°. Recension im Literarischen Central-
blatt 1881. 8. 1792. 7 46
* Gerke. Elektrisches Licht, benützt zur geodätischen Signalgebung.
Zeitschr. f. Verm. X. Band. 1881. S. 185.
* Gerke. Die Basismessung bei Göttingen im Jahre 1880. Kurz
erwähnt in der Zeitschrift Hannov. Architekten- u. Ingenieur-
vereins. Band 27. 1881. S. 159.
Grugan. Verbesserungen an Heliotropen. Von F. C. Grugan.
Patent der Vereinigten Staaten. Nr. 239095 vom 24. Jan.
1881.
* Helmert. Die mathematischen und physikalischen Theorien der
höheren Geodäsie. Einleitung und I. Theil: die mathema-
tischen Theorien. Leipzig 1880. 631 8. 8°. Ausführlich
besprochen in der Zeitschr. f. Verm. Band X, 1881. S. 359
und in der Vierteljahrsschrift der astronomischen Gesellschaft.
16. Band. 1881. S. 171 und im Literarischen Centralblatt
1881. 8S. 1642.
* Helmert. Ueber die Triangulation von Java, ausgeführt vom
Personal des geographischen Dienstes in niederländisch Ost-
indien. I. Abtheilung: Vergleichung der Massstabe des Rep-
sold’schen Basismessapparates mit dem Normalmeter. Von
Dr. J. A. C. Oudemans, Hauptingenieur und Chef. Batavia
1875. 84 S. gr. 4°. IL Abtheilung: Die Basismessung bei
Simplak. Von Dr. J. A. C. Oudemans, Hauptingenieur und
Chef, und Metzger u. Woldringh, Ingenieur. Im Haag. 1878.
34 S. gr. 4°. Ausführlich besprochen in der Vierteljahrs-
schr. der Astronomischen Gesellschaft. 16. Jahrg. 1881. S. 120.
* Jordan. Besprechung des Werks »Mathematische und physika-
lische Theorien der höheren Geodäsie von Helmert.< Zeitschr.
f. Verm. Band X. 1881. S. 359 und Vierteljahrsschrift der
Astronomischen Gesellschaft. Band 16. 1881. S. 186.
* Koppe. Der Basisapparat des General Ibanez und die Aarberger
Basismessung. Von Dr. C. Koppe. Zürich 1881. Verlag von
O. Eigendorf in Nordhausen und die Eisenbahn. Band 14.
1881. S. 19, 25, 31, 37, 43 und 49. Vergleiche Westphal.
Zeitschrift für Instrumentenkunde. 1.Jahrgang. 1881. S. 173.
ee für Optik und Mechanik. 2. Jahrgang. 1881.
. 188,
18. Höhere Geodäsie. Gradmessung. 215
* Kuhlberg. Resultate und Pendelbeobachtungen im Kaukasus. Von
Oberst P. Kuhlberg in Tiflis. Astronomische Nachrichten.
Band 99. 1881. S. 282.
Laussedat. Die Aubuisserische Methode zum Messen geodätischer
Basen. Annales des mines (VII.). Band 9. S, 172.
* van Manen en Schols. Over het berekenen van de Coordinaten
der Getrianguleerde Punten voor de Topographische — en
Rivier — Kaarten door K. O. van Manen en Ch. M. Schols.
Overgedruckt nit het Tijdschrift van het Koninklijk Instituut
van Ingenieurs 1880-81. Te’s Gravenhage bij Gebr. Langen-
huysen. 1881.
* Pattenhausen. Ueber die Ausdehnung des Meridians von Paris
bis zur Sahara. Zeitschr. f. Verm. 1881. Band X. S. 247.
* Peters. Resultate aus Pendelbeobachtungen. Dritte Abtheilung.
Bestimmung der Länge des einfachen Sekundenpendels in
Königsberg. Von C. F. W. Peters. Astronomische Nach-
richten. Band 99. 1881. S. 129. (Nr. 2361.) Vergleiche
Försters Bemerkungen. Astronomische Nachrichten. Band 99.
1881. S. 379 (2 376).
* Pucci, Reduction des observations astronomiques et des angles
géodésiques d’une surface de niveau & une autre. Note par le
Prof. E. Pucci. Astronomische Nachrichten. Band 99. 1881.
S. 161.
* Reite. Ueber einen Hiilfsheliotropen am Fernrohr. Von F. H. Reitz
in Hamburg. Zeitschrift für Instrumentenkunde. 1. Jahrgang.
1881. S. 238. Besprochen in der Centralzeitung fiir Optik
und Mechanik. 2. Band. 1881. S. 285.
* Reitz. Apparat zum Messen von Grundlinien. Zeitschr. f. Verm.
1881. Band X. S, 233. Enthält Aenderungsvorschlige für
den Bessel’schen Apparat. Vergl. Centralzeitung f. Optik und
Mechanik. 2. Jahrgang. 1881. S. 226.
Sadebeck. Zusammenstellung der Literatur der Gradmessungs-
arbeiten. Im Auftrage der permanenten Commission der
europäischen Gradmessung vervollständigt von Prof. Dr. Sade-
beck. 2. Aufl. 1881. 4° 6 # Verlag von P. Stankiewicz.
Berlin.
Wendt. Zur Theorie der geodätischen Linie auf einer Fläche
2. Grades. 4°. 218. 1881. Berlin. Verlag von Mayer und
Müller. 1,20 &
* Werner, W. Publication des geodät. Instituts. Ueber die Be-
ziehung der bei Stations-Ausgleichung gewählten Nullrichtung.
Stankiewicz 1880. S 28. 4°. Besprochen im literar. Central-
blatt 1881. S. 1608. Der Verfasser zeigt, dass die Bestim-
mung der Richtungsdiffereuz, also die Form des Netzes, durch
die Willkür in der Annahme der Nullrichtung nicht beeinflusst
wird.
Westphal. Der Basisapparat des General Ibaüez und sein Ver-
haltniss zum älteren spanischen Apparat. Von Dr. A. Westphal
216 19. Astronomische Ortsbestimmung. Astronomie.
in Berlin. Zeitschrift für Instrumentenkunde. 1. Jahrgang.
1881. S. 173. Vergleiche: »Koppe. Der Basisapparat des Ge-
neral Ibanez und die Aarberger Basismessung: Zürich 1881.«.
* Westphal. Die Ausdehnungscoefficienten der Küstenvermessung.
Berlin. 1881. Stankiewicz. 13 S. 4° Publication des k. preuss.
geodätischen Instituts. Recension im liter. Centralblatt 1881.
S. 1606. Der Verfasser wendet sich gegen einen Aufsatz
des Dr. Börsch, Astronom. Nachrichten Band 99, S. 177, in
welchem der Gedanke verfolgt wird, dass auffällige Unter-
schiede in der Bestimmung der Ausdehnung der Zink- und
Eisenstücke in Bessel’schen Basisapparaten lediglich auf mangel-
hafte Erkenntniss der wahren Temperaturen der Stäbe zurück-
zuführen sei.
19. Astronomische Ortsbestimmung. Astronomie.
Becker. Bestimmung des Zeitunterschiedes zwischen dem Meridian
von Berlin und dem Meridian von Greenwich und von Wien
im Anschluss an eine gleichzeitige Bestimmung des Zeit-
unterschiedes zwischen Wien und Greenwich, unter Leitung
der Professoren Dr. Th. v. Oppolzer und Dr. W. Förster aus-
gefiihrt von Dr. E. Becker, erstem Observator der Berliner
Sternwarte, und den Assistenten der österr. Gradmessung,
Herrn Oberlieutenant A. Nahlik und Herrn E. Kühnert, be-
arbeitet von Dr. E. Becker. 1881. 4° broch. 9 # Verlag von
P. Stankiewicz. Berlin.
Boyle. Zweiäugiger Kometenfächer von Ch. B. Boyle. Central-
zeitung für Optik und Mechanik. 2. Jahrgang. 1881. S. 243.
Ein kurzes Teleskop von 6” Oeffnung und 4 Fuss 2 Zoll
Sockellänge.
* Davidson. Offene Vertikal-Klammer für Teleskope, Theodolite
und Meridian-Instrumente von Prof. Davidson in San Fran-
cisco. Centralzeitung für Optik und Mechanik. 2. Jahrgang.
1881. S. 77.
Eisele, Kiel. Selbständige Chronometer-Hemmung. D. R.-P.
Nr. 15146 vom 17. Dec. 1880.
* Ertel. Ueber ein Astronomisches Universal-Instrument von T. Ertel
u. Sohn in München. Repertorium der Experimental-Physik
von Carl. Band 17. 1881. S. 583. Kurz besprochen in der
Zeitschrift f. Instrumentenkunde. 1. Jahrgang. 1881. S. 378.
Gardam. Passage-Instrument v. J. Gardam in Brooklyn. Patent
der Vereinigten Staaten Nr. 243543 vom 1. Dec. 1880,
* Geodätisches Institut. Bestimmungen des Längenunterschiedes
zwischen den Sternmarken von Göttingen und Altona von
Professor Dr. C. A. F. Peters, Direktor der Sternwarte in
Kiel. 1880. 4°. 6 M. Verlag von P. Stankiewicz. Berlin. Be-
sprochen im liter. Centralblatt 1881. S. 1537.
19. Astronomische Ortsbestimmung. Astronomie. 217
* Gerke. Vergrösserung der Pariser Sternwarte. Zeitschr. f. Verm.
Band X. 1881. S. 304.
* Goltesch, Astronomisches Doppel-Fernrohr. Von H. Goltzsch in
Berlin. Zeitschrift für Instrumentenkunde. 1. Jahrgang. 1881.
S. 105 und 245. Besprochen in der Centralzeitung für Optik
und Mechanik. 2. Jahrgang. 1881. S. 117 u. 225.
* Grubb. Ein achtzölliges Aequatorial-Instrument. Gebaut von
Heward Grubb in Dublin. Centralzeitung für Optik und
Mechanik. 1. Jahrgang. 1880. S. 24.
* Günther. Ein Ortsbestimmungsproblem der sphärischen Astronomie,
Von Dr. S. Günther, Professor in Ansbach. Zeitschrift f.
Mathem. u. Physik. 26. Jahrgang. 1881. S. 50,
* Klein. Das Brachy-Teleskop der k. k. Marine-Sternwarte in Pola
nebst einer Geschichte des Spiegel-Telescops. Von Civil-
Ingenieur F. Klein in Wien. Central-Zeitung für Optik und
Mechanik. 2. Jahrgang. 1881. S. 121, 133, 145, 157, 169,
194, 205, 242. Die Spiegelöffnung des Brachy-Teleskops be-
trägt 320 mm.
* Löw. Zur Theorie des Passageninstruments im ersten Vertical
von Dr. Löw. Astronomische Nachrichten. Band 99. 1881.
8. 289 u. Band 100. 1881. S. 267.
* Martens. Das Wiener Aequatorial. Centralzeitung für Optik und
Mechanik. 1. Jahrgang. 1880. S. 125, 150 und 173 und
2. Jahrgang. 1881. S. 4, 37 und 74.
* Metheson. Neuerung an Chronometern. Mittheilungen aus dem
Gebiete des Seewesens. 9. Band. 1881. S. 87.
Müller u. Pollak. Chronometer. Schwedisches Patent Nr. 71 vom
15. März 1880. |
Oudemans. Publications de la commission géodésique Néerlandaise I.
Détermination & Utrecht de l’azimut d’Amersfoort par
J. A. C. Oudemans. Membre dela commission. La Haye. 1881.
4°, 24 pores et 3 planches.
* Orff, von. Astronomisch-geodätische Ortsbestimmungen in Bayern
von Carl von Orff. Nach Beschluss der Königl. Bayerischen
Commission für die Europäische Gradmessung unter Ober-
leitung ihres Mitgliedes, des Herrn Professor Dr. von Lamont
ausgeführt. München. 1880. 1648. 4°. Ausführlich besprochen
in der Vierteljahrsschrift der Astronomischen Gesellschaft.
16. Jahrgang. 1881. S. 135.
* Peters. Bestimmung des Längenunterschieds zwischen den Stern-
warten von Göttingen und Altona von Professor Dr. C. A.F.
Peters, Direktor der Königl. Sternwarte in Kiel. 1880. 4°,
6%. Verlag von P.Stankiewicz. Berlin. Besprochen im literar.
Centralblatt. 1881. S. 1537. Obige Messung ist eine der
frühesten für die europäische Gradmessung ausgeführten tele-
graphischen Längenbestimmungen.
* Reusch. Die stereographische Projection von Prof. E. Reusch.
Mit 8 lithogr. Tafeln. Leipzig. 1881. Teubner. 328. 4°, 2,40 %.
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 8. Heft. 16
218 20. Magnetische Declination.
Enthält die Definition und die Fundamentaleigenschaften der
von Hipparch herrührenden sogenannten stereographischen
Projection und Lösungen geometrischer Aufgaben und astro-
nomischer Probleme. Recension im literar. Centralblatt von
1881. S. 1713.
* Schmidt. Theorie der Theilungsfehler am Meridiankreise von
Dr. Alex. Schmidt. Astronomische Nachrichten. Band 99.
1881. S. 305, 321 und 337.
20. Magnetische Declination.
* Hellmann. Neue Methode zur Bestimmung der magnetischen De-
clination auf Reisen nach Dom. Ragona. Repertorium für
Experimental-Physik von Carl. Band 17. Jahrgang 1881.
S. 758.
* Hildebrandt. Magnetische Beobachtungen auf Madagascar. Monats-
bericht der Königl. Preuss. Akademie der Wissenschaften.
1881. S. 136.
* Magnetische Beobachtungen zu Clausthal vom Dec. 1880 bis
Nov. 1881. Berg- und Hüttenmännische Zeitung. 40. Jahrgang.
1881. S. 33, 65, 107, 185, 229, 269, 329, 369, 397, 449
und 485.
Mielberg. Magnetische Beobachtungen des Tifliser phys. Obser-
vatoriums im Jahre 1879. Tiflis 1880,
* Peichl. Declinationsbestimmung durch correspondirende Incli-
nationen. Mittheilungen aus dem Gebiete des Seewesens.
9. Band. 1881. S. 25.
* Schering, V. Horizontale erdmagnetische Kraft für Göttingen
im Jahre 1880. Annalen der Physik und Chemie von Wiede-
mann. Band 13. 1881. S. 328.
* Schwars. Repetitions-Magnet-Theodolit neuester Construction von
A. Lingke u. Comp. in Freiberg und Declinationsbeobachtungen
mit demselben. Oesterreich. Zeitschrift. 1880. Nr. 25, 26. Be-
sprochen in der Berg- und Hüttenmännischen Zeitung. 1881.
40. Jahrgang. S. 101.
* Seeland, F. Magnetische Declinationsbeobachtungen. Kärntener
Zeitschrift. Band 12. 1880. S. 306-350, Band 13. 1881.
S. 44 und 152.
* Wild. Monatmittel der magnetischen Declination, Inclination und
Intensität zu Pawlowsk bei St. Petersburg im Jahre 1879
von H. Wild. Annalen des physikalischen Centralobserva-
toriums, Jahrgang 1879, und Repertorium der Experimental-
physik von Carl. Band 17. 1881. S. 664.
21. Hydrometrie. 219
21. Hydrometrie.
Bosshard. Hydrometer von U. Bosshard in Zürich. Italienisches
Patent Nr. 119 vom 22. Febr. 1881.
* Daehr. Ein neuer Apparat zum Messen von Stromgeschwindig-
keiten. Centralblatt der Bauverwaltung. Jahrgang 1. 1881.
S. 110 mit Zeichnung. D. R.-P. Nr. 13385 vom 16. Juli 1880.
Der Apparat ermöglicht das Messen der Wassergeschwindig-
keit sowohl an der Oberfläche, als an der Soble,
* Deplechin u. Mathelin. Wassermesser. Besprochen in der Wochen-
schrift des Vereins deutsch. Ingenieure. Jahrgang 1881. S. 163
und Ann.industr. vom 30. Januar 1881. In der letzteren Zeit-
schrift befinden sich Zeichnungen des Wassermessers, Der
Apparat dient zur Bestimmung der Wassermenge, welche
durch Röhren fliesst.
* Dreyer, Rosenkrans u. Droop. Verbesserung an Wassermessern.
D. R.-P. Nr. 12358 vom 28. Mai 1880.
Ducenne, Pollach u. Holtschneider. Wassermesser. D. R.-P. Nr.12006
vom 29. Mai 1880. Dient zum Messen der Wassermengen,
welche durch Röhren abfliessen.
* Erlass von dem preuss, Minister der Öffentlichen Arbeiten vom
9. September 1881, betreffend die Beobachtung der Wasser-
stände an den Hauptpegeln. Centralblatt der Bauverwaltung.
Jahrgang 1. 1881. S. 223. Die Pegelbeobachtungen sollen
überall mit der erforderlichen Sorgfalt ausgeführt werden.
* Frank. Die Formeln über die Bewegung des Wassers in Röhren.
Eine hydraulische Studie von A. Frank, Privatdocent an der
technischen Hochschule in München. Der Civilingenieur. Band
27. 1881. S.162. Enthält eine sehr schätzenswerthe Zusammen-
stellung aller auf den Titel bezughabende Formeln mit Hin-
zufügung der neuesten Versuche.
* Harlacher, A. R., Prof. Die Messungen in der Elbe und Donau
und die hydrometrischen Apparate und Methoden des Ver-
fassers. Mit 50 Holzschnitten und 5 lith. Tafeln. Leipzig.
1881. Felix. 618. gr. Fol. Tafel Dopp.-Fol. 17 6. Besprochen
in dem literar. Centralblatt 1881. S. 1134 und der Eisenbahn.
Band 15. 1881. S. 89. Die vom Verfasser construirten Appa-
rate geben nicht allein direkte Messungen der Geschwindig-
keit des Wassers, sondern auch die Schwankungen derselben
in jedem gegebenen Punkte, so dass man zuverlässliche
Schichtenprofile mit Curven der mittleren Geschwindigkeit
entwerfen kann. Der erste Abschnitt des Werkes enthält
die Beschreibung der Instrumente und ihre Handhabung, der
zweite die Bestimmung der Constanten und die Berechnung
der Wassermenge und der dritte die ausgeführten Messungen
in der Donau bei Klosterneuburg und in der Elbe bei
Tetschen. |
16.
220 22. Meteorologie.
Harlacher. Bericht über die hydrometischen Arbeiten nebst den
Wasserstandsbeobachtungen in den Jahren 1877—79 u. 1880.
Publication Nr. III. und IV. der kydrographischen Commission
des Königreichs Böhmen. Hydrometrische Section. Mit
60-+26=86 Tabellen und 6+2=8 lithograph. Tafeln.
Prag 1881. Calve.
Kihlström. Hydrometer. Schwedisches Patent Nr. 326 vom
9. October 1880.
* Kinder. Stromgeschwindigkeitsmesser. Engineer 1881. S. 173
und Zeitschrift des Ver. deutsch. Ingenieure. 25. Band. 1881.
S. 317.
* Penker. Ueber Bewegung des Wassers in natürlichen Wasser-
läufen. Besprochen in der Zeitschrift d. Hann. Arch.- und
Ing.-Vereins. Band 27. 1881. S. 515.
* Reitz. Nautisches Instrument zur Anbringung an Reflexions-
instrumenten, um ohne Benutzung des Horizontes Höhen-
winkel auf See zu messen. Von H. Reitz, Hamburg. Patent-
anmeldung Nr. 25993, Ki. 42.
* Samoin. Wassermesser. Besprochen in der Wochenschr. d. Vereins
deutsch. Ingenieure. Jahrgang 1881. S. 163, und Annales in-
dustr. vom 30. Januar 1881. Der Apparat dient zur Bestimmung
der Wassermenge, welche durch Röhren fliesst.
* Seibt. Das Mittelwasser der Ostsee bei Swinemünde mit 8 Tafeln
von W.Seibt. 1881. 4°. 8.4. Verlag von P.Stankiewicz, Berlin.
Stecher. Selbstthätiger Peilapparat mit Zeichenmechanismus.
Patentanmeldung vom 24. Jan. 1881. Nr. 46 331.
Thomson, Dr., Prof. in Glasgow. Neuerungen an Tiefmessinstru-
menten für Schifffahrtszwecke. Patentanmeldung Nr. 34 624
vom 6. Jan. 1881.
* u». Wagner. Hydrologische Untersuchungen an der Weser, Elbe,
dem Rhein und mehreren kleineren Flüssen, ihre Anwendung
auf die Praxis und Experimentaltheorie nebst speciellen Mit-
theilungen über neuere Instrumente. Mit 8 lithogr. Doppel-
tafeln und 12 Holzschnitten. Von Joh. von Wagner, Professor
an der herzogl. technischen Hochschule in Braunschweig.
Braunschweig. 1881. Goeritz u. zu Putlitz. Besprochen im
Civilingenieur. 1881. Band 27.
22. Meteorologie.
* Astrophysikalisches Observatorium zu Potsdam. Publicationen des-
selben. L Band. 4. Heft. Meteorologische Beobachtungen in
den Jahren 1877 und 1878. Potsdam 1879. Ist einzeln zu
beziehen durch Engelmann in Leipzig. 288. 4° 2 4. Be-
sprochen im literarischen Centralblatt. 1881. S. 14. Die Be-
obachtungen erfolgen nach dem Dove’schen System, auch
sind Bodentemperaturen bis 3m Tiefe und Brunnentempe-
raturen bis 40m Tiefe angegeben.
22, Meteorologie. 221
Baudens. Essai de météorologie. 8°, Berger-Levrault. Paris. 1880
2 Francs.
v. Bezold u. Lang. Beobachtungen der meteorologischen Stationen
im Königreich Bayern. 3. Jahrgang. 1881. München.
Th. Ackermann.
* Bieringer, Professor Dr., Nürnberg. Meteorologisches. Zeitschrift
f. Mathem. und Physik von Schlömilch. 26. Jahrgang. 1881.
Ueber Regenmengen, über den auftretenden Ostwind bei
Sonnenaufgang, über den Grad der Bewölkung, über baro-
metrische Jahresmittel und über die mittleren Temperatur-
bestimmungen.
* Bruhns. Bericht über das meteorologische Bureau für Wetter-
prognosen im Königreich Sachsen für das Jahr 1880.
3. Jahresbericht. Leipzig. 1881. Engelmann. 0,60 M. 25 S.
8°, Besprochen im literar. Centralblatt 1881. S. 1535. Der
Verfasser berichtet über die Massregeln, welche dem sächsi-
schen Landwirth von der Witterung des nächsten Tages
möglichst genaue Kenntniss verschaffen soll und von den
Erfolgen der meteorologischen Beobachtungen.
* Hann, Dr. Ueber den täglichen Gang des Luftdruckes, der Tem-
peratur, der Feuchtigkeit, Bewölkung und Windstärke auf
deın Plateau der Rocky Mountains, Sitzungsbericht der
mathem.- naturwissensch. Classe der Kaiserl. Akademie d.
Wissenschaften in Wien. 83. Band. II. Abth. 1881. S. 484.
* Hann, Dr. Ueber den täglichen Gang einiger meteorologischen
Elemente in Wien. Sitzungsberichte der mathemat.-natur-
wissenschaftl. Classe der Kaiserl. Akademie der Wissen-
schaften in Wien. 83 Band. II. Abth. 1881. S. 207. Mit-
theilungen über stündliche Werthe des Luftdruckes, der
Temperatur und der Feuchtigkeit, welche von Sept. 1852
bis April 1872 an der meteorologischen Centralanstalt in
| Wien beobachtet sind.
* Klinkerfues. Neuerungen an dem Anzeiger für trockenes Wetter
und athmosphärische Niederschläge, genannt Wettercompass.
Patent-Anmeldung Nr. 48391 vom 4. April 1881 und D.R.-P.
Nr. 13855 vom 30, Juli 1880. Besprochen in Dingler’s Polyt.
Journal. 1881. Band 242. S. 121, und Band 240. 1881. 8.451.
Klinkerfues. Meteorologischer Compass. Franz. Patent Nr. 140 464
vom 3. Januar 1881. Engl. Patent Nr.2078 vom 12, Mai 1881.
Vereinigte Staaten Patent Nr. 248183 vom 2, Aug. 1881.
* Lambrecht u. Tschaplowits. Ein Hygrometer. Dingler’s Polyt.
Journal. Band 241. 1881. S. 297.
* Lorber. V. Bericht der meteorologiechen Beobachtungsstation
Leoben für das Jahr 1880. Von Professor Fr. Lorber. Berg-
und Hüttenmännisches Jahrbuch der k. k. Bergakademieen
Leoben, Pribam u. Schemnitz. 29. Band. 1881. 8. 38.
Mann, Laughten, Strachau, Ley, Symens u. Scott. Die moderne
Meteorologie. Sechs Vorlesungen, gehalten auf-Veranlassung
929 23. Geschichte der Vermessungskunde.
der meteorolog. Gesellschaft zu London. Braunschweig. 1881.
Vieweg u. Sohn. 8°. 4,60 4. Deutsche Original-Ausgabe mit
2 farbigen Tafeln.
* Meteorologische und magnetische Beobachtungen zu Clausthal vom
Dec. 1880 bis Nov. 1881. Berg- und Hüttenmännische Zeitung.
40. Jahrgang. 1881. S. 33, 65, 107, 165, 229, 269, 319, 369,
397, 449 u. 485.
* Müttrich, Dr. A., Prof. Jahresbericht über die Beobochtungs-
Ergebnisse der im Königreich Preussen und in den Reichs-
landen eingerichteten forstlich-meteorologischen Stationen.
5. Jahrgang. Das Jahr 1879. Berlin 1881. Springer. 122 S. 8°.
2 M. Recension im literar. Centralblatt 1881. S. 566. Die Be-
obachtungen der 14 Stationen erstrecken sich auf den Luft-
druck, Temperatur der Luft in 1,5m Höhe über dem Erd-
boden und des Erdbodens in 0,0; 0,15; 0,3; 0,6; 0,9 u. 1,2 m.
Tiefe, auf Luftfeuchtigkeit, Niederschlag, Verdunstung, Wind-
richtung und allgemeine Witterungsbeobachtungen.
x Sprung. Neue Registrir apparate für die Temperatur und Feuchtig-
keit der Luft. Von Dr. A. Sprung in Hamburg. Zeitschrift
für Instrumentenkunde. Jahrgang 1. 1881. S. 357.
Wild. Repertorium für Meteorologie. 4°. 111 S. St. Petersburg.
Voss’ Sortiment. 1881.
* Ziemer. Die grössten Regenmengen eines Tages. Petermann’s
Mittheilungen. Heft VI. Jahrgang 1881. Besprochen im
Centralblatt der Bauverwaltung. 1. Jahrgang. 1881. S. 158.
Mehrfache Tabellen ergaben eine Zusammenstellung der
stärksten beobachteten Rerenfälle Demnach sind in Deutsch-
Jand die grössten Regenschauer von Mai bis October zu er-
warten, und zwar vorzugsweise im Spätsommer. Am 16. Juni
1864 wurde in Königsberg die Regenmenge einer Stunde mit
55mm gemessen und am 28. Sept. 1801 betrug in Verviers
die Regenmenge eines Tages 357,4 mm.
* Zöllner. Zur Agrar-Meteorologie. Zeitschr. f. Verm. 1881. Band X.
S. 105. Frankfurter Zeitung Nr. 259 vom 15. September 1880.
23. Geschichte der Vermessungskunde.
* Autenrieth. Mittheilungen über den Stand der Triangulirungs-
Arbeiten zur Herstellung einer topographischen und geolo-
gischen Karte von Elsass-Lothringen. Zeitschrift für Verm.
Band X. 1881. S. 260.
* Clotten. Zwei Vermessungs-Anweisungen aus dem vorigen Jahr-
hundert. Zeitschrift für Verm. X. Band 1881. S. 188.
* Clotien. Notizen über die hannoversche Landesaufnahme, Zeit-
schrift für Verm. 1881. Band X. S. 22.
* Clotten. Geschichtliches über die Landesvermessung im ehemaligen
man Hannover. Zeitschrift für Verm. 1881. Band X.
25.
94. Organisation des Vermessungswesens. Gesetze und Verordnungen. 223
* Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Han-
nover. Zeitschrift für Verm. 1881. Band X. 8. 292, 376, 389,
495, 445,
* Gerke. Das Verkoppelungsverfahren in der Provinz Hannover.
Zeitschrift des Rheinisch-Westfälischen Geometer-Vereins,
Jahrgang 1881. S. 57.
* Gerke. Die neue Militäraufnahme in Oesterreich. Zeitschrift für
Verm. 1881. Band X. S. 302.
* Gerke. Regulirungen und Ablösungen in der Provinz Hannover.
Zeitschrift für Verm. Band X. 1881. S. 264.
* Gerke. Ausdehnung der Kompetenz der General-Kommission der
Provinz Hannover auf die Provinz Schleswig-Holstein. Zeit-
schrift für Verm. Band X. 1881. S. 264.
* Jordan. Die Neuvermessung der Stadt Berlin. Zeitschrift für
Verm. 1881. Band X. S. 11.
* Kerschbaum. Ueber die neue Vermessung im taate New-York.
Zeitschrift für Verm. Band X. 1881. 8. 269.
* Mauck. Trigonometrische, nivellitische und topographische Ver-
messungen in Mecklenburg. Zeitschrift fiir Verm. Band X.
1881. S. 459.
* Schlebach. Vermessungen in Egypten. Zeitschrift fiir Verm. 1881.
Band X. S. 145.
* Steppes. Ein antiquarisches Schriftstück über geometrische Zu-
stände. Zeitschrift für den bayerischen Ummessungsdienst.
1V. Band 1880. S. 14.
* Steppes. Die Messungs-Gebühren der Bezirksgeometer in Bayern.
Zeitschrift für den bayerischen Ummessungsdienst 1880. Band IV.
Nr. 1. 8. 7.
* Steppes. Ein Urtheil über die bayerische Detailmessung aus
dem Jahre 1817. Zeitschrift für den bayerischen Vermes-
sungsdienst. IV. Band 1881. S. 122.
hen Die neueste Wendung der Arrondirungsfrage für Bayern.
Zeitschrift für den bayerischen Ummessungsdienst. IV. Band.
1881. 8, 53.
aan Gi avis Die Kosten der bayerischen Landesvermessung. Zeitschrift
für den bayerischen Ummessungsdienst. IV. Band. 1881.8. 110.
24. Organisation des Vermessungswesens. Gesetze und Verordnungen.
* Behren. Verwendung und Anstellung von technischen Eisenbahn-
Sekretären und Zeichnern im Staatsbaudienst. Zeitschrift
für Verm. 1881. Band X. S. 100. Eisenbahn-Verordnungs-
blatt für Preuss. Staatseisenbahnen Nr. 31 vom 30. Dez, 1880.
Ministerielle Verfügung.
Boer J. De beteckenis en het verband der Juridische en tech-
nische groudslagen von em rechtsgeldig Kadaster »De econo-
mist« Mei, Juni, en Juli 1881. Besprochen in: Weckblad
voor Notaris-ambl en registratie Nr. 595 vom 22) Mei 1881.
—_ %
224 24. Organisation des Vermessungswesens. Gesetze und Verordnungen.
Nr. 615 vom 9. Okt. 1881; Nr. 619 vom 6. Nov. 1881 und
Nr. 627 vom 1. Jan. 1882.
Bohlmann. Die Praxis in Expropriationssachen. 2. Heft. Berlin
1881. Weber. 1 %M. 50 A.
* Centraldircktorium der Vermessungen. Bestimmungen über die
Anwendung gleichmässiger Signaturen für topographische und
geometrische Karten, Pläne und Risse. Laut Beschluss des
Centraldirektoriums der Vermessungen im Preussischen Staate
vom 20. Dezember 1879. Berlin 1880. Verlag von v. Decker,
Marquardt und Schenck. 8° 16 S. mit 8 lithograph. Tafeln.
2 wm gebunden. Vergleiche Zeitschrift für Verm. 1881.
Band X. S. 168. In den Bestimmungen des $. 21 »besondere
Regeln für Nivellementsprofilec in der zugehörigen Tafel 8
befindet sich ein Widerspruch. Nach dem Centralblatt der
Bauverwaltung 1. Jahrgang 1881 S. 36 muss der Absatz 5
lauten: »5. Die Längenprofile von Flüssen, Bächen u. s, w,
sind in der Regel so aufzutragen, dass der Ursprung des
Flusses u. s. w. in der Zeichnung linker Hand liegt. Das
linke Ufer ist in der Regel mit Volllinien, das rechte
Ufer, falls von demselben nicht etwa ein besonderes Profil
gezeichnet wird, durch punktirte Linien anzudeuten.«
* Oircular-Erlass des Königl. Preuss. Staatsministeriums vom 8. März
1881. Die Schreibweise mehrstelliger Zahlenausdrücke. Zur
Trennung der Decimalen von den Einerstellen soll ausschliess-
lich das Komma verwandt werden und die Abtheilung mehr-
stelliger Zahlen soll durch Anordnung derselben in Gruppen
zu je 3 Ziffern bewirkt werden. Eisenbabn-Verordnungsblatt
4. Jahrgang 1881. Nr. 10. S. 116.
* Circular-Erlass des preuss. Ministers der öffentlichen Arbeiten
vom 8. März 1881, betreffend die Mitbenutzung öffentlicher
Wege zur Anlage von Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung.
Centralblatt der Bauverwaltung. Demnach soll die Fahr-
geschwindigkeit der Eisenbahnzüge 20 Km. pro Stunde nicht
übersteigen. Auf freier Strecke soll für den Verkehr des
Landfuhrwerks mindestens 4m Wegebreite völlig frei bleiben,
bei Führung einer Bahn durch Ortschafteu verlangt man
auf jeder Seite des Bahnkörpers 4m freie Wegebreite und
nur auf sehr kurze Strecken, zwischen 2 Gebäuden hindurch,
ist die Hälfte gestattet. Die Minimalbreite der zu Bahnan-
lagen zu benutzenden Wege beträgt 7,7 m.
* Erkenntniss des Reichsgerichtes vom 10. März 1881 betrifft das
fälschliche Setzen eines Grenzsteines. Zeitschrift des Rheinisch-
Westfälischen Geometer-Vereins. Jahrgang 1881. S. 37.
* Erlass des Preussischen Ministers für Finanzen und für Land-
wirthschaft, Domainen und Forsten vom 12. Oktober 1881.
Gebührentaxe für die Vermessungsbeamten der Auseinander-
Betzungsbehörden. Im deutschen Reichs-,und preuss Staats-
24. Organisation des Vermessungswesens. Gesetze und Verordnungen. 225
Anzeiger vom 20. Oktober 1881. Zeitschrift des Rheinisch-
Westfälischen Geometer-Vereins. Jahrgang 1881. S, 64.
* Erlass des Preuss. Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 3. Januar
1881. Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten für Dienst-
reisen bei vorübergehender Beschäftigung ausserhalb des Wohn-
ortes. Eisenbahn-Verordnungsblatt. 4, Jahrgang. 1881. Nr. 1. 8.7.
* Erlass des Preuss. Ministers der öffentl. Arbeiten vom 16. März 1881.
Die diätarischen Besoldungen der für die Betriebsverwaltung
angenommenen technischen Hiilfsarbeiter. Eisenbahn-Verord-
nungsblatt. 4. Jahrgang. 1881. Nr. 8. S. 102.
* Erlass des Preuss. Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 14. Mai
1881. Zahlung des Gnadengehaltes an die Hinterbliebenen
eines Beamten, welcher vor dem bereits bestimmten Zeitpunkt
seiner Pensionirung verstorben ist. Eisenbahn-Verordnungs-
blatt. 4. Jahrgang. 1881. Nr. 15. S. 191.
* Erlasse des Königl. Preuss. Ministers der Finansen und der Land-
wirthschaft. Gebührensätze für die Vermessungsbeamten der
Auseinandersetzungsbehörden. Deutscher Reichs- und Preuss,
Staats-Anzeiger Nr. 246 vom 20. Oktober 1880 u. Zeitschrift
für Verm. Band X. 1881. S. 442.
Franse. Hypothekair-Kadastraal en Scheeps wetback deel II.
Kadastraal wetback Zierikzee 1881. Besprochen in Weekblod
voor Notaris-ambt en registratie Nr. 625 18. Dez. 1881.
* Gerke. Ueber die Schreibweise mehrstelliger Zahlenausdrücke.
Verfügung vom Königl. Preuss. Staatsministerium. Zeitschrift
für Verm. Band X. 1881. S. 304.
* Gerke. Reorganisation des Markscheidewesens betreffend. Zeit-
schrift des Rheinisch-Westfälischen Geometer-Vereins. Jahr-
gang 1881. S. 64.
* Gesetz, betreffend die Zahlung der Beamtengehälter und Bestim-
mungen über das Gnadenquartal, vom 6. Febr. 1881. Eisen-
bahn-Verordnungsblatt 4. Jahrgang 1881 Nr. 9 S. 105 und
die Ausführung dieses Gesetzes. Eisenbahn-Verordnungsblatt
Nr. 9. S. 114.
* Heydenreich. Die Petition des deutschen Geometer-Vereins, be-
treffend die Abänderung des $. 36 der Gewerbe-Ordnung.
Zeitschrift des Rheinisch-Westfilischen Geometer-Vereins,
Jahrgang 1881. S. 33.
* Lindemann. Das Centraldirektorium der Vermessungen und das
Vermessungswesen derAuseinandersetzungsbehörden inPreussen.
Zeitschrift für Verm, Band X. 1881. S. 413, Vergleiche eine
Erklärung der Vorstandschaft des deutsehen Geometer-Ver-
eins und des Chef-Redakteurs 8. 467.
* Lochner. Verordnung fiir die Priifung von Feldmessern in Sachsen.
Zeitschrift für Verm. Band X. 1881, S. 227.
* Ministerieller Bescheid des Preuss. Ministers fiir Landwirthschaft,
Domainen und Forsten betreffs Beschäftigung von Geometern
im Landesmeliorationsfache. Centralblatt der; Bauverwaltung
ene
226 24. Organisation des Vermessungswesens. Gesetze und Verordnungen.
vom 20. August 1881 und Zeitschrift des Rheinisch-West-
fälischen Geometer-Vereins, Jahrgang 1881. S. 62.
* Ministerieller Bescheid, den Titel der geprüften Feldmesser be-
treffend. Zeitschrift für Verm. 1881. Band X. S. 107.
* Ministerieller Bescheid des Preuss. Ministers für Handel und Ge-
werbe und der öffentlichen Arbeiten. Betrifft die Verwendung
von ungeprüften Geometern seitens der Communalbehörden
in Rheinland und Westfalen. Zeitschrift des Rheinisch-West-
fälischen Geometer-Vereins. 1881. S. 8.
* Reich. Verwendung und Anstellung von technischen Eisenbahn-
sekretären und Zeichnern im Staatseisenbahndienst. Zeit-
schrift für Verm. 1881. Band X. S. 100. Ministerielle Ver-
fügung. Siehe Eisenbahn-Verordnungsblatt für preussische
Staatseisenbalınen Nr. 31 vom 20. Dezember 1880.
* Reich. Ueber die diätarische Besoldung der für die Betriebsver-
waltungen der preussischen Staatseisenbahnen angenommenen
technischen Hilfsarbeiter. Zeitschrift für Verm. Band X. 1881.
S. 215. vergl. S. 100.
* Rheinisch- Westfälischer Geometer- Verein. Gesetzliche Bestimmung
über die Benennung .der Regierungsfeldmesser. Zeitschrift
für Verm. Band X. 1881. S. 107. Zeitschrift des Rheinisch-
Westfälischen Geometer-Vereins, 1881. S. 28.
* Richterliche Entscheidung. Urtheil des Reichsgerichtes (II. Hülfs-
Senat) vom 22. November 1880. Enteigungsrecht betreffend.
Archiv für Eisenbahnwesen, 4. Jahrgang. 1881. S. 199. Die
Enteignung eines Grundstückes in Gemissheit des Gesetzes
vom 11. Juni 1874 ist nicht als ein erzwungener Kaufvertrag
anzusehen. Wird einem Unternehmer vor der Expropriation
die Bauerlaubniss gegeben, so ist von dem Tage der Ertheilung
dieser Genehmigung an die später dem Expropriaten zuge-
billigte Entschädigungssumme zu verzinsen.
* Richterliche Entscheidung. Urtheil des Reichsgerichts (II. Hülfs-
Senat) vom 27. Mai 1881. Enteignungsrecht betreffend. Archiv
für Eisenbahnwesen, 4. Jahrgang. 1881. S. 510. Begriff der
vollständigen Entschädigung im Sinne des Enteignungsgesetzes
vom 11. Juni 1874. Gewährung der Entschädigung bei bloss
theilweiser Enteignung eines Grundstückes.
* Richterliche Entscheidung. Urtheil des Reichsgerichtes (III. Civil-
Senat). Betrifft die Berechnung des Werthes eines zur Lehm-
steinbereitung geeigneten Grundstückes. Archiv für Eisen-
bahnwesen, 4. Jahrgang. 1881. S. 49.
* Richterliche Entscheidung. Urtheil des Reichsgerichts (II. Hülfs-
senat) vom 24, Juni 1880. Betrifft Enteigungsrecht. Archiv
für Eisenbahnwesen, 4. Jahrgang. 1881. S. 201. Das Ver-
hältniss des Gesetzes vom 2. Juli 1875, betreffend die An-
legung und Veränderung von Strassen und Plätzen in Städten
und ländlichen Ortschaften, zu den Bestimmungen des, Ent-
eignungsgesetzes vom 11. Juli 1874. Die Bestimmung im‘ §. 9
24. Organisation des Vermessungswesens. Gesetze und Verordnungen. 227
Absatz 3 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 bezieht
sich nicht nur auf die Gebäude, sondern auch auf den be-
treffenden Grund und Boden.
* Richterliche Entscheidung. Erkenntniss des Reichsgerichtes vom
28. Mai 1880, rheinisches Enteignungsrecht betreffend. Archiv
für Eisenbahnwesen, 4. Jahrgang. 1881. S. 124. Wenn in
Folge von Damm- und Deichanlagen, welche eine Gesellschaft
auf Anordnung der Regierung an einem öffentlichen Fluss
zum Schutze des angrenzenden Kulturlands gemacht hat und
hierdurch den dortigen Wiesen der Vortheil der früheren,
regelmässig wiederkehrenden Ueberschwemmungen entzogen
ist, so kann der Wiesen-Eigenthümer hierfür keine Ent-
schädigung beanspruchen.
* Richterliche Entscheidung. Urtheil des Reichsgerichts (11. Hülfs-
Senat) vom 9. Mai 1881, Wasserrecht betreffend. Archiv für
Eisenbahnwesen, 4. Jahrgang. 1881. S. 425. Beanspruchung
der Anwohner eines öffentlichen Flusses auf Entschädigung,
wenn der Staat an dem Flussbette Veränderungen vornimmt.
* Richterliche Entscheidung. Urtheil des Reichsgerichts (II. Civil-
Senat) vom 18. Januar 1881. Wasserrecht betreffend. Archiv
für Eisenbahnwesen, 4. Jahrgang. 1881. S. 301. Der Besitzer
eines an einen Privatfluss angrenzenden Grundstückes ist.
nicht nur nicht berechtigt, den Wasserlauf absichtlich zu
seinem Vortheile abzuleiten und zu verwenden, sondern er
handelt den gesetzlichen Bestimmungen auch dann zuwider,
wenn er durch seine Arbeiten und Anlagen auf dem Ufer-
grundstücke, auch olıne dahin gerichtete Absicht, bewirkt, dass
das Wasser unterirdisch abfliesst und hierdurch absorbirt wird,
* Schloenbach. Ueber das Vermessungswesen und die Kulturtechnik
bei den Preussischen Auseinandersetzungsbehörden mit Aus-
blicken auf die entsprechenden Einrichtungen in Baden und
dem Reichslande. Ein Beitrag zur Reorganisation des Landes-
kulturwesens von F. Schloenbach, Vermessungsrevisor in Rin-
teln. Zeitschrift für Verm. X. 1881. S. 149 und 197.
* Schott. Entwurf eines Messungsgebühren-Tarifes für Bayern. Zeit-
schrift für den bayerischen Ummessungsdienst. IV. Band. 1881.
S, 41.
Soutendyk, A. De Hypothecaire en Kadastrale boehhouding in
Nederland. Tie] 1881. 8°. IX. en 410 bladzyden en 2 Kaar-
ten. Besprochen in: Weekblad voor Notoris-ambt en regis-
tratie Nr. 622. 27. November 1881.
* Steppes. Zweck und Bestimmung der Landesvermessungen. Zeit-
schrift für den bayerischen Ummessungsdienst. IV. Band. 1881.
Ss. 95. Ein Beitrag zu dem 2. Bande des Werkes: »Das
deutsche Vermessungswesen von Jordan-Steppes 1881.<
* Toussaint. Ein Beitrag zur Organisation des Vermessungswesens.
Zeitschrift für Verm. Band X. 1881. S. 280. Eine Erwiderung
siehe S. 372 und S. 376.
228 25. Verschiedenes.
* Verfügungen der Preussischen Minister des Innern und der Finanzen
vom 19. April 1881 für die Katasterverwaltungen in Betreff
des Staatsministerialbeschlusses vom 8. März 1881 über die
Schreibweise mehrstelliger Zahlenausdrücke. Zeitschrift des
Rheinisch-Westfälischen Geometer-Vereins. Jahrgang 1881.
S. 30.
* Verfügung des Preussischen Finanzministers vom 2, Juli 1880.
Betreffend die Vermerkung der Messungspunkte und der Eigen-
thumsgrenzen, sowie Publikation der Rückvermessungsrisse
aus Anlass von Katastermessungen. Zeitschrift des Rheinisch-
Westfälischen Geometer-Vereins, Jahrgang 1881. 8. 12.
* Verordnung des Konig]. Sächsischen Staatsministeriums vom 20. Nov.
1880. Die Prüfung der Feldmesser für das Königreich Sachsen
betreffend. Gesetzes- und Verordnungsblatt für das König-
reich Sachsen. Jahrgang 1880. S. 152. Abschrift in der Zeit-
schrift für Verm. 188]. Band X. S. 227.
Walraff. Ueber die Verwendung und Anstellung technischer Eisen-
bahn-Sekretire. Zeitschrift für Verm. 1881. Band X. 8. 4
des Anzeigeblattes,
Winckel. Die Ergebnisse der Sombart’schen Anträge. Zeitschrift
für Verm. 1881. Band X. S. 37,
* Winckel. Veröffentlichung der allgemeinen Bedingungen für die
Ausführung und Bezahlung von Privat-Vermessungen. Zeit-
schrift für Verm. Band X. 1881. S. 412.
der Vorschriften über die Feldmesserprüfung in Strassburg.
Vereins-Schrift des Elsass-Lothringischen Geometer-Vereins.
Nr. 1. 1881. Enthalten die allgemeinen Bestimmungen für
Preussen nebst Mittheilung über die Prüfungs-Kommission in
Strassburg.
False Allgemeine Bedingungen zur Ausführung und Bezahlung
von Privat-Vermessungen. Zeitschrift des Rheinisch-West-
fälischen Geometer-Vereins. Jahrgang 1881. S. 9.
*
*
25. Verschiedenes.
* Amtliche Mittheilungen des Konig]. Preussischen Ministeriums der
öffentlichen Arbeiten, Feldmesserprüfungim Jahre 1881. Central-
blatt der Bauverwaltung. Jahrgang 1. 1881. 8. 57, 137, 143
und 255. Namentliches Verzeichniss der Feldmesser-Kandidaten,
welche die Priifung bestanden haben.
* Behren. Der Stand der Eisenbahnfeldmesser. Zeitschrift für Verm.
Band X. 1881. S. 165. Nachtrag zu derselben Besprechung.
Zeitschrift für Verm. 1880. Band IX. S. 478.
Dexter. Instrument zum Theilen von Winkeln von O. P. Dexter
in New-York. Patent der Vereinigten Staaten Nr. 245458
vom 26. Mai 1881.
* Dünckelberg. Der kulturtechnische Kursus der Akademie Poppels-
dorf. Zeitschrift für Verm. 1881. Band X. S. 103.
25. Verschiedenes. 229
* Gerland. Leibnizen’s und Huygen’s Briefwechsel mit Papin, nebst
der Biographie Papin’s und einigen zugehörigen Briefen und
Aktenstücken. Bearbeitet und auf Kosten der Königl. Preus-
sischen Akademie der Wissenschaften herausgegeben von Dr.
E. Gerland. Berlin 1881. Verlag der Königl. Akademie der
Wissenschaften. VIII. 400 S. Besprochen in den Göttingischen
gelehrten Anzeigen von 1881. S. 1387.
* Gerke. Personalien und Statistik der Preussischen Feldmesser-
prüfung aus den Jahre 1881. Zeitschrift für Verm. Band X.
1881. S. 410 und 444 und Band XI. 1882. S. 71. Zeitschrift
des Rheinisch-Westfälischen Geometer-Vereins, 1881. S. 52
und 66.
* Gerke. Beschäftigung von Geometern im Landesmeliorationsfache.
Zeitschrift für Verm. Band X. 1881. S. 409. Zeitschrift des
Rheinisch-Westfälischen Geometer-Vereins, 1881. S. 62.
* Goering. Ueber Massenermittelung, Massenvertheilung und Trans-
portkosten bei Erdarbeiten mit Berücksichtigung der Trans-
portarten und Steigungsverhältnisse. Centralblatt der Bau-
verwaltung. Jahrgang 1. 1881. S. 83, 95, 364 und 368.
* Heuschmid. Landes-Melioration, Moorkultur, Arrondirung und Spül-
jauchen-Berieselung. Reisebericht vom Kreiskultur-Ingenieur
Heuschnid. München 1880. Ackermann. Besprochen in der
hannov. Zeitschrift des Architekten- u. Ingenieur-Vereins. 1881.
Band 27. S. 322. Enthält Mittheilungen über die Arron-
dirungen im Grossherzogthum Baden und über Gemeinheits-
theilungen des ehemaligen Königreichs Hannover.
* Markus. Das landwirthschaftliche Meliorationswesen Italiens von
Ed. Markus, Meliorations-Ingenieur. Mit 70 Textfiguren und
14 Tafeln. 8°. 429 S. Wien 1881. Frick. Preis 7 fl. Besprochen
in der Wochenschrift des österr. Ingenieur- und Architekten-
Vereins. 6. Jahrgang 1881. S. 224.
* Raess. Waldwegenetz und Waldeintheilung im Gebirge von Dr.
H. Raess. München 1880. M. Rieger’sche Universitäts-Buch-
handlung. 34 S. mit einer Karte. 2,50 #. Besprochen in
der Zeitschrift für Verm. Band X. 1881. 8. 265.
* Schering. Besprechung von Waldwegenetz und Waldeintheilung
im Gebirge von Dr, Raess.
* Schnaubert. Die Versorgungsfrage der deutschen Geometer. Zeit-
schrift für Verm. Band X. 1881. S. 176.
ea arb wks Die Griindung einer Versicherungs-A btheilung im bayerischen
Bezirksgeometer-Verein. Zeitschrift fiir den bayerischen Um-
messungsdienst. IV. Band. 1881. S. 77.
230 26. Namentliches Verzeichnies,
26. Namentliches Verzeichniss der in diesem Literaturbericht ange-
führten Autoren.
Die Zahlen beziehen sich auf die einzelnen Abtheilungen des Literaturberichtes.
Adam 8. 8.
Adie 5.
Aita 9.
Amsler-Laffon 3.
Amtliche Mittheilungen 25.
Astrophysikalisches Observatorium zu
Potsdam 22.
August 8.
Autenrieth 28.
Bachmann 5.
Bandermann 6.
Baudens 22.
Barthaud 9.
Batty 6.
v. Bauernfeind 18.
Baur 13.
Beaucourt 38.
Bech 14.
Becker 19.
Behren 13. 24. 25.
Benderitter 15.
v. Bezold-Lang 22.
Bichon 6. 6.
Bidion 4.
Bieringer 22.
Boer 24.
Borsch 18.
Bojona 8.
Bohlmann 24.
Bohn 13.
Bohne 9.
Boog 9.
Bosshard 21.
Bown 5.
Boyle 19.
Bremiker 8.
Bridge 3.
Bruhns 22.
Bruns 18.
Burkhard 3.
Burten, siehe Chas 4.
Cavallero 8.
Centraldirektorium der Vermessungen
in Preussen 15. 24.
Cerebotani 5.
Chandler 11.
Chas, Burten u. Grubb. 4.
Circular-Erlass der Minister. 24. 24,
Clark, siehe Voughan 4.
Clément 6.
Clotten 15. 28. 28. 28. 28.
Clouth 8.
Comstock 18.
Coradi, siche Hohmann 16.
Croullebois 4
Cuvillier 3.
Daehr 21.
Daese 3.
Davidson 6. 19.
Debrun 10.
Decher 5, 12.
Deichmann u. Mallin 15.
Delinge 8.
Deplechin u. Mathelin 21.
Desamblano 5.
Dexter 25.
Diehl 15.
Dietzschold 8.
Disselhoff 10.
Dittmar 14.
Doese 8.
Doll 2.
Dorian, siehe Keller 15.
Draper 10.
Dreyer, Rosenkranz u. Droop 21.
Droop, siehe Dreyer 21.
Ducenne, Pollach u. Holtschneider 21.
Dubois 9.
Duchemin 8.
Diinckelberg 26.
Durand 3.
Duret 8.
Eisele 19.
Erede 6 2.
Erlasse der Minister 21. 24. 24. 24.
24. 24
Erkenntniss des Reichsgerichts 24.
Ertel 19.
Exner 4.
Fenby 15.
Fennel 6.
Fenner 10.
Ferrini 10. 4.
Fiakowski 15.
Fixidre 8.
Förster 6. 18.
Frank 9. 21.
Franke 13.
Frause 24.
Friedrich 5.
Fuess 10.
Garcin, siehe Socard 15.
Gardam 19.
Garforth 6.
Gariel 4.
Gauss 8.
Gelcich 15.
Gény 38.
Geodätisches Institut 18. 19, siehe
Börsch, Low, Richter, Sadebeck,
Seibt, Werner, Westphal.
26. Namentliches Verzeichniss. 231
Gerland 25.
Gerke 2. 2. 6. 9. 9. 12. 18. 18. 19. 28.
28. 23. 23. 24. 24. 25. 25.
Gesetz, preussisches, 24.
Geyer 6.
Görgens, siehe Rossbach 11.
es 25.
Goldschmid 10.
Goltzsch 19.
Grossmann 8.
Grote 4
Grubb 19, siehe Chas 4.
Gruey 8.
Grugan 18.
Guichard 10.
Giinther 19.
Hann 22. 22.
Harlacher 21. 21.
Harmon 9.
Harkness 4.
Hartmann 4.
Hasselberg 10.
Hellmann 20.
Helmert 2. 3. 8. 7. 9. 16. 17. 18. 18.
Henning 2.
Heuschmid 25.
Heydenreich 24.
Hildebrandt 20.
Hofmann 2.
Hohmann u. Coradi 16.
Hoitschneider, siehe Dreyer 21.
Hottinger 10.
Jansowski 5.
Jordan - 8. 8. 8. 9. 9. 12. 15. 18. 28.
Jordan 10.
Kasimirsky 5.
Keller-Dorian 15.
Kerber 4.
Kerschbaum 23.
Ketteler 4.
Kiblstrém 21.
Kinder 21.
Klein 2. 5, 7. 19.
Klinkerfues 5. 16. 22. 22.
K 6. 15.
Krüss 4.
Kuhlberg 18.
Laffon, siehe Amsler 8.
Lambrecht u. Tschaplowitz 22.
Landolt 5.
Laug, siehe v. Bezold 22.
Laughter, siehe Mann 22.
Laussedat 18.
Le-Cyre 5.
Ley, siehe Mann 22.
Lindemann 24.
Lippich 4.
Lochner 6. 24.
Low 19.
Löwenherz 2.
Lorber 6. 7. 22.
Lowenbong 5.
Lüroth 8.
Lyuch 9.
Mahler 16.
Mallin, siehe Deichmann 15.
van Manen u. Scholz 18.
Mann, Laughter, Strackau, Ley,Symens
u. Scott 22.
Marck 10.
Markus 26.
Martens 2. 2. 6.
Mathelin, siehe Deplechin 21.
Mauck 28.
Metheson 19.
Meyrat u. Perdriget 8.
Mielberg 20.
Miller 4. 6.
Miller, siehe Pfaudler 8.
Ministerialbescheid 24. 24. 24.
Mocnik 8.
Möller 10.
v. Morozowicz 9.
Moser 6.
Moss 4.
Müller 5. 18. 18.
Müller u. Pollak 19.
Müller-Köpen 9. 9.
Make) 22.
M. r. 9.
Natterer 5.
Nell 17.
Oberlerchner 9.
Ongania 6.
Oothout 1b:
open >
Ott 16.
Oudemans 4. 19.
Overbeck siehe Saraziu 12.
Pattenhausen 18.
Paltier 10.
Pauli 9.
Peichl 20.
Penker 21.
Perdriget, siehe Mayrat 3.
Peters 18. 19.
Petzold 7.
Pensky 9.
Pfaudler u. Miller 8.
Pisone 5.
Pollach, siehe Ducenne 21.
Pollak, siehe Miiller 19.
Precht 15.
232
Price 10.
Prudent-Lafontaine 10.
Priisker 11.
Pucci 18.
Quinemaut 5.
Repsold 6.
Reusch 19.
Rex 17. 17.
Rheinisch-Westf. Geometer-Verein 24.
Richard 10.
Richter 15.
Richterliche Entscheidung 24 (7).
Riefler 15
Rosenkranz, siehe Dreyer 21.
Roskiewicz 6.
Rossbach u. Görgens 11.
8
Ruth 8.
Rutherford 6.
Sadebeck 18.
Samoin 2].
van de Sande-Bakhuyzen 9.
Sapinart 9.
Sarrazin 12.
Sarrazin u. Overbeck 12.
Schell 7. 7.
Schering 20. 25.
Schlebach 23.
Schlesinger 11. 18. 13. 17.
Schloenbach 24.
Schmeisser 3.
v. Schmeling 12.
Schmidt 9. 19.
Schmitz 5.
Schmolz 4.
Schnaubert 25.
Schneider 7.
Schnorr 15.
Scholz 2. 17. 18.
Scholz, siehe van Manen 18.
Schott 4. 24.
Schwarz 20.
Schweriner Geometer-Verein 14.
Scott, siehe Mann 22.
Seeland 20.
Seibt 9. 21.
Seiler 15.
Seyfert 12.
De an te ee ee ee a -
_. nn
26. Namentliches Verzeichniss,
Socard u. Garcin 15.
Sohncke 4.
Soutendyk 24.
Sprung 22.
Stanley 5.
Stecher 21.
Steenbergen 10.
Steinach 10.
Steinhauser 8.
Steppes 14. 15. 28. 28. 28. 24.
Stiemer 15.
Stone 17. 4.
Strachan, siehe Mann 22.
Symens, siehe Mann 22,
Tatin 10.
Thacher 8.
Thomson 21.
Tixidre 8.
Toussaint 14. 24.
Tschaplowitz, siehe Lambrecht 29.
Ulmer 4.
Ulrich 8.
Verfügungen der Minister 24. 24.
Nerordnenges des Sachs. Ministeriums
Victor 6.
Vogel 4. 6.
Vogler 8. 10.
Voughan u. Clark 4.
v. Wagner 21.
Walleg, siehe Wissmann 15. 15.
Walraff 12. 24.
Wangerin u. Sohncke 4.
Wegener 8.
Weilandt 9.
Weiss 38.
Wendt 18.
Wenham 4.
Werner 6
Wittstein 8.
Wissmann u. Walleg 15. 15.
Wolff 10.
Young 4.
Ziemer 22.
Zoliner 15. 22.
Ziircher 8.
Karlsruhe. Druck von Malsch & Vogel.
233
ZEITSCHRIFT run VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
F. Lindemann, Regierungsgeometer in Berlin, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannorer.
1882. Heft 9. Band XI.
Der Einfluss der Lothablenkung bei einem Gebirgs-
ricken auf die Ergebnisse geometrischer Ni-
vellements.
Von F. R, Helmert.
Die Höhenunterschiede, welche aus geometrischen Nivellements
in tiblicher Weise gefolgert werden, enthalten bekanntlich je nach
Umständen einen mehr oder weniger erheblichen Fehler in Folge
der nicht streng richtigen Voraussetzung, dass die Niveauflichen
Parallelflächen seien. Parallelismus ist eben nur näherungsweise
vorhanden, wie man sich auf zweierlei Art überzeugen kann. Man
kann entweder an den Satz anknüpfen, dass für zwei sehr benach-
barte Niveauflächen überall das Produkt aus Abstand und Schwer-
kraft konstant ist*) und hiermit die Thatsache der Veränderlichkeit
der Schwerkraft im Niveau der Meeresfläche verbinden, oder man
kann in Betracht ziehen, dass die Trajectorien der Niveauflächen:
die Lothlinien (deren kleinste Theile die Lothrichtung angeben)
aus verschiedenen Gründen krumme Linien sein müssen. Die Ab-
weichung vom Parallelismus hat zur Folge, dass beispielsweise die
Erhebung eines Punktes C auf einem Berggipfel über die Niveau-
fläche eines anderen Punktes A am Fusse des Berges, gemessen in
der Lothlinie von C, im Allgemeinen einen anderen Werth hat als
die Senkung von A unter die Niveaufläche von C, gemessen in der
Lothlinie von A. Ein von A nach C geführtes zusammengesetztes
Nivellement aber giebt in der Regel weder den einen noch den
*) Diesen Satz, welcher in der Potentialtheorie eine sehr einfache Folgerung
ist, kann man sich leicht in elementarer Weise zur Anschauung bringen, wenn
man sich eine dünne Röhre in Form eines Vierecks angebracht denkt, von
welchem 2 Seiten in 2 verschiedenen Niveauflächen horizontal liegen, während
die beiden andern Seiten vertical steben. Da eine in der Röhre befindliche
Flüssigkeit wie in jedem andern ruhenden Gefäss in Ruhe sein kann und da
die horizontalen Canäle den Druck ohne Aenderung fortpflanzen, so müssen
die Bodendrucke in den verticalen Säulen, d. h. die in Rede stehenden Pro-
dukte gleich sein.
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882, 9. Heft. 17
234 Helmert. Der Einfluss der Lothablenkung bei einem Gebirgsrücken
andern Betrag: indem es die Höhe des Berges allmählich ersteigt,
wird mittelst eingeschalteter Niveauflächen der Abstand der Niveau-
flächen von C und A weder in der einen noch in der anderen Loth-
linie gemessen, sondern stückweise in verschiedenen Lothlinien, so-
dass ein treppenförmiges Profil entsteht, mit dessen Gestalt sich
das Resultat verändert: Zwei, verschiedenen Profilen folgende
Nivellements von A nach C werden also, abgesehen von Beobach-
tungsfehlern, eine Differenz zeigen können: den Schlussfehler in
Folge nicht völligen Parallelismus der Niveauflächen.
Dieser Schlussfehler der Nivellementspolygone ist wiederholt
behandelt worden. Ich darf in dieser Beziehung an meinen eigenen
Aufsatz in Nr. 1939 der Astronom. Nachr. erinnern. Daselbst habe
ich die theoretisch strenge Reduction geometrischer Nivellements
besprochen, darauf aufmerksam gemacht, dass eine vom gewöhnlichen
Verfahren abweichende Behandlungsweise in flachen Gegenden nicht
erforderlich wird, und die nöthigen Zahlen und Formeln angegeben,
wonach die Abweichung vom Parallelismus wegen der Veränderlich-
keit der Schwerkraft mit der geographischen Breite berechnet
werden kann. Auf eine Schätzung des Einflusses von Gebirgen
bin ich aber nicht eingegangen. Dieses glaubte ich durch Zachariaes
Arbeit in Nr. 1916 (1920) der Astronom. Nachr. erledigt. Eine
neuerdings durchgeführte Berechnung des vom genannten Geodäten
zweckmässig gewählten Beispieles hat mich aber überzeugt, dass
die Resultate dieser Arbeit wegen falscher Auffassung des Schluss-
fehlers einer wesentlichen Ergänzung bedürfen. Da nun diese
Resultate auch in die Schrift »Geodätische Hauptpunkte< desselben
Verfassers und in deren kürzlich erfolgte deutsche Uebersetzung
durch Lamp Eingang gefunden haben, so scheint mir eine Berich-
tigung (die meines Wissens von anderer Seite her noch nicht er-
folgt ist) nothwendig — um so mehr als die Sache von praktischer
Bedeutung ist:
Nach der Theorie durfte man nämlich bisher erwarten, dass
insbesondere in den Alpen Schlussfehler von 1m möglich seien. Die
Praxis fand aber höchstens Fehler von Zehntelmetern, welche auch
in Unsicherheiten der Beobachtung und Messung begründet sein
können. Meine Neuberechnung hebt nun den Widerspruch von
Theorie und Praxis zu Gunsten der leteteren.
Ich gebe zunächst die wesentlichen Resultate Zachariaes,
Man denke sich einen
Gebirgsrücken in Form
eines liegenden dreiseiti-
gen Prismas mit dem zur
Längsrichtung normalen
Querschnitt, Vertical-
schnitt ABC. Wenn nun
AB die Lage der unge-
störten Niveaufläche. be-
auf die Ergebnisse geometrischer Nivellements. 235
zeichnet und wenn die ungestörten Niveauflächen als parallele Ebenen
betrachtet werden (einer völlig ausreichenden Annäherung), so ist
in einem Punkte O, welcher in den mittleren Theilen des Rückens
auf Seite AC sich befindet, die Ablenkung des Lothes in Folge der
Anziehung des Gebirges mit den Bezeichnungen der Figur in
grosser Annäherung gleich
u—Kh{81(L) + 5 tsin2B1(L)'+21(4 +) sin 2B}, (1)
falls die Breite AB gegen die Länge des Rückens als klein be-
trachtet werden kann.
Die Konstante K wird für eine Dichtigkeit der Massen im
Gebirge gleich der halben mittleren Dichtigkeit der Erde abge-
rundet:
in Sec. u als Arcus,
für 3 in geogr. Meilen 30” 1/7000 »
für in Kilometern 8,9” 3] 180000 °
In Folge der Lothablenkung wird ein um dh iiber dem un-
gestörten Niveau von O gelegener Punkt des Bergrückens die Höhe
dh — uds zeigen, wenn ds die Projection des Horizontalabstandes
auf das Querprofil bedeutet. Nivellirt man daher auf dem mittlern
Theile des Rückens von A bis C und weiter bis B, wobei die
Summe aller dh verschwindet, so findet man nicht die Höhe von
B über A gleich null, sondern gleich dem Integral von —uds
oder in der Bezeichnungsweise der Figur — whdo. Dieses Integral
wird gleich
[Hr ea ©
K als Arcus genommen.
Herr Zachariae betrachtet diesen Ausdruck mit entgegengesetztem
Zeichen als Schlussfehler, indem er A und B als gleichhoch ansieht
und die Ansicht ausspricht, ein in der Ebene ums Gebirge herum
geführtes Nivellement gäbe diesen Höhenunterschied gleich Null an.
Allein A und B liegen nur in demselben ungestörten Niveau,
aber nicht im gleichen gestörten, wirklichen Niveau. Ein in der
Ebene ums Gebirge herumgeführtes Nivellement wird ihren Höhen-
unterschied bezüglich der gestörten Niveaus richtig angeben, wie
überhaupt in der Ebene für die kleinen in Betracht kommenden
Höhenunterschiede der nicht genaue Parallelismus der gestörten
Niveauflächen ohne Einfluss bleibt.
Um den Höhenunterschied von B und A auf dem Wege der
Rechnung zu ermitteln, kann man sich auch denken, dass in einem
Stollen in Linie AB quer durchs Gebirge nivellirt werde, oder
man kann ohne Fiction eines Nivellements sich der Potentialtheorie
bedienen.
*) Das Zeichen Z bedeutet den natürlichen Logarithmns.}
17.
236 Helmert. Der Einfluss der Lothablenkung bei einem Gebirgsrücken
Für ersteres Verfahren geht man von der Lothablenkung in
O’ in Linie AB aus. Dieselbe ist gleich
er (e—o)|5 sin 2Bl -—e) +2 sint B| =
— 6 BE »a1(2) +2(7—y’) sin’ A|
Die Höhe von B über dem wirklichen Niveau von A ist das
Integral von —u’ds oder —w'hdo von A bis B, nämlich
nen Beg Poa (4 Plo], W
K als Arcus genommen.
Die Entwicklung der Formeln (1) bis (4) folgt zur bessern
Wahrung des Zusammenhanges erst am Schlusse.
Bei dem zweiten Verfahren berechnet man das Potential der
Anziehung des Bergrückens auf A und B. Die Differenz der beiden
Werthe giebt mit der Schwerkraft dividirt den Höhenunterschied.
Ueber diese Rechnung und das mit (4) übereinstimmende Resultat
vergleiche «Clarke, Geodesy« p. 93.
Durch Subtraktion des Ausdrucks (2) von (4) erhält man den
'Schlussfehler des geschlossenen Nivellemenis ACBA im Sinne einer
Verbesserung gleich
Bd (15 — ple hea, (5)
K als Arcus genommen. Geht man auf die Bedeutung der er-
wähnten Ausdrücke als Integrale von uds und — u’ds zurück,
so erkennt man, dass der Schlussfehler nicht von der Lothablenkung
selbst, sondern nur von der Differenz (w—«’) der Ablenkungen in
vertical tibereinander liegenden Punkten der Linien ACB und AB
des Querprofiles, d. h. von der Krümmung der Lothlinien in Folge
der Anziehung des Gebirges, abhängt, wie es nach der Einleitung
sein muss,
Um zu erkennen, wie sich der Ausdruck (5) für verschiedene
Profile gleicher Basis ch und Höhe A gestaltet, ist derselbe nach
ß zu differenziren, wobei die Relationen
e=c—3 @=ai+1 b3'=62+1 Amarcctß B=arc cota
zu beachten sind. Es ergibt sich als Differentialquotient ;von (5)
nach f:
c\? c\? R—1 2 —]
Km) +) 95 B- 7-4). . 6)
Die geschlungene Parenthese wird für «=f, c=2u, a?=b?
=a?+1 gleich
2
G1) (cl ari 1 (a? — 1)arctan =) ;
auf die Ergebnisse geometrischer Nivellements. 237
ein Ausdruck, dessen Werth für jeden Betrag von « positiv ist,
wie man sich leicht überzeugt, indem man « der Reihe nach gleich
0, Yo Yer Yar Aa, 1, 2 und 3 setzt und den Verlauf beider Theile
des Ausdrucks beachtet (vielleicht unterstützt durch graphische
Darstellung). Der Werthdes Ausdrucks ist für c=2«==0 gleich z,
er sinkt zunächst rasch bis c=1, «==0,5, wofür er rund 0,92 be-
trägt und nimmt dann langsamer ab, wobei er durch den An-
näherungsausdruck 16 (?4—1):c® oder rund 6,2:c? mit wachsen-
dem c immer genauer dargestellt wird.
Die geschlungene Parenthese von (6) wird ferner für dJ=3e,
t=4u gleich
a 16 «2 ln „te 9 a? — f 1
(at 1)* ' aap Ger ail — gery aretan —
— Tir Tip arctan = a
ein Ausdruck, dessen Werth ebenfalls . jeden Betrag von « po-
sitiv ist, wie man sich leicht überzeugt, indem man « der Reihe
nach gleich 0, 446, 3, 4%, %, 3a, 1, 1,5, 2 und 3 setzt und den
Verlauf der Werthe der 4 Glieder beachtet. Der Werth des Aus-
drucks ist w für c=4«=0, sinkt rasch auf 0,74 bei c=1,«==0,25
und nimmt dann langsamer ab, wobei er durch den Annäherungs-
werth ("Sta 116 — sai oder rund 16,2:c® mit wach-
sendem ¢ immer genauer dargestellt wird.
Die geschlungene Parenthese von (6) wird endlich für c=—0,
ß=c, gleich
c oo ce —1 1
(et 1p /° — epi = 2 + arctan —,
ein Ausdruck, dessen Werth auch für jeden Betrag von c positiv
ist, wie man sich durch Substitution von 0, 4, 4/,, Ya, 1, 1,5, 2
und 3 für c leicht überzeugt. Der Werth des Ausdrucks ist » für
c=0, sinkt rasch bis 0,79 für c=1 und nimmt dann langsamer
ab, wobei er durch den Annäherungswerth 1:c mit wachsendem
c immer genauer dargestellt wird.
Es ist nun bereits ohne Rechnung wahrscheinlich, dass mit
wachsender Unsymmetrie des Querprofils der Schlussfehler wächst.
Hiermit stimmt das Resultat der Untersuchung über den Differen-
tialquotienten überein. Derselbe zeigt sich positiv für $=«, B= 3a
und B=c mit «=0. Die Ergebnisse sind in diesen drei Fällen
so übereinstimmend (was namentlich bei ihrer graphischen Dar-
stellung hervortritt), dass man auf Grund derselben annehmen
kann: der Differentialquotient ist für alle Fälle von d=« bis B=c
positiv. Man kann dies namentlich mit Rücksicht auf die Form
der 4 Glieder der geschlungenen Parenthese von (6), wonach ein
continuirlicher Verlauf derselben, welcher innerhalb der angegebenen
238 Helmert. Der Einfluss der Lothablenkung bei einem Gebirgsrücken
Grenzen durch die 3 beobachteten Specialfälle genügend studirt
wird, sicher ist.
Das Querprofü mit verticalem Abfall, für welches also $=c,
a=0 ist, stellt praktisch den extremsten Fall vor und es giebt
daher einen grössern Schlussfehler als jedes weniger unsymmetrische
Querprofil gleicher Basis und Höhe. Dieser maximale Schussfehler
ist gleich
c? ce c?®-+1,c!+1
a hr art, = 7)
In der Regel wird zu einer Schätzung der Näherungsausdruck
Kh? x (8)
d. i. 0,06 (A in km)? Meter (9)
vollkommen ausreichen. Derselbe gibt allerdings für c=5 den
Schlussfehler noch um rund 33%, zu gross, aber für c=10 nur
noch um rund 20 %, fiir c=50 um rund 5% u. f.
Der Schlussfehler nimmt mit wachsender Symmetrie übrigens
sehr rasch ab, worauf schon der Betrag des Differentialquotienten
für «=0, nämlich bei grösseren c nahezu 2 K h*, hinweist.
Für das Querprofil mit 45° Böschung einerseits findet sich hier-
mit in Uebereinstimmung, dass der Schlussfehler nur noch rund 50%
des maximalen beträgt, sobald c> 10 ist.
Um noch weiteren Aufschluss zu erhalten, wurden die Loth-
ablenkungen # und u’ für 8 Profile von 2500m Höhe graphisch
dargestellt*). Die Profile bilden 2 Gruppen mit je gleicher Basis von
bezw. 25000 m und 250000 m, d. h. mit c==10 und 100. Die Projection
C’ der Spitze C auf die Basis fällt in jeder Gruppe der Reihe nach
in %, Se, 4/5, % der Länge AB von A aus.
Für jedes Profil wurden « und w für eine hinreichende An-
zahl von Punkten berechnet, um den Verlauf der Curven der Loth-
ablenkungen — s als Abscisse, «# und w als Ordinate — genau
zeichnen zu können. Die auf den folgenden zwei Seiten mitgetheilten
Tabellen geben die benutzten Zahlwerthe. Die Verzeichnung bot
dadurch einige Schwierigkeit, dass “ in A und B gleich +0, in
C gleich — oo, und dass aa in A und B gleich +o wird.
Dieses Unendlichwerden, welchem eine verticale Richtung der
Curven entspricht, rührt von den logarithmischen Gliedern her und
findet in mehreren Fällen wegen kleiner Conficienten dieser Glieder
ziemlich rasch statt. Bei den beiden Profilen mit verticalem Abfall
BC ist das Gebiet des Unendlichwerdens sogar auf Null reducirt,
weil der Coeffcient des betreffenden Gliedes Null wird. Der verti-
cale Abfall zeigt mithin eine Ausnahme.
—
' *) Diese Arbeit und die zugehörige Berechnung der u und uw ist Herrn
Ingenieur Fenner, Assistenten der Geodäsie an der technischen Hochschule zu
Aachen, zu danken.
auf die Ergebnisse geometrischer Nivellements.
I. Gruppe: c=10, k = 2500 m.
Profil I.
B:a=6:0
0 |-+19,43| 4+-19,43
5/3 |-+24,66 | -+23,63
10/3| -+23,94 | +-21,96
5 |-+19,44| 416,60
20/3} -+10,49 | -+ 6,92
| 7099| -4+- 0,74|— 3,18
2513| — 6,11 | —10,04
9 |—17,20| —20,93
55:61 —21,40| —25,03
9,5 |—28,92| —32,18)+ 3,26
9,8 |—37,98| —40,78 | + 2,80
9,9 | —41,39| 44,05) -+ 2,66
10 | —45,00|—47,48| -+ 2,48
Profil II.
B:a-=4:2
+23,57|-+23,57| 0,00
+29,26 | 4927,87 | + 1,39
+-30,09 427,851 -+ 2,24
+26,86 |-+22,721+ 4,14
+15,94)+10,61|-+ 5,33
+ 3,41|— 1,00|/+4 4,41
— 2,91|— 5,73|-+ 2,82
—12,89 | —10,69|— 2,20
— 23,04 |— 15,68! — 7,36
—31,35|—22,50|— 8,85
— 38,16! —31,03|— 7,13
—39,76 | —34,74 | — 5,02
—37,93|— 35,29 |— 2,64
10 |—30,83'—30,83| 0,00
Profilll.
S:a=b:l
0 |-+21,23|-+21,23
Profil IV.
B:a=8:8
0 |-+26,74|+26,74| 0,00
1,5 |+34,05]-430,57 |-+ 3,48
3 1-1929,13|-+23,06| + 6,07
4 |-120,011-413,39| + 6,62
4,5 |+12,69|-+ 7,06! + 5,63
4,9 |-+ 4,50|-+ 1,44/+ 3,06
5| 0,00} 0,0| 0,00
239
240 Helmert. Der Einfluss der Lothablenkung bei einem Gebirgsrücken
2. Gruppe: c=100, A = 2500 m.
Profil V.
8:a=6:0
4-98,72| +-0,06
+24,70| +0,15
+22,42| +0,24
+17,02| +0,33
+ 7,52| 40,42
— 5,24 | 40,49
— 19,57 | +0,53
— 35,48 | 40,54
—54,67 | +0,51
—90,10| +-0,30
Profil VIL
B:a=4:2
—10,50
—13,51
—15,22
—18,70
—23,77
— 32,13
—37,18
—40,49
— 38,68
— 7,31|— 8,00|-++0,69
—10,94
—13,11
|—14,22
—17,29
—22,28
—30,82
—36,11
— 39,94
—38,41
1100 | —82,13 | 32,18 |
+0,44
— 0,40
—1,00
—1,41
—1,49
—1,31
—1,07
—0,55
—0,27
—0,00
0
50/3) 4+-27,16
100/3| -+25,60
50
175/3| 413,34
2003| + 5,41
2203| — 3.58
80
Profil VI.
B:a=65:1
+21,82
427,01
425,31
418,54
+12,83
+ 4,83
— 4,21
+21,32
118,98
— 17,55
— 24,20
31,35
—35,54
275/6| —51,42
95
98
100
—51,55
—48,20
—41,90
—18,15
—24,59
—30,12
— 33,01
—36,81
—43,68
— 49,63
— 50,43
4774
—41,90
Profil VIL
8:a=3:8
427,03} -+27,03} 0,00
431,97 | 131,84) +0,13
433.87 |+33,62|+-0,25
434,37 | 134,00! 40,37
433,76 |-1.33,28| +0,48
+29,46 | -+28,73 | +0,73
420,30 | -+.19,36 +0,94
+-12,87 | 411,85) +1,02
+ 6,58|-+ 5,59 +0,99
+ 3,83|+ 2,97) +0,86
0,00: 0,00
auf die Ergebnisse geometrischer Nivellements. 241
Die graphischen Darstellungen zeigen ausser den Curven der
Lothablenkungen noch die Curven der Krümmung der Lothlinien
von O bis O'; die Ordinaten sind hier (u—w’). Sie sind der Ueber-
sichtlichkeit halber nicht wie die « und w’ positiv nach oben, son-
dern nach unten aufgetragen, sowie in grösserem Maassstabe. Da für
d(u—u ) sich in A und B die w-werdenden Glieder aufheben,
so geht die Curve der (u--w) in A und B nicht vertical. Nur
für C behält sie diese Richtung. Auch hier zeigt sich beim verti-
kalen Abfall eine Ausnahme.
Die von der Ordinate (u— w) mit wachsendem o beschriebenen
Flächen haben noch ein besonderes Interesse. Die ganze Fläche
über AB ist nämlich die graphische Darstellung des Schlussfehlers
des Nivellements ACBA, Formel (5), wobei die nach unten liegen-
den Theile positiv, die nach oben liegenden negativ zu rechnen
sind. Diese Flächen sind, auf Meter reducirt, eingeschrieben *).
Geht man aber nur bis zu irgend einer Ordinate, so ist die
bis dahin von (u—w’) beschriebene Fläche die graphische Darstel-
lung des Fehlers des geometrischen Nivellements der Höhe von O
über der wirklichen Niveaufläche von A. Nivellirt man nämlich von
A bis O, so ist das Resultat nicht £h sondern
&n— (uds;
0
dagegen ist die wirkliche Höhe von O über A gleich
&n— [was
Ü
Also ist die Verbesserung des geometrischen Nivellements von
A bis O gleich
fi (u— u’) ds.
0
Insbesondere für die geometrisch nivellirte Gebirgshöhe C über
A erhält man das die Verbesserung darstellende Integral von
(u—u’)ds oder
c Cc’
fuas—fwas
A A
wie weiterhin abgeleitet werden soll gleich
bt — a at-+ac 2
FONTICELDYEHE IGEZEILER NEN
m mn
*) Zeichnung und directe Rechnung stimmten so genau als möglich
(d.h. noch in den Centimetern) überein.
242 Helmert. Der Einfluss der Lothablenkung bei einem Gebirgsrücken
e(a—ae), b
qi
(ath) gta
Zusammengezogen und umgeformt ist dies gleich
(+5) a er
2 aa +7 b
a +) (10)
at 7
lie lj, ec B «A
telat 2-7 3 a |
| rettet]
— Kh?
0°,
Kh? 2,1
Das 1. Glied mit 5 ist im Allgemeinen das Hauptglied. Die
eckige Klammer giebt soviel wie den halben Schlussfehler (5), sie
hat also nur Bedeutung, wenn eine Seite des Profils steil abfällt.
Das 3. Glied ist immer klein.
Bei Profilen mit sanftem Abfall beiderseits ist &:@ und ebenso
8:5 nahezu gleich 1 und daher der Fehler der Gebirgshöhe C über
A. angenähert gleich
Ist aber der Abfall bei BC ganz steil und nur für AC sanft,
so folgt genähert
Kh? ( 7 — are).
Zu einer Schätzung des Fehlers der nivellirten Gebirgshöhe (im
Sinne einer Verbesserung) reicht daher für jede Form des dreisei-
tigen Querprofils, wenn nur die Höhe im Verhältniss zur Basis klein
ist, der Ausdruck
Kh? x (11)
d. i. 0,06 (4 in km)? Meter (12)
aus (derselbe Ausdruck, welcher den maximalen Betrag des Schluss-
fehlers schätzt). Die Höhe des Gebirgsrückens wird durch geomet-
risches Nivellement stets eu klein gefunden.
Für die 8 Profile der graphischen Darstellung erhielt ich mit
Benutzung der strengen Formeln:
auf die Ergebnisse geometrischer Nivellements. 243
Schlussfehler | Fehler in
für ACBA | C über A
Profil
h=2500 m
"x
R
8
©
=)
©
wD
a
|
RQ
ae
=
©
©
©
©
Ven)
a
|
RQ
X
Nach Ausweis einer Höhenschichtenkarte kann man die Alpen
abgesehen von einzelnen Kuppen und zahlreichen Thaleinschnitten
wie einen Gebirgsrücken der oben betrachteten Art von etwa 2,5 km
Höhe ansehen, dessen Kamm ungefähr ostwestliche Richtung hat.
Nach Süden ist der Abfall etwas stärker als nach Norden; nimmt
man 8: ¢ = 5:1, so wird man die Unsymmetrie sicher zu
stark schätzen. Ein die Alpen überschreitendes Nivellement wird
daher bei Weitem noch nicht 0,1m Schlussfebler zeigen können,
während allerdings die Höhe des überschrittenen Gebirgspasses recht
wohl !,m zu klein ausfallen dürfte.
Durch den Umstand, dass das Nivellement sich entfernt vom
mittleren Querprofil bewegt und in Thaleinschnitten zur Passhöhe
erhebt, können der Schlussfehler und der Gebirgshöhenfehler nicht
so erheblich beeinflusst werden, dass obige Resultate den Charakter
einer Annäherung verlören. Ebenso werden auch die über die
idealisirte Form des Gebirgsrückens hervorragenden Kuppen an
den angegebenen Resultaten wenig ändern.
(Schluss folgt.)
re ng ne nn
Kleinere Mittheilungen.
Zur Absteckung von Kurven an Eisenbahnlinien.
Ist @ der Winkel, welchen zwei Gerade SN und SN’ bilden,
r der Radius und y= 180°—@ der Centriwinkel des Kreisbogens,
welcher beide Gerade verbinden soll, so ist
1. die Tangentenlänge
AS=BS=r.tang;
244 Kleinere Mittheilungen.
2. die halbe Länge der Tangente im Scheitel M zwischen den
gegebenen Geraden gleich
CM=MD=AC= BD=r.tang =;
3. der Scheitelabstand
SM=r.tang. tang 5.
Die beiden ersteren Formeln stehen in jedem Lehrbuch, auf-
fallend ist es aber, dass die Formel 3, für den Scheitelabstand,
welche eine so bequeme logarithmische Berechnung ermöglicht, in
den meisten Handbüchern nicht angegegen ist.
So gibt z. B. Knoll in seinem Taschenbuch zum Abstecken der
Kurven
sin? 7
SM=2r.
via
cos
In Jordan, Handbuch der Vermessungskunde, Winkler, Vor-
träge über Eisenbahnbau, 5. Heft Unterbau, Plessner, Anleitung
zum Veranschlagen der Eisenbahnen, ferner im Deutschen Bau-
andbuch, in des Ingenieurs Taschenbuch »die Hüttec und im
Kalender fiir Eisenbahntechniker findet sich die Formel
cos +
samen —— u Ge
r=r (sec : 1)
2
In Kröhnke, Handbuch zum Abstecken der Kurven, Heine,
Trassiren der Eisenbahnen (welches}Werk weitläufige Abhandlungen
über die verschiedenen Methoden der Kurvenabsteckung enthält)
und in Rebstein, Lehrbuch der praktischen Geometrie ist gar keine
Formel für den Scheitelabstand angegeben.
In der mir bekannten Literatur fand ich die obige Formel,
welche ich seit zwölf Jahren benütze, nur in den »Elementen der
Vermessungskunde< von Bauernfeind, wo für den Scheitelabstand
der Ausdruck steht
SM=r.tang (1-2) eo},
welche bei Einführung von = == 90° — übergeht in
SM=r.tang i tang
Markt Redwitz, Dezember 1881.
Schrenk.
ee eee
Kleinere Mittheilungen. 245
Culturtechnisches.
Als ein erfreuliches Zeichen fiir die Zunahme des Bediirfnisses
nach culturtechnischen Kräften geht uns eine Mittheilung aus dem
Grossherzogthum Hessen zu. An der Ackerbauschule in Friedberg
ist neuerdings auch der culturtechnische Unterricht eingefiihrt worden,
um für die Vermehrung culturtechnischer Hülfsarbeiter zu sorgen,
wozu in der Provinz Oberhessen das Bedürfniss dringend geworden
ist. Der Lehrplan erstreckt sich, wie der übrige landwirthschaft-
liche Unterricht, auf zwei Winter, jedesmal am 2. November be-
ginnend. Das Schulgeld beträgt für den ersten Kursus 45, für
den zweiten 35 Mark, zur Wohnung und Kost ist in Privathäusern
zu mässigen Preisen Gelegenheit, zu deren Erlangung die Anstalts-
curatoren und Lehrer gern behülflich sind. Die Anstalt ist für den
Stand der mittleren Grundbesitzer berechnet, zur Aufnahme wird
die Absolvirung der Volksschule mit gutem Erfolg erfordert. Der
culturtechnische Unterricht ist namentlich tüchtigen Geometerge-
hilfen zu empfehlen, denen baldiger lohnender Erwerb in Aussicht
steht; er wird von dem Culturingenieur des Kreises, Herrn Völzing,
geleitet. In der Person dieses Herrn, wie in den Persönlichkeiten
des sonstigen Lehrerpersonals scheint die Bürgschaft für durchaus
günstige und erfreuliche Erfolge des Instituts zu liegen. L.
Befestigung von Tusche.
Bei Anfertigung von farbigen Plänen muss bekanntlich die in
starken Linien ausgeführte Zeichnung vor der farbigen Anlage
abgewaschen werden, um ein Auslaufen der Tusche zu vermeiden.
Es dürfte daher die Mittheilung eines einfachen Mittels von Inte-
resse sein, Zeichnungen gegen Wasser vollständig unempfindlich zu
machen.
Nach Angabe des Dr. Brecht in Stassfurt, welcher die chinesi-
sche Tusche eingehend untersucht hat, braucht man nur zum
Anreiben von schwarzer Tusche statt Wasser eine verdiinnte, etwa
2procentige Lösung von Kalium bichromat. zu verwenden und die
Zeichnung kurze Zeit — 1 bis 2 Stunden — der Beleuchtung am
Tageslicht auszusetzen. Hierdurch wird letztere gegen Wasser un-
empfindlich und ein Verwischen bei Anlage der Zeichnung mit
anderen Farben ist nicht zu befürchten. Referent hat dieses Ver-
fahren mehrfach angewendet und gefunden, dass man schwach aus-
gezogene Linien, wie sie bei geometrischen Plänen vorkommen,
schon nach wenigen Minuten mit wässerigen Farben überlegen
kann, während man bei Linien von 1"™ Stärke nach sofortiger
Farbenbehandlung zwar auch ein Verwischen vermeidet, aber die
scharf begrenzten schwarzen Linien erhalten einen schwachen gelben
Schimmer zur Begrenzung. Letzteres wird vemmieden, wenn man
obiger Vorschrift genau nachkommt. Die oben genannte Lösung
246 Vereinsangelegenheiten.
ist aus jeder Apotheke zu beziehen, wo man fiir 20 eine solche
Menge erhält, dass man Jahre lang damit auskommt. Es sei noch
bemerkt, dass jene Lösung sehr giftig ist, und dass das Aussaugen
der Reissfeder, wie diese üble Gewohnheit ja leider mancher junge
Techniker hat, streng zu vermeiden ist.
Das genannte Verfahren wird zur Zeit in vielen technischen
Zeitschriften bekannt gemacht, was für die Wichtigkeit dieser Er-
findung spricht. Gerke.
Vereinsangelegenheiten.
Mit der am 23., 24. und 25. Juli d. J. stattfindenden 11. Haupt-
versammlung des Deutschen Geometervereins wird, wie alljährlich,
eine Ausstellung von geometrischen Instrumenten, Vermessungs-
werken, Karten u. s. w. verbunden werden. Sowohl für die Be-
rathungen des Vereins, wie für die Ausstellung ist von Seiten des
Rektorats der hiesigen Königlichen Technischen Hochschule die
Ueberlassung besonders geeigneter Räume im Gebäude der neuen
Hochschule mit dankenswerthem Entgegenkommen bewilligt.
Behörden, namhafte mechanische Firmen, grössere Buchhand-
lungen haben sich zur Beschickung der Ausstellung schon jetzt
bereit erklärt, so dass die Betheiligung eine allgemeine zu werden
verspricht. Wir bitten daher die Fachgenossen, die mechanischen
Werkstätten, die Buch- und Kunsthandlungen sich dem Unter-
nehmen anzuschliessen und die Ausstellung mit geeigneten Instru-
menten, welche dem Gebrauche des Vermessungstechnikers zu dienen
bestimmt sind, sowie mit Karten, Vermessungswerken u. s. w. be-
schicken zu wollen.
Es wird bemerkt, dass das ganze Verpackungswesen der In-
strumente den kundigen Händen des Mechanikers der technischen
Hochschule anvertraut sein wird und dass neben allgemeinen Sicher-
heitsvorrichtungen auch Glasschränke und Glaskasten zur Auf-
nahme der werthvolleren Instrumente zur Verfügung stehen werden.
Die Anmeldungen der auszustellenden Gegenstände werden bis
spätestens den 1. Juli d. J. erbeten und zwar ist gleichzeitig den
auszustellenden Instrumenten eine kurze Beschreibung mit beson-
derem Hinweis auf neue Konstruktionen beizufügen, damit eine
vollständige Katalogisirung und demnächst eine wohlgeordnete
Aufstellung erfolgen kann. Bei verkäuflichen Gegenständen ist der
Preis anzugeben. Die Einsendung der Ausstellungsgegenstände
muss bis zum 10. Juli erfolgen; zugleich wird auf die Nothwendig-
keit einer guten und dauerhaften Etikettirung derselben (auch für
die Rücksendung) im Voraus besonders aufmerksam gemacht. Die
pee aid verursachen den Ausstellern keine besonderen
osten.
Personalnachrichten. 247
Die Anmeldungen nimmt Privatdocent Gerke — Adr. Technische
Hochschule Hannover — entgegen, welcher auch jede etwa vorher
gewünschte Auskunft bereitwilligst ertheilen wird.
Eine Besprechung der Ausstellung wird demnächst in der
Vereins- und andern fachwissenschaftlichen Zeitschriften erfolgen.
Hannover, April 1882.
Die Ausstellungs-Kommission
des Ortsausschusses für die XI. Hauptversammlung
des Deutschen Geometer-Vereins.
Gerke, Hölscher,
Privatdocent der Technischen Technischer Eisenbahn-
Hochschule Hannover. Sekretär.
Durch die Ernennung des Vereins-Schriftführers Herrn Steppes
zum Königl. Steuer-Assessor und die dadurch bedingte Verlegung
des Wohnsitzes desselben nach München ist auch die Ueberführung
der Vereinsbibliothek nach dieser Stadt nothwendig geworden.
Indem wir hiervon unseren Mitgliedern Kenntniss geben, er-
suchen wir, Zuschriften an Herrn Steppes von jetzt ab nach
München, Salvatorstrasse 9/III. zu richten.
Die Vorstandschaft des Deutschen Geometer-Vereins,
L. Winckel.
Personalnachrichten.
Aus Bayern. Seine Majestät der König haben Sich Allergnädigst
bewogen gefunden, vom 16. April d. J. ab den Steuerrath M.@Gerst!
unter Anerkennung seiner treuen und eifrigen Dienstleistung in
den erbetenen Ruhestand treten zu lassen, den bisherigen Steuer-
Assessor J. Stadelmeier zum Steuerrath zu befördern und die hier-
durch erledigte Stelle eines Steuer-Assessors beim Katasterbureau
dem bisherigen Bezirksgeometer K. Steppes in provisorischer Eigen-
schaft zu verleihen.
.— - [1
+ Geheimer Regierungsrath Professor Dr. Hunaeus.
Am 29. März verstarb plötzlich zu Hannover der Geheime
Regierungsrath Professor Dr. Hunaeus, welcher fast 40 Jahre hin-
durch als Docent der Geodäsie an der Königlichen Technischen
Hochschule zu Hannover gewirkt hatte.
Das äusserst thätige Leben des Verstorbenen ist den Lesern
dieser Zeitschrift auf S. 247 Band 1X. (1880) bei Gelegenheit des
248 Personalnachrichten.
50jährigen Lehrerjubiläums des Entschlafenen mitgetheilt worden.
Diesem ware noch Folgendes hinzuzufiigen :
Die Anerkennungen seiner Leistungen, die Verehrung seiner
zahlreichen Freunde und die Dankbarkeit seiner Schüler bekundeten
sich auf’s Neue bei Gelegenheit des 60jährigen Dienstjubiläums,
welches der Verstorbene am 6. Juni vorigen Jahres beging und
welches mit der 50jährigen Jubelfeier der technischen Hochschule
zusammenfiel. Von Sr. Majestät dem Kaiser und Könige ward ihm
der Kronenorden 3. Klasse verliehen und viele Huldigungen wurden
ihm zu Theil; die alten Schüler, welche zu Hunderten aus Nah
und Fern zu dem Jubelfeste der Hochschule gekommen waren,
konnten ihrem hochgeliebten Lehrer mündlich ihren Glückwunsch
abstatten.
Einige Monate nach dem 60jährigen Dienstjubiläum hatte der
Verstorbene das seltene Glück, im fröhlichen Familienkreise das
Fest seiner goldenen Hochzeit zu begehen.
Die Anzahl der Schüler, die der Verstorbene während seiner
langen Thätigkeit in die Wissenschaft der praktischen Geometrie
einweihte, übersteigt die Zahl von 6000 und allen war er stets
ein sorgsamer, anregender Lehrer. In den verschiedenen Prüfungs-
commissionen für den Staatsdienst, denen der Verstorbene ange-
hörte, war er ungefähr 1500 Kandidaten ein liebenswürdiger Exa-
minator.
Eine grosse Freude ward dem Entschlafenen am Abend seines
Lebens dadurch zu Theil, dass seine geognostische Karte vom
ehemaligen Königreich Hannover, die er 1844 veröffentlichte und
an deren Vervollständigung er bis 1866 unausgesetzt weiter ar-
beitete, in jüngster Zeit durch Forstmeister Wallmann in neuer
Auflage erschien.
Am 1. October vorigen Jahres trat der Verstorbene in den
wohlverdienten Ruhestand, welchen er leider nicht lange geniessen
sollte. Sein letzter Dienst sollte die Prüfung der Feldmesser-
kandidaten sein; doch mitten in. den Examinationstagen ereilte ihn
der unerbittliche Tod.
Gerke.
Inhalt.
Grössere Abhandlung. Der Einfluss der Lothablenkung bei einem Gebirgs-
rücken auf die Ergebnisse geometrischer Nivellements, von Helmert. — Kleinere
Mitthellungen. Absteckung von Curven an Eisenbahnlinien, von Schrenk. Cultur-
technisches, von L. Befestigung von Tusche, von Gerke. — Vereinsangelegen-
heiten. — Personalnachrichten. Aus Bayern. + Geheimer Regierungsrath Prof.
Dr. Hunaeus, von Gerke.
Karlsruhe. Druck von Malach und Vogel.
249
ZEITSCHRIFT ror VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
F. Lindemann, Regierungsgeometer in Berlin, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 10. Band XI.
Der Einfluss der Lothablenkung bei einem Gebirgs-
rücken auf die Ergebnisse geometrischer Ni-
vellements.
Von F. R, Heimert.
(Schluss.)
Entwicklung der Grundformeln.
I, Man denke sich das als Gebirgsriicken betrachtete Prisma
der Länge nach in Elemente vom Querschnitt dq zerlegt. Der
kürzeste Abstand eines solchen Elementes von O sei r; derselbe
wird im Querprofll gemessen. Von letzterem aus sollen Abstände
! gezählt werden. Z sei die halbe Länge des Gebirgsrückens, dessen
Dichtigkeit gleich 1 gesetzt werde. Setzt man ferner die Anziehung
der Masse 1 auf die Masse 1 in der Entfernung 1 gleich 1, so
folgt als Anziehung des betrachteten Elementes vom Querschnitt
dq in Richtung des kürzesten Abstandes r das Integral
+L
f rdgdi
Jr+R®
Nach bekannten Grundformeln wird dasselbe gleich
2Ldq
ryt
Ist nun die Breite des Gebirgsriickens gegen seine Linge klein,
so ist die Quadratwurzel im Nenner sehr nahe gleich Z und die
Anziehung also gleich
2
ae d qd.
Der Fehler dieser Näherungsformel ist z.B. fiir r < 0,2 L
kleiner als 2%; wenn man dieselbe mithin auf einen Gebirgsrücken
anwendet, der 10mal so lang als breit ist, wobei nun. fir (verschie-
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882, 10, Heft. 18
250 Helmert. Der Einfluss der Lothablenkung bei einem Gebirgsriicken
dene Elemente und Lagen von O, welches aber jedenfalls nahezu
im ı:ittleren Querprofil liegend gedacht wird, r von Null bis 0,2 Z
gehen kann, so wird der Fehler rund 1% betragen. Durch kleine
Verschiebungen von O in der Längsrichtung ändert sich die Ge-
nauigkeit nicht erheblich.
Bezeichnet man die Neigung von r gegen OC mit 9, so wird
die horizontale Componente der Anziehung gleich = dg cos (A—g).
Für dq kann man, indem man r und @ als Polarcoordinaten auf-
fasst, rdg dr schreiben. Die gesammte Horizontalanziehung auf
O ist hiermit gleich dem Doppelintegral
2 fcos(A—g)dgfar,
genommen über das ganze Querprofil. Das Integral von dr ist 7’,
wenn r’ den Radiusvector des Profilrandes in der durch ¢ markirten
Richtung angiebt.
Es ist also nunmehr zu bilden
2/rcos(A—gy)dy
und hierin zu setzen für g von Null bis (A-+w) entsprechend
der Linie CB
= th sn B
= 8 Sin (CF @)’
sodann für x von (A-+ yw) bis a entsprechend der Linie A B
ie Eh
sn (p — A)’
Im ersten Falle führt man nun zweckmässig anstatt ¢ die
Variable 9 = C+ ¢ ein und erhält mit Beachtung der Relation
A+ B+ C= für das obige Integral
sin C sin |
2h{ tain Bl (A+ Wein B+ cos BI. —| +8 een N
wofür man schreiben kann:
h{2t(A + Wein B+ > tsin2Bi(L) +21(2) .
Zu dieser Horizontalanziehung tritt nun die Verticalanziehung
der Erde; zur Berechnung derselben reicht es aus, die Erde als
homogene Kugel zu betrachten. Wird ihr Radius mit R bezeichnet
und ihre Dichtigkeit entsprechend dem Umstande, dass die mittlere
Dichtigkeit der Erde rund doppelt so gross ist als die Dichtigkeit
der Gebirgsmassen, gleich 2 gesetzt, so folgt als Masse der Erde
= a R® und als Anziehung auf einen Punkt der Oberfläche z a Rh.
Dies ist die gesuchte Verticalanziehung in ausreichender )Annihe-
auf die Ergebnisse geometrischer Nivellements. 251
rung; sie ist in obige Horizontalanziehung zu dividiren, um die
trigonometrische Tangente der Lothablenkung « zu erhalten. Da
« sehr klein ist, erhält man damit zugleich den Arcus « und zwar,
wie ihn Formel (1) angiebt, wenn gesetzt wird:
K=-p-
IL Spezialisirt man die Formel (1) für die Lage O in A, so
ergiebt sie
Khelo- sin? Bl (+) +2 4sins Bh.
Vertauscht man nun c mit c—o, 6 mit p und A mit wy’, so
giebt diese Formel die Lothablenkung in O’ insoweit das Prisma
mit dem Querprofil O’CB in Betracht kommt. Vertauscht man
dann nochmals c—o mit o, B mit A und yw’ mit 7— w’, so erhält
man die Lothablenkung in Folge der Anziehung des Prismas mit
dem Querprofil O’C.A mit verkehrtem Zeichen. Um nun die ganze
Lothablenkung x’ für 0’ zu erhalten, ist der 2. Ausdruck von dem
ersterhaltenen abzuziehen, was ohne Weiteres auf Formel (3) hin-
führt.
III. Um zu Formel (2) zu gelangen, ist zunächst das Integral
von uds von A bis C abzuleiten. Dasselbe ist gleich
Kit [{g1(2)'+L coinai(2)' +21¢a-+w)sint alae,
oder lich
Kh? (i+),
wenn gesetzt wird:
1= [le+Lesinay ly* + 2sint B.tyldo,
Bp
= | {2 Asin? B.—2&12— sin2B.tls do,
Bei der weiteren Behandlung ist von den folgenden Relationen
Gebrauch zu machen:
6
ff Y= Rte—o ange =
c 1... & 1
i= = *) 7 m2 B= sn’ B=—; a? =1-++ @
6
=] . = arctan — —.
+h? w 36-0)
Die letzte dieser Relationen setzt voraus, dass B< — 5 7 ist, was
in der Praxis stets der Fall sein wird.
18.
- 1%
952 Helmert. Der Einfluss der Lothablenkung bei einem Gebirgsrücken
Aus dem Ausdruck für I ergiebt sich Jetzt:
3
og.t= (fa —ap)e +upe|ly?+2(¢—o)cy|da.
Indem man Jy? und y als 2. Faktoren ansieht und beachtet,
dass
aly? _oG@tsyo—sre dw _ Be
do ot+6?(e—o)?’ do o*+A?(c—o)?’
findet sich leicht durch theilweise Integration nach einigen nahe-
liegenden Reductionen:
at .1=[[5-—ap)o+apeloly + (28—s)eoy}”
B
l1+afs)o—afe
— fia —ap)o+ape+ eee src ode.
0
Die beiden ersten Theile des Integrales rechter Hand bieten
keine Schwierigkeit. Im letzten Theile ist
bh?
u sa = tee c
zu setzen. Damit folgt
1a 1)+ep.B
(i-
8 c? (1 GFapv+(¢—),,
b2 , 1+ v?
Das unbestimmte Integral für den letzten Theil rechter
Hand ist bis auf eine Konstante gleich (1+ 8) 7 (1 + wo?) +
(8—«a) arctan v. Nun ist 1-+-v? fir » = — ß gleich bt, fir » =
(1— af): c gleich a?5? : c®; ferner ist arctan v im 1. Falle gleich
—s+ A, im 2. Falle gleich A+ B— u Das dritte, das Integral
enthaltende er pare Hand der letzten Gleichung giebt daher
lt +,
und diese FO selbst geht damit über ın:
ae Fee —1)— rent Lar Bh.
Durch Einführung der Ausdrücke für ¢, & u. s. f. in den obigen
Ausdruck für II. erhält man ferner ohne Schwierigkeit:
auf die Ergebnisse geometrischer Nivellements. 253
= ß
ata. I = bo _ 17-0)
su =f pace )— 20301 “g|dot2ac(s ai Fa (e— a}
Indem man diejenigen Glieder, welche einen Logarithmus ent-
halten, zunächst theilweise integrirt, folgt
6=8
6=0
0? 8. = [400 (28—0)—a? ot 172 + a0)
+ f(etac@—a) ae
Durch Ausführung des letzten Theiles der Integration und Ein-
führung der Grenzen folgt:
2
a? = p{—E2° (1921) + ad.
Die Vereinigung von J und II giebt endlich:
fe et
A
Zerlegt man 1% in 1% — 12 und beachtet die Relation
55 c?
ee ier nen en
so folgt weiter:
fnas-un en 15+ (4+5) e.
Durch Buchstabenvertauschung ergiebt sich hieraus:
fudsexive { 74 ee o+* rs a + +5) |;
wobei zu beachten ist, dass man linker Hand unter dem Integral-
zeichen zunächst allerdings nicht “ds, sondern «d(c—s) erhält,
da bei der Vertauschung an Stelle von « und s bezw. — u und
t—s treten, ersteres mit Rücksicht darauf, dass die Horizontal-
anziehung in Richtung AB positiv gerechnet wird. Jene beiden
Differentialausdrücke aber sind gleich.
Durch Subtraction beider Integrale folgt endlich das Integral
von “ds von A über C bis B:
fudsaxen (00+) ler + 8-0),
6
und hiermit stimmt (2) wie es sein muss bis aufs Vorzeichen überein
IV. Um endlich Formel (4) zu erhalten, ermittelt man zunächst
354 Helmert. Der Einfluss der Lothablenkung bei einem Gebirgsrücken
mit Rücksicht auf dessen besondere Bedeutung des Integral von
u'’ds von A bis C’,
Dasselbe ist gleich
sl(e—o)| 5 sin 2B -—) 42 y" sin’ B|
Kn f 2 2 p
— [2 in242(2) 4.2 (7 — y) sin? A
Substituirt man für c—o die Variable v und macht zugleich
von den er Gebrauch:
=1+@—-o’=1+(—.a)
w Som ct
do
oes sin? B= on sin? A =
2 a? a?
so wird das gesuchte Integral gleich
N p?
Kis (I-—2 5),
wobei gesetzt ist:
=a Tea ip Poe (—a)|ode
Bly, + Rare cot (o—f) lade.
In nem Integration erhält man nun zunächst
a?, [= +0 |. as + 2 arecot (o—a)|
-Sle-iFe al
setzt man hier im 2. Theile des Integrals rechter Hand für den
Augenblick für v—« das Symbol ¢ und dividirt aus, so findet sich
ohne Schwierigkeit:
=<
a?, I= > ao? (2,5 ;—1) + (0% +8) arc cot (v—a)
1-+ ear,
+2 20-0’ +0 a +1) RE
Durch Buchstabenvertauschung ergiebt sich hieraus:
else _—_ __- 21 pe
bY => Bo (6235 -1)+0 +b) are cot (6 — 8)
+| 5 76-9 +@@ +1 (o—B) +5 BOC + [o—B})| + Const
auf die Ergebnisse geometrischer Nivellements. 955
Aus beiden Formeln folgt weiter durch Einsetzen der Grenzen:
a®. I= > ac? (5 —_— 1) — se (¢a?—1)+(a?-+-c?) A— (+0°)5 —
He +@a+1)B+ Zwar Id;
"= +2 A Heß begibt.
Hierbei ist zu beachten, dass arc cot (v—«) für v von c bis «
positive, dass dagegen arccot (c—3) für o von Null a ß negative
Werthe annimmt, mithin arc cot 0 im 1. Falle gleich - 5 ‚im 2. Falle
gleich — 7 zu setzen ist.
Mit Rücksicht auf die für J und II gefundenen Werthe ergiebt
sich jetzt:
A cl —ae), b
[was=z Er .
2 (+5) +254
Durch Buchstabenvertauschung folgt hieraus:
tele Ze — ip
ge NE re Stas Fig
[uasmyEw
—(S+§)-+253
wobei zu beachten, dass der Vertauschung von A und B eine Ver-
tauschung von « mit — u und ds mit d(c—s) entspricht.
Verbindet man vorstehende Resultate durch Subtraction, so
erhält man endlich noch:
fwas=t une Zen, oO — 60), a" + 20(4— By)
und dies ist rechter Hand mit Rücksicht auf die Beziehung
a — uc=b? — Bc= 1— «aß bis aufs Vorzeichen und unwesent-
liche Modificationen der Ausdruck (4).
Das Integral von #’ds von A bis C’ wurde noch zur Probe
mittelst der Potentialtheorie übereinstimmend abgeleitet.
256 Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover.
Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich
Hannover.
Von Kataster-Sekretär M. Clotten in Hannover.
VI. Die kulturtechnischen Arbeiten.
Der verschiedenartigen Terrainbildung des Landes entsprechend,
welches mit drei Vierteln in einer Tiefebene liegt, während der
übrige, südliche Theil gebirgig ist, kommen die mannigfachsten
kulturtechnischen Anlagen vor. Die grösste Bedeutung haben
wegen ihrer Eigenartigkeit und wegen ihres ausserordentlich grossen
Umfangs die in den Marschen und Mooren ausgeführten Ent-
wässerungsarbeiten. Dürfte hiernach vorausgesetzt werden, dass
eine eingehende Beschreibung der beiden letztbezeichneten Arten
von landwirthschaftlichen Meliorationen von allgemeinem Interesse
sein würde, so ist doch nicht zu übersehen, dass die Deich- und
die Sielwerke mit den ausgedehnten Grabennetzen in den Marschen
zu dem hier zu schildernden hannoverschen Vermessungswesen ge-
ringere Beziehung haben. Es können deshalb hier nur die in den
Mooren ausgeführten kulturtechnischen Arbeiten spezieller behandelt
werden; hierauf sollen dann noch einige Nachrichten über die
sonstigen Meliorationen folgen.
A. Die Meliorationen in den Mooren.
Fast in allen hannoverschen Landestheilen, selbst auf den
Hochplateaus des Harzgebirges, werden einzelne, stellenweise be-
deutende Torfmoore angetroffen. Die ausgedehntesten Moordistrikte
liegen zwischen Bremen und Stade, sowie in dem Emsgebiete. In
letzterem befindet sich, zum Theil zu Oldenburg gehörig, die
grösste Moorfläche Deutschlands, welche das zwischen der ost-
friesischen Geest und dem Hümmling, von der Hunte bis zu den
Marschen am Dollart sich erstreckende, etwa 30 Q.Meilen um-
fassende Becken ausfüllt. Der Gesammtumfang der Moordistrikte
beträgt wohl über 100 Q.Meilen, d. i. mehr als ein Siebentel der
Provinz,
Die Ausnutzung der Moore ist nicht überall gleich; die Ver-
schiedenheit ist schon durch die vorkommenden Moorarten be-
gründet. Welche Kultur indessen auch ortsüblich sei, immer muss
derselben eine gründliche Terrainentwässerung vorausgehen, da
ohne diese der durch seine Wasserschwängerung vollständig
schwimmende Boden nicht einmal betreten werden kann.
Bevor wir mit der Schilderung dieser mit der Moorkultur
verknüpften Meliorationsarbeiten beginnen, wird es zweckmässig
sein, einige allgemeine Mittheilungen über das Moorwesen voraus-
zuschicken.
Man unterscheidet hauptsächlich zwei Arten von Mooren: das Hochmoor
und das Grünlandsmoor ;
Hochmoore haben in der Regel einen mulden- oder wellenformigen
Untergrund. Auf solchem, meist niedrig gelegenem Terrain mit ınangelhaftem
Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover. 257
Wasserabfluss erzeugte Stauwasser zuerst sumpfige Flächen, worin sich dann
eine reiche Sumpfvegetation, namentlich Torfmoos, bildete. Indem weiter auf
den absterbenden Wurzeln und Gezweigen immer neue Pflanzen nachwuchsen,
entstend bald eine Schicht von vegetabilischen Pflanzenresten, welche, wie
ein Schwamm voll Wasser gesogen, durch das eigene Gewicht ihrer Schwere
allmälig in die Form des konsistenten Torfs überging.
Die Hochmoore werden auch Ueberwassermoore genannt , weil die Torf-
bildung sich noch fortsetzt, wenn die Pflanzen nicht mehr mit Wasser bedeckt
sind. Die gewöhnliche Mächtigkeit der Torflager beträgt etwa 3m, dieselbe
erreicht aber hier und da eine Höhe bis zu 6 m und darüber.
Bei den Grünlandsmooren, auch Unterwassermoore genannt, bildet sich der
Torf in stehendem, oder wenig gefällreichem Wasser. Hier erscheint zuerst
am Rande der Becken auf der Oberfläche eine Pflanzendecke, welche sich
allmälig nach unten vergrössert und gleichzeitig abgestorbene Pflanzenreste
auf den Boden abgibt. Durch das Wachsen beider Schichten wird das
dazwischen stehende Wasser immer mehr verdrängt, und es können selbst bei
fortgesetzter Torfbildung hieraus Hochmoore sich bilden. Anlangend die
Bewirthschaftung der Torfmoore, so bestand die früheste in dem Torfabstich und
in der Beweidung ; im Laufe der Zeit gestaltete sich die Ausnutzung immer
vielseitiger. In dieser Beziehung wurde von grösster Wichtigkeit die seit dem
Anfange des 18. Jahrhunderts von Holland hier eingeführte — allerdings
wegen des von ihr hervorgerrufenen Moorrauchs vielfach angefeindete —
Moorbrandkultur. Bei derselben wird der im Frühjahr auf etwa 2—5 Zoll auf-
gelockerte Torfboden (die Scholi-Erde) verbrennt, und dann in die noch warme
Aschdecke in der Regel Buchweizen gesäet. Dies Verfahren kann höchstens
5—10 Jahre hinter einander auf einer und derselben Fläche stattfinden, wo-
rauf eine 20—30jährige Ruhe des Bodens zur Bildung einer neuen Pflanzen-
decke eintreten muss. Jedoch bleiben die Erträge späterer Brandperioden
weit hinter denjenigen auf jungfräulichem Moor zurück, weshalb auch die
Brandkultur als ein Raubbau bezeichnet wird. Bei der ausserordentlichen
Kostspieligkeit der Einführung besserer landwirthschaftlicher Moorbaukulturen
gegenüber der einfachen Moorbrandkultur, bei welcher namentlich die Be-
schaffung des Düngers wegfällt, wird dieselbe aber sobald noch nicht entbehrt
werden können. Die alljährlich in Nordwestdeutschland und in den Nieder-
landen abgebrannte Moorfläche wird in geographischen Werken auf 3 Q.Meilen
angegeben. *)
Auf den ostfriesischen Fehn**)-Kolonien, auf deren Beschreibung wir
später zurückkommen werden, ist die Moorwirthschaft eine rationellere. Hier
wird zunächst der Torf fast vollständig abgegraben, und dann zum Zwecke
des Ackerbaues, die in geringer Mächtigkeit zurückgelassene Moorschicht durch
tiefes Pflügen (Rajolen) mit dem sandigen oder thonigen Untergrunde ge-
mischt. Der zur Verwendung gelangende Ackerboden besteht aus der bei dem
Torfabbau reservirten obersten humusreichen Moordecke, der sogenannten
Bunkerde und der untersten dünnen, schon mit dem Untergrunde durchsetzten
Moorschicht. Hauptsächlich durch Ueberschlicken ***) wird bei dieser Fehn-
kultur dem Boden die nöthige Verbesserung gegeben.
In manchen Gegenden ist auch eine Kultur eingeführt, bei welcher der
Moorboden durch eine anhaltende starke Düngung in ertragfähigem Zustande
erhalten wird. Bei der Moorkultur mit Düngung verfährt man z. B. im Amte
Lilienthal bei Bremen folgendermassen: Das Moor wird zunächst in etwa
7 m breite Stücke abgetheilt, und die Erde von den Furchen nach der Mitte
geworfen, so dass der Rücken des Ackerstücks eine bedeutende Erhöhung
bildet. Diese aus reinem Moor bestehende Bodenfläche wird sorgfältig geebnet
und mit dem besten Stalldung, 50—60 Fuder auf den Morgen, befahren, so
*) Guthe. Die Lande Braunschweig und Hannover. 1867.
**) Fehn kommt nach „von Bodungen“ von dem holländischen Wort Veen,
d. i. Torf- oder auch sumpfiges Land.
**+) Schlick ist der von den Flüssen und der See abgelagerte Schlamm.
9258 Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover.
dass derselbe etwa 1 Dezimeter hoch die ganze Fläche bedeckt. In die Dünger-
schicht werden die Kartoffeln eingelegt, worauf das Feld mit 1°/sm tiefen
Gräben (Grüppen, Gröpschlooten) umgeben, und die daraus gewonnene Moor-
erde über die Fläche ausgebreitet wird.*) An Stelle des Düngers werden auch
Schlick, Mergel, sowie künstliche Düngemittel und Komposte aller Art zur
Mischung mit dem Moorboden verwendet.
Ein ähnliches Verfahren findet bei der sogenannten Moordammkultur
statt. Hierbei werden z. B. in manchen Gegenden 25 m breite Dämme mit
dazwischen liegenden etwa 7 m breiten Gräben hergestellt. Der Inhalt der
letzteren, Sand, wird ausgehoben und auf den Dämmen ausgestreut und
planirt. In die so, ohne Mischung mit dem Moorboden, vorgerichtete Acker-
krumme wird eingepflanzt. Wo die Erde nicht aus den Gräben gewonnen
werden kann, wird Sand angefahren. Die Moordammkultur ist hiernach nur
auf abgetorftem oder nur sehr niedrigem Hochmoore vortheilhaft, da andern-
falls die Beschaffung des Deckungsmaterials zu kostspielig, und dessen Ver-
lust durch Einsickern in den losen Moorboden zu bedeutend sein würde.
Konzentrirte Düngemittel, Kalisalze etc. kommen dabei in der Regel zur Boden-
verbesserung in Anwendung. Es sind somit hauptsächlich die Moorbrand-
kultur, die Fehnkultur, die Moorkultur mit Düngung und die Moordammkultur
zu unterscheiden.
Uebrigens nützen die Fehnkolonisten vielfach vor dem Torfabbau die
humusreiche obere Moorschicht einige Jahre durch Brandkultur mit Buch-
weizenbau aus, und selbst die auf dem abgetorften Boden — Zeegmoor — zum
Ackerbau zurückgelassene Moorerde wird häufig, wenn sie mächtig genug ist,
gebrannt.
Neuerdings ist man auch bestrebt, die Forstkultur mehr auf den Mooren
einzuführen ; dieselbe soll jedoch nur Aussicht auf ganz oder fast vollständig
abgetorftem Moore haben, ist hier aber auch auf Boden von geringer Güte noch
anwendbar. Die Norddeutsche Torfgesellschaft ‚**) welche mit grossartigen
Dampfmaschinenanlagen in den fiskalischen Theilen des Gifhorner Moors, nörd-
lich von Braunschweig, den Torf aushebt und denselben als Presstorf, Torfkohlen,
Torfstreu zu Markte bringt, lässt das Moor noch einen Meter hoch zum Zwecke
der späteren forstwirthschaftlichen Ausnutzung mit Uebersandung stehen.
Selbst zum Gemüsebau will man den Moorboden mehr nutzbar machen.
Die niedrig gelegenen Leegmoore, besonders wenn sie bewässerungsfähig sind,
werden auch zu Wiesenanlagen verwendet. Namentlich eignen sich hierzu die
Griinlandsmoore ; letztere bedürfen jedoch häufig, wegen ihre Lage unter dem
Wasserspiegel, zu ihrer Urbarmachung künstlicher Entwässerungsanstalten
(Schöpfmühlen).
Versuche auf den Mooren zur fabrikmässigen Herstellung von Paraffin
und Papier aus Torf sollen bis jetzt noch keine befriedigenden Ergebnisse auf-
zuweisen haben.
Kommen wir nach diesen allgemeinen Vorbemerkungen zur
Schilderung der eigentlichen Meliorationsarbeiten. Wie leicht er-
klärlich, wird denselben in den kleineren Mooren, wo die Torfpläne
nicht den Hauptbestandtheil der ländlichen Besitzungen ausmachen,
geringere Aufmerksamkeit zugewendet. Die Bewirthschaftung dieser
vereinzelten Moorflächen erfolgt fast durchgehends von den Be-
wohnern der „anliegenden Dörfer und besteht gewöhnlich in der
einfachen älteren Benutzungsweise, sowie höchstens in der Aus-
übung der Brandkultur.
Anders verhält es sich in dieser Beziehung bei den mitten in
die grossen wüsten Moore angelegten Kolonien, auf welchen die
*) Beschreibung der Provinz Hannover vom Bezirkskommissar für die
anderweite Regelung der Grundsteuer. 1872.
**) Protokoll der 9. Sitzung der Central-Moor-Kommission. 1878.
Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover. 259
Bevölkerung fast ausschliesslich von der Moorbebauung lebt.*)
Hier ist eine planmässige Entwässerung mit ausgedehnten Kanälen
und zahlreichen kleineren Gräben ein Haupterforderniss zur Exi-
stenzfähigkeit.
Wo die zur Gründung dieser Ansiedelungen gebauten Ent-
wässerungskanäle auch gleichzeitig zu Schifffahrtszwecken einge-
richtet sind, tragen die Moorkolonien den Namen ,,Fehnkolonien“.
In letzteren sind die Meliorationsarbeiten am besten ausge-
führt und dürften vor anderen hier eine spezielle Beschreibung ver-
dienen. Wir gehen dabei von den ostfriesischen Fehnkolonien aus,
weil uns hier die Fehnkultur am vollkommensten entgegentritt.
In Ostfriesland sind jetzt 19 Fehnkolonien mit einer Fläche
von 14610 ha vorhanden. Früher erfolgte deren Anlegung meist
durch sogenannte Fehnkompagnien — einer Art Aktiengesellschaften,
— welche grössere Theile der wüsten Moore vom Staat in Erb-
pacht nahmen, deren Kultur nach einer gewissen Richtung hin
vorbereiteten und sie dann an Untererbpächter abgaben. So haben
Bürger der Stadt Emden 1633 die erste Fehnkolonie, das circa
2000 ha umfassende Grossfehn, südlich von Aurich, gegründet.
Drei der neueren Fehnkolonien wurden (1825—29) von der han-
noverschen Regierung angelegt, während die beiden jüngsten Fehne
aus dem Jahre 1876, das Wilhelms- und das Klosterfehn, wieder
Privatunternehmen bilden.
Wie bereits bemerkt, zielt die Fehnkultur in Ostfriesland auf
die Abtragung des Torflagers und die sich anschliessende Kulti-
virung des freigelegten Untergrundes — Leegmoor — ab. Eine
solche Abtorfung ist aber nur da möglich, wo eine vollständige
Entwässerung erreicht werden kann, was meist nur im Hochmoore
der Fall ist. Da die Fehne auch ziemlich gross (durchschnittlich
750 ha) ausgelegt werden, so erfordern die Fehnprojekte umfang-
reiche technische Vorarbeiten, die namentlich in einer speziellen
Terrainaufnahme, in der Ausführung eines detaillirten Fläcken-
nivellements, verbunden mit Torfpeilungen und Erdbohrungen (zur
Ergründung der Torflager und Ermittelung des Untergrundes), in
der Aufstellung eines genauen Entwässerungsplans, sowie in einem
der Gegend angepassten Kolonisationsprojekt bestehen.
Die örtlichen Erdarbeiten des Unternehmens beginnen mit der
Herstellung einer ausreichenden Wasserstrasse — welche gleich-
zeitig auch als Hauptwasserabzug dient — nach einer niedrigeren,
günstigen Torfabsatz versprechenden Gegend hin. Zu dem Zwecke
wird von einem schiffbaren Gewässer (Fluss, Tief etc.) zu dem
abzugrabenden Moore ein sogenannter Fehnkanal gebaut, der breit
und tief genug ist, um grössere Schiffe von etwa 15m Länge und
mehr tragen zu können. Der zu verkaufende Torf bildet für die
Schiffe später die Hauptbefrachtung; Schlick aus den Marschen,
Dünger, Futter, etc. die Riickfracht. Der Fehnkanal wird unter
*) Vergleiche Seite 297 des Jahrgangs 1881 dieser) Zeitschrift:
‘
960 Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover.
dem Namen „Hauptwieke“ durch das Moor, wo möglich der
grössten Länge desselben nach, fortgesetzt. Bei ausgedehnteren
Fehnen reicht ein Hauptkanal nicht aus, sondern es sind noch ein
oder mehrere, möglichst mit ersterem parallel anzulegende Kanäle
(Hinterwieken) erforderlich. Die Verbindung dieser mit dem Haupt-
kanal wird durch senkrecht auf beide stossende Nebenkanäle
(Seitenwieken) hergestellt.
Die solchergestalt von Wasser umgebenen Komplexe erhalten
eine Eintheilung in einzelne Torffelder (Plätze), welche an die
Kolonisten abzugeben sind. In der Regel den Hauptwieken ent-
iang, oder doch in günstiger Lage zu den Torffeldern werden die
Hauptwege angelegt, zu deren beiden Seiten sich die Kolonisten
immer weiter in das Fehn hinein ansiedeln. Die Fehn- Kolonate
ziehen sich oft meilenweit an den häufig eingedeichten Kanälen hin.
Die Kolonisten werden fast immer kontraktlich verpflichtet,
an einer Seite ihrer Besitzung von der Haupt- oder Seitenwieke
aus mit den Nachbarn einen ebenfalls noch schiffbaren Kanal, die
Inwieke, zu bauen, so dass dem Einzelnen ein Wasserweg bis weit
in sein Kolonat zur Verfügung steht.
Von der Gesammtfläche der ostfriesischen Fehne sind bis jetzt
nur etwa zwei Drittel in Kultur genommen, und hierauf beträgt
die Länge der Fehnkanäle, der Haupt-, Hinter- und Seitenwieken
fast 150000 m, diejenige der Inwieken gegen 90000m. Zahlreiche
Brücken vermitteln die Landverbindungen.*)
Nach dem massgebenden Urtheil eines Moorbaubeamten sollen
die Kanäle folgende Dimensionen haben : **)
Bodenweite Tiefe
die Hauptkanile . . 7 m 11,—,m
die Seitenwicken . . 53, > 11, >
die Inwieken . . . . 41, > 11, >
Die Kosten des Bau’s des Fahrkanals nebst Schleusen, Brücken,
etc. bis an das Moor werden mindestens, stellenweise auch diejenigen
der weiteren Hauptkanäle, von den Fehnunternehmern getragen.***)
Die Grösse der gewöhnlich in Erbpacht gegebenen Kolonate
ist sehr verschieden und richtet sich hauptsächlich nach den Be-
dürfnissen und Mitteln der Anbauer. Allseitig werden von Fach-
*) Sowohl die Anlage des Hauptkanals, als auch der eigentliche Torf-
abbau muss durch spezielle Entwässerungsarbeiten mittelst vorgetriebener grösserer
und kleinerer Gräben (Raygräben beziehungsweise Grüppen) vorbereitet wer-
den. Die Entwässerung des Moores kann aber nur allmälig durch ein lang-
sames Fortführen und anhaltendes Vertiefen der Gräben erreicht werden und
erfordert zuweilen einen Zeitraum von fast 10 Jahren. Durch den Wasser-
abzug sinkt das Torflager mehr und mehr zusammen und verliert hierdurch
zuweilen die Hälfte seiner ursprünglichen Mächtigkeit.
**) F. von Bodungen. Ueber Moorwirthschaft und Fehnkolonien. Han-
nover. 1661.
***) Die gesammten Kosten bei der ersten Anlage des Beramerfehns (1794)
betrugen — nach Guthe — 66 848 Thir., wovon 85 870 Thir. auf den eine Meile
langen Kanal kamen.
Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover. 261
kundigen vier Hektare als nothwendige Minimalgrösse bezeichnet,
an welches Maass indessen nur wenige Kolonate in Ostfriesland
reichen.
Soweit die zum Fehnbetrieb vorbereiteten Moorfelder in ge-
wöhnliche Pacht zum Torfabbau abgegeben werden, worauf man
bei dem Fehnunternehmen auch Rücksicht nimmt, sind die Plätze
(Aufschnitte, Gedeele) bedeutend kleiner und umfassen höchstens
einen halben Hektar. Aus den abgetorften Flächen werden dann
Leegmoor-Kolonate von etwa 6 ha gebildet.
Durch die nach den vorentwickelten Prinzipien gegründeten
Fehnkolonien sind in Ostfriesland allein gegen 10000 ha nicht nur
für die Kultur gewonnen, sondern auch in mehr oder weniger
fruchtbare Niederungen mit hohem Reinertrage verwandelt worden.
Diese Ergiebigkeit ist namentlich als eine Folge der nur durch
die Kanalverbindung ermöglichten reichlichen Schlickdüngung zu
betrachten, dann aber tragen auch die in den Wieken angebrachten
einfachen Stauvorrichtungen wesentlich zur Erzielung sicherer Er-
träge bei; denn durch die auf den Leegmooren dauernd nöthig
bleibenden zahlreichen Entwässerungsgräben, deren Umfang den
der’ Wieken meist übersteigt, kann dem Untergrunde gleichzeitig
überall die erforderliche Feuchtigkeit bewahrt werden.
Welchen stetigen Fortschritt das Fehnkoloniewesen nimmt, er-
hellt am besten aus der Thatsache, dass die Zahl der Einwohner
und Wohnstellen auf den ostfriesischen Fehnkolonien sich seit 1789
verfünffacht, seit 1833 verdoppelt hat; dieselbe beträgt jetzt 16527
bezw. 3266; in den letzten zehn Jahren sind allein circa 200 Fehn-
kolonate angelegt worden.
Von hervorragender allgemeiner Wichtigkeit sind auch die
Fehnkolonien für die Schifffahrt. Im Jahre 1869 befanden sich
z. B. auf den ostfriesischen Fehnkolonien 36 Schiffswerfte, und es
gehörten hierzu 156 Seeschiffe, sowie 554 Fluss- und Wattschiffe
mit 1820 Mann Besatzung. Durch 16 Schleusen oder Verlaate
sind die Wasserverhiltnisse auf den Kanälen und Hauptwieken
geregelt; in einzelnen Fehnkolonien sind wegen Wassermangels bei
den Schleusen besondere Pumpvorrichtungen (Schöpfmühlen) gebaut,
um das Wasser in die oberen Kanalabtheilungen zurückzubringen;
auf der ältesten Fehnkolonie ist zu diesem Zwecke selbst eine
Dampfmaschine errichtet.
Die offenen Fehnkanäle und Hauptwieken, in welche also
Fluth und Ebbe eintritt, haben eine Länge von fast 28 000 m.
Die Zahl der in Ostfriesland nicht fehnmässig angelegien Moor-
kolonien ist ebenfalls sehr bedeutend. Es bestanden deren 1870 im
Ganzen 82 mit 21771 Einwohnern, 4064 Kolonaten aufeiner Fläche von
17000 ha, wovon jetzt etwa drei Viertel kultivirt sind. Ihre Ent-
wässerungsverhältnisse sind im Allgemeinen unvollkommen, stel-
lenweise sogar unzureichend. Immerhin haben dieselben einzelne
bedeutende Kanalanlagen aufzuweisen, wie den fast 7 Meilen langen
schiffbaren Treckfahrtskanal von Emden nach Aurich.
262 Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover.
Im Hinblick auf die grosseWichtigkeit des Moorwesens in Ostfries-
land, wo allein noch 35000ha bis dahin wüster, fiskalischer Moor-
flächen in Kultur zu bringen sind, hatte die Königliche Staatsregie-
rung im Jahre 1870 eine Kommission eur Berathung der zur Hebung
der Zustände in den Moorkolonien Ostfrieslands sowie der sur bes-
seren Nutebarmachung der fiskalischen Moore eu treffenden Ein-
richtungen berufen. Die 16 Mitglieder waren theils technische oder
Verwaltungsbeamte, theils von der Landschaft gewählte Grund-
besitzer. Der von dieser Kommission erstattete (unterm 12. April
1871 veröffentlichte) Bericht ist auch für die technischen Arbeiten
von einiger Bedeutung geworden, insofern darin, zu einer möglichst
febnmässigen Ausnutzung der Moore der Bau mehrerer grösseren
Kanäle empfohlen wurde, deren Ausführung sofort in Angriff ge-
nommen worden ist.*) Die vornehmsten Theile der Projekte sind
die Herstellung des Eims-Jade-Kanals, welcher auch von strate-
gischer Wichtigkeit ist, sowie die planmässige Entwässerung durch
Hauptkanäle der südöstlich und nordwestlich von Aurich gelegenen
grösseren unaufgeschlossenen Moore.
Aber auch in den übrigen Landestheilen ausserhalb Ostfries-
lands sind zahlreiche, meist schiffbare und mit Schleusen versehene
Kanäle zur Erschliessung der Moordistrickte gebaut. Besonders
zeichnet sich das Amt Lilienthal bei Bremen durch ein ausgedehntes
Kanalnetz aus, in welchem der zur Verbindung der Hamme mit
der Wümme angelegte St. Jürgen-Kanal obenan steht. Hier haben
auf einer Fläche von 3%, Q.Meilen die kleineren sogenannten
Schiffgräben noch eine Länge von 106 600m; der Werth des jähr-
lich ausgeführten Torfs wird auf 140000 Thlr. brutto geschätzt.
Weiter sind von den Moor-Kanälen besonders zu nennen:
der Oste-Hamme- und
der Oste-Schwinge-Kanal im Kreise Stader-Geest,
der Neulauder Moor-Kanal im Kreise Stader-Marsch ; sowie
der Ems-Papenburger Kanal**) im Landdrosteibezirk Osnabrück.
Soweit bekannt, haben die zur Moorkultur erbauten Haupt-
kanäle bis jetzt, ausser der Verlegung des Niveaus durch Schleusen,
keine bemerkenswertheren Anlagen, wie z. B. Ueberführungen über
Wege und dergleichen.
Die für die Ausführung der Moorregelungen massgebenden
*) Ostfriesland hat somit die Aussicht, nach und nach ein vollkommenes
Kanalnetz zu erhalten. Nach der Veröffentlichung der Moor-Kommission hat
Ostfriesland jetzt schon auf einer Fläche von 54'/: Q.Meilen 67 Meilen schiffbare
Marsch- und Torfkanäle. Dazu kommen noch die Küstenverbindungen und die
auf eine Strecke von 21! Meilen Ostfriesland berübrenden Flüsse (Ems,
Leda, Jiimme), und es sind nicht eingerechnet viele minder wichtige Inwieken,
sowie etwa 30 (im Ganzen gegen 15 Meilen lange) Kanäle, kleinere Tiefe, auf
welchen letzteren die Schifffahrt zu Zeiten, namentlich nur bei günstigem
Wasserstande, von Bedeutung ist.
**) Dieser Kanal führt zu der 1675 an der Grenze mit Ostfriesland ge-
gründeten Fehnkolonie, welche sich nunmehr zu einer blühenden Stadt mit
6819 Einwohnern und 1116 Wohngebäuden entwickelt hat.
Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover. 263
gesetzlichen Bestimmungen sind im Allgemeinen in den
bei der Beschreibung der Landesékonomie-Arbeiten mitgetheilten
Gesetzen enthalten. Unter letzteren hat das Urbarmachungsedikt
Friedrichs II. vom 22. Juli 1765 zu der Entwickelung des Moor-
wesens in Ostfriesland wesentlich beigetragen, indem dadurch ver-
hältnissmässig frühzeitig eine allgemeine Entscheidung über die
Besitzrechte in den Mooren und Kolonien gegeben worden ist.
Das Edikt bestimmt, dass die sämmtlichen Moräste und Wildnisse zur
Ansiedelung von Kolonisten gegen gewisse an den Fiskus zu zahlende Ab-
gaben ausgethan werden sollen. Die wüsten Aecker und Haideflächen, sowie
die nicht in Grenzen eingeschlossenen Moore werden darin nicht als Privat-
eigenthum anerkannt. Den Besitzern der Herrlichkeiten, adeliger und anderer
Privatgüter wird, „wenn in ihren kundbaren und bewährlich zu machenden
Grenzen wüste Felder und Torf-Möhrte belegen sind“, das Eigenthumsrecht
hieran zugestanden, nicht aber den Eingesessenen der Dörfer, „wo dergleichen
richtige und erweisliche Grenzen ermangeln“. Die zu Zeiten vorgekommene
Benutzung solcher Flächen als Weiden gilt nicht als Beweis für das Eigen-
thumsrecht. Die Ausübung des Aufstreckungsrechtes beim Torfgraben — Fort-
setzung des Torfabbaues in der einmal angenommenen bestimmten Breite in
das Moor hinein bis an konventionelle oder natürliche Grenzen — ist unter-
sagt. Dagegen ist in dem Edikt bestimmt, dass jeder Dorfschaft ein Platz
zur Anlegung eines gemeinen Gehölzes, den Gemeinden Flächen nach Bedarf
zur Kultur angewiesen, und jedem Heerde aus den Torfmooren 4 Moordiemat
abgemessen werden sollen. Der Fiskus behält sich die Ansiedelung der Kolo-
nisten vor, welchen Freijahre, der Anschluss an eine Kirchengemeinde, sowie
die Theilnahme an Armenmitteln in Aussicht gestellt werden.
Mit den Auseinandersetzungsarbeiten zur Durchführung des
Kulturediktes war Ende des vorigen Jahrhunderts, so lange Ost-
friesland unter preussischer Hoheit stand, eine hierzu ernannte
Urbarmachungskommission betraut. Eine ähnliche Einrichtung ist
nach 1866 wieder durch die Bestellung eines besonderen , Kommissars
für die Regelung des ostfriesischen Moorwesens“ getroffen. Dieser
Beamte hat ausser den juristischen Geschäften die Oberaufsicht
über die grösseren Meliorationsarbeiten, welche sowohl in den
bereits erwähnten Kanal-Neubauten, als auch in der Fortführung
und Vertiefung der vorhandenen Kanäle bestehen. Eine andere
Seite der Regelungsgeschäfte bilden die Moorausweisungen zu der
von der Regierung angestrebten Vergrösserung der als zu klein
erkannten Kolonate, sowie die Verlegung (Verstühlung) solcher
Kolonate, welche an ihrer bisherigen Stelle nicht durch Land-
zulegungen lebensfähig gemacht werden können. Dem Moorkom-
missar steht ein angestellter Landesökonomie-Feldmesser zur Seite.
Uebrigens wird auch in den anderen Landestheilen augenblick-
lich in der Erweiterung der Kanalnetze zur Erschliessung der bis
dahin unbebauten Moore eine grosse Thätigkeit entwickelt; dabei
gilt es hier besonders den gewöhnlichen Moorkolonien, welche viel-
fach wegen mangelhafter Entwässerung nur auf die Brandkultur
angewiesen sind und sich stellenweise in höchst traurigen Ver-
hältnissen befinden, zu Hülfe zu kommen.
Den ersten Platz unter den Neubauten ausserhalb Ostfrieslands
nehmen die in einer Gesammtlänge von etwa »20--Meilen fir die
264 Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover,
wohl mehr als 10 Q.Meilen grossen Moorebenen auf dem linken
Emsufer (Bourtanger und Twist-Moor) projektirten Kanäle ein.*)
Die unter Leitung königlicher Baubeamten rüstig vorwärts schrei-
tenden Arbeiten werden ebenfalls als ein gesellschaftliches Unter-
nehmen ausgeführt, welches die Staatsregierung selbst mit Subsi-
dien begünstigt. Die Genossenschaft ist von den interessirten
Städten, Gemeinden, Grundherren und grösseren Etablissements der
Gegend gebildet. Zur Erreichung eines mehrseitigen Anschlusses
an das niederländische Kanalnetz wurde ein besonderer Vertrag
vom 12. Oktober 1876 zwischen dem deutschen Reiche und den
Niederlanden abgeschlossen. — Eine der betreffenden Verbindungen
ist bereits durch den dem Verkehr übergebenen Kanal Haren-
Rütenbrock hergestellt. Nach den veröffentlichten Voranschlägen
zu einzelnen Bauabschnitten wird das Gesammtprojekt einen Kosten-
aufwand von weit über 20 Millionen Mark erfordern; dabei wird
der Grund und Boden von den Betheiligten unentgeltlich ab-
getreten.
Fast von gleich grosser Wichtigkeit sind die ebenfalls im
Landdrosteibezirk Osnabrück im Bau begriffenen rechtsemsischen
Kanäle, wodurch etwa 14 Q.Meilen Hochmoore vollständig erschlossen,
und namentlich der >Hümmlinge mit dem Kanalnetz der Stadt
Papenburg in Verbindung gebracht werden soll.
Neuerdings ist in massgebenden Kreisen ein schon über
100 Jahre altes Projekt, die Herstellung eines ausreichenden
Schiffahrtskanals von der oberen Oste bei Bremervörde bis zur
unteren Schwinge bei Stade, zum Zwecke des Aufschlusses und der
gesammten wirthschaftlichen Entwickelung der Moordistrikte in
dem Landdrosteibezirk Stade, wieder stark in Frage gekommen.
Mit der Ausführung dieses Projektes würde ein Theil des Wasser-
weges von Bremen nach Stade geschaffen sein, dessen Bau schon
1764 in’s Auge gefasst war und damals — nach Burkhardt — Ver-
anlassung zur ersten topographischen Aufnahme des Kurfürsten-
thums Hannover gegeben hat.**)
*) Preussens landwirthschaftliche Verwaltung in den Jahren 1875—77.
Berlin. 1878.
**) Zur Vervollständigung der Nachrichten über die Kommunikations-
mittel in Hannover sei noch bemerkt, dass neben den bereits erwähnten, fast
ausschliesslich zu Gunsten der Landwirthschaft erbauten Kanälen und ausser
den ausgedehnten natürlichen Wasserwegen an der Küste und in den Elbe-,
Weser- und Emsgebieten noch etwa 250 Meilen Eisenbahnlinien und über
1100 Meilen chaussirte Wege vorhanden sind.
Nach dem neuesten Projekte des vorwiegend zu industriellen Zwecken be-
stimmten Rhein-Weser-Elbkanals wird die Provinz in der Richtung von Osna-
brück über Minden, Hannover nach Magdeburg auf eine Länge von etwa 24
Meilen durchschnitten werden. Die nunmehr gesichert erscheinende Inangriff-
nahme der ersten Baustrecke vom Rhein an die Ems würde hiernach für das
Moorwesen im Emsgebiet von unberechenbarem Vortheile sein. Für das Ver-
messungswesen ist die Elbstrombauverwaltung in Magdeburg, deren Wirkungs-
kreis sich auf die Provinz Hannover erstreckt, von einigem Interesse, insofern
bei derselben, soweit bekannt, mehrere Feldmesser dauernd beschäftigt sind,
Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover. 265
Bei der ausserordentlichen Wichtigkeit, welche die Moorfrage
für Nordwestdeutschland hat, ist es erklärlich, dass sich hiermit
auch Privatkreise ernstlich beschäftigen.
So besteht in Bremen ein bedeutender » Verein gegen das Moor-
brennen<, dessen Hauptziel es ist, einen Ersatz für die Moorbrand-
kultur zu erforschen, welchen man zunächst in dem Kalken der
Moorerde finden wollte; ferner zeigt grosses Interesse hierfür der
naturwissenschaftliche Verein in Bremen. In Verbindung mit letz-
terem steht die 1877 gegründete Moorversuchsstation daselbst. Die
lokale Leitung und finanzielle Geschäftsführung der Station erfolgt
nach Massgabe eines abgeschlossenen Vertrages durch diesen
Verein. Soweit die Beiträge der beiden Vereine und des gleich-
falls in Bremen domizilirten landwirthschaftlichen Vereins die Be-
triebskosten des Instituts nicht decken, werden dieselben von der
preussischen landwirthschaftlichen Verwaltung bestritten.
An der Spitze der Moorversuchsstation steht ein pflanzen-
physiologisch gebildeter Dirigent, welchem ein wissenschaftlich ge-
bildeter Landwirth oder Kulturtechniker, vorzugsweise zu der An-
leitung und Ueberwachung der in den verschiedenen Moordistrikten
vorzunehmenden Kulturversuche, assistirt. Die Zahl der im Han-
noverschen angelegten Versuchsfelder beträgt jetzt 90.
Zu den Aufgaben der Anstalt gehört nach den Statuten die
Erforschung der chemischen und physikalischen Eigenschaften der
Moorbodenarten und deren Beziehungen zu dem Pflanzenleben ;
die Ermittelung rathsamer landwirthschaftlicher Moorkultur-Ver-
fahren, sowie der dabei am zweckmässigsten anzuwendenden Dünge-
mittel. Der Hauptzweck des Instituts ist hiernach, die auf das
Moorwesen sich beziehenden Fragen allgemeiner Art theoretisch
zu behandeln.
Die Moorversuchsstation ist der im Jahre 1876 seitens der
landwirthschaftlichen Verwaltung errichteten Central- Moor-Kom-
mission in Berlin unterstellt. Die aus Beamten der landwirth-
schaftlichen Verwaltung, Landwirthen und Technikern zusammen-
gesetzte Kommission ist ein berathendes Organ für alle Moor-
angelegenheiten und zugleich ein Mittelpunkt zur Sammlung, Be-
gutachtung und Förderung sämmtlicher hier einschlägiger Mass-
regeln. Nach den veröffentlichten Protokollen hat die Central-
Moor-Kommission bereits von den hannoverschen Landdrosteien
statistische Aufnahmen über die Ausdehnung und Verhältnisse der
einzelnen Moordistrikte eingezogen, dieselben berathen, sowie auch
verschiedene Moorgegenden der Provinz bereist. Diese Kommission
ist somit auch für Hannover von grosser Wichtigkeit.
B. Sonstige Meliorationsarbeiten.
Neben den in den Marsch- und Moordistrikten vorkommenden
Entwässerungsanlagen begegnen wir seit der Mitte des vorigen
Jahrhunderts ähnlichen kulturtechnischen Arbeiten auch in anderen
Niederungen und Flussthälern. Dieselben bestehen in Flusskorrek-
Zeitschrift für Vermessungswesen. 18€2. 10. Heft. 19
266 Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover.
tionen, Begradigungen der Wasserläufe, Durchstichen, in der An-
lage von Umlaufskanälen, ferner in der Niederlegung der mit Stau-
werken versehenen Mühlen, im Setzen von Stauzielen für letztere etc.
Auf dem speziellen Gebiete der Entwässerungsarbeien ent-
wickelte sich namentlich seit den ersten zwanziger Jahren dieses
Jahrhunderts eine bedeutende Regsamkeit, so dass wir in der
Provinz weit über 50 grössere Entwässerungsanlagen *) zählen.
Die älteste ıst der in der letzten Hälfte des vorigen Jahr-
hunderts erbaute 1!, Meilen lange Fuhse-Kanal im Kreise Celle.
Diese Melioration ist indessen wenig geglückt, insofern dadurch
eine vollständige Trockenlegung des Terrains herbeigeführt ist,
welchem Uebelstande nach dem Urtheil kompetenter Techniker
nur durch eine Stauschleuse abgeholfen werden kann. Zahlreiche
neuere Projekte, bei welchen von vornherein auf die Beibehaltung
der djingenden Winteriiberfluthungen Bedacht genommen und nur
die Beseitigung der Sommerüberfluthungen bezweckt war, haben sich
durchaus bewährt.
Von den Flusskorrektionen ist besonders diejenige der Ober-
Aller mit einer Länge von etwa 12 Kilometern zu nennen, an welche
sich oberhalb ein Parallelkanal von etwa 20km Länge anschliesst.
Durch diese im Jahre 1860-63 entstandenen Anlagen sind fast
5000 ha des versauertesten Wiesengrundes für die Kultur zugäng-
lich gemacht. Der erzielte Gewinn ist im Verhältniss zu dem gering
zu nennenden Kostenaufwand von 439000 # ein ganz ausser-
ordentlicher; derselbe repräsentirt eine Verzinsung des Anlage-
kapitals mit 331, Prozent und eine Vermehrung des National-
vermögens um einige Millionen Mark.
Mehrere bedeutende Projekte, z. B. für die Leine südlich von
Hannover, für die Geeste, für die Jeetzel von Salzwedel bis zur
Elbe, für den Dümmer-See bei Osnabrück sind noch nicht zur
Annahme seitens der Interessenten gelangt. Dasselbe ist der Fall
bei dem auch in landwirthschaftlichen Zeitschriften veröffentlichten,
von dem Meliorationsbauinspektor Hess herrührenden Ent- und
Bewässerungsprojekt des Wietzebruchs bei Hannover. Die Kosten
der Ent- und Bewässerung des letzteren über 6420 ha grossen
Objekts sind auf rund 2140 000 ., veranschlagt.
Die für diese Entwässerungsanlagen in den vier Landdrostei-
bezirken Hannover, Hildesheim, Lüneburg und Stade in den letzten
dreissig Jahren aufgewendeten Kosten belaufen sich mindestens
auf eine Million Mark.
Auch die speziellen Bewässerungs- und Stauungsanlagen haben
in allen Landestheilen einen erheblichen Umfang erreicht — im
Ganzen wohl über 100 bedeutendere Unternehmen —, wenn auch
*) Dabei sind die Meliorationen in den mehr oder weniger moorartigen
Niederungen awischen der Marsch und der Gesthöhe, wie z. B. das Hadelner
Sietland im Kreise Otterndorf, deren Entwässerung im Zusammenhang mit
derjenigen der angrenzenden Marschlande steht, nicht eingerechnet.
Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover. 967
die einzelnen Bewässerungsobjekte durchgehends kleinere Flächen
umfassen. Der Gesammtumfang der einzelnen im südlichen Theil
des Landdrosteibezirks Lüneburg verbesserten Flächen ist allein
auf 6000ha zu schätzen. Zur Hebung des Wassers werden auch
Wasserräder, oder Windmühlen angewendet.
Im Lüneburg’schen sind die Bestauungsanlagen seit mehr als
300 Jahren bekannt. Schwemmwiesen wurden schon gegen das
Ende des vorigen Jahrhunderts hier angelegt, während 1819 der
erste Rückenbau eingeführt wurde. Durch hervorragende Leistungen
hat sich der Lüneburger Wiesenbauer einen weit verbreiteten Ruf
erworben, welchem er selbst häufige Aufträge in’s Ausland, z.B,
Ungarn, Böhmen, Galizien, Russland, zu verdanken hat.
Der Grundbesitz hat durch diese Meliorationen stellenweise
his zehnfachen Werth gegen früher erhalten. Z. B. hatten nach
amtlichen Feststellungen verschiedene im Ganzen nicht 300 ha grosse
bei Suderburg gelegene Wiesenflächen vor der Melioration einen
Werth von 146410 , während derselbe nachher auf 1 225000 &#,
gestiegen ist. Nach Abzug der 109000 „ft. betragenden Anlage-
kosten hat sich somit das Vermögen der (12) betheiligten Ge-
meinden um eine Million Mark vermehrt.
Ein ebenfalls von dem Meliorations-Bauinspektor Hess*) ent-
worfenes bedeutendes Projekt zur Bewässerung der auf dem linken
Weserufer, oberhalb Bremen, in den Aemtern Bruchhausen und
Syke und Thedinghausen (braunschweigisch) belegenen Niederung
ist in neuerer Zeit der Ausführung näher gerückt. Durch eine Ein-
lassschleuse in der Weser oberhalb Hoya, nebst Zuleitungskanal,
soll einem Meliorationsgebiete von etwa 7428ha das befruchtende
Weserwasser zugeführt werden. Daneben sind Anlagen in Aus-
sicht genommen, um die tiefer liegenden Ländereien zweckmässig
zu entwässern und vor Ueberschwemmungen zu schützen. Die ge-
nerellen und speziellen Kosten dieser Bauten sind zu 3 186 000 &
veranschlagt. Wenn auch die dabei betheiligten Marsch-Grundbesitzer
dem Unternehmen nicht beitreten werden, so umfasst doch der schon
angenommene Theil des Plans noch 3), Q.Meilen. Diese Anlage
wird nach ihrer Ausführung die grösste in Mitteleuropa sein. In
den letzten dreissig Jahren sind in vier vorgenannten östlichen
Landdrosteibezirken allein circa 12000ha zur Bewässerung (mit
einem Kostenaufwand von fast 5000000 4%.) vorbereitet worden. **)
*) Dieser Beamte ist (wie in anderen Provinzen) dem Oberpräsidenten in
Hannover zur allgemeinen Förderung der kulturtechnischen Unternehmen und
namentlich zur Bearbeitung der in verschiedene Landdrosteibezirke über-
greifenden Projekte beigegeben. Aus einem Öffentlichen Vortrage desselben
(1882) über die Wassdrwirthschaft in der Provinz Hannover sind mehrere Notizen
in dem Referate verwendet.
**) Welchen Einfluss alle diese grösseren kulturtechnischen Arbeiten in
den Marschen, Mooren und im Binnenland auf die Entwickelung des Ver-
messungswesens gehabt haben, erhellt am besten aus der Thatsache, dass bei
der 1868 vorgenommenen Durchsicht des Kartenmaterials der General-Wasser-
bau-Direktion zu Hannovor — von 1823-1870 Behörde fiir, die Oberleitung
19.
268 Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover.
Wesentlich gefördert wurden in neuerer Zeit die von Privaten
ausgehenden Ent- und Bewässerungsarbeiten durch die Gründung
mehrerer landwirthschaftlichen Schulen, in welchen auch Unterricht
über Feldmessen und Nivelliren ertheilt wird; ausserdem ist die
Wiesenbauschule zu Suderburg, mitten in der Lüneburger Haide,
noch besonders hervorzuheben.
Nicht minder verbreitet findet sich in vielen Gegenden, be-
sonders aber in den Gebirgsfluss-Thälern, die sogenannte tilde
Berieselung, wobei das Wasser nach dem höchst belegenen Punkte
des Objekts geleitet wird, von wo dasselbe auf die niedrigen Theile
der Wiesen abläuft.
Die Entwässerungen durch Drainage haben sich in Hannover
seit den letzten vierziger Jabren gleichfalls Eingang verschafft und
sind, wozu die landwirthschaftlichen Vereine am meisten beitrugen,
bald zu einer allgemeinen Verbreitung gelangt. Die (1764 gegrün-
dete) Landwirthschaftsgesellschaft zu Celle entsandte 1852—53
sogar einen Geometer nach England zum Studium der Röhren-
entwässerung. Der 1856 auf 10555 ha geschätzte Umfang der
drainirten Flächen ist in steter Zunabme geblieben. Die heutige
Ausdehnung der Drainage in der Provinz Hannover (mit Ausnahme
der beiden westlichen Landdrosteibezirke Aurich und Osnabrück)
wird auf 30000ha geschätzt. Die Kosten der Drainirung eines
Hektars auf 140 #. angenommen, ergibt einen Gesammtaufwand
von rund 4!/, Millionen Mark.
Bei allen in diesem Abschnitt erwähnten Meliorationen kommt
hauptsächlich das bei der Beschreibung der Verkoppelungsarbeiten
angeführte hannoversche Gesets über Ent- und Bewässerungs-, sowie
über Stauanlagen vom 22. August 1847 in Betracht.
Diesem Gesetze schliesst sich die preussische „Verordnung, be-
treffend die Bildung von Genossenschaften eu Ent- und Bewässerungs-
anlagen in den neuen Landestheilen vom 28. Mai 1867“ an.
Hiernach können die Betheiligten, wenn solche Anlagen, deren
Vortheile einer ganzen Gegend zugute kommen und nur durch ein
Zusammenwirken zu Stande zu bringen und fortzuführen sind,
zu einer gemeinschaftlichen Ausführung und Unterhaltung durch
landesherrliche Verordnung verpflichtet und zu besonderen Ge-
nossenschaften vereinigt werden. Bei Drain-Anlagen bleibt die
Bildung der Genossenschaften zunächst von der Zustimmung sämmt-
licher Betheiligten abhängig.
Durch das landesherrlich zu vollziehende Statut wird der Um-
sämmtlicher Wasserbauten — allein sich an 1659 Karten vorfanden, wovon
einzelne bis in die ersten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts (1618) hinaufreichten.
Die Karten, meist von Wasserbaubeamten, Deichbau - Conducteuren und -Geo-
metern, sowie von Moorbau-Conducteuren angefertigt, hatten in der Regel nur
einen bestimmten Bauzweck zu erfüllen und besitzen deshalb allerdings ge-
ringen allgemein geographischen Werth. Bei den neuen Grundsteuer-Ver-
messungsarbeiten konnten auch hiervon nur einige Strombaukarten von den
breiteren Strömen Elbe, Weser und Ems, sowie einige Küstenkarten Verwen-
dung finden,
Clotten. Das Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover. 269
fang des Betheiligungsgebietes, der Ausführungsplan, die Vertheilung
der Anlage- und Unterhaltungskosten, sowie die innere Verfassung
der Genossenschaft festgestellt.
Auf Grund des Gesetzes vom 28. Mai 1867 sind bereits meh-
rere Meliorationsverbände, namentlich im Osnabrück’schen, gebildet.
Nach den veröffentlichten Statuten sind die Verbände der
Oberaufsicht der Staatsbehörde unterworfen. Das Aufsichtsrecht
wird direkt ausgeübt von dem ersten höheren Beamten des Ver-
waltungsbezirks (Kreis- oder Amtshauptmann), welcher auch beim
Bau in der Regel der juristische Kommissar ist. Die höhere Instanz-
behörde bilden die Landdrosteien, welchen nach Auflösung der
früheren General-Wasserbau-Direktion mit der Oberleitung der
landwirthschaftlichen Meliorationen betraut sind. Die letzte Instanz
ist bei dem Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten.
Nach der bezüglichen neuen Verwaltungseinrichtung gehören
die speziell technischen Arbeiten in der Regel zu den Geschäften
der Kreisbaubeamten, während die technische Bearbeitung in mitt-
lerer Instanz, die Feststellung der Bauprojekte, die Vorrevision der
Kostenanschläge den bei den Landdrosteien angestellten Regierungs-
Bauräthen obliegt. |
Die mit den vorbeschriebenen landwirthschaftlichen Meliorationen
erforderlichen, rein geometrischen Geschäfte, das sind die sogenannten
Vorarbeiten, geben den Feldmessern nur für den Fall Gelegenheit
zur Beschäftigung ,, wenn der Bautechniker sich denselben nicht
unterzieht. Für die Ausführung der Vorarbeiten ist nunmehr die
vom preussischen Ministerium für landwirthschaftliche Angelegen-
heiten unterm 15. August 1872 erlassene Instruktion massgebend.
Zum Schlusse ist hier noch in Erinnerung zu bringen, dass
die landwirthschaftlichen Meliorationen in engeren Grenzen, d. i. in
einzelnen Feldmarken oder Theilen derselben, eine gewisse Allge-
meinheit durch die Verkoppelungen und Gemeinheitstheilungen erlangt
haben.*) Hierbei werden die Projekte von dem leitenden technischen
Kommissär entworfen; es kann aber auch damit, wie bei den
Planeintheilungsarbeiten, ein Feldmesser beauftragt werden, Eine
spezielle technische, die Ausführung und Vorrichtung dieser Ent-
und Bewässerungsarbeiten betreffende hannoversche Instruktion ist
nicht vorhanden. Nach den darüber gefundenen Vorschriften ist
dem Kommissär nur allgemein zur Pflicht gemacht, dieser Seite
des Verfahrens seine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Es
hängt hiernach jedenfalls in erster Linie von den Ansichten und
der Opferwilligkeit der interessirten Grundeigenthümer ab, wie
weit die Meliorationen ausgedehnt werden, und ob selbst die
Frage, welche kulturtechnischen Arbeiten in der einem Verfahren
unterliegenden Feldmark überhaupt empfehlenswerth sind, durch
ein eingehendes Studium der Terrainverhältnisse zur Erwägung
und Beantwortung kommt. In den gesetzlichen und Ausführungs-
*) Näheres siehe Heft 10 des Jahrgangs 1881 dieser Zeitschrift.
270 Kerschbaum. Ueber das Verfahren bei der Zusammenlegung
vorschriften ist hauptsächlich gesagt, dass über die Wasserabfluss-
verhältnisse Bestimmungen zu treffen seien, und bei der Anlage
der Koppeln auf das Gefälle und auf die Erleichterung der Aus-
führung künftiger Drainagen Rücksicht genommen werden müsse.
Hierdurch ist allerdings den landwirthschaftlichen Meliorationen
in der Provinz Hannover, welche ohnehin hierfür durch die zahl-
reichen Flüsse etc. ein ergiebiges Feld bietet, wesentlich vorgearbeitet.
ee nn on
So hat denn Hannover auch hinsichtlich der kulturtechnischen
Arbeiten, wie auf den andern Gebieten des Vermessungswesens,
manches Bemerkenswerthe aufzuweisen. Unter Anderm ist eine
Eigenthümlichkeit der hannoverschen Landesökonomie-Verwaltung,
die Besoldung der Landesökonomie-Kommissäre, bereits als nach-
ahmungswerth anerkannt und in den übrigen preussischen Landes-
theilen eingeführt worden.
Sollten die hiermit zum Schlusse gelangenden speziellen Be-
schreibungen des hannoverschen Vermessungswesens dazu führen,
dass auch weitere gute Einrichtungen hier oder da Beachtung und
Berücksichtigung fänden, so würde ein bei der Abfassung des Re-
ferats entstandener Wunsch erfüllt sein.
Ueber das Verfahren bei der Zusammenlegung der
Grundstücke in Herbartsdorf in S.-Coburg.
Von Steuerrath Kerschbaum.
Im 3. Bande, Jahrgang 1873, Seite 255 bis 300 dieser Zeit-
schrift, ist von dem unterzeichneten Verfasser das Zwangsverfahren
bei Zusammenlegung der Grundstücke im Herzogthum Sachsen-
Coburg beschrieben worden. Das gesetzliche Zwangsverfahren findet
bekanntlich nur dann Anwendung, wenn von Interessenten der An-
trag auf Zusammenlegung der Grundstücke gestellt ist und die
Antragsteller zusammen mehr als die Hälfte des Flächengehalts
der zu separirenden Grundstücke besitzen.
In Herbartsdorf brauchte jedoch dieses Verfahren nicht ein-
gehalten zu werden, da die Gegner sich dem Antrage nachträglich
angeschlossen haben.
Das daselbst zur Anwendung gekommene Verfahren beruht
auf einem den Landwirthen mehr zusagenden Prinzip; eine Be-
schreibung dieses Verfahrens, namentlich da es zur allgemeinen
Zufriedenheit der Interessenten geführt hat, dürfte daher wohl
Manchen interessiren.
Wenn auch von vielen Landwirthen der grosse Nutzen, welchen
eine Grundstückszusammenlegung im Gefolge hat,..eingesehen) und
der Grundstücke in Herbartsdorf in 8.-Coburg.
anerkannt wird, so sind es doch immer 3 Punkte, welche dieselben
von der Grundstückszusammenlegung abschrecken, nämlich
1. die grossen Kosten,
2. die Ermittlung von Reinertrags-Einheiten und
3. die lange Zeitdauer des Verfahrens.
Auch diese 3 Punkte wurden bei der Grundstückszusammen-
legung in Herbartsdorf zur grössten Zufriedenheit der Interessenten
erledigt, wie dieses durch nachstehende Schilderung dargethan
werden wird.
Der Antrag auf Zusammenlegung wurde beim Herzogl. Sächs.
Landrathsamt in Coburg am 11. October 1879 gestellt und am
6. Dezember legte dasselbe dem Antrag dem Herzogl. Sächs. Staats-
ministerium vor. Laut Decret vom 12. Dezember 1879 wurde vom
Staatsministerium der Antrag als den gesetzlichen Erfordernissen
entsprechend anerkannt und die Zusammenlegung genehmigt. Auf
Grund des Gesetzes vom 23. Juni 1863 wurde sodann vom Staats-
ministerium die Special-Commission bestellt und dieser der Antrag
zur Entscheidung über die Statthaftigkeit sowie zur weiteren Ver-
handlung mitgetheilt.
Die Special-Commission wurde zusammengesetzt aus:
1. einem juristischen und
2. einem ökonomischen Special-Commissär.
Ersterer wurde durch Herzogl. Sächs. Staatsministerium in
Coburg ernannt, Letzterer wurde durch die betheiligten Grund-
eigenthümer unter Leitung des Ersteren einstimmig gewählt und
diese Wahl, welche auf den Verfasser fiel, vom Staatsministerium
genehmigt. Hierauf erfolgte die Verpflichtung derselben durch das
Herzogl. Staatsministerium.
Nachdem sich die Special-Commission von der Zweckmässigkeit
der Zusammenlegung überzeugt und im Termin am 23. Februar
1880 sämmtlichen betheiligten Grundstücksbesitzern in dieser
Richtung Vortrag erstattet hatte, schlossen sich auch die Gegner
dem Antrage an.
Die Bonitirung der Grundstücke des Herzogthums S.-Coburg
zum Zwecke der Grundsteuer-Veranlagung ist sehr gut durchge-
führt, da jedes Grundstück mit Schaufelstich untersucht wurde
und kann diese deshalb auch als Grundlage für eine Separation
gebraucht werden, wenn namentlich vor der Anerkennung der
Bonitätsclassen durch die Eigenthümer das Wege- und Gräbennetz
gelegt wird und diejenigen Grundstücke, welche durch Wege oder
Gräben durchschnitten werden, und deren Theile verschiedene
Bonitäten haben, neu bonitirt werden. Hierdurch wird bedeutend
an Zeit und Kosten erspart und somit von den oben bezeichneten
Punkten der 1. und 3. anstössige Punkt beseitigt. Ferner wurde
der 2. anstössige Punkt — die Ermittlung von Reinertragseinheiten —
dadurch beseitigt, dass man für die verschiedenen Bonitätsclassen
der Grundsteuer-Veranlagung per Acker des Flächengehalts den
ortsüblichen Werth der Grundstücke ermittelte. Den (Werthoder
272 Kerschbaum. Ueber das Verfahren bei der Zusammenlegung
Grundstücke kennen die Landwirthe ziemlich genau und die er-
mittelten Werthe geben ihnen die Möglichkeit, die Bonitirung der
Grundstücke zu controliren, namentlich erhalten sie für die sehr
gut oder sehr schlecht bewirthschafteten Grundstücke sichere An-
haltspunk te.
Der grösste Theil der Landwirthe kann sich mit der gesetz-
lichen Bonitirung beim Zwangsverfahren durchaus nicht befreunden,
da diese nach den einzelnen Classen ausgeschiedene zusammen-
hängende Bonitirung, wodurch die Grundstücke in viele Classen-
theile zerlegt werden, fast gar keine Reclamationen auf einzelne
Grundstiicke gestattet, sondern nur auf einzelne Bezirke.
Dadurch ist dem Landwirth aber die specielle Reclamation
auf einzelne Grundstiicke ganz entzogen und dies ist es, was ihn
gegen dieses Bonitirungsverfahren einnimmt; sodann schrecken ihn
auch die Kosten bei Reclamationen vor diesen zuriick, da sowohl
selbst bei richtig befundenen Reclamationen durch die neue Boni-
tirung und Berechnung der Bonitäts-Abschnitte der Gesammt-
Interessentschaft, als auch im entgegengesetzten Fall dem Recla-
manten bedeutende Kosten erwachsen.
Nachdem sodann den Interessenten mitgetheilt wurde, dass
ein solches abgekiirztes Verfahren aber nur dann eintreten kann, |
wenn die Gegner sich dem Antrage anschliessen und im entgegen-
gesetzten Falle das Zwangsverfahren Platz greifen muss, so be-
sprachen sich die Ersteren miteinander und nach kurzer Zeit
traten Alle dem Antrage bei.
Dadurch machte sich eine Entscheidung über die Statthaftig-
keit des Antrages überflüssi;.
In dem präjudiziell dazu anberaumten Termine einigten sich
sämmtliche erschienenen Grundeigenthümer über ein abgekürztes
Verfahren dahin:
Dass die gegenwärtige Steuerbonitirung zu Grunde gelegt und
auf Grund dieser der Geldwerth jedes zur Zusammenlegung ge-
zogenen Grundstücks berechnet, dass diese Werthberechnung zu-
gleich mit dem neuen Weg- und Gräbennetz vorgelegt und jedem
frei gestellt werden soll, binnen vier Wochen zu reclamiren und
zwar sowohl, wenn er glaubt, dass sein Grundbesitz zu gering oder
einzelne Grundstücke Dritter zu hoch eingeschätzt seien.
Etwaige derartige Einsprüche soll der öconomische Special-
Commissär mit einer aus den Interessenten zu wählenden Boni-
tirungs-Commission prüfen und endgültig entscheiden.
Jedes Mitglied dieser Commission, soweit es nicht selbst be-
theiligt ist, soll stimmberechtigt sein.
Die Einschätzung und Prüfung der Bonitäts-Classen durch
den ökonomischen Special-Commissär unter Zuziehung einer stimm-
berechtigten Commission aus den Interessenten hat grossen Beifall
gefunden, da die meisten Landwirthe an fremden Boniteuren keine
grosse Freude haben und die Einschätzung durch die Interessenten
dem mehr beliebten System der Selbseinschätzung sich nähert,
U om
der Grundstücke in Herbartsdorf in S.-Coburg. 273
Für die einzelnen Bonitäts-Classen der Grundsteuer-Veran-
lagung in der Flurmarkung Herbartsdorf wurden folgende Geld-
werthe festgesetzt:
Classe 1. . 1,00 Are = 1,06 = Classe 12 .. 1,00 Are = 16,70 4;
» 2.. > »> == 2,12 » 13..> » =1846 >
» 3.. > » = 3,26 > 14.. >» » = 20,37 >
» 4,.. >» > == 4,44 > >» 15.. > » == 22,25 >
» 5.. >» » = 5,69 > » 16.. > » = 23,67 »
» 6.. >» » = 6,99 >» > 17...» > == 25,63 >»
>» T.. > » == 8,35 >» >» 18... > > == 27,58 >»
» 8.. > > ==10,35 > » I19.. >» » == 29,60 >
» 9.. » » =118 > » 20.. >» >» =31,7 >
» 10.. >» » =13,37 > >» Q21.. >» » = 33,54 >»
>» ll. =15,03 > » 922.. > » == 85,52 >
Diese Geldwer the für die einzelnen Classen wurden des besseren
Verständnisses für die Betheiligten halber nach dem Coburger
Acker und nach Gulden festgesetzt und mussten daher auf 1 Are
und Mark umgerechnet werden, wodurch 2 Dezimalstellen ent-
standen, welche leicht vermieden werden können.
Der auf Grund dieses Uebereinkommens berechnete Geldwerth
für sämmtliche zur Zusammenlegung gezogenen Grundstücke , 614
an der Zahl, wurde nun im Besitzstandsregister eingetragen und
jedem betheiligten Grundeigenthümer ein Auszug aus dem Besitz-
standsregister unterm 5. April 1880 zugefertigt, mit der Auf-
forderung, etwaige Berufungen, bei Verlust derselben, binnen vier
Wochen vorzubringen.
Um diese Berufungen auch auf andere Dritten gehörige Grund-
stücke erstrecken zu können, ist ein in sechs Blätter zerlegter
Flurplan mit Einzeichnung der Bonitätsclassen und Geldwerthe
für jedes betheiligte Grundstück bei dem Schultheissen in Herbarts-
dorf aufgelegt und, dass dieses geschehen, den Betheiligten mitge-
theilt worden.
Die in Folge dieser Aufforderung angemeldeten Berufungen
wurden in der vereinbarten Weise von dem Ööconomischen Special-
Commissär und der dazu bestimmten Bonitirungs-Commission, nach-
dem deren Mitglieder besonders verpflichtet worden waren, er-
ledigt.
Das von dem öconomischen Special-Commissär entworfene
Netz über die neu anzulegenden Wege und Gräben ist ebenfalls
unterm 5. April 1880 bei dem Schultheissen in Herbartsdorf auf-
gelegt und solches den Betheiligten durch Circular mit der Auf-
forderung mitgetheilt worden, etwaige Einwendungen dagegen, bei
Verlust derselben, binnen 4 Wochen anzubringen. Es sind jedoch
Einwendungen dagegen nicht erhoben worden.
Hierauf wurde jedem betheiligten Grundeigenthümer die Be-
rechnung über den Geldwerth der von ihm zur Zusammenlegung
gegebenen Grundstücke und des von ihm zu den neuen Wegen und
Gräben zu leistenden Beitrags (Sollhabenberechnung) |: unterm
274 Kerschbaum. Ueber das Verfahren bei der Zusammenlegung etc.
8. August 1880 mit der Aufforderung hinausgegeben, etwaige Ein-
wendungen dagegen, bei Verlust derselben, binnen 14 Tagen vor-
zubringen.
Auch wurde zugleich eine Generalzusammenstellung über den
Geldwerth sämmtlicher zur Zusammenlegung gezogener Grund-
stücke und über die gesammten zu den neuen Wegen und Gräben
zu leistenden Beiträge zur Einsicht bei dem Schultheissen aufge-
legt und dieses den Betheiligten bekannt gemacht.
Die Planausweisung erfolgte unter möglichster Berücksichtigung
der in dem Wunschtermin am 29. Juni ausgesprochenen Wünsche
und am 30. und 31. August 1880 fand die Abpfählung der neuen
Pläne und die Einweisung derselben an die Interessenten statt.
Hierauf wurde jedem Interessenten ein Auszug aus dem Zusammen-
legungsplan (Zutheilungsregister) unterm 25. September 1880 unter
dem Präjudiz zugestellt, dass von jedem Grundeigenthümer, welcher
binnen 14 Tagen keine Einwendungen dagegen erhoben, angenommen
werde, er erkenne die Rechnung als richtig an und babe Einwen-
dungen dagegen nicht vorzubringen. Zugleich wurde ein Flurplan,
auf welchem die neuen Pläne eingetragen waren, zur Einsichtnahme
bei dem Schultheissen aufgelegt.
Gegen die erfolgte Planausweisung wurden Einwendungen nicht
erhoben, weshalb unterm 28. October 1880 Termin zur Anmeldung
etwaiger Ansprüche auf Entschädigung für grössere als bisher ge-
habte Entfernung und besser abgetretenen als wieder erhaltenen
Culturzustand anberaumt wurde.
In diesem Termin, zu welchem die Betheiligten ance der Ver-
warnung geladen waren, dass diejenigen, welche im Termin keine
dergleichen Ansprüche erheben, als mit denselben ausgeschlossen
zu betrachten seien, und zu welchem die grosse Mehrzahl der Be-
theiligten erschienen war, wurden nicht nur keine dergleichen An-
sprüche erhoben, es wurde vielmehr ausdrücklich darauf ver-
zichtet.
Sodann folgte die Herstellung des Zusammenlegungsplanes fiir
den Recess, einer Reinkarte und hierauf des Resesses selbst. Der
von den Grundstiicksbesitzern anerkannte Recess wurde sodann
mit der Reinkarte dem Herzogl. Staatsministerium zur Prüfung
und Genehmigung vorgelegt. Mit der vom Herzog. Staatsmini-
sterium erfolgten Genehmigung war das Zusammenlegungsgeschäft
beendet.
Das Resultat dieser Zusammenlegung ist nun Folgendes:
614 Grundstücke mit einem Flächengehalte von 10 878,32 Are
== 375,698 Coburger Acker und einem Geldwerth von 164 360,72 ft.
waren zur Zusammenlegung gezogen und 23 Interessenten be-
theiligt; unter diese Letzteren wurden 61 neue Pläne ausgewiesen,
so dass sich also die neue Parzellirung zur alten verhält wie 1:10.
Die sämmtlichen Kosten inclusive der ohngefähr die Hälfte
betragenden Kosten für Herstellung der neuen Wege und Gräben-
Anlagen betrugen 2450 4 und trifft demnach „auf. den (Coburger
Kleinere Mittheilungen. 275
Acker 6,52 #., während bei der Zusammenlegung in Neuses bei
Coburg nach dem gesetzlichen Zwangsverfahren auf den Coburger
Acker 12,32 #. entfielen. Nach dem Geldwerth betragen die simmt-
lichen Kosten 1,5 Prozent.
Coburg im Januar 1882.
G. Kerschbaum.
Kleinere Mittheilungen.
Diagramm für Planreductionen.
Bei den Vorarbeiten für den Bau der königlich bayerischen
Bahnstrecke Redwitz-Eger waren für die auf österreichischem Ge-
biete liegende circa 12 Kilometer lange Strecke vielfach Reductionen
aus den 1000theiligen technischen Situationsplänen in die 2880thei-
ligen österreichischen lithographirten Katasterblätter vorzunehmen.
Bei diesen Reductionen leistete ein nach Angaben des könig-
lichen Betriebs- und Sektions-Ingenieurs Herrn Kaiser in Schirn-
ding konstruirtes Diagramm wegen seiner Einfachheit vortreffliche
Dienste, weshalb dasselbe in weiteren Kreisen bekannt zu werden
verdient.
Die mathematische Grundlage der Konstruktion ist in folgen-
der Aufgabe enthalten:
Welches ist der geometrische Ort (z,y) für die Spitze eines
Dreiecks, welches über der gegebenen Basis A B=a konstruirt ist,
und dessen Seite A C immer das nfache der Seite BC=b beträgt?
Auflösung.
Zieht man die Höhe CD und nimmt A als Coordinatenanfang,
so ist allgemein
1) nibt=y? +23,
2) 6% = y?-+ (x— a)?
276 Kleinere Mittheilungen.
Aus Gleichung 2) entsteht durch Multiplikation mit n?
3 n2 b6§ == n2y2-+ n3(%— a);
daher ist mit Riicksicht auf 1)
4) y* + 2?= ni yt + ni (x — a)?,
woraus y?(n?— 1) + 23(n?— 1) =n2a(22—a)
2
5) y?+ a=" (22-0)
Verschiebt man den er soweit nach links, dass
nia
wie
wird, so erhält man:
n4aq? ana nia neni
1
YT Git n—1 (ead aed
+27 al,
woraus folgt:
oder
na \?
yi+ er rt ’
das heisst: der geometrische Ort ist ein Kreis, dessen Radius
2
r= | und dessen Mittelpunkt von A um die Grösse a =e
entfernt liegt.
Es sei z. B. n= 2, so wird
e-+r= 2a,
wie in nebenstehender Figur dargestellt ist, wo
AC=2CB
AE=2AB.
Greift man aus einem Plane im Massstab 1: 1000 mit dem
Zirkel eine Länge heraus, setzt den Zirkel in A ein und die andere
Zirkelspitze auf dem Kreise in C, so gibt CB die Länge für den
Massstab 1:2000.
Es ist nun allgemein:
AO=e= 2
0E=r=
BO=1- == ;7 i
AF=l=e Zar
an
Vereinsangelegenheiten. 277
Sollen obige Grössen statt durch a durch 7, angegeben werden,
so ist:
a n=)
N
A n
mithin en
FE
n-+ 1
8 ds
~ (n+ 1)
n—l1
are
Damit das Diagramm für alle vorkommenden Längen aus-
reicht, müssen verschiedene Kreise gezeichnet werden, welche am
zweckmässigsten unmittelbar aneinander liegend angeordnet werden,
wie die Figur andeutet.
Es ist dabei allgemein für eine Folge von Kreisen
I r
N n
n-1 l Y
q=ptre non NT
1 I rY
le Ka u aaa
= arty _4s N
a en Ei ae a en
e . I
Markt Redwitz im Dezember 1881.
Schrenk, Ingenieur.
Vereinsangelegenheiten.
Programm
der
11. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins.
Die 11. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins
wird in der Zeit vom 23. bis 25. Juli 1882 zu
Hannover
stattfinden,
278
Vereinsangelegenheiten.
Indem wir im Nachstehenden die Ordnung der Versammlung
zur Öffentlichen Kenntniss bringen, bitten wir die Freunde und
Mitglieder unseres Vereins um recht zahlreiche Betheiligung.
Vormittags 9 Uhr:
Nachmittags 4 >
Abends 7 »
Vormittags 8 Uhr:
Nachmittags 1 >
Nachmittags 3 >
> 5 »
Abends 8
Vormittags 8 Uhr:
Sonntag, den 23. Juli,
Sitzung der Vorstandschaft im Kontinental-
Hotel, Georgstrasse 14.
Sitzung der Vorstandschaft und der Dele-
girten der Zweigvereine daselbst.
Empfang und gegenseitige Begrüssung der
eingetroffenen Vereinsmitglieder in den Räu-
men der Münchener-Bierhalle, Louisenstrasse 5
(nahe dem Bahnhofe).
Montag, den 24. Juli,
Hauptberathung der Vereins-Angelegenheiten
in der Königlichen Technischen Hochschule
mit folgender spezieller Tagesordnung :
1. Bericht der Vorstandschaft über das ab-
gelaufene Vereinsjahr.
2. Bericht der Rechnungs-Prüfungskommission
und Beschlussfassung über die Entlastung
der Vorstandschaft.
3. Wahl der Rechnungs-Prüfungskommission
für das Jahr 1882.
. Vorlage des Etats für das Jahr 1882.
. Bericht der Kommission für Berathung
der Errichtung einer Hülfs- und Unter-
stützungskasse.
6. Neuwahl der Vorstandschaft und der Re-
daktion.
Besuch der permanenten Ausstellung des
Gewerbevereins und des Palmengartens.
Gemeinschaftliches Festessen im Odeon.
Konzert im Garten des Odeon.
Besuch des Tivoli.
Dienstag den 25. Juli,
1. Bericht des Brandenburgischen Geometer-
vereins über gemeinschaftliche Bestim-
mungen für Eisenbahn-Vermessungen.
2. Vortrag des Kgl. Baierisch. Steuerassessors
Herrn Steppes iiber Ureigenthum (nach
Dr. Büchers Ausgabe des gleichnamigen
Werkes von E. de Laveleye).
8. Vortrag des Landtagsabgeordneten Herrn
Sombart über den Werth und die Herstel-
lung der geognostisch-agronomischen Bo-
denkarten.
cot ye
Vereinsangelegenheiten. 279
4. Besichtigung der Sammlungen der Tech-
nischen Hochschule.
Nachmittags 1 Uhr: Gemeinschaftliches Mittagessen im Parkhause.
> 3 >» Spaziergang durch die Königlichen Gärten
von Herrenhausen, woselbst die Fontainen
springen werden. Besichtigung der dortigen
Sehenswürdigkeiten (Palmenhaus, Welfen-
Museum, Gemäldegallerie, Mausoleum, Mar-
stall u. s. w.).
Abends 6 > Zusammenkunft und gesellige Vereinigung im
zoologischen Garten; Abschied.
Während der Dauer der Versammlung wird von Morgens 7 Uhr
an in mehreren Sälen der Königlichen Technischen Hochschule eine
Ausstellung von Instrumenten, Vermessungswerken etc. geöffnet
sein, zu deren Beschickung sowohl die Vereinsmitglieder, wie auch
mechanische Werkstätten, Buch- und Kunsthandlungen ergebenst
eingeladen werden.
Ein Auskunfts-Bureau des Orts-Ausschusses wird im Kontinen-
tal-Hotel — am Ausgange der Bahnhofstrasse — errichtet sein.
Anknüpfend an vorstehendes Programm gestatten sich die
unterzeichneten Mitglieder des Lokal-Ausschusses, an die sämmt-
lichen Mitglieder des Hauptvereins und der Zweigvereine die er-
gebenste Bitte zu richten, die bevorstehende XI. Hauptversammlung
recht zahlreich besuchen zu wollen. Es geschieht dieses mit dem
Versprechen, dass wir nach besten Kräften bemüht sein werden,
die Hannoversche Versammlung so zu gestalten, dass sie sich würdig
den früheren Versammlungen anreihet.
Wir sehen uns unterstützt bei unseren Bemühungen vor Allem
durch das höchst dankenswerthe Entgegenkommen des Rektorats
der Königlichen Technischen Hochschule, welches nicht allein die
Abhaltung der Berathungen in den prachtvollen Räumen der durch
ihre Einrichtungen, Lage und Geschichte gleich ausgezeichneten
neuen Hochschule (des früheren Welfenschlosses) gestattet hat,
sondern auch die dortigen überaus zahlreichen, das gesammte
Gebiet der technischen Wissenschaften umfassenden Sammlungen
unsern Vereinsgenossen vom 23. bis 25. Juli d. J. zugänglich machen
wird. Ist hierdurch für die geschäftliche Seite der Versammlung
der günstigste Boden gewonnen, so dürfen wir andererseits hervor-
heben, dass unsere Stadt, welcher die letzten Jahrzehnte eine fast
beispiellose Entwickelung gebracht haben, mit ihren eigenartigen
Bauten und öffentlichen Einrichtungen, ihren grossartigen Ver-
gnügungsetablissements und ihrer durch die bekannten Kunst-
schöpfungen früherer Landesherren gezierten nächsten Umgebung
seit Langem ein beliebtes Ziel für Wanderversammlungen aller
Fachkreise gewesen ist und wohl berufen erscheint, auch unsere
Vereins-Versammlung in ihre gastlichen Mauern aufzunehmen.
280 Vereinsangelegenheiten.
Nicht unbemerkt können wir lassen, dass Hannover als Centrum
des nordwestdeutschen Eisenbahn-Verkehrs von allen Richtungen
her bequem und in kurzer Zeit erreicht werden kann.
Ueber Fahrpreis-Vergünstigungen, welche bereits von mehreren
Eisenbahn-Direktionen zugesichert sind, wird in einem der nächsten
Hefte das Weitere mitgetheilt werden.
Betreffs der mit der Hauptversammlung verbundenen Aus-
stellung verweisen wir auf die Mittheilung unserer Ausstellungs-
Kommission S. 246.
Der Kostenbeitrag der Theilnehmer ist wie in früheren Jahren
auf 9 Mark festgesetzt. In demselben sind eingeschlossen die Kosten
des Festessens am 24. Juli und des Mittagsmahls am 25. Juli, ausser-
dem die Entrees für den gemeinschaftlichen Besuch des Tivoli,
des Odeon, des Palmengartens, des zoologischen Gartens und der
Ausstellung des Gewerbevereins.
Anmeldungen wolle man unter Beifügung des genannten Be-
trages an unseren mitunterzeichneten Kassirer
Herrn Regierungsfeldmesser Kihne,
Steinthorfeldstrasse 9 D.
richten und zwar so frühseitig als möglich, da alle Veranstaltungen
von der Anzahl der Theilnehmer wesentlich abhängig bleiben. Die
Festkarten, womit ein Stadtplan mit allen zur Orientirung erfor-
derlichen Angaben verbunden werden wird, werden sodann vom
1. Juli ab ausgefertigt.
Hannover, im Mai 1882.
Der Ortsausschuss
für die XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometer-Vereins.
Gerke, Clotten, Kühne,
Privatdozent der Kataster-Sekretär. Regierungs-Feldmesser,
Technischen Hochschule, Kassirer.
Vorsitzender.
Steinbrück, Kreiner, Hölscher,
Steuer-Inspektor. Kataster-Supernumerar. Techn. Eisenb.-Sekretär.
Mayer, B. Scherer, Bech,
Regier.-Feldmesser. Kataster-Assistent. Kataster-Assistent.
Dr. W. Jordan,
Professor an der Technischen Hochschule,
Hauptredacteur der Zeitschrift fiir Vermessungswesen.
Inhalt.
Grössere Abhandlungen: Der Einfluss der Lothablenkung bei einem Gebirgs-
rücken auf die Ergebnisse geometrischer Nivellements, von Helmert. — Das
Vermessungswesen im ehemaligen Königreich Hannover, von Clotten. — Ueber
das Verfahren bei der Zusammenlegung der Grundstücke in Herbartsdorf in
8.-Coburg, von Kerschbaum. Kleinere Mitthellungen : Diagramm für Planreduc-
tionen. Vereinsangelegenheiten: Programm der 11. Hauptversammlung des
Deutschen Geometervereins.
Karlsruhe. Druck von Malsch und Vogel.
— u un ee
Vebersicht
sgleichungs - Systeme und der P
der Preussischen Landesaufnahme
Band 1-V.
281
ZEITSCHRIFT on VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
F. Lindemann, Regierungsgeometer in Berlin, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 11. Band XI.
Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs.
Mit einer Uebersichtskarte Tafel 8.*)
Special-Mittheilungen Uber die Nivellementsmethode der Preussischen
Landesaufnahme.
Von Prof. W. Jordan.
Nachdem schon mehrfach in dieser Zeitschrift über die durch
die Preussische Landesaufnahme organisirten Nivellements erster
Ordnung und den dadurch geschaffenen Normal-Horizont berichtet
worden ist (vgl. Zeitschr. f. Verm. 1880, S. 1—16, S. 370—373, 1882
S. 49—69), bringen wir heute eine Uebersichtskarte zur Veröffent-
lichung, welche hauptsächlich die Nivellementslinien der trigono-
metrischen Abtheilung der Landesaufnahme, und zugleich die
Hauptlinien des geodätischen Instituts und die Netze der übrigen
deutschen Staaten zur Anschauung bringt. Indem wir uns vorbe-
halten, über die Gesammtanlage der Nivellements der Landes-Auf-
nahme nach dem Erscheinen des bereits in Arbeit befindlichen
V. Bandes dieser Behörde zu berichten, und mit Rücksicht auf den
theilweise noch unfertigen Stand der Nivellements anderer Staaten
und Behörden (wovon jedoch über Bayern in Zeitschr. f. Verm. 1880
S. 172—175 ein Bericht gegeben wurde), ferner in Erwägung, dass
unsere Karte bereits an und für sich ein Bild der einschlägigen
Verhältnisse bietet, schliesse ich hier einige Specialmittheilungen
an über die Erfahrungen, welche ich im Sommer 1881 bei nivelli-
tischer Beschäftigung in Baden im Auftrag der Preussischen Landes-
aufnahme machte.
Es handelte sich hiebei um das doppelte Nivellement der zwei
Linien Germersheim-Bretten und Strassburg-Kniebis (Alexander-
schanze) (vgl. die Karte), welche bzw. 39,6*™ und 57,6*™ nebst 6,6km
Anschlüsse, also zusammen 103,8km Länge haben, und in 27 Tagen
doppelt nivellirt wurden.
*) Die Karte wird in einem der nächsten Hefte nachgeliefert werden.
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 11. Heft. 20
282 Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs.
Diese zwei Linien hatten als »Anschluss-Nivellement« den Zweck,
den Preussischen Normalhorizont möglichst sicher vom Eisass durch
Baden nach Württemberg zu übertragen, und da sie Preussischer-
seits ohne Polygonschlussprobe sind, wurden sie vierfach nivellirt,
nämlich z, B. die erste 2fach von Kunkel und ganz unabhängig hie-
von 2fach von Jordan. Die Resultate werden im V. Band der
Nivellements der Landesaufnahme veröffentlicht werden (wovon
Separatabdruck den interessirten Behörden bereits mitgetheilt ist).
Anordnung der Linien und Strecken.
Die Landesaufnahme unterscheidet Nivellements-, Linien“,
welche je 2 Knotenpunkte eines Netzes verbinden, und dann zu
dem »Schleifennivellement« gehören, oder welche als »Anschluss-
nivellement< an Nachbarmessungen frei endigen. Die Schleifen-
nivellements werden zweifach, die Anschlussnivellements vierfach
gemacht.
Fig. 1.
On
nn 50 2 >
Jede Linie ist durch die in Fig. 1 gezeichneten Bolzennummern-
steine in eine Anzahl „Strecken“ von in der Regel 2m Länge ein-
getheilt.
Fig. 2.
I a b c a e P
H zur rr
Jede Linie bekommt eine bestimmte, durch den Pfeil angedeu-
tete, Richtung von Anfang an zugetheilt (vgl. Fig. 2) und in dieser
Richtung werden sämmtliche Strecken erstmals nivellirt, was als
Messung I gilt. Die Messungen II werden in der umgekehrten
Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs. 283
Richtung gemacht und sollen auch zeitlich den Messungen I nach-
folgen,
Beim Uebergang von I auf II gilt die Regel, dass wenigstens
eine Strecke einfach nivellirt bleibt, bis der Wiederanschluss statt-
gefunden hat. Z.B. in Fig. 2 wird etwa gemessen:
Iaobecd
dann bleibt @ einfach liegen, und die Riickmessung folgt mit
Tle ba...
I setzt dann wieder neu an bei e f..., und erst die Rückmessung
Il...fed holt die anfänglich freigelassene Strecke d nach.
Durch diese Anordnung wird verhindert, dass eine lokale Verrückung
eines der Bolzen, welche die Strecke d begrenzen, unbemerkt bleibe.
Am Anfang oder Ende einer Linie werden zu ähnlichem Zwecke
besondere Controlpunkte festgelegt.
Die Maximal-Zielweite ist 50”. Als grösste zulässige Differenz
I—II des Hin- und Her-Nivellements auf der Normalstrecke von
2km ist ]2mm festgesetzt in der Ebene, und 15™" auf starken Stei-
gungen, wo mehr als 40 Instrumentenaufstellungen auf 2km ge-
nommen werden müssen. (Zielweite kleiner als 25°.) Wenn diese
Fehlergrenze überschritten wird, so werden beide Nivellements
I und II verworfen, und durch Neumessungen III und IV ersetzt.
Diese von Herrn Oberstlieutenant Schreiber seit einigen Jahren
eingeführte Bestimmung ist ein vorzügliches Mittel gegen Willkür-
lichkeiten. Als Beispiel früherer Behandlung nehmen wir Nivelle-
ments III. Band S. 38:
. 1 II iil
_ (8,0917™) 8,0803” 8,0831“
Wegen der grossen Differenz .I— II wurde hier I ausgeschie-
den und durch Ill ersetzt; nach der neuen Bestimmung würden I
und II bei nur 11,4™™ Differenz beibehalten, wenn aber die Diffe-
renz über 12™™ stiege, würden I und II verworfen worden und durch
III und IV ersetzt worden sein.
Die Gesammtausrüstung des Nivelleurs umfasste
folgende Gegenstände:
1 Nivellirinstrument Nr..IV im Kasten zum Tragen mit Rücken-
kissen und Riemen nebst Schlüssel und Niveau-Tabelle,
1 Stativ Nr. 4 mit Lederkappe,
2 Nivellir-Latten Nr. 17 und 18 mit Lederkappen, 1m langem
Riemen und Ueberzug,
2 Latten-Libellen Nr. 17 und 18 in Futteralen mit Riemen zum
Umhingen,
1 Stahlstab Nr. 1097 im Kasten nebst Schlüssel und Futteral,
1 Geräthschaftsbeutel, |
2 Unterlagsplatten für die Latten, -
1 Regendecke,
1 Frieslappen,
2 Lederlappen zum Reinigen des Instruments,
1 Kartentasche,
284 Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs.
1 Büchertasche,
2 Regenschirme,
2 Gummibänder zum Befestigen der Dosenlibelle auf dem Stativ,
1 Tagebuch,
2 Beobachtungsbücher,
1 Beobachtungsjournal,
Schemate zu Wochenberichten etc.
1 Heft Protokolle zur Bestimmung der Lattenkorrektionen,
1 Heft Schema zur Führung der Beobachtungsprotokolle,
Legitimations-Karten zum Betreten von Eisenbahnen,
Offene Ordres (Empfehlung an die Behörden).
Das Nivellir-Instrument,
Das von Mechaniker Bamberg construirte Instrument Nr. IV
der trigonometrischen Abtheilung der Landesaufnahme, welches zu
den zwei badischen Linien verwendet wurde, ist in Fig. 3 gezeichnet.
Wie man sieht, steht auf dem hölzernen Stativkopf A, durch Ver-
mittlung einer federnden Centralverbindung B gehalten, der Instru-
Fig. 8.
G G
F F N
= nem: | ee Tem.
are Y m md: cm Ben
|
Maassstab -1: 4,3 d. nat. Grote.
um 5 0 10 20 20
Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs. 9285
mentendreifuss C mit den Stellschrauben. Hierauf baut sich eine
Säule auf, um deren verticale Achse sich der Träger D dreht,
wobei eine Brems- und Mikrometerbewegung E zur groben und
feinen Einstellung gebraucht werden können. Das Fernrohr F liegt
drehbar in Lagerringen @, und in fester Verbindung mit dem Fern-
rohr ist die Libelle Z unterhalb angebracht, deren Theilung eine
vom Öbjectiv zum Ocular wachsende Bezifferung 0 10 20 30 40 50
trägt. Aüsser dieser Hauptlibelle Z wurde noch eine Dosenlibelle
O zur vorläufigen Horizontalstellung an den Träger D angeschraubt
und eine dritte Dosenlibelle P befindet sich sogar auf dem Stativ-
Kopf aufgesetzt (durch ein Gummiband gehalten), dieselbe dient
nur dazu, den Stativ-Kopf selbst vorerst nahezu horizontal zu
stellen,
Zu dem Instrument selbst zurückkehrend haben wir dessen
Corrections-Vorrichtungen zu betrachten, es sind deren 4, nämlich
1. Zug- und Druckschrauben MM’ zur Justirung des Trägers D
und des darauf ruhenden Fernrohrs in eine zur verticalen
Säulenachse rechtwinklige (horizontale) Lage.
2. Correctionsschrauben NN’ zur verticalen (und horizontalen)
Verschiebung des Fadenkreuzes.
3. Schraube und Gegenmutter HI zur verticalen Libellenjustirung.
4. Schrauben X zur horizontalen Libellenjustirung, d. h. Weg-
schaffung der sogenannten Kreuzung der Libellenachse.
Es kann noch erwähnt werden, dass ich auf der, vom Ocular
aus gesehen, rechten Seite des Instruments (also in unserer Figur
nicht sichtbar) einen Spiegel anbringen liess, um die Libellenblase
vom Ocular aus zu beobachten, indessen wurde dieser Spiegel nur
ausnahmsweise gebraucht, weil für die Blasenablesung ein Gehülfe
angestellt war.
Mit den oben angegebenen Correctionsvorrichtungen kann man
so verfahren:
1. Centriren des Fadenkreuzes mittelst der Fadenkreuz-Corrections-
schrauben NN’.
2. Untersuchung der Parallelität der Libellenachse und der Fern-
rohr-Umdrehungsachse durch Umlegen des Fernrohrs in den
Lagerringen, mit Correction an den verticalwirkenden Libellen-
schrauben HT.
3. Untersuchung der Libellenkreuzung durch schwaches seitliches
Drehen des Fernrohrs in seinen Lagerringen bei einspielender
Libelle, Correction an der horizontal wirkenden Libellen-
schraube K.
4. Richtigstellung der Fernrohr- und Libellenachse rechtwinklig
zur verticalen Umdrehungsachse durch Umdrehung um letztere,
Correction an den Triigerschrauben M und MM’.
5. Die zur vorläufigen Einstellung dienende Dosenlibelle O muss
natürlich ebenfalls zum allgemeinen Einspielen beim Umdrehen
des Instruments gebracht werden.
286 Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs.
Die unter 2. angegebene Untersuchung hat nur dann den ge-
wünschten Erfolg, wenn die in den Lagern liegenden Fernrohrringe
gleiche Durchmesser haben. Ob dieses genau der Fall ist, kann
am Instrumente selbst nicht untersucht werden. Aus diesem Grunde
und weil die Revision der Gesammt-Correction überhaupt mühsam
ist, nahm ich zuweilen während der Messungen selbst die bekannte
Controle mit ungleichen Zielweiten zwischen zwei Lattenständen,
welche im durchlaufenden Nivellement bereits mit gleichen Ziel-
weiten nivellirt waren. Stimmt diese Controle, so braucht nur noch
zuweilen die Libellenkreuzung nachgesehen zu werden, um immer
mit vollem Vertrauen fortarbeiten zu können.
Die optischen Verhältnisse des Fernrohrs sind:
Brennweite des Objectives: — 42m
Oeffnung > > > = 4]mm 1
Ocular: Ramsden (1)
Vergrösserung: 30fach
Die Libellen-Empfindlichkeit wurde von der trig.
Abtheilung angegeben:
Nach der Bestimmung auf dem Legebrett im April 1879 ist.
der Werth eines Niveau-Theilstriches auf 100% Entfernung = 2,011™™.
Hieraus ergibt sich bei einer Theilung der Latte in Halbcentimeter :
1 Pars auf 12,5” Entfernung = 0,02514 Latten =»
1 Pars = 3, Libellenstrich (2)
oder in ee :
_ 24, 011 er
Die Theilungseinheit der Libelle ist 1 Strich = 1 Pariser Linie
—2,26um, Die Blasenlänge kann mittelst einer Abtheilungskammer
regulirt werden. Ich machte selbst einige Bestimmungen theils durch
Visuren auf eine in bekannter Entfernung aufgestellte Latte, theils
mit dem Libellenprüfer des Karlsruher Polytechnikums, und fand
bei verschiedenen Temperaturen und verschiedenen Blasenlängen
Folgendes:
Legebrett 13,1°
Latte 12,3 =
> 14,7 8,1
Legebrett 15,7 24,1
> 15,8 3,7
> 15,2 17,4
> 15,1 29,7
> 15,3 5,8
Mittel 14,6 13,5 | 3,99+0,09
Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs. 287
Die Bestimmungen sind nicht genügend fortgesetzt, um einen
Einblick in den Einfluss der Temperatur und der Blasenlänge auf
die Empfindlichkeit zu gewähren.
Kleine Blasen sind bekanntlich sehr träge, eine Blase von 3,7
Strich Länge brauchte bei einem ganz schwachen Anstoss etwa
1 Minute Zeit, um zur Ruhe zu kommen. Beim Nivelliren selbst
verwendete ich meist Blasen von etwa 30 Strichen Länge, und be-
nützte zur Reductionsrechnung die offiziell angegebene Empfind-
lichkeitszahl (3), nämlich 4,148" Neigung auf einen Ausschlag von
1 Strich.
Um die Art dieser Reductionsrechnung sogleich zu erledigen,
erinnern wir uns, dass ein Instrumentenstand mit der Rückwärts-
ablesung r und der Vorwärtsablesung v zum Gesammtresultat den
Beitrag liefert:
h=r—v (5)
Diese Gleichung soll gelten, wenn die Blasenmitte auf dem
Mittelstrich 25 der Libellentheilung steht, oder wenn die Ablesung
Obj, welche dem Objectiv zugewendet ist, und die dem Ocular zu-
gewendete Blasenablesung Oc zusammen das arithmetische Mittel
Oj Oe == 25 oder die Summe Obj-+ Oc=50 geben. Ist diese
Summe grösser als 50, so ist die Fernrohrvisur in die Tiefe geneigt
und die Lattenablesungen r und v sind zu klein, bedürfen also
positiver Correctionen und die Gesammtcorrection 4h ist proportional
der Differenz (Obj +Oc)r — (Obj +- Oc) v.
Eine Einheit von (067 + Oc) entspricht einer halben Einheit von
mn, d. h. man braucht zur Reductionsrechnung den Winkel-
werth für 1, Strich = 2,074” nach (3), d. h.
& „2,074 _ z
1, Strich auf 100= Entfernung gibt ne ogn 100 000 = 1,0055
Nun ist aber die Latte nicht in Millimeter bezw. Centimeter,
sondern in Halbmillimeter getheilt (vgl. das Folgende mit Fig. 4),
man hat daher:
1, Strich auf 100@ Entfernung gibt 2,011 Halbmillimeter (6)
oder zur Anwendung des Rechenschiebers a geeignet:
1, Strich auf 100= Entfernung gibt 73 Halbmillimeter. (7)
In der officiellen Angabe (2) ist 1 aut die letzte noch ab-
lesbare Einheit, nämlich 2 9 Yon > 2 Strich = 50 | Strich = = 1 Pars be-
zogen, und die ie von ieee wurde a gewählt, weil die
Nivelleure der Landesaufnahme Normalzielweiten von bezw. 12,5”
25™ 37,5" 50m anwenden.
Man kann nach den Formeln (6) oder (7) eine Tabelle berech-
nen, deren Hauptwerthe wären:
Zielweite 10m 20m 380m 40m 50™
Reduction für!/,Strich 0,2 0,4 0,6 08 1,0 -Halbmm.
288 Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs.
Ich habe jedoch niemals eine solche Tabelle angewendet, son-
dern die Reductionen stets nach der Formel (7) mit dem Rechen-
Fig. 4. schieber ausgemittelt,
wozu noch gelegentlich
eine für den mittleren
Schrittwerth 0,78» gül-
tige Formel:
Y, Strichauf 100 Schritt
gibt = Halbmillim.(8)
erwähnt werden mag.
(Vgl. hiezu das Zahlen-
beispiel 8, 297.)
Nivellirlatten.
Die Nivellirlatten,
deren je zwei zusammen,
nämlich eine rückwärts,
die andere vorwärts, zu
einem Nivellement ver-
wendet werden, sind in
Fig.4im Maassstab 1:5
gezeichnet. Das Ma-
terial ist getrocknetes
Fichtenholz. Der in der
Mitte von Fig. 2 ge
zeichnete Querschnitt
zeigt die kastenartige
Zusammensetzung, wo-
durch einerseits Ziehen
und Werfen verhindert,
andererseitsdasGewicht
vermindert wird. Die
Theilung ist desSchutzes
wegen etwas vertieft
angeordnet (vgl. AA’
der Fig. 2) und beim
Transport werden je
zwei Latten so aufein-
ander gelegt, dass die
Theilungen sich decken,
aber jene doppelte Ver-
tiefung zwischen sich
lassen; in dieser Stel-
lung werden dann die
Latten an den Enden
durch Lederkapseln mit
' Riemen zusammenge-
halten.
|
1
!
’
I
\
i
1
I
!
'
|
|
Ze -- --- - - - -- ae HF
%o
2422772743
i<
nom m um we oe ow oe a Vo oe as an m
Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs.
Beim Nivellements-Gebrauch a
wird jede Latte mit ihrer unteren
horizontalen Fläche auf den Bol-
zen B einer mit Handhabe H ver-
sehenen Unterlagsplatte P aufge-
setzt.
An der Rückseite der Latte ist
eine Dosenlibelle zur Verticalstel-
lung angebracht.
Die Theilung der Latte hat nicht
das Centimeter zur Einheit, son-
dern das Halbcentimeter, womit
eine etwas grössere Genauigkeit
erreicht werden kann. Man erhält auf diese
Weise zunächst alle Nivellirungsresultate in
Halbmetern, und hat deren Zahl zur Verwand-
lung in Metermaass am Schluss zu halbiren.
Die Bezifferung ist eine doppelte, nämlich
von unten nach oben gewöhnliche Zahlen, und
von oben nach unten dekadische Ergänzungen,
welche durch Kreuze unterschieden sind, so
dass je zwei in gleicher Höhe stehende Zahlen
die Summe 100 geben.
Die Theilung ist auf der Theilmaschine ge-
macht, die Bemalung ist zunächst in rothen
vollen Feldern ausgeführt, wie Fig. 5a zeigt;
da jedoch wegen der Irradiation die rothen
und weissen Felder je nach der Beleuchtung
sehr ungleich scheinen, nämlich fast immer
die rothen kleiner als die weissen, so ergänzte <
ich später nach Angabe von Fig. 5b die Thei- &
lung durch Linien von etwa 0,3™™ Dicke,
welche auf 40—50™ gerade noch im Fernrohr
zu sehen waren, und nach meiner Erfahrung
die Schärfe der Ablesung wesentlich erhöhten.
Wir behandeln nun eine die Latten der
Landesaufnahme vor anderen auszeichnende
Einrichtung zur genauen Maassvergleichung.
Jede Latte hat nämlich am Ende des ersten
und zweiten Meters je eine Silbermarke / undr
(vgl. die schematische Fig. 6), auf deren ebene
Flächen ein stählerner Vergleichsnormalstab
aufgelegt wird. Der Stahlstab ist an seinen
Enden in fünftel Millimeter getheilt, wovon
man mit einer starken Lupe*) den zehnten Theil
*) Ich fand die vom Mechaniker beigegebene Hand-
lupe nicht genügend, sondern bediente mich einer
stärkeren Lupe von dem Limbus eines Ertel’schen
Theodolits.
Fig. 5.
Latte
b
Maasstab 1:2.
Q
NS
3
4
289
290 Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs.
=0,02™" noch schätzen kann. Die Ablesung geschieht daher in
Einheiten von Doppelmillimetern, was für die nachherige Mittel-
bildung aus je 2 aufeinander folgenden Messungen bequem ist. Die
Theilung des Stahlstabs wächst von rechts nach links; im Falle
von Fig. 6 habe man z. B. folgende Vergleichung:
1. Marke links, vom Mittelstrich 10 der Stahlstabtheilung in der
Pfeilrichtung von rechts nach links bis zum Markenstrich ge-
zählt: +0,15 Doppelmillimeter.
2. Marke rechts vom Mittelstrich 0 der Stahlabtheilung in der
Pfeilrichtung von rechts nach links bis zum Markenstrich
gezählt: +0,16 Doppelmillimeter. Hieraus links — rechts =
-+- 0,15 — 0,16 = — 0,01 Doppelmillimeter = — 0,02 Millimeter,
also
Markenabstand = — 0,02™™ 4.1 Stahlmeter
oder allgemein
Markenabstand =1 Stahlmeter +-/—r (9)
Die sechs Stahlstäbe der Landesaufnahme sind von Mechaniker
Bamberg gleichzeitig angefertigt worden, und haben bei der Ver-
gleichung auf der Kaiserl. Normal-Aichungs-Kommission genügend
übereinstimmend folgende Gleichung erhalten:
1 Stahlmeter = Im — 0,18™™ +-0,01™™¢ (10)
wo ¢ die an einem eingelassenen Thermometer abgelesene Tempe-
ratur bedeutet. Aus (9) und (10) findet man den Markenabstand,
der jedoch an und für sich noch kein Interesse hat, welcher viel-
mehr noch mit dem mittleren Lattenmeter verglichen werden muss,
es sei nämlich
1 Lattenmeter = Markenabstand —+- b™™ (11)
dann hat man aus (9), (10) und (11):
1 Lattenmeter = 1m + (!— r) + 0,01=m 5+ (— 0,18=n + 5) (12)
= 12 + n (13)
Wie man hieraus ersieht, wird nur die Temperatur des Stahl-
stabes, nicht aber die Temperatur der Latte in Rechnung genommen.
Die Temperaturänderung der Latte combinirt sich vielmehr von
Fall zu Fall mit der hygroskopischen Aenderung und beide zu-
sammen erzeugen die verschiedenen Werthe n.
Ein Beispiel diene zur Veranschaulichung.
Alexanderschanze 23. August 1881, 11" 30m Mittags.
LatteNr.17. LatteNr. 18.
Anfangstemperatur t==20,0° 20,6°
1. Vergleichung, Marke links / = -++- 0,24 -+- 0,33 Doppelmillimeter
» rechts r==-+ 0,22 -++- 0,29 >
i—r+0,02. +0,04 >
2. Vergleichung, Marke links = — 0,12 — 0,07 >
» rechts r=— 0,15 — 0,11 >
w
End-Temperatur t= 20,2° 20,8°
Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs. 291
Latte Nr. 17. Latte Nr. 18.
Zusammenfassung I— r = 4 0,05™™ —- 0,08mm
+0,01 ¢=-+0,20™ —-.0,21en
d& = 0,06, 6,, = + 0,04 (— 0,18 + b) = — 0,12™™ — 0,140
n=- 0,137 +0,15™™
Vin ee, EEE”
Mittel n==-+0,14™ (14)
d. h. an jenem Tage war:
1 Lattenmeter Nr. 17 = 1@ 4 0,13 m
1 Lattenmeter Nr. 18 = 1” + 0,15°»
Was die hier gebrauchten in Formel (11) eingeführten Con-
stanten 5 bestrifft, so wird deren Bestimmung nicht wie die Marken-
vergleichungen täglich, sondern nur alljährlich zweimal vor Beginn
und nach Beendigung der Feldarbeiten vorgenommen, und zwar da-
durch, dass gleichzeitig nicht nur der Markenabstand einer Latte,
sondern auch 4 Meterlängen nach der Theilung mit dem Stahlstab
gemessen werden. Durch die Wiederholung der Bestimmung von 5
vor und nach der Feldarbeit wird Sicherheit gegen etwaige Ver-
rückung der Silbermarken im Holze gegeben, und die der ganzen
Methode zu Grunde liegende Annahme der Proportionalität zwischen
Markenabstand und Lattentheilungsmetern controlirt. Für die Latten
17 und 18 erhielt ich vom 1. April 1881 von Berlin die Mittheilung
by, =-+ 0,06™, ds = 0,04™™ wie in obigem Beispiele angegeben
ist; die am 30. September 1881 in Karlsruhe von mir vorgenom-
mene Schlussbestimmung gab für die Latte Nr. 17 Folgendes:
Marke links 7=-+-0,31 +0,16 — 0,09 — 0,19 Doppelmillimeter
>» rechts r—=-10,24 40,09 — 0,14 — 0,24 >
1—r=+0,07 +0,07 +0,05 +0,05 >
1. Lattenmeter ?=-+ 0,42 +0,03 +0,34 + 0,14 >
> r=+0,29 — 0,06 +0,26 + 0,06 >
I—r +0,13 +0,09 +0,08 +0,08 >
2. Lattenmeter 7= +0,16 +0,07 +0,03 — 0,07 >
r=-+-0,09 +0,01 — 0,08 — 0,20 >
i—r +0,07 + 0,06 +0,11 + 0,13 > |
Marke links 7—=--0,13 +0,26 —0,03 —0,21 >
>» rechts r=-+0,07 +0,19 —0,09 — 0,26 >
Ir +0,06 +0,07 +0,06 +0,05 >
Im Mittel Lattenmeter =-+ 0,20" +0,15™™ + 0,19™™ 4- 0,21mm
Markenabstand =-0,13™™ + 0,147 +0,11™™ +-0,10™™
Lattenm.— Markenabst. 6==-++ 0,07™™ +-0,01™ +-0,08™" 4-0,11™™
Im Mittel d,, = -+ 0,07™™
mithin für Gleichung (12): — 0,18 + 6,, = — 90,11
292 Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs.
Ebenso fand sich 0,, ==-+ 0,06™™, also besteht mit den bereits
im vorigen Beispiel erwähnten Frühjahrsbetimmungen d,, = 0,06"
b,, =-+ 0,04" Uebereinstimmung innerhalb 0,02",
Hat man fiir das Nivellement eines Tages die Lattencorrection
n nach Gleichung (13) und (14), wie das Beispiel sagt, bestimmt,
so lassen sich die an diesem Tage. nivellirten Höhenunterschiede
sofort auf richtiges Maass reduciren, und zwar ist es nützlich, hiezu
eine kleine Tabelle anzulegen, nicht der leichten Rechnung selbst
wegen (die im Kopf oder mit dem Rechenschieber zu machen), son-
dern zur summarischen Controle gegen etwaiges falsches Stellen
des Kommas oder ähnliche Versehen. Eine für solchen Gebrauch
geeignete Tabelle ist die folgende:
1 Latten- Nivellirter Höhenunterschied.
Z. B, ist die Strecke von Stein (17,5) bis (77,0) nivellirt
== 35,4283™ mit den Latten, für welche nach (14) das Resultat gilt:
n=—=- 0,14™", folglich Correction nach der Tafel 0,14 >< 35,4 = 5,0™™
und corrigirter Höhenunterschied = 35,4283 +- 0,0050 = 35,4333".
Es wird immer wohl zulässig sein, das Mittel der Correctionen
beider gebrauchter Latten zur Reduction des Höhenunterschieds in
Rechnung zu nehmen, obgleich streng genommen beide Latten ge-
trennt behandelt werden sollten. Um den etwa begangenen Fehler
zu schätzen, stellen wir eine kleine Rechnung an: Nach Fig. 7
setzt sich ein nivellirter Höhenunterschied zusammen aus Rückwärts-
ablesungen r und Vorwärtsablesungen v nach der Gleichung:
Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs. 293
hen -utnr—-ur...
Es sind nun 2 Fälle zu unterscheiden:
1. Es ist immer eine Latte rückwärts, die andere vorwärts, so
dass also die Latten auf jedem Stand gewechselt werden
müssten.
2. Es ist abwechselnd eine Latte rückwärts, dann vorwärts, in-
dem der Hintermann, nachdem er abgerufen ist, an dem
Vordermann vorbei geht; dieses ist der gewöhnliche Fall der
Praxis.
Es seien nun x und y die Correctionsfactoren beider Latten,
dann hat man im ersten Fall die Höhencorrection :
Ah=r,2—v, y+, 2—Vgyt...
=(Zr)2— (Zv)y
es ist aber rz—vy= (r—v) ary 4 TT? @—y)
also AA=(Zfr— EY 4 (3 Fey
ote ist etwa gleich der Instrumentenhöhe 4, und > (r—v) ist der
nivellirte Héhenuntershhied %, also bei nmaliger Aufstellung
ar + ni(a—y) (15)
Im zweiten Falle hat man
Ahens—uytny—ncH+..
= (r; — 0, + rg — 03) ery. + nt +24) (7—y)-+...
RR REN (16)
Beide Formeln (15) und (16) enthalten als erstes Glied die
gewöhnliche Rechnung mit dem arithmetischen Mittel 213 beider
Lattencorrectionen, dazu kommt noch in jedem Falle ein Correc-
tionsglied mit dem Factor («—y). Während nun bei (15) dieses
Correctionsglied als zweiter Factor den Werth ns hat, welcher sehr
bedeutend ist, erscheint bei (16) nur der Factor SG — ty), dessen
Mittelwerth wohl = =() gesetzt werden kann. Man hat daher die
Bestätigung der gewöhnlichen Praxis, dass man beim. Uebersetzen
294 Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs.
der Latten lediglich mit dem arithmetischen Mittel beider Latten-
correctionen zu operiren braucht, um die Höhencorrection zu er-
halten.
Als Beispiel für die erheblichen Veränderungen, welche Nivel-
lirlatten in einem Sommer erfahren können, seien die Lattenver-
gleichungen meiner Nivellements vom Sommer 1881 im Folgenden
mitgetheilt. Nach der Instruction der Landesaufnahme sollen die
Lattenvergleichungen täglich gemacht werden; in der Rheinebene
jedoch, wo täglich nur wenige Meter Höhenunterschied vorkommen,
war ich durch Nebenumstände mehrmals verhindert, die Vergleich-
ung zu machen. Im Hügelland wurde die Vergleichung täglich
Morgens, Mittags oder Abends gemacht, im Gebirge (Kniebissteige)
wurde Mittags verglichen, damit die Latte möglichst in dem Zustande
untersucht wird, in welchem sie beim Nivelliren gedient hat.
Ort. Zeit 1881. Latte Nr. 17. Latte Nr.18. Mittel.
mm mm mm
Graben 9. Juni 4% Nach. »=- 0,02 n=— 0,00n=- 0,01
> 10. >» 2» +001 —007 —0,03
> 11. > 8 Abds. — 0,04 —0,05 — 0,04
Germersheim 23. > 2Nach. —0,11 —0,06 —0,08 Min.
Karlsruhe 9. Juli 125 Mitt. —0,04 —0,01 — 0,02
> 9 > 2 Nach. —0,05 —0,04 — 0,04 |
Appenweier 11. Aug. 7hMorg —0,07 —0,05 —0,06
> 12 >» 6% » =—010 —004 —0,07
> 13. > 7 » —0,03 +003 0,00
Oberkirch 5. > 7 » —0,06 —005 —0,06
Oppenau 16. > 6 >» +0,02 +0,04 -+ 0,03
> 17 >» 9 » +005 +0,02 +0,04 |
> 1. >» 10% » +007 +0,01 +0,04
> 18. >» 7 » +002 -+007 +0,04
> 19. >» 6% » +4006 +0,05 +0,06
> 20. » 7h» +0,01 +0,05 -+ 0,03
Griesbach 22. > 3hNach. +0,10 +0,10 -+0,10
Alexnd.-Schanze23. >» 12°Mitt. +013 +015 +0,14
Karlsruhe 4. Sept. 9"Morg. -++0,08 +-0,08 -+ 0,08
> 8 >» 10° » +013 +014 +0,14
> 12. > 10 >» +019 +019 +0,19
Heidelsheim 14, > & > +0,18 +0,19 0,18
Bretten 15. > 4hNach +0,25 +0,23 -+0,24Max.
Karlsruhe 29. > 12°Mitt +0,15 +0,12 +0,14
> 4. Nov. 9*Vorm. +0,01 +0,01 +0,01
Grösste Aenderung 0,32™™
Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs. 295
Nivellir-Methode.
Der Nivelleur hat 4 Gehülfen zur Verfügung, nämlich zwei
Lattenträger, einen Instrumententräger und einen Schirmhalter, von
welch letzteren der eine die Libellen-Ablesungen besorgt.
Das Instrumentenstativ wird von dem Gehülfen so aufgestellt,
dass die auf dem Stativkopf angebrachte Dosenlibelle nahezu ein-
spielt, wenn der Nivelleur zur Stelle kommt. Dieses vorläufige
Einstellen des Stativkopfes erlernt sich bald mit wenigen Griffen.
Nach diesem wurde die am Instrumente selbst angebrachte Dosen-
libelle O Fig. 3 zum Einspielen gebracht, und dann erst die Haupt-
libelle ins Auge gefasst. Etwa bei der Hälfte der Nivellements
habe ich das Verfahren eingehalten, nach dem Einstellen der Dosen-
libelle O die Röhrenlibelle nur in der Richtung der jeweiligen Visur
einzustellen, und zwar kann man sich dieses bequeme Verfahren
erlauben, wenn man sicher ist, dass die Hauptlibelle keine merk-
liche Kreuzung gegen die Fernrohrachse hat. Nachdem jedoch
Germersheim-Bruchsal und Appenweier-Griesbach so nivellirt waren,
änderte ich von da ab das Verfahren dahin ab, dass zuerst die
Dosenlibelle thunlicht eingerichtet, dann die Hauptlibelle einmal
quer zur Visurrichtung eingestellt, dann aber nach beiden Visuren
nochmals speciell auf 1—2 Striche zum Einspielen gebracht wurde,
worauf die Blasenstellung vom Gehülfen abgelesen wurde.
Bei der Lattenablesung und bei der Berechnung werden neuer-
dings bei der Landesaufnahme allgemein dekadische Ergän-
zungen angewendet, welche bekanntlich beim Logarithmenrechnen
Fig. 8. lingst im Gebrauch
sind. Herr Oberstlieu-
tenant Schreiber hat
die Ergänzungen in die
Nivellements und an-
dern Arbeiten der Lan-
desaufnahme einge-
führt mit dem Zeichen
x, wornach z. B.
2,790
X 7, 210
x 7,210 = 10 — 7,210 =2,790. In Fig. 8 hat man z. B. bei der
gewöhnlichen Rechnung
2,790 — 2,358 = + 0,432 (17)
Wenn man nun festsetzt, dass rückwärts die directe Zahl
(ohne X) und vorwärts die Ergänzung (mit x) abgelesen werden
soll, so hat man nach Fig. 8
2,790 + x 7,642= x 10,432 = 0,432 (18)
Um nun zugleich ein Doppelnivellement zu haben, kann man
ein zweites mal rückwärts Ergänzung und vorwärts direct ablesen,
und bekommt dann in der Summe die Ergänzung des ersten Falles,
also nach Fig. 8
x 7,210 + 2,358 = x 9,568 = — 0,432 (19)
296 Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs.
Die Vergleichung von (18) und (19) hat als Messungs-Controle
keine sehr hohe Bedeutung, weil es schwer hält, sich von der nahe-
liegenden Beeinflussung frei zu machen, doch kann dieses auch ge-
lingen, zumal weil ewischen beiden Lattenablesungen die vom Ge-
hülfen gelesenen Libellenwerthe aufzuschreiben sind. Jedenfalls hat
aber die Vergleichung (18) und (19) einen hohen Werth als Rechen-
Controle und als Versicherung gegen Centimeter-Ablesefehler. Um
aber dieses widerlichste Nivellements-Unkraut immer sofort zu ent-
decken und nicht erst am Schluss zu finden, muss man die Dekaden-
probe unausgesetzt im Auge behalten. Die Nivelleure der Landes-
aufnahme pflegen zu diesem Zwecke die Summen Station für Station
aufzurechnen, so dass man unten sofort auch die Gesammtsumme
im Felde erhält; da ich jedoch alle Schrittmaasse selbst zählte,
hatte ich zu jener stationsweisen Addition nicht Zeit, und fand es
auch sonst besser, die Dekadenprobe jeweils im Kopf zu bilden,
die geschehene Controlirung aber durch einen Revisionsstrich an-
zudeuten. In meinen Nivellementsbüchern finden sich 18 Fälle von
Centimeterfehlern, welche erst in der Summirung entdeckt wurden,
so dass die betreffenden Strecken (0,5*™) nochmals nivellirt werden
mussten. Diese 18 Fälle kamen meist im Anfang vor, ehe jene
Revisionsstriche eingeführt waren. Verglichen mit etwa 13000 Ab-
lesungen im Ganzen sind jene 18 zu betrachten als im Mittel 1 Cen-
timeterfehler auf 700 Ablesungen, ein Verhältniss, das sich aber
nach erlangter Uebung viel günstiger gestaltet hat. Ein vollstän-
diges Zahlenbeispiel einer Theilstrecke von 0,5kw ist in der auf
Seite 297 folgenden Tabelle gegeben.
Die in der ersten Spalte geschriebenen Schrittzahlen sind direct
beobachtet, die Meterangaben sind hieraus durch Eintheilen der
Schrittsumime auf die bekannte Steindistanz 500™ mittelst des
Rechenschiebers erhalten. Die Libellen-Correctionen der letzten
Spalte sind aus den Ausschlägen der vorhergehenden Spalte nach
den Gleichungen (7) bezw. (8) ebenfalls mit dem Rechenschieber
gewonnen, z. B.
38
7 3,5 = 2,7
oder direct fiir Schrittmaass
Ze 3,5 == 2,7
Man macht fiir diese Rechnung bei 49,7 bezw. 64 des Schiebers
eine Strichmarke und findet dann das Resultat je mit einer Ein-
stellung. Der Rechenschieber als Universalmittel für alle kleinen
Multiplicationen und Divisionen scheint mir in diesem Falle den
Vorzug vor allen anderen Mitteln, numerischen und graphischen
Tafeln etc. zu verdienen.
Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs. 297
Linie Germersheim-Bretten.
Strecken (6614) — (6615).
Theilstrecke Strassenstein a — (10,5).
Bemerkun-
gen.
x riick Obj
vor 05j| Oc +0c
riick} 2,790) x7,210) 10,8) 48, 0 53,8
9 vor | x7,6421 2,357 a Fa: a 1.2,7/Stein (10,0)
gerück| 3,000] 7,001] 92] 413) 505 eee
vor | x7,259] 9,741 75 St A os] Himmel
ggittick| 3,358] x6,642] 92) 41,2] 50,4 pene
41,0] 50,4
vor | 7,851] 2,649 56 001 0,0 0,0] Windstille.
rück 2,980| x7,020| 87| 40,6; 49,3
6,9 89,0 45,9
vor x7,171 2,829 18 F10+ 3,44 2,4
ggjrück 3,888| *x6,111) 8,3) 40,4; 48,7
8,3 40,4 48,7
vor x 7,680 2,32 00000) 0,0
gg tlick 3,094| x6,906| 8,0) 40,1) 48,1
35
5s 5 40,4 48,6
vor | x7,311 2,689 — Is 150,3
gjrtück| 3,878) x6,122 es 40,4} 48,7 10° 46™
8390| 45,7
vor | 9,210} 0,789-— F167 14IF 80 +19 1,9,Stein (10,5)
250 76,612} 63,386 +9,3
=+6,612 = -6,614 — 9,3
+9,0
-++ 6,6130
+ 90
+6,6220 Halbmeter
=-+ 3,3110™
n= +0,18™™ gibt + 6 Latten-Correction
Resultat: + 3,3116™
Die Zielweiten.
Die Zielweiten werden durch Abschreiten bestimmt, wobei die
Strassennummernsteine zur Regulirung des Schrittmaasses dienen.
Die normalen Zielweiten der Landesaufnahme sind 12,5" 25m 37,5m
50”; über 50" darf nur in Ausnahmsfällen, z. B. Flussüberschrei-
tungen etc. visirt werden. In Baden sind Strassensteine in Ab-
ständen von 0,5*™ gesetzt, man bekommt daher bei gleicher Ein-
theilung zwischen je 2 Steinen
Zeitschrift für Vermossungswesen. 1882. 11. Heft. O11
298 Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs.
bei 5 Aufstellungen Zielweite — 50”
» 6 > > —=41,7
» 7 > >» ==355,7
Ich nahm zuerst 41,7% als Normalweite, ging aber später auf
35,7" und theilweise noch weiter herab, weil das theoretische Ge-
setz, wornach kleine Zielweiten besser sind als grosse, nicht nur
betreffs der Genauigkeit sich bestätigt fand, sondern auch die Ge-
schwindigkeit bei kurzen Zielweiten trotz der vermehrten Zahl der
Aufstellungen günstig beeinflusst wurde (vgl. den nachfolgenden Ab-
schnitt über Geschwindigkeit).
Normale Zielweiten haben den formellen Wertb, dass die
tabellarisch e Rechnung sehr übersichtlich wird, da ich jedoch
für die Ermittlung der Libellen-Correctionen durchaus den Rechen-
schieber anwandte, wobei die Ungleichheit gar nicht stört, verliess
ich bald die reguläre Eintheilung der Strecken gänzlich und nahm
die Zielweiten etwa innerhalb der Grenze von 40” durchaus nach
lokalen Rücksichten, z. B. auf einer mit Bäumen bepflanzten Strasse
kann man auch im Sonnenschein das Instrument fast immer in
einen Baumschatten bringen, wenn man sich nicht an Normalweiten
bindet, es ist nur dafür zu sorgen, dass je Rück- und Vorblick
gleich weit gehen, und dass alle Schrittzahlen genau aufgeschrieben
werden.
Nicht an normale Zielweiten gebunden zu sein, ist namentlich
auch auf starken Steigungen angenehm, weil man dann jede Ver-
flachung des Weges ausnützen kann; kann man z.B. auf einer
steilen Strasse mit 22 Schritt längere Zeit vorwärtskommen und
bekommt allmälig Lattenablesungen über 0,17, so wird man —
wenn keine Normalweiten vorgeschrieben sind — alsbald mit 23
Schritt u. s. f. versuchen.
Auf der 7,4%, geneigten Kniebisstrasse ergab sich im Mittel
eine Zielweite von 25 Schritt=19=, in der Ebene aus der Ab-
zählung aller Strecken im Mittel Zielweite = 41".
Tageszeit.
Bei dieser kurzen mittleren Zielweite, welche bei Sonnenschein
noch verkürzt wurde, war keine merkliche Störung durch Luft-
zittern zu fürchten, der Schatten der Bäume an der Landstrasse
wurde in der oben angedeuteten Weise immer ausgenützt und der
heisseste Theil des Tages ohnehin zur Ruhe verwendet, und so
brauchte auf die Tageszeit sehr wenig Rücksicht genommen zu
werden.
Schrittmaasse.
Das Abschreiten liefert für Nivellements ein sehr wichtiges
Maass, theils zur Gleichmachung der rückwärts und vorwärts zu
nehmenden Zielweiten, theils zur Umsetzung dieser Zielweiten in
absolutes Maass für die Berechnung des Einflusses kleiner Libellen-
ausschläge.
Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs. 299
Es schien mir deswegen nicht überflüssig, bei den Nivellements
des Sommers 1881 dem Schrittmaass besondere Aufmerksamkeit zu
schenken, und deswegen überliess ich das Schreiten nicht, wie sonst
üblich, den Gehülfen, sondern zählte und schrieb auf den 200m die
circa 160000 Schritte durchaus selbst. Die 264 Theilstrecken von
je 500™ Länge gaben in der Ebene und bei mässiger Steigung im
Mittel die Schrittsumme 641, d. h.
mittlerer Schrittwerth = 0, 780m (20)
Allerdings schwankt dieser Mittelwerth zwischen den
Grenzen 0,75" und 0,82" (21)
ich glaube aber, dass das Minimum 0,75% und einige andere kleine
Werthe nicht sowohl von kleinen Schritten als von Umwegen her-
rühren, welche der Nivellementszug machte, indem er im Zickzack
und nicht parallel der Strassenachse gieng.
Zur Untersuchung des Einflusses der Strassensteigung kann
das Kniebisnivellement dienen. Von demselben liegen 6000™ in
einer gleichförmigen Steigung von 7,4%, und hier fand sich im
Mittel
aufwärts 1 Schritt = 0,763” (22)
abwärts 1 Schritt = 0,768" (23)
also beidemal weniger, als in der Ebene (20).
Die Werthe (20) bis (23) sind beim Nivelliren selbst erhalten
worden; um daher zu untersuchen, ob beim freien Abschreiten etwas
wesentlich anderes entsteht, begieng ich später nochmals die Strecke
von Freudenstadt bis Lautenbach und schritt den grössten Theil
derselben nach den Strassensteinen ab. Das Resultat war:
Kniebis aufwärts 1 Schritt = 0,762 (24)
Mittags-Pause.
Kniebis abwärts 1 Schritt = 0,795” (25)
In der Ebene sank nach einem 7stündigen Tagesmarsch allmälig der
Schrittwerth auf
1 Schritt = 0,750" (26)
Vergleicht man nun die Zahlenwerthe (20) bis (26), so findet
man zwar erhebliche Schwankungen, man sieht aber doch, dass der
Schrittwerth eines Individuums unter den verschiedensten Umständen
nur um 2—4% von dem Mittelwerth abweicht. Dieses ist offenbar
ausreichend für die Reduction der Blasenausschläge, für welche das
Schrittmaass hauptsächlich gebraucht wird.
Genauigkeitsuntersuchungen.
Die beiden Linien Germersheim-Bretten und Strassburg-Alexander-
schanze haben zusammen eine Länge von 39,60 + 57,59 = 97,19",
wozu noch 6,56*" Anschlussstrecken gehören, welche wir aber im
Folgenden nicht berücksichtigen. Diese 97,19%= sind in 52 Strecken
von der Normallänge 2km eingetheilt und durch die Strassensteine.
21.
300 Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs.
ergab sich weiter eine Eintheilung in 196 Theilstrecken von 0,5km
Länge. Nach der schon bei der Anordnung der Linien und Strecken
erwähnten Instruction der Landesaufnahme wird jede Strecke 2mal
nivellirt und wenn hiebei die Differenz I—II auf 2:= den Werth
12™™ in der Ebene und 15™™ im Gebirge übersteigt, so werden
beide Nivellements I und II verworfen und durch zwei neue Nivel-
lements III und IV ersetzt.
Auf die Thedstrecken von 0,5*= Länge angewendet, wird diese
Vorschrift Differenzen I-Il=6» bis 7™™ zulässig erscheinen lassen.
Vor Discussion des gesammten Differenzenmaterials habe ich
einige abnorme Strecken vorzuführen, welche Ausscheidung nöthig
machten, es sind nämlich von folgender Tabelle die Werthe I
grösstentheils im Regen nivellirt, welcher in optischer Beziehung
die Latten-Ablesung nicht hinderte, nur die zwei letzten Theilwerthe
I und II sind als brauchbar unter III und IV hinübergesetzt.
Nivellement
E Nivellement Jordan. Mühlhausen.
® I
= Regen. u I-III III
m m mm m
6640)| 5,3810) 5,3702|-410,8| 5,3739] 5,3710|+-2,9
| 7,3897| 7,3836|4- 6,1| 7,3824] 7,3833|—0,9
bis | 7’5993| 7’59611-- 3,2] 7.5960] 7,5977|—1.7
(6641)| 5,3671] 5,3641/-4 3,01 5,3665] 5,3652/-41,3
25,7371|25,7140+23,1| 25,7188| 25,7172 +-1,6] 25,720125,716
(6641)| 12,7456| 12,7396|-+ 6,0| 12,7364| 12,7374|—1,0
1,0456 0,8] 1,0487| 1,0449|4.3'8
bis | 7,6729] 7,6665|+ 6,4| 7,6625| 7,6669 —4,4
(6642)| 10,3701| 10,3838|+ 6,3| 10,3653) 10,3653] 0,0
+ 6,3|10,
31,8350 31,8155+19,5| 31,8129| 31,8145|— 1,6] 31,816|31,818
+ 2,
55
(6642)| 8,9610] 8,9590|+ 2,0] 8,9604] 8,9601|+0,3
12,5177| 12,5111|-+- 6,6| 12,5112) 12,5082/4-3.0
bis | 7'3199| 7,3157-- 4,2:(7,3199)((7,3157)
(6643)| 11, ‚8189 11 ‚8181 + 9,8 0,8 (11,8189)| (11,8181)
m — — f —_——-
40,6175| 40,6039+13,6| 40,6104| 40,6021/-1-8,3| 40,605/40,600
Vergleicht man Nivellement I im Regen mit dem Mittel aller
übrigen, so findet man
I UF+IHIV HH pg
— a,
Regen
25,737. 25,717 -} 202m (24)
31,835 31,815 + 20
40,618 40,604 +14
Es ergibt sich mit grosser Uebereinstimmung die Thatsache,
dass das Nivellement im Regen zu grosse Höhenunterschiede.liefert
Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs. 301
und dieses erklärt sich auch sehr gut durch Einsinken der Boden-
platten auf der vom Regen aufgeweichten Strasse, dann hat man
nach Fig. 7 bei festem Boden
h=rn —tv tr, . Vg+. ee
und ist e das Einsinken der Latte während des Instrumenten-
wechsels von 7, nach i,, so erhält man
=r, —%, +(r, +e) —% +...
d. h. es wird h’ grösser als A.
Nach Ausscheidung dieser Regenwerthe I—II bleiben noch
203 Differenzen I-II=d mit der Quadratsumme 1016, woraus die
mittlere Differenz
(I-11) = | / 1018 _ +9 93mm pro 0,5" (25)
203
hieraus der mittlere Fehler m einer doppelt nivellirten Kilometer-
strecke
m= Yo VE = 2,23™™ pro lk (26)
Die Landesaufnahme hat bis jetzt einen kleineren Mittelwerth
erhalten, nämlich nach Seite 39 des IV. Bandes der Nivellements:
m—Z1,25um pro 1m (27)
Man kann die 203 Differenzen d, welche zu (25) bezw. (26)
geführt haben, in Hinsicht auf den Vorzeichenwechsel untersuchen
und findet 91 mal +, 106 mal — und 6 mal Null, also ziemlich
gleichförmige Vertheilung. Anders gestaltet es sich, wenn Gruppen
gebildet werden, z. B. In der Rheinebene von Strassburg bis Sand,
(6411), (6621) .. . (6627), wo unbedingt gleichartig mit unverän-
dertem Instrumente nivellirt wurde, finden sich 11 positive und
22 negative Differenzen mit Summen bezw. 49,4 und — 35,1, also
algebraischer Mittelwerth
nl — — 0,7 7mm (28)
Es bestand also auf jener Strecke die Tendenz II > I, oder jedes
Vor-Nivellement gab die Höhe auf 0,5k= mit 6 Aufstellungen um
0,38™" zu klein, jede Aufstellung gab einen regelmässigen Fehler
von 0,06™™, Unter anderen Erklärungsversuchen kann man nach
Anblick des Instrumentes daran denken, dass die Libelle nicht
genau rechtwinklig zur verticalen Umdrehungsachse war, so dass
nach jedem Umdrehen um 180° ein Blasenausschlag entstand, was
in der That der Fall war, weil ich, wie schon auf S. 295 berichtet,
im Allgemeinen nur roh horizontal, und erst in der jeweiligen Visur
fein horizontal stellte. Das neue Einstellen brachte aber an den
Stellschrauben C eine immer in demselben Sinne wirkende Hebung
oder Senkung des Instrumentes zwischen Rück- und Vorblick hervor,
welche sich zwar kaum zu dem Werth (28), aber doch zu einem
Betrag von ähnlicher Grössenordnung anhäufen kann.
302 Jordan. Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs.
Jedenfalls gibt der Anblick all meiner Differenzen I—II zu
erkennen, dass die Tendenz des Vorzeichens wechselnd ist; während
z. B. (28) entschieden negativ ist, gab das Kniebisnivellement
= + 0,89mm (29)
mit etwa 15 Aufstellungen auf 0,5km,
Geschwindigkeit.
Bei der Beurtheilung einer Nivellementsleistung spielt die Ge-
schwindigkeit eine wichtige Rolle, weil grosse Geschwindigkeit zu-
gleich die Möglichkeit mehrfacher Wiederholung und damit Genauig-
keitssteigerung in sich schliesst. Zwei Nivellements mit den
Geschwindigkeiten » und V werden gleichwerthig sein, wenn ihre
mittleren Fehler M und m der Proportion geniigen:
m M
vv VV
ja man kann der grösseren Geschwindigkeit sogar noch einen hier-
über hinausgehenden Werth beilegen, weil unabhängige Wiederholung
bei Messungen constante Fehler zum Verschwinden bringt.
Theils wegen solcher Ueberlegung, theils aus persönlichen
Gründen suchte ich bei den hier beschriebenen Nivellements mög-
lichst rasch vorwärts zu kommen. Dieses zeigt sich schon aus der
Tagesleistung; die Gesammtlänge ist 106,8*™, wovon 19 Theil-
strecken = 9,5*™ wiederholt werden mussten (nämlich 10 wegen
Regens s. 0.), also 2 (106,8 -+ 9,5) = 232,6™ oder bei 27 Tagen
8,7*= auf 1 Tag. Im Weiteren gab die Auszählung aller genau
notirten Zeiten für die Theilstrecke 0,5*™
bei 6 Aufstellungen 23,40 Minuten
>» 7 Aufstellungen 23,17 Minuten.
Die Vermehrung der Aufstellungen hat also wegen der Ver-
kleinerung der Zielweite und der dadurch erleichterten Ablesung
Beschleunigung hervorgebracht, wie sich noch deutlicher zeigt, wenn
man die Gehzeit absondert. Rechnet man hiefür 5,5*" pro Stunde,
so entfallen auf 0,5k® 10,91 Minuten Gehzeit, hiezu kommt aber
noch die doppelte Begehung der letzten Zielweite zum Zweck der
Halbirung des Restes von der vorletzten Latte zum Abschlusspunkt,
d. h. bei 5 Stationen
Gesammtgehzeit — (1+5) 10,9 Minuten
s=6 und s=7 geben bezw. 12,73 und 12,47 Minuten.
Zum eigentlichen Nivelliren bleibt also nur
bei 6 Aufstellungen:
23,40—12,73 = 10,67 Minuten oder 1,78 Minuten auf 1 Aufstellung
bei 7 Aufstellungen:
23,17—12,47 = 10,70 Minuten oder 1,53 Minuten auf 1 Aufstellung.
Bei dieser Berechnung ist das Kniebisnivellement mit kurzen
Zielweiten von 25 Schritt wegen starker Steigung. nicht Jinhegriffen,
Fenner. Das Verbindungsviereck zwischen den Dreiecksnetzen etc. 303
dasselbe gibt im Mittel 15 Aufstellungen und 42,0 Minuten Zeit
für 0,5*™, woraus nach vorstehender Art berechnet 2,0 Minuten auf
eine Aufstellung kommen.
Hiernach lässt sich folgendes Gesammt-Resultat ziehen: 1 Kilo-
meter wird mit 14 Aufstellungen (Zielweite = 35,7%) in 46 Minuten
einmal, oder in circa 11, Stunden hin und her, nivellirt. Der
mittlere Fehler des Doppelnivellements ist 2,3™™,
Das Verbindungsviereck zwischen den Dreiecks-
netzen von Spanien und Algier:
Mulhacen—Tetika—M’Sabiha—Filhaoussen.
Ein Bericht über diese grossartige geodätische Messung, welche
im Herbst 1879 von den Franzosen und Spaniern gemeinsam zum
Zweck der Verbindung ihrer Dreiecksnetze in Algier und Spanien
über das mittelländische Meer hinüber ausgeführt wurde, ist u. a.
der Europäischen Gradmessungskommission von dem General Ibanez,
dem Leiter des Unternehmens auf spanischer Seite, und im einzelnen
von den Chefs der beiderseitigen Beobachtungssektionen, den Ober-
sten Perrier und Barraquer erstattet und von ersterer in ihrem
»Generalbericht für das Jahr 1880< veröffentlicht worden. In diesem
interessanten Berichte finden wir ausführlich geschildert, welche
umfangreichen Vorbereitungen für dieses Unternehmen ins Werk
gesetzt, welche aussergewöhnlichen Hülfskräfte und technischen
Hülfsmittel aufgeboten werden mussten, um die 225km bis 270 km
von einander entfernten, naturgemäss auf hohen Bergen gelegenen
Beobachtungsstationen, ungeachtet der dem mittelländischen Meere
entsteigenden Dünste gegenseitig sichtbar zu machen und die genaue
Winkelmessung im Viereck zu sichern.
Ein Bild von der gegenseitigen Lage der 4 Beobachtungs-
stationen gibt nachstehende Skizze, in der auch die Resultate der
Messung, die Seitenlängen und Winkel des Vierecks, auf ganze
Meter resp. Sek. abgerundet, nebst den Meereshöhen der Stationen
eingeschrieben sind.
Gewinnt man aber aus jener Schilderung einerseits den Ein-
druck, dass mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der Signalisirung
die hier gemessenen Dreiecke zur Zeit als »messbar grésste< be-
zeichnet werden müssen, so zeigen andrerseits die am Schlusse mit-
getheilten Messungsresultate, insbesondere die Dreieckswidersprüche,
deren Beträge die von Dreiecken mittlerer Grösse nicht übersteigen,
dass die Genauigkeit der Winkelmessung eine über Erwarten grosse
war und die Beobachter in hohem Maasse befriedigen konnte. *)
*) Der grösste Schlussfehler in einem Dreieck betrug 1,9 Sek. alt. Theil.;
es beruht auf Irrthum, wenn derselbe in dem Aufsatz: Heft 6 Band X. dieser
Zeitschr. zu 1,9 Centes. Sck. angegeben ist.
304 Fenner. Das Verbindungsviereck zwischen den Dreiecksnetzen von
(3482)
>? M 'Sabiha
(583 ")
Algier
| Albınoussen
(1140 "9
Die eingeklammerten Zahlen geben die Meereshöhe in Metern.
Beide Umstände, die maximale Ausdehnung der Dreiecke so-
wohl, wie die grosse Schärfe der Winkelmessungen sind aber ge-
eignet, das Interesse zu erhöhen, das es an und für sich hat, ein-
mal an einem der geodätischen Praxis entnommenen Beispiel den
numerischen Betrag derjenigen Korrektionen zu ermitteln, welche
bei scharfer Rechnung an den beobachteten und auf der Station
ausgeglichenen Richtungen angebracht werden müssen, wenn man
dem Unterschied zwischen den thatsächlich beobachteten und den
der Rechnung zu grund gelegten Grössen gebührend Rechnung
tragen will.
Die beträchtlichsten und zugleich der Berechnung zugänglichen
dieser Korrektionen rühren her
1. von der Reduktion des astronomischen Azimuts nach einem
Objekt in der Meereshöhe H auf das astronomische Azimut nach
der Projektion dieses Objekts auf das zu grund gelegte Rotations-
ellipsoid,
2. von der Reduktion des astronomischen Azimuts (Azimut des
Vertikalschnitts) auf das der geodätischen Linie,
3. von Lothablenkungen in den Beobachtungsorten und dem
Abstand der Geoidfläche daselbst von dem Rotationsellipsoid.*)
*) Ob es im vorliegenden Fall von den spanischen und französischen Geo-
däten für nöthig erachtet wurde, auf diese bekannten Korrektionen Rücksicht
zu nehmen, geht aus ihrem Bericht nicht hervor; es liegt uns aber auch fern,
auf eine event. Modifikation ihrer Resultate hinweisen zu wollen, unsere Ab-
sicht ist vielmehr nur, festzustellen, in welchem Maasse sich der Einfluss der
Korrektionen auf die Winkel im gegebenen und ähnlichen Fällen geltend macht.
Spanien und Algier: Mulhacen—Tetika—M’Sabiha—Filhaoussen. 305
Im folgenden wollen wir nun für alle 12 in dem Viereck be-
obachteten Richtungen die unter 1. und 2. aufgeführten Korrektio-
nen (für die 3. fehlen die erforderlichen Anhaltspunkte) einzeln be-
rechnen, daraus die entsprechenden Winkelverbesserungen bilden
und schliesslich die Aenderungen angeben, welche die Winkelsummen
der einzelnen Dreiecke dadurch erfahren; diese Beträge, verglichen
mit den Dreieckswidersprüchen werden zeigen, dass die genannten
Azimutreduktionen im vorliegenden Beispiel einen durchaus nicht
unerheblichen Einfluss auf die Schlussfehler der Dreiecke ausüben.
Für diese Rechnung ist die angenäherte Kenntniss der geo-
graphischen Positionen der Beobachtungsstationen, sowie der Azi-
mute aller Seiten erforderlich. Die geogr. Koordinaten von Mul-
hacen und Tetika konnten dem »Anhang V. zum Generalbericht«
entnommen werden; dort ist auf S. 72 angegeben:
Geogr. Breite. Länge (östl. von Ferro).
Mulhacen 37 3 14° 22’
Tetika 37 15 15 16
Hieraus berechnen sich die siidwestlich genommenen Azimute
Mulhacen — Tetika 254° 15’, Tetika — Mulhacen 74° 47’
Nimmt man die beobachteten Richtungswinkel hinzu, so erhält
man die weiteren Azimute
Mulhacen — Filhaoussen 326° 44’ Mulhacen— M’Sabiha 304° 15’
Tetika— Filhaousen 345 8 Tetika—M’Sabiha 321 7
Mittelst der gegebenen Seiten
Mulhacen — Filhaoussen = 269926" und Tetika — M’Sabiha= 225712”
und ihrer vorstehenden Azimute bezw. mittelst daraus abgeleiteter
rechtwinklig sphärischer Koordinaten lassen sich nunmehr leicht
die geogr. Koordinaten von Mulhacen auf Filhaoussen und die von
Tetika auf M’Sabiha übertragen. Man erhält mit ausreichender
Genauigkeit
Geogr. Breite Länge (östl. von Ferro).
M’Sabiha 35° 40’ 16° 50’
Filhaoussen 35 1 15 59
ausserdem die Azimute
M’Sabiha — Tetika 142° 2’ Filhaoussen — Mulhacen 147° 40’
welche mit Hinzunahme der gemessenen Richtungswinkel die übrigen
Azimute liefern, nämlich
M’Sabiha— Mulhacen 125° 42’ M’Sabiha — Filhaoussen 46° 53’
Filhaoussen — Tetika 165 32 Filhaoussen — M’Sabiha 226 24
Es mag bemerkt werden, dass als Dimensionen des Erdellip-
soids die Bessel’schen Zahlen, abgerundet
grosse Halbachse a, = 6377400", Abplattung 05
angenommen und die logarithmischen Rechnungen 4stellig geführt
wurden.
Wir führen noch die Excess-Berechnung auf, die nach einer
strengeren Formel geschah, welche die 3. Dezimale der Sekunden
völlig scharf ergibt, nämlich
306 Fenner. Das Verbindungsviereck zwischen den Dreiecksnetzen von
’
ne O
log E =lg Ke
eas 4a? — 3m? \"
sae eee “Ma?
Darin bedeutet > das ‚mittlerec Kriimmungsmaass im Dreieck,
0
nämlich
wenn &ı : Ks : K; die Krümmungsmaasse der Eckpunkte bezeich-
00%’ ado?’ ap?
nen; m? ist der Durchschnittswerth der Quadrate der 3 Seitenlangen
2 2 2
m? tete ;
Das Resultat der auf 6 Dezimalstellen der Logarithmen ge-
führten Rechnung ist folgendes:
Winkel u. sphäroid. Excesse der Dreiecke. Dreieckswidersprüche im
Sinne von Verbesserungen.
Mulhacen 72° 29’ 11,203
Tetika 89 39 16, 210 | 54,178 — 0,7248
Filhaoussen 17 52 27, 013
Mulhacen 22° 28’ 45,269
M’Sabiha 78 48 45, 563 | 70,761 + 0,731
Filhaoussen 78 43 39, 198
Mulhacen 50° 0’ 25,934
Tetika 113 40 27, 271 | 43.508 — 1,916
M’Sabiha 16 19 52, 219
Tetika 24° 1’ 11,”061
M'Sabiha 95 8 37, 782 | 60,091 — 0,''937
Filhaoussen 60 51 12, 185
Der Durchschnittswerth der Dreieckswidersprüche ergab sich
hiernach nur zu etwa 1 Sekunde, ein erstaunlich günstiges Resul-
tat, wenn man die Schwierigkeit der Messung in Betracht zieht.
Endlich mag noch hervorgehoben werden, dass der grösste Werth
des 2. Gliedes in der Excessformel 0,008 Sek. betrug.
Nunmehr können wir uns zu unserer eigentlichen Aufgabe, zur
Reduktion der Azimute wenden.
Die Korrektion bezüglich der Mecreshéhe des anvisirten Ob-
jektes beträgt in Sekunden
+ 0,"108 (A in Kilometern) | cost Bsin2 u aa > —sin 2 Bsin al,
0
die Reduktion des astronomischen auf das geodätische Azimut
« . 3
— 0,028 en) [005° B sin2 a) Sek. **)
*) Bezüglich dieser sowie der im folgenden angewandten Formeln ver-
weisen wir auf „Helmert, die mathem. und physik. Theorien d. höheren Geodäsie“ ,
1. Theil pag. 362.
**) Vergl. Helmert a.a. O. 8. 488.
Spanien und Algier: Mulhacen—Tetika—M’Sabiha—Filhaoussen. 307
B ist die geographische Breite, « das Azimut der Visur im
Standpunkt, s die Entfernung des Objektes.
Die Anwendung dieser Formeln auf die beobachteten Rich-
tungen ergab folgende Korrektionswerthe:
Richtung. Korrektionswerth.
et +0,”108.2,08 .0,327== + 0,"074
Mulhacen Tetika 3 0,028 0,833. 0,333 —_ aoe 0,006
+ 0,7068
ro + 0,108. 3,48 . 0,327 = + 0,123
Tetika—Mulhacen — 0,028 , 0,83". 0,321 = — 0,"006
+0,7117
: ER + 0,108 .0,58 (— 0,630) = — 0,040
Tetika— M’Sabiha es 0,028 : 2,262(— 0,619) kr eu 0,088
+ 0,048
\Qchiha Tat + 0,108 . 2,08 (— 0,630) = — 0,142
M’Sabiha—Tetika = 0,028 j 2,26% — 0,640) un <E 0,091
— 0,051
| m +-0,'108.1,14 (— 0,595) = — 0,073
Mulhacen—Filhaoussen | 0,"028. 2,70%(— 0,584) = +0,”119°
+ 0,046
: = + 0,108 .3,48 (— 0,596) = — 0,224
Filhaoussen—Mulhacen © 0,028 . 2,702(— 0,606) = -+ 0,"124
— 0,100
; nie +0,”108.0,58 .0,6655= + 0,"042
Filhaousen—M Sabiha _ 0,028..1,08%.0,670—= —0,"021
+ 0,021
a ee +0,108.1,14 .0,665== -+0,”082
M’Sabiha—Filhaoussen — 0,028 . 1,052, 0,659 = — 0,020
+ 0,062
Sch: + 0,"108.0,58 (— 0,609) = — 0,038
Mulhacen—M’Sabiha — 0,028 . 2,70%(— 0,593) = ++ 0,121
+ 0,093
Schiha_ + 0,108. 3,48 (— 0,609) = — 0,"229
M Sabiha Mulhacen a 0,028 . 2,70% — 0,626) = ae 0,128
— 0,101
+ 0,108. 1,14 (— 0,319) = — 0,039
— 0,028 . 2,572(— 0,314) = + 0,060
+ 0,"021
-++- 0,108 . 2,08 (— 0,320) = — 0,”072
— 0,028. 2,572(— 0,325) = + 0,”060
0,012
Tetika— Filhaoussen
Filhaoussen—Tetika
308 Kleinere Mittheilungen.
Die einzelnen Korrektionsbeträge gehen, wie man sieht, über
0,2 Sek. hinaus, während die Gesammtkorrektion einer Richtung
allerdings 0,1 Sek. nur wenig übersteigt; es rührt dies von dem
günstigen Umstand her, dass beide Korrektionen stets entgegenge-
setztes Zeichen haben und in ziemlich gleichbleibendem Verhältniss
auftreten, insofern mit wachsender Entfernung auch die Meereshöhe
der Beobachtungsstationen im allgemeinen zunehmen wird. Für
Visuren im Meridian oder im Parallel verschwinden die Korrek-
tionen, in der Mitte dazwischen erreichen sie Maximalwerthe. Der
Einfluss des 2. Gliedes in der 1. Formel ist geringfügig, für die
längste Seite Mulhacen—M’Sabiha beträgt es nur 0,017 Sek.; dieses
2. Glied der Formel kann auch weggelassen werden ohne Vermin-
derung ihrer Genauigkeit, falls man darin B und «& die Bedeutung
der Mittelbreite und des mittleren Azimuts beilegt; man vereinfacht
dadurch die Rechnung, indem nunmehr der letzte Faktor in beiden
Reductionsformeln und, vom Vorzeichen abgesehen, auch im An-
fangs- und Endpunkt einer jeden Seite denselben Werth erhält.
Aus den Richtungskorrektionen folgen nun nachstehende Aen-
derungen der Winkel und Winkelsummen in den einzelnen Dreiecken:
Mulhacen —-0,''022 Mulhacen — 0,047
Tetika +0, 006 | 0,"16 M’Sabiha — 0, 163) 0,080
Filhaoussen +0, 088 Filhaoussen +0, 121
Mulhaceen -+-0,"025 Tetika — 0,"027
Tetika +0, 069 I+ 0,144 M’Sabiha —0, 113} 0,107
M’Sabiha +0, 050 Filhaoussen +0, 033
Der durchschnittliche, bei Unterlassung der Azimutkorrektionen
in den Winkelsummen der Dreiecke erzeugte Fehler würde also im
vorliegenden Falle etwa 0,13 Sek. d.ı. etwa 1, des Durchschnitts-
werthes der Dreieckswidersprüche betragen.
Aachen im April 1882. P. Fenner.
Kleinere Mittheilungen.
Neues Heliotrop.
In den Mittheilungen des Archit.- und Ing.- Vereines in Böhmen,
IV. Heft 1881, hat Herr Licka einen Bericht über die Aus-
stellung des Architekten- und Ingenieur-Vereins
im Königreiche Böhmen von Ostern 1881 veröffentlicht, und
hieraus folgende Heliotrop-Beschreibung für unsere Zeitschrift zur
Verfügung gestellt. |
Dem von Prof. Franz Müller ausgestellten, nach seiner Angabe
von der hiesigen Fırma Haase & Wilhelm construirten Heliotrop
liegt dasselbe Princip zu Grunde, wie dem Heliotrop von-Bertram.
Kleinere Mittheilungen. 309
Die schnelle Einstellung wird durch 4 Stellschrauben erzielt,
welche die Drehungsachse des Instrumentes vertical stellen können. —
Wenn eine horizontale Richtung der Absehlinie nicht verlangt wird,
was bei gewöhnlichem Signalisiren stets der Fall sein wird, so
dienen die Stellschrauben auch zur Einstellung der Absehlinie nach
dem verlangten Zielpunkte. Die Wirkung der Stellschrauben wird
ähnlich, wie bei- besseren Nivellirinstrumenten, auch hier durch
eine Elevationsschraube unterstützt. Zur Herstellung der horizon-
talen Lage der Absehlinie dient nebst den Stellschrauben eine auf
dem Instrumente angebrachte Libelle und zur Orientirung eine
Bussole. Beim Signalisiren im Felde dürfte die Bussole zur
schnelleren Auffindung des Zielpunktes zu brauchen sein.
Das charakteristische Merkmal des Müller’schen Heliotropen
ist jedoch, dass sowohl die Horizontal- als auch die Vertical-Be-
wegung des Signalspiegels auf getheilten Kreisen gemessen wird,
wodurch dasselbe, durch diese wesentliche Ver besserung, zur Lösung
mannigfacher Aufgaben der praktischen Geometrie sehr geeignet
erscheint.
Um die Lage des Signalspiegels von dem veränderlichen Stande
der Sonne unabhängig zu machen, ist jedem Heliotrop ein Spiegel
beigegeben, welcher als Heliostat auf einem zweiten Stativ ange-
bracht wird, so dass bei Lösung der einzelnen geometrischen Auf-
gaben stets der constante Ort des Heliostats, nicht aber der ver-
änderliche Stand der Sonne zu berücksichtigen ist.
Dadurch ist man in den Stand gesetzt, entweder mit zwei
solchen Heliotropen oder einem Heliotropen unter gleichzeitiger
Anwendung eines andern Messinstrumentes (Messtisch oder Theo-
dolit), die Situation und Höhe eines jeden beliebigen Punktes auf
einer steilen Lehne, welche felsig und unzugänglich ist, zu bestimmen,
vorausgesetzt, dass die Lehne nur so weit entfernt sei, dass der
von dem Heliotrop auf diese Lehne geworfene Lichtschein dem
Auge scharf markirt erscheint. Unter solchen Umständen kann
bei entsprechender Stellung des Heliostats durch das Heliotrop
eine dem Auge sichtbare Profillinie oder auch eine solche Schichten-
linie auf der unzugänglichen Wand bestimmt und aufgenommen
werden, so dass dieses Instrument auch eine Ergänzung der gegen-
wärtigen tachymetrischen Instrumente bildet.
Ausserdem kann der Signalspiegel sammt den getheilten Kreisen
von dem Heliotrope entfernt werden, und zwei solche Signalspiegel
in Verbindung mit getheilten Kreisen, auf den Endpunkten eines
beiläufig 30 W. Zoll langen Lineals befestigt, bilden die wesent-
lichen Bestandtheile eines neuen Instrumentes, dessen Theorie und
eventuelle Verwendung wir in Kürze andeuten wollen.
Das Lineal ist als Alhidade auf einem getheilten Kreise (Limbus)
drehbar. Mit der Alhidade sind ausserdem die nothwendigen Li-
bellen und eine Bussole in Verbindung. Diese ganze Vorrichtung
ruht auf einem Scheibenstativ und dabei kann die Alhidadenachse
mittels Stellschrauben vertical gestellt werden. »In..der Mitte) der
310 Kleinere Mittheilungen.
Alhidade befindet sich eine Lichtquelle. (Elektrische oder eine
Petroleum-Lampe.) Dieses so adjustirte Instrument nennt Professor
Müller Phototrop und denkt dasselbe speciell zur Aufnahme von
Profilen im Innern von Höhlen, Gruben und dgl. zu verwenden.
Die beiden am Lineal befestigten Spiegel werden im verticalen
Sinne so gedreht, bis die von der Lampe ausgehenden und von
den Spiegeln reflectirten Strahlen in einem Puakte sich decken,
wodurch ein Dreieck entsteht, dessen bekannte Basis die Alhidade
und dessen Scheitel der gemeinschaftliche reflectirte Punkt beider
Spiegel bildet. Da die der Basis anliegenden Winkel aus der an
den getheilten Vertical-Kreisen abgelesenen Neigung der Spiegel
leicht gefunden werden können, so kann das in Rede stehende
Dreieck aufgelöst, folglich auch der geometrische Ort des Scheitels
z. B. in Bezug auf die Basis bestimmt werden. Es ist selbsver-
ständlich, dass die Lage der Spiegel so gewählt wird, dass das
erwähnte Dreieck in eine verticale Ebene fällt. Da die Lichtquelle
in einer endlichen Entfernung von den Spiegeln sich befindet, so
würde eine Divergenz der reflectirten Strahlen entstehen und die
Lichtscheine verschwommen erscheinen; dieses wird dadurch ver-
mieden, dass bei jedem Spiegel eine Linse in der Weise angebracht
wird, dass die Lichtquelle im Brennpunkte beider Linsen sich be-
findet und die Strahlen nach dem Durchgange durch die Linse
parallel gehen.
Preussische Topographische Karten.
Der Deutsche Reichs-Anzeiger und Königlich Preussische Staats-
Anzeiger Nr. 104 vom 4. Mai 1882 enthält folgende Anzeige, be-
treffend die von der Landesaufnahme veröffentlichten Messtisch-
blätter von Preussen im Maassstabe 1:25000 der nat. L.
Im Anschluss an die diesseitige Anzeige vom 8. März c wird
hierdurch bekannt gemacht, dass folgende Blätter, welche der Auf-
nahme 1880 angehören, erschienen sind:
Kyritz, Tramnitz, Neu-Ruppin,
Wusterhausen a.d.Dosse, Wildberg, Fehrbellin,
Rhinow, Friesack, Brunne,
Schollene, Rathenow, Haage,
Ribbeck, Vieritz, Weissewarthe,
Genthin, Schlagenthin, Plaue,
Brandenburg a.d. Havel, Gr. Kreutz, Parey,
Parchen, Karow bei Genthin, Damelang.
Burg a. d, Ihle,
Jedes dieser 25 Blätter repräsentirt durchschnittlich eine Fläche
von 2,2 geogr. Qu.-Meilen.
Kleinere Mittheilungen. 311
Hinsichtlich der Höhenkoten und der Pegelstände wird auf
das bereits früher veröffentlichte Blatt Westerland (u. Sylt) Bezug
genommen. Dieses Blatt enthält als Karton eine »Uebersicht der
Höhenlage des Mittelwassers an den Pegeln der Ost- und Nordsee,
sowie des mittleren Fluth- und Ebbestandes gegen den Normal-
Nullpunkt, auf welchen sich alle absoluten Höhenangaben des
deutschen Festlandes in den neueren Kartenblättern beziehen.
Die letzten zwölf Blätter der Aufnahme 1880 befinden sich
bereits im Druck und Kolorit; ihre Veröffentlichung wird im
Monat Juni d. J. stattfinden.
Ausser der Ausgabe mit Horizontalcurven wird von den in Rede
stehenden Messtischblättern versuchsweise auch eine Ausgabe ohne
solche Curven dem Buchhandel übergeben.
Der Preis eines Blattes beträgt Eine Mark; dasselbe kann
nach vorgängiger Bestellung durch jede Landkarten-, Buch- und
Kunsthandlung bezogen werden, ohne dass die Käufer verpflichtet
sind, mehr als ein Kartenblatt dieses Werkes zu nehmen.
Der General-Kommissionsverkauf ist der Simon Schropp’schen
Hof-Landkartenhandlung in Berlin, Charlottenstrasse 61, über-
tragen.
Berlin, den 2. Mai 1882.
Königliche Landesaufnahme, Kartographische Abtheilung.
gez. (reerz,
Oberst und Abtheilungs-Chef.
(Mitgetheilt von Gerke.)
Historische Notiz.
Es möge erlaubt sein, an diesem Ort als Berichtigung bezw.
Ergänzung des ersten Passus über die Ausbildung der württem-
bergischen Feldmesser in dem Werke »Das deutsche Vermessungs-
wesen, Band II, S. 332< folgende wörtliche Abschrift eines ge-
druckten herzoglichen Rescripts vom Jahr 1700 anzuführen:
Von GOttes Gnaden
Cherbhard Ludwig |
Hergog zu Wiirtemberg/ u.
Unjern Gruß zuvor
Lieber Getreuer.
DEmnadh Wir unterthänigft berichtet worden] daß wider das
alte Herfommen diejenige Berjohnen jo das Feldmefjen practiciren
wollen] fic) nicht mehr zu dem gewohnliche Examine Hieheritellen ;
wordurdh denen Comunen und Privatis groffen Schaden und Unfoften
zugezogen wird] Wir aber dergleichen nicht zugeitatten/ jondern ob
dem alten Herfommen zubalten gemeint; Als ift hiermit, Unjer»Befelc
312 Kleinere Mittheilungen.
du folleft fünfftighin Leinen einzigen Feldmefjer in dem dir guädigft
anbvertrauten
Amt folde Kunft zu practiciren erlauben| er babe dann allbier
Das gewobhnlide Examen ausgeftanden! und deifen glaubwiirdiges
Attestatum daß er Darinn tüchtig erfunden worden | Sondern alle die
fich deffen bedienen wollen; fic) vorher allbier ad Examen zuftellen |
anweifen! hieran bejchicht Unfer gnädigfter Will und Meynung.
Datum Stuttgart| den 24. Sulij Anno 1700.
Während nach oben citirter Abhandlung in Württemberg die
praktische Geometrie vor dem Jahre 1808 als »freie Kunst< be-
trachtet wurde, ergibt sich aus vorstehendem Erlass, dass in
Württemberg schon im Jahre 1700 die Prüfung der Feldmesser
‚altes Herkommen« war. Auch wurde die praktische Geometrie
schon zu jener Zeit in Württemberg als Kunst, ihre Bedeutung
aber als so wichtig, aufgefasst, dass sie nicht als »freie Kunst«
gelten durfte, was gegen die neuerliche Auffassung der Stellung
der Feldmesser in 8.36 der deutschen Gewerbeordnung *) bedeutend
kontrastirt.
Stuttgart, Februar 1882. Stuff.
Reorganisation des Markscheiderwesens.
An massgebender Stelle hat man eine Reorganisation des
Markscheiderwesens fiir Preussen im Auge, die definitive Entschei-
dung ist aber vorläufig noch ausgesetzt, bis die schwebenden Ver-
handlungen über die Reform des Öffentlichen Vermessungswesens
zum Abschluss gelangt sind. Bei den nahen Beziehungen, wie sie
zwischen dem Markscheider- und Feldmesserfache bestehen, erschien
es wünschenswerth, eine thunlichst gleichmässige Behandlung beider
Berufszweige herbeizuführen, und man will daher einer Reorgani-
sation des Markscheiderwesens erst näher treten, wenn die Ver-
handlungen über das Feldmesserwesen ihren Abschluss erreicht
haben. Die bisherigen Bestimmungen des von dem Markscheider
zu verlangenden Masses von allgemeinem Wissen wie auch bezüg-
lich der eigentlichen fachlichen Ausbildung werden übrigens vor-
aussichtlich einige Verschärfungen erfahren.
*) Vergl. Zeitschrift f. Vermessungswesen IV. 8. 165.
Inhalt.
Grössere Abhandlungen: Die Haupt-Nivellements des Deutschen Reichs,
von Jordan. — Das Verbindungsviereck zwischen den Dreiecksnetzen von
Spanien und Algier: Mulhacen—Tetika—M’Sabiha—Filhaoussen, von Fenner.
Kleinere Mittheilungen: Neues Heliotrop. — Preussische Topographische Karten. —
Historische Notiz. — Reorganisation des Markscheiderwesens.
Karlsruhe. Druck von Malsch & Vogel.
313
ZEITSCHRIFT rox VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
F. Lindemann, Regierungsgeometer in Berlin, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 12. Band XI.
Die Landestriangulirung des Herzogthums Nassau.
Die nachfolgende Mittheilung war ursprünglich für das von
Jordan und Steppes aus Veranlassung des Deutschen Geometer-
Vereins herausgegebene Werk über das deutsche Vermessungswesen
bestimmt, konnte jedoch aus Mangel an Raum nicht zum Abdruck
gebracht werden. Entsprechend der im Vorwort daselbst gemachten
Ankündigung wird die Veröffentlichung der nicht uninteressanten
Details der Nassauischen Landestriangulirung hier nachgeholt, theil-
weise mit Citaten auf andere Theile jenes Werkes über das deutsche
Vermessungswesen.
Die nassauische Triangulirung und Landesvermessung ist der
jüngste Zweig an dem süddeutschen von Bayern hervorgegangenen
Stamme der deutschen Geodäsie. Da der Beginn dieses Unter-
nehmens erst in die zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts fällt, konn-
ten die inzwischen in den Nachbarstaaten gesammelten Erfahrungen
dabei gut benützt werden. Aus diesem Grunde und wegen der
Kleinheit des bereits von andern Triangulirungen fast ganz um-
gebenen Landes erscheint dessen Vermessung in geodätischer Hin-
sicht als ein einheitliches leicht zu überblickendes Ganzes. Eine Be-
schreibung der Vermessung und eine Zusammenstellung ihrer Haupt-
resultate wurde amtlich veranstaltet und im Druck vervielfältigt,
doch kam das Werk nicht in den Buchhandel. Die Kenntniss-
nahme desselben verdanke ich der Güte des Herrn Oberförsters
Tillmann in Wiesbaden. Das Werk heisst:
»Die Landesvermessung des Herzogthums Nassau, insbesondere
die als Grundlage derselben festgestellten Resultate der Triangu-
lirung. Wiesbaden 1863. Gedruckt bei Adolph Stein.< 44 S. Text
und 496 S. Tabellen in 8° mit einer Dreiecksnetzkarte Iter und Ilter
Ordnung des Herzogthums Nassau.
In dem Vorwort (Wiesbaden, 1. August 1863) wird berichtet,
dass nach dem 1860 erfolgten Tode der Mitglieder: der Landes-
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 12, Heft. 99
-- rn
a8 . as = |
314 Jordan. Die Landestriangulirung des Herzogthums Nassau.
vermessungs - Commission, Oberstlieutenant Heymann und Baurath
Born, unter dem Referat des Oberbergraths Odernheimer, Herausgebers
des vorliegenden amtlichen Werkes, das Material der nassauischen
Triangulirung durch Veröffentlichung sicher gestellt wurde. Die
Bearbeitung des Materials für den Druck geschah durch den Geo-
meter Wagner, welcher vom Beginn der Triangulation die Opera-
tionen im Felde und die Berechnungsarbeiten auf dem Vermessungs-
bureau geleitet hatte.
Aus der »Einleitunge des Werkes entnehmen wir zunächst
folgende historische Mittheilungen:
Eine allgemeine Landesvermessung des Herzogthums Nassau
wurde schon frühzeitig angestrebt, kam aber erst zur Ausführung,
als die Verhandlungen bei der Aufstellung der Stockbücher zur
Vollziehung des Gesetzes vom 15. Mai 1851 die Ueberzeugung be-
gründeten, dass eine allgemeine Parcellarvermessung mit richtigen
Karten und Lagerbüchern die einzige genügende sichere Grundlage
für die Stockbücher sei.
Die in jener Zeit bereits reichlich vorliegenden Erfahrungen
der Nachbarstaaten konnten die zuerst aufgeworfene Frage, ob
eine Triangulirung des Landes nöthig sei, nur bejahend beantworten.
Unterm 14. Februar 1853 wurde eine Commission zur Ausführung
der Landesvermessung niedergesetzt, bestehend aus den technischen
Mitgliedern Oberstlieutenant Heymann, Baurath Born und Geometer
Wagner unter einem Ministerial-Präsidenten.
Die Commission zog zuerst in Hessen-Darmstadt Erkundigungen
ein, und beschloss auf den Rath des dortigen Geheimen Obersteuer-
Fig. 1.
Fleckert ¢
5 Melibocus
Jordan. Die Landestriangulirung des Herzogthums Nassau. 315
raths Dr. Hügel, die Triangulirung an die Hauptdreieckspunkte
der Nachbarstaaten anzubinden, und damit eine eigene Basismessung
sowie astronomische Orientirung zu ersparen. Eine Recognoscirungs-
reise lieferte folgende hiezu geeignete Punkte (vergl. Fig. 1):
Breite. Länge.
1. Melibocus 49° 43’ 30,81" 26° 18° 2,45”
2. Hexenberg 49 59 39,66 26 25 47,83
3. Feldberg 50 13 57,48 26 7 1821
4, Diinstberg 50 39 3,05 26 14 41,37 (1)
5 Kiihfelderstein 50 41 31,49 25 43 10,75
6. Rodenbachersteinkaul 50 38 43,61 25 19 18,93
7. Montabaurerhöhe 50 25 32,11 25 23 53,43
8. Fleckert 50 11 13,30 25 16 9,94
Geometer Wagner schloss hieran ein nassauisches Hauptdrei-
ecksnetz mit folgenden neuen Punkten:
Breite. Länge.
9. Jägerhorn 50° 1’ 59,10” 25° 32’ 28,70”
10, bei Hechtsheim 49 57 38,41 25 57 47,56
11. bei Stammheim 50 18 7,40 26 35 28,96 (2)
12. Haincherhöhe 50 50 18,89 25 52 29,63
13. Schaumburg 50 20 23,63 25 38 29,61
14. Höhenburg 50 30 37,67 25 52 21,17 !
Der Punkt Schaumburg wurde als Indifferenzpunkt für die
Coordinaten bestimmt. Hier sind die geographischen Coordinaten
sogleich beigesetzt nach der definitiven nassauischen Berechnung
von S, 2—7 des vorliegenden Werkes, Damit lassen sich auch die
Punkte in eine Karte eintragen, so dass man dadurch eine genaue
Zeichnung des Netzes erhält, dessen Gestalt durch unsere Figur 1
in 1:2000000 wenigstens ım Wesentlichen richtig wiedergegeben
wird. Das Netz hat im Ganzen 29 Verbindungen zwischen den
14 Punkten. Man überlegt hiebei, dass wenn alle Seiten zweiseitig
nach Richtungen beobachtet sind, dieses Netz, als Ganzes ausge-
glichen, 29 —28+3=4 Seitengleichungen und 29 — 14+-1= 16
Dreiecksgleichungen, im Ganzen 20 unabhängige Bedingungs-
gleichungen darbietet, indessen wurde keine strenge Ausgleichung
nach der Methode der kleinsten Quadrate vorgenommen. Die Mes-
sung und Berechnung nahm folgenden Gang (S. XVIII): »Unter
Anwendung Gauss’scher Heliotropen wurde jeder Dreieckswinkel
I. Ordnung, sowie auch der Ergänzungswinkel zu 4 R 40 Mal
repetirt, und zwar 20 Mal in der ersten und 20 Mal in der zweiten
Lage des Fernrohrs.< »Am Schlusse der Beobachtung eines jeden
Punktes sind die gemessenen Winkel im Horizonte zusammenge-
stellt, mit 4. R verglichen und hiernach corrigirt worden. Nur auf
zwei Punkten, Melibocus und Fleckert, hat diese Correction die
Grösse von 1” neue Theilung pro Winkel erreicht, während auf
allen übrigen eine noch grössere Genauigkeit erzielt. worden‘ ist.<
22.
316 Jordan. Die Landestriangulirung des Herzogthums Nassau.
In den 15 Dreiecken I. Ordnung, welche auf S. 2—7 der Publ.
mit allen Details mitgetheilt sind, bewegt sich der Schlussfehler
innerhalb 0,6” in 6 Fällen, zwischen 0,6” und 1,3” in 4 Fällen und
zwischen 1,3” und 2,5” in 5 Fällen. Aus allen 15 Widersprüchen
zusammen rechnet man den mittleren Winkelfehler
m= +2,41” neue Theilung = + 0,78” alte Theilung (3)
Diese Summenwidersprüche sind mit Rücksicht auf die Ver-
hältnisse bei der Messung unter die einzelnen Winkel vertheilt
worden, >eine anderweitige Ausgleichung der Winkel nach der
Methode der kleinsten Quadrate wurde nicht mehr für nöthig ge-
funden<. Bei der nachfolgenden Seitenberechnung stimmten auch die
Seitengleichungen genügend. (S. XXI. d. Publ.)
Diese Seitenberechnung geschah nach dem Legendre’schen Satz
mit der Seite Melibocus-Feldberg als Basis. Diese Seite war nämlich
von Bayern mitgetheilt worden
== 19828,99 bayr. Ruthen = 11574,54 nass. Ruthen = 57872,70™ (4)
und von Hessen, aus hessischen Coordinaten abgeleitet:
== 23149,21 hess. Ruthen — 11574,61 nass. Ruthen == 57873,05™ (5)
Das Mittel aus (4) und (5), nämlich
Melibocus-Feldberg == 11574,573 nass. Ruthen = 57872,86™ (6)
oder log M. F=4.0635062 in nass. Ruthen
wurde der Triangulirung als Basis zu Grunde gelegt.
Zur Vergleichung mit den neuesten Resultaten mag bemerkt
werden, dass in dem officiellen bayerischen Werke »Die Bayerische
Landesvermessung etc.< S. 436 für die fragliche Seite Melibocus-
Feldberg ein etwas anderer Werth angegeben ist, nämlich log sin
== 4,2972875, woraus nach S. 279—280 daselbst oder auch unmittel-
bar nach S. 507 logarc=4,2972934 in bayr. Ruthen, oder:
Mel.-Feldberg = 19828,66 bayr.R. == 11574,352 nass. R. == 5787 1,76 (7)
Die Differenz zwischen (6) und (7), welche 19 Milliontel der
Länge beträgt, wäre bei etwaigen sonstigen geodätischen Verglei-
hungen zwischen Nassau und Bayern zu beachten.
Nach Vollendung der Dreiecksseitenberechnung wurde zu recht-
winkligen sphärischen (Soldner’schen) Coordinaten übergegangen,
und da hiebei auf S. XXIII auf die hessendarmstädtischen Formeln
Bezug genommen wird, »worin der sphäroidischen Gestalt der Erde
Rechnung getragen wird«, so ist es nicht überflüssig, zu bemerken,
dass die auf S. XXIV wirklich mitgetheilten Formeln die richtigen
Soldner’schen bezw. Schleiermacher’schen Formeln sind, und nicht
etwa die unrichtig modificirten Formeln von Fischer’s Lehrbuch
der höheren Geodäsie, III. Abschnitt S. 124 u. ff., über welche wir
bereits in Jordan-Steppes, Deutsches Vermessungswesen I. Band
8. 287, das Nöthige berichtet haben.
Als Coordinatenursprung wurde der Punkt Schaumburg gewählt
(vgl. oben Fig. 1) mit +a” nach Norden und +y nach Osten;| da
Jordan. Die Landestriangulirung des Herzogthums Nassau. 317
jedoch keine astronomische Orientirung gemacht, sondern die Orien-
tirung geodätisch von den Nachbarstaaten entlehnt wurde, so ist
zunächst hierüber zu berichten. Die Punkte Melibocus und Feld-
berg konnten sowohl von Bayern als auch von Hessen entlehnt
werden, und zwar
1. Hessische Coordinaten, Ursprung Darmstadt.
+ y nach Osten -++ x nach Norden
Melibocus y==-— 573,56 hess. Klafter a == — 6525,40 hess. KL
— — 1433,90™ = — 16313,50™ h
Feldberg == — 5674,73 hess. Kl. x = + 16054,79 hess. K]. (8)
= — 14186,825™ a = + 40136,975™
2. Bayerische Coordinaten, Ursprung München.
+ y nach Westen + xnach Norden
Melibocus y = + 72534,77 bayr.Rutnen 2==-+ 61854,12 bayr. R.
== 211699,37™ == -++- 180526,92™
Feldberg y= -+76146,17 bayr.Ruthen z2==-+81362,71 bayr.R. oe
— + 292239 ,57 m — + 237464,52™
Im Anschluss hieran wurde zunächst mit dem Material der
Nassauischen Triangulirung der Punkt Schaumburg in die beiden
fremden Coordinatensysteme eingerechnet, nämlich
Schaumburg hessisch
= — 19333,66 hess. Kl. “= + 20908,01 hess. Kl.
== 48334,15™ = + 52270,025™
Schaumburg bayrisch (10)
y == +-87674,14 bayr. Ruth, z=-+- 85978,52 bayr. Rth.
== + 255885,01™ — + 250936,19™
worauf das Azimut Schaumburg-Feldberg mittelst der Meridian-
convergenzen doppelt abgeleitet werden konnte, nämlich
aus Hessen «’ = 109° 2’ 17,5”, aus Bayern a’ = 109° 2’ 22,6” (11)
Mittel a’ = 109° 2’ 20” von Nord über Ost
Dieser Mittelwerth des Azimutes Schaumburg-Feldberg diente
zur Orientirung des nassauischen Coordinatensystems.
Wegen der Vergleichung mit neueren Resultaten ist zu be-
merken, dass in dem officiellen Werke über die bayerische Landes-
vermessung §. 506 und 507 die Punkte Melibocus und Feldberg
statt (9) nun folgende bayerische Coordinaten haben:
y nach Westen --x nach Norden
Melibocus y=-+ 72539,02 bayr.Ruthen 2==-+ 61848,03 bayr. R.
— + 211711,77™ = + 180509,14™
Feldberg y==-+ 76151,93 bayr.Ruthen a= + 81356,02 bayr.R. (12)
== 222256,38™ == + 257445,00™
318 Jordan. Die Landestriangulirung des Herzogthums Nassau.
Die Verschiebung gegen (9) beträgt im Mittel etwa Jy = -- 15™
4x==—19™ und die Verdrehung beträgt etwa 15”.
Die astronomischen Angaben für die Breite und Länge von.
Mannheim und München wurden geodätisch nach Schaumburg über--
tragen und gaben bezw.:
Schaumburg Breite ==50° 20’ 23,77” Länge =25° 38’ 29,72”
> > 50 20 23,50 > 25 38 29,50
Schaumburg Mittel 9, = 50° 20’ 23,63” A) = 25° 38’ 29,61” (13)
wie bereits in der Zusammenstellung (2) der definitiven nassauischen.
Werthe angegeben ist. Es wird nun von Interesse sein, jene Werthe
(1) und (2), welche mit Bessel’schen Erddimensionen berechnet sind,
mit den betreffenden ebenfalls auf diese Dimensionen gegründeten.
Resultate der neuen bayerischen Triangulirungsberechnung (Orff,.
bayer. Landesvermessung S. 549 u. ff.) zu vergleichen. Man hat.
nämlich:
1) Vergleichung der Breiten.
Nassau. Bayern. Differenz.
Melibocus 49° 43’ 30,81” 49° 43’ 29,92 — 0,89”
Feldberg 50 13 57,43 50 13 5652 —0,91
2) Vergleichung der Längen. en
Nassau. Bayern. Differenz.
Melibocus 26° 18° 2,45” 26° 18’ 0,68” — 1,77"
Feldberg 26 7 18,21 96 716,25 — 1,96
Nach diesen Zahlenmittheilungen ist noch über die Rechnungs-.
methoden zu berichten, welche zur Gewinnung der Resultate ange--
wendet worden sind. Die Publication sagt hierüber aufS, XX VI—XXVII:.
»Zur geoditischen Bestimmung der geographischen Breite, Länge
und Convergenz der Meridiane eines Dreieckspunktes wurden die
von Schleiermacher umgewandelten Bohnenberger’schen und Oriani-
schen Grundformeln angewendet< und es werden nach dem »Lehr--
buch der höheren Geodäsie von August Decker, Mannheim 1836<
Seite 269, 276, 284 folgende Formeln citirt, deren Zeichen durch
die nebenstehende Fig. 2 genügend erklärt sind, nämlich:
Fig. 2.
e JM = Abscisse im Meridian gemessen ,
P = Ordinate (Perpendikel),
B = Ursprungsbreite,
B, =Fusspunktsbreite,
B’ = gesuchte Endbreite,
L’ — L = Längenunterschied,
C = Meridian-Convergenz,
6 =Kleine Erd-Halbachse.
Jordan. Die Landestriangulirung des Herzogthums Nassau. 319
Die Formeln heissen:
Breite B=B+-— 3 = —fa- 3 cos 2B))o
— (5); zines — 2e? sin? B)o
-7(5 >) sare Tas °
-(5)4 ze sin2Bo
(15)
ER oe e 7
Länge L -I= pl! - 5) (1+ san B))e
PMsinB
TED az! —e*(1 + sin* B)) 0
+ au 5) “tae B*
—(5) “sooner e
(16)
2
Meridianconvergenz C= (+) tang B ( = > (1-4 sin? B)) p
+25 M 1—e? satis u 2),
cos? B
a
(A EP sn
(17)
Da hier B nach Fig. 2 die Ursprungsbreite bedeutet, so sind
diese Formeln complicirter als die Bohnenberger’schen, welche in
Jordan-Steppes I. S. 251 citirt wurden, in welch letzteren die Fuss-
punktsbreite B, als Argument der Reihenentwickelungen auftritt.
Die nassauischen Formeln (15), (16), (17) müssen aber in jene
Bohnenberger’schen übergehen, wenn man B=DB, und gleichzeitig
die Abscisse M=0 setzt. Wir thun dieses in (15), weil dadurch
diese Formel nähere Beleuchtung erhält; dieselbe gibt dann:
B=B — (5) "Stans B, eo + (+) e tang B, sin? B, o (18)
Dieses soll identisch sein mit (22) auf S. 251 des I. Bandes
Jordan-Steppes, d. h. nach Umschchreiben in unsere Bezeichnung
von (2), soll (18) identisch werden mit:
2 2 p2
B= B, — (+) —tang B, 0 — (=) = sin 2 By 0 (19)
hiebei ist R der Querkriimmungshalbmesser für die Breite B,, d. h.:
320 Jordan. Die Landestriangulirung des Herzogthums Nassau.
as Mr en nr za b
Vi—e? sin? B, V1—e? V1—e? sin? B, 1-5 Ssin2B,
=p a + sin? B,))
Dieses in das zweite Glied von (19) eingesetzt gibt zunichst
das zweite Glied von (18) und alle Glieder mit e? in (19) zusammen,
sind mit Vernachlässigung von e*:
2
+ e? (5 tang B, (1 -++ sin? B,) — [sin 2 B,) (=) oO
Dieses zieht sich, goniometrisch umgeformt, zusammen auf
2
e? tang B, sin? B, (+) ;
und dieses ist in der That das letzte Glied von (18), womit (18)
und (19) véllig identificirt sind.
Es gibt aber noch eine zweite Probe der nassauischen Formel
(15); setzt man nämlich daselbst die Ordinate P=0, so muss
B’— Bin den elliptischen Meridianbogen B, — B zwischen dem
Ursprung und dem Ordinatenfusspunkt übergehen, oder es muss
B, —B=7 (1—F(1—8 0082 B)) o (20)
identisch werden mit der Bohnenberger’schen Formel
B,—B= i o (21)
wo R, der Meridiankrümmungs- Halbmesser für die Mitielbreite
Ara ist. Dieses stimmt nicht genau, denn es ist der Meridian-
krümmungs-Halbmesser R, für die Ursprungsbreite B, gegeben
durch:
A = an run FI
1 ı 1— ze sin® DB, tse
E-F (1 + Ze —esin! B,)
= 1 _ +2e—LetsinB,)
ee Le )
ml Gt 9 2B
Damit ist (21) auf die Form von (20) gebracht, abgesehen von
dem Unterschied zwischen B, und B, d. h. die nassauische (Decker’-
sche) Formel (20) und die Bohnenberger’sche Formel (21) differiren
B—B,
um ein Glied von der Ordnung = 7) e? oder von der Ord-
Jordan. | Die Landestriangulirung des Herzogthums Nassau. 321
2
nung (5) e?, d. h. bei der nassauischen Formel werden solche
Fehler begangen, welche, wenn sie auch klein sind, doch jedenfalls
2
neben den nicht vernachlässigten Gliedern (+) e? in (15) als eine
Inconsequenz erscheinen.
Zur weiteren Untersuchung habe ich einen nassauischen Punkt
nachgerechnet und zwar nach S. 5 der Publ.
Hechtheim y == + 4615,58 nass. Ruthen 2 =— 8425,75 nass. Ruthen
== + 23077,90" == — 42128,75™ (22)
Die Rechnung nach den Bohnenberger’schen Formeln und den
Hilfstafeln in des Verf. Handb. II. S. 286—287 gab auf Grund
von (13):
Breite = 49° 57’ 38,38” Länge = 25° 57’ 47,60”
Mer.-Convergenz = 0° 14’ 46,57” (23)
während die Publ. S. 8 gibt:
Breite = 49° 57’ 38,41” Länge = 25° 57’ 47,56”
Mer.-Convergenz — 0° 14’ 46,54” (24)
Eine zweite Rechnung nach den Bohnenberger’schen Formeln,
jedoch mit dem Argument B= 50° 20’ 24” nach (13) statt der Mittel-
bezw. Fusspunktsbreiten gab:
Breite =49° 57' 38,43" Länge = 25° 57’ 47,58"
Mer.-Convergenz = 0° 14’ 46,55” (25
d. h. hinreichende Uebereinstimmung mit dem officiellen Resul-
tat (24):
Man sieht, dass die angedeutete Modification der Formeln (15),
(16), (17) innerhalb der nassauischen Vermessung Correctionen etwa
bis 0,05” erzeugen kann.
Die nassauische Publication gibt auf S. XXVI auch einige An-
deutungen über die Triangulirung 2. und 3. Rangs und über Poly-
gonzüge, woraus zu entnehmen ist, dass hie bei sehr schöne Resul
tate erzielt wurden. Ä
Im Anschluss hieran entlehnen wir noch einige Notizen über
Höhenmessung und Topograpbie.
Die nassauische Publication gibt auf S. XXXI u. ff. Mittheilungen
über die Nivellements und über die trigonometrischen Höhenmes-
sungen, aus welchen zu entnehmen ist, dass auch diese Arbeiten
nach einem klaren Plane und in trefflicher Weise ausgeführt wurden.
Die Landesvermessungs-Commission hat sofort bei der Horizontal-
triangulirung auf die Höhenmessungen Bedacht genommen, welche
zur Schaffung einer Höhenschichtenkarte in 1:25000 nöthig er-
schienen. Die relativen Höhen von 3500 Dreieckspunkten wurden
durch Höhenwinkelmessung, grossentheils gleichzeitig mit der Hori-
zontalwinkelmessung, erhalten.
322 Gerke. Die Resultate des Koch’schen Multiplications-Maassstabes.
Als Fundamentalpunkt der Höhen wurde der Nullpunkt des
Amsterdamer Pegels angenommen, und zwar durch Vermittlung des
Coblenzer Pegels, dessen Nullpunktshöhe nach den niederländischen
und preussischen Rheinnivellements = 184,297 rhein]. Fuss = 57,843"
angenommen wurde. An diesen Punkt schlossen sich zahlreiche
Nivellements an, z. B. die Schleife Coblenz-Oberlahnstein-Wetzlar-
Herborn-Hachenburg-Vallendar-Coblenz mit 30 Meilen = 203*™ Länge
und 0,534™ Schlussfehler (28™™ pro 1*™) und die Linie Coblenz-
Mainz-Frankfurt.
Die benachbarten trigonometrischen Höhenpunkte wurden an
das Nivellement angeschlossen und so den Nivellements entlang
trigonometrische Höhenzüge zur Controle gebildet, sowie solche Züge
auch selbstständig gelegt. Die Fehler der Zugsabschlüsse waren in
mässigen Grenzen (meist innerhalb 0,5") und wurden theils auf die
Nivellements, theils auf die trigonometrischen Messungen vertheilt.
Obgleich somit Nivellements zugezogen wurden, erscheinen die-
selben doch in der damaligen Behandlung nicht in der Bedeutung
der heutigen Präcisionsnivellements.
Ueber die Höhenschichtenkarte in 1:25000, welche auf dieses
Höhennetz gegründet werden sollte, und über die Topographie im
Allgemeinen gibt die vorliegende Publication keine Auskunft, und
da 3 Jahre nach dem Erscheinen derselben der nassauische Staat
in Preussen aufgieng, hat die nassauische Topographie keine beson-
dere Bedeutung mehr.
Die nassauische Landesvermessung gibt sich aus diesen amt-
lichen Mittheilungen als ein systematisch angelegtes und mit Ge-
schick, ohne bedeutenden Geldaufwand durchgeführtes praktisches
Unternehmen zu erkennen,
Jordan.
Die Resultate des Koch’schen Multiplications-
Maassstabes.
Der Erfinder, welcher die Theorie seines zu Flächenbestimmungen
dienenden Multiplications-Maassstabes bereits S. 58 Band I. (1872)
dieser Zeitschrift veröffentlichte, liess den Maassstab zuerst auf
Papier herstellen. Die durch dieses Material hervorgebrachten
Mängel führten dazu, den Maassstab aus Metall anzufertigen und,
um denselben neben geringen Kosten mit möglichster Genauigkeit
zu erlangen, ward derselbe mittelst Galvanoplastik auf eine Kupfer-
platte gebracht, wie S. 97 Band X. (1881) dieser Zeitschrift mitge-
theilt wurde Zur Vergleichung des auf diese Weise hergestellten
Multiplications-Maassstabes mit dem gewöhnlichen Abmessungs- und
Multiplicationsverfahren wurden folgende Versuche angestellt;
Gerke. Die Resultate des Koch’schen Multiplications-Maassstabes. 323
Es wurde ein Quadrat mit 119,9™™ oder im Maasstabe 1: 1500
mit 179,85™ Seitenlänge, welches einem Flächeninhalt von 3h 23a 46qm
entspricht, sorgfältig gezeichnet. Dasselbe wurde durch gebrochene
Linien in 7 Klassen getheilt und jede derselben in Dreiecke zerlegt,
wie es zur Berechnung mit dem gewöhnlichen Meter-Massstabe durch
Abgreifen der Grundlinie und Höhe mit dem Zirkel nothwendig ist.
Der Flächeninhalt dieser so entstandenen 26 Dreiecke wurde nun
zunächst nach der gewöhnlichen Methode mit dem Metermassstabe
aus Grundlinie und halber Höhe bestimmt und darauf mit Hülfe
des Multiplications-Maassstabes ermittelt. Die Berechnung ward
von 4 Geometern mit verschiedenen Instrumenten ausgeführt. Diese
4 Rechner ABCD, von denen der letztere den Multiplications-
Massstab erst seit kurzer Zeit kennen gelernt und wenig mit dem-
selben gearbeitet hatte, erhielten folgende Werthe:
1:1500.
324 Gerke. Die Resultate des Koch’schen Multiplications-Maassstabes.
a. mit dem gewöhnlichen Meter-Maassstabe.
‚Klasse, | Figur.
II
Ill
»> ©) bors
CONS Or
ee ee ee
4595
Se | mn A | | | eel
ERBE; || mente nn | es |, nn ng | m
eet | ri fe | Grsg
ES | eee, | te nce
(GesmbH | nn 2 rt | Austen
1221
1161
729
602
epee | ee | zz Dee EEE, EEE
3713
1396
1419
1075
705
1880
1839
972
1137
5828
1551
1136
550
494
3731
2498
1467
529
1689
6183
2823
1442
808
5073
1044
660
1531
3285
Me
Sh 23a 1lam/3h 228 164m/3h 245 1 2qm/8h 238 58m Bh 230 24,25am
Mittel aus
den Werthen
von ABCD
1213,25
1165,50
728,25
608,50
3715,50
1395,50
1420,25
1097,50
705,25
4618,50
1877,50
1838,25
969,25
1127,72
5812,75
1548,75
1136,75
555,75
494,50
3735,75
2486,75
1461,25
527,75
1678,50
6154,25
2829,00
1434,50
796,50 |
5060,00 |
1042,75
660,25
1524,50 |
3227,50 |
Gerke. Die Resultate des Koch’schen Muitiplications-Maassstabes. 325
b. mit dem Multiplications-Maassstabe.
326 Gerke.
Die Resultate des Koch’schen Multiplications-Maassstabes.
Es sei nun angenommen, dass die Mittelwerthe, welche nach
der bisher üblichen Methode einer Dreiecksberechnung mittelst des
gewöhnlichen Meter-Maassstabes durch Abgreifen mit dem Zirkel
erlangt werden, in den zulässigen Fehlergrenzen geblieben sind,
so dass dieselben als für die Praxis genau genug angenommen
werden können. Bezeichnet man die Differenzen, welche die 4 Rechner
bei jeder einzelnen Dreiecksberechnung im Vergleich mit diesen
Mittelwerthen erhielten, mit ö, so ergeben sich für die Flächen-
bestimmung folgende Abweichungen:
a. mittelst des gewöhnlichen Meter-Maassstabes.
17)+ 6,75
1814 0,25
1914 1,75
204 9,50
21 — 7,00
22 3,50
931 3,50
4. 0,75
95.4 3.25
26l-+ 8,50
z
A
| 38 | 5
B
7, 56 Mi 8,25
30 251 7,50
10,56 + 3,25
20. 2 2,50
9, 95 +11,50
115,561 9.95
132 25 3,50
22,56. 2,25
ie ia 1,50
1,56/-+ 2,25
7,56. 3, 25
33, 06 + 1 ‚75
18 en 75
7,56)/— 3,25
14,06/— 4,25
0,25/-+- 1,50
45,56
0,0
3,0
co
OS
rey.
=) Cr Oo &
12,2
pond
Oo
rc
3 SO or ou
=~]
on ~]
fo | Ss
a bo
—— Ot Ns
wen
,
ö2 8
68 ogy. 2,25
56,25, — 2,50
10,56. — 5,75
6,25|— 8,50
|
132,25|— 9,50
85,56 + 0,25
12 25, —14,50
5.0614 2,25
2,254 0,50
5,06|— 2,75
10,56|- 2,25
3.06|-+ 1,75
189,06|— 7,25
10,25i— 0,25
18,06|— 5,25
9,25] — 2,50
95,06|— 5,25
126,561— 5,75
3.06|— 2,25
12,25|— 2,50
81,00/— 8,00
132,25|— 0,50
42,25/+ 1,50
3,06|— 1,25
5,061 — 3
33,064 0,25
72,25|— 6,50
768,90
D
5? 5 5?
5, 08 — 7,75| 60,06
6, 25/+ 4,50 20,25
33 ‚06 — 0,75| 0,56
72,25'+ 6,501 42,2
90,25/— 0,50
0,0614 1,25
210 28,422, 50
5,064 0,25
he — 2,50
7,56|— 0,75
5,06|— 2,75
3,06|— 9,25
52,56/— 2,25
0,061-+- 0,75
27,564 5,75
6,254 0,50
27,56|/—11,25
33,06|— 5,75
5,06|— 1,25
6,25|— 10,50
64,004 6,00
0,25|— 7,50
2,25 11,50
1,56/— 1,25
=
Gerke. Die Resultate des Koch’schen Multiplications-Maassstabes.
b. mit dem Multiplications-Maassstabe.
|
5 AY B C | D
SR # | a | 3 | 38 ®| 3
| 1,75 3,06) + 5,25] 27,5614 5,25| 27,56/— 6,75
a4. 0,50] 0,25/— 0,501 0,25|— 4,50 1,50
3|— 1,751 3,0614 8,25] 68,06— 4,75] 22,5614- 5,25
4|— 1,50 en 3,501 1225/— 9,50| 90,25|— 1,50
-+-10,50| 110,254 5,501 30,25|— 4,50) 20,25/-++ 0,50
0,06/— 0,25 0.06/+ 2,25| 5,061 4.75
„925-2501 6,25 —12,50| 156.25|+427,50
2564+ 0,25] 0,06|— 0,751 0,56/-+ 5.25
56,25\— 2,500 6,2514 1,501 2,95/4- 7,50
138,06|— 1,75| 3.06/-- 0,251 0.06-- 1,75
39.06/+ 8,251 68,06|— 0,751 0,561— 0.75
7,56|-4-17,75] 315.06/— 0,25} 0.06|— 2.25
+ 8,751 76,26/|— 5,25] 27,5614 8,75
6,751 45,56/-4+ 7,25| 52.56|-4- 6,75
4,251 18,064 2,251 5.064 0,75
6.25\— 3,501 12,25|— 3,501 12,25|— 0,50
|
45,564 6,75] 45,56\— 3,25] 10,561-23,25
39,064 125] 1 ‚6- 8,75 13.75
33,06|— 1,25] 1,56|— 4,25 — 5,25
2925/4 8,501 72,25\— 1,50 + 3,50
121,00|—11,0 | 121,00|— 1,0 + 9,0
30,25/-+-11,50| 132,25'4+- 4,50] 20, 23 5,50
42.25/— 5,501 30,25|— 3,501 12,25|—13,50
7,564 0,75] 0 sch 1,25] 1,561—.19,25
5,064 3,25] 10,56/- 3,75! 14,06/4 0,25
2,2514 3,501 12,25/-13,50| 182,25|— 0.50
1117,10 781,6
ee, ae ee
Hieraus erhält man den mittleren Fehler m = y& , den
jeder einzelne Rechner bei der Flächenbestimmung gemacht hat.
328 Gerke. Die Resultate des Koch’schen Multiplications-Maassstabes.
a. mittelst des gewöhnlicen b. mittelst des Multiplications-
Meter-Maassstabes. Maassstabes.
A mV _ 5,06 ape Pa = 5,33
B n= ee = 6,67 m = RL == 6,55
‘ _ 768 90 Br _ art 5.48
D ee = 7,09 m= en = 9,55
Man sieht hieraus, dass die drei ersten Rechner A, B, C bei der
Flächenbestimmung nach beiden Methoden annähernd denselben
Fehler begangen haben und nur der Rechner D hat mit dem Multi-
plications-Maassstabe auffallend grosse Abweichungen erhalten, ein
Umstand, der in der geringen Uebung mit diesem Instrumente zu
sehen ist.
Man kann daher behaupten, dass die Flächenbestimmung mit
Hülfe des Multiplications-Maassstabes ebenso genau ist als die Be-
rechnung der Flächen aus Maasszahlen, welche auf dem gewöhn-
lichen verjüngten Maassstabe ermittelt sind.
Was aber die Zeit der Berechnungsarbeiten anbetrifft, so wurden
bei obigen Beispielen mit Ausschluss der zu der Einzeichnung der
Hülfslinien nöthigen Zeit verwendet bei der Flächenbestimmung :
a. mittelst des gewöhnlichen b. mittelst des Multipli-
Meter-Maassstabes. cations-Maassstabes.
2 i een ohne Rechentafel 2 2 ree
C 35 > mit Hiilfe der C 23 >
D 30 > Crelle’schen Rechentafeln D 23 >
Wie hieraus ersichtlich, vermag man mit dem Multiplications-
Maassstabe bedeutend rascher zu arbeiten, wie mit dem gewöhn-
lichen Meter-Maassstabe durch Abgreifen der Längen mit dem
Zirkel. Es gewährt daher das Koch’sche Instrument in seiner jetzi-
gen Ausführung, zumal da mit demselben Rechenfehler fast ausge-
schlossen sind, so wesentliche Vortheile, dass Jedem, der Flächen-
berechnungen auf der Karte durch Ermittelung der Maasszahlen
mit dem Zirkel vorzunehmen hat, die Anwendung des Multiplications-
Maassstabes anempfohlen werden kann.
Gerke.
329
Kleinere Mittheilungen.
Coordinatenberechnung für den Schnitt aus Längenmessungen.
Wenn beim Auftragen von Messungen der Schnitt von Linien
herzustellen ist, deren Längen, aber nicht deren Richtungen ge-
messen sind, so ist es zuverlässiger, den Punkt durch Coordinaten-
berechnung zu bestimmen, anstatt graphisch mit Zirkelschlag. Beim
Zusammentreffen von mehr als zwei Linien stehen mehrere Resul-
tate zur Verfügung, deren Unterschiede aus der Coordinatenbe-
rechnung genau hervorgehen, so dass man im Stande ist, eine
zweckmässige Mittelung vorzunehmen und die Zuverlässigkeit der
Messungen sicherer zu beurtheilen.
Sind von den durch ihre Coordinaten gegebenen Punkten P,
und P, die Längen a und 5
gemessen, welche in P zu-
sammentrefien, so ist zur Be-
stimmung der Coordinaten
von P der gebräuchlichste
Weg der, zuerst in dem Drei-
eck PP, P; , dessen drei Seiten
bekannt sind, die Winkel und
dann mit Hülfe der nun be-
kannten Richtungen in der
gewöhnlichen Weise die Co-
ordinaten zu berechnen.
Durch einen Gebrauchsfall wurde ich veranlasst, aus meinen
Aufzeichnungen ein kürzeres Verfahren ohne Winkelberechnung
hervorzusuchen, welches ich bereits früher angewandt habe und
welches ich hier mittheile, weil es vielleicht manchem Collegen,
dem es noch nicht bekannt ist, willkommen sein könnte.
Aus den Gleichungen :
1) X= 2, -+%, und Y=y, +;
2) = -tyt und b= a}-+ 93
und mit Einführung der Hülfsgrösse
X? + VY? +. a? — 2
Aa ga
ergaben sich:
a a Br
2A Y—V(Xia?—4 A(X? + Y)+4+ (24 YE
SD) Wie ere ae pe ee
Die Rechnungsprobe liegt in der ersten Gleichung 2).
Mit der Hülfsgrösse
2 X? + Yi—g?+5?
== Se ge
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 12. Heft. 23
330 Personalnachrichten.
hat man auch die Gleichungen:
2 BY—V(x?6? — TB RZ Y*)+(2BY)3
Bn) ee on ey
Wegen des Vorzeichens der Resultate ist die jedesmalige Figur
mit zu Rathe zu ziehen.
Lindemann.
Für den gleichen Zweck habe ich mich der Näherungswerthe
bedient, welche eine Konstruktion gab.
Sei m=8+9 y=mts
= X—{,—d={,—d ¥,= Y—n, —T=1,—9,
worin &, 7, Näherungswerthe für 7, und y,, d und & beziehungs-
weise kleine Verbesserungen, endlich &, und 7, Abkürzungen von
leicht ersichtlicher Bedeutung vorstellen, so geben die Gleichungen
2), mit Vernachlässigung von d? und 6’? sofort
265642, 07°= "m
252’ ++
Diese Gleichungen sind dinear für 3 und 5’ und geben bei
numerischer Anwendung beide Grössen sehr bequem — auch genau
genug, falls nur gute Näherungswerthe benutzt wurden.
Helmert.
Man vergleiche hiezu die Auflösung von F.G.Gauss in dessen „Theilung
der Grundstücke“ Berlin 1878, S. 8 und Zeitschr. f. Verm. 1880, 8. 389. J.
Personalnachrichten.
Feldmesserprilfung.
Nach den amtlichen Mittheilungen des Centralblattes der Bau-
verwaltung, Jahrgang 2, 1882, S. 125 haben die Feldmesserprüfung
in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März d. J. bestanden bei der
Regierung in:
Aachen: E, Ziegler, E. Klauser und J. Schmitz. — Arnsberg:
F. Jasper. — Breslau: E, Herberger. — Cöslin: K. Ponath und
F. Gaedke. — Danzig: A. Zschock. — Düsseldorf: O. Pohlig,
A. Menzel und J. Pieperbeck. — Frankfurt a. O.: J. Encke. —
Hannover: F. Bauk (Forstkandidat), F. Hesselbarth und P. Welter.
— Kassel: O. Wessel (Forstkandidat), G. Beck, O. Frankenberg,
E. Lessig und A. Mueller. — Münster: K. Francke. — Königsberg:
G. Lube, M. Lipke und R. Hausendorf. — Potsdam: W. Palm,
G. Riechert und die Forstkandidaten J. Krause, J. Hennes und
P. Krüger. — Wiesbaden: A. Seel und W. Schüler.
(Mitgetheilt von Gerke.)
331
Vereinsangelegenheiten.
Programm
der
11. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins.
Die 11. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins
wird in der Zeit vom 23. bis 25. Juli 1882 zu
stattfinden.
Hannover
Indem wir im Nachstehenden die Ordnung der Versammlung
zur öffentlichen Kenntniss bringen, bitten wir die Freunde und
Mitglieder unseres Vereins um recht zahlreiche Betheiligung.
Vormittags 9 Uhr:
Nachmittags 4
Abends
Vormittags 8 Uhr:
Nachmittags 1 Uhr:
Nachmittags 3
> 5
Abends 8
7
>
>
>
>
Sonntag, den 23. Juli,
Sitzung der Vorstandschaft im Kontinental-
Hotel, Georgstrasse 14.
Sitzung der Vorstandschaft und der Dele-
girten der Zweigvereine daselbst.
Empfang und gegenseitige Begriissung der
eingetroffenen Vereinsmitglieder in den Räu-
men der Münchener-Bierhalle, Louisenstrasse 5
(nahe dem Bahnhofe).
Montag, den 24. Juli,
Hauptberathung der Vereins-Angelegenheiten
in der Aula der Königlichen Technischen Hoch-
schule mit folgender spezieller Tagesordnung :
1. Bericht der Vorstandschaft über das ab-
gelaufene Vereinsjahr.
2. Berichtder Rechnungs-Prüfungskommission
und Beschlussfassung über die Entlastung
der Vorstandschaft.
3. Wahl der Rechnungs-Prüfungskommission
für das Jahr 1882.
. Vorlage des Etats für das Jahr 1882.
. Bericht der Kommission für Berathung
der Errichtung einer Hülfs- und Unter-
stützungskasse.
6. Neuwahl der Vorstandschaft und der Re-
daktion.
Besuch der permanenten Ausstellung des
Gewerbevereins und des Palmengartens.
Gemeinschaftliches Festessen im Odeon.
Konzert im Garten des Odeon.
Besuch des Tivoli.
co
332 Vereinsangelegenheiten.
Dienstag den 25. Juli,
Vormittags 8 Uhr: 1. Bericht des Brandenburgischen Geometer-
vereins über gemeinschaftliche Bestim-
mungen für Eisenbahn-Vermessungen.
2. Vortrag des Kgl. Baierisch. Steuerassessors
Herrn Steppes über Ureigenthum (nach
Dr. Büchers Ausgabe des gleichnamigen
Werkes von E. de Laveleye).
3. Vortrag des Landtagsabgeordneten Herrn
Sombart über den Werth und die Herstel-
lung der geognostisch-agronomischen Bo-
denkarten.
4. Besichtigung der Sammlungen der Tech-
nischen Hochschule. |
Nachmittags 1 Uhr: Gemeinschaftliches Mittagessen im Parkhause,
> 3 » Spaziergang durch die Königlichen Gärten
von Herrenhausen, woselbst die Fontainen
springen werden. Besichtigung der dortigen
Sehenswiirdigkeiten (Palmenhaus, Welfen-
Museum, Gemäldegallerie, Mausoleum, Mar-
stall u. s. w.).
Abends 6 Uhr: Zusammenkunft und gesellige Vereinigung im
zoologischen Garten; Abschied.
Während der Dauer der Versammlung wird von Morgens 7 Uhr
an in mehreren Sälen der Königlichen Technischen Hochschule eine
Ausstellung von Instrumenten, Vermessungswerken etc, geöffnet
sein, zu deren Beschickung sowohl die Vereinsmitglieder, wie auch
mechanische Werkstätten, Buch- und Kunsthandlungen ergebenst
eingeladen werden.
Ein Auskunfts-Bureau des Orts-Ausschusses wird im Kontinen-
tal-Hotel — am Ausgange der Bahnhofstrasse — errichtet sein.
Anknüpfend an vorstehendes Programm gestatten sich die
unterzeichneten Mitglieder des Lokal-Ausschusses, an die sämmt-
lichen Mitglieder des Hauptvereins und der Zweigvereine die er-
gebenste Bitte zu richten, die bevorstehende XI. Hauptversammlung
recht zahlreich besuchen zu wollen. Es geschieht dieses mit dem
‘ Versprechen, dass wir nach besten Kräften bemüht sein werden,
die Hannoversche Versammlung so zu gestalten, dass sie sich würdig
den früheren Versammlungen anreihet.
Wir sehen uns unterstützt bei unseren Bemühungen vor Allem
durch das höchst dankenswerthe Entgegenkommen des Rektorats
der Königlichen Technischen Hochschule, welches nicht allein die
Abhaltung der Berathungen in den prachtvollen Räumen der durch
ihre Einrichtungen, Lage und Geschichte gleich ausgezeichneten
neuen Hochschule (des früheren Welfenschlosses) gestattet hat,
sondern auch die dortigen überaus zahlreichen , das. gesammte
Gebiet der technischen Wissenschaften umfassenden’ Sammlungen
Vereinsangelegenheiten. 333
unsern Vereinsgenossen vom 23, bis 25. Juli d. J. zugänglich machen
wird. Ist hierdurch für die geschäftliche Seite der Versammlung
der günstigste Boden gewonnen, so dürfen wir andererseits hervor-
heben, dass unsere Stadt, welcher die letzten Jahrzehnte eine fast
beispiellose Entwickelung gebracht haben, mit ihren eigenartigen
Bauten und öffentlichen Einrichtungen, ihren grossartigen Ver-
gnügungsetablissements und ihrer durch die bekannten Kunst-
schöpfungen früherer Landesherren gezierten nächsten Umgebung
seit Langem ein beliebtes Ziel für Wanderversammlungen aller
Fachkreise gewesen ist und wohl berufen erscheint, auch unsere
Vereins-Versammlung in ihre gastlichen Mauern aufzunehmen.
Nicht unbemerkt können wir lassen, dass Hannover als Centrum
des nordwestdeutschen Eisenbahn-Verkehrs von allen Richtungen
her bequem und in kurzer Zeit erreicht werden kann.
Ueber Fahrpreis-Vergünstigungen, welche bereits von mehreren
Eisenbahn-Direktionen zugesichert sind, wird in einem der nächsten
Hefte das Weitere mitgetheilt werden.
Betreffs der mit der Hauptversammlung verbundenen Aus-
stellung verweisen wir auf die Mittheilung unserer Ausstellungs-
Kommission §, 246.
Der Kostenbeitrag der Theilnehmer ist wie in früheren Jahren
auf 9 Mark festgesetzt. In demselben sind eingeschlossen die Kosten
des Festessens am 24. Juli und des Mittagsmahls am 25. Juli, ausser-
dem die Entrees für den gemeinschaftlichen Besuch des Tivoli,
des Odeon, des Palmengartens, des zoologischen Gartens und der
Ausstellung des Gewerbevereins.
Anmeldungen wolle man unter Beifügung des genannten Be-
trages an unseren mitunterzeichneten Kassirer
Herrn Regierungsfeldmesser Kühne,
Steinthorfeldstrasse 9 D.
richten und zwar so frühseitig als möglich, da alle Veranstaltungen
von der Anzahl der Theilnehmer wesentlich abhängig bleiben. Die
Festkarten, womit ein Stadtplan mit allen zur Orientirung erfor-
derlichen Angaben verbunden werden wird, werden sodann vom
1, Juli ab ausgefertigt.
Hannover, im Mai 1882.
Der Ortsausschuss
für die XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometer-Vereins,
Gerke, Clotten, Kühne,
Privatdozent der Kataster-Sekretär. Regierungs-Feldmesser,
Technischen Hochschule, Kassirer.
Vorsitzender.
Steinbrück, Kreiner, Hölscher,
Steuer-Inspektor. Kataster-Supernumerar. Techn. Eisenb.-Sekretär.
Mayer, B. Scherer, Bech,
Regier.-Feldmesser. Kataster-Assistent. Kataster-Assistent.
Dr. W. J ordan,
Professor an der Technischen Hochschule,
Hauptredacteur der Zeitschrift für Vermessungswesen.
334 Vereinsangelegenheiten.
Es gereicht dem Ortsausschuss fiir die XI. Hauptversammlung
zur besonderen Freude, den Vereinsmitgliedern mittheilen zu können,
dass nachfolgende Eisenbahndirektionen den Theilnehmern der XI.
Hauptversammlung des Deutschen Geometer - Vereins Fahrpreis-
ermässigungen unter folgenden Bedingungen gewährt haben:
1. Die Preussischen Staatsbahnen sowie die unter Staatsverwaltung
stehenden Bahnen gestatten den von den Theilnehmern zu
lösenden Retourbillets nach Hannover und — soweit direkte
Retourbillets nach Hannover nicht bestehen — in der Richtung
nach Hannover eine verlängerte Gültigkeitsdauer vom 21.—27. Juli
incl. Zu solchem Zwecke sind die betreffenden Billets auf der
Rückreise seitens des Ortsausschusses mit einer Tectur zu be-
kleben, welche lautet: »Zur Rückfahrt gültig bis 27. Juli 1882
incl.; zur Rückfahrt abzustempeln.< Die Billets sind bei An-
tritt der Rückfahrt auf der Billet-Expedition
Hannover zur Abstempelung vorzulegen.
2. Die Altona-Kieler-Eisenbahn giebt am 21. und 22. Juli Retour-
billets mit Stägiger Gültigkeitsdauer aus.
3. Die Berlin-Anhalter-Eisenbahn ebenso wie ad 1.
4. Die Berlin-Görlitzer-Eisenbahn ebenso wie ad 1.
5. Die Braunschweig’sche Eisenbahn ebenso wie ad 1. Die Retour-
billets müssen bei der Lösung mit einem diesbezüglichen
Vermerk versehen werden.
6. Die Breslau-Schweidnits-Freiburger-Eisenbahn ebenso wie ad 1.
7. Die Bayerischen Staatsbahnen (das Centraldirektorium der k.
bayer. Verkehrsanstalten) gewähren den an den Zugangs- resp.
Uebergangsstationen zu lösenden Retourbillets auf 8 Tage und
zwar vom 21.—28. Juli incl. Gültigkeit. Die Theilnehmer müssen
vor Abgang des Zuges sich beim Stationsvorstande behufs Ver-
merkung der verlängerten Gültigkeitsdauer einfinden.
8. Die Dortmund-Gronau-Enscheder-Eisenbahn giebt vom 20. Juli
ab Retourbillets mit 8tägiger Gültigkeit aus.
9. Die Elsass-Lothring’schen Eisenbahnen gestatten den am 21.—24.
Juli zur Lösung kommenden Retourbillets 8tagige Gültigkeit.
Dieselben werden bei der Ausgabe mit dem Stationsstempel
versehen.
10. Die Hessische Ludwigsbahn giebt vom 21. Juli ab den nach
Frankfurt gelösten Retourbillets eine 8tigige Gültigkeit.
11. Die Oberhessische Eisenbahn (Giessen) wird die Gültigkeits-
dauer der Retourbillets auf 8 Tage ausdehnen.
12. Die Ludwigs-Eisenbahn (Nürnberg-Fürth) gestattet vom 20. bis
28. Juli incl. freie Fahrt in beliebiger Wagenklasse.
13, Die Lübeck-Büchener Eisenbahn gewährt eine Gültigkeitsdauer
der Retourbillets vom 21. bis 28. Juli incl.
Voreinsangelegenheiten. 335
14. Die Main- Neckar- Eisenbahn gestattet den Retourbillets eine
Gültigkeitsdauer vom 22,—29. Juli für sämmtliche fahrplanmäs-
sigen Züge (incl. Schnellzüge), welche den Billeten entsprechende
Wagenklassen führen.
15. Die Oldenburg’sche Eisenbahn ebenso wie ad 1.
16. Die Ostpreussssche Südbahn giebt den Retourbillets vom 21. bis
28. Juli incl. Gültigkeit,
17. Die Unter-Elbe’sche Eisenbahn ebenso wie ad 1.
18. Die Werra-Eisenbahn ebenso wie ad 1.
Ausserdem werden die Zusagen mehrerer Strecken noch er-
wartet, welche ev. in dem nächsten Hefte der Zeitschrift angegeben
werden.
Beifolgende Eisenbahnkarte zeigt die betreffenden Linien an.
Sämmtliche Retourbillets müssen vor der Abfahrt an der Aus-
gabestation Hannover zur Abstempelung vorgelegt werden.
Da die Theilnehmer sich grösstentheils beim Lösen der Retour-
billets durch die Festkarten zu legitimiren haben, so müssen letztere
beim Antritt der Reise in den Händen unserer Gäste sein. Wir
bitten daher wiederholt um baldigste Anmeldung, indem wir be-
merken, dass die Theilnchmerkarten mit dem heutigen Tage aus-
gegeben werden. |
Die Fahrpreis-Vergtinstigungen der Pferdebahn zu Hannover
sind auf der Festkarte angegeben. Diejenigen Wagen, welche vom
Continental-Hotel nach der Technischen Hochschule fahren (Richtung
Döhren - Herrenhausen) führen schwarz-weiss-rothe Schilder.
Betreffs der mit der Hauptversammlung verbundenen Ausstel-
lung verweisen wir auf die Mittheilung unserer Ausstellungs-Kom-
mission auf Seite 246 der Zeitschrift für Vermessungswesen.
Wir bitten jedoch diejenigen Fachgenossen, welche die Ausstel-
lung zu beschicken beabsichtigen, aber bis jetzt ihre Anmeldung
noch unterlassen haben, letztere schleunigst auszuführen, damit die
auszustellenden Gegenstände noch Aufnahme im Kataloge finden
können. Wir bemerken hierzu nochmals, dass wir eine kurze Be-
schreibung mit besonderem Hinweis auf neue Konstruction erbitten
und dass die Einsendung der Ausstellungsgegenstände bis zum
10. Juli erfolgen muss. Ebenso wird auf die Nothwendigkeit einer
guten und dauerhaften Etiquettirung auch für die Rücksendung
nochmals aufmerksam gemacht,
Wir freuen uns, mittheilen zu können, dass ausser vielen In-
habern von namhaften mechanischen Werkstätten, sowie ausser
Buchhändlern und Privaten, nicht allein fast sämmtliche Behörden
der Provinz Hannover, bei welchen Vermessungen vorkommen, sich
an der Ausstellung betheiligen, sondern dass auch das Königl.
Preuss. Finanzministerium, das Grossherzogl. Oldenburg’sche Staats-
ministerium, die freie Hansestadt Hamburg u. s. w. die Beschickung
der Ausstellung zugesagt haben. Wir hoffen, unseren Gästen in
den herrlichen Räumen der Königl. Technischen Hochschule, eine
ebenso ausgedehnte wie lehrreiche Ausstellung vorführen zu können,
FE ani ee OPER ER EIER
336 Vereinsangelegenheiten.
Von Seiten vieler Höjelbesitzer sind den Theilnehmern Preis-
ermässigungen zugestanden. Wohnungen incl. Frühstück und Servis
zum Tagespreise von #. 3— 3.50 in Hötels ersten Ranges, und
MM. 2— 2.50 in Hotels zweiten Ranges werden durch den Ortsaus-
schuss nachgewiesen. Bei Bestellung der Theilnehmerkarten bitten
wir die Wünsche betreffs der Wohnung angeben zu wollen.
Wir bitten die Theilnehmer, sich bei der Ankunft sofort in das
Auskunftsbureau, Continental-Hotel (in der Nähe des Bahnhofes),
begeben zu wollen, um die Retourbillets mit der vorgeschriebenen
Tectur bekleben zu lassen, die Wohnungskarten, Festabzeichen, den
Ausstellungskatalog u. s. w. in Empfang zu nehmen und sich in die
Präsenzliste einzutragen. Am Sonntag den 23. Juli werden Dienst-
leute, welche Schilder mit der Aufschrift »Deutscher Geometer-
Verein« führen, auf dem Bahnhofe anwesend sein und Auskunf, er-
theilen. Montag, den 24. Juli, morgens 8 Uhr, wird das Auskunfts-
bureau nach der Technischen Hochschule verlegt und zwar nach
dem Pedellen-Zimmer rechts am Eingange.
Anmeldungen wolle man unter Beifügung des Betrages von
A, 9. an unseren Kassirer
Herrn Regierungs-Feldmesser Kühne,
Steinthorfeldstrasse 9 D.
umgehend einsenden, damit nicht allein die Festkarten noch früh
genug in den Besitz unserer Gäste gelangen, sondern wir auch über
die Anzahl der Theilnehmer baldigst orientirt werden, da von letz-
teren viele Veranstaltungen wesentlich abhängen.
Hannover, den 1. Juli 1882.
Der Ortsausschuss
für die XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometer - Vereins.
I. V.
Gerke
Privat-Docent der Technischen Hochschule,
Vorsitzender.
Inhalt.
Grössere Abhandlungen: Die Landestriangulirung des Herzogthums Nassau,
von Jordan. — Die Resultate des Koch’schen Multiplications-Maassstabes, von
Gerke. Kleinere Mittheilungen: Coordinatenberechnung für den Schnitt aus
Längenmessungen, von Lindemann und Helmert. Personalnachrichten: Feld-
messerprüfung, mitgetheilt von Gerke. Vereinsangelegenheiten: Programm der
11. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins.
Karlsruhe. Druck von Malsch & Vogel. =:
337
ZEITSCHRIFT ror VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, ‘Professor in Aachen, und
F. Lindemann, Regierungsgeometer in Berlin, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 13. Band XI.
Zum Gebrauche des Polarplanimeters.
Von Professor Franz Müller an der bohm. technischen Hochschule.
In neuerer Zeit kommen immer mehr und mehr Polarplani-
meter in Gebrauch, welche nicht mehr einzelne Indexstriche, ent-
sprechend einem bestimmten Maasse und einer bestimmten Ver-
jüngung, besitzen, sondern deren veränderlicher Arm durchwegs ge-
theilt ist. Der Verfasser hat schon früher darauf hingewiesen (ver-
gleiche den Aufsatz in der »Zeitschrift für Vermessungswesen VIII.
1879, »die Planimeter von Gangloff und Schlesinger<), dass es vor-
theilhafter ist, einen derartig adjustirten Planimeter zu besitzen,
da es dem Besitzer möglich wird, sich die Länge des veränderlichen
Armes derart zu bestimmen, dass für ein bestimmtes Maass und
Verjüngung die Ablesung an der Gleitrolle und die umfahrene
Fläche in einfachem Verhältniss wiedergibt. Es unterliegt nun
keinem Anstande, dass von Seite des Verfertigers eines solchen Pla-
nımeters die Bezifferung am veränderlichen Arm derartig angeordnet
werde, dass dieselbe unmittelbar die Entfernung des Fahrstiftes von
der Verbindungsaxe der beiden Arme angibt. Wenn nun noch der
Umfang der Gleitrolle bekannt ist, so kann die Länge des Armes
so berechnet werden, dass die Ablesung an der Rolle die umfahrene
Fläche im einfachen Verhältniss wiedergibt, wobei ausser dem Maasse
und der Verjüngung auch auf die Grösse der Parzellen Rücksicht
genommen werden kann, so dass für kleinere Parzellen die Arm-
länge kleiner, für grössere grösser bestimmt wird. Da wir nicht
voraussetzen können, dass wir den Umfang der Gleitrolle mit hin-
reichender Genauigkeit dem Instrumente entnommen haben, ausser-
dem es nicht bestimmt ist, dass die Bezifferung am veränderlichen
Arm genau die Entfernung des Fahrstiftes von der Axe der beiden
Arme angibt, so kann die auf diese Weise berechnete Armlänge
nur als eine Näherung betrachtet werden, und es wird nothwendig
sein, versuchsweise die Armlänge so lange zu verbessern, bis uns das
Instrument eine bekannte Fläche im verlangten Maasse der ent-
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 13. Heft. 24
338 Müller. Zum Gebrauche des Polarplanimeters.
sprechenden Verjüngung gemäss angibt. Ich halte nun zur Bestim-
mung der Armlänge ein anderes Verfahren für geeignet, wobei das
Instrument wie folgt adjustirt gedacht wird. Der veränderliche
Arm ist seiner Länge nach in ganz beliebige Theile getheilt; dass
die Theilung nicht zu den beiden Endpunkten zu reichen braucht,
ist selbstverstindlich. Die Bezifferung geht vom Fahrstift gegen
das andere Ende des Armes, so dass mit der Verlängerung des
Armes die Bezifferung zunimmt. Es könnte die Anordnung der
Bezifferung auch umgekehrt sein, doch ist obige Richtung die be-
quemere. An der Hülse des Zählapparates, in welche der verän-
derliche Arm eingeschoben wird, ist eine Marke, besser noch ein
Nonius, sammt Mikrometerschraube zur feinen Einstellung des ver-
änderlichen Armes angebracht; mittelst der Marke oder des Nonius
lesen wir an der Bezifferung des veränderlichen Armes den Instru-
mentenstand ab. Der Instrumentenstand braucht mit der wirk-
lichen Entfernung des Fahrstifts von der Axe, demnach mit der
wirksamen Armlänge nicht übereinzustimmen. Ferner setzen wir
eine Probeplatte mit eingeritztem Kreis voraus; in der Rinne des
Umfanges wird die genau bekannte Fläche des Kreises ohne Gefahr
des Ausgleitens umfahren. An dem Umfange des Probekreises ist
eine Marke angebracht, welche den Anfangs- und Schlusspunkt der
Umfahrung bildet.
Wir machen nun den veränderlichen Arm mit Rücksicht auf
die Grösse des Probekreises so kurz als möglich. .
An der Theilung des veränderlichen Armes werde der Stand
i abgelesen, da aber der Anfangspunkt der Theilung im Allgemeinen
nicht mit dem wirklichen Anfangspunkt des Armes, d. h. dem Dreh-
punkt zusammen fällt, entspricht dem Stand ¢ eine unbekannte
Grösse x, welche von dem Drehpunkte selbst gezählt ist. Wenn
dann « die beliebige Einheit der Theilung bezeichnet, so hat man
in diesem Augenblicke die Armlänge r gegeben durch
Y=TCU
Die Ablesung an der Gleitrolle bei Beginn der Umfahrung ist
4, ; wenn wir nun den Probekreis mehrmals, z. B. » mal umfahren,
und sei die Ablesung am Schlusse der Umfahrung %, so ist
A — die Anzahl der Bogentheile, welche der Fläche des
Probekreises entspricht. Ist nun 8 die Länge einer Bogeneinheit
der Gleitrolle, so ist «@ der auf der Rolle abgewickelte Bogen und
die Fläche des Probekreises :
P=ruß=zuauß (1)
u
Wir verlängern nun die Armlänge in der Weise, dass der
Nonius an der Hülse uns den Stand 7’==i-+a angibt. Die neue
Armlänge ist somit "—=(z-+a)«e. Ist nun bei Beginn der Um-
fahrung die Ablesung an der Gleitrolle w’,, nach n’maliger Um-
fahrung des Probekreises «’, , so ist die Anzahl der bei dem zweiten
Zatschrift fur Vermessungswesen AT Band HL. Tafel 1
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Zeitschrift für Vermessungswesen IT Band #82 Tafel?
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Maassstab fur die Lothablenkung Maassstab für die Lothkrümmung
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1” der schraffirten Fläche - 1.2™" Schlussfehler.
Digitized by Google
Müller. Zum Gebrauche des Polarplanimeters. 339
Versuche abgewickelten Bogeneinheiten fiir die einfache Fläche
des Probekreises
“= uy = up)
y
die Fläche desselben ist somit:
P=(x+a)au B (2)
auf diese Weise erhalten wir aus (1) und (2) die Gleichung:
zu=(c+o)wW und (3)
aw
Te (4)
Wir haben auf diese Weise die Armlänge x beim ersten Ver-
suche bestimmt. Es ist ersichtlich, dass bei Wiederholung dieses
Verfahrens x sehr genau erhalten werden kann. Wir betrachten
nun 2 als bestimmt, dagegen soll die Verschiebung a unbestimmt
sein, und es soll a bezw. a’ so bestimmt werden, dass die Ablesung
w bezw. «’’ die umfahrene Fläche dem Maasse und der Verjüngung
nach im einfachen Verhältnisse wiedergibt. Es wird nun die be-
kannte Fläche des Probekreises mit Rücksicht auf die Verjüngung
und ein beliebiges Maass berechnet. Sei das Verjüngungsverhältniss
1:v, und wäre der Durchmesser des Probekreises in Centimetern
ö, so ist die Fläche desselben der Verjüngung gemäss in Quadrat-
metern:
P= z6?v%: 10000
Wäre 1a™==m Quadratklafter, so ist die Fläche des Probe-
kreises in Quadratklaftern P =m P. Wir können die Fläche des
Kreises selbstverständlich auch in höhern Einheiten, Hektaren,
Jochen u.s. w. ausdrücken. Nun wird «’ so gewählt, dass die
Fläche des Probekreises, wie wir dieselbe bestimmt haben, in '
ihren einfachen Ausdruck findet, wobei wir noch Rücksicht nehmen
können, dass nach der Grösse der Parzellen die kleinste mögliche
Ablesung einen gewissen Prozentsatz der ganzen Fläche nicht über-
schreitet. Ist nun #” so gewählt worden, so wird aus der früheren
Gleichung (3):
(ct uW)W"’ =ux
u
a’ = aii L—2z berechnet.
Der Instrumentenstand fiir die angenommene Ablesung ist somit
I=ita’ |
da (x-+-a’) a die entsprechende Armlänge ist.
Um den Instrumentenstand für kleine Armlängen zu bestimmen,
verfahren wir wie folgt: Für den Instrumentenstand «+ hatten wir
die Armlänge x, und für eine bestimmte Ablesungsweise mit Rück-
sicht auf die Verjüngung und das Maass fanden wir den Instru-
mentenstand J==i-+ a’ und die Armlänge (z+ a’), Wenn wir nun
wollten, dass für kleinere Parzellen die Abwickelung pmal so gross
werde, so muss der neue Arm pmal kleiner werden, und .es ‚ist
24.
m wm nu den Tu or 3
340 Müller. Zum Gebrauche des Polarplanimeters.
ata’ za ie
p p
somit die neue Armlänge = ; Sel nun
ist der Instrumentenstand für die neue Ablesungsweise :
I’ =i+a".
Ein Beispiel wird das Gesagte erläutern: Das Instrument, um
das es sich hier handelt, stammt aus der Werkstätte der Herren
Starke und Kammerer in Wien. Der veränderliche Arm ist theil-
weise getheilt. Der Nullpunkt befindet sich ungefähr 9™= vom
Fahrstift, und die Theilung scheint in Millimetern zu sein. Wir
sagen deshalb ausdrücklich »scheint zu sein<, weil nach dem Vor-
hergehenden die Theilung auch eine willkürliche sein könnte. Der
Theil des veränderlichen Armes, welcher getheilt ist, beträgt nur
4, denn die Construction des Instrumentes bringt es mit sich,
dass der veriinderliche Arm nicht länger gemacht werden kann
als ungefähr 13°" und nicht kürzer als ungefähr 9=, Bei den In-
strumenten, die aus deutschen und schweizerischen Werkstätten
(Kern in Aarau, Ott & Coradi in Kempten u. s. w.) stammen, kann
der veränderliche Arm bedeutend kürzer gemacht werden. Die
Probeplatte besitzt einen eingeritzten Kreis von 7,19 öst. Quadrat-
zolle Flächeninhalt.
Nachdem der veränderliche Arm auf den Stand :=0 einge-
stellt war, wurde auf der Gleitrolle «’, = 144,29 abgelesen. Nach
zehnmaliger Umfahrung des Probekreises wurde erhalten u; = 62,06.
Die Anzahl der einer einzelnen Umfahrung entsprechenden Bogen-
u EDLER 8,223. Sodann wurde
der veränderliche Arm auf 7’ =1-+a—0 + 40=40 eingestellt. Die
erste Ablesung ergab nun w‘, = 136,52, nach abermals zehnmaliger
Umfahrung w,==179,06, und für die einmalige Umfahrung # =5,746.
Zur Bestimmung, wie viel Einheiten der Theilung der Fahrstift bei
der ersten Einstellung von der Axe entfernt war, erhalten wir so-
mit die Gleichung
einheiten ist somit: 4 =
8,223 a = 5,746 (x +40)
und hieraus %= 92,79 .
Die Fläche des vorliegenden Probekreises beträgt 7,19 Q.Zoll;
würden wir nun verlangen, dass der Umfang der Gleitrolle gleich
zehn Einheiten, der Fläche von 10 Joch öst. entsprechen soll, so
ist für die Verjüngung 1:2880, 1 Q.Zoll=1 Joch.
Es ist somit a’ derart zu bestimmen, dass «’—=17,19 werde.
Wir erhalten so die Gleichung:
8,223 2== 7,19 (7 -+-a’)
8,223 >< 92,79 = 7,19 (92,79 + a’)
und hieraus a’ = 13,33, es ist daher ¢’ ==1-+- a’ = 13,33. Beim Ge-
brauche obigen Instrumentes haben wir somit den veränderlichen
Arm auf 13,33 einzustellen, wenn wir auf Karten von der Ver-
jüngung 1:2880 die Flächen in dst. Jochen ablesen wollen. Die
kleinste Ablesung ist daher 16 Q.Klafter. Von Seite der Werkstätte
Kleinere Mittheilungen. 341
ist zu dem Instrumente für die erwähnte Ablesungsweise der Stand
¢’ =: 12,4 angegeben. Der Unterschied ist damit zu erklären, dass
durch vieljährigen Gebrauch der Umfang der Rolle abgenommen
habe, weshalb die Armlänge vergrössert werden muss. Nachdem
das Instrument auf #==13,33 eingestellt wurde, ergaben für die
erwähnte Probefläche sechs Versuche:
7,17, 7,20, 7,15, 7,18, 7,15, 7,21,
im Mittel daher 7,19. Die Differenzen von bis — 0,04, entsprechend
64 Q.Klafter, sind damit zu erklären, dass an dem betreffenden
Instrumente zu der Rolle kein Nonius angebracht ist, weshalb die
Hundertel abgeschätzt werden mussten.
Prag, im Mai 1882.
Franz Müller.
Gesetze und Verordnungen.
Königliche Regierung. Cassel, den 4. März 1882.
J.C. I. W. O. Nr. 19021.
Die Königliche Generalkommission in Cassel hat im Einver-
ständniss mit uns an ihre Specialkommissarien eine Circularver-
fügung d. d. 16. April 1881 Nr. 209 erlassen, welche wir unter Be-
zugnahme auf unsere Circularverfügung vom 6. April 1881 ot W- 9.
5235, den Herren Oberförstern im Auszuge zur Kenntnissnahme und
Nachachtung mittheilen:
>1. Sobald es feststeht, dass ein Auseinandersetzungsverfahren,
welches einen Umtausch von Grundstücken zur Folge haben
wird, zur Ausführung gelangt, haben die Herren Spezial-
kommissarien in allen Fällen, in welchen fiskalische oder
Gemeinde-Waldungen angrenzen oder in der zusammenzu-
legenden Gemarkung selbst liegen, zur Herbeiführung ein-
heitlicher Dispositionen über Flur und Wald bezüglich der
auf beiden sich an einander anzuschliessenden Wege und
Wasserläufe und angemessener Grenzregulirungen beziehungs-
weise Austauschungen zwischen Wald und Feld den betreffen-
den Abtheilungen der betheiligten Königlichen Regierungen
‘ von der Einleitung des Verfahrens rechtzeitig und spätestens
nach Aufnahme der Generalverhandlung Anzeige zu machen.
2. Die Königliche Regierung wird dem vorberegten Gegenstande
ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden und den Herren
Spezialkommissarien die zum Verfahren zuzuziehenden fis-
kalischen beziehungsweise Gemeindevertreter namhaft machen,
diese auch rechtzeitig mit ausführlicher Instruktion ver-
sehen.
342
Gesetze und Verordnungen.
3. Die Herren Spezialkommissarien werden angewiesen , bevor
-noch die allgemeinen Plandispositionen getroffen und die
Wege- und Graben-Projectionsarbeiten selbst in Angriff ge-
nommen werden, sich mit den zu 2 gedachten Vertretern
in Verbindung zu setzen, um von den Interessen, Wünschen
und Anträgen der Waldnachbarn genau unterrichtet zu
werden.
Wir vertrauen, dass es sich die Herren Spezialkommissarien
zur Aufgabe machen werden, begründeten Interessen sowohl
der Waldnachbarn als der Verkoppelungs-Interessenten die
nöthige Berücksichtigung zu verschaffen und in dieser Be-
ziehung nicht blos die Anträge der fiskalischen und Ge-
meindevertreter, sowie der sonstigen benachbarten Wald-
besitzer abzuwarten, sondern auch aus eigener Initiative mit
der Landeskultur förderlichen Vorschlägen, welche indessen
niemals die Grenze des Erreichbaren überschreiten dürfen,
hervorzutreten, aufein gegenseitiges Entgegenkommen zwischen
den Wald- und Feld-Interessenten hinzuwirken und Alles zu
thun, um eine möglichst zweckmässige Planlage zwischen
Wald und Feld und einen angemessenen Anschluss des
Wege- und Grabennetzes der zu verkoppelnden Gemarkung
an die Wege und Wasserliiufe der angrenzenden Holzgrund-
stücke zu erreichen.
Ueber dabei sich ergebende Differenzen, namentlich auch,
wenn solche die Richtung und den künftigen Ausbau der
über die vorliegende (temarkung sich erstreckenden Holz-
abfuhrwege und die dafür aufzuwendenden Kosten und deren
Vertheilung betreffen, ist uns bereits in der Vorinstanz zu
berichten, um womöglich durch vorgängige Kommunikation
mit der Königlichen Regierung, oder örtliche Verhandlung,
bei welcher nicht blos die Wald- und Separations-Interes-
senten, beziehungsweise deren Vertreter, sondern eventuell
auch die Departementsräthe der Königlichen Regierung und
der Königlichen Generalkommission zuzuziehen sein werden,
einen passenden, die beiderseitigen Interessen befriedigenden
Ausgleich zuwege zu bringen.
. Erst nachdem die zu 3. gedachten Vorberathungen ge-
schlossen oder bestehen gebliebene Streitigkeiten von uns
zur Entscheidung über den künftigen Auseinandersetzungs-
plan gewiesen sind, ist das Wege- und Grabennetz von dem
betreffenden Herrn Vermessungsbeamten definitiv auszu-
arbeiten und nach Massgabe unserer Circular-Verfügung
Nr. 157 vom 18, Mai 1877 abzustecken, zu versteinen und
aufzumessen.
Zu dem alsdann über das abgesteckte Wege- und Graben-
netz nach der Circular-Verfügung Nr. 184 vom 3. Januar
1879 an Ort und Stelle anzuberaumenden Termin sind stets
auch die von der Königlichen Regierung, bezeichneten fis-
Gesetze und Verordnungen. 343 -
kalischen beziehungsweise Gemeindevertreter mit einzuladen.
Die Vorladung ist den Vertretern so zeitig zuzustellen,
dass diese ihrer vorgesetzten Behörde früh genug Nachricht
geben können, um, .wenn letztere es für erspriesslich hält,
zu dem Termine einen Kommissarius aus ihrer Mitte abzu-
ordnen.<
In näherer Ausführung des Vorstebenden und unserer citirten
Circularverfiigung lenken wir Ihre Aufmerksamkeit besonders auf
die Grenzregulirung, das Wegenetz und die Wasserstandsverhält-
nisse hin.
Der gegenwärtige Grenzeustand der Staats- und Gemeinde-
waldungen ist in der Regel der Verbesserung fähig und bedürftig,
indem einerseits die Abgrenzung der Kulturarten keine naturgemässe
ist, andererseits die Anlage der Grenzzüge und deren Sicherung
vielfach unzweckmässig resp. ungenügend erscheint.
Da in unserem Regierungsbezirke bekanntlich die Bodenver-
theilung zwischen Wald und Feld insofern eine ungünstige ist, als
ersterer zu sehr prävalirt, das Feld für die zahlreiche Bevölkerung
nicht genügt und zum Theil in Folge hiervon das Angebot an Holz
ein zu grosses, die Kaufkraft der Bevölkerung eine zu geringe ist,
so ist eine Regulirung der im Laufe der Zeit entstandenen Boden-
vertheilung um so mehr im Auge zu behalten, als es sich in der
Regel um die Umwandlung geeigneter Waldstücke in Ackerland und
Wiesen handelt. Bei den Zusammenlegungen wird dieses Ziel aller-
dings selten voll erreicht werden können, da die Interessenten grössere
Planabfindungen in gerodetem Waldboden nur ungern annehmen
und die betreffenden Flächen unter Anrechnung der noch erforder-
lichen Meliorationsarbeiten zum Schaden des Waldbesitzers sehr
niedrig bonitirt werden. Soweit deshalb nicht in Voraussicht kom-
mender Verkoppelungen die Umwandlung geeigneter Waldflächen
in Feld so zeitig herbeigeführt werden kann, dass deren Abgabe
zur Masse obne materielle Schädigung des Waldbesitzers möglich
ist, wird die Abtretung von Forstgrund sich zumeist auf kleinere
Waldabschniite bei Bildung der Grenzzüge und bei Beseitigung vor-
springender Waldecken erstrecken.
Ob und inwieweit die nachträgliche Selbsteultivirung dergleichen
zum landwirthschaftlichen Betriebe besser geeigneter Waldfliichen
sich im einzelnen Falle empfiehlt, darüber hat die voraussichtliche
Rentabilität und das Bedürfniss zu entscheiden. Wir machen noch
darauf aufmerksam, dass durch das Verkoppelungsverfahren die
kleineren Besitzer ihre Pläne im Zusammenhange und nahe bei
ihrem Wohnorte ausgewiesen erhalten, hierdurch eine bedeutende
Arbeitsersparung für sie eintritt, und naturgemäss die Nachfrage
nach Pachtflächen der oben erwähnten Art steigt.
Während aus gedachten Gründen hinsichtlich der Waldabschnitie
in der Regel nur die Anbahnung einer zweckmässigen Bodenbe-
nutzung erreichbar erscheint, darf deren Durchführung durch Er-
werbung solcher Waldeuschnitte oder Pläne, deren, Aufforstung im
* 844 | Gesetze und Verordnungen.
Landesculturinteresse und wegen ihres armen beziehungsweise flach-
gründigen Bodens geboten erscheint, eher erwartet werden.
Die Arrondirung des Waldareals muss hiermit Hand in Hand
gehen. Auf die Beseitigung von Enklaven ist hinzuwirken, wobei
indess die Bedeutung kleiner in der Feldgemarkung zerstreut liegen-
der Waldparzellen als Schutzwaldungen zu beachten ist. Die vor-
springenden Waldecken und die tief in den Wald einschneidenden
schmalen Feldzungen benachtheiligen das Feld durch starke Be-
schattung, Verhinderung des Luftzutritts, Erzeugung stagnirender
Nässe, den Wald durch Laubwehen, Bodenaushagerung und Erzeu-
gung von Frosterscheinungen in Folge von Stauluft. Auf die vor-
theilhafte Beseitigung der ersteren ist schon früher hingewiesen.
Die Feldzungen hingegen fallen zweckmässig dem Waldbesitzer als
Planabfindung zu, da nur dieser die oben erwähnten Nachtheile
durch die meist mögliche Erweiterung der Wiesengründe, Anlage
von Randwegen etc. zu verringern und gleichzeitig die Rentabilität
durch rationelle Be- und Entwässerungsanlagen in Verbindung mit
Sammelteichen zu heben vermag, während beim Verbleib jener
Grundstücke im Privatbesitz diese Meliorationsarbeiten wegen ihrer
Kostspieligkeit, wegen Uneinigkeit der Eigenthümer oder Mangel
an Wasser unterbleiben. Dabei wird noch auf die Bedeutung der
Teichanlagen für die Vermehrung der Berieselungsflächen und für
die Erweiterung solcher Feldeinschnitte, sowie nebenbei noch für
die Beförderung der Fischeucht hingewiesen.
Die pflegliche Behandlung des Wildstandes kommt hierbei eben-
falls in Betracht, und ist darauf hinzuwirken, dass die aus der
Lage solcher Feldzungen entspringenden Nachtheile in geeigneter
Weise auch dann beseitigt werden, wenn dieselben im Privatbesitz
bleiben. — Die Erreichung der hier angestrebten Ziele wird durch
den Umstand erleichtert, dass Staat und Gemeinde in der Regel
auch Eigenthümer von in der Feldgemarkung zerstreut liegenden
Grundstücken sind, die in die Verkoppelung hineingezogen werden.
Beim Mangel solcher Aequivalente gewährt der zwischen Provokation
und endgiltiger Planfeststellung liegende grössere Zeitraum hin-
reichend Gelegenheit, zum Umtausch geeignete Flächen zu er-
_ werben.
Was die Anlage der künftigen Grenzetige betrifft, so ist in
erster Linie die Begrenzung durch rationell angelegte, mit dem
Feld- und Waldwegenetze in gute Verbindung zu bringende Rand-
wege zu erstreben. Wenn auch die Nothwendigkeit ihrer Ilerstellung
von den Interessenten momentan nicht erkannt wird und ihr so-
fortiger Ausbau zur Zeit der Zusammenlegung für den Waldeigen-
thümer kein Bedürfniss ist, so muss doch auf die Bildung solcher
Grenzzüge hingewirkt werden, welche eine spätere, wenn auch nur
streckenweise Anlage der Randwege durch den Waldeigenthtimer
ermöglichen.
Durch die Randwege wird ein grosser Theil der früher er-
wähnten Missstände, namentlich die unmittelbare Beschattung | der
Gesetze und Verordnungen. 345
angrenzenden Feldgrundstücke, beseitigt, und den beiderseitigen An-
liegern der Zutritt zu ihren Grundstücken jederzeit gestattet.
Soweit die Begrenzung des Waldes durch Randwege der Terrain-
verhältnisse halber nicht erreichbar ist, oder soweit dieselbe in
Berücksichtigung sonstiger massgebender Umstände unterbleiben
kann, sind lange gerade Grenzzüge zu erstreben, für welche der
Vorzug der geringsten Steinzahl und der Deutlichkeit ihres Verlaufs
spricht.
Die Sicherung der künftigen Grenzen muss durch dauerhaftes
Steinmaterial erfolgen. Bezüglich der Beschaffenheit der Ver-
koppelungssteine, sowie der Bestimmung und Vermarkung der Grenz-
punkte ist durch die Circular-Verfügungen der Königlichen General-
Commission Nr. 157 und 197 Folgendes angeordnet:
8. 16.
b. Die Einsetzung der Grenzsteine muss selbstverständlich unter
Berücksichtigung der Culturzwecke der angrenzenden Flächen
und unter Beachtung anderer Lokal-Verhältnisse bewirkt
werden. Es gilt dabei als Regel, dass im Ackerlande jeder
Plangrenzstein nicht über 1/, seiner Länge, überhaupt aber
nicht über 1 Decim., und in anderem Terrain nicht über 1,
seiner Länge aus dem Erdboden hervorstehen darf, sowie
dass jeder Stein in der Regel mindestens 1/, Meter tief in
den Boden gesetzt uud festgestampft sein muss.
c. Hinsichtlich der Form und äusseren Beschaffenheit der Grenz-
steine sind die Wünsche der Vertreter der Interessenten
massgebend, doch ist darauf zu achten, dass nicht ohne
Noth unbehauene oder sonst ungeeignete Steine verwendet
werden.
d. Das bisher angeordnet gewesene Unterlegen unverweslicher
Merkmale unter die Grenzsteine ist bei der gewöhnlichen
Planbesteinung nicht mehr erforderlich.
8. 17.
&. Jede Abweichung von der geraden Linie in dem Laufe der
Grenze eines Planstücks ist mit einem Grenzsteine zu be-
zeichnen.
b. Sind die geradlinigen Grenzstrecken länger als 80 Meter,
so werden dieselben auch innerhalb der geraden Linie mit
Grenzsteinen bezeichnet, deren Entfernung von einander und
‘ beziehungsweise von den Endpunkten der geradlinigen Strecke
in der Regel 120 Meter nicht übersteigen darf. Hinsichtlich
der Besteinigung von Sonderungsgrenzen sind hierbei jedoch
die Anträge der Interessenten zu berücksichtigen.
c. Bei stark coupirtem Terrain sind die Grenzsteine in kürzeren
und zwar in solchen Entfernungen von einander einzusetzen,
dass man auf dem einen stehend den Kopf des anderen, im
äussersten Falle wenigstens die Spitze eines auf den anderen
gesetzten Stabes von 1 Meter Länge sehen kann. |
g. Bei Waldplänen, wo ein Zuwachsen der Grenzlinien )zu er-
346 Gesetze und Verordnungen.
warten ist, empfiehlt es sich, in längeren geradlinigen Plan-
grenzen 10 Meter von deren Anfangspunkten entfernt je
einen Stein einzusetzen, um dadurch das Auffinden der Rich-
tung der Plangrenzen zu erleichtern, sobald dieselben durch
Zuwachsen des Holzes unsichtbar geworden sind.
h. An Gräben, Flüssen und anderen Wasseranlagen sind die
äusseren, durch den Plan ausgewiesenen Bordränder zu ver-
steinen.
i. Wo die Errichtung von Grenzsteinen in der Grenzlinie selbst
nicht thunlich ist, sind dieselben in möglichst gleichmässigen
kurzen Abständen neben der Grenze einzusetzen, von welcher
Massnahme die Interessenten besonders und genau in Kennt-
niss zu setzen sind.
k. Kann auch in dieser Weise die Befestigung einer Grenzstrecke
nicht geschehen, so sind die nicht versteinten Grenzpunkte
lediglich durch Abscissen- und Ordinatenmessung zu be-
stimmen.<
»>Die Vorschrift in $. 16 Punkt b. der Circularverfügung
Nr. 157 vom 18. Mai 1877, wonach die Länge der einzu-
setzenden Grenzsteine mindestens 60 cm betragen muss, ist
nicht immer beachtet worden. Dieselbe wird deshalb den
Herren Kommissarien und Vermessungsbeamten zur strengen
Befolgung in Erinnerung gebracht.<« |
Der Vorschrift über die Grösse der Verkoppelungssteine steht
unsere Verfügung vom 9. September 1869 C. II. 13363, betreffend
die Dimensionen der Waldgrenzsteine, gegenüber. Um dem hieraus
mehrfach entsprungenen Uebelstand zu begegnen, dass zur Ver-
markung neuer Waldgrenzen verwendete Verkoppelungssteine wegen
ihrer Unzulänglichkeit und der Unmöglichkeit ihrer Nummerirung
nachträglich wieder durch Waldgrenzsteine von vorgeschriebenen
Dimensionen haben ersetzt werden müssen, hat sich die Praxis her-
ausgebildet, dass die Waldgrenzsteine Seitens der Forstverwaltung
beschafft und unter deren Mitwirkung eingesetzt werden, die Thei-
lungsmasse hierfür aber denjenigen Betrag beziehungsweise Kosten
erstattet, welche derselben aus der Beschaffung einer gleichen An-
zahl von Verkoppelungssteinen erwachsen sein würden. Soweit des-
halb nicht der Bedarf an Steinmaterial durch in Wegfall kommende
brauchbare Waldgrenzsteine gedeckt werden kann, ist durch Ver-
mittlung der Specialkommissionen mit den Sachdeputirten eine ent-
sprechende Vereinbarung zeitig zu treffen und die Beschaffung der
erforderlichen Steine bei uns zu beantragen. Ebenso ist auf die
dauerhafte Versteinung der Gemeindewaldgrenzen hinzuwirken.
Die Steine müssen stets ins feste Terrain auf horizontale
Platten gesetzt werden; ihre Befestigung darf nur durch Einstampfen
von Erde, nicht. durch das unzweckmässige Einkeilen kleinerer Steine
erfolgen.
Das gemeinsame Interesse der Feld- und Waldbesitzer tritt
ferner bei der Projectirung des Wegenetses hervor... Der Anschluss
Gesetze und Verordnungen. 347
an die vorhandenen, sowie die projectirten Waldwege muss gewahrt,
auf gute Fahrbarkeit und guten Ausbau der Feldwege hingewirkt
werden. In allen denjenigen Oberförstereien, in welchen ein neues
Wegenetz noch nicht gelegt worden ist, muss aber auch die zweck-
mässige Lage der künftigen Waldwege und deren Anschluss an die
Verkoppelungswege ins Auge gefasst werden. Letzterer wird häufig
unmittelbar nicht zu ermöglichen sein; alsdann gewähren die Rand-
wege den Vortheil, als Verbindungswege dienen zu können.
Mit Bezug auf die Waldwegeanlagen hat die Königliche General-
Commission durch Cirkularverfügung Nr. 97 ihren Beamten nach-
stehende Instruction zugehen lassen:
»Was ferner die Wegeanlagen betrifft, so werden bei dem
mehrentheils coupirten Terrain nur in den seltensten Fällen
geradlinige Wege dem Zwecke entsprechen. Solche lassen sich
mehrentheils nicht ohne Contre-Gefäll und nicht ohne starke
Steigungs-Procente herstellen, wenn nicht kostspielige Erd-
bewegung stattfinden soll. Im Allgemeinen wird auf buntem
Sandstein, Basalt und Kalk nicht über 6%, und auf Thonschiefer
und Grauwacke nicht über 8%, Steigung hinauszugehen und
darauf Rücksicht zu nehmen sein, dass alle Forstprodukte mit
Gefäll abgefahren werden können. Auch dürfen zusammen-
hängende Seitengräben bei stärkerem Steigungswinkel (über 3%,)
nur in äusserst seltenen Fällen zur Anwendung kommen, damit
das Ausfluthen vermieden werde.
Mit Rücksicht auf diese Gesichtspunkte empfiehlt es sich,
dem Wegeprojekt ein Nivellement vorangehen zu lassen, welches
mit Zuhülfenahme des sehr zweckmässigen Bose’schen Nivellir-
Instruments eventuell durch den Forstsachverständigen mit ge-
ringen Kosten ausgeführt werden kann.«
Eine Instruction über die bei der Anlage der Feldwege zu be-
achtenden Gesichtspunkte und anzuwendenden Gefällverhältnisse be-
steht nicht, vielmehr ist in dieser Beziehung dem Sachfeldmesser
vorbehaltlich der Genehmigung des Wege- und Grabennetzes Seitens
der Interessenten vollkommen freie Hand gelassen. Da erfahrungs-
mässig nur in den seltensten Fällen bei Absteckung der Wege etc.
ein Gefällmesser Verwendung gefunden hat, und die Verkoppelungs-
karten über die Höhenverhältnisse und Gefällprozente keinen Auf-
schluss geben, so betonen wir die Notwendigkeit einer gründlichen
örtlichen Prüfung derjenigen Wegstrecken, welche als Holzabfuhr-
wege oder Randwege dienen sollen, zumal wenn der Fiskus zur Unter-
haltung derselben beitragen muss. Gleichzeitig machen wir darauf
aufmerksam, dass die Ueberweisung aller innerhalb der forstfis-
kalischen, an den Staatswald anschliessenden, Planabfindungen aus-
gewiesenen Wege und Gräben an den Fiskus zu beantragen ist. Der-
artige der Masse gehörige und später in der Regel an die Gemeinde
übergehende schmale Enklaven erschweren die wirthschaftliche Ein-
theilung der betreffenden fiskalischen Flächen, gestalten die Begrenzung
348 Gesetze und Verordnungen.
unzweckmässig, und können zu Unzuträglichkeiten bei der Regu-
lirung der Gemeinde- und Gutsbezirksgrenzen führen.
Bei der Regulirung der Wasserstandsverhdlinssse ist einerseits
der Fiskus innerhalb der Gemarkung selbst als Besitzer von Grund-
stücken und als Fischereiberechtigter insofern betheiligt, als durch
das Grabennetz, Correctionen der Flüsse und Bäche, Ent- und Be-
wässerungen, Anlage von Teichen, Wehren, Stauwerken etc., sowie
deren Folgen der Werth seines Eigenthums vergrössert oder ver-
ringert werden kann, je nach der mehr oder minder zweckmässigen
Ausführung jener Meliorationen, wobei wir noch besonders auf die
schädlichen Folgen zu starker Gefällprocente in der Grabensohle,
zu geringer Bach- und Grabenprofile, falscher Anlage von Stau-
werken etc., welche Unterspülung der Ufer, häufige Ueberschwem-
mung der anliegenden Ländereien und Schädigung der Fischerei
verursachen, aufmerksam machen. Andererseits muss das Graben-
netz sich an das im Walde vorhandene anschliessen, auch die Mög-
lichkeit gewähren, etwa noch bestehende Sumpfstellen zu entwässern.
Durch die Verkoppelungen fallen in der Regel die an den Wald
grenzenden gemeinsamen Huten und Raine, sowie die kleineren
Privatholzungen und werden in Acker umgewandelt. An steilen
Hängen, namentlich im Gebiete des bunten Sandsteins, liegt die
Gefahr nahe, dass späterhin Abschwemmungen, Wasserrisse und
Erdrutsche entstehen, die sich allmählig auch in den Wald hinein-
ziehen. Die Königliche Generalcommission hat dieser ausserordent-
lich wichtigen Frage ihre besondere Aufmerksamkeit zugewandt, und
durch die Circularverfügungen Nr. 51 und 81 ihren Beamten auf-
gegeben, bei vorkommenden Bachregulirungs-, Be- und Entwässerungs-
Projecten event. den Meliorations - Bauinspector Herrn Wasserbau-
inspector Schmidt in Cassel zuzuziehen, auch der letztgedachten Cir-
cularvefügung ein ausführliches Gutachten des etc. Schmidt über
diese Fragen beigelegt. In demselben werden als Mittel gegen die
Abschwemmung hingestellt:
1. Die Traversirung und Bepflanzung sämmtlicher Wasserrisse.
Die Traversen (Querdämme) müssen in einer solchen Anzahl
oder mit einer solchen Höhe angelegt werden, dass das Ge-
fill des Wassers mindestens auf 1:300 reducirt wird.
. Die Errichtung und Bepflanzung von Fanggräben.
. Das Pflügen des Ackerlandes in horizontalen Furchen.
. Die Bepflanzung der zu steilen Hänge mit Waldgewächsen.
. Die Erhaltung der noch bestehenden Waldungen, Feldraine
und der in Graskultur liegenden Flächen.
. Die Correction der Wege und Bäche mit ihren Bauwerken,
und zwar Verlassen der Hohlwege, Chaussirung derjenigen
Wege, welche über 5 %, Steigung haben, Abböschung der
Bachufer, Anlage von Cascaden und geraden nicht schief ge-
stellten Stauwerken "hinter den Bachkrümmungen zur Ver-
miderung des Gefälls, Bepflanzung der Ufer mit Weiden etc.
In ausführlicher, mehr dem Bedürfniss der, Forstverwaltung
qn mm OF bd
o>
Gesetze und Verordnungen. 349
‘entsprechenden Weise sind die vorstehenden Gegenstände auch. in
der dort inventarisirten Kaiser’schen Schrift »Zur Wasserstandsfrage«
behandelt worden.
Bei Erstattung der durch unsere Circularverfügung vom 6. April
1981 © 1 W-9 5935 Ihnen aufgelegten Berichte wollen Sie die vor-
ahnen "Gesichtepunkte beachten, und in schwierigen Fällen,
namentlich wenn ein Wegenetz für das dortige Revier noch nicht
gelegt ist, event. die Zuziehung des Personals der Taxations-Com-
mission beantragen.
Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten.
Wagner. v. Eschwege.
i. V
An
sämmtliche Königliche Oberförster
des Regierungsbezirks.
(Veröffentlicht auf Ermächtigung der Königlichen Regierung vom Geometer-
Verein in Cassel.)
Kleinere Mittheilungen.
Normalmaasse für Nivellirlatten.
Im IV. Bande der Nivellements der trigonometrischen Ab-
theilung der Preussischen Landesaufnahme (Berlin 1880) S. 6—7
wird über das Normalmaass der Nivellirlatten Folgendes bemerkt:
Es ist eine natürliche, ja selbstverständliche Forderung, dass
bei einer Landesvermessung ein und dasselbe Längenmaass für die
Horizontal- und Vertikal-Messungen angewendet werde, zumal da
die Resultate der letzteren — soweit sie auf trigonometrischem
Wege zu Stande kommen — von selbst in dem Maass der ersteren
hervorgehen.
Die Grundlinien der Preussischen Landesaufnahme sind mit
dem Bessel’schen Basis-Apparat gemessen, dessen Maasse aus der
»Bessel’schen Toise< abgeleitet sind, welche selbst bei 13°R. die
Länge =863,9992 Pariser Linien hat. Die Verwandlung der
Pariser Linien in Metermaass geschieht nach dem bekannten ge-
setzlichen Verhältniss 1™ ==443,296 Pariser Linien. Diesem Ver-
hältniss entsprechen auch nach der a. a. O, citirten Mittheilung
der Kaiserl. Normal-Aichungs-Kommission die von dieser Kom-
mission ausgegebenen Meterstäbe innerhalb der Grenze von 0,01™™
pro 1™, Mit. solchen Stahlstäben werden die Nivellirlatten der
Landesaufnahme täglich im Felde verglichen, und dieses _ Maass
350 Kleinere Mittheilungen.
kommt somit auch den nivellitischen Höhenangaben der Landes-
aufnahme zu.
In vielen Publicationen der Europäischen Gradmessung wird
von einem Comparator der eidgenössischen Eichstätte in Bern be-
richtet, dessen Eisenschiene als Normalmaass für Gradmessungs-
nivellirlatten gelten soll, und es werden in Deutschland die Ni-
vellements des geodätischen Instituts hierauf bezogen.
Unter diesen Umständen und aus dem besonderen Grunde,
dass ich in Baden Anschlüsse der badischen Nivellements an solche
jener beiden Behörden zu behandeln hatte, schien es mir angezeigt,
eine directe Vergleichung des deutschen und des schweizer Normal-
meters zu erzielen durch Einsendung eines von der Kaiserl. Normal-
Aichungs-Kommission ausgegebenen Stahlmeters an die Berner eid-
genössische Eichstätte.
Das fragliche, dem Grossherzoglichen Polytechnikum zu Karls-
ruhe gehörige Stahlmeter mit der Nummer 1098 hat die Gleichung
(1098), = 17 + 0,003" 4 0,0115™™ (¢ — 18°) | (1)
oder == In — 0,204™™ +. 0,0115m™ f
woraus sich folgende Hauptwerthe einer Tabelle ergeben:
t= 0° 1™—0,204™™ = 20° 1™ +. 0,026™™
5 —0,146 25 -+0,083
10 — 0,089 30 +- 0,141 (2)
15 — 0,031 35 +- 0,198
20 + 0,026 40 ‘ +0,256
Eine ausfiihrlichere Tabelle wurde angefertigt, aus welcher
fiir jede mittelst eingelassenen Thermometers abgelesene Tempera-
tur die jeweilige Stahlmeterlänge direct entnommen werden kann.
Dieses Stahlmeter wurde im Herbst 1880 an Herrn Riss-Schnell,
Director der eidgenössischen Eichstätte in Bern, gesandt, welcher
die Güte hatte, am 16. October 1880 die gewünschte Vergleichung
zurückzuschicken und dazu zu bemerken:
‚Ich habe drei Serien von Beobachtungen ausgeführt und zwar
2 zu je 5 Beobachtungsreihen bei der gerade herrschenden Tempe-
ratur, eine zu 10 Beobachtungsreihen, nachdem der Saal geheizt
worden war. Die Temperaturangaben (obere Zahl) beziehen sich
auf unser Thermometer und hat hier die Nullpunktscorrection statt-
gefunden, die in Klammer stehenden Zahlen sind die directen Ab-
lesungen an dem dem Stahlmeter beigegebenen Thermometer. Die
Vergleichung wurde mit dem Theil 200° — 300° unseres Eisen-
stabes vorgenommen, in der Weise, dass zuerst das Stahlmeter
und darauf der Eisenstab unter die Mikroskope gebracht wurde;
um die Messungen unabhängig von einander zu machen, wurde
das Stahlmeter jedesmal etwas verschoben.
Für den Berner Eisenstab besteht die Gleichung:
Eisenstab 20 — 30 = 1” + 0,289™™ + 0,0114mm 4 — 11,3°) (3)
und für das Schraubenmikrometer hat man
1 Trommeltheill=1 7 = 0,0774
rer = r &
Kleinere Mittheilungen. 351
Die erste Vergleichung gab folgende Originalzahlen :
Stahlmeter
0
Temperatur Stahlmeter Eisenstab
t 10 20 30
13,4° 7,557 | 9,467 11,237| 13,627
(13,7) 7,61 9,50 11,22 | 13,66
7,61 951 11,21 | 13,68
Differenzen — 1,917 — 2,397 | — 4,307
— 1,89 — 3,44 |—4,33
— 1,90 — 2,47 |—4,37
Mittel — 4,337 = — 0,335 1
d. h. bei der Temperatur 13,4° (bezw. 13,7) ist
Stahlmeter = Eisenstab — 0,3351 um
(Das Vorzeichen der Vergleichung lässt sich aus den Original-
zahlen selbst nicht erkennen, sondern ist nach der Rechnung des
Herrn Riss-Schnell zu nehmen.)
Setzt man den Eisenstabwerth nach (3) für (=13,4° ein, so '
erhält man:
Stahlmeter = 1000,3129 — 0,3351 == 999,977 gu
Dabei ist das Stahlmeter noch nicht auf 0° reducirt, wie bei
dem Eisenstab geschah. Solcher Vergleichungen sind von Herrn
Riss-Schnell 20 in 3 Gruppen gemacht. Die Gruppenmittel sind:
bei 13,5° Stahlmeter = 999,983™" in Einheiten des Eisenstabes
> 12,8 > 999,974 » > > > | (5)
» 19,4 > 1000,057 > > > >
Setzt man endlich auch die Werthe des Stahlmeters nach (1)
oder (2) ein, so wird:
bei 13,5° Stahlmeter = 999,951™ in Einheiten des Stahlstabs
» 12,8 > 999,943 > > > > | (6)
>» 19,4 > 1000,019 > > > >
(5) und (6) zusammen geben die Schlussvergleichung:
999,983™" Eisen = 999,951™" Stahl, Diff. —0,032™™
999.974 >» == 999,943 > » ==0,031
1000,057 >» ==1000,019 > » =0,038
Mittel = 0,034™™
Das Berner Eisenmeter ist um 0,034== kleiner als das Berliner
Stahlmeter, wenn beide die Temperatur 0° haben.
Hannover, April 1882.
| Jordan.
352 Vereinsangelegenheiten.
Vereinsangelegenheiten.
Im Anschluss an die Bekanntmachung der Fahrpreisermässi-
gungen, welche den Theilnehmern der XI. Hauptversammlung ge-
währt sind, fügen wir der Seite 335 hinzu, dass noch folgende
Eisenbahndirektionen sich den oben genannten anreihen:
19. Die Pfälzische Bahn (Ludwigshafen) giebt den vom 21. Juli
ab nach den Uebergangsstationen Alzei, Monsheim, Worms,
Ludwigshafen und Münster am Stein gelösten Retourbilleten
eine Giltigkeit bis 30. Juli incl.
20. Die Mecklenburgische Friedrich-Franz-Bahn verlängert die
Giltigkeitsdauer der Retourbillete bis zum 27. Juli incl,
wenn dieselben mit der ad 1 angegebenen Tectur versehen
sind.
21. Die Holsteinische Marschbahn giebt am 21. und 22. Juli
Retourbillets mit Stägiger Gültigkeitsdauer aus.
22. Die Berlin-Hamburger Bahn gestattet den vom 21. Juli ab
in der Richtung nach Hannover gelösten Retourbillets eine
Giltigkeit bis zum 28. Juli incl. Die Rückfahrt gilt nur fü
Personen- und gemischte Züge. Vor Antritt der Rückreise
sind die Retourbillets behufs Abstempelung vorzuzeigen,
Freigepäck wird nicht gewährt. Die Billets sind mit der
ad 1 angegebenen Tectur zu versehen.
Betreffend die Breslau - Schweidnitz - Freiburgerbahn ad 6 ist
nachträglich hinzuzufügen, dass die mit der bz. Tectur versehenen
Retourbillete auf einer der Uebergangsstationen Breslau, Königs-
zelt, Altwasser, Tellhammer, Liegnitz, Rothenburg, Reppen, Cüstrin
und Stettin zu bewirken ist.
Der Ortsausschuss
für die XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometer - Vereins.
I. V.
Gerke,
Privat-Docent der Technischen Hochschule.
Inhalt.
Grössere Abhandlungen: Zum Gebrauche des Polarplanimeters, von Müller.
Gesetze und Verordnungen. Kleinere Mittheilungen: Normalmaasse für Nivellir-
latten, von Jordan. Vereinsangelegenheiten.
Karlsruhe. Druck von Malsch & Vogel.
353
ZEITSCHRIFT rin VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins,
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
F. Lindemann, Regictungsgeometer in Berlin, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 14. Band XI.
Der Aequidistanz-Planimeter.
Vortrag auf der VIII. Hauptversammlung des Mecklenburgischen Geometervcreins
zu Schwerin, gehalten von F. Günther, Kammer-Ingenieur in Schwerin i. M.
(Mit einer lithographirten Beilage, Tafel 4.)
Wenn ich es unternehme, in Nachfolgendem eın kleines Instru-
ment zu beschreiben, welches dem Zwecke entsprechen soll, den
Flächeninhalt kleiner Detailfiguren, etwa bis 4000 qm im Massstabe
von 1:4000, rein graphisch zu ermitteln, so erlaube ich mir zu-
nächst die Motive anzugeben, welche mich speciell zu dieser Con-
struction führten und weiter, welche mich veranlassen, das Instru-
ment zu veröffentlichen.
Bei Anwendung des Massstabes 1:4000, der hier in Mecklen-
burg für Neukartirungen seit Einführung des Metermaasses fast
allgemein üblich ist (vordem galt der Maassstab 1: 3840 = 20 Ruthen
=1 Zoll d.d. lüb.), gewann ich nach und nach die Ueberzeugung,
dass der Polarplanimeter sowohl als der Oldendorp’sche oder Harfen-
planimeter bei kleinen Detailfiguren bis 4000 qm nicht die wün-
schenswerthe Genauigkeit geben konnten, dass man vielmehr nach
einer anderen Art der Flächenbestimmung greifen müsse, wollte man
einerseits ohne viel Mühe und Zeitverlust den hier vorgeschriebenen
Genauigkeitsgrad (1 bis 2%,) innehalten, und legte man anderseits
den kleinen Detailfiguren überall eine diesem entsprechende Bedeu-
tung bei.*)
Dabei verfiel ich auf die Construction des nachfolgend zu be-
schreibenden Instruments; dasselbe giebt das am Nonius abzulesende
Resultat direct in Quadratmeter-Einheiten nach 1:4000 an, und
*) Es scheint, dass zuweilen dadurch übertriebene Genauigkeitsforderungen
entstehen, dass auch bei kleinen zu messenden Flächen nach Procenten gerechnet ~
wird, während der mittlere Flächenbestimmungsfehler in den seltensten Fällen
proportional der Fläche zu setzen ist. D., Red. J.
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 14, Heft. 24
354 Günther. Der Aequidistanz-Planimeter.
dürfte seinem Zwecke vollauf genügen. Wenn dagegen der geringe
-Wirkungskreis und der Preis des Instruments ungünstig für letzteres
in die Waagschale fallen, so mag hier von diesen Factoren abge-
sehen werden, da es mir in erster Linie darauf ankommt, sowohl
die Richtigkeit des Instruments durch Entwicklung seiner Theorie
zu erweisen, als auch durch die genauere Beschreibung meines In-
struments möglicher Weise in die Lage versetzt zu werden, die
Form desselben vereinfachen und verbessern und dadurch seinen
Wirkungskreis vergrössern zu können.
Von diesen Gesichtspunkten aus betrachtet, dürfte es vielleicht
der Mühe werth sein, eine Betrachtung über das erwähnte Instru-
ment anzustellen, und bitte ich, dasselbe den oben entwickelten
Darlegungen entsprechend und nachsichtig aufnehmen und beur-
theilen zu wollen.
I. Beschreibung des Planimeters.
(S. Figur 1 der beigegebenen Tafel.)
Der Aequidistanz-Planimeter besteht in seinen Haupttheilen, aus
der Schraube S, der Laufrolle A, dem Führstift 7, der Leittrommel
T, der Arretiervorrichtung V und der Standplatte P.
Am linksseitigen Ende der im Gewinde genau und gleichmässig
gearbeiteten Schraube S befinden sich auf dem Schraubenarm a an
einer Hülse 5, welche um den Schraubenarm a beweglich ist, zwei
Arme cc lothrecht zur Schraubenaxe x, zwischen denen sich in
feinen, rectificirbaren Lagern dd die Laufrolle R auf der zu ihr
lothrechten Rollenaxe e in einer zur Schraubenaxe x vertikalen
Ebene bewegt. An der rechten Seite der Laufrolle R ist der cylin-
drische Ansatz f angebracht, welcher in 100 gleiche Theile getheilt
ist, die wiederum durch den vorliegenden Nonius g je in 10 Theile
getheilt werden, so dass also 4/,999 Umdrehung der Rolle abgelesen
werden kann.
Die Laufrolle R, aus Stahl angefertigt, ist am Rande abge-
rundet und in der Richtung der Rollenaxe leicht gestreift, um einen
etwaigen todten Gang zu verhindern. Sie ruht so auf der Papier-
fläche, dass die Rollenebene senkrecht und die Tragarme cc parallel
zu der Papierfläche sich befinden.
Ebenfalls um den Schraubenarm a beweglich sitzt an einer
zweiten Hülse A, rechts von der Hülse 6 und mit der Hülse A
durch einen Arm fest verbunden, der Führstift F', ein nach unten
fein zugespitzter Stift, der gleichfalls lothrecht auf der Papierfläche
ruht, in der Ebene der Laufrolle liegt und dessen Entfernung von
der Schraubenaxe x gleich ist der Entfernung von dieser zum
Mittelpunkte der Laufrolle R.
Die Schraube S ist im Drehpunkte Z und um ihre eigene Axe
x drehbar. Um dies zu bewerkstelligen, läuft die Schraube S in
einer genau passenden Mutter durch ein Würfelstück 1, das mit
einem Zapfen in der Standplatte P ruht, so zwar; dass-die Schrauben-
Günther. Der Aequidistanz-Planimeter. 355
axe x und die Mitte des Zapfens genau durch den Drehpunkt Z
gehen.
Zur Haltung des Würfelstücks 4 dient eine von unten durch
die Standplatte P in den Zapfen des Würfelstücks fassende Schraube
k, und um den Gang des Würfelstücks auf der Standplatte nach
Belieben reguliren zu können, liegt zwischen dem Kopf der Schraube
k und dem Ansatz in der Standplatte die Kreisfeder J.
Rechts am Ende der Schraube § ist die Leittrommel 7 an-
gebracht, deren Axe genau mit der Schraubenaxe x zusammen fällt.
Auf der Mantelfläche der Leittrommel 7 befinden sich vier, die
Mantelfläche in vier gleiche Theile zerlegende, kegelförmig vertiefte
Längsrinnen « «4, in welche die Sperrfeder m, die am Würfelstück
i festsitzt, mit dem Sperrstift » eingreift. Der Sperrstift » ist so
abgeschliffen, dass er mit einem sanften Ruck in die Rinnen hinein-
fährt, jedoch auch ein leichtes Herausgleiten aus denselben gestattet,
sobald man die Schraube S um ihre Axe dreht.
Die Arretiervorrichtung V, die den Zweck hat, die Bewegung
der Laufrolle momentan aufzuheben, besteht aus der Bremse o, dem
Bremsrad » und dem Hebel g.
Der Hebel g, mit seinem Drehpunkt in r, wird durch die
Sperrfeder m in die Höhe gedrückt, sobald der Sperrstift » sich
ausserhalb einer Rinne auf der Leittrommel befindet; in diesem
Falle drückt der Hebel mit seinem linksseitigen Ende auf den Hebel-
arm s der Bremse, presst diese gegen das mit der Laufrolle in
fester Verbindung stehende Bremsrad p und hebt gleichzeitig die
Laufrolle R mit ihren Trägern c c ein wenig, wodurch die Lauf-
rolle selbst in ihrem Gange gehemmt wird. Rückt dagegen der
Sperrstift » ın eine der Längsrinnen der Leittrommel, so wird der
Druck auf den Hebelarm q und hiermit auch die Hemmung der
Laufrolle sofort wieder aufgehoben.
Damit die Bremse vollkommen und momentan wirkt, ist das
Bremsrad p auf seinem Rande fein gegen die Bewegung der Lauf-
rolle gezahnt und die Bremse o an der Fläche, mit welcher sie
gegen das Bremsrad drückt, mit einer feinen Gummihaut belegt.
Ausserdem ist der Bremsenkopf aus Blei angefertigt und so schwer,
dass er einen entsprechenden Gegendruck auf den Hebelarm q aus-
übt, sobald die Bremsung aufhört.
Die Standplatte P, die den Zweck hat, das Wiirfelstiick + auf-
zunehmen und das ganze Instrument zu fixiren, besteht aus einer
möglichst schweren Platte aus Messing, und ist auf der unteren
Fläche mit einer feinen Gummihaut überzogen, um ein etwaiges
Rutschen auf der Papierfläche zu verhindern.
Schliesslich trägt das Instrument am äussersten Ende, rechts
von der Leittrommel, eine Handhabe t, mit welcher die Schraube S
bequem seitlich sowie um sich selbst gedreht werden kann.
Bemerkt mag noch werden, dass ein Zählrad zur Ermittclung
der einzelnen ganzen Umdrehungen der Laufrolle an dem Instrument
fehlt. Es ist dieses deshalb fortgelassen, weil es unschwer sein
Au_.a.._
356 Günther. Der Aequidistanz-Planimeter.
dürfte, die Umdrehungen der Laufrolle ohne ein Zählrad zu beob-
achten, um so mehr, als das Instrument nur zur Berechnung kleiner
Detailfiguren (bis c. c. 4000 qm) eingerichtet ist, bei denen die
Laufrolle also höchstens drei vollständige Umdrehungen zu machen
hat. Eventuell wird sich übrigens leicht ein Zählrad anbringen
lassen.
Il Gebrauch des Planımeters
Um den Flächeninhalt einer Figur berechnen zu können, dreht
man zunächst die Schraube S soweit nach rechts, dass der Sperr-
stift » in der Mitte zwischen zwei Längsrinnen « und auf der
äussersten linken Seite der Leittrommel steht und setzt dann das
Instrument soauf das Papier, dass sich der Führstift F’ am äussersten
unteren Punkte der rechten Seite der zu berechnenden Figur be-
findet; durch einige Uebung, die überall bei einer erfolgreichen
Handhabung des Instruments nöthig ist, wird man bald dahin
gelangen, den bezeichneten Punkt der Figur leicht und sicher zu
treffen. Nachdem man ferner noch einen kräftigen Druck auf die
Standplatte P ausgeübt und sich überzeugt hat, dass die Standplatte
hinreichend fest liegt, stellt man durch .bezügliche Drehung der
Laufrolle mit der Hand die Theilung auf Null ein. Jetzt lässt man
durch rechtsläufige Drehung der Schraube S um sich selbst, mittelst
der Ilandhabe ¢, den Sperrstift » in die nächstliegende Rinne « auf
der Leittrommel einrücken, bewegt dann, stets mit der Handhabe,
die Schraube seitlich, und zwar so weit, bis der Führstift F' am
oberen Rande der zu berechnenden Figur angelangt ist, hält hier
mit der seitlichen Drehung inne und bewegt dagegen die Schraube S
rechtsläufig soweit um sich selbst, bis der Sperrstift » wieder
zwischen zwei Rinnen « steht, macht nun abermals eine seitliche,
doch entgegengesetzte Drehung mit der Schraube S, bis der Führ-
stift F’ den unteren Rand der Figur erreicht hat, rückt den Sperr-
stift darauf wieder in die nächstliegende Rinne und führt den Führ-
stift durch seitliche Drehung der Scheibe nach oben.
Mit dieser Manipulation fährt man so lange fort, bis der Führ-
stift schliesslich am linken unteren Ende der Figur angelangt ist,
wobei zu beachten ist, dast man mit dem Stand des Sperrstifts
zwischen zwei Rinnen auf der Leittrommel, wie begonnen, aufhören
muss.
Dann ermittelt man den Stand des Index an der Theilung und
erhält durch die Ablesung den Flächeninhalt der Figur direct in
Quadratmeter nach dem Maassstab 1:4000. (Eventuell ist zu der
. erhaltenen Ablesung für jede ganze Umdrehung oe Laufrolle 1000
hinzuzurechnen. )
Das Einspringen und Einstellen des Sperrstifts n in, resp. ın
der Mitte zwischen die Längsrinnen auf der Leittrommel, hört man,
bezieliungsweise hat man dies im Gefühl; es ist daher nicht noth-
wendig, sein Augenmerk hierauf zu richten „vielmehr kann cman
Günther. Der Aequidistanz-Plauimeter. 357
seine ganze Aufmerksamkeit auf den Gang des Führstifts und das
Passiren des Nullpunktes vor dem Index am Nonius legen.
Das Weitere zum exacten und erfolgreichen Gebrauch des
Instruments wird man bei näherer Bekanntschaft mit demselben
bald selber herausfinden. |
Ill. Functionen der einzelnen Haupttheile und die
Theorie des Planimeters.
Das Princip, welches dem Instrument zu Grunde liegt, ist das
‘ des Planimeters mit parallelen Fäden, des sog. OUldendorp’schen
oder Harfenplanimeters.
Der Führstift F markirt die einzelnen Parallelstreifen, in welche
die zu berechnende Figur getheilt gedacht wird, so zwar, dass der-
selbe, wenn die Laufrolle sich abwälzt, die Mittellinie der Acqui-
distanten, und wenn die Laufrolle gebremst ist, die Seiten der
Aequidistanten durchläuft.
Weil der Führstift nicht gradlinig, sondern kreislinig verschoben
wird, sind die Aequidistanten Abschnitte eines Kreisringes, deren
zugehöriger gemeinschaftlicher Mittelpunkt in dem Drehpunkt Z
des Würfelstücks + liegt. Die Längen der Kreisringabschnitte werden
durch die Wälzung der Laufrolle, hervorgebracht mittelst der seit-
lichen Bewegung der Schraube S unter Aufhebung der Bremse, die
Breiten derselben dagegen durch die Drehung der Schraube S um
sich selbst, gemessen.
Die Theilung der Laufrolle ist so eingerichtet, dass die Ab-
lesung am Nonius das Product von Länge und Breite des Kreis- -
ringabschnitts direct angiebt. Durch die fortlaufende Vorwärtswälzung
der Laufrolle werden dann sämmtliche bei Durchfahrung der ganzen
Figur entstehende Producte summirt, so dass also die Differenz
zwischen der ersten (Null-) und der letzten Ablesung am Nonius
den Flächeninhalt der Berechnungsfigur ergiebt und zwar in der-
jenigen Maasseinheit, für welche der Apparat construirt ist (im
‘ vorliegenden Falle 1: 4000).
Die Wälzung der Laufrolle A darf nur eine fortschreitende
sein und zwar nur dann stattfinden, wenn die Schraube S seitlich
nach oberbalb der Berechnungstigur verschoben wird. Wird die
Schraube S dagegen seitlich nach unterhalb bewegt, so muss die
Laufrolle mit ihrer Wälzung inne halten. Zur Bewerkstelligung
dieser Manipulation dient die Arretiervorrichtung V. Diese ist selbst-
thätig und findet gleichmässig und successive mit der Vorrückung
des Führstifts F’ statt.
Da die Axe der Laufrolle R parallel und seitlich zur Schrauben-
axe x liegt, die seitliche Bewegung der Schraube S aber um den
Mittelpunkt Z in dem Wiirfelstiick 4 geschieht, so kann die Lauf-
rolle & keine vollkommen rollende, sondern muss zugleich eine et-
was schiebende Bewegung annehmen. Aus diesem Grunde wälzt sich
die Laufrolle nicht um dieselbe Strecke ab, welche; zur.selben) Zeit
358 Günther. Der Aequidistanz-Planimeter.
der Führstift F' macht, vielmehr richtet sich die Rollenwälzung
agnz nach der Entfernung der Laufrolle zum Mittelpunkt Z, und
zwar ist die Abwälzung der Laufrolle R proportional dem Sinus
des Wälzungswinkels, d. i. desjenigen Winkels, welcher seine Spitze
im Mittelpunkt der Laufrolle % hat, dessen einer Schenkel durch
den Drehpunkt Z und dessen anderer Schenkel lothrecht durch die
Schraubenaxe x geht.
(S. Figur 2 der beigegebenen Tafel.)
Bezeichnet man demnach den Werth einer einmaligen vollstän-
digen Umwälzung der Laufrolle mit b, ferner den Werth, welchen
in diesem Falle der Führstift hat, mit a, und bringt nun eine Um-
wälzung der Laufrolle unter dem Wälzungswinkel & hervor, so ver-
hält sich:
a:b=1:siın« oder:
b=asma.. . » ws « Al)
Wenn nun der Werth von b gegen a ane der fortriickenden
Schraube $ stetig ein anderer wird, oder mit anderen Worten: die
Theilung an der Laufrolle für die mehr oder weniger weite Ent-
fernung der Laufrolle vom Mittelpunkte Z verschiedene Werthe
repräsentiren würde, so ist es nothwendig, dass, da die Angabe der
Theilung das Product aus dem Wege des Führstifts F, d. h. der
Länge der Aequidistanten, und der Rückung der Schraube 8, d. h.
der Breite der Aequidistanten, ergeben soll, diese beiden Werthe
sich gegenseitig so ausgleichen, dass eben deren Product jedesmal
der Grösse der zugehörigen Ablesung entspricht.
Dieses findet nun in der That statt.
Nennt man nämlich die Breite des zu markirenden entspre-
chenden Kreisringabschnitts x und ist die Laufrolle beispielsweise
eingetheilt in C gleiche Theile, welche den Flächeninhalt der Be-
rechnungsfigur J in Quadratmetereinbeiten peers so muss sein:
G=02: is xe. x i Barca 2)
Nun geht aber die Rückung der Schraube 8 und mit ihr die
des Führstifts F’ nicht, wie es sein sollte, in der Richtung des zum
Kreisringabschnitte gehörigen Radius ZF’, sondern parallel zur
Schraubenaxe, also von F nach A vor sich; beide Richtungen
bilden demnach einen Winkel, der gleich ist dem Complement des
Wälzungswinkels a.
Die Breite des Kreisringabschnitts wird daher nicht durch z,
sondern durch 2 sin « ausgedrückt und die Relation (2) geht über in:
C=axsmu ........ (8)
Setzt man weiter den Werth für @ aus der Formel (1) in die
Formel (3) ein, so kommt:
Glee oder:
sin u
C085 aw N @®
In dieser Relation (4) kommt der Wälzungswinkel « überall
nicht mehr vor, er hebt sich auf. Daraus .geht.,hervor) dass es
Günther. Der Aequidistanz-Planimeter. 359
ganz gleichgiltig ist, in welcher Entfernung sich die Laufrolle vom
Mittelpunkte Z befindet; wenn auch dadurch der Gang der Lauf-
rolle tangirt wird, so ändert sich anderseits das z, d. h. die Breite
des Kreisringabschnitts, solchergestalt, dass der veränderte Werth
der Laufrolle ausgeglichen wird ; vorausgesetzt, dass die Rückung
der Schraube S stets genau dieselbe ist. Es ist demnach in allen
Fällen der Flächeninhalt des betreffenden Kreisringabschnitts gleich
dem Werth der zugehörigen Wälzung der Laüfrolle multiplicirt mit
dem Werth der in derselben Zeit gemachten Rückung der Schraube S.
Da nun die Leittrommel durch die vier Längsrinnen in vier
gleiche Theile getheilt ist und man die Schraube bei der jedes-
maligen entsprechenden Abwälzung der Laufrolle um die Länge
des Kreisringabschnitts von einer Rinne zur anderen bewegt, so
dreht sich dabei die Schraube stets !/, mal um sich selbst.
Bezeichnet man daher den Werth eines Schraubenganges der
Schraube S mit d, so ist ==, wodurch die Relation (4) sich -
gestaltet in:
| 0 ER.)
Unberücksichtigt gelassen sind in den obigen Entwickelungen
die am Rande der Berechnungsfigur entstehenden kleinen Fehler-
stücke, welche daraus entspringen, dass die markirten Aequidistanten
nicht immer genau mit dem Rande der Figur abschneiden, sondern
bald überschiessen, bald zu kurz werden. In Anbetracht indessen,
dass diese Fehler sich nahezu ausgleichen dürften und ausserdem
nur sehr klein sein können, weil die Breiten der Aequidistanten
sehr geringe sind (c. c. 1,9 m noch 1:4000), mag es gerechtfertigt
erscheinen, diese Fehlerquelle ganz ausser Berücksichtigung zu ziehen.
Die Richtigkeit des Instruments hängt davon ab, dass die der
Theorie zu Grunde liegenden Annahmen wirklich stattfinden, dass
also die Ebene der Laufrolle senkrecht zur Schraubenaxe steht,
Führstift und Laufrolle in einer Ebene liegen, die Entfernung des
Auflagerungspunktes des Führstifts bis zur Projection der Schrauben-
axe auf die Papierfläche gleich ist der Entfernung von dieser bis
zum Auflagerungspunkt der Laufrolle und die Mantelfläche der
Leittrommel durch die vier Längsrinnen genau in vier gleiche Theile
getheilt wird, und ferner, dass die Relation (5) erfüllt wird, d. h.
dass die Theilung an der Laufrolle gleich ist dem Werth des Um-
fanges der Laufrolle multiplicirt mit !/, des Werths eines Schrauben-
ganges (bei vorliegendem Instrument: 1000 = 529,1 >< 1,89).
360 Kleinere Mittheilung.
Kleinere Mittheilung.
Prüfungen im Vermessungsfache.
Der »Staats-Anzeiger für Wiirttemberg<« vom 12. und vom
18. Januar 1882 enthält folgende Bekanntmachungen:
Departement des Kirchen- und Schulwesens.
Bekanntmachung, betreffend das Ergebniss deran
der Baugewerkschule abgehaltenen Diplomprüfungen.
Es haben bestanden: -
A. Die Diplomprüfung für Bautechniker, abgehalten vom 20.
März bis 3. April d. J.: Brutschi, Camille, von Rappoldsweiler,
Oberelsass; Watzke, Franz, von Prenzlau, Reg.-Bezirk Potsdam.
B. Die Diplomprüfung für Kulturtechniker, abgehalten vom
24. bis 30. März d. J.: Baumann, Josef, von Stuttgart; .Böltz,
Otto, von Oehringen; Klemm, Albert, von Stuttgart; Müller, Jo-
hannes, von Bernhausen; Schlecht, Georg, von Bolanden, sämmt-
lich geprüfte Geometer.
Stuttgart, den 6. April 1882.
Bekanntmachung der Feldmesserprüfungskommission,
betreffend das Ergebniss der Prüfung von Feldmessern
und von Markscheidern.
In Folge der in den Monaten September und Oktober 1881
nach Massgabe der K. Verordnung vom 20. Dezember 1873 vorge-
nommenen Feldmesserprüfung haben folgende Kandidaten die Er-
mächtigung erlangt, als öffentliche Feldmesser beeidigt und bestellt
zu werden: Albrecht, Adrian, von Ravensburg; Baumann, Josef,
von Wiblingen, OA. Laupheim ; Binder, Johann Jost, von Affstätt,
OA. Herrenberg; Böhm, Anton, von Dischingen, OA. Neresheim ;
Brill, Hermann, von Esslingen ; Eitwein, Friedrich, von Freuden-
stadt; Fischer, Adalbert, von Hemmendorf, OA. Rottenburg; Foh-
mann, Hugo, von Tettnang; Hahn, Eugen, von Markgröningen,
OA. Ludwigsburg; Kimmich, Wilhelm, von Blaubeuren; Kinkel,
Peter, von Alfdorf, OA. Welzheim; Kirschbaum, Karl, von Dettingen,
OA. Urach; Kuhn, Leonhard, von Abtsgmünd, OA. Aalen; Lemperle,
Ernst, von Stuttgart; Mühleise, Friedrich, von Neckarthailfingen,
OA. Nürtingen ; Pfisterer, Karl, von Stammheim, OA. Ludwigsburg;
Schneck, Friedrich, von Esslingen; Schütz, Jonas, von Enzberg,
OA. Maulbroun; sStützle, Josef, von Braunenweiler, OA. Saulgau;
Walther, Albert, von Sulz a. N.; Zierle, Karl Wilhelm, von Neuen-
stadt, OA. Neckarsulm.
Gleichzeitig wurde mit dem Geometer Albert Schäfer von
Urach eine Prüfung in der Markscheiderkunst vorgenommen und
er infolge derselben zur Konzessionirung als Markscheider als be-
fähigt erkannt.
Stuttgart, den 10. Januar 1882, Baur.
Inhalt.
Grössere Abhandlung : Der Aequidistanz-Planimeters, von Günther. Kleinere
Mitthellung: Prüfungen im Vermessungsfache, von Baur.
Karleruhe. Druck von Malach & Vogel.
361
ZEITSCHRIFT ror VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins,
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
C. Steppes, Steuerassessor in München, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 15. Band XI.
Katalog der Ausstellung
von
Kpomait, Instrumenten, Karten & Vermesstneswerken
eingerichtet für die
11. Hauptverfammlung des Deutihen Geometervereins
zu Hannover
vom 23. bis 25. Juli 1882.
Inhaltsverzeichniss.
A. Instrumente.
Seito
Königl. Finanzdirektion Hannover . . . . 868
Königl. Generalkommission f. d. Provinzen Hannover u. Schleswig-Holstein 363
Königliche Eisenbahndirektion Hannover. . .......2.2. =~. . 863
Herzoglich Technische Hochschule Braunschweig ... ..... . 868
Konig]. Technische Hochschule Hannover. . . . 2 2 2.2.2. f woe ey) 868
Zeitschrift far Vermessungswesen. 1882. 15. Heft. 25
a Fr
362 XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht.
Seite
Bamberg, Mechaniker in Berlin .. . ee ee eee eee
Bartels & Diedrichs, Mechaniker in Göttingen . bi: Pah dap a eh ie rs 0,00
Beck. Mechaniker in Strassburg en 7 ee ES ee a tt, ae DO
F. W. Breithaupt & Sohn in Cassel. . . .......2.2. 2... . 869
Culemann, Senator in Hannover . . el Jay Wace, we Si ae “de 869
Dennert & Pape, Mechaniker in Altona Da Nettie ren eek dank ay. fe LO
Derge, Mechaniker in Berlin .. . Ss SAS ae sab Vad ec ae
Günther, Kammeringenieur in Schwerin i. Miu, Sar yf
A. & R. Hahn, Mechaniker in Cassel . . >» . 2 2 nn nn sss. S71
F. Hommel-Esser, Mechaniker in Aarau . . 2 2 2 2 2 2 2 +e. © 87]
Koch, Vermessungsrevisor in Cassel. . . . . ......... . 971
C. Landsberg, Mechaniker in Hannover ...........+,. . 871
Lehrke, Feldmesser in Hofgeismar . . . 2.0.20 . +. . . 872
A. Meissner, Mechaniker in Berlin . . . Bete ee “ey Sc ue Se, a BOS TZ
F. Miller, Universitäts-Mechaniker in Innsbruck . mer dee Aine. Ay Bye, SOLS
Nietzschmann Söhne, Mechaniker in Halle a. d. s.. go Meee OS oat ae oe a BTS
Ott & Coradi, Mechaniker in Kempten. ............ =.872
Pensky, Mechaniker in Berlin . . . je Ya ah a re Aves is en
Fr. Randhagen, Mechaniker in Hannover. ..........2.. 873
Raschke, Mechaniker in Glogau . ee ee a. ed
Sendner, Mich., Mechaniker in München . . . RENTE A Nesey cr
Sickler, Hofmechaniker i in Karlsruhe. . . . 2 2 2 2 2 2 220202 .+873
Sprenger, Ed., Mechaniker in Berlin . . . 2 2 2 2 2 2 2 20202. 874
Weber, Mechaniker in Leipzig. . . . ......2. 2 0 0202 . 874
B. Karten und Vermessungswerke.
Königl. Preuss. Finanzministerium in Berlin ........ =... . 876
Königl. Finanzdirektion in Hannover . . . . 375
Königl. Generalkommission fiir die Provinzen Hannover u. ‚Schleswig-Holstein- 877
Königl. Klosterkammer in Hannover ....... =... 2... .879
Königl. Eisenbahndirektion in Hannover. . ......2.2.2. 2. .3879
Königl. Landdrostei Hannover... ....... 2.4... . . 6879
Königl. Landdrostei Osnabrück . . a er. ri re
Katastervermessungsbureau in Oldenburg . ee ar ES Sem AR 18850
Königl. Residenzstadt Berlin . ......2.2.+2.4.+.+.2. +. ~. . 880
Freie Hansestadt Hamburg .......4.2.2.2.2.2.2.2... . 838i
Königl. Residenzstadt Hannover . . ea uch ar xe 082
Herzogl. Technische Hochschule Braunschweig . Bi a, BBS
Konig]. Technische Hochschule Hannover . ;
Kosack, Steuerrath, als Kommissar des Preuss. Finanzministeriums für die
Landesvermessung des Fürstenthums Lippe .
Dr. Doll, Obergeometer in Karlsruhe
Hammer, Feldmesser in Hannover
Hofacker, vereideter Feldmesser in Düsseldorf .
Schmorl & v. Seefeld, Buchhandlung in Hannover
Simon Schropp’sche Hof-Landkartenhandlung in Berlin
P. Stankiewicz’ Buchhandlung in Berlin :
Steinbriick, Steuerinspektor in Hannover .
3 HERE
Clotten, Katastersekretär in Hannover .
1.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht. 363
A. Instrumente.
Königl. Finanzdirektion Hannover, Abtheilung für Forsten.
Eine Bussole, wie sie bei Messungen im Harz angewandt wird.
Königl. Generalkommission für die Provinzen Hannover und Schleswig-
2.
3.
4,
. Ein kleines Nivellirinstrument.
13.
14,
Holstein.
Zwei Pieper’sche Planimeter mit 2 Biichern, Beschreibung der-
selben enthaltend.
Ein Oldendorp’scher Planimeter.
Ein Astrolabium.
Königl. Eisenbahndirektion Hannover.
. Ein Grubentheodolit mit Signalscheiben und veränderlichen
Stativfüssen.
Herzogl. Technische Hochschule Braunschweig.
. Apparat zur Vergleichung von Aneroiden mit dem Quecksilber-
barometer bei verschiedenem Luftdrucke, angefertigt von Hot-
tinger & Comp. in Zürich.
‚ Aneroidbarometer nach Naudet, Fabrikant Naudet in Paris.
. Desgl. nach Goldschmidt, Fabrikant Hottinger & Comp. in
Zürich.
. Desgl. nach Reitz, Fabrikant Deutschbein in Hamburg.
. Desgl. nach Bohne, Fabrikant in Berlin.
. Comparator für Langenmaasse, sowohl Strich- wie End-Maasse
unter sich und mit Normalmaassen zu Präcisionszwecken. An-
gefertigt von Mechaniker Pensky in Berlin.
Königl. Technische Hochschule Hannover.
Ein Theodolit, älteres Instrument, mit Horizontal- und Höhen-
kreis, sowie mit zwei rechtwinklig verbundenen Fernröhren,
von welchen das eine zum Nivelliren dienende die Rotationsaxe
des anderen bildet, 4 Sek. Nonien angebend.
Ein Kompensationstheodolit, dessen Kreis 10 cm’Durchmesser.
25.
27.
28,
29.
30.
31.
32,
33.
34.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht.
. Ein einfacher Theodolit von demselben Kreisdurchmesser.
. Ein Grubentheodolit mit Bussole.
. Ein Theodolit, dessen Kreis 15 cm.
. Ein Kompensationstheodolit mit Horizontalkreis von 30 cm,
dessen 4 Nonien 4 Sek. angeben, und einem Höhenkreis von
18 cm, dessen 2 Nonien 10 Sek. angeben.
. Ein Repetitionstheodolit nach Ertel mit 2 Fernröhren und
Höhenkreis.
. Ein Repetitionstheodolit mit Kompensation.
. Ein Repetitionstheodolit mit Horizontalkreis von 20 cm und
Vertikalkreis von 13 cm.
. Ein desgl. mit Horizontalkreis von 15 cm und Vertikalkreis von
13 cm.
. Ein desgl. älterer Konstruktion nach Gordian.
. Ein desgl. mit excentischem Fernrohr und Bussole.
. Tachymeter nach Kreuter mit Bussole und 2 Distanzlatten.
. Tachymeter-Theodolit. Fernrohr mit distanzmessendem Okular.
Vertikal- und Horizontalkreis mit je 2 Mikrometer-Mikroskopen
in 10 Minuten und mittels Verniers in 10 Sekunden getheilt.
Das Fernrohr hat 34 mm Oeffnung und 270mm Brennweite und
ist sowohl zum Umlegen als Durchschlagen eingerichtet.
Universal-Instrument nach Reichenbach’scher Einrichtung, der
Haupt- und Azimuthal-Kreis 15 cm, Eintheilung in 1/, Grad,
4 Nonien mit 10 Sekundenangabe, Hauptfernrohr mit 35facher,
zweites Fernrohr mit 30facher Vergrösserung.
Universal-Instrument mit mikroskopischer Ablesung auf 5 Se-
kunden; Horizontal- und Höhenkreis 13 cm.
Astronomischer Theodolit mit einem gebrochenen und einem Ver-
sicherungsfernrohr , Horizontalkreis 25 cm und Vertikal-Kreis
17 cm. Eintheilung in 1, Grad.
Passageninstrument mit Objektiv von 52 mm.
Repetitions-Theodolit mit einem Kreise von 40 cm, mikroskopi-
scher Ablesung bis auf 3 Sekunden, achromatischen Fernrohr
von 30 Linien Oeffnung und orthoskopischen Okular, mit Balancir-
vorrichtung und Aufsatzlibelle von 52 cm Linge.
Passagen-Höheninstrument, Vertikalkreis von 52 cm mit mikro-
skopischer Ablesung auf 11, Sekunde; ein verschiebbares pris-
matisches Okular und ein Gauss’sches Okular zur Nadirbestim-
mung; Azimuthalkreis von 42 cm, Eintheilung in 4/, Grade,
Nonienangabe 6 Sekunden.
Zwei Collimatoren zu demselben von 60 cm Brennweite und
20 Linien Oeffnung mit Libelle und Mikrometerokular.
Refraktor (Aequatoreal), Fernrohr von 10 cm Oeffnung, 1 ter-
restrisches und 3 astronomische Okulare mit 60-, bezw. 80-,
120- und 240maliger Vergrösserung, Deklinations- und Stunden-
kreis, Kreismikrometer und Stern-Spektroskop.
35.
36.
37.
38.
39.
40.
41,
42.
43.
44.
45.
46,
47.
48,
49.
50.
51.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht. 365
Mehrere Setzwagen.
Ein Klitometer oder Bergwage.
Eine Kanalwage (Wasserwage), deren Kupferröhre 70 cm
lang.
Ein Quecksilber-Niveau nach Keith.
Ein Gefällmesser von Bose (für Anlage von Waldwegen).
Ein Patentgefällmesser von Meyer.
Ein Pendelniveau.
Ein kleines Niveau mit Diopter.
Ein kleines Nivellirinstrument mit Nuss-Stellvorrichtung.
Ein Sisson’sches Niveau. :
Ein Nivellirinstrument mit Distanzmesser nach Stampfer u. Starke.
Ein Nivellirinstrument von Chezy.
Ein grosses Niveau mit Horizontal-u. Höhenkreisnach Reichenbach.
Zwei kleine Nivellirinstrumente, von denen eines mit Spiegel.
Ein Nivellirinstrument mit umlegbarem Fernrohr, bei welchem
das Untergestell auch zum Messtisch zu benutzen ist.
Ein grösseres Nivellirinstrument mit festem Fernrohr.
Grosses Nivellirinstrument (nach Muster der Instrumente der
Konig]. Landesaufnahme), Fernrohr von 41mm Oeffnung, 54cm
Brennweite, 45facher Vergrösserung, mit genau gleich starken
cylindrischen Hartgussringen in den bequem verschliessbaren
cylindrisch ausgeschliffenen Lagern umlegbar; Reversionslibelle
von circa 5 Sekunden Angabe; Ablesespiegel. Vertikalachse
und Büchse des Instrumentes aus vollständig gehärtetem
Stahl. Eine weniger empfindliche Dosenlibelle fest am Instrument.
. Zwei Nivellirlatten, nach dem Muster der Königl. Landesauf-
nahme; Theilung nach Prof. Jordan abgeändert; mit einge-
legten Silberstrichmarken, Dosenlibellen und Fussplatten.
. Vier Nivellirlatten nach dem Muster der Kgl. Landesaufnahme
mit Dosenlibelle. Ausgeführt von Sickler in Karlsruhe.
. Nivellirlatte älterer Konstruktion zum Zusammenlegen.
. Nivellirlatte mit Zielscheibe.
, Zwei Reisebarometer.
. Ein Gefässbarometer mit Pariser-Zoll- und Meterscala, nebst
Mikroskop und Lupe.
. Ein Quecksilberbarometer.
. Ein Modell zum Aneroidbarometer nach Naudet.
. Vier Aneroidbarometer nach Naudet.
. Ein desgl. nach Goldschmidt.
. Zwei desgl. nach Reitz.
. Messtisch mit Diopter, Stativ engl. Konstruktion.
. Desgl. Kippregel mit Gradbogen älterer Konstruktion.
. Desgl. Kippregel mit Höhenkreis und distanzmessendem Fern-
rohr nach Reichenbach nebst Distanzlatte.
. Desgl. Kippregel mit Höhenkreis und distanzmessendem Fernrohr
nach Meyerstein-Hunäus, neuesteKonstruction, nebst. Distanzlatte.
366
93.
94.
95.
96.
97.
98,
99.
100.
101,
102.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht.
. Diopterlineale und Kippregeln verschiedener alter und neuer
Konstruktionen.
. Zwei Astrolabien mit Bussole und Diopter.
. Schmalkalders Patent-Bussole.
. Bussole und Markscheider-Kompass mit Gradbogen.
. Gruben-Kompass mit Hiingering und Gradbogen.
. Bussolenapparat englischer Konstruktion mit Héhenkreis.
. Magnetischer Apparat zur Bestimmung der absoluten Deklina-
tion des horizontalen Theiles des Erdmagnetismus.
. Apparat zum Schleifen des Kompassstiftes und zum Magnetisiren
der Nadel.
. Ein Spiegelkreis nach Hartmann.
. Ein Hadley’scher Spiegelsextant, von 20 cm Durchmesser, 4 Sek.
Nonienablesung.
. Zwei Sextanten von 13 und 30 cm Radius.
. Ein Dosensextant von 7 cm. Durchmesser.
. Ein repetirender Spiegelkreis von Lenoir mit 25 cm Kreis,
. Ein Spiegelkreis nach Meyerstein nebst massivem Stativ.
. Ein katadioptrisches Spiegellineal nach Netto.
. Spiegelprismenkreis nach Pistor & Martins mit 30 cm Kreis
nebst eisernem Stativ.
. Desgl. von 15 cm Kreis.
. Prismenkreis von Steinheil mit Korrektionsvorrichtungen.
. Winkelkreuze,
. Winkeltrommel.
. Kreuzscheibe.
. Winkelspiegel.
. Fallon’sches Spiegellineal.
. Winkelprismen.
. Prismenkreuz von Bauernfeind.
. Ein Modell zum Basisapparat nach Bessel, bestehend aus 2
Stäben & 2 m nebst Glaskeilen und Thermometern und einem
Komparator.
Zwei Modelle Festlegungs-Bolzen, wie dieselben von der Königl.
Landesaufnahme beim Messen der Göttinger Basis benutzt
sind.
Drei Maassstäbe zum Messen einer Basis eines Dreiecksnetzes
IV. Ordnung & 5 m nebst Schlitten mit Millimeter-Theilung.
5 Paar Messlatten & 5 m.
Messbänder.
Messketten.
Zwei Messräder.
Schrittzähler.
Eine Kollektion Baken.
Heliotrop nach Gauss, älterer Konstruktion.
Desgl. neuerer Konstruktion.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht. 367
. Heliotrop nach Steinheil.
. Heliostat mit Hilfsspiegel.
. Spektrometer neuester Konstruktion, um in horizontaler, verti-
kaler und jeder geneigten Lage des Kreises bequem beobachten
zu können, nebst Prismen.
. Zwei Hilfs-Fernrohre mit 15’ Oeffnung und feiner Horizontal-
und Vertikalbewegung.
. Einige Feldstecher.
. Jagdperspektiv (Gallilei’sches Fernrohr).
. Kleines astronomisches Fernrohr.
. Nachtfernrohr (Marinefernrohr).
. Spiegelteleskop.
. Kreistheilmaschine von 120 cm Durchmesser. Dieselbe wurde
von der ehem. Königl. Hannov. Regierung angekauft und der
früheren Firma Frerk leihweise übergeben.
. Desgl. von 55 cm Durchmesser.
. Mehrere Dosenlibellen mit und ohne Korrektionsschrauben.
. Verschiedene Réhrenlibellen.
. Zwei Libellen-Priifer.
. Instrument zum Aufziehen der Faden in Fernröhren.
. Quecksilberhorizont.
. Glashorizont.
. Erdglobus von 55 cm Durchmesser.
. Himmelsglobus von 55 cm Durchmesser..
. Zwei Sonnenuhren.
. Dipleidoskop.
. Magnetischer Apparat zur Bestimmung der absoluten Dekli-
nation des horizontalen Theils des Erdmagnetismus,
. Ordinatograph nach Engelke.
. Desgl. nach Hammelmann.
. Ein vollkreisiger Transporteur von 38 cm Durchmesser.
. Zwei Tachymeter-Transporteure.
. Stangenzirkel verschiedener Konstruktion.
. Mehrere dreifüssige Zirkel und Ellipsenzirkel.
. Verschiedene Reisszeuge, unter denen die von Wissmann und
Walleg.
. Zwei Pantographen.
. Zwei Metermaassstäbe auf Glas.
. Zwei Endmeter von Messing mit Stahlschneiden sowie ein
Messkeil mit zwei stähl. Winkeln und Schneiden.
. Ein Normalmeter (Strichmaass) in Etui.
. Verschiedene Maassstäbe älterer Konstruktion.
. Camera lucida (ein Instrument zum Projektiren ‚von Gegen-
ständen auf die Zeichenfläche).
. Ein Planimeter von Oldendorp oder die sogenannte Harfe.
. Drei Polarplanimeter von Amsler.
368
140,
141.
142.
143.
144,
145.
146.
147,
148.
149.
150.
151.
152.
153.
154.
155.
156,
157.
158.
159.
160.
161.
162,
163.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht.
Ein Planimeter von Hansen-Wetli.
Desgl. von Pieper.
Zwei Ringmesser-Planimeter von Westfelder.
Rechenmaschine von Thomas nebst Modell zu derselben.
Rechenmaschine von Dr. Roth.
Rechenscheibe von Sonne in 3 Exemplaren,
Rechenscheibe von Boucher.
Rechenknecht von Hermann.
Eine Kollektion Rechenschieber nach verschiedener Eintheilung.
Ein Woltmann’scher Flügel älterer Konstruktion zum Wasser-
messen.
Ein desgl. mit elektrischer Uebertragung.
Ein desgl. mit Schallübertragung.
Pilot’sche Röhren verschiedener Konstruktion zum Wasser-
messen.
Ein Anemometer für Windrichtung und Windgeschwindigkeit
mit Registrirapparat nach der Sternwarte in Woolwich.
Anemometer verschiedener Art.
Apparat zur Koeffizientenbestimmung für Anemometer.
Klinkerfues’scher Patent-Hygrometer von Lambrecht.
Photographien geodätischer Instrumente verschiedener mecha-
nischer Werkstätten.
Photographien und Zeichnungen der beim Abstecken des Gott-
hardtunnels benützten Passageninstrumente sowie Zeichnung
des Observatoriums für denselben Tunnel.
Bamberg, Mechaniker, Berlin.
Ein Theodolit mit 8zölligem dreh- und stellbaren Horizontal-
kreis; Ablesung mittelst Mikrometermikroskope direkt auf 5
Sekunden, durch Schätzung auf 0,5 Sekunden. Fernrohr von
41 mm Oeffnung, 54 cm Brennweite mit 2 orthoskopischen
Okularen 45—62 fache Vergrösserung gebend, in den Lagern
umlegbar. Genau in der Verticalaxe liegende, federnde Centrir-
spitze; sehr bequeme Regulirung des Axenganges. 1 350 .
Ein Universalinstrument mit 5zölligen drehbaren Kreisen durch
je 2 Mikrometermikroskope direkt 10 Sek., durch Schätzung
1 Sek. gebend. Feste Höhenmikroskope und feste Libelle;
Fernrohr von 32 mm Oeffnung, 24,5 cm Brennweite, 24—36-
facher Vergrösserung. 1100 %.
Ein Heliotrop, Modell der Königl. Preuss. Landesaufnahme. 65 %.
Ein Feldmess-Theodolit mit Nonien-Ablesung auf 20 Sec. und
drehbarem Horizontalkreis. Die niedere, sehr solide Bauart
gestattet kein direktes Durchschlagen des Fernrohrs, sondern
es muss zu diesem Zweck aus den Lagern gehoben werden. 375 %.
Ein kleiner Theodolit für Einlothungen, polygonometrische
Arbeiten etc. Unverdeckter Horizontalkreis mit einliegender
164.
165.
166.
167.
168.
169.
170.
171.
172.
17
eb
174,
175.
176.
177,
-XL Hauptvers. d. Deutechen Geometerver. — Ausstellungsbericht. 369
Alhidade, durch gegenüberliegende Nonien 1 Minute angebend.
Fernrohr durchschlagbar. Feste Dosenlibelle. 165 4.
Ein grosses Nivellirinstrument, siehe Technische Hochschule
Hannover.
Zwei Nivellirlatten. Modell der Königl. Preuss. Landesauf-
nahme; Theilung nach Angaben von Professor Dr. Jordan
abgeändert; mit eingelegten Silberstrichmarken, Dosenlibellen
und Fussplatten. Zu dem Vorigen gehörig.
Ein Meterstab aus Stahl zum Nachmessen der Veränderungen
von Nivellirlatten, bei + 18° C.==1 Meter. Theilung auf facet-
tirter Kante durchweg in Centimeter; Endstriche auf Platin-
Iridium, auf jeder Seite 1 mm in 0,1 mm getheilt. Eingelegtes
Quecksilber-Thermometer; 2 am Maassstabe über den End-
strichen verschiebbare Lupen. (Nach Professor Jordan’s Angabe
ausgeführt.)
Fin Meterstab wie vorhergehender; quadratischer Querschnitt;
Endstriche auf Silber, zu beiden Seiten mit 0,2 mm Theilung
versehen. Eingelegtes Thermometer und Handlupe. (Ursprüng-
liche Form der Königl. Preuss. Landesaufnahme.) 55 M.
Zwei stählerne Normalmaasse von 1 m Länge mit gehärteten
keilférmigen Enden zum Nachmessen von Messlatten, Mess-
ketten u. s. w. 15 %M.
Ein grosses Kartirungs-Instrument aus Neusilber. Mit Etui 75 %.
Ein kleines Kartirungs-Instrument aus Messing. Mit Etui 35 %.
Drei Quadratnetze auf Glas für planimetrische Zwecke, Thei-
lung in Quadratmillimeter von 200, 150 u. 100mm Seitenlänge,
Mit Etui zu 30, 24 und 18 &
Bartels & Diedrichs, Mechaniker in Göttingen.
Kleiner Theodolit, welcher gleichzeitig zu Orts- und Zeitbe-
stimmungen dient; nach Meyerstein.
. Dipleidoskop nach Meyerstein.
Beck, Mechaniker in Strassburg.
Rechenschieber zur Berechnung tachymetrischer Aufnahmen
und barometrischer Höhenmessungen (Doppelschieber) nach
Angaben Dr. Decher’s.
F. W. Breithaupt & Sohn in Cassel.
Magazin der neuesten mathematischen Instrumente, heraus-
gegeben im Selbstverlage in 5 Heften.
Senator Culemann in Hannover.
Ein Kanonenaufsatz als Neigungsmesser (Klitometer) von 1567.
Eine kleine Amilarsphäre von Arcenius von 1560.
370 XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht.
178. Ein Astrolabium von Hartmann von 1540,
179. Eine Sonnenuhr als Säule aus dem 16. Jahrhundert.
180. Eine becherförmige Sonnenuhr aus dem 16. Jahrhundert. -
181. Eine Stift- und Faden-Sonnenuhr von Reimann in Elfenbein
mit Goldbeschlägen aus dem Jahre 1606.
182, Eine Sonnenuhr mit Kompass von Hans Dücher zu Nürnberg
1590.
183. Ein kleiner Globus von Sebastius aus dem 15. Jahrhundert.
ö Dennert und Pape, Mechaniker in Altona.
184. Ein Nivellirinstrument mit Distanzmesser für Eisenbahnvor-
arbeiten, mit einem Horizontalkreis (400°) und 8 Grad Ver-
tikalbewegung, 25 Minuten direkt abzulesen, bis 5 Minuten
mit grosser Sicherheit zu schätzen. Fernrohr zum Umlegen.
Eigene Konstruktion.
185. Ein einfaches Nivellirinstrument, Fernrohr mit dem Träger
fest verbunden, statt Zapfen eine plane Fläche, welche Tem-
peratureinfluss unschädlich macht. Eigene Konstruktion.
186, Ein Nivellirinstrument, Fernrohr zum Ausheben und Umlegen,
mit planer Fläche und besonderer Stativbefestigung, welche
durch eine plane Feder geschieht; durch diese Manier kann
man den kleinsten Durchmesser des Stativkopfs anwenden,
ohne Festigkeit zu verlieren. Für Export bestimmt, war auf
der Weltausstellung in Sydney (Australien) ausgestellt. Eigene
Konstruktion.
187. Ein Repetitionstheodolit. Eigene Konstruktion. Gehört dem
Vermessungsbureau zu Hamburg.
188. Ein Universalinstrument. Neu die Axenverwandlung, das In-
strument einmal als Theodolit, das andere mal als Umlege-
Niveau sicher verwenden zu können. Die Nonien des Höhen-
kreises sind an Walzencharniere befestigt, wodurch, wenn die
Horizontale berichtigt, diese auch erhalten bleibt. Konstruktion
unser Eigenthum. Gehört der Herzogl. Technischen Hoch-
schule Braunschweig.
189. Ein Nivellirinstrument, Fernrohr zum Ausheben und Umlegen,
mit Stampfer’scher Tangentialschraube.
190. Ein Nivellirinstrument, Fernrohr zum Ausheben und Umlegen,
mit Vertikalzapfen,
191, Ein kleines Nivellirinstrument mit rechtwinkliger Bewegung
von nur 2 Stellschrauben ; 2 Röhrenlibellen angebracht; zum
schnellen Einstellen ein Kugelstativ, auf dessen Zapfen sich
das Instrument in Kugelbewegung einstellen lässt; im Zapfen
zugleich eine Dosenlibelle angebracht. Statt des Vertikal-
zapfens eine plane Fläche verwandt, für Export bestimmt.
192.
193.
194.
195,
196,
197,
198.
199,
200.
201.
202.
203.
204,
205.
206.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht. 371
Derge, Mechaniker in Berlin.
Mehrere Prismen nach Bauernfeind.
Einige neu konstruirte Fernrohre.
Terrestrische Fernrohre, Doppelrohre, Krimstecher u. s. w.
Günther, Kammeringenieur in Schwerin i. M.
Ein Aequidistanzplanimeter, Instrument zum Berechnen kleiner
Detailfiguren im Maassstabe 1:4000, bei Neumessungen an-
wendbar und bei Figuren bis 4000 qm zulässig. Die Nonien-
ablesung entspricht 1 qm der Wirklichkeit,
Ein Minimalzirkel, Zirkel zum Absetzen und Abgreifen kleiner
Maasse nach 1:4000, bei Maassen bis 25 m anwendbar. Ein
Theilstrich auf der Skala entspricht 1 m der Wirklichkeit.
Dieser Zirkel ist beschrieben in der Zeitschrift für Vermes-
sungswesen Band IX. Seite 54.
A. und R. Hahn, Mechaniker in Cassel.
Repetitionstheodolit, Horizontalkreis 250 mm, Ablesung direkt.
5’, Vertikalkreis 10”, Fernrohr 40fache Vergrösserung, Reiter-
libelle auf den Axenzapfen des Fernrohres etc.
F. Hommel-Esser, Mechaniker in Aarau (Schweiz).
Vier Taschen-Reisszeuge.
Zwei Planimeter, bequem für Indikatordiagramme eingerichtet
und getheilt.
Fin Aneroidbarometer.
Koch, Vermessungsrevisor in Cassel.
Ein Maltiplicationsmaassstab.
Ein Neigungsmesser.
Ein Kartirungsinstrument.
Ein Figurenverwandlungsinstrument.
C. Landsberg, Mechaniker in Hannover,
Ein hydrometrischer Flügel mit elektrischer Signaleinrichtung
nach eigener Konstruktion.
Ein hydrometrischer Flügel, System Wagner, mit Schallüber-
tragung, Beschreibung des Instrumentes in »hydrologischen
Untersuchungen an der Weser, Elbe etc. nebst speziellen Mit-
theilungen tiber neue Instrumente. Mit 8 lithographirten Tafeln
und 12 Holzschnitten. Braunschweig«.
372
207.
208.
209,
210.
211.
212.
XL Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht.
Einige Rechenscheiben nach Angabe des Baurath Professor
Sonne.
Ein Reisszeug von Wissmann & Wallegg.
Lehrke, Feldmesser in Hofgeismar.
Ein Messkabel aus Stahl und Messingdraht, zerlegbar, 50 m
lang. & Meter 0,8 %M.
Ein Taschenkabel, 20 m lang, in je 10 m zerlegbar. A Meter
0,65 Me.
Zwei Kettenstäbe, 1,75 m lang. & 2,5 #.
Ein Spazierstock, enthaltend Stäbe zum Taschenkabel. 8 M.
A. Meissner, Mechaniker in Berlin. (Inhaber H. Müller & F. Reinecke.)
213.
214,
215.
216.
217.
218.
219.
220.
221.
Ein Tacheometer nach J. Moinot mit Horizontalkreis von
180 mm und Vertikalkreis von 138 mm Durchmesser, beide
Kreise durch je zwei gegenüberstehende Nonien 30 Sek. an-
gebend. Fernrohr mit Porro’schem Distanzmesser von 34 cm
Brennweite und 30facher Vergrösserung. Stativ besonders stand-
fest nach eigener neuer Konstruktion. 675 .
Ein Nivellirinstrument mit Fernrohr zum Umlegen von 38 cm
Brennweite und 30facher Vergrösserung. Die Libelle hat einen
Werth von 15 Sek. pro Pariser Linie und ist mit dem Fern-
rohr in fester Verbindung. Der Horizontalkreis mit Theilung
auf Messing, versilbert, von 13 cm Durchmesser giebt durch
einen Nonius 1 Minute an. Mikrometerklemme für die Bewe-
gung des Instrumentes um seine vertikale Umdrehungsaxe am
Kreis. 255 %M.
Ein Nivellirinstrument nach eigener Konstruktion mit Eleva-
tionsschraube und besonders leichtem Stativ und Kasten. 120 #,
Diverse Reisszeuge und Messgerithe.
F. Miller, Universitäts-Mechaniker in Innsbruck.
Ein Universalinstrument nach Geppert.
Ein Regeltransporteur für tachymetrische Aufnahmen, konstruirt
von Prof. Dr. Lorber.
Nietzschmann Söhne, Mechaniker in Halle a. d. S.
Mathematische Instrumente mit Präzisionsjustirung in Etuis
und ohne Etuis.
Ott & Coradi, Mechaniker in Kempten.
Drei Planimeter.
Ein Pantograph.
222.
223.
224,
225.
226.
227.
228,
229,
230.
231.
232.
233.
234.
235.
236.
237.
238.
239.
240,
241.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht. 373
Ein kleiner Theodolit.
Ein Polarmaassstab, erfunden und konstruirt vom Kataster-
geometer Röther in München, ausgeführt von Ott & Coradi in
Kempten, 1 Stück für das Verhältniss 1: 1000, 1 Stück für
1:5000. (Ersatz für den prismatischen u. Transversal-Maassstab.)
Ein Panoramazirkel nach Angabe von Professor Dr. Prischany
in Graz.
Pensky, Mechaniker in Berlin.
Ein Transversalcomparator für relative Ausdehnungsbestim-
mungen. Die Mikroskope werden mit ihren Haltern mikro-
metrisch bewegt, lassen sich auf einem Prisma in beliebigen
Entfernungen festklemmen und können schnell von einem
Maasskörper zum andern überführt werden, um die Zeit zwi-
schen zwei Einstellungen möglichst abzukürzen. Derselbe ist
für die Kaiserl. Normal-Aichungskommission bestimmt.
Ein Comparator für Vergleichungen von End- und Strich-
maassen (für die technische Hochschule in Braunschweig).
Fr. Rahdhagen, Mechaniker in Hannover.
Zwei kleinere Theodolite.
Fünf Nivellirinstrumente.
Ein Pantograph.
Zwei Netzplanimeter nebst zugehörigem Zirkel, Maassstäbe etc.
Raschke, Mechaniker in Glogau.
Eine Kollektion Stahlmessbänder nebst Lochzange zum Ein-
kneifen der Nietlöcher.
Eine Kollektion Zwirnbandmaasse & 6 bis 13 %M,
Ein Taschen-Nivellir-Instrument. 25 A
Drei Winkelspiegel & 8 M, 10,50 und 12 M.
Winkelprismen, in Messing, schwarz gebeizt mit Etui & 15 #.
Winkelprismenkreuz nach Bauernfeind in Etui, neuere Kon-
struktion. 24 %M.
Winkelköpfe mit und ohne Theilung von 12 bis 30 %.
Eine Kollektion Transversalmaassstäbe & 0,25 m lang von
Messing und versilbert in jedem verjüngten Maasse 20 mm
breit mit 2 Transversalen 6 M, mit 4 Transversalen 8 ,
40 mm breit mit 2 Transversalen 7,50 #. mit 4 Transversalen 12 ..
Sendner, Mich., Mechaniker in München.
Ein Theodolit nach dem System Geyer.
Zwei Nivellirinstrumente desgl.
Sickler, Hofmechaniker in Karlsruhe.
Ein kleines Universal-Nivellirinstrument. 140 %M%.
374
242.
243.
244,
245.
246.
247.
248.
249.
250.
251.
252.
253.
254.
255.
256.
257.
258.
259.
260.
261.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht.
Ein grösseres Nivellirinstrument mit umlegbarem Fernrohre
und Aufsatzlibelle. 200 #.
Ein desgl. mit Elevationsschraube, Dosenlibelle und Libellen-
spiegel. 180 A.
Ein mittleres Nivellirinstrument mit festem Fernrohr und fester
Libelle. 110 &
Ein kleines Nivellirinstrument. 85 %M.
Drei Winkelprismen. 11,50 %, 14,50 # und 17 %M.
Ein kleines Prismenkreuz. 18 A,
Ein Amsler’sches Polarplanimeter. 48 %.
Ein Pantographplanimeter von Amsler zur Messung sehr grosser
und sehr kleiner Figuren.
Ein Aarauer Reisszeug in Neusilber. 76 %.
Zwei Naudet’sche Aneroidbarometer. 45 und 50 &
Ein stählernes Messband 20 m lang in Lederkapsel mit ge-
ätzter Centimeter-Theilung. 24 %.
Ein Bandmaass von Stahl zur Kontrole der 5 m langen Mess-
latten in Etui. 9 M,
Ein Rechenschieber. 6 &
Sprenger, Ed., Mechaniker in Berlin.
Eine Kollektion stereoskopischer Photographien neuerer Instru-
mente.
Zeichenfedern mit axialer Stellung.
Kurvenziehfedern und Wegefedern.
Eine Kollektion Winkelprismen.
Weber, Mechaniker in Leipzig.
Ein Universalinstrument nach Frerk. Horizontal- und Vertikal-
kreis 15 cm Durchmesser, 10 Sec. Ablesung. Träger der Hori-
zontalachse aus einem Stück Hartguss, Axe aus einem Stück
engl. Gussstahl. Das Fernrohr hat seitliche Feldbeleuchtung,
2 Okular-Auszüge mit achromatischen Ramsden-Okularen zu
24- und 36maliger Vergrösserung.
Ein Nivellirinstrument mit umlegbarem Fernrohr von 45 cm
Länge. Objektiv mit Korrektion und achromatischem’Ramsden’-
schen Okular. Reversionslibelle, Objektiv-Oeffnung 33 mm
nebst Mikrometerwerk.
Ein Nivellirinstrument mit umlegbarem Fernrohr von 37 cm
Länge und 29 mm Oeffnung des Objektives, Okular nach
Huygens. Libelle am Träger. Mikrometerwerk.
262.
263.
264.
265.
266.
267.
275.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht. 375
B. Karten und Vermessungswerke.
König. Preuss. Finanzministerium zu Berlin.
Anweisung VIII. vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei
Erneuerung der Karten und Biicher des Grundsteuerkatasters.
Anweisung IX. vom 25. Oktober 1881 fiir die trigonometri-
schen und polygonometrischen Arbeiten bei Erneuerung der
Karten und Biicher des Grundsteuerkatasters.
Zu den Anweisungen VIII. und IX. gehörige Gebrauchs-
formulare.
Ein Exemplar der zur Anweisung 1X. gehörigen lithographi-
schen Anlagen.
Eine Netzkarte des in einem Theil des Kreises Bonn be-
stimmten trigonometrischen Netzes und eines Auszuges aus
den zugehörigen trigonometrischen Rechnungen.
Ein Entwurf zum trigonometrischen Netze im Kreise Siegen.
Königl. Finanzdirektion in Hannover.
A. Abtheilung für direkte Steuern.
Ueberschlagungsmanual, Mutterrolle und Instruktionen aus der
Verwaltung der alten hannoverschen Grundsteuer.
. Karten und Dokumente der neuen preussischen Grundsteuer-
Verwaltung:
. Karte der Gemarkung Duderstadt, Kreis Osterode, 2 Blätter
1:1000, 2 Blätter 1:500 (Stadtlage).
. Karten der Gemarkungen Bausen und Cremlin, Kreis Dannen-
berg 1:3200 (Wendische Dörfer).
. Karten der Moorkolonien Lüningsee, Mittelsmoor, Moorende
und Nordwede, Kreis Osterholz, ]: 3000.
. Karte der Elbinsel Krautsand, Kreis Stade (Marsch), 1: 2000,
2 Blatt.
. Karte der Ostfriesischen Fehnkolonie Warsingsfehn, Kreis
Leer, 1: 2000, 4 Blätter.
. Karte der Gemarkung Handarpe (Wellingholzhausen), Kreis
Melle, 1: 2000, 4 Blätter.
. Karte des Dreiecks- und Polygonnetzes des Amtes Herzberg
im Kreise Osterode (2 Blätter 1:20000) nebst den zugehörigen
Berechnungen in 2 Bänden.
Der Boden und die landwirthschaftlichen Verhältnisse des
Preuss, Staates nach dem Gebietsumfange vor 1866 (4 Bände
und 1 Atlas) von Dr. A. Meitzen.
376
276.
277.
278.
279.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht.
B. Aus der Domänen- Plankammer.
Verschiedene ältere Karten aus dem 17. und 18. Jahrhundert,
darunter einige Atlanten mit Karten über die ersten Auf-
nahmen der fiskalischen Pachtgrundstücke und zehntpflich-
tigen Ländereien.
Eine Vermessungsanweisung von 1744.
Mehrere Karten über Meliorationsarbeiten in den Mooren
und in den Marschen.
Einige gedruckte Pläne,
C. Aus der Forst- Plankammer.
Karten und Register aus der Harzvermessung.
280.
281.
282.
283.
284,
285.
286.
237.
288.
Drei Spezialkarten vom Forstreviere Riefensbeck vom Jahre
1848.
Drei Messbücher vom Forstorte Schwarzenberg (1848).
Ein Koordinatenverzeichniss hierzu,
Ein Höhenverzeichniss hierzu.
Eine Wirthschaftskarte vom Reviere Riefensbeck nach der
Forsteinrichtung (1848).
Ein Flächen- und Taxationsregister vom Revier Riefensbeck
(1848).
Eine lithographische Uebersichtskarte von der Inspektion
Clausthal.
Eine kolorirte geognostische Uebersichtskarte von derselben
Inspektion,
Zwei Grenzkarten und ein Grenzprotokoll.
Karten aus der Vermessung der Domanial-Landforsten.
289,
290,
291.
292.
293.
Eine EDe 2a. (erouuTon:) arte vom Stapeler und Gutitzer Zu-
schlag (1864).
Eine Wirthschaftskarte vom Forstreviere Grünenjäger (1864).
Eine Uebersichtskarte zur Betriebseinrichtung desselben Re-
vieres.
Drei Hefte Vorschriften fiir die Vermessung und Forsteinrich-
tung in den Domanial-Landforsten.
Eine Original-Zeichnung zu der im Drucke erschienenen Ueber-
sichtskarte des Harzgebirges.
Einzelne Karten.
294.
295.
296.
297.
298.
Atlas mit Karten und einer Forstbeschreibung des Kon-
munion-Harzes vom Jahre 1680.
Geometrisch-perspektivische Darstellung von Goslar und dem
Rammelsberge nebst Umgebung (ohne Jahreszahl).
Karte von dem früheren landesfürstlichen Gehölz, dem sogen,
Thiergarten bei Iburg (1766).
Grosse kolorirte Karte vom Barnstorfer-Walde aus den Jahren
1779/82.
Topographische Karte von einem Theile des Kommunion-
Harzes (1795).
299.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht. 377
Karte von Plener, welche sich durch eine originelle Darstel-
lung zerstreut liegender Grundstücke auszeichnet.
Königl. Generalkommission für die Provinzen Hannover und Schleswig-
Holstein.
I. Karten mit Rezessen oder Registern etc.
A. Zur Darstellung der im Laufe der Zeit gemachten Fortschritte
300.
301.
302.
303.
306.
307.
308.
309.
310.
3ll.
312,
313.
in der gründlicheren Zusammenlegung, Entwässerung etc.
Erste Verkoppelung der Feldmark Bründeln, Amt Peine, Land-
drostei Hildesheim, Karte von 1823, Rezess von 1826. —
Zweite Verkoppelung desselben Feldes mit Einschluss inzwischen
getheilter Aenger, ausgeführt 1862, Karte von 1862, Rezess
von 1864.
Erste Verkoppelung von Beinum, Amts Liebenburg, Land-
drostei Hildesheim, Rezess von 1850.
Zweite Verkoppelung derselben Feldmark, ausgeführt 1880,
Karte und Vermessungsregister, auch Eintheilungsregister. .
. Gemeinheitstheilung von Gr.-Algermissen, Amts und Land-
‘drostei Hildesheim Karte von 1841, Rezess von 1850.
. Verkoppelung und Gemeinheitstheilung von Ohlum, Amts Peine,
Landdrostei Hildesheim (die erste nach dem Gesetze von 1842
im dortigen Amtsbezirke), ausgeführt 1847, Karten von '1845,
Rezess von 1860.
Verkoppelung und Gemeinheitstheilung von Sossmar, in dem-
selben Amtsbezirke, ausgeführt 1858, Karte von 1858, Rezess
von 1866.
Echte, Amts Osterode, Landdrostei Hildesheim, Verkoppelung
und Theilung, ausgeführt 1852, Karte von 1847, Rezess von
1859 (erste Verkoppelung im Bezirke Göttingen-Grübenhagen).
Lutterberg, Amts Münden, Landdrostei Hildesheim, Verkop-
pelung und Theilung ausgeführt 1876, Karte und Vermessungs-
register von 1875, Eintheilungsregister von 1876.
Elvershausen,, Amts Northeim, Landdrostei Hildesheim, Ver-
koppelung und Theilung ausgeführt 1881, Karte von 1879,
Plan von 1882.
Bothmer , Amts Ahlden, Karte und Rezess, eine der ältesten
Verkoppelungen in der Landdrostei Liineburg (Leinemarsch
und Geest).
Gülstorf, Amts Neuhaus an der Elbe, Landdrostei Lüneburg,
Theilung und Verkoppelung ausgeführt 1866, 2 Karten, Ver-
messungsregister und Rezess.
Alt- und Neu-Garge, Amts Bleckede, Landdrostei Liineburg,
Verkoppelung und Theilung ausgefiihrt 1869, Rezess, Vermes-
sungsregister und 4 Karten.
Viehle, Theilung und Verkoppelung, in demselben Amtsbezirk,
ausgeführt 1869, Rezess Vermessungsregister: und, 2 Karten.
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882, 15. Heft. 26
Par
378 XI. Hauptvers, d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht.
B. Zur Darlegung der Revisions-Resultate bes Vermessungen mit
einfacher Triangulation ohne Winkelmessung.
314. Revisions-Registratur von Ohlum (Karte siehe oben).
315. Karte von Heinde, Amts und Landdrostei Hildesheim, mit
Revisions-Registratur.
C. Karten, Photographien.
316. Karte von Rohrsen, Amts Hameln, photographische Kopie
von der Verkoppelungskarte, angefertigt in der Mitte der
sechziger Jahre.
I. Verordnungen, Instruktionen, Ausschreiben
u.s. w, das Vermessungswesen und verwandte Gegen-
stände betreffend.
317. Verordnung, wie in Landesökonomie-Angelegenheiten zu ver-
fahren, vom 22. November 1768.
318. Verordnung, die Veräusserung der Gemeinheitsantheile betref-
fend, vom 7. Dezember 1790.
319. Instruktion, nach welcher in Landesökonomie-Angelegenheiten
zu verfahren, vom 21. April 1823.
320. Instruktion zur Aufstellung der Theilungspläne vom 30. Ja-
nuar 1822.
321. Instruktion für die Feldmesser, welche vom Landesökonomie-
Kollegium zu beschäftigen sind, vom 7. Oktober 1831 mit An-
lage A., Instruktion zur Elementarberechnung.
322. Anweisung zum Lackiren des Kartenpapiers.
323. Musterblätter für die Feldmesser des Königreichs Hannover
zum Gebrauche bei Anfertigung der Gemeinheitstheilungs-
und Verkoppelungs-Karten.
324. Instruktion wegen des bei den Vermessungen in Landesöko-
nomie-Angelegenheiten anzuwendenden Maassstabes.
325. Instruktion wegen Prüfung der Richtigkeit der Feldmesser-
arbeiten vom 21. Januar 1862,
326. Ausschreiben, Prüfung der Eintheilungsprojecte betreffend,
vom 3. März 1870,
327. Ausschreiben, Anfertigung von Karten, insbesondere das dazu
zu verwendende Papier betreffend.
328. Ausschreiben, die Aufnahme gewöhnlicher Nivellements betref-
fend, vom 25. September 1872.
329. ae der Gebührenbestimmungen vom 29. Juli
330. Ausschreiben, Fiirsorge fiir die Erhaltung der Hauptmess-
linien betreffend.
331. Ausschreiben, betreffend die Ausführung der Gesetze über das
Verfahren in Theilungssachen etc., vom 14. Juli 1874,
332.
333,
334.
335.
336.
337.
338.
339.
340,
341.
342.
343.
344.
3405,
346.
347.
348.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht. 379
Ausschreiben, betreffend Inhalt der Pläne und Rezesse mit
Anlagen A: und B., vom 17. Dezember 1877.
Ausschreiben von demselben Tage, die Folgeeinrichtungspro-
jekte, bezw. deren Darstellung betreffend, mit Anlage A.
Königl. Klosterkammer zu Hannover.
Mehrere ältere Karten aus dem 17. und 18, Jahrhundert.
Ein Atlas mit Karten über ältere Messungen zehntpflichtiger
Grundstücke und einem ausführlichen Vorbericht.
Eine Mappe mit Forsteinrichtungskarten.
Königl. Eisenbahndirektion in Hannover.
Ein Nivellements- und Situationsplan, betreffend generelle Vor-
arbeiten einer Bahn von Lingen nach Freren.
Ein Uebersichts-Nivellements- und Situationplan der Bahn-
strecke von Celle nach Hildesheim (1:25000).
Ein Nivellements- und Situationsplan, betreffend Vorarbeiten der
Leine-Deisterbahn (Bredenbeck-Bantorf).
Ein desgl., betreffend generelle Vorarbeiten der Bahn Han-
nover- Walsrode-Harburg.
Ein desgl., betreffend spezielle Vorarbeiten für dieselbe Bahn-
strecke. "
Ein Situationsplan des Bahnhofs Minden, sowie
Ein Grubentheodolit.
Kinigi. Landdrostei in Hannover.
Generalkarte der Küste der Nordsee zwischen Ameland und
der-Elbe, nach Hannover’schen Originalmessungen unter Be-
nutzung der Holländischen Karte für die Ems und der Preussi-
schen für die Jade-, Weser- u. Elbe-Mündungen, in 6 Blättern.
Maassstab 1:100000. Herausgegeben von der Königl. General-
direktion des Wasserbaues. Hannover 1866.
Zwei Spezialkarten der Unterems und der Ostfriesischen
Seeküste in 3 Blättern nach Hannov. Originalmessungen unter
Benutzung der Holländischen Karte für die Ems. 1:50000.
Eine Brochüre, enthaltend Erläuterungen hierzu.
Karte des Weserstroms in XXI. Sektionen aus den Strombau-
karten der Uferstaaten, zusammengetragen im Jahre 1861
durch den Königl. Preuss. Steuerrath J. J. Vorlaender. Maass-
stab 1:20000,
Uebersichtskarte vom Deichverbande Hoya. Angefertigt auf
Anordnung der Königl. Landdrostei Hannover im Jahre 1869,
zur Ausführung der Deich- und Abwässerungs-Ordnung für
die Grafschaften Hoya und Diebholz. Maassstab 1:25.000.
Situationsplan nebst 2 Nivellementsplänen und 7 Blatt Quer-
profilen, zu dem Projekte, betreffend die Riedner Deichzurück- .
26.
380
349,
350.
351.
352.
353,
354.
355.
356.
357.
358.
359.
360.
361.
362.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht.
verlegung im Stedorfer Deichverbande, angefertigt auf Anord-
nung der Königl. Landdrostei in den Jahren 1874—1875.
Uebersichts- und Spezialkarte, Nivellementspläne und Kosten-
anschläge zu dem Ent- und Bewässerungsprojekt für die auf
dem linken Weserufer in den Aemtern Bruchhausen und Syke
belegene Niederung mit Schleussenanlage zur Zuführung des
Weserwassers, von Baurath Hess (1881).
Königl. Landdrostei Osnabrück.
Eine in den Jahren 1817—1818 aufgenommene Karte der Ems
im Bezirke der Landdrostei Osnabrück nebst zugehörigen Ni-
vellements. (Maassstab 1 : 38 000.)
Katastervermessungs-Bureau Oldenburg.
Uebersichtskarte des Weserstroms von der Leine bis zur
Geestemiindung in 4 Blättern 1:10000, unter Leitung des
Oberinspektors French.
Uebersichtskarte des Weserstromes im Gebiete der freien Hanse-
stadt Bremen in 2 Blattern, 1:10000, unter Leitung des Ober-
inspektors Frenche,
Topographische Karte des Herzogthums Oldenburg, 1: 50000,
in 14 Blättern, entworfen von Freiherrn von Schrenck, 1856
bis 1863.
Karte von dem Herzogthum Oldenburg. Entworfen von Frei-
herrn von Schrenck. 2, Auflage 1869. 1: 200 000.
Königl. Residenzstadt Berlin.
Eine Karte (1,00:0,67 m) enthaltend:
a. die Situation der Dreieckspunkte I. und II. Ordnung im
ganzen Vermessungsgebiet (1:50 000),
b. die Situation der Dreieckspunkte I. bis IV. Ordnung im
Gebiete der inneren Stadt (1:10000).
Eine Uebersichtskarte (1,63:1,08 m) des Hauptpolygonnetzes
und der Verbindung desselben mit der Triangulation (1:2 500).
Zwei Spezialpläne im Maassstabe 1:250 (1,00:0,67 m).
Zwei Druckpläne im Maassstabe 1: 1000.
Zwei desgl. im Maassstabe 1:250.
Akten, enthaltend Auszüge aus der Koordinatenberechnung
der Dreieckspunkte IL, 1I. und IV. Ordnung und der Polygon-
punkte; Akten, enthaltend Band I. der Koordinatenberechnung
der Dreieckspunkte III. Ordnung.
Akten, enthaltend Auszüge aus den speziellen Vermessungs-
werken des Blockes Nr. 12 der XII. Abtheilung.
Ungebundener Atlas (50/35 cm), enthaltend die Stückvermes-
sungs-Handrisse des Blockes Nr. 12 der XII. Abtheilung.
X] Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht. 381
363. Akten, enthaltend:
a. einen Auszug aus den Nivellementsmanualen,
b. drei Hefte gedruckter Höhenverzeichnisse nebst einer An-
lage zu denselben.
364. Allgemeine Beschreibung der Vermessung von Berlin, sowie
Zusammenstellungen der mittleren Fehler in den einzelnen
Messoperationen.
Freie Hansestadt Hamburg.
365. Relief der Gegend zwischen Dammthor und Holstenthor. Maass-
stab 1:1000.
366. Relief von Bergedorf und Umgebung. Maassstab 1: 4000.
367. Relief von Geesthacht. Maassstab 1:4000.
368. Relief von Hamburg und Umgebung. Maassstab 1:20 000.
369. Desgl. Maassstab 1:50 000.
370. Galvanoplastische Reliefplatte von der Stichplatte: »Hamburg
und Umgebung«. Sektion Hamburg. Maassstab 1: 50 000.
. Mappe, enthaltend: Darstellung der hypsometrischen Arbeiten,
und zwar:
a. Tabellen für Distanz- und Höhenmessung ;
b. Ansicht der für die Distanz- und Höhenmessungen be-
nutzten Nivellirlatten ;
c. Feldbuch mit ausgeführter Distanz- und Höhenmessung
in einem Theile der Feldmark Bergedorf;
d. Transporteur zum Auftragen der Höhenpunkte;
e. Tableau, enthaltend die Stationen und Polygonzüge für
die in einem Theile der Feldmark Bergedorf ausgeführte
Distanz- und Höhenmessung, nebst übersichtlicher Zusam-
menstellung der durch diese Methode erzielten Resultate
in Bezug auf direkte Längenmessung und in Bezug auf
geometrisches Nivellement ;
f. ein Blatt mit den durch Distanz- und Höhenmessung
bestimmten Höhenpunkten und den darnach konstruirten
Horizontalkurven von Meter zu Meter, im Maassstab
1:4000, von einem Theile des angrenzenden Holsteini-
schen Gebiets ;
g. ein Blatt mit den durch Distanz- und Höhenmessungen
bestimmten Horizontalkurven von Meter zu Meter, den
Stationen und Polygonzügen, im Maassstab 1:1000, von
einem Theile der Feldmark Bergedorf;
h. Plan der Stadt Bergedorf mit Horizontalkurven von
1 Meter vertikalem Abstande, Maassstab 1:4000;
i, Plan eines Theiles der Feldmark Bergedorf mit Horizon-
talkurven von 1 Meter vertikalem Abstande, Maassstab
1:1000, lithogr. Ueberdruck auf Karton, diente zur An-
fertigung eines Reliefs.
37
a‘
382
. 372,
373.
374,
375.
376.
377,
378.
379,
380.
381.
382.
383.
384.
385.
386,
387.
388.
389.
390,
391.
392.
393.
394.
395.
396.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht.
Mappe mit Handzeichnungen, sechs Blätter in den Maass-
stäben 1:250, 1:1000 und 1:4000.
Mappe mit Lithographien, im Maassstab 1:4000.
Mappe mit Kupferstichen, ältere Ausgaben.
Desgl., neuere Ausgaben.
Königliche Residenzstadt Hannover.
A. Aus der Stadt-Registratur.
Alter Stadtplan mit Strassenverzeichniss, durch die Festungs-
werke begrenzt.
Projekt der Georgstrasse, von Ingenieur-Hauptmann Müller.
Stadtplan von 1747 — vor Anbau der Aegidien-Neustadt, von
Festungsbaumeister Dinglinger.
Zwei Pläne des Aegidien-Anbaues, von Festungsbaumeister
Dinglinger, 1748.
Plan des Marienröder Hofes und des RER von
Braun, 1738.
Ansicht der Stadt vom Lindener Berge aus, nach Befestigung
der Neustadt.
Ansicht der Stadt vom Steinthorfelde aus.
Stadtplan von 1790.
Desgl. von 1822, auf Schweinsleder.
Karte der Ohe von 1728, gemessen von Christian Georg Viek.
Zeichnung der Gärten — zum Marienröder Register gehörig —
von G. A. Hoffmeister.
Plan des städtischen Hude- und Weidebezirkes 1745, von E.
E. Braun.
Plan der Steinthorfeldmark (1764) unter der Direktion des
Konsistorialraths Grupen, aufgenommen vom Architekten der
Altstadt, Schumacher.
Alter Plan vom Emmerberge etc.
Plan der Eilenriede, auf Schweinsleder (1745).
Gedruckter Stadtplan, 1800 herausgegeben vom Ingenieur-
Obersten Hogrewe. Mit der vom Major Deichmann eingetra-
genen Darstellung des Leine-Zuges vor der Befestigung der
Neustadt.
Karte vom Torfmoor bei Bothfeld (1717).
Gedruckter Plan der Eilenriede mit einer Zeichnung des soge-
nannten Rades.
Gedruckter grosser Stadtplan von 1854, Als Wegekarte giltig,
soweit nicht neuere Bebauungspliine vorhanden sind.
B. Aus dem Vermessungsbureau.
Von den Deichmann’schen Aufnahmen:
Die Uebersichtskarte in 1:5000, unvollendet.
Fiinf Blatter Netzkonstruktionen.
397.
398.
399.
400.
401.
402.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht. 383
Elf Orginalblätter in 1: 1250.
Acht Grenzblätter in 1: 1250.
Zwei Originalblätter in 1: 125.
Sechs Spezialrisse von bebauten Grundstücken mit Gebäude-
taxat (auf dem Emmerberge).
Ein Blatt Ortschaftskarte von Königsworth.
Zwei sogenannte Revisionsbogen zum Veranlagungsmanual der
- Ortschaft Königsworth.
403.
404.
405.
406.
407,
408.
409.
410.
411.
412,
413,
414.
415.
416.
417.
418.
419.
420,
421.
422.
423.
424.
Herzogl. Technische Hochschule in Braunschweig.
Topographische Karten und Pläne der verschiedenen Staaten
Europas zur Veranschaulichung, was auf diesem Gebiete
gegenwärtig geleistet wird.
A. Gruppe Deutschland.
Eine Karte des Deutschen Reiches 1: 100000.
Fünf Messtischblätter: Goslar, Vienenburg, Zellerfeld, Neu-
stadt-Harzburg und Göttingen 1:25 000.
Eine Karte der Umgegend von Göttingen mit braunem Terrain.
Eine desgl. von Goslar 1:25000. 4 Blätter mit braunem Terrain.
Eine Karte der Umgegend von Berlin. Section Berlin - Wilden-
bruch mit Niveaulinien und Bergstrichen 1: 25000.
Eine desgl. 1:50000.
Zwei geologische Karten von Preussen und Thüringen (Zorge und
Bennekenstein) 1:25000 mit Erläuterung.
Vier Karten der Hohenzollern’schen Lande 1:50000, und zwar
Orts-, Niveau-, Terrain-Karte, Terrain- und Niveau-Karte.
Zwei provisorische Generalstabskarten von Elsass-Lothringen
1: 80 000.
Eine topographische Karte vom Grossherzogthum Baden.
1: 50 000.
Zwei neue desgl. mit braunen Niveaulinien 1:25 000.
Eine desgl. von Württemberg 1:50 000.
Eine neue desgl. mit rothen Horizontalen 1:25 000.
Ein topographischer Atlas von Bayern 1:50000 (Kupferstich).
Ein desgl. mit Horizontalen 1: 25000 (Lithographie).
Ein desgl. mit Horizontalen und Bergstrichen.
Eine topographische Karte der Umgegend von Schandau (Kupfer-
stich), von Odeleben.
Eine ältere sächsische Generalstabskarte (Ortskarte) ohne
Terrain.
Eine topographische Karte von Sachsen mit Niveaulinien
1: 25 000.
Eine desgl. mit abgetuschten Bergen.
Eine Generalstabskarte von Hessen 1:50000.
Eine Niveaukarte von Hessen 1:25000.
384
425.
426.
427.
428,
429.
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449.
450.
451.
452,
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454,
455.
456.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht.
Eine topographische Karte der Umgegend von Cassel 1:12500
mit Horizontalen.
Eine Karte der Umgegend von Cassel, 4 Blatt 1:12500 mit
Bergstrichen.
Zwei Admiralitätskarten der Ostsee.
Eine Beleuchtung der Deutschen Seeküsten.
B. Gruppe Oesterreich.
Eine Karte von Central-Europa mit braunem Terrain,
1:300000, von Scheda.
Eine Generalstabskarte von Oesterreich-Ungarn 1:75000.
Eine desgl. 1:144 000.
Eine Karte der Gegend um Wien 1:25000.
Eine desgl. 1:12 500, 8 Blatt (Chromolithographie).
Eine Karte der Hohen-Tatra 1:40000 (Chromolithographie).
Eine desgl. 1:75000 schwarz.
Eine Karte der Central-Karpathen 1: 75000 (topogr. colorirt).
Eine hypsometische desgl. 1: 100 000.
C. Gruppe Frankreich.
Carte de la France 1: 80000 (Kupferdruck).
Carte du massif des Alpes 1:80000 (Chromolithograph.)
Carte de la France 1: 320000 (Kupferdruck).
Desgl. (Umdruck auf Stein).
Carte de la frontiére des Alpes 1:320000 (Chromolitho-
graphie),
Carte de la France 1: 100000.
3 Cartes de la France und zwar Terrain in Bergstrich-, Hori-
zontal- und orohydrographischer Manier.
Eine Karte, Flussnetz von Frankreich (Berghaus).
Carte générale de lle de Corse.
Carte physique et géographique de la France 1: 200000 (Leu-
zinger).
D. Gruppe Schweiz.
Ein topographischer Atlas der Schweiz (Original-Aufnahme)
1: 25000.
Ein desgl. 1: 50000.
Ein Erläuterungsblatt dazu.
Zwei Blätter von Unter-Engadin 1:50000 (chromolith.) Ziegler.
Zwei Blätter topographische Karten von St. Gallen 1:25000.
Eine Karte von Uri 1: 100000.
Eine Karte von Tessin 1: 150000.
Eine orohydrograph. Karte der Schweiz @ Blatt), von Leuzinger.
Ein generelles geologisches Profil durch die Ebene des St.
Gotthard-Tunnels (Stapff).
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht. 385
457. Eine topographische Karte der Schweiz 1:100000. Dufours
Atlas. Nach Petermann die schönste Karte der Welt.
458. Eine Karte, Gotthardgebiet 1:50000 mit Tunneltriangulation
und geologischem Profile des Gotthard-Tunnels.
459. Eine Karte Relief des Gotthardgebietes 1:50000, mit dem
Dreiecksnetze für den Gotthard-Tunnel.
460. Eine Uebersichtskarte der Gotthard-Bahn 1:25000 mit Längen-
profil 1:1000 für die Höhen.
461. Eine Generalkarte der Gotthard-Bahn 1: 100000, mit Längen-
profil 1:5000 für die Höhen.
E Gruppe Italien.
462, 3 Carta topografica di Contorni di Napoli, Caserta, Vesuv.
463. Carta topografica dell agro Napoletano (Rizzi Zannoni).
464. Desgl. dei Diutorni di Roma 1:25000 (10 Blatt).
465. Desgl. delle divisioni di Torino et di Aosta et diGenova 1:240000.
466. Carta corografica delle Isola di Sardegna 1: 425712.
467. Carta degli Stati di Sarda 1:50000.
468. Carta di Sicilia 1: 100000.
469. Carta de regno d'Italia 1:50000 (Zincographie).
F. Gruppe Griechenland.
470. Carte de la Gréce 1:900 000.
471. Desgl. 1:80 000.
472. Carte d’Attika mit Text (Curtius & Kaupert).
G. Gruppe Russland.
473. Eine Generalstabskarte des Europäischen Russland 1: 126 000.
474. Eine Generalstabskarte (Blatt Livadia).'
475. Eine Karte von Russland 1:420000 (Stelbitzky).
H. Gruppe Belgien-Holland.
476. Carte topographique de la Belgique 1:40000.
477. Desgl. 1:20000 (chromolith.).
478. Carte topographique Camp de bataille de Waterloo.
479. Eine Generalstabskarte van Nederland op de Schaal 1:50000.
480. Water-Staats-Kaart van Nederland 1:50000.
481. Hoogte-Kaart van Nederland 1: 600 000.
I. Gruppe Gross-Britannien.
482. Map of England and Wales 1:63 360 (Ordnance).
483. Map of England and Wales.
K. Gruppe Schweden-Norwegen.
484. Topografisca Corpsens-Karte over Sverige 1: 100000.
485. Kaart over Norge udgeven af Generalstaben 1: 100,000.
386
486.
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488.
489.
490.
491.
492.
493.
494,
495.
496.
497,
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht.
L. Gruppe Dänemark.
Topografis kaart over Danmarsk met Hertugdömet Slesvig
udarbeidet og udgivet af Generalstaben 1:80000.
Topografisk Kaart over Jydland af Generalstaben 1 : 40 000.
Desgl. 1:20 000.
M. Gruppe Spanien.
Eine neue Karte von Spanien 1:50000, aufgenommen und
bearbeitet unter Leitung des Generals Ibanez.
N. Gruppe Türkei.
Ein Plan von Konstantinopel 1:28 800.
Eine Karte von Konstantinopel und Umgebung 1:25000. Mit
dem Messtisch aufgenommen in den Jahren 1836—37 im Auf-
trage des Sultans Mahmud II. durch Freiherrn von Moltke,
Hauptmann im’ Königl. Preuss. Generalstabe.
Königl. Technische Hochschule in Hannover.
Eine Kollektion verschiedener Karten als Vorlage für Unter-
richtszwecke.
54 topographische Gypsmodelle für Unterrichtszwecke.
Eine Kollektion geologischer Karten von Preussen und den
Thüringischen Staaten im Maassstabe 1:25000. Herausge-
geben durch das Königl. Preuss. Ministerium der öffentlichen
Arbeiten.
Zusammenstellung der Berechnungen über die Richtungsbe-
stimmung des Gotthard-Tunnels in mehreren Tafeln.
Modell der Spiraltunnel-Anlage in der Biasobima bei Gionico
auf der Südrampe der Gotthardbahn. Höhenmaassstab gleich
dem Längenmaassstab.
Bibliothek der geodätischen Sammlung.
Kosack, Steuerrath, als Kommissar des Preuss. Finanzministeriums für
498,
499.
500.
501.
502.
503.
die Landesvermessung des Fürstenthums Lippe.
Eine trigonometrische Netzkarte über die Haupttriangulation
des Fürstenthums Lippe.
Eine topographische Karte des Fürstenthums, enthaltend die
trigonometrischen Hauptpunkte.
Eine Zusammenstellung der Berechnungsergebnisse der Haupt-
dreieckspunkte.
Zwei trigonometrische Netzkarten über die Detailtriangulation
der Triangulationsdistrikte V. und VI ~
Eine Abschrift des festgesetzten Kostenanschlages der Ge-
markung Detmold,
Die polygonometrischen Akten der Gemarkung Detmold (ein
Heft Koordinaten-Berechnungen und 1 Polygonnetzkarte).
504.
505.
506.
507.
508.
509.
510.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht. 387
Drei Bände Stückvermessungshandrisse der Gemarkung Det-
mold.
Sechs Original-Gemarkungskartenblätter der Gemarkung Det-
mold.
Eine Schlusszusammenstellung aus der Flächenberechnung der
Gemarkung Detmold.
Ein Band Stückvermessungshandrisse der Gemarkung Grossen-
marpe.
Vier Original-Gemarkungskartenblätter der Gemarkung Grossen-
marpe.
Ein Heft, enthaltend das Lippe’sche Gesetz, die Grundsteuer
von den Liegenscheften betreffend, vom 12. September 1877,
die diesbeziigliche Anweisung vom gleichen Tage, das Ver-
markungsgesetz vom 20. Februar 1879, sowie die auf dic
Ausfiihrung der Vermarkung beziiglichen Verordnungen etc.
Dr. Doll, Obergeometer in Karisruhe.
Ein Exemplar Vorlegeblätter zum Planzeichnen.
Hammer, Feldmesser in Hannover.
. Ein Heft Original-Rechnungen des Hofraths Professor Gauss
zu Göttingen vom Jahre 1832, Graduirungselemente für die
sämmtlichen Blätter der Karte des Königreichs Hannover.
. Eine Karte der Stadt Hannover mit Umgegend, von Papen,
1826—31.
. Oestereichische Musterblätter für militärische Karten.
. Grundriss einer Villa mit Park, neu.
A. Hofacker, vereideter Feldmesser in Dusseldorf.
. Topographische Kreiskarten des Reg.-Bez. Düsseldorf auf Ver-
anlassung der Königl. Regierung im Auftrage der Kreisstände
bearbeitet und auf die Gegenwart berichtigt von A. Hofacker,
mit Bergzeichnung. Die politischen Grenzen sind kolorirt;
auch wurden Höhenzahlen eingetragen, soweit sie mit Sicher-
heit zu ermitteln waren. Maassstab 1:25000, Lithographie
des Berliner Lithographischen Instituts Berlin W, Potsdamer-
strasse 110.
Kreis Geldern 1877 . . -. 2 2 2 2 202020. 6 Blatt.
» Mors 1882. . . . 6& Blatt.
>» Duisburg (Stadtkreis) und Mühlheim a. d.
R. 1882 . . . . . 6 Blatt.
(In dieser Karte sind die Gewässer blau gedruckt.)
» Düsseldorf (Stadt u. Landkreis) I. Aufl. 1879 4 Blatt.
> Mettmann mit den Stadtkreisen Elberfeld
und Barmen 1882 . . . . . 4 Blatt.
>» Essen Ce und Landkreis) 1877 ed by GO Blatt.
388
516.
517.
518.
519.
520.
521.
522.
523.
524,
525,
526.
527,
528.
529.
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht.
Schmorl & von Seefeld, Buchhandlung in Hannover.
Papen, A., Topographischer Atlas des ehemaligen Königreichs
Hannover und Herzogthums Braunschweig nach einem Maass-
stabe von 1:100000. 66 Blatt nebst Haupthöhennetz, Ueber-
sichtskarte, Maassstabskarte u. s. w. Schwarz & Blatt 1 Mf.
50 „ı. Eine Uebersichtskarte dazu 25 x.
Strassen- und Wege-Karte von der Königl. Preuss. Provinz
Hannover und von den Herzogthiimern Braunschweig und
Oldenburg. 4 Blätter im Maassstabe von 1:250000. Heraus-
gegeben vom Königl. Preuss. Generalstabe 1868. 2te mit Nach-
trägen versehene Auflage. Schwarz & Blatt 3 M. 50 x. Colo-
rirt & Blatt 3 75 X.
Plan der Königl. Residenzstadt Hannover 50 ~.
Simon Schropp’sche Hof-Landkartenhandlung in Berlin.
42 Messtischblätter der Königl. Preuss. Landesaufnahme, Han-
nover und Schleswig-Holstein betreffend, 4 1 4. 1 Tableau
dazu Blatt 1, 2, 3, 4/5 & 10 &.
16 Blätter der Karte des Deutschen Reiches. Herausgegeben
von der kartogr. Abthlg. der Königl. Preuss. Landesaufnahme,
a 1 M. 50 4. 1 Tableau dazu.
2 Blätter der Karte der Umgebung von Berlin. Herausgegeben
von Derselben. & 40 A.
Ein colorirtes und ein schwarzes Blatt von der Karte vom
Mittel-Oderbruch. & 1 #.
Karte der Umgegend um Goslar in 4 Blättern. Herausgegeben
von der Königl. Preuss. Landesaufnahme. 4 1 #6, 50 ».
Karte der Umgegend um Göttingen in 4 Blättern. Heraus-
gegeben von Derselben. & 1 6. 50 A.
Eine Dr. Lossen’sche geognostische Uebersichtskarte des Harz-
gebirges. 22 fb.
Eine Höhenschichtenkarte des Harzgebirges. Bearbeitet von
der Königl. Preuss. geologischen Landesanstalt. 8 6.
P. Stankiewicz’ Buchhandlung in Berlin. S.W.
Die von dem Königl. Geodätischen Institut und der Königl.
Sternwarte in Berlin herausgegebenen Werke, als:
Astronomisch-geodätische Arbeiten in den Jahren 1873—74,
im Jahre 1875, 1876, 1877 und 1878 und in den Jahren 1879
bis 1880. & 9 M6,
Astronomisch-geodätische Ortsbestimmungen im Harz von Dr.
Moritz Löw 1882. 2 M. 50 A.
Bestimmung des Längenunterschiedes zwischen den Stern-
warten von Göttingen und Altona von Prof. Dr. C. A. F. Peters
in Kiel. 1880. 6 ,
. Präzisionsnivellement der Elbe. 9 46.
. Desgl. II. Mittheilung. 1 f6.
. Winkel- und Seitengleichungen von Dr. Alfred Westphal.
. Ueber die Beziehung der bei Stationsausgleichung gewählten
XI. Hauptvers. d. Deutschen Geometerver. — Ausstellungsbericht. 389
. Bestimmung des Zeitunterschiedes zwischen dem Meridian von
Berlin und von Greenwich und von Wien im Anschluss an
eine gleichzeitige Bestimmung des Zeitunterschiedes zwischen
Wien und Greenwich unter Leitung der Professoren Dr. Th.
von Oppolzer und Dr. W. Förster, ausgeführt von Dr. E.
Becker. 1881. 8 6.
. Das Hessische Dreiecksnetz. 12 tb.
. Das Mittelwasser der Ostsee bei Swinemünde von Dr. Wilh.
Seibt. 1881. 8 #.
. Das Präzionsnivellement von dem Königl. Geodätischen Institut
in den Jahren 1867 —75. Erster Band. 10 %%.
. Das Rheinische Dreiecksnetz. Heft I—III. Die Bonner Basis
(6 #.). Die Richtungsbeobachtungen (10 #4). Die Netzaus-
gleichung (11 6).
. Der Einfluss der Lateralrefraktion auf das Messen von Hori-
zontalwinkeln von Prof. Dr. A. Fischer. 1882. 5 4b.
. Die Ausdehnungscoeffizienten der Küstenvermessung von Dr.
Alfred Westphal. 1881. 2 J
. Die Figur der Erde von Dr. Heinrich Bruns. 4 #.
. Gradmessungs-Nivellement zwischen Swinemünde und Konstanz
von Dr. W. Seibt. 9 A.
. Absolute Höhen der Festpunkte des Gradmessungs-Nivellements
zwischen Swinemünde und Konstanz von Dr. W. Seibt. 1.46.50 %ı.
. Maassvergleichungen des Konig]. Geodätischen Instituts. Heft II.
T 4b. 50 A.
a
Null-Richtung von Wilh. Werner. 3 #.
. Zur Entstehungsgeschichte der Europäischen Gradmessung.
50 4.
‚ Zusammenstellung der Literatur der Gradmessungs-Arbeiten
von Prof. Dr. Sadebeck. 1881. 6 ff.
Steinbrück, Steuerinspektor in Hannover.
. Eine Karte der Umgegend von Hannover. (1: 25000). Im
Auftrage des Generalstabes des X. Armeecorps bearbeitet von
G. v. Arnoldi, Premierlieutenant. —
. Euclidis elementorum libri XV. Coloniae, apud Maternum
Cholinum. Anno 1587.
390 Kleinere Mittheilungen.
Clotten, Katastersekretär in Hannover.
549. Grosser Atlas von 180 Blättern, bearbeitet von der Akademie
der Wissenschaften zu Paris für den Herzog von Burgund.
Paris 1698,
550. Karte von dem Herzogthum Braunschweig von Johann Baptist
Homann, aus der Zeit um das Jahr 1700 herrührend.
551. Uebersichtskarte zu den Kanalprojekten in den Moordistrikten
am linken Emsufer.
552. Autographisch vervielfältigte Stückvermessungshandrisse von
den Kataster-Neumessungen in Elsass-Lothringen.
Kleinere Mittheilungen.
Instrument zum Theilen kleiner Strecken in eine Anzahl gleicher Theile
und zum Ziehen äquidistanter paralleler Linien.
Einsender. construirte vor einigen Jahren ein Instrument für
Parallel-Linien, welches sich bei langem Gebrauch als sehr förder-
liche und nützliche Vervollständigung der Zeichen-Ausrüstung er-
wiesen hat. Die hier gegebene Beschreibung und Zeichnung wird,
wie ich hoffe, den Lesern der Zeitschrift für Vermessungswesen die
Construction und den Gebrauch dieses Instruments klar machen
Das Instrument besteht aus zwei Theilen, einem geradkantigen
hölzernen Lineal ab, und einem ebenfalls hölzernen damit verbun-
denen Lineal mryp. (s. Figur).
In der Figur sieht man nur die eine Hälfte, da die weggelas-
sene rechte Hälfte der gezeichneten linken Hälfte gleich ist. Das
Lineal ab ist mit einer Zahnstange e versehen, und ein an dem
oberen Lineal passend angebrachter Sperrhaken gestattet dasselbe
um einen oder mehrere Theile nach rechts zu verschieben, während
nach links keine Bewegung möglich ist.
Der metallene Rechen e ist mit einem hölzernen Streifen c be-
deckt und dieser ist aus Bequemlichkeitsrücksichten in gleiche Theile
getheilt, welche in der Länge den Zahnabständen des Rechens e
entsprechen.
Ein Index (in der Zeichnung über dem Theilstrich 4) ermög-
licht die deutliche Bestimmung der Zahl der Zähne, über welche
das Lineal mr py hingeglitten ist.
Von dem Mittelpunkt » des Drehzapfens sind Linien »s und
nv bezw. parallel den scharfen Kanten mr und py gezogen, und
um dieses möglich zu machen, sind die Breiten rt und wy ein
wenig grösser als nm oder np gemacht.
Die Linie ns ist von » als Nullpunkt aus in ebensolche gleiche
Theile getheilt, wie diejenigen des Rechens e.
Eine Anschlagstange an dem rechten Ende des 'Drehlineals
gestattet dasselbe unter bestimmtem Winkel gegen das Anschlag-
lineal festzustellen.
391
Kleinere Mittheilungen.
oz
st
"OSSOI1K) LOYOIANIVU 8,
4
&
ee
it
392 Literaturzeitung.
Um Parallellinien zu ziehen, hatman das Drehlineal bis zu einem
bestimmten Winkel zu öffnen und festzustellen, wobei das hölzerne
Basislineal a 5b mittelst flacher Bleigewichte beschwert wird. Das
Schiebelineal mryp wird dann nach rechts bewegt, bis der Sperr-
haken unter scharfem Anschlag über einen Zahn des Rechens geht,
wird dann nach links zurückgezogen, bis der Sperrhaken fest gegen
den Rechenzahn drückt, und in dieser Lage festgehalten, bis eine
Linie längs der scharfen Kante mr gezogen ist. Durch solche fort-
gesetzte Bewegungen des Drehlineals bei fest bleibenden Basislineal
kann man mit Schnelligkeit parallele Linien ziehen, deren Abstände
vorzüglich gleich ausfallen.
Um eine, Strecke A B in irgend eine Anzahl gleicher Theile zu
theilen, z. B. in 29, wie in der Zeichnung angenommen ist, nehme
man die Distanz AB in den Zirkel, setze dessen eine Spitze auf
den Strich 29 der Linie ns, öffne das Drehlineal, bis ein vom Cen-
trum A geschlagener Bogen die Linie no berührt; stellt man dann
das Drehlineal fest, so wird es den zur Theilung der Linie AB in
29 gleiche Theile geeigneten Oeffnungswinkel haben.
Horace Andrews, Fr.,
Albany. N.Y. United States of America. Feb. 9. 1882.
Literaturzeitung.
Landmeten en Waterpassen door Ch. M. Schols. Hoogleeraar van de Polytechnische
School te Delft. Te Breda. Bogaers 1879. 8°. 205 S., 15 Tafeln kl. 4°
mit 136 Figuren.
Der Verfasser hält sich in dem vorliegenden Werke zunächst
an den Lehrplan für Feldmessen und Nivelliren, welcher an der
Königl. Militär-Akademie zu Breda eingehalten wird. Er giebt eine
kurze Uebersicht von den gebräuchlichsten Instrumenten, welche
zur Aufnahme benutzt werden, beschreibt ihre Prüfungen und Cor-
rectionen und gibt die Anleitung zu dem Gebrauche dieser Instru-
mente. Ueber eine Landesvermessung wird ein allgemeiner Ueber-
blick gegeben, während die Detailaufnahmen etwas specieller be-
schrieben werden. Ebenso wird das Nivelliren, das trigonometrische
und barometrische Höhenmessen nur allgemein besprochen. Das
Werk ist sehr übersichtlich gehalten und die Zeichnungen sind sehr
correct und deutlich ausgeführt. Schliesslich sei noch erwähnt, dass
der Verfasser zu der Zusammenstellung dieser wichtigsten geodä-
tischen Grundoperationen fast ausschliesslich nur die besten deut-
schen Werke benutzt hat. G.
Inhalt.
Ausstellungsbericht der XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometer-
vereins. Kleinere Mittheilung: Instrument zum Theilen kleiner Strecken in eine
Anzahl gleicher Theile und zum Ziehen äquidistanter paralleler Linien, von
Horace Andrews. Literaturzeitung: Landmeten en Waterpassen door Ch. M. Schols,
besprochen von G.
Karlsruhe. Druck von Malsch & Vogel.
393
ZEITSCHRIFT roe VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins,
Unter Mitwirkung von Dr. F. &. Helmert, Professor in Aachen, und
C. Steppes, Steuerassessor in München, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 16. Band XI.
Kleinere Mittheilungen.
Der kulturtechnische Kursus der Königlichen landwirthschaftlichen
Akademie Poppelsdorf-Bonn
wurde im Wintersemester 1881/82 von 53 Studirenden besucht, von
denen 19 im März 1. J. ihr Abgangsexamen abgelegt haben, darunter
ein absolvirter Regierungsbaumeister, welcher als Meliorationsbau-
inspektor in den Staatsdienst eintreten wird. Von den Uebrigen
sind vier Candidaten der Königlichen Direction der geologischen
Landesaufnahme für die betreffenden Arbeiten in dem norddeutschen
Flachlande — im Sinne eines von dem Abgeordneten Sombart ge-
stellten Antrags — von Sr. Excellenz dem Herrn Ressortminister
Dr. Lucius überwiesen worden, welche drei Jahre in dieser Beschäf-
tigung verbleiben sollen. In jedem Frühjahre treten fünf neue
Candidaten hinzu, so dass vom Jahre 1884 ab fünfzehn Cultur-
techniker, welche gleichzeitig absolvirte Feldmesser sein müssen,
bei der geologischen Flachlandsaufnahme in jedem Jahre ständig
beschäftigt sein und den Fortgang dieser Arbeiten nach dem Ur-
theile des Direktors Geheimenrathes Hauchecorne wesentlich fördern
helfen werden. Die nach dreijähriger Thätigkeit in das cultur-
technische Fach Zurücktretenden werden dann eine Fülle von
Kenntnissen über die Bodenarten des Schwemmlandes und einen
scharfen Ueberblick für das Bonitiren der Ländereien erworben
haben, wie dieselben in keiner andern Weise zu gewinnen sind und
sowohl die nur empirisch gebildeten Kreisboniteure bei den Separa-
tionen erfolgreich ersetzen, als auch bei Meliorationen durch be-
wusstes Ansprechen der Bodenarten und demgemässe Gestaltung
von Ent- und Bewässerungsanlagen den Interessenten von ausge-
sprochenem Nutzen sein. — Die übrigen Candidaten sind theilweise
von den Königlichen General- Commissionen als Separationsfeld-
messer angenommen, theils bei den Meliorationen in Oberschlesien
beschäftigt worden. Auch fehlt es nicht an Solchen, welche sich
als private Culturtechniker in ihrer Heimath, den östlichen Provin-
zen, mit Erfolg niederlassen.
Zeitschrift für Vormossungswesen. 1882. 16. Heft. 27
394 Kleinere Mittheilungen.
Im laufenden Sommersemester studiren unter 89 Akademikern
50 Culturtechniker. Von diesen legen Anfangs August 31 ihr schrift-
liches und mündliches Abgangsexamen ab. Einschliesslich derselben
haben dann seit Frühjahr 1876 überhaupt 180 Culturtechniker ihr
Studium und Examen an der Akademie absolvirt, von denen die
überwiegende Mehrzahl Feldmesser sind.
Es geht daraus hervor, dass die Einrichtung eines cultur-
technischen Studiums an der hiesigen landwirthschaftlichen Aka-
demie ein zeitliches Bedürfniss gewesen und gerade in dem Stande
der Feldmesser als solches in vollem Maasse anerkannt worden ist;
diese Ueberzeugung wird auch in den folgenden Semestern wie
seither die hiesigen Hörsäle für Geodäsie und Culturtechnik bevöl-
kern und steht es mit Sicherheit zu erwarten, dass durch die Ver-
breitung culturtechnischen Wissens und Könnens in den Kreisen
der Feldmesser nicht nur die gewerbliche und sociale Stellung der-
selben gehoben, sondern auch die landwirthschaftlichen Interessen
ganzer Gegenden in der Zukunft wesentlich gefördert werden müssen.
Poppelsdorf, den 8. Juli 1882.
Dr. Diinkelberg.
— nn mu —
Titel der Bauführer und der Feldmesser.
Die Kölnische Zeitung schreibt in ihrer Nr. 147: >»Aus den
Kreisen der staatlich geprüften Bauführer war vor einiger Zeit an
den Minister der öffentlichen Arbeiten eine mit zahlreichen Unter-
schriften bedeckte Petition gerichtet worden, die Candidaten der
Baukunst nach bestandener ersten Staatsprüfung zu Regierungs-
bauführern zu ernennen und die bereits ernannten Bauführer eben-
falls zur Führung dieses Titels zu ermächtigen. Das Centralblatt
der Bauverwaltung bringt nunmehr die Mittheilung, dass der Herr
Minister dem Gesuche entsprochen hat. Die Berechtigung und Nütz-
lichkeit der getroffenen Anordnung ist an dieser Stelle schon früher
eingehend beleuchtet und nachgewiesen worden.
In Folge dieser ministeriellen Entscheidung dürfen wir Feld-
messer nicht die Flinte in’s Korn werfen, sondern mit erneuten
Kräften ..auf unser Ziel, »einen geeigneten Titel zu erlangen, der
uns gleich den Bauführern von den nicht staatlich geprüften Ver-
messungstechnikern unterscheidet«, lossteuern, denn die Berechtigung
und Nützlichkeit einer solchen Anordnung ist auch wohl in unserem
Stande zur Genüge besprochen und nachgewiesen.
Es würde daher mit Freuden begrüsst werden, wenn die preus-
sischen Zweigvereine sich nochmals der Sache annehmen und eine
begründete, mit vielen Unterschriften bedeckte Petition an das zu-
ständige Ministerium richten wollten.
W.
u um .—— nu
Kleinere Mittheilungen. 395
Tabelle für die Flächenberechnung von Grundstücken, die theilweise
von Kreisbogen begrenzt werden.
Es kommt in grossen Städten und deren nächster Umgebung
vielfach eine Begrenzung der Grundstücke durch Kreisbogen an
den Strassenecken vor; die Flächenberechnung derselben, wenn sie
nicht auf graphischem oder planimetrischem Wege ausgeführt
werden soll, möglichst zu erleichtern, hat Herr @. Maas hieselbst
auf meine Veranlassung eine kleine Tabelle berechnet, deren An-
wendung die Zahlenrechnung bedeutend abkürzt.
F. G. Gauss, Generalinspector des Katasters, sagt in seiner
Schrift über Theilung von Grundstücken Folgendes: »In der Feld-
messkunst hat sich mehr und mehr die Ueberzeugung Bahn ge-
brochen, dass die Punkt- und Flächenbestimmungen an Genauig-
keit wesentlich gewinnen, wenn dieselben, wo es angeht, unmittel-
bar auf Zahlen gegründet, die rein graphischen Bestimmungen aber
möglichst eingeschränkt und nur da angewendet werden, wo sie
entweder nicht entbehrt werden können, oder doch thatsächlich
einen den gegebenen Vorbedingungen völlig entsprechenden Ge-
nauigkeitsgrad sicher zu stellen geeignet sind.< Dieser Ansicht ent-
sprechend werden gewiss jetzt überall die Flächenberechnungen
für die sehr werthvollen Grundstücke in grossen Städten und deren
nächster Umgebung fast ausschliesslich auf Zahlen gegründet. Es
kommt hiebei dann häufig der erwähnte Fall vor, wo man Gebrauch
von der folgenden Tabelle machen kann.
Ist das Grundstück abede etwa
aus den in Zahlen gegebenen Seiten-
längen oder aus den Coordinaten |
zu berechnen, so ist es angenehm, N
die von dem ganzen Dreieck def sh MN
f hie
abzuziehende hier schraffirte Fläche 7
ee
A=r? (ot $— (s0 3)
Q
fast direct aus Tabellen entnehmen zu können, Die Tabelle giebt
für 180° — u von 10 Grad bis 170 Grad den Werth = Man hat
diesen Werth also mit dem Quadrat des Radius der Abrundung zu
multipliciren, um A zu erhalten. Die Tabelle ist sogleich von 10’
zu 10’ berechnet worden, doch hier zuniichst nur von Grad zu
Grad mitgetheilt. Sollte sich allgemeines Interesse dafiir finden, so
könnte die Tabelle später vollständig gegeben werden.
0,029976
31917
33947
36070
33236
40602
43017
45537
48164
50901
0,053751
56720
53809
63022
Kleinere Mittheilungen.
Hamburg, 1882.
0,140968
147222
153701
160413
167366
174566
182023
189747
197744
206025
0,214602
293482
232678
242202
252064
262277
272854
283809
295157
306912
0,319089
831705
344779
358327
372371
386927
40202
417671
433904
450745
0,463217
486351
505177
524724
545027
566121
583044
610334
7,319537
3.043288
910594
9,946433
F. II. Reitz.
Literaturzeitung. 397
Literaturzeitung.
Lehrbuch der wichtigsten Kartenprojektwnen mit besonderer Berücksichtigung der
stereoyraphischen, Bonne’schen und Merkatorprojektion, für höhere Lehran-
stalten, sowie zum Selbstunterrichte. Herausgegeben von Oskar Möllinger,
Ingenieur, früher Lehrer am mathematischen Institut in Fluntern, Zürich.
Mit 50 in den Text gedruckten Figuren. Zürich. Verlag von Cäsar
Schmidt. 1882. 142 S. 8°.
Verfasser beabsichtigt, im Gegensatz zu Germain, Gretschel etc.,
welche alle möglichen bis jetzt bekannten Kartenprojektionen mehr
vom theoretischen Standpunkte aus behandeln, die Anfertigung einiger
bestimmter Kartennetze, vor allem der drei im Titel genannten, für
den praktischen Gebrauch, nicht blos in constructiver, sondern
namentlich in analytisch-numerischer Beziehung zu bearbeiten, und
diese nützliche Aufgabe ist gut gelöst worden, wenn vielleicht auch
theilweise in der Form der Darstellung einiges noch verbesserungs-
fähig geblieben ist.
-Der I. Abschnitt gibt die wichtige stereographische Projektion
in solcher Ausführlichkeit, dass für jeden nach Länge und Breite
gegebenen Kugelpuukt die rechtwinkligen Kartencoordinaten berechnet
werden können, und für ein stereographisches Netz von Deutschland
solche Coordinaten vom Verfasser wirklich berechnet worden sind.
Möge erlaubt sein, zu der Berechnung eines sphärischen Dreiecks
aus zwei Seiten und dem eingeschlossenen Winkel, welche sehr oft
und u. A. auf Seite 19 vorkommt, hier die allgemeine Bemerkung
zu machen, dass ein einzelner Winkel w doch wohl am besten nach
der directen Formel
ne cotg wt sind — 608 0 cos y
Sin y
berechnet wird, und dass fiir die dritte "Seite 4, sofern sie klein ist,
statt der 60s-Formel besser die Distanzformel
sin = V sins 2 © + sin cos cos 3
angewendet wird. (Letzteres = namentlich für die späteren Ver-
gleichungen der Distanz o, 8. 105.)
Die schon erwähnte Karte von Deutschland (S. 62) hat die
Normalbreite 52° und umfasst einen Kreis von 28° Halbmesser.
Um die Ungleichheit des Maassstabes (abgesehen von der Zeichnungs-
verjüngung 1:4000000) möglichst zu vertheilen, hat Verfasser den
Maassstab so gewählt, dass der Halbmesser des Grenzkreises sich in
richtiger Grösse abbildet; dadurch wird bewirkt, dass die Verzerrung
in der Mitte »=0,9800, am Rande in 28° Abstand von der Mitte
v = 1,0409, und bei 16°25’ Abstand v = 1,0000 wird.
Im II. Abschnitt über cylindrische Projektionen möchten wir
die kurz behandelten >Plattkarten< lieber ganz verschwinden sehen ;
der Ill. Abschnitt behandelt die Kegelprojektionen, namentlich die
Bonne’sche Projektion.
398 Literaturzeitung.
Am werthvollsten ist der IV. Abschnitt, Vergleichung der stereo-
graphischen und der Bonne’schen Projektionsmethode. Verfasser hat
nämlich drei Karten bezw. von Europa mit der Mittelbreite 52°,
von Deutschland mit 50° und von der Schweiz mit 46°48’ nach
diesen beiden Methoden behandelt und zahlreiche Distanzen sowohl
in beiden Projektionen unter sich als auch mit deren wahren
Werthen auf der Erdkugel verglichen. Schon das in 1:40 000 000
gezeichnete Blatt von Europa mit 56° Durchmesser zeigt auf einen
Blick, dass innerhalb dieses weiten Spielraums die stereographische
und Bonne’sche Methode für kartographische Zwecke fast identische
Bilder geben und auf Seite 109 findet man folgende Distanzver-
gleichung in geographischen Meilen:
Su Stereogr. Bonne’sche
3 3 ER: ni
Strecke £ E Projektion Projektion
ee A |Distanz| Fehler |Distanz| Fehler
Lissabon-Constantinopel . . | 436,9 | 436,4 | —0,5 | 434,5 | — 2,4
Corstantinopel-Petersburg . | 284,3 | 279,8 | —4,5 | 284,3 0,0
Petersburg-Reikiavik . . . | 362,4 | 362,6 | +0,2 | 362,7 +0,3 |
Reikiavik-Lissabon . . ; 398,2 | 406,4 | 48,2 | 397,2 | — 1,0
Lissabon-Petersburg . . | 488,0 | 485,1 | —2,9 | 484,0 | —4,0
Constatinopel-Reikiavik 556,4 | 552,4 | —4,0 | 551,3 | —5,1 |
Noch 8 weitere Tabellen dieser Art findet man auf S. 108—116,
wodurch dieser Abschnitt sich sehr interessant gestaltet. Verfasser
hat sich durch diese mühsame Arbeit den Dank der Kartographen
verdient. Jordan.
Das optische Distanzmessen und dessen Beziehung zur directen Längenmessung
mit besonderer Berücksichtigung des Ocularfilar-Schraubenmikrometers
nebst Beschreibung einiger geodätischer Hilfsinstrumente, von Joseph
Friedrich, Forstrath und Vorstand des Forsteinrichtungs-Bureaus im
k.k. Ackerbauministerium. 1188. 8°, Mit 16 Tafeln. Wien 1881. Faesy
& Frick, k.k. Hofbuchhandlung. fl. 2. 40.
Bei den österreichischen Forstvermessungen wurde in den
letzten Jahren der Versuch gemacht, das optische Distanzmessen
an Stelle der Latten- und Bandmessung zu setzen; die Ueber-
legungen, welche hiezu geführt haben, und die erzielten günstigen
Resultate werden in dem vorliegenden gut ausgestatteten Buche
mitgetheilt. Im I. und II. Capitel werden dioptrische und allge-
mein theoretische Sätze vorausgeschickt. Zum III. Capitel, betreffend
die Theorie des Reichenbach’schen Distanzmessers, erlauben wir
uns einige Bemerkungen zu machen. Die Theorie von $. 5 bezieht
Literaturzeitung. 399
sich nur auf ein einfaches Fernrohr ohne Huyghens’sche Collectiv-
linse. Bei der Bestimmung der Multiplications-Constanten C wäre
es nicht nur bequemer, sondern auch theoretisch genauer, zuerst
die Reciproke a als Mittelwerth und dann erst C zu bestimmen;
wir fanden so = 0,1081, C= 95,147 gegen 95,226 des Verfassers.
Bei der Reduction auf den Horizont wird nicht bei der gewöhn-
lichen Formel Clcos?« stehen geblieben , sondern Verfasser ent-
wickelt zum Zweck der Genauigkeitsuntersuchung genauer, indessen
ist auf S. 27 oben in der zweiten Gleichung ein Versehen (Nenner
= cos? « — sin? — statt cos? « cos? — — sin? a sin? — , auch könnte
in diesem Nenner das zweite Glied wohl vernachlässigt werden,
so dass man die einfache Fehlerformel erhielte: d= Etang? «tang 25
Ueber den Einfluss der Schiefstellung der Latte werden genaue
Berechnungen angestellt, woraus sich unter Anderem folgende
Fehlertabelle ergibt, welche den Fehler einer Distanz von D=100”
für die Constante C= 100 bei einer Lattenschiefe von p=17'11",
d. h. 1:200 angibt, wobei mit a=0, a—= 1", a—= 2" die Höhe der
unteren F adenablesung über dem Lattenfusspunkte unterschieden
wird,
Höhen- Latten-Neigung ip = 1: 200 .
winkel diesseits jenseits Doytang a
a a=0 axis |. a =0 [este foam
Ns tr El en
— I m
a= In
I.
9° u ais, 6 Ps 1 "8 4 mnt Rags min
10° {+ 89/4 94/4 99/— 901 — — 95|—100 88
20° =|+183!+188| +193 |—186|—191/—196] 182
30° | +.290|-+295| + 300]—294]—299;—304| 288
40° | 4-420} +425 +430 | —426 —431|—436| 420
50° |+596|+601 {606 — 606 —611|—616| 596
Eine ähnliche Tabelle gibt Verfasser auch für den Tiefen-
winkel « der Visur. Wir haben in der letzten Spalte hier den
Werth der Näherungsformel D ¢ tang « zur Vergleichung hergesetzt.
Im 1V. Capitel wird das Ocularfaden - Schraubenmikrometer
von Starke und Kammerer vorgeführt, das zuerst in Hunäus’ »Die
geometrischen Instrumente etc.< 1864, S. 371 und 591 als »Meyer-
stein’scher Distanzmesser« beschrieben wurde, aber ohne Beifügung
von Messungsresultaten. Das Prinzip ist einfach, nemlich Schrauben-
messung des Abstandes der Bilder zweier Lattenzieltafeln im Dia-
phragma des Fernrohrs. Die Latte hat mehrere solcher Zieltafeln
und zwei Stativfüsse zum Festhalten näch dem Vertikalstellen.
Ueber das im V. Capitel beschriebene ebenfalls mit Ocular-
fadenschraube versehene Tachymeter von Tichy und Starke «ver-
400 Literaturzeitung.
weisen wir auf die Besprechung von Helmert in der Zeitschrift
f. Verm. 1881, S. 146, übergehen auch das VI. Cap. Rechenschieber,
Hülfstafeln etc. und wenden uns zu dem VII. Capitel, welches in
zahlreichen Vergleichungen optischer Distanzmessungen theils unter
sich, theils mit Latten- und Bandmessungen den werthvollsten In-
halt des Buches enthält.
S. 83 gibt folgende Vergleichung :
N eigungs- Messlatten | Messband non Differenzen
Be q | __@ (3) (@)—(1) | (8)—()
19,34 19,50
23,16 23,15
23,26 23,30
14,12 14,11
12,09 12,15
33,50 33,72
22,60 22,70
43,93 44,15
43,84 43,61
33,28 33,31
30,57 30,68
24,41 24,48
19,32 19,31
40,46 40,63
21,07 21,03
35,74 35,81
1
1
(mal pond
oo SID Ct Oo oR = CD m= om De mt OC CO
-{-
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
Aus den Differenzen (3) — (1) rechnet Verfasser für den Reichen-
bach’schen Distanzmesser:
bei Steigung 0 — 10° Fehler=0,16 % der Länge,
10-20 > 0,24% > »
20 — 30 > 0,28% > >
über 30 > 0,31 % > >
Damit ist bewiesen, dass bei solchen Gebirgsmessungen mit
kurzen Strecken der Distanzmesser den Latten und dem Stahlbande
nicht nachsteht. Bezüglich weiterer zahlreicher Vergleichungen und
Polygonschlüsse verweisen wir auf S. 85 — 107 des Buches selbst,
welches dadurch einen werthvollen Beitrag zur Würdigung der
verschiedenen Längenmessmethoden gegeben hat. Jordan.
Inhalt.
Kleinere Mittheilungen: Der kulturtechnische Kursus der Königl. landwirth-
schaftlichen Akademie Poppelsdorf-Bonn, von Dünkelberg. Titel der Bauführer
und der Feldmesser, von W. Tabelle für die Flächenberechnung von Grund-
stücken etc., von Reitz. Literaturzeitung: Lehrbuch der wichtigsten Karten-
projektionen etc., von Möllinger, besp. von Jordan. Das optische Distanzmessen,
von Friedrich, besp. von Jordan.
Karlsruhe. Druck von Malsch & Vogel.
401
ZEITSCHRIFT ror VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
C. Steppes, Steuerassessor in München, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 17. Band XI.
Bericht
über die XI. Hauptversammlung des Deutschen Geo-
metervereins zu Hannover am 23. bis 25. Juli 1882.
Von Steuerassessor Steppes.
Der langjährigen Uebung entsprechend wurde auch die XJ. Haupt-
versammiung des Deutschen Geometervereins am Vormittage des
23. Juli mit einer Sitzung der Vorstandschaft eröffnet, welche die
Bereinigung verschiedener Verwaltungsangelegenheiten zum Gegen-
stande hatte. Von allgemeinerem Interesse ist der in dieser Sitzung
gefasste Beschluss, den mehrseitig geäusserten Wünschen und An-
fragen durch Aufstellung eines neuen Kataloges über die Vereins-
bibliothek zu entsprechen und zu diesem Zweck die Position des
Etats für die Bibliothek nachträglich zu erhöhen. Im Uebrigen
hatte sich nach der Geschäftsordnung die Sitzung der Vorstandschaft
wie die am Nachmittage des 23. Juli im Hotel Continental abge-
haltene gemeinsame Sitzung der Vorstandschaft mit den Delegirten
der Zweigvereine zunächst mit der Vorberathung der für die Plenar-
sitzungen aufgestellten Tagesordnung zu befassen, so dass hier eine
Mittheilung des speciellen Verlaufs dieser Sitzungen unterbleiben
kann, soweit nicht der nachfolgende Bericht über die Plenarver-
sammlung ohnedem Anlass giebt, darauf zuriickzukommen. Es sei
daher nur erwähnt, dass 11 Zweigvereine durch Delegirte vertreten
waren.
Nachdem noch am Abend des 23. Juli die Festgenossen in den
Räumen der Münchner Bierhalle sich gegenseitig begrüsst hatten,
ward am Vormittag des folgenden Tages die erste Plenarsitzung in
der Aula der königlichen technischen Hochschule durch den Vereins-
director Herrn Obergeometer Winckel eröffnet. Das Wort erhielt
zunächst der Herr Geheimrath Launhardt, Rector der technischen
Hochschule, welcher die Versammlung in den Räumen der Anstalt
herzlichst willkommen hiess. Nachdem der Vereinsdirector für den
freundlichen Willkomm Seitens des Herrn Rectors und die zuyor-
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 17. Heft. 28
402 XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins.
kommende Aufnahme Seitens der Hochschule überhaupt den wärmsten
Dank des Vereins zum Ausdrucke gebracht hatte, begrüsste er seiner-
seits die Versammlung und gedachte dann zunächst der Verluste,
welche der Verein seit seiner X. Hauptversammlung durch den
Tod erlitten. Ausser dem Ehrenmitgliede des Vereins, Sr. Excellenz
dem Generallieutenant von Moroeowics, sind nämlich verstorben die
Vereinsmitglieder : |
Nr. 251. Eyring, Theodor, Steuercontroleur in Hagenau.
. Wolf, Wilh., Vermessungsingenieur in Freiberg in Sachsen.
348. Rilling, Oberamtsgeometer in Stuttgart.
805. Hecker, Katastersecretär in Erfurt.
838. Köppe, Gustav, Inspector in Erfurt.
883. Pels-Leusden, Steuerinspector in Düsseldorf.
924. von Pawlikowski, Katastercontroleur in Ortelsburg.
. Brockhaus, Vermessungsdirector in Oldenburg.
989. Wartmann, Regierungsfeldmesser in Bonn.
1004. Ernst, Kammeringenieur in Dömitz —
1009. Blecher, Katastercontroleur in Ueckermünde.
1179. Ostermann, Kammerconducteur in Braunschweig.
1998. Marth, Feldmesser in Belgard.
Auf die Aufforderung des Vorsitzenden erhoben sich die An-
wesenden, um das Andenken der Verstorbenen zu ehren, von ihren
Sitzen.
Zum ersten Gegenstande der Tagesordnung übergehend, erstattete
sodann der Vereinsdirector den Bericht der Vorstandschaft über das
abgelaufene Jahr wie folgt:
»Auf unserer letzten Hauptversammlung erlaubte ich mir einen
Rückblick auf die damals zehnjährige Thätigkeit unseres Vereins
zu werfen und konnte mit Genugthuung feststellen , dass die Ent-
wickelung desselben eine gedeihliche und in jeder Beziehung zu-
friedenstellende war. Heute bin ich in der angenehmen Lage, Ihnen
mittheilen zu können, dass auch das verflosseneJahr im Allgemeinen
ein für unseren Verein günstiges gewesen ist.
Wie Sie aus dem durch die Zeitschrift veröffentlichten Cassen-
bericht ersehen haben, hat das Rechnungsjahr 1881 einen Ueberschuss
von 680,30 #4. ergeben, trotzdem noch ein Defizit von 418,10 # aus
dem Vorjahre zu decken war, so dass das Jahr 1881 in Wirk-
lichkeit einen reinen Ueberschuss von 1098,40 # ergeben hat. Im
laufenden Jahre dürfen wir — wie Ihnen unser Schatzmeister später
näher auseinandersetzen wird — gleichfalls einen, wenn auch nur
geringen, Ueberschuss erwarten, die finanzielle Lage unseres Vereins
muss somit zur Zeit als eine recht gute bezeichnet werden. Auch
die Mitgliederzahl ist wiederum gewachsen ; Austritts-Erklärungen
sind mindestens nicht zahlreicher geworden und werden hoffentlich
immer seltener vorkommen. |
Ein harter Schlag hat unseren Verein getroffen durch den Tod
unseres ersten Ehrenmitgliedes, Sr. Excellenz des Herrn General-
lieutenants von Morosowice. Seine Verdienste um die ‚Wissenschaft
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Jahresbericht der Vorstandschaft. 403
gehören der Geschichte an. Was er unserem Verein gewesen, ist
namentlich den älteren Mitgliedern genügend bekannt. Ich darf
wohl behaupten, dass von dem Augenblicke an, wo der Herr General
seine Aufmerksamkeit dem Deutschen Geometerverein schenkte, von
den Septembertagen im Jahre 1875, an welchen derselbe der IV. Haupt-
versammlung in Berlin beiwohnte, — dass von dieser Zeit an unser
Verein gewissermassen Öffentlich anerkannt war und bei den höchsten
Staatsbehörden Beachtung und zuweilen auch Berücksichtigung ge-
funden hat. — Dass uns der Tod eines solchen Mannes mit tiefer
Trauer erfüllt, ist selbstverständlich, doch seine Thätigkeit ist —
wie für die Wissenschaft — so auch für unseren Verein eine der-
artige gewesen, dass ihre Wirkungen die sterbliche Hülle überdauern
und auch der Nachwelt zu gute kommen Sein Geist lebt fort in
der Behörde, welcher er vorstand, das Wohlwollen, welches er dem
Deutschen Geometerverein schenkte, wird uns auch von anderen
hochgestellten Personen entgegen gebracht. An uns wird es sein,
dasselbe zu erhalten und zu vermehren.
In der X. Hauptversammlung wurden »Allgemeine Bedingungen
für die Ausführung und Bezahlung privater Vermessungarbeiten«
vereinbart, velche in der Zeitschrift veröffentlicht und ausserdem
durch Separatabdrücke weiter verbreitet wurden. Diese Separat-
abdrücke sind vom Vereinsvorstande zu beziehen. Bisher ist das
allerdings nur in sehr beschränktem Maasse geschehen, was seinen
Grund darin haben mag, dass die meisten Feldmesser, welche ein
Interesse dafür haben, durch die Zeitschrift in den Besitz derselben
gekommen sind. Nach privaten Mittheilungen werden die Beding-
ungen schon jetzt — namentlich in streitigen Fällen — zur An-
wendung gebracht,
Die Berathung des von dem Thüringischen Geometerverein be-
reits mehrfach eingebrachten Antrages auf Gründung einer Hiilfs-
und Unterstützungscasse hat im vorigen Jahre zur Wahl einer
Commission geführt, welche die Frage im laufenden Jahre vor-
berathen hat. Dieselbe wird uns, wie Sie aus dem Programm ersehen,
heute noch beschäftigen.
Der Beschluss der vorjährigen Hauptversammlung, das Anzeigen-
blatt in der Form, wie es einige Jahre bestanden hat, eingehen zu
lassen, ist ausgeführt worden. Die Zeitschrift hat dadurch wieder
ihre frühere äussere Gestalt erhalten, erscheint aber seit dem
1, Januar d. J. halbmonatlich, statt monatlich. Eine längere Er-
fahrung wird dartiber entscheiden müssen, ob die damit verbundenen
Vortheile die Nachtheile, welche mit der Nothwendigkeit kleiner
Hefte verbunden sind, überwiegen.
Der Brandenburgische Geometerverein hatte im vorigen Jahre
den Antrag eingebracht, der Verein möge allgemeine Grundzüge
für die Ausführung von Eisenbahnvermessungen ausarbeiten. Dieser
Antrag wurde angenommen und der genannte Verein ersucht, die
Vorbereitung für die diesjährige Hauptversammlung in die Hand. zu
28 .
404 XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins.
nehmen. Wir werden morgen Gelegenheit haben, diesen Gegenstand
weiter zu verfolgen.
Im letzten Jahre hat sich ein neuer Geometerverein, und zwar
in Elsass-Lothringen gebildet, welcher dem unsrigen als Zweigverein
beigetreten ist. Sowohl durch seine ansehnliche Mitgliederzahl als
auch durch seine bisherige Thätigkeit hat der junge Verein sofort
eine Stellung eingenommen, welche ein weiteres segensreiches Wirken
mit Sicherheit erwarten lässt, Auch die Thätigkeit in den älteren
Zweigvereinen ist im Allgemeinen eine recht erspriessliche, es möge
jedoch gestattet sein, auf einen Umstand hinzuweisen, der — wenn
auch an sich durchaus erfreulich — doch in seiner weiteren Ent-
wickelung eine gewisse Gefahr in sich birgt. Es macht sich nämlich
bei fast allen Vereinen das Bestreben geltend, eigene Zeitschriften in
der einen oder andern Form herauszugeben. So angenehm es nun auch
für die Vereinsmitglieder ist, auf diese Weise häufiger Mittheilungen
über Fachgegenstände zu erhalten, und so wenig bestritten werden
kann, dass diese Zeitschriften manches Wissenswerthe bringen, was
sich zur Mittheilung in der Zeitschrift für Vermessungswesen nicht
eignet, so ist doch andererseits nicht zu verkennen, dass durch so
viele geometrisch - technische Zeitschriften die Gefahr einer Zer-
splitterung der Kräfte sehr nahe gerückt ist, und dass wir leider
fürchten müssen, die alten Klagen über den Mangel praktischer
Aufsätze in der Zeitschrift für Vermessungswesen , welche kaum
etwas geringer geworden waren, werden bald wieder in verstärktem
Maasse auftreten. Die Ingenieur- und Architektenvereine haben diese
Gefahr längst erkannt und bemühen sich seit Jahren, die Zahl ihrer
Zeitschriften zu vermindern, um durch Concentration der Kräfte
mit den geringsten Mitteln das Beste leisten zu können. Ich erlaube
mir daher die Bitte an die Herren Collegen, alle diejenigen Artikel,
die sich für das Organ des Hauptvereins eignen, diesem zuwenden
zu wollen und die Zeitschriften der Zweigvereine im Wesentlichen
nur für Gegenstände lokaleren Interesses zu benutzen.
Unsere Bibliothek hat im letzten Jahre wieder mannigfache Zu-
wendungen erhalten, namentlich haben das Königliche Geodätische
Institut und die Königliche Landesaufnahme uns wie früher, so
auch jetzt alle ihre neuen Veröffentlichungen zugewiesen. Auch von
anderen Gönnern — selbst aus dem Auslande, den Niederlanden —
sind uns werthvolle Geschenke gemacht worden und zwar in ein-
zelnen Fällen in der Weise, dass der Name des Geschenkgebers
nicht zu erkennen war, die Vorstandschaft daher nicht einmal die
angenehme Pflicht erfüllen konnte, den gütigen Gebern den Dank
des Vereins auszusprechen. Es bleibt mir nur übrig, dies hierdurch
öffentlich zu thun und den Wunsch hinzuzufügen, dass die betreffenden
Herren das dem Verein bisher bewiesene Wohlwollen ihm auch
ferner bewahren mögen.
Damit habe ich Ihnen das Wesentlichste unserer Thätigkeit
mitgetheilt und richte nunmehr die Frage an die Versammlung, ob
"och weitere Ergänzungen des Gesagten gewünscht werden oder. ob
Bericht der Rechnungsprüfungscommission. 405
einer der Herren das Wort zu dem erstatteten Berichte nehmen
will.<
Da Niemand das Wort zu nehmen wünschte, wurde zum zweiten
Gegenstand der Tagesordnung, dem Berichte der Rechnungsprüfungs-
commission pro 1881, übergegangen.
Da kein Mitglied dieser Commission sich zur Versammlung
eingefunden hatte, war von Seiten der Delegirtenversammlung Herr
Reich (Berlin) als Referent über den Commissionsbericht aufgestellt
worden. Derselbe erstattete der Versammlung Vortrag dahin, dass
der Commissionsbericht, der vom 2. Juli datirt sei, von der be-
sonderen Sorgfalt Zeugniss gebe, mit welcher die Prüfung des um-
fangreichen Rechnungswerkes vorgenommen worden sei. So seien
laut des Berichtes acht Beanstandungen von der Commission noch
aufrecht erhalten worden, deren Aufklärung und eventuelle Beseitigung
der Vorstandschaft obliege, Die letztere habe auch die diesbezüg-
lichen Schritte eingeleitet, habe indessen in der gegebenen Frist
nicht alle Anstände beheben können, weil von Seiten der Druckerei
für die Zeitschrift die nöthigen Aufklärungen erst nach der Rückkehr
des augenblicklich von Karlsruhe abwesenden Herrn Vogel gegeben
werden könnten. Nachdem indessen der Gesammtbetrag der bean-
standeten Posten nur etliche Mark ausmache, beantrage Referent:
‚Die Versammlung wolle der Vorstandschaft Decharge für die
vorjährige Rechnung mit der Massgabe ertheilen, dass die noch
offen gebliebenen rechnungsmässigen Differenzen von der Vorstand-
schaft weiter verfolgt und eventuell ausgeglichen werden«.
Die Rechnungsprüfungscommission hatte ferner einige Anträge
an die Hauptversammlung formulirt, welche der Vereinscassier Herr
Steuerrath Kerschbaum zur Verlesung brachte. Dieselben lauten:
»Die Erinnerungen zu Titel I. der Ausgaben (Zeitschrift nebst
Anzeigenblatt und deren Verwaltung) veranlassen folgende Anträge
an die Hauptversammlung:
a. Die Portokosten für Versendung der Zeitschrift sind künftig
so zu trennen, dass sich direct ergibt, wie viele Exemplare
zu 3 Pfennig und wie viele zu 5 Pfennig versendet werden.
b. Die Kosten für den Druck, das Papier, das Falzen etc. von
Drucksachen, welche nicht zur Zeitschrift gehören, sind
künftig in besonderen Rechnungsbelegen speciell nachzuweisen
und in der Rechnung unter besonderem Titel zu behandeln ;
ebenso sind
c. die Beträgs an Auslagen für Pflichtexemplare, Correspon-
denz etc. künftig näher nachzuweisen und zwar durch beson-
deren Beleg, so dass die reinen Kosten der Zeitschrift von
anderen Kosten geschieden sich speciell ergeben; oder es
ist bezüglich derartiger Nebenauslagen ein Pauschquantum
für jedes Heft der Zeitschrift zu vereinbaren und festzustellen.
Letzteres würde das Rechnungswesen bedeutend vereinfachen .«.
Herr Kerschbaum bemerkt zu diesen Anträgen, dass der unter
lit. a. erwähnten Ausscheidung ein Bedenken nicht entgegenstehe.
406 XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins.
Was dagegen den Antrag unter lit. b. anlange, so sei die dort be-
antragte Ausscheidung der Kosten für nicht zur Zeitschrift selbst
gehörige Drucksachen auch bisher schon üblich gewesen. Wenn
die Commission dessohngeachtet einen solchen Antrag nochmals
formulirt habe, so habe sie dabei wahrscheinlich den über das
nächste Bedürfniss angefertigten Vorrath an Zeitschriftexemplaren
oder besondere Beilagen im Auge gehabt, deren Kosten aber doch
nothwendig zu denen für die Zeitschrift zu rechnen seien. Aehnlich
verhalte es sich mit lit. c. Da ein Honorar für die an die Zeit-
schrift überlassenen Artikel und Abhandlungen nicht bezahlt werde,
bilde die Abgabe von Pflichtexemplaren bezw. Sonderabdrücken,
deren Zahl gewöhnlich 12 für kleinere und 25 für grössere Artikel,
in einzelnen Fällen aber auf besonderen Wunsch auch mehr betrage,
die einzige Entschädigung des Verfassers. Die hiefür entstehenden
Kosten müssten daher, um den von der Commission im Auge ge-
habten Zweck zu erreichen, immer unter den Herstellungskosten
für die Zeitschrift zur Verrechnung kommen.
Herr Reich als Referent tritt diesen Ausführungen des Herrn
Kerschbaum bei und beantragt demgemäss, die Versammlung wolle
den unter lit.a. gestellten Antrag der Rechnungsprüfungscommission
annehmen, dagegen die unter lit. b. und c. gestellten Anträge als
gegenstandslos ablehnen. |
In specieller Abstimmung wurde dann auch lit. a. von der Ver-
sammlung angenommen, lit. b. undc. dagegen abgelehnt und schliess-
lich der obenerwähnte Antrag des Referenten auf Dechargeertheilung
gleichfalls angenommen.
Zur Erledigung des dritten Gegenstandes der Tagesordnung
wurden darauf durch Acclamation die Herren Stöber (Freising),
Wadehn (Danzig) und Müller (Strassburg) in die Rechnungsprüf-
ungscommission gewählt.
Im weiteren Verfolg der Tagesordnung erstattete sodann Herr
Kerschbaum den Cassenbericht und legte den Etat für 1882 vor.
Cassenbericht.
Unser Hauptverein zählte bei Anfang dieses Jahres laut dem
in Heft 4 veröffentlichten Cassenbericht 1280 Mitglieder und 2 Ehren-
mitglieder. Gestorben sind im Laufe dieses Jahres 1 Ehrenmitglied
und 13 Mitglieder, und bis heute neu eingetreten 63 Mitglieder.
Von den neueingetretenen 63 Mitgliedern treffen auf Deutsch-
land 59, nämlich:
auf Baden 1, auf Bayern 2, auf Braunschweig 2, auf Elsass-
Lothringen 16, auf Hessen 2, auf Mecklenburg 2, auf Oldenburg 1,
auf Preussen 31, auf Sachsen 1, auf Schaumburg 1,
und auf das Ausland 4, nämlich:
auf Amerika 1, auf Niederland 2, auf die Schweiz 1.
Die Namen der verstorbenen Mitglieder sind oben schon mit-
getheilt.
Cassenbericht. 407
Ihren Austritt haben erklärt:
Nr. 320. Rückle, Obergeometer in Stuttgart.
499. Krautinger, Bezirksgeometer in Bretten.
543. Kämmer, Rechnungsrath in Ohlau.
1126. Lequis, Obergeometer in Cöln a. Rh.
Krengel, Feldmesser in Berlin.
1240. Franken, Regierungsfeldmesser in Cöln a. Rh.
1495. Clever, Katastercontroleur in Rheinbach.
1517. Müller, Plankammerinspector der Stadt Berlin.
1932. Scherer, Katastersupernumerar in Arnsberg.
Ferner sind noch 46 Mitglieder mit der Bezahlung des Mit-
gliedsbeitrages im Rückstand, darunter 9, welche ihren Austritt
erst nach dem 1. Januar d. J. angezeigt haben.
Es zählt demnach unser Verein nach Hinzurechnung der 63
neueingetretenen Mitglieder und Abrechnung der 13 gestorbenen
und 46 noch mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rückstand
gebliebenen gegenwärtig 1284 Mitglieder.
Der äusserst günstige Rechnungsabschluss des vergangenen
Jahres hat es ermöglicht, dass dem Reservefond 680,30 4. zuge-
theilt werden konnten. Derselbe besteht gegenwärtig aus
a. 1000.4. 4procentiger Reichsanleihe, Werthpapiere 1000,00 A.
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b. Cassenbestand in baar am 1. Januar 1882 . . 169,15 >
hiezu Ueberschuss von 1881 am 3. Februar 1882 680,30 >
>» Zinsen am 1. April 1882 ..... . 20,00 >
mithin in Summa . . 1869,45 MM.
(Etat pro 1882 siehe folgende Seite.)
Nachdem auf Anregung des Herrn Reich constatirt worden
war, dass die Position 7 der Ausgaben im Etat noch von der Be-
schlussfassung über Punkt 5 der Tagesordnung abhängig sei, wurde
der Etat unter diesem Vorbehalte von der Versammlung ange-
nommen.
Als nächster Punkt stand der Bericht der Commission für Be-
rathung der Errichtung einer Hülfs- und Unterstützungscasse auf
der Tagesordnung. Ehe indessen auf das von Herrn Kerschbaum
Namens der Commission erstattete Referat eingegangen wird, er-
scheint es nothwendig, die Anträge bekannt zu geben, welche von
ausserhalb der Commission stehenden Vereinsmitgliedern zu dem
Gegenstande eingegangen waren und welche der Herr Referent als
allgemein bekannt voraussetzt.
Die Herren Th. Müller und F. Beinhorn (Cöln) hatten folgen-
den Antrag gestellt:
1. Der bereits bestehende Reservefond des Deutschen Geometer-
vereins erhält die Bezeichnung »Reserve- und Unterstützungs-
fond«.
XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins.
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10.
11,
12,
Anträge auf Errichtung einer Unterstiitzungscasse. 409
. Sämmtliche Ueberschiisse aus der Cassenverwaltung des
Deutschen Geometervereins werden vom Jahre 1882 ab diesem
Fond überwiesen.
. Freunde und Mitglieder des Deutschen Geometervereins, so-
wie dessen Zweigvereine werden um freiwillige Beiträge zur
Verstärkung des Reserve- und Unterstützungsfonds ersucht.
. Die Vorstandschaft wird ermächtigt —, sobald der Fond die
Höhe von 3000 Mark erreicht hat, hilfsbedürftigen Vereins-
mitgliedern, deren Wittwen und Waisen Unterstützungen aus
den Zinsen des Reserve- und Unterstiitzungsfonds zu ge-
währen.
. Wenn der Fond die Höhe von 10000 Mark überschritten hat,
so können auch aus dem Capitalbestande Unterstützungen
gewährt werden, mit der Massgabe jedoch, dass das Capital
stets in Höhe von mindestens 10000 Mark erhalten werden
muss.
. Die Unterstiitzungen sind entweder in Form von zinsfreien
Darlehen, oder von Geschenken zu gewähren.
. Ein und derselben Person darf höchstens dreimal eine Unter-
stützung bewilligt werden.
. Die zinsfreien Darlehen dürfen den Betrag von 100 Mark
nicht übersteigen (vergleiche jedoch $. 14) und müssen in
monatlichen oder vierteljährlichen Raten von mindestens 5
beziehungsweise 10 Mark zurückbezahlt werden. Der Beginn
der Rückzahlungen ist vor Empfang des Darlehens festzu-
setzen.
. Darlehensempfänger, welche das Darlehen nicht zurückzahlen,
erhalten niemals wieder eine Unterstützung.
Geschenke dürfen den Betrag von 50 Mark nicht übersteigen.
Wer eine Unterstützung zu erhalten wünscht, hat das be-
treffende Gesuch der Vorstandschaft schriftlich einzureichen.
In demselben muss angegeben sein, ob ein zinsfreies Dar-
lehen oder ein Geschenk und in welcher Höhe erbeten wird.
Das Gesuch muss eine wahrheitsgetreue Darstellung der
Verhältnisse, welche die Unterstützung nothwendig machen,
enthalten. Demselben ist eine Bescheinigung der Ortsbe-
hörde, wodurch die Bedürftigkeit und Würdigkeit bestätigt
wird, beizufügen. Ausserdem ist ein Gutachten von zwei
Mitgliedern des Deutschen Geometervereins, welche selbst
noch keine Unterstützung empfangen haben, beizubringen.
Falls letzteres von dem Gesuchsteller nicht beigebracht werden
kann, wird die Vorstandschaft ihrerseits ein solches Gut-
achten einholen.
Wenn mehr Unterstützungen verlangt werden, als aus den
zeitweiligen Mitteln des Fonds gewährt werden können, so
entscheidet für die Bevorzugung der einzelnen Gesuche in
erster Linie die grössere Dürftigkeit, — wenn solche gleich
ist, die Zeit des Eingangs der Gesuche.
410
13.
14,
15.
XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins.
Zinsfreie Darlehen sollen an Vereinsmitglieder vorzugsweise
bei aussergewöhnlichen Unglücksfällen, sowie bei zeitweiliger
unverschuldeter Krankheit oder Arbeitslosigkeit gegeben
werden. Geschenke sind namentlich bei Todesfällen den
Hinterbliebenen zu gewähren.
Wenn ein Darlehen zu dem Zwecke verlangt und bewilligt
wird, um die Fortzahlung einer Lebensversicherungsprämie
möglich zu machen, so können ausnahmsweise höhere Bei-
träge, als im $. 8 vorgesehen, gewährt werden, auch kann
zu diesem Zwecke bei länger andauernder Krankheit oder
Arbeitslosigkeit mehr als dreimal ein Darlehen gegeben
werden. In diesen Fällen ist jedoch die Versicherungspolice
für die dargeliehenen Beträge zu verpfänden, auch sind die
Prämien von dem Cassirer des Deutschen Geometervereins
direct an die betreffende Versicherungsgesellschaft abzuführen.
Aenderungen der vorstehenden Bestimmungen können nur
nach Massgabe der §§. 31 und 33 der Satzungen des Deut-
schen Geometervereins vorgenommen werden.
Von Seite des Herrn Spindler (Frankfurt) war dagegen folgen-
der Antrag eingebracht worden:
I.
Die XI. Hauptversammlung des Deutschen (Geometervereins
beschliesst die Errichtung einer Sparcasse sur Unterstützung
hülfsbedürftiger Collegen, deren Wattwen und Waisen.
Unter Vorbehalt jeder weiteren Regelung, eventuell durch
die XII. Hauptversammlung, werden für die Ansammlung
der Geldmittel, sowie für die Vorbereitung der späteren
satzungsmässigen Verwendung folgende Punktationen aufge-
stellt:
1. Die Sparcasse eur Unterstütsung hülfsbedürftiger Collegen,
deren Wittwen und Waisen wird begründet und erhalten
durch
a. Beiträge des Deutschen Geometervereins gemäss Be-
schlüssen der Hauptversammlung ;
b. durch regelmässige Beiträge der Theilnehmer, zunächst
in dem Mindestbetrage von jährlich 5 Mark;
c. durch freiwillige Beiträge, Geschenke und Vermächtnisse.
2. Der Cassirer des Deutschen Geometervereins übernimmt
bis auf Weiteres die Verwaltung der Sparcasse sur Unter-
stützung etc. unter der Aufsicht und Controle des Ver-
waltungsausschusses. Derselbe hat die eingehenden Beträge
nach Thunlichkeit und im Benelımen mit dem Verwaltungs-
ausschusse in (kündbaren) hypothekarischen Darlehen und
Reichs- oder Staatsobligationen sicher verzinslich anzu-
legen und mit den etwa fällig werdenden Zinsen gleich-
mässig zu verfahren.
3. Die Oberuufsicht führt die Vorstandschaft des Deutschen
Geometervereins und an deren Spitze der Director.
4. Der Verwultungsausschuss besteht aus drei durch Verpflich-
Anträge auf Errichtung einer Unterstützungscasse. 411
tung eu regelmässigen Beiträgen qualificirten Theilnehmern,
welche aus ihrer Mitte einen Obmann wählen, der zugleich
die Geschäftsführung vertritt. Der Verwaltungsausschuss
ist der Vorstandschaft untergeordnet und hat dem Vor-
sitzenden allmonatlich über die Geschäftsführung und deren
Erfolge etc, Bericht zu erstatten. Die Mitglieder des Ver-
waltungsausschusses können nicht zugleich der Vorstand-
schaft angehören.
. Die Vorstandschaft verkündigt vierteljährlich durch die
Zeitschrift für Vermessungswesen den Stand der Verwaltung
der Sparcasse etc.
6. Die tibertragenen Aemter sind Ehrenämter und werden
Honorare dafür vorerst nicht bewilligt, mit Ausnahme für
die unmittelbare Cassenverwaltung, welcher eine den Be-
dingungen der Cassenführung des Deutschen Geometer-
vereins gleichstehende Provision bewilligt wird.
4. Der Verwaltungsausschuss hat, im Benehmen mit der Vor-
standschaft, sogleich die Einzahlung von Beiträgen zu ver-
anlassen, Erhebungen über den Umfang von wirklichen
Fällen der Unterstützungsbedürftigkeit einzuleiten und
einen Entwurf der definitiven Regelung der Sparcasse,
beziehungsweise jedenfalls Vorschläge für die fernere Ver-
waltung, der Vorstandschaft zwecks Vorlage in der XII.
Hauptversammlung einzureichen und nach Erforderniss
zu begründen.
8. Beiträge können sogleich baar eingezahlt oder durch Sub-
scription zugesichert werden.
9. Die Vorstandschaft hat in einer zu beschleunigenden
Kundmachung durch die Zeitschrift für Vermessungswesen
sowohl die sämmtlichen Zweigvereine wie auch alle einem
solchen nicht angehörigen einzelnen Mitglieder um rege
Betheiligung an der Sparcasse, sowie um allenthalbige
anderweite Unterstützung des Unternehmens, Auskunfts-
ertheilung etc. dringlich zu ersuchen.
10. Die Vorstandschaft wird der XII. Hauptversammlung einen
- umfassenden Geschäftsbericht über Verwaltung und Stand
der Sparcasse etc., sowie Vorschläge über die weitere Füh-
rung zur Beschlussfassung vorlegen.
11. Für das erste Mal geschieht die Wahl der Mitglieder des
Verwaltungsausschusses auf Vorschlag des Vorsitzenden
der XI. Hauptversammlung durch Acclamation.
12. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses geniessen inner-
halb der XII. Hauptversammlung die Rechte von Delegirten
der Zweigvereine.
Il. Als Grundlage und ersten Beitrag zur Sparcasse etc. bewilligt
die XI. Hauptversammlung aus dem vorhandenen Reserve-
fond den Betrag von 1000 Mark, welcher dem Verwaltungs-
ausschusse beziehungsweise dem Cassirer zugewiesen “wird.
a
412 XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins.
Der Etat des Deutschen Geometervereins für 1882 ist dem-
gemäss abzuändern.
Herr Steuerrath Kerschbaum referirte über die Thätigkeit der
Commission wie folgt: Die Arbeiten der Commission seien mühsam
und schwierig insoferne gewesen, als die Ansichten über den Gegen-
stand selbst weit auseinandergingen und es daher schwer geworden
sei, eine Mehrheit für bestimmte Vorschläge zu Stande zu bringen.
Nach langem Schriftenverkehr sei indessen die Majorität der Com-
mission übereingekommen, der Versammlung den folgenden Antrag
vorzulegen:
Der Deutsche Geometerverein sammelt mit dem Jahre 1882
beginnend einen Fond zur Errichtung einer Hilfs- und Unter-
sttiteungscasse zum Zwecke der Unierstüteung hilfsbedürftiger
Collegen, deren Wiitwen und Waisen. Der erforderliche Fond
soll zusammengebracht und erhöht werden:
a. durch einen jährlichen Beitrag von 300 Mark aus den Jahres-
einnahmen des Deutschen Geometervereins,
b. durch freiwillige Beiträge der Mitglieder.
Die freiwilligen Beiträge sollen in folgender Weise § gesam-
melt werden:
1, Die Vorstandschaft des Deutschen Geometervereins ersucht
alljährlich in der Zeitschrift für Vermessungswesen diejenigen
Mitglieder, welche keinem Zweigvereine angehören, freiwillige
Beiträge für den Unterstützungsfond an die Casseverwaltung
des Deutschen Geometervereins einzusenden.
2. Die Zweigvereine des Deutschen Geometervereins sammeln
alljährlich unter ihren Mitgliedern Beiträge für den Unter-
stützungsfond und liefern dieselben ebenfalls an die Casse-
verwaltung des Deutschen Geometervereins ab.
Die Namen der Spender der freiwilligen Beiträge und
diese selbst werden in der Zeitschrift für Vermessungswesen
bekannt gemacht.
Hat der Fond die Höhe von 3000 Mark erreicht, so tritt
die Hilfs- und Unterstützungscasse in Wirksamkeit.
Während dieser Zeit hat die Vorstandschaft des Deutschen
Geometervereins die Statuten für die Verwaltung der Hilfs- und
Unterstützungscasse auszuarbeiten und der Hauptversammlung
zur Berathung und Beschlussfassung in Vorlage zu bringeu.
Hat der Reservefond den Betrag von 5000 Mark erreicht,
so fliessen dessen Zinsen in die Hilfs- und Unterstützungscasse
zum Zwecke von Unterstützungen.
Dieser Antrag sei sodann an die Zweigvereine mit der Auf-
forderung versendet worden, denselben zu prüfen und eventuell
Gegenanträge zu stellen. Es seien in der That auch mehrere solche
Gegenanträge gestellt worden, allein dieselben bezweckten nicht
das, was der Verein bei Niedersetzung der Commission im Auge
gehabt habe. Nach dem einen Antrage (Müller und Besnhorn) sollten
Reserve- und Unterstützungsfond vereinigt ‚werden. ‚Das sei aber
Anträge auf Errichtung einer Unterstützungscasse. 413
ganz unzulässig, weil beide sehr verschiedenen Zwecken zu dienen
bestimmt seien. Der Reservefond soll über die Eventualität von
zahlreicheren Austritten der Vereinsmitglieder hinweghelfen und den
Verein in den Stand setzen, auch einer solchen Eventualität gegen-
über seinen materiellen Verpflichtungen nachzukommen. Es sei des-
halb von früheren Versammlungen beschlossen worden, vor Allem
den Reservefond durch Ersparnisse am Etat und den Zinsen dieser
Erübrigungen auf die Höhe von 5000 Mark zu bringen und ehe
dies nicht erreicht sei, könne an eine anderweitige Verwendung nicht
gedacht werden. Andererseits bätten sich die Antragsteller mit den
gegebenen Verhältnissen insoferne in Widerspruch gesetzt, als sie
ein Angreifen des Unterstiitzungsfonds selbst consequenter Weise
untersagten, während der Reservefond doch nach Lage der Ver-
hältnisse zur Deckung von Einnahmeausfällen verwendet werden
müsse Ein weiterer Antrag des Herrn Spindler bezweckte die
Gründung einer Sparcasse, die aber nur durch Zwangsbeiträge
fundirt werden könne, Disss müsste aber nothwendig zum Ruin
des Vereins führen, der kein Geldinstitut werden dürfe, Alles, was
Zwangsbeiträge erfordert, müsse vielmehr a priori abgewiesen werden,
da eine solche Massregel im günstigsten Falle die Zahl der Mit-
glieder so verringern werde, dass der Verein nichts mehr leisten
könne. Referent erklärt, er könne sich unter den gegebenen Ver-
hältnissen noch eher entschliessen, die ganze Sache überhaupt auf-
zugeben. Doch beantrage die Commission als Vermittlungsvorschlag,
jährlich 300 #. für eine Hilfs- und Unterstiitzungscasse zu be-
willigen. Herr Schnaubert, als Vertreter der Minorität in der Com-
mission, habe sich denn auch entschlossen, die beabsichtigten Gegen-
anträge fallen zu lassen. Die Versammlung möge daher durch
Berücksichtigung jenes Vermittlungsvorschlages den Bemühungen
der Commission, zu einer Einigung zu gelangen, Rechnung tragen.
Wenn aber die Versammlung den Antrag ablehne, so bittet schliesslich
Referent, nur solche Anträge anzunehmen, welche den Verein nicht
zu einem Geldinstitut stempeln würden.
Nach dem Referenten erhielt das Wort Herr Ruckdeschel
(Cassel) und brachte Namens des Casseler Geometervereins folgenden
Antrag ein:
In Anbetracht
1. dass der Reservefond in den 11 Jahren seit Bestehen des
Vereins nur eine Höhe von 1780 &, erreicht, in einer Reihe
von Jahren sich aber fast gar nicht hatte vergrössern können,
die Vereinscasse also ohne eine Erhöhung der Mitglieder-
beiträge nicht im Stande ist, jährlich 300 #4. an den in
Aussicht genommenen Unterstiitzungsfond abzugeben,
2. in Anbetracht, dass eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge
wie in früheren Hauptversammlungen sehr richtig schon her-
vorgehoben worden ist, nicht räthlich erscheint,
3. in Anbetracht, dass, wenn selbst auch letzteres der Fall
wäre, dieser Unterstützungsfond vorläufig auf lange. Jahre
414 XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins.
hinaus nicht leistungfähig werden könnte, da auf grössere
freiwillige Beiträge kaum zu rechnen sein dürfte,
4. in Anbetracht, dass durch den §.30 der Satzungen die Haupt-
versammlung bereits ermächtigt erscheint, angehenden Falls
auch ausserordentliche Unterstützungen aus dem Reserve-
fond zu beschliessen,
5. in Anbetracht, dass der Deutsche Geometerverein, dessen
Mitglieder über ganz Deutschland und die angrenzenden
Länder hinweg zerstreut wohnen, durch die Errichtung einer
besonders zu verwaltenden Unterstützungcasse noch ein schwer-
fälliges Anhängsel erhalten würde, das nicht nur pecuniäre
Schäden, sondern auch Schädigung des innern Vereinslebens
herbeiführen könnte,
6. in Anbetracht, dass bereits einzelne Zweigvereine sich selbst
geholfen haben, auch eine grössere Anzahl von Mitgliedern,
weil bereits in Staats- oder Privatcassen versichert, kein
directes Interesse mehr hat,
7. in Anbetracht ferner, dass eine Anzahl solider Renten- und
Lebensversicherungsanstalten bestehen, insbesondere hier am
Ort Hannover der aus Initiative der Beamten selbst hervor-
gegangene schon seit der kurzen Zeit seines Bestehens so
segensreich wirkende preussische Beamtenverein, der den
Collegen nur bestens empfohlen werden kann,
8. in Anbetracht, dass das Sparcassenwesen in neuester Zeit
immer mehr erleichtert wird und Anklang findet, sich auch
bereits besondere Beamtensparcassen an zahlreichen grösseren
Orten gebildet haben, die in unverschuldeten Nothfällen viel
leichter zu erreichen sind und schnellere gründlichere Hülfe
gewähren können, als dieses die Unterstützungscasse des
Deutschen Geometervereins vermöchte,
beantragt der Casseler Geometerverein nach einstimmigem Be-
schluss vom 16. d. M.: »sämmtliche gestellten Anträge abzu-
lehnen und zur Tagesordnung tiberzugehen.<
Herr Heidenreich ( Essen) tritt Namens des Rheinisch-Westfälischen
Zweigvereins diesem Antrage vollkommen bei. Es sei nicht möglich,
dass der Vereinscassier neben den eigentlichen Cassengeschäften auch
noch die Verwaltung einer Unterstürzungscasse übernehme, so dass
allemal die letztere als ein besonderes Geldinstitut innerhalb des
Vereins sich darstelle. Auch sei innerhalb des grossen Gesammtvereins
die Würdigkeit der zu Unterstützenden unmöglich abzuwägen, so
dass dieRegelung der ganzen Frage am besten den auf engere Kreise
beschränkten Zweigvereinen überlassen bleibe.
Herr Reich (Berlin) bemerkt, der Antrag des Casseler Vereins
scheine ihm zu lang. Redner habe gestern Namens des Branden-
burgischen Zweigvereins einen von der Delegirtenversammlung ge-
billigten kürzeren Antrag formulirt, der im Wesentlichen auf das
Gleiche hinauslaufe und nur auf den früheren Beschluss, ‚wonach
Anträge auf Errichtung einer Unterstützungscasse. 415
seinerzeit die Zinsen des Reservefonds zu Unterstützungszwecken zu
verwenden seien, directeren Bezug nehme. Diese Bezugnahme er-
scheine gewissermassen als Pflaster auf die Wunde Derjenigen,
welche Verhältnisse, die im Kleinen innerhalb der Zweigvereine ja
höchst segensreich sich gestalten müssten, auf den grossen Haupt-
verein ausgedehnt wissen wollten. Im Grossen sei das aber nicht
durchzuführen, weil zuverlässige Auskünfte nicht zu erlangen seien
und auch sonst unüberwindbare Schwierigkeiten entgegenstünden.
Er beantrage daher folgenden Beschluss:
>In Rücksicht auf den früheren Beschluss auf Sammlung
eines Reservefonds geht die XI. Hauptversammlung über die
verschiedenen Anträge auf Gründung einer Unterstützungscasse
zur Tagesordnung über, behält es jedoch späterer Beschluss-
fassung vor, inwieweit Mittel aus den Zinsen des zur vorge-
schriebenen Höhe angewachsenen Reservefonds zu etwaigen
Unterstützungen verwendet werden sollen.<
Herr Koch (Cassel) findet den Antrag des Casseler Geometer-
vereins nicht lang, sondern sehr kurz. Der Antrag Reich scheine
ihm viel länger und verdiene der Casseler Antrag den Vorzug schon
desshalb, weil er einfach auf die Satzungen Bezug nehme und nicht,
wie der Antrag Reich, auf frühere Beschlüsse zurückgreife und
künftige in Aussicht nehme.
Herr Raitinger (Speyer) erklärt sich gleichfalls in der Haupt-
sache für den Casseler Antrag. Nur könne er den Motiven des-
selben in vielen Punkten nicht beitreten. Wenn also aus der Zu-
stimmung zu dem Antrage auch die Anerkennung seiner gesammten
Motive abgeleitet werden wolle, so könne er nicht dafür stimmen.
Der Vorsitzende erklärt, dass seines Erachtens durch eine An-
nahme des Casseler Antrags nicht auch eine Anerkennung seiner
einzelnen Motive ausgesprochen werde.
Herr Reich nimmt wiederholt für seinen Antrag die grössere
Kürze in Anspruch. Die Motivirung. des Casseler Antrags sei nicht
stichhaltig, so z. B. die Behauptung, dass der Verein nicht jährlich
300 Mark für Unterstützungszwecke aufbringen könne. : Wenn aber
die doch sehr langen Motive weggelassen würden, sei der Casseler
Antrag den Fernerstehenden unverständlich.
Es wird darauf Schluss der Debatte beantragt und beschlossen.
Der zunächst zur Abstimmung gebrachte Antrag des Casseler Geo-
metervereins wird alsdann mit grosser Majorität angenommen.
Die darauf vorgenommene Neuwahl der Vorstandschaft und
der Redaction, in welch’ letztere Herr Regierungsfeldmesser Linde-
mann (Berlin) eine etwaige Wiederwahl nicht mehr annehmen zu
wollen brieflich .erklärt hatte, ergab folgendes Resultat:
Director: Herr Obergeometer Winckel in Cöln.
Schriftführer: Herr Regierungsfeldmesser Resch in Berlin.
Cassier: Herr Steuerrath Kerschbaum in Koburg.
Hauptredacteur: Herr Professor Dr. Jordan in Hannover.
416 XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins.
Mitredacteure: Herr Professor Dr. Helmert in Aachen,
und Steuerassessor Steppes in München.
Schliesslich wurde auf die Namens des Bayerischen Bezirks-
Geometervereins von Herrn Stöber (Freising) ergangene Einladung
als Ort der nächsten Hauptversammlung München in Aussicht ge-
nommen.
Wenige Stunden nach dieser ersten Plenarsitzung vereinigten
sich die Festgenossen, nachdem sie inzwischen der permanenten
Ausstellung des Gewerbevereins und dem Palmengarten Besuche
abgestattet hatten, in dem prachtvoll decorirten Saale des Odeons
zum gemeinschaftlichen Festessen. Ausser einem zahlreichen Damenflore
wohnten demselben die Herren Fastenau, Präsident der Generalcom-
mission, Geheimrath Launhardt, Rector der technischen Hochschule,
und mehrere andere Gäste bei. Von den zahlreichen Toasten, welche
das Mahl würzten, sei nur der des Herrn Winckel auf Seine Majestät
den Kaiser, des Berichterstatters auf den Senat und Rector der
technischen Hochschule, des Herrn Geheimraths Launhardt auf
den Verein, des Herrn Kerschbaum auf Jordan, des Herrn Koch auf
die Gäste, des Herrn Präsidenten Fastenaw auf die Vorstandschaft,
des Herrn Reich auf den Ortsausschuss und des Herrn Gerke auf
die Behörden, welche dem Verein namentlich durch Beschickung der
Ausstellung und durch Fahrpreisermässigungen entgegengekommen
waren, erwähnt.
Herr Professor Jordan, welcher zur Erholung in Cannstadt
weilte und so zum ersten Male der Versammlung fern bleiben
musste, wurde nach einem auf denselben ausgebrachten Toaste
durch die Tischgenossen telegraphisch begrüsst. Wenn übrigens der
Berichterstatter für diese Aufzählung der ausgebrachten Toaste
weder unbedingte Zuverlässigkeit, noch weniger aber erschöpfende
Vollzähligkeit beanspruchen kann, so möge er durch den Hinweis
für entschuldigt gelten, dass die Tischgenossen dem schlimmen
Wetter, welches das Nachmittagsconcert im Garten des Odeons ver-
eitelte, durch um so fröhlicheres Verharren bei Speise und Trank
Trotz zu bieten suchten. Diese Beharrlichkeit wurde denn auch ko
weit belohnt, dass der Himmel dem Abendconcert in dem mit 40000
Gasflammen beleuchteten Garten des Tivoli wieder freundlich lächelte.
Die zweite Plenarsitzung, welche der Herr Oberpräsident von
Leipsiger, Herr Präsident der Generalcommission Fastenau, Herr
Geheimerath Launhardt und verschiedene Vertreter der Land- und
Forstwirthschaft mit ihrer Anwesenheit beehrten, fand am Vormit-
tag des 25. Juli gleichfalls in der Aula des Polytechnicums statt.
In erster Linie erstattete Herr Reich (Berlin) Namens des
Brandenburgischen Geometervereins Bericht über die Aufstellung
von Grundzügen für die Ausführung der bei Vorarbeiten, Bau und
Betrieb von Eisenbahnen vorkommenden geometrischen Arbeiten
wie folgt:
‚Entwurf von Grundzügen für Eisenbahnvermessungen. 417
»Als dem Brandenburgischen Geometerverein von der X. Haupt-
versammlung des Deutschen Geometervereins in Karlsruhe der Auf-
trag zu Theil wurde, einen Entwurf zu den Grundzügen für die bei
Eisenbahnvorarbeiten, beim Bau und Betriebe von Eisenbahnen vor-
kommenden geometrischeu Arbeiten aufzustellen und dem Haupt-
verein zu unterbreiten, glaubten wir der uns gestellten Aufgabe bis
zur diesjährigen Hauptversammlung genügen zu können.
Bei der ersten Berathung des Gegenstandes im Zweigvereine
fand eine Generalbesprechung und eine Einigung dahin statt, dass
zunächst eine Subcommission den Entwurf auszuarbeiten habe, dem-
nächst dieser in den Versammlungen des Zweigvereins durchzu-
berathen und nach seiner Feststellung dem Haupt- und den Zweig-
vereinen zu übersenden sei. Mit der Ausarbeitung des Entwurfes
wurde der Vorstand unseres Zweigvereins beauftragt, welchem Ver-
treter der drei Hauptzweige des Vermessungswesens angehören. Bei
Beginn der Arbeiten zeigte sich nun sehr bald, dass die Aufgabe
umfangreicher sei, als wir von vorn herein angenommen hatten.
Ausserdem verzögerten verschiedene Umstände das Fortschreiten der
Arbeiten. Ich will mir nur erlauben, einzelne derselben herauszu-
greifen und anzuftihren.
Als im Januar d. J. jener Artikel in der Zeitschrift erschien,
welcher die Einigkeit unter den Mitgliedern des Hauptvereins nur
zu stören drohte, verloren wir mittelbar durch denselben sofort
zwei unserer Mitarbeiter. Der eine war der Verfasser jenes Artikels,
der andere ein Vertreter derjenigen Mitglieder des Hauptvereins,
welche sich durch jenen Artikel für angegriffen hielten. Beide
Herren, mit einander befreundet, vermieden es, sich in den Commis-
sionssitzungen zu begegnen, wahrscheinlich um den unausbleiblichen
Erörterungen aus dem Wege zu gehen, und wir anderen mussten
in Folge dessen beide entbehren.
Als der Abschnitt »Eisenbahnvorarbeiten« im Entwurf fertig
gestellt war, zeigte es sich, dass bei der Bearbeitung der Begriff
der »Grundsüge« nicht mehr inne gehalten sei. Die Ausarbeitung
war zu sehr ins Einzelne gegangen; der Raum, welcher nothwendig
zwischen den durch die Grundzüge zu ziehenden Grenzen für die
freie Bewegung des Einzelnen beziehungsweise der Verwaltungsbe-
hörden bleiben muss, war zu eng geworden und eine nochmalige
Ueberarbeitung des ganzen Abschnitts war die nothwendige Folge.
Die auch in den Motiven zu dem vorjährigen Antrage auf Aus-
arbeitung der Grundzüge für das Eisenbahnvermessungswesen nieder-
gelegte Erwägung, dass der Eisenbahnfeldmesser bei etwaigen Ver-
setzungen aus dem einen Verwaltungsbezirk in den anderen stets
vollständig neue Instructionen, Arbeitspläne etc. vorfindet, die gegen-
wärtig ebenso vielfach von einander abweichen, als es Verwaltungs-
bezirke gibt, veranlasste auch die Ausarbeitung eines Schemas für
eine Plankammer-Registratur.
Es erschien angemessen, die Titeleintheilung für eine solche
Registratur in Anlehnung an den bei den Deutschen Eisenbahnen
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 17. Heft. 29
418 XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins.
bereits zur Einführung gelangten »Normalbuchungsplan für die
Eisenbahnen Deutschlands< zu treffen.
Dieser Normalbuchungsplan ist indessen nur für im Betriebe
befindliche Eisenbahnen gegeben, für im Bau begriffene war ein
solcher Normalbuchungsplan nicht vorhanden.
Die Titeleintheilung für eine solche Registratur wurde derartig
entworfen, dass die Ordnung der Pläne, Zeichnungen etc. im Grossen
und Ganzen in der Reihenfolge erfolgt, wie die Bauten, deren Ent-
würfe die Zeichnungen darstellen, entstehen.
Inzwischen hat der Preussische Herr Minister für öffentliche
Arbeiten den bis dahin fehlenden Normalbuchungsplan für im Bau
begriffene Eisenbahnen zur Einführung gebracht. Wenn sich diese
Vorschrift nur auf die unter Verwaltung des Preussischen Staates
stehenden Eisenbahnen erstreckt, so lehnt sich dieser Buchungsplan
doch möglichst an den oben erwähnten Normalbuchungsplan für
die im Betriebe befindlichen Eisenbahnen Deutschlands an und die
Umarbeitung dieses Theiles des Entwurfs für die »Grundzüge« wird
die nothwendige Folge sein.
Als die Tagesordnung für die jetzige Hauptversammlung in
der Vereinszeitschrift veröffentlicht wurde, hätten wir möglicher-
weise, bei angestrengtester Thätigkeit, die Angelegenheit so weit
fördern können, dass der Entwurf für die »>Grundziige< druckfertig
geworden wäre, jedenfalls aber nicht zum Vortheile der guten
Sache; man würde dem Entwurf die übereilte Fertigstellung viel-
leicht nur zu sehr angesehen haben.
Sie würden dann zwar heute den fertigen Entwurf in den
Händen haben, aber (wie er auch ausgefallen sei) gänzlich unvor-
bereitet an denselben herantreten.
Die Erfahrungen, die in den friiheren Hauptversammlungen
gemacht worden sind, haben gezeigt, dass die Versammlung in
solcher Lage selten geneigt ist, in die Berathung einzutreten
und solche Gegenstände von der Tagesordnung wieder abgesetzt
werden. Ein solcher Absetzungsantrag würde unfehlbar von den
Delegirten der Zweigvereine gestellt worden sein, welch’ letztere
mit Recht verlangen können, dass ihnen umfangreichere Entwürfe
so zeitig vor der Hauptversammlung zugehen, dass sie dieselben
in ihren Versammlungen prüfen können.
Mit Rücksicht auf alle diese Erwägungen bin ich beauftragt,
Namens des Brandenburgischen Zweigvereins, >für die. weitere Aus-
arbeitung der Grundzüge und Vorbereitung der Vorlage um Aus-
stand bis zur nächstjährigen Hauptversammlung zu bitten«.
Nachdem diesem Antrage ohne weitere Discussion stattgegeben
worden, hatte unser Ehrenmitglied, Herr Abgeordnete Sombart, die
Güte, der Versammlung denin Aussicht gestellten Vortrag »über den
Werth und die Herstellung der geognostisch-agronomischen Boden-
karten< zu erstatten. Die Zeitschrift wird auf diesen hochinteres-
santen Gegenstand noch besonders zurückkommen, so dass der Be-
richterstatter sich hier mit diesem Hinweise begnügen kann.) Auch
Vergnügungen. 419
der Vortrag des Berichterstatters über Ureigenthum (nach Dr.
Büchers Ausgabe des gleichnamigen Werkes, von E. de Laveleye)
wird in der Zeitschrift zum Abdrucke gelangen.
Nach Schluss dieser Sitzung folgte eine gemeinsame Besichti-
gung der Sammlungen der technischen Hochschule, während der
Nachmittag wieder dem Vergnügen gewidmet war. Zunächst
suchten sich die Festgenossen für den weiteren Theil des Vergnüg-
ungsprogramms durch ein gemeinschaftliches Essen im Parkhause
zu stärken. Einen Toast des Vereinsdirectors auf die anwesenden
Ehrenmitglieder und Gäste erwiederte zunächst Herr Sombart in
einer Ansprache, in welcher derselbe den Bestrebungen des Vereins,
deren Ausdehnung auch auf mit dem Berufe zusammenhängende
volkswirthschaftliche Fragen Redner freudig begrüsste, Anerkennung
und Erfolg wünschte. Herr Abgeordneter Senator Dr. Schläger, be-
grüsste gleichfalls den Verein in warmer Ansprache. Dienach Tisch
unternommene Besichtigung der Sehenswürdigkeiten von Herrenhau-
sen (Palmenhaus, Museum, Marstall, Wasserwerke etc.) war zwar
durch die Ungunst der Witterung einigermassen beeinträchtigt,
doch vermochte dies der freudigen Stimmung keinerlei Abbruch zu
thun und bei der abendlichen Abschiedsvereinigung im zoologischen
Garten, welche verschiedene Damen in liebenswürdigster Weise durch
Gesangsvorträge belebten, zeigte sich so geringe Neigung, sich der
Wehmuth des Abschieds hinzugeben, dass der Berichterstatter seiner
Reporterpflicht untreu werden musste und daher über den definitiven
allseitigen Abschied Authentisches nicht zu berichten vermag.
Dass die XI. Hauptversammlung sich nicht allein durch ein
specielles Programm für die Damen, sondern auch durch eine Aus-
stellung von seltener Reichhaltigkeit auszeichnete, hat der im 15.
Hefte dieser Zeitschrift abgedruckte Katalog gezeigt. Auch der
Ortsausschuss in Hannover hatte sich eben seiner mühevollen Auf-
gabe mit einer so hingebenden und erfolggekrönten Aufopferung
unterzogen, dass der Berichterstatter nicht ohne Zagen die Ein-
ladung hier anschliesst, es möchten sich alle Theilnehmer (und
Theilnehmerinnen) an der XI. Hauptversammlung nebst recht vielen
weiteren Collegen im kommenden Jahre in München einfinden. Nur
so viel sei versichert, dass es an dem guten Willen der Bayerischen
und speciell der Münchener Vereinsmitglieder, die XII. Hauptver-
sammlung zu einer ihrer Vorgänger würdigen zu gestalten, sicher-
lich nicht fehlen wird,
29.
420
Kleinere Mittheilungen.
Bestimmung des Refractions-Coefficienten im Staate New-York.
Die Beobachtungen waren gegenseitig, aber nicht gleichzeitig.
Die Sehstrahlen gingen meist über Land und die Beobachtungs-
zeiten lagen meist zwischen 9 Uhr Vormittags und 4 Uhr Nach-
mittags. Die Stationen waren durch die Horizontaltriangulation
gegeben in Höhen zwischen 9 und 700m über dem Mittelwasser
der See bei New-York. Die Beobachtungen erstreckten sich auf
ein Gebiet von etwa 7800 Q.-Kilometer. Die Distanzen betrugen
etwa 15km.
Die Messungen von 1881 wurden angestellt mit einem 8-zölligen
Vertikalkreis eines kleinen Theodolits von Troughton und Simms
mit 10’ Ablesung an zwei Nonien. Im vorhergehenden Jahr wurde
mit dem 12-zölligen Vertikalkreis eines grösseren Theodolits eben-
falls von Troughton und Simms mit Ablesung von Sekunden an
zwei Mikroskopen beobachtet.
Jahr. Zahl der Refractions-Coefficient.
Beobachtungen. Mitte. Maximum. Minimum.
1878 16 0,1446 0,188 0,122
1879 37 0,1514 0,234 0,096
1880 32 0,1526 0,222 0,126
1881 52 0,1386 0,276 0,070
137 0,1460 0,276 0,070
Albany, New-York, U.S. A, 13. März 1882.
Horace Andrews.
Festlegung der Hauptnivellementspunkte der Preussischen
Landesaufnahme.
Als Ergänzung des Berichtes von Seite 281 u. ff. dieses Bandes
über die Nivellementsmethode der Preussischen Landesaufnahme
hat uns Herr Oberstlieutenant Schreiber eine Mittheilung zukommen
lassen, welcher wir Folgendes für die Oeffentlichkeit entnehmen:
»Die Bolzensteine (vgl.Seite 282, Fig.1) sind bis jetzt noch auf
einige Millimeter sicher, einzelne besondere Fälle natürlich ausge-
schlossen. Auf eine lange Reihe von Jahren kann man ihnen aber
nicht in dem Grade trauen, um nicht eine grössere Festigkeit des
Netzes im Grossen und Ganzen wünschenswerth erscheinen zu lassen.
Es ist daher noch eine besondere Kategorie von Festpunkten ein-
geführt worden, die lediglich an besonders festen Gebäuden und in
Abständen von durchschnittlich 10 Km. angebracht werden sollen.
Sie bestehen in sehr grossen Bolzen, die den französischen ähnlich
sind; wie diese werden sie mit der zugehörigen Höhenzahl , sobald
diese feststeht, in Bronze gegossen, versehen. , Sie bilden‘ gewisser-
Kleinere Mittheilungen. 421
massen unsere Nivellementspunkte erster Ordnung und heissen
Höhenmarken. Der höchste Punkt ihres Kopfes gilt als Nivelle-
mentspunkt, wodurch das Princip gewahrt wird, dass unmittelbar
durch Aufsetzen der Nivellirlatte ein Nivellement angeschlossen
werden kann.
Schon in diesem Sommer werden 100 solche Höhenmarken
angebracht; zu dem ganzen bereits fertigen Theile unseres Netzes
sollen sie auch noch hergestellt werden, wodurch dann für die
dauernde Erhaltung der Höhenresultate genügend gesorgt sein wird.<
Jordan.
Theilung eines Vierecks.
Durch die »Anleitung zur Berechnung und Theilung der Poly-
gone< von H. Hölscher, Berlin und Charlottenburg 1864,< wurde
ich zu einigen Betrachtungen über Flächentheilungen veranlasst,
deren eine im Nachfolgenden mitgetheilt ist. Das ganz originale
Hölscher’sche Werkchen vermeidet nämlich fast immer trigonp-
metrische Formen und rechnet z. B. bei den Viereckstheilungen mit
gewissen Aggregaten K, L,M, welche lediglich Funktionen von Coor-
dinatendifferenzen sind. Auch das vor Kurzem erschienene Werkchen
»die Theilung der Grundstücke von F. G. Gauss, Generalinspektor,<
Berlin 1878, sagt auf Seite 3 der Einleitung: >In den Theilungs-
formeln ist die Anwendung goniometrischer Funktionen thunlichst
vermieden worden<. Es ist nun vielleicht nicht unpassend, zu ver-
suchen, ob nicht gerade durch consequente Herstellung goniometri-
scher Formen sich auch ein Vortheil erreichen lässt.
Vor Allem bedürfen wir der Flächenformel für das Viereck,
welche, bezogen auf Fig. 1, in Coordinaten so heisst:
Fig. 1.
2 V=(% —%) (Ys +41)
+ (23 — 23) (Ys + Ye) (1)
+ — %) (Ys + Ys)
+ — u) +)
2V=2% ı —% Ys
+%Y— Ze Y + % Ys | (2)
— Fg Ya FU Yı— I Yı
2 V=(% —%)(¥: — 9s) (3)
— (Ys — Ya) (a — 4s)
Dabei sind x, y, die Coordi- x.
naten des Punktes (1), 24 %s
des Punktes (2) u. s. w.
Es werden die Seiten sav und die Azimute gay aus den
Coordinaten berechnet, nämlich
Ya Yı _ A, _ ua (4)
p= um. sin p 008:%
422 Kleinere Mittheilungen.
_Ih A m Aa
ec Ole Ly — 2; = Sin o COS & (5)
tang y = Ys — Us o= Ys — Ye oa Ly — Xe (6)
sin y cos w
oder umgekehrt kann man die Coordinaten-Differenzen in den Seiten
und Azimuten ausdriicken:
tee + % sin y Y = Ys +vsinv (7)
T= 2%, + 4608 p X t+vcosy
Setzt man diese (7) in die Form (2), so erhält man:
2/=uy —AY
+ Hg Ya + VYa COSY — (Ls Ya +2 vsiny)
+ 2% Ye +2 VSINW + Ye UCOS PUY SiN W COS |
—(% 4, +H 0 cos y+ % usin | + wvsing COS W)
+ Y +2 using — (a1 Yyı + %Yı cos —p)
2V/=uosy(y —91) + % Sin p(X, — Le) + voosy(Y — 41)
+ 0 sin (2, — — X3) + wv (sin w Cos p — Sin — Cos y)
Nun ist y, —y, =asina , % — 2% =acosa, also
| 2V=uacosg sina —ua sing cose
+ 9 acos w sina —vasiny Cos &
++ wv (sin y cos m — sing Cosy) |
2V=ua sin(a—p)+vasin(a—t y) — uvsin(p— U). (8)
Diese Formel hat eine einfache geometrische Bedeutung, es ist
nämlich nach Fig. 1:
1, uasin(a—qg)=I-+ 111, 1, vasin (ce — yp) = 11+ Il
ferner « v = (u-+ #’) (v + 0’) — wu (vo -+ 0’) — 0’ (ut a’) + uid’
1, 6 v sit (GD — ar eee og al
(i + 1V+4+-V)
—(I +IV+V)
+ V
= II — IV
Damit geht (8) tiber in
V=(1+ I) + (1+ UD) — (1 —IV)=1I+4+ 14 1NI+1V
wie es sein soll. Fig. 2.
(3)
(2)
Kleinere Mittheilungen. 423
Zu einer Theilungsaufgabe übergehend, haben wir in Fig. 2
ein Viereck, dessen Ecken die Coordinaten 2, ¥,, Xg Ya, Is Ya, Ta Yo
haben, und einen Punkt mit den Coordinaten z,y,, von welchem
aus das Viereck durch eine Gerade halbirt werden soll, deren
Schnittpunkte P und P’ die Coordinaten zy x’y’ haben.
Man berechnet zuerst den Gesammtinhalt des Vierecks nach
(3), dann die Azimute und Entfernungen nach (4), (5) und (6),
worauf eine zweite Berechnung des Inhalts nach (8) folgen kann,
wobei aber wie in Fig. 1 « und v die ganzen Längen von (2, Yı)
nach (2, y,) etc. bedeuten, während nachher mit « und v, entsprechend
Fig. 2, nur die Theilseiten von (z, y, ) nach (xy) etc. bezeichnet werden.
Ist nämlich nun £' der halbe Vierecksinhalt, so ist nach Fig. 2 und
Formel (8):
2 F=uasin(a— g)-+vasin(a— y)— using —y) (9)
Die Geradlinigkeit der Theillinie von (z, y,) nach (zy) und (2’y')
wird ausgedriickt durch:
YI) = Y— Yn |
in 0 T-u. u)
Gerade wie bei (7) hat man jetzt:
y=yı tusinp Y=y-+vsinv \ (11)
L= 2, + “COS —| x =X -+veosw |
Einsetzung in (10) gibt ;
Yı — Yn tusing _ Y2—Yrtvsmy
4 — Ly + & COS —~p Be — Ly, + Cos wy
Es ist aber
Yi —Yn = —CSmMYy Ys — Yn = — ad sind
XL, — um = — CCOSy Ly — u =— dcosd
folglich :
—csmy+usngp _ —dsmö-tvsiny
—ccosy+ucosg —dcosd-+veosy ’
+ ced siny cos d— du sin p cos 5 — cv sin y cos w + uv sin y cosy
— cdcosy sind +- du cos y sind + cv cos y sin w — uv cos g sin w==0
cd sin (x — 0) — du sin (gy — 0) — ev sin (y — w) (12)
++ uv sin (gp — w) =0
Nun hat man in (9) und (12) 2 Gleichungen zur Bestimmung
von # und v. Wir drücken mittelst (12) zuerst » in « aus und
erhalten :
= cd sin (7 — 6) —dusin(p -— 0) (13)
C sin (y — vw) — usin (g@— yp)
Legt man dieses in (9) ein, so erhält man eine quadratische
Gleichung von der Form
Avwt Bu+C=0 (14)
deren Coefficienten folgende Bedeutung haben:
424 Kleinere Mittheilungen.
= — asin (a — 9) sin(p — w) +d sin (p—0) sin (p—-Y)
B=2F sin(g —w)+acsm(a— g)sm(y— y)
—adsin(a— vw) sin (p — 0) (15)
—cdsin(¢ — w) sin(y — 3)
C= —2 Fesin(y — wy) + acd sin (a— yw) sin(y — 98)
Mit diesen Coefficienten gibt (14) die Auflésung:
—B+VB*—4AC
= SS (16)
Man kann nun dieses # in (13) einsetzen und bekommt damit
auch v; indessen ist es symmetrischer, ® ebenfalls direct zu be-
stimmen, nämlich zuerst aus Auflösung von (12) nach «:
cdsin(y — 0) —cvsin(y —w)
= ~dsin (g — 0) —v sin (gy — vw) (17)
Legt man dieses in (9), so kommt eine quadratische Gleichung
Av+Bv+Cl—0 (18)
wobei die Coefficienten folgende Bedeutung haben:
A’ =— asin(a— w) sin (yp — w) + csin(g — w) sin (y — wv)
B’ =2 F sin (¢ — w) — acsin(a— g) sin(y — wp)
+ ad sin (a— w) sin (p-— 0) (19)
— cd sin (p — w) stn (y — 9)
C = —2Fdsm(gp— 6)+ acd sin (u— ¢) sin (y — 0)
und damit gibt (18)
—B+VB?—4A4'C
u (eer (20)
Die Doppelzeichen + in (16) und (20) wird man wohl am
einfachsten nach einer vorläufigen Construction in der Figur ent-
scheiden. Wenn, wie in Fig. 2, der Punkt (x, y,) ausserhalb der zu
theilenden Figur liegt, wird man wohl immer eine reelle Lösung
haben, bei innerhalb liegendem Punkte zwei oder keine.
Ein Zahlenbeispiel mag nicht überflüssig sein. Die Figur 2
entspricht etwa folgenden Verhältnissen:
y,=+ 32,70 z=+ 15,04
Yp==+138,78 2%=-+ 19,04
Ys=+154,08 2 =+ 115,46
Y¥,=-+ 9,12 u=+ 71,04
„=+ 30 a =+ 44,00
Nach (3) berechnet man 2 V==(— 52,00) (— 121,38)
— (+ 129,66) (— 100,42) = 19332,22
V = 9666,1 qm. (21)
Dieses ist zugleich 2 F = 9666,1 qm. (22)
Die Azimute und Entfernungen zwischen den gegebenen Punk-
ten werden: 7
u’ = 60,76 p=337°10', v= 97,63 p=9°l'
a= 106,15 «@=87°50’
c= 4149 y=314°17 d@=138,00 d=280°25'
Kleinere Mittheilungen. 425
Dabei sollen « und v’ die Seiten des ganeen Vierecks bedeuten. Man
rechnet damit nach (8) zur Probe für (22):
V = 9666,2 qm,
dann die Azimutdifferenzen :
a—p=110°40 e«@—w=78°49 p—w=—3l°5l’
g—d== 56°45" y— db = 33° 52’ y— w= — 54°44,
¥— p=— 22°53’
Dann nach (15) und (19) die Coefficienten der quadratischen Gleich-
ungen:
A=— 8511 == — 18805 C=-+- 659790
A'’=+72,828 D’=+ 11971 C’ = — 798980
Damit endlich nach (16) und (20):
u= 34,54 v= 50,96
Mit Zuziehung von wa und « kann man nun die Theil-
fläche F nochmals rechnen, und wird die Probe mit (22) bestätigt
finden.
Aus « und ¢, v und % berechnet man auch nach (7) die
Coordinaten der Theilpunkte und findet:
y=-+ 19,30 x= +-46,87
'—1146,77 2’ = + 69,37
womit man nochmals zur Probe die zwei Theilflächen nach der
Formel (3) berechnen kann. Endlich kann man auch noch zur
Probe das Azimut der Theillinie zweifach berechnen durch Com-
bination von (2, y,) mit (z’ y’) und mit (xy), oder weil in diesem Falle
die letztere Entfernung sehr klein ist, durch Combination von (xy)
mit (z’y’). Man findet übereinstimmend 78° 0’.
Im Anschluss hieran behandeln wir den speciellen Fall, dass
der Punkt (x, y,), durch welchen die Theillinie gehen soll, auf einer
der Seiten des Vierecks oder deren Verlängerung liege.
Die hiefür gültigen Formeln erhält man aus den allgemeinen
Formeln (15) und (19), wenn man daselbst setzt:
y=d=a+t180° d=a+tc (23)
Damit gehen (15) und (19) über in folgende Systeme:
A=csin(£— q) sin(g — w)
B=2F sin (go — vw) — a(a+ 2c) sin (a — ¢) sin (a — y) | (24)
C=2Fcsin(a — w)
A' = — (a+c)sin(p— w) sin (a — w)
B' =2 F sin (go — w) + a(a-+ 20) sin (a — yp) sin (a — %) | (25)
C' =— 2 F(a+c) sin(e— 9)
Die Auflésungen der betreffenden quadratischen Gleichungen
sind :
—B+VBi—-4AC
—BiVB2—4A'C
v= ey gyre eee oe (27)
Zu einem Zablenbeispiel nehmen wir ein Viereck, entsprechend
der Figur 3. Die Coordinaten der 4 Ecken seien:
426 Kleinere Mittheilungen.
y x
(1) 000 0,00
(2) +97,86 + 35,62 } (28)
(3) +52,46 + 104,70
(4) + 5,71 + 68,10
Das Viereck soll in 3 gleiche
Theile getheilt werden durch
2 Gerade, welche von dem
Schnittpunkte (n) der Seiten
(1) (4) und (2) (3) ausgehen.
Vor Allem berechnen wir
den Inhalt des Vierecks nach ‘”
der Coordinaten - Formel (3),
und finden:
Viereck V = 5676,0qm (29) |
Y, y== F = 1892.0 qm
2, o == FY = 3784,0 qm (30)
dann die Distanzen und Azi-
(2}
mute: op
(4)—(1)=a— 68,34" (4,1) = cc = 184° 48"
(4)— (8) = 59,37" (4,3) = y= 81°57’ a—g= 13251" ca],
(1)—(2) = 104,14" (1,2) —=w= 70° 0° a—y = 11448.
(3)—(2) = 82,67" (3,2)— 6 = 146°41' p—y=— 18° 3’
Aus den Azimutdifferenzen hat man auch die Viereckswinkel:
<{(1)= 70° 0’ — 184° 48’ + 180° = 65° 12’
< (2) = 146°41' — 70° 0' — 76°41’
<{(3)—= 51°57'+ 180° — 146°41’—= 85° 16’
<— (4) = 184°48’— 51°57’ — 132° 51’
I P = 184° 48’ — 146° 41’ =: 38° 7’
Dann findet man die Lage des Punktes (n) gegen (4) und (1) durch
c= "RL a sin <{ (3) = 95,84”
(a +c)= I a sin << (2) = 164,18”
mit Probe aii — 95,84 = 68,34™
Nun hat man Alles, was zur Berechnung der Coefficienten (24)
und (25) nöthig ist, und zwar berechnet man mit F = 1892
nach (30):
=—21,77 B=—12998 C= + 329220, u=24,28) 4,
—+446,18 B’=+ 10653 C’—=— 455480 ,v—36,87 | (2)
Diese Maasse beziehen sich auf die Theilpunkte A und C; fiir
B und D berechnet man von neuem, d. h. indem man in der vor-
hergehenden Rechnung nur die Glieder mit F’ in (24) und (25) ab-
ändert, so dass jetzt nach (30) F” = 3784 eintritt:
Kleinere Mittheilungen. 427
A=—21,77 B=—14171 C=+ 658410 , w=43,55 (33)
A=+4618 B’=-+ 9481 C'=—910940 , v'=71,31
Mit Zuziehung der Azimute qm und liefern diese « und v,
w und v’ auch die Coordinaten der Theilpunkte A, C, B, D, nämlich
%
A 124,83 + 83,07
B -+40,01 + 94,94
D +67,01 + 24,39 (34)
C +3465 +1261
Zur Probe folgt hieraus nach der Formel (3) die Vierecksfläche
ABDC= 1893,6, was mit 1892,0 nach (30) genügend stimmt.
Theilung des Vierecks nach Seiten-Verhältnissen.
Wir nehmen das Viereck, Fig. 4.
Fig. 4, nochmals vor, es soll py ay)
aber dieses mal anders getheilt
werden als früher, nämlich nun
so, dass wieder drei gleiche
Theile entstehen mit der Neben-
bedingung des Verhältnisses
u v
Uy gh ee (35)
v at)
wobei das Verhältniss m als
einzige Unbekannte auftritt.
Die abzuschneidende Vier-
ecksfläche ist nach (9): m Lm
2F=uasin(a— yp) +vasn(a—wy)—uvsin(p—wy) (36)
Nach (35) ist v=mw v=mv’ also
2 F=muasin(«— g)+mv' asim (a— y) — mi u'v’ sin (gp — wv)
Dieses ist eine quadratische Gleichung von der Form
Am + Bm+C=0
wo A=wvsin(p — w)
Bene) van), (37)
C=2F
Dabei ist 4-+ B=— 2 V=—2 Vierecksfläche (1) (2) (3) (4).
Alles Nöthige ist schon unter (31) vorbereitet, wo z. B. (3) — (4) =
u’ = 59,37 und (1)—(2)=v’=104,14 sich findet, und für die
erste Theillinie ist nach (30): F = 1892; damit wird:
=—1915 B=—9435 C=3784, m=0,3728.
Für die zweite Theillinie hat man F’'= 3784
A4=—-195 B’=—9435 C=7568 m’ = 0,7021;
folglich die Theilstrecken selbst:
te, = 0,3728 u’ = 22,13 - 4 = 0,7021u’ = 41,68
Vo = 0,3728 v’ = 36,87 vn = 0,7021 vo’ = 73,12
und die Coordinaten der Theilpunkte:
428 Kleinere Mittheilungen.
A y=+2314 z=-+81,74
B 38,53 98,79
D 68,71 25,01
C 36,49 13,28
woraus Vierecksfliche ABDC == 1891,2 nach der Coordinaten-
formel (3). Die Uebereinstimmung mit dem früheren F'= 1892,0
ist gut.
Die oben aufgezeichneten Figuren 3 und 4 unterscheiden
sich kaum nach dem Anblick, und da die Theilung Figur 4 viel
weniger Rechnung verursacht als Figur 3, so wird man, wenn es
sich nur darum handelt, passend aussehende Theilstücke zu er-
halten, der Theilung nach Seitenverhältnissen den Vorzug geben.
In dem Werke »die Theilung der Grundstücke etc.< von
F. G. Gauss findet man die fragliche Aufgabe in $. 41 behandelt
mit Formelentwicklung auf S. 3—4 und zwar hat man mit Um-
setzung in unsere Bezeichnungen:
A=y—Y)lıa — a) + Yı —Y) (%3 — 2)
B=(u—y)l(8 — %) + (4 --a)] (38)
+ (% — %) (Ys — 44) + (ye —Yı)]
C=2F
was sachlich mit (37) identisch ist.
Zur Vergleichung der Formen ist nun jedenfalls anzuerkennen,
dass, sofern lediglich die Coordinaten vorliegen, die applicirte Form
(38) einfacher ist als die trigonometrische Form (37); da man
aber, um die Theillängen « und v zu erhalten, doch die ganzen
Seiten «’ und v’ aus den Coordinaten berechnen muss, wobei die
Azimute p und w ganz nebenbei erhalten werden, oder da mög-
licherweise die sämmtlichen Seiten, Azimute und Winkel des Vier-
ecks bereits aus der Polygonrechnung vorhanden sind, so schien
es nicht unnützlich, wie schon Eingangs erwähnt ist, auf die tri-
gonometrischen Formen (37) und ähnliche, welche bei Hölscher
und Gauss grundsätzlich übergegangen sind, hier aufmerksam zu
machen. Jedenfalls aber besteht ein formelles Interesse, neben den
algebraischen auch die trigonometrischen Formeln aufzustellen,
weil letztere häufig übersichtlicher sind; z. B. die Entwicklung der
Formeln (37) ist viel kürzer und anschaulicher als die Entwicklung
von (38). Jordan.
429
Literaturzeitung.
Ein Brief von Gauss an Bohnenberger *),
im Besitz von Frau Professor Gmelin in Tiibingen.
Hochzuverehrender Herr Professor.
Mit Vergnügen habe ich aus Ihrem Briefe einiges von Ihren
Messungen erfahren, und moechte nichts lieber, als dass diese Ant-
wort Veranlassung geben möchte, etwas Ausführlicheres darüber
mitgetheilt zu erhalten.
Was zuerst die Heliotrope betrifft, so habe ich zwei ganz ver-
schiedene Arten anfertigen lassen, die auf ganz verschiedenen Prin-
cipien beruhen ; die zweite Einrichtung finde ich aber am vortheil-
haftesten. [Folgt eine längere Beschreibung mit Randzeichnung. **)]
(Anfertigung durch Herrn Rumpf um 145 u. 125 R.thaler). Durch
die Möglichkeit, wo es sonst das Terrain erlaubt, die groessten
Dreiecke anzuwenden, überall gleich anfangen zu können, ohne erst.
die so viele Zeit und Geld kostenden Signale errichten zu müssen,
wird die kleine Ausgabe vielfach erspart, obwohl diess der ge-
ringste Vortheil ist, die Messungen werden dadurch einer Schärfe
fähig, auf die‘man bei Signalen und Kirchthürmen selten rechnen
darf. Meine schlechtesten Dreiecke (relativ gesprochen) sind die,
worin Thürme die Zielpunkte waren. Soviel von den Heliotropen.
Was die Messungen selbst betrifft, so wünsche ich nichts sehn-
licher als bald die Verbindung mit Ihnen zu haben. Ich habe jetzt
meine /\/\ mit den kurhessischen zusammengehaengt; wovon bei-
liegende Zeichnung einen Begriff gibt [liegt nicht bei]. Zwar ist
von den Hessischen Dreiecken nur erst ein Theil wirklich gemessen,
aber schon genug, um alle Punkte bis zum Feldberg mit den mei-
nigen wenigstens vorläufig zu verknüpfen. Meine noerdlicher liegen-
den AA kennen Sie aus Schumacher: A. N. Nro. 24 I, die in
diesem Jahr noch dazugekommenen noerdl. Punkte werden Sie we-
nigstens für den Augenblick nicht interessiren.
Ich vermuthe nun, dass hiedurch und die Darmstädtischen und
die Bayrischen /\/\ meine Messungen mit den Ihrigen verbunden
sind, besitze aber von den lezteren noch gar keine, von den ersteren
nur einige fragmentarische Angaben. Sollten Sie in vollständigem
Besitze seyn, so verpflichten Sie mich ausserordentlich durch Mit-
———
*) Das Original ist in zierlicher lateinischer Schrift geschrieben. Die
Tochter Bohnenbergers bewahrt diesen Brief mit grosser Pietät auch desshalb,
weil so gar wenig aus dem Nachlasse ihres trefflichen Vaters sich erhalten hat.
Der Enkel— Pfarrer Bohnenberger in Flacht — hat eine Abschrift an Trigono-
meter Regelmann gütigst mitgetheilt. Dieser glaubte dieses historisch interes-
sante Aktenstück an dieser Stelle deponiren zu sollen, in dankbarer Erinne-
rung an zwei hochverdiente Begründer der Deutschen Geodäsie.
**) Es sind wohl die beiden von mir S. 166 u. ff. des Berichts über die
wissenschaftlichen Apparate aufderLondoner Ausstellung 1376, v. A.W.Hofmann,
1. Abth. besprochenen Constructionen. Helmert.
= er _ Te
430 Literaturzeitung.
theilung, ebenso wie von Ihren eigenen AA. Nur wünschte ıch die
Winkel zwar auf die Centro reducirt aber ohne Fehlerausgleichung
zu erhalten (*Randbemerkung: Uebrigens ebenfalls ohne alle weitern
Rechnungsresultate). Ich möchte gern alles nach gleichförmiger
Methode berechen. Die Verknüpfung mit Tübingen, Mannheim
und München interessirt mich um so dringender, da im Vertrauen
gesagt, die ersten Messungen Schumachers in Altona, wo er eine
schöne kleine Sternwarte mit einem dem meinigen, Soldnerschen u.
Besselschen ganz gleichen Reichenb. Merid. Kreise errichtet hat, eine
Polhöhe gegeben haben, die 5” von der von Göttingen durch die AA
uebertragenen differirt. Bei der Rechnung habe ich die Dimensionen
der Erde, die Walbeck ausdem Ensemble aller guten Gradmessungen
abgeleitet hat, gebraucht, Abpl. — Uebrigens aber sind meine
Rechnungsmethoden so ziemlich von den sonst angewandten ver-
schieden, dass ich in Einem Briefe Ihnen keinen Begriff davon geben
kann. Ich habe die Absicht, wenn meine Messungen erst vollendet
sind, diese Methoden zu einem grösseren Werke zu verarbeiten
und durch Anwendung auf die Hannöverischen und die damit zu-
sammenhängenden Messungen zu erklaeren. Unser Gouvernement
ist geneigt, die Hannöv. Messungen weiter westl. auszudehnen, wo-
durch sie mit den Krayenhof’schen und dadurch mit den Franzö-
sischen und Englischen in Zusammenhang kommen. Krayenhofs
Messungen sind bekanntlich gedruckt, diess sollte mit allen guten
Triangulirungen geschehen; die grossen Dreiecke gehören gewisser-
massen der ganzen cultivirten Mit- und Nachwelt an, um so mehr,
je mehr sie nach und nach unter sich in Zusammenhang kommen.
Die Müfflingschen Dreiecke haengen zwar mit der französischen
Gradmessung auch schon durch Tranchots AA zusammen, allein
diese sind nicht gedruckt, also für das Publicum so gut wie gar
nicht vorhanden. General von Müffling selbst besitzt sie nur in un-
genügender Form (vermuthlich die fatalen Chordenwinkel zu 180°
schon abgeglichen). Leider finde ich dass die Menschen so wenig
zur Communication geneigt sind; ich habe mir auf officiellem di-
plomatischem u. auf nichtofficiellen Privatwegen viele Mühe gegeben,
aus Paris die von Epailly 1804—1805 im Hannöverischen gemachten
Messungen zu erhalten, aber nichts als Ausflüchte, eine blosse
Namenangabe der Stationen und eine Zeichnung der A/\ erhalten,
2 oder 3 Zahlangaben nicht gerechnet, die, wie aus meinen Messungen
folgt, entschieden grob unrichtig sind. Lassen Sie uns eine Aus-
nahme davon machen. Ich wiederhole nochmals meine Bitte um
eine Mittheilung Ihrer Messungen, u. um freundschaftl. Mittheilung
dessen was Sie von fremden mit den unsrigen zusammenhängenden
haben, insofern ich es direct nicht erhalten kann, u. erbiete mich
gern ad reciproco. Wie schön wäre es, wenn einmal alle über
Europa von Schottland bis zum Banat und von Kopenhagen bis
- Genua und Formentera sich erstreckenden Messungen in Ein zu-
sammenhaengendes System gebracht werden könnten. Ich möchte
Literaturzeitung. 431
gern nach Kräften dazu vorbereiten, allein wenn man über die Mitte
seines Lebens hinaus ist, muss man bei einem so ausgedehnten
Gegenstande je eher je lieber anfangen.
Gerlings Messungen sind mit einem 12zöll. Ertelschen Theo-
dolith gemacht, ganz dem meinigen u. Schumacher’schen gleich; *
Bei meinen Messungen habe ich gefunden, dass das was ich in
meiner Abhandlung in den neuesten Göttinger Commentationes
> Theoria combinationis errorum dc.< den mittleren Fehler nenne, aus
mehreren Stationen, gute und weniger gute Messungen durch ein-
ander gerechnet etwa = 7, ist n== Anzahl der Repetitionen. Bei
sehr fester Aufstellung, sehr günstiger (d. i. nicht zitternder) Luft
und ausschliesslich heliotropischen Zielpuncten ist er aber beträcht-:
lich kleiner. Meine sämmtlichen Messungen geben bisher 76 Haupt-
richtungen (38 hin und 38 zurück) u. aus der Ausgleichung der
Fehler fand sich, dass der mittlere Fehler einer Hauptrichtung =
0”’47 war. Es bilden sich daraus zusammen 26 Dreiecke, worin
alle Winkel von mir gemessen sind; darunter mehrere die gekreuzte
Vierecke und Fünfecke geben, u. die Ausgleichung ist ohne Willkür,
ohne Auswählen und ohne Ausschliessen gemacht, nach strengen
Gründen der Wahrscheinlich.Rechnung, so dass zuletzt alles genau
zu einander passt. Solche gekreuzte Vierecke werden bei manchen
Messungen ein trefflicher Probirstein sein, wo man findet, dass die
Summen der Winkel zwar überall vortrefflich passen, so dass selten
ein Dreieck viel über 1 fehlt, wo aber jene Prüfung (die nicht in
dem Grade 4 la portée von jedermann ist wie das Berechnen eines
sphärischen Excesses) wenn sie angewendet werden kann, zuweilen
ganz entschieden zeigt, dass Fehler von 2”, 3” oder darüber in
einzelnen Winkeln vorhanden sind. Der grösste Fehler in der
Summe der noch nicht ausgeglichenen Winkel bei meinen 26 Drei-
ecken war 2’2, wo eine Richtung auf den sehr schwer zu schnei-
denden u. bei Sonnenschein nicht ganz phasenfreien Michaelisthurm
in Hamburg ging; der nächst grösste 18 in einem Dreiecke, wo
auch eine Richtung auf einen äusserst schwer zu sehenden, nicht
heliotrop. Zielpunkt gieng. Ich hatte gewünscht die leztere be-
treffende Station noch einmal zu besuchen und die Richtung durch
Heliotroplicht zu nehmen, konnte aber in diesem Jahre nicht mehr
dazu kommen. Das grosse Dreieck Hohe Hagen, Brocken, Insels-
berg ist unter den 26 nicht begriffen, der Winkel auf dem Insels-
berg ist von Gerling gemessen, u. meiner Messung auf dem Brocken
war das Wetter sehr ungünstig, so dass ich den Inselsberg nur 15mal
habe schneiden können (1823); verbunden mit den 15 Schnitten von
1821, die weniger als 1’’ von jenen differiren, geben sie aber doch
einen vortrefflichen Schluss dieses grossen Dreiecks, — In einem
Lande wie Württemberg u. Kurhessen,, wo es so viele hohe Punkte
* derselbe hat auch 3 Heliotropen von Herrn Rumpf nach der zweiten
Einrichtung.
432 Vereinsangelegenheiten.
gibt, ist das Messen ein Vergnügen, und die grössten Dreiecke leicht
aufzufinden. Ebenso im südlichen Theile des Hannöverischen, aber
im nördlichen, der Lüneburger Heide, habe ich unsägliche Schwie-
rigkeiten gehabt, und eine im vorigen Sommer nach Westen gegen
Bremen zu, unternommene Recognoscirung hat noch keine Resul-
tate für die Möglichkeit nur leidlich guter Dreiecke gegeben. Durch
hohe Gerüste liessen gich die Schwierigkeiten zwar wohl überwinden,
aber ich fürchte mich vor den grossen Kosten an Geld und Zeit
u. noch mehr vor der Einbusse solider Aufstellung. Weiter südlich
durch das Osnabriick’sche nach Bentheim liesse sich vermuthlich
leichter durclıkommen, die Messungen würden dann aber dem gröss-
ten Theile nach über fremdes Gebiet gehen müssen. Doch es ist
Zeit diesen langen Brief zu schliessen; unter Versicherung der gröss-
ten Hochachtung Ihr ganz ergebenster C. F. Gauss.
Göttingen den 16. November 1823.
Vereinsangelegenheiten.
In der XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins
wurden folgende Vereinsmitglieder in die Vorstandschaft, beziehungs-
weise in die Redaction gewählt: |
Zum Director: Obergeometer Winckel, Köln.
>» Schriftführer: Regierungsfeldmesser Reich, Berlin N.W.
Haidestrasse 40.
>» Cassirer: Steuerrath Kerschbaum, Koburg.
>» Hauptredacteur: Professor Dr. Jordan, Hannover.
Zu Mitredacteuren: Professor Dr. Helmert, Aachen
und Steuerassessor Steppes, Miinchen. *)
Der Sitz des Vereins bleibt somit für das nächste Jahr Köln.
Die Uelerweisung der Bibliothek an den Schriftführer, Herrn Reich,
ist zur Zeit aus verschiedenen Ursachen unmöglich, die Verwaltung
derselben wird daher bis auf Weiteres von Herrn Steppes fortge-
führt werden.
Die noch rückständigen Monita der Rechnungsprüfungscommis-
sion sind inzwischen durch Aufklärung, beziehungsweise nachträg-
liche Einziehung eines Betrages von 3 Mark 6 Pfennig erledigt.
Die Vorstandschaft des Deutschen Geometervereins.
L. Winckel.
*) Herr Lindemann hatte brieflich eine etwaige Wiederwahl abgelehnt.
Inhalt.
Grössere Abhandlungen : Bericht über die XI. Hauptversammlung des Deut-
schen Geometervereins zu Hannover am 23. bis 25. Juli 1882, von Steuerassessor
Steppes. Kleinere Mittheilungen: Bestimmung des Refractionscoefficienten im
Staate New-York, von Horace Andrews. Festlegung der Hauptnivellements-
punkte der Preussischen Landesaufnahme. Theilung eines Vierecks, von Jordan.
Literaturzeitung: Ein Brief von Gauss an Bohnenberger. Vereinsangelegenheiten.
Karlsruhe. Druck von Malsch & Vogel.
433
ZEITSCHRIFT ror VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
C. Steppes, Steuerassessor in München, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 18. Band XI.
Geodäsie und Topographie auf dem dritten inter-
nationalen geographischen Congresse,
von B. Pattenhausen, Privatdocent in Braunschweig, Mitglied des Congresses.
(Schluss.)
Resumirende Betrachtung über die Herstellung der topographischen
Karten.
Nachdem bei Besprechung der einzelnen Werke das Wichtigste
und Neue über die Anfertigung bereits angeführt wurde, mag eine
zusammenfassende Schilderung der gegenwärtig bei Herstellung der
Kartenwerke, insonderheit der topographischen Karten, befolgten
Verfahren erwünscht sein. Ohne Beschränkung auf diejenigen, welche
durch Ausstellungsobjecte in Venedig repräsentirt waren, wollen wir
versuchen, eine möglichst allgemeine Uebersicht zu geben.
Wir schicken eine Eintheilung der Karten voraus, da
durch die Art der Karte bezw. durch deren Zweck die Methode der
Herstellung zum Theil bedingt ist. Die übliche Classification be-
zieht sich auf den Hauptinhalt, auf die Grösse des abzubildenden
Stücks der Erdoberfläche, auf die Ausführlichkeit und Genauigkeit
der Darstellung und auf das Reductionsverhältniss.
Bezüglich ihres Inhalts zerfallen die Karten in zwei Haupt-
gruppen, nämlich in solche, welche die Erdoberfläche mit allen
ihren (natürlichen und künstlichen) Einzelheiten — ohne Bevor-
zugung irgend einer speciellen Gattung derselben — in möglichster
Schärfe und Deutlichkeit abbilden und in solche, welche durch
Hervorhebung oder alleinige Darstellung besonderer Einzelheiten
gewisse Verhältnisse der Natur, der Kunst, des Verkehrs u. s. w.
versinnbildlichen. Für die erste Gruppe hat man nicht eine allge-
mein gebräuchliche Bezeichnung (man könnte sie »geometrische<
nennen); die letzteren Karten hingegen fasst man unter dem Namen
‚angewandte Karten< zusammen. Hierzu gehören z. B. die oro-
graphischen, hydrographischen, statistischen, historischen‘ Karten etc.
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 18. Heft. 80
ie
434 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Da die angewandten Karten fast durchgängig auf Grund der ersteren
angefertigt werden und immer nur ein specialwissenschaftliches Inter-
esse haben, so werden in Folge dieselben — mit Ausnahme der oro-
graphischen und hydrographischen Karten, welche für die Topo-
graphie von Wichtigkeit sind — nicht mit in den Kreis der Be-
trachtungen hineingezogen.
Nach der Grösse des abzubildenden Stücks der Erdoberfläche
ist zwar eine ganz scharfe Classification nicht durchführbar, da ja
von dem kleinsten Theile bis hinauf zur gesammten Oberfläche ein
beliebig grosses Stück durch eine Zeichnung dargestellt werden kann;
allein, da die Erdoberfläche durch natürliche, politische und admini-
strative Grenzen zertheilt ist, so kann man dementsprechend auch
die Karten gruppiren. Man spricht beispielsweise von der Umge-
bungskarte einer Stadt, von der Karte einer Provinz, eines Landes,
eines Erdtheils, eines Oceans u. a. m.ı
Die Ausführlichkeit und Correctheit der Abbildung, der hierbei
angewandte Maassstab und die Ausdehnung des darzustellenden Theils
der Erdoberfläche stehen in einer gewissen Wechselbeziehung, da
einerseits eine geringere Verjüngung eine grössere Ausführlichkeit
und Genauigkeit zulässt und andererseits, zur Erlangung einer Karte
von bestimmter Grösse, die Ausdehnung des abzubildenden Stücks
bestimmend für den zu wählenden Maassstab ist. Hiernach kann
man folgende Eintheilung treffen:
1. Genaue Vermessungskarten, welche Theile der
Erdoberfläche von geringer Ausdehnung mit allen Einzelheiten und
möglichster Schärfe wiedergeben. Die Aufnahmen werden in sehr
grossem Maassstabe ausgeführt (bis hinunter zu etwa 1:5000). Der
Maassstab der zur Uebersicht angefertigten reducirten Karten variirt
zwischen 1:5000 und 1:10000.*) Hiezu gehören alle zu technischen
Zwecken hergestellten Pläne, die Katasterkarten u. s. f.
2. Topographische Karten, welche grössere Theile der
Erdoberfläche mit geringerer Ausführlichkeit und Genauigkeit in
stärkerer Verjüngung darstellen. Auf die genaue Wiedergabe der
Grundrisse wird mehr und mehr verzichtet, das weniger Wichtige
fortgelassen, die Objecte, welche in richtigem Reductionsverhältnisse
gezeichnet, zu klein sich darstellen würden, werden durch gewisse
conventionelle Zeichen wiedergegeben, um deutlich erkennbar zu
sein. Die richtige Auswahl in den planimetrischen Einzelheiten
setzt eine genaue Kenntniss des topographisch Wichtigen und Un-
wichtigen, die characteristische Wiedergabe des Terrains eine klare,
räumliche Vorstellung der Gebirgsformen voraus. Der Maassstab
variirt bei diesen Karten etwa zwischen 1:20000 und 1:150000
*) Die Zahlenangaben können nur als ungefähre Grenzen für die Reduc-
tionsverhältnisse angesehen werden. Forst-, Kataster- etc. Uebersichtskarten
zeigen beispielsweise häufig eine noch stärkere Verjiingung (1:15000, 1:20 000,
1:25000), während auf der anderen Seite Aufnahmen in 1:10000 und 1:12500
bisweilen noch als topographische bezeichnet werden.
dritten internationalen geographischen Congresse. 435
und zwar ist derselbe bei den Aufnahmen 1:20000 bis 1:50000
und bei den reducirten Karten 1:50000 bis 1: 150 000.
3. Generalkarten, bei welchen die Vereinfachung durch
Ausscheiden des weniger Wichtigen, die Einführung conventioneller
Zeichen noch weiter geht und deren Maassstab zwischen den unge-
fähren Grenzen 1:150000 und 1:500000 schwankt.
4. Geographische Karten- oder Landkarten, die
ganze Länder in ihren wichtigsten Hauptlinien bei noch bedeuten-
derer Reduction geben. Maassstab 1:1000000 und noch kleiner.
(Die Karten mit den Verjüngungen 1: 500000 bis 1: 1000 000 werden
von Einigen zu den General-, von Anderen zu den Landkarten
gerechnet.) Beide letzten Gruppen von Karten beruhen nicht
mehr auf Originalaufnahmen, sondern sind durch Reduction und
Generalisirung der topographischen Karten entstanden.
Fasst man die Chorographie als die Beschreibung eines Landes
in seinen characteristischen Grundzügen auf, im Gegensatze zur
Topographie, der Ortsbeschreibung mit möglichst genauem Eingehen
auf alle Einzelheiten, welche die betrachtete Gegend in Hinsicht
auf die Natur und Kunst bietet, so bezeichnet man diejenigen
Karten, welche oben Generalkarten genannt sind, auch wohl als
chorographische. Häufig nimmt man das Wort Topographie
jedoch in weiterem Sinne und gebraucht für Generalkarte gleich-
falls den Ausdruck topographische Karte.
Wenn unter Annahme eines gewissen Maassstabes eine Karte so
gross wird, dass sie zur Erzielung eines handlichen Formats in
eine grössere Anzahl Blätter zertheilt werden muss, so bedarf man
zur Uebersicht einer Karte, welche aus einem Blatte oder doch aus
einer bedeutend geringeren Anzahl Blätter besteht. Eine solche
Karte heisst alsdann eine Uebersichtskarte im Vergleiche zu
jener vielblättrigen Specialkarte. Die Ausdrücke Specialkarte
und Uebersichtskarte haben jedoch nur eine relative Bedeutung
und sind gänzlich unabhängig von der absoluten Grösse der Maass-
stiibe,
In Folgendem sind die bei Anfertigung der Original-Aufnahms-
blätter, der reducirten topographischen und der wichtigsten General-
karten angewandten Reductionsverhältnisse tabellarisch zusammen-
gestellt: (Tabelle siehe folgende Seite.)
Aus der Uebersicht erblickt man, dass in sehr vielen Staaten
für die topographischen Aufnahmen der Maassstab 1:20000 bis
1:25 000 eingeführt ist. Diese Verjüngung hat sich für die Zwecke
des Militärs, wie für diejenigen der Civilverwaltungen als sehr prak-
tisch erwiesen. Nur für wenig bevölkerte Gegenden oder für Hoch-
gebirge mag der kleinere Maassstab 1:50000 genügen.
Für die durch Reduction der Originalaufnahmen erzeugten
topographischen Karten ist der Maassstab 1:100000 der gebräuch-
lichste. Er schliesst sich in sehr einfacher Weise an das metri-
sche System an, da 1*™ durch 1™ dargestellt wird, was für schnell
auszuführende Abmessungen im Felde sehr bequem ist.
80.
436 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Red. top. Karte. | Generalkarte. |
1: 200 000 |
Original-
Acianline:
Reymann
Deutschland . 1: 25000 1: 100000?) ( hee =
(Liebenow)
1: 25000 1: 75000 1: 300 000
Oester.-Ungarn | 1:28800%) | 1:144000%) | 1:2880002)
1:25000 j ;
Schweiz. . . | 1:50000°) | 1100000 1: 250 000
Belgien . : 1: 20000 1: 40000 1: 160000
Niederlande . 1:25000 1:50.000
England 1: 10 560 1: 63 360
. 1: 20000 1: 80000 1: 320 000
Frankreich. . | 1:40 000 1:500004) | 1:2000004)
: 1: 200 000
Spanien . 1:20000 1: 50000 (Coéllo)
Portugal 1: 20000 1: 100 000 1: 500000
Italien . | 1:25000, | 1:100000 | 1:500000
"1: 500005)
1: 200 000
Schweden . . 1:50 000 1: 100000 | 1: 1000000
Norwegen . . 1:50 000 1: 100000 1:400 000
; 1: 40000 1: 160 000
Dänemark . . 1:20000 1: 80.0006) 1: 320000
1:21000 |
1: 126 000 1: 420 000
Russland . . 1:42.0005) |
|
Während die genaueren Vermessungskarten fast durchgängig
von technischen und administrativen Behörden ausgeführt werden,
liegt die Herstellung der topographischen Werke in allen grösseren
Staaten Europas in der Hand der militär-topographischen Institute
bezw. der Generalstäbe. Die gänzlich verschiedenen Gesichtspunkte,
welche bei den topographischen Aufnahmen gegenüber den für
technische, öconomische oder dergl. Zwecke gefertigten Vermes-
sungen beobachtet werden müssen und ferner die Wichtigkeit der
nr nm
1) Ausser der neuen Karte des Deutschen Reichs 1: 100000 sind bekanntlich
noch topographische Karten der Staaten Deutschlands in anderen Maassstäben
vorhanden.
7) Maassstab der alten Karten.
*) 1:50000 fiir die alpinen Gegenden.
*) Maassstab der neuen Karten des D&pöt de la guerre.
*) Maassstab für die weniger bevölkerten Gegenden.
*) 1:40000 für Jütland, 1:80000 für Seeland und Fünen.
dritten internationalen geographischen Congresse. 437
topographischen Karten für Kriegszwecke erklärt und rechtfertigt
diese Trennung. Aber trotz der Scheidung der ausführenden Or-
gane ist ein Mit- und Füreinander-Wirken in vielen Beziehungen
gewiss sehr wünschenswerth. So wird in den Staaten, welche sorg-
fältig und genau ausgeführte Katasterkarten besitzen, der General-
stab diese mit Vortheil für die Situation mitbenutzen ; andererseits
werden Vermessungsbehörden , welche geometrische Arbeiten vorzu-
nehmen haben, diese auf etwaig vorher vom Generaletabe ihrer
horizontalen und verticalen Lage nach festgelegte Punkte basiren.
Die geodätische Grundlage für die topographischen
Aufnahmen bilden gegenwärtig in allen Culturstaaten die mit
wissenschaftlicher Genauigkeit ausgeführten Landestriangulationen
und Präcisionsnivellements; in Ländern hingegen, welche der Cul-
tur erst erschlossen werden, tritt an die Stelle der Triangulation
die geographische Ortsbestimmung, an die Stelle des Nivellements
in der Regel die barometrische Höhenmessung und endlich an die
Stelle der genaueren Detailaufnahme die Handskizze.
Unter Annahme des ersteren Falles wollen wir die Ausfüh-
rung dertopographischen Aufnahmen noch etwas weiter
verfolgen. Ist eine Katastervermessung noch nicht vorhanden, so
wird die Planimetrie und Hypsometrie in der Regel gleichzeitig
unter Anwendung des Messtisches mit Kippregel (Distanzm. Fern-
rohr, Höhenkreis) bearbeitet ; ging hingegen der topographischen Auf-
nahme eine Katastervermessung voraus, so können — wie es in
der That in manchen Staaten geschieht — die Katasterpläne mit
dem Pantographen oder photographisch auf den Maassstab der
topographischen Aufnahmen reducirt werden, womit sofort die Plani-
metrie erlangt ist. Der Topograph hat in diesem Falle nur noch
das Terrain aufzunehmen und einzutragen. Wenn einerseits ohne
jede Frage die Gesammtarbeit hierdurch bedeutend geringer und in
Folge dessen viel an Zeit gespart wird, so ist andererseits von
manchen Autoritäten die Ansicht ausgesprochen worden, dass das
Resultat nicht so befriedigend sei, als wenn die Horizontal- und
Höhenaufnahmen gleichzeitig ausgeführt würden. Es ist aus diesem
Grunde häufig auch in dem Falle, wo eine Katastervermessung be-
reits vollendet war, vorgezogen worden, die Planimetrie von Neuem
aufzunehmen und die Katasterpläne nur gelegentlich mitzubenutzen.
Bei der Reduction der öconomischen Karten muss natürlich eine
verhältnissmässige Vereinfachung vorgenommen werden, was jeden-
falls viel Geschick und Uebung voraussetzt.
Als Projection für die topographischen Karten wählte man
bisher fast durchgängig die Bonne’sche oder mod. Flamsteed’sche
Abbildung, welche den grossen Vortheil hat, dass die Längen- und
Breitengrade und in Folge dessen auch die Flächen unverändert
erhalten bleiben. Ein erheblicher Nachtheil dieser Darstellungsweise
liegt aber darin, dass die Formverzerrungen mit der Entfernung
vom Projectionscentrum sehr stark zunehmen, so dass die von den
Meridianen und Parallelkreisen gebildeten, rechtwinklig-sphärischen
438 ‘Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Trapeze mehr und mehr schiefwinklig werden. Nachdem die Bonne’-
sche Projection im Jahre 1803 vom französischen Depöt de la guerre
für die Carte de France in 1:80000 adoptirt war, fand sie auch
in den meisten anderen europäischen Staaten zur Construction der
Generalstabskarten Verwendung. Die Eintheilung einer in dieser
Projection gezeichneten Karte in Blätter von handlichem Formate
geschieht durch Parallelen zum mittleren Meridian und Senkrechten
hierzu.
Der Umstand, dass sich bei Abbildung ausgedehnterer Länder
nach Bonne’schem Verfahren am Rande der Karte Verzerrungen
herausstellen, welche nach den gegenwärtig gestellten Anforder-
ungen an Genauigkeit nicht mehr zulässig sind, führte dazu, dass
man in neuerer Zeit die Anwendung der Polyeder oder poly-
centrischen Projection für topographische Karten vorzieht.
Bei dieser Abbildung wird das ganze Gebiet durch Meridiane und
Parallelkreise in Theile von einer dem gewünschten Kartenformate
entsprechenden Grösse zerlegt und jedes einzelne so entstandene
kleine Trapez auf eine besondere Ebene projicirt, die in einem
Punkte mittlerer Länge und Breite die Erdoberfläche berührt.
Während man also bei der Bonne’schen Darstellung das ganze
Land auf eine Bildebene projicirt und die gewonnene Karte nach-
träglich in handliche, rechteckige Blätter zerschneidet, bildet man
bei der Polyederprojection jeden Theil für sich ab und verzichtet
auf ein genaues Zusammenpassen der Blätter beim Nebeneinander-
legen auf einer Ebene Da aber das Zusammenfügen der sämmt-
lichen Blätter der topographischen Karte eines grösseren Landes
fast niemals gefordert wird, vielmehr es sich bei etwaigem Anein-
anderlegen immer nur um wenige Blätter handelt und die Ver-
zerrungen durch ungleiche Feuchtigkeit, Erwärmung, Streckung
beim Druck u. s. f. viel beträchtlicher sind, als die theoretischen
Abweichungen der Ränder, so sind letztere ohne praktischen Nach-
theil. Von den in dieser Weise ausgeführten Gradabtheilungskarten
erwähnen wir die Karte des preussischen Staatsgebietes 1:25 000
(cf. p. 78), Karte des Deutschen Reiches 1:100000 (p. 78) und die
neue Specialkarte der österreich-ungarischen Monarchie 1: 75000
(p. 81). Die Polyederprojection passt, wie aus Vorstehendem erhellt,
nur für topographische Karten, die aus vielen Blättern bestehen,
welche nicht in grösserer Anzahl zusammengesetzt werden. Für
General- und Landkarten wählt man fast immer solche Abbild-
ungen, bei welchen die Erdoberfläche auf eine einzige Bildebene
bezw. abwickelbare Fläche projicirt wird.
In der Ausführung der Zeichnung finden sich grosse
Verschiedenheiten, namentlich in Hinsicht auf die Anwendung der
Farben und die Wiedergabe der Bodenerhebungen. Die topogra-
phischen Originalaufnahmsblätter sind meistens in mehr oder min-
der geschmackvoller Weise farbig gehalten, die Reproductionen in
manchen Staaten schwarz, in anderen colorirt, wie wir unten bei
Besprechung der Vervielfältigungsverfahren des Näheren sehen werden.
dritten internationalen geographischen Congresse. 439
Das Bodenrelief kann entweder durch Zahlen oder durch
Zeichnung wiedergegeben werden. Betrachten wir beide Verfahren
etwas ausführlicher. Die Zahlenangaben können sich auf die Neig-
ungen des Terrains (in Graden oder Procenten) oder auf die Höhen
einer Anzahl Punkte beziehen. Das Einschreiben der Böschungs-
winkel findet nur eine äusserst beschränkte Anwendung (in takti-
schen Plänen bisweilen), während die Angabe der Höhenzahlen
(Höhencoten) ein sehr wichtiges Mittel zum genauen Studium der
Höhenverhältnisse bietet und in Folge dessen eine allgemeine Ver-
breitung gefunden hat. Da jedoch die Cotirung allein nicht ein
anschauliches Bild der Bergformen liefert, so finden wir dieselbe
meistens in Verbindung mit der Terrainwiedergabe durch Zeichnung
angewandt. Abstrahiren wir von den älteren Methoden der Berg-
zeichnung durch kamm- oder haufenartige Signaturen, so lassen
sich die Verfahren in zwei Hauptgruppen ordnen, nämlich
1.’in solche, welche unter Annahme einer bestimmten Beleucht-
ung die Flächenelemente um so dunkler wiedergeben, je weniger
Licht sie empfangen. (Das Gesetz, nach welchem die Dunkelheit
mit abnehmender Lichtmenge wächst, stimmt meistens nicht mit
dem strengen Gesetze der Beleuchtungslehre überein, wie wir unten
sehen werden.) Hierzu gehören die Bergzeichnung durch Schraf-
firung und durch Schummerung;
2. ın solche, welche die Unebenheiten durch Schnittlinien des
Terrains mit (meist aequidistanten) Niveauflächen darstellen. Die
so entstandenen Curven, welche bei bekannter verticaler Entfer-
nung der Niveauflächen unmittelbar die Höhen und durch ihren
Abstand in der Karte das Gefälle erkennen lassen, führen bekannt-
lich den Namen Niveaulinien (Isohypsen, Horizontalcurven,
Schichtenlinien). Um klarer hervorzuheben, welche Partien gleich
hoch belegen sind, wird häufig den auf einander folgenden Schich-
ten ein verschiedener Farbenton gegeben (Schichtenkarten
oder Schichtenzonenkarten).
Zur Vereinigung der Vortheile beider Darstellungsweisen werden
dieselben vielfach miteinander combinirt.
Endlich müssen noch die Profile als wichtige Hülfsmittel
zur bildlichen Wiedergabe der Höhenänderungen in bestimmten
Linien (Längenprofile) oder in schmalen Streifen (Längenprofile in
Verbindung mit Querprofilen) erwähnt werden.
Bei den in die erste Gruppe gehörenden Darstellungsweisen
kann das Licht als senkrecht oder als schief einfallend vorausgesetzt
werden. Die den Lichtmengen entsprechenden Helligkeiten sind
entweder durch Schraffirung oder durch volle Töne (Schummerung)
zum Ausdruck gebracht worden. Während bei den ältesten Berg-
zeichnungen die Schraffen nur den eben erwähnten Zweck hatten,
erzielt man gegenwärtig allgemein noch durch deren Richtung eine
klarere Wiedergabe der Bergformen. Meistens fallen die Bergstriche
mit den Linien stärksten Gefälles zusammen; bisweilen werden aber
auch die Schraffen senkrecht zu jenen Linien gezogen’(Querschraffen).
440 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Da bei Annahme schräg einfallenden Lichts ein Relief weit plastischer
erscheint, als bei senkrechter Beleuchtung, so ist es erklärlich, dass
man in dem Streben, ein möglichst körperliches Bild der Bodencon-
figuration zu erhalten, zuerst auf Schraffirung nach schiefer
Beleuchtung verfiel. Wir sehen in der That diese Manier schon im
17. Jahrhundert angewandt, so von Cassini de Thury und seinen
Söhnen bei der Anfertigung der Karte von Frankreich in 1: 86 400.
Als Meisterwerke dieser Terraindarstellung erwähnen wir die Carta
top. del Contorni di Napoli (1817—1819) und die topographische
Karte der Schweiz 1: 100000 (1833—1863). An plastischer Wirkung
lassen diese Erzeugnisse Nichts zu wiinschen tibrig, aber eine Forderung
der Praxis, dass nämlich aus der Karte an jeder Stelle der Neigungs-
winkel des Terrains auf einige Grade genau ersehen werden könne,
ist die Bergzeichnung nach schiefer Beleuchtung zu erfüllen nicht
im Stande. Zwar liesse sich theoretisch bei strenger Durchführung
des Gesetzes der natürlichen Beleuchtung, nach welchem eine parallel
zum Lichtstrahle verlaufende Fläche gar kein Licht, eine dazu senk-
recht stehende die grösste Lichtmenge erhält und die Helligkeit
zwischen beiden Grenzen sich proportional dem Cosinus des Neigungs-
winkels des fraglichen Flächenstücks gegen die zum Lichtstrahle
perpendiculare Ebene ändert, für einen jeden Punkt aus dem daselbst
herrschenden Tone der Neigungswinkel der Fläche gegen den Licht-
strahl und dadurch mittelbar der Böschungswinkel des Terrains
bestimmen; aber praktisch ist ein genügend genaues Zeichnen , wie
Lesen des Böschungsgrades bei dieser Manier gänzlich undurchführ-
bar. Selbst bei den vorzüglichsten nach schiefer Beleuchtung be-
arbeiteten Kartenwerken ist die Darstellung der Bergformen nicht
eine auf strengen geometrischen Grundsätzen, sondern eine auf
klarer räumlicher Anschauung beruhende, mehr künstlerische,
Bei Voraussetzung zenithal einfallenden Lichts lässt die
Helligkeit unmittelbar auf die Terrainneigung schliessen und um-
gekehrt entspricht einem bestimmten Böschungswinkel stets derselbe
Ton. Die Herstellung der Schraffur nach einer ein für alle Male
angenommenen Schattenscala ist in Folge dessen auch viel leichter.
Diese Umstände veranlassten die meisten Staaten, die schiefe Be-
leuchtung durch die senkrechte zu ersetzen. Die aus dem physika-
lischen Gesetze der natürlichen Beleuchtung entspringende Schat-
tirungsscala musste man aber verlassen, weil bei senkrechter Be-
leuchtung ein Relief einen wenig plastischen Eindruck macht. An
Stelle der natürlichen Scala setzte man andere, mehr oder minder
willkiirliche. Die mannigfachen von den verschiedenen Plankam-
mern angewandten Systeme wurden bis gegen Ende des vorigen
Jahrhunderts meistens als militärische Geheimnisse betrachtet. Der
erste, welcher ein auf strengerem, mathematischem Grundsatze
basirtes System aufstellte und veröffentlichte,*) war bekanntlich
*) In seinem Werke: „Theorie der Bergzeichnung schiefer Flächen im
Grundrisse“,
dritten internationalen geographischen Congresse. 44]
der sächsische Major Lehmann (1796). Seine Manier*) hat —
wenn auch mit mancherlei Abänderungen — von allen Schraffirungs-
verfahren die grösste Verbreitung gefunden, so finden wir sie aus-
schliesslich angewandt in Deutschland, Oesterreich, England, Russ-
land, Holland und Belgien und in den nordischen Staaten. Auch
in Frankreich hat das Depöt de la guerre die senkrechte Beleuch-
tung angenommen, während das Geniecorps und das Marinemini-
sterium nach wie vor ihre Karten nach schiefer Beleuchtung bear-
beitet.
Betrachten wir die Vortheile und Nachtheile beider Verfahren
noch etwas näher, so müssen wir, hinsichtlich der körperlichen
Wirkung, der Bergzeichnnng nach natürlicher, schiefer Be-
leuchtung den Vorzug geben vor der Behandlung nach einer unna-
türlichen, conventionellen Schattirungsscala. Der bedeutende Unter-
schied im plastischen Eindrucke tritt namentlich zu Tage, wenn
-man aus den nach der einen und der anderen Manier ausgeführten
Kartenblättern (z. B. der französischen Generalstabskarte in 1:80 000
und der schweizer Dufour-Karten in 1:100000) grössere Tableaux bildet.
Andererseits muss mit Rücksicht auf eine möglichst genaue Dar-
*) Nach der Lehmann ?’schen Manier werden bekanntlich die horizon-
talen Flächen ganz weiss, alle Abhänge von 45° aufwärts ganz schwarz und
die Terrainneigungen zwischen den Grenzen von 0° und 45° durch das Ver-
hältniss der Strichdicke zum weissen Zwischenraum dargestellt und zwar so,
dass sich immer die Menge des Schwarzen zur Menge des Weissen wie der
betr. Böschungswinkel zu seiner Ergänzung zu 45° verhält (bei einem
Winkel von x° ist’ Schwarz: Weiss = x°:45°—x°, also bei 0, 5, 10...45°
bezw. 0:9, 1:8, 2:7...9:0). Man erkennt somit die Neigung 1. aus dem
Tone, welchen die Fläche aus einiger Entfernung zeigt, und 2. aus dem Ver-
hältnisse der Strichdicke zum Zwischenraume. Die Schraffen folgen den
Linien stärksten Abfalls und tragen dadurch zur klareren Versinnlichung der
Bergformen bei.
Die wichtigsten Modifikationen der Lehmann’schen Manier sind
folgende:
1. Anwendung auffallender Kennzeichen zur characteristichen Unterschei-
dung der einzelnen Neigungen, so die Benutzung unterbrochener und
schlangenformig gewundener Bergstriche ausser den geraden (von
Müffling’sche Manier). Dieses Verfahren wurde 1821 in die preus-
sische Armee und später in Hessen-Darmstadt eingeführt. Gegen-
wärtig ist dasselbe jedoch in der ursprünglichen Form kaum mehr im
Gebrauch ; man wendet vielmehr eine gemischte Manier an, indem
man nur die Böschungen von 10° und darunter nach Müffling, die
stärkeren Gradationen aber nach Lehmann darstellt.
2. Ausdehnung der Scala bis zu einer anderen oberen Grenze, so auf 50°,
womit die Breitenverhältnisse bei 5,10... 50° bezw. 0:10,0:9...10:0
(Oesterreich) oder auf 60°, so dass die Verhältnisse bezw. 0:12,
1:11... 12:0 (Bayern) u. a. m.
8. Anwendung der Lichtstärke umgekehrt proportional dem Neigungs-
verhältnisse, statt — wie bei Lehmann — umgekehrt proportional dem
Neigungswinkel, so dass bei 0, 10... 100° das Verhältniss von
Schwarz zu Weiss wie 0:10, 1:9... 10:0 (Schlebach, Uebungsb.
z. Plan- und Terrain-Zeichen).
4. Französische Manier, bei welcher nicht die Strichdicke, sondern die
Anzahl gleich dicker Striche auf ein Centimeter massgebend ist.
442 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
stellung der Böschungsgrade unbedingt diesenkrechte
Beleuchtung als die vortheilhaftere anerkannt werden. Wir sehen
daher die schiefe Beleuchtung namentlich für das Hochgebirge
angewandt, bei dessen Wiedergabe eine möglichst getreue Abbildung
des Reliefs im Allgemeinen wichtiger ist, als eine präcise Angabe
der Neigungen; die senkrechte hingegen für weniger erhabene, mehr
bebaute und bevölkerte Länderstrecken, bei deren Kartirung eine
scharfe Bezeichnung der Böschungsgrade in Hinsicht auf Cultur und
taktische Verhältnisse von ungleich höherer Bedeutung ist. Während
man anfänglich bei der Terrainzeichnung einer topographischen
Karte entweder das eine oder das andere Verfahren ausschliesslich
anwandte, hat man später in den Ländern, die zum Theil aus Hoch-
gebirge bestehen, die Vortheile beider Manieren mit einander zu
verbinden gesucht, indem man die Hochgebirgspartien nach schiefer
Beleuchtung, die anderen Gegenden aber nach einer anderen Scala
zeichnete. Dieses Verfahren, welches schon Dufour bei der schweizer
Karte anwandte, wird neuerdings bei der Herstellung der topo-
graphischen Karte von Italien in 1:100000 (p. 169) verfolgt und
erscheint hier um so berechtigter, als neben der Schraffur auch die
50" — Aequidistanten ausgezogen sind, welche die Neigungen ge-
nügend genau bestimmen lassen.
Bei Karten sehr kleinen Maassstabes (geographischen Karten)
wird eine Schattirungsscala zur Angabe der Neigungen gänzlich
unbrauchbar. Hier hat man eine körperliche Darstellung des all-
gemeinen Höhencharacters, welche hier nur gefordert werden kann,
entweder durch schiefe Beleuchtung, oder durch Anwendung einer
mit der absoluten Höhe dunkler werdende Schraffirung zu erzielen
gesucht (besonders bei Schulkarten).
Ausser den Schraffen, welche den Linien grössten Gefälles folgen,
hat man — wie wir bereits oben erwähnten — Querschraffen
angewandt, die horizontal verlaufen. Auch hier kann man selbst-
verständlich schiefe oder senkrechte Beleuchtung annehmen. Bei
ersterer Voraussetzung werden die Schraffen an der Schattenseite
meist dicker gezeichnet als an der Lichtseite (bei russischen Auf-
nahmen, ferner bei Leuzinger’s hydro-orographischer Karte der Schweiz).
Die dem Verfasser vorliegende schweizer Karte zeigt, dass man
auch mittelst Querschraffen sehr feine Effecte erzielen kann. Bei
Annahme senkrechter Beleuchtung findet man den Ton entweder
dadurch erzielt, dass die Querschraffen mit zunehmender Steilheit
dicker (gleichfalls bei russischen Karten) oder dichter gezogen werden
(Coéllo’s Atlas non Spanien, p. 121).
Die den verschiedenen Böschungswinkeln entsprechenden Inten-
sitäten können ausser mittelst Schraffirung noch durch volle Töne,
durch sogenannte Schummerung, hergestellt werden. Was
oben über die Vortheile und Nachtheile der schiefen oder senk-
rechten Beleuchtung bei Schraffirung gesagt wurde, lässt sich auch
unmittelbar auf diese Art der Terraindarstellung anwenden. In
einem Punkte zeigt sich aber ein characteristischer : Unterschied
dritten internationalen geographischen Congresse. 443
zwischen der Darstellung der Bergformen durch Schraffur und
Schummerung und dieser Umstand veranlast, dass:eine in vollen
Tönen ausgeführte Bergpartie niemals einen so klaren und ange-
nehmen Eindruck macht, wie eine schraffirte: das schöne Mittel
der Schraffirung, auch durch die Richtung der Striche die Nei-
gungsverhältnissse zur Anschauung zu bringen, fällt nämlich hier
fort. In Folge dessen sind complicirte und kleine Terrainformen
niemals in Schummerung scharf auszudrücken. Als ein Vortheil
dieses Verfahrens muss die leichte und billige Ausführung
(auch für die Vervielfältigung direct auf dem lithographischen
Steine mit Kreide oder Wischer) angeführt werden. Die Schum-
merung wird aus diesem Grunde vielfach bei Karten angewandt,
die nur interimistische Bedeutung haben, oder schnell und billig
ausgeführt werden sollen (Croquis aller Arten, Touristenpläne etc.);
in Verbindung mit Schraffur oder Niveaulinien kommt dieses Ver-
fahren jedoch auch bei definitiven topographischen Karten vor, wie
wir unten des Näheren sehen werden.
Zu den Karten mit geschummertem Terrain sind auch die
photo-, photolitho- oder heliographischen Abbildungen wirklicher
Reliefs nach schiefer Beleuchtung zu rechnen. Diese Erzeugnisse
bilden vorzüg liche Lehrmittel unter der Voraussetzung, dass die Reliefs -
sorgfältig und naturgetreu (nach Curvenblättern), vor Allem ohne
Ueberhöhungen oder sonstige Verzerrungen bearbeitet sind.
Wir sahen in Vorstehendem, dass bei der Bergdarstellung
durch Schraffirung oder Schummerung zweierlei erstrebt werden
kann, nämlich möglichst naturgetreue bildliche Wiedergabe des
Reliefs und genaue Angabe der Böschungswinkel an jeder beliebigen
Stelle. Aus einer guten Karte soll man aber auch die absoluten
Höhen bezw. die Höhenunterschiede ermitteln können. Da dies je-
doch bei Schraffirung oder Schummerung nur in sehr unvollkom-
mener Weise*) möglich ist, so müssen — wenn eine solche Karte
überhaupt einigen Anspruch auf wissenschaftlichen Werth machen
soll — an characteristischen Terrainpunkten (Bergspitzen, Thalsohlen
u. s. f.) die absoluten Höhen eingeschrieben werden. Bei der neuen
Karte des Deutschen Reichs sind beispielsweise die sämmtlichen tri-
gonometrischen Punkte und ausserdem viele Kuppen und Thalpunkte
mit Höhenangaben (in Meter) versehen.
Die Terrainzeichnung durch Niveaulinien lässt am ge-
nauesten die absoluten Höhen, Höhenunterschiede und aus dem
Abstande der Curven (am bequemsten mit Hülfe eines Böschungs-
maassstabes) die Neigungswinkel erkennen; sie findet sich daher na-
mentlich bei Vermessungs- und topographischen Karten grossen
Maassstabes, so fast ausschliesslich bei den Aufnahmsblättern an-
gewandt. Neben der geometrischen Genauigkeit hat die Ni-
veaulinien-Manier den Vortheil, dass ein Kartenblatt nach diesem
Verfahren viel schneller und billiger hergestellt werden kann.
*) Durch die mühsame und ungenaue Construction von Profilen.
444 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Die Curven werden gewöhnlich schwarz, braun oder roth (unter
dem Wasserspiegel und auf Gletschern blau) ausgezogen und die
5 oder 10” Curven durch eine grössere Stärke hervorgehoben. Zur
Erleichterung des .Studiums der Höhenverhältnisse sind die Curven-
blätter meistens reichlich mit Höhenangaben versehen.
Da eine nach Niveaulinien-Manier bearbeitete Karte die Berg-
formen nicht auf den ersten Blick plastisch hervortreten lässt, so
hat man zur Erzielung einer solchen Wirkung besondere Hülfsmittel
angewandt; so sind die Curven — unter Annahme schiefer Beleuch-
tung — an der Schattenseite stärker ausgezogen oder mit
einem Farbenstreifen versehen, ferner mitzunehmender Höhe
(Petermann’s Grossglockner-Gruppe) oder mit wachsendem
Böschungswinkel dicker gezeichnet worden (Karten in v. Tod-
lebens Werk über die Belagerung von Sebastopol). Während Peter-
mann’s Verfahren ziemlich wirkungslos ist, treten bei den beiden
anderen Darstellungen die Bergformen recht kräftig hervor; nichts
desto weniger glaubt Verfasser, der körperlichen Ausfüllung der
gleichmässig fein ausgezogenen Niveaulinien durch Schraffur oder
Schummerung den Vorzug geben zu müssen, da hierdurch die Ge-
nauigkeit der Curvenzeichnung nicht alterirt wird.
Die Anwendung der Schichten verschiedenen Farbentons (Schich-
tenkarten) beschränkt sich auf Karten kleineren Maasses, welche
lediglich die verticale Gestaltung eines Landes zur Anschauung
bringen sollen (hypsometrische oder orographische Karten im enge-
ren Sinne). Die Wirkung kann entweder erzielt werden durch eine
Farbe mit verschiedenen Tonabstufungen oder durch mehrere Farben,
die ihrerseits wieder mehrere Intensitätsgrade erhalten können. Für
die Tonscalen einer Farbe sind mancherlei Grundsätze aufgestellt
worden. Nach einem Verfahren werden die Schichten oberhalb der
Meeresfläche je höher, desto heller (v. Sydow), nach einem zweiten
je höher, desto dunkler (v. Hauslab) dargestellt, während nach noch
anderen Manieren die hellsten oder dunkelsten Töne in die Mittel-
stufen des Reliefs gelegt werden. Für die Meerestiefen wird immer
das Princip: »je tiefer, desto dunkler« verfolgt. Das in Deutsch-
land häufig angewandte v. Sydow’sche Verfahren lässt an plastischer
Wirkung Nichts zu wünschen übrig, hat aber den grossen Nachtheil,
dass durch die dunkeln Töne die niedrigen, im Allgemeinen an In-
halt reichsten Gegenden leicht unleserlich werden. Dieser Missstand
wird bei der v. Hauslab’schen Methode vermieden. Aber auch noch
aus einem theoretischen Gesichtspunkte muss dieser Manier der
Vorzug gegeben werden. Da nämlich das Meeresniveau den Aus-
gangspunkt der Höhenzählung (positiv nach oben, negativ nach unten)
bildet, so ist es naturgemäss, der Meeresoberfläche den hellsten Ton
(Weiss) zu geben und mit wachsender Meereshöhe bezw. Meerestiefe
die Tonintensität zunehmen zu lassen. Als Beispiele so bearbeiteter
Karten mögen die vom preussischen geologischen Institute heraus-
gegebene hypsometrische Karte des Harzgebirges-in 1: 100000
(p. 80) und Steinhauser’s hypsometrische Wandkarte’ von Mittel-
dritten internationalen geographischen Congresse. 445
Europa (p. 85) angeführt werden. Bei der Darstellung von Gebirgen
mit Schneeregionen erleidet die v. Hauslab’sche Manier meistens die
kleine Aenderung, dass man den dunkelsten Ton unmittelbar unter
die Grenze ewigen Schnees legt, während das Schneegebiet vollkommen
weiss oder bläulich gehalten wird. Als Repräsentanten des dritten
Grundsatzes für die Tonabstufung nennen wir die hypsometrische
Karte der Central-Karpathen in 1:100000 (p. 82), bei welcher die
mittlere (12--1400%) Schicht den dunkelsten Ton besitzt, während
die übrigen, 200= dicken Zonen nach oben und nach unten gleich-
mässig an Intensität abnehmen, bis bei 2400" der weisse Ton
erreicht ist.
Um die Höhenverhältnisse weit auseinander liegender Partien
leicht mit einander vergleichen zu können, ‚hat man grell von
einander abstechende Farben gewählt. Ein Beispiel dieser Art
bietet Papen’s Höhenschichtenkarte von Central-Europa 1: 1000 000
in 12 Blättern, welche an Farbenpracht wohl alle anderen über-
trifft. Aber, so gut auch die gleich hoch belegenen Gegenden her-
vortreten, so ist doch wohl dieses Verfahren zu verwerfen, da durch
die grellen Contraste die plastische Wirkung vollkommen verloren
geht. Diese ist nur möglich, wenn für die aufeinander folgenden
Schichten eine stetige, harmonische Farbenscala angewandt wird.
Man hat daher vorgezogen, die Anzahl der Farben auf wenige,
möglichst zu einander passende, zu beschränken, welche natürlich
noch mehrere Nuancen erhalten können. So sehen wir auf der
Hoogtekaart van Nederland in 1:600000 einen stetigen Uebergang
von Blau (unter dem Nullpunkt des Amst. P.) in Grün, Gelb und
Weiss, auf Professor Koristka’s Niveaukarten von Prag einen Ueber-
gang von Weiss in gelbliche, bräunliche und graue Töne, auf Pro-
fessor Jordan’s Uebersichts-Höhenkarte von Baden und Württem-
berg nebst Hohenzollern eine Steigerung von hellen, matten Tönen
zu intensiveren.
Die Terraindarstellungen durch Schraffur, Schummerung und
Niveaulinien sind vielfach miteinander verbunden worden. Eine
Combination der Bergstriche mit Horizontalen findet
sich gegenwärtig bei vielen topographischen Werken angewandt.
Auf den Aufnahmsblättern erzielt man durch Hinzufügung leichter
schwarzer, brauner oder grauer Schraffen zu den Curven einen
klaren Ausdruck der Gebirgsformen. Manches Terraindetail, dessen
Darstellung von Wichtigkeit ist, kann durch Horizontalen nicht,
durch Schraffur hingegen deutlich gezeichnet werden. Diese ge-
mischte Manier verbindet die geometrische Genauigkeit mit einer
naturgetreuen Wiedergabe der Formeneinzelheiten und kann daher
wohl als die für topographische Aufnahmen vollkommenste betrachtet
werden. In solcher Weise werden gegenwärtig namentlich die Um-
gebungskarten der Hauptstädte und sonstigen wichtigeren Orte be-
arbeitet [preussische Garnisonskarten (p. 78), Umgebungspläne von
Wien (p. 83 und 84) und Rom (p. 170) u. a. m.] Auch für die
reducirten topographischen Karten eignet sich diese..Verbindung
446 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
vortrefflich, da die Niveaulinien bei feiner Ausführung kaum eine
Ueberladung verursachen können. Selbstverständlich braucht man
auf den reducirten Karten nicht so. viele Horizontalen anzugeben,
wie auf den Aufnahmsblättern. Haben bei diesen die Curven einen
Abstand von 10”, so genügt in jenen eine Aequidistanz von 50 oder
100”. Als Beispiele erwähnen wir die neuen topographischen Karten
von Öesterreich-Ungarn (p. 81) und Italien (p. 169). Um trotz
alleinigem Ausziehen der 100™-Niveaulinien die untergeordneteren
noch zum Ausdrucke zu bringen, hat der schweizer Kartograph
Ziegler den Schraffen eine den 10™-Schichten entsprechende Länge
ertheilt, so dass die Striche bei jeder 10™-Curve absetzen (Karte
von St. Gallen in 1:25000). Da hierdurch die ohnedies so müh-
same Zeichnung der Schraffirung noch erschwert wird, so dürfte
dieses Verfahren wohl kaum Nachahmung finden. Weniger kost-
spielig und schneller ausführbar, aber auch weniger schön, ist die
körperliche Ausfüllung der Curvenblätter durch Schummerung.
Diese Manier findet sich selten bei definitiven topographischen
Landeskarten (Karte von Norwegen in 1:100000 mit feinen
schwarzen Curven und schwarzer Schummerung u. senkr. Bel., top.
Karte von Sachsen in 1:25000 mit braunen Curven und gleich-
farbiger Sch. n. senkr. Bel), um so mehr aber bei taktischen
Plänen (Generalstabswerk vom deutsch-französischen Kriege 187071)
und Karten‘ von interimistischer Bedeutung (prov. Ausg. der österr.
Karte von Central-Europa in 1:300000). Da man durch die Curven
Höhen und Gefälle genau erkennen kann, so hat die Abtönung nur
den Zweck, das Bild plastisch erscheinen zu lassen; eine strenge
Beachtung der Schattirungsscala ist daher nicht erforderlich. Eine
Verbindung der Schraffur mit der Schummerung kommt wohl nur
bei Croquis vor, wenn das Terrain im Felde skizzenhaft gezeichnet
und nachträglich geschummert wird, oder umgekehrt. Auch das
gleichzeitige Vorkommen der Schraffen nach Linien stärksten Ge-
fälls mit Querschraffen, welche in der Regel felsigen Boden an-
deuten sollen, gehört zu den Seltenheiten (schwedische Karten p. 172).
Nachdem wir nunmehr die gebräuchlichsten Manieren der
Terrainzeichnung näher betrachtet, ersehen wir, dass mehr oder
minder eine jede derselben ihre Mängel und Vortheile hat. Die
Wahl muss sich daher nach dem Zwecke der Karte, den zur Ver-
fügung stehenden Mitteln und dem zur Herstellung erlaubten Zeit-
aufwande richten. Bei der Anfertigung genauer Vermessungs-
karten, bei welchen das geometrische Element das vorherrschende
ist, wird man selbstverständlich die Niveaulinienmanier für die Aus-
arbeitung der Aufnahmen anwenden, die Schraffur oder Schumme-
rung höchstens für Uebersichtskarten und auch hier nur dann,
wenn dieselben für dauernden Gebrauch bestimmt sind. Für topo-
graphische Karten grossen Maassstabes, welche zum genaueren
Terrainstudium benutzt werden, wählt man jedenfalls die Ausfüh-
rung mit Horizontalen geringer Aequidistanz (5, 10 oder 20%) und
— zur leichteren Uebersicht — mit Höhenangaben: ‚für: die Berg-
dritten internationalen geographischen Congresse. 447
spitzen und Thalsohlen, eventuell noch in Verbindung mit einer
leichten körperlichen Ausfüllung durch Schraffur oder Schummerung.
Die Schraffur ist bei diesen Karten unbedingt erforderlich, wenn
aus denselben die Terraindetails ersehen werden sollen (für militä-
rische Studien). Für topographische Karten kleineren Maassstabes
(reducirte Karten), welche zur allgemeinen Orientirung bestimmt
sind, empfiehlt sich die Anwendung der Schraffirung mit Höhen-
coten für Kuppen und Thalpunkte, eventuell noch mit schwach
ausgezogenen Niveaulinien grosser Aequidistanz (von etwa 50 oder
100%), Die vortheilhafte Grenze für die alleinige Anwendung
der Niveaulinien einerseits und der Schraffur bezw. Schummerung
andererseits liegt etwa zwischen 1:50000 und 1:80000. Als grösste
Verjüngungen bei Anwendung von Niveaulinien mit 5, 10, 20m Ab-
stand sind in gebirgigem Terrain bezw. 1: 20000 (höchstens 1: 25000),
1:40000 (höchstens 1:50000) und 1:80000 anzunehmen; in
ebenem Terrain können die Niveauflächen selbstverständlich enger
gelegt werden, ohne die Planimetrie undeutlich zu machen. Bei
Karten von bedeutend kleineren Maassstäben bilden enge Niveau-
linien ein kaum lesbares Gewirre. Ein Beispiel dieser Art wurde
schon p. 108 erwähnt. Statt auf einem Blatte neben der Hori-
zontalenmanier die Schraffur in Anwendung zu bringen, hat man
häufig vorgezogen, dieselbe Karte in verschiedener Behandlung
herauszugeben. (Karte von Hohenzollern in 1:50000 vom preussi-
schen Generalstabe, Karte von Frankreich in 1:500000 vom Depöt
des fortifications p. 111.)
Besonders grosse Fortschritte sind in den letzten Jahrzehnten
in den Vervielfältigungsmethoden zu verzeichnen ge-
wesen, und zwar nicht allein in der Vervollkommnung der älteren,
sondern auch in der Ausbildung neuer Verfahren. Die Reproduc-
tionsarten, welche wir in Hinsicht auf ihre Anwendung auf die
Kartographie zu betrachten haben, sind der Stein-, der Metall-, der
typographische Druck und die Vervielfältigungsverfahren, welche
auf der eigenthümlichen Wirkung des Lichts auf gewisse Substanzen
beruhen.
Steindruck.*) Zwei verschiedene Manieren sind bekanntlich
im Gebrauche, die vertiefte (Steinstich, Gravure auf Stein) und
die erhöhte. Bei der ersteren wird die Kartenzeichnung mittelst
einer Pause oder photographisch auf die mit einer fettabstossenden
Schicht (Gummilösung) präparirte Steinplatte übertragen und dann
eingravirt, wodurch die den Zeichnungslinien entsprechenden Stellen
blosgelegt, also wieder für die fette Schwärze empfänglich werden ;
bei der erhöhten Manier hingegen wird direkt mit der lithographi-
schen Farbe (im Wesentlichen Seife) auf den Stein gezeichnet.
Durch Behandlung mit einer Säure (Aetzen) bleibt Fett zurück,
*) Eine gedrängte Schilderung auch der gewöhnlichen Reproductionsver-
fahren scheint Verfasser zum leichteren Verständnisse der Neuerungen in den
Vervielfältigungskünsten nicht unerwünscht zu sein.
448 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
an welchem die Druckfarbe anhaftet. Die Zeichnung wird bei der
erhöhten Manier entweder mit der Feder und flüssigen lithographi-
scher Farbe {Federmanier) oder mit chemischer Kreide (Kreide-
manier) ausgeführt. Von beiden, dem erhöhten und dem vertieften
Verfahren des Steindrucks liefert der Steinstich die schärfsten und
feinsten Abdrücke. Die Vervielfältigung geschieht bei der vertieften
Manier mit der lithographischen Handpresse, welche etwa zwei
Dutzend Abdrücke in der Stunde zu liefern vermag, bei der erhöhten
Manier mit der lithographischen Hand- oder der viel leistungsfähi-
geren Schnellpresse (mehrere Hundert Abdrücke pro Stunde). Bei
grösseren Kartenwerken druckt man zur Schonung der gravirten
Steine eventuell auch, um die Schnellpresse benutzen zu können,
meistens nicht direct von denselben ab, sondern man überträgt
einen recht guten Abdruck vom Originalsteine mit der lithographi-
schen Presse auf einen andern Stein, welcher zur eigentlichen Ver-
vielfältigung benutzt wird, während man den ersten Stein für neue
Ueberdrücke zu ferneren Auflagen sorgfältig bewahrt. Selbstver-
ständlich werden die von den Ueberdruckplatten (nach der erhöhten
Manier) gewonnenen Abzüge nicht so scharf, wie sie von dem
Originalsteine genommen, werden würden; doch erreicht man bei
kleineren Auflagen fast dieselbe Feinheit. Statt der theueren litho-
graphischen Steine hat man mit grossem Erfolge neuerdings Zink-
platten für den Ueberdruck angewandt (siehe unten Metalldruck).
Die Gravure auf Stein zeichnet sich durch Billigkeit vor dem
Kupferstiche und anderen Metallgravuren aus und wird daher viel-
fach zur Vervielfältigung von Karten benutzt, so vom preussischen
Generalstabe zur Reproduction der Messtischblätter. Der grösste
Vorwurf, welcher der Gravure auf Stein gemacht wird, besteht
darin, dass Correcturen auf dem Stein in sehr beschränktem Maasse
ausführbar sind. Diese Methode eignet sich daher besonders für
solche Karten, welche nur einen vorübergehenden Werth haben.
Für die reducirten topographischen Karten wird aus diesem Grunde
die Lithographie nur in wenigen Staaten (Belgien, Niederlande,
Spanien) angewandt. Die Kreidemanier bietet besondere Vortheile
bei der Terrainzeichung durch Schummerung,: wie wir bei Besprech-
ung der Methoden der Bergzeichnung sahen.
Der Umstand, dass Evidenzarbeiten bei Steingravure schwer
zu machen sind, hat dazu geführt, dass man von den gravirten
Platten auf galvanoplastischem Wege Kupferdruckplatten
herstellte. Diese Methode verbindet in sehr schöner Weise die
Vortheile des Steinstichs mit der leichten Ausführbarkeit der Cor-
recturen auf Kupferplatten. (Karte von Frankreich in 1: 500 000
vom Depöt des fortifications p. 111 und in 1:100000 vom Service
vicinal p. 113.) :
Bei der Reproduction mehrfarbiger Karten durch Steindruck
(Chromolithographie) wird für jede Farbe ein besonderer
Stein benutzt. Da hierdurch viele lithographische Steine nothwen-
dig sind und ausserdem das genaue Anpassen der‘ Blätter| auf die
dritten internationalen geographischen Congresse. 449
Platten Schwierigkeiten bereitet, so ist der polychrome Druck na-
türlich sehr kostspielig.
Als eine Abart der erhöhten Steindruckmanier kann die Auto-
graphie betrachtet werden. Bei dieser Vervielfältigungsart wird
bekanntlich die Schrift oder Zeichnung auf einem — zum Abstos-
sen der Schwärze — mit Kleister überzogenen Papier in fetter
Tinte ausgeführt. Durch Umdruck auf einen lithographischen
Stein erhält man eine Platte, von welcher eine ziemlich grosse
Anzahl Abzüge gemacht werden kann. Bei der Chromoauto-
graphie wird für jede in der Karte angewandte Farbe eine eigene
Zeichnung mit autographischer Tinte ausgeführt und jede auf einen
besonderen Stein übertragen. Statt des lithographischen Steins
wendet man zum Umdruck der mit autographischer Tinte gefertig-
ten Zeichnungen auch Zinkplatten an. Die Autographie eig-
net sich ganz besonders für schnell anzufertigende Karten, bei
welchen es auf eine feine Ausführung nicht ankommt.
Wir sahen oben, dass zur Herstellung polychromer Karten
so viele Steine (oder als Ersatz dafür Zink- oder Kupferplatten)
nöthig sind, wie Farben vorkommen, und bei der Reproduction ein
jedes Blatt von sämmtlichen Farbenplatten abgezogen werden muss.
Der hierdurch herbeigeführte bedeutende Aufwand an kostspieligen
Steinen wird vermindert durch das Eckstein’sche Verfah-
ren, bei welchem ausser dem Steine für die schwarzen Bezeich-
nungen (eventuell noch einem für die braune Terrainzeichnung) nur
drei Platten für die Grundfarben, blau, gelb und roth, verwendet
werden. Jede Farbenplatte enthält aber mehrere Tonabstufungen,
so dass man durch Aufeinanderdruck mit diesen Steinen alle ge-
wünschten Farbentöne erzielen kann. Die Herstellung der Nuancen
auf den drei Farbenplatten ist — in Kürze beschrieben — folgende,
Nachdem die Kartenzeichnung durch Pausen oder photographisch
auf die Steine übertragen ist, werden dieselben mit einem Asphalt-
grund überzogen. Die Partien, welche einen Ton erhalten sollen,
werden nun mit einer >Rastrirmaschinec fein schraffirt, wo-
durch die feine Asphaltdecke durchschnitten wird, und geätzt; die
Stellen hingegen, welche weiss bleiben sollen, werden mit einer
gegen die Einwirkung der Aetzflüssigkeit schützenden Decke ver-
sehen. Nachdem somit der erste, hellste Farbenton erreicht ist,
wird der nächst dunkle durch nochmaliges Aetzen erzielt, nach-
dem die Stellen, welche den ersten Ton behalten sollten, mit einer
Schutzdecke von lithographischer Tinte überzogen wurden u. s. f. So
bekommt man durch successives Aetzen die Töne von gewünschter
Intensität. Die chromolithographischen Karten der Niederlande
(p. 91) sind bewundernswürdige Erzeugnisse dieser Methode. Als
ein schwerwiegender Nachtheil muss aber die schwierige Ausführ-
ung von Correcturaan auf den rastrirten Platten angeführt werden.
Metalldruck. Die gebräuchlichen Arten des Metalldrucks
kann man auch eintheilen in vertiefte Manieren, bei welchen_die
Zeitschrift für Vormessungswesen. 1882. 18. Hoft. 31
450 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Zeichnung in die Metallplatte eingravirt oder eingeätzt wird, und
erhöhte, bei welchen das Bild in fetter Farbe auf der Oberfläche
der Platte sich befindet. Bei dem letzteren Verfahren werden gute
frische Abzüge von irgend welchen gravirten (Stein- oder Metall-)
Platten oder auch mit authographischer Tinte gefertigte Zeich-
nungen auf die Metall- (meist Zink-)Platte umgedruckt, welche
dann zur eigentlichen Vervielfältigung benutzt wird. Da die Zink-
platten bedeutend billiger, leichter transportabel sind und weniger
Raum einnehmen als Steinplatten, so wird dieses Verfahren gegen-
wärtig vielfach angewandt.
Die älteste und vollkommenste der Metallgravuren ist der
Kupferstich. Von den verschiedenen Verfahren des Kupfer-
stichs ist nur die Linienmanier, welche sich vor den anderen Ma-
nieren durch Schärfe und Klarheit der Zeichnung auszeichnet, zur
Kartenvervielfältigung in Anwendung. Die technische Ausführung
besteht hierbei einfach darin, dass die Kartenzeichnung (meist mit-
telst Durchpausepapiers) auf die grundirte Kupferplatte übertragen
und mit dem scharfen Grabstichel eingravirt wird. Der Kupfer-
stich ist die zeitraubendste und am meisten Uebung erfordernde
Methode, liefert aber auch Erzeugnisse, die an Feinheit alle an-
deren übertreffen. Wir finden den Kupferstich daher vorzugsweise
für grosse topographische Karten, welche einen dauernden Werth
haben sollen, angewandt. (Karte des Deutschen Reichs und fast
alle älteren Generalstabskarten der europäischen Grossstaaten.)
Zur Schonung der gravirten Kupferplatten kann man dieselben
entweder verstählen oder von denselben auf galvanoplastischem
Wege Druckplatten herstellen. Erzeugt man nämlich von der gra-
virten Platte eine Hochplatte, so kann man diese zur Anfertigung
beliebig vieler Tiefplatten verwenden. Als ein besonderer Vortheil
des Kupferstichs muss noch angeführt werden, dass Correcturen
auf den Platten leicht auszuführen sind. (Mechanisches Aushämmern,
Ausfüllen auf galvanoplastischem Wege, Wegätzen mit Salpetersäure.)
Von den übrigen Gravuren auf Metallplatten ist zum Verviel-
fältigen von Karten namentlich angewandt die Gravure auf Zink,
der Zinkstich. (Der Ausdruck Zinkographie wird sowohl
für den Zinkstich, als auch für den Druck von Zinküberdruckplatten
angewandt.) Wir sahen oben, dass seit Anfang 1880 das franzö-
sische D&pöt de la guerre dieses Verfahren hauptsächlich anwendet
(neue Ausgabe der Carte de France 1:80000) und dass als ein
Vorzug vor dem Kupferstiche die leichtere und schnellere Ausführ-
ung der Gravirungen gerühmt wird. Für den Farbendruck wendet
der französische Generalstab den Stich auf Zink mit Um-
druck auf Stein an (Carte top. de la France 1:50000). Da
ein solcher Stein nach Fertigstellung der Auflage immer wieder be-
nutzt werden kann, so wird der nothwendige Vorrath an litho-
graphischen Steinen bedeutend verminder
dritten internationalen geographischen Congresse. 451
Statt mit dem Stichel kann man die vertieften Zeichnungen
auch durch Aetzen herstellen, indem man die Zeichnung auf die
mit einem schützenden Grunde (Asphaltschicht) versehene Metall-
platte überträgt, mit einer scharfen Stahl- oder Diamantnadel ein-
ritzt und mit Salpetersäure einätzt. (Vertiefte Manier der Chemi-
graphie) Da die Linien bei diesem Processe viel rauher aus-
fallen, als durch Graviren, so kann die Tiefätzung nur da ange-
wandt werden, wo es auf Schärfe und Reinheit der Zeichnung
nicht ankommt. Durch schwächeres Aetzen und Nacharbeitung mit
dem Grabstichel lassen sich die geätzten Platten bedeutend verbessern.
Typographischer Druck. Diese Vervielfältigungsart
wird für die schnelle Herstellung von Karten auf der Buchdruck-
presse, zumal auf der Buchdruck-Schnellpresse, welche viele Tausend
Abdrücke in der Stunde liefert, angewandt. Characteristisch für
dem typographischen Druck ist es, dass die abzudruckenden Linien
und Flächen sehr stark erhaben stehen und mit einer zähen
Farbe überstrichen werden, die durch den mässigen Druck der
Buchdruckpresse an dem Papiere haften bleibt; während bei den
Metallgravuren das Bild eingegraben und in die so entstandenen
Vertiefungen eine weiche Farbe eingerieben wird, die durch
starke Pressung des Papiers in die Tiefen mittels der Kupferdruck-
presse hängen bleibt. Ohne Verbindung mit diesen beiden Druck-
verfahren stehen diejenigen, bei welchen es darauf ankommt, die
Partien der Platte, welche einen Abdruck liefern sollen, für Farbe
empfänglich, die anderen Theile der Platte hingegen farbeabstos-
send zu machen. (Vertiefte und erhöhte Manier des Steindrucks,
Metallumdruck, Autographie.) Die Vertiefungen oder Erhöhungen,
welche bei den letzten Verfahren entstehen, sind also unwesentlich.
Als das älteste typographische Verfahren müssen wir kurz den
Holzstich erwähnen, welcher jetzt lediglich nur zur Anfertigung
kleiner Kärtchen in Lehrbüchern in Gebrauch ist. Zur eigentlichen
Vervielfältigung benutzt man auch hier galvanoplastische Druck-
platten, welche von Abdrücken der gestochenen Holzplatten in
Guttapercha gewonnen werden. Von grosserer Bedeutung sind
gegenwärtig die Hochätzungen in Metall. (Erhabene Manier der
Chemigraphie.) Das Verfahren besteht in Folgendem. Die
Kartenzeichnung wird zunächst mit der Hand, durch Ueberdruck
oder photographisch auf die Metallplatte übertragen und dann mit
einer Tinte, welche von der ätzenden Flüssigkeit nicht angegriffen
wird, ausgezeichnet. Durch Aetzen mit Salpetersäure bleiben die
ausgezogenen Linien stehen, während die Zwischenräume vertieft
erscheinen. Es entsteht somit ein Relief, welches sofort zur Ver-
vielfältigung mit der Buchdruckpresse verwandt werden kann. Man
benutzt entweder Zinkplatten (Zinkotypie) oder Kupferplatten
(Chalkotypie, Ektypographie). Zur Reproduction meteorologi-
scher Karten in Wetterberichten und zur Anfertigung von Atlan-
ten ist von dieser Methode vielfach Gebrauch gemacht worden.
81.
452 Pattenhausen. Geodäsie und Topographie auf dem
Die vielen anderen Verfahren zur Herstellung von Hochplatten
für den Kartendruck übergehen wir, da dieselben bisher keine
grossere Verwendung gefunden haben.
Bemerkenswerther scheinen uns die Versuche zu sein, die Kar-
ten aus einzelnen Typen wirklich zu setzen. Namentlich die neue
Erfindung von C. Besecke zur schnellen Reproduction meteoro-
logischer Karten lässt auf einen grösseren Erfolg schliessen. Wir
folgen in Nachstehendem einer Mittheilung über diesen Gegenstand
im >Journal für Buchdruckerkunst« XLIX. Nr. 8. Hiernach be-
steht im Wesentlichen der Apparat aus einem Kastenrahmen,
welcher die sich bei allen Wetterkarten gleichbleibenden Küsten-
linien in einer nach einem Holzschnitte ausgeführten Galvanotype
enthält. Soll die Karte fertig gestellt werden, so wird der Rahmen
mit einer plastischen Masse (Kaolin mit Wasser) gefüllt. Alsdann
werden mittelst einer Schablone die Typen für die Städte, ferner
nach den Isobaren gebogene Messinglinien und die Typen für die
Temperaturzahlen, Windpfeile u. s. w. eingesetzt. Binnen 25—30
Minuten ist jede von der Seewarte in Zeichnung oder telegraphisch
übermittelte Karte damit gesetzt, während die Herstellung durch
Zinkhochätzung mehrere Stunden in Anspruch nimmt.
Betrachten wir zum Schlusse die Vervielfältigungsarten, welche
auf der eigenthümlichen Einwirkung des Lichtes auf gewisse
Substanzen beruhen. In zwei Kategorien lassen sich diese Ver-
fahren bringen; bei den einen besteht die Veränderung in einem
Dunklerwerden der lichtempfindlichen Substanz (photogra-
phische Verfahren), bei den anderen in einem Unlöslich-
werden bei der Belichtung (heliographische Verfahren).
Die photographische Reproduction von Karten und Plänen ist der
Anfertigung der gewöhnlichen Portraits sehr ähnlich. Bei Voraus-
setzung eines vorzüglichen Apparates, welcher keine Verzerrungen
herbeiführt, und sehr rein und scharf ausgeführter Zeichnungen
erhält man gute Abbildungen. Diese Methode wird vielfach ange-
wandt, wenn vom Originale eine oder wenige Copien hergestellt
werden sollen; für grössere Vervielfältigungen ist dieselbe zu theuer.
Wir sahen beispielsweise oben, dass in Preussen von den Original-
messtischblättern — zur Schonung derselben — photographische
Copien für den Gebrauch des Lithographen angefertigt werden.
Mit dem photographischen Apparate lassen sich ferner in sehr ein-
facher Weise Reductionen auf ein beliebiges anderes Verjüngungs-
verhältniss ausführen. Dieses schnelle und genaue Verfahren wird
__ wie wir bei Besprechung der kartographischen Werke mehrfach
sahen — vielfach bei der Herstellung der topographischen Karten
anstatt der langwierigen Reduction mit dem Quadratnetze, dem
Proportionszirkel oder dem Pantographen angewandt.
Die bisher zur Kartenvervielfältigung benutzten heliographi-
schen Verfahren beruhen sämmtlich auf der Eigenschaft gewisser
organischer Substanzen, durch Belichtung das Verhalten gegen
Flüssigkeiten zu ändern. So verliert Asphalt durch Insolation die
dritten internationalen geographischen Congresse. 453
Löslichkeit in Terpentin- oder Lavendelöl, Chromgelatine die Fähig-
keit, sich in warmem Wasser aufzulösen oder in kaltem aufzu-
quellen. Bedeckt man nun eine Platte, welche mit einer solchen
lichtempfindlichen Substanz überzogen wurde, mit der Glasphoto-
graphie einer Karte oder mit einer auf transparentem Papiere ge-
fertigten Kartenzeichnung, so werden die nicht belichteten Stellen
beim Abwaschen mit genannten Flüssigkeiten fortgespült, bezw.
bei der Chromgelatineplatte durch Behandlung mit kaltem Wasser
aufquellen. Das so entstandene Relief kann — nachdem es ge-
trocknet — electrisch leitend gemacht und zur galvanoplastischen |
Herstellung von Druckplatten benutzt (Heliogravure des mili-
tär-geogr. Inst. zu Wien, p. 81) oder auf Stein (Photolitho-
graphie) oder Zink (Photozinkographie) umgedruckt
werden.*) Von diesem schnellen, billigen photolitho- und photo-
zinkographischen Verfahren wird in ausgedehntem Maasse in Bel-
gien und Italien zur Reproduction der topographischen Original-
aufnahmen Gebrauch gemacht. Eine Modification der oben be-
schriebenen Art der Heliogravure ist die Methode von Avet, bei
welcher die Glasnegativplatte des photographischen Apparates auf
der Collodiumseite mit Chromgelatine überzogen wird, so dass das
Relief auf dieser Platte selbst entsteht (top. Karten von Italien
p. 169). Ueberzieht man einen Papierbogen mit einer Mischung
von Chromleim mit Russ oder einem andern Farbstoffe, so werden
nach der Belichtung und Entwickelung mit warmem Wasser die
durch die Lichtwirkung unlöslich gewordenen Stellen in dunkeln
Linien zurückbleiben. Dieser sog. Pigment- oder Kohlen-
druck wird in Oesterreich zur Reproduction der Originalauf-
nahms-Sectionen angewandt ; er liefert dauerhaftere Copien als der
photographische Silber-Copirprocess, welcher zu gleichem Zwecke
manchmal benutzt wird. Zur Herstellung der Druckplatten kann
man sich statt des galvanoplastischen Verfahrens auch der Aetz-
manier bedienen. Versieht man nämlich eine Metall- (in der Regel
Kupfer- oder Zink-)Platte mit einer feinen Chromleim- oder Asphalt-
decke, so werden bei der Entwickelung die nicht belichteten Stellen
mehr oder minder blosgelegt, so dass durch Aetzen mit einer Säure
direct eine Druckplatte entsteht und zwar bei Verwendung eines
Negativs bei der Belichtung eine vertiefte, bei Benutzung eines
Positive eine erhabene Druckplatte. Diese Bereitungsart der Plat-
ten (Photochemigraphie) leidet natürlich an den Mängeln
der Metallätzung (Chemigraphie) überhaupt. Dem Nachtheile
der unscharfen Linien steht jedoch der grosse Vortheil der Schnel-
ligkeit und Billigkeit der Herstellung gegenüber.
Eine eigenthümliche Combination der Heliogravure mit der
Aetzung bildet die Topogravure von de la Noé, welche wir
p. 112 besprachen.
*) Bei der in Bayern vielfach angewandten „Albertotypie“ geschieht der
Umdruck auf Glasplatten oder bei bedeutenden Auflagen auf Stein.
454 Pattenhausen . Geodäsie und Topographie auf dem
Ganz isolirt steht der Aubeldruck, der weder lichtempfind-
liche organische Substanzen, noch den galvanischen Process ver-
wenden soll. Näheres über diese vielversprechende Reproductions-
art ist Verfasser nicht bekannt geworden.
Die Wahl des .Reproductionsverfahrens bei der Herstellung
einer neuen Karte richtet sich vor Allem nach den Anforderungen,
welche man an die technische Ausführung der Reproduction stellt,
nach der Zeit und den Mitteln, welche zur Herstellung des Werkes
aufgewandt werden können, nach der Beschaffenheit der zu verviel-
fältigenden Originalzeichnung und endlich darnach, ob das betreffende
Kartenwerk auf dem Laufenden gehalten, bezw. die Druckplatte
Aenderungen und Nachträge zulassen muss oder nicht.
Bei den grossen topographischen Karten, welche gleichsam als
Fundamente der gesammten Kartographie der Staaten angesehen
werden können, spielt die Richtighaltung des Werkes eine besonders
grosse Rolle. Da nun mit Zuhülfenahme der chemischen und galvano-
plastischen Processe Aenderungen auf Kupferplatten am leichtesten
auszuführen sind, so haben fast alle Staaten für ihre reducirten
topographischen Karten den vertieften Kupferdruck gewählt,
sei nun — wie in den meisten Staaten — die vertiefte Platte auf
mechanischem Wege mit der Hand, oder — wie in Oesterreich-
Ungarn und Italien — durch Anwendung der Heliogravure und .
Galvanoplastik entstanden. Von anderen Metallgravuren hat neuer-
dings der Zinkstich in Frankreich eine grössere Bedeutung für
die Topographie gewonnen. Ob diese Wahl eine günstige war, muss
die Zukunft lehren. Wenn auch — wie angegeben wird — die
Gravirarbeit bei Verwendung von Zinkplatten eine leichtere ist, so
muss doch als Nachtheil — dem Gebrauche von Kupferplatten
gegenüber — hingestellt werden, dass zur Currenthaltung der
Platten von der Galvanoplastik nicht Gebrauch gemacht werden
kann. Die gravirten Steinplatten lassen in beschriinktestem Maasse
Correcturen zu; der Steinstich wird daher auch nur in wenigen
Staaten (Spanien, Holland, Belgien) zur Vervielfältigung der topo-
graphischen Landeskarten angewandt. Diese Karten sind allerdings
in Bezug auf äussere Schönheit als Musterwerke zu betrachten.
Hinsichtlich der Schirfe und Feinheit der Reproductionen muss
noch immer dem Kupferstiche der Vorrang gelassen werden, ob-
gleich manche neuere Erzeugnisse der Heliogravure, namentlich
diejenigen des österreichischen militär-geographischen Institutes, in
der Klarheit der Zeichnung den Kupferstichen nicht viel nachstehen,
um nicht zu sagen, denselben gleichkommen. Die sehr bedeutenden
Ersparnisse an Zeit und Geld bei Anwendung der Heliogravure,
statt des Kupferstichs, lassen erwarten, dass sich auch andere
Staaten dem Vorgange Oesterreichs und Italiens anschliessen und
ihre reducirten topographischen Karten heliographisch vervielfäl-
tigen werden. In Schweden und Russland hat die Heliogravure in
den letzten Jahren schon mehr und mehr Eingang gefunden, wab-
rend man sich in Deutschland noch in dem Stadium (des )Versuchens
dritten internationalen geographischen Congresse. 455
zu befinden scheint. Vielleicht haben aber die grossen Erfolge
Oesterreichs einen Umschwung herbeigeführt und in massgebenden
Kreisen die Ansicht wachgerufen, dass auch für die Herstellung
unserer deutschen Reichskarte die Einführung der Heliogravure vor-
theilhaft sei. Durch die Zeitersparniss würde eine schnellere Vol-
lendung der Karte, durch die Geldersparniss eine sorgfältigere Evi-
denthaltung, eventuell — nach Fertigstellung des ganzen Werkes
— eine regelmässige Neuherausgabe der jeweils revidirten Karte in
gewissen Zeiträumen (vielleicht von 5 oder 10 Jahren) zu ermög-
lichen sein.
Die topographischen Originalaufnahmen werden in manchen
Staaten veröffentlicht, in anderen dienen sie nur zur Herstellung
der reducirten Karten. Zur Vervielfältigung bedient man sich in
einigen Staaten (z. B. in Preussen, in der Schweiz für die Hoch-
gebirgsblätter) des Steinstichs, in anderen (z. B. in Baden, in der
Schweiz für die 25000-theiligen Blätter) des Kupferstichs, in Oester-
reich-Ungarn des photographischen Silberverfahrens oder des helio-
graphischen Kohledrucks und schliesslich in Belgien und Italien
der Photolitho- und Photozinkographie. Die letzteren billigen
und schnellen Verfahren verdienen gewiss Beachtung.
Die typographischen Druckverfahren sind natürlich nur am
Platze, wo die Anforderung auf Schnelligkeit und Wohlfeilheit der
Vervielfältigung die Wünsche bezüglich der Schärfe und Correct-
heit der Reproduction überwiegt. Die Anwendbarkeit der Buch-
druckschnellpresse lässt diese Methoden namentlich für Massenver-
vielfältigungen von Karten für Kriegs- und Lehrzwecke geeignet
erscheinen.
Wir sind jetzt am Schlusse der Betrachtung über die Herstel-
lung der Kartenwerke und damit auch am Schlusse des Berichts
über den internationalen geographischen Congress zu Venedig.
Sollte Wichtiges übergangen worden sein, so bittet Verfasser es dem
Umstande zuzuschreiben, dass ihm zum Studium der Ausstellungs-
objecte nur die kurze Frist von einer Woche zu Gebote stand.
456
Literaturzeitung.
Europäische Gradmessung. Das Schweizerische Dreiecksnetz. Herausgegeben von
der schweizerischen geodätischen Commission. Erster Band. Die Winkel-
messungen und Stationsausgleichungen. Zürich. Commission von 8. Höhr.
1881. 268 S. 4°.
Die hier mitgetheilten Messungen sind im Laufe der letzten
15 Jahre unter verschiedenen Umständen entstanden, es haben
12 verschiedene Beobachter mit verschiedenen Instrumenten und
nach wechselnden Methoden dazu beigetragen. Die Oberleitung
hatten ursprünglich Densler und Siegfried, nach des ersteren Tode
(1874) wurden Ergänzungsmessungen gemacht, und zum Schluss
das ganze Material von Dr. Koppe zusammengestellt und nach
Stationen ausgeglichen.
Die ersten Messungen waren von Denzler durchgängig nach
der Repetitionsmethode angeordnet, später wurden Richtungs-
messungen vorgezogen, und zwar wegen der Höhenlage der meisten
Stationen mit leichten Nonien-Instrumenten von verhältnissmässig
geringer Leistungsfähigkeit.
Es war offenbar eine schwierige Aufgabe, all dieses ungleich-
artige Material in einen Guss zu verarbeiten, und von theoreti-
schen Feinheiten betreffs der einzelnen Instrumenten-Theilungs- etc.
Fehler wurde abgesehen, das Ganze aber mit praktischem Geschick
80 ausgenützt, dass angesichts mancher erheblichen Abweichungen
zwischen alten und neuen Messungen, welche nothwendig auch mit
Ausscheidungen verbunden gewesen sein müssen, etwas Besseres
wohl überhaupt niemals hätte erreicht werden können.
Die Repetitionsbeobachtungen Denzlers, welche nur je in einem
Sinne angestellt, also wahrscheinlich mit constanten Fehlern behaftet
sind, wurden zuerst einzeln behandelt, nämlich jede Messungsreihe
als eine arithmetische Progression mit der Differenz x dargestellt,
wo x der zu ermittelnde wahrscheinlichste Winkelwerth ist. Um
diesen nach der Methode der kleinsten Quadrate zu finden, muss
man aber noch den wahrscheinlichsten Werth irgend einer der
Ablesungen einführen, wozu sich am besten der in der Mitte
stehende Werth eignet, weil dann (eine gerade Zahl von Repe-
titionen vorausgesetzt) der Coefficient (ab) der Nominalgleichungen
gleich Null wird.
So geben z. B. die Messungen von S. III:
17M... —1851,7 =0 M = 108,92”
408a2—2701,7—0O0 x = 6,62”
219610 —=(ÜÜ) (dd) = (UW. 2) = 27
27
Mittlerer Gewichtseinheitsfehler m = = 1,34"
17— 2
Literaturzeitung. 457
(65) und m sind in der Publication nicht angegeben, sind auch
für die Folge nicht nöthig, denn es wurden nun die Resultate der
zahlreichen Wiederholungen solcher Repetitionsmessungen, sofern
sie von demselben Beobachter und mit demselben Instrument ge-
macht sind, selbst wieder in Mittel vereinigt, wobei die Repetitions-
zahlen als Gewichte dienten. Bei diesen Mittelbildungen wurden
dann die bekannten Summen (955) und die mittleren Fehler 1200)
ausgerechnet und zur Gewinnung von Gewichtsfactoren für jedes
Instrument, beziehungsweise für jeden Beobachter, benützt.
Z. B. findet sich für den Beobachter Gelpke mit dem Reichen-
bach’schen 8”-Instrument im Mittel aus 47 Fällen der mittlere
Fehler einer Messung mit einmaliger Repetition (S. VIL)
m—|/ 2104 Du 4,92”,
für eine Messung mit durchschnittlicher Repetitionszahl 18,6 der
mittlere Fehler = 0,98" und der Gewichtsfactor g„ = 2, = 0,06
oder nachher mit Reduction auf eine Richtung statt auf einen
Winkel g = = 0,12,
Die Richtungsmessungen wurden nach der Bessel’schen Methode
ausgeglichen, jedoch mit Zufügung der von Bessel nicht berück-
sichtigten Quadratsumme der iibrig bleibenden Fehler, woraus
ebenso wie bei den Repetitionsmessungen Gewichtsfactoren g ge-
funden wurden.
Da nun aber auf den meisten Stationen Repetitions- und
Richtungsmessungen vorlagen, mussten durch eine dritte Aus-
gleichung beide vereinigt werden. Da die Repetitionsresultate als
einfache Sätze mit je zwei Zielpunkten gelten können und die
Gewichte wie erwähnt ermittelt waren, nämlich Gewicht p=ng,
wo g der obige Gewichtsfactor und n die Zahl der Repetitionen
beziehungsweise Richtungseinstellungen, so bot auch diese dritte
Ausgleichung nach der Bessel’schen betreffs (pöö) ergänzten Me-
thode keine Schwierigkeit, und es liegen nun von den 29 Stationen
die je von einem Anfangsstrahl aus gezählten Winkel in Uebersicht
vor, welche nunmehr der Netzausgleichung harren.
Zu diesem Zwecke sind bereits in üblicher Weise die Gewichts-
gleichungen nach Bessel’s Methode für jede Station angesetzt.
Jordan.
458 Literaturzeitung.
Mittheilungen des k. k. militär-geographischen Institutes. Herausgegeben auf Befehl
des k. k. Reichs-Kriegsministeriums. I. Jahrgang 1882. I. Band. Mit 7
Beilagen. Im Selbstverlage des k. k. militär-geographischen Institute.
Generaldepot des k. k. militär-geographischen Instituts. R. Lechner’s k.
k. Hof- und Univ.-Buchhandlung. Wien. Graben 81. Preis 8 M.
Das k. k. Reichs-Kriegsministerium hat unterm 25. April 1881
die Herausgabe einer periodischen amtlichen Publication beschlossen,
deren erstes Heft hiermit vorliegt. Die Publication wird künftig
jährlich im Laufe des Sommers erscheinen und die Berichte über
die Leistungen des Instituts für die Zeit vom 1. Mai des vergangenen
Jahres bis Ende April des laufenden Jahres enthalten. Die vor-
liegende erste Publication enthält einen Bericht über die Leis-
tungen des k. k. militär-geographischen Institutes selbst, eine Ein-
leitung über die Entstehung und die Entwickelung der Topographie
in Oesterreich, einen Bericht über die internationale geographische
Ausstellung in Venedig von Al. Ritter von Kalmär, Corvetten-
Capitän, sowie Beiträge von den Herren H. Hartl, k. k. Hauptmann,
und Ernst Sedlaczek, k. k. Oberstlieutenant.
Zu dem Berichte über die Institutsthätigkeit liegen der Bro-
schüre bei: eine Karte über die Gradmessungsarbeiten, ein Ueber-
sichtsblatt über die Mappirungsarbeiten, über die Fortschritte in
Erzeugung heliographischer Platten und über die nach der Special-
karte 1:75000 zusammengestellten Umgebungskarten, eine Karte
über die Evidenthaltung der Generalkarte von Central- Europa
1:300000, ein Uebersichtsblatt über die topographischen Arbeiten
der Specialkarte, wie auch Uebersichtsblätter der jüngst fertig
gewordenen Umgebungskarten von Wien und Bruck im Maasse
1:25000.
Wir erlauben uns, im Folgenden den Hauptinhalt des oben
erwähnten Beitrags von Hartl „Ueber die Temperatur-Coefficienten
Naudet’scher Aneroide“ abzudrucken.
Die untersuchten 83 Aneroide aus der Fabrik von Naudet &
Comp. in Paris sind sämmtlich von gleicher bekannter Construction
mit Scalendurchmesser von 11m und Theilung von 780 bis 580=u,
Alljährlich, nach Beendigung der Sommerarbeiten, senden die
Mappirungsabtheilungen ihre Aneroide dem Institute ein; hier
werden diese Instrumente während der Wintermonate mit Queck-
silberbarometern bei verschiedenen Temperaturen verglichen und
schliesslich aus den Beobachtungsdaten auf graphischem Wege die
Wärmecorrectionstabelle für jedes einzelne Aneroid ermittelt.
Bei allen bis jetzt von Hartl untersuchten Naudet’schen Dosen-
barometern konnten die Temperaturcurven für das Intervall von
— 5° bis +40° C. als Gerade dargestellt und somit auch für jedes
Aneroid ein Temperaturcoefficient ausgemittelt werden. Die Resultate
der im Jahre 1869 begonnenen und mit kurzer Unterbrechung (1871,
theilweise 1872) bis heuer fortgesetzten Beobachtungen sind in der
Tabelle I. zusammengestellt.
Literaturzeitung. 459
Tabelle I
Temperatur - Coefficienten Naudet’scher Aneroide, beobachtet in den
Jahren 1869 bis 1881.
(Alle Coefficienten sind negativ.)
Beob.- | 9898 26996 80954
Jahr 26834 30955 | 80955 isis 30957}
0:179| 0'284 o170 0-163] 0160| 0106 “0169 0164 0144
s7} .10 |
0183| 0240 019 0157
. | 0190] 0162] 0-122 , . | 01
0179 0159| 0141! Oo11l 0107| 0168| 0141
0195 0194| 0'178, 0'169
0'175 0188| 0'159
0189) . . | 0176| 0168
0189 0215| 0127| 0163 N
0.184 oar 0184) 06155 0144| O111| 0188| 014 01
+ 0007 + 0°019|+0°022)+00233) . I. =;
Beob.- | 30960 80968 | 82289 82248
Jahr 30962 3094| | 82246
0192 ol -0:150' 7
1870 ° | 0'157 nn
1872 : ;
1873 : 0'197
1874 0'138 0'127 0173 j . U 0117
1875 0'155 : 0150| 0'208! 0'169 : : j 0'123
1876 0170| 0160| 0157| 0'210) 0°165| 0147| 0148|: 0168| 0'109
1877 0'167 : : j 0145| 0141| 0118| 0'178| 0122
1878 i 0147| 0181! 01
1879 j : :
1880 0.162] 0'193! 0'186
0.1211 0141 ur
0140| 0'173) 0°12
0'173 oie
— 9145 al” "0'168 et
ie 0012|-+0'018
1873 0140| 0187 =. |
1874 | | o-tos'
1875 | 0° | | 11 ofe7} oil . | oissl 0188
1876 0125 0147| 0108} . | 0150. 013
1877 0147) 0178 0128| 0-161} 0147) 012
1878 0-164, 0.194 0137| 0197| 0156| 0'167
1879 i ’
1880 0149 0207| 01531 0-214
1881 0201| 0151
Mittel 9 013
— pH 0155 m 0146| 0'182 0134| 0189| 0149)
+ 0016) . |+ 0017 +0023 40016] no. ©
ee Zn
460 Literaturseitung.
0'158
0'160
0'172
0'167
0'170
0184
0 167
———
0191| 0°168} 0152| 0172] 0'160 0'186, 0153| 0'139 mate
+ 0°010)+-0°010)-+ 0°015) + 0°012/+ 0°011/-++-0" oe +0012) + 0'012) +00
088 0°165 0'116| 0°
+ 0:014/+0:015] + 0018|+0°018| + 0011|+0°0131+0'01114-0°0%0 zooM
Literaturzeitung. 461
Bes: 1261 1278 | 1276
Jahr 1260 1272 1274
0137
1876
1877 0:084
1878 0113| 0'145
1879 0112, 0'143
1880 0181| 0165 0115:
1881 0128: 0'154 0:114
Mittel 0117| 0152 0117| 0132| 0146
+0:019: +0°012) +0°014'4+0'012|+ 0015 + 0'012
| - +0011 +
Beob.- 1276
Jahr
1277
1869
1870
1872| .
1878 | 0108! 0:077
1874 | . | 0097
1875 | 0077| 0.040)
1876 | . | 0'089
1877 | 0083| . |
1878 : 0'045
1879 | 0°099| 0045
1880 | 0109
1881 | 0-098)
Mittel | 0'085. 0:047| 0.105] 0067| oo2e| 0-188) oo . | 0152
+0018 +0015 + 0.011|+0°010|+0°015/+ 0012|+ 0.012
Beob.-| 1299 1805 2 4 6 8
1801 1 8 5 7
0107| 0-090
0'128) 0-090
: : : 0.082: _ : : : : ar
01151 01100 . | 0-068) 0°047|.0-088! 0'098! 0'058: 0.087) .
0:142| 0'104 0'076| 0-096} 0'057, 0'106 0'121] 0-066] 0'106: 0°11
oO”
106] 0°
0°135| 0°105|0°081| 0'090! 0'056; 0-120] 0-111! 0'058: 0:097| 0'106
0143| 0108, 0083} 0119 0:071) 0°119, 0°133 0:077! 0120
0133) ben cae ad ee
Mittel] 0158| 0128 0-101; 0°080 0-094! 0.056) 0108| 0118 0064| 0-101/ 0-108
+0015 a u i | ih | | ar |
462 Literaturzeitung.
Die oberste Horizontalreihe dieser Tabelle enthält die Bezeich-
nung der 83 untersuchten Instrumente, und zwar sind 9898 bis
50515 die Fabriksnummern einer älteren, 1201 bis 1305 jene einer
neueren Serie von Instrumenten, die letzten Nrn. 1 bis 8 sind im
Institut numerirt. Die erste Verticalcolumne der Tabelle enthält
das Beobachtungsjahr, alle folgenden Verticalspalten die Werthe
der Temperaturcoefficienten, wie sie sich in den aufeinander folgen-
den Jahren ergaben. Jeder solche Coefficient ist das Resultat zahl-
reicher, bei einem Temperaturintervall von mindestens 25 bis 30°
angestellter Beobachtungen. Im Jahre 1875 belief sich die Anzahl
dieser Ablesungen an jedem einzelnen Instrumente allerdings nur
auf 18, in allen übrigen Jahren wurden aber durchschnittlich 30
bis 40, häufig auch weit mehr Vergleiche angestellt, so dass zur
Bestimmung der in der Tabelle enthaltenen 493 Werthe mehr als
15000 einzelne Beobachtungen vorhanden waren.
Die vorstehenden Daten bieten zunächst das Material zur Be-
antwortung der Frage, ob der Temperaturcoefficient eines Naudet-
schen Aneroides constant oder mit der Zeit veränderlich ist.
Betrachtet man in der Tabelle jene Instrumente, für welche
eine Beobachtungsreihe von mindestens 5 bis 6 Jahren vorliegt, so
ergibt sich, dass die in einer Verticalcolumne befindlichen Werthe
eines Coefficienten wohl innerhalb gewisser Grenzen untereinander
differiren, wie dies ja bei allen Beobachtungs-Resultaten der Fall
ist, dass aber eine consequente Zu- oder Abnahme dieser Grösse
in den aufeinander folgenden Jahren nur bei zwei Barometern vor-
kommt, nämlich bei 50512 und bei 1288, deren Coefficienten ein
allmäliges Ansteigen bezw. von 0,090 auf 0,220 und von 0,105 auf
0,151 zeigen. Bei allen übrigen Aneroiden aber folgen grössere
und kleinere Werthe ganz regellos aufeinander, so dass die sich
ergebenden Differenzen lediglich als Beobachtungsfehler angesehen
werden müssen und nicht etwa irgend einer an den Instrumenten
selbst constant wirkenden Ursache zugeschrieben werden können.
Vergleicht man die in Horizontalreihen stehenden Coefficienten
sämmtlicher Aneroide jahrgangsweise untereinander, so zeigen sich
die Werthe einzelner Jahre, wie z. B. 1874 und 1877, durchschnitt-
lich kleiner als jene des Jahres 1880. Die Ursache dieser Erschei-
nung ist in dem Vorgange bei den Vergleichungen zu suchen. Es
wurde zwar stets angestrebt, die Barometer vor jeder. Ablesung
längere Zeit (mehrere Stunden) einer möglichst constanten Tem-
peratur auszusetzen ; es gelang dies jedoch in entsprechender Weise
nur bei mittleren Wärmegraden, wie selbe ein ungeheiztes Local
im Winter darbietet, minder vollkommen bei niederen Tempera-
turen (bis zu 5° unter Null), welche durch Oeffnen der Fenster,
noch unvollständiger aber bei hohen Temperaturen (30 bis 35° C.),
welche durch Ofenheizung hervorgebracht wurden. Das im Inneren
des Aneroidgehäuses angebrachte, von einer Luftschicht umgebene
sogenannte »innere« Thermometer folgt den Schwankungen der
Temperatur langsamer, als die gut leitenden, untereinander in Con-
Literaturzeitung. 463
tact stehenden metallischen Instrumentenbestandtheile und gibt
daher bei rasch erfolgender Temperaturzunahme eine etwas zu-
kleine, bei Temperaturabnahme eine zu grosse Lesung. Um die
hieraus resultirende Ungenauigkeit in der Bestimmung des Tem-
peraturcoefficienten zu eliminiren, trachtete Verf. im geheizten Beob-
achtungslocale stets ebensoviele Vergleiche in der Zeit der Wärme-
zunahme als während der Wärmeabnahme vorzunehmen. Bei der
grossen Anzahl der zu beobachtenden Instrumente ist dies jedoch
nicht immer in aller Strenge durchführbar, und je nachdem bei
den Vergleichen eines Jahres die Beobachtungen bei zu- oder bei
abnehmender hoher Temperatur etwas überwiegen, ergeben sich
für alle in demselben Jahre untersuchten Aneroide durchschnittlich
etwas zu grosse, beziehungsweise zu kleine Temperaturcoefficienten.
Da also auch diese Erscheinung nicht von einer in den Instru-
menten selbst gelegenen constanten Ursache herrührt, so können
die in der Tabelle I. enthaltenen Werthe als nur mit Beobachtungs-
fehlern behaftet, und somit das arithmetische Mittel der jedem
einzelnen Aneroide zugehörigen Daten als der wahrscheinlichste
Werth des Temperaturcoefficienten angesehen werden. '
Ob die früher erwähnte constante Zunahme bei den Aneroiden
50512 und 1288 blos eine zufällige oder durch allmälige Verände-
rungen in den Instrumenten hervorgerufene Erscheinung sei, muss
erst durch weitere Beobachtungen constatirt werden; für die übrigen,
eine hinreichend lange Reihe von Jahren verglichenen Aneroide
aber, somit wahrscheinlich für die Mehreahl der Iustrumente Nau-
det’scher Construction überhaupt, kann der Temperaturcoefficient als
eine mit der Zeit nicht veränderliche Grösse angesehen werden.
Neue Instrumente, deren Bestandtheile erst kürzlich angefertigt
wurden und dabei gewaltsamen Formänderungen, hohen Hitze-
graden u, dgl. ausgesetzt waren, werden jedenfalls längere Zeit,
vielleicht sogar Jahre benöthigen, bis ihre Temperaturcoefficienten
constante Grössen geworden sind, daher man bei Benützung von
Aneroiden für subtilere Arbeiten auch diesem Umstande Rechnung
tragen muss.
Die Tabelle I. bietet ferner Gelegenheit, die Häufigkest des Vor-
kommens verschieden grosser Temperaturcoeffictenten kennen zu lernen.
Benützt man hiezu die in der Rubrik »Mittel< angegebenen Zahlen,
so findet sich unter 81 Instrumenten ein Temperaturcoefficient von:
0,03 bei 1 Aneroid, 0,14 bei 5 Aneroiden,
0,04 >» O > 0,15 » 20 >
0,05 » 2 > 0,16 >» 6 >
0,06 > 2 > 0,17 >» 8 >
0,07 » 1 > 0,18 » 3 >
0,08 » 2 > 0,19 » 3 >
0,09 » 2 > 0,20 » 2 >
0,10 > 4 > 021 » 0 >
011 >» 7 > 0,22 » 0 >
012 >» 5 > 023 » 0 >
013 >» 7 > 0,24 >» 1 >
u un
464 Literaturzeitung.
Die Mehrzahl der Aneroide hat demnach Temperaturcoefficienten
von 0,11 bis 0,17, während grössere und auch kleinere Werthe weit
seltener sind.
Die mehrfachen Beobachtungen eines und desselben Temperatur-
coefficienten gestatten auch ein Urtheil über die Genauigkeit einer
einzelnen Bestimmung. In der Tabelle sind für jene Instrumente,
von welchen wenigstens sechs Jahresbeobachtungen vorliegen, die
mittleren Fehler einer solchen Bestimmung in der Horizontalzeile
unter den >Mitteln« angegeben.
Eine Zusammenstellung ergibt, dass unter 56 Instrumenten der
mittlere Fehler einer Jahresbestimmung:
== 0,007 ist bei 1 Aneroid,
= 0,008 » » O0 >
= 0,009 » » 2 >
= 0,010 >» » 4 >
= 0,011 >» » 5 >
= 0,012 >» » 11 >
=0013 » >» 6 >
. =0,014 >» » 4 >
=0,015 » » 8 >
= 0,016 » » 4 >
=0,017 >» » 1 >
= 0,018 » » |] >
= 0,019 » » 3 >
= 0,020 » » 2 >
= 0,021 >» » 1 >
= 0,022 » » |] >
= 0,023 » » 2 >
Mittel = 0,014 aus 56 Bestimmungen.
Man sieht hieraus, dass 30 bis 40 mit aller Sorgfalt angestellte,
auf Temperaturen von 0 bis 30° gut vertheilte Vergleichungen eines
Aneroides erforderlich sind, um dessen Temperaturcoefficienten mit
einer Genauigkeit von + 0,014 zu erhalten, eine Grösse, welche
nicht bedeutend überschritten werden darf, wenn bei Luftdruck-
bestimmungen mit diesen Instrumenten keine grössere Unsicherheit
als 0,02 bis höchstens 0,4 Millimeter (entsprechend 2 bis 5 Meter in
dem barometrisch gemessenen Höhenunterschiede) vorkommen soll.
Die bisher besprochenen Untersuchungen wurden alle in Wien
und ohne künstliche Luftdruckänderungen, sonach bei nur wenig
differirendem Barometerstande *) ausgeführt.
Da die Aneroide jedoch zu Messungen in sehr verschiedenen
Höhen dienen sollen, so stellte sich Verf. die Aufgabe, das Verhalten
*) Innerhalb 20 Jahren war in Wien (Seehöhe 194 Meter):
Das Maximum des Luftdruckes = 760,6 Millimeter im Jänner 1859,
„ Minimum „ = 710,6 2 »» Dezember 1856.
99
Differenz = 50,8 Millimeter.
Literaturzeitung. 465
einiger dieser Instrumente auch bei Bergbesteigungen und während
längeren Verweilens unter geringerem Luftdrucke zu studiren. Von
den hiebei gemachten Erfahrungen wird diesmal, anschliessend an
die eben besprochenen, in Wien ausgeführten Untersuchungen, blos
das auf die Wärmecorrection Bezügliche mitgetheilt.
Die beim Zurücklegen eines bedeutenden Höhenunterschiedes
stark in Anspruch genommene Feder des Aneroides benöthigt in der
Regel geraume Zeit, meist mehrere Tage, bis die elastische Nach-
wirkung aufgehört hat und der Mechanismus wieder verlässliche
Barometerstände angibt. Aus diesem Grunde dürfen Beobachtungen
zur Bestimmung der Wärmecorrection eines Dosenbarometers auf
einer Bergstation erst nach mehrtägigem Verweilen daselbst be-
gonnen werden, dann aber bedarf es gewöhnlich noch einiger Tage,
bis eine hinreichende Anzahl — auf ein Temperaturintervall von
mindestens 30° zweckmässig vertheilter — Beobachtungen gelungen
ist. Ohne längeren Aufenthalt in verschiedenen Höhen sind daher
solche Untersuchungen nicht ausführbar und nicht leicht wird sich
Jemandem so günstige Gelegenheit hiezu bieten, als einem mit
Messungen I. Ordnung im Mittel- und Hochgebirge betrauten
Triangulator.
Wo immer die localen Verhältnisse es gestatten, benützte Verf.
denn auch seine freien Stunden zu vergleichenden Beobachtungen
zwischen Aneroiden und Quecksilberbarometern.
Die niederen Temperaturen, welche dazu erforderlich waren,
ergaben sich in den meisten Fällen ohne Anwendung künstlicher
Mittel des Morgens und Abends, während hohe Wärmegrade an
sonnigen Tagen durch die Wirkung der Insolation leicht erzielt
werden konnten. Die Aneroide wurden in geschwärzten Holzkästen
der Sonne exponirt und nahmen allmälig eine Temperatur bis zu
40 und auch mehr Graden Celsius an. Dabei waren die Instrumente,
um sie gegen rasche Temperaturschwankungen unempfindlich zu
machen, mit schlecht leitenden, dichten Hüllen (Wäsche u. dgl.)
umgeben, so dass die Aneroidbestandtheile durch längere Zeit
einen constanten Wärmegrad bewahren konnten.
Die Ausmittlung der Temperaturcorrection aus diesen Beobach-
tungen geschah zuerst in gleicher Weise wie in Wien, nämlich
graphisch, wobei sich Verf. überzeugte, dass wieder sämmtliche
Temperaturcurven geradlinig dargestellt werden können, dass aber
die Temperaturcoefficienten aller beobachteten Aneroide desto kleiner
werden, je geringer der Barometerstand ast.
Um dies auch für etwaige Gegner des graphischen Verfahrens
ganz unbestreitbar nachzuweisen, unterzog sich Verf. der Mühe, die
Temperaturcoefficienten aus den vorhandenen Beobachtungen auch
nach der Methode der kleinsten Quadrate auszumitteln; es sind
die Resultate dieses, für einen einzelnen Rechner höchst mühsamen
und zeitraubenden Calculs in nachfolgender Tabelle II. enthalten.
Die hier angeführten Aneroide 1222, 1253, 1277 und 4 sind
dieselben, welche auch in Tabelle I. mit den gleichen Nummern
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 18. Heft. 82
teraturzeitung.
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466
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1253.
Literaturzeitung. 467
©
Ansıcıd 1222.
| om mo | 720 | 740 | 6
Stee eens
bezeichnet vorkommen, Aneroid 9 jedoch hat einen Scalendurch-
messer von 9,2 Centimeter und es reicht die Bezifferung seiner Thei-
lung von 790 bis 420 Millimeter; das Instrument versagt also auch
auf den grössten, in Europa vorkommenden Höhen nicht den Dienst.
Die vorbin erwähnte Verminderung des Temperaturcoefficienten
wird am deutlichsten aus den graphischen Darstellungen ersichtlich, in
welcher die, der Tabelle IJ. entnommenen „mittleren Barometer-
stände‘‘ als Abscissen, die zugehörigen Werte der Temperaturcoef-
ficienten als Ordinaten eines rechtwinkligen Achsensystems aufge-
tragen sind. Die Anzahl und Situirung der auf diese Art erhaltenen
durch kleine Ringe markirten Punkte ist nur für das, Aneroid 1222
468 Literaturzeitung,
En
0 | sto | stom
IM ;
4.
bo_| cto | oko | 620 | coo | sto | sgo | stom
7 a
Qnorord 1277.
5 2
Cp
013
0°12
0°11
0°10
009
0'080
0'070
0'060
0'050
0'060
0'050
0'040
0'030
0'020
0'010
so günstig, dass die Mittelcurve (in diesem Falle eine Gerade) mit
hinreichender Genauigkeit nach dem Augenmaasse eingezeichnet
werden könnte; bei den übrigen Instrumenten hingegen würde
diesem Verfahren eine zu grosse Unsicherheit anhaften und deshalb
berechnete Verf. für jedes Aneroid die Curve, welche sich den vor-
handenen Beobachtungen am engsten anschmiegt, d. h. die Quad-
ratsumme der Differenzen zwischen berechneten und beobachteten
Temperaturcoefficienten zu einem Minimum macht.
Für die Aneroide 1222 und 9 wurde die lineare Function
y =a- bz, für die übrigen Instrumente aber wurden Gleichungen
von der Form y= a + 5x +. c x? angewendet und die Constanten
Literaturzeitung. 469
9.
a, 6 und ¢ nach der Methode der kleinsten Quadrate berechnet,
woraus sich, wenn B den Barometerstand in Centimetern und C
den zugehörigen Temperaturcoefficienten bedeutet, die Gleichungen
ergeben für Aneroid:
1222... C= — 0,18014-0,003 1135 (76,0™— B)
1253...C= —0,1065—0,001 5835 (76,0 — B)+ 0,000 2320 (76,0-— B)?
1277... C-= —0,0449-+0,000 1897 (76,0°"—.B)-+ 0,000 0836 (76,0—B)?
4... O= — 0,1074 - 0,000 7542 (76,0°"—- B)-+ 0,000 1399 (76,0—B)*
9...C= —0,2509-40,005 0890 (76,0™—B)
Nach diesen Formeln sind die Coordinaten für die Curven der
betreffenden Aneroide berechnet und danach diese Curven construirt
470 Literaturzeitung.
‚worden. Wie man daraus sieht, ist die Abnahme des Temperatur-
coefficienten mit dem Barometerstande . bei vier Instrumenten eine
beträchtliche und könnte nur beim Aneroide 1277 ohne merkliche
Verminderung der Genauigkeit vernachlässigt werden.
Für die Praxis folgt aus den vorstehenden Untersuchungen,
dass es keineswegs genügt, die Naudet’schen Aneroide nur bei den
geringen Luftdruck-Schwankungen an einem und demselben Orte
zu beobachten, sondern dass Bestimmungen des Temperaturcoeffi-
cienten bei sehr verschiedenem Luftdruck erforderlich sind, um
eine Tabelle mit zwei Eingängen construiren zu können, aus
welcher die jeweilige Wärmecorrection für die an dem inneren
Thermometer beobachtete Temperatur und für den an der Scala
des Aneroides abgelesenen Barometerstand zu entnehmen ist.
Kleines Lehrbuch der Landkarten- Projektion. Gemeinverständliche Darstellung
der Kartenentwürfe für Alle, die ihren „Atlas“ wollen verstehen lernen,
insbesondere für angehende Lehrer der Geographie, von G. Coordes, Real-
lehrer am Lehrerinnen-Seminar zu Kassel, mit 60 Holzschnitten. Kassel.
1882. Verlag von Ferd. Kessler. 61 S. 8°. 1,50 M.
Wenn für den elementaren Schulunterricht oder den Selbst-
unterricht eine Anleitung zum Verständniss der Landkarten gesucht
wird, so kann die vorliegende Schrift zu diesem Zwecke wohl em-
pfohlen werden. Verfasser behandelt alle gebräuchlichen Projektions-
arten, in der Ordnung perspektivische, cylindrische und Kegel-
projektionen, erklärt die Begriffe der Conformität und Aequivalenz,
und führt alle behandelten Fälle in klaren Zeichnungen dem Leser
‘vor Augen. Die rein geometrischen Beziehungen werden zur An-
schauung gebracht, auf analytische oder Zahlenrechnungen wird
‚jedoch völlig verzichtet. Im zweiten Theil wird auch die Zeichnung
topographischer Karten mit Schraffirung und Horizontalcurven
besprochen. In der Beschreibung des >Atlas< ist sehr zu billigen,
dass Verfasser die Angabe der Projektionsart auf jedem Blatte fordert.
An den sonst zu lobenden Figurenzeichnungen ist z. B. auf Seite 8
und 24 zu tadeln, dass die Kreisprojektionen nicht richtige Ellipsen,
sondern in Spitzen auslaufende Bögen sind, und als Curiosum sei
erwähnt, dass man auf Seite 41 die »Methode der kleinsten Quadrate«
als »Gauss’sche Projektion< aufgeführt findet.
Doch diese Kleinigkeiten können das Gesammturtheil nicht beein-
trächtigen, wornach die Schrift für die vom Verfasser selbst ange-
gebenen Leserkreise zu empfehlen ist.
471
Kleinere Mittheilungen.
Historische Notiz.
Manchem Leser dieser Zeitschrift dürfte es vielleicht nicht
uninteressant sein, zu erfahren, dass Jean Jacques Rousseau, dieser
grosse Denker des 18. Jahrhunderts und geniale Vorkämpfer für
Freiheit und Menschenwürde, fast zwei Jahre (1732 und 1733) als
Secretair auf einem Katasterbureau in Chambéry, derzeitiger Haupt-
stadt des sardinischen Herzogthums Savoyen, jetziger Hauptstadt
des französischen Departements Savoyen, gearbeitet hat. Er selbst
schreibt über diese seine Thätigkeit in seinen »Confessions< (deutsch
von Lewing Schücking, Hildburghausen 1870):
»Der König Victor Amadeus nahm aus dem Schicksale früherer
Kriege und der Lage des alten Stammgutes seiner Väter ab, dass
es ihm eines Tages entwunden werden würde, Er suchte es des-
halb auszubeuten. Um den savoyischen Adel zu besteuern, hatte
er vor wenig Jahren eine allgemeine Katastrirung des gauzen Landes
verfügt, um die Besteuerung auf den Grundbesitz legen und sie
so mit mehr Billigkeit vertheilen zu können. Diese unter dem
Vater begonnene Arbeit ward unter dem Sohn vollendet. Zwei
oder dreihundert Menschen, Feldmesser, die man Geometer und
Schreiber, die man Secretäre nannte, wurden bei dieser Arbeit
beschäftigt und unter diese letzteren hatte Frau von Warens (Rous-
seaus Gönnerin) mich einschreiben lassen. Ohne sehr einträglich
zu sein, gewährte die Stelle hinreichend die Mittel, um in diesem
Lande zu leben. Das Ueble war nur, dass diese Anstellung eine
zeitweilige war; aber sie setzte in den Stand, zu suchen und zu
warten, und es geschah aus Vorsicht, dass Frau von Warens für
mich die besondere Gunst des Intendanten zu erwirken suchte,
damit ich zu irgend einem dauerhaften Amte übergehen könne,
wenn es mit diesem zu Ende sei. Wenige Tage nach meiner An-
kunft trat ich in Thätigkeit, Schwer war die Arbeit nicht, und ich
war bald darin eingeweiht. Und so begann ich denn nach vier
oder fünf Jahren des Umherstreifens voll Thorheiten und voll
Leiden, seitdem ich von Genf fortgegangen, zum ersten Male mir
ehrenhaft mein Brod zu verdienen. Obgleich wir zu unseren Berech-
nungen nicht gerade einer transcendentalen Arithmetik bedurften,
so war doch so viel nöthig, um mich zuweilen in Verlegenheit zu
bringen. Um über diese Schwierigkeit wegzukommen, kaufte ich
mir Bücher über Arithmetik und lernte sie gründlich, denn ich
lernte allein. Die angewandte Arithmetik bildet ein weiteres Gebiet,
als man glaubt, wenn man genaue Gründlichkeit dabei im Auge
hat. Das Nachdenken verbunden mit Uebung giebt klare Begriffe
und dann findet man abkürzende Methoden, deren Richtigkeit den
Verstand befriedigt und die einer an sich undankbaren Arbeit
Reiz geben. Ich vertiefte mich so darin, dass es keine durch blosse
Zahlen léabare Aufgabe mehr gab, die mich in Verlegenheit brachte
472 Kleinere Mittheilungen.
und jetzt, wo alles, was ich gewusst habe, täglich mehr aus meinem
Gedächtniss schwindet, bleibt diese Kenntniss mir zum Theil noch
treu nach dreissig Jahren der Unterbrechung. Noch vor wenig
Tagen babe ich auf einer Reise nach Davonport bei meinem Gast-
freunde in der Rechenstunde, welche man seinen Kindern gab,
ohne Fehler und mit unglaublichem Vergnügen eine höchst ver-
wickelte Berechnung gemacht. Es war mir beim Niederschreiben
dieser Zahlen, als sei ich noch in meinen glücklichen Jahren in
Chambéry.«
Von einem unwiderstehlichen Hange zur Musik getrieben und
ermiidet durch den Zwang einer achtstiindigen Arbeitszeit gab
Rousseau seine Stellung auf, um zunächst Musiklehrer zu werden.
Können wir in dem genialen Schriftsteller auch nicht den Collegen
begrüssen, da ihm die eigentliche feldmesserische Thätigkeit fern-
gelegen, so bleibt sein Urtheil über die Rechnungsweise unseres
Faches doch immerhin beachtenswerth. Jedenfalls würde mancher
Feldmesser seinem Fache viele interessante Seiten abgewinnen
können, wenn es ihm häufig nicht an Zeit und Gelegenheit mangelte,
sich ausser dem practischen Theile auch eingehender mit dem theo-
retischen zu beschäftigen. — Bemerkt sei noch, dass auch Was-
hington, der Begründer der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten
Nordamerikas, in seiner Jugend dem Feldmessen obgelegen hat.
Hannover, im August 1882. Hr.
Inhalt.
Grössere Abhandlungen: Geodäsie und Topographie auf dem dritten inter-
nationalen geographischen Congresse, von Pattenhausen. Literaturzeitung: Euro-
päische Gradmessung: Das Schweizerische Dreiecksnetz, hesp. von Jordan.
Mittheilungen des k. k. militär-geographischen Institutes, von Hartl, besp.
von Jordan. Kleines Lehrbuch der Landkarten-Projection von G. Coordes, besp.
von J. Kleinere Mittheilung: Historische Notiz, von Hr.
. Karlsruhe. Druck von Malsch & Vogel.
473
ZEITSCHRIFT on VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
C. Steppea, Steuerassessor in München, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 19. Band XI.
Die neue Landmesserprifungsordnung
für das Königreich Preussen.
{
Schon im zweiten Jahre des Bestehens des Deutschen Geometer-
vereins, auf der im Jahre 1873 zu Niirnberg abgehaltenen Haupt-
versammlung, fasste der Verein nach einem von dem Herrn Professor
Jordan gehaltenen Vortrage ȟber die Art der theoretischen Aus-
bildung der Vermessungstechniker< folgende von Herrn Jordan
vorgeschlagene Resolution:
»Es ist im Interesse der Hebung des Geometerstandes und
der Förderung der Vermessungswissenschaft geboten, dass die
Befähigung zur Ausübung derselben auf einer höheren tech-
nischen Lehranstalt erworben werde, und dass an denjenigen
deutschen technischen Lehranstalten, an welchen noch keine
Fachschulen für Vermessungskunde bestehen, solche errichtet
werden, an denen diese Wissenschaft in ihrem ganzen Umfange
durch wissenschaftlich gebildete Fachmänner gelehrt wird.<
Zugleich wurde auf Antrag des Herrn Obergeometer Doll eine
Kommission niedergesetzt, welche Erhebungen über die bis-
herigen Zustände der Ausbildung der Geometer zu machen
hatte, um auf Grund dieser Erhebungen in Gemeinschaft mit
der Vorstandschaft des Deutschen Geometervereins die weiter
erforderlich scheinenden Schritte zu thun,
Seitdem ist die Frage nicht von der Tagesordnung des Deutschen
Geometervereins verschwunden.
Auf der 3. Hauptversammlung in Dresden wurde dieselbe —
als noch nicht spruchreif und weil die Vorerhebungen noch nicht
abgeschlossen waren — vertagt, im folgenden Jahre dagegen führte
die Verhandlung zur Annahme einer Resolution, in welcher die
Ablegung des Abiturientenexamens an einem Gymnasium oder
einer höheren Realschule und der Besuch einer technischen Hoch-
schule als Vorbedingung für die Zulassung zum Examen, sowie die
Ausdehnung des letzteren auf die Differential- und Integralrech-
nung, die sphärische Triangulirung und die Elemente der &penlsich-
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 19. Heft. ; ‚83,
474 Die neue Landmesserprüfungsordnung für das Königreich Preussen.
ungsrechnung für nothwendig erklärt wurde. (Den Wortlaut siehe
Bd. IV. S. 274—276 d. Ztsch.)
Der an dieser in Berlin abgehaltenen Versammlung als Ehren-
gast theilnehmende damalige Chef der preussischen Landesaufnahme,
der leider zu früh verstorbene General von Morozowicz, beglück-
wünschte den Verein zu dem gefassten Beschlusse und sprach sein
volles Einverständniss damit aus. -
Die Resolution wurde den deutschen Staatsregierungen mit der
Bitte um thunlichste Berücksichtigung der darin aufgestellten Grund-
sätze übersandt; von wesentlichen Erfolgen derselben konnte der
Vereinsdirektor auf der Hauptversammlung in Köln (1876) leider
noch nichts berichten.
Gegen Ende deselben Jahres wurde indessen im Grossherzog-
herzogthum Mecklenburg-Schwerin eine »Bekanntmachung, betreffend
Abänderung und Ergänzung der Vorschriften über die Prüfung der
Feldmesser,< erlassen, welche den vom Deutschen Geometerverein
ausgesprochenen Ansichten im Wesentlichen entsprach. (Ztsch. für
Verm. Bd. VL S, 271—272.)
Zahlreiche Erörterungen in dieser Zeitschrift gaben Kunde von
der ungeschwächten Aufmerksamkeit, mit welcher die Fachgenossen
die Angelegenheit verfolgten, dieselbe zieht sich wie ein rother
Faden durch unser Vereinsleben.
Eine neue Anregung erhielt dieselbe durch den Herrn Abgeord-
neten Sombart, welcher in den Sitzungen des preussischen Abgeord-
netenhauses vom 24. Januar und 13, Februar 1877 die Mängel des
Zivilvermessungswesens zur Sprache brachte. Zum ersten Male
wurde die Ausbildungsfrage in Verbindung mit der Frage einer
Reorganisation des gesammten Vermessungswesens Öffentlich ver-
handelt. Unser Verein nahm Veranlassung, die stenographischen
Berichte in seinem Organe zu veröffentlichen und zu besprechen
(Bd. VI. S. 210-240) und das betreffende Heft dem Herrn Han-
delsminister zur hochgeneigten Kenntnissnahme und Erwägung zu
übersenden. Wir erhielten auf diese Kundgebung zwar keine direkte
Antwort, brachten aber nach kurzer Zeit in Erfahrung, dass die
Königlich preussischen Eisenbahndirektionen von Seiten des genannten
Ministeriums zur Aeusserung über die Lage des Vermessungswesens
veranlasst worden seien.
Die Reorganisationsfrage beschäftigte als wichtigster Gegen-
stand die 6. Hauptversammlung zu Frankfurt am 13. August 1877.
Das Heft der Zeitschrift, welches den Bericht über diese Versamm-
lung enthielt, wurde wiederum sämmtlichen Staatsregierungen des
Deutschen Reiches und zahlreichen anderen Behörden tibersandt.
In der Sitzung des preussischen Abgeordnetenhauses am 13.
November 1877 kam Herr Sombart auf seine im Anfange des
Jahres gemachten Ausführungen zurück. Die Antwort des Herrn
Handelsministers lieferte den Beweis, dass auch bei der Königlichen
Staatsregierung allmählich eine Auffassung sich Bahn zu brechen
begann, welche der unsrigen wesentlich näher. stand, wie die von
Die neue Landmesserprüfungsordnung für das Königreich Preussen. 475
dieser hohen Behörde früher dokumentirte. (Vgl. Ztsch. für Verm.
Bd. VII. S. 53—56.)
Ein Jahr später war die Königliche Regierung uns schon wieder
einen Schritt näher gekommen, wie aus der Aeusserung des Herrn
Ministerialdirektor Weisshaupt bei der Diskussion über die von Herrn
Sombart vorgeschlagene und vom Abgeordnetenhause am 19. De-
zember 1878 angenommene Resolution:
»Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, eine höhere
wissenschaftliche und technische Ausbildung der Feldmesser,
sowie eine Organisation des gesammten Öffentlichen Vermes-
sungswesens herbeizuführen «
unverkennbar hervorgeht. (Vgl. Bd. VIIL S. 51, 52.)
In ein neues Stadium trat die Frage, als Herr Sombart dem
Königlich preussischen Staatsministerium am 8. April 1879 die im
VIII. Band der Zeitschrift Seite 376—416 abgedruckte » Denkschrift«
überreichte. Die letztere wurde dem Zentraldirektorium der Ver-
messungen zur Begutachtung überwiesen, welches seinerseits die
betheiligten Ministerien einlud, Delegirte zu einer Kommission zu
entsenden, die mit der Vorberathung beauftragt wurde.
Diese Kommission trat am 23. Juni 1879 unter dem Vorsitze des
Herrn Generallieutenants von Morozowicz zusammen und reichte,
nachdem fernere Sitzungen am 18. Dezember 1879, am 21, Januar
und 25. Februar 1880 stattgefunden hatten, am 5. März 1880 dem
Zentraldirektorium das auf Seite 38—85 des X. Bandes der Zeit-
schrift veröffentlichte Gutachten (nebst den Abänderungsanträgen
einzelner Mitglieder) ein, Das Gutachten wurde von dem Zentral-
direktorium mit Bericht vom 15. Dezember 1880 dem Königlichen
Staatsministerium vorgelegt.
Inzwischen hatte unser Verein sich auf der 9. Hauptversamm-
lung am 6. Juli 1880 zu Kassel mit der Berathung der Sombart-
schen Denkschrift beschäftigt, die dort gefassten Beschlüsse waren
den Mitgliedern der erwähnten Kommission, dem Zentraldirektorium
und den betheiligten Ministerien mit der Bitte um thunlichste Be-
rücksichtigung übersandt worden und wir hatten bei der vorer-
wähnten Veröffentlichung des Gutachtens die Genugthuung, dass
die in letzteren ausgedrückten Ansichten im Wesentlichen mit den
von uns vertretenen übereinstimmten.
Heute liegt das Ergebniss dieser langjährigen Arbeiten vor uns,
und wenn auch nicht alle unsere Wünsche erfüllt sind, so müssen
wir doch anerkennen, dass die neue Prüfungsordnung einen gross-
artigen Forsschritt bezeichnet. Die wichtigsten unserer Forderungen
— akademische Studien, erhöhtere Anforderungen in den Kennt-
nissen der Mathematik, sachgemässere Zusammensetzung der Prü-
fungskommissionen — sind erfüllt. Sehr zu bedauern bleibt aller-
dings, dass der Nachweis der praktischen Beschäftigung auch ferner
durch einfache Bescheinigung irgend eines staatlich angestellten
Feld- (Land-)messers erbracht werden kann. Wenigstens hätte die
Vorlage der ausgeführten zusammenhängenden Messungen, und) Ni-
38,
476 Die neue Landmesserprüfungsordnung für das Königreich Preussen.
vellements (Feldbücher und ausgezeichnete Karten bezw. Profile)
an die Prüfungskommission verlangt werden sollen. Indessen be-
scheiden wir uns mit dem Erreichten und hoffen wir, dass das neue
Reglement durch Fernhaltung ungeeigneter Elemente die Ueber-
füllung unseres Faches allmählich vermindern und zur Hebung un-
seres Standes in jeder Beziehung beitragen werde.
Wir dürfen die hierunter im Wortlaute abgedruckten neuen
»Vorschriften< mit vollem Rechte einen Erfolg unserer Vereinsbe-
strebungen nennen und wollen uns bei dieser Gelegenheit dankbar
aller der Männer erinnern, welche zur Erzielung desselben beige
tragen haben, unter ihnen glaube ich den Herrn Professor Jordan,
der den Gedanken zuerst angeregt, den Herrn Geheimen Regie-
rungsrath Professor Dr. Dünkelberg und ein Mitglied, welches sich
seit Jahren leider dem Vereinsleben fern gehalten, den Herrn
Kollegen Buttmann, vor allem aber unser verehrtes Ehrenmitglied,
den Herrn Abgeordneten Sombart, dessen unermüdliches Wirken
nicht genug anzuerkennen ist, nennen zu sollen. Grossen Antheil am
Gelingen des Werkes hat aber auch der verstorbene General von
Morozowicz, dessen Andenken in unserem Vereine noch lange fort-
leben wird.
Köln, 29. September 1882,
L. Winckel.
Vorschriften Uber die Prüfung der öffentlich anzustellenden-Landmesser.
Wer in Gemässheit des $. 36 der Gewerbeordnung vom 21. Juni
1869 als Landmesser öffentlich angestellt werden will, hat sich
einer Prüfung zu unterwerfen, für welche die nachstehenden Vor-
schriften zur Anwendung kommen.
&. 1.
Oberprüfungskommission für Landmesser.
Das Landmesserprüfungswesen wird der
»‚Oberprüfungskommission für Landmesser<
unterstellt, welche insbesondere
1. die Geschäftsthätigkeit der Prüfungskommissionen ($. 3) be-
züglich des Prüfungsverfahrens und der gleichmässigen Aus-
übung der Prüfungsvorschriften zu regeln,
2. über die Qualifikation der geprüften Kandidaten zum Land-
messer endgültig zu entscheiden,
3. die Bestellungen zum Landmesser auszufertigen
hat.
8. 2.
Die Oberprüfungskommission ($. 1) wird gebildet aus je einem
Kommissarius
a, des Ministers für öffentliche Arbeiten,
b. des Finanzministers,
c. des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Diesen Kommissarien tritt für den Fall, dass eine der in $. 3
genannten höheren Lehranstalten zu den, Ressorts ‚des Ministers
Die neue Landmesserprüfungsordnung für das Königreich Preussen. 477
der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten gehört,
ein Kommissar dieses Ministers hinzu. Die Geschäfte des Vorsitzen-
den der Oberprüfungskommission werden von dem dienstältesten
Mitgliede wahrgenommen.
8.3.
Prüfungskommission für Landmesser.
Behufs der Prüfung der Kandidaten der Landmesskunst wird
bei denjenigen höheren Lehranstalten, bei welchen ein Kursus für
Landmesser (§. 5 Nr. 5) eingerichtet ist, eine
»Prüfungskommission für Landmesser<
bestellt.
Die Mitglieder der Prüfungskommissionen und deren Vor-
sitzende werden nach Anhörung des Gutachtens der Oberprüfungs-
kommission ($. 1) durch die im 8.2 genannten Minister berufen.
8. 4,
Beschlussfassung der Prüfungskommissionen.
Die Beschlüsse der Oberprüfungskommission (§§. 1 und 2) und
der Prüfungskommissionen ($. 3) werden nach Stimmenmehrheit
gefasst.
Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den
Ausschlag.
§. 5.
Bedingungen der Zulassung zur Priifung.
Wer die Prüfung zum Landmesser ablegen will, hat sich bei
einer Prüfungskommission (§. 3) zu melden, und folgende nicht
stempelpflichtige Nachweise und Zeugnisse einzureichen:
1. eine selbst verfasste und selbst geschriebene Beschreibung
seines Lebenslaufs,
2. ein Zeugniss der Ortspolizeibehörde über seine Unbescholtenheit,
3. als Nachweis der erforderlichen allgemeinen wissenschaftlichen
Bildung, entweder
a. ein Zeugniss über die erlangte Reife zur Versetzung in die
erste Klasse eines Gymnasiums, einer Realschule erster Ord-
nung bezw. einer lateinlosen Realschule (Gewerbeschule)
mit neunjährigem Lehrgange, oder in die erste Klasse (Fach-
klasse) einer nach der Verordnung vom 21, März 1870 re-
organisirten Gewerbeschule, oder
b. das Abgangszeugniss der Reife einer Realschule zweiter
Ordnung oder einer höheren Bürgerschule mit siebenjähri-
gem Lehrgange. (Welche nichtpreussische Lehranstalten
den unter a. und b. genannten Schulen für gleichwerthig zu
erachten sind, entscheidet im gegebenen Falle der Minister
der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.)
4. das Zeugniss eines oder mehrerer geprüfter Landmesser (Feld-
478 Die neue Landmesserprüfungsordnung für das Königreich Preussen.
messer) über die praktische Beschäftigung bei Vermessungs-
und Nivellementsarbeiten (§§. 7 und 9),
5. den Nachweis des regelmässigen Besuchs des bei den im §. 3
bezeichneten höheren Lehranstalten für Landmesser eingerich-
teten Kursus ($$. 8 und 9).
8. 6.
Offiziere des stehenden Heeres sind von der Beibringung eines
Zeugnisses über den erlangten Grad der schulwissenschaftlichen
Bildung (§. 5 Nr. 3) entbunden und haben nur durch Einreich-
ung des ihnen ertheilten Offizierpatents über ihre persönlichen
Verhältnisse sich auszuweisen.
8. 7.
1. In dem Zeugnisse über die praktische Beschäftigung ($. 5
Nr. 4) müssen diejenigen Arbeiten, welche der Kandidat unter
Aufsicht, jedoch selbstständig ausgeführt hat, speziell namhaft ge-
macht, nach ihrem Umfange — die Vermessungen in Hektaren,
die Nivellements in Metern — angegeben und in der Art der
Ausführung unter Angabe der dabei gebrauchten Instrumente
näher bezeichnet, auch in Beziehung auf die Richtigkeit der Aus-
führung bescheinigt sein.
2. Der Gesammtumfang des mit allen Specialien vermessenen,
kartirten und berechneten Areals muss mindestens 100 Hektare,
und die Länge der in Stationen von nicht über 50 Metern nivel-
lirten, unter Aufzeichnung des Terraindurchschnitts aufgetragenen
Strecke mindestens 8 Kilometer betragen. Es ist aber nicht er-
forderlich, dass das vermessene Areal einen zusammenhängenden
Komplex von 100 Hektaren bildet, vielmehr für ausreichend zu
halten, wenn die Vermessung aus zwei Theilen, von welchen der
kleinere nicht unter 20 Hektare umfassen darf, besteht.
Die nivellirte Strecke von 8 Kilometern darf in nicht mehr
als zwei getrennte Theile zerfallen und müssen darin mindestens
4 Kilometer Nivellement fliessenden Wassers enthalten sein.
3. In Bezug auf die von den Kandidaten aus der Rheinprovinz
und aus den Provinzen Westfalen und Hessen-Nassau ausgeführten
praktischen Arbeiten ist es wegen der besonderen Agrarverhält-
nisse dieser Provinzen, in welchen sich selten Gelegenheit zum Ver-
messen grösserer Landkomplexe findet, ausnahmsweise für aus-
reichend zu erachten, wenn die Vermessungen aus drei in sich ge-
schlossenen Theilen, jeder einzelne jedoch nicht unter 20 Hektaren
Inhalt bestanden haben.
8. 8.
Dem Nachweise des Besuchs des Landmesserkursus ($. 5 Nr.5)
sind die während der Studienzeit angefertigten und als solche von
dem Lehrer beglaubigten praktischen Arbeiten geodätischen und
kulturtechnischen Inhalts beizufügen.
Die neue Landmesserprüfungsordnung für das Königreich Preussen. 479
§. 9.
1. Die praktische Beschäftigung (§. 5 Nr. 4) und der regel-
mässige Besuch des Kursus für Landmesser ($. 5 Nr. 5) müssen
zusammengenommen einen Zeitraum von mindestens drei Jahren
umfassen. Innerhalb dieses Zeitraums muss auf die praktische Be-
schäftigung mindestens ein Jahr und auf den Besuch des Landmesser-
kursus ebenfalls mindestens ein Jahr entfallen, während das dritte
Jahr ganz oder theilweise ebensowohl zur praktischen Beschäf-
tigung wie zum Besuch des Landmesserkursus verwendet werden
kann.
2. Die mindestens einjährige praktische Beschäftigung ($. 5
Nr. 4 und $. 7) muss dem Besuche des Landmesserkursus ($. 5
Nr. 5) vorangehen.
3. Ob und mit welcher Zeit der Besuch eines entsprechenden
Kursus an einer nicht preussischen ‚Lehranstalt für anrechnungs-
fähig zu erachten ist, wird von der Oberprüfungskommission ($. 1)
bestimmt.
8. 10.
Darlegung der Fertigkeit im Kartenzeichnen.
1. Der Kandidat hat genügende Fertigkeit im Kartenzeichnen
nachzuweisen.
2. Dieser Nachweis wird geführt:
a. durch die Studienzeichnungen, welche sich unter den gemäss
der Vorschrift im §, 8 einzureichenden praktischen Arbeiten
befinden,
b. falls diese Zeichnungen nicht yeniigen, durch Anfertigung
einer besonderen Probekarte.
3. Darüber, ob die Studienzeichnungen den genügenden Nach-
weis der Fertigkeit im Planzeichnen gewähren (Nr. 2 zu a.), oder
ob der Kandidat eine besondere Probekarte anzufertigen hat
(Nr. 2 zu b.), entscheidet die Prüfungskommission ($. 3), nachdem
sie zuvor die sämmtlichen von dem Kandidaten gemäss 88.5 bis 9
eingereichten Zeugnisse und Nachweise geprüft und für ausreichend
befunden hat.
§. 11.
1. Die besondere Probekarte (§. 10 Nr. 2 zu b.) ist durch
Kopiren oder Reduziren der von der Priifungskommission speziell
zu bestimmenden Karte anzufertigen.
2. Bei den Studienzeichnungen wie bei der Auswahl der Probe-
karte ist nicht auf grossen Umfang der Zeichnungen, sondern vor-
zugsweise darauf zu sehen, dass der Kandidat seine Fertigkeit im
Planzeichnen, und zwar in der richtigen Darstellung sowohl der
Berge, Thäler, Flüsse und Seen, als auch der übrigen auf ökono-
mischen Situationsplänen vorkommenden Gegenstände, wie Aecker,
Gärten, Wiesen, Wälder, Gebäude u. s. w., und in dem vorgeschrie-
benen Kolorit derselben, nicht minder in der Kartenschrift an den
Tag legt.
480 Die neue Landmesserprüfungsordnung für das Königreich Preussen.
3. Die fertige Probekarte hat der Kandidat mit seiner vollen
Namensunterschrift zu bezeichnen und nebst dem Original an die
Prüfungskommission innerhalb der von derselben zu bestimmenden
Frist, welche den Zeitraum von acht Wochen nach Beendigung
der Prüfung (§§. 16 bis 19) nicht überschreiten darf, einzureichen.
Unter besonderen Umständen, ‘z. B. in Fällen nachgewiesener Er-
krankung des Kandidaten, kann die Prüfungskommission die Frist
angemessen verlängern.
4. Der Kommission bleibt es überlassen, dem Kandidaten nach
Einreichung der Probekarte die Zeichnung eines kleinen Abschnitts
aus derselben unter Klausur aufzugeben.
§. 12.
Die Gegenstände der Landmesserprüfung sind folgende:
1. Elementare Mathematik
mit Einschluss der Anfangsgründe der darstellenden Geometrie,
ferner der sphärischen Trigonometrie, soweit dieselbe in der Geo-
däsie in Betracht kommt.
2. Analytische Geometrie
a. aus der analytischen Geometrie der Ebene,
Linear- und Polarkoordinaten. Die gerade Linie. Die Kegel-
schnitte. Allgemeine Gleichung der Linien zweiten Grades.
b. aus der analytischen Geometrie des Raumes,
Koordinatensysteme. Die ebene Fläche. Gleichungen der
Umdrehungsflächen, insbesondere derjenigen der Cylinder und
Kegel. Von den Flächen zweiten Grades das Elipsoid.
3. Algebraische Analysts.
Aus derselben:
Die Lehre von den Kombinationen. Der binomische Lehrsatz
für alle Exponenten. Die unendlichen Reihen. Konvergenz
und Divergenz derselben. Exponentialreihe, logarithmische
Reihen, Reihen für Sinus und Kosinus. Einiges von den al-
gebraischen Gleichungen höheren Grades mit einer Unbe-
kannten. Auflösung der zweigliedrigen Gleichungen höheren
Grades. Interpolationsrechnung.
4. Höhere Analysis.
Elemente der Differenzial- und Integralrechnung, soweit die-
selben in der Geodäsie in Betracht kommen.
5. Theorie der Beobachiungsfehler und Ausgleichung derselben nach
der Methode der kleinsten Quadrate,
in ihrer Anwendung auf Aufgaben der Landmess- und Instru-
mentenkunde.
6. Landmesskunde.
a. Längenmessung. Winkelmessung. Trigonometrische und poly-
gonometrische Punktenbestimmung. Berechnung der recht-
winkligen Koordinaten auf der Ebene, desgleichen von |sphiri-
Die neue Landmesserprüfungsordnung für das Königreich Preussen. 481
schen, sphäroidischen und geographischen Koordinaten. Flur-
aufnahme im grossen und kleinen Umfange.
b. Das Kopiren, Reduziren und Entwerfen der Karten. Eigen-
schaften und Behandlung des Kartenpapiers. Geläufige An-
wendung der allgemeinen Vorschriften über Kartensignaturen.
Flächenberechnung,
. Feldertheilung ohne und mit Berücksichtigung der Bonität
der Grundstücke.
Vertheilen der unvermeidlichen Fehler nach Näherungsmetho-
den. Die am häufigsten sich ereignenden groben Irrthümer
im Messen und Rechnen etc. und die Mittel zur Vermeidung
und Auffindung derselben.
. Kenntniss der in Preussen vorhandenen allgemeinen Vermes-
sungswerke, sowie Kenntniss der wesentlichsten für Kataster-,
Auseinandersetzungs-, Forst-, Eisenbahn-, Strassen-, Strom-
Vermessungen in Preussen ergangenen Vorschriften.
7. Nivelliren.
a. Geometrische Längen- und Flächennivellements. Ausführung
derselben im Felde, insbesondere auch das Nivelliren von
Wasserliiufen und das Peilen der Längen- und Querprofile
u.s. w. Auftragen von Längen- und Querprofilen, Entwerfen
der Niveaukurven durch Abstecken im Terrain, aus Profilen
und aus zerstreuten Höhenpunkten.
b. Trigonometrisches Nivellement auf Grund von trigonometrisch
bestimmten oder von Plänen entnommenen oder direkt gemes-
senen Zieldistanzen (Distanzmesser). Einfluss der Refraktion
der Lichtstrahlen.
Barometrische Höhenmessung.
. Kenntniss der in Preussen geltenden allgemeinen Bestim-
mungen über die Ausführung der Nivellements und die Zeich-
nung der Nivellementspläne.
8. Traciren
oder Vorerhebungen, Massenberechnungen und
Absteckungen zum Erd- und Wasserbau.
a. Anwendung von Längen- und Flächennivellements auf beson-
dere wirthschaftliche Untersuchungen. Bestimmung der Was-
sermengen in kleineren fliessenden Gewässern.
b. Ergänzung fertiger Situationspläne durch Flächennivellements,
Verbindung der letzteren mit der Horizontalaufnahme (Ta-
chymetrie).
c. Massennivellement und Massenberechnung.
d. Uebertragen von Linien aus den Plänen in das Gelände.
Kurvenabsteckung.
9. Instrumentenkunde.
Die zum Landmessen, Nivelliren und Traciren, zum Kopiren,
Reduziren und Entwerfen der Karten, sowie zur Flachenbestim-
a.
@
u)
a9
482 Die neue Landmesserprüfungsordnung für das Königreich Preussen.
mung dienenden Instrumente nach ihrer Einrichtung und Hand-
habung, ihren Mängeln, ihrer Prüfung und Berichtigung.
10. Landeskuliurtechnik.
Elemente derselben in Bezug auf:
a. die Entwässerung und Bewässerung des Bodens;
b. das Entwerfen und Ausführen von Graben- und Wegenetzen;
c. die zweckmässige Gestaltung der Eigenthumsstücke bei Grund-
stückszusammenlegungen und Theilungen.
d. Endlich die Taxationslehre mit der Bonitirung des Bodens.
11. Rechtskunde. |
Kenntniss der bestehenden Gesetze und Vorschriften über die-
jenigen Rechtsverhältnisse, welche bei den Arbeiten der Landmesser
hauptsächlich in Betracht kommen.
8. 13,
Prüfungstermin.
Die Landmesserprüfungen finden regelmässig am Schlusse
eines Studiensemesters statt.
8. 14.
Ladung zur Prüfung.
Gleichzeitig mit der gemäss $. 10 Nr. 3 zu treffenden Ent-
scheidung ladet die Prüfungskommission (§. 3) den Kandidaten zur
Prüfung in dem nächstfolgenden Prüfungstermine. ($. 13.)
8. 15.
Prüfungsgebühr.
Vor der Zulassung zur Prüfung hat der Kandidat eine Ge-
bühr von fünfzehn Mark an die ihm zu bezeichnende Kasse ein-
zuzahlen. Kandidaten, welche in der Prüfung nicht bestanden,
haben, wenn sie später zu einer Wiederholung derselben im Ganzen
oder in einzelnen Fällen zugelassen werden ($. 25), alsdann die
Prüfungsgebühr noch einmal zu entrichten.
8. 16.
Prüfung.
1. die Prüfung zerfällt in:
a. eine schriftliche,
b. eine praktische,
c. eine mündliche,
2. Die schriftliche und die praktische Prüfung gehen der münd-
lichen voraus.
3. Die schriftliche Prüfung soll in drei Tagen erledigt sein.
Auf die praktische und die mündliche Prüfung sind in der Regel
je zwei Tage zu verwenden.
4. Ueber die praktische und die mündliche Prüfung sind Pro-
tokolle aufzunehmen, welche den Gang und die Ergebnisse der
Prüfung erkennen lassen.
Die neue Landmesserprüfungsordnung für das Königreich Preussen. 483
8. 17.
1. Für die schriftliche Prüfung ($. 16 Nr. 1 zu a) sind min-
destens drei Aufgaben aus den Disciplinen unter Nr. 1 bis 5 im
§. 12 und mindestens drei Aufgaben aus den Disciplinen unter
Nr. 6 bis 10 a, a. O. zu ertheilen.
2. Die schriftliche Prüfung findet unter der Aufsicht mindestens
eines Mitgliedes der Prüfungskommission ($. 3) statt.
3. Das aufsichtsführende Kommissionsmitglied hat immer nur
eine Aufgabe dem Kandidaten zu ertheilen, zur Lösung die von
der Prüfungskommission festgesetzte Frist zu stellen und erst nach .
erfolgter Lösung der Aufgabe bezw. nach Ablauf der Frist eine
andere Aufgabe folgen zu lassen, selbst wenn die vorhergegangene —
noch gar nicht oder nicht vollständig sollte gelöst worden sein.
Die bei der Lösung der einen Aufgabe gegen die gestellte Frist
weniger verwendete Zeit kann den für die folgenden Aufgaben ge-
stellten Fristen hinzugerechnet werden.
4. Die Zeit der Stellung der Aufgabe und der Ablieferung der
Arbeit ist von dem aufsichtsführenden Kommissionsmitgliede nach
Tag und Stunde auf der Arbeit zu vermerken.
5. Bei der schriftlichen Prüfung darf der Kandidat sich —
mit Ausnahme der von der Prüfungskommission ausdrücklich zur
Benutzung gestatteten Logarithmen- und anderen Rechentafeln —
keiner Hilfsmittel an Büchern, Heften oder dergleichen bedienen.
Zuwiderhandlungen hiergegen haben die durch Beschluss der
Prüfungskommission auszusprechende sofortige Ausschliessung von
der Fortsetzung der Prüfung zur Folge.
8. 18.
Die praktische Prüfung (§ 16 Nr. 1 zu b.) erfolgt im
Beisein von mindestens zwei Mitgliedern der Prüfungskommission
durch die im Felde zu bewirkende Ausführung von Aufgaben aus
dem Bereiche der Landmesskunde, des Nivellirens und Tracirens
($. 12 Nr. 6 bis 8).
Die Lösung der Aufgaben muss die nothwendigen Messungs-
proben einschliessen.
Werden mehrere Kandidaten gleichzeitig geprüft, so müssen
denselben verschiedene Aufgaben zur Ausführung überwiesen werden,
welche thunlichst so auszuwählen sind, dass aus denselben gegen-
seitige Proben für die Richtigkeit der Lösung gewonnen werden.
Die die Ergebnisse der Messungen nachweisenden Feldmanuale
müssen in Tinte geführt, von dem Kandidaten und den anwesenden
Mitgliedern der Prüfungskommission unterschriftlich vollzogen und
nebst den danach etwa angefertigten Zeichnungen u. 8. w. zu den
Prüfungsverhandlungen gebracht werden.
8. 19.
Die mündliche Prüfung ($. 16 Nr. 1 zu c.) umfasst die
im $. 12 unter Nr. 1 bis 11 bezeichneten Disciplinen und hat die
schriftliche Prüfung in geeigneter Weise zu ergänzen:
484 Die neue Landmesserprüfungsordnung für das Königreich Preussen.
8. 20.
Urtheil über den Ausfall der Prüfung.
1. Die Prüfungskommission ($. 3) fällt nach dem Ergebniss der
schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung nach vorheriger
Berathung ihr Urtheil über den Ausfall der Prüfung in den ein-
zelnen im §. 12 bezeichneten Abtheilungen der Prüfungsgegenstände
und in der dargelegten Fertigkeit im Zeichnen.
2. Zur gleichmässigen Bezeichnung des verschiedenen Grades
der Kenntnisse in den einzelnen Abtheilungen und der Fertigkeit
im Zeichnen dienen ausschliesslich die Prädikate:
a. sehr gut (bei ausnahmsweise tüchtigen Leistungen: vor-
züglich),
b. gut,
c, befriedigend,
d. zulänglich,
e. ungentigend.
3. Die Prüfungskommission stellt für jeden Kandidaten ein
Zeugniss nach dem von der Oberprüfungskommission ($. 1) vorzu-
schreibenden Muster aus, welches mit dem Kommissionssiegel ver-
sehen und von sämmtlichen Mitgliedern der ersteren unterschrift-
lich vollzogen wird.
8. 21.
Theilnahme eines Kommissarius der Ober-
prüfungskommission.
Die Oberprüfungskommission ($. 1) ist berechtigt zur Theil-
nahme an der Prüfung (§§. 16 bis 19) und an der Beschlussfassung
der Prüfungskommission ($. 3) über das Ergebniss der Prüfung
(§. 20) eines ihrer Mitglieder als ihren Kommissarius abzuordnen.
Der Kommissarius übernimmt den Vorsitz in der Prüfungskom-
mission und ist befugt, sofern die Beschlüsse den bestehenden Vor-
schriften widersprechen, oder das Prüfungsverfahren mangelhaft ist,
die Berufung an die Oberprüfungskommission einzulegen, welche
die Prüfungskommission nochmals zu hören und demnächst die
Entscheidung zu treffen hat, an welche sodann die Prüfungskom-
mission gebunden ist.
8. 29.
Einreichung der Prüfungsverhandlungen an die
Oberprüfungskommission.
Die Prüfungskommission reicht die geschlossenen Prüfungs-
verhandlungen nebst den zugehörigen Dokumenten, Probekarten u.
8. w., sowie das Prüfungszeugniss — und zwar für jeden einzelnen
Kandidaten mittelst besonderen Berichtes — an die Oberpriifungs-
kommission ein. Vom Tage des Schlusses der mündlichen Prüfung
bezw. des Eingangs der vom Kandidaten gezeichneten Probekarte
bei der Prüfungskommission (§. 11 Nr. 3) an gerechnet, darf bis
zur Einsendung der Prüfungsverhandlungen an.die ‚Oberprüfungs-
Die neue Landmesserprüfungsordnung für das Königreich Preussen. 485
kommission ein Zeitraum von höchstens sechs Wochen verlaufen
und letzterer ohne Angabe von Behinderungsgründen nicht über-
schritten werden. :
8. 23.
Superrevision durch die Oberprüfungskommis-
sion und Ausfertigung der Bestallung zum
Landmesser.
1. Die Oberprüfungskommission unterwirft ihrerseits die Prü-
fungsverhandlung und das von der Prüfungskommission ausgefer-
tigte Prüfungszeugniss der eingehenden Durchsicht, veranlasst die
Aufklärung etwa bestehender Bedenken und Unvollständigkeiten,
entscheidet — falls sich gegen die beigebrachten Zeugnisse und
Nachweise, sowie gegen das Prüfungsverfahren nichts zu erinnern
findet — über die allgemeine Qualifikation des Kandidaten zum Land-
messer, fertigt darnach eventuell die mit dem Kommissionsiegel zu
versehende und von den Kommissionsmitgliedern unterschriftlich zu
vollziehende Bestallung desselben zum Landmesser aus und über-
sendet die letztere nebst dem Prüfungszeugniss der Prüfungskom-
mission zur Aushändigung.
2. Zur Bezeichnung der allgemeinen Qualifikation zum Land-
messer finden die im $. 20 unter Nr. 2 bezeichneten Prädikate
gleichmässige Anwendung.
8. 24.
1. Die Bestallung zum Landmesser wird nur solchen Kandi-
daten ertheilt, welche in alllen Abtheilungen der Prüfungsgegen-
stände und in der Fertigkeit im Zeichnen mindestens das Prädikat
»zulänglich« erhalten haben.
2. Das Prüfungszeugniss ($. 20) derjenigen Kandidaten, für
welche die Ertheilung der Bestallung zum Landmesser versagt wird,
verbleibt bei den Akten der Oberpriifungskommission. Von der
Versagung der Bestallung wird allen Prüfungskommissionen ($. 3)
Kenntniss gegeben.
8. 25.
1. Bezüglich derjenigen Kandidaten, deren Kenntnisse in einer
oder mehreren Abtheilungen für »ungenügend« befunden worden
sind, hat die Oberprüfungskommission zu bestimmen, ob die Wie-
derholung der Prüfung frühestens nach einem halben oder nach
einem ganzen Jahre stattfinden darf und ob die Wiederholung auf
einzelne Abtheilungen, event. auf welche beschränkt werden kann,
oder sich wieder auf alle Prüfungsgegenstände zu erstrecken hat.
2. Kandidaten, welche auch zum zweiten Male die Prüfung
nicht bestanden haben, werden zu nochmaliger Wiederholung der-
selben in der Regel nicht zugelassen. Ausnahmen hiervon unter-
liegen der besonderen Genehmigung der Oberpriifungskommission.
486 Die neue Landmesserprüfungsordnung für das Königreich Preussen.
§. 26.
NEOHIERBINONE Prüfung behufs Erlangung besserer
" Pridikate.
Solchen Personen; welche die Bestallung zum Landmesser ($. 23)
erhalten, aber in einzelnen Abtheilungen der Prüfungsgegenstände
nur geringe Prädikate erlangt haben, ist es freigestellt, sich behufs
Erlangung besserer Prädikate einer nochmaligen Prüfung in diesen
Abtheilungen zu unterwerfen, worauf denselben bei nachgewiesenen
besseren Kenntnissen anderweite Prüfungszeugnisse und Bestallungen
ausgefertigt werden können.
8. 27.
Rechtsfolgen der Bestallung zum Landmesser.
Die erlangte Bestallung zum Landmesser ($. 23) und die auf
Grund derselben erfolgte Beeidigung begründet die im $. 36 der
Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 bezeichneten Rechte der öffent-
lich angestellten Feldmesser.
8. 28.
Besondere Bestimmungenin Betreffder Baumeister
und Bauführer, sowie der Oberförster und
Forstkandidaten.
Baumeister und Bauführer, sowie Oberförsterkandidaten und
Forstkandidaten, welche auf Grund der von ihnen als solche bereits
abgelegten Prüfungen nachträglich auch die formelle Befähigung
zum Landmesser erwerben wollen, haben die Bescheinigung eines
Landmessers (Feldmessers) beizubringen, dass sie mindestens sechs
Monate hindurch ununterbrochen nach abgelegter Bauführerprüfung
bezw. nach abgelegtem forstlichen Tentamen ausschliesslich mit
speziell namhaft zu machenden Vermessungs- und Nivellements-
arbeiten in dem nach $. 7 vorgeschriebenen Umfange der dort an-
gegebenen Art der Ausführung beschäftigt gewesen sind, und da-
bei bewiesen haben, dass sie selbständig richtige Vermessungen,
Kartirungen und Berechnungen auszuführen vermögen.
8. 29.
Unter Einreichung der erlangten Patente als Baumeister oder
Bauführer bezw. des Zeugnisses über das bestandene forstliche
Tentamen und der in $. 28 vorgeschriebenen Nachweise hat Kan-
didat die Ertheilung einer Probearbeit im Planzeichnen bei einer
Prüfungskommission (§. 3) nachzusuchen.
Letztere ertheilt, nachdem die Nachweise als vorschriftsmässig
anerkannt worden, nach Massgabe der Vorschriften unter Nr. 1
und 2 im §. 11 die Probekarte und bestimmt den Termin zur Ein-
reichungfderselben.
8. 30.
Nachdem Kandidat die mit seiner Namensunterschrift und der
pflichtmässigen Versicherung, dass er dieselbe allein gezeichnet und
Die neue Landmesserprüfungsordnung für das Konigreich Preussen. 487
beschrieben, zu versehende Probekarte nebst dem zum Vorbilde
benutzten Original der Prüfungskommission eingereicht hat, wird
solche von letzterer geprüft und nach Massgabe des $. 20 censirt.
Ist die Probekarte für annehmbar erachtet, so legt die Prüfungs-
kommission dieselbe mit den in §§ 28 und 29 bezeichneten Zeug-
nissen und Nachweisen innerhalb einer Frist von längstens sechs
Wochen vom Tage der Einreichung an gerechnet, der Oberprüfungs-
kommission vor. |
8. 31.
Die Oberprüfungskommission entscheidet darnach, ob der Kan-
didat zum Landmesser befähigt ist, fertigt nach dem Befunde die
Bestallung zum Landmesser aus und sendet dieselbe an die Prü-
fungskommission zur Aushändigung.
8. 32.
Uebergangsbestimmungen.
Bis zum 1. Januar 1885 kam die Prüfung als »Feldmesser«
noch nach den bisherigen Vorschriften abgelegt und können dar-
über in der bisherigen Weise Qualifikationszeugnisse zum »Feld-
messer< ausgefertigt werden, mit der Massgabe jedoch, dass die
nach den bisherigen Prüfungsvorschriften von der technischen
Baudeputation versehenen, durch die Verfügung vom 24. August
1880 vorläufig der technischen Oberprüfungskommission übertragenen
Funktionen von der Oberprüfungskommission für die Landmesser
(§. 1) wahrgenommen werden. |
Vom 1. Januar 1885 ab treten die bisherigen Vorschriften
über die Prüfung der Feldmesser im ganzen Umfange ausser An-
wendung.
Berlin, den 4. September 1882.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Der Minister der geistlichen, Unter-
Maybach. richts-und Medizinalangelegenheiten.
In Vertretung:
Lucanus,
Der Minister fir Landwirthschaft , Do- Der Finanzminister.
mänen und Forsten. In Vertretung:
Lucius. Meinecke.
488 Ruckdeschel. Bericht über die Thätigkeit des Casseler
Bericht über die Thätigkeit des Casseler Geometer-
Vereins in der Zeit vom Jahre 1881 bis 1882.
Erstattet in der fünften Hauptversammlung za Cassel am 16. Juli 1882 von
Ruckdeschel, z. Zt. Vorsitzender.
Namens der Vorstandschaft habe ich zum fünften Male die
angenehme Pflicht zu erfüllen, Ihnen, sehr geehrte Herren Collegen,
Bericht zu erstatten über die Thätigkeit des Vereins seit der letzten
Hauptversammlung. Zu unser aller Befriedigung, die wir Interesse
an der so nothwendigen Weiterentwicklung unseres Faches haben,
kann ich die Wahrnehmung an die Spitze stellen, dass in einer
Zeit, wo das Vereinsleben auf verschiedenen Gebieten etwas zu
stocken beginnt, bei unserem Zweigvereine ein besonderer Rück-
schritt noch nicht zu bemerken war. Abgesehen von dem durch
unsere auswärtigen Geschäfte bedingten schwächeren Besuche der
Sitzungen während des besseren Wetters, — wir haben aber ja fast
den ganzen Winter hindurch zu örtlichen Arbeiten geeignete Tage
gehabt, — hat sich sogar wieder gegen das Frühjahr hin eine
recht rege Theilnahme an den Vereinsangelegenheiten entwickelt.
Achtzehn Sitzungen haben stattgefunden, an zwei Abenden
war freie Discussion. Bei der für den häuslichen Theil unserer
heutigen Versammlung nur so knapp bemessenen Zeit kann ein
eingehenderes Referat darüber nicht füglich stattfinden. Unserer
auswärtigen Mitglieder wegen, die vom Verein während des ver-
gangenen Jahres leider wenig gesehen haben, hätte ich freilich
gewünscht, es noch etwas ausführlicher fassen zu können.
Indem ich mich daher nur auf die Hauptsachen beschränke,
darf ich wohl zunächst die von Mitgliedern gehaltenen Vorträge
besprechen und dieselben in zwei Abtheilungen sondern, in solche
von allgemeinerem Inhalt und in diejenigen, welche lediglich die
Projectirung und den Ausbau der neuen Wege und Wasserziige
bei Grundstückszusammenlegungen betrafen. Letztere aber haben
im vergangenen Vereinsjahre die meisten Sitzungen ausgefüllt.
Aus der ersten Abtheilung ist zunächst der Bericht unseres
Delegirten, des Herrn Collegen Vogel, hervorzuheben. Er brachte
uns die Versicherung, dass seiner Beobachtung nach in Baden der
Techniker im Allgemeinen eine recht geachtete Stellung einnimmt
und dass dieses auch für den zwar auf freie Praxis, doch in seinem
Einkommeu durchweg gut gestellten Geometer gilt. Es ist daher,
um es gleich hier vorweg zu bemerken, die Auslassung des Land-
raths Knebel in seiner zu Trier erschienenen, übrigens ja anzuer-
kennenden Schrift »des Kleinbauern Nothruf an die Staatsregierung,
worin er nebenbei auf geringere Vorbildung des preussischen Feld-
messers dringt und den gut vorgebildeten badischen Geometer, der
angeblich nur das Beamten-Proletariat vermehren soll, erwähnt,
uns geradezu unbegreiflich geblieben. Doch dieses nur, nebenbei.
Geometervereins in der Zeit vom Jahre 1881 bis 1882. 489
Unser Hauptinteresse hat, wie vorauszusehen war, derjenige
Theil des Delegirten-Berichts erregt, welcher sich auf die Beobach-
tungen über die Resultate des badischen Feldbereinigungsgesetzes
verbreitet hat. Wir haben daraus wieder entnommen, dass zwar
bei einzelnen in neuerer Zeit ausgeführten Bereinigungen eine etwas
stärkere Zusammenlegung erreicht worden ist, dass aber die Inten-
sität der norddeutschen Verkoppelungen, und zwar selbst unter
gleichartigen Verhältnissen, dabei noch lange nicht erreicht wird.
Wir knüpfen hieran den Wunsch, dass die dem Nothstande der
Landwirthschaft gegenüber dringendst gewordene Forderung auf
Ersparung an Zeit und Arbeitskraft durch möglichst intensive Zu-
sammenlegung behufs Ermöglichung intensiver Cultur, zugleich als
Mittel gegen sociale Schäden, zur Aufhülfe der Production im All-
gemeinen und damit der Steuerkraft, auch nach West- und Süd-
deutschland hin immer mehr zum Durchbruch kommen möge.
Dieses aber leitet uns auf Elsass-Lothringen hinüber, in welchem
Lande die Frage der sogenannten Feldbereinigung ebenfalls bren-
nend geworden ist. Voraussichtlich wird dort dem nächsten Landes-
ausschuss nur erst ein recht geringer Nothbehelf, ein Gesetzent-
wurf über Feldwegeanlagen, vorgelegt werden. Wir können auch
hierzu nur unsere besten Wünsche über den Rhein senden und
zwar in dem Sinne, dass man die blossen cleus ee » sowie
die Feldbereinigungen gleich von vornherein fallen lassen und
sofort zu einer stärkeren Zusammenlegung mit möglichster und
zwar gleichzeitiger Berücksichtigung der in andern Ländern schon
gemachten Erfahrungen und insbesondere auch der kulturtech-
nischen Arbeiten übergehen möge. Leider hat aber die Geschichte
der Entwicklung dieser Gesetze in Süd- und Westdeutschland be-
wiesen, dass man meist Anfangs dem Andrängen der Besitzer auf
möglichste Beibehaltung ihrer bisherigen Grundstückslagen zu sehr
Rechnung trägt, so wie dass, wenn nicht gleich von vornherein
energisch in intensiverer Richtung von Seiten der Staatsregierungen
vorgegangen wird, man leicht in ein Experimentiren hineingeräth,
das schliesslich Niemand recht befriedigt, dabei aber mehr Kosten
und Terrain zu Wegen, Gräben und gemeinschaftlichen Anlagen
consumirt, als ein von vornherein gehörig durchgreifendes Ver-
fahren. Letzteres aber bürgert sich trotz Anfangs entgegenstehender
Anschauungen und Gesetze bald ein, wie die Erfahrung in unserm
Bezirke sowie in Westphalen und im rechtsrheinischen Rheinlande
zeigt. Im letzteren ist nur noch der Name »Consolidation< ge-
blieben, die Ausführungen aber nähern sich, dem Vernehmen nach,
immer mehr in Bezug auf stärkere Zusammenlegung dem nord-
deutschen Verfahren.
Eine recht gute Vorarbeit dazu werden in Elsass-Lothringen
die jetzt schwebenden Neumessungen sein. Auch unserm Vereine
waren durch den Herrn Katasterinspector Joppen zu Strassburg
Proben der durch Autographie vervielfältigten Stückvermessungs-
handrisse zugegangen und hatte Herr College Vogel ebenfalls das
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 19. Heft. 84
en a
490 Ruckdeschel. Bericht über die Thätigkeit des Casseler
Referat darüber übernommen. Die Messungsmethode ist durchweg
die für die preussischen Katasterneumessungen neuestens ange-
ordnete und ist das Detail soweit ausgedehnt, dass selbst kleinere
Parzellen immer noch aus Naturmaassen berechnet werden können.
Trigonometrische Neben- und Kleinpunkte sind eingeführt, die Coor-
dinaten für dieselben gleich am Rande vermerkt, die Handrisse mit
Weglassung von Colorit, fast genau kartographisch richtig gezeichnet
und durch Autographie vervielfältigt. Letzteres erscheint billig
und dem Zwecke doch noch völlig genügend. Bei der Discussion
im Vereine wurde nur als wünschenswerth erklärt, dass die Eck-
punkte des Quadratnetzes innerhalb der Zeichnung wegbleiben und
die Grenzen der Gewannen mit weniger fettem Strich dargestellt
werden möchten.
Den Verein hat ferner die Denkschrift des Abgeordneten Som-
bart betreffend die Herstellung agronomisch-geologischer Karten
beschäftigt. Sie kennen diese Schrift, wissen alle, dass Herr Som-
bart auf der bevorstehenden Versammlung des Hauptvereins diesen
Gegenstand weiter behandeln will und haben erfahren, dass bereits
vier Feldmesser von Poppelsdorf aus nach Berlin behufs Vorberei-
tung zu geognostisch-agronomischen Aufnahmen abgegangen sind.
Der als Referent in dieser Sache bei uns fungirende Herr
College Hucke betonte, dass die Bodenkunde, und zwar noch mehr
wie die Agriculturchemie, erst ein Kind der neuesten Zeit, sich
zwar schnell entwickelt, aber noch kein charactervolles Aeussere
habe. Es sei dieses leicht durch die bisherige fast ausschliesslich
nur der Wissenschaft dienende Behandlung der Geognosie, durch
das langsame Vorschreiten der Publication guter geologischer
Detailkarten und aus dem Umstande zu erklären, dass die Be-
stimmung der Gesteinsarten jedenfalls viel einfacher und intere-
santer sei, als die der oft in der complicirtesten Weise auftretenden
Verwitterungsproducte Das Bedürfniss nach geologisch-agrono-
mischen Karten sei bei den Grundbesitzern noch fast gar nicht
hervorgetreten, die Erkenntniss für deren Bedeutung der Boden-
wirthschaft gegenüber noch in keiner Weise zum Durchbruch ge-
kommen. Seines Wissens nach habe den ersten Schritt auf diesem
Gebiete der brandenburgische agronomische Verein im Jahre 1861
gethan.
Redner entschied sich, unter Vorlegung von Bodenkarten aus
der Umgegend von Berlin, nach Besprechung der von Ort aufge-
stellten Gesichtspunkte, gegen das dualistische System, also für
getrennte Darstellung auf je zwei Karten. Nachdem Referent aus-
geführt, dass ein zweijähriger culturtechnischer Cursus auch für
diejenigen Feldmesser ausreichen würde, welche sich mit dergleichen
Aufnahmen dann zu beschäftigen hätten, bemerkte er, dass die bei
den Zusammenlegungen Seitens einzelner Sachgeometer gemachten
Versuche, die Bonitirung auf Grund von Bodenprofilen auszuführen,
für die Cassen dieser Geometer sehr ungünstige Nachwehen gehabt
hätten, und schliesst er mit dem Wunsche, dass die als Anregung
Geometervereins in der Zeit vom Jahre 1881 bis 1882. 491
von uns jedenfalls anzuerkennende Sombart’sche Schrift Besserung
bringen möge. Zu bedauern bleibe nur die projectirte Unterstel-
lung des neuen Instituts unter zwei verschiedene Ministerien.
Bei der Discussion wurde vor Allem der practische Zweck und
zwar einmal für die Landwirthschaft im Allgemeinen, dann für die
Grundstückszusammenlegungen im Besonderen ins Auge gefasst
uud dabei allerseits hervorgehoben, dass man nach beiden Seiten
hin einstweilen auf hervortretendere Resultate würde verzichten
müssen, zumal wenn für unsere Gegenden die Karten keinen grös-
seren Maassstab als 1:25000 erhielten. Dass die jetzige Boniti-
rungsart sehr verbesserungsbedürftig sei, darüber besteht kein
Zweifel, auch wohl bei den Behörden nicht. Bei der Bonitirung
selbst aber sind, namentlich in unserm Terrain und bei unsern
climatischen Verhältnissen, nicht blos die Mischungsverhältnisse,
sondern in allererster Linie die physikalischen Eigenschaften des
Bodens durchschlagend. Um sie im gegebenen Falle richtig wür-
digen zu können, bedarf man ausser der Theorie noch viel prac-
tische Erfahrung. Letztere setzt man, bei der jetzigen Organisation
der Behörden vom bonitirenden Landwirth, sagen wir vom mitt-
leren Landwirth, dem keine besondere Fachbildung geworden, vor-
aus und zieht daher den Empiriker dem Theoretiker vor. Dem
Urtheile des Feldmessers dabei ist, nach den bestehenden Vor-
schriften, überhaupt kein Raum gelassen, sondern nur dem des
Commissars. Bei der Abneigung, die commissarische Laufbahn,
wie dieses in unserer Nachbarprovinz Hannover geschieht, auch
den Feldmessern offen zu halten, würde also auch dem aus dem
neuen Institute hervorgegangenen Sachfeldmesser voraussichtlich
später niemals ein bestimmendes Urtheil in dieser Richtung zu-
stehen. Man hat daher Seitens des Vereins die Wünsche schliess-
lich nur dahin beschränkt, dass bis zu einer etwa später eintreten-
den anderweiten Regulirung Seitens der Königlichen Staatsregierung,
bei den Bonitirungen mindestens im Schwemmlande (Fluthschutt)
eine genauere und besonders tiefere Untersuchung des Untergrundes
unter gründlicherer sachverständiger Erwägung der einschlägigen
physikalischen Verhältnisse stattfinden möchte, als bisher und dass
der Sachfeldmesser sich Notizen während der Bonitirung machen
möge, um die Hauptbodenarten dann in der Uebersichtskarte farbig
darstellen zu können, eine bereits probeweise von einzelnen Col-
legen vorgenommene Arbeit, die sich, namentlich als Vorarbeit für
die Planlagen im hiesigen Bezirke, sehr empfiehlt und auch geeignet
erscheint, beim Wechsel der Sachgeometer dem Nachfolger die
Orientirung nicht unwesentlich zu erleichtern.
Sollten dabei auch pro Tag ein oder ein paar Hectare weniger
bonitirt werden als bisher, der Vortheil würde im weiteren Ver-
fahren sehr bald zu Tage treten.
Weiter habe ich zu berichten, dass, nachdem im Herbste
vorigen Jahres die grösseren Zeitungen die Notiz gebracht, wie
fünf der bedeutenderen Hydrotekten Deutschlands sich zu einer
34.
492 Ruckdeschel. Bericht über die Thätigkeit des Casseler
Petition betreffend die Bildung eines hydrologischen Reichs-Central-
Instituts neben oder im unmittelbaren Zusammenhange mit dem
meteorologischen oder der Seewarte vereinigt hatten, der Vor-
sitzende sich zunächst an den Herrn Baurath Löhmann in Dresden
und, nach dessen Weisung, dann an den Herrn Professor von
Wagner in Braunschweig gewendet hat, mit der Bitte, ihn bescheiden
zu wollen, ob unser Verein, der ja vorwiegend aus in der Lande-
cultur und zwar sowohl was Land- als Forstwirthschaft betrifft,
thätigen Geometern zusammengesetzt ist, irgendwie helfen könne,
um die so zeitgemässe Grundidee zur Ausführung zu bringen.
Beide Herren haben zuvorkommendst geantwortet, dass zur Zeit
nur erst das Zustandekommen eines Zusammentreffens von Land-
und Forstwirthen, Meliorations- und Bautechnikern bei den betref-
fenden Staatsregierungen und dem Bundesrathe bezw. beim König-
lich preussischen Ministerium für Landwirthschaft in Anregung
gebracht werden könne, sie es daher unserm Vereine anheimgeben
müssten, sich ebenfalls mit einer Petition in dieser Richtung zu
betheiligen. Die Anregung sei übrigens von den Staatsregierungen
in Bayern, Sachsen und Braunschweig sofort weiter befördert, vom
Herrn Minister für die Landwirthschaft in Berlin ermunternd auf-
genommen worden, auch habe das statistische bezw. meteorolo-
gische Bureau dortselbst schon ein Jahr zuvor in ähnlicher Weise
petirt. Namhafte Hydrotekten und obere Forstbeamte hätten bei-
stimmend geantwortet, auch zu allseitigem Vorgehen ermuntert
Herr Professor von Wagner hatte die Güte, uns zwei Exemplare
seiner die Nothwendigkeit der Errichtung einer Centralstelle für
Hydrologie beweisenden Broschüre beizulegen.
Herr College Wolff, der das Referat übernommen, betonte zu-
wächst die Nothwendigkeit hydrologischer Stationen, insbesondere —
am Zusammenflusse grösserer Wasserliiufe sowie zwischen dem |
Gebirge und dem Thale, bemerkte indess, unter Zugrundlegung
der bisherigen Erfahrungen, dass meteorologische Stationen erst
dann Werth erhalten, wenn die Beobachtungen mit exacter Con-
sequenz mindestens zehn Jahre lang auf denselben fortgesetzt wur-
den und schliesst hieraus, dass Gleiches bei den hydrologischen
Stationen der Fall sein wird, zumal die den Ausschlag gebenden
Hochfluthen mitunter erst in langen Zwischenräumen eintreten.
Der Landescultur-Feldmesser bei seinem häufigen Wechsel ds
Aufenthaltsorts und bei seinen sonstigen vielen dienstlichen Ob-
liegenheiten könne leider nicht selbst als Beobachter fungiren, ob-
schon ihm der Mangel an zuverlässigen Resultaten nur gar zu oft
fühlbar werde. Wie widersprechend die Aussagen der Anwohne!
selbst schon bei kleineren Flüssen sind, wissen wir Alle, bei mittel-
grossen Gräben und Durchlässen kommt man ja schon unter den
hiesigen Verhältnissen leicht in Verlegenheit über die einzuhalten
den Dimensionen. Und wie grell wechseln die Niederschlagsmengel.
Wilhelmshöhe zeigt eine viel höhere Centimeterzahl wie Cassel, der
Westerwald eine dreifach grössere.
Geometervereins in der Zeit vom Jahre 1881 bis 1882. 493
Man kann sich daher, auch bei kleineren Wasserzügen, meist
nur an ganz allgemeine Regeln halten, muss aber auch diese wieder
wesentlich modificiren, wenn noch nicht verkoppelte Gemarkungen
oberhalb liegen, da ja durch die später etwa nachkommende Aus-
führung derselben, insbesondere wenn keine rationelleren Methoden
zur Zurückhaltung des Wassers anwendbar sind oder angewendet
werden, sofort sich alle Vorbedingungen wieder ändern. Der
Referent versprach sich von einer Petition an das Königliche Mini-
sterium für Landwirthschaft Seitens des Vereins keinen Erfolg, da
an massgebender Stelle der Geometer nicht als Sachverständiger
in dieser Richtung angesehen wird, ersuchte aber alle Collegen,
den hochwichtigen Gegenstand im Auge zu behalten, auch Anre-
gung zur Errichtung von Beobachtungstationen zu geben. Insbe-
sondere hielt er dafür, dass die Herren Landräthe viel dabei wirken
könnten, mindestens für richtige Markirung der Hochwasserstände.
Allerdings dürften diese Markirungen nur an besonders dazu be-
stimmten und geeigneten Punkten vorgenommen werden. — Der
Verein ist diesen Vorschlägen beigetreten.
Zur Broschüre des Herrn Professor von Wagner tibergehend,
betonte der Referent daraus die Richtigkeit der Ausführungen über
den Werth wissenschaftlicher Untersuchungen gegenüber der Em-
pirie und verbreitete sich dann über das für unsere Bibliothek
beschaffte, zum Studium bestens zu empfehlende Werk desselben
Verfassers: »Hydrologische Untersuchungen. Von dem vielen In-
teressanten darin möge hier nur ganz kurz die Thatsache hervor-
gehoben werden, dass bei Vergleichung der wirklichen Wasser-
mengen mit denen nach den Formeln von Ganguillet-Kutter, Bazin,
Darcy, Eitelweyn, Hagen, Humphrey-Abbots, Gauckler und Harter
berechneten, die ja auch bei uns eingebiirgerte erstere Formel stets
als die günstigste erschienen ist, dass durch die Eitelweyn’sche
aber stets zu grosse Resultate erhalten worden sind, sowie noch,
dass das Höherstehen des Wasserspiegels im Stromstriche nunmehr
am Rhein erwiesen ist.
Gestatten Sie mir nun zu einem andern Abend iiberzugehen,
an welchem ebenfalls Herr College Wolff als Referent fungirt hat.
Ihnen ist allen bekannt, dass die traurigen Folgen, welche die
Aufhebung des Giiterschlusses in einzelnen Landstrichen zur Folge
gehabt hat, Gegenstand sehr ernster Berathungen Seitens der grös-
seren landwirthschaftlichen Vereine sowohl als auch der Regierungen
geworden sind. Ihnen ist ferner bekannt, dass durch den Abge-
ordneten von Schorlemer-Alst ein Gesetzentwurf über Anlegung
von Höferrollen in Westphalen bei unserer Landesvertretung ein-
gebracht worden ist. Auch der hiesige Communallandtag hatte
sich über diesen Gegenstand ausgesprochen und haben dessen beide
Gutachten den nächsten Anlass zur Discussion in unserm Vereine
gegeben, zumal wir ja auch immer und immer wieder sehen müssen,
wie leicht im hiesigen Bezirke ein Bauerngut zur Zerbröckelung
in Kleinbesitz gebracht wird.
494 Ruckdeschel. Bericht über die Thätigkeit des Casseler
Der Herr Referent stellte zunächst historisch die Ursachen
und den Verlauf der Güterzersplitterung dar und entwickelte dann
die für und gegen die Dismembrationen vorgebrachten Haupt-
gründe, wobei insbesondere auch die jedem Landesculturgeometer
so äusserst widerwärtige Zerstückelung der erst mühsam zusammen-
gebrachten Planstücke in die Waage fiel. Er bezog sich ferner
auf weitere Berichte, insbesondere auf einen aus Siebenbürgen, der
auch von dorther den Nothstand der immer stärker werdenden
Zerbröckelung und die damit erfolgende Errichtung von nicht
mehr leistungsfähigen Zwergwirthschaften grell beleuchtete, schloss
aber damit, dass sich, unter den gegebenen Verhältnissen, auch
für den hiesigen Bezirk kaum etwas Anderes thun lassen würde,
als was der hiesige Communallandtag in Bezug auf Aenderung der
Erbfolge vorgeschlagen. Da nämlich nur durchweg entgegenstehende
Gesetze in Geltung sind, so scheine die Einführung neuer entweder
überflüssig oder bedenklich. Es sei indess anzuerkennen, dass ein
Bedürfniss, gegen die Dismembrationen vorzugehen, wirklich vor-
handen ist. Es möchten daher auch Seitens des Oberlandesgerichts
an das Staatsministerium Vorschläge gemacht werden, ob und wie
gesetzlich eine Möglichkeit zur Erhaltung der Güter geschaffen
werden könnte.
In der Discussion wurde durch Beispiele bewiesen, dass sich
nur da ein wirklich leistungsfähiger Bauernstand und damit der
Flor des Ackerbaues und der Viehzucht in der germanischen Be-
völkerung erhalten habe, wo die deutsche Rechtsanschauung, der
Hof müsse in der Familie bleiben, durch Gesetz oder Herkommen
beibehalten worden ist.
Nur da gedeihen noch allenfalls Zwergwirthschaften, wo
Gartenbau eine auch beim Kleinbesitz noch lohnende Ausnutzung
ermöglicht. Glücklicherweise ist das Herkommen in den Gegenden,
wo bis in die neueste Zeit geschlossener Besitz erhalten geblieben,
noch stärker gewesen als das Gesetz. Man erkennt den guten
socialen Einfluss dieses Herkommens sofort im Aeusseren des Land-
strichs, an der Wirthschaftsweise, an der Bauart der Dörfer, am
Aussehen der Bewohner. Leider werden aber auch andererseits
wohl keine Zwangsmittel angewendet werden können, um Gegenden,
die schon durch die Zerbröckelung halb verwüstet erscheinen, wieder
zu dem germanischen Herkommen zurückzuführen. Hier kann nur
Hebung des Wohlstandes, damit Hebung der Intelligenz und etwa
noch Einführung von Vorkaufsrechten wirken.
Uns Geometern aber liegt es ob, durch Belehrung wenigstens
den Versuch zur Einwirkung bei jedem einzelnen vorkommenden
Falle zu machen. Und wie oft liegen uns im hiesigen Bezirk leider
noch solche Fälle vor. —
Und uun, meine Herren Collegen, komme ich zur zweiten, einen
geschlosseneren Cyclus bildenden Abtheilung der im Vereinsjahre
gehaltenen Vorträge.
Der Bericht unseres Herrn Delegirten Vogel:über: die) badischen
Geometervereins in der Zeit vom Jahre 1881 bis 1882. 495
Zustände hatte uns zunächst auf eine zwei Abende andauernde
Lesung und Besprechung des dort geltenden Bereinigungsgesetzes,
sowie seiner Handhabung und dadurch wieder auf eine Discussion
über den gegenwärtigen Stand der Grundstückszusammenlegungen
in Deutschland überhaupt geführt. Herr College Werner hat es
dann übernommen, in einem Vortrage die wichtigsten gesetzlichen
Bestimmungen bezüglich der Ausführung in den einzelnen deutschen
Ländern zusammzustellen und zwar unter kritischer Beleuchtung
der Lehnert’schen. Schrift »über die gegenwärtige Eintheilung der
Grundstücke in Deutschland und deren zweckmässige Umgestaltung«.
Dieser Vortrag hat dann zu einem zweiten desselben Collegen über
die nach dem jetzigen Standpunkte der Technik an ein Weg- und
Wasserzugsnetz bei Verkoppelungen zu stellenden Forderungen
geführt.
Inzwischen war der Verein von dem Präsidenten der hiesigen
Generalcommission, Herrn Wilhelmy, auch mit der Aufgabe beehrt
worden, wegen folgender Punkte sich auszusprechen :
1. über die Nothwendigkeit bezw. Verwendbarkeit von Hori-
zontalcurven bei den diesseitigen Wege- und Grabenpro-
jecten,
2. über die Verwendung der Aneroidbarometer dabei,
3. über die dabei entstehenden Kosten.
Da diese Themata nicht ohne Klarstellung der Anforderungen,
welche diesseits an ein Wege- und Grabennetz gestellt werden
müssen, gelöst werden konnten, so sah sich der Verein nun einer
Aufgabe gegenüber, um die er, wie in der Discussion sehr richtig
vermerkt worden ist, schon seit Jahren mit einer gewissen Scheu
herumgegangen, die immer wieder von Neuem berührt, aber noch
nie energisch angefasst worden war.
Die Vordiscussionen haben sehr bald in der Frage gegipfelt,
wie ist überhaupt der Culturtechnik bei Ausführung der Verkop-
pelungen Eingang und Verwerthung zu beschaffen. Der Referent
hatte die Entlastung der Generalcommissionen von allen Neu-
messungs- und überhaupt allen grösseren rein geometrischen Ar-
beiten, sowie die Schaffung von Culturingenieurstellen bei denselben
warm befürwortet. Die Discussion ergab abweichende Meinungen
und hatte man sich dann zunächst auf den Satz vereinbart: »Es
ist wünschenswerth, dass bei Anlage und Prüfung des Wegenetzes
und der Planlage ein mit den technischen und localen Verhält-
nissen sowie mit den bei den Zusammenlegungen vorkommenden
Detailvermessungsarbeiten vertrauter culturtechnisch ausgebildeter
Geometer als Beirath des Sachcommissars zugezogen und demselben
die Stelle eines Correferenten eingeräumt wird.«
In der nächsten Sitzung ist man dann wieder auf dasselbe
Thema zuriickgekommen. Der Vorsitzende hatte an Stelle des
eben gedachten Satzes vier andere aufgestellt und sie einmal da-
durch motivirt, dass man es nicht als wünschenswerth hinstellen
könne, noch eine neue Instanz in die jetzige Organisation der )Be-
496 Ruckdeschel. Bericht über die Thätigkeit des Casseler
hörden einzufügen, von deren Nothwendigkeit man nicht völlig
überzeugt sei, zumal die Sachgeometer auch anderwärts schon vor
längerer Zeit, z. B. in dem Ressort der Generalcommission Merse-
burg, gezeigt hätten, dass sie, wenn man ihnen die zu besseren
Projecten nöthige Zeit gönnt, dieselbe recht wohl auszunutzen
verstinden. Die Discussion wurde ziemlich lebhaft und dabei
andrerseits immer wieder hervorgehoben, dass wenn diese Instanz
jetzt zu erreichen auch aussichtslos sei, sie sich dennoch in der
Zukunft, den sich steigernden Anforderungen gegenüber, als noth-
wendig herausstellen dürfte. Schliesslich wurden Herr Werner und
der Vorsitzende mit der Modificirung der von letzterem gestellten
Sätze beauftragt und sie dann in der nächsten Sitzung wie folgt
angenommen:
1. Es ist nicht zu verkennen, dass bei den preussischen Aus-
führungen sowohl, als bei den nassauischen, und zwar beim
Plan im Allgemeinen wie beim Netze für die Wege und
Wasserzüge, in vielen Fällen eine den Ansprüchen der Zeit
und der dringenden nationalöconomischen Forderung mög-
lichster Ersparung an Kraft entsprechende gründliche Durch-
arbeitung vermisst wird.
2. Als Mittel zur Abhilfe den bisherigen Verhältnissen gegen-
über, bieten sich dar:
a. Bewilligung der zu einer solchen gründlicheren Durch-
arbeitung für den Sachgeometer nothwendigen Zeit.
b. Allgemein gehaltene, für die Verhältnisse in hiesiger
Provinz passende Vorschriften, die Projectirung der Wege
und Wasserzüge betreffend.
c. Nach genügender Vorinformation Seitens des Sachgeo-
meters, analog wie im nassauischen Verfahren, Durch-
sprechung und vorläufige Feststellung der für die je vor-
liegende Sache einzuhaltenden Directiven zwischen dem
Sachgeometer und einem andern, in Planarbeiten lang-
jabrig in einer Reihe von Sachen mit Erfolg bereits be-
schäftigt gewesenen und noch in der Praxis stehenden,
von der Oberbehörde dazu auszuwählenden Vermessungs-
beamten.
d. Nochmalige Zuziehung dieses letzteren an Ort und Stelle,
vor der Prüfung des von dem Sachgeometer fertig ge-
stellten Projects durch die Oberbehörde.
Dieses ist gewissermassen die Einleitung zu dem darauf folgen-
den Vortragscyclus gewesen. Das hierzu vorher entworfene Pro-
gramm hat als ersten Theil die allgemeinen Gesichtspunkte für
Projectirung der Wege- und Wasserzüge bei den Grundstiicks-Zu-
sammenlegungen im hiesigen Bezirk, als zweiten das Vorstadium
enthalten, wobei zugleich die bezüglich der Verwendung der Höhen-
curven und des Aneroids dem Verein gestellten Aufgaben ihre Er-
ledigung finden sollten. Als dritten Theil dann. das .Stadium der
Geometervereins in der Zeit vom Jahre 1881 bis 1882. 497
örtlichen Projectirung, als vierten das Stadium der Festlegung,-
als letzten den Ausbau und die spätere Unterhaltung.
Annähernd ist dieses Programm in seinen drei ersten Theilen
noch im Laufe des eben vergangenen Frühjahrs eingehalten worden,
die letzten beiden Theile aber mussten, wegen Kürze der Zeit, für
den nächsten Winter verschoben werden.
Auf die Details dieses Vortragscyclus einzugehen ist hier un-
möglich, es sei nur vorerst so viel bemerkt, dass Herr College
Helferich in einem sehr eingehend durchgearbeiteten längeren Vor-
trage ein anschauliches Bild über Theorie und Praxis der ver-
schiedenen Arten der Aneroidbarometer gegeben und dass auf
Grund dieses Vortrags dann eine Ausarbeitung (Referent Herr
College Bänitz) über die uns gestellten Aufgaben Herrn Präsident
Wilhelmy unterbreitet worden ist. Beide Arbeiten hoffen wir den
Vereinsmitgliedern gedruckt übersenden zu können.
Herr College Werner hat dabei noch in zwei längeren, sehr
eingehenden Vorträgen einmal die Anforderungen an ein. gutes
Wegenetz und zwar unter Begründung durch direct aus der Praxis
hervorgehobene Beispiele, dann die Anforderungen an ein gutes
Netz für die Wasserziige, Ent- und Bewässerungen entwickelt.
Nachdem dann in der nächsten Sitzung eine längere Discussion
über die Behandlung der Wasserrisse und der unbedeutenderen
Wasseransammlungen und Wasserziige innerhalb der Planstücke
selbst sich verbreitet hatte, hielt Herr College Kirchhof einen
durchdachten Vortrag über die Vorinformation zu den Wege-,
Wasserzugs- und Planprojecten. Herr College Bänitz schloss den
Cyclus mit seinem die practischen Gesichtspunkte hervorhebenden
Vortrage über die örtliche Projectirung.
Wir sind für diese Arbeiten genannten Herren zum besten
Danke verpflichtet, zumal auch Herr College Werner sich der
grossen Mühe unterzogen hat, das Material aus diesen Vorträgen
in einem ausführlicheren Referat zusammenzustellen, das wir dann
ebenfalls dem Druck zu übergeben beabsichtigen.
Aus den einleitenden Referaten, die bei dieser Gesammtdar-
stellung nicht besonders berücksichtigt werden können, gestatten
Sie mir nur noch kurz hervorzuheben, dass bei dem Gegenüber-
halten der verschiedenen Vorschriften und Ausführungsarten für
Grundstückszusammenlegungen, die in Norddeutschland ausgebildete
Praxis als die für die Landescultur am intensivsten wirkende ganz
entschieden hervorgegangen ist. Wenn in dieselbe der General-
situationsplan als sehr beachtenswerthe Grundlage für die weiteren
Operationen aus dem nassauischen Verfahren herüber genommen,
nach Erlass eines neuen Wassergesetzes, soweit dieses nöthig, präcise
Bestimmungen für den eigentlich culturtechnischen Theil zugesetzt,
die so sehr beschränkende Bestimmung der Unantastbarkeit hut-
freier Grundstücke bei Zusammenlegungen, welche auf Hutungs-
ablösungen basiren, dafür weggelassen oder doch modificirt würde,
so könnte wohl bei den sonstigen, glücklicherweise: durchweg nur
498 Ruckdeschel. Bericht über die Thätigkeit des Casseler
ganz allgemein gehaltenen, Vorschriften über die Stärke der Zu-
sammenlegung selbst, so dass sie jedem Terrain und jeder Wirth-
schaftsart angepasst werden kann, das norddeutsche Verfahren
bei geschickter Handhabung sehr bald als ein in jedem Falle und
unter allen Umständen weitaus die besten Resultate lieferndes an-
gesehen werden. Im Vereine wurde dabei noch hervorgehoben.
dass auch aus dem badischen Verfahren die sofortige Ausrechnung
der Fruchtwerthe in den Besitzstands-Tabellen sehr beachtenswerth
erscheine, weil dadurch das Verständniss der Bonitirung den In-
teressenten wesentlich erleichtert wird. Man hat übrigens ja auch
in einzelnen thüringischen Districten schon seit längerer Zeit und
mit recht gutem Erfolg die Durchschnittsertragswerthe für die ein-
zelnen kleineren Gemarkungsabtheilungen berechnet, wodurch ein
Urtheil, ob die Bonitirung über die ganze Gemarkung hinweg im
Allgemeinen eine gleichmässige geblieben, leichter ermöglicht wird.
Hervorgehoben mag ferner noch werden, dass in den an die
Vorträge über Wege- etc. Projectirungen angereihten Discussionen
immer wieder die Klage zum Durchbruch kam: was helfen die
besten Projecte, wenn nicht deren solide Ausführung und deren
gute Unterhaltung zu ermöglichen ist. Ich glaube einem allgemein
gefühlten Bedürfniss hiermit zu entsprechen, wenn ‘ich besonders
in Bezug auf den letzteren Punkt alle die Wünsche erneuere,
welche wir in unsern früheren Jahresberichten in Bezug auf die
Unterhaltung der neuen Anlagen niedergelegt haben. Der hessische
Bauer ist durch das ja im Uebrigen besonders günstige Institut
des Landwegeverbandes gewöhnt, nur das gerade für die Wege
und Grabenbauten zu thun, was ibm direct befohlen wird. Und
so sehen wir zu unserer Trauer, dass er die neuen Wirthschafts-
wege verpflügt, die Seitenmulden verschwinden dabei, die Wasser-
risse vergrössern sich, die Böschungen stürzen nach, die Kanäle
werden nicht gereinigt, verlieren Deckplatten und Flügelmauern,
die Schleusen fungiren nicht mehr. Schon nach einigen Jahren
sind auch gut ausgeführte Anlagen kaum mehr zu erkennen, das
verausgabte Geld ist halb verloren.
Von Seiten der Verwaltungsbehörden erbitten wir kräftigste
Nachhülfe und Unterstützung des Geometers nöthigenfalls durch
Execution. Blos ermahnen können wir bis jetzt, nicht aber die
Nachbesserung erzwingen. Ermahnung aber allein hilft nichts. ©
Immer wieder tritt es hervor, dass für die culturtechnische
Praxis geschulte Techniker niederen Ranges, wie sie in Baden und
in Bayern schon seit Jahrzehnten vom Staate ausgebildet werden,
auch beim Ausbau sowie der Unterhaltung der neuen Verkoppe-
lungsanlagen unentbehrlich sind. Auch dieses Bedürfniss tritt
von Jahr zu Jahr stärker hervor.
Bevor ich den Bericht über die Vereinsthätigkeit schliesse,
lassen Sie mich noch eines Vorkommnisses erwähnen, das nicht
als ein Vereinsvorgang im engeren Sinne anzusehen ist, sondern
nur einen Theil der Mitglieder berührt hat.
Geometervereins in der Zeit vom Jahre 1881 bis 1882. 499
Nachdem unter dem 14. Januar c. dem Landtag, und zwar
zunächst dem Herrenhaus, ein Gesetzentwurf, betreffend die Für-
sorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten,
vorgelegt worden war, sind Zweifel entstanden, ob die bei den
Generalcommissionen beschäftigten Feldmesser, mindestens aber
die pensionsberechtigten derselben, zu den unmittelbaren Staats-
beamten zu rechnen seien oder blos zu den mittelbaren. Es ist
dann eine Commission, bestehend aus den Herrn Collegen Koch,
Bänitz, Plähn und dem Vorsitzenden, mit dem Auftrage gewählt
worden, die geeigneten Schritte zur Klarstellung zu thun. Sie hat
sich an einzelne Abgeordnete, dann an die hiesige Königliche
Generalcommission mit der Bitte um weitere Schritte bei des
Herrn Ministers für die Landwirthschaft Excellenz gewendet, hat
dann, durch Herrn Abgeordneten Sombart aufmerksam gemacht,
bei der IX. Commission des Herrenhauses, der die Vorberathung
des Gesetzentwurfes unterstellt war, petirt, gleichzeitig hat sie auch
Abschrift der Petition im Instanzenwege an den Herrn Minister
sich einzureichen gestattet und ist ihr schliesslich der Bescheid
aus dem Herrenhause gekommen, der Herr Commissar des Finanz-
ministeriums habe nach Anfrage in der Commission erklärt: die
pensionsberechtigten Feldmesser bei den Generalcommissionen
gehören zu den unmittelbaren Staatsbeamten, fallen also unter
§. 1 des Gesetzes.
Namens der von uns Betheiligten gestatte ich mir an dieser
Stelle, dem verehrten Herrn Präsidenten Wilhelmy für seine Mit-
wirkung in dieser Sache meinen gehorsamsten Dank nochmals zu
erneuern,
Unterdess ist das Gesetz in Wirksamkeit getreten, die ersten
Beiträge sind von uns am 1. Juli erhoben worden. Es werden
daher zweifellos auch durch die Fürsorge Königlicher Staats-
regierung nunmehr Einrichtungen getroffen werden, dass die pen-
sionsberechtigten Feldmesser bei den Auseinandersetzungs-Behörden
auch selbst bei Krankheitsfällen etc. auf dasjenige Diensteinkommen
und zwar unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ihnen bis jetzt
auch noch kein Wohnungsgeldzuschuss gezahlt wird, kommen können,
nach dessen Höhe ihnen für die Staatscasse Abzüge an den fixirten
Vorschüssen gemacht werden. —
Leider habe ich zu berichten, dass die seit einer längeren
Reihe von Jahren während des Winters stattgefundenen Vorlesungen
über Mathematik und Naturwissenschaften während des vergangenen
Jahres wegen ungenügender Theilnahmemeldungen nicht fortgesetzt
werden konnten. Dagegen hatte der Königliche Meliorations-Bau-
inspector Herr Schmidt die Güte, im weiteren Anschluss an die im
Winter 1876/77 gehaltenen Vorlesungen über Culturtechnik in elf
je ein und eine halbe Stunde dauernden weiteren Vorträgen die
kleineren bei culturtechnischen Arbeiten vorkommenden Bauwerke
zu behandeln. Der Besuch war verhältnissmässig und in Anbetracht,
dass alle voraussichtlich für immer in den Bureaux: verbleibenden
500 Ruckdeschel. Bericht über die Thätigkeıt des Casseler
Herrn Collegen ja gar kein directes Interesse mehr dabei hatten,
ein Teger.
Zunächst hat der Herr Vortragende die Untersuchung des
Baugrundes, die natürlichen und künstlichen Fundirungen, dann
von letzteren die Pfahl- und liegenden Roste, die Brunnen und
Betongründungen, dann die Gründung auf eisernen Pfählen voraus-
geschickt und hat kurz auch der bei uns nicht vorkommenden
pneumatischen Fundirung gedacht. Er ist dann auf die Errichtung
der Spundwände und Fangdämme übergegangen und später auf
das eigentliche Thema gekommen. Als Einleitung zu letzterem
wurden Notizen über die Bestimmung der zu erwartenden Wasser- _
mengen im Allgemeinen, insbesondere aber auch nach den bishe-
rigen Erfahrungen in Hessen gegeben und unter Fingirung eines
Normaltagelohnes für den gewöhnlichen Arbeiter ein Preisbüchlein
für Erd- und Grundbau, Maurer-, Steinhauer- und Zimmermanns-
arbeiten zusammengestellt.
Von den Bauten wurden dann zunächst die Futter- und Stütz-
mauern, sowie die Pflastermulden ihrer Construction nach abgehan-
delt, dann, nach den inzwischen zur Vorlage gekommenen Auto-
graphien, die Construction eines gewöhnlichen Plattendurchlasses,
eines Doppelkanals, eines Cascadenkanals und eines Röhrendurch-
lasses durchgenommen und dazu die Kostenanschläge nach beson-
ders entworfenen Formularen gegeben. Auf die gewölbten Durch-
lässe übergehend, wurde zunächst die Theorie der Gewölbe berührt
und dann diejenigen Normen für Pfeilhöhen, Kämpfer- und Wider-
lagsstärken gegeben, die sich bereits in der Praxis völlig bewährt
haben. Zum Schluss wurden die Constructionen und Kostenan-
schläge für einen gewölbten Durchlass von 2™, einer Steinbrücke
von 5” und einer Balkenbrücke von 6” Spannweite durchgenommen.
Ich statte nochmals dem Herrn Bauinspector Schmidt den
besten Dank ab, die Hoffnung anschliessend, er werde Zeit finden,
im nächsten Winter diese Vorlesungen fortsetzen zu können, zumal
von den sechs bis jetzt fertig gestellten Tafeln erst vier erledigt
sind, auch die Stauwerke noch bis jetzt gar nicht haben abge-
handelt werden können. Dem unterdess in seine Österreichische
Heimath zurückgekehrten Herrn Ingenieur Neubert und Herrn
Collegen Plähn sind wir zum besten Danke verpflichtet, weil sie
die mühevolle Zeichnung der Originale zu den Autographien über-
nommen hatten. Ob später eine Vervielfältigung der aufgestellten
Kostenanschläge nebst erläuterndem Text zu den Autographien
wird vereinsseitig für die Mitglieder stattfinden können, lässt sich
für jetzt noch nicht übersehen,
Ich habe ferner berichtlich anzufügen, dass gemeinsame’ Aus-
flige Behufs Besichtigung interessanter culturtechnischer Objecte im
vergangenen Jahre nicht zu Stande gekommen sind, auch der Seitens
der Königlichen Forsteinrichtungscommission an die Vereinsmit-
glieder gerichteten Einladung zur Theilnahme an einer Bereisung der
Forsteinrichtungen von Wildeck bis Witzenhausen haben. nur drei
Geometervereins in der Zeit vom Jahre 1881 bis 1882. 501
Mitglieder und nur auf einen Tag Folge leisten können. Der beim
Beginn der Excursion gleich eingefallene Regenschauer und der Mangel
an Zeit haben abgehalten, an dieser instructiven dreitägigen Tour
theilzunehmen. Ich kann nur wiederum sehr empfehlen, die auch in
culturtechnischer Hinsicht so interessanten forstlichen Meliorationen
bei sich darbietender Gelegenheit in Augenschein zu nehmen.
Auf die Beihülfen übergehend, welche dem Vereine im ver-
gangenen Jahre zu Theil geworden, habe ich als weitaus bedeu-
tendste die unter dem 5. Juni c. vom hohen Ministerio für Land-
wirthschaft, Domainen und Forsten nach Antrag der hiesigen
Königlichen Generalcommission unserm Verein bewilligte, nun-
mehr dritte, Subvention von 200 Mark mit ganz gehorsamstem
Dank gegen die hohen Behörden aufzuführen. Ferner statte ich
Dank ab allen den Herren, welche im Laufe der Vereinsvorträge
Kartenwerke, Instrumente oder Material ausgestellt hatten, dann
den andern Zweigvereinen des Deutschen Geometervereins sowie
dem bayrischen Verein, welche alle, nur mit Ausnahme des Vereins
der Vermessungs-Ingenieure in Sachsen, uns ihre Drucksachen
übersendet haben. Insbesondere auch noch dem Königlich bayerischen
Obersteuerrath Herrn Spielberger für das unserm Vereine geschenkte
grössere Werk »die bayerische Landesvermessung in ihrer wissen-
schaftlichen Grundlage<, welches ja theilweise von Soldner selbst
bezw. vorgearbeitet, die Theorie seiner Coordinaten mit Beispielen
enthält, und daher für uns besonders mit interessant ist. Sehr
zum Dank verpflichtet sind wir auch dem Herrn Obergeometer
Stück und Herrn Reitz zu Hamburg, sowie Herrn Geometer Müller
zu Köln am Rhein für die Beihülfen, welche sie beim Austrag der
Aneroidfrage dem Verein durch Uebersendung von Kartenwerken
und literarischem Material gewährt haben.
Der Verkehr mit dem deutschen Hauptvereine war wie in den
früheren Jahren.
Nach Aufführung dessen, was im Vereine geschehen, habe ich
noch über das zu berichten, was in demselben unterlassen worden ist.
In unserer vorigen Hauptversammlung musste, wegen Kürze
der Zeit, die Weiterführung der Discussion über den Vortrag des
Herrn Collegen Rüffer »Der Geometer im Regierungsbezirk Cassel
gegenüber den Bestimmungen des Gesetzes, betreffend das Grundbuch-
wesen vom 5. Mai 1872 und 29. Mai 1873«, vertagt werden und war
der Antrag dabei angenommen worden, dass weitere Erörterungen über
sechs besonders herausgehobene Punkte in Specialversammlungen
im Laufe des Sommers stattfinden sollten. Letzteres ist nicht ge-
schehen und zwar auf die Erwägung hin, dass die Sachlage durch
den in Arbeit begriffenen Gesetzentwurf, die Erleichterung des
öffentlichen Aufgebotsverfahrens im hiesigen Bezirk betreffend, so-
wie durch den im Abgeordnetenhause erörterten, Ihnen allen
bekannten Dr. Grimm’schen Antrag, dessen theilweise Berücksich-
tigung ja von Königlicher Staatsregierung in Aussicht genommen
ist, möglicherweise sich bald in etwas ändern kann.:--Bei\ dem )letzt-
502 Ruckdeschel. Bericht über die Thätigkeit des Casseler
erwähnten, nach juristischer Seite hin jedenfalls sehr eingehenden
Antrag, haben wir leider das für uns Geometer weitaus Wichtigste
vermisst, nämlich die leichte Beseitigung von offenbaren materiellen
Irrthümern jeglicher Art in den beweiskräftig gewordenen Messungs-
documenten.
Indess sind die aufgestellten sechs Punkte nicht aus den Augen
verloren worden, zumal fast bei jeder Versammlung neue unan-
genehme Vorkommnisse und neu aufgetauchte Schwierigkeiten
privativ besprochen worden sind. Dem jetzigen Zustande und auch
den neuesten Vermessungsanweisungen, insbesondere der Anweisung
IX. gegenüber, deren Fehlergrenzen für trigonometrische und poly-
gonometrische Arbeiten beim Einschalten neuer Netze in das früher
unter ganz andern Vorbedingungen und Verhältnissen stückweise
gelegte Detail-Katasterdreiecks- und Polygonnetz, im hiesigen Be-
zirk wohl nur ganz selten und zwar nur bei kleineren neuzumessen-
den Gemarkungen werden eingehalten werden können, ist bei den
direct noch in der Praxis stehenden Geometern des hiesigen Be-
zirks, insbesondere bei den in Auseinandersetzungssachen arbeiten-
den Fachgenossen, die schon in einem früheren Jahresberichte
berührte Ansicht nunmehr völlig zum Durchbruch gekommen, dass
es am gerathensten und wohl auch billigsten sein dürfte, nach
jeder ausgeführten und besteinten Planlage und nach Neuregulirung
der Gemarkungsgrenzen eine vollständige Neumessung, Neukartirung
und Neuflächenberechnung unter Zugrundelegung der neuesten Be-
stimmungen für die Katasterneumessungen eintreten zu lassen und
zwar nur unter Anschluss an das eigentliche Landesdreiecksnetz,
also nur an die Punkte erster und zweiter Ordnung. Den juristischen
Bedenken wegen Einführung von Flächen in die dann aufzustellenden
neuen Originalflurbiicher, welche von den aus der Planberechnung
bezw. bei nicht mit umgelegten Stücken aus den bis dahin gültig
gewesenen Flurbüchern hervorgehenden um etwas abweichen,
dürfte sich wohl mit etwas gesetzlicher Nachhülfe begegnen lassen.
Werden doch auch bei den jetzt immer häufiger ausgeführten
Catasterneumessungen nicht mehr die alten, sondern die neu er-
mittelten Flächen als endgültig angenommen. Wir mitten in der
Praxis stehenden Geometer möchten es wagen, diesen Punkt gerade
jetzt, wo die Modificirung des für den hiesigen Bezirk erlassenen
Einführungsgesetzes in Fluss zu kommen scheint, also in einem
günstigen Momente, der Entscheidung der höheren competenten
Behörden zu unterbreiten.
Schon der Umstand allein, dass bei der Uebernahme von den
Messungsresultaten aus den Wege- in die endgültigen Aufmessungs-
Coupons oft einander durchziehende unübersichtliche Construc-
tionen entstehen müssen und Irrthümer bei der Uebertragung von
einem Coupon in den anderen leicht unterlaufen können, würde
eine Neumessung zu rechtfertigen vermögen.
Unsere Fachgenossen einer späteren Zeit, welche die Gründe
nicht mehr kennen, die für jetzt noch abgehalten "haben ,; diese
Geometervereins in der Zeit vom Jahre 1881 bis 1882. 503
Radicalcur sofort anzuwenden, sie werden nicht verstehen, warum
die auf der beweiskräftigen Karte für Länge und Breite eingetra-
genen Maasszahlen eine etwas andere Grundstücksfläche ergeben,
als die im Flurbuch verzeichnete, sie werden nicht verstehen,
warum man mit vieler Mühe und grosser Bureauarbeit die Abstim-
mung bis auf den einzelnen Quadratmeter verlangt hat, während
man doch gleichzeitig von der Unzulänglichkeit der vor der Um-
legung blos graphisch ermittelten Einzeln- und meist auch Gesammt-
flächen den gleichzeitig bestehenden, jetzt unsern neuesten, Vor-
schriften gegenüber völlig überzeugt gewesen ist.
Und nun zum Schluss.
Unser Mühen ist nicht klein. Den hiesigen Verhältnissen fern
stehende Fachgenossen können sich keinen rechten Begriff von ihnen
bilden. Drängt doch beispielsweise bei den Generalcommissions-
Geometern die Sorge um die Uebernahme der Resultate ihrer
Operationen in das beweiskräftige Kataster fast alles Andere zurück,
und kommt doch die eigentliche Landesculturthätigkeit zur Zeit
erst in zweiter oder gar bei Erfüllung vieler Formalien, bei strictester
Einhaltung vieler einander drängenden sich theilweise wieder aufheben-
der Vorschriften, von deren Befolgung das Einkommen mit abhängig
gemacht worden ist, gar erst in dritter Linie.
Ebenso mühen sich die Collegen bei der Forsteinrichtungs-
commission, und oft vergeblich, ab, Wege zur so dringend noth-
wendigen Vereinfachung der Uebernahme von Grenzregulirungen
in das Kataster und Grundbuch aufzufinden.
Doch wir werden ja auch diese Uebergangsperiode überwinden.
Vergegenwärtigen wir uns den Zustand der practischen Geometrie
in einem grösseren Theile des preussischen Staatsgebietes vor dreissig
Jahren, wo die Anschaffung eines Winkelspiegels schon eine Art
Ereigniss war, wo die damals einfallenden ersten Versuche einzelner
Generalcommissions-Feldmesser zur Berechnung der Coordinaten
für Dreieckspunkte nur mit Achselzucken aufgenommen worden
sind, wo strichweise die Kanalwage noch weitaus am meisten bei
Nivellements angewendet wurde, wo nur äusserst selten ein Werk
über practische Geometrie oder ein Regulativ erschienen ist, sehen
wir dagegen die jetzt gebräuchlichen Instrumente, bedenken wir,
dass die Anwendung der Methode der kleinsten Quadrate obligatorisch
geworden ist, schauen wir den üppig emporschiessenden Wald der
Fachliteratur und der unsere Technik berührenden Verfügungen, die
practische Geometrie hat in Preussen — wenn auch nur zu einem
recht kleinen Theil in der Organisation des Personenstandes, so
doch in der Technik, — nach langem Stillstand recht tüchtige
Schritte gethan. Das aber haben wir neben dem glücklichen
Umstande, dass in trigonometrischen Arbeiten aus der Praxis her-
vorgegangene tüchtige Leiter eingegriffen, auch dem Deutschen
Geometervereine mit zu danken, der uns gegenseitig erst hat mit-
einander bekannt werden lassen, der uns insbesondere gezeigt hatte,
wie wir in den rein geometrischen Dingen ein gut Theil hinter
Südwest- und Westdeutschland zurückgeblieben waren.
504 Erklärung.
Und wenn wir jetzt mitten in dem neu aufspriessenden lite-
rarischen Wald, aus welchem das alte Reglement nur noch kaum
bemerkbar als ein von Sturm und Blitz zerzauster Stamm von durch-
einander rankenden Ergänzungen bedeckt, hervorragt, und wenn
wir mitten in diesem Walde stehen, manchmal bekümmert nach
dem Auswege zur freien Schau forschend, so lassen Sie uns bedenken,
dass jeder Ausweg sich im Verein leichter finden lässt, als beim
Verharren in der Isolirtheit, dem alten Feldmesserfehler. Wir
werden leichter Irrpfade vermeiden, wir werden leichter uns klar
machen können, was eigentlich noch gilt und was bereits als ab-
estorben zu betrachten ist und daher gewissermassen nur noch
en Platz im Wege versperrend, die Uebersichtlichkeit erschwert.
Vor Allem aber lassen Sie uns die Schwierigkeiten in der
Praxis während der Uebergangsperiode nicht noch unter einander
selbst vergrössern , lassen Sie uns nicht ohne Noth schwarz sehen,
lassen Sie uns durch geschraubte Interpretationen oder künstliches
Hervorsuchen der bei jedem Fortschritt möglichen üblen Folgen
nicht selbst den kaum eingeschlagenen Weg wieder verbauen. In
jedem Falle aber lassen Sie uns das Wort eines Zeitgenossen vor-
schweben: »Denke richtig oder irre, aber denke selbst.«
Und nicht elegisches Hinbrüten über einer Idee, sondern
thatkräftiges Handeln, wenn es gilt, und innerhalb der gesetzlichen
Schranken! Wohl aber dem, der in dem Strome des Lebens sein
Schifflein mit Pflichten befrachtet hat und es mit kräftigem unge-
fesseltem Arm führen kann.
Und so denn weiter vorwärts in das sechste Vereinsjahr!
Erklärung.
Die im diesjährigen Heft 17 S. 417 im dritten Absatze von
Herrn Reich gemachte auf mich bezügliche Annahme veranlasst
mich zu erklären, dass dieselbe irrthümlich ist. Ich hatte von vom
herein erklärt, dass meine Zeit mir nicht gestattete, an den bezüg-
lichen Verhandlungen thätigen Antheil zu nehmen und habe auch
vor dem Erscheinen des Januarheftes an keiner Sitzung theilge-
nommen, in welcher die Grundzüge für geometrische Eisenbahn-
arbeiten berathen wurden, vielinehr diese Beschäftigung denjenigen
Collegen überlassen, welche der Vorstand, nach der ihm ertheilten
Ermächtigung, sich cooptirt hat. Mein Fernbleiben kann also dem
Unternehmen nicht geschadet haben, hat ausserdem zur Ursache
nur Umstände privater Natur, namentlich dienstliche Arbeitsüber-
lastung und öÖftere und längere auswärtige Thätigkeit. Der von
Herrn Reich angenommene Grund, wesshalb ich die Commissions
sitzungen vermieden hätte, hat mir absolut fern gelegen; ich habe
durchaus keine Scheu davor, über das, was ich geschrieben habe,
mit einem Gegner zu disputiren.
Berlin, den 24. September 1882.
Lindemann, Regierungsgeometer.
Inhalt.
Grössere Abhandlungen: Die neue Landmesserprüfungsordnung für das
Königreich Preussen. Bericht über die Thätigkeit des Casseler Geometer-
vereins in der Zeit vom Jahre 1881 bis 1882, von Ruckdeschel; Erklärung.
Karlsrube. Druck von Malsch & Vogel.
505
ZEITSCHRIFT ror VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
C. Steppes, Steuerassessor in München, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 20. Band XI.
Präcisionsnivellement der Mosel und des Mosel-
canals durch Lothringen.
Die Mosel überschreitet unterhalb der Grenzstation Pagny bei
La Cobe die deutsch-französische Grenze, durchzieht Lothringen in
nördlicher Richtung, wo sie beim 20. Kilometer die Festung Metz,
beim 52. die Festung Diedenhofen berührt und nach 80 Kilometer
langem Lauf bei dem luxemburgischen Städtchen Schengen unter-
halb Sierck in das rheinpreussiche Gebiet eintritt, um bei Coblenz
in den Rhein zu münden.
Der Moselcanal hat nur eine Gesammtlänge von 17 Kilometer
und endet im Hafen Metz. Der Mosel entlang wurden schon vor
1830 Kilometer- und Halbe-Kilometersteine gesetzt, die allweg
0,40 m stark in einen Cubikmeter Mauerwerk eingelassen sind und
0,40 m über die Erde emporragen; sie haben bis heute, also nach
mehr denn 50-jährigem Bestehen allen Witterungswechseln wider-
standen, auch ist eine Senkung mit ganz wenigen Ausnahmen nicht
constatirt worden. Wo diese auf das freie Feld zu stehen kamen,
hat der Staat 2qm der Grundfläche den Besitzern entschädigt.
Im Jahre 1834—1837 kam die Canalisirung des Flusses durch
Beschluss der französischen Regierung zur Ausführung, welche die
Anlage von Parallelwerken, Abbauen der Seitenarme, Anlegung von
Brücken, Durchlässen und gepflasterten Leinpfadstrecken nothwendig
machte. Schon vor Beginn dieser Arbeit haben die beiden Ingenieure
Masson und Joindre ein Moselnivellement hergestellt, welches dass
Hochwasser von 1833, das: Niederwasser von 1832, die Höhen der
Kilometersteine, die Uferhöhe, sowie die Flusssohle enthält, und
im Maasstab 1:20000 verzeichnet ist. Aus demselben sind die
Gefällsverhältnisse des Niederwassers, sowohl alle 100m, wie auch
alle Kilometer ersichtlich, und da die Werke noch nicht errichtet
waren, so bildet dieses Wasserspiegelnivellement eine ziemlich con-
tinuirliche Linie ohne hervortretende Bruchpunkte. Der zu Grunde
gelegte Horizont liegt 130m au dessus du niveau de la mer} wie
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 20. Heft. 85
506 Autenrieth. Präcisionsnivellement der Mosel
dort ohne nähere Angabe bemerkt ist. Erst später, also nach
Ausführung des Nivellement général de la France (Bourdaloué)
in den sechziger Jahren wurde festgestellt, dass dieser Moselhorizont
2,70m unter dem Bourdaloué’schen liege, dem Mittelwasser des
mittelländischen Meeres im Hafen von Marseille, dass also sämmt-
liche Coten des Moselnivellements die Korrektur + 2,70m zu er-
leiden hatten, um den Horizont Bourdaloué zu erhalten.
Frankreich hat dazumal schon ein nachahmungswerthes Bei-
spiel dadurch gegeben, dass es ein Generalnivellement, welches sich
über das ganze Land erstreckte, und die damaligen Bahnlinien,
Strassen etc. in einer Gesammtlinge von 500000 km zur Durch-
führung brachte, weil man von der ganz richtigen Ansicht aus-
ging, dass für alle technischen Arbeiten, Strassen, Eisenbahnbauten,
Flusskorrektionen etc. die Basirung auf einen einheitlichen Horizont
von grosser Nützlichkeit sei und nicht nur der Wissenschaft ein grosser
Dienst geleistet werde, sondern auch die zeitraubenden Umrech-
nungen und Reduktionen der verschiedenen Horizonte bei techni-
schen Arbeiten fortfallen müssten. Ausserdem wurde die Benütz-
ung Jedem, der mit Nivellements zu thun hatte, noch ganz ungemein
dadurch erleichtert, dass die Höhenplaquen die zugehörige Höhencote
in eisernen Ziffern tragen. Wie umständlich und mühsam es für
den Nivelleur ist, nicht nur die nöthigen Höhenpunkte aufzufinden,
sondern auch die ihnen zukommenden Coten zu erhalten, die meist
noch am Sitze der betreffenden Verwaltungsbehörde erhoben werden
müssen, weiss jeder Teckniker; umsomehr ist das Verfahren der
französischen Regierung anzuerkennen, die in richtiger Würdigung
dieser Umstände die Anordnung getroffen hat, dass die, den Fix-
punkten zugehörigen Höhen unmittelbar auf denselben angegeben
sind. Dieses Verfahren verdient allseitige Beachtung. Diese Plaquen,
die einen Durchmesser von 0,12 m haben und 0,02m von der
Mauerfläche zum bequemen Aufsetzen der Latte abstehen, sind an
Sockeln der Stationsgebäude, Wärterhäusern, Brückenbrüstungen,
Gesimsen in Cement eingelassen, wurden fünfmal nivellirt und
nachdem die Höhen auf einem besonders errichteten Centralbureau
berechnet und ausgeglichen waren, sind die eisernen Ziffern, welche
erhaben auf einem kreisrunden Plättchen hergestellt sind, an den
betreffenden Höhenplaquen vermittelst zweier Schräubchen befestigt
worden.
Die einzelnen Fortifikationen hatten wohl schon früher für
ihren Bereich Nivellements ausführen und Höhenplaquen an geeig-
neten Punkten anbringen lassen, wozu wohl die Annahme berech-
tigt, dass diese sogenannten Fortifikationshorizonte nicht mit
Bourdalou& zusammenfallen. So liegt beispielsweise der von Metz
0,032 m, sowie der von Diedenhofen 0,035 m über Bourdalou& Die
Höhenmarken sind rechteckig, oben mit einem vorstehenden hori-
zontalen Gesimschen versehen und tragen ebenfalls die Höhencote
in eisernen dreistelligen Ziffern. Da hauptsächlich (der, Bau. von
und des Moselcanals durch Lothringen. 507
Eisenbahnen auf dem Gebiete des Instrumentenbaues einen epoche-
machenden Umschwung herbeigeführt hat, so liegt die Vermuthung
uahe, dass das französische Moselnivellement mit ziemlich primitiven
Instrumenten ausgeführt wurde, zudem mangelten dazumal die,
für ein solch’ zusammengesetztes Nivellement wünschenswerthen
Erfahrungen in der Handhabung und Herstellung der dazu nöthi-
gen Geräthe, und man muss desshalb dieser Arbeit in Berücksich-
tigung der angeführten Verhältnisse alle Anerkennung zollen, da
die erreichten Resultate wirklich als gut bezeichnet werden müssen.
Das Hochwasser vom 28. Februar 1844 ist auf dem ganzen
Moselgebiet durch rechteckige eiserne Hochwasserplaquen an festen
Punkten markirt und bildete bis zum Jahre 1880 den massgeben-
den höchsten bekannten Wasserstand, der bei allen baulichen An-
lagen als Norm diente. Die angebrachten Hochwasserplaquen, von
denen nur einige abhanden gekommen sind, wurden sowohl ihrer
örtlichen Lage, bezogen auf die Moselnummerirung, wie auch ihrer
Höhe nach, in einem besonderen Verzeichniss von den französischen
Ingenieuren zusammengestellt, ebenso sind die zugehörigen Pegel-
beobachtungen noch vorhanden. Auch diese wurden durch ein
Detailnivellement, welches sich auf die durch das Präcisionsnivel-
lement bestimmten Höhen gründet, nochmals nivellirt und es haben
sich nur kleine Differenzen gegenüber den früher angenommenen
Höhen ergeben.
Das am 1. Januar 1880, verbunden mit starkem Eisgang, statt-
gehabte Hochwasser, welches an vielen Stellen das von 1844 über-
ragte, benahm diesem sein Vorrecht, da ersteres nicht nur auf
kurze Strecken markirt, sondern auch aufs exakteste einnivellirt
werden konnte, abgesehen davon, dass bei dieser Gelegenheit auch
die Stauverhältnisse an den, ın diesem Zeitraum errichteten Eisen-
bahndämmen und Brücken mit der nöthigen Genauigkeit bestimmt
werden konnten; ebenso trat an denjenigen Stellen, die in Folge
der Anlage von Hochwasserdimmen eine Reducirung des Durch-
flussprofils erlitten hatten, die hierdurch erfolgte Höherstauung des
Hochwassers von 1880 gegenüber dem von 1844 ganz eklatant
hervor.
Im Jahre 1869 begann der Bau des Moselcanals, der bis Metz
ausgeführt werden sollte; kaum war dieser jedoch bis Novéant
fertig gestellt, als der deutsch-französische Krieg ausbrach, so dass
die Fortsetzung der Arbeit bis zum Jahre 1872.unterblieb, wo die
deutsche Regierung dieselbe wieder aufnabm und nach einigen
Jahren vollendete. Sowohl durch die Canalanlage selbst, noch
mehr aber durch die nothwendig gewordene Errichtung von Hoch-
wasserdämmen, wurde das Thalprofil, namentlich bei Jouy (wo die
Speisung des Canals vermittelst Anstauung durch ein Nadelwehr
bewerkstelligt wird) bedeutend verengt, so dass die gleiche Wasser-
quantität, die früher unschädlich abfloss, nunmehr eine Inundation
der vorher trocken gelegenen Räumlichkeiten, die in der Nähe,der
35.
508 Autenrieth. Präcisionsnivellement der Mosel
Mosel liegen, zur Folge hatte. Wohl wurden, namentlich auf der
von Metz aufwärts bis zur Grenze canalisirten Moselstrecke in dem
Zeitraum von 1875—1880 stückweise Nivellements der Hochwasser
aufgenommen, welche auf die Oberfläche der Kilometersteine basir-
ten, diese waren jedoch der Höhenlage nach nicht so genau be-
stimmt. Diese Verhältnisse sowohl, wie die Verwerthung der ein-
zelnen kleineren Nivellements und Zusammenfügung zu einem ein-
heitlichen Ganzen liessen die Herstellung eines Präcissionsnivelle-
ments als unbedingt nothwendig erscheinen.
Das Kgl. Ministerium ordnete denn auch durch Erlass vom
11. Januar 1880 die Fertigstellung dieses Nivellements und die
Basirung auf den Horizont Bourdaloué an.
Im Frühjahr 1881 habe ich nun zuerst auf sämmtlichen Kilo-
meter- und halben Kilometersteinen , sowie auf den Stirndeckeln
der Durchlässe, auf Brückensockeln , Quaimauern etc. gleichseitige
Dreiecke von 0,06m Seitenlänge so einhauen und mit schwarzer
Oelfarbe ausstreichen lassen, dass die Latte bequem darauf gestellt
werden konnte. Diese Dreiecke bilden die Fixpunkte, von denen je
einer auf 500m kommt; sie können leicht aufgefunden werden, da
die zwischen den Kilometersteinen gelegenen, auf die Moselnum-
merirung eingemessen und im Fixpunktenverzeichniss ihrer Lage
nach näher beschrieben sind. Von der Anbringung der Höhen-
plaquen, ähnlich den Bourdalou@’schen , musste wegen Mangel an
geeigneten Punkten abgesehen werden.
Das zu diesem Nivellement benützte Instrument ist von Ertel
und Sohn in München gebaut, hat eine Fernrohrlänge von 0,42 m,
Objectivweite von 0,042 m und 40 malige Vergrösserung ; es ist aus-
einandernehmbar und besteht aus dem Dreifuss mit St ellschrauben
und Fernrohrlager, dem Fernrohr und der Libelle, die einen Radius
von 80m hat und der ein Neigungswinkel von 2,57 Secunden für
2mm entspricht. Das Lager zur Aufnahme des Fernrohrs hat
Vertikalbewegung und das Instrument kann um eine vertikale Axe
gedreht werden. Für die Horizontal- und Vertikalbewegung sind
zwei Klemmschrauben, die auf den Vertikalzapfen, sowie auf die
Horizontalaxe des Fernrohrlagers wirken, angebracht; die genaue
Einstellung erfolgt durch die correspondirenden Mikr ometerschrau-
ben. Obgleich dieses Instrument von vorzüglicher Konstruktion,
schien es mir zur Erreichung der nothwendigen Genauigkeit bei
näherer Prüfung als Präcisionsnivellirinstrument einiger Verbesser-
ungen bedürftig. Da sich nämlich durch die Drehung des Fern-
rohrs bei der Einstellung des Fadenkreuzes auf die Latte an den
concav gearbeiteten messingenen Trägern des Fernrohrlagers kleine
angegriffene Flächen gebildet hatten, so musste diesem Uebel-
stande durch Einlegen von stählernen polirten Schneiden in die
Lager abgeholfen werden, wodurch die Reibung ziemlich reduzirt
wurde; sodann war bei dem oft ziemlich weichen Wiesenterrain an
der Mosel ein Libellenspiegel zur Beobachtung des, genauen -Ein-
und des Moselcanals durch Lothringen. 509
spielens der Libelle ohne Verlegung des Körpergewichts ein unab-
weisbares Bedürfniss; ebenso musste die Drehbarkeit des Instru-
ments, sowie die Ocularbewegung verbessert werden.
Das Stativ besteht aus geschlitzten Füssen, die durch Holz-
würfel und Schrauben befestigt sind und mit einer dreiarmigen
starken Eisenplatte in m— Form, in deren Mitte sich die kreis-
förmige Oeffnung für die Durchsteckung des Verbindungshakens
befindet, vermittelst Flügelschrauben zu einem Ganzen festgeklemmt
werden, wodurch demselben bei der schweren Stativplatte die noth-
wendige Stabilität verliehen wird.
Dieser Art von Stativen gebührt wegen ihrer leichten und be-
quemen Handhabung unbedingt der Vorzug vor allen andern, wo
entweder die hölzerne Stativplatte erst durch Anziehen von sechs-
eckigen Schrauben mit dem Schraubenschlüssel, oder durch Ein-
drehen von Plättchen mit den Füssen befestigt werden muss, und
die nach einigen Jahren in Folge der unvermeidlichen Abnützung
nicht mehr die erwünschte Festigkeit für derartige Arbeiten ge-
währen; es ist oft geradezu rührend, wenn man derartigen Sta-
tiven, die noch in einem starken Missverhältniss zu den schweren
Instrumenten stehen, zumuthet, dass sie die nöthige Stabilität für
die Drehung der Instrumente (Theodolite, Universalinstrumente)
haben sollen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Erzielung guter
Resultate doch auch wesentlich von der unveränderten Stellung
des Stativs abhängt.
Die Verbindung des Instruments mit dem Stativ wird durch
eine dreiarmige starke Eisenfeder hergestellt, welche in den Ver-
bindungshaken eingeführt und unten festgeschraubt wird.
Zur Anwendung kam eine Nivellirlatte 4,00 m lang, 0,03m
stark, hinten mit Rippe, abnehmbaren Handgriffen, sowie Vorrich-
tung zum Anschrauben einer Dosenlibelle versehen; sie ist aus
trockenem abgelagerten Tannenholz mit 0,02m starken massiven
Eisenboden gefertigt und !, Jahr vor Beginn des Nivellements
in einem trockenen Raum, auf der Schmalseite liegend, aufbewahrt
gewesen, nachher wurde sie mit dreimaligem weissem Oelfarb-
anstrich gedeckt und mit dem Normalmaassstab von mir einge-
theilt. Für die Anwendung der Theilung selbst schien mir mög-
lichste Einfachheit, die, ohne der Genauigkeit Eintrag zu thun,
zur Durchführung kommen konnte, möglichst geboten. Auf dem
linksseitigen Rande sind zum Schutze der Centimetertheilung zuerst
die Decimeter angebracht, welchen sich zwei Felder abwechselnd
weiss und schwarze Centimeter anreihen ; die halben Decimeter sind
durch satte Querstriche bezeichnet, die nur auf halbe Lattenbreite
gehen und durch ausgefüllte verschobene Parallelogramme hervor-
gehoben sind, wogegen die Querstriche der Decimeter über die ganze
Lattenbreite reichen, in deren Mitte die zweiziffrigen Zahlen mit
satter Schrift angeschrieben stehen. Zur Vermeidung von Ablese-
fehlern sind die Höhen unter Im mit 04 05 06 etc. bezeichnet. Bei
überladenen Lattentheilungen, die auch noch ;halbe, Centimeter
510 Autenrieth. Präcisionsnivellement der Mosel
enthalten, ermüdet das Auge zu leicht und man wird viel eher
Ablesefehler begehen, wesshalb ich nur Centimetereintheilung, und
damit das Fadenkreuz immer ins weisse Feld kommt, schwarz und
weiss angewendet habe. Zu den auf der Latte angebrachten Zahlen
dürfen desshalb immer nur noch zwei, nämlich die Centimeter und
Millimeter abgelesen werden und man wird bei einiger Uebung die
geraden Millimeter ziemlich richtig ablesen, wesshalb ich halbe
Centimetertheilung überflüssig finde.
Besondere Sorgfalt glaubte ich auf die Beschaffenheit von guten
Wechselpunkten verwenden zu müssen, da im freien Felde nicht
immer feste spitze Steine, die eine bequeme sichere Drehung der
Latte ermöglichen, zu finden sind; nur auf den gepflasterten Lein-
pfadstrecken konnten diese in erwünschter Weise benützt werden.
Ich habe daher ein ca. 0,6m langes, allweg
5 0,04m starkes Eisen, welches hinten 0,10
a unter der Oberfläche mit einer concay ge-
arbeiteten 0,04 m vorstehenden Nase ver-
sehen war, auf welche die Latte aufgestellt
werden konnte, aus gehirtetem Stahl fertigen
lassen. (Siehe nebenan.) Dieses Eisen wurde
senkrecht in das Terrain bis zur Nasenhöhe
eingeschlagen und die Latte darauf gestellt,
da eiserne Platten im freien Felde nicht die
nöthige Festigkeit bieten und nur auf festem
Untergrund Anwendung finden können. Das
Einschlagen und Herausnelimen des Eisens
verursacht keinen nennenswerthen Zeitverlust und es hatte dies
ein besonders hiezu aufgestellter Arbeiter zu besorgen.
Noch ist zu erwähnen, dass zur Abmessung von gleichen Ziel-
weiten eine 62,5 m lange Leine benützt wurde.
Die Grundsätze, die ich bei der Ausführung des Nivellements
beobachtete, sind folgende:
1. Nivelliren mit gleichen, vermittelst der Leine abgemessener
Zielweiten von 62,5 m.
2. Das Ocular durfte, zur Vermeidung der unveränderten Visir-
linie, nicht verschoben werden; bei Ablesung von Zwischen-
punkten innerhalb der Zielweite wurde zuerst der Wechsel-
punkt, und hernach erst der. Zwischenpunkt abgelesen.
. Die Libelle wurde genau zum Einspielen gebracht, und so-
~ wohl vor, wie nach der Ablesung der Stand derselben bei
unveränderter Körperstellung beobachtet.
4. Das Instrument wurde vermittelst der 3 Stellschrauben hori-
zontal gestellt, damit eine Drehung des Fehrnrohrs um seine
Axe behufs Einrichtung des Horizontalfadens nach der senk-
recht stehenden Latte nicht mehr nothwendig war.
5. Es wurde nur bei ruhiger klarer Luft nivellirt, welche ein
genaues Einspielen der Libelle und scharfes Ablesen an der
Latte gestattete, das Instrument durch einen. Schirm vor den
= EZ Ue LU oy
Ku ie, Track
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>
und des Moselcanals durch Lothringen. 511
Sonnenstrahlen geschützt und bei zu grosser Hitze und Wind
die Arbeit bis zum Eintritt geeigneter Temperatur ausgesetzt.
6. Das Instrument wurde jedesmal vor Beginn der Arbeit ge-
prüft, das Fernrohr in einem besonderen Etui getragen.
7. Während der Ablesung stand die Latte bei einspielender
Libelle ruhig, wo alsdann die Notirung der abgelesenen Cote
erfolgte War eine Unterbrechung der Arbeit nothwendig,
so wurde die Latte, von deren Richtigkeit ich mich öfters
überzeugte, immer im Schatten auf die Schmalseite gelegt,
um ein Biegen derselben zu verbindern.
Wie schon oben bemerkt, war alle 500m ein Fixpunkt auf den
Kilometersteinen angebracht; dies bestimmte mich, die Zielweiten
auf 62,5 m zu nehmen, was bei viermaliger Aufstellung des Instru-
ments ohne Rest aufgieng. Es waren vier Arbeiter nothwendig:
Nr. 1 Lattenträger ;
Nr. 2 Einschlagen und Herausnehmen des Eisens; Ziehen der
Messleine;
Nr. 3 hatte das Instrument zu tragen und den Schirm zu
halten;
Nr. 4 transportirte die nöthigen Geräthe und Reservestücke in
einem Nachen und blieb auf gleicher Höhe mit dem In-
strument.
Jeder Praktiker, der schon grössere Nivellements ausgeführt
hat, wird die Erfahrung gemacht haben, dass die Erreichung von
guten Resultaten von der Beachtung selbst der unscheinbarsten
Kleinigkeiten abhängt und dass es der grössten Umsicht und Auf-
merksamkeit des leitenden Technikers bedarf, die Arbeiter immer
unter Augen zu haben und strenge daranf zu halten, dass jeder die
ihm zugewiesenen Funktionen mit Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
vollzieht, denn auch dies bedingt die mehr oder weniger guten Re-
sultate; besonders muss der Lattenträger gut eingeübt sein, denn,
obgleich in diesem Falle eine Libelle an der Latte angebracht war,
so ist es bei der Konstruktion des Instruments (da das Fernrohr
um seine Axe drehbar ist und ein sog. Anschlag nicht angebracht
werden kann) nicht möglich, kleinere Abweichungen im Aufstellen
der Latte nach rechts oder links vermittelst des Fadenkreuzes zu
entdecken. Der Nivelleur ist also in diesem Falle auf die Zuverläs-
sigkeit des betr. Arbeiters angewiesen. Es empfiehlt sich daher zur
Zeitersparniss immer, dieselben vor Beginn des Nivellements tüchtig
einzuüben und sich während der Ausführung in geeigneten Zeit-
perioden von der richtigen Erfüllung der dem Einzelnen übertragenen
Funktionen Ueberzeugung zu verschaffen ; nur wenn jedes einzelne
Glied seine Schuldigkeit thut, und somit alles richtig in einander
greift, ist ein gutes Resultat zu hoffen; es ist hier wie überall, man
findet nichts am Wege, es muss alles mühsam und mit Einsetzung
der ganzen Kraft errungen werden.
Die Ausführung des Nivellements ging in folgender Weise vor
sich :
En a ee ee BN. RS
e a A ee ee pe
512 Autenrieth. Präcisionsnivellement der Mosel
Nr. 1 steht mit der Latte auf dem Fixpunkt, ohne die Latte
senkrecht zu halten und sieht gegen das Instrument.
Nr. 2, mit Schlegel und Eisen versehen, tritt beim Aufstellungs-
punkt mit dem Fusse auf das Ende der Messleine.
Nr. 3 trägt das Instrument und führt gleichzeitig das andere
Ende der Messleine in der Hand, geht auf die Länge von
62,5 m, stellt das Instrument nieder, wirft dann das Ende
der Leine etwas seitwärts und hält den Schirm.
Das Instrument wird vermittelst der drei Stellschrauben hori-
zontal gestellt und das Fadenkreuz auf die nunmehr senkrecht ste-
hende Latte gerichtet. Sobald das Fernrohr gegen die Latte gerichtet
wird, bringt Nr. 1 die Libelle zum Einspielen und hält ruhig. Die
Instrumenten-Libelle wird vermittelst Mikrometerschraube zum Ein-
spielen gebracht, die Latte abgelesen und der Stand der Libelle noch-
mals durch den Spiegel beobachtet; ist sieunverändert, wird das Instru-
ment nach der eutgegengesetzten Seite gedreht. Nr. 2 geht nun in
raschem Tempo gegen das Ende der Leine, nimmt dasselbe, das rechts
des Instruments. liegt, zieht die Leine, bis Nr. 3 Halt! ruft, vor, und
schlägt das Eisen senkrecht in den Boden ein; dies muss beendet
sein, bis Nr. 1 in gewöhnlichem Schritt mit der Latte dort anlangt,
die Latte wird sogleich aufgesetzt und senkrecht gehalten, nach
gemachter Ablesung trägt Nr. 3 das Instrument weiter, erhält im
Vorbeigehen von Nr. 2 das Ende der Leine und geht nun so lange
vor, bis dieselbe straff ist, da Nr. 2 auf das nachgezogene Ende, so-
bald es bei dem Aufstellungspunkt ankommt, tritt; das Instrument
wird aufgestellt, und so wiederholt sich dieselbe Arbeit, während
Nr. 4 im Nachen folgt.
Die ganze Strecke wurde dreimal und zwar je in entgegen-
gesetzter Richtung nivellirt; die obere Strecke von der deutsch-
französischen Grenze konnte unmittelbar an die Bourdaloué’schen
Höhenpunkte angeschlossen werden, wogegen für die untere ein An-
schlusspunkt an der preussischen Grenze bei Schengen nicht existirt.
Eine Angabe über die verwendete Zeit kann wegen der öfteren
Unterbrechung der Arbeit durch anderweitige Dienstgeschäfte nicht
gemacht werden, doch habe ich gefunden, dassin einer Arbeitszeit von
8—9 Stunden, bei günstiger Witterung, eine Strecke von 4—41/, km
doppelt nivellirt werden kann.
Die Berechnung und Ausgleichung des Nivellements erfolgte
nun in der Weise, dass aus den drei. berechneten Höhencoten für
ein und denselben Punkt das arithmetische Mittel gebildet wurde,
weil die zwischen zwei auf einander folgenden Fixpunkten gemessenen
Höhenunterschiede z. B. zwischen 1km aus je einer gleichen Anzahl
einzelner gleichweiter Visuren zusammengesetzt waren, und da der
Schlussfehler eines Nivellements von gleichen Zielweiten propor-
tional der Quadratwurzel aus der Gesammtlänge wächst, so wurde
unter Zugrundlegung dieses Satzes das ganze Nivellement ausge-
glichen und als mittlerer Fehler 2,80 mm pro_km gefunden. Dieses
und des Moselcanals durch Lothringen. 513
Resultat schien mir den an dieses Nivellement gestellten -Anforde-
rungen genügend, da ohne wesentlich grösseren Zeitaufwand eine
höhere Genauigkeit nicht wohl zu erreichen gewesen wire.
Sämmtliche bestimmte Fixpunkte wurden unter näherer Be-
zeichnung der örtlichen Lage und auf die Moselnummerirung be-
zogen zusammengestellt; diese Zusammenstellung enthält ferner der
Reihe nach: |
1. Die Höhencoten für die eisernen Hochwasserplaquen vori 1844
nach dem Pricisionsnivellement.
2. Die Höhencoten für die eisernen Hochwasserplaquen von 1844
nach dem französischen Nivellement.
3. Die Höhencoten für die eisernen Hochwasserplaquen von 1872
nach dem Präcisionsnivellement.
4. Das Hochwassernivellement vom 1. Januar 1880.
5. > > > » 24. und 29. Oktober 1880.
6. Das Wasserspiegelnivellement der Mosel von La Cobe bis
Schengen.
7. Die Zusammenstellung der Pegelnullpunkte und Pegelober-
flächen.
8. Die Sohlenhöhen der Mosel von 100 zu 100 m.
Die in diesem Verzeichniss zusammengestellten Höhen wurden
theils durch frühere Nivellements, basirt auf die Kilometersteine,
festgestellt und nach Aufstellung des neuen Nivellements auf dieses
reducirt, theils sind sie durch besonders aufgenommene Detailnivel-
lements eruirt worden, bei welchen auch die Anfangs- und End-
punkte der Moselwerke (Chenals) einnivellirt sind.
Erst nachdem sämmtliche Höhencoten zusammengetragen waren,
wurde auf Veranlassung des Königlichen Ministeriums vom Chef der
preussischen Landesaufnahme unterm 20. Februar d. J. die Mit-
theilung gemacht, dass Normal-Null + 0,827 m über dem Nullpunkt
des Nivellement général de la France (Mittelwasser des mittellän-
dischen Meeres im Hafen von Marseille) liege, und dass dieser Werth
das Mittel aus 32 von der trigonometrischen Abtheilung der Landes-
aufnahme gemessenen Anschlüssen bilde Gleichzeitig ist denn
auch durch Erlass vom 23. Februar angeordnet, dass das Präcisions-
nivellement der Mosel und des Moselkanals auf den Normalhorizont
reduzirt werden solle. Nach erfolgter Umrechnung wird das ganze
Nivellement autographisch vervielfältigt werden.
Schon vor einigen Jahren habe ich mit der Aufnahme genauer
Katasterpläne im Maassstab 1: 1000 für die Mosel sammt Moselcanal
begonnen, welche alles für die Behörde Wissenwerthe enthalten und
möglichst ausgedehnt sind; eine ziemliche Strecke ist vollendet, und
es sind diese Pläne in der nöthigen Anzahl Exemplare ebenfalls
autographirt. Um nun die durch Herstellung des neueren Nivel-
lements aufgenommenen Höhen auf Kanal- und Hochwasserdämmen
gleichzeitig verwerthen zu können, habe ich die jedesmalige Aufstel-
lung in dem betr. Blatt nach dessen Lage bezeichnen ; und, die
514 Bohn. Ueber einen Temperatureinfluss b. geodät. Längenmessungen.
gleich berechnete Höhencote dazu eintragen lassen; die übrigen
Dammhöhen sind, da sie so ziemlich in stetigem Visiren liegen, von
100 zu 100m einnivellirt. Auf diese Weise sind die Coten von
sämmtlichen Hochwasserdämmen etc. gegeben und in die Kataster-
pläne blau eingetragen.
Da das Königliche Ministerium (Wasserbauabtheilung) sowohl
im Besitze dieser mit Höhencoten versehenen Pläne, sowie des
Präcisionsnivellements ist, in welchem sich die Nullpunkte der Pegel
befinden, so kann bei eintretendem Hochwasser, wo die Pegelstände
von den einzelnen Bezirken stündlich telegraphisch an die Central-
behörde mitgetheilt werden, jederzeit der Stand desselben ersehen und
beurtheilt werden, ob bei zu erwartendem Steigen des Wassers in
Folge anhaltenden Regens oder schnellen Schneegangs eine Erhö-
hung oder Verstärkung der einzelnen bedrohten Dämme angeordnet
werden muss, und welche Flächen bereits unter Wasser gesetzt sind;
ebenso ist man im Stande, die Dispositionen bei Ueberschwemmungen
etc. telegraphisch vom Centralbureau aus an die einzelnen Bezirke
zu geben, da beispielsweise, wenn die Kronenhöhe eines Dammes
= 173,00 m, der Nullpunkt des nächstgelegenen Pegels auf 166,00 m
liegt, bei einer Wasserstandshöhe von 6,00m das Hochwasser 1,0m
unter der Dammkrone an dieser Stelle stehen wird, ebenso können
durch Interpolation die Wasserstände zwischen zwei Pegeln für je-
den beliebigen Ort des Dammes unter Berücksichtigung der beson-
deren Charakteristiken berechnet und ersehen werden, ob eine Er-
höhung desselben geboten erscheint.
Metz, im August 1882.
Autenrieth.
Ueber einen Temperatureinfluss bei geodätischen
Längenmessungen.
Von Dr. C. Bohn.
Die Untersuchungen über Gestalt und Grösse der Erde sind
bereits zu solcher Verfeinerung gelangt, dass gegenwärtig nach
allen Umständen geforscht wird, die einen Einfluss auf die Messung
ausüben können, sei dieser auch sehr gering. Zeuge hiervon sind
die Berathungen der Bevollmächtigten zur Europäischen Grad-
messung und eine Anzahl Abhandlungen Sachverständiger, die jenem
Ausschusse nicht angehören.
Eine Grundaufgabe, die bei allen geodätischen Messungen ge-
löst werden muss, ist die Ermittelung der Länge einer an der Erd-
oberfläche zwischen zwei Punkten gelegenen Strecke oder des be-
treffenden Bogens, beziehungsweise seiner Projektion auf eine ge
wisse Fläche. Gerade in der letzten Zeit ist die Erörterung| wieder
Bobn. Ueber einen Temperatureinfluss b. geodät. Langenmessungen. 515
lebhafter geworden darüber, ob es vortheilhafter ist, eine lange
oder eine kürzere Basis unmittelbar mit Messstangen zu messen
(Bericht über die 6, Generalversammlung der Europäischen Grad-
messung in München, Zeitschr. f. Vermessungswesen IX., 1880, 467),
und ob eine Steigerung der Genauigkeit der Basismessungen noth-
wendig erscheine (Zeitschr. f. Instrumentenkunde, II., 1882, 242); in
den Abhandlungen von Jordan (die Basismessung der Preussischen
Landesaufnahme, Zeitschr. f. Vermessungswesen, IX., 1880, 377) und
von Schreiber (die Resultate der Basismessung bei Göttingen,
Zeitschr. f. Vermessungswesen, XI, 1882, 1) wird so ziemlich auf alles
eingegangen, was von Einfluss für die Messergebnisse sein kann.
Eine Länge ist nur ausdrückbar durch ein bestimmtes Maass,
wozu im vorliegenden Falle der Mustermeter oder eigentlich die
sogenannte Toise du Pérou gewählt ist, d. h. der Abstand, den
zwei Striche auf einem bestimmten Stabe, bei einer festgesetzten
Normaltemperatur, haben. Die Copien dieses Maassstabes, welche bei
der Basismessung in Anwendung kommen, sind auch nur bei einer
genau angegebenen Temperatur von der vorgeschriebenen Länge.
Insbesondere darüber, wie die Temperatur der Messstangen bei dem
Gebrauche am sichersten (oder am wenigsten zweifelhaft) ermittelt
werden kann (ob mit Metall- oder Quecksilberthermometern), um
darnach die Längenberichtigungen vornehmen zu können, sind
kürzlich abermals Untersuchungen angestellt worden. Diese haben
kein endgültiges Ergebniss geliefert und namentlich unerklärte
Erscheinungen kennen gelehrt. (Schreiber in Zeitschr. f. Vermes-
sungswesen, XI., 1882, S. 13.) Wohl hauptsächlich mit Rücksicht
hierauf wird ın der schon angeführten Abhandlung (Zeitschr. f.
Instrumentenkunde, Il., 1882, 242) von dem Vermessungsdirigenten
bei der trizgonometrischen Abtheilung der kgl. preussischen Landes-
aufnahme, Herrn Major Haupt, die Unsicherheit der Maassbestim-
mungen in der Luft hervorgehoben und vorgeschlagen, die Stangen
während der Messung in Wasser zu legen, um grössere Sicherheit
über ihre Temperatur und also ihre Länge zu erhalten. In Ver-
folgung dieses Gedankens wird man vielleicht dazu kommen, die
Basismessungen mit Glasröhren auszuführen, wie schon 1784 Roy
that (Honslowheath), die Röhren aber mit Wasser zu füllen, wel-
ches auf constanter Temperatur, der Normaltemperatur, nöthigenfalls
durch Zumischung warmen oder kälteren Wassers, zu halten wäre.
Bei allen den Temperatureinfluss betreffenden Vorschlägen und
Erörterungen wurde immer stillschweigend vorausgesetzt, die zu
messende Länge, die Strecke oder der Bogen oder die geodätische
Linie zwischen zwei an der Erdoberfläche angebrachten Zeichen
(Punkten) sei unveränderlich. Ist sie das wirklich? Darauf kann
ich nur mit Nein antworten.
Im wesentlichen ist eine Basis oder jede andere geodätisch
zu messende Strecke, ein Strichmaass aus dem Stoffe, der in der
betreffenden Gegend die Erdoberfläche bildet (Sandstein, Marmor,
Granit u. s. w.). Die Länge eines Strichmaasses — wie »die (eines
516 Bohn. Ueber einen Temperatureinfluss b. geodät. Längenmessungen.
Endmaasses — wechselt aber mit der Temperatur und während
diese Längenänderung mit der grössten Sorgfalt für die Messstange
beobachtet wurde, hat man sie für die Basis selbst, für das stei-
nerne Strichmaass, gar nicht in Erwägung gezogen.
Die Ausdehnun gscoefficienten der Gesteinsarten sind Grössen
derselben Ordnung, wie jene der Stoffe, aus denen man die Mess-
stange genommen hat.
Linearer Ausdehnungscoefficient für 1° C.
Gesteine. Maassstabstoffe,
Marmor 1:117786 Gussstahl 1: 75643
Granit 1:111 483 Dessgl. angelassen 1: 90909
Sandstein 1: 85179 Eisen 1: 82645
Platin - 1:111 235
Glas 1: 118000
Die Schwankungen der Temperatur der obersten Bodenschichte
sind sehr gross, grösser sogar als jene der Messstangen, da diese
durch schlechtleitende und Strahlung hindernde Umhüllungen gegen
raschen und bedeutenderen Temperaturwechsel thunlichst geschützt
werden,
Die Messung der altbayerischen Basis nahm die Zeit vom
25. August bis zum 2. November 1801 in Anspruch und sicherlich
sind sehr grosse Aenderungen der Temperatur des Bodens in dieser
Zeit vorgekommen, so dass die einzelnen Stücke der Basis bei recht
verschiedenen Temperaturen gemessen sind. In dem Tagebuch-
Auszug, welcher in dem Werke: »die bayerische Landesvermessung
in ihrer wissenschaftlichen Grundlage« (München 1873), S. 20 ge-
geben ist, sind die Extreme der beobachteten Maassstabtempera-
turen 24!/,° und 51/,° R. Aber selbst bei der schnellst vollzogenen
Basismessung können erhebliche Schwankungen der Bodentempera-
tur nicht vermieden werden. Die Aarberger Basis wurde 1880
binnen drei Tagen gemessen; es wurde aber täglich mit Sonnen-
aufgang begonnen und bis Mittag gearbeitet, die Temperatur des
Bodens muss also grosser Aenderung unterworfen gewesen sein;
die Zeltbedachung mag die Temperaturschwankung etwas gemässigt
haben, ganz aufgehoben hat sie dieselbe gewiss nicht. Das sieht
man schon an der mitgetheilten Temperatur der Messstange, die
nicht aus dem Zeltschatten trat. Die angegebenen Mitteltempera-
turen schwanken zwischen 16,3° und 24,7° C. (Der Basisapparat
des General Ibanez und die Aarberger Basismessung von Dr. C.
Koppe, Zürich 1881.)
Um eine zahlengemässe Vorstellung zu gewinnen, soll die
mässige Annahme einer Temperaturänderung des Bodens um 10° C.
zu Grunde gelegt werden, ferner die Annahme, die Bodenschichte
zwischen den Endzeichen der Basis könne sich frei ausdehnen und
nun mit drei verschiedenen Ausdehnungscoefficienten berechnet
werden , um wieviel sich die Länge ändert: 1. einer kurzen Basis
(Schwerds-Speyerer) von 860m, 2. einer mittleren, (Aarberger)
Bohn. Ueber einen Temperatureinfluss b. geodät. Längenmessungen. 517
von 2400m, 3. einer grossen (Madridejos)n von 14600m und 4.
einer ganz grossen (altbayerischen) von 21 650 m.
Längenänderung entsprechend 10° Temperaturänderung bei
ungehinderter Ausdehnung.
Ausdehnungscoefficient
der Basis | 1:86000 | 1: 111000 | 1: 120 000
Nr. 1 | 0,1000m | 0,0775m | 0,0717 m
Nr. 2 | 0,2791m | 0,2161m | 0,2000 m
Nr. 3 | 1,6977 m | 1,3153m | 1,2177m
Nr. 4 | 2,5174m | 1,9505 m | 1,8042 m
Noch erheblicher als für die verhältnissmässig kurze Basis be-
rechnet sich der Temperatureinfluss auf die Länge der Seiten eines
Dreiecks erster Ordnung. Ich wähle ein sehr bekanntes (Bessel
und Baeyer, Gradmessung in Ostpreussen, § 42) und rechne für
10° C. Temperaturänderung einmal mit dem kleinsten und dann
mit dem grössten der vorstehend angewendeten Ausdehnungscoef-
ficienten.
Ermitielte Werthe.
Galtgarben-Lattenwalde 23905,2391 Toisen
Galtgarben-Condehnen 15168,1054 >
Lattenwalde-Condehnen 18241,4958 >
Aenderung für 10° Temperaturdifferens.
1,9921, bezw. 2,7797 Toisen.
1,2640 >» 1,1597 »
1,5201 » 21211 >
Die Seite eines geodätischen Dreiecks, selbst die viel kürzere
Basis, hat zu keiner Zeit überall die gleiche Temperatur. Auch
der Ausdehnungscoefficient wird nicht auf die ganze Erstreckung
hin derselbe sein, sondern mit der wechselnden Bodenart wechseln.
Dadurch wird die Berechnung viel umständlicher als unter der vor-
stehenden einfachen Annahme.
Die drei Seiten eines Dreiecks werden im Allgemeinen ihre
Temperatur in ungleichem Maasse ändern, auch ungleiche Aus-
dehnungscoefficienten haben, kurz in verschiedenem Verhältniss die
Länge ändern. Daraus folgt eine Aenderung der Dreieckswinkel,
gerade so, wie die Flächenwinkel anisotroper Krystalle Funktionen
der Temperatur sind. Für die Zwecke des Beispiels genügt es, die
Winkel so zu berechnen, als ob das geodätische Dreieck eben wäre.
Sei angenommen die Seite Galtgarben-Lattenwalde, wie sie Bessel
und Baeyer fanden, « = 23905,2391 Toisen ; hingegen soll die
Seite Galtgarben-Condehnen (db) gegen Bessels Angabe sich so ge-
ändert haben, wie bei freier Expansion einer Temperaturubnahme
um 10° C. und dem Ausdehnungscoefficienten 1: 120000 entspricht
und die Seite Lattenwalde-Condehnen (c) wie einer Temperatur-
518 Bohn. Ueber einen Temperatureinfluss b. geodät. Längenmessungen.
zunahme um 10° und dem Ausdehnungscoefficienten 1:86000 ent-
sprechend. Ich finde:
Winkel in
Bessels und Baeyers dem geänderten
ebenem Dreiecke.
A = 90° 53’ 391," A = 90° 53’ 25”
B= 39 22 404, B= 39 22 26
C= 49 43 40 C= 49 44 09
Zwei der Winkel werden also um je 14'/,” kleiner, der dritte
um 29” grösser. Die Genauigkeit der Winkelmessungen übertrifft
weit diese Grenzen und es werden selbst bei ungünstigen Verhält-
nissen (Lateralrefraktionen u. s. w.) die Einzelergebnisse nicht um
solche grosse Beträge von dem endgültig angenommenen Mittel-
werthe abweichen. Da solche Winkelschwankungen nicht beobach-
tet wurden, so muss eine der Annahmen der Rechnung unzulässig
sein. Die vorausgesetzten Temperaturschwankungen sind sehr
mässig und bleiben sicher hinter den wirklich vorgekommenen
zurück, die Ausdehnungscoefficienten sind genügend annähernd
richtig, es ist also die Annahme, die Oberfläche der Erde könne
sich zwischen den Endzeichen der Linie frei ausdehnen und zusam-
menziehen, wie der Temperaturänderung gemäss sei, nicht zu-
treffend.
Die oberste Bodenschichte hängt mit tieferen Schichten zusam-
men, deren Temperaturänderungen viel langsamer und in viel ge-
ringerem Maasse erfolgen, in grösserer Tiefe ist die Schwankung
Null; der Ausdehnung der obersten Bodenschichte stelien also
Hindernisse entgegen. Ganz anders ist das bei den Messstangen.
Dort sorgt man für möglichst ungehinderte Ausdehnung, verhütet
Klemmung und Biegung und nicht die unerheblichsten Verbesser-
ungen neuerer Basisapparate haben den Zweck (durch Anbringung
geeigneter Rollen u. s. w.) das Spiel der Stangen zu erleichtern.
Kennt man den Ausdehnungscoefficient und den Compressibili-
täts- (oder Elasticitits-) Coefficient eines Stoffes, so lässt sich un-
schwer berechnen , welcher Druck erforderlich ist, um die einer
gegebenen Temperaturänderung entsprechende Ausdehnung zu hin-
dern. Ich finde so (Bohn, Ergebnisse physikalischer Forschung,
Leipzig 1878, S. 254), dass zur Hinderung der dem Erwärmen um
1° C. entsprechenden Ausdehnung bei Eisen ein Druck von etwa
75, bei Kupfer von etwa 66 Atmosphären nöthig ist. Drucke ähn-
licher Grösse wird die Rechnung als erforderlich für Verhinderung
der Wärmeausdehnung der Gesteine liefern. Nun kann in Mittel-
europa die Temperatur der obersten Erdschichte um 50° C. und
mehr wechseln; sollte das ohne Einfluss auf die Dimensionen
bleiben, so müsste man einen Wechsel in der Spannung der Schich-
ten um einige Tausend Atmosphären annehmen; dazu hat wohl
Niemand Lust.
Was erfolgt, wenn der Ausdehnung oder Zusammenziehung
eines Körpers bei Temperaturänderungen Hindernisse ) entgegen-
Bohn. Ueber einen Temperatureinfluss b. geodät. Längenmessungen. 519
stehen ? Entweder diese Hindernisse werden überwunden, es treten
Zersprengungen, Zerreissungen u. s. w. ein, wofür vielfach Beispiele
bekannt sind. Oder der Körper selbst verwirft sich, wird krumm,
zerbricht wohl auch. Die oberste Erdschichte ist aber ihres Zu-
sammenhangs mit den tieferen, weniger in der Temperatur ver-
änderlichen Schichten wegen in ihrer Ausdehnung und Zusammen-
ziehung gehemmt. Eine Folge hiervon kann sein, dass bei Erwärm-
ung in der obersten Haut (Schichte) der Erde Runzeln, Falten
entstehen, hingegen bei Abkühlung eine strammere Glättung, Span-
nung, endlich ein Zerreissen erfolgt. Das Bersten des Eises bei
fortgesetztem Frost ist ein Beispiel für letztere Erscheinung. So
wird das in festem Gestein von gutem Zusammenhang sein. Anders
wieder in vielfach zerklüftetem, vielleicht früher durch die mit der
Temperaturabnahme der Kruste verbundene Zusammenziehung ge-
borstenem Boden. Da können denkbarer Weise die Lücken je nach
der Temperatur grösser und kleiner werden und es ist nicht als
unmöglich 2u bezeichnen, dass durch Aenderung der Lückenweite
die mathematische Entfernung zwischen zwei Punkten der Erd-
oberfläche trotz einer erheblichen Temperaturänderung dieselbe
bleibe. Selbst bei sehr genauer Kenntniss der Beschaffenheit einer
Strecke (nach Gebirgsart, Grad der Zerklüftung u. s. w.) und recht
genauer Angabe der einschlagenden physikalischen Constanten,
wird eine Voraussage dessen, was bei Temperaturänderung ein-
treten muss, nicht möglich sein. Aber, wenn die Möglichkeit auch
anerkannt wird, dass der Abstand zweier Zeichen an der Erdober-
fläche bei einigen, ja selbst bei allen Temperaturen, derselbe bleibe,
so lässt doch der flüchtigste Ueberschlag die Wahrscheinlichkeit
äusserst klein erkennen und keinesfalls kann ohne weiteres die An-
nahme der Unveränderlichkeit einer Bodenstrecke gestattet werden.
Um sie zulassen zu können, muss ein Beweis für sie erbracht werden.
Dafür, dass der Abstand zweier Zeichen, die nicht der äussersten
Oberfläche der Erde angehören , sondern tief unter diese versenkt
sind, von der Temperatur ganz unabhängig sei, ist die Wahrschein-
lichkeit auch noch sehr gering, allein immerhin grösser als für Punkte
der Erdoberfläche selbst. Diese Bemerkung mag vielleicht nützliche
Beachtung für die Praxis der Basisendbezeichnungen finden können.
Die physische Gestalt und Grösse der Erde wird höchst wahr-
scheinlich veränderlich mit der Temperatur der einzelnen QOber-
flächentheile sein, im Laufe der Zeit um gewisse mittlere Werthe
schwanken. Zu dieser Ansicht gelangt man, wenn man die grossen
Unterschiede der Mitteltemperatur des Bodens, z. B. im August
und Februar bedenkt und erwägt, dass in antipodischen Gegenden
die Extreme zeitlich verwechselt sind. Die physische Gestalt der
Erde tritt so als Funktion der Jahres- und Tageszeit auf und
die lokalen Veränderungen müssen von der physikalischen Be-
schaffenheit der Oberfläche (Strahlungs- und Absorptionsvermögen,
Wärmecapacität, Leitungsvermögen und vieles andere), von der Be-
wölkung, Windrichtung und sonstigen zeitlich verinderlichen Zu-
520 Bohn. Ueber einen Temperatureinfluss b. geodät. Längenmessungen.,
ständen bedingt sein. Wie bedeutend rein örtliche Gestaltänder-
ungen durch Temperaturänderung ausfallen können, zeigt hübsch
das Trevelyan-Instrument und ein damit verwandter Versuch von
Gore. Eine hohle Metallkugel verbindet leitend zwei Metallschienen;
ein galvanischer Strom wird durch diese Kugel von der einen zur
anderen Schiene geführt. In Folge der Erhitzung beim Stromüber-
gange erhält die Kugel eine warzenförmige Erhöhung und kommt
ins Rollen. Auch an die Erklärungen Jener, die das Erklingen der
Memnonssäule für eine natürliche Erscheinung, ohne künstliche
Nachhülfe schlauer Menschen, halten, darf erinnert werden.
Dass in den oft so ausführlichen Beschreibungen der Basismes-
sungen der Einfluss, den die Temperatur auf die Länge der Basis
zwischen ihrem Endzeichen ausübt, gar nicht erwähnt sein soll, ist
mir sehr wenig wahrscheinlich und auffallend vorgekommen. Ich
habe jedoch vergeblich darnach gesucht, bin aber auf Stellen ge-
kommen, welche die sonst ganz stillschweigend gemachte Annahme
der Unveränderlichkeit etwas hervorheben. In »die bayerische
Landesvermessung etc.< heist es Seite 26: »Da das von Bonne auf
dem Erdboden errichtete grosse Muttermaass (Comparator) als eine
mathematische Linie anzusehen ist, die keiner Veränderung unter-
liegt, so muss dessen Länge, wenn sie einmal in Theilen der Toise
du Pérou bei + 13° R. ausgedrückt ist, sich immer gleich bleiben.<
(Das Hervorheben durch den Druck ist hier wie nachfolgend, Zuthat des
Verfassers dieser Abhandlung.) Seite 30 wird noch unzweideutiger die
Länge des grossen Muttermaasses (»&talon sur le terrain<) als unverän-
derlich angesehen. Bei der fränkischen Basis diente (Seite 42 des
angezogenen Werkes) zur Vergleichung der Messstangen mit dem
Normalmeter ein Muttermaass (Comparator), das an einer dicken
alten Ziegelmauer, welche weder von der Sonne beschienen, noch
von dem Winde bestrichen werden konnte, errichtet worden war.
Dieses von Reichenbach und Liebherr ausgeführte Muttermaass
bestand der Hauptsache nach nur aus zwei Stahlprismen, welche
in der genannten Mauer etwas mehr als vier Meter von einander
abstanden. Beide Prismen waren an acht Zoll langen und 3, Zoll
dicken unverrückbar in der Mauer befestigten eisernen Dübeln an-
geschraubt u. s. w.< Daraus, dass hier angedeutet wird, die Mauer
werde keine sehr erhebliche Temperaturschwankungen erfahren haben,
kann man ableiten, der Gedanke an die Möglichkeit der Verän-
derung der Länge zwischen den zwei Prismen oder den zwei Dübeln
durch Temperatureinfluss habe nicht ferne gelegen. Die zuletzt
erwähnte Unverrückbarkeit der Dübel kann nur dahin verstanden
werden, dass immer dieselben Steinflächen mit der Dübelfläche in Be-
rührung geblieben seien. Dieses fränkische Muttermaass war sicher
veränderlich. Die Mauer kann nicht jederzeit dieselbe Temperatur
gehabt haben (gemessen wurde sie nie) und die Annahme einer
Schwankung um 10° C, ist gewiss nicht übertrieben, denn die frän-
kische Basismessung begann am 21. September und endete am
29. Oktober 1807; in dieser Jahreszeit sind, aber, schon yimc Laufe
Bohn. Ueber einen Temperatureinfluss b. geodät. Längenmessungen. 521
eines Tages die Aenderungen in der Temperatur der Luft, der
Wände, des Bodens u. s. w. sehr erheblich. Die Mauer ist ganz in
den Verhältnissen eines gewöhnlichen Maassstabes, der aus Eisen
oder dergleichen besteht. Wird der Ausdehnungscoefficient genannter
Ziegel zu 1:100000 angenommen, so ergibt sich für eine Temperatur-
änderung von 10° C. eine Aenderung in der Länge von 0,4mm, was
für ein Muttermaass entschieden zu viel ist.
Der Vervollkommnung, welche geodätische Messungen dermalen
schon erreicht haben, entspricht es nicht, den Einfluss, welchen die
Temperatur auf die Länge einer Basis oder gar einer Seite der
grossen Dreiecke haben kann, ganz unberücksichtigt zu lassen.
Welches jener Einfluss sei, das wird, wie mir scheint und wie ich,
verschiedene Möglichkeiten anführend, oben angedeutet habe, durch
theoretische Ueberlegung in gegebenem Falle nicht vorherzusagen
sein. Es bleibt also nur der Weg der Erfahrung ; es müssen Ver-
suche zu dem bestimmten Zwecke gemacht werden. Ihr Ergebniss
wird sich freilich nicht sofort von einem Boden auf den andern
übertragen lassen.
Vielleicht kann aus einer alten Beobachtung schon einige Aus-
kunft gewonnen werden. Schwerd lies bei Messung der kleinen
Speyerer Basis am 29. September 1820 seine Messstangen über
Nacht auf ihren Pfählen liegen, sie wurden nebst den übrigen
Apparaten bewacht. »Am andern Morgen lagen sie noch unver-
rückt, dies beweisen folgende Umstände: 1. Am Abend war die Tem-
peratur 10,8°, am Morgen nur 0,8°, dagegen waren die Ordinaten
des Keils im Mittel um 4,3 D gewachsen. Eine Temperaturver-
änderung von 10° entspricht aber 4,4 D. Die Differenz ist nur 0,1 D
und folglich ganz unbedeutend. 2. Das Senkel fiel am Morgen nicht
mehr auf den bezeichneten Punkt, allein die Abweichung entsprach
vollkommen der Zusammenziehung der Stange durch die Kälte.
(Schwerd, die kleine Speyerer Basis u. s. w. [1822], Seite 31.)
Schwerd hat an die mögliche Verschiebung des auf den Boden ab-
gesenkelten Punktes durch Temperaturveränderung nicht gedacht.
Daher darf man das Wort »vollkommen« im letzten Satz nicht
gar zu wörtlich aufnehmen und dahin deuten, dass eine Temperatur-
verschiebung des abgesenkelten Punkts durch die Beobachtung ver-
neint worden sei. Ist das Beobachtungsjournal erhalten, so könnte
man, wenn man nach der Punktverschiebung forschte, vielleicht
Aufschluss erhalten.
Zur Prüfung der Unverrückbarkeit zweier Punkte auf dem
Boden , eventuell auch solcher, die nicht der äussersten Oberfläche
angehören, sondern auf tiefer versenkten Steinen angebracht sind,
könnten etwa folgende Versuche gemacht werden.
Ein möglichst langer Stab aus Eisen, etwa durch Vernietung
mehrerer hergestellt, liegt in ähnlicher Weise wie die Messstange
eines Basisapparats in einem Kasten, so dass er, den Temperatur-
einflüssen folgend, frei und ungehindert sich ausdehnen und zusam-
menziehen kann, auch die Versicherungen gegen Biegung wären, wie
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 20. Heft. $6
522 Bohn. Ueber einen Temperatureinfluss b. geodät. Längenmessungen.
am Basisapparate anzubringen. Der Kasten wäre mit Wasser zu
füllen, das man durch Zugiessen von kaltem oder warmem immer
auf einer der Normaltemperatur gleichen Mitteltemperatur halten
kann. Durch Umrühren mittelst eingeblasener Luft lässt sich die
Temperatur sogar an allen Stellen sehr nahezu gleich und unver-
ändert halten. Die Enden der grossen eisernen Stange, welche wasser-
dicht aus dem Kasten gehen, könnten von besser leitendem Stoff
(etwa von Silber) gemacht sein und durch Kappen gegen Strahlung
geschützt werden. Das Ende des Maassstabes wäre in der Art, wie
bei dem Basisapparate von Hassler (siehe Fischer, Lehrbuch der
höheren Geodäsie, 2. Abschnitt, Seite 102) durch Fäden zu bilden.
Zwei Ablothungsfernrohre oder Mikroskoptheodolite, wie sie zum
neuen Apparate des General Jbanes gehören (Abhandlung von
Westphal in Zeitschrift für Instrumentenkunde, I. [1881], 174)
und bei der Aarberger Basismessung gebraucht wurden, wären auf
ihren besonderen Stativen, die auf der Bodenoberfläche, ohne in
diese eingetrieben zu sein, stehen, neben den grossen Maassstab
gestellt. Sie nähmen also Theil an den eventuellen Lagenänderungen
der oberen Bodenschicht. An einem bestimmten Tage bei möglichst
sorgfältig durch viele Thermometer gemessenen Bodentemperatur
wären die Mikroskoptheodolitfadenkreuze auf die Maassstabenden
einzustellen und nun zu beobachten, ob bei jeder Temperatur des
Bodens die Einstellung erhalten bleibt oder die Differenz der beo-
bachteten in gleichem Sinne genommenen Verschiebungen gegen die
Endzeichen des unveränderlich lang gebliebenen (streng auf der-
selben Temperatur erhaltenen) grossen Maassstabes Null ist. Zur
Messung der Verschiebungen bedarf es mikrometrischer Einrich-
tungen.
Ein direkteres Versuchsverfahren ist folgende. An den Enden
der langen, auf constanter Temperatur erhaltenen Stange sind Mikro-
skope angebracht, deren Absehrichtung senkrecht abwärts geht.
Die Mikroskope sind sicher an der langen Messstange selbst be-
festigt, ihr Abstand ändert also nicht. Sie sind so gerichtet, dass
die durch Fäden gebildete Maassstabenden mit dem Fadenkreuze
zusammen zu fallen scheinen. Die Bodenmarken sind unter dem
Maassstabende angebracht und zwar beliebig weit unten, also z. B.
auch auf tief eingesenkten Steinen. Ueber diesen Bodenzeichen lassen
sich Linsen aufstellen, so dass ein reelles Bild des Bodenzeichens in
der Höhe der Enden des Maassstabes entworfen, also mit den Maass-
stabsenden gleichzeitig durch das Mikroskop scharf gesehen werden
kann. Die Bodenzeichen sind mikrometrisch auf dem entsprechen-
den Steine verschiebbar, bei einer bestimmten, gemessenen Boden-
temperatur werden sie mittelst der Mikroskope genau optisch unter
die Maassstabenden gebracht (es ist unwesentlich, ob die Absehrich-
tung der Mikroskope genau senkrecht ist, sie darf nur ihre Rich-
tung nicht ändern, wozu bei constant bleibender Temperatur der
Stange aller Grund fehlt) und dann geprüft, ob bei wesentlich ver-
schiedener Bodentemperatur die Differenz der in gleichem, Sinne
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aoe Fiour 2 zur’ c) Meorie des c Raournelero.
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Reitz. Planimeter Patent Hohmann-Coradi. 523
genommenen Abweichungen Null ist oder nicht. Der Betrag der
Abweichungen kann mikrometrisch gemessen werden.
Aschaffenburg, 31. August 1882.
Planimeter Patent Hohmann-Coradi.
Von F. H. Reitz in Hamburg.
Schon im Jahrgang 1881 dieser Zeitschrift ist eine Beschrei-
bung des Hohmann-Coradi’schen Planimeters von G. Coradi mitge-
theilt, ich komme auf diesen Gegenstand zurück, um eine möglichst
kurzgefasste Theorie dieses interessanten neuen Integrators hinzu-
zufügen. Die in Figur 1 gegebene grössere perspectivische Zeich-
nung wird das Verständniss der complicirten Construction und der
Theorie auch ohne Kenntniss der wirklichen Ausführung des In-
strumentes erleichtern.
Herr Bauamtmann Hohmann in Bamberg, schon lange mit
der Verbesserung des Polarplanimeters beschäftigt, erdachte diese
sinnreiche Zusammenstellung von Organen des Linearplanimeters
mit denen des Polarplanimeters. Nach vielen Abänderungen der
praktischen Ausführung der ursprünglichen Idee, gelang es Herrn
Coradi in Zürich, alle mechanischen Schwierigkeiten zu überwinden
und es ist in den neuesten Ausführungen dieses Instrumentes in der
That etwas sehr Tüchtiges erreicht worden.
Uebereinstimmend mit den von Professor Haid in München
mitgetheilten Versuchen in einer kürzlich erschienenen Schrift des
Herrn Hohmann über sein Planimeter, haben auch hieselbst ange-
stellte Versuche ergeben, dass das neue Instrument eine genauere
Bestimmung der Fläche ermöglicht, als dies mit dem Amsler’schen
Planimeter stattfindet. Der mittlere Fehler des durch eine Um-
fahrung erzielten Resultates ist drei- bis viermal kleiner als beim
Amsler’schen Planimeter.
Fragt man nach dem Grunde dieser Erscheinung, so ist zu
bemerken, dass die neue Construction erstens auf eine sehr prak-
tische Weise eine grössere Empfindlichkeit der Bewegung, d.h. einen
kleinern Werth für die Noniuseinheit erzielt, dass sie zweitens die
Resultate von der Beschaffenheit der Oberfläche des Papiers der
Karte fast ganz unabhängig macht. Auf dem Papiere bewegt sich,
nur immer rollend, die sogenannte Laufrolle und es ist bekannt,
dass eine solche Abwickelung mit grosser Regelmässigkeit vor sich
geht, während die Messrolle sich auf der sorgfältig geglätteten,
völlig ebenen und immer gleich bleibenden Scheibe des Instru-
mentes bewegt. ü
Es ist bei Vergleichung des neuen Planimeters mit dem Ams-
ler’schen zu erwähnen, dass für gewöhnliche Zwecke die, grössere
86.
524 Reitz. Das Planimeter Patent Hohmann-Coradi.
Einfachheit und der geringere Preis des letzteren in Betracht kom-
men wird. Beide Instrumente verlangen eine durch vielfache Er-
fahrung geübte, ausgezeichnete mechanische Ausführung, doch lässt
es sich nicht übersehen, dass die Anforderungen in dieser Beziehung
bei dem neuen Planimeter, seiner complicirten Bauart wegen, noch
höher zu stellen sind. Hinsichtlich des Preises wird übrigens seitens
der ausführenden Werkstatt die Auskunft ertheilt, dass für die
Zwecke des Geometers vollkommen - ausreichende Exemplare zu
einem Preise geliefert werden können, der sich dem eines verstell-
baren Amsler’schen Planimeters schon ziemlich nähert.
Wofür man sich nun auch entscheiden möge, es steht fest,
dass die praktische Geometrie fortan dies neue Instrument in den
Kreis ihrer Betrachtungen aufzunehmen hat.
Die Theorie des neuen Planimeters lässt sich, trotz seiner
complicirten Construction, sehr kurz darstellen. Es ist hier für
diesen Zweck dieselbe Methode gewählt, die ich für die Theorie
des Amsler’schen Planimeters im Heft VI. des Jahrganges 1878
dieser Zeitschrift anwandte.
In Figur 1 ist eine perspectivische Ansicht des neuen Instru-
mentes gegeben; in Figur 2 sind die zur Darstellung der Theorie
nöthigen Linien in gleicher Lage mit den bezüglichen Theilen des
in Figur 1 dargestellten Instrumentes aufgezeichnet, so dass man
leicht ihre Bedeutung erkennen wird.
Fig. 1 und 2.
Pi
Eine Rolle Z (Laufrolle) ist auf einem Messingstabe P, H am
rechten Ende desselben angebracht und dreht sich rollend im Kreise,
dessen Mittelpunkt ein Kugelzapfen am linken Ende von P. Im
Punkte D ist ein Stab F (Fahrarm) durch ein:Gelenk mit ‘P(Pol-
Reitz. Das Planimeter Patent Hohmann-Coradi. 525
arm) verbunden. An F befindet sich rechtwinklig ein Arm N, an
dem ein Bolzen O. Dieser Bolzen bewegt, wenn die Stange F’ ge-
dreht wird, das rechtwinklig auf P, H verschiebbare Gestell R,
worauf eine Rolle M (Messrolle) angebracht ist. Die genannte
Verschiebung von A wird dadurch ausgeführt, dass der Bolzen O
bei Drehung von F' gegen den rechtwinklig an A angebrachten
Bolzen B drückt. Bei der entgegengesetzten Drehung von F’ wird
der Bolzen O durch eine an AR angebrachte Feder 7 an dem
Bolzen B anliegend erhalten. Die Achse der Messrolle M auf dem
Gestell R, in einem Rahmen zwischen Spitzen beweglich, ist recht-
winklig zum Polarm P. Die Rolle M lehnt sich durch ihr eigenes
Gewicht, verstärkt durch eine zarte Spiralfeder, an die Scheibe $,
die auf der Achse der Laufrolle Z befestigt ist. Durch zwei Trag-
rollen C wird ein Theil des Gewichtes des Instrumentes aufgehoben
und die Rolle Z genügend entlastet.
Das zum Zählen der vollen Umdrehungen der Messrolle M
dienende Zählwerk ist in der Figur 1 fortgelassen, lediglich der
Deutlichkeit der Darstellung der übrigen Theile des Instrumentes
wegen, die durch die grosse Scheibe des Zählwerkes für die An-
gabe der vollen Umdrehungen theilweise verdeckt worden wären.
Umzieht man eine Figur mit dem Fahrstift am Ende der
Stange F', so rollt die Laufrolle Z auf dem Papier und mit ihr
dreht sich die Scheibe S, wodurch wiederum die Messrolle M ge-
dreht wird. Aus der Umdrehungszahl der Rolle M wird der
Flächeninhalt der Figur abgeleitet.
Für ein Planimeter ist nachzuweisen, dass die nach Umfahrung
einer Figur an der Messrolle abgelesene Differenz, multiplicirt mit
einer constanten Zahl, gleich dem Flächeninhalt der Figur ist.
Bei Grundlegung eines wegen der Bauart des Instrumentes
hier zu wählenden Polarcoordinatensystems würde also die Richtig-
keit der Construction des Instrumentes erwiesen sein, wenn man
ableiten kann, dass eine unendlich kleine Bewegung des Fahrstiftes
eine Fortrückung eines Punktes des Umfanges der Messrolle bewirkt,
wofür der analytische Ausdruck mit dem Differential der Fläche
für Polarcoordinaten, multiplicirt mit einer Constanten, überein-
stimmt.
Man kann sich zur Ableitung des genannten Differentials die
Bewegung des Fahrstiftes bei Umfahrung einer Figur zerlegt denken.
Erstens verlängert sich der Radiusvector so viel, wie er sich bis
zur Rückkehr zum Anfangspunkt der Umfahrung wieder verkürzt.
Hiedurch wird also keine bleibende Weiterbewegung eines Punktes
des Umfanges der Messrolle bewirkt. Zweitens dreht sich der
Radiusvector und für diese Drehung wäre demnach der analytische
Ausdruck des Differentials der Fortbewegung eines Punktes des
Umfanges der Messrolle M zu entwickeln, welcher mit dem Diffe-
rential der Fläche *), bezogen auf Polarcoordinaten, multiplicirt
mit einer Constanten, übereinstimmen muss.
*) oder wenn man die Ausdrücke der höheren Mathematik vermeiden will,
526 Reitz. Das Planimeter Patent Hohmann-Coradi.
In Figur 2 bezeichnet ab==P den Polarm, be=H die Ent-
fernung des Auflagepunktes der Laufrolle Z vom Drehpunkte D,
bg=F den Fahrarm, bd= N den rechtwinklig am Fahrarm an-
gebrachten Arm und kf=R den Radius der Laufrolle L.
Wenn sich der Radiusvector r um dq dreht, so bewegt sich
ein Punkt des Umfanges der Laufrolle Z um die Grösse (P+H)
dg weiter. Die Messrolle M befindet sich vom Mittelpunkte der
Scheibe S in einem Abstande sh=ed=WN sina, folglich bewegt
sich ein Punkt des Umfanges der Messrolle M, wenn sich der
Radiusvector um dg dreht, um
(1) (P+H) ve ca g weiter.
Die Grösse sin a ist nun nur noch in P, F und r auszudrücken.
In dem Dreieck abg ist der Winkel abg gleich 90° —« nach der
gewählten Bauart des Instrumentes. Nach bekannten trigonometri-
schen Sätzen ist:
Pi + Fi — 3
PR
Substituirt man dies in (1), so erhält man also das Differential
der Fortbewegung eines Punktes der Messrolle M:
(P+H)N(P:+ Fs) (P+H)N 1
GQ "SF P.R Wr PEFR 2”?
Dies ist, was zu beweisen war, denn das zweite Glied der
Gleichung (3) enthält das Differential der Fläche für Polarcoordi-
naten multiplicirt mit einer constanten, nur von den Dimensionen
des Instrumentes abhängigen Grösse.
Das erste Glied von Gleichung (3) wird gleich Null bei äusserer
Polstellung, also bei Integration zwischen den Grenzen -+-g und
—g, da es nur eine constante Grösse multiplicirt mit dg enthält.
Bei innerer Polstellung erhält man aus dem ersten Gliede durch
Integration von 0 bis 2% die sogenannte Constante dieses Polar-
planimeters,
Nennt man J den Flächeninhalt einer Figur (gleich f + 229),
ist ferner der Radius der Messrolle gleich B und die Anzahl der
Umdrehungen der Messrolle gleich A, so ist nach Gleichung 3 für
äussere Polstellung:
(2) cos (90° — «) = sina =
(4) AB NT also:
P.F.R
L Inhalt der Figur SEAN DE DIN und
mit dem Ausdruck für die Grösse eines der kleinen Dreiecke, worin man die
Figur vom Pole aus zerlegen kann, multiplicirt mit einer constanten Grösse,
wobei zu erinnern ist, dass man sich die zu messende Figur als Differenz
zweier Figuren oder Summen von kleinen Dreiecken zu denken hat,. deren
gemeinschaftliche Spitze der Pol ist.
Kleinere Mittheilungen. 527
II. Ablesungsdifferenz in vollen Rollenumdrehungen
(P+H)N
Aus Gleichung (3) ergiebt sich ferner die für innere Polstellung
zu addirende sogenannte Constante gleich:
IL (P+ H) N(P2+ F%) 2
P.F.R
Man sieht aus Il, dass hier, abweichend vom Amsler’schen
Planimeter, die Ablesungsdifferenz auch bei äusserer Polstellung
vom Polarme abhängig ist und also auch durch Aenderung der
Länge desselben (P) der Werth einer Rollenumdrehung auf eine
gewünschte runde Zahl gebracht werden kann. Diese Correctur am
Polarm ist, wie man sich leicht durch Zahlenbeispiele überzeugt,
weniger empfindlich wie die am Fahrarme.
Die Feinheit der Angaben des neuen Instrumentes ist die Ur-
sache, dass man einen kleinen Unterschied, der in geringen ver-
änderten Durchbiegungen und Reibungen seine Veranlassung hat,
bemerken kann, je nachdem man eine Figur rechts oder links herum
umzieht. Derselbe Unterschied wird auch beim Amsler’schen Plani-
meter zu bemerken sein, doch verbirgt er sich dort leichter, des
grössern Werthes der Noniuseinheit wegen. Es empfiehlt sich das
Mittel aus einer gleichen Anzahl Umfahrungen von verschiedener
Richtung der Flächenbestimmung zu Grunde zu legen und diese
Methode auch bei der Bestimmung des Werthes einer Rollen-
umdrehung, durch Umfahren von Figuren bekannter Grösse, zu
wählen.
Kleinere Mittheilungen.
Die Feldmesserprüfung in Preussen. *)
Von den vier Kandidaten, welche sich der, im Juli d. J. zu
Köln abgehaltenen Feldmesserpiüfung unterzogen haben, hat kein
Einziger dieselbe bestanden. Dieser bedauerliche Vorfall beweist
einentheils, wie wenig vorbereitet die jungen Leute nur zu häufig
in’s Examen gehen, anderentheils aber auch, wie schwer es für den
angehenden Feldmesser ist, sich die nöthigen Kenntnisse zu erwerben,
da er, mit Ausnahme der reinen Mathematik, lediglich auf das
Selbststudium angewiesen ist. Es wird nun von Interesse sein, die-
jenigen Aufgaben kennen zu lernen, welche die Kandidaten nicht
haben lösen können, um danach zu ermessen, ob dieselben etwa zu
schwierig waren. Diese Aufgaben sind folgende:
1. Die Koordinaten dreier Punkte A, B und C, so wie die auf
einen vierten Punkt D gemessenen Winkel A DB und BDC
sind gegeben, die Koordinaten von D zu bestimmen. (Riick-
wärtseinschneiden.)
*) Nachstehendes ist zwar durch die neue Landmesserprüfungsordnung
theilweise antiquirt, aber noch immer beachtenswerth. H.
528 Kleinere Mittheilungen.
2. Die Koordinaten zweier Punkte A und C des Vierecks A BCD
sind gegeben, desgleichen die auf den beiden anderen Punkten
B und D gemessenen Winkel ABD,CBD,ADB und
C DB, die Koordinaten von B und Dzu bestimmen (Aufgabe
der unzugänglicher Entfernung.)
3. Im Dreieck ABC sind die Koordinaten von A und C, so-
wie die Dreieckswinkel gegeben, gesucht die Koordinaten
von B.
4. Einen Winkel zu centriren, die Centrirungselemente waren
gegeben.
5. Eine viereckige Parzelle, bestehend aus Acker I., II. und IIL
Klasse und Wiese, deren Geldwerth angegeben war, in 3
gleichwerthige Theile so zu theilen, dass der erste Theil 2%
der Wiese und die beiden anderen je 1/, derselben enthalten.
6. Eine viereckige Parzelle, bestehend aus Acker L, II. und III.
Klasse, deren Geldwerth angegeben, unter 4 Interessenten so
zu theilen, dass der Erste !,, der Zweite !/,, der Dritte !%
und der Vierte den Rest erhält.
7. Beschreibung des Theodolit.
8. Beschreibung des Fernrohrniveaus.
9. Beschreibung eines Nivellements zum Bau einer Chaussee, von
welcher die Mittellinie abgesteckt ist.
10. Zwei Berechnungen sphärischer Dreiecke.
11. Eine diophantische Gleichung.
12. Eine Aufgabe aus der Zinseszins- und Rentenrechnung.
13. Eine im Maassstab 1:2500 gezeichnete Karte hat nach dem
Messregister einen Inhalt von 1675,61 ha, die spätere
graphische Berechnung ergiebt einen Flächeninhalt von
1661,64 ha. Welches ist der jetzige Maassstab der Karte?
Betrachtet man die vorstehenden Aufgaben, so wird man wohl
kaum behaupten können, dass dieselben zu schwierig sind, im Ge-
gentheil, dieselben entsprechen gerade dem allergeringsten Maass
theoretischer Kenntnisse, welche der Feldmesser besitzen muss, wenn
er allen Anforderungen genügen soll, welche an ihn gestellt werden
dürfen. Vergegenwärtigt man sich aber die Art und Weise, wie
die Mehrzahl der angehenden Feldmesser sich für ihren Beruf vor-
zubereiten suchen, so wird man nicht umhin können, einzuräumen,
dass dieselbe im höchsten Grade unzweckmässig und nicht dazu
geeignet ist, ihnen diejenigen Kenntnisse zu verschaffen, welche zur
Lösung der vorstehenden Aufgaben nöthig sind. Die meisten jungen
Leute erhalten ihre Ausbildung bei einem Katasterkontroleur oder
Privatfeldmesser und da sie meistens gleich verdienen wollen, werden
sie selbstredend nach Kräften ausgenutzt. Der Prinzipal unterrichtet
sie nur inden einfachsten Handgriffen, um sie möglichst rasch dahin
zu bringen, dass sie eine Parzelle messen, kartiren und berechnen
können und mit den vorkommenden Bureauarbeiten vertraut werden.
Einen Theodolit bekommt die Mehrzahl während. der. Praxis>gar
Kleinere Mittheilungen. 529
nicht zu sehen*), ein Nivellirinstrument oft erst dann, wenn die
vorgeschriebenen 4 km nivellirt werden müssen. Kurz vor dem
Examen werden die mathematischen Kenntnisse dadurch wieder auf-
gefrischt, dass bei einem Mathematiklehrer einige Privatstunden
genommen werden; bezüglich der praktischen Geometrie, Instru-
mentenkunde etc. ist aber der Kandidat lediglich auf das Selbst-
studium angewiesen und in den meisten Fällen gar nicht einmal in
der Lage, sich darüber informiren zu können, welche Bücher hierzu
am geeignetsten sind. Bedenkt man nun, dass zum Selbststudium,
wenn es mit Erfolg betrieben werden soll, ein grosses Maass von
Energie erforderlich ist, und auch wenn dieses vorhanden, von den
Gelesenen vieles unverdaut bleibt, so wird man einräumen müssen,
dass dem Uebelstande nur dadurch abgeholfen werden kann, dass
dem angehenden Feldmesser der Besuch einer Schule vorgeschrieben
wird. Die Furcht, dass dadurch der Feldmesser der Praxis entrückt
und zum Gelehrten gemacht wird, ist durchaus unbegründet, sehen
wir doch, dass heute jeder Handwerker, welcher in seinem Fach
etwas Tüchtiges leisten will, eine Schule besucht; die günstige Wir-
kung dieser Schulen auf das Gewerbe ist allseitig anerkannt.
Nun wird allerdings mit dem Besuch einer Schnle allein nicht
genug gethan sein, das Examen muss geändert werden, es muss
sich nicht, wie das heute der Fall ist, lediglich auf die Theorie
beschränken, sondern es muss sich auch auf die Praxis erstrecken,
wie das z. B. in Württemberg und Baden der Fall ist. Der Kan-
didat muss dem Examinator beweisen, dass er mit allen in der
Feldmesserpraxis vorkommenden Instrumenten auch wirklich zu
arbeiten versteht, nur auf diese Weise kann dem vorgebeugt werden,
dass Leute das Examen bestehen, die thatsächlich gar nicht die
einfachsten Messungen ausführen können. Das Zeugniss über die
zweijährige praktische Thätigkeit genügt allein nicht, es giebt
leider Feldmesser, und solche wird es immer geben, welche es mit
der Ausstellung solcher Zeugnisse sehr leicht nehmen.
Köln, im September 1882.
Th. Müller.
*) In Preussen ist die Mehrzahl der Katasterkontroleure und Privatfeld-
messer nicht im Besitz eines Theodolit. Die Anweisung für das Verfahren
bei den Fortschreibungsvermessungen bestimmt in $. 14: „Die Anwendung
anderer Winkelinstrumente als solcher, welche zum Absetzen rechter Winkel
dienen, findet bei den Fortschreibungsvermessungen in der Regel nicht statt.
Wenn dieses aber ausnahmsweise nicht wohl vermieden werden kann, s0
müssen für die Winkelmesspunkte die rechtwinkligen Koordinaten berechnet
und der Kartirung zu Grunde gelegt werden.“ Sollte es nicht zweckmässiger
gewesen sein, komplizirte Linienkonstruktionen zu verbieten undjdie Bestimmung
zu treffen, dass überall da, wo durch Anwendung des Theodolit die Aufnahme
an Genauigkeit und Sicherheit wesentlich gewinnt, derselbe unbedingt an-
gewandt werden muss ?
530 Kleinere Mittheilungen.
Der Mainzer Zeitung entnehmen wir Folgendes:
»Wie wir aus dem eben ausgegebenen Programm der technischen
Hochschule zu Darmstadt für das Studienjahr 1882—1883 ersehen,
hat dasselbe in sofern eine zeitgemässe Erweiterung erfahren, als
darin ausser einem dreijährigen Kursus für Kulturingenieure auch
ein Winterkursus für Konsolidationsgeometer und Kulturtechniker
vorgesehen ist. Bekanntlich ist für unsere Geometer I. Klasse bis
jetzt kein Studiengang für die Erwerbung ihrer Fachkenntnisse vor-
geschrieben, dieselbe erfolgt deshalb in der verschiedensten Weise.
Auch bewegen sich die Erfahrungen, welche der Geometer in seinem
Berufe sammeln kann, auf den heterogensten Gebieten: im Steuer-
vermessungswesen, beim Eisenbahn-,Wasser- und Strassenbau und im
landwirthschaftlichen Meliorations- und Gemarkungsbereinigungver-
fahren. Aber gerade auf dem letzten Gebiete hatte derselbe bis
jetzt die wenigste Gelegenheit, sich die einschlagenden theoretischen
und praktischen Kenntnisse anzueignen, obgleich der Geometer
gerade hier, mehr wie in jedem anderen Falle, selbständig zu han-
deln veranlasst ist. Unter diesen Verhältnissen ist es mit Freuden
zu begrüssen, dass Grossherzogliches Ministerium auf den Antrag
des Herrn Landeskulturinspektors Dr. Klaas die Einrichtung eines
Winterkursus für Geometer I. Klasse an der technischen Hochschule
zu Darmstadt angeordnet hat. Es wird hierdurch gelingen, den
Technikern des Grossherzogthums gemeinsame Prinzipien für ihre
Arbeiten auf diesem Gebiete zu geben und ausserdem werden die
Geometer nur möglichst kurze Zeit ihren Geschäften entzogen. In
den Kursus werden nur solche Zöglinge aufgenommen, welche das
Examen als Geometer I. Klasse bereits abgelegt haben, oder einen
demselben entsprechenden Grad der Reife nachweisen. Bezüglich
des Examens, dem sich diejenigen, welche den vorerwähnten Winter-
kursus absolvirt haben, unterziehen können, soll nach dem Programm
später das erforderliche bekannt gegeben werden.
(Eingesandt von 7%. M.)
Druckfehler
in dem Werke »Das Deutsche Vermessungswesen «.
Band I. S. 267 Zeile 13 von a lese man 1:2500 statt 1:25000.
>» II. » 3006 >» 6 » » » 416%, > 416%,
>» > » 314 im Kopf des Schone bei Rubrik 3 lese man Karte
Gemeinde Nummer statt Karte Gewende Nummer,
> > >» >» in Spalte 4 lese man 35 statt 55 (jedenfalls eine
Nummer < 40, da die Parz.-Nr. im Primärkataster
in ununterbrochener Reihenfolge der Zahlenreihe
von 1 anfangend aufgeführt sind).
» > » 315 Zeile 13 von unten lese man Ministerialverfiigung
statt Ministerialverfassung.
Literaturzeitung. 531
Band II. S. 316 Zeile 14 von unten lese man 848,0 Q.-Kilom. statt
84.89 Kilom.
>» >» » 322 » 20 von oben lese man Gewenden statt Ge-
meinden.
>» » > 823 » 10 von unten lese man Güterbuchsprotokolle
statt Güterprotokolle.
» » » 825 » 1 von unten lese man Fortführungsakten
statt Fortführungsarten.
» » » 330 » 12 von oben lese man Oberamtsgeometers
statt Obergeometers.
Stuttgart, 17. März 1882.
Steiff, Geometer.
Literaturzeitung.
Kalender für Geometer und Culturtechniker, unter Mitwirkung von Dr. Fr.
Gieseler, Professor in Poppelsdorf und Th. Miller , Geometer in Cöln, her-
ausgegeben von W. Schlebach, Professor in Stuttgart, Jahrgang 1883. Mit
vielen Holzschnitten. Stuttgart. Verlag von Konrad Witwer.
Der vorliegende Kalender stellt sich inhaltlich des Vorwortes
die Aufgabe, die durch das Aufhören des im gleichen Verlage er-
schienenen, von Professor Dr. Jordan herausgegebenen Kalenders
entstandene Lücke auszufüllen, und es lässt sich nicht verkennen,
dass das Unternehmen dem vorgesteckten Ziele in trefflicher Weise
gerecht wurde. Ueberblickt man den Inhalt, so wird man nicht
allein die Reichhaltigkeit, sondern auch die den Bedürfnissen des
praktischen Berufslebens glücklich angepasste Auswahl des Gebotenen
anerkennen müssen. Nach einer Anzahl von logarithmischen Tafeln
und sonstigen mathematischen Tabellen folgt in dem Abschnitte
»Mathematik< eine Zusammenstellung aller nothwendigen Grund-
formeln der Algebra, Planimetrie, Stereometrie, Goniometrie, ebene
und sphärische Trigonometrie, Coordinatenrechnung und die Me-
thode der kleinsten Quadrate, sowie in dem Abschnitte »Physik«
zahlreiche Angaben von specifischen Gewichten, dann unter dem
Rubrum »Wärme« die Ausdehnungscoefficienten der wichtigsten
Metalle, woran sich noch verschiedene Angaben über Schwerkraft,
athmosphärische Niederschläge und Verdunstung, sowie über
Geschwindigkeiten reihen. Die Instrumentenkunde bespricht, nach-
dem das Wissenswerthe über Libellen, Nonien, Fernrohre und Mi-
kroscope vorausgeschickt ist, den Gebrauch und die Berichtigung
des Theodoliths, Messtischs und Distanzmessers, der Nivellirinstru-
mente und Barometer, während in den beiden nächsten Abschnitten
über polygonometrische und trigonometrische Punktbestimmung
das Wesen und die Ausführung dieser grundlegenden: Operationen
532 Literaturzeitung.
und die Fehlervertheilung so ausführlich behandelt und durch
Zahlenbeispiele erläutert sind, als es der Zweck eines derartigen
Vademecums gestattet. Ueber Höhenaufnahmen handeln die nun
folgenden Capitel: »Nivellementsarbeiten< (Längenprofile, Quer-
profile, Flächennivellements und Fehlerausgleichung) , dann »baro-
metrische Héhenmessung< (mit correspondirenden Beobachtungen
und durch Einschaltung) »trigonometrische Héhenmessungen< und
»Terrainaufnahmen<. Alle die voraufgeführten Abschnitte sind von
Professor Schlebach bearbeitet. Es folgen nun die von Geometer
Müller bearbeiteten Abschnitte über Flächenberechnung (aus recht-
winkligen Coordinaten, unter Benutzung von Naturmaassen und
nach der Karte), Flächentheilung und Grenzregulirung, sowie über
Eisenbahn-, Canal-, Weg- und Stromvermessungen, welch’ letzterem
Abschnitte auch die Absteckung von Kreisbögen und Uebergangs-
curven mit den bezüglichen Tafeln einverleibt ist. Die weiter sich
anschliessenden Abschnitte: Mechanik fester Körper, Hydraulik,
Erdbau, Wasserbau, Brücken, Wegebau, Wiesenbau und Acker-
drainage sind von Professor Gieseler bearbeitet und lassen Text,
wie Tabellen und Formeln das Bestreben erkennen, unter Fernhal-
tung alles dessen, was lediglich für den Strombauingenieur von
Interesse ist, doch dem Culturtechniker alles zu bieten, was er in
Ausübung der Berufspraxis bedarf. Zum Schlusse hat der Heraus-
geber noch vergleichende Tabellen über Maasse, Gewichte und
Münzen, dann zwei Seiten geographischer Coordinaten (nach Jor-
dan) und Notizen aus dem Post- und Telegraphenverkehr und eine
Tafel über die Tageslängen angereiht.
Dem Texte (154 Seiten) schliesst sich ein Notizkalender (zwei
Seiten für je eine Woche), ein Formular für Adressen (zwei Seiten)
und ein solches für Ausgaben und Einnahmen (vier Seiten), sowie
eine etwas spärlich bemessene Anzahl weisser Seiten an. Ausser-
dem ist dem Kalender noch eine besondere, zunächst für den Ge
brauch auf dem Bureau bestimmte, von Geometer Müller bearbei-
tete Beilage beigegeben (53 Seiten Text und 19 Seiten Anzeigen),
welche statistische Angaben über Geometervereine und Vorlesungen
an höheren technischen Schulen, Mittheilungen über die Kataster-
messungen der meisten deutschen Staaten, Auszüge aus Feldmesser-
reglements, Gebiihrenordnungen etc., die » Allgemeinen Bedingungen
für Ausführung und Bezahlung von Privatvermessungen<, dann
Auszüge aus den preussischen Bestimmungen über technische Eisen-
bahn-Vorarbeiten, Bahnhofsprojecte, technische Vorarbeiten für
Landesmeliorationen und die Aufstellung von Fluchtlinien und Be-
bauungsplänen enthält.
Der Preis des Kalenders (incl. der brochirten Beilage) beträgt
3 M. bei ausreichend festem Leinwandeinband und 3,50 # bei
Ledereinband.
Wir wünschen, dass das neue, beziehungsweise wiederaufge-
nommene Unternehmen, in den Kreisen der praktischen Geömeter
Literaturzeitung. 533
und Culturtechniker die Anerkennung finden möge, die es unseres
Erachtens im reichsten Maasse verdient. Sts.
Ueber die Zusammenlegung landwirthschaftlicher Güter (Commassation).
4. Ihre Beziehung zum Ausbau des Verkehrsnetzes und B. ihr Einfluss
auf die Durchführung von Be- und Entwässerungsanlagen. Zwei cultur-
technische Skizzen von Josef Riedel, Ingenieur. 16 Seiten. 8°. Mit 5 Holz-
schnitten. Wien 1882. Im Selbstverlage des Verfassers.
Der Inhalt der vorliegenden Brochure bildete das Thema eines
am 15. Dezember 1881 in der Fachversammlung der Bau- und
Eisenbahningenieure in Wien abgehaltenen Vortrags. Im Einzelnen
wird man nicht allen Ausführungen des Verfassers beipflichten
können. Wenn z. B. unter den bildlich dargestellten Typen der
Parcellirung als Ideal einer rationellen Flureintheilung die Type V
bezeichnet wird, nach welcher sich die Besitzungen von den Ge-
höften weg in zwar regelmässigen, aber verhältnissmässig schmalen
und von zahlreichen Längswegen in der Mitte noch weiter getheilten
Riemenparcellen in endlose Ferne ziehen, so wird dieser An-
schauung weder der Geometer und Culturtechniker noch der Land-
wirth beitreten können. Auch fasst der erste Theil der Abhand-
lung ausschliesslich den grossen Verkehr ins Auge und lässt die _
doch zunächst in Betracht kommenden Verhältnisse des districtiven
und des Feldverkehrs ganz unberücksichtigt. Indessen liegt aber der
Schwerpunkt der Abhandlung auch gar nicht in den Details, die
nach der eigenen Angabe des Verfassers auf dem Titelblatt noth-
wendig skizzenhaft bleiben mussten. Die kleine Schrift ist vielmehr
desshalb freudigst zu begrüssen, weil sie neuerdings dafür Zeugniss
ablegt, wie in immer weiteren Kreisen die Ueberzeugung sich gel-
tend macht, dass die sogenannte Commassation der Grundstücke sich
nicht mit einer Neugestaltung der Besitzverhältnisse begnügen
dürfe, dass vielmehr alle betheiligten Factoren energisch und ein-
trächtig zusammenwirken müssen, um namentlich auch durch Re-
gelung der Verkehrs- und Wasserverhältnisse der landwirthschaft-
lichen Production möglichst günstige Grundlagen zu schaffen und
für alle Zukunft sicher zu stellen. Sts.
534
Gesetze und Verordnungen.
Vermarkungsgesetz für das Herzogthum Coburg.*)
(Mitgetheilt von Steuerrath Kerschbaum.)
Wir Ernst, Herzog zu Sachsen Coburg und Gotha etc. haben
beschlossen und verordnen mit Zustimmung des Landtags de
Herzogthums Coburg was folgt:
Art. 1.
Wenn ein Grundstück durch Zusammenlegung oder Zerschlag-
ung oder Abtrennung einzelner Theile eine Veränderung seines Um-
fangs erleidet, so sind die neuen Grenzen nach der Vermessung
(Gesetz vom 12. Juli 1869 Nr. 685 d. Ges.-Sammlung Art, 2) voll-
ständig zu vermarken (vergl. Gesetz vom 29. August 1855, Nr. 224
Art. 9 unter 2).
Art. 2.
Wenn von einem Grundstück, welches aus mehreren Plan-
nummern mit verschiedener Culturart besteht, eine der Plannum-
mern von dem Eigenthümer des Gesammtgrundstücks veräussert
wird, so ist die neue Eigenthumsgrenze durch Vermessung zu revi-
diren, eventuell richtig zu stellen und, soweit die etwa vorhandene
Vermarkung nicht ausreicht, neu zu vermarken.
Art. 3.
Wenn auf Grundstücksgrenzen ein Markstein ohne nachweis-
bares Verschulden der Grundstückseigenthümer oder Anderer
a. abhanden gekommen ist, oder
b. wesentliche Beschädigungen erlitten hat, oder
c. erheblich geneigt steht, umgefallen oder eingesunken ist,
so hat jeder Eigenthümer , dessen Grundstück an den Grenzpunkt
anstösst, das Recht, in den Fällen a. und b. Einsetzung eines neuen
Steines, im Falle c. die Geradestellung bezw. Wiederaufrichtung
des vorbandenen Steines zu fordern.
Die dadurch erwachsenden Kosten werden von den Anstössern
gemeinschaftlich und zwar zu gleichen Theilen getragen.
Art. 4.
Ist in den Fällen des Art. 8 der Standort des Marksteines
zweifelhaft oder bestritten, so ist der letztere erst nach vorheriger
Vermessung zu setzen resp. richtig zu stellen.
Ergibt sich, dass der Stein bereits an der richtigen Stelle
.*) Das vorliegende Gesetz verdient in den Kreisen der praktischen Geo
meter — und man darf wohl auch hinzusetzen bei den deutschen Staats
regierungen — die vollste Beachtung, nachdem durch dasselbe in Verbindung
mit früheren Gesetzen (s. Zeitschr. f. Vermessungswesen, II. Band, 8. 217) die
Vermarkung in geradezu mustergiltiger Weise geregelt erscheint, Sus.
Gesetze und Verordnungen. 535
steht, so hat der ohne Zustimmung des Nachbarn die Berichtigung
Verlangende die erwachsenden Kosten allein zu tragen.
Art. 5.
Für jeden Gemeindeheimathsbezirk soll ein Märkeramt be-
stehen, welches die ausschliessliche Befugniss zur Setzung von
Grenzsteinen hat.
Gemeinden, welche keinen Gemeindeausschuss haben, können
die Märkergeschäfte für ihren Heimathsbezirk dem Märkeramt einer
benachbarten Gemeinde übertragen; der letzteren steht ein Wider-
spruch hiergegen nicht zu.
Art. 6.
Das Märkeramt besteht aus mindestens drei Mitgliedern, welche
vom Gemeindevorstand aus der Zahl der in den Gemeindeausschuss
wählbaren Gemeindeangehörigen gewählt werden.
Dem (iemeindeausschuss (vergl. Art. 76 des Gemeindegesetzes
Nr. 569 d. Ges-Sammlung), welchem die getroffene Wahl anzu-
zeigen ist, steht das Recht zu, binnen acht Tagen Einspruch zu
erheben, über welchen die dem Gemeindevorstand vorgesetzte Be-
hörde entscheidet, falls derselbe den Einspruch als begründet nicht
anerkennt.
Art. 7.
Die Märker werden von der Bezirksverwaltungsbehörde ver-
pflichtet und vom Gemeindevorstand in ihr Amt eingewiesen.
Den Aufträgen der Herzogl. Messungscommission hat das
Märkeramt nachzukommen.
Art. 8.
In den Fällen des Art. 1 und 2 hat die Messungscommission
die Vermarkung anzuordnen.
In den Fällen des Art. 3 ist der Antrag auf Berichtigung der
Grenzvermarkung, wenn der Markstein ganz fehlt, an die Messungs-
commission, sonst an das Märkeramt zu richten.
Art. 9.
Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Anord-
nungen, insbesondere die Feststellung der Instruction für die
Märkerämter und der von den betheiligten Grundstücksbesitzern zu
zahlenden Gebühren der Märker, stehen dem Staatsministerium zu.
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und dem
vorgedruckten Herzoglichen Siegel.
Coburg, am 15. Juli 1882.
(L. 8.) Ernst, H. z. 8. C. u. G.
Rose.
536 Gesetze und Verordnungen. Personal-Nachricht.
Auszug aus einem Urtheil des Oberlandesgerichts zu Naumburg
vom 14. Juni 1881.
Eine Separationskarte an sich vermag nicht irgendwelche An-
sprüche zu verleihen. Sie dient dazu, die Grundeigenthumsverhält-
nisse, wie sie durch die Separation gestaltet sind, nach Lage,
Grösse, Bonitirung etc. der einzelnen Pläne zur Anschauung zu
bringen. Insofern erläutert und vervollständigt sie den Rezess,
aber sie bildet nicht eine selbstständige, von den Rezessbestim-
mungen unabhängige Quelle des Grunderwerbes. Und wie einerseits
vermeintliche Rechte, welche aus dem Rezesse nicht hervorgehen,
keinesfalls durch Bezugnahme auf abweichende Eintragungen in
der Karte begründet werden können, so bildet andrerseite die un-
richtige Bezeichnung der Grundstücksgrenzen auf der Karte nicht
einen Erlöschungsgrund für bestehende Eigenthumsrechte.
In ihrem Verhältniss zu dem Rezesse und den demselben zu
Grunde liegenden Verhandlungen und Werthsermittelungen kommt
der Ungenauigkeit der Karte nur die Bedeutung eines in einem
richterlichen Urtheil unterlaufenen, als solchen erkennbaren Schreib-
fehlers oder Rechnungsirrthums zu, welche unbedenklich , sogar
von Amtswegen, verbessert werden dürfen.
(Mitgetheilt von A. Huth, Katastergeometer in Dessau.)
Personal-Nachricht.
Der landwirthschaftliche Verein von Oberhessen hat seinem
Mitgliede, dem Geometer 1. Klasse Herrn König zu Butzbach,
Kreis Friedberg, die Verdienstmedaille 2. Klasse verliehen.
(Aus der Mainzer Ztg. vom 8. Oktober, mitgetheilt vou 7%. M.)
Inhalt.
Grössere Abhandlungen: Präcisionsnivellement der Mosel und des Mosel-
canals durch Lothringen, von Autenrieth. Ueber einen Temperatureinfluss
bei geodätischen Längenmessungen, von Bohn. Planimeter Patent Hohmann-
Coradi, von Reitz. Kleinere Mittheilungen: Die Feldmesserpriifung in Preussen,
von Müller. Druckfehler in dem Werke „das Deutsche Vermessungswesen”,
von Steiff. Literaturzeitung: Kalender für Geometer und Culturtechniker, von
Gieseler, Müller und Schlebach, bespr. von Sts. Ueber die Zusammenlegung
landwirthschaftlicher Güter (Commassation), von Riedel, bespr. von Sts. Gesetze
und Verordnungen. Personal-Nachricht.
Karlsruhe. Druck von Malsch & Vogel.
ZEITSCHRIFT rox VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
C. Steppes, Steuerassessor in München, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 21. Band XI.
Vortrag
über die Verwendbarkeit des Aneroidbarometers
bei Aufnahme von Höhenschichtencurven.
Gehalten am 14. Februar 1882 im Casseler Geometerverein durch den
Feldmesser Helferich.
Wenn man nicht allgemein von dem Grundsatz hätte ausgehen
dürfen, dass bei Ermittelung der Reinerträge von Grundstücken
zum Zwecke der gerechten Grundsteuervertheilung die Kenntniss
der projicirten Flächen derselben genügt, so hätten wir wahr-
scheinlich heute Katasterkarten, welche für die Beurtheilung des
Terrains verhältnissmässig denselben Werth besässen, den sie in
der That als Plankarten haben.
Man darf wohl auch mit Sicherheit annehmen, dass im ersteren
Fall über die zweckmässige Herstellung und Fortführung solcher
Karten ebensolche Erfahrungen gesammelt und Vorschriften er-
lassen worden wären, wie dies für unsere modernen Horizontal-
aufnahmen geschehen ist.
Man würde heute bei Neumessungen den Theodoliten wohl
nicht mehr auf Dreiecks- und Polygonpunkten aufstellen, ohne
gleichzeitig die Elemente zur Berechnung des verticalen Polygons
zu ermitteln und so manche Kosten ersparen, welche eine nach-
trägliche Verticalaufnahme bedingt.
Da jedoch die Katasterverwaltung voraussichtlich nie für ihre
Zwecke Karten nöthig haben wird, welche genaue Auskunft über
die Terrainbildung geben, auch von keiner anderen Behörde die
Herstellung eines solchen Kartenwerkes bis jetzt mit Nachdruck
verlangt und für unaufschiebbar erklärt worden ist, so dürfte es
noch längere Zeit dauern, bis zum Zwecke der eventuell herzu-
stellenden Terrainkarten staatlicherseits Bestimmungen getroffen
werden, wann und wie Höhenaufnahmen gelegentlich der Aus-
führung von Neumessungen bewirkt werden sollen. Denn Terrain-
karten mit solcher Schärfe, wie wir sie von den Plankarten ver-
langen müssen, werden wohl nie für ein ganzes Land hergestellt
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 21. Hoft. 97
538 Helferich. Vortrag über die Verwendbarkeit des Aneroid-
werden, da für die weitaus grösste Fläche eines Landes gröbere
Darstellungen genügen.
So hat sich z. B. für unseren Bezirk herausgestellt, dass die
kurhessische Niveaukarte in 112 Blättern im Maassstab 1 : 25000
zur ersten Projectirung der Waldwegenetee häufig ausreicht.
Es wird also Jeder, der genauerer Terrainkarten zuweilen. be-
darf, noch lange Zeit darauf angewiesen sein, solche selbst zu be-
schaffen, wenn nicht jeder Zweig der preussischen Vermessungs-
behörden darauf sieht, zugleich mit dem momentan Nothwendigen
auch das leicht Erreichbare zu schaffen.
Die Vermessungsbeamten der Generalcommission zu Cassel
stehen, wie es scheint, am Vorabend der Verwendung solcher, ihren
Zwecken entsprechenden Karten, während im ganzen Bereiche der-
selben das vorhandene Material dieser Art nur ausnahmsweise für
ausreichend erachtet werden dürfte Es sei desshalb für heute
unsere Aufgabe, darzulegen, wie unter den obwaltenden Verhält-
nissen genauere Terrainkarten in zweckentsprechender Weise zu
beschaffen sind.
Unter einer guten Terrainkarte verstehen wir einen Plan, auf
welchem so viele in der Natur in ausreichendem Maasse gesicherte,
besonders die Höhenverhältnisse deutlich markirende Punkte in
horizontaler, sowie verticaler Beziehung bestimmt sind, dass das
Terrain danach beurtheilt werden kann und die Möglichkeit gege-
ben ist, für jeden Punkt des Grundrisses durch Interpoliren die
Höhe zu bestimmen und auf welchem ferner der Uebersichtlichkeit
halber die bei der Interpolation in derselben horizontalen Ebene
gefundenen Punkte auf dem Plane durch naturgemäss gekrümmte
Linien, welche allgemein Horizontalcurven genannt werden, ver-
bunden sind.
Der Grad der Genauigkeit der Terraindarstellung auf einer
solchen Karte hängt jedoch von der Auswahl der charakteristischen
Punkte und der Schichtung der Höhencurven ab.
Nehmen wir nun an, unter Zugrundelegung von genauen
Grundrissen im Maassstab von 1:1000 bis 1: 3000 der Natur, sei
eine Terrainkarte mit Horizontalcurven von 5m Schichtenhöhe
auszuarbeiten, so werden wir am zweckmässigsten auf folgende
Weise verfahren:
Eine zunächst anzufertigende Pause des Grundrisses liefert uns
den Feldhandriss, in dem während der Höhenaufnahme alle aus-
gewählten bemerkenswerthen Terrainpunkte durch bestimmte
Zeichen vermerkt, numerirt und durch punktirte Linien zu Pro-
filen in der Hauptgefällrichtung verbunden werden.
Der Feldhandriss muss ferner nach dem Augenmaass einge-
zeichnete Curven (sogenannte Leitcurven) enthalten, die bei der
Construction der Höhencurven zur Richtschnur dienen und ausser-
dem dem Geometer zur Wachrufung der in der Natur empfandenen
Eindrücke unentbehrlich sind.
Ferner sind alle besonders scharfen, kurzen Terrainwechsel,
Barometers bei Aufnahme von Höhenschichtencurven. 539
die sich voraussichtlich nicht durch die 5 m-schichtigen Horizontalen
darstellen lassen, wie steile Böschungen, Raine, Gräben etc., be-
sonders, wenn dieselben annähernd horizontal laufen, durch charak-
teristische Zeichnung in den Handriss möglichst genau einzutragen.
Messungszahlen und Constructionslinien für die im Grundriss
fehlenden, nur durch Linienmessung festzulegenden Punkte, deren
Höhe bestimmt wurde, müssen roth in gewohnter Weise einge-
tragen werden.
Der Handriss kann nur vom Geometer selbst geführt und aus-
gearbeitet werden.
Von einer Vermarkung von Punkten dürfte meist abgesehen
werden können, da in der Regel die vorhandenen Dreiecks-Polygon-
und Grenzsteine einen ausreichenden Anhalt für spätere Ausgänge
und Anschlüsse bieten dürften, falls sie in genügender Zahl auch
dann berücksichtigt werden, wenn ihre Höhenermittelung zur
Curvenconstruction an sich nicht unbedingt nothwendig gewesen
wäre.
Neben dem Handriss ist ein Feldbuch zu führen, welches die
gefundenen Elemente zur Höhenberechnung für sämmtliche ausge-
wählten Terrainpunkte, die mit dem Handriss correspondirend
numerirt sein müssen, sowie die Angaben zur Horizontalfestleg-
ung der nach dem Handriss nicht festliegenden Punkte enthält
und zweckmässig der Aufnahmsmethode entsprechend einzurichten
ist, damit die Ausrechnung der Höhencoten eventuell in demselben
bequem erfolgen kann.
Nachdem die Höhencoten für sämmtliche Terrainpunkte be-
rechnet sind, wobei den Bestimmungen des Centraldirectoriums
für Vermessungen bezüglich des Anschlusses an N. N, zu ent-
sprechen ist, hat die Eintragung derselben durch gewählte Zeichen
in die Grundkarte und eventuell Beischreibung der Höhenzahlen
zu erfolgen.
Sodann ist mit dem Interpoliren der Curvenpunkte, also der
Punkte auf den Profillinien des Grundrisses, welche in der Pro-
jection die Schnitte der 5m-Schichtenlinien mit der Profillinie
markiren, vorzugehen. Verschiedene Methoden führen zu diesem
Ziel und es muss der Ansicht jedes Einzelnen überlassen bleiben,
eine dem Zwecke der Arbeit entsprechende Methode sich zu wählen.
Anleitung hierzu geben speziell und vorzüglich: Jordan (Ver-
messungskunde, Stuttgart 1877); Bauernfeind (Vermessungskunde,
Stuttgart 1879); Runnebaum (forstliche Zeitschrift 1879, pag.
88—92) u. A.
Bei Eintragung der Curvenpunkte ist besonders nicht zu ver-
säumen, genügend oft die Höhen zu notiren, um beim späteren
Verbinden der correspondirenden Punkte Nacharbeiten und Irr-
thümer möglichst vermeiden zu können.
Nachdem die gefundenen Curvenpunkte auf den Profillinien
des Grundrisses markirt worden sind, werden die in derselben
Horizontalen liegenden, soweit nöthig, zunächst durch gerade Linien
87.
540 Helferich. Vortrag über die Verwendbarkeit des Aneroid-
verbunden; diese werden alsdann an der Hand der Leitcurven und,
unterstützt durclı das Gedächtniss, in Curven, deren Krümmungen
der aufeinanderfolgenden Lage der Punkte entsprechen, verwandelt.
Es ist ein feststehender Erfahrungssatz, dass nur durch den
Techniker, der die Aufnahme bewirkte und dem genaue Kenntniss
der Terrainformen und Verständniss für unstetig gekrümmte Linien
respective Flächen beiwohnt, gute Curven construirt werden können.
Nach Vollendung der regelmässigen Curvenzeichnung sind die-
jenigen Verbesserungen nach Augenmaass oder Gutdünken vorzu-
nehmen, die auf die kleinen im Handriss angedeuteten Terrainun-
regelmässigkeiten aufmerksam machen sollen.
Zuletzt werden die Curven nach Maassgabe der Vorschriften
des Centraldirectoriums für Vermessungen ausgezeichnet, wobei die-
jenigen Linien stark ausgezogen werden, welche runden Höhen 50
und 100m entsprechen.
Betrachten wir eine so ausgearbeitete Terrainkarte, so fällt
uns sofort auf, dass bei grossen Böschungswinkeln schon bei 45°
a. Th., selbst bei recht schwacher Auszeichnung, die Klarheit der
Karte leidet, und dass Terrainschwankungen bei Neigungen unter
5° a. Th. fast gar nicht mehr zum Ausdruck kommen.
Eine Scala für die Curvenabstände bei einer Karte im Maass-
stab 1:1000, 5m Schichtenhöhe und einem Böschungswinkel von
1°—75° a. Th. wird dies bestätigen.
Man wird desshalb bei steilerem Terrain zu erwägen haben,
ob man nicht eine grössere Schichtenhöhe, z. B. 10m, zu wählen
und in ebenerem, z. B. zu meliorirenden Wiesengebieten, einen be-
deutend geringeren Curvenabstand festzusetzen hat.
Die für die Aufnahme sieh dadurch ergebende Minder- respec-
tive Mehrarbeit würde freilich nicht in umgekehrtem Verhältniss
stehen.
Erwähnte Scala giebt ebenfalls darüber Aufschluss, wie sich
das Bild der Karte nach der einen oder anderen Seite hin be-
trachtet ändern würde.
Gehen wir nun zu der Betrachtung über, auf welche Weise
die Höhenermittelung für die Terrainpunkte zweckmässig bewirkt
wird und fassen hierbei die rasch zum Ziele führenden Instrumente,
das Tachymeter und besonders das Aneroidbarometer ins Auge.
Unter Tachymeter versteht man ein Universalinstrument, mit-
telst welchem man alle Operationen, die zur Bestimmung von
Punkten nach horizontaler und verticaler Projection nöthig sind,
vornehmen kann: Längenmessung, Horizontal- und Verticalwinkel-
messung, Nivellement und Reduction der schief gemessenen Längen
auf den Horizont. Manche, wie das Fennel-Wagner’sche Tachy-
graphometer z. B., sind sogar auch zum Kartiren eingerichtet.
Bei unseren obigen Voraussetzungen würde uns ein Tachy-
meter mit Bussole, ohne Theodolitvorrichtung und Kartirapparat,
genügen und zweckmässig ein Fennel-Wagner’scher Tachymeter ın
Barometers bei Aufnahme von Höhenschichtencurven. 541
dieser Einfachheit zum Preise von 600 Mark (mit Kartirapparat
kostet ein Instrument 750 Mark) excl. Latten, gewählt werden.
Mit diesem Instrument hätte man bei der Höhenaufnahme in
einer Gemarkung etwa wie folgt zu verfahren, vorausgesetzt, dass
dem Geometer ein mit der Behandlung des Instrumentes vollkommen
vertrauter Gehülfe, eventuell ein mit der Formularausfüllung ver-
trauter Schreiber oder besser zweiter Gehülfe und mindestens zwei
geübte zuverlässige Lattenführer zu Gebote stehen und die Frage
bezüglich des Anschlusses an N. N. erledigt ist.
Man würde erst die Längenprofile der Hauptthäler tachyme-
trisch, besser noch nivellitisch, aufnehmen und zwar doppelt, wenn
an den Enden passende Anschlüsse nicht zu erzielen wären. Diese
hätten die Hauptgrundlage der Arbeit abzugeben.
Sollten in einer Gemarkung nicht genug vermarkte Punkte
sich vorfinden, so wäre für ergänzende Sicherung der Hauptprofil-
punkte in zweckdienlicher Weise zu sorgen.
Alsdann müsste im passenden Anschluss an die Thalprofile
die Höhenaufnahme für die Hauptrückenlinien erfolgen, wobei das
Verknoten von Punkten ins Auge zu fassen ist, wenn man nicht
vorzieht, durch trigonometrische Höhenberechnung unter Ermitte-
lung der horizontalen Entfernung aus dem Grundriss durch Ab-
greifen eventuell Controlpunkte zu schaffen.
Bezüglich der Sicherung gilt das vorher Gesagte.
In dieses Netz wäre sodann die Kleinaufnahme in Zonen von
2 >< 200 Meter also 400 Meter Breite einzureihen.
In Bezug auf die hierbei zu erzielende Genauigkeit kann ich
aus eigener Erfahrung mittheilen, dass die Differenzen gegen das
Soll sich bei sorgfältiger Arbeit nur in Decimetern bewegen
dürfen.
Die barometrische Höhenmessung stützt sich auf die Ermitte-
lung des Luftdruckes mittelst eines Quecksilberbarometers. |
Man hat bequeme Formeln entwickelt und Tafeln construirt,
die bei Ausrechnung der absoluten Höhen rasch zum Ziele führen.
Ueber die Genauigkeit der Barometerhöhen sagt Bauernfeind,
dass vier oder fünf gleichzeitige Beobachtungen auf zwei Stationen
von geringer horizontaler Entfernung, bei guter Witterung und
gegen 10 oder 4 Uhr in Zwischenräumen von etwa 20 Minuten an-
gestellt, den Fehler des arithmetischen Mittels bei 500m Höhen-
unterschied auf etwa 2m und bei 1000m Höhenunterchied auf
etwa 3m einschränken werden.
Dass unter diesen Umständen das Barometer nicht viel in der
niederen Geodäsie angewendet worden ist, hat hauptsächlich in
der Unbequemlichkeit beim Gebrauche seinen Grund. Diesem
Uebelstande ist durch die Construirung der Aneroidbarometer ab-
geholfen worden, so dass in der Neuzeit vielfach Terrainkarten
nach Barometeraufnahmen hergestellt werden.
Hierbei kommt meist das Naudet’sche Aneroidbarometer zur
Helferich. Vortrag über die Verwendbarkeit des Aneroid-
Verwendung. [Der Vortrag bespricht die bekannte, oft erklärte
Construction.]
Der Gebrauch des Instrumentes ist ein höchst einfacher. Man
hat auf dem zu bestimmenden Punkte, wie bei einer Uhr, nur die
Zeigerstellung auf !, Theilstrich genau abzulesen, sowie die In-
strumententemperatur zu beobachten, darf jedoch nicht versäumen,
den todten Gang des Hebelwerkes durch leises Klopfen mit dem
Finger auf dem Glasdeckel vor dem Ablesen zu beseitigen und beim
Ablesen selbst Parallaxe zu vermeiden, da der Zeiger nicht in der
Zifferblattebene liegt. [Gelegentlich der Beschreibung des Instru-
ments spricht sich der Vortragende dahin aus, dass seiner Ansicht
nach der Zeiger dem Zifferblatt näher liegen müsse.]
Um das Instrument beim Transport bequem und sicher tragen
zu können, ist es in einem Futteral geborgen, dessen vorderer
Deckel abgenommen werden kann, wodurch das Zifferblatt dem
beobachtenden Auge zugänglich wird. Ein Thermometer zur Er-
mittelung der Lufttemperatur findet sich in separatem Bebälter
des Futterals vor.
Man wird beim Geben von einer zur andern Station den Fut-
teraldeckel nicht einsetzen, hat aber das Instrument sorgfältigst
vor Stössen zu schützen, soll dasselbe auch so umhängen, dass es
nicht gerade der stärkeren Erwärmung durch die Sonnenstrahlen
ausgesetzt ist.
Gebrauchte Instrumente sind wegen der grösseren Regelmässig-
keit der Elasticität der Feder besser wie ganz neue. 3
Vor dem Beginn der Arbeit muss das Instrument an einen
schattigen Ort ins Freie gebracht werden, bis das ganze Werk der
Lufttemperatur entsprechend sich erwärmt hat.
Regentage und solche mit starkem Winde und veränderlichem
Wetter soll man zu Barometermessungen nicht verwenden, vielmehr
diejenigen mit Windstille und vorzüglich mit umwölktem Himmel.
Die Beobachtungen der wichtigeren Punkte sollen zwischen 9 und
11 Uhr Vor- und 2 bis 5 Uhr Nachmittags angestellt werden, da
das Barometer Morgens und Abends zu kleine und Mittags zu
grosse Angaben liefert.
Die an einem Aneroid gemachten Ablesungen sind aber keines-
wegs unmittelbar geeignet, um sie mit den für die auf 0 Grad
reducirten Quecksilberstände aufgestellten Formeln und Tafeln ver-
arbeiten zu können.
Man muss dieselben vielmehr erst reduciren, im Allgemeinen
nach dreifacher Hinsicht, und zwar:
1. in Bezug auf die Veränderlichkeit des Metalles bei verschie-
dener Temperatur unter sonst unveränderter Einwirkung,
2. weil die Eintheilung des Zifferblattes nicht genau der Milli-
meterscala des Quecksilberbarometers entspricht, und
3. weil die unter Berücksichtigung der beiden vorhergehenden
Correcturen reducirte Aneroidablesung wegen der. unver-
meidlichen Fehlerhaftigkeit der Justirung des: Instrumente
Barometers bei Aufnahme von Höhenschichtencurven. 543
selbst im Allgemeinen mit derjenigen des auf 0° reducirten
Quecksilberbarometers nicht übereinstimmen wird.
Ad 1. Ist der Factor zu bestimmen, um wie viel die Able-
sung für einen Wärmegrad zu verkleinern oder zu vergrössern ist,
je nachdem die Temperatur 4 resp. — ist.
Ad 2. Ist der Coefficient zur Vergleichung der Zifferblatt-
einheit in Bezug auf die Zeigerdrehung mit dem Millimeter zu er-
mitteln und
ad 3. handelt es sich um die Feststellung der Additionscon-
stanten.
Diese drei Werthe kann man auf unmittelbarem oder mittel-
barem Wege finden.
Besitzt man ein Normalbarometer, so wird man am zweck-
mässigsten den letzteren Weg einschlagen und nach der Methode
der kleinsten Quadrate aus mehreren correspondirenden Beobach-
tungen die einzelnen Werthe bestimmen.
Die Fabrikanten geben übrigens für die einzelnen Instrumente
diese Werthe an, und wenn man sich auch im Allgemeinen nicht
unbedingt auf diese Mittheilungen verlassen soll, so werden die-
selben doch für unsere Zwecke meistens ausreichen.
Hat man bei einem Instrumente für die fraglichen drei Unbe-
kannten keine Werthe durch Mittheilung oder Untersuchung er-
halten und ist momentan nicht in der Lage, Untersuchungen an-
stellen zu können, so kann man, was für unsere Zwecke unbedenk-
lich vielfach geschehen kann, Mittelwerthe aus den Bestimmungen
für Instrumente gleicher Art derselben Fabrik benutzen.*)
Eine dem Gesagten entsprechend corrigirte Aneroidablesung
kann man nun nach der Barometerformel unter Benutzung von
Tafeln verarbeiten. Man kann sich dabei der allgemeinen Formeln
und Tafeln oder abgekürzter Formeln und Tafeln bedienen.
In dem von mir zusammengestellten Formular für Feldbuch
und Höhenberechnung entspricht das erste Beispiel dem ersten
Verfahren.
Im Anschlusse hieran habe ich unter Anwendung der Jordan’-
schen Tafeln in dem erwähnten Formulare beispielsweise dieselben
Höhen berechnet.
‚Für unsere Zwecke wird in den meisten Fällen mit Rücksicht
*) Eine eingehende Untersuchung der Aneroide ist unseres Erachtens
stets nöthig, schon aus dem Grunde, dass einzelne Exemplare weniger gut
als sonst sein können. Die Sammlung der Aachener Hochschule besitzt u. A.
ein Aneroid einer renommirten Firma, das zufällig eine Feder mit sehr be-
deutender elastischer Nachwirkung hat, welcher Umstand genaue Messung
selbst kleinerer Höhendifferenzen sehr erschwert und für die gewöhnliche
Praxis unmöglich macht. Man muss mindestens jedes Aneroid eine Zeitlang
mit dem Quecksilberbarometer bei natürlichen Drucken vergleichen, oder
mindestens eine Reibe geometrisch nivellirter Punkte mit dem Aneroid bear-
beiten. Helmert.
544 Helferich. Vortrag iiber die Verwendbarkeit des Aneroid-
auf die bei Barometermessungen erreichbare Genauigkeit eine der
abgekiirzten Rechnungen geniigen.
Koppe gibt den mittleren Febler aus vielen Anschliissen an
nivellirte Punkte zu + 1,6m an.
Jordan meint mit grosser Sicherheit den Schluss ziehen zu
dürfen, dass bei Anwendung aller nöthigen Sorgfalt der mittlere
Fehler einer Aneroidmessung bei Höhen bis etwa 300m nicht mehr
als 1—2m betrage,
Kein Verfahren beim Höhenauswerfen dürfte aber bei den
hier in Betracht kommenden Höhenunterschieden die Vortheile ge-
währen, wie dies die Interpolationsmethode thut.
Hat man zwischen zwei Punkten, deren Höhendifferenz nicht
bedeutend ist (100-8300 m), auf verschiedenen Stationen Aneroid-
ablesungen gemacht, so kann man, vorausgesetzt, dass die Tem-
peraturverhältnisse sich nicht so dabei geändert haben, dass sie
berücksichtigt werden müssen, annehmen, dass die einzelnen Höhen-
unterschiede sich verhalten, wie die entsprechenden Ablesungs-
differenzen.
Wenn man sich nun unter Zugrundelegung dieser Beziehung
ein zweckmässiges Formular entwirft, kann man die Höhen für
Zwischenpunkte schnell interpoliren. Noch einfacher kommt man
durch graphische Darstellung zum Ziele.
Es ist jedoch noch zu bemerken, dass man bei der Beobach-
tung (die zwischen Anfangs- und Endstation überhaupt nicht
mehr als 1—2 Stunden in Anspruch nehmen soll) nicht nur auf
die Lufttemperatur achten soll, ob dieselbe ausser Rechnung ge-
lassen werden kann, sondern auch auf die innere Instrumenten-
temperatur. Ist dieselbe wesentlich verschieden, so muss eine
Reduction entsprechend dem Temperaturcoefficienten vorgenommen
werden.
Der Umstand, dass der Zustand der Atmosphäre während des
Tages nicht constant ist, bedingt überhaupt bei allen Barometer-
ablesungen,, um richtige Beziehungen herzustellen, dass auf einer
Station (der Ausgangsstation) mindestens von 1, zu 4, Stunde
Controlablesungen an einem zweiten Barometer gemacht werden,
mit welchem die im Felde mit dem Wanderbarometer gemachten
Ermittelungen zu vergleichen sind.
Es ist desshalb bei den Ablesungen im Felde, sowie auf der
Station die Zeit zu notiren. Die Barometerstände zwischen den
halbstündigen Ablesungen können aus graphischer Darstellung der
Tageslinien entnommen werden.
Wir gehen nun zur Betrachtung der Arbeiten für unsere
Zwecke über.
Die erste Aufgabe bei der Höhenmessung für eine Gemarkung
ist die Bestimmung der Lage eines Punktes über N. N, aus meh-
reren Beobachtungen unter Beziehung auf den nächstliegenden
nivellitischen Anschluss eventuell durch stationsweises Vorgehen.
Auf diesen Hauptpunkt sind sodann die sämmtlichen| Mes-
Barometers bei Aufnahme von Höhenschichtencurven. 545
sungen in der Gemarkung zu stützen, und zwar hat man zunächst
für die Thal- und Rückenprofile etc. die Messungen zu besorgen,
die natürlich so weit ausgedehnt werden müssen, dass die da-
zwischen liegenden Hänge nach der Interpolationsmethode behan-
delt werden können.*)
Die Interpolationsprofile dürfen selbstverständlich keine Zick-
zackform haben.
Für die Bestimmung der Hauptprofile ist ein mehrmaliges
Beobachten der einzelnen Punkte nicht zu umgehen, auch dürften
die zur Höheninterpolation bestimmten Messungen zweimal auszu-
führen sein.
Die bei Beobachtung der Interpolationsprofile auszuführenden
Anschlussmessungen, welche sich oben wie unten nicht nur auf
-einen Punkt beschränken sollen, können bei Rechnung der Haupt-
punkte mit benutzt werden. .
Beim Wiederholen von Beobachtungen ist auch fiir entspre-
chende Vertauschung der beiden Barometer als Stations- resp.
Wanderbarometer zu sorgen.
Nunmehr sollen die Hauptvörzüge und Nachtheile, welche die
tachymetrische und barometrische Terrainaufnahme gegen einander
haben, betrachtet werden.
Als Vorzüge des Tachymeters sind hervorzuheben:
1. grössere Genauigkeit, welche nur Differenzen von Decimetern
gestattet und bei doppelter Beobachtung der Thalprofile den
unmittelbaren Anschluss an nivellitische Aufnahmen zum Zwecke
der engschichtigen Höhencurvenzeichnung in Meliorations-
gebieten ermöglicht;
2. dass in jeder Lage die Möglichkeit gegeben ist, die Aufnahme
mehr ins Kleine auszudehnen ;
3. dass man mit dem Fennel-Wagner’schen Instrumente ohne jede
Rechnung direct am Instrument mit geringem Zeitaufwand die
Höhen ablesen,
4. die Horizontalaufnahme für Punkte, die der Grundriss nicht
enthält, ohne weiteres durch einfache Ablesungen bewirken,
5. zum trigonometrischen Höhenmessen und Nivelliren nach Be-
dürfniss sofort übergehen kann, sowie
*) Hierzu ist zu bemerken, dass man bei allen besseren aneroidischen
Flächennivellements (z. B. bei Eisenbahnvorarbeiten) durch geometrische
Nivellements ein Netz von Punkten zu schaffen pflegt, an die sich die Aneroid-
messungen als reine Detailmessungen anschliessen. Diesen grundlegenden
Nivellements bat auch die Aufgabe zuzufallen, an die Landesaufnahme anzu-
schliessen. Ohne diese Vorsicht würden in den Ergebnissen leicht constante
Fehler von mehreren Metern entstehen, die den Gesammtwerth der Arbeit
beträchtlich schmälern dürften. Die von dem Herrn Verfasser empfohlene
Interpolationsmethode ist, wenn es sich um beste Ausnützung des Aneroids
handelt, ein bereits antiquirtes Verfahren. Wir möchten um so mehr zur
Anlage einiger grundlegenden Nivellementszüge über jede zu bearbeitende
Gemarkung rathen, als die dadurch entstehenden Mehrkosten gering, der
Gewinn an Zuverlässigkeit aber erheblich ist. Helmert.
546 Helferich. Vortrag über die Verwendbarkeit des Aneroid-
6. dass die Curven entsprechend der Aufnahme, abgesehen von
den unvermeidlichen Interpolationsfehlern, genau construirt
werden können.
Als Vorzug des Aneroids ist dagegen zu erwähnen:
1. dass man nur einen, meist wenig kostspieligen Gehülfen zur
Beobachtung des Stationsbarometers nöthig hat, während beim
Tachymeter mehr Personal verwendet werden muss;
2. dass die Handhabung des Instrumentes eine höchst einfache
ist und im Winter das Arbeiten bequem gestattet;
3. dass im Walde und auf steilem unzugänglichem Terrain, wo
das Tachymeter nur mit Kosten, Zeit und Mühe angewendet
werden kann, und das Engerlegen der Horizontalcurven nicht
nur keinen Zweck hat, sondern sogar nur zur Verdunkelung
der sonstigen Kartenangaben führt, das Barometer vorzüg-
liche Verwendung findet;
4. dass man die Festlegung eines Hauptpunktes über N. N. be-
quem und rasch bewirken kann*) und
5. dass man in der Lage ist, bedeutend mehr Punkte aufzunehmen,
wie mit jedem Tachymeter.
Nachtheile derselben sind aber speziell die geringe zu erzie-
lende Genauigkeit, die also das Legen enger Curven überhaupt
nicht gestattet, für mässig geneigtes Terrain ungenaue Curven lie-
fert, und dass man zur Horizontalaufnahme der nicht im Grund-
riss vorhandenen Punkte spezielle Messungen auszuführen hat, da
in den meisten Fällen Einmessung mit Stockboussole und Schritten
nicht genügen wird.
Das Ergebniss unserer Betrachtung wird also sein:
In ziemlich ebenem Terrain ist das Aneroid für unsere Zwecke
überhaupt nicht verwendbar. In wenig geneigtem liefert es uns
nicht genügende Resultate und ist auch hier das Tachymeter allein
am Platz. In stärker geneigtem Gebiete dürfte das Aneroid
wegen der billigen Arbeit u. s. w. zu empfehlen und im Gebirge
sowie namentlich in Wäldern ohne Schneisen , wo die Bestimmung
der Zwischenpunkte im Grundriss meist schon mit Stockboussole
und Schrittmessung und dergl. genügt, überhaupt am Platze sein.
In diesem Sinne hat es auch die Forsttaxationscommission zu
Cassel bisher in solchen Landestheilen verwendet, wo keine Terrain-
karten vorlagen.
Der Gebrauch des Aneroids für solche Terrainkarten, welche
dem Bedürfniss bei Zusammenlegungen entsprechen, empfiehlt sich
also nur da, wo in steileren Lagen die unvermeidliche geringere
Genauigkeit von keiner Bedeutung ist, sonst ist das Tachymeter
anzuwenden. In solchen Gemarkungen, wo eine bimethodische Auf-
nahme vorzunehmen ist, muss die Barometeraufnahme auf die
Tachymeterhöhen basirt werden.
*) Die aneroidische Festlegung des Hauptpunktes ist, wie schon in voriger
Anmerkung angegeben, bedenklich. Helmer t,
Barometers bei Aufnahme von Höhenschichtencurven. 547
In Betreff der Kosten einer solchen Terrainkarte beziehe ich
mich, da mir eigene Erfahrungen nicht so umfangreich zu Gebote
stehen, auf die zuverlässigen Angaben des Bauraths Rheinhard in
den >forstlichen Verhältnissen Württembergs, Stuttgart 1880<, spe-
ziell in dem von demselben bearbeiteten Abschnitt »der Wegebau«.
Nach demselben wurden bei den in Württemberg ausgeführten
Höhenaufnahmen die vorhandenen auf den neuesten Stand ergänzten
Katasterkarten im Maassstab 1:2500 benutzt. Die weiter erforder-
lichen Horizontalaufnahmen wurden bei Hauptpolygonzügen mit-
telst des Theodoliten, bei kürzeren Stationirungen dagegen mit dem
Tachymeter und mit dem Polymeter vorgenommen. Bei den Höhen-
aufnahmen fand ausser dem Nivellirinstrument hauptsächlich das
mit einem Normalquecksilberbarometer verglichene Aneroidbaro-
meter, ferner — jedoch nur in beschränktem Umfange und in
offenem, nicht parzellirten Terrain — der Tachymeter Verwendung.
Es kamen in ausschliesslich sehr coupirtem und nahezu voll-
ständig bewaldetem Terrain die im Maassstab 1:2500 in duplo
hergestellten Höhencurvenkarten pro ha:
im weissen Jura . 2 2 2 een een. 68 Pfg.
in Keuperformation, zahlreich durchfurcht . . . . . . 76 Pfg.
im Buntsandstein des Schwarzwaldes . . . . . 91 Pfg.
Es erhielten die Ingenieure Tagegeld circa 6 Mark (Accord-
arbeit), Messgehilfen Tageléhne von 1,80— 2,50 Mark.
Die Höhenaufnahme wurde controlirt und belaufen sich die
Kosten der Controle noch auf 1,5—2 Pfg. pro ha.
Der Niveaulinienabstand ist 10m, in ebenerem Terrain sind
Zwischencurven von 5m Abstand eingeschaltet; also ist der Ab-
stand der Linien immerhin noch ein recht starker für Wege und
Grabenprojecte.
Dagegen haben die von der Königlichen Eisenbahnbaucom-
mission angefertigten Höhencurvenkarten, bei deren Herstellung
der Aneroidbarometer nicht benutzt werden durfte, in der Keuper-
formation etwas über 1 Mark, im Schwarzwald ca. 1 Mark 13 Pf.
pro ha gekostet,
Untersuchen wir schliesslich noch, zu welchen. Zwecken eine
Terrainkarte nicht füglich zu entbehren ist.
Abgesehen von dem vorzüglichen Ueberblick, den eine solche
über das dargestellte Gebiet bezüglich seiner Höhen, Steilheit der
Hänge und Gebirgsbildung gewährt, ist sie zur Beurtheilung der
Steigungsverhältnisse, namentlich zum Entwurf eines rationellen
Wegenetzes, geradezu unschätzbar.
Will man z. B. erfahren, ob ein Weg mit einem bestimmten
Gefäll- resp. Steigungsprozentsatze von einem nach einem anderen
Punkte geführt werden kann, so ist man in der Lage, mit Zirkel
und Maassstab dies auf höchst einfache Art und Weise direct aus
der Karte zu entnehmen; ebenso sicher und einfach ist zu ermitteln,
welchen Prozentsatz die Verbindungslinie zweier beliebigen Punkte
hat.
548 Helferich. Vortrag über die Verwendbarkeit des Aneroid-
Und nicht nur für die Beurtheilung gerader Linien, sondern
auch jeder gekrümmten Linie gilt das Gesagte.
Ist für eine Wege- oder Grabenlinie unbedingt die Lage vor-
geschrieben, so gibt die Karte darüber Aufschluss, ob und wie
bedeutend künstliche Terrainveränderungen vorgenommen werden
müssen. Man wird z. B. unter Benutzung von speziell hierfür
entworfenen Tafeln die Auf- und Abtragsmasse annähernd berech-
nen können.
Bedenkt man, wie viel Zeit und Mühe allein beim Abstecken
der Wegelinien durch Probiren mit einem Gefällmesser verloren
wird und wie wenig Einheitlichkeit ein Wegesystem in den meisten
Fällen haben wird, bei welchem jeder Theil durch Probiren ein-
geschaltet worden ist, wenn nicht der Einheitlichkeit des auf dem
Grundriss entworfenen Planes zu Liebe die Wege unnatürliche
Lagen erhalten sollen, so wird sich schon der Beseitigung dieses
Mangels wegen die Herstellung einer guten Terrainkarte stets
lohnen.
Aber auch in anderer Hinsicht hat eine solche Karte Werth
für den das Wegenetz Projectirenden.
Bei Anbringung der Schichtenwege kann er beispielsweise
unter Leitung der Karte das Gefälle so wählen, dass Wasser durch
Wegegräben dahin gebracht wird, wo es vortheilhaft wirkt, oder
da nicht binfliesst, wo es möglicherweise, wenn auch nur mit der
Zeit, schädlich wird.
Bei Abgrenzung der Culturarten nach Maassgabe der Wasser-
und Terrainverhiltnisse hat man durch sie einen geeigneten An-
halt, da die geographischen Sammelgebiete sowie die dem Wasser
zugänglich zu machenden Flächen aus ihr hervorgehen. Die Zweck-
mässigkeit der Lage für die Ackerfurchen und der sich danach
meistens richtenden Plangrenzen kann nach guter Terrainkarte
vollkommen genau beurtheilt und dabei die eventuell nothwendige
Rainerhaltung u. s. w. ins Auge gefasst werden.
Ganz bedeutenden Werth hat eine Terrainkarte für die Füh-
rung des Nachweises über die richtige Vertheilung der Zugkraft
bei der Planzuweisung und der damit verbundenen Werthschätzung
des Wegenetzes.
Dem grösseren Grundbesitzer wird durch die Terrainkarte die
Möglichkeit gegeben, zu beurtheilen, wie das Verhältniss seines
alten Besitzes zu dem durch Vorkoppelung ihm zugetheilten in Be
zug auf Entfernung und Höhenverhältniss sich stellt.
Dass zur Prüfung eines Projectes eine Terraindarstellung un-
bedingt nothwendig ist, steht so fest, dass ich es nur nebenbei zu
erwähnen brauche.
Man darf jedoch den Zweck einer Terrainkarte auch wieder
nicht überschätzen, und sie in einer Weise ausnutzen wollen, die
ihrer Natur nicht entspricht.
Es wäre z. B. gründlich falsch, vorauszusetzen, nach einer
Terrainkarte könne man Wege- und Grabennetze definitiv festlegen,
.
Barometers bei Aufnahme von Höhenschichtencurven. 549
und nur in die Natur nach Maassgabe des Grundrisses übertragen,
Erdbewegungsberechnungen abschliessen u. dgl. m. Dazu ist eine
Terrainkarte nicht da. Jedenfalls würde die Beschaffung einer
Karte, welche diese Arbeiten ermöglichte, mehr kosten als die Ar-
beitsausführung ohne Karte.
Die Correctur eines nach der Terrainkarte entworfenen Pro-
jectes nach der Natur sowie die Spezialaufnahme, wo es sich um
wichtige Gegenstände handelt, wird stets geboten sein und allein
das Verfahren abgeben, welches zu unantastbaren Resultaten führt.
Im Gegensatz zu den von mir im Vorhergesandten ausgespro-
chenen Ansichten bezüglich der Höhenmessungen mit einem Nau-
det’schen Aneroidbarometer lasse ich nun die mir vom Abtheilungs-
vorstand am Hamburger Vermessungsbureau, Herrn F. H. Reitz, zu-
gegangenen Mittheilungen im Wesentlichen folgen, indem ich vor-
ausschicke:
Herr Reitz hat die in Hamburg ausgeführten Aneroidhöhen-
messungen organisirt und auch die dort verwendeten Instrumente
nach eigenen Ideen construiren lassen. Wir kennen dieselben aus
Jordans >» Vermessungskunde< unter dem Namen »mikroskopische
Aneroide von Reitz-Deutschbein«.
Diese Instrumente beruhen wie die Naudet’schen auf dem
Vidi’schen Prinzip und unterscheiden sich nur von den Naudet’-
schen durch die Art, wie die dem Luftdruck entsprechenden Deckel-
bewegungen der luftleeren Biichse zur Darstellung gebracht werden.
Beziiglich der Verwendung dieser Instrumente bei Beschaffung
von Terrainkarten mache ich einfach auf die in der Zeitschrift
für Vermessungswesen 1877 erschienene höchst interessante sowie
lehrreiche Abhandlung aufmerksam.
Reitz sagt nun: Die hier verwandten Aneroide (System Reitz)
wurden von dem Barometerfabrikanten Deutschbein hierselbst
A. B. C.-Strasse Nr. 36 geliefert.
Der Preis der Instrumente stellt sich auf 120 bis 150 Mark, je
nachdem sie mit oder ohne Uhrhaltereinrichtung zum Verstellen
des Mikroskops und Spiegels zum Ablesen des Thermometers ver-
sehen sind.
Die Instrumente werden am Riemen, den man umhängt, ge-
tragen; nur das den ganzen Tag auf derselben Stelle bleibende so-
genannte Stationsinstrument wird auf irgend ein leichtes Stativ
gesetzt.
Das Material zur Bestimmung des mittleren Fehlers einer Be-
obachtung ist noch ziemlich ungenügend zu nennen, der Natur der
Sache wegen, weil man eben bei der schnell auszuführenden Mes-
sung wenig Gelegenheit hatte, auch eine grössere Anzahl von
Punkten geometrisch zu bestimmen. Man kann wohl sagen, dass
jeder Höhe ein mittlerer Fehler von + 0,5 m zugehört,; grössere
Abweichungen von diesem Mittel sind natürlich beobachtet; er-
reichen diese Abweichungen 2m, so ist das jedenfalls.ein 'Zeichen,
550 Helferich. Vortrag über die Verwendbarkeit des Aneroid-
dass ein abnormaler Einfluss sich geltend machte und dann muss
eine Revision der Messung stattfinden. Eine gewisse Controle tritt
bei diesen Messungen durch das Zusammenstossen der mit verschie-
denen Instrumenten beobachteten Bezirke ein. Es ist möglich, dass
eine Messung durchschnittlich genauer ausfällt, doch möchte ich
keine engere Grenzen stecken,
Es kommen bei dieser Messungsart verschiedene Fehlerur-
sachen zusammen, die bald mehr, bald weniger hervortreten und
nicht allein in der Construction des Instrumentes liegen.
Es war, obgleich mehrere Stunden des Tages für die Tour von
der Stadt und zurück von dem Ort unserer derzeitigen Messung
verloren gingen, ganz gut ausführbar, täglich das Pensum von 1%
Quadratmeile pro Mann des ausführenden technischen Personals
zu erledigen. Das Personal bestand aus den die Höhenbestim-
mungen vornehmenden drei Geometern und einem Messgehilfen, welcher
während der ganzen Dauer der Beobachtung, alle 2, Minuten,
das in der Mitte des !,, Quadratmeile haltenden täglichen Bezirks
aufgestellte Stationsinstrument ablas. Der Antheil dieses Messge-
hilfen musste daher auf jeden der drei Beobachtenden repartirt werden.
Das Terrain war grösstentheils eben und es genügten pro !
Quadratmeile durchschnittlich 70 Höhenpunkte. In einzelnen Be-
zirken, die etwas hügelig sind, wurden bis zu 200 Punkte pro !
Quadratmeile genommen. Die Tagesarbeit wurde in diesen Fällen
etwas verlängert, jedoch ist natürlich die Arbeitszeit nicht genau
proportional der Anzahl der Punkte, da die Wege bedeutend ins
Gewicht fallen.
Bei grösserer Veranlagung einer solchen Arbeit würde selbst-
verständlich das Domicil des technischen Personals in einigen Tagen
wechseln müssen, und wäre es dann sehr empfehlenswerth, an je-
dem Tage auch nicht mehr als !,, Quadratmeile pro Beobachter
für den Tag vorzunehmen, die wegen der leicht zu erreichenden
Wohnung, dann aber noch zur Verfügung stehende Zeit zur Re-
duction und Darstellung der Curven zu benutzen, eventuell noch
einen Theil des folgenden Tages oder ungünstiges Wetter dazu zu
verwenden, so dass alles im Felde abgemacht und etwaige Differenzen
an Ort und Stelle sogleich ausgeglichen würden.
Die Zeit für die Reduction und für das Auftragen der Curven
ist mindestens gleich der Zeit der Messung im Felde; doch gilt
dies nur für ebenes oder sanft hügeliges Terrain.
Der für die einzutragenden Horizontalcurven zu wählende ver-
ticale Abstand ist für die Hamburg’sche Aneroidhöhenmessung zu
lm angenommen. Zunächst wurden die Curven in 4,0000 Blätter
eingetragen, dann in !so000 Blätter.
Die ausgelegten Exemplare in ‘sooo liefern ein schönes Bild.
Auf einem der Blätter ist die Eintheilung des gemessenen
Bezirkes in die !,, Quadratmeile haltenden Sechsecke verzeichnet,
die geometrischen Nivellementszüge für die Bestimmung der Höhe
des Stationsinstrumentes sind durch blaue Linien angegeben,
Barometers bei Aufnahme von Höhenschichtencurven. 551
Der verticale Abstand von 1m ist jedenfalls das Aeusserste,
was man für durch Aneroidhöhenmessung bestimmte Höhencurven
noch wählen könnte Es war anfänglich hier nur die Absicht,
diesen verticalen Abstand zu 3m festzustellen. Später schien die
ganz gut ausfallende Messung zu der Annahme von 1m zu be-
rechtigen.
Es ist sehr anzurathen, die Aneroide möglichst lange vor An-
fang der Messung zu untersuchen und die nöthigen Bestimmungen
der Constanten vorzunehmen.
Vor allen Dingen muss eine geeignete Persönlichkeit zur Dis-
position sein, die sich der Sache mit dem nicht zu entbehrenden
Enthusiasmus annimmt, denn es gibt hierbei Vieles und für ver-
schiedene Verhältnisse immer Neues eu berücksichtigen.
Ich habe nun nur noch zu bemerken, dass hiernach die Instru-
mente nach dem System Reitz bedeutend bessere Resultate liefern,
wie die Naudet’schen und dass demnach bei Verwendung solcher
Instrumente meine oben gezogenen Schlüsse zu modificiren wären.
Anmerkung. Ueber Aneroide und aneroidische Messungen gibt es eine
zahlreiche Literatur auch in unserer Zeitschrift. Wir bringen nachstehende
Aufsätze und Besprechungen aus älteren Jahrgängen in Erinnerung:
1878. Jordan, das Federbarometer und seine Anwendung zum Höhenmessen.
„ Höltschl, die Aneroide (Besprechung).
„ Jordan, über die Berechnung barometrischer Höhenmessungen.
1874. Koppe, über einige barometrische Höhenmessungen und deren Be-
rechnung.
» Schoder, Hülfstafeln zur barometrischen Hihenmessung (Besprechung).
» Vv. Bauernfeind, Beobachtungen und Untersuchungen über die Eigen-
schaften und die praktische Verwerthung der Naudet’schen
Aneroidbarometer (Besprechung).
„ Jordan, Hülfstafeln für barometrische Hohenmessung.
1875. Schreiber, das Nivellement mit Aneroidbarometern (Besprechung).
1877. Schreiber, Handbuch der barometrischen Höhenmessung (Besprechung).
» Marcks und Balcke, Terrainreliefskizzen mittelst Winkelkopf, Schritt-
maass und Federbarometer.
„ Reitz, Höhenmessung mit Aneroiden nach dem System Reitz.
» Reitz, Hülfsinstrument zur Construction der Horizontalcurven.
» Vogler, Beitrag zu den Erfahrungen über Naudet’sche Aneroide.
1878. Neumeyer, Hülfstafeln für barometrische Höhenmessung (Besprechung).
» Vogler, Anleitung zum Entwerfen graphischer Tafeln u. s. f. (Be-
sprechung).
» Koppe, die Aneroidbarometer von Jacob Goldschmidt und das baro-
metrische Höhenmessen (Besprechung).
1879. Jordan, barometrische Hülfstafeln (Besprechung).
» Kuntze, allgemeiner Literaturbericht über barometrische Höhen-
messung.
1880. Wehn, Interpolationsmaassstab für barometrische Höhenmessung.
1881. Vogler, graphische Barometertafeln (Besprechung).
Kröber, Mittheilungen über die an einem Naudet’schen und einem
Goldschmidt’schen Aneroid gemachten Erfahrungen.
1881. v. Schmeling, Horizontalcurvenzeiger.
Auch erinnern wir an den 1876 erschienenen Aufsatz:
Jordan, Verwendung von Bussolenzügen mit Höhenwinkeln zur Hori-
zontalcurvenaufnahme.
Helmert.
552
Kleinere Mittheilungen.
Hilfstabellen zum praktischen Gebrauche bei der Theilung trapez-
förmiger Grundstücke.
In Nachstehendem erlaubt sich der Unterzeichnete die ge-
ehrten Leser mit den von ihm zu obigem Zwecke berechneten
Tabellen bekannt zu machen. Diese Tabellen sollen in der Praxis
das bisher bei Theilung der Paralleltrapeze beobachtete Verfahren
der versuchsweisen Näherung oder die Benützung komplizirter
Formeln unnöthig machen.
In Folgendem sind die der Berechnung der Tabellen zu Grunde
gelegten Formeln dargestellt:
Soll von einem Trapeze, dessen
Fig. 1. parallele Seiten a und b und dessen
Höhe A gegeben, eine Fläche @ an-
liegend an der Seite 5 durch eine
zu derselben in der Entfernung z
parallele Theillinie abgeschnitten
werden, so ist:
- pa Vh? 6? 4+-2hQ(a— b)—h.d
| i a—b
Ist nun = 2 die Verhältnisszahl der parallelen Seiten, ferner
.p =% das Verhältniss der Theilfläche zur ganzen Fläche des
Trapezes und führt man diese Grössen n und p in die Gleichung
für ¢ ein, indem b=n.a
und Q=p.F=p. a. h gesetzt wird,
so ergibt sich:
_„‚PüU—p)+tr—n
in
Für die Höhe % des Trapezes =1 erhält man
„._ mMiü-ptr—n
=
1—n
und allgemein e=he,.
Der Ausdruck für z, ist nur von den Grössen » und p ab-
hängig; berechnet man mit Hilfe desselben für die Werthe der
Grössen n und p von 0 bis 1 die Werthe von 2, von 0 bis 1, 80
erhält man die in den Tabellen fortlaufend verzeichneten Resultate,
welche mit Höhe h des Trapezes multiplizirt die wirkliche Höhe ¢
der Theilfläche ergeben.
Z
Kleinere Mittheilungen. 553
Wird in den Ausdrücken für 2 und z, die Grösse n = 0 ge-
setzt, in welchem Falle das Trapez in ein Dreieck übergeht, so ist
g=hVp und 4 =Vp.
Um nun die Einrichtung und den Gebrauch der Tabellen zu
zeigen, folgt hier ein Auszug aus denselben.
nese: Verhältniss der parallelen Seiten
Q
F 0,40] 0,45 | 0,50) 0,55] 0,60) 0,65) 0,70 | 0,75 | 0,80 | 0,85
0,51 | 0,611/0,601/0,591/0,581)
0,571|0,562| 0,553 0,545) 0,537) 0,53
0,52 | 0,620 0,610| 0,600} 0,590, 0,581 0,572 0,563] 0,555/0,547/ 0,54
0,53 | 0,629/0,618! 0,609]0,599/ 0,590) 0,582] 0,573) 0,565! 0,557/ 0,550
0,54 |10,638] 0,628] 0,618] 0,608, 0,599] 0,591| 0,583] 0,575! 0,567] 0,56
0,55 |0,647|0,637|0,627/0,617|0,608| 0,600) 0,592) 0,584] 0,576| 0,569
0,56 |,0,656| 0,646! 0,637|0,627/0,618) 0,610! 0,602) 0,594) 0,586| 0,579
0,57 |0,665| 0,655! 0,646] 0,637| 0,628] 0,620! 0,612| 0,604! 0,596| 0,589
0,58 0,6741 0,664 0,655 0,646 0,638|0,630 0,622|0,614/0,606| 0,599
0,59 |0,683|0,673!0,664! 0,655) 0,646) 0,639) 0,631|0,624| 0,616 0,609
0,60 0,691 0,682|0,673|0,66410,656|0,648| 0,640|0,633|0,626|0,619
Um mit Hilfe vorstehender Tabelle ein Trapez in zwei oder
mehrere Theile zu theilen, berechnet man aus den gegebenen
Flächen die Grösse 9, dann aus den Seiten die Verhältnisszahl n
und sucht aus den Tabellen den Werth für 2,, welcher n und p
entspricht. Den den Tabellen entnommenen Werth für 4, multi-
plizirt man mit der Höhe A des Trapezes und erhält so den Werth
für ¢, die wirkliche Höhe der Theilfläche.
Bei der Ausrechnung wird p auf drei Dezimalstellen, » auf
zwei solche berechnet; die Werthe für die Zwischendezimalen
werden proportional den Differenzen der Grössen in den Tabellen
genominen.
_ Die Werthe von 4, sind in den Tabellen auf drei Dezimal-
stellen angegeben.
Nachstehende Beispiele sollen den Gebrauch der Tabellen zeigen.
ae L Beispiel
B b- 159 C 1. Es soll nebenstehendes Tra-
pez, dessen Seiten und dessen Höhe
gegeben sind, durch eine Theillinie
parallel zu a und 5 in zwei gleiche
Theile getheilt werden.
In diesem Falle ist 9 = 0,50.
A @= 255 D
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 21. Heft. 88
554 Kleinere Mittheilungen.
Ferner das Verhältniss der parallelen Seiten n= a — 0,62.
Für p=0,50 und n = 0,60 ist «4,
nach der Tabelle = 0,561 Differenz für 0,05 = — 9
Für p=0,50 und n = 0,65 ist 4,
nach der Tabelle = 0,552 » - » 002——4
daher = 0,557
und == 4, h =0,557 >< 100,0 = 55,7 m.
Zur Kontrole soll bewiesen werden, dass eine in der Entfer-
nung von 55,7 m von der Seite 5 gezogene Theillinie das Trapez
halbirt. Ganze Fläche des Trapezes 20700,0 qm. Halbe Fläche
== 10350,0 qm. Trapez A, BCD, = Dr Ln >< 55,7
2
„x — 10346,3 qm.
Es differirt die mit Hilfe der Tabellen berechnete Fläche um
3,7 qm gegen das Flächensoll von 10350,00 qm, gewiss eine geringe,
in der Praxis nicht in Betracht kommende Differenz.
Il. Beispiel.
Fig. 3. 2. Es soll von nebenstehen-
dem Trapeze, dessen Seiten und
Höhe gegeben sind, eine Fläche
von 6000 qm durch eine zu a und
b parallele Theillinie, an der
Seite 6 anliegend, abgeschnitten
A ETT, B werden.
Ganze Fläche des Trapezes „PEN, 60 = 10260,0 qm.
p= us = 0,585 (Verhältniss der Theilfläche zur ganzen Fläche)
= = = 0,58 (Verhältniss der Seiten);
für p= 0,585 und n=0,55 ist aus der Ta-
belle 2, = 0,651 [Differenz für 0,05 =— 10
>» p=0,585 > n=0,60 ist aus der Ta-
belle 2, = 0,641 > >» 0,03==— 6
2, = 0,651 — 0,006 = 0,645
daher ¢= 0,645 >< 60,0 = 38,70 m.
Trapez A, CD B= OO TI OT 8,0
= 5999,46 qm.
Die Tabellen sind, wie schon oben gesagt, zum praktischen
Gebrauch bei Theilung von Grundstücken bestimmt und, gewiss
> 38,70= mx 38,7
Literaturzeitung. 555
genau genug, da die Höhen 4, auf drei Dezimalstellen berechnet
sind und eine Differenz von einer Dezimale an dritter Stelle bei
einer Höhe des Grundstückes von 100 m erst einen Dezimeter an
der Höhe der Theilfläche ergibt. Durch Einführung der Verhält-
nisszahlen der Flächen und Seiten in die Tabellen sind dieselben
ganz allgemein und umfassen alle möglichen Arten der Theilung
bei den verschiedensten Seiten.
Der Unterzeichnete wäre erfreut, wenn er durch diese Tabellen
seinen Fachgenossen einen erleichternden und zweckdienlichen Be-
helf bei der Ausübung ihres Berufes geliefert hätte; er selber hat
die Tabellen schon häufig benützt und es haben dieselben sich immer
als erleichternd und zeitsparend erwiesen.
Die Tabellen können von dem Unterzeichneten gedruckt gegen
billigen Preis bezogen werden,
Kemnath in Bayern.
Haselmayr, Bezirksgeometer.
Literaturzeitung.
Ch. M. Schols’ Formeln zur Berechnung der Distanz und der astrono-
mischen Azimute aus gegebenen geographischen Positionen.
[Aus den „Archives N&erlandaises“ t. 17 auf Wunsch der Redaction (H.) von
Herrn Ingenieur Fenner mitgetheilt. Die beinahe 4 Bogen starke Original-
abhandlung zerfällt in zwei Theile, deren zweiter, die Entwicklungen zu den
im ersten gegebenen Formeln enthaltend, nicht wiedergegeben ist.]
8. 1. In dem im Jahre 1880 veröffentlichten Werke von Pro-
fessor Helmert »Die mathematischen und physikalischen Theorien
der höheren Geodäsie« legt der Verfasser die Vortheile dar, die
es haben würde, die Ausgleichung eines Dreiecksnetzes nach der
Methode der vermittelnden Beobachtungen auszuführen und dabei
als Unbekannte die geographischen Längen- und Breitenunterschiede
anzusehen.
Die Anwendung dieser Methode aber führt bei jedem Schritt
immer wieder zu derselben Aufgabe, vermittelst der geogra-
phischen Breiten zweier Punkte und ihrer Längen-
differenz ihre Entfernung und gegenseitigen Azi-
mute zu bestimmen. Für diese Rechnung verweist Hel-
mert (p. 496) auf die von ihm für das in Rede stehende Problem
auf Seite 157 und 313 gegebenen Lösungen. Die erstere hiervon
bezieht sich auf astronomische Azimute und die Sehne, die andere
liefert die geodätischen Azimute und die Länge der geodätischen
Linie. Keines der beiden Formelsysteme besitzt,jedoch diejenige
88.
556 Literaturzeitung.
Einfachheit, welche bei der häufigen Anwendung, zu der sie berufen
sind, wünschenswerth wire.
Diese Erwägung war es, die Herrn Schols veranlasste, eine
Studie, die er früher über diesen Gegenstand begonnen hatte,
wieder aufzunehmen und einige der höchst einfachen Resultate, zu
denen seine Untersuchungen ihn geführt haben, bekannt zu geben.
Es sind die gewonnenen Formeln derart, dass die Rechnung für
Seiten aller messbaren Dreiecke ebenso einfach ist, als wenn die
Punkte sich auf einer Kugel befänden ; sind die Entfernungen aber
grösser, so dass diese Formeln nicht mehr genügen, dann sind
die hinzutretenden Correctionen so einfacher Art, dass man sie,
so zu sagen, ohne alle Rechnung findet.
Die Azimute, von denen im Folgenden die Rede sein wird,
sind sogenannte astronomische, d. h. es sind die Winkel zwischen
den Verticalschnitten und den Meridianebenen; für den vorliegen-
den Zweck ist die Anwendung dieser Azimute bequemer als die
der geodätischen Azimute.
In erster Linie will nun der Verfasser die für die Rechnung
mit den Azimuten und der Sehne geeigneten Formeln vor-
führen, welche bis zu Distanzen gleich !,, des Erdhalbmessers
oder bis zu 638 km anwendbar bleiben. Bei den weiteren For-
meln, die zur directen Berechnung der elliptischen Bögen und der
Azimute dienen sollen, musste er sich vorläufig auf genügend
kurze Distanzen beschränken, in welchen übrigens die Seiten aller
messbaren Dreiecke einbegriffen zu denken sind. Was die grös-
seren Entfernungen betrifft, so beschäftigt ihn augenblicklich noch
die Untersuchung über die geeignetste Form, welche den hierfür
gültigen Formeln zu geben sei.
§. 2. Denken wir uns zunächst die Erdoberfläche sei eine
Kugel und nehmen wir auf ihr 2 Punkte an, A, und A, mit den
geographischen Breiten g, und 9, und der Längendifferenz A;
alsdann sind die Meridianconvergenz «', das mittlere Azimut A’,
und die Sehne K’ bekanntlich gegeben durch die Formeln:
| a eee We 1 1
tanz a = sit 5A sin pm SEC Ist > B - & 3. Ch)
K’ sin A, —2R'sin 5 1.08 Gm ae Se ae NZ)
K’ cos A'n=2R' sin 5 foossh. . . . . (8)
worin 9. = > (9 + ,) die mittlere Breite, 6 = 9 — yı die
Breitendifferenz und R’ den Kugelradius bedeutet. Wenn man
immer denjenigen Punkt mit A, bezeichnet, der die grössere Breite
besitzt, dann ist @ stets positiv, und gibt man gleichzeitig A immer
das positive Vorzeichen, so hat man den Vortheil, dass « und 4’,
beständig positiv und kleiner als 90° sind, so lange man auf der-
selben Hemisphäre bleibt; bezüglich des Vorzeichens kann man
sich dann niemals täuschen. Nur wenn die Rechnung zu Ende ge-
Literaturzeitung. 557
führt ist, muss man auf die Vorzeichen achten, um aus A’, und a’
die richtigen Azimute abzuleiten.
Setzen wir, um einen bestimmten Fall vor Augen zu haben,
voraus, die Punkte seien auf der nérdlichen Halbkugel gelegen
und es würden die Azimute von Norden aus über Osten gezählt,
dann wird
1. wenn der Punkt A,, d. i. der Punkt in der höheren Breite
weiter östlich liegt als A, :
Azimut A, 4y—=4’n— Zeal. 2... (4)
> Ay Ay = 180+ An toa’... (8)
2. wenn der Punkt A,, d.i. der Punkt in der höheren Breite
weiter westlich liegt als A,:
Azimut A, A,=380°—A’n tod... . @)
> Ay Ay =180°— And...
§. 3. Fassen wir nun die Erde als Ellipsoid auf und bezeich-
nen die sich entsprechenden Grössen für diese Form mit denselben
Buchstaben wie oben, aber mit Weglassung der Accente.
Die Meridianconvergenz lässt sich auch dann noch nach der
für die Kugel gültigen Formel berechnen; denn selbst wenn es
sich um Distanzen handelt gleich !/,, des Erdhalbmessers, so ent-
steht dadurch in !, «’ ein Fehler von noch nicht 0”,00015. (Dalby’s
Satz, s. Helmert, p. 150.)
Anders ist es bei dem mittleren Azimut und der- Sehne; und
doch kann man auch hierfür bei Entfernungen bis zu 100km die
obigen Formeln (2) und (3) in etwas modifizirter Form anwenden
und damit eine Genauigkeit erlangen, welche der bei der Rechnung
mit 7stelligen Logarithmen im Allgemeinen erreichbaren gleich-
kommt; in der That genügt es zu dem Zweck, den Kugelradius R’
in (2) durch die Normale (Krümmungsradius im Meridian) N,,, in
(3) durch den Querkrümmungsradius £#,,, beide für die Mittelbreite
genommen, zu ersetzen. Man erhält auf diese Weise:
K sin An =2Nq sin Asgm . . . . . (8)
K cos An =2 Re sin +f cos 5-1. at Se. it AD)
Sind A. und & berechnet, so ergeben sich die Azimute in den
Endpunkten wiederum aus den Formeln (4) und (5) resp. (6) und (7).
Die Formeln (8) und (9) sind Näherungsformeln; man erhält
die genaueren Formeln durch Multiplication einer jeden der ersteren
mit einem Factor, der sich von der Einheit nur:durch Grössen
558 Literaturzeitung.
von der 4. Ordnung unterscheidet, wenn man die Excentricität,
also eine solche 1. Ordnung betrachtet.*)
Beschränkt man sich in den Ausdrücken dieser Factoren auf
die Glieder, welche vom Quadrat der Entfernung abhängen, so
heissen sie:
1 gl —4 sin pm 2 e? sin? pm t e? sin! pm
i+ pre (1 — et sin! g„)? a=
1 e? 2
— (Sa) 008° pm 008? Am- Pa © 8 (10)
1 pe ng 1— 2 sn? 9m + 467 sin? Qin — 3 €? sint pm
saa (1 — ee! sin? pu)? =
= = cos* econ rn) cot cos? A (11)
4“ 1 7 MI Ft (oe a >
Zieht man nun diese Glieder mit in Betracht, so ergibt sich
als Fehler des nach den Formeln (8) und (9) berechneten Azi-
muts A,:
1.3.14 -2F.sn’ gm .. bee. 16°
7 ER ZH Gs 008" X
>< sin A, 008 An. . so hy do 49 112)
oder wenn man A und # durch ihre Werthe in X ersetzt, nämlich:
Rome... (18)
— ep? sn?
p= cos An= * 608 Ag Pe, . . (14)
so geht der Ausdruck (12) für den Fehler in A„ über in:
1 e K° 2 2 sin? ‘nf 2 4:
T G—e)i WF jate — 2e? sin? pm) SM? Du 608? Am—
—(1— 02) 008? gusin? An |sin A. cos dn. . . (13)
Dieser Ausdruck verschwindet für A„= 0°, A,== 90° und für A,
ungefähr = 9„, zwischen welchen Werthen sich ein positives und ein
negatives Maximum befindet; seine grösstmöglichen Werthe nimmt
er an für 9,=0, A,= 60° und für 9»= 90°, A„= 30°, nämlich:
3V3 ce Ka 3y3 ,K
ua Toe ar Egg GF
Nimmt man K = 100 km, so werden diese Maximalwerthe resp.
— 0,0277” und + 0,0275”
*) In einem Aufsatz über das erwähnte Werk von Helmert, publizirt in
der Vierteljahrsschrift der Astronomischen Gesellschaft, Heft 8, 1881 und wie-
dergegeben in dem Jahrgang 1881 dieser Zeitschr., p. 859 ist irrthümlich an-
gegeben, Helmert betrachte e* als Grösse 1. Ordnung. Ebenso wie letsterer
nimmt auch Verfasser e als Grösse 1. Ordnung an, was bei grossen |Entfer-
nungen am passendsten erscheint.
Literaturzeitung. 559
Bei logarithmischer Rechnung findet man A,, aus log tan; ein
Fehler in letzterem hat auf den genauen Winkelwerth den gréssten
Einfluss, wenn der Winkel 45° beträgt; in diesem Fall erzeugt
ein Fehler von 1 Einheit der 7. Dezimale des Logarithmus einen
Winkelfehler von
0,0237” .
Man sieht also, dass der vorher berechnete Maximalfehler des nach
Formel (8) und (9) berechneten Azimuts einem Fehler von etwas
mehr als 1 Einheit der 7. Dezimale des Logarithmus entspricht.
Aus (10) und (11) leitet man noch fiir den Fehler in K den
Ausdruck ab:
K ze e- )'cos° cos? A,, +- 2 3 en COS! pm 0083 A,, —
8° \i—es a TG Tae P=
1 1 — 4 sin® gm +2e? sin? pm C8 5tn4* Gm 3 A _
-7 pre? nn C7177 | sink pn)? sin? Am
1 1 — 2 sin? pm + Le? sin? gm —3ersintgn . BR
er 7 Bea cos? A„| =
: aoa | + 2 sin® 9m) (1 — e?) cos? A, —
BP +268 sint pq— et sin tn) ot Au (18)
Der Differentialquotient dieses Ausdrucks nach A,, wird Null
für A,=0° und A„=90° und für den Werth von A,,, der ausge-
drückt ist durch die Gleichung:
(1+2sin?gp„)(1-—e?) (17)
—e?+ 2e* sin? on — 3e* sintpm) *
Für A,,==90° wird der Ausdruck (16) immer Null, für A,,
== (0° wird er:
piles emcee
8 (1—e?)? N„?
und endlich fiir A,,, gegeben durch die Formel (17):
1 Ki (142sint ga)
32 Nm! 2—e +20 sin?¢y,, — 3er sint gy
Diese beiden Ausdrücke nehmen ihre grössten Werthe an für
m 0° und pm== 90°; diese sind: |
ee Ks 9 „KR:
1 oe KS 1, ® |ı
"Try tet 1 39 oe a Mt
cos? A, =; @
1 — 2 sin? pm + 4 €? sin? pm — 8 e? stn4 pn)
Der letzte dieser Beträge ist der grösste, so dass also der
Maximalfehler, den die Anwendung der Formeln (8) und (9) in der
Länge der Sehne hervorrufen kann, ausgedrückt ist durch:
9 x
64 a?’
560 Literaturzeitung.
Für K = 100km wird dieser Werth gleich 23mm, genau der
Aenderung des Logarithmus um eine Einheit der 7. Dezimale ent-
sprechend.
Man sieht daher, dass die in A,, und X dadurch begangenen Fehler,
dass man sie mit Hülfe der Näherungsformeln (8) und (9) berech-
net hat, nur ungefähr einen solchen Betrag erreichen, wie er an
und für sich schon bei der Anwendung siebenstelliger Logarithmen
entstehen kann. Ueberdies bleiben diese Fehler erheblich hinter
denen zurück, welche bei den Messungen zu befürchten sind, so
dass die Formeln (8) und (9) mit Sicherheit auf die Seiten aller
messbaren Dreiecke angewandt werden dürfen, einige seltene Fälle
ausgenommen, wo die Dreiecksseiten ganz ungewöhnlich lang sind.
Die eben gefundenen Maximalfehler finden nur statt, für die
Breiten m = 0° und mn = 90°; für andere Breiten können sie
viel geringer sein. Dies zeigt die folgende Tabelle, welche den
Maximalfehler enthält, nach (15) und (16) für eine Entfernung
von 100km und verschiedene Breiten von 5° zu 5° berechnet.
Maximalfehler in
ome er K
o° | 0,028 { 21
5° | 0,027 20
10° | 0,026 19
15° | 0,025 18
20° | 0,028 16
25° | 0,021 13
30° | 0,019 10
35° | 0,016 7
40° | 0,013 9
45° | 0,011 10
50° | 0,013 12
55° | 0,016 14
60° | 0,019 16
65° | 0,021 18
70° | 0,023 | 20
75° | 0,025 | 21
80° | 0,026 | 22
85° | 0,027 | 23
90° | 0,028 | 23
§. 4. Will man in Fällen, wo die Distanz innerhalb der bisher vor-
ausgesetzten Grenzen bleibt, einen grösseren Genauigkeitsgrad er-
zielen oder die Rechnung für grössere Entfernungen ausführen, 80
muss man die bisher vernachlässigten Glieder mit berücksichtigen.
Es geschieht dies am einfachsten dadurch, dass man in der Rech-
nung zu den Logarithmen gewisse Verbesserungen hinzufügt. Die
Formeln können alsdann folgendermassen geschrieben werden.
Literaturzeitung. 561
Ksin An—2Nn sins 108 Gm: - - . (18)
Kos Aq =2 Ry sins 008 > hed se ec TQ)
wobei, bis auf Grössen 6. Ordnung genau:
log q, =—[1] sin? > B sin? Dn +5 [1] stn? 5 ßc05s2 9m (20)
| 1 |
log gs =—[1] sin? ZA 008 Pa +7 [1] sn? ZB cos 2 Gm (21)
2
M=M10 dog [1] 4,485 1 5-1] = 4,164.
Die hier mit [1] bezeichnete Constante ist so gewählt, dass
die Correctionen der Logarithmen in Theilen der 7. Dezimale,
diese als Einheit genommen, gefunden werden.
Handelt es sich nur darum, die Azimute und nicht auch die
Sehnenlänge zu bestimmen, dann können die beiden Glieder in (20)
und (21), welche cos 2 g„ enthalten, unterdrückt werden, da sie
ohne Einfluss auf das Azimut sind.
Bei noch grösseren Entfernungen bis zu 4/9 des Erdhalbmes-
sers oder 688km kann. man ohne Mühe auch die Glieder 6. Ord-
nung in Betracht ziehen; hierzu empfiehlt es sich, die Corrections-
glieder in zwei Gruppen zu theilen, in eine, welche die auf das
Azimut einwirkenden Glieder enthält und eine zweite, aus den-
jenigen Gliedern gebildet, welche nur auf die Sehne Einfluss haben.
Letztere werden dann erst nachträglich eingeführt, nachdem das
Azimut berechnet ist; in dieser Weise vorzugehen ist desshalb
nöthig, weil eines dieser letzteren. Glieder direct vom Azimut ab-
hängig ist und folglich nicht leicht schon zuvor berechnet werden
kann.
Am besten schreibt man in diesem Falle die Formeln in fol-
gender Weise:
K, sin AA=2Nmsinl icos@n.- - - - (22)
2
K, 608 Ay =2 Ny sin 58608 —A.gs « 2.8)
K=K,.0 Ber a, Sri ee ee Ne (24)
worin:
log q, = — [1]sıin? x6 sin? — [1] sin? > Bsin? pmsin? 5 Beost am —
—[1] sin? 5 Bint pm sin? 5-200 pe. . . (25)
log g ==— [1] stn? 5 costp„—[1]sın? + Acos4@,,sin? 5 A cos* gm +
+ [1] sin? 5B sin® gu sin? 5 1008" gm. «<x (28)
562 "Literaturzeitung.
log qs = + St rein’ 5 Boos pm-+[1]sin* 5 Bsin*gn [2]cos*—,,—
— [1] sin? > A 6084 (pm [3] 608? pm cos*§ Am . . - (27)
Sind diese Verbesserungen ausgedrückt in Einheiten der 10.
Dezimalstelle, so haben die darin vorkommenden Constanten die
folgenden Werthe:
2
(j= M2510", gli] 746510, tog 4 [1] —7,16407
[2]= > e?, log [2] = 8,222 — 10
Ms log [3] = 7,526 — 10
[3]= 5 Ts) 9 [3] =7, 4.
Die in den Formeln (25) bis (27) vernachlässigten Glieder 8.
Ordnung sind so klein, dass sie selbst bei einer Entfernung von
638km nur mehr auf die 11. Dezimale des Logarithmus Einfluss
haben. Alle zusammen genommen können allenfalls bewirken, dass
die 10. Dezimale um eine oder zwei Einheiten unsicher wird, so
dass bei den grössten in Betracht gezogenen Entfernungen die Az-
mute noch auf vier Dezimalen der Secunde genau erhalten werden
und die Unsicherheit in der Sehnenlänge höchstens - mm betragen
kann.
Erscheinen auch die Correctionsglieder (20) und (21) resp. (25)
(26) und (27) ein wenig umständlich, ihre Berechnung ist es nicht,
denn sie erfordert lediglich das Aufsuchen von log cos2 qa, alle
andern Grössen sind bereits gelegentlich der Hauptrechnung, welche
vollständig mit der sphärischen Berechnung übereinstimmt, auf-
gesucht worden.
Dieses werden die folgenden Beispiele deutlich beweisen; es
sind darin diejenigen Grössen, die bei der Berechnung der Correc-
tionsglieder wieder gebraucht werden, mit kleinen lateinischen Buch-
staben bezeichnet,
§. 5. Als Muster für den zu befolgenden Rechnungsgang be-
handelt der Verfasser nun zwei Beispiele aus dem Werk von Hel-
mert und zwar zuerst das dort auf Seite 164—166 berechnete.
Die Sehnenlänge beträgt hierbei ungefähr 120 km, so dass die
aus der Rechnung mit den Näherungsformeln (8) und (9) erwach-
senden Fehler die oben in der Tabelle angegebenen Werthe in dem
Verbältniss von 1:1,2%= 1,44 beim Azimut und von 1: 1,23 = 1,728
bei der Sehne übersteigen können. Zunächst soll die Rechnung
mit den Formeln (8) und (9) durchgeführt werden, also ohne jede
Correction, dabei aber achtstellige Logarithmen angewandt werden,
- weil bei der Beschränkung auf sieben Stellen die Fehler der For-
mel durch die der Logarithmen verwischt werden, würden.
Literaturzeitung. 563
9 = 57° 4 = 1° 22’ 6,08270"
g, = 56°13" 49,02186" >-A== 41’3,01635”
2
Gm = 56° 86’ 54,51098” 5 B= 28'5,48907”
log sin 2 == 8,0770318.4
log sin pm = 9,9216830.0
log seo = 309.6
log sec 5 ß = 98.0
logton 5-0 = 1,9987556.0
Zu = 810078"
log2 == 0,3010800.0
log Nm == 6,8056563.1
log sin = — 8,0770818.4
log COS pm = 9,7405680.1
log K sin A, = 4,9242861.6
log sin Am — 9,8451112.1
BR, J ST
log 2 = 0,3010300.0
log Ru = 6,8047736.4
log sin > @ = 1,8271747.0
log cos = B ° = _ 9,9999690.4
log Kcos A, = 4,9329473.8
log cos Am == 9,8537724.3
log K == 5,0791749.5
logK sin A, = 4,9242861.6
log Kcos Au == 4,9329473.8
log tan An = 9,9913387.8
An == 44°95! 43,348”
as a = 84’ 16,678”
180°— A, — > = 134° 59' 59,974”
360° — An + u = 316° 833,830”
K= 119998,262 m.
564 Literaturzeitung.
Helmert findet in diesem Beispiel für die Azimute:
314° 59’ 59,988”
136° 8' 33,344”
und fiir die Sehne:
log K = 5,0791748.5
oder K = 119998,234 m.
Die Formeln (8) und (9) ergeben also hier die Azimute um
0,014”, die Sehne um 28mm bezw. ihren Logarithmus um eine Ein-
heit der 7. Dezimale fehlerhaft.
Jetzt soll dasselbe Beispiel nochmals mit Berücksichtigung der
Glieder 4. Ordnung berechnet werden.
ga = 57° A= 1° 22’ 6,03270”
’ ve 1 ! ve
gi = 56° 13' 49,02186" 5 A= 41'8,01635
gm = 56° 36’ 54,51098" b= 23° 5.48907”
log sinh = 8,0770318.4
log sing = 9,9216830.0 =a
log sec > A = 309.6
log se—-ß = 98.0
log tan > 3 — 7,9987556.0
> u = 34'16,678"
log 2 == 0,3010300.0
log Nn = 6,8056563.1
1
log COS Gm = 9,7405680.1 =c 2d == 5,654
— = —.92 2a = 9,843
RE 1
log Ksin 4, = 4,9242860.4 logs [1] = 4164
log sin A, — 984511118 2d = 5,654
dost log cos 2 Pa = 9,596,
log K == 5,0791748.6 log. HR
Literaturzeitung. 565
log 2 = 0,3010300.0
log Ru = 6,8047736.4
log sin > ß = 782717470 =d log({1]— = 4,465
1 2b == 6,154
log cos > A == 9,9999690.4 4¢ == 8,962
Br we — 88 log Cs == 9,581
+6 = — .26
log K cos Ag == 4,9329473.2
log cos Am == 9,8537724.6
log K == 5,0791748.6
log K sin A, == 4.9242860.4
log K cos Am == 4,9329473.2
log tan An == 9,9913387.2
An == 44° 25’ 43,333”
> 0 = 84’ 16,678”
180°— An — u = 134°59' 59,989"
860°— An— u = 316° 8' 33,845”
K = 119998,237 m,
Die Differenz zwischen diesen und den Resultaten von Helmert
beträgt beim Azimut nur 0,001”, bei der Sehne nur 3mm. Die
Uebereinstimmung ist also so vollkommen, als sie nur immer bei
der Anwendung achtstelliger Logarithmen sein kann; denn in log
K ist nur ein Unterschied von einer Einheit der 8. Dezimale vor-
handen. Würde man aber den log tan A, nur um eine solche Ein-
heit vermehren, dann würde unser Azimut wiederum einen Unter-
schied von 0,001’ gegen das von Helmert aufweisen, jetzt aber im
entgegengesetzten Sinne.
Nun wollen wir das erste Beispiel von Helmert (p. 158—164)
berechnen mit Berücksichtigung der Glieder 6. Ordnung und mit
Anwendung zehnstelliger Logarithmen. —
Königsberg gs = 54° 42' 50,6" A= 7° 6’ 0"
iy ’ „ 1 ? ?
Berlin 9 =52°30 16,7” > A= 8°83'0
Pn = 53° 36’ 33,65” > @=1° 6' 18,95”
566
log sın > A
log sin pm
log sec ES A
log sec >
log tan 5 a
1
9%
log sin 5 A
log 608 Pm
— Cs
log Ky sin An
log sin Am
log K,
lo A
ar
1
log cos > A
log Bn
log 2
—— C 4
+6
log Ky cos Arn
log cos Am
log Ky
-+- Cg
+ Cy
log K
Literaturzeitung.
87918278131
9,9057908074 = a
8341494
807924
8,6985334993
== 2°51'34,32410”
ee ooeng}
8,7918278131
9,7732652484 = b
8,5650930615 = c
6,8055846752 = a
0,3010299957
— 7028.8
— 2.6
— 9,5
rn
Nana
5,6717070283
9,9475723000
== 5,7241347283
8,2850980893 = e
9,9991658506
8,2842639399 =f
6,8045587386 = g
0,3010299957
— 13861.8
— 18.7
+95
5,3898512871
9,6657165588 = A
5,7241347283
— 1601.6
+ 413
— 3.5
57241845719
log [1] == 7,46510
2e == 6,57020
20. = 98%
log == 3,84688
2f = 6,569
2c = 7,130
log Ce == 0,416
log Cs = 0,977
log [1] — 7,46510
2¢ = 7,13019
2b == 9,54653
log cı == 4,14182
2¢ == 7,130
log Cs == 1,272
1
log > [1] == 7,16407
de =6,57020
log cos 2m = 9471323
log Ce = $,20455
log cı = 3,847
log C7 = 1,616
Literaturzeitung. 567
log Ky sin Am == 56717070283 lo _
9 [3] = 7,526
log Ky cos Am == 5,3898512871 log Cy = 4.142
log tan Ay == 0,2818557412 2b = 9,547
Am == 62° 24' 3525647” oh == 9,331
>. == 2°51'34,32410" logce == 0,546
An— > (7, == 59°33’0,9324” Azimut Berlin-Königsberg
180°-} An + a = 245° 18’9,5806” Azimut Königeberg-Berlin
K= 529827593 m Sehne Königsberg-Berlin.
Die Resultate, die wir hier gefunden haben, stimmen vollstän-
ständig mit denen der ersten Berechnung von Helmert (p. 158—162)
überein. Der Logarithmus der Sehne zeigt zwar eine Differenz
von sechs Einheiten der letzten Dezimale (Helmert findet für die
drei letzten Ziffern... . 725), im Numerus erstreckt sich dieser
Unterschied aber nur auf Bruchtheile von Millimeter; unsere
Berechnung gibt nämlich .... 592,54 mm, die von Helmert
.... 593,27 mm, somit besteht nur ein Unterschied von 0,73 mm.
Welcher Ursache diese Differenz zuzuschreiben sei, kann Ver-
fasser zur Zeit nicht entscheiden, ob den vernachlässigten Gliedern
höherer Ordnung oder den Fehlern im »Thesaurus logarithmorum
completus von Vega« (s. Bremiker, Logarithmentafel von Vega mit
sieben Dezimalen, Vorwort p. VIII und Helmert, Anmerkung auf
S. 41*); praktisch ist übrigens der fragliche Unterschied bei den
Entfernungen, um die es sich hier handelt, bedeutungslos.
Helmert gibt noch eine zweite Berechnung des Azimuts, die
von der ersteren und somit auch von der unsrigen um 0, 0001"
abweicht; in dieser Rechnung sind jedoch bereits die Glieder 6.
Ordnung, die sich zufällig in diesem Falle aufheben, vernachlässigt
(p. 162).
Diese zufällige gegenseitige Tilgung der Glieder 6. Ordnung
zeigt sich auch in unserer Rechnung ; lässt man nämlich diese Glie-
der weg, so finden wir als Bruchtheil der Secunden von A,,
..’, 25653, woraus genau dieselben Werthe der Azimute folgen
wie oben; indessen lässt sich doch im Allgemeinen eine solche Com-
pensation nicht erwarten.
Für die Sehne gibt Helmert noch zwei andere Rechnungen,
welche, mit der ersten verglichen, Unterschiede von +2 resp. — 2
Einheiten der 10. Dezimale aufweisen. Zwischen diesen und
unserem Resultate besteht also ein Unterschied von vier resp. acht
Einheiten der zehnten Dezimale oder von 0,48 resp. 0,97 mm. In
den letztgenannten Berechnungen sind auch die Glieder 6. Ordnung
für sich ausgerechnet und wir entnehmen daraus, dass ihr Ein-
*) Eine sehr eingehende Untersuchung gab’Gauss, vergl. seine , Werke“
Bd. 8, S. 257 und ff. H.
7 Sparen
568 Literaturzeitung.
fluss noch 44 resp. 41 Einheiten der 10. Dezimale oder 5,4 resp.
5,0mm beträgt.
Vernachlässigen wir in unserer Rechnung die Glieder 6. Ordnung
gänzlich, so entsteht im Logarithmus eine Differenz von 25 Ein-
heiten der 10. Dezimale, entsprechend 3mm Längenunterschied.
Will man unseren Rechnungsgang mit dem von Helmert ver-
gleichen, so ist wohl zu beachten , dass Helmert nicht, wie wir es
oben gethan haben, alle Einzelrechnungen in seinen Beispielen an-
gegeben hat; für viele Correctionsglieder höberer Ordnung, deren
Ausrechnung manchmal mühsam ist, gibt er nur das Resultat. Ein
richtiger Vergleich erfordert, dass die Rechnung in vollständiger
Weise hingeschrieben sei; nur dann wird man den Unterschied
vollständig schätzen können. Indess wird eine oberflächliche Pri-
fung hinreichen zu erkennen, dass die vorläufige sphärische Rech-
nung bei Helmert bis auf die beiden Grössen N„ und AR, voll-
ständig unserer Hauptrechnung analog ist, dass aber die Correc-
tionsglieder bei unserer Methode sich sehr leicht finden lassen ohne
Zuhülfenahme irgend einer der zahlreichen Hülfsgrössen, deren
Helmert bedarf, selbst wenn es sich nur um kleine Entfernungen
handelt.*)
(Schluss folgt.)
*) Die Sache stellt sich weniger ungünstig dar, wenn man beachtet
dass fast ausschliesslich nur die Azimute, die Sehnen aber nur bei wenigen
kurzen Linien, gebraucht werden. Um die Azimute, welche ich zunächst rein
sphärisch berechne, sphäroidisch zu corrigiren, bedarf ich für Seiten direct
messbarer Dreiecke in der That nur ein leicht zu berechnendes Glied und in
diesem eine Hülfsgrösse, d. i. die auch sonst häufig auftretende Quadratwurzel
V1 —e?sin* y. Einer Tafel aber bedarf ich wenigstens für die Azimutrechnung
gar nicht, es sei denn eines kleinen Täfelchens für jene Hülfsgrösse. H.
Inhalt.
Grössere Abhandlung: Vortrag über die Verwendbarkeit des Aneroid-
Barometers bei Aufnahme von Höhenschichtencurven , von Helferich. Kleinere
Mittheilungen: Die Hülfstabellen zum praktischen Gebrauche bei der Theilung
trapezförmiger Grundstücke, von Haselmayr. Literaturzeitung: Ch. M. Schols’
Formeln zur Berechnung der Distanz und der astronomischen Azimute aus
gegebenen geographischen Positionen.
Karlsruhe. Druck von Malsch & Vogel.
569
ZEITSCHRIFT ror VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
C. Steppes, Steuerassessor in München, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 22. Band XI.
Die diesjahrige Gradmessungsconferenz im Haag.
(Aus der Beilage zur Allgemeinen Zeitung vom 11. Oktober d. J.
mitgetheilt von Th. M.)
B. Anknüpfend an den vor zwei Jahren in den Nummern 313
bis 316 dieser Blätter von mir gegebenen ausführlichen Bericht*)
über den Zweck der seit 20 Jahren im Gange befindlichen euro-
päischen Gradmessung**) und die vom 12. bis 17. September 1880
zu München gepflogenen Verhandlungen der sechsten Generalver-
sammlung ihrer Mitglieder folgt hier eine Mittheilung über die
kürzlich in dem Gebäude für Kunst und Wissenschaft im Haag
abgehaltene Specialconferenz der Mitglieder des ständigen Gelehrten-
ausschusses oder der »Permanenten Commission< der europäischen
Gradmessung. Diese Conferenz hätte schon im vorigen Jahre in
der niederländischen Residenz stattgefunden, wäre nicht durch
plötzlichen Tod eines angesehenen Mitglieds des genannten Aus-
schusses, des Professors Bruhns in Leipzig, und das gleichzeitige
Tagen des geographischen Congresses in Venedig ihre Verschie-
bung nothwendig geworden.
So versammelten sich denn von den noch übrigen acht Mit-
gliedern der die Leitung des grossen wissenschaftlichen Unternehmens
besorgenden permanenten Commission, nachdem General Baeyer in
Berlin wegen hohen Alters (er wird am nächsten 5. November 88
Jahre alt) und General von Forsch in St. Petersburg aus dienst-
lichen Gründen zu erscheinen verhindert waren, nur folgende sechs:
General Ibaüez aus Madrid (Präsident), Professor von Bauernfeind
aus München (Vicepräsident), Professor Hirsch aus Neuchätel
*) Dieser Bericht des Herrn Director von Bauernfeind ist auch im 9. Band
dieser Zeitschrift Seite 457 u. ff. abgedruckt.
**) Eine andere gemeinfassliche Darstellung des Wesens der europäischen
Gradmessung enthält die Schrift: Bauernfeind, das bayerische Präci-
sionsnivellement und seine Beziehungen zur europäischen Gradmessung, Mün-
chen, G. Franz’sche Buchhandlung 1880.
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 22. Heft. 39
a 0
570 Die diesjährige Gradmessungsconferenz im Haag.
(Schriftführer für Französisch), Professor von Oppolzer aus Wien
(Schriftführer für Deutsch), General Baulina aus Florenz und Aka-
demiker Faye aus Paris. An diese schlossen sich, von dem ihnen
zustehenden Rechte Gebrauch machend, folgende weitere Bevoll-
mächtigte der europäischen Gradmessungsgesellschaft an: Professor
van de Sande Bakhuyzen aus Leiden, Oberst Barraquer aus Madrid,
Professor Bosscha aus Delft, Major Capitaneanu aus Bukarest,
Oberingenieur van Diesen aus dem Haag, Professor Fearnley aus
Christiania, Oberst Ferrero aus Florenz, Professor Oudemans aus
Utrecht, Oberst Perrier aus Paris, Professor Schols aus Delft und
Akademiker Yvon Villarceau aus Paris. Es waren also im Ganzen
17 Regierungsbevollmichtigte versammelt, denen sich zeitweise
ausser den beiden Vertretern der königlichen niederländischen Re-
gierung Minister Rochussen und Generalsecretär Hubrecht, noch
die Mehrzahl nachstehend verzeichneter holländischer Herren bei-
gesellte, welche wegen naher Beziehungen ihres Berufs zur Grad-
messung Einladungen zur Theilnahme an der Conferenz erhalten
hatten: der Generalstabschef General van der Star, Director Eck-
stein vom topographischen Bureau, Wasserbauinspector Caland,
Wasserbauingenieur Verwey, sämmtlich im Haag wohnend, Wasser-
bauoberingenieur Dirks und Geographieprofessor Kan in Amster-
dam, Physikprofessor Buys-Ballot in Utrecht, Astronomieprofessor
Kapteyn in Groningen, Mathematikprofessor van der Berg in Delft
und Gradmessungsingenieur Lely in Leiden.
Von diesen 27 Herren waren 22 bei der Eröffnung der Con-
ferenz anwesend, welche am Montag den 11. September Nachmit-
tags 2 Uhr stattfand und wobei der Minister des Aeussern, Herr
Rochussen, die zur Förderung eines grossen wissenschaftlichen Un-
ternehmens versammelten Commissäre fast aller grösseren Staaten
Europa’s im Namen der niederländischen Regierung, die diesem
Unternehmen vom Anfang an das grösste Interesse entgegenge-
bracht und fortdauernd ungeschwächt erhalten habe, aufs freund-
lichste begriisste. In seiner Erwiderung auf die Ansprache des
Herrn Ministers drückte der Präsident General Ibaüez den Dank
der permanenten Commission aus für die an sie ergangene Ein-
ladung, im Haag sich zu versammeln, und wies auf die Verdienste
hin, welche sich niederländische Gelehrte und Ingenieure um die
Wissenschaft und Technik der Gradmessung erworben haben, in
älterer Zeit namentlich der Leidener Mathematiker Snellius, der zu
Anfang des 17. Jahrhunderts die Triangulation erfand und damit
die erste Gradmessung nach wissenschaftlichen-Principien ausführte,
und der im Haag geborene grosse Astronom und Physiker Huy-
gens, welcher mit Newton die Abplattung der Erde aus mechanischen
Principien ableitete und ihre Bestimmung durch Beobachtung von
Pendelschwingungen begründete, in neuerer Zeit die Astronomen
und Geodäten Krayenhoff und Kaiser in Leiden und Stamkart in
Deltt.
Nach Verlesung der aus Berlin, St. Petersburg, Bukarest und
Die diesjährige Gradmessungsconferenz im Haag. 571
Lissabon eingelaufenen Entschuldigungsschreiben und Bekanntgabe
des von dem ständigen Ausschuss festgestellten Berathungspro-
gramms trug Professor Hirsch den Bericht der permanenten Com-
ınission über deren Thätigkeit seit der Münchener Generalversamm-
lung vor, und widmete hiebei warme Nachrufe den in diesem Zeit-
raume verstorbenen fünf Mitgliedern der europäischen Gradmes-
sung: dem Generallieutenant a. D. Marquis Ricci zu Turin, dem
Director des militärgeographischen Instituts Oberst Adan zu Brüs-
sel, dem Director der Sternwarte Professor Bruhns zu Leipzig, dem
ehemaligen Director der polytechnischen Schule zu Delft, Professor
Stamkart in Amsterdam, und dem Director der Sternwarte Profes-
sor Plantamour in Genf. Hierauf wird von Professor von Oppolzer,
welcher nach dem Tode Bruhns’ durch Circularabstimmung zu
dessen Nachfolger im Schriftführeramte gewählt worden war, ein
Brief des Generals Baeyer an die permanente Commission verlesen,
worin der Begründer der europäischen Gradmessung und Präsident
ihres Centralbureaus bedauert, aus Gesundheitsrücksichten nicht
ım Haag erscheinen zu können, und zu gestatten bittet, dass Pro-
fessor von Oppolzer nicht blos seinen Bericht über die Thätigkeit
des Centralbureaus seit 1880 vortrage, sondern ihn auch bei den
im Haag zu pflegenden Verhandlungen vertrete. Beide Bitten wur-
den genehmigt und hierauf der zuletzt genannte Bericht von Op-
polzer in deutscher und von Hirsch in französischer Sprache vor-
gelesen. Derselbe gilt, da er vorzugsweise nur von den in Preussen
für die europäische Gradmessung ausgeführten geodätischen und
astronomischen Arbeiten handelt, zugleich als Specialbericht des
preussischen geodätischen Instituts für die Jahre 1881 und 1882.
Ausser dem Bericht des Centralbureaus verlas Professor von Op-
polzer noch ein Memorandum des Generals Baeyer über die Nach-
messung der zuerst von dem Astronomen Schumacher in Altona
ihrer Länge nach bestimmten Braaker Basis, das sich auf eine von
Professor Förster in Berlin aufgedeckte und in der Münchener
Versammlung besprochene Differenz in der Bestimmung der wahren
Grösse der bei jener Messung verwendeten metallenen Massstäbe
bezieht, und dessen nachträgliche Abgabe damals dem General
Baeyer vorbehalten worden war. Eine Erörterung über diese theil-
weise persönliche Angelegenheit fand nicht statt, weil die in den
Generalberichten gedruckten beiderseitigen Erklärungen wohl jeden
Sachverständigen befähigen werden, sich sein eigenes Urtheil in
dieser Frage zu bilden.
Hiemit war der erste Punkt des Programms »Berichterstattung
der permanenten Commission und des Centralbureaus< erschöpft,
und es wurde zu dem zweiten, »Berichterstattung der anwesenden
Regierungsbevollmächtigten«, übergegangen. Diese Berichte werden
von den Commissären nach der alphabetischen Namensfolge der
von ihnen vertretenen Länder abgegeben, und es gelten nach bis-
heriger Uebung die französischen Ländernamen in Versammlungs-
orten, deren Bevölkerung die französische oder eine. dieser (ver-
39.
572 Die diesjährige Gradmessungsconferenz im Haag.
wandte Sprache spricht, und die deutschen Ländernamen in Con-
ferenzorten mit deutscher oder einer dieser verwandten Volks-
sprache. Da nun die gebildeten Niederländer aus politischen Grün-
den der französischen Umgangssprache den Vorzug geben, so hatte
Oesterreich (Autriche) zuerst zu berichten, worauf dann Bayern,
Spanien, Frankreich, Italien, Norwegen, Niederlande, Rumänien
und die Schweiz folgten. Der Bericht über Oesterreich-Ungarı,
so weit er sich auf astronomische Arbeiten bezieht, wurde von
Professor v. Oppolzer, über Bayern von Professor v. Bauernfeind, über
Spanien von General Ibaüez und Oberst Barraquer, über Frank-
reich von den Akademikern Faye, Villarceau und Oberst Perrier,
über Italien von General Baulina und Oberst Ferrero, über Nor-
wegen von Professor Fearnley, über die Niederlande von den Pro-
fessoren Bakhuyzen und Oudemans und dem Qberingenieur van
Diesen, über Rumänien von Major Capitaneanu und über die
Schweiz von Professor Hirsch vorgetragen. (Der Bericht über
Preussen war schon in dem Bericht des Centralbureaus enthalten.)
Aus der Gesammtheit dieser Berichte, deren Vorträge und
Besprechungen drei Sitzungen in Anspruch nahmen, ging hervor,
dass in allen an der Gradmessung betheiligten Staaten nach Maass-
gabe der von den Regierungen gewährten öffentlichen Geldmittel
von den damit beauftragten Geodäten und Astronomen mit allem
Eifer gearbeitet wird, so dass sich sowohl die Haupttriangulationen
mit Einschluss der Basismessungen wie die Bestimmungen der geo-
graphischen Längen, Breiten und Azimuthe der astronomischen
Stationen und die Herstellung von Präcisionsnivellements zwischen
den europäischen Meeresküsten ihrem endlichen Abschlusse nahen,
während die Ermittelung der Erdschwere aus Pendelbeobach-
tungen, woraus sich ebenso genau wie aus Breitengradmessungen
die Abplattung der Erde berechnen lässt, ferner die Beobachtung
der mittleren Wasserstinde der Meere durch selbstregistrirende
Pegel oder Mareographen , und endlich die gesetzmässige Feststel-
lung der terrestrischen Strahlenberechnung der atmosphärischen
Luft, welche von grosser Bedeutung für die Genauigkeit der
Winkelmessungen und der hievon abhängigen Triangulationen und
Höhenbestimmungen ist, noch längere Zeit und an noch mehreren
Orten fortgesetzt werden müssen, wenn die aus ihnen berechneten
Grössen den erforderlichen hohen Genauigkeitsgrad erhalten sollen.
Einen sehr wichtigen Theil, der die Mitglieder der Gradmes-
sungsgesellschaft beschäftigenden Arbeiten bilden die bereits mehr-
mals erwähnten Pendelbeobachtungen schon aus dem Grunde, weil
die bisherigen, d. h. die vor Beginn der europäischen Gradmessung
angestellten, einen grösseren Werth (!,s,) für die Erdabplattung
ergeben haben als die Gradmessungen (/g99). Wenn auch der ab-
solute Unterschied zwischen beiden Werthen nur sehr gering ist,
so beträgt doch der relative den dreissigsten Theil des mittleren
Abplattungswerthes und es folgt aus dem ersteren die Differenz
zwischen Aequatordurchmesser und Erdaxe zu 22 Kilometer und
Die diesjährige Gradmessungsconferenz im Haag. 573
aus dem letzteren zu 211, Kilometer, so dass die eine Länge der
Erdaxe von der anderen um % Kilometer verschieden sein kann.
Dieser Unterschied zwischen zwei Bestimmungen, die gleiche Werthe
liefern sollten, rührt wahrscheinlich zum grösseren Theile von den
Pendelbeobachtungen her, und desshalb hat schon die Generalver-
sammlung vom Jahre 1874 eine Specialcommission zur Beantwor-
tung der Frage ernannt, welches die beste und namentlich das
Mitschwingen der Gestelle verhindernde Einrichtung der Pendel
und die zuverlässigste Methode ihrer Anwendung auf Schweremes-
sungen ist. Diese Commission, welche auf der Münchener General-
versammlung eine erneute Zusammensetzung erhielt, bei der auch
der berühmte deutsche Physiker Helmholtz in Berlin zum Mitgliede
gewählt wurde, besteht noch und soll der nächstjährigen siebenten
Generalversammlung über die Ergebnisse ihrer Forschungen berichten.
Die Ersatzwahl für das inzwischen verstorbene ebenso liebens-
würdige als verdienstvolle Mitglied der Pendelcommission, Professor
Plantamour in Genf, welche den dritten Punkt des Berathungs-
programms bildete, veranlasste keine weitere Erörterung, indem
alle Stimmberechtigten mit dem Vorschlage des Präsidenten, den
Professor Hirsch in Neuchätel als Ersatzmann zu wählen, einver-
standen waren. Gleichzeitig beschloss man eine Verstärkung der
genannten Commission um ein Mitglied eintreten zu lassen durch
Aufnahme des Akademikers Yvon Villarceau, der einen von ihm
erfundenen und auf dem Princip der Uhrregulatoren beruhenden
Apparat zur Bestimmung der Intensität der Schwere durch den
französischen Capitän Perruchon vorzeigen liess und in längerem
Vortrage erläuterte Mit diesem Apparate wird die Pendelcom-
mission ebenfalls Versuche anstellen und über deren Ergebnisse im
nächsten Jahre Bericht erstatten.
Die Wahl eines Mitgliedes des ständigen Ausschusses an Stelle
des verstorbenen äusserst thätigen und kenntnissreichen Mitglieds
Professors Bruhns — der vierte Punkt des Arbeitsprogramms —
war gleichfalls in kurzer Zeit erledigt, da sich durch vorausge-
gangene Privatbesprechungen jene Herren, welche die permanente
Commission durch ein nichtdeutsches Mitglied ergänzen wollten,
durch die Betrachtung von ihrem Vorhaben abbringen liessen, dass
bei dem vor zwei Jahrzehnten von einem deutschen Geodäten (dem
General Baeyer) und der königlichen preussischen Regierung in’s
Leben gerufenen internationalen wissenschaftlichen Unternehmen
nicht das Deutsche Reich als solches in Frage komme, sondern
dessen Einzelstaaten jetzt wie Anfangs vollberechtigte und selb-
ständige Mitglieder der Gradmessungsgesellschaft seien. Hierauf
wurde der königlich sächsische Regierungsrath Professor Nagel in
Dresden einstimmig zum Mitgliede des ständigen Gelehrtenaus-
schusses der Gradmessung gewählt.
Der fünfte Punkt des Programms, »Wahl der Berichterstatter
für die nächste Generalversammlung«, veranlasste ebensowenig
Schwierigkeiten, indem im Grunde nur die bei der Münchener
574 Die diesjährige Gradmessungsconferenz im Haag.
Generalversammlung so erspriesslich wirkenden Referenten Planta-
mour und Bruhns durch gleichwerthige Kräfte zu ersetzen waren,
die sich sofort in den Herren von Oppolzer und Bakhuyzen
fanden. Dazu kommt als neuer Berichterstatter für einen von ihm
selbst gestellten Antrag der Akademiker Faye in Paris. Es werden
demnach auf der siebenten Generalversammlung folgende zusam-
menfassende Berichte über den gegenwärtigen Stand der Gradmes-
sungsarbeiten erstattet werden:
1. Ueber astronomisch-geodätische Ortsbestimmungen (geogra-
phische Längenunterschiede, Breiten und Azimuthe) von Professor
van de Sande Bakhuyzen in Leiden; 2. über die für die Grad-
messung ausgeführten oder dafür brauchbaren Hauptdreiecksnetze
in Europa von Oberst Ferrero in Florenz; 3. über die für die
Herstellung und Ausgleichung der europäischen Hauptdreiecksnetze
nothwendigen und bereits gemessenen Grundlinien von Oberst
Perrier in Paris; 4. über die in den verschiedenen an der Grad-
messung betheiligten europäischen Staaten ausgeführten Präcisions-
nivellements von Professor Hirsch in Neuchätel; 5. über die Aus-
dehnung und Wirksamkeit der an allen europäischen Meeresküsten
aufgestellten Mareographen von General Ibanez in Madrid; 6. über
Pendelconstructionen und Schwerebestimmungen mit Uhr- und
Pendelapparaten von Professor v. Oppolzer in Wien; 7. über die
empirische Feststellung der terrestrischen Horizontal- und Vertical-
Refractionen von Pofessor v. Bauernfeind in München; 8. über die
Messung eines neuen und ganz Europa in der Mitte durchschnei-
denden Parallelbogens von Akademiker Faye in Paris,
Den Ort zu wählen, an dem die nächstjährige Generalversamm-
lung stattfinden soll, war die letzte geschäftliche Aufgabe der
Conferenz im Haag. Man hat bisher an dem Princip festgehalten,
dass dergleichen allgemeine Versammlungen im Centrum von Eu-
ropa, also in Deutschland, stattfinden sollen, weil in diesem Falle
die von den Bevollmächtigten der Gradmessung zurückzulegenden
Reisemärsche für Einzelne nicht über Gebühr ausgedehnt werden
und die deutschen Staaten zusammen eine grössere Zabl von Com-
missären aufgestellt haben als jedes andere Land. Es wurden dem-
nach auch die bisherigen sechs Generalversammlungen nur in
deutschen Städten abgehalten: die zwei ersten in Berlin, die dritte
in Wien, die vierte in Dresden, die fünfte in Stuttgart, die sechste
in München. Da nun nächst Deutschland Italien die meisten Grad-
messungscommissäre beschäftigt, deren persönliche Bekanntschaft
die Collegen aus den übrigen Staaten ebenso gern machen möch-
ten, als es für sie Interesse hat, die vorzüglichen italienischen
geodätischen und astronomischen Institute kennen zu lernen, 50
wurde der Antrag Professors v. Oppolzer, Rom als nächstjährigen
Conferenzort zu wählen, um so lieber angenommen, als keine Ein-
ladung einer deutschen Stadt, sie für die siebente Generalver-
sammlung zu wählen, vorlag, Die anwesenden Vertreter Italiens,
Bu
BE 3
Die diesjährige Gradmessungsconferenz im Haag. 575
General Baulina und Oberst Ferrero, haben die Hoffnung ausge-
sprochen, dass die königl. italienische Staatsregierung gewiss gern
bereit sein werde, die europäische Gradmessungsgesellschaft in
Rom zu empfangen, wenn ihr durch das Präsidium der permanen-
ten Commission der hierauf abzielende allgemeine Wunsch aller
im Haag versammelten Bevollmächtigten zur europäischen Grad-
messung werde bekannt gegeben werden.
Damit waren die Berathungen beendigt, welche der ständige
Ausschuss der Gradmessungsgesellschaft in diesem Jahre zu pflegen
hatte; ehe aber der Schluss der Sitzungen stattfand, sprach
General Ibafiez im Namen der Conferenz der niederländischen Re-
gierung sowohl als der geodätischen Commission dieses Landes,
zu denen die Professoren Van de Sande Bakhuyzen, Oudemans,
Bosscha, Schols und der Oberingenieur van Diesen gehören, den
gebührenden Dank für die Förderung ihrer Zwecke und die über-
aus zuvorkommende und gastfreie Aufnahme aus. Die Conferenz-
mitglieder schlossen sich diesem Dank durch Erheben von den
Sitzen und durch lebhafte Beifallsäusserungen an. Nachdem noch
Oberst Ferrero den Mitgliedern des Bureau’s, insbesondere den
‘ beiden Schriftführern für ihre Mühewaltung die Anerkennung der
Bevollmächtigten ausgedrückt hatte, erklärte General Ibaüez die
diesjährige Conferenz für geschlossen.
Von den Festlichkeiten und Schaustellungen, welche theils von
der kgl. Regierung der Niederlande, theils von den dortigen kgl.
Commissionen für Gradmessung und Wasserbau zu Ehren der
fremden Astronomen, Geodäten und Ingenieure veranstaltet waren,
wollen wir nur folgende anführen: Am Dienstag, 12. September,
Abends grosses Festmahl 1m Badhötel zu Scheveningen, am Mitt-
woch darauf Vormittag Besichtigung sämmtlicher Abtheilungen
des vorzüglich eingerichteten topographischen Bureaus im Haag,
Abends Ausflug nach Leiden zur Besichtigung der Stadt und der
dortigen neuen und vortrefflich ausgerüsteten Sternwarte; am
Donnerstag, einem sitzungsfreien Tag, Ausflug nach Harlem,
Ymuiden und Amsterdam zur Besichtigung dieser Städte und der
bei und zwischen ihnen gelegenen grossartigen Canal- und Hafen-
bauten, die bekanntlich dazu dienen, den Meerbusen des Y trocken
zu legen und durch einen 25km langen, 60—100m breiten und
7—8Sm tiefen Schififahrtscanal, der mittelst eines von zwei 1400 m
langen Molen eingeschlossenen Hafens ins Meer reicht und durch
drei mächtige Schleussen (wovon die grösste 22m weit und 5m
tief ist) gegen den Andrang der Fluth geschützt wird, Amsterdam
auch für später die Bedeutung einer Seestadt ersten Ranges zu
sichern. Fügen wir hinzu, dass nicht bloss für diese Ausflüge,
sondern auch noch für die in die Sitzungswoche fallenden etwaigen
Besuche anderer Städte den Conferenzmitgliedern Freikarten auf
den Staatseisenbahnen ertheilt waren, und dass die niederländischen
Geodäten, Astronomen und Oberingenieure bei allen Ausflügen die
liebenswürdigsten Führer und Wirthe machten, so ist e8 begreif-
576 Casseler Geometerverein. Referat, betreffend die Aufnahme von
lich, dass der in der Schlusssitzung votirte Dank um so lebhafter
sein musste, je verdienter er war.
Referat
aus den Vorträgen und Discussionen des Casseler Geometervereins, be-
treffend die Aufnahme von Höhenschichtencurven bei Grundstückszusam-
menlegungen und die Verwendung des Aneroidbarometers dabei.
Eingereicht an den Königlichen Generalcommissions-Präsidenten Herrn Wil-
helmy zu Cassel.
Hauptzweck der Héhenschichtencurven ist stets die Ausnutzung
derselben bei Anlage von Eisenbahnen, Canälen und Wegen.
Vor der örtlichen Projectirung des; Wege- und Grabennetzes
in Zusammenlegungssachen entwirft der planmässig arbeitende
Sachgeometer auf einer, etwa im Maassstabe 1:4000 gezeichneten '
Uebersichtskarte, welche nur die örtlich hervorragenden Contouren
zeigt, ein vorläufiges generelles Netz für die neuen Wege und Wasser-
züge, das später bei der speciellen örtlichen Projectirung als An-
halt dient,
A. Zweckmässigkeit der Höhencurven überhaupt.
Bei diesem generellen Entwurfe würden Höhencurven es mehr
als bisher möglich machen, schon in der Stube ein im Allgemeinen
örtlich durchführbares generelles Project ausarbeiten zu können,
das insbesondere auch den Verhältnissen in den ober- und unter-
halb liegenden Gemarkungen mit Rechnung trägt.
Bei der örtlichen Projectirung selbst aber bieten Hohencurven
eine ganz besonders werthvolle Unterlage. Wo bisher oft das Auge
allein für die Aufsuchung der zweckmässigsten Lage eines Weges
oder Wasserzuges ausreichen musste, oder doch erst Voruntersuch-
ungen mit Hypsometern nöthig waren, kann bei Höhencurven auf
Grund von Zahlen operirt und dadurch in kürzerer Zeit ein bes-
seres Resultat erreicht werden.
Auch für die Planberechnung bieten die Höhencurven wesent-
lichen Nutzen. Es herrscht im Vereine nur eine Stimme darüber,
dass sowohl die generelle, als die specielle Projectirung und Aus-
arbeitung des Wege- und Grabennetzes sowie auch der Planlage
durch vorherige Aufnahme von Höhencurven ganz wesentlich unter-
stüzt werden kann, dass daher letztere ohne Ausnahme für alle
Zusammenlegungssachen in unserer Provinz wiinschenswerth ist.
Eine andere Frage aber bleibt, ob diese Arbeit auch für alle
Fälle als nothwendig hingestellt werden muss, bezw..ob die Aus-
Höhenschichtencurven bei Grundstücks-Zusammenlegungen etc. 577
nutzung solcher Höhenschichtencurven stets in richtigem Verhält-
niss zu den aufzuwendenden Kosten steht.
Doch auch hierüber war die Meinung des Vereins, dass für
unsere Provinz nur in wenigen Fällen die Nothwendigkeit von
Höhenschichtencurven für die Erzielung des sweckmässigsten Wege-
und Grabennetzes bezweifelt werden kann.
Neben den vorstehend für die Höhencurven vorgebrachten all-
gemeinen Gründen, welche bereits in der älteren Merseburger
Geschäftsinstruction vom Jahre 1856 im §. 66 unter 17, dritter Ab-
satz, anerkannt worden sind, wurde noch Folgendes hervorgehoben:
1. Da die örtlichen Projectirungsarbeiten durch die Höhen-
curven erleichtert werden, so tritt neben der Garantie für
die zweckmässigere Anlage des Wege- und Grabennetzes
auch noch eine wesentliche Ersparniss in den Kosten für
dieses Stadium ein.
2. Auf Grund eines speciellen Höhenschichtenplanes kann die
Möglichkeit von Drainage-und Bewässerungsanlagen ohne
weitere Vorarbeiten schon bei der Planberechnung beur-
theilt und bei der Ausbildung der Planfiguren soweit be-
rücksichtigt werden, dass die Melioration Seitens des einen
Besitzers möglichst ohne Abhängigkeit von einem anderen
Besitzer später erfolgen kann.
3. Wenn auch die Richtung der Elemente resp. der künftigen
Plangrenzen im Allgemeinen schon bei der örtlichen Pro-
jectirung des Wege- und Grabennetzes bestimmt wird, so
erfolgt doch die genauere Auszeichnung auf der Karte in
der Stube, wobei dann der zweckmässigeren Form wegen
diese Richtungen häufig etwas verändert werden; auch bei
der Planberechnung werden oft Verschiebungen dieser
Elementenlinien nothwendig. Alle diese Arbeiten und Aen-
derungen sind bisher oft ohne genügende Grundlagen vorge-
genommen worden, während beim Vorhandensein der Höhen-
schichtencurven die Zweckmässigkeit der Lage dieser Rich-
tungen von der Stube aus beurtheilt werden kann. Nament-
lich im Stadium der Planberechnung, wo die Zeit drängt,
und gewöhnlich örtliche Besichtigungen nicht mehr vorge-
nommen werden können, ist dieser Umstand nicht unwichtig.
4, Wenn ein Wechsel der Vermessungsbeamten in emer Sache
eintritt, wird dem Nachfolger die Information wesentlich
erleichtert, überhaupt wird durch Höhencurven jeder Dritte
leichter in den Stand gesetzt, die Sachlage beurtheilen zu
können, und werden dadurch oft Kosten für örtliche Be-
sichtigungen erspart.
5. Bereits seit längerer Zeit sind Bedenken darüber laut ge-
worden, dass die vor der Planausführung stattfindende Ver-
steinung des Wege- und Grabennetzes zu weit ausgedehnt
werde Diesem könnte abgeholfen werden, wenn genaue
Höhencurven vorhanden sind. Wirthschaftswege 3. Ordnung
578 Casseler Geometerverein. Referat, betreffend die Aufnahme von
brauchen dann nicht vorher versteint zu werden, weil dem
Sachgeometer stets genügendes Material zur Hand sein wird,
um bei nothwendig werdenden Aenderungen oder nachträg-
lichen Ausweisungen neuer Anlagen, Unzweckmässiges zu ver-
meiden.
Im Vereine ist indess wiederholt hervorgehoben worden, dass,
wenn die Höhencurven für das Zusammenlegungsverfahren Werth
haben sollen, dieselben bei einer Steigung von
unter 5% in Abständen von Im
über 5—10 % > > > 21, m
über 10% > > >» 5m
ermittelt werden müssen. In ziemlich ebenem Terrain, wo es sich
um Projectirung difficiler Ent- und Bewässerungen handelt, sind
sogar Abstände von höchstens 1/; m erforderlich.
B. Verwendbarkeit desAneroidbarometers bei
Aufnahme der Höhenschichtenpläne.
Dieses leitet uns auf die Frage der Verwendbarkeit des Aneroid-
barometers für unsere Zusammenlegungssachen.
Naudet’sche Construction.
Aus dem eben Gesagten ergibt sich mit Rücksicht auf den
beiliegenden*) Helferich’schen Vortrag, dass das Naudet’sche Aneroid-
barometer nur für dasjenige Terrain anwendbar ist, in welchem
Curven von 5m Abstand genügen.
Reits’sche Construction.
Sollte es aber in der That möglich sein, wie es vom Reitz-
schen Instrumente behauptet wird, was aber erst durch weitere
Versuche zu bestätigen bleibt, eine Genauigkeit von 0,5—0,6m zu
erreichen, so könnte dieses Aneroid auch für Terrain, in welchem
Curven von 21,,m Abstand erforderlich sind, zur Anwendung
kommen. Zur Erzielung einer sicheren Fehlerausgleichung würde
aber ein derart aufgenommenes Netz auf mittelst Nivellirinstru-
ment oder Tachymeter festgelegte Hauptzüge zu basiren sein, wenn
nicht eine genügende Zahl von Höhenfixpunkten im Terrain schon
vorhanden war und benützt worden ist.**)
Aber "auch die Reitz’sche Construction erscheint für Curven
unter 2m Abstand noch nicht genügend.
Goldschmidt’sche Construction.
Ueber die Goldschmidt’sche Construction des Aneroidbaro-
meters musste der Verein sich einer Meinungsäusserung enthalten,
da dieselbe noch zu wenig in Anwendung gekommen zu sein scheint.
Der Theorie nach trüge sie wohl weniger Fehlerquellen in sich, in
*) Vergl. Heft 21, S. 587.
**) Vergl. Heft 21, S. 545 Anmerkung.
Höhenschichtencurven bei Grundstiicks-Zusammenlegungen ete. 579
der Praxis wird sich aber der Uebelstand, dass zur Ablesung sehr
scharfe Mikroskope gebraucht werden müssen, wohl recht fühlbar
machen.
Andere Instrumente.
Hiernach würde bei dem jetzigen Stande der Technik, um ge-
nügend genaue Resultate bei ebenerem Terrain zu erzielen, für
Curven unter 2m Abstand nur der Theodolit oder Tachymeter zu
empfehlen sein, wenn man nicht direct zum eigentlichen Nivellir-
instrument greifen will.
Curven, die nicht genau dem Charakter des Terrains entspre-
chen, sind nicht nur zwecklos, sondern können gerade in Zusammen-
legungssachen sehr verderbliche Folgen nach sich ziehen.
C. Kosten.
Was die Kosten der Aufnahme und der Kartirung der Curven
auf der Uebersichtskarte betrifft, so hat sich der Verein eines
weiteren Urtheiles enthalten müssen, da genügende Erfahrungen
diesseits nicht vorliegen. Versuchs-, resp. Concurrenzmessungen
zwischen Aneroid, Tachymeter, Theodolit und Nivellirinstrument
in verschiedenen Terrains würden das Nähere ergeben. Allgemein
ging jedoch die Meinung dahin, dass der Satz von 10 Pfg. pro ha
— cfr. Bericht des Königlichen Meliorations-Bauinspectors Schmidt
vom 10. Januar 1882 — für Zusammenlegungszwecke zu niedrig
gegriffen erscheint.
D. Allgemeines,
Schliesslich dürfte noch aus den Vereinsdiscussionen Folgendes
hierzu beizufügen sein:
1. Da in den meisten Gemarkungen neben ausgedehnten Flä-
chen von 0 bis 5% auch solche von 5 bis 10% und grösseren
Steigungen vorkommen, so würde es unzweckmässig sein, in der-
selben Gemarkung stets dieselbe Schichtenhöhe einzuhalten, denn
einmetrige Curven würden im Terrain über 5 % jeden Ueberblick
unmöglich machen, fünfmetrige Curven haben hingegen im Terrain
unter 5% Steigung, wie bereits gesagt, fast gar keinen Nutzen.
2. Es erscheint daher zweekmässig, auf der Uebersichtskarte
die Curven von 5 zu 5m Abstand in Sepia scharf auszuziehen, die
Zwischencurven von 21, m Abstand in Sepia zu punktiren, aber
abwechselnd mit Punkten und Strichen, wogegen die einmetrigen
Curven nur mit einfach punktirten Linien zu zeichnen sein würden.
Durch dieses Verfahren wird die Uebersichtlichkeit gewahrt.
3. Zur richtigen Auswahl der aufzunehmenden Punkte gehört
Routine und besonders Uebung des Auges, da einerseits gut ge-
wählte Punkte die Arbeit vereinfachen, dann aber auch von der
richtigen Wahl derselben die Genauigkeit der Curven und die Zu-
lässigkeit der Interpolationsrechnungen bedingt wird.
580 Gerke. Notizen über die Stadtvermessung von M.-Gladbach.
Es wurde daher in den Discussionen allerseits hervorgehoben,
dass, wenn derartige Arbeiten in unserem Bezirke häufiger vor-
kommen sollten, eine Arbeitstheilung in der Weise eintreten
müsste, dass die Aufnahmen in allen mit Horizontalcurven zu über-
ziehenden Gemarkungen von ständig dafür designirten Vermessungs-
beamten vorgenommen werden.
Sollten die Sachgeometer mit Aufnahme der Curven beauftragt
werden, so würde die Anschaffung neuer, bisher nicht zur Anwen-
dung gekommener Instrumente, als Aneroid oder Tachymeter, doch
nicht gut anders als auf Staatskosten erfolgen können, da es für
den Einzelnen ein zu grosses Opfer wäre, wenn er zum Zwecke
einer ihm nur selten vorkommenden Aufnahme so theure Instru-
mente auf eigene Kosten beschaffen müsste, die er später vielleicht
nie wieder verwerthen kann.
Referent: Baenite.
(Veröffentlicht nach mündlicher Genehmigung des Konig]. Generaloommissions-
Prisidenten Herrn Wilhelmy zu Cassel.)
Notizen tiber die Stadtvermessung von
M.-Gladbach.
Mit einer lithographischen Beilage, Tafel 5.
In den Industriebezirken von Rheinland und Westfalen sind
viele Städte in den letzten Decennien zu einer solchen Grösse und
Ausdehnung gediehen, dass sie mit zu den grössten Städten Deutsch-
lands gerechnet werden müssen. In Folge dieses raschen Empor-
kommens hat man auf die Vermessung ihrer Territorien wenig
Fleiss verwandt, man hat je nach dem Belieben der Unternehmer
die einzelnen Fabriken angelegt, ohne ihre Lage zu einander fest-
zulegen. In Anbetracht dieser willkürlichen Aneinanderreihung
und der Ausdehnung, welche diese Industriestädte hierdurch im
Vergleich zu anderen Städten gleicher Einwohnerzahl gewonnen
haben, tritt der Mangel einer guten Karte bei Anlage von Strassen,
Kanälen, Wasser-, und Gasleitungen u. s. w. fühlbar hervor. Dieses
Nichtvorhandensein von brauchbarem Kartenmaterial im Vereine
mit der augenblicklichen Ruhe in der Anlage grösserer Fabriketab-
lissements hat die Stadtbauämter veranlasst an die Vermessung
ihres Stadtgebietes zu denken und in der That haben mehrere der
bedeutendsten Städte des Industriebezirkes in den letzten Jahren
mit ihrer Stadtvermessung begonnen, während andere in kürzester
Zeit folgen werden, so dass sich hierdurch für die Privatgeometer
ein nicht unbedeutendes Arbeitsfeld eröffnen wird. Es wird daher
für letztere wünschenswerth sein, über die ‚bisher ausgeführten Ver-
messungen von Städten einiges zu erfahren. Im Folgenden gebe ich
einige kurze Notizen über die Stadtvermessung von M.-Gladbach,
besonders über die Markirung der Dreiecks- und Polygonpunkte,
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Gerke. Notizen über die Stadtvermessung von M.-Gladbach. 581
indem ich mir vorbehalte, später auf diese Vermessung ausführ-
licher zurückzukommen.
Zur Herstellung eines Stadtbauplanes von M.-Gladbach erach-
teten schon vor mehreren Jahren die Stadtverordneten eine Neu-
vermessung für nothwendig; sie wählten eine Commission, welche
diese Arbeit ins Leben rufen sollte. Diese Commission beschloss
nun zunächst eine Triangulation und Polygonisirung des Stadtge-
bietes vorzunehmen und an letztere dann später die Detailvermes-
sungen anzuschliessen. Die Ausführung der erstgenannten Arbeiten
wurden dem Unterzeichneten übertragen, welcher im August d. J.
mit denselben begann.
Die Grösse des gesammten Stadtbezirkes von 40000 Einwohner
beträgt ungefähr 1200ha. Ueber dieses Gebiet wurde zunächst
ein Netz von 9 Punkten gelegt, welches als Dreiecksnetz Il]. Ord-
nung bezeichnet werden mag. Dasselbe wird sich direct an die
Landestriangulation anschliessen und zwar zunächst an die Seite
Wasserthurm Gladbach - Liedberg des z. Z. von der Katasterver-
waltung ausgeführten Dreiecknetzes II. Ordnung und durch diese
an die Seite Erkelenz-Buchholz des Rheinischen Dreiecknetzes. Die
Länge der letztgenannten Seite wird dann als Basis für die Trian-
gulation der Stadt M.-Gladbach dienen. Das Dreiecknetz III. Ord-
nung ist in ein solches IV. Ordnung zerlegt, an welches sich die
Polygonzüge direct anschliessen.
Die Dreieckspunkte befinden sich entweder auf Aussichtsthür-
men, auf flachen Dächern oder auf dem Terrain und gestatten
überall mit ganz geringen Ausnahmen eine centrische Beobachtung
nach den benachbarten Punkten, ein Umstand, weicher der Ver-
messung sehr zu Gute kommt.
Die Dreieckspunkte sind auf den Thürmen und Dächern durch
einen schmiedeisernen Schuh markirt, Fig. 1, welcher aus einer Platte
mit einem Ringe besteht, der in der Mitte durch eine Spitze den
Dreieckspunkt andeutet. Der Ring dient zur Aufnahme einer Sig-
nalstange (mit Flagge). Die Platte ist durch vier Schrauben auf
der Dachfläche befestigt und verpecht. Um der Signalstange eine
sichere verticale Stellung zu geben ist ein Dreifusss, ein schmied-
eisernes Gestell, Fig. 2, benutzt, dessen Füsse 1,1 m hoch und
durch Gelenke verstellbar und dessen Kopf mit einem Ringe von
5cm innerem Durchmesser versehen ist. In diesem Ringe befinden
sich 3 Schrauben, mittels denen die verticale Stellung der Signal-
stange regulirt werden kann. Das Gestell ist ebenfalls auf die
Dachfläche festgeschraubt. Dasselbe wiegt nebst Schuh 2,8 Kg.
und kostet 5,5 Mark.
Die Dreieckspunkte, welche sich auf dem Terrain befinden,
sind durch Steine markirt, welche 60cm (bei einigen nur 30cm)
hoch und 15 > 15cm stark sind, Fig. 3. Sie sind mit einer halb-
cylindrischen Rinne versehen, deren Mittelpunkt den Dreieckspunkt
andeutet. In diese Rinne wird die Signalstange gestellt‘ ‚Jeder
582 Gerke. Notizen über die Stadtvermessung von M.-Gladbach.
Stein steht auf einer Platte, welche durch ein eingehauenes Kreuz
ebenfalls den Dreieckspunkt markirt.
Die Polygonpunkte im inneren Stadtgebiete sind durch guss-
eiserne Pfähle bestimmt, welche 60cm lang, 8 >< 8cm stark sind
und birnenförmig zulaufen; sie sind am Kopf mit einer konischen
Bohrung versehen, welche die Bake aufnimmt, Fig. 4. Die Mitte
dieser Bohrung deutet den Polygonpunkt an. Der Pfahl ruht auf
einem eisernen Schuh, dessen Spitze ebenfalls den Polygonpunkt
markirt und den Zweck hat, den Standpunkt des letzteren noch
anzugeben, wenn der Pfahl durch bauliche Anlagen am Kopfe ver-
schoben oder gar fortgenommen sein sollte. Das Setzen dieser
Pfähle nahm verhältnissmässig viel Zeit in Anspruch, da die Bet-
tung des Strassenpflasters und die makadamisirten Strassen in der
Stadt M.-Gladbach vortrefflich ausgeführt sind und ein Eintreiben
des Pfahles unmöglich machen; es leistete zwar ein Kiesbohrer
von 8cm Durchmesser gute Dienste, aber in den meisten Fällen
musste der Pfahl zum grössten Theile eingegraben werden. Im
Maximum haben 5 Arbeiter bei gegen 10stündiger Arbeitszeit
täglich 40 Pfähle gesetzt. Ein Pfahl mit Schuh wiegt 20kg und
kostet bei 18 Pf. pro Kilo 3,6 Mark.
Die Polygonpunkte, welche ausserhalb des inneren Stadtge-
bietes sich befinden, sind durch Steine festgelegt, welche genau so,
gearbeitet sind, wie die oben angedeuteten für die Dreieckspunkte
nur mit dem Unterschiede, dass sie 30 cm hoch und die Fussplatten
kleiner sind. Ein Stein nebst Platte ist mit 1,5 Mark bezahlt.
Bis jetzt sind gegen 300 Polygonpunkte gesetzt, von denen %
durch eiserne Pfähle und 1, durch Steine markirt sind. Die Po-
lygonpunkte sind auf mindestens 2 feste Objecte eingemessen und
ihre Polygonwinkel bestimmt.
Die Polygonseiten, deren Gesammtlängen gegen 55km aus-
machen, sind mit 5m-Latten zweimal gemessen und zwar von ver-
schiedenen Personen, mit verschiedenen Messstäben und in ent-
gegengesetzter Richtung.
Es mag noch bemerkt werden, dass beim Ausbaken der Poly-
gonseiten auf den gepflasterten Strassen die oben erwähnten Ge-
stelle, Fig. 2, vortreffliche Dienste leisteten.
Hannover, November 1882.
Gerke.
683
Kleinere Mittheilungen.
Instrument zum Auftragen von Punkten für die Zwischencurven von
Horizontalschichtenplänen.
Die Deutsche Bauzeitung vom 20. September d. J. bringt fol-
gende, den Annales des ponts et chaussées entnommene, Beschrei-
bung eines Instrumentes, welches bei Anfertigung von Schichten-
plänen mit Vortheil verwendet werden kann.
»Wenn zwischen zwei durch Nivellement bestimmten Punkten
ein dritter Punkt einer Horizontalcurve von gegebener Ordinate
aufgetragen werden soll, so besteht das Verfahren, wie bekannt,
im wesentlichen in der Construction ähnlicher Dreiecke. Diese
Operation kehrt häufig wieder und es ist desshalb wünschenswerth,
die zahlreichen Dreiecksconstructionen durch eine rein mechanische
Vorrichtung zu bewirken. Für diesen Zweck hat Perron, Sections-
chef der französischen Staatsbahn, ein kleines Instrument erdacht.
Dasselbe besteht aus einem flachen Lineal M, Fig. 1, auf dem ein
Ansatz g leicht verschoben
werden kann. Die vordere
Kante dieses Stückes steht
senkrecht zuroberen Lineal-
kante; ein anderes gleich
geformtes Stück P sitzt fest
am Ende des Lineals. Auch
die vordere Kante dieses
Theils steht senkrecht zur
oberen Linealkante, aber
im entgegengesetzten Sinne
von g. Die Kanten dieser
beiden Stücke bilden die
gleichliegenden Seiten ähn-
licher Dreiecke. In jeder
der beiden Theile ist ein
Schlitz, in welchem sich je ein, in
eine Spitze auslaufender Schieber
bewegen lässt. Klemmschrauben
machen es möglich, die Schieber
in jeder beliebigen Stellung zu
fixiren. Die vorderen Kanten der
Stücke P und g sind in Centimeter,
Millimeter und halbe Millimeter
getheilt und zwar so, dass die
Nullpunkte genau mit der oberen Kante des Lineals zusammen-
fallen. Die Handhabung des Apparats ist folgende:
Man legt die Nullpunkte der Stiicke P und g auf diejenigen
Ordinatenpunkte, zwischen denen die Lage eines dritten’ Punktes
584 Kleinere Mittheilungen.
gefunden werden soll. Nun stellt man die Spitzen der Schieber R
und § so ein, dass dieselben die Differenzen oder proportionale
Theile der Differenzen der gegebenen drei Ordinaten anzeigen. Legt
man dann ein Lineal an die beiden Spitzen der Schieber, so giebt
der Schnittpunkt zwischen dieser Linealkante und der oberen Kante
des Lineals M unmittelbar den gesuchten Punkt der Horizontal-
curve an. |
Ist in Fig.2 die Ordinate des einen Punktes 20, die des anderen
6, die des Zwischenpunktes 15 und sind B und C die bekannten
Terrainpunkte, so wird der Nullpunkt von g auf C und der Null-
punkt von P auf B gelegt, die Spitze des Schiebers S auf
20—15==5, die Spitze des Schiebers R auf 15—16=9 gestellt
und es giebt dann der Schnittpunkt der Verbindungslinie zwischen
diesen Punkten und der oberen Linealkante bei A den Punkt,
welchen die Horizontalcurve trifft.
Ueber die bessere Ausnutzung des Wassers und die Verhütung
von Wasserschäden.
In der, vom 20. bis 24. August d. J. zu Hannover abgehaltenen
Generalversammlung des Verbandes Deutscher Architekten- und
Ingenieurvereine war die in der Ueberschrift angegebene Frage auf
die Tagesordnung gesetzt. Die Deutsche Bauzeitung berichtet hier-
über wie folgt:
>In der ersten allgemeinen Sitzung am 21. August referirte
Herr Baurath Professor Garbe-Hannover über die bereits in der
Delegirtenversammlung erörterte Frage »über die bessere Aus-
nutzung des Wassers und die Verhütung von Wasserschäden«.
Schon längst hat sich die Ueberzeugung Bahn gebrochen, dass
dem Wasser in Deutschland nicht die gebührende Aufmerksamkeit
gezollt wird, obwohl dasselbe auf unsere ganze Existenz den immen-
sesten Einfluss ausübt. Durch die im Laufe der Zeit überaus ge-
steigerten Culturarbeiten haben die Alıflussverhältnisse grosse
Wandlungen erfahren; die Hochwasserprofile sind durch Brücken,
Deiche, Eisenbahnen und dergl. häufig in nachtheiliger Weise ein-
geschränkt worden, wodurch den Zerstörungen durch das Hoch-
wasser Vorschub geleistet wurde etc. Es hat sich daher mit ge-
bieterischer Nothwendigkeit das Bedürfniss herausgestellt, den wahr-
genommenen Missverhältnissen entgegenzutreten und Versäumtes
thunlichst nachzuholen. Leider ist das vorhandene bezügliche Ma-
terial jedoch sehr ungenügend. Wir besitzen zwar meteorologische
Stationen, dieselben sind aber nicht zahlreich genug und ungünstig
vertheilt. Pegelstationen sind meist nur an den schiffbaren Flüssen,
an den Nebenflüssen fast gar nicht angelegt, so dass die Veränder-
ungen des Flussgebietes nur ungenügend bekannt sind ‚Vergleiche
Kleinere Mittheilungen. 585
aber tiberhaupt nicht mit Sicherheit angestellt werden kénnen. Die
Messungen der Wassermengen sind in ganz unzureichendem Um-
fange und eigentlich nur an schiffbaren Fliissen ausgefiihrt. Grund-
wasserbeobachtungen fehlen fast gänzlich. Die zur Disposition ste-
henden mangelhaften Grundlagen machen es somit geradezu un-
möglich, den zahlreichen wichtigen Aufgaben aus dem Gebiete des
Wasserbaues auf richtiger, wissenschaftlicher Basis näher zu treten.
Beispielsweise vermögen wir über die Wasserabnahme in den
Flüssen Deutschlands, welche bekanntlich von Wex in Wien ganz
allgemein behauptet wird, keine Auskunft zu geben, da hierzu
Wassermengenbeobachtungen erforderlich sind, welche bei allen
Wasserständen und während einer längeren Zeitdauer ausgeführt
sind. Ferner sind die Wirkungen der Flussregulirungen und Durch-
stiche auf das sogenannte Regime des Flusses unbekannt, aber über-
aus wichtig, insbesondere für die unter den jetzigen Verhältnissen
mit den grössten Schwierigkeiten verbundene Bekämpfung der Hoch-
wasserschäden. Um letzteren in rationeller Weise entgegen zu tre-
ten, fehlen uns ausserdem sichere Unterlagen über die Intensität
und Dauer der Hochwasserfluthwellen. Ebenso ungünstig liegen die
Verhältnisse bezüglich der Bestimmung der Weiten von Brücken
und Durchlässen, während es doch bekannt ist, dass durch die öftere
Zerstörung von Brücken, gerade wegen ungenügender Lichtweiten,
bereits enorme Einbussen am Nationalwohlstande zu constatiren
sind; desgleichen bei der Bestimmung über die Grösse der in neuester
Zeit so sehr wichtigen Entwässerungscanäle in den Städten, worüber
die Annahmen ganz ausserordentlich von einander abweichen. Für
die Flusscorrectionen ist eine auch nur annähernd sichere Basis
bezüglich der Normalbreite schwer zu gewinnen, da die Beobach-
tungen über die Veränderungen des Flussbettes entweder gänzlich
fehlen oder ungenügend sind. Ueber die Wasserversorgung und die
mit derselben im engsten Zusammenhange stehende Frage der öffent-
lichen Gesundheitspflege, über die Aufstellung von Meliorationspro-
jecten, über den Einfluss der Cultur-Veränderungen auf die Nie-
derschlags-, Abfluss- und Grundwasserverhältnisse, über die rein
wissenschaftliche Behandlung der Bewegungsgesetze des Wassers,
kurzum fast über jede mit den Wasserverhältnissen in Beziehung
stehende Frage befinden wir uns in Unklarheit.
Um den wichtigen Aufgaben der Gegenwart gerecht zu werden,
ist daher eine gründliche und umfassende Beschaffung sicherer
Unterlagen über das Wasser im allgemeinen und zwar Folgendes
anzustreben: 1. Die meteorologischen Stationen müssen in grösserer
Zahl als bisher und um so enger, je stärker der Wechsel in der
geognostischen Formation, sowie in den topographischen und cul-
turellen Verhältnissen ist, je nach Umständen auch selbstregistrirend
angelegt werden. In Verbindung mit denselben sind alle Momente,
welche die Niederschläge beeinflussen, zu untersuchen. — 2. Es
sind Regenkarten mit den Curven gleicher, mittlerer, jährlicher und
monatlicher Niederschlagshöhen zu fertigen und zu veröffentlichen.
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 22. Heft. 40
586 Kleinere Mittheilungen.
— 8. Die Pegel sind erheblich zu vermehren und auf die nicht
schiffbaren Flüsse auszudehnen ; die bezüglichen Beobachtungen sind
in grapbischer und tabellarischer Form zusammen zu stellen.
Gleichzeitig ist der Einfluss der Erdoberfläche auf den Abfluss
des Wassers zu beobachten. — 4. In gleicher Weise müssen die
Grundwasserstandsverhältnisse fortdauernd controlirt werden. —
5. Messungen der Wassermengen sind in solchem Umfange anzu-
stellen, dass der Abfluss jederzeit genau bekannt ist. — 6. Zur Prü-
fung der Messinstrumente sind einzelne Stationen, thunlichst im
Anschlusse an technische Hochschulen, einzurichten. — 7. Hydro-
graphische Karten und Nivellements sind in grösserem Umfange
und in detaillirterer Darstellung als bisher anzufertigen. — 8. Fluss-
gebietsübersichten sind unter Berücksichtigung der geognostischen
und sonstigen Verhältnisse aufzustellen. — 9. Die Bewegungsgesetze
des Wassers sind wissenschaftlich zu begründen. — 10. Die bisherige
Benutzung des Wassers ist zu registriren. — 11. Eine Verbesserung
der Wassergesetzgebung unter Heranziehung von Technikern ist zu
erstreben.
So zahlreich die angedeuteten Forderungen zu sein scheinen,
so können sie doch nicht als etwas Ausserordentliches bezeichnet
werden, da benachbarte Länder, wie Frankreich, die Schweiz, Böh-
men in dieser Beziehung schon ganz erhebliche Fortschritte gemacht
und Deutschland durchaus überflügelt haben. Mit Einstimmigkeit
hat daher die Delegirtenversammlung den nachstehenden Antrag
des bayerischen Vereins acceptirt.
»Es ist die Erledigung der betreffenden Arbeit einer Commis-
sion von fünf Mitgliedern zu übertragen mit dem Auftrage, das
vorhandene Material zu ordnen und auf Grund desselben und der
Berathung der Delegirtenversammlung eine zur speciellen Informa-
tion der Landesregierungen, Vereine und Corporationen dienende
Denkschrift auszuarbeiten und dem Verbande zu dem Zwecke zu
übergeben, dass dieselbe mit einer Bitte um Inangriffoahme dieser
hochwichtigen Angelegenheit von dem Verbande den Einzelregie-
rungen behändigt werde.«
Die grosse Wichtigkeit des in Vorstehendem behandelten Gegen-
standes für den Culturtechniker braucht nicht erst nachgewiesen
zu werden, aber auch der Geometer hat ein wesentliches Interesse
daran, weil er an den auszuführenden Arbeiten Theil nehmen kann.
Es ist deshalb die Pflicht des Deutschen Geometervereins, den Archi-
tekten- und Ingenieurverein in seinen Bestrebungen energisch zu
unterstützen. Sind wir doch in erster Linie dazu berufen, ein Ur-
theil darüber abzugeben, wie eine Stromaufnahme, ein Stromnivelle-
ment etc. am zweckmässigsten auszuführen ist. In technischen
Kreisen herrschen bezüglich dieser Fragen noch sehr absonderliche
Ansichten; so empfiehlt z. B. ein neueres bedeutendes Werk über
Wasserbau den Messtisch als das zu Stromaufnahmen geeignetste
Instrument. Das Vermessungswesen bei den Strombaudirectionen
in Preussen ist sehr reformbedürftig, huldigt man doch hier häufig
Kleinere Mittheilungen. 587
nach dem Grundsatze, dass die Stromvermessungen an den Mindest-
fordernden in Accord vergeben werden miissen. Billig werden diese
Aufnahmen, ob sie aber das Prädicat »brauchbar< verdienen, darf
doch wohl sehr in Zweifel gezogen werden.
Der Bayerische Architekten- nnd Ingenieurverein hat in der
Frage über die bessere Ausnutzung des Wassers und die Verhütung
von Wasserschäden die Initiative ergriffen; besonderes Verdienst hat
sich Professor Frauenholz in München durch seine Schrift »das
Wasser mit Bezug auf wirthschaftliche Aufgaben der Gegenwart«
erworben; es darf nun wohl an die Münchener Collegen die Bitte
gerichtet werden, thunlichst dahin zu wirken, dass auf der nächsten
Hauptversammlung unseres Vereins ein diese Frage behandelnder
Vortrag gehalten wird.
Diejenigen Fachgenossen , welche Erfahrungen in der Ausfüh-
rung von Stromvermessungen und Nivellements besitzen, könnten sich
dadurch ein Verdienst erwerben, dass sie ihre Erfahrungen in die-
ser Zeitschrift veröffentlichten, damit der Deutsche Geometerverein
in der Lage ist, Normen darüber aufzustellen, wie bei solchen Ver-
messungen am zweckmässigsten zu verfahren ist.
Köln, im September 1882.
Th. Müller.
Darmstadt, 20. September. Gestern, Sonntag, Morgen hielt
der Mittelrheinische Geometerverein im »Darmstädter Hof< seine 24.
Generalversammlung ab. Dieselbe wurde von dem Vorsitzenden Kreis
(Wiesbaden) eröffnet, der zunächst den erschienenen Gästen, insbeson-
dere den anwesenden Vertretern des Grossh. Ministeriums des Innern
und der Justiz, dankte. Aufgefallen ist es, dass von Seiten des Grossh.
Ministeriums der Finanzen, zu dessen Ressort die Geometer gehören,
kein Vertreter erschienen war. Nur der Nestor des hessischen Kataster-
und Vermessungswesens, Obersteuerdirector Hügel, folgte der an
ihn ergangenen Einladung und wurde von den Geometern mit
Freude begrüsst. Ministerialrath Jaup bewillkommnete die Ver-
sammlung, welche mit den Interessen der Landwirthschaft so innig
verbunden sei, herzlich, wies darauf hin, dass die Zeit hinter uns
liege, wo der Landwirth in dem Geometer nur den unwillkommenen
Störenfried auf seinem Besitzthum erblickte und betonte, dass den
Geometern sich ein neues nutzbringendes Feld zu eröffnen im Be-
griff stehe, da das Meliorationswesen früher ungeahnte Dimensionen
annehme. Landesculturinspector Dr. Klaas ergriff hierauf das Wort,
um in längerem Vortrag nachzuweisen, in welch’ epochemachender
Weise sich seit 50 Jahren ein totaler Umschwung in dem land-
wirthschaftlichen Betrieb vollzogen, welche Wandlung der Dinge die
noch vorhandenen Hemmnisse der Landwirthschaft ‚als. Zersplitte-
40.
588 Kleinere Mittheilungen.
rung des Grundbesitzes, irreguläre Parcellen, Mangel an Feldwegen;
zu beseitigen gebieterisch erheische. Hand in Hand mit Beseiti-
gung dieser aus mittelalterlichen Zuständen überkommenen Hemm-
nisse müsse eine Umgestaltung unserer Wasserwirthschaft, geeignete
Be- und Entwässerung, sowie Schutz vor Ueberschwemmungen,
gehen, Aufgaben, welche die Regierung veranlasst, mit der Einrich-
tung eines Cursus für Consolidationsgeometer und einer Wiesenbau-
schule vorzugehen. Möge dieser Schritt wieder ein Wendepunkt in
unserer wirthschaftlichen Entwicklung werden. Nachdem die Ver-
sammlung dem Redner ihren Dank votirt, sprach Stadtgeometer
Spindler (Frankfurt) über die Beziehung zwischen den Fortschritten
der Landwirthschaft und der Entwicklung der Landesvermessung,
in welcher Beziehung er den Nachweis lieferte, dass eine gute Lan-
desvermessung im Interesse der Culturtechnik unerlässig sei und
rühmend anerkannte, dass hierin das kleine Hessen schon vor langer
Zeit eine hohe Stellung eingenommen. In der an diesen Vortrag
sich anschliessenden Debatte wurde namentlich von Obersteuer-
director Hügel betont, dass die Geometer gut thun würden, über den
Consolidirungsarbeiten nicht ihren Haupiberuf zu vergessen und
ferner beklagt, dass unser treffliches Katasterwesen in Verfall zu
gerathen drohe, weshalb die Ablelınung des Instituts der Bezirks-
geometer selbst vom landwirthschaftlichen Standpunkt aus unbe-
greiflich erscheine. Die übrigen Gegenstände boten kein allgemeines
Interesse.
(Aus der Mainzer Zeitung, mitgetheilt von Th. 4.)
Die Feldmesserprüfung 1882.
Die Feldmesserprüfung haben bestanden in der Zeit vom
1. Juli bis 30. September 1882 bei der Regierung in Aachen:
Heinrich Lichtenberg; Arnsberg: Karl Reinhertz und Eduard
Neuser (Forstcand.); Breslau: Arthur Ramser und Moritz Kabus;
Bromberg: Ernst Gauger, Paul Olszewski, Albert Just, Karl
Meyer aus Rospentek (Forstcand.); Danzig: Otto Hoppe; Düssel-
dorf: Elias Bruebach, Wilhelm Kleine-Möllhof und Ernst Hennig-
feld; Erfurt: Robert Ziegner und Friedrich Nothnagel; Frankfurt:
Paul Heinschke, Paul Petrick, Karl Barkowski (Forstcand.); Han-
nover: Georg Reinhold, Johannes Hungershausen (Forstcand.),
Theodor Pustkuchen, Eberhard Kaute (Forstcand.) und Karl
Günther; Kassel: die Forstcandidaten Karl Ladner, Heinrich
Appel, Friedrich Bischoff, Arthur König und Max Gussone ; Königs-
berg: Amandus Moldenhauer, Rudolf Barth und Albert Hartog
(Forstcand.); Oppeln: Wilhelm Ullrich; Posen: Robert Dittmar;
Potsdam: die Forstcandidaten Adolf Jacobi und Graf v. Brühl;
Stralsund: Herman Schömann (Forstcand.); Schleswig: Maximilian
Stoess; Trier: Nicolaus Reiter, Rudolf Firmenich, Albert Stroppel,
Literaturzeitung. 589
Josef Ambrosius und Ludwig Becker (Forstcand.); Wiesbaden:
Rudolf Kirschbaum (Forstcand,).
(Mitgetheilt von Gerke.)
Literaturzeitung.
Ch. M. Schols’ Formeln zur Berechnung der. Distanz und. der astrono-
mischen Azimute aus gegebenen geographischen Positionen.
(Schluss.)
§. 6. Gehen wir jetzt dazu über, die astronomischen Azimute
und die Entfernung der Punkte, gemessen auf der Erd-
oberfläche, zu berechnen. Auf die Berechnung der Meridian-
convergenz brauchen wir hierbei nicht zurückzukommen, da es
stets ausreicht, dieselbe nach Formel (1) auszuführen.
Indem wir zunächst wiederum die Erde in Kugelgestalt voraus-
setzen und die Entfernung der Punkte, in Längenmaass ausgedrückt
mit S’, in Winkelmaass mit s’ bezeichnen, gelangen wir zu folgen-
den Formeln:
sin 5-8 sin A'n= sin 0m... . (28)
ye ee 3 es
sinn 8 cos A’ „= sin 2 ß cos > A... (29)
Soe Ris’. www we we « (80)
Kehren wir dann aber zum Ellipsoid zurück, so können wir
für die Seiten eines jeden messbaren Dreiecks mit einer Genauig-
keit, welche der bei der Rechnung mit 7stelligen Logarithmen
erreichbaren entspricht, setzen:
sin I 8 sin An IE sin 5 1.008 gm - sw se (81)
2 2
. 1 R, . 1 1
sin > § COSA y= u sn > ACOs — A . . + (82)
SSRs 6 % 6k wee & we HBB)
in welchen Ausdrücken R eine Function von 9. ist, über die wir
noch willkührlich verfügen können; man wird sie so wählen, dass
die Rechnung sich einfach gestaltet und der Fehler in S möglichst
klein ausfällt. *)
Der Fehler von S hängt von dem Werth ab, den man R er-
theilt. In so weit er von den Gliedern, welche die dritte Potenz -
der Entfernung enthalten, abhängt, lässt sich dieser Fehler durch
folgenden Ausdruck wiedergeben:
*) Zu S. 557 sei berichtigend bemerkt, dass bedeutet:
Nm die Normale = dem Querkrümmungsradius,
Rm den Krümmungsradius in Meridien.
590 Literaturzeitung.
S 1, et 4 2
7 Tg 8 Pu 008? A,, —
FE ın2 2 on? 2 cand
_ I pe 1 — 450? gm +2 €? sin?! pn te? Sin! Dn sint A. —
(1 — e? sin? y„)?
1 1 — 2 sn? pm + 4 e? sin? pm — 3er! sintpm
„Pre (1 — e? sin? g.)? cos? Am +
1 3 \2 1 Rn?
+g (jg) 08 pn A + 996 (“Fe — 1) +
1 N.? 1 e 8: [(1—e*)* (Nw?
Hg (1) a (+
+ (148 sin! Qu) (1 — e*) cos? A, — (6 — 2e? +4 e? sin? —
—8etsintg,) cos Au i Be ae ae cw, SSA)
Da die willkührliche Function R nicht in den periodischen
Theil des Fehlers eingeht, so kann der Maximalwerth des letzteren
durch die Wahl dieser Function nur bis auf die Hilfte der Ampli-
tude des variablen Theils erniedrigt werden. Dieser Werth, in
Millimeter ausgedrückt, ist für S=100km in der zweiten Colonne
einer Tabelle enthalten, die wir weiter unten mittheilen.
. Die fiir die Rechnung bequemsten Werthe von R sind: R= R,
und R=WN,,. Die Colonnen 3 und 4 der Tabelle enthalten die
Maximalfehler, welche unter diesen Annahmen bei Entfernungen
von 100 km in S übrig bleiben. Man sieht daraus, dass für
Breiten unter 35°—40° der Werth R=—R,, für höhere Breiten
aber der Werth R= N, der vortheilhaftere ist.
Man könnte für R auch den mittleren Krümmungshalbmesser
V R,, N,, wählen; dieser gewährt indess im Vergleich mit den beiden
vorhergehenden Werthen einen nennenswerthen Vortheil nur bei
Breiten zwischen 35° und 40°. Einen constanten Werth für R an-
zunehmen bietet keinen bestimmten Vortheil, ausser bei hohen
Breiten, dann empfiehlt sich der Werth 2
1—e?
lonne 5 zu Grunde liegt.
Wollte man überall die Maximalfehler auf den kleinsten Be-
trag in Colonne 2 herabbringen, so müsste man für jede andere
Breite R einen anderen Werth beilegen, oder dafür eine compli-
cirte Function von g, wählen, was aus zwei Gründen nicht rath-
sam ist; einmal weil dadurch der Betrag des Maximalfehlers sich
nur wenig verringern würde und zweitens weil es trotzdem nicht
möglich wäre, dadurch die Genauigkeit A, zu erhöhen. Man thut
desshalb weit besser, einige Correctionsglieder in die Rechnung
einzuführen, was alsdann die Werthe von A„ und S gleichzeitig
mit viel grösserer Genauigkeit zu bestimmen gestattet.
Jedenfalls geht aus den Zahlen der nachfolgenden Tabelle her-
vor, dass man für die Werthe von R, welche darin. berücksichtigt
, welcher der Co-
Literaturzeitung. 591
sind, also für R gleich R,,, N und 5 AL selbst wenn die Ent-
fernungen, wie darin angenommen, 100 km betragen, noch eine
Genauigkeit erzielen kann, welche der beim Gebrauch 7 stelliger
Logarithmen erreichbaren gleichkommt.
Halbe Maximalfehler fiir:
9 Ampli-
™ Itude ad
Fehlers. ee ee oa =
0° 17 ola 21 85 48
5° 17 20 84 48
10° 17 19 83 46
15° 16 18 81 44
20° 15 16 28 41
25° 13 | 13 25 87
80° 12 13 21 83
35° 10 | 13 16 28
40° 9 | 13 12 23
45° 7 | 14 7 17
50° 6 | 15 9 12
55° 6 16 12 9
60° 7 18 14 9
65° 8 19 17 8
70° 9 20 19 11
75° 10 22 21 13
80° 11 23 22 15
85° 12 23 23 16
90° 12 23 23 16
|
8.7. Will man für die im Vorhergehenden vorausgesetzten
Entfernungen einen höheren Grad von Genauigkeit erlangen, oder
beabsichtigt man die Rechnung auf grössere Entfernungen als
100 km anzuwenden, so muss man die bisher vernachlässigten
Correctionsglieder mit in Betracht ziehen. Indem wir uns die Er-
mittelung der geeignetsten Form, welche in diesem Fall den Glei-
chungen gegeben werden kann, vorbehalten, begnügen wir uns einst-
weilen damit, diese Correctionen in einer andern Form einzuführen,
die aber vollkommen genügt, so lange die Entfernungen nicht
übermässig ausgedehnt sind.
Um diese Aufgabe zu lösen, ist es vortheilhaft (sogar in dem
Fall, dass es sich um eine Kugelfläche handelt), so lange die Ent-
fernungen keine übermässigen sind, die Formeln in Reihen zu ent-.
wickeln, der Art, dass man nicht mit den Sinus kleiner Winkel,
sondern mit den Winkeln selbst , ausgedrückt in Secunden, zu
rechnen hat.
Unter Voraussetzung der Kugelgestalt der Erdoberfläche kann.
man dann schreiben :
592 Literaturzeitung.
log ce’ = log (A sin pases A) +[1] M3 cos*g@n =. «SC. (39)
log (5° sin A’„) = log (R’ are 1" A cos ~m) — [2] 2? sin? pa+- [3] B* (36)
log (S' cos A’ ~) = log (R' are 1” Bcos = A) -+-[4] A? cost? . . (87)
worin « ß und A in Secunden zu verstehen sind und die Constanten,
wenn die Correctionen in Einheiten der 7. Decimalstelle gefunden
werden, ers Werthe haben:
[1] = 15 M ore? 1" log [1] = 4,92975 — 10
(2]=3]=[4] = 5 M arc81" — log [2] = 4,62872 — 10
Wendet man eae: RIFF auf die Formeln (31)—(33)
an, die wir für’s Ellipsoid aufgestellt hatten, so gelangt man zu
demselben Resultat, als wenn wir in den Formeln (36) und (37)
R' einfach durch N, resp. durch R, ersetzt hätten. Bei dieser
Form der Berechnung aber kann man leicht noch die Correctionen
von der Ordnung e? s* anbringen, indem man anstatt der Con-
stanten [3] und [4] einen langsam mit ¢, selbst veränderlichen
Werth einführt, für den man sich vorher eine Tabelle aufstellen
wird, und indem man ein weiteres kleines Correctionsglied, ab-
hängig von cos 2 g,,, hinzufügt, dasselbe nämlich, das auch in die
Formeln (20) und (21) eingeht.
Die erste Operation macht also nicht mehr Mühe, als bei der
sphärischen Rechnung, nur das letzte Correctionsglied muss be-
sonders berechnet werden, wobei 3stellige Logarithmen genügen.
Hat man nur das Azimut und nicht auch den ganz genauen
Werth der Entfernung zu ermitteln, so darf man dieses Glied so-
gar ganz vernachlässigen, da es keinen Einfluss auf das Azimut
hat. Die Formeln (36) und (37) können alsdann wie folgt ge-
schrieben werden:
log S sin Am = log (N,, are 1" 200s pm) — [2] a? sin? al [3] 67+
TEBE 2082 pa EEE
log Scos A„ = log (R„ arc 1" ßcos =) + [4] 4? cos? 9. +
+[5]B%cos2qn. . . 2 . 2... (39)
(38)
worin:
2]=5 M 107 are? 1" log n — 4,62872 — 10
3]=3 M 0° act 1" (16 1 sin’ pn)
, (40
4 My 1” (1 33 ™
[ l=57 ara 1" (1—6 rs cos? pn)
2
[5]—= 107 2 arct1” log[5] 2,988 — 10
Literaturzeitung. 593
Die Formel (35) kann aus den Eingangs $. 3 erwähnten Grün-
den unverändert beibehalten werden *).
Hier folgend ist für die Werthe Jog [3] und log [4] eine kleine
Tabelle zusammengestellt, welche von g, = 30° bis go, = 60°
reichend mit Hülfe einer einfachen Interpolation allen Erforder-
nissen der Rechnung genügt.
m log[3] | Diff. | log[4] | Diff.
4,62432 |. 4,61539
31° | 4,62405 4,61566
32° | 4,62378 4,61594
33° | 4,62350 4,61623
84° | 4,62321 4,61652
35° | 4,62292 4,61681
36° | 4,62263 4,61711
37° | 4,62233 4,61741
38° | 4.62208 4,61771
39° | 4,62173 4,61802
40° | 4,62143 4,61832
41° | 4,62112 4,61863
42° | 4,62081 4,61894
43° | 4,62050 4,61926
44° | 462019 461957
45° | 4.61988 4,61988
log[4] | Diff. | 2og[3] | Diff.
Zur Anwendung des Voranstehenden nehmen wir die oben be-
reits behandelte Aufgabe mit der Entfernung von 120 km wieder auf.
*) Für die Berechnung der Sehne empfiehlt sich eine ähnliche Reihen-
entwicklung wie die vorstehende weniger, weil man schliesslich doch immer
den Sinus nöthig hat. Die Aufstellung der Correctionsglieder würde überdies
dadurch nicht einfacher werden, weil dann alle diese Correctionen, wie un-
mittelbar aus den Formeln (18)—(21) hervorgeht, einzeln berechnet werden
müssten ; einzig bei der Berechnung von « könnte man sich mit Vortheil der
Formel (85) bedienen.
Am ersten ist die Reihenentwicklung bei dem Problem am Platze, das
wir hier behandeln, wobei man schliesslich nicht den sinus, sondern den arcus
1
des Winkels nöthig hat. Es ist nicht geschickt, cos 5 4 in den Formeln (87)
und (39) zu entwickeln, denn die Rechnung wird dadurch nicht vereinfacht,
dagegen die Genauigkeit der Formel beträchtlich vermindert (der_Maximal-
fehler in Am z. B. würde dadurch 14 mal so gross werden).
594
Q = 57°
Literaturzeitung.
A= 1°22' 6,03270” = 4926,03270
g, = 56° 18’ 49,02186”
Pu = 56° 86’ 54,51093” P=
log 2 == 38,69249729=a
log sin pm == 9,9216830.0 =b
log sec 5 ß 98.0
G = 62.5
log w = 3,6141963.4
& = 4113,356”
log N„ are1” == 1,4912311.7
log i == 8,6924972.9
log cos 9. == 9,7405680.1 =c
— Cs = —71.96
+6 = + 31.74
+ Cs = — 26
log S sin Am == 4,9242924.2
log sin Am == 9,8451111.8
log S == 5,0791812.4
log Rum arc 1" == 1,4903485.0
log B == 8,4426331.0 =d
log cos Fr A == 9,9999690.4
+ 4 = 80.87
+. Cs = — .26
log S cos Am == 4,9329537.0
. log cos Am == 9,8537724.6
log S — 5,0791812.4
log S sin Au == 4,9242924.2
log S cos Am == 4,9329537.0
logtan An = 9,9913387.2
Anm == 44° 25’ 43,333”
> & = 34’ 16,678”
180° — ee =
2
134° 59’ 59,989’
360°— An +5 a = 318° 893,345”
S = 119999,997 m.
46’ 10,97814" == 2770,97814”
log [1] == 4,9298
2a == 7,3850
20 = 9,4811
log ¢, == 1,7959
log [2] = 4,6287
2a == 7,3850
2b == 9,8434
log [3] == 4,6163
2d == 6,8853
log Cs == 1,5016
log [5] == 2,933
2d == 6,885
log cos 2 9m = 9,596,
log Cs = 9,414,
log [4] — 4,6234
2a = 7,3850
2c = 9,4811
log cy == 1,4895
Literaturzeitung. 595
Für die Azimute finden wir genau dieselben Werthe wie früher;
für die Distanz von 120 km ergibt sich ein Unterschied von 3mm;
die Uebereinstimmung ist also auch hierin so gut, als bei der
Rechnung mit 8stelligen Logarithmen überhaupt erwartet werden
durfte. Wendet man die Formeln (31) bis (33) mit R=N,„ an,
d. h. ohne Correctionen, so findet man für die Azimute dieselben
Werthe, wie bei der ersten Berechnung in §. 5, für die Distanz
120 000,022 m oder 22mm zu viel.
Die Logarithmen von N„ are 1’ und von &,, arc 1”, welche
im letzten Beispiel gebraucht wurden, sind den »Rechnungsvor-
schriften für die trigonometrische Abtheilung der Landesaufnahme.
Formeln und Tafeln zur Berechnung der geographischen Coordi-
naten aus den Richtungen und Längen von Dreiecksseiten. Erste
Ordnung, Berlin 1878< entnommen, worin die Logarithmen der
reciproken Werthe dieser Grössen, für Breiten zwischen 47°—57°,
von Minute zu Minute wachsend, angegeben sind.
§. 8. Um sich zu überzeugen, bis zu welchem Punkte es er-
laubt ist, die Entwicklung anzuwenden, von der wir eben Gebrauch
gemacht haben, wird es genügen, diejenigen Glieder mit s*, die
von e* unabhängig sind, darzustellen. Man findet dann, dass in
den Logarithmen von «, von S sin A, und von S cos A„, bezw.
die folgenden Glieder von der Ordnung s* vernachlässigt wurden:
u [7 A4 cos? 9m — 13 24 sin? g,,C08* pm — 30 4% Brsin? pm] (41)
st [11 (8? + A* cos? p..)?— 10 14 cos? 9m — 10 84 — 30 8? 12—A4] (42)
556, [11 (8% + 23 cos? 9)? —10 24 cos? 9. — 10 B4—30 B24 — B+] (43)
Hieraus folgt der Fehler in = ct:
5 Si Dn er
2880 Hr 608° @
der Fehler in A,
sind A. 608 Am
0% 5) kao Cosig — sin An cost An . . (45)
~ [30 sin? pmsin® An— (7 + 17 sin*p.,) 8in5 Am] (44)
und der Fehler in S:
ee rum a m)8in&A,,—(20c0s* gp, — 13 c0stpm)sint Am
i (30 cos? 9m — 23 cost g,) sin? An] . . . . (46)
Mit Hülfe dieser Formeln wurden die beiden folgenden Ta-
bellen berechnet, welche für S = 100km bezw. S=200km die
Maximalfehler in > o, in A, und S, entsprechend den. Formeln
ST wg
596 Literaturzeitung.
(35), (36) und. (37), resp. (38) und (89) für verschiedene Breiten
enthalten. Für die kleineren Werthe von 9„, die in diese Tabellen
nicht aufgenommen sind, bleiben die Maximalfehler in = a und A,
unter 0,00005”, die in S unter 0,5 mm.
S == 100 km,
Maximalwerthe der Fehler in:
0,3107”
Aus diesen Tabellen kann man mit Leichtigkeit ersehen, bis
zu welcher Breite bei einem gegebenen Genauigkeitsgrad die frag-
lichen Formeln noch angewendet werden können und zwar sowohl
bei Distanzen von 100km als auch bei solchen von 200km. Rech-
net man mit 7stelligen Logarithmen, so darf man bei 100 km Ent-
fernung die Formeln etwa bis zu 85° anwenden, ohne damit einen
erheblich grösseren Fehler zu begehen, als er aus einem Fehler
von 1 Einheit in der letzten Decimale des Logarithmus entstehen
kann; für die Maximaldistanz von 200km darf man bei derselben
Genauigkeit die Formeln wenigstens bis zu 75° benutzen, d. i. bis
Literaturzeitung. 597
zu höheren Breiten, als die sind, in denen bis jetzt Triangulationen
ausgeführt wurden.
Wird ein höherer Grad von Genauigkeit gefordert, ‘will man
z. B. die Azimute auf !},9000 der Secunde und die Entfernung auf
1mm genau erhalten, so kann man die Formeln bei 100km Maxi-
malentfernung nur bis zur Breite von 70° anwenden; bei 200 km
Entfernung ist es dann aber nur erlaubt, bis zu 40° in Breite zu
gehen. Bis zur Breite von 55° und folglich für die ganze Aus-
dehnung der Niederlande kann sich jedoch der Fehler höchstens
auf 0,0002” in Azimut und 2mm bei der Distanz belaufen.
Zu beachten ist, dass man, um diesen Grad der Genauigkeit
in der Rechnung zu erzielen, 10stellige Logarithmen benutzen muss.
Aachen, im November 1882. F.
Anmerkung zu den Formeln (35), (38) und (39).
Die entsprechenden Formeln für die geodätische Linie, für
welche A„ und «’ mit & und 4a bezeichnet werden sollen, lauten
mit Vernachlässigung von arc21” in den kleinen Gliedern:
log Aa== log (A sin Qa sec > >) + 75 ai cos? pm +
+ 12 ae cos? Qn (8% + A? cos Mm)
log (S sin «) = log (Nmarc1" 2 608 gm) — a sin? Om +
+5 (1 — e? — 8 e? sin? 9)?
log (Scos«)==log (R,are1"’Bcos = A) + 2 (1— 2 e?cos?p„)A?cos’ pm +
4 Fe! 0082. Qe ß?
wie man aus S. 314 meiner »Mathematischen Theorien< mit Rück-
sicht auf die Bezeichnungen des Herrn Schols, die ich hier der
Uebersichtlichkeit halber beibehalte, leicht ableitet. Wie man sieht,
ist bezüglich der Menge der Rechnungsarbeit für die geodätische
Linie lediglich das Glied
=D cos* pm (8? + A? cos? pn)
ungünstig, dessen Effect auf 4a allerdings fast für alle practischen
Fälle ein verschwindender ist. Wenn man übrigens in meine For-
meln auf S. 314 a. a. O. die Voraussetzung gegebener Tafeln für
N.„, Ra und einige Coefficienten einführt, die daselbst absichtlich
vermieden ist, so geben sie ohne erhebliche Umformungen mit den
Bezeichnungen des Herrn Schols:
598 Literaturzeitung.
log d u =log (Asingn) +P?[2]+0°[3]
lg (Ssina)==logP —Msingnli] . +0*[41 +0715]
log (Scosa)=loegQ — AM sintpa[1]—P*[2] . gs),
worin
P= N„ are 1" 2.008 pm
Q= R„arı"ß
[1]= ie arc? 1"
M
[2] = 24 a8 Ae ee Ae A Pa)
[3] = rer (8 +. 8e?— 11 et sin® yx)
= (120° —5e® sin pm)
M : M
[5] = IH: (3 6? — 6 e? sin! 9„) = Sai e? 008 2 m
a, Aequatorialhalbmesser
gesetzt ist. Diese Formeln sind ebenso bequem wie (35), (38) und
(39); sie erfordern allerdings ein Hülfstäfelchen mehr, aber be-
dürfen nicht des Aufsuchens von cos 2 und sec En.
Wenn man nun freilich die astronomischen Azimute braucht,
so tritt jedenfalls diejenige Mehrarbeit dazu, die geodätischen Azi-
mute auf astronomische zu reduciren. Nach 8. 332 (11) ist mit
Rücksicht auf 8. 186:
SE)
= er S? z 1 :
Ama. at pas sini” (cos Pm sin 2 a+ vu : Sin 2 Om sin ca)
en e? 5? ; 1S. :
Ama ı iggy sini” (cos* pm sin 2 u — aa 2 Om Sin c);
worin nordöstliche Azimute vorausgesetzt sind und « wie A’, in
(4) so zu verstehen ist, dass es von «ı.2 nur um eine kleine Grösse
abweicht.
In diesem Falle liegt es nahe, in die obigen Formeln für die
geodätische Linie anstatt der geodätischen die astronomischen
Azimute einzuführen. Man gelangt dann, wie es sein muss, zu dem
Formelsystem des Herrn Schols. Helmert.
599
Gesetze und Verordnungen.
Minister1um für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Verfügung,
betreffend die Aufhebung der Verpflichtung zur Ablegung der
Feldmesserprüfung für die Aspiranten des Königlichen Forstver-
waltungsdienstes.
Die durch die Verordnung vom 6. April 1871 eingeführte und
in die Bestimmungen über Ausbildung und Prüfung für den König-
lichen Forstverwaltungsdienst vom 80. Juni 1874 aufgenommene
Verpflichtung zur Ablegung der Feldmesserprüfung für die Aspi-
ranten des Königlichen Forstverwaltungsdienstes wird hiermit auf-
gehoben.
Dafür wird die Zulassung zur Laufbahn für den Königlichen
Forstverwaltungsdienst ausser von den im $. 3 der Bestimmungen
vom 80. Juni 1874 verzeichneten Vorbedingungen noch davon ab-
hängig gemacht, dass das dort sub 1 genannte Reifezeugniss eine
unbedingt genügende Censur in der Mathematik enthalten muss,
und weiter bestimmt, dass die einschläglichen Theile der Mathe-
matik, die Feldmesskunst und Instrumentenkunde, das Auftragen,
Berechnen und Planzeichnen, die für Preussen bestehenden Vor-
schriften über die Ausführung von Feldmesser- und insbesondere
forstgeometrischen Arbeiten künftighin Prüfungsgegenstände des
forstlichen Tentamens bilden.
Demgemäss sind bei der Meldung zum forstlichen Tentamen
an Stelle der im $. 10 der Bestimmungen vom 30. Juni 1874 sub
6 und 7 erforderten Schriftstücke, Karten etc. vorzulegen:
6. Ein Zeugniss über regelmässige Theilnahme an dem geodä-
tischen Unterrichte und den praktischen Uebungen im Feldmessen
und Nivelliren, sowie dem Unterrichte im Planzeichnen auf der
Forstakademie oder Universität.
7. Eine auf Grund eigener Vermessung und Auftragung ge-
fertigte Specialkarte im Massstabe von 1:5000 über mindestens
100 ha nebst einer Generalvermessungstabelle unter Beifügung des
Vermessungsmanuals. Bei dieser Vermessung ist die Umringsmes-
sung mit dem Theodoliten, die Detailmessung mit der Boussole
auszuführen.
8. Eine Bestands- und eine Wirthschaftskarte im Massstabe
von 1:25000 über mindestens je 500 ha.
9. Die Darstellung eines Nivellements von mindestens 2km
Länge in Zeichnung und Tabellen nach eigener Aufnahme unter
Beifügung des Nivellementsmanuals.
Jedes der Stücke sub 7 bis 9 muss mit einer von dem Eleven
selbst geschriebenen Versicherung versehen sein, dass er dasselbe
in allen Theilen eigenhändig, ohne fremde Beihülfe gefertigt ‚habe:
600 Gesetze und Verordnungen.
Denjenigen Tentanden, welche das Feldmesserexamen noch
nicht gemacht haben, dasselbe auch bis zu dem von ihnen zu ab-
solvirenden forstlichen Staatsexamen nicht ablegen, soll nachge-
lassen werden, die dem Forstmann nothwendigen Kenntnisse in
den einschläglichen Theilen der Mathematik etc. demnächst naclı
den oben gegebenen Vorschriften in dem forstlichen Staatsexamen
nachzuweisen.
Berlin, den 16. Oktober 1882.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten:
Lucius.
(Aus dem Staatsanzeiger vom 24. Oktober d. J. mitgetheilt von Th. M.)
Inhalt.
Grössere Abhandlungen: Die diesjährige Gradmessungsconferenz im Haag.
— Referat aus den Vorträgen und Discussionen des Casseler Geometervereins,
betreffend die Aufnahme von Höhenschichtencurven bei Grundstücks-Zusammen-
legungen und die Verwendung des Aneroidbarometers dabei, vom Casseler
Geometerverein. —Notizen über die Stadtvermessung von M.-Gladbach, von
Gerke. Kleinere Mittheilungen: Instrument zum Auftragen von Punkten für die
Zwischencurven von Horizontalschichten-Plänen, von Th. Müller. — Ueber die
bessere Ausnutzung des Wassers und die Verhütung von Wasserschäden, von
Th. Müller. — Die Feldmesserprüfung 1882, von Gerke. Literaturzeitung: Ch.
M. Schols’ Formeln zur Berechnung der Distanz und der astronomischen Azi-
mute aus gegebenen geographischen Positionen, von Fenner. Gesetze und Ver-
ordnungen.
Karlsruhe. Druck von Malsch & Vogel.
601
ZEITSCHRIFT cur VERMESSUNGSWESEN,
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
C. Steppes, Steuerassessor in Miinchen, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 23. Band XI.
Ueber
den Werth und die Herstellung der geognostisch-
agronomischen Bodenkarten*).
Von Rittergutsbesitzer Sombart.
Meine Herren! Die preussische geologische Landesanstalt, ver-
bunden mit der Königlichen Bergakademie zu Berlin, hat nach §. 1
ihres Statuts vom 8. April 1875 den Zweck, die geologische Unter-
suchung des Staatsgebietes auszuführen und die Ergebnisse der-
selben in solcher Weise zu bearbeiten, dass sie für die Wissen-
schaft, ebenso wie für die wirthschaftlichen Inieressen des Landes
allgemein zugänglich und nutzbringend werden. Nach § 2 des
Statuts liegen der geologischen Landesanstalt demnach folgende
Aufgaben ob:
1. Die Ausführung und Veröffentlichung einer geologischen
Specialkarte des ganzen Staatsgebiets, unter Zugrundelegung
der Originalaufnahme des Generalstabes im Maassstabe 1 zu
25000. Die Specialkarte soll eine vollständige Darstellung
der geologischen Verhältnisse, der Bodenbeschaffenheit und des
Vorkommens nutzbarer Gesteine und Mineralien enthalten,
und von erläuterndem Texte begleitet sein.
2. Die Ausführung einer geologischen Uebersichtskarte, unter
Zugrundlegung der Generalstabskarte im Maassstab 1 zu
100000, nach Maassgabe des Fortschreitens der Special-
karte etc.
Durch das Uebereinkommen Preussens mit den thtiringischen
und benachbarten kleineren Staaten, so wie durch das Vorgehen
des Königreichs Sachsen auf denselben Unterlagen**), werden wir im
*) Vortrag, gehalten auf der XI. Hauptversammlung des Deutschen Geo-
metervereins in der Aula der Technischen Hochschule in Hannover, am 25.
Juli 1882.
**) Die geologisch-agronomischen Karten des Königreichs Sachsen, be-
sprochen im Journal für Landwirthschaft, XXX. Jahrgang 1882. Berlin bei
Paul Parey.
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 23. Heft. 41
602 Sombart. Ueber den Werth und die Herstellung
Laufe der Zeit ein Kartenwerk von ganz Nord- und Mitteldeutsch-
land besitzen, welches der Land- und Forstwirthschaft Aufschlüsse
über Terrainverhältnisse und Bodenbeschaffenheit liefert, wie sie
annähernd kein anderes Land der Erde zu bieten vermag.
Der Grund, warum ich die Frage der Bodenkarten in dieser
Versammlung zur Erörterung stelle, ist ein doppelter. Einmal um
im Allgemeinen das Interesse dafür zu wecken und zu fördern,
besonders aber weil ich den deutschen Geometer in seiner weiteren
Ausbildung zum Culturtechniker für den berufensten Sachverstän-
digen halte, sich sowohl an deren Herstellung zu betheiligen, als
auch das betreffende Publikum über den Nutzen der Karten zu
belehren, und in dessen Interesse seine gesammelten Erfahrungen zu
verwerthen, mit einem Wort: um dem Vaterlande in land- und
volkswirthschaftlicher Hinsicht zu nützen.
Der Grund und Boden, welcher nach seinen verschiedenen
Schichtungen auf dieser Karte zur Darstellung gelangt, ist unbe-
stritten der erste und wichtigste Productionsfaktor für die Erzeug-
nisse der Land- und Forstwirthschaft, da er nicht nur der Stand-
ort — die Wiege — der ganzen Pflanzenwelt, sondern unter Hinzutritt
von anderen Faktoren auch ihr Ernährer ist. Wenn man noch
bis zu Anfang dieses Jahrhunderts nur die animalischen und vege-
tabilischen Bestandtheile unserer Ackererde, den Humus, für den
eigentlichen Pflanzenernährer hielt, so haben namentlich der Klee-
und Rübenbau, sowie die immer weiter in den Boden eindringende
Tiefcultur, vor allem aber die bahnbrechenden Forschungen des
grossen Agriculturchemikers Liebig gezeigt, welchen bedeutenden
Antheil die mineralischen Bestandtheile des Untergrundes an der
Pflanzenernährung nehmen.*)
Niemand wird heute noch bestreiten, dass wir durch rationelle
Cultur die Production des Bodens zu steigern vermögen, und legen
hierfür die Resultate des letzten halben Jahrhunderts beredtes
Zeugniss ab; dessenungeachtet hat die Production der Land- und
Forstwirthschaft in Deutschland nicht gleichen Schritt gehalten
mit der Consumtion seiner Bevölkerung. Während noch bis vor
einem Menschenalter dasselbe seinen Getreideüberschuss an das
Ausland abgeben konnte, ist die Einwohnerzahl in dem Maasse ge-
stiegen — sie hat sich bekanntlich im Laufe dieses Jahrhunderts ver-
doppelt —, dass wir successive mehr ém- als exportiren, im Jahre 1880
über 40 Millionen Centner Nutz- und Bauholz eingeführt haben, wäh-
rend der Werth der Getreideeinfuhr im Jahre 1879 nach von Neumann-
Spallert in seiner Weltwirthschaft 338 Millionen Mark betrug. Es
ist unsere Aufgabe, die Balancirung durch Steigerung der Production
herbeizuführen, und müssen hier die Arbeiten auf wissenschaft-
lichem Gebiete der Praxis zu Hülfe kommen. Ueber die zahlen-
mässige Nachweisbarkeit der gesteigerten Ernteerträge liegen uns
*) Justus von Liebig, die Chemie in ihrer Anwendung auf Agricultur
und Physiologie, Braunschweig, II. Theil, VII. Auflage, 1862. S. 240 ff
der geognostisch-agronomischen Bodenkarten. 603
leider ältere Nachrichten nicht vor. Die erste nnd einzige amt-
liche Anbau- und Ernte-Statistik des Deutschen Reiches in absoluten
Zahlen ist vom Jahre 1878 aufgenommen und soll dieselbe von 5
zu 5 Jahren erneuert werden. Bedauerlicher Weise erstreckt sich
dieselbe bis jetzt nur über circa 75 Prozent des Reichsareales, da
eine Statistik über den Waldboden, welcher 25,7 Prozent desselben
umfasst, obgleich Bundesrath und Reichstag deren Aufnahme vor
Jahren beschlossen haben, noch fehlt. Vom deutschen Forstlande
wissen wir nur, dass etwa !/, sich im Besitz des Fiscus befindet,
und dass dieses im Grossen und Ganzen gut bestanden ist; die
Privatforsten, namentlich in den alten Provinzen des preussischen
Staates, sind theilweise devastirt, so dass die Gesetzgebung in neuerer
Zeit einschreiten musste, um einigermassen wieder diejenigen Be-
schränkungen im Interesse der Allgemeinheit einzuführen, welche
durch die Agrargesetzgebung aus dem Anfange dieses Jahrhun-
derts, die absolute Verfügbarkeit über den Grund und Boden be-
treffend, beseitigt waren. Es ist anzuerkennen, dass die preussische
Staatsregierung im vollen Einverständniss mit der Volksvertretung,
sowohl aus land- und forst-, wie aus volkswirthschaftlichen Grün-
den bemüht ist, die Aufforstung geeigneter Ländereien mit verstärk-
ten Mitteln zu betreiben, und dass auch die Provinzialvertretungen,
wie z. B. hier in Hannover, in derselben Weise mit Erfolg vorgehen.
Hoffen wir, dass es gelingen wird, auch auf den schlechtbewirth-
schafteten Privatforst denjenigen Einfluss auszuüben, welcher
nöthig ist, um durch bessere Cultur das Nationalvermögen zu be-
reichern, und uns vom Auslande im Holzbezuge unabhängig zu
machen, um so mehr, da der dort fast überall betriebene Raubbau
auf eine erschreckende Weise die Devastation der Wälder in nicht
zu weiter Ferne mit Bestimmtheit voraussehen lässt. Andererseits
darf nicht in Abrede gestellt werden, dass durch die immer grös-
sere Ausdehnung, welche die Kohle als Brenn- und das Eisen als
Baumaterial gewinnt, die Waldcultur sich diesen nicht vorüber-
gehenden Erscheinungen anpassen, und unter Berücksichtigung der
grossen volkswirthschaftlichen Aufgaben, welche dieselbe zu erfüllen
hat, vorzugsweise den Bedürfnissen des Landes an Gerberlohe und
Nutzhölzern Rechnung tragen, dahingegen den Anbau von Brenn-
hölzern, z. B. der Buchen, einschränken muss, Es ist gewiss keine
kleine Aufgabe, den auf Jahrhunderte hinaus eingerichteten Wirth-
schaftsplan einer guten Forstverwaltung in ganz andere Systeme
einzulenken, und beispielsweise aus einer Nieder- resp. Mittel- in
eine Hochwald- oder gar aus einer Laub- in eine Nadelholzwirth-
schaft einzutreten. Wenn aber der nachhaltige Ueberfluss an Brenn-
holz durch stetiges Sinken, und der Mangel an Nutzholz durch das
anhaltende Steigen der Preise sowie der Bezug desselben vom Aus-
lande nachgewiesen wird, dann muss mit dem noch herrschenden
Cultursysteme gebrochen und den Anforderungen der Zukunft
Rechnung getragen werden. Neben einer zuverlässigen Forst-
statistik ist zur Ueberleitung in den Anbau anderer Holzarten vor
41.
604' Sombart. Ueber den Werth und die Herstellung
allem aber eine genaue Kenntniss des Bodens, namentlich des
Untergrundes der Waldflichen erforderlich, und es dürfte hierzu
die Durchforschung und Kartirung desselben Seitens der geologischen
Landesanstalt als das sicherste Fundament empfohlen werden.
Was nun die Zandwirthschaftliche Production anbetrifft, so geht
aus der Anbau- und Erntestatistik für das Deutsche Reich hervor,
dass das im Jahre 1878 dazu benutzte Areal mehr als 36 Millonen
Hektaren beträgk, und dass von der Gesammifläche
40,7 % mit Cerealien bebaut waren, hierzu treten:
7,1 > Ackerweide und’ Brache;
0,4 > Gartenland,
11,0 > Wiesen,
82 > Weide und Hutung,
0,2 > Weinberge,
25,7 » Waldboden,
6,7 » Haus-, Hof-, Wege-, Wasser- etc. Flächen.
Summa 100
Von dem Ackerlande waren 1878 angebaut:
22,8 % mit Roggen,
7,0 » » Waizen,
6,2 >» > Gerste,
14,4 >» >» Hafer,
10,6 > > Kartoffeln,
05 » > Flachs,
9,4 > Futterpflanzen,
14,7 > ne in Weide, Brache etc.
Der Jahresertrag der vier Hauptfruchtarten berechnete sich
pro Hektar im Erntejahre 1878, welches als eine Mittelernte an-
zusehen war,
beim Roggen auf 23,4 Centner,
>» Waizen > 29 >
>» Gerste >» 28,6 >
>» Hafer >» 27,6 >
Nach der Ein- und Ausfuhrstatistik ergibt sich, dass wir bei
einer Mittelernte rund 10 Procent an Getreide vom Auslande be-
ziehen müssen; dieser Bedarf steigert sich bei der zunehmenden
Bevölkerung, die augenblicklich über 45 Millionen Seelen im
Deutschen Reiche beträgt, bei geringer Ernte noch mehr und
steigerte sich sogar im letzten Jahre 1881 allein bei den Haupt-
brodfrüchten, d. h. bei Roggen und Waizen auf 15 Procent der
eigenen Ernte! Sollte uns diese Erscheinung nicht auffordern,
unsere Erträge zu steigern ?
Ich gebe mich nun der Hoffnung hin, dass durch genaue
Kenntniss und Ergründung der Eigenschaften des Grund und
Bodens, sowie durch die Forschungen auf dem Gebiete der Agri-
culturchemie, der Meteorologie und Physik, überhaupt durch Zu-
sammenwirken von Theorie und Praxis, dieses Ziel zu erreichen und
das Erntedeficit zu declen wire.
der geognostisch-agronomischen Bodenkarten. 605
Auch hiersind es wiederum die geognostisch-agronomischen Karten,
durch welche auf wissenschaftlicher Unterlage, von der genauesten
Kenntniss des Grund und Bodens ausgehend, Fehler vermieden,
rationelle Fruchtfolgen mit intensiver Cultur, da wo sie angezeigt,
und Meliorationen, wo sie geboten sind, ausgeführt werden können.
Vor Allem ist bei jeder Melioration die Wasserfrage von der
grössten Wichtigkeit, und primo loco ins Auge zu fassen. Einmal,
um das Wasser, da, wo es vorhanden, durch Bewässerungsanlagen
zu verwerthen, zum Andern da, wo es stagnirt, durch Entwässe-
rungsanlagen zu entfernen. Aus der Anbaustatistik haben wir er-
sehen, dass im Deutschen Reiche 11 Procent des Grund und Bodens
aus Wiesen bestehen, ferner sind 8,2 Procent unter Weiden und
Hutung rubricirt. Nach meinen Erfahrungen sind im preussischen
Grundsteuerkataster ausser den wirklichen Weideplätzen alle mit
oder ohne Holz bestandenen Torfmoore, Brüche oder sumpfigen Nie-
derungen, wenn sie überhaupt eine Grasnarbe tragen, unter dieser
Bezeichnung aufgeführt. Ich glaube nicht zu hoch zu greifen, wenn
ich annehme, dass die Hälfte dieser Flächen sich in Wiesen mit
Erfolg umwandeln liessen, so dass circa 15 Procent an Wiesen
vorhanden wären. Jeder Sachverständige wird mir zugestehen, dass
keine Melioration rascher auf die Hebung einer Wirthschaft ein-
wirkt, als die Bereicherung derselben durch Heu/ Heu ist Futter,
Futter nährt Vieh, Vieh gibt Dünger und dieser steigert die Ernte-
ertrige. Auch das preussische Ministerium für die landwirth-
schaftlichen Angelegenheiten wendet dieser Frage in neuerer Zeit
mit gesteigertem Interesse seine Aufmerksamkeit zu, denn, abge-
sehen von den bedeutenden Geldmitteln, welche dasselbe zur Ver-
besserung der Nothstandsdistricte in Oberschlesien, namentlich
für Ent- und Bewässerungen ausgesetzt hat, ist von demselben in
jüngster Zeit eine Denkschrift erschienen, welche die Regulirung
der fliessenden Gewässer (mit Ausnahme der schiffbaren) im Landes-
culturinteresse bezweckt, um namentlich das Wasser, mehr als es
bis jetzt geschieht, der Landwirthschaft dienstbar zu machen.
Wenn wir dem Fortschritte auf allen Gebieten der Industrie,
namentlich auch auf dem der Mülleres näher treten, so mag man
es beklagen, aber dennoch muss es zugestanden werden, dass die
Fabrikmühle über die idyllisch gelegene Bachklapper binnen Kur-
zem zur Tagesordnung übergehen wird, und dass durch Beseiti-
gung der Stauanlagen in unseren fliessenden Gewässern, durch die
Emanirung eines deutschen Wasserrechtes der Landwirthschaft ein
wichtiger Hebel zur Steigerung ihrer Bodenproduction in die Hand
gelegt würde.
Wenn die Bewdsserungs-Anlagen unzweifelhaft eine genaue
Kenntniss des Untergrundes da, wo sie ausgeführt werden sollen,
voraussetzen, so ist dies jedenfalls in noch höherem Maasse bei
den Entwässerungen der betreffenden Holz-, Acker-, Wiese- und Weide-
flächen der Fall! — Die meisten, der mit enormen Kosten ausge-
führten sog. »Meliorationen< sind desshalb hinter den gehegten)Er-
606 Sombart. Ueber den Werth und die Herstellung
wartungen zurückgeblieben, weil man die Constituenden des Unter-
grundes, die Wechselwirkung von Thon, Sand, Kalk und Humus,
d. h. ihr Verhalten zum Wasser und zur Atmosphäre unter Berück-
sichtigung der verschiedenen Feuchtigkeitsgrade nicht genügend
gewürdigt hatte.
Wie aber zu allen grösseren, so sollte bei jeder kleineren Ent-
wässerungsanlage, bei jeder Drainage, bevor dieselbe in Angriff
genommen wird, der Untergrund, der Schichtenwechsel, genau un-
tersucht und der Stand des mittleren Grundwassers festgestellt
werden.
Wenn ich absichtlich vor jeder voreiligen Be- und Entwiisse-
rung gewarnt habe und annehme, dass sie da, wo sie hinter den
gehegten Erwartungen zurückbleibt, in der Regel auf ungentigende
Kenntniss und Erforschung des Untergrundes und dessen Beschaf-
fenheit zurückzuführen ist, so muss selbstredend einer mit Tief-
cultur verbundenen intensiven Wirthschaft die Regulirung des
Grundwassers, (also da, wo es erforderlich) eine vollständige Drai-
nage vorangehen. In beiden Fällen, sowohl vor als nach derselben,
ist die genaueste Bodenkunde von der betrefienden Wirthschaft
oder Gegend vorauszusetzen.
Wie steht es aber im Grossen und Ganzen mit dieser Boden-
kunde bei unseren praktischen Landwirthen? Ich antworte: schlecht!
und warum ? weil sie keinen directen, unmittelbar greifbaren Nutzen
davon haben, weil die Materie zu difficil, und ich will gern ein-
räumen, auch nicht leicht ist.
Geodäsie und Geologie sind diejenigen grundlegenden Wissen-
schaften, durch welche wir Kenntniss von der Gestalt und Grösse,
sowie von der Entstehung und Beschaffenheit unserer Erde erhalten.
Durch sie gelangen wir zu der Gesteins- und Bodenkunde, zu den
geognostisch-agronomischen Karten. Es würde zu weit gehen, wollte
ich Sie von diesem allgemeinen Satze aus durch alle Stadien der
Anwendung und Entwicklung dieser Disciplinen hindurch führen.
Um meinen späteren Ausführungen jedoch eine gewisse Unterlage
zu geben, muss ich mir gestatten, einige allgemeine Sätze in Ihr
Gedächtniss zurückzurufen. Unser Planet ist eine rotirende, ab-
geplattete Kugel von resp. 1719 und 1713 geogr. Meilen Durchmes-
ser, die sich einmal um sich selbst und gleichzeitig um die Sonne
dreht. Nach der von unserem grossen Denker Kant zuerst im
Jahre 1755 aufgestellten, von Laplace 1796 bestätigten, und jetzt
nach allgemein gültiger Hypothese war derselbe eine der Sonne
entsprungene feuerflüssige Gluthmasse, die im Laufe der Zeit immer
mehr Wärme in das Weltall ergoss, und in Folge dessen an der
Oberfläche erstarrte, so dass der innere Gluthkern mit einem festen
Panzer umgeben ist. Auf dieser Urkruste condensirte dann ein
Theil der mit der Wärme ausgeströmten Gase und bedeckte die-
selbe rings um mit Wasser, welches wir Meer nennen, während
eine andere, leichtere Menge diese als Zuft umgibt. Vermöge der
inneren Erdgluth und ihrer Einwirkung auf.die Urkruste hat
der geognostisch-agronomischen Bodenkarten. 607
diese sich bald gesenkt, bald gehoben, wodurch die Continente und
Inseln aus dem Wasser hervortraten und wiederum überfluthet
wurden, je nachdem der Erdpanzer zusammenschrumpfte und sich
wie ein Apfel im Frühjahr runzelte. Auch wurde — wie heute
noch — die Urrinde von vulkanischen Ausbrüchen des Gluthinnern
durchbrochen und vielfach mit Eruptionsmassen übergossen. Die
erstarrte Erdrinde erkaltete bei dem innern Gluthkern nur lang-
sam und successive von aussen nach innen, so dass die Temperatur
derselben nur sehr mässig abgenommen hat, und noch heute von
31 zu 31 Meter um 1° C, steigt, so dass bereits bei 8100 Meter
Tiefe das Wasser seinen Siedepunkt erreicht. Naturgemäss war
ursprünglich das Meer in Folge dessen viel wärmer, und sein Ver-
dunstungsprozess energischer , so dass es früher mehr regnete als
heute (zur Zeit betragen die jährlichen Niederschläge, im tropfbaren
Zustande, auf der Erde ein Meter im Durchschnitte der ganzen
Oberfläche) und dass die starken, anhaltenden warmen Nieder-
schläge zerstörender als jetzt auf das aus dem Meere hervorragende
Festland einwirkten.
Wir müssen annehmen, dass die Erdrinde — sei es die ge-
hobene, sei es die gesenkte — aus denselben Bestandtheilen zu-
sammengesetzt ist, aus denen die geognostischen Schichten, welche
successive auf derselben sich abgelagert haben, bestehen, und dass
diese aus Sedimenten hervorgegangen sind, welche durch Einwir--
kung von Wasser und Luft, sowie durch die in derselben vorhan-
dene Kohlensäure, auf die zu Tage getretenen festen Massen — sich
gebildet haben.
Denken wir uns im Laufe geologischer Zeitabschnitte die
Natur in unausgesetzter zerstörender und wieder aufbauender Ar-
beit, namentlich die Wirkung der enormen Niederschläge auf die
Continente, die Bildung von Landseen, Wasserrinnen, Bächen und
Flüssen auf denselben, das Ablagern der Sedimente, welche durch
diese fortgeführt werden, theils in den Ebenen, theils in den
Becken und Meeren, so musste die Erdoberfläche successive eine
ganz andere werden.
Aus den verschiedenen Altersclassen unserer Mineralien, nament-
lich aus den darin aufgefundenen versteinerten Meeresbewohnern
und Pflanzen ist unwiderleglich zu folgern, dass unsere Continente
wiederholt vom Meere überfluthet und aus demselben aufgetaucht
sind, so dass die jedesmal hiernach versteinerten Schichten ver-
schiedenen Bildungsperioden angehören.
Es kann nicht meine Absicht sein, Sie durch die palaeozoische,
mesozoische und neozoische Formationsperioden hindurch zu führen
und nach einem geologischen Lehrbuche Ihnen einen Vortrag
über die Schichtung der Devon-, Kohlen-, Jura-, Kreide-, Tertiär-
oder Quartärgebilde zu halten und dann zu zeigen, wie diese seds-
mentären Ablagerungen wiederum durch Eruptivmassen durchbrochen,
verschoben, zersetzt und zerklüftet sind. Dahingegen muss ich
wiederholt betonen (und desshalb diese wenigen Fundamentalsätze),
608 Sombart. Ueber den Werth und die Herstellung
dass unser Grund und Boden lediglich das Verwitterungsproduct
dieser Gesteinsmassen ist, und entweder als solches unmittelbar
auf seiner gegenwärtigen Lagerstelle im Gebirge oder als Schwemm-
boden in der Ebene anzutreffen ist.
Die geodätische und geologische Darstellung und Untersuchung
des Verwitterungsproductes kann sich lediglich auf den heutigen
Befund erstrecken ; auch ist die Geologie eine so junge Wissen-
schaft, dass noch sehr viel Arbeit auf diesem Gebiete vorliegt.
Ausser manchen Specialkarten bringt namentlich die geologische
Karte von Deutschland, bearbeitet von Dr. H. von Dechen*), im
Auftrage der Deutschen geologischen Gesellschaft, nicht nur Forma-
tionen unseres eigenen Vaterlandes, sondern auch die-unserer Nach-
barstaaten, namentlich von Oesterreich und der Schweiz, zur Dar-
stellung.
Nach einem Beschlusse des internationalen geologischen Con-
gresses, welcher im vorigen Herbste zu Bologna tagte, soll eine
geologische Karte von ganz Europa im Maassstabe von 1 zu an-
derthalb Millionen angefertigt werden. Dieselbe erhält eine Fläche
von circa 12’, qm und soll in sechs Jahren fertig gestellt werden.
Mit der Ausführung sind die Directoren der preussischen geolo-
gischen Landesanstalt betraut, die Namen Hauchecorne und Bey-
rich bürgen für den glücklichen Ausgang dieses wichtigen und
grossartigen Unternehmens.
Wenn zu diesen geologischen Darstellungen die vorhandenen
geographischen, oro-, hydrographischen, topographischen, etc. Karten
mit ihren verhältnissmässig kleinen Maassstäben genügen, so lag
die Sache ganz anders, als die preussische Staatsregierung sich
1875 entschloss, auch die so vielfach wechselnden Vertoitterungs-
und Schwemmböden, also den Zand- und forstwirthschaftlich benutzten
Grund und Boden durchforschen , beschreiben und chartiren zu
lassen. Hierzu war ein wesentlich grösserer Maassstab erforderlich.
Bereits zu Anfang der fünfziger Jahre hatte der Major von
Bennigsen-Förder den ersten Versuch gemacht, die Umgegend
von Berlin, und später, in den sechziger Jahren auch die Umge-
gend von Halle agronomisch darzustellen. Später betrat dieses
Gebiet mit Erfolg der Professor Orth an der Landwirthschaftlichen
Hochschule in Berlin, sowie in neuester Zeit der Professor Dr. Max
Fesca an der Universität Göttingen, der leider im Begriff steht,
sein Vaterland zu verlassen, um unter allerdings glänzenden Ver-
hiltnissen einem Rufe der japanesischen Regierung zu folgen.
Wenn diese Herren in einem allerdings sehr grossen Maassstabe,
theilweise 1:5000, chartirt haben, so war derselbe ausgeschlossen,
sobald ein Staatsgebiet, wie das preussische, von rund 6300 geogr.
Quadratmeilen sich die Frage vorlegte, in welcher Zeit und mit welchen
Mitteln es möglich sei, bei den gegebenen chartographischen Un-
terlagen an die Darstellung seines Grund und Bodens heranzutreten.
*) II. Auflage, Berlin 1880.
der geognostisch-agronomischen Bodenkarten. 609
Man entschied sich mit Recht und ohne Bedenken für die Ein-
gangs bezeichnete Generalstabskarte im Maassstabe von resp.
1:25000 bei den Special- und 1:100000 bei den Uebersichtsdar-
stellungen. Durch die Güte der geologischen Landesanstalt bin
ich in der Lage, Ihnen auf dem Seitentische eine Anzahl Blätter
der ersten Lieferungen, sowie einige neue Blätter, mit erläutern-
dem Text, zur geneigten Ansicht vorzulegen. Als Einleitung zu
den Aufnahmen überhaupt liegt ausserdem eine Abhandlung zur
geologischen Specialkarte von Preussen und den thüringischen Staaten,
Band II, Heft 3*) bei, auf welches Werk ich Ihre Aufmerksamkeit
besonders lenken und aus welchem ich einige Mittheilungen
machen muss, da es die allgemeinen Erläuterungen zur geognos-
tisch-agronomischen Karte von Dr. G. Behrend, Landesgeologe und
Professor an der Friedrich- Wilhelms-Universität su Berlin, also
gleichsam den Schlüssel zu der chartographischen Zeichensprache
enthält.
Wenn ich bis hierher mich mit den Zielen, welche die geolo-
gische Landesanstalt verfolgt, und wie ich sie Eingangs nach §§. 1
und 2 ihrer Statuten wörtlich wiedergegeben habe, völlig einver-
standen erkläre, so weiche ich zu meinem lebhaften Bedauern
nunmehr in der Methode, nach welcher sie den geognostischen und
agronomischen Interessen gleichzeitig, d. h. auf ein und demselben
Kartenblatte genügen will, völlig von ihrem Vorgehen ab. Um Ihre
Zeit nicht über die Gebühr in Anspruch zu nehmen, muss ich mich
wegen dieser Differenz auf meine, an das köngl. preussische Staats-
ministerium unter dem 23, Juni v. J. gerichtete Denkschrift beziehen,
was ich um so mehr darf, da dieselbe auch in der Zeitschrift für
Vermessungswesen**) zum Abdruck gelangt ist. Ich will also mit
kurzen Worten Doppelkarten und zwar in der Art, dass der geo-
gnostische Theil auf der einen Karte, und die verwitterten Gesteins-
massen, also der land- resp. forstwirthschaftliche Grund und Boden
oder der agronomische Theil auf einem zweiten Blati, nach dem
preussischen Wahlspruche: suum cuique zur Darstellung gelangt.
Wenn nicht Ihr Herr Vorsitzender das Thema, wie es ge-
schehen, auf »geognostisch-agronomische Karten« gestellt, sondern
wie ich vorgeschlagen, auf Bodenkarten beschränkt hätte, so würde
ich als nicht Sachverständiger mit keinem Worte auf die Entste-
hungs- und Lagerungskunde unseres Planeten eingegangen sein,
da es nun aber kurz geschehen ist, muss es Ihnen schon aus diesen
skizzirten Darlegungen klar geworden sein, dass die Fülle des Ma-
terials, welches die Petrographie in der Gesteinskunde bietet, un-
möglich auf ein und demselben Blatte im Maassstabe von 1:25 000
zur Darstellung kommen darf, wenn die Pedographie oder Boden-
kunde nicht im höchsten Grade benachtheiligt werden soll.
Wenn Herr Behrend in seiner Vorrede zu der oben citirten
*) Berlin, Verlag der Neumann’shen Kartenhandlung, 1877.
**) Jahrgang 1882, Band XI., Heft 2, Seite 86 und ff.
610 Sombart. Ueber den Werth und die Herstellung
Abhandlung für Einheitskarten eintritt und ausdrücklich betont,
dass die geognostische Darstellung sich an die im mitteldeutschen
Gebirgslande befolgte aufs innigste anschliesse , so möchte ich Sie
ersuchen, ein solches Blatt aus Thüringen oder Nassau anzusehen
und mir dann zu sagen, in welchen Farbentönen Sie die auf diesen
Gesteinen lagernden Verwitterungsböden so zur Darstellung bringen
wollen, dass sie der Land- .und Forstwirthschaft genügenden Auf-
schluss über ihre. Lagerungsverhältnisse geben können! Ich wie-
derhole desshalb auch hier die Schlussworte seiner Vorrede, in der
er sagt: »Nur gemeinsame Arbeit vermag Grosses zu leisten, aber
innerhalb der Gemeinsamkeit darf auch die richtige Theilung der
Arbeit nicht fehlen«.
Ich gehe nicht so weit wie Professor Orth, Professor Drechsler
u. A., welche gänzliche Loslösung der agronomischen Aufnahme von
der geologischen Landesanstalt verlangen, indem sie meinen, dass
der Grund und Boden lediglich vom land- und forstwirthschaft-
lichen Standpunkte aus beurtheilt werden müsste und von den
Geologen nur secundär ins Auge gefasst würde. Da aber auch
jene Herren meinen, dass die geognostischen Verhältnisse auf den
Bodenkarten stets berücksichtigt werden müssten, und da die An-
gelegenheit einmal von der geologischen Landesanstalt in Angrifi
genommen ist, sowie einheitlich bearbeitet wird, so stelle ich mich
auf den Boden der Thatsache und fordere nur, dass der Boden-
kunde die ihr gebührende hohe Berücksichtigung zu Theil wird.
Professor Dr. Fesca sagt mit Recht in seinem Werke über
diesen Gegenstand*) und in einem Vortrage über die Bedeutung
der Bodenkunde für die landwirthschaftliche Praxis**), dass diese
Disciplin andern gegenüber, wie z. B. der Diingerlehre, der Fütte-
rungslehre vernachlässigt sei, und dass wir das Verhalten des
Bodens, der Eigenschaften seiner Bestandtheile, wie Thon, Sand,
Kalk in den verschiedenartigsten Verbindungen und Mischungsver-
hältnissen, gegen Wasser, gegen Wärme und gegen Nährstoff-
lösungen genauer erforschen müssten. — Und er hat Recht. —
»Wenn Sie wüssten, wie-viele Tausende jährlich für Kunstdünger
ausgegeben werden, ohne dass der Landmann auch nur eine Ahnung
davon hat, wie derselbe für den gegebenen Fall auf den betreffen-
den Boden wirkt!< Dies würde mich nicht befremden, da die
Empirik ihre Erfahrungen nur auf lange Zeitabschnitte begründen
kann, während die Anwendung von Chilisalpeter, Superphosphate
u. dgl. erst jüngeren Datums ist. Dahingegen bin ich allerdings
überrascht, dass wir über das Verhalten unseres Stallmistes gegen
den Boden bis zur Zeit uns noch im Irrthum befanden. So z. B.
glaubte man, dass derselbe gut aufgehoben sei, wenn er im Lauf
*) Die agronomische Bodenuntersuchung auf naturwissenschaftlicher
. Grundlage. Berlin 1879, bei Wiegand, Hempel und Parey.
**) Nachrichten aus dem Klub der Landwirthe zu Berlin, Nr. 105, Jahr-
gang 1880.
der geognostisch-agronomischen Bodenkarten. 611
des Sommers in einen Berg gefahren und mit Erde ordentlich
bedeckt würde; man glaubte namentlich seine düngende Kraft zu
steigern, wenn man den Berg von Zeit zu Zeit mit guter Jauche
tränkte. — Dem ist aber nicht so, vielmehr haben die jüngsten
Versuche von Dr. Morgen und Dietzell sur Evidens die Verflüch-
tigung von Stickstoff in grossen Massen — unter Freiwerden von
Salpetersäure — durch diese Manipulation nachgewiesen, so dass
schliesslich der gewöhnliche Hofsumpf, wo der Mist im Wasser
schwimmt, ibn besser als Erde conservirt, indem Professor Dr.
Märcker zu Halle empfiehlt, denselben fest zu stampfen und mög-
lichst nass zu halten.*)
Da es bei der immer mehr platzgreifenden Tiefcultur von der
grössten Wichtigkeit ist, das Verhalten der verschiedenen löslichen
Düngstoffe zu den Culturböden und Pflanzen, namentlich aber zu
der sehr tief eindringenden Zuckerrübe zu erforschen, damit in
rationellerer Weise wie bisher insbesondere der Kunstdünger ver-
wendet werde, so hat der Verein für die Rübenzuckerindustrie des
Deutschen Reiches in jüngster Zeit, in Verbindung mit der Herzog-
lich Anhalt’schen Staatsregierung zu Bernburg, eine Versuchsstation
unter Leitung des für diese Frage bewährten Professors Dr. Hell-
riegel ins Leben gerufen, um dieses Problem zu studiren und zu
lösen.
Was das Verhalten des Bodens gegen Wasser anbetrifft, so ist
die Landwirthschaft dieser Frage in den letzten Jahrzehnten durch
Ent- und Bewässern, durch Drainage u. dgl. vielfach praktisch
näher getreten. Jedenfalls würden dabei, und dies gilt auch von
der Tiefcultur, manche Versehen und Fehler nicht vorgekommen
sein, wie dies schon früher angedeutet ist, wenn man die verschie-
denen Bodenarten in ihrem Verhalten gegen Wasser vom physika-
lischen Standpunkte aus, namentlich in Bezug auf ibre Capillarität
näher ins Auge gefasst hätte. Ich weise hier nur auf die Verschie-
denartigkeit von Torf, Sand und Thon bei Lösung der Wasserfrage
hin und freue mich constatiren zu können, dass namentlich Pro-
fessor Wollny su München, der mich mit einer höchst werthvollen
Arbeit — die Bonitirung der Ackerrinde, vom geophysikalischen und
meteorologischen Standpunkte aus — bei der Wasser- und Wärme-
frage unterstützt hat, denn auch die letztere ist bisher nicht ge-
bührend von der Wissenschaft und Praxis in den Rahmen der Be-
trachtungen gezogen worden, diesen Gegenstand speciell studirt.
Die Wetterbeobachtungen und directe Messungen der Temperatur
in den verschiedenen Tiefen und bei den wechselnden Culturböden,
mit Berücksichtigung der Meereshöhe, der geneigten Lage und der
gleichzeitig zu messenden Niederschläge, sind erst in jüngster Zeit
systematisch ausgeführt. Während ich hier mit Genugthuung das
Bestreben der Wetterwarten, z. B. der Magdeburgischen Zeitung
*) Zeitschrift des landwirthschaftlichen Centralvereins der Provinz Sachsen;
Seite 188. Halle, (15.) Juli-Heft 1882.
612 Sombart. Ueber den Werth und die Herstellung
anerkenne, bedaure ich gleichzeitig constatiren zu müssen, dass
namentlich die preussische Regierung auf diesem Gebiete sowohl
hinter den andern deutschen Landesgebieten, wie Sachsen und die
Südstaaten, als auch namentlich gegen das Ausland zurückgeblieben
ist. So z. B. besitzt Preussen, das im Osten der Monarchie 7
und im Westen 5 Monate Winter hat, z. Z. nur 85 meteorologische
Stationen, während z. B. im Königreich Böhmen auf jeder Qua-
dratmeile eine solche besteht. Nehmen wir aber an, dass das, was
lange währt, gut wird, und dass, wie zu erwarten steht, der nächste
preussische Staatshaushaltsetat eine erhebliche Summe für diesen
‘mehr zu pflegenden Culturzweig, der unseren Land- und Forst-
wirthen wie der Wissenschaft im Allgemeinen zu Gute kommt,
einstellt und bereitwillig von der Landesvertretung bewilligt wird.
Wenn nun im Laufe der Zeit durch sorgfältige Beobachtungen
und statistische Zusammenstellung dieser Resultate das Verhalten
der einzelnen Bodenarten in ihren verschiedenen Tiefen und Zu-
sammensetzungen — in ihren Lagerungsverhältnissen — gegen Wasser,
Wärme und Pflanzennährstoffe, sowie die aus diesen Beobachtungen
ermittelten Gesetze der Bodenthbätigkeit festgestellt sind, dann meine
ich, dass es an der Zeit sein dürfte, auf Grund eines wissenschaft-
lichen Classificationssystems unseres Culturlandes der Bonsitirung
in Bezug auf seinen Ertrag näher zu treten.
Wie wichtig die Ertragsberechnungen eines Grundstücks auf
der einen und wie mangelhaft sie auf der andern Seite sind, das
hat der Volkswitz mit dem Ausdruck »Taxen sind Faxen« be-
zeichnet. Auch legen die preussischen Grundsteuerkataster, welche
in den beiden letzten Decennien mit Zeit und Kosten zusammen-
getragen sind, Zeugniss von ihrer Mangelhaftigkeit hinsichtlich der
Bonitirung des Grund und Bodens ab. Wenn mir z. B. ein Land-
schaftsdirector schreibt, dass in seiner Provinz der Capitalwerth
zwischen dem 30- und 130fachen des Katastralreinertrages stehe,
wenn aus einer andern Provinz von der Rednerbühne des Abge-
ordnetenhauses gesagt wird, dass dort der Werth zwischen dem
20- und 80fachen schwanke, und wenn aus eigener Wahrnehmung
bekannt ist, dass bei einer dritten Provinz ein ganzer Regierungs-
bezirk um 50 % zu hoch gegen einen andern eingeschätzt ist —
wenn Sie bedenken, welche Verletzungen durch mangelhafte Er-
tragsberechnungen bei Erbtheilungen, Separationen und Landab-
findungen, bei Expropriationen, Consolidationen und andern land-
wirthschaftlichen Taxen stattfinden, dann glaube ich nicht zu viel
zu behaupten, dass man sich ein Verdienst um das Vaterland
durch ein verbessertes Bonitirungsverfahren erwerben würde.
Was werden Sie nun sagen, wenn ich den Geometer, voraus-
gesetzt, dass er auch agronomisch, d. h. als Culturtechniker so
ausgebildet wird, wie der heutige Stand der Wissenschaft es ver-
mag, dass ich dann diesen Planimeter, wenn er auch stereometrisch
geschult ist, für den berufensten Sachverständigen halte, um dieses
Problem zu lösen ?!
der geognostisch-agronomischen Bodenkarten. 613
Ich habe immer beklagt und dieses wiederholt öffentlich aus-
gesprochen, dass die preussische Staatsregierung nach Erlass der
grossen Agrargesetze zu deren Ausführung nicht in der Art vor-
gegangen ist, dass sie juristische Commissare in einer und tech-
nische — geometrisch-agronomisch ausgebildete — Beamte in der
zweiten Person ins Leben rief, anstatt durch sogen. Oekonomie-
commissare und Feldmesser die Specialseparationen ausführen zu
lassen. Welche Ersparniss an Zeit und Kosten, welches werth-
vollere Resultat an Arbeit wäre wohl aus dieser Combination her-
vorgegangen ?
Hannover, Nassau und andere Staaten haben diese richtige
Combination gefühlt und eingeführt; sie haben nur verabsäumt,
von diesen Technikern die erforderliche wissenschaftliche und prak-
tische Ausbildung, ein tüchtiges Examen zu fordern. Wenn schon
ich anerkenne, dass in Süddeutschland für die Ausbildung der
Culturtechniker mehr als in Preussen bisher geschieht, so ist ihnen
auch dort noch nicht die gebührende Stellung auf dem Gebiete
der Bodencultur eingeräumt. Ich hoffe aber zuversichtlich, dass
es nur noch eine Frage der Zeit ist, im grossen Maassstabe die
Landesmeliorationen durch Techniker, wie ich sie mir denke, durch
„Land-Meister“ ausgeführt zu sehen.*)
Welch’ Arbeitspensum liegt uns noch vor! Wenn auch in den
alten preussischen Provinzen die Separationen, Consolidationen,
Verkoppelungen, oder wie sie in den einzelnen Landschaften heissen,
ausgeführt sind, so schweben sie noch vielfach in den neuen; in
der Rheinprovinz und in Elsass-Lothringen ist noch gar nichts
geschehen, es fehlen dort sowohl, wie in den übrigen Südstaaten
noch die geeigneten Gesetze, um eine wirthschaftliche Zusammen-
legung des zersplitterten Grundbesitzes und damit eine Aufhebung
des Flurzwanges, eine durchgreifende Be- und Entwässerung, eine
Verwerthung der fliessenden Wasser im Interesse der Bodencultur,
ein gehöriges Wegenetz, überhaupt die gesetzliche Unterlage, um
derartige zeitgemässe Landesmeliorationen, durch welche die Boden-
production gesteigert wird, durchzuführen.
Will man aber die Bodenproduction steigern, so gehört hierzu
in erster Linie die Bodenkunde. Wenn ich vorhin sagte, dass Geo-
däsie und Geognosie diejenigen Wissenschaften seien, durch welche
man den Grund hierzu lege, dann muss man sie studiren und
praktisch exerciren, d. h. man muss den Geometer auch zum Geo-
gnosten, speciell zum Pedographen, einen Bodenkundigen, im Gegen-
satze zum Petrographen, ein Gesteinskundiger, ausbilden.
Ich meine nämlich, wenn die wissenschaftliche und praktische
*) Da die preussische Staatsregierung inzwischen nach ihren Prüfungs-
vorschriften vom 4. September 1882 die officielle Bezeichnung ,,Zandmesser“
für die darnach Öffentlich anzustellenden Vermessungsbeamten adoptirt hat, so
empfiehlt es sich, für diejenigen Landmesser, welche auch das cultur-technische
Examen bestanden haben, die Bezeichnung Land-Meister einzuführen, ähnlich
wie wir Bau-, Berg-, Forst- etc, Meister haben.
2 ger: ER
614 Sombart. Ueber den Werth und die Herstellung
Ausbildung nach den vorstehenden beiden Richtungen hin sich in
einer Person vereinigten, und wenn diese Person vermittelnd zwischen
Wissenschaft und Praxis der deutschen Land- und Forstwirth-
schaft als Berather und ausführender Techniker Seitens der Staats-
regierungen zur Verfügung gestellt würde, dass wir dann Sach-
verständige hätten, die all’ die vorstehend aufgeführten Boden-
meliorationen selbstständig ohne Oekonomiecommissare ausführen
könnten, so dass nur für die Rechtsfragen und Recesse juristische
Commissare erforderlich wären.
Es scheint beinahe, als wenn die preussische Verwaltung end-
lich ein Einsehen für diese wichtige Frage bekäme. Mir ist bekannt
und ich kann Ihnen mittheilen, dass dieselbe ein Prüfungsreglemeni
für die öffentlich ansusiellenden Landmesser entworfen hat, welches
in diesem Augenblick der allerhöchsten Sanction vorliegt.*) Nach
demselben soll fortan jeder auf Beschäftigung im öffentlichen Dienste
Anspruch machende Feldmesser, der nach zurückgelegter Prüfung
Landmesser heisst, mindestens em Jahr auf einer Hochschule Geo-
däsie studirt haben. Will derselbe sich auch zum Culturtechntker
ausbilden, so muss er, nach den hierüber erlassenen Bestimmungen
des landwirthschaftlichen Ministeriums, ausserdem ein Jahr die
betreffenden Disciplinen aus der Naturwissenschaft, aus dem Land-
bau, aus der eigentlichen Technik und der Volkswirthschaftslehre,
namentlich aus ersterer, wie es in dem betreffenden Reglement
ausdrücklich heisst: Physik, Chemie — in erster Linie die anor-
ganische — Mineralogie und Geognosie, sowie Botanik hören. Vor-
läufig besteht bekanntlich ein Stuhl für Geodäsie und ein Cursus
für Culturtechniker bei der landwirthschaftlichen Akademie in Pop-
pelsdorf, während deren Errichtung bei der landwirthschaftlichen
Hochschule in Berlin bevorsteht. Die Prüfungen werden alsdann
nur an diesen Anstalten erfolgen und wir werden in einigen Jahren
nur noch wissenschaftlich gebildete Männer im Öffentlichen Dienste
angestellt sehen.
Wie ich nun in meiner bereits erwähnten Denkschrift vom
23. Juni 1881 ausgeführt habe, wünsche ich, dass die in vorstehen-
der Weise zu Culturtechnikern ausgebildeten Feld-, später Land-
messer Seitens der geologischen Landesanstalt bei Herstellung der
geognostisch-agronomischen Karten etwa 5 Jahre beschäftigt werden
sollen, um bei den örtlichen Aufnahmen den Grund und Boden
nach allen Richtungen hin namentlich im Interesse der Landwirth-
schaft zu studiren, um dann — wissenschaftlich und praktisch
geschult — als „Landmeister“ im Interesse der vaterländischen
Bodencultur verwerthet zu werden.
Auch hier kann ich mit Genugthuung constatiren, dass die
betreffenden Ministerien für Landwirthschaft und öffentliche Arbeiten
bereitwilligst auf meine Vorschläge eingegangen sind, so dass be-
*) Anmerkung der Redaction. Dasselbe ist bereits unter dem 4; September
1882 erlassen und im Heft 19, Band XI. dieser Zeitschrift veröffentlicht.
der geognostisch-agronomischen- Bodenkarten. 615
reits seit diesem Frühjahre mehrere Culturtechniker an den Arbeiten
der geologischen Landesanstalt, namentlich an den Flachlandsauf-
nahmen nördlich von Berlin Theil nehmen.
Das Nähere über diese Angelegenheit wollen Sie aus meiner
Denkschrift ersehen.
Wenn ich im Bisherigen versucht habe, mich über den Werth
der Bodenkunde im Allgemeinen auszusprechen, so bleibt es mir
jetzt noch übrig, nachzuweisen, wie dieselbe speciell durch die
Bodenkarten erhöht und wie deren Herstellung beabsichtigt wird.
Unser deutsches Vaterland, vorzugsweise aber Preussen, be-
steht geologisch aus zwei Hauptabtheilungen, dem sogenannten
Schwemmboden der nordeuropäischen Tiefebene und dem Gebirgs-
oder Verwitterungsboden. Die Grenze zwischen beiden geht von
Calais durch Belgien über Bonn nordöstlich durch Westphalen an
dem Nordrande des Harzes und des Thüringer Waldes vorbei über
Dresden am Fusse des Riesengebirges und der Sudeten entlang nach
Kiew; von hier nach Nordosten bis hin zum Ural und Eismeer.
Das ganze Gebiet, welches nördlich von dieser Linie bis hin zur
Nord- und Ostsee liegt, gehört der Eisseit an. Als dasselbe noch
vom Ocean tiberfluthet, resp. mit Gletschern bedeckt war, bildeten
sich durch die Geschiebe der letztern, durch die Wogen des erstern
auf dem Meeresgrund unser heutiges nordeuropäisches Schwemm-
resp. Festland, welches wir Di!uvium nennen. Mit Ausnahme weniger
aufgedeckter oder zu Tage tretender Tertiärformationen gehört das-
selbe dem Quartdr an.
Als dies nordische Tiefland noch nicht aus dem Meere gehoben
war, ragte das von seinen Wellen bespülte südliche Küsten- speciell
unser mitteldeutsches Gebirgsland um ein geologisches Zeitalter
aus demselben empor. Schnee und Regen, Frost und Wärme, Wind
und Gase wirkten zersetzend und zerstörend auf‘ das feste Gestein
desselben ein und lieferten das Verwitterungsmaterial aus dem-
selben, unsern Grund und Boden. Durch die in den Klüften und
Schluchten, sowie in den Thälern und Ebenen sich bildenden Wasser-
rinnen, Bäche und Flüsse wurden diese Verwitterungsproducte theils
dem Meere zugeführt, theils lagerten sie sich in den Ebenen und
Thälern ab, theils blieben sie endlich auf ihrer Ursprungsstelle
liegen. Um sich eine Vorstellung von dem unbemerkten aber
stetigen Arbeiten der Natur machen zu können, führe ich z. B. nur
an, dass die von den deutschen Strömen jährlich dem Meere noch
heute zugeführten festen Bestandtheile in Form von Sand, Thon,
Lehm, Kalk, Humus etc, einem Körper von 1), geographischen
Quadratmeile Grundfläche und 6 Zoll Höhe entsprechen.
Die Süsswassergebilde, welche der genannten Fortentwicklung
unterworfen sind, werden Alluvium oder recente Bildungen genannt.
Sie vollziehen sich im Tief- wie im Gebirgslande.
Wenn ich nach diesen wenigen allgemeinen Sätzen auf die
616 Sombart. Ueber den Werth und die Herstellung
vorliegenden Karten der geologischen Landesanstalt näher eingehe,
so zerfallen dieselben, wie Titel und begleitender Text schon sagen,
in zwei Theile, einen geognostsschen und einen agronomischen. Ich will
die Controverse, welche zwischen mir und vielen Andern darüber
besteht, dass der geognostische Theil, getrennt vom agronomischen,
auf verschiedenen Kartenblättern zur Darstellung und Verarbeitung
gelangen sollen, hier nicht wiederholen, behalte mir aber vor, gegen
Schluss dieses Vortrages noch einmal darauf zurück zu kommen,
verweise vielmehr auf meine Denkschrift vom 23, Juni 1881, von der
ich annehme, dass Sie dieselbe gelesen und in welcher ich die
Gründe für meine Auffassung näher entwickelt habe.
Ein einziges Zeugniss für dieselbe anzuführen kann ich mir
jedoch in diesem Augenblick nicht versagen. Im Juli vorigen
Jahres hielt ich mich einige Wochen zu geologischen Studien in
dem prächtig auf grüner Matte gelegenen, von Wald umkränzten
Claussthal auf. Im Kreise von drei ebendaselbst anwesenden sach-
kundigen Männern brachte ich die Frage wegen der Doppelkarten
zur eingehenden Erörterung, da mich zu jener Zeit diese Frage
beschäftigte. Gedachte drei Herren entschieden sich einstimmig
für dieselben und ermächtigten mich, im geeigneten Falle ihre
Namen zu nennen. Es waren dies der Oberpräsident Dr. Achen-
bach, zur Zeit Minister der Öffentlichen Arbeiten, als das Statut
für die geologische Landesanstalt von demselben erlassen wurde,
dessen Bruder, Berghauptmann in Claussthal, und ein höherer
österreichischer Bergbeamter aus Wien.
Da die geologische Landesanstalt bis jetzt nur Karten aus
dem Flachlande und zwar aus der Umgegend von Berlin heraus-
gegeben hat, und sich auch hierauf zunächst die allgemeinen Er-
läuterungen, wie ich sie im Band II., Heft 3 Ihnen vorzulegen mir
gestattet habe, beziehen, so gliedern sich die geognostischen Ver-
hältnisse des Quartärs darnach in folgender Weise:
Jung-Alluvium.
Torf und Moorerde, Wiesenerz, Wiesenmergel, Infusorien oder
Flusslehm, Flusssand, Flussgrand, I lussgerélle in verschiedener
Wechsellagerung, Diinensand sowie Abrutsch- und Abschwemm-
Massen.
Alt-Alluvium
als Vertreter des Heidesandes.
Oberes Diluvium
mit Pyramidalgeschieben (Dreikantnern) :
a. Oberer Diluvialsand (Decksand, Geschiebesand) nebst Grand
und Gerölllager;
6. oberer gemeiner Diluvialmergel (Lehmmergel, oberer Ge
schiebemergel) mit Lehmdecken ;
6 von a bedeckt oder in einander vortretend, aber nicht wechsel-
lagernd.
der geognostisch-agronomischen Bodenkarten. 617
Unteres Diluvium
mit Paladina diluviana und häufigen geschrammten Geschieben.
Unterer Diluvialsand (Spathsand, Glimmersand, Braunsand).
Unterer gemeiner Diluvialmergel (Schluffmergel, unterer Ge-
schiebmergel), Diluvial-Thalmergel (Glindower Thon, geschiebefreier
Thonmergel) im Uebergange bis Mergelsand.
Diluvial-Grand-Geröll- und Geschiebelager.
Alles dieses in mehrfacher Wechsellagerung.
Was die angewandte geognostische Farbenbezeichnung auf den
Karten anbetrifft, so bezeichnet
ein weisser Grund: Jung-Alluvium,
ein blassgrüner Grundton : Alt-Alluvium,
ein blassgelber Grundton: Oberes Diluvium und
ein grauer Grundton: Unteres Diluvium.
Auf diesem dem geologischen Alter nach verschiedenen Grunde
sind nun durch etwas dunkler-farbige, theils engere, theils weitere
Reissung die verschiedenthonigen, thonig-kalkigen und kalkigen
Bildungen einerseits (letztere durch blaue Farbe noch besonders
kenntlich), andererseits durch ebenfalls dunklere Punktirung die
betreffenden sandigen Bildungen unterschieden. Die noch übrig
bleibenden entschieden Aumosen Bildungen endlich sind durch
unterbrochene, als kurze Horizontalstrichelchen erscheinende Reis-
sung zum Ausdruck gebracht,
Um Sie nicht noch mehr zu ermüden, übergehe ich schliesslich
die verhältnissmässig wenig vorkommenden Flug- und Dünensand-
bildungen, wende mich dagegen den agronomischen bez. pedologischen
Verhältnissen zu. Während in Gebirgsgegenden da, wo der Ver-
witterungsboden direct auf dem festen Gestein aufliegt, die gleich-
zeitige chartographische Darstellung fast unmöglich wird, muss zu-
gegeben werden, dass im Schwemmlande der norddeutschen Ebene,
d. h. da, wo die geognostischen und agronomischen Verhältnisse sich
in der Regel decken, die Chartirung ausführbar, wenn auch die
Uebersicht erschwert ist. ;
Es bedentet: S = Sand,
G = Grand,
L = Lehm,
T = Thon,
M = Mergel,
K = Kalk,
H = Humus,
LS = Lehmiger Sand,
SL = Sandiger Lehm.
HK = Humoser Kalk,
u. 8. W.
HLS = Humoser lehmiger Sand,
SKH = Sandig kalkiger Humus,
u. 8. W.
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 23. Heft. 42
618 Sombart. Ueber den Werth und die Herstellung
Die Mächtigkeit der verschiedenen Schichten ist in Decimetern
angegeben. Wenngleich dieses Maass in der deutschen Maass- und
Gewichtsordnung vom Jahre 1868 nicht vorkommt, indem man
dort zwischen dem Meter und dem Centimeter keine Zwischenstufe
angenommen hat, sohalte ich das Decimeter bei den agronomischen
Karten und manchen andern Dingen doch für so geeignet, dass
dessen Beibehaltung und bei Revision der Maass- und Gewichts-
ordnung dessen Einfügung in dieselbe zu empfehlen ist.
Zur Unterscheidung von den geognostischen sind in den
Karten die agronomischen Buchstaben und Zahlen roth eingedruckt,
wobei noch bemerkt wird, dass der Buchstabe S auch »Schwach«
bedeutet, so z. B.:
SHS 7 Schwach humoser Sand 7 Decimeter,
S 10 darunter: Sand 10 Decimeter,
SL > Sandiger Lehm 3 Decimeter und weiter.
Die vorliegenden Kartenblätter bezeichnen demnach nicht nur,
welcher geologischen Zeitperiode und derselben entsprechenden
Formation oder Formationsabtheilung der Boden angehört; sie be-
gnügen sich auch nicht damit, ausserdem den petrographischen
Charakter der die Oberfläche bildenden Gesammtschichte anzu-
deuten, sie geben vielmehr unter richtiger Benutzung der Farben,
Zeichen, Buchstaben und Zahlen überall noch gleichzeitig an,
welcher Art die unter Einwirkung der Verwitterung entstandene
Oberkrume ist, welcher Art der nächste Boden angehört und von
welcher Beschaffenheit schliesslich der Untergrund bis zu einer
Tiefe von 2 Metern ist, wenn dieselbe ohne Hindernisse zu er-
reichen war.
Auf jeder Kartensection von rund 21), geographischen Quadrat-
meilen sind auf dem rechten Seitenrande, wie Sie ersehen, gleich-
sam als Schlüssel für ihr Verständniss, sowohl die geognostischen
wie agronomischen Bezeichnnngen angegeben, während sich auf dem
linken Seitenrande typische Profile befinden, welche den Haupt-
charakter des Bodens der betreffenden Section dem Auge veran-
schaulichen.
Ausser den allgemeinen »Abhandlungen« — Band IL, Heft 3, —
denen ich die vorstehenden Angaben entnommen habe, ist jeder
Section, wie Sie ebenfalls sehen, ein Heft mit erläuterndem Texte
beigegeben, in welchem erstens das Geognostische und zweitens das
Agronomische des betreffenden Blattes erläutert und besprochen wird.
Ich führe aus einem derselben hier an, was auf sämmtliche Karten
anzuwenden ist, dass bedeutet:
a = Jung-Alluvium = weisser Grundton,
a = Alt-Alluvium = blassgrüner Grundton,
ö = Oberes Diluvium = blassgelber Grundton,
d = Unteres Diluvium = grauer Grundton.
Zur besseren Veranschaulichung sind in der Regel auch einige
Profile in den erläuternden Text eingefügt. Im’ III.’ Theile des
der geognostisch-agronomisehen Bodenkarten. 619
Sectionsheftes befinden sich dann endlich die mechanischen und
chemischen Analysen der typischen Bodenprofile, wie solche in La-
boratorien der geologischen Landesanstalt ausgeführt sind.
Aus dem Wenigen, was ich Ihnen in Bezug auf die geologischen
Karten gesagt habe, werden sie ersehen, vor welcher kolossalen
Arbeit wir stehen. Ihr Erstaunen wird noch steigen, wenn ich
hinzufüge, dass nach der Erklärung des Directors der Anstalt in
der 1879er Sitzung des königlichen Landes-Oekonomiecollegiums
zur Bearbeitung einer einzigen Section, deren etwa 3000 für das
Königreich Preussen erforderlich sind, ein Landesgeologe ein volles
Jahr gebraucht, dass also, wenn die etatsmässigen 15 Landesgeologen
und Assistenten sich lediglich diesen Arbeiten widmeten — was
selbstverständlich mit Rücksicht auf die übrigen ihnen vorliegenden
Aufgaben unthunlich ist — 200 Jahre zur Fertigstellung dieses
allerdings einzig in seiner Art dastehenden Kartenwerkes ge-
brauchen würden! |
Liegt es bei solchen Aussichten nicht nahe, dass ich in einer
Denkschrift vom 23. Juni v. J. Vorschläge machte, welche es er-
möglichen sollten, die Herstellung der geologisch-agronomischen
Karten nicht nur in einem viermal kürzeren Zeitraum zu bewirken,
sondern auch den Nachweis zu führen mich bemüht habe, dass,
wenn diese Karten nicht in den Schränken der Behörden vermodern,
sondern thatsächlich den hohen wirthschaftlichen Zweck erfüllen,
. d.h. zur Erhöhung der Bodenproduction unseres Vaterlandes bei-
tragen und dasselbe dem Auslande gegenüber concurrensfähig er-
halten sollen, dass dann ein anderer Weg eingeschlagen wesden müsse.
Ich habe Ihnen mitgetheilt, wie zu meiner Genugthuung das
von mir ausgestreute Samenkorn auf fruchtbaren Boden gefallen
ist, hoffen wir, dass es wachse und’ gedeihe, dass namentlich der
Staat die erforderlichen Mittel nicht versagen und dass die Ouliur-
techniker die von mir gehegten Erwartungen erfüllen, damit sie
seinerzeit vermittelnd zwischen Wissenschaft und Praxis gleichsam
als ein neues Glied in der Kette unseres öffentlichen Lebens ein-
gefügt, als Landmeister dem Landmann lehren, was ihm speciell
für die Scholle, die er bebaut, was der Landschaft, in der er an-
gestellt ist, im Allgemeinen nutzt und frommt.
Da der Gegenstand, den ich zu besprechen mir gestattet habe,
wenn auch nicht gänzlich fremd, Ihnen doch jedenfalls nicht so ge-
läufig ist, dass gehörig motivirte Resolutsonen aus einer späteren
Debatte hervorgehen dürften, so habe ich es auch unterlassen,
Ihnen solche vorzuschlagen. Dahingegen habe ich den dringenden
Wunsch, dass Sie die angeregte Frage in Ihren Zweigvereinen weiter
besprechen und nicht von der Tagesordnung verschwinden lassen.
Abgesehen von den beiden Hauptpunkten, welche ich in meiner
Denkschrift vom 23. Juni v. J. erörtert habe, und die ich Ihnen
ganz besonders einer eingehenden Prüfung empfehle, sind nun noch
einige neuere Fragen hinzugetreten.
Die geologische Landesanstalt hat, um verschiedenen Gut-
: 42.
620 Sombart. Ueber den Werth und die Herstellung
achten zu entsprechen, versuchsweise auch einige Sectionen in ver-
schiedener Weise bearbeiten und chartographiren lassen, um nament-
lich den Zandwirthschaftlichen Anforderungen mehr zu entsprechen.
Dieselbe hat die grosse Güte gehabt, mir ewes solcher in doppelter
Weise chartirter Blätter nebst Beilagen zu übersenden, die ich
mir gestattet habe, Ihnen gleichfalls, und zwar in den Sectionen
Gross-Beeren und Lichtenrode mit dazu gehörigen Bohrtabellen vor-
zulegen. Während nach den »Abhandlungen< Band II., Heft 3 die
Absicht vorlag, die Resultate der örtlichen Arbeiten pro Section
auf 500 bis 1000 Bohrungen bis zu 2 Meter Tiefe zu beschränken,
sind dieselben für die genannten Sectionen auf mehr als das Dop-
pelte ausgedehnt, indem sich auf Lichtenrode 2456, auf Gross-Bee-
ren 2236 Bohrlöcher befinden, so dass rund auf die geographische
Quadratmeile 1000 und auf je 5 Hektaren ein Bohrloch entfällt
Zur bessern Orientirung und um nicht vierstellige Nummern zu
haben, hat man jedes Kartenblatt in 16 Quadrate von gleicher
Grösse getheilt, und in jedem derselben die Numerirung der
Bohrlöcher in der nordwestlichen Ecke mit 1 angefangen. Der
agronomische Befund der Bohrungen ist dann im Textheft der be-
treffenden Section tabellarisch veröffentlicht, so dass z. B. auf der
Section Gross-Beeren im Quadrat. A in der nordwestlichsten Ecke
derselben das Bohrloch Nr.1................ SHS 2
d h. zunächst der Oberfläche 2 Decimeter tief schwach S18+
humoser Sand, darunter 18 Decimeter und mehr Sand.
Ich glaube nun, dass diese gleichsam registerförmig nach den
gedachten Quadraten geordneten Bohrresultate agronomisch weiter
mit Erfolg verwerthet werden könnten. Wenn nämlich auf den
Bohrkarten der Acker weiss bliebe, der Holzboden wie bisher durch
Baumschlag bezeichnet würde, dann hätten wir schon 75 % des
gesammten Areals dem Auge sofort in Bezug auf seine Oulturart
erkennbar gemacht. Da auch das Weideland durch Zeichen unter-
schieden ist, so würde es von grossem Werthe sein, wenn die Wie-
sen grün und die Gewässer blau angelegt werden könnten. Ausser-
dem müssten die Feldmarksgrensen innerhalb jeder Section mit
Punkt und Strich .—.—.—. — umgeben werden, so dass jede
Gemarkung nach den Hauptbodenarten mit dem für den ganzen
preussischen Staat bestehenden Grundsteuerkataster correspondirte.
Da aus letzterem auch die Flächen der verschiedenen Culturarten
in jeder Gemarkung ersichtlich sind, so könnte auf Grund der
Bohrregister und Karten mit Hülfe eines Quadratplanimeters die
Bodenclassification für jede Feldmark zahlenmässig nach Boden-
art, Culturart und Fläche im Ganzen oder in grösseren typischen
Abschnitten zum Ausdruck gelangen. Dem entsprechend wäre es
zu empfehlen, dass die Analysen ebenfalls den Feldmarken ange-
passt würden. |
Die Feldmark ist eine wirthschaftliche Einheit und glaube ich,
dass der Land- und Forstwirth der geologischen Landesanstalt zu
grösstem Danke verpflichtet wäre, wenn sie durch die’ ihr “beige-
der geognostisch-agronomischen Bodenkarten. 621
gebenen Culturtechniker diese geometrisch-arithmetische Arbeit
auf Grund der gesammelten Unterlagen zusammenstellen und
successive nach Kreisen ordnen liesse. Correspondirend, sowie zur
Controle auf die einzelnen Kartensectionen, könnte dieses calcu-
latorische Resultat auch in dem agronomischen Theile des den-
selben beigegebenen erläuternden Textes zur Veröffentlichung ge-
langen.
Mit den Andeutungen, welche ich hier gemacht, will ich nur
eine Anregung zur Prüfung meiner Vorschläge gegeben haben,
die um so weniger auf Vollständigkeit Anspruch machen können,
da ich erst seit einigen Tagen in Besitz der Sectionen Lichtenrode
und Gross-Beeren gelangt bin.
Was die der Section Lichtenrode beigegebene Bodenkarte an-
langt, auf welcher die Hauptbodengattung als Lehm-, bezw. leh-
miger Boden, Sandboden und Humusboden im Farbendruck zur
Darstellung gelangt, so können derartige Karten nur als durchaus
werthlos bezeichnet werden.
Alles, was die geologische Landesanstalt zur geognostischen
Gliederung der Lagerungsverhältnisse unseres Grund und Bodens
für nützlich erachtet und auf den betreffenden Karten veranschau-
licht, sowie im begleitenden Texte veröffentlicht, alles das ist auch
für den Land- und Forstwirth nützlich. Ich möchte desshalb
wünschen, dass dieselbe einmal lediglich von ihrem wissenschaft-
lichen Standpunkte aus eine Section chartiren liesse. Ich glaube,
dass der Agronom dieselbe bestens acceptirt und den Streit wegen
der Doppelkarten als erledigt ansähe, wenn die Bohrkarten in dem
angedeuteten Sinne für ihn und seine Zwecke ausgearbeitet und
verbessert würden. So z. B. müssten die Grundwasserstände aus
denselben ersichtlich sein, es müssten mit aller Sorgfalt die Höhen-
curven, und wenn möglich mit engeren Distanzen als bisher, darin
eingetragen, auch die Maasshöhen nicht nach Fussen, sondern nach
Metern eingeschrieben werden u. s. w. Diese und andere Wünsche
würden bei der grossen Bereitwilligkeit, mit welcher dieselben bis-
her erfüllt sind, sich jedenfalls leicht realisiren lassen, wenn die
nach meiner Denkschrift empfohlene Commission von Männern der
Wissenschaft und Praxis darüber zu befinden hätte.
Ich eile jetzt zum Schluss, da ich glaube, Ihre Zeit schon über
die Gebühr lange in Anspruch genommen zu haben; ich habe meinen
Zweck erreicht, wenn ich bei Ihnen die Erkenntniss geweckt habe,
dass wir durch die Bodenkunde in den Stand gesetzt werden, die
vaterländische Production der Land- und Forstwirthschaft zu stei-
gern und wenn, was ich nicht bezweifle, Sie die geognostisch-agro-
nomischen Karten, welche uns mit dem Standort und dem Nährstoff-
reservoir der Pflanzen bekannt machen, als Grundlage hierfür an-
sehen.
Schon der grosse Friedrich verordnete vor 100 Jahren, nach
den durch Dr. Stadelmann jüngst veröffentlichten Urkunden, dass
jeder von ihm angeordneten Bodenmelioration Bohrungen zur Durch-
622 Kleinere Mittheilungen.
forschung des Untergrundes voraufgehen mussten, damit nament-
lich festgestellt würde, ob die tief in den Boden eindringende Lw-
serne, welche er aus Italien in die Mark einführte, auch den viel-
fach unter dem märkischen Sande liegenden Lehm antreffe und
sich aus diesem ihre Nahrung hole. In gleichem liess er Bergleute
aus Westphalen kommen und nach Mergel in der Mark graben,
den sie aber leider nicht fanden, da sie ihn nicht kannten, obgleich
von Geschiebemergel fast das ganze nordische Diluvium erfüllt ist.
Wenn nun schon zu jener Zeit, bei der schwachen Bevölkerung,
das Auge eines Königs auf den Untergrund, behufs Steigerung der
Bodencultur gerichtet war, wie viel mehr sind wir, bei dem heu-
tigen Stande der Naturwissenschaft verpflichtet, denselben zu durch-
forschen und der immer mehr wachsenden Bevölkerung durch in-
tensivere Cultur nutzbringend zu machen. In der Breite ist im
Deutschen Reiche kein Culturland mehr zu finden, desshalb müssen
wir es in der Tiefe suchen, wir müssen ein Gut auf das andere
pfropfen; Sie, meine Herren, müssen nicht nur Planimeter sein,
sondern auch Stereometer werden, und desshalb schliesse ich
mit den Ermahnungen des sterbenden Vaters in Lafontaines Fabel,
der seine Söhne kurz vor seinem Tode um sich versammelte und
ihnen sagte, dass in dem Weinberge, den er ihnen hinterlasse, ein
Schatz vergraben liege. Bevor er den Söhnen die Stelle, wo der-
selbe sich befinde, näher bezeichnen konnte, starb der Vater. Jetzt
begannen dieselben den Weinberg nach allen Richtungen hin zu
durchwühlen und zu durchgraben, aber umsonst, sie fanden weder
Gold noch sonstige Kleinodien. Aber in dem durch die Arbeit ge-
steigerten Ertrage ihres Erbes fanden sie reichen Gewinn und so
möchte auch ich auf den Schatz hinweisen, der noch im Unter-
grunde unserer deutschen Erde ruht, den zu heben wir alle berufen
sind. :
Kleinere Mittheilungen.
Bemerkung zur Rectification eines Meridianbogens. |
Eine bekannte Näherungsmethode, den Meridianbogen 4M
zwischen den Breiten B — _ und B + Ba h. für den Breiten-
unterschied 4 B, mit der Mittelbreite B zu berechnen, besteht
darin, dass man den Meridiankriimmungshalbmesser R, der Mittel-
breite B bestimmt, und mit ihm als Kreishalbmesser den Bogen
AM berechnet:
4M = Rk, 4B oder = R, an (1)
Kleinere Mittheilungen. 623
je nachdem 4B in analytischem oder geometrischem Maasse ge-
nommen ist. Die Begründung und erste Genauigkeitsuntersuchung
für die Formel (1) ergibt sich sehr einfach durch Reihenentwick-
lung und Integration des Ausdrucks für R, bis e? einschliesslich
genau. Auf demselben Wege kann man auch weiter gehen, und
Helmert gibt auf S. 50, 46, 37 seiner »Mathematischen Theorien
der höheren Geodäsie« folgende genaue Formel:
AM=RAB+ AP" a(A, cos2B—8.A,cos4B) (2)
wo A, =(1—n)(1—n?) (In +O nt u)
8A, = (1—n)(1—n9) (In + Pants...)
a—b ee? 5 6
opera tet at:
oder in logarithmischer Form:
log 4M = log (R, 4 B)+ & 4B (3)
wo AB im ersten Glied in analytischem Maasse, im zweiten Glied
in Sekunden zu nehmen ist. Für den Coefficienten 8, gibt Helmert
S. 52 eine kleine Hülfstafel, so dass die genaue Ausrechnung der
Formel (2) bezw. (3) sehr bequem gemacht ist.
Wegen der mehrfachen Recursionen in der Entwicklung und
Anwendung der Gleichung (2) glaubte ich eine andere Entwicklung,
welche von Anfang an sich auf den Krümmungshalbmesser R,
stiitzt, und in wenigen Differenziirungen erledigt werden kann,
nebst einem anders angelegten Hülfstäfelchen hier vorführen zu
dürfen,
Mit Beibehaltung der im Eingang gegebenen Bezeichnungen
zerlegen wir den Meridianbogen / M in zwei Theile 7 M, und
4 M, entsprechend den von der Mittelbreite B an gezählten Inter-
vallen + 4B und — JB und haben dann nach dem Maclaurin’-
schen Satz:
aM :M\ 4B, (dsM\ 4B?
ae 2 +7 = )
dB 8 ad Be) 48
aM daM\ AB2 (dsM\ 4B
-44=-(73)3 + (rm) 5 - (TH) 8
aM ds Mı 4B?
AM +4M=4M= 75) 4B+ dB) 34° (4)
‘Nach (1) ist = en ma wo W=Vi-ersmiB
Macht man hiernach die ial tiee Differenziirungen und setzt
dieselben in (4), so erhält man:
AM=R, 4B+ eh (5)
e*cos 2 B +- ef a
624 Kleinere Mittheilungen.
Diese Formel ist der Helmert’schen (2) entsprechend, unter-
scheidet sich aber von (2) dadurch, dass sie alle mit (/ B)® mul-
tiplicirten Elemente in geschlossener Form enthält. Das nächste
Glied der Reihe (5) würde werden
Dieses gibt für 10° Breitenunterschied bei der Mittelbreite 50°
nur 7 mm, und ist daher zu vernachlissigen.
Wir bezeichnen den Coefficienten von (4 B)® in (5) mit u,
d. h
4M=R, 4B+u(4B)s (6)
oder es ist « die Correction fiir 4B=1?°, wenn zugleich in (5)
1 :
I B= 5759578 gesetzt wird, d.h.
$s R 5 sm:2B
(gr) sw (Pome B+ ge)
Die Beziehung der von Helmert eingeführten logarithmischen
Correction mit dem Coefficienten 8, und unserer linearen Correc-
tion mit dem Coefficienten „ ergibt sich durch Verglerehane
zwischen (8) und (6):
= Fg 3600" Be (8)
wo IM, den Meridianbogen fir 4 B= 1° und Mod = 0,434294
den logarithmischen Modulus bedeutet; der Factor 3600? rührt
davon her, dass in (3) 4B in Sekunden und in (6) 4B in Graden
verstanden ist.
Kehrt man die bisherige Aufgabe um, d. h. berechnet man
den Centriwinkel 4 B aus dem Meridianbogen 4M und dem zur
Mittelbreite gehörigen Krümmunghalbmesser A,, so hat man aus (6):
4B=37 —B(aB) Ü
wß= Re in analytischem Maass oder = 5 o” in Sekunden.
1
Die Correctionen u und £ gültig für 1° Breitenunterschied
wurden berechnet und in der Tafel auf S. 625 zusammengestellt.
Ein ‚Beispiel mag zur Veranschaulichung der Anwendung dienen,
wobei — wie überhaupt bei der ganzen Methode — vorausgesetzt
ist, dass eine Tafel der Meridiankriimmungshalbmesser R,, bezieh-
ungsweise deren Logarithmen zur Verfügung ist.
Für die Mittelbreite 55° ist log R, =%6,8046591'8, womit mat
mit siebenstelligen 'Logarithmen berechnet:
4M, = _B _ = 111310,610 m gültig von 54°30’ bis 55°30
hiezu nach der Tafel: Correction = — 0,0095 also 111310,600 m
B| + e |e] « | 6
0° |4.0,0281 m} —0,00091"| 45° |-0,00024 m! — 0,000008’
5° |4.0,0277 | —0,00090 | 46° |—0,00075 | + 0,000024
10° |+4.0,0264 | —0,00086 | 47° |—0,00174 | -+.0,000056
15° |+.0,0244 | —0,00079 | 48° |—0,00278 | -+0,000088
20° |4.0,0217 | —0,00070 | 49° |-0,00372 | + 0,000120
25° |4.0,0183 | —0,00059 | 50° |—0,00470 | -+0,000152
30° |+.0,0148 | —0,00046 | 51° |—0,00567 | -+ 0,000184
35° |4.0,0099 | — 0,00032 | 52° |—0,00664 | -+0,000215
40° |1.0,0051 | — 0,00017 | 58° |—0,00761 | -+0,000246
45° |10,0002 | — 0,00001 | 54° |—-0,00856 | -+ 0,000277
50° |—0,0047 | +0,00015 | 55° |—0,00951 | -+0,000308
55° |—0,0095 | +0,00031 | 56° I—0,01044 | -+ 0,000838
60° |—0,0140 | +0,00045 | 57° |—0,01137 | -+0,000368
65° |—0,0182 | +0,00059 | 58° |—0,01227 | -+0,000897
70° |—0,0217 | -+0,00070 | 59° |—0,01317 | + 0,000426
75° |—0,0247 | +0,00080 | 60° |—0,01405 | -+0,000454
80° |—0,0268 | -+0,00086
85° |—0,0281 | +0,00091
90° |—0,0286 | +0,00092
Kleinere Mittheilungen.
625
oder fiir 50° bis 60°: 1113106,10 m — 103 >< 0,00951 = 1113106,10
— 9,51 = 1113096,59, was mit der genauen Rectificationsrechnung
beziehungsweise mit den vorhandenen Tafeln hinreichend stimmt.
Mit Hülfe der Formel (8) kann man sich überzeugen, dass unsere
Hülfstafel mit den Helmert’schen Zahlenangaben für 8, (S. 52 des
Helmert’schen Buches) der Sache nach übereinstimmt,
November 1882. Jordan.
Mathematische Aufgabe.
Aus dem Umfang s, dem Flächeninhalt F’ und dem Winkel «
eines Dreiecks eine Gleichung zur Berechnung der unbekannten
Winkel aufzusuchen ?
Auflösung.
Wir bezeichnen die Eckpunkte und Winkel des Dreiecks be-
ziehungsweise durch A, B, C und «, 8 und y, die gegenüberlie-
genden Seiten durch a, b und c, ferner den Radius. des: (einge-
ww—
626 Kleinere Mittheilungen.
schriebenen Kreises mit g. Verbinden wir den Mittelpunkt M
dieses Kreises mit den Eckpunkten des Dreiecks A BC, so ist
AABC=AAMB+ABMC+AAMC
1 1 1
= 5 Cots sets bo,
EEE)
Ferner ist, wie sich unmittelbar aus dem Anblick einer leicht
zu entwerfenden Figur ergibt:
(wire)
2
b= o0
sin — sin 2
2 2
oy
b sin 7 8S
0 = ß e ®. e . (2)
0
Werden die in den Gl. (1) und (2) für o gefundenen Werthe
einander gleich gesetzt und in dem ersten Theil dieser Gleichung
statt F' dessen Werth + bcsin« substituirt, dann ist:
esse b sin 5 sin Z
Se ee — oder durch Reduction:
(3)
Bezeichnen wir mit D, E,G die Berührungspunkte des ein-
geschriebenen Kreises mit den Dreiecksseiten a, 6 und c, so ist:
c= AGLIGB
AG=AE
BG=BD
c= AE+ BD
Kleinere Mittheilungen. 627
Nach unserer Aufgabe ist
s=-a-+b-+-c; mithin
s—2c=CD+CE
s—2c=2ocigs. bee ats ee ok ae A)
Führen wir den in Gl (4) für s—2c gefundenen Werth in
Gl, (3) ein, so geht jene Gl. über in
2ocg
i= aS und, wenn wir Gl. (1) berücksichtigen, in
819-5
7
endend
2 stig =
23
whup
a 3
4F
z ist eine bekannte Grösse; mithin können wir statt dieses
83 tg en
2
Ausdrucks die für den weiteren Verlauf der Rechnung bequemere,
einfache Grösse q setzen. Es ist alsdann:
Tee
re
sine +geosı &
ß
B sin
en
sint 2 (1—g) +9
eg (1—9) =
628 Literaturzeitung.
cig — 9 sin B — 2sint I
mar
cig sin B+ cos B -
sin (5 +») - lin
Aus dieser Formel kann man durch Einführung eines Hilfs-
winkels eine zum Gebrauche der Logarithmen bei numerischen
Rechnungen geeignetere Formel ableiten.
q= z Muss aber immer kleiner als 1 sein, mithin können
3? tg o
wir diese Grösse gleich cosg setzen, Es ist alsdann:
sin ($+8)=; eee ae
— (05 @ 2
sin >
sin (4 + 8) = rs
ig" 5
Darmstadt. K. Henkel, geprüfter Geometer I. Cl
Anmerkung der Redaction. Die vorstehend gegebene Lösung ist unbrauch-
bar für + + 8 nahe an 90°. Man kann unschwer eine andere finden, ohne
Zuhülfenahme des eingeschriebenen Kreises. Ich glaube dieselbe aber im
Interesse der Leser nicht mittheilen zu sollen. H.
Literaturzeitung.
In Bezug auf die in Heft 20 abgedruckte Besprechung der
Broschüre » Ueber die Zusammenlegung landwirthschaftlicher Güter«
ist der Redaction die nachstehende Erklärung von Seite des Ver-
fassers, Herrn J. Riedel, zugegangen :
»Angenehm überrascht war ich durch die Beachtung, die Sie
in Ihren hochgeschätzten Blättern meiner kleinen Studie über Com-
massation und deren Beziehung zum Ausbaue des Verkehrsnetzes,
“ sowie die Durchführung von Meliorationen zu schenken die Güte
hatten, wesshalb ich doppelt bedaure, dem Gegenstande nicht mehr
Raum gewidmet, sondern nur eine >Skizze« geliefert zu haben, da
mir dann die Möglichkeit geboten gewesen wäre, die einzelnen vor-
geführten Dorfsysteme ausführlicher zu besprechen.
Derartigen Ausführungen hätte der Herr Referent Sts. ent-
nommen, dass ich die Dorftype V zwar nicht: als, das) Ideal: emer
Literaturzeitung. 629
rationellen Flureintheilung erkenne, sondern als eine solche, welche
den speciellen Lokalverhältnissen am besten entspricht. Nach der
nackten Fassung meiner Broschüre liesse sich allerdings Vieles gegen
einen solchen Vorschlag einwenden, allein ich hatte im Vortrage
ausdrücklich den Umstand betont, dass diese Type unseren engen
Alpenthälern angehört und den daselbst obwaltenden Terrain-
verhältnissen am richtigsten angepasst erscheint. In diesen Thä-
lern nimmt der Fluss und die Strasse nebst den Ansiedlungen den
zumeist sehr schmalen Thalboden ein, so dass oft nicht soviel
halbwegs ebenes Land übrig bleibt, auf dem die Wirthschafts-
gebäude placirt werden können. An diese Bauparzellen schliessen
sich gewöhnlich der Reihe nach die einzelnen Culturgattungen und
zwar im unteren Theile die Gemüse- und Obstgärten, an der sanf-
teren Lehne das Ackerfeld, weiter nach aufwärts die Wiesen bezw.
Hutwaidegründe, sodann der Wald und endlich die Alpe, welche
unter Umständen bis an die Schneegrenze reicht.<
»Die Besitzgrenze ist zumeist durch einen Heckenzaun oder
auch durch einen Steinwall fixirt, welcher aus den Klaubsteinen
hergestellt wird und das nach Abräumung der Ernte herausgelassene
Vieh verhindert, des Nachbars Grund zu betreten. Wir haben da-
her eigentlich in der Type V eine Art Hofsystems vor uns, wobei
jedem Besitzer — allerdings nicht immer der ganze Besitz, aber —
in einem Stücke nicht nur alle vorhandenen Culturgattungen zu-
gewiesen sind, sondern auch nahezu gleiche Bonitäten. Was mir
aber wesentlich scheint, diese Eintheilung ist beliebt, die Land-
wirthe finden sie bequem und es wäre undenkbar, diesfalls eine
Aenderung vornehmen zu wollen. Kurz gesagt ist mit dieser Ein-
theilung nur ein specieller Fall illustrirt und möchte auch ich eine
solche nicht allgemein als rationell hinstellen. «
Die bezügliche Bemerkung des unterzeichneten Verfassers der
Besprechung hatte sich auf den Satz (Seite 8 der Broschüre) ge-
gründet:
»Man sieht sofort, dass.... und dass bei Type V keine
bessere Situirung der Felder denkbar scheint«, während allerdings
vorausgehend von Type V bemerkt war, dass sich selbe vorzugs-
weise im Gebirgslande finde.
Unter der in der obigen Zuschrift enthaltenen Einschränkung
wird man sich nun allerdings mit Herrn Riedel einverstanden er-
klären können. Wenigstens wird sich in einer bereits soweit
arrondirten Gemeinde und in solchem Terrain ein irgend namhafter
Aufwand für eine anderweitige Gestaltung nicht wohl rentiren
können, während allerdings auch im Gebirgslande da, wo bei vor-
herrschender Gemenglage an die Arrondirung erst neu heranzu-
treten ist, die Frage nicht umgangen werden darf, ob nicht das
reine Hofsystem oder eine sonstige Anordnung, die nicht gerade
den für den Futterbau ausgiebigsten Boden für die Bauparzellen
beansprucht, der Gestaltung nach Type V vorzuziehen sei. Die
Rücksicht auf die Verkehrsverhältnisse wird ja immerhin die Ant-
630 Literaturzeitung.
wort auf solche Frage vielfach zu Gunsten der letzteren ausfallen
lassen. Sis.
Das preussische Gemeinheits- und Forstentheilungsverfahren und das Verfahren
der wirthschaftlichen Zusammenlegung der Grundstücke, der Ablösung der
Servituten- und Fischerei Berechtigungen, sowie der Bildungen von Schutz-
waldungen und Waldgenossenschaften nach Lage der neuesten Gesetzgebung.
Von einem höheren praktischen Beamten. Neuwied und Leipzig 1882. Heuser’s
Verlag (Louis Heuser). Band 12 von Heuser’s Gesetzsammlung. 148 Seiten.
Preis 2 & 80 Aı-
Die vorliegende Darstellung wird auch dem Techniker, der
sich über den administrativen Theil des bezeichneten Verfahrens
näher informiren möchte, willkommen sein. Denn er wird hier die
gewünschte Belehrung nicht nur eingehender, sondern namentlich
auch in anregenderer Form finden, als dies beim blossen Studium
der naturgemäss trockenen Gesetzesbestimmungen der Fall sein
könnte. Auf den eigentlich technischen Theil der bezüglichen Ope-
rationen geht aber die Darstellung ebensowenig ein, als das Gesetz
selbst und die Geschäftsinstructionen der leitenden Behörden. —
In formeller Beziehung sind auf Seite 123 und 124 Druckverstösse
zu rügen, welche die (im Inhaltsverzeichniss übrigens richtig ange-
gebene) Gliederung des Stoffes berühren und daher störend wirken.
Im Uebrigen ist die Ausstattung zufriedenstellend und das Format
für ein Handbuch gut gewählt. Sts,
Die ökonomische Vertheilung und Benützung von Boden und Wasser. Eine national’
ökonomische Studie im Interesse des Waldschutzes und einer verbesserten
Ernährungsbilenz durch Förderung der Wasserwirthschaft von Friedrich
Wilhelm Toussaint, technischer Referent für allgemeine Landescultur im
Ministerium für Elsass-Lothringen. Mit zwei Abbildungen, Berlin 1882.
Verlag von Julius Springer. Montbijouplatz 8. 95 Seiten.
Nach einer kurzen als I. Abschnitt vorangestellten Einleitung
weist der Verfasser im IL, »Ernteerträge und Ernährungsbilance«
überschriebenen und reiches statistisches Material enthaltenden
Abschnitte nach, wie die deutsche und speciell auch die reichs-
ländische Bodenproduction einer Steigerung ebensowohl bedürftig,
als bei rationellem Vorgehen auch fähig sei. Im nächsten Ab-
schnitte »Die Classification des Culturlandes« hebt der Verfasser
namentlich die grosse Bedeutung der für Preussen in Angriff ge-
nommenen Herstellung geognostisch-agronomischer Karten, für die
richtige Vertheilung von Acker, Wiese und Forstland hervor, um
Literaturzeitung. 631
dann in dem Hauptabschnitte: »Die wirthschaftliche Bedeutung
des Wassers in den drei Hauptculturzonen< des Näheren darzu-
legen, wie im Gebirgslande, im Vor- und Flachlande und endlich
in der Zone des Tieflandes vorzugehen sei, um zur rationellsten —
die Eigenthümlichkeiten jeder Zone erfassenden und für das Gesammt-
wohl verwerthenden — Ausnutzung des Wassers zu gelangen. Den
Abschluss bildet ein V., »Die Landescultur und die Organisation
der Wasserwirthschaft< betitelter Abschnitt, in welchem spezielle
Vorschläge über die Einsetzung eines Landesculturrathes für jede
Provinz, an den permanente Meliorationscommissionen in den
Kreisen und eine Culturcommission in jeder Gemeinde (?) anzu-
schliessen wären, gemacht sind und die Regelung des Wasserrechts,
die Errichtung von Culturrentenbanken, wie die Anlage von Wasser-
büchern, dann die Organisation des meteorologischen Dienstes, die
Einrichtung von Provinzialwasserbehörden, die Organisation des
culturtechnischen Dienstes für speciell landwirthschaftliche Zwecke
und die Einsetzung akademischer Lehrstühle für allgemeine Wasser-
kunde und Wasserwirthschaft an den polytechnischen Hochschulen,
sowie daneben der alljährliche Zusammentritt eines freien Congresses
für allgemeine Landescultur und Wasserwirthschaft befürwortet
wird.
In letzterer Hinsicht wäre es wohl besser gewesen, wenn der
Verfasser sich etwas mehr Beschränkung auferlegt und die so
reduzirten Forderungen dafür eingehender begründet und ihre
Durchführung näher erörtert hätte. Aehnliches lässt sich von den
frühern Abschnitten sagen. Wenn z. B. auf Seite 20 die Ernte-
erträge mit den Zahlen verglichen werden, welche man erhält, wenn
man für ganze Niederungsdistricte mit dem mittleren Wärme-
factor der Vegetationszeit in die Regenmenge und mit dem Resul-
tat in die Grundwassercote dividirt, so erscheint dies doch wohl
als Spielerei, so lange die Anordnung dieses Divisionsexempels in
keiner Weise begründet erscheint, während der Einfluss jener drei
Factoren auf die Ernte im Allgemeinen in der Schrift ja ohnedem
erörtert und wohl auch von Niemand bestritten ist. Ueberdies
stimmt der auf Grund jener Ermittlungsweise für das Normaljahr
1874 angegebene Quotient mit den auf Seite 18 für dieses Jahr
angegebenen Ziffern (bei welchen auch durch einen Schreibverstoss
die Grundwassercoten in Millimetern, dagegen die Regenmengen in
Metern über Meeresspiegel angegeben sind) nicht einmal genau zu-
sammen, indem die letzteren 48,5 statt 58,3 ergeben würden.
Die Studie enthält sehr vieles, was ihr Verfasser und mancher
Andere, wie in der Vorrede auch erwähnt, bereits an anderen
Orten gesagt haben. Aber allerdings muss die Quintessenz des
Buches, die absolute Nothwendigkeit einer Wasser- (und Wald-)
Wirthschaft, welche, ohne die Interessen des Handels und der In-
dustrie zu gefährden, die Verwerthung der enormen Productions-
kraft des Wassers für die Landwirthschaft sicher stellt, eben so
lange wiederholt werden, bis die Ueberzeugung davon alle bethei-
632 Literaturzeitung. — Fragekasten.
ligten Kreise durchdrungen und namentlich auch die Staatsver-
waltungen zu einem zielbewussten energischen Eingreifen veranlasst
hat. Und in diesem Sinne kommt die Schrift, deren Ausgabe mit
den Katastrophen im österreichischen und italienischen Alpenlande
zusammengefallen, so recht & propos. Sts.
Fragekasten.
Die von dem Deutschen Geometerverein aufgestellten Beding-
ungen fiir Ausfiihrung und Bezahlung von Privatvermessungen sind
von mehreren Collegen in streitigen Fallen den Gerichten vorgelegt
worden. Es wird um gefällige Mittheilung gebeten, wie die Ent-
scheidung des Richters ausgefallen ist. Sind die Bedingungen als
maassgebend anerkannt, oder nicht? Z.
Was hat der Geometer bei Theilung von Grundstiicken beziig-
lich der Form und Lage der Parzellen zu beobachten? Welches
ist die geringste zulässige Breite? Wie soll sich Länge und Breite
zu einander verhalten etc. ? y.
Inhalt.
Grössere Abhandlung: Ueber den Werth und die Herstellung der geogno-
stisch-agronomischen Bodenkarten, von Sombart. Kleinere Mittheilungen: Bemer-
kung zur Rectification eines Meridianbogens, von Jordan. — Mathematische
Aufgabe, von Henkel. Literaturzeltung : Das preussische Gemeinheits- und Forsten-
theilungsverfahren , von einem höheren praktischen Beamten, bespr. von Sts.—
Die ökonomische Vertheilung und Benützung von Boden und Wasser, von
Friedrich Wilhelm Toussaint, bespr. von Sts. Fragekasten.
Karlsruhe. Druck von Malsch & Vogel.
633
ZEITSCHRIFT ror VERMESSUNGSWESEN.
Organ des Deutschen Geometervereins.
Unter Mitwirkung von Dr. F. R. Helmert, Professor in Aachen, und
C. Steppes, Steuerassessor in München, herausgegeben
von Dr. W. Jordan, Professor in Hannover.
1882. Heft 24. Band XI.
Ueber Ureigenthum.
(Nach Dr. Bücher’s gleichbetitelter Ausgabe eines Werkes von E. de Laveleye.)
Vortrag des Steuerassessors Steppes
bei der XI. Hauptversammlung des Deutschen Geometervereins zu Hannover.
Die Geschichte des Grundeigenthums ist im Laufe der letzten
Jahrzehnte in allen Culturstaaten der Gegenstand eingehender
Forschungen sowohl der Historiker als namentlich der National-
ökonomen gewesen. Speciell für Deutschland, dessen Agrarver-
fassung zur Römerzeit uns ja schon von Cäsar und Tacitus ge-
schildert worden, haben zahreiche Werke berufenster Männer, so
namentlich die Arbeiten Hunsen’s und speciell Maurer’s volles Licht
auf die Zustände der alten collectiven Benützung von Grund und
Boden geworfen. Andere Staaten haben ähnliche grundlegende
Werke aufzuweisen.
Trotzdem hat das im Jahre 1874 unter dem Titel »De la pro-
priété et de ses formes primitives« von Emil de Laveleye heraus-
gegebene Werk, welches 1879 von dem jetzt als Docent an die
Münchener Universität*) übergetretenen Dr. Karl Bücher übersetzt,
gleichzeitig aber auch um etwa den vierten Theil seines Umfanges
im besten Sinne des Wortes bereichert wurde, gerechtes Aufsehen.
erregt, und zwar zunächst aus dem Grunde, weil es — die Ergeb-
nisse der bisherigen Forschungen sammelnd und für die auf den
verschiedensten Stufen der Entwickelung stehenden Völker und
Staatengebilde der ganzen Erde zusammenstellend — in schlagendster
Weise den Nachweis liefert, dass die Entwickelung des Grundeigen-
thums und bezw. seiner Formen bei allen Völkern in den Grund-
zügen die gleiche ist.
Wenn ich mir nun erlaube, durch eine Besprechung dieses
Werkes an solcher Stelle Ihr Augenmerk in erhöhterem Maasse, als
dies durch eine Bücheranzeige der üblichen Art der Fall sein könnte,
auf dasselbe zu lenken, so leitet mich dabei nicht etwa die einzige
Absicht, die hochinteressanten Aufschlüsse, welche mir das Studium
*) Seit Kurzem ist Dr. Bücher an die Universität Dorpat übergetreten. D. V.
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 24. Heft. 48
= aeg —
634 Steppes. Ueber Ureigenthum.
des Buches gewährte, in kürzester Form Ihnen zu übermitteln und
zur Sammlung von statistischem Material, welches speciell für
Deutschland die Entwicklungsgeschichte des Grundeigenthums noch
bereichern könnte, anzuregen. Es leitet mich dabei auch noch ein
ganz specieller Zweck. Die vollkommene Klarstellung der Ent-
wickelung des Grundeigenthums muss nothwendig auch neues Licht
auf die Formen der Eigenthums-Uebertragung werfen, auf ein Ge-
biet also, welches unseren Verein wiederholt beschäftigt hat, und
welches derselbe auch in den kommenden Jahren meines Erachtens
um so weniger aus dem Auge lassen darf, als die künftige Stellung
unseres Berufes im Öffentlichen Leben und die allgemeine Aner-
kennung der von unserer Seite längst betonten Gründe für mög-
lichste Vervollkommnung unserer Arbeitsproducte wohl zweifellos
im wesentlichsten Grade von den Modalitäten abhängen wird, unter
welchen die in den meisten Einzelstaaten im Laufe der letzten
Jahrzehnte wieder zur Geltung gekommene Form des Eigenthums-
übergangs in das künftige deutsche Civilrecht eingeführt wird.
Ich werde mir die in letzterer Hinsicht zu ziehenden Folge-
rungen am Schlusse vorzutragen erlauben, zunächst aber den In-
halt des in Frage stehenden Werkes in gedrängtester Kürze zu-
sammenstellen.*)
Wie ich bereits angedeutet habe, lässt sich das allgemeine
Endergebniss der bezüglichen Forschungen in dem Satze zusammen-
fassen, dass die Entwickelung des Grundeigenthums bei allen Völ-
kern die gleiche ist. Wenn bei dem Urzustande, in welchem der
Mensch von Jagd, Fischfang und wilden Früchten lebt, der Gedanke
an eine Aneignung des Bodens überhaupt noch ferne liegen muss,
so tritt zuerst beim Uebergange zum Nomadenleben die Nothwen-
digkeit heran, die Räume, welche die Heerden jeden Stammes zu
durchschweifen pflegen, gegenseitig abzugrenzen. Immerhin denkt
in diesem Zustande noch kein einzelnes Individuum daran, einen
Theil des Bodens als ausschliesslich ihm gehörig in Anspruch nehmen
zu wollen. Mit dem Uebergange zum Ackerbau sehen wir die Volks-
stämme zuerst sich sesshaft machen. Aber das Gebiet, welches ein
Stamm inne hat, bleibt sein ungetheiltes Eigenthum ; Acker, Weide
und Wald stehen in gemeinschaftlicher Nutzung. Dabei sehen wir
allerdings zwei einigermassen verschiedene Formen des Collectir-
eigenthums auftreten.
Bei der Dorfgemeinschaft wird das cultivirte Land unter die
einzelnen Gemeindeglieder zur Nutzniessung periodisch verloost, um
von Zeit zu Zeit an den Stamm behufs neuer Vertheilung zurück-
zufallen. Bei den sogenannten Hauscommunionen dagegen bleiben
*) In dem nachfolgenden Auszuge (bis Seite 645) sind verschiedene
Stellen der Bücher’schen Ausgabe wörtlich entnommen, wurden aber, weil die
wörtlich entnommenen Stellen mit den lediglich auszugsweise wiedergegebenen
stets wechseln, nicht äusserlich hervorgehoben, nachdem das geistige Eigen-
un an ur gesammten Darstellung ohnedem den Eingangs genannten Au-
oren zusteht.
Steppes. Ueber Ureigenthum. 635
die Ackerloose in den Händen von patriarchalen Familiengruppen,
welche einen gemeinsamen Haushalt haben und zum Besten der
Genossenschaft arbeiten. Erst sehr spät und zwar auch bei den
modernen Culturvélkern zu einem der Jetztzeit ungleich näheren
Zeitpunkt, als der dem Gegenstande ferner Stehende wohl annehmen
möchte, nachdem die Zunahme der Bevölkerung und damit der
Uebergang zur intensiven Wirthschaft zur Vertheilung immer grös-
serer Strecken des Gemeinlandes genöthigt, sehen wir das indivi-
duelle und erbliche Eigenthum entstehen und nach seiner Lösung
aus den Ketten der Lehensrechte, der Erbpacht, des Flurzwanges
etc. zur vollen Geltung gelangen.
Sehen wir nun zu, wie der oder besser die Autoren die Belege
für diesen Entwicklungsgang theils durch Schilderung gegenwär-
tiger Zustände, theils durch geschichtliche Nachweise in den ein-
zelnen Capiteln des Werkes bringen.
Wir treffen da zunächst auf den Zustand exacter Dorfgemein-
schaft in Altrussland. In ganz Grossrussland, d. h. in jenem uner-
messlichen Gebiet, welches sich jenseits des Dnjepr ausdehnt und
von 30-35 Millionen bevölkert ist, bildet das Land, welches nicht
der Krone oder dem Adel gehört, ungetheiltes Gesammteigenthum
der Gemeinde. Das Gesetz vom 19. Februar 1861 definirt das
Gesammteigenthum folgender Massen: Gemeinsamer Niessbrauch
ist diejenige, durch Gewohnheit geregelte Art des Niessbrauches,
bei welcher der Boden von Zeit zu Zeit unter die Bauern vertheilt
oder verloost wird, sei es nach Köpfen, nach Familien oder nach
anderem Massstabe, und bei welcher die an den Boden geknüpften
Verpflichtungen mit solidarischer Haftbarkeit Aller geleistet werden.
Die Gemeinde ist der Grundbestandtheil des russischen Volkes.
Sie bildet eine juristische Person, eine Körperschaft, welche mit
einem eigenthümlichen Leben von grosser Kraft und Energie, ja
selbst mit Zwangsgewalt bekleidet ist. Sie allein ist Eigenthümerin
des Bodens, von welchem die Einzelnen nur den zeitweisen Niess-
brauch haben. Sie haftet dem Grundherrn solidarisch für den
Zins, dem Staate für die Steuern und die Rekrutenaushebung, und
verwaltet ihre Angelegenheiten selbst, und zwar in einer unab-
hängigeren Weise, als die französische und deutsche Gemeinde.
Die Gesammtheit der Einwohner eines Dorfes, welche im
Gemeinbesitz der mit demselben verbundenen Feldmark ist, heisst
»Mir«, ein Wort, das in seiner ursprünglichen Bedeutung etwas
Verehrungswürdiges und Heiliges bedeutet, und an welches noch
heute zahlreiche, die hohe Erfurcht vor dieser Einrichtung bezeu-
gende Sprichwörter geknüpft sind.
Grundsätzlich hat jeder volljährige männliche Einwohner An-
recht auf einen gleichen Theil der Ländereien, deren Eigenthümer
der Mir ist. In der Urzeit wurde keine Auftheilung vorgenommen,
sondern das Land gemeinschaftlich bebaut und die Ernte vertheilt
— eine Wirthschaftsform, die sich tief in den Wäldern, bei einigen
Gemeinden, den sogenannten Skits noch heute findet. Später fand
43.
636 Steppes. Ueber Ureigenthum.
die Theilung alle Jahre oder alle 3 Jahre i. e. nach jeder drei-
jährigen Wirthschaftsperiode statt, ein Gebrauch, der sich eben-
falls noch in einigen Gegenden erhalten hat. Gegenwärtig kehrt
die in den einzelnen Landestheilen verschiedene Theilungsepoche
an manchen Orten alle 6, an anderen alle 12 oder 15 Jahre, am
häufigsten alle 9 Jahre wieder. Bei der allgemeinen Volkszählung
ist die Neuvertheilung überall obligatorisch.
Um die Theilung in’s Werk zu setzen, schreiten nach Frhr.
v. Haxthausen die von der Gemeinde bestimmten Feldmesser zum
Ausmessen, zur Abschätzung der verschiedenen Felder, sowie zur
Bildung der Loose. Zur Messung bedienen sich selbe vielfach ge-
weihter Stäbe von ungleicher Länge, wobei die kürzesten für die
Fluren von besserer Qualität bestimmt sind, so dass das Loos um
so kleiner wird, je fruchtbarer es ist. Das gesammte Ackerland
wird in drei um das Dorf excentrische Zonen getheilt, deren jede
in drei, durch die Dreifelderwirthschaft bestimmte Fluren zerfällt.
Dass man übrigens nicht sonderlich praktisch dabei vorgeht, be-
weist die Angabe derselben Quelle, dass die einzelnen Streifen nur
5—10 Meter breit, dagegen 200—800 Meter lang genommen werden.
Schliesslich werden dann Parzellen aller Zonen und Fluren zu
Gesammtantheilen vereinigt und verloost.
Wie wir diess auch anderwärts in der Dorfgemeinschaft an-
treffen, bildet auch hier das (übrigens nur hölzerne) Haus mit
seiner Grundfläche und dem zugehörigen Garten erbliches Privat-
eigenthum, das aber an eine ausserhalb des Mir stehende Person nur
mit Zustimmung der Dorfbewohner verkauft werden darf, welch
letztere unter allen Umständen ein Vorkaufsrecht haben.
Wald und Weide hatten die Bauern ehemals in gemeinsamer
Nutzniessung und bei Wiesen wurde der Ertrag vertheilt. Mit
Aufhebung der Leibeigenschaft wurde, nicht ohne den Rechten des
Mir Gewalt anzuthun, das ausschliessliche Eigenthum an Wiesen
und Wäldern dem Grundherrn zugesprochen. Da gleichzeitig die
Aufhebung der Leibeigenschaft in die patriarchale Verfassung der
Familie eine wesentliche Lockerung führen muss, so darf man wohl
die gegenwärtige Zeit als den Ausgangspunkt einer neuen Aera
betrachten, in welcher auch im Gebiete des Mir das persönliche
Eigenthum seine Anfänge zu nehmen beginnt. —
Ganz ähnlich dem rüssischen Mir ist die Gemeindeverfassung
auf Java, wenn gleich auf dieser, gegen 20 Millionen Einwohner
zählenden Colonie der Niederlande meist durch Eingriffe der ver-
schiedenen Regierungen eine grössere Ungleichheit der Verhältnisse
in den einzelnen Provinzen hervorgerufen wurde. Der Souverain
erhebt laut des ihm nach dem Koran in allen mohamedanischen
Ländern zustehenden Obereigenthums einen Grundzins, bezw. er
beansprucht Fronden. Die Nutzniessung des Bodens aber steht
nach dem sog. Adat, dem Gewohnheitsrechte, der Gemeinde, der
Dessa zu. Die Hauptstelle in der Landwirthschaft nimmt die Reis-
cultur ein, für welche die Dessa in grossartigem Maassstab& -die
Steppes. Ueber Ureigenthum. 637
nöthigen Wässerungsanlagen, die vielfach unter Aufsicht der Priester
stehen, durch gemeinsame Arbeit herstellt. Die Vertheilung dieser
sogenannten Sawahs erfolgt dann unter Leitung des gewählten Vor-
stehers der Dessa durch das Loos, wobei aber die Reihenfolge in
der Zutheilung so geordnet ist, dass jede Familie nach und nach
in den Besitz aller verfügbaren Loose gelangt. Der Vorsteher und
sein Schreiber, die gewählten Dorfältesten, dann der Priester und
sein Gehilfe, wie der Aufseher der Bewässerungsanlagen erhalten
bessere und grössere Antheile Die Nutzniessung des Waldes und
des nicht cultivirten Landes ist allen Einwohnern der Dessa ge-
meinschaftlich, wobei sich übrigens meistens die auch anderwärts
zutreffende Rechtsregel findet, dass derjenige, der ein Stück des
gemeinen Landes cultivirt, für einen längeren oder kürzeren Zeit-
raum das ausschliessliche Nutzungsrecht beanspruchen kann.
Ueber Indien berichtet schon Nearchos, der Admiral Alexan-
ders des Grossen im 4. Jahrhundert v. Chr., dass dort das Land
meist gemeinsam von Familiengruppen bebaut wurde, welche sich
am Ende des Jahres in die Ernte theilten, und Elphinstone berichtet
in seiner History of India, dass diese Feldgemeinschaften bis auf
eine der unseren sehr nahe Epoche fortbestanden haben. Heute
finden wir in Folge der Eingriffe, welche die englische Regierung,
— wie in dem Werke ausführlich dargelegt wird, nicht immer in
der verständigsten Weise — vorgenommen hat, die alte Dorfgemein-
schaft auf einige entlegene Gegenden zurückgedrängt. Wald und
unbebautes Land besitzt zwar meist noch das Dorf im ungetheilten
Eigenthum, auf welches alle Einwohner ein Nutzungsrecht haben.
Die Landloose gehören den Familien eigenthümlich und werden in
der Hausgemeinschaft, die wir später noch näher betrachten werden,
bewirthschaftet. |
Was wir hier an asiatischen Völkern wahrgenommen, lässt sich
aber auch bei den europäischen Völkern als Ausgangspunkt er-
kennen, von dem aus sich die heutigen Agrarverhältnisse heraus-
gebildet haben. Was die deutschen Verhältnisse anlangt, so möchte
ich mir erlauben, Ihre Aufmerksamkeit auf dieselben zum Schlusse
noch besonders hinzulenken, und soll hier zunächst nur auf die
Ueberreste der alten Dorfgemeinschaft hingewiesen werden, wie sie
uns in den sogenannten Almenden der Schweiz entgegentreten.
Allerdings bestehen die Gemeindeländereien grösseren Umfangs
vorzugsweise in Waldungen und Weideland bezw. Alpen. Man trifft
indessen fast in allen Cantonen, selbst in dem industriereichen
Glarus, zahlreiche Gemeinden, welche bestens cultivirtes Ackerland
an ihre Mitglieder zur Vertheilung bringen. Allerdings genügt es
vielfach zum Anspruche auf einen Nutzungsantheil nicht, Einwohner
der Gemeinde zu sein oder selbst dort das politische Bürgerrecht
auszuüben. Das Antheilrecht ist vielmehr häufig an eine grössere
Anzahl bestimmter Familien gebunden, offenbar die Nachkommen
der alten Besitzer der Mark, welche sich in den Niessbrauch des
noch vorhandenen Restes derselben theilen. Diese: ‚Almendloose,
638 Steppes. Ueber Ureigenthum.
deren Grösse zwischen 10 und 50 Aren schwankt, sind allenthalben
aufs beste, vielfach als Gartenland bewirthschaftet, was schon
daraus hervorgeht, dass sie zum Preise von 300 Francs pro Hek-
tar gern gepachtet werden.
Die Allmäningar in Finnland und Skandinavien bestehen fast
ausschliesslich nur mehr in Waldungen. Als die skandinavischen
Stämme Schweden in Besitz nahmen, betrachteten sie zuerst den
Grund und Boden als Gemeingut. Doch konnte Jeder durch Ro-
dung und Anbau das Eigenthumsrecht für seine Familie gewinnen.
Die ausgedehnten Waldungen und die freien Weiden nebst den
dort gelegenen Seen blieben Gesammteigenthum der übereinander
stehenden staatlichen Organismen, nämlich der Dörfer, Kirchspiele,
Bezirke und Landschaften. Nachdem schon Gustav Wasa den Ver-
such gemacht hatte, die Allmäningar der Krone zu vindiciren,
wurde in der Mitte des vorigen Jahrhunderts die sogenannte »grosse
Theilung< angeordnet, indem jedem Bauernhofe ein seinem Umfange
und seiner Steuerquote entsprechendes Stück Wald zugemessen,
der Rest aber an die Krone gezogen wurde. Immerhin haben viele
Gemeinden bei der vorherrschenden Abneigung gegen die grosse
Theilung ihr Waldgebiet als Gemeingut zusammengehalten. Von
einem dortigen Statistiker wurden im Jahre 1869 die unaufgetheilten
Waldungen auf 22 Millionen Tonnen, d. i. 1955 Quadratmeilen (fast
Bayern, Württemberg und Baden) geschätzt.
In der niederländischen Geest, besonders in Drenthe, sehen
wir die germanische Mark noch in ihrer vollen Ursprünglichkeit
bestehen. Die Einrichtungen sind dort noch bis in’s Detail die
gleichen, wie sie Cäsar und Tacitus beschreiben. Die »gewaarden
Markgenoten« konnten ihre Antheile ursprünglich weder verkaufen
noch verschenken ; erst in neuerer Zeit haben die Gerichte ent-
schieden, dass sie wie jedes dingliche Recht veräussert werden
können. So wird auch hier das Privateigenthum allmählig immer
breiter eindringen müssen. Während die alte Agrarverfassung im
Jahre 1828 in Drenthe noch 1264 Quadratkilometer umfasste,
waren 1860 nur noch 43 Marken mit 330 Quadratkilometer übrig.
Die Gemeinweide mit circa 40% der Gesammtbodenfläche bleibt
übrigens auch nach der Auftheilung noch Gesammteigenthum.
Aehnlich liegen die Verhältnisse in Belgien. In den volk-
reicheren Gebieten treffen wir allerdings nur mehr persönliches Eigen-
thum; aber in den Sandgegenden der Campine und im Ardennen-
gebiete hat sich das alte Eigenthums- und Wirthschaftssystem
erhalten. Im Jahre 1846 umfasste das Gemeinland noch 1629
Quadratkilometer, zu nahe gleichen Theilen auf die Campine
und das Ardennengebiet vertheilt. Nachdem durch Gesetz vom
21. März 1847 die Regierung ermächtigt wurde, den Verkauf der
unbebauten Gemeindegüter zu gestatten, wurden zwischen 1847 und
1860 mehr als 300 Quadratkilometer Gemeinland veräussert und
wird der bis jetzt noch verbliebene Rest desselben auf 1000 Quadrat-
kilometer geschätzt.
Steppes. Ueber Ureigenthum. 639
Wie in Asien und Europa, so findet sich in allen anderen Erd-
theilen die ursprüngliche Feldgemeinschaft oder deren unverkenn-
bare Spuren. So in Afrika. An der Goldktiste wird die Bear-
beitung der Felder von ganzen Dörfern gemeinschaftlich ausgeführt
und die Ernte nach der Kopfzahl der arbeitenden Familien ver-
theilt. Bei den Kru an der Pfefferküste sind Grund und Boden
ebenfalls Gemeingut; wer ein Stück Land cultivirt, erwirbt dadurch
für sich und seine Nachkommen ein Besitzrecht, welches solange
andauert, als die landwirthschaftliche Benutzung des Grundes.
© Organisation treffen wir im stillen Ocean und auf Neusee-
and.
Ebenso wurde bei den Urbewohnern Amerikas, sowohl in Nord-
amerika, wie in Mexiko und im Süden, wo nur immer die Stämme
schon über das wildeste Jägerleben hinaus waren, die Feldgemein-
schaft mit dem Rechte der Occupation angetroffen. Ein eigen-
thümlicher Zug ist bei den Indianern die Umgrenzung des zum
Sondergebrauch occupirten Grundes mit einem blossen Baumwoll-
faden, der aber vollkommene Sicherheit gewährte. So umgibt im
Märchen die schöne Prinzessin Chriemhilde ihren Rosengarten zum
Zeichen ausschliesslicher Herrschaft mit einem Seidenfaden. Am
ausgeprägtesten finden wir diese Einrichtungen gerade auch bei den
alten Culturvölkern Amerika’s, so bei den Azteken und den Inka-
peruanern, welche mit dem Systeme des collectiven Grundeigen-
thums auf einem nichts weniger als günstigen Boden den Ackerbau
zur höchsten Blüthe gebracht hatten. —
Wir haben gesehen, das überall, in Java und Indien, wie in
Peru und Mexiko, in Russland, bei den Schwarzen Afrika’s, wie
bei den Indogermanen Europa’s die Dorfgemeinschaft als elementare,
sociale Gruppe das Land besass und den temporären Niessbrauch
desselben unter alle Familien gleich vertheilte. Ueberall konnten
wir zugleich gewisse patriarchale Züge bemerken, welche die Dorf-
genossen als die Glieder einer grossen Familie erscheinen liessen.
Die Dorfgenossenschaft, welche in ihrer Gesammtheit die Trägerin
des Grundeigenthumsrechtes ist, fällt zusammen mit der Geschlechts-
genossenschaft, welche ein gemeinsames Stammgut bewirthschaftet.
Nicht alle Völker sind indessen in ihrer Eigenthumsentwicklung
bis zur Dorfgemeinschaft fortgeschritten. Es hat sich vielmehr
hier und da auch noch die engere Gemeinschaft des Geschlechtes
als Trägerin des Grundeigenthums und als eine geschlossene, alle
Einzelfamilien umfassende Wirthschaftseinheit erhalten. Laveleye
schildert denn auch zunächst ausführlich die bei den Südslaven
noch heute in voller Ursprünglichkeit bestehende Hausgemeinschaft
und sucht dann deren Spuren bei andern Völkern auf.
Bei den Südslaven z. B. in Serbien, Montenegro ist die sociale
Einheit, die bürgerliche Corporation, welche das Land besitzt, die
Hausgemeinschaft, d. h. die Vereinigung der Abkömmlinge desselben
Stammvaters, welche dasselbe Haus oder denselben Hof bewobnen,
gemeinsam arbeiten und die Producte der ländlichen Arbeit, ge-
640 Steppes. Ueber Ureigenthum.
meinsam verzehren. An der Spitze der Genossenschaft — Zadruga
genannt — steht der von der Genossenschaft gewählte, oder von
dem Vorgänger aber nicht immer nach dem Alter, sondern mehr
nach der Fähigkeit ernannte Gospodar. Dieser leitet die gemein-
samen Angelegenheiten, kauft und verkauft die Producte Namens
der Genossenschaft und ordnet die auszuführenden Arbeiten an —
Alles aber im steten Einverständnisse mit den Seinigen, welche
bei allen wichtigeren Angelegenheiten zur Berathung zusammen
treten. |
Die Ehefrau des Gospodar, oder eine der andern Frauen, häufig
im bestimmten Wechsel, die Domatschika, besorgt die Haushaltung
und überwacht die Erziehung der Mädchen, welche bei ihrem Aus-
scheiden aus der Gemeinschaft durch Heirath eine angemessene
Abfindung erhalten. Der umfriedigte Sitz einer Hausgemeinschaft
besteht aus einer ziemlich grossen Anzahl meist hölzerner Gebäude.
Der Gospodar wohnt meist in einem besonders hervorragenden Ge-
bäude, welches auch das für die gemeinsamen Mahlzeiten und die
abendlichen Hausarbeiten bestimmte Gemach enthält. Daran
schliessen sieh die kleineren Wohnungen der übrigen Ehepaare und
schliesslich die Wirthschaftsgebäude. Gewöhnlich zählt eine Haus-
gemeinschaft 10—20 Köpfe, doch trifft man auch solche von 50-60
Personen. Die mittlere Grösse des Gutes einer Gemeinschaft be-
trägt 25—50 Joch (zu 571, Ar), die leider vielfach wohl von frü-
herer Feldtheilung her in Parzellen zerstreut liegen. Das Wirth-
schaftsvieh besteht aus mehreren Paar Zugthieren, Ochsen oder
Pferden, 4—8 Kühen, 15—20 Stück Jungvieh, etwa 20 Schafen und
Schweinen, endlich. einer zahlreichen Schaar von Geflügel. Die
Erzeugnisse der Landwirthschaft werden gemeinschaftlich verbraucht
oder unter die Einzelfamilien vertheilt (wie eventuell bei reicher
Ernte der Erlös aus dem Ueberflusse) ; aber der Ertrag der indu-
striellen Arbeit fällt dem Einzelnen zu. Jedes Individuum kann
so seine speciellen Bedürfnissse decken, sich auch wohl etwas eigenes
Vieh anschaffen, das mit der gemeinschaftlichen Heerde auf die
Weide geht. Privateigenthum ist also auch vorhanden, nur nicht
in seiner Anwendung auf Grund und Boden, der das gemeinschaft-
liche Eigenthum der Hausgenossenschaft bleibt.
Dies sind im Allgemeinen die Grundzüge der Hauscommunionen,
deren Vorkommen übrigens keineswegs auf die Südslaven beschränkt
ist. So waren die Hauscommunionen nach urkundlichen Nachweisen
im Mittelalter über ganz Frankreich verbreitet (wenn gleich deren
Herausbildung aus der früher in Gallien bestandenen Dorfgemein-
schaft, ebenso wie ihr Verschwinden noch wenig aufgeklärt ist).
Dupin hat übrigens noch 1840 im Departement Niévre eine aus
alter Zeit übrig gebliebene solche Hauscommunion eingehend be-
sichtigt und beschrieben, und 1860 hat die Commission zur Ver-
theilung der Ackerbaupreise zu ihrem Erstaunen im Jura zahlreiche
Reste der Hausgemeinschaft vorgefunden.
Auch die irischen Celten sind zwischen der früheren , Dorf-
Steppes. Ueber Ureigenthum. 641
gemeinschaft und der heute über das ganze englische Inselreich
verbreiteten Latifundienwirthschaft, die gegenwärtig zu einer so
bedrohlichen Frage geworden, durch eine Periode der Hausgemein-
schaft ganz nach dem eben geschilderten serbischen Systeme hin-
durchgegangen.
Noch heute findet sich weiters die Hausgemeinschaft bei ver-
schiedenen Stämmen des Kaukasus, bei den Kru in Afrika, den
Malaien auf Sumatra und — freilich unter ganz besonderen phy-
sischen Bedingungen — bei den Eskimos auf dem amerikanischen
Continent und in Afrika.
Kehren wir nach diesem Excurse auf die Hausgemeinschaften
nochmals zur Dorfgemeinschaft zurück, um speciell die Verhältnisse
des Grundeigenthums in Deutschland des Näheren in Betracht zu
ziehen.
Als zur Römerzeit unsere Voreltern zuerst präciser in der
Geschichte hervortraten, waren sie eben im Uebergange von dem
Jagd- zum Hirtenleben und zu den ersten Anfängen des Ackerbaues
begriffen. Sie essen wildes Obst, Wildpret und geronnene Milch,
sagt von ihnen Tacitus, und Cäsar berichtet: Sie leben hauptsäch-
lich von Milch, Käse und Fleisch. Zu dieser Lebensweise bedurften
die einzelnen Stämme ausgedehnter Markungen, die aber nicht nur
ungetheiltes Eigenthum derselben blieben, sondern auch fast ganz
in gemeinsamer Nutzung standen. Das erbliche Eigenthum wurde
nur auf das Haus und den daranstossenden eingefriedigten Raum
angewandt, wie auf Java und in Russland: »suum quisque domum
spatio circumdat<. Dies war das durch Erbfolge übertragbare
Salgut, in dessen Umzäumung jeder unbeschränkter Gebieter war,
in welches ohne den Willen des Eigenthümers Niemand eindringen
durfte. Die Familien, welche die Gemeinschaft bildeten, hatten
nur ein Nutzungsrecht, die Genossenschaft als solche war Eigen-
thümerin des Bodens. Wie ursprüglich die Vertheilung des Landes
vor sich gegangen, darüber bringt Laveleye wenig Genaues. Cäsar
sagt: »Niemand hat ein gewisses Mass Ackerlandes oder eigenes
Feld, sondern die Obrigkeiten und Vorsteher weisen Jahr um Jahr
den Geschlechtsgenossenschaften und Sippschaften, welche sich zu-
sammengethan haben, beliebiges Land zuc. Es herrschte eben
damals noch die extensivste Wirthschaft, und Land genug war vor-
handen, um allenthalben nach dem heutigen Systeme der Essar-
tage den in einem Jahre bebauten Boden wieder zu verlassen, an
anderer Stelle zu bauen und erst nach langen Jahren den Wechsel
von vorne aufzunehmen. So berichtet Cäsar von den kriegslustigen
Sueven: »Diejenigen, welche im Lande bleiben, bauen den Acker
für sich und für die Abwesenden, und statt der letzteren sind sie
hinwiederum das folgende Jahr unter den Waffen, während jene
zu Hause bleiben. Es gibt keinerlei Ackerland im Besitze des Ein-
zelnen und gesondert, und länger als ein Jahr des Anbaues wegen
an einer Stelle zu bleiben ist nicht erlaubt.«
Zweifellos hat sich sehr bald mit der Zunahmedes.Ackerbaues
642 Steppes. Ueber Ureigenthum.
die Sitte der Verloosung der Antheile heratsgebildet, vielleicht
direct durch den Anblick der bei den römischen Eroberern üblichen
Auftheilung und Verloosung des Landes für die Soldatencolonien.
Maurer, dessen Arbeiten über die Dorf- und Markenverfassung
gründliches Licht über diese Dinge verbreitet haben, stellt die Ver-
loosung ausser Zweifel. Wird ja doch sowohl in Frankreich als in
Theilen Deutschlands ursprünglich der Ausdruck »Loos< gleich-
bedeutend mit Parzelle, Grundstück überhaupt gebraucht; im
Norden hiessen die Antheile Deel oder Schitten. Jeder Einwohner
des Dorfes hatte zunächst Anrecht auf einen Ackertheil, gross genug,
um den Bedürfnissen der Familie zu genügen. Abgesehen von den
Vorstehern, welche ein grösseres Loos empfingen, musste dieser
Antheil für alle gleich sein, und um zu einer vollständigen Gleich-
heit zu gelangen, bildete man in jeder Flur der urbaren Acker-
fläche so viel zu verloosende Antheile, als es Theilgenossen gab.
Das Ausmessen geschah mittelst eines Seiles, per funiculum. Die
Gleichheit der Theile schien bei vielen Stämmen so unerlässlich,
dass, im Falle selbe mit der Zeit ungleich geworden waren, der-
jenige, welcher weniger hatte, eine neue Vermessung verlangen
konnte, damit die ursprüngliche Gleichheit wieder hergestellt werde.
Es findet sich dieser Rechtsgebrauch bekanntlich noch heute in den
parzellirten Fluren Thüringischer Staatsgebiete.
Wie und wann nun zunächst die Ackerloose Privateigenthum
der Besitzer geworden, lässt sich präcis und in allgemein zutreffender
Weise nicht feststellen. Vielfach geschah es überhaupt nur olıne
ausdrückliche Rechtsumbildung durch Unterlassung der Ausloosung,
nachdem schon vorher der Rechtsanspruch von einem subjectiven
Anspruche des Gemeindegliedes zu einem dinglichen, als Appendix
an den Hausbesitz gebundenen Rechte geworden war.
Daneben gab schon in den ältesten Zeiten das allenthalben
anzutrefiende Recht der Landnahme und Rodung den ausgiebigsten
Anlass zur Entstehung von Sondereigenthum. Der einzelne Mark-
genosse konnte, wenn es das Bedürfniss seiner Wirthschaft erheischte,
Stücke auf der gemeinen Mark zeitweise occupiren oder selbst dau-
ernd einfriedigen. Die Arbeit der Rodung, des Neubruchs, bildete
einen Grund des Eigenthumserwerbs an den so ausgeschiedenen
Markstücken, welche Artland, Anschüsse, Sundern, Hagen, Einfänge
oder Beifänge, auch Zuschläge und Zaunrichtungen genannt wurden.
Ihre Anlage wurde allerdings später an die Zustimmung der Ge-
nossen geknüpft. Noch im späten Mittelalter findet sich übrigens
stellenweise das Recht des Neubruchs unbeschränkt, wie auch um-
gekehrt verlassenes und wüste liegengelassenes Ackerland in die
ungetheilte Gemeinschaft zurückfiel.
Auch erhielten, wie wir gesehen haben, die einzelnen Führer
aus der Mark grössere Antheile und diese, wie die eben erwähnten
Occupatoren erlangten somit, indem sie ihr Land durch Sklaven
bebauen liessen, eine Oberherrschaft über die einfachen Bauern, die
sie zu immer weiteren Eingriffen in das Gemeindeeigenthum geneigt
Steppes. Ueber Ureigenthum. 643
machte. Auch die Kirche zog, nachdem einmal das Christenthum
Eingang gefunden, die ihr zahlreich von frommen Leuten mit den
zugehörigen Antheilen an der Mark vermachten Anwesen aus der
Gemeinschaft, friedigte sie ein, strebte sie abzurunden und liess sie
durch Ansiedler oder Leibeigene bebauen. (Schon gegen Ende des
9. Jahrhunderts gehörte der dritte Theil allen Landes in Gallien
dem Klerus.)
Als dann im späteren Mittelalter die Zeiten wieder unruhig
wurden, brach das Feudalsystem mit voller Wucht herein, um aus
den freien Bauern der ersten Jahrhunderte nach Christus den Leib-
eigenen des 13. Jahrhunderts zu machen. Auf zweierlei Art ist
das Feudalwesen herangewachsen. Einmal durch die sogenannten
Beneficien, indem zur Belohnung der geleisteten Dienste den Va-
sallen Land angewiesen wurde, welches sie bei beträchtlicherem
Umfange gegen einen Theil der Ernte oder einen Grundzins an
Andere zur Bebauung gaben. Dann durch die sogenannte Com-
mendatio, indem der bedrohte und unablässig beunruhigte Eigen-
thümer sein Gut einem Manne übertrug, der im Stande war, ihn
zu schützen, sich jedoch den erblichen Niessbrauch des Gutes
gegen gewisse Abgaben und Dienste vorbehielt. Dass unter solchen
Zuständen die herrschenden Classen auch die zunächst noch als
Gemeingut verbliebenen Waldungen und Weiden an sich reissen
konnten, ist begreiflich.
Aber selbst in den ganz frei gebliebenen Gemeinden drängte
die Zunahme der Bevölkerung zu immer weiteren Vertheilungen
des Gemeindelandes, die dann gleich den alten Ackerloosen all-
mählig als persönliches, als Sondereigenthum beansprucht und
betrachtet wurden. Bei Aufhebung der Feudalverhältnisse konnte
so natürlich keine Rede mehr davon sein, zu der alten Eigenthums-
verfassung zurückzukehren, abgesehen davon, dass vielfach diese
Aufhebung nicht ein einziger so zu sagen acuter Vorgang war,
sondern sich auf dem Wege allmähliger Abschüttelung einzelner
Lasten vollzogen hat.
Dessohngeachtet finden wir noch in unseren Tagen die Spuren
der alten Verhältnisse in ganz Deutschland verbreitet und hat
speciell der Uebersetzer des Laveleye’schen Werkes der Aufsuchung
und Beschreibung dieser Ueberreste in einigen Zusatzcapiteln zum
Originalwerke besondere Sorgfalt zugewendet. Ich muss mich in-
dessen hier auf eine allgemeine Aufzählung derselben beschränken
und im Einzelnen auf das Originalwerk selbst verweisen.
Auf dem Westerwalde, wo der allerdings im Sondereigenthum
stehende Acker fast nur die nöthigen Kartoffeln und höchstens
etwas Korn liefert, gründet sich die ganze bäuerliche Wirthschaft
auf die umfangreichen Gemeindeweiden.
In der Eifel beruht die sogenannte Schiffelwirthschaft gleich-
falls auf Gemeineigenthum. Das Schiffeln besteht, wie der Essar-
tage in den Ardennen darin, dass man die Narbe des Bodens schält,
trocknet und verbrennt und den mit der Asche gedüngten Boden
644 Steppes. Ueber Ureigenthum.
anbaut. Diese Schiffelländereien bleiben 10 bis 20 Jahre als
gemeinschaftliche Weide dreesch liegen, um dann abwechselnd einige
Jahre (gewöbnlich 3, je eines für Roggen, Kartoffel und Haber)
zum Ackerbau ausgetheilt und unter Flurzwang benutzt zu werden.
Diese in der Rheinprovinz nach Hansen weitverbreitete Schiffel-
wirthschaft auf den Aussenfeldern kommt auch im westfälischen
Sauerlande, im Wesergebirge, am Harz, im Vogelsberg, in der Rhön,
im Spessart, im Schwarzwald und in der Rauhen Alp vor. Ganz
ähnlich ist die Wirthschaftsweise auf den Vöhden in Westfalen.
Einen fast gänzlich ungetrübten Ueberrest der Feldgemeinschaft
bilden ein Theil der Trier’schen Gehöferschaften. Nur durch den
Umstand, dass die Markungstheile nicht allein im Ganzen verkauft
und vertauscht, sondern auch beliebig getheilt werden können,
unterscheiden sich selbe von der alten Markgenossenschaft. Nur
die Hofraithe und der im Hofbering liegende Garten ist Sonder-
eigenthum. Aecker, Wiesen, Wald und Weide sind Eigenthum der
Genossenschaft und unterliegen periodischer Wiederverloosung. In
dieser Form ragen die Gehöferschaften weit in unser Jahrhundert
hinein. Bei vielen derselben sind aber speciell aus Anlass der
Katasteranlage die Aecker und Wiesen in das Sondereigenthum
übergegangen und nur Weide und Wald im Gemeineigenthum ver-
blieben. Doch soll in manchen Gemeinden auch jetzt noch die
Verloosung selbst für das cultivirte Land Rechtsgebrauch sein. Die
letzte Verloosung auch des Ackerlandes, für welche ich authentische
Belege gefunden, hat 1863 in der Gemeinde Saarholzbach statt-
gefunden.
Ganz ähnlich den Gehöferschaftswaldungen, den Trier’schen
Lohhecken, sind die Hauberge im Kreise Siegen. Es sind dies
Eichenschälwaldungen mit 16—20jährigem Umtriebe, die nach dem
Schälen und Abholzen einmal mit Winterroggen bebaut werden,
dann etliche 6 Jahre geschlossen bleiben und den Rest der Umtriebs-
zeit als Weide für Grossvieh benutzt werden, alles aber auf genossen-
schaftlicher Basis, wie denn das Siegerland auch auf dem Gebiete
der Wiesencultur, dann des Bergbaus und Hüttenwesens sich durch
genossenschaftlichen Betrieb auszeichnet.
Ein fünf Druckbogen starkes Capitel widmet Dr. Bücher den
noch in unserer Zeit bestehenden Allmenden im südwestlichen
Deutschland, wie sie hauptsächlich in Baden, Württemberg, Hohen-
zollern und der hessischen Provinz Starkenburg, vereinzelt auch
nördlich des Mains, noch vorkommen. Es ist unter diesen Allmenden
nicht die ungetheilte Gemeinschaft von Wald und Weide zu ver-
stehen, wie sie fast noch über ganz Deutschland verbreitet ist,
sondern speciell als Acker, Wiese oder Garten cultivirtes Gemeinde-
land, welches unter die Ortsbürger periodisch oder auf Lebenszeit
in Loosen vertheilt wird. Ich muss hier auf ein näheres Eingehen
in die von Dr. Bücher gebrachten umfangreichen Details verzichten,
möchte mir aber eine kurze Bemerkung zu einigen polemisirenden
Aeusserungen desselben erlauben.
Steppes. Ueber Ureigenthum. 645
Dr. Bücher verurtheilt auf das Schärfste das Vorgehen jener
Gesetzgebung, welche der Zerstörung der Gemeinheiten selbst von
oben herab, statt selbe hintanzuhalten, Vorschub leistet. Offenbar
hat er dabei die preussische Gemeinheitstheilungsordnung vom
7. Juni 1821 vorzugsweise im Auge. Es lässt sich von vorneherein
die thatsächliche Berechtigung des gegen diese Verordnung gerich-
teten Vorwurfs bestreiten. Allerdings ist richtig, dass in der An-
wendung und Auslegung des $. 17 der Gemeinheitstheilungsordnung*)
in den ersten Jahren des Bestehens derselben zu weit gegangen
wurde. Es ist indessen dieser Auslegung durch eine diesbezüg-
liche Gesetzesdeclaration entgegengetreten worden, wonach weder
städtisches Kämmereivermögen noch sonstiges Vermögen von Stadt-
oder Landgemeinden, dessen Nutzungen den einzelnen Gemeinde-
mitgliedern oder Einwohnern vermöge dieser ihrer Eigenschaft und
nicht laut besonderer Rechtstitel zustehen, jemals durch eine Ge-
meinheitstheilung in Privatvermögen der Betheiligten verwandelt
werden darf. Und wenn diese Declaration auch erst aus dem
Jahre 1847 datirt, so ist doch, wie Dönniges in den Erläuterungen
zur Gemeinheitstheilungsordnung näher ausführt, schon 1833 eine
bezügliche Ministerialverfügung speciell der Theilung von Forst-
grundstücken bestimmtest entgegengetreten.
Was aber die Weide anlangt, so muss doch von dem Augen-
genblicke, wo die landwirthschaftlichen Sachverständigen sich —
freilich gegen die Meinung Dr. Büchers — für den Vorzug der
Stallfütterung definitiv und mit überwältigender Majorität ausge-
sprochen haben, die Beseitigung der Gemeinweide nur freudigst
begrüsst werden und kann auch die Auftheilung von im Gemeinde-
eigenthum stehenden Weidegründen höchstens in einzelnen Fällen
als nachtheilig erscheinen.
Wenn einerseits gerade die in der Gemeinheitstheilungsordnung
statuirte Verbindung solcher Auftheilung mit einer Neuregelung
der gesammten Fluranlage offenbar geeignet ist, die Auftheilung
als geradezu höchst vortheilhaft erscheinen zu lassen, so bleibt
eine solche Verbindung vom süddeutschen Standpunkte immerhin
lebhaft zu beklagen. In den 30er und 40er Jahren ist nämlich, als
hervorragende Nationalöconomen — so namentlich List — die Zu-
sammenlegung auch in Süddeutschland energisch bevorworteten, in
der Literatur, wie in den gesetzgebenden Körpern ein heftiger
Kampf entstanden, in welchem sich die Gegner der Sache haupt-
sächlich auf die durch Zerstörung des Gemeindeeigenthums gegebene
Schädigung der Gemeinwohlfahrt beriefen, welche nach dem dabei
vorschwebenden Muster der Gemeinheitstheilungsordnung mit der
Massregel verbunden se. So kommt es, obwohl man auch in
*) 8. 17 der Gemeinheitstheilungsordnung lautet: Bei Grundstücken, deren
Eigenthum einer Stadt- oder Dorfgemeinde zusteht, deren Nutzungen aber den
einzelnen angesessenen Mitgliedern derselben gebühren, ist jedes zur Benutzung
berechtigte Mitglied der Gemeine für die seinem Grundbesitz anhängenden
Theilnehmungsrechte auf Auseinandersetzung anzutragen berechtigt.
646 Steppes. Ueber Ureigenthum.
Norddeutschland den Hauptvortheil der Massregel schon sehr bald
in der Grundstückszusammenlegung gesehen und obwohl sich äusersten
Falles ja auch bei schärfstem Ausschluss der Auftheilung von wirk-
lich werthvollem Gemeindegrund die Zusammenlegung noch als
höchst segensreich erweisen musste, dass die süddeutsche Land-
wirthschaft noch heute dieser Segnungen entbehrt und man sich
dort, speciell auch in Bayern, trotz aller Klagen über die schlechten
Zeiten und das ungünstige Verhältniss der Productionskosten nicht
entschliessen kann, energisch mit einer Massregel vorzugehen, welche
die Productionskosten um ein Vierttheil bis zu einem Drittheil ver-
mindern müsste.
Soviel über die Entwicklung der Eigenthumsverhältnisse speciell
in Deutschland. Vielfach wird nun gerade den deutschen Zustän-
den und dem Collectiveigenthum das römische (und trotz der spar-
tanischen Suppe selbst das griechische) Alterthum als ein Staats-
gebilde gegenübergestellt, in welchem von Anfang an das Sonder-
eigenthum an Grund und Boden bestanden habe. Ich muss mir
in Rücksicht auf die zum Schlusse an die Formen der Eigenthums-
übertragung zu knüpfenden Bemerkungen in aller Kürze die Belege
dafür anzuführen erlauben, dass jene Anschauung nicht stichhaltig
ist, dass vielmehr dıe Römer bezüglich des Grundeigenthums die-
selbe Entwicklung durchgemacht haben müssen, wie alle anderen
Völker.
Dass auch in der späteren Römerzeit die Erinnerung an die
früheren Stufen dieses Entwicklungsganges noch nicht ganz ver-
weht war, das beweisen die zahlreichen bezüglichen Aussprüche
der Dichter über das sogenannte goldene Zeitalter.
So sagt Ovid:
Und den Acker, der eh’ gemein wie die Luft und die Sonne,
Markte behutsam ab mit langer Furche der Messer.
Und Virgil:
Niemand zwang das Feld vor Jupiter, Früchte zu tragen,
Noch war Brauch, die Flur zu marken oder zu sondern:
Allen erwarben Alle, freigebiger brachte das Land selbst
Alles hervor und reicher, da keiner fordert gewaltsam.
Ebenso Justinus:
In der Zeit des Königs Saturnus diente Niemand als Sclave, noch
besass Jemand Privateigenthum, sondern Allen war Alles gemein,
gleich als ob alle insgesammt nur Ein Erbe hätten.
Ich will mich aber nicht auf die Dichter des Alterthums allein
berufen, sondern den Ausspruch eines Gelehrten der Neuzeit citiren,
dessen Autorität in diesen Dingen Niemand bezweifeln kann. Momsen
sagt hierüber:
Das Eigenthum hat, da das Ackerland bei den Römern lange in
Feldgemeinschaft benutzt und erst in verhältnissmäsig später Zeit
aufgetheilt worden ist, sich nicht an den Liegenschaften, sondern zu-
nächst an den ,Sclaven- und Viehstand“ (familia pecuniague) ent-
wickelt. Die älteste Form des Eigenthumserwerbs durch Handan-
greifen (mancipatio) wurde noch nicht auf das Land angewandt, weil
sie nur auf Gegenstände passte, die durch Ergreifen mit der Hand
erworben werden konnten. In der ältesten Zeit wurde das Ackerland
Steppes. Ueber Ureigenthum. 647
gemeinschaftlich, wahrscheinlich nach den einzelnen Geschlechts-
genossenschaften bestellt und erst der Ertrag unter die einzelnen dem
Geschlecht angehörigen Häuser vertheilt, wie denn Feldgemeinschaft
und Geschlechtergemeinde innerlich zusammenhängen und auch später-
hin in Rom noch das Zusammenwohnen und Wirthschaften der Mit-
besitzer sehr häufig vorkam. Selbst die römische Kechtsiiberlieferung
weiss noch zu berichten, dass das Vermögen anfänglich in Vieh und
Bodennutzung bestand und erst später das Land unter die Bürger
zum Sondereigenthum aufgetheilt ward. Besseres Zeugniss dafür
gewährt die älteste Bezeichnung des Vermögens als „Viehstand“ oder
„Sclaven- und Viehstand“ und des Sonderguts der Hauskinder und
Sclaven als „Schäfchen“ (peculium); ferner die älteste Form des Eigen-
thumserwerbs durch Handangreifen, was nur für bewegliche Sachen an-
gemessen ist und vor Allem das älteste Maass des „Eigenlandes“
(heredium von herus, Herr) von zwei Jugern oder preussischen Morgen,
das nur Gartenland, nicht Hufe gewesen sein kann. Wann und wie
die Auftheilung stattgefunden hat, lässt sich nicht mehr bestimmen.
Geschichtlich steht nur soviel fest, dass die älteste Verfassung die
Ansässigkeit nicht, sondern als Surrogat dafür die Geschlechtsgenossen-
schaft, dagegen schon die servianische den anfgetheilten Acker vor-
aussetzt.
Es war also noch in der ersten Zeit, da die Römer schon durch
ganz präcise Ueberlieferungen in die Geschichte treten, das Privat-
eigenthum auf die Hofstätte (wie bei den Germanen und Russen),
auf das Heredium beschränkt, welches anfangs ganz unveräusserlich
war, und welches zu verkaufen noch bis in die letzten Zeiten der
Republik als eine Schande gegolten. Das Heredium war aber nicht
ausreichend, um den Unterhalt einer Familie zu liefern; dieselbe
musste desshalb noch Stücke des Gemeinlandes, des Ager publicus,
anbauen und ihr Vieh auf die Gemeinweide treiben. So lag auch
in Rom der Ager publicus jedem zur freien Occupation offen. Jeder
Angehörige des Populus, d. h. jeder Patricier konnte ein beliebiges
freies Stück nehmen unter der Bedingung, dass er nicht gegen die
den Occupationsmodus regelnden Bestimmungen verstiess. Dadurch
erlangte er kein Eigenthum, sondern nur ein Besitzrecht, das in
der Theorie jederzeit widerruflich war und solange es auch währte,
sich niemals in volles Eigen ex jure quiritium verwandeln konnte.
In der Praxis freilich behielten die Patricier den Niessbrauch des
von ihnen bebauten Landes, weil für den Rückfall desselben an
die Gesammtheit kein bestimmter Termin festgesetzt war. Das so
von den Patriciern occupirte Land erlangte eine solche Ausdehnung,
dass sie — ganz wie bei Entstehung des Feudalsystems in Deutsch-
land und anderwärts — einen Theil desselben den Clienten als
Bittbesitz (precarium, nämlich auf Bitte der Clienten gegen einen
bestimmten Theil des Ertrags) überliessen. Später als in Folge der
Eroberungen die Zahl der Sclaven zunahm, liesen sie es durch diese
bewirthschaften.
Die ganze Socialgeschichte Roms aber gipfelt durch Jahr-
hunderte in dem Kampfe, der von den Proletariern um Rückgabe
des von den Mächtigen occupirten Gemeinlandes geführt wurde
und die ersteren auch bei verschiedenen Gelegenheiten in den
Besitz mehr oder minder umfangreicher, aus dem Ager, publicus
648 Steppes. Ueber Ureigenthum.'
aufgetheilter Loose setzte. Mit dem Augenblicke, da sich jener
Kampf gegen die immer riesiger wachsenden Latifundien als aus-
sichtslos erwies, war dann bekanntlich der Untergang Roms bereits
als besiegelt zu betrachten. —
Man kann wohl nicht behaupten, dass Laveleye in dem Original-
werke, von dessen durch den Uebersetzer bereichertem Inhalte ich
vorstehend einen kurzen Ueberblitk gegeben, geradezu socialistische
Tendenzen verfolge. Wenn durch ein so eingehendes Studium der
Verhältnisse und die klare Erfassung ihrer Vortheile in ihm eine
gewisse Vorliebe für die collective Form des Grundeigenthums
lebendig geworden, so ist dies nur begreiflich. Und wenn er für
Jüngere Staatengebilde, wie Amerika und Australien, Vorschläge
macht, wie der Bildung von Latifundien einerseits und eines besitz-
losen Proletariats andererseits vorzubeugen sei, so sind dieselben
sicher der eingehendsten Beachtung werth. Dass in Europa eine
Rückkehr zum collectiven Eigenthum ohne allgemeine Deroute un-
möglich sei, dies einzugestehen ist er einsichtig genug, wenn ihm
auch an einzelnen Stellen das Herz mit dem Verstande durchzu-
gehen droht.
Für uns ist indessen diese Seite der Frage hier gegenstandslos.
Werthvoller für uns scheinen die Argumente, welche Laveleye aus
der geschichtlichen Entwicklung des Grundeigenthums gegen die
verschiedenen Theorien des Eigenthums überhaupt zieht. Es gilt
dies hauptsächlich in einer Richtung, welche ich schon oben bei
Erwähnung der Gemeinheitstheilungsordnung gestreift habe. Die
Abneigung gegen eine gesetzliche Regelung der so segensreichen
Zusammenlegung der Grundstücke wird vielfach damit motivirt,
dass der Zwang zur Arrondirung einen Eingriff in die Eigenthums-
rechte bedeute. Solcher Behauptung gegenüber erscheint es nun
recht nützlich, wenn an der Hand der geschichtlichen Entwicklung
des Grundeigenthums nachgewiesen wird, dass die behufs Neu-
gestaltung der Flureintheilung néthigen Operationen die gleichen
sind, ohne welche bis in eine relativ sehr nahe Zeit Grundeigen-
thum überhaupt nicht möglich war.
Am wichtigsten aber scheint es mir, wie schon in der Einlei-
tung angedeutet, aus der durch das vorliegende Werk so sehr
geförderten Klarstellung der Formen des Eigenthums selbst Conse-
quenzen zu ziehen in Richtung auf die Formen der Eigenthums-
Uebertragung.
Sie alle wissen, dass ungefahr die letzten 100 Jahre der Schau-
platz einer Entwicklung waren, wonach eine Form der Kigenthums-
übertragung, welche ich zur Vermeidung von Verwechslungen vor-
erst das Grundbuchsrecht nenne, sich Geltung verschaffte, in das
Civilrecht der meisten Staaten seit längerer oder kürzerer Zeit auch
bereits übergegangen ist und daher ziemlich zweifellos auch in das
künftige deutsche Civilrecht übergehen wird. Der Kern dieses
Grundbuchsrechtes besteht in dem Rechtssatze, dass als Eigen-
thümer einer unbeweglichen Sache nur der gelten (könne, | der in
Steppes. Ueber Ureigenthum. 649
dem öffentlichen Buche, dem Grundbuche, als solcher eingetragen
ist, dass sonach dem letzteren rechtliche Beweiskraft in Bezug auf
Eigenthum innewohnt. |
Dieser Rechtsgrundsatz wird nun in der Regel als gleichbedeu-
tend mit der alideuischen Auflassung betrachtet und zwar wird
diese ‚Gleichbedeutung durch die folgende Auffassung von der
geschichtlichen Entwicklung des Sachenrechts erklärt:
Zur Zeit des collectiven Eigenthums der Germanen sei die
Eigenthumsübertragung durch die öffentliche Erklärung der Bethei-
ligten vor der versammelten Gemeinde erfolgt und habe man diese
— falls kein Widerspruch erfolgte, für alle Zukunft beweiskräftige —
Erklärung die Auflassung genannt. Später im Mittelalter, also zu
einer Zeit, da das Öffentliche Leben fast ausschliesslich in den
Städten pulsirte, sei die Auflassung vor dem Rathe, als dem Reprä-
sentanten der Verwaltung und Rechtspflege erfolgt, und habe man
dann auch angefangen, den Hergang, gleich allen gerichtlichen Ver-
handlungen, in die Stadtbücher einzutragen. An Stelle der letz-
teren seien dann bei häufiger werdendem Besitzwechsel besondere
Eigenthumsbücher getreten und da man sich überzeugte, dass die
von der öffentlichen Behörde vollzogene Eintragung dieselbe Wir-
kung hatte, wie die frühere Auflassungserklärung, so sei dann der
Bucheintrag als das Wesen der Auflassung betrachtet worden. Die
Anerkennung der Beweiskraft des Grundbuchs wäre sonach nichts
anders, als die Rückkehr zur altdeutschen Auflassung.
Diese Erklärung bedarf indessen wesentlicher Berichtigungen.
Zunächst ist die alte Auflassung keine germanische Institution; sie
findet sich vielmehr überall beim collectiven Grundeigenthum. Die
Auflassung, die Öffentliche Erklärung der Eigenthumsübertragung
vor der Gemeinde, ist bei solcher Agrarverfassung nothwendig, weil
in der That nur derjenige von Grund und Boden Nutzen ziehen
konnte, der von der Markgenossenschaft als wirklicher »gewerter<
Genosse anerkannt wurde Sie war andererseits genügend, weil
lediglich die Thatsache des Eigenthumsrechtes, des Antheils an der
Mark, constatirt zu werden brauchte, während der Umfang des
Eigenthumsrechtes für alle Genossen der gleiche war und sonach
einer speciellen Constatirung auch nicht bedurfte.
Indessen ist mit dem historischen Nachweis, dass die Auflas-
sungserklärung eine der collectiven Agrarverfassung allgemein eigen-
thümliche Uebertragungsform sei, noch nicht viel gedient. Es ist
damit nur bewiesen, dass der Name »Deutsches Recht« für die
hier fragliche Rechtsbildung eben nicht zutreffend ist. Allein es
liegt bei der Theorie von der Gleichbedeutung der alten Auflas-
sung mit dem heutigen Grundbuchsrecht auch ein realer Irrthum
vor, der speciell darin einsetzt, dass man den Eintrag in die Eigen-
thumsbücher, wie er zuerst in den Städten sich vorfindet, als gleich-
bedeutend mit der früheren Erklärung vor der Gemeinde erachtet.
Während man es bei dieser Erklärung mit collectivem Eigen-
thum zu thun hatte, handelt es sich aber bei den Einträgen in die
Zeitschrift für Vermessungswesen. 1882. 24. Hoft. 44
650 Steppes. Ueber Ureigenthum.
alten Stadtbiicher ausschliesslich um Sondereigenthum. Es genügte
also nicht mehr, wie oben fiir die Auflassung bei Collectiveigenthum
als hinlänglich anerkannt wurde, die Thatsache des Eigenthums-
übergangs zu constatiren, sondern es musste jetzt auch der Um-
fang des concreten Eigenthumsrechtes festgestellt werden, man
musste also jetzt auch ein Mittel haben, die einzelnen Eigenthums-
stücke, die Objecte des Eigenthumsrechtes, von einander zu unter-
“scheiden und zweifellos festzustellen. Ein solches Mittel fand sich
damals in den Städten durch die Herbergsnamen, deren man sich
zu diesem Zwecke durch Jahrhunderte bediente.
Auf dem flachen Lande ist noch durch viele Jahrhunderte,
nachdem in den Städten schon Grundbücher bestunden, davon noch
keine Spur zu entdecken. In der That hat sich eben auf dem Lande
erst viel später das Collectiveigenthum in Sondereigenthum um-
gebildet. Als sich selbes aber bildete, fing man, genau wie in den
Städten auch an, Aufschreibungen über den Eigenthunsübergang
in den sogenannten Contractenbüchern zu pflegen. Allein man
musste sich sehr bald überzeugen, dass damit nicht viel gedient
sei, Denn zur Bezeichnung der Eigenthumsstücke mussten so weit-
läufige und unzuverlässige Mittel gebraucht werden, dass eben
jede Garantie für die zweifellose Feststellung der Objecte mangelte.
Es war daher ein Glück zu nennen, dass in Folge des Eindringens
römischer Rechtsgrundsätze der Schwerpunkt des Eigenthumsnach-
weises nicht in dem Bucheintrag, sondern in der Tradition lag.
Auf die Dauer aber war dieser Zustand nicht haltbar; man musste
unbedingt ein Mittel haben, um die Identität der einzelnen Eigen-
thumsstücke ausser Zweifel zu stellen. Und nun setzt das Vermes-
sungswesen ein; man überzeugte sich, dass jene Identität eben nur
durch eine allgemeine Vermessung und durch die Darstellung ihrer
Resultate auf den. Karten und in den zugehörigen Grundbüchern,
Güterbüchern, Katastern zweifellos festgestellt werden könne. Wo
aber immer eine solche allgemeine Vermessung und Katastrirung
durchgeführt wurde, da folgte die entsprechende Rechtsumbildung
dahin, dass den aus der Vermessung hervorgegangenen Büchern
rechtliche Beweiskraft in Bezug auf das Eigenthum beigelegt wurde,
in verhältnissmässig kurzer Zeit auf dem Fusse, — wenn man auch
beisetzen muss: in mehr oder minder ausgeprägter und zum Theil
leider in mehr oder minder verständiger Weise,
Wenn nun diesen letzteren Hergang die Anhänger der Gleich-
bedeutung von Grundbuchsrecht und Auflassung als die Rückkehr
von dem römischen Rechte zum altdeutschen Rechte darstellen, so
dürfte aus den zuletzt vorgetragenen Erörterungen direct resultiren,
dass diese Anschauung, soweit das deutsche Recht in Frage kommt,
unzutreffend ist. Sie ist es aber auch in- Bezug auf das römische
Recht. Die alten Römer konnten sich so wenig dem Gewichte der
Thatsachen entziehen, wie die Deutschen. Die sachenrechtlichen
Principien, welche aus dem römischen Rechte bei uns eingedrungen
sind, scheinen eben einer Periode zu entstammen, in der das Sonder-
Steppes. Ueber Ureigenthum. 651
eigenthum mindestens noch in hohem Grade mit den Ueberbleib-
seln aus den Zeiten der Gemeinländereien (Ager publicus) verquickt
war. (So werden noch heute all’ die zahllosen Besitzprocesse, welche
unter der neuen Processordnung wieder so üppig wuchern, nach
der bekannten Rechtsregel >non vi, non clam, non precario« behan-
delt, eine Rechtsregel, die sich doch ganz offenbar auf den Schutz
im Besitze occupirter Theile des Ager publicus, also auf Grund
und Boden, der niemals volles{Sondereigen werden konnte, bezog.)
Wie aber die Römer da vorgingen, wo es sich auch bei ihnen
um unzweifelhaftes Sondereigenthum handelte, das beweist uns der
gromatische Codex, der gewiss einem grossen Theile der Fach-
genossen durch die in dem Werk unseres Collegen Stöber enthal-
tenen Erläuterungen und Uebersetzungen zahlreicher Abschnitte
bekannt geworden. So lückenhaft und textlich entstellt auch der
gromatische Codex auf die Gegenwart überkommen ist, so lässt er
doch zweifellos ersehen, dass man bei Landvertheilungen zum
Sondereigenthume nicht verfehlte, über dasselbe Karten anzufer-
tigen, welche die Lage und den Umfang der einzelnen Parzellen
durch die beigeschriebenen Maasszahlen genau bestimmte, dass
man diese in Erz gefertigten Karten unter Einsendung einer Lein-
wandcopie an das Reichsarchiv im Gemeindehaus öffentlich auf-
gehangen (aes fictum) und über die Eigenthümer der theils mit
Nummern, theils mit Buchstaben gekennzeichneten Parzellen beson-
dere Bücher (libri aeris) und Register anlegte (und zwar unab-
hängig von der durch das ausgebildetere Steuersystem veranlassten
Anlage von Censusbüchern) und selbe bei Kauf und Tausch durch
die Agrimensoren evident stellen liess.
. Die Römer erkannten also für das Sondereigenthum die Noth-
wendigkeit derselben Proceduren, in welchen der Unterschied
zwischen der altdeutschen Auflassung und dem modernen Grund-
buchsrechte wirksam wird. Während die Auflassung sich mit einer
unter ausreichenden äusseren Formen vollzogenen Constatirung der
Thatsache des Eigenthumsrechtes begnügen durfte, kommt es beim
modernen Grundbuchsrecht vor Allem auch darauf an, dass der
äussere Umfang des Eigenthumsrechtes, das Object, an welchem
dem Einzelnen das ausschliessliche Sondereigenthum zusteht, gegen
jede Anfechtung sicher gestellt werde.
Und es scheint mir sehr wesentlich, dass dieser Unterschied
gerade in dem Augenblicke, wo das Grundbuchsrecht in das er-
sehnte Deutsche Civilgesetzbuch definitiv übernommen werden soll,
recht laut und eindringlich betont werde. Denn wenn dieser Unter-
schied in den massgebenden Kreisen anerkannt ist, so muss dort
auch die weitere Erkenntniss Platz greifen:
Damit, dass einer Abschrift der Katasterbücher, welche unter
Respicienz eines Richters von einem Actuar, oder wie er heissen
mag, schablonenmässig evident gehalten wird, rechtliche Beweiskraft
beigelegt ist, kann die Sicherheit des modernen Grundeigenthums
noch lange nicht gewährleistet werden. Dies ist vielmehr nur dann
41.
652 Vereinsangelegenheiten.
der Fall, wenn die den Büchern zu Grunde liegenden Vermessungs-
ergebnisse so exact geartet sind, dass sie Lage und Umfang einer
jeden Parzelle zweifellos fest- und gegen jede Anfechtung für alle
Zeit sicherstellen.
In diesem Sinne habe ich mir erlaubt, aus Anlass der Publi-
cation des hochinteressanten Laveleye-Bücher’schen Werkes Ihre
Aufmerksamkeit wiederholt auf den vorliegenden Gegenstand zu
lenken und es sollte mich freuen, wenn diese Anregung namentlich
auch über die Kreise unseres Vereins hinaus in jener Richtung
von Erfolg begleitet sein könnte.
Vereinsangelegenheiten.
Rheinisch-Westfälischer Feldmesser-Verein.
Am 29. October 1882 hielt der Rheinisch-Westfälische Feld-
messer-Verein in Poppelsdorf eine Wandersversammlung ab, zu welcher
die Lehrer und Studirenden der Landwirthschaftlichen Akademie
eingeladen waren. Unter den 32 Anwesenden befanden sich die
Herren Geh. Reg.-Rath. Professor Dr. Dünkelberg, Forstmeister
Sprenger, Professor Vogler und Professor Gieseler.
Nachdem der Vorsitzende, Stadtgeometer Heidenreich zu Essen,
die Versammlung begrüsst hatte, ertheilte er dem Feldmesser
Schröder aus Elberfeld das Wort, welcher in einem einstündigen,
mit grossem Beifall aufgenommenen Vortrage die Ausführung von
Präcisions- und Eisenbahnnivellements erläuterte. Der Vortragende
erklärte zunächst den Zweck der von dem Geodätischen Institut.
ausgeführten Präcisionsnivellements, besprach die Ausführung der-
selben, ging alsdann zu den Nivellements der kgl. preuss. Landes-
aufnahme über, und wandte sich schliesslich den Eisenbahnnivelle-
ments zu. Bezüglich dessen, was über diesen letzteren Gegenstand
gesagt wurde, ist auf die in der Zeitschrift für Vermessungswesen,
Jahrgang 1882 S. 49 u. ff., erschienene Abhandlung zu verweisen,
welche von dem Vortragenden verfasst ist. Von Interesse ist eine
Mittheilung bezüglich der im Auftrage der Königl. Eisenbahndirec-
tion zu Elberfeld ausgeführten Nivellements; der hierbei vorge-
schriebene mittlere Fehler beträgt 6mm pro km, derselbe ist
jedoch in den seltensten Fällen erreicht, wie aus den Polygonab-
schlüssen hervorgeht, bezw. aus Vergleichung der ermittelten
Höhen mit denjenigen der Landesaufnahme und des Geodätischen
Institutes, an deren Festpunkte so oft als möglich angeschlossen:
wurde. Die zur Verwendung kommenden Instrumente sind einfache,
d. h. solche, an denen Fernrohr und Libelle fest mit den Trägern
verbunden sind, die Vergrösserung der Fehrnrohre ist eine 34fache,
die Libellen haben einen Ausschlag von 10 Sec. per Par. Linie.
Die genau und sehr zweckmässig getheilten Latten sind mit Dosen-
libelle und Senkel versehen; falls nicht die Schienenoberkante als.
Vereinsangelegenheiten. 653
Wechselpunkt benutzt werden kann, werden eiserne’ Unterlags-
platten verwendet von 0,1m Durchmesser. Die Zielweite beträgt
50 m. Diese mit grosser Sorgfalt ausgeführten Nivellements liefern
den Beweis, dass auch mit einfachen Mitteln, bei genügender Vor-
sicht, sich Resultate erzielen lassen, die für alle praktischen Zwecke
genügen. |
Ein Erlass des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom
28. Juni 1881 bestimmt, dass die Höhen der Bahnnivellements auf
Normalnull zurückzuführen sind, und dass an allen Stationsge-
bäuden Höbenmarken, ähnlich denjenigen der Königl. Landesauf-
nahme, angebracht werden sollen. Auf denjenigen Strecken, von
denen correcte Nivellements vorliegen, ist der Anschluss derselben
an die Nivellements der Königl. Landesaufnahme direct zu bewirken
und danach die Reduction der Höhen vorzunehmen; für Strecken,
von denen correcte Nivellements nicht vorliegen, ist in Erwägung
zu ziehen, ob dieselben zum Theil oder ganz neu zu nivelliren sind.
Die Art der Ausführung bleibt den Königl. Directionen überlassen.
Der Vortragende vermisst in diesem Erlass die Angabe darüber,
was unter einem correcten Nivellement zu verstehen ist, es wäre
unbedingt nöthig gewesen, den mittleren Fehler anzugeben, mit
welchem dieselben behaftet sein dürfen. Die in dem preussischen
Feldmesserreglement Dr ee Fehlergrenze von 28mm pro km
kann doch fiir correcte Nivellements als massgebend nicht ange-
sehen werden. Auch hält der Vortragende es fiir unzweckmässig,
dass jeder einzelnen Eisenbahndirection die Art der Ausführung
der Nivellements überlassen bleibt; auf diese Weise würde ein ein-
heitliches Höhennetz nicht geschaffen werden, dazu wäre es un-
bedingt erforderlich, dass eine ausführliche Instruction erlassen
würde, nach welcher alle Bahnnivellements ausgeführt werden
müssten *). |
In der über den Vortrag eröffneten Discussion wurde zunächst
hervorgehoben, dass, so wünschenswerth und nothwendig auch der
Erlass einer allgemein gültigen Instruction über Ausführung von
Bahnnivellements sei, unter den bestehenden Verhältnissen dieselbe
jedoch nur geringen Erfolg haben würde. Leider seien wir in
reussen daran gewöhnt, dass alle auf das Vermessungswesen
bezüglichen Instructionen entweder gar nicht, oder doch nur mangel-
haft beachtet würden, nur wenn mit unnachsichtlicher Strenge da-
rauf gehalten werde, dass die gegebenen Instructionen befolgt
würden, könnten dieselben reellen Nutzen bringen**). Es wurde
*) Die Königl. Eisenbahndirection zu Elberfeld hat eine Instruction über
die Ausführung ihrer Nivellements erlassen, dieselbe ist mit grosser Sach-
kenntniss ausgearbeitet und wohl dazu geeignet, als Grundlage für eine all-
aan gültige Instruction über Ausführung von Eisenbahnnivellements zu
ienen.
**) Trotzdem der Minister der öffentlichen Arbeiten verfügt hat, dass die
von dem Centraldirectorium der Vermessungen erlassenen allgemeinen Sig-
naturen bei den Eisenbahnverwaltungen zur Anwendung kommen sollen, und
es doch gewiss sehr geringer technischer Kenntnisse bedarf, um einzusehen,
wie ausserordentlich vortheilhaft es ist, wenn alle Karten, Pläne und Risse
nach gleichem Muster angefertigt werden, haben doch einige Eisenbahndircc-
tionen in der hiesigen Provinz nicht einmal dafür Sorge getragen, dass die
ihnen unterstellten Feldmesser von dem Erscheinen der Signaturen in Kennt-
niss gesetzt wurden. Von einer Anwendung derselben kann also keine Rede
sein.
654 Vereinsangelegenheiten.
darauf hingewiesen, dass die Eisenbahnnivellements, falls sie mit
enügender Genauigkeit ausgeführt würden, nicht allein allen An-
orderungen genügten, welche die Bahnverwaltungen an dieselben
zu stellen haben, sondern auch die dadurch geschaffene grosse
Zahl von Festpunkten es ermöglichte, dass die für verschiedene
Zwecke ausgeführten Nivellements auf Normalnull bezogen würden.
Heute sei das in vielen Fällen nicht möglich, weil das Höhennetz
der Landesaufnahme viel zu weitmaschig ist und in Folge dessen
von längeren Anschlussnivellements, namentlich wenn es sich um
Arbeiten handelt, die für Private ausgeführt werden, in den meisten
Fällen Abstand genommen wird.
Herr Geh. Reg.-Rath Dünkelberg sprach sich dahin aus, dass
bei Ausführung von Meliorationen im Flachlande, des oft sehr
geringen Gefälles wegen, die Ausführung genauer Nivellements un-
bedingt erforderlich wäre; er hielt deren Anschluss an bestehende
Festpunkte für ausserordentlich zweckmässig, einentheils zur Erlan-
gung einer Controle für die Richtigkeit der Arbeit, anderntheils
zur Vergleichung mit bereits vorhandenen Nivellements.
Nachdem somit der erste Theil der Tagesordnung erledigt war,
ging der Vorsitzende zu einer Besprechung der neuen Landmesser-
prüfungsordnung über. Er hob hervor, dass durch dieselbe die
erste Grundbedingung für eine gedeihliche Entwicklung des Ver-
messungswesens, die Schaffung eines tüchtigen Personals, erfüllt
sei, er sprach die Hoffnung aus, dass die Staatsregierung hierbei
nicht stehen bleiben würde; um das gesammte Vermessungswesen
auf diejenige Höhe zn heben, welche es erreichen müsste, um allen
Anforderungen zu genügen, sei die Errichtung des von Herrn Som-
bart vorgeschlagenen Generalvermessungsamtes unbedingt erforder-
lich. Es sei aber auch nöthig, dass der im Leben sonst allgemein
gültige Grundsatz, dass der Arbeiter seines Lohnes werth sei, auch
auf den Feldmesser Anwendung fände, damit Leistung und Gegen-
leistung im richtigen Verhältnisse zu einander stinden.
Der dritte Theil der Tagesordnung betraf die vom Vorstande
des Deutschen Geometervereins eingesandte Aufforderung zur Theil-
nahme an der Aufstellung einer statistischen Nachweisung über
alle im Deutschen Reiche beschäftigten Geometer. Die Wichtigkeit
einer solchen Arbeit wurde allseitig anerkannt, jedoch wurde her-
vorgehoben, dass es für die preussischen Verhältnisse nicht aus-
reichend sei, die Personalstatistik lediglich für die vereideten Feld-
messer aufzustellen, vielmehr müsste danach gestrebt werden, auch
die Zahl der bei den verschiedenen Verwaltungen beschäftigten
Gehülfen zu ermitteln. Trotz der grossen Ueberproduction an
Feldmessern würden von der Katasterverwaltung sowohl als auch
von den Königl. Eisenbahndirectionen eine grosse Zahl von Gehülfen
’ beschäftigt und leider nur zu oft mit Arbeiten betraut, denen sie
in keiner Weise gewachsen sind. Es wurde beschlossen, von Seiten
des Vereins dahin zu wirken, dass eine möglichst vollständige Nach-
weisung aller in der Rheinprovinz und Westfalen beschäftigten
Feldmesser und Gehülfen aufgestellt würde.
Schliesslich wurde noch ein Antrag gestellt, welcher dahin zielte,
dass seitensdes Rheinisch- Westfälischen Feldmesser- Vereins allgemeine
Normen über die Ausführung von Stromaufnahmen und Nivelle-
ments aufgestellt und dem Deutschen Geometerverein zur Annahme