Zentralblatt für Bibliothekswesen
XXIV
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen
Begründet von Oito Hartwig
Herausgegeben
unter ständiger Mitwirkung zahlreicher Fachgenossen
des In- und Auslandes
vou
Dr. Paul Schwenke
Erstem Direktor der Königlichen Bibliothek in Berlin
Vierundzwanzigster Jahrgang
Leipzig
Otto Harrassowitz
1907
ZLß
c5cS.2;i-|-
Inhalts -Ve rzeichnis.
Selto
Uebersiedelung der Königlichen Bibliothek in Kopenhagen in
den Neubau. Von Axel Anthon Björnbo 1
Zur Vorbildung der weiblichen Hilfskräfte. Von A. Wolf stieg
und A. Hortzscbansky 11
Der wissenschaftliche Nachlafs Oj*kar von Gebhardts. Von Emil
Jacobs 15
Zur Druckgeschichte des Lübecker Rudimentum Novitiorum vom
Jahre 1475. Von G. Kohfeldt 26
Die ersten Drucke der Türken. Von G. Weil 49
Die Abteilung für niederdeutsche Literatur bei der Universitäts-
bibliothek zu Greifswald. Von F. Milkau 61
Die Königliche Kunstgewerbebibliothek zu Dresden. Von E.
Kumsch 97
Zum Schicksal der Bibliothek der Benediktinerabtei St. Maximin
bei Trier. Von G. Kentenich und E. Jacobs .... 108
Donatstudien III. Von P. Schwenke 112
Zur Bibliographie der münsterischen Wiedertäufer. Von Kl.
Löffler ■ 116
Neue Forschungen über antike Bibliotheksgebäude. Von E. Jacobs 118
Johann Schöner und seine Hausdruckerei. Von K. Schottenloher 145
Ein Psalterium aus der Offizin des Peter Schöffer. Von K. Haebler 155
Der Neubau der Königlichen Bibliothek in Kopenhagen. Von
P. Schwenke 164
Das Helmaspergersche Notariatsiustrument und die 42 zeilige
Bibel. Von G. Zedier 193
Dietrich Kerler f. Von Fr. Segner 208
Frauen im ßibliotheksdienst. Von G. Fritz 217
Eine verschollene Handschrift der sogenannten Biblia pauperum.
Von J. Lutz 249
Notes pour l'histoire de l'imprimerie ä Constantinople. Par Victor
Chauvin 255
Die Bibliothekarversammlung in Bamberg. Bericht über den
äufseren Verlauf. Von P. Schwenke 288
Die Pflichtlieferungen im Grofsherzogtum Hessen. Von K. Essel-
born 291 476 523
Nl Iiili:ilt8vt>rzcichuis
Soitu
Siebente Versanunlnn;; der Vereinigung Schweizerisclicr l?iblio-
thekare. \ou II. Ksolier ii21
Ein ^lU'irat filr Iiil»li<ttlieksanp('le;;onli(.il»'n'" in l'ri'iilVen . . 327
Achte Versammlung Peutscher lUldidtlickare in Bamberg am 23.
und 24. Mai 1907 343
Das Ausknnftsbnreau der dcntseiu'ii Hihliotlieken und seine Sucli-
liste. Kef. liek. S. iUT; Die K^l. Biltlii)tiiek in Banibert; und
ihre Ilandseliriften. Kef. Hans Kisclier. S. ;i(>4; l'eber Mifs-
stiinde im Disscrtatiouenwesen. Kef. (»eiger. S. .')'.t4; Bamberger
Trivatbibliotheken au.s alter und neuer Zeit. Ref. Schotteu-
loher. S. 417; liericlite der Koninn'ssinuen. .S. 4(10; Mittcilun^j^en
und Besprechungen über technische und Verwaltnngsfragen.
S. 3<»4. 4R9; Mitgliederversammlung des ^■. D. B 8. 472.
Verzeichnis der IMbliotheca Indica und verwandter Indischer
Serien nach Werken und Nummern. Von E. Sieg . 538
Das älteste gedruckte deutsche J'.eichtbüchkin. N'on Adolf
Schmidt 579
Zur Bibliographie des Quietismus. Von Joseph Ililgers . . 583
Bibliographica zur Reformationsgeschichte. Von 0. Giemen.
Vll.— X 594
Kleine Mitteilungen 31 68 \2'A 169 229 262 499
Literaturberichte und Anzeigen . . .33 69 127 171 231 264 599
Umschau und neue Nachrichten 37 80 129 174 237 270 329 472
501 559 602
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen. Von
A. Hortzschansky 4.1 87 133 183 241 278 332 509 565 605
Antiqnariatskataloge . 47 95 144 191 248 287 341 473 577 617
Personalnachrichten 48 96 144 192 248 287 342 474 522 578 618
Bekanntmachungen und Anfragen . 48 96 192 342 474 522 578
Verzeiclinis der besprochenen Bücher.
Arnstein, Oscnr, s. Jahresberichte für neuere deutsche Literaturgeschichte. 206.
Beck, C, s. Jahrbuch der Bücherpreise. 79. 2i5.
Biblia pauperum, Deutsche Ausgabe von 1471. 74.
— Heidelberger. 73.
Bücher, Karl, s. Kultur der Gegenwart. 33.
Burger, Konr., Index to the early printed books in the Brit. Mas. 233.
Collijn, Isak, Katalog der Inkunabeln der Kgl. Unlv.-Bibl. Uppsala. 231.
Diels, H., s. Kultur der Gegenwart. 35.
Dodgson, Campbell. The \Veigel-Felix Biblia pauperuai. 73.
Drej^er, A. Bücherverzeichnis der Zentralbibliothek des Deutschen und
Oesterreichischen Alpenvereins. 269.
Ehwald, K., s. Biblia pauperum, Deutsche Ausgabe von 1471. 74.
Ferrari, Luigi, Gli iucunaboli della II. Biblioteca Universitaria di Pisa. 2.'^3.
Fortescue, G. K., Subject Index of Modern Works added to the Library
of the Brit. Mus. 266.
Goedeke, Karl, Grundriis zur Geschichte der Deutschen Dichtung. 265.
Hagelstange, A., Führer durch die Bücherei des Kaiser Friedrich-Museums,
Magdeburg. 173.
Jahrbuch der Bücherpreise. 79. 235.
Jahresberichte für neuere deutsche Literaturgeschichte. Bibliograph. Teil.
19(13 u. 19i»4. 266.
Jnnk, Wilhelm, Internationales Adrefsbuch der Antiquar-Buchhändler. 79.
Karslake, Frank, Bouk-Auction Records. 79.
Kr ist eller, Paul, s. Biblia Pauperum, Heidelberger. 73.
Krumbacher, Karl, Die Photographie im Dienste der Geisteswissen-
scliäftön 75
Kultur der Gegenwart. Teil!. Abt. 1. 33.
Lange, H. 0., Analecta Bibliographica. 264.
Lehrs, Max, Holzschnitte d. 15. Jahrb. in der Stadtbibl. zu Zürich. 74.
Livingston, Luther S., Auction prices of books. 79.
Milkau, Fritz, s Kultur der Gegenwart. 33.
Minerva, Trübners. Jg. 16. 1906. 36.
Nijhoff, Wouter, L'art typographique dans le Pays-Bas. 72.
Pietschmaun, Richard, s. Kultur der Gegenwart. 33.
Pretzsch, Karl, Verzeichnis der Breslauer Universitätsschriften. 36.
Reichling, Diet, Appendices ad Hainii-Copingeri repertorium bibliogr. . . .
3. 234.
Ricci, Seymour de, Hand -List of a Collection of Books and Manuscripts
belonging to Lord Amherst. 128.
Richter, Paul Emil, Verzeiclmis der englischen amtlichen Veröffent-
lichungen. 80.
Schmidt, Ludwig. Katalog der Ildss. der Königl. öff. Bibliothek zu Dresden.
Bd 3. 599.
Vin Vcrecichnis der In ^iiroohonoii IMlclicr
Schüno, llormaiiii. IJcportorimu griccliisolior Wörlcrvorzeiclinissc luid Spezial-
loxiki». CiOO.
Type Facsimilo Society, ruhlicatioiis, I'.KIO — tfl(>4. TM.
Vjittasso. Miirriis. liiitia ratrmii. lii'.
Verzoiohuis ilor iMatlRMiiatischeii llaiulbibliotlii'k dos Lesesaals iiiid der
Matlii'inatischen Zoitsc-hriltou (St.-B. Fraiikl'iirt a. M.) 2(18.
Voiillirmo. Ernst. Dio Iiiktinaboln der Kiini^'liclu'ii Hihliotlick und der
andcreu Berliner 8ammliinj;oii. 127.
Namen- und Sachregister.
Kursive Seitenzahl hinter einem Personennamen bezeichnet
einen Beitrag der genannten Person.
Das Namenregister zu den Personalnachrichten s. S. XV.
Aachen, Stadtbibl., Bericht. 560.
Aberdeen, Univ.-Bibl., Geschichte.
277.
Ahhoff, Friedrich. 559.
Altmann, Wilh. 125.
Amherst, Lord, Donatfragment. 114.
Amiens, Stadtbibliothek. 132.
Anderson, P. J. 277.
AnderssoD, Aksel. 87.
d'Armagnac, Jacques, Bibl. 123.
Auskunttsbureau der deutschen Bibl.
347.
Avetta, Adolfo. 277.
Avignon, Miniatarenmalerei. 262.
Baden, Zusammenkunft der Biblio-
theksvorstände. 6U2.
Badisch -Pfälzischer Buchhändlerver-
band, Bibliütheksrabatt. 237.
Bahlmanu, P. 116.
Balln. 121.
Bamberg, die Kgl. Bibl. und ihre
Handschriften. 364.
— Bibliothekarversammlung. 2s9. 343.
— Privatblbl. aus alter und neuer
Zeit. 417.
Barbechat, Missale. 276.
Bayern, Handschriften-Inventarisation.
129.
Beer, Rud. 125.
Beichtbüchlein, Das älteste gedruckte
deutsche. 579-
Belgien, Association des bibJiothe-
caires. 181.
— Bibliothekenführer. 604.
— Internat. Bibliothekarversammlung.
604.
Berhn, Bibliothekarinnenschule Hot-
tinger. 176. 221.
Berlin, Bibliothekarinnenschule Wolf-
stieg. 37. 222.
— Vereinigung der Bibliothekare. 237.
329.
— Vereinigung bibliothekarisch ar-
beitender Frauen. 238.
— Kgl. Bibl., Bericht. 504.
Letzter Brief H. v. Kleist's. 129.
Etat. 80.
Handschrift des Heinrich Suso.
129.
— — Handschriften-Inventarisation.
129.
Legat Ilirschberg. 602.
Mozart, 7. Violinkonzert. 603.
— — Deutsche Musiksammlung. 125.
Nachlafs Taubert. 602.
— — Neuerwerbungen. 560.
Pflichtexemplare. 175.
— Akademie der Wissenschaften,
Handschriften-Inventarisation. 129.
— Bibl. amerikanischer staatswissen-
schaftl. Schriften. 130.
Berlin, Bibl. der Handelskammer. 130.
— Bibl. des Kunstgewerbemuseums.
81.
— Bibl. des Museums für Völker-
kunde. 271.
— Bibl. des zoolog. Museums. 81.
— Schiffsbibl. des Kreuzers. 82.
— Bibl. der Spezialgeschäfte. 176.
— Stadtbibl., Etat. 130.
Lesesaal u. Ausgabe. 560.
— — Neubau. 37.
Verwendung der Legat-Zinsen.
271.
— Stadt. Vülksbibliotheken, Etat. 1 30.
— Univ.-Bibl., Pflichtexemplare. 175.
Etat. 81.
Namen iiml Racliroglstor
Hern, StailtbiM., rclHTiuilimi' iKt
llochsi'liiiHiiltliotlu'k. 17".t.
HiTturolli, Ach. ^7.
IJerthcIö. ü^.
IkTtram, Tli. CS.
Hiuf;!, (luido. 87.
l?il)i>l, die rj/cilisiv lO.H.
Hililia piuijurinu (Wolfoiibilttflor-
H:iii(lsc-Iiritt) 21!».
lübliiij^nipliicii ziir IJcfiinnationst^o-
si-lnchto. 594.
Hiblioj^riipliicnl SiK-ioty ol' Aiuoricji.
Bibliograpliio il. iingar. l?iu'lili:indels.
i:;t.
Bibliographie, Societe fran(.'aisfi de. 1 1 .
hibliiigr.ipliion. Vollständigkeit. .")0i).
Bibliogniiihisehe (JesellsclKift, ita-
lionisehe. 86.
Bibliophilen, Gesellschaft der, Jahres-
versammlung. SS.
Bibliotluea Indiea. 53S.
Bibliotheken, Bibliothekswesen ein-
zelner Staaten oder Orte s. d.
einzelnen Staaten oder Orte.
Bibliotheksfenster nnd Einbandleder.
124.
Bibliotheksgebäude, Antike. 118.
Bibliothekskataloge , mittelalterliche
Deutschlands. 2'M.
Bibliotheksstatistik. 1C9.
Bielefeld, Geschichte des Buchdrucks.
t')S.
Bihlmeyer, Karl. 120.
Bilbasov'sche Bibliothek. 85.
Bjornbo, Axel Anthon. 1. 330.
Blindenschrift, Spezialtarif f. Bücher
in England. 41.
Block, P. J. 500.
Bömer, Aloys. 12!».
Bohatta und Holzmann. 563.
V. Bojanowski, P. 330.
Bonu, Univ.-Bibl., Etat. 81.
Werdener Handschriften. 231.
— Bibl. d. ev.-theol. .Seminars. M.
Bonuerot. Jean. 501.
Büsworth Hall, Psalter. 500.
Boysen, Karl. 274.
Brandenburg, Prov., Volksbibl. 175.
Braunschweig, Bücher-Ausstellung. 37.
Bremen, Stadtbibl, Mitteilungen. 329.
Breslau, Denkmal Markgraf. 176.
— Stadtbibl, Bericht. 504.
— Univ.-Bibl, Bericht. 272.
Etat. 81.
— — Handschriften -Inventarisation.
129.
— — Verzeichnis d. Breslauer Uni-
versitätschriften. 504.
Brockelmann. 82.
HronibtTg, Stadtbild, Neubau niul
Zeitschrift (Ml vor/, 472.
Itriissel, Kgl Bibl, Ilandschriften-
Banindung (iielen. 86.
- Bililiollu'(|ue Collective, 'M).
Bruiiii, Ilfrniaiin. 170.
Üruuii, Chr. \V. 164.
Üuchhändler, Verkaufsbestiiumtuigen.
N4. 174.
Buchkunst der alten I\leister, Aus-
stellung im Kunstgewerbemuseum
zu Berlin. 82,
Budapest, Stadtbibl, Bulletin. 5(16.
— — Publieations. 563.
Burgess. 130.
Byvanck. 115.
Cagnat. 121,
Cambridge, Univ.-Bibl, P>ericht. 507.
— — Schenkung Newton. 331.
— Christ's College, Schenkung der
Königin I\Iargarethe. 500.
Carnegie, Andrew, Spenden f. Biblio-
theken. 331.
Cavalieri. 87.
Chamberlain. Houston Stewart. 84.
Charcot, Bil)li()tliek. 330.
Chauvin, N'ictor. ,25.5.
Clark, Andrew. 40.
Giemen, Otto. ölPl.
Codronchi, Giov. 87.
Cohn, Alexander Meyer. 129.
Colson, Oscar. 239.
Columbia- Universität, Ueberweisung
von Schriften nach Berlin. 130.
Dänemark, Katalog der Erwerbungen
ausländischer Literatur. 330.
Danzig, Bibl. d. techn Hochschule. 81.
Darmstädter, Ludwig. 130.
Darmstadt, Hofbibl, Schenkungen. 177.
Statistik. 177.
Vermehrungsfonds. 238.
Degering, Hermann. 129.
Delisle, L. 123. 276.
Deutschland, Mittelalterliche Biblio-
thekskataloge. 237.
— älteste Zeitungen. 69.
— Zentraleinkaufsstelle für Biblio-
theken. 501.
Diels, Herrn. 329. 501.
Dilich, Wilh. 82.
Dissertationenwesen, Mifsstände. 394.
Donatstudien. 112.
Dresden, Kgl. Bibl, Handschriften-In-
ventarisation. 1 29.
Pläne kursächsischer Orte. 82.
Namen und Sachregister
XI
Dresden, Bibl. der Gehestiftnug, Be-
richt. 272.
— Knnstgewerbebibl., Neubau. 97.
— Ständische Bibl. 5til.
— Bibl. d. techn. Hochschule, Sta-
tistik. 177.
Drucksachen, Ablieferung der amtl.
in Preul'sen. 41)5. 503
Düsseldorf. Landes- und Stadtbibl,
Bericht. ' 38.
Ehrle, Franz. 69.
Eichler, Ferd. 85.
Einbandleder und Bibliotheksfenster.
124.
England, Verfasser und Verleger um
1600. 32.
— Spezialtarif f. Bücher in Blinden-
schrift. 41.
England, Mr. 86.
Ephesos, Celsnsbibliothek. 118.
Escher H. 321.
Esselbörn,' Karl. 291. 475. 523.
Euling, K. 129.
Fabietti. 87.
Fabri, Jakob. 597.
Fecamp, Alb. 330.
Fick, Ivichard. 31:7.
Fischer, Hans. 3ß-i.
Florenz, Nationalbibl. Pflichtexemplare.
133.
Frankfurt a. M.
131.
— Rothschildsche Bibl, Bericht. 131.
Erweiterungsbau. 3S.
— — Sammelkatalog d. wiss. Bibl.
131.
Schenkung. 238.
— Gesellschaft der Bibliophilen, Ver-
sammlung. 38.
Frankfurter, S. 85.
Frankreich, Besoldungsordunng, 330.
— Militärbibliotheken. 182.
— Papierherstellung, Beginn. 68.
— Socicte de bibliographie. 41.
— Verein der Bibliothekare. 132. 275.
— Wiederherstellung beschädigter
Drucke in der Revolutionszeit. 121.
Frauen im Bibliotheksdienst. 217.
Freiburg (Schweiz), Univ.-Bibl., Neu-
bau. 181.
Fritz, G. 217.
Fürth, Berolzheimerianum. 272.
87.
Stadtbibl., Bericht.
Fumagalli, Gius
Gasquet. 500.
V. Gebhardt, Oskar, Nachlals.
15.
Geiger, Karl. 394.
Genf, Bibl. publique, Erweiterungs-
bau. 181.
— Versammlung schweizer. Biblio-
thekare. 181. 275. 311.
van den Gheyn, J. 230.
Gielen. 86.
Gietsen, Univ.-Bibl., Ausstellung zur
Jahrhundertfeier. 561.
Benutzungsordnung. 505.
Schenkungen. 177. 505. 561.
Gladstones Bibl. 132.
Gobert, Th, 563.
Görlitz, Volksbücherei u. Lesehalle. 1 77.
Güttingen, Univ.-Bibl., Bericht. 561.
Graesel, A. 266.
Graphische Gesellschaft, Veröffent-
lichungen. 82.
Greenwood, Thomas. 331.
Greifswald, Univ.-Bibl., Abt. f. nieder-
deutsche Literatur. 61.
— Benutzungsordnung. 272.
Bericht. 50B.
Etat. 81.
Griesebach, Hans. 82.
Haag,Königl.Bibl.,Douatfragment. 114.
Haebler, K. 155.
Halle, Univ.-Bibl, Etat. 81.
Hamburg, Stadtbibl., Bericht. 82. 603.
Gehaltsordnung. 273.
— Bibl. d. Handlungsgehilfen -Ver-
bandes. 273.
Handschriften, Literarische deutsche,
Inventarisation. 129.
— Verbot der Kurie geg. d. Zer-
störung. 500.
— Versendung, direkte internationale.
329. 501.
Hawarden, Gladstones Bibl. 132.
Heberdey, R. 118.
Heidelberg, Stadt. Volkslesehalle, Be-
richt. 38.
— Zusammenkunft der Bad. Biblio-
theksvorstände. 602.
Heiland. 229.
Heiligenstadt, Gymn.-Bibl. 560.
Helmaspergersches Notariatsinstru-
ment. 193.
Helmstädter Handschriften. 129.
Hendriksen, F. 164.
Henrici, Emil. 129.
Hessen, Ptiichtlieferungen. 291. 475.
523.
Heudier. 124.
Hilgers, Joseph. 583.
Hill, Wilhelm, Bibliothek. 238.
Hirschberg, Legat. 602.
Holm. 104.
Xll
Nauioii miii Saclircglstcr
IToUrMi>. 111.
liorlzsi'liansky, A.
llottiiifriT. 1 TG.
Uuth, (i. dtiU.
13,
Jacobs. Kmil. 15. 110. HS.
Jacoby, K. 50(t.
Jaculi! 41.
Jiischkc, Kniil. 4t)0.
.ToUiuok, Arthur 1.. 17',).
.U'SHon, Tcler. S2.
lufection von Jiiicherii. H);».
Iiiffolstadt, Karoliiif^erhaiulsolirift. (U13.
Irmisch, Linus. 37.
Israel. August, Hibliothek. 238.
Italieu, Bibliograpliisi'he Gesellschaft,
bti.
— Gesetz betr. die Bibliothokeu. 87.
— Museo dol libro. 241.
— Seuatsverh. über das liibliollieks-
wesen. 507.
— Staatsbibl., Gesauitkatalog. 507.
Verzeichnis d. Beamten. .3:<1.
Karlsruhe, Hof- u. Laudes-Bibl , Be-
richt. lc>l.
— — Donatfragmente. II "2.
Keutenich, G. IVS.
Kerler, Dietrich, 208.
Keyfsor. Adolf. S3.
Kiel, Uniy.-Bibl., Etat. 81.
V. Kleist, Heinrich, Letzter Brief. 121).
Knischnewsky. Elisabeth. 17b.
Koblenz, Stadtbibl, Bericht. 83.
Koch, Theodore W. ,-!32.
Köln, Versauimlung v. Leitern v. ßibl.
der Kheiuprovinz. 83.
Königsberg, Univ.-Bibl., Etat. 81.
— Bibl. derostpreufsischen Landschaft.
131.
— Bibl. des deutschen Seminars. 81.
Kuhfeldt, G. 26.
Konstantinopel, Buchdruck. 255.
Kontrollapparat. 460.
Kootz, Robert. 69.
Kopenhagen, Kgl. Bibl. u. Univ.-Bibl.,
Gehaltsorduung. 564.
— Kgl. Bibl., Neubau. 40. 164.
Umzug. 1.
— Univ -Bibl . Erweiternngsbau. 40.
V. KortYsche Bibliothek. \?,2.
lu-abbo, H. 31.
Krasnojarsk, Yudin-Bibl. 182.
Kause, H. 600.
Kumsch, E. 97.
Labande. 262.
Liingin. 112.
Laibach. Studienbibl. 263.
L!\nge, 11 O. Jii. 161.
l.;iusaiini', Kaiitoiisbil»!., Neubau. 181.
Leiden, Bibli(»theca Tliysiaiia. 500.
Leidinger, (Jeorg. 12!!. ll>9.
Leipzig, N'erein d. Huehhiindler, a. o.
ilauptver.saninilung. 8.H.
— l'iidagog. /entralhibl., Berieht. 23s.
— Uuiv.-l>ibl , Trellers Odysseebilder,
274.
Leniberg, Univ.-Bibl., Neubau. 84.
Libri-l'rozefs. öiil.
V. Lichtenstein, Trinz Franz. 85.
Littmaiui, E. .')60.
Löirier, Kl. im.
London, Britisches Museum, Accessi-
onen. 40.
Bericht. 564.
Erueuerungsarbeitcn. ISi. 604.
Etat. 277.
— ^lunizipalbibliotliekcn. 80.
— Univ.-Bibl., KrölVnung. 40.
Lübeck, Budimentum Novitiorum. 26.
— Stadtbibl. 68. 501.
Lüdtke, W. 263.
Lattich, ölfentliche Bibliothek. 239.
.")63.
Lund, Donatfragment. 115.
Lusena. 87.
Lutz, J. :UU.
Maas, G. 130.
]\Iaihingen, Handschriften - Inventar! -
satiou. 129.
Malagola, Carlo. 86.
Manchester, Library for librarians.
331.
Marburg, Univ.-Bibl., Bericht. 473.
Markgraf, Hermann. 176.
Meier, Gabriel. .5.W.
Mejer, Richard M. 500.
:\[ilkau, F. 3i>. >il
Miniaturenhandschriften der Niederl.
Schule in Spanien. 230.
Miniaturejimalerei zu Avignon. 262.
Modena, Bihlioteca Estense. 41.
Molsdorf, W. 75.
Mommsen, Tycho, Nachlafs. 560.
München, Hof- n. Staatsbibl., Be-
nützungsordnung. 502.
Etatserhöhungen. 562.
Weifs- auf Schwarz- Photogra-
phie. 169.
Münster. Haudschriften-Inventarisation
der Bibliotheken. 129.
— Bibl. der Univ.-Institute. 81.
— Univ.-Bibl., Etat. sl.
Münsterische Wiedertäufer, Biblio-
graphie. 116.
Naraen und Sachregister
xm
Newton, Alfred, Bibliothek. 331.
Niederländische Schule. 230.
Nörrenberg, C. 68.
Norman, M. 500.
Novati, Franc. 87.
Nürnberg, Stadtbibl, Veit -Dietrich-
Codex. 5(J2.
Nyrop, C. 164.
Oesterreich, Adrefsbuch d. Biblio-
theken. 56.S,
— Bibliotheksbeitrag d. Universitäts-
hörer. 85.
— Mittelschulbibliotheken. 170.
— Pflichtexemplare. 275.
— Stadienbibliotheken. 85.
— Verein d. Bibliothekare. 506.
Olschki, L. S. 87.
Orban, J. A. F. 500.
Ortlepp, P. 330.
Oursel. 276.
Oxford, Bodleiana, Bericht. 331.
Führer. 40.
Padua, Nationalbibl., Geschichte u.
Neubau. 277.
PapierherstelluDg, Beginn in Frank-
reich. 68.
Paris, Bnchausstellung. 1S2.
— Nationalbibl , Bericht. 240.
Haudschriftenverleihung. 502.
— ■ — Personaletat. 275.
— Bibl. der Ecole des Beaux-Arts,
Fall Thomas. 1S2.
— Bibl. Mazarine, Somme le Roi. 182.
— Salpetriere, Bibliotheksschenkung.
330.
— Stadtbibl., Neuordnung. 132.
Perlbach, M. 171.
Petre, Turville. 500.
Petzet, Erich. 120.
Pfistersches Donatfragment. 114.
Photographie, Weifs-auf-Schwarz. 125.
169. 394.
Pizzi, Francesco. 507.
Poitiers, Seminarbibl. 133.
Pompeji, Bibliotheksgebäude. 123.
Posen," Kaiser-Wilhelm-Bibl., Etat. 39.
81.
Preufsen, Beirat f. Bibliotheksange-
legenheiten. 327.
— Bibliotheken im Abgeordneten-
hause. 270.
— Bibliotheken im Staatshaushalt für
1907/OS. 80.
— Bibl. der Universitätsinstitute. 81.
— Drucksachen, Amtliche. 503. 559.
Procter Memorial. 86.
Psalter von Galstonbury. 500.
Querela de fide. 263.
Quietismus, Bibliographie.
583.
Rabatt für Bibliotheken, Baden-Pfalz.
237.
Katdolt, Erhard. 229.
Rautenberg. 132.
Reformationsgeschichte , Bibliogra-
phica. 594.
Reinhardsbnmn, Bücherwesen. 31.
Rheinprovinz, Zusammenschlafs der
Bibliotheken. 83.
Richter, P. E. 82.
Rom, Bibl. d. Historischen Instituts. 82.
— Biblioteca del Risorgimento. 241.
Rostock, Univ.-Bibl., Leihverkehr. 603.
Rudimentum N'ovitiorum. 26.
Rufsland, Amtliche Bibliographie. 508.
Sankt Deiniols Library. 132.
Sankt Gallen, Stadtbibl, Neubau. 181.
Sauvanaud. 125.
Schiffsbibl. d. Kreuzer Berlin. 82.
Schillers Bibliothek, Ausstellung in
Hamburg. 83.
Schierbach, Stiftsbibl., Wiegendrucke.
563.
Schmidt, Adolf. 579.
Schüffer, Peter, Psalterium. 155.
Schöner, Johann. 145.
Schottenloher, Karl. 143. 417.
Schramm, Siegfried. 123.
Schreiber, W. L. 72.
Schnitze, Walther. 263. 266. 269.
Schwalm. 82.
Schwarz, Sebald. 6S.
Schweiz, Bücherbestände. 179.
— Vereinigung Schweiz. Bibliothekare.
181. 275. 321.
Schwenke, Paul. 33. 112. 129. 164.
169. 235. 288.
Schwerin, Regier.-B., Leihverkehr. 603.
Segner, Franz. 208.
Seymour- Jones. 124.
Shanghai, Bibl. d. Medizinschale. 603.
Sheavyn, Ph. 32.
Sieg. E. 338.
Sieglin, Ernst. 39.
Spanien, Miniaturenhandschriften. 230.
Statistik der Bibliotheksbenatzung. 169.
Stefan, K. 263.
Stettin, Stadtbibl., Bericht. 84.
Strack, Adolf. 177.
Strafsburg, Ausstellung von Buchein-
bänden. 330.
— Univ-Bibl, Dienstbezüge. 238.
Handschriftd. Heinrich Suso. 129.
— Stadtbibl., Neugestaltnng. 178. 563.
XIV
Naiucii und Sachregister
V. Strcmayrsrlic Uiltlintliok. s.').
Stiuiioubililiutlu'ki'ii. ( teslerri'u-liische.
StuttK'art. Volksbibl., Uericht. i:t2.
SMbo. Krwiu. 500. 5(53.
Taubort, AVilhchn. ti02.
Toutelsbrii'f. Mt-I.
Tliirrinp, (iustav. riOi;.
Thomas, Antt)iuo. 124.
— Ardiitekt. 182.
Tlionipsoii . Henry Yates. 1".'^.
Timj;:ul. lübliotlK'ksgebäude. 121.
Tniutmann. II. l'.Mt.
Trier, Henediktiner.'xbtei St. Maximin,
lüliliothek. MS.
— Stadtb., Neuerwerbungen. »1(14.
Tn)mmsdorlT, P. 1S2. 331.
Tübingen, Univ,-Bibl., Armenische
Ilau<lschrit'ten. 39.
Neubau. .iOC).
Türken, Pie ersten Drucke. 4'.i.
Turin, Nationalbibl., Neubau. ü05.
Ungarn, Monatliche Bibliographie. 179.
rniversitätsinstitute, Bibliotheken im
preuls. Etat. Sl.
Upsala. Univ.-Bibl., Etat. ST.
Valentin, G. 268.
Vallardi, Piero. ST.
Verein deutscher Bibliothekare, Mit-
gliederversammlung. 4T2.
Vereinigte Staaten, Bibliographical
Society. 5US.
— Schenkungen AudrewCarnegies. .'{3 1 .
Verfasser und Verleger um 1600,
Englische. 32.
Verkaufsbestimmungen im Buchhandel.
84. 174.
Vialard. 124.
Volksbildung, (Josellschat't zur Vor-
brcitiiiig. 175.
\'oullit'nie, lernst. 23t.
Washington, Kongrefsbild., Erwor-
luingeu, 'l'iteldnicke u. (Copyright
(»Micc. 1H2.!
Wiibliche llilfskräitc 11. 217. 2:J7.
Weil, (;. iU.
Weimar, fJrt)f8her7,ogl. Bibl., Aniia-
Amalia-Feier. 'XM\.
Werden. Ilaudsehrificn. 'i'S\.
Wiedi'inaun, E. :i!ll.
Wiederliiiifer, münsterisehe. 110.
Wien, iMbliotheksschcnkungen. 85.
— llofhibi , l'lliclitexomplare. 2T.5.
Wiesbaden, Stadtbibl., Wohuuugs-
gcldzuschuis. 275. (i04.
Winckeimann, Otto. 178.
Witkowski, («corg. 38.
Wolfenbüttel, Handschrift der Biblia
])aui)t'rum. 24'.K
— Handschriften-Inventarisatiou. 12'.t.
Wolfstieg, A. 11. :{T.
Württemberg, Bibliotheksrabatt. 500.
Zedier, Gottfried. 127. 193.
Zeitungen, die ältesten noch erscheinen-
den deutschen. (19.
Zeller, F. 5(i3.
Zentraleinkaufsstelle deutscher Biblio-
theken. 5(11.
Zernin, Alfred. IT 7.
Zettelkette. 470.
Zofingen, Stadtbibl., Neubau. 181.
Zürich, Vereinigung von Stadtbibl. u.
Bibl. der kantonalen Lehranstalten.
ISO.
— Bibl. des Polytechnikums, Neubau.
ISO.
Namenregister zu den Personalnachrichten.
Ackerknecht, Erwin. 522.
Adrian, Fritz. 578.
Altmann, Wilhelm. 578.
Bader, Karl. 342.
Bahlmann, Panl. 578.
Baier, Rudolf. 288.
Barringer, G. 144.
Bauer, Fritz. 288.
Bayard, Karl. 24S.
Blau, August. 578.
Blümeke, Eduard. 48. {t6.
Bonnardot, Francois. 578.
Braatz, Karl. 342.
Braunholtz, Armin. 96.
Brunabend, Josef. 342.
Bucher, Adolf. 96. 474.
Caspari, Hugo. 618.
Ceriani, Antonio Maria. 192.
Christ, Karl. 578.
Göttin, Paul. 96.
Conrboin, Francois. 96.
Crone Max. 192.
Degering, Hermann. 144.
Ebel, Karl. 342.
Ebrard, Friedrich. 474.
Erman, Wilhelm. 329. 578.
Ermisch, Hubert. 96.
Euting, Julius. 96. 144. 342.
Feddersen, Otto. 522.
Frantz, Johann. 248.
Füchsel, Johannes. 474.
Fuhrmann, Arwed. 287.
Gädertz, Karl Theodor. 144.
(iardthausen, Viktor. 96.
Gerhard, Karl. 248.
Geyer, Rudolf. 96.
Golther, Wolfgang. 192.
Gradmaun, Robert. 288.
Gratzl, Emil. 288.
Günther, Otto. 96.
Haebler, Konrad. 287. 474.
Hamann, Otto. 618.
Hamdorf, Adolf. 474.
Harnack, Adolf. 342. 522.
V. Hartel, Wilhelm. 96.
Hartig, Otto. 578.
Hartmann, August. 96.
Haupt, Hermann. 522.
Hauser, Friedrich. 522.
Hellmann. 329.
Heuser, Emil. 522.
Hortzschansky, Adalbert. 522.
Jedele, Eugen. 474.
Karpf, Alois Theodor. 96.
Kau, Heinrich. 144. 342.
V. Kauffungen, Kunz. 287.
Kerler, Dietrich. 192.
Kern, Otto. 144.
Kopfermann, Albert. 96. 342.
Kothe, Wilhelm. 192.
Krieg. 96.
Kunze, Karl. 144.
La Londre, Baudoin. 144.
Lamouroux, Georges. 96.
Leder, Hermann. 342.
Letort. 96.
Leyh, Georg. 144. 248. 578.
Lippert, Julius. 618.
Löckle, Alfred. 96.
Meufs, Johann Friedrich. 96.
Milkau, Fritz. 578.
Mosen, Reinhard. 578.
Müller, Max. 578.
Paalzow, Hans. 342.
Pein, Ernst. 618.
Pelka, Wilhelm. 192.
XVI
Namenregister m doii Pcrsoiiuliiiichrifliten
IVscheok, raiil. Hl.
rietsclnnami, Kielinrtl. 21'^. 32',t. bl2.
IMatli. Koiirad. 1 U.
liaiikc, Kobert. V.ri.
Kattl. Achille. llfi.
Ivetiter. Hermann. I',r2.
Kiehtcr, Arthur. bT2.
Kiekoii, (uistav. 114. 57s.
Koi|iietto. Adalbort. 474.
Kottnianuer, Odilo. 578.
Ixiibensohn, Max. H42.
Ixuoiipret-ht, Cliristian. IM>.
Kupeustoin. llufro. '.id.
Knteuberg, Baron Emil Orgies. 248.
V. Scheele, Konrad. !tG.
Schildt, Arthur. 842.
.Schmidt, Ludwig, hl'l.
Schmidt, Kichard. IMi.
Schneider, Alfred. 4s.
Schnorr von Carolsfeld, Franz. '.16.
Schnürcr, Franz. W.
Schröder, Richard. 144.
Schröter, Erich. Hfi.
Schub ring, Walther. 192.
Schnitze, Ernst. 48.
Schulz, Erich. 192.
Schulze, Alfred. 2S7.
Schwab. 144.
Schwartz, Rudolf. 522.
Seliwenkc, l'anl. 24S. 328.
Segncr, Franz. 2sS.
Simon. Heinrich. 522.
Simon. Otto. 578.
Simonit', Fr.Hnz. 9('>.
Ständer, .losef. 57s. (il8.
Stauber. h'ichard. 342.
Steinl)erger, .Inlius. 578.
Steiidiau.sen, (ieorg. 342.
SteiiischufitliT, Moritz. 9(5.
Stier, (ierhard. 24s.
V. Stockmayer, Karl. 578.
Straufs, WälthtT. 342.
Suchier, Wolfram. .H42.
Tavernier. Wiliielm. 342.
Teichmann, Wiliiolm. 192.
Tille, Armin. 578.
Vahl.'n. Alfred. 342.
Vansehtw, Otto. 144. 24S. 578.
Velke, Wiliielm. (il8.
Vouliieme, Ernst. 342.
Wahl, Gustav. 144.
Wenker, (ieorg. 90.
Wenzel, Eernhard. 48.
Wetzel, August. 578.
Zenke, Hermann. 288.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIV. Jahrgang, 1. Heft. Januar 1907.
Uel)ersiedeluDg der Königlichen Bibliothek in Kopenhagen
in (ien Nenhau.
Die üebersiedelung einer grofsen Bibliothek wird naturgemäfs in
gewissen Bezieliimgen von allen früheren und nachfolgenden verschieden
sein, weil jede Bibliothek ihre eigenen besonderen Einrichtungen hat,
und das wird umsomehr der Fall sein, je älter und gröfser die Anstalt
ist. Aufserdem hängt die bei der Üebersiedelung zu befolgende Methode
nicht nur von der Eigenart der Bibliothek ab, sondern auch von den
inneren Verhältnissen der beiden Gebäude, und namentlich von ihrer
Lage zu einander.
In Kopenhagen war diese Lage für den Umzug sozusagen ideal,
denn die beiden Bauten lagen fast parallel, nicht zu weit voneinander,
und dazwischen befanden sich nur kleine Häuser, Gartenanlagen oder
offener Platz. Aufserdem waren in beiden Häusern fünf Büchergeschosse
in fast gleicher Höhe vorhanden. Die Anwendung einer Luftbrücke,
wie in Marburg, wurde deshalb von den lokalen Verhältnissen durchaus
begünstigt, und dafs die Bibliotheksübersiedelung mittels Luftbrücke
die ideale ist, läfst sich ja kaum bestreiten.
Die Anbringung der Brücke ergab sich unter den vorliegenden Um-
ständen von selbst; sie mufste von der Mitte des einen bis zur Mitte
des anderen Gebäudes reichen, und zwar in der Höhe des mittleren
(dritten) Geschosses, und mufste an beiden Enden mittels Aufzuges mit
den anderen Geschossen in Verbindung gebracht werden, um jedes
Tragen von Büchern zu vermeiden, und diese ohne irgendwelche Em-
ballage in Rollwagen direkt von der Verpackungsstelle bis zum Platze
im neuen Gebäude fahren zu können.
Im alten Gebäude war kein Platz für den Aufzug vorhanden, dieser
mufste deshalb aufserhalb des Gebäudes angebracht werden. Im neuen
Hause dagegen konnte man den einen der drei festen Aufzüge verwenden,
da sie alle grofs genug waren, um einen Mann mit einem beladenen
Rollwagen aufzunehmen. Der am meisten zentral belegene Aufzug lag
nun in dem vom alten Hause am weitesten entfernten Flügel, somit
lief die Brücke von der Aufsenseite des alten ganz horizontal bis zum
mittleren Frontalfenster des neuen Gebäudes, und dann nach einer
kleinen Drehung leise herabfallend durch Vestibül, Ausleihezimmer
XXIV. I. l
rcbersicdt'liinp der Kf^l. Hihliotliok in KoponhagcMi in den Neubau
und Arboitssaal naoli tii'in AniV.iii;. Die lOinrichlunpj dieser Kiiunilicli-
koitiMi konnte also erst nach vollcndotom llnizuf^ in An^nMflT genommen
werden.
Ha niclit nur die Anfzil}2:e, sondern auch die Staubsauf^emasdiinc,
die man wahrend des 1 inzuges benutzen wollte, mit Klektrizifät
betrieben werden sollten, lag es nahe diese Triel)kraft auch zur Be-
förderung der Rollwagen über die Hrücke zu verwenden. Ks wurde zn
diesem Zweck ein fortwährend rotieiendes stählernes Kalx'l aiitgehängt,
an welclies die Wagen mittels einer drehbaren Gabel angeseilt wurden.
Die lUockrollen, die das Kabel trugen, wurden beim Passieren der
Wagen von der (Jabel beiseite geschoben, und sowohl die ausfahrenden
als die zurückkommenden Wagen liefen mit den Kadern zwischen
eiserneu Schienen.')
Von W^ichtigkcit war es offenbar, den richtigen Wagentypus zu
finden. Es war dies keine leichte Aufgabe; denn die Rollwagen sollten
mehrere unerläfsliche Bedingungen erfüllen: der AVagen sollte schmal
genug sein, um überall auf den engen Galerien und Passagen in der
alten Bibliothek verkehren zu können; nach Versuchen wurde fest-
gestellt, dafs die äufserste mögliche lireite 0,63 Meter war. So breit
wurde denn der Wagen, und die Länge wurde genau die doppelte.
Der W\igen mufste ferner leicht drehbar sein, weshalb er aufser den
zwei festen Seitenrädern vorne und hinten ein um eine senkrechte Achse
drehbares Rad erhielt. Aufserdem wurden die Räder sehr breit und grofs
genommen und mit dickem Gummi bekleidet, weil man die Erfahrung
gemacht hatte, dafs der deutsche Bibliothekswagen, den die Bibliothek
besafs, mit seinen schmalen, kleinen Rädern zwischen die Stäbchen
der ziemlich weiten eisernen Roste der neuen Magazine hineingeriet.
Es kam auch darauf an. dafs der Wagen nicht zu scliwer wurde, um
vollgepackt von einem Manne geschoben, und nicht zu hoch, um bequem
gepackt werden zu können und nicht etwa bei starkem Wind die
notwendige Stabilität zu verlieren. Um zur Aufnahme von Büchern
aller Formate vom kleinsten bis zum gröfsten geeignet zu sein, ohne
dafs es jemals notwendig würde in zwei Schichten zu packen, wurde
der Waagen in zwei Kästen geteilt, von denen der untere fest, der
obere leicht abnehmbar war. Um die Bücher w^ährend des Transports
gegen Regen zu schützen, ohne dafs man gezwungen war eine feste
Schliefsvorrichtung anzuwenden, welche die Mitnahme von übergrofsen
Büchern gehindert hätte, benutzte man eine kapuzenförmige Presenning,
die in verschiedener Höhe über den Wagen gelegt und zugeknöpft
werden konnte.
Der Wagentypus, bei dem man nach mehreren Proben stehen
blieb, erfüllte alle billigen Forderungen und erwies sich in jeder
Beziehung als gut und brauchbar.
Schon lange vor dem Umzug hatten die inneren Vorbereitungen
1) Weder die Brücke uoch die Maschinerie wurde gekauft; es wurde
alles gemietet.
von Axel Anthon Björnbo 3
ihren Anfang genommen. Zuerst wurden sämtliche Abteilungen der
Bibliothek gemessen. Seit alter Zeit ist in der hiesigen Bibliothek das
sogenannte Göttinger System in Gebrauch, nach welchem jedes Buch
mit Nummer und Seite des betreffenden Katalogs signiert ist, sodafs
eine beträchtliche Anzahl von Büchern dieselbe Signatur hat. In der
dänischen Abteilung, die für sich aufgestellt ist, stehen die zueinander
gehörenden Bücher verscliiedenen Formates in demselben Katalog; in
der ausländischen iVbteilung dagegen bilden die Folio-, Quart- und
Oktavkataloge je ein System mit fortlaufender Nummerierung. Es wurden
also in der ausländischen Abteilung alle Kataloge, in der dänischen
alle drei Formate für jeden Katalog gemessen. Die Zahlen, die man
auf diese Weise erhielt, bezeichneten die laufende Buchbrettlänge nach
der alten Aufstellung; sie bildeten die Grundlage aller folgenden Be-
rechnungen. Die Grundlänge betrug rund 20 000 Meter.
Nach reiflicher Ueberlegung entschlofs man sich dazu, bei der Auf-
stellung in der neuen Bibliothek auf die Nummernfolge der Kataloge
keine Rücksicht zu nehmen, sondern die sämtlichen Kataloge in gewisse
Fachgruppen zu verteilen, sodafs jede Gruppe ein aus den zueinander
gehörenden Büchern aller drei Formate bestehendes Ganzes bildete.
In der dänischen Abteilung war dieses Verfahren das einzig natürliche;
in der ausländischen war es öfters unmöglicli derartige Fachgruppen
zu bilden, ohne die Foliokataloge auf zwei oder mehrere Gruppen zu
verteilen. Dennoch sind wir davon überzeugt, dafs wir, so wie das
Signatursystem einmal ist, das Richtige getroffen haben, namentlich weil
es dadurch gelungen ist, fast überall in der Bibliothek in jedem Ge-
schofs mehrere der obersten Buchbretter mit Oktav zu besetzen und
die Bücher gröfseren Formates auf den untern Brettern unterzubringen,
wodurch möglichst wenig Raum verloren geht und gleichzeitig die
Expedition erleichtert wird.
Nachdem man die ausländische Abteilung in 36, die dänische in
25 Gruppen geteilt hatte, erhob sich die Frage, nach welchem System
diese Gruppen unterzubringen wären, ob fortlaufend nach der Reihen-
folge der Kataloge, oder nach dem Benutzungsgrad ohne Rücksicht
auf die Nummernfolge. Man entschlofs sich bald für das letztere und
stellte auch eine Tabelle über den Benutzungsgrad auf.
Die nächste Aufgabe war die Zusatzprozentberechnung für die neue
Aufstellung. Es kam darauf an zu wissen, wie viel Platz die Bestände
der Bibliothek bei kompresser Aufstellung im neuen Gebäude bean-
spruchen würden, und dann wie viel Platz daselbst vorhanden war.
Da man ein (amerikanisches) Gestellsystem mit frei beweglichen
Brettern erhielt, und die Höhe der Regale mit Ausnahme von einzelnen
im obersten Geschofs überall dieselbe war (rd 238 cm), war die einzig
brauchbare Einheit für diese Berechnung die Regallänge, oder viel-
mehr der laufende Meter Regal.
Um mit dieser Einheit rechnen zu können, mufste festgestellt werden,
wie viel Meter Regallänge jede Gruppe bei kompresser Aufstellung
erfordern würde, wenn sie aus so und so viel laufenden Metern Folio,
1*
4 Uebcrsiedeliing der Kgl. Bibliotlu-k in l\.ui)culi!i{;en in den Neubau
Quart und Oktiiv bestand. Das erforderte wieder Feststellung der
llölienmafso jeden Formates, Kenntnis der Kogalliöhc und der Bucli-
l)rottslärko und Untorsuchunp; der möf^liclicn Kombinationen der drei
Formate, durcli wclclio die Rciralliolic am besten ausgenutzt werden
konnte.
Was die Ilöhenmafse betrifl't, so wurden sie ein für alle Mal für
sämtliche Abteilungen festgestellt, und zwar so:
llühcnmalsc in cm
Cirofse
Bücher
2"
4»
8"
Ansliiudisfhe Abteilung . .
Dänische Abteilung . . . ■
Kapselabteiluiigeii ....
Ilaudschrifteu u. lukimabeln
Musikabteilung
luo
100
95
45
50
45
50
r,
;i5
30
35
35
25
25
25
Die Buchbrettstärke betrug für Folio 2,6 cm, für die anderen Formate
2,1 cm, während die untersten Bretter, die Bücherböden, fest waren.
Dagegen war infolge der besonderen Einrichtung der Büchergeschosse
die Regalhöhe, mit der man zu rechnen hatte, gewissermafsen will-
kürlich. Tatsächlich erstreckte sie sich von einem festen Bücherboden
bis zum andern. Da die Böden aber ca. 4,G cm über den Rosten er-
haben waren und diese von eisernen Trägern, die den Böden ganz
nahe und parallel liefen, getragen wurden, so waren die obersten
ca. 14 cm jedes Repositoriums weniger brauchbar, weil man beim
Einsetzen wie beim Herausnehmen der Bücher vom vorliegenden Träger
behindert wurde. Bei den im Wachsen begriffenen Abteilungen rechnete
man deshalb mit einer normalen Höhe von 224 cm, benutzte indessen
ganz ruhig auch Formatkombinationen, die etwas höher hinaufreichten;
nur bei den toten oder den nur am Schlufs wachsenden Abteilungen,
wie bei Handschriften u. ä., rechnete man von vorne herein mit der
ganzen Höhe (rd 238 cm).
Die praktischsten und deshalb fast ausschliefslich benutzten Format-
kombinationen waren folgende (bei Oktav wurde immer ein Spielraum
von 1 cm zugegeben):
Ausländ. Abt.
Dänische Abt.
Handschriften
u. Inkunabeln
2°
1
0 0 2
1 0 ' 0 0
4
3
2
2
40
1
3 0 2
0 3 0 G
0
2
4
3
8°
5
4 ' 8 ' 2
6 1 4 8 0
i i 1
1
0
0
1
von Axel Anthon Björnbo ^
Aus diesen Kombinationen ergab sich nun die Berechnung der not-
wendigen Regallänge meist von selbst, denn in der Regel war von
Oktav genügend Ueberschufs vorhanden, und die Folianten gingen zuerst
auf; nur in einzelnen Fällen war die Lösung einer Gleichung mit drei
Unbekannten notwendig, um die auf jede Kombination fallende Regal-
länge ausfindig zu machen.
Nun brauchte man, um das durchschnittliche Zusatzprozent für
sämtliche Abteilungen der Bibliothek zu erhalten, nur genau zu wiesen,
wie viel Meter Regallänge im ganzen im neuen Gebäude zur Verfügung
standen. Das Resultat war, dafs man rd 55 o/o für den Zuwachs der ganzen
Bibliothek frei hatte; indessen war diese Zahl von geringerem Interesse,
weil gewisse von den übrigen abgesonderte Räume im voraus für die
dänische Abteilung, die Zeitungen, Karten- und Bildersammlung, Musi-
kalien, folkloristische Sammlung, Liedersammlungen, Kleindrucksamm-
lung, Handschriften, Inkunabeln und grofsen Bücher bestimmt waren.
In der Praxis stellte sich das Problem deshalb so: in der dänischen
Abteilung war eine Zuwachsmöglichkeit von 63o/o, für die ausländische
dagegen, nachdem mehrere dem dänischen Saale nächstliegende Räume
frei gelassen waren, 43 "/q.
Bei der Verteilung des freien Raumes auf die verschiedenen Gruppen
wurde die Jahresstatistik der letzten Jahre benutzt, indem ihre Angabe
über die Bändezahl für jede Gruppe in die Bändezahl für 100 Meter')
umgesetzt wurde. Die so erhaltenen Verhältniszahlen lieferten die
Grundlage für die Berechnung (mittels einer 37- bezw. 26-gliedrigen
Gleichung 1. Grades) der nach der Statistik rationellen Zuwachs-
zahlen für die 36 und 25 Gruppen der ausländischen und dänischen
Abteilung.
Nachdem so ermittelt war, wie viele laufende Meter Regallänge
jede einzelne Gruppe im neuen Gebäude beanspruchte, geschah die
Verteilung der Gruppen — auf dem Papier — nach der Tabelle über
den Benutzungsgrad, wobei man aber dafür sorgte, dafs keine Gruppe
sich gleichzeitig auf zwei Geschosse erstreckte. Wenn möglich richtete
man es auch so ein, dafs die Gruppe ein, zwei oder mehrere Räume
genau füllte, was natürlich nicht immer und meist nur dann zu erreichen
war, wenn man die für die Gruppe bestimmte Regallänge leidlich
korrigierte und das Verteilungsprinzip nach der Benutzung nur in
grofsen Zügen inne hielt. Wenn es nicht zu vermeiden war, dafs zwei
Gruppen innerhalb eines Bücherraums aufeinander folgten, wurde an
der Uebergangsstelle immer eine Meterabteilung der Repositorien frei-
gelassen.
Hierauf folgte in der oben geschilderten Weise für jede Gruppe
und Sonderabteilung der Bibliothek die endgültige Spezialberechnung,
durch welche die zur Verfügung stehende Regallänge auf die drei
1) Eigentlich rechnete man nicht mit Metern, sondern mit dänischen Fufs
(1 Meter = 3,19 Fuls); denn die normale Regallänge war 3 Fiüs dänisch.
In der Höhe dagegen rechnete mau mit Metern.
6 reliorsietlelung der Kj;!. Hililintlick in Kuppiiliaf^cii in den Neubau
Formato verteilt winde, eine Verloihinji", lüc ii.uli (Jiitdünken geschehen
mufste, tla eine rationelle rechnerische (irundlage nicht vorhanden war.
Die Qnotateile freien Kaiimcs') für jedes Format in Jeder Ciniiipe wurden
gleichzeitig ausgerechnet, und das Kesultat so wie sänitliclie vorher-
gehende in ein Protokoll eingetragen. Das .Schlufsergebnis wurde
aufserdem in die Cirundjiläne der 5 Biichergeschosse eingezeichnet.
Das nächste Problem war nunmehr die Feststellung der IJeber-
siedelungsordnung. Folgende (iedauken waren hier die leitenden:
Die wertvollsten Abteilungen sollten wegen der während des
Umzuges aufserordentlich grolsen Feuersgefahr zuerst übergeführt
werden.
In jeder Gruppe sollten wenn miiglich zuerst die Folianten, dann
die Quart- und zuletzt die Oktavltäudc übergeführt werden.
Da man in vier Schichten arbeiten wollte, galt es zu verhindern,
dafs sie und ihre Wagen, Staubsaugerschläuche und Packtische kolli-
dierten.
Es war von Bedeutung zu vermeiden, dafs eine Schicht öfter als
durchaus notwendig im alten Haus von einem Oeschofs zum andern
umzog, weil die bei solcher Gelegenheit notwendige Umlegung der
Luftschläuche dann immer eine lialbe Stunde in Anspruch nahm.
Man mufste dafür sorgen, immer Platz genug zum Einpacken und
freie Passage für die Wagen von der Packstelle bis zum Aufzug zu
haben.
Zweckmäfsig war es auch die Arbeit auf die vier Schichten so zu
verteilen, dafs die Beamten, die die Einpackung und Aufstellung leiteten,
die betreffenden Abteilungen besonders gut kannten.
Damit die vier Schichten gleich viel Arbeit erhielten, mufste man
im voraus einen Ueberschlag machen, wie viele Wagenladungen jedes
Format jeder Gruppe ausmachen würde. Dennoch mufste man natürlich
immer und namentlich in den letzten Tagen der Uebersiedelung bereit
sein die Arbeit der einen Schicht einer der anderen zuzuteilen.
Allen diesen Forderungen gerecht zu werden war kaum möglich ;
es gelang aber, eine synoptische Tabelle der Arbeitsverteilung der vier
Schichten aufzustellen, durch welche die Forderungen in der Hauptsache
erfüllt wurden; und obwohl man während des Umzuges mehrmals zu
Aenderungen der Tabelle gezwungen wurde, entstanden keine Unan-
nehmlichkeiten von Belang.
In den letzten Wochen vor der Uebersiedelung mehrten sich die
Vorbereitungen. Die ausgeliehenen Bücher wurden, namentlich wegen
der mit dem Umzug verbundenen Revision, zurückgefordert und ein-
gestellt. Im alten Gebäude wurden durch eingesteckte grüne Pappen
die Stellen bezeichnet, wo zwei Umzngsgriippen (Aufstellungsabteilungen
im neuen Gebäude) aufeinander stiefsen; während rote Pappen die
1) In allen Fällen, in welchen dieser Quotateil ohne das oberste Buch-
brett nicht kleiner als ' ,-, wurde, liels mau dieses Brett ganz frei, oder viel-
mehr setzte es gar nicht ein.
von AxclADthonBjürubo 7
Stellen angaben, wo Bücher oder Bücherreihen aus ihrer richtigen Reihen-
folge hatten herausgenommen und an ganz anderen Stellen (als sog.
Enklaven) aufgestellt werden müssen. Man fing auch an, die Hand-
bibliothek für den neuen Lesesaal zusammenzustellen, eine Arbeit, die
noch in der ersten Woche des Umzuges fortdauerte. Eiserne Haken
zum Aufhängen der Staubsaugerschläuche wurden überall eingeschlagen,
und alle Stufen mit Löschborden versehen; die Schläuche wurden auf-
gehängt, sodafs sie an den rechten Stellen bereit lagen und mit der
Maschine leicht zu verbinden waren; das Ausleihezimmer wurde zum
Umzugsbureau eingerichtet, aufserhalb des Gebäudes wurde die Brücke
geschlagen, und die Ausfahrten zu den Aufzügen in den fünf Ge-
schossen wurden hergestellt.
Im neuen Gebäude war man unterdessen damit beschäftigt, die die
Buchbretter tragenden Backenstücke an den eisernen Regalwangen zu
befestigen oder vielmehr anzuklemmen, nachdem zuerst mittels langer
nach den Regalwangen geschnittener hölzerner Mefsstäbe die Befesti-
gungsstellen angegeben waren. Zu dieser Arbeit wurden die oben er-
wähnten, nach den Spezialberechnungen hergestellten Grundpläne benutzt.
Demnächst wurden die Buchbretter aufgelegt und festgeklemmt, und
die Anfangs- und Schlufsstellen Jeder Umzugsgruppe, sowie die Fahr-
richtungen überall im neuen Gebäude vermerkt.
Nach energischer Arbeit war man am bestimmten Tag, dem 5. Juli,
zum Umzug fertig, und um 8 Uhr Morgens standen die Beamten an den
ihnen bezeichneten Stellen bereit, die drei Unteroffiziere und vierzig
Mann der technischen Artillerieabteilungen zu empfangen.') Diese
wurden gleich an die Arbeitsstellen verteilt, bekamen eine kurze In-
struktion und fingen an.
Wie gesagt, arbeitete man in vier Schichten. In jeder befanden
sich bei der Auslieferung ein Beamter und (normal) vier Soldaten,
beim Empfang ein Beamter und zwei Soldaten. Ein oder zwei Be-
amte waren im Bureau tätig. Die übrigen, meistens die jüngeren, waren
den vier Schichten im neuen Haus zugeteilt und besorgten die Revision.
Ein Unteroffizier und zwei Soldaten waren am Anfang, ein Unter-
offizier und drei Soldaten am Ende der Brücke aufgestellt; zwei Soldaten
waren Elevatorführer, die fünf übrigen in Reserve oder mit der Samm-
lung der Handbibliothek, Abbrechen der geleerten Büchergestelle,
Dislokation der Enklaven und Bewachung der Zugänge zum alten
Gebäude beschäftigt.
Für die Auslieferung hatte jede Schicht eine eingehende Instruktion
erhalten, nach welcher an der Packstelle folgendes immer in Bereit-
schaft zu halten war: 1. Staubtisch. — 2. Staublappen (im ganzen 16,
welche täglich mit neugewaschenen zu wechseln waren). — 3. Staub-
besen. — 4. Staubsaugerschlaucli. — 5. Papptafeln zum Abteilen der
1) Die Leute meldeten sich freiwillig mit grofsem Eifer, da die Unter-
offiziere täglich :i Kronen (= :} Mk. 37 Pf.), die Gemeincu (i7()crc (= 75 Pf.)
erhielteu.
8 riborslcdflnii}? der K}?1. Uibliutlick in K<)i»oiilia};oii in den Neubau
im Wa2;on hintereinander gestelKen Hücherrcihcn. (i. Filllscl zum
Ausfüllen von halbleeren Kisten (wenn eine der auf der llmzupjsliste
angjefülirten rm/.upsgruppcn zu Knde war). — 7. Adrelspap|)cn zum Adres-
sieren der Waffen. — 8. Meldezettel. W Hellblaue Zettel zur An-
gabe der beim Einpacken eventuell entstandenen L'nurdnungcn. — lü.
Umzugsliste mit Angabe der Umzugsurdnung. — 11. Tageszcttel. ^ 12.
Bleistift, schwarz und blau. — 13. Zollstock. — 14. Notizbuch mit
Instruktion.
Die Umzugsliste (10) enthielt genaue Angaben über:
1. Die einzupackenden Umzugsgruppen der betrcfienden Schicht
(d. h. Katalog so und so von Seite bis Seite so und so), und zwar in
der festgelegten Umzugsordnung.
2. Für jede Umzugsgruppe eine Schätzung der notwendigen Wagen,-
ladungcn.
3. Die Adresse (Magazin im neuen Gebäude) für jede Gruppe.
•4. Anmerkungen mit Angabe von Enklaven, Dislokation derselben,
Abbrechen von geleerten Büchergestellen im alten Gebäude während
des Umzuges usw.
Die Tageszettel (11) waren mit folgendem Schema bedruckt:
Tageszettel.
Abgeschickt d ..../... 1906 von Schicht ....
Wagen
Nr
(Kat.
Inhalt
Seite — Seite'
Bücherreihen 1)
im Wagen
Format
Darin
Enklaven
Die Adrefspappen waren gleichfalls zum Ausfüllen (mit Blaustift)
gedruckt :
Schicht
An Magazin
j
Wagen Nr
1
Inhalt
(Kat., Seite — Seite)
Aus der recht umfangreichen und detaillierten Instruktion für die
Auslieferung ist noch hervorzuheben, dafs empfohlen wurde, nie grofse
1) Die Bücherreihen wurden auf den Tageszetteln notiert, weil für das
Umzugsbureau der Vergleich der übergeführten Bücherreihen und besetzten
Bretter das einzige Mittel zur Kontrolle der Aufstellung war.
von Axel Aiitliou Tjjürnbo 9
Reihen von Biicbern anf einmal herunterzunehmen, und die fünf zur
Verfügung stehenden Soldaten so zu verteilen, dafs der eine die Bücher
herunternahm, während Nr 2 sie mit dem Staubsauger und Nr 3 mit
Staublappen reinigte, Nr 4 packte, Nr 5 den gepackten und adressierten
Wagen nach dem Aufzug führte. Die untere Kiste wurde immer zu-
erst gefüllt; wenn dann die Bücher so grofs waren, dafs sie zu weit
hinaufreichten, wurde die obere Kiste nicht benutzt. Bücher unter
39 cm (d'e innere Höhe der unteren Kiste) standen immer auf dem
mit dickem Filz belegten Boden der Kiste, mit den Rücken gegen die
aufsen mit einer Marke, innen mit Tuchstreifen bekleidete Längsseite,
und stets von links nach rechts (wie in den Regalen). Nie durften
die Bücher in derselben Kiste übereinander geschichtet werden; dagegen
sollten die in der Kiste aufeinander folgenden Reihen immer durch
Pappen aus einander gehalten werden. Zum Einstecken der Adresse
war auf jeder Kiste ein Falz angebracht.
Wenn der Soldat mit dem gefüllten Wagen nach dem Aufzug kam,
klingelte er an einer Klingelleitung ') und wartete, bis der Aufzug her-
unter- oder heraufkam und ihm den vollen Wagen gegen einen leeren
eintauschte. Der volle Wagen wurde nach dem dritten Stock gefahren,
aus dem Aufzug genommen; die Gabel wurde in die vorne auf dem
Wagen zum Einstecken und Festhalten desselben angebrachte Vorrich-
tung befestigt und der Wagen zwischen die Schienen hineingeschoben,
bis die Gabel das Kabel fafste, und dieses den Wagen mitschleppte.
Ira neuen Gebäude am Ende der Brücke lag das Kabel so hoch,
dafs die Gabel losliefs; der Wagen stand in der Nähe des Aufzugs
still, wurde in diesen hineingeschoben, nach dem in der Adresse an-
gegebenen Büchergeschofs gefahren, daselbst gegen einen leeren Wagen
ausgetauscht und von einem der zwei Soldaten der betreffenden Schicht
an den Aufstellungsort geschoben.
Die Instruktion für den Empfang ordnete an, dafs an dieser Stelle immer
vorhanden sein sollten: 1. Tisch und Stühle (zur Revision). — 2. Leiter
(zum Aufstellen auf dem obersten Buchbrett. — 3. Staublappen. —
4. Systematischer Katalog. — 5, Zollstock. — 6. TageszetteL —
7. Meldezettel. — 8. Bleistift (schwarz und blau) und Radiergummi.
— 9. Hölzerner Schemel zum Aufsetzen der oberen Kiste. —
10. Rote Zettel zur Angabe fehlender Bücher. — 11. Umzugsliste. —
12. Inkunabelkatalog zur Benutzung bei der Revision. — 13. Notiz-
buch mit Instruktion.
Die Umzugsliste (11) enthielt genaue Angaben über:
1. Die zu der betreflenden Schicht gehörigen Umzugsgruppen (d. h.
Katalog so und so von Seite bis Seite so und so), und zwar in der
festgelegten Umzugsordnung.
2. Für jede Gruppe den Platz im neuen Gebäude.
3. Die für jede Gruppe in der alten Aufstellung gebrauchte Länge
an Buchbrettern, und
1) Durch das Klingeln wurde wie in den Hotels die Nummer des be-
treffenden Geschosses im Aufzug sichtbar.
10 Uclierslcilclung der Kgl. Bibliotlu-k in KopeiiliiigcMi in dou Neubau
■1. Dasselbe bei iler neuen Aufstellung.
5. liestellkocfiizicnt bei der Aufstellung (d. li. duiclischniltlich Uuch-
brettcr leer).
(). Ann\erkungen.
Die Tageszettol (i'<) waren zum Ausfüllen so gedruckt:
Tageszettel.
Empfangen d. . . . / ... 100f> V(in Schicht . . .
Wagen
Nr
Inhalt
(Kat., Seite — Seite)
Piiclierreilien
im Wa^rLMi
Format
Bestellte
Buchbretter
im neuen
(Jebäude
Diese Tageszettel wurden wie die entsprechenden der Auslieferung
täglich im Bureau abgeliefert, um die Grundlage für die Kontrolle
der Uebersiedelung und Aufstellung zu bilden. Auch die erledigten
Umzugslisten und die gebrauchten Adrefspappcu wurden abgeliefert.
In der Instruktion für den Empfang und die Revision fanden sich
Direktiven für das Auspacken, durch die eine dem Einpacken entgegen-
gesetzte Reihenfolge vorgeschrieben wurde. Etwas schwierig war das
leider unumgänglich notwendige Abnehmen der gefüllten oberen
Kiste; um es zu erleichtern und zugleich zu bewirken, dafs die Kiste
beim Auspacken nicht zu niedrig stand, hatte jede Schicht einen hölzernen
Schemel (9) zum Daraufstellen der Kiste. Wie man sich bei der
Aufstellung von Periodica, chronologischen und alphabetischen Bücher-
reihen usw. zu verhalten hatte, war in der Instruktion auseinander-
gesetzt, und ebenso, wie man beim Revidieren vorzugehen hatte.
Die Revision folgte, soweit möglich, der Aufstellung auf dem Fufs,
und zwar so, dafs die Revision norraaliter in denselben Räumen, oder
wenigstens in demselben Geschofs sein sollte, wo aufgestellt wurde.
Auf diese Weise wurde noch während des Umzuges ungefähr die
Hälfte der Bibliothek revidiert; die andere Hälfte folgte später in der
Zeit zwischen dem Umzug und der Eröffnung des neuen Gebäudes.
Ohne Aufenthalt wurden im Laufe von 30 Arbeitstagen mit je
8 Stunden (8 — 12 und 1—5), also in 240 Stunden, die ganzen Be-
stände von rd 20 000 m. über die Brücke gefahren. Die Anzahl der
geladenen Wagen war im ganzen 3228, also durchschnittlich 107 bis
108 pro Tag. Schon am ersten Tag wurden 94 Wagen mit 282 Bücher-
reihen, am nächsten 116 mit 525 expediert. Die höchste Wagenanzahl
■war 140, die niedrigste 76; die Anzahl der Bücherreihen schwankte
zwischen 253 und 672.
Die Uebersiedelungsmethode bewährte sich in allen Hauptpunkten.
Die Brücke und die Wagen ertrugen einen Wirbelsturm, wie er sonst
I
von Axel Authon Bjürnbo H-
selten in Dänemark vorkommt, und bezeugten dadurch ihre volle
Stabilität. Mit der Wirkung des Staubsaugers war man, so lange es
sich um eigentliche gebundene Bücher und nicht um ungebundene
Stücke oder lose Blätter handelte, zufrieden. Die Soldaten zeigten
sich mit Ausnahme von ganz einzelnen, die gleich gegen andere
besser geeignete Kameraden ausgetauscht wurden, als brave und ge-
wissenhafte Helfer. Es dauerte nicht lange, bis ihre Arbeit fast ohne
EinmischTing der Beamten vor sich ging; und was die Beamten betriift,
so war alles so vorgesehen, dafs ein Eingreifen von Seiten des Oberbiblio-
thekars sehr selten notwendig war, und die wenigen Umstellungen, die
wegen zu dichter Aufstellung während des Umzuges oder bald nach
seiner Beendung notwendig waren, spielten keine gröfsere Rolle.
Die gröfste Bibliotheksübersiedelung, die bisher stattgefunden hat,
vollzog sich also verhältnismäfsig bedeutend schneller als alle früheren ')
und verlief dank der bequemen Lage der zwei Gebäude zueinander,
der klugen Voraussicht der Direktion, der Tüchtigkeit der sie be-
ratenden Ingenieure und der Energie der Bibliotheksbeamten und ihrer
militärischen Mitarbeiter ohne irgend welche Verzögerungen und Kom-
plikationen.
Kopenhagen. Axel Anthon Bjornbo.
Zur Vorl)il(luiig der weibliclieu Hilfskräfte,
Herr Kollege Hortzschansky hat gelegentlich einer Rezension im
Zbl. f. Bw. 1906. S. 517 die Frage aufgeworfen, ob es gerechtfertigt sei,
die Schülerinnen der Bibliothekarinnenschule mit der Bearbeitung von
lateinischen Titeln zu plagen; er verwirft nicht völlig den Unterricht
der Damen im Lateinischen, meint aber, dafs das Zetteln lateinischer
Titel dem wissenschaftlichen Bibliothekar überlassen bleiben müsse.
Da die Frage das Prinzip der Ausbildung und der Verwendung des
weiblichen Hilfspersonals in den Bibliotheken usw. betrifft, so ist die
Erörterung der Frage vielleicht nicht ohne allgemeinen Wert.
Die Damen können, so meint Herr Kollege H., entweder an Volks-
bibliotheken oder an wissenschaftlichen Bibliotheken verwendet werden.
Das ist zu eng gefafst; die Damen werden mit Erfolg bereits auch in
bibliographischen Bureaus, in den Auskunftsstellen und in solchen
Bibliotheken verwendet, die wie die Berliner Stadtbibliothek zugleich
den Charakter einer wissenschaftlichen Bibliothek und den einer Bildungs-
anstalt tragen. Auch bei der Aufarbeitung von Privatbibliotheken und
wissenschaftlichfiu Spezialbibliotheken unter blofser Aufsicht eines Biblio-
thekars oder des Eigentümers sind geschulte weibliche Kräfte mit
1) Die grölste bisherige Bibliotheksübersiedolung war die in Strafsburg,
wo in 42 Tagen (zu i) Stunden) 17 804 laufende m Bücher übergeführt wurden,
d. h. 47—48 m pro Stunde gegen 8.i— 84 ni iu Kopenhagen. In Wien wurden
b35:$ m in 12 Tagen zu lo Stunden übergeführt, d.h. 0'J-7()m pro Stunde.
12 Zur \urlMl(liing der \\ ciblicliin IlilfsUriifto
(ilück vorwendet. l?ci allon dicsuii Arlicilcn stolicii aber nicht {:;c-
niiixond wissenscliaftliclie Bildintlu-karo zur Verrüj,Min.u;, nm au^lcr der
Ausübung der Kontrolle auch noch sämtliche lateinischen Titel zu
verzetteln nnd die in modernen Titeln vorkommenden lateinischen und
griechischen Worte einzufügen. Hör Herr KolU-gc .tollte doch froh
sein, dafs es gelingt, die wissenschafilichcn Hibliothekarc dadurch zu
entlasten, dafs die Hilfskräfte in Folge ihrer Vorbildung 99 »/o »Hei"
Zettel selbständig zu schreiben imstande sind, so dafs wir nur die Aufsicht
nnd die Kontrolle über die unsch(ine Arbeit behalten müssen. Und wenn
si'ibst 2'Vü oder meinetwegen 5" „ der von den Hilfskräften geschriebenen
lateinischen Zettel als fehlerhaft zurückgewiesen werden müfsten, weil
das Verzetteln von lateinischen Titeln die Kräfte unserer llilfs-
arbeiterinnen hin und wieder in der Tat überschreiten kann, so ist
der Gewinn für uns doch noch ein ganz ungeheurer. Im Betriebe ist
nun aber ohne Kenntnis des Lateinischen mit dem Hilfspersonal gar
nichts anzufangen. Schon das Signieren mit Hilfe des alphabetischen
Katalogs, das doch die Regel ist, das Einschalten und Aussuchen von
Zetteln im alphabetischen Zettelkatalog, das Auswerfen von Stichwörtern,
die Arbeit im Dienste des Accessions Journals, ja selbst der Ausgabe-
dienst der wissenscliaftlichen Bibliotheken ist ohne Kenntnis des
Lateinisclien ganz ausgeschlossen. Und nun das Bibliographieren und
das Helfen bei den Arbeiten an der Zusammenstellung einer Biblio-
graphie V Soll es denn ewig währen, dafs wir wissenschaftlich vor-
gebildete Bibliothekare unsere Zeit auf die subalternsten Arbeiten
verwenden, statt uns auf Anweisung, Kontrolle und Fortführung des
wissenschaftlichen Apparates zu beschränken? Ohne Lateinisch ist es
aber nicht möglich, die Hilfskräfte soweit vorzubilden, dafs sie uns
wirklich eine Hilfe sind, das ist sicher.
Wird das zugestanden, so ist nur noch die Frage zu beantworten:
welches mufs das Ziel und die Methode des lateinischen Unterrichts
in der Ausbildung der Hilfskräfte sein? Sollen die Elevinnen etwa
nur die Deklinationen und Konjugationen lernen? Dann verstehen sie
die Konstruktionen nicht und können nicht einen einzigen Satz über-
setzen. Das nützt uns also für den praktischen Dienst gar nichts. Soll
man die Damen soweit treiben, dafs sie Horaz und Vergil oder Cäsar
übersetzen? Das ist zu viel, da sie später ja damit nichts zu tun haben
— oder vielmehr, man mufs sich so ausdrücken: das Lesen aus-
gewählter Kapitel aus Cäsar, Livius usw. kann wohl als Vorübung
dienen, um die Schülerinnen auf ihre spätere Arbeit, das Verstehen
von Titeln, vorzubereiten. Das ist m. E. doch das letzte Ziel des
Unten-ichtes der Elevinnen im Lateinischen, da es ja die einzige prak-
tische Anwendung ist, die für sie später im Dienstleben vorkommt.
Und das findet wohl allgemeine Zustimmung, dafs das Uebersetzen von
75 Titeln neben und hinter der Lektüre von ausgewählten Kapiteln
aus Livius und Cäsar schon eine Menge Uebung ist, die sicher nützlich
werden kann.
Der Herr Kollege bezweifelt, dafs die Damen in der kurzen Zeit der.
von A. Wolfs tieg und A. Hortzscbansky 13
Ausbildung genügend Lateinisch für unsere Zwecke lernen. Zuvor
gebe ich zu bedenken, dafs Lateinisch zehnmal so schnell zu lehren
ist, wenn man lernfähige erwachsene Personen, die das Deutsche,
Französische und Englische gründlich beherrschen, als wenn man Kinder
vor sich hat. Man kann mit sprachlich vorgebildeten Erwachsenen in einem
halben Jahr bequem das praktisch zu verwendende Pensum der Grammatik
durchmachen und später in einem weiteren halben Jahre noch reichlich
genug üben. Was allerdings bleibt, ist ein gewisser Mangel an Vokabeln;
aber das ist eine Lücke, die bei später fortgesetzter Uebung sich von
selbst schliefst. Ein Jahr ist für die Erwachsenen, die den Willen haben,
wirklich etwas zu lernen, reichlich genug, um Lateinisch zu lernen,
wenigstens wenn man nicht philologische Tifteleien und die Kenntnis
jeder irgendwo einmal oder zweimal in der Literatur vorkommenden,
und als Bibliothekare uns gar nichts angehenden Ausnahme verlangt.
Ich habe die Methode, Kindern als erste Fremdsprache das Lateinische
beizubringen, in meiner Praxis gründlich verxibscheuen gelernt und weifs,
wie leicht Erwachsene, die wissen, wie nötig sie das Lateinische haben
und das Ziel zu erreichen ernstlich willens sind, diese einfachste und
logischste aller Sprachen erlernen. Dann aber gebe ich zu bedenken,
dafs die Frankfurter Methode das Erlernen der lateinischen Sprache
sehr wesentlich erleichtert. Wenn man allerdings nach der Methode
unserer Grofsväter vorwärts kommen will, braucht man ein halbes
Jahrzehnt für das, w^as man nach der Frankfurter Methode in einem
halben Jahre erlernen kann. Jene mag mit ihren Quisquilien als
Grundlage für ein späteres Studium der Philologie immerhin notwendig
sein, das kann ich nicht beurteilen; diese ist aber für die Kenntnis
der lateinischen Sprache, wie wir sie in der Praxis gebrauchen, aus-
gezeichnet, weil sie den Aufbau der Sprache methodisch und ohne die
Seitensprünge auf alle möglichen inkommensurabeln Kleinigkeiten unter
gleichzeitiger Behandlung der Formen- und Satzlehre klar und sicher
aufzeigt. August Wolfstieg.
Den vorstehenden Ausführungen möchte ich einige Bemerkungen
folgen lassen, da darin wiederholt auf meine kurze Besprechung der
Wolfstiegschen Exempla titulorum Bezug genommen wird. Die Aus-
einandersetzung, dafs Latein für die Bibliothekselevinnen nötig ist,
trifft mich eigentlich überhaupt nicht, da ich ja gerade die Notwendigkeit
des Lateinischen für die Arbeiten am Zugangsverzeichnis und für das
Signieren angeführt habe. Ist das nicht scharf genug betont worden,
so will ich nochmals erklären, dafs ich den Unterricht im Lateinischen
für die Schülerinnen für durchaus nötig halte, dafs der z. Z. erteilte
mir aber nach Dauer und Stundenzahl zu gering erscheint. Wenn die
Durcharbeitung der Exempla nur den Zweck hätte, für die oben ge-
nannten Arbeiten mit vorzubereiten, dann hätte ich mich nicht dagegen
ausgesprochen. Die Vorrede sagt aber ausdrücklich, dafs das Verzetteln
lateinischer Titel daran gelernt werden soll. Dagegen mufs icli mich
nach wie vor wenden, sowohl im Interesse des Dienstbetriebes der
14 Zur Vorhildiiiij; (Ut wcihlieluMi Ililtskriiflc
^rofson wissoiiscljaftliclicn An^tallcn wie in doin der woiMielicn llilfs-
kriit'lo. Icli j:;cbc j^ern zu, dnl's man niil ciwacliscnfn Tcrsouen, die
Deutsch, Französisch und En}::liscli „},Milndlicli belierrschen" (ob das
wohl immer der Fall ist'?), Latein als Vorbcreifunp; für den mittleren
l^ibliotheksdienst anders treiben darf und in weit kürzerer Zeit etwas
erreichen kann, als im Lehrjjlan eines humanistischen ({ymnasiimis
möglich ist, denn dort sind eben vidi ig andere Ziele zu erstreben;
der bittere Ausfall gegen den Lateinbetrieb des Gymnasiums war deslialb
hier zum mindesten nicht nötig. Aber auch wenn man das zugest(>ht,
mufs Kollege Wolfstiegs Darlegung des Könnens seiner Scliülcrinnen
in Latein als weitaus zu optimistisch erscheinen. Der Kursus dauert
gegen 10 Monate mit wöchentlich .'i — 4 Stunden und dabei wird in
einem halben Jahre die ganze lateinische (Dramatik durchgemacht und
vor allem, neben dem Latein haben die Schülerinnen noch sehr viel
anderes zu lernen! Kollege Wolfstieg gibt selbst zu, dafs „das Verzetteln
von lateinischen Titeln liia und wieder in der Tat die Kräfte unserer
Hilfsarbeitcrinnen überschreiten kann", er täuscht sich aber völlig
darülier, in welchem Umfange das in dem Betriebe einer grofsen wissen-
schaftlichen Anstalt eintritrt, wenn er von 2 — 5% spricht. Den krausen
Titeln des 16 — 18. Jahrhunderts z. B, gegenüber, und das ist keine
kleine Zahl, werden die weiblichen Hilfskräfte, die nur den Lehr-
gang der Bibliothekarinnenscliule durchgemacht haben, wohl überall
ziemlicli ratlos gegenüberstehen. Das ist natürlich, und sie können
deshalb doch, richtig verwendet, selir gute Dienste leisten.
Nimmt nun aber eine Bibliotheksverwaltung weibliche Hilfskräfte
an. die angeblich das Verzetteln lateinischer Titel gelernt haben, be-
schäftigt sie dieselben mit dieser Arbeit, um dann die Unzulänglichkeit
zu entdecken, dann mufs das früher oder später dazu führen, dafs die
grofsen wissenschaftlichen Bibliotheken, die eben erst anfangen, weib-
liche Kräfte zu verwenden, wieder davon zurückkommen.
Es gibt in diesen Bibliotheken eine Fülle von Arbeit, für die
das weibliche Personal sich gut eignet: bei den Zugangsverzeichnissen,
dem Signierdienst, in der Ausgabe, beim Kollationieren antiquarisclier
Erwerbungen, beim Verzetteln deutscher, englischer usw. Schriften,
überall ist es unter einigermafsen verständiger Leitung gut verwendbar.
Weshalb soll denn dieses Personal nun gerade durchaus zu einer Tätig-
keit herangezogen werden, für die es nicht pafst? Weshalb sollen
die grofsen Anstalten ihre weitgehende Arbeitsteilung, die oft genug zu
Schäden führt, gerade da aufheben, wo sie Nutzen stiftet?
Gerade weil ich den weiblichen Hilfskräften im weitesten Umfange den
Zutritt auch zu den grofsen Staatsbibliotheken eröffnen möchte, pensions-
fähige Stellen für sie anstrebe, durch eine möglichst grofse Zahl solcher
Kräfte die wissenschaftlichen Bibliothekare, soweit irgend möglich, von
Schreibarbeit zu entlasten trachte, mufs ich ein solches Uebermafs von
Anforderungen bekämpfen, wie es das Verlangen der selbständigen Ver-
zettelung der lateinischen Schriften ist.
Liegt aufserhalb der grofsen wissenscliaftlichen Anstalten die Sache
Der wissenschaftliche Nachlafs Oskar von Gebliardts 15
anders, ist dort eine andere Art von Tätigkeit nötig, dann ist es an-
gebracht, für die beiden Kategorien von weibliclien Hilfskräften auch
einen verschiedenen Gang in der Vorbildung einzuschlagen. Das wird
dann aber, wie schon Jg. 23. S. 517 gesagt, nicht mehr der privaten
Initiative überlassen bleiben dürfen. A. Hortzschansky.
Der »issenscliaftliclie Nachlafs Oskar von Gebhardts.
Aus einem arbeitsreichen Leben ist Oskar von Gebhardt geschieden.
Kastlos hat er in seiner Wissenschaft gewirkt, oft gehemmt durch die
äufseren Umstände und Wendungen seiner bibliothekarischen Laufbahn,
aufgehalten zuletzt durch die zehrende Krankheit, doch auch in diesen
letzten trüben Zeiten niemals der Arbeit völlig entsagend. In einer
langen Reihe von Ausgaben und Abhandlungen liegen die reifen Früchte-
seines Schaffens vor, jene aber, die noch ihre Zeit zur Vollendung
brauchten, hat er der Fürsorge anderer überlassen müssen, als er im
Frühjahre dieses Jahres starb. Die Freunde, Adolf Harnack und Ernst
von Dobschütz, nahmen in ihre Obhut, was sich an wissenschaftlichen
Papieren in seinem Nachlafs vorfand; auf Grund der gemeinsamen
Durchforschung hat von Dobschütz die Ordnung und Aufnahme des
Bestandes besorgt. Diesen Nachlafs hat die Königliche Bibliothek
zu Berlin von der Witwe, Frau Jenny v. Gebhardt in Leipzig, erworben.')
Den Nachlafs zu ordnen, ist keine leichte Aufgabe gewesen. Nur
wer mit dem wissenschaftlichen Leben des Verstorbenen, mit den Pro-
blemen, die es zu verschiedenen Zeiten beschäftigt, wohl vertraut war,
konnte sie so lösen, wie sie von Dobschütz gelöst hat. An seiner
Aufstellung des Bestandes in einundzwanzig Abteilungen, die sich im
Befunde nicht ganz so deutlich von einander trennten — die lang-
wierige Krankheit mag die peinliche Ordnungsliebe von Gebhardts zu-
weilen behindert haben — , ist im folgenden nichts geändert worden
als die Anordnung, die nunmehr vom minderwertvollen zum wertvolleren
aufsteigt. Die jetzt bestehende Reihenfolge ist die endgültige, und
endgültig ist auch die mit Ausnahme geringfügiger Umstellungen und
Zusätze von v. Dobschütz herrührende Ordnung innerhalb der einzelnen
Abteilungen. Die jetzigen Nummern entsprechen überall der tatsäch-
lichen Anordnung des Nachlasses in der Königlichen Bibliothek. Für
Hinweise und Ratschläge, die mir bei der Durcharbeitung des Nachlasses
von Dobschütz hat zuteil werden lassen, möchte ich ihm auch an
dieser Stelle aufrichtig danken; wie wenig ich hier von eigener Arbeit
zu geben habe, ist mir selbst am besten bewufst.
Der literarische Nachlafs Oskar von Gebhardts läfst sich in Hin-
sicht auf seinen inneren Wert für den zukünftigen Benutzer in
zwei nicht ganz gleiche Hälften teilen. Die eine, kleinere, umfafst
Vorstudien und Materialien, zu Arbeiten, die von Gebhardt
1) Nur mit Ausnahme der Vorarbeiten zu einer neuen Ausgabe der
griechischen Apologeten, die v. Gebhardt gemeinsam mit Ad. Harnack gemacht
hat und die deshalb in den Händen Harnacks geblieben sind.
Iß PiT wissonscliiiflliclie Naclilars Oskar von (u'bliardts
sell)st als abgeschlossen bef raclit et und venlffenl 1 i cli t hat.
Zu foljjonden Arbeiten, ehronulojjiseh geordnet naeh dem Krscheiiien,
finden sich Vorarbeiten im Nachlafs:
I. Graecus Venetus. Pentateuchi Proverbiornm Ruth Cantici
Ecclesiastae Threnorum Danielis Versio Graeca . . VA. 0. Gebhardt.
Lipsiae 1875.
II. Evangelioriim Codex Graecus |)iir|>iireus Rospancnsis . . . Seine
Entdeckung, sein wissenschaftlicher und küusllerischcr Wert. Dargestellt
von 0. von Gebliardt und Ad. Ilarnack. Leipzig 1880. — Kollation
des Rossanensis.
III. The miniatures of the Ashburnliam Pentateuch. Ed. by 0.
von Gebhardt. London 188.'}.
IV. 'PAAMOI y0.lOMi>MVl\ Die l'salmen Salomo's. Zum
ersten Male mit Benutzung der Athoshandschriften und des Codex
Casanateusis hrsg. von 0. von Gebhardt. Leipzig 1895. (= Texte und
Untersuchungen zur Geschichte der altcliristliclicn Literatur Bd. XIII.
H. 2.). — Abschriften und Kollationen der benutzten Handschriften.
V. Hieronymns de viris inlustribus in griechischer Uebersetzung.
(Der sogenannte Sophronius). Hrsg. von 0. v. Gebhardt. Leipzig 1896.
(= Texte und Untersuchungen Bd. XIV. IT. 1.). — Mignes Text mit
Kollation des cod. Turic. und zahlreiche Notizen.
VI. 0. von Gebliardt, Christian Friedrich Matthaei und seine Samm-
lung griecliischer Handschriften, in: Zentralblatt für Bibliothekswesen
Jg. 15. 1898. S. 345—357; 393-420; 441—482: 537—556. —
Hierzu Photographien (Abzüge und Platten) nach Dresdener und Ley-
dener Handschriften.
VII. Passio S. Theclae Virginis. Die lateinischen Uebersetzungen
der Acta Pauli et Theclae . . . hrsg. von 0. v. Gebhardt. Leipzig 1902.
(= Texte und Untersuchungen N. F. Bd. VII = XXII der ganzen Reihe.
H. 2.). — Hierzu Photographien von cod. Paris, lat. 5306 f. 78. 79
und der Handschrift im Stift Zwettl (7 Glasnegative) f. 98'. 99. 99'.
100. 100'. 101. 101'.
VIII. Acta martyrum selecta. Ausgewählte Märtyreracten und
andere Urkunden aus der Verfolgungszeit der christlichen Kirche. Hrsg.
von 0. V. Gebhardt. Berlin 1902. — Kollationen zu den Nr. II. IV.
VI. VII. XVI. XVII. der Ausgabe.
IX. Eine verlorene und eine wiedergefundene Stobaeushandschrift.
Von 0. von Gebhardt, in: Beiträge zur Bücherkunde und Philologie
August Wilmanns zum 25. März 1903 gewidmet. Leipzig 1902. S. 243
—264.
Von Gebhardt publizierte nicht mit leichter Hand. Was er aber
veröffentlichte, das war , fertig', und es darf daher nicht wunder nehmen,
dafs in den Teilen des Nachlafses, die zu den angeführten neun Ver-
öffentlichungen gehören, sich Notizen, die über das gedruckt Vorliegende
hinausführten, so weit ich sehen kann, nicht finden. Wohl aber be-
von Emil Jacobs 17
halten die Materialien, wie Kollationen und Photographien, ihren Wert,
wenn auch nur, um gelegentlich zu erneuter Nachprüfung herangezogen
zu werden.
Die zweite, gröfsere, Hälfte des Nachlasses besteht aus Materialien
und Vorstudien zu nicht veröffentlichten Arbeiten. Sie läfst sich
wieder teilen in Arbeiten, die v. Gebhardt überhaupt nicht zur Veröffent-
lichung bestimmt, oder ursprünglich wohl dazu bestimmt, dann aber
unterbrochen oder zurückgelegt hat, und in Studien und Materialien
zu Arbeiten, die er zu publizieren hoffte und an denen er z. T. bis in
die letzte Zeit seines Lebens gearbeitet hat.
Zu dem ersten Teil dieser Hälfte wird man die Stücke aus seinem
Handapparat rechnen dürfen:
X. enthält 1. ein ungebundenes Pleftchen (aus früher Zeit): , Notizen
über griechische und lateinische Handschriften' 2. ein Heft in schwarzem
Pappdeckel mit Bemerkungen über Handschriften, vor allem Arethas-
handschriften, endlich 3. — ein wertvolles Stück — einen kleinen
starken Oktavband, den in alphabetischer Ordnung der Bibliotheken nach
Orten eine grofse Menge von Notizen über Kataloge von Handschriften, be-
sonders griechischer, und über Handschriften füllt. 4. Ergänzung hierzu
in kleinem schwarzen Heft. Dieser Band wird nicht übersehen werden
dürfen, wenn es einmal gilt, die , Literatur der Bibliotheken' im Hin-
blick anf ihre Handschriftenbestände und Geschichte neu zu bearbeiten;
besonders über ausländische Bibliotheken finden sich hier Nachweise,
die weder im alten ,Voger, noch in der neuen ,Minerva', auch nicht
bei Gardthausen , Sammlungen und Kataloge griechischer Handschriften'
zu finden sind.
XI. Studien zur griechischen Tachygraphie. — Dafs von Gebhardt
in späterer Zeit noch daran gedacht hat, diese aus der Zeit seiner
ersten Reisen stammenden Studien, die hier in Bausen und kleinen
Syllabaren vorliegen, zu einer selbständigen Arbeit auszugestalten, will
mir nicht scheinen. Er hat die beiden für die Kenntnis der mittel-
alterliclien griechischen Tachygraphie wichtigsten Handschriften, Vat.
graec. 1809 und Brlt. Mus. Add. Ms. 12 231 genauer untersucht und
äufsert sich einmal in bezug auf letztere kurz gegen Gardthausens
Ansicht. Seitdem hat Gitlbauer') über diese beiden Handschriften aus-
führlich gehandelt, vor allem über die erstere, nicht ohne auf starken
Widerspruch gegen seine Auseinandersetzungen zu stofsen.
Xir. 1. Testamentum Jobi: Abschrift aus Script, vet. Nova Collectio
ed. A. Mai T. VIT p. 180—191 zu Kollationszwecken.
2. Paralipomena Jeremiae. Abschrift aus cod. Petropol. XCVI,
3. Martyrium Jesaiae. Abschrift aus cod. Paris, gr. 1534.
4. Apocalypsis Johannis. Abschrift des lateinischen Textes
aus dem anonymen Kommentar Brit. Mus. Add. Ms. 11695.
5. Concilium Ancvranum. Abschrift aus cod. Vat. Regln. 1997.
1) Denkschriften der Wiener Akademie 28. 187S. — 34. 1884. — 44. 1&9G.
XXIV. I. ' 2
^^ Der wisscnschaftlii'hc Niidiliifs Oskar von (lebliardts
n. T-atoinisi'lio Vorse. Absclirift aus cod. Lambcth 151.
7. Ilandsc'lirifti'noxzoipto uiid ücscliroihmipi'n.
Diese gelep:i'ntli('licr VcrwiMiduiif; voiludialtciicn Sliicke leiten liinüber
zu den Studien \\\u\ Vorarbeiten, die v. (J(!bhardt mit vollem Bewufst-
sein nicht abgeschlossen hat.
XIII. Vorbereitungen zu oiiier Ausp^abo der Testamente der zwiilf
Patriarcheu. — Sie !>ind wolil desliali) aufjjegebcn worden, weil diese
Ausgabe von anderer Seite erwartet wird (von Sinker: vgl. Ilarnack,
Chronologie der altchristlichen Literatur 1. S. 570).
Ein Unstern liat über drei Abhandl'ingen bibliotheksgeschiclitlichen
und bibliotheksbeBchreibcuden Inlialtes gewaltet, sodafs die berühmte
Untersuchung über Matthaei ohne Genossen geblieben ist.
XIV. Vorarbeiten zu einer Studie über die Bibliothek der Salviati. ')
Ueber den Begründer der einstigen Salviatischen Bibliothek, den
Cardinal J. Salviati (1490 — 1553), und über ihre späteren Mehrer und
Besitzer, besonders den Herzog Salviati, über einzelne Handschriften,
die zu dieser Sammlung gehört haben, liat v. Gebhardt eine Fülle
von Notizen zusammengebracht. Es war bekannt, dafs sich einst die
Agenten der Königin Christine von Schweden um die Erwerbung der
Bibliothek Salviati bemüht hatten, doch war das Schicksal der Samm-
lung nicht festzustellen. Im Mittelpunkt der Untersuchung über ihren
Verbleib stand — auch für v. Gebhardt, wie sich aus seinen Auf-
zeichnungen ergii)t — die Frage: wohin war die Proclus-ITandschrift
gekommen, die einzige, die den Kommentar zu Piatos Republik uns
erhalten hat. Ihre erste Hälfte war und blieb Besitz der Medici, die
zweite gelangte wahrscheinlich im Jahre 1500 in die Bibliothek der
Salviati, in der sie noch im Jahre 1660 nachzuweisen ist. Man wufste,
dafs Angelo Mai diese zweite Hälfte in der Vaticana in Händen gehabt
hatte, doch alle Bemühungen sie wiederaufzufinden blieben fruchtlos.
So wenig wie Schoell, der Proclus' Kommentar 1887 neu herausgab,
ist es V. Gebhardt gelungen, die eifrig gesuchte Handschrift und damit
eine Spur des Weges, den die Salviati-Handschriften genommen, zu
entdecken. Der glückliche Fund war R. Reitzenstein vorbehalten, der
im Frühjahr 1887 feststellen konnte, dafs die Handschriften der Salviati
zum grofsen Teil (nicht alle, da sich z. B. auch in der Casanatense
und im British Museum je eine Handschrift aus ihrem Besitz findet)
wahrscheinlich erst nach der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts in
den Besitz der Colonna übergegangen und aus deren Händen in die
Vaticana gekommen sind, in der sie graec. 2162 — 2254 (Proclus = 2197)
umfassen. Ueber diese Mitteilungen, die Reitzenstein aus Anlafs der
Schoellschen Ausgabe des Proclus -Kommentars in der Wochenschrift
für klassische Philologie 1887. S. 836 f. machte, findet sich zwar in
V. Gebhardts Papieren keine Notiz, sie sind ihm aber unzweifelhaft
bekannt gewesen, uad man darf annehmen, dafs nach der Vorwegnahme
t
*
1) Diese Notizen siud erst bei der Ordnung des Nachlasses aus verschiedenen
Faszikeln fcesammelt worden.
von Emil Jacobs 19
des Resultates durch Reitzenstein die Freude v. Gebhardts an der Arbeit
erloschen ist. Leider. Eine Gescliichte und ein Verzeichnis des ehe-
maligen Bestandes der Sammlung Salviati wäre noch heute eine nütz-
liche und reizvolle Arbeit. Ein Teil des Materiales, das v. Gebhardt
dazu gesammelt hat, behält seinen Wert. Von ihm ausgearbeitet liegen
nur wenige (4) Seiten der Einleitung vor.
XV. Vorarbeiten zu einer Studie über die erzbischöfliche Bibliothek
in Udine.
Von Gebhardts Beschäftigung mit der erzbischöflichen Bibliothek in
Udine fällt in die Jahre 1884 — 1886. , Schon seit längerer Zeit —
so schreibt er in dem (undatierten) Entwurf eines Briefes an den Bischof
von Udine — hege ich den lebhaften Wunsch die Aufmerksamkeit der
Gelehrtenwelt anf die reichen Schätze der erzbischöflichen Bibliothek
in Udine zu lenken, welche es nicht verdient, immer noch zu den
weniger bekannten Büchersammlungen Italiens zu gehören ... Es handelt
sich dabei [bei der geplanten Veröffentlichung] wesentlich um
Auszüge aus den Urkunden zur Geschichte der Bibliothek und um
kurze Verzeichnisse der Handschriften'. — Eine Menge von Notizen
und Auszügen aus der gedruckten Literatur über die Bibliothek,
über einzelne Handschriften, und das druckfertige Manuskript der
Kataloge der Biblioteca Arcivescovale und der Biblioteca Bartoli-
niana, die hebraeischen, griechischen, lateinischen Handschriften voll-
ständig, die übrigen in Auswahl enthaltend, nebst Beilagen, Abschriften
von Urkunden und Aktenstücken zur Geschichte der Bibliothek, liegen
im Nachlafs vor. Die Basis dieses Manuskriptes bilden Abschriften
und Mitteilungen von Alexander Wolf in Udine, dessen Briefe
beiliegen. Von dem Entwurf zur Einleitung sind nur anderthalb
Seiten vorhanden. — Seitdem hat Mazzatinti in den ,Inventari dei
manoscritti d'Italia' vol. 3. 1893. S. 217— 236 i) einen Katalog der
genannten Bibliotheken gegeben, dem kurze historische Bemerkungen
vorangellen. Aber den für Mazzatintis Verzeichnisse, die eben nur
Inventare sein wollen, geltenden Prinzipien zufolge ist der Katalog
sehr kurz gehalten, während v. Gebhardts Manuskript ausführliche Be-
schreibungen, Provenienzangaben usw. enthält. Seine Arbeit ist daher
auch noch nach Mazzatintis Veröffentlichung von Wert. Für die Ge-
schichte der Arcivescovale gibt Mazzatinti nichts Neues, für das alte
aber fehlen bei ihm die urkundlichen Belege. Auch die Belege, die
sich in v. Gebhardts Papieren finden, bringen sachlich nichts Neues
und reichen über 1711 nicht hinauf. Bei dem Versuch, die Geschichte
der Bibliothek weiter zurück zu verfolgen, scheint seine Arbeit ins
Stocken geraten zu sein. Da die Arcivescovale eine ganze Anzahl
von Handschriften aus dem Besitz des Domenico Grimani (gestorben
1523) hat, führte ihn die Untersuchung naturgemäfs auf die Geschichte
1) Vjjjl. auch H. Omont, Notes sur ((uelques luss. grccs de la bibl. arcli.
d'Udine, Zbl. f. liw. 12. 1S95. S. 415f. und A. Cosattiuti, Iudex cod. graec.
Bybl. Arcli. Udin. in: Studi ital. di fil. class 5. 1897. S. 395-400.
2*
20 Per wissonschiiftliehe Naclihfs (tsk:ir von Ccbhardts
(lov Criraanischen Sammlung. Es liiulon sicli (iaiiihor Notizen vor.
Vielloiclit ist ihm bokannt j^ewcscn, dafs von (Jriinanis Hildiothok der wert
vollste Teil sich heute in llolkliam hefiiidct. Teher diese Sammluii};'
existiert ein vortrelVlicher liandschriftlichcr Katalog von Madden, dessen
Drucklegung aber vom Hesitzer nicht beabsichtigt wird.')
XVI. Vorarbeiten zu einer Ausgalie des Inventars der Vaticana
aus cod. llannov. XIJI. 1845. Auf dem Umschlag steht der Vermerk
,Abschrift aus Cod. Hannover. XLII. 1845. Mein Kigentura. 3. IV. 1901'.
Das Convolut enthält aul'ser einem ausführlichen Auszug des Kapitels
über die vatikanische Bibliothek aii^- Platncr-Hunsen, Beschreibung
von Rom, eine vollständige Abschrift des Inventars der Vaticana aus
der genannten Handschrift (s. XV.) in der Kgl. und Provinzialbibliothek zu
Hannover. Von Gebhardt beabsichtigte dieses Inventar herauszugeben,
die Arbeit daran fällt in die erste Hälfte der achtziger Jahre. Im Zbl. f.
Bw. 1. 1884. 8. 338 kündigte K. K. Müller an, dafs von v. Gebhardt
eine eingehende l'ntersuchung über die ganze Handschrift zu erwarten
sei. Die Veröffentlichung unterblieb aber, wohl deshalb, weil Eugene
Müntz und Paul Fabre in ihrem Buche La bibliotheque du Vatican
au XV siecle d'apres des documcnts inedits, Paris 1887 {:~=r^ Bibliotheciue
des ecoles francaises d'Athenes et de Korae, Fase. 48) mehrere Inventare
der Bibliothek Sixtus IV. nachgewiesen und eines, wohl das älteste,
vom 18. Juni 1475 vollständig publiziert hatten (a. a. 0., S. 159 — 250).
— Die hannoversche Handschrift ist ein Geschenk des päpstlichen
Brevenschreibers Jacob Aurelius von Questemberg an Johann von
Dalberg, Bischof von Worms. Das Datum der Uebersendung ist leider
nicht angegeben, und auch aus dem Umstände, dafs darin eine Nach-
richt über die von Laskaris aus Griechenland nach Italien gebrachten
Handschriften enthalten ist, läfst sich eine nähere Zeitbestimmung
nicht entnehmen. Doch kann die Handschrift nicht nach 1503 her-
gestellt sein, denn in diesem Jahr starb Dalberg. Soviel teilte v. Geb-
hardt mit, als er aus der Handschrift den ,Index Librorura Repertorum
nuper Mediolani ductu et auspiciis Georgii Merulae' veröffentlichte. Er
hat bei dieser Gelegenheit den Vorbehalt ausgesprochen, auf die Hand-
schrift in anderem Zusammenhang ausführlicher einzugehen (Ein Bücher-
fund in Bobbio, Zbl. f. Bw. 5. 1888. S. 356 fr.). Er ist dann 1903
noch einmal auf die Handschrift zurückgekommen in der Festschrift
für Wilmanns (s. oben Nr. IX) und hat hier aus ihr die Inhaltsübersicht
einer jetzt verlorenen alten Handschrift von Stobaeus' Florilegium,
■welche einst die Vaticana besafs, publiziert; aufserdem wies er in
einem Anhang zu dem Aufsatz auf den in der hannoverschen Hand-
schrift enthaltenen Text der fälschlich dem Ausonius zugeschriebenen
Periocha Iliados und sein Verhältnis zu den sonst bekannten Hand-
schriften hin.
Es folgen nunmehr die Materialien und Studien zu Arbeiten, die
von Gebhardt zu veröffentlichen die Absicht hatte.
1) Nach einer Mitteilung von L. Dorez, Rev. crit. 1906. S. 340, soll dem-
nächst ein Katalog erscheinen.
von Emil Jacobs 21
XVII. Vorarbeiten zu einer Lichtdrackausgabe äer Athoshandschrift
des Pastor Hermae.
1. Cod. Athens fol. !'■ und fol. S''' (vgl. Lambros and Robinson, A
coUation of tlie Athos Codex of the Shepberd of Hermas. Cambridge
1888. S. 6 f.) Photographien 33 1/2 : 23 cm.
2. Cod. Athous fol. P' (drei Abzüge) und fol. 3^' (drei Abzüge). Photo-
graphien 22 : 15 •/2 cm nebst den Negativen (Films).
3. Cod. Athous fol. 1 (zwei Aufnahmen), 2, 3, 4, 7, 8. Photographien
17' 2 = 12 cm nebst den Negativen (Films).
4. Cod. Lips. fol. 3"^ (= 9"^ vgl. Lambros -Robinson a. a. 0., S. 7), ein
Lichtdruck = Byz. Ztschr. II, Taf. 2.
5. Einige auf den Pastor Hermae bezügliche gedruckte Schriften.
Die Ueberlieferung des Pastor Hermae läfst viel zu wünschen
übrig. Die Schrift ist vollständig nur in zwei lateinischen und einer
äthiopischen Uebersetzung erhalten. Von dem griechischen Text gibt
der codex Sinaiticus nur einen kleinen Teil, das übrige mit Ausnahme
von Sim. IX, 30, 3 — X, 4, 5 hat sich nur in einer Handschrift des
XIV/XV. Jahrhunderts erhalten. Von dieser Handschrift befinden sich
drei Blätter in der Universitätsbibliothek in Leipzig, sechs in der
Bibliothek des Gregoriusklosters auf dem Athos. Hier liegt nun das
Material zu einer Lichtdruckausgabe der Blätter auf dem Athos vor.
Eine Faksimiletafel, allerdings verkleinert, hat Lambros (Byz. Ztschr.
2. 1893. Taf. 2) veröflTentlicht. Auch die Photographien im" Nachlafs
V. Gebhardts sind nur zum kleineren Teil (siehe 1) in der Gröfse
des Originals; da aber die Platten (Films) da sind, bietet es keine
besonderen Schwierigkeiten, die nach ihnen herzustellenden Lichtdrucke
auf die Gröfse des Originals zu bringen. Für den Fall, dafs die von
V. Gebhardt geplante Lichtdruckausgabe nicht zustande kommen sollte,
bieten die Platten und Photographien nach dieser schwer zugänglichen
Handschrift für jeden zukünftigen Herausgeber des Pastor Hermae das
wertvollste Hilfsmittel.
XVIII. Vorarbeiten zu einer Ausgabe der lateinischen Ueber-
setzung des Pastor Hermae.
1. Acht Exemplare von: Hermae Pastor. Veterem latinam inter-
pretationem e codicibus edidit Ad. Hilgenfeld. Lipsiae 1873. Da-
von eines zur Textherstellung zurechtgemacht, in den andern sieben
Kollationen der codd. Sangall. 151; Aug. 183: Vindob. 1217; Dresd.
A. 47; Cassanus 30; Lambeth 73; Paris 11553; Paris, St. Victor 292;
Paris, Ste. Genevieve 80; Land. 488; Urb. lat. 59.
2. Drei Hefte: Kollation des cod. Urb. lat. 486 von Foerster.
3. Notizen und Exzerpte.
4. Drucke des Pastor Hermae und über ilm.
Von den zwei lateinischen Uebersetzungen, in denen der Pastor Hermae
überliefert ist, der sogenannten Vulgata und der sogenannten Palatina,
hatte V. Gebhardt bereits 1877 in Gemeinschaft mit Ad. Ilarnack die
Palatina herausgegeben. Während die Vulgata in einer grofsen Anzahl
von Handschriften erhalten ist, war bis 1877 der cod. Palatinus 150
82 Der wIssenBcliaftliche Nachlafs 0»kar von Gebhardts
der einzige Vertreter der nach ihm benaonten Uebereetzung. Zu ihm
geBclIt Bich jetzt der cod. Urbinas 486, von dem Foereter für die von
V. Gcbhardt geplante Au8gabe eine Kollation angef<rlif?t hat. Für
eine zukünftige Ausgabe liegt in dieser und in den von v. Mebhardt
eelbst gemachten Kollationen einer Anzahl wichtiger llandhchriften
der Vulgata (siehe u. 1) ein zwar unvollbtändiges aber wertvolles
Material vor.
XIX. Vorarbeiten zu einer Ausgabe der Acta SS. Guriae Samonae
et Abibi.
1. Kutwurf und Schema zur Anordnung der Texte:
S] des syrischen in L'ebersetzung.
G) der besseren griechischen Uebersetzung. •
Gj der weniger gut überlieferten griechischen l'ebersctzung.
G-, einer Ueberarbeitung von G, , die dann vom Metaphrasten zu-
recht gemacht worden ist.
2. Syrische Version, übersetzt von Eberhard Nestle.
:i fextherstellung für G, und (}.,.
4. .Materialien zur Textherstellung von Gj und G^-
G,: cod. Laud. 68 fol. 217—224, kollationiert von Wheeler (A).
cod. Laud. 68 fol. 224- 227, vier IJlatt Photographien nebst
den Glasnegalivcn.
cod.Vat. gr.807, kollationiert vonHoll und von v. Dobschütz(l*>).
cod. Vat. gr. 1669 fol. 401—409, acht Blatt Photographien (Cj.
cod. Brux. 18864—74 fol. 39—55 (Abschrift aus Vat. 807),
Abschrift von v. Gebhardt.
(ß,: cod. Vat. gr. 866, Abschrift von Achelis, revidiert von lIoU (11).
cod.Vat, gr. 1608, kollationiert von v. Dobschütz ü).
5. Materialien zur Textherstellung von G3.
cod. Ven. .Marc. gr. 349. Abschrift von v. (jebhardt (K).
cod. Vind. bist. gr. 5, kollationiert von v. Dobschütz (D).
cod. Vat. gr. 808. 1989. 2123. Stichproben von v. Dobschütz.
6. Materialien zur Textherstellung des Miraculum.
cod. Vind. bist. gr. 5, Abschrift von v. Gebhardt.
cod. Berol. gr. Fol. 43, Kollation von v. Gebhardt (K).
cod. Ven. Marc. gr. 349, Abschrift von Klostermann,
codd. Vat. gr. 807. 808 (L). 1669. 1989. Ang. 108 (Mj, Stich-
proben von v. Dobschütz.
7. Lateinische Version, cod. Paris, lat. 11753, vier Blatt Photographien
und von Gebhardts Abschrift danach.
8. Arethas Enkomion aus cod. Mosq. 31 5 fol. 46—52 (liegt bei Nr XXI, 1).
9. Notizen zum Metaphrasten.
10. Synaxarnotizen.
Die Akten der als im Jahre 303 lebend erwiesenen Märtyrer Gurias
und Samonas, denen sich häufig noch Abibos zugesellt, liegen bisher
nur in dem von Kahraani 1889 herausgegebenen syrischen Text und
in der griechischen Bearbeitung des sogenannten Metaphrasten (Simeonis
Logothetae Opera T. IV :-^ Migne PG CXVJ S. 127flf.j vor. Die von
von Emil Jacobs 23
V. Gebhardt geplante Gesamtausgabe der syrischen, griechischen und
lateinischen Versionen gedenkt E. v. Dobschütz zu vollenden.
XX. Vorarbeiten zu einer grofsen Ausgabe des Martyrium Pionii.
1. von Gebhardts Ausgabe des griechischen Textes aus cod. Ven. Marc.
359 im , Archiv für slavische Philologie' Bd VIII. 1896. S. 156f.
— Die Originalabschrift. — Wortregister.
2. Die armenische Version, übersetzt von Arch. Karapet.
3. Die slavische Version, tibersetzt von Nath. Bonwetsch (?).
4. Die lateinische Version : Entwurf zur Einleitung. — Textherstellung
in einem Exemplar von Ruinarts Acta martyrum S. 188 — 198. —
Kollation des cod. S. Maximini der Bollandisten (M) mit cod. Brux.
207/8 (B). — Kollation des cod. Harl. 2800 (H) und des cod.
Augiensis XXXII (A). — Kollationen der codd. Paris, lat. 5304 (C),
5306 (P), 5289 (N) von H. Omont in einem (gebundenen) Exemplar
von Ruinarts A. M. — Notizen zur lateinischen Version.
5. Jüngerer griechischer Text aus cod. Mosq. S. Syn. 183, Abschrift
V. Gebhardts und Ausgabe von A. Papadopoulos - Kerameus in seinen
[iraxoivcoötLz £§, tozoQiaq z^g ^(ivQi'a'cySjg ioroQiac St. Peters-
burg 1894.
6. Vita S. Polycarpi auctore Pionio. Abschrift des cod. Paris, gr. 1452
von V. Gebhardt und Ausgabe L. Duchesne's Paris 1881.
7. Deutsche Uebersetzung. — 8. Gebet des Pionius. — 9. Synaxar-
notizen. — 10. Material zur Sacherklärung.
Der griechische Text des Martyriums des Pionius wird v. Gebhardt
verdankt, (s. Nr 1. Wieder abgedruckt: Acta martyrum selecta S. 96 ff.).
Gleichzeitig mit der Veröffentlichung kündigte er eine grofse Aus-
gabe dieser wichtigsten Märtyrerakte aus der Zeit des Decius an,
die den griechischen Text und die armenische, slavische und lateinische
Uebersetzung enthalten sollte. Die Arbeit ist weit gefördert. Von
den für die Ausgabe der alten schwerfälligen lateinischen Ueber-
setzung, die neben dem Original einen selbständigen Wert hat, zu ver-
gleichenden Handschriften scheint nur der Einsidl. 247 (E) zu fehlen.
Von Gebhardt wartete eigentlich nur noch auf die für den slavischen
Text versprochene Beihilfe Leskiens, um die Vorarbeiten zur Ausgabe
dieses Martyriums, das durch Eduard Schwartz' Abhandlung über den
Tod der Söhne Zebedaei ') neuerdings noch eine erhöhte Bedeutung er-
langt hat, abzuschliefsen.
XXI. Vorarbeiten zu einer Ausgabe des Arethas.
1. Vollständige Abschrift der fünfundfünfzig Arethas -Stücke in dem
bisher unbenutzten cod. Mosq. S. Syn. 315 (olim 303, Matthaei CCCII),
den V. Gebhardt auf zwei zehuwöchentlichen Studienreisen in
Moskau 1891 und 1897 kopiert hat und später noch auf persön-
liche Befürwortung Pobjedonoszews in Leipzig revidieren konnte.
1) AbhaudluDgon der Kgl. Ges. der Wiss. zu Uüttiiigeu. Pliil.-hist. KI.
N. F. Bd 7. Nr 5. li)U4.
24 Der wisscnscliafiliohc Nachlafs ftslcar von rJcblianlts
2. Arctlins' Kommentar zur Apokalypse.
a. Ul'pn- VG CVI 8.4830'. Kollatioiiirrt mit cndil. l'aris. gracc.
219 (A), 221 (in. Pnris lua:.
b. Cramcr, Catenae T. VllI, 8.17^11'. Kollationiert mit cod.
Barocc. 3. Leipj^/<f l'JOi.
3. Vollständige Abscliril't des Kommentars des Oecumenius zur Apo-
kalypse aus cod. Messin. S. Salv. 99. lA'ip::ifi lOiKij-i.
•1. Zahlreiche Notizen zu den Apokalypse -Kommentaren des Arethas,
Andreas und Oecumenius.
5. Scholien des Arethas aus verscliicdcnen Handschriften; liierzu Photo-
graphien: cod. Dresd. Da 12 (2 Abzüge); Paris, gr. 451 fol. 6', 107,
163', 322', 360, 401' (2 Aufnahmen), 402 (2 Aufnahmen); Mosq.
Typogr. Syn. fol. XXXU f. 139, IG9 (früher 168), 153 (früher 152).
6. Notizen zu Arethas.
Noch vor einem Vierteljahrhundert war unsere Kenntnis von
Arethas , Erzbischof (sicher seit 907) von Caesarea in Cappadocien,
eine überaus beschränkte, weder stand die Zeit fest, zu der er gelebt,
noch war der Umfang und die Bedeutung seiner literarischen Tätigkeit
bekannt. Was man von Arethas hatte, war im wesentlichen nur sein
früh (1532) gedruckter und zuletzt von Gramer (1844) wieder heraus-
gegebener Kommentar zur Apokalypse. Zuerst hat Ad. llarnack im
ersten Hefte (erschien 1883) der von ihm gemein.sam mit 0. v. Gebhardt
herausgegebenen , Texte und Untersuchungen zur Geschichte der alt-
cliristlichen Literatur' in einem Exkurs (S. 36 — 46) ,Der Erzbischof
Arethas von Caesarea, seine Studien und seine Bibliothek' zu einer
genaueren Kenntnis des Arethas den Grund gelegt. Zu derselben Zeit
(1882) schrieb E. Maass, von v. Wilamowitz angeregt und von ihm und
v. Gebhardt unterstützt, seine erst 1884 erschienenen Arethasstudicn. ')
llarnack verteidigend, ergänzend und bericlitigend trat v. Gebhardt im
dritten Heft der ,Texte und Untersuchungen' S. 154 — 196 ,Der Arethas-
codex, Paris. Gr. 451' auf den Plan.
Arethas, dem Philologen wie dem Schriftsteller, wäre v. Gebhardts
Ausgabe in gleicher Weise gerecht geworden. Notizen über Hand-
schriften, welche Arethas hat schreiben lassen, hat v. Gebhardt ge-
sammelt ebenso wie die Scholien, die von ihm herrühren; sehr wertvoll
sind die Photographien hierzu. In den letzten Jahren gehörte seine Zeit
aber hauptsächlich der Bearbeitung des Textes der Schriften des Arethas.
Die Handschrift, die den Besitz an literarischen Arbeiten des
Arethas und vielleiclit auch die Kenntnis seiner Lebensumstände in
bedejitsamer Weise erweitert, die Handschrift der Moskauer Synodal-
bibliothek N. 315, war nicht unbekannt — Matthaei hatte sie be-
schrieben — , wohl aber unbeachtet geblieben. 2) Die Entlegenheit des
Aufbewahrungsortes, die Schwierigkeit in die genannte Bibliothek Zu-
tritt zu erhalten, machen das begreiflich. Der Arethascodex ist nicht
der einzige, der in Moskau ernster und erspriefslicher philologischer
1) Observationes palaeographicao, in: Melanges Graux, p. 749—766.
2) Aufser dieser wichtige Arethashaiidschriften: Ilaruack a. a. 0. S. 44;
Jülicher, Gott. Gel. Anz. 1889. S. 3S3flF.
von Emil Jacobs 25
Arbeit harrt, aber die Anzahl der wertvollen Moskauer Handschriften
steht im umgekehrten Verhältnis zu der Anzahl der Gelehrten, die
die Mittel besitzen, jene Schätze zu heben. Mit russischer Sprache
und russischem Wesen mufs vertraut sein, wer dort zum Ziele kommen
will, die Aussicht, eine Moskauer Handschrift nach Deutschland gesandt
zu erhalten, ist heute aufserordentlich gering. Von Gebhardt war das eine
geläufig, auch das andere hat er erreicht. Die Abschrift der Gelegen-
heitsschriften und Briefe des Arethas aus cod. Mosq. 315 ist deshalb
ein Besitz, den schwerlich in absehbarer Zeit ein zweiter schaffen dürfte.
Aber nicht nur diese für eine Ausgabe des Arethas bedeutendste
Vorarbeit hat v. Gebhardt getan, auch für die Edition des bekannten
Apokalypse-Kommentars ist eine der wichtigsten Vorarbeiten von ihm
gemacht. Die princeps dieses Kommentars ist zusammengedruckt mit
des Oecumenins Kommentaren zur Apostelgeschichte, den katholischen
und den Paulusbriefen. Auf diese und einige wenige Fragmente und
Exzerpte beschränkte sich bis vor kurzem das, was wir von Oecumenius
hatten, die Fragmente und Exzerpte echt, die drei Kommentare stark
bezweifelt. Die Frage nach der Zeit seines Wirkens, nach seiner
Stellung in der Literaturgeschichte schien völlig unlösbar (Ehrhard
in Krumbachers Gesch. der byz. Lit. 2 S. 131). Den cod. Messinensis,
der hier Licht bringen sollte, hat v. Gebhardt unabhängig von
der Entdeckung Diekamps untersucht, und das merkwürdige Ver-
wandtschaftsverhältnis zwischen ihm und Arethas wahrgenommen. Die
aus dem aufgehobenen Benediktinerkloster S. Salvatore stammende,
jetzt in der Universitätsbibliothek zu Messina aufbewahrte Handschrift
(N. 99 saec. XII), von deren Auffindung Fr. Diekamp in den Sitzungs-
berichten der Berliner Akademie 1901. S. 1046—1056 Kunde gibt,
enthält den vollständigen Kommentar des Oecumenius zur Apokalypse,
der, wie sich hauptsächlich aus einer chronologischen Bemerkung zu
Apok. I, 2 ergibt, etwa um 600, jedenfalls nicht viel später entstanden
ist. Bis dahin hatte man die Zeit des Oecumenius nicht anders als
,vor 950' bestimmen können. Von den drei griechischen Erklärungen
der Apokalypse aus dem ersten Jahrtausend, die wir damit besitzen,
hat Arethas in der seinigen, um 895 geschriebenen, die des Oecumenius
und die des Erzbischofs Andreas (geschrieben um 520) benutzt. Der
Kommentar des Oecumenius ist bis heute ungedruckt, zu einer Ausgabe
hat v. Gebhardt in seiner Abschrift der Handschrift von Messina die
wichtigste Vorarbeit geleistet. —
Es ist zu wünschen, dafs sich Gelehrte finden, die diese von
V. Gebhardt unvollendet zurückgelassenen Arbeiten zu einem guten
Ende bringen. Den Nachlass hat die Generalverwaltung der König-
lichen Bibliothek eben deshalb erworben, damit der Schatz, den der
Verstorbene zu Tage gefördert, an sicherer und doch leicht zugäng-
licher Stelle bewahrt der Arbeiter harren könne, die ihn zu gemünztem
Gemeingut der Wissenschaft zu machen berufen sind. Mögen sie bald
an ihn herantreten.
Berlin, Dezember 1906. Emil Jacobs.
86 Zur DriR-kgoscliiclitc dos Lübecker KiKlimcntnm N'ovitiiiru
in
Zur IMuckgcscliiplitc des Kühcclur Hiuliiiieiitniii Noviliorum
vom .lalirc U*.').
Am Hoginn clor LühooUor Drnokf^^oscliiolik« stolil ein Work, das
seines kolossalen rmfanf;;os und seiner k()stl)aron Ausstattung; wegen
zu den hervorragendsten typograpliisclicn Denkmälern gehört. Es ist
die unter dem Titel Kudimentum Novitiorum bekannte theologisch -
historische Enzyklopädie eines ungenannten Verfassers. Laut Schlufs-
schrift am 5. August li75 von Lukas Hraiidis vollendet, mufs das
schwierige und kostspielige ') Werk jedenfalls gleich nach Eröffnung
der r>randis"schen Oftizin in Lübeck im Jalire 1174 in Angrifl" ge-
nommen worden sein, denn zur Fertigstellung des grofsen Folianten
bedurft« es damals sicher eines Zeitraums von mehreren Monaten. Er-
staunlich bleibt es allerdings immer, dafs Rrandis, der doch auch vor-
her erst zwei Jahre in Merseburg tätig gewesen war, gleich bei seinem
Erscheinen in Lübeck seine ganze Kraft an ein derartiges Riesenwerk
gewandt hat. Man hat die \ermutung ausgesprochen, dafs Brandis
selbst der Verfasser des Rudimentum sein möchte. Wäre dies richtig,
so könnte damit vielleicht auch sein besonderer Eifer bei der Druck-
legung des Werkes erklärt werden. Aber wie so vieles andere in
der Geschichte des älteren Lübecker Buchdrucks liegt auch dieser
Punkt völlig im Dunkeln. Was über das Rudimentum bisher zu er-
mitteln war, hat Theod. Schwarz in einer gekrönten Preisschrift
„Über den Verfasser und die Quellen des Rudimentum Novitiorum.
Rostock. 1888" zusammengestellt. Auf die dort gegebenen Be-
schreibungen und Untersuchungen mufs hier verwiesen werden.
Ein paar weitere Anmerkungen zu dem Rudimentum zu machen,
bin ich durch das Auffinden einiger Bruchstücke, die zu ihm in enger
Beziehung stehen, veranlafst worden. Allerdings sind diese Notizen
in der Form, wie ich sie hier mitzuteilen vermag, auch nicht gerade
geeignet, viel zur Aufhellung der Entstehungsgeschichte unseres Druckes
beizutragen. Sie trotzdem nicht länger auf meinem Schreibtisch liegen
zu lassen, bestimmte mich einmal die Hoffnung, dafs sie anderen In-
kunabelforschern doch irgendwie nützlich sein möchten, und dann vor
allem der Umstand, dafs die Drucktype dieser Fragmente weder in
dem soeben erschienenen Haeblerschen Repertorium vorkommt noch
Spezialforschern wie H. 0. Lange und J. Collijn^) näher bekannt ist.
Die Bruchstücke, von denen hier die Rede ist, stammen zum
gröfsten Teil, wahrscheinlich sogar sämtlich aus einer alten Privat-
bücherei, deren Besitzer während der letzten Jahrzehnte des 15. Jahr-
1) Das Exemplar der Rostocker Universitätsbibliothek ist auf Pergament
gedruckt, es wurde im Jahre 1507 vom Herzog von Mecklenburg für 24 Gulden
gekauft.
2) H. 0. Lauge schreibt mir, dals er das ihm vorgelegte Blatt einem be-
kannten Drucker nicht zuweisen könne, dafs er kürzlich aber ebenfalls ein
Blatt derselben Ausgabe in einem Lübecker Buchband gefunden habe. CoUijn
bat iu neuester Zeit einige Bruehsiücko desselben Drucks in der Upsalaer
Universitätsbibliothek gefunden.
von G. Kohfeldt 27
bunderts der Lübecker Vikar Conrad Stenhop war. Ich habe in dieser
Zeitschrift (1903. Bd 20. S. 281 ff.) einige Mitteilungen über die Bücherei
gemacht und bei der Gelegenheit auch erwähnt, dafs die noch heute
in der Rostocker Universitätsbibliothek vorhandenen stattlichen Reste
der Sammlung ausnahmslos die mittelalterlichen Einbände aufweisen.
In diese Einbände hat der alte Buchbinder, der jedenfalls während
der achtziger Jahre in Lübeck tätig war, unsere Druckfragmente hinein-
gearbeitet. Es lag also von vornherein nahe, den Drucker der Frag-
mente ebenfalls in Lübeck zu suchen. So kam Lukas Brandis zu-
nächst in Betracht. Mit den von ihm im Rudimentum und in der
Scala Coeli benutzten Typen zeigten diejenigen der Bruchstücke —
neben allerlei Verschiedenheiten — doch grofse Aehnlichkeit. Völlig
identisch war die Hauptinitiale (B) ') des ersten Blattes mit der auf
Blatt 12) des Rudimentum befindlichen. Auch stellte sich bald heraus,
dafs auch der Text eine grofse Uebereinstimmung mit dem Rudimentum
zeigte. Eine nähere Vergleichung ergab, dafs die sechs Bruchstücke
in gedrängter Fassung den Text von Rudimentum fol. 1 — ■2 a, 19 — 22,
27 b — 34a enthalten.«*) Fortgelassen sind gelegentliche kleine er-
klärende Sätze, Zitatangaben und vor allem eine Anzahl von mehr
oder weniger ausführlichen dogmatischen, archaeologischen und ähn-
lichen Betrachtungen, so z. B. Blatt IIa fünf Spalten, die der Be-
schreibung des Paradieses gewidmet sind, und dergleichen. Ein paar-
mal sind derartige Ausführungen des Rudimentum kurz mit einigen
neuen Zeilen in den Bruchstücken wiedergegeben, wie Blatt II, Kol. 1:
Z. 34; davon und von einigen Umstellungen, Hinzufügungen einzelner
unwichtiger Wörter und manchen Wortkürzungen abgesehen, ist die
Uebereinstimmung der Texte wörtlich genau. Der ganze Text der
Bruchstücke mag ungefähr ein Drittel von dem Umfang des ent-
sprechenden Rudimentumtextes ausmachen.
Abweichungen des Fragmenttextes von dem der
Rudimentumausgabe.
Blatt I. B (Initiale) EATVS VIR QVI [quer] || in sapientia motabitur.
Eccle. XIIII. tum || (2 Exemplare, einseitig und 1 '/2seitig bedruckt.)
Kol. 1: übereinstimmend. Kol. 3: hinter Z. 44 fehlen ^U Spalte.
Kol. 2: hinter Z. 26 fehlen 4 Zeilen. „ „52 „ 1 Zeile.
Kol. 3: „ „1 „ 4 „ Kol. 4: „ „ 2 „ 2 Zeilen.
„ „ 8 „ 1 Spalte.
Blatt II. A (Initiale) dam factus et creatus est in |1 (2 völlig gleiche
beiderseitig bedruckte Exemplare).
Kol. 1 : hinter Z. 1 fehlen 2 Zeilen. Kol. 1 : hinter Z. 27 fehlen 1 Spalte.
» )) 4 ,, ., „ ,, ,, öl ,, 0 ,,
») >) '•' )) 1 )I ;) I) 34 ,, 1 ,,
„ „ 10 „ 5 „ Kol. 2: „ „ 34 „ 2 Zeilen.
1) Nur die Randschrift der Initiale zeigt verschiedene Typen.
2) Es ist hier und im folgenden die Blattzahl des Rostocker Exemplars,
das 12 Blätter weniger als das Ileinsche hat, angegeben.
3) vgl. die Tabelle.
88 Zur Druckgosoliiclitr tlos ^.ilbcckiT KiKliinciitmii Novitiunim
K..1. n: hinter 7. 1 fehlen 1 Zeilen. 'Ü-I. 1: Iniitcr /. r. fohlen '/a Spalte.
t> •' "' »> ^ .. ,, ,, 14 „ 1 In „
» V 20 „ I Spalte. „ „ 19 „ V* „
„ „ 30 ,, 2 Zeilen. „ „ 24 „ 1 Zeilen.
Kol. 4: „ ,,1 ,. 1 „ „ „ 47 „ 5 „
Blatt m. De descensn linitis ciiiitiitis dicit (^re. IX. || (2 Exemplare,
beiderseitig bedruckt, kleine SatzdilVcrenzcn).
Kul. 1 : hinter Z. 22 fehlen ."<' 3 Spalten Kol. 3: hinter Z. 24 fehlen 1 Zeile.
II. 1 Seite Stauinibanni. „ „ 48 „ 3';;, Spalten,
hinter Z. •_•;■) fehlen 2 Zeilen. Ki»l. 1 ; „ „ 35 „ 2 Zeilen.
K«d. 2: ,. „ 18 „ 5 Spalten. „ „ 31) „ 4 „ '
Blatt IV. si dieeret. si ij^itur eayn ({ui fuit pessimus [[ (2 beiderseitig be-
druckte Exemplare).
Kol. 1 : hinter Z. 20 fehlen 2 Zeilen. Kol. 3: hinter Z. IS fehlen 1 Zeile.
„ 2: „ „ 7 ,, P,4 Spalten. „4: „ „43 „ 2 Spalten.
Blatt V. Sed de cain que in geueracüne octaua !| (Ein beiderseitig be-
dniektes Exemplar. Die zweite Hälfte dieses Bogens, die einseitig
unvollständig bedruckt ist, entspricht textlich dem Blatt I'>, das
aber kleine Satzabweichungen zeigte.
Kol. I : hinter Z. 4:t fehlen 2 Spalten. Kol. 3: übereinstimmend.
., 2: übereinstimmend. ,, "^ • »
Blatt VI. et gallina bene croceata ptesentaf eiban || (Ein beiderseitig,
aber unvollständig bedrucktes Plvemplar).
Kol. 1,2 = Blatt V, Kol. 3, 4. Kol. 4: hinter Z. 1 fehlt ',., Spalte.
Kol. 3: hinter Z. 29 fehlen 4',., Spalten.
Blatt I, III und V rinden sich auch in der Upsalaer Universitätsbibliothek.
Aufserdem sind dort noch zwei IMätter, die fol. 22i' — 27» der Kudimcutum-
Ausgabe entsprechen. Nach Collijns Beschreibung beginnt das eine: ciuitate .
ca . ptimo et . ca . XVII . et XX . ipse ||; das andere (anopistographische): cayn
p:imum filium snum de quo scriptu |]. Vier der Upsalaer Fragmente stammen,
wie Cüllijn mir mitteilt, sicher aus einem Lübecker Einband. Eins der Stücke
ist übrigens wie das zweite Kostocker Exemplar von Blatt I l'/aseitig be-
druckt und schliefst an derselben Stelle des Textes.
Sieht man die Stücke unserer Fragmentsammlung einzeln an, so
wird man wohl geneigt sein, sie für Probeabzüge zu halten. Jeden-
falls handelt es sich bei den einseitig oder sonst unvollständig be-
druckten Blättern, wie bei den beiden Exemplaren von Blatt I, bei
Blatt V und VI um solche Druckproben. Aber auch Blatt III, dessen
beide Exemplare kleine Abweichungen im Satz aufweisen, ist wohl
als Probedruck anzusehen; ebenso finden sich kleine Abweichungen
zwischen den sonst identischen Stücken I und der einen Bogenhälfte
von V, sowie zwischen Vb und dem entsprechenden Via. Audi
dafs ein Blatt, das eine Exemplar von III, auf Pergament gedruckt
ist, ist auffallend. Nimmt man aber auch an, dafs sämtliche uns er-
haltenen Stücke Probedrucke sind, wofür besonders noch der Umstand
spricht, dafs sie so bald nach ihrer Fertigstellung schon als Makulatur
verbraucht worden sind, so bleiben doch noch manche Gründe übrig,
die zum mindesten darauf schliefscn lassen könnten, dafs der Drucker
die Absicht gehabt habe, auch eine kürzere Fassung des Rudimentum
herauszugeben. Solche Gründe sind namentlich: 1. der Umstand, dafs
die uns vorliegenden Bruchstücke einen in sich durchaus zusammen-
hängenden Text aufweisen, 2. die Tatsache, dais es sich bei den vor-.
von G. Kohfeldt 29
kommenden Textlücken immer um Episodenhaftes, um nicht notwendige
dogmatische Ausführungen und um sonstige unwesentliche Zusätze
handelt und 3. die Verwendung besonderer Typen.
Dieser letztere Umstand ist besonders beachtenswert, und es verlohnt
sich wohl, — wenn auch die Frage, ob unsere Bruchstücke zur Annahme
einer besonderen kürzeren Ausgabe des Rudimenten berechtigen, often
bleiben mufs, — auf die Drucktypen dieser Stücke etwas näher einzugehen.
An der Haud des Haeblerschen Repertoriums läfst sich zunächst fest-
stellen, dafs das charakteristische M mit dem von Haebler als M^ be-
zeichneten und Lukas Brandis zugeschriebenen übereinstimmt. Aber
die weitere Beschreibung Haeblers pafst nicht auf unseren Drack. Er
giebt nämlich als 20 Zeilen-Mafs 120 — 122 mm an, was auch für die
bekannten grossen Brandis-Drucke (Rudimentum, Scala Coeli, Josephus,
Turrecremata) stimmt. Unsere Fragmentblätter enthalten dagegen schon
auf 109 — 110 mm 20 Zeilen. Diese ganz erhebliche Differenz
wird nun aber nicht blos durch einen kompresseren Satz veranlafst;
es ist auch ein Unterschied in der Gröfse der Typen vorhanden. Die
Minuskeln der Bruchstückblätter sind durchweg eine Idee kleiner als
die des Rudimentum und der anderen Drucke, und ein Teil der Majuskeln
findet sich in den gröfseren Drucken gar nicht oder nur vereinzelt.
Nur an einer Stelle, die bisher nicht beachtet worden ist (weijigstens
so weit es sich um zweifellose Brandisdrucke handelt), begegnen
uns dieselben Minuskeln und mit ihnen zusammen auch das charak-
teristische M sowie die übrigen den Bruchstücken eigentümlichen Majus-
keln, nämlich auf einigen Karten und Tafeln der grofsen Rudimentum-
Ansgabe. Es sind die Blätter 75, 106, 110, 162, 204, 288, und 391
(nach der Zählung des Rostocker Exemplars), während die übrigen,
viel zahlreicheren Karten die gewöhnliche Type des Rudimentum auf-
weisen. Die aufser dem M') noch für die Bruchstücke sowohl wie für
die genannten Kartenblätter charakteristischen Majuskeln sind: A, F,
I, N, V. Die gleichen Formen kommen (mit Ausnahme des V) auch
sonst an einigen Stellen des Rudimentum-Textes vor, aber sehr selten
und fast nur gegen Ende des Buchs und im Register. Was die anderen
ziemlich gleichzeitigen Brandis-Drucke anlangt, so glaube ich nach
ziemlich genauer Durchsicht sagen zu können, dafs die eben genannten
Majuskelformen im Josephus nie, in der Scala Coeli und im Turrecre-
mata aber mehr oder weniger häufig auftreten. Dagegen findet sich
im Josephus eigentümlicherweise nur das P der Fragmentblätter,
während die anderen Drucke beide P-Formen aufweisen. Auch die
Initialen der Fragmente (A, C, E) begegnen im Josephus wieder. Es
kann deshalb wohl nicht gerade mit Bestimmtheit gesagt werden, dafs
die Bruchstückblätter der Scala Coeli und dem Turrecremata (1476)
zeitlich näher stehen müssen als dem Josephus, den Lange in die Jahre
1477/78 setzt. Als wahrscheinlich ist aber wohl anzunehmen, dafs
1) Im R. N. finden sich im ganzen drei M-Formtn, nicht zwei, wie Lauge
meint.
30 Zur DruckgosHiicIitc dos Lilbocker Kmlimentiun Novilioriiui
l?raiulis dio trorinuiUcn .M.'jjii'^koln crsl w.ilnoiul der Arbeit nn dein
lviidiiiu'ntuin-l)nick, auf dessi'ii lolzteu lUiittcrti sii* biiuli^^cr auftreten,
anf^escbalVt liat. Aueh die ganze Art der Toxtvcrändcrunpen scheint dafür
zu spreclien, dafs die kürzere Fassnnp; der Fragmente die spätere sein
mnfs. AndercrsiMfs kann von einer Datierung der Hrnclistücke viel vor
1 17") schon deshalb nicht die licde sein, weil im 'J'ext des IMattcs 1
noch das Jahr 1 174 |ad tertium annum Sixti papae (|uarti qui cepit
anno domini 1 17 1 . . | genannt wird.
Vielleicht verni:ig eine weitere Tatsaelie, auf die mich der
Herausgeber dieses Hlattes und Dr. Voullicme noch in letzer Stunde
aufmerksam machten, nämlich die Uebereinstimmung unserer Fragment-
type mit einem anderen alten Druck ohne Ort und Jahr, etwas
zur Lösung der Datierungsfrage beizutragen. Dieser Druck, den
Voullieme (Die Inkunabeln der Königlichen Bibliothek. 190(3.) unter
Nr 1443 „(Bewährung, dafs die Juden irren] niederdeutsch 2<'" auf-
führt, konnte bei der Vergleichung leicht übersehen werden, da
er ein den grofsen Brandis- Drucken fast gleichkommendes Zeilen-
mafs aufweist. Dieses Mafs, 118 mm für 20 Zeilen, trifft aber
nur für die ersten Blätter zu. Von Blatt Gb an ist der Satz auf 109
— 110 mm zusammengedrängt. Wir haben hier also genau dieselbe
Zeilenweite wie in unseren Fragmenten. Und wir finden auch genau
die gleichen Typen wie in diesen Fragmenten: dieselben Minuskeln
und dieselben charakteristischen Majuskeln A, F, I, M, N, V. AVäre
ein Sicheres über Herstellungszeit und -Umstände des Voullieme-Druckes
bekannt, so würde auch unsere Fragmentblatt-Frage einer Lösung näher
gebracht werden können. Leider ist jener Druck aber undatiert. Dafs
er von L. Brandis herrührt, hat schon Voullieme festgestellt, aber zu
dem Druckjahr 1474, unter das er ihn gestellt hat, hat er ein Frage-
zeichen gesetzt. V. ist allerdings inzwischen, wie er mir mitteilt, zu der
Ueberzeugung gelangt, dafs an der Herstellung im Jahre 1474 niclit
gezweifelt werden kann. Der Druck enthält nämlich im Text (Bl 20",
Z. 28) die folgende Stelle: So teilet men nu tor tyd van der gebord
x[»i I MCCCCLXXIIII iar. In anderen Ausgaben aber ist an derselben
Stelle das Jahr entsprechend verändert, so steht z. B. in Voull. Nr 1796,
gedruckt i. J. 1473, das Jahr 1472, in Voull. Nr 2652, gedruckt i. J. 1488,
dessen erster Teil textlich gleich Nr 1443, das Jahr 1488. Voullieme darf
also wohl mit Recht annehmen, dafs auch Brandis- das Jahr der Druck-
legung in den Text gesetzt hat. Brandis würde dann also bereits im
Jahr 1474 im Besitz unserer fraglichen Typen gewesen sein, und wir
müfsten demnach annehmen, dafs er sie bei dem Druck der grofsen
Rudimentum- Ausgabe gelegentlich hervorgeholt, sie aber erst wieder
bei der kürzeren Rudimentum-Fassung, sei es nun zu Beginn, während
oder bald nach der Fertigstellung der grofsen Ausgabe, unvermischt
angewandt habe. Etwas Genaueres vermag ich augenblicklich nicht
zu ermitteln. Möglicherweise finden sich bei der vollständigen Inkunabel-
inventarisierung, die jetzt im Werke ist, auch noch für unsere Brandis-
type weitere Belege.
Kleine Mitteilungen 31
Alles in allem genommen miifs ich hier am Ende dieser Mit-
teilungen leider bekennen, dafs sie nur wenig Bestimmtes und Brauch-
bares zu bringen vermochten. Ich hoffe, dafs eine auf breiterer
Grundlage angestellte Untersuchung, wie sie vielleicht bald von
H. 0. Lange zu erwarten ist, vieles aufklären wird. Inzwischen
schadet es wohl nichts, wenn hier vorläufig auf eine selten vor-
kommende Brandistype hingewiesen worden ist, und wenn wir versucht
haben, die Arbeitsspuren des alten Lübecker Meisters gerade während
seiner frühesten Tätigkeit und bei seinem gröfsten Meisterwerke hier
und da ein wenig deutlicher zu erkennen.
Auf mancherlei drucktechnische Fragen, zu deren Aufwerfung die
Rudimentum- Fragmente anregen könnten, gehe ich hier absichtlich
nicht ein.
Rostock. Dr. G. Kohfeldt.
Kleine Mitteilungen.
Das Bücherwesen in Reinhardsbrunu. Das neueste Heft des
Neuen Archivs der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde (32,1)
bringt einen Aufsatz von H. Krabbo über die Reinhardsbrunner Briefsteller
aus dem zwölften Jahrhundert. Die Bibliothek des Klosters Reinhardsbrunu
ist zwar 1525 im Bauernkriege völlig verbrannt worden, der Sammelband, der
u. a. auch die Briefsammlung enthält, ist diesem Geschicke aber dadurch ent-
gangen, dafs er an das Erfurter Peterskloster verliehen war; er gehört jetzt
der Grätl. Schönbornsehen Bibliothek zu Pommersfelden und trägt einen alten
Besitzvermerk des genannten Fetersklosters, ist aber, wie aus seinem Inhalte
ersichtlich, zweifelsohne Reinhardsbrunner Ursprungs. Die von Holder-Egger
geplante Oktavausgabe der Chronica Reinhardsbrunnensis wird auch eine sehr
nötige Neuausgabe dieser Briefsammlung bringen.
Der Aufsatz Krabbos, dem eine neue Kollation der Handschrift zu Grunde
liegt, bringt eine Fülle von kulturgeschichtlich wertvollen Einzelheiten. Wir
geben daraus den Abschnitt über das Bücherwesen wieder mit Fortlassung
der zahlreichen Anmerkungen: ,Die zahlreichsten Nachrichten, die zwischen
den Klöstern gewechselt wurden, beziehen sich auf den Austausch von Büchern;
Reinhardsbrunn mufs im 12. Jh. schon eine für eine junge Stiftung recht gute
Bibliothek besessen haben ; denn beim Tauschverkehr ist es nicht nur der
nehmende, sondern wiederholt auch der gebende Teil. Die Vermehrung der
Klosterbücherei konnte iu der Hauptsache ja nur dadurch erfolgen, dafs man
sich auswärtige Werke zur Abschrift entlieh; häufig genug, wie der Brief-
wechsel zeigt, bekam man dabei fehlerhafte Exemplare, und gern wurde die
sich bietende Gelegenheit ergriffen, die Abschrift aus einer korrekteren Vor-
lage zu verbessern. Blühende Klöster waren ja sehr darauf bedacht, die
Schätze ihrer Bibliothek zu mehren, ich erinnere an ein Wort, das wenige
Jahrzehnte nach der Entstehung der Reinhardsbrunner Briefsammlung ein
französischer Geistlicher (Gaufred de Sta. Barbara, Migne.Lat. CCV, 843) schrieb:
,clau3trum siue armario quasi castrum sine armamentario' . . . Den verschie-
densten Gebieten gehören die Werke an, von deren Umlauf wir hören: neben
den Klassikern der lateinischen Sprache die Kirchenväter, neben den heüigen
Schriften auch die Bücher, deren man zum täglichen Gottesdienst bedurfte.
Da werden erbeten, versandt oder zurückerbeten ein Glossar, verschiedene
Mefsbücher, namentlich solche, die der Hirschauer Regel entsprechen, die
Gesta Magni Ale-xandri, der Kommentar des Haimo zum Jesaias aus der Biblio-
thek vou Lippoldsberg — wir besitzen zufällig noch das dortige Bücher-
verzeichnis aus dem 12. Jh. und das genannte Werk findet sich tatsächlich
•^~ Kloiue Mitt(>iliinf(Oiii
iluniiitor (M(J. SS. XX, r>!>(>). Begolirt sind die Srlirit'ton Iviiports von Deut/,
und lliifTo's von St. N'ictor, drr Mithof^^riindor der mystisolicn 'TlicoloKi«' in
Deiitüfhhind und FrankrL'ich; beide waren erst seit weni^'en .laiiren verstorben,
als die Briefe gesehrieben wurden: das grofst; Anselien, weielies sie sich
rasch errangen, wird also bestiitifjjt. Hei den Scliwierij::keiten, mit denen der
Biicliererwerl) verUnii|)ft war, darl es iiirlit verwundern, wenn ciiieni Kloster
selbst das Wieliti{:;sie umdi fehlt: die Milnclie von Paulin/.ciia leihen sieh. aus
dem Krfnrter l'eterskloster <lie fünf Hüeher Mosis, iliob, Judith, Esther, die
Bücher der Makkabäer, aus Ittinhardsbrunn die l'ropheten und die Bücher der
Könijje-, dafür senden sie an die K'ciidiardsbrunner den Kommentar des heiligen
Auf^ustin '.u den vierzig ersten l'salmen und versichern den Itefreundeten
Mönchen: .nostra sunt vestra et vcstra nostra'. Auch duo liheili de prccejttis
dictaminis werden einmal erbeten. Mit den ubziisehrcibenden Werken wird
gelegentlich auch Schreibmaterial üliersaiidt, 21 Lagen Pergament, Tusche und
Seide, diese wohl zum Binden, tlazu .Anweisungen, wie die Abschrift eines
Psalters einzurichten ist. Natürlich war die Uebersendung wertvoller Werke
nicht ganz ungefiihrlich, Verluste kamen dabei vor; so hören wir, wie ein
Sammelband, enthaltotid die libri rhetoricornm ad. (J. Herenninm und Ciceros
Rede de imperio Cn. Pompei, von Boetius den Kommentar zu Purpliyrius und
die Bücher de syllogismo cathegorico, en<llieh die Briefe des Symmachus, den
Adressaten nicht erreicht hat; gewifs eine schwere Kinbufse tür eine Kloster-
bibliothek. Es ist darum begreiflich, wenn gelegentlich eine Sendung wegen
zu greiser Entfernung verweigert wird."
Uebcr Englische Verfasser und Verleger um KiüO bringt das
üktoberheft der Library einen langen und interessanten Aufsatz von Ph. Sheavyn.
Wir geben aus der Einleitung einiges wieder, da die damaligen englischen
Verhältnisse von den deutschen anfserordentlich verschieden und dabei
vielleicht doch nicht allgemein bekannt sind. Man mufs sich dabei nur er-
innern, dafs das England der Elisabeth ni)ch ein im Vergleiche zu den Staaten
des west- und mitteleuropäischen Festlandes armes Land war, dessen Gewerbe
mit denen des Deutschen Reiches oder der Niederlande kaum auf irgend einem
Gebiete vergleichbar war. — Wer zu den Zeiten der Elisabeth ein Manuskript an-
bringen wollte, richtete seine Schritte zuerst nach St. Pauls Kirchhof. Dort be-
fanden sich die Geschäfte der grofsen Buchhändler, und wenn ein Verfasser, wie
gewöhnlich, nicht besondere Beziehungen zu einem bestimmten Verleger hatte,
zog er von einem zum andern, bis er sein Werk so gut als möglich angebracht
hatte. Manche dieser Buchhändler waren zugleich Drucker, andere liefsen
Drucker, die keine Bücherläden hatten, für sich arbeiten. Es gab aber auch
Drucker, die zugleich Verleger waren, den Vertrieb der Bücher aber Buchhändlern
übergaben. Diese hatten ihre Geschäfte aber zumeist in weniger teurer
Gegend der Stadt. Aufserhalb Londons aber war es nicht möglich, ein
Manuskript unterzubringen. Es gab zwar Buchhändler aufserhalb Londons,
die aber meist nicht über Pressen verfügten. Seit 1556 war die gesamte
Druckertätigkeit Englands gesetzlich auf London beschränkt. Ausgenommen
waren nur die Druckereien von Oxford und Cambridge und die Druckerei
der holländischen Flüchtlinge (Anthonius de Solemne), die aber nur Schriften
in holländischer Sprache druckte. Eine Vereinigung eines Provinzbuch-
händlers mit einem Londoner Drucker bot aber die gröfsten Schwierigkeiten
und so mufsten die Schriftsteller wohl oder übel in London leben. Aber auch
unter den Londoner Verlegern hatte der Verfasser oft die W^ahl nicht frei.
Elisabeth erteilte Privilegien über Privilegien und so war auch der Verlag
von Schriften über bestimmte Materien ausschliefsliches Recht einzelner Buch-
händler. Schriften über bürgerliches Recht durfte nur R. Trottel verlegen,
Wörterbücher H. Binneman, Gebetbücher W. Seres, Schriften üher lateinische
Grammatik T. Marsh, Kalender u. dergl. J. Roberts und R. Watkyns usw.
Völlig frei war der Verlag von Belletristik, soweit da nicht der alte Rnf ge-
wisser Häuser auf natürlichem W^ege die Konkurrenz einschränkte.
Literatlirberichte und Anzeigen 33
Literaturl)erichte und Anzeigen.
Die Kultur der Gegenwart. Teil 1 , Abt. 1. (Die allgemeinen Grundlagen
der Kultur der Gegenwart von W. Lexis, Fr. Paulsen usw.) Lief. 2.
Berlin und Leipzig: B. G. Teubner 1906. XV, 161—671 S.
Von dem grofs angelegten Werk, dessen erste Stücke wir im I.Heft des
vorigen Jahrganges (S. 31ff.) besprochen haben, ist die oben bezeichnete
Lieferung, die „die allgemeinen Grundlagen der Kultur der Gegenwart'
(T. 1. Abt. 1 des ganzen Werkes) abschliel'st, von besonderem Interesse für
das Bibliotheks- und Buchwesen. Wir notieren nur kurz die ersten Beiträge:
den Schlufs des Kapitels über das höhere Knabenschulwesen (Ad. Matthias),
das höhere Mädchenschulwesen (H. Gaudig), das Fach- und Fortbildungs-
schulweseu (G. Kerschensteiner), die geisteswissenschaftliche und die
naturwissenschaftliche Hochschulausbildung (Fr. Paulsen und H. von Dyck),
die Kunst- und Gewerbe- und die naturwissenschaftlich-technischen Museen
(L. Pallat und K. Kraepelin), die Kunst- und Kunstgewerbe- und die
naturwissenschaftlich-technischen Ausstellungen (J. Lessing und O.N.Witt),
ferner die Musik (G. Göhler) und das Theater (P. Schienther).
Näher steht uns das Kapitel über das Zeitungswesen, eine Glanz-
leistung von Karl Bücher, die, ohne auf Einzelheiten einzugehen, die grofsen
Gesichtspunkte des Gegenstandes nach allen Seiten hin verfolgt und erschöpft.
Die Abgeschlossenheit des Gebiets begünstigt eine solche Behandlung, während
sie sich in dem darauffolgenden Kapitel vom „Buch", das wohl infolge
unserer Anregung (19ÜG. S. 33) nachträglich eingeschoben und von Richard
Pietschmann übernommen worden ist, kaum durchführen läfst. Dem Inhalt
nach fällt das „Buch" so sehr mit der Literatur überhaupt zusammen, dafs
diese Seite nicht wohl von der allgemeinen Literärgeschichte getrennt werden
kann. Es wäre deshalb vielleicht geraten gewesen, sich au dieser Stelle
möglichst auf das sogenannte , Buchwesen" zu beschränken, d. h. auf die
Bedingungen und Vorgänge der materiellen Herstellung, der Ausstattung
und Verbreitung des Buches, und auf sein inneres Wesen nur in-
soweit einzugehen, als es von jenen äufseren Momenten beeinflufst erscheint.
Pietschmann, dem anscheinend von der Redaktion ein aufserordentlich geringer
Raum zugemessen war (S. 518 — 538), hat zwar den ersten Gesichtspunkt vor-
zugsweise berücksichtigt, aber auch der anderen Seite des Buches gerecht
zu werden versucht, wie ich glaube, zum Schaden der Darstellung, da die
Perioden, in denen die innere und die aufsere Geschichte des Buches verlaufen,
sich durchaus nicht decken. So ist es gekommen, dafs einige für das gegen-
wärtige Buchwesen wichtigen Momente, wie das Aufkommen des Papiers im
Abendlande, die Zweiteilung unserer Druckschrift in die sog. deutsche und
die Antiqua, die Schnellpresse, die modernen Illustrationsverfahren u. dergl.
nicht so hervortreten, wie sie es verdienen. Durch diese Bemerkung möchte
ich natürlich nicht den Dank schmälern, den wir Pietschmann dafür schuldig
sind, dafs er, sachverständig wie kein anderer, die Geschichte des Buches in
grofsen Zügen dargestellt hat. Für den minder Sachkundigen wäre es viel-
leicht wünschenswert gewesen S. 522 den prinzipiellen Unterschied zwischen
„Leder" und „Pergament" klarer herauszuarbeiten.
Etwas mehr Raum als dem Buch ist den Bibliotheken bewilligt worden
(S. 539—590), deren Bedeutung, Entwicklung und gegenwärtigen Stand Fritz
Milkan in klaren Umrissen und mit einem gewissen bei Bibliothekaren nicht
gewöhnlichen Schwung der Sprache gezeichnet hat. Mit Recht beschränkt
er sich im historischen Teil im wesentlichen auf die Entwicklung der Biblio-
theken seit der Renaissance: bis zum 18. Jahrhundert ist der Kreis seiner Dar-
stellungen noch ziemlich international, nachher verengt er sich auf die
heimischen Verhältnisse. Sehr glücklich bemüht sich M., namentlich dem
von den Bibliothekshistorikern so oft vernachlässigten inneren Leben der
Bibliotheken gerecht zu werden, unter Ausschlufs der landläufigen Berichte
über Wachstum und Bändezahl. Merkwürdigerweise fehlt aber in dieser
historischen Entwicklung ganz die Volks- oder allgemeine Bildungsbibliothek;
XX VL I. 3
34 T,itüraturl)crichte tincl Anzcijfcn
orst Jim Soliluls tlcr Ablüintiliintc wird von diesem Zweig dos irtbliotheks-
wosens ein Hild ciitwortVii, freilicli oiii so rosif^i's, dafs es }^cei;^net ist, bei
den Lesern eine iHlseiie Vorstellung zu erweeken. Wohl liutVto man vor
einem .lalir/.elint auf einen .Siej^eszu};" der Volksbililiotliek iiuch bei uns, jetzt
aber tlart" man nicht entlernt von einem solchen reden, auf^esichts der lan;^sauieu
Fortschritte in der (iriindiin;; von lÜbliotheken, der Sparsamkeit, ja Knauserei
<ler deutschen ."Stadtverwaltungen auf diesem (Jebiete und angesichts <ler
Seltenheit von Fällen, in denen private Zuwendungen liir diese Zwecke {gemacht
werden. Aber auch die „lebensprühende Aktivitiit", die Kiihrij,'keit uud
Kepsamkeit der Vidksbildiotheken in Heranziehung der Leser, wie sie Milkaii
schildert, dürfte für die deutsche N'olksbibliothek noch f^röl'stenteils als
Zukunftsl)ild zu bezeichnen sein.
\'ielleicht wird mancher auch das liild, das M. von dem bei den wissen-
schaftlichen lÜbliotheken Erreichten zeichnet, für etwas optimistisch halten.
"Wenufrlcich jedermann ihm darin beistinuuen wird, dafs ^epcnüber dem früheren
Tiefstand die Fortschritte, die wir in ilcn letzten Jahrzehnten f^emaclit haben,
{ranz pew altifje sind, so darf man doch nicht verkennen, dafs die ansprechende
Schilderung der modirnou lübliothek und ihres Jietriebs (S. ö()5— 572) mehr
das Niveau der Spitzen, als den Durchschnitt darstellt und dafs es für die
Zukunft nicht allein darauf ankommt, die Fortgeschrittenen bis zur Höhe des
Ideals weiter zu führen, sondern auch die Zurückgebliebenen nacliznziehen.
Unter dem, was an jenem Ideal fehlt ,Was noch zu erreichen bleibt" S. 572 iT.),
stellt M. mit Kecht die ausreichende Bemessung des Vermchrungsfonds
an erste Stelle. Was M. darüber sagt, ist ohne Zweifel das hervorragendste
Stück in seiner ganzen Arbeit und das Treffendste, was über die Frage
geschrieben ist. Dafs hier ein anerkannter Notstand herrscht, führt er
•larauf zurück, dafs die Fonds von Alters her ganz systemlos und oluie An-
passung an die Bedürfnisse der Bibliotheken festgesetzt worden sind und
deshalb auch eine verhUltnismäfsig grofse P>höhung keine befriedigende Lage
hat schaffen können. Ferner uiacht M. darauf aufmerksam, dafs aus der
Spezialisierung der Wissenschaften, die zur Erriclitung immer neuer Universitiits-
Institute gezwnngen hat, eine ganz andere Folgerung für die Bibliotheken gezogen
worden wäre, wenn diese nicht einheitlich, sondern nach Fakultäten oder Fächern
getrennt wären. Dem gegenüber kann nur ein exakter Nachweis des für die
verschiedenen Arten von Bibliotheken (Universitäts-, Landesbibliutheken usw.)
Erforderlichen helfen, und M. glaubt, dafs er geliefert werden kann, indem
Vertreter der W^isseuschaft und der Regierung die Literatur einiger Jahre
durchgehen nnd sich über das verständigen, was für die Bibliothek notwendig
ist. Der so gewonnene Durchschnitt müsse von Zeit zu Zeit nach dem Steigen
der Bücherpnjduktion korrigiert werden. Ein solches Verfahren setzt ein
sehr verständnisvolles und opferwilliges Entgegenkommen von Seiten der
Finanzverwaltung voraus, indessen halte ich es nicht für ansgeschlossen, dafs
es zurzeit wenigstens in Preufsen zu finden sein wird. Freilich würde sich
oft eine Verschiedenheit der Ansiebten über die Notwendigkeit oder Ent-
behrlichkeit eines Buches zeigen, aber des unbedingt Zugestandenen würde
vermutlich soviel sein, dafs die Frage eine annähernd befriedigende Lösung
finden könnte.
Zu den sonstigen dringenden Fragen rechnet M. nicht das liaumproblem:
die Ausscheidung „toter" Bücher und die Eindämmung des Zuflusses an
Dissertationen, Programmen und minderwertigen Pflichtlieferungen. Wenn er
andeutet, dafs die Sanuulnng der letzteren vielleicht weniger einem Interesse
der Wissenschaft als einem etwas subalternen Vollständigkeitsbedürfnis ent-
springe, so kann man nur feststellen, dafs in dieser Beziehung in seiner
Brust wie in der so manchen Bibliothekars zwei Seelen wohnen. Denn an
einer andern Stelle (S. 54-i) beklagt er den Verlust der Kalender, Fibeln,
Wahrhaftigen Histoiien usw., kurz ,der Literatur, die die Bibliotheken erst
sehr spät als Literatur erkennen und behandeln gelernt haben." Für dringlich
hält er aber mit Recht die Frage nach einer freieren Gestaltung des wissen-
schaftlich-bibliothekarischen Berufs unter Schaffang eines ausreichenden und
Literaturberichte und Anzeigen 35
genügend vorgebildeten Subalternpersonals. Auch dieser Abschnitt (S. 583 ff.)
sei besonderer Beachtung empfohlen.
Nicht einverstanden erklären kann icli mich dagegen mit M.'s Behandlung
der Katalogfrage. Nur vorübergehend hören wir vom Problem der Zentral-
katalogisieruug, „dessen (deren V) Vorteile je länger desto mafsloser über-
schätzt werden", und ebenso beiläufig finden wir einen Ausdruck des Be-
dauerns, dafs „bei uns die Kataloge noch immer im wesentlichen nur für die
Beamten da sind". Hier hätten bestimmt formulierte Forderungen aufgestellt
werden müssen, die allerdings sofort zu der Folgerung geführt hätten, dafs
mit dem üblichen einen Katalogexemplar, das zugleich den Benutzern und
der Verwaltung dienen soll, künftig nicht mehr zu wirtschaften ist, und es
hätte dabei die dringende Frage einer Vervielfältigung der Kataloge auch
bei grofsen Bibliotheken erörtert werden müssen, die dann wieder zum
Problem der Zentralkatalogisierung geführt hätte.
Den Schlafs des Bandes bildet der Beitrag von H. Diels über die „Or-
ganisation der Wissenschaft", in dem ein grofser Teil der in den vorher-
gehenden Abschnitten behandelten Gegenstände noch einmal Revue passiert,
natürlich nicht immer in derselben Beleuchtung wie vorher. Was hier auf
S. 638 644 über „Bibliotheken und Kataloge" gesagt wird, ist, wie schon
H. Schnorr v. Carolsfeld Zbl. 1906. S. 489 bemerkt hat, lehrreich, insofern wir er-
fahren, wie ein bedeutender Gelehrter über diese Dinge denkt: Hinter der
Entwicklung anderer wissenschaftlicher Institute in Deutschland sind die
Bibliotheken zurückgeblieben — in der Sache ist das ziemlich dasselbe, was
Milkau sagt — , aber die Schuld liegt nach Diels lediglich bei den (meist in
Anführungsstrichen gesetzten) „Berufsbibliothekaren". Ob die „bewährten
Fachgelehrten", die D. für die Leitung „der ganzen Bibliotheken und der
einzelnen wissenschaftlichen Abteilungen" fordert, nicht Bernfsbibliothekare
sein sollen, bleibt unklar. Er verlangt, mindestens für Berlin, eine grofse
Präsenzbibliothek und eine Ausleihebibliothek. Letztere enthält die oft be-
gehrten Bücher in vielen Exemplaren, die durch Ankauf von hinterlassenen
Gelehrtenbibliotheken billig erworben werden (!), und wird durch fortwährendes
Abstofsen des Veralteten vor allzu grofsem Anwachsen bewahrt. Was die
Kataloge betrifft, so verlangt D., da der Gelehrte aus der „bibliographischen
Hieroglyphik" (?) der modernen Kataloge keinen Nutzen ziehen könne, „eine
klare und kurze Verzeichnung der vorhandenen Bücher, die zur Identifikation
ausreicht, sowohl in systematischer wie alphabetischer Ordnung". Die Kataloge
sollen, was wir ja auch fordern, allgemein zugänglich sein und die Bücher in
kürzester Zeit zur Stelle geschafft werden können. Den ganzen oder teil-
weisen Druck der Kataloge verlangt D. nicht und auch am Druck des Ge-
samtkatalogs zweifelt er wegen der Kosten. Für die Bibliotheken wäre die
von D. gewünschte ganz kurze Verzeichnung eine grofse Entlastung. Sie
setzt freilich voraus, dafs der Benutzer seine Literatur gut kennt oder Biblio-
graphien zu benutzen versteht. Hinter beiden Voraussetzungen wird jeder
Bibliothekar, der viel mit Benutzern, auch mit gelehrten, zu tun gehabt hat,
öfters geneigt sein ein Fragezeichen zu setzen.
In der Organisation der Wissenschaft ist die Bibliographie ein sehr
wichtiger Faktor und zwar ein ganz selbständiger, von den Bibliotheken
unabhängiger. Damit will es nicht ganz übereinstimmen, dafs sie von D. nur
in ein paar Absätzen am Schlafs seines Kapitels über „Bibliotheken und
Kataloge" auf kaum einer Seite abgetan wird. Und zwar nennt er von der
ganzen deutschen und auswärtigen Nationalbibliographie — den wöchentlichen
Hinrichs, erwähnt die P>xistenz von Fach- und Personalbibliographieen und
als ,, häufigste und für das Leben der Wissenschaft wichtigste Bibliographie"
die Jahresberichte. Dann fährt er wörtlich fort: „Ein grofsartiges Unter-
nehmen dieser Art ist der internationale Katalog der naturwissenschaftlichen
Literatur", und widmet ihm zwei Drittel Seiten: kein Wort davon, dafs zwischen
den Jahresberichten und dem International Catalogue das grofse und viel-
besprochene Problem der kritischen and der blofs registrierenden Bibliographie
3*
36 Litoraturborlchtc und Aii7,cigün
liegt! Wird in;iii es doni „Renilsbililiothekür" vordt'nkeii, wenn er auch hier
ein dickos Fragezeichen setzt? V. Schwenke.
Trilbners „Minerva", zu deren Lnbe nieiits nieiir gesagt z\i werden
braneht, liegt im neuen (H;.) .lalirgang wieder lun etwa .^(i Seiten verstärkt vor.
Im Zbl. ist bei früheren Hespreeiningen daniuf hingewiesen worden, dafs die
ÜehandUmg der geh'lirteii (leseilsciii'.rtcii noch niclit alb'n Ansiiriichen genügte.
l>ieser Mangel ist jetzt wenigstens für die rnin/lisisclifii (Jcscilsciiat'ten li(^s(!itigt,
die zugleieli mit den übrigen wissenseliat'tliclicn Anstalti-n dieses Landes von
A. Vidier, Hitdiothekar an der Nationalbibliothek in l'aris, neu bearbeitet und,
wie das Vorwort hervorhebt, bis an die in der „.Minerva" mögliehe (Jrcuze
vollständig verzeichnet sind. Ihre Zahl ist, wenn wir recht gezählt habtui,
von (i3 auf 2ri() gebracht. Tür die Hit)lii)rl:<'keii ist (>s besonders wertvoll, d.als
unter jeder Gesellsehalt eine knappe Hibliograi»hic ihrer ^'erölVentli(•llungen
gegeben ist. Im Fall einer beifälligen Aufnahme (deren der Herausgeber
natürlich sicher sein kann) sidlen auch die übrigen Länder so bearbeitet
werden. Das ist, wie schon früher bemerkt, namentlich für Deutschland er-
wünscht. Was hier jetzt hinzugekommen ist (etwa 24 Gesellschaften, davon
10 in Berlin), trägt ebenso wie das, was bereits in den früheren Ausgaben
stand, mehr oder weniger den Charakter des Zufälligeo, der den sonstigen
Anführungen der „Minerva" durchaus fremd ist. W'ir sind überzeugt, dafs es
Herrn Trübners Energie gelingen wird, auch dieses schwierigen Gebietes Herr
zu werden.
Verzeichnis der Breslauer Universitätsschriften 1811 — 1885. Mit einem Anliange
enth. die anfserordentlichen und Ehrenpromotionen sowie die Diplom-
erneuerungen. Im Auftrage der Königl. u. Univ.- Bibliothek zu Breslau
bearb. von Karl Pretzsch. Breslau: W.G.Korn 190.5. XV. 387 ö. 8".
Stark verspätet — leider nur ausnahmsweise ohne die Schuld des
Referenten — erscheint hier die Anzeige eines Buches, das seit Jahresfrist
und länger in dem Handapparat jeder Bibliothek seine Nützlichkeit bewährt.
Kicht zu spät jedenfalls, um dem Verfasser für seine mühevolle und mit eben
so viel Fleifs wie Geschick durchgeführte Arbeit im Namen der ganzen Zunft
den herzlichsten Dank zu sagen. Wenigstens bin ich der Ansicht, dafs wir,
deren bescheidener Beruf es ist, der wissenschaftlichen Arbeit das Küstzeug
in Ordnung zu halten, allen Grund haben es dankbar anzuerkennen, wenn
einer der Unseren selbstlos Jahre hindurch seine ganze Mufse auf das be-
scheidene Ziel wendet, ein Hilfsmittel zustande zu bringen, das uns unsere
Aufgabe in etwas erleichtert. Umsomehr, wenn dabei derart ganze Arbeit ge-
macht ist wie hier. Von der Durchsicht der Akten der Universität und des
Kuratoriums bis zur Durchforschung der in Betracht kommenden Sammlungen
ist kein Mittel unversucht gelassen, um dem Verzeichnis die irgend erreich-
bare Sicherheit und Vollständigkeit zu geben, und die Sorgfalt der Beschreibung
wie die Korrektheit des Drucks sind vorbildlich.
Gern wird man sich dem Verfasser anschlielsen, wenn er in der Einleitung
dem Wunsche Ausdruck gibt, bald weitere Universitäten seinem Beispiel
folgen zu sehen. Diesen Nachfolgern aber mijchte ich eine leichte Abweichung
von dem Plane des vorliegenden Verzeichnisses empfehlen. Nach dem Vor-
gange von Bonn und Berlin sind hier nämlich nur diejenigen Schriften auf-
genommen, die auf Veranlassung oder unter der Autorität der Universität
oder einer ihrer Fakultäten erschienen sind. Dieser Grundsatz nun, der für
die laufende Inventarisierung der heutigen Universitätsschrifteu gewifs
einwandfrei ist, scheint für ein zusammenfassendes Verzeichnis, das es haupt-
sächlich mit älterer Literatur zu tun hat, nicht ganz unbedenklich. Einmal
ist hier die Scheidung zwischen amtlich und privat nicht so sicher wie heute,
so dafs Mifsgrifife unvermeidlich sind, und andererseits ist es von keinem
Standpunkte aus recht einzusehen, wie aus einer derartigen Zusammstellnng,
die doch gleichzeitig ein Stück Universitätsgeschichte sein soll, eine nicht un-
Umschau und neue Nachrichten 37
erhebliche Reihe von Drucken, die nach ihrem ganzen Habitus liiueiugehürcn
und demgemäl's von jedem Unbefangenen hier gesucht werden, wie Festreden,
Antritts- und Einhidungsprogramme usw., nur darum ausgeschlossen werden
sollen, weil der Autor zur Drucklegung nicht amtlich verpflichtet war. Der
Referent hat es zwar seiner Zeit bei dem Bonner Verzeichnis ebenso gehalten,
würde es aber heute anders machen.-
Greifswald. Fritz Milkau.
Umschau und neue Nachrichten.
Berlin. Der Berliner Magistrat hat am 2. November beschlossen, für
die Stadtbibliothek ein eigenes Gebäude zu errichten und in den Etat
für 19o7 die erste Baurate von 200 000 Mark einzusetzen. Ueber die Bau-
stelle finden noch Verhandlungen statt. Es ist wahrscheinlich, dais ein der
Stadt gehöriges, in der Nähe des Rathauses gelegenes Grundstück gewählt
werden wird. An der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist nicht
zu zweifeln, ist doch die Anregung hierzu gerade aus ihrer Mitte ausgegangen.
Den Bau würde, sobald er genehmigt ist, Stadtbaurat Dr. ing. Ludwig Ilofi"-
mann ausführen. — Einstweilen soll am 1. Oktober IflOT die Eröffnung einer
provisorischen Bücherausgabestelle und eines Lesesaals stattfinden.
In der Bibliothekarinnenschule im Abgeordnetenhaus (Professor
Wolfstieg) fand am 19. Dezember die Abschlufsprüfung des von 18 Schülerinnen
besuchten Kursus von 1906 statt. — Durch Verfügung des Rektors der Uni-
versität Berlin sind die geprüften Schülerinnen dieser Schule als Hospitantinnen
zu den Universitätsvorlesungen zugelassen worden.
>
Braunschweig. Das älteste in Braunschweig gedruckte Buch ist nach
dem Kolophon vollendet worden im Jahre 1506, also vor vierhundert Jahren.
Der Drucker hiefs Hans Dorn: sein Name kommt zwar schon 1493 in den
Akten der Altstadt vor, jedoch ohne weitere Angaben; auch wird das Buch
von 150Ö als up dath nj-ghe vullenbracht, mithin als wiederholte
Auflage bezeichnet, so dafs vermutlich die Druckerei schon länger
bestand. Indessen miifs vorläufig doch das genannte Jahr als dasjenige
gelten, in dem die Einführung erfolgte, und aus diesem Anlafs hat
die Typographische Gesellschaft eine Ausstellung in den Räumen des
Städtischen Museums veranstaltet, die die gesamten Druckgewerbe umfafst
und die am 21. November 1906 eröffnet wurde. Den geschichtlichen
Teil der ausgestellten Gegenstände lieferten die öffentlichen Sammlungen, die
Bibliothek in Wolfenbüttel, die Städtische Bibliothek und das Städtische
Museum zu Braunschweig und die Gymnasialbibliothek zu Holzminden. Da-
von sind zu nennen: bewegliche Bronzebuchstaben aus dem 14. Jahrhundert
(natürlich nicht zum Abdrucken bestimmt), Braunschweiger Drucke von
Hans Dorn 1506, Andres Goldbeck 1539, Daniel Pyring 1589, Andreas Duncker
1604 u. ff., Balthasar Gruber 1633 (heute: Joh. Heinr. Meyer), dessen Nach-
folger Christoph Friedrich Zilliger (u. a. ein Kalender von 1662), Wolfen-
bütteler Drucke von Konrad Hörn von 1565 an; Helmstedter von Jakob
Lucius und Nachfolgern 1574 u. flf., Georg Calixtus 1634 u. flf., Jakob Müller
und Nachfolgern 1661 u. ff. (heute: I. C. Schmidt). Aus Holzminden lagen
mehrere Bände behördlicher Erlasse mit den Manuskripten aus, besonders
aber eine das Wachsen des seit 1785 erscheinenden Wochenblattes (des heutigen
Kreisblattes) deutlich veranschaulichende Reihe von Jahrgängen. Es fehlten
auch nicht die ersten Jahrgänge der Braunschweigischen Anzeigen und der
Zeitung für den deutschen Landmann, des heutigen Wolfenbütteler Kreisblattes.
Prachteinbände von Widemann in Wolfenbüttel 1762, Röhmeyer in Braun-
schweig 1822 und Selenka daselbst 1840 zeigten die Kunstfertigkeit der alten
Buchbinder. — Den modernen Teil vertraten inländische Firmen, während
38 Umsclwiu iiiiil iKMio N:icliriclitcii
der Huclifjewcrbe-W'rt'in zu l.oipzig tlio so^jonaiiiitcn neiiionKtratiitncii {geliefert
hatte, die die Herstellung von Stereotypen, tjalvanisi-hen NMedersclilüf^en, Ilolz-
si'liiiitton. Autotypien und sonsti^jcn Aet/.uuf^oii. l,illio}j;r;ipliien, Liclildruckcn,
lU'liof^raviircn und Kupt'iTsticlieu deutlii-li ifiaclieu. rräf^edrucke und ilir
Entstellen zeijjten (Justav Ilanneok in sclu'.nstt'r Art, und wif Atlanten licr-
{^estellt werden, ersah man aus L'arstellungen der Firma (Jeorge Westerniann.
— Die Ausstellung erregte lebhafte 'reilualime und sollte bis etwa Neujahr
geöffnet bleiben. Linus Irmisch.
Düsseldorf. Die Landes- nnd Stadtbibliothek in Düsseldorf hat iliieu
2. Bericht (für 1905, t)(i) verülVentlicht. Tür die Zahlen der Betriebsstatistik
köuuen wir anf das neue .lahrbuch der Deutsehen Bibliotheken verweisen.
Sie ergeben die erfreuliche Tatsache, dafs die Benutzung auf das 2 :» fache
des vorhergeheudeu Jahres gestiegen ist. Auiser der lleine-Sauimlung (vgl.
Zbl. I'.IO,"). S. 22.H) verzeichnet der Bericht noch einige weitere wertvolle (ilal>eii.
— Inzwischen ist die Bibliothek, wie bereits mitgeteilt, in ihre neuen Kiiinnc
im Gebäude des Gewerbemuseums umgezogen. Das Zbl. hofft darüber be-
sonders berichten zu kennen. — Am IS. Dezember wurde <ler neue Etat der
Bibliothek für das Kechnungsjahr l!io7 festgestellt. Er weist u. a. folgende
"N'eriinderungen auf: Das Diensteinkommen des Stadtbibliothekars wird dem
der Direktoren der preufsischen Universitätsbibliotheken gleichgestellt, und
zwar ist die erste Stufe im vorliegenden Falle 5S00 M. Für den bisherigen
wissenschaftlichen llilt'sarbeiter wird eine Bibliothekarstelle mit Oberlehrer-
gehalt geschatfeu. Anfangsgehalt 270(i M.; der W Ohuungsgeldzuschufs beträgt
tur beide Stellen UOO M.. da die Stadt Düsseldorf diesen Satz ab 1. April 1907
ihren Oberlehrern zahlt, ohne dafs die Stadt bereits iu die Servisklasse I A
versetzt ist. Ferner ist neu die (schon seit L Oktober IGOrt besetzte) Stelle
eines Bnreau -Assistenten (Expedienten) mit ISOO M. Anfangsgehalt. Im säch-
lichen Etat ist durch eine Verschiebung die J'ositiou Vermehrung auf 91(10 M.
gebracht; dazu kommen aufser den alten Zinsen des Lacomblet-Fonds (120 M.)
noch S22,50 M. Zinsen ans der de Limon- Stiftung; der Vermehrungsfonds
überschreitet also 10 000 M., sodafs die Bibliothek im nächsten Etatsjahr
T'o^o IJabatt beanspruchen kann. Der Gesamtetat für 1907 beläuft sich auf
32 730 M. gegen 24b45 im Vorjahre.
Frankfurt a. M. Die Frhrl. C. v. Rothschildsche Bibliothek hat mit räum-
lichen Schwierigkeiten zu kämpfen, da das Llothschildsche Familienhaus, in
dem sie sieh befindet, nur noch kurze Zeit ausreicht. Da die Famili»^ Wert
darauf legt, die Bibliothek an der alten Stelle zu erhalten, haben nun Baronin
Salomon von Rothschild, James von Rothschild, beide in Paris, nnd Lady Roth-
schild (London; über ßooOnOM. zum Ankaufe des benachbarten Ilausgrund-
stückes, Untermainkai 14 nnd Hofstrafse 9, dazu einen erheblichen Beitrag zur
banlichen Herrichtung dieses Hauses gestiftet.
Die Gesellschaft der Bibliophilen hielt am 1. und 2. Dezember ihre
Jahresversammlung in Frankfurt a. M. al). Als Gaben der (Tesellschaft für
das Vereinsjahr wurde eine Faksimile-Ausgabe der deutscheu Biblia Pauperum
von 1471 (s. u. S. 44^ und der Briefwechsel Leisewitz" mit seiner Braut aus-
gegeben. Aus Anlals der Tagung hatten die Stadtbibliothek und die Buch-
handlung von Joseph Baer Ausstellungen veranstaltet. Aus der Eröffnungs-
rede des stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Georg Witkowski verdient
besondere Erwähnung und Billigung die Stellungnahme gegen neuerliche Ver-
suche von buchhändlerischer Seite, unter dem Deckmantel der Bibliophilie
Neudrucke erotischer Werke zu verbreiten. Dagegen wird man es mindestens
als Einseitigkeit empfinden, wenn der Vortragende in dem Steigen der Preise
für Seltenheiten einen Kulturfortschritt erblickte.
Heidelberg. Die Heidelberger städtische Volkslesehalle erstattet im
Heidelberger Tageblatt (Nr 2fj2 vom S. Nov.) einen ausführlichen Bericht über
Umschau und neue Nachrichten 39
das erste Halbjahr ihrer Tätigkeit. Die Ausleihbibliothek ist auf 3000 Bände
gewachsen, die Zahl der Benutzer betrug 14 143. Der Lesesaal enthält
.iO Plätze, getrennt für Herren, Damen und jugendliche Benutzer (14—18 Jahre).
Posen. Wie wir dem uns jetzt zugegangenen Etat der Kaiser-Wilhelm-
Bibliothek in Posen entnehmen, ist in den Etat des laufenden Jahres der Eest-
betrag des Staatszusehusses für die Ueberf ührung und Einverleibung der ehe-
maligen Landesbibliüthek eingesetzt worden, deren Vereinigung mit der
Kaiser- Wilhelm-Bibliothek bekanntlich noch nicht beendet ist. Der Staatszu-
schufs für die Remunerierung eines wissenschaftlichen Hilfsarbeiters wird seit
1. April 1906 für eine Arbeitskraft für die ständigen Katalogisierungs- und
ürdnungsarbeiten der Provinzial- Wanderbibliothek verwendet. Neu eingesetzt
sind die Stellen für einen zweiten Sekretär und einen zweiten Bnreau-Diätar.
Besondere Erwähnung verdient noch ein Posten von 1000 M. zur Drucklegung
von Bücherverzeichnissen, der im Etat für 190.5 bereits enthalten war.
Dieser Posten wurde eingesetzt in Folge der Beschlüsse des Provinzialans-
schusses vom 25. November 1903 und 9. Juni 1904. Der Provinzialausschufs
hält es für erforderlich, dafs die Verwaltung mit möglichster Beschleunigung
die Drucklegung von Bücherverzeichnissen in die Wege leitet, welche für
den Gebrauch des Publikums bestimmt sind, also nicht streng wissenschaft-
lichen Anforderungen zu entsprechen brauchen, und abschnittsweise erscheinend
sich an die bisherigen Erfahrungen bezüglich der Inanspruchnahme der ver-
schiedenen Bestandteile der Bibliothek, in der Reihenfolge der Herausgabe
und in der vollständigen oder mit Auswahl vorzusehenden Aufnahme der be-
treffenden Literaturwerke anlehnen. Der Posten ist übertragbar.
Tübingen. Beim Besuch der deutschen Bibliothekarversammlung in
Tübingen, Pfingsten 1904, konnten die Gäste in der Universitätsbibliothek
die soeben angelangte kostbare Sammlung armenischer Handschriften
bewundern, welche die Bibliothek durch die Freigebigkeit des Fabrikbesitzers
Ernst Sieglin in Stuttgart von dem Tifliser Besitzer, einem alten Armenier,
erworben hatte. Herr Sieglin hat sein Geschenk noch dadurch vervollständigt,
dafs er auch die Kosten der Katalogisierung übernahm. Der von Dr. Finck
und Dr. Gjandschezian bearbeitete Katalog ist jetzt im Druck abgeschlossen
und wird demnächst ausgegeben werden. Er bildet einen Teil des „Syste-
matisch-alphabetischen Hauptkatalogs" der Tübinger Universitätsbibliothek.
Gleichzeitig wird, ebenfalls durch die Munifizenz des Herrn Sieglin, als erster
Band von „Veröffentlichungen" der Bibliothek ein Faksimile -Atlas erscheinen,
der aulserdem einen Abrifs der armenischen Palaeographie von Franz Finck
und eine Abhandlung über das wertvollste Stück der Sammlung, eine Evan-
gelienhandschrift, von Jos. Strzygowski enthalten wird.
Belgien Unter der Aeglde des internationalen Instituts für Bibliographie,
dessen Rührigkeit man auch dann anerkennen mufs, wenn man mit seinen
Zielen und Arbeiten nicht immer einverstanden ist, tritt in Brüssel eine eigen-
artige Bibliothek ins Leben. Das Institut bemüht sich nämlich, möglichst
viele Büchereien von wissenschaftlichen Vereinen und Korporationen zu
einer „Bibliothöque Collective" zu vereinigen. Die Vereine sollen dabei das
volle Eigentumsrecht behalten, Verwaltung und Nutzbarmachung dagegen
das Institut übernehmen, das sich auch das Recht vorbehält, die sämtlichen
Bibliotlieken für seine Arbeiten zu verwerten. Alle Vereine und Korporationen
sollen berechtigt sein, die Aufnahme ihrer Bibliotheken in die Sammel-
bibliothek zu verlangen, soweit es dem Institut gelingt, die für die Aufnahme
nötigen Räume zu beschaffen; ist die Aufnahme erfolgt, so mufs der betr.
Verein seine Bücher aber mindestens ein Jahr der Sammelbibliothck lassen.
Zunächst ist für die Aufstellung der Bücher die ^?t. Georgskapelle mitten im
Zentrum von Brüssel (Moutagne de La Cour 27 a) eingerichtet worden. Es
40 Uiiiscliiui mul nmu' Niuliricliteii
ist eloktrisi'lie Hcleuclitiiiit; vorliiindcn, niodi'rnc IMlcliertjestello iisw. iiml
ilocli (l:ihiM tlio Si'lii'nilu'it dt-s KircluMi;;i'li;iiid('s diircliiuis bcwiilirt ^chlioliOTi.
Das litdlotin des Instituts, d:is das rrof^raiimi und das Statut der liil)liotlK'(>ue
Cüllective veriUVentiielit, sa^^t: ^.iMaijjn'- sa destinalioii noiivelle, la con-
striiotioii conserve tont son earactere, et i'on sc emirait dans la „iibrary"
de iinelijue vienx coüef^e ddxford on de Canihrid-^e' und die beigc-
^ebene Abbildnn^^ zeij^t, dafs das /.utriiVt. Kine HTidere Frage dürfte es
t'reilicli sein, ob das ganze rnternehnion auf die Dauer sieii von Zwisfigkeitcu
mit den beteiligten \'ereinen (die Zabl und die Namen der bereits ange-
schlossenen werden nicht mitgeteilt) wird frei halten können. Sind Vereine
und Korporationen in gröl'serer Anzahl gewillt, ihre lüiehereien der Leitung
des Instituts zu unterstellen, dann hat olVenbar die Königlielie l'ibliothek zu
Brüssel eine Gelegenheit versäumt, sieh ohne grofse Opfer ansehnlieh zu
verstärken.
Däueniark. Die Königliche Hibliothek in Kopenhagen, über deren
Umzug oben S. I H". berichtet ist, wurde am 27. November im Neubau feierlich
eröt^'net. Die Feier, an der die Königliehe Familie, die hijchsten Zivil- und
.Militärbehörden und \'ertreter der übrigen wissenschaftlichen Anstalten des
Landes teilnahmen, fand in dem schönen achteckig gestalteten Vestibül statt.
In der Festrede ging ()l)erliib!i(ithekar Lange auf die Eutwickluug der Biblio-
theken nnd der Königliehen Bibliothek insbesondere ein. Von den mittel-
alterlichen Kirchen- und Klosterbibliotheken Dänemarks sind in ihr nur ganz
geringe Keste vorhanden, dagegen enthält sie in überraschendem Umfang
Bestände einer holsteiuiselien Klosterbibiiotliek (Üordesliolm: . dii^ mit der
(Jottorper Bibliothek luu-h Ko))enhngen gekommen sind. \'un der Kefor-
mationszeit an besitzt sie Handschriften und Bücher aus königlichem Eigentum,
ihr eigentlicher Gründer aber ist Friedrich IIL, der ihr das Gebäude errichtete,
das sie Jetzt nach Verlauf von fast "i-'j!) Jahren verlassen hat. Nachdem sie
«lurch bedeutende Saninilungeii veruielirt war, wurde sie I79K zur ötfentlichen
Bibliothek. Im Zusammenhang mit der neuesten Phase in der Entwicklung
der Bibliothek, der ungemein zunehmenden allgemeinen Benutzung, die ihre
andere grofse Aufgabe, die Bewahrung der nationalen Literatur für die Nach-
welt, zu beeinträchtigen drohe, w ies der ifedner auf ilie dringende Notwendig-
keit hin. dem Volksbibliothekswesen mehr Interesse und Förderung zuzu-
wenden. Er schlofs mit einem Ausblick in die Zukunft: das neue Gebäude
enthält jetzt 50 ",0 leeren Raum; es wird bald die Zeit kommen, in der das
Anwachsen der Bücherproduktion andere Mittel verlangen wird. Als solche
nannte er die Gründung von Fachbibliothekeu, die Ausscheidung der dänisch-
norwegischen Abteilung in einem eigenen Gebäude, die Einrichtung einer be-
sonderen Zeitungsbibliothek. — Nach der Feier fand ein Rundgang durch die
Bibliotheksräume und eine Besichtigung der ausgelegten Hauptschätze statt.
Ueher das Gebäude hofft das Zbl. später eingehende Mitteilungen machen zu
können. Ebenso werden wir über Oberbibliothekar Langes schöne Festschrift
„Analecta bibliographica", in der einige mit dem ältesten dänischen Buchdruck
zusammenhängende Drucke und Drucker behandelt werden, an anderer Stelle
berichten.
Auch bei der Kopenhagener Universitätsbibliothek ist zur Zeit ein
Erweiterungsbau im Gange.
England. Am 26. Oktober v. J. eröffnete Lord Rosebery als Universitäts-
kanzler die neu gegründete Bibliothek der Universität London.
Das British Museum hat mit bewundernswerter Schnelligkeit einen neuen
fünfjährigen Subject-Index über die Accessionen der Jahre 1901 — 1905 aus-
gegeben. Es wird beabsichtigt, ebenso die Jahre 190t) — 1910 zu behandeln
und nach einem weiterem Lustrum einen zweiten 15- Jahreskatalog auszugeben.
Die Bodleiana in Oxford hat durch Andrew Clark nun auch einen
Führer erhalten (A Bodleian Guide for Visitors. Oxford, Clarendon Press,
Neue Bücher nnd Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen -ü
1900, XII, 128 S., 20 Taf.). Das nach Inhalt wie Ausstattung sehr an-
sprechende Buch ist, wie sein Titel sagt, mehr bestimmt, schaukistige Be-
sucher zu orientieren und ihnen eine bleibende Erinnerung zu bieten, als
dem Zwecke der Benutzung zu dienen. Es bringt über Benutzungsbestimmungen
gamichts und erwähnt die Oeft'nungszeiten nur flüchtig am Schlüsse des Vor-
worts. Dagegen unterrichtet es gut über die Gesamtanlage und die einzelnen
Bauwerke, für die die Pläne mitgeteilt sind und die in guten Abbildungen
vorgeführt werden, sowie über die Geschichte der Bibliothek.
Wie im vorigen Jahrgang des Zbl. S. 278 mitgeteilt wurde, wünschte der
erste Bericht der Hauptbücherei für Blinde in Hamburg einen Ausnahmetarif der
Reichspost für die in erhabenen Zeichen hergestellten Werke in Blinden-
schrift, die zurzeit nur als Pakete versendet werden dürfen und deren Ver-
sendung nach auswärts sich deshalb unverhältnismäfsig teuer stellt. Derselbe
Mifsstand ist auch in Ensland empfunden worden und die grofsbritannische
Postverwaltung hat deshalb, wie die Novembernummer des Libr. Assoc. Record
mitteilt, für Bücher in Blindenschrift einen Spezialtarif bewilligt. Das Gesetz
ist bereits vom Unterhause angenommen worden.
Frankreich. In Frankreich hat sich eine Societe franoaise de
Bibliographie gebildet. Sie beabsichtigt aufser dem allgemeinen Zwecke
der Sammlung der für Bibliographie interessierten Personen für die Ver-
besserung der laufenden Bibliographien zu sorgen, das JordeUsche Repertoire
des Revues wieder ins Leben zu rufen und mit Unterstützung der Behörden
eine Bibliographie der offiziellen Drucksachen von 181.5 an herauszugeben.
Der Jahresbeitrag der Mitglieder beträgt 10 Frcs. Im ersten Vierteljahre
Jedes Jahres soll eine Generalversammlung stattfinden. Ehrenpräsidenten sind
Darboux (von der Academie) uud Delisle. Das Bureau des ersten Jahres zeigt
die bekannten Namen: Maur. Tourneux (Präsident), Emm. de la Margerie,
Henri Stein, Gaston BriOre und Gauthier-Villars. Aufser der allgemeinen
Commission d'otudes wurden vier besondere Kommissionen gebildet, für die
französische Bibliographie, die Pflichtexemplare, die offiziellen Drucksachen
und das Repertoire Jordell
Italien. Die Blblioteca Estense in Modena erhielt von Prof. Jacoli eine
Sammlung von Volksliedern des siebzehnten Jahrhunderts zum Geschenk. Der-
selbe überwies der Bibliothek auch eine wertvolle Handschrift, das Verzeichnis
des Nachlasses des 1467 gestorbenen Giovanni Marcanova; es werden darin
allein an Handschriften 511 Nummern aufgeführt.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.*)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Bibliothekswesen im allgemeinen.
Baker, E. A. Education of the Librarian: Advanced Stage. Libr. Assoc.
Record 8. 19u6. S. .373— 586.
ßaldwiu, Elizabeth G. National educational association. Report ou the
Committee on Instruction in Library Administration in Normal Schools.
Winona, Minn: A.ssociation 1906. 71 S.
Biagi (u. andere). Per una legge sulle biblioteche. Rivista d. biblioteche 17,
1906. S. 166—168.
Brown, James Daff. The limitation of newspapers in public libraries. Libr.
World 9. 1906. S. 153—157.
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
12 Neue Bilchor und Aiifsiitzc ziuii Hibliotheks- und Huchwescn
CarlltiM. W. N. Cliattin. CdIIo^o librarios and coUcgc lilirariaus: vicws and
oonnucuts. Libr. Journal 31. H)U(>. S. 751— 757.
*l>oion.sky. A. Tspohidani a sprava pafda^^oj^ickr knilinvny. (I-inricbtun^
und \'er\valtunf: c. piida,ir(»f;isclu'n HiiduTci). l'ralia l'.ioCi: 15. Stvbia.
2<i S. Aus: Ik'si'dy Triti-lske.
Kwart, S. T. „Kor contonts sce buok ", A slmrt discoursc upou the exis-
tence of annotation and annotation. Libr. World •). r,iOC>. S. 15S — lOO.
OcfDuld, .lanu's Tliayor. A ))lan f'or tlit' couipilation of (■ouiparativc uni-
vorsity and rdllcfjo lil)rary statistics. Libr. .Iduniai .'tl. l'JOCi. S. TCl 7(;:{.
Auicrii-an Library Association. Ilandbook. UliKi. Kd. by tiie Sccrctary.
Boston: Association. I'.lü6. 77 S.
Kalkschniidt, Hupen. Freie Rilcberliallon. Kalksclimidt , (»rofsstadt-
Rodankeu. München lOoti). S. ll.l I-l'>.
Koch. 'I'iicodorc Wosloy. Student circulation in a univcrsity library. I.ibr.
.lourual 'M. r.)(l6. S. 75S— TOI.
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Maffi, Gngl. Le biblioteclie ])opolari, inaupurandosi la l)il)lioteca populäre
in S. Zenonc al Po. il f;iorno ^. sett. l'.tDii. Pavia lODd: Tip. coop. l-l S.
^litteilungeu fiir Volksbibliothcken. Hrsg. v. Zentralverein f. Griindiinj;
von Volksbibliotlieken. Nr 1. April lUdO. Berlin: .Schrifienvertriebs-
anstalt l^iif,.
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G. Reimer 1900. 12 S. 0,50 M. Aus: Sitzungsberichte d. j)reufs. Akad.
d. AViss.
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gewerbe-Museums H. 3. Dekorative Plastik. 2. Auflage. Berliu: G.
Reimer 1900. 30 S. 0,25 M.
Kunstgewerbe-Museum. Führer durch die Sonderausstellung Die Buch-
kunst der alten Meister. Bestände der vormaligen Sammlung Hans
(iri.sebach, Dezember 1900— Januar 1907. Berlin 1900: 0. v. Holten. 27 S.
(1,20 M.
— Bibliothek des Reichstages. Vierteljährliches Zugangsverzeichnis. 1900.
Nr 1,3. Berlin 1906: H.Bergmann.
— Deutsche Landwirtschafts -Gesellschaft (Lesezimmer). — Verzeichnis der
ausliegenden Zeitschriften. (Berlin: 1906.) 34 S. 4".
Frankfurt a. M. Zugangs-Verzeichnis der Stadtbibliothek für die . . . Viertel-
jahre vom I. Jan. bis 31. März und vom 1. April bis 30. Juni 1900. (Frank-
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in Hamburg und an die Ministerialbibliothek. Hamburg: Herold 1900.
52 S., 1 Taf. 1 M.
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Kiel. Vorschrift für die Verwaltung und Benutzung der Hauptbücherei der
Marinestation der Nordsee. Berlin: E. S. Mittler 1900. 7 S.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliutheks- und Buchwesen 43
München. Rockiuger, Ludwig. Tlandschriften zur baierischen u. pfälzischen
wie zur deutschen Geschichte in der Bibliothek der historischen Klasse
der Akademie der Wissenschaften. München: Jos. Roth 1906. 201 — 280 S.
3 M. Aus: Abhandlungen der k. bayer. Akad. d. Wiss. ..
— Roeger, J. Die Zentralbibliothek des Deutschen und Usterreichischeu
Alpenvereins. Münch. AUgem. Zeitung 1906. Beil. 210. S. 486.
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Oxford. Clark, Andrew. A Bodleian Guide for Visitors. Oxford: Clarendon
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Washington. Library uf Congress, Copyright Office. Catalogue of Copyright
entries publ. by authority of the act of congress of march 3, 1891, ...
Part 1 : Books ; dramatic compositions ; maps and charts ; index. Part 2 :
Periodicals. P. 3: Musical compositions. P. 4: Engravings, cuts, and
prints; chromos and lithographs; photographs; fiue arts. New Series,
Vol. 1. July-December, 1906. No 1—10. Washington: Gov. Print. Off. 1906.
List of books (with references to periodicals) relating to child labur.
Comp, under the dir. of A. P. C. Griffin. Washington : Gov. Print. Off.
1906. 66 S.
A list of books (with refereuces to periodicals) on mercantile marine
subsidies. Comp, under the dir. of A. P. C. Griffin. 3. editiun with addi-
tions. Washington: Gov. Print. Oft". 1906. 140 S.
List of discussions of the fourteeuth and fifteeuth amcudemeuts with
' I Nouo Bücher nnd Anfsätzo znni niblidtlioks- und PuHiwcscn
apociiil rotVrcDfC to Nej^ro Siirtriipc. ("oiiip. und. tlio dir. of A. 1'. C. (Irillin.
Washinfiton: Gov. Trinf. Off. I'.IOC. IS S.
WasliiufTton. Library of ("tin):;r('.s.«i. ScU'ct l.i.sl of rcfcn^ncos on flic l?ritish
tarilV uiovenuMit ('lianilKThiins ])lan). Comp, uiidcr tlii^ dir. of A. 1'. ('.
lififtin. Second i.ssiuMvitii ailditions. Wasliiiifjton : (Jo\ . i'riiit.OlV. l'.toC). (;()S.
Sek'ct List of rcfi'rent-e.s on tlio Ncj^to ipu'.stion. Comp, linder tho dir.
of A. 1*. C (iriftin. Socond issue witli additions. Waslnnj^ton: Gov. Print.
Off. lOOti. Cl 8.
— — Scloct List of Works relatiu^j to cmployers üability. Comp. un(L the
dir. of A. r. C. Criftiu. Wasliiiifj;ton: (Jov.'l'riiit. otV. \'MH\. 2h S.
— Clark, (.Tosopliiue A.) Catalot^nc of puldications rclatiu}^ to entomoloj;y in
tlie I>ibrary of tiic U. S. Dei)arfnii'nt of Agricuifurc. Prep, undor' the
diroction t>f tho lilirarian. Wasliin-'ton : Cov. Trint. OlV. l'KKi. .")(;2 S.
— Index -Catalofjuo of tiie Liliniry of the Surgeon -(Seneial's Offiec, United
.•^tates Army. Aiithois and Siilijeets. .Secuiid Ser. Vol. XI. Mo-Nyström.
Wasiiingtoii: Cov. Print. OlV. l!)(ttl. S5S S.
Scbriftwesen und Ilandschriftenkuiide.
Kicker, Johannes, u. Otto Wiuckelmann. llandsehriftenjjroben des Ki. Jalir-
huuderts, nach .Strafsburger Originalen hr.sg. Kleine Ausgabe. Strafsburg:
K. J. Trübner l',)Oti. X, «is S. 4". 2(t M.
Ilistorical Mannscripts Commission. l\eport on the manuscripts of J. 15.
Fortescue. pres. at Dropmore. Vol. 5. London: Station. Office lilOC.
XIIL .i5<) S. 2 Sh. -1 d.
Ilistorical Manuscripts Commission. Keport on the manuscripts of the Earl of
Verulam, pres. at Gorhambury. London: Stationery Office l!)()6. XI, 311 S.
1 Sh. 4 d.
Ilistorical Manuscripts Courniission. Report on Franciscan Manuscripts preserved
at the Convent, Merchants' <iuay, Dublin. Dublin: (Station. Oftice, London)
1906. XII, 2".)ti S. 1 Sh. 4 d.
The Stowe Missal. Ms. D II. 3 in the Library of the R. Irish Academy,
Dublin. Ed. by George F. Warner. Vol. 1. Facsimile. London: (Henry
P.radshaw Society) 1906. 5H Bl. Taf. = Henry Bradshaw Society Vol. 31.
*VattaS"so, Marcus. Initia patrum aliorumque scriptorum ecclesiasticorum
latinorum ex Mignei Patrologia et ex comiduribus aliis libris conlegit ac
litterarum ordine disposnit. Vol. 1. A— M. Rouiae: Typis Vaticanis 1900.
X, 695 S. 30 L. =-- Studi e testi 16.
Buchgewerbe.
Adam, Paul. Lehrbuch für Buchbinder. Ein Leitfaden f. d. Meister- u. Ge-
sellenprüfung im Buchbindergewerbe. I. A. d. Bundes deutscher Buch-
binder-Innungen hrsg. 2. Auflage. Hannover: A. Sponholz 1906. \'II,
126 .<. 3 M.
liiblia pauperuni. Deutsche Ausgabe von 1471. (Einleitung von R. Ehvvald.)
Weimar: Gesellschaft d. Bibliophilen 1906. 8 S., 40 BI. Faks. 4".
Biblia Pauperuni. Unicum der Heidelberger Universitäts- Bibliothek. In 31
Lichtdrucktafeln und 4 Tafeln in Farbenlichtdruck hrsg. von Paul Kristeller.
Berlin: B. Cassirer 1906. 2 BL, 38 Taf. 20. = Graphische Gesellschaft IL
Veröffentlichung.
Buch- und Kunstdruck. Wegweiser f. Drucksachen-Hersteller und -Ver-
braucher. Begründet als , Deutsche Buchhandels-Blätter'. Jg. 7. 1906 07.
(Jg. 1 — 6 ersch. u. d. T. : Deutsche Buchhandelsblätter.) Erfurt: Ohlen-
roth 1906. 40. Jg. 5 M.
Collijn, Isak. Sobre un incunable espanol desconocido, existente en la biblio-
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Leon. Hutz & Lope Sanz 1493.) Revista de archivos, bibliotecas Ep. 3.
Ano 10. 1906. S. 47— .56.
Dauze. Pierre. De la reliure. Revue biblio-iconograph. 3" ser. 13. 1906.
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Neue Bücher uud Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 45
Dela Moutagne, V. A. Simon Jansz., Drukker te Delft in de 16e eeaw.
Tijdschrift v. boek- en bibliotheekw. 4. 1906. S. 218—220.
En Schede, ,1. W. Honten handperseu in de zestiende eeuw. Tijdschrift v.
boek- en bibliotheekw. 4. l'J06. S. 195—215.
♦Freys, Ernst. Die Einführung und Entwicklung der Buchdruckerkunst in
Bayern bis zum Jahre 150(». München 1906: E. Oldenbourg. 14 S. Aus:
Kronseder, Lesebuch zur Geschichte Bayerns.
♦Führer durch die Jubiläumsausstellung graphischer Künste. Veranstaltet znr
Feier der 40i>j;ihrigen Einführung der Buchdruckerkunst in Braunschweig
von der Typographischen Gesellschaft Braunschweig im Ausstellungssaal
des Städtischen Museums. (Brauuschweig 1906.) 24 S., 2 Taf.
Lagerström, Hugo. Allmänna svenska boktryckareföreningens bok-
industrimuseum. En värdefuU Institution. AUm. svenska boktr. -füren.
meddelanden 11. 1906. S. 327— 331.
♦Lange, H. 0. Aualecta bibliographica. Boghistoriske Undersogelser. (I an-
ledning af det Kongel. Bibliotheks indflvtning i dets nve bygning udgiv.
af Bibliotheket). Kjobenhavn 1906: Graebe. III, 66 S., 10 Taf.
Jlaire, Albert. Le papier moderne, ses varietes et ses diiferents emplois.
Eevue Scientitique 1906. S. 357— 364.
Nardin, Leon. Jacques Foillet, imprimeur, libraire & papetier (1554 — 1619).
Ses peregrinatioHS ;i Lyon, Geneve, Constance, Bäle, Courcelles-les-Mont-
beliard, Besancon & Montbeliard d'apres des documents inedits. Av. l'in-
ventaire de ses biens, le catalogue detaille de sa librarie . . . Paris: H.
Cliampion 1906. 283 S., 16 Taf. 10 Fr. (Auch in Memoires de la Soc.
demulation du Doubs 7. Ser. Vol. 9. 1900. S. 265—546.)
*ütlet, Paul. Les aspects du livre. Conference inaug. de l'exposition da
livre beige d'art et de litterature, organisee :i Ostende par le musee du
livre. (14. Juill. 1906.) 0. 0.: 1906. 35 S. = Publication du musee du
livre VIII.
Verheyden, Prosper. De grenzen der loopbaan van Doen Pietersz. (1510
—1536). Tijdschrift v. boek- en bibliotheekw. 4. 1906. S. 216-217.
Buchhandel.
Adrefsbuch, Offizielles, des Deutschen Buchhandels (Begründet von O.A.
Schulz.) Jg. 69. 1906. I.A. des Vorstandes bearb. von der Geschäfts-
stelle d. Börsenvereins d. Deutsch. Buchhändler zu Leipzig. Leipzig : Börsen-
verein (1906). XXXII, 64, 507, 49 S., 1 Taf. Geb. 12 M.
Barsortiment und Bucheinbände. Korrespondenzblatt d. Akadem. Schutz-
vereins. 1. 1906/07. S. 21 — 24.
Beer. Der feste Ladenpreis der Bücher. Korrespondcnzblatt d. Akadem.
Schutzvereins. 1. 1906/07. S. 24— 30.
Biberfeld. Bestellte Ansichtssendungen. Börsenbl. 1906. S. 11952— 54.
Conrad, Bruno. Vom Buchhandel in England. Prefs- u. Volksstimmen zum
Bücherkrieg in England. Börsenbl. 1906. S. 11514 — 17.
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of London Book Auctions. Vol. 3. P. 1 — 4. October 1, 1905 to August 2,
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Knappert, L. De Index Librorum Prohibitorum te Leiden in 1530. Tijd-
schrift V. boek- en bibliotheekw. 4. 1906. S. 224— 227.
]\Ieijer, W. Jean Maximilien Lucas. Tijdschrift v. boek- en bibliotheekw.
4. 1906. S. 221 — 223.
Mittelstaedt. Preisschleuderei und Urheberrechtsverletzung (im Buchhandel).
Deutsche Juristenzeitung 1906. Sp. 1128 — 32.
Murray, John. A pnblisher in peace-time. Contemp. Review 90. 1906.
5. 761—771.
Die I'refsfreiheit der Offiziere seit den Karlsbader Beschlüssen 1819. Von
e. alten Studiosus Juris. Berlin: 11. Walther 1906. 23 S. 0,50 M.
Schrötter, Georg. Jobann Philipp Palm. Histor.-polit. Blätter Bd 138. 1906.
S. 413-434.
4(1 Neuo Büohor und Anfsiltzc 7,mn Hibliotlu'ks- und I^uchweson
Scrr;iiio y Sanz, Manuel, l'.l conscji» de Castillii y l;i cfiisiira des libros cu
si^ld X\lll. Ivcvistu de nrcliivtis. Uihliotocas l.p. :t. Ano li». l'.lOli.
.lidi AfT. Sept. (»et.
SolbiTf?, Tliorvald. Library of Congross. (\»i)yriKht cnactnionts of tlic
Uniti'd Stati's I7s:i -1JXI6. Si'cond i-ditidii, roviscd. Washiii^^ton : (uiv.
l'rint. IMV. ÜKiC. 17-4 S. ^- Coiiyritrlit Ollicc I^iilletin N«) ;t.
— Library of Congross. Tlic Copyright law (»f tlio riiitiMi States of Anu'rica
in forco uiarch .1, I90r>. (■>'•' cditimi, .1'' tliousand. Wasliinj^ton: (!ov. l'rint.
Otr. l'.iot;. 30 S. = ('opyri^cht Oii'n-v. IWiUcfin No 1.
Zeituufjcu und Zi;itscliriften\vcscii.
Didier, Charles. Des lueilleurea conditlons materielles fpie devrait realiser
une reviie-type. liull. di- rinstitut Internat, de bibliof^raplii«' 11. l'.)(i(>.
S. M— <11.
Gaze, 0. Die strafrechtHehe Haftung für i'relsdelikte. I5erlin: A. v. Decker
Hmk;. VIT, !ts s. 2 M.
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cui possono essere accettate assoziazioni degli uffici di 1», 2'' e '6^ classe.
(Ministero delle poste e dei telegrafi.) Roma: Tip. Unione coop. editrice
190(). 9S S.
— Novati (& Achille Bertarelli). Proposta per una bibliografia delle stampe
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S. 169—171.
Schweiz. * Jahresverzeichnis der Schweizerischen Universitätsschriften 1905
—1906. Catalogue des ecrits acad6miques suisses 1905— 1906. Basel 1906:
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particulars of binding, price, date andpublisher; compiled and edited by
Marion E. Potter. Minneapolis, Minn.: IL W. Wilson 19U6. 2034 S. 12,50 S.
Fachbibliographie.
Geschichte. Ascoli, Georges. Bibliographie pour servir ä l'histoire des
idees feministes depuis le milieu du XVI« jusqu'ä la fin du XVIII»^ siccle.
Revue de Synthese historique 13. 1906. S. 99 — 106.
— Catalogue des cartes, plan.«!, Instructions nautiques, memoires, etc. (|ui
composent Thydrographie franyaise au l«^"" janvier 1906. Paris: Impr. Nat.
1906. XIV, 420 S. 6 Fr. = No 872. Service hydrographique de la marine.
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gezichten, plattegronden, kaarten, boeken en pamfletten. Veiling te
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Eiverside Press 19i)6. VIII, 247 S. Geb. 6 $.
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l'institut internat. de bibliographie 11. 1906. S. 70 — 75.
Rechts- u. Staatswiss. Bibliographie generale et complete des livres de
droit et de Jurisprudence publ. jusqu'au 9. nov. 1906, classee dans l'ordre
des Codes avec table alph. des matieres et des noms d'auteurs. Paris:
Marchai et Billard 1907. XXXIII, 175 S. 1,50 Fr.
Lokale Bibliographie.
Brasilien. =^Canstatt, Oskar. Kritisches Repertorium der deutsch - brasili-
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Hinter- Indien. Cordier, H. Bibliotheca Indo-Sinica: Essai d'une biblio-
graphie des ouvrages relatifs ä la presqu'ile indo-chinoise. I. Birmanie
et Assam. Toung Pao. Ser. 2. Vol 7. 1906. Mai S. 1-50. (Suite.) (Das
Frühere ersch. 1903, Dec, 1904 Juill., 1905 Mars.)
Personale Bibliographie.
Arndt. Trommsdorfif, P. Zur Bibliographie von Ernst j\Ioritz Arndt. (Nach-
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Collijn, Isak. Tvenne holländiska premieböcker fran 16- och 1700-talen.
Allm. svenska boktr.- füren, meddelanden 11. 1906. S. 331 — 332, 1 Taf.
DeLaTremoille, Louis. Prigent de Coetivj^, amiral et bibliophile. Paris:
H. Champion 1906. VII, 86 S., 1 Portr. 4°. 20 Fr.
Frommhold. Der Rechtsschutz des Bacheignerzeichens (Ex-Libris). Buch-
kunst 4. 1906. S. 3S— 41. Aus: Deutsche Juristen-Zeitung.
Der Biindner Goldschmied Martin Martini und seine Ex-Libris-Blätter. Buch-
kunst 4. 1906. 8. 41—48.
Schulz-Euler, Carl Fr. Einiges vom Ex-Libris-Sammeln und von der Ex-
Libris-Kunst. Vom Dilettantismus in der Ex-Libris-Bewegung. Buchkunst
4. 1906. S. 55—57,
Antiquariatskataloge.
Bertling Dresden. Nr 5S: Autographen. Portraits. Stammbücher. 934 Nrn.
Carlebach Heidelberg. Nr 288: Das Mittelalter: Kirchengeschichte. Orden
n. Klöster. Zeitalter d. Reformation. Nr 3231 — 4073,
Gerhardt Berlin. Nr 53 : Philosophie. 1434 Nrn.
Goar Frankfurt. Nr 96: Seltene u. wertvolle Bücher sowie Kupferstiche,
377 Nrn.
Halle München. Nr 40: Auswahl von schönen u. seltenen Portraits. 2495 Nrn.
Harrassowitz Leipzig. Nr301: Romanische Sprachen u. Literaturen. 2842 Nrn,
Hess Stuttgart. Nr 82: Rechts- u. Staatswisseuschaften. 1999 Nrn.
Hiersemann Leipzig. Nr 333: Genealogie. Heraldik. 736 Nrn.
48 rorsonahijiclirichten. — RibliDtlickiirvcrsaimulung 1907
.Inlowicz Posen. Nr It'/i: Ouvra^^cs aiicMciis et nioileriios siir Ics pays slaves.
•1\\\ Nrn.
.Innk lieilin. HuUctin Nr 2: Naturwissensdialten. Holanik. Nr 17l5-3()7ti.
Kaufmann Stutttjart. Nrl(i7: Blieber aus verschiedenen Wissenschaften.
^oc> Nrn.
l.ichi.seli LeiI»•/,i^^ Nrl.'>7: Deutsche Literatur. •l'.l'J'i Nrn.
Liepuiannssoiin Ant. Jicrliu. NrlCiii: Üeilrii^^e /,. (Jescliiclite d. UHisiUiilisrhen
Notation. I(i4 Nrn. ~ Nr KU: Deutsche Literatur. 1: A II. 1711 Nrn.
Nrlt;2: Musikgeschichte u. -13iblio;;rapliie. 7r)7 Nrn.
I-issa Herliu. Nr 42: Auswahl aus allen Liichern. ."i('>l Nrn.
V. Masars Hreiuen. Nr 2t): Ausliindisclie Literatur. It.'il Nrn.
Mussotter Mundcrkinfjen. NrSO: Neuere Kirclien-^esehiclite. 2002 Nrn.
l'riewe llerinfrsdorf. NrS7: Theater u. Musik. (Joctlie-Litcratur. -112 Nrn.
Kausteiu Zürich. Nr2G4: Deutsehe Literatur. ll(i;( Nrn.
Schapers An tiipiariat Hannover. Nr loi : Deutsche Literatur bis zu Goethe's
Tode. ITOitNrn.
Siuiuiol & Co. Leipzig Nr2lS: Germauische u. keltische Sprach- u. Alter-
tumskunde. :-<3;js Nrn.
Strobel Jena. Nr 20: Hibliothekswerke. 2fi5 Nrn.
Süddeutsches Antiquariat München. N'rSl): Philosophie. 1895 Nrn.
Weg Leipzig. Nr l(i4: Ornitludogie. :<15ö Nrn.
Weigel, Adolf, Leipzig. Nr 88: Wertvolle Werke. 785 Nrn.
Ziegert Frankfurt a. M. Nr 9: Portraits von 1.^00—1900. 1741 Nrn.
Persoiialiiac'hrichten. ')
Berlin B des Reichstages. Der Bibliothekar Eduard Blümeke wurde
zum Oberbibliothekar ernannt.
Hamburg. Der Sekretär der deutschen Dichter-Gedächtnisstiftung Dr.
Ernst Schultze erhielt anläfslich der Mailänder Ausstellung durch das ita-
lienische Unterrichtsministerium die silberne Medaille für Verdienste um das
Yolksbildungswesen.
.Marburg ÜB. Der Ililfsbibliothekar Dr. Alfred Schneider wurde an
derselben An.stalt zum Bibliothekar ernannt.
Posen KWB. Der Bibliothekar Dr. Bernhard Wenzel wurde in
gleicher Eigenschaft an die ÜB Breslau übernommen.
Bibliothekarversaiiiiiiliiiig 1907.
Da der Abhaltung der Bibliothekarversammlung in Giefsen auch
in diesem Jahr Hindernisse entgegenstehen, hat der Ausschufs des
V. D. B. beschlossen die nächste Versammlung
Pfingsten 1907 in Wiü'zburg
abzuhalten, wo sich die Kollegen freundlichst bereit erklärt haben uns
aufzunehmen. Vorträge nnd Verhandlungsgegenstände wolle man mit
möglichster Beschleunigung bei dem Vorsitzenden Ersten Direktor
Schwenke, Berlin W 64 Königliche Bibliothek, anmelden.
Der Vorstand des V. D. B.
1) Zur Bezeichnung der Bibliolhektn werden in den Personalnachrichlen von
jetzt ab dieselben Abkürzungen angewendet werden, wie im Verzeichnis der wissen-
schaftlichen Bibliotheksbeamten in Abt. II des Jahrbuchs der Deutschen Bibliotheken.
Verlag von Otto Uarrasaowitz, Leipzig. — Druck von Ehrliardt Karras, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIV. Jahrgang. 2. Heft. Februar 1907.
Die ersten Drucke der Türken.
Fast unübersehbar, wie in Europa, ist die Zahl der Druckerzeug-
nisse, die der islamische Orient heute auf den Markt bringt. Was die
Offizinen in Konstantinopel, Bulak und Indien leisten, steht zwar an
Güte der Arbeit unseren orientalischen Drucken nach, übertrifft diese
aber an Schnelligkeit und besonders an Billigkeit der Ausführung um
ein Bedeutendes. Noch heute spielt allerdings das Manuskript im
Islam, wie in jeder lebendigen Gesetzes- und Traditionsgemeinschaft,
die auf einem Kanon basiert, eine viel gröfsere Rolle als bei uns, trotz-
dem sind die Druckereien des Orients mit unglaublicher Schnelligkeit
in ihrem Betrieb gewachsen. Die bei weitem gröfste Anzahl ihrer
Drucke fällt erst in die letzten Jahrzehnte; die orientalischen Drucke,
die über 100 Jahre zurückliegen, sind zu zählen und vollends der
erste Druck, der von Moslemen in der Türkei hergestellt wurde, fällt
ins Jahr 1728. So spät erst machte man sich im Islam die Guten-
bergsche Erfindung zu Nutze.
Schon vorher allerdings waren nichtmoslemische Druckereien in
Konstantinopel gegründet worden, zum Teil aber druckten sie aus
Furcht vor dem Fanatismus der Türken nur im geheimen. Unter ihnen
sind die griechischen und armenischen auch erst jungen Datums. Man darf
wohl mit Recht annehmen, dafs vor dem Jahre 1627 eine griechische
Druckerei in Konstantinopel noch nicht bestand. Heineccius i) ent-
wirft auf Grund guter Quellen ein lebendiges Bild davon, wie Cyrillus
in diesem Jahre im Glaubenseifer eine griechische Offizin ins Leben
zu rufen begann und zu diesem Zwecke eine vollständige Buchdruckerei
aus England bezog, wie aber Franzosen und Jesuiten im Bunde diesen
Versuch zu hintertreiben verstanden. Bei weitem älter als die
griechischen sind die jüdischen Druckereien in der Türkei; das erste
hebräische Buch, das in Konstantinopel gedruckt wurde, datiert aus
dem Jahre 1503.2) Auch in Aleppo und auf dem Libanon sollen für
1) Jo. Mich. Ileiueccii Eigentl. und walirhaiYtige Abbildung der neuen
griechischen Kirche. Leipzig 1711. S. 203 ff. Ausführlich handelt darüber
Kemke im Zbl.f.Bw. 11. S. 178 ff. (Zur Gesch. d. Buchdrucks in Constantinopel).
2) Vgl. Jew. Encycl. IV. 239, Sp. 1 ; IV. 242, Sp. 1 ff. Seitdem aufserdem
auch Zeitschr. f. Hebr. Bibliographie IX. 1905. S. 21 fif.
XXIV. 2, 4
50 Pic tTsti'ii Drucke der Türken
die luelchitischon und maronitischon Cliriston ar:il)isclic und syrische
Hruckcreicn bestanden haben.')
Die Türken selbst aber standen dicscMU (ledanken wenn nicht feind-
lich, Sil doch interesselos und apathisch }xc>::oniiI)er. Alle Versuclic,
die von nichtnioslemischcr Soitc {jcmachl wurden, eine orientalischem
Ihuckerei ins Leben zu rufen, scheiterten an ihrem Unverständnis. ■ In
einer p:uten Quelle-) heifst es für die Zeit vor 1728: „Es haben
schon ehemalen die Venetianer dem (Irofs-Sultan unter andern Trae-
senten die nettesten Arabischen Lettern samt allen ZiibiOiör zu einer
Buchdruckerey übersendet. Der Grofs-Sultan aber hat die Buchdruckerey
vor sein Reich sclir schädlich gehalten, seihte aufs Adriatische Meer
führen, und cinseneken lassen ins Meer da es am ticllsten fjewesen.
CJleicher Befelil soll vom Sultan erjjanj^en seyn als ein Engelländer vor
nicht allzuvielen Jahren in Constantinopel gesehen, wie die geschriebenen
Alcorans daselbst in so hohen Preifs verkaulTet würden, so hätte er in
Engelland den Alcoran schiin drucken lassen, und dahin transportiret ;
Als nun hierwider daselbst viele motus entstanden: wäre vom Hofe
befohlen worden, ihm seine Exemplaria abzunehmen, und zu bezahlen,
diese aber ebenermassen ins Meer versencken zu lassen: Und ehemalen
hat man einen Renegaten, der die Buchdruckerey im Türckischen Reiche
einführen wollen, zum Feuer verdammet.''
Je mehr man daran gewöhnt war, bei der türkischen Regierung
in diesem Punkte stets auf den herbsten Widerspruch zu stofsen,
um so unerwarteter kam dann im Jahre 1728 der plötzliclie Er-
folg. Als Quelle-') für dies Ereignis dient aufser den ersten
Drucken selbst, ihren türkischen Vorreden und europäischen Be-
sprechungen, vor allem das Werk des gelehrten und weltkundigen
Breslauer Arztes Joh. Christian Kundmann *) : Rariora naturae et artis,
item in re medica. Breslau u. Leipzig 1737. Umgeben von rein medi-
zinischen und naturwissenschaftlichen Abhandlungen findet sich als
Articnlus 45 des zweiten Abschnittes ein Kapitel des Titels „Von
einem sehr künstlich klein geschriebenen Alcoran, und der in Con-
stantinopel errichteten liuchdruckerey, wie auch Academia Scientiarum
daselbst." Aus dem ganzen Inhalt geht mit Bestimmtheit hervor, dafs
Kundmann selbst nicht türkisch verstanden hat, die einzigen Quellen,
die ihm für dieses Thema zur Verfügung standen, waren daher die
damaligen Zeitungen und gelehrten Zeitschriften, und vor allem die
1) Reinaud: Notice des oeuvres ... impr. ä Constant. 1S31. S. 2, jedoch
ohne Angabe der Quelle.
2) Kimdmann, Eariora naturae et artis. Breslau 1737. Sp. 710.
3) Vgl. auch CalabT Zäda, Reichsannalen S. llOaft'. — Toderini: Lit. d.
Türken. Deutsche Uebers. v. Hausleutner. Königsberg 1790. 11,2. S. 165 ff. —
dOhsson: Tableau gen. de Timp. Othoman. Paris 178S. II. 494 if. — Ubicini:
Lettres sur la Turquie. Paris lb51. 1, lOSflf.
4) J. Graetzer: Lebensbilder hervorragender scblesischer Aerzte. Breslau
1S89. S. 65flf.
von Gotthold Weil 51
mündlichen Mitteilungen des Arztes Johann Friedrich Bachstrom, ') der
im Jahre 1729 sich in Konstantinopel aufgehalten hatte und noch im
Oktober desselben Jahres Kundmann besuchte. Auf jeden Fall sind
die Nachrichten Kundmanns gut begründet, viel ausgiebiger und bei
weitem sachlicher gehalten als die in einem schwülstigen Türkisch
geschriebenen Einleitungen zu den ersten Drucken selbst, die meistens
mit" denselben Worten ein weitschweifiges Verzeichnis der bis dahin
erschienenen Werke geben.
Ahmed III., in dessen Regierungszeit die Einrichtung der ersten
Buchdruckerei fällt, war ein Fürst mit etwas mehr Interesse und Ver-
ständnis für die Aufgaben von Kunst und Wissenschaft, als die ihm
vorangegangenen Sultane gewesen waren; auch bei ihm blieb freilich
alles an der Oberfläche; der äufsere Schein war ihm die Haupt-
sache; als einen übertriebenen Freund von Flitter und Tand und
als ewig spielenden und scherzenden Liebhaber seiner Gemahlinnen
schildern ihn die Historiker, doch bewahrte er Günstlingen und Frauen
gegenüber eine gröfsere Energie als seine Vorgänger. Nachdem er
zwölfmal die Person des Grofsvezirs gewechselt hatte, hielt er endlich
bis ans Ende seiner Regierung den Ibrahim Pascha auf diesem höchsten
Posten. Das Verdienst dieses Mannes sind die rühmlichen Friedens-
schlüsse mit den auswärtigen Mächten und die kulturellen Arbeiten
im Innern der Türkei. Die Errichtung vieler berühmter Bauten und
die erste ötfentliche Bibliothek im Serail des Sultans (1719) verdanken
seiner Energie ihre Entstehung. Der Grofsvezir hatte ein lebhaftes
Interesse für die europäischen Wissenschaften, über die er sich im
Journal des Savants zu orientieren pflegte. Der französische Einflufs
kann nicht hoch genug angeschlagen werden, besonders lebhaft scheint
sich der Gesandte de Villeneuve für den Fortschritt der wissenschaft-
lichen Studien in der Türkei interessiert zu haben. Die exakten
Naturwissenschaften, soweit man sie damals kannte, galten ihm und
dem Grofsvezir am meisten; Mathematik und Physik, und vor allem
Geographie und Kartenkunde fanden viele Liebhaber, Globen und
Atlanten wurden so populär, dafs sie im Harem als Spielzeug verwendet
wurden. Man ging damit um, nach französischem Muster eine medi-
zinisch-physikalische Sozietät zu schaffen, zu der Bachstrom schon ein
Projekt ausgearbeitet hatte. Natürlich gab es auch noch genug Kreise,
die als Vertreter der starren Tradition nur diese als Wissenschaft
gelten liefsen, aber der Grofsvezir Ibrahim Pascha verstand es, der-
artigen rückständigen Elementen ihren Einflufs auf das Volk, so weit
es ging, zu entziehen. Jede von aufsen kommende Anregung begrüfste
man mit Freuden, und so war endlich auch für die Typographie die
Zeit gekommen. Der damalige Saih al-isläm und Mufti von Kon-
stantinopel wandte zwar, ohne sachlich korrigiert zu werden, ein, dafs
1) Dict. des scIences mcdicalcs. Biographie med. Paris IS2(). I. 450.
Deutsche Uebers. von Aug. Ferd. Brüggemann. Ilalberstadt 1829. I. 235. —
Dezeimeris: Dict. hist. de la med. Paris 1828. I. 225 f. — Aug. Ilirsch-Gurlt:
Biogr. Lex. der hervorragenden Aerzte. Wien, Leipzig 1889. I. 247.
B2 Dio ersten Drucke der Tilrkon
^die Schrift" iiaoli einem Aiisspnieli (l(>s Koran die Onindlag:e des
(ilaubens sei, und dals diese dalier nieht diircli den Druck ersetzt
werden dürfe, da sich auch keine cinzip^c auf Muhamnicd zurüekgcliende
Tradition dafür linden lasse, al)er ll)raliiui Tasclia niaelile ihn mund-
tot, iniiem er ihn al)zusetzen drolite. Sehwieriper war es, die andern,
die dem Buchdruck feindlich p:e|2:enüberstanden, zu beschwichtigen. Das
waren vor allem die berufsmäfsigen Schreiber (Kuttiib), die sicli noch
heute im Orient linden, die sieli aber damals als fj^esehlossene Masse
von vielen lausend .Mann dem (jrofsvezir entgegenstellten, weil sie um
ihren künftigen Unterhalt besorgt waren. Das waren ferner die Bücher-
liebhaber und Gelehrten (al-'ulama), » on denen einige wolil ähnliche
Bedenken wie der Mufti hatten, von denen andere als kleinliche
Politiker und Egoisten für ihre geistige und geistliche Suprematie
gegenüber dem analnhabcten Volke fürchteten, und von denen end-
lich andere mit einem Stich ins Komantische wieder ein Stück der
alten Welt schwinden sahen, wenn man nun statt der schönen, bunt
gemalten Nashis und anderen Schriftarten in Zukunft nur den ein-
förmigen schwarzen Druck zu sehen bekäme.
So ungefälir war die Stimmung in den Kreisen des Volkes, als
Said Efendi 1727 in Konstantinopel auftrat und als erster den Ge-
danken anregte, eine Druckerei zu erötfnen. Er war der Sohn des
Muhammed Efendi und hatte seinen Vater im Jahre 1720 begleitet,
als dieser im Auftrage der Pforte in geheimer Mission die Stimmung
der christlichen Mächte gegen die Türkei zu erforschen hatte. Von
der damaligen europäischen Wissenschaft, wie er sie besonders in Paris
kennen lernte, war er wie geblendet und glaubte den Fortschritt des
Abendlandes vor allem aus der Verbreitung und der Rolle, die das
Buch dort spielte, erklären zu können. Nach seiner Rückkehr nach
Konstantinopel teilte er seine Gedanken sogleich einem ungarischen
Renegaten, Ibrahim Mutafarrika, ') dem Agenten des Fürsten Ragoczy
in Konstantinopel, mit. Aus ihren Unterredungen erwuchs der Plan,
den Buchdruck in der Türkei einzuführen. Ibrahim Mutafarrika war
von beiden entschieden der geistig bedeutendere. Geograph und Physiker,
Schriftsteller, Uebersetzer, Korrektor und Drucker in einer Person ist
er der alleinige Leiter der Druckerei bis zu seinem Tode geblieben.
Sogleich, nachdem der Gedanke aufgetaucht war, machten sich beide
an die Ausarbeitung einer Denkschrift, deren Inhalt in dem bald zu
nennenden Erlafs des Sultans treu wiedergegeben ist. Sie gingen darin
von der Bedeutung der Schrift für die Verbreitung von Gesetz und
Lehre einerseits und von Wissenschaft andrerseits aus, handelten dann
über die Schicksale der wertvollen Handschriften der schier unzähligen
alten islamischen Gelehrten, wie sie in Kriegen und Bränden, und be-
sonders durch Dschingiz Chan, Hulagu und die Christen in Spanien
vernichtet worden seien, und dafs der winzige Rest nun auch noch aus
1) Mutafarriqa ist der Titel derjenigen, die dem Sultan zu seinem per-
sönlichen Dienst beigegeben sind. Amt und Titel bestehen heute nicht mehr.
von Gotthold Weil 53
Mangel an geeigneten Abschreibern verschellen werde. Das einzige
Mittel hiergegen sowie gegen die hohen Preise für die wenigen er-
haltenen Handschriften sei der Buchdruck. Der Sultan und sein Grofs-
vezir standen vollkommen auf Seiten der Bittsteller, Den Widerstand
der Orthodoxen schaltete man sehr geschickt dadurch aus, dafs man
den Mufti '^Abdallah veranlafste über dies Thema ein Fetva zu ver-
fassen, das im ersten Konstantinopler Drucke und auch bei Calabl
Zäda wiedergegeben ist. Die Sprache desselben ist noch schwülstiger
als die sonstige Amtssprache, weil der Mufti hier noch mit den Aus-
drücken für eine vollkommen neue Materie zu kämpfen hatte, i) Es
lautet wörtlich übersetzt: „Wenn jemand, der in der Druckkunst
Fertigkeit zu besitzen vorgibt, sagt, dafs er von Büchern, die über
Grammatik, Philosophie, Astronomie oder ähnliche weltliche Wissen-
schaften verfafst sind, die Buchstaben und die Bilder der Worte in je
eine Form giefsen und vermittelst Druck auf Papier ähnliche Exem-
plare jener Bücher hervorbringen kann, ist dann die Ausführung einer
solchen Druckpraxis jener Person religiös - gesetzlich erlaubt? Eine
Erklärung hierüber möge abgegeben werden. Antwort: Allah weifs
es am besten. Wenn eine Person, deren Fertigkeit in der Druckkunst
besteht, und die die Buchstaben und Worte eines korrigierten Buches
in eine Form richtig giefsen und auf Papier vermittels Druck in kurzer
Zeit ohne Schwierigkeit viele Exemplare herstellen, eine Menge Bücher
für billigen Preis zum Verkauf bringen und auf diese Weise einen
grofsen Nutzen stiften kann, so ist, falls für diese Person einige Ge-
lehrten zwecks Korrektur der Bücher, deren Reproduktion hergestellt
werden soll, ausgewählt sind, dieses ein höchst lobenswertes Werk."
Infolge dieses Fetvas mufste die gesamte Orthodoxie den Kampf gegen
das neue Unternehmen aufgeben. Der Sicherheit wegen zog man auch
Approbationen (taqrid) aller noch lebenden früheren und amtierenden
höheren Richter ein. Dann erst erschien am 15. Dü'1-Qa'da 1139
(= 5. Jali 1727) das Hatt-i-sarif, der allerhöchste Erlafs des Sultans
Ahmed III., in dem er eine kaiserliche Druckerei in Konstantinopel
dekretiert. Zwei einschränkende Bedingungen werden allerdings darin
gemacht: Jedes Werk unterlag erstens der Zensur und Korrektur von
vier vom Sultan in diesem Erlafs genannten Gelehrten und Richtern.
Und ferner wurden Werke, die über ein religiöses Thema handelten,
vom Druck prinzipiell ausgeschlossen, d. h. also alle Werke, die sich
mit dem Koran und seiner Exegese (qur'än wa-tafsTr), mit dem
kanonischen Recht (al-fiqh) und den Aussprüchen des Propheten (al-
hadlt) beschäftigen. 2) Die Offizin wurde in einem Privathaus etabliert
1) Das später, auch schon in den ersten Drucken selbst gebräuchliche
arabische Wort für „drucken" (taba'a) und „Druckerei" (dar at-tibä'a oder al-
matbaa) ist im Fetva noch nicht gebraucht.
2) Noch heute gibt es, wenigstens in Vorderasien, keine gedruckten,
sondern nur lithographierte Koraue; und jeder, der ein handschriftliches
Exemplar kauft, erwirbt sich dadurch selbst etwas von dem Verdienste des
Abschreibers.
64 Dio crstiMi DriU'ko di-r llirkon
— nicht im Serail, wie die etiropiiisclion Z('itiinp:en damals meUloto.n
— uml auf Staatskosten unterlialteu. Said Etendi utid ll)rahiin
Mutafanika, die zu Loitern der Dniokcrei ernannt wurden. i)e;:,ann('n
sofort mit den Vorarbeiten. Am meisten iMülie maciito der Hezuj,' der
Typen und die nötif::c Anzahl der Setzer. Kundmann, der allein hier-
über etwas berichtet (Sp. 711), sagt: „Dieser (Said) licfs zuerst Arabische
und Türckisehe Littern «müssen; Da alier diese nicht ziil.-inf^eten, wurden
6 Türeken über Wien (allwo ihnen der Türckisclie (Jonsul einen
Kaiserl. Pal's zuwege brachte) nach Leydcn in Holland geschicket,
daselbst 4(t bis 50 Zentner Arabische und Türckisehe Littern ver-
fertigen zu lassen, damit sie das AN'erck reclit weitlilufl'tig angreilfeii
künten. Der Türckisehe Aga in Wien nahm etliche i{uclidrucker-(Je-
sellen und Sehritl't - Setzer in Dienst, und schickte sie nach Con-
stantinopel. welche schon 8. Lehrmeister, so mehrentheils gebohrenc
(irieehen, und der Landes-Sprache vollkommen kundig waren, und
3(3. Lehr-Jungen im Scraglio, wo die Druckerey aufgerichtet worden,
in voller Arbeit autraflen." Diesem Bericht, der ohne Angabe der
Quelle gegeben ist, steht der des oben erwähnten Arztes Baclistrom
gegenüber, der mehr (Jlaubwürdigkeit verdient, da dieser in engster
Beziehung zu dem Druckunternehmen gestanden hat. Er erzählte
bei seiner llückkehr aus Konstantinopel folgendes^): „. . . Defswegen
er erst aus einer Armenischen Buchdruckerey eine schlechte Presse
kauffte: Er liel's aber darauf 2 Pressen aus Franckreicli kommen: Und
da allbereit in Constantinopel verschiedene Jüdische Buehdruckereyen
von vielen Jahren her sieh befunden, so bekam er daraus einige Juden,
welche die Schrillten gössen." Trotz der Verschiedenheit der Berichte
steht soviel fest, dafs die Leiter der Druckerei anfangs ihren Bedarf
aus den armenischen, griechischen und jüdischen Offizinen Konstantinopels
decken wollten, aber dann doch sich ans Ausland zu wenden genötigt
sahen. -)
Der erste Druck, der als solcher von Ibrahim von vornherein in
Aussicht genommen war,-*) ist das berühmte arabische Lexikon des
Gauhari, in der türkischen üebersetzung des Wänqüli. Es umfafst
zwei starke Foliobände und ist in derselben Druckerei später noch
einmal gedruckt worden. Interessant sind die vorgedruckten und teil-
weise schon zitierten Urkunden, dio zwar nur wenig tatsächliches Material
bieten, die uns aber einen Einblick darein gewähren, wieviel Vorur-
teile es zu überwinden galt, um der Idee zum Siege zu verhelfen. An
erster Stelle findet sich eine Einleitung des Herausgebers, auf diese
folgt das Hatt-i-Sarif des Sultans, an das sich das oben abge-
druckte Fetva des Mufti 'Abdallah und die Approbationen der Qädi'l-
'asker's und anderen Piichter anschliefsen und an letzter Stelle findet
1; Kundmann, Sp. 714.
2) Damit verträgt sich denn auch die Darstellung Toderinis. Deutsche
Übers. II. 172 ff.
3) Er hatte versprochen, beide Bände, die handschriftlich hergestellt
350 Piaster gekostet hätten, für 25 Piaster zu liefern.
von Gotthold Weil 55
sich eine Abhandlung, welche die Rechtfertigung der Druckerei (ar-
risäla al-musammät bi-wasllat at-tibä'a) betitelt ist.') Der Nutzen der
Typographie wird darin Punkt für Punkt einzeln aufgezählt; unter
Nr 9 heifst es, dafs zwar die Christen früher als die Mosleme
orientalische Bücher gedruckt hätten, dafs dieselben aber wegen ihrer
Fehlerhaftigkeit und Unschönheit keinen Absatz gefunden hätten. Jetzt
dürfe man den Christen nicht zum zweiten Male einen Vorsprung ge-
währen. In der Tat ist das von den Türken in den ersten Drucken
benutzte Papier vorzüglich, und die Typen scliön und deutlich ; in ihrer
Steilheit zeigen sie eine gewisse Aehnlichkeit mit den heutigen Kasaner
Typen.''') Mit dem Vorbehalt, den der Sultan gemacht hatte, nämlich
mit der genauen Korrektur (tashih) nahm man es sehr ernst. Als bei
Beginn des Druckes sich herausstellte, dafs die benutzte Handschrift
des Gauhari allzuviel Fehler aufwies, wurde der Druck auf kurze Zeit
eingestellt, die Fehler verbessert und auch nach einer neuen Hand-
schrift gesucht. Unterdessen begann man mit dem Druck des zweiten
Werkes: die beiden Bände des Lexikons wurden aber endlich doch
noch früher fertig gestellt.^) — Die andern Werke sind, nach dem
Datum ihrer Beendigung geordnet, folgende:
2. Tuhfat al-kibär fi asfär al-bihär (das Geschenk für die Grofsen
über die Reisen auf den Meeren) des Häi;i Halifa. Wie schon der
Titel sagt, ist das Werk geographischen Inhalts. Der Index gibt ein
Bild von dem mannigfachen Interessanten, das sich darin findet. Ueber
die Erde im allgemeinen, über die Küsten des mittelländischen Meeres
im besonderen wird darin gehandelt, und genaue Berichte über die
Seezüge der Türken schliefsen sich an. Beigedruckt ist eine Abhand-
lung des Herausgebers Ibrahim Mutafarrika über Erdmessen und den
Umkreis der Erde. Ueber die beigefügten Karten erzählt Kundmann
(Sp. 720) : „Diese Carten und Compasse sind von einem Kupfferstecher-
Gesellen aus Wien, der sich endlich durch einen Türckischen Juden
bereden lassen mit nach Constantinopel zu ziehen, gestochen worden ;
Über welches Werck ein abgefallener Mönch aus Hispanien das Auf-
sehen gehabt." Also ebenso wie für das Setzen der Typen sind auch
für den Stich der Karten nicht Mosleme verwendet worden!
3. Targumat ta'rlh sajjäh (Erzählung eines Reisenden) ist die von
dem polnischen Jesuiten Judas Krusinsky selbst angefertigte türkische
Uebersetzuug seines lateinischen Werkes über die kurz vorher statt-
gehabte Revolution in Persien und den Sturz der Dynastie durch die
Afghanen. Ohne den Verfasser und das Original bestimmt zu kennen.
1) Der Mufti selbst galt als Verfasser dieser Abhandlung. Einige Stelleu
sprechen dagegen.
2) Sofort erkenntlich sind diese ersten Drucke durch die nur am Ende
der Worte benutzte, merkwürdig eng geratene Ligatur *j. Dieses Zeichen
kann je nach den darunter oder darüber gesetzten diakritischen Punkten
verschieden ausgesprochen werden.
3) Besprechung in den Leipziger Gelehrten Zeitungen 1730. Nr 35. S. 305
u. sonst-
r>6 Die orstni Driicki' der TlirkiMi
lint t;ii> .loh. Christ. Clodius ii. li. T. ( lironicDn pcrcfcrinaiitis (Leipzig
1731) ins Laleiaische zunlcivUbersetzt.')
4. 'ru'rih al lliiul al-}):arbi ■'^) (Üeschiclitc Westitulicns und Amciilvas).
5. TaVih-i-Timiir Gurgän (Geschichte Tiniurs) von 'Aräbsali, übers.
von Nazmi Zäda.
6. Ta'nh al-Mi.sr al-qadun \va!-,::a(lul (flescliichtc dea alten imd
neuen Aegyptens) von Suhaili.')
7. Gulsan-i-liulafii (Kosenbect der Chalifen) von Nazmi Zäda, enth.
eine Geschichte Bagdads.
8. Granimaire tuniue ou methodo courte et facilc pour ap])re.ndrc
la langue tiiri[ue [verf. von dem deutschen Jesuiten llolderniann] Kon-
stautinopcl 1730. Dieses ist das erste Buch, das mit europäischen
Typen aus der türkischen Druckerei hervorging. Die Idee, auch andere
als orientalische Biicher zu drucken, entstand schon sogleich nach
Gründung der Oflizin, denn bereits im Jahre 1729 berichten die
Leipziger „Neuen Zeitungen von gelehrten Sachen (Nr 102. S. 937)4),
dafs man dort auch französische Typen anschaffen wolle, um dem Ver-
langen der vornehmen iSIosleme zu entsprechen und eine Geschichte
Europas zu drucken. Ein derartiges Werk ist allerdings nie gedruckt
worden — man konnte es ja bequemer aus Europa selbst beziehen — ,
aber lateinische Typen benutzte man später auch noch häufiger.'')
9. Usül al-hikam fi nizäm al-umam (Grundsätze der Philosopheme
in der Ordnung der Völker). Ein taktisches Werk.
10. FHJn(lät-i-Mi(|nätisijja (die magnetischen Ausflüsse).
11. Gihän-numä (Weltenumschau) von Hägi IlalTfa, mit Beiträgen
von Ibrahim Mutafarrika.
12. Taqwim at-tawärih (Tafeln der Geschichte) von llä^i Ijalifa.
13. Ta'rih-i-Na'imä (Geschichte Naimas), Keiclisanualen von lUUl
— 107U d. Iir(= 1592 — 1659). 2 Bde.
14. Ta'rTli-i-Räsid (Geschichte Raschids), Reichsannalen von 1071
—1134 d. R (= 1661—1721). 3 Bde.
15. Ta'rih-i-Calabi Zäda Efendi (Geschichte Tschelebis) mit Bd 3
des vorigen Werkes zusammengedruckt. Reichsannalen von 1135
—1141 (1722 — 1728).
1) Besprechung dieses und des vorangegangenen AVerkes in den Leipz.
Gel. Ztgen 17.30. Nr 36. S. 313f.
2) Vgl. Zbl. f. Bw. V. 137 (Henry Harrisse: Coluiubus im Orient).
3'; Es heifst zwar (Kuiulniann 722): „Dieses haben Ihro Iluchfiirstl. Durchl.
der Hertzug zu Sachsen Saalfeld den 15 Martii Anno 1731 Herrn Prof. Franckeu
in Halle für die Bibliothec des hiesigen Waysenhauses geschencket, allvvo es
jederman sich kan zeigen lassen." Das ist jedoch heute leider nicht mehr
möglich, da es sich in der dortigen Bibliothek nicht mehr befindet.
4) S. auch , Zuerst bekandte Schiffbecker Stats- und Gelehrte Zeitung
des Holstein, imparteyischen Correspoudonten 1729. Nr l!52. S. 3.
5) Von Besprechungen vgl. Lpz. Gel. Ztgen 1731. Nr 54. S. 560. Nova
acta eruditorum 1733. S. 156.
vou Gotthold Weil 57
16. Ahwäl-i-gazawät dar dijfir-i-Jinsna (Zustände der Feldzüge ia
den Bezirken von Bosnien), von dem Richter 'Umar Efendi, hrsg. von
Ibrahim.
17. Lisän al-'^agam (persische Sprache) d. i. türkisch -persisches
Wörterbuch des Su'ürl. 2 Bde.
Die hier aufgezählten, in den Jahren 1728 — 1742 gedruckten Bücher
gehören der Periode an, während der Ibrahim Mutafarrika die Leitung
der Druckerei innehatte. Es sind 17 Werke in 23 Bänden, von denen
im ganzen 12 500 Exemplare gedruckt wurden; am Ende des iVrih
Na'imä heifst es nämlich, dafs von Wänqüll's Lexikon und dem Tuhfat
al-kibär je 4000, von den übrigen Werken nur je 500 Exemplare
hergestellt wurden. Der Preis für die Bücher wurde von der Regierung
festgesetzt und schwankte zwischen 10 — 30 Piaster (ca. 25 — 75 M.).
Unterdessen aber hatte die Kunde von den ersten Drucken in
Konstantinopel in der gelehrten Welt Europas eine förmliche Auf-
regung hervorgerufen. Die älteste Notiz in der damaligen deutschen
Zeitschriftenliteratur ist wohl die aus den Leipziger Gelehrten Zeitungen
(1728. Nr 40. S. 377), in der von dem Widerstand des Mufti erzählt
und berichtet wird , dafs einige Bogen bereits gedruckt seien. Alle
diese Nachrichten scheinen durch Vermittlung des Gesandten de Ville-
neuve und des Journal des Savants oder anderer französischer Blätter
in die deutschen Zeitschriften gekommen zu sein, i) Auch die ersten
in Europa vorhandenen Exemplare der türkischen Drucke hatte Ville-
neuve 1729 an die Pariser Bibliothek geschickt. 2) Von deutschen
Gelehrten ist in diesem Zusammenhange vor allem der damals an der
Leipziger Universität dozierende Professor linguae arabicae, Johann
Christian Clodius (f 1745), 3) zu nennen. Von vornherein hat er mit
grofser Spannung die Fortschritte der Druckerei in Konstantinopel
verfolgt und im Jahre 1730 einen türkischen, in lateinischer Ueber-
setzung erhaltenen Brief an die Leitung derselben geschrieben: 4) „Prae-
fectis officinae typographicae in Stambol, urbe eustodita; perpetuet illam
Deus et nobilitat. Pax super vos, o dilecti mei, excellens sicut mores
vestri, et bene olens sicut eruditio vestra. Pervenit ad nos fama, quod
in vestra officina typographica (quam Turcice Basma chäne vocant)
tres libros impressistis, et illi sunt Lexicon Gieuhari, et Tuhfatol Kibar
et Tarich sejiach, etc. Gavisi sumus gaudium maguum, sicut pauper in-
veniens thesaurum et sitibundus inveniens aquam. At a nobis quoque
prodiit hie Lexicon Latinum, Turcicum, Germanicum, et, si vultis, mit-
temus illud ad vos in via celeritatis, rogantes ut vestros libros huc
quoque mittatis. Et Deo sit laus, qui creavit calamum et sermonem,
et dedit homini intellectum ad impressionem librorum. Valete". An-
1) Vgl. Europäische Fama ll'M. Stück 33.'J. S. 753.
2) Leipzig. Gel. Ztgen 1729. Nr 98. S. 890. Kelationes v, gelehrten Neuig-
keiten 1730. S. 440 if.
3) Jöchers Gelehrten-Lexikon 1. 1968.
4) Leipzig. Gel. Ztgeu 1730. Nr 52. S. 45(1,
58 Die ersten Drucke der Türken
faii^'s erhielt er zwar keine Antwurt, später aber liefa iliiu die, Koii-
stnntinopler Offizin, soviel ich auf rein literarischem Wep^c feststellen
konnte, dreimal Naehriclit zukommen. 17.>1 erhielt er „durch Ein-
seiilufs des Kayserl. Ilof-Seeretarii der morf^'enländischcn Sprachen
Herrn von Tencklers ein 'riirckisches Sdireiben von dem jetzifjjen, an
Ihro Köm. Kaysevl. Maj. Abgesandten Defterdar der Ottomanischen
Pforte Mustafa Kfendi . . . nebst einem raren und kostbaren Hucho . . ."
Dieses Ruch ist das, oben unter Nr 7 auff^ezJihlle Werk (Julsan hulafii. ')
Am 1."?. Juni 173.'? erhielt er dann direkt aus l'era die Mifteiliinf^, dafs
im vergangenen Winter die oben unter .Nr !• — 11 aufgezählleu Werke
fertig gedruckt seien.'-) Im .lalire 17J6 endlich übersandte ihm Ibrahim
Mutafarrika selbst ein Verzeichnis aller bisher gedruckten Werke
(Nr 1 — 13 der obigen Aufzählung) und kündigte den Druck von Nr 14
und eines in l\ons(antiuopeI selitst nie gedruckten Werkes Lisan al-
'arab an. Auf Grund dieser seiner Heziehungen zu Konstantinopel
hatte Clodius die Absicht, das ihm übersandte Werk Gulsan hulafä
ins Deutsehe oder Lateinische zu übersetzen und ferner vor allem ein
Werk über die Druckerei selbst und die literarischen Zustände Kon-
stantinopels unter dem Titel de re litteraria Turcarura zu schreiben.^)
Keines von beiden hat er getan;'') trotzdem ist er derjenige, der mit
einem lebendigen Interesse für den Orient begabt, die mafsgebenden
Kreise auf das neue Ereignis hingewiesen hat. Mit welcher Liebe der
Arzt Kundmann im Jahre 1737 in seinem Werke Rariora naturae
darüber berichtet, ist im Verlauf dieser Skizze gezeigt worden. Vorher
schon, im Jalire 1728, hatte der Göttinger Professor Christoph August
Heumanu'') in einer Rede, quo auroram musis amicam Constantinopoli
nuper ortam contemplatur, einen Hinweis auf die Druckerei gegeben.'')
Dann hatte Friedrich Christian Lesser in seinem Buche „Typographia
jubilans d. i. kurzgefafstc Historie der Buchdruckerey" (Leipzig 1740)
auf Grund der Nachrichten Kundmanns in i^ 62 eingehend darüber er-
zählt, und endlich hat Georg Daniel Seyler bei Gelegenheit der 300-
jährigen Gedächtnisfeier des Geburtstages Gutenbergs in Elbing (1740)
die oratio secularis über das Thema de fatis artis typographicae in
Turcia gehalten.
1) Leipzig. Gel. Ztgeu IT.n. Nr fiO. S. 5SL Daraus bei Kundniann Sp. TIS.
In demselben Jahre war ihm anonym von eineoi „curieuseu und gelehrten
Mann", der sein Interesse für die Druckerei kannte, das von ihm übersetzte
Ta'rih sajjrih üliermittelt worden. S. Leipziger Gel. Ztgen 1731. Nr 8. S. Tlf.
2) KiiuduKiun Sp. 725.
j{) Leipzig. Gel. Ztgen n:3(i. Nr. 15. S. 134f. Htats- und gel. Ztg des Hamburg.
Unparteyischen Correspondenten 173(5. Nr 33. Siehe auch die praefatio des
Clodius zur Uebers. des Chronicon peregrinantis S. b2.
4) Auch handschriftlich habe ich nichts von dem Nachlal's von Clodius
ermitteln können. Die beiden Leipziger Bibliotheken, an die ich mich wandte,
konnten mir auch nur negativen Bescheid geben.
b) Adelung: Ergänzungen zu Jöchers Gelehrten Lexikon IL 1977 lY. Eine
eingehende Biographie Heumanns verfafste Georg Andreas Cassius(Cassell 1768).
6) Abgedruckt ist die Rede in den gesammelten Aufsätzen Heumanns:
PoekUe. Halle 1729. Tom 3. Liber 2. S. 295 fif.
von Gotthüld Weil 59
Alle diese deutschen Berichte über die neue türkische Druckerei
sind voll der schwärmerischsten Ausdrücke; man eifert für den Ge-
danken des Buchdrucks — evangelium Turcicum nennt ihn Heumann
— wie für eine Heilswahrheit. Als Beweis dafür, dafs solche Idee
allen zum Trotz sich endlich doch durchsetzt, gilt ihnen eben die
Konstantinopler Offizin. Wie weit man aber in der Begeisterung für
den Buchdruck sich von der Phantasie hinreifsen liefs, zeigt folgendes:
Kundmann schon (S. 716 ff"), und ihm folgend die andern, erzählen,
dafs 6000 Abschreiber, die bis dahin ihr Brot mit Handschriften-
kopieren verdient hätten, sich im Jahre 1730 zusammengerottet und
eine Revolution gegen den Sultan und den Grofsvezir angestiftet hätten,
in der die höchsten Würdenträger auf grausige W^eise ihr Leben hätten
lassen müssen. Ein Wunder sei es gewesen , dafs die Druckerei sich
von diesem Schlage erholt hätte. Das ganze ist eine naive Geschichts-
klitterung. In der Tat war im Jahre 1730 der grofse Janitscharen-
aufstand in Konstantinopel , der dem Grofsvezier das Leben und dem
Sultan den Thron kostete. Möglich mag es auch sein, dafs sich manche
arbeitslose Schreiber als unzufriedene und oppositionelle Elemente den
Rebellen angeschlossen haben. Viele aber können das nicht gewesen
sein , denn die einen waren vom Sultan mit den an den grofsen
Moscheen bestehenden privaten Pfründen um des lieben Friedens willen
abgefunden worden, die andern aber konnten mit Abschreiben der viel
gebrauchten religiösen Texte bequem ihren Unterhalt verdienen. In
dem Aufruhr haben die Kopisten daher auch gar keine Rolle gespielt.
In der Hauptquelle,') die wir für diesen Janitscharenaufstand haben,
werden sie mit keinem Worte erwähnt. Ja auf den Druckbetrieb
scheint der Aufstand überhaupt nicht einmal hinderlich eingewirkt zu
haben, denn drei Werke (Nr 6 — 8) verliefsen im Jahre 1730 die Presse;
im Jahre 1731 stand der Betrieb allerdings still, und erst im Jahre
1732 soll eine Erlaubnis des neuen Sultans Mahmud I., des Neffen
Ahmeds, und seines Mufti die Wiederaufnahme der Arbeit erlaubt
haben. Einer Notiz zufolge hat der neue Sultan der Druckerei dann
sogar 60 Beutel Löwenthaler vorgeschossen, aber dafür auch 1000
Exemplare der Drucke verlangt. 2)
Aufser den wirklich in der Konstantinopler Offizin vollendeten
Drucken hat man auch noch den Druck anderer Werke, meistens von
Uebersetzungen, geplant und teilweise sogar schon auszuführen begonnen.
Ein Bericht ■•) erzählt, „dafs der Sultan Befehl gegeben, mit dem Druck
der Hebräischen Bibel, so vor langen Jahren allbereit mit vielen Noten,
aus dem Alcoran geschrieben, auf das fleifsigste fortzufahren, und end-
1) Relatiun des deux rebellions arrivees :'i Const. en 1730 et 1731. A la
Haye l'.HT. Vgl. auch Crouzenac: Histoire de la derniere revolution. Paris
1740. Ferner: Eines türk. Effendis merkw. Nachrichten von d. Aufruhr in
Konst. im Jahre 1730. Danzig 1773. Siehe auch: Europäische Fama 1731.
Stück 333.
2) Leipzig. Gel. Ztgen 1736. Nr 15. S. 134 f.
3) Kundmanu Sp. 720 nach den Nation. Gesprächen 3i>. Eutrev. S. 950.
CO Dio ersten Drucke der 'I'lirkeu
lii'h diese in 1 ihkischor Sprache zu pul»licireii". Zu dieBer dunklen
Notiz ist liinzuzuiujjcn, dafs auch Hachstrom im Jahre 1729 bei seiner
Anwesenheit in Konstantinopel im \(dkt' fromme Hüclier verbreitet
und aueli die X'orberoitunfren zum l)rucke einer türkisehen Hibelülx'r
setznnsx «gemacht hat, darnach al»cr vor den Kopisten, die das Volk
g;ep:en ihn aufreizten, aus der Stadt Iiattc llielieu müsscii. ') Nach sisincr
Kückkunft sind wir ihm ja schon in llrcslau als lierichterstatter Kund-
manns begegnet. Ich glaube vermuten zu dürfen, dafs Haclislrom die
Mission unter den Türken im Auge gehabt liat. Dazu stimmt auch
folgende Notiz, dio sicli 1733 in einigen Zeitscliriften fand,"'') dafs „die
Türckisclie Huelidruckerey in Constantinopel durch die holländischen
Judea, deren Factor sieh neulich zu Wien aufgehalten, starck fort-
gesetzet würde; und hätte ermeldter Factor erzehlet, dafs |Johann]
Arndts Wahres Christentum und Paradiefs-Gärtlein in Türckischer
Sprache würcklich unter der Presse sey: Auch werde an der Über-
setzung von Herrn [Ileinricli] Müllers Liebes-Kusse stark gearbeitet,
ein solches unter die Pre>se zu liefern". 3) Auch der franziisische
Kapuziner P. Komain, „liat der Missionen in Griechenland und l^rae-
fectus der französischen Sprachknaben in Constantinopel" hat zusammen
mit seinem Kollegium eifrig an Uebersetzungen aus dem Türkisclien
und ins Türkische gearbeitet. Von seinem vielsprachigen Wörterbuch
hat er sogar schon einen Probebogen in der neuen Offizin drucken
lassen und im Jahre 1731 auf das Imprimatur des Sultans gewartet.^)
Er scheint aber vergeblich gewartet zu liaben.
Die lilütezeit der Konstantinopler Druckerei, in der wie in einem Brenn-
punkt alle literarischen und wissenschaftlichen Interessen der türkischen
gebildeten Welt sich trafen, hört mit dem Tod des rührigen Ibrahim Muta-
farrika (1746) auf. Zweimal treten lange Pausen in der Arbeit ein. Von
1742 — 1756, wo unter neuer Leitung noch einmal das Lexikon des
Gauhari gedruckt wurde, und dann von 1756 — 1783, wo *Abdul-llamid
das alte Hatt-i-sarif Ahmeds III. erneuert, ruht die Arbeit. Der Druck
wird später flüchtiger und die Typen erbärmlich. Ueber die weiteren
Schicksale dieser Offizin nach dem Jahre 1742 berichtet am besten
l'bicini in seinen Lettres sur la Turcjuie (Paris 1851. I. 172 ff.). Eine
vollständige Liste aller Drucke bis zum Jahre 1830 hat Hammer in
der ersten Auflage seiner Geschichte des osmanischen Reiches (VII.
583) gegeben.^) Es ist interessant zu sehen, Avas für Werke sich die
1 ) S.d. oben zitierten medizinisch-biographischen Lexika.
2) Z.B. Auserlesene Theul. Bibliotcc. Leipzig 17^2. S. TOUf.
3) Alle drei siud BUchleiu, die der evaugelisch-asketischen Literatur des
17. Jahrhunderts angehören und sehr oft aufgelegt und übersetzt worden sind.
Speziell Arndts Wahres Christentum ist in unzähligen Ausgaben erschienen,
in Versen und Prosa bearbeitet, exzerpiert und aulser ins Lateinische,
noUändische, Kussische, Polnische usw. auch ins 'J'amulische und in die
Xamaquasprache übersetzt worden.
4) Leipzig. Gel. Ztgen 173L Nr 52. S. 457. Kundmann col. 723—725 unter
Benutzung mir nicht erreichbarer Zeitungen.
5) Vgl. auch Toderiui: Litt. d. Tärkcu. Deutsche Uebers. v. Hausleutner.
Königsberg ITDü. II, 2, S. 176 ff. — Dorn: Catalogue des ouvrages arabes,
Die Abteilung für niederdeutsche Literatur in Greifswald 61
Türken für ihre ersten Drucke ausgesucht haben; keine der vielen
Gedichtsammlungen, überhaupt nichts Literarisches findet sich darunter,
historische und geographische Texte spielen die Hauptrolle, •) das
politische Interesse für die grofsen Seem.ächte der Zeit tiberwog auch
bei den Gebildeten. Die Bedeutung der Errichtung der Konstantinopler
Druckerei für das Geistesleben der Türken und die Rolle, die sie in
der Pflege der später erwachenden literarischen Interessen spielt, kann
nicht hoch genug angeschlagen werden.
Berlin. Gotthold Weil.
Die Abteilung für uiederdeiitsclie Literatur bei der
luiversitätsbibliothek zu Greifswald.
Gern folge ich der freundlichen Aufforderung des Herausgebers
dieser Zeitschrift, über die kürzlich bei der Greif swalder Universitäts-
bibliothek begründete Abteilung für niederdeutsche Literatur zu berichten,
wenngleich dieser Bericht nach Lage der Dinge einstweilen wenig
mehr sein kann als ein Programm.
Schon der Eekbom hat es neulich ausgeplaudert, wie die Preufsische
ünterrichtsverwaltung aufmerksam geworden ist auf die Gefahr, die
der Erhaltung der niederdeutschen Literatur aus der ungenügenden
Berücksichtigung seitens der öffentlichen Bibliotheken droht, und er-
gänzend und berichtigend zugleich darf hier — allen Freunden der
niederdeutschen Sache sicherlich zur besonderen Freude — mitgeteilt
werden, dafs es Exzellenz Althoff, also ein Niederdeutscher von ent-
schiedenster Prägung ist, der auch hier wie so oft der Erste auf dem
Platze war. Als daher im Frühjahr 1906 bekannt wurde, dafs der
Provinziallandtag von Pommern auf den Antrag des Landrats Frei-
herrn von Maltzahn-Bergen beschlossen habe, der Universität Greifswald
aus Anlafs ihres 450jährigen Bestehens eine Spende von 10 000 M.
zu wissenschaftlichen Zwecken zu stiften und dafs der Provinzialaus-
schufs beauftragt sei, nach Anhörung der Universität die nähere Be-
stimmung für die Verwendung der Spende festzusetzen, da war es lediglich
die Aufnahme eines alten Althoffschen Gedankens, wenn der Schreiber
dieser Zeilen es unternahm, die mafsgebenden Personen einer Festlegung
der Stiftung zu Gunsten einer niederdeutschen Sammlung bei der Uni-
versitätsbibliothek günstig zu stimmen. Und es gelang besser, als
erwartet werden konnte. Denn obwohl, wie das nur selbstverständlich
ist, auch andere ihre Hand danach ausstreckten und obwohl auch sie
auf wissenschaftliche Aufgaben hinweisen konnten, die der Universität
aus ihrer geographischen Lage erwachsen, so erwies sich doch auf dem
persans et turcs, publies ä Constantinople ... in : Bull, de l'Acad. imp. des
Sciences des St. Petersbourg. Tome 10. St. Petersburg 1866. S. 167 ff.
1) Vgl. Reinaud: Notice des ouvrages arabes. persans, turcs et fran^-ais
impr. ä Constantinople. Extr. du Bull. univ. des sciences Novbr. 1S3L Sect 7.
62 Die Abteilung für niederdeutsche Literatur in fJreifswald
rein uiederdeutsdien Hoden d:is Interesse lür die Sprache und Ijiterat\ir
Niederdeutschlands so stark, dafs dem anf!;edeuteten Plane der Vorzu}?
g:ei::ebeu wurde, und zwar seitens der l'niversitiit mit f;rol'ser Mchrlieit,
im rrovinzialaussehusse sof!:ar oinstininii^'. Ks sind also freundliche
Vorzeichen, unter denen das l nternehmen ins Lehen ^,a'(reten isl, und
freundlich ist es von Anhefrinn be}?rüfst worden. Kaum war das Jubel-
fest, bei welchem die Sfiftuuf; an feierlichem Orte verkündet wurde,
verklune:en. als die l'nterrichtsverwMltuni;- ••uich schon, in dankbar anzu-
erkennender Initiative dem Wunsehe zuvorkuninieiul, ihrem allen Interesse
für den Zweck der Stiftung neuen, tatkräftip;en Ausdruck gab, indem
sie zunächst für das laufende Jahr einen Zuschuls in der Höhe des
jährlichen Stiftungsevtrages zur Verfügung stellte, um bald darauf bei
gebotener lielegenheit einen weiteren gleich hohen Betrag lierzugeben.
Und noch erfreulicher fast als diese amtliche Förderung ist die private
Teilnahme, wie sie von den ersten Tagen an in Bücher- und Geldzu-
wendungen aus Nälie und Ferne zum Ausdruck gekommen ist und
hoüentlich um so lebhafter sich betätigen wird, je weiter die Kenntnis
des Planes dringt. So ist denn das Schiftlein — an der Wasserkante
liegen solche Bilder nahe — mit leidlicher Ausrüstung auf die Reise
geschickt, und der W^ind ist nicht ungünstig. Es mag also lohnen, das
Ziel der Fahrt ins Auge zu fassen.
Es ist kein kleines Programm, eine Sammlung der niederdeutschen
Literatur. Von den Ostseeprovinzen bis Holland die Küste entlang
und südwärts tief ins Land hinein ist das Niederdeutsche noch heute
die Muttersprache vieler Millionen, und vom lleliand bis zur Gegenwart
ist es andererseits eine tüchtige Strecke W^egs. Und so hart der
Gang der Kultur dieser Sprache mitgespielt hat, zu keiner Frist ist
sie spurlos aus der Literatur verschwunden. Freilich, die Zeit, wo
sie für den ganzen deutschen Norden die Sprache auch des öffentliclien
Lebens war, wo sie von der Kanzel und vom Katlieder ertönte und
in Urkunden und Akten uneingeschränkt herrschte wie in der münd-
lichen Verhandlung, wo sie demgemäfs in der Bibel wie im Gesang-
buch, in der Fibel des Abcschützen wie in der Grammatik des Latein-
schülers, im Gesetzbuch wie in der Unterhaltungsliteratur zu finden
war, diese Zeit ist gründlich vorüber, so gründlich, dafs es Mühe kostet
sich zu vergegenwärtigen, wie es nicht viel mehr als drei Jahrhunderte
sind, die uns von ihr trennen. Aber so oft seitdem bekümmerte Freunde
und Verehrer dem Niederdeutschen, wenigstens soweit seine literarische
Verwendung in Frage kommt, das Sterbeglöckchen geläutet haben:
immer wieder hat es auch hier, wenngleich jetzt nur noch auf stark
eingeschränktem Gebiet, seine tiefwurzelnde Lebenskraft von neuem
erwiesen, und ..frohverwundert" sind wir des Zeugen gewesen, wie der
alte seit Jahrhunderten gegen die Vernichtung ankämpfende Stamm
plötzlich wieder neue Schosse getrieben hat, so frisch und so lebens-
kräftig, wie sie ihm schöner zu keiner Zeit gelungen sind. Und um
die ragenden Häupter Klaus Groth und Fritz Reuter hat sich ein heute
kaum noch übersehbarer und immer dichter werdender Kreis geschlossen,
von Fritz Milkau 63
ein fröhliches Gewimmel kleinerer und kleiner, aber wackerer Leute,
die, jetzt bereits mit einer Art frohen Kraftgefühls, auch im Schrifttum
ihr „behagliches l'rdeutsch" — so sprach Goethe vom Niederdeutschen!
— zur Geltung kommen lassen. Schon vor zehn Jahren konnte
Wilhelm Seelmann in seiner verdienstvollen Bibliographie der platt-
deutschen Literatur des 19. Jahrhunderts i) darauf hinweisen, wie fast
in jedem einzelnen Jahre der letzten drei Jahrzehnte mehr Druckbogen
mit niederdeutschem Text die Presse verlassen hätten, als die ganze
erste Hälfte des Jahrhunderts zu Tage gefördert habe, uud es unter-
liegt keinem Zweifel, dafs dies Verhältnis sich inzwischen noch stärker
zu Gunsten der Gegenwart verschoben hat, wie das übrigens in einer
Zeit, die wie die unsere die Pflege des Individuellen, Heimatlichen,
Bodenständigen auf ihre Fahne geschrieben, nicht Wunder nehmen
kann. Es ist also ein weites und seit langen Jahrhunderten bebautes
Feld, dessen Ernten in den Bereich der Sammlung fallen, so dafs sich
von selbst die Frage erhebt, wohin der Eifer zunächst zu lenken sein
wird; denn dafs ein so weitgestecktes Ziel nicht im Sprunge erreicht
werden kann, sondern nur in allmählicher Annäherung Schritt für
Schritt, das würde sich auch dann von selbst verstehen, wenn, was
leider mit nichten der Fall ist, die Mittel unbeschränkt zur Verfügung
ständen.
Wie diese Frage zu beantworten ist, das ergibt sich ohne weiteres
aus den üeberlegungen, die zur Errichtung der Sammlung geführt
haben. Hier nämlich stand im Vordergrunde, wie schon angedeutet wurde,
die Erkenntnis, dafs etwas Ernsthaftes geschehen müsse, um die Er-
zeugnisse der niederdeutschen Literatur vor dem völligen Untergange
zu retten. In der Schleswig-holsteinischen Zeitschrift für Kunst und
Literatur 2) hat der Regierungsassessor im Kultusministerium Paul
Kaestner, in dem die junge Greifsvvalder Sammlung ihren ersten Historio-
graphen, ihren treuen Freund und unermüdlichen Förderer verehrt,
darüber berichtet, wie eine vor Jahren unternommene amtliche Er-
mittelung das beschämende und jede Befürchtung tibertreffende Ergeb-
nis lieferte, dafs von den in der Seelmannschen Bibliographie aufge-
zählten Drucken in den Preufsischen öffentlichen Bibliotheken nicht
weniger als neunzig Prozent unvertreten waren. Es würde hier zu
weit führen, den Gründen für diese bedauerliche Erscheinung nachzu-
gehen, zumal es im Grunde wenig ausmacht, ob man sie auf den ge-
ringeren Eigenwert dieser Literatur zurückführen will oder auf die
buchfremde Art ihrer Erzeuger wie ihrer Leser, auf die Gleichgültigkeit
des Buchhandels oder die Ungunst der Bibliotheken. Auch mufs ich
es mir versagen hier darauf einzugehen, wie beklagenswert dieser Zu-
stand vom nationalen und allgemein kulturgeschichtlichen Standpunkte
ist, nicht indes, ohne im Vorübergehen alle Freunde des nieder-
1) Jahrbuch d. Vereins f. niederd. Sprachf. 22. 1S96. S. 49—130. Port-
gesetzt in derselben Zeitschrift 2S. 1902. Ö. 59—105.
2) 190G. S. 327-329.
64 Pio Al)t»'iliinj? für niodordeutsche Literatur in Greifswald
deutschen Wesens auf die i'cinsinni';cn Heoljachtnn^'t'n aufmerksam zu
machen, die kürzlich Hernhard Suphan über die Heziehunji^en zwisclien
Scliriftspradio und Mundart verölVentlieht hat.') Hier {^^enüf^t vieiraehr
der Hinweis auf die Tatsache, dafs die Spr.ichforscliuiif^ in der be-
dinijun'jslosen Wertschätzung: des mundartliclien Materials für pprach-
p^eschichtliche Untersuchunf::en einifr ist, um daraus für die Greifswalder
Niederdeutsche Abteilung als die nächste und drinjj^lichste Aufgabe
die Sammlung eben dieser von den Uildiotlieken sn lange stiefmütter-
lich behandelten neueren Literatur abzuleiten. Denn einmal kommt
hier, wie an diesem Ort nicht ausgeführt zu werden braucht, die Samm-
lung tatsächlich einer Kettung gleich, und zweitens tut Eile hier in
weit lu'iherem Grade Not als gegenüber den älteren Drucken, die schon
darum, weil sie sich durch die .lahrhunderte zu erhalten gewufst haben,
einer sorgfältigen Behandlung seitens ihrer Besitzer sicher sind. Ist
es doch bisher, um nur ein Heispiel zu nennen, trotz eifrig seit Jahres-
frist fortgesetzter Bemühungen nicht gelungen, einiger niederdeutsclier
Schriften habhaft zu werden, die im Laufe des letzten Jahrzehnts in
Greifswald selbst und in Stralsund und Anklam, also sozusagen vor
den Toren der Stadt erschienen sind! Gegen diese Aufgabe wird also
die Erwerbung, besser sage ich wohl die Ergänzung der älteren Literatur,
denn einiges ist natürlich auch in Greifswald vorhanden, zunächst
zurücktreten müssen, so viel lockender diese Seite des Programms auch
ist und so viel Bedenken jedes Zögern hat angesichts der seit Jahren
anhaltenden beispiellosen Aufwärtsbewegung der Preise für ältere
Drucke und angesichts der amerikanischen Ciefahr. Habe ich doch,
um auch hier mit einem Konkretum aufzuwarten, das von Konrad
Borchling im letzten Jahrbuch des Vereins für niederdeutsche Sprach-
forschung beschriebene Unikum seltenster Art, ein niederdeutsches
Abcbüchlein von acht Blättern aus der ersten Hälfte des 16. Jahr-
hunderts, das man kürzlich in Lübeck beim Abbruch eines alten
Hauses aus dem Gebälk vorgezogen hatte, nur in die Hand bekommen,
um gleich nach dem Beginn der Unterhandlungen die Mitteilung zu
erhalten, dafs es für mehrere Tausend Mark nach Amerika verkauft
sei. Gleichviel indes, ob die Mittel zur Langsamkeit zwingen oder
schnellere Schritte erlauben werden: unter allen Umständen wird daran
festzuhalten sein, dafs die ältere Literatur nicht weniger in die Samm-
lung gehört als die neuere und neuste, dafs keine niederdeutsche
Zeile ihr fern bleiben darf, die jemals in der Heimat oder in der
Fremde gedruckt worden ist, die originale Schöpfung so w^enig wie
die Uebersetzung, das Rätsel und der Kinderreim, das Volkslied und
das Märchen so wenig wie die Erzeugnisse bewufsterer Kunstübung, und
dafs die literarischen Ergebnisse der wissenschaftlichen Beschäftigung
mit dieser Sprache und ihren Denkmälern, ja selbst mit den Trägern
dieser Sprache und ihrer Eigenart nichts anderes sind als die selbst-
1) In einem Privatdruck: Fritz Reuter und Klaus Groth im Goetiie-
Scbiller-Archiv, Weimar löoG.
von Fritz Milkau 65
verständliche Ergänzung, derart, dafs man einmal wenigstens an einer
Stelle den ganzen Aufbau dieses einst machtvoll entfalteten und so
früh verkümmerten Baumes mit einem Blick zu umfassen imstande ist.
Allerdings ist es etwas spät geworden für ein solches Unternehmen.
Als Johann Melchior Goeze im Jahre 1775 seinen Versuch einer
Historie der gedruckten Niedersächsischen Bibeln veröffentlichte, da
konnte er noch berichten, wie er auf einer Auktion ein Exemplar des
ersten niederdeutschen Bibeldrucks (Köln ca 1479) habe fahren lassen,
da es über zwanzig Taler getrieben worden sei. Das war also noch
eine gute Zeit. Aber auch er mufste doch bereits anmerken, dafs kein
Gelehrter imstande sein würde, alle Ausgaben in seinen Besitz zu
bringen, auch wenn er kein Geld ansehen wollte. Um wie viel
weniger also heute, zumal wenn die Kostenfrage im Vordergrunde
steht. Und mit der anderen Literatur ist es natürlich nicht anders.
Genau besehen indes : ist es am Ende etwas übles an einem sonst er-
strebenswerten Ziel, dafs es unerreichbar ist?
Nachdem so die Aufgabe mit groben Strichen festgestellt ist, be-
darf es noch einiger Worte über den Weg, auf dem sie ihrer Lösung
entgegenzuführen sein wird, wobei ich freilich für jetzt davon absehen
möchte, auf die Kardinalfrage, d. h. auf die Beschaffung weiterer
Mittel — das Vorhandene ist nur der Kristallisationspunkt — einzu-
gehen. Auch die technische Seite der Arbeit, die dabei zu leisten
sein wird, brauche ich kaum zu berühren; wenigstens scheint sich die
Ausscheidung und Sonderaufstellung alles Niederdeutschen gleichviel
welchen Inhalts wie seine Sonderkatalogisierung so unzweifelhaft aus der
Absicht des Unternehmens zu ergeben, dafs ohne weiteres darüber weg-
gegangen werden kann. So bleibt hier nur ein Punkt übrig, der eine etwas
nähere Andeutung verdient. Bereits in den ersten Anfängen der Arbeit
hat es sich nämlich herausgestellt, dafs ein klares und sicheres Vor-
gehen in der Ergänzung des bereits Vorhandenen ausgeschlossen ist,
solange es an einem Hilfsmittel mangelt, das eine zuverlässige und
schnelle Orientierung über das noch Fehlende gestattet. Alles in
allem ist es wohl mit der niederdeutschen Bibliographie nicht schlecht
bestellt, und zwischen Schellers Bücherkunde der Sassisch - Nieder-
deutschen Sprache (1826) und Seelmanns Zusammenstellung der platt-
deutschen Literatur des 19. Jahrhunderts (1896 — 1902) liegt eine ganze
Reihe zum Teil vortrefflicher Uebersichten über die niederdeutschen
Drucke einzelner sachlich oder örtlich begrenzter Gebiete, wozu noch
die einschlägigen Kapitel bei Goedeke, Bahder usw. kommen. Abge-
sehen davon aber, dafs auch die besten dieser Arbeiten dem Schicksal
aller Bibliographien unterworfen sind, ist das Material so weit zerstreut
und überdies so verschiedenartig behandelt und angeordnet, dafs es oft
nicht möglich ist, die erforderliche Klarheit mit derjenigen Schnellig-
keit sich zu verschaffen, die besonders für eine vorteilhafte Ausnutzung
des antiquarischen Marktes unentbehrlich ist. Aus dieser Erfahrung
heraus ist denn auch ohne Zögern eine sehr weitschichtige Arbeit in
Angriff genommen worden : die Herstellung einer Bibliographie der ge-
XXIV. 2. 5
Co P'u' Abtoilmii^ für niiHU'r(lcMitacli(< Literatur in (Jroifswnld
snmlcn nicdoiiU'iitsclion Literatur. Vm\ zwar soll /,\ip;l('icii, allmälilicli
wie die Arl)oit fortsclireitct, Ncrsiiclit werden, immer mindestens eine
Stelle zu ermitteln, an der der bescliriehene Ihuek ziigänfi^lich ist.
l>amit Süll also einmal die notwendige Filhrunp: p^ewonncn werden auch
für dieienii::en Fälle, in denen die llcselirankthcit der Mittel zur Wahl
/.wischen verschiedenen Lrwerliunpen zwinj^t. indem sclhsfvcrständlieh
und unter allen Lmstiiuden den Stücken der Vorzuj; zu flehen sein
wird, die im öftentlichcn l^esitz überhaupt niclit oder ungenügend ver-
treten sind; andererseits aber wünscht die Hililiothek mit diesem
Werke, mit dem sie. auch wenn es nieht zur Ven'ifl'enllichung kommen
sollte, dem Studium des Niederdeutschen einen Dienst zu leibten holl't,
ihrer Dankbarkeit für das ehrende Vertrauen Ausdruck zu geben, das
Universität, Provinz und Staat ihr mit der L'ebertragung dieser schönen
Aufgabe erwiesen hat)en.
Damit konnte der Bericht füglich schliefsen; denn dafs die ver-
fügbaren Mittel bereits im Laufe der ersten Wochen verausgabt wurden,
brauclit bei dem Kntwickclungstadium, in dem die Sammlung sich be-
endet, nicht gesagt zu werden, und auf die Erwerbungen selbst einzu-
gehen, unter denen ein }taar glücklichere Funde nicht fehlen, ist hier
nicht der Ort. Wohl aber scheint es angemessen, hier noch eine Er-
weiterung des Programms ins Auge zu fassen, die durchaus der Ab-
siclit des Unternehmens entspricht und die, soviel ich sehe, geeignet
wäre, seine Bedeutung für das Studium des Niederdeutschen wesentlich
zu erhöhen: das wäre die Anlage einer Sammlung von Phonogrammen.
Trotz des neuen Lebens, das sich zur Zeit in der literarischen Ver-
wendung des Niederdeutschen bemerkbar macht, geht auch diese
Mundart unrettbar dem Untergange entgegen. Die Schule und die
Kirche, das Heer und das Gericht, die Zeitung und die ganze so-
genannte wirtschaftliche Erschliefsung, die nicht den verstecktesten
Winkel mit ihren Segnungen verschont, all das wirkt fortgesetzt und
in steter Steigerung zusammen, um sie immer weiter zurückzudrängen,
ihr immer mehr Blut und Farbe zu entziehen. Wenn es daher — und
darüber scheinen die Gelehrten einig — hohe Zeit ist, mit gröfserem
Ernst als bisher an die Einbringung des derart bedrohten und für die
wissenschaftliche p]rforschung unserer Sprache und Kultur in alle Zu-
kunft unentbehrlichen Materials zu gehen; wenn es weiter wahr ist,
dafs der Artikulation, der Exspiration, der Satzmelodie, kurz den
mannigfachen Klangerscheinungen, die sich einer einwandfreien schrift-
lichen Fixierung entziehen, sprachwissenschaftlich eine hohe Bedeutung
beizumessen ist, und wenn es schliefslich als ausgemacht gilt, dafs die
mundartliche Literatur die Sprache ausnahmslos in Syntax und Stil
bereits stark getrübt zeigt gegenüber der Reinheit in der lebendigen
Rede des Volkes: dann ist es nicht zu begreifen, wie diejenigen, die
es angeht, d. h. unsere berufenen Sprachforscher, einer Erfindung wie
dem Phonographen gegenüber, der eine vollkommen treue und dauernde
Festlegung der viva vox mit allen ihren Eigenheiten ermöglicht, in
gemessener Zurückhaltung verharren, und das trotz des Beispiels der
von Fritz Mil kau 67
Wiener Akademie der Wissenschaften, deren Phonogramm-Arcbiv bereits
auf sehr beachtenswerte Erfolge zurücksieht. •) Erfreulicher Weise
scheint indes jetzt das Eis brechen zu wollen; wenigstens ist kürzlich
beim Berliner Museum für Völkerkunde mit Unterstützung der Prens-
sischen Akademie der Wissenschaften durch die Bemühungen Stumpfs
mit einer Sammlung phonographischer Aufnahmen der Musik primitiver
Völker begonnen worden, und weiter ging kürzlich die Nachricht durch
die Presse, dafs Friedrich Kauffmann eine Festlegung der friesischen
Mundarten mit dem Phonographen vorbereite. Es wird also nicht mehr
befremden, wenn hier der lebhafte Wunsch ausgesprochen wird, es
möchten sich die Mittel zusammenfinden, um Edisons Erfindung auch
in den Dienst der Niederdeutschen Abteilung zu stellen und dieser
damit eine Bereicherung zuzuführen, die ihr erst den Charakter einer
Zentralstelle der niederdeutschen Studien sichern würde. An geeigneten
wissenschaftlichen Kräften, wie sie diese Erweiterung des Programms
vorraussetzt, würde es im Kreise einer Universität auf niederdeutschem
Boden nicht fehlen, zumal der Vertreter der Germanistik, Geheimrat
Reiflferscheid , durchaus bereit ist, die Arbeit seinerseits nach Kräften
zu fördern, wie er auch die Absicht hat, bereits in einem der nächsten
Semester mit besonderen Vorlesungen über die niederdeutsche Literatur
zu beginnen.
Das etwa wäre es, was hier geleistet und erstrebt werden soll.
Mit welchem Erfolg, wird die Zukunft zeigen. Einstweilen ist das
Mifsverhältnis zwischen dem Umfang der Aufgabe und den zu ihrer
Durchführung verfügbaren Mitteln unleugbar. Wenn indes nicht alles
täuscht, so ist gute Aussicht vorhanden, dafs die Herstellung des er-
wünschten Einklangs nicht zu lange auf sich warten lassen wird. Es
mehren sich die Zeichen dafür, dafs auch bei uns die Erkenntnis sich
durchzusetzen beginnt, wie es zu den schönsten Pflichten der Besitzen-
den gehört, den Staat in der Befriedigung wissenschaftlicher Bedürf-
nisse, zumal wenn ihre Dringlichkeit wie hier in Zweifel gezogen
werden kann , auch materiell zu unterstützen. Da ist es also keine
Kühnheit, solchen Hotinungen und Wünschen Raum zu geben bei
einem UnteTnehmen, das von den verschiedensten Kreisen durch das
ganze Land gleich sympathisch aufgenommen worden ist und das wie
wenig andere allgemeiner Teilnahme und Förderung würdig scheint.
Handelt es sich doch über den wissenschaftlichen Zweck hinaus um
nichts anderes als für diejenige unserer Volkssprachen, die die besten
Züge des deutschen W^esens am reinsten wiederspiegelt und deren
Tage — darüber hilft keine Täuschung hinweg — gezählt sind, gleich-
sam zu einem dauernden Ehrenmal zusammenzutragen, was von ihren
bleibenden Lebensäufserungen noch erreichbar ist.
Greifs wald. Fritz Milk au.
1) Es liegen bisher acht Berichte vor; die beiden ersten finden sich im
Anzeiger, Math.-phys. Kl. Jahrg. 37 (19Ü0) und 31) (1902), die übrigen in den
Sitzungsberichten derselben Klasse Abt. IIa. Bdll2 (1903) ff.
OB Kleine Mittoilmifjcn
Kleine Mitleiliim^on.
Kooperation von Si'liiilliil)liotlii'k und Stiul tl)il)li(>tlicl< in
Lübeck. Es ist eine iiite Klaffe, dals {«ciircrliililiotliclven an liölieren Sciinlcn
eine nnrontablo Kinricbtnnii: sind, dals sowold dif AnscbalVnnf^s- wie
die Verwaltiinfjskosteii meist viel 7,n iiocli sind im Vcrliiiltnis znr tatsiicbiiebcn
Nntzwirliniiij der Üüeiier. Vorschlä;;^e zur Hesserunfj sind aueli sclion ti;v'maelit,
ieli brauoiie nur auf das (iibrifjens reelit weitschweiiip i^eseiirieix'ne) lincb von
IJieliard riirieb: 15ennt/.nii)j: usw. der l,elirerbihliotlu'ken an liiilieren Schulen
liin/.uweisen. Wo ältere {{rülsere l,elir(M-l)ibliotbekeii vorbanden sind, wird sieli
meist nieiit viel ändern lassen, da die Lelirerkolle;j:ien uiij^ern ihre liiieber
ab}]:eben oder ibre Fonds — etwa zu (»nnsten der Stadtt)il)liotbek — reduziert
seilen uir>(jfen; anders bei Noiipründuug von hölieren Sebulen.
So ist der Direktor der Healselmle i. E. zn Lübeck. Dr. Seltald Schwarz
von (iriindun;; dieser Schule an einen Weg fief^aiiu^en, der mir nacht'olfjjenswert
erseheint. Er berichtet darüber in den „Liibeekisehen liliittern" (Urgan der
Gesellschaft zur Befiirderung gemeinnütziger Tätigkeit) Jg. 48. 1906. Nr 40,
Seite .">()4lV. : „Was zunächst die Zeitschriften betrifft, so wurde mit dem
Katharineuui (^Gymnasium) und der Stadtbildiothek ein Abkommen getrotVen,
dafs nach gemeinsamer Verständigung angeschafft wird. .Jede Öcliule beliält
ihre Zeitschriften vier Wochen ; dann kommen die Hefte in das Lesezimmer
der Stadtbibliothek. „'Was die Büchersammlung angeht", schreibt Schwarz,
,,so haben wir von vornherein sie nur auf eine Handliücherei angelegt, d. h. auf
eine Zusammenstellung der Bücher, die wir zum täglichen Nachschlagen
brauchen. Für allen weitern wissenschaftlichen Bedarf halten wir uns an die
Stadtbibliotliek. Die Behörde und die gesetzgebenden Körperschaften sind
unsern Vorschlägen beigetreten; sie haben uns eine gröfsere einmalige Summe
bewilligt, die sich auf zwei bis drei Jahre verteilen wird- so kommen wir
mit geringeren Mitteln aus und haben dafür unser Handwerkszeug aufeiiunal.
Denn dieses System erspart manches; statt der M. 500 — 700, die unsere höheren
Schnlen sonst brauchen, haben wir nur 1\L 150 für Zeitschriften, M. lOO für
die jährliche Auffüllung der Handbibliothek in den Etat einzusetzen brauchen.
Dazu kann man die Bücher in einem Konferenzzimmer aufstellen, was einen
Bibliotheksrauni unnötig macht, und wird, wenn erst die erste Arbeit an der
Handbücherei getan ist, die Arbeitskraft des Bibliothekars gespart werden,
die an den deutschen Lehranstalten meist mit dem Erlafs von ein bis zwei
Dienststnnden, oder mit M. 150 bis 300 vergütet wird." C. Nörrenberg.
Den Beginn der Papierherstellung in Frankreich setzten mehrere
franzöisische Forscher, denen auch Wattenbach gefolgt ist, in das Jahr 11 Si»,
wo Baymond Guillaume, Bischof von Lodeve, ein Privileg für die Errichtung
einer Papiermühle erteilt haben sollte. Es ist nicht ohne Interesse, dafs Jetzt
Herr Berthele im Bibliographe Moderne (s. u. S. 91) nachweist, dafs dieses
frühe Datum nur auf einer falschen Lesung beruht; Henri Stein, der Heraus-
geber des Bibliographe, hatte schon 1894 seine Bedenken geäufsert. Wie
das von Berthele beigegebene Faksimile zeigt, steht in dem Inventaire de
Briconnet von 1498, heute in den Archives departementales de l'Herault, das
die einzige Quelle für die Nachricht von der Papiermühle ist, nicht
..paperiä seu paperias', wie die späteren Forscher die etwas undeutliche
Kursive gelesen haben, sondern paxeriä seu paxerlas (Mühlendamm, Wehr).
Es handelt sich um eine Getreidemühle.
Zur Geschichte des Buchdrucks in Bielefeld bringt Th. Bertram,
dessen Katalog der Inkunabeln des Gymnasiums und der Altstädter Kirche
zu Bielefeld in dieser Zeitschrift (Jg. 23. 1906. S. 259) vor einigen Monaten
angezeigt wurde, in den Eavensberger Blättern für (yeschichts-, Volks- und
Heimatskunde vom Januar d. J. bemerkenswerte Ergänzungen. Danach w^urden
die beiden ersten Werke Bielefelder Verlags (Christian Nifanins, Beantwortung
der Hauptgründe, dadurch Andreas Fromm zur Eümisch-Cathol. Kirchen, zu
Literatorberichte und Anzeigen 69
treten ... IGTO und Christ. Nifanius, Kurtzes Bedenken 1671) zwar von
Joachim Dribroch in Bielefeld verlebt, aber in liinteln, bez. Minden gedruckt.
Das erste in Bielefeld gedruckte Werk (Nifanius, Ecclesiae ac doctrinae
Lutheranae Yeritas 1673) stammt ans der Presse Jnstus Tränekners.
Die ältesten noch erscheinenden deutschen Zeitungen. Einem
Artikel von Eobert Kootz über die mehr als hundert Jahre alten Tages-
zeitungen entnehmen wir die folgende Liste derjenigen Blätter, deren erste
bekannte Nummern noch dem Jahrhundert des grofsen Krieges angehören:
Magdeburgische Zeitung 1626; Augsburger Abendzeitung 1627; Kölnische
Zeitung 1651; Leipziger Zeitung 1660; Königsberger Hartungsche Zeitung
1660; Jenaische Zeitung 1674; Hanauer Zeitung 1678; Gothaische Zeitung
1691; Augsburger Postzeitung 1695. Für Magdeburg, beide Augsburger,
Königsberg und Gotha ist ein noch früheres Erscheinen wahrscheinlich, aber
nicht nachweisbar.
Literaturberichte uud Anzeigen.
Initia Patrum aliorumque scriptorum ecclesiasticorum latinörum ex Mignei
Patrologia et compluribus aliis libris conlegit ac litterarum ordine dis-
posuit Marcus Vattasso, bibliothecae Vaticanae scriptor. Volumen I:
A— M. Komae: typis Vaticams 1906. (Studi e testi 16.) X, 695 S. 30 Lire.
Der vorstehende Band verdankt sein Entstehen dem Eeglement,') welches
sich die Scrittori (Unterbibliothekare) der Vatikanischen Bibliothek für die
Abfassung der zum Druck bestimmten Handschriftenkataloge ausgearbeitet
haben. Dasselbe fordert, dafs für jedes, auch das kleinste Bruchstück ange-
geben werde, ob und wo es gedruckt ist.
Die Tragweite dieser Vorschrift kann jeder Sachverständige leicht er-
messen. Bekanntlich linden sich in einer sehr grofsen Zahl der uns erhaltenen
Handschriften die Namen der Verfasser nicht , ja nicht selten fehlen selbst die
Titel der Schriften gänzlich oder sind durch falsche Ueberschriften ersetzt:
Mifsstände, die grofsenteils durch das unvorsichtige Abnehmen der alten Ein-
bände, auf welchen diese Angaben in der Regel angebracht waren, sowie
durch die Abtrennung der PLandschriften von ihren alten Verzeichnissen ent-
standen sind.'-) — Noch viel schwieriger gestaltet sich die Beobachtung obiger
Vorschrift mit Bezug auf die zahlreichen Bruchstücke, welche die mit ihrem
Pergamente geizenden Mönche und Lohnschreiber in die zu Anfang und Ende
und in den Zwischenräumen freigebliebenen Blätter, Seiten und halbe Seiten
eingeschrieben haben: Kapitel und Stellen aus den verschiedensten Werken,
welche zufällig den Schreiber interessierten. Bei ihnen ist der Name des
Autors und der Titel des Werkes noch viel seltener zu finden.
Die Schwierigkeit, die fehlenden Namen und Titel aufzuspüren, hatte
schon die Verwaltung der Vatikana gezwungen, die zu beschreibenden Hand-
schriften, wo möglich, nach ihren Fächern an Spezialisten zu verteilen, die
allein im Stande sind die einschlägige gedruckte und ungedruckte Literatur
in erforderlicher Weise zu beherrschen. Doch mufsten offenbar noch aufser-
dem alle andern Hilfsmittel beschafft werden, von denen eine Erleichterung
der schwierigen Arbeit zu hoffen war.
Unter diesen erwies sich bald ein alphabetisches Verzeichnis der Anfänge
(initia) sämtlicher in der Patrologia latina Mignes (221 Bände) gesammelten
Schriftstücke als das dringlichste. Allerdings war diese Arbeit in ver-
schiedenen Zeiten von zwei sehr arbeitskräftigen Forschern als ein höchst
1) Da>sell)e findet sich in jeik-m Band der neueren Bibliolhekskataloä^e abge-
druckt, so z.B. in Vattasso-Franchi de' Cavalieri, Codices Vatic. Lal. I. S. X — XIV.
2) S. F. Ehrle, ,, Das Studium der llss. der mittelaUcrlichen Scholastik" in der
Zeitschr. f. kath. Theologie. 7. 1883. S. 24(1'.
70 Litcratnrboriohte und Anzeigen
vcrdicnstvolU'S rntoiuoluiioii erkannt mul uuitij:; b(>p;<)nn(Mi worden, iibcr IcidiT
unvolU-ndot gi'bliobon. Nnn ist es cMidlich ,Ml;t. N'attasso {^ebmgeii, dasselbe
mit eelit ])ienu)Utcsisclier Knertjie und Ansdawcr, wie wir {^laulien, in dnieli-
aiis bef'rieditjeuder Weise zu linde /.u liiliren und uns die erste Hüllte seiner
aufopferuufrsvollen Arbeit in wohlbesiirt:;teni Drucke vorznlcf^en.
leh f^hube, die Forselierkreise werclen der N'erwalfunfi: der Vatikanisclien
IJibÜDtliek dafür Dank wiss(>n. dafs sie das ziinäehst nur für die innere Ver-
waltuufjsarlieit bestimmte WerUzeuj; sofort in den Dienst der (iesamtforscliuii};
j;estellt hat. Dasselbe dürfte sich zunächst für alle jene unentbelirlieli er-
weisen, welche sich der so harte Arbeit und so umfassende Ikdesenheit er-
fordernden Kataloijisierunp grofser Ilandschriftenbestände widmen. Es finden
sich ja hier in ali)liabetischer (Irdnun^^ iint^efälir :)(i(i()0 Initia, d.h. nicht etwa
nur die Initia der von Migne f^esamuielteri Werke oder selbstiindif^en Schriften,
nein jeder Urief, jedes Gedicht, jede llomilie, jeder Sermo, jedes auch da.s
kleinste Schriftstück jedes in ISligne abgedruckten Autors hat hier sein
luitium. Ks wird daher Vattassos Arbeit auch für jene kaum entbehrlich
sein, die in Handschrittensauimlunpen methodisch forsclien oder Ilandsehriften-
kataloge in groi'ser Zahl zu get>rauchen haben. Ks haben ja bekanntlich nur
sehr wenige dieser letzteren sich zur Identitizierung aller anonymen Stücke an-
heischig gemacht. Die weitaus meisten dieser Kataloge verzeichnen von
diesen Stücken mit mehr oder minder \'erst;indnis das Initium. Dieses ist
unn zwar, wenn es mit Verständnis in wirklich individueller Form ausgehoben
ist, ein Scldüssel, aber ein Schlüssel zu dem das entsprechende Schlol's noch
erst zu finden ist. Es bleiben die Fragen : W'elches Schriftstück beginnt mit
diesen Worten':* "Wo ist dasselbe gedruckt? Diese so schwierigen Fragen
lassen sich nun mit Vattassos Sammlung für die grofse, in Migue gesammelte
Masse der älteren, kirchliclien Literatur in wcnigeu Minuten spielend beant-
worten.
Allerdings verweist uns Vattasso zunächst nur auf einen Band und eine
Spalte der ^lignescheu Sammlung ; aber dabei stellt er uns für den zweiten
Band ein eingehendes Inhaltsverzeichnis dieser Sammlung in Aussicht. Ein
Blick auf dasselbe wird uns den gesuchten Autor und den Titel lehren, ohne
dafs wir die Bände selbst zur Hand zu nehmen brauchen. Hätte Vattasso
diese beiden Angaben (Autor und Titel) jedem Initium selbst anfügen wollen,
so mulste er jedem Initium statt einer zwei Zeilen einräumen und statt zwei
Bänden vier drucken.
Ohne Zweifel befriedigt das uns vorliegende Werk nicht alle Bedürfnisse,
welche in Bezug auf Initien -Verzeichnisse vorliegen. Es sind zwar in ihm
aufser Migne noch ältere Samndungen berücksichtigt, Avelche nicht vollständig
in dessen Patrologia aufgenommen wurden, wie Combefis, Bibliotheca Patrum
coucioniatoria und die Bibliotheca maxima Patrum; aufserdem wurden noch
etwa zwanzig patristische Sammlungen ausgezogen, die erst nach Migne er-
schienen. Nichtsdestoweniger kann Vattassos Sammlung nicht einmal für ihr
eigenstes Gebiet, die Patristik und die mittelalterliche Theologie, auf absolute
Vollständigkeit für die gedruckte Literatur Anspruch machen. Trotzdem liefs
er, meines Erachteus, weise Beschränkung walten, als er ohne Rücksicht auf
noch gröfsere Vollständigkeit, zunächst die durch Migue gesammelte und in
so hervorragender Weise zugänglich gemachte Masse erschliefsen wollte.
Was fehlt, kann nachgetragen werden, dagegen durften die 50 000 Zettel
keinem Unfall ausgesetzt bleiben. Im übrigen bedeutet seine Sammlung auch
in ihrer jetzigen Form und Ausdehnung einen gewaltigen Fortschritt über die
teilweise auf andere Ziele gerichteten Initia der Wiener Väterkommission
(ca. 9000) ') und die A. G. Little's (6000). ••')
1) Initia librorum Patrum Latinorum Sumptibus Academiae Caesareae Vindo-
bonensis. Vindobonac 1865.
2) Initia opcrum Latinorum, quae saeculis XIII, XIV, XV attribuuntur, se-
cundum <>rdinem Alpliabeti disposita. Manchester 1904. (University of Manchester
Publications V.)
Literaturberichte und Anzeigen 71
Andere Hilfsmittel ähnlicher Art dürften wohl kaum je durch den Druck
zum Gemeingut aller gemacht werden können. Da jedoch die Verwaltung
der Vatikanischen Bibliothek noch über 50 Bände von Katalogen lateinischer
Handschriften zum Drucke zu bereiten hat, so hält sie es fUr ihre Pflicht,
alles in dieser Richtung Erreichbare zu sammeln.
Zumal zwei grofse Schedarien zogen ihre Aufmerksamkeit auf sich. Es
ist bekannt, wie viel die mittelalterliche Literaturgeschichte dem Pariser Aka-
demiker B. Hanreau verdankt. Wie viele herrenlose Schriften und Schrift-
stücke hat er ihren Verfassern zugeführt, wie viele falsche Titel und Vater-
schaften hat er berichtigt. Zu diesen Leistungen befähigte ihn zum grüfsten
Teil ein umfangreicher Zettelkatalog von Initien, den er sich mit ausdauernder,
zielbewufster Arbeit im Laufe eines langen Forscherlebens angelegt hatte.
Nach seinem Tode kam dieser Katalog in Anbetracht seiner hohen Wichtig-
keit an die Pariser Nationalbibliothek. Eine Zeitlang wurde seine Druck-
legung erwogen. Doch stand man von derselben ab, weil die Sammlung
nicht genugsam von Anfang an nach einem einheitlichen, wohlüberlegten Plan
angelegt, sondern im Laufe einer individuellen Forscluingsarbeit entstanden
war und selbst für einen Teil der französischen und englischen Handschriften
weniger auf Grund dieser selbst als mit Hilfe ihrer Kataloge abgefafst war.
Trotz dieser Mängel erbat sich die Verwaltung der Vatikanischen Biblio-
thek die Erlaubnis, eine Abschrift dieses Schedars anzufertigen, was ihr von
Herrn L. Delisle in seiner nie genug zu rühmenden Grofsmut sofort gestattet
wurde. So steht nun das 'Schedario llaureau' auch in der vatikanischen
Nachschlagebibliothek in der Abteilung 'Cataloghi di Biblioteche' in sechs
starken Foliobänden den Gelehrten zur Verfügung.
Ein anderer Initien katalog ähnlicher Art findet sich in seiner Aollsten
und korrektesten Fassung in der Königlichen Bibliothek von Berlin: der
Schmeller-W. Meyersche, welcher sein Dasein der Dnxckleguug der Münchener
Handschriftenkataloge verdankt. Soviel mir bekannt ist, berücksichtigt auch
er, wie der Haiireaus, vor allem die Handschriften und zwar in erster Linie
die reiche Sammlung der Münchener Hof- und Staatsbibliothek. Durch die
gütige Vermittlung des Wirkl. Geh. Oberregiernngsrates A. Harnack und des
Abteilungdirektors Dr. L. C. Stern wird die Vaticana binnen kurzem auch
von diesem Schedar eine Abschrift besitzen.
Das Bedürfnis, das auf dem Gebiete der lateinischen kirchlichen Literatur
der altchristlichen und mittelalterlichen Zeit zu Vattassos Sammlung führte,
mufste sich naturgemäls auch auf andern oder spezielleren Forschungsgebieten
fühlbar machen und ähnliche Arbeiten veranlassen. Dies bewahrheitet die
Sammlung von 3000 Initien, welche Harnack seiner altchristlichen Literatur-
geschichte zur Freude und Erleichterung seiner Nachfolger angehängt hat;
ja dafs auch zuweilen auf noch beschränkteren Forschungsgebieten ohne ein
solches Hilfsmittel sich nichts Erspriefsliches leisten lälst, fühlte auch Denifle
bei seinen so wertvollen Untersuchungen der mittelalterlichen Kommentare
zum Römerbrief und veranlafste ihn, seine Studie durch ein treffliches Ver-
zeichnis der einschlägigen Initien') zu bereichern.— Noch viel fühlbarer war
dieses Bedürfnis auf dem fast uferlosen Gebiet der älteren italienischen Poesie.
Demselben suchte G. Bilancioni durch eine Initiensammlung abzuhelfen, welche
von C. und Lod. Frati mit einer Hingabe, die der des verdienstvollen und
selbstlosen Sammlers nahe kommt, im Propugnatore XXII (1689) bis XXVI
(189;}) teilweise veröffentlicht wurde. Leider sind bisher nur die nachweisbar
bestimmten Autoren zugehörigen Initien mitgeteilt, unbegreiflicherweise nicht
in einer alphabetisch geordneten Reihe, sondern nach den Autoren in eben-
so viele Gruppen verteilt, sodafs die Zuweisung eines namenlosen Stückes
auf Grund dieser Initiensammlung fast unmöglich i.st. Die Verwaltung der
Vatikanischen Bibliothek hat daher diese Initien Bilancionis verzetteln und
i) Luther und Luthertum I, Quellcnbele<;c: Die abendländischen Schriftaus-
li-ger bis Luther über Rom. I. 17, b. 369 — 375.
72 I,itoratiirbcriclito und Anzoit^cn
alplialu'tisili jjeordnet in cinoiii I^and aurklclii'n lassen, und in difscr l'tirni
erweist sieh dit' Saninihinj: als ein hiiclist seliiitzliares Iliilsniittel für die cin-
schläpifje llandsi-liriltenforsc-liiinp.
Maneiie andere lnitiensamniliint;en lie^i'u iioeli in den Selireibpulten clu-
zelner Forseiier verltorf^en; st) ist mir anfser der von \\'attenhaeli verölVent-
liehten ') eine Saniinlnnf; von Initien der weltlielieii iati'iniselien IMelituuf^cn
des Mittelalters bekannt, sowie eine der luittelalterlielien ivommentarc zu den
Senteuzenbiiehern des I-ond»arden und der ihnen so naliestehenden (.Miodlibeta
»tud Quaestiones disputatae. Mö^^en diesellten und die ohne Zweite! zaidreiehen
SauMulunt^en derselben Art, welelie sieh nu'iner Ivenntnis ent/.ielien, recht balil
zum (lemein^ul aller werden und zu einer uu"tlu)diseheren und umfassenderen
Erforschunj;: unserer llaudsehriftensammltint^en anref^en. ohne welche auf dem
weiten (Jebiet der mittelalterlii-hen i-it( rartjesehielite wahre und Ideibende
Kesultate kaum zu erzielen sind.
Kom. Franz l'.hrle S. .1.
L'art typographique dans les Pays-Bas (1500—154(1). lleproduction en facsi-
mile des earacteres typograi)hi(|ues, des uianines (rimprinieurs, des gravures
sur bois et atitres oruements emplojes dans les I'ays-Bas entre les annees
MD et MDXL. Avec notices criticpies et biograi)hi(|ues par W outer
Nijboff. Livr. 5— S. La llaye: Martinus NijliolV Üitiö, Wm',. Fol.
Die Befiirchtung, dai's das Erseheinen dieses für die niederländische
Huehdriiekergeschichte und Biicherilhistratioii so wichtigen Werkes ins Stocken
geraten könne, hat sich zum (iliiek nicht bestätigt. Wie der Herr Heraus-
geber in einer der 5. Lieferung beigefügten Notiz mitteilt, ist die lange Unter-
brechung lediglieh durch seine Kränklichkeit verursacht worden, und in der
'Tat sind binnen .Jahresfrist vier neue Lieferungen zur Ausgalte gelangt, die
uns eine Menge interessanter Typen, Buchdruckerniarken, 'ritelumrahmungen
und sonstigen Biicherschmucks vor Augen führen. Ich möchte aus dem
reichen Inhalt nur auf eine einzige Tafel hinweisen, die sich in der 8. Liefe-
rung befindet und die einen neuen Beleg für die früher von mir in dieser
Zeitschrift (Bd 12. S. "ioo tf.) vertretene Ansicht liefert, dafs einzelne Block-
bücher, namentlich aber die Biblia paui>ernni, sich ihre Beliebtheit bis in das
1(5. Jahrhundert hinein erhalten haben. Diese Tafel nämlich, die ein Blatt
aus dem 1517 von Jan van Doesborch in Antwerpen gedruckten „Oorspronck
unser salicheyt" darstellt, entspricht in ihren Bildern und ihrem Wortlaut
bis auf geringfügige Abweichungen durchaus dem ü2. Blatt der 4() blättrigen
und dem A'2. Blatt der 5i) blättrigen xylographischen Biblia pauperum, nur
mit dem Unterschiede, dafs der Text nicht in LIolz geschnitten, sondern mit
beweglichen Buchstaben gesetzt ist. Gleichzeitig fällt dadurch aber auch
Licht auf eine bisher unaufgeklärte Frage. G. C. Mezger beschreibt in seinem
Buche „Augsburgs älteste Druckdenkmale", Augsburg 1840, S. 22 — 2t; eine
Ausgabe der Biblia pauperum, deren Text mit Typen gedruckt ist, die nach
seiner Angabe denen des Anton Sorg ähnlich sein sollen. Ob nun diese
Ausgabe mit der Antwerpener von 1517 identisch ist, läfst sich v/egeu der
völlig ungenügenden Nachbildung, die Mezgers Buch als Tafel 1 beigegeben
ist, nicht feststellen. Zweifellos stehen aber beide Ausgaben in engster Ver-
wandtschaft zueinander, und damit sind wir der endgültigen Lösung um
einen erheblichen Schritt näher gekommen. W. L. Schreiber.
Neue Blockbuch -Literatur.
The Weigel-Felix Biblia jiauperum. A munograph by Campbell Dodgson,
M. A. 0. 0. u. J. (Privatdruck der Chiswick Press. London 1900.) 23 S.
Text u. 3 Tafeln. Gröfstes 4«.
Biblia pauperum. Unicum der Heidelberger Universitäts - Bibliothek in
34 Lichtdrucktafeln und 4 Tafeln in Farbenlichtdruck, herausgegeben von
l) Zeitschrift f. Deutsches Altertum III. 471 — 506.
Literatarberichte und Anzeigen 73
I'.uil Kristeller. Berlin: Bruno Cassirer 1906. (II. Veröffentlichung der
Graphischen Gesellschaft.) 2 S. Text u. 38 Tafeln. Fol.
Biblia pauperum. Deutsche Ausgabe von 1471. (Einleitung von K. Ehwald.)
Weimar: Gesellschaft der Bibliophilen 1906. 8 S. Text u. 40 Tafeln.
Klein Fol.
Ueber einige Holzschnitte des fünfzehnten Jahrhunderts in der Stadtbibliothek
zu Zürich von Max Lehrs. Mit 11 handkolorierten Tafeln in Hochätzung.
Strafsburg: J. H. Ed. Heitz (Heitz & Mündel) 1906. 14 S. Text u. 11 Tafeln.
Grofs 4«. 30 M.
Man darf wohl von einer Hochflut sprechen! Das fast gleichzeitige Er-
scheinen dreier Arbeiten, die sich auf die Biblia pauperum beziehen, beweist
genugsam das aufserordentliche Interesse, das man gegenwärtig diesem alt-
ehrwürdigen Kunstdenkmal und den Blockbüchern überhaupt entgegenbringt.
Und da alle drei sich auch auf die Einleitung berufen, die ich vor vier Jahren
für die 50 blättrige Biblia pauperum geschrieben habe, so darf ich vielleicht
erwähnen, dafs die Verlagsbuchhandlung von J. H. Ed. Heitz in Strafsburg neben
der grofsen Ausgabe , Biblia pauperum. Nach dem einzigen Exemplar in
50 Darstellungen" (M. 36. — ) neuerdings auch meine „Einleitung über die
Entstehung und Entwicklung der Biblia pauperum unter besonderer Berück-
sichtigung und mit Abbildungen der uns erhaltenen Handschriften" als Sonder-
abdruck zum Preise von 8 M. abgibt.
Campbell Dodgsons Monographie gilt in erster Keihe der Bilderhand-
schrift, die ich als Nr 20 aufgeführt habe. Ich wufste nur, dafs sie sich früher
im Besitz von T. 0. VVeigel befand und auf dessen Auktion von Eugen Felix
erworben wurde. Weitere Angaben sind auch in der Monographie nicht ent-
halten und der Name des gegenwärtigen Besitzers, wahrscheinlich eines eng-
lischen Privatsammlers, bleibt ein Geheimnis. Ich konnte jedoch inzwischen
feststellen, dafs die Handschrift eine Zeit lang im Besitz von Ludwig Eosen-
thal in München war und dann an ein Londoner Antiquariat überging. Ist
also ihr Verbleib noch in Dunkel gehüllt, so gibt uns die Monographie über
ihren Inhalt völligen Aufschlufs. Sie besteht aus 24 Pergamentblättern mit
48 Bildseiten, von denen drei abgebildet sind. Da sich ein weiteres Faksimile
bei Weigel und Zestermann, Die Anfänge der Druckerkunst Bd 2. S. 129 be-
findet und eine verkleinerte Nachbildung in L. Rosenthals Katalog 100. S. 32,
so sind uns nunmehr fünf Abbildungen zugänglich, zu denen sich noch ein
Ausschnitt in Rudolph Weigels Kunstkatalog Bd 4. Nr 19223 gesellt. Trotz-
dem bin ich mir über die Entstehungszeit der Handschrift noch nicht im
klaren, doch dürfte Dodgson, der sie um die Mitte des XV. Jahrhunderts an-
setzt, wohl recht haben; ich vermute, dafs der Zeichner irgendwo am Rhein
gelebt hat. Aus den weiteren Ausführungen des Verfassers möchte ich noch
hervorheben, dais auch das British Museum ein Exemplar des 1517 in Ant-
werpen gedruckten „Oorspronck vnser salicheyt" besitzt, dessen Verwandt-
schaft mit der Biblia pauperum ich oben S. 72 bei der Besprechung der
„L'art typographique dans les Pays-Bas" betonte. Die sehr ausführliche Be-
schreibung, die Dodgson von diesem Buche gibt, bestätigt die von mir ver-
mutete enge Verwandtschaft, wenn nicl'it gar die völlige Uebereinstimmung
mit dem von Mezger angeführten Werk.
Noch wichtiger für die Kunstgeschichte ist die von der Graphischen
Gesellschaft veranlal'ste Reproduktion des Heidelberger Unikums. Ist
diese Ausgabe doch die erste, an der die Holzschneidekunst Anteil hat! Ihr
war freilich nur die Ausführung der Bilder überlasssn, während der Text
handschriftlich hinzugefügt wurde. Die von Albert Frisch in Berlin in Licht-
druck ausj^efülirte Nachbildung der 34 Tafeln des Originals ist tadellos; auch
sind ihr als Anhang vier Tafeln in Farbendruck augefügt, aus denen sich die
Art der Illuminierung erkennen läfst. Kristeller hat sich in seiner Ein-
leitung sehr kurz gefafst, doch will er meine Datierung „um 1460" (Manuel
Bd 4. S. 90) nicht gelten lassen, sondern setzt die Entstehungszeit in die
Jahre 1440—50. So geringfügig der Unterschied an sich ist, so üilst der Um-
stand, dafs er dieser Frage die Hallte seines Textes widmet, erkennen,
74 Litoraturhorichte und Auzefpcn
velclios (Jcwicht or ilir beilegt. U-li liabc iir.si»riiiiglic-li im Zeiitralbhitt (lid 12.
S. 214) die EiitstclimiKS/.oit zwischen !4r)5- CO aiif^rHotzt und dann in der
AI:iin/.tT rest.sebrilt ((Jrol'se Aii.sKidie S. ;;:i, Kleine S. 12) meine Annuhmo,
ihifs sie , nicht allzu lanf^e vor 14(10" entstantU-n «ei, bet::riin(let. Der Holz-
schneider besafs niimlici» schon eine bemerkenswerte prakti.sclio Krl'ahnint;,
die sich darin kundgibt, dafs er nicht für Jedt^ Seite eine besondere Tm-
ralmiung schnitt, sondern vier TassepartcMits anfertigte, die. er abwechseln«!
benutzte, und in deren leere Felder die einzelnen liilder in getrenntem Druck
eingefügt wurden. Dasselbe Sparsamkeitsprinziii und die. gleiehe 'reclinik
können wir aber auch in der 14(11 von l'fister in Hauiberg gedruckten Aus-
gabe von Boners Edelstein beobachten. Neben jedem Kapitelholzschnitt be-
findet sicli dort das Bild des Nerfasser.';. Für dieses ist aber nur ein einziger
llolzstoek vorhanden, der sich immer wiederholt, aber nie mit dem gröfseren
liiide gleichzeitig, sondern teils vorher, teils nachher gedruckt ist. In dieser
urkundlichou Jahreszahl 14(11 erblicke ich eine so wesentliche Bestätigung
der früher von mir angeführten (Jründe, dafs ich meine Datierung der Biblia
pauperum aufrecht erhalte.
Für die vergleichende Kunstwissenschaft wiire es wohl wünschenswerter
gewesen, wenn die CJ esellscliaft der Bibliophilen statt Sporers
deutscher Arnienbibel von 1471 lieber die Walthernsche Ausgabe von 1470
nachgebildet hätte. Ausschlaggebend ist wohl der Umstand gewesen, dafs
das in Gotha betiudliche Exemplar der letzteren illuminiert ist und dessen
Keproduktionskosten sich dadurch wesentlich liöher gestellt hätten als die
des nnkolorierten .Sjiorer- Drucks. Wie dem aber auch sei, die Publikation
wird jedenfalls überall mit Freude begrüfst werden, denn das von der Reichs-
druckerei hergestellte Faksimile ist tretflich gelungen und nicht nur für
Bücherfreunde, sondern wohl auch für die Forscher der deutschen Bibelüber-
setzung von Wert. Ehwald hat seine Einleitung in drei Teile zerlegt: der
erste ist der Ausgabe selbst gewidmet, der zweite bezieht sich auf ihren In-
halt, der dritte beschäftigt sich mit den Lebensverhältnissen und der Tätig-
keit des Holzschneiders. Wohl niemand wird diese knappen und klaren
Ausführungen unbefriedigt aus der Hand legen. Für mich selbst besteht das
wichtigste Ergebnis darin, dafs ich bitte, die von mir im Manuel Bd 4. S. 9.ö,
Zeile li und 7 von unten, verzeichnete Ausgabe c zu streichen, da sie mit
der Ausgabe b identisch ist. Mit um so gröfserer Spannung dürfen wir da-
her der Untersuchung über Sporers Tätigkeit als Buchdrucker entgegensehen,
die uns Ehwald für eine spätere VerötTentlichung der Gesellschaft der Biblio-
philen in Aussicht stellt.
Einen sehr glücklichen Fund hat Lehrs in der Stadtbibliothek zu Zürich
gemacht. Die dortige Handschrift Msc. C. 101. 467 enthält aufser einigen,
zum Teil sehr frühen Holzschnitten die Bruchstücke eines Planetenbuchs. Die
Bilder desselben sind sämtlich erhalten, hingegen fehlt der Text vidlig, so
dafs es fraglich bleibt, ob er in Holz geschnitten oder handschriftlich hinzu-
gefügt war. Jedenfalls haben wir es aber mit einem bisher unbekannten
Blockbuch zu tun, das, sei es nun xylographisch oder xylo-chirographisch ge-
wesen, eine wertvolle Ergänzung der von mir Bd 4. S. 417 — 427 beschriebenen
Ausgaben bildet. Lehrs hat sich darauf beschränkt, die Bilder dieser Quart-
ausgabe mit der ihr eng verwandten Folioausgabe zu vergleichen, die das
Berliner Kupferstichkabinet besitzt, und es daher als selbstverständlich voraus-
gesetzt, dafs sich die Planetenfiguren oberhalb der Bilder befanden, die ihre
Einwirkung auf die Menschen darstellen. Allerdings sind sie auch so in der
Handschrift geordnet, aber die Figuren und die Sittenbilder sind auf ge-
trennten Papierstreifen, und es ist kein Grund erkennbar, der den ursprüng-
lichen Besitzer bewogen haben könnte, die Bilder erst auseinander zu schneiden
nnd dann wieder aneinander zu kleben. Es wäre mithin nicht ausgeschlossen,
dafs sich die Planetenfiguren, wie es in den übrigen Quartausgaben der Fall
ist, mit dem dazu gehörenden Text auf der linken, die Veranlagungen der
Kinder aber auf der gegenüberstehenden rechten Seite befanden. — Auch die
übrigen Holzschnitte dieses Bandes sind sehr beachtenswert. Die beiden
Literaturberichte nnd Anzeigen 75
ersten gehören zusammen und bilden, was Lehrs nicht erkannt hat, die linke
Hälfte eines grülseren Blattes, das Christus mit den Nothelfern darstellte.
Bei Wilhelm Schmidt „Die frühesten und seltensten Denkmale des Holz- und
Metallschnitts" ist auf Tafel 50 eine spätere Kopie abgebildet, mit deren Hilfe
man den verlorenen Teil leicht ergänzen kann. Nicht minder interessant ist
ein Holzschnitt mit den vier Temperamenten, aber die ihm beigegebene Er-
läuterung verfehlt ihren Zweck. Lehrs hat nämlich in ganz unzureichender
Weise versucht, den xylographischen Text dieses Blattes in modernes Deutsch
zu übertragen. Neben einzelnen, teilweise sinnentstellenden Uebersetzungs-
fehleru wie „minlicher" (minnelicher) durch „männlicher", „hafs vnd nit" (Neid)
durch „Hafs und nicht" (!), „vngehure" (unheimliche) durch „uneefähr" wirkt
es besonders störend, dais Lehrs die ihm unverständlichen Worte einfach
durch Striche ersetzt hat. Die Zeile ,los klug vnstede snel zu kybe" (leicht-
fertig, klug, unstät, schnell zum Groll geneigt) hat in seiner Uebertragung
folgendes Aussehen : „— klug, unstet, ". Eine so lückenhafte Ueber-
setzung nützt dem Leser nichts und schädigt nur das Ansehen des Ver-
fassers. Wir wollen uns aber durch die Mifsgriffe der Einleitung, bei deren
Abfassung Lehrs keinen glücklichen Tag gehabt hat, die Freude an der
Publikation nicht verderben lassen, denn die von ihm aufgefundenen Holz-
schnitte sind die wichtigsten und interessantesten, die in den letzten Jahren
bekannt geworden sind. W. L. Schreiber.
Die Photographie im Dienste der Geisteswissenschaften von Karl Krum-
bacher. Mit 15 Taf. Leipzig: B. G. Teubner 1906. 60 S. S". [Aus:
Neue Jahrbb. f. d. klass. Altert., Gesch. u. deutsche Lit. Bd 17.] 3.60 M.
Wollte man heute auf die Bedeutung der Photographie für die Natur-
wissenschaften und Medizin noch besonders aufmerksam machen, so würde
ein solches Beginnen mit Recht als überflüssig gelten. Anders liegen da-
gegen die Dinge im Bereiche der Geisteswissenschaften. In den Kreisen der
Vertreter dieser Disziplinen ist man auch heute noch vielfach über die mannig-
faltigen Erleichterungen und Förderungen, welche die Photographie ihren
Wissenschaften bieten kann, nicht genügend unterrichtet. Diesem Mangel
will das Buch K's abhelfen. Es ist der erste Versuch, der nach dieser
Richtung hin unternommen wird; dafs er so glänzend ausgefallen ist, hat man
dem glücklichen Zusammentreffen zu danken, dafs hier ein ebenso tüchtiger
Gelehrter wie Praktiker das Wort ergreift.
Auf die von K. im 1. Kapitel gegebene Uebersicht über die hauptsäch-
lichsten Gebiete, auf denen die Geisteswissenschaften eine Förderung durch
die Photographie erfahren können, braucht das Referat, soweit es sich hier-
bei um Herstellung von Lehrbüchern und Lehrmitteln handelt, nicht näher
einzugehen; denn die von gelehrten Korporationen (Palaeographical Society
u. a.) wie angesehenen Verlagsanstalten (wie Sijthuff, Hoepli, Bruckmann) aus-
gegebenen Serien von Faksimile- Ausgaben sind den Lesern des Zbl. hin-
länglich bekannt. Leider belasten diese Werke, in denen die Photographie
ihre glänzendsten Triumphe feiert, den Etat der Bibliotheken in geradezu er-
schreckender Weise, und es ist daher mit um so frrüfserer Freude zu be-
grüfsen, dafs K. auf das entschiedenste für eine billigere Herstellung durch
verkleinerte Wiedergabe der Originale eintritt. Seine in Verbindung mit einer
unserer ersten Reproduktionsanstalten ausgeführten Berechnungen beweisen,
dafs durch Reduktion der Schrift bis auf eine noch ohne Lupe lesbare Grölse
eine Herabsetzung der Herstellungskosten und dadurch des Verkaufspreises
bis nahezu auf ein Zehntel der bisherigen Höhe wohl möglich ist, und es
bleibt nur zu wünschen, dafs sich eine jener grofsen Firmen wenigstens zu
einem Versuche mit solchen billigen Ausgaben entschlösse. ') W^eniger ver-
I) Eine Serie solcher billigen Faksimile- Ausgaben in verkleinertem Mafsstahe
hat die Pariser Nationalbihliothek begonnen, darin z. B. die Unzialliandschrift
des Gregor von Tours (109 Taf. 20 Fr.).
76 TJtcraturbcrli'htc niul Anzeipon
hroitot ist ilic Kountiiis von (Ut \'c'r\vrmll»;irkt'it der riiotograpliic für private,
<lor Spoziallorsfiiimii; dicnonile '/wcclvc. Die liitTülKT fjcfxebeiio üeleliniTif;-
zeijrt an eiiuT IiimIic tri'tVi'ii<l t^owäliltcr Hcisiiiflc, wclclii' KriiMclitenint^cii dii!
riiutü^'rapliio j:;iTaiio bei «Ion iangwiorif^cii Arbeiten an Editionen {gewähren
kann.
Der 2. Absehnitt , Arten der pliofoprapliiscben Anlnahnie und Preisvcr-
liältnissc" ist zum pröl'sten Teil dir direkten Aidnaliuie aul ];r(»uisilberpai)icr
uut umpekehrten Tonwerten — weil'se Selirilt auf seliwarzem (irimde - ge-
widmet (vpl. Zbl. l'.toti. S. '121Y. u. 1*17). Die aul Tai. 2 — 7 {regebenen Proben,
bei denen die Umkehrunp des liildes uicbt durcli einen .Spiegel, sondern ein
l'risma erfolgte, sind trotz der ti'ihveisen \'erkleinerung der Originale bis auf
die Hälfte und trotz der diireli die autotyijiseli-- Wiedergabe bedingten Ein-
bufse an Scliiirfe von so anrserordentlielijr l)eutlichkeit, dals kein vorurteils-
freier Hetraeliter die Brauelibarkeit dieses ebenso billigen wie zcit8i)arendeu
Nerfalirens in Abrede stellen kann. Fallen auch bei geringerer Geschicklich-
keit die Aufnahmen minder kontrastreich aus, und setzt eine verblalste Schrift
auf vergilbtem (iruude der Anwendbarkeit dieser Technik wenigstens z. Z.
noch eine Schranke, so reichen doch ohne Zweifel in zahllosen Füllen die
mit dem Prismaapparat gelieferten Bilder für Zwecke der Kollation völlig
aus. Wenn ich im folgenden auf einige Schwierigkeiten aufmerksam mache,
so betone ich ausdrücklich, dafs damit der Wert des Verfahrens in keiner
Weise herabgesetzt werden soll, denn auch die gewijhnliche Negativaufnahme
hat mit den gleichen IJebelständen zu rechnen; ich mochte nur diejenigen,
denen die jiraktische Erfahrung im Photographieren abgeiit, davor warnen,
beim Lesen dieses von K. mit besonderer Wärme geschriebenen Abschnittes
ihre Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Ai)parates ins unbe-
rechtigte zu steigern. Gegenüber der starken 15etonung der Mögliclikeit
einer gleichzeitigen Aufnahme zweier Seiten einer Handschrift auf einer
Bromsilberfolie mufs darauf hingewiesen werden, dafs wohl in den weitaus
überwiegenden Fällen eine derartige Vereinfachung an dem zu straffen Ein-
bände scheitert, dieselbe Schwierigkeit bereiten besonders dicke Bände und
solche, bei denen die Schrift so gut wie keinen inneren Rand frei läfst. Nur
selten werden Handschriften so glatt aufliegen wie in der Abbildung auf
Tafel S; fehlt aber die ebene Lage, so ergibt die gleichzeitige Aufnahme
zweier Seiten eine so starke Verzeichnung, dafs die Schrift (namentlich bei
Verkleinerungen) nach den inneren Rändern zu unlesbar wird. Solche wider-
strebenden Objekte erfordern auch bei der Anwendung des Prismaapparates
für jede Seite eine besondere Aufnahme. Bei Benutzung einer Papierrolle
an ."itelle einzelner Folien ist zu beachten, dafs ein ununterbrochenes Auf-
nehmen nur so lange zulässig ist, als die zu Anfang mittelst der Mattscheibe
kontrollierte Schärfe der Einstellung gewahrt ist oder mit anderen Worten,
solange die Distanz des zu photographierenden Objektes vom Prisma die
gleiche bleibt. Dieselbe verändert sich aber durch das Umschlagen der
Blätter, denn nach der 'M). oder 40. Aufnahme ist der Abstand des Prismas
von der jetzt oben aufliegenden rechten Seite um die Stärke der umge-
schlagenen Blätter gegenüber der ursprünglichen J^ntfernung vergrijfsert,
während er sich für die linke Seite um dasselbe Mafs verkürzt hat, und es
ist somit ungewifs, ob nicht diese Veränderung bereits eine Einbufse an
Schärfe verursacht hat. Man tut daher gut beim Abrollen des auf ca. öo Auf-
nahmen berechneten Streifens lieber von Zeit zu Zeit die Richtigkeit der
Einstellung auf der Mattscheibe zu beobachten als schliefslich ein Dutzend
verschwommener Aufnahmen zu entwickeln. Auch für die Exposition
empfiehlt sich bei solchen Massenaufnahmen, namentlich wenn sie sich über
eine Reihe von Tagesstunden erstrecken, eine ähnliche Vorsicht. Mehr als
bei dem gewöhnlichen Negativ-Verfahren hängt bei der Prismaaufnahme das
Gelingen von einer richtig bemessenen J]elichtungsdauer ab. Die Intensität
des Lichtes ist aber zu den verschiedenen Tageszeiten eine nicht unerheblich
schwankende, und man sollte daher wenigstens beim Einsetzen einer neuen
Rolle vorher eine Probeaufnahme auf einer Folie machen und gleich ent-
Literaturberichte und Anzeigen 77
wickeln, um sich von der Richtigkeit der Exposition zu überzeugen. Als
Maximalleistungen eines Tages führt K. 20(i, in einem Falle — unter Mit-
wirkung einer zweiten Person — 230 Aufnahmen an. Nach meinen Er-
fahrungen muls sich hier grofse Geschicklichkeit an vermutlich nicht ungünstig
liegenden Objekten betätigt haben. Dafs der Prismaapparat in manchen
Punkten noch verbesserungsbedürftig ist, kann bei der Neuheit der Technik
nicht auffallen, und K. macht bereits eine Reihe von Vorschlägen zu seiner
Vervollkommnung. Der gerügte Mangel an Sicherheit, der dem Stabstativ
(Abb. 8) namentlich bei Anwendung der Rollkassette anhaftet, dürfte durch
die von K. vorgeschlagene Anbringung einer zweiten Schraubenmutter kaum
behoben werden; richtiger wäre es jedenfalls, dieses für Reproduktionszwecke
denkbar ungünstigste Stativ überhaupt preiszugeben. Wer die schwierige
Handhabung nicht aus eigener Erfahrung kennt, wird doch wohl gelegentlich
auch bei Berufsphotographen die Anstrengungen beobachtet haben, die die
drei beweglichen Stäbe verursachen, ehe man die Kamera in die dem Objekte
entsprechende Höhe bei einigermafsen wagerechter Lage gebracht hat. Alle
diese Unbequemlichkeiten fallen bei einem Säulenstativ mit Kurbeltrieb
fort, und die Kamera hat einen festen Halt. Bei einer mit einer Ausgabe
von r. 650 M. verbundenen Anschaffung können 30 M., die ein solches Stativ
mehr kostet, nicht ins Gewicht fallen.
Nachdem uns K. noch mit einem höchst sinnreich konstruierten Apparat
zur Aufnahme von Vasenbildern (Zyklograph, vgl. Taf. 9 u. 10) bekannt ge-
macht hat, gibt er im folgenden Abschnitte eine Uebersicht über die Haupt-
arten der Reproduktion. Aus der Menge der modernen Vervielfältigungs-
verfahren werden als die gebräuchlichsten der Lichtdruck, die Zinkotypie,
Autotypie und Spitzertypie in kurzer aber allgemein verständlicher Form be-
sprochen, wobei der Nachdruck nicht auf Erläuterung der Technik gelegt ist,
sondern auf Hervorhebung der A^orteile, welche jedem dieser Verfahren für
bestimmte Zwecke in höherem oder geringerem Grade eigen sind. Wer sich
gelegentlich einer Veröffentlichung mit Abbildungen über das für seine
Zwecke vorteilhafteste Reproduktionsverfahren orientieren will, wird durch
K's. Ausführungen, deren Wert noch zuverlässige Preisangaben erhöhen,
bestens beraten sein.
Besondere Beachtung darf in bibliothekarischen Kreisen das Kapitel:
„Verhalten der Bibliotheken, Archive und Museen" beanspruchen. Die Be-
reitwilligkeit, mit der man heute in den meisten Kulturstaateu die Erlaubnis
zum Photographieren der diesen Instituten anvertrauten Schätze erteilt, wird
von K. gebührend anerkannt, mit Recht aber darüber geklagt, dafs die
italienische Regierung noch immer nicht die Erlaubniserteilung den Anstalts-
leitern überläfst, sondern für jedes aufzunehmende Objekt eine besondere
Eingabe an das Unterrichtsministerium verlangt. Auch den von K. vorge-
tragenen Wünschen nach einer „aktiven Beteiligung" der Bibliotheken kann
man die Berechtigung nicht absprechen, umsoweniger da sich die Forderungen
in mafsvollen Grenzen halten. „Die Frage der photographischen Einrichtungen",
heifst es in der Zusammenfassung seiner Ansprüche, ,läfst sich heute für
keine Verwaltung einer bedeutenden Sammlung mehr umgehen; sie ist aber
von Fall zu Fall zu behandeln. Je mehr Inedita eine Anstalt besitzt, desto
dringender ist das Bedürfnis einer photographischen Abteilung. Kleinere
Sammlangen werden vielleicht mit der Bereitstellung eines freien Raumes
an einem hellen Fenster, geeigneter Staffeleien, Einspannkästen und einer
kleinen Dunkelkammer zum Wechseln der Platten auskommen; aber auch
die Herstellung eines Notateliers ist keine kostspielige Sache; oft wird sich
ein Dachraura durch Einsetzung von Oberlichtfenstern mit Stores adaptieren
lassen. In gröfseren Anstalten ist die Einrichtung eines nach den Forderungen
der Technik gebauten Ateliers mit Atelierapparat und wenigstens einer
Dunkelkammer mit laufendem Wasser unerläfslich ... In den Bibliotheken,
Archiven, Museen allerersten Ranges wird sich neben der Einrichtung von
Ateliers auch die Schulung eines Beamten (oder mehrerer) in der Photo-
graphie und Reproduktionstechnik als notwendig erweisen." Soweit sich
78 T.iteratiirborlolito und Anzeigen
diese Wünsclio niciit hiiI' SchulVinifj eims Ateliers Itexielien, dürtten ilirer
Erfiillunf? wolil nirgends ernste Medenken entf<e{i;ensteli('ii. Wirkliclic
ScliwiiTlfrkeiten erlieben sieh erst bei dem mit iveclif nur für dii' t^rolsen
Auslalten geforderten Atelier; lienn ob nanientlieli die iilteren liibliotlieks-
gebiiude einen genido für i)lu)lograpldselie Zwecke geeigneten Raum vcr-
tUgbar liiibcn, der vor allem konstantes l.ielit sowie die Möglielikeit des An-
selilnsses an Heizung und Wasserleitung bietet, diese Frage dürfte auch" K.
schwerlieh durchweg bejahen wollen. \'ou dem auf dem Hoden untc^rge-
braehten , Notatelier' möchte ich alter ganz absehen; eine solche Einrichtung
würde sich wegeu der Heschränkung der Üenutzbarkeit auf die Sommer-
monate sehwerlieh lolinen. Um so ernster ist aber die SdiafVung eines
Kauiues zum I'hotographieren bei Krwi-iterungs- und Neubauten von vorn-
liereiu in Betracht zu ziehen, liis dahin wird sich das Kntgegenkonimen der
Verwaltung auf eine teste \'erbindung mit einem zuverlässigen und in seinen
Preisen nicht unbescheidenen Fachjjhotographen beschränken müssen. Dal's
die Aufstellung eines Beamten zur Leitung des Ateliers mit Schwierigkeiten
verbunden ist, gesteht K. zu, denn die von Bibliothekaren in diesen Fragen
gezeigte Zurückluiltung erscheint ihm wohl erklärlich, weniger dagegen das
Bedenken eines l)irektors: „der Beamte koste zuviel; er werde weitere
Kosten verursachen dadurch, dafd er alle Neuerungen auf dem Gebiete der
l)hotograi)hisehon Technik erproben wolle; er werde zu wenig Zeit für
andere Arbeiten erübrigen und sich immer nur mit seinem Atelier be-
schäftigen. Der Gewinn, den er durch Ausführung von Bestellungen erziele,
werde voraussichtlich ganz minimal sein." Gegenüber diesen für die Kollegen
z. T. nicht gerade sehr schmeichelhaften Einwendungen kann ich aus eigener
Erfahrung bemerken, dafs in den Jahren, in denen mir an der Göttinger
Univ. -Bibliothek die photographisclien Einrichtungen anvertraut waren, sich
nach dieser Richtung hin keine Schwierigkeiten ergeben haben, denn einmal
belastete das Atelier den Etat überhaupt nicht, da es sich durch Erhebung
einer den Kosten entsprechenden Gebühr selbst unterhielt, und zum anderen
war die Direktion durch Kenntnisnahme der an sie zu richtenden Gesuche
um Aufnahmen jederzeit über den Umfang der Arbeiten unterrichtet. Was
aber die Ausübung der photographischen Technik anlangt, so habe ich ge-
funden, dafs die Ausführung der manchmal recht kompliziert liegenden Auf-
nahmen oft mehr Ueberlegung erforderte als manche rein bibliothekarische
Arbeit.
In der Frage der Abgabe von Pflichtlieferungen von Photographien
stehe ich im wesentlichen auf dem Standpunkt des Verfassers. Die Forderung
des Abtretens der Negative an die Bibliothek ist dem Auftraggeber gegen-
über eine Ungerechtigkeit, denn für JJeproduktionen ist der Besitz der Platte
wünschenswerter als eine Kopie; für das Institut aber bedeutet die Samm-
lung von Negativen infolge der ungewissen Haltbarkeit einen recht zweifel-
haften Besitz. Bei dem Prismavorfahren verbietet sich die Abgabe eines
Ptlichtexemplares an die Bibliothek aus dem Grunde, weil ein solcher Zwang
hier mit einer zweiten Aufnahme verbunden wäre, wodurch gerade die Vor-
teile dieser Technik — Schnelligkeit und Billigkeit — wieder verloren gehen
würden. Auch die Einziehung einer Kopie von Negativen sollte sich nur
auf Vorlagen erstrecken, die ein abgeschlossenes Ganze (Urkunden, Einblatt-
drucke etc.) bilden, denn nur für solche Fälle besteht die Wahrscheinlichkeit
einer späteren Verwertung der Photographie an Stelle des Originales. Da-
gegen ist unter allen Umständen an der auch von K. als durchaus berechtigt
anerkannten Forderung eines Pfiichtexemplares der Publikation festzuhalten.
Das Schlufskapitel gibt einen Ausblick auf die , Umwälzung", die K. in-
folge der systematischen Anwendung der Photographie, besonders des billigen
Prismaverfahrens im Betriebe der historisch -philologischen Disziplinen er-
wartet. Vorbedingung hierfür ist allerdings eine gröfsere Verbreitung der
zum Photograjibieren unentbehrlichen Kenntnisse, deren Vermittelung K. den
gröfseren Hochschulen als eine dankbare Aufgabe ans Herz legt.
Breslau. W. Molsdorf.
Literaturbericbte und Anzeigen 79
Das von Wilhelm Junk bearbeitete „Internationale Adrefsbuch
der Antiquar-Buchhändler (Berlin, W. Junk, 1906. XV, 83 S.) enthält
in seinem Ilauptteil ein Adressenverzeichnis von nahezu 2000 Firmen, die den
Anti(iuariatsbuchhandel betreiben, getrennt nach Ländern und innerhalb der-
selben alphabetisch nach den Namen geordnet. Nur bei einer verhältnis-
mäfsig kleinen Zahl finden sich Bemerkungen über ihre besondere Richtung
oder sonstige Angaben, die zur näheren Charakterisierung beitragen könnten.
Dergleichen scheint ganz von der Inserierung durch die betretfenden Firmen
abhängig gemacht zu sein. Im „Index der Spezialitäten" (S. G7— 69) sind
dann allerdings manche Namen aufgeführt, die im Hauptteil ohne Zusatz
stehen, aber die Rubriken dieses Index sind viel zu allgemein und ver-
wischen zum Teil geradezu die angegebene Spezialität (vgl. z. B. unter „Ge-
schichte" oder „Slavica"). Immerhin wird das bequeme Adressenverzeichnis
den Bibliotheken gute Dienste leisten und dem Bearbeiter wird es bei einer
neuen Auflage vermutlich gelingen, es weiter zu vervollkommnen.
Literatur über Auktionspreise. Je mehr sich auch in Deutsch-
land das Bücherauktionswesen ausbildet und je höher die Preise in den
deutschen Antiquariatskatalogen steigen, um so mehr wächst das Bediirfnis
die englischen Versteigerungen zu verfolgen, die für viele Stücke von inter-
nationalem Interesse immer noch mafsgebend sind. Das ist nicht möglich auf
Grand der Mitteilungen über Recordpreise, wie sie in Zeitungen und Zeit-
schriften gebracht werden, sondern nur mit Hilfe vollständiger Preip-
verzeichuisse. Als solches hatte man bis vor kurzem nur den seit 1887 in
Jahresbänden erscheinenden Book-Prices-Current der Firma Elliot Stock
(Preis für den Band 1 £ "i/., Sh.), der durch einen Index über die ersten
10 Jahre zugänglich gemacht ist (der zweite Iudex für 1897—1906 ist bereits
angekündigt). Book-Prices-Current führt die AVerke in der Reihenfolge der
Kataloge auf und gibt dazu ein alphabetisches Register; aufgenommen werden
in der Regel nur Werke, die mindestens 1 £ erzielt haben. Ein paralleles
Unternehmen besteht seit 1894 für die amerikanischen Auktionen (American
Book-Prices-Current). Einen Auszug aus beiden in einem Alphabet hat
neuerdings Luther S. Livingston in 4 Bänden mit etwa 20000 Titeln und
zusammen etwa 100 000 Angaben veröttentlicht, aber beschränkt auf englische
Bücher, Americana und Inkunabeln, letztere jedoch bei weitem nicht voll-
ständig. Das Werk dürfte deshalb für deutsche Bibliotheken nicht genügend
Interesse haben, um die Anlage des hohen Preises von 8 £ 8 Sh. zu recht-
fertigen. — Viel geeigneter für unsere Zwecke ist ein anderes seit 3 Jahren
erscheinendes periodisches Unternehmen: Book-Auction Records, apriced
and annotated Record of London Book Auctions, ed. by Frank Karslake
(London : Karslake & Co., jährlich 1 £ 1 Sh.) Der Band umfafst je ein Ge-
schäftsjahr (Oktober -August; erstes Jahr 1903/04), erscheint aber nicht als
Ganzes, sondern in 4 Heften, jedes in sich alphabetisch geordnet. Dadurch
ist nicht nur die Schnelligkeit der Mitteilung gewährleistet, sondern auch das
Auffinden eines bestimmten Titels und die Uebersicht über die versteigerten
Exemplare eines Werks aufserordentlich erleichtert, aufserdem enthielt das
letzte Heft noch ein Gesamtregister über den Band. Vor allem aber ist
wichtig, dafs der Kreis der aufgenommenen Werke sehr viel weiter gezogen
ist als im Book-Prices-Current. Es sind sehr viele unter 1 £ bis auf wenige
Schilling herab verzeichnet; der 3. Jahrgang enthält auf 630 Seiten etwa
1.5 000 Angaben. Das Unternehmen dürfte so allen Anforderungen genügen,
die vernünftigerweise gestellt werden können. Dals die (nicht sehr häufigen)
deutschen Titel nicht überall korrekt sind, wird nicht auffallen, beruht aber
vielleicht auch auf den ursprünglichen Auktionskatalogen.
Seitdem vorstehende Zeilen geschrieben sind, ist ein neues Unternehmen
angekündigt worden (vgl. den Umschlag des Januarheftes des_ Zbl.), das, wie
schon aus dem Gesagten hervorgeht, eine wesentliche Lücke in der Literatur
dieses Gebietes ausfüllen wird: ein „Jahrbuch der Bücherpreise" der
80 Uinschaii und iiouc Nachrlcliten
europiüsflien Auktionen mit Ansschinls der eiif^lisrhon. lUiarbeiter ist der
bokiuinto Anti(|u:ir f. lU'ok, Vork'{,'cr Otto II Jirrassowitz in Leipzig.
Der Oberbiblit)tliek:ir an der lviini;;lielien lübliotliek zu Dresden lioi'rat I'aul
iCmil Kiehtcr iiat sieli der niiilisamen Arlicit unte.rzot,'eu, für die grolscn
von aiiitlieiieM Steilen (irofsbritanniens ;uisf?egant:;eiien li i s toriach en
l,'uellen pull 11 kat ionen, deren l'eststelhiuf; in den engiiselien bucli-
bändierisehen Hibliofrrapliieu liekanntlieli reelit sciiwierifj; ist, ein übersiclit-
lielies alpliabctiseliea Verzeichnis anzufertigen. Das Verzeiclinis (s. u. S. i)-l)
ist in Nr :^(i() u. 301 des I^örsenldattes von llMHl abgedruckt und unifafdt die
C'alendars of State l'ajiers, die Lists des Keeord Office, die Aets des l'rivy
("ouneii. die Serijitores reruui Üritanuiearuui u. a. ni. (es felden die rul)likationen
der Manuseripts Connnissiou). Es dürfte zur Kevision der Fortsetzungszettel
und zur rasclien Orientierunir beim Suchen einer VerölVentlicluing gute Dienste
leisten. Sonderdrucke sind für die ililiiiotlieken durch den Verfasser erliäitlicii.
Umseliau und neue ^'at•Il richten.
Der preufsische Staatshanshalt für 1907/08 enthält wieder eine
"Reihe von Mehrfordernugen für die Bibliotheken, die einen wesentlichen
Fortschritt bedeuten. Vor allem ist mit lebhaftem Dank zu begrüfsen, dafs
endlich die Bezüge der Bibliothekare denen der Oberlehrer an den
höheren Unterrichtsanstalten gleichgestellt werden, indem das Höchstgehalt
von .TldOM. statt in 24 jetzt in 21 Jahren erreicht wird und die bisherige
feste Zulage von '.miO M. unabhängig von der Zahl der Beamten in drei Stufen
nach dem Dienstalter (.HDO .AI. nach 9, (iuO nach 12 und ÜOo nach 1.") Dienst-
jahren) gewährt wird. Uebereinstimmend mit den Besoldungen der Biblio-
thekare werden auch die der Archivare, der Kustoden an den grofsen Uni-
versitätssammlungen, der Observatoren an den Sternwarten, der wissenschaft-
lichen Beamten der Akademie usw. neu geregelt. — Für allgemeine
Bibliothekszwecke notieren wir ferner: Zur Herstellung des Gesamtkatalogs
10. Rate: 3üOi»oM.; zur Bearbeitung eines Gesamtkatalogs der Wiegendrucke
2. Kate: 7500 ]\I.; zu Versuchen, die im Königlichen Materialprüfungsamt in
Dahlem über die Mittel nnd Methoden zur Erhaltung und Ausbesserung alter
Handschriften angestellt werden sollen: (iooo M.
Bei der Königlichen Bibliothek wird die im vorigen Jahre bei
Schalfung der ersten Direktorstelle weggefallene vierte Abteilungsdirektorstelle
wiederhergestellt. Neu bewilligt werden 2 Bibliothekssekretäre und ."i Diener,
aufserdem 1500 M. zur ßemunerierung von Hilfsarbeitern und 300 M. nicht-
pensionsfähige Stellenzulagen für Unterbeamte. Der Vermehrnngsfonds wird
um 40000 M. (auf 1S6 400) erhöht, der Fonds für „Geschäftsbedürtnisse" (so
lautet jetzt allgemein der Titel für Löhne, Heizung, Beleuchtung, Drnck-
kosteu usw.) um J.MiOO M. für Druckkosten von Katalogen und sonstigen
Publikationen der Bibliothek. Es wird damit für die Königliche Bibliothek
in erfreulicher Weise ein Teil der Bedürfnisse gedeckt, die das Zbl. im vorigen
Jahrgang S. 104fl'. dargelegt hat. Ebendahin gehört aus dem Extraordinarium
ein Betrag von 20 000 M. als i. Rate für Erneuerung und Umschrift der
Kataloge. Für P'inrichtung und Katalogisierung der deutschen Musiksamm-
lung bei der Königlichen Bibliothek in Berlin sind 44 300 M. eingestellt. _ Die
5. Rate für den mit der Akademie der Wissenschaften und der Universitäts-
bibliothek gemein.sameu Neubau (Gesamtbetrag rd 10' ., xMillionen) beträgt nur
250 000 M. (Zur "V'orbereitung des Umbaus des jetzigen Bibliotheksgebäudes
für Zwecke der Universität, der im Herbst 190S beginnen soll, werden
00 000 M. gefordert.) Aus dem (Jrdinarium ist noch ein Betrag von ßOO M.
für „Abgaben infolge der Reichs-Erbschaftssteuer" zu erwähnen. Es ist sehr
zu wünschen, dafs er wirklich in Anspruch genommen wird.
Umschau und neue Nachrichten 81
Von den Universitätsbibliotheken ist diesmal nur die in Berlin
reicher bedacht. Aufser einem llilfsbibliothekar, einem zweiten IJibliotheks-
sekretär und 660 M. für verschiedene Löhne erhält sie 6000 M. Verstärkung
des Vermehruugsfonds, womit sie in die Reihe der besser dotierten preulsi-
schen Universitätsbibliotheken eintritt, und endlich 20 000 M. einmalige Be-
willigung zur Ausfüllung von Lücken. So erfreulich es ist, dais für die
Bibliothek der gröfsteu Universität etwas geschieht, so bedauerlich ist es doch,
dals die Finauzverwaltuug anscheinend nicht zu der Ueberzeugung gekommen
ist, dals sämtliche Universitätsbibliotheken einer gründlichen Aufbesserung
ihres Vermehrungsetats bedürfen oder dafs, wenn eine dauernde Belastung
jetzt vermieden werden sollte, mindestens ein grijfserer Extrafonds für alle
niUig war, den die Lage der Finanzen sicher gestattet hätte. So erhalten nur
Breslau und Königsberg eine Erhöhung des regelmäfsigen Vermehrungsetats
um 1000 M., aufserdem einmalig Königsberg 6000 M. zur Erwerbung der Kant-
manuskripte aus dem Nachlafs R. Reickes, Münster 2000 M. zur Anschafi'ung
kunstwissenschaftlicher Werke. An Personal ist neu eingestellt ein Hilfsbiblio-
thekar in Münster, ein Sekretär in Breslau, ein Expedient in Kiel, je ein
Diener in Bonn und Greifswald; in Halle wird der Hilfsarbeiterfonds um
1014 M. erhöht. Für aulserordentlichc Arbeiten erhält Königsberg 3000 M. zur
Fertigstellung des alphabetischen Zettelkatalogs (die erste von zwei Raten)
und Münster 3600 M. zur Katalogisierung und lüinordnung der Fürstenberg-
Stammheimschen Bibliothek (desgleichen). Der Fonds für wirtschaftliche
Ausgaben wird dauernd verstärkt in Greifswald um 250 M. (für Reinigung),
in Kiel um 800 M. (infolge Erweiterung des Gebäudes), in Münster um 4600 M.
(aus Anlafa des Neubaus einschliefslich von Löhnen für einen Heizer und
Hilfsdiener). Für Bauzwecke sind angesetzt in Breslau 46 200 M. (Instand-
setzung am Gebäude), in Kiel 40 400 M. (zweite und letzte Rate für den Er-
weiterungsbau), in Königsberg itooo M. (Ergänzung der Buchbretter), in
Münster H600 M. (Ergänzungsrate für die innere Einrichtung). In Bonn wird
eine bauliche Herstellung im sogen. Langbau des Universitätshauptgebäudes
(17 000 M.) begründet: „Die Decke des im ersten Stock gelegenen grofsen
Bibliothekssaales ist infolge des Verfauleus der Balken so schadhaft ge-
worden, dafs sie vollständig erneuert werden mufs. Um Beschädigungen der
Bücher und der im Saale verkehrenden Personen zu verhüten, hat sie vor-
läufig abgestützt werden müssen. Ebenso bedarf das darüber liegende Dach
zum Teil einer Erneuerung."
Auch für die Bibliotheken einiger Universitätsinstitute werden
aufserordentliche jAlittel verlangt: in Berlin für das zoologische Museum
4000 M., in Bonn für das evangelisch-theologische Seminar 3000 M., in Königs-
berg für das deutsche Seminar 2000 M., in Münster für das philologische
Seminar 1200 M., das anatomische und zoologische Institut 3000 M., den geo-
graphischen Apparat 1000 M. In einigen anderen Fällen (Berlin, botanisches
Museum und Museum für Meereskunde; Bonn, Hygienisches Institut) sind die
Bibliotheksbedürfnisse in umfassenderen Posten eingeschlossen. In_ Bonn soll
das Akademische Kunstmuseum, in dem auch der gesamte Unterricht in der
Altertumskunde stattfindet, erweitert werden. Unter den Gründen wird mU
angeführt die Unterbringung der Mommsen- und der Usener- Bibliothek, die
beide von Fräulein Ellen Waldthausen in Kihiigswinter dem Kunstmuseum
geschenkt worden sind.
Von den Technischen Hochschulen ist diesmal nur Danzig mit
einem weiteren Betrag von 30 000 M. zur Vervollständigung der Bibliothek
bedacht. Es scheint also, dafs man in Breslau, wo für mehrere Institute be-
reits letzte Raten eingestellt sind, denselben Fehler machen will wie in Danzig,
wo man mit der Begründung der Bibliothek erst in dem Augenblick begann,
als die Hochschule eröffnet werden sollte. — Bei der Bibliothek des
Kunstgewerbemuseums in Berlin wird der sächliche Fonds um 2000 M. ver-
stärkt. — Der Staatszuschufs für die Kaiser-Wilhelm-Bibliothek in
Posen wird um 10 000 M. (auf 50 000) erhöht behufs Vergröl'serung des An-
schaffungsfonds , sowie Annahme einer weiteren bibliothekarischen Kraft und
XXIV. 2. 6
82 Umscliiin 1111(1 iiiiie Nacliriclitcn
ovcnt. eines wcitoron l>iiri':uilu';iiiitoii. lU-iui II istorisclion Inatitul in
Ivoui wird zur Ausijostalimi}; der liihlidtiick und des Uunstliistoriselion
Apparats noch eine Sunune von Iimmk» M. verlaufet.
Berlin. Im l.ichtliof des Kunstf^cwerbonuisounis führt die liibliotliek
des 'Mnsennis in einer Sunde ranssteliiin}; die „Ihieli 1< nnst der alten Meister"
vor, lianptsiii-lilieli diireli licständc (li-r von dem An'liitekten Hans (Jrisc-
tiaeh (y I!I(I4) zusaninientrebraeliten Suninilunt?, die a. Z. niiter der opf'er-
willif^eu lieihilte von Faelilontcn nnd Kunst trennden für die Hihliothek ei-
wtirben wurde und die, wie man liier zum ersten Mal ülVtiiitlicIi feststellen
kann, wirklieli in lioliem (!rade f^eeifjnet ist, die Miitwieklunf^ der Kunst im
r.uelidniek umfassend und oliiie jede Einseitigkeit zu veranschaulielien und
damit läuternd auf die heutif^e (lesclimaeksbildiint:; einzuwirken. Ihre liestände
erstreeken sich von der Inkunabelzeit bis zur Schwelle des l'J. .lahrliunderts.
VerviillständiiTt ist das lüld durch Stüeke aus der reichen Blattsanmiiuiif;' der
Bibliothek. Kin musterhaft i,^edruektt's Ilettclieii aus der Feder des Direktors
.1 essen dient als kna,.iper, die Ilauiitsachen scharf heraushebender Führer. —
Aui Vormittaf^j des i:». Januar besnchte die Vereinipnnj: Berliner Bibliothekare
unter der liebenswürdip'n persönlichen Führung Direktor Jessens die Aus-
stellung nnd darauf die Bibliothek des Kunstgewerbemuseums selbst und die
Lipperheidosche Kosfiiuibibli()thek.
Die Stadt Berlin hatte ihrem PatenschilVe, dem Kreuzer Berlin, bei der
ersten Indienststellung aul'ser einer Silbergabe eine ausgewählte Schiffs -
bibliothek für (»ftiziere und Mannscliaften geschenkt. ISach einer Mitteilung
des Kommandanten an den Berliner Magistrat tritt der Wert dieses (Jescheukes
mit der fortschreitenden Dauer der Indienststellung immer mehr zu Tage, die
sonntägliche Bücherausgabe zeigt ständig starken Andrang.
Die Graphische Gesellschaft, geschäftlich vertreten durch Bruno
Cassirer in Berlin, hat ihren Mitgliedern für IDOfl bereits zwei grofse Ver-
öffentlichungen zugeben lassen, Tiziano Trionfo della Fede und die oben an-
gezeigte Heidelberger Biblia Tauperum; eine dritte, Altdorfers Landschafts-
radierungen, ist angekündigt: in der Tat ein reichlicher Gegenwert für den
Beitrag von 2.5 M. Da auch weiterhin Reproduktionen von druckgesehichtlich
wichtigen Stücken in Aussicht genommen sind, sollten Bibliotheken, die den
Beitrag einigermafsen erschwingen können, nicht säumen der Gesellschaft bei-
zutreten.
Dresden. Im Dresdner Anzeiger erläfst Oberbibliothekar llofrat P. E.
Richter einen Aufruf, ihm Mitteilungen über etwaige Sammlungen sächsischer
Stadtpläne zu machen. Er hofft auf diese Weise den handschriftlichen
Plänen kursächsischer Orte von Wilh. Dilich auf die Spur zu kommen,
die sich wahrsclieinlich ein Jahrhundert lang in der Königlichen Bibliothek in
Dresden befunden haben, von dort aber vermutlich ISIS mit au die Militär-
behörde ausgeliefert worden und seitdem verschollen sind.
Hamburg. Dem Berichte der Hamburger Stadtbibliothek für 1005,
der erst jetzt in dem Jahrbuch der Hamburgischen wissenschaftlichen An-
stalten ausgegeben wurde, entnehmen wir die folgenden Angaben : Die Kata-
logisierung der arabischen, syrischen, persischen und türkischen Handschriften
durch Professor Brockelmann-Königsberg wurde in dem Berichtsjahre fast
abgeschlossen. Der Bearbeiter der geschichtlichen Hdss., Dr. Schwalm, hat
seine Tätigkeit damit begonnen, eingehende Untersuchungen über die Her-
kunft derselben anzustellen. Bei der gleichzeitig unternommenen Revision
des ganzen Hands';hriftenbestandes entdeckte er ein noch unbekanntes Formel-
buch aus der Zeit der Residenz der Päpste in Avignoc, das u. a. etwa 2()0
Suppliken aus den verschiedensten Ländern von 1313—1347 enthält. Diese
sind deshalb von grofsem Werte, weil die Siipplikenregister des päpstlichen
Archivs erst 1342 einsetzen. Dr. Schwalm wird die Handschrift als Band 2
Umschau und neue Naclirichten 83
der Veröft'entlichungen aus der Hamburger Stadtbibliotbek herausgeben. —
Der VermehniDgsetat i^obne Bindekosten) wurde von 24 00(i aut 30 000 M.
erhöht; aufserdem standen 5 000 M. Zinsen aus eigenem Vermögen zur Ver-
fügung. So konnten bedeutende Erwerbungen an gröfseren Werken und
Serien zur Ergänzung der Bibliothek gemacht werden (im „Jahrbuch" steht
bei den Ausgaben für Antiquaria die Hamburger Stadtbibliothek gleich hinter
der Königlichen Bibliothek in Berlin). Der Verein für Hamburgische Geschichte
überwies eine aus der Bibliothek des Stadttheaters stammende Sammlung
älterer Dramen (1991 Stücke). Stark vermehrt hat sich der Bestand an
laufenden Hamburger Zeitungen und Zeitschriften, die gröfstenteils von den
Redaktionen oder Verlegern unentgeltlich geliefert werden. Ein Anhang zum
Bericht gibt ein vollständiges ^'erzeichnis dieser laufenden Hamburger Peri-
odica, jedoch mit Ausschlufs der jährlich nur einmal erscheinenden. Gegenüber
dem bedeutenden Zuwachs erwies sich der Buchbinderetat von 10 000 M.
als unzureichend. — Die Benutzung erfuhr überall eine Steigerung (vgl. das
Jahrbuch), nur die Zahl der im Lesesaal benutzten Bände sank um rd 9.500.
Das Jahr 1904, das plötzlich eine rapide Zunahme um •23BI4 Bände brachte,
nahm otfensichtlich eine Ausnahmestellung ein. — Zu Schillers loo. Todestage
wie zur 4s. Versammlung der deutschen Philologen und Schulmänner veran-
staltete die Bibliothek Sonderausstellungen. Bei der ersteren Gelegenheit
wurden die Reste von Schillers Bibliothek, die auf etwas wunderliche Weise
an die Hamburger Stadtbibliothek gekommen waren (vgl. darüber auch Ztschr.
f. Bücherfr. 9. 1905/Ot). S. (iOff.) und in dieser zerstreut standen, wieder ge-
sammelt und in einem durch den „Klub von ls94" gestifteten Schrank unter-
gebracht, dessen Abbildung den Bericht ziert, lieber die philologische Aus-
stellung und den darüber erschienenen Katalog vgl. Zbl. 1905. S. 547. — Der
Direktor gab in seinen Wintervorlcsungen eine Einleitung in die Bibliotheks-
lehre wesentlich vom technischen Standpunkte aus.
Koblenz. Nach dem Bericht der Stadtbibliothek für 1905/06 be-
trug der Zuwachs durch Kauf 3H(), durch Schenkung 1453 Bände. Unter
diesen befanden sich mehrere Nachlässe, der bedeutendste (Dr. Focke) um-
fafste 802 Bände.
Köln. Um die Sammlung und Erhaltung der kleinen nicht in den Buch-
handel gelangenden Drucksachen (Flugschriften, Programme, Statuten, Berichte
von Behörden, Anstalten und Vereinen, Festschriften, Biographien und
Familiengeschichten. Prozefsschriften, Bibliotheks- und Ausstellungskataloge
und Gelegenheitsschriften jeder Art, ferner Schul-, Gebet- und Gesangbücher,
Katechismen, Predigten u. dergl. m.) für ihr Gebiet sicherzustellen, haben die
Leiter einer gröfseren Zahl von Bibliotheken der Rheinprovinz in einer
auf Anregung der Kölner Stadtbibliothek abgehaltenen Versammlung einen
engeren Zusammenschluls der von ihnen vertretenen Anstalten behufs Förderung
gemeinsamer Interessen vera])redct. Es wird zunächst geplant, der Ansamm-
lung der erwähnten Drucksachen eine Arbeitsteilung nach politischen Ver-
waltungsbezirken zu Grunde zu legen, da die Hilfe der Behörden nicht ent-
behrt werden könne; durch diese rein praktische Mafsnahme wird der
systematischen Anordnung des Materials in den einzelnen Bibliotheken, ins-
besondere einer weitgehenden Berücksichtigiuig der geschichtlichen Entwick-
lung der einzelnen Territorien, in keiner Weise vorgegriffen. Auch für die
Sammelarbeit selbst soll, ohne jede weitere Beschränkung, den einzelnen An-
stalten lediglich das Gebiet zugewiesen werden, für welches sie die tun-
lichst vollständige pjeschaftuug des Materials in die Hand zu nehmen haben.
Der Direktor der Kölner Stadtbibliothek, Prof. Keyfser, wurde mit der Aus-
arbeitung einer die Ziele und Aufgaben des neuen Vereins eingehend dar-
legenden Denkschrift beauftragt.
Leipzig. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig hielt am 10. Januar
eine aulserordentliche Hauptversammlung ab, um über die vorgeschlagenen
ü*
H4 Uinscli:iii iiiul lUMie Niicliriohtcü
noncn Verkiiulshcstiminiiii^iMi d. li. die II»Tabscty,iin}r dos Hihliotlicks-
rabatts auf 7'.j"o aucli in Koipzifr zu liescldiorsou. Der (MxTbiir^fnucisU'r
vdii Leipzig hatti' sfit lün^cror Avh vcrtranlirlic \'crli:iiidlun>;t'ii mit dem
Ministorium in Drosdon darüber t^dülirt und jetzt crkläit, dal's dieses iu der
Hau|itsaehe einvcrstaudcn sei. So luelt der Vurstaud die Auf^clegcnlieit l'iir
•jeniifjend {geklärt, um einen I'eselihil's lu'rl)eizul'iihren. Soliald dieser j^jefalst
sei, solle eine l^eputaiion in Dresden beim l'inaiizmiiiister die Saelie perslin-
lieli \ ertreten. ()bi;leieli einii:(' Mit;:licder wiinseiiten. dafs vor der Knt-
schlielsunj; de.s Vereins die Zustinimunt; des iMiuisters einj^eliolt werde, wurden
die neuen Verkaufsbostinnnnnfijen nut sehr grofsor Molirheit aujjjenouiineu.
Herr Albert Uroekhaus dankte der Versanimlnnp;, dafs sie den im K<'^^•^^l■
wiirtit^en Moment notwendij::en Mut bewiesen habe. Wir wiinscliteu nur,
dal's die Herren vom Buehliaudel und i.auientlieii vom \'orstand des 15örsen-
vereins denselben Mut zeigten, wenn es sieh darum handelt auf die
Berufsgenossen in Baden und Württemberg einzuwirken, dafs sie nun ihrer-
seits den dortigen Bibliotheken denselben Rabatt gewähren. IlolVent-
lieli sorgen jetzt di<' liegierungen der beiden Länder, die nur zu lange un-
tätig zugeseben haben, dafür, dals das Wort vom „einheitlichen Bibliotheks-
rabatt", das anscheinend auch iu den \'erhandlungen des Leipziger Vereins
wieder eine Rolle gespielt hat, nicht eine blofse Redensart bleibt.
Stettin. Der Bericht der Stettiner Stadtbibliothek für 1905/06 läfst
eine weitere Konzentration des Stettiner Bibliothekswesens erkennen : über-
wiesen wurde die Bibliothek des Tommerschen Bezirksvereins des Vereins
deutscher Ingenieure einsehlielslich der Fortsetzungen und die der französisch-
reformierten Gemeinde. Aulserdem werden einige gröfsere Schenkungen von
Privaten verzeichnet. Vollendet wurde der mit der Schreibmaschine herge-
stellte alphabetische Zettelkatalog, der in 80 Lipmanschen Kapseln vereinigt
im Geschäftszimmer aufgestellt wurde. Der Sachkatalog wird als Bandkatalog
bearbeitet und zur allgemeinen Benutzung im Lesesaal aufgestellt. Für die
noch nicht fertigen Abteilungen dienen Zettel in Giefsener Kapseln als vor-
läufiger P>satz. Ueber die sich sehr erfreulich entwickelnde Benutzung vgl.
die Zahlen im .Jahrbuch" (für das Halbjahr seit ErötVnung der Bibliothek).
Chamberlains Buch über Kant soll öffentlichen Bibliotheken mit
geringen Mitteln, besonders Büchereien studentischer Korporationen, Lehrer-
bibliotheken uam. geschenkweise zugehen. Wie seinerzeit bei den , Grund-
lagen'- hat ein Privatmann lOOiiO Mark zu diesem Zwecke gestiftet. Gesuche
sind an die Verlagsanstalt F. Bruckmann-München bis 15. März zu richten.
Oesterreich. Das kürzlich ausgegebene Heft 3 der Mitteilungen des
Oesterreichischen Vereins für Bibliothekswesen für 1906 enthält an erster
Stelle eine Beschreibung des Neubaus der Universitätsbibliothek Lemberg.
Das Gebäude liegt auf etwas ansteigendem Terrain, Verwaltungs- und Magazin-
ban neben einander, letzterer sehr tief '^23 m) und nur 7 Fensterachsen (zu je
2* 2 Ol) lang, durch Eisenroste in 5 Halbgeschosse von 2.50 m Höhe geteilt.
Die Büchergestelle sind aus Holz und mit Stellstiften versehen (Entfernung
der Stellöcher 5 cm!) und von gleichmäfsiger Tiefe für alle Formate (50 cm,
das Doppelgestell also 1 m !). Aufser dem Seitenlicht ist Oberlicht vorhanden.
Das unterste Büchergeschofs liegt um ein Halbgescbofs höher als das Erd-
geschofs des "N'erwaltungsbaus. Dieses ist ebenfalls gröfstenteils zur Aufnahme
von Büchern eingerichtet. Der Eingang zum Verwaltungsbau liegt an seiner
Schmalseite. Die Haupttreppe führt im Obergeschofs in den Vorraum des
grofsen Lesesaals Dieser selbst, 22 m lang, mit b Fenstern und Oberlicht
versehen, nimmt mit 12 m Tiefe etwa ^'3 der ganzen Tiefe des Verwaltungs-
baus ein und ist durch eine Tür unmittelbar mit dem Magazin verbunden. Er
enthält an doppelseitig besetzten Tischen 118 Sitzplätze und einschliefslich
der Galerie reichlichen Raum für die Handbibliothek, die jedoch nur den
Umschau uud neue Nachrichten 85
Bibliotheksbeaniten und den Dozenten frei zugänglich ist. Das Oberlicht ist,
wie fast überall, so auch hier die Ursache unerträglicher Hitze im Sommer.
Bis die beantragten Linnenjalousien beschafft sind, wird es mit Packpapier
belegt. Neben dem Lesesaal liegen, von der Magazinseite angefangen, das
Dozentenzimmer (zugleich Leseraum für die wissenschaftlichen Zeitschriften),
das Katalog- und das Ausleihzimmer. Alle diesen haben Verbindung mit dem
Magazin nur durch den Lesesaal. Neben dem Treppenhaus liegt in gleicher
Höhe noch der Handschriften- und Inkunabelraum. Eine Treppe höher be-
finden sich die Zimmer des Direktors, seines Vertreters, zwei Beamtenränme,
ein Arbeitszimmer für Handschriftenbenutzung und ein kleiner Ausstellungs-
raum. Das Gebäude ist in der Höhe des Hauptgeschosses durch eine ver-
deckte Brücke über den botanischen Garten hinweg mit dem Universitäts-
gebäude verbunden. Für den ganzen Bau standen nur 520 000 Kr. zur Ver-
fügung.
In demselben Heft behandelt Ferd. Eichler nochmals das Thema einer
Reform der österreichischen Studienbibliotheken im Anschlufs an
einen Besuch der Landesbibliothek in Fulda, die er der Studienbibliothek in
Salzburg gegenüberstellt. Die Fuldaer Bibliothek scheint ihm „ein glücklich
gearteter Typus jener Bibliotheken zu sein, die — im Besitze wertvoller alter
Schätze und ihrem Aufbau nach wissenschaftlicher Art — doch weiteren
Bildungsbedürfnissen Rechnung tragen und so in einer kleineren Provinzial-
stadt als Sammel- uud Ausgangspunkt literarischer Bildungsbestrebungen in
den verschiedensten Abstufungen anzusehen sind." Er macht darauf aufmerk-
sam, dafs nicht nur der Staat, sondern auch die Landes- und Stadtverwaltungen
sich der Stndienbibliotheken annehmen sollten.
Bei den österreichischen Universitäten ist bekanntlich (s. Zbl. 23. 1906.
S. 472) neuerdings durch Erlafs des Ministers den ordentlichen Hörern ein
besonderer Bibliotheksbeitrag von einer Krone, den aufserordentlichen von
zwei Kronen für das Semester auferlegt worden. Die daraus bisher einge-
laufenen Beträge sind von den Bibliotheken zur Ergänzung der Handbiblio-
theken und zur Vermehrung der Exemplare der gebräuchlichsten Handbücher
verwendet worden. In einem Wiener Blatte war diese Abgabe als Bildungs-
steuer bezeichnet und besonders getadelt worden, dafs auch diejenigen Hörer
zahlen mülsten, die die Bibliothek gar nicht besuchten. Die Mitteilungen ent-
gegnen darauf: „Dieser interessante Teil der Studentenschaft, von dem dieser
journalistische Schmerzensschrei inspiriert sein dürfte, wird vermutlich auch
keine Kollegien besuchen. Soll er nun auch die KoUegieugelder nicht bezahlen?"
Unter dem Titel Bibliotheksschenkungen hat der Kustos an
der Wiener Universitätsbibliothek S. Frankfurter ein Werbeblatt er-
scheinen lassen, dessen Hauptgedanken er schon im Januar 1905 in der
Pädagog. Zeit vertreten hatte. Er will im weitesten Umfange die private
Gebefreudigkeit zu Gunsten der Bibliotheken wachrufen. Wir wünschen ihm
natürlich den besten Erfolg. Er kann ja bereits auf manche rühmlichen Vor-
gänge dieser Art auch im deutscheu Sprachgebiete hinweisen. Für die Dauer
und in dem erforderlichen Umfange wird es sich aber kaum erreichen lassen,
solange die Bibliotheken in den Kreisen, die gebefähig sind, sich nicht einer
höheren Wertschätzung und eingehenderen Interesses erfreuen.
Inzwischen ist in Wien eine bedeutende Bibliotheksschenkuug erfolgt,
indem Prinz Franz von Lichtenstein die Bibliothek des vor einigen Jahren
verstorbenen russischen Gelehrten Bilbasov gekauft und dem österreichischen
Unterrichtsministerium überwiesen hat. Die Sammlung enthält allein an
historischen Werken ungefähr lOOOO Bände zur Geschichte Rufslands und der
slavischen Völker. Auch die Bibliothek des ehemaligen Präsidenten des
obersten Gerichtshofs in Wien Dr. von Stremayr, 16(;r Werke, wurde von den
Erben entsprechend der Bestimmung des Verstorbenen dem Unterrichts-
ministerium zur Verfügung gestellt und von diesem unter die Universitäts-
und Studienbibliotheken verteilt.
•'^''' Umschau iiiul iumio Niiclirichton
l!rl;;iLMi. Die Kriiiij^liolio Uililiotlick zu Uriissil crliiolt vnii IKtiu (iiclfu
iu Maesoyck dessen Haiulsi-lirittoiisaiiunluiif; tjcscliciikt. Ks liclindeu sich üiui^c
Unnirion darunter, die mit .Miniaturen der allen IIKniiselien Schule reich '^v-
'/.iert sind; ferner das prächtig •;eluind«'ne und mii Sclil(issern von ciseliertein
(Mtlde versehene (iebetliuch der Maria Leszinska, der (lenialiliii i.udwifjs ,\V.,
mit Miniaturen ^'an lüuisselets.
England. Teber die Lage ilcr Londoner M uiii/.ipalbi h lio-
thekeu berichtet der Library Association Kccord (s. u. S. UO) unter Be-
nutzung der amtlichen Angaben der Londoner Statistik, Vol. 15. l*.)04/0r).
Danach zählte (irofs-London, nnt Zurechnung der Neubauten un<l Neugriin-
dungen von l!H)."), insgesamt !>.") Hiblioiiieken und Zwcigbiliiiotiiekt^n, die von
■J.'i Einzelgenu'inden unterlialten wurden. Nur drei von "ib («emeinden liabcn
das Bibliotheksgesetz nicht angenommen. Die am SchluCs des Aufsatzes be-
Hndlichen Tabellen geben an: Oröfse des auf jede Bililiothek entfallenden
(lemeindegebiets (in Acres', Kinwohnerzald, Leserzahl, Zald der eingetragenen
Kntleilier tÜr je luoo Einwohner, ahsoluteii Ertrag der renii\ -K'ate und Betrag
derselben für je HMiii Einwohner, Biindozahl fiir lOOil Einwohner, getrennt
nacli Belletristrik und nicht l)elletristischen Werken, usw. Die Zahlen weisen
uaturgemäfs die grüfsten Vers(hie<lenheiten auf, besonders zwischen Osten
und Westen. So kommt in llolborn auf 2^)2 Acres eine Bibliothek, in Wool-
wich auf 413b; in Westminster bringt die Benny-Bate auf lOO'i Einwohner l'JS X',
in Stepney nur 19 '., dort wird nur die Hälfte davon gebraucht, hier der
ganze Betrag. Die Gesamtbändezahl beträgt 9'^") .HOO, davon entfallen 2"^c.8uO
auf schönwissenschat'tliche, 411'.Mi!iauf andere Literatur, 2:«; (100 auf Ueference
Books. Der Ertrag der Steuer von 1 I'enny vom I'liind ergii)t 17115'i l,
also über :t Millionen Mark. Die IJüchereien leiden aber an dem grofsen
Uebelstande, dafs sie ohne Jeden Zusammenhang unter sich arbeiten. Da die
grofsen allgemein- wissenschaftlichen und Spezialbibliotlieken Bräsenz^biblio-
theken sind, dazu in den Abendstunden geschlossen, haben die Munizijjal-
bibliotheken auch das wissenschaftliche Bedürfnis zum guten Teile mit zu
befriedigen und dazu laugen die Mittel in ihrer Zersi)litterung nicht aus. Es
erscheint deshalb als Bedürfnis entweder die Munizipalbibliotheken zu zentra-
lisieren, was aber angesichts der Selbständigkeit der Einzelgemeinden aus-
sichtslos ist, oder eine gemeinsame wissenschaftliche, besonders technisch-
wissenschaftliche Bibliothek zu gründen, die nicht direkt mit dem Publikum
verkehrte, sondern deren einzige Entleiher die Munizipalbibliotheken wären.
Das neue Unterrichtsgesetz würde die Möglichkeit bieten, durch das Education
Committee des Londoner Grafschaftsrats eine solche Einrichtung ins Leben
zu rufen, die gleichzeitig für die ärmeren (Jemeinden eine grolse Entlastung
bedeuten würde.
Der Ausschufs des „Proctor Memorial", das anlser der bereits voll-
endeten Heransgalie von F'roctors Abhandlungen das Ziel hat sein Lebenswerk
fortzusetzen, berichtet, dafs die Verzeichnung der italienischen Drucke von
1501 — 1520 im British Museum durch Mr. England abgeschlossen ist und das
Manuskript sich in Mr. l'ollards Händen betindet behufs Revision und Hinzu-
fügung der Listen der italienischen Drucker dieser Zeit, gleichgültig ob sie
im F>ritish Museum vertreten sind oder nicht. Inzwischen hat Mr. England
auch die franzi5sischen Drucke in Angriff genommen. Für diese Arbeiten am
Index waren bis Dezember 1905 125 £ ausgegeben, so standen noch 242 .C zur
Verfügung und für l'J0(; und 1907 waren noch 120 X an versprochenen Bei-
trägen zu erwarten.
Italien. Die Verhandlungen der Italienischeii Bibliographischen Gesell-
schaft bei ihrer Versammlung in Mailand vom 81. Mai bis :i. Juni 1900 sind
erst kürzlich im November Dezemberheft der llivista delle biblioteche er-
schienen. Von den Vorträgen erwähnen wir einen Bericht von Carlo Mala-
gola über den Stand der italienischen Archive, auf Grund dessen eine Reso-
Umschau und neue Nacbrichten 87
lution au den Minister des Innern gerichtet wurde, in welcher Organisierung des
nationalen Archivwesens gefordert wird, besonders aber das Referat von
Guido Biagi über ein Gesetz betreffend die Bibliotheken. Die
Büchersammlungen, die der allgemeinen Bildung dienen können, sind sehr
ungleich über Italien verteilt: von den staatlichen kommt in Toscana eine
auf 400 000, in Piemont eine auf 3 Millionen Einwohner, in vielen Landesteilen
ist überhaupt keine vorhanden, und kommunale befinden sieh nur in ver-
hältnismäfsig wenigen Städten. Hier müsse etwas von der Regierung ge-
schehen. Sie müsse die den Städten abgetreteneu Kirchen- und Kloster-
bibliotheken, hauptsächlich theologischen Inhalts, von ihnen zurückfordern,
sie verkaufen und nützliche Bücher dafür anschaffen. Erwägenswert sei auch
der Vorschlag, einen Teil der Einkünfte aus den eingezogenen Kirchengütern
für diese Zwecke zu verwenden. Schon 1904 sei die Vorlegung eines Gesetz-
entwurfes versprochen worden, bisher aber nichts geschehen. In der Debatte
ergab sich ziemliche Uebereinstimmung, dafs man nicht die Volksbibliotheken,
die eine Klasse für sich bilden, im Auge habe, sondern die allgemeine Bildungs-
bibliothek (bibl. di coltura generale) und zwar die moderne (a tipo moderne).
In einer Resolution wurde die Regierung zur Vorlage eines entsprechenden
Gesetzentwurfs aufgefordert. Ueber die Volksbibliotheken wurde später ein
besonderes Referat von Prof. Fabietti erstattet, der namentlich auf die in
Mailand durch das Consorzio delle biblioteche popolari erzielten Fortschritte
hinwies, auch sprach Frau Cavalieri über Freibibliotheken bei den Elementar-
schulen. — Ein weiterer Verhandlungsgegenstand war die Herstellung
einer Bibliographie der italienischen Volksliteratur vom 16. — 18. Jahrhundert.
Der Referent Franc. Novati hat zusammen mit Ach. Bertarelli ein grofses
Material dafür zusammengebracht, zeigt aber, dafs der ausgedehnte Stoff nur
durch kollektive Arbeit bewältigt werden könne. Die Versammlung beauf-
tragt den Vorstand der Bibliographischen Gesellschaft mit der Bildung einer
Kommission, die das Unternehmen in der zweckentsprechend scheinenden
Weise organisieren und ausführen soll. — Ueber die Zollplackereien bei der
Einfuhr und Ausfuhr alter Bücher (vgl. auch Zbl. 1906. S. 94) sprechen
L. S. Olschki und Adv. Lusena. In einer Resolution wurde Abhilfe verlangt,
ebenso in betreff' der Ans- und Einfuhr italienischer Bücher nach einem
Referat von Piero Vallardi. — Bei den Neuwahlen wurde Franc. Novati
zum Vorsitzenden, Giov. Codronchi and Gius. Fumagalli zu stellver-
vertretenden Vorsitzenden ernannt.
Schweden. Die Regierung hat dem Reichstage für die Universitäts-
bibliothek Upsala eine Etatserhöhung von 24 000 auf 60 000 Kronen vorge-
schlagen. Die deutschen Finanzverwaltungen sollten sich daran ein Beispiel
nehmen, sie würden sicher auf die Zustimmung ihrer Parlamente rechnen
dürfen, während in Schweden allerdings der Reichstag gewöhnt ist einige
Abstriche zu machen. Auch so wird wohl noch eine beträchtliche Erhöhung
für die Bibliothek herauskommen. Sie verdankt das, wie wir wohl verraten
dürfen, einer vorzüglichen Denkschrift, in der im vorigen Sommer der damals
stellvertretende Bibliothekar Dr. Andersson die Bedürfnisse der Bibliothek
dargelegt hat.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.^)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Blätter für Volksbibliothekeu und Lesehallen. Hrsg. unter ständiger Mit-
wirkung zahlreicher Fachgenossen von Erich Liesegang. Jg. 8. 1907.
Nrt u. 2. Jan.-Febr. Leipzig: 0. Harrassowitz 1907. Jg. (6 Doppelnrn) 4 M.
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
^^ Neue Riichor niul Aufsiity.o ziiin Hihliothoks- iiml Htichwcseu
Üullotiii (los Bil)liothi't|iies popuhiiros. Itil»lii»tlit''mie8 iiuiiiicipalcs — biblio-
tht'iiiics populaires Mlilintlioiiucs des »''taltlisscim-nts |)iililic's (l'instriictitui
i>Jc. l'iiblii- stiiis los aiispioos de hi l»ilili(itlii''(|iio <lo rciisoit;iiciiicJit
piiblio et de liiispootiDn fjonöralo dos bihliotlnMiiics . . . Sooretairc de
la Kodaction: iM. rollisson. Ann. '2. 1!)()7. Nr 1. Janvior. l'aris: FA. Corn61y
IHOT. ,]g. (loN'ni) :< Fr., Ausland 1 Fr.
Ycar-Book of tlio Scionlilic and Loarnod Suciotios of (lioat Ikitaiii and
Ireland. A rocord uf tlie work duno in soionco. litoratiire, and art darin};
the Session ütOö — lüdü. Comp, froni oflicial sourees. Ann. Issue 2:(.
London: Ch. Grlffin IflOfi. VI, 3.'!ü S. 7 Sli. Od.
Zentral blatt fiir lübliothokswosou. IJcKrÜHdt't von Otto llartwi}?, lirsg.
iintor Mitwirkung /alilroichcr Facligenosson dos In- nnd Auslandes von
Paul f^ehwonke. .)g.2\. i'.ioT. 11.1. Leipzig: 0. Ilarrassowitz l'.iOT. Jg.
(12 Nru) 15 M.
Bibliothekswesen im allgemeinen.
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1 Taf. 4°.
i'O Nouo Biiclior luul Aufsji^/.o zum Ribliotlioks- und Ruchwcsen
l>r:idford. Fcderor, CA. The Hradt\)rd Mccliaiiics' liistimtc I.ilir;ir\-. I,iltr.
Assoiv Kei-ord S. IDdC. S. r..H(> (ild.
lironklyn. Urooldyii rublic LiWrary. List of üddUh oii stoain aiul jj^as
iMifjiin's. Brooklyn; Library l'.toti. 2"i S. (Jiatis.
l>rüssol. IDilard. A. iiibliotlu''(|ue de l'()l)servatoire royal de Hclf^iiine.
Listo alpliabi'tiiiuo rt iiulc.x f^t''0{;rai)hi(iuc des revuos, joumatix et col-
lectioiis pörioditiuos. linixelles: llayr/. \'M)C>. tOSlM, einst-it. hcdnickt.
— Van den (ilieyii. ,1. Le don de M. .losej)!! (iieleii ;'i la iÜliliutluiiue royale
de JK'lgii|tie. lievue d. bibliotluHiiics et areli. de Belgi(jiic 1. l'JOO.
S. 384— :<Ü4.
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de la l^ibliothe([ue Szeehenyi du Miisee Nat. ilongrois. Mag3'ar Könyv-
S7,emle 14. IStOü. S. :Mr>— '(.".J.
— A Budapest! Kir. Magyar Tudouiäuyogyetemi Könyvtar Ulvasötcrujenek
Cziujjegyzeke. (Ver/AMcbuis der Lesesaalbibliothek der Universitätsbiblio-
thek zu Budapest.) Budapest: 'I'udonian.-Nyouida lliüO. XI, :t5(»,S.
— 4. Verzeichuis der für die Bilili(ithek d. Kgl. ungar. Reiehsanstalt f. Meteo-
rologie und Erdmagnetismus i. .T. 190.'> als Geschenk erhaltenen und dureh
Ankauf eiworbeneii Bücher ^zugleich Forts, des Naiucu- und Sachregisters
der Bibliothek). (Auch m. magyar. Titel.) Budapest 1906: J. Heisler. 41 S.
— Bieber, (Jyida. A mag. kir. közigazgatäsi birösag könyvtäranak cimjegy-
z6ke. Katalog d. Bibl. d. Verwaltungsgerichts.) Szerkesztette-miniszteri
titkär, a könyvtar kezelesevel megbizott tanäcsjegyzo. Budapest lOOfi:
Mag. kir. ällami nyomda. l'.io S.
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\\HH\. IV. i;is S. .') Kr.
Buchbinder-Kalender. Wilh. Len's. Notiz-Nachschlage- u. Adrefsbuch f.
alle Interessenten der Huehbinderei und verwandten (Jcschäftszwcigo.
Jij. !t»07. IS. Jahr. Stuttgart: \'erl. d. .Mlgeui. Anzeigers f. Buchbindereien
l'JOT. 411 S. tleb. 1 M...
liue h druck er-Zeituug. Osterreicliiscli-ungarisches Wochenblatt für siiuit-
liche graiihische Zweige, Eigentum de.-^ graphischen Klub. Jg. 35. I'.IUT.
Nr 1. Wien: 1907. 4". Jg. Österreich i»,20 Kr., Deutschland 10 M.
Caullet, G. Pierre T5ouvet, premier tv] ugraplie courtraisien (1(123 — ir)29).
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(12 Nrn) 2,60 Fr.
Le Matcriel de rimprimerie. Publication mensuelle de la maison Jules Bonte,
de Bruxelles. Ann. 4. 1906. Bruxelles: J. Bonte 1906. 4". Jg. (12 Nrn)
3,1(1 Fr., Ausland 3,.50 Fr.
The JBritish Printer. A Journal of the printing trades. With which are
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Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 93
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Adrefsbuch für den Buch-, Kunst-, Musikalienhandel und verwandte Ge-
schäftszweige der österreichisch - ungarischen Monarchie m. e. Anhange:
Üsterr.- Ungar. Zeitungs -Adrefsbuch. Hrsg. von Moritz Perles. Jg. 4J.
19üG,07. Wien: M. Perles 1907. XII, 433, XVI S., 1 Portr. 5,50 M., geb.
6,80 M.
Barg um, G. Der neue dänische Zolltarifentwurf und die Stellung der
dänischen Verleger und Papierhändler dazu. Bürsenbl. 1907. S. 313—314.
Barlow, Horace. The Book War: Another Comment. Libr. World 9. 190»;.
S. 198—201.
Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. Eigentum des Börsenvereins
der deutschen Buchhändler zu Leipzig. Verantwortl. Eedakteur: Max
Evers. Jg. 74. 1907. Nr 1. Leipzig: Börsenverein 1907. 4". (Für Nicht-
mitglieder des Börsenvereins nur durch den Vorstand erhältlich.)
Der Buchhandluugsreisende. Organ des Verbandes der Buchhandlungs-
reisenden Deutschlands. Verantwortl. Eedakteur u. Hrsg. Felix Bnrmeister.
Jg. 1. 1907. Nr 1.2. Berlin: Expedition 1907. Jg. (24 Nrn) 4 M.
Bulletin. C'ercle beige de la librairie, de l'iaiprimerie et des professions
qui s'y rattachent. Bulletin. Ann. 19u6. Bruxelles: Cercle 1900. Jahrg.
(12 Nrn) 20 Fr. Jahresbeitrag.
Les Catalogues pour la vente de vieux livres (in Paris). Revue Biblio-
iconographique 3. Ser. 13. 1906. S. 468-471. Ans: Tlntermediaire des
Chercheurs et des Curieux.
Celles, W. Morris. Playwright and Copyright in all countries ; showing how
to Protect a play or a book throughout the world. New York: Macmillan
1906. XX, 275 ö. 2,50 S.
Danze, Pierre. La guerre des Bouqnins en Angleterre. Eevue Biblio-icono-
graphique 3. Ser. 13. 1906. S. 417— 422.
Hase, Oscar von. Emil Straufs, ein deutscher Buchhändler am Rheine. Offiz.
Adrelsbuch d. deutsch. Buchhandels 69. 1907. S. III— XVI, 1 Taf.
*Hase, Oskar von. Emil Straufs, ein deutscher Buchhändler am Rheine.
Gedenkbnch eines Freundes. M. e. Bildn. Leipzig: Breitkopf u. Härtel
1907. X, 276 S., 1 Portr.
Hilfsbuch für den Berhner Buchhandel. Jg. 40. Hrsg. vom Vorstande der
Korporation der Berliner Buchhändler 1907. Abgeschlossen am 22. Dez.
1906. Berlin: Korporation d. Berl. Buchhändler 1907. X, 155 S.
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Verheyden, Prosper. Verhooren van Mark Martens en van Jacob van Liesveldt
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boek- & bibliotheekw. 4. 1906. S. 245—261.
Zeitungen und Zeitschriftenwesen.
Bulletin de 1' Association des journaux periodiqnes beiges et etrangers.
Ann. 5. 1906,07. (Sept.-Aug.) Admin. et redaction: G. van Melckebeke.
Bruxelles: Association 1906. Jg. (12 Nrn) 10.10 Fr.
Engel, Fritz. Der „Ulk". Sein Werden und Sein. Zeitschr. f. Bücher-
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*^ l Neue IMicher und Aufsät/.o zum Hibliotlicks- und Buchwesen
Allgemeine und Nat icuialhilt 1 iiitrrapliic.
Gulyas, l'aul. 1-os ri't^les de la desoription liibliofiTapliiciiie des iinprinit'S
modernes. Magyar Könyvs/.emle 11. l'.iOfi. S. Süfi— .'HJ.
Ucuisclilanii. Litcraturkalender, Kürsclincr.s Dcutscber, auf d. .1. 19(17. llrs^j.
von Heinrich Ivlenz. ,!{!;. 2(1. M. vier IMldnis.seu. Leipzig: (!. J. (Jöschen
l'JiiT. VI S.. HIT-J Sp. .» Taf. Geh. s M.
— Verzeichnis, Wöclientlichcs, der ersciiienencn und der vorbereiteten Neuig-
keiten des dentsclu'n l{Mcldi.\iidels. Nach den Wi.sscnschaften geordnet.
Nebst 12 Monatsregistern, ,1g. (iri. I'.IOT. Nr 1. Leipzig: J. C. llinrichs
1907. Jg. (52 Nru) l(t M.
— Verzeichnis der Progr:innno, welche im .Talirc 1907 von den höheren Scliulon
Deutsciüands (aussclil. l>:iverns) veriitVontlicht werden. (Ijeipzig: Tcubner
liiUT.) 2C. S. -1".
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ratok. atlaszok es terkepek öszeällitäsa. Tudomänyos szak- es tärgy-
mutatöval. Fiiz. 4. Kuttner-Orszäggyüles. 5. Orszäggyüles - Szecse}'.
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antykwarzy, jako tez dla czytajacych i kupujacych ksiazki. Rok .'50. 1907.
Nrl. Krakan: G. Gebethner 1907. Jg. (12 Nrn) 4,40 M.
Spanien. Pastor, Cristobal Perez. Bibliografia madrilena ö descripcion de
las obras impresas en Madrid. P. 2. 1601—1620. Madrid: Revista de
archivos 1906. 55S S. 4°. 10 Pes. (P. 1. 16. Jahrh. erschien ohne Band-
zahl 1891.)
Antiqnariatskataloge 9o
Fachbibliographie,
Geschichte. Brose, Max. Die deutsche Kolonialliteratur i. J. 1905. Berlin:
W. Süsserott (1906). 86 S. 2 M. = Zeitschrift f. Kolonialpolitik. Sonderheft.
— Calvi, Emilio. Biblioteca di bibliogiafia storica italiana. Catalogo tripartito
delle bibliografie finora pubblicate sulla storia generale e particolare
d'Italia. Suppl. 1. 1903—1906. Rivista d. blblioteche 17. 1906. 8.129—143.
— Retana, W. E. Aparato bibliogräfico de la historia general de Filipinas
deducido de la colecciöu que posee en Barcelona la compafiia general
de tabacos de dichas islas. Vol. 1. (Aüos 1524— ISOO.) 2. (1801 — 1886.)
3. (1887—1905. — 1811—1905.) Madrid: Imprenta Suc. de M. Minuesca
delosRios 1906. XLV, XCVII, 463; 465 — 1064; 1065— 1800 S. 4°. 150 Pes.
— Torres Lanzas, Pedro. Relaciön descriptiva de los mapas, planos, etc. del
virreinato del Peru (Peru y Chile) existentes en el archivo general de
Indias (Sevilla). Barcelona: Henrich en comand. "1906. 135 S. 5 Pes.
Medizin u. Naturwiss. Bibliographia geologica. Repertoire des travaux
concern. les sciences geologiques, dresse d'apres la Classification decimale
p. Michel Mourlon, av. la collab. de G. Simoens. Serie A. Tome 9, se
rapportant aux publications anter. ;i 1S96. Bruxelles: Hayez 1906. IIS.,
377 Bl. einseit. bedruckt. S Fr.
— Bibliographie anatomique. Revue des travaux en langue francaise. Ana-
tomie - histologie - embryologie - anthropologie. Pnbl. sous la dir. de
M. A. Nicolas. T. 16. 1906,07. Fase. 1. Paris, Nancy: Berger-Levrault
1906. Jg. 12 Fr.
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den Niederlanden erschienenen Medizinischen Weike. (Nur Original-Werke,
keine Übersetzungen.) Haag: Mart. Nijhoff 1906. 32 S.
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Paetel. Ann. Issue 4. D. Chemistry part 1. 1906. XI, 431 S. 37 Sh.
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Zoology P. 1—3. 1906. VIII, 405; XI, 851 ; XI, 384 S. 39 Sh. Ann. Issue 5.
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Baer & Co. Frankfurt. Nr 537: Französ. Literatur. 2968 Nrn.
Beck Leipzig. Bulletin der Neuerwerbungen Nr 4: Militaria. Geschichte.
Nr 2376—3795.
Bertling Dresden. Nr 58: Autographen. 934 Nrn.
Bh. Fock Leipzig. Nr 294: Klassische Philologie. IL Nr 3152— 5683.
Geuthn er Paris. Nr 26: Egypte ancienne. L'Afrique musulmane. 5078 Nrn.
Gilhofer & Ranschburg Wien. Nr 82: Autographen. Urkunden. 460 Nrn.
— Nr 83: Musik. 3174 Nrn.
Jacobsohn & Co. Breslau. Nr 218: Deutsche u. ausländ. Belletristik. 74 SS.
— Nr 219: Jurisprudenz. 8 SS.
Kampffmey er Berlin. Nr 439: Varia. 64 SS. — Nr 440 : Schöne Wissen-
schaften. 50 SS.
Kummer Landshut. Nr 2 : Varia. 642 Nrn.
Lempertz Bonn. Anzeiger Nr 221 : Kirchen- u. Eherecht. Jurisprudenz. 56 SS.
Mayer & Müller Berlin. Nr 223: Angelsächsisch. Englisch. Roman. Sprachen.
70 SS. — Nr 225: Kulturgeschichte. Folklore. 38 SS.
Ottosche Buchh. Leipzig. Nr 564: Deutsche Litteratur u. Übersetzungen.
1784 Nrn.
(»swald Weigel Leipzig. N. F. Nr 122: Slavica. Hungarica. Turcica. 948 Nrn.
V. Zahn & Jaensch Dresden. Nr 191: Musik. 2333 Nrn. — Nr 192: Theater.
2531 Nrn.
^^^ rcrsoiialiiarlirifliton
l*ers(MialiiiU'liri('li(('ii.
IJorlin. Prof. Dr. .Mmii/. Stciii.si-li iici>icr, dor l;m;:iälirit:o Mitarbeiter
.111 der K.h. für lleliraioa und ivaltltinifa. starlt am l'J. .lanuar im !ll. Lelieiis-
jalire. Dem Wirstrlier der Miisiksaminlimf; der K. H. (»IhmImIiI. Dr. A liiert
KopfermHiiii, desj:!. dem OberhiM. an der Itibl. des l{eiehsra{,'e.s Eduard
IU>">meke wurde der Kote .Adlerurdeii 1\'. Kla.s.se, dem Ohcrbibl. der Haupt-
bibl. des Keielismarini'anit.s Kapitän zur See /,. D. .lolianii l'riedrieli Meiil'a
der Kote Adlerurden 111. Klas.se verliehen.
Dresden Kl>. (ich. llofrat Direktor l'rof. Dr. Franz Sclinorr von
Carolsfeld tritt zum I.Juli in den K'tdiestand. Zu seinem Naelifolf^er wurde
»ler Stantsarehivar (»berrejrieruiif^.srat Dr. Ilul»ert lOrniiseli ernannt.
(iTittingen l'l!. Der Assistent Dr. Kourad v. Scheele wurde /-um
Uillsbibi. an ÜH. iMarbur-^ ernannt.
Kiel. 15. der Marine-Akademio. Dom Vorsteher, Kapitän zur See z. D.
Krieg: wurde <ler Kote Adlerorden 111. Kla.sse verliehen.
Leipzifj; l'R. Der Oberbibliotliekar und aulserordentliche Professor Dr.
Viktor (Jardthausen schied aus dem lütiliotheksdienste aus: seine lang-
jiihripeu Verdienste wurden durch die Verleihung der Krone zum Albrechts-
orden I. Klasse anerkannt. Der lübliothekar Dr. Otto Günther wurde zum
Dberbibliüthekar, der Kustos Dr. Kichard Schmidt ziun Bildiothekar, der
A.ssistent Dr. Hugo Kugensteiu zum Kustos, der Volontär Dr. Erich
Schröter zum Assistenten ernannt.
Marburg Uß. Dem Oberbibl. l'rof. Dr. Georg Wenker wurde der
Kote Adlerorden IV. Klasse verliehen.
München H. u. Staats-B. Dem Bibl. Dr. August Ilartmann wurde
der K. b. Michaelsorden IV. Klasse verliehen.
München ÜB. Dem Sekretär Dr. Christian Kuepprecht wurde Titel
und Kang eines Kgl. Uuiversitätsbibliothekars verliehen.
Rostock ÜB. Der Bibliothekar Dr. Alfred Löckle wurde zum Hilfs-
bibliothekar und -Archivar der Stadt L'lm erwählt.
Strafsburg ÜB. Der Direktor Geh. Reg.- Rat Prof. Dr. .lulius Euting
wurde von der Wiener Geographischen Gesellschaft zum Ehrenmitgliede er-
nannt, dem wissenschaftlichen Hilfsarbeiter Dr. Armin Braun holtz der
Charakter als Kais. Bibliothekar verliehen.
Wien. Der vormalige Leiter der Hofbibliothek Staatsminister a. D. Ritter
Wilhelm von Hartel starb am 14. .lauuar. Der Kustos I.Klasse der Hof-
bibliothek Privatdozent Dr. Rudolf Geyer wurde zum aufserordentlichen
Professor der arabischen Philologie an der Universität Wien ernannt. Der
mit der Leitung betraute Kustos der Fideikommifsbibliothek Dr. Alois
Theodor Karpf trat in den Ruhestand, an seine Stelle wurde der bis-
herige Skriptor Dr. Franz Schnürer befördert. Der Kustos der Universitäts-
bibliothek Dr. Franz Simonie trat in den Ruhestand.
Czernowitz. Der charakterisierte Kustos Dr. Adolf Buch er trat in
den Ruhestand.
Paris. Nationalbibliothek: an Stelle des verstorbenen Leiters des Kupfer-
stichkabinetts Henri Bouchot wurde ein neuer Conservateur nicht ernannt
sondern neben dem bisherigen Conservateur adjoint Ratfet der Bibliothekar
Fran^ois Courboin, dessen Ernennung zum Conservateur von manchen
Seiten gewünscht w-urde, ebenfalls zum Conservateur adjoint ernannt. In der
Druckschriftenabteilung wurde Letort, bisher Conservateur adjoint als Nach-
folger von P. Mdrchal Conservateur. An der Arsenalbibliothek wurde der
L'nterbibliothekar Paul Göttin zum Bibliothekar, an der Sainte Genevieve
der Bibliothekar Georges Lamouroux zum Conservateur adjoint befördert.
Verein Deutscher Bibliothekare.
Das neue Jahrbuch der Deutschen Bibliotheken ist an die Vereinsmit-
glieder (nach dem Stande vom 1. Januar 1907) versandt worden. Etwaige Rekla-
mationen sind an den Schriftführer (Berlin, Königliche Bibliothek) zu richten.
Verlag von Otto Harraaaowitz, Leipzig. — Druck von Ehrliardt Karias, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIV. Jahrgang. 3. Heft. März 1907.
Die Königliche Kimstgewertoebibliothek zu Dresden.
Der Neubau der Königlichen Kunstgewerbeschule zu Dresden ist
auf dem Terrain der ehemaligen „alten Vogelwiese" erstanden. Die
Baugruppe ist im Osten der Stadt gelegen und westlich von der
Eliasstrafse, nördlich von der Gerockstrafse, östlich von der Marschner-
strafse und südlich von der Dtirerstrafse begrenzt. Das Hauptgebäude,
welches den Mittelteil der Baugruppe bildet, und von Westen nach
Osten läuft, enthält die Lehrsäle und Ateliers für die Hauptschule;
an dasselbe schliefst sich am östlichen Ende der Flügel für die
Königliche Zeichenschule (Vorschule der Kunstgewerbeschule) mit der
Richtung nach Norden an, während am westlichen Ende des Haupt-
gebäudes, wo sich auch der Haupteingang befindet, mit der Richtung
nach Süden, der Flügel für die Kunstgewerbebibliothek und die
Schülerinnen -Abteilung anschliefst. Diese Gruppe bildet sonach eine
"T^-Form. Aufserdem läuft parallel mit dem Hauptgebäude vom süd-
lichen Ende des westlichen Flügels aus in der Richtung nach Osten
das Gebäude für den plastischen Unterricht. Das Kunstgewerbe-
Museum ist zum Teil im Erdgeschofs des Hauptgebäudes untergebracht,
bildet aufserdem aber noch in einer reichgegliederten, meist ein-
geschossigen Baugruppe die Verbindung
zwischen dem westlichen Ende des Haupt-
gebäudes und dem nördlichen Ende des
Vorschulgebäudes, so dafs die ganze Bau-
gruppe etwa wie nebenstehend erscheint.
I Bibliothek " ^^® zwischcn den Gebäuden gelegenen
Flächen sind zu Schmuckgärten usw.
ausgebildet.
Die Kunstgewerbebibliothek hat in erster Linie den Zwecken der
Kunstgewerbeschule zu dienen, ist aber zugleich als öffentliche Bibliothek
auch anderen Benutzern zugänglich. Ihre Anlage mufste deshalb, in
gleicher Weise wie die des Kunstgewerbemuseums, das gleichen Zwecken
dient, möglichst nahe dem Haupteingange erfolgen. Sie ist im ersten Stock
des westlichen Seitenflügels gelegen, derart, dafs der Lesesaal nach
Westen, also der Eliasstrafse zugekehrt ist, während der Büchersaal,
damit parallellaufend, nach Osten, also nach dem Ziergarten zwischen
XXIV. 3. 7
Vorschule
Mosenin
9 0:
a ~
'S 5
er g.
c
98 Uio Künipliolio Kimstjjfoweibi'liiblintlu'l; zti Dresden
der Cebfiudop'uppe zu, angelegt wurdi'. Der I^ileherbestand (ch. 18 000
Bande und ca. 1500 Käsfen Vorbilder mit etwa KitMKH) Tafeln)
sowohl, als die Zahl der Hesueher ') ernchien nicht bedeutend f?enu|j^,
lim eine besondere Grundrifs-Durchltildunt? filr die Hililiothek vor-
zusehen, nie Hfiunie schliefsen sich daher in der Anlage und in den
Ausmessungen den Lehvsälen ftlr die ISchflleriiinen -Abteilung an, die
ül)er der Bibliothek gelegen sind. Bei der (Icsanitanlage der Biblio-
thek wurde das Hauptgewicht darauf gelegt, dafs die Expeditionsstelle
möglichst nahe dem Eingänge zur Bibliothek zu liegen kam und dafs
von dieser Stelle aus ein möglichst umfassender Ueberblick gewalirt
wird. Es kann jetzt von der Exjieditionsstelle aus jede die Eingangs-
tür durchschreitende Person gesellen werden, ferner der Zugang ins
Lehrerzimmer und in den Ausstellungssaal, und endlich ist auch der
weitaus gröfste Teil des Lesesaals zu übersehen; vor allem aber mufs
jeder Besucher beim Kommen und liehen unmittelbar an der Expeditions-
stelle vorüber.
Dies wurde hauptsächlich dadurch erreicht, dafs Lesesaal und
Büchersaal in ihrer Längsrichtung parallel nebeneinander liegen, wie
das ja durch die Bauanlage bereits geboten war.
Beim Eintritt in die Bibliothek gelangt man zunächst in einen
5,90 m zu 6,85 m grofsen Vorraum, dessen Wände durch zehn
flache, verglaste Wandschränke mit Schiebetüren verkleidet sind.
Diese Schränke sind :2,30 m hoch und bieten bei 14,5 m Gesamtlänge
26,10 qm Ausstelluugsfläche für wechselnde Ausstellungen aus den
Beständen der Bibliothek, z. B. von neuen Erwerbungen, Illustrierung
1) Im Jahre der stärksten Benutzung 1892/9.3, in dem der Tagesbesuch
öfters über 150 Personen betrug, besuchten die Bibliothek im ganzen 251102
Personen, welche 77 6(;o Objekte benutzten, aufserdem fanden KÜßT Ver-
leihungen statt mit lf)4yi Objekten. Dies gibt zusammen 30 369 Benutzungen
mit 94 151 Objekten.— Im letztvergangenen. Jahre 1905, 06 besuchten die Bibliothek
15, Sil Personen, welche 09232 Objekte benutzten, aufserdem erfolgten 9157
Verleihungen mit 24 026 Objekten. Dies gibt zusammen 24968 Benutzungen
mit 9;V25S Objekten. Der Rückgang in der Besucherzahl erklärt sich neben
verschiedenen vorübergehenden Ursachen, die in der Hauptsache im ursprüng-
lichen Zusammenhange mit dem Neubau stehen, vorzugsweise aus der wohl
auch vorübergehenden Bewegung auf stilistischem Gebiete. Die Zahl der
benutzten Objekte ist annähernd die gleiche geblieben. Die Beeinflussung
der Bibliotheksbenutzung durch die neuzeitliche Bewegung auf stilistischem
Gebiete wird in interessanter Weise beleuchtet durch das gleichzeitige An-
uud Abschwellen der Benutzung an der Kunstgewerbebibliothek zu Dresden
tmd der Bibliothek des K. K. Museums für Kunst und Industrie in Wien,
worüber nachstehende Tabelle ein überraschendes Bild gibt. Beide Bibliotheken
werden von den Schülern der Unterrichtsanstalten benutzt und ihre Be-
nutzung ist auch dem grofsen Publikum freigegeben. Es wurden besucht:
1892/93 93/94 94/95 95/96 96/97 97/98 98/99
Wien: 21540 20061 18242 16777 17014 16280 15951
Dresden: 25 902 24 605 22 577 23 391 24 733 20 919 18 497
1899,1900 1900/01 Ol 02 02/03 03,04 04/05 05/06
Wien: 15S67 16132 17172 17563 16375 17022 15471
Dresden: 17040 1S6S8 19546 19013 17458 17277 15811
von E. Kumsch 99
von Tagesfragen usw. Die lieleuchtnng dieses halbdunklen Mittel-
raumes erfolgt durch eine kleine Bogenlampe zu 7 Amp. An diesen
Vorraum schliefseu sich links an eine Damengarderobe und das 4 zu
4 m grofse Lesezimmer für die Professoren der Kunstgew erbeschule,
welches mit dem nötigen Mobiliar ausgestattet ist und durch ein mächtiges
Bogenfenster, in welches zwei Schiebefenster für kleine und grofse
Bücher eingesetzt sind, mit der Expedition in Verbindung steht. Auf
der anderen Seite des Vorraums, vom Lesesaal aus zu erreichen, liegt
der 8,15 zu 6,85 m grofse Ausstellungssaal. Dieser enthält eben-
falls (20) flache, verglaste Wandschränke, sowie einen zweiseitig ver-
glasten, flachen Mittelschrank von 3 m Höhe. Hier wird zu gleichen
Zwecken wie im Vorraum bei einer Gesamtlänge von 35 m eine Aus-
stellnngsfläche von 84 qm geboten. Diese mit Ausnahme des neuen
Mittelschrankes bereits von früher vorhandenen Schränke sind schiefer-
grau gestrichen. Die Beleuchtung des Raumes erfolgt durch 2x2
Sparbogenlampen zu je 3 Amp.
Der Lesesaal ist 23,80 m lang, 6,42 m breit und hat eine
Scheitelhöhe von 4,40 m. Alle Holzteile, wie die ringsumlaufende
Wandvertäfelung, die Schränke, Heiziingsverkleidungen, der Unterbau
der Tische, sowie alle Stühle sind in einem feingestimmten graugelben
Ton gebeizt und gewachst. Dieser Ton bestimmt im Verein mit der
stumpfgrünen Farbe des Linoleums, womit alle Tischflächen bezogen
sind, und der stnmpfweifsen Decke den Gesamtton des Lesesaals. Dieser
ist vom Büchersaal getrennt durch zwei Pfeiler mit drei Bogenöffnungen
von 6,80, 3,80 und 6,80 m. In der Oeftnung zunächst dem Eingange zum
Lesesaal befindet sich die mit einer Klapptür versehene Expeditions-
tafel, auf welcher die Bücher- und Vorbilder-Kataloge zur Benutzung
ausliegen und die Bücheraasgabe stattfindet. In der zweiten OefFnung
ist die etwas zurücktretende Holzvertäfelung durch Hut- und Kleider-
haken und Schirmständer zur Kleiderablage ausgebildet. In die dritte
Oeffnung sind zwei Schränke eingebaut von je ca. 3 m Länge, die zur
Aufbewahrung grofser Mappen bis zu 1,50 m Länge dienen und im
Oberteil durch drei, im Unterteil durch vier Schiebetüren verschlossen
sind. Zwischen diesen Schränken befindet sich noch eine kleine
Expeditionsstelle mit Schiebefenster und eine zum Teil verglaste Ver-
bindungstür. An der Fensterwand sind an den Pfeilern die aufrecht
stehenden Heizregister in Holzverkleidungen eingebaut und die fünf
Fensterbretter von je 3,30 m Länge sind zu 0,65 m breiten Tisch-
platten ausgebildet, die je vier Arbeitsplätze mit vorzüglicher Be-
leuchtung bieten. In die fünf Bogenfenster von 3,30 m Breite und
3,30 m Scheitelhöhe sind unten ca. 0,40 m hohe gewellte Glasscheiben
eingesetzt, um das Blenden des Lichts an den Fenstertischen zu ver-
meiden. Die Zuggardinen sind quer durchgeteilt, so dafs die beiden
untern Teile sich an einer horizontalen Stange verschieben, während
die beiden oberen Teile au einer dem Bogen entsprechenden runden
Stange gezogen werden. An der schmalen Eingangswand ist die Ver-
täfelung ebenfalls als Kleiderablage ausgebildet und neben dem Ein-
7*
100 Die Königliche KanstgcwiTbelMblidtlick zu ürcsdou
• Q4>UUV. ^».UUU.p
gange befindet sich die Wasclivorriclitunp; auf einem Ilinlcrf^runde aus
grünglasiorten TonHiesen.
nie weifsf^estrichone Decke des Lesesaals ist gewölbt und im
Barockstil ornamentiert. In die Zwickel der Decke sind vergoldete
Relief- Porträts eingesetzt von Personen, die durch ihre Geburt oder
Tätigkeit in näherer Beziehung zum Staate Sachsen standen. Die
Innenwand zeigt als Vertreter dt-r drei Künste: Lukas Cranacli
(Malerei, 15. Jahrb.), Gottfr. Semper (Haukunst), Ernst liietschel (Bild-
hauerei); die Fensterwand vier Kunstgewerbler: Barbara Uttmann
(Toxtilkunst, 1(5. Jahrb.), Molch. Dinglinger (Metallkunst, 17. Jahrb.),
Job. Böttger (Keramik, 18. Jahrb.), jjudw. Kicbter (grapbisclie Kunst,
19. JalirbO-
Im Lesesaal sind neun Tische von je 4 m Länge und zwar, unter
sich wechselnd, fünf Stück von 0,80 m und vier Stück von 1,50 m
Breite aufgestellt mit Zwischengängen von 1,20 m Breite. Die Platten
der Tische sind ebenso wie die Fenstertische zwischen 0,045 m breiten
polierten Eichenfournier- Rändern mit grünem Linoleum belegt. Der
Längsgang an der Innenseite ist 1,20 m, der an der Fensterseite 0,90 m
breit. Aufser den vier Beinen an den Enden der Tische sind die weiter
erforderlichen drei Beine in der Längsrichtung in die Mitte des Tisches
gerückt, damit sie beim Sitzen nicht hinderlich werden. Die Platten
der breiten Tische sind je zweimal quer durchschnitten und können
an Scharnierbändern aufgeklappt werden. Durch Anbringung von
Boden unter der Zarge sind Kästen von ca. 3,50 m Länge, 1,20 m
Breite und 0,10 m Höhe geschaffen worden, die zur Aufbewahrung
von aufsergewöhnlich grofsen Blättern, wie Plakaten usw. dienen. Die
schmalen Tische sind für Leser bestimmt und bieten je fünf Sitz-
plätze an einer Seite, mit aufserordentlich bequemen Armlehnstühlen
aus gebogenem Holze. Die breiten Tische für Zeicliner (mit grofsen
Mappen) haben ebenfalls fünf Arbeitsplätze mit gleichen Stühlen ohne
die hier störenden Armlehnen. Die Fensterplätze haben entsprechende
Hocker ohne jede Lehne. Alle Stuhlbeine sind mit Filzplatten unter-
legt, um das Rücken der Stühle geräuschlos zu machen und das
Linoleum zu schonen. Der Lesesaal bietet nach dem Vorstehenden
an fünf schmalen und vier breiten Tischen mit je fünf Stühlen und
an fünf Fenstertischen mit je vier Stühlen insgesamt 65 Arbeitsplätze.
Die hintere Hälfte des Lesesaales wird für gewöhnlich durch zwei an
dem sechsten Tische und den Wänden befestigte Absperrschnuren für
die Besucher abgeschlossen, um eine bessere Uebersicht der Benutzung
von der Expeditionsstelle ans zu ermöglichen.
Die Beleuchtung des Lesesaals erfolgt durch vier grofse Bogen-
lampen mit indirektem Licht von zusammen zweimal 15 Amp. und
durch zwei Glühlampen über der Expeditionstafel.
Der Büchersaal ist parallel zum Lesesaal angelegt. Er ist
38,34 m lang, 7,7 ra breit, und 4,4 m hoch, hat sieben Bogenfenster
von 2,70 m Breite und 3,50 m Scheitelhöhe, also von je 10 qm Fenster-
fläche und grenzt am vorderen Ende an das Lehrerzimmer und den
von E. Knmsch 101
Vorraum, am hinteieu Ende an die Schreibstuben (s. S. 103). Die Tiefe setzt
sicli zusammen ans der Breite eines Verbindungsganges ftir die darüber
gelegenen Lehrsäle mit 2,9 m und der Breite eines darunter liegenden,
nur vom Büchersaale tiberbauten Verbindungsganges zwischen dem
Vestibül im Hauptgebäude und dem Bildnerhaus mit 3,9 m Breite.
Die Trennungsmauer zwischen den Lehrsälen und dem Verbindungs-
gange bildet hier die Trennung des Lesesaals vom Büchersaal in
Gestalt der oben erwähnten zwei Pfeiler, während die Umfassungs-
mauer des Seitenflügels von sieben Mittelpfeilern (je 0,30 m □) ge-
tragen wird, welche derart in die Büchergestelle eingebaut sind, dafs
sie die Bucherreihen nur auf einer Längswand durchbrechen, während
die andere Längswand gänzlich unbeeinflufst bleibt. Zur Aufstellung
der Bücher wurden nach vielfachen Erwägungen die patentierten
Büchergestelle der Firma R. Lipman in Strafsburg i. Eis. gewählt.
Dieselben beanspruchen für ihre Konstruktionsteile den denkbar
geringsten Raum, besitzen infolgedessen eine sehr grofse Aufnahme-
fähigkeit und ermöglichen mit nur geringer Mühe eine Umgestaltung
der ganzen Einteilung, bei nicht zu schweren Büchern sogar ohne
Herausnahme derselben. Aufserdem kann das ganze Gestell leicht in
einzelne Teile zerlegt und an einer anderen Stelle aufgebaut werden.
Die Bibliothek enthält 11 Gestelle für Bücher und zwei Gestelle für
Vorbilderkästen von je 5,55 m Länge, 2,30 m Höhe und 2 x 0,50 = 1 m
Tiefe. Die Länge ist eingeteilt in je sieben Fächer zu 2 X 0,90,
2 X 0,80, 1 X 0,35 (Pfeilerstärke) und 2 x 0,90 m. Die 13 Gestelle
sind parallel und senkrecht zur Fensterwand aufgestellt. Die Zwischen-
gänge sind 1,60 m und 1,20 m breit, da die Gestelle abwechselnd in
der Mittelachse der Fenster stehen, während die sieben Mittelpfeiler
in der Mittelachse der Fensterpfeiler stehen und auf drei Seiten von
den Gestellen umfafst werden, so dafs eine Verschiebung um 0,35 : 2
= 0,175 m eintritt. Der Längsgang im Innern ist 1,10 m, der am
Fenster 0,80 m breit. Die zwei Vorbilder-Gestelle fassen mit ihren vier
Längswänden in je sechs Reihen übereinander 3 mal 450 und 1 mal
420, zusammen 1770 Kästen. In den jetzt benutzten acht Bücher-
gestellen enthält jede der 16 Wände über 1000 Bände (Bestand 18000
Bände); dabei enthält jede Wand in der Regel zwei Reihen Oktav-,
eine Reihe Kleinfolio- und zwei Reihen Folio -Bände. Um eine zu
grofse seitliche Auflagerung der Bücher zu vermeiden, werden die
Fächer durch hängende oder stehende Stützen in kleinere Felder ge-
teilt. Die je zwei Längswände der 13 Gestelle sind an den Stirnseiten
fortlaufend mit 1 — 26 numeriert und die Fächer jeder Längswand
weiter mit 11 — 17, 21 — 27, .... 51 — 57 ohne Rücksicht auf etwaige
Abweichungen , wobei z. B. 25 das fünfte Fach der zweiten Bücher-
reihe bezeichnet.
Zur Kennzeichnung der einzelnen Büchergruppen dienen Etiketten
in aufsteckbaren Blechhaltern, während an den Stirnseiten der Gestelle
Verzeichnisse angebracht sind über den Inhalt der einzelnen Längs-
wände und ein Gesamtverzeichnis xiuskunft gibt über den Standort
102 Die Köniijliclic Kunsti'owi'rlicliililiütliiik zu Dresden
o^
(Nummer der Wand, sowie Nummer der Keilic und des Faches) der
einzi'lneu Hüelior'::ruppon.
Die durch die Zwischcnpieiler abf^ctreunten GesloUtoile von 1,80 m
Lauge enthalten an Stelle der untersten Fulioreihen Sehränkclicn mit
Schiebetüren und je vier Eisenboden für die liegend aufbewahrten
Grofsfolio werke.
Die Heizung im Büchersaale erfolgt im vorderen Teile durch Heiz-
schlangen, die unter den Fenstern liegen, im hintttren Teile durcli
l\adiatoren in gleicher Anordnung.
Die Fensterbretter von je .'ijlOm Länge und 0,35 m Breite sind
durch Scharnierbänder mit je drei Brettern von 0,92, 1,26 und 0,!J2 ra
Länge und 0,27 m Breite verbunden, so dafs durch Aufklappen Platten
von 0,62 m Breite entstehen, auf denen zurückgelieferte Finzelblätter
in die in der Nähe stehenden Tafel werke an Ort und Stelle ein-
gereiht werden können. An den inneren Stirnwänden von einigen
Büchergestellen sind aufklappbare Platten mit selbsttätigen Schneppern
angebracht, um einzureihende Bände hier vorübergehend ablegen
zu können. Zur Beleuchtung dienen in jedem Zwischengange zwei
elektrische Glühlampen, deren Schaltungen an der inneren Stirn-
wand der Gestelle angebracht sind: aufserdem sind für schwierigeres
Suchen von Werken zwei elektrische Handlaternen vorhanden mit je
10 m Leitungsdraht, zu deren Schaltung an jedem zweiten Gestell eine
Steckdose dient.
Der Expeditions räum wird gebildet durch den Anfang des
Büchersaals und ist begrenzt nach dem Lesesaale zu durch die
oben erwähnte Expeditionstafel, auf der die Kataloge aufliegen und
die am vorderen Ende eine Klapptür enthält; nach dem Vorraum durch
eine zweite Expeditionstafel in einer 2,00 m breiten Bogenöffnung ;
nach dem Lehrerzimmer durch das oben erwähnte Expeditionsfenster
über einer Expeditionstafel ; nach aufsen durch eines der sieben grofsen
Bogenfenster und nach dem Büchersaale durch das erste Vorbilder-
gestell. Der Raum ist hier mehr als an irgend einer anderen Stelle
ausgenutzt, um alle unnötigen Wege bei dem zeitweise sehr starken
Andränge von Besuchern zu vermeiden. Die Expeditioustafeln sind
nach aufsen verkleidet, nach innen offen und mit verstellbaren Boden
(Steckstifte) versehen. Hier finden in unmittelbarer Nähe des Verkehrs
die am meisten benutzten Werke (Zeitschriften usw.) Aufstellung.
Nahe der Expeditionstafel des Lesesaals steht ein Doppelpult mit
Aufsatz und einer Deckplatte zur Ablage zurückgelieferter Einzelblätter,
darunter mit Fächern für Quittungsbücher usw. Aufser zwei Klapp-
pulten und vier Tischkästen enthält das Pult zwischen den Beinen
noch Platten für gröfsere liegende Verleihmappen usw. Nahe dabei
steht ein Mappenschrank mit verstellbaren Boden (Steckstifte), auf
denen dreieckige Querleisten angebracht sind, um das seitliche Ver-
rutschen der Mappen zu verhindern. Hier sind auch die neuesten
Nummern der Zeitschriften in Mappen aufgestellt, sowie Verleihmappen
und Verleihrahmen. Gleichen Zwecken dient ein zweiter Mappen-
von E. Kumscli 103
schrank am Fenster, vor dem ein Arbeitstisch für zwei Beamte Auf-
stellung fand. In der Mitte des Raumes steht ein Ablegetisch (2,67 m
lang, 1,44m breit. Im hoch) zur Einreihung von Einzelblättern, Vor-
bildern usw., der in seinem Unterbau durch eiserne Einlegeboden auf
den beiden Längsseiten Platz bietet für fünf Hochreihen von je zehn
Fächern, also für insgesamt 100 Vorbilderkästen in Doppelformat
(0,65 m lang, 0,47 m breit, 0,07 m hoch).
An die hintere Querwand des Lesesaals schliefst sich das Zimmer
des Vorstandes der Bibliothek an. Die in der Tür angebrachten
Fenster ermöglichen einen Ueberblick über den ganzen Lesesaal und
den Verkehr an der Expedition. Diesem Zimmer folgen hintereinander-
liegend zwei Schreibstuben und ein Zimmer zur Bearbeitung der
neuen Zugänge für die Vorbildersammlung. Der Zugang zu diesen
Räumen erfolgt vom Büchersaal aus. Ein kleiner Raum wurde
durch Abtrennung vom Podest einer Aufgangstreppe zu den Lehrsälen
der Schülerinnen-Abteilung gewonnen, um so dem hinteren Teile des
Büchersaales, der eine Tiefe von 10,89m hat, möglichst viel Licht
zuzuführen. Die Schreibstuben usw^. sind mit den von früher vor-
handenen Möbeln ausgestattet, denen durch neuen Anstrich und Be-
legen mit Linoleum ein völlig neues Ansehen gegeben wurde.
Das letzte Fenster des Büchersaals enthält eine Tür nach einem
etwa 3,50m zu 2,30m grofsen Balkon, der zum Abstäuben von
Büchern Benutzung finden soll.
Zur Beförderung gröfserer Büchermengen dient ein Bücherwagen,
an dem die Räder sowie alle Kanten der Holzteile mit Gummi ver-
kleidet sind , um Beschädigungen der Möbel zu vermeiden (Patent
R. Lipman).
Aus dem verbreiterten Endraume des Büchersaals führt ein Auf-
zug zur Beförderung von Büchern usw. nach dem Erdgeschofs. Dieser
ist mit Holz verkleidet, der obere Verschlufsschieber wird durch einen
selbsttätigen Schnepper gegen den Versuch geschützt, ihn von innen
zu öffnen, um auf diesem Wege Zutritt zum Btichersaale zu gewinnen.
Ferner wird durch seitlich angebrachte Federbolzen oben und unten
angezeigt, wo sich der Fahrstuhl befindet. Eine Rohrverbindung dient
zur Beförderung von Blechhülsen mit Bestellzetteln, die unten in einen
mit Filz ausgelegten Kasten fallen. Dieses Rohr kann aulserdem auch
als Sprachrohr benutzt werden ; der Anruf erfolgt durch eine elektrische
Klingel.
Nahe dem Aufzug führt eine eiserne Wendeltreppe (lichte Breite
der Stufen 0,66 m) nach dem Erdgeschofs. Der untere Teil der Treppe
hat gleichfalls eine Holzverkleidung mit einer Tür, die nur von innen
zu öffnen ist und ein mit Drahtglas versehenes Lichtfenster enthält.
In dem Einmündungsraum der Wendeltreppe befinden sich sechs
Kleiderschränke für die Beamten (0,65 m breit, 1,90m hoch,
0,40m tief) mit Luftöffnungen in den oberen Türfüllungen; Wasch-
gelegenheit, Spiegel usw. sind in einem angrenzenden Zimmer angebracht.
Aufserdem enthält das Erdgeschofs noch zwei Zimmer für die Buch-
'"I Dil' Küiiij;lu'lio Kunstj^oworbobiblidtlifk zu Dresden
))iiulorci, in einem davon die Sp<ni):iiik (1,:>5 m laTip:, 0,!tr) m lircit,
0,ir>iu tief) mit Wat^serzu- und Alilaiil". Spindelpicsso, licschncidc-
niasclüne und Satiniciraascliinc weiden .später Aufstellung linden.
Weiter sind hier gelegen der Packraum fi'lr Sendungen nach auswärts,
sowie die fensterlose, durcli zwei Türen liifll)are Dunkelkauinier zur
Aufbewahrung von Papiervorräteu und ein grofser Keserveraum mit
Gestellen für zurückgestellte Werke, Proschüren usw. Auch die in
diesen Käumen verwendeten Möbel waren früher vorhanden und wurden
in gleicherweise, wie oben erwähnt, erneuert. Ein Teil des inneren
Verbindungsganges, der duich eine zweite innere Fensterreihe in-
direktes Licht erhält, fand Verwendung zur Aufstellung vorhandener
Gebrauclisgegenstände und zurückgestellter grofser Unterrichtsmittel.
Zur Verbindung der Schreibstuben mit der Expedition, sowie mit
den übrigen Verwaltungsstellen im Schulgebäude dient ein llaus-
telephon, das im Dienstzimmer des Hausverwalters seine Zentrale
hat, ebenso wie der zum Verkehr mit der Aufsenwelt vorhandene
Anschlufs an das Reichstelephon.
Die Fufsböden aller Räume der Bibliothek im ersten Stock sind
mit steingrauem Linoleum auf Korkbeton-Unterlage belegt; die Räume
im Erdgeschofs haben Asphaltfufsboden. Alle Räume enthalten stell-
bare Lüftungsanlagen und zwar oben an den Wänden für den
Sommer zum Abzug der warmen Luft und unten für den Winter zum
Abzug der verbrauchten schweren Luft. Zur Heizung hat das Dampf-
Niederdrucksystem Anwendung gefunden. Alle neuen Möbel sind
graugelb lasiert und gewachst. Die in den Nebenräumen verwendeten,
bereits früher benutzten Möbel sind dementsprechend gestrichen, lasiert
und lackiert. Alle Tischiiächen sind zwischen den 0,04 m breiten
Rändern aus poliertem Eichenfournier mit stumpfgrünem Linoleum
belegt. Die Beleuchtung erfolgt für sämtliche Räume der Bibliothek
durch elektrisches Licht, nur für die Schreibstuben und die im Erd-
geschofs gelegenen Räume ist Gasbeleuchtung eingerichtet. Das elek-
trische Licht wurde eingeführt, weil bei diesem die schädliche Einwirkung
auf die Lederbände wegfällt und bei der grofsen Anzahl von Einzel-
flammen die Luft nicht durch Verbrennungsgase verdorben wird , wie
dies bei der Anwendung von Gaslicht der Fall sein würde. An der
Planung und Ausführung der Bibliothek waren beteiligt: Oberbaurat
Carl Schmidt hatte die Oberleitung, Direktor W. Lofsow für den künst-
lerischen Teil ; Landbau - Inspektor Horst Kayser leitete die spezielle
Bauausführung; die Decke und Möbel des Lesesaals usw. zeichnete
Bauamts-Architekt Joh. Friedel; die Relief-Porträts fertigte Bildhauer
Ernst Hottenroth; die Möbel Tischlermeister Georg Geyer, die Stühle
im Lesesaale lieferte die sächsische Holzindustrie-Gesellschaft inRabenau;
die bibliothekstechnischen Angaben machte der Bibliotheks-Vorstand
Professor E. Kumsch.
Ueber den Umzug der Bibliothek aus den Räumen des Schul-
gebäudes am Antonsplatz (früheres Polytechnikum) nach dem Neubau an
der Eliasstrafse mit ca. 'o stündiger Entfernung ist folgendes anzuführen:
von E. Kumsch 105
Die Bibliothek umfafst, wie erwähnt, ca. 18 000 Bände und ca. 1500
Vorbilderkästen , daneben natürlich noch vieles andere Material , was
sich im Laufe der 31 Jahre ihres bisherigen Bestehens angesammelt
hat; darunter z. B. die Restauflage des 1896 in 14 Abteilungen ge-
druckten Katalogs der Büchersammlung, die Vorräte an Papier zu
Unterlagen für Vorbildertafeln usw.
Das gesamte Büchermaterial ist nach dem Format in vier Gruppen
eingeteilt: Oktav bis 0,30m Höhe, Kleinfolio bis 0,40m Höhe, Folio
bis 0,60 m Höhe und Grofsfolio mit den übrigen gröfseren Formaten,
die liegend aufbewahrt werden. Diese Gruppen wurden zunächst ihrer
Länge nach ausgemessen und daraus ergab sich das Verhältnis der
drei stehend aufbewahrten Gruppen im allgemeinen wie 2:1:2. Hier-
nach wurden für die neuen Gestelle je zwei Oktav-, ein Kleinfolio-
und zwei Folioreihen vorgesehen und Zeichnungen von der Einteilung
der 26 einzelnen Längswände angefertigt. Weiter erfolgte die Her-
stellung eines Verzeichnisses, in dem die etwa 50 fachlichen Abteilungen
des Bücherbestandes in der Reihenfolge ihrer Benutzungsstärke auf-
geführt waren, um die meistbenutzten Abteilungen möglichst nahe der
Expeditionsstelle unterbringen zu können. Diese Abteilungen wurden
nun bezüglich ihrer Länge genau gemessen, wobei natürlich von jeder
Abteilung die drei Hauptformate getrennt auftraten. Unter genauer
Berechnung der verschiedenen Längen der Fächer in den neuen Ge-
stellen (jede Längswand enthält zwei Fächer zu 0,90 m, zwei drgl. zu
0,80 m, eine drgl. zu 0,35 m und zwei drgl. zu 0,90 m Länge) wurden
die einzelnen Abteilungen in die Fächer des Schemas eingeschrieben
mit möglichst zweckmäfsiger Gruppierung neben und untereinander,
wobei, dem jetzigen Bestände entsprechend, ein freier Raum für den
ferneren Zuwachs jeder Abteilung vorgesehen blieb. Diese Verteilung
in die Gestelle wurde ferner unter Beibehaltung der entsprechenden
Felderlängen durch weifse Kartonstreifen in den Bücherreihen selbst
festgehalten. Dabei enthielt jeder Kartonstreifen in Typendruck den
Signaturbuchstaben der Abteilung, die Nummer der Längswand und
die Fachnummer. Es bedeutet z.B. „7L 25": Abteilung L (Gold-
schmiede-Arbeiten) kommt auf Wand 7, Reihe 2 (Oktav), Fach Nr 5
(von 0,35 ra Länge).
Ferner wurde der ganze Bücherbestand (jedes Format für sich)
der Aufstellung in den alten Räumen folgend in direktem Anschlufs,
also ohne irgend welche Zwischenräume ausgemessen und am Beginn
jedes neuen Meters ein gelber Kartonstreifen eingefügt, der in
gleicher Weise wie vorher beschrieben den Aufstellungsort im neuen
Räume angab. Fielen dabei Anfang einer Abteilung oder eines
Faches mit einem Meteranfang zusammen, so befanden sich an der
betreffenden Stelle ein weifser und ein gelber Kartonstreifen.
Zur Beförderung der Bücher und Vorbilderkasten dienten einfache
Tragen, die aus dem Boden und zwei Wänden an den Schmalseiten
desselben bestanden, die zusammengezinkt waren. Diese Tragen
hatten eine Länge von 1 m im lichten und waren für Oktav (28 Stück)
106 Die Küuiglichü Kimstgcw.rln hibliothok zu Dresden
0,31m hoch, 0.175 111 breit, für Kleiiifolio ((5 Stück) 0,;?r)5 m hoch,
0,255 in bri'it, für l-Vlio (12 Stück) ().(!(» lu lioch , 0,10 in hrcit. An
den Soiteiiwändon waren olien (iurtl)aiulli:ilter .iiij^cliraclit zum l'jichicrüii
Anfassen und aufserdein waren ötolVbänder vorlianden, die mit IJindc-
bändern versehen, zum Umbinden der Traj^^en dienten, damit die Bücher
seitlich niclit herausrutschen konnten.
Heim Kini)acken war es nun völlig gleichgültig, wo angefangen
wurde, nur mufsto der Inhalt jeder Trage mit einem gell)en Kartön-
streifen beginnen, ebenso war auch die Reihenfolge der IJeförderung
gleichgültig, da die Tragen im Neubau einfach an die im Aufdruck
bezeichnete Stelle gesetzt uiid in die bestimmten Felder entleert wurden.
Bei verschiedenem Inlialt wurden die Tragen dahiugesetzt, wo der
gröfste Teil hingehörte, der Rest wurde dann nach der andern Stelle
befördert. Etwaige Abweichungen der Menge, die dadurch entstanden
waren, dafs der Betrieb, also auch die Verleiliungen, bis zum letzten
Moment aufiecht erhalten blieb, wurden durch leicht kenntliche Bände
der Handbibliothek, z. B. Konversations-Lexika usw., ergänzt und diese
beim Aufstellen beiseite gelegt. Um jedenfalls allen unliebsamen
Zwischenfällen vorzubeugen, war das Büchermaterial nicht nur nach
seiner Längenausdehnung berechnet w'orden, sondern auch, um über
die Beförderung eine genaue Uebersicht zu erhalten, nach dem Raum-
inlialt, wozu aufser der Länge Durchschnittsmafse für Höhe und Breite
der Bände in den einzelnen Formaten in Ansatz gebracht wurden.
Diese Rechnungen ergaben den Kubik-Inhalt :
Oktav bei 0,27 Höhe, 0,18 Breite für d. lfd. m 0,0486 cbm,
also 167,5 1. m 8,14 cbm
Kleinfolio bei 0,37 Höhe, 0,30 Breite für d. lfd. m 0,111 cbm
also 108,1 1. m 12,00 cbm
Folio bei 0,50 Höhe, 0,35 Breite für d. lfd. m 0,175 cbm
also 90,84 1. m. 15,90 cbm
Grofsfolio usw. zusammen 3,59 cbm
Bücher Summa 39,63 cbm
Dazu an Vorbilderkästen
kleine 0,485 1g, 0,35 bt, 0,07 hch = ä Stück 0,01188 cbm,
also 1246 Stück 14,80 cbm
grofse 0,64 lg, 0,475 bt, 0,07 hch = ä Stück 0,02793 cbm
also 59 Stück 1,40 cbm
Insgesamt Summa 55,83 cbm
Für das Gewicht ergaben die Berechnungen:
Oktav wiegt 1 lfd. m durchschnitt!. 0,716 Ztr, also 167,5 1. m. 119 Ztr
Kleinfolio „ 1 „ „ „ 1,233 „ „ 108,1 „ „ 133 „
Folio „ 1 „ „ „ 2,280 , „ 90,84 „ „ 207 „
Grofsfolio usw. zusammen 50 „
509 Ztr
von E. Kumsch 107
Dazu an Vorbilderkästen
kleine wiegen durchschnittlich 0,12 Ztr, also 1246 Stück 149 Ztr
doppelte „ 0,24 „ „ 59 „ 14 „
Insgesamt Summa 672 Ztr.
Die Grundfläche der Möbelwagen war 6 m lang, 2 m breit = 12 qm;
eine Bepackung in 0.5 m Höhe, wobei die Tragen nur in einer Höhe
den Boden bedeckten, erforderte 111,66 qm, die bei 10 Fuhren vor-
handen waren. Von den 672 Ztrn Gesamtgewicht entfielen auf eine
Fuhre 67,2 Ztr, die ebenfalls ohne Bedenken geladen werden konnten.
Sowohl nach dem berechneten Rauminhalte als nach dem Gewicht
konnte also die Ueberführung des gesamten Bestandes in zehn Möbel-
wagen erfolgen. Sie erfolgte in der Weise, dafs am Montag dem
3. September, früh 7 Uhr sechs Ratschaisenträger unter Beihilfe von
vier Bibliotheksbeamten mit dem Einpacken der Bücher im alten
Lokale begannen und jede bepackte Trage zwei Treppen herab-
beförderten , wo die Ladung sofort in dem Möbelwagen aufgestellt
wurde. Gegen Mittag konnte der erste Wagen leer vom Neubau
wieder abfahren, nachdem der übergeführte Teil des Bestandes eine
Treppe hinaufbefördert und an Ort und Stelle in die neuen Gestelle
eingereiht war. Um 1 Uhr nachmittags begann das Einpacken für
und in den zweiten Wagen, der gegen 6 Uhr wieder mit den leeren
Tragen vom Neubau abfahren konnte. Dasselbe Spiel wiederholte
sich am Dienstag. Mittwoch war Pause, da die Chaisenträger ander-
weit beschäftigt waren, aber Donnerstag, Freitag und Sonnabend
wurden wieder je zwei Wagenladungen übergeführt und so war —
aufser nebensächlichen Beständen, die auf den Betrieb keinen Einflufs
hatten und deren Ueberführung am folgenden Montag in einer elften
Ladung erfolgte — am Sonnabend den 8. September abends die ganze
Bibliothek in den neuen Räumen zum Gebrauch fertig aufgestellt.
Die Ueberführung hatte, wie berechnet, zehn Wagenladungen erfordert
und war in fünf Tagen ausgeführt worden. Am Sonntag fielen die
OefTnungsstunden von 11 — 1 Uhr aus, um den Beamten eine Erholungs-
pause zu gönnen und Montag den 10. September, früh 8 Uhr wurde
der Bibliotheks-Betrieb in den neuen Räumen in vollem Umfang wieder
eröffnet. Die Unterbrechung hatte genau acht Tage (mit 2 Sonntagen)
gedauert.
Dieses Resultat wurde allerdings nur ermöglicht durch die ein-
gehende Durcharbeitung des Umzugsplanes, der sich bis auf Einzel-
heiten erstreckte, und die fortwährende Anwesenheit und Mitarbeit des
Leiters, da andernfalls bei der geringsten Abweichung die Gefahr vor-
gelegen hätte, den ganzen Bestand der Bibliothek als Chaos vorzufinden,
das auf Monate hinaus der Benutzung entzogen worden wäre.
In der ersten Woche des Betriebes wurde im Vorraum der Bibliothek
in den vorhandenen zehn Wandscliränken das in der Bibliothek vor-
handene Material an Nachbildungen von Gemälden, Stichen und Hand-
zeichnungen Rembrandts (ca. 250 Blatt) sachlich und chronologisch
108 Zum Soliioksal iKt Hililiutlick dor iKiuMliktiiu'rubti'i Sl. Maximin
j;oordnet zur Aufstelliinp; Kcbraoht ; in der zwcitüii llctriobswocho erfolgte
in den zwaiiziic Waiulscliräiiken des Ausst{'lliinf::ssaal('S die Ausslcllmific
ointM" noiifjt'scliaironiMi Alttciliinfj; der Hiinldnicksaniinltiiif^, umfassend
figiirliclio narstellun};en mit kiinslliclu'u Hi-Iciiclituiij^scncUten, sowie
verscliiedonor Unterp^ruppcn V(in llall).silli()U('((en mit ca. 700 lilatt.
liis zum Hepinn des l nlcrriclits am 1. Oktober wurde die Hibliotliek
bereits wieder von etwa 500 Personen benutzt.
Dresden. E. Kumsch.
/um Schicksal der IJihliollicli der lieiiedikliiienibtei
Sl. iHaxiniiu bei Trier.
In einer scharfsinniijcen methodischen Untersuchung liat Emil
Jacobs im vergangenen Jahrgang dieser Zeitschrift, S. 18911". fest-
zustellen versucht, wann und wohin die Mönche von St. Maximin beim
Vorrücken der Kevolutionsheere ihre Bücherschätze geflüchtet haben
und wie ein Teil derselben in die Hände von Joseph Görres gelangt
ist. Den Ausschlag gibt ihm der Bericht Goethes, der in seiner
,Campagne in Frankreich' erzählt, wie er im Jahre 1792 im Kloster
Maximin gespeist habe, und dabei sagt: „von Silber war wenig zu
sehen; Schätze und Kostbarkeiten lagen in Ehrenbreitstein." Jacobs
schliefst, dafs unter den Schätzen auch die Bibliothek gewesen sei (a.
a. 0. S. 201). Ein Teil der Bibliothek sei dem in Koblenz ansässigen
Görres um 1800 in die Hände gefallen.
Falls die Mönche nicht im Jahre 1792 ihre Kostbarkeiten vor
Karl August und seinen Begleitern verborgen gehalten und den Ehren-
breitstein lediglich vorgeschützt haben, müssen die. Scliätze der Abtei
bald nach 1792 wieder nach Trier zurückgekehrt sein. Wir besitzen
noch heute im Trierer Stadtarchiv eine Urkunde, welche beweist, dafs
erst im Jahre 1794 der Schatz von St. Maximin geflüchtet worden ist.
Sie lautet also:
Die von der Abtei St. Maximin geflüchteten Effecten bestehen
in einem Fuder und zehn zulästigen Fässer, dann in 17 Kasten,
Joseph Schimper, Archivar.
Vorermeldete Effecten sind an den Kurtrierischen Zöllen frei
passieren zu lassen.
Koblenz, den 3. August 1794. Linz.
Dafs die Sendung den Schatz der Abtei enthielt, ist zweifellos. Das
Trierer Stadtarchiv besitzt eine weitere Urkunde vom 16. April 1798,
in welcher der Abt Benedikt von St. Maximin bescheinigt, dafs er von
dem Begleiter der Sendung Sanderad Müller, dem Bibliothekar der
Abtei, in Mainz zum angegebenen Datum eine Reihe von Kostbarkeiten
zurückerhalten habe.
von G. Kentenich 109
Wir wissen auch zuverlässig, wohin im August 1794 die Fahrt
ging. Drei Stunden von Mainz besafs die Abtei eine Probstei zu
Sauerschwabenheim. Hierher ist der Schatz geflüchtet worden.')
Dafs sich darunter eine grofse Zahl der Pergamenthandschriften
befand, dahin leitet schon der Umstand, dafs der Bibliothekar die
Sendung begleitete, man müfste denn annehmen, dafs der Archivar
unpäfslich gewesen sei. Aber wir sind auf Vermutungen nicht an-
gewiesen. Wir wissen, dafs eine Reihe von Pergamenthandschriften,
die wegen ihrer Ausstattung nicht zum Schatz gehören konnten, also
zum mindesten ein Teil der Bibliothek, sich in den Effekten befand.
Dem Abt von Sauerschwabenheim, Baumgarten, erschien die Probstei
nicht sicher genug und so flüchtete er drei der Fässer nach Mainz in
das Haus eines Privatmannes am Tiermarkt. Dieser machte sich im
Jahre 1801 der Verletzung des Briefgeheimnisses schuldig. Der Präfekt
des Donnersbergdepartements Shee liefs bei ihm eine Haussuchung ver-
anstalten und hierbei fand man die drei grofsen Fässer. Darüber be-
richtet Bodmann (?) auf einem Blatte, das sich unter den Schaabschen
Papieren auf der Mainzer Stadtbibliothek befindet: „Res 2) eius litte-
raria ad iussum praefecti D. Shee disquisita est sicque tres illae cistae
repertae sunt, quarum duae Chartas et diplomata .... tertia vero inter
celeberrimos mscos Codices membranaceos . . . etiam hunc librum
aureum (Die Adahandschrift) continebat." Auf Veranlassung Shees
veranstaltete der Mainzer Bibliothekar Fischer eine Auswahl aus den
Sachen, welche für die Nationalbibliothek geeignet erschienen. Eine
genaue Liste geben dieselben Schaabschen Papiere.^)
In dem einen Fasse fand man folgende Gegenstände, welche
Fischer als geeignet zur Ueberführung bezeichnete:
1. Bibel des heiligen Hieronymus mit dem Einband Ottos. ^)
2. Acta Sanctorum, Pergamenthandschrift, Januar.
3. Acta Sanctorum, Pergamenthandschrift, August.
4. Kyriander, Aug. Trevirorum annales. Bipont, 1619 fol. Druck.
In dem Fuderfafs, den 10 Fässern und 17 Kästen, welche die
Abtei im Jahre 1794 flüchtete, haben sich füglich nicht nur Pretiosen,
Urkunden usw., sondern auch Handschriften, ja sogar Drucke be-
funden, und die grofse Zahl der Fässer und Kästen macht es höchst
wahrscheinlich, dafs der gröfsere Teil der Bibliothek sich in ihnen
befand. So wird derjenige, der feststellen will, wie Görres in den
Besitz der Maximiner Handschriften gelangte, zunächst seinen Blick auf
die Geschichte der Probstei Sauerschwabenheim, namentlich ihre Schick-
sale bei Gelegenheit der Säkularisation richten müssen.
1) Vgl. Picks Monatsschrift für die Geschichte Westdeutschlands Jg. 4.
1878. S. 101 ff.
2) Vgl. Picks Monatsschritt für rheinisch - westfäl. Geschichtsforschung
Jg. 1. 1875. S. 102.
3) Vgl. Picks Monatsschrift 4. S. 102 ff.
4) Die Adahandschrift, welche Abt Otto von Elten einbinden liefs.
110 Zum Schicksal ilcr lühliotlick der IJoiicdiktiiionihtei St. Maxiiuin
Diu boidon Hände Acla sanctonim belindt'ii sicli lieute tatsäclilich
im l^esitz der Pariser Nationalbibliofliok.')
Trier. C. KcntcMiicli.
Die im Vorstehenden von Keiitenicli ans liiclit gezogenen Notizen
von Falk ^Scliicksal des Schatzes und des Archivs von St. Maximin
bei Trier*' (oben S. lOit Anm. 2) und von Nolte ,.Aus Scliaaljs l'ajjieren in
der Stadtbibliothek zu Mainz" (ebend. i\iini. 1) habe ich nicht gekannt,
beide sind wichtig für die Geschiclite der Zerstreuung des Arcliivs
von St. Maximin, für die der liil)li()thek und im besonderen der (Jörres-
liandsclirifton sind sie ohne Helang. Denn einmal ist die ,.l?ib]i{)thck"
von St. Maximin nicht nach Sauerscliwabenheim geilüchtet wurden, und
zweitens ist von den „Effekten" der Abtei, die 1794 dorthin gebracht
worden sind, schon damals niclits dort geblieben. Zum Beweise berufe
ich mich auf dieselben (Gewährsmänner, die Kentenich anführt.
Schon in meinem oben genannten Aufsatz habe ich das Zeugnis
des Franz Tobias Müller herangezogen: „Auch das teuere Archiv,
so nach Absendung über den Rhein nun zu Mainz in vielen Ver-
sclilägeu bewahrt worden, ward durch Gewalt entfernt; und so geriet
auch das merkwürdige Evangelienbuch, welches Ada, die Schwester
von Karl dem Grofsen hierher geschenkt hatte, in französische Hände".
Ausschlaggebend aber ist, was Bodmann ■^) bekundet: „Archivum suum
et pretiosa Moguntiam divexerunt tresque cistas, antiqnissimas Chartas
et pretiosissimam codicum Mstorum membran. partem continentes, Pro-
fessori cuidam Mogunt. Sebastiano Nau^) in depositum crediderunt".
Das ist deutlich genug. Bodmann sagt keineswegs, dafs nur drei
Kasten nach Mainz gebracht worden wären, sondern er hebt aus dem
ganzen (archivum et pretiosa), das nach Mainz gekommen, drei be-
sonders wertvolle cistae heraus, die in besonderen (sicheren) Gewahrsam
gegeben worden, und deren klägliches Schicksal er sich aufzeichnet.
Neben Bodmann ist Schaabs Zeugnis von geringem Wert, obgleicli
er sich ausdrücklich auf Bodmann als Quelle beruft. „Hierher gehört
noch — sagt Schaab — die Geschichte mit dem hier in Mainz so
schändlich zu Grunde gegangenen kostbaren Archiv des alten und reiclien
Kloster Maximin bey Trier nach dem Blättchen des B.[odman]n. welches
anfangt — horrendum fatum.'* Er kennt Einzelheiten, die uns Bod-
mann schuldig bleibt, denn er hat mit dem Fall Nau als Friedens-
richter amtlich zu tun gehabt. Aber er hat schlecht gehört, und sein
Gedächtnis täuscht ihn. Er weifs von dem Zufluchtsort, der Probstei
Sauerschwabenheim, und ihrem Geistlichen, aber er nennt sie Pfaffen-
Schwabheim. „Dorthin hatten sie ihr Archiv und mehrere Kostbar-
keiten geflüchtet gehabt. Als auch dieser Ort nicht Sicherheit genug
1) Vgl. Kraus, Der h. Nagel in der Domkirche zu Trier S. 108.
2) Daran zu zweifeln, dafs das Blättchen von Bodmann herrührt, liegt
kein Grund vor.
3) Professor für Cameralia und Naturgeschichte in Mainz. Sein Name
lebt noch im „Dorcatheriura Naui".
von E. Jacobs 111
gewährte, so brachte Hr. Baiimgarten alles hierher in das Nauische
Haus auf dem Thiermarkt .... 1801 . . . fände man dieses Archiv
und es ward im Beysein des gedachten Hr. Baumgarten geöffnet und
bestand aus 3 grofsen Fässer — StifFgen genannt — von Urkunden
und Msten. — Da es meine Untersuchung nicht anginge und Hr. Baum-
garten es als sein Eigentum angäbe, so ward alles ihm überlassen."
In dieser nach 1806 gemachten Aufzeichnung ist genug irrtümliches:
die Annahme, dafs „alles" nur aus den drei Fässern bestanden, die
man bei Nau fand, die Verlegung der Affäre Nau in das Jahr 1801,
während sie nach den Dokumenten in den Sommer 1800 (Thermidor
de Tan 8) gehört, die Behauptung, dafs Baumgarten bei Oeffnung der
drei Fässer zugegen gewesen, während der offizielle Bericht Fischers
nur Bodmann, Mayenfeld und Schaab als dabei gegenwärtig nennt,
die Annahme, dafs man Baumgarten alles überlassen, was direkt falsch
ist. Demnach darf man mit dem Rechte auf gröfste Wahrscheinlichkeit
annehmen, dafs auch die Behauptung Schaabs, erst als Sauerschwaben-
heim nicht mehr genug Sicherheit geboten, habe man Archiv und Kost-
barkeiten nach Mainz gebracht, der Wirklichkeit nicht entspricht.
Mainz, das alle übrigen Zeugen als Zufluchtsort angeben, wird von
Anfang an das Ziel für die zu flüchtenden Effekten gewesen sein.
Sollten sie anf der letzten Station, in Sauerschwabenheim, längere Zeit
gelagert haben, so ist doch nichts dort verblieben, vielmehr ist als
sicher anzunehmen, dafs alles nach Mainz transportiert worden ist:
„Archivum et pretiosa" nach Bodmann. Für die Unterbringung hat
man Baumgarten zu Rate gezogen, ihn vielleicht sogar damit betraut.
Wenn Schaab recht hat, dafs Baumgarten die bei Nau deponierten
Behälter als sein Eigentum angegeben hat, — womit er bei dem In-
halt natürlich keinen Glauben fand — , so hat er die kostbarsten
Stücke, um sie besonders zu schützen, als Privatmann bei Nau
deponiert.
Die drei wertvollsten bei Nau deponierten „Fässer" (cistae) hatten
nach Bodmann folgenden Inhalt: „duae Chartas et diplomata praedicta
(quorum pars praestantior Parisios ad Bibliothecam nationalem missa
postmodum fuit) continebant, tertia vero inter celeberrimos mscos
Codices membranaceos, calices aureos reliquiaria etc. etiam hunc librum
aureum continebat". In Fischers offiziellem Bericht vom 3 Thermidor
de l'an 8 ist nur von „deux caisses . . . se trouvant ä la maisson de
Nau" die Rede; von diesen enthielt die eine 68 Urkunden, die heute
noch in Paris sind (Ms. latins 9264 — 9269: Collection de 68 chartes
pour Saint-Maximin de Treves), in der Tat die „antiquissimae chartae"
von St. Maximin. Die andere, die ebenfalls Urkunden enthielt, hat
Fischer nicht zu sehen bekommen. Die dritte (bei Bodmann, „la
seconde caisse" bei Fischer) enthielt nach Bodmann kostbare Kult-
geräte und celeberrimi Codices manuscripti membranacei. Erstere
gingen den Professor und Bibliothekar der Universität Mainz, Fischer,
nichts an, von den letzteren kennt er nur drei, darunter die Ada-
handschrift, die er durch die Vorrede, auf Bl. 1'' beginnend, getäuscht,
112 Donatatudicn III
„Codex Sancfi llieronymi cum taluil. Ottonis jjlcnar. Mamiacr. öiir
parcliemiii" nennt, ein Intiiiu, ilen er naclilior (lü Vend. d. .). 1>) cin-
cresohen hat, wenn er die erste der drei llandseliriffen riclitift mit
,,Code\ aiuens evanf^elioruni cum tabula Utlonis j)lenaria" bezeichnet.')
Sio geliörte niclit zur Uibliothek von St. Maximin, sondern wurde in
der Sakristei aul'bewalirt. -) Vielleicht ist das auch mit den beiden
Händen „Vitae Sanctorum" der Fall fj^ewesen (s. XII, jetzt l'aris, Bibl.
^■at. Ms. l.at. Ü74I. !»7 liM.
Was sicli in den übrig^en ]?ehältern, dem Fuder, den Fässern, den
Kasten befunden, ist nicht nur durcli Bodmanns klare Anj?abe siclier-
i::estcllt. Das Maximinor Archiv sclieint aus zwei Abteilunji^en bestanden
zu haben, eine für Urkunden und eine für archivalische liandschriften
und Akten (cista privilegiorum und cancellaria bei Novillanius). ■')
In den 17 Kasten werden Urkunden gewesen sein. Wenn endlich
]\entenich Wert darauf legt, dafs der Bibliothekar die Sendung be-
gleitet, so kann man dem mit gleichem Gewicht entgegenhalten, dafs
der Archivar die Absendung bescheinigt.
Die Zerstreuung des Maximiner Archivs, die Scliicksale einzelner
Bestandteile kann ich hier nicht verfolgen.') Dafs sich auch Hand-
schriften — und nicht nur streng archivalische — darunter befunden
haben, ist zweifellos richtig, die eigentliche „Bibliothek" aber gewifs
nicht: Teile von dieser waren jedenfalls bereits 1792 geflüchtet worden.
Dafs aber archivum et pretiosa erst im Augenblick der äufsersten
Gefahr abgesendet wurden, ist durchaus begreiflich : die einen gehörten
Zur Kirche, die man bis zuletzt für sakrosankt Italien durfte, das
Archiv aber, das die Beurkundung des gesamten Besitzes, die Akten
der Verwaltung enthielt, war so wichtig, dafs man sich natürlich erst
im äufsersten Notfall davon trennte.
Berlin. Emil Jacobs.
Doiiatstudien III.^)
1. Karlsruher Bruchstücke eines 27zeiligen Donats
in der Kalendertype.
HeiT Oberbibliothekar Längin macht mich darauf aufmerksam, dafs
auch die Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe Donatfragmente
in der Gutenbergschen „Kalendertype" besitzt und übersendet sie mir
1) Vgl. Menzel in : Die Trierer Adahandschrift S. 2 Anm. 2.
2) Gercken, Reisen, T. .3. 1780. S. 379.
3) Hontheim, Prodromus II, S. 1030. Vgl. Lamprecht, Deutsches Wirt-
schaftsleben im MA. II. S. 700, Anm. 2.
4) Vgl. darüber Beyer in Friedemanns Zeitschrift für die Archive Deutsch-
lands Bd. 1. Ib47. S. Sf.; J. F. Böhmers Leben, Briefe u. Kl. Schriften Bd. 2.
1S68. S. 4SI f.; H. Bresslau in: Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und
Kunst Jg. .5. 1SS6. S. 2(iff.; F. X. Kraus im Serapeum 24. 1863. S. 5:3 f.;
Westdeutsche Zeitschr. Jg. 4. 188.5. 8. 139 f. Sowohl Bresslau wie Kraus haben
die Notizen Bodmanns und Schaabs nicht gekannt, ihre Darstellung ist da-
nach zu berichtigen bez. zu ergänzen.
5) Vgl. Zbl. 22. 1905. S. 529 ff.; 23. 190G. S. 449 flf.
von P. Schwenke 113
freundlichst zur Bearbeitung. Sie stammen aus einem rubrizierten, also
wohl längere Zeit in Gebrauch gewesenen Exemplar und waren im
Einband von Aeneas Sylvius Familiäres Epistolae, Nürnberg 1 181, ver-
wendet worden. Es sind drei Querstreifen, der erste und dritte mit
vollen Zeilen, der zweite nur zu 2 ^ der Länge erhalten und auch
sonst defekt. Sie gehören alle zu demselben (5.) Blatt einer 27 zeiligen
Ausgabe, schliefsen sich aber nicht unmittelbar aneinander an: nur 14 — 16
Zeilen sind ganz oder in Resten darin enthalten, nämlich Vorderseite Zeile
3—7, 13—17 (18), 25—27, Rückseite Zeile (2) 3 — 7, (13) 14—18
(19), 25 — 27. Die Vorderseite ist anscheinend stark mit Wasser in
Berührung gekommen und bei der schlechten Beschaffenheit der Schwärze,
die in allen diesen Drucken verwendet worden ist, zum grofsen Teil
unleserlich geworden. Die Rückseite ist in gutem Zustande.
Der Text der Vorderseite umfafst die zweite Hälfte des Kap. 16
(Verbum) und begann ungefähr mit Zeile 36 meines Textabdrucks
(Gut.-Ges. II) mittit. vt lego usw. Der Schlufs der Seite fällt mit dem
Ende des Kapitels zusammen : Tercia vt legit • : • Die Rückseite begann
mit Kap. 17 (Adverbium) und schliefst mit 17,35 positiuo comparatiuo.
Blatt 5 ist in keiner der früher beschriebenen 27 zeiligen Ausgaben
in der Kalendertype erhalten, doch haben wir den Schlufs von Bl. 4
in London (Gut.-Ges. II Nr 7) und den Anfang von BI. 6 in London
und Berlin (Zbl. 1906. S. 449 flF.). Eine Vergleichung zeigt, dafs die
Textgrenzen um einige Worte differieren , dafs also die Karlsruher
Ausgabe zu keiner von diesen beiden gehört, zu denen man sie wegen
des etwas mittelmäfsigen Typenzustandes stellen möchte. Nicht am
Text kontrollierbar ist die Frage der Zugehörigkeit zum Mtinchener
(Gut.-Ges. II. Nr 8) oder zum Oxford-Bamberger D^' (ebend. Nr 9),
doch zeigt ersterer sehr viel schärferen, letzterer erheblich schlechteren
Druck. Wahrscheinlich haben wir es also hier wieder mit einer neuen
Ausgabe zu tun, der fünften 27 zeiligen in der Kalendertype, die bis-
her zum Vorschein gekommen ist.
Die Druckeinrichtung ist, soviel sich aus den kleinen Resten sehen
läfst, ganz dieselbe wie in den übrigen Ausgaben. Die Zeilen sind
unregelmäfsig (150 — 154 mm), am Kapitelschlufs ist ein kleiner Zeilen-
rest durch •:• ausgefüllt, wie einmal im Londoner D^' und auch im
Cisianus und im Aderlafskalender. Die Buchstaben halten sehr gut
Linie. Die Verwendung der Haupt- und Anschlufsformen ist korrekt.
Die Buchstabenformen sind die für die Zeit der Kalendertype gewöhn-
lichen, auffallend ist die dreifache Form für a mit dem Abkürzungs-
punkt {= aut) , darunter eine mit weit nach rechts gesetztem Punkt,
die ich sonst nirgends beobachtet habe.
Den Text kann man, soweit er lesbar ist, mit dem erhaltenen
Bl. 5 des Pariser D27 in der älteren ,Donattype' (Gut.-Ges. I. Taf. 2)
vergleichen. Beide entsprechen sich durchaus, doch enthält das Karls-
ruher Blatt eine Anzahl Druckfehler: 16,4-, producta statt productam,
17,7 demonsteandi, 2. quancitatis.
XXIV. 3. 8
I l l Donatstiidicii
2. '/iiiii ITisteischcn (?) 28zoilif!:en Dmiat.
hl cU'in kiirzlit'li erschienenen Vcrkaufskjiljilof? der Hililiothck des
Lord Amherst ist in einem Liehtdrnckfaksimile das Donatfraf^nicnt in
der Type der .'^tizeilic:eii Hih«'l wiederf:;et^elien , das Jaccpies Kosentlial
in seinem Katalo}; Incunabula typof:;rapliica unter Nr 2151 angeboten
und das Lord Amherst von ihm erworben hafte. Es ist nur die linko
Hälfte eines Blattes mit 25 erhaltenen Zeilen, das Stück gewinnt aber
dadurch an Interesse, dafs es mit dem (Jutenlt.-Hes. II. S. 2.'5 unter
Nr 8 von mir beschriebenen und auf 'l'af. 7 abj,H'bildcten Blatt (Jetzt
im Gutenberg-Museum in Mainz) zu einem Doppel blatt zusammengehört
hat. Wie dort, so fehlen auch hier die ersten Zeilen. Der erhaltene
Text der Vorderseite (erste Hälfte der Zeilen) beginnt mit Kaj). 32,, ;
Optatiuo modo und schliefst in der Mitte der letzten Zeile mit 32,5.2
sine uumeris et personis; die Zeile reichte jedenfalls noch bis ebd. 5;,
preterito imperfecto. Die Rückseite begann also mit 32,5;, »"diri,
der erhaltene Text setzt ein mit -.^ |actiu]o prcsens ut audiens
futurum ut auditurus, und reicht bis 33, 33/31 cum auditi simus uel
fuerimus.
Das Bruchstück bestätigt zunächst die a. a. 0. von mir geäufserte
Vermutung, dafs der Donat 28 zeilig war und dafs er sich damit den
übrigen Pfister-Drucken anschliefst. Ferner können wir jetzt besser
über die Zahl der Blätter und ihre Anordnung in Lagen urteilen.
Das in der Gutenb.-Ges. II abgebildete Blatt entspricht ungefähr dem
Bl. 9 des Londoner D^', bleibt aber ein wenig hinter ihm zurück. Ich
vermutete deshalb, der Drucker werde wohl nicht mit 14 Blättern
ausgekommen sein. Jetzt zeigt sich, dafs der Anfang des neuen
Bruchstücks auch nicht bedeutend hinter dem Schlufs von Bl. 11 des
Londoner Donats zurückbleibt, dafs also das Blatt in der Hauptsache
dem (nicht erhaltenen) Bl. 12 des D^" entsprochen haben wird. Wenn
der Drucker im weiteren Verlauf etwas mehr Abkürzungen anwandte,
konnte er das Verlorene wohl einbringen und auf zwei Blättern den
Text zu Ende führen. Dann mufs der Pfistersche Donat ebenfalls aus
14 Blättern bestanden haben, die aber nicht wie in den älteren Mainzer
Drucken eine einzige Lage gebildet haben können. Denn das erhaltene
Doppelblatt ordnet sich nur ein in einen Quaternio, bestehend aus
Bl. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Voraus ging eine Lage von nur drei
Doppelblättern.
3. Ein Donat in der Salicetotype in Lund.
In seinem Catalogus librorum saec. XIV. impressorum der König-
lichen Bibliothek im Haag führt Iloltrop unter Nr 4 auf: „Donati
abbreviati fragmenta in 4o. 4 foll. (1. 2. 7. 8?) perg. ed. 26 linn."
und in den Monuments typographiques Taf. 21 (27) gibt er das Faksimile
einer Seite (Bl. 1^), indem er im Text (unter der Salicetotype) be-
merkt, dafs es sich um eine abgekürzte Ausgabe handle, weil Anfang
und Schlufs auf einem und demselben Doppelblatt stehen. In den
holländischen Drucken ist dies allerdings ungewöhnlich, während es
Bl.
P
n
P
n
2a
V
2»»
vorl.
Bl.
b
V
))
letzt.
Bl.
■■■■
von P. Schwenke 115
in den älteren Mainzer Ausgaben die Regel bildet. Unter allen Um-
ständen wäre es aber unmöglich, bei noch so starker Kürzung den
Text auf 8 Blättern unterzubringen. Campbell unter Nr 630 und
Ilessels unter Nr 28 wiederholen lediglich die Angaben Holtrops, andere
Stücke dieser 26 zeiligen Ausgabe scheinen bisher nicht gefunden
zu sein.
Wie sich die Sache verhält, geht teilweis schon aus den Mitteilungen
hervor, die mir der Direktor der Königlichen Bibliothek im Haag
Herr Byvanck auf meine Bitte freundlichst gemacht hat: Die Text-
grenzen der Blätter sind folgende:
Kap. 1,1 Partes — 1,34 Ex duobus
„ 1, 35 integris vt — 6, 9 hee felices et
„ 6,9 hec felicia — 11,13 genitiuue pluralis
„ 11,13 i^ ^^ "^ßl — 15,7 vestri vobis vos
„ 32, ji -turo audiam — 32,50/51 cum auditum esset
„ 32, 15 futuro cum auditum — 33, 31 audirentur . . .
„ 33, 3, perfecto cum auditus — 36, 39 fueritis fuerint
„ „ ^ „ 36, 31 Infinitiuo — 37, 35 volens. Explicit.
Der Inhalt der Vorderseite des letzten Blattes erklärt sich dadurch,
dafs die Paradigmen Fero und Feror (Kap. 34 und 35) überhaupt
fehlen. Wie aber der Text zwischen dem 2. und dem vorletzten
Blatte gestaltet war, bleibt unsicher.
Diese Lücke wird jetzt ausgefüllt durch vier ebenfalls 26 zeilige
Doppelblätter derselben Type in Lund, die mir zur Untersuchung
übergeben worden sind. Sie passen fast vollständig zwischen die
Haager Blätter hinein. Leider sind sie ehemals als Buehumschläge
gebraucht worden und infolgedessen auf einer Seite fast vollständig
abgerieben. Davon ist auch der Schlufs des letzten Blattes betroffen,
und so ist schlechterdings nicht erkennbar, ob das vorletzte Blatt im
Haag genau anschliefst. Sicher ist das nicht der Fall am Anfang der
Lunder Blätter, deren erstes (3) mit 15, 7 vos 0 vos a vobis beginnt,
während im Haager Fragment der Accusativus vos noch am Ende von
Bl. 2 steht. Man mufs also annehmen, dafs zwei zwar sehr nah ver-
wandte, aber in Kleinigkeiten des Satzes unterschiedene Ausgaben vor-
liegen. Die Lunder Blätter enthalten nun in der Tat ebenfalls eine
Kürzung: es fehlen die Paradigmen Legens, Lecturus, Lectus (Kap. 19
bis 22). Die Textgrenzen sind, soweit sie sich feststellen lassen,
folgende :
Bl. 3* Kap. 15,- vos 0 vos a vobis — 15,4; a quis vel a [quibus]
Generis masculini meus — 16,2 aliquid aut pati aut
unleserlich — 16,37 audior audiar
Ubi possunt hec — 16,72 quot sunt
tres que prima — unleserlich
vel tam maxime — 18,23/24 ^^^ sicut ab act-(?)
unleserlich [Kap. 19 — 22 fehlen] — 24, 3/1 quot
[accidunt unum]
3»
Kap.
15,
7
31-
n
15,
49
4a
4b
n
16,
37
5"
n
16,
72
5"
n
17,
32
6«
11*^ Zur Ribliof^nipliif ilcr niiinstorisclion Wirdertiinfor
Bl. 6'' Kap. 2i, ., (|uicl casus fautiini — 24, .s facimiis ablatiuo
„ 7-* „ 24, 3s tantum vt nnilta — 26, y, amauisscnius ama-
„ 7'' , 26, oo uissetis (weiter unleserlich) — 27, ., amabaris
vcl ama-
„ 8* „ 27,., bare anial)atur — 27, ,;,/,, Duo participia
„ 8"* „ 27,11 frahuiitur ab hoc verbo — unleserlich
„ 9* „ 28, 4;,;44 docetor Opiafiuo — 29, :,2/:(;( doceare docc- (V)
n 9'' unleserlich
„10" „ 30,20 legeremus legcretis — 31, ,2 Impcratiuo modo
tempore
„ lO** „ 31, ,•. presenti ad sccundam — unleserlich.
Es ist dadurcli festgestellt, dafs diese gekürzte Ausgabe aus einer
Lage von 12 Blättern bestand. P. Schwenke.
Zur Bibliographie der münsterischen Wiedertäufer.
Eine Bibliographie der Literatur über die münsterischen Wieder-
täufer verdanken wir P. Bahlmann. ') Im folgenden gebe ich dazu
einige Ergänzungen und Nachträge, vorwiegend aus den Ber^tänden der
Universitätsbibliothek zu Göttingen und der Königlichen Bibliothek zu
Berlin.
1. 1534. 1. Bericht aus der heyligen geschrift . . . Durch die
Prediger des heyligen Kuangeli, zu Strassburg. Strassburg: M. Apiarius
1534. — Auch in Berlin.
2. 1534. 5*^. Von der seltenen zweiten Ausgabe von Bernhard
Rothmanns Restitution (48 Bl. 4'^) besitzt auch Berlin ein Exemplar.
3. 1535. 4. Amsdorff, Niclas: Widder die Widderteuffer . . . P>fart:
W. Heinick. — Auch in Berlin und Breslau.
4. Ebenda nachzutragen: SBibbcr bie | SSibberteuffcr | önb ©acramcn» |
tirer, (Stücke fprüd^c, | obber fc^(uf§rebe. || dtida^ Slm^borff || SJiagbeburg. ||
5m. S. XXXV. I (Mit Titelbordüre.) Am Ende (Bl. 8«): ©cbructt 311
TiaQhZ" I bürg, burc^ §an§ | SBalt^er. | — 8 Bl. 40. (Letzte Seite leer.)
Berlin, Halle, Göttingen.
5. 1535. 8 c. SSonn ber 9}?ünftcrif(^cnn ?üiffrur, | t)cr[tocfumg (!) önnb
janicr, ©laubürf) an-5et)g, S)iete | ric^ö bonn .öaniburgf usw. — Vollstän-
diges Exemplar (4 Bl. 4") in Göttingen. Dem einzigen bisher bekannten
Berliner fehlen 131. 2 und 3.
6. 1535. 10. Newe zeytung, vnd Glaubligen Bericht ... 0. 0. —
Auch in Göttingen.
7. 1535. 12 ^ Sluff bie dUm ^eit- \ tung öon TOinfter 2). | DJJartini
2ut^er I SSorrt)cbe. || SBittcmberg. ) M. D. XXXV. — Auch in Göttingen.
1) Die Wiedertäufer zu Münster. Eine bibliographische Zusammenstellung.
Zeitschrift für vaterl. Geschichte und Altertumskunde Bdöl. Abt. 1. S. 119 ff.
Auch separat Münster 1894.
von Kl. Lüffler 117
8. 1535. 15. Gewise neue zeittung von der statt Münster . . .
Kegensburg 1535. — Auch in Göttingen.
9. 1535. 16. Newe zeittunge vonn Münster. — Auch in Göttingen.
10. 1535. 19. Historia der belegerung vnd eroberung der Statt
Münster, o. 0. — Auch in Göttingen.
11. Zu 1535 nachzutragen ein Einblattdruck, in der jetzigen, be-
schnittenen Form 24 cm hoch, 33 cm breit und in zwei Kolumnen
bedruckt.
Kol. 1 : ^iefcnn fcricff öBerfifiicft bcr | ^onig, atlc ben S<^ntgen bcnen
er gicljtljt a^u \ bct ünnb i[l gefd^ricbcn, au§ bcm bricffc bnnb geleijtc, ha^
Gf)r I ^ugefc^riben J)at bcm ^rcbiger be§ Sonbtgroffcnn boii §efjenn \ mit
bem bnbcr gel3cQ(^etem @t)gil || S<^ ^ofiann au§ @5otti§ gnabcn, au§
frafft I ht§ fonigIid)cn $Rei(^§ ^n bem 9Zemen tem^ 1 \izl ©ottis ©in S)iner
ber gcrediticfeit ... | folgen noch 15 Zeilen (Datum: Stnno Saufent=
funffi)rtbcrt I bu in bem bier bn breijfigifte ^av, ben anbern | tog
DJoucbriä. |) und das bekannte Siegel Johanns von Leyden, die von
drei Schwertern durchstochene Weltkugel mit der Umschrift: Der Konig
in dem newen Tempel füret dises Zeichenn: für ein Exempel. — Kol. 2:
'^i^ i)'t bie groe^ bnb geftalt ber gulbenn bff | bet)ben feiten, bic ber naluc
fftonig 5u ^Jinnl" \ ter fc^Iagenn Ie[t, ba§ ftud x gulben ift gut | golbt,
ftjnb bei; ben ^ropljetcn 5U @auft bnb | SBarbenborff gefunben bic luorffcn
fic bon I ftc§, ha [ie angriffen tpurben SSnb raurbenn | alle gerieft, famcn
bem tonige nid)t mtber | ban fie auffgef)aben : | (folgen die Abbildungen).
— S)iefeg ^onigg Jt^ttel. I SoI)aiii^ bonn @otti§ gnabcn, S^onig ^n bcm |
9ZeUien ^Jem^jcl @otte§, ein luarfiafftiger bljiicr | ber gerecf)tigfeit, an§ frafft
b' ftabt 9}iunfler. || ®cr Stonig mit feinen 9iett)en bnb | Ijoffgefinbc bnb mie
bil @i;cmei- | ber ein S^HcEier f)att, ||
Ser !onig ^o^ann fc^ncljber ijat 5 |
©ein ftabt()alber 93ernbfre|3^erbeng 3 |
®er §offmei)ftcr ^erman S:i}berde 3 ^^^^c^ücijber.
<Set)nn San|Ier 33ernb ^Rabtman 4 I
9cad) feinbt alba XIIII. ^rop^cten au§ be§ | fonig§ fioff^-gcfinbc, bie feine
ned^ftcn 9tet£)e | fein, f)aben aurf) an meibern feine gebruc^. || Tl. 2). XXXV. |
— Göttingen,
Dieser Originaldruck ist bis jetzt unbekannt. Vgl. Detmer in der
Ausgabe von Kerssenbrochs Wiedertäufergeschichte, Geschichtsquellen
des Bistums Münster 6, 626. Anm. 3. Man kannte nur den Abdruck
bei G. Spalatin, Annales reformationis hrsg. von E. S. Cyprian, Leipzig
1718, S. 298 flf. Das Exemplar Spalatins scheint noch folgenden Titel
gehabt zu haben: Sßont 2öibcrtauffifcf)en fonig ju 9}?unfter ^otjan bon
£ct)ba fd^neibcr etüc£)c an|cigung, 1534.
12. Zu 1536. 2 nachzutragen: 2Sarf)afftige ^iftorie, | mic ba§
(Suangelium ju SJiünfter ange | fangen, bnb bornad^ burd^ bie 3Sl)bberteuf- 1
fcr nerftoret, mtber auffgetjört i)at. \\ Xax^n bie gan^e {)anblung ber felbigen
buben, | bom anfang bis jum enbe, bel)be§ in geift- | lid^cn bnb mcltlid^en
ftücfen flet)ffig | befctiriben. || 2)urcf) |)cnricum ^orpium SD^onafterienfem. |1
H8 Nciio Fttrscliiinpcii über luitiko Itiltliothcksfi^ohiiiKlp
SDiotll). i-D. I ^((tc pflaittuinn hie iiiciii Iniiiili jrfKV iisnltcr | nicfit nc|.i[((iiiiu't
liat, fpa fluf? rtciO' 1 tot UHTbcn. || M. D. XXXVI. | u. 0. 18 Hl. 1 ".
(Letzte Seite leer.) — Ciöttingen.
13. 153(1. 3. Corvinus, Antonius: Acta, II:uulluii<2:cn, Legalion vntl
scluifilte. Wittciuberg: G. Kliaw. — Von dieser Schrift weist G. Geisen-
liof, Corviniana IT., Zeitsclirift der (icsellscliaft f. nicdersiichsische
Kirchengeschiclitc 5, 14i) dreifsig Exemplare nacii.
11. 1530. 4". Corvinus: De miserabili Monasteriensinm anabaptis-
fanim obsidione . . . Vitebevgac: G. Khav 153G. — Geisenliof weist
S. 151 vicrundzwanzig Exem|)laro nach.
15. 153t>. 4''. Dieselbe Schrift. jMarpiirgi : ?'.uchariiiri Agrippinas
153(5. — Geisenliof weist S. 150 fünf Exemplare dieser von Balilmann
nicht aufgefundenen Ausgabe nach.
16. 1536. 8. Der gantze handel vnd geschieht. [Nürnberg:]
H. Guldenmundt. — Auch in G(ittingen.
17. 1536. 10. TG^ aicMiii[tcrildjc Ü^onigrcirf)^ imb SBibcrtauff^ 1 an
Uniib ntigaiig, SölutljQitbct tmnb @nb, 5luff ©amb-^ | ftag rtad) (Scba[tiniii.
5(nno 9J?. T>. n'i' l-^i- 11 ^1 ©in gcbcd^tiiitf? Unrbtg .Spiftori. | (Holzschnitt:
Spitze des Lambertiturms mit den drei Käfigen, in denen die Leiclien
aufreclit stehen.) 4 Bl. 4«^. (Letzte Seite leer.) — Berlin. Münster.
Bahlmann hat kein Exemplar aufgefunden.
Von derselben Schrift gibt es noch zwei vom vorigen im Titel ab-
weichende Drucke :
18. ^c§ 9}?ünftcrijdjcn | ^'önigrcid^g Oiib 2öibcrtauff§ | an imb ah-
gong, SÖIiit^onbcI tmb @nb, 5(uff | ©ombftag mä) (Scbaftiaiü. 5(nnD 9J?.
^•il"i"t'i- I ^1 ©in gcbcc^tnu§ luirbig §iftort. | (Folgt derselbe Holzschnitt.)
— Göttingen.
19. S^cö 9Jhmftcri|c^cn I Sionigrcic^l nnb Söibcrtonff^^ | an inib abgang,
Sliitljanbcl imb (Snb, | 5{uff ®amb[tag nad) ecbaftiani. | ?(nnD m.^.
m^i- I (Folgt derselbe Holzschnitt.) — Göttingen. Königsberg.
Berlin. KL Löffler.
Neue Forschiiugen über antike Bil)liotheksgebäude.
Seit R. Weil in dieser Zeitschrift (Jg. 21. 1904. S. 45S ff.) über antike
Bibliotheken berichtete, hat die , Wissenschaft vom Spaten' neue und wichtige
Tatsachen der Erde abgerungen : die Freilegung der Bibliothek von Ephesos
ist in der Hauptsache beendet und die Inschrift, welche die Bezeielinung
eines bereits ausgegrabenen Baues in Timgad als Bibliothek sichert, zu Tage
gefördert worden.
Die vollständige Aufdeckung der Celsusbibliothek ergab sicli für die
in den Monaten September -November 1904 unternommenen Grabungen in
Ephesos nach den Resultaten des Vorjahres, deren Ergebnisse Weil a. a. 0.
mitgeteilt hat, als erste Aufgabe. Den Mitteilungen, die R. Heberdey ') unter
Vorlegung 1. einer Ansicht dessen, was von dem Gebäude in situ erhalten
I) Anzeiger der Kais. Akademie der Wiss. zu Wien, Phil. -bist. Kl. Jg. 42
1905. S. 81 fF. und daraus wiederholt in: Jahreshefle des Österr. Archäologischen
Institutes in Wien Bd. 8. 1905, Beiblatt S. 62 ff.
von Emil Jacobs 119
ist, 2. eiues vorläufig nur die Hauptelemente berücksichtigenden Grundrisses,
und 3. einer Rekonstruktion der Innenansicht von der Hand George Niemanns
macht, entnehme ich folgendes: Die Benennung des Bauwerkes als Bibliothek
steht durch zwei an der Ostfassade an hervorragender Stelle augebrachte
Inschriften fest. Leider ist die eine, rechts von der Mitteltür auf drei
Quadern eingemeifselte, in dem interessantesten mittleren Teile hoffnungslos
zerstört. Sie besagt, dals die Bibliothek von dem Konsul Ti. Julius Aquila
Polemaeanus zur Erinnerung an seinen Vater Ti. Julius Celsus Polemaeanus,")
Konsul (1)2 n. Chr.) und Prokonsul von Asien (vermutlich 106/7 n. Chr.) ge-
stiftet und von seinen Erben vollendet wurde: t>}v Ke?.oi[av)j]v ßißho>hjxt]v
xaT\e]oi<ei(((J8v ix xwv {idiwv] avv navxi rcü xöo[ßto] xal dva&tjfxaai [xal
i-ivß/.]ioig' xaxeXine 6h x[fd ei]q iniaxevtjv avriJQ [xal dyo()u]v ßvß?.lajv
((hjvf(Qic'j%-) [fAvi_)]ic(6aq (Svo rjf.uav, i^ wv {xpjlyTjd^ijaexai av]xfj . . . (das folgende
zerstört). In der Grabkammer unter der Apsis der Bibliothek hat Ti. Julius
Aquila den Vater begraben, der Sarkophag aus weifsem Marmor hat sich
wohlerhalten vorgefunden. Ganz ebenso hat Dio von Prusa in der von ihm
seiner Vaterstadt erbauten Bibliothek seiner Frau und seinem Sohne die
letzte Ruhestätte bereitet (Plin. Ep. ad Trai. 81,7). In beiden Fällen schliefsen
sich die Bibliotheken ganz analog an Heroa an, wie in Pergamon, Rom und
anderwärts an Göttertempel. Veranlassung zur Stiftung der Celsusbibliothek
gab augenscheinlich der Tod des Vaters, der nicht allzulange nach dem Pro-
konsulate anzusetzen sein dürfte, da der Kopf der wiedergefundenen Portrait-
statue die Züge eines zwar reifen, aber keineswegs alten Mannes trägt; die
Grabkammer war, wie der Grundrifs lehrt, schon im ursprünglichen Plane
vorgesehen. Danach wird man Konzeption und Beginn des Baues wohl noch
in das erste Jahrzehnt des zweiten Jahrhunderts n. Chr. setzen dürfen ; wann
die Vollendung erfolgte, ist nicht genauer zu bestimmen, doch zwingt nichts
über die trajanische Zeit herabzugehen.
Von einem kleinen freien Platze im Südosten der griechischen Agora
führt eine fünfatufige, ca. 18 m breite, von zwei Statuenbasen flankierte Frei-
treppe von Osten her vor eine reichgeschmückte zweistöckige Fassade, durch
deren drei Türen man den 16,50m breiten. Hm tiefen Büchersaal betritt.
Der Mitteltür gegenüber springt eine 4,5Um breite Apsis nach Westen vor,
im übrigen umschliel'sen ihn gerade Wände. An ihrem Fufse verläuft ein
durchgehender, ca. Im hoher, 1,20m breiter Sockel, dessen obere Abschlufs-
platten die Aufstandspuren einer in geringem Abstände von der Wand an-
geordneten Säulensteliung tragen, die, wie eine in situ vorgefundene Basis
beweist, auch der Rundung der Mittelapsis folgte. In die Wände selbst sind
in regelmäfsigen Abständen 0,50 m tiefe, viereckige Nischen von 2,80 m Höhe
und Im Breite eingetieft, je drei an der Nord- und Südseite, je zwei zu
beiden Seiten der Apsis. Sockel und Wände waren, wie der Fufsboden,
mit verschieden-farbigen Marmorplatten belegt; geringe Reste über dem Sockel
zeigen, dafs die viereckigen Nischen von einem flachen Gesimse nach Art
eines Türgewändes umrahmt waren, während ihr Inneres einfach verputzt
war. Der Bestimmung des Gebäudes entsprechend, sind in den viereckigen
Nischen hölzerne Schränke für die Bücherrollen vorauszusetzen, eine Ein-
richtung, die aufs beste den Ausdruck der Digesten XXX, 41,9: ,bibliothecis
parietibus inhaereretibus' zu erläutern geeignet ist; in der Mittelapsis stand
wohl eine Kolossalfigur, kaum des Celsus, der durch die zwei Statuen zu
beiden Seiten der Freitreppe genügend vertreten war, wahrscheinlich viel-
mehr der Athena nach Analogie der pergamenischen Bibliothek (vgl. auch
Juvenal III, 219); Standspuren haben sich allerdings nicht nachweisen lassen.
Die Gesamthöhe des Bauwerkes läl'st sich nach der Aufsenfassade auf
ca. 16m bestimmen; da andererseits an der Westwand die Stockwerkhöhe
der Innenarchitektur mit ca. 5m zu messen möglich ist, ergibt sich, dafs
wahrscheinlich drei Reihen von Wandkästen übereinander vorhanden waren.
I) Vgl. Jahreshefte Bd. 8. S. 234.
120 Neue Forschungen über antike Bibliothoksgebiiudo
Die vor ihnen niipeiudncte Siiiilcinickoralioii dürflc \\M nur v,\vci Stock-
werke besessen liaben, ül)er denen diircii eine :itlik;i;irtit:;c l>;diistr;idc ein ^^e-
sieherter rni^janfj vor der obersten Kastenreilie lierf;estellt war. Hestiniintes
>\ird sieli indes hierfür kaum je leststelk'u lassen, da aul'ser dem Wandsdekel
und der einen in situ liejjenden Säidenbasis keinerlei Ivost der Innenareliilektur
erlialten ist. Sicher ist daj^ei^cn wieder, liafs keine mittUTc Stiitzenstelbing
im Innern vorlianden war; eine miiciitit^c freie I»eckenkonstriiktion überdachte
den (ganzen Saal. In der Kckonstruktionsskizze ist Oberlicht in der Mitte
anj^enomuien ; dies ist zwar von vornherein wahrscheinlich, indes doch in-
solantre nicht gesiclicrt, als die noch nicht durch^cführle Kckoiistruktion der
l'assade die Miifjlichkeit einer Lichtzuhihr durcli l'ciister in ihrem zweiten
Stockwerke otTen liilst. -- Kine auftiillifje Besonderheit der Anlat^e bleibt
noch zu erwähnen: die den Saal umschlieisenden Wände; mit den Uiicher-
kiisten dienen nicht zup;leich als Aul'senwände des Gebäudes; als solelie sind
vielmehr in ca. 1 m Abstand hinter ihnen besondere Mauern auft^elührt, so
dal's dazwischen ein schmaler (lang entsteht, der nur in der Mitte der West-
wand durch die nacli aulsen vorspringende Apsismauer unterbrochen wird.
Zweck dieser Einrichtung ist offenbar, durch die hinter den Bücherwänden
frei zirkulierende Luft die Bücher vor dem schädlichen Einflüsse der Erd-
feuchtigkeit zu bewaliren, der um so mehr zu befürchten war, als die l*>ibliothek
nach Süden wie nach Westen an hochansteheudes 'J'errain angebaut war.')
Eine Parallele hierzu liegt in der pcrgamcnischen Bibliothek vor, in der gleich-
falls der die Bücherregale tragende Steinsockel von der Aufsenmauer durch
einen schmalen l'mgang getrennt ist (vgl. Altertümer von Pergamon II S. 70).
Dal's man bei Anlage von Bibliotheken diesem Gesichtspunkte Rechnung
trug, bezeugt aucli die übrigens in Ephesus zum ersten Male nachweisbar
befolgte Vorsclirift Yitruvs VI 4, 1 ,cubicula et bybliothccae ad oricntem
spectare debent; usus enim matutinum postulat Inmen, item in bybliothecis
libri non i)utresceüt.' Vom Ostende beider Gänge führen schmale Türen,
deren Schwellen noch in situ liegen, auf die Oberfläche des Sockels der Innen-
architektur und ermöglichen so, zu den Bücherkästen des untersten Geschosses
zu gelangen. Vermutlich waren in diesen Gängen auch durch Ilolztrcppen
Aufgänge zu den oberen Stockwerken hergestellt; doch haben sich in dem
bisher allein völlig freigelegten nördlichen Gange sichere Spuren nicht er-
halten. Dagegen gelangt man an seinem AVestende über einige Treppen-
stufen in die unter der Mittelapsis angelegte überwölbte Grabkammer. —
Ueber die Schicksale des Baues in den Jahrhunderten des Niederganges wird
erst der Fortgang der Grabung helleres Licht verbreiten ; noch in spätantiker
Zeit mufs er bereits seiner Bestimmung entfremdet gewesen sein, die Innen-
ausstattung ist damals vollkommen beseitigt worden, weshalb auch nur ganz
unbedeutende Reste davon auf uns gekommen sind. Das in der Anzeiger 41.
1904. S. 14 (= Jahreshefte 7. Beibl. S. .52) veröffentlichten Inschrift neben
der Bibliothek erwähnte Auditorium ist bis jetzt nicht gefunden worden.
Auf Grund der ephesischen Funde konnte Ileberdey auf dem inter-
nationalen Kongrefs für Archäologie in Athen seinen, soviel ich weifs, bisher
nicht gedruckten Vortrag: lieber antike Bibliotheksgebäude, in das Resume
zusammenfassen:*) „Die in Ephesos ausgegrabene Bibliothek des Ti. Julius
Celsus Polemaeanus gibt, vermöge ihrer guten Erhaltung, und da ihre Be-
nennung durch die Weihinschrift feststeht, zum ersten Male ein gesichertes
Bild von der Anlage und Einrichtung einer antiken Bibliothek. Ein Vergleich
mit den bisher nur auf Grund von Kombinationen für Bibliotheken in An-
spruch genommenen Bauwerken in Pergamon, Athen („Iladrianstoa") und
Timgad zeigt, dafs jene Vermutungen zu Recht bestehen und gestattet, inner-
1) Vgl. die Aufnahme bei Cagnat in der unten zu nennenden Ab-
handlung PI. I.
2) Comptes rendus du Congris international d ' archeologie. I. Session
Äthanes 1905. Athen 1905. S. 186. Sitzung vom IG. April (28. März).
von Emil Jacobs 121
halb eiues allgemeinen Grundschemas eine allmählich sich vollziehende Ent-
wickelnng nachzuweisen."
Seitdem ist auch die Benennung des Baues in Timgad als Biblio-
thek durch eine Inschrift gesichert. Die Bibliothek von Timgad ist im Jahre
IVioi ausgegraben und von Ballu und Cagnat i) beschrieben worden, die
wirkliche Bestimmung des Gebäudes war aber damals noch nicht erkannt.
Das Fragment einer Inschrift (rechte Seite) liefs keinen Schlufs zu. Aber
bereits das nachträglich von Ballu ^) gefundene zugehörige Mittelstück machte
es im Hinblick auf die Aehnlichkeit mit dem ephesischen Gebäude durchaus
wahrscheinlich, dafs auch hier eine Bibliothek anzunehmen sei, und diese
Annahme hat das kürzlich gefundene noch fehlende Stück der Inschrift (linke
Seite) bestätigt. Cagnat hat es soeben verüfifentlicht in seiner Studie ,Les
bibliotheques municipales dans l'empire romain'.^) Die Inschrift besagt: Ex
liberalitate M. Juli(i) Quintiani Flavi(i) Rogatiani c(larissimae) m(emoriae) v(iri)
(juam testamento suo reipublicae coloniae Thamugadeusium patriae suae
legavit opus bibliothecae ex sestertium CCCC mil(ibus) num(mum) curante
republica perfectum est. Die Persönlichkeit des Stifters ist völlig unbekannt,
der palaeographische Charakter der Inschrift weist auf das Ende des dritten
nachchristlichen Jahrhunderts.
Das Bibliotheksgebäude in Timgad*) liegt am cardo maxlmus, etwa
fünfzig Meter nördlich von dem Punkt, wo dieser den decumanus maximus
trifft oder, wenn man will, vom Eingang zum Forum. Es ist recht sorgfältig
ausgeführt, wenn man auch reichlichen Gebrauch von Backstein gemacht hat,
der freilich ehemals unter dem Putz und dem Belag von glatten und orna-
mentierten Marmorplatten verschwand. Die Front liegt entgegen der Vor-
schrift Vitruvs nach Westen. Man betrat das Gebäude von der Strafse über
eine jetzt fast vollständig zerstörte Treppe, die einen etwa 10 m breiten, auf
den drei anderen Seiten von einem Portikus umgebenen Hof begrenzt.'') Die
der Strafse gegenüberliegende Breitseite des Portikus wurde von sechs, die
beiden Schmalseiten von vier Säulen gebildet (die Ecksäulen jedesmal ein-
gerechnet). Unter diesem Portikus , in der Mitte der der Strafse gegenüber
liegenden Seite, öffnete sich in einer Weite von 3,80 m ein grofses von Halb-
säuleu flankiertes Portal, der Zugang zu einem weiten Saal, dessen Fufsboden
mit Platten von blauem Kalkstein belegt war. Der Saal hat die Form eines
Halbkreises, 15 m breit und 10 m tief, die beiden Seitenmauern laufen aber
nicht im Bogen auf die Fassadenlinie aus, sondern die letzten 2,55 m auf jeder
Seite bilden eine gerade, zur Längsachse des Grundrisses parallele Linie.
Gegenüber dem Eingangsportal bemerkt man eine schöne, l,SOm breite und
Im tiefe Nische,") eingefafst von zwei Pilastern, denen zwei Säulen von
weifsem Marmor mit gewundener Kannelierung entsprachen. In der Nische
stand offenbar ehemals eine Statue, wahrscheinlich der Minerva. Rings um
den ganzen Saal läuft, der Mauerflucht folgend, wie eine Plattform ein 0,50 m
hoher und 0,60 m breiter Sockel, vor dem zwei Stufen liegen. In einer Höhe
von 0,75 m über der Plattform befanden sich 1,25 m breite und 0,50 m tiefe
Nischen, vier auf jeder Seite, die der Fassade nächstliegenden in die gerad-
liuig auslaufenden Saalmauern eingelassen. Jede Nische war von Pilastern
flankiert, vor denen Säulen von 0,45 m Durchmesser standen, die Sockel, auf
denen sie ruhten, 0,55 m hoch, 0,60 m breit, unterbrechen in bestimmten Ab-
1) Vgl. Timgad, Une cite africaine sous l'empire romain. Par E. Boes-
willwald, R. Cagnat, Alb. Ballu. Paris 1905. S. 297 — 304. Taf. 27, 5. 6. 28.
2) Bulletin archeol. du Comite des trav. bist, et scienl. Annee 1905.
S. 95sq.; vgl. Schulten im Archäol. Anzeiger 1906. 2. S. 162 f.
3) E.xtrait des IMemoires de l'Acadcmie des inscriptions et belles-lcttres.
Paris: Imp. Nat. 1906. 30 S. 4". Fr. 2,10.
4) Cagnat 1. 1. S. 16 IT. — Grundrifs S. 16 Fig. 2; Ansicht PI. II.
5) Abb. s. Timgad, p. 297 fig. 140.
6) Abb. s. Timgad, p. 300 fig. 141.
129 Nouc Fi)rsi'IiuiigiMi iitier aiitikt> Hililiotlicks}^cb";tii(ic
stäiultMi (Ion ZwoistiifoiKUilV'Hnf;. Niicli di-in Diircliiiu'HHor tlicser Siüilcn Uifst
aii'li ilire llölio auf imt^oführ :(,r>()iii aiisctAi'ii; sio worden wie in Kphosos eine
(iallorie mit llaliistrado, das obere Biiclicrf^cselidrs, ^i^efratjen liaheii. — Neben
dii'seiu lialbriinden Saal lajren zwei I»;iiinn' von ^Hciclier 'J'ief'e, alter nur S ni
breit. Ebenso laj^en zu lieiden Seiniiaiseiten des l'ortiUus je zwc^i (icniäeber,
von denen eines auch von der StrHlse zuf^äntrlieli war. Alle sechs hatten
auf den Portikus sieh ötVnendo Eingänjje. Die 15estininuinj,' dieser Iviiuniu
ist mit Sicherheit nicht festzustellen, nur in dem einen neben dem lialb-
runden Saal lie^renden Kaum hat man eine einzige, denen im Saal ähnliche
N'ische vorgefunden.
Nach dieser ausführlichen Besclireibunf;: der beiden IJibliotlu^ksbaulen
ihre Uebereinstimmunp und Verschiedenlieit im einzelnen noch ausdrücklich
hervorzuheben unterlasse ich, nur auf einen l'unkt möchte ich besonders hin-
weisen. In Tiuipad führen vom Saale zwei l)ei|ueme Stufen zu dem (i,r)ii ni
hohen und (),(li)m breiten Sockel und damit direkt zu den 0,7.') m über ihm
liejfenden 15iiehernischen, in Ephesos fehlt jede Konmiunikation zwiaclien dem
Saal und dem hier doi)pelt so hohen (Im) und doiiitelt so breiten (l,"2(»m)
Sockel, auf dessen Hasis die Büchernischen nut ihrer unteren Seite direkt
aufstehen. Hat in Ejjhesos eine Stufen Verbindung zwischen Sockel und Saal
nie bestanden, oder ist sie erst beseitigt worden, als das (Jebäude seiner ur-
sitrUnglichen Bestimmung entzogen wurde ? Die damit verbundene Frage,
in welcher Weise die Bücher an die Leser vermittelt wurden, bleibt offen —
auch für Tinigad.
Die in Ephesos und Timgad gefundenen Bücliernischen bestätigen, was
wir über die Aufbewahrung von Büchern aus literarischen Quellen bereits
wufsten. Mit Recht zieht Heberdey die Digestenstelle heran, deren richtige
Interpretation die Existenz von in die Wand eingelassenen Bücherschränken
bereits feststellte.
Von den Legaten ist die Kedc, Dig. XXX, 41. 9 : Item hoc itrohibetur
liaec legari (piod non alias praestari potest, ([uam ut aedibus detraliatur sub-
ducatur, id est marmora vel columnae, idem et in tegulis et in tignis et
ostiis senatus censuit: sed et in bibliothecis parietihus inhaerentibiis. Und
Dig. XXXII, 52. 7 heifst es nach vorangegangener Definition ,significari biblio-
thecam et locum . . . alias armarium . . . alias libros', dal's ,interdum (pioque
armaria debentnr, quae plerique bibliothecas appellant', dafs sie aber nicht im
Legat einer , Bibliothek' begriflfen sind, wenn die , armaria adbaerentia membro
(dem Teil eines Hauses) vel adfixa' sind, ,cnm aedificii portio sint'. Die
,bibliothecae parietibus inhaerentes' sind also unzweifelhaft armaria. Von
einem solchen in die Wand eingelassenen armarium spricht Plinius in der
Beschreibung seines Laurentinum (Ep. II, 17.8): Adnectitur angulo cubiculum
in hapsida curvatum, quod ambitum solis fenestris omnibus sequitur. Parieti
eins in bibliothecae speciem armarium insertum est, (jucd non legendos libros
sed lectitandos capit. Dziatzko hat die eben genannten Stellen mit Unrecht
als Belege dafür angezogen (Pauly-Wissowa, Realencyclopädie III, 1. 1897.
S. 422), dafs in den Büchermagazinen ,die Enden der wagerechten Trag-
balken zum Teil fest in die Wände eingelassen waren'.
Gewifs richtig setzt Heberdey in den viereckigen Nischen hölzerne
Verkleidung, Schränke für die Bücherrollen voraus. Diese Art der in die
iMauer eingelassenen mit Holz verkleideten Arraarien finden wir bis ins
Mittelalter erhalten. Sie lassen sich heute noch io alten Klöstern nachweisen
wie z. B. in Fossa Nuova bei Terracina.*) Eine Vorschrift in den Consuetu-
dines der regulierten Augustinerchorherren der Kongregation von St. Victor
in Paris besagt im XXI. Kapitel ,De Armario'-): Ipsum autem armarium intrin-
1) Dagegen sind die Wandschränke der Abtei in Bosquem (Enlart bei
Cagnat a. a. O. S. 27 Fig. 5) wohl keine Armarien, dagegen sprechen schon die
steinernen Bordbretter.
2) Martine, De antiquis ecclesiae ritibus libri III. Ed. nov. T. III. Venedig
1764. S. 262 f. aus einer Handschrift saec XIII,
Kleine Mitteilungen 123
secus ligno vestitum esse debet, ne humor parietiim membranas rubiginc
aliqua sive humectatione aliqua inficiat. In quo etiam diversi ordines seorsum
ac seorsuiu distiucti et conuenieuter coaptati esse debent, in quibus libri
separatim ita collocari possint et distingui ab inviceui, ne vel nimia com-
pressio ipsis libris noceat, vel confusio aliquid specialiter in eis querenti
moram atierat, vel impedimentum. Dieselbe Vorschrift findet sich wörtlich
so in England >) und in Belgien."^)
Es ist vorauszusehen, dafs auf Grund der Vergleichung mit den Funden
von Ephesus und Timgad die Reste ähnlicher Gebäude als Bibliotheken
werden angesprochen werden, und Schulten 3) und Cagnat'') haben bereits
die Ansicht geäufsert, dafs der bisher mit Sicherheit nicht erklärte Bau auf
der Ostseite des Forums von Pompe ii zwischen dem Macellum und dem
Vespasianstempel, in dem Mau^) auf Grund peinlich genauer Untersuchung
den Tempel der städtischen Laren erkennen wollte, ein Bibliotheksgebäude
sei. Aber auch Cagnat, der seine Behauptung nunmehr näher zu begründen
versucht hat,^) verschliefst sich der Ueberzeugung nicht, dafs eine definitive
Entscheidung über die Bestimmung des pompeianischen Bauwerkes, wenn
überhaupt, nur von einer erneuten Untersuchung im Angesicht der Ueberreste,
über deren Aufdeckung wir im einzelnen leider sehr schlecht unterrichtet
sind, zu erwarten ist. ,C'est aflfaire ä ceux que leurs fonctions ou leurs etudes
speciales attachent ä Pompeii.' Einstweilen scheint mir, wenn auch manches
gegen Maus Schlüsse eingewendet werden kann, gegen eine Bestimmung
als Bibliothek vor allem die Tatsache zu sprechen, dafs das Gebäude nach
dem Portikus des Forums in seiner ganzen Breite (18,45 m) vollkommen
ofi'en war.
Berlin. Emil Jacobs.
Kleine Mitteilungen.
Die Bibliothek Jacques d'Armagnac's. Bekanntlich war es dem
englischen Sammler Henry Yates Thompson mit Hilfe L. Delisles gelungen,
zu dem von ihm erworbenen zweiten Teile eines französischen Flavius Josephus
den ersten Teil in der Pariser Nationalbibliothek (Mss. Fonds frangais 247),
die seinem Bande fehlenden Miniaturen aber im Besitze König Eduards von
England festzustellen. Der König wie Herr Thompson haben sich dann ihres
Besitzes zu Gunsten der Nationalbibliothek eutäufsert, er trägt jetzt dort die
Signatur Mss. Nouv. acq., fonds fran§ais 21(tl3. Die Handschrift wurde für
Jean de France, Herzog von Berry, geschrieben; bei seinem Tode, 1416,
waren von ihren schönen Miniaturen aber erst drei ausgeführt, die übrigen
hat der Nachbesitzer, Jacques d'Armagnac, Herzog von Nemours, von seinem
Maler Jehan Fouquet ausführen lassen. Delisle hat die noch nachweisbaren
Reste der Bücherei Jacques d'Armagnac's mehrfach verzeichnet (Cabinet des
mauuscrits de la bibliotheque imperiale 1. 1868, Journal des Savants vom
Mai 1903 und zuletzt in der Bibliotheque de l'Ecole des Chartes 66. 1905 als
i) The Observances in use al llie Augustinian Prioiy of S. Giles and S.
Andrew at Barnwell, Cambridgeshire ed. by J. W. Clarke. Cambridge 1897
S. 64 vgl. S. XII, aus einer Handschrift von 1295/99.
2) Consuctudincs des Auguslinerklosters Grönendal bei Brüssel (Hdschr. in
Brüssel, Bibl. Roy. fo]. 53'-^) vgl. Clark, The care of books S, 70 Anm. 3.
3) Archäologischer Anzeiger 1905. 2. S. 89; 1906. 2. S. 162 f.
4) Les bibliolh^ques municipales S. 20 ff.
5) Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts. Rom. Abt. XI.
1896. S. 285 — 302; Pompeii in Leben und Kunst. Lpz. 1900. S. 93 — 96.
6) Comptes rendus des seances de l'Acad^mie des inscriptions et helles-
lettres 1906, Janvier-Fdvrier S. 50.
1-J Kleine Mittoilunpcn
Anli.ing: 7.11 Saiiiaraiis Aufsatz über Iliuiilscliriftt'n .Ican (rArmnf^nac's. Antniiio
TliDiuas liat dioso rntorsuchiiiifr miii iiciicrdiii^s aiiftj:cii()nini('ii (s. n. S. Uli) und
das Dolislosi'lu" VoPi^ciclinis eri,^'in/.t und licrirlitif^t, wobei er aus den noeli
iiielit verötVentliehten AiUen des Trozesses jje^jeii .Jaecjues (rAruiaj^nac aueli
uiauehe Mitteibinf^eu über die Selireiber des ilerzof^s polten kann. Nun dcu
einst in dcu drei Sauimluntjen dieses Hiieherfreundcs (zu Carlat, Caatres und
T.a ]\Iarehe) betindlielicn (.\)dicos sind danach heute noeh ua<'li\veisbar:
l'aris, Nationalbibliotlu'k 74 und ein Fragment; (ieiievieve 4; ]\la/.arine 1;
C'hantilly l.T; Brüssel. Kr.iii';lieiu^ liibliotliek 1: Clieltenliaui 1; Dresden 1;
(liefsen 1; Wien 2; Münehen (lu)senthal 1, zusaujuien It'.i und 1 Franfuiciit.
Da mit Einrechnunj^ von Chautilly doch it'i davon in und bei l'aris verblieben
sind, wird man die Erhaltuu}; dieser Bücherei als ausnahmsweise }2;ünstif!j be-
Keielineu dürfen. Zwei llandschritteu, die noch 17'2.i bez. 1S',I4 in gedruckten
Katalogen aufgeführt wurden, sind z. Z. nicht uachweisbar.
Wiederherstellung beschädigter Drucke zur Zeit der fran-
zitsiseheu Kcvolution. Die Bibliographie de la France druckt in der
ersten Nummer der C'hroniquc dieses Jahres ein Schriftstück aus dem Jalire Vlll
der Republik ab, das zeigt, wie die Sorge um die Erhaltung der von der
Vergangenheit überkommenen Bücherbestände auch in dem gewaltigen Treiben
der Kevolation nicht ruhte. Es ist ein Bericht (s. o. S. 02), den die Bürger
Delunel, Bnlley und Marcliais am 10. Thermidor dem J.icee des Arts" er-
statteten; er betrilVt die Arbeiten von Vialard und lleudicr in Paris zur
Wiederherstellung beschädigter älterer Drucke. Nach längerer, phrascnvoller
Darlegung des Wertes des gedruckten Buches für die Kultur wird eine Keihe
gelungener Herstellungsarbeiten angeführt, über die die Berichterstatter teils
aus eigener Kenntnis urteilen, teils auf Grund von Mitteilungen zuverlässiger
Gewährsmänner, als ^litglieder der Akademie, Bibliothekare der National-
bihliothek, Buchhändler uam. Die beschädigten Werke sind Inkunabeln,
Elzevire u. dgl., die Beschädigungen von der mannigfachsten Art. Da ist
ein Band, der von Seewasser durchweicht war, andere stark von Würmern
zerfressen, eine Inkimabel fällt in Fetzen auseinander und in allen Fällen wird
tadellose Herstellung bescheinigt. Die Berichterstatter haben dann den beiden
Künstlern ausgesucht schadhafte Stücke zur Herstellung übergeben, z. B.
einige Blätter der Complutensischen Polj'glotte, die infolge von Feuchtigkeit
und Wurmfrafs beim Anfassen zu zerfallen drohten, und als Vialard und
Heudier sie zurückgaben, ,,il n'existe plus de traces de ces ravages et des
notes que nous avions jtrises peuvent seules nous les rappeler." Die Bericht-
erstatter empfahlen eine ütTeutliche Anerkennung auszusprechen und den
Minister aufzufordern die beiden Bürger zu beschäftigen, damit die eben aus-
gebildete art reparatenr nicht unter der Ungunst der Zeiten wieder absterbe.
Von der Hauptsache, den mannigfaltigen Verfahren Vialards und Heudiers,
erfährt man aus dem Berichte freilich so gut wie nichts, das haben die beiden
sich wohl vorbehalten.
Bibliotheksfenster und Eiubandleder. Der vor mehreren Jahren
von dem für die Fragen der Bearbeitung und Erhaltung des Einbandleders
eingesetzten Ausschufs der Society of Arts erstattete Bericht hat die an-
gestrebte Wirkung teilweise erreicht: Eine Anzahl bedeutender Lederfabriken
hat ihren Betrieb nach den Darlegungen des Ausschufses geändert. Die für
die Erhaltung der Einbände gegebenen Hinweise sind aber von den Biblio-
theken bisher meist nicht beachtet worden, haben auch gar nicht durchweg
beachtet werden können, da ihre strenge Beachtung in den meisten Fällen
die Räume der Bibliotheken des unerläfslich nötigen Lichtes beraubt hätte.
Seymour-Jones hat es deshalb für angezeigt gehalten, auf diese Untersuchungen
wieder zurückzukommen (s. o. S. 8S). Es handelt sich im wesentlichen um
Prof. Henry R. Proctors Report on the respect of coloured glasses in pro-
tecting leather from the action of light. Für die eigentlichen Arbeitsräume,
Lesesäle usw. gibt Seymour-Jones zu, dafs da das Lichtbedürfnis die erste
Kleine MitteiluDgen 125
Rolle spielt. Für Magazine und ähnliche Räume, besonders auch Glasschränke
zur Aufstellnug kostbarer Bände ist aber die Proctorsche Tabelle doch zu
beachten. Nach dieser Tabelle ist ein gelbes, oliv- oder orangefarbenes Glas
das empfehlenswerteste. Für Glassehränke wären diese Farben ganz un-
bedenklich. Wieweit für Magazine gelbliche Fenster möglich sind, wird wohl
von der Lage der Gebäude abhängen. Eine absolute Notwendigkeit, überall
nur weifses Glas zu verwenden, liegt sicherlich nicht vor. Hy.
Weifs-auf-Schwarz-Photographie. In Ergänzung der von der Re-
daktion des „Zentralblattes für Bibliothekswesen" Jg. 23. 1906. S. 24 f. ver-
öffentlichten dankenswerten Mitteilungen über die von Herrn P. Sauvanaud,
rue Jacob 45, Paris, ferner von der photographischen Abteilung der University
Press in Oxford, endlich von dem Photographen der König). Museen Herrn
Dames in Berlin seit einiger Zeit hergestellten billigen Weifs-auf-Schwarz-
Photographien, sei mitgeteilt, dafs vor kurzem auch der Wiener Photograph
Siegfried Schramm, V. Stolberggasse 9, sein Atelier zur Vornahme jener wohl-
feilen Reproduktionen von Handschriften eingerichtet hat. Herr Schramm
gibt mir auf mein Ersuchen bekannt, dafs er Bromsilberaufnahmen in weifser
Schrift auf schwarzem Grund nach Handschriften zu folgenden Preisen herstellt:
Für Format 13x18 cm . . — Kr. 50 Heller
n n 12X24 „ . . „10 „
n n loX_4 „ • . 1 n d
24X30 „ . . 1 „ 50 „
Bei Aufträgen auf weniger als 10 Blätter erfolgt ein Zuschlag von 10 "/o,
bei Aufträgen auf mehr als 100 Blätter ein Rabatt von 15 "/o-
Rud. Beer.
Nach einem neuerdings versandten Zirkular des vorher genannten Photo-
graphen Sauvanaud in Paris können wir unsere früheren Mitteilungen über
seinen Tarif wie folgt berichtigen und ergänzen. Herr S. liefert Weifs-auf-
Schwarz-Photographien nach Handschriften der Nationalbibliothek (2 Exemplare,
wenn, wie gewöhnlich, von der Bibliothek ein Pflichtexemplar verlangt wird) :
Format 12x20 cm ... 1 Ex. 0,75 fr. . . . 2 Ex. 1,10 fr.
18X24 „ . . . 1 „ 1,— „ . . . 2 „ 1,50 „
24X30 „ . . . 1 „ 1,25 „ . . . 2 „ 2,- „
Die Preise verstehen sich bei Aufnahme von mindestens 50 Seiten, die ganze
Fläche des aufgeschlagenen Buches als Seite gerechnet. ,Pour moins de
50 pages, il est compte 5 fr. en plus pour la mise en train, plus 1 fr. par
changement de volume. Ces prix sont seulement pour la Bibliotheque Natio-
nale ; pour les autres Bibliotheques dans Paris, il est compte un Supplement
fixe de 10 fr. pour frais de deplacement, plus 5 fr. pour la mise en train si
eile est inferieure ä 50 epreuves." Red.
„Deutsche Musiksammlung bei der Königl. Bibliothek." In wie
hocherfreulichem Malse das Interesse der Musikalienverleger und zwar auch
der aufserdeutschen für die „Deutsche Musiksammlung" zugenommen hat,
ergibt sich daraus, dafs zu den im vorigen Jahrgang S. 68 ff. und 224 aut-
geführten Verlegern noch folgende ihre Verlagsbestände in liberalster Weise
zur Verfügung gestellt haben:
Ackermann & Lesser, Dresden. Rieh. Banger Nachf., Würzburg.
J. W. Acquistapace, Varel i. 0. Fritz Baselt, Frankfurt a. Main.
Albert Ahn, Köln. tt -d ü v
Max Andorff, Marknenkirchen. ^ugo Bauer, Berlin.
E. Ascherberg & Co., London. Beethoven-Haus, Brüssel, s. George
Edwin Ashdown, London. Oertel.
Charles Avison, London. Br«no Bendix, Halberstadt.
Max Babeuzien, Rathenow. Josef Blaha, Wien.
J. P. Bachern, Köln. John Blockley, London.
126
Kleine Mitteilungen
Joh. Ang. Böhme, Hauibur}; (jetzt —
Aug. Cranz, Hriissel).
(Jeort; D. W. Calhvey, Miiiichon.
Jul. C'huiel, Wien.
U. (Maus. Waldsimt i. 1!.
Martin Cohen, Ki'fji'iisburg.
P. Costaliat & Cie., Paris.
Aufj. Cranz, Präs. sei.
W. Deiters (Alfr. Poutzen). Düsseldorf.
Diabelli & Co., Wien (jetzt -- An»,'.
Cranz, Prüs.sel).
Kudoir Dietrich, Leipzig.
S. Dottke, Perliu.
Dresdener Musikschule, Dresden.
Carl Kbliug, Mainz.
Knoch iv: Sons, London.
Eugen Feuchtinger. Regeusburg.
Fritz Fiedler, Cörlitz.
Georg Fischer. \Vittlich(Reg.-B. Trier).
.T. Fischer & Bro., New York.
A. Freyschmidt, Kassel.
F. ^V. Gadow & Sohn, Ilildbnrghausen.
Gust. Gerdas, Köln.
Carl Giessel jr., Bayreuth. • •
Gries & Schornagel, Hannover.
Joh. Grofs (F. A. Reils), Innsbruck.
J. Günther, Dresden.
J. Haakmann-Chartier, Paris.
Broderue Hals, Christiania.
Fritz Haunusch, Drebkan N.-L.
Hceseu & Kaiser. Kempen a. Rh.
A. Heidelmann, Bonn.
Herdersche Verlagsbuchhdlg. , Frei-
burg i. B.
Georg Hering, Leipzig-Möckern.
R. Herrose, Wittenberg.
G. Heuer & Kirmse, Halensee-Berlin.
Louis Heuser, Neuwied a. Rh.
Hey, Mühlhausen i. Thür.
Ro'b. Hillenhagen. Mainz.
Carl Hochstein, Heidelberg.
Joh. Hoffmann's Witwe, Prag.
Hopwood & Crew, London.
Heinr. Hummel, Frankfurt a. Main.
C. Joubert, Paris.
Junfermannsche Buchhandl. (A. Pape),
Paderborn.
C. Kothe's Erben, Leobschütz.
Max Kott, Braunschweig.
Aufserdem hat Herr Professor
S. A. Krzyzanowski, Krakau.
C. M. Kühn, Darm.stadt.
Adolf Kunz, lierün.
Hans Licht, Li'ii»zig.
Fr. (5. Lojx'z, ÜtTlin.
Otto Maals, Wien.
Carl Meyer (Gust. Prior), Hannover.
Hans Metzer, Erlangen.
Alfred Michaelis, Breslau.
Moreira ile Sa, Porto (Portugal).
Karl Miick, Wien.
Hilmar iMüekenberger, Plauen i.V.
R. l\lüllcr, Cap eto wn.
V^'" Leop. Muiaille, LUttich.
Musikwelt, Gr. Lichterfelde.
P. Neidner, Riga.
P. B. Nieuwenhuijs, Breda.
Georges Oertel (Älaison Beethoven),
Brüssel.
Orpheus & Mercur, Musik-Verl , Berlin.
M. Oscheit, Berlin.
Carl Paez, Berlin (jetzt Eisoldt & Roh-
krämer).
Carl Petersen, Leipzig.
C. Profit, München.
Th. Raettig, Wien.
J. L. Rebbert, Bochum i. W.
H. Reitzel, Cannstadt.
Rickault, Paris (jetzt Costaliat & Co.).
Paul Richter, (^r. Lichterfelde.
J. Rieter-Biedermann, Leipzig.
C. M. Roehr, Berlin.
Sandoz, Jobin & Co., Neuchatel.
B. Schellenberg, St. Johann a. Saar.
Franz Schellenberg, Wiesbaden.
Just. Schiele, Mannheim.
Wilh. Schmid, Nürnberg.
Hans Schmidt, Karlsruhe.
Leop. Schutter, Darmstadt.
E. Simon (A. Döring), Stettin.
Spina, Wien (jetzt = Aug. Cranz,
Brüssel).
Herm. Starke, Breslau.
W. Vübach & Co., Leipzig.
The Wa-Wan Press, Newton Center
(Mass.).
Max Wettig, Colmar i. Eis.
Paul Witte, Stettin.
E. M. N. Yafil, Algier.
Hans Sommer in Braunschweig eine
Anzahl Werke geschenkt. — Da auch zahlreiche Novitäten -Sendungen ein-
gehen, dürfte sich die , Deutsche Musiksammlung' mit der Zeit mehr und
mehr zu einem Archiv des Musikalienverlags entwickeln. — Die in dankens-
werter Weise von vielen Verlegern ebenfalls zur Verfügung gestellten Bücher
über Musik werden in die Titeldrucke der Königlichen Bibliothek aufge-
nommen. Für die Musikalien ist später ein zusammenfassender gedruckter
Katalog geplant. Wilh. Altmann.
Literatnrbericlite und Anzeigen 127
Literaturberichte imd Anzeigen.
Die Inkunabeln der Königlichen Bibliothek und der anderen Berliner Samm-
lungen (Kunstgewerbemuseum, Kupferatichkabinet, Universitätsbibliothek,
Graues Kloster, Joachimsthalsches Gymnasium usw.). Ein Inventar von
Dr. Ernst Voullieme. XXX. Beiheft zum Zentralblatt für Bibliotheks-
wesen. Leipzig: 0. Harrassowitz 1906. (VI, 399 S.) 8". 16 M.
Das Verzeichnis ist nach dem Muster von Proctors grundlegendem Index
der Inkunabeln des Britischen Museums gearbeitet. In der Anordnung des
Stoifes weicht es von seinem Vorbild allerdings insofern ab, als der Einteilung
des Proctorschen Werkes zunächst die heutige Länderkarte von Europa zu-
grunde gelegt ist und die Länder in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt
werden, in welcher der Buchdruck in ihnen in die Erscheinung tritt, V. aber
den von Haebler in seinem Typenrepertorium eingeschlagenen Weg gewählt
hat und Deutschland mit der Schweiz und Oesterreich nebst angrenzenden
kleineren (Gebieten zu einer Einheit zusammenfafst und dann Italien, Frank-
reich, Holland und Belgien, Spanien und Portugal folgen läfst. Statt der bei
Proctor auch weiterhin konsequent durchgeführten zeitlichen Ordnung der
Städte innerhalb der einzelnen Länder und der Drucker sowie ihrer Werke
innerhalb der einzelnen Städte hat V. innerhalb der alphabetisch geordneten
Städte die Drucker nach der Zeitfolge aneinandergereiht und bei den Drucken
selbst, soweit sie datiert sind, das chronologische, für die undatierten aber
das alphabetische Ordnungsprinzip zur Geltung gebracht. Es wird dadurch
eine schnelle Orientierung ermöglicht, auf die es bei dem praktischen Zweck,
dem das Verzeichnis zu dienen bestimmt ist, in erster Linie ankommt. Der
chronologische Aufbau, wie ihn Proctor auch für die undatierten Drucke ver-
sucht hat, setzt überdies eingehende Detailstudien voraus, und wenn auch
Proctors daraufgerichtete Bemühungen als eine aufserordentlich dankenswerte
Zugabe anzuerkennen sind, so versteht es sich doch von selbst, dafs in
diesem Punkte sein Werk doch Stückwerk ist, das im einzelnen von der
Spezialforschung berichtigt und ergänzt werden mufs.
Die blofse Tatsache der Herstellung eines Verzeichnisses wie des vor-
liegenden in einer verhältnismäfsig kurzen Zeit ist ein glänzendes Zeugnis
dafür, was die Inkunabelforschung dem leider so früh der Wissenschaft ent-
rissenen englischen Forscher zu verdanken hat. Unsere Dankespflicht gegen
Proctor, ohne dessen Index der Voulliemesche Katalog in dieser Vollkommen-
heit nicht denkbar wäre, soll aber die Anerkennung des Verdienstes, das
sich V. durch die Bearbeitung des Verzeichnisses erworben hat, in keiner
Weise schmälern. Die Bestimmung der zahlreichen, nicht mit dem Namen
des Druckers versehenen Inkunabeln, die nicht einfach mittels des Hainschen
Repertoriums mit einer bestimmten Nummer des Proctorschen Indexes identi-
fiziert werden konnten, ist eine wissenschaftliche Leistung, wie sie nur einem
mit den Typen des 15. Jahrhunderts so vertrauten Forscher, wie es V. ist,
so rasch gelingen konnte. Unterstützt ist er bei dieser schwierigen Arbeit,
wie er dankbar hervorhebt, durch Haebler und dessen Typenrepertorium.
Eine kritische Nachprüfung ist natürlich nur möglich auf Grund der ver-
zeichneten Drucke. Es verdient aber hervorgehoben zu werden, dafs V.
allem Anschein nach mit äufserster Vorsicht zu Werke gegangen ist und dafs
es ihm, wie auch bereits von anderer Seite bemerkt worden ist, mehr als
einmal gelungen ist, in Einzelheiten Proctors Arbeit zu berichtigen. So ist
der Druck Proctor 8496 = V. 601 kein Pariser, sondern ein Baseler Druck
des Joh. Proben und zwar einer seiner frühesten, wie aus den von Stehlin
im 12. Bande des Archivs für Geschichte des deutschen Buchhandels mit-
geteilten Auszügen aus dem Liber benefactorum der Basler Karthause S. 65
ersichtlich ist. Der Wert des V.'schen Verzeichnisses besteht aber nicht in
kleinen Verbesserungen , wie sie sich bei einem Vergleich mit dem Proctor-
schen Index hier und da ergeben mögen, sondern darin, dafs wir jetzt für
eine besonders in deutschen Drucken hervorragende Sammlung von Wiegen-
128 Lltenitiirberichti" und Anzoitjcn
drucken tiniMi zuvorlässipcn Kiilircr bositzen, durch den iliro lU'.nntzunp aufscr-
ordcntlicli erlciditcrt, ja in vielen Källeii erst i'riu(i|);liclit worden ist. Das
ist liir die inkunabeUorschung ein j^rofser (iewinn, zumal eine genauere
Durclisiclit des ^'er/.eicllnisses und ein \'ert;leicli mit Ilain /.ei^ft, dafs JJerlin
eine stattliclie Zald von l'rucken besitzt, die der Miiiiclu'iitr Ilol- und Staats-
bibliothek tchltii. Mit besonderer Kreudf ist es aus diesem (!esichtsi)uuktc
auch zu beprülscn, dafs die sonstifren aufserhalb der K(ini};lichen IMbHothek
betindlichen Berliner Inkunalielsammlungen mit in das Verzciclinia auf-
gonouuuen worden sind. Vor allem haben das Königliche Kupterstichkahinet
und das Königliche Kunstgewerbemuseum wertvolle Krgänzungen geliefert.
Freilieh zeigt sich audi, dafs die erste Bibliothek des deutschen Keiches
ebensowenig wie die an Inkunabeln noch bedeutend reichere Hof- und Staats-
bibliothek zu München sich einer die verscliiedenen in Betracht komnu^nden
Kulturländer in gleicher Weise berücksichtigenden Sammlung von Wiegen-
drucken rühmen kann. In dieser Beziehung steht die Sammlung des Britischen
Museums einzig da. IIolTen wir also, dafs das nunmehr vorliegende gedruckte
Verzeichnis mit dazu beiträgt, dafs die reicheren Mittel, über die heute die
Verwaltung der Königlichen Bibliothek gegen früher verfügt, auch dem gleich-
mäfsigeren Ausbau ihres Inkunabelnbcstandes zu gute kommen, wie er ge-
fordert werden mufs von der ersten Bibliothek des Landes, dem die Gottes-
gabe des gedruckten Worts vor anderen zu Teil geworden ist.
Wiesbaden. Gottfried Zedier.
A Iland-List of a Collection of Books and Alaiiuscripts belonging to The
Right Ron. Lord Amherst ot Ilackney at Didlingtoii Hall, Norfolk. Com-
piled bj' Seymour de Ricci. Cambridge: l'r. at the University Press
1906. For private circulation. 435 S. (nur die ungeraden Seiten bedruckt),
5 Lichtdr.-Tafeln. 4°.
Die reiche Sammlung des Lord Amherst sollte ursprünglich in einem aus-
führlichen Katalog von Herrn Sej^mour de Ricci verzeichnet werden. Nach-
dem ihr Verkauf beschlossen worden war (vgl. Zbl. lOoii. S. 473), wurde
dieser Plan aufgegeben, und es liegt jetzt nur ein kurzes, aber in Ausführung
und Ausstattung der verzeichneten Schätze würdiges Verzeichnis gedruckt
vor. Die knapp gefafsten Titel sind, soweit nötig, mit Anmerkungen über
Erhaltungszustand, Einband, Herkunft, besondere Seltenheit des W^erkes usw.
versehen, die von der grolsen Sachkenntnis des Bearbeiters Zeugnis ablegen.
Verzeichnet sind im ganzen 71 Handschriften und 1103 Drucke, diese nicht
über das 17. Jahrhundert herabgehend. Unter den ersteren sind die wert-
vollsten die liturgischen (14) und ein Speculum humanae salvationis von
c. 14ÜU. Die l.'iO Inkunabeldrucke enthalten Stücke ersten Ranges, die im
Zbl. a. a. 0. zum Teil bereits angeführt sind. Ueber das Pfistersche Donat-
fragment s. oben S. 114. Unstreitig den Glanzpunkt bilden die 14 Caxtons
nebst 8 Drucken seiner Nachfolger bis 1500. Auch in den übrigen Drucken
stehen die englischen an erster Stelle, so in den Abteilungen Bibel (darin
die aul'serordentlich seltenen ältesten Ausgaben der englischen Bibelüber-
setzungen), Liturgie, Theologie. In „Literatur", die u.a. eine erste Shakespeare-
Folio und eine Quarto enthält, ist auch das Spanische sehr ansehnlich ver-
treten. Drucke in deutscher Sprache sind begreiflicherweise nicht viele
vorhanden, doch begegnen wir u. a. Luthers Septemberausgabe des Neuen
Testaments und einigen anderen alten Ausgaben der Lutherschen Bibelüber-
setzung, einer Anzahl deutscher Jerusalemreisen usw. Ein besonderer Wert
der Sammlung liegt auch in den Einbänden, darunter viele von berühmter
Herkunft (u. a. ein Majoli, mehrere Thomas W^otton) oder aus berühmten
Werkstätten (so einer der seltenen Little Gidding-Bände). Deutsche Original-
bände scheinen häufiger zu sein als sonst in England üblich ist.
Die Sammlung soll, entgegen den ursprünglichen Mitteilungen, nicht zur
Versteigerung kommen. Sie befindet sich jetzt in London und wartet auf
einen Käufer en bloc, wenn sie ihn nicht schon gefunden hat. Wie man sagt,
Umschau und neue Nachrichten 129
beträgt der geforderte Preis 3 Millionen Mark, das macht rund 2500 M. auf
die Nummer. Da überdies ihr Wert vorwiegend in den englischen Drucken
liegt, so dürfte ihr Schicksal, über das grofse Wasser zu gehn, wohl be-
siegelt sein. ■ P. S.
Umschau und neue Nachrichten.
Berlin, lieber die Inventarisation der literarischen deutschen
Handschriften im Jahre 1906 berichtet die Deutsche Kommission der
Berliner Akademie der Wissenschaften (Sitz.-Ber. 1907 Nr 4). Wir heben die
Hauptsachen des ausführlichen Berichtes hervor: Die im vorjährigen Berichte
bereits angekündigte Mitwirkting der Müuchener Hof- und Staatsbibliothek
hat im Berichtsjahre zum ersten Male Früchte getragen (140 Handschrifteu-
beschreibungen von Leidinger und Petzet); die Handschriftenbestände Bayerns
aufser München hat K. Euling- Königberg i. Pr. in halbjähriger Arbeit zu
sichten gesucht. Das Ergebnis war an vielen Orten nur gering, da die syste-
matischen Zentralisierungsbestrebungen der bayerischen Staatsregierung ge-
eignete Bestände der staatlichen Archive und Bibliotheken in grofsem Um-
fange nach ]\Iünchen überführt haben. Einen reichen Ertrag lieferte Maihingen.
Begonnen wurde die Aufnahme in der Königlichen Bibliothek zu Dresden,
fortgesetzt in Breslau (Univ.-Bibl.) und Berlin (Königl. Bibl.). Die vpn dem
Bearbeiter der Kommission (Prof. Henrici) an letzterer Stelle gefertigten
Beschreibungen werden im Auftrage der Generalverwaltung kopiert, um als
Grundlage für einen künftigen grofsen Katalog der deutschen Handschriften
Berlins zu dienen. In Westfalen (Bömer und Degering) ergaben die Münster-
schen Bibliotheken wieder reiche Ausbeute hauptsächlich aus dem Gebiete
der niederdeutschen Erbauungsliteratur; insbesondere erwies sich die Durch-
forschung der aus Einbänden gewonnenen Fragmente der Universitätsbibliothek
fruchtbar. Endlich in Wolfenbüttel hat Prof. Emil Henrici das erste halbe
Tausend der Helmstädter Handschriften geprüft und dabei im einzelnen er-
heblichen Ertrag gewonnen. „Gegenwärtig besitzt das Handschriftenarchiv
ungefähr 1600 Handschriftenbeschreibungen, von denen etwa 150 noch der
Ergänzung bedürfen. Davon sind etwa 1100 Handschriften in dem Zettel-
katalog verarbeitet, der bereits 70 000 Zettel umfafst. Diese Zettel sind auf
die sechs Hauptkategorien: Namen, Anfänge, Stoffe und Titel, Zeitangaben,
Wasserzeichen, formale Erscheinungen verteilt und in jeder dieser Abteilungen
alphabetisch geordnet. Besondere Sorgfalt wurde den Bruchstücken zu-
gewendet, deren Zettel in besonderen Kasten aufbewahrt werden. Die
Wasserzeichen liegen zum grofsen Teil in Pausen vor; schon jetzt bietet das
Archiv sehr beträchtliche Ergänzungen zu der Keinzschen Sammlung der
Münchener Wasserzeichen."
Bei den Vorarbeiten zu seiner jetzt im Druck befindlichen Ausgabe
Heinrich Susos hatte Dr. Karl Bihlmeyer erkannt, dafs die beste Handschrift
des Mystikers, Cod. germ. qu. 840 der Königlichen Bibliothek in Berlin und
von dieser 1S68 aus dem Nachlafs des Germanisten Franz Pfeiffer angekauft,
identisch ist mit einer ehemals der untergegangenen Stralsburger Bibliothek
gehörigen Handschrift, B 139 der alten Johanniterbibliothek. Durch einen
Akt der Liberalität, der gewifs allgemein anerkannt werden wird, hat nun
der preufsische Kultusminister auf Antrag des Generaldirektors der König-
lichen Bibliothek genehmigt, dals die Handschrift, die so dem allgemeinen
Verderben entgangen ist, als kostbarer Rest der alten Strafsbnrger Bibliothek
der dortigen Universitäts- und Landesbibliothek gegen eine geringe Ent-
schädigung überlassen wird.
Bei der Autographenversteigerung aus dem Besitz Alexander Meyer Cohns
war die Königliche Bibliothek zu ihrem grofsen Bedauern nicht in der Lage
gewesen, auf den merkwürdigen letzten Brief Heinrich von Kleists, an
XXIV. 3. 9
1*" Uiusclüin und nonc Nachricliteo
tli'ii Krii'jxsnit rcpiiilUii'n porichtot, zu bictoii; er wurde daniiils mit I.HOO M.
/.iiijosrldHfjcn. .lot/.t, d:i er w iodor auf der lloernerscluMi Auktion vom
2(1. Februar crseliieii, hatte rrolVssor l-udwi:;- Darmstiidter, selbst l'-esitzur
eiuer aulserordeutiieli reielieii Autof^raplieusamnduiifr, Auftrat? f>jetjcben, iliu
filr die Königlielie lÜbliotliek zu sti-if^ern; er kaui diesmal auf 1.")(lii, also mit
den Nebenkosten auf etwa l'^(>^t M. Dureli diese lioelilierzit^e Seiienknufj; (es
ist nielit die erste, die die Uibliotliek Herrn l'rof. Darmstildter verdaidvt) hat
der lirief, der im Laufe der .lahr/.ehnte viel von Hand zu Hand gewaudort
ist, endlich eine feste Stätte gefunden.
Im Zusaunnenliange mit dem Professoren-Austausch zwischen der Uni-
versität Berlin und amerikanischen Universitäten hat in diesem Winterhalbjahr
bekanntlich der Trofessor der Staatswisseuschaft der Columbia-Universität zu
New York. Burgess, an der üerliner Universität gelesen. Kr hatte sich
bemüht, als bleibende Krinneriiug eine Bibliothek amer ikanisclier
Staat sw issen seh aftli eil er Schriften in Herlin zu gründen und dabei
in den Vereinigten Staaten, besonders bei seinen engereu IvoUegen von der
staatswissensehaftlichen Fakultät der Columbia-Universität so viel Förderung
gefunden, dafs die von ihm begründete Sammlung sciion jetzt eine Spezial-
sammlung geworden ist, die neben den grofsen Berliner Anstalten ergänzend
einzutreten vermag. Sie befindet sich in dem mit den Bildern des Präsi-
denten Roosevelt, des Prof. Burgess und des l'räsidenteu der Columbia-Uni-
versität Butler geschmückten Roosevelt -Zimmer in der alten Bauakademie.
Man findet dort u. a. alle Verfassungsnrkunden der Vereinigten Staaten , die
Gesetze der Kongresse, die Entscheidungen des Obergerichts und die längst
im Buchhandel vergriti'enen Gutachten der Generalanwälte der Vereinigten
Staaten wie die Botschaften der Präsidenten. Die Sammlung der Schriften
der Professoren der staatswissenschaftlichen Fakultät der Columbia-Universität
ist bereits nach Berlin unterwegs, auch die Zuweisung der Kongrefsdebatten
(die freilich in Berlin schon an mehreren Stellen vorhanden sind) ist zu er-
warten. Wenn das Interesse für diese neue Gründung in Amerika anhält,
dürfte das Ziel, die vollständige Sammlung der wichtigsten staatswissen-
sehaftlichen Literatur der Vereinigten Staaten, in nicht zu langer Zeit erreicht
werden.
Der Etat der Stadtbibliothek und der städtischen Volks-
bibliothek und Lesehallen ist für 1907 08 auf 224 693 Mark festgesetzt;
gegen das Vorjahr ist der städtische Zuschufs um rd 15000 M. auf 197 063 M.
erhöht. Für Einrichtung und Ausstattung der Leihstelle und des Lesesaales
der Stadtbibliothek sind 24 OuO M. vorgesehen.
Der Jahresbericht der Berliner Ilandelskammer für 1906 bringt
in seinem ersten Bande Angaben über die Bibliothek der Kammer, die all-
gemeineres Interesse beanspruchen dürfen. Die erst 1903 begründete Bibliothek
(vgl. Berliner Bibliothekenführer S. HS) ist noch im regen Sammeln begriffen.
Ihr Vermehrungsetat (15 000 M.) würde dem Bedürfnisse einer reinen Be-
hördenbibliothek genügen, es besteht aber der Wunsch, die Sammlung in Zu-
kunft auch weiteren llandelskreisen nutzbar zu machen. Um das mit einer
nicht zu grofsen Vermehrung der Kosten ermöglichen zu können, ist ein
Einvernehmen mit anderen Berliner Bibliotheken behufs gegenseitiger Er-
gänzung ins Auge gefafst. Eine andere Ergänzung erhielt die Büchersamm-
lung dadurch, dafs die Bibliothek der internationalen Vereinigung für ver-
gleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtscliaftslehre (Bibliothekenführer
S. 13(1), die in den Räumen der Bibliothek der Korporation der Kaufmann-
schaft untergebracht war, den erhöhten Raumansprüchen weichen mul'ste, die
die neue Eigenschaft als Bibliothek der Handelshochschule an die Sammlung
der Kaufmannschaft stellte. So kam die Bibliothek dieser Vereinigung in
die Räume der Handelskammerbibliothek-, mit ihr kam auch der Samrael-
katalog über den Bestand der gröfseren Berliner Bibliotheken an Literatur
über auswärtiges Recht und ausländische Volkswirtschaft (von 1867 — 1904),
den die Vereinigung unter Leitung von G. Maas geschaffen hatte. Er ist
Umschau und neue Naclirichten 131
nach dem Berichte der Handelskammer in den neuen Räumen bereits sehr
viel benutzt worden.
Frankfurt a. AI. Der Bericht der Frankfurter Stadtbibliothek für 1905/06
(s. u. S. 135) bezeichnet einen wichtigen Abschnitt in der Geschichte der An-
stalt. Nachdem nämlich der aufserordentlich starke Zuwachs der beiden
letzten Jahrzehnte im wesentlichen aufgearbeitet ist, ist die Bibliothek nun
an die Ausarbeitung eines für den Druck bestimmten Fachkatalogs gegangen.
Ausgeschlossen wurden dabei Hebraica und Judaica sowie Francofurtana, für
welche ausführliche Spezialkataloge bereits vorbereitet werden, und die Hand-
schriften, deren wissenschaftlicher Katalog einer späteren Zeit vorbehalten
bleibt. Der Fachkatalog wird in zwei Abteilungen fertig gestellt: zunächst
die Literatur von 1871 — 1905 mit Einschlufs der noch in dieser Zeit ver-
öffentlichten Sammelwerke usw., deren Anfang vor 1871 liegt, und nach Be-
endigung dieser Arbeit die Literatur vor 1871. Für die erste Abteilung ist
die Anfertigung der Titelkopien bis zum Buchstaben D einschliefslich vor-
geschritten, die Beendigung ist in einigen Jahren zu erwarten. Zwei weitere
wesentliche Vorgänge sind die Begründung der mathematischen und der
amerikanischen Abteilung, über die wir schon (Zbl. 23. 1906. S. 133, bez. 22.
1905. S. 547) kurz berichteten. Für beide neuen Abteilungen sind bereits
erhebliche Zuwendungen an Geld und Büchern erfolgt.
An der Freiherrlich Karl von Rothschild'schen öffentlichen
Bibliothek wurde im Laufe des Jahres 1906 die Anlage eines zweiten
Exemplars des Nominalkatalogs annähernd abgeschlossen. Mit der doppelten
Führung sämtlicher Benutzungskataloge soll dreierlei erreicht werden : Erstens
kann ein Exemplar jedes Katalogs feuersicher aufbewahrt werden; zweitens
steht neben dem für das Publikum bestimmten Exemplar ein zweites aus-
schliefslich für dienstliche Zwecke, insbesondere für Neuordnuugsarbeiten zur
Verfügung; drittens kann ein durch das Publikum abgenütztes Exemplar als-
bald durch ein neues ersetzt werden. Zur Aufbewahrung der Katalog-
dubletten dienen nach dem Vorbild Wiesbadens nicht mehr Kapseln, sondern
Kästen. — Der Sammelkatalog wissenschaftlicher Bibliotheken, der alle in
gedruckten Katalogen und Zngangslisten verzeichneten Bücher Frankfurter
Institute umfassen soll, erstreckt sich auf ungefähr 170 000 bibliographische
Bände; mit Einschlufs der eigenen Bestände der Rothschildschen Bibliothek
läfst sich demnach jetzt nahezu die Hälfte der gesamten Bücherschätze der
wissenschaftlichen Bibliotheken Frankfurts hier nachweisen. Auch für die An-
forderungen des auswärtigen Leihverkehrs soll der Sammelkatalog nutzbar
gemacht werden; so wird er bei Anfragen des Auskunftsbureaus der deutschen
Bibliotheken herangezogen. — Der Geschäftsgang wurde durch ein Regle-
ment vom 17. Februar 1906 neu geregelt.
Karlsruhe. Der Jahresbericht der Hof- und Landesbibliothek zu Karls-
ruhe (s. u. S. 135) gibt in gewohnter Weise die Uebersicht über Benutzung,
Zugang und Personal. Am bemerkenswertesten ist die starke Zunahme der
Versendung aufserhalb Karlsruhes, 4545 Bände, d. i. 1066 gegen das Vorjahr
mehr. Die Verwaltung führt diese Zunahme darauf zurück, dafs bekanntlich
seit 14. März 1906 für Versendungen der Hofbibliothek an alle badischen
Benutzer aufserhalb Karlsruhes (mit Ausnahme der drei Hochschulbibliotheken)
der Staat die Kosten und das Bestellgeld der Rücksendung trägt. Es ist
aber dafür gesorgt, dafs die Staatskasse nicht zu sehr dadurch belastet wird :
, Durch die vielfach billigere und raschere Beförderung als Exprefsgut der
Grofsh. Staatsbahnen (statt durch die Reichspost) wurde der Aufwand für
die Mehrzahl der Pakete nur eine scheinbare Belastung der Staatskasse."
Seit Ende 1905 hat die Bibliothek angefangen, auch Blindenschriften zu
sammeln.
Königsberg. Die „Ostpreufsische Landschaft" kam 1788 durch Schenkung
und weiter 1813 durch letztwillige Bestimmung in den Besitz der Bücher-
9*
132 Uniscliaii und iumui NivcliricIitPii
sanuiilunp des G(Mierallandscliaftadirt'ktors von Kitrfl', 2127 Nniiiiucrn in
rd t'.40(i Hiindon. Diese Saunnliintr iimfalst Literatur aller Fiiehcr, liaiipt-
sächiieh ans dem IS., zu einem kleineren Teile aneli ans dem IT. Jalirli-nidert.
Von einifjen Seiten war nenerdinp.s dir Landsdialt darum an^jcf^an^i^en worden,
die Hiielier dnreli Aufstellnii^ in einer iitVentliehcn Hihliothek der wisson-
scliaf'tliehen lien\it/.uni; zufiän^^lieh zu machen. Dem steht jedoch die Stit'tungs-
urkunde entgegen, die nicht nur ausdriicklieh verlangt, dal's die Sammlung
beständig bei der (Jeneral-Landsehal'tsdirektion und unter ihrer Aufsicht vor-
bleiben müsse und dals keins der Werke verliehen werden dürfe, sondern
die auch die Au.sfertigung v(»n Abschriften untersagt, sofern die Mitteilung
dem Adel jiräjudizieren könnte, l'ni einen Ausweg zu finden, hat die Land-
schaft nun den 1SS:< von dem damaligen Hibliothekar der Künigsl)ergcr Uni-
versitätsbibliothek Dr. Kautenberg an;.j:efertigten Katalog drucken lassen und
stellt ihn Bibliotheken und sonstigen Interessenten zur Verfügung.
Stuttgart. Dem Berichte der Volksbibliothek Stuttgart für 1<)05;(»(1
entnehmen wir, dafs nach Erlangung gröfserer Mittel eine Zweiganstalt er-
ölYnet wurde und in den Vororten weitere Zweiganstalten folgen sollen. Von
allgemeinerem Interesse ist der folgende Versuch: Da die Jugendabteilung
der Bibliothek ungenügend benutzt wurde, hat die Verwaltung durch Ver-
mittlung einiger Lehrer Bücher in zwei Schulen versuchsweise ausgeben
lassen. Bisher ist der Erfolg zufriedenstelleud gewesen.
England. In Hawarden ist Gladstone's Bibliothek als öiTentliche
St. Deiniors Library eröffnet worden (vgl Jg. 23. S.4:i0). Gladstone selbst hatte
40 000 Pfund für diesen Zweck bestimmt, seine Hinterbliebenen haben weitere
1(1 000 Pfund gespendet und derselbe Betrag ist aus dem Kreise der Verehrer
Gladstone's zusammengebracht worden, so dafs insgesamt (W) 000 Pfund zur Ver-
fügung standen. Das alte Gebäude hat einen Flügelanltau erhalten und bietet nun
Unterkunft für siebzehn Besucher. Die Bibliothek enthält vorwiegend Theo-
logie und Humaniora, die Zahl der Bände beträgt :i7 000. In dieser land-
schaftlich schön gelegenen Bibliothek kann der Benutzer bei geringen Kosten
in völliger Abgeschlossenheit arbeiten, als ob er in einer Klosterbücherei vor
Erfindung des Buchdrucks weilte. Gladstone, der seine Erholung haupt-
sächlich in der Literatur fand, konnte kein würdigeres Denkmal erhalten.
Frankreich. Der im vorigen Jahre begründete französische Biblio-
thekarverein (vgl. Zbl. 1906. S. 13S. 272) gibt vom Januar d. J. ab unter dem
Titel: Bulletin de l'Association des Bibliothecaires Franeais eine eigene Zeit-
schrift heraus, von der uns die erste Nummer (für Januar und Februar) vor-
liegt. Das Bulletin soll nicht nur das Organ für die laufenden Veröffent-
lichungen des Vereins sein, sondern auch anderen Arbeiten offen stehen, die
Bibliothekswesen und Bibliographie betreffen. Die Forderungen der in der
ersten Nummer enthaltenen Referate über die Lage der Provinzbibliotheken,
die gesetzliche Neugestaltung der öffentlichen Bibliotheken, die Notwendig-
keit der Erlangung der juristischen Persönlichkeit durch die Bibliotheken,
sind der Hauptsache nach in dieser Zeitschrift (1900. S. 44. 228. 567) bereits
mitgeteilt worden. Was den letzten Punkt betrifft, so wird vorgeschlagen,
ans den vier grofsen Pariser Bibliotheken einen selbständigen Verwaltungs-
körper zu bilden, der durch einen Rat von 15 Mitgliedern vertreten wird,
ähnlich wie das bereits bei den Nationalmuseen der Fall ist. — Die Neu-
ordnung der Pariser Stadtbibliothek durch Erlafs des Seinepräfekten vom
8. Oktober v. J., die im Bulletin veröffentlicht wird, entspricht den Forderungen
des Bibliothekarvereins im hohen Grade. Wir wünschen dem Vereine und
seiner neuen Zeitschrift weiter derartige Erfolge. — Bemerkenswert ist in
dieser ersten Nummer noch ein Artikel über die Stadtbibliothek von Amiens
(s. u. S. 136): die ausführliche und musterhafte Beantwortung des vom Biblio-
thekarverein versandten Fragebogens durch den Stadtbibliothekar. Einen
Begriff von der Lage einer solchen Stadtbibliothek gibt der sächliche Etat:
Neue Bücher nnd Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 133
320(1 fr. für Bücher- und Zeitschriftenkauf und Einband, 200 fr. für Katalog-
druck , 1 300 fr. für Beleuchtung und Heizung. Angesichts dieses Etats , der
übrigens noch manche deutsche Stadtbibliothek hinter sich läfst, klingt es
sehr bescheiden, wenn der Bibliothekar auf die Frage, ob die Mittel der
Bibliothek ihrer Bedeutung entsprechen, antwortet: EUes suffisent strictement
aux besoins du service, et permettent de satisfaire ä peu pres aux demandes
d'un public qui s'est accoutume ;i ne pas demander trop. Mais elles sont
insuffisantes pour permettre ä la bibliotheque de devenir le centre d'etude et
d'action intellectuelle qu'elle pourrait etre aisement dans une province riche
et peuplee et dans une ville de pres de 100 000 habitants.
Nach einer Bekanntmachung der Pariser Polizeiverwaltung an den Vor-
sitzenden des Buchhändlervereins in Paris sind aus der Seminarbibliothek von
Poitiers wertvolle Werke entwendet worden. Es handelt sich um zwei
Miniaturenhandschriften und eine Inkunabel: das Missale des Abbe von
Nouaille, Eaoul du Fou (15. Jahrhundert), das noch im Originaleinband erhaltene
Breviarium der Aure de Prye, die von 14S4 — 1500 Aebtissin in Poitiers war, und
endlich das zwischen 1479 und 14S7 in Poitiers gedruckte Missale dioecesis Picta-
viensis. Es ist dies das einzige bekannte Exemplar dieses Druckes und ge-
hörte bis zur Revolution dem Augustinerkloster zu Poitiers.
Italien. Die Anzahl der von dem Bolletino der Nationalbibliothek in
Florenz während des Berichtsjahres 1906 angezeigten Pflichtexemplare betrug
6S22 (ohne die Zeitschriften), davon 6608 in italienischer Sprache. Am
stärksten war die Drucktätigkeit in der Lombardei (13S8), Toskana (1005)
und Piemont (940). Dagegen wies die Region der Abruzzen nur 68, Apulien 53,
Calabrien 51 nnd die Basilicata 30 Verütfeutlichungen auf und die Erythräische
Kolonie war nur einmal vertreten. Der gewaltige Unterschied der wirtschaft-
lichen Verhältnisse Nord- und Süditaliens tritt also auch hier mit vollster
Schärfe hervor.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.^)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Public Libraries. A monthly publication devoted to the advancement of
library work. Vol. 12. 1907. Nr 1. January. Jg. (10 Nrn) 1 S.
The Library. A Review (quarterly). Ed. by J. Y.W. Mac Allster and A.W.
Pollard, in collab. with Konrad Burger, Leopold Delisle, and Melvil Dewey.
2. Ser. Vol. 8. 1907. No 29. January. London: Kegan, Trench 1907. Jg.
(4 Nrn) 10 Sh. 6 d.
*The Library Association Record. A monthly magazine of librarianship
and bibliography. Vol. 9. 1907. Nr 1. London: Library Assoc. 1907. Jg.
(12 Nrn) 24 Sh.
*The Library Journal. Official organ of the American Library Association,
chiefly devoted to Library Economy and Bibliography. Vol. 32. 1907.
Nr 1 . January. New York : Publication Office, London : Kegan Paul,
Trench, Trübner 1907. Jg. (12 Nrn) 4 S., für Europa 16 Sh.
The Bibliographical Society. News-Sheet 1907. January. London 1907:
Blades.
Papers of the Edinburgh Bibliographical Society, 1901 — 1904. Edinburgh:
Society 1906. XXIV, 101—191 S. = Publications of the Edinb. Bibliograph.
Soc. Vol. 6, 2.
i) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
134 Nouo Riichor nml Aufsiitzo zum Hihliotlit'ks- und Buchwesen
Zciitralblat t für VDlksbildunj^swoscn. (»rfxan f. d. (iol>iot d. Iloclischulkurso,
dos volkstiiiul. ^'l)^traps^voscns, des Vnlksliibliothokswcsüiis, der volksliiiiil.
KuiistpMofje u. verwandte Hcstrc'bun{:;en. llr.s^j. v. A. l.aniija. .If;. 7. l'.UiT.
Nr I. Leipzig: R (J. Toubuor 11)07. .Ig. (12Nni) :\ M.
IHbliothekswesen im allgemeinen.
Bernfeld. S. Moritz .Steinschneider. (H). Miirz I81G — 24. .Januar r.»07). N.atio-
nal-Zeitung l'.iO" Nr 4'.i v. 30. Januar.
Bube. AVilholm. Die ländliche Volks-l!il)li(tthek. Ein kritischer Wegweiser
u. Musterkatalog nebst Zusaniuicustcllungcn von billigen Biiclicrn und
lleimatbibliüthekeu. 4., stark erweiterte Aullage. Berlin: Truwitzseh
u. S. 1907. 20S S. 2,50 M., kart. 3 M.
Bulletin de l'Association des Bibliothöcaires Francais. Ann. 1. 1907. Nr 1.
Janvrier-Fevrier. r.aris: II. Le .Sondier 1907. Mitgliedcrheitrag jiihrl. ."> Fr.
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Neue Bücher nnd Anfsätzc zum BibliotJieks- und Buchwesen 135
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136 Neue RücIut iiml Allfs;i^zo /.um Riblintlioks- uurt Buchwesen
Leipzi};. Verzoiclinis von Neuorwcrbunjjoii dor nihliothek dos Rcichsgorlclits
NK .1(1. 1. Sept.— :il. Dez. l'.nic. (I,i>ii)/.i^,': ütiiT.) lu HI. niitotjr.
Lübeck. (Scliw.irz, Sobiild.) Liibeckisrlu' liibliodioksjirnbli'iiio. l>iilieckisclie
Hliitter 4S. HHHi. S. 550—552.
— Si'hwarz, Sebald. Schule und IJibliothok. Liibockischc Bliittcr Ab. l",ioi'..
S. 5f.4— 56(5.
Magdebur};. HakktT, M. Uef;;i.sti'r zmii Katalog' dor Slädtüsclicn Ilaupt-
HürhiTci in .Mafjdeburf!;. .Ma^jdcburtr l'.lOii: i{. Zacliarias. 15<i S.
— Neubauer, K. 1. Nachtrag zum Katalog der Stiidtisclien Haupt- lüichcrei
iu .Maf^deburg 1905 Ot). .Magdeburg li»U7: li. Zacharias. llblil. (Einseitig
bedruckt.)
— — '2. Katalog der Städtischen Bücherei in Sudenburg-IMagdebnrg. Magde-
burg IWi): K. Zacharias. l'J S.
Prag. Truhlaf, Josef. Katalog tcskych rukopisii c. k. vefejne a univcr-
sitni knihovoy jjrazske. Vyd. 1 a 3 tfida ceske akademie cisare l'rantiska
.losefa . . . (Katalog d. czechiseh. Ildss. d. k. k. üll'entlichen u. IJniv.-Bibl.
iu Prag.) Prag: Bnrsik & Kohout in Komm. l'JüT. XII, 19(1 .S. 2,50 K.
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S. S5— 105.
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St. Gallen: Fehr 190(i. 496 S. 12 M. = Mitteil. z. vaterländ. Geschichte.
Hrsg. V. histor. Verein in St. Gallen 30 = 3. F. 10.
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11.3. 1904—1905. Solothurn: C. Gassmaun 1906. 132 S.
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zu Strafsbnrg i. E., hrsg. u. erl. v. Frdr. Preisigke. Bd 1. II. I. Urkunden
Nr 1—23. Strafsburg: Schlesier&Schweikhardt 1906. 96S., 5Taf 4". 18 M.
Stuttgart. ^Bericht der Volksbibliothek Stuttgart. 9. (1. Juli 1905 bis
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Wien. Ilaberda, August. Katalog der Lehrerbibliothek des k. k. Franz
Joseph -Gymnasiums in Wien. Forts., enth. d. Zuwachs v. I.Mai 1900
bis I.Mai 1900. Jahresbericht d. Gymn. 32. 1905/06. S. I— XVI.
— Kisser, Joh. Nachtrag zum Kataloge der Lehrerltibliothek (des k. k. Maxi-
milians-Gymn. in Wien). Zuwachs v. J. 1905 bis Juni 1906. Jahresbericht
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— Koranda, Johann. Katalog der Lehrerbibliothek des k. k. Staatsgymnasiums
im III. Bezirke in Wien. (Fortsetzung.) 37. Jahresbericht d. Gyran. 1905 06.
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geber f. deutsche Ansiedler, Pflanzer, Kolonialbeamte, Offiziere der Schutz-
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Januar 1907. Berlin: D.Reimer 1907. Jg. (4 Nrn) 1,20 M.
Kunst. Internationale Bibliographie der Kunstwissenschaft. Hrsg. v. Arthur
L. Jellinek. Bd 3. 1904. Berlin: B. Behr 1907. VI, 33G S. 1.5 M.
Medizin u. Naturwiss. International Catalogue of scientific literature.
Ann. Issue 4. D. Chemistry. Part 2. Subject Catalogue. Ann. Issue 5,
E. Astronomy. London: Harrison, Berlin: Pactel 1900. 433—1283; VI,
298 S. (Part 1 u. 2.) 37 Sh. 6 d.; 21 Sh.
— Garcia del l\Ioral, J. Galeria de escritores medicos montaneses; ensayo
bio-bibliografico. Santander 1906: Föns Vidua. 271 S. 4". (Nicht im
Buchhandel).
Musik. Hofmeister, Friedrich. Handbuch der musikalischen Literatur oder
Verzeichnis der im deutschen Reiche, in den Ländern deutschen Sprach-
gebiets, sowie der f. d. Vertrieb im deutschen Reiche wicht., im Auslande
erschien. Musikalien, auch musikal. Schriften, Abb. u. plast. Darstellungen
m. Anzeige der Verleger und Preise. In aiphabet. Ordnung m. systemat.
geordn. Uebersicht. Bd 1 2 oder Ergzbd 9. Die von Anfang 1 89S bis
Ende 1903 neu erschienenen u. neu bearb. musikal. AVerke enth. Leipzig:
F. Hofmeister 1906. VII, 335, 1151 S. 126 M., auf Schreibpapier 150 M.
Rechts- u. Staatswiss. Annuaire de la presse mutualiste frangaise et du
monde mutualiste. Ann. 1. 1906. Bordeaux: Librairie de la Mutualite,
Paris: G. Roustan (1907). 277 S., 10 Taf. 4 Fr.
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Revue de pbilologie classique publice sous la direction de F. Collard et
J. P. Waltzing. Suppl. au Musee beige. Ann. 11. 1907. Nr 1 (15. Janv.)
Louvain: Ch. Peeters 1907. Jg. mit dem Musee 10 Fr., Ausland 12 Fr.
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575 S. = Annales du musee Guimet. T. 22.
Neue Bücher and Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 143
Technologie. Bibliothek, Polytechnische. Monatliches Verzeichnis der in
Deutschland u. dem Auslande neu erschienenen Werke aus den Fächern
der Mathematik u. Astronomie, der Physik u. Chemie, der Mechanik u.
d. Maschinenbaues, d. Baukunst u. Ingenieurwissenschaft, d. Berg- u.
Hüttenwesens, d. Mineralogie u. Geologie. M. Inhaltsangabe d. wichtigsten
Fachzeitschriften. Jg. 42. 1907. Nr 1. Leipzig: Qnandt & Händel 1907.
Jg. (12 Nrn.) 3 M.
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der angewandten Wissenschaften. Jg. 4. 1907. Januar. Hannover:
M. Jänecke 1907. Jg. (12 Nrn) 10,40 M.
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Teil. Heinemann, Franz. Teil -Bibliographie umfassend I. die Teilsage vor
und aufser Schiller (15.— 20. Jahrhundert) sowie IL Schillers Teil-Dichtung
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Aiili(iuari:itskjilalof;fi.
Bacr & Co. Frankfurt. NröUü: .hidaica. Ilcttraica. l'.Kll Nrn. — Nr 540:
(Jold- u. Silborscliuiiodckun.st. Pillo Nrn.
Bertliug Dresden. Nr 5'.) : Wertvolle u. interessante lUichcr aus verschied.
Fiieliern. (iU Nrn.
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Crentzer Aachen. Nrilä: (ieschichte. Kunst. Literatur. 773 Nrn.
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Simmel .'v- Co. Leipzig. Nr. 218: Germauische u. Keltische Sprach- u. Alter-
tumskunde. 333S Nrn.
Völcker Frankfurt. Nr 265: Theologie. I: Praktische u. exeget. Theologie.
1450 Nrn.
Persoiialiiachricliteii.
Göttingen. Die bibliothekarische Fachprüfung bestanden am 15. und
16. Februar die Volontäre Dr. Dr. Otto Vanselow (Berlin ÜB), Heinrich
Kau (Bonn), Georg Leyh, Paul Pescheck, Gustav Kieken (Göttingen),
Hermann Degering (Münster), Konrad Plath (Hilfsarbeiter Wiesbaden LB.).
Greifswald ÜB. Dem Oberbibliothekar a.D. Prof. Dr. Karl Theodor
Gaedertz wurde der Kote Adlerorden 4. Klasse verliehen.
Hannover KB. An Stelle des verstorbenen Eduard Bodemann wurde
der Stadtbibliothekar von Stettin Prof. Dr. Karl Kunze zum Vorsteher mit
der Amtsbezeichnung Direktor gewählt.
Heidelberg ÜB- Der wiss. Hilfsarbeiter Dr. Gustav Wahl wurde
als Nachfolger von Prof. Möbius als Bibliothekar an die Bibliothek der
Senckenbergischen Gesellschaft zu Frankfurt a. M. berufen.
Kiel DB. Der Oberbibliothekar Dr. Richard Schröder starb am
16. Februar an Herzschlag im 46. Lebensjahre. Der Verstorbene war von
1SS6— 1902 an den Universitätsbibliotheken Göttiugen und Berlin tätig. Im
April 1902 wurde er mit der Leitung der Geschäftsstelle des Gesamtkatalogs
beauftragt und hat sich hier das grofse Verdienst erworben, den Umlauf des
Katalogs erstmalig in Gang zu bringen und die darauf bezüglichen Arbeiten
zu organisieren. Der damit verbundeneu Anstrengung war seine Gesundheit
leider nicht gewachsen. In den kaum 3' o Jahren seiner Kieler Wirksamkeit,
in der er längere Zeit den erkrankten Direktor zu vertreten hatte, hat er
sich durch seine unermüdliche Dienstbereitschaft grofse Sympathien bei der
Universität und den übrigen Bibliotheksbenutzern erworben. Die deutschen
Bibliothekare betrauern in ihm einen liebenswürdigen und tüchtigen Kollegen.
Rostock ÜB. Der Oberbibliothekar Prof. Dr. Otto Kern erhielt eine
Berufung nach Halle als Nachfolger Dittenbergers.
Strafsburg ÜB. Der Direktor Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Julius Euting
wurde zum Ehrenmltgliede des württembergischen Vereins für Handels-
geographie erwählt.
Paris. Nationalbibliothek : Die Bibliothekare der Druckschriftenabteilung
G. Barringer und Schwab schieden aus dem Dienste aus; beiden wurde
der Titel eines Conservateur-adjoint honoraire verliehen. Der Bibliothekar
an der Mazarine Baudouin La Londre wurde in gleicher Eigenschaft an
die Saiute-Genevieve versetzt.
Verlag von Otto Harraaaowltz, Leipzig. — Druck von Ebrbardt Karraa, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIV. Jahrgang. 4. Heft. April 1907.
Johann Schöner und seine Hausdruckerei.
I.
Die vielen astronomischen, astrologischen und geographischen Schriften
des Nürnberger Mathematikprofessors Johann Schöner sind heute so gut
wie vergessen. Es ist auch nicht immer leicht und lohnend, dem Inhalt
dieser Werke zu folgen, in denen es von Zahlen, Tabellen und astro-
logischen Berechnungen wimmelt. Am leichtesten noch findet sich der
Leser in dem Erstlingswerk vom Jahre 1515, einer Erdbeschreibung, zu-
recht.') Hier tritt uns wenigstens der Verfasser und seine Welt in greifbarer
Gestalt entgegen. Wir lernen seine Freunde kennen, die das Werk
mit Lobversen empfehlen, so Johann Hiltner aus Lichtenfels, Johann
Stabius, Nicolaus Hortulanus und Johann Cochläus. Jodocus Ruchamer
stellt einen Empfehlungsbrief an Willibald Pirckheimer voran und
Schöner selbst leitet seine Schrift mit einer Widmung an den
Bamberger Bischof Georg III. von Limpurg ein. Bei der Beschreibung
der deutsehen Lande erfahren besonders die Städte Frankens liebe-
volle Erwähnung. Echt mittelalterlich mutet uns die Aufzählung der
Reliquien und Heiligen der einzelnen Städte an.'-) Ruchamer hält
diese Seite der Schrift für einen besonderen Vorzug, die vor allem
der Geistlichkeit zugute komme. Am wärmsten wird der Verfasser,
wenn er Bamberg und Nürnberg preist. Da vergifst er über den
Heiligen die Zeitgenossen nicht. In Bamberg wird die kluge Re-
gierung des Bischofs Georg III. gerühmt, als Gelehrte und Förderer
der Wissenschaften werden lobend erwähnt: Eberhard Schleusinger,
Johannes Eyber, Georg von Thunfeld, Johann Seyler, dem Schöner
die Möglichkeit der Drucklegung seines Buches verdankte. Lorenz
Beheim wird mit seinem Bruder Georg bei der Beschreibung Nürn-
bergs genannt. Hier gedenkt Schöner vor allem Pirckheimers 3) und
1) Luculentissima (luaedam terrae totius descriptio ... In Nürnberg
von Job. Stuchs 151.5 gedruckt (Panzer, Anuales VII. Nr 112, S. 455).
2) In dem Opuseulum geographicum v. J. 1533 zeigt sich Schöner
kirchlich vollständig umgewandelt. Da wird vor allem Wittenberg als der
Hurt der christlichen Religion und der Sitz der Gelehrsamkeit gjepriescn.
„Illic Theolügiae Studium purissime iuxta Christi spiritum tractatur."
3) Der Druckfehlerteufel setzte „Bychamer" ein.
XXIV. 4. 10
1^6 .loliann Schünor iiml seine Haiisdnickorei
seiner Schwester Cliaritas, Johann Werners, (Conrad lloinfügels und
Erhard Ktzlaubs. Dafs der Verfasser seiner Heimat Karlstadt in
Franken nicht vergifst, ist selbstverständlieh. Von den anderen
f::enannten deutschen Städten sei noch iMlurt anj^efülirt, dessen Ver-
tall Schöner l)esonders deshalh sclinierzlieh l»eklaf;t, weil er dieser
Stadt die Einfülirunj:; in die Wissenschaften verdankte. ')
Hie Nachwelt kennt Schöner hauptsächlich als geschickten Ver-
fertiger von ICrd- und Ilimnielsglohen und als tUclitigen Matliematik-
professor iles Nürnberger (!\ ninasiums. Wenig bekannt ist seine
Fertigkeit in der Herstellung von- Holzschnitten und Druckschriften.
Und doch verdient auch diese für einen Gelehrten merkwürdige Tätig-
keit die Aufmerksamkeit der Forschung, die den wissenschaftlichen
Verdiensten Schöners bereits längst ihren wohlverdienten Platz ein-
geräumt hat. 2)
Wie Scliöner zu solcher Geschicklichkeit in technischen Arbeiten
kam, vermag nicht festgestellt zu werden. Ohne Zweifel besafs er
eine entsprechende Veranlagung, die unter besonderen Bedingungen gut
entwickelt wurde. So war er auch ein tüchtiger Buchbinder. Der Bamberger
Bischof Georg HI. gab ihm wiederholt Aufträge, Bücher einzubinden
und zu beschlagen, so ein Pergamentmefsbuch, die Werke Gersons
und Schriften des Erasmus.') Im Jahre 1517 schenkte der Nürn-
berger Probst Melchior Pfinzing dem Bischof seinen berühmten Theuer-
dank.^) Die fürstbischöfliche Kammerrechnung 5) meldet am Montag
Andrea: „Item 2 Gulden gebenn vnd geschenckt Hansen Pantzer
Herrn Melchiorn Ptintzings Brobst zu Saut Sebalt Diner, hat meinem
gnädigen Herrn von gcmelts Brobsts wegen ein Puch Kaiserlicher
Majestät Cronica der Teuerdank genannt geschenckt." 6) Schöner er-
hielt das Buch zum ?2inbinden und bekam am 20. März 1518 seinen
Ai'beitslohn bezahlt: „Item 1/2 Gulden gebenn Ilerrenn Hansen Schöner
1) Schöner wurde im Jabre 1404 in die Erfurter Matrikel eingetragen.
Vgl. Acten der Erfurter Universität . . . Bearb. v. J. C. Herrn. Weissenborn.
2. Teil. Halle 1&S4. S. 1&5. Seh. hat sich keinen akademischen Grad erworben.
Er mufs also die Universität bald verlassen haben.
2) Vgl. besonders Franz Wieser, Magalhäcs - Strafse und Austral-Con-
tinent auf den Globen des Johannes Schöner .... Innsbruck ISSl, S. Günther
in der Allgem. Deutschen Biographie u. a. — Eine erschöpfende biographische
UarstelluDg dagegen hat Schöner bis heute noch nicht gefunden.
3) Franz Friedr. Leitschnh , Georg III. Schenk von Limpurg . . . Bam-
berg lS8b. S. 'Jit.
4) Joseph Heller, Gelehrten- und Künstler -Belohnungen im IG. und
17. Jahrhundert (^-^ Archiv für Geschichte . . . des Ober-Main-Kreises. 2. Bd
3. Heft) S. 6!t.
h'j Kgl. Kreisarchiv Bamberg.
6) Bischof Georg unterhielt mit Pfinzing freandschaftlichcn Verkehr.
Vgl. Heller a. a. 0. S. 69 f. Der Nürnberger Propst besorgte seinem Gtinner
manche Geschäfte, so heifst es einmal in der Kannuerrechnung: „Item 3.') Gulden
geben vnd zalt Herrn Melchiorn l'tintzing für 2i) //.. des heylsamen Holtz das
Pfundt vmb 1 (dulden, 3 Ort aus Beuelh meines gnädigen Herrn kaufft vnd
seiner f. Gnaden herüber geschickt, zalt Dinstag nach Epiphanie (11. Januar)
1519."
von Karl Schottenloher 147
Briester von einem Puch der Teuerdannck genant meinem gnedigen
Herrenn einznpinden."
In seinen literarischen Arbeiten widmete sich Schöner mit Eifer
der Darstellung von astronomischen Figuren und Instrumenten, die
stets in Abbildungen beigegeben sind. Solange sich unser Astronom
in Bamberg und später in dem abgelegenen Kirchehrenbach aufhielt,
wurde es ihm schwer, seine Arbeiten durch den Druck und Holzschnitt
vervielfältigen zu lassen. Als er in Bamberg 1515 sein erstes
Werk schrieb, war die Blütezeit des tüchtigen Bamberger Buchdruckers
Hans Pfeil bereits vorüber. Sein Geschäft ging so schlecht, dafs
er mit bitteren Nahrnngssorgen zu kämpfen hatte. Wohl dadurch sah
sich Schöner veranlafst, sein Erstlingswerk, die schon erwähnte Erd-
beschreibung, in Nürnberg bei Johann Stuchs drucken zu lassen. Da
der Verfasser wegen der räumlichen Entfernung die Drucklegung nicht
überwachen konnte, schlichen sich zahlreiche Druckfehler ein, deren
flüchtige Verbesserung allein 3 Druckseiten in Anspruch nahm. Später
(1517) hatte sich Schöner wieder über einen schlechten Druck zu be-
klagen.')
Nach dem Tode Pfeils (1519) kam die Bamberger Druckerei
nach Regensburg, so dafs Bamberg einige Jahre ohne Druckerpresse
war. Schöner hatte inzwischen mit der Verfertigung von Erd- und
Himmelsgloben begonnen. Da mag in ihm der Wunsch aufgetaucht
sein, die Werkzeuge zur Vervielfältigung seiner Globen und Figuren
sich selbst anzuschaffen, um in seiner Tätigkeit nicht von fremden
Formschneidern und Druckern abhängig zu sein.
Wann der erste Globus Schöners hergestellt wurde, kann nicht
festgestellt werden. Als die bereits erwähnte Erdbeschreibung im
Jahre 1515 erschien, waren schon Erd- und Himmelsgloben fertig.
Wieser geht sogar so weit, die ganze Schrift nur für den erklärenden
Text zu einem gleichzeitig hergestellten Globus zu halten."'^) Diese
Auffassung trifft wohl nicht ganz das Richtige. Die Erdbeschreibung
Schöners ist eine durch und durch selbständige Schrift. Nur ganz
gelegentlich bezieht sich der Verfasser auf seinen Globus und auch
bei solchen Stellen ist es nicht immer sicher, ob er auf einen
wirklichen Globus und nicht auf die seiner Schrift eingefügten Ab-
bildungen hinweist.3) Wäre das Werk als pjrgänzung zu einem Globus
1) Heumanu, Documenta literaria S. 257. Die hier erwähnte kleine
Schrift war wieder in Nürnberg bei Stuchs gedruckt worden, es ist der
Druck: Solid! ac sphaerici corporis ... Canones 1517 (Panzer VII. Nr 128.
S. 458).
2) A. a. 0 S. 21 f.
3) So Bl. ül r f. Hier sagt Schöner, dals Brasilien nicht weit vom Kap
der guten Hoffnung gelegen sei. Der Verfasser fährt dann fort: Die See-
fahrer von Portugal umfuhren jenes Land und fanden die Durchfahrt der
europäischen ähnlich. Von der einen Seite aus konnte Land gesehen
werden . . . wie wenn man gegen Osten durch die Stralse von Gibraltar fährt
und nach Mauritanieu in Afrika . . . hiniibersehen kann, wie unser Globus
zeigen mag. Wieser bezieht die letzte Stelle auf den augedeuteten Seeweg
10*
118 .Toliiiiin ScIiöiuT uihI scinr HausdnickorcM
gosclirieben worden, so liiilti- der NCrfasscr diese Absidit mit einem
Wort erwiilinen müssen. In der Widmung^ liören wir nur, dafö
Schöner zug^leich mit seiner Schrift (Jlohen vcrfertif^t hübe, die das
Hild der Erde wiederijehen sollen. Darnach dienten die (Hoben eher
als Ergänzung znr Schrift und nicht umgekehrt. Eine andere Stelle
sagt dasselbe; hier wird für solclie, die die Lage von Gegenden und
Orten nicht kennen, eine Gebrauchsanweisung gegeben, wie sie un-
bekannte Orte auf dem Globus linden kcinnfen.
Auf jeden Fall steht lest, dals Schoner bereits im Jahre 1515
Globen verfertigte. Er selbst nimmt auf sie Bezug, Rudiamer preist
sie in seinem Briefe an rirckhcinicr, Johann Stabius Ix'singt einen
Erdglobus und Hiltner einen llinimelsglol)US Schöners. Vermutlich
hat Schöner schon damals die (;ioben selbst in Holz geschnitten und
zusammengefügt. Eine genaue Vergleiclinng der bekannten Erdkugeln
Schöners würde diese Vermutung wahrscheinlich bestätigen. Die
teclinische Ausfülirung der Globen verdient überhaupt eine gröfsere
Beaciitung als sie bisher gefunden hat. Zweifellos würden sich durcli
eine eingehende Vergleichung der geschnittenen Figuren und Buchstaben
und der etwa eingefügten gedruckten Typen wertvolle Anhaltspunkte
für die nähere Bestimmung der Erdkugeln gewinnen lassen. Vielleicht
liefse sich dadurch auch der Streit über die unserem Schöner teils
zugewiesene teils abgesprochene sog. Kosenthalsche Streifenkarte end-
gültig entscheiden.')
Von den Himmelsgloben Schöners ist uns nicht viel bekannt
geworden. Beheim kündet aus Bamberg am 11. Oktober 1517 seinem
Freunde Pirckheimer an, dafs Schöner in der nächsten Woche mit
einem Himmelsglobus nach Nürnberg kommen werde, er habe selbst
bereits einen solchen samt der Gebrauchsanweisung um 21/2 Gulden
gekauft. Bald darauf meldet Ikheim wieder, dafs Schöner mit 10
oder 12 Globen in Nürnberg eintreffen und mit ihnen Pirckheimer
und Dürer besuchen werde, wenn sie es wünschten. 2) Veit Bild
schreibt am 29. September 1518 aus Augsburg an Schöner, dieser
möge ihm seinen Himmelsglobus und die Gebrauchsanweisung hierzu
übersenden.') Bild kam erst im Jahre 1528 zu dem versprochenen
nach Ostindien und meint, Schöner habe diese Strafse auf einem Gltjbus des
Jahres löl5 eingezeichnet. Viel eher gehört die obige auf den (7h)bus be-
zügliche Stelle zur zuletzt erwähnten Strafse von Gibraltar und Schöner ver-
weist mit den Worten ,,wie unser Globus zeigen mag" auf die Globus-
abbilduDg seiner Schrift, wo die Strafse von Gibraltar eingezeichnet ist und
das Spanien iregenüberliei;ende Land den Namen Mauritania trägt.
1) Eine gute Uebersicht über diese Streitfrage gibt Siegmund Günther:
Erd- und Himmelsgloben, ihre Geschichte und Konstruktion. Nach dem
Italienischen Matteo Fiorinis. Leipzig 1S!)5. S. 55 flf.
2) Briefe Beheims in der Stadtbibliothek zu Nürnberg; ihre Kenntnis
verdanke ich Herrn Dr. Emil Ileicke.
3) Unter den hier angegebenen „Canoues" ist wohl folgende Schrift
zu verstehen : Joliannis Schoner! solidi ac sphaerici corporis seu Globi Astro-
nomici Canones (Nürnberg bei Joh. Stuchs 1 5 1 7) = Panzer, Annales tj^p. VII.
S. 45S, Nr 128.
von Karl Schottenloher 149
Globus') nachdem sich selbst Willibald Pirckheimer lange vergeblich
für ihn verwendet hatte. 2)
Während die ersten Schriften Schöners aus der Presse des Nürn-
berger Buchdruckers Stuchs kamen, 3) erschien das im Jahre 1521
gedruckte Aequatorium astronomicum in Bamberg bei Schöner selbst.
Das merkwürdige, mit astronomischen Figuren reich ausgestattete Werk
ist früher als ein Druck des Bamberger Buchdruckers Georg Erlinger
angesehen worden. Barack hat dagegen geltend gemacht, dafs Schöner
eine Privatdruckerei besessen haben müsse, in der mit dem Aequa-
torium 3 Schriften gedruckt worden sind, die den Druckvermerk
„impressum (excussum) in aedibus Joannis Schoners" aufweisen.^) In
der Tat stimmen die Lettern dieser drei Drucke vollständig tiberein,
und sie stammen zweifellos aus ein und derselben Presse. Der Druck-
vermerk der 3 Schriften sagt deutlich, dafs Schöner selbst sie ge-
druckt hat.
Von dem Aequatorium des Jahres 1521 ist 1534 eine neue
Auflage erschienen, deren Druckvermerk anzeigt, dafs sie in Nürn-
berg bei Schöner gedruckt worden ist. In Wahrheit ist diese Ausgabe
weder eine neue Auflage noch ein Neudruck, sondern Schöner hat
die Exemplare, die ihm geblieben waren, mit einem anderen Impressum
versehen und mit einem einzigen neuen Bilde vermehrt. Diese Ver-
änderung ging wieder in der Hausdruckerei vor sich.
Im Jahre 1522 liefs Schöner, der damals noch in Bamberg
lebte, eine astronomische Schrift bei Friedrich Peypus in Nürnberg
erscheinen. ■'>)
Bald bekam er wegen Vernachlässigung des Chorbesuchs zur
Strafe das Frühmesseramt. zu Kirchehrenbach. Hier setzte er seine
astronomischen und geographischen Studien mit Eifer fort. Im Jahre
1523 verfertigte er eine Erdkugel, die die neuesten Entdeckungen
darstellen sollte. Er schickte den Globus an den Bamberger General-
vikar Keimer von Streitberg und legte ein Begleitschreiben bei, in dem
er eine kurze Geschichte der neuesten Entdeckungen gab. Dieser
Brief wurde gedruckt und ist uns in einigen wenigen Exemplaren
V Alfred Schröder: Der Humanist Veit Bild. Zeitsclir. des Ilistor.
Ver. f. Schwaben und Neuburg 20. 1893. S. 204 ff.
2) Ileumanu : Doc. lit. S. :V2S u. 329.
3) Aufser den bereits angeführten 2 Schriften druckte Stuchs im Jahre
1 51 S noch: Appendices in opusculum Globi Astriferi (Panzer VII. S.45S, Nr 125).
4) Anzeiger f. Kunde der deutschen Vorzeit N. F. Bd 6. 1859. Sp. 85 ff.
Für das Aequatorium konnte ich die Ansicht Baracks in meiner im Druck
befindlichen Schrift über Erlinger (Sammlung bibliothekswisseuschaftl. Arbeiten,
herausgeg. v. K. Haebler) mit mehreren Beweisgründen stützen.
5) Equatorii astronomici omnium ferme Vranicarum Theorematum ex-
planatorii Canones . . . =^ Panzer, Annales VII, S. 463, Nr 168. Schöner
widmete die Schrift dem Nürnberger Rat, der ihm für ein geschenktes
Exemplar 20 Gulden verehrte (Vgl. Petz, Urkundliche Beiträge zur Geschichte
der Bücherei des Nürnberger Rates 1429 — 1535, in den Mitteilungen des
Ver. f. Gesch. der Stadt Nürnberg, Heft 0. S. 171).
'50 Jiiliami ScIiiiiHT iiiiil sciiif Hiiiisdriicki'ri'i
crlialfon. M In iloni Scliriftclicn folilt jeder I )iiickvormcrk ; ans der
rrivatdrucUerci iSchöners stammt es auf keinen l'\ill. Veimjitlicli ist
CS von Kuc-liar Iliitzlioin (C'orvicornus) in Köln f^odruckt worden, von
dorn eine älinlielie Schrift stammt, auf die sieh Scliöncr in seinem
Brief beruft.") I>er (Jlobus selbst aber ist ohne Zweifel durch
Schöner hergestellt worden. Wieser glaubte in der bereits erwähnten
Streifenkarte diese Erdkugel nachweisen zu können.
In der IJambcrger fürstbiscliöflichcn Kammerrechnung ■') findet
sich für unseren Seliiiiier folgender Eintrag: 2 '/i ^"Ulden geben Herrn
Ilannsen Schoner, Frumesser zu Ernbach zu Vererung, hat meinem
gnedigen Herrn (Bischof Wcigand von Kcdwitz) ein Mappa vnnd darzu
ein ruehloin wie dieselbig zu versteen ist geschennkt, zalt Donnerstag
nach l'onceptioncm Marie (10. Dezember) 152;}". Vermutlich ist
unter dieser Mappa und der Erklärung der obige Globus und die
kleine Schrift über die Inseln zu verstehen.
In Kirchehrenbach gingen ans der Hausdnickerei 2 Schriften
Schöneis hervor. Die eine stellt eine Ergänzung zu dem früheren
Aequatorium dar und entliält vorwiegend astronomische Berechnungen
und Tabellen,^) die durch illuminierte astronomische Figuren erläutert
sind. Als Nullmeridian ist Nürnberg angenommen. Als Druckort ist
Timiripa (= Ehrenbach) angegeben.
Die zweite Schrift beschreibt ein astronomisches Instrument
(Saphea) und ist wieder mit illuminierten Ilolzschnittfiguren aus-
gestattet. Die Vorrede ist Willibald Pirckheimer gewidmet. Der
Druckvermerk lautet: Spica?ocliti excussum . . . Schöner mag es wohl
Spafs gemacht haben, seinen Aufenthaltsort Ehrenbach in wunderlichen
Uebersetzungen wiederzugeben und die Leser den Namen erraten zu
lassen. So zerbrach man sich in unseren Tagen noch den Kopf, was
Timiripa bedeuten soll. Die vorliegende Schrift hat Schöner im Jalirc
1534 noch einmal mit einigen Veränderungen aufgelegt. Da Pirck-
heimer inzwischen gestorben war, ersetzte der Verfasser die frühere
Widmung durch eine solche an Johann Wilhelm von Laubenberg.')
1) De nuper sub Castiliae ac Portugaliae Regibus Serenissimis repertis
Insulis ac Kegionibiis epistola et Globus Geographicus . . . Wieser kannte
Exemplare der k. k. Hof-Bibliothek zu Wien und des Brit. Museums in London.
Ein drittes Exemplar besitzt die Kgl. Bibliothek in Bamberg.
'2' De Moluccis iusiilis . . . , Maximiliani Transyhiaiii ad Itcucrendiss.
Cardinalem Saltzburgensem ... Coloniae ].")'2iJ mense Jamiario. — Die Lettern
der beiden Schriften stimmen übereiu. In dem mir vorliegenden Sammelband
sind die beiden Drucke zusammengebunden. Da sie ^aüz gleiches Format
haben, liegt die Vermutung nahe, dals beide von Ilirtzhorn ausgegeben
worden sind.
3) Kgl. Kreisarchiv Bamberg.
4) Verz. Nr 2; Panzer, Annales VII. S. 468, Nr 198. Panzer reihte den
Druck bei Nürnberg ein, da er mit dem Druckort Timiripe nichts anzu-
fangen wufste. — Ein Exemplar der seltenen Schrift befindet sich in der
Künigl. Bibliothek Berlin (Ol 300/3).
5) Ueber Ilans Wilh. v. Laubenberg vgl. Beruh. Zör, Urkunden- Auszüge
zur Geschichte des Adels -Geschlechtes von Laubenberg (21. u. 22. Jahres-
von Karl Schottenloher 151
Als Druckort findet sich Nürnberg, der neue Aufenthaltsort Schöners,
angegeben.
Als der bisher kaum über enge Kreise hinaus bekannte Mathe-
matiker im Jahre 1526 an das Gymnasium in Nürnberg berufen wurde,
da standen ihm von nun ab die zahlreichen Nürnberger Pressen zur
Verfügung und er konnte an Ort und Stelle die Drucklegung seiner
Schriften tiberwachen. In der Tat gingen seine folgenden Schriften
aus Druckereien Nürnbergs hervor. Der hochgebildete und rührige
Johann Petrejus fand besonders eine ehrenvolle Aufgabe darin, die
Schriften Schöners mit aller Sorgfalt zu drucken.')
Aus der Nürnberger Zeit Schöners ist aufser den bereits er-
wähnten Neuausgaben nur mehr das Horoscopion vom Jahre 1535
als Hausdruck festzustellen. Dagegen hat Schöner ohne Zweifel alle
seine Nürnberger Globen wie die früheren selbst verfertigt. 2)
üeber die Tätigkeit Schöners als Formschneider und Buchdrucker
gibt uns ein aus den Papieren Willibald Pirckheimers stammender
Bericht, den Georg Strobel veröifentlicht hat, 3) sehr wichtige Nach-
richten. Die hierher gehörige Stelle lautet: Est sacerdos quidam in
villa satis tenui'*) iuxta Forcheym, pauper admodum, sed ingenio ex-
cellens, nomine Jo. Schoner, cuius multa extant monimenta, nam et
globos tarn coeli quam terrae composuit, aequatoriumque cum
planetarum motuimpressit^) cum multisaliis Chilindr is, Hör o-
logiis et mathematicis organis,nuperque edidit Sapheam*')cum regulis
Bericht des histor. Kreis-Ver. Schwaben und Neuburg 1S56) S. 97. — Einem
Wilhelm von Laubenberg widmete Ruttelius die Schrift Pirckheimers : Nnmis-
matum aestimatio. Tübingen 1533.
1) Von Petrejus stammen auch folgende, ohne den Namen des Druckers
ausgegebene Schriften Schöners:
Globi stelliferi . . . usus (Panzer VII. S. 4S2, Nr 3 1 5). Von diesem Druck gibt
es 2 Ausgaben, die eine hat am Ende „Errata", die in der anderen fehlen.
Opuscnlum geographicum . . . 1533. Auf der Rückseite des Titelblattes ist
ciu Erdglobus iu Holzschnitt enthalten. Die gleiche Abbildung befindet sich
bereits in der von Stuchs gedruckten Erdbeschreibung vom Jahre 1515. In
dem zweiten Abruck fehlt aber die äufsere Umrahmung und ein Stück des
Sockels. Wahrscheinlich befand sich der Holzstock im Besitze Schoners,
wenn er nicht überhaupt von Schöner hergestellt worden ist.
Probleuiata XXIX. saphaeae ab loanne de Monteregio conscripta. 1534.
Diese Ausgabe widmete Schöner wieder Job. Wilh. von Laubenberg.
2) Die Erdgloben sind ausführlich beschrieben bei Wieser (8. Kap.) Bei
der Beschreibunj; dos Himmelsglobus vom Jahre 1533 erwähnt Schöner den
früheren, dem Bischof Georg von Liniinirg gewidmeten Globus. — Der grofse
weltberühmte Globus Schoners v. J. 1520, den die Stadtbibliothek iu Nürnberg
besitzt, ist wohl derselbe, den Johann Eck aus der Nachlassenschaft Johann
Seylers erhielt und 1 53 1 dem Nürnberger Kat schenkte. Seyler hatte den Globus
von Schöner für die gewährte Geldunterstützung erhalten (vgl. Petz S. 172).
3) Strobel, Vermischte Beiträge zur Geschichte der Literatur. Altdorf
1774. S. 98 ff. — wieder abgedruckt bei Joh. Friedr. Heinr. Panzer, Bruchstücke
zu Johann Regiomontans lieben . . . Nürnberg 1797. S. 35 ff.
4) i. e. Ehrenbach.
5) i.e. Aequatorium astronomicum v. Jahre 1521.
6) i. e. Verz. Nr 3 a.
152 .Toh.'inii ScluliuT und seine llanstlriu'kcri'i
suis pulchcrrimani. Is i)iuiper (iiium >;iircnbeif;cain veiiiBset. iit vescul.is
suas divciuliMot, ad lios])itiiiin (iiuxiiio Caidiiialis s(^ coiitiilit, sj)Ci'ans, se ibi
(luaodani distractiirmn. Cardinalis vcrixiiiiim inlcllifijorc't, liunc cunct.'t sua
iiiduslria designarc, i ncidere, piiif^ero, impiimcrc, etsincalio-
rum liominuni aiixilio absolverc, hominis dclectatus ingeuio, se in
mandatis a I'ontitice «ummo liabcre dicit, nt, si tales reperirct, eis de
boni'liciis provideret, ac idoo volle Iiiiic pratis primuni confcrre bencllcium,
(|Uod in l)iocesi vacard Hanibcrjijonsi, cum niultis alii.s pollicilatioiiilHis,
(liiibus iiuuni miseium illum lactasset, dono ei dedit librum aequatoriura '),
cum gjlobo i)crcgrina(ionis novae llispanorum,^) Dataiiiis vero ipsius,
Florianus nomine, plura etiam extorsit, ita ut et libii et globi ad
valorem viginti iiorenorura ascenderent, (juibus habitis nullas ci viri
egregii bullas dedere . . . Nach dem weiteren Bericht blieb Schöner
für immer um die gemacliten Versprechungen betrogen.
In diesem Bericlit ist mit idaren Worten gesagt, dafs Scluiner
das Aoquatorium vom Jalne 1521 selbst gedruckt und die meisten
seiner Arbeiten ohne irgend eine Beihilfe gezeichnet, geschnitten, ge-
malt und gedruckt hat.
Einst hatte Bernhard Walther dem berühmten Astronomen Regio-
montanus die Mittel zur Einrichtung einer eigenen Buchdruckerei ge-
geben, aus welcher zahlreiche mathematische Werke in die Welt
gehen sollten. Schoner war ein begeisterter Schüler des grofsen
Königsberger Gelehrten, aus dessen Arbeiten er viele Anregungen zu
eigenem Schäften schöpfte. So mag er auch durch das Beispiel Kegio-
moutans veranlafst worden sein, eine eigene Druckerpressc sich an-
zuschatFen, um seine Schriften rasch und nach Gutdünken ausgeben
zu können.
II.
Bibliographisches Vers^eichnis der Hairsdrucke Schoners.
1 a. AEQVA|TORIVM | ASTKO |NOMI ICVM || ADLECTO-
REM II Sydera gyrato passim currentia coelo | Voluat ut aequato pondere
cuncta polus | Orbibus aspectus varios hinc inde rotatis | Lector syde-
reum hoc visere spondet opus. || Zu beiden Seiten der Verse je ein
Nürnberger Wappen.
2 0, 12 Bll., Sign. A 2 — Bj. Tabellen und astronomische Figuren
mit Randleisten. Bl. IV : Babenbergc impressum in aedibus Joannis
Schoners | Anno Virginei partus 1521. Sole 16. | Libre gradü perlus-
trante. || Letztes Blatt leer.
1 b. Der vorstehende Druck erfuhr im Jahre 1534 eine kleine
Veränderung : der frühere Druckvermerk wurde mit einem Blättchen
Papier tiberklebt und mit folgendem Impressum überdruckt: NORIM-
BERGAE INPRESSVM IN AEDI- 1 BVS lOANNIS SCHONERI. POST 1
1) Wohl das erwähnte Aequatorium astronomicum.
2) i. e. der Reimer von Streitberg gewidmete Globus v. J. 1523.
von Karl Schottenloher 153
CHRISTI natiuitatc Anno Millesimo quin- | gentesimo trigesimo quarto
Sole vndeci- | mü gradum Virginis possidente. || Auf der fiüLerea
leeren Seite ist noch eine astronomische Figur eingefügt.
Panzer VII. Nr 325, S. 484,
2. H TABVLE RADICVM EXTRACTARVM | ad fines annorum
conscriptorum cum demonstrationibg exemplarib9 pro | motibus plane-
tarum ex Equatorio aucupandis Per Joann: Schoner Mat. | elaborate
super meridiano Nurenbergensi || Darunter illuminierte astronomische
Kreise. Diese Figur wiederholt sich auf Bl. 13 v.
40, 14Bll.,SigD.Ao— B5. Ohne Kust. Bl. 1 v: TABVLA AVGIVM
PLANETARVM | ELABORATARVM AD FINES | ANNORVM CON-
SCRIP I TORVM I ... Bl. 14 in der Mitte der Vorderseite: 11 Timiripe
excussum in edib9 Joannis Schoners Anno CHRISTI | JESV Mille-
simo quingentesimo vigesimoquarto Nonis Julij | Sole. 24. Cancri per-
lustrante | Rest der Seite und Rückseite leer.
Die ganze Schrift ist mit Tabellen ausgefüllt. Bl. 12 u. 13 ent-
halten auf beiden Seiten illuminierte astronomische Figuren. Alle
Berechnungen haben den 2. März 1524 zur Grundlage. Als Null-
meridian ist Nürnberg angenommen.
3 a. SAPHEAE REGEN 1 TIORES DOCTRINAE PATRIS ABRV-
I SAHK AZARCHELIS SVMMI AS- | TRONOMI, A lOANNE SCHO- |
NER CHAROLIPOLITA- | NO GERMANO. EX | prioris e Arabico
traducto- | ris ignorätia emaculatae, in lucem fcelici Sy- <^ dere pro-
deunt >^ II AD LECTOREM | Astri fero quiißüs cupit esse peritus in
orbe I Formula Saphe?e non sibi vilis erit | Qjtum aliae proprijs ex-
tant regionibus apte | Haec vna facie climata cuncta notat, | Est opus
egregium, q3uis breuitate coactum. | Verum cultorem cömoditate
iuuat, II H IMPERIALI edicto denuo roborato cautü est ne quis opus
hoc I Saphe;e infra octennium excudat 1 excudere faciat sub mulcta
in I priuilegio contenta ||
40, 16 Bll., Sign. A.2 — D3. Ohne Kust. Bl.lv. leer, Bl 2r:
PRAESTANTISSIMO VIRO BILIBALDO | PIRCHEYMER PATRICIO
NORICO I lOANNES SCHONER CHAROLIPO | LITANVS MATHE-
MATICVS SD II Cum tuam indies mecü repeto humanitatem ... Z. 36
... E Spicajochti Anno a partu virgineo Millesimoquingentesi- | mo
vigesimoiiuinto || Bl. 2 v.: H PROLOGVS || Q»)VAMQ] CL: PTHOLE-
MAEVS ALEX | andrinus . . . Bl. 15 v. am Schlufs: Spicieochti ex-
cussum in a'dibus Joannis Schoners Charolipolitani | Anno post
CHRISTI lESV natiuitalem MDXXV j die vigesimaquarta Mensis
Aprilis II Letztes Blatt leer. — Bl. 3 v. und Bl. 4 r. enthält astro-
nomische Ilolzschnitttiguren (illuminiert).
Im Germanischen Museum (13 607).
1) Initiale Q, 7 Zeilen tief.
154 Joliaiin Sclütiicr und si'iiu' ll.uisdnickerci
Der Itnick iTSpliicn 15.'? 1 in folgender Fassung:
:n.. s\nii;\K ukckntio I RES doctuinak i'A'I'kis
Ai;i;\sAiiK 1 azak(Mii:lis svmiMI a8tj{0]S(imi, | a ioannk
SCllONKIU» l'AKOLO- I studio Germano, Innumeris in locis eniondata'
I conectis errorib. eins ((iii ex Arabien | conuerlit, in luceni folici
Sy- I dere prodeunt. || LKC TORI. | Aspice i^ liiec si eni Regisnionta-ia
probantur | Nee spernas artis deterioris opus. | lila (piidcm celo attoli
tarn doeta merentur | Verum, vt opinor, i^ lia-e iuncta libenter liabenl. ||
M.Ü.XXXIIU. II
In 4 0, 14 BIl., Sign. Ao — D,. Ohne Kust. Bl.lv.: lOANNKS
SCilONKRVS NOHILISS. DOMINO lOANNI | Ouilielrao a Loubcnburg
Kqu. aur. arcis Vuagegg Dno | ac pra'sidi Patrone S. S. D. || A')Ccipe
^: baec ... — Z. 23 ... E Norico V. non. Sextil. || II PARTIUM
AC CIRCVLORVM SAPUKAK | EN(H)ATIA. || ... Bl. 13 v. am
Scliluls: Norimberge excusum. Anno gratiiv. 1534. || Letztes
Bl. leer.
Der ganze erste Bogen ist hier umgeändert worden, die Widmung
ist eine andere, der frühere Prolog fehlt. Der folgende Text stimmt
bei den beiden Ausgaben gröfstenlcils überein. Die 2 Figuren der
1. Auflage fehlen im 2. Druck. Vom Bogen B ab läfst sich gleicher
Satzdruck bis zum Blatt mit der Sign. D2 feststellen. Hier ist in der
1. Ausgabe am Ende des 29. Kapitels folgende Stelle eingefügt,
die beim 2. Druck fehlt : De gradibus longitudinum locorum invenien-
dis. satis superq3 abundanter apud autores mathematicae, at(iue in
opere nostro Geograpliico invenies . . . Das Folgende stimmt im Texte
■wieder überein, die Satzform ist dagegen eine andere.
4. HOROSCOPION GENERALE ♦ OMNI REGIONI | AC-
COMMODVM ♦
In grofsem, aus 2 zusammengeklebten Blättern bestehendem Format.
Höhe 33 1;., (Schriftfeld 28,3) cm. Breite 77 (73 i;.^) cm. — Auf dem
rechten Blatt (vom Druck aus gesehen) steht der oben verzeichnete
Titel. Gegen das linke Blatt hin bildet ein schwarzer Strich die
Grenze. In den Ecken stehen 4 Wappenschilder, in denen oben die
Nürnberger Wappen, unten rechts das Wappen Volkamers eingefügt
sind. Das untere linke Schild ist leer. Die Mitte des rechten Blattes
nimmt das ..Horoscopion" mit den Gradeinteilungen ein. Die Wappen
und Figuren sind in Holz geschnitten. — • Das angefügte linke Blatt
enthält den Text und in einer zweiten Spalte zwei astronomische
Tabellen. Der Text beginnt mit der Widmung: GEORGIO VOLCKA-
MERO, VIRO CONSVLTISSIMO, | Patritio Norimbergensi, Joannes
Schopnerus, S, | Quum plures hodie videamo, vir consultissime . . .
Z. 58 ... aduerte ordine planetaK 7 calce tabule || Die zweite Spalte
beginnt mit TABVLA LOCI SOLIS. || .,. Darnach folgt: TABVLA
1) Grofses A, 2 Zeilen tief.
vou Karl S chüttenlüber 155
GVßERNATlONIS PLANETARVM. Am Ende : M ♦ D ♦ XXXV ♦ —
Der ganze Druck wird durch schmale Randleisten eingerahmt, die
verschiedenes Blatt- und Tierornament enthalten.
In der Stadtbibliothek zu Nürnberg.
Bamberg. Karl Schottenloher.
Eiu Psalterium aus der Offizin des Peter Schöffer.
Die zahlreichen Untersuchungen, die über die Psalterien des Peter
Schöffer veröffentlicht worden sind, haben sich zumeist auf die Aus-
gaben von 1457, 1459 und 1490 beschränkt aus dem Grunde, weil
nur in diesen drei Drucken die berühmten zweifarbigen Initialen zur
Verwendung gelangt sind, die den hauptsächlichsten Gegenstand jener
Arbeiten gebildet haben. Immerhin sind zum Vergleich gelegentlich
auch die Ausgaben von 1502 und 1516 herangezogen worden, und
die Existenz einer Ausgabe von 1515 ist wenigstens nicht unerwähnt
geblieben.
Dagegen ist in den neueren Untersuchungen die Tatsache so gut
wie unbeachtet geblieben, dafs aus der Schöflferschen Werkstätte auch
Psalterdrucke hervorgegangen sind, die ohne Unterschrift in die Welt
hinaus geschickt worden sind. Hain erwähnt unter Nr 13 456 eine
solche Ausgabe von 158 Blättern, von der er ausdrücklich bemerkt,
dafs sie mit denselben Typen gedruckt sei, wie die Psalterien von
1457 und 1459. Allerdings ist es mir nicht gelungen, das Exemplar
ausfindig zu machen, auf welches diese Angabe Hains sich gründet,
dagegen hat mich ein glücklicher Zufall eine andere Ausgabe ent-
decken lassen, die, zwar gleichfalls ohne Unterschrift, sicher ihren
Ursprung in der Schöfferschen Drucker Werkstatt gehabt hat.
Eine Anfrage betreffend eine Gruppe von Missaltypen von unbe-
kannter Herkunft wurde mir zum Anlafs, mich auch einmal mit den-
jenigen liturgischen Drucken der Königlichen öffentlichen Bibliothek zu
Dresden etwas näher zu beschäftigen, die erst der Zeit nach 1500 an-
gehören. Dabei kam mir ein äufserlich als Missale bezeichneter, in
den Katalogen ohne nähere Beschreibung gebliebener Foliant unter
die Hände, der sich als ein mit Kanontypen gedrucktes liturgisches
Psalterium herausstellte, und ein Vergleich mit dem Psalterium von
1457 ergab, dafs ich es abermals mit einem Psalterdrucke der Schöffer-
schen Offizin zu tun hatte.
Als absolut unbekannt darf man den Druck wohl nicht bezeichnen.
Hain erwähnt unter Nr 13 465 ein Psalterium in folio von 144 Blatt,
mit dem Anfange: () Eatus vir (|ui nö abijt jj . . . dessen erste Seite
15 Zeilen aufweist, während es im allgemeinen 20 zeilig gedruckt ist.
Diese Angaben stimmen trotz kleiner Unrichtigkeiten so genau mit dem
Dresdner Exemplare überein, dafs meiner Ansicht nach diese Ausgabe
wohl in der Hainschen Notiz gemeint sein wird. Es erscheint mir
156 Kin Psiiltcrimii aus (Kt (Mti/.iii des Toter ScliöfTcir
sehr wohl nui};lich, diifs dieselbe ho^hy auf das Dresdner Exemplar
zurüekfjeiit, denn Hain liat das rsalterinni von 1157 in der Dresilner
IJihlidtliek entweder selbst gesehen oder durch einen (Jewährsmann
untersuehen lassen, nnd es ist sehr wohl inof^lich, dafs er l)ei tler-
selben (Jelegenlieit die Auskunft erhalten hat. die seiner Angjibe unter
Nr 13465 zu (irunde liegt. Was aber il.iin oder walirscheinlieher
wohl seinem (iowährsmann entgangen war, ist der Umstand, dafs dies
20 zeilige Tsalterium mit denselben Typen hergestellt ist, die uns in
den ScholTerschen Psalterdrueken von II 57 bis 15 16 begegnen.
Dies Dresdner Psalterium ist ein stattlicher Papierfoliant mit rohen
ITolzdeckeln, die durch einen geprefsten wcifscn Schweinslcdernicken
zusamniengelialten und ungefähr zu einem Drittel bedeckt werden. Das
liuch ist verhältnismäfsig selir gut erliallen; die Si)uvcn der Benutzung
haben es weder ernstlich beschädigt, noch sonderlich stark beschmutzt.
Nur ein einziges lUatt ist durch Herausschneiden eines »Stückes so be-
schädigt, dafs eine halbe Zeile gedruckten Textes fehlt. Sonst ist
vom ersten bis zum letzten Blatt nicht nur der gedruckte Text, sondern
es sind auch die breiten weifsen Blattränder sehr gut erhalten.
Nach den Lagen zu urteilen, ist der Druck auch vollständig.
Signaturen weist er allerdings nicht auf, die Lagen aber folgen sich
lückenlos in der IJeilienfolge: [a — ra^ n' o "^ p" qr 'o s*'!- Das ergibt
einen Gesamtumfang von 142 Blatt. Damit steht allerdings scheinbar
die Blattzählung in Widerspruch, die sich durcli den ganzen Druck
hindurchzieht und mit Bl. Cxliiij endet. Der Widerspruch ist aber nur
scheinbar: Die Zählung ist nämlich weder ohne Lücken, noch oline
Fehler. Blatt j — xxiij sind richtig foliiert: dann folgt aber nach einem
ungezählten Blatte fol. xxvj — Ixxix; Bl. 80 ist wieder ohne Nummer,-
doch setzt sich die Reihe von Ixxxi — Cxix oline ernste Fehler ■ — nur
bei 84 und 89 ist ein x zu wenig gedruckt und Bl. 108 ist ohne
Nummer geblieben — fort. Dann wird die Blattzählung allerdings
fehlerliaft; es folgen Cxxiiij statt 120, Bl. 121 ohne Blattzahl, Cxx — Cxxiij
statt 122 — 125. Von Cxxvj — Cxxxiiij ist die Zälilung wieder in Ordnung.
Dann aber folgen auf BI.Cxxxvj und Cxxxvij sechs Blatt ohne Zählung und
endlich das Schlufsblatt mit der Nummer Cxliiij. Trotz dieser Unordnung
läfst der Text keine Unvollständigkeit erkennen; er stimmt inhaltlich
und in der Anordnung in diesem Teile des Buclies fast genau mit dem
Psalterium von 1457 überein. Wir haben es also offenbar mit einem
Psalterium zu tun, das in seinem Inhalte der verkürzten Ausgabe von
1457 entspricht, die 143 Blatt zählt. Die Rückseite des letzten Blattes,
die bei der Originalausgabe die Unterschrift von Fust und Schotter
trug, ist in dem neuen Psalterium leer.
Das Eigenartige des Dresdner Psalteriums besteht nun darin, dafs
ihm der Notendruck und der mit diesem zusammenhängende Teil des
Textes bis auf geringe Spuren auf den letzten lilättern fehlt. Während
die sämtlichen bisher bekannt gewordenen Psalterdrucke der SchöfTer-
schen Oftizin von 1457 — 1516 die Notenlinien und den Text der
Antiphonien im Druck aufweisen, sind im Dresdner Psalterium durch-
von K. Haebler l-^^
gehends dafür nur die Räume frei gelassen. Diese sind allerdings
haudschriftlicli durchgehends nacligetragen ; darin dürfen wir aber nicht
eine Arbeit des Herausgebers erblicken, sondern diese Vervollständigung
verdankt der Druck wohl erst einem von dem Hersteller verschiedenen
Besitzer.
Auf dem ersten Blatte, dessen Anfangszeilen in den übrigen Aus-
gaben um des musikalischen Teiles willen gekürzt erscheinen, zeigt
das Dresdner Psalterium daher nur 15 volle Zeilen. Weiterhin sind
aber dann fast überall da, wo die Antiphonien in den andern Aus-
gaben den Text verdrängt haben, die entsprechenden Stellen auch im
Dresdner Psalterium freigeblieben. Die Ankündigung der musikalischen
Teile durch ein rot gedrucktes: an ist zwar vielfach unterdrückt, in
einer ganzen Anzahl von Fällen aber auch stehen geblieben. Erst
gegen Ende des Druckes kommen ein paar Mal auch Notenlinien im
Dresdner Psalterium gedruckt vor. Zum ersten Male geschieht dies
auf Bl. Cxvjb, wo neben dem Anfang des 137. Psalms eine kurze
Notenlinie mit dem unterlegten Evovae die Zeile füllt. Auf Blatt
Cxxxvj b kommen dann einmal zwei volle Zeilen mit Notenlinien vor,
und ähnliches wiederholt sich auf den letzten Blättern noch ein
paar Male.
Durch die Unterdrückung des den Noten unterlegten Textes ver-
schwindet aus dem gröfsten Teile des Dresdner Psalteriums auch die
kleinere Psalteriumtype. Von dem vereinzelten Evovae auf Bl. 116 b
abgesehen kommt dieselbe erst auf Bl. 136 b vor, wo den Notenlinien
fünf Textzeilen in der kleineren Type folgen. Weiterhin kommen
zwölf Zeilen davon auf Bl. 138 vor und Bl. 143 a — 144 a Z. 18 (die
Preces minores und majores) sind ganz mit der kleineren Type
gesetzt.
Der weitaus gröfste Teil des Dresdner Psalteriums erscheint da-
gegen ausschliefslich mit der gröfseren Type gedruckt, weil eben alles,
was in den anderen Ausgaben mit der kleineren Type gesetzt war,
in Wegfall gekommen ist. Der Typenstand ist trotzdem kein alter.
Das Abteilungszeichen erscheint durchgängig in die Zeile eingerückt;
neben dem feinen a des Psalteriums von 1457 tritt häufig ein a mit
dickem Kopf, neben dem i mit halbkreisförmigem Punkt ein i mit
strichförmigem auf Dafs wir es mit keinem besonders alten Drucke
zu tun haben, darauf weisen auch die Initialen hin.
Von den schönen zweifarbigen Zierinitialen Schöffers kommen im
Dresdner Psalterium nur die Kernbuchstabeu ohne die Verzierungen
vor, und diese sind immer, mit dem Rotdruck gleichzeitig, ausschliefs-
lich rot gedruckt. Für den Bedarf haben sie aber vielfach nicht aus-
gereicht, und der Raum für dieselben ist deshalb häufig genug, bei
den gröfseren Buchstaben zu vier oder sechs Zeilen durchgängig leer
geblieben. Von den Initialen der alten Psalterien kommen F, G, 0
und R im Dresdner Psalterium überhaupt nicht vor; die anderen Buch-
staben (A, B, C, D, E, I, J, K, L, M, N, P, Q, S, T, U) kommen ins-
1-)
158 l'.iii rsaltorium ans der Offi/iii des Tt^tor SehHlTör
gesamt HG Mal zur Vcrwcmluii};, wovdii nalililicli 1> mit 23 Abdrucken
den Löwenanteil aufbringt. ')
Wallau's (Mainzer Cutt'nherfifc.sfsclirirt S, 2!tt2 IV.) cin^ndiende lliitor-
sueliun;::en über ilcn Zustand der Metall j)latten, von welchen auch
nnsere Initialen abf^edruckt sind, scheinen zunächst z\i beweisen, dals
das Dresdner i'sjilterinm zwisclien die Ausgaben von 1490 und- 1502
einzuordnen ist.
Aus den Defekten des A unil des M ist allerdinj;s (iir unsere
Frage nichts zu gewinnen; crsteres tritt immer in repariertem Zustande
auf. und die Defekte am rechten Apex des M sind gleichfalls konstant
und ohne charakteristische Hedeutiiiig. Audi 1? und I) ergeben niclit
eigentlich entscheidende Anhaltspunkte. Ihre langen Verzier\ingen sind
wüIjI von Anfang an gelötet, sie lockern sich beim B, verscliwinden
beim D für eine Weile sogar ganz, kehren dann wieder, werden ge-
lötet und lose wieder abgedruckt, und fehlen am Ende wieder ganz.
Das ist aber derselbe Hergang, den Wallau schon in einem früheren
Stadium nadigewiesen hat; seine Wiederholung liilft nichts zur Lösung
der Zeitfrage. Die Platte des C wird doppelseitig verwendet, mit dem
gerollten Apex bald oben, bald unten, aber aucli das bringt uns
nicht weiter. Nur die Initialen J und L verhalten sich in einer
charakteristischeren Weise.
Das J kommt in der Form, die Wallau für den Zustand von 1502
als bezeichnend hinstellt, d. h. links oben und reclits unten abgebrochen,
im Dresdner Psalterium überhaupt nicht vor. In den drei Abdrucken
(Bl. 6 b, 8Gb und 136 a) ist der obere Querriegel immer intakt, der
untere allerdings fehlt zuerst beiderseitig, beim zweiten links, und beim
dritten rechts. Wir müssen also wohl annehmen, dafs die Abdrücke von
verschiedenen Typen herrühren. Auch das L liat in seinen beiden
Abdrücken (Bl. 18a, 108b) noch den oberen gerollten Apex, ist also
noch besser erhalten, als es nach Wallau im Jahre 1502 gewesen
sein soll.
Nach diesen Feststellungen mufs also das Dresdner Psalterium vor
1502 hergestellt sein, und zwar würde man, nur nach dem Zustand
der Initial -Buchstaben, wie Wallau ihn darstellt, zu einer mittleren
Stellung zwischen den Ausgaben von 1490 und 1502 gelangen. Tat-
sächlich steht jedoch das Dresdner Exemplar der späteren Ausgabe
erheblich näher, denn Wallau's Angaben über diese stellen sich als
nicht ganz vollständig heraus. In der Tat kommt die Initiale J im
Jahre 1502 zunächst zwei Mal in dem von Wallau beschriebenen
Zustande vor, ein dritter Abdruck auf Bl. 8G b entspricht aber genau
dem Zustande, wie der Buchstabe an derselben Stelle im Dresdner
Drucke erscheint: der obere Querriegel hat beide Arme unversehrt und
von dem unteren ist der rechte ganz erhalten, während links ein un-
deutlicher roter Punkt erkennen läfst, dafs auch von diesem Apex noch
1) Im übrigen verteilen sich die Abdrucke folgenderniafseu : A 3 mal, B 11,
Ü 13, E 7, I 3, J 2, L 2, M 7, N 3, P 2, Q 5, S 1, T 1, U 3 mal.
von K. ITaebler ^59
Reste vorhanden gewesen sind. Aebnlich verhält sich die Sache bei
dem Initial L: bei seinem ersten Vorkommen auf Bl. 18 a ist es aller-
dings in der von Wallau beschriebenen Weise seiner Apices beraubt;
auf Bl. 108 b aber ist auch diese Initiale gerade so wie im Dresdner
Psalterium an der gleichen Stelle m i t dem gerollten Apex oben zum
Abdruck gelangt.
Diese Nachweisungen entkräften zwar nicht die Annahme, dafs der
Dresdner Druck demjenigen von 1502 vorangegangen sei. Sie weisen
aber doch auf eine nähere Verwandtschaft, als die anfangs ver-
mutete, hin.
Ein näherer Vergleich mit der Ausgabe von 1502, der mir mit ge-
wohnter Liberalität von der Verwaltung der Hofbibliothek in Darm-
stadt durch Uebersendung ihres Exemplares an die Königliche Biblio-
thek ermöglicht wurde, führte nun aber zu einem ganz überraschenden
Ergebnisse. Es stellte sich nämlich dabei heraus, dafs die Ueberein-
stimmung sich keineswegs nur auf die Art der Verwendung der Initialen
beschränkt, sondern dafs überhaupt eine aufserordentlich enge Ver-
wandtschaft zwischen dem Dresdner Psalterium und der Ausgabe von
1502 vorhanden ist.
Ein durchgehender Unterschied besteht allerdings darin, dafs im
Dresdner Psalterium bis auf die oben erwähnten verschwindenden
Ausnahmen alles ausgeschaltet ist, was sich auf den musikalischen
Teil des liturgischen Psalteriums bezieht. Dafs damit zugleich der
gröfste Teil des in der kleinen Psaltertype gesetzten Textes der Anti-
phonien usw. in Wegfall gekommen ist, wurde auch bereits oben er-
wähnt. Trotz dieser bemerkenswerten Verschiedenheit ist aber doch
ein erheblicher Teil des Dresdner Psalteriums offenbar von demselben
Satze abgezogen, der für den Druck der Ausgabe von 1502 ge-
dient hat.
Genauer ausgedrückt ist das Verhältnis das folgende. Bl. 1 — 58
des Dresdner Psalteriums weisen einen Satz auf, der durchgehends von
der Ausgabe von 1502 verschieden ist. Die Anordnung des Textes
in den Anfängen der Psalmen nimmt zwar auch in diesem ersten Teile
nicht selten auf die handschriftlich nachzutragende Musik durch kurze
Zeilen u. dergl. Rücksicht, im allgemeinen aber weicht dieselbe stärker
von der ersten Ausgabe von 1457 ab, als dies bei der Ausgabe von
1502 der Fall ist. Einen Fingerzeig für das zeitliche Verhältnis dieses
ersten Teiles des Dresdner Psalteriums zu der Ausgabe von 1502
glaube ich in zwei Punkten zu entdecken. In der Dresdner Ausgabe
sind an zwei Stellen, Bl. 27 a und 28b, beim Uebergange von einem
Blatte zu dem anderen ein paar Worte des Textes ausgefallen, die
vielleicht schon in der Druckerei handschriftlich ergänzt worden sind.
In der Ausgabe von 1502, die trotz des durchgehends verschiedenen
Satzes im allgemeinen blatt- und zeilenweise mit der Dresdner Aus-
gabe übereinstimmt, sind diese Versehen in einer Weise ausgebessert,
die es fast als unmöglich erscheinen läfst, dafs die Fehler der Dresdner
Ausgabe auf Grund der Vorlage von 1502 entstanden sein könnten,
l*^'^ Ein Psalteriiim ans der OffiÄiii dos Peter SchölTer
denn der :uis<;elassenc Text ist zu Anfani;- des neuen Hlaltes nachge-
holt, wo er l)eim Wiederabdruck kaum hätte tibersehen werden können.
Wenif^er zwingend ist das Verhalten der Initialbuchstaben in den
beiden verschiedenen Drucksälzen. Hs ist auffallend, dafs auf den
ersten 20 Hlältern die Dresdner A\isgabe in einer ganzen Anzahl von
Füllen eine gedruckte Initiale aufweist, wo dieselbe in der Ausgabe
von 1502 fehlt. Darunter befindet sich vier Mal die Initiale D in un-
zcrbrochenem Zustande, ebenso einmal das I in einem Zustande, wie
er in der Ausgabe von 1502 sonst nicht vorkommt. In der Annahme,
dafs der Drucker zuerst noch über ein vollkommeneres Initialenmaterial
verfügt habe, möchte man auch darnach dem Dresdner Drucke die
Priorität zusprechen. Freilich wird der Wert dieser lieobachtung da-
durch etwas beeinträchtigt, dafs das Verhältnis der Initialen aut den
folgenden Blättern des abweichenden Druckes eine Veränderung er-
leidet. Während auf den ersten Blättern der Ausgabe von 1502 die
Initialen auffallend oft fehlen, finden sie sich weiterhin gerade im
Drucke von 1502 erheblich zahlreicher, als in der Dresdner Ausgabe.
Den insgesamt 86 Initialen der Dresdner xVusgabe stehen 98 in der
Ausgabe von 1502 so gegenüber, dafs 74 den beiden gemeinsam sind,
während sich 12 Abdrücke nur in der Dresdner, dagegen 24 nur in
der Ausgabe von 1502 vorfinden.
Diese DitTerenz entfällt allerdings nicht ausschliefslich auf den
Teil, in welcliem beide Ausgaben verschiedenen Satz aufweisen; eine
kleine Anzahl von Abweichungen kommt auch noch dem Teile zu, in
welchem unverkennbar die Bogen beider Ausgaben von dem gleichen
Satze abgezogen sind.
Bei der engen Uebereinstimmung des Textsatzes in allen Psalter-
drucken der Schöfferschen Offizin bedarf es natürlich sehr bestimmter
Kriterien, um den blofsen Nachdruck von dem Abzug von gleichem
Satze zu unterscheiden. Aber gerade der Umstand, dafs auch Bl. 1 — 58
in beiden Ausgaben überwiegend zeilengleich gesetzt sind, erleiclitert
den Nachweis des tatsächlichen Verhältnisses. Denn währen d auf den
ersten 58 Blättern, trotz der überwiegend zeilenmäfsigen reberein-
stiramung, doch keine Seite vorkommt, bei der nicht an Druckfehlern,
Abkürzungen oder Verschiedenheit der Buchstabenformen ein Unterschied
zu erkennen wäre, erstreckt sich die Uebereinstimmung in der zweiten
Hälfte der beiden Ausgaben derart auf die gesamten Eigentümlichkeiten
des Drucksatzes, dafs selbst ein paar geringfügige Abweichungen durch
die Erklärung, die sie bedingen, eher den Beweis der Identität ver-
stärken, als ihn beeinträchtigen.
Auf Blatt 58 folgen zunächst sechs Blatt (59 — 64), die in beiden
Ausgaben den gleichen Satz zeigen. Besonders leicht ist dies zu er-
weisen durch die Verwendung des i mit Strichpunkt und des a mit
dickem Kopf. Während die erstere Form möglicherweise ursprünglich
hergestellt wurde, um neben rechts ausladenden Buchstaben Verwendung
zu finden, kommt dieselbe doch in unseren Drucken vielfach auch an
solchen Stellen vor, wo ein begründeter Anlafs zu ihrer Verwendung
von K. Haebler 161
niclit vorliegt. Das a mit dem dicken Kopfe aber ist überliaupt nur
eine Variaute ohne ersicbtliclien Gruud, die im Setzkasten offenbar keine
getrennte Abteilung hatte, denn es kehrt völlig willkürlich in den
verschiedensten Verbindungen wieder. Wenn demnach nicht nur alle
Worte, Ligaturen, Abbreviaturen usw., sondern auch diese Typen-
varianten ohne ersichtliche lierechtigung an gleicher Stelle wieder-
kehren, sind wir wohl gezwungen, den Abzug von ein und demselben
Satze anzunehmen.
Diese Uebereinstimmung also besteht schon für Bl. 59 — 64, während
Bl. 65 auffallenderweise noch einmal einen eigenen Satz in dem
Dresdner Psalterium aufweist. Von Blatt 66 an ist der Schwarzdruck
dann bis an das Ende des Druckes (Bl. 142) in beiden Ausgaben
identisch. Ich habe nur eine Abweiclning entdecken können, die aber
leicht zu erklären ist. Auf Bl. 135 b Z. 5 hat die Ausgabe 1502 den
auffallenden Druckfehler reooidatus für recoidatus, wie der Dresdner
Druck riclitig aufweist. Aber die Divergenz erklärt sich leicht durch
die Annahme, dafs die beiden Buchstaben co beim Abheben des Bogens
aus dem Salz herausgezogen und aus Versehen verkehrt in denselben
wieder eingesclioben worden sind. Bei der vollkommenen Ueber-
einstimmung aller übrigen typographischen Eigentümlichkeiten erscheint
mir dieser Druckfehler allein qicht zwingend für die Annahme eines
doppelten Satzes.
Beweisend dafür, dafs die zweite Hälfte in beiden Ausgaben von
demselben Satze abgezogen wurde, ist auch die Foliierung. Beide
Ausgaben haben übereinstimmend auf der recto- Seite der meisten
Blätter in Rotdruck die Blattzahl, mit gotischen Lettern einer anderen
Type gesetzt, als die beiden Texttypen. Die Abweichungen in der
ersten Hälfte erklären sich durch den zweimaligen Satz. Wenn aber
in beiden Drucken nach Blatt 119 die Zählung übereinstimmend lautet:
Cxxiiij, ohne Blattzahl, Cxx, Cxxj, Cxxij, Cxxiij, Cxxvj, wenn in beiden
auf Bl. Cxxxiiij Blatt Cxxxvj folgt, d.h. Bl. 135 ausfällt, wenn endlich
übereinstimmend Bl. 138 — 143 ohne Zählung bleiben, so wird auch
damit die Annahme des Abzugs von ein und demselben Satz erheblich
unterstützt.
Etwas anders verhält sich auch in dem zweiten Teile unserer
Ausgaben der Rotdruck. Hier finden sich auch auf Seiten mit über-
einstimmendem Schwarzdruck gelegentlich kleine Abweichungen. So
bleibt öfter einmal ein „An" oder „Ps" in der Dresdner Ausgabe
auch dann weg, wenn es in einer schwarz gedruckten Zeile steht, wo
es im allgemeinen, trotz der Ausscheidung des musikalischen Teiles,
fast immer zu finden ist. Ebenso findet sich gelegentlich eine Ab-
weichung in Bezug auf die Initialen. Auf Bl. 88 a hat die Dresdner
Ausgabe am Anfang des 102. Psalms ein rotgedrucktes B, welches
im Darmstädter Exemplare von 1502 fehlt. Anderseits hat dieses auf
Bl. 104 ein rot gedrucktes R, was im Dresdner Psalterium fehlt, wo
das Initial R überhaupt nicht zur Verwendung gelangt ist.
Vor Bl. Oxliiij, dem Schlufsblatte, hat die Ausgabe von 1502 ein
XXIV. 4. 11
162 Kill Vsaltcriiun ;u:s (Ut Offizin des l'etor ScliüiTiT
lil:i(t oline Hlatlzalil. ilas der Dresdner Ausf:;:ibc felilt. Doch glaube
ich nicht, dals diese es jemals entlialtiii hat. Dii* S|)riin};c in der
lUattzahl, die ja allerdiiip^s um zwei ZilVern (141 statt 112) zu lidch ist,
sind beide, bei Hl. 'if) und l.'^r», in der Serie der Zahlen bcj^rilndct,
und das Mlalt des Darmstädfcr Exemplars kennzeichnet sicli deutlich
als Kinschub. indem es niii' mit einem Falze in der Laj^e eingeheftet
ist. Der Inhalt des Blattlos sind zwar (Jebete, deren Auslassung; in
der Dresdner Ausjxabe nicht ohne weiteres begründet ist. Bei der
sonstigen VoUständigUeit und guten l-^rlialtung des Dresdener Exemj)lars
möchte ich aber eher an einen Zusatz dort als an eine Lücke hier glauben.
Die weitgehende Ucbereinstimmung des Dresdner Psalterium mit
der Ausgabe von 1502 ist jedenfalls ein sehr bemerkenswerter Um-
stand. Sie läfst sich allerdings nicht damit erklären, dafs wir in dem
Dresdner Exemplare nur den Versuch vor uns hätten, aus der Aus-
gabe von 1502 durch Weglassung der Vigilien und Hymnen ein
Seitenstück zu den gekürzten Ausgaben des Psalterium von 1157 zu
scharten. Trotz der weitgehenden Uebereinstimmungen im Satze bildet
doch auch die zweite Hälfte des Dresdner Exemplares ein selbständiges
Druckwerk durch die systematiscli durchgeführte Ausschaltung des
musikalischen Teiles. Der Satz der Ausgabe von 1502 ist auch da,
wo er buchstabengetreu mit dem Di'esdener Drucke übereinstimmt,
nicht ohne weiteres für diesen verwendbar gewesen, vielmehr bedurfte
es fast für jede einzelne Seite der übereinstimmend gedruckten
81 Blätter einer besonderen Zurichtung, um den Satz der einen Aus-
gabe für die andere verwendbar zu machen. Diese Zurichtung er-
streckte sich sowohl auf den Rotdruck als auf den Schwarzdruck,
denn auch der erstere spielt in dem im Dresdner Drucke ausgeschalteten
Teile eine sehr wesentliche Rolle. Da ein versehentlicher Abdruck,
wenn man die oben erwähnten Vorkommen auf Bl. 116b und loGb
nicht als solche ansehen will, nirgends zu entdecken ist, vielmehr
auch die in der kleinen Psaltertype gedruckten Partien gegen Ende
des Dresdner Druckes eine sorgfältige Auswahl des Beizubehaltenden
und des Auszuschaltenden erkennen lassen, so ergibt sich, dal's trotz
der Benutzung des gleichen Satzes ein erheblicher Teil von Arbeit
und Sorgfalt darauf verwendet worden ist, einen von der allgemeinen
Ausgabe von 1502 abweichenden Druck herzustellen. Und doch mufs
man glauben, dafs diese Erwägungen und Veränderungen beim Ab-
ziehen jeder einzelnen Form haben vorgenommen werden müssen,
wenn man nicht annehmen will, dafs der ganze Satz von 84 Blättern
gleichzeitig hergestellt und stehen gelassen worden ist.
Die einfachste Erklärung für die Herstellung der besonderen Ab-
züge der Dresdner Ausgabe ist natürlich die, dafs der auszulassende
Satz abgedeckt, resp. beim Einfärben ausgespart worden ist. Immerliin
hat auch das, da es sich vielfach um Bruchteile von Zeilen am An-
fange der Abschnitte handelt, eine mühselige und sorgfältige Behand-
lung erfordert. Spuren eines unbeabsichtigten Abdruckes einzelner
Buchstaben oder Zeilenteile habe ich nirgends entdecken können.
Doch will ich nicht behaupten, dafs solche nicht irgendwo dennoch
von K. Ilaebler 163
vorlianden gewesen sein könnten, denn die im Druck ausgesparten
Räume des Dresdner Exemplares sind handscliriftlicli durcbgehends
durch Noten und Text wieder ausgefüllt worden, und das ganze
Psalterium hat durch Rasuren, handschriftliche Korrekturen, Tekturen
in schwarz und in rot eine derartig gründliche und sorgfältige Ueber-
arbeitung erfahren, wie ich das noch niemals an einem anderen
Wiegendruck zu beobachten Gelegenheit gehabt habe. Ich mufs es
mir versagen, auch darauf an dieser Stelle näher einzugehen, ich hoflfe
aber, das an anderem Orte nachholen zu können. Dort wird auch
die Stelle sein, sich etwas näher mit der handschriftlichen Hymnen-
sammlung zu beschäftigen, die in dem Dresdner Exemplar auf 23 Blättern
dem Drucke folgt.
Jedenfalls ist das Dresdner Psalterium ein Beleg dafür, dafs die
eigenartige Methode, ein und denselben Satz zu der Herstellung von
verschiedenen Druckwerken in der Weise zu benutzen, dafs er mit
teilweisem Neusatze verschieden zusammengefügt wurde, nicht, wie in
den Untersuchungen über das Missale speciale und abbreviatum zu-
nächst angenommen worden war, ein Vorgang aus Schöflfers erster
Versuchszeit gewesen ist, sondern vielmehr eine Praxis darstellt, an
der die Offizin bis in sehr späte Zeiten festgehalten hat. Ich halte
an der Ueberzeugung fest, dafs der erste Teil des Dresdner Druckes
vor dem Texte, wie er uns im Darmstädter Exemplar von 1502 vor-
liegt, gesetzt worden ist. Das kann aber nur ganz kurz zuvor ge-
schehen sein, sonst liefse sich die Benutzung des gleichen Satzes im
zweiten Teile nicht erklären. Aber selbst wenn eine durchgehende
Gleichzeitigkeit der Herstellung angenommen werden müfste, so bliebe
doch das unverkennbar, dafs der Drucker die Absicht hatte, in dem
Dresdner Psalterium ein von der Ausgabe von 1502 verschiedenes
Druckwerk herzustellen. Wenn dasselbe auch wohl aus der Reihe
der eigentlichen Wiegendrucke wird gestrichen werden müssen, so
wird es doch als Dokument für die Geschichte der alten Drucker-
praxis und besonders der des Peter Schöffer eine dauerndere Be-
deutung und einen höheren Wert, als mancher echte Wiegendruck,
beanspruchen dürfen.
Dafs übrigens die Praxis des in Einzelheiten abweichenden Satzes
der einzelnen Exemplare einer Ausgabe in der Schöfferschen Offizin
noch länger angedauert hat, kann ich noch mit einem Beispiel belegen.
Klemm hat nach seinem, jetzt in der Bibliographischen Sammlung zu
Leipzig befindlichen Exemplare des Psalterium von 1516 eine Text-
seite und die Schlufsschrift in Faksimile vervielfältigen lassen. Die
Dresdner Bibliothek besitzt gleichfalls ein Papierexemplar des Psalterium
von 15 IG, aber, während die Textseite genau mit dem Klemmschen
Faksimile übereinstimmt, weist das Schlufablatt einen abweichenden
Satz auf und die Unterschrift, die bei Klemm in einer Zeile mit der
kleinen Psaltertype gesetzt ist, zeigt im Dresdner Exemplar die grofse
Type und ist, obwohl sonst wortgetreu übereinstimmend, in zwei Zeilen
gesetzt. K. Ilaebler.
11*
164 Der Neubau dt-r Klliiif^^licluMi Uibliothck in Kopeuhafijcn
T)or \oul»:ni der Köniirliclu'ii IJililiotlick in Kopoiiliiitreii.
Im ersten lieft des laut'euden Ja]irf;:an<;s des Zl)l. I'. Hvv. ist über
den rm/UfX der Krmif^liclicii HildiotlieU in Kopciilia^en in ihr neues
(iel);iude aiisfiilirlieli bericlitel worden. Ans Anlal's dieser Uebersiedelung
liat der däniselie Verein für HneJigewerlie als .lahrf^^anj;; 1!J()4/0G seines
„Büelierfreundes" (liogvennen) eine sdiön ausgestattete und reicli mit
Abbildungen versehene Hehrift ül)er „das alte und uonv. Hein» der
Ktiniglielien Bibliothek" veriilVentlicht, die auch in 112 numerierten
Sonderdrucken ausgegeben worden ist.
Sie beginnt mit einer pietätvollen Würdigung des am 28. Februar 1 90G
verstorbenen früheren Oberbibliothekars Chr. W. Bruun aus der Feder
seines Nachfolgers II. 0. Lange. Bruun hat fast 40 Jahre lang, von
1863 — 1901, die Bil)liothek geleitet, ihm verdankt sie ihre innere
Organisation, die Inangriffnahme und Fertigstellung des Katalogs der
dänischen Abteilung, die Scliaffnng der „Jahresberichte und Mitteilungen"
mit ihren wertvollen bibliographischen Beiträgen und manclios andere.
Insbesondere hat er aber auf den Neubau hingearbeitet, schon seit der
ersten Zeit seiner Verwaltung, als eine bedeutende Erweiterung der
Bibliothek innerhalb des alten Gebäudes stattfand, und er hat nach
mancherlei Wechselfällen des Bauplans wenigstens noch den Beginn
des Baues erlebt, ehe er vom Amt zurücktrat.
Der Grund zu dem alten Gebäude war 1655 unter Friedricli 111.
gelegt worden, der ein Lokal für seine Bücher, seine Kunstgegenstände,
Naturalien und sonstigen Kuriositäten haben wollte. Der langgestreckte
nnd sclimale Bau bestand aus drei Geschossen, von denen das mittlere zu
2,3 von dem grofsen beinahe 80 m langen Bibliothekssaal eingenommen
wurde. Als hier 1673 die Bücher aufgestellt wurden, waren es 20000
Bände; 1823 auf etwa 300000 und jetzt auf das Doppelte angewachsen
liatte sich die Bibliothek allmählich über das ganze Gebäude und über einen
Anbau, der es mit Schlofs Christiansborg verbindet, ausgedehnt. Die
Geschichte des Gebäudes, die Personen, die darin gewirkt haben, und
das Leben der Bibliothek schildert C. Nyrop auf Grund der schriftliclien
und bildlichen Quellen, der Tradition und eigener Erlebnisse. Besonders
dankenswert ist es, dafs die Räume der Bibliothek vor dem Verlassen,
zum Teil mit den darin tätigen Personen, in trefflichen Bildern fest-
gehalten sind, von der engen Wendeltreppe an, auf der man die Bibliothek
erreichte, und dem Lesesaal mit einem einzigen grofsen Lesetisch bis
zu dem mit Büchergestellen vollgepfropften Bibliothekssaal. Ein Um-
zugsbild zeigt diesen, von den späteren Einbauten befreit, in seiner
ursprünglichen Gestalt.
Das neue Gebäude, das von F. Hendriksen beschrieben wird, hat
bereits im Entwurf eine längere Geschichte hinter sich. Schon 1877
wurde mit Plänen begonnen und seit dieser Zeit hat der Architekt
Professor Holm, der schliefslich auch den Bau ausgeführt hat, an dem
Werke gearbeitet. Mehrere Bauplätze wurden in Aussicht genommen
von P. Schwenke 165
und verworfen, und auch nachdem der bisher von Militärbauten be-
setzte Zeughaushof, etwa 150 m hinter dem alten Gebäude, endgültig
gewählt war, schwankte man, ob die Hauptfront nach der Christians-
gade (Hafenseite) oder nach dem Zeughaushof genommen werden sollte.
Die Entscheidung in ersterem Sinne wurde, nachdem der Bau schon
begonnen hatte, wieder umgestofsen, als es gelangen war, den vorher
gestrichenen Mittelbau wieder in den Plan aufzunehmen. Auf einem
Teil des Bauplatzes (Mitte und linker Flügel des Vorderbaus) standen
die gewaltigen Wölbungen des Galeerenhauses (einer Art Trockendocks)
Christians IV., die geschickt in den Neubau einbezogen worden sind.
Die Redaktion des „Bogven" hat die gi'ofse Freundlichkeit gehabt,
uns die Klischees von zwei Grundrissen zu überlassen, aus denen die
Anordnung und die Abmessungen der Räume leicht ersichtlich sind.
Die Teilung des bei Abb. 1 beigegebenen Mafsstabes bezieht sich auf
dänische Ellen zu 62,8 cm (ungefähr 8 Ellen = 5 m). Für die Auf-
risse und Ansichten verweisen wir auf die VeröflPentlichung selbst.
Die textliche Baubeschreibung, die dort etwas knapp gehalten ist, können
wir durch einige Zusätze aus eigener Anschauung ergänzen, freilich
aus einer Zeit, als die innere Ausstattung der Bibliothek noch nicht
vollendet war.
Das Gebäude ist ein roter Backsteinrohbau mit hohem Dach. Die
äufsere Erscheinung wird beherrscht durch die hohen und breiten Rund-
bogenfenster. Nur die stark vorspringende Mitte der Hauptfassade
zeigt einen geradlinigen Fensterabschlufs mit dreieckigem Giebel darüber;
sie wird von zwei Türmen flankiert.
Betritt man hier das Gebäude, so gelangt man durch die Eingangs-
halle über eine 4 m breite Treppe in das achteckige Vestibül des
Obergeschosses, von dem aus die Türen in die verschiedenen Räume
führen und das mit seiner 16 m hohen Kuppel, der durchbrochenen
Balustrade und dem leichten Rundbogenabschlufs seines oberen Umgangs
einen ungemein festlichen Eindruck macht. Der gröfste Teil dieses
Umgangs ist zu Ausstellungsräumen bestimmt.
Link.s vom Vestibül liegt der Hauptraum der Bibliothek, der drei-
schiffige, im Mittelschifi" etwa 12 m hohe Lesesaal, mit gewölbter Decke
und reichlicher Lichtzufuhr von drei Seiten. Er bietet Platz für min-
destens hundert Sitze, deren Anordnung der Plan zeigt. Die Ecken
rechts und links vom Eingang sind für den Aufsichtsplatz und für
Zeitschriften abgetrennt. An den übrigen Seiten des Saals laufen die
Gestelle für die Handbibliothek um, jedoch so, dafs dahinter ein Um-
gang für den inneren Bibliotheksverkehr bleibt. Dieser Gang ist
namentlich auf der Seite des Aufsichtsplatzes wichtig behufs direkter
Verbindung mit dem Katalogzimmer und den Büchermagazinen und
Aufzügen.
Den Mittelbau hinter dem Vestibül nehmen die Geschäftsräume ein
(s. die Zahlenerklärung zu Abb. 2). Da die dänische Abteilung streng
von der ausländischen geschieden ist, haben beide getrennte Arbeits-
ränme; beide stehen in naher Verbindung mit ihren Magazinen, die
166
Der Neubau tlor Köuit^liclit'n lüblindick in Koiicnliagen
diiiiisclic AbtcihiU';- hat aursoiiiem iwci Aibeitsriluinc im Wcstllii^^cl (17).
lieber 7 lielindet sich das Zimmer des Oberl)ililiit(liekars, über 9 eine
Garderobe, zugleich auch Frdhstilckszimmer, für die Beamten, zwisclien
beiden (itlier S) eine Art Cialerie, von der mau ii» die rückwärts ge-
legenen hohen Arbeitsräume hineinsehen kann.
Werfen wir noeli einen Hlick auf das Untergescliofs, so ist der
gröfste Teil im Vorderflüj^el von den erwähnten grofscn Gewölben
Cliristians IV. eini,'eiiommen. In ihnen sind Heizung, Buchbinderei,
rackraum und Zeitungsmagazin untergebracht. Der aus dem neuen
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Königliche Bibliothek in Kopenhagen. Abb. I. Erdgeschofs.
a. Vorballe, b. Dänischer Saal. c. Heizung, d. Zeitungsmagaziue. c. Buch-
binderei, f. Packraum. g. Feueruugsmaterial. li. Pförtner, i. Aborte, k. Fahr-
räder. 1. Karten- und Bildersammlung, m. DurchüUirt. n. Bücherräurac.
o. Elektrische Anfzüge.
Gebäude vorspringende Teil der Gewölbe ist zu einem breiten Balkon
benutzt, auf den man aus dem Lesesaal heraustreten kann.
Alle übrigen Teile des Gebäudes sind zur Aufnahme von Büchern
eingerichtet und zwar durchweg magazinmäfsig, mit einziger Ausnahme
der im Vorderflügel rechts vom Treppenhaus gelegenen dänischen
Abteilung, die als hoher durch das ganze Gebäude gehender Saal
ausgebildet ist mit einer schmalen Durchgangsgalerie auf der Hofseite
und einer breiten viergeschossigen Magazingalerie auf der Frontseite.
Die Magazine der ausländischen Abteilung ziehen sich in fünf Halb-
von P. Schwenke
167
geschossen nm die drei übrigen Seiten des Baues herum. Da nirgends
die Eisenkonstruktion der Kepositorien als tragendes Element ver-
wendet ist, sind in kurzen Zwischenräumen (zwischen je zwei Fenstern)
Querwände eingezogen, die aber an beiden Enden mit Durchgangs-
versehen sind, sodafs der Verkehr nirgends gehindert ist.
öfTnungen
Köuigliche Bibliothek iu Kopenhagen. Abb. 2. Hauptgeschofs.
1. Vestibül. 2. Haupttreppe. 3.4. Kleiderablage. 5. Turmtreppen mit
Aufgang zu dem gegen das Vestibül offenen Ausstellungsraum. 6. Dänischer
Saal (5 Geschosse). 7. Arbeitsraum der dänischen Abteilung mit Treppe zu
dem darüber liegenden Oberbibliotbekarzimraer. 8. Ausleihstelle, ü. Katalog-
zimmer; darüber Zimmer des Personals. 10. Lesesaalaufsicht. 11. Lesesaal.
12. Abschlufs für Zeitschriften. 1.'5. Tisch für Zeitungen und grofse Werke.
14. Gang um den Lesesaal hinter den Gestellen der Handbibliothek. 15. Offener
Altau mit Brustwehr über dem östlichen Teil der alten Gewölbe. 16. Bücher-
raum in 5 Geschossen. IT. Ablieferungs- und Sortierräume für dänische Druck-
sachen. 18. Bücherräume, teilweis offen und mit Galerie versehen gegen
19. Bibliothekarzimmer. 20. Schreibmaschinen-Abschlufs. 21. Arbeitsraum der
ausländischen Abteilung umgeben von Gestellen tür die Handbibliothek.
22. Arbeitsraum der Ausleihstelle. 23. Reservierter Gang zur Leihstelle.
24. Elektrische Aufzüge. 25. Ilöte.
Die vier unteren Geschosse haben eine Höhe von 2,50 m und sind
nach oben durch Eisenroste begrenzt, nur das fünfte, etwas höhere
Geschofs ist durch eine gewölbte Decke feuersicher gegen den Dach-
raum abgeschlossen. Für die Büchergestelle ist ein in England und
Amerika gebrauchtes System verwendet, in dem die Wangen, welche
die Buchbretter tragen, vermittels einer Klemmvorrichtung, ohne Zahn-
168 Der Ncubuii der Köuigliclifii Illbliotlick in Koponbat^on
ßtangjc oder ühiiliclio Kiniifhtiin{?, an drii Kisciisfändcrn bcfesti{?t werden,
Südafs eine ganz beliebij^e Kinstcllunf^ niöf^licli ist. Die Achsenwcitc
der Kepusitoricn he(rä{::t , abgesehen natürlich von den Trennnngs-
wiindon, c. 190 cm. Die l)roiton Fenster, wie sie auch in einigen deutschen
Magaziuljauten angebracht sind, sind nicht gerade günstig für die I5e-
Icncbtung, da aber an beiden Fcnstcrscitcn breite Gänge laufen und die
Tiefe der Gestelle noch nicht ganz 7 m beträgt, so dürfte sie genügen, mit
Ausnahme des obersten (icschosscs, in das die PY'nster nur mit ihrem
liaibrunden Abschlufs hineinreichen. Die Jjichtverhältuisse werden auch
dadurch nicht günstig beeintlufst, dafs die Magazinwände ganz unver-
putzt geblieben sind, was andrerseits für Luftdurchlafs und Trockenheit
wieder ein Vorteil sein wird. Für Handschriften und Inkunabeln sind
keine besonderen Käume eingerichtet.
Elektrisch betriebene .\ufzüge sind an drei Stellen angebracht.
Sonst dient Elektrizität zur Heleuchtung der Lese- und Arbeitsräume,
zum Betrieb der Ventilatoren und in der Buchbinderei zum Kochen
des Leims. Von den Magazinen hal)en nur der dänische Saal und
einige der kleineren Käume künstliche Beleuchtung.
Das Mobiliar, von dem Mitarbeiter Professor Holms, dem Archi-
tekten Magdahl-Nielsen gezeichnet, ist durchweg in dunklem Mahagoni
ausgeführt, während die Wände der Lese- und Arbeitsräume in Weifs
gehalten sind. Die Proben, die in der Festschrift von den Ilolzarbeiten
vorliegen, die Türen und die Täfelung des Vestibüls und die Aus-
stattung des Lesesaals, entsprechen dem hohen Stand des dänischen
Kunstgewerbes. Die ebenfalls abgebildete Lichtkronc des Lesesaals
(für Glühlicht) zeigt nordische Formen.
Ohne Zweifel macht der Bau dem Auge einen überaus erfreulichen
Kindruck. Wie er sich praktisch bewähren wird, mufs die Zeit zeigen.
Vielleicht wird sich ergeben, dafs man an manclicn Stellen mit dem
Räume zu freigebig gewesen ist und für später auftretende Bedürfnisse
nicht genügend Vorsorge getroffen hat. Dafs kein besonderes Zeit-
schriften-I^esezimmer und kein eigener Kaum für llandschriftenbenutziing
da ist, wird mit der Zeit sicher als Mangel empfunden werden, während
die übermäfsige liöhe der Arbeitsräume (bis zu 8 m) vermutlich lästig
werden wird. Eine Teilung dieser Räume in der Höhe des Ober-
bibliothekarzimmers und des 5. Büchergeschosses ist vielleicht nur des-
halb unterblieben, weil, wie schon vorher angedeutet wurde, die Kappen
der breiten Rundbogenfenster den oberen Räumen zu wenig Licht zu-
geführt hätten. Ist diese Voraussetzung richtig, so wäre es wieder
einer der bei Bibliotheksbauten leider nicht seltenen Fälle, dafs die
vorher entworfene Fassade (und hier sogar die der Hofseite) von mafs-
gebendem Einflufs auf die Anordnung der Innnenräume wird. Merk-
lich ist auch, dafs der ursprüngliche Entwurf aus einer um Jahrzehnte
zurückliegenden Zeit stammt. Nur so ist zu erklären, dafs die durch-
brochenen Magazinböden beibehalten sind, die man aus Gründen der
Feuersicherheit und der gleichmäfsigen Erwärmung in Deutschland
läDgst aufgegeben hat. P. S.
Kleine Mitteil iingen 169
Kleine Mitteilungen.
Weils-auf-Scliwarz-Photograplüe. In Ergäuzung der im Zbl. Jg. 23.
S. 25 uud im vorigen Heft S. 125 gegebenen Zusammenstellung der Preise
von riiütographien direkt auf Papier, wie sie an einigen grolsen Bibliotheken
angefertigt werden, kann mitgeteilt werden, dafs seit Ende des vorigen Jahres
auch an der ]\Iiinchener k. Ilof- uud Staatsbibliothek Aufnahmen un-
mittelbar auf empfindliches Papier mittelst des Umkehr -Prisma -Apparates
zur Herstellung gelangen. Die Preise stellen sich bei
Blattgröfse 18x13 auf 40 Pf.
24x18 „ 70 „
für das Blatt bei Aufträgen von 20 und mehr Blättern. Bei Bänden klemen
Formats können 2 Seiten auf 1 Blatt aufgenommen werden. Bei Aufträgen
unter 20 Blättern erfolgt ein Preisaufschlag bis zu 50 »/o- Seit Anschaifiing
des Apparates sind Hunderte von Blättern, hauptsächlich Aufnahmen aus
kostbaren Handschriften, welche von der Versendung ausgeschlossen sind,
zur grüfsten Zufriedenheit der Auftraggeber hergestellt worden. Anfragen
und Aufträge sind an die Direktion der Bibliothek oder an den Photographen
V. Schädler, Amalienstrafse 29, zu richten. Leidinger.
Zur Bibliotheksstatistik. Der wichtigen Frage nach der Gröfse
des Benutzerkreises einer Bibliothek und nach dem Umfang, in dem die
Bibliothek von dem einzelnen Benutzer in Anspruch genommen wird, ist von
der Statistischen Kommission des Bibliothekarvereins genügend Eechnung ge-
tragen worden, indem bei der örtlichen Benutzung unter C III 1 (vgl. Jahrb. d.
D. Bibl. I. S. 150) gefragt ist nach der Zahl der Entleiher, ,.jede entleihende
Person einmal im Jahre gezählt, gleichgültig wie oft sie Bücher entliehen hat;
empfohlen wird die Anlegung statistischer Karten für die einzelnen Entleiher".
Die Frage inufste auf die Entleiher beschränkt werden, weil die Lesesaal-
beuutzer in den meisten Bibliotheken nicht kontrolliert werden. Wünschens-
wert ist natürlich aufser der Zahl der entleihenden Personen noch ihre Gliederung
nach Ständen und Berufen, doch ist diese Frage nur zu fakultativer Beant-
wortung gestellt worden (C III* 2). In gleicher Weise ist bei der auswärtigen
Benutzung (C IV 1 a) nach der Zahl der einzelnen Personen und Institute ge-
fragt, an die Bücher versandt worden sind. Aus dieseu Zahlen ergibt sich
nun nicht allein der absolute Umfang des Benutzerkreises, sondern auch die
durchschnittliche Intensität der Benutzung. So hat nach der Statistik für liioö
bei den preuisischen Staatsbibliotheken ein Benutzer durchschnittlich entliehen
von Berlin KB 34,6, Göttingen 29,4, Greifswald 25,4, Münster 21,2, Bonn und
Halle 19,5, Königsberg 18,7, Breslau 16,3, Kiel 10,2 und Berlin ÜB nur 9,4 Bde.
Für Marburg läfst sich die Frage nicht beantworten, weil hier die Entleiher
fälschlich für das Semester statt für das Betriebsjahr angegeben werden, also
eine Anzahl Personen doppelt gezählt sind, noch viel weniger bei den zahl-
reichen aulserpreufsischen Bibliotheken , die die Frage nach den entleihenden
Individuen überhaupt nicht beantworten, sondern nur die Zahl der Entleihungen
Imchen, d. h. jeden Entleiher von neuem zählen , so oft er Bücher entnimmt.
Anstatt der Gröfse des Benutzerkreises geben sie faktisch nur die Frequenz des
Ausleihziniraers an, und wenn man ihre Entleiherzahl mit der der verliehenen
Bände vergleicht, so ertährt man lediglich, dafs ein Entleiher z.B. in Strafs-
burg mit durchschnittlich 2,5, in Hamburg mit 2,8 und in Tübingen mit 3,1
Bänden unter dem Arm das Lokal verlassen hat. Jetzt, da ein neues
Rechnimgsjahr beginnt, sollten die Bibliotheken, die eine abweichende Praxis
üben, ernstlich den Anschlufs an das Schema der Statistischen Kommission
in Erwägung ziehn. — Als zweiten Punkt, in dem gröfsere Einheitlichkeit er-
wünscht ist, bezeichnen wir noch die Angabe über die im Lesesaal be-
nutzten Bände, wobei einzelne Bibliotheken immer noch den Band so oft
zählen , als er dem Benutzer ausgehändigt worden ist , während er für die
ganze Zeit, für die er im Lesesaal zur Benutzung gestellt ist, nur einmal ge-
rechnet werden soll. Dieses letztere Verfahren liefert zwar nicht die grofsen
1"" Kloiuo Mittollim^on
Ziilik'M , auf (Ho t'in/.i'liu' lÜbliolliokcii iin.srliciiii'iid iiiij^frii vcr/.ichti'ii , stallt
abor in riclitif^eror rarallolo zur Zalil der aus-fdirlicncu lüindc und ist aul'ser-
diMu si'lir viel ciulacliLT. da die Hiichcr nur einmal, beim I!crausbrin};en aus
dcui Lesesaal, gezählt zu werden liraiielien. V. H.
T\ ataloplsierunt; der ös terre i e liisehen M i 1 1 e 1 sc h u i b i bli o-
tliekcn. l>;is Vertirdnunj^sblatt des k. k. Ministeriums für Kultus und l'nter-
rielit hat im Anlianjje zu Stiiek \XIV des Jalirfian^^es liMHi, wie aUjüiiriicli,
ein „Verzeielmis der in den l'ntfjrammun der österreichischen (!3muasicn,
Kealfryuuiasien und IJealsehulpii über das abgelaufene Schidjahr M'.t<l5/HH)(i)
veri'lVeutlieliten Abliandbin^en" {^ebraclit. Dieses Verzeichnis j^ibt deutlich
Kunde, dafs die VerülVentlicliunf; der Kataloj^e der österreichischen ]\littcl-
sehulbit)lii»theken in den Anstaltsprof^rammen, über welche in dies(!n Hlilttern
wiederholt berichtet wurde,') dem Abschlul's nahe ist. Nur bei 1(5 Anstalten
(11 Gymnasien nnd 5 Realschulen^ liudet sich iu diesem Jahre noch die Vcr-
öflentiiehuuo; des Hau])tkataloi;es der Bibliothek, an allen übrigen scheint die
Arbeit ganz oder teilweise beendet zu sein, und mehrfach schreitet man schon
zur Ausgabe von Nachträgen. Im einzelnen ergibt sich für dieses Jahr fol-
gende Katalogisierungsleistung. An Ilauptkatalogeu liegen als (»auzes oder
in Bruchstücken folgende YerölVentlichungen vor:
I. Gymnasien und Ilealgymuasien.
1. Wien, 1. r.ezirk, K. K. Franz Josef- G.: Lehrerbibl. 16 S.
•1. Wien, 3. Bezirk, Staats-G.: Lehrerbibl. 18 S.
A. Modling, Landes-, Kcal- u. Über-G. : Lehrerbibl. 3(5 S.
. 4. .Salzburg, Staats-G.: Lehrerbibl. (Forts, und Schlufs.) 20 S.
5. Bozen, Staats-G.: Lehrerbibl. (Forts.) 2 S.
f.. Klattau, Staats-, Real- u. Ober-(i.: Lehrerbibl. 8 S.
7. Kolin, Staats-, Real- u. Über-Ci. : Lehrerbibl. V. Teil. 8 S.
8. Leitmeritz, Staats-G.: Lehrerbibl. V. Teil. 15 S.
y. Neuhaus. Staats-G.: Lehrerbibl. 17 S.
10. Pisek, Staats-G.: Lehrerbibl. (Forts.) 4 8.
11. Stryi, Staats-G.: LehrerbibL 14 S.
IL Realschulen.
1. Wiener-Neustadt, Landes-, Oberreal- und Gewerbeschule: Lehrerbibl.
Grnppc XL 12 S.
2. Karolinenthal. Staats-R. : Lehrerbibl. 1 7 S.
3. Gewitsch, Landes-R.: Lehrerbibl. IX. Teil. 9 S.
4. llolleschau, Laudes-R.: Lehrerbibl. V.Teil. 3 S.
5. Spalato, Staats-R. : Lehrerbibl. (Forts.) 2 S.
Nachträge zu den schon veröffentlichten Ilauptkatalogen sind in folgenden
Programmen erschienen :
1. Wien, 'J. Bezirk, K. K. Maximilian-G. : Lehrerbibl. 5 S.
2. Prag, Neustadt, Staats-G. mit tschechischer Unterrichtssprache: Lehrer-
bibL 2S.
3. Schlan, Staats-G.: Lehrerbibl. KJ S.
4. Jicin, Staats-G.: Lehrerbl. (j. Suppl. 4 S.
An bibliographischen Arbeiten, welche sich den Katalogdrucken anreihen
lassen, haben die Programme in diesem Jahre Nachstehendes gebracht:
1. Hörn, Landes-Real- u. Ober-G.: Die Inkunabeln und Frühdrucke bis
1520, sowie andere Bücher des XVI. Jahrhunderts aus der ehemaligen Piaristen-
nun Hausbibliothek des Gymnnasiums in Ilorn. 5 S. (Von Dr. Josef
Kreschnicka).
I) Vgl.Zbl. 15. 1898. S. 215; 16. 1899. S. 243; 17. 1900. S. 292; 18. 1901.
S. 274; 19. 1902. S. 252; 20, 1903. S. 347; 21. 1904. S. 460; 22. 1905. S. 376;
23. 1906. S. 169.
Literatnrberichte und Anzeigen 171
2. Kalksburg, Privat-G. der Gesellschaft Jesu: Katalog der archäologischen,
ethnographischen und nnmismatischen Sammlung. (Forts.) 13 S.
3. Seitenstetten, K. K. Gymnasium der Benediktiner: Katalog des geo-
graphischen Kabinets. (S.Forts.) 37 S. (Von P. Josef Schock).
■1. Deutschbrod, Staats-G.: Alte böhmische Druckschriften in den Biblio-
theken von Deutschbrod. 22 S. ("Von Josef Nemec).
5. Stanislau, Staats-G.: Verzeichnis der im XVI.— XVII. Jahrhunderte ge-
druckten und in der gymnasialen Lehrerbibliothek befindlichen Werke. (Von
Dr. Johann Demianczek).
6. Leipnik, Landcs-K. mit deutscher Unterrichtssprache: Die Inkunabeln
und Frühdrucke bis 1536 sowie andere Bücher des XVI. Jahrhunderts aus
der ehemaligen Piaristenbibliothek in Leipnik. 45 S. (Von Ludwig Kott).
H. C. II.
Literaturl)ericlite und Anzeigen.
Neue Arbeiten zur Historischen Bibliographie. Mit Einschlufs
der lokalen und personalen Bibliographie, die für die Geschichte von Be-
deutung sein können, sind seit dem letzten Bericht (Zbl. 23. S. 218) 96 Arbeiten
auf diesem Gebiete in der Bibliographie des Zbl. verzeichnet, von denen
22 auf Deutschland, 15 auf Frankreich, je 10 auf Italien und Amerika (beide
Hälften), 5 auf Holland, je 4 auf Belgien, Oesterreich, Skandinavien und
Asien, je 3 auf die Schweiz und England, 2 auf Polen, je 1 auf Luxemburg,
Rufsland, Byzanz und Afrika entfallen; die allgemeine historische Biblio-
graphie ist mit 6 Schriften vertreten, darunter die lange bewährten Jahres-
berichte der Geschichtswissenschaft für 1904, die nach Ernst Berners
frühem Tode im Oktober 1905 sein Kollege vom Königlichen Hausarchiv in
Berlin, Georg Schuster, herausgibt; die Seitenzahl ist von 1300 wieder
auf 1650 gestiegen und damit leider auch der Preis von 36 auf 44 M.
A. Ungherini's Manuel de bibliograpliie biographique et d'iconographie des
femmes celcbres, Turin, hat 1905 ein zweites Supplement erhalten; von dem
Adrefsbuch der Adrefsbücher, das die Leipziger Buchhandlung Schulze & Co.
erscheinen läfst, ist mit Ueberspringung des Jahres 1905 auf Jahrg. 9, 1904,
der Jahrg. 10, 1900, gefolgt. Die zweite Auflage des bekannten und sehr
brauclibaren Kepertoire des sources historiques du moyen age, Biobiblio-
graphie, von Ulysse Chevalier, ist 19ti5 in zwei Lieferungen, 6 und 7,
von Laurent bis Prexano gelangt. In Deutschland gab die Säkularerinnerung
an das Unglücksjahr 1S06 mehrfach Gelegenheit zu bibliographischen Arbeiten:
im August vorigen Jahres stellte J. Braun in 2 Nummern des Börsenblattes
für den Deutschen Buchhandel die Literatur über den auf Napoleons Befehl
erschossenen Nürnberger Buchhändler Johann Philipp Palm zusammen, während
die Frommannsche Buchhandlung iu Jena in dem Katalog der Ilundertjahr-
ausstellung im städtischen Museum eine Bibliographie der Schlacht und des
Feldzuges 1S06/7 veröifentlichte; ebenfalls in Jena, aber schon im Sommer,
erschien von Friedrich M. Kirch eisen, dem Bibliographen Napoleons, die
Literatur über die Königin Luise von Preufsen (Die Königin Luise iu der
Geschichte und Literatur, Jena, H. W. Schmidt; der Preis 2,50 M. für 75 Seiten
ist etwas hoch). Die silberne Hochzeit des deutschen Kaiserpaares am
27. Februar 1906 veranlafste im Börsenblatt Nr. 36 u. 37 das Verzeichnis der
dazu erschienenen Schriften. Jahresbibliographien wurden in den Schriften
der historischen Vereine verötfentlicht für Baden, Bayern, Württemberg, Hessen,
Niedersachsen, Provinz Sachsen (Archiv f. d. Landeskunde), Lausitz, Schleswig-
Holstein, Ost- und Westpreulseu (Altpreufsische Monatschrift 43 u. 44, die
nach Rudolf Reicke's Tode von A. Seraphim, dem Königsberger Stadt-
bibliothekar herausgegeben wird). Ueber gröfsere Zeiträume wird für Nord-
Friesland (1901/04) in den Verötientlichungen des nordfriesischen Vereins für
Heimatkunde II und für Hessen (1903/05) in der Zeitschrift für hessische
172 Litor.iturbi'richto und An/.digon
(leschiclito berichtet. In Ocsterreieli ist \(in der f^rofseii liüliniise-lieii histo-
rischen l?ihliof:rai)liie in eechiscluT Spriiclie von '/ibrt wieder ein Stück
(III, 2, 1'). die |)(ilitisclie Heseliichte von l.M'd HO enthaltend, iTseldenen. K ircli-
fisen und Witt iehon traben die Hibliof^raphie voti Kriedr. vontJcntz in den Mit-
teilunj^en des Instituts für üsterreiehisciie (icseinchlHl'orschuiit? 27, IDOC) heraus.
Kill selir wichtifiesbiblioj^raidiischesIIiirsiMitlelist ausdcrSeJiweizzii verzeicliuon,
die rortsetziint:: von Ura ud s t c t ters Keiierloriiiiu (b-r /(iilsehriftcn sdiweizer-
{resehichtliclien Inlialts 1M2 \^\H), iÜr die .laliro 18U1 — I'.KIO bearbeitet von
dem Winterthurer Stadtbibliothekar Hans 15arth. In don .'{.'.'.i Seiten starken
liuche sind 25i) Zeitschritten und Saunnelwerkc zu 11(1 Kubriken ausgezogen;
ein alphabetisches Kegistcr der Verfasser bildet den Bescldufs. Der Ver-
fasser holVt für das näeliste .lalirzelnit den Naclitrag sclmellcr als diesen
ersten geben zu können. In llolian,! ist von dem im vorigen .lahre or-
wiilmten Kepertorium von Louis D. Petit bereits der Schluis lierausgckommen;
die gesamte niederländische historische Zeitschrifteiiliteratur liegt in fünf
Lieferungen, die einen handlichen Hand von über KKIO Spalten bilden, vor;
die zuletzt erschieneneu drei Lieferungen enthalten den Schliifs der Provinzial-
und Urtsgeschichte, Genealogie und Heraldik, und die ljibliograi)hie einzelner
Personen; die Sp. 1521 — L52;{ in chronologischer Reihenfolge aufgeführten
42 Aufsätze über Spinoza dürften aber dieses Thema bei weitem nicht er-
schöpfen; statt C. ist daselbst E. P>öhnier zu lesen. Ein Register der Ver-
fasser ist diesem Kepertorium nicht beigegeben, zum Schluis, S. Kii!) — 38,
wird ein Picgister der P>riefe mitgeteilt. In Frankreich sind Jaliresbiblio-
graphien für einige der alten Provinzen in den botrefTenden historischen
Zeitschriften erschienen: Bretagne, Bourgogue, Franchecomte, Maine, Nor-
mandie, L'oussillon, Paris und Ile de France; ferner Gesauitbibliographien
von zwei kleinen Orten Corbeil und Koyat. Die grolse Zcitschriftenbiblio-
grapbie von Lasteyrie und Vidier hat ein zweites Jahressuppleraent für
l'.i02/3 erhalten, das seit 1900 veröffentlichte Repertoire methodique de
l'histoire moderne et contemporaine de la France ist um Annee (i für 19U3,
von G. Briere und P. Caron redigiert, gewachsen. Von Einzelbibliographien
sind zu nennen: von der Fortsetzung der Manuels de bibliographie historique
III Les Sources de l'histoire de France, der Registerband der ersten, von
dem verstorbenen A. Alolinier bearbeiteten Abteilung Mittelalter von L. Polain
und der Anfang des 10. Jahrhunderts, 1194—1010, von II. Ilauser. Die
Revolutionszeit ist vertreten durch einen Band von Armand (irane 1, Louis XVI
et la famille royalc. Catalogue enon^-ant les titres de .'iOoo volumes, Paria,
A. Picard, lOo.i. Die Titel (ich habe 2354 gezählt) sind nach Jahren und
innerhalb des Jahres alphabetisch nach dem ersten Wort des Titels geordnet,
A'erleger und Seitenzahlen werden nicht angegeben; der Verfasser liat meist
aus Bibliotheks- und Antiquariats-Katalogeu, die er S. 339— 34S aufführt, ge-
schöpft. Dabei dürfte mitunter ein- und dasselbe Stück infolge irriger Jahres-
angabe dop])elt aufgenommen sein, so wird ein Pamphlet gegen den Herzog
von Orleans: Assassinat de la famille royale. Plan presente ä Mgr. le duc
d'Orleans par le marquis de *** S. 33 zu 1789 und S. 109 zu 1792 verzeichnet,
gehört aber wohl nur in das zweite Jahr. Paul Hirsch liat seiner Biblio-
graphie deutscher Regimentsgeschichten eine solche der französischen Truppen-
teile folgen lassen, die bereits im vorigen Jahrgang S. 417 die verdiente An-
erkennung gefunden hat. In Italien stellt Karl Schellhars in den Quellen
und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken, herausgegeben
vom Königl. Preufsischen Institut in Rom, alle Erscheinungen zur Geschichte
Italiens zusammen, für Juli 1904,5 in Bd 8 auf 99 Seiten, für Juli 1905/6 in
Bd 9 auf 90 Seiten. Das auch als Supplement zu Crivelucci's Studi storici in Pisa
erschienene Annuario bibliografico della storia d'Italia tritt von Crive-
lucci, Monticola und Pintor herausgegeben, in vermehrtem Umfang und erhöhtem
Preis (wie unser Jahresbericht!) ans Licht. Gröfsere bibliographische Ueber-
sichten sind zu verzeichnen für Avellino, Crcmona, Rom (von Calvi, der
erste Band behandelt das Mittelalter) und die venetianische Familie Papa-
dopoli; für Como ist die Jahresbibliograpbie der Societä storica zu nennen.
Literatarberichtc und Anzeigen 173
Die Literatur der skandinavischen Staaten für 1904 ist im Arkiv für nordisk
filologi 22 zusammengestellt, die dänischen Werke zur nordischen Präliistorie
hatE. Vedel 1905 besonders behandelt. Die schwedische Jahresbibliographie
1902—1905 belindet sich in der Ilistorisk Tidskrift 23—26, 1903—1906 (von
Kr. Setterwall). Im Jahre 1906 ist endlich auch das letzte Heft der grofsen
polnischen historischen Bibliographie von Finkel erschienen, das auf S. 1675
bis 2146 die Register der Personen, Orte und Herausgeber (Verfasser aus dem
19. Jahrhundert, das Werk geht nur bis 1815) und S. I— XLVHI die Ein-
leitung enthält. Der Druck hat von 1S91 bis 1906 gedauert, ein ganzes, das
vorletzte Heft brachte nur Nachträge bis 1900, Trotz aller in dieser Zeit-
schrift mehrfach hervorgehobenen Mängel, die dem Werke anhaften, haben
sich die Krakauer Akademie und Prof. Finkel durch die Herausgabe dieser
monumentalen Arbeit ein grofses Verdienst um die Geschichte und Biblio-
graphie nicht nur Polens erworben. Dr. W. v. Ketrzyi'iski, der verdiente Leiter
des Ossolinskischen Instituts in Lemberg, hat sein bereits 1890 herausgegebenes
Schriftenverzeichnis bis 1905 fortgesetzt. In Rufsland beginnt eine Biblio-
graphie der Literatur der Zemstwos von Karavaev zu erscheinen, für
B}'zanz und den Oriens Christian us liegen Uebersichten von Brehier in der
Revue historique 87 und der Revue de l'ürient latin 10 vor, die Franziskaner
von Quaracchi haben durch Golubovich eine Biblioteca bio-bibliografica
della terra Santa e dell' ordine francescano herausgegeben. Von Amerika ist
der Katalog der Franklin-Ausstellung durch den Grolier Club in New York
zu erwähnen die Jahresbibliographie iür 1903 von Mc. Laughlin, Stade
und Lewis und die bereits zum 10. Male von Wrong und Langton be-
arbeitete Review der historischen Arbeiten für Canada. Man sieht, ein wie
reges Leben auf dem Gebiete der historischen Bibliographie während des
verflossenen Jahres geherrscht hat. M. Perlbach.
Führer durch die Bücherei des Kaiser Friedrich Museums der Stadt Magde-
burg von A. Hagelstange, (Magdeburg 1906: Buchdr, A. Wohlfeld.)
2 Bl., 330 S.
Unter vorstehendem Titel hat der rührige Bibliothekar des Kaiser-Friedrich-
Museums in Magdeburg den Katalog seiner Sammlung drucken lassen: ein
alphabetisches Verzeichnis mit sehr eingehendem Schlagwortindex. Auf letzteren
bezieht sich wohl der Name „Führer", denn von dem, was man sonst darunter
versteht, von einer Anleitung und einer Orientierung über die Benutzungs-
bestimmuDgen, enthält die Veröffentlichung nichts. Sie wird trotzdem ohne
Zweifel in ihrem Kreise grofsen Nutzen stiften. Ein allgemeineres Interesse
nimmt sie durch ihre Austattung in Anspruch. Der Bearbeiter hat in dem
kunstgewerblichen Katalog auch eine „buchästhetisch musterhafte" Leistung
bieten wollen. Er hat diese bei einem Katalog sehr schwierige Aufgabe
namentlich dadurch zu erreichen gesucht, dafs er die in einem verhältnismäfsig
grofsen Schriftgrad gesetzten Titel je in eine Linienumrahmung einschlofs, mit
einem besonderen Abschnitt für die Signatur. Das ergibt freilich eine sehr
starke Inanspruchnahme des Raums, auf die Kleinoktavseite gehen im Durch-
schnitt nur 10 Titel. Bei dieser kleinen Sammlung von etwa 2000 Titeln mag
das gehen, für eine gröfsere wäre das Verfahren ganz untunlich. Eigen-
tümlich, aber sehr anfechtbar ist die Anwendung des in n-Höhe gestellten
Punktums. Es ist ganz ansprechend in der Signatur, z. B. MB • 769, aber
geradezu häfslich zwischen Verfassernamen und Titel, zumal wenn der Vor-
name abgekürzt ist, z. B. Bucher, Br. • Geschichte usw. Hier wäre unbedingt
das Kolon besser am Platze. In dem zweispaltig in Petit gesetzten Schlag-
wortindex ist viele Kunst darauf verwendet worden, volle Zeilen zu schaffen.
174 UuiscliiUi und neue Nacliricliten
l luschaii iiihI iiciio Naclirichton.
Die Vf rk;viifsbes timiimn f^e n im 1> ii cli li a n de 1. N;icluloni diircli
das Abkuniuu'n mit iloni pri'ursisclit'n KuitiLsmiiiistcriiim (s. /hl. *2.t. S. ll'.l) der
Kiinipf um den lüldintliriisrabatt für den ^Tüfseren 'J'eil des Keiclistjchietes
beendet ist und die im Zusammenlianf: diiuiit von den Kreis- und Orts-
vereineu des üiieldiandels ali^^esclilossenen Veriiaiirsbestimnniiif.jt'n überall in
Kraft tjetretcn sind, liat (Ut Hörsenverein diese ISestimmiiiij^en ^esammidt
licrausge<;eben (s. u. S. IN'.)). In der dem Alidrucke voransgelimden Üi-kannt-
iiiaelunifj des Börsenvercins heilst es: „Entsprechend den versehicdenarti^en
Bedürfnissen der Kreis- und Ortsvereine sind die \'erkaufsl)estiunnnnficen, wenn
auch in den ^rrofsen (u'siehtspnnktcn eiiilieitlich, in manchen minder Ijedeuten-
den rankten verschieden. Sollte niclit das wichtige Prinzip der Sonveriinitilt
der Kreis- imd Ortsvcreioc in bczug auf die Feststellung der Verkaufs-
bestimmungeu verletzt werden, so mul'ste der Vorstand des Börsenvereins
den von den seehsundzwanzif^ Haniitversamitdungen der Kreis- und Orts-
vereine beschlossenen neuen Bestimmiinj:;('n, auch wo sie untereinander in
etwas abweichen, seine Cienehmiguug erteilen. Für die Zukunft aber und uut
Giltigkeit bis zum Jahre 1920 wird der Vorstand Verkaufsbedinguugen nur
dann genehmigen, wenn sie den Ladenrabatt auf nicht mehr als 2"„ (mit
Ausschlufs von Zeitschriften, Schulbüchern, Karten, Lehiniitteln und gering
rabattierten Werken) normieren und den P.ibliothekenrabatt (mit Ausschlufs
der vorgenannten Artikel) auf nicht mehr als 5"/ü) bei einem Vermelirungs-
etat von mindestens lOOüO M. p. a. auf nicht mehr als T'/j",» festsetzen."
In dieser Bekanntaiachung wird vom Börsenvereinsvorstand wieder als Maxi-
uialrabatt behandelt, was er in anderen Fällen, wo es ihm besser pafst, als
y Finheitsrabatt" bezeichnet, ohne doch diese P^inheit durchführen zu können oder
zu wollen. Er vermeidet in dieser für den Buchhandel berechneten Kundgebung
auch daran zu erinnern, dafs er sich bis 1920 dem prenfsischen Kultusministeriuui
gegenüber verpHichtet hat, solchen Bestimmungen seine Genehmigung zu ver-
sagen, die die preufsischen Bibliotheken ungünstiger stellen würden, als
in dem oben erwähnten Abkommen geschehen ist. Und dafs in dieser zu-
sammenfasenden Bemerkung , Zeitschriften" schlechtweg, auch bei Bibliotheken,
als von der Kabattierung ausgeschlossen bezeichnet werden, ist eine Ungenauig-
keit, deren Absicht zwar sehr durchsichtig ist, die darum aber nicht besser
wird. Die Verschiedenheit der Verkaufsbestimmungen ,.ia manchen minder
bedeutenden Punkten" (mehr oder minder bedeutend ist ja eine Frage des
subjektiven Ermessens) und vor allem in ihrer Formulierung ist in der Tat
so gruis, dafs es besser gewesen wäre, der Schrift einige Tabellen beizugeben.
Wir wollen hier nur kurz auf die Lieferungen an die Bibliotheken mit über
10000 M. jährlichem Vermehrungsetat eingehen und auch da noch die Schul-
bücher und die hier und da erwähnten ausländischen Schriften aufser Acht
lassen. Die ersteren kommen in der Tat kaum in Betracht und ausländische
Schriften kann jede Bibliothek direkt billiger beziehen, wenn der heimische
Sortimenter sich zu wenig entgegenkommend zeigt. Es handelt sich dann
nur noch um deutsche Bücher und Zeitschriften. Für Bücher gewähren alle
Kreis- und Ortsvereine 7',2" o mit Ausnahme von Baden-Pfalz, Provinz Branden-
burg (ohne gröfsere Bibliothek), Wiesbaden und Württemberg, die nur 5'Vo ge-
statten. Bücher, die der Sortimenter mit weniger als 25 "o erhält, schliefsen aus-
drücklich vom Rabatt aus: Berlin. Dresden, Frankfurt a. M., Leipzig, Mecklen-
burg, Mitteldeutscher Verband, München, Ost- und Westpreufsen, Königreich
Sachsen, von den übrigen ist es wohl stillschweigend als Regel angenommen.
Bayern und ]\Iüncheu nehmen auch Antiquaria aus, die im Grunde garnicht hierher
gehören. Auf Zeitschriften, die öfter als zwölfmal jährlich erscheinen, wird
nirgends mehr Rabatt gewährt, Ilannover-Braunschweig und Pommern schliefsen
auch die Monatsschriften von der Rabattgewährung aus, Hambnrg-Altona und
Norden gewähren Rabatt nur auf Zeitschriften, die nicht über viermal jährlich
erscheinen. Elsafs- Lothringen gewährt der Strafsburger Universitätsbibliothek
einen Durchschnittsrabatt von ü"/o auf alle Zeitschriften, während der Sächsisch-
Umschau und neue Nachrichten 175
Tliüriugische Verband die Zeitschriften, die nicht öfter als zwölfmal jährlich er-
scheinen, zwar mit 7' .2 "„ Rabatt liefert, aber nur, wenn sie vom Ycrlci^-er mit
mindestens 25 "/o dem Sortimenter geliefert werden (was übrigens wohl überall
als selbstverständlich betrachtet ist). 5° 0 gestattet auch Wiesbaden, gar keinen
liabatt Baden-Pfalz, Provinz Brandenburg und Württemberg. Direkt gegen das
Abkommen mit dem preufsischen Kultusministerium verstofsen die Bestimmungen
über die Zeitschriften in den Kreisen Norden, Pommern und Braunschweig-
llannover, sowie die Bestimmung des letzteren Vereins, dafs der höhere
Bibliotheksrabatt nur der Universitätsbibliothek in Göltingen zu gewähren
ist, während auch die Bibliothek der Technischen Hochschule in Hannover
einen Etat über lOllOO M. hat. Wenn diese Bestimmungen nicht abgeändert
werden, ist unseres Erachtens das ganze Abkommen hinfällig und es müiste,
was wir um der zu erwartenden Konflikte willen sehr bedauern würden,
überall an den preufsischen Staatsbibliotheken der frühere Rabatt von 10°/o
wieder in Anspruch genommen werden.
Die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung hat im
Jahre 1906 48S1 Volksbibliotheken mit rd yöOiJO Bänden begründet bez. unter-
stützt, wovon auf die Provinz Brandenburg 761 Bibliotheken und rd 15 000
Bände fallen. Seit Anfang 1897 gerechnet beträgt die Zahl der begründeten
Bibliotheken 19 744 mit 540 573 Bänden, wofür die Gesellschaft über 485 000 M.
aufgewendet hat.
Berlin. Für die Ablieferung der Pflichtexemplare der Berliner
Verleger an die Königliche und die Universitätsbibliothek ist dank dem Ent-
gegenkommen der Korporation Berliner Buchhändler seit Anfang März eine
neue Einrichtung getroffen worden. Aus dem Zirkular der beiden Biblio-
theken an den Berliner Buchhandel heben wir folgendes heraus :
„Um die Ablieferung der vorgeschriebenen Pflichtexemplare an die König-
liche und die Universitätsbibliothek, zunächst für Berlin und seine Vororte,
zu erleichtern und den darauf bezüglichen Verkehr zu vereinfachen, hat der
unterzeichnete Generaldirektor der Königlichen Bibliothek in Uebereinstimmung
mit dem mitunterzeichneten Direktor der Universitätsbibliothek die Korporation
der Berliner Buchhändler gebeten , bei der ihr gehörigen Bestellanstalt eine
Sammelstelle für Sendungen an die Königliche und die Universitätsbibliothek
einzurichten. Nachdem dieser Antrag in der entgegenkommendsten Weise
von der Korporation genehmigt worden ist, bitten wir die Herreu Verleger,
von allen neuen Verlagsartikeln, Fortsetzungen und Zeitschriften je ein
Exemplar der Königlichen und eins der Universitätsbibliothek künftig gleich-
zeitig mit der Versendung an den Buchhandel durch die Bestellanstalt zu-
gehen zu lassen und zu diesem Zweck die beiden Bibliotheken ein für allemal
auf die Versendungsliste zu setzen.
„Die Sendungen werden, für jede Bibliothek getrennt, zweckmäfsigerweise
ebenso verpackt und mit Faktur versehen wie die für die Sortimenter
bestimmten. Die Bestellanstalt führt sie nach besonderer Uebereinkunft
wöchentlich zweimal an die Bibliotheken ab und erhält von diesen Quittung
über die Ablieferung. Die Bibliotheken prüfen sofort nach Empfang der
Sendungen die Uebereinstimmung des Inhalts mit der Faktur. Erfolgt keine
Reklamation, so gilt die der Bestellanstalt erteilte Quittung als Nachweis für
die Ablieferung. Wird indessen auf die Erteilung einer direkten Empfangs-
bestätigung Gewicht gelegt, so genügt die Beigabe einer Duplikat- Faktur,
die dann abgestempelt von der Bibliothek zurückgegeben wird.
„Durch diese Einrichtung werden folgende Vorteile geschaffen : Dem Ver-
lagsbuchhandel werden die Botengänge nach den Bibliotheken bezw. die
Portokosten erspart, ebenso die mit den bisherigen Sammelsendungen ver-
bundenen Kontrollarbeiten und die daraus entstehenden vielfachen Rekla-
mationen. Die Verlagsartikel finden sofort Aufnahme in die von der König-
lichen Bibliothek herausgegebenen Titeldrucke, die vielen deutschen und
ausländischen Bibliotheken zugehen , von ihnen als Katalogisierungsmaterial
1~'' rmscliau und nciui Naclirlditen
Itoiiiitzt werden und so ein wirksames Anzeitjeuiittel l'iir die Neucrsclioinungen
bilden. Die abfrelieferten \ erla^'sartiUel lidimiien ferner sdfort in die Hände
der zalilreielien HibliollieUsheniit/.er. die bier bililii)}jra|ibiarb für in- und aus-
ländische Zeitseliriften und iibniielie rnternoliininif^en tätig sind und von
denen jetzt drr von der Ivöni^'liclien riildiotbek gekaufte nicbtiireufsisclie
\"erlag vieltaeli Iriilier Itearlieitet wird als der iireufsisclic und .speziell der
r.erliner. Der Kiinigliclien und tler Univcrsiiiitsbiidiotliek auf der andern Seit(!
werden die zeitraubenden Erinnerungen und Ifestantenlisten erspart, sowie
viele Dillerenaen mit den übrigen i»r(!ulsiselien l'niversitätsbibliotlieken, die
auf «leni Wege des Sortiuientsl)iu-lihanilels die lüiclier jetzt vielfaeli früher
erhalten als die von ihnen gelirauehten 'l'iteldrucke und die deshalb besondere
Titelaufnahnien naeh lierlin zum Druek senden müssen.
^Indem wir liotVen , dafs diese auf beiden Seiten liegenden Vorteile an-
erkannt werden, bitten wir ergebenst, sieh der neuen Einriehtung bedienen
zu wollen. . . ."
Der Vorstand der Korporation hat dieser Ankündigung ein Begleitschreiben
beigegeben, in dem er zwar seine prinzipielle Stellung zum Institut der l'iliciit-
exemplare wahrt, aber die Benutzung der neuen Einrichtung empfiehlt:
„ . . . Der Vorstand der Korporation weifs sich in voller l'ebereinstimmung
mit den Mitgliedern der Korporation in der Beurteilung der Belastung des
Verlagsbuehhandels im Königreich Preufsen durch die vorgeschriebene Abgabe
von zwei Pfüchtexenijjlaren aller neuen Verlagsartikel , Fortsetzungen und
Zeitschriften. Der Vorstand der Korporation wird auch nicht viirabsäumcn,
jede sich darbietende Gelegenheit zu benutzen, für die AbschalVung dieser
uns belastenden Einrichtung zu wirken. So lange aber die gesetzliche Be-
stimmung in Kraft bleibt, kann es uns nur angenehm sein, wenn die Ablieferung
der Prtichtexeraplare uns bequemer gemacht wird. Wer die neue Einrichtung
der Sammelstelle in unserer Bestellanstalt benutzt, braucht nicht mehr wie
bisher einen besonderen Boten zu den beiden Bibliotheken zu senden und
braucht den Boten dort nicht warten zu lassen, bis die Sendung mit der
Faktur verglichen und eine Quittung ausgestellt ist.
„Als Dank für diese neue Einrichtung, deren Kosten lediglich von den
Bibliotheken getragen werden , bitten die beiden Bibliotheken , sie auf die
Novitäten -Vcrsenduugsliste zu setzen.... Wir bitten, von der neuen Ein-
richtung Kenntnis zu nehmen und im beiderseitigen Interesse von ihr Gebrauch
zu machen."
Soviel sich bis jetzt sehen läfst, wird der Erfolg den gehegten Erwartungen
entsprechen, was vor allem den Titeldrucken zu gute kommen wird. Die-
jenigen Verleger, die von der sofortigen Ablieferung eine Einbufse im Ver-
kauf an Private fürchten, werden sich freilich erst allmählich von den Vorteilen
des neuen Modus überzeugen lassen. Sobald genügende Erfahrungen in Berlin
vorliegen, wird eine entsprechende Einrichtung auch für die auswärtigen Ver-
lagsartikel versucht werden.
Der Verband der Berliner Spezialgeschäfte plant die Errichtung einer
gemeinsamen Bibliothek für seine Angestellten. Sie soll in dem Hause Leip-
zigerstrafse 111 untergebracht werden und dem viele Tausende von Köpfen
betragenden Angestelltenpersonal zugänglich sein. Bei den sehr t^edeutenden
Mitteln, über die der Verband verfügt, wird auch die geplante Bibliothek
voraussichtlich reichlich ausgestattet werden. So erfreulich solche private
Bibliotheksgründungen auch sind, so entsteht doch immer die Frage, ob nicht
durch die Zuwendung der Mittel an eine der ;Gröfse Berlins entsprechende
allgemeine und öffentliche Bibliothek noch mehr genützt werden würde.
An der von Prof. Ilottinger geleiteten Bibliothekarinnenschule
fand am 16. März die Abschlufsprüfung statt, bei der die zwölf zu prüfenden
Damen sämtlich bestanden.
Breslau. Dem im Januar v. J. verstorbenen Direktor der Breslauer
Stadtbibliothek Hermann Markgraf wird demnächst ein Denkmal gesetzt
werden, das an seinem Geburtstage (30. Mai enthüllt werden soll. Das
Denkmal beruht auf dem Entwürfe des Sohnes des Verstorbenen, Regierungs-
Umschau nnd neue Nachrichten 177
banmeister ;\rarkgraf, die ]\nttel wurden durch eine Subskription aufgebracht,
an der sich zahlreiche Freunde und Verehrer Markgrafs beteiligten, darunter
der kommandierende General des 6. Armeekorps von Woyrsch, der seinerzeit
am Breslauer Friedrichs -Gj-mnasium Markgrafs Schüler war, Kardinal Kopp
und Überbürgermeister Bender. Gewifs eine Ehrung, von der mau in biblio-
thekarischen Kreisen gern vernehmen wird.
Darmstadt. Der Grofsherzogl. Hofbibliothek sind in der letzten
Zeit zwei umfangreiche Bücherschenkungen zugegangen. Major Alfred Zernin
in Halensee- Berlin vermachte der Bibliothek seiner Vaterstadt seine aus
2510 Bänden bestehende Bibliothek, die neben wertvollen Prachtwerken über
Uniformenkunde hauptsächlich Werke über Kriegs- und Heeresgeschichte,
Waffenkunde und -Technik, sowie über Taktik enthält. Die Abteilung III
des Grofsh. Ministeriums überwies aus ihrer Bibliothek 4104 Bände über
Landwirtschaft, Handel und Gewerbe. — Die in den Mitteilungen der Grofsh.
Hessischen Zentralstelle für Landesstatistik veröffentlichten Zahlen über die
Benutzung der Bibliothek i. J. 1906 zeigen wieder an allen Stellen eine Zu-
nahme. Sehr bemerkenswert ist der grofse Umfang der Versendung nach
Orten aufserhalb des Grofsherzogtums, so .334 Bde nach Preufsen (213 davon
in die Prov. Hessen-Nassau), 92 nach Baden, 66 nach Bayern, während die
Bibliothek aus Preufsen nur 139, aus Bayern dagegen 102 und aus Baden
nur 2 Bände erhielt.
Dresden. Die Bibliothek der Technischen Hochschule war
am Schlufs des Jahres 1906 mit 49121 Bänden ganz nahe an die bedeutungs-
volle Grenze der 50 00U herangekommen. Nicht eingerechnet hierin sind die
grofsen Bestände an Patentschriften (843 185). Im Lesezimmer liegen 308 Zeit-
schriften aus. Die übrigen statistischen Zahlen werden im „Jahrbuch" mit-
geteilt werden.
Giefsen. Der Universitätsbibliothek zu Giefsen sind durch eine
Schenkung eines Freundes des verstorbenen Germanisten und Folkloristen
Professor Dr. Adolf Strack die von der Bibliothek unter Ausscheidung des
schon Vorhandenen ausgewählten Bestände der Strack'schen Bibliothek ein-
verleibt worden. Die volkskundliche Abteilung der Universitätsbibliothek,
wie auch deren Bestände an neuerer deutscher Literatur erfahren durch diese
Schenkung eine äufserst wertvolle Bereicherung.
In Görlitz wurde am 28. Februar in Gegenwart des Regierungspräsi-
denten aus Liegnitz und der städtischen Behörden die neuerbaute städtische
Volksbücherei und Lesehalle, eine Stiftung des Geheimen Kommerzienrats
Otto Müller, Ehrenbürgers der Stadt, der die Summe von 120000 Mark für
diesen Zweck bestimmt hatte, feierlich eingeweiht. Wir geben im Folgenden '
eine Schilderung des hervorragenden Gebäudes und seiner Einrichtungen Unter
teilweiser Anlehnung an die in Görlitzer Tageszeitungen veröffentlichten
Mitteilungen. Der auf einem von der Stadt zur Verfügung gestellten, im
Mittelpunkt von Görlitz gegenüber der Lutherkirche an der Jochmannstral'se
errichtete, architektonisch sehr wirksame Neubau ist unter Abänderung bereits
früher angefertigter Skizzen nach den Plänen von Stadtbauinspektor Riess
aufgeführt worden und mit seiner von der gewöhnlichen Gestaltung ab-
weichenden Fassade von grofser konstruktiver Zweckmäfsigkeit und Schönheit.
Die Front ist in Pfeiler aufgelöst, welche über der in das Erdgeschofs ein-
gebauten laubengangartigen Halle beginnen und, bis zum Hauptgesims empor-
steigend, das Dach tragen. Es ist dadurch für die grofsen Räume des
Büchermagazins im ersten Obergeschofs und der darüber gelegenen durch
zwei Geschosse reichenden Lesehalle eine reichliche Lichtzuführung gesichert
und zugleich in der Fassade der besondere Charakter des Gebäudes zum
Ausdruck gebracht worden. Der Ilaupteingang führt direkt in das Treppeu-
XXIV. 4. 12
178 Umscliaii und iumu^ N.vliricliton
h.nns. I,inka von tliosrin licu^ni im l.nlj^isiiiofs die llcizräimic und dio
Kiistt'llanwiiliiuinf:: Dio rrcii|»ii fiilirt in cintT llrcitc von I,:iOni in das erst«
(Joscliol's, dann in 1 m lircitc in das dritto (U'scdud's. I »it« I'odfste und
Güu{;o sind mit n»tc'u riicsi'u in weilsor riifjnnt;, die Fufsbödcn im übrigen
mit Linolonm belojil. Steifet man die 'rrtppc hinauf, so gelangt man im
ersten Stockwerk zunäelist zur nüelierausgahestelle. Neben den» Aus;jabe-
ranni liegen zwei Arl)eitszininur, unmittelbar dahinter das JiUclicmiagaziu.
I>ie Magazineinric'litung ist in bewiihrter Weise von der Firma Lipman-Stral's-
burg i. E. geliefert worden. Durch Einbau eines l.attcnwerktis zerfallt der
Raum iu zwei Hälfteu von rund 'i,'2(i m Höhe. Die obere Hälfte ist durch
zwei kurze Treppen zugänglich. Das Magazin fal'st iiiioon IJiinde. Im zweiten
Stockwerk befindet sicli die iu das dritte Stockwerk durcligchende grofse
[.esehalle und nnt ihr durch eine (ila^tür verbunden noch ein kleineriis Lese-
zimmer. Nach dem Willen der \'ertreter der Stadt soll die Lesehalle zugleich
einen Ehreuraum für den Stifter darstellen, dessen rorträtrelief, von ].. Manzel
aus karrarischeni Marmor nnt reicher Umrahmung geschaffen, die dem Ein-
gang gegenüberliegende Wand schmückt. Die Farbenstiinmung des Ivaumes
ist ein festliches (ioldgelb, die Wandfilllungen zwischen den Pfeilern sind in
Blau gehalten. Aus vierzehn hochgelegenen Fenstern an den beiden Läug;s-
seiten strömt reichliches Licht hernieder. Darunter ziehen sich au den
Wänden rotgebeizte Bücher- und Zeitschrifteuregale hin. Zwölf Lesetische
mit U4 Plätzen stehen zu beiden Seiten des Mittelganges. Jeder Tisch trägt
eine zweiarmige nach Bedürfnis einzuschaltende Lampe. Einen reichen
Schmuck der Halle bildet auch ein über der Eingangstür die ganze Breite
des Raumes einnehmender, von Rud. Siemering geschaffener figurenreicher
Fries. Es wird ferner beabsichtigt, zwei an der entgegengesetzten Wand be-
findliche leere Bogeufelder mit Monumentalgemälden zu schmücken, für die
der Minister der öffentlichen Arbeiten bereits einen Wettbewerb unter der
deutschen Künstlerschaft in die Wege geleitet hat. Links vom Eingang des
Saales befindet sich der erhöht angelegte Anfsichts])latz für den Beamten,
daneben das als ruhiger Arbeitsraum gedachte mit 24 Sitzplätzen ausgestaltete
kleine Lesezimmer. Das dritte Stockwerk beherbergt auch die aus vier
Zimmern mit Nebenränmen bestehende Dienstwohnung der Bibliothekarin.
Die Bücherauswahl und die Organisation der bibliothekarischen Arbeit
lag in den Händen von .Stadtbibliothekar Dr. G. Fritz aus Charlottenburg, dem
die in der dortigen Städtischen Volksbibliothek ausgebildete Bibliothekarin
Fräulein Elisabeth Kuischewsky zur Seite stand. Die Einrichtungen
der genannten Anstalt waren im wesentlichen für die Organisation der Gör-
litzer Volksbücherei mafsgebend. Das Katalogisierungsmaterial wurde zum
grofsen Teil von der Leipziger Buchbinderei-A.-G. (vormals Gustav Fritzsche)
bezogen, bei den Einbänden werden Derniatoid und verwandte Stoffe be-
vorzugt. Für die Ausleihe, die am I.April d. J. eröffnet wird, ist die Ein-
führung des Liverpool -Jeuenser Leihsystems vorgesehen. Ein gedruckter
Katalog erscheint vorläufig nicht, da vorher noch eine erhebliche Ver-
mehrung des Bücherbestandes erfolgen soll. Die seit dem 1. März allgemein
zugängliche, täglich von 5 — 9 Uhr geötfnete Lesehalle i.st mit einer ansehn-
lichen Handbibliothek sowie zahlreichen Zeitschriften und politischen Tages-
zeitungen aller Parteirichtungen ausgestattet. Besonders zu bemerken ist
noch, dafs die bis jetzt im Gymnasialgebäude untergebrachte, über 16 000
Bände umfassende wertvolle Milichsche Bibliothek später im Gebäude der
Volksbücherei an gesonderter Stelle ihren Platz finden wird.
Strafsburg. Wie schon früher mitgeteilt (IDOd. S. 134), soll die Stadt-
bibliothek reorganisiert und den neuzeitlichen Anforderungen besser an-
gepafst werden. Die dabei zu befolgenden Grundsätze hat der seit Jahres-
frist mit der Leitung beauftragte Direktor des Stadtarchivs Dr. Winkel mann
nunmehr in einer gedruckten Denkschrift entwickelt, die kürzlich die Zu-
stimmung der städtischen Behörden gefunden hat. Danach soll auch in Zu-
kunft wie bisher der Heimatkunde, d. h. der gesamten Literatur über das
Umschau und neue Nachrichten 179
Elsafs, sorgsame Pflege zuteil werden, vor allem aber — da für die streng
wissenschaftlichen Bedürfnisse durch die UniversitUts- und Landesbibliothek
hinreichend gesorgt ist — geeigneter Lesestotf für die nach schöngeistiger
Unterhaltung und gemeinverständlicher Belehrung verlangenden Kreise der
Bürgerschaft bereit gestellt werden, und zwar in enger Fühlung mit der das
gleiche Ziel verfolgenden Yulksbibliothek, die sich seit ihrer Gründung im
Jahre 1902 grofser Beliebtheit erfreut und schon seit längerer Zeit von der
Stadt Zuschüsse erhält. Während sich die beiden Anstalten bisher gar nicht
um einander kümmerten, sollen sie sich künftig nach einem bestimmten Plan
freundschaftlich in die Arbeit teilen und gegenseitig unterstützen. Die Stadt-
bibliothek wird, ihrer bisherigen Entwicklung getreu, hauptsächlich das Gebiet
der Geschichte, der Kunst- und Literaturgeschichte, der Erd- und Völker-
kunde pflegen, die Volksbibliothek dagegen die Staats- und Sozialwissenschaft,,
Hygiene, Naturwissenschaft, Technik usw. berücksichtigen. Von der Belletristik
wird die Stadtbibliothek nur die älteren Erscheinungen, etwa bis zum letzten
Viertel des 19. Jahrhunderts, sammeln, die Volksbibliothek nur die neueren
und neuesten Werke. Was die erstere an zeitgenössischer Belletristik bereits
besitzt, überlafst sie der letzteren. Das Endziel, das sich vorläufig noch nicht
verwirklichen läfst, ist die \"ereinigung beider Anstalten, wenn auch mit ge-
trennter Verwaltung, unter einem Dache in möglichst zentraler Lage der
Stadt. Einstweilen sollen sich beide ihre Bücher gegenseitig nach Bedarf
ausleihen. Das bisherige, ziemlich schwerfällige Ausleihverfahren der Stadt-
bibliothek wird tunlichst vereinfacht, die Besuchszeit bedeutend erweitert
werden, und ein gröfserer und behaglicherer Lesesaal wird den Aufenthalt
angenehmer gestalten. Ferner wird beabsichtigt, zur Bequemlichkeit der
Benutzer einen Auswahlkatalog derjeuigen Werke im Druck herauszugeben,
die sich für ein grüfseres Publikum zur Lektüre besonders empfehlen. Schliefs-
lich sei noch erwähnt, dafs sich bei einer Besprechung der verschiedenen
Bibliotheksvorstände dankenswerte Geneigtheit kundgab, die Herstellung eines
Gesamtzettelkatalogs aller öffentlichen Strafsburger Büchersammlungen ins
Auge zu fassen.
Oesterreich-Ungarn. Im Alter von 31 Jahren starb der bekannte
Wiener Bibliograph und Literaturforscher Arthur L. Jellinek au einem Ge-
hiruleiden. Seine Bibliothek wurde von Gilhofer und Kanschburg erworben.
Nach dem Muster des Wöchentlichen Hiurichs bearbeitet erscheint nun-
mehr in Ungarn eine monatliche Bibliographie der im uugarischeu
Buchhandel herausgegebenen und vorbereiteten Schriften (s. u. S. !&!)). Damit
ist eine gerade von den Bibliothekaren oft empfundene Lücke ausgefüllt worden,
da die sonst sehr gute Petrik'sche Bibliographia Hungarica mindestens fünf
Jahre umfal'st und viel zu spät erscheint; l&b6;1900 z. B. ist erst im vorigen
Jahre beendet worden.
Schweiz. Eine Statistik über das Verhältnis der in den wissenschaft-
lichen Bibliotheken der Schweiz befindlichen Bücher zu der Einwohnerzahl
dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach ein recht günstiges Ergebnis liefern.
Das Land besitzt zahlreiche Bücherbestände, die aber, seiner Eigenart ent-
sprechend, stark dezentralisiert und nicht nur über eine Reihe von Bibliothek-
orten, sondern innerhalb dieser mehr als nötig auch über eine Reihe von
Anstalten verteilt sind. Es ist charakteristisch für diesen Zustand, dafs sich
in den gröfseren Zentren lebhafte Bestrebungen geltend machen, die zer-
splitterten Bestände zu konzentrieren, insbesondere in Bern und Zürich, wo
im Laufe der Zeit neben den älteren städtischen Bibliotheken auch kantonale
Sammlungen entstanden sind. Die Bibliotheken beider Städte stehen gegen-
wärtig unter dem Zeichen der Zusammenlegung. In Bern ist der Prozefs
beendet, in Zürich noch in der Entwicklung.
Mit dem I.August 1905 ist in Bern ein Vertrag zwischen dem Kauton
und der Stadt oder vielmehr der Bürgergemeinde in Kraft getreten, wonach
12*
180 Umschau und neue Niichriclitcn
die vorliiiltnisniär.sig iiocli jiiiipi' Uoclisi-liiilliihliutliek ;iii die Stiulthihliotlick
überfCt'f,':inKon ist. l>or Kanton (Ibi-rweist der Stadt jiilirlich einen Betrag
von /.iiniii'liat •J2iM)orr. und daneben AnfeiU' an gewissen Ilocliscliulgubiiiiren
(Iniuiatrikulation usw.). Die Stadt dagegen räiiiut dem Kanton eine N'rrtreinng
in der liibliotbekbeliörde ein, stellt ihre l{ib!iotliek der Iloclisehuie zur ]U:-
niitznng nml kommt im übrigen allein für Unterkunft, Vermehrung nnd V'er-
waltniig anf. Da das Gebäude, in ileni die Iloehseiiulbililiothek nntergebraeht
war, das alte Gymnasium, niedergelegt wurde, niufsfe die Stadt ilir eigenes,
unmittelbar daneben gelegenes (iebiiude durch zwei Flügel vergrülsern, deren
einer bereits bezogen und deren anderer im Hau begritVen ist. Im liuieru
wurde, da das bisherige kleine und dunkle Lesezimmer den neuen Bedürf-
nissen nicht mehr entsj)racli, der ursprünglieli einzige, grofse und arcliitek-
toniseh sehr kunstvoll angelegte Biblicthek- d. h. Büehersaal, in dem seiner-
zeit aueh die Bildnisse der Sehultheifsen der Stadt und Republik Bern
Aufnahme gefunden hatten, zu einem stilvollen und überaus stattliehen Lese-
saal umgewandelt.
Ist in Bern dieser Verschmelzungsprozefs vermiige des verhältnismäfsig
geringen Alters und des beschränkten Umfanges der lloehschulbibliothek,
sowie dank dem Umstände, dals die Einwohnerzahl der Stadt sehr viel kleiner
ist, als die des Kantons, rasch vor sich gegangen, so liegen in Zürich die
Verhältnisse verwickelter, weil hier sowohl die beidseitige Bevölkerung, als
auch die Bestände hinsichtlich Zahl und Umfang einander näher stehen; um-
falst doch einerseits der Kanton Zürich nur ca. 2-,niii;il so v'wA Einwoliner
als die Stadt, und hat sich andererseits neben der alten Stadtbibliothek auch
die seit 80 Jahren bestehende Bibliothek der kantonalen Lehranstalten
(Universitätsbibliothek) zu einer beträchtlichen Sammlung ausgewachsen.
Von Anfang an erschien der Uebergang der einen Anstalt in das ausschliefs-
liehe Besitztum des Eigentümers der andern mit zu grolsen Schwierigkeiten
verknüpft; es wird deshalb die Lösung auf dem Wege der Vereinigung der
beiden Bibliotheken zu einer dritten gesucht, d. h. es soll eine Stiftung er-
richtet werden, die selbständigen Rechtes ist, deren Behörde von beiden
Seiten zu gleichen Teilen bestellt wird und die, abgesehen von den einge-
worfenen Bücherbeständen, welche auf Seiten der Stadt nicht nur viel gröfser,
sondern auch viel wertvoller sind, von beiden Teilen auch gleichmäfsig aus-
gestattet und unterhalten werden soll. Diese neue Bibliothek wird, da die
bisherigen Gebäude schon für ihre eigenen Bedürfnisse zu eng sind, Unter-
kunft finden in einem neuen Gebäude, das sowohl für die Benutzerschaft
der Hochschule wie für die aus der Stadt zweckmäfsig gelegen sein soll und
für das, dank einer hochherzigen Schenkung und daran sich anschliefsender
anderer freiwilligen Beiträge und Zeichnungen, bereits einige hunderttausend
Franken beisammen sind. Einige kleinere Bibliotheken juristischen, medi-
zinischen und naturwissenschaftlichen Inhaltes sollen in die Vereinigung ein-
bezogen werden. Noch haben die beidseitigen Behörden nicht endgültig
Stellung zu dem Projekte genommen; jedoch ist zu hoffen, dafs die Ange-
legenheit bald zu einem erwünschten Abschlüsse gelangen werde. Ein Bau-
platz ist bereits gekauft.
Neben diesen Dingen organischer Art liegen auch bauliche zur Bericht-
erstattung vor. Der Neubauten für die Universitätsbibliothek in Basel und
für die schweizerische Landesbibliothek in Bern hat das Zbl. in den Jahr-
gängen 1S9T und 1901 bereits gedacht. Seither haben völlige Neueinrichtungen,
oder geradezu Neubauten stattgefunden oder sind wenig.stens geplant für die
Bibliothek des eigenössischen Polytechnikums in Zürich, für die Stadtbibliothek
in Zofingen, für die Kantonsbibliothek in Lausanne, für die Stadtbibliothek
in St. Gallen und für die Kantons- und Universitätsbibliothek in Freiburg.
Die Polytechnikumsbibliothek in Zürich, die früher in peinlieh engen
Räumen des Hauptgebäudes der Anstalt untergebracht war, hat sich in dem
nämlichen Gebäude sehr ausgedehnt und verfügt nunmehr über einen ge-
räumigen und stattlichen Lesesaal und sehr zweckmäfsig eingerichtete Bücher-
Umschau und neue Nacbrichten 181
räuiue. (Auch die zürcherische Museums- (d. h. Lese-)Gesellschaft hat in ihrem
Gebäude für einen Teil ihrer Bestände einen nach modernen Gesichtspunkten
zweciimäfsigen Umbau durchgeführt) In Zofingen hat die dortige nicht
grofse, aber sorgfältig angelegte und für die Bildungsinteressen der Stadt
schönes Zeugnis ablegende Stadibibliothek ein Stockwerk eines dreige-
schossigen Museumsgebäudes bezogen, das die Stadt der Freigebigkeit eines
ihrer Bürger verdankt. In Lausanne ist die Kantonsbibliothek in einen
Teil des neuen Hochschulgebäudes eingezogen, wo sie, wie berichtet wird,
nach Art der Bibliothek von Grenoble in einem einzigen hohen Raum unter-
gebracht ist,, der sein Licht von oben erhält und dessen Erdgeschofs den
Lesesaal bildet, während sich die Bücherbestände auf seitlich angebrachten
Galerien befinden. In St. Gallen wird im Laufe dieses Sommers ein Neu-
bau vollendet werden, der für die Stadtbibliothek (die sog. Vadiana) und für
das Stadtarchiv bestimmt ist. Und in Freiburg, das für seine Universität
grofse Anstrengungen macht, soll ebenfalls ein Neubau für die Kantons- und
Universitätsbibliothek errichtet werden, für den im Herbste des letzten Jahres
ein Konkurrenzausschreiben erlassen wurde. Ein Erweiterungsbau ist aulser
in Bern (Stadtbibliothek) auch in Genf zu verzeichnen für den neuen Lese-
saal der dortigen Bibliotheque publique (d. h. für die städtische Bibliothek,
die auch als Universitätsbibliothek dient).
Die Vereinigung schweizerischer Bibliothekare ist in den letzten
Jahren in Zwischenräumen von anderthalb Jahren zusammengekommen; im
Fl
umfassend die im Jahre 1902 gehaltenen Periodica und Serien" Zeugnis ab.
Die diesjährige Tagung wird in der Ilanptsitzung ein Referat über „Aufgabe
und Erstellung eines schweizerischen Gesamtkatalogs" bringen. Angesichts
der eingangs erwähnten starken Verteilung der Bücherbestände über das
ganze Land ist das Bedürfnis nach einem solchen Gesamtkatalog kaum in
Abrede zu stellen. Dafs zahlreiche Bibliotheken der Schweiz über gedruckte
Kataloge verfügen, dürfte die dem Unternehmen entgegenstehenden grofsen
Schwierigkeiten beträchtlich vermindern. Ueber den Verlauf der Tagung
wird seinerzeit berichtet werden. H. E.
Belgien. Am 20. Januar d. J. erfolgte in Brüssel die Gründung eines
belgischen Archivar- und Bibliothekarvereins (Association des archivistes
et bibliuthccaires beiges), der bereits die verhältnismäfsig sehr hohe Zahl von
lO'.t Mitgliedern aufweist. Der Verein zerfällt in zwei Sektionen, die der
Archivare und die der Bibliothekare. Wie der unlängst begründete fran-
zösische Bibliothekarverein gibt auch der belgische eine periodische Schrift
für seine Mitglieder heraus (s. u. S. 1S4), die als Beilage der Revue des biblio-
iheqnes et archives de Belgi(|ue erscheint; uach der vorliegenden ersten
Nummer zu schliefseu scheint sie nur Vereinsnachrichten bringen zu wollen.
Gleichzeitig mit diesem Verein, der nur Personen aufnimmt, die das Amt eines
Bibliothekars oder Archivars ausüben oder ausgeübt haben, hat sich in Brüssel
unter dem Namen ,.Biblion" eine losere Vereinigung solcher Kreise gebildet,
die am Buch- und Handschriftenwesen interessiert sind. Sie wird dreimal im
Jahre Versammlungen abhalten.
England. Die Verwaltung des British Museum macht bekannt,
dafs der grofse Lesesaal behufs Vornahme von Erueuernngsarbeiten vom
\h. April bis auf weiteres geschlossen wird. Voraussichtlich werden die
Arbeiten bis Ende Oktober beendet sein. Es wird in der Anzeige nicht
gesagt, wie weit für den fehlenden Lesesaal in anderen Räumen Ersatz ge-
schafft werden wird, doch ist wohl anzunohnuni, dafs es in tunlichem Um-
fange geschehen wird. — Bei diesem Anlafs klagt die „Academy" über die
bisherige Ueberfülhiug des Lesesaals und die Langsamkeit der Bücherbesorgung.
182 Uiiiscliaii und iiouo Nsicliricliton
Es sei nicht KoniipMid liokaiint, (lal's den Aiifwiirtorn tjostattot ist, in iiircr
frt'ien Zeit 'l'itcl im Ivataiofj; iiacliziisclila'jjon iiiui d'w lüidicr zu bcstininitiT
Zeit für die HcstciliT bereit zn lialtfii, wullir iiineii dauu allerdings (^iii kleines
Entgelt gewährt werden sollte.
Frankreich. Das Journal ulticiil vom 'J5. Oktober v. .1. vorölVentlielit
eine Instruktion für die Anlage und N'erwaltung von M ilit iirbibli ot li ek en
für den Hedarf der Mannschaften. Die Leitung der Bibliotheken sollen
llibliothekskonnnissionen liihreii, ilie aus einem (Iflizier als Vorsitzenden und
je einem Unteroftisicr, Korpural und (iemeinen zu bilden sind. — In Paris
wird von Ende Juli bis zum 20. Oktober eine internationale Buchaus-
stellung stattfinden. Ausstellungsraum ist das fJrand l'alais der Chanips-
Klysees. — l)ie .Ma/.arine besitzt eine Handschrift des ausgehenden i:(..Iahr-
himderts. La 8omme le Koi (Nr h7(i) ia der, wie seiner Zeit J.eop. Delisle
nachgewiesen liatte, drei Miniaturen fehlen. Im Mai oder .luni v. J. machte
ein englischer l^ibliophile der Verwaltung der Mazarine die Miiteilung, dafs
eine der Miniaturen in den Schaukästen des Musee de (Muny ausg(!stellt sei.
Es ist der Hililiotheksverwaltung luin mit Hilfe des vorgesetzten Ministers ge-
lungen, sie der llan<lsclirift wieder einfügen zu können. — Nach dem 'J'ode
des bekannten Pariser Architekten 'l'homas hat sich zufällig herausgestellt,
dafs derselbe aus der lübliothek der Ecole des Eeaux-Arts, zu deren privi-
legierten Penutzern er gehürte, eine sehr grofse Zahl von AVerken und Einzel-
blättern entwendet hat.
Nordamerika. Vor zwei Jahren berichtete A. V. Pabine, ein Beamter
der Kongrefsbibliothek, über die Bibliothek des Kaufmanns (JennadiJ Yudin
in Krasuojarsk im östlichen Sibirien (Hortzschansky, Bibliograi)liie 2, lH,jO).
Der Ilauptwert dieser einige süiKiit P)ände und öÖdüOk Ilaudschritten um-
fassenden Sammlung liegt auf dem (üebiete der russischen Literatur, Geschichte
und Kunst mit besonderer Berücksichtigung Sibiriens (Library Journal Vol. 80.
11105. H. 43t>.) Nach^ einer Notiz in der Februarnummer des Library Journal
(S. 41) hat Herr Yndin sich jetzt bestimmen lassen, seine Büchersammlung der
Kongrefsbibliothek zu übergeben, und zwar trägt diese Uebereigniiug
mehr die Form einer Schenkung, da er nur ein Drittel des Kaufwertes erhält,
selbst aber erheblich mehr für die Ueberführung der Bibliothek zahlt. Diese
Erwerbung darf sich die Kongrefsbibliothek jedenfalls zum besonderen
Puhme anrechnen; denn nicht die Kaufkraft und Opferwilligkeit des reichen
Amerika hat hier den Ausschlag gegeben, sondern die Ueberzeugiiug, dafs
die Sammlung in der amerikanischen Nationalbibliothek den gröfsten Nutzen
stiften werde.
^'ou den Erwerbungen, welche die Kongrefsbibliothek dem Jahresbericht
für 1905 00 zufolge im letzten Jahre machte, war der Zuwachs von archiva-
lischem Material zur amerikanischen Geschichte am bedeutendsten. Als be-
sonders wertvoll werden hervorgehoben die als Ergänzung eines frühereu
Geschenkes erhaltenen ITuo Briefe und jjolitischeu Schriftstücke aus dem
Nachlasse des Präsidenten Van Buren und das von B. F. Stevens in ISO Bänden
niedergelegte chronologische, alphabetische und sachliche Register von
liil 00u_ Handschriften aus der Zeit von 17(;.3— 17S3, die sich in englischen,
französischen, holländischen und spanischen Archiven befinden und auf Nord-
amerika beziehen. Dagegen vermehrte sich die Druckschriftenabteilung im
Berichtsjahre nur um :iA i\2G Bücher und kleine Schriften, davon 15-248 durch
Kauf. Unter den Ankäufen sei hervorgehoben eine sehr vollständige Samm-
lung von Literatur über die Shaker. — Die Herstellung und der Verkauf
gedruckter Katalogzettel haben eine weitere Ausdehnung erfahren. Die
Regierungsdruckerei druckt anfser den Titeln der Kongrefsbibliothek und
der Bibliotheken des Department of Agriculture und des Geological Survey
jetzt auch für die ötTentliche Bibliothek in Washington die erforderlichen Titel,
und alle diese nach den gleichen Regeln aufgenommeneu Titeldrucke können
VCD der Kongrefsbibliothek bezogen werden. Im Jahre 1905/06 haben 156
Neue Bücher und Aufsätze zuiu ßibliotheks- und Buchwesen 183
neue Besteller, meist kleinere Bibliotheken, sich die grofsartige Einrichtung
zunutze gemacht; die Liste der zahlenden Abnehmer zählt 7(i4 Namen. Der
Verkaut' stieg um zehn Prozent; 1(5 747 Dollar wurden vereinnahmt, während
an (iehältern der Card Sectiou nur 779s Dollar gezahlt wurden. Besonders
stark hat die Zahl der nach der Drucknummer bestellten Zettel — die für
die Küugrefsbibliothek bequemste und für die Bezieher billigste Art des
Kaufs — zugenommen, hauptsächlich dadurch, dafs die A. L. A. List, eine mit
kurzen Inhaltsangaben versehene Zusammenstellung empfehlenswerter neuer
Bücher (Vol. .f. 1!IU7), und der von der rührigen H.W.Wilson Company in
l\linneapolis verütl'entlichte Cumulative Book Index (Vol. 10. 1907) diese
N'umnier allen Titeln beifügen.
Im Zusammenhang mit dem Druck der Katalogzettcl steht eine Aende-
riing, welche der von dem Copyright Office nerausgegebene „Catalogue of
litle entries of books and other articles entered in the Office of the register
of Copyrights" erfahren hat. Beginnend mit der Ausgabe vom 5. Juli 1 906 er-
scheinen unter dem Titel „Catalogue of Copyright entries" statt des einen
Heftes wöchentlich vier Listen: 1. books, dramatic compositions, maps and
Charts; 2. periodicals; 3. musical compositions; 4. engravings, cuts and prints,
chromos and lithographs, photographs, fine arts. Diese Verzeichnisse sind
mit Kegistern ausgestattet, welche später durch Jahresregister ersetzt werden
sollen, während das erste Verzeichnis aufserdem Vierteljahrsregister erhält.
Die wichtigste Neuerung aber ist. dafs jetzt zum Druck der Büchertitel der
für die Katalogzettel der Kongrefsbibliothek hergestellte Satz unverkürzt ver-
wendet, und die Drucknummer der Titel in den Registern wiederholt wird.
Der Wert dieser Verzeichnisse für die amerikanischen Bibliotheken ist da-
durch ganz beträchtlich gewachsen. Es kommt hinzu, dafs, während man für
den Catalogue of title entries jährlich fünf Dollar zahlte, jede der neuen
Listen auch einzeln bezogen werden kann (Nr 1 und 3 für zwei Dollar, Nr 2
und 4 für einen Dollar). Die Frage drängt sich auf, ob nicht auch die
Königliche Bibliothek in Berlin die Brauchbarkeit ihrer Verzeichnisse der aus
der neueren Literatur erworbenen Druckschriften noch erhöhen könnte, wenn
sie etwa neben einem wöchentlich erscheinenden Verzeichnis der Bücher
im engeren Sinne (vielleicht noch mit Anschlufs der Orientalia) für Karten
und Musikalien besondere nach Bedarf zu druckende Zusammenstellungen
herausgäbe. P. T r o m m s d o r f f.
Neue IJüclier nnd Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.')
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Bogvennen, Tidsskriftet, udg. af Foreningen for Boghaandvaerk MCMIV— VL
Kobeuhavn: F. Ilendriksen 19(17. 68 S , 8 Taf. 4°. S Kr.
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18.31 par J. Techener. Directeur: Georges Vicaire. 1907. Nr 1 =^ 15. Janvier.
Paris: H. Ledere 1907. Jg (12 Nrn) 12 Fr.
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Anno I (N. S.) Fasel. Gennaio-Febbraio 1907. Milano: Societä (Biblio-
teca di Brera) 1907.
Revue biblio-ieonographiqne. Publiee sous la direction de Pierre Dauze
pour la partle moderne, Jules Le Petit pour la partie ancienne. S6r. 3.
Ann. 14. 1907. Paris: Redacticm 1907. Jg. (8— 9 Nrn). 12 Fr.
* Revue des Bibliotheqncs et Arehives de Belgique. Publiee par L. Staiuier
avec la collab. de 0. Grojean, J. Cuvelier et le Concurs des principaux
Bibiioth»;caires et Archivistes du Pays. T. 5. 1907. No 1. Jauvier/F6vrier.
Bruxelles: Misch & Thron 1907. Jg. 8 Fr., Ausland 10 Fr.
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit ♦ bezeichnet.
löl Noilo liiu-luT iiiul Aufsätze /.iiui Hibliotliclia- uiiil liiidiwoscn
"Ivivlsta (li'llo Itililiotoc'ho o (U'};li arcliivi. PcTiodico di bilfliiittM-oiioinia o
tli biblio<;ralia, ili palcogralia o di arcliivistk-a. Dircttu dal (Juidti l>ia^<i.
Anno 1^. Vol. IS. No 1. (iennaio lUOT. Fironzc: L. S. Olscliki litoT. .Ig.
(IJ Nrn) Italien 12 L., Ausland If. Fr.
'l'ij (Isehrl tt vor hock- en l)il>lii)tlieek\vezeii. Onder rcdaclie van Enim. de
l?oui, .1. W. l'nsehede, 1'. ('. MoUiuysen en V. A. Dela Montagno uiet de
uiedewerking van iu)urd- en zuidncderlandsehe bihliothecarissen en biblio-
l)lnlen. .laarg. .S. I'.IOT. Nr 1. (Jan. Febr.) Antwerpen: .1. E. Huseliniann,
süraveuhage, iM. NiJhotV l'.iOT. ,1g. ((; II.) :,.")() Fl., für Deutschland 12,5(» M.
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186 Neue Bücher nnd Aufsätze zum Hibliotheks- und Buchwesen
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verder in den boekhandel voorkomende artikeln, die in het jaar 1906
in het Koninkrijk der Nederlanden uitgegeven of herdrukt ziju, benevens
opgave van den uitgever, den prijs en eenige aanteekeeningen; voorts
en lijst der overgegane fonds-artikelen alsmede een wetenschappelijk
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Jg. Spanien 10 Pes., Ausland 12Pes.
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megjelenöfelben levö ujdonsägokrol. (Monatliches Verzeichnis der im
ungarischen Buchhandel erschienenen u. in Vorbereitung befindl. Neuig-
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Fachbibliographie.
Erziehung u. Unterricht. Bücherei eines deutschen Lehrers. Das Not-
wendigste aus der pädagogischen Literatur kritisch ausgewählt. Zugleich
inn Neue Bilclicr und Aufsätze! zum Bibliotlicks- und Buchwesen
ein i'berblick über dio Forfscliritlo <br Wissunsdiall umi Motliodn dor
tiiixobu-n I.i'hrräclitr. Urs-;, v. d. „Neuen Biihuen". Lciim^': K. Voi^^t-
liiiidor l'.MiT. iX; 8. I,2U J\l.
Kr/.iohuBi,' n. Unterricht. Dohi Montuj^nc, \. A. Schoolboeken te Ant-
werpen in de IT«' ceuw. 'rijdselirift v. boek- N: bibiiotheekwezen ü. lllilT.
S. 1 - :i5.
(Jeschiehte. Annuario bil)ii();,'r:itic() dellii storia d'Italia dal see. IV (Udl' E. V.
ai f^iorni nostri, dir. da A. CrivolbK-ci, (i. Montieolo c V. l'iiitor. l'.iol.
Anno 111. Pisa: E. Spoerri 19(t7. XXVIl, «07 S. IS L.
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Franz. AluTglaiilie, geheime ^VissenH(•llaften , \Vinidcrsiieht (1. Iliilt'tig.
Heft 1. (erste Hälfte) der Kulturf,^eschiehte und Volkskunde (Folklore)
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dolle bibliofj^raiie finora pii]ibli(t;i(e suIla storia j^enerale o particolare d"ltalia.
Siippl. 1. l«)!):^— (K;. Seconda Edizione. Roma: E. Loeschcr l'JUT. 22 S.
(Ed. 1» erschien in: Kivista d. biblioteche l'JOli.)
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Fase. !s. Preys-Si)ere. Paris: A. I'icard I!i07. Sp. 38 17— 4;»I2. 1". 7,50 Fr.
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musikalische Schriften u. Abbildungen f. d. J. 1907. Als Fortsetzung d.
Handbuchs d. musikal. Literatur. Jg. 79. Nr 1. Leipzig: Friedr. Hof-
meister 1907. Jg. (12 Nrn) 20 M., auf Schreibpapier 22 M.
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pour les annees 1904 — 19ii5. Paris 1906: Daupeley Gouverneur, Nogent-
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Nachtr. zu den früheren Jahren. Altpreufs. Monatsschrift 43. 1906. U. 3
u. 3; 44. 1907. H. 1. Auch selbst, erschienen; Königsberg: F.Beyer
1906. 59 S. 1,60 M. (Zugleich II. Vereinsgabe f. 1906/07 d. Vereins f. d.
Gesch. V. Ost- u. Westpreufsen.)
Schleswig-Holstein. Literaturbericht für 1905/06 erstattet von R.v.Fischer-
Benzon. Zeitschr. d. Gesellschaft f. Schleswig -Holst. Geschichte Bd. 36.
1906. S. 315—342.
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Vaucluse. Labande, L. H. Bibliographie Vauclnsienne ann. 1905 et Supple-
ment des annees lb94 ä 1904; Repertoire methodique de la bibliographie
Vauclusieune 1S94 — 1905. Memoires de l'academie de Vaucluse. Ser. 2.
T. 6. 1906. (Beilage) S. 81—97.
Antiquariatskataloge.
Boerner Leipzig. Nr 6: Sammlung von Erstdrucken n. Seltenheiten d. Werke
Johann Wolfgang v. Goethes. 84 Nrn.
Cohen Bonn. Nr 118: Geschichte (Rheinland). 396 Nrn.
Graz & Gerlach Freiberg. Nr 11: Bergbau- u. Hüttenkunde, Geologie etc.
3351 Nrn.
Geibel Hannover. Nr 103: Seltenheiten. 1627 Nrn.
Ilarrassowitz Leipzig. Nr 302: Semitische Völker u. Sprachen. 3203 Nrn.
Ilauptvogel Gotha. Nr 34: Almanache, Kalender, Taschenbücher. 959 Nrn.
lluber Salzburg:. Nr 35: Verschiedene Wissenschaften. 2118 Nrn.
Ilugendubel München. Nr 30: Geschichte u. Hilfs -Wissenschaften, Kultur-
geschichte. 1258 Nrn.
J unk Berlin. Nr 3 : Naturwissenschaften. Nr 3077— 4686.
Kerler Ulm. Nr 354 : Kultur u. Sitte. 3411 Nrn.
Krüger & Co. Leipzig. Nr 50-5) : Geschichte. Abt. I— IL 848 u. 15S4 Nrn.
Levi Stuttgart. Nr 167: Antiquarische Neuerwerbungen. 1498 Nrn.
Mayer & Müller Berlin. Nr 227: Allgemeine Naturwissenschaften. 46 SS.
Pech Hannover. Nr 52: Almanache, Kalender, Taschenbücher. 1175 Nrn.
Süddeutsches Antiquariat München. Nr 92: Reisen, Ethnographie. Geo-
graphie. 1287 Nrn.
Völcker Frankfurt. Nr 266: Theologie. II: Historische Theologie. 2929 Nrn.
Weg Leipzig. Nr 105: Diptera. 1296 Nrn.
Oswald Weigel Leipzig. N. F. Nr 123: Neuere Geschichte. 582 Nrn.
1^2 reraonaliiacliriclitiMi — VcroiiisnilttclIunKOu
rcrsoiialiisuhrii'hlcii.
ImtHii 1\|;. l)i>r llilfsliililioilifUiir l»r, Williclin KoMic, bislior bc-
iirhtibt an tlii' Scniinarliililiiitlu-k in Fulda, wurdi' weiter an die I'rinzen-
sdniio '/.u Dri'sdiMi bcurlaiilit. Als Voli)nlilr trat ein Dr. pliil. Wall her
Schubrinp, geb. 10. Dez. IbSl Lübeck, ov., stiid. indische und iranische
l'hiiologie.
Dortmund. Zum I^eitiT der neu l)egriindoten städtischen Kaiser-
Wilhelm -Auguste -Viktoria - l-fiichcrei wiirdi^ der bisherige 2. Bibliothekar der
btadtbibliotiiek Elbert'cld Dr. Krich Schulz l)ernfen.
Düsseldorf LH. Der wiss. Hilfsarbeiter Dr. Hermann Reuter wurde
zum zweiten Hibliothckar ernannt.
Heidelberg lli. Der wiss, Hilfsarbeiter an der Landesbibliothek zu
Stuttgart Dr. Max Croue wurde als wiss. Hilfsarbeiter angestellf.
KTmigsberg ÜB. Als Volontär trat ein Dr. phil. Williehii F'elka,
geb. 21. Febr. IhT'.l Königsberg, ev., stud. Geschichte, Geograj)]iie und l'hilii9oj)liie.
Kostoek ÜB. An Stelle des nach Halle berufenen Prof Dr. Otto Kern
wurde der ^'e^t^eter der deutschen l'iiilologie Prof. Dr. Wolfgang (Jolther
mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Oberbibliothekars bis auf weiteres
beauftragt.
Strafsbnrg StB. Der wiss. Hilfsarbeiter Dr. Wilhelm Teichmanu
wurde zum zweiten Bibliothekar ernannt; als Volontär trat ein Dr. Robert
Jladke.
Würzburg ÜB. Der Vorstand Oberbibliothekar Dr. Dietrich Kerler
starb am 5. März im siebzigsten Lebensjahre.
Italien. Der Präfekt der Anjbrosianischen Bibliothek in ]\Iailand
Antonio i\Iaria Ceriani starb am 2. März, zu seinem Nachfolger wurde
Acbille Ratti ernannt.
Verein Deutscher Bibliothekare.
Nachdem durch den beklagenswerten iilötzliclien 'l'od Dietrich Kerlers
die Abhaltung der Bibliothekarversammlung in Wiirzburg unmöglich ge-
worden ist, hat sich Bamberg freundlichst bereit erklärt die Versammlung
aufzunehmen. Diese wird also
am 23. und 24. Mai in Bamberg
stattfinden, event. mit einem gemeinsamen Ausflog am 25. Mai. In Aussicht
genommen sind folgende Verhandlungsgegenstände: die I^önigliche Bibliothek
in Bamberg und ihre Handschriften (H.Fischer); zur Bamberger Druckerge-
schichte K.Schottenloher); Mifsstände im Dissertationenwesen (K.Geiger);
das Auskunfts])ureau der deutschen Bibliotheken und seine Suchliste (R. l'^ick);
Berichte der Kommissionen, besonders der Kommission für offizielle Druck-
sachen ; Mitteilungen und Besprechungen über technische und Verwaltungsfragen.
Die im Januar fällig gewesenen Mitgliederbeiträge sind zum Teil
noch rückständig. Es wird um Einsendung derselben an die Adresse des
Schatzmeisters Bibl. Dr. Hirsch, Berlin W fl4 Königliche Bibliothek, bis zum
1. Mai ersucht (mit der Bestellgebühr von 5 Pf), widrigenfalls Einziehung durch
Nachnahme erfolgt.
Vereinigung Schweizerischer Bibliothekare.
Die Vereinigung Schweizerischer Bibliothekare wird am 20. und 21. April
in Genf tagen. Erste Sitzung Samstags .5 Uhr altends im Lokale der Societe
d'Histoire et d'Archeologie (Rue de l'eveche No 1 , pres la cathedrale de
St. Pierre), zweite Sitzung im Lesesaal der Bibliotheque publi(}ue. An-
meldnngen werden bis zum IS. April Mittag an den Direktor der Bibliotheque
l)ubliiiue, Monsieur Fred. Gardy, erbeten. Gäste sind willkommen.
Verlag von Otto Harrassowltz, Leipzig. — Drnck von Ehrbardt Karras, Halle.
Zentralblatt
filr
Bibliothekswesen.
XXIV. Jahrgang. 5. Heft. Mai 1907.
D.as Helmaspergersche Notariatsiustrument
und die 42 zeilige Bibel.
Soviel auch über die Urkunde des Fust-Gutenbergischen Prozesses
geschrieben worden ist, so scheint mir dennoch, sowohl was die Er-
klärung als auch die Verwertung dieser für die Gutenbergforschung
so ungemein wichtigen Quelle betrifft, noch manches zu tun übrig
geblieben. Dziatzko meint zwar gegen Ende seiner letzten Ausführungen
über das Instrument in den Götting. Gelehrten Anzeigen 1902. S. 999,
dafs es für die Erklärung keine Zweifel mehr biete, allein einer
kritischen Prüfung gegenüber kann diese optimistische Auffassung nicht
Stand halten. Ich fürchte sogar, dafs grade die Erläuterung der Ur-
kunde, wie er sie zuletzt gegeben hat, in der Hauptsache abgelehnt
werden mufs.
Es fragt sich zunächst, welches war der Inhalt des .jZettels", auf
den sich beide Parteien sowie auch der Richter berufen. Dafs es sich
nur um einen einzigen Vertrag handelt, habe ich entgegen derWyss'schen')
und Schorbach'schen2) Ansicht in meinen Gutenbergforschungen S. 61
bis 75 nachgewiesen. Wenn Dziatzko sich ereifert, dafs ich auch ihm
fälsclilicher Weise die Unterscheidung zwischen einem früheren und
späteren Abkommen untergeschoben habe-, so darf ich zu meiner Recht-
fertigung anführen, dafs er in seiner ersten Erklärung der Urkunde 3)
S. 25 von dem „früheren schriftlichen Uebcreinkommen" sowie S. 30
von dem „ursprünglichen Vertrag" spricht, und dafs er auch S. 23,
wo er den engen Zusammenhang der doppelten geschäftlichen Be-
ziehungen zwischen den beiden Parteien allerdings betont, sich min-
destens sehr hypothetisch ausdrückt, wenn er sagt, dafs anscheinend
diese zwei Geschäfte auch nur in einem „Zettel" schriftlich festgesetzt
gewesen seien. Dziatzko hat überhaupt mit der Unterscheidung von
zwei Geschäften, auf die er in seiner ersten Erklärung als einen von
den früheren Kommentatoren übersehenen Punkt besonderes Gewicht
legt,<) nur eine irrige Auffassung in die Urkunde hineingetragen. Es
1) Zbl. f. Bw. .1. 18i)0. S. 407— 411.
'2) Festschrift zum 500 jähr. Geburtstage von Job. Gutenberg. Mainz 1900.
S. 190-211.
3) Samuiliing liibliotliekswiss. Arbeiten 2. 1889.
4) a. a. 0. S. 23,
XXIV. 5. ,3
l'^l Das lk'huasi)ergcrschc Notariatsinstnmiont ii. die IJzeiHgc Bibel
ist nicht .•inp:anj::it!:, von zwei (JoschUftcn /.ii ^proclicn, es handelt sioli
von Anfang an nur um ein ein/ij^et; (Jeseliiii't, die lleratellung des
Werkes r» irer beider novz. Das von Dziatzko als erstes Geschäft
aufgefafste I^arlehen zum Zweck der Ilcrsfollung des Druokapparates
hildi't doch nur die Grundlage dos in Aussiclit gonommenen (!es('iiilftes.
W\ss und Scliorhaeh sind grade dadurch, dals sie sich dieser irrigen
Auffassung Dziatzkos anschlössen, zu ganz unhaltbaren Annahmen über
eine weitere zweite Verbindung Gutenbergs und Fusts verleitet worden.
Der erstere will sogar die sämtlichen von Fust übernommenen TiCistungen
nur auf das erste (ieschäft liczogt-n wissen, obschon das weder mit dem
Wortlaut des Hechtsspruches noch dem des Fustschen I'^ides in Ein-
klang zu bringen ist. Ueberdies wäre es auch gar nicht zu ver-
stehen, wie Gutenberg, der doch über die Versuchszeit hinaus war, zur
Herstellung des Druckapparates so aufserordentlicher Summen bedurft
haben sollte. Schon die Sunmie von 800 Gulden erscheint dafür als
sehr reichlich bemessen, und wir dürfen voraussetzen, dafs Gutenberg,
der sich von vornherein ausbedungen hatte über die Verwendung des
Geldes im einzelnen keine Rechenschaft schuldig zu sein, einen Teil
davon in fincn nocz rersicllen d. i. zur Erfüllung sonstiger Verbind-
lichkeiten verwenden konnte.
Wer die sich widersprechenden Aussagen des Klägers und des
Angeklagten vorurteilsfrei und aufmerksam prüft, der wird mir zugeben,
dafs die herrschende Vorstellung, nach welcher der „Zettel" eine
schriftliche Vertragsurkunde sein soll, auf einem Irrtum beruhen
mufs. Wenn zwei so erfahrene Geschäftsleute , wie es Fust und Guten-
berg waren, ihre Vereinbarungen schriftlich fixiert hätten, so wäre
es auch in einer Weise geschehen, dafs so entgegengesetzten Auf-
fassungen ihrer Verpflichtungen, wie sie die beiden Gegner vertreten,
von vornherein der Boden entzogen worden wäre. Es ist ferner nicht
möglich, dafs auch nur die Abmachungen über das sogenannte erste
Geschäft, wie es Dziatzko nennt, die Zahlung von 800 Gulden seitens
Fusts und die Herstellung eines Druckapparates seitens Gutenbergs,
schriftlich in dem ,. Zettel" niedergelegt waren. Es wäre ja zu täppisch
gewesen, wenn Fust einem solchen Vertrage gegenüber sich mit seinen
Forderungen in den Augen jedes Einsichtigen von vornherein blofs-
gestellt hätte.
Der „Zettel", der so gründlich mifsverstanden und darum einer
sacbgemäfsen Erklärung des Instrumentes so erschwerend in den Weg
getreten ist, war gar keine Vertrags Urkunde, er war nur eine
Quittung, durch die Gutenberg bescheinigte, 800 Gnlden von Fust
empfangen zu haben, sich seinerseits verpflichtete das Geld bis zur Rück-
erstattung mit 6 ö/,| jährlich zu verzinsen und zugleich anerkannte, dafs das
mit diesem Gelde von ihm verabredeter Mafsen herzustellende Werk Fust
zum Pfände disnen solle, ohne dafs diesem jedoch das Recht zustehe
über die Verwendung des Geldes Rechenschaft im einzelnen zu fordern.
Wenn Fust von dem zettcl irs vhcrlunmieus spricht, so geschieht es, um die
Bedeutung des Zettels als Quittung möglichst in den Hintergrund treten
von Gottfried Zedier H)5
zu lassen, seine Bezugnahme auf das mündliche Uebereinkommen dagegen
zur Hauptsache zu machen. Er tut das, weil er auf die Frage, warum er
sich nicht ebenso wie für die ersten 800, auch für die zweiten 800 Gulden
eine Quittung von Gutenberg habe ausstellen lassen, keine triftige Antwort
geben kann. Deshalb behauptet er denn auch, dafs er seinem Schuldner
über die ersten 800 Gulden hinaus noch 800 Gulden mehr vorgestreckt
liabe. (hin er i/m noch Indc des oh/feinelfen zctfels pftlichtink fij geirest.
Entspräche letzteres den Tatsachen, so würde der Richterspruch es
haben respektieren müssen, aber dieser sowohl als auch die eingehenden
Erklärungen des Angeklagten zeigen ofieukundig, dafs es mit den
Fust'schen Behauptungen selir windig bestellt ist. Gegen meine Aus-
legung der Natur des Zettels als einer einfachen Quittung könnte eine
Aeul'serung Gutenbergs geltend gemacht werden, wenn er sagt: .so fin
ym auch folch achthundert (/uldcn nit alle rnd alsfsbalde noch Inhalt
defs czetteU icorden. Denn es mnfs zunächst sonderbar erscheinen,
dafs Gutenberg den Empfang von 800 Gulden bestätigt haben sollte,
wenn er sie nicht auch tatsächlich erhalten hat. Allein die Zinsen
für das erste Jahr betrugen schon 48 Gulden, und wenn Fust einen
entsprechend niedrigeren Betrag als Ausgleich dafür von vornherein zu-
rückbehielt, konnte Gutenberg in der Ueberzengung es mit einem an-
ständigen Geschäftsmanne zu tun zu haben — und dieser Ueberzengung
wird er zunächst gewesen sein — sich wohl dazu verstehen, über die
volle Summe von 800 Gulden zu quittieren, ohne sich den Fehlbetrag
besonders beglaubigen zu lassen. Noch Avahrscheinlicher aber ist
es, dafs Fust ihm in der Hoffnung schon in anderer Weise auf seine
Kosten zu kommen von vornherein die Zinsen erliefs. Dann konnte
sich Gutenberg nur um so mehr veranlafst sehen über einen noch
fehlenden Restbetrag mit Stillschweigen hinwegzugehen und den Empfang
der vollen Summe zu bescheinigen. Wer in dem Zettel eine beider-
seitig unterzeichnete Verfragsurkunde sehen will, wird bei dem Versuch,
ihren Inhalt festzustellen, sofort in Verlegenlieit geraten.
Die weiteren Vereinbarungen, auf welche die Quittung nur hinge-
wiesen haben kann, waren sämtlich mündlich getroffen worden, und
zwar waren die Vertragspunkte, wie wir aus den Darlegungen des
Angeklagten schliefsen dürfen, deren Richtigkeit ja durch das uns im
Instrument erhaltene Zwischenurteil ohne weiteres bezeugt wird, folgende:
Fust zahlt an Gutenberg zu einem bestimmten Termin und auf einmal
800 Gulden. Dieser stellt damit einen Druckapparat her, mit dem ein be-
stimmtes Werk, dessen Ertrag beiden in gleicher Weise zu gute kommt,
gedruckt werden soll. Für die vorgeschossene Summe dient Fust der von
(iutenberg herzustellende Druckapparat als Unterpfand. Letzterer ver-
pflichtet sich, das ihm von Fust geliehene Kapital mit 6"/o jährlich zu ver-
zinsen, ist aber von jeder Rechenschaft über die Verausgabung der Summe
frei. Fust trägt alle Kosten, die der Druck des Werkes verursacht
und verpflichtet sich demgemäfs von dem Zeitpunkt ab, wo der Druck
beginnt, zur Bestreitung des Lebensunterhaltes des Personals mit jährlich
300 Gulden und aufserdem zur Deckung der Ausgaben für Arbeits-
13*
^^•'i Das nclinaspergiirscho Notariatsinstnimont u. dio 42 zoiligo Bibel
lolin , Ooscliilftsmietc, rcM'gruiuMit , Tapicr, Dnickcrsehwürze usw. Die
Auflösung: der (icscliäftsvorhiiuluii-; k:inn (ms( nach Vollciiduii};' des
zu diuckcudcn Werkes statllinden. In diesem Falle bleibt ge^en Kiick-
zahlung: der vorgeschossenen 800 (lulden der gesamte Druckapparaf
Eigentum Pintcnbergs.
Was diese Vertragspunkte betrillt, so bedürfen nur einzelne einer
näheren Erläuterung oder liegründimg. So fragt es sich zunächst, ob
aus den Worten Gutenbergs dits .hiliunncs ym jcrUchcn drifliiDulrrt
i/i(hlc)i rar /,-osfrn (jchcH solf nicht gefolgert werden könne, dafs diese
Verpliichtung Fusts sich auch schon auf die der Drucklegung des
Werkes vorhergehende Zeit erstreckte. Dziatzko S, 997 will uns allen
Ernstes glauben machen, dafs über diese wichtige Frage beide Ver-
tragskontralienten verschiedener Ansicht gewesen seien. Fust habe
geglaubt für die ganze lange Zeit, in der am „Gezeuge" gearbeitet sei,
also noch nicht gedruckt wurde, nichts für den Unterhalt des Druck-
personals zahlen zu mü.ssen, Gutenberg dagegen habe jene Zeit, ganz
oder zum Teil, in die Druckzeit eingerechnet. Ich vermag mir niclit
einzureden, dafs die beiden gewiegten Geschäftsleute über die Auslegung
eines so wichtigen Vertragspunktes guten Glaubens hätten so entgegen-
gesetzter Ansicht sein können. Gutenberg scheidet völlig klar den
Vorschufs Fusts, mittelst dessen der Druckapparat hergestellt werden
sollte, und die anderen Ausgaben, die mit der Drucklegung des Werkes
verbunden waren. lieber die durch die Beschaffung des Apparates
geforderten Ausgaben konnte von ihm keine Rechenschaft gefordert
werden, denn es ging Fust nichts an, ob das me oder mynncr loft,
über die anderen Gelder ist er ohne weiteres erbötig Rechnung ab-
zulegen. Abgesehen davon, dafs es sehr unwahrscheinlich ist, dafs
Fust von Anfang an seinen Verpflichtungen so wenig nachgekommen wäre,
dafs er jahrelang mit dem Zuschufs von mehreren 100 Gulden zurückhielt,
wäre es doch auch nicht zu verstehen, wie dieser Zuschufs zur Zeit
der Herstellung des Druckapparates der gleiche hätte sein sollen, wie
später, wo mit Beginn des Druckes ein weit zahlreicheres Arbeits-
personal nötig wurde. Es ist vielmehr klar, dafs das getroffene Ueber-
einkommen Fust für die Zeit vor dem eigentlichen Druck keine weiteren
Verpflichtungen auferlegte, als die Zahlung von 800 Gulden, mit denen
Gutenberg [in geczuge zurichten vnd machen folte vnd mit folchcm
gelt [ich zu freden vnd in [inen nocz verfteUen mochte.
Ueber den Gewinnanteil ist in der Urkunde nichts gesagt. Dziatzko
S. 995 hält sich darüber auf, dafs ich in meinen Gutenbergforschungen
annehme, dafs beide zu gleichen Teilen am Gewinne beteiligt waren.
Nach seiner Bemerkung, dafs mit Vs» 'ki ^lr> ^^^^' <5ergl. sich die
Einnahme fast [V] ebenso leicht hätte teilen lassen, liat es den An-
schein, als ob er geglaubt habe, dafs mich Zweifel an der Rechen-
kunst der beiden Partner zu dieser Annahme veranlafst hätten. Es
ist aber umgekehrt, grade die Achtung vor der Rechenkunst des Fust
hat mir die Annahme aufgenötigt und zwingt mich auch ferner bei
ihr zu beharren. Denn man täte Fust, der die Interessen des eignen
von Gottfried Zedier 197
Geldbeutels so umsichtig zu wahren wufste und es nicht über sich ge-
bracht hätte Gutenberg die ausbedungenen Zinsen zu erlassen, wenn
er nicht auf ein glänzendes Geschäft gerechnet hätte, doch bitteres
Unrecht dadurch dafs man mit der Annahme einer geringeren Gewinn-
beteiligung den seinerseits gemachten Spekulationsfehler noch vergröfsertc.
Weniger auf der Iland liegend ist vielleicht die von mir unter die
Vertragspunkte aufgenommene Bestimmung, dafs die Auflösung der
geschäftlichen Verbindung erst nach Vollendung des zu druckenden
Werkes stattfinden solle. Ich folgere sie daraus, dafs Gutenberg erst
nach Aufzählung der von Fast übernommenen Leistungen sagt : wurden
fie alsdann furter nit eins, so folte er ym fin acJithundert gülden
iciddcrgehen und foltcn fine gecsuge ledig fin.
Es erhebt sich die Frage, wie kam es, dafs diese Vertragspunkte
nur mündlich vereinbart und nicht schriftlich festgelegt wurden. Fust
konnte aus dieser Unterlassung kein weiterer Schaden erwachsen. Die
Möglichkeit, dafs Gutenberg nach Fertigstellung des Druckapparates
seine Verbindlichkeiten gegen ihn einlöste und das in Aussicht ge-
nommene Werk mit Hilfe eines anderen Kapitalisten druckte, hätte
ihn wohl eines erhofi'ten Gewinnes beraubt, einen unmittelbaren Ver-
lust aber hätte er nicht zu beklagen gehabt, da ihm auf Grund des
..Zettels" sein Geld samt Zinsen vorher hätte zurückgezahlt werden
müssen. Ohnehin war jener Fall so gut wie ausgeschlossen und zwar
nicht nur, weil der dazu notwendige weitere Kapitalist sich nicht so
leicht auftreiben liefs, sondern auch, weil die Persönlichkeit Guten-
bergs dem Partner nach dieser Seite hin wohl alle Garantie bot. Eher
könnte es als eine geschäftlich nicht zu rechtfertigende Unterlassungs-
sünde erscheinen, dafs Gutenberg nicht auf der schriftlichen Fixierung
der getroffenen mündlichen Vereinbarungen bestand. Allein Fust war
an die Einhaltung der von ihm übernommenen Verpflichtungen ge-
bunden, wenn anders er seine auf das Unternehmen gesetzten
Hoffnungen verwirklicht sehen wollte. Die Gefahr, dafs Fust nach
Fertigstellung des Druckapparates durch Gutßnberg die vorgeschossenen
8<,)0 Gulden zurückforderte und sich bei der Zahlungsunfähigkeit des
letzteren in den Besitz des Apparates setzte, um das damit in Aus-
sicht genommene gemeinsame Geschäft allein zu machen, war tatsäch-
lich nicht vorhanden, weil Fust nicht etwa Gutenbergs Geschäftsteil-
haber wurde — in diesem Falle hätte er sicherlich darauf gedrungen,
dafs ihm zur Sicherung des geliehenen bedeutenden Kapitals die ganze
Gutenbergische Druckerei, also auch die damals schon vorhandene
Donat- und Kalendertype, verpfändet Avürde — sondern nur das
Geld hergab und dafür am Gewinne teilnahm, im übrigen aber dem
Geschäfte, das einzig und allein von Gutenberg geleitet wurde, fern
stand. Dies änderte sich im Laufe der Zeit allerdings, indem Fust,
wie es in solchen Fällen gewöhnlich zu geschehen pflegt, die finanzielle
Abhängigkeit seines Partners zu seinem Vorteil auszubeuten wufste,
was ihm um so leichter werden mufste, als Gutenberg nicht in der
Lage war, ihm die ausbedungenen Zinsen zu entrichten. Daran hätte
l'J'*^ 1 i;is lli lul:l^^lK■r;;l•l•Sl•Ilo X()t:iri:itsiiistrumont ii. die rizcili^-c lÜlu'l
indessen auch eine Fesllcf!;iiiif!: der bcidcrspHiKcu N'erpllicliluiij;^!! iiud
licchte durch eine schrifflichc V('r(r;if,'surkuiult' nichts zu iindcrn
vcrnutcht.
luunorhiu ist es ohne wcllcics znzuf?chen, dafs eine solche Fest-
legung:: angesichts der bedejitcndon Suninicu, die das Untcinehnicn er-
forderte, im Interesse Miltenbergs gelegen hUtte und daher an und für
sich Wühl zu erwarten wäre. Wenn sie nicht erfolgt ist, so kann
dies keinen anderen (irnnd }ial)en, als dafs Fust davor zurückschciitc.
sich von vornherein in dieser Weise zu Itindcn und Gutenberg sich
deshalb an den mündlichen Zusicherungen genügen lassen muCdte.
Jedenfalls wäre es völlig ungerecht, (Jutenberg für die daraus ent-
standenen Folgen d. li. für den späteren Prozel's, der bei einem sclirift-
lich vorliegenden Vertrage in dieser Weise gar nicht möglich gewesen
wäre, verantwortlich machen zu wollen.
Der Umstand, dafs nach dem Vorgange anderer ein so wcller-
fahrener Mann wie Kapp ') es unternommen hat, das Verhalten Fusts
vom kaufmännischen Standi)unkt zu würdigen und in gewisser Weise
zu entschuldigen, hat die Augen derer, die sich nachher mit der ein-
gehenden Erklärung der Ilelmaspergerschen Prozcfsurkunde beschäftigt
haben, vor allem die Dziatzkos, gegen die >iiedrigkeit des Fustschen
Charakters gradezu geblendet. Man lese nur die Ausführungen Dziatzkos
in den Göttinger Gelehrten Anzeigen S. 996 f., wo er den Schlüssel
zum Verständnis des eigentlichen Streitpunktes gefunden zu haben
wähnt und sich doch völlig in der Irre befindet. Das Instrument
stempelt, wie ich dies bereits in meinen Gutenbergforschungen S. 95
durchaus richtig betont habe, den Genossen des grofsen Erfinders, den
eine kritiklose Zeit gewürdigt liat Gutenberg als gleichstrebender Mit-
arbeiter zur Seite gestellt zu werden, zum gemeinen Betrüge]-. Dies
Urteil vermag aucli eine sachverständige kaufmännische Auffassung und
Würdigung der strittigen Fragen nicht umzustofsen.
Nicht nur die Verteidigungsrede des Beklagten, sondern auch der
Ivichterspruch Strafen Fust Lügen, wenn er behauptet, dafs der Ueber-
einkunft gemäfs Gutenberg sich verpHiclitet habe das ganze Unter-
nehmen, die Beschattung des Apparates und die Ausführung des mit
diesem herzustellenden Druckes, mit 800 Gulden zu bewerkstelligen.
Er möchte die Richter dies glauben machen, um bei ihnen die Vor-
stellung zu erwecken, als ob auch die zweiten 800 Gulden, für die er
von Gutenberg keinen „Zettel" in Händen hatte, ihm samt Zinsen von
diesem zu ersetzen seien, während er sie doch tatsächlich auf eigenes
Risiko in das gemeinsame Unternehmen gesteckt hatte, in dessen Dienst
Gutenberg seinerseits sein technisches Können stellte. Es ist deshalb
auch irrig, wenn Schorbach meint, die Worte Fusts damit er das
vercl; i.ofnhremieti folt bedeuteten so viel, wie: damit er sein schon
begonnenes Werk zu Ende führen solle. Gutenberg hatte das Werk
noch nicht begonnen, und Fust will vielmehr sagen, dafs jener verab-
1) Geschichte des deutschen Buchhandels S. 4Sf.
von Gottfried Zedier 199
redetermafsen mit den ersten 800 Gulden den Bibeldruck habe völlig
fertig stellen sollen, ohne zu einer weiteren Forderung berechtigt zu
sein. Dafs Fast die Gutenberg früher erlassenen Zinsen nachträglich
einforderte, ist gewifs kein Zeichen einer noblen Gesinnung, allein
da wir nicht wissen, ob nicht Gutenberg seinerseits ihn gereizt hat,
wollen wir darum nicht mit ihm rechten.
Wir kommen zum Richterspruch d. h. dem Zwischenurteil, da der
l'rozefs nicht ohne weiteres entschieden werden konnte, sondern der
Kichter zunächst die von Gutenberg angebotene Rechnungsablage über
die zweiten 800 Gulden anordnete und Fust aufgab, entweder durch
Zeugen den Nachweis zu erbringen oder es eidlich zu bestätigen, dafs
er die Zinsen, die er zurückforderte, selbst wieder eignen Gläubigern
habe bezahlen müssen. Der endgültige Richterspruch ist uns nicht
bekannt, aber aus dem Zwischenurteil entnehmen wir, dafs er durch-
aus gerecht und, soweit es das Gesetz zuliefs, für Gutenberg auch
günstig ausgefallen sein mufs. Das Zwischenurteil ist freilich auch
nicht richtig verstanden worden. Ganz abgesehen davon, dais man
früher infolge falscher Interpretation des Textes ') den Richterspruch
als einen durchaus ungerechten hingestellt hat, ist auch den neueren
Erklärern mehr oder weniger das Unglück passiert den allerdings
nicht auf der Oberfläche liegenden Sinn der das Zwischenurteil ent-
haltenden Worte nicht richtig erfafst zu haben. Der Rechtsspruch
weist Fust mit seiner gänzlich unberechtigten Rückforderung des zweiten
Kapitals ohne weiteres ab. Nur insoweit als etwa nicht das ganze
von Fust für das gemeinsame Unternehmen gezahlte Geld für dieses
tatsächlich verbraucht worden sei, solle ihm der Rest gleichwie die
ersten 800 Gulden von Gutenberg zurückerstattet werden, und der
gleichen Bedingung solle auch das Geld unterliegen, das etwa von den
zweiten 800 Gulden nicht zu Gunsten des gemeinsamen Unternehmens
verausgabt worden sei. Was die Fustsche Zins- und Zinseszinsforderung
betrifft, so bleibt letztere gänzlich unberücksichtigt. Das Urteil spricht
dies zwar nicht direkt aus, aber daraus, dafs der Zinsforderung über-
haupt nur unter Umständen Rechnung getragen werden soll, wie sie
für die Zinseszinsen nicht in Frage kommen konnten, geht es ganz
unzweideutig hervor. Von der nachträglichen Zahlung der Zinsen
konnte der Richter Gutenberg nicht entbinden, denn der Wortlaut' des
vorliegenden Zettels war gewichtiger als die Berufung des Beklagten
auf das früher gegebene Wort des Anklägers, dem in seiner Rück-
sichtslosigkeit, mit der er wieder in den Besitz seines Geldes zu ge-
langen strebte, das einstige Versprechen natürlich keine Skrupel be-
reitete. Es ist aber ein grofser Irrtum Schorbachs -) und anderer, wenn
sie glauben, der Richter habe Gutenberg die Zahlung der ganzen
1) Noch Pollard in seinem Autsatze: „Gutenberg, Fust, Sclioeffer and the
invention of printing Library" Her. II. Vol. VIII. 1907. S. 77 meint, dals Guten-
berg zur Bezahlung der gesamten, von Fust geltend gemachten Forderungen
verurteilt sei.
2) a. a. 0. S. 210.
200 Das lli'lmasiiürgcrscbü Nutariatsinstrmmnt ii. die l'-'zoilif:;;ti Bibel
Ziiissuimue. die Fast oinfccfordert liuttc, d\iicli sciiu'ii liiloilfspriich
aufoik'^f. Ein solches Uitcil wäre iiiclil nur h:ul und im liöclislcii
Grade uii}:;ercclit, sondern aneli gradezu widi-rsinnii;' gewesen. Dal's
mit der Abweisung der Ivapitalsforderunfi: auch die entaprechende
Zinsonforderung vom Richter abgewiesen wurde, liegt doch auf der
Hand, und wenn es in dem Spruche heilst nid liroujt JdluiiiiK's. FküI
hl/ iiiil (Irin cjide odir irdlic/icr /ndilfchii/fl, das er das ohtfeschr/ehi ti
gcli K/f 1/1(1 (c ufs()riiou}»ii'n, so kann unter dem ohgcschricbcn (/cK
docli nur das Kapital gemeint sein, das zurückzuerstatten und zu ver-
zinsen sicli CJutenberg durch den „Zettel" ausdriicklicji verpfliclitct
hatte. Dziatzko ') will aul'scr den ersten 800 (iulden auch alles weitere
Geld, soweit es nicht für ihre gemeinsame Rechnung verwendet worden
war, mit diesen Worten verstanden wissen, aber da sich der Richter
für diese Kntsclieidung ausdrücklicli auf den Wortlaut des Zettels
beruft und dieser, wie aus den Worten Fusts rnd ivie icul ficli der
cordcnani Joliann Gnftenhenf in der ohf/enannten zcttel verschrieben
liuif, das er im von den erfien achthundert gülden von ydden hundert
fefs gülden zu folde gehen foll und meinen obigen Ausführungen
hervorgeht, sich nur auf das von Fust vorgeschossene erste Kapital
bezogen haben kann, so ist klar, dafs Gutenberg aufser zur Zahlung
der ersten 800 Gulden und des etwaigen Restes der zweiten 800 Gulden,
auch für den Fall, dafs er bereits für einen andern Zweck verbraucht
worden war, nur zur Rückerstattung der Zinsen für das erste Kapital,
also in Höhe von 250 Gulden, verurteilt sein kann.
Dafs die von Gutenberg selbst angebotene und von den Richtern
angeordnete Rechnungsablage über die Verwendung der zweiten
800 Gulden tatsächlich erfolgt sein mul's, geht, wie ich dies schon in
meinen Gutenbergforschungen im Gegensatz zu Dziatzkos und Schorbachs
Auffassung festgestellt habe, aus dem Wortlaut des Fustschen Eides
hervor. Fust hatte zu beschwi'iren, dafs er die Gutenberg ge-
borgten ersten 800 Gulden selbst wieder aus dritter Hand geliehen
habe. Er benutzt diese Gelegenheit, um unbekümmert um das unter-
dessen ergangene Zwischenurteil seine Forderungen in ihrem vollen
Umfang als rechtmäfsige zu betonen, indem er die Behauptung auf-
recht erhält, dafs das erste Kapital ebenso wie das zweite dem gemein-
samen Unternehmen zu gute gekommen sei, was selbstverständlich
heifsen soll, dafs seine Forderung bezüglich des zweiten Kapitals und
dessen Zinsen logischer Weise nicht anders behandelt werden könne
als die bezüglich der ersten 800 Gulden. Van der Linde 2) will ihn,
weil er in seiner Klage von 1600 Gulden, die für das gemeinsame
Geschäft verausgabt worden seien, in seinem Eide aber nur von
1550 Gulden spricht, des Betruges zeihen, allein, wie doch leicht er-
sichtlich, zerlegt Fust hier die im ganzen zurückgeforderten 1600 Gulden
auf Grund der vorher stattgefundenen Rechnungsablage Gutenbergs in
1) a. a. 0. S. 35.
2) Geschichte der Erfindung der Buchdruckkunst S. 855.
von Gottfried Zedier 201
zwei Posten. Aus der Rechmingsablage ging hervor, dafs die zweiten
800 Gulden nicht ganz für den Bibeldruck verbraucht worden waren,
sondern 50 Gulden davon zu einem andern Zweck Verwendung
gefunden hatten und deshalb zurückzuerstatten waren. Dies ist auch
von den neueren Erklärern völlig verkannt worden. Schorbach meint,
Fust habe nur 1550 Gulden als die von ihm selbst gegen Zins auf-
genommene Geldsumme beschwören wollen, allein ganz abgesehen da-
von dafs es unwahrscheinlich ist, dafs der geriebene Geschäftsmann
rücksichtlich jener übrigen 50 Gulden die ihm durch das kanonische Recht
empfohlene Vorsicht aufser Acht gelassen haben sollte, geht aus dem
Wortlaut des Eides doch klar hervor, dafs er die Summe von 50 Gulden
von dem Hauptbetrag nur deshalb trennt, weil sie nit uff vnser heiler
vcrcJi gangen ist, während er die Zinsen dafür grade so gut zurück-
fordert, wie für die andere Summe. Um aber den Schwur nicht zu
wiederholen, beruft er sich für die Zinsen dieser 50 Gulden auf den
Rechtsspruch. Das bedeutet nicht etwa, wie es auf den ersten Blick
freilich scheinen möchte, dafs ihm durch diesen die Bewilligung jener
Zinsforderung zugesprochen sei. Davon kann ebensowenig die Rede
sein, wie dafs die Forderung der Zinsen für die nach Ausweis der
Gutenbergischen Rechnungsablage für den Bibeldruck verausgabten
750 Gulden, die er gleichfalls in diesem Eide wieder geltend macht,
irgend eine Unterlage in der richterlichen Entscheidung fände. Fust
fordert jene Zinsen auf Grund des Rechtsspruches nur, um zu sagen,
dafs die Bedingung, unter der ihm die Zinsen für die ersten 800 Gulden
zugestanden sind, auch für die ganze übrige Zinssumme zutrefte.
Es wäre ein falsches Beginnen, wollten wir das Zwischenurteil und
Fusts Eid durchaus miteinander in Einklang zu bringen suchen. Man mufs
vielmehr immer im Auge behalten, dafs Fust die vorliegende Sachlage
in ebenso gewissenloser wie eigensinniger Weise zu seinen Gunsten zu
verdrehen bemüht ist. Dafs er dabei im Trüben fischte, glaube ich
gezeigt zu haben. Wem aber, wie Dziatzko, ') in vermeintlicher
Objektivität die Aussagen des Klägers und Beklagten gleichwertig
bleiben, dem wird es nicht gelingen zum vollen Verständnis der Ur-
kunde durchzudringen. Dziatzko hat sich von der Unhaltbarkeit seiner
früheren Auffassung, dafs die Rechnungsablage durch Gutenberg gar-
nicht stattgefunden habe, zwar durch meine Ausführungen überzeugen
lassen, aber er will diese Tatsache in anderer Weise stützen. Dabei
gerät er indessen, wie seine Bemerkungen (S. 998 Anm. 1) zeigen,
ganz auf Abwege. Er findet es auffällig, dafs Fust in seinem Eide
nicht eine bestimmte Summe nenne, die sich aus Gutenbergs Rechnung
als dessen Mehreinnahme ergebe, obschon es doch ein sehr einfaches
Kechenexempel ist, dafs, wenn von den zweiten 800 Gulden nur
1) Ich will dem Andenken des verdienten Forschers gewifs nicht zu
nahe treten, aber wer ihn gekannt hat, wird mir darin beistimmen müssen,
dafs die kühle Objektivität, die ein Grund- und in manclier Hinsicht zweifel-
los auch ein beneidenswerter Vorzug seines AVesens war, ihm hinderlich
wurde eine Individualität psychologisch zu erfassen.
202 Pas lU-liiKisporporsclio NittariatsinstriinuMil \i. <lif JJzi'ilif^o Bibol
750 Ciiildon auf das {i^emeinsamo Unternehmen verwendet worden
waren, die t>nnnne, die nicht dem Hilx'ldniek zu p^ut gekommen und
doshall) an Fust ziirflckzustollen war, 50 dulden betrug. Auch
Dziatzkos Annahme, dal's (iutenlierg ebensowohl (iber die ersten wie
über die zweiten 800 Gulden Kechnung habe ablegen sollen und auch
tatsächlich abgelegt habe, sowie seine anderen hier nicht weiter zu er-
(Mternden Vornnitungen sind falsch und nur geeignet, den Sachverlialt
auch in Punkten, wo er klar zu Tage liegt, zu verdunkeln.
Ist es mir im Vorstehenden, wie ich hof!e, gelungen durcli Beseitigung
einiger wesentlichen Irrtümer dem Verständnisse des llelmaspergerschen
Notariatsinstruraentes näher zu konnnen, so ergibt sich daraus die weitere
Aufgabe, ilie l'rkunde für die Krforschung des 12 zeiligen Hibeldrucks,
der das gemeinsame Unternehmen Fusts und (jutenbergs darstellt, in
belangreicherer Weise zu verwerten, als dies bisher geschehen ist.
Betragen die Kosten des Bibeldrncks, wie aus dem Wortlaut des
Fust'schen Eides hervorgeht, 750 Gulden, so haben wir darin eine
urkundliche Grundlage zur Berechnung der Ilciho der Auflage des
ersten gröfseren Druckes. Wie wichtig die Ermittlung der Anzahl der
gedruckten Exemplare der Bibel für die Beantwortung mancher
teclinischen Fragen ist, bedarf keiner weiteren Ausführung.
Es sind von Schwenke,') mir-) und Dziatzko •') Berechnungen zu
diesem Zwecke angestellt worden, die aber die im Notariatsinstrument dafür
gegebene Unterlage mehr oder weniger unberücksichtigt lassen. Belief
sich die Summe aller Einnahmen und Ausgaben nach Abzug des von Fust
allerdings einbezogenen, von der Rechnungsablage aber ausgeschlossenen
ersten Kapitals von 800 Gulden, mit denen Gutenberg den Druck-
apparat zu beschaflen gehabt hatte, auf nur 750 Gulden, so ist klar,
dafs die bisherigen Berechnungen — Schwenke kommt auf 170 Papier-
und 30 Pergamcntexemplare. ich auf 240 Papier- und 30 Pergament-
exeniplare und Dziatzko auf 115 Papier- und 35 Pergamentexemplare
— sämtlich viel zu hoch gegriffen sind.
Icli habe zwar schon bei meiner ersten Berechnung darauf hin-
gewiesen, dafs die sich aus dem Notariatsinstrument für die Druck-
kosten ergebende Summe von 750 Gulden mit der Höhe der Auf-
lage in Einklang stehen müsse, habe es aber verabsäumt mir eine
klare Vorstellung von den Ausgabeposten im einzelnen zu machen.
Schwenke hat das Notariatsinstrument bei seiner Berechnung über-
haupt nicht berücksichtigt, während Dziatzko auf Grund dieser Ur-
kunde zu einer ganz übertriebenen Höhe der Kosten des Bibel-
drucks gelangt ist. Selbstverständlich ist zu unterscheiden zwischen
dem, was die Drucklegung der Bibel und dem, was das ganze
Unternehmen gekostet hatte. Die Gesamtkosten, wie sie die Klage
Fusts zusammenstellt, beliefen sich beim Eintritt des Bruches zwischen
1) Untersuchungen zur Geschichte des ersten Buchdrucks S. 56f.
2) Gutenbergforschungen SS" ff.
3) Sammlung bibliothekswiss. Arbeiten 15. S. 98 ff.
von Gottfried Zedier 203
den beiden Partnern auf 2026 Gulden. Dziatzko ') aber meint nun:
,.Wenn die Forderung, die Fust an Gutenberg nach Abschluis des
„Werkes der Bticher'' stellte, bereits 2026 Gulden betrug, worin nacli
Meinung des Fust die vertragsmäfsigen Ausgaben von jährlich 300 Gulden
„vor Kosten" (Unterhalt der Angestellten), sowie die für Gesinde-
lohn, Hauszins, Pergament, Papier, Tinte usw. nicht enthalten waren
und sicher auch nicht das, was Gutenberg etwa persönlich beigesteuert
hatte, 60 dürfen wir die Gesamtkosten wohl auf nahe an 5000 Gulden
veranschlagen." Ich glaube nach der oben gegebenen Erläuterung der
Urkunde nicht weiter nötig zu haben auf das Irrtümliche dieser Auf-
fassung nochmals einzugehen. Dafs Gutenberg aus eigenen Mitteln zu
dem Bibeldruck beigesteuert habe, ist eine Ansicht, die ich zwar selbst
früher-) vertreten habe, die aber doch ganz unhaltbar ist. Die ver-
schiedensten Gründe sprechen dagegen: 1. war Gutenberg vertrags-
mäfsig nicht dazu verpflichtet, 2. würde er es sicherlich zu seinen Gunsten
in seiner Erwiderungsrede geltend gemacht haben, während er hier in
den Worten rnd hoff, das er ym nit pfJiclitig fu geweft, folcli acht-
hundert gülden uff das ivercl; der Bacher zulegen^) nur durchblicken
läfst, dafs er den Ueberschufs der ihm zur Herstellung des Druck-
apparates geliehenen ersten 800 Gulden nicht für das gemeinsame
Geschäft, sondern im eigenen Interesse verwendet habe, 3. haben wir
allen Grund anzunehmen, dafs ihm seine Mittel eine solche Beisteuer
nicht erlaubten und 4. wäre es doch völlig unverständlich, wenn
Gutenberg unter solchen Umständen noch einen Profit von 50 Gulden
für Fust herausgerechnet hätte.
Sehen wir uns nun die Ausgaben für den Lebensunterhalt des
Personals, Arbeitslohn, Geschäftsmiete, Pergament, Papier usw., die
sämtlich mit 750 Gulden bestritten worden sind, im einzelnen etwas
genauer an, so betrugen diese rücksichtlich des ersten und allerdings
belangreichsten Postens nach der ursprünglichen Schätzung jährlich
allein schon 300 Gulden.
Die Preise für das Rohmaterial der Bücher, für Pergament und
Papier, scheinen für die ganze zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts ziem-
lich konstante gewesen zu sein. Auf der Nördlinger Messe kosten
1454 50 Häute Pergament 4 Gulden ■!) und 1490 schenkt Johann
von Amorbach-') den Karthäusermönchen zu Basel 60 grofse Häute
Pergament pro missali conscribendo im Werte von 6 //. .^"^j . Im Jahre
1503 werden 25''., der Reyserschen Druckerei zu Würzburg gelieferte
Häute mit 2 Gulden bezahlt. 6) Der Preis des Pergaments ist hier
1) Sammlung bibliotliekswiss. Arbeiten H. 15. S. 99.
2) Gutenbergforschungen S. 92.
:<) Schorbach a. a. 0. S. 206 versteht nicht, warum dieser Puukt besonders
hervorgehoben werde. Ich habe schon oben angedeutet, dal's daraus zu
scbliefsen ist, dal's Gutenberg tatsächlich die ersten 800 Gulden für den
eigentlichen Zweck nicht ganz verbraucht hatte.
4) Kirchhüff, Die liandschriftenhiindler des Mittelalters. 2. Aufl. 185;}. S. 5.
5) Archiv f. Gesch. d. deutschen Buchh. Bd 12. S. (ri,
6) Ebd. 20. S. 82. Anni. 35.
201 Das Ilclmaspcrgersche Tvotariatsiiistrmiieiit n. die 12 zclligc Bibel
ulso, die gleiche Gröfse und Güte des Materials vorausgesetzt, so ziem-
lich der gleiclie innerhalb eines Zeitraumes von 50 Jahren. Eine
solche Voraussetzung ist aber um so mclir gereclitfertigt, als für Hand-
schriften und Bücher das feinere und bessere Kalbspergament zunächst
in Frage kommt. Die Beständigkeit im l'reisc erklärt sicli daraus,
dafs mit der steigenden Verbreitung des bedeutend billigeren Papiers
der Bedarf und die Nachfrage nacli Pergament mehr und melir zurück-
ging, wenn es auch bei der gewaltigen Steigerung der Bücherproduktiou
ein für besonders wertvolle Handschriften und Drucke noch immer
gesucliter Ilandelsarfikel blieb. Vor der durch die Erfindung des
Buchdrucks hervorgerufenen grofsartigen Entwicklung der Papier-
industrie ist der Preis des Pergaments ein hölierer, denn auf der Nörd-
lingcr Messe beträgt er für 50 Häute im Jalire 1440 5 Gulden. ')
Stockmeyer und Reber 2) und ihnen folgend Dziatzko ■') haben
jene (iO grofsen, von Amorbach der Basler Karthause geschenkten
Häute ohne weiteres mit Bogen identifiziert. Letzterer berechnet
danach den Preis des Pergaments für ein Exemplar der 42 zeiligen
Bibel mit rund 325 Bogen auf 32>/.> //. ^\ oder, da er das U. \ zu
12 . Gulden annelimen zu müssen glaubt, auf 45'/.2 Gulden. Dies ist
eine Summe, deren Höhe sich mit den gewölinlichen Preisen von
Pergamenthandscliriften jener Zeit in keiner Weise in üebereinstimmung
bringen läfst. So kosten, um nur einige aus der Fülle der von Kirch-
hofi' a. a. 0. S. 147 beigebrachten mittelalterlichen Handschriftenpreise
anzuführen, 1441 ein Infortiatum aus dem 15. Jahrhundert, 298 Bi. 2'»
in Pergament, 20 Dukaten oder Goldgulden, 1450 Joh. Feiton summa
moralis aus dem 15. Jahrhundert, 245 Bl. 2« in Pergament, 13 sh. 4 J^
in Oxford, 1450 Virgilii opera aus dem 15. Jahrhundert, 195 Bl. 4°
in Pergament, 10 Dukaten in Florenz. Bei Dziatzkos Berechnung ist
denn auch zunächst das €^. viel zu hoch angesetzt; es beträgt damals
in Basel, wie uns urkundlich bezeugt wird, *) nur 20 Schill., also niclit
mehr, sondern 5 Schill, weniger als der damalige Basler Gulden. Der
Preis für 325 Bogen Pergament würde sich demnach auf 26 Gulden
ermäfsigen, ein Preis, der aber auch noch viel zu hoch ist angesichts
der gewöhnlichen Handschriftenpreise jener Zeit, bei denen doch aufser
dem Rohmaterial auch der Lohn für die zeitraubende Arbeit des Ab-
schrcibens nicht gering zu veranschlagen ist, wie denn nach Lüne-
burgischen Kelnerei-Rechnungen 1471 für das Schreiben eines Breviers
6 Mk. bezahlt wurden. &) An jener Stelle im Liber benefactorum
der Basler Karthause ist ausdrücklich vou grofsen Häuten die Rede,
die für ein handschriftlich herzustellendes Missale bestimmt sind. Nun
enthält eine gewöhnliche Missalhandschrift jener Zeit nicht 60 Bogen
= 120 Bl., sondern vielmehr das doppelte. Das Kalbspergament hat,
1) Kirchhoff a. a. 0. S. 5.
2) Beiträge zur Basler Bnchdruckergeschicbte S. 31.
3) Sammlung bibliothekswiss. Arbeiten H. 15. 1902. S. lü(t.
4) Archiv f. Gesch. d. deutscheu Buchh. Bd 12. S. 14. No 1146.
5) Serapeum 9. 1848. S. 25.
von Gottfried Zedier 205
wie mir eine Münchener Grofshandlung mitteilt, eine nutzbare Fläche
von 65 : 80 cm, eine Haut stellt mithin nicht einen, sondern einen
Doppelbogen im gewöhnlichen Folioformat dar. Der Pergamentpreis
eines Exemplars der 42 zeiligen Bibel stellt sich, die oben erwähnte
Nachricht von der Nordhänser Messe zu Grunde gelegt, somit auf
15 Gulden, ein Preis, der an den damaligen Handschriftenpreisen ge-
messen eher zu hoch als zu niedrig erscheint. Für den Bibeldruck
darf man, da es sich dabei um sehr grofse Vorräte handelt, mit noch
günstigeren Preisen rechnen und wohl auf 12 Gulden für das Exemplar
herabgehen.
Für das Ries des guten Papiers der Bibel will Dziatzko ') einen
Preis von wenigstens IV2 ^^' annehmen. Wir besitzen aber eine Nach-
richt, 2) nach der im Jahre 1450 1 Ries Ravensburger Papier, damals
das beste in Deutschland, 1 Gulden kostete.
Schwenke berechnet auf Grund seiner Tabelle über die Zugehörig-
keit der erhaltenen Exemplare zum ersten und zweiten Druck die Er-
höhung der ursprünglichen Auflage der Papierexemplare auf etwa
1/4, die der Pergamentexemplare auf etwa V-i- Allein diese Zusammen-
stellung ist viel zu fragmentarisch, als dafs sie einen auch nur einiger-
mafsen sicheren Schlufs zuliefse. So glaubt denn auch Dziatzko auf
derselben Grundlage das Verhältnis der Exemplare ersten und zweiten
Druckes beim Papier = 18 : 8 und beim Pergament = 6:4 feststellen
zu müssen.
Ich habe schon in meinen Gutenbergforschungen S. 89 darauf hin-
gewiesen, dafs es angesichts des ganz überwiegenden Vorrats der
Papiersorte m und angesichts der Tatsache, dafs Gutenberg die späteren
Papiersorten mit m so mischen liefs, dafs die Aufsenblätter jedes
Quinio, soweit der Vorrat reichte, immer aus der Sorte m gebildet
wurden, der Gedanke nicht abzuweisen ist, dafs m ursprünglich den
ganzen Papierbedarf decken sollte. Auch Dziatzko leuchtet dieser
Gedanke ein. Nun ist die Zahl der Bogen m-Papier = 234 und die
Gesamtbogenzahl = 324. Diese Zahlen betragen das 2,6 bezw. das
3,6 fache der Bogenzahl der übrigen Papiersorfen n, 0, p. Demnach
müssen in einem Vielfachen der Vorderglieder der Gleichung 2,6 : 3,6
= 234 : 324 die Zahlen der ursprünglichen und der erhöhten Papier-
auflage enthalten sein. Natürlich kommen nur ganze Zahlen wie
26 : 36, 39 : 54, 52 : 72, 65 : 90 in Betracht. Mit Rücksicht auf die
zur Verfügung stehenden Mittel müssen wir uns aber an die möglichst
niedrigen Zahlen halten. Immerhin ist zu berücksichtigen, dafs es sich
bei alleu vier Papiersorten um volle Ries handeln wird. Dziatzkos
Einwand, dafs man das nicht wissen könne, dürfen wir meines Er-
achtens getrost unbeachtet lassen. Die Zahlen 26 und 36 sind dann
aber ausgeschlossen, weil von der Sorte 0, die durchschnittlich nur
18 mal vorkommt, bei einer Auflage von 36 Exemplaren das 2. Ries
1) Sammlimg biblioth. Arbeiten 1.5. S. 10(».
2) Kircbhoff a. a. 0. S. 5.
206 Das Helniaspcrgersche Notarlatsiastriiiuont ii. die 42 zeilige Bibel
nicht einmal bis zur Hälfte verbraucht wäre. Aufserdem wäre, da
26 Papierexemplare erhalten sind, der Prozentsatz der erhaltenen
(=:: über 72%) doch ein unwahrsdieinlich günstiger. Nehmen wir
dagegen die ursprüngliche Auflage auf 39 ■ — wir dürfen dabei nicht
vergessen, dnfs bei der Berechnung des Papiers der 40 zeilige Druck
zu Grunde gelegt war, sodafs, zumal wenn man mit einer einzigen
Sorte auskommen wollte und deshalb von vornherein die Makulatur
nicht zu gering veranschlagen durfte, zuerst der Druck von 36 Papier-
exemplaren in Aussicht genommen sein dürfte — und eine Erhöhung
auf 54 Exemplare an, so dürften diese Zahlen das richtige treffen.
Dann w^urden von der Sorte m 27 Kies, von n 6 Kies, von o 2 Kies
und von p 3 Ries gebraucht. Die Zahl der Makulaturbogen ist dabei
für m (= 324 Bogen im ganzen oder = 6 Bogen für das einzelne
Exemplar) und n (= 72 Bogen im ganzen oder ~ - I'/a Bogen für das
einzelne Exemplar) so ziemlich dieselbe. Für o wäre das Verhältnis
(= 96 bezw. 1,77 Bogen) ungünstiger, doch ist es sehr fraglicli, ob die
Durchschnittszahl der von o gebrauchten Bogen nicht höher als 16 an-
zusetzen ist, da in allen drei daraufhin untersuchten Exemplaren die
Zahl eine verschiedene (im Frankfurter = 14, im Pelpliner ^15, im
Leipziger =19) ist. Ein gröfserer Ueberschufs ergibt sich nur für
die Sorte p, doch wurde diese ersichtlich erst zuletzt angeschafft und
deshalb, um allen Zwischenfällen gegenüber gerüstet zu sein, offenbar
besonders reichlich bemessen.
Die Zahl der Pergamentexemplare wird zunächst 10 und dann 16
betragen haben, sodafs wir auf eine Gesamtauflage von 70 Exemplaren
kommen, von denen etwas über die Hälfte uns noch erhalten wäre.
Für die Berechnung der Zeit, die der Druck etwa in Anspruch
genommen hat, spielt natürlich die Höhe der Kosten eine wichtige
Kolle. Da nun der Lebensunterhalt des Druckpersonals für ein Jahr
mit 300 Gulden veranschlagt ist, so kann von einem diesen Zeitraum
überschreitenden Ansatz unter keinen Umständen die Rede sein. Es
ist ja aber auch, da keine der vier Pressen, wie Schwenke nach-
gewiesen hat, mehr als 300 Seiten zu drucken hatte und alle ihr
Pensum in ziemlich gleichmäfsigem Tempo erledigten, völlig aus-
geschlossen, dafs bei 70 Exemplaren der Druck länger als ein knappes
Jahr gedauert hat.
Da die Kosten des Lebensunterhaltes für das Druckerpersonal im
Jahre auf 300 Gulden veranschlagt sind, so haben wir für Gesindelohu
höchstens 150 Gulden zu rechnen. Wenn Dziatzko, Gott. Gelehrte
Anzeigen 1902. S. 997, meint, dafs die Ausgaben für den Lebens-
unterhalt vielleicht etwas höher als der Lohn gewesen seien, so zeigen
doch die von ihm beigebrachten Beispiele, wonach ein Maler die
Woche aufser der Kost 2 Groschen Lohn und ein anderer Maler die
Woche 1 Gulden für Kost und Lohn zusammen erhält, dafs der
Gesindelohn weit niedriger und jedenfalls mit nicht mehr als V-i ^cs
Betrages für den Lebensunterhalt anzusetzen ist.
von Gottfried Zedier " 207
Die Haiiptposten der von Gutenberg über den 42zeilig-en Bibel-
druck abgelegten Rechnung müssen also etwa folgende gewesen sein:
Lebensunterhalt des Personals 300 Gulden
Pergament für 16 Exemplare 192 „
38 Ries Papier, für 54 Exemplare .... 38 „
Arbeitslohn 150 „
Geschäftsmiete 50 „
Druckerschwärze u. a 20 ,.
zus. 750 Gulden.
Treffen diese Ausführungen im wesentlichen das richtige, so haben
wir allen Anlafs, die Vollendung des Bibeldruckes schon in das Jahr
1453 zu setzen, wofür wir ohnehin ein unverfängliches Zeugnis in der
handschriftlichen Datierung am Ende des ersten Bandes des dem
Leipziger Buchgewerbemuseum gehörigen Bibelexemplares besitzen. Es
geht nicht an, mit Dziatzko ') die Ausgabe des ersten Bandes von der
des zweiten zeitlich zu trennen und die Vollendung des ganzen Bibel-
druckes trotz jenes Zeugnisses erst in das Jahr 1454 setzen zu wollen.
Schon der Umstand, dafs die Zugehörigkeit der Exemplare zum ersten
und zweiten Drucke in den betreffenden Lagen eine ganz verschiedene
ist, verbietet eine solche Annahme.-) Während des Bibeldruckes
hätten die Ablafsbriefdrucke auch niemals entstehen können. Dazu
bedurfte die Gutenbergische Erfindung einer weiteren wichtigen Ver-
vollkommnung, die nur das Resultat zahlreicher mühevoller und lang-
wieriger Versuche gewesen sein kann. In welche Zeit sollen wir
dann aber den Bruch zwischen Gutenberg und Fust setzen? Auf
diese und andere Probleme kann nur im Zusammenhang mit der noch
immer ungelösten Ablafsbrieffrage eingegangen werden, deren Erörterung
einer anderen Stelle vorbehalten bleiben mufs.
Wiesbaden. Gottfried Zedier.
1) Sammlung bibliothekswiss. Arbeiten 15. S. 105.
2) PoUard a. a 0. S.94 will den Bibeldriick in die Zeit zwischen November
1454 und Sommer 145ß rücken und die Tätigkeit Giitenbergs, der über ver-
gebliche Versuche nicht hinausgekommen sei, dabei ganz ausschalten, inso-
fern als der Bruch zwischen Gutenberg und Fust schon November 1454 voll-
zogen gewesen sei. Dafs Schöffer den Bibeldruck geleitet bat, dafür habe
ich im Gegensatz zu Schwenkes Ansicht schon in meiner Schrift „Das Mainzer
Catholicon" (Veröffentl. d. Gutenberg-Gesellsch. IV) S. 69 bestimmte Gründe
vorgebracht. Der PoUardschen Ansicht kann ich mich indessen nicht an-
schiief'sen. Einmal scheint mir das Jahr 1453, weil urkundlich bezeugt, unter
allen Umständen als Volleudungsjahr der Bibel festgehalten werden zu müssen
und sodann ist es doch auch ein seltsamer Gedanke, dals die Gutenbergische
Druckerei, die bis Ende 1454 über einen Mann wie Peter Schütter verfügte,
dem Pollard alle die für die Ausführung eines grofsen Druckes nötigen
Eigenschaften in eben dem Mafse zuschreibt, wie sie Gutenberg gefehlt haben
sollen, trotz der verbrauchten grof^cn Geldsummen nicht über blolse Ver-
suche hinausgekommen sei.
208 Dietrich Kerlor f
Dietrich Keiler t-
Am 3. Milrz verschied nacli nur wenigtiigiger Krankheit der lang-
jälirige Leiter der Würzburger Universitätsbibliothek Dr. Dietrich
Kerl er. Eine mehr als vier Dezennien währende, segensreiche Tätig-
keit im Dienste der Wissenschaft liat mit dem Tode dieses vortrefl-
lichen Mannes allzufrühe ihren jähen Absöhlufs gefunden. Was der
Verlebte im Tjaufe der vielen Jahre seines beruflichen Wirkens als
kenntnisreicher, gründlicher Forsclier und Gelehrter, als jederzeit hilfs-
bereiter, uneigennütziger Förderer fremder wissenschaftlicher Arbeit
geleistet, welche Erfolge er in seiner Doppelstellung als Historiker und
Bibliothekar errungen, kann hier an dieser Stelle nur flüchtig berührt,
nicht in erschöpfender Ausführlichkeit geschildert werden.
Kerler war geboren am 21. August 1837 zu Urach in Württem-
berg als der Sohn eines evangelischen Pfarrers. Des treubesorgten
Ernährers frühe beraubt wuchs er in einfachsten, fast dürftig zu
nennenden Verhältnissen heran und gedachte nach bestens absolviertem
Gymnasium zunächst den Beruf des Vaters auch zu dem seinigen zu
machen. Auf der heimischen Universität Tübingen widmete er sich
1855 dem Studium der evangelischen Theologie und begann 1859 nach
bestandenem Examen sich praktisch als Seelsorger zu betätigen. Doch
nicht lange blieb er in diesem Amte. Veranlagung und Neigung
wiesen ihn auf das Studium der Geschichte hin, und nachdem er 1860
sich den philosophischen Doktorgrad erworben, bezog er die Uni-
versitäten Göttingen und München, dort unter Waitz, hier unter Sybel
seine historischen Studien fortsetzend und vertiefend. Ende 1861 ge-
lang es ihm eine Stelle als Hilfsarbeiter bei der Historischen Kommission
der kgl. bayerischen Akademie der Wissenschaften zu erlangen. Zu-
nächst bei der Redaktion der Deutschen Reichstagsakten beschäftigt,
zog ihn sein Gönner, Prof. Karl Hegel, der Herausgeber der Deutschen
Städtechroniken, alsbald auch zur Mitarbeit an diesem grofsen wissen-
schaftlichen Unternehmen heran. Seine Aufnahme in die Gemeinschaft
der Gelehrtenrepublik war hiermit vollzogen; seiner wissenschaftlichen
Betätigung war damit der Weg vorgezeichnet, den er sein ganzes Leben
lang — von geringen Ausnahmen abgesehen — nie mehr verliefs:
Edition und Kommentierung der in Archiven und Bibliotheken ruhenden
handschriftlichen und urkundlichen Schätze bildeten fortan das wahr-
lich nicht eng begrenzte Gebiet seines literarischen Schaffens, in dessen
Mittelpunkt die Herausgabe der Deutschen Reichstagsakten unter Kaiser
Sigmund (erschienen 1878 — 87) steht.
Gern hätte sich wohl Kerler ausschliefslich der Gelehrtentätigkeit
gewidmet; allein von Hause aus mit Glücksgütern nicht gesegnet, be-
durfte er zur Sicherung seiner Existenz des ihn versorgenden Amtes.
Ein solches fand er 1863 mit der Uebernahme einer Sekretärstelle an
der Universitätsbibliothek Erlangen.
Es war damals noch die Zeit der bibliothekarischen Autodidakten ;
Berufsbibliothekare im heutigen Sinne gab es nur wenige. Das langsame,
von Franz Segner 209
ermüdende Emporsteigen auf den unteren Sprossen der bibliothekarischen
Hierarchie, das Absolvieren einer Praktikantenzeit von vorschrifts-
mäfsiger Dauer, ausgefüllt mit theoretischen und praktischen Uebungen
blieb Kerler, wie den meisten seiner Zeitgenossen, erspart. Als
26 jähriger erlangte er, lediglich auf (irund einer gediegenen wissen-
schaftlichen Vorbildung, im staatlichen Bibliothekdienste eine Stelle,
die, an heutigen Verhältnissen gemessen, nach Dienstesaufgabe und Ein-
kommen etwa der eines Bibliothekars an den aufserbayerischen öffent-
lichen Bibliotheken entspricht. Es ist hier nicht der Ort, das Für und
Wider des früheren und lieutigen Modus bibliothekarischer Schulung
zu besprechen. So viel steht fest, das damalige Verfahren gab eine
gewisse Gewähr für die wünschenswerte Fernhaltung jeglicher bureau-
kratischen Engherzigkeit, die so leicht bei strenger geregelter, an be-
stimmte Formen gebundener Ausbildung des bibliothekarischen Nach-
wuchses ihren Einzug hält in die Institute, die einzig und allein der
Wissenschaft zu dienen berufen sind. Von Anwandlungen nach dieser
Richtung hin blieb Kerler zeitlebens unberührt; es kann ja hier, ohne
dafs Mifsdeutungen zu befürchten sind, offen ausgesprochen werden:
bei allem kollegialen Sinne, bei aller Liebe und Hingabe zu dem ein-
mal gewählten Berufe, — für den Stand und die Verhältnisse von
Bibliothek - „ Beamten " i. e. S. hatte und bekam er nach eigenem
Geständnis niemals ein Sensorium.
Allerdings waren zu der Zeit, da Kerler in den Bibliothekdienst
trat, die Voraussetzungen für das amtliche Wirken auch wesentlich
anders geartet; die staatlichen Bibliotheken, zumal die der Universitäten,
waren noch keineswegs in der heutigen Ausdehnung der Allgemeinheit
des gebildeten Publikums zugänglich, die verhältnismäfsig geringe, auf
die akademischen Kreise beschränkte Inanspruchnahme der Bücher-
schätze und deren entsprechend langsames Anwachsen und wenig kom-
pliziertes Katalogisieren erheischte noch kein sehr zahlreiches Personal,
geschweige denn eine durch Paragraplien und Instruktionen bis ins
kleinste Detail geregelte Teilung der Arbeit. Wie oft freilich bei dem
früheren Modus sich die Bibliotheken mit Arbeitskräften begnügen
mufsten, die in erster Linie nur ihre eigenen literarischen Bedürfnisse
und Wünsche im Auge hatten und den eigentlichen Dienst in der
Bibliothek als unwillig getragene Last und Bürde empfanden, darüber
herrscht heute bei den Anhängern und den Gegnern des nunmehr
wohl allenthalben geänderten Verfahrens volle Uebereinstimmung. An
dem jungen Gelehrten Kerler hatte die Erlanger Universitätsbibliothek
keinen Mitarbeiter der letzterwähnten Art gewonnen. Der ihm von
frühester Jugend an eigene Sinn fürs Praktische, den er bei aller tief-
gründigen Gelehrsamkeit sich bis ins hohe Alter bewahrte, liefs ihn
für die bibliothekarische Tätigkeit ganz besonders qualifiziert erscheinen ;
seine in allen Lagen des Lebens bekundete Gewissenhaftigkeit, seine
Peinlichkeit in der Ausführung einer einmal übernommenen Aufgabe,
seine Rechtlichkeit, der volle Pflichterfüllung jederzeit als etwas Selbst-
verständliches galt, hätten ihn, wenn je die Versuchung an ihn heran-
XXIV. 5. U
210 Dietrich Kerler -j-
getreten wäre, sicher davor geschützt, seine eigenen Interessen den amt-
lichen nnd beruflichen Pilichten voranzusetzen. Als Sinekure, was
damals durchaus nicht zu den Seltenliciten gehörte, hat dieser emsig
bis ins Greisenalter tätige, auf die Älinute pünktliche und von seinen
Untergebenen gleiche Pünktlichkeit heischende Mann sein biblio-
thekarisches Amt wahrlich nie angesehen und verwaltet. Das wurde
auch sclion frühe von den Gelelirten- und Professorenkreisen anerkannt.
Bereits 3 Jahre nacli seinem Eintritt in die Erlanger Bibliotliek wurde
er zum zweiten, und 1870 zum ersten Bibliotliekar befördert. Mehr-
fache, sich ihm bietende (Jelegenlieiten, an auswärtigen Bibliotheken
Stellung zu erlangen, lehnte er ab. Als im Jahre 1878 sich in Würz-
burg das Oberbibliothekariat eröffnete, wurde er vom akademischen
Senat an erster und einziger Stelle dem kgl. Staatsministerium für diesen
verantwortungsvollen Posten in Vorschlag gebracht.
In einem Briefe vom 13. Februar 1878, den sein Gönner Hegel
in dieser Angelegenheit nach Würzburg schrieb, heifst es: „Ich ver-
denke es Ihnen durchaus nicht, dafs Sie uns unseren Dr. Kerler wegnehmen
W'Ollen. Er ist ein vortrefflicher Mensch und Bibliothekar, wie wir
uns keinen bessern wünschen können und für den wir kaum einen
Ersatz zu finden hoffen dürfen. Er liat unsere Bibliothek in bester
Weise geordnet, den grofsen alphabetischen und die einzelnen Fach-
kataloge zum guten Theil erneuert ; er ist ein gewissenhafter und
pünktlicher Geschäftsmann, der Alles in guter Ordnung erhält, dabei
äufserst gefällig gegen Jedermann, immer bereit Auskunft zu geben
und die Wünsche bei ßücheranschaffungen so weit als möglich zu be-
friedigen, die literarischen Arbeiten der Gelehrten zu fördern. Grofs
und von Jedermann getheilt ist deshalb das Bedauern, dafs wir ihn
verlieren sollen."
Wie er hier auf Grund seiner Erlanger Tätigkeit von berufener
Seite geschildert wird, so hat er sich auch in Würzburg während seines
fast 3 Jahrzehnte währenden Wirkens als Vorstand der dortigen Uni-
versitätsbibliothek bewährt.
„Mit den Kardinal-Tugenden, die jedem Verwalter unentbehrlich
sind, Ordnung, Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit, verband er eine
ungewöhnliche geschäftliche Umsicht, die Gabe zweckmäfsigster Ver-
wendung der vorhandenen Mittel und ein hervorragendes Organisations-
talent. Rastlos war er bemüht um übersichtliche, den Gebrauch er-
leichternde Aufstellung, um zuverlässige, allen wissenschaftlichen An-
forderungen entsprechende Katalogisierung der ihm anvertrauten Bücher-
schätze." Mit diesen treffenden Worten charakterisierte Se. Magnifizenz,
Professor Dr. Oetker, sein Wirken an der Alma Julia, als man ihn,
den bis zum Tode unermüdlich Tätigen und Schaffenden zur letzten
Ruhe bettete.
In der Tat : um eine den Forderungen des bibliothekarischen Tages-
bedarfes entsprechende und diesen entgegenkommende Aufstellung und
Katalogisierung der Bücher war Kerler bemüht vom ersten bis zum
letzten Tage seiner Amtsführung. Vorschlägen und Projekten, die
von Franz Segner 211
Umgestaltungen und Besserungen nach dieser Richtung zum Ziele
hatten, brachte er stets das lebhafteste Interesse entgegen. Nur mufsten
die empfohlenen Neuerungen, sollten sie seinen Beifall finden, leicht
durchführbar und ohne grofsen Apparat in die Praxis übertragbar sein.
Vor allem mufsten sie einer Beschleunigung des Betriebes dienen.
Rasche, prompte Befriedigung der literarischen Bedürfnisse der Biblio-
thekbenutzer, das war eben jederzeit das Hauptziel seines Strebens;
darin erblickte er zeitlebens die wesentlichste und wichtigste Seite
seiner dienstlichen Aufgabe. So vielfach er selbst neben seinem eigent-
lichen Berufe literarisch tätig war, so sehr er bei seinen historischen
Studien und Forschungen stets das rein Wissenschaftliche im Auge
hatte, als Bibliothekar war er ganz ein Mann der Praxis. Es ist be-
zeichnend für Kerlers bibliothekarische Berufsauffassung, dafs die zwei
einzigen Aufsätze bibliothekskundlichen Inhalts, die er im Zbl. f. Bw.
(Jg. I. S. 476 ff. und Jg. VI. S. 76ff.) veröffentlichte, den Titel „Aus
der Praxis" führen.
„Für mich ist die Praxis des bibliothekarischen Berufs und die un-
ablässige möglichst vielseitige Ausbildung in derselben nicht blofs ein
Moment von hervorragender Bedeutung, sondern weitaus die Haupt-
sache. Stets auch das Kleinste im laufenden Dienste zu sehen ohne
das Grofse und den Zusammenhang aus den Augen zu verlieren, für
jede auch die unscheinbarste und handwerksmäfsigste Dienstleistung sich
geschickt zu machen und fähig zu erhalten, in Fühlung zu bleiben mit
dem was der Tag bringt und fordert, immer auf Verbesserung der Ein-
richtungen, Vereinfachung des Geschäftsbetriebes und Erleichterungen
in der Benutzung der Bibliothek bedacht zu sein — das sind Auf-
gaben, welche jedem Fachgenossen ohne Rücksicht auf seine amtliche
Stellung und mag er nebenbei ein grofser Gelehrter sein oder nicht,
gestellt sind. Wir müssen in erster Linie tüchtige Praktiker werden."
So sprach er sich in der Einleitung zum ersten der erwähnten
Aufsätze aus und diesem Programme gemäfs handelte er auch sein
Leben lang. Seine erste Reorganisationsarbeit, nachdem er die Leitung
der Würzburger Universitätsbibliothek übernommen hatte, galt der Um-
arbeitung und teilweisen Erneuerung des alphabetischen Bandkatalogs.
Dieser befand sich bei Kerlers Dienstantritt allerdings in ziemlich
schlimmem Zustande. Zu breit gehaltene, unübersichtliche Einträge
früherer Bearbeiter, zum Teil verblafst oder durch nachträgliche
Korrekturen entstellt und unleserlich geworden, vielfach nicht mehr
zutreffende Verweisungen, Einschaltungen und Durchbrechungen der
alphabetischen Ordnung, allzubunte, in ihrer chaotischen Fassung un-
brauchbar gewordene Gestaltung der titelreichen Artikel, wie Ab-
handlungen, Beiträge, Festschrift usw. liefsen dieses nach Kerlers
treffender Bezeichnung „wichtigste Buch der Bibliothek" zumeist gerade
in den Fällen versagen, in denen man an seine Hilfe appellieren mufste.
Kurz entschlossen machte sich Kerler an das Wagnis, den 22 teil-
weise sehr umfangreiche Foliobände umfassenden alphabetischen Band-
katalog allein, ohne Mithilfe einer weiteren Kraft — das übrige, der
14*
212 Dietrich Kerler ■[
Zahl nach von jeher an den bayerischen Universitätsbibliotheken sehr
gering bemessene Personal war durch den laufenden Dienst vollauf in
Anspruch genommen — zu erneuern, und fülirte dieses Unternehmen
im Verlaufe weniger Jahre durch. Kcrlcr war liierbei vorzugsweise
auf Kürzung des Katalogs bedacht. Nicht nur die einzelnen Titel
sollten in mögliclist knapper, womöglicli auf je eine Zeile beschränkter
Fassung gelialtcn sein, auch der Anfuahmo der 'J'itel wurden von ihm
engere Grenzen gezogen. Alle AVerke aus der Zeit vor 1800, mit
Ausnahme der Werke von bleibender oder besonderer lokaler Be-
deutung, blieben nach Kerlers Plan von der Aufnalune in den alpha-
betischen Bandkatalog ausgeschlossen. Für die in ilim niclit ver-
tretene Literatur wurden Benutzer und Bibliothekpersonal auf den
Blätterkatalog oder die einzelnen Fachkataloge verwiesen. liereits
1. J. 1884 konnte er in dem erwähnten Aufsatze berichten: „So viel
kann ich jetzt schon auf die tägliche Erfahrung gestützt sagen, dafs
das auf die angegebene Weise von mir bearbeitete Bücherverzeichnis
im laufenden Dienste vollauf genügt, dafs das Nachschlagen im ge-
bundenen alphabetischen Katalog noch einmal so bequem, schnell und
sicher von statten geht, seitdem man sich nicht mehr durch Titel-
Massen abgelegener, veralteter und vergessener Literatur durcharbeiten
mufs."
Gewifs, was Kerler hier sagte, hat auch heute noch, nachdem der
in seinem Sinne und nach seinen Intentionen umgearbeitete und fort-
geführte Katalog über zwei Jahrzehnte im Gebrauche ist, seine volle
Geltung, wenigstens soweit die oben berührten Kürzungen in Betracht
kommen. Kerler ging freilich noch weiter: in dem Bestreben den
Katalog trotz stetigen Zugangs neuer Literatur über den einmal vor-
gezeichneten Rahmen nicht hinauswachsen zu lassen, entschlofs er sich
später, diesem alle Titel „kleinerer" Schriften, auch neueren Datums,
alle Verweisungen, alle Untertitel, selbst wenn diese ein selbständig
erschienenes, aber einem Sammelwerke zugehöriges Buch betrafen, alle
Aufführungen unter dem Namen des Herausgebers vorzuenthalten. Diese
weitgehende Beschränkung auf das Notwendigste hatte natürlich die
wohl auch von Kerler vorausgesehene Folge, dafs der im übrigen so
rasch orientierende Katalog in einzelnen komplizierteren Fällen für biblio-
graphisch unerfahrenere, nicht so titelkundige Benutzer etwas schwerer
benutzbar wurde. Letztere waren in solchen Fällen auf die Mithilfe
des Bibliothekpersonals angewiesen. Für dieses war der Katalog aller-
dings auch in erster Linie bestimmt. Für das Personal, das mit der
Ausarbeitung selbst betraut, in die Grundsätze der Fortführung einge-
weiht ist und mit demselben in täglicher Fühlung steht, bildet der
alphabetische Bandkatalog noch heute, wie ehedem, einen zuverlässigen,
sicheren Führer und Berater und wird diese seine Funktion noch auf
Jahrzehnte hinaus erfüllen können.
Was Kerler sonst noch im Laufe seiner langjährigen biblio-
thekarischen Praxis an Katalogisierungsarbeiten vorgenommen, wie
beispielsweise die zum Teil fast vollständige Neubearbeitung zahl-
von Franz Segner 213
reicher Fachkataloge, hier des näheren auszuführen, ist nicht möglich.
Die kalligraphisch schönen, mit fester, sicherer, wie für Jahrhunderte
berechneter Schrift gefertigten Einträge von Kerlers Hand, auf die
der Bibliothekbenutzer fast auf jeder Seite der vielen in Gebrauch be-
findlichen Kataloge stöfst, dokumentieren am anschaulichsten, welchen
Eifer er allezeit der Fortführung und Instandhaltung dieser wichtigen
unentbehrlichen Hilfsmittel des bibliothekarischen Betriebes widmete.
War Kerler in Bezug auf Katalogisierungsgrundsätze als kühner,
wagemutiger Neuerer aufgetreten, so bekundete er auf einem anderen
Gebiete der bibliothekarischen Praxis eine der- Zeitströmung aus guten
Gründen widerstrebende konservative Gesinnung. Als in den 80 er
Jahren nach Kerlers und anderer erfahrener Bibliothekare Meinung
„von der systematischen Aufstellung der Bücher zu viel Aufhebens
gemacht und ihr Wert zu hoch angeschlagen" wurde, trat er unter
Widerlegung der von der systematischen Aufstellung erhofften Vorteile
für die in Würzburg und vielfach auch anderwärts geübte Praxis
gruppenweiser Aufstellung ein und führte zur Erhärtung seiner x\n-
schauungen aus: Es wird der Betrieb und „der ganze Mechanismus
des Ausleihegeschäfts um so besser fungieren, je einfacher die Bücher-
signaturen sind, je mechanischer die Bücher an einander gereiht werden,
je kürzer und bequemer der Weg ist, der zu ihnen führt, je näher
gerückt dem eigentlichen Betriebe derjenige Teil der Büchersammlung
ist, welcher vorzugsweise begehrt wird, d. h. die neuere und neueste
Literatur in allen Fächern, je weniger das Auge des Suchenden in
Anspruch genommen ist durch die Massen alter Druckwerke, nach
denen fast kein Mensch mehr fragt und die in abgelegenen Räumen
ihr idyllisches Dasein weiter führen mögen."
Was Kerler hier andeutet, dafs es ihm tunlich erscheine, selbst
innerhalb einzelner geschlossener Literaturgruppen eine räumliche
Scheidung vorzunehmen in ältere und neuere Literatur desselben Faches,
das hat er zeitweilig auch in die Praxis umgesetzt. Genötigt war er
hierzu besonders durch die etwas eigenartigen lokalen Verhältnisse des
grofsen Gebäudekomplexes, in dem die Würzburger Bibliothek ihre
keineswegs allen Forderungen der Neuzeit entsprechende Unterkunft
gefunden hat, und in dem sie voraussichtlich noch auf Jahrzehnte ver-
bleiben wird, nachdem der in den 70 er Jahren schon ziemlich weit-
gediehene Plan eines Bibliothekneubaues leider nicht zur Ausführung
gekommen ist. Er trennte gröfsere Bestandteile der älteren, fast nie
mehr begehrten medizinischen Literatur von dem Hauptgrös des Faches
ab und brachte sie vorübergehend in einem besonderen, von der übrigen
Bibliothek völlig abgeschiedenen Räume zur Aufstellung.
In diesen und vielen anderen Fällen, so besonders bei dem im
Herbste 1896 bewerkstelligten Umzüge in neue erweiterte Verwaltungs-
lokalitäten, zeigte sich Kerier stets als der Mann der Praxis, als der
ausgesprochene Feind aller Schablone und alles überflüssigen Theoreti-
sierens, als der er sich schon in seinen lehrreichen Aufsätzen im
Zbl. f. Bw. den Fachgenossen vorgestellt hatte. Die Beachtung und Zu-
214 Dietrich Kerler
.L
Stimmung:, die diese seine fachkundigen Ausführungen selbst im Aus-
lande fanden, hat ihn mit grofser Genugtuung erfüllt.
Dafs Kerler in seiner Eigenschaft als Leiter der Bibliothek allen
ins kleine und kleinliche gehenden Instruklionserteilungeu abhold war,
seinen Mitarbeitern, wenn er glaubte, sich auf sie verlassen zu dürfen,
bei aller ptiichtraäfsig geübten Kontrolle, möglichst freie Hand und freien
Spielraum liefs, das brachte in den ganzen Dienstbetrieb einen
frischen. Hotten Zug. Für Pedanten, Paragraphen- und Prinzipienreiter
war in dem von Kerler geleiteten Institute von jeher kein Boden.
Tradition und kurze von Fall zu Fall gegebene Entscheidungen boten
Ersatz für das Felilen detailliert ausgearbeiteter, häufig mehr hemmen-
der als fördernder Üieustesanweisungen. Eines allerdings hatte dieses in
Würzburg erprobte Verwaltungsmaxim zur notwendigen Voraussetzung:
mit einem öfteren AVechscl im Personal durfte nicht gerechnet werden.
Einen solchen hielt Kerler überhaupt nicht im Interesse der Biblio-
theken gelegen. Bibliothekar und Bibliothek sollten nach seiner
Meinung in einem engeren, unlöslicheren Verhältnisse stehen, als es
sonst zwischen dem Beamten und seinem Wirkungskreise besteht. Wenn
er besonders in den letzten Jahren seines amtlichen Wirkens sich all-
mählich von dieser im Prinzipe wohl immer noch festgehalteneu Auf-
fassung abwaudte und zu verscliiedenen Malen für die Versetzbarkeit
des Personals von Bibliothek zu P>ibliothek eintrat, so bestimmten ihn
hierzu die nicht in seinem Willen gelegenen Konsequenzen in materieller
Hinsicht, die sich aus der Beibehaltung der bisherigen Praxis für einen
Teil des Personals ergeben mufsten.
Kerlers Bild wäre unvollständig, wollte man nur seiner biblio-
thekarischen, amtlichen Wirksamkeit gedenken. Literarische Betätigung
galt ihm für den Bibliothekar, wie er sich den würdigen Vertreter
dieses Standes dachte, als etwas Selbstverständliches, um so mehr als
er ja selbst bereits vor seinem Eintritte in die Bibliothekskarriere auf
wissenschaftlichem Gebiete erfolgreich gearbeitet hatte.
Eine seiner ersten Publikationen, unter dem Titel: „Wie dachte
Luther über die Arbeit" im 26. Jahrg. der Ztschr. f. d. ges. luther.
Theologie knüpft noch ganz an die theologischen Vorstudien des Ver-
fassers an. Fast in allen späteren Arbeiten kommt nur der Historiker
zu Wort. Kerlers Hauptwerk, die von Kritik und Fachgenossen all-
seitig anerkannte Mitarbeit an den Deutschen Keichstagsakten und den
Chroniken der Deutschen Städte, wurde oben bereits erwähnt. In
engstem Zusammenhange mit dieser seiner Lebensarbeit und aus dem-
selben Quellenmaterial hervorgegangen ist eine Ptcihe kleinerer in den
Jahren 1872 — 1889 publizierter Schriften : „Nachträgliches zu Sigmund
Meisterlin" (Forschgn. z. Deutsch. Gesch. 12), „Antheil der Truppen
des Ulmer Städtebundes an dem Feldzuge gegen die Hussiten im Herbst
1426" (Verh. d. Ver. f. Kunst u. Altert, in Ulm . . . 1873), „Zur Ver-
fassungsgeschichte der Stadt Weifsenburg im Nordgau" (Archival.
Ztschr. 6), „Zur (Jeschichte des Geheimmittelwesens" (Westdeutsche
Ztschr. 4), „Geschichte der Besteuerung der Juden durch Kaiser
von Franz Segner 215
Sigmund und König Albrecht II." (Ztschr. f. d. Gesch. d. Juden 3).
Hierher zu rechnen ist auch der im 49. Bde der Histor. Ztschr, ver-
öffentlichte Aufsatz „Italienische Archive", in dem er über seine
i. J. 1882 im Auftrage der Redaktion der Deutschen Reichstagsakten
unternommene Romreise berichtet.
Andere Arbeiten auf historischem Gebiete galten der Verarbeitung
und Herausgabe ungedrnckten Materials, zumeist den Beständen der
beiden Bibliotheken entnommen, an denen er gewirkt. Aus der Erlanger
Zeit (1863 — 1878) sind zu erwähnen: „Katalog des Klosters Heils-
bronn aus d. 13. Jahrhundert (Serapeum. 26), „Nekrologium des Klosters
Ileilsbronn" (33. Jahresber. d. histor. Ver. v. Mittelfrank.), „Märkte in der
Umgegend v. Heilsbronn zu Anfang d. 16. Jahrhunderts" (35. Jahres-
ber. dess. Ver.) und „Aus dem Jahr 1519. Notizen eines Zeitgenossen"
(Korrespondenzbl. d. Ver. f. Kunst u. Altert, in Ulm ... 1).
In Würzburg lieferte ihm besonders reichen Stoff zu historischen
Studien die Sichtung und Ordnung des an die Universitätsbibliothek
tibergegangenen handschriftlichen Nachlasses Oberthürs, eines in der
Lokal- und Universitätsgeschichte der fränkischen Bischofsstadt viel-
genannten Theologen (1745 — 1831), der überall hin Verbindungen
hatte: „am Weimarer Hofe so gut als in Wien oder dem kleinen
Wetzlar, und ebensowohl in Italien als an den protestantischen Uni-
versitäten des nördlichen Deutschlands". Schon i. J. 1882 hatte Kerler
die Briefsammlung dieses vielgeschäftigen Mannes zu einer kleineren
Publikation, der wir die vorstehende Charakteristik entnehmen, benützt.
Sie trägt den Titel: „Zur Lebensgeschichte Karl Friedrich Eichhorns"
und befindet sich im 3. Bde, Germ. Abt., der Ztschr. der Savigny-
stiftung. Die demselben Materiale entstammende Hauptarbeit Kerlers
erschien im 37. Bde des Archivs d. histor. Ver. v. Unterfranken und
ist betitelt: „Zum Gedächtnis des Fürstbischofs Franz Ludwig von
P>thal." Weitere Veröffentlichungen aus dem Oberthtirschen Nachlasse
sind : „ Die Berufung des Geschichtsschreibers M. J. Schmidt an das
kaiserl. Haus- und Staatsarchiv in Wien" (Arch. d. bist. Ver. v. Unterfr.
40) und „Aus der Zeit der Aufklärung" (Jahrb. f. d. evang.-luther.
Landeskirche Bayerns. 1905).
Auch sonst war er eifrig bemüht. Unbekanntes und Verborgenes
aus den Würzburger Bibliothekbeständen ans Licht zu ziehen und
manch glücklicher Fund lohnte sein unausgesetztes emsiges Durch-
forschen handschriftlichen Materials. An erster Stelle ist hier zu er-
wähnen das zu Moltkes 90. Geburtstage unter dem Titel „Aus dem
siebenjährigen Kriege" (München, Beck. 1891) veröffentlichte Tage-
buch des preufsischen Musketiers Dominicus. Als weitere selbständige
Schrift Kerlers erschien 1898, erstmals nach einer an die Universitäts-
bibliothek übergegangenen Handschrift ediert : „Die Statuten der philo-
sophischen Fakultät der Universität Würzburg in ihrer frühesten
Fassung" (Würzburg, Stahel). Eine gröfsere Anzahl anderer Studien
und Editionen ist in Zeitschriften enthalten: „Markgraf Karl Alexander
von Brandenburg -Ansbach und sein Hof i. J. 1758" (Forschgn. z.
216 Dietricli Kerler f
Brandenbg. u. Preufs. Oesch. 7 ; nochmals abgedr. im 45. Jaliresber. d.
bist. Ver. f. Mittelfranken), „Urkundliclies zur Geschichte des Prä-
monstrateuserinnenklosters Schäftersheim 1155 — 1437" (Württemb.
Franken, N. F. 5), „Päpstliche Urkunden für das St. Stephans-Kloster zu
Würzburg a. d. J. 1228 — 1452" (Arch. d. liist. Ver. v. Unterfrank.
37), „Unter Fürstbiscliof Julius. Kalendereinträge des Tuchscherers
Jakob Röder" (Ebenda 41), „Nachträgliches über den Würzburger
Weihbischüf Johannes Pettendorfer" (Heitr. z. bayer. Kirchengcsch. 6),
„Schicksale der Reichsstadt Windsheini in der zweiten Hälfte des
dreifsigjährigen Krieges. Aufzeichnungen des Johannes Andreas Strampfer.
1 034 — 1650" (52. Jaliresber. d. hist. Ver. f. Mittelfranken).
In den letzten Jahren beschäftigte sich Kerler hauptsächlich mit
der Herausgabe der Memoiren und Briefe Robert v. Mohls. Den i. J.
1902 erschienenen, zwei stattliche Bände umfassenden „Lebens -Er-
innerungen" (Stuttg. u. Lpz., Deutsche Verlagsanstalt) dieses hervor-
ragenden Rechtsgelehrten, Staatsmannes und Bibliothekars folgten 1903:
„Heinrich v.Treitschke u. Robert v. Mohl 1859—1865" (Preufs. Jahrbb.
112) und 1904: „Kissingen vor 60 Jahren. Badebriefe eines deutschen
Professors, Robert v. Mohl" (Kissingen, Weinberger). Dafs noch weitere
Editionen aus dem Mohlschen Nachlasse geplant waren, läfst sich aus
mancherlei Vorarbeiten und Notizen, die Kerler bei seinem Tode hinter-
liefs, mit Sicherheit annehmen.
Verhältnismäfsig selten entschlofs sich Kerler zu Publikationen auf
bibliotheksgeschichtlichem oder bibliothekstechnischem Gebiete. Aufser
den schon oben aufgeführten Aufsätzen im Zbl. f. Bw. wäre hier nur
zu nennen seine Polemik mit Dr. Wittmann über die Würzburger
Bücher in Upsala (Neue Würzb.Zeitg. 1891. Nrr 95, 109 u. 1895. Nr. 234).
Schon vorstehende Aufzählung der zahlreichen Veröttentlichungen
Kerlers legt beredtes Zeugnis ab von seiner staunenswerten literarischen
Produktivität und Vielseitigkeit. Eine weitere fruchtbare Tätigkeit
entfaltete er als Rezensent neuer literarischer Erscheinungen, besonders
in der wissenschaftlichen Beilage zur Allgemeinen Zeitung, ferner war
er als Mitarbeiter der Real-Encyklopädie für protestant. Theologie u.
Kirche und des Biographischen Jahrbuchs tätig, wie er auch als treues
Mitglied der nationalliberalen Partei bei politischen Anlässen, besonders
in früheren Jahren, häufig in der Tagespresse das Wort ergriff.
Dafs es ihm bei so reger Wirksamkeit an äufseren Ehren nicht
fehlte, ist selbstverständlich. Im J. 1883 wurde er zum aufserordent-
lichen Mitglied der Historischen Kommission bei der kgl. Akademie
der Wissenschaften zu München ernannt, aufserdem war er Ehren-
mitglied der Royal Society of Literature in London, korrespondierendes
Mitglied des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm u. Oberschwaben
und Wahlmitglied der Gesellschaft für fränkische Geschichte. Zu den
Beratungen über Vorbildung und Prüfung der bayerischen Bibliotheks-
beamten wurde er von der kgl. Staatsregierung beigezogen und fungierte
bei der ersten und bis jetzt einzigen bibliothekarischen Fachprüfung
in Bavern als Examinator. Auch von Allerhöchster Stelle wurden
von Franz Segner 217
seine vielfachen Verdienste anerkannt durch Verleihung des Ordens
vom hl. Michael.
Als Mensch besafs Kerler eine Iternige, urdeutsche Art. Der bis
ins hohe Alter lebenskräftige, nie von einer Krankheit heimgesuchte
Mann mit den markanten Zügen und der energischen, fast an militärische
Verhältnisse gemahnenden Stimme liefs Fernerstehende nicht ahnen, in
welch hohem Mafse Menschenfreundlichkeit und Herzensgüte den Grund-
zug seines Wesens bildeten.
Mit einer gleich ihm von wahrhafter Religiosität durchdrungenen, im
Dienste der Humanität und Nächstenliebe eine aufopfernde, selbstlose
Wirksamkeit entfaltenden, auch schriftstellerisch erfolgreich tätigen
Gattin — einer Tochter des bekannten Publizisten und Politikers
Dr. Brater — seit mehr als drei Jahrzehnten zu harmonischem Lebens-
bunde vereint, genofs er das Glück seine beiden Kinder in geachteten,
gesicherten Stellungen zu wissen.
Ihnen, den trauernden Angehörigen, denen sich seine liebevolle,
herzgewinnende Art natürlich am meisten offenbarte, wurde durch sein
plötzliches unerwartetes Verscheiden die schmerzlichste Wunde ge-
schlagen. Aber auch seine Untergebenen und Mitarbeiter, die in täg-
lichem Verkehr mit ihm so viele Anregung und Förderung von ihm
empfingen und alle die Vielen, die seine Güte und stets bereite Dienst-
willigkeit an sich erfahren durften, beklagen seinen Heimgang wie den
eines teuren, unvergefslichen Freundes.
Die nächste Bibliothekarversammlung, die Pfingsten dieses Jahres
in Würzburg tagen sollte, und zu der der Verlebte schon so manche
Vorbereitung getroffen hatte, hätte einem weiten Kreise bibliothekarischer
Fachgenossen Gelegenheit gegeben. Kerlers Eigenart und gewinnende
Persönlichkeit kennen zu lernen. Sicher wären alle, die ihm in diesen
Tagen zum ersten Male näher getreten wären, auch die vielen, die in
beruflichen Fragen einen gegensätzlichen Standpunkt einnehmen, von
Würzburg geschieden mit dem Geständnis auf den Lippen : Kerler ist
ein hervorragender Vertreter unseres Standes! Nun ist die Stätte ver-
waist, an der er die Kollegen begrüfsen, an der er ihnen den Ertrag seiner
bibliothekarischen Lebensarbeit zeigen wollte. Das Haus, das sich eben
noch zu festlichem Empfange rüstete, ist zu einem Trauerhause geworden.
Würzburg, 6. April. Franz Segner.
Frauen im Bibliotheksdieust.
Referat in der Vereinigung Berliner Bibliothekare erstattet von Dr. G. Fritz.
Die Verwendung von Frauen im öffentlichen Bibliotheksdienst, die
noch vor einigen Jahren, wenigstens soweit ihre Beschäftigung im staat-
lichen Bibliothekswesen in Frage stand, mit einem lebhaften Für und
und Wider der Meinungen erörtert zu werden pflegte, ist heute zu einer
Tatsache geworden, die nicht als eine Erscheinung von zufälliger oder
gar nebensächlicher Art beurteilt sein will. Zumal hier in Berlin haben
21'*^ Frauen im Bibliotheksdleust
wir genügende Veranlassung, uns vom bibliotliekarischen Standpunkte
aus mit dieser für die Entwicklung des gesamten Bibliothekswesens be-
deutsamen Frage zu beschäftigen und an der Hand der gemachten Er-
iahrnngcn die für die bibliotliokarische Tätigkeit der Frauen geschaifenen
Grundlagen und Bedingungen zu prüfen.
Ich sage vom bibliothekarischen Standpunkte aus, und verzichte
damit ausdrücklich darauf, auf die allgemeine soziale Seite der Sache
näher cinzugelien, auf die Stellung der Frauenbewegung zur Beschäftigung
von Frauen im bibliothekarisclien Berufe als auf einem für sie be-
sonders geeigneten Arbeitsfelde, eine Anschauung, die von den ver-
scluedensten Seiten in Vorträgen und Schriften im Laufe des letzten
Jahrzehnts liilulig genug vertreten worden ist und deren Berechtigung,
soweit es sich um die grundsätzliche Zulassung handelt, ohne weiteres
anerkannt werden mufs.
Auf Schwierigkeiten stofsen wir jedoch sofort, wenn wir die
bibliothekarisch -teclinisclie Seite der Saclie, die Frage der zweck-
mäfsigen Ausbildung und Verwendung von Anwärtcrinnen für den
Bibliotheksdienst ins Auge fassen. Die hier hervortretenden Gesichts-
punkte sind eng verknüpft mit der praktischen Bedürfnisfrage, bei der
man verschiedenartige Forderungen zu berücksichtigen liat, wenn man
die Verhältnisse der grofsen wissenschaftlichen, meist staatlichen Biblio-
theken auf der einen, die der modernen Bildungsbibliotheken, der
Bücherhallen, auf der anderen Seite berücksichtigt.
Um die ersteren, die wissenschaftlichen Bibliotheken, vorweg zu
nehmen, so ist, abgesehen von den Anregungen, die die Herren Kollegen
Professor Hottinger und später Professor AVolfstieg gegeben haben und
die dann zu praktischer Verwirklichung gelangt sind, die Verwendung
von weiblichen Hilfskräften von Bibliotheksdirektor Otto Hartwig
in einer dem Ministerium 1902 eingereichten Denkschrift empfohlen
und auch auf den Versammlungen der Deutschen Bibliothekare mehrfacli
erörtert — ich erinnere insbesondere an die Referate von Gerliard-
llalle und Schnorr v. Carolsfeld-München über die Vorbildung zum biblio-
thekarischen Beruf auf der Tagung in Halle im Jahre 11*03 — und
die Verwendung von Frauen im sogenannten mittleren Dienst unter
dem Gesichtspunkte der Entlastung der wissenschaftlichen Beamten als
zweckmäfsig bezeichnet worden; namentlich hier in Berlin ist man denn
auch in der Folge dazu übergegangen, Anwärtcrinnen und Hilfs-
arbeiterinnen in ziemlich weitgehender Weise zu beschäftigen. Ihre
Verwendung im Rahmen des mittleren Dienstes beschränkt sich im
wesentlichen auf Ordnungsarbeiten, Aufnahme von Titelzetteln und
ähnliches mehr. Es handelt sich also hier um Arbeiten, die vom
höheren Bibliotheksdienst als graduell verschieden bezeichnet werden
können, und es bietet sich die Möglichkeit, die von den Hilfsarbeiterinnen
auszuübende Tätigkeit klar und scharf zu umgrenzen.
Anders liegen die Verhältnisse in den volkstümlichen Bibliotheken :
für diese kann ihrem Charakter als allgemeiner Bildungsanstalten und
ihrer Organisation entsprechend das Bibliothekarisch -Technische nicht
von G. Fritz 219
in gleicher Weise für die Festlegung und Bewertung der zu leistenden
Arbeit bestimmend sein ; in ganz anderem Mafse machen sich hier sozial-
pädagogische und ästhetisch-literarische Momente geltend und stellen
an die sämtlichen darin tätigen Kräfte besondere Anforderungen. Ferner:
je willkürlicher und uneinheitlicher die Bedingungen sind, unter denen
sich die moderne Bücherhallenbewegung durchzusetzen hat, um so ver-
antwortungsvoller und schwieriger ist die Aufgabe aller derer, die sich
in den Dienst der Sache stellen, um sie fördern und weiterentwickeln
zu helfen.
Für die Mitarbeit der Frauen hat sich auf diesem Gebiete seit etwa
einem Jahrzehnte ein grofses und sich stetig erweiterndes Arbeitsfeld
gefunden. Unser Volksbibliothekswesen krankt neben andern Grund-
übeln vornehmlich daran, dafs sowohl was die Organisation als was
die Verwaltung betrifft, in überaus zahlreichen Fällen gänzlich un-
geschulte Kräfte verwendet werden, die meist isoliert dastehen und aus
finanziellen Gründen ihre Arbeit im Nebenamt zu leisten genötigt sind.
So waren nach einer von mir gemachten Zusammenstellung aus dem
Jahre 1903 von den Volksbibliotheksvorständen in 70 gröfseren deutschen
Städten nur 13 bibliothekarisch vorgebildet. Gegenüber solchen Mifs-
ständen wäre es nun die wirksamste Abhilfe, wenn sich kleinere Biblio-
theken zu landschaftlich begrenzten Verbänden zusammenschlössen, wie
es zuerst in Oberschlesien mit grofsem Erfolge versucht worden ist,
und einem tüchtigen Bibliothekar die Oberleitung anvertrauten. Für
den Dienst an den kleineren Bibliotheken mit beschränkter Selbst-
ständigkeit wären dann in erster Linie Frauen berufen, die ihre Lebens-
arbeit ausschliefslich dem bibliothekarischen Berufe widmen und nicht
allzu hohe Gehaltsansprüche stellen würden. In den gröfseren Bildungs
bibliotheken, bei denen sich nach Mafsgabe des Vermehrungsetats die
Grenzlinie zwischen einer Anstalt volkstümlichen und einer wissen-
schaftlichen Charakters leicht verwischen, wird die leitende Stellung
wohl nach wie vor dem wissenschaftlich geschulten bibliothekarischen
Fachmann vorbehalten bleiben müssen, dagegen die weibliche Mitarbeit
als sehr willkommen, ja als unentbehrlich zu bezeichnen sein. Und
je geringer die Arbeitsteilung, um so gröfser natürlich die An-
forderungen, die hinsichtlich der geistigen Gewandtheit und vielseitigen
Ausbildung zu erfüllen sind. Neben die Erfordernisse auf biblio-
thekarischem Gebiete, denen verhältnismäfsig leicht entsprochen werden
kann, tritt manches andere, das die Arbeit in den Volksbibliotheken
gegenüber der von den Hilfsarbeiterinnen der wissenschaftlichen An-
stalten zu leistenden als die lohnendere erscheinen läfst : die eindringende
Beschäftigung mit der populärwissenschaftlichen und besonders der
Schönen Literatur, der beständige Verkehr mit dem Rat und Auskunft
suchenden Publikum, das meistens den verschiedenen sozialen Schichten
entstammt, und das Bewufstsein, sich in fruchtbarer volkserzieherischer
Arbeit betätigen zu können. Wichtig ist vor allem auch die Geschmacks-
bildung, das ästhetische Feingefühl bei der Beurteilung und richtigen
Vermittlung literarischer Dinge, ferner, wenn es sich um eine selbst-
220 Frauen im Bibliotheksdienst
stJindigerc Stellung- handelt, ausreichende Geschäftsgewandtheit im
äiifseren Verkehr und ein gehöriges Mals von Initiative. Gilt hier,
wo es sich um das Hervortreten der ganzen Persönlichkeit handelt,
auch für die Frau als Bibliothekarin der Satz „non fit, sed nascitur'S so
ist es doch im Hinblick auf diese von mir skizzierten Aufgaben und
auf die sorgfältige methodische Ausbildung, die man den wissenschaft-
lichen Beamten seit längeren Jahren zu geben sich bemüht, von aufser-
ordentlicher und weittragender Bedeutung, sich eine geeignete Schulung
auch der den Bibliotheksdienst als Lebensberuf wählenden Frauen an-
gelegen sein zu lassen.
Ich komme damit zu dem Kern meiner Ausführungen, zu der
wichtigen Frage der Ausbildung von Frauen, die sich der biblio-
thekarischen Laufbahn in den bezeichneten Richtungen widmen wollen,
und zu den Erfahrungen, die auf den bisher eingeschlagenen Wegen
gemacht worden sind. Analog den an den wissenscliaftliclien Biblio-
theken für die höhere Bibliothekslaufbahn früher bestehenden Ver-
hältnissen war es das Nächstliegende. Anwärteriunen für den Dienst
in den bis vor einigen Jahren fast ausschliefslich in Betracht kommen-
den volkstümlichen Bibliotheken in den betreffenden Anstalten selbst
als N'olonlärinnen aufzunehmen und ihnen dort die den eigenen Be-
dürfnissen entsprechende Ausbildung zuteil werden zu lassen, ein
Verfahren, das zuerst in ausgedehnterem Mafse in der Lesehalle der
Gesellschaft für Ethisclie Kultur in Berlin, dann in der Hamburger
Oetlentlichen Bücherhalle, der Charlottenburger Volksbibliothek und
der Elberfelder Stadtbücherei, um nur die gröfseren Anstalten zu
nennen, geübt worden ist. Es liegt auf der Hand, dafs eine derartige
Vorbildung vorwiegend eine rein praktische, nach den Verhältnissen
der Bibliothek zugeschnittene und von der Individualität und dem
guten Willen des betreifenden Leiters abhängige bleiben mufs und
dementsprechend nur unmethodisch und ohne allgemeineren Wert sein
kann. Die Anwärteriunen sind, namentlich was die bibliotheks-
tech uische Seite ihrer Ausbildung betrifft, kaum in der Lage, ihren
Anschauungskreis und ihre Kenntnisse über das hinaus, was in täg-
licher mehr oder weniger gleichförmiger Arbeit von ihnen verlangt
wird, zu erweitern, wenn nicht ein mühevolles Selbststudium, wozu es
meist an dem geeigneten Material fehlt, oder der mit Kosten ver-
knüpfte Besuch anderer Bibliotheken hinzutritt. Diesen Schattenseiten
gegenüber tritt als unberechenbarer Vorteil die Möglichkeit, sich im
Laufe der Zeit in bequemer Weise mit der populärwissenschaftlichen
und ganz besonders mit den Werken der Schönen Literatur vertraut
zu machen und im steten Verkehr mit dem Publikum, worauf das
Schwergewicht fällt, die erworbenen Kenntnisse praktisch zu ver-
werten. Ein anderer Punkt, auf den hingewiesen werden mufs, ist
unter solchen Umständen die weitgehende Willkür bei der Annahme
und Anstellung der Volontärinnen, die Schwierigkeit, sich bei einer
derartigen einseitigen Vorbildung gegebenenfalls in neuen Stellungen
rasch einzuarbeiten und zuletzt eine befriedigende Regelung der Be-
soldungsfrage namentlich bei den kommunalen Verwaltungen.
von G. Fritz 221
Unter den geschilderten Verbältnissen mufs der seit einigen Jahren
verwirklichte Gedanke, durch Einrichtung besonderer Bibliotheks-
kurse für Frauen die in den einzelnen Bibliotheken gebotene Aus-
bildung in methodischer Weise zu ergänzen, für eine gesunde Weiter-
entwicklung der modernen Bücherhallen sowohl, wie als Voraussetzung
für die Beschäftigung von Frauen im Dienste der wissenschaftlichen
Bibliotheken als durchaus zeitgemäfs begrttfst werden.
Von den beiden in Berlin bestehenden Einrichtungen zur Ausbildung
von Frauen für den Bibliotheksdienst ist die von Professor Ho ttinger
in Südende 1900 begründete Bibliothekarinnenschule die ältere. Nach
den mir vorliegenden Prospekten soll sie sowohl zum Dienst an
Volksbibliotheken wie an wissenschaftlichen Bibliotheken vorbereiten.
Als Lehrgegenstände werden genannt: Latein, Griechisch, Französisch,
Englisch; Ueberblick über die Wissenschaften; Literaturgeschichte;
Bibliothekswesen und Praktikum; Kunde vom Papier; Hand- und
Maschinensatz, Buchdruck, Buchbinden, Buchhandel, Antiquariat, Buch-
recht, Stenographie, Maschinenschreiben. Eintrittsbedingung ist bei
einem Mindestalter von 16 Jahren die Absolvierung einer Höheren
Mädchenschule oder eine gleichwertige Vorbildung. Der Unterricht
wird im wesentlichen vom Leiter, in Sprachen und Literaturgeschichte
nötigenfalls von besonderen Fachlehrern erteilt. Die Unterrichtsdauer
ist je nach den an die Ausbildung gestellten Ansprüchen auf ein bis
drei Jahre berechnet, doch kommt tatsächlich nur ein Jahr in Betracht.
Aufser dem theoretischen Unterricht soll in die Praxis der biblio-
thekarischen Arbeiten, des Buchbindens usw. eingeführt werden. Für
Pension und Unterricht sind jährlich 1000 Mark (ohne Pension 250 M.)
zu zahlen unter Verpflichtung auf ein Jahr, nur ausnahmsweise wird die
Absolvierung eines halbjährigen Kursus gestattet, wofür die Kosten
700 Mark betragen. Der Eintritt kann za jeder beliebigen Zeit er-
folgen, der Unterricht findet von 8 — 12 Uhr (20 Wochenstunden) statt,
der Sonnabend ist frei.
Als Grundlage für den Unterricht in der Bibliothekslehre dient im
wesentlichen das Handbuch von Graesel; über die einzelnen Abschnitte
darin haben die Schülerinnen Referate zu tibernehmen. Auch werden
aktuelle Gegenstände, die im Zentralblatt für Bibliothekswesen und in den
Blättern für Volksbibliotheken und Lesehallen behandelt werden, im
Laufe des Unterrichts erörtert. . Besondere Berücksichtigung erfahren
technische Fragen: Druck, Materiallehre, Reproduktionsverfahren und
dergleichen betreffend; auch Hausarbeiten werden angefertigt und Vor-
träge gehalten. Die praktischen Uebungen erfolgen lediglich unter
Benutzung der umfangreichen Privatbibliothek des Leiters; ein Volontariat
in einer öffentlichen Bibliothek wird nicht gefordert.
Die Abschlufsprüfung ist sowohl mündlich wie schriftlich. Aufser
dem Leiter haben zu verschiedenen Malen auch andere wissenschaft-
liche Bibliothekare und sonstige Persönlichkeiten geprüft.
Im ganzen haben in der Zeit von Februar 1900 bis März 1907
108 Schülerinnen an dem Unterricht teilgenommen, davon 22 lediglich
-22 Frauen im Bibliotheksdienst
zur Erweiterung der allgemeinen Bildung, von den übrigen haben 50
besoldete Stellungen angenommen, 10 sind verheiratet, 2 gestorben,
über den Rest fehlen nähere Nachrichten.
Ich gehe zunächst auf die llottingersche ßibliothekarinnenschule
nicht weiter ein. sondern wende mich gleich zu den von Professor
Wolfstieg seit dem Jahre 1902 in der Bibliothek des Abge-
ordnetenhauses abgehaltenen Bibliotliekskursen für Frauen. Diese
tragen ebenfalls den Charakter eines privaten Unternehmens, hervor-
gegangen aus dem Wunsche verschiedener Damen, in methodischer
Weise für den praktischen Bibliotheksdienst vorgebildet zu werden.
Die erste Wiederholung des Kursus i. J. 1903, sowie die weitere Fort-
setzung wurde auch für die Folge höheren Orts für wünschenswert ge-
halten, indessen ausdrücklich jede Verantwortung und Mitwirkung
des Staates für ausgeschlossen erklärt, insbesondere eine Mitwirkung bei
der Kegelung des Examens von vornherein abgelehnt.
Das Honorar beträgt 200 Mark für den ganzen Kursus. Die Dauer
erstreckt sich über die Zeit von etwa Ostern bis Weihnachten. Die Auf-
nahmebedingungen lauten :
1. Vollständige Absolvierung der höheren Töchterschule, womöglich
incl. Selecta, oder der Besucli der Obersekunda eines Mädchen-
gymnasiums.
2. Die Zurücklegung des 19. Lebensjahres zur Zeit des Eintritts der
. Dame in den Kursus. Es ist für eine Dame über 30 Jahre nicht
ratsam, den Kursus zu beginnen.
3. Tüchtige Kenntnisse im Französischen und Englischen, namentlich
in der Anfertigung von Handelskorrespondenz. Es empfiehlt, wenn
die Dame ein wenig Italienisch oder Russisch kann. Der halb-
jährige Besuch einer Handelsschule (Handelskorrespondenz, Italienisch,
Stenographie und Schreibmaschine belegen) ist dringend zu raten.
4. Grofse Belesenheit.
5. Schöne Handschrift, Fertigkeit im Rundschriftschreiben.
6. Arbeitsleistung während mindestens eines halben Jahres an einer
Bibliothek oder in einer Buchhandlung. Es wird aber dringend
geraten, die Volontärzeit womöglich noch länger, bis zu einem
Jahre auszudehnen.
7. Feste Gesundheit, namentlich Abwesenheit von Bleichsucht.
Aus dem 1906 neu aufgestellten Lehrplan hebe ich das Wichtigste
hervor.
In der in zwei wöchentlichen Stunden unter Benutzung des
Graeselschen Bibliothekenführers behandelten Bibliothekslehre werden
Begriff und Aufgabe, sowie Geschichte der Bibliotheken, Geschichte
und Technik des Buchwesens, des Buchhandels und der Buchbinderei,
sowie Verwaltungslehre durchgenommen. Ergänzend dazu treten Be-
sichtigungen innerhalb Berlins und ein Ausflug nach Leipzig zum
Besuche des Buchgewerbemuseums. Von der 5. oder 6. Woche des
Unterrichts an ist wöchentlich eine bibliographische Hausarbeit zu
liefern nach Arbeiten am bibliographischen Apparat.
von G. Fritz 223
Zwei wöchentliche Stunden sind der Durchnahme der preufsischen
Instruktionen v. 10. Mai 99 gewidmet. Uebungen im Verzetteln finden
in sechs wöchentlichen Stunden statt. Im Verlauf des Kursus werden
ferner ein normales wissenschaftliches System für den Realkatalog
sowie die Systeme von Dewey, Cutter und Schwartz durchgenommen.
Für das Lateinische stehen wöchentlich drei Stunden zur Ver-
fügung. Für den Unterricht ist die Methode der Frankfurter Lehr-
pläne mafsgebend. Für das Griechische erfolgen Uebungen im
Schreiben und Lesen zuerst in der lateinischen Stunde, später wird
dann eine neue Unterrichtsstunde eingelegt und Akzentlehre und
Deklination durchgenommen. Der Zweck des griechischen Unterrichts
besteht lediglich darin, das Verständnis der auf lateinischen Titeln vor-
kommenden griechischen Worte zu ermöglichen.
Der Unterricht in der Wissenschaftskunde (2 St. w.) umfafst:
Einleitung in die wissenschaftliche Methode, philosophische Propädeutik,
Aesthetik und Sozialpädagogik, Geschichte der W'issenschaften im
19, Jahrhundert.
Literaturgeschichte wird in drei Stunden wöchentlich getrieben.
Neben der Uebersicht über die hauptsächlichen wissenschaftlichen
Leistungen der grofsen Kulturvölker wird auch die Geschichte und
Organisation des gelehrten Unterrichts besprochen.
Aufserdem findet Unterricht in den technischen Fächern, Rund-
schrift, Maschinenschreiben und Stenographie statt; dieser wird von
besonderen Lehrkräften erteilt, soweit derartige Kenntnisse nicht bereits
vor der Aufnahme erworben sind. In den übrigen Lehrfächern tiber-
nimmt der Leiter der Kurse den Unterricht für gewöhnlich selbst.
Die Prtifung, durch deren Bestehen, wie nebenbei bemerkt sein mag,
laut einer Rektoratsverfügung vom 20. Dez. 1906 das Recht erworben
wird, in Universitätsvorlesungen zu hospitieren, zerfällt nach den i. J,
1904 geregelten Bestimmungen in eine schriftliche und eine mündliche.
Gefordert werden in der ersteren:
1. die Verzettelung von 15 — 20 vorher nicht bekannten Titeln unter
Klausur in einer Zeit von vier Stunden ;
2. eine innerhalb einer Frist von vier Wochen anzufertigende biblio-
graphische Arbeit;
3. ein innerhalb einer Frist von sechs Monaten anzufertigender ästhetisch-
kritischer Aufsatz;
4. die Uebersetzung eines Kapitels aus Wellers Livius, Avelches bereits
vorher durchgesprochen war, und eines unprüparierten Kapitels unter
Klausur (3 St.);
5. eine englische und eine französische Arbeit (Abfassung eines Briefes)
unter Klausur (3 St.);
G. wird in Stenographie und Maschinenschreiben geprüft.
In dem sich auf drei Stunden erstreckenden mündlichen Examen
werden Fragen aus allen vorhin erwähnten Gebieten gestellt.
Vor der jedesmaligen Prüfung werden seit 1904 einem von amt-
licher Stelle aus bezeichneten Herrn die korrigierten schriftlichen
224 Fraucu iiu Bil)liotheksclienst
Arbeiten der Tcilnclimerinnen und eine T>iste, die die sogenannten
Vornumuiern entliält, vorgelegt. Der betreuende Kommissar wohnt auch
dem mündlicliem Examen bei und übt gegebenenfalls Kritik an
den Leistungen der Schule. Darauf erst werden die endgültigen
Nummern in den einzelnen Fächern festgesetzt. Die Ausstellung der
Zeugnisse findet indessen imter alleiniger Verantwortung des Leiters statt.
An den fünf Bibliothekskursen, die bis Dezember 1906 stattfanden,
haben 79 Damen, dazu 2 ilospitantinnen teilgenommen; von diesen haben
75 das Examen bestanden. Beschäftigt sind davon 26 Damen in
wissenschaftlichen Bibliotheken, 18 in städtischen bezw. in Volksbiblio-
theken, in sonstigen Stellungen (bibliographischen Bureaus, staatlichen
Auskunftsstellen, Redaktionen usw.) befinden sich 17, verheiratet sind
3, nur der Fortbildung wegen haben den Kursus besucht 2, bereits
eingenommene Stellungen aufgegeben haben 4, keine bezahlte Stellung
bisher gefunden haben 5.
Der Organisation und den ebenfalls mitgeteilten äufseren Erfolgen
dieser beiden Bibliotkekarinnenschulen gegenüber erhebt sich nun die
Frage: welchen AVert haben sie als Vorbereitungsanstalten für den
praktischen Bibliotheksdienst? Ich stütze mich bei der Bewertung der
Kurse im wesentlichen auf die Prüfungsergebnisse, besonders auf die
schriftlichen Arbeiten, in welche ich Einblick hatte, sowie auf die Er-
fahrungen, die mit Anwärterinnen gemacht worden sind, sowohl mit
solchen, die nach Absolvierung eines Unterrichtskursus, als mit anderen,
die ohne Vorbildung in den praktischen Bibliotheksdienst einge-
treten sind.
Zunächst ist daran festzuhalten, dafs die Bibliothekarinnenschule
als Lehrziel die Ausbildung für den mittleren Dienst auf der Grund-
lage einer tüchtigen Allgemeinbildung im Auge zu behalten hat und
jeder Wettbewerb mit der Vorbereitung für den höheren Bibliotheks-
dienst von vornherein ausgeschlossen erscheint, entsprechend den Auf-
nahmebedingungen, die sich lediglich auf das durch die Absolvierung
einer höheren Mädchenschule erreichte Niveau beziehen, und der Dauer
des Kursus von einem bezw. dreiviertel Jahren. Es mufs anerkannt
werden, dafs sich die Unterrichtspläne beider Anstalten innerhalb der
bezeichneten Grenzen halten, die Bewältigung des umfangreichen, den
verschiedensten Wissensgebieten entstammenden UnterrichtstofFes stellt
schon eine derartig respektable Leistung dar, zumal bei der beschränkten
Zahl der Unterrichtsstunden, dafs eher ein zuviel als ein zuwenig in
Frage kommen kann. Was die methodische Geschlossenheit der Aus-
bildung und die Verteilung der Lehrgegenstände auf die einzelnen
Stunden betrifft, so kann ich nicht umhin, den Wolfstiegschen Kursen
den Vorzug zu geben, insbesondere ist die Anfertigung gröfserer Haus-
arbeiten auf literarischem und bibliographischem Gebiete ein aus-
gezeichnetes Mittel für die Entwicklung des Denkens und der selb-
ständigen Arbeitsweise wie ein guter Prüfstein der geistigen Fähig-
keiten im allgemeinen. Die Themata der Arbeiten, die mir vorgelegen
haben, beziehen sich auf ältere und neuere Literaturgeschichte, ins-
von G. Fritz 225
besondere die kritische Würdigung moderner Dichter, dann auf die
Nachweisung bibliographischen Materials über die verschiedensten
Gegenstände, wie z. B. über die Jansenisten, den Reicliskanzler Fürsten
Hohenlohe, und andere bibliothekswissenschaftliche Fragen, bei deren
Beantwortung die Fähigkeit, sich genügend zu orientieren, erprobt
werden kann. Sind hier die Prüfungsergebnisse fast durchweg als
gute zu bezeichnen, wie auch auf den übrigen Lehrgebieten, so gilt
dies besonders für die in so kurzer Zeit erworbenen Kenntnisse im
Lateinischen, die jeden Gegner des Reformgymuasiums verblüffen müssen.
Nach der bibliothekstechnischen Seite: Aufnahme von Titelzetteln und
dergleichen, sowie auf den andern praktischen Gebieten wird eben-
falls eine angemessene Grundlage für die Weiterbildung gegeben.
Die in der Hottingerschen Bibliothekarinnenschule verfolgte Unter-
richtsweise hat, was die Vermittlung einer gründlichen Allgemein-
bildung betrifi't, ebenfalls gute Resultate aufzuweisen, wenn auch eine
methodischere Durcharbeitung des Lehrstoffs als wünschenswert bezeichnet
werden mufs; gegen die Anlehnung an das Graeselsche Handbuch sind
meines Erachtens Bedenken am Platze: dasselbe trägt doch weniger
den Charakter eines Lehrbuchs als eines Nachschlagewerks für den
wissenschaftlichen Bibliothekar. Auch die Aufnahme schwierigerer
lateinischer Titel kann als Prüfungsgegenstand unmöglich gut geheifsen
werden. Ich vermisse ferner die meines Erachtens nnerläfsliche Forderung
einer praktischen Vorbildungszeit vor der Aufnahme in den Kursus,
umsomehr als die zur Verfügung stehende Bibliothek verhältnismäfsig
wenig Gelegenheit zur Erwerbung der bibliothekarischen Praxis bietet:
das Abgangszeugnis spricht aber den Teilnehmerinnen ausdrücklich
die Fähigkeit zu, sowohl in einer wissenschaftlichen als auch in einer
Volksbibliothek erspriefslich tätig zu sein.
Vom Standpunkt des praktischen bibliothekarischen Dienstes aus
ist selbstverständlich auch die mehr theoretische und die allgemeine
Bildung fördernde Seite der Ausbildung nicht zu unterschätzen. Ich
möchte indessen dafür eintreten, dafs auf die praktische Tätigkeit der
AnWärterinnen noch mehr Gewicht gelegt wird, und dieselbe noch
anders geregelt wird, wie es bis jetzt der Fall gewesen ist. Die Er-
fahrung ist häufig gemacht worden, dafs Damen, die ohne genügende
praktische Vorbildung, aber im Besitze eines Zeugnisses in den Dienst
eingetreten sind, sich nur schwer und teilweise mangelhaft einzuarbeiten
vermochten, da sie eine völlig verkehrte Vorstellung von den an sie
herantretenden Anforderungen hatten und ihnen im Hinblick auf die
erworbenen Kenntnisse der tägliche Dienst zu entsagungsvoll vorkam.
Es ist deshalb als ein wesentlicher Fortschritt zu begrüfsen, wenn in
dem neuen Prospekt der Wolfstiegschen Schule die Aufnahme von
einer mindestens halbjährigen Arbeitsleistung an einer Bibliothek oder
in einer Buchhandlung abhängig gemacht wird. Die Ausdehnung der
Volontariatszeit auf ein ganzes Jahr erscheint mir indessen nicht zu
lang, wenn sich die betreflFende Anwärterin über die an sie heran-
tretenden Forderungen klar werden und auch der ihr vorgesetzte Leiter
XXIV. ■;. 15
22(1 Frauen im Bibliotbcksdionst
über ihre Betahigmig: ein zuverlässiges Urteil gewinnen soll, das vor
der Aufnahme in den Kursus vorzulegen ist. Die einjährige Volontariats-
zeit hätte überdies den Vorteil einer Arbeitsentlastung für den darauf
folgenden Kursus. Dies könnte sicli nicht nur auf gewisse bibliotheks-
technische Grundlagen beziehen, sondern etwa auch auf die zu sammeln-
den Kenntnisse in der Literaturgeschichte. Die Erwerbung technischer
Fertigkeiten in der Buchbinderei, der Stenographie, Korrespondenz und
Maschinenschreiben und insbesondere in einer für Bibliothekszwecke
geeigneten Handschritt, wofür es leider noch bei uns an einer all-
gemeinen Norm fehlt, gehören selbstverständlich vor allem in das
Volontariatsjahr, wie ja auch indem neueren Aufnahmeprospekt der Wolf-
stiegschen Schule gefordert wird. Zu erwägen wäre ferner noch, ob
sich nicht an den Hauptunterrichtskursus noch ein fakultativer Er-
gänzungskursus zur Vertiefung und Erweiterung der erworbenen Kennt-
nisse anschliefsen könnte; dahin würden etwa gehören: eingehendere
Vorträge aus dem Gebiete des Buchgewerbes, der künstlerischen Re-
produktionstechnik, weitere Ausbildung im Lateinischen und Griechischen
und ein für die Arbeit in den Büclierhallen wichtiger Überblick über
die modernen volkserzieherischen Bestrebungen in ilirer Gesamtheit.
Auch die Mitwirkung der Bibliotheken bei der Ausbildung von
Volontärianen müfste geregelt werden und zwar etwa in der Weise,
dafs die Leiter der Kurse auf dem Wege einer Rundfrage bei ge-
eigneten Anstalten zunächst feststellten, ob überhaupt und bejahenden
Falls, wie viele Anwärterinnen im praktischen Dienst beschäftigt werden
können. Eine daraufhin angelegte Liste würde bei Meldungen vorzu-
legen und für alle Beteiligten, wie ich glaube, von grofsem Nutzen
sein. Zu rechnen ist dabei freilich mit dem Entgegenkommen namentlich
der Kommunalverwaltungen, die häufig der Aufnahme von Volontärinnen
in den Stadt- und Volksbibliotheken ablehnend gegenüberstehen.
Die Prüfungsordnung ferner leidet darunter, dafs die Veranstalter
der Bibliothekskurse nicht nur im wesentlichen selbst examinieren,
sondern auch für die ausgestellten Zeugnisse ganz allein die Ver-
antwortung tragen. Das ist ein auf die Dauer unhaltbarer Zustand:
es mufs die Einsetzung eines staatlichen Prüfungsausschusses angestrebt
werden, im Interesse einer gleichmäfsigen Ausbildung sowohl, wie im
Hinblick auf andere Berufe, z. B. des der Lehrerinnen, zur Herbei-
führung der Anerkennung des bibliothekarischen Frauenberufs in ganz
anderem Mafse, wie es bis jetzt meist der Fall ist. Auf diesem Wege
bietet sich auch die einzige Möglichkeit, eine befriedigende Regelung
der Gehaltsfrage herbeizuführen: hier herrschen Ungleichmäfsigkeiten
und Ungerechtigkeiten der schlimmsten Art; so wird in gewissen Biblio-
theken bei einer täglichen Arbeitszeit von 7 — 9 Stunden den darin be-
schäftigten Hilfsarbeiterinnen eine monatliche Entschädigung von 50
Mark gezahlt, ein unwürdiger Zustand, aber aus den bestehenden Ver-
hältnissen genügend zu erklären. Am weitesten fortgeschritten ist wohl
Charlottenburg: dort erhalten seit 1. April 1907 in der Städtischen
Volksbibliothek die Bibliotheksgehilfmnen, von denen die Ablegung
von a. Fritz 227
der bibliothekarischen Prüfung gefordert wird, ein Aufangsgehalt von
1440 Mark, nach zwanzig Jahren anf 2880 Mark steigend, während
die Besoldungsskala der nicht bibliothekarisch vorgebildeten Plilfs-
arbeiter und Ililfsarbeiterinnen, an deren Tätigkeit dementsprechend
bescheidenere Anforderungen gestellt werden, 1200 — 2640 Mark beträgt.
Diese Unterscheidung ist von grofser grundsätzlicher Bedeutung und
wird sich hoftentlich bald allgemein durchsetzen. Sie wird es aber
um so leichter tun, wie ich glaube, je mehr sich die Ausgestaltung des
praktischen Vorbereitungsdienstes und der Kurse, vor allem der Prüfungs-
ordnung, in der bezeichneten Richtung bewegt.
Was nun die Leistungen der nach Absolvierung einer der beiden
Bibliothekarinnenschulen und der ohne besondere Vorbildung einge-
tretenen Anwärterinnen betrifft, so trage ich Bedenken, die gemachten
Erfahrungen zu sehr zu verallgemeinern. Die Urteile über die Hilfs-
arbeiterinnen der Königlichen Bibliothek, wo neun Damen, darunter
drei Schülerinnen von Hottinger, zwei von Wolfstieg arbeiten, der
Deutschen Musiksammlung mit ebenfalls neun Damen, und der Uni-
versitätsbibliothek mit füüf, ebenfalls gegen Entschädigung beschäftigten
Damen lauten im ganzen günstig; Stetigkeit im Arbeiten und williger
Fleifs werden besonders hervorgehoben. Die auszuführenden Arbeiten
beziehen sich in den genannten Anstalten hauptsächlich auf Ausfüllen
von Formularen, Hilfe bei der Bearbeitung von Registern, bei der so-
genannten Schlufskontrolle, Aufnahme von Titeln, Führung des Ak-
zessionsjournals, vorbereitende Ordnung für den Realkatalog, geschäft-
liche Korrespondenz u. dergl.
Es mufs betont werden, dafs einer derartigen Tätigkeit nach zahl-
reichen Beobachtungen auch Damen ohne spezifisch bibliothekarische
Vorbildung völlig gewachsen sind, das Hauptgewicht wird eben doch
immer auf gewisse persönliche Eigenschaften fallen: die allgemeine
geistige Aufnahmefähigkeit, Ordnungssinn und Gewissenhaftigkeit; fehlen
diese, so kann selbst aus der vortrefflichsten Methode der Ausbildung
nur wenig Erspriefsliches hervorgehen. Hier ist die Quelle vieler Vor-
urteile, die die ganze Frage so häufig in eine falsche Beleuchtung
rücken und die Sache anstatt die Person treffen. Auch unter diesen
Gesichtspunkten ist ein längeres Volontariat vor der Aufnahme in eine
Bibliothekarinnenschule von grofsem Wert, und stellt es sich im Ver-
laufe eines solchen heraus, dafs die betreffende Dame sich für den
Bibliotheksdienst nicht eignet, was häufig genug beobachtet werden
kann, so ist der Rücktritt nicht so schmerzlich, als wenn Anwärterinnen
nacli Absolvierung eines Kursus einzusehen genötigt sind, dafs sie hinter
anderen, die nur im praktischen Bibliotheksdienst gearbeitet haben,
zurückstehen müssen.
Das Gesagte gilt von der Arbeit in wissenschaftlichen Bibliotheken
so gut wie für die in den Bücherhallen. In den letzteren sind unge-
schulte Kräfte besonders zahlreich mit Erfolg tätig, aber gleichwohl
wäre es verfehlt, sich damit zu begnügen und den Gefahren der ein-
seitigen Ausbildung, worauf ich vorhin schon verwiesen habe, nicht zu
15*
228 Tnuion im BihliotlieksduMist
begegnen. Die erforderlichen allgemeinen Charaktereigenschaften
müssen freilich gegeben sein, die allgemeine Bildung zu fördern und
zu vertiefen gibt es gewifs noch andere Mittel und Wege: aber alles
dies soll doch schliefslich nur die Voraussetzung einer gediegenen
bibliothekarischen Fachbildung sein, für die neben inneren doch auch
äulsere Gründe sprechen. Und zur Erreichung einer derartigen Fach-
bildung sollen sich das praktische Jahr und der eigentliche Kursus
als gleichwertige Faktoren ergänzend zu einer Einheit zusammen-
schliefsen.
In der Entwicklung der Bücherhallensache insbesondere aber wird
die weibliche Mitarbeit fortan um so leichter Wurzel fassen und sich
befriedigend gestalten, je mehr eine gründliche bibliothekarische Aus-
bildung die übrigen Voraussetzungen krönt und das Streben erkennen
lälst, über die Bedürfnisse des Tages hinaus mit dem Gesamtgebiet
der zu lösenden Aufgaben Fühlung zu gewinnen.
Aus der auf vorstehendes Referat folgenden Besprechung lieben
wir nur einige Punkte von allgemeinem Interesse liervor.
Ueber die Beschäftigung von Frauen äufsert zunächst OB. Fick
auf Grund seiner Erfahrungen beim Gesamtkatalog, dafs sie mit Vor-
teil zu verwenden sind, jedoch unter steter Anleitung und Kontrolle.
Die abzuschreibenden und oft umzuarbeitenden Zettel werden dort vom
wissenschaftlichen Beamten durchgesehen und es wird nötigenfalls eine
Bleistiftskizze beigelegt, deren Ausführung dann die Hilfsarbeiterin
übernimmt. Ebenso denkt er sich die Beschäftigung beim Katalogisieren
in Bibliotheken: der Beamte hat eine Maschinenschreiberin neben sich,
der er vorarbeitet, event. unter Beigabe einer Skizze. ^) Andernfalls
wird für Dinge, die jedem Bibliothekar geläufig sind, von der Hilfs-
arbeiterin unnötige Zeit aufgewendet. — Noch günstiger urteilt Bibl.
Simon auf Grund der Erfahrungen an der ÜB., der Technischen Hoch-
schule in Danzig und an der KB. Er findet bezüglich der Brauch-
barkeit keinen spezifischen Unterschied zwischen den Geschlechtern und
rühmt die Hingabe der Frauen an ihre Tätigkeit. — Prof. Paszkowski:
in der Akademischen Auskunftsstelle hat sich die Beschäftigung im
Aufsendienst (Auskunftserteilung namentlich an Studenten) nicht be-
währt, dagegen sehr im Innern Dienst, bei der Katalog- und Kedaktions-
arbeit. — Gen.- Dir. Harnack heifst die Frau im mittleren Dienst
willkommen, weil sie hier ein ständiges Element ist, während der
Mann von gleichem Bildungsgrad von solcher Stellung aus weiter strebt,
und weil es ein Gebiet ist, auf dem sie nicht mit dem Manne in
Konkurrenz zu treten braucht. Es kann zum gröfsten Teil der Frau
überlassen werden.
Was die Ausbildung betrifft, so wurden in der Debatte in der
1) Dasselbe Verfahren wird in der Zuschritt einer Hilfsarbeiteriu an den
Herausgeber des Zbl. in Hinblick auf die Kontroverse Wolfstieg-llortzschausky
(oben S. 11 — 15) befürwortet.
vou G. Fritz 229
Hauptsache folgende Punkte berührt: die Notwendigkeit den Kursus
auf mindestens ein Jahr auszudehnen (Prof. Hottinger), die Alters-
grenze heraufzusetzen (Frl. Peiser) und die Aufnahme in die Schule
von einer Prüfung abhängig zu machen (dieselbe), was schon nötig
sei um den ungeheuren Andrang einzudämmen (Bibl. Sass), ev. seien
dieselben Anforderungen zu stellen (Primareife) wie bei den männ-
lichen Anwärtern für den mittleren Dienst (Bibl. Simon). Der Mög-
lichkeit einer vorgängigen Aufnahmeprüfung stehen Prof. Hottinger
und Prof. Wolfstieg skeptisch gegenüber, letzterer akzeptiert aber
den Vorschlag, bestimmte Vorkenntnisse im Latein zu verlangen, um
den Kursus zu entlasten (Dir. Schwenke), Begründete Bedenken
werden ausgesprochen, ob ein Lehrer alle die verschiedenen Stoffe
lehren könne, die auf dem Programm der Schulen stehen (Prof.
Paszkowski) und ob überhaupt die beiden Ziele, die Ausbildung für
die volkstümlichen Bibliotheken und für den mittleren Dienst an wissen-
schaftlichen Bibliotheken, zu vereinigen sind (Simon). Die überein-
stimmend gewünschte Einrichtung einer staatlichen Fachprüfung hält
Wolfstieg z. Z. für wenig aussichtsvoll, sie ist aber, wie die Ptedaktion
des Zbl. hinzufügen möchte, gegenwärtig der wichtigste Punkt in der
Ausbildungsfrage und eine Forderung, deren Durchführung mit allem
Nachdruck anzustreben ist.
Kleine Mitteilungen.
BUcherauzeige von Erhard Ratdolt. In einer Inkunabel der
hiesigen Hof- und Staatsbibliothek fand ich mit der Druckseite auf den einen
inneren Einbanddeckel aufgeklebt eine Voranzeige des ersten Druckes von
Euklids Elementen, der im Mai 1482 von Erhard Eatdolt in Venedig heraus-
gegeben wurde (vgl. Hain *6693, Proct. 4383). Die Anzeige ist sehr einfach
und lakonisch. Sie gibt, ohne Ueberschrift, in 2 Kolumnen (208 4x114,15
und 189/90 bezw. 198/99x114,15 mm) mit 45 und 41 Zeilen den Anfang
des ersten Bnches der Elemente und bricht — nach der späteren Ausgabe
bestimmt — auf der S. Zeile der 3. Seite ab. Unter der 2. Kolumne folgt mit
Zeilenabstand: || ^mpiimct iienetijS per magiftrü (?rt)arbnm votboÜ be Slugitfta || .
Die Typen sind die gleichen wie in der Ausgabe und zwar zweierlei
gotische Texttvpen imd eine sehr kleine dritte zur Bezeichnung und Bestimmung
der Figuren (Proct. Sect. IL S. 287 Typ. 3, 6, 7; Redgrave PI. 8 und 9 Xr 10
und 5; Burger Tf. 81, 2. Texttype, Tf. 5 Nr lu und 5). Die Type 6 wurde
nach Redgr. und Proct. zum ersten Male Dez. 1481 verwendet, 7 im Jan. 1482.
Das würde also dahin zu ändern sein, dafs beide zum ersten Male in dieser
Biicheranzeige vorkommen, die wohl 14^1 gedruckt und von den Buchführern
und vermutlich auch in andere Bücher eingezogen — unser Exemplar zeigt
noch einen senkrechten Bruch in der Mitte — verbreitet worden ist ; man hatte
nach der Unterschrift mit dem Drucke des Werkes noch nicht begonnen. Die
Initialen (lit. flor.) sind aus zwei anderen Alphabeten = Redgr. S. 27. 4
(c. 31x:27) and 3 (c. 25x23 mm). Die spätere Ausgabe gibt noch eine Bordüre
zum Anfang des Textes, eine Ueberschrift und, auf den Rand hinausgerückt,
eine kurze Inhaltsaugabe.
Die mathematischen Figuren sind auch der Anzeige beigegeben, hier auf
den zwei äulseren Rändern. Sie sind im grofsen und ganzen die gleichen,
abweichend ist der ,ambligonius' (hier fälschlich ein ,oxygonias'), die kon-
230 Kleine Mitteilunseu
zontrischen Kreise und die konvorp:cnton Linion, letztere haben etwas kleineren
I^lal'sstab. Die Hczeiehnnn{? der Figuren ist mit denselben Typen gedruekt,
mir darin abweiebend, daCs die Substantiva nicht, wie meist in der Ausgabe,
mit Versalien anfangen. Leider ist der eine K'and sehr stark beschnitten und
so sind einige Figuren teilweise weggefallen, andere ganz, so der /l'unctus'
und der ,8eniieireidus', von dessen Bezeichnung nur ,us' übrig geblieben ist.
Für den Text ist merkwürdig, dals er weniger Kapitelzeichen gibt und
sorgfältiger gedruckt ist. Er hat einige Druckfehler der späteren Aus-
gabe nicht.
Dafs Ratdolt sich aller weiteren Lobpreisung enthält, scheint mir darin
seinen Grund zu haben, dafs er die Beigabe der mathematischen Figuren
schon als ein lautredeudes nnd empfehlendes Zeugnis ansah. Er war der
erste, der sie einem mathematischen Werke beifügte, und er sagt in der
AVidmnng der Ausgabe, dals bisher der Druck mathematischer Bücher — er
spricht zunächst mir von Venedig — so lüntangehalten sei, weil man die
Wiedergabe der Figuren, die doch unentbehrlich seien, als zu schwierig ge-
scheut habe. F-r fährt dann fort: „non sine maximo labore eii'eci. vt ((ua
facilitate litteraruui elemeuta imprimuntur. ea etiam geometrice figure conficeren-
tur." Er glaubt nuiuuehr das Haupthindernis der Drucklegung mathematischer
Werke beseitigt zu haben.
Die Bücheranzeige ist trotz ihrer Kürze, wie wir gesehen haben, nicht
ohne ciu besonderes Interesse. Eine Faksimilereproduktion wird in dem
demnächst erscheinenden Burgerschen Werke gegeben werden.
München. Dr. Heiland.
]\Iiniatureuhandschriften der niederländischen Schule in
Spanien. Der Vorsteher der Ilandschriftenabteilung der Königlichen Biblio-
thek in Brüssel, J. van den Ghcyu, hat im Auftrage seiner Regierung Spanien
bereist, um Miniaturenhandschriften der flämischen Schule nachzuforschen und
dabei Ergebnisse erzielt, die über Durrieu's Studien über Miniaturcnhand-
schrifteu in Spanien (Bibliotheque de l'Ecole des Chartes .54. 18',»3) hinaus-
führen. Er berichtet darüber in den Aunaleu der Brüsseler archäologischen
Akademie (s. ob. S. IST) und wir teilen aus diesem feinsinnigen und anregenden
Artikel einige Angaben mit. Besucht wurden: die Universitätsbibliothek zu
Valladolid, die Sammlung des Eskurial, die Nationalbibliothek, das Archäo-
logische Museum und die Königliche Hausbibliothek zu ]\Ladrid — den Besuch
der Madrider Universitätsblibliothek hatte Van den Gheyn für den Tag vor
seiner Abreise geplant, fimd aber verschlossene Türen „pour je ne sais laquelle
de ces nombreuses fetes, qui si souvent en Espagne contrecarrent le voyageur,
dont les heures sout comptees" — , die Kapitelbibliotliek von Toledo, die
Columbusbibliothek und die Kathedralbibliothek von Sevilla und endlich
einige Kirchen, bei welchen für den Gottesdienst bestimmte Handschriften
mit Miniaturen vermutet werden durften. Von den Einzelergebnissen be-
schränken wir uns auf drei. In der Esknrialbibliothek befindet sich eine
Miuiaturenhandschrift der Apokalypse, die am Anfang von einer Hand des
IG. Jahrhunderts die Bemerkung trägt: „Du IH« pepitre le XVHD". Van den
Gheyn kannte diese Standortsbezeichnnng von Brüssel als die der Bibliothek
der Margarethe von Oesterreich, der Statthalterin der Niederlande und wirk-
lich, die Handschrift ist in dem Inventare der Mechelner Bibliothek der
Margarethe unter dieser Standortsnummer verzeichnet. Ferner: In den Ein-
nahme- imd Ausgabebüchern Kaiser Karls V. ist im Jahre 1521 ein Geschenk
von 60 Livres eingetragen „ä Robert Empereur pour son Officium Salomonis" ;
Man wufste bisher weder, wer dieser Robert Empereur war, noch ob das
Officium eine Handschrift war, ein Druck oder was sonst. Vau den Gheyn
weist nun, ebenfalls in der Esknrialbibliothek, eine Handschrift nach: Salomonis
tria officia ex sacris desumpta, navigationi Caroli V. imperatoris acconiodata
per Robertum Caesarem Gandensem und so ist der Robertus Imperator des
Ausgabebuchs nachgewiesen: Es ist der Genter Drucker Robert de Keyser,
der die Handschrift wohl 1520 überreichte, als Karl V. in Gent weilte.
Literaturberichte und Anzeigen 231
Endlich: Als älteste in Spanien hergestellte 'Bilderhandschrifc galt bisher
(neben einer nicht datierten aber wohl dem 10. Jahrhundert zuzuweisenden
Handschrift der Madrider Akademie der Geschichte) der der Kathedrale zu
Gcrona gehörige Kommentar des Beatus zur Apokalypse von 975. Van den
Gheyu weist aber eine andere Handschrift desselben Werkes in der Uni-
versitätsbibliothek zu Valladolid nach, die schon 97(i beendet ist und in den
zahlreichen kunstvollen Initialen angelsächsischen Einflufs zeigt. Auf die
weiteren Untersuchungen einzugehen, müssen wir uns versagen; immer wieder
ermöglicht es Vau den Gheyn seine genaue Bekanntschaft mit den einzelnen
Meistern der flämischen Schule, Miniatnrenhandsclmften spanischer Bibliotheken
bestimmten Künstlern oder doch ihren Ateliers mit soviel Sicherheit zuzu-
weisen, als in solchen Fragen gemeinhin eben erzielt werden kann.
Handschriften aus Werden. Als Nachtrag zu Adolf Schmidts Artikel
über Handschriften aus der Bibliothek der ehem. Reichsabtei Werden (Zbl. 22.
11)05. S. 241 — 264) weist W. L. im Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere
deutsche Geschichtskunde (32. 19u7. S. 509) zwei weitere Handschriften dieser
Abtei im Besitze der Bonner Universitätsbibliothek nach. Sie sind Ib.iT als
Geschenk des Werdener Geistlichen Prisack nach Bonn gekommen, Nr :njQ
des Staenderschen (= 39 des Hüpschscheu) Verzeichnisses und Nr 367 Staender
(= Nr 6, 20 oder 22 bei Hüpsch). Es sind Palimpseste des 15. Jahrhunderts
mit Heiligenleben.
Literalurl)ericlite und Anzeigen.
Neue Arbeiten zur lukunabelkunde.
1. Js. CoUi.ju: Katalog der Inkunabeln der Kgl. Universitäts-Bibliothek zu
Uppsala. (Kataloge der Inkunabeln der schwedischen öffentlichen Biblio-
theken II.) Uppsala: Almqvist& Wiksell, Leipzig: R. Haupt iu Komm. 1907.
XXXIX, 507 S.
2. Luigi Ferrari: GH incunaboli della R. Biblioteca Universitaria di Pisa.
Firenze 1906, L. Franceschiui. 54 S. 4".
3. Konr. Burg er: Iudex to the early printed books in the Brit. Mus. Re-
gisters to the 4 Supplements iss. by R. Proctor 1899—1902. (London 1906.)
15 S. S".
4. Type Facsimile Society. Publications of the See. for the years 1900
— 1904 ed. by R. Proctor. (Table and Indexes . . . by Kourad Burger.)
Oxford print. by H. Hart. 17 S. 4".
5. Die t. Reichling: Appendices ad Hainii-Copingeri repertorium bibliogr
Fase. in. Monachii: Jac. Rosenthal 1907. 219 S. s".
Es gereicht mir zum besonderen Vergnügen mein Referat heute mit der
Anzeige eines Kataloges zu beginnen, dessen Erscheinen zweifellos von allen
Inkunabelforschern mit ungeteilter Freude begrüfst worden ist. Dem im
Jahre 1904 veröffentlichten Inkunabelkatalog der Lehranstaltsbibliothek zu
Västeras (vgl. Zbl. 1905. S. 215) hat Isak Collijn jetzt als zweiten Band des
von ihm begonnenen Gesamtkatalogs der in den schwedischen Bibliotheken
bewahrten Wiegendrucke ein Verzeichnis der auf diesem Gebiete reichsten
Sammlung, der Kgl. Universitätsbibliothek zu Uppsala, folgen lassen. Wie der
Herr Verfasser berichtet, lag seine Arbeit bereits druckfertig vor, als im
Frühjahr 1905 Haeblers grundlegendes Werk, der erste Band seines Typen-
repertoriums, erschien. Die deutsche Inkunabelkommissiou ist ihm zu auf-
richtigem Dank verpflichtet, dal's er, der bisher nur mit Proctors Material ge-
arbeitet hatte, um die Einheitlichkeit der Inkunabelstudien zu wahren, sich
die Mühe nicht verdrielsen liefs, sein Manuskript auf dieser neuen Grundlage
einer Revision und Umarbeitung zu unterziehen. In Folge dieser Opfer-
willigkeit besitzen wir jetzt iu seinem Katalog ein Werk, das auf der Höhe
232
Litcraturberlchtc und Anzeigen
moderner Forschung und Technik stehend uns ein Bihl der Uppsalaer lukunabel-
sanindung gewiUirt, wie wir es ohne die Angahe der gebrauchten Typen usw.,
besonders wo es sich um noch unbekannte Drucke handelt, nicht gewinnen
würden. Der Katah)g unital'st IM's in alpliabetischer Ürtbuing autgctuhrtc
Drucke, von denen ein reichliches Fünftel, d. h. etwa 335, uiit der Genauigkeit
luid Zuverlässigkeit ausführlich beschrieben ist, die alle bisher erschienenen
Arbeiten des Verfassers auszeichnet. Diesem Verzeiclinis folgt in einem
Alphabet eine Uebersicht der Druckortc und darunter, gleichfalls ali)habetisch,
der Drucker mit chronologischer Aufzählung ihrer Werke. Da mir die
Trennung der Druckorte nach Ländern ein klareres Uild von der Zusammen-
setzung der ganzen Sammlung zu bieten scheint, so gestatte ich mir diese in
kürzester Form hier nachzuholen.
Deutschland:
Firenze
12
(1)
Vienne
4
(2)
Augsburg
28
(5)
Forli
1
Unbekannt
2
(1)
Esslingen
«»
Genova
1
Freiburg i. B.
■i
iMantova
,S
(1)
Holland:
Ilagenau
8
(1)
Milano
43
(2(1)
Delft
I
Hamburg
1
]\lodena
2
(1)
Deventer
!2
(15)
Heidelberg
4
(2)
Mondovi
1
Zwolle
7
(2)
Köln
143
i^}
Napoli
5
(1)
Lauingen
1
Padova
2
Belgien:
Leipzig
88
{^1)
Parma
8
(1)
Antwerpen
3
(1)
Lübeck
49
(27)
Pavia
21
(10)
Brüssel
5
Lüneburg
2
(2)
Perugia
1
(l)
Löwen
8
(1)
Magdeburg
4
(4)
Pisa
1
Älainz
10
(1)
Reggio d"Ei
iiilia 2
Uestcrreic
h:
Memmiugen
5
Roma
56
(25)
Brunn
1
Merseburg
1
(1)
Scandiano
1
Kuttenberg
1
Nürnberg
138
(y)
Siena
7
(4)
Offenburg
1
Subiaco
1
Spanien:
Passau
2
Torino
1
(1)
Salamanca
1
Eeutlingen
7
(1)
Treviso
7
Rostock
3
(2)
Venezia
283
(40)
England:
Schleswig
1
(1)
Verona
2
(1)
Westrainster
1
(1)
Speier
31
(4)
Vicenza
4
(1)
Strafsburg
171
(14)
Unbekannt
5
Dänemark
Tübingen
2
C1 1
Odense
2
(1)
Ulm
15
C-^)
Schweiz:
Würzburg
2
(1)
Basel
111
(10)
Schweden
:
Unbekannt
2
(1)
Genf
1
Gripsholm
Stockholm
1
8
(0
(ß)
Italien
:
Frank
reich:
Vadstena
1
(1)
Bologna
18
(5)
Avignon
1
\ /
Brescia
10
(3)
Lyon
64
(31)
Portugal:
1
1
Casal di S. Vaso 1
(1)
Paris
31
(17)
Leiria
1
Ferrara
2
Rouen
1
Lisboa
2
Die erste Zahl hinter dem Ortsnamen gibt die Summe der vorhandenen
Drucke, die zweite in ( ) die Zahl der ausführlich beschriebenen Bücher an.
Ans dieser Tabelle ersieht man, welch eine Fülle seltener und seltenster
Inkunabeln Uppsala besitzt, und in welchem Mafse die Bibliographie durch
CoUijns Spezialkatalog gefördert wird. Von den allerältesten Mainzer Erzeug-
nissen ist freilich nichts vorhanden, dagegen finden wir unter Nr 942 einen
Caxton, von dem nur noch ein Exemplar im Corpus Christi College zu Cam-
bridge bekannt ist; einen Spanier aus Salamanca (Nr 538), der Haebler ent-
gangen ist; 10 schwedische Drucke, 2 aus Odense in Dänemark, 32 Drucke
aus Deventer, von denen 15 dem Bibliographen des Niederländischen Buch-
drucks, Campbell, nicht zu Gesicht gekommen sind; 143 Kölner, von denen
8 hier zum ersten Male beschrieben werden, und so viele andere mehr. Dafs
Literatnrberichte und Anzeigen 233
Norddentschland, zu dem iu typographischer Hiusiclit auch Leipzig noch zu
rechnen ist, hauptsächlich aber das mit deu skandinavischen l^ändern eng
verknüpfte Lübeck so reich vertreten ist, seheint nicht wunderbar, wohl aber
dals auch die romanischen Länder Italien und Frankreich mit einer uuver-
hältuismäfsig grofsen Zahl von bisher noch unbeschriebenen Drucken auf-
treten.
Auf das Register der Drackorte folgt eine Konkordanz der Hainnummern
mit den Uppsalaer Nummern und sodann, unzweifelhaft mit das Interessanteste
an der ganzen Publikation, das Provenienzregister. Mit unendlicher Sorgfalt
und Aufmerksamkeit hat CoUijn bei jeder Nummer aufgezeichnet, was sich
aus den Eintragungen der Vorsatzblätter, ans den Einbänden selbst und sonst
erhaltenen Urkunden über die früheren Besitzer d. h. Personen oder Biblio-
theken ermitteln liels und aus diesen Notizen dann sein Register zusammen-
gestellt, das über die Vorbesitzer und den Umfang ihres Besitzes genaue Aus-
kunft gibt. Damit hat er eiu geschichtliches Material zusammengebracht, das
nicht nur für die Universitätsbibliothek in Uppsala sondern fast noch mehr
für die Rekonstruktion der In den Schwedenkriegen unfreiwillig in das Land
des Siegers ausgewanderten Bibliotheken von Riga, Frauenburg, Braunsberg,
Olmütz usw. von allergröfstem Interesse ist. Es kann hier nicht der Ort
sein, auf diese Dinge näher einzugehen — Collijn hat in der seinem Kataloge
vorausgeschickten Einleitung die kurzen Angaben des Registers bereits zu
einer lebendigen Darstellung verwertet — , nur ein paar Zahlen mögen hier
noch aufgeführt werden. Uppsala besitzt aus dem Jesuitenkollegium von
Riga 38 Nummern, aus Braunsberg 430, darunter den schon oben erwähnten
Caxton-Druck, aus Frauenburg 141, unter denen sich auch eine Anzahl von
Drucken befindet, die dem Astronomen Copernicus gehört haben, aus Olmütz
42 Inkunabeln usw. Ein Signaturenverzeichnis bildet den Schlufs.
Collijn hat mit diesem zweiten Bande seines schwedischen Katalogs eiu
gediegenes und tüchtiges Stück Arbeit geleistet, wofür wir ihm zu lebhaftem
Dank verpflichtet sind. Besonderen Dank aber schuldet ihm die Kommission
für den Gesamtkatalog der Wiegendrucke für die Widmung des Buches, den
auch an dieser Stelle auszusprechen mir eine angenehme Pflicht ist.
Etwas rückständig im Vergleich mit dieser modernen Arbeit erscheint
der Katalog der Inkunabeln in der Kgl. Universitätsbibliothek Pisa, den Lnigi
Ferrari zuerst in der Bibliotilia verötientlicht hat, und der jetzt in einem
bequemer zu benutzenden Sonderabdruck vorliegt. Die Sammlung umfafst nur
131 Drucke, die bis auf 3 (aus Lyon, Paris und Strafsburg) italienischen Ur-
sprungs sind. Da der Herr Verfasser eigene Typenstudien nicht gemacht zu
haben scheint und unsere neuere Literatur, wie Proctors Index, nicht benutzt
hat, so kann für die Bestimmung einiger Drucke noch etwas nachgeholt
werden. So ist Nr 1 ein Druck des Bartolommeo di Libri in Florenz, ebenso
26, 27, 50, 97, 103, 107, lOS, 109, 110, 111, 128. Nr 21 ist Strafsbnrg: Johann
Grüninger. Nr 22 Vicenza: Giov. Lion. Longo. Nr 29 und 31 ist Mailand:
Bonus Accursius; Nr 60 Parma: Damianus de Moyllis; Nr 91 Pescia: Drucker
des Savonarola, compendinm logicäe; Nr 93 und 100 Florenz: Lorenzo Mor-
giani & Johann Petri v. Mainz; Nr 94 Florenz: Antonio Tubini; Nr 104 Florenz:
Francesco Buonaccorsi. — Matthaeus [Cerdonis] de Windischgretz (nicht
Vindischgretum, wie der Verfasser in Nr 11 mit Verkennung des deutschen z
schreibt) druckte in Padaa. — Dem alphabetisch angeordneten Katalog folgen
fi Register: 1. Aufzählung der Drucke nach Druckorten, 2. der Drucker,
3. der Druckjahre, 4. der Hainnummern, b. der Vorbesitzer und 6. der
illustrierten Drucke. Trotz mancher Schwächen wird das Büchlein, das auch
einige bisher noch unbekannte Drucke aufweist, den Inkunabelbibliographeu
willkommen sein.
Zwei sehr brauchbare Register verdanken wir dem Bibliothekar des
Börsenvereins Konrad Burger. Robert Proctor hatte, um seinen Index der
Inkunabeln des British Museum und der Bodleiana auf dem laufenden zu er-
halten, für die Jahre 1899—1902 Jahressupplemente drucken lassen, die aufser
234 Literaturberichte und Anzeigen
den Ncuorwn-biiugen dieser lu'ideu lübliotliekou licriclitif^tnigen und Zusätze
zu dem Hauptwerke sowie Hinweise auf neu erseliienene Faksiniilei)Ml)likationen
boten. Da diese Supplemente nach Proctors System geordnet waren und
keinerlei Register -mr Auffindung eines etwa gesuchten Druckes enthielten,
war ihr Gebrauch eriieblich erschwert. Die Benutzer des Proctorschen
Werkes werden es deshalb Herrn Bürger Dank wissen, dafs er sich der l\Iühe
unterzogen hat, durch die Zusami;:enstellung mehrerer Register den nötigen
Schlüssel zu diesen wichtigen Fortsetzungen des Iudex zu liefern. Burger
gibt 1. eine Uebersicht aller in den vier Sui)plementen vorkonnnenden Nach-
träge nach den l'roctor- Nummern in einer einzigen Reihe, 2. der hinzu-
gekommenen Hain-Nummern, H. der Copiuger-Nummeru und 4. einige Hinweise
auf Haeblers Bibliografia Iberica, M. rdlechets Catalogue general und Panzers
Annales. — Für die Neuerwerbungen des British Museum im Jahre WM'.] be-
sitzen wir nur die kurzen Auszüge in dt'u „Returns", für die Jahre 1904
-|-1;Kk; dagegen wieder die Fifteenth Century ßooks Accessions, welche die
'l'rustees allerdings nur für Verwaltungszweeke aus dem Catalogue of priuted
buoks haben zusammenstellen lassen.
Das zweite Burgersche Register ist den Publikationen der Type Facsimile
Society für die Jahre 1!)00— UHU gewidmet, also so weit sie von Proctor
hcTausgegeben sind oder wenigstens vorbereitet waren. Das Register enthält
1 Table of Types represeuted, geordnet nach Proctors System, II Index of
Proctor Numbers, III Index of Hain Numbers, IV Author Index mit dem voll-
ständigen Titel der reproduzierten Büclier luid bibliographischen Hinweisen.
Benutzung
Von Dietr. Reichlings Appendices ad Ilainii-Copingeri repertorium
bibliographicum ist kürzlich das dritte Heft erschienen. Die Anlage des
Buches entspricht ganz seinen beiden Vorgängern, die im Zbl. l',)0.5. S. 40flf.
und 1906. S. 25S schon gewürdigt sind. Bemerkenswert ist nnr, dal's R. in
diesem neuen Bande mehr als bisher deutsche Bibliotheken benutzt hat. Ver-
treten sind hier das Gymnasium Ernestinnm in Gotha, das Gymnasium
Josei)hinum in Hildesheim, die Universitätsbibliothek und das Klerikalseminar
in Münster, das Gymnasium Carolinum in Osnabrück, Rastatt und Schleusiugen,
über deren Inkunabelbesitz wir durch ihre Schulprogramme bereits ziemlich
gut unterrichtet waren. Leider ist R. auch hier, statt gleich ganze Arbeit
zu machen, rein eklektisch vorgegangen, so dafs für die Inventarisierung dieser
Bibliotheken mit der Beschreibung einiger ihrer Inkunabeln wenig gewcmnen
ist. Für die Bestimmung der Drucke hat R. jetzt auch — leider wieder nicht
regelmälsig — Haeblers Typenrepertorium zu Rate gezogen; mit welchem
Erfolge, wird man in den meisten Fällen erst später erkennen können, bei
einigen aber wird man schon jetzt, auch ohne die Drucke gesehen zu haben,
berechtigten Zweifel hegen diirfen. Nr 799 sagt er: „(Angustae Vind., Gim-
therus Zainer? c. 1477) Lit. M est Haebleri Repert. : M'«", sed nee linearum
mensura nee ceteri tj-pi in quemquam typographorum huc pertinentium cou-
veniunt." Ja, weshalb soll denn dies nun ein Druck von G. Zainer sein? Bei
NrS^ti konstatiert er: „Qu | , 7 (linearum mensura non congruit)", trotzdem
weist er das Buch dem Wolfg. Schenck in Erfurt zu, während es doch näher
gelegen hätte, anzunehmen, dafs eine andere Typennummer vorliegt, und dafs
das Buch also aus einer anderen Presse hervorgegangen ist. Nr 903 schreibt
er ohne Bedenken dem Kölner Drucker Bartholomaeus von Unckel zu, ob-
wohl Hacbler zweifellos richtig 102 — 104 mm, R. aber 124 mm milst. Ebenso
90S „linearum mensura minime congruit" und lOfiö. — Nr S09, nach dem
Exemplar der Darmstädter Hofbibliothek im Zbl. 1891. S. 40 von R.Busch
beschrieben, gehört nach meiner Ansicht wie 830 imd alle übrigen 12"- Drucke
der Presse ins XVI. Jahrhundert. — Nr 837 ist ein Druck von Hans Grüninger
in Strafsburg und ist schon von Hain *3122 tadellos beschrieben, cf. Proctor
Literaturberichte und Anzeigen 235
479 und Berlin 2300. — Aus derselben Druckerei ist hervorgegangen Nr IIH:
Von Sant Ursulen schiflflin, vgl. Berlin 2324. Es ist Type 18, dieselbe, mit
der in Heitz & Haeblers Kalenderinkunabelu die Blätter 64 ^ und ',)•) gedruckt
sind. — Nr 921: Im Berliner Exemplar (Ink. 1102) steht Bl. l'- Z. 2: lipfell
nicht lipfe], wie R. schreibt. — Nr IUI = Hain 99S9 hat R. richtig bestimmt,
die seinem defekten Exemplar fehlende Schlufsschrift lautet nach Berlin Ink.
1467 auf Bl. CCLVI=^ Sp. 2 Z. 43 : C Vulendet in deme iare vufes heren. || M.
cccc. Ixxxvij. In deiii maende mar- |1 cij am myddewekan na Inuocauit. || —
Nr 904 = Hain 6T5;i = Berlin 14S5: Bl. 1 fehlt bei Reichling. Bl. 1« leer.
Bl. l*»: Matheus ewangelifta || Darunter ein Holzschnitt. Darunter: DilTe
veer ewangeliften hebben de gkeftaltniüe veer deerte. Uii in Ibdaner
ftaltniffe || . . . Z. 5 : ^ Matheus heft de foime de geftaltnilTe enes mynfche . . .
Unter dem Kolophon, in dem die Jahreszahl M. cccc. xciij. nicht m. cccc. xciij.
zu schreiben ist, befinden sich im Berliner Exemplar die beiden Wappenbilder,
die auch auf dem von CoUijn in seinen Einblattdrucken pl. 11 verüflfentlichten
Kalender vorkommen. R. erwähnt die Bildchen nicht. — Nr 849 ist = Hain
*1195S = Berlin 1367. — Nr 971 ist ein Teil einer Biblia latina c. postillis
Nicolai de Lyra und wahrscheinlich nur eine Variante zu Hain *31tj4. — HC
11675 ist nicht mit den Typen der Consuetudines urbis Panormi gedruckt,
von denen 2 Seiten in der Type Facsiuiile Society 1901 y nachgebildet sind,
wie ich schon im Berliner Inventar in den Corrigenda zu 3219 bemerkt habe. —
HC 13 639 = Berlin HOS ist ein Druck des Cornelius von Zyrickzee in Köln,
nicht von einem römischen Drucker wie Procter annimmt.
Haiensee - Berlin. Ernst Voullieme.
Jahrbuch der Bücherpreise. Alphabetische Zusammenstellung der
wichtigsten auf den europäischen Auktionen (mit Ausscnlufs der eng-
lischen) verkauften Bücher mit den erzielten Preisen, bearbeitet von.
C.Beck. 1. Jahrgang, 1900. Leipzig: 0. Harrassowitz 1907. X, 257 S. SM.
Wir hatten vor kurzem (S. 79 f.) Gelegenheit, auf dieses Unternehmen
hinzuweisen und freuen uns, jetzt schon den ersten Jahrgang anzeigen zu
können. In der Tat scheint das Bucherauktiouswesen bei uns in ein ganz
neues Stadium eintreten zu wollen; wir sind dem Verfasser und Verleger
deshalb aufrichtig dankbar, dafs sie uns beizeiten mit einem Hilfsmittel ver-
sehen, das wir auf die Dauer doch nicht entbehren könnten. Schon bisher
sind Kaufgelegenheiten auf Auktionen vielfach nur deshalb von den Bibliotheken
nicht benutzt worden, weil die Limitierung der Gebote Schwierigkeiten machte.
Das „Jahrbuch der Bücberpreise" wird hier, zumal wenn erst eine gröfsere
Reihe von Jahrgängen vorliegt, ein höchst willkommener Führer sein, einmal
weil es bequem benutzbar ist, und dann, weil die Gebote, auf die der Zuschlag
erfolgt ist, doch in den meisten Fällen (nicht immer!) wirklich gezahlte Preise
darstellen, was von den Ansätzen der Antiquariatskataloge in sehr viel ge-
ringerem Umfange gilt.
Das Jahrbuch beschränkt sich nicht auf das Gebiet des deutschen Buch-
handels, sondern will das gesamte' Auktiouswesen umfassen , soweit es nicht
bereits durch die englischen und amerikanischen VeröfiFentlichungen gedeckt
ist. Die Zeit mufs lehren, ob es möglich sein wird, die verschiedenartigen
Interessen namentlich Deutschlands und Frankreichs gleichmäfsig zu befriedigen.
Der vorliegende Jahrgang behandelt 32 Versteigerungen , davon 13 deutsche
und österreichische, 4 holländische und 15 französische. Im Text treten die
letzteren trotz ihrer groi'scu Anzahl etwas zurück, allerdings lag bei den
deutschen durch die beiden ersten Knaakekataloge ein aufsergewöhnliches
Material vor. Natürlich haben nicht alle versteigerten Nummern aufgenommen
werden können: ausgeschieden ist im grofsen und ganzen die seit 1S50_ er-
schienene Literatur (was sich für Frankreich kaum durchfüliren lassen wird)
und die Nunmiern, die unter 10 M. geblieben sind. Glücklicherweise ist
diese Grenze bei den älteren Drucken bis zum Ende des 10. Jahrhunderts
nicht streng eingehalten, sondern es sind hier viele Stücke bis zu 5 M. herab
236 Litcratiirberichtc und Aiizeigcu
aiifijenoiiimcn. ViolliMclit liiittc man nocli weiter i;-elien und die Literatur bis
etwa Kiou vollständig aufnehmen künneu. Aus der zweiten Auktion Knaake
sind z. B. Namen wie Kud. Afjjricola, .loh. Sadoletus, Joh. Sturmius ganz,
.loach. Camerarius, Joh. Cariou fast ganz verschwunden, Erasnius mit etwa
IsO und J\lelaiiehtlu)n mit etwa 800 Nummern sind Jeder auf etwa -10 reduziert.
Treilieh wäre dadurch der Umfansj: bedeutend gewachsen und dem müssen
gewichtige Bedenken entgegengestanden haben.
Was die innere Einrichtnng betrifft, so mufs sie in allen Hauptsachen als
zweckentsi)rechend anerkannt werden . in Einzelheiten und Nebendingen wird
sich freilich bei weiterer Erfahrung noch manches besser ausbilden lassen,
als bei diesem ersten Versuche möglich gewesen ist. Die Titel sind in
einem Alphabet geordnet, für das Nachschlagen ohne Zweifel am becpiemsten.
Zweifelhaft erscheint mir nur, ob es dann noch nötig ist, die Titel zu numerieren.
Sollte es später erwünscht sein, eine Anzahl Jahrgänge mit einem gemeinsamen
IJegisterband zu versehen, würde der Verweis auf die Seite genügen. Die
Schwierigkeiten , die sich für das einheitliche Alphabet aus den verschieden-
artigen Ordnungsgrundsätzen der Kataloge ergaben, sind im ganzen gut über-
wunden. Das Sichwort ist nach den bei uns üblichen Grundsätzen ausgeworfen,
so z. B. „Histori, die, oder Geschieht von . . . Melusine" (ohne Verweis von
Melusine), dagegen ist stehen geblieben „Poutus und Sidonia, Histori von."
Die Werke eines Autors sind unter sich ebenfalls alphabetisch geordnet. Eine
grofse Schwierigkeit bot hier Luther, der infolge der Auktion Knaake ganz
ungewöhnlich stark vertreten ist Crd 850 Nummern). Der Verfasser hat
hier durchweg das erste Wort des Titels, auch wenn es der Artikel ist, als
maf^^gebend genommen und zwar genau in der im Druck vorliegenden ortho-
graphischen Form, so dafs z. B. einundderselbe Titel unter Ain, Ein oder
Eyn zu suchen ist. Das hätte vermieden werden sollen.
Die Titel sind natürlich nach Möglichkeit gekürzt. Auch hier boten die
älteren Drucke besondere Schwierigkeiten. Es ist darauf verzichtet worden,
durch Zeileueinteilung den bestimmten Druck zu kennzeichnen , dafür ist
tunliehst auf Bibliographien, bei Luther auch auf die Weimarer Ausgabe ver-
wiesen. Da bei den Reformationsdrucken die Preise einer Schrift sich im
allgemeinen noch nicht nach den einzelnen Drucken differenziert haben, läfst
sich nicht viel dagegen einwenden. Das Impressum ist überall nur mit Ort
und Jahr gegeben, unter Weglassung des Druckers oder Verlegers. Der
Verfasser wird gute Gründe für diese Einschränkung gehabt haben, aber ich
möchte ihm doch anheimgeben zu erwägen, ob in Zukunft nicht wenigstens
für die ältere Literatur dieser Mangel beseitigt werden könnte, der zu
häufigem Zurückgehen auf die Bibliographien zwingen wird. Eigentümlich ist,
dafs die Formatangabe vor das Impressum gesetzt ist, während man sonst die
umgekehrte Folge zu beobachten gewohnt ist. Es folgt die Notiz über die
Art des Einbands und über etwaige Vorzüge oder Mängel des Exemplars,
die Bezeichnung des Katalogs nach Firma, Datum und Katalognummer,
endlich der Preis. In diesem letzten Teil wird sich die Druckeinrichtung
noch etwas ändern lassen, um ein gefälligeres Aussehen und eine gröfsere
Uebersichtlichkeit zu erzielen. Jetzt sieht eine Nummer so aus:
Forster, J. G., Erinnerungen a. d. J. 1790. Berl. 1793. Pp. — Börner
26. m. 13.Ö. M. 15.—. — Pp. — Börner 12. XI. 128. M, 19.—.
Darin sind nicht weniger als fünf Striche ( — ) enthalten, und so sind Seiten
mit fünfzig und mehr solchen Strichen gar keine Seltenheit: ein aufser-
ordentlich unerfreulicher Anblick. .Meines Erachtens ist der Strich vor der
Katalogbezeiohnung ganz überflüssig und ebenso hinter dem Preis, da in den
Preislagen, die hier überhaupt aufgenommen sind, Pfennige (Centimes usw.)
fast gar nicht vorkommen. Auch die römische Zahl als Monatsbezeichnung
wirkt unschön. Ich würde vorschlagen:
Forster, J.G., Erinnerungen a. d. J. 1790. Berl. 1793. Pp. Börner 26/3:
135. M 15. — Pp. Börner 12 11': 128. M. 19.
Vielleicht könnte man noch daran denken, den Preis kursiv zu setzen.
Jedenfalls wird durch den Wegfall der unnötigen Striche fast ebensoviel
Umschau und neue Nachrichten 237
Raum gespart, als die Einsetzung des Druckers oder Verlegers beanspruchen
würde.
Trotz aller ersichtlichen Sorgfalt haben sich einige Ungleichmäfsigkeiten
eingeschlichen, z.B. in der Setzung der Hainmunmer," auch wenn sie in den
Katalogen steht, oder in der Berücksichtigung von Druckabweichungen in
den Lutherschriften; auch sind eine Anzahl störender Druckfehler hinein-
gekommen, unter anderen gerade in den wichtigen Jahreszahlen, so Nr 782:
17S4 statt 1781, 3020: 1593 statt 1493, 3203: 1528 statt 1478. In Zukunft,
wenn der Bearbeiter erst die Technik vollständig beherrscht, wird dergleichen
von selbst wegfallen. Keinesfalls darf es uns a-bhalten, seine mühsame und
nützliche Tätigkeit schon jetzt voll anzuerkennen. In unserm eigenen Interesse
wünschen wir dem Jahrbuch auch den durchschlagenden äuiseren Erfolg,
der bei solchen Unternehmungen eine Lebensfrage ist. P. S.
Umscliau und neue Nachrichten.
Zum Bibliotheksrabatt. Der Badisch-Pfälzische Buchhändler-Verband
hat seine Verkaufsbestimmungen dahin abgeändert, dafs den vier grofseu
badischen Bibliotheken 7'/a "/o Rabatt auf Bücher und nicht mehr als zwölf-
mal erscheinende Zeitschriften gewährt werden. Damit sind wir der Einheit-
lichkeit des Rabatts für die gröfseren staatlichen Bibliotheken um ein Erheb-
liches näher gekommen. Dagegen hat leider der Verein der Buchhändler in
Frankfurt den Rabatt für die Rothschildsche Bibliothek auf 5"/o herabgesetzt.
Herausgabe der mittelalterlichen Bibliothekskataloge
Deutschlands. Die Kgl. Bayerische Akademie der Wissenschaften ver-
sandte kürzlich an die deutschen Bibliotheken usw. die Aufforderung zur
Unterstützung der Herausgabe der mittelalterlichen Bibliothekskataloge. Dieses
Unternehmen geht von den im Kartell vereinigten 5 Akademien zu Berlin,
Göttingen, Leipzig, München und Wien aus und zwar wird Wien die Kataloge
Oesterreichs bearbeiten, München, unterstützt von den drei anderen, die des
übrigen deutschen Kulturgebiets. Die Wiener Akademie hat au ihrem Teile
das hochbedeutsame Unternehmen schon soweit gefördert, dafs der Sekretär
der philosophisch -historischen Klasse bereits am Il.Juliv. J. Mitteilungen
über das Ergebnis eines von der für dieses Unternehmen gebildeten Kommission
an die Archive, Bibliotheken und Museen Zisleithaniens im März 19u6 ge-
richteten Fragebogens machen konnte. Das Vorhandensein solcher Kataloge
meldeten das Staatsarchiv in Wien, die Universitätsbibliotheken in Lemberg
und Prag, die Studienbibliothek in Klagenfurt, das Statthaltereiarchiv in Graz;
ferner einige Lands- bezw. Gemeindebehörden, eine lange Reihe kirchlicher
Behörden, Institute uam., endlich einige Familien- und Privatbibliotheken des
hohen Adels. Die Münchener Akademie hat für ihren Teil an der Arbeit eine
aus den Proff. Traube, Grauert und Vollmer bestehende Kommission eingesetzt
und diese zum Generalredaktor den Privatdozenten an der Universität München
Dr. S. Hellmann gewählt. Die Oberleitung des ganzen Unternehmens führt
die Bibliothekskommission der vereinigten Akademien: Burdach -Berlin,
Schröder-Göttingen, Hauck-Leipzig, Traube-München, von Ottenthai- Wien. Die
Veröffentlichung selbst soll sich aufser der für die Literatur- und die
Bibliotheksgeschichte gleich wichtigen exegetischen Behandlung der Kataloge
vor allem der Herstellung authentischer Texte zuwenden. Es sollen nicht
etwa ältere Drucke gesammelt und wieder abgedruckt, sondern stets auf die
handschriftliche Quelle zurückgegangen, daneben auch planmäfsig neues
Material aufgesucht werden. Möge das grofse Unternehmen rüstig vorwärts
schreiten, der freudigen Unterstützung seitens der Bibliotheken darf es
sicher sein.
Berlin. In ihrer Versammlung vom O.April behandelte die Vereinigung
Berliner Bibliothekare die Frage der Vorbildung der weiblichen Uilfs-
240 Uiuscbau und neue Nachrichten
Frankreich. Der Bericht des (Jeneraldirektors der Pariser
N a t i 0 n a 1 b i b 1 i 0 t h e k an den vor}i;esetzten Minister über das Jahr 1<)0()
fiilirt lebhafte Klaffen über den I\Ian}>;el an Mittehi für Bücherkauf, bauliche
Aeiideruugen und 'N'eriilVentlichuugen der Bibliothek, sowie über unzureichendes
Personal, Klagen, wie wir sie fast aus allen Kulturländern immer wieder ver-
nehmen müssen. Der AnschatTungsfonds kann nach Abzug der Beträge für
die laufenden Zeitschriften und Fortsetzungen nur grade noch die Erwerbung
der wieiitigsten ausländischen AVerke decken; die lange geplante Büclierbahn
ist noch nicht gebaut und der Bestelldienst deshalb noch nicht erheblich be-
schleunigt worden; die neuen Räume in der Kue Vivienne werden erst in
einigen Jahren zur Benutzung fertig sein. Die Bibliothek könnte jährlich zehn
Bände ihres Druckschriften-Katalogs ausgeben statt der derzeitigen vier, aber
jeder Band kostet IdOOO Fr. (OOOO für Redaktion, 40UÜ für Druckkosten) und die
Bibliothek kann mit ihren 100 000 Fr. für Drucklegungen die Verötrentlichungen
der vier Abteilungen nur in ihrem jetzigen Umfange bestreiten. Auch die
Beleuchtungsanlage läfst noch immer auf sich warten und so mufs nach wie vor
der grofse Lesesaal grade dann geschlossen werden, wenn der Zudrang am
stärksten ist. „11 y a lä, monsieur le ministre, des necessites urgentes que
je me fais un devoir de vous rappeler periodiquement." Der Betrieb ist in
der bisherigen Weise weiter gegangen: Die Erwerbungen der Druckschriften-
abteilung betrugen — ohne die nach Heften und Nununern gezählten Zeit-
schriften : Pflichtexemplare 21 590 Bde, dazu 0751 Musikalien und lof) Karten;
Erwerbungen aus der ausländischen Literatur '.l';82 Bde; Anti((uaria 275. Als
Geschenk erhielt die Abteilung 2735 Bde, 27(! Karten, 4042 ausländische
Dissertationen. Unter den antiquarischen Erwerbungen, deren geringe Zahl sich
aus dem reichen Besitze der Bibliothek erklärt, werden drei Pariser Drucke des
10. Jahrh. besonders angeführt. Die Zahl der Benutzer in den drei Lesesälen
der Abteilung (Salle de travail, salle publique de lectnre und salle des cartes)
betrug 100 499, von denen 033 0;:;3 Nummern benutzt wurden. Der üauptteil
(150142 bez. 541146) fällt natürlich auf den grol'seu Lesesaal, die salle de
travail. Die Handschrif tenabteiluug gab an 37 184 Benutzer (lOJOl
Handschriften ans, verlieh 4US Handschriften innerhalb, 121 aufserhalb Paris
und empfing von aufserhalb 105 Handschriften. Sie erwarb 387 Hds., darunter
Gerberts mathematische Schriften aus dem 11. Jahrhundert. Sie erhielt 240 Hds.
geschenkt, darunter aufser dem Josephusband (vgl. ob. S. P23) die eigenhändigen
Memoiren Philipp von Commines und die Chroniken Du Guesclins aus dem
Nachlasse des Herrn de Naurois. Ein besonders wertvolles Geschenk hat das
Jahr 1906 aber dem Kupferstichkabinet gebracht. Baron von Vinck
schenkte seine Sammlung von Stichen und Bildern zur Geschichte Frankreichs
von 1775 bis 1875 mit 16 000 Nummern im Gesamtwerte von rd 600 000 Fr.;
sie hat für die Bibliothek einen noch weit höheren Wert, da sie deren schon
vortrefifliche Sammlung auf das glücklichste ergänzt.
Von Katalogen veröffentlichte die Drnckschriftenabteilung die jähr-
lichen Fortsetzungen ihrer beiden Bulletins, den Katalog der ausländischen
Universitätsschriften für 1905, die Bände 26—29 ihres grofsen Verfasser-
katalogs, der nun bis Clery reicht, ferner die Fortsetzung der autographierten
Table des ouvrages anonymes der französischen Geschichte, Bd 2 S. P.)5 bis
Bd 3 S. 100. In Vorbereitung ist die Table des Catalogues des Factums und
die Kataloge der Actes roj'aux und Actes episcopaux. Die Handschriften-
abteilung hat keinen Katalog fertiggestellt, aber eine ganze Anzahl vorbereitet:
den ersten Band des Sanskrit-Hdss., den Katalog der armenischen Hdss., die
zweiten Bände der chinesisch-japanischen Bücher und der Hdss. zur französi-
schen Geschichte, einen Katalog der ,manuscrits des cinq cents de Colbert"
und die Fortsetzung der lateinischen und französischen Neuerwerbungen für
1905 und 1906. Endlich hat das Kupferstichkabinett seinen Porträtkatalog
bis L weitergeführt, den Katalog der Sammlung Porcabeuf begonnen und das
Manuskript für den catalogue des ventes publiques (serie non reliee) im Manu-
skript beendet. — Die noch nicht beziehbaren neuen Räume an der Rue
Vivienne haben wenigstens die Möglichkeit gegeben, Ausstellungen zu ver-
Neue Bücher und Anfsätze zum Bibliotlieks- und Buchwesen 241
anstalten. Mai bis Oktober fand eine Ausstellung von französischen und
englischen Miniaturen und .Stichen ans der Zeit von 1750 — 1815 statt, mit
der auch Medaillen, Gemmen und Sevres vereinigt waren. Der gute Erfolg
— über 26lH;0 Besucher — hat die Verwaltung zu weitereu Ausstellungen er-
mutigt; vom April bis Juni d. J. wird eine Ausstellung von Porträts des 16.
und des beginnenden 17. Jahrhunderts stattfinden. Von Interesse ist es noch,
dafs auch die Pariser Nationalbibliothek noch immer über das Einlaufen der
Priichtexemplare zu klagen hat. Bei den Druckschriften ist es vorläufig besser
geworden, seit neuerdings die Präfekten den Druckern die Bestimmungen des
Gesetzes wieder in Erinnerung gebracht haben,- aber über die Karten sagt
der Bericht: „A la section de geographie il a ete deposc durant Tannee 190t»
105 numeros. 81 Ton exclut le depot du ministi're de Tinterieur pour la carte
de France et celui du service geographique de Tarmee . . . on peut voir que
le depot des imprimeurs ä Paris se reduit ä nuaut. Quant au depot de pro-
vince, il n"existe plus depuis longtemps
Italien. In Italien plant man die Gründung eines „Museo del libro",
zu dessen Mitgliedern, aufser den Einzelpersonen, die der Vereinigung des
Museo del libro beitreten, auch gelehrte Gesellschaften u. dergl. gehören
sollen, die dem Museo einen festen Jahresbeitrag aussetzen. Das Studium
alles dessen, was auf Buch- und Bücherwesen Bezug hat, soll die Aufgabe
der Vereinigung sein, wirtschaftliche oder geschäftliche Zwecke sind dagegen
ausgeschlossen. Auch die llerau-sgabe einer eigenen Zeitschrift ist ins Auge
gefafst. — Die Gazzetta üfficiale vom 26. Februar d. J. veröffentlicht einen
Königlichen Erlafs (vom 22. Februar 1900), der der im vorigen Jahre be-
gründeten Biblioteca del Risorgimento auch die Bestände der Ab-
teilung des Risorgimento in der Biblioteca Nazionale Vittorio-Emanuele über-
weist. Gleichzeitig wird der Direktor der Nationalbibliothek zum ständigen
Mitglied des im September v. J. gebildeten Ausschusses für das Museo e
biblioteca del resorgimento ernannt. Die Ueberführung soll erfolgen, sobald
die Biblioteca del resorgimento ihr dauerndes Heim in den „sale" des Viktor-
Emanuel-Denkmals beziehen kann.
s
Neue Bttclier und Aufsätze zum Bibliotlieks- und Buchwesen.^)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
The Bibliographical Society. News-Sheet 1907. January. Rules and
List of Members 1907. London: Society 1907. 8". (4").
Gräsel, Arnim. Die Smithsonian Institution in Washington. Börsenbl. 1907.
Nr 75. 76.
The annual Library Index 1906: ioclud. periodicals, American and English;
essays, book-chapters, etc.. bibliographies, necrology, and index to dates
of principal events ; ed., with the co-operation of members of the American
Library Association, by W. J. Fletcher. New York: Off. of The Pnbl.
Weekly 1907. VII, 384 S. 3,50 S.
Revista de archivos, bibliotecas y niuseos (historia y ciencias anxiliares).
Organo oficial del cuerpo facultativo del ramo. Epoca 3. Afio 11. 1907.
Nr 1. EneroFebr. Madrid: Revista 1907. Jg. 20 Fr.
Bibliothekswesen im allgemeinen.
Bazin, R. In der Volksbibliothek. Studie nach dem Französischen des
Rene Bazin von Walther Eggeit -Windegg. Bücherwelt 4. 1906/07.
S. 145—147.
I) Die an die Redaktion eingesandlen Schrifien sind mii * bezeichnei.
XXIV. ;. lü
242 Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
Bounerot, Jean. De la Situation des Anianuenses dans les bibliotheques
SHÖdoises. Revue d. bibliothöqiies Ki. lOiKl. S. 345— ;54S.
Chanipncys, Amiau L. l'ublic Libraries: a trcatise oii thcir design, eon-
structiun and fittings. With a ciiaptor on the principles of planning and
a sumuiary üf tiie law. London: üatsford H)07. XIII, 183 S. 12 Sli. (5 d.
Gill, A. Kirby. The indit-ator considered as a modern library appliauce.
Libr. World 0. I^oc/OT. S. :U3 317.
Herzog, D. Prof. Dr. Moritz Steinsclineider. Nacliruf, gehalten am 1<>. Februar
1907 im Verein „Deutsche Gesellschaft f. Altertumskunde" an der Uni-
versität Prag. General -Anzeiger f. d. ges. Interessen d. Judentums (J.
11)07 V. 11). 17. 24. 20. März. Nr 10—13.
Hu gel mann, II. C. Katalogisierung der österreichischen Mittclschulbiblio-
theken. Zbl. 24. 1907. S. 170—171.
Johann esson, Fritz. Betrachtungen über Jugendlektüre und Schülerbiblio-
theken. Berlin: Weidmann 1907. 27 S. 4". = Beil. z. Jahresbericht d.
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Piclion, Jerome Baron. Bibliophiles et relieurs. Notes publ. par Georges
Vicaire. Paris: I.eclerc 1907. 47 S. (Nur SO Ex.). Aus: Bull, du bibliopliile.
Quignon, Hector. Une plaijue de reliure en os de ia collection Troussures.
(12. Jahrhundert). Cougri-s archL-ul. de France Sess. 72. (1905). Paris
1906. S. 651 — 660, 1 Taf.
Schleinitz, Otto von. Die Bibliophilen. W. M. Voynich. Zeitschr. f. Bücher-
freunde 10. 190();07. S. 4SI— 4S7.
Antiquariatskataloge.
Baer & Co. Frankfurt. Nr 541: Neue Geschichtsliteratur v. Goethes Tode
bis z. Gegenwart. 4115 Nrn Nr 542 : Geschichte Frankreichs. 1772 Nrn.
Harrassowitz Leipzig. Nr3i)3: Das Urchristentum. Geschichte der alten
Kirche. Bibl. des f Prof. Dr. 0. v. Gebhardt u. des f Prof. Dr. H. Geizer.
1200 Nrn.
Jolowicz Posen. Nr 163: Pays slaves. Part. III: Iconographie polonaise.
Nr 164: Kathol. Theologie. Theol. in poln. Sprache. 2212 Nrn.
Kampffmeyer Berlin. Nr 441 : Theologie u. Philosophie. 72 SS.
Kerler ülm. Nr35S: Numismatik, Medaillenkunde. 255 Nrn.
Koehlers Antiquarium Leipzig. Nr56S: Botanik. 4499 Nrn.
Lang Rom. Nr 1 : Vedute e storia di cittä e paesi d'Italia. 1594 Nrn.
Levi München. Nr 1 BS : Württemberg. 130S Nrn.
Mueller Halle. Nr 121 : Theologie. 1279 Nrn.
Nij hoff Haag. Nr 335 : Americana. 2168 Nrn. Nr 336 : Pays-Bas et Colonies
neerlandaises. 854 Nrn.
Saar Wien. Nr 4 : Theatralia. 2091 Nrn.
Troemers Un.-Bh. Freiburg. Nr 36: Kunst, .Alnsik, Theater. 533 Nrn.
Ad. Weigel Leipzig. Nr 87: Neue deutsche Literatur. Abt. 111: Saar bis
Zschokke. Nr 3631 — 5135.
Personalnachrichten.
Zu Mitgliedern der Preufsischen Kommission für die bibliothekarische
Fachpriifung (Vorsitzender: Direktor Prof. PI et schmann- Göttingen) wurden
Erster Direktor Geh. Reg.-Rat Schwenke (Berlin KB.) und Direktor Gerhard
(Halle ÜB.) für weitere zwei Jahre bestellt.
Berlin KB. In Steglitz starb am 4. April der Pastor em. Karl Bayard.
Am 6. Jan. 1822 in Berlin geboren trat er 1870 in den Ruhestand, kehrte
nach seiner Vaterstadt zurück und trat einige Jahre darauf als freiwilliger
Hilfsarbeiter bei der Kartensammlung der Königlichen Bibliothek ein. Aus
reiner Liebe zu seiner Arbeit und mit gröfster Treue hat er diese Tätigkeit
bis 1902 fortgeführt; am 25. Jan. 1894 wurde ihm der Titel Bibliothekar ver-
liehen. — Der Oberbibliothekar Dr. Johann Frantz wurde an die ÜB. Kiel
versetzt und mit der Vertretung des Direktors beauftragt. — Der Hilfsarbeiter
Dr. jur. Gerhard Stier wurde als Assistent an die Bibliothek des Reichs-
tages übernommen. — Als Volontär trat ein Emil Orgies Baron Ruten-
berg, geb. 2. 11.62 Rokaischen, Kurland, ev.; studierte Rechtswissenschaft,
zunächst im Verwaltungsdienste tätig, 16. 1. 06 — 24. 1. 07 Bibliothekar an
der Grofsherz. Lu.xemburg. Hofbibliothek zu Biebrich.
Berlin ÜB. Der Ass. Dr. Otto Vanselow wurde auftragsweise an die
ÜB. Kiel überwiesen.
Göttingen ÜB. Der Ass. Dr. Georg Leyh wurde an die ÜB. Königs-
berg versetzt.
Verlag von Otto Harrassowitz, Leipzig. — Druck vod Ebrhardt Karras, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIV. Jahrgang. 6. Heft. Juni 1907.
Eine verschollene Handschrift der sogenannten
Biblia pauperum.
Bei den von mir in den letzten Jahren nach Handschriften des
Speculiim humanae salvationis angestellten Nachforschungen, die
mir erlaubten, ein Verzeichnis von 200 lateinischen, 5 lateinisch-deutschen,
31 deutschen, 2 niederländischen, 1 englischen, 1 tschechischen und
7 französischen Handschriften dieses ebenso merkwürdigen als wenig
bekannten Werkes zusammenzustellen,') fand ich in 0. v. Heinemann,
Die Handschriften der herzogl. Bibliothek zu Wolfenbüttel Bd 7. 1900.
S. 127, nachstehende Notiz, die sofort im höchsten Grade mein Inter-
esse weckte:
2950. 5. 2. Aug. 4*". Pergam. 2")'/2X 18 cm. 51 Bl. teils zwei-, teils ein-
spaltig. XIV. Jahrh. Durchweg mit teils getuschten, teils nur umrisseneu
Federzeichnungen. Auch mit roten Ueberschriften und Anfangsbuchstaben.
1. f. 1 (zweispaltig). Historia quedam diffinitiva.
2. f. 1 '. Ein Stammbaum der Cardinaltugenden und der Car-
dinallaster.
3. f. 2 — 32' (zweispaltig). Speculum humanae salvationis metrice,
premisso (f. 2 — 4) prohemio soluta oratione. — Von 4' enthält jede
Seite in ihrer oberen Hälfte getuschte und schwach kolorierte Bilder, in der
unteren grölseren in zwei Kolumnen den betreffenden lateinischen Text dazu.
4. f 33 — 51' (einspaltig). Biblia pauperum. Auf jeder Seite oben
zwei Bilder aus dem Alten Testamente, darunter der lateinische Text und
unter diesem gröfsere Medaillons mit den Darstellungen aus dem Neuen
Testamente, beginnend mit Mariae Verkündigung und endigend mit Christi
Verklärung. Umgeben ist jedes dieser grüfseren Medaillons von vier kleineren
mit den Brustbildern der Propheten und sonstigen biblischen Personen, alles
in Federzeichnung.
Prov. u. Gesch.: —
Einband: Pergamentband mit grünen Bindebändern.
1) Speculum humanae salvationis. Krit. Ausg. . . . von J. Lutz und P.
Perdrizet. Bd 1. Mülhausen (Leipzig) 1907. S. IX— XX. Die fragliche Hand-
schrift konnte dort unter Nr 196 nur ganz kurz verzeichnet werden. — In der
bekannten Strafsburger Dissertation von Poppe, Ueber das Speculum luimauae
salvationis und eine mitteldeutsche Bearbeitung desselben, 1887, werden im
ganzen 109 Hss. aufgezählt, davon aber (J, nämlich 2 Münchener (clm. 4523
und cgm. 297) und 4 Nürnberger (5971 — 5974) meines Erachtens zu streichen
sind; erstere, weil sie nicht das Speculum, sondern die Biblia p. ent-
halten, letztere aber, weil man moderne Pausen ohne Text doch nicht unter
die Hss. rechnen darf.
XXIV. 6. 17
248 Autlquariatskataluge. — Persoualnaclirichten.
Natlianson, Julius. Ein Supralibros des Brcslauer Kats v. J. 15S5. Ex-libris
Ki. 19(16. S. 18S — 191.
Nolhac, Pierre de. Le Catalogiie de ia premiere bibliotlii'qne de Petrarque
ä Vaucliise. Revue d. bihliotlu'quos Iti. 19iu;. S. 341 — 'MA.
Piclion, Jerume l^aron. liiblioplüies et reliours. Notes publ. par Georges
Vicaire. Pari.s: Lodere 1907. 47 S. (Nur 80 Ex.). Aus: Bull, du bibliopliile.
Quignon, Ilector. Uiie phuiue de reliure en os de ia coliection 'l'ruussures.
(12. Jalirlinndert). Congrös arclieol. de France Sess. 72. (1905). Paris
1906. S. 651 — (HiO, 1 Tat".
Sclileinitz, Otto von. Die Bibliopliileu. W. M. Voynicli. Zeitschr. f. Bilclier-
freundc Kl. 190(;;o7. S. 4SI— 4b7.
Aiitiquariatskataloi^e.
Baer & Co. Frankfurt. Nr 541: Neue Gesclüchtsliteratur v. Goethes Tode
bis z. Gegenwart. 4115 Nru Nr 542 : Gescliielite Frankreiclis. 1772 Nrn.
Ilarrassowitz Leipzig. Nr30;{: Das Urcliristentum. (xcscliichte der alten
Kirche. Bibl. des f Prof. Dr. 0. v. Gebhardt u. des f Prof. Dr. H. Geizer.
1200 Nrn.
Jolowicz Posen. Nr 16,'^: Paj's slaves. Part. III: Iconograpliie polonaise.
Nr 164: Kathol. Theologie. Tlieol. in jjoln. Sprache. 2212 Nrn.
Kauipffmeyer Berlin. Nr 441 : Theologie u. Philosophie. 72 SS.
Kerler Ulm. Nr 358: Numismatik, Medaillenkunde. 255 Nrn.
Kochlers Antiquarium Leipzig. Nr 568: Botanik. 4499 Nrn.
Laug Rom. Nr 1 : Vedute e storia di clttä e paesi d'ltalia. 1594 Nru.
Levi München. Nr 1 68 : Württemberg. l.'?OS Nrn.
Mueller Halle. Nr 121 : Theologie. 1279 Nrn.
Nijhoff Haag. Nr 335: Amcricana. 2168 Nrn. Nr 336: Pays-Bas et Colonies
neerlandaises. 85 1 Nrn.
Saar Wien. Nr 4 : Theatralia. 2091 Nrn.
Troeuiers Un.-Bh. Freiburg. Nr 36: Kunst, Musik, Theater. 533 Nrn.
Ad. Weigel Leipzig. Nr 87: Neue deutsche Literatur. Abt. Hl: Saar bis
Zschokke. Nr 3631 — 5135.
Persoualnaclirichten.
Zu Mitgliedern der Preufsischen Kommission für die bibliothekarische
Fachprüfung (Vorsitzender: Direktor Prof. Pietschmann-Göttiugen) wurden
Erster Direktor Geh. Reg.-Rat Schwenke (Berlin KB.) und Direktor Gerhard
(Halle ÜB.) für weitere zwei Jahre bestellt.
Berlin KB. In Steglitz starb am 4. April der Pastor em. Karl Bayard.
Am 6. Jan. 1822 in Berlin geboren trat er 1870 in den Ruhestand, kehrte
nach seiner Vaterstadt zurück und trat einige Jahre darauf als freiwilliger
Hilfsarbeiter bei der Kartensammlung der Königlichen Bibliothek ein. Aus
reiner Liebe zu seiner Arbeit und mit gröfster Treue hat er diese Tätigkeit
bis 1902 fortgeführt; am 25. Jan. 1894 wurde ihm der Titel Bibliothekar ver-
liehen. — Der Oberbibliothekar Dr. Johann Frantz wurde an die ÜB. Kiel
versetzt und mit der Vertretung des Direktors beauftragt. — Der Hilfsarbeiter
Dr. jur. Gerhard Stier wurde als Assistent an die Bibliothek des Reichs-
tages übernommen. — Als Volontär trat ein Emil Orgies Baron Ruteu-
berg, geb. 2. 11.62 Rokaischen, Kurland, ev.; studierte Rechtswissenschaft,
zunächst im Verwaltungsdienste tätig, 10. 1. 06 — 24. 1. 07 Bibliothekar an
der Grofsherz. Lu.xemburg. Hof bibliothek zu Biebrich.
Berlin ÜB. Der Ass. Dr. Otto Vanselow wurde auftragsweise an die
ÜB. Kiel überwiesen.
Göttingen ÜB. Der Ass. Dr. Georg Leyh wurde an die ÜB. Königs-
berg versetzt.
Verlag vou Otto Harrasaowitz, Leipzig. — Diuok vou Klirhardt Karras, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIV. Jahrgang. 6. Heft. Juni 1907.
Eine verschollene Handschrift der sogen.^unten
Biblia pauperum.
Bei den von mir in den letzten Jahren nach Handschriften des
Speculnm humanae salvationis angestellten Nachforschungen, die
mir erlaubten, ein Verzeichnis von 200 lateinischen, 5 lateinisch-deutschen,
31 deutschen, 2 niederländischen, 1 englischen, 1 tschechischen und
7 französischen Handschriften dieses ebenso merkwürdigen als wenig
bekannten Werkes zusammenzustellen,') fand ich in 0. v. Heinemann,
Die Handschriften der herzogl. Bibliothek zu Wolfenbüttel Bd 7. 1900.
S. 127, nachstehende Notiz, die sofort im höchsten Grade mein Inter-
esse weckte:
2950. 5. 2. Aug. 4to. Pergam. 25 '/oX 18 cm. 51 Bl. teils zwei-, teils ein-
spaltig. XIV. Jahrh. Durchweg mit teils getuschten, teils nur umrissenen
Federzeichnungen. Auch mit roten Ueberschriften und Anfangsbuchstaben.
1. f. 1 (zweispaltig). Historia quedam diffinitiva.
2. f. 1 '. Ein Stammbaum der Cardinaltugenden und der Car-
dinallaster.
3. f. 2 — 32' (zweispaltig). Speculum humanae salvationis metrice,
premisso (f. 2 — 4) prohemio soluta oratione. — Von 4' enthält jede
Seite in ihrer oberen Hälfte getuschte und schwach kolorierte Bilder, in der
unteren grüfseren in zwei Kolumnen den betretfenden lateinischen Text dazu.
4. f. 33 — 51' (einspaltig). Biblia pauperum. Auf jeder Seite oben
zwei Bilder aus dem Alten Testamente, darunter der lateinische Text und
unter diesem gröfsere Medaillons mit den Darstellungen aus dem Neuen
Testamente, beginnend mit Mariae Verkündigung und endigend mit Christi
Verklärung. Umgeben ist jedes dieser gröfseren Medaillons von vier kleineren
mit den Brustbildern der Propheten und sonstigen biblischen Personen, alles
in Federzeichnung.
Prov. u. Gesch.: —
Einband: Pergamentband mit grünen Bindebändern.
1) Speculum humanae salvationis. Krit. Ausg. . . . von J. Lutz und P.
Perdrizet. Bd 1. Mülhausen (Leipzig) 1907. S. IX— XX. Die fragliche Hand-
schrift konnte dort unter Nr 196 nur ganz kurz verzeichnet werden. — In der
bekannten Strafsburger Dissertation von Poppe , lieber das Speculnm humanae
salvationis und eine mitteldeutsche Bearbeitung desselben, 1887, werden im
ganzen 109 Hss. aufgezählt, davon aber (>, nämlich 2 Münchener (clm. 4523
und cgm. 297) und 4 Nürnberger (5971 — 5974) meines Erachtens zu streichen
sind; erstere, weil sie nicht das Speculum, sondern die Biblia p. ent-
halten, letztere aber, weil man moderne Pausen ohne Text doch nicht unter
die Hss. rechnen darf.
XXIV. 6. 17
250 Eiae verschollene Handselirift der sogenannten Biblia paupernm
Auf meinen Antrags genehmigte das herzogliche Staatsministerium,
abweichend von den bislierigen (iepfiogcnhcitcn, die Uebersendung des
Bandes an die kaiserliche Univcrsitäts- und Landesbibliothek in Strafs-
burg, wo ich ihn mir mit Mufso anselicn konnte.
Dabei stellte es sich zunächst heraus, dafs Ileinemanns Auf-
zeichnungen in Bezug auf Genauigkeit etwas zu wünschen übrig lassen,
wie man aus folgenden Ausführungen erselien wird.
Der Codex 5. 2. Aug. 4<' oder 2950 der durchlaufenden Zählung
des Heineniannschen Katalogs ist in Pergament eingebunden und trägt
auf dem Rücken in Schrift des XVIII. Jahrhunderts den Titel : „Specu
lum llu- I manae | Salvati- | onis | mit gar j alten | figuren
5. 2 I Ms." Er zählte im ganzen 54 Bl., von denen aber die drei
letzten unbeschrieben sind. Die Bl. 1 — 32 sind mit einer modernen,
wohl erst im XIX. Jahrhundert hinzugekommenen Numerierung mit der
Feder versehen.
Bl. 1: Historia quedam diffinita, eine Reihe von Definitionen,
zunächst von Gott: Dens Spiritus est ... und von den Tugenden,
nämlich Ilumilitas, Fides, Spes, Fortitudo, Temperantia, Justitia, Caritas,
sodann von dem Teufel: Demon est Spiritus infernalis . . . und den
Lastern, als Superbia, Invidia, Ira, Acedia, Avaritia, Gula, Luxuria. Die
auf Bl. 1 ' befindlichen Stammbäume der Tugenden und Laster bilden
niclit ein selbständiges Opus, sondern die Fortsetzung von Bl. 1. Diese
Stammbäume haben die Form eines Kreuzes mit kurzem Querbalken
und sehr langem Stamme; bei den Tugenden heifst der Stamm
Humilitas, und der Querbalken Caritas; bei den Lastern aber heifst
der Stamm Superbia, und der Querbalken Invidia; die verschiedenen
Tugenden und Laster, je sechs an der Zahl, sprossen auf beiden Seiten
aus dem Kreuzesbalken hervor.
Bl. 2: Incipit prohemium cujusdam nove compilationis,
Cujus nomen et titulus est Speculum humane salvationis . . .
Die Angabe „ Speculum humane salvationis metrice, premisso prohemio
soluta oratione" ist jedenfalls einem alten Katalog entnommen: in der
Hs. selbst steht sie nicht. Auch mufs ich ihre Richtigkeit beanstanden.
Da das Speculum humanae salvationis von seinem ungenannten Ver-
fasser in gereimter Prosa geschrieben wurde, ist „metrice" überflüssig.
Nicht das Speculum selbst, nur eine abgekürzte Fassung desselben,
etwa eine Summula oder ein Compendium, kann in reiner Prosa ge-
schrieben sein. Unzutreffend ist der Zusatz: „Premisso prohemio soluta
oratione" ; die oben angeführten zwei ersten Zeilen des Prooemiums
von 5. 2. Aug. 40 lassen erkennen, dafs es in Reimpaaren und nicht in
eigentlicher Prosa geschrieben ist.
Das Prooemium, das eine Inhaltsübersicht der 45 Kapitel des Spe-
culum enthält, steht Bl. 2—3'. Auf Bl. 3' beginnt der Prolog: Ad
justitiam erudiunt multos, Fulgebunt quasi stelle in per-
petuos eternitates. Eigentlich sollte es heifsen: Qui ad justitiam
. . .; das Fehlen des Qui beweist uns, dafs diese Hs., was den Text
anbelangt, unter die deteriores zu rechnen ist.
von J. Lutz 251
Bl. 4 — 32', das eigentliche Speciilum, jedoch unvollständig, denn
es gebt nur bis Kap. XXIX, 50, enthält demnach statt 4824 nur 2850
Zeilen und statt 192 nur 114 Bilder.
Die Schrift ist gotisch, allem Anscheine nach aus dem Ende des
XI V^. Jahrhunderts. Die Bilder sind getuschte und bemalte Feder-
zeichnungen, die von einem nicht ungeschickten Künstler herrühren,
lieber jedem Bilde steht eine kurzgefafste Erklärung in roter Schrift.
Bl. T i.st das Bild, das die Geburt Marias darstellen sollte, un-
vollendet geblieben. Fertig gezeichnet und gemalt ist nur das Bett
und links davon die Mutter Anna (mit Nimbus), wie sie stehend den
nackten Arm ihres hinter dem Bett aufrecht stehenden Kindes ergreift.
Der Rest der Gestalt Marias, sowie die Gestalt Joachims, am anderen
Ende des Bettes, ist nur mit Bleistift skizziert. Jedenfalls sollte die
Szene in ähnlicher Weise dargestellt werden, wie in den Mülhausener
Glasmalereien (vgl. Lutz, Les verrieres de l'ancienne eglise S* Etienne
ä Mulhouse, 1906, bei Carl Beck in Leipzig), in den Münchener Hss.
clm. 23 433 und clm. 18 377 und in der IIs. C 33 der Stadtbibliothek
zu Zürich, wo Maria bei ihrer Geburt nicht etwa ein kleines Kind,
sondern eine gekrönte, vollständig angekleidete erwachsene Person ist!
Die Werke, die sich mit der Ikonographie der Jungfrau Maria be-
schäftigen, scheinen diese Darstellung der Geburtszene nicht zu kennen.
Wahrscheinlich ist die Miniatur deshalb nicht fertig geworden, weil
unser Künstler nicht recht wufste, was er daraus machen sollte.
In einzelnen Bildern glaube ich einen italienischen Einflufs zu er-
kennen, wie z. B. beim hl. Abendmahl, das lebhaft an Giottos Art er-
innert. Bei der Geburt Christi kniet Maria vor dem Kinde, das vor
ihr in einem eine schiefe Ebene bildenden Rahmen liegt; ihr gegen-
über sitzt der schlafende Josef.
Bei einer Reihe von Darstellungen kommen Mifsgriffe und Ver-
wechslungen vor, die mitunter recht ergötzlich sind. Z.B. Bl. 6 '
Traum des Astyages (die Königstochter liegt im Bette, und der König
steht daneben und trägt den Weinstock!); Bl. 13 der Thron Salomos;
Bl. 15' das eherne Meer; Bl. 17' die büfsende Magdalena (Christus
gekrönt, ohne Nimbus); Bl. 31' Josef wird in die Grube geworfen (die
Grube ist ein hölzernes Fafs mit einem Deckel).
In diesem ersten Teil der Hs. finde ich die Zeichnungen und die
ganze Art der Darstellung lebhafter und doch zugleich weicher als in
den meisten der übrigen mir bekannten Hss. des Speculum.
Der zweite Teil des Codex 5. 2. Aug 4'> besteht aus drei zusammen-
gehefteten Lagen, von denen die zwei ersten je 8, die dritte aber
6 Blätter zählt. Demnach sind es 22 BL, davon, wie oben bereits
bemerkt worden, die drei letzten leer geblieben sind. Allem Anscheine
nach sind die zwei Teile erst im XVIII. Jahrh. zusammengebunden
worden; im Grunde haben sie gar nichts miteinander zu schaffen.
Dies erkennt man schon daran, dafs auf Bl. 32 nicht etwa, wie man
erwarten sollte, Bl. 33 folgt, sondern eine andere, vermutlich aus dem
XVUl. Jahrh. stammende Numerierung anfängt, die nicht mehr nach
17*
2o2 Eine verschollene Handschrift der sogenannten T^iblia pauperum
Blättern, soadern nach Seiten zählt, und zwar von 1 — 38. Zudem
ist in diesem zweiten Teil sowohl die Anlage des Textes, der nicht
melir zweispaltig geschrieben ist, sondern die ganze Breite der Seite
einnimmt, als auch die Art der Illustrierung von dem ersten Teil des
Codex durchaus verschieden.
Auf S. 1 steht ganz oben der wolil am Ende des XVIII. oder am
Anfang des XIX. Jahrh. in scliwarzer Tinte geschriebene Titel: BIIUjIA
PAVPEKVM. Unmittelbar darunter in sehr verblafster Hclirift, allem
Anscheine nach aus dem Ende des XV. Jahrhunderts : Hie incipitur
bibelia pauperum.
Den Schriftstellern des XVIII. Jahrhunderts, welche die Wolfen-
büttler Hs. kannten, ist diese Ueberschrift aufgefallen, darum liaben
sie dieselbe — freilich nicht ganz genau — wiedergegeben. Nach
Lessing (Ehemalige Fenstergemälde im Kloster Hirschau, Lessings
Werke, in Lachmanns Ausgabe Bd IX, S. 234) lautet sie: „Hie in-
cipit bibelia Pauperum". nach Ileinecken, der die Hs. in seinen
Nachrichten von Künstlern und Kunst-Sachen, Leipzig 1769, T. 2,
S. 153 — 156 und in seiner Idee generale d'une coUection complette
d'estampes, Leipzig 1771, S. 329 — 333 eingehend beschreibt: „Incipit
Biblia pauperum".
Während des ganzen XIX. Jahrh. war die Hs. verschollen. Eug.
Dutuit (Manuel de l'amateur d'estampes, Paris 1884, Bd 1, Teil 1,
S. 100) behauptet, indem er sie offenbar mit dem aus Wolfenbüttel
herrührenden, jetzt zu Paris befindlichen einzigen Exemplar der
xylographischen Ausgabe in 50 Darstellungen verwechselt, sie sei
nach Paris in die Bibliotheque Nationale verbracht worden; doch war
sie dort ebenso wenig zu ermitteln als in Wolfenbüttel, so dafs sie
von Heitz und Schreiber (Biblia pauperum, Strafsburg 1903, S. 31)
einstweilen als verschwunden angesehen wird, und auch Bergner
(Handbuch der kirchlichen Kunstaltertümer in Deutschland, Leipzig
1905, S. 421) von ihr als von einem inzwischen verschwundenen
Exemplar spricht.
Dafs die Hs. der „Bibelia pauperum" so lange in Wolfenbüttel
verborgen bleiben konnte, ist wohl in erster Linie dem Umstände zu-
zuschreiben, dafs sie mit einem Werke zusammengebunden ist, um das
sich bislang fast niemand kümmerte, mit dem Speculum humanae sal-
vationis. Dafs dieses Werk es wirklich verdient, besser beachtet zu
werden, wird man hoffentlich schon in allernächster Zeit einsehen;
tatsächlich war sein Einflufs auf das geistige Leben und namentlich
auf die Kunst des Mittelalters ungemein gröfser als der der sogenannten
Biblia pauperum, die bei den heutigen Kunsthistorikern in so hoher
Gunst steht. Sind doch in den letzten Monaten wieder zwei neue
Ausgaben dieses Werkes (die lateinische Biblia pauperum aus Heidel-
berg und die deutsche aus Gotha) erschienen.
Sehen wir uns nun die Wolfenbüttler Bibelia pauperum näher an.
Auf ihren 38 Seiten enthält sie ebensoviele Gruppen, nämlich aufser den
34 Gruppen der älteren Armenbibeln (St. Florian III, 207; Wien 1198;
von J. Lutz 253
Mnnclien clm. 23 426, clm. 19 414; Konstanz; Salzburg) noch 4 Gruppen,
die sich, so viel ich weifs, in keiner anderen Hs. finden.
Den oberen Teil — etwas über ein Drittel — jeder Seite nehmen
die alttestamentlichen Vorbilder ein. Dann kommen einige (6 — 12)
Zeilen Text; am Anfang und am Ende die alttestamentlichen Stellen:
Legitur in . . . Item legitur in . . .; dazwischen die bekannten leoni-
nischen Verse oder tituli, z. B. bei der 1. Gruppe: Vipera vim perdet,
sine vi pariente puella. Virgo salutatur, innupta manens gravidatur.
Rore madet vellus, remanet circa arida tellus.')
Mitunter kommen auch die tituli erst nach den Bibelstellen. Im
unteren Teile des Blattes sehen wir dann (wie in der Münchener Hs.
clm. 8201) in einem gröfseren Kreis die Hauptdarstellung und in vier
kleineren, welche jenen gröfseren umgeben, Halbfiguren von Pro-
pheten mit ihren Aussprüchen in Umschrift.
Wie überhaupt bei allen Armenbibeln, die mehr als 34 Gruppen
zählen, ist auch hier der Einflufs des Speculum humanae salvationis
wahrzunehmen. In der Gruppe 9 z. B., Christi Taufe im Jordan, wird
den zwei bekannten alttestamentlichen Vorbildern, Pharaos Untergang
im Roten Meere und Die Traube aus dem Gelobten Lande, ein drittes
hinzugefügt, das dem Speculum entlehnt ist, nämlich Naemans Reinigung
im Jordan. Von den vier eingeschalteten Gruppen, die man leicht an
dem Fehlen der Tituli erkennt, ist wenigstens eine, die Geifselung
Christi, mit ihrem ersten alttestamentlichen Vorbilde, Achior an einen
Baum gebunden, augenscheinlich dem Speculum entnommen.
Hier das Verzeichnis der 38 Gruppen. Die römischen Zahlen geben
die Nummern an, welche nach den älteren Hss. der Biblia p. den ein-
zelnen Gruppen zukommen sollten. Die der Wolfenbtittler Hs. eigen-
tümlichen Gruppen sind durch Sperrschrift ausgezeichnet.
1. (I.) Die Verkündigung der Geburt Christi.
2. (II.) Die Geburt Christi.
3. (III.) Die Weisen aus dem Morgenland.
4. (IV.) Die Darbringung im Tempel.
5. (V.) Die Flucht nach Aegypten.
6. (VI.) Der Sturz der Götzenbilder in Aegypten.
7. (VII.) Der Kindermord.
8. (VIII.) Die Rückkehr aus Aegypten.
9. (IX.) Die Taufe Christi im Jordan.
10. (X.) Die Versuchung Christi.
11. (XIII.) Die Auferweckung des Lazarus.
12. (XIV.) Der Einzug in Jerusalem.
13. (XV.) Christus vertreibt die Verkäufer aus dem Tempel.
14. (XVI.) Das Abendmahl.
15. (XI.) Die Verklärung Christi.
16. (XII.) Die büfsende Magdalena.
1) Heinecken liest: pluviam sitit arida tellus; Lessing: permansit
arida tellus (S. 226, Tafel I) und permansit at arida tellus (S. 229).
254 Eine verschollcuc Ilaudschrift der sogeuamitcn Biblia panpenim
17. a) Christi Gebet in Gethsemane.
b) Mosis Gebet für das kämpfende Volk (Exodus 17, 8 — 12).
c) Jakobs Gebet (Gen. 32, 11).
18. a) Christus findet seine Jünger schlafend (Luc. 22, 45).
b) Elias in der Wüste (3 Reg. 19, 7).
c) Jonas schläft im Schiffe.
19. (XVII.) Judas verhandelt mit den Ilolienpriestern.
20. (XVIII.) Judas empfängt den Vcrräterlohn.
21. (XIX.) Judas verrät seinen Herrn mit einem Kufs.
22. (XX.) Christus vor Pilatus.
23. (XXI.) Christi Dornenkrönung nnd Verspottung.
24. a) Christi Geil'selung.
b) Achior wird an einen Baum gebunden (Judith 6, 7).
c) Jeremias wird an eine Säule gebunden.
25. (XXll.) Die Kreuztragung.
26. (XXIIl.) Christus am Kreuze.
27. (XXIV.) Die Seitenwunde Christi.
28. (XXV.) Die Grablegung.
29. (XXVI.) Christus in der Unterwelt.
30. (XXVII.) Die Auferstehung Christi.
31. (XXVIII.) Magdalena am Grabe Christi.
32. (XXIX.) Christus erscheint Magdalena als Gärtner.
33. (XXX.) Christus erscheint seinen Jüngern.
34. a) Christus zeigt sich nochmals seinen Jüngern.
b) Jojada läfst den jungen Joas als König ausrufen
(4 Reg. 11, 12).
c) Naeman kommt zu Elisa (4 Reg. 4, 5).
35. (XXXI.) Christus und Thomas.
36. (XXXII.) Christi Himmelfahrt.
37. (XXXIII.) Die Ausgiefsung des heiligen Geistes.
38. (XXXIV.) Die Krönung Marias.
i\Iit diesem Verzeichnis stimmt das von II ein ecken mitgeteilte
nicht ganz überein. Heinecken berücksichtigt eben die Zeichnungen
mehr als den Text. Nun geht aber der Zeichner vielfach seine eigenen
Wege, die nicht selten Irrwege sind. Weil der Schreiber aus Versehen
Gruppe 25 (die Kreuztragung) vor 24 (die Geifselung) gesetzt hat, und
der Zeichner die Berichtigung, die am Rande steht, unbeachtet läfst,
zeichnet er neben die Vorbilder der Geifselung statt letzterer die
Kreuzigung Christi. Bei 31 (Magdalena sucht Christus im Grabe)
bringt er irrtümlicherweise noch einmal die Zeichnung von 29 (Christus
in der Unterwelt): 35 (Christus und Thomas) steht bereits bei 34 (statt
Christus zeigt sich nochmals seinen Jüngern) und dann ein zweites
Mal an der richtigen Stelle.
Noch andere Verstöfse läfst sich der Künstler zuschulden kommen.
Bei einzelnen Darstellungen scheint er keine Ahnung davon zu haben,
was er eigentlich zeichnen soll. So bei 19 c (Absalom wiegelt das
Volk auf), wo er einer gekrönten Gestalt einen Mann mit einem Nimbus
von J. Lutz 255
gegenüberstellt, also wahrscheinlich an David und Nathan denkt; bei
26c (die eherne Schlange), wo Moses den Kreuznimbus trägt; bei 34c
(Naeman kommt zum Propheten Elisa), wo dieser Prophet als ein
König auf seinem Throne dargestellt wird. Unter diesen Umständen
würde sich eine Vervielfältigung und Veröffentlichung dieser so inter-
essanten Hs. kaum empfehlen. Entschieden zu weit geht aber Heinecken,
wenn er sich, wie folgt, über diese Hs. äufsert: „Die Figuren sind
von einer unförmlichen Zeichnung, mit Wasserfarben schlecht gemalt"
(Nachrichten von Künstlern usw. H,, S. 153); „Les figures sont
assez mal peintes en detrempe et encore plus mal dessinces"
(Idee generale, S. 329). So weit ich urteilen kann, ist die Zeichnung
so übel nicht. Von Bemalung sind aber nur in einzelnen Bildern
ganz geringe Spuren — meist nur rote Federstriche — zu sehen.
Fast will es scheinen, als ob Heinecken nicht die „ Bibelia
pauperum", sondern den ersten Teil der Hs., das Speculum humanae
salvationis, im Auge gehabt habe. Da würde aber ein derartiges
Urteil noch weniger gerechtfertigt sein ; denn unter den vielen Hss.
des Speculum, die ich kenne, sind nur wenige schöner ausgestattet als
die Wolfenbüttler 5. 2. Aug. 4 o.
So wäre die lange verloren geglaubte Taufurkunde der „Biblia
pauperum" wieder zum Vorschein gekommen. So kann auch die Frage
nach dem richtigen Namen dieses Bilderbuchs, eine Frage, mit der
sich das Zbl. f. Bw. schon einmal beschäftigt hat (Jg. 15. 1898. S. 420
— 423: Dr. F. Falk, Zur Entwickelung und zum Verständnis des
Speculum humanae salvationis) aufs neue erörtert werden, was in dem
demnächst erscheinenden 2. Teile des oben genannten Werks über das
Speculum humanae salvationis geschehen soll.
nizach b. Mülhausen (Eis.). J. Lutz.
Notes pour l'liistoire de rimprimerie ii Coustantiuople.
Le remarquable travail que M. Gotthold Weil a publie dans cette
revue •) a de nouveau attire l'attention sur les origines de l'imprimerie
Orientale ä Constantinople. Gräce surtout a une source de premiere
valeur, le rapport de Bachstrom, que M. Weil a eu le merite de
decouvrir et de remettre au jour, nous avons une histoire tres süre et
tres detaillee de ces origines. Toutefois, en glanant surtout dans les
anciennes revues ou dans des rccits de voyages, il est possible d'ajouter
quelques traits au tableau que M. Weil a si magistralement trace et
nous demandons la permission de le faire ici.
II y a d'abord un travail important qui a echappe aux recherches,
si etendues pourtant, de M. Weil. C'est un article que le savant con-
servateur des manuscrits de la Bibliotheque Nationale de Paris, M.
Henri Omont a publie en 1895 dans la Revue des bibliotheques
1) Die ersten Drucke der Türken. Zbl. XXIV, 49—61,
256 Notes pour Thistoirc de rimprimerie ä Constantinople
sous le titre de Docunients sur rimprimerie a Constantinople
an XYIII*^ siecle. 1) Ces docnments sont Ics suivants :
Premiere mention sur les registres de rAcademie des Inscriptions
et Beiles Lettres (7 Janvier 1727), p. 6.
Article de la Gazette de France du 18 Janvier 1727, p. 6.
Deux lettres du marquis de Villeneuve, ambassadeur de France,
pp. 7 et 8.
Traduction (par Legrand) du Commnndement du grand Seigneur
Sultan Ahmed, troisieme du nom, qui autorisc et permet l'ctablissement
d'une imprimerie ä Constantinople, p. 10.
Traduction (par Legrand) du Memoire sur Tutilitc de rötablissement
de rimprimerie ä Constantinople, par Ibraliim Eflendi, p. 13.
Note (par Legrand) sur l'auteur du memoire ci-dessus, p. 21.2)
Listes des livres imprimes ä Constantinople, pp. 22 et 24,
Lettre d'Anisson-Duperron, directeur de rimprimerie royale, au
comte de Clioiseul, ambassadeur de France (relativement ä l'imprimerie
que Choiseul a etablie ä l'ambassade de France), p. 25.
Lettre de Choiseul, p. 26.
Reponse, p. 27.
MM. Weil et Omont expliquent les motifs de la repugnance des
musulmans pour l'imprimerie. II ne sera pas inutile de citer les sources
plus en detail. Busbequius dit que, selon les Turcs, leurs livres sacres
ne seraient plus une ecriture si on les imprimait.^) Stochove rapporte
comme suit ce que lui a dit un professeur de medecine du Caire:
„Entre autres discours nous tombasmes a parier de rimprimerie, disant
que nous nous estonnions bien fort que les Turcs ne la vouloient recevoir,
veu que c'estoit une chose tres utile, et une merveilleuse invention,
pour en peu de temps avoir plusieurs exemplaires d'un livre, que Ton
seroit trop long temps a copier s'il les falloit escrire, il nous maintint tout
le Contraire et monstra par plusieurs raisons qu'elle n'est pas si utile
qu'elle est dommageable, comme estant occasion d'une infinite de livres,
qui servent plustost a nous embroüiller l'esprit qu'a nous faire sages,
que Ton n'est pas moins syavant pour avoir moins de livres, et qu'il
suffit que chacun en ayt Selon sa profession, et conforme au genre de
vie qu"il a choisi, sans regarder ceux qui traittent de choses differentes,
que c'est une convoitise dommageable pour ce qui est des livres, et
qu'il y faut apporter de la moderation si nous ne voulons qu'elle
nous perde, il nous dict aussi que Salomon que les Turcs aussi bien
1) Nous citons tonjours le tirage ;\ pari qui a paru chez Bouillon,
29 pp. in-S".
2) Une autre biographie d'Ibrahim Eifendi dans le premier volume de
Horanyi, Nova memoria Hnngarorum et Provincialium scriptis editis notorum
(Gott. Gel. Anzeigen, 1795, p. 1357 und Allg. Literaturzeitung, 1796, I, p. 3S2.)
— Voir aussi Europa, N" 25 de 1878. (Der erste türkische Buchdrucker.)
3) Augerii Gislenii Busbequii D. Legationis turc. epistolae IV. 1620.
Monaci, p. 243. — A. Gislenii Busbequii omnia (luae extant. Lugd. Batavorum,
1633 ou Amstelodami, 1660, p. 2!4.
par Victor Chauvin 257
que les Chrestiens tiennent pour le plus sage des hommes, et qui
avoit tant leu et tant escript, n'approuvoit point luy mesme ceste passion
que Ton a pour les livres : 11 nous diet aussi que veu la grande facilite
de riiuprimerie qu'il s'y devoit glisser quantite de mauvais livres, ce
qui n'arrive point ä ceux qu'on escript ä la main; car il n'y a que
les excellens personnages, et grands esprits qui y travaillent, autrement
que personne ne voudroit avec tant de peine et avec tant de despens
faire transcrire plusieurs fois un mauvais ouvrage, et par ainsi qu'ils
n'avoient point tant de mauvais livres ny tant de pieces satyriques
qui diffament et les particuliers et le public, d'autant que l'escriture
h la main est plus aysee a cognoistre que les choses imprimees ; nous
luy dismes lä dessus qu'il y avoit des Censeurs et des personnes tres
sages, qui examinoient les livres devant que les imprimer, et que les
ouvrages mauvais et diifamatoires estoient generalement bannis, il nous
dict lä dessus que la nature des hommes les porte ä toutes choses
defendues, et que tant plus un livre est defendu tant plus est il re-
cherche." i) Marsigli dit que „les Turcs ne fönt point ä la verite
imprimer leurs ouvrages, mais ce n'est pas, comme on le croit commune-
ment, parce que l'Imprimerie leur est defendue, ou que leurs ouvrages
ne meritent pas l'impression. Ils ne veulent pas empecher tant de
copistes, qui etoient au nombre de quatre-vingt dix mille, lorsque j'etois
ä Constantinople, de gagner leur vie; et c'est ce que les Turcs ont
dit eux - memes aux Chretiens et aux Juifs , qui vouloient introduire
l'imprimerie dans l'Empire, pour en faire leur profit."^) Salomon
Negri explique longuement l'aversion de ses compatriotes par l'amour
qu'ils ont pour la calligraphie : habitues aux beaux manuscrits , ils
n'auront Jamals de goüt par les livres imprimes. 3)
Ce sont lä des ralsons serleuses, que nous fönt connaitre des ob-
servateurs de bonne fol. Ecoutons maintenant un temoln dont les
affirmatlons vagues et tranchantes ä la fois ne s'expllquent que par
l'aveuglement des prejuges. „Pour faire crouplr les Turcs dans l'lgnorance
la plus profonde, nous dit l'abbe du Contant de la Molette, on leur a
falt une loi expresse de ne Jamals lire aucun livre imprime. Voici
une anecdote que je tiens d'un homme respectable qui a parcouru
en apötre pendant 22 ans la Russie et le Levant, oü 11 a annonce
Jesus-Christ presque dans toutes sortes de langues. Un jour, pour se
concilier la protection d'un Prince turc, notre missionnaire Italien lui
fit present d'un evanglle arabe tres-bien Imprime. Le Prince musulman
le prit avec beaucoup de respect, le balsa, le porta sur sa tete et le
lui reudit aussitOt en disant: „Je respecte Jesus et sa loi, tout vrai
musulman doit penser ainsi ; mais je ne puls accepter fon present ; tout
1) Voyage du Levant du S"^ de Stochove Esc Seigr de S'e Catherine.
Seconde Edition . . . a Bruxelles . . . 1650, pp. 439—441.
2) State militare dell' Imperio ottomauno. (Bibliotheque francoise, XVII,
1732, pp. 313—314.)
3) Memoria negriana hoc est Salomonis Negri Damasceni vita. Halae
Salicae 1764, p. 26.
258 Notes pour riiistoiro de rimpriiuerie ä Constantinople
livre imprime est profane pour nous". Ainsi rimpression des livres
turcs et arabes est defendue parmi les mahomctans, sous les peines les
plus grieves; c'est pourquoi, au licu d'impriraerie, ils ont aupres de
cLaque mosquee des bureaux d'ücrivains oii Ton transcrit les nianuscrits." ')
Comme historiens de rimprimerie turque, M. Weil nous cite no-
tamment Seyler, Lesser, Toderini, d'Ohsson, Ubicini. Avec M. Omont,
nous ajouterons Celsius, llistoria bibliothcca^ Stockholmcnsis, 1751,
pp. 195 — 205 et mentionnerons, en outre: Ernesti, J. H. G., Die wol-
eingericlitete Buchdruckerey, mit 121 teutsch- lat- griechisch- u.
hebr. Schriften, Alphabeten, music. Noten, Calenderzeichen u. medicin.
Charakteren. Nebst Nachr. von den Buchdruckern in Nürnberg. Mit 13
Portr. u. Nachricht von d. 1728 in Constantinopel angelegten tiirk.
Buchdruckerei. Nürnberg 1733.
Ajoutons, dans l'ordre chronologique, tous les autres renseignemcnts
que nous avons rencontres au cours de nos lectures:
Le Journal des S^avans de 1727, tome 81, pp. 550 — 551 (de
Tedition d'Amsterdam) annonce Tetablissemeut de Timprimerie. Le tome
90, pp. 416 — 421 rend compte des trois premiers volumes imprimes ä
Constantinople.
La Bibliotheque italique, XI (1731), pp. 284 — 285, parle du premier
ouvrage imprime.
La Bibliotheque raisonnee, VI (1731), pp. 234 — 237, donne une
liste de huit ouvrages.
Queries sent to a friend in Constantinople by D'^ Maty F. R. S. and
answered by his Excellency James Porter (Philosophical Transactions,
1755, 49, 1, pp. 105 — 106). Porter annonce qu'on n'imprime plus
depuis la mort d'Ibrahim Effendi.
De Jenisch, De fatis linguarum orientalium, pp. LXXX — LXXXI;
LXXXIV — LXXXVII. Dans Meninski, Lexicon arabico-persico-turcicum,
1780, I
La liste des 15 premiers livres imprimes ä Constantinople que Sestini
avait envoyee aux Novelle litterarie de Florence a ete reproduite dans
lEsprit des journaux, 12« annee (1783), 10, pp. 392—394.
Von der türkischen Buchdruckerey zu Constantinopel. Dans Von
Murr, Journal zur Kunstgeschichte, 1787, 14, pp. 323 — 332.
Schnurrer a public en 1788 une dissertation intitulee: De typo-
graphia turcica Constantinopolitana Oratio decani. Elle a ete reproduite
dans Schnurrer, Orationum academicarum . . . delectus posthumus.
Tubingge, 1828, pp. 223 — 233. (C'est probablement un tirage k part
de ce volume que le catalogue Kerl er, N" 137 annonce comme suit:
46. De typographia Turcica Constantinopolitana. 1820. S. A.)
Schnurrer a decrit quelques uns des livres de Constantinople dans
sa Bibliotheca arabica, pp. 63— 65, 72—73, 86-87, 104—108 et
498—499.
1) Noavelle methode pour entrer dans le vrai sens de l'Ecriture-Sainte .
Tome second. Paris . . . 1777, pp. 406 — 4u7.
■par Victor Chauvin 259
Esprit des joiirnaux, 1804, 5, pp. 137—139. Cfr. 19« annee, 9,
pp. 229—232.
Voyages de Cliai'clin, edition Langles, 4, p. 90 et 10, pp. 383 — 384.
Walpole, Travels in varioiis countries of the East, 1820, donne,
sous le NO IX, la liste des ouvrages imprimes ä Constantinople depuis
1761. (Journal des Savants, 1820, 616.)
De la typographie des Ottomans. Dans Grammaire turque par
Arthur Lumley Davids. Londres, 1836, pp. LXX — LXXVIIl. (Donne
une liste de 52 numeros.)
Retablissement de l'imprimerie sous Selim. (Allg. Literatur-Zeitung,
1800, 1, p. 457; Magasin encyclop., 7«annee (1801), 6, p. 78; Mag.
encyclop., 1807, 6, pp. 407-408; Archives litteraires, 16, pp.XXV-XXVl.)
Caracteres graves par Unger pour servir de modeles aux imprimeurs
de Constantinople. (Mag. encyclop., 3*^ annee (1797), 4, p. 556.)
L'imprimerie sous Mahmoud. (Mercure beige 1818, 2, p. 313; Münch,
Mahmud II, Padischah der Osmanen, Stuttgart, 1839, p. 188.)
Differents travaux publies par des savants allemands ou francais
nous donnent les Clements d'une bibliographie complete des impressions
de Constantinople.
Von Hammer, dans la Geschichte des osmanischen Reiches, tome
VU, pp. 583 — 595 önumere les 100 premieres publications. , Dans le
tome IV de la Geschichte der osmanischen Dichtkunst, pp. 598 — 603,
il donne les numeros 101 ä 142 (Verzeichniss der zu Constantinopel in
den letzten acht Jahren von 1831 — 1838 erschienenen Druckwerke).
Les numeros 143 k 166 dans les Wiener Jahrbücher der Literatur, 96,
pp. 104 — 107. Dans le Journal asiatique 1843, 1, pp. 247 — 266, nous
trouvons la Liste des ouvrages imprimes h Constantinople dans le
courant de l'annee 1841. Les impressions de 1842 dans le J. asiatique
de 1844, 1, pp. 211—224. Celles de 1843 et 1844, dans le J. asiatique
de 1846, 2, pp. 253—282.
Mais v. Hammer a encore public d'autres articles sur le meme
sujet, ä savoir:
Wiener Literaturzeitung, Intelligenzblatt, April 1813.
Uebersicht der in den drey letzten Jahren zu Konstantinopel er-
schienenen gedruckten türkischen und arabischen ßücher. Dans Leipziger
Lit.-Zeitung, 1820, pp. 2377— 2381; 2385—2389; 2393—2396; 2449
—2453 et 2457—2460. — Uebersicht der im Jahre 1820 in der
Druckerev zu Skutari erschienenen Werke. Leipz. Lit.-Zeit. 1821,
633—643.
Uebersicht der Leistungen der konstantinopolitanischen Presse in
den letzten sieben Jahren. Dans Deutsche Vierteljahrsschrift, 1838, 2,
pp. 360—370.
Hammer Purgstall's Uebersicht des in den Druckereien von Con-
stantinopel und Kairo seit ihrer Gründung bis Ende 1843 erschienenen
halben Tausend von Werken nach ihren Fächern. Dans Oesterreich.
Blätter f. Liter, u. Kunst de Schmidl (1845).
260 Notes ponr l'histoire de rimprlmcric A Constantinoplo
Von Schlechta-WsseLrd a continud le travail de von Hammer dans
dcux periodiques:
Zeitschrift der deutsch. Morg. Gesellschaft, VI, pp. 294— 295; VII,
pp. 250, 403—404 et 456; VIII, pp. 845—846; IX, pp. 626—627;
XX, pp. 448-455.
Sitzungsberichte de TAcadcmie de Vienne, VII, pp. 759 — 760; VIII,
p. 215; X, pp. 3— 4 et 316 — 317; XIII, pp. 7— 37; XIV, pp. 74— 86;
XVII, pp. 157—174; XX, pp. 460— 470; XXVI, pp. 339— 350.
Les travaux des savants francais sont egalemeut trös nombreux:
Notice des ouvrages arabes, persans, turcs et francais, imprimes ä
Constantinople; par M. Reinaud, mcmbre des Societes asiatiques de Paris,
de Londres, etc. Dans Bulletin universel des scienccs de Fcrussac,
1831, 19, pp. 271 — 288 et :i part, 18 pp. Keproduit dans la Revue
universelle, 2, pp. 267 — 278. II en a ete rendu compte dans le Journal
des savants, 1832, pp. 382—383. C'est par erreur que le Journal
des savants, p. 192 dit que cette notice ;i 78 pages; c'est 18 qu'il
eüt fallu dire.
Bianchi, T. X. Notice sur le premier ouvrage d'anatomie et de
medecine iraprime en turc en 1820. Suivi du catalogue des livres turcs,
arabes et persans imprimes de 1726 — 1800. Paris 1821.
B., X. Bibliographie (turque). Dans Journ. asiatique, 1852, 2,
pp. 244—250.
Bianchi. Bibliographie ottomane. Dans Revue de l'Orient, 1857,
6, pp. 204—214.
Bibliographie ottomane ou notice des ouvrages publies dans les
imprimeries turques de Constantinople et en partie dans Celles de Boulac,
en Egypte, depuis les derniers mois de 1856 jusqu'ä ce moment, par
M. Bianchi. Dans Journal asiatique, 1859, 1, pp. 519 — 555 et 2,
pp. 287—298; 1860, 2, pp. 323—346 et 1863, 2, pp. 217—271.
Bibliographie ottomane ou notice des livres turcs imprimes ä Con-
stantinople durant les annees 1281, 1282 et 1283 de l'hcgire, par
M. Belin, secrdtaire - iuterprnte de l'empereur, ä Constantinople. Dans
Journ. asiatique, 1868, 1, pp. 465-401 et 1869, 2, pp. 65—95. — Pour
les annees suivantes, Journ. asiatique, 1871, 2, pp. 125 — 157; 1873, 1,
pp. 522— 563. •)
Notice des livres turcs, arabes et persans imprimes ;i Constantinople
durant la prriode 1294—1296 de l'hegire (1877—1879) par M.Clement
Huart. Dans Journ. asiatique, 1880, 2, pp. 411— 439. — (1297—1298
= 1880—1881), Journ. asiatique, 1882, 1, pp. 164—207. — (1299
— 1301), J. as. 1885, 1, pp. 229-268. — (1302—1303), J. as., 1887,
1, pp. 350—414.
Les livres de Constantinople qui se trouvent ä Saint - Petersbourg
ont ete enumeres dans Catalogue des ouvrages arabes, persans et turcs
publies ä Constantinople, en Egypte et en Perse, qui se trouvent au
1) La liste des livres imprimes ;i Constantinople que possedait Belin se
trouve dans le Catalogue de la bibliotheqne Orientale de feu M. Belin. Paris,
Leroux, 1878, pp. 33-41.
par Victor Chauvin 261
Musee asiatique de rAcadcmie. Par M. Dorn. Dans Bulletin de l'Aca-
demie de Saint-Petersböurg, 1866, 10, pp. 168—181.
Ceux que possedait de Sacy figurent dans les trois volumes de la
Bibliotheque de M. le baron Silvestre de Sacy (1842 — 1847) sous les
N°« 1496, 1497, 1515, 1523, 1524, 1629, 1648, 1837, 1931, 2120,
2121, 2122, 2525, 2730, 2733, 2734, 2753, 2756, 2757, 2758, 2814,
2816, 2818, 2821, 2899, 2901, 2903, 2907, 3122, 3123, 3124, 3919,
5009, 5011, 5012, 5013, 5014, 5017, 5027, 5062, 5067, 5171, 5309,
5383, 5692 et 5847.
Les ouvrages imprimes ä Constantinople ont fait l'objet de beaucoup
de comptes - rendus. Voici ceux que nous connaissons: Acta erudit.,
1731, pp. 114—116. — Phil. Trans., 37, pp. 338—340. — Eichhorn,
Allg. Bibliothek d. biblischen Literatur, 10, pp. 559 — 561. — Allg.
Liter.-Zeit., 1800, 1, pp. 457 — 459. — Magasin encyclopedique, 9^annee,
4, pp. 444 — 448; 9öannee, 5, pp. 353— 365; 1805, 1, p.251; 1806,
4, pp. 400—401.
La loi sur les imprimeries, en date du 9 djemazi-nl- ewel 1305
(10 Jan vier 1888), a ete traduite en frangais et publice par l'Inipartial
de Smyrne du 11 Fevrier 1888. Cette traduction a ete reproduite dans
la Chronique du Journal general de l'imprimerie et de la librairie,
Paris, 1888, pp. 62—64 et 66—68. De lä dans Tlmprimerie beige et
dans le feuilleton de la Bibliographie de Belgique, 1888, pp. XXV
—XXIX et XLI— XLIV.
Le Comte de Choiseul-Gouffier, ambassadeur de France a fonde en
1787 une imprimerie dans le palais de l'ambassade de France. (Voir
la correspondance avec Anisson dans l'article de M. Omont.) On ne
connalt que deux ouvrages sortis de ces presses: Les Clements de
castrametation, 1787 (Catalogue de Sacy, N*' 4000) et la grammaire
turque de Viguier, 1790 (de Sacy, N0 2517).
La cause de ce peu d'activite doit, semble-t-il, etre recherchee dans
les embarras financiers de l'ambassade. En effet, M. Clement- Simon ')
nous parle de „Dizerand, que Choiseul avait fait venir k Constantinople
pour creer ä l'ambassade une petite imprimerie et qui, non paye de
l'arrier^ de ses salaires, craignant de voir son emploi supprlme, cherchait
ä se rendre necessaire ou ä se faire craindre." Apres Choiseul, la Situation
ne s'ameliora pas. La biographie Michaud dit d'Allier (s. v.) que
„ce fut par les bons offices de son beau-frere qu'Allier fut nomme, le
3 Fevrier 1795, sous - directeur de l'imprimerie francaise ä Constan-
tinople. Cette sinecure lui laissa le temps de se livrer ä son goüt
pour l'archeologie, l'histoire naturelle et la botanique. En mars 1797,
sur la demande de l'ambassadeur Aubert du Bayet, il fut nomme
directeur de la meme imprimerie, avec un traitement de 5000 francs, sans
avoir plus de besogne."
1) La Revolution et le grand Türe. Dans Revue de Paris, 1907. 1, p. 437.
262 Kleine Mitteilungen
Pour rimprimcrie hcbraique de Constantinoi)le, il faut voir anssi
de Rossi, de hebraicas typograplii;« originc ac primitiis, Parmre 1776,
pp. 43, 54, 79 et 81. — Steinscliiieider et Cassel, Jüdische Typographie,
dans Ersch et Gruber, 2« scction, 28, pp. 37 — 42 et 63—64.1) —
Scliwab, Ics Incunables orientaux. Paris 1883. (Cent numcros pour
Constantinople et 24 pour Salonique.)
Bucliarest. Voir Schnurrer, Bibliotheca arabica, pp. 26G — 272;
368—369 et 515a— 518a. — Catalogue de Sacy, N» 1348. — Actes
du douzieme Congres international des orientalistes, tome premier, 1901,
p. CLXXXIV.
Alep. Schnurrer, pp. 272—275; 371—375 et 379—380. — Cata-
logue de Sacy, N°M337 et 1341.
Lihan. Schnurrer, pp. 278— 332; 351—354; 380 et 386—392;
cfr. 341 — 343. — Catalogue de Sacy, 1, pp. 412—414. — Gildemeister,
Cat. lib. manus. oricnt. Ponn, pp. 66 — 69. — G. de Nerval, Revue
des deux mondes, editiou beige, 1847, 2, p. 488 ou Voy. en Orient,
1867, 2, p. 304. — Revue encyclopcdique, 1819, 2', p. 160 (caracteres
syriaques).
Bcyroutli. Schnurrer, pp. 383 — 384.
Pour Beyrouth, le Liban, Damas et Tripoli, voir Cheikho, l'histoire
de riraprimerie en Orient dans al machriq, 3, pp. 78 — 85; 174 — 180;
251—257; 355—362; 501—508: 706—716; 804—808; 839—844;
998—1003: 1030 — 1033 et 4, pp. 86— 90; 224—229; 319—325;
471—474; 520—524 et 877—881.
Liege. Victor Chauvin.
Kleine Mitteilungen.
Ueber die Miniaturenmalerei zu Avignon handelt Labande im
Märzhefte der Gazette des beaux-arts, da bei der grol'sen Ausstellung der
„Priniitifs francais" nur die Bildmalerei Avignons zur Geltung gekommen sei.
Das reiche Kulturleben Südfraukreichs im Mittelalter, dazu dann die lang-
dauernde Residenz der Päpste in Avignon machten diesen Ort zu einem
der Mittelpunkte der Bücherliebhaberei und zogen für den Bedarf der Päpste,
Kardinäle usw. Künstler von überall her an. Es bietet aber grofse Schwierig-
keiten, heute noch Miniaturenhandschriften, die nachweisbar aus den Biblio-
theken des damaligen Avignon stammen, als in Avignon hergestellt zu er-
weisen. Einmal kauften diese vornehmen Bücherfreunde Ja auch fertige
Bücher an und bei den auf Bestellung hergestellten ist nur zu oft der Künstler
nicht genannt. Auffällig ist aber vor allem eines: Soweit die Maler der
Miniaturen genannt sind, kann man höchstens zwei als geborene Avlgnoneseu
ansehen, Italiener, die unter den Malern im Avignon der Päpste die erste
Stellung hatten, sind unter den Mmiaturenmalern sehr wenig vertreten; diese
Miniaturenkünstler sind meist Nordfranzosen, besonders Pariser, und doch
tragen ihre Werke überwiegend italienischen Charakter. Labande er-
klärt das sowohl aus den alten und engen Beziehungen der Provence zu
1) Steinschneider fait remarquer p. 90, que beaucoup de livres portent
faussemeut l'indication de Constantinople.
Kleine Mitteilnngen 263
den Reichen von Sizilien und Neapel wie der lange vor der Verlegung der
Kesidenz der Päpste nach Avignon nachweisbaren Verbindung Avignons mit
der Universität Bük)gna. Hauptsächlich aber findet er den Grund dafür —
und Wühl mit Kecht — darin, dafs die Anwesenheit so vieler Vertreter der
italienischen Bildmalerei in Avignon ganz von selbst auch die nordfranzösischen
Miniaturenmaler beeinflussen mufste. Natürlich ist eine ganz strenge Scheidung
von Bildmalern und Miniaturenmalern nicht nachzuweisen, ja nicht eiumal
wahrscheinlich. Es deutet aber auf eine solche Scheidung doch hin, dafs nach
den Rechnungsbüchern der Kurie die Miniaturenmaler, die nur luitialen u. dergl.
malten, vielfach auch das Einbinden der Bücher besorgten. Der zweite Teil
des Aufsatzes geht zur Untersuchung der Bücher selbst über und wird erst
im Aprilhefte abgeschlossen werden.
Zu der Quere la de fide (Giemen, Zbl. f. Bw. 1905. S. 91 f.). Von der
Querela de fide, die Luther im Jahre 1535 mit Vorrede herausgab, gibt es
aufser der Ausgabe von 1544 noch einen Druck von 1598:
Qverela de fide | Erga Devm | et homines, in mvndo | fere ex-
tincta: ante hoc nostrum seculum nuper reperta. (Zierstück) 1598. (3 Distichen;
Anf.: Vita quid est: Nihil est nisi longa catena laborum . . .) — Auf der
Rückseite des Titels die Vorrede und das Medaillonbild Luthers. (6 Bl.) 4°.
— Berlin, Königliche Bibliothek, im Sammelband Xc 500 (Nr 32) ; wahrschein-
lich Francofurti, Typis Sciurinis, wie der Vergleich mit Nr 30 desselben
Bandes lehrt.
Giemen weist darauf hin, dafs die Querela im Auctarinm zu Flacius,
Cataiogus testium veritatis, aus einer Giefsener Handschrift mit anderen Ueber-
schriften, Auslassungen und vielen Abweichungen wiedergegeben ist. Vielleicht
ist dies dieselbe Handschrift, aus der Friedrich Wilhelm Otto, Gommentarii
critici in Codices bibliothecae academicae Gissensis, Gissae 1842, 8.160—163
die Verse abgedruckt hat. Sie sind hier als Regimen et Status mundi praesens
bezeichnet.
Auch in anderen Handschriften kommt die Querela vor. Rose hat sie
teilweise nach dem Berliner Codex lat. 556 abgedruckt: Die Handschriften-
Verzeichnisse der Königlichen Bibliothek zu Berlin Bd 13, 1. S. 465. In
Bd 13, 3. S. 1504 verweist er auf den Erfurter Godex Amplonianus duod. 2, 2
(Schum S. 757), wo das Stück Dolus mundi heifst, und auf die Magdeburger
Handschrift 44 (Dittmar, Progr. d. Dom-Gymn. 1878. S. 29), wo die Querela
unter dem Titel Carmen de pravitate mundi erscheint. Dazu kommt noch
die Trierische Handschrift Keuffer 280: Dictamen ad sacerdotes exhortandos
in bonis operibus, sicut ayt Augustinus, und der Münchener Glm 5989: Vani-
tates mundi.
Otto vermutet Walter Map es (um 1200) als Verfasser und verweist auf
Lyser, Hist. poetar. et poemat. S. 776. VIII. In der Ausgabe von Wright,
Latin Poems attributed to Walter Map, Camden Society 1841, findet sich das
Gedicht nicht. Die angeführten Handschriften sind alle aus dem 15. Jahr-
hundert. Sollten sich keine älteren nachweisen lassen, so käme als Ent-
stehungszeit wohl die Zeit des grofsen Schismas in Betracht.
Kiel. W. Lüdtke.
Die österreichischen Studienbibliotheken, ihre Lage und ihre
Reform sind in den letzten Jahren vielfach besprochen worden und auch das
Zentralblatt hat wiederholt darüber berichtet. Es ist deshalb von besonderem
Interesse, von einer dieser Anstalten nun eine ausführliche Geschichte zu
erhalten, aus der die Entstehung dieser eigenartigen Sammlungen recht ver-
ständlich wird. Es ist das die Studienbibliothek zu Laibach, deren Kustos
K. Stefan in den Mitteilungen des Krainer Musealvereins (s. o. S. 135) eine
aus den Akten geschöpfte Geschichte seiner Bibliothek gibt, die zugleich als
Festschrift für den im kommenden Herbste stattfindenden Umzug der Anstalt
in neue modern eingerichtete Bibliotheksräume gelten darf. Das langjährige
Heim der Bibliothek, das alte Lycealgebäude , war nämlich durch die Erd-
264 Literaturberichte und Anzeigen
beben von 1895 nnd ls97 so zerstört worden, dal's es abgetragen und die
Bibliothek in Noträumen untergebracht werden umfste und zwar der eine Teil
in Räumen des Landesuuiseuuis, der andere 400 Schritte davon entfernt in
einigen Zimmern und dem Keller eines Privathauses. So war der Neubau
natürlich unvermeidlich geworden. AVir lassen nun die Hauptdaten zur
Gründung der Bibliothek folgen: 1774 Ueberweisung der beim Brande des
aufgehobenen Jesuitenkoliegs in I.aibach geretteten Bücher (ß'M Werke) als
Grundstock einer I.ycealbibliothek; im selben Jahre Geschenk der Familien-
bücherei des Freiherrn von Raigersfeld. Es folgten 1778 die Bücherei des
verstorbenen Generalvikar von Peer (10 2 2 Werke in 2019 Bänden), 1782 aus
dem Karthäuserkloster zu Freudentlial 7(19 Werke in 115.'5 Bänden, 1784 die
Bibliothek der eben aufgehobenen Laibachcr Augustiner (:ni)0 Bände), 1780
die der Laibacher Diskalzeaten (32(55 Bände), desgl. die der Mariabrunner
Zisterzienser (1815 Werke in 2486 Bänden), und die der Tybainer ^erviten
(rund 1100 Bände), 1787 die Sammlung der aufgelösten Ackerbaugesellschaft
zu Laibach (572 Werke in 2(iS(> Bänden), 1790 die Bibliothek des Sitticher
Zisterzienserstifts (252:5 Bände), endlich 1798 die fürstbiscliötliche Bibliothek
zu Oberbiirg im Cillier Kreise, deren Bestandzahl aus den Akten nicht er-
sichtlich ist, die aber inhaltlich von grofsem Werte war. Es war diese
Bibliothek nämlich nichts anderes als der Rest der 156.3 u. folg. von der
damals evangelischen Krainer Landschaft begründeten Sammlung, die 1600
ihres ketzerischen Inhalts halber teils verbrannt, teils konfisziert und 1616
dem Fürstbischof von I^aibach ausgeliefert worden war. Sie enthielt fast
lauter Unica, Schriften der Reformatoren Trüber, Dalmatin, Bohoritsch und
der weltlichen krainischen Schriftsteller des KL Jahrhunderts. Aus diesen
Beständen wurde die Lyzealbibliuthek gebildet, die von Anfang an als öftent-
liche Bibliothek gedacht war. Im Jahre 1791 wurde sie in das Lyzealgebäude
überführt, noch im selben Jahre zwei Lesezimmer den Lehrern, am 15. Februar
1794 allgemein geöffnet. Unter den späteren Erwerbungen verdient die Samm-
lung des Slavisten Kopitar besondere Erwähnung. Nach Aufhebung des
Lyzeums im Jahre 1850 wurde die Bibliothek selbständige „Studienbibliothek".
Sie enthält jetzt gegen 60 000 Bände mit 423 Handschriften und 412 In-
kunabeln. Sie ist von 10 — 12 nnd 2 — 4 geöffnet; 1905 wurden 1498 Bände
in der Stadt verliehen, 264 nach auswärts versandt und 352 von auswärts
bezogen.
Literaturberichte und Auzeigen.
Analecta Bibliographica. Boghistoriske Undersogelser af H. 0. Lange.
Kjobenhavn 1906: Graeber Bogtrykkeri. 8°. IV, 69 S., 10 Taf.
Der Umzug der Königlichen Bibliothek in Kopenhagen in das glänzende
für sie errichtete Gebäude hat dem Direktor derselben den Anlafs gegeben,
eine Reihe von Untersuchungen über die älteste Druckergeschichte des
Nordens als Festschrift znsammengefafst und mit vortrefflichen Reproduktionen
ausgestattet herauszugeben. Der erste Aufsatz ist dem Johan Snel gewidmet,
der 1482 in Odense zum ersten Mal auf dänischem Boden druckte. Im An-
schlufs an frühere Untersuchungen stellt der Verfasser 7 Druckwerke zu-
sammen, die Snel, teils in Lübeck, teils in Odense hergestellt, und zu denen
er nicht weniger als 5 verschiedene Typensorten benutzt hat. Bis auf den
Ablafsbrief von 1482, dessen Ursprung mir noch nicht völlig gesichert er-
scheint, darf der Beweis, bei dem die Typenvergleichung überall die aus-
schlaggebende Rolle spielt, wohl als erbracht angesehen werden. Noch kühner
ist die Konjekturalkritik in dem zweiten dem Gotfried von Ghemeu ge-
widmeten Artikel. Die Hypothese, dafs Ghemen ein Mitarbeiter Snels ge-
wesen sei, mit einem Teil von dessen Material in die Heimat zurückgekehrt,
nach Vollendung seiner Ausbildung aber nach Dänemark gegangen sei, wird
mit aufserordentlichem Scharfsinn auf Grund der nicht eben zahlreichen Drucke,
Literatnrb erlebte uud Anzeigen 265
die mit ihm in Verbindung gebracht werden künnen, wahrscheinlich gemacht.
Während der Verfasser die Gleichsetzung des Govaert von Ghomeu mit
Gotfrled von Os aufrecht erhält, glaubt er doch ihm die anderen Goudaer
Drucke, die Holtrop und Bradshaw ihm zuweisen wollen, ablehnen zu müssen.
Die Frage kann wohl noch nicht als gelöst gelten. So lange nicht alle in
Betracht kommenden Originale einer Vergleichnng unterworfen werden
können, werden, wie Lange selbst betont, nicht alle Zweifel zu lösen sein.
Die drei letzten kürzeren Abschnitte beschäftigen sich hauptsächlich mit
Ablafsbriefen, die für die nordischen Lande 'hergestellt sind. Diese inter-
essanten Dokumente sind ja gleichfalls nur mit Hilfe der Typenvergleichuug
nach ihrem Ursprünge zu bestimmen; der Verfasser geht aber auch auf die
geschichtlichen Ereignisse ein, denen sie ihren Ursprung verdanken. Auch
diese Untersuchungen zeichnen sich durch Schärfe der Beobachtung und
Schliifsfolgerung aus. Für die Buchdruckergeschichte des Nordens bedeuten
die Analectar abermals eine erspriefsliche Förderung. K. H.
Grundrifs zur Geschichte der deutschen Dichtung. Aus den Quellen von
Karl Goedeke. 2. ganz neu bearbeitete Auflage. Nach dem Tode des
Verfassers in Verbindung mit Fachgelehrten fortgeführt von Edmund
Goetze. Heft 24 (Band 8, Bogen 1 — 3, 26—46). Dresden, L. Ehlermaun,
1905. VIII S., S. 1-48, 4U1— 730. 8°.
Das 24. Heft des „Grundrisses", das den 8. Band zu Ende führt, liefert
zuerst nachträglich die einleitenden Paragraphen zum 8. Buch sowie die Biblio-
graphie der Zeitschriften und Almanache. Dafs die Neuauflage hier eigentlich
ein vollkommen neues Werk darstellt, zeigt sich darin, dafs der Abschnitt
über die Zeitschriften von i^j-, Seiten auf 36, von 46 Nummern auf 213, jener
über die Almanache von 9 Seiten auf 92, von 88 Nummern auf 384 ange-
wachsen ist. Der zweite gröfsere Teil des Heftes ist den Koryphäen unter den
„Dichtern der allgemeinen Bildung", wie sie Goedeke mit wenig glücklichem
Ausdruck benannte, gewidmet. Hier zeigt die stärkste Vermehrung das
Kapitel über Grillparzer, wo den 17 Seiten der I.Auflage 143 der zweiten
gegenüberstehen. Ebenso nimmt E. T. A. Hoffmaun mehr als das doppelte
des ihm früher gewordenen Raumes ein, 37 Seiten gegen 14. Dagegen weisen
manche in den späteren Paragraphen behandelte Dichter anseheinend nur
einen sehr geringen Zuwachs auf: für Börne sind nur 2 Seiten, für Heine 10,
für Immermann 8 hinzugekommen ; Raupach beansprucht nur denselben Raum
wie ffüher, während Grabbe sogar mit 4 Seiten weniger vorlieb nimmt. Aber
diese geringe StofltVermehrung ist doch nur scheinbar : sie erklärt sich daraus,
dafs das Leben dieser Dichter schon von Goedeke sehr ausführlich be-
handelt war: die biographischen Abschnitte sind in die neue Auflage im
wesentlichen in unveränderter Gestalt herübergenommen worden ; die Neu-
bearbeiter haben sich darauf beschränkt, tatsächliche Unrichtigkeiten zu ver-
bessern, während die Urteile Goedekes unangetastet gelassen wurden. Da-
gegen hat der bibliographische Teil auch hier überall eine sehr beträchtliche
Erweiterung erfahren: er ist beispielsweise bei Heine von 11 Seiten auf 26,
bei Immermann von 5 auf 16, bei Grabbe von 1 auf 4, bei Raupach von 6
auf 11, bei Platen von 5 auf 21 angewachsen: so dafs tatsächlich auch bei jenen
Abschnitten, die änfserlich nur wenig Zunahme zeigen, die Neuauflage ein
sehr bedeutendes Plus aufweist. Aufser dem Herausgeber waren an den
in diesem Heft enthaltenen Abschnitten vor allem Alfred Rosenbaum, Max
Koch und August Sauer beteiligt: sie alle verdienen für ihre mühevolle Arbeit
den aufrichtigsten Dank des Literarhistorikers ebenso wie des Bibliothekars,
für den der „Goedeke" schon lange ein ebenso häufig zu Rate gezogenes
wie unentbehrliches und fast nie versagendes Hilfsmittel darstellt. Ueber
die Fortführung des Werkes äufsert sich die Vorrede recht optimistisch:
wenn man sich indes erinnert, dafs das Vorwort zum 5 Jahre früher er-
schienenen 7. Band für den nächsten Band die Vollendung des Werkes in Aus-
sicht stellte, und wenn man dann konstatieren mufs, dafs von dem damals
XXIV, 6, IS
266 Litcratnrberichte und Anzeigen
noch unerledigton Teil jetzt in dem S.Bande nur 331 Seiten bearbeitet sind,
während S32 noch übrig bleiben, so kommt man doch anders als der Heraus-
geber zu dem Eindruck, dafs der Abschlul's des Ganzen noch in ziemlicher
Ferne liegt. W. Seh.
Von den „Jahresberichten für neuere deutsche Literatur-
geschichte" liegt der von Oscar Arnslein bearbeitete bibliographische
Teil des Jahres UH)3 vor. Es sei auf ihn vor allem deshalb aufmerksam ge-
maclit, weil hier der Begriff „Literaturgeschichte" in weitestem Sinne ge-
fafst, und demgemäls hier vieles aufgenommen isf, was, wer nur nach dem
Titel urteilend, die „Jaliresberichte" selbst noch nicht in der Hand gehabt
hat, hier zu finden kaum erwarten wird. Es sind alle Grenzgebiete mit ein-
bezogen. Die Bibliographie erstreckt sich so nicht blofs auf Kulturgeschichte
und Volkskunde in ihrem gesamten Umfjinge, sondern auch auf Gelehrten-
geschiehte, Kunstgeschichte, Geschichte des Buchdrucks und Buchhandels,
Geschichte der Tiidagogik u. ä m. Gerade weil die Bibliographie der
„Jahresberichte für neuere deutsche Literaturgeschichte" so weit ausgreift,
wird sie oft mit Nutzen für Gebiete zu Rate gezogen werden, für die Spezial-
bibliographien fehlen, und stellt deshalb auch für andere als den eigent-
lichen Literarhistoriker ein sehr wertvolles Hilfsmittel dar. Wie reichhaltig
sie ist, tritt auch schon äufserlich in der imponierenden Zahl von 10 2(10 Nummern
zu Tage, die dieser Jahrgang aufweist. — Nachdem obiges geschrieben und
bereits gesetzt war, ist in rascher Folge auch der bibliographische Teil des
Jahrgangs 1904 erschienen. Er ist weniger umfangreich als sein Vorgänger,
enthält nur 4697 Nummern. W. Seh.
Subject Iudex of Modern Works added to the Library of the British
Museum in the j^ears 1901 — 1905. Edited bj- G. K. Fortescue, LLD.,
Keeper of priuted books. Printed by order of the Trustees. London
190Ü. IV, 1101 S. 80. Geb. 40 M.
Der von 1881 — 1900 gedruckte Catalogue of the Printed Books in the
British Museum, der für die bibliographische Literatur eine glänzende Be-
reicherung bedeutete und sich seitdem als erstklassiges Hilfsmittel einen
Ehrenplatz in den grofsen Bibliotheken gesichert hat, erhielt bekanntlich seit
190O in einer stattlichen Reihe von Supplementbänden seine Fortsetzung. Sie
umfassen die Zeit von 1882 — 1899 und gelangten 1905 zu vorläufigem Ab-
schlufs. Eine wertvolle Ergänzung der Supplementbände verdanken wir den
Bemühungen G. K. Fortescues, der von 1886 ab in fünfjährigen Zwischen-
räumen bis 1897 je ein sachlich geordnetes Register der seit Januar 1881 hinzu-
gekommenen neuen Erwerbungen der Bibliothek herausgab. Die drei fünf-
jährigen Sachkataloge verschmolz Fortescue 1902 mit den Accessionen von
1890—1900 zu einem einzigen dreibändigen Werke, das seiner Zeit hier (XX,
390; XXI, 462) angezeigt worden ist. Nunmehr hat Fortescue, wieder von
einigen Beamten der Druckschriftenabteilung, R. F. Sharp, R. A. Streatfeild,
W. A. Marsden und R. N. Bain unterstützt, zu jenem 20 Jahre umfassenden
Index von neuem obiges fünfjährige Supplement erscheinen lassen. Er hofft,
dafs 1900, 1911 und 1910 weitere Supplemente folgen, die 1921 zu einem
zweiten Gesamtregister zn verarbeiten wären.
Das vorliegende Supplement umfafst 5 1 400 Eintragungen. Da der drei-
bändige Index 155 000 Titel enthielt, so sind zur Zeit 206 400 Bücher aus der
modernen Literatur aller Länder der europäischen und westlichen Kultur
sachlich registriert. Dabei handelt es sich keineswegs ausschliefslich um erst-
malige Neuerscheinungen, sondern es sind auch die seit 1881 herausge-
kommenen Neuauflagen älterer Werke inbegriffen. Jedenfalls ist die neuere
Zeit so reich vertreten, wie in keinem anderen Bibliothekskatalog und mit
Recht darf Fortescue darauf hinweisen, dafs das Register vielleicht die voll-
ständigste Bibliographie der neueren Geschichte der Welt, der Entdeckungen
und Erfindungen, geistigen Fortschritte und Kämpfe auf politischem, sozialem
und theologischem Gebiet während des letzten Menschenalters darstellt. Als
Literaturbericlite und Anzeigen 267
Beispiele, die sich leicht vermehren liefsen, verdienen auch an dieser Stelle ge-
nannt zu werden die Literaturangaben über den Krieg in Südafrika 1899 — 1902,
den Kampf zwischen China und Japan 1894 — 1895, zwischen Japan und Rufsland
1904 — 190Ö und den gegenwärtigen Zustand des russischen Reiches, ferner die
Literatur über Motoren, elektrische Bahnen, unterirdische Seefahrt, Luftschiff-
fahrt, Radioaktivität usw.
Die Titel sind unter den einzelnen Stichwörtern möglichst kurz, aber mit
Beifügung des Verlagsortes, Erscheinungsjahres, Formates und der Seitenzahl
wiedergegeben. Dies hat den grofsen Vorteil,"^ dafs der Index auch ohne den
alphabetischen Katalog für sich benutzt werden kann. Für die Leser der
Bibliothek des Britischen Museums, für deren Gebrauch das Register zunächst
bestimmt war, ist die Signatur der einzelnen Bücher mit beigefügt, was der
rascheren Erledigung der Bestellungen zu gute kommt. Die Stichwörter sind
durchweg sachlich gehalten. Ausnahmen kommen, abgesehen von den Länder-
und Städtenamen, vereinzelt vor. So ist J. Kirchner, Die Darstellung des
ersten Menschenpaares in der bildenden Kunst. Stuttgart 1903, ein Buch, das
man bei Kunst suchen dürfte, unter Adam und Eva gestellt. Unter dem
Stichwort Biographie sind lediglich Sammlungen von Lebensbeschreibungen
vereinigt. Einzelbiographien stehen nicht, wie man vermuten sollte,^ ebendort
noch sind sie unter dem Namen des einzelnen Helden selbständig in das
Alphabet des Registers eingereiht, sondern sie sind bei den einzelnen wissen-
schaftlichen Fächern untergebracht. Der Grund liegt darin, dafs die Lebens-
beschreibungen im alphabetischen Katalog leicht zu finden sind, da dort überall
von dem Gegenstand der Biographie auf den Verfasser verwiesen wird. Es
sollte also gewissermafsen eine Wiederholung vermieden werden. Diese
Rücksichtnahme auf den grofsen Katalog, für die Beamten und Benutzer der
Bibliothek des Britischen Museums vollberechtigt, hat, wie auch noch in zwei
weiteren, sogleich zu erwähnenden Fällen, dem Register als selbständigem, biblio-
graphischen Hilfsmittel in mancher Hinsicht geschadet. Denn den gedruckten
alphabetischen Katalog des Museums besitzen seiner Kostspieligkeit halber
leider nur wenige grofse Bibliotheken, den Subject Index dagegen können und
sollten auch mittlere, selbst kleinere Sammlungen erwerben. Und für deren
Benutzer würde, da ihnen der alphabetische Katalog nicht erreichbar ist, die
Einreihung der einzelnen Biographien in das Alphabet der Stichwörter das
Gegebene gewesen sein. Wo soll beispielsweise ein Uneingeweihter die
Schriften über Mommsen suchen'? Zunächst wird er es wohl bei Geschichte
versuchen. Und doch findet sich Karl Zangemeisters Buch: Mommsen als
Schriftsteller, Berlin 1905, unter Deutscher Literatur, Unterabteilung: Einzelne
Perioden und Verfasser. L. Sonnemann, Zwölf Jahre im Reichstage. Reichs-
tagsreden 1871 — 1884 findet sich nicht bei der deutschen Geschichte unter
dem Stichwort Biographies, sondern unter der vorangehenden Abteilung
Deutschland im 19. Jahrhundert. Otto Hartwig, Aus dem Leben eines
deutschen Bibliothekars, will auch unter dem Stichwort (a) Libraries,
(b) Accounts of the Libraries of various coimtries, (c) Germany gesucht sein.
Aus demselben Grunde, weil der alphabetische Katalog schon genügende
Auskunft gibt, ist unter Christianity die Literatur der Bibelausgaben und bei
Liturgiology die der Gebetbücher zum Nachteil auswärtiger Sucher zu kurz
gekommen.
Die Hauptstichwörter besitzen durchweg in übersichtlicher Weise — man
merkt auf Schritt und Tritt die erprobte Hand eines geschulten Bibliothekars
— ihre besonderen Unterabteilungen, deren Schema bei gröfseren Artikeln
am Anfang vorgedruckt ist; so bei Biography, Christianity, Egypt, England,
Law, Naval and Marine Science usf Bei den einzelnen Ländern sind^ die
Werke in der Regel nach folgenden Gesichtspunkten geordnet: Antiquities,
Army, Colonies, Constitution and Government, History, Law, Navy, Politics,
Social Life, Topography, Trade and Finance. Nicht bei den Ländern, sondern
nach ihrer sachlichen Zugehörigkeit sind zu suchen alle Schriften, die unter
die Gebiete: Agricultnre, Architecture, Art, Ballads, Biography, Birds, Botany,
Capital and Labour, Drama, Educatiou, Local Fauna (unter Zoology), Local
18*
268 Literatnrberichte und Anzeigen
Libraries, Priyats:uiuulani;:ou unter Collections.
Von sro'sem Werte sind die Verweise, womit, was dankbar anzuerkennen,
niclit j?esi)art ist. So wird bei Natural History auf Zoolofjy, ZooloKical Gar-
dens sowie auf die einzelnen Klassen, Ordnungen luid (Jenera verwiesen, bei
Voyages auf die einzelnen Kontinente und Länder, in die sich die Keisen er-
streckten, bei Disease Aetiology auf Bacterlology, Diagnosis, Mediciuc (Patlio-
logy), Surgery (Therapeutics) usw.
Besitzen wir alles in allem genouiuien in Fortescues Subject Lidex ein
vortreffliches Hilfsmittel, so bleibt nur der Wunsch zu wiederholen, dal's
unsere Bibliotheken und die deutsche Gelehrteuwelt es auch im eigenen
Interesse nach Verdienst schätzen und IhMl'sig ausnützen mögen. A. Graesel.
Stadtbibliothek Frankfurt am Main. Verzeichnis der Mathematischen
Handbibliothek des Lesesaals und der Mathematischen Zeitschriften.
Frankfurt a. M., 1907. 37 S.
Im Jahre 1890 erschien der „Katalog der auf Hamburger Bibliotheken
vorhandenen Literatur aus der reinen und angewandten Mathematik und
Physik" herausgegeben von der Hamburger mathematischen Gesellschaft zur
Feier ihres 200jährigeii Stiftungsfestes, welchem seitdem zwei Nachträge ge-
folgt sind. 1905 beschlossen die städtischen Behörden Frankfurts a. M. auf
Antrag aus Fachkreisen in der Stadtbibliothek eine besondere mathematische
Abteilung zu schaffen. So sehen wir, dal's es den interessierten Kreisen
zweier grofsen Städte gelungen ist, für die exakten Wissenschaften zwei be-
merkenswerte Institutionen ins Leben zu rufen, die um so freudiger zu be-
grüfsen sind, als die grofsen staatlichen Bibliotheken bei ihren beschränkten
Geldmitteln, unter Hintansetzung der mathematischen und technischen Fächer,
sich immer mehr zu philologischen und historischen Bibliotheken ausbilden,
was im Zeitalter der Technik aufs Lebhafteste zu beklagen ist.
In Frankfurt a. M. standen zur Schaffung der mathematischen Abteilung
ein gröfserer auf mehrere Jahre verteilter Gründungsfonds und eine von
einem Komitee gesammelte Summe zur Verfügung, aui'serdem überwiesen die
Polytechnische Gesellschaft und das Freie deutsche Hochstift ihre mathe-
matischen Bücherbestände der neu zu begründenden Abteilung. Die Geld-
mittel wurden in erster Linie zur Beschaffung einer mathematischen Hand-
bibliothek des Lesesaals und der mathematischen Zeitschriften verwandt, über
deren Zusammensetzung das soeben erschienene Verzeichnis Auskunft gibt. Dies
Verzeichnis zerfällt in zwei Abteilungen: die erste enthält die Monographien,
die zweite die Zeitschriften. So reichhaltig die letztere ist — 20 Publikationen
von_ Akademien und Gelehrten Gesellschaften und 49 Zeitschriften der Mathe-
matik, Physik und Astronomie — , so ist doch wohl anzunehmen, dafs sie all-
mählich noch vergröfsert werden wird, denn unter den Akademien vermifst
man unter anderen noch «die Veröffentlichungen der Academia dei Lincei in
Eom, die neben den Schriften der vier deutschen Akademien, der Wiener,
der Pariser und Petersburger und der Londoner Royal Society nicht fehlen
dürften, wie unter den Zeitschriften die Correspondance de mathem. et phys.
von Quetelet, Gergonne's Annales de mathem., die Nouvelles Annales de
mathem. , das Giornale di matematiche , Boncompagni's Bullettino di biblio-
grafia e di storia delle scienze matematiche, Loria's Bolletino di storia e biblio-
grafia matematica, die Eendiconti del Circolo matematico di Palermo und
andere. Erfreulicherweise aber finden sich in dem Verzeichnis doch schon
Zeitschriften, die man sonst in Deutschland vergeblich sucht, wie die Annais
of mathematics , die Rivista di matematica, den Periodico di matematica per
l'insegnamento secondario, die Revue generale des sciences pures et appliquees
und die Educational Times. Statt dieser würden vielleicht die Mathematical
Literaturberichte und Anzeigen 269
questions from the Educational Times für die mathematische Abteilung genügt
haben.
Auch in der ersten Abteilung, der der Monographien, vermifst man ein-
zelnes, z. B. Roggs Handbuch der mathematischen Literatur, die klassischen
Lehrbücher Hesse's xxnd Cantor's Politische Arithmetik, im grofsen und ganzen
aber kann man sich mit der getroffenen Auswahl einverstanden erklären, zu-
mal wenn man auf allmähliche Vervollständigung rechnen kann. Und dies ist
vorauszusetzen, da der als so rührig bekannte Direktor der Stadtbibliothek
sich für die Ergänzung der mathematischen Abteilung die Unterstützung
einiger Fachmänner gesichert hat.
Wir begrüfsen daher dies Unternehmen aufs freudigste und wünschen
ihm auf der eingeschlagenen Bahn eine gesunde Weiterentwicklung.
Berlin, 9. April 1907. G.Valentin.
Bücherverzeichnis der Zentralbibliothek des Deutschen und Oesterreichischen
Alpenvereins. Im Auftrag des Zentralausschusses verfafst von Dr. A.
Dreyer. Mit Titel- und Sachregister. München, J. Lindauer in Komm.
1906. VIII, 316 S.
Den Grundstock der gegenwärtigen Zentralbibliothek des deutschen und
österreichischen Alpenvereins bildet die Büchersammlung des Herrn W. Rick-
mer-Rickmers, die aus etwa 5000 Bänden bestehend, 1901 von ihrem Besitzer
dem Alpenverein zum Geschenk gemacht wurde. Mit ihr vereinigt wurden
sodann die eigenen Sammlungen des Alpenvereins, insbesondere die in dessen
, wissenschaftlichem Archiv" vorhandenen Bestände. Behufs einer ersten
Orientierung wurde schon 1902 ein kurzes alphabetisches Bücherverzeichnis
herausgegeben. In den nächsten Jahren fand eine planmäfsige Ergänzung
und Ausfüllung der Lücken statt, dank der die Bibliothek inzwischen auf
12 836 Bände angewachsen ist. Zugleich war man auf eine systematische
Ordnung und Verzeichnung bedacht, mit der 1904 A. Dreyer als wissen-
schaftlich gebildeter Bibliothekar betraut wurde. Die Frucht seiner der Biblio-
thek gewidmeten Arbeit ist das vorliegende Verzeichnis, das lediglich die
Bücherbestände umfafst; ein zweiter Teil, der die bereits auf 12 194 Nummern
angewachsenen Karten, Panoramen und Bilder verzeichnen soll, wird im Vor-
wort in Aussieht gestellt. — Die Zentralbibliothek des Alpenvereins erstrebt
statutenmäfsig ^'ollständigkeit für die alpin -touristische Literatur sowie für
die Gletscherforschung in den Alpen; von der touristischen Literatur über
die aufseralpiuen Hochgebirge sollen wenigstens alle neueren Schriften ge-
sammelt werden; bei der nichttüuristischen Literatur über die Alpen soll eine
angemessene Auswahl stattfinden, die zunächst Forschungsergebnisse in all-
gemeinverständlicher Form zusammenfassende Darstellungen berücksichtigt.
Schon jetzt ist der Bestand der Bibliothek auf den Gebieten, die nach dem
Gesagten in ihr Bereich fallen, sehr umfassend und wertvoll, wenn auch
freilich bis zu einer relativen Vollständigkeit noch genug zu tun bleibt. Ref.
könnte schon auf Grund seines eigenen Besitzes eine ganze Reihe von Werken
anführen, die in das Sammelbereich der Bibliothek fallend doch ihr gegenwärtig
noch fehlen. Dafs diese Literatur systematisch an einer Stelle gesammelt
wird, ist um so wünschenswerter, als schon jetzt so manche Werke dieser
Art recht selten und nur schwer zu beschaffen sind. Dies gilt vor allem von
zv/ei Gattungen alpiner Schriften, den Vereinspublikationen und der älteren
englischen touristischen Literatur; für letztere zumal werden bereits gegen-
wärtig in vielen Fällen Preise bezahlt, die die ursprünglichen um das viel-
fache übertreffen. Die Publikationen der alpinen und touristischen Vereine
sind in der Zentralbibliothek in aufserordentlicher Reichhaltigkeit vorhanden;
es dürfte hier in der Tat annähernde Vollständigkeit erzielt sein. Auch die
englische touristische Literatur ist sehr gut vertreten — es sei insbesondere
auf die grof'se Anzahl von Separatabdrücken von Zeitschriftenaufsätzen hin-
gewiesen — , worin man wohl vor allem ein Verdienst des ersten Sammlers,
des Herrn Rickmer-Rickmers zu erblicken haben wird. Die Zentralbibliothek
270 Umschau und neue Nachrichten
des Alpenvereins dürfte auf diesem Gebiete nur von einer Sannnlung übcr-
troflen werden, der des englischen Alpine Club, wo seit Jahren dieser schwer
zugänglichen Literatur mit echt englischer Ausdauer und zielbewufster Energie
nacligespürt wird (vergl. über diese Saniuiliing den Catalogue of books in
the library of the Alpine Club. London ISO'J). - Ein paar Worte noch über
die Anlage des Katalogs. Abgesehen von den rein akzessorischen Gebieten
sind vier Hauptabteilungen (1. die gesamten Alpen, 2. die einzelnen Teile
der Alpen, 3. aui'seralpiue Gebiete, 4. Vereinswesen und Zeitschriften) unter-
schieden, die dann teils nach sachlichen, teils nach geographischen Gesichts-
l)unkten in Untergrupi)en zerlegt sind. Im ganzen mufs die Gliederung als
durchaus sachgemäls und zweckentsjjrechend bezeichnet werden, wiuin man
auch hier und da gegen Einzelheiten (z. B. die Zusammenfossung der Bcrniua-
und der Ortlergruppe, der julischen und der dinarischen Alpen in je eine
Abteilung) Bedenken haben wird. Bei der Einreihung der einzelnen "Werke
in die betrelTendeu (Jruppen hat man mehrfach den Eindruck, als habe die
Einordnung nur auf Grund der Titel stattgefunden, ohne die Bücher selbst
zu Rate zu ziehen; anders ist es wenigstens nicht gut zu erklären, dafs bei-
spielsweise Grand -Carterets hübsches historisch -literarge.schiehtliches Werk
„La montagne ;'i travers les äges" unter „Geologie", dafs Leslie Stephens „The
playground of Europe", wo in klassischer Form Hochtouren in den verschie-
densten Gebieten der Alpen geschildert werden, unter „Geschichte und Landes-
kunde der Freiburger und Berner Alpen" geraten ist, u. ä. m. Auch sonst
merkt man mitunter, dafs der Verfasser des Katalogs mit der von ihm be-
arbeiteten Literatur wohl mehr pflichtmäfsig als auf Grund selbständigen
Studiums sich vertraut gemacht hat: so begegnet z. B. die Verfasserin der
AVerke /Ihe high alps in winter" und „High life and towers of silence" einmal
unter ihrem früheren Namen (Burnaby), einmal unter ihrem späteren (Main),
ohne dafs auch das Register einen Hinweis auf die Identität gäbe; so fehlt
bei 0. Donner, „Auf das Steinbockhorn in Sturm und Graus" die Auflösung
des Pseudonyms (Karl Schulz). Doch derartige kleine Mängel und Versehen
seien nicht tragisch genommen; vielmehr sei gern anerkannt, dafs das vor-
liegende Bücherverzeichnis im wesentlichen eine recht tüchtige Arbeit ist,
und ein sehr brauchbares Hilfsmittel darstellt, um sich über eine Literatur-
gattung zu unterrichten, der oft — ist doch ein grofser Teil dieser Literatur
nicht im Buchhandel erschienen — nur schwer nachzukommen ist, und für
die ein bequemes Nachschlagewerk bisher fehlte. Dabei sei noch besonders
darauf hingewiesen, dafs die Brauchbarkeit des vorliegenden Bücherverzeich-
nisses durch das beigegebene Titel- und Sachregister wesentlich erhöht wird.
Walther Schnitze.
Umschau und neue Nachrichten.
Die preufsischen Bibliotheken im Abgeordnetenhause. Beider
nunmehr beendeten Beratung des Etats in der preufsischen zweiten Kammer
sind die nicht unerheblichen Mehrforderungen der Staatsverwaltung (vgl. o. S.
80) ohne Widerspruch angenommen worden. Mau mufs das im Hinblick auf
andere Volksvertretungen und ihr Verhalten gegen die Staatsbibliotheken
dankbar anerkennen, wenn auch das Desideratum bleibt, dafs das Haus
seinerseits die Regierung zu einer ausgiebigeren Dotierung der Biblio-
theken anregen möchte. Was den persönlichen Etat betrifft, so ist nun die
in anderen Bundesstaaten schon bestehende Gleichstellung des Gehaltes der
Bibliothekare mit dem der Oberlehrer auch in Preufsen wiederhergestellt und
da bereits ein einstimmiger Beschlufs des Hauses gefafst ist, der den Ober-
lehrern die Gleichstellung mit den Richtern gewähren will, darf daraus auch
für die Bibliothekare eine weitere Erhöhung des Einkommens erhoift werden,
znmal schon von verschiedenen Mitgliedern des Hauses (Abg. Dr. Dittrich,
Dr. Röchling) in der 42. Sitzung vom 13. April in sehr dankenswerter Weise
Umschau und neue Nachrichten 271
darauf hingewiesen wurde. Wir werden auf diese Angelegenheit zurück-
kommen, sobald die voraussichtliche Gestaltung erkennbar sein wird. Von
den weiteren Beratungen des Hauses verdienen noch Erwähnung die über
die Expedienten der Bibliotheken und die weiblichen Hilfskräfte. Die Ex-
pedienten hatten eine gemeinsame Petition an das Abgeordnetenhaus ge-
richtet, dafs ihnen statt der bisherigen Stellung und Besoldung als Kanzlei-
beamte die der Bureaubeamten bewilligt werden möge, uud das Haus beschlofs,
die Petition der Regierung als Material zu überweisen. Der Regierungsver-
treter führte in der 45. Sitzung vom 17. April dagegen aus, dafs die Expedieuten-
stellen ausdrücklich als gehobene Unterbeamtenstellen begründet worden
seien, die Schulbildung der z. Z. im Dienste befindlichen Expedienten im
Durchschnitte auch nicht über Quarta hinausgehe. Er erklärte, dafs die Re-
gierung bereit sei, wenn einzelne Expedienten die Voraussetzungen für den
Subalterndieust erfüllt hätten, bei Gelegenheit wohlwollend zu prüfen, ob diese
Beamten nicht mit der Zeit in Subalternstellen aufrücken könnten. In der-
selben Sitzung verlangte Abgeordneter Lusensky (Hohensalza), dafs, wenn
die Hilfsarbeiterinnen sich im Dienste bewährt haben, „man diese Stellen
etatsmäfsig ausgestaltet, damit die Beamtinnen die Möglichkeit haben, mit
zunehmendem Dienstalter im Gehalt aufzurücken, und auch Pensionsansprüche
zu erlangen". Die Antwort des Regierungsvertreters, dafs das Ministerium
der Heranziehung von Damen günstig gegenüberstehe, dafs sie aber nur als
Hilfsarbeiter beschäftigt werden könnten, weil sie nicht die Vorbildung für den
wissenschaftlichen Dienst haben, umging die Tatsache, dafs es sich bei der
Frage der Anstellung weiblicher Beamter an den wissenschaftlichen Biblio-
theken nur um den mittleren Dienst handelt.
Berlin. Die aufserordentliche Sitzung der Berliner Stadtveroi^dnetenver-
sammlung vom 'lö. März führte zu einem Beschlüsse betreffs des Etats der
städtischen Bibliotheken, der seiner grofsen Bedeutung halber nicht unbeachtet
bleiben darf. Der Stadtverordnete Heimann wies darauf hin, dafs der Magistrat
die Cohnsche und die Leosche Stiftung für Bibliothekszwecke nicht zur Er-
höhung des Etats der Bibliotheken, sondern zur Entlastung des Stadtsäckels
verwende und beantragte die Wiedereinsetzung der früher von der Stadt für
die Bibliotheken aufgewendeten höheren Summe in den Etat. Er fand dabei
zwar Unterstützung durch die Stadtverordneten Nathan und Friedemann, aber
der Überbürgermeister erklärte auf Grund seiner intimen Bekanntschaft mit
dem verstorbenen Prof. Leo, dafs die Verwendung zu Gunsten der Stadt und
nicht zu Gunsten der Bibliotheken durchaus dem Willen des Testators ent-
spreche und die Versammlung stellte sich (es war sehr spät geworden und
die Versammlung schwach besucht) mit 23 gegen 22 Stimmen auf die Seite
des Magistrats. Dieser Vorgang ist auf das tiefste zu bedauern und wird
gewifs allseitig unliebsam überraschen. Man ist ja daran gewöhnt, dafs die
Berliner Stadtverwaltung für die Aufgaben der höheren Geistesknltur nicht
entfernt die freudige Opferwilligkeit zeigt wie andere Weltstädte, oder,
im Verhältnis gerechnet, wie viele andere deutsche Städte, und die Ver-
treter des preufsischen Kultusministeriums haben wiederholt darüber im
Abgeordnetenhause ernste Klagen erhoben. Dafs die Verwaltung von Berlin
aber in dem Augenblicke, wo private Freigebigkeit die Mittel bot, die
ganz unzureichenden städtischen Büchereien erheblich aufzubessern, es fertig
bringen würde, sie um den Betrag der privaten Zuwendungen zu ver-
kürzen, das hätte doch wohl niemand vorhergesagt. Wer also in Zukunft
die Berliner städtischen Bibliotheken in seinem Testamente bedenken will,
wird gut tun, die Klausel zuzufügen, dafs die Schenkung null uud nichtig
wird, sobald die Aufwendungen der Stadt herabgesetzt werden. Ob man im
Rathause wohl glaubt, dafs das beliebte Vorgehen geeignet ist, weitere
Stiftungen zu veranlassen? Hy.
Die Bibliothek des Berliner Museums für Völkerkunde erwarb die
Büchersammlnng seines verstorbenen .Abteilungsdirektors Albert Vofs. Die
Mittel dazu waren von privater Seite aufgebracht worden.
272 Umschau und neno Nachricliten
Breslau. Dem Berichte der Breslauer Koni Jülich eu und Universitäts-
bibliothek für 19()()/U7 entnehmen wir, dafs die Erleichterungen, welche die
Benntzuugsorduung vom 26. Januar v. J. (s. Zbl. 1906. S. 'IG'J) gewährt hat,
bereits im ersten Jahre eine erhebliche Vermehrung der Benutzung zur Folge
gehabt haben. Die Zahl der Entleiher stieg von 2521 auf 3040, die der er-
ledigten Bestellungen von 56 4i)S auf 65 960, die der nach auswärts verliehenen
Bände von 4491 auf 6292. Um so fühlbarer ist die Unzulänglichkeit des An-
schatYungsetats und das Fehlen eines modernen Bibliotheksgebäudes. Es ist
aber llolfuuug vorhanden, dafs denmächst ein geeignetes Grundstück für einen
Neubau erworben wird. Die Witwe des am 11. Sept. v.J. verstorbenen Geh.
Med.-Kat Frof. Herrn. Colin überwies einen Teil der hinterlasseneu Bücher-
sammlung ihres Mannes, darunter namentlich eine reichhaltige Sammlung von
Schriften zur Schulgesundheitspllege.
Dresden.Die periodische Veröffentlichung der G e h e - B i b 1 i o t h e k hat mit
dem Jahresbericht für 1906 nun den Anschluls an das Kalenderjahr erreicht,
während der vorjährige Bericht 15 Monate umfal'ste. Für 1905 wie 1906 war
der Vermehruugsfonds von 10 000 U. überschritten und der Stiftsrat hat des-
halb loOO M. nachträglich bewilligt. Uaup^nrsache der Ueberschrcituug war
das Steigen der Beträge für Zeitschriften und Fortsetzungen, ein Umstand,
der von den meisten Bibliotheken beklagt wird. Bei der Gehestiftung ver-
langte dieser Fosteu i. J. 1905 55,97 "/a des Etats, 1906 aber 57,92 "/„, sodafs
noch nicht ns'Vo für Novitäten, 4,50 'Vo (einschliefslich der Nachbewilliguug)
für Autiquaria übrig blieben. Die Benutzung durch Auswärtige ist verhältuis-
mäfsig stärker gewachsen als die durch Bewohner Dresdens und der Nach-
barschaft. J)em Bericht folgt das systematische und alphabetische Zuwachs-
verzeichnis für 1906.
Fürth. Dem 1904 gegründeten Volksbildungsheim in Fürth (Bayern) ist
durch ein reiches Geschenk des Kommerzienrats Berolzheimer in Nürnberg
und seiner beiden Söhne die Errichtung eines eigenen Gebäudes möglich ge-
worden, des Berolzheimerianums, in dem, wie wir dem Berichte des Vereins
für 1906 entnehmen sich auch eine Lesehalle lind eine Bibliothek befindet,
die im Juui v. J. eröffnet wurden. Den Grundstock der Bibliothek bildet die
von der Stadt überwiesene Volksbibliotbek, zu der reiche Büchergaben eines
der Gründer und anderer Gönner kamen. Ein Teil der alten Bestände der
Volksbibliothek wurde ausgeschieden, der Bestand betrug 1906 rd lOuOO Bde,
für die ein vou Dr. Fetrenz hergestellter Katalog gedruckt ist. Die Ver-
waltung führen zwei fachlich ausgebildete Damen.
Greifswald. Die Universitätsbibliothek zu Greifswald hat eine
neue Benutzungsordnung erhalten, die das entschiedene Streben zeigt,
die Benutzung zu erleichtern und zu erweitern. Im einzelnen finden sich
manche Anklänge an die neue Benutzungsordnung der Berliner Königlichen
Bibliothek. Wir heben einige bemerkenswerte neue Bestimmungen und For-
mulierungen heraus: (§ 1) Die . . . Bibliothek dient vornehmlich den Be-
dürfnissen der Universität; in zweiter Linie über diesen Kreis hinaus jeder
wissenschaftlichen Arbeit und jedem ernsten Streben nach Erwerbung
nützlicher Kenntnisse. Nach §4 ist unbekannten Personen das Entleihen
auch gegen Hinterlegung eines Geldbetrages oder mündelsicherer Wertpapiere
zur Sicherheit gestattet. 5^ 5, Abs. 3: Sämtliche Kataloge stehen jedem
Benutzer zur Einsicht offen. Nach § 7 ist ein Exemplar von jeder Ver-
öffentlichung abzuliefern, in der die Wiedergabe einer photographischen Auf-
nahme oder ein Abdruck aus den Handschriften oder seltenen und kostbaren
Drucken der Bibliothek erfolgt ist. (Dies scheint zu weitgehend!) §8 lautet:
In sämtlichen Räumen und besonders in den Lesesälen und Geschäftszimmern
haben die Benutzer in Sprache und Auftreten diejenige Zurückhaltung zu be-
obachten, die die Rücksicht auf die in demselben Räume Arbeitenden ge-
bietet. Nach § lu ist der Zutritt zum Magazin in der Regel nur den Uni-
versitätslehrern gestattet. „Alle übrigen Räume stehen jedem Be-
Umschau und neue Nachrichten 273
nutzer ohne besondere Erlaubnis offen" (vgl. § 5). Die im Laufe der
Woche zur Einstellung in das Magazin fertig gewordenen Neuerwerbungen,
deren Verzeichnis die Greifswalder Tageszeitungen regelmälsig in ihrer Sonn-
tagsnummer veröffentlichen, werden für die ganze folgende Woche im grofsen
Geschäftszimmer zu einer Ausstellung vereinigt, deren Diirchsicht jedem Be-
nutzer ohne weiteres freisteht, ebenso werden die von den Buchhändlern zur
Ansicht vorgelegten neuen Erscheinungen nach Wissenschaften geordnet eine
Woche zur freien Einsicht ausgelegt. (§ 16. 17.) Die Bereitstellung bestellter
Bücher (§ 19) erfolgt täglich viermal in Abständen von je zwei Stunden. Die
Leihfrist (§ 32) beträgt für die Universitätslehrer sechs Wochen, für andere
Benutzer einen Monat. Die Mahnung (§ 33) erfolgt durch eingeschriebenen
nicht frankierten Brief. Der „Büchersturz" bleibt, wie in Breslau, nur in be-
schränktem Mafse für die Universitätslehrer bestehen, die auch nach Ablauf
der Leihfrist die Bücher behalten dürfen, die nicht von anderer Seite gefordert
werden. Angehängt sind die Erlasse über den Leihverkehr und die Be-
stimmungen des Auskunftsbnreaus der deutschen Bibliotheken. Der Druck,
in dem die neue Ordnung vorliegt, sticht in der Ausstattung vorteilhaft von
der in solchen Veröffentlichungen bisher üblichen ab.
Hamburg. Für die Beamten des Hambnrgischen Staates wurde soeben
eine neue Gehaltsordnung eingeführt, wonach die Sätze sich für die Stadt-
bibliothek so stellen: Direktor (Klasse 26): Anfangsgehall lOOüO M., zwei
Altersstufen von je vier Jahren zu je IdüO M., Endgehalt 12 000 M.; Biblio-
thekare (Klasse 16): Anfangsgehalt 4000 M., sechs dreijährige Stufen, davon
fünf zu GOü M., eine zu feOo M., Endgehalt 7800 M. Darüber hinaus kann_ den
Bibliothekaren, wenn sie sich durch wissenschaftliche Arbeiten oder in ihrer
praktischen Tätigkeit für die Zwecke ihrer Anstalt auszeichnen , auf Antrag
der vorgesetzten Behörde vom Senat unter Mitgenehmigung des ■ Bürgeraus-
schusses ein persönliches Gehalt von 7800—9000 M. (zwei dreijährige Stufen
mit je 600 M.) mit dem Titel Professor beigelegt werden. Das Gehalt der
Kanzlisten (Klasse 4) (hier wird ein Nachtrag vielleicht noch eine Abänderung
bringen) steigt von lÖOo M. in fünf dreijährigen Stufen zu je 160 M. auf
2700 M. Wird Dienstwohnung gewährt, so kommen für den Direktor 1600 M.,
für den Bibliothekar 750 M. und für den Kanzlisten 10 «/u der Dienstbezüge
in Fortfall. Man wird diese Neuordnung für Direktor und Bibliothekare als
ausreichend bezeichnen dürfen. Besonders glücklich erscheint uns der Ge-
danke, über dem auf dem Wege des Dienstalters zu erreichenden Endgehalte
der Bibliothekare noch eine dem persönlichen Verdienste vorbehalteue höhere
Gehaltsstufe zu schaffen, er wäre wert, auch anfserhalb Hamburgs Nach-
ahmung zu finden. — Eine weitere Neuerung ist die Besetzung der Stelle
eines wissenschaftlichen Hilfsarbeiters durch einen Buchhändler. Die bisherige
Stelle eines wissenschaftlichen Hilfsarbeiters ist seit November v. J. durch
einen Buchhändler besetzt. Da dieser Versuch sich, wie auch anderwärts, be-
währt hat, wird auch in Hamburg beabsichtigt etatmäfsige mittlere Beamten-
stellen einzurichten. — Der Vermehrungsetat der Bibliothek wurde auf
43 000 M. jährlich erhöht, wozu noch rd 5000 M. Zinsen aus eigenem Ver-
mögen der Anstalt kommen und 3000 M. jährlich wurden aulserdem in den
Etat neu eingestellt zur Deckung der Kosten, die der im vorigen Jahre er-
folgte Eintritt der Bibliothek in das deutsche Papyrus-Kartell (für Abt. A,
Urkunden und B, literarische Texte) verursacht. — Eine nennenswerte Er-
werbung ist der Ankauf von 466 Bänden italienischer Novellen nebst Er-
läuterungsschriften aus dem Besitze von Dr. H. Meyer in Florenz. Die Ham-
burger Stadtbibliothek ist dadurch auf dem Gebiete der italienischen Novellistik
zu einer der am besten ausgestatteten Sammlungen diesseits der Alpen ge-
worden. Die Mittel zum Ankaufe stellte der Vorstand der Bürgermeister
Kellinghusen-Stiftung zur Verfügung.
Der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband zu Hamburg
besitzt eine Fachbibliothek, die er eifrig zu vermehren bestrebt ist. Er hat
jetzt den ersten Teil seines Katalogs als „Sachverzeichnis der Bücher- u.
Schriften-Sammlung" gedruckt. Der Druck des alphabetischen Verzeichnisses
274 Umschau nnd neue Nachrichten
soll folgen. Das Sachverzerzeichnis ist kein systematischer Katalog, sondern
es führt die Bestände unter mehr als 90 sachlichen Stichworten alphabetisch
auf. Als Zuganjjjsverzeichnis gilt bis zur Drucklegung des dem alphabetischen
Kataloge anzureihenden Zugangsverzeiehuisses die Verüftcntlichung der Neuer-
scheinungen in dem von dem Vereine herausgegebenen Archiv für kauf-
männische Sozialpolitik.
Leipzig. Prellers Üdysseebilder in der Universitätsbibliothek.
Das architektonisch prächtige Gebäude der Leipziger Universitätsbibliothek,
ein Bau Arwed Kossbachs, hat sieh seit kurzem eines herrlichen Schmuckes
zu erfreuen. Die Odysseelaiidsehafteu Friedrich l'rellers des A eiteren
haben auf Allerguädigsten Befehl 8r. Majestät des Königs Friedrich August
ihren Platz in dem prächtigen harmonischen Treppenhause der Biblio-
thek erhalten und zwar an den vier Wänden des oberen Umgangs des
Vestibüls. Nachdem die Kunstkommission der Universität die Bilder be-
sichtigt und abgenommen hatte, konnte am Sonntag, dem '2S. April die Biblio-
thek zur Besichtigung der Bilder geöffnet werden.
Die sieben Bilder sind so angeordnet, dafs das breite Hauptbild, die Be-
gegnung des Odj'sseus mit der Nausikaa, dem Eingang der Bibliothek gegen-
über das Mittelfeld der Wand, wo bisher ein nicht benutzter Eingang zum
Lesesaal sich befand, einnimmt. Die sechs anderen Bilder schmücken zu je
zweien die drei anderen Wände des quadratischen Raumes. Die Folge der
Bilder ist die gleiche, wie sie im römischen Hause war. Jetzt sind kurze
Ueberschriften oberhalb der Bilder augebracht, wie sie hier unter Beifügung
der Odyseestellen folgen: 1. Polyphem (Odyss. IX. 4f)lff.), 2. Hirschjagd (X.
1571f.), ü. Moly (X. 275ft'.), 4. Kalvpso (V. 27.51f.), 5. Nausikaa (VL 627 if.)
6. Heimkehr (XHI. lo2ir.), 7. Eumaios (XVL 11 ff.).
Wie bekannt ist, befanden sich die Bilder bisher in dem sogenannten
„Eömischen Hause", das der kunstsinnige und von Italien bezauberte Dr. jur.
Hermann Härtel, Chef der Firma Breitkopf & Härtel (geb. ISOM, f 1S75) sich
1832 au der Stelle, wo jetzt die Härtelstrafse auf den Petersteinweg mündet,
in einem grofsen Garten erbauen und von Künstlerhand schmücken licfs. Der
Plan dazu war ihm in Italien entstanden, wo Peruzzi's Villa Farnesina mit ihren
Fresken ihn begeisterte und dort waren auch wohl schon die ersten Abreden
mit dem Architekten Woldemar Hermann und mit Bonaventura Genelli ge-
troffen, zu denen dann in Deutschland Friedrich Preller hinzutrat. Drei
Räume wollte Härtel mit Fresken ausmalen lassen: in der Mitte den
Gartensaal sollte Bonaventura Genelli, die zu beiden Seiten anstol'senden
Säle Friedrich Preller und Josef Anton Koch schmücken. Nur der Preller-
saal wurde vollendet; Genelli erlahmte und kam über die Anfänge, einige
Decken- und Zwickelfresken, nicht hinaus. Härtel sah sich genötigt mit
ihm abzubrechen. Koch sandte von Rom aus zwar seine Kartons ein, konnte
sich aber nicht entscbliefsen zur Ausführung nach Leipzig überzusiedeln, und
diese unterblieb. Prellers Bilder wurden 1833—36 ausgeführt.
Aber schon 1837 gab Härtel sein Haus auf und verkaufte es an den
Stadtrat Paul Leplay, aus dessen Besitz es 1848 an den Buchhändler Julius
Alexander Baumgärtuer überging. Dessen Sohn, der Domherr Dr. Alphons
Baumgärtner schenkte, als dem Verkehrsinteresse 1904 das römische Haus
zum Opfer fallen mufste, die Bildwerke dem sächsischen Staate und nach
längeren Beratungen wurde die Bibliothek zur Neuaufstellung der Preller-
Bilder gewählt; während die Genellifresken in die Aula des neuen Lehrer-
seminars an der Elisenstrafse kamen.
Es war ein äufserst schwieriges Werk, die Gemälde unversehrt von
den Wänden des römischen Hauses zu lösen und sie an ihren neuen Ort
überzuführen. Auf die Ziegelwände des römischen Hauses war nur eine
dünne Mörtelschicht aufgetragen, diese war aber mit zahlreichen Eisenstiften
mit dem Mauerwerk verbunden, und auf dem Kalk der Wand war die Malerei
a tempera aufgetragen. Dem Geschick des Hofrats Professor Donadini von
der Dresdner Kunstgewerbeschule gelang es aber trotz aller Schwierigkeit
nach Entfernung der Eisenstifte die Bilder als Ganzes von der Wand abzu-
Umschau und neue Nachrichten 275
nehmen, in Holzrahmen zn spannen und sie wieder mit diesen in die Wunde
der Bibliothek einzulassen, nachdem die dort befindlichen Gasleitungen ver-
legt waren. Es gelang die Bilder vollkommen unversehrt an ihren Ort zu
bringen. Sie wurden gereinigt, Risse und Schäden, die sie schon im römischen
Hause durch die Zimmerheizung und den Salpeter der Steine erlitten hatten,
wurden durch Donadinis Restaurierung beseitigt, und durch breite Umrahmung
teils mit einer Goldleiste, teils durch einen heller als die übrige Wand-
Hache getönten Streifen wurde dafür gesorgt, dafs sie auf den gröl'seren
Waudflächen sich kräftig genug heraushoben, so .dafs sie auf der sattgriinen
Grundfläche durchaus harmonisch wirken. Unter dem Nausikaabild wurde
eine Marmortafel mit folgender Inschrift angebracht: „Odysseelandschaften
von Friedrich Preller d. Ae. \ 1S33 — 36 zu Leipzig ausgeführt in Hermann
Härteis Römischem Hause, späterem | Wohnhause der Familie Baumgärtner,
beim Abbruche dieses Hauses 1904 vom Domherrn | Dr. jur. Alphons Baum-
gärtner der K. Staatsregierung schenkungsweise gestiftet ] um zur Erinnerung
an sein Elternhaus diese Halle zu schmücken".
An dieser neuen Stelle haben die Bilder nun eine dauernde würdige Auf-
stellung gefunden und werden in ihrer wirkungsvollen Schönheit nicht nur
Friedrich Prellers Ruhm bewahren, sondern auch in Verbindung mit Rossbachs
Architektur und den prächtigen Porträts des Malers Anton Graft' der Uni-
versitätsbibliothek den Rang einer bemerkenswerten Kunststätte verleihen.
Ueber das Römische Haus und seine Bilder gibt die treffliche Monographie
Julius Vogels, das Römische Haus in Leipzig. Ein Beitrag zur Kunstgeschichte
des neunzehnten Jahrhunderts. Mit 12 Lichtdrucktafeln u. 26 Originalab-
bildungen im Text. Leipzig, Breitkopf & Härtel 1903. fol. erschöpfende
Auskunft. K. B.
Wiesbaden. Die Stadt Wiesbaden hat den Wohnungsgeldzuschnfs der
wissenschaftlichen Beamten der Landesbibliothek wie der der städtischen
Oberlehrer anf 900 M. erhöht, obgleich Wiesbaden zur Tarif klasse 1 und
nicht A gehört.
Oesterreich. Den österreichischen Verlegern und Druckern ist die Ab-
lieferung der Pflichtexemplare an die Hofbibliothek neu eingeschärft worden.
Schweiz. Am 20. und 2L April tagte in Genf die Vereinigung
schweizerischer Bib liothekare. Den Hanptgegenstand der Verhandlungen
bildete ein Referat des Herrn Dr. Bardt-Winterthur über die Bedeutung und
Herstellung eines schweizerischen Gesamtkatalogs. Einen eingehenderen Be-
richt wird das Zbl. im nächsten Heft bringen.
Frankreich. Der neue Verein der französischen Bibliothekare ver-
folgt seine Bestrebungen zur Hebung auch der finanziellen Lage seiner Mitglieder
mit derselben Energie, die wir auch sonst in Frankreich die verschiedensten
Beamtenklassen der Regierung der Republik gegenüber entfalten sehen. Die
März- April-Nummer des Bulletin des Vereins bringt gleich drei Artikel (s. u.
S. 278 279), die sich mit dem weiteren Ausbau der Organisierung der Biblio-
thekare und besonders der Lage der Bibliothekare an den Universitätsbiblio-
theken beschäftigen. Die Staatsverwaltung scheint demgegenüber gerade nicht
die geeigneten Bahnen zn beschreiten. Die Besetzungen der Direktoreustellen
der letzten Zeit haben, wie bekannt, vielfach auch aufserhalb der betroffenen
Beamtenschaft Mifsbilligung gefunden und nun hat die Deputiertenkammer
bei der Beratung des Etats für 1907 den Personaletat der Nationalbiblio-
thek zu Paris gegen die Regierungsvorlage um 5000 Fr. beschnitten —um
zu sparen. Der Senat hat diese Art von Sparsamkeit freilich nicht zn würdigen
vermocht und in der Sitzung vom 22. Januar die volle Summe wieder in den
Etat eingestellt und zwar auf das Eintreten von Lintilhac hin, dem der fran-
zösische Bibliothekarverein deshalb seinen Dank ausspricht. Die warmen
Worte mit denen dieser Herr auf die Notlage eines Teiles der Beamten der
Nationalbibliothek hinwies, waren leider vergeblich: die Deputiertenkammer
hat den Betrag abermals gestrichen. Auch A. Aulard (s.u. S. 281) setzt seinen
276 Umschan und neue Nachrichten
Kampf gegen die Nationalbibliothek (vgl. Zbl. 22. 1905. S. 594) fort, neuer-
dings auch in einer grofsen Tageszeitung (Le Siöcle vom 15. März). Er ver-
langt nach wie vor, dal's die Nationalbibliothek es aufgeben soll, eine Uni-
versalbibliothek sein zu wollen. ,,M.]\Iarcel n'ose pas dire, niai Je dirai, moi,
([ue le rarlcmont aiira beau voter des miliions et des millious ponr l'agran-
dissement de la Bibliothe(iue, cela ne sut'hra jauiais. Une ville nicuie nc serait
pent-etre pas de taille ä contonir la masse des iniprimes qui, d'ici a un siccle,
auront vu le Jour", was eine ungeheuerliche Uebertreibung ist, und weiter
„II n'y a qu'uuechose ä faire, c'est de renoncer ä Tidee surannee et fausse
d'avoir une Bibliothrque luii verseile". Den gröfsten Teil seiner Ausführungen
bildet eine Kritik der Organisation der Nationalbibliothek, an deren .Schlüsse
er eine periodische „inspectiou generale" durch die Regierung verlangt, wie
sie an den anderen grolseu Tariscr Bibliotheken unter staatlicher Verwaltung
besteht ^Celle (die Nationalbibliothek") qui est la i)lus inqiortante, la plus
fröqueutee, qui absorbe le plus de credits, echappe seule ;i la plus ölemen-
taire surveillance". Aulard meint, dafs die Aufsichtsinstanz für die Bibliothek
eine Unterstützung bei der Uurchfüliruiig von Reformen sein werde.
In der Generalversammlung des Bibliothekarvereins vom 7. April er-
stattete der Stadtbibliothekar von Dijon, Herr üursel, Bericht über die
Lage der städtischen Bibliotheken. Die Versammlung beschlofs danach an
die Staatsregierung das Gesuch zu richten, im Unterrichtsministerium ein
Comite eonsultatif des bibliotheques zu schatfen und eine allgemeine Ver-
besserung und Regelung der Lage der von der Staatsregiernug abhängigen
Bibliotheken vorzunehmen. (Vgl. auch Zbl. 2'A. 190(). S. öOT.)
Das Missale von Barbechat. Mit den Veruntreuungen, die der Pariser
Architekt Thomas in der Bibliothek der Ecole des beaux-arts begangen, war
in französischen Zeitungen ganz ungerechtfertigter Weise der bekannte
Münchener Antiquar Jacques Rosenthal in Verbindung gebracht worden. Für
ihn tritt kein geringerer als L. Delisle ein, in einem Brief an den Figaro
(vom 20. März 1907), dessen Inhalt in mehreren Beziehungen von Interesse
ist: Im Mai 1904 bot ,1. Rosenthal eine Missalehandschrift französischen Ur-
sprungs der Pariser Nationalbibliothek zum Kauf an ; Herr Delisle mufste den
Ankauf des zu hohen Preises halber ablehnen, hatte aber die Handschrift
genau beschrieben und konnte nach längeren Bemühungen nachweisen, dai's
sie der Priorei Barbechat gehört hatte, im Inventaire des Archives des Depar-
tements der unteren Loire eingetragen war, somit also garuicht hätte verkauft
werden dürfen. Der Münchener Anti(iuar machte dann die Mitteilung, dals
die Hds. demnächst eiuen Käufer linden werde und erhielt von H. Delisle die
Antwort: Wenn die Hds. auf den französischen Markt gelange, müsse er sie
mit Beschlag belegen lassen, da sie aus einer staatlich kontrollierten Samm-
lung stamme. Herr Rosenthal sandte das Manuskript daraufhin sofort au
IL Delisle mit der Bitte, darüber zu verfügen, und ohne irgend eine Ent-
schädigung zu verlangen. H. Delisle wieder verlaugte nun die Mitteilung des
Namens des französischen Verkäufers, um H. Rosenthal wenigstens nicht um
seine Auslagen kommen zu lassen, und forderte diesen dann vor sich. Dieser
aber hatte bereits den Kaufpreis an den Münchener Antiquar erstattet, nannte
den Namen einer Dame, die ihm die Hds. verkauft hatte, und konnte auch
mitteilen, dafs der von ihm gezahlte Betrag für die Kirche von Barbechat
verwendet worden war. Da nun die Kirche von Barbechat dem französischen
Antiquar den Kaufpreis nicht zurückzahlen konnte, entschädigte H. Delisle ihn
aus seiner eigenen Tasche und — die Hds. kam mit Zustimmung aller be-
teiligten Behörden an die Nationalbibliothek. Ueber allen diesen Unter-
suchungen und Verhandlungen waren lange Monate verflossen und wenige
Wochen nach der endgültigen Regelung erfolgte die Versetzung Delisles in
den Ruhestand. Nicht ohne Teilnahme vermag mau die Worte zu lesen, mit
dem er dem Figaro zum Abdruck seines Schreibens Erlaubnis gibt: „vous
pourrez la (lettre) publier, si vous ny trouvez pas trop de traces de la
senilite qne certains jonrnaux ont invoquee ponr justifier mon renvoi de la
Bibliotheque nationale".
Umschau und neue Nachrichten 277
Grofsbritannien. Der Etat der Bibliotheksabteilungen des British
Museum für 1907, soweit er aus dem Staatsbudget ersichtlicli ist, zeigt nur
wenig Aenderungen gegen das Vorjahr. Abgesetzt sind 200 £ beim Einband und
der Reparatur' von Handschriften (600 £ statt SOO) und 30 £ beim Katalog-
druck der Orientalischen Abteilung, mehr bewilligt dagegen 185 £ bei der-
selben Position in der Haudschriftenabteilung, sowie für Mobiliar 700 in der
Druckschriften- und 34 £ in der Haudschriftenabteilung.
Die Universität Aberdeen gab im vorigen Jahre bei der Feier ihres
vierhnudertjährigen Bestehens ein „Handbook to- the City and University"
heraus, in dem auch die Universitätsbibliothek durch ihren Bibliothekar P. J.
Anderson eingehender behandelt wurde. Dieser Abschnitt des Handbuchs
wird in der Februarnummer des Library Association Record abgedruckt und
wir entnehmen dieser Veröffentlichuug die folgenden Angaben. Schon bei
der Gründung (150.'j/06) hat das Kings College anscheinend eine Bücher-
sammlnng besessen, ein eigenes Bibliotheksgebäude wurde aber erst imter
Bischof William Stewart (1532—1545) erbaut. Dieses Gebäude blieb im Ge-
hrauche bis zum Beginn des achtzehnten Jahrhunderts, wo es wegen Bau-
fälligkeit abgebrochen wurde. Auf Kosten des Dr. James Fräser, der der
Bibliothek früher schon grofse Bücherschenkungen gemacht hatte, erfolgte
der Abbruch des alten Gebäudes und der Neubau einer gröfseren Bibliothek.
Schon 1773 wurde auch dieser Bau niedergelegt und die Bestände nun im
Westende der College Chapel aufgestellt. Die starke Vermehrung, die be-
sonders das Jahr 1860 durch die Ueberweisung eines grofsen Teiles der Be-
stände des zweiten Kollegiums brachte, drängte die Bücherei auch aus diesem
Heim hinaus und 1870 bezog sie ihr gegenwärtiges Gebäude. Neben dem
Kings College war nämlich 1593 das Marischal College entstanden, dem
die Kirchenbibliothek von Aberdeen überwiesen wurde, die überwiegend
aus den Büchereien der aufgehobeneu Klöster gebildet worden war, tind da
aul'serdem eine bald darauf erfolgte Stiftung der Bibliothek reiche jährliche
Mittel zuführte, so dafs der Posten des Bibliothekars des Marischal College
die am besten besoldete Stelle im College wurde, entstand begreiflicherweise
eine lebhafte Rivalität zwischen beiden Bibliotheken. Sie führte zu heftigen
Streitigkeiten, als 1709 die vier schottischen Universitäten durch Parlaments-
akte das Pflichtexemplarrecht erhielten. Heute ist eine Teilung nach Materien
durchgeführt : Kings College enthält die Schriften der Faculties of Arts and
Divinity, dazu Mathematik und Physik, das Marischal College dagegen Rechts-
wissenschaft und Medizin, dazu Chemie, Geologie und die übrigen Natur-
wissenschaften. Von dem Gesamtbestande von rund 180 000 Bänden stehen
135 000 in Kings College, 45000 in Marischal. Nur die Inkunabeln (170) sind
ungeteilt geblieben. — Die Einkünfte der Bibliotheken setzen sich aus ver-
schiedenen Posten zusammen: 700 Pfund jährlich aus dem allgemeinen Uni-
versitätsfonds zu Besoldungen; 640 Pf. für den Verzicht auf die Pflichtexemplare
nnd 200 Pf. aus verschiedenen kleineren Fonds, endlich, seit 1902 und zunächst
auf 5 Jahre, jährlich 1000 Pfand aus dem Carnegiefonds, wovon mindestens
die Hälfte auf Bücherkauf zu verwenden ist. Für die Katalogisierung ist das
Deweysche Dezimalsystem gewählt in der Form, wie es durch das inter-
nationale bibliographische Institut in Brüssel weitergebildet wurde. Das
Personal der Bibliothek besteht aus dem Bibliothekar und 6 weiblichen Be-
amten, zwei davon mit der Amtsbezeichnung Unterbibliothekar.
Italien. Veranlafst durch den im Entstehen begriffenen Neubau der Uni-
versitätsbibliothek zu Padua teilt der Vorsteher dieser Bibliothek, Adolfo
A vetta im „Veneto" einiges zu ihrer Geschichte, besonders zur Bangeschichte,
mit (s. U.S. 281). Die Entstehung der Sammlung — sie zählt heute 200 000
Bände, darunter aber unverhältnismäfsig viele Seltenheiten und Kostbarkeiten
— geht zurück in die Glanzzeit Paduas, wo Galilei und Fabrizio d'Acquapendente
Lehrstühle inne hatten. Die Bibliothek war im Kollegium der vertriebeneu
Jesuiten zur Eröffnung bereit, als 1631 die verheerende Pest ausbrach, die
Stadt und Universität entvölkerte. Im folgenden Jahre wurde sie dann, um
278 Neue Bücher und AufsUtwe zum Bibliotlioks- und Buchwesen
der Universität näher zu sein, iu das „Coenaculum Praefecti" (den vormaligen
Palazzo dei Carraresi) übergeführt und in der praclitvollen Sala dei Giganti
anfgestellt, von den Professoren, denen die Verwaltung übertragen wurde,
aber lange nicht zugänglich gemacht. Die Schwierigkeit den Zuwachs unter-
zubringen liefs 1717 einen Neubau beginnen, dessen Baumeister Conte Frigi-
mclica nieniund anders als der damalige Bibliothekar war. Das fast fertige
Gebäude erhielt dann 1729 aber nicht die Bibliothek sondern die Scuola
di lisica und ihr Kabinett. So mui'ste die Bibliothek die anwachsenden Bücher-
schätze weiter in den alten Kaum hineinzwängen, was für die reiche
künstlerische Ausstattung desselben zu schwerem Schaden geführt hat. Die
Bibliothek erhielt 1773 wenigstens noch v/eitere Räume iu demselben Gebäude
angewiesen. Das ganze 19. Jahrhundert hindurch hat es an Plänen für einen
Umbau oder Neubau nicht gefehlt, wenn sie auch mitunter derartig waren,
dals die Bibliotheksverwaltung sich dagegen wehren mufste. So wollte ein
Vorschlag die Bibliothek ganz der Universität einverleiben und in deren
Räumen unterbringen, während ein anderer den Raummangel dadurch be-
seitigen wollte, dals die weniger häufig benutzen Bestände aufserhalb der
Bibliothek untergebracht werden sollten. In dem Neubau, der nun, die Front
gegen die Piazza dei Capitaniato gekehrt und nicht zu weit von der Uni-
versität, im Entstehen ist, holft die Bibliotheksverwaltung ein den heutigen
Erfordernissen der Aufbewahrung wie der Benutzung entsprechendes Heim
zu erhalten.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotlieks- und Bucliwesen.^)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
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XII, 151 S. 5,50 L. = Manuali Hoepli — Serie speciale.
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Schreiber, W. L. Holzschnitte des fünfzehnten Jahrhunderts in der Königl.
Landesbibliothek zu Stuttgart. Strafsburg: J. H. Ed. Heitz 1907. 10 S.,
7 Taf. 2". 25 M. = Einblattdrucke des fünfzehnten Jahrhunderts (4).
Speculum humanae salvationis. Kritische Ausgabe. Uebers. v. Jean Mielot
(1448). Die Quellen des Speculums und seine Bedeutung in der Ikono-
graphie, besonders in der elsäss. Kunst d. XIV. Jahrb. Mit d. Wiedergabe
in Liclitdr. (140 Taf.) der Schlettstadter Handschrift, ferner sämtl. alten
Mülhauser Glasmalereien, sowie einiger Scheiben aus Colmar, Wcilscn-
burg etc. v. J. Lutz u. P. Perdrizet. Bd 1. T. 1., Bd 2. T. 1. Leipzig:
C. Beck 1907. XX, 99 S.; 96 Taf. cpl. 64 M.
— Texte critique. Traduction inedite de Jean Mielot (1448). Les sources et
l'influence iconographique principalement sur l'art alsacien dn XIV. siecle.
Avec la reproduction, en 140 planches, du Manuscrit de Selestat, de la
Serie complcte des vitraux de Mulhouse, de vitraux de Colmar, de Wissem-
bourg, etc. par J. Lutz et P. Perdrizet. T. 1. P. 1. , T. 2. P. 1. Planches
1 ii 96. Mulhouse: Impr. E. Meininger (Leipzig, C. IBeck in Komm.) 1907.
XIX, 99 S.; 96 Taf 2». cpl. 64 M.
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284 Neue Blicher und Aufsätze zum Bibliotbeks- und Buchwesen
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Rufslaud Kniznyj vestnik. Ezenedel'nyj zurnal knizno-torgovoj, izdatel'skoj
i literaturuoj dejatel'nosti v Rossii. Izdanie Russkago ObsTiestva knigo-
prodavcev i izdatelej. God. 1907. Nr 1. St.-Peterbnrg: Obscestva 1907.
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Rocca S. Casciano : Capelli 1905. 135 S. 5,10 L., Subskriptionspreis 4,25 L.
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Fr. Diaz de Leon 1907. XVI, 218 S. 4". 10 AI. = Valverde Tellez.
Obras. III.
Sprachen u. Li t. * Jahresberichte für neuere Literaturgeschichte . . . mit bes.
Unterstütz, v. Erich Schmidt hrsg. von Jul. Elias, Max Osborn, Wilh.
Fabian, Kurt Jahn, Ludw. Kraehe, Franz Deibel. Bd 15 (Jahr 1904).
I. Bibliographie bearb. v. Oscar Arnstein. Berlin: B. Behr 1907. 270 S.
8" (40). 8M.
Stenographie. Näther, Arth. Buch erwart. Wegweiser durch die steno-
graphische Literatur mit besond. Berücksichtigung der Schule Gabeis-
bergers. Bdl. H. 2. Dresden: W. Reuter 1907. S. 49 — 96 u. 24 S.
Anhang. 0,60 M.
Technologie. Koditek, Joh. Technische Zeitschriftenschau der wichtigsten
Zeitschriften des Hochbauwesens f d. J. 1895 — 1906. III. Serie. Hand-
buch für Architekten, Bauingenieure, Baumeister, Studierende der Bau-
kunst, überhaupt f. alle Benutzer der bautechn. Zeitschriften in öffentl.
Bibliotheken. Wien: Halm u. Goldmann 1907. VI, 208 S. 6 M.
Theologie. Bang, A. Chr. Bibliografisk fortegnelse over de af det norske
Bibelselskab udgivne Hellige Skrifter. Kristiania: Bibelselskab 1906. 32 S.
0,20 Kr.
— Bibliographie des sciences religieuses. Repertoire methodique des ouvrages
fran^ais modernes relatifs aux religions et croyances. Mythologies et
religions comparees. Christiauisme. Oecultiame. Paris: E. Peneau 1906.
210 S. 3,50 Fr.
286 Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchweaen
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Cheysson. Catalogue des pnblications de M. Kuiilo Cheysson, membre de
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d. Tätigkeit Dostoevskij's beziehen u. gesammelt sind im Dostoevskij-
Musoum.)
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France. Paris: Ilachette 19(i7. IX, 251 S. 7,.iO Fr.
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Antiquariatskataloge.
Ackermann München. Nr 558: Staatswissenschaft, Politik, Sozialwissenschaft.
Schriften üb. Arbeiter- u. Franenfrage, Sozialdemokratie. 13G5 Nrn. Nr 559:
Zu Goethes 75. Todestag. 1723 Nrn.
Baer & Co. Frankfurt. Nr 545: Bibliotheca Asiatica (Bibliothek des Prof.
Dr. A. Sprenger). 1720 Nrn.
Black well Oxford. Nr 98: Greek and latin class. authors (suppl. cat.). 1147 Nrn.
Boerner Leipzig. Nr 7: Deutsche Literatur seit Gottsched.
Brandt Berlin-Steglitz. Nr 1 : Neuere Belletristik etc. 662 Nrn.
Budinsky Graz. Nr 41 : Neuerwerbungen u. seltene Bücher aus allen Fächern.
515 Nrn.
Bh. Fock Leipzig. Nr 307 : Germanistik. TL L 4006 Nrn.
Frensdorff Berlin. Nr 12: Seltene Werke d. 15 — 17. Jahrh. 600 Nrn.
Geuthner Paris. Nr 27 : Droit international. 2304 Nrn.
Halle München. Originalausgaben der deutschen Literatur. 1S5 Nrn.
Haupt Halle. Nr 14: Inkunabelkunde. 395 Nrn.
Hiersemann Leipzig. Nr 335: Amerikanische Linguistik. 378 Nrn. Nr 336:
Amerika, Indias occident. y Filipinas, Espaüa. 2349 Nrn.
Hirsch München. Nr 48: Deutsche Literatur seit Gottsched. 1063 Nrn.
Jolowicz Posen. Nr 164: Katholische Theologie. Theologie in polnischer
Sprache. 2212 Nrn.
Kampffmeyer Berlin. Nr 442 : Vermischtes. 64 SS.
Karafiat Brunn. Nr 40: Staats-, Rechts- u. Handelswissenschaft. 995 Nrn.
Kerler Ulm. Nr 360 : Katholische Theologie. 1090 Nrn.
Lang Kom. Bibliofilo Romano. Nr 1 : 140 Nrn.
Lorentz Leipzig. Nr 170: Theologie, Orientalia, Philosophie, Pädagogik.
3428 Nrn.
de Marinis & C. Florence. Nr 5: Livres anciens. 615 Nrn.
Mayer Stuttgart. Nr 22: Werke aus verschiedenen Wissenschaften. 432 Nrn.
Muller & Cie. Amsterdam. Catalogue of Maps and Atlases. 797 Nrn.
Nauck Berlin W. Nr 88: Theologie. 16ü6 Nrn.
Plass Bonn. Nr 1: Kunstblätter u. Bücher vermischten Inhalts. 3237 Nrn.
L. Rosenthals Ant. München. Nr 121: Musik, Kircheugesaug, weltl. Musik,
alte seltene Musikwerke, Authographen, Mss., Mozart, Wagner, List. 1782 Nrn.
Nr 122: Alte Medizin (bis 1800) 3010 Nrn.
Schmitz' Ant. Elberfeld. Nr 120: Neuerwerbungen. 953 Nrn.
Schöningh Osnabrück. NrbO: Literarische Seltenheiten ans früheren Jahr-
hunderten. 1322 Nrn.
Schwager & Fraenkel Husiatyn. Nr 16: Hebraica. 1886 Nrn.
Simmel & Co. Leipzig. Nr 219: Mongol., malayische, austrat, u. polynes.
Länder u. Völker. 1551 Nrn.
Teufen Nachf. Wien. Nr 15: Varia. 717 Nrn.
Trocm er s Un.-Bh. Freiburg. Nr 33: Staatswissenschaften. Volkswirtschaft.
Jurisprudenz. 976 Nrn.
Persoiialuachricliten.
Dresden KB. Der Bibliothekar Prof. Dr. Konrad Haebler wurde
zum Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek zu Berlin ernannt und ihm
der Titel Oberbibliothekar verliehen. — Der ehemalige Direktor der Technischen
Hochschule zu Dresden Geh. Hofrat Prof. Dr. Arwed Fuhrmann starb am
23. April.
Königsberg. Die Verwaltung der Gräfl. Wallenrodtschen Bibliothek
(im Dom) übernahm im Nebenamte der Direktor der Universitätsbibliothek
Dr. Alfred Schulze.
Metz StB. Zum Bibliothekar und Archivar der Stadt Metz wurde der
bisherige Archivar zu Mühlhausen (Thür.) Dr. Kunz v. Kauffungen gewählt.
288 Die Bililiothekarvcrsamuiliing in Iianiberg
Rostock ÜB. Der wiss. Hilfsarbeiter an der Bibliothek des Reichs-
tages Dr. Hermann Zenke wurde als Bibliothekar berufen.
.Stralsund StB. Der Stadtbibliothekar Dr. Rudolf Bai er starb am
2. Mai im 90. Lebensjahre.
Tübingen ÜB.' Dem Bibliothekar Dr. Robert Gradmann wurde die
Kgl. Württembcrgische Goldene Jlcdaillo für Kunst und Wissenschaft am Baude
des Kronenordens verliehen.
Wiirzburg ÜB. Der Bibliothekar Dr. Franz Segner wurde zum
Oberbibliothekar (Vorstand), der Bibliothekssekretär Dr. Fritz Bauer zum
Bibliothekar und der Assistent an der Hof- und .Staatsbibliothek München
Dr. Emil Gratzl zum Sekretär ernannt.
Die Bibliothekarversammlung in Bamberg.
Bericht über den äufseren Verlauf.
Die soeben beendete Versammlung Deutscher Bibliothekare, die achte
selbständige und die zehnte in der Reihe der Zusammenkünfte überhaupt,
hat ihren Zweck, die Teilnehmer einander näher zu bringen und ihnen neue
Anregungen für die Berufstätigkeit zu geben, wieder in hohem Mafee erfüllt,
ja ich mochte sagen, dafs ihr Eindruck bei den Teilnehmern nachhaltiger und
noch befriedigender sein wird als der mancher vorangegangenen. Es haben
dazu mancherlei Momente mitgewirkt, zunächst die örtlichen Verhältnisse und
die Beschatfenheit des Programms, die beide die Hast, welche bei solchen
Versammlungen üblich ist nnd an der wir auch voriges Jahr in Berlin litten,
ausschlössen, ferner der angenehme Wechsel zwischen den Verhandlungen
und der Anschauung des anmutigen und historisch interessanten Stadtbildes
nnd der näheren Umgebung Bambergs, endlich aber und nicht zum wenigsten
das Bewufstsein, Gast einer Bibliothek zu sein, die die hervorragendsten Schätze
alten Schrifttums bewahrt und deren Beamte sich in geradezu vorbildlicher
Weise der Erforschung der ihnen anvertrauten Kostbarkeiten gewidmet haben.
In Anbetracht der geringen Zahl der Berufsgenossen, die Bamberg
selbst stellte, kann der Besuch der Versammlung als sehr rege be-
zeichnet werden. Von den 66 Teilnehmern, mit denen die Liste abschlofs,
entfallen lo auf die Hof- und Staatsbibliothek München, 7 auf die
Königliche Bibliothek Berlin, 4 auf die Universitätsbibliothek Erlangen; die
äufsersten Punkte des Teilnehmerkreises waren im übrigen Strafsburg, Düssel-
dorf, Rostock, Breslau (Stadtbibl). Von älteren Bibliotheksstädten zum
ersten Male vertreten waren Augsburg und Nürnberg. Eine beschämende
Tatsache, die festgestellt werden mufs, ist das fast vollständige Fehlen der
preufsischen Universitätsbibliotheken : von ihrem Personal von etwa SU Köpfen
war ein einziger Besucher anwesend. Die Versammlung hatte auch wieder
die Freude mehrere Berufsgenossen aus dem Auslande bei sich zu sehen,
alte Freunde aus Wien und Graz, Zürich und Stockholm, besonders erfreu-
lich aber war die Anwesenheit des Leiters der Kongrefsbibliothek in Washington
Mr. Put n am, der sein Reiseprogramm um der Versammlung willen geändert
hatte, leider aber doch in der Mitte des zweiten Tages wieder abreisen mufste.
Der Abend des '22. Mai vereinigte die bereits erschienenen Teilnehmer zur
zwanglosen Vorversammlung im „Bamberger Hof". Den Bamberger Kollegen
und ihren Damen hatten sich auch einige weitere Herren aus der Stadt an-
geschlossen, und nachdem Herr Bibliothekar Fischer die Gäste begrüfst hatte,
liefs auch der Herr Bürgermeister der Stadt es sich nicht nehmen ihnen ein
Willkommen zuzurufen, wofür ihm ein „Salamander" dankte. In den späteren
Stunden hatte Herr Bibliothekssekretär Pfeiffer Gelegenheit, das nachher
noch öfter bewiesene Talent zu betätigen, mit Gewandtheit und Witz ein ge-
selliges Beisammensein zu leiten.
Die Verhandlungen fanden, da die Bibliothek keinen dafür geeigneten
Raum besitzt, in der Aula des nahe gelegenen Alten Gymnasiums statt, die
von P. Schwenke 289
Herr Rektor Baier freundlichst zur Verfügung gestellt hatte. Das Programm war,
wie schon augedeutet, nicht mit Gegenständen belastet, die Anlafs zu grofsen
prinzipiellen Debatten in sich bargen, aber man darf sagen, dals alle Referate
die Aufmerksamkeit der Versammlung in ungewöhnlichem Grade gefesselt haben.
Nachdem am Morgen des 23. Mai der Vorsitzende die übliche Üebersicht über
das verflossene Jahr gegeben hatte, berichtete Herr Oberbibliothekar Fick-
Berlin über die Erfahrungen des Auskunttsbureaus, ohne seinerseits die Er-
gebnisse der Auskunftserteilnng zu rosig zu malen, aber mit treffenden Schlag-
lichtern auf die Lücken in den Bibliotheksbeständen und mit interessanten
Ausblicken in die Zukunft, wie diese , Zentrale' der deutschen Bibliotheken
für die Beseitigung jener Lücken nutzbar gemacht werden könnte.
Nach Beendigung dieses Vortrags und der sich anschliefsenden Debatte
siedelte die Versammlung in die Königliche Bibliothek über, wo in dem
stimmungsvollen Saale Bibliothekar Fischer die ständige Ausstellung der
Zimelien zu einer höchst lehrreichen Veranschaulichung der handschriftlichen
Schätze seiner Bibliothek erweitert hatte. Einen kurzen orientierenden Führer
hatte er schon am Abend vorher den Teilnehmern überreicht und nun gab er
in geschlossener Rede die Hauptmomente aus der Entwickelung dieses Hand-
schriftenbesitzes. Die vielfach neuen und überraschenden Znsammenhänge,
die er aufwies, lassen ahnen, welchen Ertrag eine liebevolle und auf mehr
als auf den allgemeinen Inhalt gerichtete Erforschung der Handschriften-
bestände für die Bibliotheks- und Buchgeschichte zu bringen verspricht. Eine
weitere Ausstellung, die er nur mit wenigen Worten einführte, hatte Herr
Assistent Schott enloher im Lesezimmer der Bibliothek veranstaltet: eine
üebersicht über die älteren Bamberger Drucke, besonders die schönen liturgischen
Arbeiten von Pfeil und das möglichst vollständige Werk des Reformations-
druckers Erlinger, den er soeben in einer Monographie bearbeitet hat. Dafs
er die Aufmerksamkeit gehabt hat, diese der Bamberger Bibliothekarver-
sammlung zu widmen, wurde von der Versammlung dankbar gewürdigt. Bei
der Fülle der ausgestellten Handschriften und Drucke war es unmöglich, sie
in der kurzen dafür angesetzten Zeit genügend zu studieren, doch haben dank
der aufopfernden Freundlichkeit, mit welcher die Bamberger Kollegen
und namentlich Herr Bibliothekar Fischer die Bibliothek jederzeit offen hielt
und zur Erklärung bereit stand, die meisten Teilnehmer auch noch nachher
eingehende Kenntnis davon nehmen können.
Der Nachmittag führte die Versammlung noch einmal in der Aula des
Gymnasiums zusammen, da Herr Professor Wiedemann aus Erlangen, den
die Leser des Zbl. als eifrigen Förderer der Weifs-auf-Schwarz-Photographie
kennen, sich in liebenswürdigem Entgegenkommen bereit erklärt hatte, diesen
Gegenstand der Versammlung durch Anschauung näher zu bringen. Sie be-
lohnte auch mit reichem Beifall die klaren Ausführungen und die Vorzeigung
dt^r Apparate und der von dem Institutsdiener des Vortragenden hergestellten
Kopien. Gewifs werden viele der anwesenden Kollegen daraus Veranlassung
nehmen, die Vorteile des Verfahrens an ihren Bibliotheken auszunutzen.
Der übrige Teil des Nachmittags liefs noch genügend Zeit zu einem Gang
unter der sachkundigen und energischen Führung des Herrn Bibl.-Sekretär
Pfeiffer durch die bemerkenswerten Kirchen (mit Ausnahme des Doms), die
Profanbauten und malerischen Winkel der Stadt. Er endete auf dem Michels-
berge, dem ehemaligen Benediktinerkloster, wo sich angesichts des herrlichen
Landschaftsbildes auch Gelegenheit bot, die dringend nötige Erfrischung ein-
zunehmen.
Am Morgen des zweiten Verhandlungstages waren die rein formellen Ge-
schäfte der Generalversammlung des V. D. B. rasch erledigt und Oberbiblio-
thekar Geig er -Tübingen konnte nach einigen pointevollen Ausführungen
über den neuerdings angegriffenen „Berufsbibliothekar" den Feldzug gegen
die ärgerlichen Erscheinungen unter den Dissertationen der deutschen Uni-
versitäten beginnen, die unbezeichneten Sonderabdrücke, unvollständig ein-
gereichten Abhandlungen, die die Bibliothek dann vollständig kaufen mufs, oder
solche, die unverändert in Serienwerken erscheinen, als deren Bestandteile
>^
290 Die Bibliothekarversammlnug in Bamberg
sie wieder den Etat der Bibliothek belasten. Nach längerer Debatte, in der
manche neuen tatsächlichen Angaben zn der Frage gemacht wurden, wurde
beschlossen, das spezielle vom Ket'erenten gesammelte Material der Berliner
Küniglichen Bibliothek als der Zentralstelle für das Jahresverzeichnis der
Universitätsschritten zu überweisen.
Nach dem auf archivalischen Forschungen beruhenden Vor trag Dr. Schotten-
loh ers über Bambergische rrivatbibliotheken namentlich der älteren Zeit (der
vollständiger gedruckt werden wird, als er vorgetragen wurde) folgten noch
einige interessante praktische Mitteilungen: von Herrn Dr. Jaeschke über
ein für Bücherhallen geeignetes \'erfahren, die Bestandsstatistik aufzunehmen
und die jährliche Revision auszuführen, ohne dafs der Betrieb der Bildiothek
gestört wird, und von Herrn Prof. Dr. Brunn-München (Techn llochsch.)
über einen von ihm erdachten Versuch, durch Aneinanderreihen von Zetteln
(Zettelketten) die Uebersichtlichkeit des Blattkatalogs mit der Beweglichkeit
des Zettelkatalogs zu verbinden. — Weg^n vorgerückter Zeit mufste der
Vorschlag, eine Abänderung des Erlasses vom 8. Januar 1890 (Jahrb. 1. S. r28f.)
Nr 4 (Druckschriften) in Anregung zu bringen, noch zurückgestellt und auf
die Verlesung des Berichts der Kommission für offizielle Drucksachen ver-
zichtet werden. Letzterer wird in den Verhandinngen gedruckt werden, auch
wurde der Vereinsausschufs beauftragt die weiter nötigen Schritte zu tun.
Ueber den Stand der Rabattangelegenheit wurde im Namen der Rabatt-
kommission von Herrn Oberbibliothekar Schnorr v. Ca rolsfeld- München
kurz berichtet. Im Hofe des Gymnasiums wartete bereits der Photograph, um
die Versammlung in einem Gruppenbilde aufzunehmen; es konnte bereits am
Abend desselben Tages festgestellt werden, dafs es vorzüglich gelungen ist.
Ais dann noch unter Dr. Pfeilfers Führung der Besuch des Domes,
zu dem am Tage vorher die Zeit nicht ausgereicht hatte, nachgeholt war,
konnte mau sich im Bewufstsein der getanen Arbeit im Bamberger Hof zum
gemeinsamen Mahle niederlassen. Nachdem vom Vorsitzenden das Hoch auf
Kaiser nnd Prinzregent ausgebracht war, öffneten sich die Schleusen der
offiziellen und nichtoffizielleu Beredsamkeit: Schnorr v. Carolsfcld-
Müuchen auf die Bamberger Kollegen, F ick -Berlin auf die ausländischen
Gäste, Haeb 1er- Dresden auf den Vereinsausschufs, Pfeiffer-Bamberg auf
die Frauen, Geiger-Tübingen auf den Beruf. Im Namen der Fremden ant-
wortete L u n d s t e d t-Stockholm zugleich für den bereits abgereisten Mr. Putnam,
ferner Wolter-Petersburg und Gottlieb-Wien. Nach dem Mahle blieb noch
Zeit aut die „Altenburg" hinaufzusteigen und wenigstens einen Blick anf die
eben noch von der Sonne beleuchtete reizvolle Umgebung Bambergs zu werfen.
Im Saale safs man dann lange bei ernsten und scherzenden Reden, bei denen
wieder Oberbibliothekar Geiger der Mittelpunkt war, beisammen. Es wird
den Teilnehmern ein unvergefslicher Augenblick sein, als man zum Schlufs
auf den Vorschlag des Präsiden Pfeiffer das Lied „Deutschland, Deutschland
über Alles" anstimmte, um dann mit Lampions bewaffnet den Weg nach der
Stadt hinab anzutreten.
Für Sonnabend war von den beiden in Aussicht genommenen Ausflügen
der nach Kloster Banz-Staffelberg gewählt worden, indessen mufste
sich bei der hohen Temperatur die Mehrzahl darauf beschränken, von Banz
aus die herrliche Aussicht aut das Maintal zu geniefsen und lediglich durch
die Betrachtung der gewaltigen Ichthyosauren der Petrefaktensammlung mit
der Scheffeischen Muse in Verbindung zu treten. Nur einige Kollegen liefsen
es sich nicht nehmen auch dem Einsiedelmann von Staffelberg einen Besuch
abzustatten. Der Abend sah die beträchtlichen Reste der Versammlung noch
in Bamberg beisammen. In der Nacht oder am anderen Morgen traten auch
sie die Heim- oder Weiterreise an, alle voll Dankbarkeit für das, was sie in
Bamberg miterleben und mitgeniefsen durften.
Die Verhandlungen der Versammlung werden voraussichtlich im August-
Septemberheft des Zbl. erscheinen.
Bamberg, 26. Mai 19U7. P.S.
Verlag von Otto Harrassowitz, Leipzig. — Druck von Ehrhardt Karras, Halle
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIV. Jahrgang. 7. Heft. Juli 1907.
Die Pflichtlieferungen im Grofsherzogtum Hessen.
1. Die Entwickelung bis zur Territorialveränderung des
Jahres 1816.
a) Starkenburg und Oberhessen.
Die ältesten Bestimmungen über Ablieferung von Pflichtexemplaren
in der Landgrafschaft Hessen -Darmstadt sind enthalten in einem un-
datierten, wohl aus dem Jahr 1614 stammenden Entwiirf zu einem Be-
gleitschreiben, mit welchem das revidierte Exemplar der Giefsener
Universitätsstatuten, welches im Jahre 1609 nach Darmstadt geschickt
worden war, der Universität zur Beifügung etwa vorzunehmender Zu-
sätze zurückgeschickt wurde. Dort findet sich ein eigenhändiger Zu-
satz des Landgrafen Ludwigs V., des Gründers der Universität, wonach
„die Trucker von allen undt jeden E^xemplarien, so getruckt werden,
eines hieher (d. h. nach Darmstadt), dafs ander nach Giefsen undt also
in beide Cantzleien schicken sollen". Dieser Vorschlag scheint aber,
was die Ablieferung nach Darmstadt betritft, niclit ausgeführt worden
zu sein; denn der Visitationsabschied der Universität vom 12. Mai 1619
bestimmt in Artikel 21, dafs „die Trucker von alle dem Jenigen, was
sie in truck ausgehen lassen, ein Exemplar, auch ohnermanet dem
Bibliothecario liefern", und im Falle sie etwas unterschlagen würden,
„unnachlesiger straf gewertigk" sein sollen. Doch auch diese Vor-
schrift ist offenbar nicht allenthalben pünktlich befolgt worden, da
schon der Visitationsabschied vom 19. August 1622 anordnet, dafs der
Universitätsbuchdrucker Hampel(ius) vor das Konsistorium geladen und
zur Ablieferung seiner neuen Verlagswerke angehalten werden solle.
(Art. 26). 1)
Die Verpflichtung der Universitätsbuchdrucker zur Ablieferung eines
Exemplares an die Universitätsbibliothek wurde dann auch nach der
Ueberführung der Giefsener Universität nach Marburg im Jahre 1625
in die Marburger Universitätsstatuten vom Jahre 1629 aufgenommen,
welche in Tit. 102 § 6 jedem Buchdrucker die Ablieferung eines
1) Vgl. die Akten des Grolsh. Haus- u. Staatsarchivs betr. die Landes-
universität.
XXIV. 7. 20
292 Die Pflichtlieferangon im Orofsherzogtum Hessen
Exemplars an die Universit:Usl)iI)liotliek vorsclireiben.') Die Ausführung
dieser Vorschrift hatte der Bibliotliekar zu überwachen. 2)
Die Ablieferung von allen Universitiitsscliriften an die Hofbiblio-
thek zu Darnistadt war in Tit. 101 §10 der Universitätsstatuten 3)
vorgeschrieben, worin es den Pedellen zur Pilicht gemaclit wird, alle
Disputationen, Reden und Programme sorgfältig zu sammeln und zwei
Exemplare von jeder Schrift zu Anfang der Frankfurter Frühjahrs-
und Herbstmesse nach Darmstadt in die landgräfliche Kanzlei zu senden;
das eine dieser beiden Exemplare sollte in der Hofbibliotliek aufbe-
wahrt werden.
Eine allgemeine Verordnung über die Ablieferung von Pflicht-
exemplaren an die Ilofbibliothek in Darmstadt wurde von dem Land-
grafen Georg H (1626 — 1661) in den ersten Jahren seiner Regierung
erlassen. Ist auch das Datum ') und der Wortlaut dieser Verordnung,
n Siniulatque aliquid semel vel iterato est inipressnm aut porro impri-
metur, quicquid etiam illud sit, confestim typographiis nuum de eo exemplar
bibliotliocario exhibebit et quolibet semestri spatio plenam uiiuimeque mutilam
munium libroriim, ut et dispntationum, programmatum etc. a sc excnsorura
designationem rectori adferet. Diese Marburger Statuten wurden nach Wieder-
lierstelluDg der Giefsener Universität im Jahre !t)50 auch für diese mafs-
gebend. Vgl. Wasserschieben, Die ältesten Privilegien und Statuten der
Ludoviciana, Giefsener Programm 1S81, S. 4.
2) Uuiv.-Stat. Tit. 76 § 20. Bibliothecarius post decursum singulortim
triuiestriiim a typographis omnes libros, disputationes et programmata, (juae
typis exscripsernnt, exiget . . .
3) Pedellis etiam severe iniunctum volnmus, ut omnes et singulas uno-
quoque semestri publice affixas disputationes, orationes et programmata dili-
genter colligant et de singulis duo exemplaria snb iuitium nundinarum Franco-
furtensium, vernalium et autimmalinm, Darmstadiam in caucellariam nostram
trausmittant. qnorum unum iu bibliotheca uostra aulica asservabitnr, alterum
vero cancellario nostro, utpote cui, ut et caeteris consiliariis nostris secretiori-
bus, incumbit, negotiorum academicorum curam agere, dabitnr. Diese Be-
stimmung erfuhr eine Abänderung durch „des Durchleuchtigsten Fürsten und
Herrn Ernst Ludwigen General- und Hauptverorduung auf die im December
1719 bescbehene Visitation dero Fürstl. Universität Giefsen" vom 22. Febr. 1720
(Ausg. Darmstadt 1720 S. 16), die in Artikel X bestimmte, dafs ,der ältere
Universitäts- Pedell anzuhalten sei, künfftig alle Disputationes, Programmata
und Orationes von halb zu halb Jahren wenigst mit fünflf Exemplarien von
jedem Stück zu sammeln, und dem Universitäts-Secretario zu liefern, welcher
dieselbe unter einem Couvert an Se. H. D. gerichtet, und mit dem Notamine
in das Fürstl. geheimbde Raths-CoUegium zu übergeben und daselbst zu er-
öffnen, gegen zurückkommende Recepisse von einem der geheimbden Secre-
tarien von Mefs zu Mefs verschlossen, bey Vermeydung ohnfehlbar erfolgender
Bestraffung einzuschicken . . ." Auch der Bescheid desselben Landgrafen auf
die Visitation der Universität durch den Geheimrat von Maskowsky vom
O.Januar 172:5 führt unter den Obliegenheiten des Sekretärs auf, „auch hin-
führo von allen bei der Universität herauskommenden speciminibus und anderen
Sachen exemplaria durch die Pedellen jedesmahl colligiren und ad biblio-
thecam academicam liefern zu wollen" vgl. Codex rescriptornm priucipalium
II. S. 332 f.
4) Buchner, (die Anfänge des Buchdrucks und der Censur in Giefsen,
in den Mitteilungen des oberhessischen Geschichtsvereins N. F. 5 (1894) S.41f.)
berichtet zwar, ,dafs schon 1633 vom Landgrafen bestimmt wurde, es sollten
alle in Dero Landen wohnenden Buchdrucker von allen und jeden gedruckten
von Karl Esselborn 293
von der sich kein Exemplar nachweisen liefs, unbekannt, so ist doch
ihr Inhalt aus folgenden landgräflichen Verfügungen bekannt:
1. Die im Giefsener Universitätsarchiv befindliche Verfügung vom
17. Oktober 1633 an den damaligen Rektor der Marburger Universität,
den Professor D. Johann Steuber :
Georg von Gottes gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Catzenelnbogen etc.
Würdiger und Hochgelährter, liber getreüwer.^ Nachdem wir gnedige ver-
ordnet, dafs die, in uusenu Land wohnende buchtrücker von allen und ieden
getruckten bücheru uud tractiitleiu von einer franckfurter Mefs zu der andern
ein exemplar 7ai unserer, zu Darmstadt habender Bibliothec lifern sollen, und
uns aber herlchtlich vorkombt, dals unserer Universität zu Marpurg Typo-
graphus Nicolaus Hampelius sich zu solcher liferung nicht verstehn wolle.
Defs befehlen wir gnediglich, dafs ihr ermelten Hampelium zu euch er-
fordern, ihm seine verwaigerung und vermeintliche entschuldigung verweisen,
und bey straf hundert Reichstaler und so ihm lieb ist unsere ungenade zu
vermeiden, auferlegen sollet, alle, von Zeit der Verordnung hinderstendige
exemplaria innerhalb vieriehn tagen zu lifern.
Versehens unfs in wohlgewogenen genaden. Datum
Gleisen den 17. octobris Annol633.
Georg.
2. Die bei den Akten des Grofsh. Ministeriums des Innern über
das Darmstädter Pädagog befindliche Verfügung an den Professor der
Rechte und akademischen Syndikus Tülsner vom 22. Januar 1642:
Euch ist bekand, welchergestalt wir vor verschiedenen Jahren die Ver-
ordnung gethau, dafs unfs von einem jeden Typographo in uuserm Fürsten-
tumb und Land von allen büchern, orationibus, disputationibus, programmatis
und anderen, was von einer Franckturter Mefs zur andern von ihn getruckt
wird, ein exemplar soll zugeschickt, davon dieienige sacken, so kein publica
seind, separirt und zu unserer zu Darmstadt im paedagogio habender Hof
Bibliothec gegeben werden sollen, gestalt dan die beobachtung desselben
bereits vor verschideuen Jahren auch ewern bestallungsbrieft" iuserirt gewefsen.
Nachdem wir nun vernehmen, dafs die Buchtrücker zu Marpurg sich solcher
unserer Verordnung nicht wie sie billig solten gehalten, so befehlen wir euch
hiermit, dafs ihr beede Buchtrucker zu Marpurg, Hampelium und Chemlinum,
kraft diefser sonderbahren Commifsion vor euch erfordert, ihnen die Hindau-
setzung unserer Verordnung ernstlich verweiset, und sie dahin erinnert, dafs
unfs sie nicht allein künfftig von Messen zu Messen sondern auch vou den
verschiedenen Jahren seither nicht beschehener einliefferuug von allen und
jeden von ihnen getruckten sacken ein exemplar einschicken sollen.
Büchern und Traktätlein von einer Frankfurter Mefs zur andern ein Exemplar
zur Darmstädter Bibliothek liefern bei 100 Rth. Strafe". Aus der unten mit-
geteilten Verfügung vom 17. Okt. 1C33 und der Aufschrift des Umschlags, in
dem sie sich befindet: „Verordnung, dafs alle des Lands Buchtrucker von allen
tractiitlein, von Mefs zu Mefs ein exemplar zur Hof-Bibliothec einsenden sollen
1033", läfst sich aber nicht das Jahr 1633 als das des Erlasses der ver-
schollenen Verordnung bestimmen. Das Gleiche gilt von der folgenden in
dem von dem Universitätssckretär Amand Riedel hergestellten Repertorium
des Giefsener Universitätsarchivs (Fasc.Impressa) befindlichen Notiz: „Ao. 1033
ist verordnet, dafs von allen impressis ein tractätlein zur Darmst. Bibliothec bey
100 Rth. Straf eingesand werden solle". Denn höchst wahrscheinlich bezieht
sich diese Notiz auf die Verfügung vom 17. Oktober 1033 und nicht auf die
verschollene Verordnung, die vermutlich vor 1633 erlassen worden ist.
20*
294 Die Pflichtliefernngeu im Grofsherzogtuin Hessen
Ueber dieser Verordnung scheint kein günstiger Stern gewaltet zu
haben; sie wurde niclit strenge befolgt und geriet schliefslich in Ver-
gessenheit. Gleichwolil bestand sie formell zu Recht bis sie im Anfang des
19. Jahrhunderts durch eine neue ersetzt wurde, die veranlafst wurde
durch folgende Eingabe des Kirchenruts und llofbibliothekars Friedrich
Ludwig Wagner vom 30. Juni 1805 an den damaligen Landgrafen
Ludwig X., späteren Grofsherzog Ludwig I.:
Es ist in den meisten .Staaten von Tcutscblaud, iu welchen durch Anlage
und Unterhaltung öÖ'outliclior Bibliotheken au den Ilüfcu der Itcgentcn, an
den Sitzen der Laudesdikasterien, aut Universitäten etc. etc. für die Befürdernug
der Wissenschaften iiberliani)t, als iusbosondere für die literarische Unter-
stützung der .Staatsdieuor und Literatoren gesorgt ist, durch hohe obrigkeit-
liche Verordnungen vertilgt, dafs von allen im Laude im Druck erscheinenden
oder von Laudeskiudern im Auslande herausgegebenen .Schriften einige
E.xemplarien in die Landesbibliotheken eingereicht werden. .So ist dies sogar
mit England in Ansehung der Bibliothek in Göttingen der Fall. Eine ähn-
liche Verordnung ist auch schon ehemals, wenn ich nicht irre, von des höchst-
seligcn Landgrafen Ludwig VI. II. D. gnädigst erlassen worden.')
Da aber diese höchste Verfügung seit vielen Jahren wieder beinahe in
gänzliche Vergessenheit gekommen, da ebendadurch bisher, und zwar zur ge-
meinnützigsten wi.ssouschaftlichen Absicht, beträchtliche Ausgaben für mehrere
inländische Schriften nötig geworden und fernerhin werden; da auch schon,
ohne Rücksicht hierauf, aus vollen Gründen der Staat berechtigt ist, eine
spezielle Xotiz von allen den öffentlichen Geistesprodukten zu verlangen, die
iu seiner Mitte erzeugt werden; da ferner durch eine solche Verfügung nur
eine vollständige Uebersicbt des Ganges der Fortschritte und der Tendenz
der vaterländischen Literatur, sowie eine komplete Sammlung ihrer Erzeug-
nisse möglich ist, und jeder patriotische Untertan ohnehin eine Ehre darin
suchen wird, wissenschaftliche Anlagen der Art einigermafsen mit unterstützen
zu können;
So wage ich es, Ew. Landgräflichen Durchlaucht Höchst-landesherrlichem
weisesten und gnädigstem Ermessen die untertänigste Vorstellung zu Füfsen
zu legen, ob höchstdieselben geruhen wollten, jene Verordnung gnädigst zu
erneuern und dahin näher zu bestimmen:
„dafs alle inländischen Buchhandlungen von ihren eigenen Verlagsschriften ,
sowie 2.) alle inländischen Autoren von ihren im Auslande im Druck er-
scheinenden Schriften drei Exemplare, und zwar Eins für die F. Hofbiblio-
thek im Fürstentum Starkenburg zu Darmstadt, Eins an die F. Universitäts-
bibliothek im 0. -Fürstentum Hessen zu Giefsen, und Eins für die F. Biblio-
thek im Herzogtum Westphalen zu Arnsberg einzusenden hätten, und nicht
eher, weder im In- noch im Auslande eine Anzeige desfalls statthaben könne,
bevor von den Bibliothekaren genannter drei BibHotheken ein Empfang-
schein des eingegangenen Artikels ausgestellt worden sei".
Diesen Antrag Wagners genehmigte der Landgraf am 3. Juli 1805 -)
„als sehr zweckdienlich", worauf das geheime Staatsministerium in
seinem Auftrag die Verordnung vom gleichem Tage erliefs, die sich
selbst in ihrem Wortlaut gänzlich an die erwähnte Eingabe anschlofs.
Diese Verordnung wurde, wie es damals üblich war, auf dem Wege
1) Gemeint ist vermutlich die Verordnung Georgs IL, des Vaters Ludwigs VI.
2) Die Originalverfügung des Landgrafen auf der Eingabe Wagners, die
sich beim Grofsh. Ministerium des Innern befindet, trägt die irrtümliche
Datierung 3. Juni.
von Karl Esselborn 295
amtlicher Ausschreiben zur allgemeinen Kenntnis gebracht ') und
lautete folgendermafsen :
Von Gottes Gnaden Lndewig X., Landgraf zu Hessen, Herzog iu West-
phalen und Engem, Pfalzgraf bei Rhein, Fürst zu Hersfeld und Starkenburg,
Graf zu Arnsberg und des heiligen römischen Reichs Vorfechter zwischen
Rhein und Weser, Graf zu Catzenelnbogen. Dietz, Ziegenhain, Isenburg und
Büdingen, Herr zu Friedberg und Wimpfen etc. etc.
Nachdem Wir gnädigst zu verordnen uns bewogen gefunden haben , dafs,
so wie in den meisten Staaten Deutschlands, in welchen durch Anlage und
Unterhaltung öfteutlicher Bibliotheken für die Beförderung der Wissenschaften
überhaupt und literarische Unterstützung der Staatsdiener und Literatoren ge-
sorgt wird, hinführo auch in Unsern Landen alle Buchhandlungen von ihren
eigenen Verlagsschriften, sowie alle inländische Schriftsteller von ihren im
Auslande im Druck erscheinenden Schriften drei Exemplarien und zwar Eins
für Unsere Hofbibliothek in Unserm Fürstentum Starkenburg, dahier, Eins
für Unsere Universitätsbibliothek in Unsrem Oberfürstentum Hessen, zu Gleisen,
und Eins für Unsere Bibliothek in Unserm Herzogtum Westphalen, zu Arns-
berg einsenden und nicht eher weder im In- noch im Ausland eine Anzeige
desfalls stattfinden soll, bevor von Unsern Bibliothekaren gedachter Unserer
drei Bibliotheken ein Empfangsschein über das eingesandte Exemplar ausge-
stellt worden ist. So ohnverhalten Wir Euch dieses zur Nachricht, Nach-
achtung und weiterer Verfügung.
Darmstadt, den S.Juli 1805.
Aus höchstem Specialauftrag.
Landgräflich Hessisches Geheimes Ministerium.
Fr. V.Lehmann vt. Stumpff.
Die Verordnung hatte nicht den gewünschten Erfolg; so wurde
z. B. im Jahr 1807 aufser 3 bis 4 Werken von den Verlagsartikeln
der inländischen Buchhändler nichts abgeliefert. Deshalb trug Kirchen-
rat Wagner bei dem Geheimen Ministerium auf eine Erneuerung dieser
Verordnung an, schlug aber selbst vor, man möge die Bestimmung,
dafs eine Anzeige eines herauszugebenden Buchs nicht eher stattfinden
solle, bis die vorgeschriebenen drei Exemplare an die Bibliotheken ab-
geliefert worden seien, bei Erneuerung derselben weglassen. Denn
diese Verfügung hindere die Spekulationen der Buchhändler, vermindere
den Absatz ihrer Verlagsartikel und sei an sich unausführbar, weil
die Anzeigen dem Drucke des Werkes selbst vorangehen müfsten,
folglich nicht erst nach Ablieferung desselben geschehen könnten.
Da damals Giefsen den gröfsten Bücherverkehr und -Verlag im
Grofsherzogtum hatte, hörte das Ministerium auch die Ansicht der
Landesuniversität über die abzuändernde Verordnung. Diese fand neben
dem von Wagner angeführten Grund für die Nichtbeachtung dieser
Vorschrift einen anderen darin, „dafs nicht nur die inländischen Buch-
händler, bei denen diese Abgabe als eine Art Gewerbesteuer betrachtet
werden könne, sondern auch einzelne inländische Schriftsteller, so ihre
Werke aufser Landes drucken liefsen, zu dieser Abgabe verbunden
würden ; denn
1) Abgedruckt nur in den Verhandlungen der Landstände des Grofs-
herzügtums Hessen. 7. Landtag 1835,0. 2. Kammer. Bd 7, Protokoll v. 29. 2.
1836 S. 7.
296 Die Pflichtlieferungcü im Grofsherzogtum Hessen
1. werde andurch der Gelehrte, dessen Bemülimif^en vielmehr cr-
mnntevt werden mülsten, von den Arbeiten seines Kopfes nnd Fleifses
besteuert,
2. seien die den Gelelirten gegebenen honornria so gering, dafs eine
Abgabe davon ihnen wohl nicht zugemutet werden könne, endlich aber
3. sei solche in einzelnen Fällen unverhältnismäfsig grofs. Z. B.
bei Prachtwerken und kostbaren, etwas gewagten Unterneliraungen, bei
welclicn ein Werk oft 3, 4 aucli mehrere 100 fl. kostete, würde diese
vom \'erfasser — und nicht von dem ausländischen Verleger — zu
entrichtende dreifache Abgabe 1000, 1200 oder auch noch mehrere
Gulden ausmachen. Dies würde den Verfasser um alle Belohnung
seiner Arbeit bringen, den Unternehmungsgeist zurückhalten und der
Literatur nachteilig werden".
Spricht auch aus diesen Ausführungen der Landesuniversität die
Stimme des eigenen Interesses der Professoren, so leuchteten sie doch
ebenso wie diejenigen Wagners dem Geheimen Ministerium derart ein,
dafs es beim Grofsherzog darauf antrug, „dafs die frühere, wie es
scheine, nicht genug bekannt gewordene Verfügung hinsichtlich der
inländischen Buchhändler erneuert und zu dem Ende dem
Regierungsblatt eingerückt, von der Abgabe der Verfasser aber, und
dem Verbote, keine vorläufige Anzeige vor Entrichtung der gesetz-
mäfsigen Abgabe dem Publikum mitzuteilen, gänzlich abstrahirt werde".
Diesen Ministerialantrag genehmigte der Grofsherzog am 30. August
1808.1) Ihm entsprechend wurde folgende Verordnung vom gleichen
Tage in Nr 31 des damaligen Regierungsblattes, der Grofsherzoglich
Hessischen Zeitung, vom 10. September 1808 verkündet:
Seine Königliche Hoheit haben zwar bereits schon unterm 3*'-" Juli
1S05 gnädigst verordnet, dafs zur Emporbringung Höchstdero Laudesbiblio-
theken, mehreren Beförderung der Wissenschaften nnd literarischen Unter-
stützung Höchstdero Staatsdiener sowohl als der Literatoren, von allen in-
ländischen Schriftstellern und inländischen Buchhandlungen von ihren im
Druck erscheinenden Geistesprodukten oder im eigenen Verlag habenden
Schriften ein Exemplar für jede der drei Provinzialbibliotheken abgegeben
und dahin eingesendet werden solle.
Nachdem aber die Anzeige geschehen ist, dafs dieser höchsten Verord-
nung bisher nicht durchgehends nachgelebet nnd nicht von allen dergleichen
Schriften die verordnete Anzahl von Exeuiplarien an besagte Bibliotlieken ab-
geliefert worden, und demnach Ihro Königl. Hoheit höchst Sich gnädigst be-
wogen gefunden haben, diese den Flor der Wissenschaften und die höchste
Geistes-Kultur bezweckende Verordnung dahin gnädigst zu wiederholen und
zu niodifizireu, dafs von allen Buchhandlungen in den gesamten Grofslierzog-
lichen Staaten von ihren eigenen Verlagsschriften gleich nach derselben Er-
scheinung im Druck jedesmal drei Exemplarien für die drei Provinzialbiblio-
theken und zwar eins an die Hofbibliothek in der Provinz Starkenbnrg da-
hier, das andere an die Universitätsbibliothek zu Giefsen in der Provinz
Hessen, und das dritte an die Provinzialbibliothek des Herzogtums West-
phalen zu Arnsberg eingesendet, und ihnen über deren richtigen Eingang von
den einschlägigen Bibliothekarien ein P^mpfangsschein ausgestellt werden solle.
Als wird dieses allen inländischen Buchhandlungen hierdurch zur Nachricht,
1) Regierungsprotokoll vom 26. August 1808 im Grofsh. Haus- und Staats-
archiv.
von Karl Esselborn 297
pünktlichsten Nachachtung und Befolgung mit dem Anhang bekannt gemacht,
dal's in Contraventionsfiillen die Renitenten mit einer den Umständen ange-
messenen Strafe angesehen werden sollen.
Darmstadt den 30 ten August 1S08.
Aus höchstem Specialauftrag.
Grofsherzoglich Hessisches Geheimes Ministerium.
Coulmann. Wreden.
vt. Stumpf f, Geheimer Sekretär.
b) Rheinhessen.
Der durch die Verordnungen von 1805 und 1808 begründete ein-
heitliche Rechtszustand bezüglich der Pflichtexemplare im Grofsherzog-
tum Hessen änderte sich, als im Jahre 1816 infolge des zwischen
Oesterreich, Preufsen und Hessen -Darmstadt zur Ausführung des
Artikels 47 der Wiener Kongrefsakte abgeschlossenen Wiener Vertrags
vom 10. Juni 1815 links des Rheins gelegene Gebietsteile, die jetzt
die Provinz Rheinhessen bilden, an Hessen kamen, während das durch
den Reichsdeputationshauptschlufs vom 25. Februar 1803 an Hessen
gefallene Herzogtum Westfalen an Preufsen abgetreten wurde.
Die Gebietsteile, aus denen sich die neue Provinz zusammensetzte,
hatten zum gröfsten Teil früher zu dem Kurfürstentum Mainz, der
Kurpfalz, dem Bistum und der freien Stadt Worms gehört, waren 1797
auf Grund einer geheimen Bestimmung des Friedensvertrags von Campo
Formio und 1801 im Lüneviller Frieden definitiv an Frankreich ab-
getreten worden, hatten während ihrer Zugehörigkeit zu diesem den
nördlichen Teil des Departements Donnersberg gebildet, waren im
Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 wieder von Frankreich losgelöst
worden und hatten seit dieser Zeit zwei Jahre unter der provisorischen
gemeinschaftlichen Verwaltung Oesterreichs und Preufsens gestanden,
ehe sie mit dem Grofsherzogtum vereinigt wurden.
In dem folgenden historischen Rückblick werden aufser den fran-
zösischen Bestimmungen über die Abgabe von Pflichtexemplaren nur
die vor diesen in dem ehemaligen Kurfürstentum Mainz über die gleiche
Materie in Geltung gewesenen Vorschriften berücksichtigt werden, weil
die Bibliothek, an die diese Pflichtexemplare abzuliefern waren, näm-
lich die im Jahre 1805 von der französischen Regierung der Stadt
als Eigentum überwiesene Bibliothek der Mainzer Universität, noch
heute in der Mainzer Stadtbibliothek fortbesteht und in gewissem
Umfange noch heute zum Empfang von Pflichtexemplaren berechtigt ist.
In dem Kurfürstentum Mainz war die Bücherzensur schon im
15. Jahrhundert durch den Erzbischof Berthold von Hennenberg ein-
geführt worden, der durch Verordnungen vom 22. März 1485 und vom
4. Januar 1486 eine Zensurkommission für seine ganze Erzdiözese er-
richtete, i) Die von dem Reiche erlassenen Zensurbestimmungen Avurden
1) Die ältere dieser beiden Verordnungen, die mit geringen Abweichungen
denselben Wortlaut haben, wurde zum ersten Mal veröffentlicht in Band 9
des Archivs für Geschichte des deutschen Buchhandels, Leipzig 1884, S. 238 ff,
die jüngere hatte bereits Val. Ferd. von Gudenus in seinem Codex diplomaticus
298 Die Pflichtlicfcruugcn im Grofsherzogtum Hessen
für das Gebiet des Erzbistums ausdrücklich anerkannt und erneuert
durch die im Jahre 1549 zu Mainz abgehaltene ProvinzialsynodeJ)
Die Mainzer Zensnr, wie sie aus den Verfügungen an die Verwaltung
des St. Kocluisspitales, mit dem im Jahre 1741 eine Buchdruckerei
verbunden worden war, bekannt geworden, verlangte die Vorlage der
zum Druck bestimmten Werke weltlichen Inhalts an ein Mitglied der
Regierung, derjenigen geistlichen Inhalts an einen censor officialis ; die
Werke von Mitgliedern der Universität waren dem censor universitatis
zur Prüfung zu unterbreiten. 2)
Die Mainzer Kurfürsten benutzten auch ihre Stellung als Erzkanzler
des Keiches, um darauf einen Anspruch auf Ablieferung von Pflicht-
exemplaren zu gründen. So erliefs Kurfürst Anselm Kasimir am
26. September 1642 und 28. September 1643 zwei offene Patente an
die Bücherkommissare Hagen und Bender, sowie an die in Frankfurt zur
Messe anwesenden Buchhändler. In dem ersten derselben erklärte er,
dafs ihm kraft des ihm als Erzkanzler unwidersprechlich zustehenden
Kegais die Visitation über die Bücher gebühre, dafs von ihm alle die-
jenigen, welche in den Mefskatalog gebracht würden, visitiert werden
müfsten, und dafs deshalb die kaiserlichen Kommissarien dafür sorgen
sollten, dafs auch ihm behufs solcher Visitierung zu der Erzkanzlei
nach Mainz ein Exemplar von jedem privilegierten und nicht privi-
legierten Buche, jedoch ohne Abgang und Präjudiz des kaiserlichen
Fiskals, geliefert werde. In seinem zweiten P]rlafs verlangte der Kur-
fürst, „weil Er wegen tragenden Erzkanzlerampts durch Germanien
cumulative anklebender Visitierung und Inquirierung über die in der
Stadt Frankfurt befindliche Buchdrnckereien und Buchläden, sonder-
lich dem Katalog jedes Mal einverleibten Bücher, und damit durch
seine Assistenz alle und jede zeither eingerissenen Mängel, Mifsbräuche
und Ungebühr von Messe zu Messe verbessert werden mögen, dafs ihm
auf der Buchhändler Kosten ein Exemplar zum wenigsten von jedem
verlegten Traktate zu seiner Hofkanzlei überschickt, und dafs die
Buchführer dazu vom Rathe der Stadt ermahnt" und angehalten werden
sollten.
Der Rat von Frankfurt teilte dieses kurfürstliche Begehren den
zur Herbstmesse 1643 anwesenden Buchhändlern mit, die es einstimmig
mit Entrüstung zurückwiesen, und vertrat auch zunächst die Interessen
der Buchhändler gegenüber dem Kurfürsten. Allein Mainz liefs nicht
von seiner Forderung ab, und am 12. April 1652 befahl der Rat Buch-
führern und Buchdruckern, dem Kurfürsten von Mainz als Reichserz-
kanzler ein Exemplar von jedem ihrer neuen Bücher abzuliefern. Im
anecdotornm res Moguntinas etc. illustrautium Tom. IV. Francof. et Lips. 1758
S. 469 ff. mitgeteilt. Vgl. auch Heidenheim er. Aus der Geschichte der Zensur
im XV. und XVI. Jahrhundert, Zeitschrift für Bücherfreunde 1904/05. S. 481 ff.
1) Constitntiones concilii pro vincialis Moguntini, Moguntiae 1549. fol. 30^:
cap. 99.
2) Bockenheimer, Die Buchdruckerei im St. Rochushcspitale zu Mainz.
Mainz 1887. S. 9.
von Karl Esselborn 299
März 1678 verlangte der Bücherkommissar Sperling aufser den fünf
an die kaiserliche Reichshof kanzlei zu liefernden Exemplaren jioch ein
sechstes für den Kurfürsten von Mainz und ein siebentes für den je-
weiligen Bücherkommissar. Eine hiergegen von den Buchhändlern beim
Kaiser eingelegte Beschwerde blieb unerledigt, und 1695 wird die Zahl
von sieben Pflichtexemplaren als feststehend erwähnt. Dabei behielt
es auch sein Bewenden, bis das kaiserliche Patent vom 10. Februar
1746 „das bisherige Herkommen" zu einer gesetzlich begründeten
Forderung machte. i) Es heifst darin:
„Septime, dem bisherigen Herkommen gemäfs, von denen privilegirten
oder neu aufgelegten, auch mittelst erlangter Extension nach Ablauff deren
in dem Privilegio Caesareo enthaltenen Jahren fort verhandlet werdenden
Büchern. Tractaten und dergleichen füntf Exemplaria zur Reichs -Hof- Raths-
Cantzlei, sodann eines für des Churfiirsten zu Mayntz Liebden, als Ertz-
Cautzlern, und eines dem zeitlichen Biicher-Commissario vor dessen mit denen
Büchführern, Händlern und Druckern habende Bemühung, welches ebenfalls
von denen durch die geistliche Ordens-Ständ oder sonst universal privilegirten
Corporibus anwiederum special privilegirten Büchern und Werckern zu ver-
stehen ist, richtig und unweigerlich auf Kosten des BUchführers, an denen un-
privilegirten aber eines Unserer (d. h. der kaiserlichen), eines des Churfürsten
zu Mayntz Liebden und eines dem Bücher ■ Commissario eingelieifert werden
sollen.-)
Eine allgemeine gesetzliche Bestimmung, welche die in dem Kur-
fürstentum ansässigen Buchhändler und Verleger zur Ablieferung von
Pflichtexemplaren der von ihnen gedruckten oder verlegten Schriften
verpflichtete, scheint nicht bestanden zu haben, denn in einem Pro-
memoria des Professors Franz Philipp Frank aus dem Jahre 1784 über die
Einrichtung der Universitätsbibliothek heifst es: „Ein anderer Weg,
die Universitätsbibliothek ohne Kosten zu vermehren, würde sein, wenn,
gleichwie es in Jena der Fall ist, von allem, was hier gedruckt wird,
ein Exemplar in die Bibliothek geliefert werden müfste." 3) Doch
war die Verpflichtung zur Ablieferung von Pflichtexemplaren regel-
mäfsig in den Privilegien ausgesprochen, welche den Betrieb einer
Buchdruckerei gestatteten. So bestimmte das Dekret des Kurfürsten
Philipp Karl vom Jahre 1741, welches die Erlaubnis für die Errichtung
einer Buchdruckerei seitens des Armenhauses zu St. Rochus erteilte,
dafs es von allen „operibus, Tractaten und Schriff"ten", die es drucken
werde, „zwey saubere Exemplaria" an die kurfürstliche Registratur
unentgeltlich einzuliefern habe.'') Aehnlich bestimmte das dem Johann
Friedrich Schiller erteilte Privileg zum Betrieb einer Buchdruckerei
und Buchhandlung vom 24. April 1784, dafs „derselbe schuldig und
1) Kapp, Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das 17. Jahrhundert,
Leipzig 1886, S. 654 ff.
2) Neue und vollständige Sammlang der Reichsabschiede von Conrad II.
an bis jetzt. Frankfurt 1747. Zugabe zu dem 4. Teile S. 114 ff. ; auch abge-
druckt in: Cullmann, Quellen, Materialien und Commentar des gemeinen
deutschen Prelsrechts, Berlin 1S44, S. 31ff.
3) In den Akten des Grofsh. Haus- u. Staatsarchivs betr. die Universität
Mainz.
4) Urkunden des St. Rochushospitalsarchivs im städtischen Archiv zu Mainz.
^00 Die PflichtliüferüugcD im Grofsberzogtum Hessen
gehalten sei, von einer jeden neuen Schrift, die er drucket, ein Exem-
plar an die kurfürstliche Kegierungs- Registratur, und eines an die
kurfiirstliclie Universitäts-Bibliotheke abzugeben". ')
Als durch die politisclien Ereignisse am Ende des 18. Jahrhunderts,
namentlich aucli durch die Aufhebung der Mainzer Universität (1798),
der deutsche Buchliandel in Mainz gänzlich vernichtet wurde und
höchstens im Kommissionshandel der Buchbinder bestand, verlor diese
Einrichtung, dafs von allen in Mainz erscheinenden Druckwerken
Exemplare der dortigen ötl'entliclien Bibliothek überliefert werden
mufsten, an praktischer Bedeutung. Erst in der letzten Zeit der fran-
zösischen Herrschaft begann derselbe einigermafseu durch den im
Jahre 1808 gegründeten Verlag von Florian Kupferberg wieder auf-
zuleben. Da aber dieser Anfang damals noch unbedeutend war und
meistens in Bestellungen aus\Yärts gedruckter Bücher bestand, da man
überhaupt auf die deutsche Literatur weniger Rücksicht nahm, schien
es sicli nicht zu verlohnen, die Abliererung der Pflichtexemplare durch-
zusetzen. Nachdem jedoch der Buchliandel in Mainz bedeutender ge-
worden war und wissenschaftliche Werke zu Tage förderte, erliefs die
seit dem Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 bis zum 12. Juli 1816
bestehende k. k. österreichische und königlich preufsische vereinigte
Administration am 4. Oktober 1814 folgende Verfügung: 2)
Die gefertigte Administration hat es des Dienstes befunden zu verordnen:
dafs von jeder, bei einem der hiesigen Buchhändler im Verlage erscheinenden
Schrift, wefs Inhalts sie sey, 3 Exemplare uuentgeldlich bei hiesiger Ad-
ministration zu depouiren sey, um hiervon geeigneten Gebrauch zu machen.
A'on diesen 3 Exemplaren wird jederzeit eines zum Gebrauche der
städtischen Bibliothek allhier überlassen werden. Der Herr Kreisdirektor
haben hiernach sämtliche Buchhändler hievon zu verständigen.
Mainz, den 4ten Oktober 1814.
Die k. k. Oestr. u. K. Preufsische vereinigte Administration der Stadt Mainz.
Wiuklcr. V. Marquardt.
Die Verfügung wurde während der Dauer der vereinigten Ad-
ministration in Vollzug gesetzt; noch am 16. Januar 1816 3) wurde,
da mehrere Werke nicht abgeliefert worden waren, die Kreisdirektion
angewiesen, „die sämtlichen Buchdrucker von Mainz wiederholt hier-
von in Kenntnis zu setzen, und auf den Vollzug genauer als bisher
geschehen, zu wachen". Zugleich wurde bestimmt, dafs alle rück-
ständigen Werke nachzuliefern seien.
Nachdem Mainz an Hessen gekommen war, kam diese Verfügung
aufser Uebung. Deshalb richtete der Stadtbibliothekar J. Lehne am
23, Juli 1818 an die Oberbürgermeisterei die Bitte, sie möge die Grofs-
herzogliche Regierung zur ausdrücklichen Bestätigung derselben durch
Einrücken in das Amtsblatt bewegen und darauf antragen:
1. Dafs jeder Mainzer Buchhändler von allen, von ihm selbst ver-
1) Johann Friedrich Schiller-Dokumente der Mahizer Stadtbibliothek.
2) Akten der Stadtbibliothek Mainz.
3J Mainz, Stadtarchiv.
von Karl Esselborn 301
legten, wenn auch mit anderem Druckorte bezeichneten Schriften
ein Exemplar auf die Stadtbibliothek abliefere.
2. Dafs jeder Mainzer Buchdrucker, der auf eigenen Verlag oder für
einen besonderen Herausgeber, der kein Buchhändler ist, Werke
und Schriften druckt, welches Inhalts sie seien, zu gleicher Ab-
lieferung verbunden sei.
3. Dafs diese Verfügung gleichfalls auf jene, nach der Besitznahme
des Landes erschienenen Druckschriften,' welche noch nicht einge-
liefert wären, anwendbar erklärt werde, indem der Beschlufs der
provisorischen Verwaltung durch keine gesetzliche Autorität aufser
Kraft gesetzt war.
Zur Begründung seines Antrages führte Lehne aus, die Nichtbe-
folgung der Verfügung sei dadurch veranlafst, dafs man diese Ver-
bindlichkeit mit der Aufhebung der Zensur für aufgehoben gehalten
habe; doch sei diese Voraussetzung falsch, weil die angeführte Ver-
fügung wenigstens hinsichtlich des der Bibliothek zu liefernden
Exemplars mit der Zensur in keiner Verbindung stehe, und in vielen
Ländern, in denen die Prefsfreiheit eingeführt sei, die gleiche Ein-
richtung bestehe, i) *
Die Eingabe hatte nicht den gewünschten Erfolg ; denn am 4. August
1818 erwiderte die Grofsherzoglich Hessische Regierung der Provinz
Rheinhessen der Oberbürgermeisterei, „dafs man noch zuy Zeit nicht
im Falle sei, die Verfügung der vorhinigen Administration vom 4. Oktober
1814 in Vollzug zu setzten".-) Damit war die Verfügung vom 4. Oktober
1814 aufser Wirksamkeit gesetzt.
Auch die französische Herrschaft hatte für die, die Provinz Rhein-
hessen bildenden Gebietsteile Bestimmungen über die Ablieferung von
Pflichtexemplaren gebracht. Diese behielten in ihnen, wie das übrige
französische Recht, Geltung; hatte doch der Grofsherzog in dem Be-
sitzergreifungspatent vom S.Juli 1816 ausdrücklich erklärt, „dafs nur
besondere Rücksichten des allgemeinen Besten ihn zu Aenderungen be-
stehender und durch Erfahrung erprobter Einrichtungen bewegen
würden, . . . dafs das wahrhaft Gute, was Aufklärung und Zeitver-
hältuisse herbeigeführt, ferner bestehen werde".'') Wenn diese fran-
zösisclien Bestimmungen erst an dieser Stelle dargestellt werden und
nicht, wie es die zeitliche Reihenfolge erfordert hätte, unmittelbar im
Anschlufs an die Bestimmungen aus der kurfürstlichen Zeit, so ist
diese Abweichung von der Zeitfolge dadurch gerechtfertigt, dafs es
durch sie vermieden wurde, die Darstellung der nur für die Mainzer
1) Bericht des Stadtbibliothekars J. Lehne v. 23. Juli 1818, Stadtbibliothek
Mainz.
2) Stadtarchiv Mainz.
3) Ueber die Bedeutung dieser Worte, die keineswegs die Garantie des
unangetasteten Fortbestandes der französischen Gesetzgebung in der Provinz
Rheinhessen enthält, vgl. Seitz, Die Rheinhessischen Rechtsinstitatiouen in
ihrem Verhältnifs zur allgemeinen Codification des Grol'sherzogthums Hessen
und die vermeintlichen landesherrlichen Garantien der Ersteren. Regensburg
1S47. S. 40ft'., 161 ff.
302 Die rfllclitlieforuiigen im Grofsherzogtiun Hessen
Bibliothek iu Geltung gewesenen Vorschriften über die Ablieferung
von Pflichtexemplaren zu unterbreclien. Auch innere Gründe sprechen
insofern für die gewählte Reihenfolge, als die Bestimmungen der letzt-
erwähnten Art gänzlich der Gescliichtc angehören, während die fran-
zösischen Bestimmungen in unten näher zu untersuchendem Umfange
heute noch Geltung liaben, und überdies zur Zeit der französischen
Herrschaft auf Grund von ihnen nicht an die Mainzer Bibliothek,
sondern an die Nationalbibliothek zu l'aris Pflichtexemplare abzuliefern
waren.
Die Bestimmungen der in Kheiuhessen zur Geltung gelangten fran-
zösischen Gesetzgebung über die Ablieferung von Pflichtexemplaren
waren zunäclist enthalten in dem Gesetz vom 19. Juli 1793, i) welclies
die Grundlage zu der späteren französischen Gesetzgebung, die bis
heute noch kein abgeschlossenes Autorschutzgesetz liervorgebraclit hat,
legte.'-) Der Art. 1 dieses Gesetzes verleiht den Urhebern von Sclirift-
werken aller Art, den Komponisten, den Malern und Zeichnern, die
ihre Bilder oder Zeichnungen stechen lassen, auf Lebenszeit das aus-
schliefsliche Hecht, ihre Werke in dem Gebiete der Republik zu ver-
kaufen, verkaufen zu lassen oder zu verbreiten, sowie das Eigentums-
recht an ihnen ganz oder teilweise abzutreten, Ihre Erben oder Sonder-
nachfolgör gcniefsen das gleiche Recht 10 Jahre lang nach dem Tode
des Urhebers. (Art. 2). Die ohne die förmliche schriftliche Einwilligung
des Berechtigten hergestellten Nachbildungen unterliegen der Ein-
ziehung (Art. 3), der unbefugte Nachbildner hat eben'^^o wie der Ver-
breiter einer unberechtigten Nachbildung dem Berechtigten Schaden-
ersatz zu leisten. (Art. 4, 5). Die Ablieferupg von Pflichtexemplaren
regelt Art. 6, welcher lautet:
Tout citoyen qui mettra au jour nn ouvrage, soit de litterature ou
de gravure, dans quelque genre que ce soit, sera oblige d'en exposer
deux exemplaires ä la bibliotheque nationale ou au cabinet des estam-
peS de la republique, dont il recevra un recu signe par le biblio-
thecaire, faute de quoi il ne pourra etre admis en justice pour la
poursuite des contrefacteurs.
1) Decret du 19/24 juillet 1793 relatif aux droits de propriete des
auteurs d'ecrits en tout geure, des compositeurs de rausique, des peintres et
des dessiuateurs, Recueil des Decrets de la Convention nationale, Vol. 4
Nancy, Au 2, S. 114. Vgl. auch Gesetze über das Urheberrecht in allen Lüudern.
2. Aufl. Durchgesehen von Ernst Rötblisberger. Leipzig 1902. S. 97.
2) Obwohl in Frankreich die Aufhebung der Druckprivilegien nicht aus-
drücklich ausgesprochen worden war, so verschwinden sie doch um die Mitte
des Jahres 1790. Einen Uebergang' zu dem Gesetz vom 19. Juli 1793 bildet
das Decret conceruant la liberte des Theätres vom 13. Januar 1791, worin bei
dramatischen Werken das ausschliefsliche Aufführungsrecht den Verfassern
auf Lebenszeit, sowie auf 5 Jahre nach ihrem Tode ihren Erben oder Sonder-
nachfolgern gewährt wird (Art. 3 u. 5), eine Bestimmung, die das Decret
relatif aux Spectacles vom 19. Juli 1791 wiederholte. Vgl. auch Kenouard,
Traite des droits d'auteurs, dans la litterature, les scieuces et les beaux arts.
Paris 183S. Bd 1. S. 325, 315ff. Kohler, Urheberrecht an Schriftwerken und
Verlagsrecht. Stuttgart 1900. S. 105.
von Karl Esselborn 303
Dieses Gesetz wurde durch das Beeret imperial contenant Regle-
ment sur rimprimerie et la Libraire •) vom 5. Februar 1810, welches
eine strenge Bücherzensur einführte und die Gewerbefreiheit für die
Buchdruclier und Buchhändler aufhob, in folgenden Punkten abgeändert:
1. Zunächst schuf es für die Familien der Autoren eine besondere
Schutzfrist, indem es das „Eigentumsrecht" der Witwe während ihrer
Lebenszeit, den Kindern während 20 Jahren, die von dem Tode des
Autors bezw. dem seiner Witwe zu laufen begannen, einräumte; für
andere Erben blieb die zehnjährige Schutzfrist des Gesetzes vom
19. Juli 1793 mafsgebend.2)
2. Während das Gesetz von 1793 die Sondernachfolger, denen das
Eigentumsrecht von dem Urheber gänzlich abgetreten worden war, in
gleiche Linie mit den Erben stellt, so nehmen diese für sich und ihre
Rechtsnachfolger dieselbe Rechtsstellung ein, die der Urheber selbst
hatte. 3)
3. Ueber die Ablieferung von Pflichtexemplaren bestimmt Art. 48
folgendes:
Chaque imprimeur sera tenu de deposer ä la prefecture de son
departement, et ä Paris, ä la prefecture de police, cinq exemplaires
de chaque ouvrage, savoir:
Un pour la bibliotheque imperiale, un pour le ministre de l'interieur,
un pour la bibliotheque de notre Conseil d'etat, un pour le directeur
general de la librairie.
Die französischen Bestimmungen über die Ablieferung von Pflicht-
exemplaren behielten bei entsprechender Anwendung auf das Grofs-
herzogtum in beschränktem Umfange — was bei der Verschiedenheit
der Organisation des französischen Staates von der des hessischen nicht
anders möglich war — in Rheinhessen gesetzliche Kraft, wenn sie
auch zunächst von der hessischen Regierung nicht zur Ausführung
gebracht wurden.
2. Die Weiterentwiekelung seit dem Jahre 1816.
Gelangten infolge davOn, dafs die hessische Regierung keine Schritte
zur Durchführung der in den neuen Gebietsteilen geltenden Be-
stimmungen über die Ablieferung von Pflichtexemplaren tat, in den
ersten Jahren der Zugehörigkeit der neuen Provinz zu dem Grofs-
herzogtum keine, oder nur sehr wenige Pflichtexemplare aus dieser
zur Ablieferung, so erreichte in den beiden rechtsrheinischen Pro-
vinzen die Verordnung vom 30. August 1808 nicht in allen Fällen
1) Bulletin des Lois de l'Empire frangais. 4e Serie. Tome 12. S. 71 — 80.
2) Art. 39. Vgl. auch Eenonard a. a. 0. Bd 2. S. 235.
3) Art. 40. An dieser Stelle sei noch hervorgehoben, dafs sich Art. 39 u.
40 auch auf Werke der Ton-, Mal- u. Zeichenkunst beziehen, wie sich aus der
Ueberschrift des (;. Titels des Dekrets, der durch die beiden Artikel gebildet
wird, „de la propriete et de sa garantie" ergibt; überdies spricht Art. 40 nicht
blofs von Druckwerken (ouvrages imprimes), sondern auch von ouvrages graves.
304 Die Pfliclitlieferunfii^en im (irofsborzogtmn Hessen
ihren Zweck, indem eine Anzalil Verlcr^er sich \veii:erle, der ilinen auf-
erlegten VerpHichtung, in der sie eine ungerechtfertigte Belastung ihres
Gewerbes erblickte, nachzukommen, oder sie nur ziigernd erfüllte.
Dazu kam, dafs in Preufsen durch Artikel XV. der Verordnung vom
18. Oktober 1819 die VerpHiclitung der Verleger zur Ablieferung eines
Freiexemplars an eine Bibliothek aufgehoben wurde. Wenn auch
dieser Zustand in Preufsen von kurzer Dauer war, indem die König-
liche Kabinettsorder vom 28. Dezember 1824 die Verptliclitung der
Verleger zur Ablieferung zweier Exemplare eines jeden Verlagsartikels
wieder einfülirte, so mag dieser Vorgang in Preufsen in den Kreisen
der hessischen Verleger umsomehr eine Stimmung gegen die Ver-
ptiichtung zur Ablieferung von Freiexemplaren hervorgerufen haben,')
als das Grofsherzogtum ein AVirtschaftsgebiet mit Preufsen bildet.
Vielleicht war gerade die Aufhebung dieser Verpiiichtung in Preufsen
die Veranlassung für die Grofsherzogliche Regierung, den Kirchenrat
Wagner, den l'rheber der Verordnungen von 1805 und 1808, im
Jahre 1820 zum Bericht über das Institut der Pflichtexemplare aufzu-
fordern. In seinem Bericlit vom 10. April 1820 erklärt Wagner, dafs
seine Kenntnis der in den „mehreren" deutschen Ländern erlassenen
Bestimmungen über Pflichtexemplare teils „ auf ölfentlichen Nachrichten
von desfalls erlassenen Verordnungen, teils auf mündlichen und schrift-
lichen Mitteilungen von Bibliothekaren" beruhe, dafs er aber die über
diesen Gegenstand gesammelten Notizen nach einem Zeitraum von bei-
nahe 15 Jahren nicht mehr zur Hand habe, um die verschiedenen
Data noch einzeln angeben zu können, und führt auf Grund neu ein-
gezogener Erkundigungen die in Nassau, Baden und Württemberg
geltenden Bestimmungen an.
Dieser Bericht wurde dem damaligen Hof bibliothekar Andreas August
Ernst Sclileiermacher vorgelegt, damit er sich zu der »Sache äussere. Bei
der Bedeutung, die Schleiermacher nachmals für das Bibliothekswesen
in Hessen erlangt hat — die Grofsherzogliche Hofbibliothek in Darm-
stadt und die Giefsener Universitätsbibliothek sind nach seinem biblio-
graphisclien System geordnet — dürfte es niclit uninteressant sein, zu
erfahren, wie er sich in seinem Berichte über die Pflichtexemplare,
namentlich über ihre Zweckmäfsigkeit äufserte. Nach einigen Be-
merkungen über Bestimmungen in anderen Ländern fährt der Bericht
Schleiermachers fort:
„Die Frage über die Zweckmäfsigkeit dieser Einrichtung hat zweierlei
Rücksichten zu nehmen, die politische und die finanzielle.
1) In einem Schreiben des Giefsener Verlagsbuchliändlers Ileyer an
Schleierniacbcr vom IS. Dezember 1S19 führt ersterer als Gründe seiner
Weigerung, unentgeltlich Exem])larc an die Ilofbibliotliek abzuliefern, an;
1. Die NichterwähnuDir dieser A'erpflichtung in seinem Privileg als Universitäts-
buchhändler. 2. Die Nichtrücksichtnahme auf die Verpflichtung bei der Steuer-
regulieruug, sowie den infolge der Verpachtung der Posten eingetretenen
Verlust seiner Postbegünstigung. Aul'serdem werde er, wenn er zur Aus-
führung weiterer Gründe aufgefordert werde, ,Damentlicli als Beleg für sich,
die im Königreich Preufsen aufgehobene Abgabe von Frey- oder Gratis-
exemplaren anfuhren können".
von Karl Esselborn 305
Nach erster wird es allerdings passend sein, an einem Ort in jedem
Lande alles finden zu können, was in demselben gedruckt worden ist; vieles
hat dadurch, dass es dem Inlande angehört, früher oder später ein Interesse,
das von dem allgemein bibliothekarischen sehr verschieden ist; es würde von
Seiten der Bibliothek nie gekauft worden sein; als polizeiliche Mafsregel
scheint es auch nicht unzweckmäfsig zu sein, eine solche Ablieferung zu ver-
langen.
Bei der finanziellen Rücksicht mufs der Verlust, den der Verleger da-
durch leidet, und der Vorteil, den der Staat davon hat, gegenübergestellt
werden. An sich kann man es als völlig gleichgültig ansehen, ob der Staat
eine solche Abgabe in natura erhält, oder der Verleger nach einem bestimmten
Verhältnis so viel mehr Steuern bezahlt. Doch ist es für letzteren nicht ganz
dasselbe. Für alle Bücher, die ijjm von Seiten des Staates nicht abgekauft
würden, ist es ganz allein der Papierwert, welchen er gibt; für solche, die
ihm von Seiten des Staates abgekauft würden, ist es der Verkaufspreis, den
er dadurch verliert.
Nach der Kenntnis, die ich von dem Buchhandel habe, sehe ich es als
eine im Verhältnis zum ganzen Geschäfte des Buchhändlers so unbedeutende
Abgabe an, dafs es mir lächerlich erscheint, wenn sich dieser über eine
solche überall bestehende Anordnung beschwert. Der Buchhändler mufs nach
der Natur seines Gewerbes zur Klasse der wohlhabenden Kaufleute gehören;
hat er unbedeutenden Verlag, so ist diese Abgabe sehr gering, hat er be-
deutenden, so ist sie gering im Verhältnis zu seinem Wohlstande. Bei einem
Buche, wovon er 500 Exemplare verkauft, sind 3 Freiexemplare lV2°/o seines
reinen Gewinns, da er den Preis so ansetzt, dafs 30i' an Buchhändler, also
zu ^'3 des Ladenpreises, verkaufte Exemplare alle Unkosten decken.
Soll die frühere Verordnung deshalb beibehalten werden, so wird sie
wohl in der Provinz Ilheinhessen Gesetzeskraft erhalten müssen, oder, da
dasselbe Gesetz schon unter der französischen Regierung bestand, bestimmt
werden müssen, wohin die Exemplare, die sonst abgeliefert wurden, nunmehr
abzuliefern sind, und über das bisher dort gedruckte eine Verfügung erlassen
werden müssen, wenn die französische Anordnung darüber nicht aufgehoben
worden ist. Es wird, wenn man die Ablieferung der 3 Exemplare beibehält,
über das dritte verfügt werden müssen, das früher nach Arnsberg kam, ob
es jetzt nach Mainz kommen soll; in diesem Falle würde alles seit der Ab-
tretung des Herzogtums Westfalen gedruckte dorthin abzuliefern sein. Die
in der früheren Verordnung gemachte Bestimmung, welche die Ablieferung
von 3 Exemplaren auch auf inländische Schriftsteller ausdehnt, scheint mir
durch die Verordnung vom 30. August 1808 aufgehoben zu sein, weswegen
ich nie eine Anwendung davon gemacht habe. Ihre Ausführung von Seiten
der Bibliothekare, die für deren Erfüllung verantwortlich sind, ist schwierig;
sie müssen sich um den Wohnort einzelner Schriftsteller bekümmern, ob sie
dem Inlande angehören oder nicht, müssen dann von diesen das gesetzmäfsige
Freiexemplar fordern; das erste können sie aber nur durch Zeit kostende
Erkundigung erfahren, das zweite aber, diese Beitreibung der Bücher von
den Verfassern, wird in einzelnen Fällen äufserst lästig."
Die in Schleier mache rs Berichte enthaltene Anregung bezüglich
Rheinhessens blieb von dem Ministerium unbeachtet. Auch in den
folgenden Jahren wurden die gesetzlichen Vorschriften über die Ab-
lieferung der Pflichtexemplare wenig befolgt. Wie aus einem Bericht
des Bibliothekars Geh. Hofrat A. Feder vom 10. Dezember 1834 an
das Ministerium des Innern und der Justiz hervorgeht, „sind die be-
stehenden Landesgesetze, nach welchen die inländischen Buchhandlungen
gehalten sind, von jedem Verlagsartikel ein Exemplar an die Grofs-
herzogliche Hofbibliothek abzuliefern, (für die älteren Provinzen die
Verordnung vom 30. August 1808 und für Rheinhessen das Decret
306 Die Pfliclitliefernngen im Grofsherzögtiim Hessen
imperial vom 2. Februar 1810) bislier aufscr Kraft geblieben", so dafs
sieh Feder gezwungen sieht, das Ministerium darum zu bitten, „Ver-
fügung zu treften, kraft welcher sowohl in Zukunft jenen Gesetzen
Folge geleistet, als auch in Vollziehung derselben für die Vergangen-
lieit die bereits eingetretene Lücke ausgefüllt werde".
Von Seiten des Ministeriums erfolgte keine Verfügung auf den An-
trag Feders. Dagegen kam bald darauf die Frage der Pflichtexem-
plare vor den hessischen Landtag. ') Dort stellte nämlich der Abge-
ordnete Dr. Kitgen, Professor der Chirurgie und Geburtshilfe an der
Landesuniversität, in der Sitzung der zweiten Kammer vom 23. Sep-
tember 1835 folgenden Antrag:
, Unter dem 3. Juli 1S(I5 wurde durch eine Allerhöchste Verordnung be-
stimmt, dafs alle Huchliandlungen des Grolshcrzogtums von ihren eigenen
Verlagsschriften 3 E.xemplare, nämlich eins für die llothibliotlick dahier, eins
für die Bibliothek der Landesuniversitiit zu Giefsen und eins für die Provinzial-
bibliothek zu Arnsberg unentgeltlich abgeben sollen. Durch dieselbe Ver-
ordnung wurde allen inländischen Schriftstellern eine gleiche Abgabe von
ihren im Auslande erscheinenden Schriften zur PHIclit gemacht. Als diese
Verordnung nur geringe Nachachtung fand, wurde dieselbe, in Getolge Aller-
höchsten Spezialauftrags unter dem 30. August 1808 durch das Geheime Staats-
ministerium erneuert und dahin modifiziert, dass man von der erwähnten
Verpflichtung der Schriftsteller absah. Während 11 bis 12 Jahren wurde
dieser Verordnung nach ihrer Einschärfung im Jahre 1808 Genüge geleistet,
und es gelangten dadurch die Universitätsbibliothek und Hofbibliothek in den
Besitz manches wertvollen Werkes. Seit den letzten 15 Jahren hat aber die
hohe Staatsregierung es unterlassen, die Buchhändler zur Entrichtung der
sogen. Pflichtexemplare anzuhalten. Hierdurch ist in den genannten Bibliotheken
eine grofse Lücke entstanden, weil von den VerwaUuugen derselben die-
jenigen Werke nicht angeschaut worden sind, welche eben als Pflichtexemplare
von inländischen Buchhandlungen eingehen müssen. Die Landesuniversität
und der Vorstand der Ilofbibliothek haben wiederholt um die Handhabung
der erwähnten Verordnung bei dem Ministerium des Innern und der Justiz
ohne Erfolg nachgesucht.
Unter diesen Verhältnissen stelle ich den Antrag:
Es wolle der verehrlichen Kammer gefallen, die hohe Staatsregierung zu
ersuchen, auf die Befolgung der erwähnten Allerhöchsten Verordnung zu
wachen."
Dieser Antrag wurde dem dritten Ausschufs zur Berichterstattung
überwiesen und durch diesen der Regierung mitgeteilt, die dem Aus-
schufs durch den Kanzler Dr. Linde folgende Antwort zukommen liefs:
„Ew. Hochwohlgeboren beehre ich mich unter Rücksendung der Anlage
auf die Anfrage des verehrlichen Schreibens vom 26. v. M. [20. September 1838]
zu erwidern, dafs es wohl nur einer Anregung bedarf, um die Staatsregierung
zu veranlassen, nicht blos näher nachzuforschen, in wiefern den in der Motion
erwähnten Anordnungen seither Folge geleistet ist, und das etwa Versäumte
nachzuholen, sondern auch für die Zukunft den strengsten Vollzug zu über-
wachen."
Diese Antwort der Regierung wurde der Kammer in der Sitzung
vom 24. Februar 1836 bekannt gegeben, in welcher der Abgeordnete
1) Verhandlungen der Landstände. 7. Landtag 183r)/3(). 2. Kammer,
Protokolle Bd 111 Nr. 60 S. 1 ; VI Nr. 123 S. 2; VII Nr. 125 S. 2—1(1, Nr. 127
S. 3t.; Beilagen Bd II Nr. 251 S. 1 ; III Nr. 397 S.U. I.Kammer, Prot.
Bdll S. 84S, 876, 942 f., 955; Beil. Bd II S. 657.
von Karl Esselborn ^ 307
Graf Lehrbach im Namen des dritten Auschusses Bericht erstattete.
Der Ausschufs beantragte, „die Kammer wolle der Motion keine Folge
zu geben beschliefsen", vielmehr möge sie es den Proponenten über-
lassen, „allenfalls die Vorlage eines Gesetzentwurfes für das Grofs-
herzogtum in dem Sinne der Verordnung vom 3. Juli 1805 durch einen
dahin gerichteten Antrag zu provozieren". Denn, so wurde zur Be-
gründung dieses Antrages ausgeführt, „der Ausschufs könne sich nicht
berufen finden auf Beantwortung der Frage einzugehen, ob es über-
haupt zulässig sei, die betreffende Verordnung vom 3. Juli 1805 in
den diesseitigen Provinzen anno§h zur Ausführung zu bringen ; er könne
sich jedoch schon um deswillen nicht zu besonderer Anempfehlung
der Handhabung dieser Verordnung entschliefsen, weil solche, wie sie
gefafst sei, auf das jetzige Staatsgebiet des Grofsherzogtums nicht
mehr passe und namentlich auf die Provinz Rheinhessen keine An-
wendung finden würde, und weil überdies die Staatsregierung nach
dem Antrag, trotz wiederholter Gesuche der Landesuniversität und
des Vorstandes der Hofbibliothek seit dem Jahre 1820 Anstand ge-
nommen habe, von dieser Verordnung Gebrauch zu machen".
Die Beratung über den Antrag des Abgeordneten Kit gen, die sich
auf einen längeren Vortrag des Antragstellers beschränkte, fand am
29. Februar statt. Zur Begründung seiner Behauptung, „dafs kaum
ein zivilisierter Staat bestehen dürfte, in welchem man nicht die un-
vergütete Abgabe einiger Exemplare durch den Druck verbreitet
werdender Geisteserzeugnisse an den Staat von den Schöpfern oder
Verbreitern dieser Erzeugnisse verlange", führte er zunächst die hier-
über in dem Herzogtum Nassau, im Grofsherzogtum Baden, in den
Königreichen Württemberg, Sachsen, Hannover, Bayern und Preufsen,
in Dänemark, Oesterreich und England bestehenden Vorschriften an
und fuhr, auf die in Frankreich geltenden Bestimmungen übergehend,
fort:
„In Frankreich müssen fünf Exemplare abgeliefert werden. Das hier-
über bestehende kaiserliche Dekret vom 5. Februar 1810 spricht sich in
Artikel 48 etwa mit folgenden Worten aus:
Jeder Buchdrucker ist gehalten, auf der Prlifektur seines Departements
.5 Exemplare von jedem Werke zu deponieren, nämlich eins für die Kaiser-
liehe Bibliothek, eins für den Minister des Innern, eins für die Bibliothek
des Staatsrats, eins für den Generaldirektor des Buchhandels.
Das fünfte Exemplar, dessen Verwendung im Dekrete nicht angegeben
ist, blieb auf der Präfektur zurück.
Die in unserem Staate bestehende Gesetzesbestimmung über diesen Gegen-
stand ist für die Provinz Rheinhessen das erwähnte, nicht aufgehobene kaiser-
liche Dekret vom 5. Februar 1810, sodann für die andern Provinzen eine unter
dem 3. Julius 1805 in Höchstem Spezialauftrag erlassene Verordnung, die unter
dem :iO. August 1808 erneuert und dahin modifiziert wurde, dass man von
der Verpflichtung der Schriftsteller absah.
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Abgabe einiger Probeexemplare
jeder erscheinenden Schrift an den Staat dürften aus folgenden Rücksichten
hervorgegangen sein:
1. einer wohlgeordneten Staatsverwaltung mufs es von Wert sein, zu
wissen, was das Land an geistigen Erzeugnissen für die Oeffentlichkeit liefert,
2. eine Sammlung der gedachten Erzeugnisse hat geschichtliches Interesse,
XXIV. 7. 21
308 Die Pflichtlieferungen im (irofsherzogtum Hessen
3. auch für den Unterricht kann sie wertvoll sein,
4. der tinanzielle Vorteil derselben ist auch in unserem Lande nicht geringe
anzuschlagen. Wiihrend der Jahre 1S2!1 bis einschliesslich iS.'Sli wurden von
Kupferberg in INlainz 90, von Müller daselbst 8(1, von Hey er in Darui-
stadt 67, von Hey er (Vater) in Giefsen 72, von Leske in Darmstadt 91
[nicht 291, wie fälschlich im Verhandlungsbericht angegeben ist], von
Färber in Gleisen 17, von Kunze In Mainz 13, von Lange in Darmsfadt
3, von Pabst daselbst 3, von Ricker in Giefsen 8, zusammen 444 Werke
verlegt.
5. Die P)Uchhändler genügen durch das dem Staate gebrachte Opfer der
geringen Abgabe von wenigen Freiexemplaren nur den nachsichtsvollsten
Forderungen der Billigkeit, da ihnen der Staat für ihr Geschäft in einer ge-
wissen Weise durch die lALifsregeln gegen den Nachdruck ein Monopol
gewährt und ihnen weit höhere Prozente als selbst einem Apotheker ge-
stattet. Sie setzen nämlich ihre Gesamtauslage, durch die Zahl der Exemplare
geteilt, als Grundpreis fest und bestimmen das dreifache dieses Grundpreises
als Ladenpreis. Ist der A'erlagsbuchhändler zugleich Sortimentsbuchhändler,
so bezieht er diesen Aufschlag von 2i)()"o- Bei den an andere Buch-
handlungen abgesetzten Exemplaren h-it der Verleger nur lUO^/o zu ge-
niefsen, indem er Vs des Ladenpreises den fremden Buchhandlungen über-
läfst. Bei Kommissionsartikeln, wo der Verfasser alle Auslagen bestreitet,
ist der beauftragten Buchhandlung stets \'i des Ladenpreises gesichert.
Man sollte glauben, dafs das Gefühl von Billigkeit und von Dankbarkeit
für den dem Buchhändler vor allen anderen Gewerben gesicherten Schutz
und Vorteil auch ohne alle Mitwirkung eines Gesetzes die Verleger be-
stimmen müsse, dem Staate ein für den Verleger höchst unbedeutendes, für
den Staat aber oft sehr wertvolles Geschenk zu macheu, welches der Staat
als Ausdruck der Anerkennung Jener Begünstigung wahrlich wohl verdient.
(5. Bei den erwähnten ganz besonderen Verhältnissen der Buchhändler,
durch welche ihnen Vorteile vor allen übrigen Gewerbetreibenden zugewendet
sind, hat bisher jede Staatsregierung es für Recht erachtet, durch Ein-
forderung einiger Freiproben wenigstens wissen zu wollen, welchem besonderen
Verlagsartikel sie so ausgezeichneten Schutz und Vorteil gewähre.
Was nun den Erfolg der vorerwähnten, von unserer Staatsregierung
gegebenen gesetzlichen Bestimmungen betrifft, so wurde denselben während
etwa 11 — 12 Jahren nach ihrer Einschärfung im Jahre 1808 Genüge geleistet,
und es gelangten dadurch die Universitätsbibliothek und Hofbibliothek in
den Besitz manches wertvollen Werkes. Seit den letzten 15 Jahren haben
aber einige ältere Buchhandlungen angefangen, keine sogenannten Pflicht-
exemplare mehr einzusenden, während die meisten neuentstandenen Buch-
handlungen, z. B. der Herren Pabst, Dingeid ey. Lange und Heil, dem
Beispiele derjenigen älteren Buchhandlungen gefolgt sind, welche, wie die des
Herrn Heyer, pünktlich ihre Schuldigkeit erfüllen.
Durch die Säumigkeit mehrerer älterer und einiger neuerer Buch-
handlungen sind bisher der Hofbibliothek dahier, der Universitätsbibliothek
zu Giefsen und der Provinzialbibliothek zu Mainz viele Werke entzogen
■worden. Die Vorstände dieser Bibliotheken finden sich hierbei in nicht
geringer Verlegenheit, indem sie sich nicht befugt halten können, Werke
anzukaufen, welche sie als unentgeltlich eingehend betrachten müssen. Es
entstehen auf diese Weise notwendig Lücken in den gedachten Bibliotheken,
welche auszufüllen täglich schwerer wird. Die hiesige Hofbibliothek schätzt
schon dermalen die Zahl der zu reklamierenden Freiexemplare auf 800 bis lOüü.
Dabei ist die hiesige Bibliothek in weit günstigeren Verhältnissen als die
der übrigen Provinzen, weil derselben von manchem Schriftsteller ein Ge-
schenk mit seinem Werke gemacht wird. Auch geruhen des Grolsherzogs
K. H. die Höchstdemselben von den Verfassern zugehenden Exemplare in
die Hofbibliothek abzugeben.
Um nur eine einzige Lücke in der Hofbibliothek namentlich zu nennen,
bemerke ich, dafs sie des eigenen Regierungsblattes und der landständischen
Verhandlungen entbehrt.
von Karl Esselborn 309
Die Vorstände der Provinzialbibliotheken und aufserdem der akademische
Senat haben unter diesen Verhältnissen bei dem Grofsh. Ministerium des
Innern und der Justiz um die Handliabung der erwähnten Verordnung nach-
gesucht, indessen ist bisher keine desfallsige höchste Verfügung erfolgt. Es
ist möglich, dafs die Staatsregierung es hat abwarten wollen, ob die säumigen
Buchhandllingen dem Beispiele der nicht säumigen folgen werden, und zwar
bis zu einem Zeitpunkt, wo gesetzliche Bestimmungen zur Beschränkung des
Nachdrucks erfolgt sein würden. Da indessen diese gesetzlichen Be-
stimmungen nunmehr schon eine Zeit lang gegeben worden sind,i) und es
möglich ist, dafs die säumigen Buchhandlungen durch ihre Säumigkeit noch
gröfsere Sicherheit in Bezug auf das^Buchhandelmonopol, nicht sowohl gegen
Nachdruck, als vielmehr gegen Absatz von Schritten durch Buchbinder und
reisende auswärtige Kommissionäre zu erlangen beabsichtigen, die Staats-
regierung aber fortfährt, auf die Vorstellungen der Bibliotheksvorstände und
des akademischen Senats keine Kesolution zu erteilen, so habe ich es für
meine PHicht erachtet, den Gegenstand durch das Mittel der Stände der
Staatsregierung zu empfehlen.
Dann, auf die in dem Ausschufs vertretene Ansicht übergehend, „dafs
seinem Antrag von der Kammer keine Folge gegeben werden möge, weil
die Verordnung vom Jahre ISOS für die gegenwärtige Zeit nicht platz-
greifend erscheinen könne, da dies schon die dermaligen geographischen
Verhältnisse, namentlich in Bezug auf Rheinhessen nicht gestatteten", fuhr
1) Im Jahre 1830, Vorher bestanden in den beiden rechtsrheinischen
Provinzen des Grofsherzogtums keine allgemeinen Bestimmungen gegen den
Nachdruck. Wer sich dagegen schützen wollte, mufste ein besonderes
Privileg erwirken, welches auch die Strafen für Zuwiderhandlungen gegen
die in ihm enthaltenen Verbote enthielt. Erst die Verordnung vom 11. Mai
1S26 betr. die Bestrafung der Kontraventionen gegen Privilegien zur Ver-
hütung des Nachdrucks (Reg. Bl. S. 149f.) bestimmte allgemein als Strafe
für den Nachdruck eines privilegierten Werkes die Konfiskation der nach-
gedruckten Exemplare, sowie eine Geldstrafe im Mindestbetrage des zehn-
fachen und im Höchstbetrage des hundertfachen Kaufpreises des nach-
gedruckten Werkes. Ein allgemeiner Autorschutz wurde zuerst eingeführt
durch das Gesetz zur Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Ver-
leger vom 30. September 1830 (Reg. Bl. S. 347 if.), wonach ein Werk während
der Lebenszeit des Verfassers und zehn Jahre nach seinem Tode, in jedem
Falle jedoch mindestens fünfzehn Jahre vom Tage des Erscheinens an
geschürzt wurde (Art. 1 Abs. 3). Durch dieses Gesetz wurden „die in dem
Grofsherzogtum oder einzelnen Teilen desselben über diese Materie be-
standenen früheren Gesetze aufgehoben" (Art. 21). Damit auch das französ.
Gesetz vom 19. Juli 1793, die Art. 39 und 40 des Decret imperial vom
S.Februar 1810, sowie die Artikel 425 — 429 des Code penal, soweit sie sich
auf den Nachdruck bezogen. Eine Fortbildung erfuhren die Bestimmungen
des Gesetzes vom 30. September 1830 durch die Bundesbeschlüsse vom
•I.September 1832, 9. November 1837, 22. April 1S41, 23. Juli 184.5, 0. November
185(1 und 12. März 1857, die sämtlich in dem Regierungsblatt, und zwar
durch die Bekanntmachungen vom 29. September 1832 (S. 679 f.), 9. Dezember
1837 (S. 501f.), 28. Mai 1841 (S. 249), 23. Juli 1845 (S. ]93f.), 18. Dezember
1.856 (S. 533 f.) und 17. April 1857 (S. 149f.), verkündet wurden. Wesentliche
Änderungen brachten nur die Bundesbeschlüsse von 1841 und 1845, indem
der erstere den Schutz musikalischer Kompositionen und dramatischer Werke
gegen unbefugte Aufführung einführte, und der letztere den Autorschutz auf
dreifsig Jahre nach dem Tode des Autors verlängerte. Diese gesetzlichen
Bestimmungen blieben in Kraft, bis sie durch das Bundesgesetz betreifend
das Urheberrecht an Schriftwerken vom 11. Juni 1870 zunächst für Ober-
hessen und am I.Januar 1871 auch für die beiden anderen Provinzen ihre
Gültigkeit verloren.
21*
310 Die Pfllchtliefenmgcn im Grofsborzogtum Hessen
Dr. Kit gen fort: „Allerdings ist in der gedachten Verordnung von den
Provinzen Starkenbnrg, Oberliessen und Westplialen die llede, und sonach
kann dieselbe dermalen blols für die beiden erstj^renannten Provinzen
bindend sein, da die letztgenannte keinen Teil des (irofsherzogtums mehr
ausmacht. Auch habe ich keineswegs unterstellt, dafs in Bezug auf die
Verbindlichkeit der rheinhessischen Huchhändler, wohl aber in Bezug auf
die A'erbiudlichkeit der Buchhändler in Starkenburg und Oberliessen ohne
weiteres die Provinz Rheinhessen als an die Stelle der Provinz Westplialen
tretend in der fraglichen Beziehung zu betrachten sei. Ich glaube vieliuelir,
dafs jene Verordnung, da sie in Uheinhessen nie besonders publiziert
worden ist, für die Buchhändler dieser Provinz durchaus keine bindende
Kratt habe. Dies ist aber für den Zweck der Bibliotheken auch gar nicht
notwendig, da in Ivheinhessen die desfalls bestandene vormals französische
Gesetzesbestiiiiuuing, welche die Buchdrucker zur Abgabe von fünf
Exemplaren veri)flichtet, noch nicht aufgehoben worden ist, mithin noch
fortbesteht. Ich habe daher auch in meiner Motion der Kheinprovinz gar
nicht gedacht.
Unter diesen Verhältnissen mufs ich es wünschen, dafs die verehrliche
Kammer sich über diesen, besonders für die Landesuniversität wichtigen
Gegenstand aussprechen möge, damit derselbe auf irgend eine Weise zu
einer Beendigung gelange. Sollte auch die Aufhebung der Verordnung die
Folge sein, so würde doch selbst dies einen Vorteil für die gedachten
Bibliotheken gewähren, da alsdann die Vorstände derselben nicht länger
gehindert sein werden, die entstandeneu Lücken durch Ankauf der fehlenden
Werke auszufüllen und künftig keine ähnlichen Lücken entstehen zu lassen."
Bei der am 9. März 1836 stattfindenden Abstimmung wurde die
Frage, ob dem Antrage Folge gegeben werden solle, mit 30 gegen
3 Stimmen verneint, und zwar, weil die Kammer mit 19 gegen
14 Stimmen der Ansicht war, dafs die Sache durch die stattgehabte
Korrespondenz mit dem Regierungskommissar als erledigt zu be-
trachten sei.
Der Antrag wurde hierauf an die erste Kammer verwiesen. Dort
wurde er in der Sitzung vom 15. März 1836 verlesen und am 22. März
erstattete Herr von Kopp im Namen des dritten Ausschusses Bericht
über ihn, und trug darauf an, dafs sich die erste Kammer dem Be-
schlüsse der zweiten anschliefsen möge. Dann fand in der Sitzung
vom 6. April 1836 eine kurze Diskussion statt, bei welcher u. a. der
Kanzler Dr. Linde erklärte, „dafs es sich von selbst verstehe, dafs
nach Zuteilung der Provinz Rheinhessen zum Grofsherzogtume das für
die Bibliothek zu Arnsberg bestimmte Exemplar nach Mainz gehöre,
und die in Rheinhessen abzuliefernden Pflichtexemplare dagegen nach
Darmstadt und Giefsen abgeliefert werden müssen". Das Endergebnis
war dasselbe wie in der zweiten Kammer: in der Sitzung vom 16. April
trat die erste Kammer dem Antrag ihres Ausschusses einstimmig bei
und erklärte sich hierdurch mit dem gefafsten Beschlüsse als auch mit
der weiter abgegebenen Erläuterung der zweiten Kammer einverstanden.
Das Ministerium des Innern und der Justiz folgte nunmehr der
durch diese Kammerverhandlungen gegebenen Anregung und erliefs
folgende „Bekanntmachung, die Ablieferung sämtlicher im Grofsherzog-
tum erscheinenden Verlags- und beziehiingsweise Druckwerke an die
öfifentlichen Bibliotheken betr." (Reg.-Bl. 1836. S. 473f.):
von Karl Esselborn 311
„Durch die Verordnung vom 30. August 180S ist die früher gesetzliche
Bestimmung vom ."{.Juli 1805 dahin wiederholt und modifiziert worden, dafs
von allen Buchhandlungen in dem gesamten Grofsherzogtum von ihren
eigenen Verlagsschriften gleich nach deren Erscheinen im Drucke, bei Ver-
meidung einer den Umständen angemessenen Strafe, jedesmal drei Exemplare
für die drei Provinzialbibliotheken, und zwar eins an die Hofbibliothek der
Provinz Starkenburg, das andere an die Universitätsbibliothek zu Giefsen und
das dritte an die Provinzialbibliothek zu Arnsberg eingesendet werden solle.
Was die Provinz Rheinhessen betritft, so enthält der Art. 4S des Kaiser-
lichen Dekrets vom 5. Februar 1810 die Vorschrift, dafs jeder Buchdrucker
gehalten sein soll, auf der Präfektur seines Departements fünf Exemplare
von jedem Werke zu deponieren.
Da diese in den wesentlichen Vorschriften noch jetzt gültigen gesetzlichen
Bestimmungen nicht durchgängig befolgt worden sind, so werden dieselben,
nach vorher eingeholter allerhöchster Ermächtigung, wiederholt hierdurch zur
Nachachtung, jedoch mit den Modifikationen eingeschärft, dafs künftig von
den Buchdruckern in der Provinz Rheinhessen auch nur wie diesseits, drei
Exemplare abzuliefern und dafs diese, gleichwie die von den Buchhändlern
der beiden diesseitigen Provinzen abzugebenden Verlagswerke, an die drei
Bibliotheken der verschiedenen Provinzen, nämlich ein Exemplar an die
hiesige Ilofbibliothek, ein anderes an die Universitätsbibliothek zu Giefsen
und ein drittes an die Bibliothek zu Mainz gegen Empfangsschein der be-
treffenden Bibliotheken einzusenden sind.
Darmstadt, am 5. Oktober 1S36.
Grofsherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz
du Thil Schott.
Auch diese Bekanntmachung führte keine wesentliche Besserung
herbei ; ') eine ganze Anzahl von Verlegern und Druckern entzog sich
ihrer Ablieferungspflicht nach wie vor. Aufserdem gab der Wortlaut
der neuen Ministerialbekanntmachung ebensowenig wie die älteren Be-
stimmungen Antwort auf mancherlei Fragen, die bei ihrer Durchführung
auftauchten. Wie ein Bericht des Hofbibliothekdirektors Feder vom
31. Januar 1841 an das Ministerium des Innern und der Justiz aus-
führte, war es zweifelhaft, ob folgende Druckwerke der Ablieferung
unterlagen oder nicht:
1. Diejenigen Sachen, welche Drucker der rechtsrheinischen Landes-
teile, teils mit, teils ohne Autor isation für eigene Rechnung drucken.
Sind sie dafür als Verlagsbuchhandlungen zu betrachten oder —
was eine auffallende Bevorzugung vor denen der jenseitigen Provinz
wäre, — weil ihre Profession nicht auf Verlag lautet, frei von der
Abgabe ?
2. Die vom Verfasser selbst verlegten oder in Kommission ge-
gebenen Werke. Ist der Verfasser selbst, wenn er Inländer, gleich
1) Dies gilt auch bezüglich der Universitätsbibliothek, deren Bibliothekar
nach vj 18 der Verordnung für die Universitätsbibliothek vom 8. November
1S37 über die genaue Befolgung der Bekanntmachung zu wachen hatte. Wie
Heuser (Beiträge zur Geschichte der Universitätsbibliothek Giefsen = Bei-
heft 6 zum Zbl. f Bw., Leipzig ISfll, S. 55 u. ß5) mitteilt, f:ind zwar die
Einziehung längere Jahre keine Schwierigkeit, doch geriet die Angelegen-
heit Ende der 50 er Jahre ins Stocken und auch der Bibliothekar Professor
Ludwig Noack (1872 — 85) hatte, als er die seit lS(i2 unterbliebene Ein-
ziehung der Pflichtexemplare wieder aufnahm, mit grofsen Schwierigkeiten
zu kämpfen.
312 Die Pflicbtlicfcrungcn im Grofsherzogtum Hessen
einer Vciiagsbuchbandlung in Anspruch zu nehmen '? Die Kommissions-
liaudlung ist es nach dem Buchstaben der Verordnung [„von ihren
eigenen Verlagsschriften"] nicht, und damit ist ein Elusionsmittel
gegen die Abgabe in die Hand gegeben, wozu die Versuchung in Fällen
sehr kostspieliger Werke leicht unwiderstehlich sein dürfte.
3. Die von der Staatsregierung veranstalteten, einer milden Staats-
anstalt in Verlag gegebenen Schriften, bezw. der von den Regierungs-
behörden ausgegebenen Blätter, deren rcgelmäfsiger Empfang und
sicliere Aufbewahrung in der ilofbibliothek mehr oder weniger
wünschenswert ist.
4. Erzeugnisse der zeichnenden und der Tonkunst. Die Analogie
und wohl auch die mutmafsliche Absicht des Gesetzgebers ist für die
Abgabe, gegen sie ist der Buchstabe der Verordnung („Verlags-
schriften"), dem Sprachgebrauch nach, welcher unter Schriften
kaum Landkarten, geschweige Noten oder malerische Ansichten, Um-
risse zu Gedicliten etc. mit versteht.
5. Die rückständigen Ptlichtexemplare aus der Zeit von 1808 an,
wenigstens in den rechtsrheinischen Landesteilen.
Das Ministerium des Innern und der Justiz entschied in der Ver-
fügung vom 16. Februar 1841, betr. die Ablieferung von Exemplaren
sämtlicher im Grofsherzogtum erscheinenden Verlags- und resp. Druck-
werke an die öffentlichen Bibliotheken des Grofsherzogtums vom
16. Februar 1841, folgendermafsen :
1. In den beiden diesseitigen Provinzen sind alle Verlags -
handln ngen Exemplare ihrer Verlags werke an die öffentlichen Biblio-
theken abzuliefern verpflichtet, demnach auch die Drucker, wenn sie
ein von ihnen gedrucktes Werk in Selbstverlag nehmen, da sie hier-
durch in die Reihe der Verlagshandlungen für den speziellen Artikel
eintreten ; übrigens hat man seither bei letzteren auf Erfüllung ihrer
Obliegenheit nicht gedrungen und es mag daher auch in Zukunft da-
bei verbleiben.
2. Von Schriftstellern, Avelche ihr Produkt in Selbstverlag behalten
oder solches nur in Kommission geben, kann eine Abgabe dieser Art
so wenig gefordert werden, wie von der Kommissionshandlung, — wie-
wohl nicht zu verkennen ist, dafs hierdurch die Verordnung umgangen
werden kann.
3. Die Generaliensammlungen der verschiedenen Behörden haben
für die Hofbibliothek keinen Wert, auch sind sie nicht für das allge-
meine Publikum bestimmt.
Dagegen liegt kein Grund vor, die Verlagshandlung der Invaliden-
anstalt von der allgemeinen Verbindlichkeit bezüglich des Archivs der
Gesetze, des Regierungsblattes und der Gr. Zeitung ') zu entbinden.
1) Am 21. Januar 1813 hatte die Grofsh. Invalidenkommission die Lieferung
eines Pfliehtexeuiplars der Grofs. Hessischen Zeitung abgelehnt: ,da diese
kein Buch sei, so könne die Ilofbibliothek kein Freiexemplar ansprechen;
wohl aber sei ein Exemplar der erschienenen und künftig erscheinenden
von Karl Esselborn 313
4. Sie haben vor der Hand auch auf der Abgabe der Verlags-
werke aus dem Gebiete der zeichnenden und Tonkünste zu bestehen.
5. Von Einforderung der Pflichtexemplare für die Vergangenheit
vor der jüngsten Verordnung ist zu abstrahieren. ')
Weitere Erläuterungen zu der Ministerialbekanntmachung von 1836
enthalten folgende Verfügungen des Ministeriums des Innern an das
Kreisamt Mainz:
1. vom 4. Mai 1858, welche bestimmte, „dafs, wenn von bereits ab-
gelieferten Pflichtexemplaren neue Auflagen in unveränderter Weise
veranstaltet würden, von der Einsendung eines weiteren Exemplars
einer solchen Auflage für die Bibliotheken abzusehen sei".
2. vom 19. August 1861, die infolge einer Meinungsverschiedenheit
zwischen der Mainzer Stadtbibliothek und der Jonghaus'schen Verlags-
buchhandlung zu Darmstadt über die Ablieferung von Kupferwerken
erlassen worden ist, und folgendermafsen lautet:
„Auf Ihren Bericht vom 3. v. M. erwidern wir Ihnen unter Rückschlufs
der Anlagen desselben, dafs nach dem Wortlaute und der Absicht der be-
treffenden Verordnung die den Buchhändlern beziehungsweise Buchdruckern
obliegende Verpflichtung zur Ablieferung von Pflichtexemplaren von den
bei ihnen erscheinenden Verlags- oder Druckwerken an die fraglichen drei
Bibliotheken auf rein artistische Werke, insbesondere aus dem Gebiete der
zeichnenden 2) und Tonkünste,^) insoweit diese nicht Bestandteile eigent-
Sammlung der Verordnungen dahin abzugeben". Im Gegensatz hierzu wird
die Buchhandlung des Grolsh. Staatsverlags durch eine Verfügung des Grofsh.
Ministeriums des Innern und der Justiz vom 12. Juni 1886 beauftragt, ,für
die Zukunft der Grofsh. Universitätsbibliothek, der Grofsh. Hofbibliothek
und der Bibliothek zu Mainz je ein Exemplar der im Staatsverlag er-
scheinenden, nicht periodischen Druckschriften abzuliefern, und zugleich er-
mächtigt, diesen Bibliotheken auf deren Verlangen ein Freiexemplar der
Darmstädter Zeitung (auch für die Vergangenheit insoweit noch Exemplare
vorhanden) und bereits erschienene nicht periodische Druckschriften des
Staatsverlags zu übersenden". Zum Schliifs ist in dieser Verfügung aus-
gesprochen, „dafs die Verordnung vom 5. Oktober lb3G auf die Buchhandlung
des Staatsverlags keine Anwendung erleide".
1) An letzter Stehe enthält die Verfügung die gänzlich aufser Hebung
gekommene Weisung, „in Zukunft zu Antang jeden Jahrs ein Verzeichnis
derjenigen Werke einzureichen, welche in Gemäfsheit der Verordnung an die
Grofsh. Hofbibliothek aus dem Grofsherzogtum abgeliefert worden sind".
2) Der Universitätsbibliothekar Dr. Adrian hatte eine Anfrage des
Ministeriums des Innern vom 13. Juli 1S61 über die Ablieferung von Pflicht-
exemplaren der zeichnenden und Tonkunst dahin beantwortet, „dafs die
BibliothekverwaltuDg in dem Wortlaut der Verordnung keinen Grund ge-
funden habe, auf der Ablieferung von Werken dieser Art zu bestehen; nur
die Verlagshandlung Lange in Darmstadt habe sich in den ersten Jahren
zur Ablieferung von Stahlstichwerken und von Zabern in Mainz fortwährend
bis jetzt zur Abgabe artistischer Werke herbeigelassen".
3) Ueber die Ablieferung von Werken der Tonkunst als Pflichtexemplare
hatte der am 17 Juli 18G1 von dem Ministerium des Innern zum Bericht
aufgeforderte Ilofbibliotheksdirektor Dr. Mitzenius unter dem S.August
ausgeführt, „dafs die Hofbibliothek aufser theoretischen und historischen
Werken über Musik nur sehr wenige Musikalien, d.h. musikalische Kom-
positionen überhaupt besitze. Aus dem inländischen Verlage befänden sich
darunter aufser einigen theoretischen Werken (Anleitungen zum Klavierspiel,
314 Die Pfliclitlieferimgon im Grofsherzogtum Ilessea
lieber Dnickschrifteu bilden und mit denselben im Druck erscheinen, keine
Anwendung findet, und dnls daher auf der Ablieferung von Werken der be-
zeichneten Art, zu welchen auch der in dem Verlage der kartographisch-
artistischen Anstalt von Jonghaus und Venator zu Darmstadt erschienene
Handatlas der aligemeinen Erdkunde, der Länder- und Staatenkundc von
L. Ewald gehört, nicht zu bestehen ist."
Die in den Kreisen der hessischen Verleger durch häufige Nicht-
erfüllung ihrer Abliefcnuigspllicht gezeigte Unzufriedenlieit mit dem
bestehenden Keclitszustand fand durch eine Eingabe des Verlagsbuch-
händlers Emil Roth in Giefsen und Genossen an die zweite Kammer
der Landstände vom 1. März 1887 offenen Ausdruck. In dieser Ein-
gabe war die Bitte ausgesprochen, die zweite Kammer wolle durch
Beschlufs dem Grofsh. Ministerium des Innern und der Justiz die Auf-
hebung der Verordnung vom 3. Juli 1805 (erneuert am 30. August
1808, nochmals erneuert am 5. Oktober 1836) anempfehlen. Diese
Bitte war folgendermafsen begründet:
„Die Ausführung dieser Verordnung mag zu der Zeit, in welcher sie er-
schien, für die davon betroffenen Buchhandlungen weniger Belästigung nach-
geführt haben, weil sie damals diese Extrasteuer ungleich leichter erlegen
konnten, als in der Gegenwart. In jener Zeit, vor 80 bezüglich 50 Jahren,
war der Buchhandel nicht wie jetzt durch eine erdrückende Konkurrenz und
tägliche finanzielle Gefahren bedroht, sondern er war durchweg fest und ein-
träglich, weil er infolge nur ganz spärlich erteilter Konzessionen und den
einmal etablierten Buchhändlern allgemein gewährten Privilegien fast einem
Monopole gleichkam und in vielen Fällen, insbesondere bei Herausgabe und
Einführung von Schulbüchern, alle vaterländischen Rücksichten genofs. Die
Neuzeit mit ihrer seitdem geschaffenen Gewerbe- wie Prefsfreiheit und der
Schaffung und Steigerung von Steuern aller Art hat in allen diesen Be-
ziehungen gewaltige Veränderungen geschaffen. — Das erhöhte Geistesleben
der gesamten deutschen Nation treibt fortwährend eine Flut neuer literarischer
Erzeugnisse zum Angebot auf den Büchermarkt, und das feinsinnigste litera-
rische Verständnis eines Verlegers, wie der berühmte Name eines Autors
reichen nicht immer aus, um den Kalkül des Buchhändlers vor Hinfälligkeit
zu schützen. Nur zu häufig kommt es vor, dafs eine literarische Neuheit
von heute morgen schon durch eine andere überboten wird, und der Verleger
des ersteren noch nicht einmal auf seine Kosten kommt. Bei solchen Um-
ständen erscheint es hart und unbillig, den Buchhandel noch immer
mit einer Steuer zu belasten, welche, an die Abgabe des „Zehnten" erinnernd,
gar nicht mehr in unser modernes Steuersystem pafst. Auch ist kein aus-
reichender Rechtsgrund dafür vorhanden, umsoweniger in der Gegen-
wart, als die Landes- und Kommunalsteuern auf den Buchhandel
vom Jahre 1836 an bis dato auf den fünffachen Betrag gestiegen
sind. In keiner anderen Geschäftsbranche findet die Erhebung
einer derartigen Abgabe statt, wie die erwähnte, sie ist daher auch
vom Standpunkte der Rechtsgleichheit aus unhaltbar geworden."
Schliei'slich weist die Eingabe noch darauf hin, dafs „im Königreich Sachsen
diese Verpflichtung des Buchhandels seit mehr als 30 Jahren aufgehoben sei
Orgelspiel, zum Gesang . . .) nur einige Sammlungen von Liedern und Ge-
sängen für die Schule, für das Volk oder Choräle für die Kirche . . ., also
solche, bei welchen zugleich noch ein weiterer Zweck oder eine andere
Gattung von literarischer Produktion mit vereinigt erscheint. Diese sind als
Pflichtexemplare abgegeben. Von dem bedeutenden musikalischen Verlag
von Schott in Mainz und von Andre in Offenbach ist nichts in der llof-
bibliothek und auch nie etwas eingesendet worden".
von Karl Esselborn 315
und nicht bestehe in Baden, Braunschweig, Oldenburg, Mecklenburg, Elsafs-
Lothringen und in Bayern nicht tiir Bücher".')
Diese Eingabe, über die in dem Landtage keine Verhandlung statt-
fand, wurde am 30. Januar 1888 der Hofbibliothekdirektion vom
Ministerium des Innern und der Justiz zum Bericht überwiesen. Diese
sandte an 50 Bibliotheken Fragebogen, die dreifsig das Institut der
Pflichtexemplare betreffende Fragten enthielten, stellte die Antworten
übersichtlich zusammen und fügte sie dem Berichte an das Grofsh.
Ministerium des Innern und der Justiz vom 4. April 1888 bei. Diese
Zusammenstellung hat, nachdem im Jahre darauf Frankes bekannte
Monographie über die Abgabe der Pflichtexemplare erschienen war,
an allgemeinem Interesse verloren, wenn auch Franke die deutschen
Gesetze nicht mit derselben Ausführlichkeit wie diese Erhebung be-
handelt. In dem erwähnten, diese Zusammenstellung begleitenden
Bericht der Hofbibliothekdirektion ist u. a. folgendes ausgeführt:
„. . . Es liegt unzweifelhaft im Interesse der Wissenschaft und literarischen
Kultur überhaupt, dafs die Erzeugnisse des deutschen Buchhandels wenigstens
in dem Umfange erhalten werden, dafs mindestens auf einer ötfentlichen
Bibliothek Deutschlands ein in Deutschland erschienenes Druckwerk zu finden
ist. Dies ist zunächst die Ansicht mancher Bibliotheksbeamten; es gilt aber
auch gegenüber dem Verlagsbuchhaudel. Eine solche Erhaltung liegt sehr
wesentlich im rein geschäftlichen Interesse der Verleger, denn die Güte der
hier in Frage stehenden Produkte — Bücher — hängt sehr wesentlich auch
davon ab , dafs dem nutor die für seinen Gegenstand existierende Literatur
zugänglich sei, dafs mithin das für wissenschaftliche Arbeiten nötige Material
erhalten bleibe und nicht dem Zufall und damit möglicherweise dem Untergang
preisgegeben werde. Jeder gewerbliche Produzent hat ein Interesse daran,
dafs das, was er produziert, wirklich verbraucht werde und verschwinde, um
Raum tür neue Produktion zu schaffen; der Verlagsbuchhaudel hat ein grofses
Interesse an der wenigstens beschränkten Erhaltung seiner Produkte, denn
für ihn ist die Erhaltung wesentliche Bedingung für neue Produktion. Ohne
literarische Produktion kein Buchhandel, und keine literarische Produktion
ohne öffentliche Bibliotheken. Ein bedeutender Unterschied zwischen dem
Verlagsbuchhandcl einerseits und sonstigen Gewerben andererseits ist mithin
durchaus nicht in Abrede zu stellen."
„Daraus ergibt sich die Stellung der Hofbibliothek. Für die Bibliotheken
zu (Jicfsen und Mainz handelt es sich bei der Ablieferung von Pflicht-
exemplaren um eine wünschenswerte Bereicherung, vielfach nur um eine
zweifelhafte Vermehrung der Bücherzahl. Ihnen kann nicht zugemutet werden,
für den hessischen Verlag als solchen irgend welche Summen aufzuwenden.
Dagegen hat die Hotbibliothek als Landesbibliothek die Aufgabe, für den
hessischen Verlag als einen Teil des deutsehen Gesamtverlags als Sammel-
stelle zu dienen, gleichviel welchen Aufwand an Geld, Zeit, Mühe diese Auf-
gabe nach sich ziehen würde." An diesem Gesichtspunkte ist „auch für den
F'all festzuhalten, dafs etwa künftig statt 'A nur 1 Pflichtexemplar geliefert
und alsdann der hessische Verlag nicht nach Provinzen verteilt, sondern in
seiner Gesamtheit der Hof bibliothek zugewiesen würde."
1) Diese Angaben sind teils unrichtig, teils ungenau. Keine Pflicht-
exemplare erheben folgende Staaten des Deutschen Reiches: Königreich
Sachsen, Baden, beide Mecklenburg, Oldenburg, Braunschweig, die sächsischen
Herzogtümer und Weimar, Schwarzburg- Rudolstadt, beide Reufs, Waldeck,
beide Lippe, Bremen; über Bayern siehe Franke S. 137—143, Zbl. f.Bw. 18.
1901. S. 59b— 602, über Elsafs-Lothringen siehe Franke S. 108 ff.
316 Die rfliclitlioferuDgen im Grofsherzogtiim Hessen
eriTcbcn si
'fi^
Für die Beschaflung des hessischen Verlags seitens der Hofbibliothck
en sich folgende Fülle:
1. Die llofbihliotlu'k bezieht in niilier zu bestimmendem Umfange (Kii))fcr-
werke, IMiisikalion) ein Kxenii)lar von allen in Hessen erscheinenden Druck-
werken.
2. Sie bezieht als Ptlichtexemplare die Druckwerke bis zur Höhe eines
gewissen Preises (10, 15, 20 M.) und erwirbt alle im Preise darüber hinaus-
liegenden käuflich, mit oder ohne Vergünstigung neben dem hergebrachten
Kabatt.
3. Sie bezieht den ganzen Verlag durch Ankauf unter gewissen Ver-
günstigungen.
-1. Pflichte.\emi)lare fallen vollständig weg."
Auch diese Anregung führte zu keiner Aenderung der gesetzlichen
Restimmungen über die Abgabe von Pflichtexemplaren. Dagegen schien
ein Autrag, den der Abgeordnete Hof- und Verlagsbuchhändler Arnold
Bergsträfser in der zweiten Kammer der Landstände am 19. Februar
1892') gelegentlich der Beratung des Kapitels 50 des Budgets, „llof-
bibliothek und Museum", stellte, mehr Erfolg zu Laben. Dieser An-
trag lautete:
„Die Kammer möge Grofsherzogliche Regierung ersuchen: die
bestehenden Verpflichtungen der Verlagsbuchhändler im Grofsherzog-
tum Hessen auf Lieferung von Pfliclitexemplaren an die Hofbiblio-
thek zu Darmstadt, an die Universitätsbibliothek zu Giefsen und an
die städtische Bibliothek zu Mainz einer Durchsicht zu unterziehen
und eine hierauf bezügliche Vorlage zu machen".
Zur Begründung dieses Antrages führte Bergsträfser folgendes an:
„Wenn ich bei diesem Kapitel das Wort nehme, so geschieht es nur
deshalb, weil auf eine von mir erfolgte Anregung vor drei Jahren die Regierung
noch nicht in der Lage war, eine Antwort zu erteilen. Es handelt sich nämlich
um eine Ungerechtigkeit den Verlagsbnchhäudlern im Grolsherzogtum Hessen
gegenüber. Man hat nämlich eine Verordnung aus dem Jahre 1^05 über die
Lieferung von Pflichtexemplaren an die Bibliotheken zu Darmstadt und
Giefsen im Jahre 1S3G auf die Lieferung an die Mainzer Stadtbibliothek
ausgedehnt. Man hat geglaubt dies tun zu können, weil Rheinbessen das
französische Preisgesetz die Verpflichtung auferlegt, dafs die Buchdrucker
Pflichtexemplare an die Bibliothek zu Mainz liefern. Diese Verordnung steht
nach der Anschauung Rechtsgelehrter auf unhaltbarem Boden. Die An-
gelegenheit der Pflichtexemplare ist auch im Deutschen Reichstag behandelt
worden, und zwar bei Beratung der Gewerbeordnung.^) Damals kam der
1) 27. Landtag Prot. Bd L Nr 6. S. 50 f., Beil. Bd 1. Nr 58.
2) Hier liegt eine Verwechselung mit dem Gesetze über die Presse vom
7. Mai 1S74 vor, welches in § 30 Abs. 3 bestimmt, dafs die „Vorschriften der
Landesgesetze über Abgabe von Freiexemplaren au Bibliotheken und öffent-
liche Sammlungen" durch dieses Gesetz nicht berührt werden. Die Geschichte
dieser Bestimmung ist folgende:
Die Regierungsvorlage des Reichsprefsgesetzes enthielt folgende Be-
stimmung über die Pflichtexemplare: „Ebenso werden durch dieses Gesetz
die Vorschriften der Landesgesetze über Abgabe von Freiexemplaren an
Bibliotheken und öffentliche Sammlungen nicht berührt". Bei der ersten Be-
ratung des Gesetzentwurfs sprach am 20. Februar 1874 der Abgeordnete
Geib, ein Buchhändler aus Hamburg, für die Aufhebung dieser Ausnahmebe-
stimmung. (Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des deutschen Reichs-
tages, 2. Legislaturperiode. I.Session 1874. Bd 1. S. 150.) Darauf wurde diese
von Karl Esselborn 317
Reichstag zu dem Besclilufs, unter Zustimmung des Bundesrates, dafs die
Pflichtexemplare als eine Angelegenheit der Partikulargesetzgebung den
einzelnen Staaten vorbehalten werden soll. Das Grofsherzogtum Hessen
hat diese Partikulargesetzgebung noch nicht vollzogen, sondern ist auf jenem
für die Dauer unhaltbaren Standpunkt stehen geblieben. Nun ist ein Zustand
eingetreten, den ich geradezu als einen anarchischen bezeichnen möchte.
Die Bibliothek zu Gleisen z. B. schreibt an die Verlagsbuchhändler hier um
Lieferung der PÜichtexemplare; abe» die Buchhändler liefern nicht, um einen
Druck auszuüben, dafs endlich einmal Recht, geschatfen wird. Wir haben
doch in Bezug auf die Besteuerung im Grofsherzogtum alle gleiches Recht,
und ich meine, dem Yerlagshandel gehört dieses Recht auch. Ich bin der
festen Ueberzeugung, dafs das Interesse des Sammlers, was naturgemäfs
eine Bibliothek haben mufs, in jeder Weise von dem Verlagsbuchhandel
begünstigt werden wird; aber es macht einen eigentümlichen Eindruck, wenn
wir wissen , dafs wir zu den wenigen Staaten gehören, wo diese Materie von
der Gesetzgebung gar nicht geregelt ist, und auf einem so schwankenden
Boden steht, wie ich es selbst geschildert habe. Meine Anregung hat keine
Würdigung gefunden von selten des Regierungstisches, ich werde mich des-
halb nicht mit einer Anregung begnügen, sondern stelle einen Antrag und
möchte Sie bitten, diesen Antrag zu berücksichtigen. Wir vergeben uns da-
mit noch gar nichts; die Bibliotheken werden in keiner Weise verkürzt.
Es soll nur die Kammer mich in dem Bestreben unterstützen , dafs wir statt
der Unterlage, die wir jetzt haben, eine wirklich auf rechtlicher Basis be-
ruhende erhalten."
Bestimmung bei der Kommissionsberatung mit Stimmengleichheit verworfen
(vgl. Sten.-Ber. d. Reichstages 10. Leg.-Per. 2. Sess. 1900/02. Bd 3. S. 2269;
Sten.-Ber. des Preufs. Hauses d. Abg. 19. Leg.-Per. 3. Sess. 1901. Bd 3. S.3242).
In der zweiten Beratung am 23. März 1ST4 sprachen für die Beibehaltung der
Ptlichtexemplare die Abgeordneten Professoren Dr. 0 n c k e n und Dr. v. S c h u 1 1 e,
gegen sie der Abgeordnete Verlagsbuchhändler Dr. Brockhaus, der beantragt
hatte, dafs die Vorschriften der Landesgesetze über Abgabe von Frei-
exemplaren an Bibliotheken und öffentliche Sammlungen durch das Prefs-
gesetz aufgehoben werden sollten. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Das
gleiche Schicksal hatten die Anträge der Abgeordneten Dr. Reichensperger
(„Von Werken, deren Ladenpreis den Betrag von 15 M. übersteigt, können
Freiexemplare nicht verlangt werden"), Dr. Oncken („Die iu den Landes-
gesetzen ausgesprochene Verpflichtung zur Abgabe von Freiexemplaren an
Bibliotheken und öffentliche Sammlungen haben Verleger und Verfasser,
bezw. Herausgeber gemeinsam zutragen; von Prachtwerken mit Abbildungen
können Freiexemplare nicht verlangt werden'), Job. Struckmann („dem
Antrage des Abgeordneten Dr. von Schulte hinzuzusetzen: Von l'racht-
werken mit Abbildungen können jedoch Freiexemplare nicht verlangt werden").
SchliefsHch wurde der mit der Regierungsvorlage übereinstimmende Autrag
des Abgeordneten Dr. von Schulte mit grosser Majorität angenommen
(Sten. Ber. 2. Leg.-Per. 1. Sess. Bd 1 S. 504—512) Bei der dritten Beratung
stellte der Abgeordnete Dr. Reichensperger den Antrag: „Von Werken,
deren Ladenpreis den Betrag von 15 M. übersteigt, sowie von W^erkeu,
welche in neuer unveränderter Auflage erscheinen, können jedoch Frei-
exemplare nicht verlangt werden". Ein Unteramendement des Abgeordneten
Dr. Wehrenpfennig zu diesem Antrag schlug vor, statt 15 M. zu setzen
,5 M.". Nachdem ein Antrag des Abg. Dr. Marquardsen, auf Grund dessen
der jetzige Absatz 2 des § 30 eingefügt und die Bestimmung über die Pflicht-
exemplare folgendermafsen formuliert worden war: „dasselbe gilt von den
Vorschriften der Landesgesetze über Abgabe von Freiexemjdaren an Biblio-
theken und öffentliche Sammlungen", wurden die Anträge Welirenpfennig
und Reichensi)erger, letzterer mit 153 gegen 146 Stimmen, abgelehnt
und der §30 in seiner jetzigen Gestalt angenommen (a.a.O. Bd 2 S. 1116
bis 1119).
^18 Die rflichflieferiiDgen im Grorsliorzogtuni Hessen
Dieser Antrag wurde dem vierten Ausschufs zur Berichterstattung
überwiesen.
Noch ehe dieser Antrag seine Erledigung fand, stellte auch der
engere Senat der Landesuniversität in der Angelegenheit der Pflicht-
exemplare am 17. Oktober 18;» 1 einen Antrag bei dem Ministerium
des Innern und der Justiz, daliin gehend, es möge „entweder die Ein-
richtung der Ptiichtexemplaro ganz aufheben, oder aber anordnen, dafs
die säumigen Buchhändler zur Lieferung der Pflichtexemplare im Wege
des Zivilprozesses gezwungen werden; denn die Anstrengung eines
Strafprozesses werde wegen der in der Verordnung vom 30. August 1808
fehlenden Strafbestimmnng nicht zum gewünschten Ziel führen."
Diese beiden Anträge veranlafsten das Ministerium, im Frühjahr
1892 eine Konferenz der Vorstände der drei hessischen Bibliotlieken,
des Abgeordneten Bergsträfser und des Geh. Staatsrates Knorr
von Rosenroth wegen Regelung der Angelegenheit der Pflicht-
exemplare zu veranstalten. Auf Grund dieser Beratungen arbeitete
der damalige Giefsener Oberbibliothekar Professor Dr. H. Haupt im
Auftrag des Ministeriums folgenden Entwurf einer Verordnung über
die Abgabe von Pflichtexemplaren aus:
Nach der Verfügung Grofsh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom
5. Oktober lS3ß haben die Buchhändler in den Provinzen Starkenburg und
Oberhessen und die Drucker der Provinz Rheinhessen von allen Verlags-
schriften je ein Exemplar an die Grofsh. Hofbibliothek in Darmstadt, an die
Grofsh. Universitätsbibliothek in Giel'sen und an die Stadtbibliothek zu Mainz
einzuliefern. Aus den im Laufe der Jahre gemachten Beobachtungen hat sich
jedoch ergeben, dafs ein Bedürfnis für die Ablieferung von 3 Pflichtexemplaren
nur rücksichtlich eines Teils der einschlägigen Verlagswerke besteht, während
es bezüglich anderer Erscheinungen, z. B. der Adrefsbücher, Kalender und
Schulbücher, in manchen Fällen ausreichend erscheint, dafs dieselben in einer
geringeren Anzahl von Exemplaren abgeliefert und aufbewahrt werden. Es
wird daher für die Zukunft festgesetzt, dafs die Hofbibliothek in Darmstadt
von allen Erscheinungen, bezüglich deren die Verpflichtung zur Abgabe von
Pflichtexemplaren besteht, ohne Ausnahme je ein Exemplar ihren Beständen
einzuverleiben hat, während die Vorstände der Universitätsbibliothek zu
Giefsen und der Stadtbibliothek zu Mainz ermächtigt werden, von der Ein-
ziehung derjenigen Pflichtexemplare, die nach ihrem Ermessen für wissen-
schaftliche Zwecke voraussichtlich nicht in Betracht kommen, künftig Abstand
zu nehmen.
Der Verpflichtung der Drucker und Verleger zur Abgabe von 3 Pflicht-
exemplaren werden dieselben indessen in allen Fällen nachzukommen haben,
in denen jede der drei Bibliotheken ein Pflichtexemplar des betreffenden
Werkes zu besitzen wünscht.
In Ausführung dieser Verfügung wird die Direktion der Hofbibliothek
künftig viermal im Jahre eine Liste der erschienenen Pflichtexemplare auf-
stellen und der Universitätsbibliothek zu Giefsen und der Stadtbibliothek zu
Mainz zur Einsichtnahme vorlegen. Nachdem diese beiden Bibliotheken sich
darüber geäufsert haben, welche von den aufgeführten Pflichtexemplaren sie
zu erhalten wünschen, wird die Direktion der Hofbibliothek den einzelnen
Verlagshandlungen bezw. Druckereien mitteilen, wieviel Pflichtexemplare sie
von jedem ihrer Verlagswerke einzusenden haben. Die Einlieferung sämt-
licher Pflichtexemplare, auch der für Giefsen und Mainz bestimmten, hat an
die Gr. Hofbibliothek zu erfolgen, welche auch die zur Eintreibung rück-
ständiger Pflichtexemplare etwa notwendig werdenden weiteren Mafsregeln
ergreifen wird.
von Karl Esselborn 319
Sollte seitens der lieferuno:spflichtigen Buchhandlungen einer wiederholten
Aufforderung der Grolsh. Hofbibliothek nicht nachgekommen werden, so ist
diese ermächtigt, nach Ablauf von vier Wochen nach der zweiten Mahnung,
die rückstiindigeu Exemplare käuflich zu beschaffen und die Einziehung des
Kaufpreises durch das zuständige Kreisamt zu veranlassen.
So konnte das Ministerium das Innern und der Justiz dem vierten
Ausschufd der zweiten Kammer, dem der Antrag Bergsträfser zur
Berichterstattung überwiesen worden war, auf seine Anfrage unterm
10. Oktober 1892 erwidern, „dass bereits vor einigen Monaten auf
Anregung des Abg. Bergsträfser Verhandlungen zwischen den be-
teiligten Bibliotheksvorständen und dem Antragsteller als Vertreter
der interessierten Buchhändler zu dem Zwecke eingeleitet worden seien,
eine allseits befriedigende Regelung der Sache herbeizuführen, und
dafs diese Verhandlungen in der Kürze zu einem Ergebnis voraus-
sichtlich führen würden; daher dürfte wohl zunächst der fragliche
Gegenstand auf sich beruhen bleiben können."
Auf diese Antwort hin beantragte der Ausschufs den Antrag für
erledigt zu erklären, ein Antrag, den die Kammer am 1. Februar 1893
einstimmig annahm. (Prot. Bd IV, Nr 38, S. 50. Beil. III, Nr 297.)
Diesem Beschlufs trat die erste Kammer, entsprechend dem in dem
Ausschufsbericht des Fürsten zu Solms-Hohensolms-Lich ent-
haltenen Antrag, am 26. April einstimmig bei. (Prot. S. 419 f. Beil.
Nr 126.) Nachdem die Rückäufserung der ersten - Kammer am
2. Mai 1893 verlesen worden war, war der Antrag Bergsträfser für
den Landtag abgetan.
Der von dem Oberbibliothekar Dr. Haupt bearbeitete Entwurf war
den Vorständen der Bibliotheken in Darmstadt und Mainz zur Begut-
achtung vorgelegt worden und hatte schliefslich, namentlich infolge
der von Oberbibliothekar Dr. Velke vorgeschlagenen Aenderungen i)
folgende Gestalt erhalten :
Nach der Verordnung vom 5. Oktober 1836 (Regierungsblatt v. J. 183G
Nr. 48), durch welche die Ausführung früherer gesetzlicher Bestimmungen
neu geregelt worden ist, haben in den Provinzen Starkenburg und Ober-
hessen die Buchhändler und in der Provinz Rheinhessen die Buchdrucker von
allen bei ihnen verlegten oder gedruckten Schriften je ein Exemplar an die
Grofsh. Hofbibliothek in Darmstadt, an die Grofsh. Universitätsbibliothek in
Giefsen und an die Stadtbibliothek in Mainz unentgeltlich abzuliefern.
Da sich im Laufe der Zeit ergeben hat, dafs ein Interesse an der Ab-
lieferung und Aufbewahrung dieser Schriften in mehreren Exemplaren nur
riicksichtlich eines Teils derselben (der einschlägigen Druckwerke) besteht,
so soll die erwähnte Verordnung in Zukunft in der Weise ausgeführt werden,
dafs die Grofsh. Hof bibliothek von allen Erscheinungen bezüglich deren
eine Verpflichtung zur Abgabe von Pflichtexemplaren besteht, ohne Ausnahme
1) Diese Aenderungen betreffen namentlich folgende Punkte: 1. Am
Eingang sei der vielfach angezweifelte gesetzliche Charakter der Be-
stimmungen zu betonen. 2. Es sei ausdrücklich zu erwähnen, dafs Werke rein
artistischer Art der Ablieterungspflicht nicht unterliegen. 3. Anstelle einer
Strafbestimmung sei das Zwangsverfahren zu regeln. (Schreiben des Ober-
bibliothekars Dr. Velke an den Hof bibliothekdirektor Dr. Maurer vom 10. Juni
1892.)
320 Die rflichtlieferangen im Grofsherzogtnm Hessen
je ein _Exeini)l;ir ilireii HesCiiulen einzuverleiben hat, wiilirend die Vorstände
der beiden anderen Hihliotlieken erniiieiitigt werden, von der iMn/Jeiiunj;- der-
jenigen riiielitexeniplare, die für die Zweeke dieser IJibliotbeken nieht in
Betraelit kommen, naeh ibrem Ermessen kiinl'tig Abstand zu uelimen.
Zur Abgabe von drei rilielitexeniphiren bk>iben die Verleger oder Drucker
indessen auch in Zukunft dann immer verplliclitet, wenn jede der drei
Bibliotheken ein Exemplar der betrelVenden Sclirift beans|)ruclit. Werke rein
artistischer Art und solche, bei denen der erliiuternde 'l'ext von nebensäch-
licher Bedeutung ist, Landkarten und Musikalien, sind auch künftig von der
Abgabe])Hieht ausgenommen.
In Austiihrung dieser Verordnung wird die Direktion der Grol'sh. Ilof-
bibliothek künftig zweinuU im Jahre eine Liste der erschienenen l'tlicht-
exeniplare aufstellen und der Universitätsbibliotiiek /u (liefsen und der
.Stadtbibliothek zu Mainz zur Einsiclitnahme vorlegen und nach deren Ent-
scheidung den einzelnen Verlagshaudlungen bezw. Druckereien die Zahl der
von ihnen angeordneten rflichtexemplare mitteilen. Die Einlieferung sämt-
licher riliclitexenii)lare, auch der für Gielsfin und Mainz bestimmten, hat an
die IIofbil)liothek zu erfolgen, welche auch die zur iJeitreibimg rückständiger
rHichtexemplare notwendig werdenden weiteren Malsregeln ergreifen wird.
Den Buchhandlungen bezw. Druckereien in Giefsen und Mainz steht es jedoch
frei, ihre \'erlagswcrke an die Bibliotheken ihres Ortes direkt zu liefern,
welche der Groish. llofbibliothek hiervon Mitteilung machen wird.
Die Einziehung verweigerter Verlags- oder Druckwerke geschieht auf
Antrag der Groish. llofbibliothek durch die zuständigen Kreisämter auf dem
Wege des administrativen Beitreibungsverfahrens (Ges. vom 2. Februar 18hl)').
In dieser Gestalt liefs der Abgeordnete Bergsträfser den Ent-
wurf drucken und sandte ihn zur Begutachtung .-in die Verlagsbuch-
händler mit einem Rundschreiben vom 29. Mai 1895, worin er erklärt,
dass dieser Entwurf einerseits den Zweck der Einlieferung von Pfliclit-
exemplaren nicht beeinträchtige, andererseits auch den Verleger, wo
es anginge, entlaste, und dafs nach seiner, von hervorragenden Juristen
bestätigten Ansicht nach Lage der Gesetzgebung mehr als in dem Ent-
wurf geboten werde, nicht zu erreichen sei.
Inzwischen machte sich der Mangel der bestehenden Bestimmungen
über die Ablieferung von Pflichtexemplaren weiter geltend. Lag es
ja in dem freien Willen der Verleger, ob sie ihrer Pflicht hinsichtlich
der Abgabe von Pflichtexemplaren nachkommen wollten oder nicht,
da ein zwangweises Vorgehen gegen widerstrebende Verleger von der
Regierung nicht gebilligt wurde. Die auf diese Weise entstandenen
Lücken in dem Bücherschatz der Hofbibliothek wurden aucli auf Seiten
des Publikums empfunden. So erschien in dem „Darmstädter Täg-
lichen Anzeiger" vom 3. Mai 189.5 folgendes Eingesandt:
„Dem Einsender fiel bei der Benutzung hiesiger llofbibliothek auf, dafs
ihm gerade bei hessischen Verlegern erschienene Werke als ,nicht vor-
handen' bezeichnet wurden. ... Es dürfte vielleicht von allgemeinem Interesse
sein, eine Aeufsernng der Direktion der llofbibliothek darüber zu vernehmen,
wie sich das Fehlen so vieler, teilweise für die Landesgeschichte höchst
wichtiger Werke erkärt,^) Weiter fiel dem Einsender auf, dafs auch die
1) Nicht dieses Gesetz, welches nur die Pfändung im administrativen
Beitreibnngsverfahren regelt, müfste hier angeführt werden, sondern das Gesetz
vom 30. September 1S93, das Verfahren der Zwangsvollstreckung im Ver-
waltungswege betr. (Reg. Bl. S. 2(J5ff.).
2) In dem aus Anlafs dieses Eingesandt von der Hofbibliothekdirektion
von Karl Esselborn 321
Kreisblätter*) des Landes auf der Ilofbibliothek nicht vertreten sind. Wer
anders soll diese Blätter sammeln, die doch immerhin einen gewissen geschäft-
lichen Wert besitzen, wenn nicht die Landesbibliothek'? Dem Fehlen der
Kreisblätter auf der Hof bibliothek dürfte dadurch zu begegnen sein, dals die
Kreisämter vom Grofsh. Ministerium augewiesen würden, regelmässig je ein
Exemplar ihres Kreisblattes an die Hof bibliothek einzusendeu." '■')
Bei dieser Sachlage gründeten sich grofse Hoffnungen auf den
Erfolg der Bemühungen Bergsträfsers, die in der Tat ein be-
friedigendes Ergebnis erwarten liefsen. Allein sie sollten sich nicht
erfüllen. Am 5. Januar 1897 erlag Bergsträfser einem scliweren
Leiden, und seitdem ruht die Frage der Neuregelung der Bestimmungen
über die Abgabe von Pflichtexemplaren im Grofsherzogtum Hessen.
(Fortsetzung folgt.)
Siebente Yersammluug der Yereiniguiig Schweizerischer
Bibliothekare.
Am 20. und 21. April tagte in Genf die Vereinigung schweizerischer
Bibliothekare. Die Versammlung wies einen mittleren Besuch auf,
trotzdem der Zuzug aus der deutschen Schweiz nicht stark war. Er-
freulicherweise war auch das Ausland vertreten; Herr Dr. Chr. Berg-
hoeffer aus Frankfurt a. M. nahm als Gast an der geselligen Ver-
einigung des ersten und an den Verhandlungen des zweiten Tages teil.
I.
Die erste, Samstag Abend stattfindende Sitzung wurde von kleineren
Geschäften in Anspruch genommen. Zunächst wurden die Vereins-
an das Ministerium erstatteten Bericht vom 15. Mai 1895 wird ausgeführt, dafs,
nachdem ein Gesuch an das Kreisamt Giefsen, einen dortigen Verleger zur
Ablieterung anzuhalten, abschlägig beschieden worden sei, seither nur von
den Verlegern, die freiwillig ablieferten, Pflichtexemplare in Empfang ge-
nommen und nur solche Verleger zur Ablieferung aufgefordert worden seien,
die voraussichtlich ihrer Verpflichtung nachkommen würden.
1) Nach einer Verfugung des Ministeriums des Innern vom 2. November
1904 wird vom Jahr l'.U)5 ab das dem Ministerium zur Verfügung stehende
Exemplar der hessischen Kreisblätter jedesmal am Vierteljahresschlufs an die
Hof bibliothek abgegeben; fehlende Nummern haben die Verleger auf Ersuchen
der Bibliothek an diese abzugeben. Da sich diese Art des .Sammeins nicht
bewährte, indem sie nur selten und umständlich zur Aufbewahrung eines voll-
ständigen Exemplares führte, so wandte sich die Ilofbihliotheksdirektion
direkt an die Expeditionen der Kreisblätter. Auf diese Weise erhält nun
die Hof bibliothek vom I.Januar 1906 ab ein vollständiges Exemplar sämt-
licher Kreisblätter, und zwar zum Teil ganz unentgeltlich, zum Teil gegen
Erstattung der Ueberweisungsgebühr.
2) Gemäfs einer Verfugung des Ministeriums des Innern vom 12. Juni
1906 haben die Kreisämter von jedem Amtsverkündigungsblatt ein
Exemplar jeder Nnmmer, und nach einer weiteren Verfügung vom 8. Sep-
tember 1906 von den bei ihnen erschienenen oder erscheinenden Sammlungen
der Polizeiverordnungen und Lokalstatuteu je ein Exemplar der Groi'sh.
Hof bibliothek zu übersenden.
322 7. Versainmliiug der Vereiuigung Scliweizerlschcr Bibliothekare
goscbilfte erledigt: Abualime der Kecliuung, Beiatung und Annahme
neuer Statuten, Neuwahl des Vorstandes. Dieser wurde aus den
Herren C. Chr. BcrnouUi (Basel, Präsident), Joh. BernouUi (Bern),
Herni. Escher (Zürich) und Fred. C. ardy ((icnf) bestellt.
Weiterhin wurden einige Oegenständc behandelt, die schon in der
vorhergehenden Tagung in Zürich auf der Liste gestanden hatten und
damals dem Vorstand zur Erledigung oder weiteren Vorbereitung tiber-
tragen worden waren. Es war s. Z. beschlossen worden, eine Eingabe
an den Bundesrat zu richten, des Inhalts, es möchte für den Bricf-
postverkehr der Begrift" der „Drucksache" weiter gefafst werden, damit
er in ausgedehnterem Mafse als bisher auf die mannigfachen im Biblio-
thekbetrieb vorkommenden Druckformulare mit handschriftlichen Aus-
füllungen anwendbar werde. Zugleich war der Vorstand beauftragt
worden, eine Vorlage über eine einheitlichere Gestaltung des inter-
urbanen Leihverkehrs auszuarbeiten. Beiden Aufträgen hatte er aber
nicht nachkommen können, da inzwischen ein neues Postgesetz in Sicht
trat, dessen Entwurf vorerst abzuwarten war. Er wurde nunmehr an-
gewiesen, bei der bevorstehenden Beratung des soeben erschienenen
Entwurfs durch die Bundesversammlung die Interessen der schweizerischen
Bibliotheken mit Rücksicht auf gewisse Bestimmungen sowohl des
Brief-, wie des Paket-Post-Verkehrs zu wahren.
In der Zürcher Versammlung war dem Vorstande ferner eine An-
regung des zürcherischen Kirchenhistorikers, Prof. Dr. E. Egli, betreflend
eine Katalogisierung der in den schweizerischen Bibliotheken befind-
lichen Druckschriften des 16. Jahrhunderts zur Prüfung und Antrag-
stellung überwiesen worden. Zu dieser Anregung war inzwischen noch
eine andere gekommen, die sich in gewissem Sinne mit ihr berührte.
Seitens der von der preufsischen Regierung eingesetzten Kommission
für den Gesamtkatalog der Wiegendrucke, speziell durch deren für Süd-
westdeutschland bestelltes Mitglied, Direktor Dr. Ad. Schmidt in Darm-
stadt, war an den Vorstand die Anfrage gelangt, ob gleichzeitig mit der
Katalogisierung der Inkunabeln der deutschen Bibliotheken nicht auch
die der schweizerischen an die Hand genommen werden könnte. Der
Vorstand verschlofs sich der Wichtigkeit der beiden Anregungen nicht.
Da aber beide mit dem Traktandum der am folgenden Tage statt-
findenden Hauptversammlung über „Bedeutung und Herstellung eines
schweizerischen Gesamtkataloges" aufs engste zusammenhingen, inso-
fern der Gang einer Inventarisierung und Katalogisierung sowohl der
Druckschriften des 15. Jahrhunderts wie der des 16. ein ganz anderer
werden mufste, je nachdem ein solcher ins Auge gefafst wurde oder
nicht, so beantragte er, eine Beschlufsfassung über beide Angelegen-
heiten auf den folgenden Tag zu verschieben, und die Versammlung
pflichtete ihm bei.
Zu diesen von früher her vorliegenden Anregungen traten zwei
neue aus dem Schofse der Versammlung. Herr Dr. Hans Barth (Winter-
thur), der Fortsetzer des Brandstetterschen Reportoriums der in
schweizerischen Zeitschriften enthaltenen schweizergeschichtlichen Auf-
von H. Eschcr 323
Sätze, bezeichnete es mit Recht als einen Mangel, dafs in dem Reper-
torium nur schweizerische Zeitschriften, nicht auch ausländische be-
rücksichtigt seien. Er warf deshalb in der Voraussicht, dafs er sich
der Fortführung des Repertoriums auch weiterhin unterziehen werde,
die Frage auf, ob die schweizerischen Bibliotheken ihn hiebei nicht
unterstützen könnten, indem sie die einschlägigen Zeitschriften des
Auslands nach bestimmter Arbeitsverteilung auf schweizergeschichtliche
Materialien durchsehen würden. Mr. Th. Dufour (Genf) wünschte
schliefslich eine Neuauflage des schweizerischen Zeitschriften-Verzeich-
nisses, das von der Vereinigung im Jahre 1904 in leider zu kleiner
Auflage herausgegeben worden und in der kurzen Zeit von drei
Wochen vergriffen war. Beide Anregungen gingen zur Berichter-
stattung und Antragstellung auf die nächste Versammlung an den
Vorstand.
Bei einem gemeinsamen Nachtessen ä l'italienne vereinigten sich
nach der Sitzung die Teilnehmer zu fröhlicher Geselligkeit.
IL
Für die Hauptversammlung am Sonntag Vormittag hatte das Ein-
ladungsschreiben als Haupttraktandum ein Referat des Herrn Dr. Hans
B a r t h (Winterthur) über „Bedeutung und Herstellung eines seh weizerischen
Gesamtkataloges" angekündigt. Anknüpfend an eine vom Verfasser
dieser Zeilen im Mai 1905 in der Presse gemachte Anregung, war der
Vortragende schon in der Zürcher Versammlung vom Oktober 1905
in einem Referat über Katalogisierungsfragen, das damals infolge der
vorgerückten Zeit hatte abgekürzt werden müssen, auf die Wünsch-
barkeit eines solchen Gesamtkataloges zu sprechen gekommen. Nun
trat er neuerdings mit vollem Nachdruck dafür ein. Wie schon früher,
so wurde auch jetzt wieder betont, dafs kein Land in der Lage sei,
einen Gesamtkatalog mit verhältnismäfsig so geringem Aufwand her-
zustellen, wie die Schweiz, da sich nirgends so viele gedruckte Biblio-
thekskataloge vorfinden wie hier. Von den Bibliotheken der fran-
zösischen Schweiz verfügen alle irgendwie bedeutenderen über solche;
von den gröfseren Sammlungen der deutschen Schweiz hat einzig die
Universitätsbibliothek Basel ausschliefslich, die Stadtbibliothek Bern
wenigstens zum Teil ihre Bestände nur handschriftlich verzeichnet.
In dem Bestreben, für das neue Referat einen festen Boden zu
gewinnen, unterzog sich Barth der grofsen Mühe, aus den gedruckten
Katalogen einen bestimmten Buchstaben zu einem einheitlichen Alpha-
bet zusammenzustellen. Voraussetzung hiefür war, dafs die betr.
Kataloge entweder durchweg oder wenigstens innerhalb einer ge-
wissen sachlichen Gruppierung alphabetisch angelegt waren. Kataloge,
die innerhalb sachlicher Gruppen die Werke nach der Zeit des Ein-
tritts aufführten und höchstens ein stark abgekürztes alphabetisches
Register besafsen, konnten nicht in Frage kommen. Da das gerade
bei einigen der wichtigsten Kataloge der französischen Schweiz zu-
traf, wurde diese überhaupt beiseite gelassen und die Arbeit auf die
XXIV. 7. 22
324 7. VersamiuUiug der Vereiuigung Schweizcrisclier Bibliothekare
deutsche Schweiz beschränkt. Aus dieser wurden fünfzehn Kataloge von
Bibliotheken mittleren und kleineren Umfangcs lierangezogen, von
denen fünf bis in die Jahre 1864 — 18'J0, zehn bis in die Jahre
1898 — 1906 reichten. Als zu bearbeitenden Buclistaben wählte
Barth den Buchstaben D, den vordersten, der überhaupt in Frage
kommen konnte, da A zu sehr mit Namen klassischer Autoren, C zu
sehr mit solchen französischer Autoren belastet und B zu grofs er-
schien. Die betreffenden Titel wurden ausgeschnitten, auf Zettel ge-
klebt, die mit den vorgedrnckten Chilfern der berücksichtigten Biblio-
theken verseilen waren, dort, wo im Druck das Ordnungswort nicht
im Wortlaut wiederholt, sondern nur durch horizontalen Strich wieder-
gegeben war, handschriftlich mit dem Ordnungswort versehen und
hierauf alphabetisch geordnet. Fanden sich mehrere Zettel mit dem
gleichen Titel vor, so wurden ihre Angaben auf den ersten über-
tragen. Das so gewonnene Material wurde mit den im zürcherischen
Zentralkatalog verzeichneten und bis auf die Gegenwart fortgeführten
Titeln der zürcherischen öffentlichen und halböffentlichen Bibliotheken
verglichen und schliefslich daraufhin untersucht, wie oft jedes Werk,
d. h. jede besondere Ausgabe eines Werkes, in den berücksichtigten
Bibliotheken vorhanden sei.
Die mühevolle Arbeit ergab folgendes:
Die 15 nichtzürcherischen Kataloge enthielten .... 9035 Titel
davon entfielen auf die 5 Katal. v. 1864 1890 1829 Titel
. „ 10 „ „ 1898-1906 7206 „
die sämtlichen zürcherischen Kataloge 11256 „
zusammenT 20291 Tit^
Die bearbeiteten 20 291 Titel betrafen 16 358 verschiedene Werke.
Von
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13 728
Werke
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13 728 Titel
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16 358 Werke 20 291 Titel
Durch diese mit grofser Hingebung und Sorgfalt gewonnenen Zahlen
erscheint die Bedeutung eines Gesamtkataloges greifbar nachgewiesen.
Das Verhältnis innerhalb der andern Buchstaben kann sich ja ändern,
aber jedenfalls nicht in wesentlichem Mafse. Die Einarbeitung der
Bestände aller öffentlichen Bibliotheken des Landes erhöht voraus-
sichtlich die Zahl der doppelt und mehrfach vorhandenen Exemplare,
aber die auffallende Verschiedenartigkeit der Einzelbestände bleibt be-
stehen; denn anzunehmen, dafs sie bei den von Barth nicht berück-
sichtigten Bibliotheken weniger grofs sei, erscheint ausgeschlossen für
jeden, der sich zum Bewufstsein bringt, welch geringen Bruchteil der
Gesamtheit aller literarischen Erscheinungen auch die Bestände ganz
ansehnlicher Bibliotheken bilden. Die gefundenen Zahlen reden also
eine vollkommen deutliche Sprache.
von H. Escher 325
Ein Gesamtkatalog, der sich in erster Linie auf gedrucktes Material
stützt, und zwar auf Material, das in seiner äufseren Form nicht immer
einwandfrei ist, darf sich nun allerdings nicht, wie der preufsische
Gesamtkatalog es tut, die bibliographisch genaue Verzeichnung der
Werke zum Ziel setzen, sondern mufs sich mit der Identifikation eines
gesuchten Werkes im allgemeinen begnügen. Hiezu werden die
Katalogangaben in den meisten Fällen .ausreichen Wer mehr ver-
langt, mufs auf die Werke selbst zurückgreifen. Wird dergestalt die
Aufgabe des Gesamtkataloges auf das praktisch Erreichbare beschränkt,
so bilden, wie Barth ausführte, auch die Verschiedenheiten im
Katalogisierungsverfahren kein wesentliches Hindernis seiner Er-
stellung, vorausgesetzt, dafs mit den nötigen Rückweisen (z.B. 'von
sachlichen Ordnungsworten auf persönliche und umgekehrt) nicht ge-
kargt wird.
Es liegt auf der Hand, dafs die Arbeiten für einen Gesamtkatalog
mit der Zusammenschaltung des gedruckten Titelmaterials zu beginnen
haben, sofern es der Forderung, ein gewünschtes Werk im allge-
meinen zu identifizieren, Genüge leistet. Innerhalb dieser Grenzen
wird man die Kreise möglichst weit ziehen und alle Bibliotheken auf-
nehmen, die direkt oder indirekt jedem wissenschaftlichen Arbeiter
zugänglich sind, also auch Korporations- und Gesellschafts-, Amts- und
Instituts-Bibliotheken. Aber selbstverständlich dürfen auch die Biblio-
theken, die nur handschriftliche Kataloge besitzen, nicht unberück-
sichtigt bleiben. Allerdings können diese letzteren nur an Ort und
Stelle eingearbeitet werden. Es wird daher geboten sein, an das hand-
schriftliche Titelmaterial erst dann Hand anzulegen, wenn das ge-
druckte ganz verarbeitet ist, letzteres alsdann abschnittweise auf die
Reise zu senden und durch besondere Arbeitskräfte mit den betr.
handschriftlichen Katalogen vergleichen und aus ihnen ergänzen zu
lassen. Die gröfseren Schwierigkeiten, die das handschriftliche Titel-
material bietet, dürften zur Folge haben, dafs es, wenigstens zunächst,
nicht, wie das gedruckte, von vornherein grundsätzlich in möglichst
weitem Umfang heranzuziehen, sondern dafs mehr von Fall zu Fall
vorzugehen und auf die Bedeutung der betreftenden Bibliotheken ab-
zustellen sein wird. ^)
Sobald der Katalog einer Bibliothek in den Gesamtkatalog aufge-
nommen wird, mufs allerdings auch die Möglichkeit vorliegen, den
künftigen Zuwachs der betreffenden Anstalt einzuarbeiten. Wenn sonst
den einzelnen Bibliotheken keine besondere Arbeitsleistung zugemutet
werden sollte, so müfsten sie sich (aufser zu allfälliger Auskunftser-
teilung über unklare und ungenaue Titel) doch hier zu periodischer
Bereitstellung ihres neuen Titelmaterials in irgend einer zu verein-
barenden Form verpflichten.
1) Anm. des Berichterstatters. Die Universitätsbibliothek Basel z. B.
wäre möglichst bald in den Gesamtkatalug elnzubeziehen. Das gleiche gilt
von den Stiftsbibliutheken von Einsiedeln, Engelberg und St. Gallen, während
z. B. die übrigen geistlichen Bibliotheken bis auf weiteres unberücksichtigt
bleiben dürfen. „o*
326 7. Versammlung der Vereiniguug Schweizerischer Bibliothekare
Aus der Natur der Verbältnisse ergibt sicli, dafs ein scbweizeriscber
Gesamtkatalog weder von den beteiligten liibliotheken nocb von den
Kantonen, sondern nur vom Bunde oder wenigstens aus den Mitteln
des Bundes hergestellt und fortgeführt werden kann. Barth forderte
deshalb, dafs er der schweizerisclien Landcsbibliotliek angegliedert,
öder von der Vereinigung schweizerischer Bibliothekare mit Bundes-
hilfe und unter Bundesaufsicht erstellt werde.
An das mit grofsem Beifall aufgenommene sorgfältige und klare
Referat knüpfte sich eine lebhafte Diskussion, in der recht verschiedene
Gesichtspunkte zum Ausdruck gelangten.
'Von einem der Teilnehmer wurde bemerkt, aus den Barthschen
Zahlen ergebe sich die Notwendigkeit eines Gesamtkataloges noch nicht,
und das Bedürfnis nach einem solchen müsse zuerst näher nachge-
Aviesen werden. Ein gewünschtes Werk zuerst in einer auf dem näm-
liclien Bücherbrett zusammengestellten umfangreichen Sammlung der
gedruckten Kataloge und hernach durch schriftliche Anfrage in dem
gröfsten der nur handschriftlich angelegten Bibliothekskataloge, dem
der Basler Bibliothek, zu suchen, sei rationeller als die kostspielige
Herstellung eines Gesamtkataloges. Von anderer Seite wurde ge-
wünscht, es möchte vorerst die Verzeichnung der Druckschriften des
15. und 16. Jahrhunderts vorgenommen werden. Von dritter wurde
auf die Schwierigkeit aufmerksam gemacht, den vorgeschlagenen Ge-
samtkatalog auch auf die nur handschriftlich angelegten Kataloge aus-
zudehnen.
Diesen mehr ablehnenden oder wenigstens kritischen Aeufserungen
gegenüber machte sich aber in verschiedenen Voten auch lebhafte
Zustimmung geltend : Was für einzelne Städte, wie z. B. Zürich, durch-
zuführen möglich gewesen sei, sollte auch für die ganze Schweiz nicht
undurchführbar sein. In dem Bundesbeschlufs vom Jahr 1894 betr.
die Errichtung einer Landesbibliothek sei bereits ein Nachweisekatalog
für die in den schweizerischen Bibliotheken befindlichen Helvetica aus
der Zeit vor 1848 gefordert. Der gewünschte Gesamtkatalog sei also
grundsätzlich nichts neues, sondern nur die breitere Ausführung eines
bereits ins x\uge gefafsten Unternehmens. Die Verzeichnung der
Druckschriften des 15. und 16. Jahrhunderts werde durch einen Ge-
samtkatalog aufs nachdrücklichste gefördert und auf den einfachsten
Weg geführt. Da die Anwendung des Titeldrncks sich beständig aus-
dehne, so dürfe man die Schwierigkeiten, die mit der Einarbeitung
von heute erst handschriftlich verzeichneten Beständen verbunden seien,
nicht überschätzen. Vor allem entspreche die Anlage eines Gesamt-
kataloges den schon von der Gegenwart und voraussichtlich noch mehr
von der Zukunft gestellten Anforderungen nach einer rationellen
Arbeitsteilung. Das Verhältnis zwischen dem Umfang der literarischen
Produktion und dem der Sammeltätigkeit der einzelnen Bibliotheken
verschiebe sich beständig zu Ungunsten der letzteren. Es werde die Zeit
kommen, da in gewisser Hinsicht das Nachweisen so wichtig sei, wie
von H. Escher 327
das Sammeln; denn dieses geschehe nicht um seiner selbst, sondern
um der gegenwärtigen und der zukünftigen Benutzer willen. Wenn
die grofsen Unkosten eines Gesamtkataloges als ungerechtfertigt be-
zeichnet würden, so sei nicht aufser acht zu lassen, dafs auch die
öftere Anschaffung eines Werkes in mehr Exemplaren, als für ein
kleines Land, wie die Schweiz, nötig, einen nicht zu rechtfertigenden
Aufwand bedeute, insofern als durch Ankauf, Aufarbeitung, Einband,
Titeldruck, Platz u. s. f. eben auch Beträge festgelegt würden, die
unter Umständen rationeller für andere Werke zu verwenden seien.
Schliefslich wurde beschlossen, das Referat drucken und den Mit-
gliedern zustellen zu lassen und in der nächsten ordentlichen Ver-
sammlung auf die ganze Frage zurückzukommen. Damit wurden
stillschweigend auch die Anregungen betr. die Verzeichnung der In-
kunabeln und der Drucke des 16. Jahrhunderts zurückgelegt.
An die Verhandlung knüpfte sich eine Besichtigung der Räume
der Bibliotheque publique, insbesondere der Salle Ami Lullin und
der in ihr ausgestellten prachtvollen handschriftlichen und anderen
Schätze, sowie des kürzlich neu erbauten Lesesaals. Dieser liefert in
seinem starken Besuch wiederum ein Beispiel für die bemerkenswerte
Erscheinung, dafs die Eröffnung neuer Benutzungsräume eine ganz
ungeahnte und auf Grund der bisherigen Zahlen nicht vorauszusehende
Vermehrung der Benutzung auszulösen pflegt.
Den reizvollen Schlufs der interessanten Tagung bildete ein
Dejeuner, zu dem in Ausübung grofszngiger genferischer Gastfreund-
schaft Mr. L. Micheli, Conservateur der Genfer Bibliothek, die Ver-
sammlung auf sein Landgut eingeladen hatte. Von dem Hausherrn und
seiner liebenswürdigen Gattin aufs freundlichste bewirtet, verbrachten
die Teilnehmer der Versammlung den Mittag und den Nachmittag des
schönen Frühlingstages in angeregter Unterhaltung in dem schön ge-
legenen Lan.dhause und dem dazu gehörigen Park mit seinen Aus-
blicken auf die Stadt, den See und den damals noch schneebedeckten
Jura, H. Es eher.
Ein „Beirat für Bibliotheksaiigelegenlieiteu" iu Preiifseii.
Der abgehende Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten Exz.
von Studt hat noch unmittelbar vor seinem Scheiden aus dem Amte
den folgenden Erlafs gezeichnet, der für die preufsischen wissenschaft-
lichen Bibliotheken im Rahmen der bisherigen Organisation und ohne
prinzipielle Aenderung in der Stellung der Bibliotheken zum Ministerium
eine sachverständige Zentralstelle schafft, die nicht nur zu gutacht-
licher Aeufserung berufen, sondern auch zu eigener Initiative befugt
ist. Der bedeutsame Erlafs, der wie so viele Fortschritte im preufsischen
Bibliothekswesen dem Eintreten des Ministerialdirektors Exz. Alt hoff
zu verdanken ist, lautet:
328 Ein ,.Beir;it für Bibliotliiksaugclogoubcilcii" in Preufscn
Erlafs,
betreffend den Beirat für Bibliotbeksangelegenhciten.
§1-
Für die Könip^licbe Bibliotliek zu Berlin und die Universitätsbiblio-
theken wird ein Beirat für Bibliotheksangelegenheiten eingesetzt.
Kr besteht aus dem (Generaldirektor der Königlichen Bibliothek als
Vorsitzendem und vier weiteren vom Minister zu berufenden Mitgliedern,
welche den Kreisen der mit dem Bibliothekswesen besonders ver-
trauten Personen entnommen werden sollen.
Die Zustilndigkeit des Beirats auf andere dem Geschäftsbereich des
Ministeriums augehörige Bibliotheken auszudehnen, bleibt vorbehalten.
§2.
Alle an den Minister gerichteten Anträge und Berichte der in
§ 1 Abs. 1 genannten Bibliotheken sind durch Vermittelung des Beirats
für Bibliotheksangelegenheiten vorzulegen, ebenso wie die Verfügungen
des Ministers durch Vermittelung des Beirats weitergegeben werden.
§3.
Dem Beirat für Bibliotheksangelegenheiten stellt es frei, dem Minister
aus eigenem Antrieb Vorschläge im Interesse der Bibliotheken zu
unterbreiten.
§4.
Zu den Obliegenheiten des Vorsitzenden des Beirats gehört es, sich
über die Verhältnisse der einzelnen Bibliotheken an Ort und Stelle
zu unterrichten.
Bei seinen Informationsreisen andere Mitglieder des Beirats hinzu-
zuziehen, ist ihm unbenommen.
§5.
Der Beirat regelt seinen Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung,
welche der Genehmigung des Ministers zu unterbreiten ist.
Darin ist vorzusehen, welche Geschäfte der Vorsitzende selbständig
zu erledigen befugt ist und welche er dem Beirat zur Kenntnis und
Beschlufsfassung vorzulegen hat.
§6-
Der Minister wird sich in dem Beirat durch einen ständigen
Kommissar vertreten lassen.
§7.
Dieser Erlafs tritt mit dem 1. Juli 1907 in Kraft.
Berlin, den 23. Juni 1907.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
(gez.) V. Studt.
Zu Mitgliedern des Beirats sind für die Zeit vom 1. Juli 1907 bis
dahin 1910 berufen: der Erste Direktor der Königlichen Bibliothek
Geh. Reg.-R. Dr. Schwenke in Berlin; der Direktor der Kgl. und
Umschau und neue Nachrichten 329
Universitätsbibliothek Geh. Reg.-R. Dr. Erman in Breslau; der Direktor
der Kgl. Universitätsbibliothek und Qrd. Professor Dr. Pietschmann
in Göttingen ; der Abteilungsvorsteher und stellvertretende Direktor des
Kgl. Meteorologischen Instituts und Ord. Professor Geh. Reg.-R. Dr.
Hellmann in Berlin.
Umschau und neue Nachrichten.
Direkte Handschriftenversendung. Auf der Wiener General-
versammlung der internationalen Assoziation der Akademien im Mai 1907 ist
über die Frage des direkten interuationalen Handschriftenleihverkehrs von
neuem verhandelt worden. Die Preufsische Regierung hatte im Verlauf der
letzten Jahre bei den dafür besonders in Betracht kommenden Staaten an-
gefragt, ob sie bereit wären, sich auf der Grundlage des in Paris 1901 ge-
fafsten Beschlusses der Assoziation an der direkten internationalen Verleihung
von Handschriften und Uruckschriften, soweit staatliche Bibliotheken in Frage
ständen, selbst zu beteiligen, soweit es sich um andere Bibliothelien ihres
Landes handelte, auch diese zu gleicher Beteiligung anzuregen. Diese Frage
ist grundsätzlich bejaht worden von Belgien, Dänemark, Italien, den Nieder-
landen, Norwegen, Oesterreich- Ungarn, Schweden, der Schweiz, den Ver-
einigten Staaten von Amerika und den beteiligten deutschen Bundesstaaten.
Eine ablehnende Stellung haben dagegen eingenommen Aegypten, Frankreich,
Grofsbritanuien , Rufsland und Spanien. Dies Ergebnis ist von der Wiener
Generalversammlung mit dankbarer Genugtuung zur Kenntnis genommen worden
und sie hat eine ständige Kommission aus den Delegierten der Hauptakademien
gebildet, welche die Regelung der Einzelheiten der Einrichtung beenden soll.
Für die weiteren Verhandlungen mit den beteiligten Regierungen soll die
Vermittelung der Preufsischen Regierung erbeten werden. Es ist auch bereits
ein „Entwurf für die Grundzüge des direkten internationalen Leihverkehrs"
ausgearbeitet, auf den das Zbl. demnächst zurückkommen wird. Vorläufig
verweisen wir auf einen Aufsatz von G.-R. Diels, der demnächst in der
„Internationalen Wochenschrift" erscheinen wird.
Berlin. In der Sitzung der Vereinigung Berliner Bibliothekare vom S.Juni
erstattete Bibl. Dr. Luther (KB.) Bericht über den Bamberger Bibliothekar-
tag. Der Vorsitzende, Prof. Dr. Paalzow (KB.), berichtete über das abgelaufene
erste Geschäftsjahr. Bei der darauf folgenden Vorstandswahl wurden Prof.
Dr. Paalzow und Prof. Dr. Wolfstieg (Abgeordnetenhausbibl.) wieder-
gewählt; an Stelle von Dr. Buchholz (StB.), der von seiner Wiederwahl Ab-
stand zu nehmen bat, wurde Bibl. Dr. Hirsch (KB.) neu gewählt. — Am
Sonntag dem 16. Juni Vorm. besichtigte die Vereinigung unter Führung Prof.
Loubiers die interessante Ausstellung von alten und neuen Buntpapieren im
Lichthof des Kunstgewerbemuseums.
Bremen. Die Stadtbibliothek zu Bremen gibt seit dem April d. J. monat-
liche „Mitteilungen" heraus (s. o. S. 279), in denen die neuen Erwerbungen der
Bibliothek bekannt gemacht, aber auch sonstige Notizen und Veröffentlichungen
aus den Beständen der Bibliothek gegeben werden. Was letztere betrifft, so
ist die in Nr 1/2 abgedruckte „Messe unserer lieben Frau" bereits 1886 von
Johannes Luther im Jahrbuch des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung
(Bd 12. S. 143 — ITiii) aus einer Salzwedler Handschrift veröffentlicht worden.
Von allgemeinerem Interesse dürfte die Mitteilung in Nr 2 sein, dafs das
Bremer Exemplar der Sbakespeare-Folio von l(i2.3 nicht, wie s.Z. behauptet
wurde, die Originalausgabe, sondern der bekannte Faksimiledruck von 1807
ist. Der Besitz der Bibliothek an Inkunabeln beläuft sich auf IGO Nummern;
ein Katalog soll demnächst veröffentlicht werden.
330 Umschau und ucuo Naeliriclitcu
StraTsburg. Vom fi. — 20. Oktober d. J. wird auf Veranlassung des
Ministoriums für Klsafs-l.otliringen in den Käiinicu des alten Sehlosses eine
Ausstellung von Bucheinbänden stattlinden. Es si)lleu Einbände elsässischcr
oder lothringischer Herkunft ausgestellt werden, iu zweiter Linie auch solche
aus öfteutlichem oder privatem IJesitz im Keichslande, die nicht im Lande
hergestellt sind.
Weimar. Aus Aulal's der hundertsten Wiederkehr des Todestages
der Herzogin Anna Araalia hat die Grofsh. Bibliothek zu Weimar vom 7.— 1 I.April
in ihren Käumen eine Ausstellung veranstaltet von in ihrem Besitz befindlichen
Porträts der Fürstin, ihrer Söhne, ihrer Berater und anderen Gegenständen
der Erinuerung, um so ein lüld Weimars aus der Zeit ihrer Regentschaft und
des Einzugs der Bibliothek in das „französische Hchlöi'schcn" zu geben. Die
gleichzeitig von der Bibliothek herausgegebene Festschrift (s. o. S. 280) ent-
hält den Katalog der Ausstellung von 1'. Ortlepp, dem ein Aufsatz des Biblio-
theksleiters P. von Bojanowski: Anna Anialia und die Weimarische Bibliothek
vorangeht. Der Aufsatz zeigt, wie sehr gerade die Bibliothek veri)Hichtet
war, der Herzogin zu gedenken und schliefst mit den wohl begründeten
Worten: ,,Uud die Bibliothek darf ihr Andenken im höheren Sinne feiern,
dankbar sich bewul'st, durch Anna Amalia als besclieidenes Werkzeug eben-
falls iu den Dienst der grofsen deutschen Geistesarbeit gestellt worden zu
sein". — Leider hatte der Verleger den Katalog nur in einer sehr be-
schränkten Auflage drucken lassen, die in wenigen Tagen vergriffen war.
Da die Ausstellung auch vierzehn Bilder und Pläne der Bibliothek und Um-
gebung enthält, darf darauf hingewiesen werden, dals ganz neuerdings ein
Bild der Weimarischen Bibliothek von Fritz Werner für die Berliner National-
Galerie angekauft wurde.
Dänemark. Der von Axel Anthon Bjernbo bearbeitete Katalog der
von den dänischen staatlichen Bibliotheken aus der ausländischen Literatur
erworbenen Druckschriften ist nun für das Jahr lOot; erschienen. Der Umfang,
der für VMM erst 'MG, für l'.tüS aber 33S Seiten betrug, ist auf 354 gewachsen;
die Zahl der beteiligten Anstalten ist um zwei gegen das Vorjahr vermehrt,
die Bibliotheken des Chemischen Laboratoriums und der Telegraphenver-
waltuug, während die des Pathologisch-anatomischen Instituts diesmal fehlt.
Frankreich. Der Bibliothekar der L^niversität Montpellier, Alb. Fecamp,
hat an alle französischen Universitätsbibliothekare den Entwurf einer
neuen Dienst- und Besolduugsordnung versendet, den das Bulletin des fran-
zösischen Bibliothekarvereins 1 907. S. h9 „ä titre documentaire" abdruckt. Danach
sollen die sämtlichen Universitätsbibliothekare in ti Gehaltsklasseu (0000, 5000,
4000, 3500, 2500 Fr.) eingeteilt werden, die Pariser aulserdem „ä titre d'iudem-
nite de residence" eine Ortszulage von 25 "/o ihres Gehaltes erhalten. Das
Aufsteigen iu eine höhere Gehaltsklasse darf nicht vor vier und mufs nach
sechs Jahren erfolgen, soweit der Beamte sich nicht Mangel an „zelc et apti-
tudes" hat zu Schulden kommen lassen. Dann kann er um ein oder zwei
Jahre zurückgestellt werden, die Regierung soll aber für jede dienstliche Be-
strafung an den „avis favorable" der Bibliothekskommission gebunden sein,
in der die Bibliotheksbeamten vertreten sein sollen (vgl. Zbl. 23. 1006. S. 567).
Die Direktoren (Couservateurs) sollen das Gehalt beziehen, das ihnen nach
ihrem Dienstalter als Bibliothekar zusteht, dazu eine Funktionszulage (ä titre
d'indemnite de gestionj in Höhe von 25 °lo ihres Gehaltes. Es würde also
z. B. der Direktor einer Pariser Univ.-Bibl., dessen Dienstalter dem eines
Bibliothekars der ersten Klasse entspricht, beziehen: Gehalt tJOOO Fr. + Orts-
zulage 1500 Fr. -|- Fuuktionszulage 1500 Fr. Aufserdem soll die Regierung
nur Bibliothekare der drei obersten Gehaltsklassen zu Direktoren ernennen
dürfen.
Die Bibliothek von Prof. Charcot wurde durch seinen Sohn der Salpetriere
in Paris überwiesen.
Umschau und neue Nachrichten • 331
Grofsbritannien. Dem Jahresberichte der Bodlcianischen Biblio-
thek zu Oxford für 1906 (s. u. S.335) entnehmen wir, dafs die Zalil der Er-
werbungen (77 637 Items, davon durch Geschenk oder Tausch 13 465, PÜicht-
exemplare 53 163, gekaufte Neuerscheinungen 10 225 und 7S4 Antiquaria) nur um
rd 2000 hinter dem Rekordjahre 1905 zurückblieb. Unter den Geschenken sind
besonders zn nennen von Handschriften : Ueberweisung einer gröfseren Zahl
hebräischer und aramäischfer Bruchstücke (Cairo Genizah, durch Cowley) und
von Oxyrbynchus Papyri (durch den Egypt Exploration Fund); unter den
letzteren befindet sich ein datiertes lateinisches Stück vom Jahre 247, von
grofser Bedeutung für die Paläographie. Von Drucken ist die wichtigste Er-
werbung die des Oxforder Originalexemplars der ersten Shakespeare-Folio, über
die wir bereits mehrfach berichtet haben (vgl. Zbl. 1905. S. 207 und 1906.
S. 227). Die milsliche Finanzlage der Bibliothek hatte im Jahre 1905 ge-
nötigt, das Einbinden zu beschränken. Dank dieser Mafsregel trat die Biblio-
thek in das Jahr 1906 mit einem Ueberschufs von 253 L. im „general fund"
ein und da auch die sämtlichen Zahlungen an die Bibliothek, deren Minder-
ergebnis im Vorjahre den Geldmangel verschuldet hatte, gegen Erwarten zum
vollen statutarischen Betrage einliefen, die Ausgaben für Besoldung aber in
Folge zeitweiliger Nichtbesetzung einzelner Stellen hinter dem Anschlage
zurückbheben, konnte die erwähnte Anordnung rückgängig gemacht werden.
Für die Herstellung einer selbsttätigen Feuermeldung hatte die Universitäts-
konvokation 70u Pfund bewilligt, sie ist aber noch nicht ausgeführt. Gewählt
wurde ein pneumatisches System als das einzige, das die Legung elektrischer
Leitungen durch die Bibliothek unnötig macht. — Nach neueren Nachrichten
plant die Bibliothek auch den Druck ihres vollständigen Katalogs und es
ist Aussicht die fehlenden Mittel ans freiwilligen Beiträgen zu erhalten.
Bisher haben sich zu solchen verpflichtet: University College zu jährlich
50 Pfund, drei Jahre hindurch; New College jährlich 100 Pfund und fünf Jahre
lang und ebenso Brasenose College jährlich 100 Pfund, fünf Jahre, zusammen
1150 Pfund. Wenn die übrigen Kollegien diesem Beispiele folgen, kommt
ein ganz ansehnlicher Betrag zusammen.
Der verstorbene Professor der Zoologie an der Universität Cambridge
Alfred Newton hiuterliefs der Universität seine Sammlungen, seine Bibliothek
und den Betrag von lOOO Pfund zur Vermehrung der Bibliothek. Sie enthält
vorwiegend Werke über Ornithologie.
Die von Thomas Greenwood gegründete und aus seinen Mitteln laufend ver-
mehrte library for librarians, die von der Reference Library in Manchester
verwaltet wird (vgl. Zbl. 1906. S. 13S) hat jetzt über 10 000 Bände erreicht.
Sie versendet Bücher auch aufserhalb Manchester.
Italien. Die Rnoli di anzianitä des italienischen Unterrichtsministeriums
veröffentlichen das Verzeichnis der Beamten der italienischen Staatsbiblio-
theken nach dem Stande vom 16. Dezember v. J. (vgl. u. S. 332). Einrichtung
des Verzeichnisses, Gehälter, Klasseneinteilung und Zahl der Beamten ent-
sprechen genau dem Verzeichnisse vom 16. Juni 1905, über das wir eingehend
berichtet haben (vgl. Zbl. 22. 1905. S. 552).
Nordamerika. Nach den jährlichen Zusammenstellungen des Library
Journal (Vol. 30. 1905. S. 20ff.; Vol. 31. 1906. S. T2f. 123; Vol. 32. 1907.
S. 23 f.) spendete Andrew Carnegie für Bibliotheken im Jahr 1904 1440 861,
im Jahr 1905 3 952 294, im Jahr 1906 3 063176 Dollar; im ganzen gab er bis
zum Jahre 19(i6 in 1808 Fällen 46 340 710 Dollar, davon etwa 35 Millionen für
Bibliotheken in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, über 9 Millionen
für englische Bibliotheken, das übrige zumeist für Bibliotheken in den
englischen Kolonien. Bezeichnend für die Denkart Carnegies ist, dafs er in
den letzten Jahren sein Hauptinteresse den kleineren amerikanischen Colleges
zuwandte, da die meisten grofsen Städte der Vereinigten Staaten schon mit
eigenen Bibliotheksgebäuden versehen waren, und die von anderen Städten an
ihn gerichteten Forderungen ihm zu gering erschienen ; so schenkte er von
332 Neiio Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
1904—1906 über zwei Millionen Dollar für 95 Collegebibliotheken. Bei
seinen Auorbictungen stellt Carnegie bekanntlich in der Kegel die Bedingung,
dal's die betreuende Stadt, Gemeinde oder Körperschaft mindestens zehn vom
Hundert der dargebotenen Summe alljährlich für die Unterhaltung der Biblio-
thek aufwendet, seine Gaben beschränken sich immer auf die Errichtung von
Gebäuden. Im letzten Jahrzehnt sind daher hunderte vielfach seinen Namen
tragender Bibliutheksbauteu anf Carnegies Kosten errichtet, deren Pläne in
den meisten Fällen von ihm gebilligt word(>n sind, und es war ein glücklicher
Gedanke von Theodore W. Koch, dem Leiter der Universitätsbibliothek in
Ann Arbor, ein Buch über Carnegie -Bibliotheken zu schreiben. Als Vor-
läufer dieses Buches, zur Einweihung des grol'sartigen Carnegie- Institutes in
l'ittsburgh (April li*07), für das Carnegie 2r) Millionen Dollar hergab, hat
Koch eine Mappe mit 120 Tafeln verörtentHcht (s. oben S. 27!i), auf denen
nian von ^.5 Bibliotheksgcbäudeu vortrelfliclie Photographien der Aufseuan-
sjchten und der hauptsächlichsten Innenräume und vor allem auch die Grund-
risse^ aller (ieschosse vereinigt findet. Dieses Ehrendenkmal für Carnegie gibt
mithin zugleich die willkommene Gelegenheit vergleichende Studien über
moderne uordamerikanische Bibliotheksarchitektur zu machen.
P. Trommsdorff.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und BuchweseuJ)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Annuaire. Societe des amis des livres. Annuaire. Ann. 28. Paris: Amis
des livres 19u7. 1()5 S. 7 Fr.
Bibliographie des Bibliotheks- und Buchwesens. Bearb. von Adalbert
Hortzschansky. Jg. .3. 19(i6. Leipzig: 0. Harrassowitz 1907. VIII, 160 S.
S M. — 32. Beiheft zum Zentralblatt für Bibliothekswesen. ,
Eevue des bibliotheques. Publication mensuelle. Directeurs: Emile Chatelain
et Leon Dorez. Ann. 17. 1907. No 1— 3. Janvier;Mars. Paris: H.Champion
1907. Jg. Paris 15 Fr., Departements et Union postale 17 Fr.
Bibliothekswesen im allgemeinen.
Albrecht, Gustav. Frauen im Bibliotheksdienst. Vossische Zeitung 1907.
Nr 227 v. 17. Mai.
Artonne, Andre. Les bibliotheques au Japon. Revue d. bibliotheques
17. 1907. S. 1 — 8.
Bailey, Arthur L. How shall the library help the working man? Libr.
Journal 32. 1907. S. 198— 201.
Biblioteche governative (d'Italia). Quadro organico (vom U;. Die. 1906).
Miuistero d. pubbl. istruzione. Ruoli di anzianit;i. Roma 1907. S. 79 — 101.
*Bjurnbo, Axel Anthon. Katalog over erhvervelser af nyere udenlandsk
litteratur ved statens offeutlige biblioteker 19UG. Udg. af det Store Kgl.
Bibliotek. Kobenhavn 1907: Graebe. 354 S. 2 Kr.
Cotgreave, A. Comments on an Article concerning Library ludicators by
A. Kirby Gill, together with a few notes on „Open Access". Libr. World
9. 1907. S. 402—405.
Coutts, Henry T. Specialization in library work. Libr. World 9. 1907.
S. 393—396.
Franke, Otto. Volksbibliotheken in jedes Dorf. Protestantenblatt 1907.
Sp. 296—300.
Gazier, G. Henri Bouchot, membre de Tlnstitut, conservateur des estampes
:'i la Bibliotheque nationale (26 sept. 1849 — 10 oct. 19U6). Besan^on 1907:
Dodivers. 51 S., 1 Portr.
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
Neue Bücher uud Anfsätze zum Bibliotheks- uud Buchwesen 333
Van den Gheyn, J. L'association des archivistes et bibliöthecaires beiges.
Revue d. bibliotheqnes de Belgique 5^ 1907. S. 75—85.
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World 9. 1907. S. 406—408.
Gurd, Norman. Present problems of libraries in Cauada. Public Libraries
12. 1907. S. 176 — 180.
Wilhelm v. Hartel. I. IL Zeitschrift f. d. Österreich. Gymnasien 58. 1907.
S. 193—216.
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Berliner Akademische Wochenschrift 1. 1906/07. S. 211 — 213.
Jahr, Torstein, and Adam Julius Strohm. Bibliography of coöperatlve
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Wissenschaften geordnet. Mit aiphabet. Register. Jg. 62. 1907. H. 1.
Jan.-März. Leipzig: J. C. Hinrichs 1907. 267 S. 2,40 M.
Indien. Statement of particulars regarding books and periodicals published
in the United Provinces, register. under act XXV of 1867, during the
first quarter of 1906. (Allahabad: 1906.) 2".
Mexico. Leon, Nicolas. Bibliografia Mexicana del siglo XVIII. Seccion L
Parte 4. A— Z. Mexico: Vict. Suärez 1907. 541 S. 4». 30 Pes.
Vereinigte Staaten. The Annnal American Catalog 1906. Containing a
record, under author, title, subject and series; also the füll titles, with
descriptive notes, of all books recorded in The Publishers' Weekly, 1906,
. . . (second Supplement to the American Catalog 1900—1904.) New York:
Publishers' Weekly 1907. XXXVI, 354, 352 S. 3 S.
Fachbibliographie.
Geschichte. Bibliotheca geographica. Jahresbibliographie der gesamten
geographischen Literatur. Hrsg. v. d. Ges. f. Erdkunde zu Berlin. Be-
arb. V. Otto Baschin. Bd 12. Jg. 1903. Berlin: W. H. Kühl 1907. XVI,
518 S. 8 M.
— Calvi, Emilio. Rassegna delle principali pubblicazioni su Roma nel millenio,
800—1800, edite negli anni 1901—1905. Roma 1907: Polizzi e Valentini.
34 S. Aus: Miscellanea di storia e cultura ecclesiastica 5. 1907. Nr 2. 3.
— Cole, G. Watson. A catalogue of books relating to the discovery and
early history of North and South America, forming a part of the library
of E. Dwight Church. (Vollst, in S Vol.) Vol. 1. (Americana) 1482—1590.
New York: Dodd, Mead 1907. VI, 478 S. queer-4». 35 S. .
— Condon, J. A short bibliography of Irish history. An Leabharlan 2. 1907.
S. 148—159.
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m. d. baltischen geschichtsforschenden Gesellschaften hrsg. v. d. Ges. f.
Gesch. u. Altertumskde d. Ostseeprov. Rufslands in Riga. Riga: N. Kymmel
1907. 72 S. 2 M.
— Fey, Adolph. Verzeichnis neuer hessischer Literatur. (Erscheinungen d.
J. 1905/6.) Zeitschr. d. Ver. f. hess. Gesch. u. Landesk. 40 = N. F. 30.
1907. S. 382—402.
— *Wrong, George M., and H. H. Lang ton. Review of historical publications
relating to Canada. Vol. 11. Publications of the year 19ii6. Toronto:
Morang & Co. 1907. XI, 225 S. 1 S., geb. 1,50 $. = University of Toronto
Studies.
Medizin u. Naturwiss. Bibliographie der deutschen naturwissenschaftlichen
Literatur. Hrsg. i. A. d. Reichsamtes d. Innern v. deutsch. Bureau d.
Internat. Bibliographie in Berlin. Bd 9. Nr 1. 2. Berlin: H. Paetel 1907.
Jg. 20 M., Schündr.-Ausg. 24 M. Hieraus einzeln: Abt. I. Mathematik,
Mechanik, Physik, Chemie, Astronomie, Meteorologie. (Nr 1 u. 2. 64 S.
9 M.) Abt. 2. Mineralogie, Petrographie, Krystallographie, Geologie,
Geographie, Paläontologie, allgemeine Biologie, Botanik, Zoologie, Anthro-
pologie. (Nr 1 u. 2. 66 S. 7 M.)
— *Junk, Wilhelm. Carl v. Linne und seine Bedeutung für die Bibliographie.
Fest-Schrift. Berlin: W.Jnnk 1907. 19S., 2Taf. 4°.
Oekonomie. Bibliographie der gesamten landwirtschaftlichen Zeitschriften-
Literatur. — Bibliographie de la presse agricole mondiale. Wien : Observer
1907. 95 S. 3 M. = Institut Internat, de Bibliogr. Contrib. No 59.
Rechts- u. Staatswiss. Deutsche Bibliographie der Arbeiter-Versorgung.
Ein viertelj. Verzeichnis aller auf d. Gesamt -Gebiete d. Arbeiter-Wohl-
fahrtspflege in Deutschland erschienenen Schriften. 1907. Nrl. Grunewald-
Berlin: A. Troschel 1907. Jg. 1,60 M.
XXIV. 7. 23
340 Neue Bllcber uuil Aufsiitze zum Hibliothcks- uud Buchwesen
Technolüsie. Peddie, K. A. Metallurgical bibliograpliy 19(H — 0(i.
Libr. World «J. 19U7. Nr 10 — 11.
Lokale Bibliographie.
China. Cherricr, Henri. Bibliographie Chinoise. Societe des amis des livres.
Annuaire 2s. lUOT. S. ö7— 72.
— Cordier, Henri. Bibh'otheca Sinica. Dictionnaire bibliographiiiue des
ouvragcs relatifs ;'i l'Eiupire chiuois. Denx. edition, revne, corr. et con-
sider. augmentce. Vol. 3. Fase. 2. Paris: E. Guilmoto 1907. Sp. 1993
-2380. 25 Fr.
Madagaskar, (irandidier, G. Bibliographie de ^ladagascar. P. 2. Paris:
Couiite de .Aladagascar 190(). S. 445— 9ü5. (P. 1 n. 2) 30 Fr.
Niederläudisch-Indien. Hartiuann, A. Kepertorium op de literatuur betr.
de uederlaudsche Kolonien in Oost- en West-Indie voor zoover zij ver-
spreid is in tijdschriften en mengelwerkeu. Vervolg2. 1901— 1905. 'sGraven-
hage: M. Nijhoff 1900. 233 S. 4 Fl.
Personale Bibliographie.
Alfieri. Bnstico, Guido. Bibliografia di Vittorio Alfieri da Asti. Con
lettera del Prof. Euiilio Bertana. 8alo: G. Devoti 19i)7. 131 S. 5 L.
Boccaccio. Traversari, Guido. Bibliografia boccaccesca. Vol. 1. Scritti
intorno al Boccaccio e alla fortuna delle sue opere. Cittä di Castello :
S. Lapi 1907. XII, 271 S. 3 L.
Che rot. Griselle, Eugtme. Le R. P. Henri Cherot, de la Compagnie de Jesus.
(1856 — 19or).) Essai bibiiographiciue. Paris: Leclerc 19i)(). 75 S. Aus:
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Cavatorti, Gius. Catalogo delle stampf e dei manoscritti di Agostino e
Giovanni Paradisi (1735 — 1826), annessivi altri documenti e stampe di
vario genere conservati fiuo al 1829 presso gli eredi Paradisi in Reggio
Emilia. Villafranca (Verona) 1907: L. Rossi. 107 S.
Antiquariatskataloge 341
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London: O.Schulze 1907. 4». 5 Sh.
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Witte, Karl. Zur Geschichte der Bibliomanie. LH. Nene Preufsische (Kreuz-)
Zeitung 1907. Nr 237 v. 24. Mai, Nr 239 v. 25. Mai.
Antiquariatskataloge.
Baer & Co. Frankfurt. Nr 500: Drucke d. XVI. Jahrb. mit Illustrationen
deutscher Künstler. Tl. II. 1458 Nrn.
Cohen Bonn. Rheinischer Antlquarius Nr 2. 494 Nrn.
Frensdorff Berlin. Nr3H: Goetheana. 345 Nrn.
Geering Basel. Nr 314: Geheimwissenschaften. 464 Nrn. Nr 315: Biblio-
theca historico-geographica. Abt. I: 3494 Nrn.
Geibel Hannover. Nr 107: Klassische Philologie. 2489 Nrn.
Gilhofer & Ranschburg Wien. Nr 78— 79: Varia. Nr 12260— 13779.
Halle München. Nr 38: Genealogie u. Heraldik. 22S2 Nrn.
Harrassowitz Leipzig. Nr 304: Deutsche Literatur v. Luther bis zur Gegen-
wart. 2196 Nrn. Nr 305: Schach u. andere Spiele. 129 Nrn.
Hiersemann Leipzig. Nr 337: Nordamerika. 638 Nrn.
Huber Salzburg. Nr 36: Katholische Theologie. Abt. II: 1896 Nrn.
Jacobsohn & Co. Breslau. Nr 220: Deutsche Belletristik n. Varia (Biblio-
theken Dr. Buchholz -Beuthen, Prof. Hahn -Breslau, Prof. Pohl -Breslau,
Prof. Thiel -Breslau). 78 SS.
Kampffmeyer Berlin. Nr 443: Varia. 80 SS.
Keude Wien. Nr 45 : Porträts berühmter Persönlichkeiten. 465 Nrn. Nr 46:
Porträts v. Adeligen, Künstlern und berühmten Persönlichkeiten. 1121 Nrn.
Nr 47 : Porträts v. Adeligen. Historische Blätter. 522 Nrn.
Koehlers Antiquarinm Leipzig. Nr 571: Geschichte u. Bibliographie d.
Medizin etc. 1962 Nrn.
Levi München. Nr 169: Deutsche Literatur u. Varia. 1275 Nrn.
Liepmannssohn Ant. Berlin. Nr 164: Deutsche Literatur. Tl. 2 : I- P.
2>2u Nrn. Nr lti5: Musiker Biographien. 1700 Nrn.
Lorentz Leipzig. Nr 170: Theologie, Orientalia, Philosophie, Pädagogik.
3128 Nrn. Nr 171: Krankheiten d. Harn- u. Sexualorgane etc. 941 Nrn.
Loescher & Co. Rom. Nr 80: Philosophie. 892 Nrn. Nr 81: Theologie.
Varia. 1400 Nrn.
Mayer & Müller Berlin. Nr 228: Semitische Länder u. Sprachen. 54 SS.
Meier-Merhart Zürich. Nr 288: Varia. 1662 Nrn.
Mueller Halle. Nr 1 2.i : Theologie. Tl. 3 : Praktische Theologie. 1522 Nrn.
Nijhoff Haag. Nr 337: Manuscrits, libres ijrecieux et rares. 746 Nrn.
Olschki Florenz. Nr 64: Choix de livres anciens. Partie VII: Incunables
(E— Z). 2273 Nrn.
Scholz Brannschweig. Nr 12'.): Blüten n. Perlen a. d. alten u. neuen Literatur.
598 Nrn.
Süddeutsches Antiquariat München. Nr 93: Kunst u. Kunstgeschichte.
1309 Nrn. Nr 96 : Städte- u. Ortsgeschichte. 1115 Nrn.
Vülcker's Verl. Frankfurt. Nr 267: Zeitalter d. Reformation. 4800 Nrn.
Nr 268 : Porträts. 3562 Nrn.
V.Zahn & Jaensch Dresden. Nr 198: Saxonica. 3242 Nrn.
342 rersonaluachricbteu. — Berichtiguug. — Anfrage.
Persoiialiiaclirichten.
Berlin KB. Der Geueraldiroktor, Wirkl. Cell. Ob.-T^eg.-Rat Prof. D. Dr.
Adolf llarnack wurde von der Univ. (;ias;;-o\v li. c. zum Doktor der Rechte
ernannt; der Oherbibliotliekar Prof. Dr. Hans Paalzow wurde zum Abteilungs-
direktor ernannt, dem Oberbibliothekar Dr. Albert Kopfcrmann und dem
Bibliothekar Dr. Ernst Voiillienie das Prädikat Professor beigelegt. — B.
des Reichstages. Der Wiss. Hilfsarbeiter Dr. Karl Braatz wurde zum Biblio-
thekar ernannt. — B. der Bergakademie. Der Wiss. Hilfsarbeiter Dr. Wilhelm
Tavernier wurde in gleicher Eigenschaft au Stuttgart LB. übernommen.
Bonn ÜB. Der Assistent Dr. Heinrich Kau wurde zum Hilfsbiltliothekar
au Münster ÜB. ernannt.
Cassel StB. Dem Vorsteher Prof. Dr. Georg Steiuliausen wurde die
Aujtsbezeicbuung Direktor beigelegt; als Wiss. Hilfsarbeiter trat ein Dr. phil.
Max Rubeusohn.
Darmstadt HB. Dem Bibliothekar Dr. Karl Bader wurde der
Charakter als Professor verliehen.
Giefsen ÜB. Dem Bibliothekar Dr. Karl Ebel wurde der Charakter
als Oberbibliothekar verliehen.
Göttingen ÜB. Der Bibliothekar Dr. Alfred Vahlen wurde in gleicher
Eigenschaft an Berlin KB. versetzt.
Halle Uß. Als Volontäre traten ein: Dr. jur. Walter Straufs, Ober-
leutnant zur See a. D., Referendar, geb. 7. Aug. 1872 Memel, ev. und Dr. jur.
Wolfram Suchier, geb. 25. Juli 1^83 Halle a. S., ev.
Marburg DB. Der Hilfsbibliothekar Dr. Hermann Leder wurde zum
Bibliothekar an Posen KWB. ernannt.
München HB. Der zur Dienstleistung an Bamberg KB. überwiesene
Praktikant Richard Stauber starb am L Juni.
Münster ÜB. Der Assistent Dr. Josef Brun abend wurde zum Hilfs-
bibliothekar ernannt.
Strafsburg ÜB. Der Direktor Kais. Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Julius
Eutin g wurde zum korrespondierenden Mitgliede der Philos.-histor. Klasse
der Akademie der Wissenschaften in Berlin ernannt. — VolksB. Der Vor-
stand Dr. Arthur Schildt starb am I.April.
Berichtigung zu S. 217 fif.
Herr Professor Hottinger hat an die Redaktion des Zbl. ein Schreiben
gerichtet, in dem er u. a. gegen die summarischere Behandlung seiner Biblio-
thekarinnenschule und die Kritik seiner Methode in dem Referat S. 217 ff.
Einspruch erhebt. Da eine weitere Polemik im Zbl. kaum erwünscht ist, be-
schränken wir uns auf die tatsächliche Berichtigung, dafs auch Herr Prof.
Hottinger von seinen Schülerinnen gröfsere literarische usw. Arbeiten an-
fertigen läfst und mit ihnen Bibliotheken, Druckereien, graphische Anstalten
u. dergl. besucht, und dafs die Prüfungszeugnisse nicht unter seiner alleinigen
Verantwortlichkeit ausgestellt, sondern seit ti Jahren von dem Leiter einer
grüfseren Bibliothek mit unterzeichnet werden. Red.
Anfrage.
Herr Prof. W. L. Schreiber, Potsdam Behlertstr. 26, bittet nm freund-
liche Auskunft, welche Bibliothek einen Druck des 1483—1.500 in Nürnberg
tätigen Peter Wagner besitzt, in dem der in Haeblers Typenreportorium
S. 70 1 verzeichnete Titelholzschnitt „Lehrer mit zwei Schülern" enthalten ist.
Verlag von Otto Harrassowitz, Leipzig. — Druck von Ehrhardi Karras, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIV. Jahrgang,
8. u. 9. Heft. August-Septbr. 1907.
Achte Versauimluug Deutsclier Bibliothekare iu Bamherg
am 23. und 24. Mai 1907. ')
Verzeichnis der Anwesenden:
a) Vorstand und Vereinsausschufs des V. D. B. :
1. Erster Direktor Geh. Eeg.-Rat Dr. Schwenke -Berlin, Vorsitzender.
2. Oberbibl. Dr. Schnorr von Carolsfeld-Müncheu, stell v. Vorsitzender.
3. Bibl. Dr. Naetebus - Berlin, Schriftführer. 4. Bibl. Dr. Hirsch - Berlin,
Schatzmeister. 5. Stadtbibl. Dr. Fritz-Charlottenburg. 6. Oberbibl. Dr. Geiger-
Tübingen. 7. Oberbibl. Dr. Helfsig- Leipzig. 8. Direktor Dr. Schmidt-
Darmstadt.
b) Mitglieder des V. D. B. :
9. Bibl. Dr. Alb recht- Charlotten- 33. Bibl. Dr. Minde-Pouet -Brom-
burg.
10. Ass. Bickerich-Erlangen.
11. Oberbibl. Dr. Brodmann - Karls-
ruhe.
12. Bibl. Burger-Leipzig.
13. Ass. Dr. Gas pari -Frankfurt a. M.
14. Bibl. Dr. Conrad-Halle a. S.
15. Wiss. Hilfsarb. Dr. Crain-Jena.
16. Oberbibl. Dr. Fi ck- Berlin.
17. Bibl. Fisch er- Bamberg.
18. Kustos Dr. Freys-München.
19. Sekretär Dr. Gl au ning -München.
20. Bibl. Prof. Dr. Ha eb 1er -Dresden.
21. Bibl. Dr. Henrici -Wiesbaden.
22. Bibl. a.D. Prof. Lic.Dr.Hottinger-
Südende.
23. Bibl. Dr. Jaeschke-Elberfeld.
24. Kustos Dr. Ko es tler- München.
25. Bibl. Dr. Kohfeldt-Rostock.
26. Oberbibl. Dr. Krause-Berlin.
27. Oberbibl. Prof. Dr. Landauer-
Straisburg.
28. Direktor Geh. Eat Dr. von Laub-
mann-München.
29. Bibl. Dr. Leder- Posen.
30. Sekretär Dr. L e i d i n g e r-München.
31. Direkt. -Ass. Prof. Dr. Loubier-
Berlin.
32. Bibl. Dr. Luther- Berlin.
berg.
34. Sekretär Dr. Mitius-Erlangen.
35. Bibl. Dr. Morgenroth-Cöln.
36. Stadtbibl. Dr. Moritz Müller-
Aachen.
37. Stadtbibl. Dr. Nörrenberg-
Düsseldorf.
3S. Sekretär Dr. Petzet-München.
39. Sekretär Dr. Pfeiffer- Bamberg.
40. Sekretär Dr. Philipp -München.
41. Bibl. Prof. Dr. Rath- Stuttgart.
42. Ass. Rüttger-MUnchen.
43- Bibl. Dr. Schmidbauer- Augs-
burg.
44. Ass. Dr. Schottenloher- Bam-
berg.
45. Bibl. Dr. E. Schulz- Dortmund.
46. Oberbibl. Prof. Dr. K. Schnlz-
Leipzig.
47. Bibl. Dr. Schwarzer-Breslau.
48. Bibl. Stein- Erlangen.
49. Bibl. Dr. Tillmann -München.
50. Bibl. Dr. Traut- Frankfurt a. M.
51. Oberbibl. Dr. Voltz-Darmstadt.
52. Bibl. Dr. Voul Herne -Berlin.
53. Gepr. Praktikant Dr. Wenn ing er-
München.
54. Oberbibl. Dr. Zucker- Erlangen.
1) Ueber den äufseren Verlauf der Versammlung s. oben S. 288 ff.
XXIV. 8. 9. 24
344 '- Achte Bibliotlu'kaTversannuluno'
c) Sonstige Tcilnelimer:
55. Bibl. l'rof. Dr. Hruun - l^Iiiuclieu. 02. UM. Dr. Lundstedt-Stockholui.
5(1. Skriptor Dr. Eichler-Graz. 63. Arcliivrat Dr. IMummeuhoff -
57. Obcrbibl. Eseher-Zürich. Nürnberg.
5S. Kustos Dr. Gottlieb-Wieu. (;4. l.ibrarian Putnam -Washington.
59. Bibl.-Vorsteher Dr. llamdorf- 05. KuratorGeh.Reg.-KatDr.Rösing-
Berliu. Berlin.
Oü. Bibl. Dr. Ilampe-Nürnberg. 00. Bibl. Mag. Wolter-Petersburg.
Ol. Frl. Kenn eck e-Elberfeld.
1. Sitzung. Donnerstag den 23. Mai, vormittags 9 Uhr.
Der Vorsitzende eröft'net die Versammlung mit dem Ausdruck
des Dankes an die Bamberger Kollegen, die durcli ihr Entgegen-
kommen noch in letzter Stunde die diesjährige Tagung überhaupt erst
ermöglicht haben. Ihr Einspringen in die Lücke, die durch den all-
seitig beklagten Tod Dietrich Kerlers entstanden war, verdiene um
so mehr Anerkennung als bei der kleinen Bemannung in Bamberg die
Schulterlast des Einzelnen unverhältnismäfsig grofs sei. Dafs durch diese
Bereitwilligkeit die deutschen Bibliothekare nun doch in der Lage seien,
sich in diesem Jahre an einer bayerischen Bibliothek zu treffen, habe
überall lebhafte Freude erweckt, verspreche doch gleich die erste Ver-
sammlung auf bayerischem Boden die besonderen Seiten, welche im
deutschen Bibliothekswesen den zweitgröfsten Bundesstaat auszeichnen,
in hervorragender Weise den Anwesenden vor Augen zu führen: Den
Reichtum an handschriftlichen Schätzen und alten Drucken und das
Streben diesen kostbaren Besitz durch Katalogisierung und Bearbeitung
nutzbar zu machen. Lebhafter Dank gebühre ferner dem Herrn Rektor
des k. Alten Gymnasiums, der die Güte gehabt hat, die Aula für die
Verhandlungen zur Verfügung zu stellen. Mit herzlichen Worten hiefs
der Vorsitzende darauf die aus dem Auslande erschienenen Berufs-
genossen willkommen, die alten Freunde aus Oesterreich, der Schweiz
und Schweden, besonders aber den zum ersten Male unter uns er-
schienenen Vertreter der amerikanischen Bibliotheken, von deren ziel-
bewufstem Vorwärtsstreben wir soviel lernen könnten, Mr. Putnam,
in dem die Versammlung nicht nur den Repräsentanten der American
Library Association begrüfse, sondern auch den Vorstand und Or-
ganisator der grofsen und mustergültigen Kongrefsbibliothek.
Die deutschen Bibliothekare tagten in diesem Jahr, wenn man die
Zusammenkünfte in Dresden und Bremen als Sektion der Versammlung
deutscher Philologen und Schulmänner mitzähle, zum zehnten Mal. Bei
dem Rückblick, wie er sich unwillkürlich aufdrängt, werde niemand
behaupten, dafs Grofses damit geleistet sei; das sei bei der Eigenart
der deutschen Bibliotheken von den Versammlungen auch nicht zu er-
warten gewesen. Aber ihren Anteil an der Entwicklung und den
Fortschritten des Bibliothekswesens haben diese Zusammenkünfte doch
gehabt, indem sie zum Vorteil der Sache die Personen einander näher
gebracht und auch sachlich nicht wenige Anregungen gegeben haben, die
bereits Früchte getragen haben und noch tragen werden. In diesem
Sinne werde auch die Bamberger Versammlung ihre Aufgabe erfüllen.
Eröffnung 345
Gymnasialrektor Baier lieifst dara»f dre Versammlung aufs herz-
lichste in den Räumen des Gymnasiums willkommen und wünscht der
Tagung guten Erfolg.
An literarischen Gaben kamen zu den bereits am Begrüfsungsabend
verteilten: , Führer durch die Altenburg und die Stadt Bamberg von
A. Schuster'; , Bamberg, Führer durch die Stadt von Maximilian
Pfeiffer' und dem , Verzeichnis der bei -der Versammlung deutscher
Bibliothekare am 23. Mai 1907 und an den folgenden Tagen in der
Königlichen Bibliothek zu Bamberg ausgestellten Handschriften von
H.Fischer' im Laufe des ersten Tages noch hinzu: H. Fischer und
L.Traube, Neue und alte Fragmente des Livius. München 1907 (aus:
Sitzungsberichte d. philos.-philol. u. d. histor. Klasse d. Kgl. Bayer.
Akademie der Wiss.); Maximilian Pfeiffer, Beiträge zur Geschichte
der Säcularisation in Bamberg. Bamberg 1907; Karl Schottenloher,
Johann Schöner und seine Hausdruckerei (aus: Zbl. f. Bw. Jg. 24) und
Denkwürdige Besuche in der ehemaligen Kloaterbibliothek Ebrach
(aus: Zeitschrift für Bücherfreunde 1907/1908). Aufserdem hatte
Dr. Schottenloher die Freundlichkeit gehabt, sein als Heft 21 der
Sammlung bibliothekswissenschaftlicher Arbeiten eben erschienenes
Buch: Die Buchdruckertätigkeit Georg Erlingers in Bamberg von 1522
bis 1541 (1543), Leipzig 1907 „der achten Versammlung Deutscher
Bibliothekare" zu widmen. Prof. Wolfstieg (Berlin) hatte eine gröfsere
Anzahl der Nr 227 der Voss. Ztg. (vom 17. Mai 1907) eingesandt, in
der sich auf S. 3 des Hauptblattes unter dem Titel „Frauen im Biblio-
theksdienst" ein ausführlicher von G. Albrecht erstatteter Bericht über
einen Vortragsabend der Vereinigung Berliner Bibliothekare findet.
Telegraphische und Kartengrüfse gingen ein von Frankfurter
(Wien), Hittmair (Innsbruck), Rud. Kaiser (Berlin) aus London,
Keyfser (Cöln), Peter mann (Dresden) und von dem Kollegium der
Würzburger Universitätsbibliothek. Nachdem der Vorsitzende
noch mitgeteilt hatte, dafs die Herren Erman (Breslau), Gerhard
(Halle), Harnack (Berlin), Haupt (Giefsen) schriftlich oder mündlich
ihm gegenüber ihr Bedauern ausgedrückt hatten, an den Verhandlungen
dieses Jahres nicht teilnehmen zu können, besprach er, wie üblich,
kurz die Hauptereignisse auf dem Gebiete des deutschen Bibliotheks-
wesens in dem letztvergangenen Jahr.
Er gedenkt zunächst der seit der letzten Versammlung verstorbenen
Berufsgenossen, die sich zum Teil aufser Dienst und in hohem Alter
befanden: Ernst Forst emann, Paul Lippert, Arved Fuhrmann,
Karl Bayard; trotz zum Teil höheren Alters noch im Beruf tätig
waren: Rudolf Baier in Stralsund, Eduard Bodemann in Hannover,
Mor. Steinschneider in Berlin, an der Schwelle der siebzig Dietrich
Kerler, der soeben noch die Versammlung in Würzbiirg hatte auf-
nehmen wollen; dann einige in den besten Jahren stehend: Julius
Priesack in Göttingen, Heinrich Nathusius in Frankfurt a.M., Richard
Schröder in Kiel und Dr. Kühl in Berlin (K. G. Mus.).
Neugründungen in gröfserem Stil sind nur auf dem Gebiet des
24*
346 ' Achte Bibliüthckarversairmiliuig;
ö
Volksbibliotliekswesens, in Dortmund und Clörlitz, zu verzeichnen, einen
Bcliönen Neubau hat die Univcrsitätsbibliotliek in Münster bezogen,
neue, für sie eingerichtete KiUime die Landes- und Stadtbibliothek in
Düsseldorf und die Kunstgewerbebibliotliek in Dresden. Der grofse
Bau für die Königliche und die Univcrsitätsbibliotliek in Berlin
schreitet fort, geplant ist ebenda ein r>au i'ür die Stadtbibliothek und
auch an anderen Stellen scheinen die auf Neubauten zielenden Wünsclie
sich zu festeren Plänen zu gestalten.
Eine erfreuliche Tatsache ist, dafs in Preufsen endlich die Ge-
halt sbezüge der Bibliothekare an den Staatsbibliotheken nach dem
Normaletat der Oberlehrer geregelt worden sind. Wenn demnächst in
Preufsen eine Neuordnung der Geliälter der Staatsbeamten und speziell
der Oberlehrer stattfindet, wird darauf hinzuwirken sein, dafs die
Bibliothekare nicht wieder hinter den andern zurückbleiben. Ein selir
bemerkenswerter Anfang zur Besserstellung ist soeben an der Ham-
burger Stadtbibliothek gemacht worden. Die Bibliotliekare müssen um
so mehr den Anspruch erheben, mit einem auskömmlichen Gehalt be-
dacht zu werden und nicht auf den Nebenverdienst aus teilweise
mechanischer Arbeit angewiesen zu sein, je mehr auch im Dienst von
ihnen eine intensive wissenschaftliche Tätigkeit gefordert wird und die
mechanischen Arbeiten abgezw eigt werden. Einen Fortschritt in dieser
Richtung bedeutet das Anwachsen der subalternen Stellen in Preufsen,
wie sie in Sachsen, Württemberg und Elsafs- Lothringen bereits in
gröfserem Umfang bestehen. Ebendahin gehört auch die verstärkte
Heranziehung weiblicher Kräfte für den Bibliotheksdienst.
Die Mittel, die den Bibliotheken zur Vermehrung ihrer Sammlungen
zur Verfügung stehen, haben nur bei der Berliner Königlichen Biblio-
thek und bei einigen Landesbibliotheken eine Aufbesserung erfahren,
freilich eine sehr bescheidene gegenüber den Aufgaben dieser Biblio-
theken auf dem Gebiet der nationalen und der ausländischen Literatur.
So gut wie keine Aufbesserung haben, abgesehen von der ungebühr-
lich zurückgebliebenen Berliner, die Universitätsbibliotheken erfahren,
obgleich anerkannt ist, dafs sie mit ihren Mitteln nicht im entferntesten
ihrer Aufgabe genügen können. Eine preufsische Universitätsbibliothek
mufs jetzt für 2 — 3000 M. Zeitschriften abbestellen ! Es ist unbegreif-
lich, dafs gegenüber diesem Notstand die Universitäten selbst keine
Schritte tun. Was auf dem Wege der Organisation zur Abhilfe ge-
schehen kann, ist verhältnismäfsig gering: der Leihverkehr ist jeden-
falls bereits ziemlich an der Grenze der Ausdehnungsfähigkeit ange-
langt. Auf den Gesamtkatalogsdruck, der auch erst in sehr ferner
Zeit Nutzen verspricht, kann vor der Hand nicht wieder zurückge-
kommen werden.
Die Benutzung der Bibliotheken hat, soweit Nachrichten darüber
bereits vorliegen, im letzten Jahre wieder eine weitere Steigerung er-
fahren und die Bibliotheksverwaltungen sind bemüht in der liberalen
Erleichterung der Benutzung immer weiter zu gehen. Als Symptom
ist die neue Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Greifswald
Das Ansknnftsburean der dentsclien Bibliotheken 347
anzuführen, die mit der an den Universitätsbibliotheken üblichen
1 maligen Bücherbestellung bricht (sie J'ührt 4 Bestellserien ein) und
die ausdrücklich sämtliche Kataloge für alle Benutzer freigibt. Es ist
nicht zu verkennen, dafs diese Mafsregeln, so selbstverständlich sie auch
scheinen, den Bibliotheken neue grofse Lasten auferlegen, aber ihre
Durchführung dürfte in hohem Grade geeignet sein, die Benutzer mehr
als bisher an die Bibliotheken zu fesseln, sie in der Bibliothek heimisch
zu machen und ihnen das Interesse an der Bibliothek und der Biblio-
theksarbeit einzuflöfsen, das an anderer Stelle wieder den Bibliotheken
zu gute kommen mufs. Nur von der Sympathie der grofsen wissen-
schaftlich gebildeten Kreise getragen können die Bibliotheken er-
warten, die Stellung im wissenschaftlichen und nationalen Leben ein-
zunehmen, die ihnen zukommt.
Nach Festsetzung der Reihenfolge der Beratungsgegenstände über-
nimmt die Leitung der Verhandlungen der stellvertretende Vorsitzende
Oberbibliothekar Schnorr von Carolsfeld-München.
1. Das Auskunftsbureau der deutschen Bibliotheken und seine
Suchliste.
Referent: Oberbibliothekar Dr. Fick-Berlin.
Das Auskunftsbureau ist so recht ein Kind unserer rastlosen, auf
die intensivste Ausnutzung aller Hilfsmittel, auf die beste und ein-
fachste Organisation des wissenschaftlichen Betriebes mit aller Macht
hindrängenden Zeit. Es verdankt seine Entstellung dem Streben, den
gesteigerten Anforderungen, die infolge der Entwicklung der heutigen
Wissenschaft auch an die Bibliotheken gestellt werden. Genüge zu
leisten; es will vermitteln zwischen dem Belehrung und Förderung
seiner Arbeiten suchenden Bibliothekbenutzer und den beides durch
ihre Bücherschätze spendenden Bibliotheken und sucht darauf hinzu-
wirken, dafs das, was die einzelne Bibliothek mit ihren eigenen Mitteln
nicht leisten kann, erreicht wird durch die Gesamtheit der in ganz
Deutschland vorhandenen Büchersammlungen.
Unmittelbar hervorgegangen aus den Beratungen über Wert oder
Unwert des preufsischen Gesamtkatalogs stellt sich das Auskunfts-
bureau dar als ein Kompromifs zwischen der einen Richtung, die den
Wert jeder Zentralkatalogisierung bestreitet und sich zufrieden gibt
mit der Pflege der Interessen des eigenen Instituts und seines Benutzer-
kreises, und andererseits den Fürsprechern einer weitgehenden
Zentralisierung, die in der Einzelbibliothek nur das Glied eines unser
ganzes Vaterland umfassenden Gesamtorganismus erblicken. Von diesem
Gesichtspunkt aus kann man das Auskunftsbureau als eine Abschlags-
zahlung bezeichnen, die denen geleistet wird, die auf die Schaflfung
eines gedruckten Zentralkataloges der deutschen Bibliotheken hin-
streben.
Wer der Ansicht zustimmt, dafs Bismarcks Ausspruch: „die Zentrali-
sation ist mehr oder weniger eine Gewalttat", auch auf die Bibliotheken
348 Achte Bibliothekarversiuuiiihiuür
ö
ihre Anwenciimg findet, wird in dem Auskunftsbureau das äufserste
]\[afs dessen sehen, was vorläufi<2: und waliisclieinlich auf langte Jalirc
hinaus an Zusammenwirken der deutsclien l{il)lio(hcken geleistet werden
kann. Selbst dieser leichte Ansatz zur Zentralisation, wie er im
Auskunftsbureau liegt, verleugnet den gewalttätigen Charakter, der jeder
zentralen Organisation anhaftet, nicht, und ich kann mir wolil denken,
dafs die eine oder andere der kleineren Bibliotheken auch dieser Ein-
richtung keineswegs voll Begeisterung gegenüber steht. Es liegt in
der Natur der bestehenden Organisation — zu deren Aenderung ich
keinen gangbaren Weg finde — , dafs das Resultat, welches die Um-
frage bei den kleineren Bibliotheken zeitigt, in keinem rechten Ver-
hältnis steht zu der Mühe, die ihnen aus der Erledigung der An-
fragen und der Durcliarbeitung der Suchlisten erwächst. Wenn z. B.
unter den preufsischen Bibliotlieken Göttingen von den in einem Jahre
versandten 3000 Fragekarten rund 200 mit dem Vermerk „vorhanden"
zurückschickt, so mag man darin ein leidlich zufriedenstellendes Er-
gebnis sollen; wenn aber die gleiche Zahl von Karten bei der Uni-
versitätsbibliothek Kiel nur 35 positive Antworten ergibt, so mufs es
fraglich erscheinen, ob die Zeit, die in Kiel für die Erledigung der
3000 Anfragen erforderlich ist, nicht nutzbringender hätte angewendet
werden können. Nicht viel anders liegt die Sache bei den aufser-
preufsischen Bibliotheken, nur dafs bei diesen die Gesamtzahl der
Anfragen etwas geringer ist, als bei den Bibliotheken Preufseus. Der
Uebelstand, dafs namentlich die mittleren unter den Bibliotheken durch
die gleichzeitige Umfrage stark belastet werden, mufs mit in den Kauf
genommen werden, um eine halbwegs schnelle Auskunfterteilung zu
ermöglichen. Auch kommt noch die Erwägung der Kostenfrage hinzu:
ob ich bei Anfertigung der Umfragen ein halbes Dutzend Abzüge
mehr anfertige, spielt kaum eine Rolle; kommt dagegen der Titel,
weil er nur an wenige Bibliotheken verschickt WHirde, zur Sucliliste,
so nehmen diese an Häufigkeit und Umfang und damit an Kosten
noch mehr zu, als es leider schon jetzt der Fall ist. Im Interesse
der kleineren und kleinsten Bibliotheken aber liegt es, dafs die Such-
listen durch vorherige Umfrage bei den gröfseren Bibliotheken so weit
wie möglich eingeschränkt werden.
Nun bietet ja allerdings neben dem allgemeinen Charakter eines
Buches sein Erscheinungsort einen gewissen Anhalt dafür, wo es am
ehesten zu suchen ist, aber wie sehr in dieser Hinsicht die Ver-
mutung irre gehen kann, davon erleben wir täglich die merkwürdigsten
Beispiele. Dafs die 1843 in Berlin erschienene 2. Auflage von Eichen-
dorffs Gedichten sich nicht in Berlin, sondern in Würzburg befindet,
hat sein Gegenstück darin, dafs eine Dillingen 1648 gedruckte
Vita S. Henrici nicht in bayrischen Bibliotheken , sondern in der
Stadtbibliothek zu Cöln durch die Suchliste aufgefunden wurde. Bei
der ausländischen Literatur tappt man, nachdem man die wenigen
gedruckten Kataloge, wie den Wolfenbütteler , zu Rate gezogen
hat, völlig im Dunkeln. Wohl kann man mit mehr Recht ein
Das Auskunftsbureau der deutsclien Bibliotheken 349
französisches Bucli in Strafsburg als etwa im Herzen Deutschlands
oder gar im Osten vermuten, aber eSjJsommen Fälle genug vor, in
denen ganz wider alles Erwarten ein französischer Autor, der sonst
nirgends vertreten ist, in Wernigerode, Braunschweig oder Stettin auf-
taucht. Bei englischer Literatur kommen in der Kegel auch die
Königliche Bibliothek in Hannover und die Grofsherzogliche Bibliothek
in Weimar für die Umfrage in Betracht, aber es ist durchaus nicht
ausgeschlossen, dafs sich auch hier in Bamberg ein seltenes englisches
Buch findet, wie es tatsächlich der Fall ist bei Tom Durfeys Tragi-
komödie: The Injured Princess v, Jahre 1682, oder bei der ersten
Buchausgabe von Dickens Pickwickiern.
Eine Aenderung in dem Modus der Umfrage wird diesem Mangel
schwerlich abhelfen, ohne auf der anderen Seite das Interesse des
wissenschaftlichen Publikums zu schädigen. Aber die Sache ist nicht
so schlimm wie sie aussieht, da es sich nur um einen vorübergehenden
Zustand handelt. Lassen Sie uns zehn Jahre weiter sein, so ist der
aus den Fragekarten gebildete Zettelkatalog, der jetzt rund 4000 Zettel
umfafst, voraussichtlich auf gegen 30000 Zettel angewachsen. Die
nächsten zehn Jahre wird sich die Arbeitslast für die Bibliotheken
aufserhalb Preufsens von Jahr zu Jahr vermutlich noch etwas erhöhen,
dann aber — vielleicht auch schon etwas früher — tritt mit Sicher-
heit ein Umschwung ein, weil sich die Anfragen mehr und mehr
wiederholen werden und zum gröfseren Teil direkt aus unserem Zettel-
katalog beantwortet werden können.
Auch den Benutzern des Auskunffsbureaus gegenüber arbeitet die
jetzige Organisation deshalb noch nicht immer zur Zufriedenheit, weil
oft Wochen vergehen, ehe das Ergebnis der gedruckten Suchlisten
vorliegt. Dazu kommt, dafs die eigentliche Voraussetzung für eine
wirklich nutzbringende Wirksamkeit der Zentralstelle, nämlich ein gut
organisierter, den Benutzern nur geringfügige Kosten verursachender
Leihverkehr zwischen den am Auskunftsbureau beteiligten Bibliotheken
noch nicht überall Eingang gefunden hat. Auch ist es dringend zu
wünschen, dafs tunlichst alle Präsenzbibliotheken ein kleines Loch in
die sie umgebenden Schranken machen, damit in den sehr seltenen
Fällen, wo ein Buch nur bei ihnen nachgewiesen werden konnte, durch
diese Oeffnung — vielleicht ein oder zwei Mal im Jahr — ein Buch
zum Segen der Wissenschaft hindurchschlüpfen kann.
Die Mängel, die jeder neu ins Leben gerufenen Organisation an-
haften und die wir hoffen können im Laufe der Zeit zu überwinden,
werden augenblicklich noch durch einige bei der Zentralstelle ob-
waltende ungünstige Umstände verschärft. So lange wir in Berlin
noch mit der Abschrift des Zettelkatalogs der Königlichen Bibliothek
zu tun haben — ich denke, dafs wir in Jahresfrist damit fertig
werden — , sind unsere Kräfte durch diese Arbeit in erster Linie ge-
bunden-, erschwerend fällt ferner ins Gewicht die räumliche Trennung
des Auskunftsbureaus von der Königlichen Bibliothek und das dadurch
bedingte Fehlen eines unmittelbar mit der Zentralstelle verbundenen
350 Achte Bibliothekarvcrsauimlung
grofsen bibliographischen Apparats. Das wenige, was wir jetzt an
bibliograpliisclien Hilfsmitteln besitzen, ermöglicht kaum bei einem
Zehntel der Titel ihre genaue Feststellung, und der Umstand, dal's
ein Beamter der Königlichen Bibliothek ganz für die Bibliographierung
der Anfragen zur Verfügung steht und diese Aufgabe mit der grofsten
Sorgfalt erledigt, kann den bestehenden Mangel nicht ausgleichen.
So wie die Diuge jetzt liegen, sind wir in Berlin bei der Biblio-
graphierung der Anfragen in höherem Mafse als wünschenswert ist
auf die Unterstützung auch der auswärtigen Bibliotheken angewiesen.
Aber — so wichtig diese Mitarbeit auch ist und s<» dankbar wir sie
auch empfinden — es ist doch ein Fehler der Organisation, wenn eine
Arbeit, die an einer Stelle gemacht und endgültig erledigt werden
kann, an drei oder noch mehr Stellen wieder aufgenommen wird.
Deshalb mufs dahin gestrebt werden, dafs das Auskunftsbureau hin-
sichtlich seiner Arbeitskräfte, seiner Geldmittel und nicht zum
wenigsten liinsichtlich seiner bibliographisclien Hilfsmittel ganz auf
eigene Füfse gestellt wird. Erst wenn eine möglichst vollständige,
systematisch aufgestellte bibliograpliische Bücliersammlung — die auch
dem Publikum zugänglich gemacht werden müfste — ■ mit dem Aus-
kunftsbureau verbunden ist, kann dieses seineu eigentlichen Zweck
vollkommen erfüllen, der nicht etwa nur in einer Bequemlichkeit für
die Bibliothekbenutzer besteht, sondern vor allem in der wichtigen
Arbeit des absolut erschöpfenden, die Dinge bis in die letzte Mög-
lichkeit verfolgenden Bibliographierens. Erst dann werden wir nicht
mehr wie jetzt der empfangende, sondern der gebende Teil sein, da-
durch, dafs wir für die auswärtigen Bibliotheken in allen schwierigen
bibliographischen Fragen die letzte und sicherste Instanz bilden.
Nachdem ich Ihnen dies Zukunftsbild entrollt habe, das mir
persönlich als Ideal vorschwebt und von dem ich nicht weifs, ob es
sich verwirklichen lassen wird, kann ich wohl nicht in den Verdacht
kommen, dafs ich die bisherigen Leistungen des Auskunftsbureaus zu
hoch einschätze, und wenn ich jetzt ein Bild von dem zu geben ver-
suche, was in den zwei Jahren des Bestehens unserer Vereinigung
geleistet worden ist, so geschieht es weniger in der Absicht das
hervorzuheben, was wir erreicht haben, als vielmehr das zu unter-
streichen, was nicht hat geleistet werden können.
Seit Bestehen des Auskunftsbureaus der deutschen Bibliotheken
bis Ende März 1907 sind 3061 Schreiben an das Auskunftsbureau
gerichtet worden, in denen 7874 Bücher gesucht wurden. Von diesen
7874 gesuchten Büchern wurden 5117, rund 65o^o, als vorhanden
nachgewiesen, und zwar:
1. in den 11 am Gesamtkatalog beteiligten preufsischen Biblio-
theken 3300. Davon wurden nachgewiesen:
a) in der Königlichen Bibliothek zu Berlin: 2159,
b) in den 10 preufsischen Universitätsbibliotheken 1141, und zwar in
Göttingen 329 Bonn 104
Breslau 217 Halle 90
Das Auskunftsbiireau der deutschen Bibliotheken
351
Marburg 88
Königsberg 85
Greifsvvald 67
2. in den übrigen deutschen
Berliner Spezialbibliotheken und der
1641, und zwar in:
München, Hof- u. Staats-B. 249
Dresden, Kgl. öff. B. 189
Strafsburg, Univ.- u. Landes-B. 154
München, Univ.-B. 98
Darmstadt, Hof-B. 81
Leipzig, Univ.-B. 69
Hamburg, Stadt-B. 64
Heidelberg, Univ.-B. 59
Stuttgart, Landes-B. 51
Jena, Univ.-B. 40
Wolfenbüttel, Herzog]. B. 39
Weimar, Grofsherzogl. B. 35
Freiburg, Univ.-B. 28
Hamburg, Kommerz. -B. 28
Rostock, Univ.-B. 28
Breslau, Stadt-B. 26
Giefsen, Univ.-B. 23
Hannover, Kgl. u* Prov.-B. 23
Tübingen, Univ.-B. 23
Erlangen, Univ.-B. 19
Wtirzburg, Univ.-B. 18
Bamberg, Kgl. B. 15
Cöln, Stadt-B. 15
Lübeck, Stadt-B. 15
Schwerin, Reg.-B. 15
Wernigerode, Stolberg. B. 14
Kassel, Landes-B. 13
Frankfurt a. M., Rothschildsche B. 1 2
Gotha, Herzogl. B. 12
Halle, Leopoldino-Carolina 11
Karlsruhe, Hof- u. Landes-B. 11
Frankfurt a.M., Senckenberg. B. 10
Stadt-B. 10
Braunschweig, Stadt-B. 9
Mainz, Stadt-B. 8
Aachen, Stadt-B. 7
Donauwörth, Cassianeum 7
Frankfurt a. M., Fr. d. Höchst. 7
Hannover, Techn. Hochschul-B. 7
Nürnberg, Stadt-B. 6
Leipzig, Reichsger.-B. 5
K\el 66
Münster 64
Berlin 31
Bibliotheken (mit Ausschlufs der
preufsischen Gymnasialbibliotheken)
Neustrelitz, Grofsh. B.
Posen, -Kaiser -Wilh.-B.
Dessau, Plerzogl. B.
5
5
4
Donaueschingen, Fürstenberg. B. 4
Metz, Stadt-B. 4
Rudolstadt, Fürstl. B. 4
Augsburg, Stadt-B. 3
Meiningen, Herzogl. B. 3
Tharandt, Forst-Ak.-B. 3
Trier, Stadt-B. 3
Zwickau, Ratschul-B. 3
Colmar, Stadt-B. 2
Danzig, Stadt-B. 2
Detmold, Landes-B. 2
Dillingen, Kreis-B. 2
Halle, Landwirtsch. Inst. 2
Leipzig, Stadt-B. ' 2
Lüneburg, Stadt-B. 2
München, Graph. Samml. 2
Nürnberg, Germ. Museum 2
Oldenburg, Grofsh. B. 2
Wiesbaden, Landes-B. 2
Bremen, Stadt-B.
Dresden, Gehe-Stiftung
Düsseldorf, Stadt- u. Landes-B.
Eberswalde, Forst-Ak.-B.
Eichstädt, bischöfl. Sem.-B.
Erfurt, Staats-Archiv
Essen, Verein f. bergb. Interessen
Frankfurt a. M., Zentral-Arb.-B.
Freiberg i. S., Berg-Ak.-B.
Giefsen, Frauenklinik
Halle, Waisenhaus-B.
,, Zahnärztl. Inst.
Hildesheim, Stadt-B.
Karlsruhe, Landesgewerbe-Amt
„ Techn. Hochschul-B.
Kassel, Murhardsche B.
Königsberg, Stadt-B.
Leipzig, Comenius-B.
• Osnabrück, Hist. Verein
352
Achte Blbliothckarvcrsaiiinilung
Posen, Staats-Arcliiv 1 Stettin, Stadt-B.
Stettin, (ieneral-LancIscli.-Dir. 1 Worms, Paulus-B.
„ Staats-Archiv 1 Zittau, Stadt-B.
3. in Berliner Spezialbibliotlieken: 129, und zwar:
Kais. Patentamt 24
„ Gesundlieilsamt 12
Geolog. Landesanstalt 9
Landwirtscli. Hochschule 9
Teclin. Hochschule 9
Tierärztl. Hochschule 9
D. Privat- u. Manuskr.-Drucke 5
Kaiser- AVillielm- Akademie 5
Kunstij^ewcrbemuseum 5
Kupferstichkabinett 4
Reidistags-B. 4
Cliemische Gesellsch. 3
Reichsmarineamt 3
Zoolog. Museum 3
Arcliitekteu -Verein 2
Generalstabs-B. 2
Jüdische Gemeinde 2
Meteorol. Institut
Ncuro-biolog. Institut
Abgeordnetenhaus
Astronom. Bccheninstitut
B. zur Frauenfrage
Geolog. Gesellschaft
Ilandwerkerverein
Kanimergericlit
Korporation d. Kaufmannschaft
Kriegsakadeuiie
Mark. Prov.-Museum
Kgl. Museen
Nationalgallerie
Reichsbank
Reiclispostamt
Stadt-B.
Privat-B. Kekule v. Stradonitz
1
1
1
2
2
4. in preufsischen Gymnasial-Bibliotheken: 14, und zwar: 3 in
Husum Gymn.-B., je 2 in Altona Christianeum und Osnabrück Rats-
Gymn., je 1 in Bielefeld Gymn., Bromberg Gymn., Burgsteinfurt Gymn.
Arnoldinum, GTirlitz Milichschc B., Hildesheim Gymn. Josephinum, Posen
Marien- Gymn., Pforta Landesschule.
5. in österreichischen Bibliotheken, die durch die liebenswürdige
Vermittelung des Herrn Prof. Dr. Grolig in Wien befragt werden
konnten: 33, und zwar:
Wien, Univ.-B.
Graz, Univ.-B.
Prag, Univ.-B.
Budapest, Univ.-B.
Krakau, Univ.-B.
19
3
3
2
1
Lemberg, Univ.-B.
Wien, Hof-B.
„ Kriegs-Archiv
„ Techn. llochsch.
„ Univ.-Stern warte
Nicht nachgewiesen wurden 2757 Bücher, das sind rd 35 "/q.
Durch die bisher veröffentlichten 60 Suchlisten sind im ganzen
nur 321 Bücher ermittelt worden. Man mufs dieses Resultat, zumal
wenn man die grofsen Kosten ihrer Drucklegung in Betracht zieht,
als auffallend un^ünstis: bezeichnen. Zum Teil erklärt sich die
niedriere Ziffer der
festgestellten
Bücher daraus, dafs in den
Suchlisten mancher Titel steckt, von dem es durchaus ungewifs ist,
ob er sich auf ein wirklich erschienenes gedrucktes Buch bezieht.
Beispielsweise die in Suchliste 24 aufgeführten Uebersetzungen von
Johann Joachim Christoph Bode, ferner Montuclas Geschichte der
Mathematik übers, von Berghaus, Avürden, wenn sie im Druck erschienen
wären, doch sicher in einer Bibliothek Deutschlands vorhanden sein.
Das Auskunftsbnreaa der deutschen Bibliotheken 353
Vermutlich Landelt es sich hier um handschriftliche Nachlässe oder um
nur beabsichtigte, aber nicht ausgeführte Publikationen. Um auch in
solchen Fällen, wenn möglich, zu einem Resultat zu gelangen, müfste
die Aufgabe des Auskunftsbureaus dahin erweitert werden, dafs auch
der Nachweis von Handschriften in seinen Wirkungskreis mit einbe-
zogen würde. Nach unseren jetzigen Bestimmungen sind wir leider
genötigt, die Beantwortung der Anfragen nach Handschriften abzulehnen;
die Fälle sind ja nicht gerade häufig — €s waren etwa 10 im ver-
flossenen Rechnungsjahr — , aber es erfüllte mich doch jedesmal mit
Bedauern, wenn ich eine Anfrage wie z. B. nach dem höchst wahr-
scheinlich irgendwo handschriftlich vorhandenen zweiten Teil von
J. Mützell: Geistliche Lieder der evangelischen Kirche aus dem 17.
und der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts, unter Hinweis auf die Be-
stimmungen zurückweisen mufste.
Bemifst man das Ergebnis der Suchlisten nicht rein nach dem
zahlenmäfsigen Ertrag, sondern nach dem inneren Werte dessen, was
in deutschen Bibliotheken nachgewiesen worden ist, so lautet das
Urteil schon etwas günstiger. Dafs durch das Auskunftsbureau in
grofsen Bibliotheken Seltenheiten ersten Ranges nachgewiesen werden,
darin liegt nichts Ueberraschendes, geschweige denn Verdienstliches;
dafs aber gerade durch die Sucliliste in kleinen, ja selbst in den kleinsten
Bibliotheken wie in den preufsischen Gymnasialbibliotheken ver-
schollene und vielleicht verloren geglaubte Publikationen ans Licht
gezogen werden, ist sicher ein Umstand, der die ganze jetzige Organisation
trotz ihren Mängeln und trotz den hohen Kosten, die sie verursacht,
als berechtigt erscheinen läfst. Zu den in Trommsdorffs Artikel über
das Auskunftsbureau i) angeführten nur in einem Exemplar und nur in
einer kleineren Bibliothek nachgewiesenen Seltenheiten füge ich noch
die folgenden hinzu: Friedrich Liebegott Becher: Beyträge zu den
Schul- und Universitätsstudien. Leipzig 1815 ist nur in der Gymnasial-
bibliothek zu Cassel, desselben Autors: Ein patriotisch - päda-
gogisches Wort an Aeltern, Erzieher und Lehrer. Leipzig 1814
nur in der Friedrichsschule zu Gumbinnen vorhanden. Von dem
Arndtschen P'lugblatt: Wahlmann, wähle Dahlmann hat sich ein
Exemplar nur in der Gymnasialbibliothek zu Bielefeld nachweisen
lassen.
Wenn einzelne Bibliotheken die weitere Durchsicht der Suchlisten
abgelehnt haben, so ist das — obwohl ich es der Sache wegen be-
daure — doch im Hinblick auf die meist vergebliche Mühe, die das
Vergleichen von 40 — 50 Titeln zwei oder drei Mal im Monat verur-
sacht, durchaus verständlich. Und doch möchte ich glauben, dafs die
Mühe, die beispielsweise der Bibliothekar einer Gymnasialbibliothek auf
die sorgfältige Beachtung der Suchlisten verwendet, keine verlorene
gewesen ist, wenn er eines Tages feststellt, dafs selbst seine kleine
Bibliothek ein wertvolles, zu wissenschaftlichen Zwecken gesuchtes
1) Zeitschrift für Bücherfreunde. Jg. 9. 1905/06. Bd 2. S. 501 ff.
•^54 ,_ Achte Bibliothekarversamuiliing
Buch besitzt, das sonst in keiner Bibliothek vorhanden ist. Kelirt ein
solcher Fall hänfio^er wieder, gewinnt dann nicht der Bibliothekar ein
ganz anderes Verliältuis zu seinen Büchern, da er ja nun weiCs, dafs
seiner Obiuit Schätze anvertraut sind, von deren Kxistenz er bis dalüii
vielleicht keine Ahnung- goliabt hat? Aber selbst Avenn die Durch-
sicht der Suclilisten stets ergebnislos bleiben sollte, so kann der Biblio-
thekar diese gewils nicht geringfügige Mülie deshalb nutzbringend für
seine IMbliotliek gestalten, weil sich ihm die Möglichkeit bietet, mit
Hilfe der Suchliste in den Besitz eines seltenen, für seine Bibliothek
aber vielleicht hochwillkommenen Buches zu gelangen.
Ich komme damit zu dem, was ich eigentlich als die Hauptsache
meiner ganzen Ausführungen ansehe, nämlich zu der Ergänzung der
Lücken in den Beständen der deutschen Bibliotheken mit Hilfe der
Suchlisten und durch Vermittelung des Auskunftsbureaus. Voraus-
schicken möchte ich, dafs das, was icli Hinen nunmehr kurz ent-
wickeln werde, nichts weiter sind als rein persönliche Vorschläge. Die
Gedanken haben sich mir bei meiner Tätigkeit je länger um so
stärker aufgedrängt; ich weifs aber wohl, dafs ich mich damit auf ein
sehr schwieriges Gebiet begebe, und bin mir keineswegs sicher, ob der
AVeg, den ich Hmen vorschlagen werde, der richtige ist. Jedenfalls
würde ich mich freuen, wenn meine Anregung eine recht lebhafte
Diskussion entweder gleich heute oder späterhin zur Folge hätte.
Wenn ich die Zahl der nicht nachgewiesenen Bücher vorhin auf
2757, das sind 35 "/q, angegeben habe, so kann man daraus nicht
ohne weiteres den Schlufs ziehen, dafs der gleiche J'rozenfsatz an
wissenschaftlichen Werken den deutschen Bibliotheken fehle, da,
wie ich schon sagte, ein ziemlich erheblicher Teil der nicht nachge-
wiesenen Bücher vermutlich überhaupt nicht existiert. Trotzdem kann
behauptet werden, dafs die Summe der fehlenden Werke eine für die
Wissenschaft sehr empfindliche Lücke bedeutet. Das ward sofort klar,
wenn wir uns die Titel der fehlenden Werke ein wenig genauer an-
sehen. In einer Liste, die Ihnen in 300 Exemplaren vervielfältigt
zur Verfügung steht, sind die durch die ersten 60 Suchlisten nicht
nachgewiesenen, also in den deutschen Bibliotheken — soweit sie dem
Auskuuftsbureau angeschlossen sind — fehlenden Jahrgänge von
neueren Zeitschriften aufgeführt. Es sind im Ganzen 136 periodische
Veröflfeutlichuugen, von denen 4 in Deutschland, 132 im Ausland er-
schienen sind. Die medizinische Literatur überwiegt weitaus, — ihr
gehören nicht weniger als 42 Nummern an, — dann folgen die natur-
wissenschaftlichen Zeitschriften mit 29, dann die landwirtschaftlichen
mit 11, die geographischen mit Einschlufs der kolonialen mit 8 Nummern.
Die übrigen verteilen sich ziemlich gleichmäfsig auf die Gebiete der
Geschichte, Politik, Theologie, Pädagogik, Philosophie, Kunst, neuere
und klassische Philologie. Man kann vielleicht über den Wert
der einzelnen Zeitschrift verschiedener Ansicht sein und von einigen
wird mancher unter Ihnen sagen: ich nähme sie nicht, auch wenn
ich sie geschenkt bekäme. Das hindert aber nicht, dafs es als
Das Auskunftsbureau der deutscheu Bibliotheken 355
wünschenswert zu bezeichnen ist, die '"meisten dieser Publikationen
wenigstens in einem Exemplare in Deutschland vertreten zu sehen.
Bei manchen, namentlich unter den medizinischen Zeitschriften wie der
Revue de psychiatrie, dem Journal of nervous and mental diseases,
dem Journal des maladies cutanees, würde es im Hinblick darauf, dafs
sie nicht einmal, sondern zwei oder drei Mal beim Auskunftsbureau
gesucht worden sind, gewifs nicht schaden, wenn sie mehrfach ver-
treten wären. Also, dafs die Anschaffung dieser Zeitschriften ein er-
strebenswertes Ziel wäre, darüber kann wohl kein Zweifel bestehen,
die Frage ist nur, wie dies Ziel zu erreichen ist. Ehe ich hierauf
eingehe, möchte ich die fehlenden nichtperiodischen Werke und ihre
Verteilung auf die verschiedenen Wissensgebiete mit ein paar Worten
charakterisieren. Wie bei den Zeitschriften überwiegt auch hier die
ausländische Literatur, wenn auch nicht in dem Mafse wie bei den
Zeitschriften. Während von den nicht nachgewiesenen Büchern 391
in deutscher Sprache erschienen sind, fallen auf die englische Literatur
265, auf die französische 210, auf die italienische 73 Werke; die
holländische Literatur ist mit 16, die spanische mit 15 Werken ver-
treten. Von den in lateinischer Sprache geschriebenen Büchern sind
rund 100 nicht nachgewiesen worden.
Entsprechend dieser Verteilung auf die verschiedenen Sprachge-
biete steht bei der Gruppierung nach Wissenschaften , die neuere
Philologie mit 387 fehlenden Werken an der Spitze. Es ist vielleicht
etwas gewagt, aus dieser Zahl den Schlufs zu ziehen, dafs das Gebiet
der französischen, englischen und italienischen Belletristik und Literatur-
geschichte nicht in dem wünschenswerten Umfange auf unseren Biblio-
theken gepflegt wird, aber jedenfalls steht soviel fest, dafs grofse
Lücken in dieser Hinsicht vorhanden sind. Wer, um einige Beispiele
zu nennen, über den Dichter John Keats arbeitet, wird auf deutschen
Bibliotheken die beiden über ihn erschienenen Monographien von Bridges
und Owen vermissen. Eine literaturgeschichtliche Untersuchung über
den schottischen Dichter und Balladensammler William Edmondstoune
Ayton, der auch als Uebersetzer Goethescher und Uhlandscher Balladen
einen Namen hat, wird erschwert, weil von seinen sechs auf die Such-
liste gesetzten Werken keines nachgewiesen ist, auch nicht die zu-
sammen mit Theodore Martin bearbeiteten Bon Gaultier Ballads, die
nach dem Dictionary of National Biography eine so grofse Popularität
genossen haben, dafs zwischen 1855 und 1877 dreizehn Auflagen
nötig wurden.
Die ältere französische Belletristik ist ja durch die Berliner König-
liche Bibliothek und die Schätze der Wolfenbütteler Herzoglichen
Bibliothek besonders gut in Deutschland vertreten, doch sind auch
hier zahlreiche Lücken, wie die sechs gesuchten Dramen von Frangois
Boisrobert zeigen, von denen nur Le couronnement de Darie. Paris
1642 in der Stadtbibliothek zu Metz nachgewiesen werden konnte.
Von neueren fehlenden Werken der französischen Literatur möchte ich
auf die beiden Monographien über Beranger von Demangeot: Bio-
356 Achte Bibliothekarvorsammliiue:
o
grapliie de 'Rorangcr par scs cliausons Paris 1892 und Garsou: Rcranger
et la legeude napoleonienue 1897, feiner auf das 15ucli von Paul
Bosq: Versailles et les Trianous. Paris 1887 uud die kleine Sclirift
von Anatole Alös: Les meines imprinieurs. Paris 1878 hinweisen.
Gegenüber der neuspraclilichen Literatur nimmt die klassische
Philologie mit nur 44 fehlenden Werken eine bevorzugte Stellung ein.
Ungefiihr die gleiche Zahl (42) fehlt an mathematischen lUichern.
Noch geringer ist die Anzahl der nicht nachgewiesenen geograpliischen
Werke (32); ich möchte mir aber die Ikmerkung gestatten, dafs gerade
hierunter eine ganze Reihe von modernen französischen Publikationen
vertreten sind, deren Anschaifimg sich namentlich für eine Spezial-
bibliothek lohnen würde: z. B. Barron, Les fleuves de France. Paris
1888 — 91, F. Accardo, Le developpement economique de l'Algerie.
Alger 1900, die drei Werke von E. Petitot: Quinze ans sous le cercle
polaire. 1889, Exploration de la region du grands lac des Ours. 1893,
En route pour la mer glaciale. 1888; ferner einige Monographien über
Madagaskar und die Comoroinseln: P. Locamus: Madagascar et ses
ricliesses. Paris 1896. A. Delaval, Les iles Comores et leur Situation
politique. Nevers 1895. E. Legeret, Etudcs sur les iles Comores.
Paris 1897; schliefslich mufs es bei dem neuerdings wieder belebten
Interesse für unsere Kolonien in Afrika auffallen, dafs die beiden in
Florenz 1903 und 1905 erschienenen Veröffentlichungen von Adolphe
und Louis Jalla: Pionniers parmi les ma-Rotse und Du Cap de Bonne
Esperance au Victoria Nyanza keine Beachtung gefunden haben.
Die theologische Literatur (einschliefslich der Leichenpredigten)
ist mit 184 fehlenden Werken vertreten, während Geschichte mit 101,
Jurisprudenz und Staats Wissenschaften mit 115, Philosophie und Päda-
gogik mit 121 und Medizin mit 103 fehlenden Büchern ungefähr auf
gleicher Höhe stehen. Auch unter den neueren medizinischen Werken
namentlich des Auslandes befindet sich manche wichtige Publikation,
deren Anschaffung, abgesehen etwa von den im Buchhandel ver-
griffenen Werken, keine grofse Schwierigkeit machen würde; ich
möchte hier nur Ihre Aufmerksamkeit auf das Philadelphia 1894 er-
schienene Buch von J. L. Corning: Pain in its neuro -pathological,
diagnostic, medico-legal and neuro -therapeutic relations lenken, das
deshalb hervorgehoben zu werden verdient, weil es von einem unserer
bedeutendsten jetzt lebenden Chirurgen vergeblich gesucht worden ist.
Wenn sich nun auch das Fehlen ausländischer Literatur in dieser
Statistik besonders bemerkbar macht, so müssen doch die Lücken in
unserer deutschen Literatur in erster Linie unser Interesse in An-
spruch nehmen. Die in deutscher Sprache geschriebenen Werke ver-
teilen sich ihrer Datierung nach auf die verschiedenen Jahrhunderte
wie folgt: An gesuchten Inkunabeln fehlten 5, an Drucken des
16. Jahrhunderts 56, an Drucken des 1 7. Jahrhunderts 38. Von der
deutschen Literatur des 18. Jahrh. konnten 100, von der des 19. und
20. Jahrh. 206 Werke nicht nachgewiesen werden. Zieht man die
wenigen ganz wertlosen Publikationen, ferner die Bücher, deren
Das Atiskuuftsbnreau der deutsclien Bibliotheken 357
Existenz zweifelhaft ist, ab, so bleibt eta ganz erheblicher Rest, der
unserer ernstesten Aufmerksamkeit wert ist und den zu ergänzen wir
keine Mühe und auch keine Kosten scheuen sollten. Denn wenn
auch der wissenschaftliche oder ästhetische Wert mancher dieser Ver-
öffentlichungen angefochten oder ganz in Abrede gestellt werden kann,
so bleibt doch bei jeder einzelnen das allgemein -vaterländische oder
lokal-patriotische Interesse, das uns ihre nachträgliche Erwerbung
dringend ans Herz legen mufs. Als unerfreulich mufs es bezeichnet
werden, dafs einzelne deutsche Drucke — z. B. das in der Königlichen
Bibliothek zu Stockholm vorhandene Drama Arnold Quitings „Kinder-
zucht". Dortmund 1591 — im Auslande vorhanden sind, aber auf
deutschen Bibliotheken nicht zu erreichen waren. An Drucken, die
in Bayern erschienen und nicht nachgewiesen werden konnten, habe
ich gegen 20 gezählt. Dasselbe Interesse, das den Bibliotheken
Bayerns die nachträgliche Erwerbung dieser fehlenden lokalen Literatur
wüQSchenswert erscheinen lassen wird, werden beispielsweise die
mecklenburgischen Bibliotheken an Gottschalk von Alefelds Rosarium.
Rostochii 1522 oder an F. Hückstädts Rostock 18Ü6 erschienenen Ge-
dichten, wird die Universitäts- Bibliothek Marburg an den fehlenden
Schriften Joh. Balthasar Schupps, werden alle preufsisclien Bibliotheken
an den nirgends nachgewiesenen, für die Geschichte der Jahre 1805
und 1806 wichtigen Kriegsliedern des Dichters Julius von Vofs nehmen.
Ich glaube sicher, dafs diese Literatur bei einigem guten Willen zu
beschaffen ist, ich kann aber zugleich die Vermutung nicht unter-
drücken, was ich mir nicht zu verübeln bitte, dafs ein Teil davon in
den deutschen Bibliotheken doch schon vorhanden ist, aber vermutlich
infolge unzureichender Katalogisierung nicht hat nachgewiesen werden
können. Jedenfalls mufs es befremden, dafs von den gesuchten aber
nicht nachgewiesenen deutschen Drucken nicht weniger als 9 bei
Goedeke verzeichnet sind. Sollte ferner von den zahlreichen fehlenden
Berliner Publikationen — es sind mehr als 30 — nicht doch die
eine oder andere vielleicht an einer kleineren preufsischen Bibliothek
vorhanden, aber nicht gefunden sein, weil sie wie Ludwig Tiecks
Schauspiel „ Alla-Moddin". Berlin 1798 und das 1795 von dem Zeichen-
lehrer am KöUnischen Gymnasium K. W. Zimmermann verfafste Ge-
dicht „Der Rosenkranz" anonym erschienen sind?
Wenn ich nunmehr an die Frage herantrete, wie ist die Ergänzung
dieser, wie Sie mir alle zugeben werden, schwerwiegenden Lücken zu
erreichen, so gibt es eine sehr einfache Lösung dieses Problems; sie
lautet: die Königliche Bibliothek in Berlin, der zur Vermehrung ihrer
Bestände jährlich in den nächsten zehn Jahren je 216 000 Mk. zur
Verfügung stehen, sucht alles anzuschaffen, was durch die Suchlisten
nicht ermittelt worden ist. So plausibel diese Lösung auf den ersten
Blick scheint, so halte ich sie doch für verfehlt. Trotz den reichen
Mitteln, über die die Königliche Bibliothek verfügt, trotz der universalen
Stellung, die sie einnimmt, und obwohl es kaum ein einziges Gebiet
der Wissenschaft gibt, das zu pflegen nicht ihre Aufgabe ist, so wird
358 '- Achte Bibliotliekarversaninilung
sie (loi-li wie jedes andere Institut bei ihren Anscliaftungen niclit
bliniilings, sondern stets mit Kücksiclit auf ihre bereits vorhandenen
Bestände verfahren. Würde es Avirklich rationell sein, wenn die
Königliche liibliothek die zalilreichen in dieser Liste enthaltenen land-
wirtschaftlichen Zeitschriften zu erwerben suclite? Oder die sämtlichen
im Ausland, auch die in Kufsland und Italien erschienenen medizi-
nischen Zeitschriften? Oder die vielen auf die Psyche der Pferde,
Hunde und Katzen bezüglichen — an sich für die Wissenschaft durch-
aus nicht gleichgültigen — Veröffentlichungen? Sollte gerade die
Königliche Pibliothek in erster Linie dazu berufen sein, einen Antiquar
mit der Beschaffung der in den Suchlisten stark vertretenen belle-
tristischen englischen Literatur zu beauftragen? Ich glaube, alle diese
Fragen müssen verneint werden. Auch die Königliche Bibliothek hat
ihre besonderen Aufgaben, sie ist wie jede andere Bibliothek ein
Körper, dessen einzelne Glieder sich organisch entwickelt haben und
je nach ilirer Eigenart gepflegt und berücksichtigt werden müssen.
Gewifs wird sicli die Königliche Bibliothek den Löwenteil an der
Ergänzung der Lücken nicht nehmen lassen, aber eine wirklich be-
friedigende Erfüllung der Aufgabe ist m. E. nur von einem Zusammen-
wirken aller deutschen Bibliotheken zu erwarten. Ein gemeinsames
Vorgehen ist schon aus dem Grunde geboten, weil von den in den
Suchlisten verzeichneten Zeitschriften und Serienwerken sehr oft einzelne
Stücke schon in den verschiedensten Bibliotheken vorhanden sind.
Was hätte es für einen Sinn, wenn beispielsweise die Königliche
Bibliothek den gesuchten Jahrgang 1885 der Revue de l'enseignement
des langues Vivantes antiquarisch zu erwerben suchte, von der die
Universitäts- und Landesbibliothek in Strafsburg die Reihe von 1886
an vollständig besitzt? Liegt es ferner nicht der Bamberger Bibliothek
näher, als irgend einer anderen das Buch von Pierce Egan: Tom and
Jerry zu beschaffen, da hier die unter dem Titel: Finish to Adventures
of Tom, Jerry and Logic erschienene Fortsetzung bereits vorhanden ist?
Ueberdies sind doch eine ganze Reihe von Spezialbibliotheken wie
die Bibliothek der Kaiser- Wilhelm -Akademie, die Bibliothek des
Kaiserlichen Patentamts in Berlin, die Bibliotheken der technischen
Hochschulen, die Bibliotheken der land- und forstwirtschaftlichen
Akademien u. a. eher in der Lage, entlegene Fachliteratur zu pflegen
als die Staatsbibliotheken mit ihren umfassenden Aufgaben. Aucli
kann der zwischen den Universitäts-Bibliotheken des In- und des Aus-
landes bestehende Tauschverkehr sicher für die kostenlose Beschaffung
dieser oder jener periodischen Veröffentlichung einer ausländischen
Hochschule oder Gesellschaft nutzbar gemacht werden. Ich glaube,
wenn Sie die Liste der in Deutschland fehlenden Zeitschriften durch-
sehen, so werden Sie mir ohne weiteres zustimmen, dafs eine einzelne
Bibliothek, mag sie über noch so grofse Mittel verfügen, dieser
Fülle gegenüber versagen mufs.
Aber wie kann ein solches Zusammenwirken aller Bibliotheken
bei der Ergänzung der Lücken erreicht werden? Wie kann es ver-
Das Auskunftsbureau der deutschen Bibliotheken 359
hindert werden, dafs in dem Bestreben jfh der Erreichung dieses Zieles
mitzuwirken, gleichzeitig mehrere Bibliotheken auf eine und dieselbe
Zeitschrift abonnieren, ein und dasselbe Werk beim Antiquar bestellen?
Nun, ich glaube, wir haben in der Berliner Zentralstelle ein Mittel,
um die Ergänzung der Lücken einfach und zweckmäfsig zu organisieren.
Das Auskunftsbureau kann gewissermafsen als Makler zwischen Angebot
und Nachfrage auf dem antiquarischen Markte dienen; es kann von
den Fragekarten statt wie jetzt 20 etwa 40 Abzüge herstellen und
20 an Antiquare und — bei neuerer Literatur — an Sortimenter
verschicken. Die Offerten der Buchhändler würde das Auskunftsbureau an
solche Bibliotheken senden, bei denen sie ein Interesse für die fragliche
Publikation voraussetzen kann, die vielleicht einzelne Stücke davon
besitzen, oder die darum gebeten haben, auf einem bestimmten Gebiet
antiquarische Angebote zugesandt zu erhalten. Der betreffenden
Bibliothek wäre es selbstredend ganz überlassen, ob sie von der Offerte
Gebrauch machen will oder nicht, nur müfste sie im Fall der Ab-
lehnung die Karte an die Zentralstelle zurückschicken.
Ich bin mir vollkommen klar darüber, dafs eine derartige Organi-
sation, obgleich sie so einfach ist, dafs sie jeden Tag fast ohne Kosten
eingeführt werden könnte, langer Zeit bedürfte, ehe sie sich so ein-
bürgerte, dafs sie wirklich nutzbringend wirkte. Manche der Biblio-
theken würden hierin vielleicht einen Schritt weiter zur Zentralisierung
oder gar den Versuch erblicken, ihre Selbständigkeit inbezug auf die
Anschaffungen und Ergänzungen der Lücken einzuschränken; sie werden
sagen: welche Lücken in unseren Beständen sind, wissen wir selbst
und wir werden schon selber dafür sorgen, wenn wir es für nötig er-
achten, diese Lücken zu ergänzen. Nichts soll in meinem Vorschlag
weniger liegen als ein Angriff auf Ihre Selbständigkeit. Ich glaube
lediglich der Wissenschaft einen Dienst erweisen zu können, wenn
ich anrege, die schon vorhandene Zentralisierung nutzbar zu machen
auch für die Ergänzung der Lücken in unseren Bibliotheken.
Wenn ich sagte, dafs die Organisation so einfach wäre, dafs sie
jeden Tag eingerichtet werden könne, so ist das doch nur insoweit
richtig, als der äufsere Rahmen der Einrichtung in Frage kommt; soll
dieser mit innerem Leben erfüllt werden, so ist die Vorbedingung eine
so weitgehende Erhöhung der Anschaffungsfonds, dafs die Bibliotheken
sich auch wirklich an der Ergänzung der Lücken beteiligen können.
Denn was nützt es, wenn eine kleine Universitätsbibliothek wohl im
Prinzip der Lückenausfüllung zustimmt, aber aus Mangel an Mitteln
nicht in der Lage ist, den guten Willen in die Tat umzusetzen?
Vielleicht verhilft aber gerade das Auskunftsbureau durch die Ver-
öffentlichung dessen, was auf deutschen Bibliotheken fehlt, mit dazu,
die Regierungen zu einer Erhöhung der Fonds zu veranlassen.
Aber auch in anderer, negativer Hinsicht kann die Zentralstelle,
glaube ich, Nutzen stiften, nämlich dadurch, dafs sie dahin zu wirken
sucht, dafs nicht ein und dieselbe Publikation mehrfach von Biblio-
theken erworben wird. Ich gehe dabei keineswegs von der Ansicht
XXIV. 8. 9. 25
360 '- Achte Bibliothekarversammlung
aus, dafs das Tdeal wäre, wenn alle Rüclier der Welt in DentscLland
vertreten wären, aber alle au verschiedenen Bibliotheken und alle nur
in einem Exemplar. Wer Zeit seines Lebens am Auskunftsbureau tätig
wäre, bei dem könnte sich vielleicht im I^aufe der Jahre ein solcher
Gedanke zur fixen Idee ausbilden, aber es wäre sicher ein falsches
Ideal, das etwa dem Streben eines Mannes gleichkäme, der in seinem
Weinkeller alle Sorten der Welt in je einer Flasche vereinigen wollte.
Deunocli kann m. E. dem Gedanken, der gleiclizeitigen Anschaffung
eines und desselben Werkes, vor allem einer und derselben Zeitschrift
vorzubeugen, nicht alle Berechtigung abgestritten werden. Bestimmte
Zeitschriften — ich l)rauche keine Beispiele anzuführen — wird jede
Universitätsbiblioihek besitzen müssen; wenn aber eine Bibliothek vor
die Frage gestellt wird, ob sie eine weniger wichtige, vielleicht sehr
teure Zeitschrift anschaffen soll, kommt dann nicht der Gesichtspunkt
mit in Frage: ist diese Zeitschrift schon vertreten oder nicht? In
diesem Falle sollten nun m. E. die guten Dienste der Zentralstelle in
Anspruch genommen werden, die allein in der Lage ist, in kurzer
Zeit festzustellen, ob ein Buch bereits vorhanden ist oder nicht. Er-
fährt der Leiter einer Bibliothek, dafs eine Zeitschrift oder ein sehr
teures Einzelwerk bereits einmal oder sogar mehrfach in Deutschland
vertreten ist, so wird er sich vielleicht bedenken, ob er dem Drängen
auf Anschaffung nachgeben soll, denn oft werden Bücher, die ihre
Erwerbung dem vorübergehenden Interesse eines Fachgelehrten ver-
danken, späterhin, wenn dies Interesse in Fortfall gekommen ist, die
Zahl der Bücher vermehren, die nach Kerlers treffenden Worten „in
abgelegenen Räumen ein idyllisches Dasein führen mögen", die ein
totes Kapital darstellen und niemandem nützen, sondern sogar schaden
können, da sie Raum wegnehmen und bei Neukatalogisierungen Arbeit
erfordern. Anders liegt der Fall, wenn eine Zeitschrift angeschafft
wird, die sich sonst nirgends findet; immer wieder werden die Bände
durch Vermittelung der Zentralstelle von ihrem Regal herabgeholt
werden müssen, immer wieder — auch noch nach Jahrzehnten —
werden sie, statt zu verstauben, ihre Reise oft bis in die entlegensten
Winkel des deutschen Reiches antreten, stets von neuem Nutzen stiftend
und die Wissenschaft fördernd.
Derselbe Gesichtspunkt macht sich geltend, wenn es sich um die
Ergänzung einer lückenhaft vorhandenen Zeitschriftenserie handelt. Es
könnten z. B. die Kieler Universitätsbibliothek, die Senckenbergische
Bibliothek in Frankfurt a. M. und die Bibliothek der Kaiser Wilhelm-
Akademie in Berlin durch ein antiquarisches Angebot vor die Frage
gestellt werden: Sollen wir den Medical Record, der lückenhaft bei
uns vorhanden ist, durch Erwerbung der uns fehlenden Jahrgänge er-
gänzen? Das Auskunftsbureau, über das Vorhandensein dieser Jahr-
gänge befragt, würde ihnen die Antwort geben, dafs nicht weniger als
fünf Bibliotheken, nämlich die Universitätsbibliotheken München, Heidel-
berg, Freiburg, Strafsburg und die Hof- und Staatsbibliothek in München
die fraglichen Jahrgänge besitzen.
Das Auskunftsbureau der deutschen Bibliotheken 361
Wenn aber umgekehrt das Auskunftsbureau von einem Antiquar
die Mitteilung erhält, dafs er die Jahrgänge 1899 tf. der Zeitschrift:
Archives nouvelles de l'obstetrique et de gynecologie auf Lager hat,
und diese Mitteilung an die Jenaer Universitätsbibliothek, die einzelne
frühere Jahrgänge besitzt, weiter gibt mit dem Bemerken, dafs die
fraglichen Bände auf keiner öffentlichen Bibliothek Deutschlands zu
finden seien, sollte da nicht diese Bibliothek mit beiden Händen zu-
greifen und mit der Ergänzung der Lücke nicht blofs sich selber,
sondern der Gesamtheit einen wesentlichen Dienst leisten wollen?
Wenn ich die Dinge von dem Zentralstandpunkt aus betrachtend
zu wenig an die Interessen der einzelnen Bibliotheken gedacht haben
sollte, so liegt das in der Natur meiner jetzigen Stellung und Tätigkeit.
Man sieht im Mittelpunkt stehend notgedrungen die Dinge in anderem
Lichte als an der Peripherie. Wer tagaus tagein die Bedürfnisse
seines eigenen Instituts zu wahren hat, das ihm näher liegt als die
Wünsche weit entfernter auswärtiger Benutzer, wie jedem das Hemd
näher liegt als der Rock, wird vermutlich etwas anders über diese
Frage der Aufgabenteilung und Lückenergänzung denken. Vielleicht
haben aber beide Anschauungen ihre Berechtigung; sie brauchen sich
nicht auszuschliefsen, sondern können sich ergänzen. Eine solche
gegenseitige Befruchtung der Anschauungen — um mit einem Wunsch
zu schliefsen — könnte wohl kaum besser erreicht werden, als dafs
Sie, meine Herren Kollegen nördlich und südlich der Mainlinie, sich
nicht blofs recht oft der Vermittelung der Zentralstelle bedienten,
sondern wohl gar — erschrecken Sie nicht — sich entschlössen, eine
Zeitlang in der Zentralstelle zu arbeiten oder den einen oder anderen
ihrer Praktikanten zu seiner Ausbildung — es gibt auch bei uns
manches zu lernen — für einen oder zwei Monate zu uns schickten.
Wenn dann umgekehrt die preufsischen Bibliothekare zu ihrer besseren
Information nach Bayern oder Württemberg oder nach Strafsburg ge-
schickt würden — eine derartige Erweiterung des Horizontes könnte
keinem von uns schaden — so würde damit nicht blofs ein immer
engerer Zusammenschlufs der Bibliotheken erreicht werden, sondern
wir Bibliothekare würden auch zu unserem Teil an der im Interesse
unseres grofsen Vaterlandes so wichtigen Verständigung zwischen Nord
und Süd beitragen.
Vielleicht ist es manchem von Ihnen als eine Uebertreibung er-
schienen, wenn ich das Wort „Zentralstelle" so oft auf das Auskunfts-
bureau angewendet habe. Gewifs, es sind einstweilen nur sehr
schwache Fäden, die in dem Mittelpunkt zusammenlaufen, aber man
mag unsere Tätigkeit so gering einschätzen, wie man will, es ist doch
eine Organisation, an der Sie, meine Herren, oder Ihre Bibliotheken
alle einen Anteil haben, wenn er auch nur in einer einzigen Frage-
karte besteht, die von Ihnen mit einem positiven Ergebnis an uns
zurückgelangt ist. Darum ist es, wie ich glaube, von jetzt ab unsere
Pflicht, Ihnen in bestimmten Zwischenräumen über die gemeinsame
Arbeit Bericht zu erstatten; Pflicht ist es, die ich gern und freudig
25*
362 Achte Bibliothekar Versammlung
erfülle, Ihnen jetzt — nach zweijälirip:em Bestellen des Auskunfts-
bureaus — den Dank auszusprechen für die Unterstützung, die Sie
unserem Institut von Anbeginn an haben zuteil werden lassen, und
die nicht blofs unsere Arbeitsfreudigkeit erliöht hat, sondern es
auch allein ermöglicht hat, dafs wir mit einiger Befriedigung auf das
Erreichte zurückblicken können.
Lebhafter Beifall hatte die fesselnden Ausführungen des Vor-
tragenden gelohnt, der Vorsitzende gab dem Danke der Versammlung
noch besonderen Ausdruck.
In der anschliefsenden Diskussion betont Geiger- Tübingen, dafs
es Aufgabe der Bibliothekare sei, die Kenntnis von dem Bestehen und
von den Bestrebungen des Auskunftsbureaus in immer weitere Kreise
der wissenschaftlich Arbeitenden zu tragen. Erfreulich wäre es, wenn
wir erst sagen könnten, in ihm ist ein Mittelpunkt geschaffen, der
allen Zweigen der Wissenschaft zugute kommt.
Nörrenb er g- Düsseldorf knüpft an den Vorschlag des Referenten,
dafs die Bibliotheken sich in die Ausfüllung der durch das Auskunfts-
bureau nachgewiesenen Lücken nach territorialen Rücksichten teilen
sollten, an und weist darauf hin, dafs von den rheinischen Biblio-
theken in Aachen, Barmen, Coblenz, Cöln, Düsseldorf, Elberfeld und
Essen unter Führung von Keyfser-Cöln bereits die ersten Schritte getan
seien, um ihre Anschaffungen an rheinischer Literatur unter diesem
Gesichtspunkt zu regeln. Bei einer Besprechung in Cöln habe jede
der beteiligten Bibliotheken übernommen, für ein bestimmt umgrenztes
Gebiet des Rheinlands die darauf bezüglichen Schriften zu sammeln.
Einer systematischen Ergänzung der Bestände bereiteten leider die un-
verhältnismäfsig hoch gestellten Preise der Antiquare erhebliche
Schwierigkeiten. Es bestände eine gewisse Gefahr, dafs gerade die
Suchlisten mit ihrem Nachweis der Schriften, die selten sind, Anlafs
würden, die Preise in die Höhe zu treiben. Auf Grund einer von ihm
in Düsseldorf gemachten Erfahrung rät er den Kollegen bei Durch-
sicht der Suchlisten auch an ihnen etwa bekannte Privatbibliotheken
zu denken, aus deren Beständen manches sonst nicht aufgefundene
Buch der Benutzung zugänglich gemacht werden könnte.
Hot tinger- Südende wünscht die Verzeichnisse der in öffentlichen
Bibliotheken nicht nachgewiesenen Schriften einem möglichst grofsen
Kreis von Kennern vorgelegt zu sehen und rät deshalb, sie in einfach
systematischer und alphabetischer Gruppierung den betreffenden Fach-
zeitschriften zu übersenden, die sie bei Mangel an Stoff gewifs gern
abdrucken würden. Als Gegengewicht gegen die hohen Preise der
Antiquare bei solchen nur in einem Exemplare nachgewiesenen
Schriften, für die an mehreren Bibliotheken ein dringendes Bedürfnis
vorliegt, empfiehlt sich die Reproduktion, wenn die Schrift nicht zu
umfangreich ist.
Rösing-Berlin erklärt, dafs der Appell, den der Referent an die
Präsenzbibliotheken gerichtet hat, sie möchten, wenn es gelungen sei,
Das Auskunftsbureau der deutschen Bibliotheken 363
in ihnen ein anderwärts nicht Yorhand«nes Buch nachzuweisen, nicht
engherzig an ihren Benutzungsbestimmungen festhalten, von der Biblio-
thek des Kais. Patentamts von jeher beachtet sei. Sie sei eine Präsenz-
bibliothek und müsse es aus dienstlichen Gründen immer bleiben. Das
habe aber nicht gehindert, dafs sie gerade auf Anraten der Zentral-
stelle in einer ganzen Reihe von Fällen Büclier nach auswärts ver-
liehen habe, sogar ins Ausland. Sie werde im Interesse der All-
gemeinheit auf diesem Wege fortschreiten, soweit es mit ihrer eigentlichen
Aufgabe vereinbar sei, zumal sie ja selbst auf die Unterstützung
anderer Bibliotheken angewiesen sei. Auch für die Ausfüllung von
Lücken käme das Spezialgebiet der Bücherei des Patentamts ganz
besonders in Betracht. Für jeden Nachweis eines günstigen Angebots
würde er dankbar sein und, ohne sich im Voraus die Hände zu binden,
könne er sagen, dafs die Bibliothek ein solches Werk, das sonst nicht
vorhanden wäre, gern anschaffen würde.
Geig er -Tübingen hält den Vorteil mit Hülfe des Auskunftsbureaus
die Lücken in unseren Beständen zu ermitteln, für so wertvoll, dafs
alle Bibliotheken mit der Zentralstelle zu ihrer Beseitigung zusammen-
arbeiten müfsten. Käme dann eine Seltenheit auf den Markt, nun
dann müfsten für die Bibliothek, in die sie gehöre, auch die Wege
gefunden werden, das Geld dafür zu beschaffen. Vermifst habe er in
den Ausführungen des Referenten einen energischen Hinweis auf den
Zusammenhang zwischen den Lücken und dem Fehlen der Pflicht-
exemplare. Es sei ein Fluch, dafs Sachsen keine Pflichtexemplare
habe. Auch nach dieser Richtung hin wäre auf eine erfreuliche Frucht
der Suchlisten zu hoflfen.
V. Laub mann -München weist an einem Beispiel nach, wie die
Notizen der Suchliste bei der Durchsicht antiquarischer Kataloge nutz-
bar gemacht werden könnten.
Schulz -Leipzig gibt der Ueberzeugung Ausdruck, dafs der inte-
ressante Vortrag des Referenten nicht nur ihm, sondern auch vielen
anderen die Anregung bieten werde, die Suchstelle mehr als bisher
zu unterstützen, da ihr Wert und ihre Bedeutung vielleicht bis jetzt
nicht so geschätzt waren, als dies nach den heute gehörten Aus-
führungen der Fall ist. Allerdings glaube er, dafs wir in den Such-
listen nicht den ganzen wissenschaftlichen Bedarf übersehen — so
habe er nur wenig wissenschaftliche Jurisprudenz darin gefunden —
sondern dafs sich manche Kuriosa darin ablagern. Den Fall eines
aus triftigen Gründen vom Auskunftsbureau nicht aufzufindenden
Buches habe er neulich erlebt. In der im April 1906 erschienenen
4. Auflage von Girard, Manuel de droit romain waren zitiert: Stndi
giuridici in onore di Carlo Fadda. lieber die Existenz dieses Buches
war durchaus nichts festzustellen. Im März 1907 wird im Giornale
della Libreria das Werk endlich angekündigt bestehend in sechs Bänden
und erscheinend bei Pierro in Neapel für Lire 36. Bis Mitte Juni
war es aber noch nicht ausgegeben. Girard hatte das Buch nach
einem ihm gesandten Separatabdruck zitiert. Gegen solchen Unfug
mit den Separatabzügen eine Abhilfe zu schaffen, werde schwer sein.
364 , Achte Bibliüthckarversaniiulunc:
o
Geiger- Tübingen weist noch einmal auf die Privatbibliotheken
hin, denen nachzugehen eine Aufgabe für uns sein würde. Das Ver-
zeichnis von Hedeler (List of Private Libraries, Leipzig 1897) ist ein
Fingerzeig. Es wäre erwünsclit ein Adrefsbuch der Besitzer aller
umfangreicheren Privatbibliolheken aufzustellen.
Schnorr von Carolsfeld-München teilt als Rarität den Inhalt
einer Postkarte mit, der zeigt, wie manche Antiquare das Auskunfts-
bureau benutzen. Nachdem durch dasselbe ermittelt war, dafs die
Universitätsbibliothek in München eine bestimmte Zeitschrift vollständig
besitze, erging an ihn die Anfrage, ob und zu welchem Preise er
einzelne genau bezeichnete Bände davon abgeben würde. Der Anticjuar
wollte sein Exemplar komplettieren und es für teures Geld einer
anderen Universitätsbibliothek anbieten.
Nach Schlufs der Diskussion begibt sich die Versammlung in die
gegenüberliegende Königliche Bibliothek, wo inmitten der zu Ehren
des Bibliothekartags veranstalteten Ausstellung von Handschriften und
Drucken als nächster Vortrag angeliört wurde:
2. Die kgl. Bibliothek in Bamberg und ihre Handschriften.
Keferent: Bibl. Hans Fischer -Bamberg.
Bei Ihrem uns so hoch ehrenden und erfreuenden Besuche, meine
sehr verehrten Damen und Herren, entstand begreiflicherweise der
Wunsch, vor allem das kostbarste Gut der Bibliothek, unsere Hand-
schriften, in möglichst ausgedehntem Mafse der Besichtigung zugäng-
lich zu machen, und mir erwuchs damit die Aufgabe, in zusammen-
hängender Darstellung auf die merkwürdigsten etwas eingehender
hinzuweisen, als dies durch die kurzen orientierenden Katalognotizen
geschehen kann, welche ich zu diesem Zwecke zusammengestellt habe,
wo möglich Ihnen aber auch ein Gesamtbild der Sammlung und ihrer
historischen Gestaltung zu entwerfen. Diese letztere Aufgabe ist frei-
lich keineswegs leicht. Denn äufsere, aktenmäfsige Zeugnisse stehen,
wie das ja bei alten Beständen meistens der Fall ist, nur vereinzelt
zu Gebote und auch die alten Handschriften selbst pflegen, wie Sie
wissen, mit solchen autobiographisclien Daten recht zurückhaltend zu
sein im Gegensatz zu ihren gesprächigeren jüngeren Genossen des
14. und 15. Jahrhunderts. Aus sogenannten inneren Merkmalen aber
Ihnen heute ein historisches Bild konstruieren zu wollen, das würde
mit Recht als eine Anmafsung bezeichnet werden können, nachdem
wir, namentlich was die Lokalisierung der Handschriften und deren
Bestimmung nach einzelnen Schreibschulen betrifft, nicht im ent-
ferntesten noch über allgemein anerkannte oder wenigstens zum wissen-
schaftlichen Gemeingut gewordene Resultate und Methoden verfügen,
ja zu einer eigentlichen wissenschaftlichen Paläographie nach dieser
Seite heute eben erst die Bausteine zusammengetragen werden müssen.
Sind wir ja doch selbst für die Miniaturenkunde immer noch auf ver-
Die kgl. Bibliothek in Bamberg und ihre Handschriften 365
einzelte Monographien angewiesen. Ich irauchc also kaum daran zu
erinnern, dafs mir in Folge der heuer über unsere Versammlung
waltenden ungewöhnlichen Verhältnisse nur eine sehr kurze Zeit zur
Vorbereitung zu Gebote stand, um meinen Apell an ihre gütige Nach-
sicht nicht unberechtigt erscheinen zu lassen, wenn ich Ihnen hier nur
eine in dürftigen Zügen umrissene Skizze zu bieten vermag, zu der
Ihnen wohl in vielen Fällen die hier ausgebreiteten Handschriften-
schätze selbst die notwendige Ergänzung biBten müssen, i)
In wenigen Wochen feiert das Bistum Bamberg das 900jährige
Jubiläum seiner Gründung und ruft damit jene Tage in die Erinnerunng
zurück, da der bayerische Herzog und deutsche König Heinrich II. in
seinem Lieblingssitze, den er seiner geistesverwandten Gemahlin
Kunigunde einst als Morgengabe dargebracht hatte, hier in dem Erbe
des alten babenbergischen Geschlechtes, an Stelle eines öden, von
dünner slavischer Bevölkerung besiedelten Landstriches blühende
Fluren, eine Stätte hervorragenden geistigen Lebens, einen Stützpunkt
für die Ausbreitung deutscher Kultur schuf. Mit Recht können wir
aber von da an auch die Geschichte unserer Bibliothek datieren,
die ihren weitaus wertvollsten Besitz aus den Stiftungen Heinrichs,
namentlich dem Dom und Michelsberg empfing, ja in diesem
Grundstock von kostbaren Handschriften, die uns heute noch im
jugendfrischen Glanz ihres Goldgrundes und Farbenschmuckes entgegen-
leuchten, von denen er und seine Gemalilin wohl gar rnanche per-
sönlich seinen Stiftungen überreicht haben mag, können wir die eigent-
lichen intakt erlialtenen Zeugen seiner Zeit und seines Waltens er-
1) Das Gleiche ist von der Drucklegung zu sagen, die vor allem dem
von manchen Teilnehmern geäufserten Wunsch entgegenkommt, auf diese
Weise eine bequeme Uebersicht über unsere hervorragende Sammlung und
ein bleibendes Andenken an die Ausstellung als einen Teil der so schön ver-
laufenen ». Bibliuthekarversammluug zu erhalten, zumal der immer noch sehr
empfehlenswerte Führer durch die K. Bibliothek meines verdienstvollen Vor-
gängers Dr. Fr. Leitschuh (2. Aufl. 1889) doch seiner ganzen Anlage nach
etwas andere Zwecke verfolgt und sich seit fast 20 Jahren das Bild natürlich
auch wesentlich vervollständigt und verschoben hat. Leitschuh hat in der
Vorrede zu der ersten Lieferang des Handschriftenkataloges Ende 1894, wie
in der Einleitung zu den liturgischen Handschriften 1898 die Beigabe einer
ausführlichen Geschichte der Bibliothek in Aussicht gestellt. Material hiezu
hat sich indes in der Bibliothek nicht vorgefunden, und ich glaube aus den
oben angedeuteten Gründen auch kaum, dafs sich eine eigentliche wissenschaft-
liche Geschichte der Handschriftensammlung heute schon schreiben läfst. Jetzt,
nachdem die beiden Abteüungen des Kataloges vollendet vorliegen und auch
die dritte, Nachträge und Indices, vor Schlufs des Jahres noch erscheinen
soll — sie haben fast anderthalb Jahrzehnte mühevoller Arbeit in einem die
ursprüngliche Schätzung qualitativ und quantitativ wohl weit übersteigendem
Mafse beansprucht — bietet sich dieser Anlafs zu einem Ueberblick nicht un-
gelegen. Dieser mag immerhin als eine bescheidene Vorarbeit zu einer Ge-
schichte unserer Handschriftensammlung, die im Laufe der Zeit durch Ver-
besserungen und Ergänzungen ausgebaut werden könnte, wenn auch nur
provisorisch, einen gewissen Nutzen bieten, namentlich wenn es den an-
spruchslosen Seiten beschieden sein sollte, Anlafs zu stets dankbarst entgegen-
genommenen Beiträgen dieser Art zu seben.
366 Achte Bibliothekarversammlung
blicken. Wenn sich aber lieute unser Blick unwillkürlich auf diese
Gründung zurücklenkt, so geschieht es nicht nur, um mit diesem
Zeitpunkt ab ovo die Geschichte der Bibliothek zu beginnen, mit mehr
Berechtigung noch dürfen wir liier gewissormafsen einen Brennpunkt
sehen, in welchem sich ebenso nach rückwärts hin weitverzweigte und
bedeutsame Fäden für die Ueberlieferungsgeschichte zusammenfinden,
um nunmclir als vereinigtes Ganzes, wenn auch mit manclierlei Ver-
änderungen durcli Zugänge und Verluste, bis in die Gegenwart liernnter-
zuführen.
Einen Anhaltspunkt für unsere Anschauung von dieser Gründungs-
periode bieten uns zunäclist mehrere Schriftstücke unserer Bibliotliek,
die in der historischen Literatur niclit unbekannt sind. ') Nicht lange
nach der Einweihung des Bamberger Domes i. J. 1012 übersandte der
Abt Gerhard von dem bayrischen Kloster Seon am Chiemsee dem
Kaiser eine Handschrift (Lit. 143, Ausst. 67), in der die Regeln des
h. Benedikt, Columban, Macarius a. a. zusammengesclirieben sind.
Dieser hatte sie für das Kloster Michelsberg bestellt, und der Abt
versäumte es nicht, der Sitte entsprechend dem Kaiser in einem vor-
gesetzten Widmungsgedicht zu huldigen, in dem er in überschweng-
licher Weise dessen neue Stiftung preist als den Inbegriff jeg-
licher Herrlichkeit. Mit Jerusalem und Rom wird sie verglichen, über
die Stoa und Athen wird die junge Stätte der Wissenschaft erhoben,
wo mit den Studien des Triviums und Quadriviums Knaben und Jüng-
linge zu Säulen hehrer Kirchen erzogen werden. Nicht einmal ein
Virgil und Homer wären im Stande, sie würdig zu preisen, wenn zu
ihren Zeiten eine solche Stadt hätte erstehen können. — Als literarische
Produkte aus dem von Gerhard gepriesenen Musensitz erscheint uns
eine Handschrift von Gregors Moralia (Bibl. 43, Ausst. 68) und eine
Bearbeitung von Hieronymus Kommentar zu Isaias (Bibl. 78, Ausst. 69),
die ein Diakon Bebo dem Kaiser tiberreicht und mit Widmungs-
episteln und Versen ausstattet. Freilich dürfen wir den Verfasser nicht
etwa bereits als einen Zögling der Domschule betrachten, es ist schon
ein bejahrter Mann und die vorgeschrittenen Formen seiner Schrift-
züge zeigen, wie Chroust^) bemerkt, auf einen Lehrmeister jenseits des
Rheins. Seine Ausdrucksweise gehört natürlich gleichfalls jener Stilrichtung
an, die überhaupt die mittelalterlichen Renaissancebestrebungen be-
herrscht, die sich fortwährend an Reminiszenzen ans der h. Schrift
1) Um die Ueberlastung mit Zitaten zu vermeiden, verweise ich hinsicht-
lich der literarischen und sonstigen Belege, soweit sie dort bereits gegeben
sind, auf den Handschriftenkatalog und als Ergänzung zu diesen Ausführungen
auch auf das gedruckte Verzeichnis der beim Bibliothekartag ausgestellteu
Handschriften (die Nummern sind hier mit Ausst. notiert), ferner auf die
„Nachträge" zum Handschriftenkatalog, welche bei den einzelnen Nummern
auch die Verweisung auf die Schriftmuster und Besprechungen in Chrousts
Monumenta palaeographica enthalten.
2) Monumenta palaeographica Lief. XXI, Taf. L Zu den ältesten Proben
Bamberger Schreibkunst rechnet Chroust die Einträge in dem Fuldaer Sakra-
mentar Lief. XXII, 10.
Die kgl. Bibliothek in Bamberg und ihre Handschriften 367
oder dem klassischen Altertum klammert und dessen späte Ausläufer
als Muster betrachtet, Rettung und Unterscheidung von der alles ver-
schlingenden Barbarei in Schwulst und Verkünstelung erblickt. Loqui
nobis communiter datum est: solus ornatus est, qui discernit indoctos und
Dictio semper agrestis est, quae sensibus electis per moram non
comitur heifst es in der Vorrede des Cassiodor zu seiner Mustersamm-
lung (Migne P. lat. LXIX, 501). Bescheiden sagt auch unser Bebo
von sich: Non convenit rusticam personam^ loqui palacio, und so tut
er denn wenigstens sein möglichstes, jene dictio agrestis zu meiden,
wenn er in seiner Widmungsepistel manches, was er persönlich auf
dem Herzen hat, an den Mann bringt. Aber auch des Kaisers allzu
kriegerischer Sinn macht ihm Sorge, weifs er doch nur zu gut, dafs
sein eigenes Wohl und Wehe wie das der jungen Pflanzung an dem
des Gebieters hängt. Pergis vincere hello, quod interdum facilius
vinceretur maturo consilio, mahnt er ihn, wie ähnlich einst Alcvin den
grofsen Karl (Mon. Germ. hist. Epist. Kar. aevi II, 352), und fortitudo
nimia cum consilio erit temperanda meint er, indem er ihm die sieben-
fältige Gnadengabe ausdeutet. Schliefslich entwirft er noch ein
glänzendes Bild von den Festlichkeiten des vergangenen Jahres (1020),
da Papst Benedikt zum Besuche des Kaisers nach Bamberg gekommen
war und hier die neuerbaute Stephanskirche weihte.
Einen gewissen Kontrast zu der Art Bebos bilden die einfachen
Verse, mit denen ein Mönch, der sich selbst als pauper amicus
bezeichnet, dem Kaiser den Kommentar Gregors zu Ezechiel (Bibl. 84,
Ausst. 60) überreicht, erinnernd etwa an die Widmung Odilos von
Cluny (s. u.) oder des Berno von Reichenau bei Migne P. 1. CXLII,
1203. Die Ueberreichung ist zugleich bildlich dargestellt, wobei der
Kaiser freilich recht roh ausgefallen ist entsprechend den sehr be-
scheidenen Fähigkeiten des Malers, in dem wir wohl auch den
Schreiber erblicken können, vielleicht bereits einen Bamberger Mönch.
Besser ist ihm die einfache kleiner gebildete Mönchsfigur gelungen
und auch links oben die Gestalt des h. Gregor mit der Taube, bei
der es ihm nicht an Vorlagen fehlte. In einer künstlerisch un-
vergleichlich bedeutsameren Handschrift, dem Evangeliar Bibl. 95
(Ausst. 61), deren Wert noch wesentlich erhöht wird durch das schöne
rote Seidengewebe, mit dem der Pergamentumschlag überzogen wurde,
ist auf zwei Gegenseiten Sancta Maria Theotokos und Heinricus rex
pius dargestellt, der dieser das Buch darbringt. Doch auch hier ist
der Eindruck für uns beinahe ein abschreckender. Die technische
Unvollkommenheit tritt eben in den beiden genannten Bildnissen gerade
deshalb hervor, weil offenbar eine gewisse Realistik, wenn auch in
sehr bescheidenen Grenzen, angestrebt ist; der Maler hat sicherlich nicht
eine typische Vorlage kopiert, sondern die wirkliche Erscheinung des
Kaisers selbst vor Augen gehabt. Das wird erst recht klar durch die
Vergleichung mit einem dritten Bilde, dem Pontificale Lit. 53 (Ausst. 62),
in welchem der Kaiser mit der Weltkugel in der linken Hand er-
scheint (die rechte sollte vielleicht den Szepter oder das Schwert
368 ,^ Aclite Bibliotbekarversammluug
halten, dessen Einzeichnung unterblieben sein kann, vgl. die im all-
gemeinen älinlicbe Anordnung in dem Bamberger Sakramentar aus
Kegensburg, jetzt München Cod. lat. 4456), beide Arme gestützt von
je einem Bischof. Die Aehnliclikcit zwisclicu den drei Bildern, auch in
der Kleidung, ist nicht verkeunbar, namentlich wenn man den Gegen-
satz bei der folgenden Gruppe in Betracht zieht, das letztgenannte
aber ist nicht nur das individuellste sämtlicher Ileinrichsbilder, es
dürfte inbezug auf den persönlichen Ausdruck wohl überhaupt einen
hervorragenden Platz in der mittelalterlichen Miniaturmalerei ein-
nehmen; ja es gehört gewissermafsen schon zu den Bildern, bei denen
man, ohne den Gegenstand zu kennen, an eine Porträtähnlichkeit zu
glauben bereit ist, und wenn es bisher meines Wissens keine nähere
Beachtung fand, hat dies vielleicht darin seinen Grund, dafs die
Handschrift an sich nicht zu den kunsthistorisch merkwürdigen gehört.')
Aber seltsam! In dem Münchener Codex 15713 Cim. 179, ab-
gebildet bei Swarzenski, Regensburger Buchmalerei Taf. XXIII, finden
wir die Figur als thronenden Augustus, wenn ich nicht ganz irre,
wieder. Gesicht und Augenstellung, die Körperhaltung, Gewandung
sind die gleichen und, was noch beweiskräftiger sein mag, es stimmen
nacli Swarzenskis Beschreibung auch die Farben bis ins einzelnste
überein, wohl auch das architektonische Beiwerk, auch die Schrift
scheint ähnlich. Natürlich hat uaserem Maler nicht etwa ein Kaiser-
typus vorgelegen (die D^stellung, Ausgabe des Ediktes der Schätzung
vor der Geburt Christi, ist zudem äufserst selten), sondern jener des
München- Salzburg -Regensburger Bildes hat wohl diese oder eine
ähnliche porträtartige Darstellung des regierenden Kaisers verwendet.
Diesen realisierenden Darstellungen stehen nun zwei kleine Gruppen
idealisierender Bildnisse gegenüber. Einerseits eine rote Federzeichnung
auf dem Rande eines Bamberger Missale Lit. 11 (Ausst. 63), welche
den Kaiser etwa so wiedergibt, wie man sich ihn zur Zeit seiner
Heiligsprechung vorstellen mochte, anderseits das Widmuugsbild in
dem Josephuscodex Class. 79 (Ausst. 58) und in dem bekannten
Evangeliar mit der Apokalypse Bibl. 140 (Ausst. 59), die diesen in
einem konventionellen römischen Imperatortypus darstellen, wie ihm
die Nationen huldigen. Wegen der Bartlosigkeit hat man hier den
Kaiser für Otto III. erklärt, ebenso wie bei dem Widmungsblatt
in dem prachtvollen Bamberger Evangeliar, welches bei der Säkulari-
sation nach München kam (Gl. 4453 = Cim. 58). Das ist aber an
sich schon unwahrscheinlich, denn wenigstens die beiden Evangeliarien,
zum unmittelbaren Gebrauch bestimmte Prachthandschriften, sind doch
wohl von Heinrich für Bamberger Kirchen bestellt worden; der Deckel
des~ Bamberger, welcher mit einem grofsen Onyx besetzt war und
1) Bezeichnet ist die Figur nicht, aber die Bedeutung kann nicht zweifel-
haft erscheinen, da das Buch ausdrücklich für die Bamberger Kirche ge-
schrieben ist, dann im Vergleich unt den übrigen genannten Ileinrichs-
bildern. Jetzt mit diesen abgebildet in der unten erwähnten Schrift von
Kemmerich,
Die kgl. Bibliothek in Bamberg imd ihre Handschriften 369
deshalb bei der Säkularisation in die K. S»hatzkammer nach München
kam, trug die Aufschrift: Henric et Kunigunt haec tibi munera promunt
und bezeugt so die Tradition, dafs es von beiden der 1020 geweihten
St. Stephanskirche geschenkt wurde, wo es sich bis zur Säkularisation
befand. Eher könnte man bei dem Josephuscodex an eines der aus
der Bibliothek Otto III. überkommenen Exemplare denken, aber gerade
hier ist das Bild durch die, wenn auch schadhafte, Inschrift aus-
drücklich als HEI(NRIC)HVS bezeichnet, das^ Münchener diesem ganz
gleichartige Widmungsblatt ist aber entschieden das später entstandene
Exemplar; man braucht beide nur neben einander zu halten, um zu
sehen, dafs der vorgeschrittene Künstler hier die seinem besseren
Können entsprechenden Variationen angebracht hat, so in der Gruppe
der Bewaffneten, bei der Architektur, der Haltung der Frauen-
gestalten usw. Umgekehrt läfst sich die offenbar bestehende Ab-
hängigkeit nicht erklären. Möglicherweise ist das Bamberger Blatt
sogar nur eine Art Ausschufs- Exemplar, das dann dem weiter mit
gar keinem künstlerischen Schmuck versehenen Josephus vorgeheftet
wurde. Anderseits schliefst sich das Bamberger wieder in Hinsicht
auf Architektur, Kleidung usw. nach rückwärts eng an ein Trierer
Bild eines Otto (II?) Imperator Augustus, jetzt in Chantilly (Haseloff-
Sauerland, Egbertpsalter Taf. 49 und S. 71ff.), wo aber die Nationen
noch an Stelle der Begleiter zu beiden Seiten des Kaisers stehen
(letztere im Bamberger Codex wie die Frauen des Trierer Bildes
schematisch gleichförmig, im Münchener variiert), während sie im
Bamberger bereits auf ein eigenes Blatt verlegt sind. Ich glaube,
wer voraussetzungslos an die Bilder herantritt, der mufs den konsequent
fortschreitenden Entwickelungsprozefs vom Trierer Bild zum Bamberger
Josephus (und der Apokalypse), dann zum Münchener Evangeliar bis
in alle Einzelheiten fast auf den ersten Blick erkennen. Auch die
weifse Inschrift Heinrichus ist dem Trierer entsprechend angebracht, im
Münchener mufste sie wegfallen, weil hier an Stelle des Goldgrundes
ein gemalter Vorhang trat. Die bartlose Darstellung bietet keinen
hinreichenden Grund, sie Heinrich abzusprechen. Wenn der Maler
alles Uebrige aus seiner Vorlage, allerdings mit gewissen Variationen
(doch müfsten wir hier auch die Zwischenglieder kennen!) herüber-
nahm, warum sollte er bei einem doch gewissermafsen fabrikmäfsigen
Betrieb notwendig vor der Kaisergestalt halt machen? Er hatte ja
nicht die Aufgabe durch ein Porträt dessen Züge zu überliefern, die
Kaiserfigur ist in diesen Dedikationsbildern doch zunächst das Objekt, um
den Huldigungsakt auszudrücken. Auch war ja die Kenntnis der
wirklichen Erscheinung, etwa für den Mönch eines fernen Klosters,
nicht so leicht zu gewinnen wie heute, wo man sich einfach eine
Photographie kommen läfst. Für die Fortführung solcher typischen
Dinge bieten eine Parallele die Litaneien in liturgischen Handschriften,
wo für den Kaiser, die Kaiserin und deren Nachkommenschaft gebetet
wird: niemand sieht heute darin mehr einen Grund gegen den un-
vermählten Otto III. (Lit. 5, Ausst. 54), auch hätte man nie derartiges
370 Achte Bibllothokarversammlung
gegen die kirchliche Legende von der Virginität Heinrichs ins Feld
führen sollen. (Lit. 7. 8, Ausst. 64. 65). i)
Mit dieser letzten Handschriftengnippe sind wir bereits in das
Bereicli jener Kunststätte getreten, welclie als hauptsächlichste Bezugs-
quelle für prachtvolle Bilderhandsclirifteu in der Zeit Ottos III. und
Heinrichs zu gelten hat und für diese nach Wattenbachs Bemerkung
etwa eine ähnliche Stelle einnimmt wie Tours in der karolingischen,
des Klosters Reichenau. Es ist hier niclit der Ort, auf die kunst-
geschichliche Bedeutung der Schule und einzelner Handschriften näher
einzugehen, welche namentlich Vöge und llaseloff" eingehend erörtert
haben (vgl. auch Chroust, Mon. palaeogr. XIX, 8 u. a.), es genüge, auf
unsere heute im Verzeichnis unter Nr 54 — 59 zusammengestellten
Rcichenauer Handschriften kurz liinzuweisen, aufser den bereits er-
wähnten, der Apokalypse und dem Josephns, auf eine der hervor-
ragendsten Leistungen der Buchmalerei jener Zeit, das Canticum
canticorum Bibl. 22, dem sich der verwandte Isaias Bibl. 76 anschliefst,
dann das in den letzten Jahren Ottos III. entstandene berühmte Tropar
Lit. 5, dazu das wohl ebenfalls diesem Kreis verwandte bedeutende,
leider stark mitgenommene Graduale Lit. 6.
Sehen wir uns nach den übrigen nachzuweisenden Bezugsquellen
Heinrichs um, so werden wir natürlich zuerst nach der Hauptstadt
seines eigenen Herzogtums, einer der bedeutsamsten Pflegestätten wissen-
schaftlichen, künstlerischen und kirchlichen Lebens jener Zeit, nach
Regensburg gewiesen. Hier liefs sein Vater Heinrieh der Zänker das
Regelbuch für die Nonnen von Niedermünster schreiben (Lit. 142,
1) Erst nachträglich kommt mir das Werk von Max Kemmerich „Die
frühmittelalterliche Porträtmalerei" München 1907 durch die Freundlichkeit
des Herrn Verfassers zu Händen, der sich mit Entschiedenheit gegen diese
Auffassung wendet. Doch vermag ich auch jetzt wenigstens nicht die Ueber-
zeugung zu gewinnen, dais die oben genannten von Heinrich geschenkten
Handschriften für Otto gemalt sein sollten, und die Annahme, dafs der Maler
das Bild des Kaisers in der alten Weise herübernahm, scheint mir naturgemäfser,
als dafs ein bereits vorliegendes Porträt Ottos gewaltsam durch eine Inschrift
(s. übrigens oben) umgeprägt worden sein sollte. Für den Kaiser, dem die
Huldigung galt, wäre es durch diese willkürliche Substitution kaum annehm-
barer gemacht worden. Der Kernpunkt aber liegt meines Erachtens darin,
dafs wir es, mögen die Bilder wen immer darstellen, in der einen Gruppe
mit einem idealisierenden Typus (vgl. z. B. die Bildung des Mundes durch
wagrechte Striche n. v. a. im Gegensatz zur andern Gruppe) zu tun haben,
dafs auch die Fortbildung dieses Typus tatsächlich an einer Reihe von
Exemplaren zu beobachten ist, in der andern aber das offenbare Streben nach
persönlichem Ausdruck in einzelstehenden Erzeugnissen uns entgegentritt.
Wenn das Bild von Trier -Chantilly wirklich Otto III. darstellt, so mag die
Erfindung freilich seiner Zeit angehören, suchte er doch bewufst den alten
Imperatortypus auch in' seiner äufseren Erscheinung zu verkörpern. Ob aber
diese Erscheinung unmittelbar auf die Darstellung einwirkte oder die anti-
kisierende und byzantinisierende Ideenwelt (s. u.), die durch ihn und unter ihm
eindrang, zum Anlehnen an entsprechende Muster führte, dürfte fraglich sein.
(Vgl. Vöge, Malerschule S. 16 f. Für die Zugehörigkeit des Josephusbildes
wie desjenigen in Chantilly zur Vöge-Schiüe Swarzenski, Regensburger Buch-
malerei, S. 71 Anm.)
Die kgl. Bibliothek in Bamberg uad ihre Handschriften 371
Ansst. 73), das wie jenes von Seen wohl unzweifelhaft ebenfalls durch
den Kaiser Heinrich in den Michelsberg kam und deshalb in die
Maskulinform umgeschrieben wurde. Es enthält das Bild des Herzogs
und der Aebtissin Uta, namentlich das erstgenannte zeigt wieder
für mittelalterliche Verhältnisse einen stark persönlichen Ausdruck.
In diese frühere Regensburger Zeit, und auf ihren hervorragendsten
Vertreter neben dem Bischof Wolfram, den Abt Ramwold von St. Emmeram,
könnte nach Traubes Vermutung eine Inschrift in dem Ambrosius-
codex Patr. 7 zeigen (vgl. Wattenbach, Geschichtsquellen I ", 451
Anm. 7), bei der griechische Buchstaben und dazu noch jene Geheim-
schrift angewandt ist, welche die Vokale durch den im Alphabet
folgenden Konsonanten ersetzt (ein ähnliches Beispiel im Regensburger
Codex aureus Chroust, Mon. pal. II, 2); in unserer Bibliothek kommt diese
noch vor in dem wahrscheinlich um 840 in der Reichenan (Chroust
XIX, 1) geschriebenen, mit dem Silbereinband versehenen Amalarius
(Lit. 131, Ausst. 45) und bei glossenartigen Bemerkungen in der grofsen
karolingischen Gregorhandschrift Bibl. 40 (Ausst. 77), wie öfters, vgl.
Wattenbach, Lat. Palaeogr. 4, S. 12. Doch dürfte es fraglich sein, ob
der Schriftcharakter des Codex, den Traube nicht sah, diese Zuweisung
gestattet, zudem müfste ein Versehen in der Schreibung angenommen
werden; wir haben es wohl mit einem Schreibernamen Rumoki zu tun.
Dagegen stammt sicher aus St. Emmeram ein prachtvolles früher dem
Michelsberg gehöriges Evangeliar, jetzt in Pommersfelden, das den
Bücherkatalog aus der Zeit Ramwolds überliefert (Mon. Germ. hist.
SS. XVH, 567 f.).
Auf andere hervorragende Pflanzstätten wissenschaftlicher Bildung
gehen zwei kunstgeschichtlich bedeutsame Sakramentarien zurück,
von denen das eine aus Fulda, das andere aus Lüttich stammt.
Das erstere Lit. 1 (Ausst. 72), auch wegen des mit einem Elfenbein-
relief (Maria mit dem Christuskind) versehenen Einbanddeckels be-
merkenswert, gehört einer gröfseren Gruppe ähnlicher Handschriften
an, die jetzt über Udine, Vercelli, Rom, Göttingen usw. zerstreut sind
(Chroust XX, 10). Auf die älteren Fuldaer Codices mit insularer Schrift
sei hier nur gelegentlich verwiesen (s. Ausst. 9. 10). Mit Lüttich haben
den Kaiser mannigfache engere Beziehungen verbunden. Der Bischof
Balderich, unter dem das oben erwähnte Sakramentar Lit. 3 (Ausst. 71)
wahrscheinlich abgefafst ist, war früher Vitztum der Regensburger
Kirche; den wissenschaftlichen Eifer Lüttichs mit der strengen Kloster-
zucht Hildesheims zu verbinden, das war das Ideal, das Heinrich für
seine neue Gründung vorschwebte (Giesebrecht II, 601), und so hat
er von dort auch den tüchtigen Durand als Lehrer nach Bamberg
berufen (Hirsch, Jahrb. III, 182), den er später selbst zum Bischof von
Lüttich erhob. Die hervorragende Stelle, welche dem Kult des
h. Lambert in manchen unserer liturgischen Handschriften gewidmet
ist, könnte man zunächst auf solche Zusammenhänge zurückzuführen
versucht sein, so in den „Gebetbüchern", dann in den oben besprochenen
mit dem Bilde Heinrichs versehenen Manuskripten, dem Pontificale Lit. 53
372 Achte Bibliothekarversanimlnns:
o
und im Evangelistav lUbl. 95 (151. 3. 83). Zudem mag es nicht als
ein Zufall erscheinen, dafs das einzige nicht Bamberger (bezw. Müncliener)
Bild des Kaisers einem Evangelienbuch in der Vaticana angehört,
das ans der Tiültichcr Diözese dahin kam, ursprünglich aber aus Kegens-
burg stammt (Swarzenski, Regensburger Buchmalerei S. 123, vgl. auch
130 f.). Aber hiezu würde der Schriftcharakter kaum stimmen, nament-
lich im Vergleich mit den (freilich überJiaupt eigenartigen, für diese
Zeit übrigens kaum glaublichen) vorgeschrittenen Zügen des Lütticher
Sakramenturs. Eher wird man den Michelsberger Eugipp l'atr. 3t)
den westlichen Gegenden zusclireibcn können, der unter andern Feder-
proben den Vers enthält praesulis eximii Lamperti gesta reuolues. Auf
die richtige Spur werden wir wohl durch das oben an erster Stelle
angeführte Regelbuch von Seon Lit. 143 gewiesen, in dessen Martyro-
logium Bl. 1 10 "" der Eintrag Landberti epi. et mart. ebenfalls in Majuskeln
teilweise mit Goldschrift steht. Das Kloster wurde im Jahre 999 dem
hl. Lampert geweiht (Mon. Germ. bist. Dipl. II, 2 Nr 319. Migne, Patr.
lat. CXXXIX, 269 f.), und so werden wir auch die historische Grund-
lage für die stark ausgeprägte künstlerisclie Eigenart der genannten
Handschriften mit den Heinrichsbildern auf bayerischem Boden zu
suchen haben (für Salzbnrger Beziehungen s. oben das Münchener
Perikopenbuch 15 713 und Swarzenski S. 53f. Anm., 135 ff.
Zu den Heinrich gewidmeten Handschriften ist schliefslich noch
der aus den Werken des h. Augustin kompilierte Kommentar zu den
Paulusbriefen zu zählen, den der h. Odilo von Cluny sandte (Bibl. 126,
Ausst. 70). Wenn auch der Name in den Widmungsversen niclit aus-
drücklich genannt ist, so ist bei der engen Beziehung, welche Heinrich
mit dem grofsen Reformator der Klöster verband, wohl dieser unter
dem kaiserlichen Adressaten zu verstehen, die genannten Verse aber
sind aller Wahrscheinlichkeit von Odilo selbst eingeschrieben, denn
mehrfache Rasuren und Korrekturen zeigen, dafs der Autor selbst hier
während des Schreibens noch Aenderungen angebracht hat. ')
Fast alle diese Handschriften, welche mit Sicherheit oder doch
w;ahrscheinlich auf Sclienkungen Heinrichs zurückgeführt werden können,
sind liturgischer Art, die ilim gewidmeten wenigstens religiösen Inhalts,
meist biblische Kommentare. Es ist ja an sich erklärlich, dafs der
Kaiser zunächst darauf gesehen haben wird, die neu gestifteten Kirchen,
den Dom, St. Steplian, das Kloster zum li. Michael mit den nötigen
Ritualbüchern auszustatten, und dafs dies in wahrliaft kaiserlicher
Weise geschehen ist, das bezeugen besonders die kostbaren Pracht-
liandscliriften und ihre mit Gold und Edelsteinen reich geschmückten
Einbände, welclie bei der Säkularisation aus dem Domschatze in die
Münchener Hof- und Staatsbibliolliek gekommen sind und von denen
hier einzelne Abbildungen zur Vervollständigung des historischen
1) Chrousts Bedenken Mon. pal. XVIIl, 10, dafs nach 994 Odilo wohl Abt
genannt worden wäre, kann ich nicht teilen. Odilo nennt sich in devoter
Weise presbyter indignus, und zwar auf Rasur, sonst wird er nirgends er-
wähnt.
Die kgl. Bibliothek in Bamberg und ilire Handschriften 373
Bildes aufgelegt wurden. Ilinen reihen isich mehrere bereits genannte
hier befindliche an, in erster Linie die beiden in kunstvolle byzan-
tinische Elfenbeindiptychen gebundenen Gradualien (Lit. 7 — 8, Ausst.
64. 65), welche die Ueberlieferung wohl nicht mit Unrecht als die
„Gebetbücher Heinrichs und Kunigundens" bezeichnet. Aber auch in
den persönlichen Verhältnissen Heinrichs IL wird man für den an-
gedeuteten Umstand die Erklärung suchen müssen. Wir wissen zwar,
dafs er, in seiner Jugend zum geistlichen Stand bestimmt, eine sorg-
fältige Erziehung erhielt, zunächst in Hildesheim, dann von dem
h. Wolfgang, Bischof von Regensburg, dafs er, selbst gut beanlagt, von
der erworbenen Bildung auch, wo es darauf ankam, sehr wohl
praktischen Gebrauch zu machen verstand; aber ein direkter Einflufs
auf wissenschaftliche Studien läfst sich doch bei ihm nicht nachweisen,
wenn auch seine Gründungen, seine Bestrebungen für die Reform der
Klöster, nicht zuletzt auch die Sorge für geordnete Zustände deren
Pflege in hohem Grade zugute kam. Gerade im Gegensatz zu dem
später durch die Legende entstandenen Bilde war er ja ein Mann
der Tat, der nicht viel aus den Waffen kam, an den die rauhen
Forderungen des Lebens unablässig ihre Ansprüche stellten, und Leute
wie unser Diakon Bebo, die ihre eigenen Interessen mit dem Wohl des
Kaisers verbunden wufsten, hatten, wie sich nur zu bald zeigen sollte,
alle Ursache, bei seiner angegriffenen Gesundheit mit Sorgen in die
Zukunft zu blicken. Er war aber vielleicht auch an sich eine zu
praktische Natur, um rein idealen Bestrebungen nachzugehen, mit
Ausnahme etwa der religiösen, und auch hier hat sich ja dieser
charakteristische Zug nicht verleugnet. Gerade das entgegengesetzte
Bild bietet uns sein Vorgänger, der jugendliche Phantast Otto III., der
Sohn der Griechin Theophano, der wifsbegierige Schüler des h.
Bernward von Hildesheim, und in reiferen Jahren Gerberts, des
späteren Papstes Silvester IL, der einen so grofsen Einflufs auf seine
Person und seinen Ideenkreis erlangen sollte, jenes Gerbert, den sein
Zeitalter als ein Wunder von Gelehrsamkeit anstaunte und dessen an-
scheinend übermenschliches Wissen die Nachwelt auf magische Künste
zurückführte. Schon Otto I. hatte italienische Grammatiker mit ihren
Büchern nach Deutschland gebracht, so war Stephan von Novara nach
Würzburg gekommen, und von dem nur allzuregen Interesse des
jungen Otto IL für die dortigen Bücherschätze wissen die casus S. Galli
zu berichten. Unter den gelegentlich einer Bibliothek-Besichtigung von
ihm mitgenommenen Handschriften war, wie man annimmt, auch unser
unter Abt Salomon im Jahre 909 geschriebenes Psalterium quadri-
partitum (Bibl. 44, Ausst. 47), jene in parallelen Kolumnen neben-
einanderstehende dreifache lateinische Rezension des Psalters samt dem
griechischen Text in lateinischer Schrift.
Aber eine ganz andere literarische Stellung nimmt doch Otto III.
ein, dem Gerbert einmal schrieb, er sehe etwas wie göttliches Walten
darin, dafs er Grieche von Geburt, Römer durch seine Kaiserwürde,
sozusagen nach dem Erbrecht die Schätze griechischer und römischer
374 ^^ Achte Bibliothekarvcrsamnilnng
Weisheit für sich in Ansprncli nehme. Als mm aber der Traum von
der Herstellung einer Weltmonarchie, der Wiederaufrichtung des
römischen Imperium so grausam zusammenbrach, als der 22jährige
Jüngling verlassen auf der fernen Hurg am Soracte in den Armen
seines päpstlichen Freundes und Lehrers seinen Geist ausgeliaucht hatte,
hinterliefs er neben der Sorge für das zerrüttete Reich seinem Nach-
folger auch eine namentlich für uns segensreiche Erbschaft, sein
ßücherbesitz kam wenigstens zum Teil (wie anzunehmen ist, durch
Heinrich) nach Bamberg, und in diesem üttonischen Erbe haben wir wohl
den Schwerpunkt unseres literarischen Besitzes zu erblicken, so wenig
wir das, was Heinrich direkt für Bamberg erwarb, namentlich seiner
Bedeutung für die Geschichte der Kunst und der Liturgik nach etwa
gering anzuschlagen berechtigt sind.
An den Lehrer Ottos, Bernward von llildesheim, kann ein Kommentar
des Boethius zur Topik des Cicero (Class. 14, Ausst. 49) erinnern mit
dem Bibliothek-Spruch: Qualis scriptura mea sit notat ista figura —
Scripturae largus stare me iubet hio Pereuuardus, der freilich nur
unter anderen Federproben eingeschrieben ist und den ich auch nicht
als ein Zeugnis für die Entstehung der Handschrift in llildesheim
selbst verwerten möchte. Vor allem aber ist es ein kleines Verzeichnis
von 12 Büchern, eingetragen in einen medizinischen Sammelband etwa
des 9. Jahrhunderts (Med. 1, Ausst. 50) auf dem leer gebliebenen Teil
einer Seite, das längst die Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat: Isti
sunt libri tercii imperatoris ottonis. quos placentiae inuenit sibi seruatos.
duos libros Orosii. Persium. duos libros Titi Livii. Medicinalem unum.
Duos capitulares. Fulgentium unum. simul cum ortographia Isidori
episcopi. In Isagogas porphyrii minus commentum Boecii. Duos Glos-
sarios.i) Trotz seiner geringen Ausdehnung mag es, was eigenartige
Bedeutung betrifft, nicht allzu viele seines Gleichen in den tiberlieferten
Bücherlisten des Mittelalters finden, insofern es, wie wir sehen werden,
uns einen Blick bis in die Zeit des ausgehenden Altertums eröffnet, noch
mehr vielleicht durch das, was es zwischen den Zeilen lesen läfst.
Die Hand hat nämlich des öfteren frisch angesetzt, gestrichen und
korrigiert und dadurch gewinnen diese Zeilen einen eigenen Reiz für
unsere Phantasie, die den Schreiber gleichsam vor sich sieht, wie er
Buch für Buch zur Hand nimmt und darnach seinen eben gemachten
Eintrag verbessert, aber auch für eine ganz nüchterne Betrachtung ist
sein Gedankengang recht wohl zu verfolgen. Isti sunt libri tercii
imperatoris ottonis, quos iohan, so weit hatte die Hand zuerst ge-
schrieben, da strich sie das noch nicht vollendete letzte Wort energisch
durch. Man hat eigentlich nie lange zu suchen gebraucht 2) nach
1) Ein Faksimile hat Traube seiner unten erwähnten Abhandlung über
die Liviusfragmeute beigegeben.
2) Giesebrecht, Kaisergeschichte (nach Mitteilung Halms) 1. Aufl. 1855.
I, 636. 668, vgl. 5. Aufl. 670f, TOlff. S5S. 86Ü. Val. Rose im Hermes VIII.
1873. S. 46. Anm. Traube a.a.O. S. 11 hat sich gegen die weiteren will-
kürlichen Folgerungen erklärt, dafs Johannes auch der Lehrer des jungen
Otto gewesen und die Bücher diejenigen seien, aus welchen dieser seinen
ersten Unterricht erhalten habe.
Die kgl. Bibliothek in Bamberg und ilire Handschriften 375
diesem Johannes, der mit Büchern Ottos.« in Piacenza in Verbindung
gebracht ist, dessen noch nicht vollendeten Namen aber der Schreiber
sofort wieder tilgte. Mit grofser Wahrscheinlichkeit ist es kein anderer
als der Bischof Johannes von Placentia oder vielmehr der Mann, der
bis vor kurzem der Bischof dieser Stadt gewesen war, jener Calabrese
Johannes Philagathos, der als niederer Kleriker durch die Gunst der
Kaiserin Theophano in die kaiserliche Kanzlei gekommen und dann
zum Erzbischof befördert worden war. Reichliche Gnade war ihm am
Hofe widerfahren, seinetwegen war das Erzbistum erst errichtet worden
und noch vor kurzem hatte ihn Otto als Gesandten nach Konstantinopel
geschickt, für ihn um eine byzantinische Prinzessin zu freien, da, eben
zurückgekehrt, gab er den Lockungen des Römers Crescentius Gehör
und nahm die Wahl zum Gegenpapst gegen Gregor V., den Vetter des
Kaisers, an. Bald aber war er in einem festen Turm, wohin er sich
flüchten mufste, von einer kaiserlichen Heerschar gefangen, geblendet
und grausam verstümmelt worden, wie die Quedlinburger Annalen
melden, aus Furcht, der Kaiser möchte ihn doch begnadigen. Dieser
soll sich auch der Fürbitte des h. Nilus geneigt gezeigt haben, doch
Gregor, heifst es, habe ihn schimpflich seiner Würden entkleidet, der
verstümmelte Mann sei dann rücklings auf einem Esel sitzend unter
Schande und Schmach durch die Strafsen geführt worden, der heilige
Nilus aber habe dem Papst wie dem Kaiser, als dieser ihn zu ver-
söhnen suchte, das Strafgericht Gottes verkündigt. Wir können uns
wohl nun, ohne unserer Phantasie einen unberechtigten Spielraum zu
gewähren, erklären, warum die Hand bei der Niederschrift des Wortes
Johannes stockte und den angefangenen Namen tilgte; in den Büchern
des dritten Otto war kein Platz mehr für den Erzbischof von Piacenza
und die Feder des Kanzleibeamten sträubte sich, den Namen des ge-
fallenen Günstlings einzutragen. Wie eine Gegenprobe für die Richtig-
keit dieser Annahme erscheinen die unbestimmten, wie verlegen
klingenden Worte, die er statt dessen hinschrieb: quos placentiae
inuenit sibi seruatos. Sie geben uns freilich keinen genauen Anhalts-
punkt dafür, was er eigentlich zuerst in der Feder hatte, der Sinn
kann aber nur gewesen sein: die Bücher, die Johannes besessen oder
etwa für Otto gesammelt hatte, und die, als das Verhängnis über ihn
und was sein eigen war, hereinbrach, für den Kaiser geborgen worden
waren.
Dafs unter dem über medicinalis des Verzeichnisses der Codex
selbst gemeint ist, welcher dieses enthält, hat schon Halm bemerkt.
Die anderen darin genannten Bücher lassen sich teilweise wegen der
allgemein gehaltenen Bezeichnung nicht mit Sicherheit identifizieren,
teils sind sie nicht mehr in der Bibliothek vorhanden, wohl aber in
zufällig erhaltenen alten Registern nachweisbar. Am verlockendsten
aber waren in dieser Hinsicht die duo libri Titi Livii, weil tatsächlich
zwei solche Liviuscodices in der Bibliothek vorhanden sind. Den
einen darf man vielleicht immer noch in unserer Klassikerhandschrift
Nr 34. M. IV, 8 (erste Dekade) erkennen. Wie ein Vermerk auf dem
XXIV. 8. 9. 26
376 •■ • Achte Bibliothekarversammlimg
letzten Blatt zeigt (Titnli, verlesen aus dem Titi Livi des I.Blattes,
ab urbe condita), war er schon in alter Zeit unvollständig', und so
würde sicli vielleicht der Ausdruck Titi Livii non minimam partem er-
klären, den der Schreiber zuerst an<;e wandt, und den er dann später,
als ilira der andere Livius in die Hand kam, in duos libros änderte.')
Diesen zweiten nun glaubte man ohne weiteres in unserer Klassiker-
handschrift 35 (M. IV. 9, Ausst. ] f.) iinden zu dürfen, die übrigens
aus zwei ganz verschiedenen, erst später vereinigten Teilen besteht,
und die man wohl auch nur deswegen etwas gewaltsam in das 10. Jahr-
hundert zurückdatierte; der erste Teil, die berühmte llandsclirift der
4. Dekade, ist von einer deutsclien Hand im 11. Jalirhundert ge-
schrieben.
Ein Zufall sollte hier Klarheit bringen. Es war gerade vor drei
Jahren, da safs ich an einem Nachmittage um die Mitte des Mai in
meinem Arbeitszimmer und liielt nochmals prüfend einen zerrissenen
roten Lederband in den Händen, eine Papierliandschrift des 15. Jahr-
hunderts aus der Karmelitenbibliothek (Msc. theol. 99) mit melireren theo-
logischen Traktaten. Schon vor längerer Zeit bei der Bearbeitung für
den Katalog hatte ich sie zurückgestellt, weil ich in den Rissen des
Leders einige Unzialbuclistaben zum Vorschein kommen sah. Freilich
konnten diese auch aus einem Fragmentchen von irgend einer Ueber-
schrift stammen und ohne alle Bedeutung sein, und da meines Erachtens
für den Bibliothekar jedes Buch ein historisch gewordenes Ganzes dar-
stellt, das nicht ohne wichtige Gründe durch Ablösungen u. dergl.
gestört werden sollte, zögerte ich längere Zeit mit einem operativen
Eingriff. Schliefslich mufste in diesem Falle der Sache aber doch auf
den Grund gegangen werden, und mm fand sich nach Abweichung
des Lederüberzuges der Holzdeckel mit einer grofsen Anzahl von
Pergamentstückchen beklebt, die sämtlich mit Unzialschrift beschrieben
1) Vgl. auch Traube a. a. 0. S. 13. Anm. 3. Unvollständig sind oder
waren freilich auch die zwei späteren, mm in der Klassikerhaudscbrift 35.
M. IV. 9. zusammengebundenen Liviuscodices , unsere 4. und die 3. Dekade,
letztere nach Traube (S. 17) Abschrift des Pariser Puteanus, aus Corbie
stammend; ich möchte hinzufügen, dafs der Schlafs von einer ähnlichen Hand
wie die der vorgebundenen 4. Dekade (also wohl in Bamberg ebenfalls noch im
11. Jahrhundert) ergänzt wurde. Französischer Herkunft ist auch die eben
genannte erste Dekade (Traube a. a. 0. S. 12. 16) Klass. 34. Die französischen
Scbriftzüge würden gegen die Identifizierung derselben mit dem einen der
libri Titi Livii nicht sprechen, denn auch der über medicinalis selbst,
der das Verzeichnis erhalten hat, zeigt solche, und vielleicht gilt dies auch
von dem Ansegis (Can. 12, Ausst. 19), den Traube vermutungsweise als einen
der libri capitulares anspricht. Ueber den Reichtum der Bibliothek an fran-
zösischen Büchern s. u. Das Vorkommen derselben bei dem Placentiner
Bischof könnte auf die Vermutung zurückführen, dafs dieser sie von seinem
Aufenthalte am Ottonischen Hof mitgebracht, so dafs man von seinem
Besitze dort wufste und für die Reservierung Sorge traf. Freihch wird man
bei Büchern französischer Provenienz auch immer an den späteren Einflufs
Gerberts denken; sie könnten in Piacenza einfach deponiert worden sein.
Vgl. hiezu das unten zu Can. 1 (Auxilius und Vulgarius) und dem Gerbert
nahe stehenden Leo von Vercelli Bemerkte.
Die kgl. Bibliothek in Bamberg und ihre Handschriften 377
waren. Hätte mir bei der hier Lerrsclienden Geschäftslast schon die
Möglichkeit gefehlt, die sich nun weiter ergebenden Arbeiten selbst
mit der notwendigen Ruhe auszuführen, so mufste ich es im Interesse
der Bibliothek nach jeder Richtung freudigst begrüfsen, dafs eine
Autorität wie Ludwig Traube, den ich um sein Urteil gebeten hatte,
nun die Rekonstruktion und Bestimmung der Fragmente übernahm.
Gestatten Sie, hocliverelirte Herren, dafs ich an dieser Stelle wenige
Worte dankbaren Gedenkens dem ausgezeichneten Gelehrten weihe,
den vor wenigen Tagen der Tod der Wissenschaft geraubt hat, dessen
Verlust auch von uns und von mir persönlich auf das Herbste emp-
funden wird. Er hat vor allen unseren Handschriftenschätzen das
liebevollste Interesse gewidmet, das auch in den letzten Jahren nicht
versiegte, da er vollbewufst den sicher wirkenden Todeskeim in sich
trug. Gerade unsere Bibliothek mit der weitverzweigten und viel-
verschlungenen Ueberlieferung, die fast jede Handschrift in individueller
Weise zu behandeln heischt, konnte von seinem umfassenden Wissen
und seinen grundlegenden Forschungen auf einem noch dunklen Ge-
biete zur Aufhellung ihrer älteren Geschichte, die er in der hier er-
wähnten Schrift 1) zu skizzieren unternahm, so viel erwarten! \"er-
gebens hatte ich gehofft, einmal namentlich unsere bedeutenderen noch
undatierten Handschriften mit ihm hier an Ort und Stelle durchmustern
und besprechen zu können. In dankbarem Andenken soll mir mit der
Erinnerung an meine Arbeit für die Bibliothek jene an die freundschaft-
liche Anteilnahme verbunden bleiben, die er ihr geschenkt hat. —
Aus den 31 von mir gefundenen Stückchen setzte Traube die drei Blätter
zusammen, welche jetzt unter Glasplatten gelegt, an erster Stelle hier
ausgestellt sind (Ausst. la — c). Und nun ergab sich das überraschende
Resultat: Es lagen Ueberreste einer Liviushandschrift etwa des 5. Jahr-
hunderts vor, unsere bekannte Handschrift der 4. Dekade (Ausst. 1 f)
war unzweifelhaft eine getreue Abschrift, die, wie schon die paläo-
graphische Betrachtung hätte ergeben müssen, im 11. Jahrhundert her-
gestellt war, und zwar in Deutschland, hier in Bamberg. Nicht die
letztere, sondern diese alte Unzialhandschrift war der eine der libri
Titi Livii, die Otto III. in Piacenza vorfand. Für die philologische
Kritik sind damit zwei wichtige Tatsachen konstatiert: 1. dafs die
mafsgebende Handschrift ohne Zwischenglieder auf eine Vorlage aus
dem 5. Jahrhundert zurückgeht, 2. dafs alle jene Emendationen, welche
eine Vorlage in Minuskelschrift zur Voraussetzung haben, mit einem
Male beseitigt sind. Für die Bibliothek aber sind diese Ueberreste
nicht nur als eine Art wertvoller Reliquien von Bedeutung, sie geben
auch die Möglichkeit, nun wenigstens für die geistige Anschauung
einen herrlichen, in zierlichen gleichmäfsigen Unzialen auf feinstes
Pergament geschriebenen Codex mit der seltenen dreikolumnigen An-
1) Palaeographische Forschungen von L.Traube. 4. Teil. Bamberger Frag-
mente der vierten Dekade des Livius. Anonymus Cortesianus. Aus den Abb.
der K. Bayer. Akademie der Wiss. III. Kl. XXIV. Bd. I. Abt. München 1S94.
26*
"78 '^ Achte Bibliothekarversammluug
Ordnung- des Textes zu rekonstruieren, der seiner altertümlichen und
literarischen Bedeutsamkeit nacli wolil die kostbarste aller llandscliriften
darstellt, die aus dem Erbe und durcli die Gunst eines Kaisers je in
die Mauern Bambergs gekommen sind. Leider führten die Nach-
forschungen in den Einbänden zu keinem weiteren Resultat. Erst vor
kurzem taucliten wieder zweimal anderweitige Sjjuren aus der Dom-
bibliothek selbst auf. In einer Ambrosiushandschrift des 10. Jahr-
hunderts (Patr. 4, Ausst. 1 e) finden sich nämlich Tintenabdrücke von
einem Vorsatzblatt, welches beim Abreifsen die Buchstabenformen in
der verbindenden Leimschicht hinterlassen hatte; wahrscheinlich geschah
dies im Jahre 1611, als die Handschriften der Dombibliothek jenen
gleichmäfsigen Schweinsledereinband erhielten, der auf der Vorderseite
das Wappen des Domkapitels, auf der Rückseite das kombinierte des
Dompropstes Johann Christoph Neustetter, Stürmer genannt, und des Dom-
dechanten Ilektor von Kotzau zeigt. Wie manches von solchen alten
Fragmenten, auch wie manche interessante, wenn gleich stark be-
schädigte alte Einbände mcigen damals spurlos verschwunden sein!
Schliefslich fanden sich auch noch zwei Blättchen (Ausst. 1 d) zur
Verklebung von Rissen verwendet in jener grofsen Handschrift von
Gregors Moralia aus dem 11. Jahrhundert (Bibl. 41, Ausst. 26), wahr-
scheinlich italienischer Herkunft, die wegen ihrer merkwürdigen
Illustrationen zur Geschichte Jobs ebenfalls hier aufliegt. Dabei liefs
sich auch feststellen, dafs die Einklebung der Blättchen sehr wahr-
scheinlich ebenfalls im 15. Jahrhundert stattfand, wie die ähnliche
Verwendung für die Carmeliten- Bibliothek, die alte Unzialhandschrift
also bis etwa um diese Zeit in der Dombibliothek vorhanden war.i)
Es würde hier zu weit führen, wollte ich die Spuren dieses Ver-
zeichnisses in unseren Handschriften oder nach alten Registern ver-
folgen. Gestatten Sie mir lieber, Ihre Aufmerksamkeit noch in etwas
ausführlicherer Weise auf einen anderen im höchsten Grade merk-
würdigen Codex zu lenken, der dort nicht genannt ist und auch nicht
wohl genannt sein kann, der aber aller Wahrscheinlichkeit nach um
etwa die gleiche Zeit von Otto aus Montecassino mitgebracht wurde,
w^o auch die beiden Autoren um den Anfang des zehnten Jahrhunderts
nachweisbar sind. Die Handschrift (Can. 1, Ausst. 6) besteht aus zwei
selbstständigen Hauptteilen und enthält eine Sammlung von Gedichten
und anderen sonderbaren literarischen Produkten des Eugenius Vulgarius,
eines jener italienischen Grammatiker, welche die Traditionen des
Altertums noch in dieser Zeit tiefster Barbarei, freilich in der
krausesten Verkünstelung fortführten, dann dessen und des Auxilius,
eines Presbyters von vermutlich fränkischer Herkunft, Streitschriften
über die Gültigkeit der Weihen des Papstes Formosus, die ungefähr
um das Jahr 910 abgefafst sind. Eine der dunkelsten Perioden aus
1) Näheres siehe in dem Bericht: Neue und alte Fragmente des Livius
von H. Fischer und L. Traube. Sitz.-Ber. der philos.-philol. und histor. Klasse
der K. Bayer. Akad. d. Wiss. 1907. S. 97—112.
Die kgl. Bibliothek in Bamberj? und ihre Handschriften 379
der Geschichte Roms und der päpstlichen Herrschaft ist es, in die
uns diese eigenartigen Schriften führen, die Zeit jenes Papstes, der
nach den wechselvollen Schicksalen seines Lebens auch im Tode niclit
Ruhe finden sollte, dessen Leiche man aus dem Grabe holte, um sie
nochmals mit den päpstlichen Gewändern bekleidet einer gräulichen
Gerichtssitzung zu unterwerfen und nach der so inszenierten Ver-
urteilung in abscheulicher Weise zu schänden. Der eigentliche Codex
ist in beneventanischer Schrift geschrieben, aber unter mehrfachen
Einträgen in karolingischer Minuskel findet sich auf dem ursprüng-
lichen Schlufsblatte ein Gedicht auf Papst Gregor V. und Kaiser
Otto III., das von dem Kanzler oder vielmehr dem „Logotheten" Leo,
Bischof von Yercelli, im Jahre 998 verfafst ist. Daraus ist zu schliefsen,
dafs das Buch um diese Zeit in die Hand Ottos oder Leos gekommen
ist, aber mit Unrecht, glaube ich, hat man wegen der unregelmäfsigen
Zusammensetzung der Pergamentlagen und dem Wechsel der Schrift
auch angenommen, dafs es erst damals für Otto unter Verteilung an
mehrere Schreiber aus einem Archetypen in Monte Cassino schnell
abgeschrieben wurde, •) gerade diese Unregelmäfsigkeiten in Ver-
bindung mit andern, teils nicht beachteten, teil wenigstens ihren
Konsequenzen nach nicht genügend erkannten, für die Handschriften-
geschichte interessanten Eigentümlichkeiten, deuten meiner Ansicht
nach mit Bestimmtheit auf eine successive Entstehung, eine längere
Geschichte der Handschrift auf italienischem Boden und verlangen die
Zurückdatierung in eine der Abfassung dieser Schriften nahe gelegenen
Zeit, ja schon durch den ersten Eindruck wird man unwillkürlich
darauf hingewiesen, namentlich durch die eigenartigen formalistischen
Spielereien, in denen die Gedichte des Vulgarius geschrieben sind,
Kreuze, Pyramiden und sonstige Figuren, welche rasch arbeitende
Kopisten kaum in dieser Weise bewahrt haben würden, überhaupt
durch eine gewisse unverkennbare, wenn auch nicht in allen Teilen
gleichmäfsige Sorgfalt für die Ausstattung. 2) Es bedarf aber wohl
1) Dümmler, Auxillns und Vulgarius, Leipzig 1S66, S. 47. 49. Winterfelds
Ausgabe in den Mon. Germ. hist. Poetae IV, 1. Berol. 1899. 8.412. Chronst,
Mon. palaeogr. Lief. XXIII, 2. Auch die durch Vertauschung der Lagen ent-
standene Verwirrung darf man wenigstens nicht dem Buchbinder von IBll
zuschreiben, wie schon kleine Rostflecke auf dem letzten Blatte beweisen,
die wohl von dem Beschlag eines früheren Einbandes herrühren.
2) Die eigenartige Bedeutung der Handschrift läfst hier wohl eine etwas
weitere Ausführung als berechtigt und notwendig erscheinen. Wir müssen
jedoch bezüglich der weiteren Punkte die zwei Teile auseinander halten, die
wir apotiori den Eugeuius- und den Auxilius-Codex nennen können; ein Grund
zur Annahme einer ganz gleichzeitigen Entstehung ist ja nicht gegeben; sie
dürften, wie wir sehen werden, sogar unter ganz verschiedenen Verhältnissen
geschrieben sein.
A. Wie schon Winterfeld in seiner Ausgabe S. 409 angedeutet, ist die
Sammlung der Gedichte des Vulgarius nicht systematisch geordnet, doch
lassen sich einzelne zusammenhängende Teile erkennen. So wurden auf der
letzten Seite der ursprünglich ersten, inhaltlich zusammengehörigen Abteilung
(auf die Streitschrift Bl. 103—110'' folgen llov— 114^ Gedichte an Sergius
und damit verwandte an Vitalis und Theodora) zwei unvollendete Gedichte
380 ^ Achte Blbliotbekarversammliing
keiner weiteren Ausführung, djifs durch diese Zurückdatierung, ja
durch die sich ergebende Wahrscheinlichkeit, dafs unsere Handschrift
sogar teilweise noch ein Glied der Textesentwicklung darstellt, der
originelle Wert des merkwürdigen Dükuiuentes sich wesentlich
verstäuduislos als eines abgeschrieben, das eine Stück kehrt sogar Bl. S in
anderer liearbeiUmg, aber ebeut'alls unvollstäudig wieder, Bl. 4 mit 4 ^" (Wintcr-
feld Nr XXII} hat der Kopist eine Uebersclirift sinnlos in zwei Teile zerrissen,
die jodeufalls ^auf der gleichen Seite stand, und so zeigen überhaupt die eigen-
tiiiulichen Excerpte, Schollen u. dergl., die der Verfasser gewifs nicht oder
wenigstens nicht alle in dieser Form und Ordnung zur Publikation bestimmt
hat, dals der Schreiber einzelne Kouzcptbliitter des Vulgarius verständnislos
zu systematisch zusammengestellten Teilen fügte. Am Schluls findet sich
Bl. 12 f. wieder eine zusammenhängende Abteilung von (Jedichten an Sergius
nachgetragen, diese aber in karolingischer Schrift (wie auch Chroiist annimmt,
von italienischen Schreibern), nachdem die beneveutanische Hand abgebroclicn
(eine beneveutanische rote Ucberschrift Bl. 11 ^ wurde radiert), und eine letzte
karolingische Iland hat sogar den ganzen Schlufsbogen, dessen erste Iliilfte
Bl. 6 natürlicli dem beueventauischen Teile angehörte, kassiert und durch einen
neuen ersetzt, vielleicht \veil das abgenützte Pergament damals schon nicht
mehr für weitere Einträge aufuahmsfähig war.
B. Schon hier nelimen wir also Eigentümlichkeiten wahr, die nicht auf ein
schnelles Zusammenschreiben, sondern auf eine längere Geschichte der Hand-
schrift schliefsen lassen; noch weitergehende aber zeigt in dieser Hinsicht bei
genauer Betrachtung der zweite Teil, der Auxiliuscodex: 1. Am Anfang
wurde hier ebenfalls ein Stück mit Excerpten u. dergl. In karolingischer
Minuskel angefügt (s. die Katalogbeschreibung) und zu diesem Zweck auch
die erste Seite halb abgekratzt, auf der untern Hälfte blieb dagegen die ur-
sprüngliche beneveutanische Schrift stehen. (Also irrig VVinterfeld S. 408:
Longobardica manus repetivit und ähnlich Dümmler S. 49; man mufs aller-
dings scharf hinsehen, um den Sachverhalt zu erkennen.) Dieser beneveu-
tanische Teil aber bildete die letzte Seite einer ähnlichen Streitschrift (sie
stimmt zum Teil wörtlich übereiu mit dem Schluls der kürzeren Fassung
De ordinationibus und In defeusionem Stephani; ein Hinweis auf eine weitere
Schrift des Auxilius, Infensor et Defensor, Migne CXXIX. 1074, ist nebenbei
bemerkt das auf Bl. 110^' rot am unteren Rande stehende Wort Infensor,
vielleicht sollte sie hier folgen). Die obere Hälfte ist nun ziemlich frisch er-
halten, die untere noch mit beneventanischer Schrift beschriebene stark abge-
nützt und gebräunt. Daraus ergibt sich folgendes: a) Als auf die obere
Biatthälfte die karolingische Minuskel eingetragen wurde, (und diese stammt
nicht von deutscher Hand, sondern, wie ich glaube, ebenfalls von italienischer,
gewifs ist sie nicht in Bamberg geschrieben), da war die Seite schon stark
mitgenommen, sonst wären beide Teile derselben gleichmäfsig abgenützt, sie
hat sogar mehr gelittten als später irgend ein anderer Teil des Codex; dieser
mufste also schon ein gewisses Alter haben, bevor er nach Deutschland kam.
b) Die Handschrift war damals auch schon fragmentarisch, der Anfang fehlte.
Der Annahme, dafs wir es etwa nur mit einem beseitigten Blatt aus eiuem
anderen Manuskripte zu tun hätten, widerspricht die auf beiden Seiten fort-
laufende Schrift von gleicher Hand. — 2. Dazu kommen Eigentümlichkeiten
hinsichtlich der textgeschichtlichen Entwicklung. Eine der Auxilius-Schriften
ist auch in kürzerer Form erhalten, während in unserem Codex mehrere
Kapitel hinzugefügt sind. Nicht beachtet hat man nun, dafs das Kapitelver-
zeichnis ursprünglich nach der kürzereu Form angelegt war, dann teilweise
abgekratzt und ergänzt wurde (auch ein am Rande stehendes abla weist wohl
darauf hin), dafs aber auch au der entsprechenden Stelle des Textes Bl. 74
die üeberschrift des ersten Kapitels der erweiterten Form radiert ist, ohne
dafs ich freilich konstatieren könnte, was früher dastand, jedenfalls aber war
Die kgl. Bibliothek in Bamberg und ihre Handschriften 381
steigert, das als gleichzeitiger Zeuge mit den zum grofsen Teil hier
allein erhaltenen Schriften ein Streiflicht in die Finsternis dieser
Epoche wirft; freilich nur, um das Halbdunkel in seiner ganzen
abenteuerlichen Grauenhaftigkeit erscheinen zu lassen. Wollte ich
der Schreiber nicht ganz im klaren, wie er fortfahren sollte. Die erwähnte
Umschreibung des Kapitelvtrzeichnisses ist zudem von der gleichen Hand
mit der gleichen Tinte gemacht, die hier im Text einsetzt, und zwar beginnt
dieser Einsatz mit der neuen Pergamentlage (Bl. 74 in der Mitte des letzten
Kapitels vor der Erweiterung). So hat denn wahrscheinlich das Manuskript
ursprünglich überhaupt die kürzere Fassung enthalten und es wurden daun,
doch von gleichzeitiger Hand, andere Bogen eingesetzt. Dafs in unserem
Codex die Textgestaltung noch im Flusse war, das lassen übrigens, wenn ich
nicht irre, auch andere Stellen in dieser Schrift wie in den sonstigen Teilen
erkennen. Einzelne Stücke sind radiert und gedrängter wieder eingeschrieben,
es finden sich dem Sinne nach abgeschlossene Nachträge, die nicht blofs auf ein
Versehen des Schreibers zurückgeführt werden können, ja es sind auch sonst
ganze Bogen ausgewechselt worden. — 3. Am Schlüsse einer Abteilung Bl. 43 \'
steht ein Papstregister, in dem Sergius III. (904—911) als regierender Papst
erwähnt wird, unter welchem tatsächlich diese Schriften verfallt wurden. Die
nahe liegende Annahme, dafs es etwa aus der Vorlage mit abgeschrieben
worden sei, wird dadurch unwahrscheinlich, dafs die Notiz in kleinerer Schrift
von anderer Hand und Tinte auf dem noch verfügbaren Raum eingetragen ist,
und so bildet auch dies ein Anzeichen dafür, dafs unsere Handschrift bis
in die Entstehungsperiode der Werke zurückgeht. Auch sonst zeigt schon
die Katalogbeschreibung, dafs der zweite Hauptteil in eine Reihe von selb-
ständigen Abteilungen zerfällt, die bei allgemeiner Aehnlichkeit in der Aus-
stattung, doch auch äufserliche Verschiedenheiten aufweisen, und dafs fast
bei jeder der am Schlüsse noch verfügbare Raum ausgenützt wurde, indem von
gleicher oder verschiedener Hand noch Schriftstücke ähnlicher Art hinzugefügt
wurden. Das macht ebenfalls eine fabrikmäfsige gleichzeitige Herstellung
durch Verteilung an mehrere Schreiber unwahrscheinlich. Die selbständigen
Teile zeigen auf den Aufsen blättern zum Teil Flecken, abgeriebene Stellen
u. dergl. ähnlich den schon oben erwähnten ; selbst bei den Aufsenblättern
von Lagen innerhalb der Schriften ist dies bemerkbar (Bl. 29/30), namentlich
auch bei Stücken des Vulgarius-Codex (Bl. 2 — 5). Sie lagen wohl ungebunden
und wenig beachtet herum, bis sich jemand fand, der sich für sie interessierte.
Den Grund dieses Interesses aber hat bereits Winterfeld a. a. 0. S. 412 ange-
deutet: die kanonische Frage über die Erlaubtheit des Bistumswechsels, der
Angelpunkt in der Formosianischen Streitsache, war damals akut wegen der
Versetzung des Bischofs Giseler auf das Magdeburger Bistum, in den Versen
des Vulgarius aber mochte Otto und seinen Kreis die Verherrlichung Ronis
anziehen" — und Leo von Vercelli gehörte mit in erster Linie zu denen, die
neben Gerbert diese Ideen teilten (s. Bloch, N. Archiv XXII. S. 78. 83._ 89 ff.
97 f.) Ich weise noch darauf hin, dafs Bl. 13 die Anfangsworte des Gedichtes
Roma caput mundi rerum suprema potestas von einer anderen Hand in grofsen
Zügen am Rande wiederholt sind: Roma caput mundi regit orbis freua rotuudi
liefs aber um jene Zeit Otto aufsein Majestätssiegel schreiben (nach H. Günther,
König Heinrich II. S. 3, vgl. Giesebrecht, Kaiserzeit I^, 726), und die Haupt-
urkunde des Logotheten Leo (s. Bloch a. a. 0. S. 92. Mon. Germ. Diplomata
III, 389) beginnt: Romam caput mundi profitemnr. Das Siegel der letzteren
trug die Aufschrift Aurea Roma, das Gedicht des Vulgarius bei Winterfeld
Nr 5 beginnt Nunc gaudeat aurea Roma (vgl. Bloch S. 96). Dafs die Toten-
klage Leos um Otto mit der Begrüfsung des neuen Herrschers Heinrich (N.
Archiv XXII, 119) ebenso beginnt wie die erste Schrift des Auxilius (Bl. 14^
Quis dabit capiti meo aquam usw.) imd sich auch noch einige andere An-
klänge, wenn auch allgemeiner Natur (vgl. z. B. Nr XVIII bei Winterfeld mit
382 Achte Bibliothekarvcrsamiulung
Ilineu daß eigenartigste Stück unserer Sammlung vorführen, so hätte
ich schwerlich ein anderes wählen können; aber auch abgesehen von
der inhaltlichen Seite bietet es liinsichtlich der Ueberlieferungs- und
Ilandschriftengeschichte des Eigenlümliclicn genug, so dafs es auch in
dieser Beziehung als Musterbeispiel betraclitet werden kann, und
schliefslich ist es noch für uns von besonderer Bedeutung durch manche
Beziehungen und gewissermafsen sogar als eine Art gleichzeitiger Er-
gänzung zu einem der wichtigsten Dokumente für unsere Bibliothek-
geschichte, dem oben besprochenen Buchverzeiclinis Ottos III.
Andere merkwürdige unteritalische Handschriften zeigt unser Aus-
stellungsverzeichnis Nr 3—8: den alten Cassiodor saec. Vlll. Patr. 61,
dem Gedichte des Leo), hier finden, habe ich schon im Katalog betont. In
Leo, dem Kanzler Ottos und Heinrichs (vgl. Bloch S. KMiil'.), wird man viel-
leicht auch am ungezwungensten die l'crson vermuten können, die die Ueber-
mittelang der Bücher Ottos imd wohl mancher anderen namentlich ober-
italischen, an Heinrich besorgte. Auf eine gewisse Aehnlichkeit der Hand im An-
fang (der Vorschrift?) des Leouinischen Gedichtes unseres Manuskripts mit der
des Bücherverzeichnisses in dem vorher besprochenen darf hier ebenfalls noch
hingewiesen werden, und auch der Umstand, dafs gerade Leo bei dem Sturz
jenes Johannes l'hiiagathos tätig war (Bloch a. a. 0. S. 82), mag dazu dienen,
das Netz dieser Beziehungen dichter zu ziehen, wenn man auch aus diesen
allgemeinen Verhältnissen nicht gerade konkrete Tatsachen ableiten darf
In palaeographischer Hinsicht zu entscheiden, ob die beneventanischen
Schriftzüge des Codex noch den ersten Jahrzehnten des lo. Jahrhunderts an-
gehören können, oder ob sie dem Ende dieses Zeitraumes angehören müssen,
dürfte bei der Eigenart dieser Schriftgattung nicht so leicht sein (Wattenbach,
Lat. Palaeogr. 4. A. S. 20). Aber auchDümmler, Winterfeld und Chronst gehen,
wenn ich recht sehe, in diesem Fall nicht von dem palaeographischen Moment
aus, sondern von dem oben angegebenen äufseren Grunde. Doch darf ich wohl
darauf hinweisen, dafs das für diese Zeit mir zu Gebote stehende Schritt-
muster aus Monte Cassino in Steffens lat. Palaeographie 1. Aufl. 1903. Taf. t)2, 2
(aus den Jahren 915 — 954) sich ziemlich genau mit dem Schriftcharakter der
Auxiliustraktate decken dürfte. (Auch Traube a. a. 0. S. 8 in seiner kurzen
Aufzählau^: saec. X in.) Für die Bestimmung des italienischen Charakters
späterer Minuskel -Einträge wird, wie ich glaube, die Beiziehung der be-
rühmten Institutionen Handschrift Msc Jur. 1 (Ausst. 23) dienlich sein,
die mau auch sonst nach Italien, doch wohl allzufrüh in das 9. Jahr-
hundert verweist. Diese Handschrift ist meiner Ansicht nach ebenfalls mit
Otto in nähere Beziehung zu setzen wegen des von ungelenker Hand einge-
schriebenen Eintrages auf Bl. 1 über die Hofbeamten, eines auch in einer
Florentiner Handschrift dieser Zeit erhaltenen Stückes ans der Graphia aureae
urbis Romae, die auf die Zeit Ottos und seinen Hofhält zurückgeht (vgl. über
diese Giesebrecht, Kaiserzeit P, 879f, Bloch, N.Archiv XXII, 84). Ebenso
mag sich der entsprechend am Schlüsse dieser Handschrift eingetragene Ab-
schnitt über Justinian auf die Nachahmung der byzantinischen Etikette (Giese-
brecht a. a. 0. I, 724; vgl. Kehr in Hist. Zeitschrift N. F. :!(i. S. 403) beziehen,
den hier erklärten Beinamen des Justinian sind nachgebildet die Ottonischen
Komanus, Saxonicus et Italiens in dem Diplom 390 (das sich chronologisch
also an die oben angeführte Urkunde 389 anschliefst!). Ein Gesetz Ottos I.
von 971 ist am Schlüsse der Institutionen Bl. 124 von anderer Hand adnotiert.
Im ganzen wird mau daran erinnert, dafs nach dem unter Otto III. einge-
führten Zeremoniell bei der feierlichen Einsetzung der römischen Eichter das
Gesetzbuch des Justinian diesen vom Kaiser überreicht wurde. (Vgl. Giese-
brecht I-^, S. 726. S77f. 892 ff.). Vielleicht hat auch unser Codex diesem Zwecke
gedient.
Die kgl. Bibliothek in Bamberg und ihre Handschriften 383
desgl. die Vita Silvestri Patr. 20, dann -(leu Paulus Diaconus Hist. 6,
der namentlich wegen der Vermischung der beneventanischen Schrift
mit italienisch-karolingischer Minuskel merkwürdig ist; Bl. 194 ist die
Vorderseite in der ersteren, die Rückseite in der letzteren geschrieben
und zwar erfolgt der Wechsel mitten im Satze. Geradezu in einander
übergehend erscheinen die beiden Schriftarten auf einem Vorsatzblatt
in Patr. 101; in dem Cassiodor Bibl. 56. auch in der berühmten In-
stitutionen Handschrift Jur. 1 (Ausst. 23), zeigen sicli die Eigentümlicli-
keiten der beneventanischen Schrift, namentlich die Fragezeiclien über
den Frageworten quid, an usw. bewahrt. (Vgl. auch unten Hist. 3).
Im Zusammenhange mit diesen wäre noch darauf hinzuweisen, dafs
das Autograph der Historia miscella des Landulphus Sagax in bene-
ventanischer Schrift, jetzt in Rom Palat. lat. 909, ein Geschenk Kaiser
Heinrichs, wahrscheinlich an das Kloster Korvey, war (Traube a. a. 0.,
S. 9), und auch in dem der Regensburger Schule angehörigen Evangelien-
buch des Kaisers Heinrich in der Vaticana, das früher sich in der
Lütticher Diözese befand, stehen Randglossen dieser Art. (Swarzenski
S. 123, vgl. oben S. 372).
Eine ganze Gruppe von unteritalischen Handschriften glaubte man
früher konstatieren zu können auf Grund einer Nachricht über die
literarische Produktion am Hofe des Herzogs Johannes von Campanien,
welche der Prolog der Vita Alexandri des Archipresbyters Leo, der
sog. Historia de proeliis, überliefert. Unser Codex (Hist. 3, Ausst. 27)
bildet den Bestandteil einer merkwürdigen Kompilation von Geschichts-
werken in eigenartiger Bearbeitung, die auch wegen der sprachlichen
Uebergangsformen interessant ist. Allein dieser selbst ist, wie ein
Schreibervers zeigt, unter dem Bischof Arnulf II. von Mailand 998
bis 1018 geschrieben, um so weniger kann man nach den dort er-
wähnten Schriftstellern unsere Handschriften des Josephus, Dionysius
Areopagita oder die Liviushandschriften auf diese Bücherfabrikation
zurückführen, zumal, wie L. Traube (a. a. 0., S. 13) bemerkt, diese
Exemplare der Bamberger Bibliothek sehr verschiedenartige, aber
sicher nicht unteritalische Schriftzüge haben. Doch ist die erwähnte
Mailänder nach einer Vorlage i) in beneventanischer Schrift geschrieben;
das läfst sich z. B. Fol. 242 erkennen, wo der Schreiber über das
Wort quid ein Fragezeichen gesetzt hatte, wie es in dieser Schriftart
üblich ist, das er dann, sein Versehen erkennend, wieder zur Hälfte
ausradierte. Eine Mailänder Bischofsliste bis zum Tode des genannten
Arnulf 1018 enthält der bekannte Pseudo - Isidor Can. 4 (Ausst. 24),
dann war dieser auch nach einer Inschrift beim Beginne des älteren
Teiles im Besitze eines Bischofs Anselm. So viel sich aus dem frag-
mentarisch erhaltenen Eintrag erkennen läfst, wird das indes kaum
der 896 gestorbene Anselm III., sondern einer der Bischöfe dieses
Namens gegen Ende des 11. Jahrhunderts gewesen sein, so dafs unsere
1) Ueber ein ähnliclies Verhältnis des Dionysius Patr. 66 s. Traube, Poctae
lat. III, 525.
i^84 '. Achte Bibliothckarversaiumlung
Ilandschnft wohl erst in späterer Zeit über die Alpen kam. Gerade
bei norditalischen Manuskripten lag ja die Erwerbung durch Bamberger
Bischöfe näher. Hervorgehoben möge hier noch werden die aus dem
zehnten Jahrhundert stammende Canonessammlung (Can. 5, Ausst. 25),
welche nacli der Widmung an den Mailänder Bischof Anselm II.
(883 — 897) unter dem Namen Collectio Anselmo dedicata bekannt ist,
und als Beispiele weiterer italisclier Handschriften der grofse Codex
mit seinen merkwürdigen Illustrationen zur Geschichte Jobs (Bibl. 41,
Ausst. 2G), der schon früher anläfslich der darin gefundenen Livius-
fragmente erwähnt wurde, die wichtigen Handschriften des Priscian
Class. 43 und des Florus Class. 31 (Ausst. 21. 22), ferner wohl auch
der Josephus Class. 80. Auch bei dem ganz alten Ilalbunzialcodex
Patr. 87 (Ausst. 2) vermutet Traube (a. a. 0., S. 8) italische Herkunft.
Es ist hier aber noch eine Anzahl von Manuskripten anzuführen,
die direkt auf Otto und seine Residenz in dem geliebten Rom zurück-
weisen. An die Spitze glaube ich aus den schon oben (S. 382 Anm.)
besprochenen Gründen die Institutionen Jur. 1 (Ausst. 23), die älteste
und beste der erhaltenen Handschriften, setzen zu sollen. Dem dort
erwähnten Abschnitt über die Hofbeamten schliefst sich in Patr. 107
(Ausst. 48) ein verwandter an, Beschreibung eines Kaiserpalastes, sowie
früher dem Johannes Scottus zugeschriebene Spottverse auf Rom (nach
Traube in den Mon. Germ. bist. Poetae lat. III, 554 von einem
Neapolitanischen Grammatiker am Ende des neunten Jahrhunderts ver-
fafst), ferner hat uns die Handschrift auf der ersten Seite jenes merk-
würdige Aufgebot Otto 11. von 981 erhalten, das von einer deutschen
Hand in den wahrscheinlich italienischen Codex eingetragen wurde.
Schon dieser hat einen Abschnitt über die Himmelfahrt Mariae; weiteres
derartige nebst Gedichten auf das genannte Fest, die Beziehungen auf
Otto III. enthalten, findet sich in Lit. 54 und Patr. 88 (Ausst. 53. 52).
Bei der ersteren Handschrift hat Bloch (N. Archiv XXII, S. 112) an
Leo von Vercelli als Verfasser der Verse gedacht (unser Codex ist
eine spätere Abschrift, eigentümlicherweise ist das gleiche Stück auch
wieder in Monte Cassino erhalten!), bei der zweiten, in welcher der
Name Ottos radiert und durch den Heinrichs ersetzt wurde, wird man
ebenfalls an Leos schon oben erwähntes Gedicht erinnert, in dem mit
der Totenklage um den verstorbenen Otto die Begrüfsung des neuen
Herrschers verbunden ist (Bloch a. a. 0., S. 119 ff.). Auch auf der ersten
Seite des letztgenannten Manuskriptes stehen Widmungsverse für den
Kaiser; geschrieben ist es übrigens wohl von französischen Händen,
bei deren erster sich die Gewöhnung an Urkundenschrift verrät. Auf
Ottos Bufsübungen im Kloster des h. Michael am Monte Gargano (Giese-
brecht I, 716. 862) weist schliefslich eioe Handschrift der Prognostica
futuri saeculi des Julianus Tolet. Patr. 108, deren erstes Blatt noch den
Schlufs der Apparitio S. Michaelis (Mon. Germ. 4o. SS. rer. Langob. S. 543)
enthält, wie das letzte den Anfang der von anderer Hand beigeschriebenen
Legende der Maria Aegyptiaca. Das erstere Stück umfafst die Be-
schreibung des genannten Heiligtums, das letztere schliefst sich wenigstens
Die kgl. Bibliothek in Bamberg und ihre Handschriften 385
diesem Ideenkreis, der zeitweiligen schwUrmerischen Hinneigung des
Kaisers zum Eremitenleben (Giesebr. I, 716 f. 749 f.) an; beide gehen
wohl auf süditalische Vorlagen zurück, während der Schreiber eher
Norditaliener gewesen sein könnte.
Ludwig Traube hat in seiner Schrift über die Bamberger Livius-
fragmente, wo er auch eine Gruppierung des ältesten Handschriften-
bestandes versuchte, die oben genannte Hypothese zurückgewiesen, die
uuf den neapolitanischen Herzog Johannes zurückgehen will, dafür
aber auch eine andere sehr wichtige Verzweigung klargelegt, die nach
Reims, dem Schauplatz der Lehrtätigkeit, für kurze Zeit auch dem
Bischofssitz Gerberts führt. Durch äufsere Anhaltspunkte war bis jetzt
die Reimser Herkunft bei zweien unserer Handschriften zu konstatieren,
zunächst bei einem Augustincodex (Patr. 21, Ausst. 28), in welchem
eine öfters vorkommende Inschrift bezeugt, dafs er von dem Archi-
diakon Herimarus an die Brüder von St. Remy geschenkt sei; es ist
aber schon ein charakteristisches Zeichen von einem gewissen Reichtum
an Reimser Handschriften, dafs einstens auch der Michelsberg eine
ähnliche besafs, die sich jetzt in Dresden befindet (De 182), ein Ge-
schenk des Propstes Ragener ebenfalls an den Dom zu Reims
(Traube a. a. 0., S. 7). Als die interessanteste aber war bis jetzt zu
betrachten das von Pertz entdeckte, 992 — 998 geschriebene eigen-
händige Konzept des Richer, eines Schülers Gerberts, zu seinem von
diesem veranlafsten und ihm gewidmeten Geschichtswerke (Hist. 5,
Ausst. 29), wertvoll nicht nur als die einzige erhaltene Handschrift
und als Autograph, sondern auch besonders deshalb, weil es einen
direkten Einblick in die Arbeitsweise des Autors gestattet. Wie sich
hier am Schlüsse Briefe Gerberts an Kaiser Otto eingetragen finden,
so enthält die vorher genannte Handschrift die gegen ihn gerichteten
Synodalbeschlüsse von Pavia aus der Zeit seines Konfliktes mit dem
römischen Stuhl (997).
Eine höchst bedeutsame Erweiterung dieses Reimser Ilandschriften-
kreises ist nun durch Traube erfolgt, der in Reims eine Handschrift
von dem Hauptwerke des Johannes Scottus jhqI (pvotoav fand, die
der Autor selbst mit Randbemerkungen in insularer Schrift versehen
liat. Diese Randbemerkungen sind nun in dem Bamberger Msc. Philos. 2
(Ausst. 30) in den Text eingefügt, dagegen enthält dieses neue Er-
gänzungen und Noten von der Hand des Johannes, die wieder in
einer Pariser Handschrift verarbeitet sind. „Palaeographische Be-
trachtung ermöglicht hier einen sonst selten vergönnten Einblick in
die Werkstatt eines der tiefsten Denker des Mittelalters" (Sitz. Ber.
d. philos. und d. hist. KL der k. b. Akademie der Wiss. zu München
Jahrg. 1905, S. 5). „Auf die Züge der Hand des Iren", konstatiert
Traube weiter (Quellen und Untersuchungen zur lat. Philol. d. M. A. 1, 2
S. IX), „stöfst man aber auch in Handschriften der Bamberger Bibliothek,
die nicht Werke des Johannes selbst, sondern ältere patristische, von
ihm benützte Literatur enthalten, wie Q. VI 32 (Patr. 46, Ausst. 31).
Es kann ja nicht mehr fraglich sein, dafs ein Teil der Bamberger
386 ,^ Achte Bibliothekarversauiuiluug
Sammlung sich der edlen Genealogie rübmen darf, die von Johannes
Scottus über Gerbcrt (der den Joliannes kennt) zu Otto III. und
Heinrich IL liinüberfülirt". Auf älinliclie insulare Randbemerkungen
weist Traube liin bei unserer ältesten llandsclirift aus dem seclisten
Jalirhundert, llieronymus und Augustin Patr. 87 (Ausst. 2); den berühmten
Plinius (Class. 42, Ausst. 39) setzt er gleichfalls mit diesem Kreise
in Beziehung, wie er auch die an Otto gerichteten Widmungsverse in
dem Isidor II. nat. 1 (Ausst. 51) vermutungsweise Gerbert zuschreibt.
Es läfst sich der Keimser Kreis aber, wie ich glaube, noch erweitern
durch eine Anzahl von Handschriften, die seitlier irrtümlich allzuspät
augesetzt wurden und die in das zehnte Jahrhundert gehören, so die
Vita Kemigii des Reimser Erzbischofs Ilinkmar (llist. 162, Ausst. 34),
welcher eine Abteilung Homilien von llaimo beigebunden sind, dann
durch zwei Handschriften, die durcli ihre mit tironischeu Noten ver-
mischten, in spitzer kleiner Schrift geschriebenen Glossen eine gewisse
Verwandtschaft zeigen, einen Boetliius De institutioue arithmeticae
(Class. 8, Ausst. 33) und den Grammatiker Eutyches (Class. 30, Ausst. 32).
In tironischen Noten sind, wie hier noch ergänzend angeführt sei, zum
grofsen Teil geschrieben Homilien des Ileiricus von Auxerre, die einen
Bestandteil jenes nach Traube aus dem Besitze des Johannes Scottus
stammenden oben erwähnten Boethiuscodex (Patr. 46) bilden, wie der-
artige auch in den Boethius-Glossen daselbst vorkommen, auch in der
Handschrift des Johannes jisqI (pvöecov finden sich solche an einigen
Stellen, ferner noch in einem Quintilian (Class. 44, Ausst. 35), der von
sehr verschiedenen, wie ich glaube, ebenfalls französischen Händen
geschrieben ist. Einen äufseren Anhaltspunkt für die Reimser Herkunft
kann ich wenigstens für die genannte Handschrift Class. 8 anführen.
Auf der letzten Seite sind Orationen zu S. Sebastian und zu einem
h. Polykarp eingetragen, nicht dem bekannten Bischof von Smyrna
dieses Namens, sondern eben jenem Genossen des h. Sebastian, dessen
Leib, wie die Acta Sanctorum (23. Febr. III, 374) angeben, im neunten
Jahrhundert in ein monasterium Altvillare der Reimser Diözese (Haute-
ville an der Marne) transferiert wurde; auch in der oben erwähnten
Handschrift des Propstes Ragener, die ich durch die Güte der k. Biblio-
thek in Dresden hier vergleichen konnte, findet sich ein Blatt aus
der Passio dieses sonst ja wenig bekannten Heiligen eingeklebt. Wie
dies bei einem derartigen wissenschaftlichen Zentralpunkt zu erwarten,
divergieren übrigens die Reimser Schriften sehr stark, erstrecken sie
sich ja auch über einen Zeitraum von mehr als 100 Jahren. Aber
doch lassen sich, meine ich, mit aller Reserve, die man sich gegen
voreilige Verallgemeinerung auferlegen mufs, auch gewisse äufsere
Eigentümlichkeiten bei den einzelnen Gruppen wahrnehmen. So dürften
sich namentlich unsere italischen Handschriften häufig durch eine
dünnflüssige graue Tinte auszeichnen, während diese bei den Reimsern
und französischen überhaupt oft stark vergilbt ist. Auch ein kleines
breites Quartformat wie es z. B. der Macrobius (Class. 37, Ausst. 36)
und der Martianus Capella (Class. 39. Ausst. 37) mit der kleinen
Die kgl. Bibliothek in Bamberg nnd ihre Handschriften 387
schönen Schrift zeigt, scheint hier beliebt ^gewesen zu sein. Noch eine
Anzahl anderer Handschriften wird französischen Schreibschulen zu-
gewiesen werden müssen, so geschah dies schon von Traube hin-
hichtlich der Gromatici (Class. 55, Ausst. 38), des Sammelbandes Med. 1
mit dem Bücherverzeichnis Ottos, der Antiquitates des Josephus Class. 78,
der 1. und 3. Dekade des Livius Class. 34. 35, denen sich wohl ein
zweiter Quintilian (Class. 45, Ausst. 77) anschliefsen dürfte. Gerade
von den (meiner Ansicht nach teilweise zu 'spät datierten) Klassiker-
handschriften scheinen viele in diese Kategorie zu gehören, namentlich
die schulmäfsig behandelten wie Boethius (z. B. Class. 11. 12?). Doch
nur eine genauere wissenschaftliche Bearbeitung der Kommentare wird
diese Verhältnisse (etwa auch den Einflufs Gerberts und dergl.) näher
zu bestimmen vermögen. Ich möchte nur noch auf ein eigenartiges
Stück schottischer Gelehrsamkeit, die Dechiffrierung des Dubtach-
Briefes in der Boethius-Handschrift Class. 6 hinweisen und schliefslich
den Kommentar des Abtes Abbo von Fleüry (um 998) zum Calculus
des Victorius (Class. 53, Ausst. 40) und die wahrscheinlich in dem
normanischen Kloster Jumieges entstandenen Heiligenleben (Patr. 134,
Ausst. 41) anführen, die Giesebrecht, wohl zu spät, um das Jahr 1000
ansetzt, sowie die Chroniken aus dem lothringischen Kloster Lobbes
(Patr. 62) hier hinzufügen.
Eine gewisse überleitende Stellung zu den älteren Zeiten nimmt
die aus der vita Lambert! und der vita Trudonis kompilierte vita
S. Remacli (Hist. 161, Ausst. 42) ein, die samt ihren in die Mero-
wingerzeit zurückreichenden älteren Urkundenbeigaben in den ersten
Jahrzehnten des zehnten Jahrhunderts in Stablo geschrieben ist, während
die späteren bis gegen Ende dieses Zeitraumes reichen; bemerkenswert
ist sie auch wegen des schönen Bildes des Heiligen. Dafs die Hand-
schrift wegen der genannten Urkundenabschriften in die kaiserliche
Kanzei kam (Leitschuh, Führer S. 41), finde ich weniger wahrscheinlich;
zudem kann ich auch bei einem Martyrologium (Lit. 158, Ausst. 43)
die Herkunft aus dem verwandten Malmedy konstatieren und an
mannigfachen Beziehungen zu dem Doppelkloster hat es nicht gefehlt.
So sind wir in chronologischer, gewissermafsen auch in geo-
graphischer Beziehung der Gruppe unserer Karolingischen Handschriften
nahegerückt. Die glänzende Schule von Reims war im Laufe der
Zeit der karolingischen Hofschule zur Seite getreten. In der Klassiker-
handschrift Nr 30, dem mit tironischen Noten versehenen Eutyches,
den ich oben zu der Reimser Gruppe stellte, findet sich auch das
grammatische Werk deS Iren Clemens, der am Hofe Ludwig des
Frommen wirkte und diese Schrift in den beigegebenen Versen dem
jungen Lothar widmete. Des Johannes Scottus, des grofsen Lehrers
unter dem Sohne Ludwigs, Karl dem Kahlen, wurde ebenfalls oben in
Verbindung mit den Reimser Handschriften gedacht. Indem wir nun
noch eine Stufe weiter hinaufrücken, tritt uns statt der beherrschenden
Gestalten eines Gerbert und Johannes Scottus das Bild Alcvins ent-
gegen.
388 / Achte Bibliothekarversannnluuü:
t)
Noch vor nicht allzulanger Zeit kannte man nur eine gesicherte
Karolingische Handschrift unserer Bibliothek allerdings von über-
ragender Bedeutung, die gewaltige Alcvinbibel (Bibl. 1, Ausst. 12).
Durcli die auf Purpurstroifen eingetragenen Verse und das Medaillon-
bild Alcvius ist ihre Entstehung in Tours im Auftrag und zu Leb-
zeiten desselben, also vor 804, bezeugt. Freilich darf man sicli unter
dem letzteren kein Porträt vorstellen, es ist ein kleines münzenartiges
Bild, das nach seinen allgemeinen Umrissen sicli nicht von der gleich-
artigen über den Band zerstreuten, leider häufig sinnlos ausgeschnittenen
Darstellungen der Proplieten, Evangelisten und dergl, unterscheidet.
Eine zweite Turonische Handsclirift, Boetliius De aritlimetica (Class. 5,
Ausst. 1.3), wurde bis in die neuere Zeit dem zehnten Jahrhundert zu-
gesclirieben, obgleicli sie, um einen Ausdruck Traubes zu gebrauchen,
die Fabrikmarke von Tours, die Turonisclie llalbunziale, an der Stirne,
trägt. Die Widmungsverse stehen sogar noch jetzt als Verse Gerberts
in der 1899 erschienenen Ausgabe von dessen Opera mathematica von
Bubnov, sie können aber, Avie zuerst Franz Friedrich Leitschuh (Ge-
schichte der karolingischen Malerei Berlin 1894) erkannte, niclit auf
Otto, sondern nur auf Karl dem Kahlen gedeutet werden, unter dem
die Handschrift etwa gegen die Mitte des neunten Jahrliunderts entstanden
ist. Zu einem anderen schweren Irrtum liat übrigens wieder die Ver-
wechslung dieser Turonisclien Zierschrift mit der ihr allerdings fast
ganz gleichförmigen alten Buchschrift gefülirt bei unserem ältesten
vollständigen Manuskript, dem Hieronymus und Augustin Patr. 87
(Ausst. 2), der noch in den neuesten Ausgaben als Codex des neunten
Jalirhunderts angeführt wird, trotzdem er durchgehends in Halbunziale
geschrieben ist, trotz der Einträge in alter Kursivschrift u. a. und des
dünnen ganz alten und teilweise durch den sog. einfaclien Frafs an-
gegriffenen Pergamentes. Auch hier war es Traube, der zuerst, durch
Jaecks Schriftmuster aufmerksam gemacht, vor etwa zehn Jahren
der scliönen Handschrift die ihr gebülirende Stellung im sechsten Jahr-
hundert zuwies.
Bei der Bearbeitung der patristischen Manuskripte war es dann
noch möglich, den Kreis der karolingischen Handschriften um drei
sehr interessante Stücke zu erweitern. Ich nenne zunächst Msc. Patr.
155 (Ausst. 14), das, von Jaeck sonderbarerweise dem 1 1. Jahrhundert
zugewiesen, als unbenannte Homiliensammlung bisher keinerlei Be-
achtung fand, in der Tat aber wohl eine der ältesten Handschriften
des Homiliars des Paulus Diakonus darstellen dürfte. Leider hat man
den schön geschriebenen Codex im Kloster Neunkirchen a. B., dem
er gehörte, bevor er in die Dombibliothek kam, namentlich im 15. Jahr-
hundert durch Rasuren und Ueberschreibung in barbarischer Weise
für den liturgischen Gebranch der späteren Zeit zurechtgemacht.
Noch sonderbarer war es, dafs ein Hieronymus contra lovinianum
mit der Expositio symboli des Rufin Patr. 86 (Ausst. 15 a) für eine
Handschrift des 10. Jahrhunderts gehalten werden konnte, läfst der
Codex doch in sehr interessanter Weise förmlich in den Entwicklungs-
Die kgl. Bibliothek in Bamberg und ihre Handschriften 389
prozefs der karoliagischen Minuskel hineii^blicken. Er ist nämlich im
allgemeinen in dieser Schriftart geschrieben (genauer sog. vorkarolin-
gische Minuslcel im ersten, eigentliche karolingische Minuskel im
zweiten Teil), dagegen sind für Zitate sog. merovingische Schrift und
Halbunziale verwendet. Auf der ersten Seite steht zudem in grofsen
Buchstaben die Widmung: Jesse pontifex utere felix. Das kann nur
Bischof Jesse von Amiens sein, den Karl der Grofse öfters mit wichtigen
Aufträgen betraute. So empfing er 799 deiT vertriebenen Papst Leo
und geleitete ihn nach Rom zurück, 800 finden wir ihn bei der Krönung
Karls anwesend, 802 war er bei einer Gesandtschaft beteiligt, welche
die guten Beziehungen zum Byzantinischen Hof herstellen, wie mau
annimmt, sogar um die Hand der Kaiserin Irene für Karl werben
sollte, 810 Mitglied einer Kommission, die in Rom über den Zusatz
filioque im Symbolum mit dem Papste zu verhandeln hatte. Es ist
sogar sehr wahrscheinlich, dafs er die in dem Codex enthaltene Schrift
des Rufin hiezu und zu seiner 812 verfafsten Epistola de baptismo be-
nützte, nicht minder aber scheint der Hauptteil, die Schrift gegen
Jovinian, in engerer Beziehung zu stehen zu der ganz gleichzeitig von
Karl angeregten Frage der Reformation des Klerus (vgl. Simson, Jahr-
bücher u. Karl dem Grofsen II, 410. 494). Alcvin weifs in einem
Gedichte namentlich sein gewaltiges Organ zu rühmen (Mon. Germ. hist.
Poetae lat. aevi Carol. I, 246). Später fiel er von Ludwig dem Frommen
ab und starb um 836, seines Bistums entsetzt, in Italien. — Aber
unsere Handschrift kann uns allem Anschein nach noch mehr von
Karl und seinen Paladinen erzählen. Nach einem etwa im 15. Jahr-
hundert eingeschriebenen Inhaltsverzeichnis mufs der Band früher noch
die Salomonischen Schriften, Sirach und einen Sermo de angelis ent-
halten haben. Erst in der letzten Zeit gelang es mir, diesen Teil auf-
zufinden, er war, jedenfalls beim Umbinden der Domhandschriften i. J.
1611, mit einer Klassikerhandschrift (Class. 3, Ausst. 15 b) vereinigt
worden. Die Schrift ist völlig verschieden von jener des Manuskriptes
von Amiens, stimmt aber mit anderen französischen um die Wende
des 8. und 9. Jahrhunderts. Nun steht am Schlüsse des Hauptteiles
Bl. 93 der Name Meginfrit eingezeichnet, anscheinend von gleicher
Hand wie der Text, doch mit blasserer Tinte, und so würde man an
sich wohl nur auf einen Schreibernamen schliefsen. Nachdem nun
aber die Handschrift früher mit dem Jessecodex verbunden war, da
wir ferner von einem Meginfrid wissen, der ebenfalls eine Rolle am
Hofe Karls des Grofsen spielte, ist es, glaube ich, zumal der Name
keineswegs häufig vorkommt, nicht zu gewagt, in dieser Persönlichkeit
den Besitzer des zweiten Teiles der Jessehandschrift zu sehen, der ur-
sprünglich natürlich einen selbständigen Band bildete. Dieser Meginfrid
also war Kämmerer am Hofe Karls und, wie es scheint, ebenfalls dessen
besonderen Vertrauens gewürdigt, er war auch, wie man annimmt, unter
dem Namen „Thyrsis" Mitglied der Akademie und wird als solcher
öfters von den Hofpoeten genannt , sicher aber war er Alcvin enge
befreundet, von dem ein Brief an ihn erhalten ist und der in einem
390 _ Achte Bibliothckarversaiumlung
anderen seinen Tod aufs scliraerzlichste beklagte, als er 800 auf einem
Kriegszug im Beneventanisclien starb (Mon. Germ. hist. Epistolae Karol.
aevi II, Nr 111. 211; vgl. Simson, Jahrbücher u. Karl d. Gr. II, 221 f.
548). Es ist leicht möglicli, dafs die Handschrift damals an Jesse kam
und so mit der oben genannten vereinigt wurde. Dafs sie sich im
11. Jahrhundert bereits in Deutschland, wahrscheinlich in Bamberg be-
fand, zeigen mehrfach eingetragene interessante deutsche Glossen (so
auch in Can. 2, Bibl. 89), deren Bestimmung ich der Güte des Herrn
Geh. llofrates Dr. Steinmeyer in Erlangen verdanke, wie dies durch
Urkundeneinträge auch bei der Alcvinbibel und dem italienischen
Gregor Bibl. 41, durch deutsche Namen in dem italienischen Priscian
Class. 43 der Fall ist.
Am eigentümlichsten aber ging es mit einer dritten Handschrift
(Patr. 17, Ausst. IG), welche jetzt Sermonen des Augustin beigebunden
ist und den Titel trägt Liber primus (usw.) de laude dei et de con-
fessione orationibusque sanctorum collectus ab Alchonio levita. Es ge-
hörte nicht besonders viel Divinationsvermögen dazu, um zu erkennen,
dafs dieser Alchonius mit palaeographisch kaum merkbarer Veränderung
aus Alchoinus levita (bei einer Minuskel -Vorschrift für das Rubrum?)
entstanden war, gesichert wird diese Zuweisung dadurch, dafs das letzte
Kapitel die Uebersclirift trägt Albinus credulus, das Glaubensbekenntnis
des Alcvin (vgl. z. B. Odilonis credulitas Migne P. 1. CXLII, 1035. Irr-
tümlich nahm ich im Katalog an, dafs dieser letzte Abschnitt verloren
sei, nur die Ueberschrift ist ausgelassen). Nun sind als ein in sich
geschlossenes Ganzes in dieses Werk aufgenommen die Wunder des
h. Ninias, eigentlich besser eine metrische Biographie dieses Schotten-
apostels. Als ich diese in den Acta sanctorum zu identifizieren suchte,
fand ich wohl sie nicht, dagegen eine Briefstelle Alcvins zitiert, in der
er auf diese Wunder Bezug nimmt; sie seien, heifst es hier, in Gedichten
enthalten, die ihm seine treuen Schüler, Scholastiker der Yorker Kirche,
zugesandt hätten. Eigentümlich berührte es mich, als ich dabei den
Ausruf des Jesuiten Urban Stycker, des Verftxssers des betreffenden
Kommentars las: Utinam ad nos pervenisent carmina illa! Ich hatte
diese Wunder, die den Gegenstand der Sehnsucht des gelehrten Jesuiten
vor 150 Jahren bildeten, in der Hand. Es ist um so eigentümlicher,
dafs niemand darauf gekommen war, als Jaeck den Niniasteil in seinem
Katalog als selbständige Schrift aufgeführt und, wie ich später sah,
sogar Dümmler in seiner Ausgabe der Alcvinbriefe in den Mon. Germ,
an der zitierten Stelle (pag. 431) auf die alte Signatur wohl nach dem
Jaekschen Katalog hingewiesen hat. Aber näher hat sich in der
modernen Zeit, scheint es, niemand für diese Wunder interessiert und
so konnte denn auch der Alchonius als Ganzes sein Inkognito trotz
seiner durchsichtigen Maske bis auf die neueste Zeit ungestört geniefsen.
Nun darf man sich ja in dem (freilich nur in einer Abschrift des
10. oder 11. Jahrhunderts) neugefundenen Werke Alcvins nicht eine
Schrift von besonderer Originalität vorstellen, das ist überhaupt bei
der literarischen Produktion jener Zeit nicht zu erwarten, es ist eine
Die kgl. Bibliothek in Bamberg und ihre Handschrlfcen 391
Kompilation aus der Bibel, Kirchenvätern-; liegenden und christlichen
Dichtern. Aber von welcher Wichtigkeit doch die in ihr erhaltenen
Exzerpte sind, kann man daraus beurteilen, dafs der damals bereits
fertig gestellte Bogen von Vollmers Dracontius-Ausgabe in den Mon.
Germ, auf die Mitteilung von dieser Quelle kassiert werden mufste.
Sclion habe ich, meine sehr verehrten Anwesenden, llire Zeit mehr
als gebülirend in Anspruch genommen, und trotzdem bin ich Ihnen
die eigentliche Bibliotlieksgeschiclite schuldig geblieben, ich konnte
nur eine Skizze der Vorgeschichte geben, die hauptsächlichsten Ver-
zweigungen der Ueberlieferung andeuten, einzelne besonders cha-
rakteristische Stücke Ihrer Anschauung etwas näher rücken. Denn, wie
ich schon eingangs andeutete, nicht das war mir vergönnt, die Resultate
abgeschlossener Forschungen einfach in gedrängten Zügen zu einem
einheitlichen Bild zu vereinen, Sie gewissermafsen aus der Vogelschau
auf ein durchweg übersehbares Terrain blicken zu lassen, es handelt
sich vorläufig darum, einzelne Höhepunkte zu gewinnen und, soweit
eben der Blick von hier aus reicht, das mehr oder minder klar Er-
kennbare zu rekognoszieren. Eine gewisse Entschuldigung dürfte ferner
auch darin liegen, dafs es heute vor allem darauf ankam, Ihnen das
wertvollste Material vorzulegen, und das ist eben im allgemeinen das
der älteren Zeit angehörige, wie es sich in den Gruppen der Heinrici-
schen, Ottonischen, Karolingischen und der ältesten Handschriften dar-
stellt. Selbstverständlich dürfen wir nicht jede alte Handschrift als
eine Schenkung Heinrichs betrachten, aber einen gewissen Mafsstab für
die tiberwiegende Bedeutung dieses Grundstockes gewinnen wir doch
durch die nachweisbaren Teile desselben. Es liegt ja auch in der
Natur der Sache, dafs mit dem Aufhören der kaiserlichen Zuwendungen,
die ihre Schätze nicht nur fast allen Teilen der damaligen abend-
ländischen Kulturwelt, sondern auch den verschiedensten Zeitperioden
entnehmen konnten, ganz andere Verhältnisse eintraten. Dafs freilich
damit der Zugang an künstlerisch und sonst bedeutsamen Handschriften
nicht etwa abbrach, das können uns z. B. so reich ausgestattete Exem-
plare beweisen, wie das Evangeliar Bibl. 94 (Ausst. 74) und das Sakra-
mentar des Freisinger Bischofs Ellenhard Lit. 2 (Ausst. 75), beide be-
deutsame Vertreter der Kunstrichtung ihrer Zeit, in denen sich freilicli
auch schon der Rückgang gegen die Ottonisch-Heinricische Periode bei
dem Fortbesitze der technischen Errungenschaften kundgibt. Als ein
glänzendes Beispiel des Aufschwunges der nationalen Kunst tritt uns
dann das vermutlich in Franken entstandene prachtvolle Psalterium
aus dem 13. Jahrhundert Bibl. 48 (Ausst. 95) entgegen, merkwürdig aucli
wegen der durch Hornplatten geschützten Malereien auf dem Einbände,
anfserdem möchte ich noch hauptsächlich hinweisen auf die inter-
essanten Federzeichnungen in dem Psalmen - Kommentar des Petrus
Lombardus Bibl. 59 (Ausst. 94) sowie als Ausklang der Heinricischen
Epoche auf die Vita Henrici et Cunegundis (E. HI. 25, Ausst. 66), die
von dem Diakon Adalbert auf dem Michelsberge verfafst wurde (nach
Chroust, Mon. pal. XXI, 9, auch Schreiber von Bibl. 71. 72, Ausst. 91),
XXIV. 8. 9. 27
392 Achte Bibliotliekarvcrsauimltinp
doch ist unsere Handschrift eine daselbst für den Dom gefertigte Ab-
schrift des Originals, das nach Gurk kam; später bei der Heiligsprechung
Kunignndas i.J. 1200 wurde deren Biographie mit der scliönen Zeichnung
beigefügt, welche die legendenliafte ünsclniklsprobe der Heiligen dar-
stellt (vgl. Chroust, Mon. pal. XXI, 8. XXII, 4).
Auch an Zeugnissen über die wissenschaftliche Bedeutung der sich
entwickelnden Domschule fehlt es nicht. Wenn man die Worte des
Biographen des h. Anno, des Erzbischofs von Cöln und früheren
Schülers, dann Scholasticus an dieser, genau nclimen darf, übertraf
sie alle Schulen Deutschlands an Disziplin, religiösem und wissen-
schaftlichem Eifer. Als um die Mitte des 11. Jahrhunderts Anselm
von Besäte, der sich den Peripatctiker nannte, der Grofsneffe jenes
Bischofs Arnulf von Mailand, den wir in unsern oberitalischen Hand-
schriften wiederholt erwähnt fanden, mit seiner Klietorimachia Deutsch-
land durchzog, hielt er sicli auch in Bamberg auf und er zählt es
zu den literarischen Hauptpunkten, auf deren Anerkennung er besonders
Gewicht legte: Urbs nova Babenberg, sed non rudis artis et expers.
Mehr als ein Jahrhundert später weifs wieder ein Zögling dieser
Schule, der Kaplan und Notar Friedrich Barbarossas, Gottfried von
Viterbo, in seiner poetischen Weltgeschichte seine frühere Lehrmeisterin
nicht genug zu loben und namentlich von der wissenschaftliclien Ex-
klusivität des Klerus zu berichten, der auf den mit Mauern umzogenen
Hügeln wohnt unter Aussclilufs der Laien, der es verschmäht, zu
diesen und ihrem Marktgewühl lierabzusteigen, beglückt in seinen
grammatischen Studien; da darf kein deutsches Wort sich hören lassen,
für alle gibt es da einzig nur Latein (Pantlieon 33, Mon. Germ. Ilist.
S. S. XXII, 240). Und so bildet er denn selbst auch das „Babenberg"
der Vulgärspraclie in „Mons Pavonis" um. Eigentümlicher Weise hat
sicli eine Erinnerung an beide in dem gleichen Codex des Michels-
berges (Bibl. 50, Ausst. 89) bewahrt, wo zu verschiedener Zeit der
Vers des Anselm wie die kühne Etymologie Gottfrieds eingetragen ist,
von dessen Werk der Michelsberg übrigens ein Exemplar besafs. Wir
dürfen aber hier nicht mehr weiter eingehen auf einzelne namhafte
Schüler und Lehrer der Bamberger Schule, die teilweise liervorragende
Zierden deutscher Bischofsstühle bildeten, Avie in erster Linie Otto
der Heilige von Bamberg selbst, zumal wir ihre Spuren in unseren
Handschriften wenigstens jetzt nocli nicht nacliweisen könnten.
Historische Nachrichten von Bedeutung haben wir eigentlich nur
von der Bibliothek des Miclielsberges. Der vortreffliche Abt Andreas
Lang (Ausst. 137 — 141) liat uns in dem 1483 angelegten Inventar des
Klosters auch den damaligen Bibliotliekskatalog überliefert, wo die
Büclier im allgemeinen nach systematischer Ordnung in 18 Fächer
eingeteilt und darnach mit den Buchstaben A — S bezeichnet sind, im
ganzen 510 Bände, wobei aber Minderwertigeres, vielleicht im all-
gemeinen Papierhandschriften nicht verzeichnet zu sein scheinen. Der
gleiche Abt hat aber auch in seine in doppelter Rezension abgefafste
Klostergeschichte neben anderem reichen Ürkundenmaterial die alten
Die kgl. Bibliothek In Bamberg nnd ihre Handschriften 393
Bibliotlieksregister aufgenommen, die der Bibliotliekav Burcliard (f 1149)
unter den Aebten Wolfram I. (1112—1123) und Hermann I. (1123 —
1147) angelegt hatte. Als das Hauptergebnis, welches dieses Material
ermöglichte, hat vorläufig zu gelten der Harry Bresslau') gelungene
Nachweis, dafs der Verfasser der ersten Rezension der grofsen Welt-
chronik, welche man bisher dem Ekkeliard von Aura zuschrieb, der
Miclielsberger Mönch Frutolf (f 1 103) ist. Ein Werk von der Hand
des fleifsigen Mannes, die ihm ebenfalls von Bresslau zugewiesene
Schrift de officiis divinis (Lit. 134, Aust. 88), finden Sie hier aufgelegt.
Von geringerer Bedeutung als diese Register, die sich allerdings auch
nur auf ziemlich beschränkte Zeiträume erstrecken, ist ein Verzeichnis
aus der Zeit des Vorgängers des Andreas, des Abtes Udalrich und
ein nicht genau zu datierendes eines Rutger aus dem 12. Jahrhundert.
Das gleiche gilt von zwei kleineren Verzeichnissen, anscheinend Aus-
leiliregistern, der Dombibliothek (Gottlieb, Mittelalt. Bibliotlieken S. 22.
N. Archiv XXI, 194). Von den übrigen Klosterbibliotheken, welclie
hauptsächlicli Papierhandschriften lieferten, haben wir keine derartigen
Nachrichten.
Wohl mag die fortsclireitende literarhistorische Forscliung, wenn
sie nicht nur die Konstruktion der Texte, sondern aucli alle individuellen
Eigenschaften der einzelnen Handschriften, namentlicli Randbemerkungen,
Glossen usw. in ihr Bereich zielit, ferner eine methodisch sich aus-
gestaltende Paläographie, nicht zum wenigsten auch die genaue Durcli-
arbeitung in liturgischer Hinsicht in Zukunft nocli manche Tatsache
konstatieren, Beziehungen, Zusammenhänge und Einflüsse nachweisen,
Gruppen bilden und ausscheiden, vielleicht auch das Bild einer kon-
tinuierlichen Entwicklung bieten können, docli glaube ich, selbst von
diesen zu liofifenden Ergebnissen zukünftiger Forschung wird wohl
immer der interessantere Anteil jenen älteren grofsen Gruppen zu-
fallen, wie sie etwa bis in das elfte Jalirhundert liereinragen, weniger
der sicli mehr in internen Bahnen und beschränkteren Mafsen be-
wegenden späteren Entwicklung. So wenig wir uns selbstverständlich
einer einseitigen Vorliebe für die alten Bestände scliuldig machen
dürfen, wird man diese Anschauung doch in den geschilderten eigen-
artigen Verhältnissen unserer Sammlung begründet eracliten können.
Und so darf icli Sie denn aucli wohl im Hinblick auf die angedeuteten
inneren und äufseren Gründe, namentlich die Kürze der uns zu Ge-
bote stehenden Zeit bitten, sich mit meinen beschränkten heutigen
Ausführungen begnügen und, je nacli Ihren persönliclien Interessen,
namentlich das Bild dieser späteren Entwicklung aus dem aufliegenden
Handschriftenmaterial und den Notizen des begleitenden Verzeichnisses
selbst nach Möglichkeit ergänzen zu wollen.
1) Bamberger Studien im N.Archiv d. Gesellsch. f. ältere deutsche Ge-
schichtskunde XXI, 141 — 234, wo auch die Michelsberger Bibliotheksver-
zeichnisse publiziert sind.
27*
394 Achte rJibliüthekarvcrsamnilung
Unmittelbar an den mit lobliaftem lUnfall aufi;enommcncn Vortrai;
sclilofs sich eine kurze Oricntienint;- Dr. Scliottenlolicrs über die
ausi-estellten Bamberji'er Drucke. In einzelnen Gruppen wurde dann
die Ausstellunii- bosicbtiüt.
Am Naclimittas;- versammelten sicli die Teilnehmer um 3 Ulir
wieder in der Aula des Gymnasiums und Inirten mit rej^em Inter-
esse den mit Demonstration der Apparate verbundenen Vortraji; Prof.
Dr. E. Wiedemanns aus Erlani;en über die Weirs-auf-Sehwarz-Plioto-
uraphle an. Auf den Inhalt des Vortrags hier näher einzui^chen er-
übrigt sich, da Prof. Wiedemann selbst im Zbl. f. Bw. J. 23. 1906.
S. 22 ff. u. S. 247 das Wesentliche des Verfahrens dargelegt hat.
Ilervorgclioben sei nur, dafs es Prof. Wiedemann vor allem darauf
ankam, in dem Spiegelverfahren ein bequemes und billiges Hilfsmittel
zur Kopierung von Hand- und Druckschriften auszuarbeiten, das für
die gelegentliclie Benutzung an kleinen Bibliotheken und auf der
Reise tauglicli sein sollte. Seine einfaclie Spiegelvorrichtung läfst
sich an jeder guten Keisekaraera anbringen; besser ist natürlich die
Verwendung des Spiegels im Kasten. Für grofse Bibliotlieken und
sehr häufigen Gebrauch empficlilt er selbst mehr das Krumbachersche
Prismaverfahren, event. mit Kollkassette, obgleich letztere niclit viel
an Arbeitszeit spart und u. a. den Nachteil liat, dafs man sicli stets
auf das gröfste in einer Serie vorkommende Format einricliten mufs.
Audi darin stimmt er Krumbacher niclit bei, dafs ein Assistent mit
der Arbeit betraut werden soll: ein intelligenter l^nterbeamter wird
sie in der Regel besser ausführen. In dem physikalisclien Institute
des Referenten macht der Institutsdiener die Aufnahmen namentlich
orientalischer Handschriften, wie die vorliegenden sehr umfangreichen
Proben zeigen, mit dem besten Erfolge.
Der Vortrag maclite durch seine demonstratio ad oculos einen
sichtlich tiefen Eindruck auf die Zuhörer. Im Anschhifs daran fülirte
Hot tinger-Südende aus, dafs die Anfertigung solcher Aufnahmen
für die Frauen im Bibliotheksdienst eine neue gute Gelegenheit sein
werde , ihre manuelle Geschicklichkeit zu betätigen. Die Sitzung
dauerte bis 4 Uhr,
2. Sitzung. Freitag den 24. Mai, vormittags 9 Uhr.
Nach Beendigung der Mitgliederversammlung des V. D. B. (s. unten
S. 472) wird der Bibliothekartag wieder eröffnet. Der die Verhand-
lungen leitende stellvertretende Vorsitzende heifst den aus Rufsland
eingetroffenen Teilnehmer, Bibliothekar Wolter, willkommen.
3. Ueber Mifsstände im Dissertationenwesen.
Referent: Oberbibliothekar Dr. Geiger -Tübingen.
Hochverehrte Herren Kollegen! Gestatten Sie mir zum trockenen,
unerfreulichen Thema eine auf kleinen Umwegen zum Ziel gelangende
Einleitung, die etwas weniger trocken ausfallen soll! Wir feiern in
Ueber Mifsstände im Dissertationcnwesen 395
diesen Tagen in unserem Kreis ein bescheidenes erstes Jubiläum. Es
sind zehn Jahre her, dafs zum ersten Mal die deutschen Bibliothekare
sich als eigene Berufsgemeinschaft zusammengefunden haben. Damals
in Dresden und dann nach zwei Jahren in Bremen haben wir noch
einen Unterschlupf gesucht bei der grofsen Hausgemeinde des Philo-
logentages. Dann sind wir unsere eigenen Wege gegangen und haben
unsern Verein Deutscher Bibliothekare gegründet. Wer von uns in
Marburg bei der Begründung des Vereins mit dabei war, der wird sich
erinnern, dafs damals ernste, gewichtige Bedenken geltend gemacht
wnirden, ob nicht diese „Isolierung der Bibliothekare" für unsere Sache
zu grofsem Nachteil ausschlagen könne. Denn das ist ja unzweifelhaft
richtig, dafs eine bleibende Verbindung mit dem Philologentag uns
immer wieder mit Männern der Wissenschaft aus den verschiedensten
Gebieten in lebendige, persönliche Beziehung gebracht hätte, die für
die Wertung und Anerkennung unserer Berufsarbeit nur von Gewinn
hätte sein können. Wir hätten ganz von selbst bei den Verhand-
lungen die technischen, die Verwaltungsfragen, die spezifisch biblio-
thekarischen Themata zurücktreten lassen und hätten uns in dem
gröfseren Kreise vielleicht etwas mehr als die volle Gleichberechtigung
beanspruchende Männer der Wissenschaft gefühlt und betätigt. So
aber werden wir es nicht leugnen können, dafs bei unseren Biblio-
thekartagen die Fragen des Faches und Amtes immer entschiedener
und immer ausschliefslicher in den Mittelpunkt gerückt sind. Wir
haben es ja auch an gelehrten Zugaben nicht fehlen lassen und sind
deshalb jedes Jahr vor allem den Herren Kollegen vom Ort unserer
Versammlung dankbar, dafs wir ihre geschichtlichen Vorträge als Gegen-
gewicht gegen unsere recht unwissenschaftlich anmutenden, uns von
der Praxis unserer bibliothekarischen Tätigkeit aufgedrängten Ver-
handlungsgegenstände betrachten können. — So wird vielleicht auch
unsere diesjährige Tagung, bei der wir uns über „Mifsstände im
Dissertationenwesen" Und über das „Auskunftsbureau der deutschen
Bibliotheken und seine Suchliste" unterhalten wollen, den Draufsen-
stehenden, auch den hochverehrten Herren der reinen Wissenschaft,
nur das Bild bestätigen, das sie sich von den „Berufsbibliothekaren"
gemacht haben. Gehört doch auch das, was ich Ihnen vorzutragen
habe, zu den „Minutien des Bibliotheksdienstes", mit denen wir
„Berufsbibliothekare" uns nun einmal herumschlagen müssen. Und
wir empfinden es dabei selbst sehr lebhaft, dafs wir mit solchen all-
täglichen Sorgen und Mühen um Kleinigkeiten und Kleinlichkeiten
durchaus nicht auf die Höhen, sondern gar sehr in die Niederung der
„Kultur der Gegenwart" gestellt sind.
Die „Kultur der Gegenwart": ein grofses Wort und ein schöner
Titel! Lassen Sie mich dabei ein wenig Halt machen! Wer, dem das
Wort und das damit bezeichnete Wesen schon Kopfzerbrechens gemacht
hat, wer wird nicht schon diesem Proteus gegenüber alles Ernstes ge-
fragt haben:
396 ,_ Achte Bibliothekarvcrsauiuiluuj;-
Wer darf sie neuncn
Und wer bekennen:
Ich diene ihr?
Wer enipfiudeu
Und sich unteiwindeu
Zu sagen: Du dienst ihr nicht?
Verehrte Herrn Kollegen! Ich bin zu dieser bescheidenen Variante
zum Faust durch das Werk mit dem schönen Titel geführt worden. Das
ist ja ein Werk, das wir „Berufsbibliuthekare" gründlich studieren
und stetig zur Hand haben sollten. Denn Avas kann uns, die wir bei
der Fürsorge für unsere Bibliotheken mit allen Fragen der Kultur
der Gegenwart auf dem Laufenden bleiben sollen, was kann uns will-
kommener sein, als ,. ein solches den Namen einer Fncyklopädie erst
wieder mit Recht verdienendes Werk", das uns nach dem Vorwort
des Herausgebers hiermit von den ersten Gelehrten und Fachmännern
unseres Vaterlandes geschenkt wird? Ich glaube auch annehmen zu
dürfen, dafs das Werk gerade in unseren Kreisen die Leser und Be-
nutzer finden wird, die für das Werk als Ganzes Sinn und Interesse
haben. Ich spreche es offen aus: Der ist kein rechter „ Berufsbiblio-
thekar", der für den grofsen Gedanken, dem das Werk „Die Kultur
der Gegenwart, ihre Entwicklung und ihre Ziele" dienen will, kein
Verständnis hat. Und jene erste Abteilung des ersten Teils, „Die all-
gemeinen Grundlagen der Kultur der Gegenwart", in der unser An-
teil und unsere Arbeit an der „Kultur der Gegenwart" ihre Stelle ge-
funden hat, kann erst recht für uns zum Prüfstein dafür werden, wie
weit wir von den hohen Aufgaben unseres Berufes erfafst und erfüllt
sind. Darum freut es mich und wird es uns alle freuen, dafs der
Fachgenosse, der aus unseren Reihen und für unser Fach gesprochen
hat, sich dieser hohen Aufgabe vollbewufst ist. Wir sind ja in dem
neuen Werke mit unseren „Bibliotheken" durchaus dem Charakter der
Gegenwart entsprechend ganz entschieden in den Winkel gedrängt.
Unter den „wichtigsten Bildungsmitteln" stehen wir an letzter Stelle.
Da gehören wir nicht aufs engste mit den Schulen und Hochschulen
zusammen, sondern nach den Museen, nach den Ausstellungen, nach
Musik und Theater und Zeituugswesen, kommt endlich, wie der Poet
bei der Teilung der Erde, als letztes das Buch und mit ihm die
Bibliotheken. Wollen wir leugnen, dafs in dieser Reihenfolge tat-
sächlich zum Ausdruck kommt, was wir mit unseren Bibliotheken heute
noch bei uns in Deutschland für sehr weite Kreise unseres Volkes be-
deuten? Doch wir wollen uns nicht darüber grämen, dafs diese Be-
deutung heute noch nicht allgemein erkannt ist. Der vortreffliche
Abschnitt unseres Kollegen Milkau zeigt uns und andern, dafs wir Ziele,
dafs wir eine Zukunft haben. Es ist sehr lehrreich, in diesem ersten Band
sich im einzelnen die Ziele näher anzusehen, die „den wichtigsten
Bildungsmitteln der Gegenwart" der Reihe nach gesteckt sind. Ich
habe nicht den Eindruck, als ob sich die einzelnen Schlufsbetrachtungen
durch allzuhohen Optimismus und Idealismus auszeichneten. Im Gegen-
teil: von der „müden, resignierten Stimmung", die Paulsen der philo-
Ueber Mifsständc im Dissertationenwesen 397
logischen und historischen Forschung gegenüber wahrnimmt, ist in
diesen Ausblicken in die Zulcunft da und dort etwas zu verspüren.
Für unsere Bibliotheken wissen wir mit unserem Kollegen Milkau, dafs
unser Weg noch aufwärts führt, hohen Zielen und grofsen Zukunfts-
aufgaben entgegen. Diese Ziele und Aufgaben sind für uns „Berufs-
bibliothekare", die wir uns in unserem Verein Deutscher Bibliothekare
zusammengeschlossen haben, naturgemcäfs sehr verschieden. Aus der
Arbeit des Herrn Kollegen Milkau spricht, w^enn ich die mitklingenden
Töne deutlich vernommen habe, bewufst und unbewufst der Vorstand
einer Universitätsbibliothelc. Ich bin aber auch der festen Ueber-
zeugung, dafs gerade für unsere Bibliotlieken diese Zukunftsaufgaben
immer rascher zu wirklichen Lebensfragen werden. Denn der stete,
lebendige Zusammenhang mit einer Hochschule mufs es uns tagtäglich
zum Bewufstsein bringen, ob wir den hohen Aufgaben, die unseren
Bibliotheken gestellt sind, heute irgendwie gewachsen sind. Und darum
ist es mir eine ganz besondere Genugtuung, dafs in der „Kultur der
Gegenwart" gerade ein Vertreter der Universitätsbibliotheken zum
Wort gekommen ist.
Und damit rücke ich meinem Thema einen Schritt näher und
komme — entschuldigen Sie freundlichst! — noch mit einigen Worten
zu dem allerletzten Abschnitt im ersten Band der „Kultur der Gegenwart",
zu jener für uns Bibliothekare ganz besonders lehrreichen Schlufsbe-
trachtung über die „ Organisation der Wissenschaft " aus der Feder eines
hochangesehenen Berliner Gelehrten. Wir müssen es in Kauf nehmen, dafs
der verehrte Verfasser uns „Berufsbibliothekaren" nicht sonderlich ge-
wogen erscheint. Wir werden auch immer wieder mit aller Entschieden-
heit feststellen müssen, dafs seine Bemerkungen über „Bibliotheken und
Kataloge" nicht auf der Höhe der „Kultur der Gegenwart" stehen.
Es wird aber vor allem unsere Aufgabe sein, uns mit dem Herrn Ver-
fasser und mit dem einflufsreichen Kreis, den er vertritt, über einen
Punkt zu verständigen. In seinem kleinen Abschnitt über „Bibliotheks-
beamte" spricht er den Satz aus, dem wir — recht verstanden und
recht ausgelegt — unsern vollen Beifall schenlcen: „Es ist durchaus
nötig, dafs die eigentliche Leitung, sowohl der ganzen Bibliothek wie
der einzelnen wissenschaftlichen Abteilungen, in den Händen von be-
währten Fachgelehrten ruhe. Diese müssen Zeit haben, neben ihrer
eigentlichen Bibliotheksarbeit der Bewegung der Wissenschaft nicht
nur von weitem zu folgen, sondern sich daran aktiv zu beteiligen".
Ich fürchte nur, dafs wir „Berufsbibliothekare" unter einem „Fach-
gelehrten" etwas anderes verstehen, als Herr Geheimrat Diels. Er wird
aber kaum leugnen wollen, dafs gerade wir Universitätsbibliothekare
wenigstens in der glücklichen Lage sind, für uns jederzeit nicht blofs
dem Begrifte des „ Fachgelehrten " historisch - philologisch und philo-
sophisch nachzugehen, sondern auch den „Fachgelehrten" in natura
zu studieren. Und eben weil wir diese Studien machen können und
immer wieder machen müssen, glauben wir, dafs der rechte „Berufs-
bibliothekar" — ich meine den „Bibliothekar der Zukunft", wie ihn
398 Achte Blbliotlickar Versammlung
Kollege Milkau gezeichnet hat — noch mehr sein mufs als ein „Fach-
gelehrter".
Ich habe nicht den Eindruck gewinnen können, dafs in dem ersten
Band der „Kultur der Gegenwart" die Bedeutung unserer Universitäten
voll gewürdigt ist. Ich habe mich wenigstens nach einem prophetischen
Ausblick in die Zukunftsentwicklnng unserer Universitäten vergeblich
umgesehen. Denn was in dem Schlufsabschnitt von der „Organisation
der Wissenschaft" über die Universitäten gesagt ist, wird man kaum
dafür gelten lassen können. Darum möchte ich als „Berufsbibliothekar"
doch das Eine aussprechen, dafs nach den Erfahrungen, die ich mir
in 25 Jahren liabe sammeln können, mir an unseren Hochschulen die
Universitas litterarum in ihrer Bibliothek heute noch am ehesten ver-
körpert erscheint nnd dafs der rechte Universitätsbibliothekar eben
als solcher fast allein wissenschaftlich sich dieser Universitas als eines
Organismus und, angesiclits der auch von Diels beobachteten „Schlsjg-
bäume der traditionell abgegrenzten Wissenschaftsgebiete", sich der
ständigen Wechselbeziehung der einzelnen Fachwissenschaften unter
einander, ihrer tliefsenden Grenzen und ihres Innern geistigen Zusammen-
hangs bewufst werden mufs, dafs das Problem des Systems, wie der
Organisation der Wissenschaft für den rechten Bibliothekar am
lebendigsten sein wird. Ja, wir „Berufsbibliothekare" sollen in der
Tat „bewährte Fachgelelirte" werden. Aber au unseren Hochschulen
sind nicht blofs die Geisteswissenschaften vertreten. An ihre Seite
treten die Naturwissenschaften. Und der rechte Bibliothekar wird mit
den Arbeitsmethoden der einen Hälfte so gut vertraut sein müssen,
wie mit denen der andern. Ich bin damit mit einem kühnen Sprunge
bei meinem Thema angelangt. Ich möchte, so weit mir das Leben
noch Zeit läfst, ein „bewährter Fachgelehrter" werden. Ich spreche
nicht vom stillen Winkel meiner Privatgelehrsamkeit. Ich spreche von
dem, was ich als Vorstand einer Universitätsbibliothek wissenschaftlich
und für die Wissenschaft zu leisten habe. Und da mufs ich gestehen,
dafs ich wissenschaftliche Aufgaben der allerverschiedensten Art in
meiner Berufstätigkeit nur zu viele finde, sodafs mir vor der „Fülle der
Gesichte" immer bänger wird. Ich habe, wie Sie wissen, unter meinen
Vorgängern in der Leitung der Tübinger Universilätsbibliothek zwei
hervorragende Vertreter der Staatswissenschaften, Kob. Mohl und
Johannes Fallati. Sie sind mir beide leuchtende Vorbilder für meine
Amtstätigkeit. Ein „bewährter Fachgelehrter" auf dem und jenem
Gebiet der Staatswissenschaften zu werden ist, wie ich glauben möchte,
in unserer Zeit noch nicht zu schwer gemacht. Philologisch-historische
und naturwissenschaftlich-exakte Forschungsmethode lassen sich gleich-
mäfsig anwenden. Mit einigem eigenem Geist ist auf diesem Gebiet
noch viel zu erreichen. Aber ich halte es doch für richtiger, das
Vorbild, das mir Mohl und Fallati geben, in etwas anderem zu suchen:
indem ich in ihrem Geist und in dem Geist ihrer Wissenschaft für
meine Bibliothek arbeite. Und dieses Bestreben, diesen um unsere
Bibliothek hochverdienten Männern in der richtigen Weise nachzu-
ücbcr Mifsstäücle im Dissertatlonenwescu 399
folgen, hat mich auch auf mein Thema „die-^ifsstände im Dissertationen-
wesen" geführt. Ich glaube mit diesem Referate, und wenn es noch
so bescheiden ausfällt, eine wissenschaftliche Arbeit geleistet zu haben.
Denn was heifst „wissenschaftlich arbeiten" ? Ich glaube doch wohl
auch: in einer Reihe vereinzelter, in ihrem Zusammenhang noch nie
genauer beobachteter Erscheinungen ein Gesetz suchen, einem als
sinn- und geistlos erkannten Mechanismus gegenüber die begründete
Forderung der Zweckmäfsigkeit und der Vernunft aufstellen, um der
Wissenschaft willen, der gedient werden soll, beginnende, verborgene
Krebsschäden aufzeigen und nach einem Heilmittel ausschauen, das
ihr Weiterwuchern verhindern kann!
So hat mich die Beschäftigung mit den Dissertationen aller Fakul-
täten auch geistig in dem Gedanken- und Aufgabenkreis der ver-
schiedensten Fakultäten herumgeführt. Zuletzt hat aber doch der
Character indelebilis des Theologen den Sieg davongetragen. Es ist
ein ethisches Ideal, das mich in letzter Linie zum Kampf gegen diese
Mifsstände angetrieben hat. Ich freue mich daher herzlichst, dafs ich
als Motto für mein Thema, zu dem ich nun endgiltig übergehe, jenes
kühne Wort des Herrn Geh. Rats Diels wählen kann: „Alle Wissen-
schaft ruht im Innersten auf einer dem Erwerbe entgegengesetzten
ethischen Grundstimmung. Sobald der Forscher und Verleger nicht
mehr umsonst oder so gut wie umsonst geben, hört der Gottesdienst,
als welchen Sokrates die Forschung nach der Wahrheit bezeichnet hat,
auf und der Tanz um das goldene Kalb beginnt".
Ich wage zu hoffen, dafs man nach meinen Darlegungen das wenigstens
für das Dissertationenwesen unserer Universitäten anzuerkennen und
zur Wahrheit zu machen bereit sein wird. —
Und nun bitte ich die Herren Kollegen, denen die jährliche Sturm-
flut der Dissertationen keine Sorge bereitet, die deshalb auch von den
„Mifsständen des Dissertationenwesens" kaum berührt sind, um Ent-
schuldigung, dafs ich ein Thema, das nur unsere Universitätsbiblio-
theken anzugehen scheint, hier zur Verhandlung bringe. Das apostolische
Wort: „Einer trage des Andern Last", wollen wir als gute Kameraden
bei unseren Bibliothekartagen zu erfüllen suchen. Und es ist eine
Last, unter der wir Bibliothekare der Universitätsbibliotheken alle
gleichmäfsig seufzen. Darum gilt es, gemeinsam das ins Auge zu
fassen, das diese Last verringern oder erträglicher machen kann. —
Mein Thema ist mir vom alltäglichen Kampf gegen die Mifsstände, die
ich ins Auge fassen will, eingegeben worden und mein Ziel ist die
möglichste Abstellung dieser Mifsstände wieder zu Gunsten der Praxis.
Darum will ich Sie, verehrte Herren Kollegen, verschonen mit über-
flüssigem theoretischem, historischem oder konstruktivem Beiwerk.
Darum gehe ich auf die Dissertationenfrage im allgemeinen nicht näher
ein. Ich bin allerdings auch der Meinung unseres Kollegen Milkau, der
in seinem Kapitel „Was zu erreichen bleibt" uns Bibliothekaren nahe-
legt, „ernstlicli darüber nachzudenken, ob nicht der Segen des Tauscli-
verkehrs, der jeder der beteiligten Anstalten in Deutschland Jahr für
400 . Achte Bibliothckarversamuilimg
Jahr an die 8000 Dissertationen und Programme zuführt, etwas einzu-
dämmen sein Avird".
Wir haben ja ein einfaclies Mittel selbst in der Hand, zu prüfen,
in welchem Mafse dieser jährlicli uns zuströmende Segen nun auch
•ivirklicli der Wissenschaft zu gute kommt. Wir sollten einmal an
unseren Universitiitsbibliotlieken gleichmäfsig statistisch feststellen, wie
weit die Dissertationen im allgemeinen und dann auch die der einzelnen
Fakultäten tatsächlich benutzt werden. Ich bin nicht sicher, ob niclit
diese Statistik ein solches Milsvcrhältnis der unseren Bibliotheken jahr-
aus jahrein zufallenden Arbeit und auf der andern Seite des faktischen
Gewinns für die Wissenschaft ergeben würde, dafs wir schon von dem
einen Gesichtspunkt der nutzlos getanen Arbeit aus im Interesse unserer
Bibliotheken auf eine erneute Prüfung der ganzen Dissertationenfrage
drängen müfsten.
Für uns Bibliothekare, die wir mehr als irgend jemand sonst mit
diesem Berg von Dissertationen und mit den Doktorarbeiten aller Fakul-
täten zu schaffen haben, ist es niclit blofs lehrreich, sondern, ich möchte
fast sagen, eine Berufspflicht, dafs wir neben den mit vollem Recht
gründlichst behandelten Problemen, die uns die alten Dissertationen auf-
geben, auch dem modernen Promotions- und Dissertationswesen unsere
Aufmerksamkeit und unser Studium zuwenden. Und wie hübsch ist
uns jetzt durch die nicht genug zu lobende, bibliothekarischer Arbeit
zu dankende „Bibliographie der deutschen Universitäten" der Weg zu
den Quellen gewiesen ! Es kann mir nicht einfallen, für unser Thema
auf die „Promotionsreform" zurückzugehen, zu der Mommsen vor
31 Jahren den Anstofs gegeben hat, so wenig wie auf die Mifsstände,
die seinen öffentlichen Protest veranlafst haben. Nur das sei zu be-
merken erlaubt, dafs, was Mommsen mit seinem allzu scharfen Vor-
gehen erzwingen wollte, erst heute allmählich erreicht worden ist. Der
von ihm geforderte Druck aller Dissertationen ist erst seit wenigen Jahren
durch die gleichfalls schon von Mommsen angeregte Verständigung der
deutschen Regierungen allgemein zur Pflicht gemacht. Aber nun haben
sich auch schon die unerfreulichen Seiten dieses Druckzwangs, eben
die Mifsstände, auf die ich hinzuweisen habe, in aller Stille ein-
gestellt.
Die Vereinbarung der deutschen Regierungen „behufs einheitlicher
Regelung der Doktorpromotionen an sämtlichen deutschen Universitäten"
hat den Druckzwang für die Dissertationen durchgeführt. Aber die
näheren Bestimmungen über die Drucklegung der Dissertationen, über
Umfang, Vollständigkeit, buchhändlerische Verwertung etc. ist den
einzelnen Promotionsordnungen der Fakultäten und Universitäten an-
heimgegeben. Damit ist aufs neue ein fruchtbarer Nährboden für
mancherlei Auswüchse geschaffen und es ist ein interessantes Studium,
den Zusammenhang solcher Wucherungen mit dem Mutterboden fest-
zustellen.
Mein Thema ist mir, wie gesagt, von der alltäglichen Erfahrung
aufgedrängt worden. Ich habe mich aber nicht mit diesen einzelnen,
Ueber Mifsstiiade im Dissertationenwesen 401
wenn auch zahlreichen Fällen der Praxis begnügen wollen. Ich habe
die mich bewegenden Fragen wissenschaftlich methodisch in Angriff
genommen. Ich habe das letzterschienene „Jahresverzeichnis der au
den deutschen Universitäten erschienenen Schriften", das für 1904/1905
mit über 3000 Dissertationen, in der Ausschau nach den von mir be-
obachteten Fällen kritisch durchwandert. Ich habe auf die 3165
Dissertationen und Habilitationsschriften, die uns in Tübingen für das
Jahr 1904/1905 zugekommen sind, bei über 400 meine kritischen Be-
merkungen zu machen gehabt. Das zeigt deutlich, es handelt sich
bei den Fällen, die ich im Auge habe, nicht um geringfügige, ver-
hältnismäfsig kleine Zahlen. Mehr als 10 o/^ aller unserer deutschen
Dissertationen sind für uns Bibliothekare ein Stein des Anstofses. Das
trifft aber zugleich für jedes Jahr zu, ja, wenn wir nicht vorbeugen
können, nach meinen Beobachtungen in jedem künftigen Jahr in er-
höhtem Mafse. Das gilt aber auch gleichzeitig allein im Deutschen
Reich für 21 Universitätsbibliotheken und gilt ebenso mit unseren Biblio-
theken für die 100 und mehr Institute, mit denen wir unsere Dissertationen
austauschen. Von dem tagtäglichen Aerger über eine mir und meinen
Beamten aufgenötigte Zeitverschwendung, die sicli zugleich immer deut-
licher auch als unstatthafte Geldverschwendung entpuppte, führte mich
der Gedanke an die „Organisation der Wissenschaft" ganz von selbst
zu den Kollegen im Reiche, die sich mit mir ärgern, und :weiter zu
den Kollegen in der Fremde, vor denen wir diese ärgerlichen Mifs-
stände nicht verantworten können.
Sie sehen, verehrte Herren Kollegen, ich habe mit meinem Not-
schrei auch gut kollegial an Sie gedacht. Aber ich habe mir nicht
eingebildet, als ob ich nun auch der einzige wäre, dem diese von mir
zu beklagenden Mifsstände allein und zuerst auf die Finger brennen.
Ich habe mich freilich gewundert, dafs in imserem Zbl. diese Fragen
nur selten berührt worden sind. Einmal hat allerdings ein Kollege
X. X. seinem ergrimmten Herzen in ein paar Sätzen über „Unfug bei
Dissertationen" kräftig Luft gemacht. Es war schon im Jahr 1890. Der
Herr Kollege urteilte schon damals : „In der Behandlung der Drucklegung
der Dissertationen scheint man auf einzelnen Universitäten immer — sorg-
loser zu werden, um keinen schärfern Ausdruck zu brauchen. Dafs man
von einer vorgelegten Arbeit nur einen Teil als Dissertation im Druck
erscheinen läfst, kommt sehr häufig vor . . . Manche Dissertationen
erscheinen jetzt auch als reine Separatabdrucke aus Zeitschriften und
anderen Sammelwerken" u. s. f. Der Verfasser fragt zum Schlufs :
„Glaubt man in deutscheu Universitätskreisen, dafs durch eine der-
artige Behandlung des Dissertations-, beziehungsweise Doktoratswesens
das Ansehen dieser Institutionen im In- und Ausland sich heben werde?"
Diese Frage drängt sich uns heute aufs neue auf. Sie sollen selbst
urteilen, nachdem ich die beobachteten Erscheinungen der Reihe nach
betrachtet habe.
Ich beginne mit den als Dissertationen verwendeten Separatab-
drücken aus Zeitschriften und Sammelwerken. Ich habe — freilich
402 , Achte Bibliothekar vcrsaiuuiluu
o
nur in der Eile nach meinen Aufzeichnungen — für 1904/05 190 Separat-
abdrücke gezälilt. Es tut niclits zur Sache, wenn es ein Dutzend mehr
oder weniger sind. Schon 150 wären aus den früher berührten
Gründen eine genügend grofsc Zahl, um schon um dieser Zahl willen
die Frage der Separatabdrücke eingehend zu erörtern. Aber was
schon Kollege Heuser vor Jahren bei seiner kritischen Betrachtung
des V. Jahresverzeichnisses für 1878 beobachtet hat, das habe ich in
gleicher Weise aufs neue feststellen müssen, dafs in unserem Jahres-
verzeichnis eine ganze Reihe von Separatabdrücken gar nicht als
solche erkannt und bekannt gegeben sind. Ich hätte zur Nachprüfung
nicht blofs, wie ich getan habe, die llinrichsschen Verzeichnisse, das
wöelientiiche und das lialbjilhrige, ständig zur Hand nehmen müssen,
sondern ebenso die Bibliographie der Zeitschriftenaufsätze. Dann wäre
es mir nicht schwer geworden, noch manchen Separatabdruck nach-
zuweisen, auf den das Jahresverzeichnis nicht aufmerksam macht.
Heuser hat schon die Forderung erhoben, dafs für alle Dissertationen
durch das Jahresverzeichnis festgestellt werden soll, ob sie Separatab-
drticke sind oder nicht und er will mit Recht diese Feststellung den
einzelnen Universitätsbibliotheken für die Dissertationen ihrer Hoch-
schule auferlegt wissen. Seine Forderung berührt sich aufs engste mit
der 10. These, die Herr Kollege Schulz bei unserer zweiten Bibliothekar-
versammlung in Gotha 1901 in seinem Referat über „Bibliotheken und
Yerlagsbuchhandel" vertreten hat. Darin wird verlangt: „Separatab-
drücke aus Zeitschriften und Sammelwerken sind stets auf der Vorder-
seite des Titelblattes klar und deutlich als solche zu bezeichnen und
mit der Paginierung des Hauptwerks zu versehen. Bei Dissertationen
möge die Eigenschaft als Separatabdruck durch eine Be-
merkung auf der Rückseite des Titels angegeben werden".
Was den ersten Punkt anlangt, so müssen wir die Durchführung dieser
Forderung dem Buchhandel überlassen und sind von seinem Entgegen-
kommen abhängig. Bei den Dissertationen liegt die Sache wesentlich
einfacher. Diese Mafsregel läfst sich mit einem Schlag durch eine
neue Vereinbarung der Regierungen zum Besten unserer Bibliotheken
durchführen. Damit wäre auch Heusers Verlangen erledigt. Wenn
vorschriftsmäfsig jeder Separatabdruck aus einer Zeitschrift oder einem
Sammelwerk, der als Dissertation zugelassen wird, auf der Rückseite
des Titels u. a. die notwendige, genaue Angabe über die Zeitschrift,
über die Vollständigkeit der Arbeit usf. enthalten müfste, so wäre
das schon ein grofser Fortschritt zum Bessern. Aber damit wäre die
Frage auch der reinen Separatabdrücke doch noch nicht gelöst. Ich
habe mir diese Separatabdrücke des Jahres 1904,05 näher darauf an-
gesehen, aus welcher Zeitschrift sie stammen. Ich habe dabei gefunden,
dafs es sich für unsere Tübinger Bibliothek nur um verhältnismäfsig
sehr wenige Zeitschriften liandelt, die wir nicht besitzen, dafs vielmehr
die grofse Mehrzahl dieser Separatabdrücke Zeitschriften angeht, die
jedenfalls in den meisten Universitätsbibliotheken vorhanden sind.
Liegt die Sache so, so erhebt sich für uns die berechtigte Frage : Hat
lieber Mifsstjinde im Dissertationenwesen 403
es für unsere Bibliotheken Wert und Sinn,- Separatabdrücke aus Zeit-
schriften, die wir besitzen, jahraus, jahrein zu katalogisieren und mit
diesen reinen Separatabdrttcken die übrige Masse der Dissertationen zu
vermehren und zu beschweren. Schon an diesem Punkt mufs sich für
unsere Bibliotheksarbeit der Grundsatz geltend machen: Zeit ist Geld.
Ich frage noch einmal: Ist es nicht reine Zeit- und Geldverschwendung,
Separatabdrücke aus Zeitschriften, die in allen Bibliotheken sich
finden, ob sie nun gerade Dissertationen sind, oder nicht, als etwas
Besonderes auszutauschen oder sie fremden, ausländischen Instituten,
die zu grofsem Teil auch im Besitz dieser Zeitschriften sein dürften,
als Geschenk anzubieten? Warum wollen wir nicht für diese Dissertationen,
die sich als reine Separatabdrücke erweisen, wenn sie einmal zuge-
lassen werden sollen, nicht das Bonst so ärgerliche „Niclit für den
Austausch" in Anwendung bringen und es den einzelnen Biblio-
theken überlassen, die Dissertationen, die sie haben wollen, zu
reklamieren ?
Aber die Einzelprüfung dieser als Dissertationen dienenden Separat-
abdrücke oder, wie wir ebenso gut sagen können, dieser in Zeit-
schriften untergebrachten Doktorarbeiten führt uns zugleich zu einem
andern Ergebnis. Wer diese Separatabdrücke nebeneinander über-
schaut, der macht die überraschende Entdeckung, dafs es bestimmte
Zeitschriften sind, die auffallend viele Separatabdrücke als Disser-
tationen liefern. Und nun bekommt die Frage der Separatabdrücke
für uns noch ein anderes Gesicht. Wir klagen über den steigenden
Aufwand unserer Bibliotheken für Zeitschriften. Wir haben daher
schon ein rein finanzielles Interesse daran, dafs Zeitschriften, die wir
teuer, zum Teil sehr tener bezahlen müssen, nicht in der Stille zu
einem guten Teil von den Doktorarbeiten unserer Hochschulen leben.
Ich will das Problem der Ausschlachtung von Dissertationen zugunsten
von der oder jener Zeitschrift der kritischen Würdigung des Aka-
demischen Schutzvereins überlassen. Ich verzichte ausdrücklich darauf,
für diesen Punkt die von mir gesammelten Belege im einzelnen nam-
haft zu machen. Wir haben nur an unsere Fakultäten und an die
Regierungen die dringende Bitte zu richten, dafs sie der uns zur Pflicht
gemachten und von der Not uns aufgedrängten Sparsamkeit zu
Hilfe kommend darauf hinwirken, dafs unsere Dissertationen nicht in
immer verstärkten Mafse -als Teile von Zeitschriften unsern Etat
belasten. In der Promotionsordnung für die medizinische Fakultät
der Universität Berlin, die am 1. Oktober 1900 in Kraft getreten ist
(vgl. Zentralbl. für die ges. Unterrichts -Verwalt. in Preufsen, Jahrg.
1900, S. 752 flf.), ist über den Druck der Dissertationen angeordnet: „Die
Dissertationen sind in ihrem vollen Umfange, welcher in der
Regel mindestens zwei Druckbogen erreichen soll, auf gutem weifsem
Papier in passender Ausstattung zu drucken. . . . Nicht verpflichtet ist
der Promovendus, die etwa dem Manuskripte beigefügten Zeichnungen
mit zu veröffentlichen; doch hat er in solchem Falle darauf zu
sehen, dafs die Dissertation auch ohne die Abbildungen
404 , Achte Bibllothekarversammliins:
fi
verständlich bleibt." Ich werde in diesen Bcstinimunj^en wolil
den Grund zn suchen haben, warum sich unter den 5B Dissertationen,
die von der Berliner medizinischen Fakultät für 1904/05 vorliegen, so
viel ich iresclien liabe, nur 8 Separatabdrücke befinden. Diese Be-
stimmuns;en könnten meines Erachtens die Grundlai;e bilden für die
von mir als notwendig erkannte einheitliche Regelung des Disser-
tationendrucks. Der „volle Umfang" ist allgemein als Regel zu
verlangen. Die Ilintertüre aber, die mit der Ausnahme für die
Zeichnungen geöffnet erscheint, ist mit dem nötigen Riegel zu versehen.
Will Promovendus die im vollen Umfang gedruckte Arbeit sonstwie
im Buchhandel verwenden, und sollen dazu auch Tafeln gegeben
werden, so soll die Bibliothek zu mindesten das Recht erhalten, zur
Ergänzung ihres Exemplars die Tafeln zum Preis von Papier und
Druck zu erwerben. Schon das würde einer heute vielfach geübten
Ausnutzung der Dissertationen eine Schranke setzen.
Mit solchen Bestimmungen wäre aber auch schon dem schlimmsten
Mifsstand begegnet, dem Unfug der Dissertationen, die blofse
Bruchstücke einer anderweitig vom Buchhandel ausgenützten Doktor-
arbeit darstellen.
Doch ehe ich zu diesem ärgerlichsten Auswuchs des Dissertationen-
Avesens übergehe, liabe ich noch eine andere Art von Sonderabzügen
zu behandeln: ich meine die Verwertung der Doktorarbeiten in
periodisclien Sammelschriften. Diese neuerdings wie Pilze aus
dem Boden schiefsenden, zeitschriftarligen Serien, die „Abhandlungen",
die „Beiträge", die „Studien" und wie sie alle heifseu, in denen sich
perleiigleich Dissertation an Dissertation reiht, nur ab und zu wirkungs-
voll berechnet durch ein gröfseres oder kleineres wissenschaftliches
Schaustück unterbrochen, dieser — erlauben Sie das sclierzhafte Bild,
das mir durch jenes Wort voll Pathos nahe gelegt ist! — dieser
zum Tanz ums goldne Kalb sich anschickende Maskenzug unserer
Dissertationen ist es, der uns Bibliothekaren die meisten Mühen und
den meisten Aerger bereitet. An diesen Serien ist aber das krebs-
artige Weiterwuchern des Schadens am deutlichsten zu beobacliten.
Denn sie sind — wenn ich recht gesehen habe — vor allem daran
schuld, dafs wir in den Dissertationen in immer steigender Zahl wert-
lose Bruchstücke von Arbeiten erhalten, die uns dann der findige
Buchhandel in diesen „Abhandlungen", „Beiträgen", „Studien" u. s. f.,
zu denen wir die gleichfalls immer häufiger werdenden „Beihefte" und
„Ergänzungshefte" zu allen möglichen Zeitschriften rechnen können,
zum Kauf anbietet. Ich habe mich gefragt, worin der tiefere Grund
für dieses massenhafte Auftauchen solcher vorwiegend von den Doktor-
arbeiten lebenden Serien zu suchen ist. Den äufseren Anlafs werden
wir wohl da und dort in neuen Bestimmungen über den Dissertationen-
druck zu suchen liaben Der gleichmäfsig an allen Universitäten
durchgeführte Druckzwang hat verlockend gewirkt und der Buch-
handel hat die offene Lücke in der Vereinbarung über die einheitliche
Regelung der Doktorpromotionen klug erkannt und mit vollem Recht
Ueber Mifsstände im Dissertationenwesen 405
ausgenützt. Aber warum gerade diese florm der Dissertationenver-
wertung? Es ist das Geheimnis der Zeitschrift, das uns auch in dieser
verwandten buchhändlerischen Erscheinung entgegentritt. Es ist das
Gesetz der Anziehung und das Gesetz der Trägheit, die wir beide
hier beobachten können: das Gesetz der Anziehung verkörpert in
Ilerausgeber und Verleger und das Gesetz der Trägheit im kaufenden
Publikum wirkend. Und wir Bibliothekare unterliegen dem Gesetz
der Trägheit oder der Beharrung in besonderem Mafse. Denn für
uns ist „ünvollständigkeit" ein unerträgliches Wort und Lücken be-
deuten für uns einen Feind, den wir, so gut wir können, bekämpfen.
So wirkt alles zusammen, dafs gerade für uns Bibliothekare, d. h. für
unsere Bibliotheken und ihre Finanzen, diese Serien, wie die Zeit-
schriften, am gefährlichsten werden. Ich will den von der Physik
adoptierten Begriff der „Trägheit"' gewifs nicht im Handumdrehen
wieder ins Ethische übersetzen. Aber wir sind eben auch Menschen,
die immer wieder das Einfachere und Näherliegende dem Komplizierten
und Mühevolleren vorziehen. Ist es unsere Pflicht, jedes Heft all
dieser „Abhandlungen", „Beiträge", „Studien" gründlichst darauf an-
zusehen, ob uns nicht damit eine Dissertation eingeschmuggelt wird,
die wir nur mit einem andern Umschlag ein halbes oder ganzes Jahr
später im Austausch der Universitätsschriften erhalten? Man wird
das bestreiten können. Vielleicht ist bei mir wieder der alte
Theologe daran schuld, dafs ich diese Pflicht für mich bejaht habe.
Und damit habe ich mir und ebenso den Tübinger Sortimentern — das
darf ich ehrlich gestehen — viel Mühe und viel Aerger bereitet.
Ich spreche immer noch nur von solchen Doktorarbeiten, bei denen
sich Arbeit und Dissertation decken und die uns nicht als Bruchstücke
zukommen, sondern die nur zugleich als Heft irgend einer Serie aus-
gegeben werden. Ich will wiederum auf die von mir gesammelten
Beispiele nicht weiter eingehen. Ich habe die Belege in grofser Aus-
wahl mitgebracht. Hier nur ein paar Antworten auf meine Anfrage
bei den Tübinger Sortimentern! Anfrage vom 5. XL 1906 betr. Er-
gänzungsheft 1 der Kantstudien: (Bei uns wird ja sehr viel Philo-
sophie getrieben, wir müssen die Kantstudien unbedingt besitzen.)
Antwort: „Dissertation!" Anfrage vom 17. XII. 1906 betr. Ergänzungs-
heft 2. Antwort: Dissertation! Anfragen betr. die „Geschichtlichen
Untersuchungen" hrg. von Lamprecht HI, 3 Dissertation; HI, 4 Disser-
tation; „Studien zur Erläuterung des deutschen Rechts" Heft 20:
Dissertation; „Breslauer Beiträge zur Literaturgeschichte", Heft 2 und 7:
Dissertation! „Wir teilen Ihnen mit, dafs die Münsterschen Beiträge
sämtlich Dissertationen sind" usf. Sie sehen: das ist eine Kor-
respondenz, die für den Bibliothekar, wie für den Buchhändler gleich
wenig erfreulich ist. Nur noch ein einziges weiteres Beispiel einer
Strafsburger Dissertation! (Strafsburg 1904 — 1905, Nr 67:) „Gütschow,
Else, Innocenz III. und England. München 1904: R. Oldenbourg.
(VIII, 200 S.) 8 0." Dissertation vom 18. Nov. 1904, Ref. Brefslau,
Meinecke, Im wöchentlichen Verzeichnis von Hinrichs vom 13. Okt.
406 , Achte Blbliothekarvcrsaniniliing
ti
1904 finden Sie die kurze Vovnnzeij;e: „Gütscliow, E., Innocenz 111.
und Eni^land. München, R. Oldenbonrs;-, g;eb. 4 M. 50". Im wöchent-
lichen Verzeichnis vom 19. Jan. 1905 finden Sie anfiieführt: „Biblio-
thek, Historische. Ilrii-. von der Redaktion der Historischen Zeit-
schrift [d. h. von Herrn Professor Mein ecke] Bd 18. Gütschow,
Dr. Else, Innocenz III. und En.^land (X, 198 S.) München, R. Olden-
bouri;-, jA'eb. 4 M. 50". Wer von uns Bibliothekaren kann von vorn-
herein ahnen, dafs uns diese Arbeit, die uns vom Sortimentcr als
Fortsetzuni;- im Jan. 1905 zuteilt, im Herbst des Jahres unter den
Strafsburger Dissertationen be<j;ejinen wird? Und welcher Käufer der
,.Historischen Bibliolhek" erfährt auch nur durch ein Wörtclien, dafs
diese von der Redaktion der Historischen Zeitschrift so ausi^ezeichnete
Arbeit ans der Feder einer Frau ihr den Strafsburucr Doktorhut cin-
,H'etrai;-en hat? Selbst unser KoHei;e Hortzschansky ist nicht zum
Besten des von ihm bearbeiteten Jahresverzeichnisses darauf auf-
merksam licworden, es liat ilin auch niemand darauf hinp;ewiesen, dafs
die 8trafsburi;-er Dissertation und Bd 18 der „Historischen Bibliothek"
völlig- identisch sind. Der Band kostet aber 4 M. 50. Diese 4 M. 50
habe icli für meine Bibliothek unnütz ausgej;eben. Ich bin auf den
Sachverlialt erst jetzt durch meine Studien <;eführt worden. Aber
diese p:anze Frai-e ist, wie ich schon einmal betont habe und wie
dieser eine Fall neben vielen, vielen andern zei<;en kann, zugleich
eine sehr gewichtige nationalökonomische und finanzielle Frage. Es wäre
wirklicli des Schweifses eines edlen, jungen Nationalökonomen wert,
im Interesse der finanziellen Notlage unserer Bibliothelcen einmal ein
Jaluesverzeichnis unserer Universitätsschriften (vielleicht eben das auch
von mir durchgesehene für 1904 05) mit den Hinrichsschen Verzeich-
nissen zu vergleichen und so rechnerisch festzustellen, wie viele
100 Mark wir tatsächlich verschwenden, wenn wir unbesehen alle
diese Hefte der Serien mit reinen Dissertationen kaufen. Aber diese
g'anze Frage wird erst recht verwickelt zu einem noch viel bedeutungs-
volleren Problem, wenn wir nun mehr die Doktorarbeiten ins Auge
fassen, die der Buchhandel in den Serien oder sonst wie „voll-
ständig" verbreiten darf, und von denen unsere Bibliotlieken nur
bald gröfsere, bald kleinere Bruchstücke als Dissertation erhalten und
zum Austausch bringen.
Das ist ja die selbstverständliche, ich möchte sagen, immanente
Tendenz all dieser Neugründungen von solchen Serien von „Ab-
handlungen" und „Beiträgen" u. s. f., sie so auszugestalten, dafs auch
unsere Bibliotheken und alle die Institute, die durch uns die Disser-
tationen erhalten, diese Serien doch nicht entbehren können. Und
das einfachste und sicherste Mittel ist daher, nur ein paar Bogen als
Dissertation zu liefern und uns durch den Buclihandel und später
durch unser eigenes Jahresverzeichnis, soweit dieses genau ist, wissen
zu lassen, dafs die ganze Arbeit „vollständig" in der oder jener
Serie der „Abhandlungen", der „Studien" usw. erschienen ist. Soll
ich nun Universität für Universität, von denen fast jede ein paar solcher
lieber Mifsstiinde im Dissertationenwesen 407
Serien allmählich aufweist, der Reihe natli durchnehmen und diese
allgemeine Praxis all dieser Serien im einzelnen beleuchten? Ich wills
wiederum unterlassen. Wer für diesen Punkt Studien machen will,
der braucht nur in unserem Jahresverzeichnis zu blättern und für
irgend eine Dissertation, bei der bemerkt ist: „Erscheint vollständig
in den Abhandlungen" u. s. f. das Hinrichssche Verzeichnis daneben
aufzuschlagen!
Wir dürfen ja nun auch die buchhändlerische Verwertung der
Doktorarbeiten ganz abgesehen von den Serien zur kritischen Be-
leuchtung heranziehen. Die Arbeiten erscheinen zugleich selbständig
im Buchhandel. Auch hier begegnen wir den mannigfachsten Formen:
Doktorarbeit und Dissertation decken sich und durch den Buchhandel wird
zugleich mitgeteilt (schon im wöchentlichen Verzeichnis von Hinrichs),
dafs eine Dissertation vorliegt. Das ist der seltenste Fall. Häufiger
schon kommt es vor, dafs wir beim Erscheinen der verkappten Disser-
tation weder im Börsenblatt noch in den Verzeichnissen von Hinrichs
etwas über den Ursprung der Schrift erfahren. Und lassen wir sie
uns zur Ansicht kommen, so verrät in nur zu vielen Fällen kaum
irgend ein Anzeichen, dafs wir eine Dissertation vor uns haben. Wir
müssen uns auf unsern bibliothekarischen Instinkt verlassen und aus
Fragen und Antworten, die Zeit und Geld, Mühe und Aerger kosten,
erwächst uns erst die Gewifsheit, dafs wirklich eine Doktorarbeit
vorliegt.
Aber nun auch bei diesen selbständig als eigene Schrift im Buch-
handel erscheinenden Doktorarbeiten die gleiche Wahrnehmung, dafs
womöglich als Dissertation nur ein paar Bogen abgeliefert werden und
der Buchhandel den Nutzen und unsere Bibliotheken erhöhte Ausgaben,
doppelte Arbeit und als Zugabe den Aerger und das Aergernis haben.
Ich habe wiederum die Dissertationen, die uns im Jahre 1904 05 als
Bruchstücke zugekommen und die daneben entweder in Serien oder
selbständig im Buchhandel erschienen sind, rasch gezählt. Ich bin auf
die Zahl von über 200 geführt worden. Das ist denn doch ein so
hoher Prozentsatz von Dissertationen, mit dem wir uns jahraus jahrein
abquälen müssen, dafs das gemeinsame Interesse unserer 21 deutschen
Universitätsbibliotheken es gebieterisch verlangt, dafs hier Wandel ge-
schaffen wird und dafs man uns zu Hilfe kommt. Denn an diesen
Hunderten von Dissertationen, die als Bruchstücke in unseren Biblio-
theken lagern, nach denen niemand fragt, die niemand brauchen kann
und mit denen wir nur uns und anderen immer wieder neuen Aerger
bereiten, können wir das Sinn- und Zwecklose eines solchen Aus-
tausches von Universitätsschriften jedermann klar machen und auch
unsere akademischen Senate, unsere Fakultäten und unsere Regierungen
werden auf uns hören müssen, wenn wir gemeinsam unsere Stimme
erheben zur Abschaffung eines bösen Unfugs. Wir werden auf seine
Abschaffung dringen müssen nicht blofs um unserer eigenen Biblio-
theken willen, sondern ebenso um der fremden Universitäten willen,
mit denen wir unsere Dissertationen austauschen.
XXIV. 8. 9. 28
408 '• Aelito Bibliothebarversanmilung^
Das brinn-t micli noch auf einen antlcvon Mifsstiuul, dem wir };leich-
zeitig auf den Leib rücken müssen. Das ist der da und dort beliebte
beschränkte Austausch. Ich darf von mir gestehen, dafs mir
dieses „Nicht für den Austausch", das ich bisher jedes Jahr in
der Liste unserer Tübinger Dissertationen unter eine Keilic von
Arbeiten setzen mufste, gleichfalls schon sehr viel Widerwärtigkeit
bereitet und viele berechtigte Reklamationen eingetragen hat. In allen
diesen Fällen ist ja dem Druckzwang in der Tat dem Buchstaben nach
genügt, aber die betreffende Fakultät gestattet die Ablieferung einer
so bescheidenen Zahl von Exemplaren, dafs die Bibliothek nicht in
der Lage ist, die Schrift in den Austausch zu geben. Wer in diesem
Fall den Nutzen hat, brauche ich nicht zu zeigen; denn wegen 12 bis
25 bis 40 Exemplaren läfst für gewöhnlich ein Autor ein Werk
vollends von gröfserem Umfang nicht drucken. Das verbietet schon
die Autoreitclkeit. Und die dürfen wir doch bei den neuen Doktoren
wohl voraussetzen. W^ir haben uns jedenfalls auf den Standpunkt zu
stellen: Alle Ausnahmen sind vom Uebel. Wo ist die Grenze, bei der
der einzelne von der Pflicht befreit werden kann, die den anderen
allen auferlegt ist? Das ist ja überhaupt die Walirnehmung, die ich
bei diesen Studien habe machen können: Mifsstände schleichen sich
dann am leichtesten und raschesten ein, wenn man nicht streng an dem
Grundsatze festhält: Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle und
keine Ausnahmen für irgend einen Bevorzugten! Darum auch weg
mit den Ausnahmebestimmungen betr. die Zahl der abzuliefernden
Dissertationen! Künftig kein „Nicht für den Austausch" mehr in
unserem Jahresverzeichnis!
Mit vollem Recht hat mich schon vor Jahren unser Kollege
Chanteple von der Sorbonne in Paris, der damalige Leiter der franzö-
sischen Zentralstelle für den Scliriftenaustausch der Universitäten, auf
die Bestimmungen des Vertrags hingewiesen, der die Grundlage des
Austausches zwischen unseren und den französischen Universitäten
bildet. Nach diesem Vertrag vom Jahre 1882, der wohl gleichlautend
für alle unsere deutschen Universitätsbibliotheken gelten wird, soll
ausgetauscht werden „tout en echange de tout"! Das heifst jeden-
falls nicht blofs für die Zahl der Schriften: Vollständigkeit gegen
Vollständigkeit! Wer von uns, der alljährlich die französische
Sendung durchmustert, ist nicht immer wieder tief beschämt, wenn er
das, was wir geben und geben müssen, mit dem vergleiclit, was wir
von Frankreich empfangen? Das sollte auf Grund jenes Vertrags vom
Jahre 1882 in Bälde anders werden!
Und liier darf ich auch nur mit ein paar Worten die Frage der
Habilitationsschriften streifen, für die noch weniger feste Be-
stimmungen vorliegen. Wie brennend auch diese Frage ist, dafür nur
ein einziges Beispiel. Als Würzburger Habilitationsschrift haben wir
im Herbst 1905 das Werk von Max Pagenstecher „Zur Lehre von
der materiellen Rechtskraft" (XIV, 494 S., Berlin, F. Vahlen 1904) er-
halten. Im Buchhandel ist die umfangreiche, wertvolle Schrift im
Ueber Mifsstände im Dissertationen wesen 409
März 1905 zum Preis von 10 Mk. erscWenen. Wie viele deutsche
Universitätsbibliotheken besitzen heute das Werk nicht doppelt und
haben im Frühjahr 1905 10 Mk. ausgegeben, die ihnen sehr leicht
hätten erspart werden können?
Doch zum Schlufs! Wie können wir angesichts dieser von mir
gekennzeichneten Mifsstände eine Besserung herbeiführen? Ich habe
den Weg schon angedeutet. Es gilt eine einheitliche Regelung der
Bestimmungen über den Druck der Dissertationen und die Pflicht der
Ablieferung an unsere Bibliotheken zum Zweck des internationalen
Austausches herbeizuführen. Auszugehen ist dabei meines Erachtens
vom Begriff der Universitätsschriften. Diese Doktorarbeiten zur
Erlangung der höchsten Ehren, die unsere Universitäten zuerkennen,
sind in erster Linie Urkunden dieser Universitäten selbst, die ja auch den
Druck dieser Arbeiten den Verfassern zur Pflicht machen. Als einen
wichtigen Teil des wissenschaftlichen Ertrags der Arbeit unserer Hoch-
schulen bringen wir jahraus jahrein diese Doktorarbeiten in den all-
gemeinen Austausch. Mit dieser Grnndtatsache scheint mir alles
Weitere von selbst gegeben. Von 3000 Dissertationen des Jahres 1904/5
entsprechen 2600 dieser ihrer Bestimmung, bei den weiteren 400 ist
es die noch nicht geregelte buchhändleiische Verwertung und Aus-
nutzung, die alle die Schwierigkeiten herbeiführt, die wir als Mifs-
stände erkennen. Diesen Mifsständen gegenüber gilt es, alles zu be-
seitigen, was die ursprüngliche Bestimmung und den Zweck der
Doktorarbeiten aufhebt. Diese Doktorarbeiten bilden den Grundstock
unseres Schriftenaustausches. Es erscheint mir selbstverständlich, dafs
beseitigt werden mufs, was diesen Austausch wertlos macht. Dem
Buchhandel soll es keineswegs verwehrt sein, in seiner Art die
Doktorarbeiten zu verwerten. Aber das darf nicht auf Kosten unserer
Universitätsbibliotheken und zum Schaden der Bibliotheken geschehen,
mit denen wir im Austausch stehen. Wir müssen, wie die französischen
Bibliotheken, verlangen: W^as uns als Dissertation geliefert wird, das
mufs abgeschlossen und vollständig sein und einen wissenschaft-
lichen Wert in sich haben. Und weiterhin, wir müssen verlangen und
können das auch von den Verfassern der Doktorarbeiten verlangen,
dafs jede Dissertation, die in den Buchhandel kommt, deutlich als
solche kenntlich gemacht werden mufs. Das ist eine Bedingung, die
der Autor dem Verleger pflichtmäfsig zu stellen hat. Sodann gilt es
schliefslich eine Reform unseres Schriftenaustausches und unseres
Jahresverzeichnisses.
Die jetzige buchhändlerische Verwertung der Doktorarbeiten bringt
uns in die Notlage, dafs fast alle die vom Buchhandel verwerteten
Dissertationen schon lange im Buchhandel zur Verfügung stehen, in
den Bibliographien erscheinen usf., ehe sie den Bibliotheken zu-
kommen. Und noch länger steht es an, bis uns das Jahresverzeichnis,
das doch der Katalogisierung dienen soll, diese Nutzbarmachung der
Dissertationen erlaubt. Wir werden Mittel und Wege finden müssen,
unsere Dissertationen in viel kürzeren Zeiträumen auszutauschen und
28*
410 Achte Bibliothekarversaiunilnn^
zugleich ihre raschere Benutzbarkeit durcli vorläufige Verzeichnisse,
aus denen dann das Jahresverzeichnis lierauswächst, lierbeizufüliren.
Ich will auf all das Nähere niclit weiter einteilen. Ich unterlasse
alle bestimmten, weiteren Vorschläge und Anträge. Ich halte die
K. Hibliolliek in Berlin, die uns nun 20 .Jahrgänge unseres Jahres-
verzeichnisses geschenkt hat, für die richtige Stelle, von der der
Antrag auf die notwendige ergänzende Regelung des Dissertationen-
drucks und der buchhändlerischen Verwertung der Dissertationen zu
stellen sein wird. ^Vill unser Verein dieser ganzen Frage vielleicht
noch durch Bestellung einer Kommission näher treten, so bin ich ganz
damit einverstanden. Für heute mufs es mir genügen, Ihnen wieder
einmal gegeben zu haben „Erfahrungen und Anregungen".
In der sich anschliefsenden Debatte bekundet Ilelfsig-Leipzig,
indem er das Vorhandensein der von dem Referenten gerügten Uebel-
stände voll anerkennt, in einigen Punkten eine etwas abweichende
Meinung. Nach ihm ist nicht so sehr Gewicht zu legen auf die
Arbeit, die den Bibliotheken aus den Dissertationen erwächst, als auf
die pekuniäre Seite. Die Art der buchhändlerischen Verwertung der
Dissertationen läuft vielfach darauf hinaus, den Bibliotheken das Geld
aus der Tasche zu nelimen. So tadelnswert es ist, dafs Separatabzüge,
die als Dissertationen verwandt werden, als solche nicht kenutlicli
sind, so ist doch in dem Fall nichts dagegen einzuwenden, avo der
Doktorand die Arbeit, die als Dissertation im Druck vorliegt, nacli-
träglich aus pekuniären Rücksichten in einer Zeitschrift unterbringt.
Auch hinsichtlich der Uuvollständigkeit der Dissertationen sind zwei
Fälle zu unterscheiden. Wird die als Dissertation ausgegebene Arbeit
später zu einem grölseren Ganzen erweitert und erscheint dann im
ßuclihandel, so ist dagegen natürlich nichts einzuwenden. Anders
aber liegt es, wo durch Avillkürliclie Fortlassung von ein oder melireren
Kapiteln die als Dissertation ausgegebene Arbeit bereits dem Titel
gegenüber, den sie fülirt, unvollständig ist und das nur zu dem Zweck,
damit sie auch als Bucli erscheinen kann. Dieser Uebelstand, der
zur Folge hat, dafs von den Bibliotheken etwas gekauft werden mufs,
was sie in der Hauptsache bereits besitzen, ist vor allem zu be-
kämpfen. Er kann durch eine Vereinbarung der Universitäten wohl
abgeschnitten werden. Ob sich aber gegen die Verwendung der
Dissertationen in Serien etwas tun läfst, ist zum mindesten zweifel-
haft. Da bleibt den Bibliotheken nur die Selbsthilfe übrig, solche
Serien , die anerkanntermafsen nur Dissertationen enthalten , einfach
nicht zu kaufen, selbst auf die Gefahr liin, ein paar Hefte anderer
Herkunft, die mitunterlaufen, nicht zu besitzen. Schliefslich sind
diese Serien doch vorwiegend auf den Absatz an Bibliotheken be-
rechnet.
Hottinger-Südende weist darauf liin, dafs für den jungen Autor
die Frage nicht nur laute: wie kann ich die Wissenschaft fördern,
sondern auch: wie kann ich Geld verdienen, wie kann ich mich zur
■ )
Ueber Mllsstäade im Dissertationenwesen 411
Geltun*i- brinfz,en. Mit dem Widerstreit «tieser Gesichtspunkte häng-e
ein Teil der Uebelstände im Dissertationenwesen zusammen und werde
dalier nicht jjanz zu beseitigen sein. Vor den Separatabzügen hätten
die Dissertationen meist eine Jiurze Biographie des Verfassers voraus.
Dieser Zusatz maclie sie zu einer bibliographischen Individualität, die
verdiene, als solche aufgehoben zu werden. Gegen die Uebelstände
Avird nicht viel zu machen sein. Eins tut jeder Bibliothekar beim
Kauf, er sieht jede Abhandlung darauf an, ob sie Dissertation sein
könnte, und hält seine Entscheidung zurück, bis er darüber Gewifsheit
erlangt hat. Viel Arbeit könnte den Bibliotlieken gespart werden,
wenn es g-lückte, eine Zeitsclirift ins Leben zu rufen, die jede Disser-
tation unter dem doppelten Gesiclitspunkt des Verfassers und des
Gegenstandes bibliographisch genau verzeichnete. Das Jahresverzeichnis
kommt etwas zu spät, um in der Beziehung zu nützen. Läge aber
eine solche Zeitschrift allwöchentlich vor, so wäre vor der Anschaffung
einer Schrift leicht festzustellen, ob sie der Bibliothek in anderer
Form, als Teil einer Zeitschrift oder im Austausch, zugehe, ihr An-
kauf also übertlüssig sei.
'o
Haebl er- Dresden erkennt die Berechtigung der Klagen über
die Mifsstände im Dissertationenwesen an, ist aber der Meinung, dafs
der Referent zu schwarz gemalt habe. Seit wir das Jahresverzeichnis
haben, ist die Arbeit, welche uns die Dissertationen verursachen, gegen
früher erheblich geringer geworden. Wenn viele Bücher gekauft
werden, die wir als Dissertationen bekommen, so darf nicht vergessen
werden, dafs die Bibliotheken die Dissertationen nicht bezahlen, sondern
sie geschenkt erhalten. Die Dissertationen sind auch nicht blofs
Material für den Austausch der Bibliotheken, sondern Zeugnisse des
wissenschaftliehen Lebens, das an den einzelnen Universitäten herrscht.
Die Separatabzüge bilden allerdings einen Unfug, der nicht geduldet
werden sollte. Was die Sammlungen anlangt, so sind diese zum Teil
von den Universitätslehrern selbst ins Leben gerufen, um das, was
unter ihrem Einflufs gearbeitet wird und was vielfach zur Vorbereitung
grofser abschliefsender Untersuchungen dient, bequem zusammenzu-
fassen. Auch hinsichtlich der verkürzten Dissertationen stehe ich
nicht auf demselben Standpunkt wie der Referent. Im allgemeinen
zeichnen sich die Dissertationen, welche nur zwei Bogen betragen, nicht
gerade durch gröfseren Wert aus. Die Regelung dieser Frage gehört
vor die Fakultäten, die Bestimmungen werden aber immer einfach zu
umgehen sein. Scliliefslich möchte doch nicht ganz vergessen werden,
dafs die Dissertations-Sammlungeu für die Promovenden einen groCsen
wirtschaftlichen Vorteil darstellen.
Schulz -Leipzig: Ich freue mich sehr über den Vortrag des Herrn
Kollegen Geiger und bin gegenüber den Einwendungen, die mehrfach
geäufsert worden sind, ganz der Meinung des Referenten. Diese Ein-
wände widersprechen meinen Erfahrungen und meiner Praxis. Ich
beobachte diese Dinge aus dem Gesichtswinkel der Jurisprudenz,
glaube aber, dafs dies hinreicht, um das Ganze zu übersehen und
412 Achte Bibliotlickarvorsamiuhmg
Schlüsse zu ziehen. Ich muls gesteheu, thiL's die Uebelstände so grols
sind, dafs es notwendig ist dagegen aufzutreten. Als ein Beispiel
der wirklicli ganz merkwürdigen Vorkommnisse fülirc ich eine Sclirift
von Fritz Auer aus Mannheim, Der strai'rechtlichc Notstand (Münclien,
Beck 1903) an. Sic bestellt aus G'/-^ Seiion und ist eine Würzburger
Doktordissertation. Sie war vorher in Würzburg als Preisarbeit ein-
gereicht und ist auch als Preisschrift erschienen im ll^mfang von
40 Seiten. Icli liabe diese Dissertation im Jahresverzeichnis der Uni-
versiläts-Schriften vergeblich gesucht.
Was die Beispiele für andere Uebelstände anlangt, so möcJite ich
eine der Leipziger Dissertationen aus jüngster Zeit erwähnen: Otto
Käraper in Berlin. Die religiöse Erziehung der Dissidentenkinder im
Königreich Sachsen. Sie ist ein Separatabdruck aus Fischers Zeit-
schrift für Praxis und Gesetzgebung der Verwaltung Bd 31. Sie
wurde als Separatabdruck mit grünem Kücken eingereicht und trägt
keine Bezeichnung, daCs eine Dissertation vorliegt. Es ist nicht
einmal, was gelegentlich bei anderen Doktorarbeiten geschieht, eine
Karte mit „Eingereicht als Doktordissertation" in der Form einer
Visitenkarte beigelegt. Gegen Kollegen Helfsig, der meinte, es sei
dem Doktoranden nicht zu verwehren, dafs er seine Abhandlung noch
für eine Zeitschrift verwende, möchte ich bemerken, der Doktorand
.schreibt sie in die Zeitschrift und reicht sie als Doktorschrift ein.
Der umgekehrte Fall kommt nur selten vor. W^enn einer seine
Doktorschrift angebracht hat, ist er meist glücklich und setzt die
Studien nicht fort. — Ein anderer Fall: Eine Doktordissertation vom
April 1907 Adolf Cahn, Der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft, ist
in Berlin bei Walter Rothscliild erschienen, ohne jede Anzeige, dafs
es eine Promotionsschrift ist. Sie hat XVI, 272 Seiten und kostet
6 M. Von dieser Monographie sind 47 Seiten als Leipziger Doktor-
dissertation ausgegeben. Diese 47 Seiten sind versehen mit dem voll-
ständigen Vorwort der Monographie, mit demselben Titel und mit dem
vollständigen Inhaltsverzeichnis, so dafs für den Unkundigen hier gar
nicht zu erselien ist, wie es kommt, dafs er nur ein Bruchstück vor
sich hat. Das sind doch gewifs Mifsstände, die es zu bekämpfen gilt.
Wie können wir in dem Schrifteuaustausch gegenüber dem Ausland
bestehen, wenn die deutschen Universitäten solclie Wechselbälge in
den Austausch bringen? — Ich habe mich nun an die verschiedensten
Verleger gewendet, die solche als Dissertationen gebrauchte Arbeiten
in Buchform, ohne sie als Dissertationen zu bezeichnen, herausbringen,
und habe versucht, sie aufmerksam zu machen, dafs sie nicht gegen
ihre Interessen handeln, wenn sie den AVunsch der Bibliotheken er-
füllen und in jedem Fall, sei es auch nur auf der Rückseite des
Titels, einen Zusatz anbringen wie etwa: Würzburger Inaugural-
Dissertation. Beduer verliest eine gröfsere Anzalil von Stellen aus
der von ihm in dieser Bezieliung geführten Korrespondenz. Danach
haben manche Verleger sich wohl bereit erklärt, solchen Zusatz zu
machen, ohne es jedoch in Wirkliclikeit je zu tun, andere haben aber
Ueber Mifsstäude im Dissertationenwesen 413
aucli darauf liinj^ewiesen, dafs der junge j\.utor darunter sehr leiden
würde, da bei manchen älteren Herren eine Abneigung bestehe sich
mit den Arbeiten jüngerer Leute zu befassen, ja dafs Dissertationen
an sich mifstrauiscli angesehen und nur, weil es Dissertationen sind,
nielit beachtet und nicht gekauft Averden. Nocli andere haben offen
ausgesprochen, dafs sie nur solclie Doktorarbeiten in Verlag nähmen,
von denen höclistens die Hälfte als Dissertation ausgegeben sei. Der
Einflufs des Verlegers trägt also nicht zum -wenigsten die Schuld an
diesem Uebelstande. — Zu dem Vorschlage des Herrn Hottinger über-
gehend, eine besondere Zeitsclirift zu gründen, glaube ich nicht, dafs
diese die nötigen Abonnenten finden würde. Aber das Ziel, eine
raschere bibliographische Mitteilung zu erlangen, könnte auf anderem
Wege erreicht werden. Soviel ich weifs, werden alle medizinisclien
und ebenso die Dr. -Ing.- Dissertationen in monatlichen oder viertel-
jälirlichen Zwischenräumen im Keiclisanzeiger angezeigt. Sollte es
nicht möglich sein, dies Verfahren auf alle Dissertationen auszudehnen
und bibliographisch genaue Mitteilungen etwa in Form einer Beilage
zum Reichsanzeiger oder zum Literarisclieu Zentralblatt oder zur
deutschen Literaturzeitung ins Leben zu rufen? In den zuletzt ge-
nannten Zeitschriften sind bisher nur unvollständige Mitteilungen über
die neu erscliienenen Dissertationen gemacht worden, so dafs ihnen
ein wirklicher Wert nicht beizumessen ist. So aber würde, glaube
ich, der Vorschlag des Herrn Hottinger auf eine weniger kostspielige
und sicherere Weise erreicht werden.
Schwenke- Berlin: Nach den Worten des Referenten könnte
es scheinen, als ob bei der Anfertigung des Jahresverzeichnisses
von Seiten der Königlichen Bibliothek in Berlin niclit mit der
nötigen Sorgfalt verfahren worden sei, weil die Separatabdrücke nicht
immer als solche kenntlich gemacht sind. Prinzipiell ist dies jedoch
Sache der Universitätsbibliotheken. Es geschieht leider in dieser Be-
ziehung an manchen Stellen sehr wenig, .*o dafs die Königliche
Bibliothek bei den Titeln, bei denen sich ein Verdacht aufdrängt,
kontrollierend und bessernd eingreift; sie mul« e;* aber ablehnen, Titel
für Titel noch einmal zu prüfen. Was das Saehliclie betrifft, so mufs
ich den Ausführungen des Referenten beitreten. Vielleicht nicht ganz
in der Klage über die Arbeit, die aus der Katalogisierung der Disser-
tationen erwächst. Höher würde ich die Miilie veranschlagen, die
dadurch entsteht, dafs wir die vom Buchhändler vorgelegten in
Dissertationsverdacht stehenden Schriften im Auge behalten müssen,
bis darüber etwas festgestellt ist. Im übrigen mufs ich sagen, dafs
ein so grofser Unfug vorliegt, dafs wir den Universitäten unbedingt
vorstellen müssen, dafs sie nicht das Recht haben, die Dinge so weiter
gehen zu lassen zum Schaden der Bibliotheken. Ich wundere mich,
dafs die Herren vom Akademischen Schutzverein, die doch sonst so
sehi- um die Finanzen der Bibliotheken besorgt sind, in dieser Sache,
in der sie als Fakullätsmitglieder zuständig sind, nocli nichts getan
haben. Die Dissertationen sind für die mcisteja Bibliotheken, die sie
41-i Achte Bibliütbckarversammluug
crlialten, nicht Geschenke, sondern pflic]itm;ifsij>-e Lieferungen auf Grund
von Verträgen, mögen sie geschrieben sein oder niclit,und die Bibliotheken
haben Ansi)rncli darauf, dafs ihnen niclit wertlose Drucksachen geliefert
worden, die sie als vullständige IJüciier oiler in Zeitschriften noch
einmal kaufen müssen. Besonders mochte icli auch betonen, dafs uns
derartige Dissertationen sehr wenig Ehre machen dem Ausland
gegenüber. Man bekommt von ausländisclieu Bibliotheken recht liarte
Urteile darüber zu hören. 2s un ist gesagt worden, man solle den
jungen Leuten die Wege ebnen und ihnen niclit durch grofse Kosten
den Druck der Dissertation erschweren. Das ist sehr schön, aber wir
müssen uns dagegen verwahren, dafs es auf Kosten der Bibliotheken
geschieht, während andere Teile der Promotionskosten ilnien ganz
gewifs nicht erlassen w^erden.
Es entsteht nun die Frage, was gegen die Mifsstände zu tun ist.
Sollen wir einen Ausscliul's einsetzen, der die Meinung des Biblio-
thekartages in einem Memorandum zur Kenntnis der Universitäten
brächte V Ich weifs nicht, ob es grofsen Nutzen liaben Avird, stelle
aber die Entsclieiduug der Versammlung anlieim. Von unmittelbarem
Nutzen Avürde es sein, wenn die Titel der Dissertationen rascher ver-
öffentlicht werden könnten. Es existieren zwar bereits die Eockschen
Verzeichnisse, auf die man im Notfalle zurückgehen kann, das Suchen
darin ist aber etwas mühsam. Sicherer würde man gehen, wie auch
schon angedeutet worden ist, durch ein schnelleres Erscheinen unserer
Jahresverzeichnisse. Ich vermag im Augenblick nicht zu übersehen,
ob ein solches zu ermöglichen ist. Aber wenn die ganze Frage zu-
sammen mit dem Material, das der Referent gesammelt hat, der König-
lichen Bibliothek als der Zentralstelle für das Verzeichnis zur weiteren
Verwertung überwiesen würde, so wäre es möglich, dafs sie es dem
Preufsischen Kultusministerium unterbreitet. Würden dort die Mifs-
stände anerkannt, so könnte von Regierung zu Regierung verhandelt
und die nötigen Mafsregeln ergriffen werden. Eine davon wäre, dafs
von den Universitätsbibliotheken die Titel der Dissertationen und
diese selbst monatlich oder selbst wöchentlich an die Zentralstelle in
Berlin eingesandt w^ürden. Die Titel könnten mit der Linotype ab-
gesetzt werden und, am besten auf Zetteln, den Universitätsbibliotheken
zugehen, am Ende des Jahres aber noch einmal im Verzeichnis zu-
zammengefafst werden.
Landauer-Strafsburg weist mit Bezug auf die unvollständigen
Dissertationen darauf hin, dafs eine Aenderung dieses Zustandes bei
den gröfseren und eigentlich wertvolleren Arbeiten nicht zu erzielen
sein würde. Höchstens werde man erreichen, dafs der als Dissertation
ausgegebene Teil einen anderen Titel erhalte, etwa Prolegomena
zu . . ., Einleitung zu . . . Die ganze Arbeit, deren Druckkosten für
den Doktoranden ja auch viel zu grofs sein würden, werde doch in
Buchform erscheinen. Der Mifsstand, dafs bei uns Dissertationen in
den Handel kommen, ohne dafs sie als solche bezeichnet sind, herrscht
auch im Ausland. Auch in Paris gibt es Verleger, die fast nur
Ueber Mifsstäudc im Disscrtationeuwesen 415
solche als Dissertationen verwendeten Alonograpliien herausgeben.
Wir schützen uns dadurch, dafs wir von den Erscheinungen solchen
Verlages fast nichts kauten, weil wir doch wissen, es sind Thesen.
Schulz- Leipzig: Entschuldigen Sie, meine Herren, wenn ich noch
einmal das Wort ergreife. Icli mochte gegenübei- den geltend ge-
machten Bedenken darauf hinweisen, dafs die Leipziger philosophische
Fakultät die Bestimmung getroffen hat, dafs die Einreichung von
Teilen von Dissertationen, die ganz gedruckt werden, nicht zulässig
ist. Es mufs die ganze Arbeit, die der Beurteilung unterlag, aucli
als Dissertation zum Austausch abgeliefert werden. Ich bin überzeugt,
dafs es andere Fakultäten auch schon so gemacht haben. Wir haben
über den neuesten Stand der Promotionsordnungen keinen Ueberblick,
und ick glaube, dafs die Beseitigung der Teildrucke doch durch-
zusetzen wäre. Wenn nun liier verschiedentlicli betont ist, man müfste
auch die wirtschaftliclien Motive desjenigen, der viel Geld für den
Druck ausgelegt hat, anerkennen, so bin ich damit vollständig ein-
verstanden, aber was hindert den Verleger oder Doktoranden seine
volle Dissertation mit der Bezeichnung „Dissertation" in den Handel
zu geben? DaCs die Dissertationen als solche mifstrauisch angeselien
und nicht beachtet werden, ist, wenn es zutrifft, ein Makel für die
Universitäten. Sind die Dissertationen allmählich diskreditiert, so
liegt es in der Hand der Fakultäten durch gute Dissertationen die
Reputation wieder herzustellen. Meines Erachtens wäre ein Appell
an das Ehrgefühl der Fakultäten notwendig. — Noch eine Frage,
die wir nicht entscheiden k(innen, möchte ich aufwerfen, um sie
wenigstens anzuschneiden. Ist es überliaupt nötig, dafs alle, diese
Uebungs- und Schülerarbeiten, im besseren Sinne, gedruckt werden?
Wäre der Feldzug von Mommsen, der damals berechtigt unternommen
wurde und in die Forderung allseitiger Drucklegung der Dissertation
seitens der Regierung überging, noch heute am Platze? Wir Biblio-
thekare meinen, der Druck ist bestimmt, die Wissenschaft zu fördern.
Bei den Dissertationen dient er dazu, eine zu milde Beurteilung der
Doktorarbeiten in berechtigten Schranken zu halten. Welche Flut
von Dissertationen über beliebte Aufgaben in ungefähr 20 oder
30 Jahren entstanden sein wird, wenn es so fortgeht, läfst sich leicht
vorstellen. Nach meinen Notizen aus dem juristischen Gebiet sind
in den letzten 8 — 10 Jahren 68 Dissertationen über Notstand und
Notwehr im Zivilreclit und Straf recht, 23 über das Konkurrenzverbot,
31 über die Schädigung durch Tiere, 25 über Kompensation erschienen
und so fort. Ich sprach mit einem Herrn von der Leipziger Universität,
der sagte mir, wenn nicht der Druckzwang erst in den letzten Jahren
eingeführt wäre, würden wir noch eine gröfsere Zahl von Dissertationen
über die gleichen Tliemata haben. So viele Dissertationen sind früher
schon eingereiclit, aber glücklicherweise nicht gedruckt worden. Die
Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit ist ein sehr hoch zu
schätzendes und nicht wegzulassendes Bildungsmittel; ob aber bei
dem Druck die Wissenschaft gefördert wird, ob die Fakultäten nicht
416 Achte Bibliothekarversamiölung
besser tun, dafs sie eine Auswahl tiol'fen, wie das frülier in der
Leipzig:cr jiivistisclien Fakultät gescliali, möchte icli wenif>;stens zur
Erwäii-uni;- stellen. Es besteht übri<i-ens in Leipziü' die Einriclitunji-,
die vielleicht auch schon an anderen Universitäten eingei'ührt ist oder
es doeli werden sollte, dafs für gute Dissertationen von weniger be-
mittelten Autoren Beiträge zu den Druckkosteu gewährt werden. Es
ist eine jährliclie Summe von 1000 — 2000 M. dazu bestimmt. Das
wäre ein Weg, auf dem eine Acnderung bewirkt werden könnte, wo
die verscliiedenen, gewifs beachtenswerten Gesichtspunkte, die Ein-
dämmung der übermäfsigen Flut von Dissertationen und die Sclionung
des Kapitals der Bibliotheken gleichmäfsig berücksichtigt werden
könnten.
Schwenke-Berlin trägt nach, dafs die Titel der medizinischen
Dissertationen nicht mehr im ]\eichsanzeiger veröffentliclit werden.
Es ist dies der Grund, warum die Regierung nicht darauf eingegangen
ist, die biograpliisclien Daten in dem Jaliresverzeiclinis wieder fort-
zulassen. Nur die Dr.-Ing.-Dissertationen werden noch im Reiclisanzeiger
zusammengestellt. Gegenüber einer Anfrage von Brodmann-Karlsruhe,
wie es mit der Aufnahme aucli dieser Promotionsscliriften in das Jahres-
verzeichnis stehe, bemerkt Scliwenke, dafs eine entsprecliende Anregung
bereits erfolgt, von der preufsisclien Regierung aber nocli abgelehnt sei.
Doch betrachte er ihre Aufualime, die natürlich sehr erwünsclit sei,
nur als eine Frage der Zeit.
Haebl er- Dresden verwahrt sich dagegen, dafs aus seinen Worten
gefolgert werde, er sei mit den gegenwärtigen Zuständen zufrieden.
Er habe nur der etwas zu starken Schwarzmalerei des Referenten
entgegentreten wollen. Es scheine ihm, als ob die Uebelstände nur
durch die Universitäten abgestellt werden könnten, und es werde ihn
sehr freuen, wenn eine entsprechende Anregung an diese von dem
Bibliothekartag erginge.
Im gleichen Sinne spricht sich auch Hottinger-Südende aus, der
noch darauf hinweist, dafs bei einem Vergleiche mit dem Ausland,
speziell mit Frankreich, nicht vergessen werden dürfe, dafs dort der
Doktortitel einen erheblich liöheren Wert habe als in Deutschland.
Helfsig-Leipzig, der gleichfalls die seinen Worten gegebene Aus-
legung als Widerspruch gegen den Vortrag des Referenten ablehnt,
verteidigt den Druckzwang als unerläfslich, um die unzulässige Ver-
wendung fremder Arbeiten abzuschneiden. Er befürwortet den Voi'-
schlag Scliwenkes, das gesamte Material der Generaldirektion der
Kgl. Bibliothek zu überweisen mit der Bitte, in geeigneter Form auf
die Abstellung der Uebelstände hinzuwirken.
Nachdem Wolter -Petersburg noch auf die Bedeutung eingegangen
ist, die der Doktorgrad im Ausland habe, und hervorgehoben hat,
wie alle am Austausch beteiligten Bibliotheken es dankbar begrüfsen
würden, wenn sie in Zukunft als Dissertation stets die vollständigen
Arbeiten erhielten, weist Geiger-Tübingen im Schlufswort den Vorwurf
der Schwarzmalerei zurück. Die Rücksicht auf die weniger Bemittelten,
ßamberger Privatbibliotheken aus alter und neuer Zeit 417
die nationalökonomiscbe Frage habe auch ijin anfänglich erfüllt. Erst
unter dem Sammeln des Materials sei er zu seiner Auffassung ge-
kommen, die leider nicht zu schwarz sei, sondern nur den Tatsachen
entspreche. Auch er bittet den Vorschlag Schwenkes anzunelimen.
Nach Schlufs der Diskussion wird durch Abstimmung als Wille
der Versammlung festgestellt, das Material der Generaldirektion der
Kgl. Bibliothek in Berlin zu weiterer Verwendung zu überweisen.
Nach einer kurzen Pause von 10 Minuten' folgt:
4. Bamberger Privatbibliotheken aus alter und neuer Zeit.
Referent: Bibl. Assistent Dr. Schottenloher-Bamberg.
Wer die Geschichte und die Eigenart des Bamberger Bibliotheks-
wesens kennen und verstehen will, der darf an den vielen und reichen
Bücherschätzen, die sich in den verschiedenen Zeiten im Besitze ein-
zelner Persönlichkeiten in Bamberg befunden haben, nicht achtlos
vorübergehen. Viele derartige Sammlungen sind in die Büchereien der
Klöster oder Stifte Bambergs oder in die heutige kgl. Bibliothek ge-
wandert und verdienen schon deshalb die Aufmerksamkeit der Biblio-
theksgeschichte. Aber auch aufserhalb dieses Zusammenhangs dürfen
diese Privatbüchereien deshalb unsere Beachtung beanspruchen, weil
sie uns zum Kapitel „Wertschätzung der Bücher in früher und später
Zeit" und zur Geschichte des geistigen Lebens in Bamberg nicht un-
wichtige Beiträge liefern.
Für das Werden und Wirken der Bamberger Bibliotheken sind
vor allem zwei wichtige Ereignisse von eingreifender Bedeutung ge-
wesen: die Gründung und reiche Ausstattung der Dombibliothek durch
die Büchergeschenke des Kaisers Heinrich II. und die Vereinigung der
Bambergischen Stifts- und Klosterbüchereien zur Zeit der Säkularisation.
Diese zwei Geschehnisse haben auch auf die Entwicklung der privaten
Büchersammlungen den denkbar gröfsten Einflufs ausgeübt.
Durch die Gründung des Bistums Bamberg wurde der Lieblings-
ort Heinrichs IL nicht blofs ein wichtiger Mittelpunkt christlicher
Religion und deutscher Kultur, sondern auch eine Heimstätte der
Wissenschaft. Der fürstlichen Pracht der Dombibliothek reihte sich
bald ein reicher Bttcherschatz im Kloster Michelsberg an. Dafs
diese Sammlungen die Wertscliätzung der Bücher mächtig steigerten,
versteht sich von selbst. Wer solche Bücherschätze kennen lernte,
mufste wünschen, selbst Bücher zu besitzen und zu sammeln. Freilich
konnten in jener frühen Zeit immer nur wenige Handschriften im
Besitze eines einzelnen Mannes gewesen sein. Um die reichen Samm-
lungen des Domes und des Michelsberges zusammen zu bringen, mufsten
nicht wenige alte deutsche, französisclie und italienische Kultur-
stätten ihre Schätze beisteuern. Wahrhaft fürstliche Geschenke
zogen freilich damals in Bamberg ein. Stets wird es aber auch Privat-
personen, besonders Domherren gegeben haben, die aus ihren reichen
Einkünften sich Geld zum Erwerbe von einigen Handschriften zurück-
418 Achte Bibliothekarvorsammliiiiir
M
legten. Die Quellen, die uns über solchen privaten Bücherbesitz des
Mittelalters Aufschlufs geben, fiiclsen freilich recht spärlich. Der
Doradekan Kraft vermachte im Jahre 1237 einem höheren Geistlichen
seine libros scolasticos et anliplionarium uuisicum, einem Eberliard
ein Huch auroram et graduale iisiiale, einem Krkcnbert sein graduale
musicum et antiphonarium usuale et auroram majorem. ') Ein
anderer Bamberger Geistlicher, der Domscholaster, Magister und Doctor
Docrctoruni Jakob liinterliers alle seine juristischen Bücher dem Dom-
kapitel zu Krakau, dessen Dekan er gewesen war. Das Kapitel gab
aus dem Vermächtnis ein Dekret Gratians und die Dekrctalensamm-
lung des Papstes Gregor IX. dem Magister Adam, der dem verstorbenen
Dekan viele gute Dienste geleistet hatte. -) Wie in diesen Testamenten,
so stellt sich in der llauptsaclie aller Bücherbestand jener Zeit dar :
er setzt sich vornehmlich aus theologischen, liturgischen und juristischen,
insbesondere kanonistischen Handschriften zusammen.
Ein wesentlich verändertes Bild zeigt sich in der gelehrten Biblio-
thek des hochgebildeten Schulmeisters Hugo von Trimberg, der in
der Zeit von 1260 — 1309 die Schule von St. Gangolf in der Theuer-
stadt vor Bamberg leitete. Hugo erzählt uns in seinem „Renner",
dafs er sich 200 Büchlein gesammelt habe,^') diese sollten ihrem Be-
sitzer als Hilfsmittel znm Unterrichte dienen, vielleicht waren sie auch
als eine Art Schülerbibliothek gedacht, die den Knaben gegen mäfsigen
Zins zur Verfügung stand.'') Aber der Lehrer hatte seine Reclinung
ohne die Schüler gemacht. Es wollte niemand mehr „lernen die kunst
die mangen gut ere und gunst Hat bracht vor tausend iaren, da
schuler . . . der schul nicht abgingen, Biz daz sie kunst und zuht
gevingen". Welche Bücher der gelehrte Schulmeister besafs, können
wir aus seinem Registrum multorura auctorum schliefsen, wo der Ver-
fasser eine Zusammenstellung lateinischer Schriftsteller zum Unterricht
für seine Schüler gibt. Da werden aufgezählt Vergil, Iloraz, Ovid,
Sallust, Cicero, Juvenal, Persius, Seneka, Lukan, Statins, Priscianus
Donatus, Boetius, Claudius Claudianus, Sedulius, Juvencus, Arator, Pru-
dentius, Petrus von Riga, Petrus Manducator, Cato, Aesopns, Avianus
und mittelalterliche Dichtungen. &) Vermutlich stellt diese bunte Auf-
zählung zugleich den Katalog der Schulbibliothek des rührigen Schul-
meisters von St. Gangolph dar. Unsere Hochachtung vor diesem reichen
Schatz von Wissen und Büchern ist um so gröfser, als eine solche um-
1) Ludw. v. Rockinger: Ueber die Abfassung des kaiserlichen Land- und
Lehenrechts (=Abh. der III. Kl. d.kgl.b.Akad.d.Wiss. 18. 1890. Abt. 2. S. 345).
2) Mon. Germ. hist. Script. XIX. S. 6(>3f. — Vgl. Rockinger a. a. 0. S. 345
u. 670. 3. Abt.
3) Vgl. Der Renner. Ein Gedicht aus dem 13. Jahrhunderte, hrsg. v. Hist.
Ver. zu Bamberg 1833/34. S. 188, Vers 16 6Uiff.
4) Vgl. W. Wattenbacb, Das Schriftwesen im Mittelalter. 3. Aufl. Leipzig
1896. S. 567.
5) Vgl. Jäcklein, Hugo vou Trimberg, Verfasser einer „Vita Mariae
rhythmica". Progr. Bamberg 1901. S. ITff.
Baiuberffer Privatbibllotheken aus alter und neuer Zeit 419
'<->
fassende Bildung eines Laien um diese Zeit zu den grofsten Selten-
heiten gehört.
Ueber Bücherbewertung jener Zeit geben uns Vermächtnisse an
Kirchen und Klöster einigen Aufschlufs. Die Bücher sollten nicht
blofs den Lebenden dienen, sondern auch noch der Seele des Stifters
zn gute kommen. In diesem Sinne schenkte eine Adelige Lubardis
mit ihrer Tochter der Domkirche im Jahre 1309 ein mit Initialen und
Miniaturen geschmücktes Psalterium i) und in der gleichen Absicht
erfolgten allo jene zahlreichen Bücherschenkungen, von denen die
Kaiendarien des Domstifts und des Michelsberges Kunde bringen. 2)
Die Domkirche erhielt wohl öfters Geschenke von liturgischen Werken
in der Weise, dafs Geistliche Mefsbücher und andere zum Gottesdienst
gehörende Bücher zu ihrem Gebrauch sich erwarben und für immer
ihrer Kirche als Eigentum überliefsen. So heifst es in einem Calen-
darium ecclesiae cathedralis Bambergensis ^) : Hunc librum compara-
verunt Joliannes de Spangenberg et Ilermannus de dryuordia altaris
sancte Marie Magdalene vicarii in capitulo Ecclesiae Babembergensis.
Itaque apud predictum altare debeat perpetue remanere. Anno dni. 13G0.
Unter der höheren Geistlichkeit war vor allem der Bischof be-
rufen, die geistigen Schätze der Zeit zu sammeln und zu schirmen.
Vom Bischof Lambert von Brun (1373 — 1398) wissen wir, dafs er
eine stattliche Bibliothek besessen hat. Sein Nachfolger, Bischof
Albert von Wertheim, beurkundete am St. Kunigundentag 1408, dafs
Bischof Lambert „in seinem letzten Geschefte und Testament unter
ander Habe etweuil Pucher zu uerkaufFen und das gelt an Guter und
gulte dem Spital zu Sehehslitz zu kaufen geschicket hat, dieselben
Pucher verkauft sein worden dem allerdurchlauchtigsten Fürsten und
Herren Hrn. Ruprechten Romischen König, zu allen zeiten merer des
Reichs, unserm gnedigen Herren, für vierthalbhundert gülden." ^) Ver-
mutlich hat König Ruprecht diese Bamberger Bibliothek der von ihm
warm geförderten Heidelberger Universität zum Geschenk gemacht.^)
Die vom Bischof Lambert erworbenen Handsclniften stammen nicht
alle aus seiner Bamberger Regierungszeit. Die Königliche Bibliothek
zu Bamberg besitzt zwei Handschriften, die der Bischof aus seiner
1) Kgl. Bibliothek Bamberg, Lit. 63 (Ed. III. 16). Vgl. Katalog I. S. 210.
2) Vollständiger Aaszug aus den vorzüglichsten Kaiendarien des ehe-
maligen Fürstentums Bamberg von C. A. Schweitzer (7. Bericht des bist. Ver.
zu Bamberg S. 67 ff.). Vgl. H. Bresslau, Aufzeichnungen zur Geschichte der
Bibliothek des Klosters Micbelsberg bei Bamberg, im Neuen Archiv der Ges.
f. ältere d. Geschichtsknnde Bd 21. 1S95. S. 141 ff., insbesondere S. 155, A. 3,
und Jaffe: Monumenta Bambergensia. Berlin 1869. S. 566 ff.
3) Kgl. Bibl. Bamberg. Lit. 162 (Ed. II. 20). — Kat. L S. 317.
4) M. W. Schuberth: Nachträge zum historischen Versuche über die geist-
liche und weltliche Staats- und Gerichtsverfassung des Hochstifts Bamberg.
1792. S. 138. Vgl. Heinr. Weber, Geschichte der gelehrten Schulen im Hoch-
stift Bamberg von 10ü7— 1SU3. 2. Abt. (43. Ber. d. bist. Ver. zu Bamberg.)
5. 323. A. — Wegele in der Allg. D. Biogr. 17. S. 547.
5) Vgl. Jos. Heller, Zur Geschichte der Heidelberger Bibliothek, imSerapeum,
6. S. 251; hier ist auch die Urkunde v.J. 1408 wieder abgedruckt.
420 A eilte Bihliothekarversaniniluns:
>->
eleässiscben Heimat mit iiaoli Bamberg]: gebraclit liat. Bischof Lambert
war in seiner Jugend in das Kloster Neuweiler im Elsafs eingetreten.
Schon während dieses Aufenthaltes in Neuweilcr besafs er die Bam-
berger Dekretalenhandsclirifl: iTinoconlii pajiae IV. Apparatus super
Decretales. ') Er lieh sie damals dem Magister Heinrich von Heydeck,
der im Dienste eines Herrn von Ochsenstein, wahrscheinlich des Strafs-
burger Domdechanten Johann von Ochsenstein stand.-) Von Neuweiler
wurde Lambert nach Gengenbacli als Abt des dortigen Benediktiner-
klosters berufen. Hier erwarb er sich vermutlich eine zweite, in
Bamberg vorhandene Dekretalenliandschrift: Abbatis antiqui Lectura ad
Decretales Gregorii IX. et eiusdem (angeblich Bernardi Compostellani)
in Constitutiones Innocentii IV. Eiusdem Disfinctiones.^) Die beiden
Handschriften kamen später in die Bamberger Dorabibliothek. Das
Chorherrenstift St. Martin zu Forchheim erhielt ebenfalls Bücher ans
dem Naclilafs des gelehrten Bischofs. Ein altes Verkündigungsbuch
des Stiftes enthält für den 5. Mai 1399 den Eintrag: Anniversarium
domini Lamperti episcopi bambergensis qui legavit cerlos libros cum
aliis ornamcntis cum 14 //, VHI ^.*) Forchheira war der Lieblings-
aufeuthalt Lamberts gewesen. — Die Bamberger Klöster und Stifte
bedachte der freigebige Bischof in seinem Testament mit gutem Wein
und Geld, von Büchern ist hier niclit die Rede."')
In den folgenden Jahren und Jahrzehnten erfahren wir vom Bam-
berger Bücherleben reclit wenig. Im Jahre 1451 zog ein warmer
Bücherfreund in die Stadt ein, der hocligelehrte Domherr Albrecht
von Eyb. Nur ungern hatte er den Boden Italiens verlassen,
um in Bamberg seiner Residenzpflicht zu genügen. Als er hier
ankam, führte er nur sehr wenige Bücher mit sich. Seine zahlreichen
Handschriften hatte er in Italien gelassen, wohin er bald zurückzu-
kehren gedachte, nur den Valerius Maximus, ein Zitatbucli und einige
kleinere lateinisclie Arbeiten hatte er mitgenommen. Er wird aber in
Bamberg keine Gelegenheit versäumt liaben, seine stattliche Bücher-
sammlung mit neuen Erwerbungen zu bereichern.
Der bisher erwähnte Bücherbesitz geliörte meistens Geistlichen an
und trug gröfstenteils kirchlichen und theologischen Charakter. Im
folgenden sei der Bücherei eines Arztes Erwähnung getan, der im
Jahre 1461 aus dem Leben schied. Das Nekrologium des Bamberger
Franziskanerklosters 6) enthält für den 3. August dieses Jahres den
1) Can. 51 (P. I. 23). Vgl. Kat. 1. S. 924 f.
2) Vgl. Die Chroniken der deutschen Städte. Bd 9. (Strafsburg.) Leipzig
1871. S. (i76ff.
3) Can. 58 (P. II. 8.) vgl. Kat. 1. S. 930.
4) Schweitzer, Kaiendarien a. a. 0. S. lüf».
5) So St. Stephan, das Carmelitenkloster, St. Jakob, St.Gangolph (Schweitzer
S. 215 — 217), das Franziskaner-xsekrologium enthält den Eintrag: 1399 ipso
die divisionis apostolornm obiit Lampertus, episcopus Bambergensis 29., qui
antea fuit abbas in Gingenbach, ordinis s. Benedicti. (36. Ber. des hlst. Ver.
zu Bamberg S. 40.)
6) Jäcklein im 36. Ber. des bist. Ver. zu Bamberg S. 43.
Bamberger Privatbibliotheken aus alter uikI neuer Zeit 421
Eintrag: Arnoldns Hildeprand, medicus, d<mavit librorum exemplarium
sancti Augustini. Die kgl. Bibliothek zu Bamberg besitzt eine mit
dem Eigentumsvermerk Hildebrands versehene Handschrift: S. Augustini
Epistolae cum Libro de Baptismo,') in der ohne Zweifel das dem
Franziskanerkloster geschenkte Buch zu suchen ist. In der Bamberger
Bibliothek sind aufserdem noch fünf Handschriften aus der Bücher-
sammlung Hildebrands vorhanden, deren gröfserer Teil der Theologie
angehört. Da sind in einem von verschiedenen Hunden geschriebenen
Sammelband 2) das Quadragesimale Jacobi de Voragine zu finden,
ferner Sermones, Traktate über die Reue, das Leiden Christi, die
Liebe zu Gott, sich selbst und zu dem Nächsten und über andere
theologische und kirchliche Gegenstände. Der Band trägt wieder
einen kurzen Eigentumsvermerk des Besitzers. In einer andern Bam-
berger Handschrift, 3) die einst Hildebrand gehört hat, sind wieder
theologische Schriften enthalten: Jordani de Quedlinburg Tractatus de
passione, Liber de miraculis b. Dei genitricis Mariae, S. Augustini
Speculum peccatoris, endlich Joh. Chrysost. Sermo de eo, quod nemo
laeditur nisi a semet ipso. Hildebrand hatte den Band von dem
Forchheimer Dechanten Koler erhalten und sicherte diesem dafür eine
seiner Handschriften zu, die freilich erst nach seinem Tode an
Koler übergehen sollte. Obige Handschrift kam an das Kloster
Michelsberg und wurde hier mit mehreren Abschriften vermelirt, deren
letzter Teil Thomas a Kempis, De imitatione Christi, von dem be-
kannten Frater Nonnosus Stettfelder,^) dem Sekretär des Abtes Andreas
Lang, geschrieben ist. Die dritte Handschrift enthält zwei Schriften
Johann Niders (Manuale confessorum, Tractalus de morali lepra) und
Traktate über die Tugenden und Laster.^) Das Buch kam später in
das Franziskanerkloster. Einen sehr bunten Inhalt umfafst ein vierter
aus dem Besitz Hildebrands stammender Sammelband.'') Da treten uns
entgegen: S. Bernardini Opusculum principalium partium dominicae
passionis. — Maphaei Vegii Liber de vita et obitu atque officio b.
Bernardini. — S. Kiliani Legenda. — Tabula super Boetii librum de
consolatione philosophiae. — Biblia pauperum cum libro memoriali
Sententiarum Petri Lombardi. — Fr. Conradi o. praed. Collectio
figurarum. — Compendiola juris. — Sermo de sancto Francisco. —
Tabula super sententias Petri Lombardi. — Excerpte aus Aristoteles,
Boetius und Seneca. — Jac. de Cessolis: Libellus de lüde scacorum
vel de regimine morum. — Tractatus de ornatu mulierum. Hildebrand
1) Patr. 15 (B. III. 32), Kat. I. S. 361.
2) Theol. 237 (Q. VI. 2), Kat. I. S. 831 flf.
3) Theol. 240 (B. V. 34), Kat. I. S. 836.
4) Das Kezefsbuch des Domkapitels (Bd 3. Bl. 35 a) enthält 1520 einen
Eintrag, der nicht ohne Interesse ist: „Custor . . . soll auch Herrn Annoso
vffm .Muuchberg einen Rock kaufen umb sein gehabte Muhe etlicher biicher
halben, die er schreiben soll'. Eine spätere Hand schrieb au den Rand , Non-
nosus hat der Custor vfm Mönchsberg gebaisscn, der die legendam S. Ileiu-
richs vnd S. Kunegunden verdolmetscht".
5) Theol. 23S (Q. V. 27), Kat. I. S. 834.
6) Eist. 145 (E. VII. 49), Kat. II. S. 238 flf.
422 ,. Achte Bibliothekarvorsanimlunf;
fehlte es aber ancli an Facliseliviften niclit. Der letzte uns ans seinem
Besitz erhaltene Samnielband') enthält anfser vielen kleinen medizi-
nischen xVhhandlnngen, Auszüg^en, Rezepten und astrologisch -medizi-
nischen Stücken die Schriften Ilippocratis T^iber prog^nosticornm. —
Galeni (Cophonis) Liber de 'matomia porci, Liber de motibus lacer-
toruni; Regimen pro duce Ludovico comite Paladine conscriptum a
Barth, de Montagnana. — Tractatus Rabbi Mosis ben Maimon (Maimo-
nidac). — Caleni Liber de encliymia et cacochymia. ArnoUli de Villa
Nova Tractatus de subtilitatibus et cautclis medicorum. — Liber Servi-
toris translatus a magistro Symone Januensi. Ilildebrand hat sich
diese Sammelhandschrift aus dem Nachlafs eines Kollegen käuflicli
erworben.
In der zweiten ITälfte des 15. Jahrhunderts kamen zahlreiche
Bücher durch Schenkungen an die Bamberger Klostcrbibliotheken.
Es seien nur einige wenige der gröfseren Vermächtnisse erwähnt. Der
aus Bamberg stammende Magister und Doktor der Theologie Joliann
Heb r er, der als einer der ersten Professoren der Universität Ingol-
stadt 1473 mit Johann Hofmann und Lucas Praun die dortige
theologische Fakultät konstituiert hat,-) vermachte dem Bamberger
Dominikanerkloster in seinem Testament eine Reihe von Hand-
schriften, von denen noch fünf in Bamberg vorhanden sind. Der
eine 3) Sammelband enthält das Werk: Tractatus de regulis poeni-
tentialibus magistri Joliannis de Deo und eine umfangreiche Sermonen-
sammlung. In der 2. Handschrift 4) finden wir die Schrift: St. Thomae
Opusculum de humanitate Jesu Christi und wieder eine Sermonen-
sammlung. Einen ähnlichen Inhalt weist die dritte, mit Sermonen aus
Bonaventura ausgefüllte Handschrift auf.'') Alle aus dem Besitz
Hebrers stammenden Stücke tragen den Vermerk: Istum librum legauit
magister Johannes hebrer sacre theologie professor in sno testamento
conuentui bambergensi ordinis praedicatorum.6) FAne reiche und bunte
Sammlung von allen möglichen theologischen Abhandlungen ist in
den zwei anderen von Hebrer geschenkten Handschriften enthalten.
Da sind u.a. aufzuzählen i): Joannis de Turrecremata Elucidatio quo-
randam articulorum s. Birgittae. — S. Augustini De ecclesiasticis dog-
maticis liber Gennadio tributus. — Hugonis de S. Victore Epistolae
et Tractatus de scientia animae Christi. — Clementis IV. p. Sermo de
1) Med. 12 (L. III. T,), Kat. II. S. 442.
2) Rotmariis-Mederer, Aunales Ingolstadiensis Academiae. P. I. S. 7. —
C. Prantl, Gesch. der Ludwig - Maximilians - Universität . . . München 1872.
Bd 1 . S. 33.
3) Theol. 173 (Q. V. 79), Kat. I. S. 753.
4) Patr. 151 (B. V. 3G), Kat. I. S. 533.
5) Patr. 49 (B. V. 41), Kat. L S. 414.
(5) Die von mir angeführten aus Bamberger Handschriften stammenden
Einträge sind aus dem von Leitschuh und Fischer herausgegebenen Katalog
der Handschriften übernommen. Dagegen sind alle aus Drucken stammenden
handschriftlichen Bemerkungen unmittelbar den Druckschriften entnommen.
7) Theol. 236 (B. V. 33), Kat. I. S. 829.
Bamberger Privatbibliotheken ans alter und neuer Zeit 423
canonisatione S. Hedwigis. — Tliomae Aqittin. Sermones de sacramento
Eucharistiae. Von der letzten Handschrift ') seien nur die Verfasser
der einzelnen Teile aufgeführt: Johannes Gerson, Johann Nider,
Hieronymus, Jacobus de Viterbo, Alanus de Viterbo, Alanus de Insulis,
Johannes de Francofordia, Jacobus Cartusianus, Thomas de Aquino,
Petrus de Palude, S. Bernardus. Erwägen wir, dafs Hebrer ohne
Zweifel noch andere Handschriften und aucL Drucke besessen hat, so
stellt sich uns die Büchersammlung des Ingolstädter -Professors als
eine recht stattliche theologische Fachbibliothek des ausgehenden
Mittelalters dar.
Während bereits die neu erfundene Kunst des Buchdruckes ihren
Siegeszug durch die Städte Deutschlands antrat, schrieb sich der Dekan
von St. Gangolf Konrad Härtung in den Jahren 1463 bis 1466 mit
vielem Fleifs und grofser Kunst mehrere Bücher zusammen, von denen
uns noch die Schrift Vincenz Gruners, De sacrificio missae 2) und ein
Teil der Summa des Thomas von Aqnin'') erhalten sind. Der ersteren
Handschrift sind noch Schriften von S. Isidorus von Sevilla, S. Gregorius,
Fr. David de Augusta, Augustinus, S. Bernardinus Senensis, Heinricus
de Hassia, Jordanes de Quedlinburg und Thomas de Aquino eingefügt.
In ähnlicher Weise vermehrte der Dominikanermönch Conrad Molitor
durch Abschriften seine umfangreiche Büchersammlung. Eine in
Bamberg vorhandene Handschrift, 4) die das Werk: Boethii De con-
solatione philosophiae libri V enthält, ist von dem fleifsigen Mönch
geschrieben, ebenso ein aus den verschiedensten Teilen zusammen-
gesetzter Sammelband,'') in dem aufser theologischen Auszügen noch
die Schriften Johannis de Fönte Conclusiones Sententiarum und
S. Augustini Liber de corpore et anima enthalten sind. Einen Teil
dieser Handschrift schrieb Molitor in Landshut, wo er sich bis
1465 aufhielt, dann kam er nach Bamberg und wurde hier Sub-
prior; seine Abschreibearbeit setzte er fleifsig fort. 6) Der Aufent-
halt in Bamberg dauerte aber nicht lange, er wurde bald nach Slrafs-
burg als Beichtvater des Margarethen-Nonnenkl osters gerufen. Er ver-
gafs aber hier das Kloster von Bamberg nicht, sondern vermachte
diesem im Jahre 1486 seine ganze Büchersammlung. Aufser den
bereits genannten Bänden sind in Bamberg noch 4 Handschriften und
4 Drucke vorhanden, von denen 2 einer Handschrift eingebunden sind.
Ein Quadragesimale ') hat Molitor von dem Lektor der Theologie
Johann Kolb erhalten, der mit ihm Beichtvater in Strafsburg war.
Ein Sammelband, '^) der von Molitor selbst geschrieben ist, enthält
1) Theol. 227 (Q. V. 3), Kat. I. S. 811.
2) Patr. 104 (B. IV. 35), Kat. I. S. 486.
:i) Patr. 140 (Q. KI. 2), Kat. I. S. 525.
4) Class. 4 (II. J. IV. 1), Kat. I. S. 5.
5) Patr. 122 (Q. V. 12) Kat. I. S. 508.
6) M. uaunte sich nach seiner Heimat Rattelsdorf bei Bamberg auch
Conrad Rattelsdorffer.
7) Theol. 179 (Q. V. (H), Kat. I. S. 757.
8) Theol. 228 (Q. V. 77), Kat. L S. 814.
XXIV, 8. 9. 29
424 '- Achte Bibliotbekarversamuiluii}?
Nikolaus Störs Expositio missae, Gruners Tractatus de missa, eia
liCxicon tlieologicum und die 2 Drucke: Omnos Pafriarcliatns und
Probleumata Arestotclis. Wieder in einer aiuloron Handschrift sind
die Sermones Mammotrecti super dominicas und die Postilla Antouii
Parraensis eingetrag-en. ') Eine kleine Pcrgamcntliandschrift -) endlich
enthält die Schrift: S. Bonaventurae Diaeta salutis. Fast alle diese
llandscluiften tragen die testanientarisclie Verfügung von der Hand
des Besitzers: Post mortem fratris Conradi Molitoris (oder ex molendino)
de Ratelstorff ordiuis predicatorum detur conuentni Bambergensi,'') die
gleiclie Verfügung ist in einem Druckscliriftensammelband der Bam-
berger Bibliothek (Inc. typ. Q. II. 32) zu finden, in dem zwei seltene
Wiegendrucke enthalten sind: Guidonis de monte Rotherii, Manipulns
Ciiratorum, Strafsburg 1483 und Liber Discipuli de Eruditione Cliristi
fidelium (ohne Ort und Jahr).
Mit dieser stattlichen Büchersammh'ng des strebsamen Dominikaner-
mönches kann sich noch die Bibliothek eines Weltgeistlichen messen,
die um dieselbe Zeit wieder einem Baraberger Kloster, nämlich den
Karmeliten zugefallen ist. Der Besitzer dieser Bücherei Avar der
Vicar von St. Gangolf Richard Hinberger, der im Jahre 1497 starb. ')
Von seinem Nachlafs sind noch 8 Handschriften in der Kgl. Bibliothek
zu Bamberg vorhanden, so ein Testamentum Novum,^) zwei Sermonen-
sammlungen ß) und eine Postille. ') Von den vier übrigen Sammelbäuden
nennen wir nur die einzelnen Verfasser und die umfangreichsten Teile.
Eine Excerpten- und Postillensammlung S) hat Hinberger selbst ge-
schrieben.ö) Einen anderen Schriftenband 'O), der Sermonen und die
Abhandlungen Heinrici de Vrimaria Dicta decem praeceptorum und
Nicolai de Dinkelsbuhel Tractatus de Septem vitiis mortalibus ent-
hält, hat der Besitzer mit einer Abschrift von S. Bernhards Epistola
de modo regendi se et familiam und Excerpten vermehrt. Auch die
letzten noch anzuführenden Handschriften haben theologischen Inlialt,
so sind in der einen'') Conradus de Soltau, Heinricus de Hassia, Johannes
Nider, Bernardus de Parentinis vertreten, in der anderen Handschrift '2)
1) Theol. 156 (Q. V. 58), Kat. I. S. 739.
2) Patr. 51 (Q. VI. 37), Kat. I. S. 416.
3) Die eine Handschrift (Theol. 228) hat noch den Zusatz: confessor
immeritns sanctarum sororum Margarete et Agnetis in Argentina 1486.
4) Das Kalendarium von St. Gangulf enthält folgende Einträge : 25. Juli.
Ex ordinatione Richardi hiuperger huins ecclesie sancti Nicolai senioris
vicarins peragatur festum s. Jacobi cum historia propria. — II. August. Anno
1497 nona augusti obiit richardus hinperger vicarins s. Nicolai huius ecclesie.
(Schweitzer: Kalendarien a. a. 0. S. 222 u. 231.)
5) Bibeln 17 (A. I. 50), Kat. I. S. 15.
6) Theol. 30 (Q. II. 21), Kat. I. S. 585 u. Theol. 131 (Q. V. 46), Kat. 1. S 720.
7) Theol. 149 (Q. V. 76), Kat. I. S. 7,H2.
8) Theol. 36 (Q. II. 5), Kat. I. S. 590.
9) Expliciunt postille . . . complete per richardum hinberg prespiterum
de freinstat . . . 1447.
10) Theol. 14 (Q. IV. 17), Kat. I. S. 566.
11) Theol. 100 (P. VI. 9), Kat. I. S. 654.
12) Theol. 96 (Q. IV. 9), Kat. I. S. 647.
Bamberger Privatbibliotheken ans alter und neuer Zeit 425
finden wir ein Calendarium, Hciligenlegenden und Auszüge aus Jo.
Gersonius, Joannes Marchesinus, Heinricus de Hassia und Job. Capistranus.
Mehrfach sind es Testamente, die uns wichtige Aufschlüsse über
Bücherbesitz vermitteln. Ausführliche Bestimmungen über seine Bücher
hat der Bamberger Domherr Georg von Schaumberg im Jahre
15131) hinterlassen. Da sie nicht ohne Interesse sind, mögen sie im
Wortlaute folgen 2):
Die Austeilung der Pucher.
Item mein zwey grofse pergamenene Betpucher, ein Summer und
ein Winter Theyll, auch den grofsen neuen pergamenen Psalter, darein
sol man vorn lassen malen der von Schaumberg Wappen und die
nachuolgendt on Ketten auff Saudt Peters Chor auf den Chor, do ich
gestanden bin, wol verwaren und anschmiden lassen und darein
meinen Namen und, das ich die do hin beschickt hab, schreiben lassen.
Item meine zwey grofse papirene Petpucher, deren dan das ein
Herrn Mathes, das ander Herrn Friderich seligen, gewest, bescheid ich
das ein Herrn Weygandt, das ander Herrn Daniel seinem Bruder. 3)
Item mein dein newe pergamenene Betpucher, ein Summer und
ein Winter Theyl bescheid ich Herrn Weygandt, aber mein deine
papirene Betpucher, der ich ein Teyll selbst gezeugt, eins Teyls mein
Bruder Herr Friderich*) bescheid ich alle meinem Diener Balthasar,
das er die für sich selber nutzen möge oder armen Pristern durch
Gotts Willen geb.
Item mer hab ich drew Mefspucher, ein grofs papires, das bescheid
ich Herrn Weygandt, ein Votiual bescheid ich Herrn Daniel und ein
Pergaments secundum usum Romanae curiae, das sol man geben gen
Rawenstein in die Capellen. Nachuolgendt alle andere meine Pucher
und hundert Gulden darzu bescheid ich in die Capellen gen Rauen-
stein, in der Gestalt, dafs mein lieb Herren und Vettern mein Testa-
mentarii vor hin vergewissen, das sie solche hundert Gulden nicht
anders anlegen w'oUen, dann zu einer Liberey neben die Kirchen
zum Rawenstein zu machen also, dafs ein Thur aufs der Kirchen dar
ein gehe und nachuolgendt die Pucher auff Pulpt darein verwaren
wie sich dan zimpt und purt. Ich wil auch, dafs soliche Pucher in
kein weg hingeben, hingelihen oder versetzt, der Kirchen oder Liberey
abgezogen werden, sunder sollen die dobey beleiben, auff das so mein
1) Den Todestag gibt uns sein Grabdenkmal im Dom zu Bamberg fol-
gendermafsen an: Anno Domini 1514 die vicesima prima Januarij obijt vene-
rabilis vir, dominus Georgias de Schaumberg Cauouicns et ciistos huias
Ecclesiae ... (31. Bericht des hist. Ver. zu Bamberg. 1S69. S. 84 f. und M.
Landgraf, Der Dom zu Bamberg. Bamberg 18.S6. S. 46.)
2) Das Testament befiodet sich im Kgl. Kreisarcliiv Bamberg. (App.
Ger. II, Nr IS.) Für die gütige Ueberlassung zahlreichen Materials sage ich
dem Kgl. Kreisarchiv auch an dieser Stelle besten Dank.
:■)) Die Brüder Weygandt und Daniel von Redwitz, seine Oheime, hatte
Seh. mit Jörg Stiber, Wolfram von Redwitz und Philipp von Helb zu seinen
Testamentsvollstreckern ernannt. Weigand v. Redwitz ist der spätere Bischof.
4) Vgl. Knod a. a. 0. S. 482. Nr 3280.
29*
426 -- Achte Bibliothokarversamiulnns:
n
lieb Herrn und Vettern eynicherlei ratsclilnhen wurden, dafs sie die
alfs dan do zu gebraueben, efs wer durcb sie oder Ire gute Gönner
und Freunde.
In einer dem Testament beigelegten Vollzngsbestätigung beifst es:
Item die Pucber sund dem Gcscbleclit von Scbaunibcrg laut des
Testaments vber antwort. •) Die Burg Kauenstein, die dem Scbaum-
bergiscben Gcscblccbt geborte, wurde im Jalirc 1569 durcb Feuer
gröfstenteils zerstört, und im dreifsigjälirigcn Krieg (1640) vollends
zur beutigen Kuine verwandelt. Bei diesen Ereignissen mag aucli die
Kircbcnbibliolbek zugrunde gegangen sein. 2)
Die Erfindung der Bucbdruckerkunst und ibre baldige Ein-
fübrung nacb Bamberg mufs aucb bier wie überall eine starke Ver-
änderung im Bücberbcsitz liervorgerufcn babcn. Docb scbeint der
Bamberger Boden der neuen Kunst nicbt sebr günstig gewesen zu sein.
Nacb dem Tode Pfisters verscbwand die Druckerpresse wieder auf
Jabrzelinte aus der Stadt. Die folgenden Drucker waren gröfslenteils
Avandcrnde Meister und der Drucker, der sieb am längsten in Bamberg
aufbielt, Jobann Pfeil, verarmte zuletzt vollständig. Es ist weiter eine
auffallende Tatsache, dafs im Bambergiscben Gebiet sich verbältnis-
mäfsig sebr wenige alte Bamberger Druckdenkmäler erbalten haben.
Da ist vielleicht doch der Scblufs zulässig, dafs die ältesten Drucker
in Bamberg ein sehr schlechtes Geschäft gemacht haben. Es waren
eben stets nur einige wenige Abnehmer für die Bücher zu finden.
Dann sind auch immer nur wenige Exemplare aus den Pressen ge-
kommen, bei den grofsen liturgischen Werken werden die Drucker
überhaupt nur auf feste Bestellung gearbeitet haben.
Wie die Buchdruckerkunst so scheint auch der Humanismus
keinen besonderen Einflufs auf das Bücherwesen in Bamberg ausgeübt
zu haben. Nur gelegentlich spürt man das Wehen des neuen Geistes.
Die Reformation und der Bauernkrieg versperrten mit ihren Wirkungen
der humanistischen Bewegung vollends den Eingang. Als Typus der
Bamberger Geistesaristokratie am Vorabend der Reformation mag der
Kanonikus Lorenz Beheim angeführt und in seinem Verhältnis zur
Bücherwelt dargestellt werden.-') Seine in Nürnberg liegenden Briefe
1) Geschichtliches Interesse haben auch noch folgende Bestimmungen des
Testamentes zu beanspruchen:
Item 100 Gulden bescheid ich Szo mein Herru vom Capittel Sandt Keisor
Heinrich und Sandt Kungunden Serch gemacht und setzen haben lassen dar
zu mit Gittern und ander Zir nach Erkentnus meiner Herrn vom Capittel
und nach gehabten verstendigen Leut Rat dar zu zu Hulpf zu geben.
Item 100 Gulden bescheid ich zu Ililpf ein Sacramenthaufs zu macheu
auft' Sandt Peters Chor dem almechtigen Got und dem heyligen wirdigeu
Sacrament zu Lob und Ere und allen frummen Cristglaubigen Menschen zu
Andacht zu bewegen.
2) Ranenstein in Sachsen-Meiningen gehört heute zum Amtsgericht Schalkau.
Vgl. Otto, Einige Nachrichten von dem Gericht Rauenstein (im Herzogt. S.
Coburg -Meiningischeu jilbrl. gemeinnützigen Taschenbuch. Meiuingen 1802.
S. 84tf., 1803. S. 70if., 1804. S.109).
3) Vgl. Emil Reicke, Der Bamberger Kanonikus Lorenz Beheim, Pirck-
heimers Freund. (Forschungen zur Gesch. Bayerns. Bd 14. S. 1 ff.) — Die
Bamberger Privatbibliotheken aus alter und neuer Zeit 427
an Willibald Pircklieimer geben uns nach dieser Seite hin manche
Kunde. Die beiden Freunde sandten sich häufig über literarische
Dinge gegenseitige Auskunft. Der Bamberger Kanonikus leiht Pirck-
lieimer einmal Musikalien und fragt an, wie viel die Institutiones
Ilebreae cuiusdam Johannis Reuchlin kosten.') In einem anderen
Briefe*) beklagt er sich, dals der Nürnberger Händler für ein corpus
juris civilis 10 fl. verlange, er würde es für 8 fl. kaufen. Mehrere
Male beauftragt er seinen Freund, ihm in Nürnberg Bücher zu be-
sorgen. 3) Meistens gilt seine Nachfrage juristischen Werken, die er
für seine Advokatenpraxis braucht. Gerne kauft er sich Ausgaben aus
der Presse Koburgers. In seiner Vaterstadt sind ihm die Bücher zu
teuer. Er sieht hier einmal das Werk des Panormitanus super Decre-
talibus, in der Ausgabe des Lyoner Druckers Nikolaus de Benedictis.
Den Buchftthrer, der dafür 10 fl. verlangt, weist er ab; kann ihm
Pirckheimer das Buch um 8 oder 9 fl. besorgen, so soll er es ihm
schicken.'*) Mit den erhaltenen Büchern ist er aber meistens nicht
zufrieden, immer fehlt etwas daran, er meint, sein Freund kaufe sie,
ohne sie anzusehen.'') Trotz seiner Unzufriedenheit bestellt Beheim
in Nürnberg immer wieder Bücher. Er beauftragt seinen Freund,
ihm mitzuteilen, wenn der Nürnberger Buchführer Venediger Drucke
habe.'') Einmal wünscht der fleifsige Briefschreiber das Buch Ilemmer-
lein. De nobilitate. Die Ausgaben des Venediger Buchdruckers Bapt.
de Tortis hat er am liebsten, er zieht sie selbst den Nürnberger
Drucken Koburgers und Sensenschmids vor. Der Buchführer kehrt
häufig bei ihm ein, um ihm Bücher und Schriften zur Ansicht vor-
zulegen.') Beheim war ein begeisterter Freund Reuchlins und vertrat
in dem Streit gegen die Kölner Dominikaner entschieden die Sache
des Humanisten. So besafs und las er mit grofsen Interesse die
Schriften, die jener erbitterte Kampf zutage förderte.'^) — Pirckheimer
wünschte von seinem Freunde einige Male Bericht über die Bamberger
Dombibliothek. So wollte er wissen, ob dort griechische Handschriften
zu finden wären. Beheim antwortete, es sei nichts als ein zerrissener
Codex vorhanden, von dem niemand sagen könne, was er enthalte, er
werde ihm, wenn es möglich sei, ein Blatt zur Probe schicken.'*) Ein
anderes Mal sucht Pirckheimer nach einer bestimmten Handschrift der
Dombibliothek. Sein Freund meldet ihm zurück, er sei mit dem Dom-
dechanten Andreas Fuchs und dessen Bruder Jakob in der Bücherei
gewesen, habe aber nichts finden können, weil ihm nur bekannt gewesen
folgenden Darlegungen beruhen auf den Briefen Beheims, deren ungedruckter
Teil mir durch die Güte des Herrn Dr. Reicke bekannt geworden ist.
1) Brief v. 29. Juni 15Ü6 (375, 6). 3) Brief v. 5. Nov. 150Ö (375, 9).
2) Brief v. 29. Sept. (1506). 4) Brief v. 7. März 1507.
5) Brief v. 8. März 1517 (.375, 17). 6) Brief v. 11. Okt. 1517.
7) So Brief V. 12. Okt. 1517 ,venit bibliopola et multos libellos ac tractatulos
venales ad nie tulit si quid ex iilis mihi phiceret veuditurus. Et quam primum
de Ulis mihi venit in manus Lucianus tuus gavisus mirum in modum, quod
petiit pretium sibi persolvi".
S) Brief v. 29. Okt. 1508 (375, 20). 9) Brief v. 11. Okt. 1510.
428 Achte Blbliothckarversauimhiii^
sei, dafs das gesuchte Werk zu den apolo'i.etisclicn IMichern gehöre.
Nachdem ihm aber Pircklieimer soeben mitgeteilt liabe, dafs es der
Dialogus Basilii sei, könne er jetzt mit mehr Aussiclit auf Erfolg
suchen. Der Dechant habe ihn gefragt, ob es ein angekettetes Buch
sei, vor kurzem habe Hütten ein solches ohne Ketten mitgenommen
und noch nicht zurückerstattet.') Vermutlicli kannte Pircklieimer die
gesuchte Handschrift aus einer Beschreibung, die ilim der spätere erste
ovangclische Pfarrer von Breslau Johann Hcfs zur Uobcrmittlung an
Johann Cochlaeus gesandt hatte.") Nach der hier mitgeteilten genauen
Inhaltsangabc wird Beheim das Gesuchte wohl gefunden haben. Hefs
gab an, dafs der gröfsere Inhalt der Handsclirift mit dem Basilius in
2 Exemplaren vorhanden sei. Die beiden Handschriften sind noch
heute in der kgl. Bibliothek zu IJaraberg als Erbe der Dombibliothek
zu linden. 3)
Eine gröfsere humanistisclie Bibliothek mag der in Ingolstadt,
Leipzig und Bologna ausgebildete gelehrte Bamberger Scholaster und
Kanonikus Leonhard von Egloffstein besessen liaben. In seinem
Testamente vermachte er seine Bücher mit dem übrigen Besitz
seiner Familie*) Die kgl. Ilofbibliothek zu Stuttgart verwahrt eine
Handschrift, die lateinische Gedichte und Briefe des humanistisch
gebildeten Domherrn enthält,'') und die kgl. Bibliothek in Bamberg
besitzt aus seinem Nachlafs den Druck Collectorium totius fere
medicinae Bertrucij Bononiensis,*"') in dem folgender Eintrag zu
lesen ist: Liber iste domini Leonardi de Egloffstein') utrius<iue juris
Doctoris scolastici Bambergensis eiusdem et Ilerbipolensis ecclesiarum
Canonici emptus Herbipoli a Bernhardino Weygel Bybliopola pro
dimidio aureo non ligatus, pro ligatura 12 <3 Anno domini 1512 de
Mense Augusti.^)
Im Jahre 1516 kam mit dem Philologen Veit Werler eine wert-
volle Humanistenbibliothek nach Bamberg. Werler hatte an der Uni-
versität Leipzig gelehrt und zahlreiche lateinische Schriftsteller heraus-
gegeben.-') Seine Lehrtätigkeit wurde durch einen Auftrag des Bam-
1) Briet v. 18. Dez. 1517. Ueber die beiden Brüder Fuchs vgl. Knod
a. a. 0. S. 1 4 1 f.
2) Joh. Heumaun: Documenta literaria . . Altdorf 1758. S. 79 f.
3) Patr. 64 (B. IV. 6) und 78 (B. IV. 13).
4) Maximilian Frhr. von Egloifstein: Geschichte des gräflichen und frei-
herrlichen Hauses von Egloffstein. Nürnberg 18(53. S. 17.
5) Vgl. Ruland im Archiv des bist. Ver. von Unterfranken. Bd 14. 1856.
S. 222 ff.
6) Impressum Lugd. per Claudium dauost alias de troys 150'J (Inc. typ.
L. III. 3).
7) Der Name ist später durchstrichen worden.
8) Ueber L. v. E. sind zu vergleichen : Alfr. Köberlin, Reiserechnung und
Gesandtschaftsbericht Leonhards von Egloffstein aus dem Jahre 1499 (Zeit-
schrift f. Kulturgesch. 5. 1898. S. 30ff.) und Gustav Knod, Deutsche Studenten
in Bologna (1289 — 1562). Berlin 1899. S. 103 f.
9) Werler war seit dem Wintersemester 1500 in Leipzig, 1507 wurde er
Magister (vgl. Erler, Die Matrikel der Univ. Leipzig. Bd 1. S. 437 ; Bd 2. S. 385.
434. 471.
Bamberger Privatbibliolheken aus alter und neuer Zeit 429
berger Bischofs Georg von Limburg unterbroeben. Dessen Neffe Karl
von Limburg hatte mit Paul von Schwarzenberg, dem Sohn des be-
rühmten Joliann von Schwarzenberg, an der Leipziger Hochschule seit
1511 studiert') und sollte nun andere Universitäten besuchen. Werler
wurde dringend gebeten, ihn zu begleiten. Er folgte auch dem Rufe
und liefs seine Bücherschätze in Bamberg zurück. Unter diesen befand
sich eine wichtige Plautushandschrift, die .dem Philologen als der
„vetus codex" bekannt ist. 1525 kam sie in den Besitz des Humanisten
Joachim Camerarius. Ihre wechselreichen Schicksale hat Friedrich
Ritschi ausführlich beschrieben.-) Was aus den übrigen Büchern
Werlers geworden ist, läfst sich nicht sagen. Vermutlich gelangten
sie wieder an ihren Besitzer, als dieser nach langen Reisen enttäuscht
und verbittert nach dem einsamen Wiesenstaig verschlagen wurde, wo
er seine letzten Tage verbrachte.^)
Die neue Lehre Luthers fand in Bamberg sehr rasch Eingang,
mufste aber bald wieder den strengen Mafsregeln der alten Kirche
weichen. Die Tätigkeit des Bamberger Bucliführers und Druckers
Erlinger im Dienste der Umsturzbewegung dauerte nur wenige Jahre. "*)
Bald beherrschten wieder die katholisclien Werke, insbesondere die
Verteidigungsschriften gegen Luther das Feld.
Der Bauernkrieg des Jahres 1525 spielte manchen Privat-
büchereien in Bamberg sehr übel mit, so verloren der. Hausvogt
Caspar von Aufsefs, die Domherren Albrecht Schenck von Limburg,
Philipp von Hohenlohe, Christoph von Seckendorf, Wilwolt von Red-
witz und Paul von Schwarzenberg die meisten ihrer Bücher. Letzterer
schätzte den Verlust auf die ziemlich hohe Summe von über 74 Gulden. 5)
Die kgl. Bibliothek zu Bamberg besitzt aus der Zeit Luthers die
stattlichen Bücherschätze eines Franziskanerpredigers, dessen Beruf es
war, gegen die kirchliche Neuerung zu streiten. Sein Eifer in diesem
Kampf spricht auch aus seinen Büchern. Johann Linck, so heifst unser
Mönch, stammte aus Nürnberg, kam aber bald in das Bamberger Franzis-
kanerkloster und versah hier fast 20 Jahre lang das Predigeramt.
Er starb im Jahre 1545.^) Seine umfassende Büchersammlung bestand
gröfstenteils aus katholischen Verteidigungsschriften. Er besafs in
1) Erler, Die Matrikel der Univ. Leipzig. Bd ]. S. 510. — Beide schrieben
zu den Heroideu Eoban Hesses Lobverse, vgl. Krause, Eoban Hesse. Bd 1 . S. 1 19.
2) Kleine philologische Schriften. Bd 2. S. 100; Bd 3. S. 78 u. Bd 5. S. 40 ff.
3) Heumann, Documenta S. 2S9ff.
4) Vgl. meine Schrift: Die Buchdruckertätigkeit Georg Erlingers in
Bamberg = 21. Hefe der Sammlung bibliothekswissenscbaftlicher Arbeiten.
Leipzig 1907.
5) Ausführlich handelt darüber mein in der Zeitschrift für Bücherfreunde
erscheinender Aufsatz : Schicksale von Büchern und Bibliotheken im Bauern-
krieg.
6) 1545 pater Joannes Linck, Norimbergensis, huic nostro conventui fere
per totos 20 annos praedicator, nee hie solum. verum etiam aliis in conventibus
nempe Mengebergensi Riedveltensique annis compluribus (10. Dezember).
Eintrag aus dem Nekrologium des Klosters. Vgl. A. Jäckleiu im 38. Bericht
des hist. Ver. zu Bamberg, S. 05 f.
430 Achte Bibliotliekarversammluug
einer adeligen Frau, der Älargareta von Vestenberg-, einer gebornen
von Gailling,') eine hocblierzigc (jönncrin, die seinen ganzen Biichcr-
bedarf auf ihre Kosten deckte. Als die freigebige Wohltäterin im
Jahre 1532 starb, widmete ihr das dankbare Franziskanerkloster in
seinem Nekrologium einen warmen Nachruf. Ilire letzte Ruhestätte
fand sie in der Kirche des Klosters.-) Unter ihren Büchergcsclienken
finden wir die Augsburger lateinische Ausgabe der Theologie Bertolds
von Chiemsee ^) mit dem Oppenlieimcr Druck: Bawm vnnd Aufslegung der
Sypschaftt, Mogschall't Geuatterschaft ') zusammengebunden (Q. XVI. 21).
Auf der Einbanddecke schrieb Linck den Namen seiner Gönnerin ein. 5)
Aufserdem enthält der Band einen scharfen Ausfall des schreiblustigen
Mönches gegen die „Ilauptketzer" Luther, Karlstadt, Oecolampadius
und Zwingli.6) In einem anderen von Margareta von Vestenberg
geschenkten Sammelbandc, der 13 Drucke umfafst,'') sind die hervor-
ragendsten katholischen Streiter jener Zeit, so Johann Fabri, Friedrich
Nausea, Emser, Cochläus, Eck, Georg Hauer und Matthias Kretz ver-
treten. In der Schrift Emsers gegen die Nürnberger Pröpste'^) schrieb
Linck in seiner leidenschaftlichen Art folgende Bemerkung ein:
„Christlicher Leser. Merck die Narrliait der Narren diser Welt
wie sie sich mit dem Narren- Kolben selbs an ieren Kopf schlagen
und aus Dolhait irer Vernunflft nit wissen, was disse synlöse
Probst zw Nurmberg schreiben. Es soll aber also sein, das Judas
Schalckhait an tag kern, er erhing sich selbst, also das diser zwaier
narretten Probst ier Stultet und Narhait an tag kum, so werden sie
reilichen(?) und erlichen als die Narren durch den hochgelerten Emsser
uberwundten, der ier Narhait ans Liecht pringt, und mich wundert, das
der frum gelert Mann den zwaien Stocknarren so viel Antwnrt giebt,
das mit eynner Zeil zu verantwurtten wer, weren änderst die zwen
Esel Probst der Antwurt wirdig, darum noch ein frag wer sufficit."
In einem anderen Schriftenband,'') der wieder 13 von der Vesten-
berg im Jahre 1526 verehrte Drucke enthält, ist aufser Matthias Kretz
und Johann Dietenberger vor allem Caspar Schatzgeyer, der uner-
müdliche Vorkämpfer seiner Kirche, mit neun Schriften zu finden.
Der Franziskanerprediger besafs in diesen Schriften eine reichhaltige
1) Sie war die Gattin Auton von Vestenbergs zu Kirch-Schöubach.
2) Vgl. Jäcklein a. a. 0. S. 63. — Auch dem läamberger Clarissinnenkloster
erwies M. v. V. viele Wohltaten and schenkte ihm ü ü. (M. Landgraf, Das
JuDgfrauenkloster Sankta Clara. Bamberg 1S38. S. 58.)
3) Thcologia Germanica . . . Augsburg 15.31.
4) Panzer, Annalen. Zusätze. S. 132. Nr 81 3 b.
5) Nobilis et honesta domina Margaretha de Vestenberg mihi fratri Joanui
Linck predicatori Eambergensi hunc procurauit pro 4 lt. et pro ligatura 2 it.
anno 1531 Bamberge. Darunter finden sich die Wappen der beiden Familien
Vestenberg und Gailing entworfen.
6) Von anderer Hand stammen die 1491 eingetragenen schematischen Zu-
sammenstellungen theologischer Gegenstände. (Beichte, Ehe.)
7) E. B. Mise, theol. qu. 3.
8) SBnbcr bcr ^lücicr I ^^rocbft ju 9htrmticrg "Jalicöe grunb inib | ln-fad)cn,
SBanimb fic bie Ijcnligcn 3}tcf3 I • ■ . gecnbert . . . I)aben. ©lufjor |
9) Qa. XI. L
Bamberger rrivatbibliothcken ans alter und neuer Zeit 431
Rüstkammer für den Kampf um die Erhaltung seiner Kirche. Er
mag in seinen Predigten eine scharfe Sprache gegen Luther und seine
Lehre geführt haben. Auch in dem vorliegenden Bande hat sich sein
Eifer gegen Luther in folgenden Versen verewigt:
Zum leser des Puchlein.
Alle pucher do yn gepundten
Schreyen täglig zu allen stunden
Wider lucifers und luthers leere
Auch wider sein schwarzs Herre
Aws heiliger geschritft sind die Pucher erklert
Die ewig warhait auch sie bewert
Darumb das puch sei genant
Wider luther und seinen Dantt.
In einem weiteren Sammelband ') von fünf apologetischen Schriften,
von denen wieder zwei Schatzgeyer angehören, wird Margareta von
Vestenberg insignis mea et ordinis nostri benefactrix genannt. Der so
reichlich beschenkte Mönch konnte mit seiner Gönnerin in der Tat
zufrieden sein. Seine apologetische Bibliothek wurde noch einmal
mit Schriften Ecks und Usingens vermehrt. 2)
Die Büchergeschenke der Margareta von Vestenberg beschränkten
sich nicht ausschliefslich auf das polemische Gebiet. So erhielt Linck
in einem um einen halben Gulden gekauften Sammelbahd die Schrift:
Compendium Biblie totius . . . auctore F. Petro Aureoli, Strafsburg
(Johann Schott) 1514. — Die zahlreichen handschriftlichen An-
merkungen beweisen, dafs der Besitzer des Buches dasselbe fleifsig
durchgearbeitet hat. In einem kurzen handschriftlichen Eintrag wünscht
er jedem Leser den gleich grofsen Gewinn, den er selbst aus der
Lektüre der Schrift geschöpft hat: Bene lector magno precio ac honore
hoc biblie compendium acceptandum est. Quodsi pluries illud per-
legeris satis bonum sacre biblie tibi acqnires principium ac facilem
eiusdem generalem intelligentiam. Secus si illud pespexeris nescio an
te amatorem biblie iudicare habeam aut a quo uis alio meliora exuberes
biblie inicia, Consule tibi. — Dem Bibel-Compendium ist beigebunden das
Confessionale domini Antonini archiepiscopi Florentini. Hagenau 1508.
Eine gleichgeartete sehr reichhaltige theologische Bibliothek kam
im Jahre 1546 nach Bamberg. Ihr Besitzer, der Dominikaner und
Luthergegner Petrus Rauch,-') der sich nach seiner Heimat Petrus ab
Anspach nannte, wurde in diesem Jahre zum Bamberger Weihbischof
und Prediger an der Martinskirche ernannt. Seine Büchersammlung,
die sich vornehmlich aus patristischen und apologetischen Schriften
zusammensetzte, fiel nach seinem Tode (1555) an das Bamberger
Dominikanerkloster und gehört heute der kgl. Bibliothek an.'*)
1) Qa. IX. 15. 2) Th. dp. 315 a.
3) Vgl. Nik. Paulas: Die deutschen Dominikaner im Kampfe gegen Luther
(1518 — 1563). Freiburg i. B. 1903. S. 45— 52. — Briefe von Ilierouymus Emser,
Job. Cochläus, Job. Mensiug u. Petrus Rauch . . . hrsg. v. Otto Giemen.
Münster i. W. r.)ii7.
4) Ueber Hauch und seine BibUothek gedenke ich an anderer Stelle zu
berichten.
4.^2 Achte Bibliothekarvcrsaninilung
Bei dem damaligen Bischof Weigaud von Kedwitz, der unter den
Bambero-isclien Herrschern die liinj^ste Rcsiernnfjszeit (1522 — 155G)
zu verzeichoen liat, darf man keine ^rofse l^il)liothek und keine
warmen wissenscliaftlichen Interessen suclien. llador und Krieg- füllten
die Jahre seiner Regierung aus. Nur gelegentlich hören wir von
Bücherwidmuugeu an den Bischof und von Biicherankäufen. Der
Geograpli Johann Schöner orliielt 1523 für eine Mappa und eine Ge-
brauchsanweisung 2 ' 2 Gulden.') Am Donnerstag nach Andrea 1529
zahlte die Ilofkasse an den Kaplan des Bischofs für das Einbinden
von zwei Büchern 5 '/o '^f-'^) Weiter wurden am Dienstag nach Heinrici
1534 bezahlt 1 1/2 Gulden „Herrn Wilhelmen Scfslers Doctors Sone
zu Vererung ums das er seiner fürstl. (!n. etlicli lateiniscli Piichlein
abgeschriben hat". Der ]]uchbinder Hans Lunger bekam drei Ort
„von einer Bibel, so meinem gn. Herr von Doctor Ecken geschickt
einzu))inden". (Donnerstag nach Vigilia Mathäi 1537). Für den
rüngstabend 1539 verzeichnet die Kammerrechnung unter ihren Aus-
gaben „10 Guidein geben Doctor Matheussen Reutter, die er für etliche
Pucher für meinen gnädigen Herrn und in die Radstuben ausgeben
Jus canonicum genant in verschinner Johannsmefs also erkaufft". Am
Montag nach Erhardi 1550 nahm der Magister Johann Ilaner 1 Gulden,
1 Ort für ein dem Bischof gekauftes Buch ein , das uns durch
folgenden Eintrag näher bezeichnet wird: „Item 1/2 Guidein von einem
Buch Canones concilii provincialis Coloniensis, so Herr Johann Ilaner
m. gn. Herrn erkauft't, einznpinden s. Gn. Caplan zalt 3 a post Conuer-
sionis Pauli." Am Donnerstag Bonifacii 1543 verzeichnet die Recli-
nung: „1 Guidein, 2 //., 24 ^ geben für ein Buch der Türkisch Alcoran
genant für meinen gn. Herrn erkaufft". Dafs Sebastian Münster in der
bischöfl. Bibliothek nicht fehlte, sagt uns folgender Eintrag vom
Montag nach Misericordia domini 1546: „Item 2 Gulden 2 '/2 //. geben
für ein Buch Cosmographia Sebastian Munsterers genannt, so Hanns
Marschalck meinem gn. Herre zugestellt vnd kaufl't". Kaspar Brusch
schenkte dem Bischof im Jahre 1549 das Buch De omnibus epis-
copatibus, wofür er 19 7i. lö ^. als Gegengeschenk erhielt. 3)
Immer sind es noch fast ausschliefslich die Geistlichen, bei denen
gröfsere Mengen von Büchern um diese Zeit zu finden sind. Vor
allem ist noch der Propst von St. Gangolf Paul Neydecker zu
nennen, dessen talmudische Bücherschätze Georg Wicel bei seinem
Besuche in Bamberg bewunderte.*)
1) Vgl. Zbl. f. Bw. 24. 1907. S. 150.
2) Diese nnd die folgenden Angaben sind der fürstbischöfl. Hofkammer-
rechnung: (Kgl. Kreisarchiv Bamberg) entnommen.
3) Heller im Archiv f. Gesch. des Ober-Main-Kreises Bd 2. 1S34. 3 Heft.
S. 70.
4) Vgl. Joach. Heinr. Jäck: Pantheon. Bamberg 1812. Sp. 812. Jäck irrt
sich aber, wenn er meint, dafs sich diese Bibliothek bis 1675 in der Familie
fortg:eerbt habe und vom Fürstbischof Peter Philipp v. Derubach um 3000 fl.
an die Hof bibliothek gekauft worden sei (Jäck, Beschreibung der off. Biblio-
thek zu Bamberg T. 2. 1S32. S. XLl). Johann Neydecker, dessen Bibliothek
an den Hof kam, gehörte einer anderen Familie an.
Barubcrger Privatbibliotheken aus alter und uener Zeit
433
Unter der Regierung der Bischöfe Georg IV. (1556 — 1561) und
Veit II. (1561 — 1577) ist von Büchern recht wenig zu hören. Nur
von dem Weihbischof Friedricli Lichtenaner, der im Jahre 1570
starb, ist zu melden, dafs er eine umfangreiche Bibliothek besessen
hat.') Zahlreicher werden die Nachrichten über Bücher in der Re-
gierungszeit Johann Georgs (1577 — 1580) und seiner unmittelbaren
Nachfolger. Johann Georg liefs an Chris'toph Fabriz für gewidmete
Gedichte 5 fl, an Camerarius für eine Bibel 3 ü bezahlen.-) Die
Kanimerrechnung vom 1. Mai 1578 enthält weiter den für die Ge-
schichte des Bamberger Bibliothekswesens sehr wichtigen Eintrag von
500 Gulden für die Erwerbung der Bibliothek, die der Kanzler Wid-
mayer hinterlassen hatte. In dieser Bücherei haben wir den Grund-
stock der fürstbischöflichen Hofbibliothek zu suchen. Bischof Johann
Georg besais auch in seinem privaten Besitz zahlreiche Bücher. In
dem „Verzaichnus,3) wafs von weilundt defs Hochwurdigen Fürsten
und Herrn Herrn Johann Georgen Bischofs zu Bamberg . . . Herrn
Testamenttariern ungeuerlichen abzufordern sein mocht", findet sich
Folgendes:
„Für Bücher so zum teils F. Gn. dedicirt wordem
Ein Buch Biblia sancta cost
Ein Herbarium Latine und Teutsch des Tar-
neusers dafür Verehrt
Ein Buch genantt Biblioteca sancta Caspari
Brufsi und ein scaninal medion(V) costenn .
Ein Buch die obseruationes Camerae dafür ist
Doctor Gail Verert worden
Dafs geschrieben Corpus Juris so D. Raben-
eckers gewesen dafür ist zalt
Etliche kleine Tractetlein so Buchbinder von
Franckfurtt bracht dafür ist zalt wordenn . 5 2 19
Abermals dem Buchbinder 4 5 18
Wiederumb dem Buchbinder für etliche Trac-
tetlein so er in der Franckforter Mesfs kaufft
dafür zaltt 27 6 27
Im allgemeinen Verzeichnis sind ferner aufgeführt:
Ein Mappen einer Landtschaft darfur ist dem Baierischen
wardtein(?) verehrtt 5 Gulden
Ein geschriebener Psalter cost 37 Gulden
Gulden
//.
2V2-
10
13
')
50
15
')
5
2
4
5
27
I
6
1
1
1) Looshorn, Die Geschichte des Bistums Bamberg. Bd 5. S. 80.
2) Jäck, Bambergische Jahrbücher 1829. S. 278.
3) Kreisarchiv Bamberg. Bischüfl. Testamente Nr 3.
4) Die Gegenstände hatte Haus Wagner, der Bamberger Buchbinder,
zu Frankfurt gekauft (Jäck: Jahrbücher S. 279).
5) Dieses Buch wurde nicht der Hofbibliothek einverleibt, wie Jäck
meint (Jahrbücher S. 2T'J), sondern gehörte der l'rivatbibliothek des Fürsten,
434 Achte Bibliothekarvcrsammluug
Bischof Martin von Eyb (1580 — 1583) übernalim für die neu
bogrüiidete Hofbibliothek die vom Weihbischof Feucht hinterlassenen
Büclicr. Die Kammerrechaunp: meldet darüber: 250 tl. den Testa-
meutariern für des Weihbiscliufs seeligeu Bücher und ganz Liberci so
viel er deren gehabt, welche der gnädig Herr und Fürst durch Nicolaum
Curtium fiscalem von ihnen zum Stift erkaufen lassen.
Eine stattliche Bibliothek liintcrliefs der Domdechant Simon von
Berg. Das am Samstag Dorothea 1580 aufgenommene Inventar-
verzeichnis!) führt vor allem sehr viele juristische und kanonistische
Werke auf.
Bischof Ernst von Mengersdorf (1583 — 1591) verwandte stattliche
Summen für Büchererwerbungen. 2) Ueber seine Bücher verfügte der
Bischof in folgender Weise: „Meinem jungen Vettern Ilector von
Kotzau, so ich nun melir in den geistlichen Standt bracht, do er in
demselbigen verharn wurdet, aucli seine Studia ufl' catholischen Uni-
uersiteteu contiuuirn, verschafle ich alle meine Bucher, so ich in
werender Regierung erzeuget und mir von Bischolf Veitten seeliger
Gedechtnufs ist verlassen wordenn.''^)
Der folgende Bischof Neithard von Thüngen (1591 — 1598) brachte
die gröfste der bis dahin in Bamberg gesammelten Privatbibliotheken
zusammen. Nach seinem Tode kam sie an das Bamberger Klerikal-
seminar. Im Jahre 1609 wurden die Bücher von dem Notar Balthasar
llarrlafs in ein genaues Verzeichnis gebracht, das über 700 Nummern
zählt. Fassen wir die einzelnen Gebiete dieses Kataloges, der uns
gedruckt vorliegt, ^) ins Auge, so fallen 214 Werke auf die Theologie,
34 Nummern nehmen die Häretiker ein, 33 die juristischen Werke,
225 Nummern die Medizin, 150 die Philosophie, Mathematik und die
Humaniora und 77 die Geschichte. Mit diesen reichhaltigen Bücher-
schätzen erhielt die Bibliothek des Ernestinischen Klerikalseminars die
beste Grundlage. '>) Sehr viele dieser Bücher sind freilich bei den
verschiedenen Wanderungen des genannten Instituts wieder verloren
gegangen. 6)
Bischof Johann Philipp von Gebsattel (1599 — 1609) bcsafs
ebenfalls eine stattliche Büchersammlung. ") Unter der ruhmreichen
Begierung des Bischofs Johann Gottfried von Aschhausen
trat eine neue Bibliothek ins Leben, der sich bald das allge-
meinste Interesse zuwendete, die Büchersammlung der Jesuiten. Der
Bischof, ihr eifrigster Gönner, liefs für sie nicht nur im Jahre
1611 über 270 Gulden für Bücherlieferungcn an den Buchhändler
1) In der kgl. Bibliothek Bamberg (R. B. Msc. hist. 109 b).
2) Jäck, Beschreibuug der Bibliothek T. 2. S. LIII. — Heller im Archiv
f. Gesch. d. Über-Maiukreises Bd. 2. S. 73f. u. Looshorn Bd 5. S. 202.
3) Kreisarchiv Bamberg, Adelige Urkunden (Mengersdorf).
4) Jos. Metzuer, Geschichte des Ernestinums und Ottonianums zu Bam-
berg. Bamberg 1885. S. 71 — 9ti.
5) Vgl. Archiv f. Gesch. von Oberfranken Bd 2. H. i. S. 133.
6) Metzuer a. a. 0. S. 71, A.
7) Kreisarchiv Bamberg (Bischöfl. Wahlakten).
Bamberger Privatbibliotheken aus alter und neuer Zeit 435
Anton Hierath bezahlen,') sondern schenkte ihr 1612 auch seine eigene
umfangreiche Büchersammlung. Eine grofse Anzahl wertvoller alter
Drucke der kgl. Bibliothek beurkundet noch heute die grofsartige
Schenkung mit dem handschriftlichen Eintrag: Ex liberali donatione
Reverendi et Illustris Principis ac Domini Joannis Godefridi Episcopi
Bambcrgensis et Praepositi lierbipolensis , fundatoris eiusdem Collegii
Bambergensis 1612. Die geschenkte Bibliothek erstreckte sich auf
alle Gebiete, in der Mehrzahl waren die theologischen und juristischen
Werke. Der freigebige Bischof förderte auch in der Zukunft die
Sammlung seiner Lieblingsgründung mit Bücherlieferungen.-) Nehmen
wir hinzu , dafs Johann Gottfried von Aschhausen auch der Gründer
der Universitätsbibliothek in Würzburg gewesen ist,-') so darf ihm
wohl unter den fürstbischöflichen Bücherfreunden Bambergs die erste
Stelle eingeräumt werden.
Die Jesuitenbibliothek hatte sich bald noch anderer Schenkungen
zu erfreuen. Noch im Jahre 1612 vermachte ihr Christoph Schlüssel-
felder, der Dechant von St. Jakob, seine Bücherschätze, von denen
die Kgl. Bibliothek Bamberg noch manchen wertvollen alten Druck
besitzt. 4)
Im Jahre 1616 schenkte ein protestantischer Adeliger, Veit Ulrich
Marschalk von Ebnet zu Frensdorf, den Jesuiten die „Regia Biblia"
und die Werke des hl. Augustinus, Gregors und Bernhards. Der
Chronist konnte im nächsten Jahre mit Genugtuung bericliten: „Die
Bibliothek wurde bereichert durch die Werke des hl. Gregor, Chry-
sostomus, Bernhard, und was zu wundern ist, durch einen Anders-
gläubigen, der uns schon früher in Aussttattung der Bibliothek seine
Freigebigkeit bewiesen".'') Der grofsmütige Spender verfügte über eine
sehr umfangreiche Büchersammlung. In seinem Testament vom
7. Juni 16256) traf er über dieselbe folgende Bestimmungen: „Mein
Bibliotliec oder Bücher, die mich ein ziemliches gecostct, sollen unuer-
thaildt und uhnzergentzt (!) beyeinander bleiben, undt welliclier under
obgedachten meinen dreyen Vettern ") und ihren Nachkhommen am
besten studiert haben wirt, derselbe soll angeregte Bibliothec sollicher
1) Jäck, Beschreibung der Bibliothek T. 2. S.LVf.
2) Jäck, Beschreibung der Bibliothek T. 2. S. LVI. — Ueber die Be-
lolmungeu au answärtige Gelehrte für geschenkte Bücher vgl. Heller im Archiv
f. Gesch. des Obermaiukreises Bd 2. 11. .3. S. 75.
3) Otto Handwerker, Geschichte der Würzburger Universitätsbibliothek
bis zur Säkularisation. Würzburg 1904. S. IS ff.
4) Mit dem handschriftl. Eintrag: Ex testamento Reverendi Domini
Christophori Schlusselfelderi ad D. Jacob. Decani Kit 2. S. J.
5) Heinr. Weber, Geschichte der künigl. Bibliothek zu Bamberg von
Ifill— 1803. S. 4. (S. A. aus der „Geschichte der gelehrten Schulen im Hochstift
Bamberg". Bamberg 1S81 (= 43. Bericht des bist. Ver. zu Bamberg).
6) Kreisarchiv Bamberg: Adolsakteu (Marschall von Ebnet).
7) Den Sühnen seines verstorbenen Bruders Sigmund und dessen Witwe
Catharina, einer geb. Schenkin von Suuau; aus dieser Ehe stammten Hans
Eytel und Hans Hieronymus, während der älteste Sohn Georg Christoph aus
der ersten Ehe Sigmunds war.
436 Achte Bibliotlickarversamuilung
gestaldt in Vci-\valirung- liahcii, do ein oder der Ander uuder ihnen
oder ilircQ Nacliklioiuen etliclie lUiclier zu ihrer Nottiirfft zue gebrauchen
begeren wurden, sollen denselben solliche vfl' ein Recognition, dafs sie
ehestes wiederumb zu der liibliotliok gelieiVert worden, sollchen gefolgt
und wie gemeldt keines verlheildt oder zertrünimeldt werden." In
der kgl. Bibliothek zu Bamberg und anderen Büchersammlungen be-
lindcn sich noch manche Beste der trotz der testamentarischen l?e-
stimmung zerstrcutiMi Bücherei. Die meisten dieser Bücher tragen auf
dem Einbände das eingeprefste Wappen ihres ersten Besitzers und
Einträge von dessen Hand , die in der Regel allgemeine Lebens-
wahrheiten darstellen. ')
Eine ähnliche Verfügung über seine Bibliotliek wie Veit Ulrich
von Marschalk traf am 1. Oktober 1626 der fürstbischöfliche Rat
Carl Pefsler, Doktor der Rechten. In seinem Testamente-) heifst
es: Fürs 9te verschafe ich craft meines Vorbehaltens mein Bibliothcc
meinen lieben Vettern, weyland meines freundlichen lieben Bruders
Johann Christoll's Pcfslers Juris utriusque Doctoris gewefsen Fürstl.
Bamberg. Raths seeligen hinterlassenen Söhnen und deren Nachkommen
so studiren, solcher gestalt, dafs jeder Zeit der Eltiste so studirt vnder
ihnen berurle Bibliothec in Verwalirung behalten und gebrauchen mög.
Doch wan sie deren noch nit bedürftig weren, solten sie meinem und
ihren Herrn Vettern M. Erhardt Hoflmaistern huc (?) reuertenti eines
und das andere Stück dauon gegen Recognition de restituendo com-
modirn."
Bamberg besafs um diese Zeit zahlreiche umfangreiche Bücher-
sammlungen. Eine der gröfsten war die des Bamberger Domscholasters
und Würzburger Domkapitulars Georg Neustetter, Stürmer genannt.
Als am 26. Oktober 1628 das Inventar aufgenommen wurde, ergab
sich eine lange Liste von Büchern, die meist der Theologie und Ge-
schichte angeliörten.3) Die Familie Neustetter hat aus dieser Zeit noch
einige grofse Bücherfreunde aufzuweisen.^) So besafs auch, der Bruder
des genannten Georg Neustetter, der Domprobst Johann Christoph
Neustetter, nicht blofs selbst eine umfangreiche Büchersammlung,
sondern sorgte auch dafür, dafs die kostbaren Handschriften der Dom-
bibliothek mit neuen dauerhaften Einbänden versehen wurden. So
tragen noch heute etwa 360 uns erhaltene Dombibliotheksbände das
Wappen des fürsorglichen Dompropstes. Der Buchbinder Johann
Schöner, der die Handschriften einband, wurde von Neustetter zwei
1) Der Historische Verein zu Bamberg besitzt eineu Band mit zwei Wid-
mungsschritten der Jesuiten au den Bischof Johann Gottfried; der Band trägt
das Wappen Marschalks v. Ebnet und folgende haudschriftliche Widmung:
Praenobili ac streuuo Domino D. ac niultarum litterarum et experientiae Viro,
D. Vito Vdalrico Marsalco ab Ebnet Mecocuati suo, multum colendo et ob-
seruando. Joannes Schntzius Soc. Jesu.
2) Kreisarchiv Bamberg. Rep. 5S. S. 5. Nr 37.
3) Kreisarchiv Bamberg. Frank. Adelsakten. Rep. 161. II. S. 468.
4) Lobende Erwähnung findet die Familie Neustetter in der Schrift des
Weihbischofs Fürner, Vom Ablafs und Jubeljahr. Ingolstadt 1599. (Widmung.)
Baniberger Privatbibliotheken aus alter und neuer Zeit 437
Jahre lang in seinem Hanse beherbergt und verköstigt. Das Dom-
kapitel widmete ihm dafür ein Dankschreiben und einen Becher im
Werte von 200 Gulden. Die Rechnung selbst belief sich auf 294 fl.
2^.') Wieder ein anderer Sohn dieses Geschlechtes, der Bamberger
und Würzburger Domherr Erasmus Nenstetter, hatte sich auf seinem
stillen Sitze in Comburg eine wertvolle Bibliothek gesammelt, die oft
bewundert und oft besungen wurde. 2) Als er im Jahre 1590
seinen letzten Willen ordnete, vermachte er diese Büchersammlung,
die er selbst auf über 3000 Gulden schätzte, dem Stift Comburg
unter der Bedingung, dafs das Stift 2000 fl. für ein Pfründnerhaus
hergäbe. 3) Den Jesuiten in Würzburg fielen 1000 Gulden zu, deren
Zinsen hauptsächlicli zur Bibliothek verwandt werden sollten.^)
Georg Neustetter hatte am 27. Juni 1628, also unmittelbar vor
seinem Tode, der Aufzeichnung einer etwa 100 Nummern zählenden
Büchersammlung beigewohnt, die der Bambergische Domkustos und
Würzburgische Domkapitular Ernst Grofs, Pferfsfelder genannt, hinter-
liefs. Wenn auch nicht gar umfangreich, stellte sich diese Bibliothek
doch als eine ausgewählte Sammlung eines vielseitigen Theologen dar.^)
Mit den bereits genannten grofsen Bücherschenkungen der Bischöfe
Neithard von Thüngen und Johann Gottfried von Aschhausen konnte
sich an Wert und Zahl der Bände das Vermächtnis des Bamberger
Weihbischofs Friedrich Förner messen, das im Jahre 1631 an die
Jesuiten fiel. Der hierher gehörige Abschnitt des Testamentes ") lautet:
„Gleichwie ich billich alle ordens personen von Herzen allzeit geliebt
und geehret hab, alfs hab ich fürnemlich die Ehrwürdigen Herrn
Patres der Societät Jesu, alfs meine vorzeiten allerliebste preceptores
mit sonderlicher Lieb und geneigten gemüth jederzeit geehrt, damit
ich derowegen, soviel ich vermag, dessen ein Zeichen hinterlassen,
1) Looshorn, Die Geschichte des Bistums Bamberg Bd 5. S. 439f.
2) So von Conrad Gesner, Posthitis und Franciscus Modius. Vgl. Mich.
Feder, Vita Erasmi Neustetter. Würzbarg 1799. S. 15. 49. 96. — Ueber Neu-
stetter sind weiter zu vergleichen : Wegele in der Allg. D. Biogr. ; Ruland im
Bd 12 des Archivs des bist. Ver, f. Unterfrauken, Heft 2 u. 3 und im Serapeum
1S53. NrB. S. S4.
3) Für die vom Erblasser um das Stift erworbenen Verdienste sollte
dieses neben der St. Egidienstiftskirche etliche Wohnungen für arme Pfrüudner
einrichten uud für deren Verpflegung ein Kapital von 4000 fl. aufstellen.
2000 fl. sei ihm das Stift ohnedies noch schuldig. „Die andern 2iMlO_fl. sollen
auch von eruanten Stifft genommen werden wegen deren von mir im Stifft
vft' meinen aigen Costen angerichten und gezeugten Liberei, welche mich dann
ein vil mehrers in die 3000 fl. gesteet, uud solle solche Liberei ewig bei dem
Stitfc pleiben vnd gelassen \verden". (Appendix zu dem Testament, 4. Juli
1590. Kreisarchiv Bamberg.)
4) Zum dritten legir ich den patribus Societatis allhier zu Wirtzburg
1000 fl. Hauptsumma, welcher Abzius sie zu ihrer Bibliothegk und ander der
Notwendigkheiten abzutragen und zu gebrauchen haben sollen. (Kreisarchiv
Bamberg, Frank. Adelsakten.)
5) Das Verzeichnis im Kreisarchiv Bamberg (App. Ger. II. Nr 3).
6) kgl. Bibliothek Bamberg (R. B. Msc. hist. 1 13a) in Abschrift — das
Kreisarchiv Bamberg besitzt das Testament in lateinischer Sprache (Testa-
mente 191). Der Inhalt stimmt vollständig Uberein.
438 Achte Bibliothekarversaniniliing
und mein Gcmütli gegen ihnen crclärc, so will ich dasjcnigs, was ich
die Tilg meines Lebens am liebsten, und für meinen gröfsten Schatz
gelialten, ihnen in meinem Testament verlassen, und mit diesen worthcn
sag ich, sclienk icli zu frey aigen, und übergieb ilinen mein Bibliothec,
und in derselben alle gebundene und ungebunden ]?iic]ier, sowohl in
meinem Hof bey Sanct Stephan, alfs in dem JMarrhof bey S. Martin,
Doch nehme ich aufs alle meine Predigen, die ich mit meiner
Hand zusam gebracht und geschrieben und andere kleine wercklein,
die ich vielleicht nach mir mögte liinderlassen, dan diese und der-
gleichen meine llandscluiften verscliaü" ich dem Ehrwürdigen und
liocligelehrten Herrn Joann Förner, der heiligen Schrift Doctori und
Professor! zu Ingolstatt,») meinem allerliebsten Bruder und zum Zeichen
meiner Lieb will ich, das ihm solche ohn alle geferth, abzug oder
minderung eingeantworthet werden, bitte er wolle sie zu Gottes Ehr
zu Nutz und Heyl des Nächstens recht und fruchtbahrlich gebrauclien.
Kan er etwafs heraufs ziehen, das würdig ist anderen zu communiciren
und an Tag zu geben, so lass er solches nicht in funsternus stecken,
oder durch Vergessenheit vergraben werden." Die Bibliothek wurde
am 10. Januar 1631 den Jesuiten übergeben. Jeder Band erhielt den
liandschriftlichen p]intrag: „Sum ex libris Friderici Forneri Theologie
Doctoris Canonici S. Stephani Bamb. Concionatoris Ecclesiae Cathedralis
et Yicarii in spiritnalibus. Ex eins testamento Collegii Societatis
Jesu 10. Jan. 1631." Mit sehr vielen alten Druckdenkmälern, die
heute der kgl. Bibliothek gehören, wurden auch einige Handschriften
übergeben, darunter eine Bibel, die nach der Ueberlieferung Nikolaus
von Cusa während seiner vom Herzog Sigismund von Oesterreich
verhängten Gefangenschaft geschrieben hat. Förner hatte sie von
dem Bischof Johann Philipp von Gebsattel geschenkt erhalten. -)
Viele Bände der Bibliothek Förners sind auf den beiden Einband-
decken mit dem eingeprefsten Wappen und Namen des Besitzers
geschmückt. Zum Ausdruck des Dankes für das wertvolle Vemächtnis
Förners wurde jährlich bei seinem Jahrtag eine hl. Messe gelesen. ■')
1) Johann Förner w^ar zuerst in Bamberg Kanonikus von St. Stephan,
dann Pfarrer zu Unser Lieben Frau gewesen. Seit liVlO hatte er einen theo-
logischen Lehrstuhl in Ingolstadt inno, mulste aber denselben im Jahre 1634
wegen des Vorwurfs anstöfsiger Sitten aufgeben. Vgl. Andr. Stcinhuber, Ge-
schichte des Kollegium Germanicura lluugarikum in Kom. Freiburg i. Breis-
gau. liKlf). S. 972 f. — Friedr. Förner hatte seineu Bruder in der Schrift
Panoplia armaturae dei ... Ingolstadt IGT) dem Eichstädter Bischof Johann
Christoph empfohlen. — Aus dem Nachlal's Förners ist nichts in Druck ge-
kommen.
2) Bibeln 10 (A. I. 17 u. IS) s. Katalog I, S. 18. — Ueber die gegen-
sätzliche Stellung der beiden Männer s. im 34. Bericht des bist. Ver. Bamberg
S. 166 f. — Ueber Förner sind zu vergleichen Steinhuber a. a. 0. S. 972 f. —
Briefe von ... Friederich Forner herausgeg. v. A. Ruland (31. Bericht des
bist. Ver. Bamberg S. 163 flf.). — P. Wittmann in den Historisch -polit. Blättern
f. d. kath. Deutschland 86. 1880. S. 565 flf. u. 656 ff. — Gams in der Allg. D.
Biogr. 7. S. 157.
3) Weber S. 5.
Bamberger Privatbibliotheken aus alter und neuer Zeit 439
Ein Jahr vor der reichen Stiftung Förners hatte der Kanonikus
von St. Gangolph Johann Schnupp den Jesuiten seine nicht un-
bedeutende Bibliothek vermacht. Die Bücher — jetzt in der kgl.
Bibliothek — tragen die Inschrift: „Ex liberali legato Reverendi Domini
Joannis Schnupp ad S. Gangolphi Canonici Collegii Bambergensis
Societatis Jesu 1630."
Der Weihbischof Johann Murmann machte am 27. Oktober 1633,
von den Schweden aus Bamberg vertrieben, in Forchheim sein
Testament i) und setzte die Franziskaner in Bamberg zu Erben seiner
Büchersammlung ein: „9. ordne und schaffe ich, dafs was noch V^brig
von meiner Bibliothec sein möcht, dasselbe soll nach meinem Hintrit
Reverendis PP. Franciscanis zu Bamberg eingeräumbt werden, darumben
meiner Armen Seelen in sacrificiis mit einen Tricesimo und jhärlich
mitt andern Benefactoribus eingedenk zu sein und für mich zu betten."
Murmann scheint aber sein Testament zu Gunsten der Franziskaner in
Forchheim umgCcändert zu haben. 2) Denn mehrere aus seinem Besitz
stammende, jetzt in der kgl. Bibliothek zu Bamberg befindliche
Bücher tragen den handschriftlichen Vermerk: „Sum Joannis Murmanni
SS. Theologiae Doctoris, nunc vero ex eius ultima voluntate cedo in
usum FF. Franciscanorum ad S. Gereonem Yorchemij J656."
Die stattliche Zahl von nngefiihr 450 Werken hatte die Bücher-
sammlimg Peter Ringers aufzuweisen, dessen Nachlassenschaft am
31. August 1650 aufgenommen wurde. Der Besitzer war Doktor der
Theologie, Dechant und Senior des Stifts St. Jakob, Domprediger und
fürstlicher geheimer Rat gewesen. Die umfangreiche Bibliothek, die
auf sehr vielseitige Interessen ihres Herrn schliefsen liefs, setzte sich
vor allem aus theologischen, geschichlichen, juristischen Werken und
alten Klassikern zusammen. Auch „häretische" Bücher fehlten nicht. 3)
Unter den Privatbibliotheken der Bischöfe Bambergs aus der Zeit
des 30jährigen Krieges ist vor allem die des Bischofs Melchior
Otto Voit von Saltzburg (1642 — 1653) zu erwähnen. Der Notar, der
1) , Geschehen in exiliu zu Vorcheim." KreisarcLiv Bamberg. Eep. 58.
Nr 4S4.
2) Auch das Testament von 1633 war bereits eine Umäuderung eines
früheren, das Murmunn hatte umstürzen müssen, „Weyle ich an iezo de Annis
l(i32 und 33 bey dem Schwedischen Einfall und Kriegfsempörung wie kundt-
bar gantz umb dafs meine kommen und allefs durch die Flucht müeseu da-
hiuden lassen, daruuder nicht allein hauis und hoff, sonder allefs wafs darin
gewest verwust, zerschlagen und verderbt au Wein, Getraidt, Kleidung und
allen Haufsrath spolirt ia auf dafs unterste bin verderbt worden, nuch meiner
Einkommen geniesen können, sonder darüber noch in grofse Schuld gerathen
müssen", könne sein Testament nicht mehr vollzogen werden. Ueber
Mnrmann vgl. Steinhuber S. 273; Schweitzer S. 1U8 (2. Febr.). — Landgraf,
Das Juugfranenkloster Sancta Clara . . . Bamberg 1838. S. 61. — Jäck, Pantheon
Sp. S05.
3) Das Verzeichnis im Kreisarchiv Bamberg (Bamberger Testamente). —
In der Liste finden sich Bücher eines Neffen Peter Ringer, so Cursns philo-
sophicus scriptus a. M. Petro Ringer Xepote. — Historia Titi Liuij zwen Pundt.
NB ! Seind defs zu Wien verstorbenen Vetters M. Peter Ringers praemia ge-
wesen.
XXIV. 8. 9. 30
440 Achte Bibliotliekarversaniniliiufi,'
im Jalirc 1653 die Vcrlas8enBcliat't dos IJiscliofs aufiialuu, liattc ein
schweres Stück Arbeit, die Titel der umfangreichen Hiichcrsanimlung
aufzuzeichnen. ') üie ungefähr 400 Nummern zählende Bücherliste
umfafst alle AVisscnsg-ebicto, im Vordergründe stehen die theologisclicn,
historischen und geographischen Werke. Die italicnisclie und fran-
zösische Literatur ist zahlreich vertreten. 440 Holz- und Kupferstiche
crliöhteu den Wert der reichhaltigen Sammlung.
Eine kleine theologische Bibliothek von 28 Werken liinterliefs der
Kanonikus und Domscholaster Johann Andreas von Guttenberg im
Jahre 1654. Die unscheinbare Bücliersammlung wird hier nur des-
wegen erwähnt, weil ihr Besitzer in seinem Testamente über sie eine
Verfügung traf, die in verschiedenen letzten Willensäufserungen aus
früher und später Zeit wiederkehrt und deshalb als Beitrag zum
Kapitel „Bücherschicksale" Beachtung verdient. In dem Testamente '-)
heilst es: „es sollen meine Geistl. und Weldtliche Kleider sambt
meinen Bücliern einem armen Vicario zu Bamberg gefolgt werden."
Der brave Kanonikus hätte gewifs nicht besser über seine Bücher
verfügen können.
Die fürstbiscliöf liehe Hofbibliothek erfuhr im Jahre 1672 eine
wertvolle Bereiclierung durch den Ankauf der grofsen Büchersammlung
des Hofrats Dr. Johann Neydecker, der an 50 Jahre lang mit Eifer
an dem Ausbau seiner Bibliothek gearbeitet hatte. Fürstbischof Peter
Philipp von Dernbach übernahm dieselbe um die ansehnliche Summe
von 3000 fl.'-) Der reichhaltige Bestand dieser Bücherei setzte sich
aus allen Gebieten zusammen. Vor allem war die juristische Ab-
teilung aufserordentlich gut vertreten. Die ältere juristische Literatur
der kgl. Bibliothek Bamberg stammt zum gröfsten Teile aus der
Sammlung Neydeckers. Sehr viele Bände sind mit den hübschen ein-
geprefsten Wappen des früheren Besitzers geschmückt. Alle Werke
führen den handschriftlichen Eintrag : Sum ex libris Joannis Neydecker
J. V. D. Daneben ist die Jahreszahl der Anschaffung eingefügt.
Eine sehr hübsche Bibliothek besafs Dr. Johann Georg Ringer,
Dechant bei St. Gangolf und hochfürstlich geistlicher Rat.'^) In seinem
1690 gemachten Testament traf er über seine Bücher folgende Be-
stimmung: „Zum dritten legire undt verschaffe ich den R. R. P. P.
1) Kreisarchiv Bamberg, Testamente (bischöfl.) Nr 6. — Unter dem Nach-
lafs befanden .sich folgende geschichtlichen Wert beanspruchende Gegen-
stände: „Ein Vhrlein, welches H. General Wrangel Ihrer hochfürstl. Gn. ver-
ehrt haben sollt, mit einem sillbern vbergülten Geheiifs. — Ein grofser
Diamautriug so Kayser Matthias Bischofen Johann Gottfrieden wegen der
Romanischen reifs verehrt".
2) Kreisarchiv Bamberg (App. Ger. II. Nr 9).
3) Vgl. Jäck, Beschreibung der Bibliothek T. II. S. LIII. — Weber, Ge-
schichte der Kgl. Bibliothek zu Bamberg S. 12. — Kat. I. S. 846.
4) Ringer gab als Administrator der Bruderschaft ,,Foedus Pium" folgende
Schrift heraus: Foedns Pium, snb patrociuio dinorum üttonis, Caroli Borro-
maei, Philippi Nerei, inter quosdam Dioecesis Bambergensis Sacerdotes pro
foelici obitu, ac subsldio Defunctorum erectum . . . Bamberg (Immel) 1082.
S". 499 S.
Bamberger Privatbibliotheken aus alter und ueiier Zeit 441
Franciscanis allLier meine Bibliothec mit Bewilligung-, dafs sie dem
Cronachischen ihre Convent mit Predigern undt andern Libellis ascetis,
woran gedachter Cronacher Convent Mangel haben sollen, mittheilen
sollen, undt was sonsten die Authoren die allhiesige nit vonnöthen
haben." Wir besitzen leider keinen Katalog der Bibliothek. Als
der Notar bei der Aufzeichnung des Nachlasses zu den Büchern kam,
nahm er dieselben nicht auf, sondern schrieb in das Protokoll: Weill
on die ganze Bibliothec inhalt Testaments ohn Ausnahm denen R. R.
P. P. Franciscanis legirt worden, hat man die Buecher hieher zu spe-
cificiren unnöthig befunden."') Auf den Wert dieser Bibliothek können
wir aus einigen Werken schliefsen, die durch die Säkularisation an
die kgl. Bibliothek zu Bamberg gekommen sind. Da ist vor allem
die Handschrift des Hugo von Trimberg: „Vita Mariae rhythmica" zu
nennen, 2) der Anton Jäcklein eine eingehende Untersuchung gewidmet
hat.-') Gleich wertvoll ist ein Sammelband von Drucken, der aus dem
Besitz des Bischofs Georg III. von Limburg stammt."*) Der kleine Band
enthält die Schrift des Ritters Ulrich von Hütten: Ad Principes Ger-
maniae, ut bellum Turcis inuehant Exhortatio. Augustae 1518. Auf
dem Titelblatte, das mit der hübschen bei Butsch^) abgebildeten Ein-
fassung aus der Presse der Augsburger Drucker Sigismund Grimm und
Marcus Wirsung geschmückt ist, steht folgende eigenhändige Widmung
Huttens an den Bamberger Bischof: Reuerendissimo in Christo patri
ac domino D. Georgio Bambergensis Ecclesiae Episcopo etc. Priucipi
ac domino suo imprimis obseruando Vlrichus de Hütten Eques mittit.
An zweiter Stelle des Sammelbandes folgt die Defensio Joan. Eckii
contra amarulentas D. Andreae Bodenstein Carolstatini . . invectiones
(1518). Auf dem Titelblatt ist die handschriftliche Widmung
des Verfassers zu lesen: Reverendissimo Domino Georgio Episcopo
Bambergensi etc. Donum Eckii. Zuletzt folgt noch eine andere Schrift
Ecks : De materia Juramenti acutiss. decisio ad Georgium Kungs-
pergium Augustanum. Auch hier ist wieder die Widmung des Ver-
fassers eingetragen: Reverendissimo Domino Georgio Episcopo Bam-
bergensi Eckius.6) Die beiden wertvollen Bände sind aus dem Fran-
ziskanerkloster zu Kronach an die kgl. Bibliothek zu Bamberg ge-
kommen.") Die Bamberger Franziskaner haben also über die Erbschaft
Ringers zugunsten ihrer Kronacher Brüder grofsmütig verfügt. Alle
1) Kreisarcliiv Bamberg. Rep. ö8. Nr 54«. — Die Franziskaner bekamen
aufserdem CO Gulden für Messen und 10 Gulden für den Beichtvater ,für ge-
habte Mühewaltung-'. Die Franziskaner zu Croaach erhielten 20 Gulden, die
von Mariawej^er lo Gulden. — Der Convent von S. Clara, „in wellches Hof
ich anuo 161T den 22. November geboren worden", wurde mit 36 Gulden
bedacht.
2) Hist. 156 (E. VII. 60). Vgl. Kat. II. S. 256.
'6) Programm des K. neuen Gymnasiums in Bamberg 1901.
4) Inc. typ. M. VII. 23 a.
5) Die Bücher-Ornamentik der Renaissance. Leipzig 187S. Taf. 28.
6) Aus dem Besitz Ringers stammen weiter die Drucke D. I. 29 (Autentica
juris, Venedig 1494), H. III. 15 (Barth. Anglicus 1491).
7) Eintrag: Pro Conventu Cronacensi.
30*
442 Achte BibliothekarvcrsanmiluDs:
o
aus (lern Besitz l\inf;ers stammenden Bnclier tragen sein liübsches
Büeherzeielien, eines der wenigen Bambergev Exlibris.')
Je nielir wir uns der neueren Zeit nähern , desto mehr kleinere
Bibliotheken treten uns entgegen. Wieder sind ihre Besitzer meistens
Geistliche. Aus den vielen privaten lUichersammlungen des IH. und
19. Jahrliunderts sollen nur diejenigen erwälint werden, die durch ihre
Gröfse hervorragen oder sonst geschichtlich merkwürdig sind. Eine
ausführliche Bestimmung über seine llücher traf der Weihbischof und
Decliant zu St. Stephan Dr. Johann Werner Schnatz, In dem am
3. Februar 1722 festgesetzten Testament-) heifst es: Ferner legire
auch besagten meinem Vettern Diezen , •') wan meine beyde andere
Vettern^) in einen Ordensstandt gehen, und darinnen verbl-eiben,
alle meine vorliaudcne Bucher, worbey aber wohl zu beobacliten,
das die vorhandene und in die Hoclifürstliche Bibliothek gehörige
Bucher, worinnen des gewesenen Ilofraths Doctoris Neydecker
Nahmen verzeichnet, wie auch andere daliin gehörige in spccle der
Aulhor Caesar de Panimollis sambtliche ohne alles auffhalten wider
zu besagter Bibliothec und wohin solche sonsten zugehörig getreulich
zugestellet werden, mit der weitheren Erinnerung, das sofern bemeide
meines Bruders zwey Söhn in saeculo verbleiben. Er mein Vetter Diez
mit denenselben gedachte meine Bucher nach Proportion des Werthfs
theillen solte.
Helwig Dominicas Walther, Geistlicher Rat , Hofkaplan und
Kanonikus des Stifts zu St. Stephan sorgte im Jahre 1740 vor seinem
Tode durch folgende Bestimmung für seine Bücher:-')
„Zur Hochfürstlichen Bambergischen Hoff- Capellen verschaffe ich
Rituale Romanum iussu Pauli V. editum. Manuale sacrarum caere-
moniarum Bauldrij, Praxin Caeremoniarum Andreae Piscarancastalda,
Collectanea Bullarij usque ad annum 1633 Augustini Barbosa, dann
Pontificale et Caeremoniale Episco. in 4** schwartz beide gebunden.
In anbetracht mit was für hochlöblichen Eyfer Sr. Hoclifürstliche
Gnaden unser allerseits gnedigster Landts-Vater und Herr 6) sucht die
Studia immer mehr und mehr in höheren Flohr allhier in Bamberg
zu bringen, also will zur hochfürstlichen Bibliothec allhier alle meine
Bücher, welche nicht h parte legiret seyn, liiemit nach hoher Ver-
ordnung Celsissimi zu jedermans Gebrauch verschafft haben . . .
Meinem Herrn Vetter Canonico ad Sanctum Stephanum Alberico
Christophoro Dauderer verschaffe ich . . . partes Breviarii schwartz
1) Wappen mit folgender Inschrift: Ex Bibliotheca Joaunis Georgij
Ringers Protonotarii Apostolici Collegiatae D. Gangolphi Bambergensis Decanl
CoDsil. Eccles. Fisc. — Vgl, Jack, Bambergische Jahrbücher 182y. S. 35t).
2) Kreisarchiv Bamberg. Rep. öS. Nr 601.
3) Johann Christoph Diez, Canonicus ad S. Stephanum, ein Schwestersohn
Werners.
4) Antonius Iguatius und Johannes Wernerus Schnatz, Söhne s. Bruders.
5) Testament in der Sammlung des historischen Vereins zu Bamberg.
6) Friedrich Carl Graf von Schönborn, Fürstbischof von Bamberg u.
Würzbnrg.
Bambers'er Privatbibliotheken aus alter uud neuer Zeit 443
'o
gebunden mit Stahl beschlagen , des Hübners von mir continnirtes
Lexicou Genealogicum de anno 1736, gedachten Hübners reales Staats-
Zeitung und Conversations-Lexikon de anno 1715, gemelten Hübners
die von mir corrigirte und bis diesen Tag continuirte 333 Genealo-
gische Tabellen der voruehmbsten Häuser in Europa de anno 1712,
Joann David Köhlers Kurtz gefafste Teutsche Keichshistorie de Anno
1736, gedachten Köhlers Chronologiam historiae universalis ab orbe
condito de A. 1736, damit aber das mit unterfiiefsende Gifft dieser
zweien letzteren Köhlerischen Editionen möge unterschieden werden
können, als verschaffe ich ihme Canonico Dauderer des Joannis Pa-
latij Gesta Pontificum Romanorum 2 p. fol. in frantz. Bund braun,
anbey alle Manuscripta geschriebene Bücher, Annales Bambergenses,
welche ich mit grofser Mühe mit so vielen annotationibus vergröfsert,
Schrifften und Anmerkungen , die die CoUegiatam Sancti Stephani be-
treffen, die annotirte Canonicos Cathedralis Ecclesiae und noch auf-
gebrachten Agnaten- Prob alle bis anhero, worzu 2 langlichte roth
gebundene Büchlein, worinnen zu Theil Musiknoten geschrieben die
allerneusten zeigen. — Es sollen ihm auch verbleiben alle Calender,
obwohl selbe schon alt, wird er dannoch darin finden, wie in Vor-
fallenheiten alle Caeremonien sowohl geistl. als weltl. seynd observiret
und gehalten worden bey dem Bambergischen Hochfürstlichen Hoff.
Mehr soll ihm zugedacht seyn eine lateinische Sacra Biblia fol. mit
Kupfern."
Die der Hofbibliothek überlassenen Bücher führt das Inventar-
verzeichnis nicht mit Namen auf, es heifst hier nur : An Büchern, seynt
alle, welche nicht ä parte legirt vi testamenti . . . zur Hochfürstlichen
Bibliothec verschaffet und verabfolget worden. *)
Der Domkapitular und Propst von St. Gangolf Carl Dietrich von
Aufsefs verfügte im Jahre 1742 über seine Bücher, dafs „Sambt-
liche im Catalogo Librorum annotirte Bücher dem Seminario Ernestino
Alumnorum Clericorum zu Bamberg als ein Legat zufallen und
behörig seyn sollen, um sich dieser zu ihrer so mehreren qualificiiung
mit jedesmahligen Vorwissen und Erlaubnufs deren ihrigen Oberen
benutzen, und Gott, dann ihrem Nebenmenschen eins mahl andurch
so gefällig als erspriefslichere Diensten leisten zu können, —
die in roth -Saffian eingebundene Vier Partes meines Brevier, editionis
des 1733. Jahrs nach dem Schlofs Frevenfels zum Gebrauch ein und
1) Walther bestimmte der Hof kammer auch den dritten Teil seiner sonstigen
Nachlassenschaft. „Das Hoffürstliche Cammer-Zahl-Ambt hat es zwar nit vou-
nöthen, und werden einige vermeinen, dafs es lächerlich sey, Wasser in das
Mehr zu tragen, dannoch will ich dardurch mein dankbahres Gemüth erüffent
und zugleich ersetzet haben, wann von meinem Grolsvatter, Vatter als auch
von mir ein einiger eingenommener Batzen wie ich nicht hoffe, nicht sattsam
verrechent und abverdient worden wäre". Die Hofkammer nahm die Erb-
schaft an, „obwohl dieselbe aufser den Buchern sehr gering seyn solle".
Der an die Hofkammer fallende Teil betrug SOO fl., „ohne was die Bibliothec,
welche wohl auch etwelche hundert Gulden werth seyn dörffte und von dem
Commiasionsactuario Bauer übernohmen worden".
444 Achte Bibliothekarvcrsanimlunjr
n
auderer deren je zu weilen dahin kommenden vornehmeren Herren
Geistliclieu gewittmet seyn sollen." ')
Dal's CS auch unter den l>ambcrger Klostcrherren dieser Zeit nicht
an eifrigen Büchersammlern fohlte, zeigt ein uns erhaltenes Verzeichnis
der Bücher, die sich der Dominikaner Thadaeus Stengel anschaffte.
Der sorgfältig angelegte Katalog'-) gibt in übersichtlichen Keihen
Titel, Bandziihl, Format, Druckort und Druck jähr der alle Gebiete
umfassenden Werke an. Nach einem beigegebenen statistischen Ver-
zeichnis hatte Stengel im Jahre 1748 : 290, 1750 : 308, 1754 : 318,
1756 : 425, 1757 : 458 Bücher.
Eine sehr wertvolle medizinische Faclibibliotiiek sollte im Jahre
1769 nach dem Tode ihres Besitzers, des fürstbischöflichen Leibarztes
Dr. Christian Wilhelm Schwarz in die fürstbischöfliche Bücher-
sammlung aufgenommen werden. Sie kam aber dann in das Kloster
Banz, wo lldephons Schwarz, der einzige Sohn ihres früheren Besitzers
als Novize eintrat.-^) Nach der Säkularisation ging sie mit der ganzen
Banzer Büchersammlung an die kgl. Bibliotliek Bamberg über, wo sie
einen schätzbaren Teil des alten medizinischen Bestandes ausmacht. 4)
Die umfangreichste Bamberger Bibliothek im 18. Jahrliundert besafs
Albert Ignaz Boettinger, der im Jahre 1769 als Ilofrat und Archivar
starb, lieber die stattliche Büchersammlung schreibt Jack ■') „Böttingers
Bibliothek war die vollständigste, welche je ein Privatmann in Bamberg
hatte oder je haben kann; und füllte eben deswegen den gröfsten
Teil des jetzt Sondingerischen Hauses aus. Sie war reich an orien-
talischer, italienischer, französischer und englischer Literatur, vorzüglich
an biblischen Werken und hatte die eventuelle Bestimmung, durch den
grofsen Freund der Literatur Franz Ludwig von Erthal für die öffent-
liche Stadtbibliothek gekauft zu werden. Allein der Besitzer starb früher
als dieser an die Regierung kam, und die Witwe sah sich genötigt,
dieselbe durch Antiquare um einen äufserst geringen Preis vertrödeln
zu lassen, wobei Kammerer zu Erlangen die vorteilhaftesten Geschäfte
machte." Den Umfang dieser reichen Bibliothek macht uns der ge-
druckte Katalog*') deutlich, der 890 gedruckte Seiten umfafst und
7319 Nummern aufweist, unter denen sich viele Sammelbände befinden.
Nicht ohne eine gewisse Wehmut über das Schicksal dieser Bücher-
sammlung legt man den sorgfältig angelegten Katalog aus der Hand.
1) Kgl. KreisarcMv Bamberg. Rep. 164. S. 118. Nr 1.
2) Catalogus Librorum, quos ad usum sibi comparavit Fr. Thadaeus Stengel
Ord. Praedicatorum filius conveutus Bambergensis, — Bibl. Bamberg. R. B.
Msc. ISO (Rg. IIl. 12).
3) Ueber diesen ist zu vergleichen (Othmar Frank) Andenken an lldephons
Schwarz. Bamberg u. Würzburg 1795.
4) Jäck, Beschreibung T. 2. S. LIV und Pantheon Sp. 1052.
5) Pautheon Sp. 99 f.
6) Catalogus Bibliothecae Boettiugerianae, seu locupletissimus librorum
thesanrus, quos magnis suraptibus collegerat Albericus Ignatiiis Boettinger,
consiliariiis et arcliivarius Bambergensis. Qui iu aedibus i)ie defuncti apud
ejus Viduam parata pecunia prostaut venales. Bambergae, Typis Jo. Georg.
Christ. Gertner 1770.
Bamberger Privatblbliothekea aus alter und neuer Zeit 445
Eine Sclimuckbibliolhek von etwas über 100 zierlich eingebundenen
Werken liinterliefs der Bischof Adam Friedrich Graf von Seinsheim
(f 1779) in der Residenz zu Bamberg und in der Marquardsburg bei
Seehof. i)
Kurze Erwähnung verdient die nicht gar grofse, aber wertvolle
und an orientalischen Werken reiclie Bibliothek des ehemaligen
Jesuiten Möhrlein, die der Besitzer im Jahre 1802 der Universitäts-
bibliothek zu Bamberg vermachte. 2)
Die Säkularisation der Klosterbibliotheken im Jahre 1803 hatte in
Bamberg eine förmliche Bücherüberschwemmung zur Folge. Die Bam-
berger Klöster der Franziskaner, Dominikaner, Jesuiten, Karmeliten,
Kapuziner, die Stifte St. Jakob, St. Stephan, St. Gangolf, das Domkapitel, die
Klöster Michelsberg, Banz, Langheim, Ellingen, Höchstadt, Göfsweinstein,
Kronach, Forchheim mufsten ihre Bücher mit der Universitätsbibliothek zu
Bamberg vereinigen, die bereis früher die Hofbibliothek aufgenommen
hatte. Viele Bücher wurden selbstverständlich nicht abgeliefert, viele
waren im Besitz der einzelnen Mönche und Chorherren und wanderten nun
aus den klösterlichen Zellen , um in alle Welt zerstreut zu werden.
Für Sammler war damals eine goldene Zeit. Ungezählte Bücher gingen
von Iland zu Hand, bis sie in den zahlreichen Privatsammlungen
landeten, von deren späteren Schicksalen uns viele gedruckte und
ungedruckte Versteigerungskataloge erzählen. Der Geldwert der Bücher
mufste natürlich in dieser Zeit sehr' stark sinken , während die Wert-
schätzung der Bücher und der Sammeleifer gröfsere Kreise erfafste.
Namentlich gewann jetzt das Laien dement im Umsatz und Sammeln
der Bücher einen entscheidenden Einflufs in Bamberg.
Vorerst sind aber noch zwei grofse geistliche Büchersammlungen
zu nennen , die zu den umfangreichsten Bibliotheken Bambergs über-
haupt gehören. Im Jahre 1798 wurde der zu Bamberg geborene Am-
berger Dechant Johann Michael Vogt zum Stiftsdechant von St. Jakob
in Bamberg ernannt und siedelte mit seinem wertvollen Naturalien-
kabinet und seiner etwa 7000 Bände umfassenden Bibliothek nach
Bamberg über.'^) Als er am 18, April 1803 starb, gingen die kost-
baren Sammlungen an seinen Neffen den Doktor der Theologie Michael
Schlosser über, der nach der Säkularisation als Professor an die Uni-
versität Würzburg versetzt wurde. i) Nach dessen Tode im Jahre 1808
wurde die schöne Bibliothek verschleudert. Sie kam gröfstenteils
nach Bamberg und wurde hier am 18. Juni 1810 und an den folgen-
den Tagen durch den Handelsbürger Christoph Schlosser öffentlich
versteigert. Der gedruckte Versteigerungskatalog •'•) umfafst über 5000
Nummern und führt aus fast allen Gebieten Werke an.
1) Das Verzeichnis im Kreisarcliiv Bamberg. Bischof 1. Testamente Nr 10.
2) Der Katalog in der kgl. Bibliothek. R. B. Msc. 19f).
3) Jäck, Pantheon Sp. ll.iOf. 4) Jäck, Pantheon Sp. 997.
5) Zweiter Catalog der Bibliothek des verlebten Herrn Michael Schlosser,
Doctors und Professors der Theologie zu Würzburg. Bamberg ISIO. S",
2 BD., 279 S.
446 Achte Bibliütlu'karvi'isammluu
!-)
Ein besseres Gescluck als diese in alle Winde zerstreute Bibliotliek
hatte die reiohlialtioe Hüchersaminlung; des ehemaligen Dominiicanor-
priors Pins B runquell, die ganz aus der grolsen IJücherumwiilzung
der Säkularisation herausgewachsen war. Jäck maclite schon im
Jahre 1812 die Leser seines Pantlieons') auf die kostbare Bibliothek
aufmerksam und suchte den Besitzer zu bestimmen, die Kgl. Bibliotliek
zu Bamberg zum Erben seiner Büclier einzusetzen. Jäck schrieb da-
mals: „Brunquell besitzt aucli eine Büehersammlung, welclie — ob-
gleich nur aus seinen eigenen geringen Ersparnissen und durch die
Wohltätigkeit frommer Gönner gestiftet — die Bibliotheken aller
andern TJieologen in Bamberg an Quantität und Qualität weit über-
trilVt. ^lanches seltenen und kostbaren Werkes wegen wäre daher zu
AYünschen, dafs er in der Sterbestunde durch einen guten Genius zu
der edlen patriotischen Bestimmung geleitet würde, die K. Staatsbiblio-
thek sollte aus seiner Privatsammlung durch die ihr noch abgelienden
Werke ergänzt werden, damit die grofsen Schätze (nicht wie bei
Böttinger) durch unkundige Erben in das Ausland verschleudert
würden, sondern auf dem Altare des Vaterlands zur Benutzung der
Nachwelt liegen blieben." Brunquell folgte der gegebenen Anregung
nicht, sondern gab der kgl. Bibliothek nur die erste deutsche Strals-
burger Bibel unter der Bedingung, dafs das Geschenk stets der Stadt
Bamberg verbleiben müsse. Jäck nahm die wertvolle Bibel mit sehr
gemischten Gefühlen an und erwähnte in seiner Beschreibung der kgl.
Bibliothek das Geschenk mit folgenden Worten: „Pius Brunquell ver-
heimlichte als Prior der Dominikaner die erste deutsche Strafsburger
Bibel von Eggestein ohne Jahr (1466) bei seinem Auszuge aus dem
Kloster unter seiner zahlreichen Büchersammlung . . . Doch schenkte
er im Mai d. Js. 1822 dieses kostbare Werk der Bibliothek seiner
Vaterstadt, wie er in ihm schriftlich erklärte."'-^) Alle seine übrigen
etwa 4000 Bände zählenden Bücher vermachte Brunquell im August
1822 dem Metropolitan-Kapitel zu Bamberg unter der Bedingung, „dafs
sie nicht den Domcapitularen allein, sondern allen in der Stadt Bam-
berg wohnenden Geistlichen — in allen Fällen — zum Gebrauche
dienen soll. Würde in späteren Zeiten in Bamberg wieder ein Kloster
errichtet werden, so seien auch die verlangten Bücher den Religiösen
gegen einen Schein auszuhändigen". ■>) Bibliothekar Jäck war auch mit
dieser Bestimmung der ihm stark am Herzen liegenden Bibliothek zu-
frieden. In seinen 2. Pantheon^) schreibt er: „Brunquell schenkte
seine Büchersammlung dem Domkapitel, für welchen mir geoffenbarten
Zweck ich ihm sehr viele Doubletten der öifentlichen Bibliothek um
sehr mäfsigen Preis überliefs."
Ueber die Bambei'ger Privatsammlungen der ersten Jahrzehnte des
1) Sp. 121 ff. 2) Teil 2. S. LXXXVI.
3) Friedr. Wunder, Die Arcliidiaconate und Decanate des Bistiiins Bamberg,
nebst Nachrichten über die Capitels-Cassen und Capitels-Bibliotlieken. Bam-
berg 1845. S. 55 f.
4) 2. Abdruck. Bamberg 1S44. S.17.
Bamberger Privatbibliotheken aus alter iiud neuer Zeit 447
19. Jahrhunderts schrieb ihr genauester Kenner Joseph Heller an-
läfslich des Verkaufes der Gemäldesammlung Riboudets im Jahre 1825
Folgendes'): Seit dem 30jährigen Kriege war unsere Stadt stets reich
an Privat-Sammlungen, welche aber nach dem Tode der Besitzer fast
immer ein gleiches Schicksal miteinander teilten, nämlich zerstreut zu
werden. Doch blieb bei den meisten das Bessere in der Stadt. Viele
Gelegenheiten machten es dem Kunstliebhaber leicht, eine bedeutende
Sammlung zu erhalten. Dahin gehört besonders die Aufhebung der
Klöster und der längere Aufenthalt reicher, französischer Emigranten.
So entstanden im Anfange dieses Jahrhunderts verschiedene sehens-
Averte Sammlungen, die . . . wieder vereinzelt werden mufsten." Eine
der ersten gröfseren Sammlungen, die unter den Hammer kamen, war
die des Generalkommissärs Stephan Freiherr von Stengel. Ihr Be-
sitzer war in Bamberg der Mittelpunkt aller derer gewesen, die für
die Kunst Sinn und Opfer übrig hatten. An einem bestimmten Tag
der Woche vereinigten sich bei ihm die Kunstfreunde der Stadt, um
sich an der Hand seiner stattlichen Sammlungen reiche Anregungen
zu holen. Diesen verdankten die späteren Kupferstichsammlungen des
Arztes Dr. Ziegler, des Freiherrn von Wambold und des Buchhändlers
Kunz ihr Entstehen. Am 17. Juni 1823 begann die Versteigerung der
wertvollen Büchersammlung. Den gedruckten Auktionskatalog gab
„der Alterthums- und Baukunde Beflissene" Martin von Reider heraus.^)
Unter denen, die Bestellungen annahmen, treffen wir die hervorragendsten
Bamberger Bücherfreunde, so Heller, Jäck, Reider und Rupprecht an.
Das Verzeichnis umfafst nach Bänden gezählt 2507 Nummern, den
Büchern und Handschriften folgen 21 Stück Musikalien, 113 Karten
und Pläne und 36 Instrumente. Den Glanzpunkt der Sammlung bildete
ein xylographisches Werk, das Confessionale, das im Stuttgarter Kunst-
blatt durch den Maler Friedrich Karl Rupprecht eine eingehende Be-
schreibung fand.')
Die Kunstsammlung Stengels wurde vom 5. März 1825 an in
München versteigert. Der Künstler Rupprecht 4) hatte in den Jahren
1823 und 1824 ein sorgfältiges Verzeichnis der Sammlung nach den
Schulen und Kupferstechern augelegt."') Nachdem 1825 die Blätter
der deutschen Schule veräufsert worden waren, folgten vom 28. März
1) Wöchentliche Kanstnachrlchten. Hrsg. von Jos. Heller. Jg. 1. 1S25.
S. 4S2.
2) Verzeichnis von Büchern aus allen Fächern, Landkarten, optischen und
mathematischen Instramenten, Musikalien, und einigen Kunstsachen aus dem
Nachlasse des k. b. geheimen Käthes und Generalkümmissiirs Stephan Frei-
herr von Stengel. Bamberg, gedruckt bei Johann Friedrich Schniidt's sei.
Wittib. 8«. 126 S.
3) Jg. 4. 1823. S. 110— 112.
4) Lieber Rupprecht vgl. Heller im I.Bericht über den Kunst -Verein zu
Bamberg. Bamberg 1843. S. 56— 66.
5) (Jritisches Verzeichniis der Kupferstich-Sammlung Sr. Exe. des zu Bam-
berg verstorbenen Stephan, Freyherrn von Stengel . . . Bamberg 1824. Ge-
druckt bei Christoph Sebald iu Mürnberg. 4°. VI, 169 S. (1551 Nummern.)
448 Achte Bibliotliekarvcrsanimlnne^
1826 an die Kunstwerke der auslilndlsclien Scliule.') Der Verkiiuf
der 1. Abteilung trug 2651 Gulden, der der 2. Abteilung 3608 Gulden
41 Kreuzer ein. Der Gesamterlös belief sieh auf die Huninie von
625!» II. 41 Kr.2) Die in seltener Vollständigkeit gesammelten HliUter
Ferdinand Kobells, die Stengel 1822 in einem gedruckten Verzeichnis
angezeigt hatte,-'') erzielten einen Preis von 250 11.
Für die Bamberger IJücherliebhaber bedeuteten natürlich solche Ver-
steigerungen immer grolse Ereignisse. Da boten sich ihnen bcciuemc
Gelegenheiten, um billiges Geld ihre Sammlungen zu bereichern. Am
15. November 1824 erfolgte die Veräufserung der Bibliothek des
Rechtsanwalts Ignaz Brückner. Wieder besorgte Marlin von Keider
die Herausgabe des gedruckten Versteigerungsverzeichnisses. *) Aus
seinem Vorwort erfahren wir über die Büchersammlung Brückners
folgendes: „Viele ältere Werke über Münzwissenschaft, Geschichte,
Kunst und Altcrtlium, die Globi nach llevelius und die Schränke
rülircn aus der kostbaren Bibliothek des letzten Prälaten von Ebrach
und Geschichtsforschers Eugen Montag her. Dieser liebte die Schreib-
papier-Exemplare, dann jene mit den besten Kupferabdrücken, und
liefs Alles auf das dauerliafteste einbinden. Dieselbe Sorgfalt wendete
auch der letzte Besitzer, Advokat und Kunstkenner Brückner an,
welcher sich neu in den Buchhandlungen die neuesten Werke über
Rechtswissenschaft, Kunst und Kunstgeschichte, besonders auf seiner
Reise nach Italien anschafli'te, Alles planiren, und in llalbfranzband
dauerhaft einbinden liefs." Wieder übernahmen Heller, Jäck, Reider
und Rupprccht für die Versteigerung Bestellungen. Martin Reider
erhielt von der Witwe Brückners für die Verfertigung des Katalogs
die mit liandschriftlichen Einträgen des Verfassers versehene Schrift
Eugen Montags: Bargildi Franconis Disquisitio de ducatu et iudicio
provinciali Episcopatus Wirceburgensis 1778. Dieses Exemplar der
anonymen Schrift, das heute die kgl. Bibliothek zu Bamberg besitzt,
ist deshalb merkwürdig, weil sich in demselben Eugen Montag mit
folgendem handschriftlichen Eintrag als Verfasser der Schrift bekennt:
Patriae debitum, Patrimonio B. V. Mariae censum hisce exsolvit author
F. Eugenius Montag Ebraci natus et Professus.'')
1) Rupprecht, Critisches Verzeichnils . . . 'r.2. Bamberg 1825. 4«. VI, 242 S.
(2440 Nummern.)
2) Nach dem Catalogexemplar Reiders, das handschriftlich die Preise
enthält (R. B. L. art. Q 2 a).
3) Catalogue raisonne des estauipes de Ferdinand Kobell. Par Etieuue
Baron de Stengel. Nuremberg 1822 chez Riegel et Wiesner. 8°.
4) Verzeichnis von Büchern aus allen Fächern, . . . Landkarten, Globen,
Musikalien, Gemälderu, u. Bücherschränken, welche die Wittwe des k. b.
Apeliatiousgerichtsadvokaten Ignaz Brückner . . . versteigern läfst. Bamberg,
gedruckt bei Georg Romuald Klebsadel, akadem. Buchdrucker. 8°. 2 Bl., 59 S.
5) Reider trug in das Exemplar die Bemerkung ein: Martinus Jos.
de Reider Bambergae 1824 ex bibliotheca mortui Brnclineri advocati obtinui
(in auctione ist durchgestrichen) pro dono laboris catalogi conficiendi a vidua,
quae librum vi testamenti ab ultimo abbate Ebracensi et authore acceperat,
(Kgl. Bibl. Bamberg. R. B. J. Q. 3.)
Bamberger Privatbibliotheken aus alter und neuer Zeit 449
Eugen Montag hatte in seinem Testament ') die Tochter seiner
ältesten Schwester, Josepha Bezold, zur Ilaupterbin eingesetzt. So
war au diese auch die stattliche Bibliothek des letzten Ebracher Abtes
gekommen. Ihre Tochter Benigna liatte Ignaz Brückner geheiratet
und diesem wohl den gröfsten Teil der Bibliothek Montags in die
Ehe gebracht. Nach dem Tode Brückners wurden die Bücher alle
zerstreut. Nur ein kleiner Rest hat sich in die kgl. Bibliothek zu
Bamberg gerettet. 2) Der erste Teil der Büchersammlung Montags war
bereits im Jahre 1817 auf 18 verkauft worden. 3) Eine grofse Zahl
dieser Büclier hat Reider erworben.
In demselben Jahre 1824 hatte am 10. März der „verpflichtete Bücher-
Taxator" Klee eine kleine Bibliothek von gröfstenteils historischen
und geographischen Werken öffentlich versteigert. Der gedruckte
Katalog umfafst 320 Nummern.^) Im nächsten Jahre wurde wieder
eine wertvolle Büchersammlung mit 564 Nummern verkauft. Das ge-
druckte Verzeichnis enthielt die Preise, um die die Bücher abgegeben
wurden.^) Aufträge nahmen Buchhändler aus 16 Städten und aufser-
dem in I3amberg Heller, Jäck und Reider entgegen. Unter den auf-
geführten Werken befanden sich wertvolle Handschriften und Wiegen-
drucke. Viele der hier zum Verkauf ausgeschriebenen Werke kehren
in einem Verzeichnis von Büchern wieder, die im Jalire 1828 ver-
kauft wurden. 6) Vermutlich entstammten alle diese in den beiden
letzten Katalogen aufgeführten Blätter und Bücher der Sammlung Hellers,
der von Zeit zu Zeit seine Dubletten und für ihn wertlos gewordene
Kataloge ausschied.'')
1) Abgedruckt bei Job. Jaeger, Kloster Ebracli. Aus der Zeit des letzten
Abts Eugen Montag und der Säkularisation des Klosters. Gerolzbofen 1897.
S. 122 ff.
2) Anfser dem bereits genannten Drucke von Bargildi Francouis Dis-
quisitio besitzt die kgl. Bibliothek auch das Manuskript zu diesem Druck
(Msc. jur. 74 = P. V. 23. Vgl. Kat. IL S. 570). Weiter ist der handschriftliche
Entwurf zu der Schrift Montags über „Deutsche Freiheit" vorhanden (Msc.
jur. 55 = P. V. 21 — 22. Vgl. Kat. II. S. 5ü2). Der Verfasser hatte in seinem
Testament den geistlichen Rat Andreas Frey beauftragt, den Schlufsband
seines letzten Werkes herauszugeben, falls er selbst nicht mehr dazu kommen
könnte (vgl. Jaeger S. 131). So war der obige Entwurf wohl in die Hände
von Frey gelangt.
3) Der Historische Verein zu Bamberg besitzt einen handschriftlichen
Katalog, der folgenden Eintrag Reiders enthält: „Verzeichniis der Werke,
welche der Advocat Ignaz Brückner erheiratete und aus der Bibliothek des
letzten Abtes von Ebrach waren. ISIT/IS Avurde der I.Teil, 1824 der Rest
verkauft".
4) Vcrzeichnifs einer Sammlung gebundener, gut erhaltener Bücher ... 1S2J.
5) Verzeichuifs einer kleinen ausgesuchten Bücher-Sammlung . . . Bamberg
1S25. 80. 64 S.
6) Vcrzeichnifs einer Sammlung von Kupferstichen . . . artistischen Schriften
... 1828. 8". 2 BL, 24 S. (423 Nummern). — Aufträge übernahmen in Bam-
berg Heller u. Rupprecht.
7) Auffallend ist, dafs Hellers Name in dem Käuferverzeichnis vollständig
fehlt. Die Beschreibung des Kataloges stammt sicher von Heller. Auf diese
beiden Tatsachen stützt sich obige Vermutung.
450 Achte Blbliotliekarversauunlima:
!->
Unter den privaten Kunstsammlungen aus dieser Zeit ist neben
der bereits erwähnten Stcngelsclien die des Arztes Adam Ziegler be-
sonders liervorzuheben. Ziet;ler wur ein begeisterter Anhänger der
Kunst und legte sich nacli und nach eine stattliclie Kunstbibliuthek
und eine vorzügliche Sammlung von llandzeichnungen, Radierungen
und Grabstichelblättern an. Sein Eifer für die Kunst ging noch weiter.
Er suchte alle Kunstfreimde Bambergs zu einem liunde zu vereinigen
und wurde, in diesen Bestrebungen von Erfolg gekrönt, der eigent-
liche Stifter des Kunstvereins zu Bamberg.') Nach dem Tode Zieglers
wurde seine wertvolle Kunstsammlung am 12. Mai 1828 öffentlicli
versteigert. Mitler Rupprcclit verfertigte ein übersiclitliches Verzeichnis
nach den Namen der Kupferstecher.'^) Die Versteigerung erzielte eine
Gesamteinnahme von 1227 Gulden 15 Kreuzern.^) Das Meistgebot
errang Friedrich Müllers Madonna di Santo Sisto mit 81 fl.
Allen den zuletzt genannten Sammlungen war der Dopi)elcharakter
von Bibliotlick und Kunstsammlung eigentümlich. Derselben Art
werden wir wieder in der Sammlung Hellers begegnen. Wenn auch
nicht mehr ausschliefslich so sind doch auch nach der Säkularisation
noch die Geistlichen beim Bücherbesitz Bambergs in hervor-
ragendem Mafse beteiligt. Der frühere Kapuzinerguardian Alexander
Schmötzer hinterliefs 1815 der von ihm mit Jäck verwalteten Kgl.
Bibliothek zu Bamberg seine etwa 400 theologischen und historischen
Bücher mit den Schränken unter der Bedingung, dafs die Dubletten
gelegentlich verkauft und durch andere Werke ersetzt würden.'') —
Der geistliche Rat Andreas Frey vermachte 1820 die meisten seiner
vielen und wertvollen Bücher dem Klerikal- Seminar.^) Ueber den
Teil, der an die kgl. Bibliothek fiel, schreibt Jäck 6): „Die vom geistl.
Rathe Frey übergebene Zeitschrift der neuen Deutschen Bibliothek von
1) Der Kunstverein errichtete auf dem Friedhof zu Bamberg für
Ziegler und Heller eine gemeinsame Ehrengrabstätte. — Ueber Ziegler ist zu
vergleichen Hornthal im 1 . Bericht über den Kunstverein zu Bamberg. Bam-
berg 1843. (Titelbild = Porträt Zieglers.) S. 51if. — J. II. Jäck, Dr. Adam
Ziegler zu Bamberg als Arzt, als Kunstfreund und Mensch geschildert. 1 . u. 2.
vermehrte Ausgabe (= Anhang zum Pantheon). — Denkrede von C. Theo-
dor! in der „Gedächtnifsfeier für Dr. Adam Ziegler im Kunstverein zu Bam-
berg am I.März 1S27". Vgl. I.Bericht des Kunst-Vereins S. 19.
2) Critisches Verzeichnifs der Kupferstich- n. Handzeichnungen-Sammluug,
so wie eines seltenen Manuscripts, einiger Kunst-Bücher und anderer Kunst-
Gegenstände, welche aus dem Nachlafse des zu Bamberg verstorbenen Hrn.
Doctor Med. Adam Ziegler, verkauft werden sollen am Montag, den 12. Mai
1S2S und folgende Tage Nachmittags von 3 bis 7 Uhr. Verfaist von Friedrich
Carl Rupprecht, Maler und Kupferstecher. Bamberg 1827. Gedruckt mit
Kommerzienrath Drausnick'schen Schriften. 4°. Vlll, 100 S. Vgl. Kunstblatt
1827. Nr 104.
3) Nach dem mit den Preisenangabeu versehenen Katalogexemplar
Hellers (Kgl. Bibl. Bamberg. J. H. L. art. Q. 72 ai).
4) Jäck, Alexander Schmötzer, königl. Bibliothekar und Pfarrer am all-
gemeinen Krankenhause zu Bamberg. Bamberg 1815 (Anhang zum Pantheon).
— Jäck, Beschreibung der Bibliothek II. S. LXXXV. ^
5) Schmitt im 20. Ber. des bist. Ver. zu Bamberg. S. 141.
6) Beschreibung der Bibhothek IL S. LXXXI.
Baniberger Privatbibliotheken aus alter und neuer Zeit 451
Nicolai in 100 Bänäen, und die von dessen Erbin Katliarine Brelira
geschenkten 400 Bände sind als Ersatz jener Bücher der öfTentlichen
Bibliothek zu betrachten, welche durch dessen Bruder, Bibliothekar
Frey, unter die seinigen gekommen, und mit diesen zum Besten seines
reichen Bruder-Erben, trotz meines und Schmötzers Widerspruches,
durch dessen Bevollmächtigten, den Buchhändler Vincenz Dederich,
verkauft worden waren.''
Für die Bibliotheken der Geistlichen war in der von Brunquell
gegründeten Domkapitelsbibliothek ') eine neue Sammelstätte geschaften.
Da aufserdem die Bibliothek des Klerikalseminars zahlreiche Bücher-
geschenke erhielt, hat sich die kgl. Bibliothek von selten der Geist-
lichen nur weniger Schenkungen zu erfreuen gehabt. Norbert Michael
Stang, der im Jahre 1829 als Benefiziat zu Hochstadt starb, be-
stimmte seine Bücher für ein zu Bamberg innerhalb 3 Jahren zu er-
richtendes Kloster. Für den Fall, dafs die Klostergründung nicht ver-
wirklicht würde, sollte das Metropolitan -Kapitel in den Besitz der
vermachten Bücher gelangen. Da kein Kloster errichtet wurde, fielen
die etwa 1000 Bände zählenden Bücher Stangs an die Domkapitels-
bibliQthek.2) Dieselbe erhielt dann im Jahre 1832 noch eine stattliche
Reihe von Schriften, von dem Dompropst Freiherrn von Lerchen-
feld.3)
Eine sehr wertvolle Büchersammlung besafs der geistliche Rat und
Pfarrer zu U. L. Frau Augustin Andreas Schellenberger. Sie um-
fafste mehr als 6000 Bände. 4) Jäck urteilt über sie: „Schellenbergers
Bibliothek ist der Zahl und dem Gehalte nach unstreitig vornehmer
als die aller andern Geistlichen des ganzen Kirchensprengels, sie steht
den jetzt zerstreuten Büchersammlungen des verstorbenen Dechants
Vogt und dessen ebenfalls verblichenen Neffen Professor Schlosser
würdig zur Seite". &) Schon sehr frühe (18. April 1800) traf Schellen-
berger über die spätere Verwendung seiner Bibliothek folgende aus-
führliche Bestimmungen :
(1 1.) Meine Büchersammlung, die ich mit vielem Glücke und grofsen
Kosten zusammengebracht, und mit manchem kostbaren Werke in der
Absicht vermehrt habe, um mit der Zeit meinem Vaterlande, welches
schon um so manche ansehnliche Büchersammlung gekommen ist, die
demselben zum allgemeinen Besten mit mäfsigem Kostenaufwande hätte
erhalten werden können, einen wahren und dauerhaften Dienst zu
leisten, vermache ich, wie dieselbe steht, mit den 2 Globis, Land-
1) Nach einer gütigen Mitteilung des Herrn Domkapitular Dr. Senger um-
fafst diese Bibliothek ca. 12 OdO Bände, die alle geschenkt sind. Die Geber
waren Brunquell (4000), Stang (lOoo), Dompropst Frhr. von Lerchenfeld, Dom-
dechant Dr. Fraas (IfiO), Erzbischof Michael von Deinlein (2000), Erzbischof
Dr. Joseph von Schork (lOOO).
2) Wunder, Die Archidiaconate S. 55f.
3) Wunder S. 56.
4) Schematismus der Geistlichkeit des Erzbisthums Bamberg für das Jahr
1834. S. soff. u. S. 93 f.
5) Jäck, Pantheon Sp. 987.
4'52 Aclitc Bibliotlickarversaimulnng
Charten, Kupfern und Manuskripten zur daliicsigen Uuiversitäts-Biblio-
tliek zum allgeuieinen Gebrauche. Ich liolVe, dafs auch meiner Vater-
stadt das Glück werde zu Thcil werden, dafs eine (iflentliclie Bibliothek,
w\e diel's sclion der Plan des gndsen Franz Ludwig war, zur Be-
förderung- der Wissenschaften, zum Besten der licligion und des Staates
werde errichtet werden.
Jedennoch verordne ich,
a) dafs die Büclier von meiner Sammlung, welche gegen die Sitten
oder Religion anstöfsig sind, nicht ötlentlich aufgestellt werden.
Ich will niclit, dafs dergleichen Bücher an Ketten angeschlossen
werden; aber icli billige auch nicht, dafs solche austöfsige Schriften
jedem in die Hände gegeben werden. Ich beschwöre daher das
Gewissen eines je zeitigen Bibliothekars, solche Schiii'ten sorgfältig
zu sondern, und diese nur solchen Männern (nicht Jünglingen) zum
Gebrauche zu überlassen, die das Gute von dem Schlechten, das
Wahre von dem Falschen, das Gift von dem Honig zu unter-
scheiden wissen;
b) dafs den Kaplänen der obern Pfarre von meiner Bücher-Sammlung
gegen einzulegenden Schein die von denselben abverlangten Bücher
auf eine zu bestimmende Zeit von 4 — G Wochen zu ihrem Gebrauche
nach Hause gegeben werden;
c) dafs die teutschen geistlichen Bücher und für gemeine Leute
brauchbaren Prediger an das neue Krankenspital;
d) die Erzichungsschriftcn aber und die dahin einschlagenden Bücher
an das Schullelirer-Seminarium abgegeben Averden."
Schellenberger stiefs später das Testament zu gunsten des Klerikal-
seminars wieder um. In einem Nachtrag vom Oktober 1827 heifst es:
„Meine ansehnliche Büchersammlung habe ich zwar in meinem Testa-
mente sub. Nr 11 der damaligen hiesigen Universität vermacht; da
aber diese aufgehoben, und die neu errichtete öftentliche Bibliothek
durch die Kloster-Bibliotheken bereichert worden ist: so vermache ich
dieselbe dem Erzbischöflichen Clerikal- Seminare mit dem Wunsche,
dafs die Alumnen einen recht guten Gebrauch davon machen. Ich
werde aber meine Gedanken weiter in meiner Beilage noch an den
Tag legen." i) Der kgl. Bibliothek zu Bamberg schenkte Schellen-
berger mehrere Manuskripte über die Jesuiten und solche vom Archivar
Heyberger. Alle übrigen Bücher kamen nach dem Tode des Besitzers
im Jahre 1832 an das Klerikalseminar.
Unter den kleineren Kunstsammlungen dieser Zeit, die auch Biblio-
theken umfafsten, sind die des Malers Friedrich Karl Rupprecht und
des Expeditors Weifsenberger zu nennea. Rupprecht sammelte vor
allem Kupferstiche, die er für seine Kunststudien verwerten konnte,
und brachte eine ausgesuchte Kunstbibliothek zusammen. Nach seinem
Tode (25. Okt. 1831) wurde die Sammlung verkauft. Die wertvollen Zeich-
1) Das Testameut ist abgedruckt bei J. L. Pfeffer, Aug. Audr. Schellea-
bergers ... kurze Lebeusbeschreibuag. Bamberg 1832. S. 43.
Bamberger Privatbibliotbeken aus alter und neuer Zeit 453
nungen Kupprechts vom Bamberger Dom sicherte sich die Stadt und
das Domkapitel gegen eine jährliche Rente von 120 Gulden, die die
Witwe Rupprechts erhielt.') Ein Band Bemerkungen und Ergänzungen
des Künstlers zu Bartsch, Le Peintre Graveur kam in die bereits er-
wähnte Sammlung Weifsenbergers und wurde mit vielen alten
Druckwerken im Dezember 1834 öffentlich versteigert. Ueber die
Sammlung erschien ein sorgfältig angelegtes 'Verzeichnis. 2)
Zur Vermehrung der Bamberger Privatbibliotbeken in der Zeit
nach der Säkularisation trugen die Dublettenverkäufe der Kgl. Biblio-
thek nicht wenig bei. In der Zeit von 1803 — 1832 verkaufte
Bibliothekar Jäck für 2875 fl. 38 kr. Dubletten. Im November 1833
fand wieder ein gröfserer Verkauf statt. Das gedruckte Verzeichnis ^)
zählt allein 479 Wiegendrucke, zum Teil freilicli unvollständige Werke.
Es entsprach ganz dem praktischen Sinn Jäcks, wenn er in einer
Beilage dieses Dublettenverzeichnisses der kgl. Bibliothek auch die
verkäuflichen Bücher seines verstorbenen Bruders, des Appellations-
gerichtsrates Michael Jäck anführte.') Diese meist aus juristischen
Werken bestehende Bibliothek umfafste an 300 Nummern.
Die kgl. Bibliothek zu Bamberg hatte sich um diese Zeit zweier
wertvoller Schenkungen zu erfreuen, die ihr zwei stattliche medi-
zinische Fachbibliotheken zuführten. Nach dem Tode des Medizinal-
rates Joseph Weigand^) (1832) bekam sie dessen 1800 Bände
zählenden Bücher, im Jahre 1835 hinterliefs ihr der Landarzt Joseph
Kochhafen ebenfalls seine Büchersammlung von 300 Bänden. 6) Die
medizinische Abteilung der kgl. Bibliothek wurde weiter durch wert-
volle Bücherschenkungen Schönleins gefördert. Jäck machte hievon
mit Befriedigung Mitteilung.')
Die Wirkungen der Säkularisation im Bücherumsatz mufsten sich
allmählich erschöpfen, eine stetige Abnahme des Bücherbesitzes in
Bamberg war die unausbleibliche Folge. Jäck, der beste Kenner des
Bamberger Büclierwesens, empfand den Mangel an gröfseren Privat-
bibliotheken in Bamberg sehr schmerzlich und drückte im Jahre 1842
1) Heller im 1. Bericht über den Kunst- Verein zu Bamberg 1843. S. 56ff,
— 1. Bericht des hist. Ver. zum Bamberg S. 69.
2) Verzeichuifs einer Sammlung von alten seltenen Druckwerken, gröfsteu-
teils mit Kupferabdrücken und Holzschnitte (!), alte (!) Handschriften auf
Pergament und Papier, Kupferstichen, Oel- xmd Wassermalereien, dann sonstigen
Kunst-Sachen und Altertbümeru, welche am 22. und 23. (korrigiert in 29. und
30.) Dez. 1834 im künigl. Schlüsse dahier, wegen eingetretener Dienstes-Ver-
setzung an die Meistbietenden gegen baare Zahlung versteigert wird. Bam-
berg 1834. 8". 2 Bl., ü(i S. — 459 Nummern.
3) Donbletten-Verzeichnifs der öffentlichen Bibliothek zu Bamberg, welche
im November 1833 an die Meistbietenden verkauft werden. Bamberg (1S33).
4) lieber ihn handelt Jäck im Neuen Nekrolog der Deutschen Bd 1. S. OJ.
5) Vgl. Jäck: Biographie von Joseph Thaddäus Weigand . . . Bamberg
1832 (Beilage des Pantheons).
6) Bamberger 'J'agblatt 1 835. Nr 26(5 u. 30S.
7) Bamberger Tagblatt 1835. Nr 308. S. 1251,
454 Achte Bibliothekarversauniiliinff
!->
dieses Empfmden in folgender Betraclitnnp,- aus'): „Es gehörte auch
am Schlüsse des vorigen Jahrliundcrts zum modischen Anstände jedes
Domherrn und Collegiatstiftsgeistliclien von guten» Einkommen, eine
Büchersammlung anzulegen." Auch einzelne weltliche Beamte, meint
Jäck, kauften weit mehr Bücher als jetzt sämtliche Staatsdiener der
Stadt. „So z. B. hinterliels der Präsident des obersten Gerichtsliofes
von Franken, der ehemalige Kanzler Pabstmann dahier, im Winter
1805 noch eine scliöne Sammlung der besten und neuesten juridischen"
und staatswissenschaftlichen Werke seiner Zeit, welclie um geringes
Geld versteigert wurden." Jäck begründete die Abnahme des privaten
Bücherbesitzes mit der Geschäftsüberlastung und mit dem geringen
Einkommen der Staatsdiener. „Daher hatte aucli seit jener Zeit, aufser
den drei Medicinalvorständen Marcus, Dorn, Weigand und Dr. Ziegler
kein Verstorbener eine bedeutende Sammlung neuer Bücher mehrerer
Zweige hinterlassen. Jetzt möchte man, aufser der grofsen Sammlung
des Kunstforschers Joseph Heller, nur bei Domkapitularen dahier aus-
gezeichnete und viele Litteraturwerke linden."
Jäck selbst besafs eine stattliche Sammlung von Büchern, die
sich auf das Bambergische Land bezogen. Er nannte sich selbst
1832 den gröfsten Wohltäter der kgl. Bibliothek. 2) Die ihr in den
Jahren 1825 bis 1832 geschenkten Bücher schätzte er auf 1300 Gulden.
Nach seinem Tode 1847 fiel seine ganze Bibliothek und sein Gesamt-
vermögen von 9 200 tl. der kgl. Bibliothek zu. 3)
Joseph Heller überlebte seinen Freund und Gönner Jäck nur um
einige Jahre. Als er sein ganzes Hab und Gut zu Sammelzwecken verbraucht
hatte, Avählte er sich 1849 lieber freiwillig den Tod als dafs er sich
von seinen Schätzen trennte. Seine hervorragende Bücher- und Kunst-
sammlung ging an die kgl. Bibliothek über. Um die Ansprüche der
Erben zu befriedigen, wurden mit Genehmigung der Regierung 28 Anti-
phonarien der kgl. Bibliothek um 2300 Gulden an Buchhändler Beck
in Nördlingen verkauft. Auf die umfangreichen Sammlungen und die
Sammeltätigkeit Hellers soll an anderer Stelle eingegangen werden.'*)
Ein zweiter warmer Freund Jäcks, Hofrat und Professor Konrad
Heinrich Fuchs, ^j vermachte im Jahr 1853 der kgl. Bibliothek seiner
1) Jäck, lieber die jetzigen Bibliotheken von Bamberg (Serapeum 3.
1842. S. 93 ff.).
2) Beschreibung der Bibliothek. T. 2. S. LXXXV.
3) Vgl. Leitschuh im Sonntags Blatt der Bamberger Neuesten Nachrichten.
1S77. Nr 45. S. 182.
4) Vgl. Katalog der Handschriften der Kgl. Bibliothek zu Bamberg. Be-
arbeitet von Friedrich Leitschuh. Bd 2. Die Handschriften der Helleriana.
Mit einer Einleitung: Joseph Heller und die deutsche Kunstgeschichte.
Leipzig 1SS7.
5) Fuchs widmete sein bekanntes Werk: Die ältesten Schriftsteller über
die Lustseuche in Deutschland . . . (Göttingen 1843) seinem Fretmde Jäck mit
folgender warmen Anerkennung: Meinem verehrten Freunde, dem Königl.
Bayr. Bibliothekare Herrn Heinr. Joachim Jaeck widme ich diese Schrift zum
Gedächtnifs der grofsen Verdienste, welche er sich in den vierzig Jahren
seines amtlichen Wirkens durch Begründung und Erhaltung der öffentlichen
Bamberger Privatbibliotbeken aus alter und neuer Zeit 455
Vaterstadt 200 Bände seiner umfangreichen Büchersammlung. Biblio-
thekar Ur. Stenglein traf die Auswahl und begründete dieselbe mit
der Erklärung: „Ich habe mich auf die Auswahl von etwas mehr
als 100 Bänden beschränkt, nicht als ob des Wünschenwerten nicht
viel mehr vorhanden wäre , sondern weil die Richtung meiner Aus-
wahl vorzugsweise auf seltene Geschichtswerke von Epidemien, älteren
Originalschriftstellern, Kupfertafeln und relativ wenig neueren Autoren
ausging."')
Eine weitere Bücherschenkung erhielt die kgl. Bibliothek zu Bam-
berg im Jahre 1857 durch das Vermächtnis des Freiherrn Philipp
Amand von Hettersdorff-). Durch eine zweideutige Stelle des Testa-
ments wurde ein langwieriger Streit mit den sonstigen Erben veranlafst,
nach dessen Beilegung 328 Bände wertvoller Werke aus den Gebieten
der Geschichte, Geographie, Theologie und Münzkunde an die kgl,
Bibliothek fielen. Die geschenkten Bücher sind alle mit dem Bücher-
zeichen des früheren Besitzers geschmückt.^) Aufser den Büchern erhielt
die kgl. Bibliothek noch eine wertvolle Münzsammlung.
Einer der leidenschaftlichsten Sammler Bambergs war der Zeichen-
professor und geübte Kunstkenner Martin von Reider. Er sammelte
alles, was nur irgend einen Kunst- oder Altertumswert besafs und
brachte so eine der gröfsten Sammlungen Bambergs zusammen. Unter
den wahllos aufgespeicherten und mit grofser Aengstlichkeit gehüteten
Schätzen befanden sich wertvolle Druckwerke, Urkunden und Hand-
schriften. Die Tätigkeit Reiders im Bücherleben Bambergs wurde
schon an mehreren Stellen unserer Darstellung berührt. Er ver-
fertigte gern Kataloge zu Büchersammlungen, die dem Verkauf be-
stimmt waren, nahm bei allen Bücherversteigerungen Bestellungen an
und liefs solche Gelegenheiten niemals vorübergehen, ohne seine eigene
Bibliothek zu bereichern. Er hatte vor, seine Sammlungen der Stadt
Bamberg gegen eine mäfsige Entschädigung zu überlassen, fand aber
hier kein rechtes Entgegenkommen und trat zuletzt seine Schätze an
das Bayerische Nationalmuseum in München ab. Die ihm gewährte
Bibliothek zu Bamberg um unsere gemeinsame Vaterstadt erworben, und als
Zeichen meiner Liebe und Dankbarkeit. — Ueber Fuchs vgl. Husemanu in
der Allg. D. Biographie 8. S. 16Sf.
1) Bibliotheks-Akten der kgl. Bibliothek 1855 '56. Bd 45. Nr 35 ff.
2) Geb. 31. Januar 1770, 1794 Domkapitnlar des Fuldaischen Hochstifts
unter dem Klosternamen Amandus, Forstpräsident, 1795 Stadt- und Polizei-
präsident, 1798 Superior des adelichen Stifts in Fulda und Rector Magni-
ficus der Universität. Nach der Aufhebung des Hochstifts Fulda (1803) lebte
H. bei seinem Oheim Wilhelm Gottfr. v. II. auf dessen Propstei zu Blankenau.
1825 zog er nach Bamberg und starb hier am 1. März 1856. Mit ihm erlosch
die Höchacher Linie seines Geschlechtes. — Diese Angaben entnehme ich
der vom Obersten Georg Frhr. v. Hettersdorf entworfenen, durch das Ge-
schenk Marschalks der kgl. Bibliothek zu Bamberg überlassenen handschrift-
lichen „Genealogie des Freiherm-Geschlechtes von Hettersdorff".
3) In der Mitte das Wappen der Familie Hettersdorff, ringsum die Namen
der mit dem Geschlechte verschwägerten Familien Schutzbar, g. Milchliag,
Ostheim, Guttenberg.
XXIV. 8. 9. 31
456 _ Achte Bibliothokarvorsaniiulungf
Leibrente von 1500 Gulden genofs Reider nur kurze Zeit. „Sonach
erhielt der Staat für den Preis von 2400 (dulden eine Sammlung,
welche ohne jede Uebertreibung gegcnwäitig auf über zwei Millionen
Mark zu schätzen ist."') Die Bibliothek Reiders, die vor allem seltene
Holzschnitt- nnd Kupferstichwerke, Bibeln, Chroniken und kunst-
geschichtliche Werke enthielt, bildet die llaupfgrundlage der jetzigen
wertvollen Bibliothek des Nationalmuscums. Als Reider am 5. Februar
1862 starb, hintcrliefs er noch gar mauclie schöne Schätze. Kr liatte
versprochen, dem historischen Vereine zu Bamberg, dessen Mitbegründer
und Bibliothekar er gewesen war, die auf Bamberg sich beziehenden
Gegenstände zuzuwenden. Allein im Testamente Reiders war der
historische Verein nicht genannt, der Verein mufste im Gegenteil seine
eigenen Schätze, die Reider zur Benutzung hatte, amtlich fordern lassen,
und kaufte aus dessen Nachlafs eine grofse Anzahl von Hand-
schriften. Ebenso wurden vom Bayerischen Nationalmuseum wertvolle
Handscliriften, die von Reider stammten, käutlich erworben. 2)
Zu den gröfsten Wohltätern der kgl. Bibliothek ist der Ober-
mcdizinalrat Dr. Lukas Schönlein zu rechnen. Von den vielen noch
zu dessen Lebzeiten überreichten Büchergeschenken hat Jäck im Bam-
berger Tagblatt liäufig Mitteilung gemacht.'') Nach dem Tode Schön-
leins (1864) erhielt die Bibliothek einen grofseu Teil seiner medi-
zinischen und alle seine naturhistorischen und geographischen Bücher.'*)
Unter diesen Geschenken befinden sich sehr wertwolle alte Drucke.
Alle von Schönlein stammenden Bücher der kgl. Bibliothek sind mit
seinem Stempel gezeichnet. Diese grofsmütigen Gaben fanden auch
an allerhöchster Stelle die gebührende Anerkennung.^)
Eine recht stattliche Büchersammlung besafs der Erzbischof Michael
von D einlein. Dem Historischen Verein zu Bamberg schenkte er
noch zu seinen Lebzeiten aufser anderen Büchern 1863 den äufserst
seltenen Bamberger Wiegendruck vom Jahre 1493: Die aufsruffunge
des hochwirdigen heiligthumb des loblichenn Stifts zu Bamberg. „Seine
für einen Privatmann ungewöhnlich umfangreiche, mit den besten
Werken versehene Bibliothek, auf deren Anschaffung und Aus-
1) J. H. von Hefner-AlteDeck , Entstehung, Zweck und Einrichtung des
Bayerischen Nationalmuseums in München. (Bayer. Bibliothek. Bd 2. Bamberg
1890. S. 8— 13.) Der Reider gewidmete Teil war bereits früher gedruckt
worden in der „Eriuneruug an Martin von Rdder, k. qu. Professor. Ein in der
Versammlung des bist. Ver. v. Oberbayeru am 1. März 1862 gehaltener Vor-
trag". (Besonderer Abdruck aus dem 24. u. 25. Jahresber. des Ver.)
2) Rothlauf im 27. Bericht des hist. Ver. zu Bamberg. Bamberg 1864.
S. 119 ff. Die aus dem Nachlafs Reiders erworbenen Handschriften sind im
gleichen Bericht S. XXXIV & aufgeführt.
3) 1834 Nr2; 1836 Nr 62; 1839 Nr 17, Nr 87, Nr 207 usw.
4) Friedr. Leitschuh, Gesch. der Königlichen Bibliothek zu Bamberg nach
der Säkularisation. Bamberg 1894. S. 22f. — Ueber Schünlein vgl. Paget in
der Allg. D. Biogr. 32. S. 31311f. und die Biographien von Goeschen (Sep.-A.
aus Goeschens deutscher Klinik l'^59. Nr 8), Leitschuh (Bayerland 1893) und
Virchow (Berlin 1865).
5) RegieruDgs-Blatt für das Königreich Bayern. 1861. Sp. 747.
Bamberger Privatbibliotheken aus alter uud ucncr Zeit 457
stattung er Tausende verwendet hatte, vermachte er teils dem erzb.
Domkapitel, teils dem Klerikal- und Knabenseminar, teils dem Diocesan-
klerus." i)
Der geistliche Rat und Inspektor des Kgl. Naturalienkabinetts
Dr. Haupt besafs eine wertvolle Sammlung von naturwissenschaftlichen
und solchen Werken, die sich auf die St^dt Bamberg bezöge». Der
Besitzer vermachte alle seine Bücher teils zu seinen Lebzeiten teils
nach seinem Tode (1893) der kgl. Bibliothek zu Bamberg.
In diesem Zusammenhang darf auch der umfangreichen Bücher-
sammlung gedacht werden, die ein berühmter Sohn Bambergs, der
Universitätsprofessor J. J. von Döllinger besessen hat. 2) Nach dem
Tode des Besitzers ging sie unter bestimmten Bedingungen an die
Kgl. Universitätsbibliothek in München über.
Eine eigenartige Bibliothek kam mit dem englischen Kapitän Thomas
Dempster G o r d o n nach Bamberg. Ihr Besitzer, ein geborner Schottländer,
hatte infolge eines Unglücksfalles, der ein Fufsleiden zur Folge hatte,
seinen Dienst aufgegeben, und sich nach Franken, der Heimat seiner
Frau, zurückgezogen, wo er abwechselnd in Kissingen und Bamberg
lebte. Neben ausgedehnten Reisen, die ihn in alle Länder führten,
bildete seine ausgesuchte Büchersammlung den Mittelpunkt seiner
Mufsezeit. Er sammelte vor allem englische Werke vom hohen Wert,
wobei er solche Bücher bevorzugte, die typographisch reich ausgestattet
oder mit kostbaren Einbänden versehen waren. Zu seinem Bücher-
zeiclien wählte er sein Familienwappen, unter das sich ein Spruchband
schlingt mit der Aufschrift: Dread God. Darunter ist der Besitzer-
name zu lesen: Capt." Gordon. Royal Navy. Als Gordon am 13. De-
zember 1894 starb, ^) erbte sein Schwager, der Forstrat Georg Dürig •*)
mit dem übrigen Besitz auch die wertvolle Büchersammlung. Der
neue Besitzer gedachte erst die reichen Bücherschätze zu verkaufen,
rettete sie aber dann vor der drohenden Verschleuderung, indem
er die ganze Büchersammlung im April 1895 der kgl. Bibliothek
zu Bamberg schenkte, die damit eine sehr wertvolle Bereicherung
erfuhr. Denn die edelmütige Schenkung bedeutete für die kgl. Biblio-
thek nicht nur eine Vermehrung von 1667 Werken mit 3178 Bänden,'')
1) Domdechant Rothlauf im Hl. Bericht des hist. Ver. in Bamberg. 1875.
S. 108 A.
2) Bibliotheca DöHiugeriana. Katalog . . . München 1893. 8". 071 S.
18 41(5 Nummern.
3) Todesanzeige im Bamberger Tagblatt. 1S94. Nr. 294. 14. Dezember;
seine Frau starb 10 Tage früher. (Bamberger Tagblatt. 1894. Nr. 280.
28. Nov.)
4) Gordon hatte eine Schwester Dürigs zur Frau, die, zum zweiten Male
verheiratet, ihrem Mann reiche Besitzungen zu Kissingen in die Ehe brachte.
Einen guten Teil meiner Angaben verdanke ich der Güte der Frau Forstrat
Dürig. Forstrat Dürig starb am 15. Mai 1905. (Vgl. Bamberger Tagblatt.
I'i05. Nr. 114. 10. Mai.)
5) Bibliothekar Leitschuh berechnete in einem Bericht denbuchhäudlerischen
Wert der Gordon- Bibliothek auf zirka 2500 Mark. Soviel ungefähr wurde
31*
^58 Achte Bibliütliekarvcrsaiunilung:
sondern auch eine begrüfsenswerte Ausfüllung der grofsen Lücke
in dem Hestandc der fremdländisclien Literatur. Die Bibliothek
Gordons redet alle europäisclien Sprachen. Nanicntlicli ist die eng-
lische und französische Literatur mit sehr seltenen und wertvollen
Werken vertreten. Die Kgl. Regierung und das Magistratskollegium
zu Hamberg ') drückten dem edelmütigen Spender ihren Dank für
das wertvolle Geschenk aus. Die Hüclier selbst verkünden ebenfalls
die dankenswerte Tat, auf ihren Decken ist innen gedruckt zu lesen:
„Aus der Büchersammlung des Capitüns Th. Dempster Gordon.
Geschenk des k. Forstrathes G. Dürig an die k. ]?ibliotliek". — Der
eigenartige Bestand der Bibliothek Gordons bildet in der Schar der
Bamberger Brivatbibliotheken eine Welt für sich und doch ein Glied,
das man nicht vermissen möchte.
Als die weitaus gröfste und w^ertvollste Bamberger Privatbibliothek
der neuesten Zeit hat die Büchersammlung des Freiherrn Emil Mar-
schalk von Ostlieim zu gelten. Da die Bedeutung dieser Sammlung
eine eingehende Darlegung beanspruchen darf, soll an anderer Stelle
ausführlich darüber berichtet werden, hier mögen nur einige wenige
orientierende Angaben Platz finden. Baron Marschalk hat nicht plan-
los gesammelt. In erster Linie bestimmte eine warme Heimatsliebe seine
Sammeltätigkeit, Alles was auf die Geschichte Bambergs Bezug hatte,
fand in ihm einen sorgsamen Schutzherrn. Dann wohnte in ilim ein allen
Adeligen angeborener stark ausgeprägter Sinn für Familiengeschichte,
dem eine reiche Sammeltätigkeit auf diesem Felde und auf den ver-
wandten Gebieten der Genealogie und Heraldik entsprach. Eine warme
Neigung verband ihn mit Henneberg, dem Heimatlande seiner Familie,
und mit dem ganzen thüringischen Lande. Die entsprechende Ab-
teilung seiner Sammlung darf zu den vollständigsten dieser Art ge-
rechnet werden. Gleich wertvoll ist der Teil seiner Bibliothek, der
die Geschichte des Revolutionsjahres 1848 betrifft.
Marschalk betrachtete schon zu seinen Lebzeiten seine Bücher-
sammlung als eine Abteilung der kgl. Bibliothek, die öfters von ihm zahl-
reiche Büchergeschenke erhielt. Als er im Sommer 1903 starb, ging
die ganze Sammlung nach dem hochherzigen Willen ihres Besitzers
an die kgl. Bibliothek über.
Viele Büchersammlungen Bambergs sind zerstreut und verschleudert
worden. Das ist nun einmal überhaupt das gewöhnliche Schicksal
grofser Bibliotheken und Sammlungen. Zu einem guten Teile sind aber
die Bamberger Bücherschätze unserer Stadt erhalten geblieben. Gerne
erkennt der Chronist den edlen Gemeinsinn vieler Bamberger Bücher-
freunde an, die ihre Schätze ihrer Vaterstadt zum allgemeinen Gebrauch
überlassen haben. Diese vornehme Gesinnung spricht schon aus den
alten Bücherschenkungen an die Klöster und Stifte, sie wandte sich
meines Wissens Dürig geboten. Der wirkliche Wert übersteigt aber weit
jene Summe.
1) Vgl. Bamberger Tagblatt. 1895. Nr. 61. (25. April.)
Bamberger Privatbibliotheken aus alter und neuer Zeit
459
dann andern neuen geistlichen Anstalten und Vereinigungen zu und
fand endlich in der kgl. Bibliothek einen neuen und dankbaren Ort,
sich wirksam betätigen zu können , hier entfaltet sich ihr Geben am
reichsten, hier finden ihre Gaben das hohe Ziel, allen dienen zu dürfen.
Ein gutes Stück Eigenart der kgl. Bibliothek zu Bamberg entwickelte
sich gerade durch diese uneigennützigen Schenkungen. Es ist dem
Berichterstatter ein wahres Herzensbedürfnis , dieses gemeinnützigen
Sinnes der Bamberger, den schon der Oberbibliothekar Dr. Ruland im
Jahre 1856 in der bayerischen Abgeordnetenkammer anerkannt hat,
an dieser Stelle rühmend zu gedenken.
Verzeichnis der behandelten Privatbibliotheken.
Adam Friedrich Graf von Seinsheim,
Bischof 445
Anspach, Petrus von, s. Rauch.
Aufsei's, Carl Dietr. v., Propst v. St.
Gangolf 443.
— Caspar von, Hausvogt 429.
Beheim, Lorenz, Canonicus 426 flf.
Berg, Simon von, Domdechant 434.
Boettinger, Alberich Ign., Hofrat 444.
Brückner, Ign., Rechtsanwalt 448.
Brunquell, Pius, Dominikanerprior 446.
451.
Deinlein, Mich, von, Erz])ischof 451.
456.
Döllinger, J. J., Professor 457.
Dürig, Georg, Forstrat 457 f.
Egloffstein, Leonh. v., Domscholaster
428.
Ernst von Mengersdorf, Bischof 434.
Ej'b, Albr. von, Domherr 420.
Feucht, Jakob, Weihbischof 434.
Förner, Friedr., Weihbischof 437.
Fraas, Domdechant 45 lA.
Frey, Andreas, geistl. Rat 450.
— Conrad, Bibliothekar 451.
Freyenfels, Schlofsbibliothek 443.
Fuchs, Konrad Heiur., Prof. 454.
Georg 111. von Limburg, Bischof 441.
Gordon, Thoni. Dempster, Kapitän
457 f.
Grofs, Pferfsfelder gen , Ernst, Dom-
custos 437.
Gutteuberg, Joh. Andr. v., Dom-
scholaster 440.
Härtung, Konr., Dekan v. St. Gangolf
423.
Haupt, Andr., geistl. Rat 457.
Hebrer, Joh., Prof. in Ingolstadt 422.
Heller, Jos., Kunsthistoriker 449.454.
Ilettersdorf, Phil. Amand. Frhr. v.
455.
Hildebrand, Arnold, Medicus 420 ff.
Hinberger, Rieh., Vicar v. St. Gaugolf
424 f.
Hohenlohe, Philipp von, Domherr 429.
Hugo von Trimberg 418.
Jäck, Heinr. Joach., Bibliothekar 454.
Jäck, Mich., Appel.- Gerichtsrat 454.
Jakob, Domscholaster 418.
Johann Gg. Zobel v. Gibelstadt, Bischof
433.
Johann Gottfr. v. Aschhausen, Bischof
434 f.
Johann Phil. v.
434.
Gebsattel, Bischof
Kochhafen, Jos., Landarzt 453.
Kotzau, Hectorvon, Domdechant 434.
Kraft, Domdechant 418.
Lambert v. Brun, Bischof 419.
Lercheufeld, von, Dompropst 451,
Lichtenauer, Friedr., Weihbischof 433.
Limburg, Albr. v., Domherr 429.
— s. Georg v. L.
Linck, Joh., Franziskanerprediger 429ff.
Marcus, Karl Friedr., Prof. 454.
Marschalk v. Ebnet, Veit Ulr. 435 f.
— V. Ostheim, Emil, Frhr. v. 458.
Martin von Eyb, Bischof 435.
Melchior Otto Voit v. Saltzburg,
Bischof 439.
Mohrleiu, S. J. 445.
Molitor, Conr. (de Moleudino) aus
Rattelsdorf, Dominikaner 423 f.
Montag, Eugen, letzter Abt v. Ebrach
448 f.
Murmaun, Joh., Weihbischof 439.
460
Achte BibllothekarversammliiDg
Neithard von Thüugeu, Bischof 134.
Neustetter, Stürmer gen. Erasni.,
Domherr 437.
— Stürmer gen., Gg., Domscholaster
436.
— Stiiriner gen., Joh. Clirist., Pom-
propst 43()f.
Neydecker. Joh., Hofrat 440. 442.
— Paul, Propst V. St. Gaugolf 432.
PabstmauD, Präsident 454.
Pelsler. Carl, Rat 43().
PeterPliilipp V. Denibacli, Bischof 440.
Eabeueckcr, Dr. 433.
Kattelsdorffcr, Conr., s. I\rolitor.
Rauch, Petrus (von Ansbach), Weih-
bischof 431.
Raueustein, Schlofsbibliothek 435 f.
Redwitz, Wilwolt v., Domherr 429.
Reider, Martin v , Zeichenprof. 448.
455 f.
Ringer, Joh. Gg., Dechant zu St.
Gangolf 440 ff.
— Peter, Dechant von St. Jakob 439.
Rupprecht, Friedrich Karl, Maler 452 f.
Schaumberg, Gg. von, Domherr 425 f.
Schelleuberger, Andr., geistl. Rat 451 f.
Schlosser, Michael, Dr.theol, Prof. 445.
Schlüsselfelder, Christ., Dechant v.
St. Jakob 435.
Der Leiter der VerLandlungen
der Versammlung aus.
Schmötzcr Alex, Bibliothekar 450.
Schuatz, Joh. Werner, Weihbischof
442.
Scluuipp, Joh., Kanonikus v. St.
Gangolf 439.
Schönlein, L. , Dr., Oberraedizinalrat.
45(5.
Schork, Jos. v., Erzbischof 451 A.
Schwarz. Christ. Wilh., fürstb. Leibarzt
444.
— Ildephous, .Mönch in Banz 444.
Schwarzenberg, Paul v., Domherr 429.
Seckendorff, Christ, v., Domherr 429.
Stang, Norbert Mich., Beneficiat 451.
Stengel, Steph., Frhr. v., General-
kommissar 447.
— Thadaeus, Dominikaner 444.
Veit von Würtzburg, Bischof 434.
Vestenberg, Marg. von 430 f.
Vogt, Joh. Mich., Dechant v. St. Jacob
445. 451.
Walther, Helwig Dom., Canonikus z.
St. Stephan 442 t'.
Weigand, Jos, Medicinalrat 453 f.
— V. Redwitz, Bischof 432.
Weifsenberger, Expeditor 452 f.
Werler, Veit, Magister 428 f.
Widmayer, Kauzler 433.
Ziegler, Adam, Arzt 447. 450.
drückt dem Vortragenden den Dank
5. Berichte der Kommissionen.
Die Kommission für offizielle Drucksachen, von der kein Mitglied
in Bamberg anwesend sein konnte, liat einen Bericht eingesandt, der
aus Mangel an Zeit niclit zur Verlesung kommen kann. Die Ver-
sammlung besclilielst, ilin in die Verhandlungen aufzunehmen und
übertriiii't dem Vereinsausschufs die weiteren Mal'snahmen.
Bericht der Kommission für die amtlichen Drucksachen.
Die im vorigen Jahre in Berlin abgehaltene Bibliothekarversamm-
lung hat für die amtlichen Drucksachen eine Kommission eingesetzt,
in die aufser den beiden Referenten Dr. Maas und Prof. Wolfstieg nocli
Prof. Paalzow- Berlin, Prof. Petermann -Dresden und Oberstudienrat
Steiff- Stuttgart gewählt wurden. Die Kommission wurde beauftragt,
über folgende Fragen einen gutachtlichen Bericht zu erstatten:
I. Auf welche Weise gelangen die deutschen Bibliotheken am sichersten
und zweckmäfsigsten zur Kenntnis und in den Besitz der für ihre
Sammlungen wichtigen amtlichen Drucksachen?
Berichte der Kommissionen 461
II. Empfiehlt es sich, die Bestrebungen zur einheitlichen Ordnung des
Aufzeichnens und Verteilens der amtlichen Drucksachen mit der
Herausgabe eines in bestimmten Zeiträumen zu veröffentlichenden
Verzeichnisses aller Neuerscheinungen dieser Literaturgattung zu
beginnen, und auf welche Weise hat dies zu geschehen?
III. Wie ist ein solches Verzeichnis einzurichten und zu veröffentlichen ?
Die in Berlin wohnenden Mitglieder der Kommission, Maas, Paalzow
und Wolfstieg haben über diese Frage wiederholt längere mündliche
Besprechungen abgehalten und bei dieser Gelegenheit den Gegenstand
nochmals eingehend nach den verschiedensten Richtungen hin erörtert.
Den Ergebnissen der mündlichen Beratungen hat sich Prof. Petermann
angeschlossen, ebenso im wesentlichen Oberstudienrat Steiff, der noch
eine Reihe von Abänderungsvorschlägen beigesteuert, im übrigen aber
den Vorbehalt gemacht hat, dafs in Württemberg wegen der dortigen
besonderen Verhältnisse ein etwas anderer Weg zu demselben Ziele führe.
Schon im Herbst 1906 hatten Maas und Wolfstieg Sonderabdrücke
ihrer Referate dem Fürsten Reichskanzler, den Zentralbehörden der
deutschen Bundesstaaten und verschiedenen ausländischen Regierungen,
die für die Feststellung der einschlägigen Verhältnisse Material zur
Verfügung gestellt hatten, übersandt. Doch ist nicht bekannt geworden,
dafs dieser Schritt irgendwelche Folgen gehabt hätte.
In der Erkenntnis, dafs ohne die höchsten Behörden in dieser
Frage nichts zu erreichen ist, und zugleich von dem Bestreben ge-
leitet, die Abgabe der amtlichen Druckschriften an die öffentlichen
Bibliotheken nicht nur theoretisch zu behandeln, sondern auch an ihrem
Teil praktisch zu fördern, sind dann Maas und Wolfstieg mit dem
Unterstaatssekretär der Reichskanzlei Herrn v. Loebell, der der Sache
lebhaftes Interesse entgegenbringt, persönlich in Verbindung getreten.
Auf Veranlassung dieses Herrn haben die in Berlin wohnenden
Kommissionsmitglieder sich für den Fall, dafs von selten der Reichs-
regierung eine mündliche Besprechung beliebt werden sollte, zur Ver-
fügung gestellt, indem sie zugleich auf den früher überreichten Ab-
druck der Referate Bezug nahmen. Die au den Herrn Reichskanzler
gerichtete Eingabe ist von diesem an das Reichsamt des Innern abge-
geben, von dort aber an das Preufsische Kultusministerhim zur Aeufserung
gelangt. Das letztere hat anscheinend zu der Frage bisher noch nicht
endgültig Stellung genommen, wenn es auch die Reformbedürftigkeit
des jetzigen Zustandes anerkennt. Auch im Reichsamt des Innern
sind einflufsreiche Männer überzeugt, dafs den jetzigen unbefriedigenden
Verhältnissen auf dem Gebiete der iimtlichen Drucksachen ein Ende
gemacht werden mufs.
Während so die drei Berliner Mitglieder der Kommission den aus-
sichtsvollen Versuch machten, die Reichsbehörden zu einer Aktion zu
bestimmen, wurde von der Königlichen Bibliothek in Berlin eine sehr
dankenswerte Initiative entfaltet. Im November v. J. ist der Herr
Generaldirektor der Königlichen Bibliothek betreffs der amtlichen
462 Achte Bibliothokarversaumilung
Drucksachen bei dem Ministerium vorstellig g^eworden, teils im ilin-
blick auf die täglich gemachten üblen Erfahrungen, teils wohl auch
mit Rücksicht auf die Verhaiullungcn des letzten Bibliothekartages. Er
hat den Antrag gestellt, dais die früheren Erlasse, die eine Abgabe
aller amtlichen Drucksachen an die Königliche Bibliothek und die
Preufsischen Universitätsbibliotheken vorschrieben, in Erinnerung ge-
bracht werden möchten, zugleich aber auf die Notwendigkeit hinge-
wiesen, die Aufstellung eines periodischen Verzeichnisses der amtlichen
Drucksachen anzuordnen. Es steht zu hoflcn, dafs hierdurch die Be-
strebungen des Vereins Deutscher Bibliothekare eine mächtige Förderung
erfahren; doch hat das Vorgehen des Herrn Generaldirektors bisher
noch nicht zu positiven Ergebnissen geführt.
Die P^ntwicklung, welche diese Dinge in Preufsen genommen haben,
ist sehr lehrreich. Schon im Jahre 1862 schrieb ein Erlafs des
Ministers des Innern vor, dafs die von den Behörden hergestellten
oder auf öffentliche Kosten gedruckten Scliriften, auch wenn sie niclit
in den Handel kämen, in einem Exemplar an die Königliche Biblio-
thek in Berlin und in einem zweiten Exemplar an die Universitäts-
bibliothek der betreffenden Provinz unentgeltlich abgeliefert werden
sollten. Im Jahre 1877 befafste sich der Überbibliothekar der König-
liclien Bibliothek von neuem mit der Sache. Damals übermittelte der
Unterrichtsminister den übrigen Ministern den Wunsch der Königlichen
Bibliothek, ein Exemplar aller amtlichen Drucksachen überwiesen zu er-
halten, und ersuchte dieselben zugleich, für ihre Vcrwaltungszweige ent-
sprechende Anordnungen zu treffen. Die Minister waren sämtlich willens,
auf den Wunsch der Königlichen Bibliothek einzugehen. Mehrere Minister
fügten auch Verzeichnisse ihrer amtlichen Druckschriften bei. Auf ein
gleiches, von dem Preufsischen Unterrichtsminister an den Reichs-
kanzler gerichtetes Ersuchen ordnete dieser an, dafs auch künftig in
geeigneten Fällen aus seinem Ressort Drucksachen an die Königliche
Bibliothek abgegeben werden sollten.
Eine nachhaltige Wirkung scheinen jedoch die erwähnten Mafsregeln
nicht gehabt zu haben, sonst hätte nicht der Oberbibliothekar der
Königlichen Bibliothek schon im Oktober 1881, also nur wenige Jahre
später, von neuem seiner Behörde gegenüber Klage führen können,
dafs sich verschiedene Preufsische Behörden in Bezug auf die voll-
ständige und regelmäfsige Einlieferung ihrer Druckschriften passiv ver-
hielten. Der Oberbibliothekar legte namentlich Wert darauf, dafs
sämtliche Preufsische Behörden allgemein angewiesen würden, ein
Exemplar der von ihnen oder auf ihre Kosten herausgegebenen Schriften
alsbald nach ihrem Erscheinen unentgeltlich an die Königliche Biblio-
thek abzuliefern. Auf Ersuchen des Unterrichtsministers haben dann
die sämtlichen Staatsminister mit Ausnahme des Ministers für Handel
und Gewerbe die ihnen unterstellten Behörden mit den erforderlichen
Anweisungen versehen. Der Handelsminister sah von einer solchen
Anweisung ab, weil in seinem Ressort Publikationen amtlicher, nicht
zugleich im Buchhandel erscheinender Druckschriften nur selten vor-
Berichte der Kommissionen 463
kämen. Auch an den Reichskanzler richtete der ünterrichtsminister
wieder dasselbe Ersuchen wie an seine preufsischen Kollegen.
Von den damaligen Verfügungen der preufsischen Minister, welche
die nachgeordneten Behörden zur Ablieferung der amtlichen Druck-
schriften verpflichteten, ist der Erlafs des Ministers des Innern und
des Finanzministers vom 1. Juli 1882 publiziert worden (Ministerial-
blatt für die innere Verwaltung S. 170), und auch in dem Buch
von Franke über die Pflichtexemplare S. 226 abgedruckt Am 6. Mai
1882 ergingen aufserdem noch zwei Erlasse des Unterrichtsministers,
von denen der eine die Berichte der Regierungs-Medizinalbeamten be-
triff't, der andere an die nachgeordneten Oberbehörden des Kultus-
ressorts gerichtet ist. Beide Erlasse sind im Zentralblatt für die Unter-
richtsverwaltung S. 537 ff. veröffentlicht.
Der gegenwärtige Zustand in Preufsen ist ein recht unbefriedigender.
Hierzu mag der Umstand beigetragen haben, dafs die Verwaltung der
Königlichen Bibliothek die Ueberweisung der von den Behörden ver-
öffentlichten Druckschriften nicht als ihr Recht in Anspruch zu nehmen,
sondern als eine Vergünstigung zu erbitten pflegte. Die Erlasse aus
dem Jahre 1882 sind bei den Behörden jetzt vollständig in Vergessen-
heit geraten. Das sieht man deutlich daraus, dafs von 35 amtlichen
Schriften, die in den letzten zehn Jahren auf Veranlassung des
preufsischen Unterrichtsministeriums gedruckt wurden, nur zwei an die
Königliche Bibliothek abgegeben worden sind, während die übrigen 33
ihr bisher fehlten und zum Teil auch heute noch nicht an die König-
liche Bibliothek gelangt sind.
Die in Preufsen gemachten Erfahrungen sind hier so ausführlich
geschildert, weil sie nach Ansicht der Kommission den Beweis liefern,
dafs es nicht genügt, wenn die Behörden gegenüber dem Wunsche
der Bibliotheken, ein Exemplar der amtlichen Druckschriften zu er-
halten, eine wohlwollende Hallung einnehmen und von Zeit zu Zeit
eine Verordnung erlassen, die die Abgabe der amtlichen Druckschriften
an die Bibliotheken vorschreibt. Es ist vielmehr dringend erforderlich,
dafs organische Einrichtungen geschaffen werden, die die fortge-
setzte Befolgung jener Vorschriften gewährleisten. Als das geeignetste
Mittel zur Erreichung dieses Zweckes erscheint die Einrichtung von
periodischen Verzeichnissen der amtlichen Druckschriften.
Ueber die Art, wie diese Verzeichnisse herzustellen sind, und die
einzelnen dabei in Betracht kommenden Fragen hat die Kommission
eine Reihe von Grundsätzen aufgestellt, die sie der Bibliothekarver-
sammlung zur Genehmigung unterbreitet. Einer Begründung bedürfen
diese Grundsätze nach dem bereits Gesagten und den vorjährigen
Referaten im allgemeinen nicht; nur in Bezug auf die sogenannten ge-
heimen Druckschriften, worunter hier alle nicht für die Oeffentlichkeit
bestimmten amtlichen Druckschriften verstanden sind, scheinen noch
einige Erläuterungen am Platze zu sein.
Im Interesse der Bibliotheken und ihrer Benutzer ist dringend zu
wünschen, dafs die nur für den amtlichen Gebrauch bestimmten Druck-
464 Achte Bibliuthekarversamuilnng
Schriften der Behörden grundsätzlich weder von der Ablieferung an
die Bibliotheken noch von der Aufnahme in die einzurichtenden Ver-
zeichnisse ausgenommen werden. Wie die P^rfahrung lehrt, kann leider
nicht immer mit Sicherheit darauf gerechnet werden, dafs Druck-
schriften dieser Art in die Akten und später in die Archive gelangen.
Kommt aber wirklich ein Exemplar in die Akten, so bleibt es für
weitere Kreise so gut wie unerreichbar, aucli wenn später etwa der
Grund zur Geheimhaltung fortfällt; jedenfalls ist es der Benutzung bei
weitem nicht in dem Mafse zugänglich, wie wenn es in eine öftentliche
Bibliothek gelangt wäre. Es ist dabei zu bedenken, dafs es sich
bei den geheimen Schriften fast durchweg um wichtigere Dinge handelt,
weil Schriften von geringerer Bedeutung nicht erst sekreticrt zu werden
pflegen. Es sind hauptsächlich Publikationen über amtliche Beratungen,
Denkschriften, Berichte, Entwürfe zu Gesetzen und Verordnungen. Alle
diese Dinge haben aber für die historische Erkenntnis, für die Aus-
legung des geltenden Rechts und für eine Reihe von praktischen
Zwecken erheblichen Wert. Auch andere geheime Drucksachen, die
nicht juristischer Natur sind, repräsentieren eine solche Menge von
Sachkunde, Intelligenz und eindringender Geistesarbeit, dafs es im
öffentlichen Interesse zu bedauern ist, wenn sie den Bibliotheken ver-
loren gehen.
In Uebereinstimmung mit dieser Anschauung wird in dem schon
erwähnten Erlafs des Preufsischen Unterrichtsministers vom 6. Mai 1882
ausdrücklich vorgeschrieben, dafs auch geheime Druckschriften an die
Bibliotheken abgegeben werden sollen.
Die Gründe, die für eine Geheimhaltung sprechen, werden in den
einzelnen Fällen nicht immer gleich stark sein, und es ist daher nicht
zu wünschen, dafs die verschiedenen Arten geheimer Druckschriften
alle denselben Bestimmungen unterworfen werden. In der Regel wird
es kein Bedenken haben, die geheimen Druckschriften, wie alle anderen
amtlichen Druckschriften, in ein bekanntzumachendes Verzeichnis und
auch in die allgemein zugänglichen Kataloge der Bibliotheken aufzu-
nehmen. Die Fälle, in denen es geboten erscheint, schon den Titel
einer sekreten Druckschrift streng geheim zu halten, dürften zu den
seltenen Ausnahmen gehören. Jedenfalls ist im Interesse der Biblio-
theken zu wünschen, dafs in dieser Beziehung nicht zu engherzig ver-
fahren wird. Nur in den Fällen, wo schon durch die Bekanntgabe
des Titels einer amtlichen Druckschrift staatliche Interessen gefährdet
werden könnten, sollte von ihrer Aufnahme in die Verzeichnisse der
amtlichen Drucksachen und in die Kataloge der Bibliotheken so lange
abgesehen werden, bis später hierzu die Erlaubnis der Behörde er-
teilt wird.
Die Bestimmung über die Dauer der Sekretierung und über die
Frage, unter welchen Voraussetzungen die Benutzung einer geheimen
Druckschrift ausnahmsweise erfolgen kann, wird naturgemäfs der Be-
hörde, von der die Schrift ausgeht, oder auch der vorgesetzten Zentral-
behörde zu überlassen sein. In den meisten Fällen wird von vorn-
Berichte der Kommissionen ^^"^
*
herein die Frist bestimmt werden können, während deren eine Druck-
schrift sekretiert bleiben soll; diese Frist wird bald auf fünf Jahre,
bald auf zehn oder zwanzig Jahre normiert werden können. Wird
die Sekretierung auf unbestimmte Zeit ausgesprochen, so ist es Sache
der Bibliothek, nach Ablauf einiger Jahre bei der Behörde nachzu-
fragen, ob die Schrift noch weiter von der Benutzung auszuschliefsen
ist oder frei gegeben werden kann. Ferner hätte die betreffende Be-
hörde auch zu bestimmen, ob eine geheime Druckschrift während der
Dauer der Sekretierung überhaupt von niemand benutzt werden soll,
oder ob hierzu in jedem einzelnen Falle die Genehmigung der Be-
hörde erforderlich ist, oder ob die Erlaubnis von der Bibliotheksver-
waltung erteilt werden darf. Die deutschen Bibliotheken verdienen in
dieser Hinsicht volles Vertrauen; sie sind stets gewissenhaft bemüht
gewesen, durch die Geheimhaltung sekretierter amtlicher Druckschriften
das staatliche Interesse zu wahren.
Zunächst mufs jetzt dahin gestrebt werden, dafs die Grundsätze,
die der deutsche Bibliothekartag betreffs der amtlichen Druckschriften
für die richtigen hält, von dem Herrn Reichskanzler und den Regierungen
der einzelnen Bundesstaaten gebilligt werden, und ihre Befolgung den
Behörden zur Pflicht gemacht wird. Wenn es gelingt, dieses Ziel zu
erreichen, so ist die Hoffnung begründet, dafs die Materie der amt-
lichen Drucksachen für ganz Deutschland im wesentlichen überein-
stimmend geregelt wird. Demgemäfs beantragt die Kommission, die
Versammlung wolle folgendes beschliefsen:
I. Den von der Kommission ausgearbeiteten „Grundsätzen für die
geschäftliche Behandlung der amtlichen Drucksachen" wird die
Genehmigung erteilt;
II. der Vorstand des Vereins Deutscher Bibliothekare wird beauftragt,
die Vorsteher der Landesbibliotheken oder sonst geeignete Per-
sönlichkeiten darum zu ersuchen, dafs sie jene Grundsätze den zu-
ständigen Stellen im Reich und in den einzelnen Bundesstaaten
überreichen und auf deren Annahme hinwirken.
Schliefslich stellt es die Kommission dem Bibliothekartage anheim zu
bestimmen, ob ihre Aufgabe hiermit als erledigt zu betrachten ist, oder
ob sie noch weiter bestehen bleiben soll. Im letzteren Falle wäre
es erwünscht, wenn dafür gesorgt würde, dafs über die bei den
Regierungen getanen Schritte und deren Ergebnisse Mitteilungen an
die Kommission gelangen, die dann ihrerseits der nächsten Bibliothekar-
versammlung einen einheitlichen Bericht darüber vorzulegen hätte.
Anlage :
Grundsätze für die geschäftliche Behandlung der
amtlichen Drucksachen.
I. Es ist dringend zu wünschen, dafs die amtlichen Drucksachen
in dazu bestimmte fortlaufende Verzeichnisse aufgenommen und plan-
mäfsig verteilt werden.
466 Achte Bibliotliekarvcrsamuiluug
Dies gilt von den Drucksachen der Reichsbeliörden, der sämtlichen
Staats- und Kommunalbehürden in den einzelnen Bundesstaaten, ferner
von den Drucksachen der Parlamente und aller Körperschaften,
Stiftungen und Anstalten des öfleutlichen Kcchts, auch der evangelischen
und katholischen Kirche und ihrer Behörden.
II. Solche Verzeichnisse herstellen zu lassen ist Aufgabe des Reiches
für die von den Reichsbehörden herausgegebenen Drucksaclien und
Aufgabe der einzelnen Bundesstaaten für die innerhalb ihrer Grenzen
herausgegebeneu amtlichen Drucksachen.
III. Es ist wünschenswert, dafs die Verzeichnung der amtlichen Druck-
sachen nach einheitlichen Gesichtspunkten erfolgt, liierfür wird das
nachstehende Formular in Vorschlag gebracht.
IV. Als Regel ist festzuhalten, dafs sämtliche Schriften, deren
Druck von einer Behörde veranstaltet ist, in die Verzeichnisse aufge-
nommen werden. Auszunehmen würden sein:
1. Schriftstücke, die direkt von Handschrift oder Maschinensclirift
(durch autographiscben oder metallographischen Umdruck, mittels des
Mimeographen, des Ro-Neo-Verfahrens usw.) vervielfältigt sind. Sie
sind nur dann aufzunehmen, wenn sie von so erheblicher Wichtigkeit
sind, dafs sie als Sammelobjekte für die Bibliotheken in Betracht
kommen.
2. Formulare aller Art für den dienstlichen Gebrauch der Beamten
wie für den Gebrauch des Publikums.
3. Behördliche Schriftstücke und Zirkularverfügungen, bei denen
der Buchdruck lediglich an Stelle der sonst im Geschäftsverkehr üblichen
Schrift getreten ist.
4. Druckschriften der oflentlichen Schulen und der Universitäten,
soweit sie in den amtlichen Bibliographien der Schul- und Universitäts-
schriften verzeichnet werden ; aufzunehmen wären dagegen Schriften
von Schulen und Hochschulen, welche nicht in jene Bibliographien ge-
langen, namentlich die Schriften von Fortbildungsschulen und Fach-
schulen aller Art, die Schriften der Bergakademien und Kunstakademien,
der Technischen, Tierärztlichen, Landwirtschaftlichen und Handels-
hochschulen.
5. Ob Druckschriften, die sich als Sonderabdrücke aus den amt-
lichen Verordnungsblättern darstellen, ausgenommen werden sollen, kann
der Bestimmung der einzelnen Bundesstaaten überlassen bleiben oder
von Fall zu Fall entschieden werden.
V. Es ist dringend erwünscht, dafs die nicht für die Oeffentlichkeit
bestimmten amtlichen Druckschriften nur in den seltenen Fällen, wo
schon durch die Bekanntgabe des Titels staatliche Interessen gefährdet
werden, von der Aufnahme in die Verzeichnisse ausgeschlossen bleiben.
Bei der Abgabe solcher Druckschriften an die Bibliotheken ist zu-
gleich zu bestimmen, ob und für wie lange Zeit sie sekretiert werden
sollen, und ob sie während der Dauer der Sekretierung überhaupt
nicht benutzt werden dürfen, oder wer die Erlaubnis zur Benutzung
Bericlite der Kommissionen
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468 Achte Bibliothckarversainmliing
erteilen darf, die Bibliotheksverwaltung oder uur die Behörde, von der
die Drucksclirift ausgegeben worden ist. Es empfiehlt sich, hierbei
ein gedrucktes Formular anzuwenden.
VI. Dem Ermessen der einzelnen Bundesstaaten mufs es überlassen
bleiben, ob sie das Verzeichnis der amtlichen Drucksachen besonders
herausgeben oder etwa in einem Verordnungsblatt publizieren wollen.
Es ist zu wünsclien, dafs periodische Schriften in jedem Jahr von
neuem aufgeführt werden.
VII. Ebenso hat naturgemiifs jeder Bundesstaat darüber zu be-
stimmen, welchen Stellen und namentlich welchen öffentlichen Biblio-
theken die amtlichen Drucksachen überwiesen werden, ob bestimmte
Kategorien derselben (wie die Drucksachen der Zentralbehörden) regcl-
mäfsig au bestimmte Bibliotheken abgegeben werden, ob auch aus-
wärtige Bibliotheken bei der Verteilung berücksichtigt werden, und ob
aufser den bei der V^erteilung bedachten Bibliotheken noch andere
öfientliclie Bibliotheken auf ihren Wunsch, eventuell gegen Entgelt ein
Exemplar erhalten können.
Doch ist unter allen Umständen zu wünschen, dafs von jeder amt-
lichen Druckschrift zum mindesten an die Zentralbibliothek des be-
trelTcndcn Bundesstaates sowie an die Bibliothek der ausgebenden Be-
hörde ein Exemplar gelangt. Darüber hinaus erscheint der Wunsch
gerechtfertigt, dafs an die Landesbibliotheken der gröfseren deutschen
Bundesstaaten alle wichtigeren amtlichen Drucksachen aus dem ganzen
Keiche gelangen. Ferner wäre es mit Dank zu begrüfsen, wenn alle
öfi'entlichen Bibliotheken Deutschlands in die Lage versetzt würden,
auf ihren Autrag jede beliebige innerhalb des Reiches hergestellte
amtliche Druckschrift, deren Abgabe nicht etwa Bedenken entgegen-
stehen, sei es unentgeltlich oder gegen Entgelt zu erhalten. In Bezug
auf manche Arten von amtlichen Druckschriften würde sich vielleicht
ein regelmäfsiges Tauschverhältnis herstellen lassen.
VIII. Anzustreben ist, dafs neben den Verzeichnissen der Bundes-
staaten ein allgemeines Verzeichnis hergestellt wird, das sich zur
Aufgabe stellt, jene Verzeichnisse der einzelnen Bundesstaaten zusammen-
zufassen. Ein solches allgemeines Verzeichnis, das alljährlich mit einem
Namen- und Sachregister zu versehen wäre, könnte entweder von der
Reichsregierung in Angriff genommen werden, oder auch durch private
Initiative, etwa des Vereins Deutscher Bibliothekare ins Leben treten.
Falls es zu Stande käme, Aväre es möglich für die Bundesstaaten,
die dies wünschen, Sonderverzeichnisse ihrer amtlichen Drucksachen
daraus herzustellen. Die Bundesstaaten könnten sich dann darauf be-
schränken, ein handschriftliches Verzeichnis ihrer amtlichen Druck-
schriften an die Zentralstelle zu schicken.
Im Namen der Rabattkommission gibt Schnorr von Carols-
feld-München eine Uebersicht über den gegenwärtigen Stand der
Angelegenheit, Avoran sich eine kurze Besprechung schliefst. Es wird
der Erwartung Ausdruck gegeben, dafs den Bibliotheken mit einem
Mitteilungen n. Besprechungen über technische u. Verwaltungsfragen 469
Vermehrun,E::sfonds von mindestens 10 000 M., die jetzt noch 5 o/o Rabatt
haben, ebenfalls der Normalrabatt von 7'/2% bewilligt wird.
6. Mitteilungen nnd Besprechungen
über technische und Verwaltungsfragen (vgl. auch oben S. 394).
Jaeschke-Elberfeld führt einen Konti*ollapparat vor, der be-
stimmt ist in Volksbibliotheken bei Aufstellung der Bestandsstatistik
und bei Vornahme der Bücherrevision die Arbeit wesentlicli zu ver-
einfachen.
Zu beachten ist, dafs in Volksbibliotheken die Bücher erheblich
melir abgenutzt werden als in wissenschaftlichen , dafs ein Teil der
verbrauchten Bücher nicht wieder ersetzt wird, weil inzwischen dafür
neuere Werke angeschafft sind. Zeitschriftenbände, die gesclienkt
Avaren, werden, wenn der erste Einband schadhaft geworden ist. um-
gebunden und dabei häufig anders zusammengebunden, indem ein
starker Band in zwei zerlegt wird, oder mehrere schwache Bände zu
einem vereinigt werden. Es liegt also ein starker Wechsel der Bände-
zahl des alten Bestandes vor, durch den sich leicht Fehler in die
Bestandsstatistik einschleichen.
Bei der Revision kommt es in Volksbibliotheken nicht nur darauf
an, das Vorhandensein des Buches nachzuweisen, sondern es mufs
auch auf seine Beschaffenheit hin geprüft werden, ob es neu zu binden
oder ob es gar zu ersetzen ist. In der Hast des täglichen Verkehrs,
wo ein eben zurückgegebenes Buch häufig gleich wieder hinausgeht,
bleibt nicht die Zeit, um dies festzustellen. Diese umständliche Arbeit
nötigte bisher dazu, während der Revision die Bibliothek zu schliefsen.
Dafs dies aber ein Uebelstand ist, darüber sind sich alle Bibliothekare
einig.
Der Kontrollapparat, der nun den angeführten Schwierigkeiten
Rechnung trägt und sich bei zweimaligem Gebrauch in der Elber-
felder Stadtbücherei gut bewährt hat, besteht aus kleinen Zettelchen
aus Postkartenkarton, 7 x 4 cm grofs. Auf jeden Zettel wird die
Signatur eines Bandes geschrieben, und zwar wird sie unterstrichen,
wenn der Band ein selbständiges Werk oder der erste Teil eines
solchen ist. Diese Zettel werden, sobald ein neu eingestelltes Buch
seine Signatur erhält, ausgeschrieben, in einen Kasten geworfen und
am Schluis des Rechnungsjahres geordnet. Es ergibt sich damit von
selbst die Zugangsstatistik des Jahres.
Die bereits vorhandenen Zettel werden in einem Kasten (von
27 X 27 cm), der in 6 Fächer eingeteilt ist, so aufbewahrt, dafs ent-
weder die geraden Fächer 2, 4, 6 oder die ungeraden 1, 3, 5 mit
Zetteln gefüllt sind. Sobald die im letzten Rechnungsjahr hinzu-
gekommenen Zettel mit dem alten Bestände vereinigt sind , wird die
Revision in der Weise vorgenommen, dafs, wälirend ein Beamter am
Regal die Signatur des Buches abliest, der andere an dem Kontroll-
apparat den entsprechenden Zettel aus seinem Fach in das daneben
•i"0 Achte Blbliothckarversainmluns:
»5
befindliche freie stellt. Da der Betrieb während der Revision nihijz;
weiter läuft, bleiben natürlicli die Zettel der ausgeliehenen Bände
zurück. Es werden nun die an jedem "J'aü-e zurückuegebenen Bücher,
sobald sie nach Fächern sortiert sind, in der IJückgabestclle uacli-
kontrolliert. Ein kleines Zeichen, das im Buch gemaclit wird, gibt
dem Beamten, der die Bücher im Magazin einstellt, die Sicherheit,
dals es revidiert ist. In soviel Tagen, als die Leilifrist beträgt, müssen
alle Bücher die Kontrolle passiert haljen. Die wenigen dann nocli
in ilirem ursprünglichen Facli veibliebenen Zettel bedürfen weiterer
Nachforschungen.
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Brunn- München liielt einen mit Demonstrationen verbundenen
Vortrag über ein von ihm erdachtes neues Katalogisierungshilfsmittel,
die Zettelkette, von etwa folgendem Inhalt:
Die Zettelketten Avollen den Vorzügen der Zettelkataloge einen
Aveiteren, bisher mangelnden, hinzufügen: Die Uebersichtlichkeit. Ein
Kettenzettel ist ein Katalogzettel kleineren Formates; er trägt in der
Mitte des oberen Bandes eine länglich-viereckige, nach hinten um-
gefaltete Zunge, auf der Vorderseite aufgeklebt eine Art Papieröse
von der Breite der Zunge. Indem man in die Oese eines ersten
Zettels die Zunge eines zweiten, in den zweiten Zettel einen dritten
einhängt usw., bildet man Ketten bis zu 50 Stück. Man kann sie an
der aufgeschlagenen, durchlochten Zunge des obersten Zettels gefafst
halten oder auch aufhängen. Von jedem Zettel ist in der Kette nur
das zwischen oberem Rande und Oesenschlitz liegende Drittel oder
Viertel, der „Notizstreifen" frei sichtbar. Auf diesen Streifen sind
also die schriftlichen Bemerkungen wie z. B. Büchertitel mit Signaturen,
welche unmittelbar ablesbar sein sollen, anzubringen. Die einer
Jalousie vergleichbare Zettelkette gleitet, wenn man sie auf eine wag-
rechte Unterlage herabsenkt, infolge ihrer Schwere und der Ver-
schiebbarkeit der Zungen in den Schlitzen in ein geschlossenes Päckchen
zusammen, in dem sich Zettel hinter Zettel gedeckt befindet wie in
einem gewöhnlichen Zettelpack. Umgekehrt kann das Päckchen mit
einem Griff wieder aufgezogen und in eine offene Liste verwandelt
werden. Die Kette ist sowohl in aufgezogenem als zusammen-
geschobenem Zustande überall trennbar und gestattet sofortiges Ein-
schieben und Herausnehmen eines Zettels an beliebiger Stelle. Ein
in steter Veränderung begriffenes Notizenmaterial — und nur für ein
solches bieten ja die Zettelkataloge Vorteil — das in solche Zettel-
ketten gebracht wird, wird sich also stets mit Leichtigkeit in streng
alphabetischer oder anderer Anordnung halten lassen. Die Zettelketten
haben somit Teil an den Vorzügen der gewöhnlichen Zettelkataloge,
darüber hinaus aber besitzen sie die Uebersichtlichkeit einer gröfseren
mit vielen einzelnen Notizen bedruckten oder beschriebenen Seite.
Eine gröfsere Anzahl von Ketten, wie sie zur Bildung eines um-
fangreicheren Verzeichnisses notwendig ist, kann in drei Formen Unter-
kunft und Verwendung finden:
Mitteiliiügen u. Besprecbiingen über technische u. Verwaltungsfragen 471
1. Man kann durcli Nebeneinanderhängen aufgezogener Ketten an
freien Wandtiäclien, nötigenfalls durch Glas oder Drahtgitter ge-
scliützt, eine Art übersichtliches Tableau bilden;
2. Man kann die Ketten in Päckchenform in Pappkästen unterbringen,
die ihrerseits in verschliefsbaren Schränken oder offenen Regalen
Aufnalime finden;
3. Man kann aufgezogene Ketten auf Tafeln anbringen, die man zu
foliantenartigen Büchern zusammensetzt.
Die Formen 1 und 3 eignen sich zur Zulassung des Publikums, Form 2
mehr zum Gebrauch für Bibliotheksbeamte, Privatbibliotheken usw., da
die Ketten zwecks Ablesung den Kästchen entnommen und aufgezogen,
nachher wieder zusammengeschoben und abgestellt werden müssen.
Bemerkenswert ist aber, dafs man von Form 2 bequem zu Form 1
übergehen und in wenigen Minuten tausend und mehr Zettel eines
Kästchenapparates in ein offen dahängendes Tableau verwandeln kann.
Auch zu Form 3 kann man von Form 2 übergehen.
Die Vorzüge der unter 3 augeführten Kettenbücher gegenüber ähn-
lichen, schon früher konstruierten fallen in die Augen : In J. Ptudolphs
Indexer Book fungiert an Stelle der Zettelkette ein ungeteiltes Blatt;
in anderen Fällen beherbergen die einzelnen Tafeln nur wenige
Katalogzettel oder es ist bei Einschiebungen vielfach eine höchst
lästige Umsteckbarkeit zu leisten, während in unserem Falle eine
ganze Reihe von 20 — 30. Titeln mit einem Griff regiert werden kann.
Unter Form 2 ist auch mit einzubegreifen das Modell eines kleinen
Wandregals für weniger umfangreiche, ein bis zwei Dutzend Päckchen
zählende Zettelapparate, welche man möglichst offen und griffbereit
zur Hand haben will. An demselben sind die Tragbrettchen der
Pappkästchen vermittelst einer eigentümlichen Gelenkkonstruktion aus-
ziehbar.
Die technischen Einzelheiten des letztgenannten Apparates sowie
aller übrigen Vorrichtungen, die mannigfachen Behandlungsgriffe, das
Verhalten gegenüber dem Wachstum der Ketten — all dies an der
Hand von Abbildungen genauer zu beschreiben, die passendsten An-
wendungsgebiete der Zettelkette schärfer zu umgrenzen und die neuen
Anregungen, die sie gibt, ins Licht zu stellen, mufs einer ausführlichen
Veröffentlichung vorbehalten werden. Für Aufgaben kleineren Stiles,
wie sie sich mir im Rahmen der zwei Jahre, seit welchen ich mich
erst mit der Zettelkette beschäftige, allein darbieten konnten, hat sie
sich wohl bewährt und mir durch ihre eigentümlichen Vorteile manches
bibliothekarische Vergnügen bereitet.
Auf allen Bibliotheken dürfte sich neben der Avissenschaftlichen
Hauptkatalogisierung das Bedürfnis geltend machen nach gewissen pro-
visorischen oder speziellen Verzeichnissen und Uebersichten von
kleinerem Umfang und kürzerer Fassung im einzelnen — um nur ein
Beispiel zu nennen das Bedürfnis, den neuesten Zuwachs getrennt von
den älteren Beständen möglichst rasch dem Publikum in strenger An-
XXIV. 8. 9. 32
472 Umschau uud ucue NacLriclitcu
Ordnung: vorzuführen — und ich empfehle den Bibliothekaren, zuerst
an solchen kleineren Aufgaben sich mit der Neuerung vertraut /u
machen und dann schrittweise zu umfangreicheren Anwendungen vor-
zudringen. Besonders kommen die Zettelketten auch in Betracht für
neuanzulegende Kataloge uud für Privatbibliotheken. An eine voll-
siändige Verdrängung des gewöhnlichen Zettelkataloges denke ich
natürlich selbst nicht. Die Zettclkette ist in Deutschland und in
mehreren anderen Staaten patentiert, die übrigen Apparate geniefsen
Musterschutz.
Nach diesen, von der Versammlung mit regem Interesse entgegen-
genommenen Darlegungen schliefst um l'/j Tlir der Leiter der V'er-
handlungen den 8. deutschen Bibliotliekavtag.
7. Mitgliederversammlung des V. D. B.
Freitag den 24. Mai, vormittags S'/o Uhr.
Der Vorsitzende erstattet den Geschäftsbericht: Die Mitglieder-
zalil , die zur Zeit der Versammlung in Berlin 336 betrug, hat sich
durcii Tod um 5 verringert. Ausgeschieden sind 4 , neu eingetreten
20 Mitglieder, so dafs die Gesamtzahl jetzt 347 beträgt. Das Jahr-
buch ist zu Anfang dieses Jahres ausgegeben, und durch Ueberspringen
des Jahres 1906 die Uebevein Stimmung zwischen dem Jahr auf dem
Titel nnd dem Jahr, für das es gilt, hergestellt worden. Versandt
ist der 5. Jahrgang nach dem Stande der Mitglieder vom 1. Januar
1907, verrechnet ist er in der Kassenführung unter dem Jahr 1906.
In der Aufnahme der Bibliotheken wird künftig etwas weiter ge-
gangen werden. Vielleicht wird es möglich sein, das Jahrbuch im
Originalband den Bibliotheken, die am Jahrbuch mitarbeiten, in Zu-
kunft etwas billiger zugänglich zu macheu, w^enn sie noch vor Beginn
des Druckes die Zahl der Exemplare angeben, die sie durch den
Verein zu beziehen wünschen.
Den Kassenbericht für 1906 erstattet der Schatzmeister Bibl.
Hirsch. Die Einnahme betrug 1 195,35 M., die Ausgabe 783,88 M.,
so dafs ein Ueberschufs von 411,47 M. verblieb. Das Vereinsver-
mögen beläuft sich auf 2669,11 M. Der vom Vereinsausschuls ge-
nehmigte Voranschlag für 1907 schliefst in Einnahme und Ausgabe
wieder mit 1090 M. ab.
Dem Vereinsausschufs wird für die Geschäftsführung im abge-
laufenen Jahr Entlastung erteilt.
Umschau und ueue Nachricliteu.
Bromberg. Die Bromberger Stadtverorduetenversammluug hat ein-
stimmig die Errichtung eines Neubaus für die Stadtbibliotliek beschlossen,
die Bauzeit ist auf ein Jahr veraaschlagt. — Das Juli- August -Heft der
„Mitteihmgen aus der Stadtbibliotbek" Bromberg entliält das Verzeichnis ihrer
laufenden Zeitschriften uud periodischen Sammelwerke.
Antiqnariatskataloge 473
Marbnrg. Der Bericht der Marbnrger Universitätsbibliothek für lOOß
bringt so bezeichueude MitteiUmgen über die Mittel — oder viehuebr den
Mangel au Mitteln — unserer Universitätsbibliotheken, dafs wir den betr. Ab-
schnitt hier im Wortlaute wiedergeben: ,Der Bericht für das Verwaltungs-
jahr 1905 konnte mitteilen, dafs S. Exz. der Herr Minister die Mittel
zur Deckung des Fehlbetrags aus dem Jahre 1904 zum nächstjährigen Etat
(lHüti) anzumelden sich bereit erklärt hatte und dafs die Einsparung im Jahre
1905 bei den so unzureichenden Mitteln nur geringen Erfolg hatte. Leider
hat weder der Etat für 19(i0 noch für 1907 die in Aussicht gestellten Mittel
gebracht, und wider Erwarten ist neuerdings von dem Herrn Minister bestimmt
worden, dafs nicht nur der der Bibliothek zur Ausfüllung überwiesene Betrag
von 500U M., soweit er noch nicht Verwendung gefunden hat, zur Deckung
des Fehlbetrages verwandt werden soll, sondern dafs auch der noch ver-
bleibende Rest des Fehlbetrages i. J. 1907 im Ordinarinm eingespart werden
soll. Da aus dem Extrafonds zur Ausfüllung von Lücken zur Deckung des
Fehlbetrags noch rd 23()1 M. Verwendung finden konnten, sind im Jahre 1907
4212 M. aus den laufenden Mitteln zu decken. Die Bibliothek wird dadurch
in die bedauerliche Notwendigkeit versetzt, für 1907 auf jede Neuanschaffung
zu verzichten und aufserdem einen erheblichen Teil der gehaltenen Zeitschriften
für das laufende Jahr aufzugeben und zwar zunächst ohne Aussicht, diese
Lücken in den Zeitschriftenreihen wieder ausfüllen zu können. — Der Fehl-
betrag war entstanden nicht nur infolge des stetigen Anwachsens der Bücher-
produktion, sondern hauptsächlich auch infolge der ganz aufserordent-
lichen Steigerung der Bücherpreise, die für eine Anzahl seit 1 894 von
der hiesigen Bibliothek gehaltener Zeitschriften (139) für 1904 auf 27Sü Mark
festgestellt wurde, also91°/u in 10 Jahren betrug. Die in dieser Zeit erfolgte
Erhöhung der Etatsmittel erreicht nicht einmal den dafür und für die nötigen
Bindekosten verausgabten Mehrbetrag. Da die hier für 1894 errechnete Summe
nur etwa ein Sechstel des Bücheretats beträgt, so läfst sich erkennen, auch
wenn man nicht überall eine gleich hohe Steigerung der Bücherpreise an-
nehmen kann, wie tief die Kaufkraft der Bibliotheken seit 1894 gesunken ist
und bei der fortschreitenden Verteuerung weiter sinken mufs,^ wenn der
Bücherauschaft'ungsfonds nicht eine sehr erhebliche Vermehrung erfährt." So-
weit der Bericht, dem wir nur zufügen, dafs es auch aufserhalb Marburgs
vielfach wenig gut steht, in Kiel z. B. ist das Ordioarium ebenfalls mit einem
hohen Defizit belastet. Es ist die höchste Zeit, den Universitätsbibliotheken
ausreichende Mittel zuzuführen.
Antiquariatskataloge.
Baer & Co. Frankfurt. Nr 546: Bibliotheca Asiatica (Bibliothek Dr. A.
Sprenger) II: Kleinasien, Cj^peru, Palästina, Syrien, Arabien etc. Nr 1722
— 3514. Nr 550: Numismatik. 2002 Nrn.
Borgmeyer Hildesheim. Nr 18: Bibliotheca theologica. 1540 Nrn.
Centralbuchhaudlung Hamburg. Nr 33: Neue Erwerbungen.' 1027 Nrn.
Freusdorff Berlin. Nr 37 : Deutsche Literatur. UiOl Nrn.
de Marinis & C. Florence. Nr 6: Incuuables et livres ä figures. 242 Nrn.
Edm. Meyer Berlin. Nr 6: Geschichte. 2704 Nrn.
Pech Hannover. Nr 54: Vermischtes. 680 Nrn.
Prager Berlin. Nr 174: Staatsrecht, Verwaltung u. Politik d. Auslandes,
Kirchenrecht, etc. Nr 2197— 3558'.
Taussig & Taussig Prag. Nr 146: Deutsehe Literatur d. 18. u. 19. Jahrh.
S81 Nrn.
Oswald Weigel Leipzig. N. F. Nr 124: Geologie u. Geognosie etc. 2541 Nrn.
Wilder Warschau. Nr 2: Literatura polska, filologia slowianska. 1500 Nrn.
V. Zahn & Jaensch Dresden. Nr 199: Klassische Philologie u. Altertums-
kunde. 1870 Nrn. Nr 200: Europäische Literatur u. Sprachwissenschaft.
2257 Nrn.
474 Persoualuacbrichtcu — Aufrage
»^
Persoiialiiachrichteii.
Berlin KR. Dem Oberbibliuthckar Prof. Dr. Kourad Haebler wurde
von der llispanic Society of America in New York die silberne Medaille ver-
lieluMi, der Ililfsbibliuthokar Dr. Jolianues Fueclisel M-nrde zum ßibliotliekar
an ÜB. (U)ttinii-eu ernannt. — E. des Kais, rateutamts. Dem Vorsteher Dr.
Adolf llamdorf wurde das Prädikat Teclmiseher Kat beigelegt.
Frankfurt a. M. StP. Dem Direktor Kousistorialrat Prof. Dr. Friedrich
Ebrard wurde der Charakter als Geheimer Kousistorialrat verliehen.
Freiburg ÜB. Als Volontär trat ein Eugen Jedele, geb. 21}. Jan.
1S06 Ebingen (Württ ), ev., studierte Tiicologie, erst Vikar, dann Buchhändler.
Göttingen ÜB. Der Oberbibliothekar Dr. Adalbert Koquette starb
nach längerem Leiden am 22. Juli.
Czernowitz ÜB. Der charakterisierte Kustos Dr. Adolf Bucher trat
nicht (wie S. 90 mitgeteilt) in den Kuhestand, sondern starb am 11. Aug. l'JOC).
Anfrage.
Aus der Königl. und Univ. -Bibliothek zu Breslau sind im Jahre 18.^8
7 Handschriften (Beschreibung am Schlüsse) an den damaligen Pegistrator,
nachmaligen Archivar der Stadt Berlin E. Fidiciu (-j- 18S.S) verliehen worden.
Erst vor kurzem ist es gelungen, die lange Zeit hindurch in Vergessenheit
geratene Verleihung an Fidicin festzustellen, dessen Empfangsbescheinigung
noch vorhanden i.st. Fidicin hat die Handschriften nicht nur über jede zu-
lässige Frist hinaus behalten, sondern schliel'slich sogar die Garcaeus-llandschrift
(Nr 1 des Verzeichnisses) im Jahre 1S72 dem Historischen Verein zu Branden-
burg a. H. als „Geschenk" überwiesen. Durch das Entgegenkommen des Ver-
eins ist sie kürzlich wieder in unseren Besitz gelaugt, üeber den Verbleib
der übrigen 0 Handschriften konnte bisher sicheres nicht ermittelt werden.
Da es nicht unwahrscheinlich ist, dafs Fidicin auch diese in ähnlicher Weise
verschenkt hat oder dafs sie aus seinem oder seines im Jahre 19<i0 verstorbenen
Sohnes Nachlafs in den Handel gekommen und dann in öffentliche Samm-
lungen gelangt sind, so richte ich hiermit an die Vorstände der Sammlungen,
denen diese Zeilen zugehen, die Bitte, Nachforschungen in ihren Katalogen
und Beständen veranlassen and mir die etwaige Auftindung einer der Hand-
schriften mitteilen zu wollen. W. Erman.
1. Zach. Garcaei successiones et res gestae praesidum Marchiae. Varia ad
bist. Marchiae Brand. Diplomata Gundlingiana.
2. Historia Marchica coUecta ab Andr. Wolfg. de Runckel a. 170S. Paginae
1019, praeter indicem. — Alia ad bist. Marchicam. — Descriptio geueris,
vitae et mortis Friderici de Trotten.
3. Fascicnlus variarum notitiarum ad historiam Brandenburgicam spectantium.
Folia 348, a diversis manibus scripta.
4. Vortrag der vornehmsten Geschichten u. Handlung der Churmark Branden-
burg, in 5 Büchern, bis auf die Böhmische Linie. Folia 91.
5. Miscellanea Brandenburgica.
Hoc volumine partim libellos impressos, v. c. edicta, programmata etc.
sisteute, continentur Monumenta et epitaphia templi Mariani Berolinensis,
cum descriptione aliorum hujus urbis monumentorum et alia ad historiam
Brandenburgicam excerpta.
6. Märkische Chronik eines Unbekannten, bis 15S0. Folia 80.
7. Exempla seu narrationes variae collectae. Folia 72; inde a fol. 67 occurrunt
historiae ex Marchia Brand.
fol. 74 : Brevis expositio decalogi et varia excerpta theologica. — fol. 85 :
Contenta librorum Seutentiarum. — fol. 92: Qnatuor libri sententiarum
metrice. — fol. 93: Expositio Vae Vae Vae habitantibus in terra, Apocal.
— fol. 124: Sermo b. Bernhardi de crucifixlone domini. — fol. 127: Varii
sermones de tempore et sanctis. — fol. 241: Visio Tindali. — fol. 253:
Tractatulus de poenitentia et varia theologica.
Verlag von Otto Harraasowltz, Leipzig. — Druck von Ehrhardt Kairas, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIV. Jahrgang. 10. Heft. Oktober 1907.
Die Pflichtlieferimgen im Grofsherzogtuiu Hessen.
(Fortsetzung zu Heft 7, S. 291—321.)
3. Das geltende Recht.
a) Starkenburg und Oberliessen.
1. Die Grundlage. Die Verpflichtung der hessischen Verleger zur
Abgabe von Pflichtexemplaren beruht auf den Verordnungen vom
3. Juli 1805 und 30. August 1808, sowie der Ministerialbekannt-
machung vom 5. Oktober 1836. Da aber die Verordnung von 1808
die von 1805 „wiederholt und modifiziert", so hat die ältere Ver-
ordnung der jüngeren gegenüber nur insoweit Geltung, als sie mit ihr
übereinstimmt; sie kann daher als durch diese ersetzt angesehen werden
und scheidet als Quelle des geltenden positiven Rechts in der folgenden
Darstellung gänzlich aus.
In einem ähnlichen Verhältnis wie die Verordnung von 1808 zu
der von 1805 steht zu den älteren „gesetzlichen Bestimmungen" die
Ministerialbekanntmachung von 1836, indem sie die seither geltenden
Bestimmungen mit einigen ,,Modifikationen" „zur Nachachtung ein-
schärft." Konnte aber die Ministerialbekanntmachung von 1836 die
ältere Verordnung modifizieren? Zwischen dem Erlasse beider liegt
die Einführung der hessischen Verfassungsurkunde vom 17. Dezember
182'), deren Artikel 72 bestimmt, dafs „ohne Zustimmung der Stände
kein Gesetz gegeben, aufgehoben oder abgeändert werden könne."
Diese Bestimmung findet auch auf vor konstitutionelle Gesetze An-
wendung.') Ist nun die Verordnung von 1808 ein Gesetz im Sinne
dieser Verfassungsbestimmung, dann kann sie nur mit Zustimmung der
Stände, nicht aber durch eine Ministerialbekanntmachung abgeändert
werden. Daher ist zunächst die Frage zu prüfen: Ist die Verordnung
von 1808 ein Gesetz im Sinne des Artikels 72 der Verfassungs-
urkunde ?
Artikel 72 fafst „Gesetz" nicht im formellen Sinn auf — in
welchem „Gesetz" jeden staatlichen Willensakt ohne Rücksicht auf
1) Vgl. Anschütz, Die gegenwärtigen Theorien über den Begriff der
gesetzgebenden Gewalt und den Umfang des königlichen Verordnungsrechts
nach prenfsischem Staatsrecht. 2. Aufl. Tübingen u. Leipzig 1901. S. 43.
XXIV. IG. 33
476 Die Pfliclitliofeningon im nrofshorzogtiim Hessen
seinen Inhalt bedeutet, zu dem die Zustimmung; der Volksvertretung
erforderlich ist — , sondern im materiellen Sinne, in welchem es
fvlclchbedeutend ist mit Rechtssatz oder Rechtsnorm. ') Namentlich
sind hier solche Rechtsnormen zu erwähnen, welche die Freilieit der
Person und des Eigentums eiuschränUeu (Verf.-Urk. Art. 23).
Die Verpflichtung zur Al)gabe von Pflichtexemplaren stellt sich
als eine Beschränkung der Freiheit des Eigentums dar. Ein staat-
licher Willensakt, der eine solche Verpilichtung anordnet, ist daher
ein Gesetz im materiellen Sinne, mag er nun aus der Zeit nach dem
Erlafs der Verfassungsurkunde oder aus der Zeit vorher stammen.
Hieraus ergibt sich die wichtige Folgerung: Die Verordnung vom
30. August 1808 kann nur durch ein Gesetz im formellen
Sinn abgeändert werden, d. h. eine von dieser Verordnung ab-
weichende Regelung der Verpflichtung zur Al)gabe von Pllicht-
exemplaren kann nur mit Zustimmung der Stände erfolgen.
Die Ministerialbekanntmachung von 1836 bestimmt gegenüber der
Verordnung . von 1808 abändernd, dafs das früher nach Arnsberg zu
liefernde Exemplar an die Bibliothek zu Mainz einzusenden sei. Die
Verpflichtung, ein Exemplar an die Arnsberger Bibliothek abzuliefern,
war mit der im Jahre 1816 erfolgten Abtretung der Provinz West-
falen an Preufsen hinfällig geworden. Es bestand somit nach diesem
Zeltpunkt für die starkenbnrglsclien und oberhessischen Verleger nur
noch die Verpflichtung, zwei Exemplare, nämlich eines an die llof-
blbliothek zu Darmstadt und ein zweites an die Universitätsbibliothek
zu Glefsen zu liefern. Die Wiedereinführung der Verpflichtung der
Ablieferung eines dritten Pflichtexemplars, und zwar an die Stadt-
bibliothek in Mainz, stellte demnach eine Gesetzesänderung dar, zu
der nach Art. 72 der Verf.-Urkunde die Zustimmung der Volksvertretung
erforderlich gewesen wäre. 2) Daher ist die Ministerialbekannt-
machung von 1836 insoweit als nicht rechtsverbindlich an-
zusehen, als sie eine Ablieferungspflicht der starken-
1) Vgl. W. von Calker, Hessische Verfassungsgesetze, Glefsen 1906,
S. 81. Gareis, Das Staatsrecht des Grofsherzogtnuis Hessen, Freiburg und
Tübingen 1884, S. 80. Wie der Kommentator der Hessischen Verfassungs-
urkunde in dem „Beobachter von Hessen bei Rhein" Jahrg. 2, Darmstadt
1833, Sp. 17Sf. zutreffend ausführt, entliält Artikel T'2 „die Regel, dafs ohne
Zustimmung der Laudstiinde keine Verfügung, keine Anstalt, keine Vor-
kehrung der Staatsregierung verbindende Kraft hat, die ein Tun, Unterlassen
oder Dulden bezweckt."
2) Man wende nicht ein, die Ministerialbekanntmachung von 1836 stelle
sich dar als eine Ausführungsverordnung im Sinne des Art. 73 der Verf.-
Urk., wonach „der Grofsherzog befugt ist, ohne ständische Mitwirkung die
zur Vollstreckung und Handhabung der Gesetze [im formellen Sinn] er-
forderlichen Verordnungen und Anstalten zu trefTen." Denn einmal hat eine
solche Verordnung vom Landesherrn unmittelbar auszugehen, und es ge-
nügt nicht, dafs sie, wie die Ministerialbekanntmachung von 1836, ,nach
vorher eingeholter allerhöchster Genehmigung" erlassen wird, und zweitens
kann eine solche Ausführungsverordnung nie eine Aenderung des Gesetzes
verfügen, sie kann nur Anordnungen treffen intra, aber nicht praeter legem.
von Karl Esselbojn 477
burgischen und oberhessischen Verleger gegenüber der Stadt-
bibliothek zu Mainz behauptet.')
Eine an dieser Stelle zu untersuchende Frage von grundsätzlicher
Bedeutung ist die, ob die unentgeltliche Abgabe der Pflichtexemplare,
die nach den Verordnungen von 1805 und 1808 den Charakter von
Studienexemplaren hatten, da sie weder poirzeilichen Zwecken dienten
noch den Schutz des Urheberrechtes bedingten, nicht in Widerspruch
steht mit dem Art. 27 der Verfassungsnrkunde vom 17. Dezember
1820, wonach „das Eigentum für öffentliche Zwecke nur gegen vor-
gängige Entschädigung, nach dem Gesetze, in Anspruch genommen
werden kann." 2) Dieser Artikel bezieht sich nicht blofs auf die Ab-
tretung von Grundeigentum, sondern nimmt, wie der Kommentator der
hessischen Verfassungsurkunde im Beobachter von Hessen bei Rhein 3)
zutreffend ausführt, in seiner Allgemeinheit auch das bewegliche Eigen-
tum unter seinen Schutz.
Der Art. 27 hat dadurch, dafs er den schon im bisherigen deutschen
Recht in Geltung gewesenen Grundsatz der Unverletzlichkeit des Ver-
mögens ausspricht, kein neues Recht geschaffen, sondern nur ein be-
stehendes Rechtsprinzip anerkannt.^) Gleichwohl findet sich derselbe
Grundsatz in einer Formulierung, die in letzter Linie auf Art. 17 der
Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte zurückzuführen ist, in den
neueren Verfassungen ausdrücklich ausgesprochen; so in sämtlichen
deutschen Verfassungsurkunden, die älter als die hessischen sind,
nämlich der bayerischen (vom 26. Mai 1818, Tit. IV § 8, Abs. 1 u. 3), der
badischen (vom 22. Aug. 1818, §§ 13, 14 Abs. 4, 16) und der württem-
bergischen (vom 25. Sept. 1819, § 30), aber auch in späteren, nament-
lich der preufsischen.
1) Als Anzahl der in Hessen -Darmstadt abzuliefernden Pfiichtexemplare
werden 2 Exemplare bereits in der von dem Abg. Dr. Arendt in der Reichs-
tagssitzung vom 20. April 1901 gegebenen Uebersicht über die in den
deutschen Staaten geltenden Bestimmungen über die Abgabe von Pflicht-
exemplaren angeführt (vgl. Stenogr. Bericlite 10. Leg.- Per., 2. Sess. 1900/02,
Bd 3, S, 2269). Da dieser Angabe keinerlei Begründung beigefügt ist, so ist
es zweifelhaft, ob sie in dieser Form beabsichtigt war, oder ob sie nicht auf
einem Druckfehler oder sonstigem Irrtum beruht.
2) In der Sitzung des preufsischen Abgeordnetenhauses vom 16. März
1898 erklärte der Abg. Dr. Arendt, dafs die ohne jede Entschädigung ver-
langte Abgabe von Pflichtexemplaren „den landrechtlichen Anschauungen
widerspreche, wonach da eine Entschädigung zu zahlen sei, wo das Privat-
eigentum im öffentlichen Interesse in Anspruch genommen werde." (Sten.
Ber. Bd 2, S. 1527). Da dem in diesem Einwand in Bezug genommenen
Art. 9 der preufsischen Verf.-Urk. vom ;{1. Januar 1850, der Art. 27 der
hessischen Verf.-Urk. genau entspricht, so hätte dieselbe Einwendung auch
dem hessischen Recht gegenüber gemaclit werden können.
3) .Jahrg. 1, 1832. S. 141. Vgl. auch v. Sarwey, Das Staatsrecht des
Königreichs Württemberg, Tübingen 1SS3, Bd 1, S. 2.^3, wonach sich der dem
Art. 27 entsprechende Art. 30 der württemb. Verf.-Urk. nicht auf die Ab-
tretung von Grundeigentum beschränkt.
4) Gg. Meyer, Lehrbuch des deutschen Staatsrecht. 6. Auf I., bearbeitet
v. Anschütz. Leipzig 1905, S. 813ff.
33*
478 Die Pflichtlieferungen im Grofsherzofirtum Hessen
o'
o
Da in allen diesen Staaten Pfliclitexemplare, die den Cliarakter
von Studienexemplaren haben, ohne Gewährung einer Entschädiguu
erhoben werden oder, wie in Baden bis zum Jahre 1868, erhoben
wurden, so gelit aus dieser ITebereinstimmung deutlich liervor, dafs es
sich bei der Abgabe von Pdichtexcmplaren nicht um eine Inanspruch-
nahme des Privateigentums im Sinne der angeführten Verfassungs-
bestimmungen handeln kann. Diese Bestimmungen bilden die Grund-
Inge und zugleich die Schranken des staatliclien Enteignungsrechtes.
"Wie aber bei der Abgabe einer Steuer nicht von einer Enteignung
seitens des Staates die Rede sein kann, so ist dieses ebenso wenig bei
der Abgabe von Pflichtexemplaren der Fall. Diese stellen eine Ab-
gabe in natura an den Staat dar, sie unterscheiden sich aber dadurch
von den Steuern und sonstigen staatswirtscliaftlichen Einkünften des
Staates, dafs bei ihrer Erhebung jeder wirtschaftliche Zweck
felilt. ') Da nun der Staat berechtigt ist, zur Erfüllung seiner Auf-
gaben von seinen Untertanen persönliche und sachliche Leistungen,
die letzteren in Form von Abgaben der verschiedensten Art, zu ver-
langen, falls die Verpflichtung zur Leistung durch ein Gesetz im
formellen Sinne angeordnet ist, da ferner, wie oben ausgeführt, die
vor Erlafs der Verfassungsurkunde ergangenen Verordnungen über
die Abgabe von Pflichtexemplaren in dieser Beziehung die Bedeutung
von Gesetzen im formellen Sinn erlangt haben, so folgt hieraus, dafs
die unentgetliche Abgabe von Pflichtexemplaren nicht im
Widerspruch mit der Verfassungsurkunde steht.
2. Die Ablieferungspflichtigen. Nachdem die Verordnung
vom 30. August 1808 die im Jahre 1805 „allen inländischen Autoren"
auferlegte Verpflichtung zur Ablieferung „ihrer im Auslande im Druck
erschienenen Schriften" aufgehoben hatte, besteht jetzt nur noch eine
Ablieferungspflicht der „Buchhandlungen in den gesamten Grofs-
herzoglichen Staaten" bezüglich „ihrer eigenen Verlagsschriften".
Ueber den Begriff der Buchhandlungen „in den gesamten Grofs-
herzoglichen Staaten" kann kein Zweifel bestehen; es gehört dazu
jede Buchhandlung, die im Gebiete des Grofsherzogtums eine Geschäfts-
niederlassung besitzt, und zwar auch dann, wenn diese eine Zweig-
niederlassung ist.
Die Worte „eigene Verlagsschriften", die sich sowohl in den
beiden Verordnungen von 1805 und 1808, als auch in der Ministerial-
1) Vgl. Appelius, Ueber die Verpflichtung der Verleger zur Abgabe
von Freiexemplaren. Deutsche Juristenzeitung 3. 1898. 8.404, sowie die zu-
treffenden Austülirungeu von Paalzow im Zbl. f. Bw. 18. 1001. S. 155 u. 404,
nach denen es sich bei den Pfliclitexemplaren überhaupt nicht um eine Steuer,
sondern um eine gemeine öff'entliche Last handelt. Denn die Steuern werden
zur Bestreitung wirtschaftlicher Bedürfnisse des Staates erhoben, und
auch Naturalleistungen kommen, wenn sie den Charakter von Steuern haben,
für den Staat nur als Wertobjekt in Betracht. Dieses Moment fehlt bei den
Pflichtexemplaren, sie werden nicht wegen des durch sie verkörperten Geld-
wertes erhoben und dienen unmittelbar einem kulturellen Zwecke, nämlich
der Erhaltung der inländischen Literatur.
von Karl Esselborn 479
bekanntmachung von 1836 vorfinden, haben Zweifel über die Ab-
lieferungspflicht der Selbstverleger und der Verfasser, die ihre Schriften
in Kommissionsverlag geben, veranlafst. Das Ministerium des Innern
und der Justiz hat sie in Pos. 2 seiner Verfügung vom 16. Februar
1841 verneint, und es läfst sich nicht verkennen, dafs hierfür der
Wortlaut zu sprechen scheint.') Dem Geiste der Verordnung entspricht
aber diese Auslegung nicht, ja sie läuft ihm geradezu entgegen, wie
aus den unhaltbaren Folgerungen hervorgeht, die sich aus ihr ergeben
würden:
1. Würde diese Auslegung dieser Worte der Verordnung von 1805
zu Grunde gelegt, so hätten die inländischen Schriftsteller Schriften,
die sie im Auslande, d. h. aufserhalb der Landgrafschaft, im Druck
erscheinen liefsen, abzuliefern gehabt, wenn sie in fremdem, in Kom-
missions- oder im Selbstverlag erschienen wären; denn die Verordnung
spricht ganz allgemein von den „im Auslande erschienenen Schriften."
Dagegen hätten sie von Schriften, die im In lande im Kommissions-
oder Selbstverlag erschienen wären, keine Pflichtexemplare abzuliefern
gehabt, — eine Folgerung, die im innern Widerspruch mit dem
Geiste der Verordnung steht, aber doch nicht von der Hand gewiesen
werden kann.
2. Eine Sortimentsbuchhandlung, die nur ganz gelegentlich einmal
den Verlag einer Schrift übernimmt, wäre ablieferungspflichtig, da-
gegen nicht eine Buchdruckerei, die dasselbe tun würde.
Die dem Geiste der Verordnung entsprechende Auslegung ist in
dem letzten Fall die, dafs die Buchdruckerei für diesen Fall als Buch-
handlung oder Verleger zu betrachten sei. 2) Dasselbe gilt auch von
dem Selbstverleger und dem Schriftsteller, der seine Schriften in
Kommissionsverlag gibt. Diese Fälle hatten auch die Vertreter der
Giefsener Universität nicht im Auge, als sie die Aufhebung der Ab-
gabepflicht beantragten; die von ihnen angeführten Gründe lassen
1) So wurde ein Ersuchen der Stadtbibliothek zu Mainz an das Grofsb.
Kreisaiut Darmstadt, den Gustav Adolf- Verein zur Ablieferung der von ihm
herausgegebenen Schriften zu veranlassen, am 7. September 1854 abgelehnt,
weil «nur den Buchhandlungen eine Verbindlichkeit zur Abgabe von
Exemplaren ilirer Verlagswerke an die üftentlichen Bibliotheken obliege, und
infolge dessen kein erheblicher Anspruch auf Vereinsschriften, die auf Vereins-
kosten gedruckt würden, von Seiten der öffentlichen Bibliotheken gebildet
werden könne." Aus demselben Grunde leimte das gleiche Kreisamt in
einer Verfügung vom 7. Mai 1S57 die Aufforderung der Mainzer Stadtbiblio-
thek ab, den Herausgeber und Verleger der in Darmstadt erscheinenden
Zeitschrift „Die Muse", Dräxler-Manfred, zur Abgabe eines Pflicht-
exemplars dieser A'eröftentlichung an die Stadtbibliothek zu veranlassen; die
„Muse" erschien nämlich in dem „Privat Verlage" (Selbstverlage) ihres Heraus-
gebers.
2) Dieselbe Entscheidung hat auch das Ministerium des Innern und der
Justiz in seiner Verfügung vuui 1(5. Februar 1S41 gefällt, wonach „auch die
Drucker, wenn sie ein von ihnen gedrucktes Werk in Selbstverlag nehmen,
ihre Verlagswerke an die öffentlichen Bibliotheken abzuliefern verpflichtet
sind, da sie hierdurch in die Reihe der Verlagshandlungen für den speziellen
Artikel eintreten."
•iSO Die rflichtlieferuugcii im Grofshcrzogtiini Hessen
deutlich erkennen, dafs sie nur an solche Fälle gedacht hatten, in
denen Werke in fremdem Vorlag, von dem die Verfasser Honorar
erhalten, erscheinen.
Es ergeben sich hiernach als Ablieferungspllichtige:
1. Verleger, die Schriften anderer in ihren Verlag nehmen.
2. Selbstverleger und Schriftsteller, die ihre Werke in Kom-
missionsverlag geben, falls sie ihren Wohnsitz^) in Starkeuburg und
Oberhessen haben. Denn sie müssen als ablieferungspflichtige Buch-
händler im Sinne der Verordnung, und ihr Wohnsitz als Verlagsort 2)
angesehen werden. Dagegen ist nicht ablieferungspilichtig der Kom-
missionsverleger, denn die von ihm in Kommissionsverlag genommenen
Schriften sind nicht in seinem eigenen Verlage ersclnenen.
Dafs die aus der Invalidenanstalt hervorgegangene Buchhandlung
des liessischen Staatsvcrlags keine andere Stellung hinsichtlich der
Abgabe der Pflichtexemplare einnehmen kann als die übrigen Verleger,
bedarf kaum besonderer Erwälinung.
Schliefslich sei darauf hingewiesen, dafs die Ablieferungspflichtigen
die als Pflichtexemplare zu liefernden Verlagsartikel, ohne eine Auf-
forderung der Bibliotheken abzuwarten, abzuliefern haben und zwar
„gleich nach derselben Erscheinung im Druck", d. h. gleicli nach der
buchtechnischen Fertigstellung. 3) In dieser Ablieferungspflicht ist die
Verpflichtung enthalten, den Bibliotheken auf ihre Aufforderung
Auskunft über ihre Verlagsartikel zu erteilen. Denn ohne diese Pflicht
ist eine Durchführung der Verordnung überhaupt nicht möglich. Da-
gegen kann eine neben der Ablieferungspflicht bestehende, als minus
in dieser enthaltene Verpflichtung zur Anzeige über das Erscheinen
der Verlagsartikel, wie sie Kochendörffer '•) annimmt, nicht aus der
1) Dieses ergibt sich aus der Bedeutung von „inländisch" im Siune
der Verordnung vom 3. Juli 1&05. Dafs dieser nicht der Begriff eines In-
länders im Sinne des Artikels 12 der Verfassungsurkuude zu Grunde liegen
kann, geht schon daraus hervor, dais die Verordnung der Verfassungs-
urkunde zeitlich um mehrere Jahre vorausgeht. Inländisch drückt vielmehr
eine dauernde lokale, aber keine persönliche Beziehung zum Staatsgebiet
aus, es hat nicht die Bedeutung von staatsaugehörig, sondern von „ansässig."
Der sich hieraus ergebende Begriff der Ansässigkeit dürfte sich etwa mit
dem Wohnsitz im Sinne des § 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs decken. Da-
gegen ist, wie sich aus dem Sprachgebrauch ergibt, „nicht ansässig", wer
sich an einem Ort unter Verhältnissen aufhält, die ihrer Natur nach auf einen
vorübergehenden Aufenthalt von längerer Dauer hinweisen, wie z. B. als
Studierender (vgl. Zivilprozefsordnung § 2ü). Vgl. auch das bayerische
Urheberrechtsgesetz vom 28. Juni 18(15, nach dessen §68 jeder Inländer
ablieferungspflichtig ist, wobei aber nicht die Staatsangehörigkeit, sondern die
Ansässigkeit die Qualität als Inländer begründet, Zbl. f. Bw. 18. S. (iOü.
2) Der auf dem Titel der im Kommissionsverlag erscheinenden Schriften
häufig angegebene Wohnsitz des Kommissionsverlegers hat für die Abgabe
von Pflichtexemplaren lediglich die Bedeutung des für sie gleichgültigen
Druckorts.
3) Diese fällt zeitlich vor die Erscheinung im Buchhandel, unter der das
öffentliche Angebot von Vervielfältigungen zu verstehen ist.
4) Buchhandel und Pflichtexemplare, Marburg 1901, S. 11. Uebrigens be-
schränkt Kochendörffer in seinem späteren Autsatze „Nachträgliche Be-
von Karl Esselborn 481
Ablieferungspflicht gefolgert werden. Die Anzeige von dem Erscheinen
eines als Pflichtexemplar zu liefernden Verlagswerks geschieht eben
durch die Ablieferung desselben. Eine solche Anzeigepfliclit kann
nur dann angenommen werden, wenn den Ablieferungspflichtigen die
Ablieferung aus irgend einem Grunde unmöglich geworden ist, beispiele-
weise, wenn die Auflage bei einem Brande vernichtet worden ist, ehe
die den Bibliotheken zukommenden Exemplare an diese abgegeben
worden waren.
Daraus, dafs der Abliefernngspflichtige die Pflichtexemplare „ein-
zusenden" hat, geht hervor, dafs er ihre Ueberbringung nach den
Bibliotheken zu bewerkstelligen, also auch die Kosten der Uebersendung
zu tragen hat.')
3. Pflichten der Bibliotheken. Der Verpflichtung zur Abgabe
von Pflichtexemplaren seitens der Verleger entspricht auf selten der
Bibliotheken die Pflicht zur Aufbewahrung der gelieferten Pflicht-
exemplare, eine Pflicht, die in der Natur der Sache begründet ist 2)
und nur der Vollständigkeit halber hier erwähnt wird. Eine Folge
dieser Pflicht ist übrigens die, dafs die Bibliothek ein als Pflicht-
exemplar geliefertes Verlagswerk auch dann nicht veräufsern darf, 3)
wenn sie es schon vorher auf anderem Wege (z. B. durch Geschenk
des Verfassers oder eines Rezensenten) erhalten hat oder später in
einem schöneren, z. B. besser gebundenen, Exemplar erhält.
Eine weitere den Bibliotheken in den beiden Verordnungen von
1805 und 1808 sowie in der Ministerialbekanntmachung von 1836
ausdrücklich auferlegte Verpflichtung besteht darin, dafs sie dem Ab-
lieferungspflichtigen nach erfolgter Ablieferung einen Empfangsschein,
der eine genaue Bezeichnung der abgelieferten Verlagswerke zu ent-
halten hat, auszustellen haben.
4. Gegenstand der Ablieferung. Den Gegenstand der Ab-
lieferung bilden „die eigenen Verlagsschriften der Buchhandlungen".
Nachdem die Bedeutung des Zusatzes „eigene" vor Verlagsschriften
merkungen über Buchhandel und Pflichtexemplare" im Zbl. f. B\v. 19. 1902.
S. 558 die Anzeigepflieht auf eine Auskunftspflicht auf Aufforderung seitens
der Bibliotheken.
1) Dieses entspricht aucli der gegenwärtigen Uebnng ; nur bei Zeitungen
findet auf Wunsch der Verleger eine Vergütung der üeberweisungsgebühr,
d. h. der Kosten der Zustellung durch die Post, statt. Uebrigens können die
Giefsener und Mainzer Ablieferungspflichtigen neuerdings ihre Pflichtexemplare
an die Grofsh. Hofbibliothek durch Vermittelung der dortigen Bibliotheken
abgeben, ein Modus, der bei dem ständigen Leihverkehr zwischen beiden
Bibliotheken durchaus praktisch ist.
2) In der Sitzung des Preufsischen Abgeordnetenhauses vom 12. Mai HIOI
erklärte der Geh. Ob.-Rg.-R. Dr. Schmidt zutretfend, dafs „es selbstverständ-
lich sei, dafs gegenüber dem Recht auf Pflichtexemplare der Bibliothek eine
Pflicht zur Aufbewahrung vorhanden ist;* vgl. Stenogr. Berichte, 19. Leg.-Per.
III. Sess. 1901. Bd 3. S. 3243.
3) Diese Folgerung beruht nicht auf ausdrücklicher Anordnung, sie
entspricht aber der Billigkeit; an ein gesetzliches Veräufserungsverbot im
Sinne des § 135 BGB. ist jedoch hierbei keineswegs zu denken.
482 Die Pflichtliefernngcu im Grofsh erzogt um Hessen
bereits erörtert worden ist, bleibt hier nur noch zu untersuchen, was
die Verordnung unter Verlagsschriften, deren Begriff nie fest begrenzt
war, versteht. Aus der Absicht und dem Wortlaut der Verordnung
folgt, dafs sie unter „Verlagsschrift" ein „Geistesprodukt" auf dem Ge-
biete der Literatur, d. h. ein literarisclies Erzeugnis oder ein Werk der
Literatur versteht, welches im buchhändlerischen Verlag erschienen ist
oder darin erschienen sein könnte. Doch ist der Begriff nicht zu eng
zu fassen ; die literarischen Eigenschaften können noch so geringer Art
sein. Es fallen beispielsweise auch unter diesen Begriff: statistische, ge-
werbliche und gesellige Druckwerke und Drucksachen, wie Adrefs- und
Geschäftsbücher, Wohnungsanzeiger, Lotteriegewinnlisten, Rang- und
Quartierlisten, Kursbücher, Kalender mit Notizenwerk; dagegen nicht:
Ausarbeitungen rein geschäftlicher Art, wie Warenverzeichnisse, An-
kündigungen, ferner gewerbliche Erzeugnisse wie Druckmuster, Rechnungs-
bücher, Schulhefte. >)
Nach Entscheidungen des Ministeriums des Innnern gehören nicht
zu den Verlagsschriften :
1. Die Generaliensammlungen der verschiedenen Behörden. (Verf.
V. 16. Febr. 1862 pos. 3.) Dem Geiste der Verordnung entspricht diese
Sonderstellung dieser amtlichen Publikationen nicht, da die Behörden
als ihre Verleger anzusehen sind. Dieser Entscheidung fügte das
Ministerium die Begründung bei, dafs diese Veröffentlichungen für die
Bibliotheken keinen Wert hätten und auch nicht für das allgemeine
Publikum bestimmt seien. Diese Begründung kann nicht für zutreffend
erachtet werden, denn 1. haben gerade diese amtlichen Veröffent-
lichungen als Quellenmaterial einen nicht zu unterschätzenden Wert
für die Landesbibliotheken, 2. ist es unmöglich, ein abschliefsendes,
für alle Zeiten gültiges und zutreffendes Urteil darüber zu fällen, ob
ein Druckerzeugnis des Aufbewahrens wert ist oder nicht; 3. endlich
ist, die Staatsverwaltung in dem Mafse öffentlich geworden, dafs Amts-
blätter der Behörden und dergleichen amtliche Publikationen kein
Dienstgeheimnis der betreffenden Behörden mehr bilden.
2. „Rein artistische Werke, insbesondere aus dem Gebiete der
zeichnenden und Tonkunst, insoweit sie nicht Bestandteile eigentlicher
Druckschriften bilden und mit denselben im Druck erscheinen." (Verf.
V. 19. Aug. 1861.) Die Ausschliefsung dieser Werke von der Ab-
lieferungspflicht findet ihre hauptsächlichste Stütze in dem Wortlaut der
Verordnung, wenn auch der allgemeine Ausschlufs von Werken der
zeichnenden Kunst nicht ihrem Geiste entspricht, indem dadurch beispiels-
weise Atlanten, Reproduktionen der sämtlichen Werke eines Meisters
der bildenden Kunst ohne Text, Sammlungen von Ansichten u. dergl.
nicht als Pflichtexemplare geliefert zu werden brauchen.
3/ „Neue unveränderte Auflagen von bereits abgelieferten Pflicht-
exemplaren" (Verf. V. 4. Mai 1858). Diese Ausnahme findet eine Be-
1) Vgl. Voigtländer, die Gesetze betr. das Urheberrecht und das Ver-
lagsrecht. Leipzig 1901. S. 38ff.
von Karl Esselborn 483
gründuDg weder in dem Wortlaut noch in dem Geiste der Verordnung
und ist auch nur dann unbedenklich, wenn es sich um Auflagen und
Ausgaben handelt, die denselben Satz und dieselbe Seitenzählung, wie
die bereits abgelieferten, aufweisen.
Zweifellos unterliegen der Ablieferungspflicht auch Zeitschriften und
Zeitungen. Namentlich ist bei letzteren die^ Ablieferungspflicht wichtig,
da sie, ftir den Tag bestimmt, wie kein anderes Erzeugnis der Drucker-
presse dem gänzlichen Untergange ausgesetzt sind und auch tatsäch-
lich oft gänzlich verschwinden,') obwohl sie in späteren Zeiten, je
nach ihrer Beschaffenheit, wichtige Quellen für die politische bezw.
lokale Geschichte werden können.
5. Erlöschen des Anspruchs auf Abgabe von Pflicht-
exemplaren, insb. Verjährung. Ueber die Verjährung des An-
spruchs der Bibliotheken auf Lieferung von Pflichtexemplaren fehlen
jegliche Bestimmungen. So konnte ein Verleger erklären, er erachte
sich nicht für verpflichtet, Reklamationen, die ältere als ein Jahr vor-
her erschienene Verlagswerke beträfen, Folge zu geben.2) Diese Be-
hauptung entbehrt jeder Begründung. Wenn man bei dem Mangel
einer positiven Bestimmung den Anspruch auf Lieferung von Pflicht-
exemplaren nicht für überhaupt unverjährbar erklären will,'^) so wird
man unter analoger Anwendung der Grundsätze des Privatrechts nur
die regelmäfsige Verjährungsfrist als mafsgebend annnehmen können,
die sowohl im gemeinen Recht, wie nach dem hessischen Gesetz vom
19. März 1853 bezüglich der Verjährung der persönlichen Klagen,
Art. 8, und dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 195 dreifsig Jahre beträgt.
Diese Verjährungsfrist beginnt mit der Entstehung des Anspruchs auf
Ablieferung des Pflichtexemplars, also mit dessen „Erscheinung im
Druck".
Ob der Anspruch auf Lieferung von Pflichtexemplaren auch dann
erlischt, wenn ein trotz bestehender Verpflichtung nicht abgeliefertes
Werk „vergriffen" ist, ist zweifelhaft. Nach einer Verfügung der
akademischen Administrationskommission zu Giefsen vom 31. Januar
1862 ist eine Verlagshandlung, die vergriflene Exemplare nicht liefern
1) Ueber das Verschwinden von Zeitungen vgl. den Artikel „Hessische
Zeitungen" in Jahrgang 5 (Kassel 1891) S. 228fi'. des „Hessenlands", u. Zbl.
f. Bw. S. 1S9]. S. 511.
2) Vgl. die Verfügung des Kreisamts Darmstadt vom 28. April 1888 an
die Universitätsbibliothek in Giefsen, die jenes aufgefordert hatte, einen Ver-
leger zur Ablieferung von Pflichtexemplaren zu veranlassen.
3) Nach Kai US (Die Vorschriften über Pflicht-Exemplare in Oesterreich,
Wien 1891 = Publikationen des Vereins der üsterr.-ungar. Buchhändler
lieft?. S. 28) verjährt die Verpflichtung zur Ablieferung als eine öffentHch
rechtliche überhaupt nicht. In Uebereinstimmung hiermit erklärt Ilitt-
niair („Einholung der Pflichtexemplare und die offizielle Reichsbibliographie"
in den Mitteilungen des üsterr. ^'ereins f. Bibliothekswesen Bd 5. 1901. S. 191)
dafs es nach österreichischem Recht, wo ebenfalls die Bestimmungen über
die Verjährung fehlen, „für die Ablieterung der Pflichtexemplare keine Ver-
jährungsfrist gebe".
484 Die rflichtliefcruugcu im Grofsherzogtum Hessen
kann, verpflichtet, den Wert der Bücher zu ersetzen, i) Da aber eine
solche Schadenersntzpfliclit dem öffentlich -reclitlichen Charakter der
Ablieferungspflicht in keiner Weise entspricht, so dürfte in einem
solchen Falle, wenn man nicht das Erlöschen der Verpflichtung- an-
nimmt, nur die Berechtigung der Bibliotlieken, das nicht abgelieferte
Exemplar auf Kosten des Ablieferuugspflichtigcn antiquarisch zu er-
werben, in Frage kommen.
6. Zwangsmafsregeln. Die Zwangsvollstreckung war von An-
fang an ein bestrittener Punkt, da die Verordnung keine Bestimmungen
über sie enthält. Schon im September 1810 ward der Giefsener
JuristenfakuKät die Frage, „wie die Exekution zu verhängen sei", zum
Votieren vorgelegt. 2) Und hier traten sich die Ansichten der Pro-
fessoren Arens und Jaup gegenüber. Das Votum des ersteren
lautete: „Da der Gegenstand der Verpflichtung bei dem Verbundenen
selbst in natura befindlich ist, so ist m. E. der richtige Weg der Exe-
kution der: ihm die Exemplarien seiner Verlagsartikel mit Gewalt
wegnehmen zu lassen. Die Androhung von Geldstrafen ist nur als
Zwangsmittel für die Erfüllung negativer Plandlungen gesetzlich, und
kann daher hier um so weniger stattfinden, als der andere modus
exequendi für Fälle dieser Art vorgeschrieben ist." Ihm hielt Jaup
entgegen: „Da mir eine Vorschrift dieser Art nicht bekannt ist, da im
Gegenteil bei Exekutionen auf Ablieferung bestimmter Sachen gewöhn-
lich zuerst Straf befehle erlassen werden (Martin, Prozefs, § 261
Note y), 3) so stimme ich, zumal da dem Gerichte die abzuliefernden
Sachen gar nicht einzeln bekannt sind, zuerst auf einen Befehl, über
die geschehene Ablieferung in Zeit von drei Tagen unter einer Strafe
von 10 Thalern sich zu legitimieren."
Die seit Erlassung der Ministerialverordnung vom 5. Oktober 1836
geübte Praxis war die, dafs die Ablieferungspflichtigen, die keine
Pflichtexemplare abgegeben hatten, auf Antrag der Bibliotheksver-
waltungen durch die Kreisämter teils unter Androhung einer Geld-
strafe, teils ohne diese zur Ablieferung aufgefordert wurden. Wie aus
einer der Stadtbibliothek zu Mainz am 31. August 1858 mitgeteilten
Verfügung des dortigen Kreisamts an den Buchhändler C. G. Kunze
vom 28. August liervorgeht, war dieses durch eine Verfügung des
Ministeriums des Innern vom 28. Juli 1858 ermächtigt worden, „bei
fernerer Weigerung der Ablieferung der Pflichtexemplare dem Ab-
lieferungspflichtigen eine angemessene Geldstrafe anzusetzen, und falls
auch dies nicht wirken sollte, die Entziehung der Konzession zum
Buchhandel zu veranlassen."
1) Akten der Grofsh. üniv.-Bibl. Diese nicht mit Gründen versehene
Entscheidung war ohne praktische Bedeutung, da die Administrations-
kommission in derselben Verfügung erklärte, dafs die Sache „in der Erwartung
künftiger pünktlicher Ablieferung der Pflichtexemplare auf sich beruhen ge-
lassen werden solle".
2) Akten der Landesuniversität betr. Pflichtexemplare.
3) Christoph Martin, Lehrbuch des Teutschen gemeinen bürgerlichen
Processes. 3. Aufl. Göttingen lb09. S. 362.
von Karl Esselborn 485
Zu einer zwangsweisen Einziehung der Pflichtexemplare ist es aber
niemals gekommen. Audi ist seit zwanzig Jahren keine Aufforderung
zur Ablieferung von Pflichtexemplaren von einem Kreisamt erlassen
worden, nachdem das Kreisamt Giefsen einem hierauf gerichteten Er-
suchen der Hofbibliotheksdirektion nicht nachkommen konnte, weil es
auf seinen Bericht vom 17. August 1887 ohne Weisung seitens des
Ministeriums geblieben war. Dementsprechend antwortete das Kreis-
amt Darmstadt am 28. April 1888 auf ein ähnliches Ersuchen der
Giefsener Universitätsbibliothek, „dafs den Verwaltungsbehörden kein
Mittel zu Gebote stehe, die Ablieferung von Pflichtexemplaren zu er-
zwingen; insbesondere halte es sich nicht für befugt, eine Strafe, wie
solche die Verordnung vom 30. August 1808 vorsehe, auszusprechen
oder anzudrohen, es sei vielmehr der Ansiclit, dafs die Frage über die
von dem Buchhändler Z. bestrittene Verpflichtung ^) zur Ablieferung
der bisher vergeblicli reklamierten Drucksachen im Rechtswege aus-
zutragen sei."
Um zu dieser wechselnden und widerspruchsvollen Praxis Stellung
zu nehmen, empfiehlt es sich folgende drei Fragen der Reihe nach ins
Auge zu fassen:
1. Wer ist für die zwangsweise Durchführung der Abgabepflicht
zuständig ?
2. Welches Verfahren hat die zuständige Behörde hierbei zu be-
obachten ?
3. Können die für Nichtablieferung vorgesehenen Strafen noch ver-
hängt werden?
Zu 1. Die Zuständigkeit der Kreisämter 2) zur zwangsweisen Durch-
führung der Abgabe von Pflichtexemplaren leitete sich ursprünglich
her aus dem Edikt von 2. Juni 1832, die Organisation der dem Ministerium
des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betr.,
welches in Art. 16, Z. 22 dem Wirkungskreis der Kreisräte die Auf-
sicht über Presse und Buchhandel zuwies.^) Diese Zuständigkeit wurde
auch nicht verändert durch die Kreis- und Provinzialordnung vom
12. Juni 1874, denn nach ihr ist den Kreisämtern der örtliche Vollzug
der staatlichen Aufgaben der inneren Verwaltung überwiesen, soweit
nicht einzelne Funktionen den Ministerien oder technischen Behörden
vorbehalten sind. 4)
1 ) Es handelte sieb namentlich um die Abgabe von Pflichtexemplaren von
Verlagswerken, die früher als ein Jahr vor der Reklamation erschienen waren.
2) Aus der Zustilndigkeit der Verwaltungsbehörde ergibt sich die Unzu-
ständigkeit, der ordentlichen Gerichte. Beweis aus § 13 des Reichs-Gerichts-
verfassuDgsgesetzes, wonach vor die ordentlichen Gerichte alle bürgerliclien
Rechtsstreitigkeiten . . ., für welche nicht . . . die Zuständigkeit von Ver-
waltungsbehörden . . . begründet ist, gehören.
3) Dieses Edikt galt nur in Starkenburg und Oberhessen. Für Rbein-
hessen enthielt die entsprechende Bestimmung das Edikt, die Organisation der
Regierungsbehörden in der Provinz Rheinhessen betr. v. 4. Febr. 1S35.
Art. 9. Z. 22.
4) Zell er, Handbuch der Verfassung und Verwaltung im Grofsherzog-
tum Hessen, Darmstadt 1885, Bd 1. S. 15ü.
486 Die Pflichtlieferungen im Grofsherzogtimi Hessen
Zu 2. Auf das Verfahren sind nicht anwendbar die Bestimmungen
über das Verwaltungszwangsverfaliren. Für dieses war bis zum 1. Mai
1894 die Verordnung vom 2. März 1820, das bei Einbringung der
direkten Steuern in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen zu
beachtende Verfahren betreffend, mafsgebend. ') Diese Bestimmungen
wurden im Laufe der Jahre auf die Beitreibung anderer staatlicher
Gefälle und Abgaben ausgedehnt, nicht aber auf die Beitreibung der
Pflichtexemplare. Aus dem letztgenannten Grunde ist auch das am
1. Mai 1894 in Kraft getretene Gesetz vom 30. September 1893, das
Verfahren der Zwangsvollstreckung im Verwaltungswege betrefiend,
nicht anwendbar, welches sich überdies auch nur auf die Zwangsvoll-
streckung wegen Geldforderungen bezieht.-)
Nach dem gegenwärtigen Stande der hessischen Gesetzgebung ist
für die zn'angsweise Einziehung der Pflichtexemplare Art. 80 der Kreis-
und Provinzalordnung mafsgebend, wonach „der Kreisrat befugt bleibt,
die Erfüllung solclier Verbindlichkeiten des öffentlichen Rechts,^) für
deren Vollzug ein besonderes Verfahren nicht vorgeschrieben ist, zu
erzwingen." •')
1) Für Rheinhessen wurden diese Bestimmungen durch die Verordnung
vom 13. Dezember 1S24 in Kraft gesetzt.
2) Vgl. Cosack, Das Staatsrecht des Grofslierzogtums Hessen, Freiburg
u. Leipzig 1894, S. 57; doch wäre hierdurch die entsprechende Anwendbarkeit
des Gesetzes vom 30. September 1S93, die freilich ausdrücklicli ausgesprochen
sein niüfste, nicht ausgeschlossen, vielmehr würde das Verfahren hierdurch
vereinfacht.
3) Zu diesen gehören unzweifelhaft die Pflichtexemplare.
4) Art. bO Abs. 1 lautet: „Der Kreisrat bleibt auch ferner befugt,
neben der strafgerichtlichen Verfolgung, gefahrbringende oder rechts- und
ordnungswidrige Zustände innerhalb seiner Zuständigkeit zu beseitigen und
deren Entstehung oder Fortsetzung zu hindern und die Erfüllung solcher
Verbindlichkeiten des öffentlichen Rechts, für deren zwangs-
weisen Vollzug ein besonderes Verfahren nicht vorgeschrieben
ist, zu erzwingen. Anordnungen dieser Art sind nur insoweit zu treffen,
als sie im öffentlichen Interesse geboten erscheinen." Nur der gesperrt ge-
druckte Teil dieses ersten Absatzes kommt hier in Betracht, wie sich aus
folgendem Vergleiche mit den §§ 30 und 31 des badischen Polizeistrafgesetz-
buches vom 31. Okt. 1S()3, denen diese Bestimmungen nachgebildet sind (vgl.
I.Landtag, 2. Kammer, Beil. Nr 53. S. 33) ergibt:
§ 30 Abs. 1 . „Neben den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzbuchs
bleibt den Polizeibehörden die Befugnis vorbehalten, auch unabhängig von
der strafgerichtlichen Verfolgung rechts- und ordnungswidrige Zustände inner-
halb ihrer Zuständigkeit zu beseitigen und deren Entstehung oder Fortsetzung
zu hindern."
§30 Abs. 2. „Anordnungen dieser Art sind nur insoweit zu treffen, als
sie im öffentlichen Interesse geboten erscheinen."
§31 Abs. 1. „Ebenso bleibt den mit Polizeigcwalt betrauten Verwaltungs-
behörden die Befugnis aufrecht erhalten, die Erfüllung solcher Verbindlich-
keiten des öffentlichen Rechts, für deren zwangsweisen Vollzug ein besonderes
Verfahren nicht vorgeschrieben ist, auch durch Androhung und Ausspruch
von Geldstrafen ... zu erzwingen ..."
In dem Entwurf des badischen Polizeistrafgesetzbuchs waren der § 30
Abs. 1 und § 31 Abs. 1 des jetzigen Gesetzes in einem Paragraphen so'zu-
sammengestellt, dafs der letztere vor dem ersteren stand. Als aber auf
von Karl Esselboru 487
In der Regel, d. h. wenn das als Pflichtexemplar zu liefernde Ver-
lagswerk im Buchhandel erschienen ist, wird sich die zu erzwingende
Handlung, die Ablieferung der Pflichtexemplare, als eine Handlung
darstellen, die durch Dritte ausgeführt werden kann. In solchen Fällen
„ist der Kreisrat befugt, dieselbe durch Dritte auf Kosten des Schuldigen
ausführen zu lassen", d. h. sie auf Kosten. des Ablieferungspflichtigen
im Buchhandel käuflich zu erwerben (Art. 80 Abs. 2). ') Ist das Werk
nicht im Bachhandel zu haben, so stellt sich die Abgabe des Pflicht-
exemplars als eine Handlung dar, die nicht durch Dritte ausgeführt
werden kann. Dann „ist der Kreisrat berechtigt, dem Schuldigen
Geldstrafe bis zu 90 Mark, soweit möglich durch schriftliche Verfügung
oder durch Eröff"nung zu Protokoll, anzudrohen." (Art. 80 Abs. 3.)
Für das weitere Verfahren kommen folgende Bestimmungen des
Artikels 80 in Betracht:
Abs. 5 Satz 1 u. 2. „Der Androhung von Zwangsmafsregeln ist immer
eine bestimmte Frist, binnen deren der Gehorsam erwartet wird, beizufügen.
Innerhalb dieser Frist, beziehungsweise innerhalb zehn Tagen nach Aus-
führung einer Zwangsmafsregei, steht dem Betroffenen der Rekurs an den
Provinzialausschufs zu, der darüber zu erkennen hat, ob die angegriffene Ver-
fügung gesetzwidrig oder unzulässig war."
Abs. G. „Die angedrohte Geldstrafe ist von dem Gericht auf Antrag des
Kreisrats auszusprechen, wenn die zureichende Eröffnung des Polizeibefelils
an die zur Bestrafung angezeigte Person und die Uebertretnug des Polizei-
befehls durch dieselbe erwiesen ist."
Abs. 7. „Ueber den Ersatz der durch solche Polizeimafsregeln entstandenen
Kosten hat in allen Fällen .der Kreisrat, vorbehaltlich der binnen zehn Taj^en
nach Zustellung der Anforderung zulässigen Berufung an den Provinzial-
ausschufs, zu erkennen und das Erkenntnis durch Beitreibung auf dem Ver-
waltungswege vollziehen zu lassen."
Hierzu sei noch bemerkt, dafs die Entscheidung des Provinzial-
ausschusses über die Kosten einer Polizeimafsregel (Art. 80 Abs. 7)
nach Art. 111 Abs. 1 der Kreisordnung endgültig ist, während in den
Fällen, in denen die Entscheidung des Provinzialauschusses sich auf
die Gesetzwidrigkeit oder Unzulässigkeit einer Polizeimafsregel bezieht
(Art. 80 Abs. 5), gegen die Entscheidung des Provinzialausschusses ein
Rekurs an das Ministerium des Innern stattfindet (Art. 111 Abs. 3).
Zu 3. Was zunächst die „den Umständen angemessene Strafe" an-
langt, mit der nach der Verordnung vom 30. August 1808 „in Kontra-
einen Antrag in der zweiten Kammer der jetzige § 30 Abs. 2 eingeschaltet
wurde (vgl. Stumpf, Die neue Polizei-Gesetzgebung im Grofsherzogtum
Baden. 2. Auf 1. Mannheim 1865, S. 101), wurde logischer Weise die jetzige
Trennung und Umstellung vorgenommen, weil diese Einschaltung auf die Er-
zwingung von Verbindlichkeiten des öffentlichen Rechts bezogen, etwas
Ueberflüssiges und Selbstverständliches gesagt haben würde, da das öfifent-
liche Interesse an ihrem zwangsweisen Vollzug in ihrem Begriff' liegt. Ferner
geht aus der Fassung des badischen Polizeistrafgesetzbuches deutlich hervor,
dafs die Erfüllung der dort behandelten Verbindlichkeiten des öffentlichen
Rechts auch dann durch Geldstrafen erzwungen werden können, wenn
ihre Nichterfüllung keiner strafrechtlichen Verfolgung unterliegen könnte.
1) In diesem Fall würde der Ablieferungspflichtige die Differenz zwischen
dem Ladenpreis und dem Preis, zu welchem dem Sortimenter das Werk über-
lassen wird, verlieren.
488 Die rflichtllefcrungen im Grofslicrzogtnm ricsscn
vcntionsfiillen die Renitenten angesehen werden sollen", so ist diese
Straf bestinuiumg hinfällig geworden, weil nach § 2 des Reichsstraf-
gesetzbuches, wonach eine Handlung nur dann mit einer Strafe belegt
werden kann, wenn diese Strafe gesetzlich bestimmt war, bevor die
Handlung begangen war, alle Landesgesetze mit absolut unbestimmter,
d. h. durchaus dem richterlichen Ermessen überlassener Strafandrohung,
ungültig geworden sind. ')
Da die in der Verfügung des Ministeriums des Tunern vom 28. Juli
1858 vorgesehene Entziehung der Konzession 2) zum Buchhandel nur
unter dem Gesichtspunkt „einer den Umständen angemessenen Strafe"
möglich war, so hörte auch diese Möglichkeit mit der Einführung des
ReichsstrafgesetzbucliS auf.
b) Rheinhessen.
1. Die Grundlagen. Dieselbe Bedeutung wie die Verordnung
vom HO. iVugust 1808 für die beiden rechtsrlieinischen Provinzen haben
für Rheinhessen Artikel 6 des Gesetzes vom li). Juli 1793, soweit er
nicht durch Art. 48 des Dekrets vom 5. Februar 1810 abgeändert
worden ist, und dieser Art. 48 selbst.
Die nach Art. 6 zu liefernden Pilichtexemplare hatten den Charakter
von Schutzexemplaren insofern, als von ihrer Hinterlegung der dem
Urheberrechte gewährte rechtliche Schutz abhing, 3) zugleich aber auch
1) Frank, Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. ^. u. 4. Aufl.
Leipzig 1903. S. 19.
2) Ohne Aenderung des bisherigen Recbtszustandes hatte ein auf Grund
des Gewerbestouergesetzes vom 1(3. Juni 1827 erlassene Verordnung vom
1. Dezember desselben Jahres die Errichtung einer Buchhandlung, Buch-
druckerei oder Lithoojraphie, sowie einer Leih- und Lesebibliothek von der
Erlaubnis derjenigen höheren Administrativbehörde, die bisher die Konzession
zu erteilen hatte, abhängig gemacht. Diese Kouzessionspflicht fiel, wie das
Ministerium des Innern in einem Ausschreiben vom 30. August 1848 (Amts-
blatt Nr 23) an sämtliche Grofsh. Regierungskommissionen ausdrücklich aner-
kannte, durch die in dem Gesetze vom 16. März 1S48 verkündete Freiheit
der Presse weg. Aber schon der am 7. September 1S54 in Hessen ver-
kündete Bundesbeschluls vom 6. Juli 1854 führte die KonzessiouspÜicht wieder
ein, die auch von der VerordiiuDg vom 4. April 1850 und dem Prefsgesetz
vom 1. August 18Ü2 beibehalten wurde.
.S) Ueber die Auslegung der Worte „taute de quoi il ne pourra etre en
justice pour la poursuite des contrefacteurs" bestehen zwei Ansichten, die
eine, wonach die Ablieferung der Pflichtexemplare das geistige Eigentums-
recht erst entstehen läfst, und die andere, wonach die Ablieferung nur die
Voraussetzung der Aktionskraft dieses Rechts ist. Die erste Ansicht wird
namentlich von einer königlichen Verordnung vom 24. Oktober 1814 aner-
kannt, welche in Art. 9 bestimmt: Le recepisse detaille qui en (d.h. über
die Ablieferung) sera deiivre ä l'auteur fournira son titre de propriete, cou-
formement aux dispositions de la loi du 19 Juillet 1793. Die zweite Ansicht,
die Renouard (a. a. 0. II. S. 372 ff.) und Kohler (a. a. 0. S. lOG) vertreten,
verdient den Vorzug, 1. weil beispielsweise Werke der Literatur, die an die
Oeffentlichkeit gekommen waren, ohne gedruckt worden zu sein (Dramen,
Vorlesungen), auch den Schutz des Gesetzes von 1793 genossen (vgl.
Renouard II. S. 379f), 2. weil sonst die in dem Gesetze vorgesehene Ueber-
tragung des Urheberrechts an einem noch unveröffentlichten Werke un-
vou Karl Esselborn 489
den Charakter von Studienexemplaren insofern, als der Hinterlegung, wie
aus der Forderung zweier Exemplare ohne weiteres hervorgeht, da-
neben der Zweck der Vermehrung der den Studien dienenden öffent-
lichen Sammlungen zu Grunde lag. Dem Zusammenhang der Ab-
lieferung der Pflichtexemplare mit dem Autorschutz entsprechend waren
diejenigen ablieferungspflichtig, denen die Vorteile dieses Schutzes zu
Gute kamen, nämlich die Autoren und Verleger.') Da sich das Gesetz
von 1793, wie sich aus Art. 1 ergibt, in gleicher Weise auf Werke
der Literatur, der Musik, 2) sowie der Mal- und Zeichenkunst bezog,
so erstreckte sich die Ablieferungspflicht auf alle diese Gebiete.
Demgegenüber haben die nach Art. 48 zu liefernden Pflichtexemplare
vorwiegend den Charakter von Zensurexemplaren. Deshalb trifl't die
Ablieferungspflicht nicht die Autoren und Verleger, sondern die
Drucker und beschränkt sich auf Druckschriften. Daneben haben aller-
dings diese Pflichtexemplare auch den Charakter von Studien- und
von Schutzexemplaren. Letzteres ist jedocli bestritten. Die verneinende
Ansiclit behauptet, dafs Art. 6 in ganzem Umfange neben dem Art. 48
fortbestehe, so dafs nur die auf Grund des Gesetzes von 1793 erfolgte
fakultative ■') Ablieferung von zwei Exemplaren den Schutz des Urheber-
rechts bewirke, nicht aber die auf Grund des Art. 48 bewirkte von
fünf Exemplaren. Denn eine Aufhebung des Art. 6 durch Art. 48
mtifste durch einen zwischen beiden Bestimmungen obwaltenden förm-
lichen Widerspruch veranlafst sein. Ein solcher aber läge nicht vor,
da die erste Gesetzesstelle die Ablieferungspflicht dem Autor bezw.
dem Verleger auferlege, die zweite aber dem Drucker. Das Dekret
von 1810, welches die Ueberschrift: Reglement sur l'imprimerie et la
librairie führe, habe, weit entfernt den Druck von Werken zu erleichtern,
in Wirklichkeit vielmehr die Absicht, die Schwierigkeiten zu verviel-
fältigen und Autoren oder Drucker einer strengen Zensur zu unter-
werfen; ferner verlange das Dekret nicht blofs die Ablieferung von
neuen Werken, sondern auch bereits veröffentlichten, deren Schutzfrist
noch laufe oder abgelaufen sei; auch anonyme Werke seien nach
ihm abzuliefern; aufserdem verlange das Dekret in dem Falle, dafs
der Buchdrucker seinen eigenen Namen angibt, gar nicht die Angabe
des Verfassers, der dem Buchdrucker oftmals unbekannt sei, weswegen
in solchen Fällen das literarische Eigentum des Verfassers überhaupt
nicht sichergestellt werden könne, und schliefslich vermöchte nur das
dem Autor, nicht das dem Drucker ausgestellte Attest die Klagbarkeit
des Urheberrechts zu begründen.^)
möglich wäre nach dem Satze nemo plus iuris transferre protcst quam
habet ipse.
1) Renouard II. SS. 376. 3S2.
2) Diese waren nach dem Gesetz von 1793 zur Begründung der Klag-
barkeit des Urheberrechts des Komponisten ohne Unterschied, ob die Musik mit
Worten begleitet war odernicht, abzuliefern; so mit Recht Renouard IL S. 381.
3) Renouard II. S. 379.
4) Arret de la cour royale de Besancon vom 9. Febr. 1832. Renouard
IL S. 376 f.
490 Die PflichÜieferungen im Grorsherzoortiim Hessen
ti'
üie soeben angeführte Ansicht ist in der Praxis der französischen
Gericlite durch eine andere zurückgedrängt worden, welche die auf
Orund des Art. 48 erfolgte Hinterlegung für genügend zur Begründung
der Klagbarkeit des Urlieberrcclits und somit den Art. 6, soweit es
sich um die Hinterlegung von Druckschriften handelt, durch den
Art. 48 für aufgelioben hält, indem sie den Drucker als den gesetz-
lichen Vertreter (intermikliaire) des Verfassers oder des Verlegers hin-
sichtlich der diesem durch Art. G des Gesetzes von 1793 auferlegten
Verpllichtung ansieht.') Sprechen für diese Ansicht, was die Praxis
der Gerichte anlangt, hauptsächlich die unhaltbaren Folgen, die sich
aus der vorher entwickelten Meinung ergeben, so entspricht sie doch
auch dem Geiste des Dekrets von 1810, welches tatsächlich den Art. G
des Gesetzes von 1793 durch seinen Art. 48 zu ändern beabsichtigt
liatte, denn andernfalls wäre es gar nicht erklärlich, weshalb in
Art. 48 auch ein Exemplar für die Bibliothek gefordert würde.
Hieraus folgt, dafs auch vom Standpunkt der zuletzt entwickelten
Ansicht Art. 6 des Gesetzes von 1793 in folgenden Punkten nicht
■b"-
durch den Art. 48 des Dekrets von 1810 aufgelioben ist:
1. bezüglich der Ablieferung von Musikalien und Stichen;
2. bezüglich der von dem Bibliothekar der Nationalbibliothek über
die erfolgte Ablieferung auszustellenden Bescheinigung.
In diesem Umfange hat auch Art. 6 in Rheinhessen Geltung er-
langt. Diese Geltung beliielt er auch dann, als das Gesetz vom
23. September 1830 zur Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller
und Verleger diesen Recliten ohne weiteres, und nicht erst nach Hinter-
legung von Pflichtexemplaren, Rechtsschutz gewährte und die in dem
Grofsherzogtum oder einzelnen Teilen desselben über diese Materie
bestandenen Gesetze aufhob. Denn, wie erwähnt, hatten die auf Grund
des Art. 6 abgelieferten Pflichtexemplare nicht blofs den Zweck der
Sicherstellung der Urheberrechte, sondern auch den der Vermehrung
der öffentlichen Sammlungen, sie waren nicht nur Schutz, sondern auch
Studienexemplare.
Dafs die hessische Regierung von der durch Art. 6 gewährten Be-
fugnis zur Erhebung von Pflichtexemplaren von Musikalien und ge-
stochenen Werken absieht, dafs insbesondere die Ministerialbekannt-
1) Da die Ansicht, welche ein Nebeneinanderstehen der fakultativen Ab-
lieferung auf Grund des Gesetzes von 1793 und der obligatorischen des
Art. 48 annimmt, die jüngere ist, so hätte die Annahme dieser Ansicht die
praktisch bedenkliche Folge gehabt, dafs alle Urheberrechte, die nach der
bisherigen Praxis durch die Ablieferung von Pfliehtexemjjlaren auf Grund des
Art. 48 oder der mit diesem im Prinzip übereinstimmenden Bestimmungen
der Verordnungen vom 24. Oktober 1814 und 9. Januar IS'iS die Klagljarkeit
erworben und besessen hätten, diese auf einmal wieder verloren haben
würden. Deshalb entschied am I.März 1834 der Pariser Kassationsgerichts-
hof, „que pour conserver aux auteurs ou ä leurs cessionaires la propriete
litteraire, il suffit que les formalites 6tablies par les lois et reglements de
1810, 1S14 et 1828 aient ete accomplies", eine Entscheidung, die nach
Renouard späterhin die konstante Rechtsprechung der Gerichte in ähnlichen
Fällen geworden ist. Vgl. Renouard II. S. 377 — 379.
von Karl Esselbq.rn 491
mucliung vom 5. Oktober 1836 dieses Gesetz gar nicht erwähnt, hindert
nichts an der fortdauernden Gültigkeit seines 6. Artikels, für die die-
selben Gründe sprechen wie für diejenige des Art. 48. Gleichwohl
wird in der folgenden Darstellung der Uebersichtlichkeit halber das
Gesetz von 1793, welches deshalb an dieser Stelle so ausführlicli be-
handelt worden ist, nicht berücksichtigt.
Die nunmehr auftretende Frage lautet: Inwieweit hat Art. 48 des
Decret imperial für Rheinhessen Geltung erlangt?
Dieses französische Gesetz enthält aufser dem Art. 48 Bestimmungen
über die Zulassung zum Buchdrucker- und Buchhändlergewerbe
(Art. 3—9. 29—33), über die Zensur (Art. 1. 2. 10—28) und über
den Schutz des geistigen Eigentums (Art. 39. 40). Diese verschiedenen
Bestandteile des französischen Gesetzes sind genau auseinanderzuhalten,
da dieses nicht in seinem ganzen Umfange in Rheinhessen Geltung er-
langen konnte. Da das Besitzergreifungspatent vom 8. Juli 1816 den
neuen Landesteilen die Prefsfreiheit zusagte,') so kamen die Bestimmungen
1) Im Anfange der hessischen Herrschaft genofs Rheinhessen wirklich
die Wohltaten der Prefsfreiheit (vgl. 14. Landtag, 2. Kammer, Beil. 323, S. 123).
Aehnlich scheint der tatsächliche Zustand in den beiden rechtsrheinischen
Provinzen gewesen zu sein, obwohl in ihnen ältere Zensurvorschriften be-
standen hatten, wie z. B. Tit. 17 § 6. Tit. 10 §§ 2—4 der Giefsener Statuten
von 1029, Art. IV der General- und Hauptverordnung vom 22. Febr. 1720
(Zit. Ausg. S. 12), sowie eine im Grofsli. Haus- und Staatsarchiv befindliche
Verfügung vom 28. Juni 1715 an den Hof buchdrucker zu Darmstadt, dafs
„hinführo ohne des zeitigen Rectoris an Unserm hiesigen fürstl. Paedagogio
M. Arnoldi vorherige censiir und correctur nichts gedruckt werden solle."
Eine Aenderung brachte der durch Bekanntmachung vom 11. Oktober 1SI9
(Reg.-Bl. S.Siff.) eingeführte Bundesbeschlufs vom 20. September 1S19, nach
welchem „Schriften, die in Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen,
sowie solche, die nicht über 20 Bogen stark waren, nicht ohne Vorwissen
und vorgängige Genehmhaltuug der Landesbehörden zum Druck befördert
werden durften." Diesem Beschlufs, der nur fünf Jahre in Wirksamkeit
bleiben sollte, wurde durch einen weiteren, in Hessen ebenfalls eingeführten
Bundesbeschlufs vom 16. August 1824 fortdauernde Kraft bis zum Zustande-
kommen eines definitiven Prefsgesetzes verliehen. Da die im Dezember 1832
in der zweiten Kammer von mehreren Abgeordneten gestellten Anträge um
Verwirklichung der im Art. 18 der Deutschen ßundesakte verheilsenen und
in Art. 3.t der Verf.-Urk. garantierten Prefsfreiheit, sowie um Vorlage eines
Gesetzentwurfes über die Polizei der Presse und Bestrafung der Prefsvergehen
betreffend (vgl. 5. Landtag, 2. Kammer, Prot. Bd 1. S. llf. Beil. 1. Nr 20— 22.
S. 119ft., Beil. 4. Nr 512. S. 512f)'.), keinen Erfolg hatten, so behielt dieser
Bundesbeschlufs Geltung bis das Edikt vom O.März 1848 die Freiheit der
Presse und die Aufhebung der Zensur verfügte, eiue Bestimmung, die durch
Gesetz vom 10. März 1848 mit dem Zusätze, dafs die Zensur auch nie wieder
eingeführt werden dürfe, unter die Garantien der Verfassung gestellt wurde.
Da dieses Gesetz keine Vorkehrungen gegen die Mifsbräuche der Prefsfreiheit
traf, wurde am 4. Oktober 1850 auf Grund des Art. 73 der Verf.-Urk. eine
Verordnung, welche solche Bestimmungen enthielt, auf sechs Monate erlassen
und bald darauf den Ständen der Entwurf eines Gesetzes gegen den Mifs-
braueh der Presse vorgelegt. Die Beratung über diesen Entwurf wurde nicht
zu Ende geführt, weil ein Bundesprel'sgesetz in Aussicht stand. Deshalb
wurde durch Verordnung vom 27. März 1851 angeordnet, dafs die Verordnung
vom 4. Oktober 1850 bis zum Erlafs eines Gesetzes zum Schutz gegen den
XXIV. IG. 34
492 Die Pfliclitliefonmgeu im Grofslicrzogtiim Hessen
des französisclien Gesetzes, die sich auf die Zensur bezogen, in Weg-
fall. Dagegen bestanden die Bestimmungen über den Autorsclmtz und
über die Pflichtexemplare zu Recht. Letztere jedoch nur zum Teil,
und zwar insoweit nicht mehr, als sie mit der Zensur in notwendigem
Zusammenhang standen. Die beiden Exemplare, die der diiecteur
gencral de la librairie und der Polizcipräfekt in Paris bezw. der
Departementpräfekt ') crliielten, dienten ausschliefslich ])olizeilichen
Zwecken und konnten deshalb wegen der bestellenden Prefsfreihcit
nach dem Grundsatz cessante ratione legis cessat lex ipsa nicht mehr
verlangt werden. Ebenso fiel die Verpilichtung zur Ablieferung eines
Exemplars an den Staatsrat weg. Dieser, eine neben dem Ministerium
selbständig bestehende Behörde, war unter dem ersten Kaiserreiche
ein llauptorgan für die Beratung der Gesetze und Verordnungen, deren
Redaktion ihm oblag, und zugleich richterliche Instanz für eine An-
zahl der wichtigsten Fragen des Verwaltungsrechts. 2) Eine entsprechende
Instanz bestand in dem Grofsherzogtum Hessen im Jahre 1816 nicht,
Mifsbrauch der Presse in Kraft bleiben solle. Das in Aussicht gestellte
Bundesgesetz erschien dann wirklich iu Form des bereits erwähnten Bundes-
bcschlusses vom (>. .Tidi 1^54. Nacli diesem niufste „von jeder die Presse
verlassenden Druckschrift vor deren Ausgabe, oder mindestens sobald die
Austeilung oder Versendung begann, ein Exemplar der von der Landes-
regierung dazu bestimmten Behörde überreicht werden." Da durch Art. 2
des Kintiihrungsgesetzes vom 30. Oktober 1855 zum Polizeistfafgesetzbuchc
vom gleichen Tage vom I.Mai ISSO ab alle über die Bestrafung von Polizei-
übertretungen iu Gesetzen und Verordnungen enthaltenen Bestimmungen er-
löschen sollten, und hiernach die prefspolizeilichen Straf bestimmungen
der Verordnung vom 4. Oktober 1850, — die in Kraft geblieben waren, da
der Buudesbesehlufs nur die von den Strafgesetzgebungen der Einzelstaaten
mit Strafe zu bedrohenden Tatbestände formulierte, ohne selbst Strafan-
drohungen zu enthalten, — ihre Gültigkeit verloren haben würden, so wurden
sie durch eine Verordnung vom 7. April 1856 ersetzt. Hiernach war von
jeder Nummer, jedem Heft oder Stück einer periodischen Zeitschrift eine
Stunde vor deren Ausgabe ein mit der eigenhändigen Unterschrift des ver-
antwortlichen Redakteurs versehenes Exemplar von dem Verleger dem
Kreisamte oder dem von dem Kreisamte hierzu bestimmten Polizeibeamten
zu überreichen; sonstige Druckschriften waren 24 Stimden vor der Ausgabe
gegen Empfaugsbescheinigimg, an die genannte Behörde abzuliefern, wenn
sie weniger als 20 Druckbogen stark waren. Zum einseitigen Erlafs von Be-
stimmungen zur Bestrafung von Prefsverbrechen und -vergehen war die
Regierung nicht befugt, deshalb legte sie am 10. Februar ISGi den Ständen
den Entwurf eines Gesetzes über die Presse, insbesondere die Prefsvcrgehen
vor (vgl. 16. Landtag, 2. Kammer, Beil. Bd 4. Nr 305 u. 306), der am 1. August
1862 Gesetz wurde. Dieses Gesetz, welches die noch in Wirksamkeit be-
findlichen Teile der Verordnung vom 4. Oktober 1850 (Art. 1—1"), sowie die
A'erordnung vom 7. April 1856 aufhob, verlangte in ähnlicher Weise wie diese
Ueberwachungsexemplare, die aber sowohl bei periodischen, als auch
bei anderen Schriften erst mit Beginn der Ausgabe abzuliefern waren,
und wurde seinerseits durch das jetzt noch geltende Reichsprefsgesetz vom
7. Mai 1874 ersetzt.
1) Saalfeld, Staatsrecht von Frankreich, Göttingec 1814. Bd 2. S. 231 f.,
Bd 1. S. 221f.
2) V«l. Saalfeld a.a.O. Bdl. S.206ff.; Schulze, Lehrbuch des Deutschen
Staatsrechtes, Leipzig 1881, Bd 1. S. 304.
von Karl Esselb&rn 493
sondern wurde erst im Jalire 1821 gebildet.^) Dagegen gab es für
die beiden übrigen Exemplare entsprechende bezugsberechtigte Behörden:
dem Ministerium des Innern entsprach das geheime Staatsministerium
und der kaiserlichen Bibliothek die Grofsherzogliche llofbibliothek.
Nach der Neuorganisation der hessischen obersten Staatsbehörden im
Jahre 1821 wurde bezugsbereclitigt für das dem geheimen Staats-
ministerium zukommende Exemplar das Ministerium des Innern und
der Justiz, von dem die Ministerialbekanntmachung von 1836 ausge-
gangen ist. Dieses konnte das ihm zukommende Exemplar einer Biblio-
thek zuwenden, aber nicht die Verpflichtung zur Ablieferung dreier
Exemplare einführen. Hierzu wäre, aus denselben Gründen wie bei
der Wiedereinführung der gleichen Verpflichtung in Starkenburg und
Oberhessen, ein Gesetz im formellen Sinne erforderlich gewesen. Die
Ministerialbekanntmachung von 1836 ist also weiterhin insoweit un-
gültig, als sie die Ablieferung von mehr als zwei Exemplaren den
rheinhessischen Buchdruckern vorschreibt. Die Berechtigung der Grofsli.
Hofbibliothek zum Empfang eines Pflichtexemplars seitens der letzteren
ist unbestreitbar, zweifelhaft ist es jedoch, ob das dem Ministerium des
Innern nach wie vor zustellende Exemplar an die Stadtbibliothek zu
Mainz oder an die Universitätsbibliothek zu Giefsen abzuliefern ist.
Für die Ablieferung an die Mainzer Stadtbibliothek würde namentlich
ihre Eigenschaft als Provinzialbibliothek von Rheinhessen sprechen ;
bei der gegenwärtigen Rechtslage erfüllt jedenfalls ein rheinhessischer
Drucker durch Ablieferung eines Exemplars an die Hof bibliothek und
eines zweiten an die Universitätsbibliothek oder die Stadtbibliotliek
die ihm obliegende Ablieferungspflicht. 2)
2. Die Ablieferungspflichtigen. Dem prefspolizeilichen Zweck,
den das kaiserliche Dekret von 1810 in erster Linie mit der Fest-
setzung der Ablieferungspflicht verband, entsprach es, dafs es nicht
die Verleger, sondern die Drucker zur Ablieferung verpflichtete.
Hierdurch wird natürlich für die Bibliothek in Fällen, in denen die
Ablieferungspflichtigen nicht unaufgefordert ihrer Verpflichtung nach-
kommen, die Einziehung der Pflichtexemplare sehr erschwert, ja oft-
mals unmöglich gemacht, da ihnen jede Kontrolle über die Druckereien
fehlt und überdies in den Bibliographien nur der Verleger, nicht aber
der Drucker angegeben ist. Ausserdem besteht die Möglichkeit,
1) Verordnung über die Organisation der obersten Staatsbehörde vom
28. Mai 1821 IX. X; aufgehoben wurde der Staatsrat durch das Gesetz, das
oberste Verwaltungsgericht betreffend, vom 11. Januar IS75 Art. 17.
2) Eine Verpfflchtuug der rheinliessisclien Drucker, mehr als zwei Exemplare
abzulietern, kann nicht damit begründet werden, dal's im Jalire 1819 die
Zensur eiufiefülirt und im Jahr 1821 ein Staatsrat ins Leben gerufen wurde.
Auf Grund der französischen Gesetzesbestimmung konnten bei entsprechender
Anwendung derselben auf die hessisch gewordenen Landesteile im Jahre lSl(j
nur zwei Pflichtexemplare von den Druckern verlangt werden. Jede Acnderung
an dieser Anzahl stellte eine Gesetzesänderung dar, die seit Erlafs der Xer-
fassungsurkunde gemäfs des Art. 72 derselben nur unter Mitwirkung der
Volksvertretung vorgenommen werden konnte.
34*
494 Die Pfliclitllefernugen im Grofshcrzogtnm Hessen
dafs, wenn ein grüfseres Werk der Zcitcrspaviiis lialber melireren
Druckereien partieweise gleiclizeitig zum Druck übergeben wurde, es
unvollständig abgeliefert wird, und, falls nicht sämtliche Druckereien
sich in Rheinhessen befanden, nicht einmal vollständig verlangt
werden kann.
Ebenso wie die Ablieferungspfliclit, so besteht aucli die Auskunfts-
pllicht gegenüber den Bibliotheken in Rheinhessen nur auf Seiten der
Drucker, nicht auch seitens der Verleger. Nach der scitlicr geübten
Praxis werden zwar die Verleger zur Ablieferung ihrer in rhein-
hessischen Druckereien hergestellten Verlagswerke aufgefordert. Soweit
die Verleger dieser Aufforderung nachkommen, beruht dies auf einem
freiwilligen Entgegenkommen ihrerseits, eine Pflicht besteht auf ilirer
Seite weder zur Uebersendung der Pilichtexemplare noch zur Aus-
kunfterteilung darüber, welche ihrer Verlagsartikel in rheinhessisclien
Druckereien hergestellt sind. Im übrigen gilt von der Auskunftspiliclit.
der Drucker das über die der Verleger in den rechtsrheinisclien Pro-
vinzen Gesagte.
Ueber den Zeitpunkt, an welcliem die Ablieferung zu erfolgen hat,
enthält das Dekret von 1810 keine ausdrückliche Bestimmung. Da
aber die Drucker alsbald nach Fertigstellung des Drucks die Auflage
an die Verleger abgeben, so sind die Pflichtexemplare in Rheinhessen
ebenso wie in den beiden anderen Provinzen „gleich nach ihrem Ii]r-
scheinen im Druck" abzuliefern. Dies gilt auch dann, wenn der
Drucker und der Verleger dieselbe Person ist, denn nach Abschlufs
des Druckes steht er seinen Verlagsartikeln nur noch als Verleger
gegenüber.
Bei der Verpflichtung zur Tragung der Uebersendungskosten mufs
zwischen den Mainzer und den übrigen rheinhessischen Druckern
unterschieden werden. Da nach dem kaiserlichen Dekret vom 5. Februar
1810 die Pflichtexemplare in Mainz, wo sich die Präfektnr des De-
partements Donnersberg befand, zu deponieren waren, so entstanden
den Mainzer Buchdruckern keine Uebersendungskosten. Deshalb kann
von ihnen nicht verlangt werden, dafs sie die Kosten der Uebersendung
der Pflichtexemplare nach Darmstadt übernehmen. Dagegen kann
dieses von den übrigen rheinhessischen Buchdruckern verlangt werden,
da ihnen durch die Uebersendung nach Mainz, deren Kosten sie auch
nach dem kaiserlichen Dekrete zu tragen hätten, dieselben Kosten
wie durch die Uebersendung nach Darmstadt entstehen würden; aber
auch sie brauchen nur die Kosten der Uebersendung an eine Biblio-
thek zu tragen, weil sie nach dem Dekret von 1810 sämtliche Exem-
plare an einer Stelle zu deponieren hatten. Sie können also jedes
der beiden Pflichtexemplare gesondert versenden und von einer Biblio-
thek den Ersatz der Uebersendungskosten verlangen oder beide Exemplare
an eine Bibliothek zur Weitergabe des einen Exemplars an die andere
Bibliothek einsenden.
3. Pflichten der Bibliotheken. Die Pflicht der Bibliotheken,
eine Bescheinigung über die erfolgte Ablieferung der Pflichtexemplare
von Karl Esselborn 495
auszustellen, beruht auf der Ministerial Verordnung von 1836. Ob eine
fortdauernde Gültigkeit des Art. 6 des Gesetzes von 1793, soweit er
die Erteilung einer Empfangsbescheinigung betrifft, angenommen werden
kann, ist um deswillen zweifelhaft, weil seit dem Gesetze vom
23. September 1830, welches den Schutz des Urheberrechts ohne Ab-
lieferung von Pflichtexemplaren gewcährte, der mit der Erteilung dieser
Bescheinigung verbundene Zweck weggefallen ist.
4. Gegenstand der Ablieferung. Nach Art. 48 hat der Drucker
„jedes Druckwerk" (chaque ouvrage) abzuliefern. "Was ist aber unter
ouvrage zu verstehen?
Wie aus Art. 15 des Dekrets vom 5. Februar 1810 hervorgeht,
wonach der Polizeiminister bezw. die Departementpräfekten den Druck
aller Werke (ouvrages), die ihnen die Pflichten der Untertanen gegen
den Souverän und das Staatsinteresse zu verletzen scheinen, einstellen
zu lassen und die Handschrift (manuscrit) binnen 24 Stunden dem
directeur general de la librairie einzusenden haben, versteht es unter
ouvrage ein Werk, dessen Original durch die Schrift hergestellt
wird. Es scheiden somit aus dem Begriff zunächst alle Werke der
Mal- und Zeichenkunst (artistische Werke).!) aus, so dafs nur Werke
der Literatur im weitesten Sinne und der Tonkunst übrig bleiben. Bei
dem vorwiegend prefspolizeilichen Charakter der Ablieferung sind ihr
nicht unterworfen diejenigen Werke der Tonkunst, bei denen kein
Text mit der Musik verbunden ist. Hieraus folgt, dafs das Dekret
unter ouvrage versteht: 1. alle Werke der Literatur im weitesten
Sinne; 2. Werke der Tonkunst, wenn ein Text der Musik zu Grunde
gelegt ist.
Dafs die Buchdrucker Druckwerke ohne Unterschied, ob sie für
eine Verlagsbuchhandlung, einen Selbst- oder Kommissionsverleger, ob
sie für einen hessischen oder nicht hessischen Verleger gedruckt
worden sind, abzuliefern haben, ist eine notwendige Folge daraus, dafs
die Drucker ablieferungspflichtig sind. Dagegen unterliegen Druck-
werke, die für einen rheinhessischen Verleger in einer in Starkenburg
oder Oberhessen befindlichen Druckerei hergestellt sind, nicht der
Ablieferung, was insofern bemerkenswert ist, als es die Möglichkeit
zeigt, dafs ein in Hessen für einen hessischen Verleger gedrucktes
Werk unter Umständen der Ablieferung nicht unterliegt, und somit
seine Erhaltung für die Zukunft in keiner Weise gewährleistet ist.
5. Verjährung. Auch hier fehlen positive Bestimmungen über
die Verjährung des Anspruchs der Bibliotheken auf Lieferung der
1) Dies steht im Widerspruch mit einer Entscheidung des Provinzial-
kommissärs für die Provinz Rheinhessen vom IS. Januar 1S38, wonach dieser
mit der Ansicht des Mainzer Stadtbibliuthekars. „dafs Kupferwerke ebenso
gut Verlagsartikel seien als andere Bücher, und dafs die Biicbhändler deren
Ablieferung keineswegs verweigern künnen", vollkommen einverstanden ist.
Allein das Dekret von ISKt spricht nicht von „Bucbliiindlern", sondern von
„Druckern", nicht von ,Verlagswerken% sondern von „Druckwerken" und
an das Gesetz von 1793 wurde bei der angeführten Entscheidung nicht
gedacht.
496 ' Die rflichtliefcruugcu im Glrorsherzi){::;tiiiii Hessen
Ptlichtexeinplare, sodafs, wenn man überhaupt die Verjälirbarkeit dieses
Anspruclis annimmt, unter analoger Anwendung der privatreclitlichen
Bestimmungen nur die regelmäi'sige Verjährungsfrist, die auch im
französischen Rechte dreifsig Jahre betrug (Code civil Art. 2262), für
mafsgebend erachtet werden könnte.
6. Zwangsmafsregeln. Das Zwangsverfahren ist dasselbe
wie in den beiden rechtsrheinischen Provinzen; es wird daher auf das
üben Gesagte verwiesen.
Ueber die Rechtsfolgen der Nichterfüllung der Ablieferungs-
pflicht enthält das Dekret von 1810 keine Hestimraungen. Die Nicht-
abliefernng liatte zwar, wie oben ausgeführt, für den Verfasser bezw.
den Verleger den Nachteil der mangelnden Klagbarkeit des Urheber-
rechts, doch war diese Rechtsfolge seit dem Gesetze vom 23. September
1880 weggefallen.
Das Dekret sieht zwar in Art. 10 die Entziehung des Drucker-
patents vor, jedoch nur für den Fall, dafs der Buchdrucker, dem von
ihm geleisteten Eid (Art. 9) entgegen, etwas gedruckt hat, das seinen
Pflichten gegenüber dem Souverän oder dem Staatsinteresse zuwider-
läuft. Hieraus ergibt sich , dafs die Regierung niemals einem rhein-
liessischen Drucker wegen Nichterfüllung seiner Ablieferungspflicht die
Konzession zu seinem Gewerbebetrieb hätte entziehen können.
c) Einflufs der Reichsgesetzgebung.
Bei der Erörterung der Rechtsfolgen der Nichtablieferung von
Pflichtexemplaren Avar auf die Einwirkung des Reichsstrafgesetzbuchs
und der Reichsgewerbeordnung in dieser Richtung einzugehen. Hier
soll von solchen Einwirkungen des Reichsrechts auf das Landesrecht
die Rede sein, die sowohl von Gegnern als auch von Anhängern der
Einrichtung der Pflichtexemplare zur Begründung ihrer Ansichten be-
hauptet werden, in Wirklichkeit aber gar nicht bestehen. Aus diesem
Grunde schien es der Uebersichtlichkeit halber angezeigt, die Dar-
stellung dieser Ansichten gesondert am Schlufs der Ausführungen über
das geltende Recht zu bringen.
1. Nach der von den Gegnern der Pflichtexemplare häufig vorge-
tragenen 1) Ansicht ist die Verpflichtung zur Abgabe von Pflicht-
exemplaren an die Bibliotheken durch § 7 Ziff. 6 der Reichsgewerbe-
ordnung aufgehoben, wonach „vom 1. Januar 1873 ab, soweit die
Landesgesetze solches nicht früher verfügten, vorbehaltlich der an den
Staat und die Gemeinde zu entriclitenden Gewerbesteuern, alle Ab-
gaben aufgehoben sind, welche für den Betrieb eines Gewerbes ent-
richtet werden", und aufserdem die Landesgesetzgebung die Be-
rechtigung verloren hat, dergleichen Abgaben aufzuerlegen. Aber ab-
1) Vgl. namentlich die Petition des Börsenvereins der Deutschen Buch-
händler an den Reichstag vom Jahr 1S74, die in Berners „Lehrbuch des
Deutschen Prelsrechts", Berlin 1876, S. 33üff. abgedruckt ist, sowie die Aus-
führungen des Abg. Dr. Arendt im preufsischen Abgeordncteuhause in der
Sitzung vom 16, März 1S9S. Stenogr. Berichte Bd 2. ö. 1526 f.
von Karl Esselborn 497
gesehen davon, dafs § 30 des später als die Gewerbeordnung erlassenen
Reichsprefsgesetzes vom 7. Mai 1874 anordnet, dafs „die Vorschriften
der Landesgesetze über Abgabe von Pflichtexemplaren an Bibliotheken
und öfFentliche Sammlungen durch das Prefsgesetz nicht berührt werden,"
und kein Grund zur Annahme vorliegt, dafs diese Bestimmung auf
einem groben gesetzgeberischen Versehen beruhe und völlig bedeutungs-
los und überflüssig sei, so wird die Abgabe von Pflichtexemplaren
auch aus dem Grunde nicht durch § 7 Ziff". 6 der Reichsgewerbeordnung
aufgehoben, weil sie keine Abgabe darstellt, die für den Gewerbe-
betrieb erhoben wird; denn es besteht zwischen ihr und der Befugnis
zum Gewerbebetrieb keine Wechselbeziehung derart, dafs sie die
Voraussetzung oder Bedingung wäre, unter der dieser gestattet wird;
vielmehr erwächst die Verpflichtung zur Abgabe von Pflichtexemplaren
erst während der Ausübung des Gewerbebetriebs und durch sie. i)
Uebrigens hat Bern er, der ein so entschiedener Gegner der Ver-
pflichtung der Verleger zur Ablieferung von Pfliclitexemplaren ist, dafs
er sie „als ein gesetzlich geregeltes Beuterecht des Staates gegen seine
eigenen Buchhändler" bezeichnet, ausdrücklich anerkannt, dafs „ohne
Zweifel die Landesgesetzgebung nicht nur die bisherigen Verpflichtungen
bestehen lassen, sondern aucli diesen ganzen Gegenstand nach ihrem
Ermessen regeln, mithin selbst neue Verpflichtungen einfüliren könne." '-)
2. Ein den Bibliotheken durch die Reichsgesetzgebung an die
Hand gegebenes Zwangsmittel, um die Verleger zur Erfüllung der Ab-
gabepflicht anzuhalten, ist nach Kochendörffer in den Reichsgesetzen
über das Verlags- und das Urheberrecht vom 19. Juni 1901 enthalten,
die, wie er ausführt, „wenn auch unbeabsichtigt ein für die Pflicht-
exemplarabgabe bedeutsames novum geschaffen hätten, das den Biblio-
theken zu gute komme. Ein recht häufiges Ergebnis der Einforderung
von Pflichtexemplaren sei bisher die Antwort gewesen, das betreffende
Verlagswerk sei vergriffen. Diese Antwort werde in Zukunft kein
Verleger mehr geben dürfen, wenn er sich nicht der Bestrafung aus-
setzen wolle" (Zbl. f. Bw. 19. S. 567). Kochendörffer denkt hierbei
an den Fall, dafs die Antwort des Verlegers auf Wahrheit beruht,
sonst läge ja ein nach § 263 des Strafgesetzbuches strafbarer Be-
trug vor.
Von der richtigen Ansicht ausgehend, dafs ein Verleger, der Frei-
exemplare, aus deren Zahl die Pflichtexemplare genommen werden
1) Vgl. die Ausführungen des Regieningskommissars Geh. Reg.-Rat
Dr. Schmidt in der erwähnten Sitzung des preufs. Abgeordnetenhauses,
Steu. Ber. S. 1527; Appelius, Ueber die Verpfliciitung der Verleger zur
Abgabe von Freiexemplaren, Deutsche Juristenzeitnn}; 3. 1S9^. S. 403f. ;
Fischer, Zbl. f Bw. 16. 1899. S. 20ff. Auch das kgl. preufs. Oberverwaltungs-
gcricht hat am 15. Dezember 1899 entschieden, dafs die Verleger gesetzlich
verpflichtet seien, von ihren Verlagswerken ein Exemplar an die Kgl. Biblio-
thek zu Berlin und ein zweites an die Provinzialbibliothek unentgeltlich ein-
zusenden, Zbl. f. Bw. 18. 19U1. S. 155 ff.
2) Berner, Lehrbuch des Deutschen Prefsrechts, Leipzig 1876, S. 329. 333.
498 * Die Pflichtlicfoningon im Grofsberzoj^tum Hessen
dürfen, ') ohne Einwilligung des aus dem Urheberrecht Berechtigten
verkauft, sicli eines Vergehens gegen § 38 7Äfi'. 1 des Urheberreclits-
gesetzes scliuldig mache, 2) erklärt er, dafs in dem angeführten Falle
1) Die Frage, ob die Pflichtexcmi)l:ire aus der Zahl der nicht honorierten
Freiexeiuplarc (Verlagsgesetz § (i) genommen werden dürfen, wird von dem
Gesetze selbst nicht entschieden und ist bestritten. Nach Allfeld (Kommentar
zu den Gesetzen betr. das Urlieberrecht und über das Verlagsrecht, München
1902, 8. 4;)S) sind „die Pflichtexemplare nicht zu den Freiexemplaren zu
zählen, die in die zulässige Zahl der Abzüge nicht eingerechnet werden;
vielmehr erfüllt der Verleger durch ihre Abgabe eine ihm obliegende ötfent-
lich-rechtliche Ptlicht, die er nicht ohne weiteres auf die einzelnen Verfasser
abwälzen kann." Dieselbe Ansicht vertritt lleinitz (Das Keichsgesetz über
das Verlagsrecht, Berlin 1 ','01), indem er S. 20 sagt: „Von den Freiexemplaren
im eiigereu 8inne sind die Ptlichtexemplare zu unterscheiden, welche in
Preufsen und in einigen anderen deutschen Bundesstaaten der Verleger von
jedem in seinem Verlage erscheinenden Werke unentgeltlich an staatliche
Bibliotheken abzugeben hat; auch diese Ptlichtexemplare pflegen in die Zahl
der zulässigen Abzüge eingerechnet zu werden." Da aber das Urheberrechts-
gesetz, wie in seiner Begründung (Drucksachen des Reichstags, 10. Legislat.-
Per. II. Session H)00/01. 8. 50) ausgeführt wird, sachlich kein wesentlich neues
Recht schatfen, sondern nur das in Uebung befindliche Recht, wie es durch
die Wissenschaft und die Rechtssprechung auf Grund der Gepflogenheiten
des deutschen P.uchhandels sich herausgebildet hat, feststellen will, so ist in
Uebereinstimmung mit der Verlagsordnung des Deutschen Börsenvereins vom
30. April IS'.).'} — nach deren § 22 „der Verleger berechtigt ist, aniser der zu
honorierenden Anzahl von Exemplaren Freiexemplare für den Verfasser, Be-
sprechungsexemplare und Pflichtexemplare, bei 8chulbüch'3rn Freiexemplare
für die Anstaltsbibliotheken, für Lehrer und arme Schüler, in erforderlicher
Anzahl herzustellen" (Börsenblatt v. 20. Mai 1893 Beilage) — also, worauf es
hier ankommt, für die als Pflichtexemplare zu liefernden Exemplare dem
Verfasser kein Honorar zu zahlen braucht, — anzunehmen, dafs der Verleger
auch nach dem Verlagsrechtsgesetz berechtigt ist, die an die Bibliotheken
abzugebenden Pflichtexemplare aus der Zahl der unvergüteten Abzüge zu
nehmen. Aus dieser Berechtigung des Verlegers entsteht aber nicht, wie
Kochendörffer annimmt, ein Anspruch der Bibliotheken auf eine der Zahl
der abzuliefernden Pflichtexemplare entsprechende Anzahl der nicht honorierten
Freiexemplare. Verwendet der Verleger diese sämtlich als Besi)rechungs-
exemplare, dann hat er die l'flichtexemplare aus der Zahl der vergüteten
Auflage zu nehmen,
2) Diese Ansicht vertreten namentlich Voigtländer (a. a. 0. 8. 188) und
Allfeld (a.a.O. S. 4:i8). Nach der entgegengesetzten Ansicht, die nament-
lich lleinitz (a.a.O. S. 20) vertritt, „liegt, wenn der Verleger Freiexemplare,
die innerhalb der gesetzlichen Grenze hergestellt sind, nicht als solche ver-
breitet, sondern gegen Entgelt veräufsert, da auch die dem Verleger ge-
stattete unentgeltliche Verteilung der Pflichtexemplare eine gewerbs-
mäfsige Verbreitung des Werkes ist, eine Rechtsverletzung nicht vor; der
Verleger macht sich nur einer ihn nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen zum
Schadenersatz verpflichtenden Zuwiderhandlung gegen seine vertraglichen
Pflichten schuldig." Dieser Begründung ist entgegenzuhalten, dafs die ira-
entgeltliche Verbreitung der Freiexemplare keine gewerb smäfsige im
Sinne der §§ 36 und 38 ist, wenn sie auch im Gewerbebetriebe des Ver-
legers stattfindet. Denn Unentgeltlichkeit und Gewerbsmäi'sigkeit schliefsen
sich gegenseitig aus, und eine Handlung kann nur dann eine gewerbsmäfsige
sein, wenn sie auf die Erzielung eines unmittelbaren Vermögenserwerbes
gerichtet ist. Dieses letzte Moment fehlt bei der Verbreitung von Frei-
exemplaren zu Reklamezwecken, ebenso wie beispielsweise eine Maschinen-
fabrik, die eine zur Herstellung der von ihr gewerbsmäfsig fabrizierten
von Karl Esselborn 499
die durch den Verkauf des ihr zukommenden Freiexemplars ge-
schädigte Bibliothek neben dem Verfasser berechtigt sei, den nach
§ 45 des Urheberrechtsgesetzes erforderlichen Strafantrag wegen dieses
Vergehens gegen den Verleger zu stellen. Hierbei ist aber übersehen,
dafs antragsberechtigt nur der durch das Delikt unmittelbar Ver-
letzte, d. h. der Träger des Rechts- oder Rechtsgutes, ist, gegen das
sich die strafbare Handlung richtet. Das Vergehen gegen § 38 Zifli'. 1
richtet sich aber gegen ein Urheberrecht, daher ist nur antragsberechtigt,
wem ein solches Recht zusteht; ein solches Recht hat aber die Biblio-
thek nicht, folglich auch kein Antragsrecht. Uebrigens würde das von
Kochendörffer behauptete Antragsrecht der Bibliotheken, selbst
wenn es bestände, in dem am häufigsten vorkommenden Falle, dafs
der Verleger sämtliche Freiexemplare unentgeltlich verteilt oder mit
Einwilligung des Verfassers oder sonstigen Berechtigten verkauft hätte,
versagen, da dann von einem Vergehen gegen § 38 Ziff. 1 überhaupt
keine Rede sein könnte.
(Schlufs folgt.)
Kleine Mitteilungen.
Ueber Infektion von Büchern und Schriftwerken und ein aus-
sichtsvolles Verfahren zu ihrer Desinfektion handelt H. Trautmann in der
Zeitschrift für Tuberkulose (s. o. S. 333). Er empfiehlt „die Desinfektion mit
unter Vakuum strömendem, gesättigtem, niedrig temperiertem Formaldehyd-
wasserdampf, ein Verfahren, bei dem die beiden in der Desinfektionspraxis
bis heute überhaapt zur Anwendung gekommenen Grandprinzipien: Hitze und
chemische Substanz vereinigt sind und durch wertvolle Hilfsfaktoren in ihrer
Wirkung noch erhöht werden". Die Versuche, von denen Trantmann be-
richtet, wurden in dem staatlichen hj^gienischeu Institute zu Hamburg vorge-
nommen und ein Apparat dafür, der „Hamburger Apparat" eigens zusammen-
gestellt. Er besteht aus dem eigentlichen Desinfektionsapparat und einem
durch Umschaltventil damit verbindbaren Verdampfer für das Formaldehyd-
wassergemisch. Desinfektor und Verdampfer werden durch Luftdampfstrahl-
gebliise auf einen Grad evakuiert, der das Sieden des Formaldehydgemisches
bei einer gewünschten Temperatur (75 — 8it° C.) ermöglicht. Aus dem Ver-
dampfer strömt das gesättigte Wasserdampfgasgemisch in den Desinfektor
über. Die „wirksame Desinfektion' verlangt 30 Minuten, die vollständige
höchstens 90 Minuten. Die behandelten Bücher zeigten nur eine geringfügige
Rollung der Blätter, die sich durch Beschweren leicht beseitigen liels; neue
Einbände in englischem Ganzlederband, rotem Leinenband, Papierband, Gold-
schnitt zeigten keine Verletzung oder Schädigung, auch Tintenschrift und
Maschinen dienende Maschine selbst anfertigt, diese zwar in ihrem Gewerbe-
betrieb und für diesen, aber nicht gewerbsraäfsig herstellt. Da ferner die
unentgeltliche Verbreitung ein wesentliches Begriffsmerkmal der Frei-
exemplare ist, so versteht es sich von selbst, dafs eine entgeltliche
Verbreitung derselben, wodurch sie ihre Eigenschaft als Freiexemplare ver-
lieren würden, unzulässig ist und nicht unter „die gesetzlich zugelasseneu''
Fälle der gewerbsmäfsigen Verbreitung gerechnet werden kann und folglich
unter Umständen nach § 3S ZitT. l strafbar ist, wonach mit Geldstrafe bis zu
3000 M. bestraft wird, wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen
Fällen vorsätzlich ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk vervielfältigt
oder gewerbsmäfsig verbreitet.
«^f^O Kleine Mitteilungen
Wasserfarben blieben unbeschädigt. Eine Tabelle gibt die Einzelergebnisse
von 15 Versuclien aus der Zeit vom Juli bis Dezember v.J.
Vollständigkeit der Bibliographien. Unter dem Titel: „Voll-
ständigkeit! Eine methodologische Skizze" verötrontlicht Richard M.Meyer
im Euphorittn (s. o. S. 33b) einen intoressanlen Aufsatz. Er geht zunächst von
dom derzeit igen Gange wissenschaftlicher Arbeit im allgemeinen aus, wendet
sich weiterhin aber zu den .Bibliographien, deren vielfach zu weit gehendes
Streben Dach Vollständigkeit er bekämpft: „Unsere Bibliographien z.B. haben
alluiälilich einen solchen Umfang gewonnen, dafs sich die vollständige Be-
nutzung dieser vollständigen Verzeichnisse von selbst verbietet", ferner: „Üas
Schwierigste am Sammeln ist das Wegwerfen", „Der Leser steht solchen uu-
übersichtlicheu Verzcichuisscn gegenüber hilflos da", „Der Bibliograph scheint
sich zu einem wirklich gefährlichen 'J'ypus herauszubilden" uam. Es läuft in
Meyers Ausführungen gcwifs ein Teil üebcrtreibuug mit unter, aber es bleibt
doch manches lieachteiiswerte übrig, vor allem das Drängen nach dem Heraus-
heben des Wesentlichen: „Denn wir laufen bereits jetzt allzusehr Gefahr,
über jenen — man verzeihe das harte V/ort — bureaukratischen Idealen das-
jenige einzubiifsen, was in allen Zeiten die unentbehrliche Grundlage wirklich
fruchtbarer wissenschaftlicher Tätigkeit war, den Sinn für das Wesentliche."
Im Anschlufs au einen früheren Artikel über Margarethe, die Mutter des
Königs Heinrich VH. von England imd Gründerin von Christ's College in
Cambridge, verötfeutlicht M.Norman in der Aprilnumuier der Library ein
Verzeichnis von S'J Werken, die der Bibliothek von Christ's College durch seine
Gründerin geschenkt wurden. Das Verzeichnis ist dem um 1650 geschriebenen
Kataloge der Bibliothek entnommen; von den 30 Nummern befinden sich die
meisten noch heute in der Bibliothek, leider ganz überwiegend in modernen
Einbänden.
In Privatbesitz, in der Bücherei des Herrn Turville Petre in Bosworth Hall
(Leicestershire), fand der Benediktinerabt Gasquet einen Psalter aus dem
Jahre 970 auf. Die Handschrift stammt voraussichtlich aus der Abtei Galston-
bury, gehörte s. Z. dem Erzbischof Cranmer, dann dem zwölften Grafen von
Arundel, seinem Schwiegersohne Lord Lnmley und wurde nach dessen Tode
mit der gesamten Bibliothek von Jakob I. für den Prinzen von Wales ge-
kauft. Als die älteren Königlichen Büchereien 175() an das Britische Museum
abgegeben wurden, befand die Psalterhandschrift sich nicht darunter. Sie soll
nun dem Britischen Museum zum Kauf angeboten werden.
Ein von der Kurie ausgehendes Verbot Handschriften zu gewerb-
lichen Zwecken zu zerstören veröffentlicht J. A. F. Orban aus dem Vati-
kanischen Geheimen Archiv (s. u. S. 511'.). Unter dem 15. Mai 15G6 ernennt
der Kardinal -Kämmerer den Dionisius Zanchi zum Spezialkommissar der
Camera Apostolica, mit dem Dienstauftrag, einzuschreiten gegen „librarii,
auripella'rii, battilorii" etc., die Handschriften aufkaufen und zerstückeln „ob
diversos libros legandos, timpana couficienda, bona vendenda aliaque sibi in-
cumbeutia facienda veluti homines ineruditi, litterarum ignari ... in non mo-
dicum bonarum disciplinarum et artium professorum damuum, scaudalum et
detrimeutum". Zanchi soll Handschriften, Teile oder auch nur Stückchen
davon, die er bei diesen Geschäftsleuten aufspürt, mit Beschlag belegen und
die Schuldigen zur Anzeige bringen. Wenn mau sich erinnert, welche Mengen
von Handschriften allein die Nürnberger Goldschlägerzunft noch bis in das
19. Jahrhundert verbraucht hat, kann man nur bedauern, dafs nicht auch in
Deutschland zur rechten Zeit ein solches Amt ofeschaffen wurde.
n'-
Ueber die Bibliotheca Thysiana zu Leiden, die als ein Teil der Uni-
versitätsbibliothek betrachtet werden darf, wenn sie auch ein eigenes Gebäude
Kleine Mitteilungeu 501
besitzt, handelt P. J. Blök in der Tijdschrift voor boek- & bibliotheekwezen
(s. n. S. 514). Gründer der Bibliothek war Johann Thys oder Thyssen, der
bei seinem frühen Tode die von ihm gesammelte Bücherei dem „piiblijcque
dienst der Studie" vermachte. Aulserdem wies er 20 000 giilden zur Erbauung
eines Bibliotheksgebäudes an, das auch Wohnung für den Kustos und einige
Studenten enthalten sollte. Das Testament war vom 2!). Sept. 1053 datiert
und das Gebäude, das dem Willen des Testators gemäfs errichtet wurde,
trägt die Jahreszahl l(i55. Dieses eigens für die Bibliothek gebaute Haus
ist noch heute ihr Heim; die beiden Abbildungen, die Blök beigegeben hat
(Fassade und Bücherraum) lassen erkennen, wie fast unverändert dieser Biblio-
thcksban des 1 7. Jahrhunderts erhalten geblieben ist. Die Bibliothek zählt
rd 0000 Bände und gegen 20 000 kleine Schriften.
In der Nouvelle Revue behandelt Jean Bonnerot eingehend das Ge-
schick und den Prozefs des bekannten Libri. In welchem Sinne das ge-
schieht zeigt der Schluls des Aufsatzes : „ . . . devant tant d'ennemis il devait
succomber. Libri n'a pas merit6 toutes les coleres dont on l'a accable. Et
c'est assur6meut une figure originale et curieuse que ce grand Chevalier
d'aventures de la bibliophilie". In der Tat sind Libris eigene Angaben und
die Aussagen seiner Freunde weit ausführlicher behandelt als die der An-
kläger. Es ist gewifs von Interesse über die „Aflfaire Libri" einmal eine ein-
gehende Darstellung zu erhalten, aber gröfsere Unparteilichkeit wäre dabei
zu wünschen. Nach Bonnerots Darstellung versteht man eigentlich nicht, wie
er (S. 252) mit einem Male von „manuscrits derobes et souvent falsifies
cinquante ans auparavant par Libri" sprechen kann.
Umschau und neue Nacliricliten.
Die Begründung einer „Zentraleinkaufsstelle deutscher Biblio-
theken" wird in einer Zuschrift ,,aus Verlegerkreisen" angeregt, die das
Korrespondenzblatt des Akademischen Schutzvereins veröftentlicht. Leider
bringt der Einsender nichts bei, was den Gedanken, der bekanntlich nicht
neu ist, annehmbarer oder ausführbarer erscheinen Heise als früher. Ohne
Zweifel bildet sich im deutschen Buchhandel mehr und mehr ein Gegensatz
zwischen Verlag und Sortiment heraus, er ist aber noch nicht soweit gediehen,
dafs auch nur die Mehrzahl der Verleger eine solche Genossenschaftsbuch-
handlung anerkennen würde, auch wenn sie sich in äul'serlich unanfechtbaren
Formen hielte. Aufserdem scheint der Einsender anzunehmen, dafs es sich
im Bibliotheksverkehr nur um feste Bestellungen handle. Die Ansichtssendungen
dürften die von ihm in Aussicht gestellte Dividende so sehr schmälern, dafs
die den Bibliotheken erwachsenden Unbequemlichkeiten und Mehrarbeiten
kaum aufgewogen werden würden.
Handschriften-Leihverkehr. Der Aufsatz von Geh.-ßat Herm. Diels
über den direkten internationalen Handschriften -Leihverkehr von Bibliothek
zu Bibliothek in Nr. 14 der „Internationalen Wochenschrift", auf den wir schon
oben S. 829 hinwiesen, behandelt die Geschichte dieses Plans der Assoziation
der Akademien von der ersten Generalversammlung in Paris 1901 an, teilt
den für die Regelung des Leihverkehrs aufgestellten Entwurf mit xxnd gibt
die Zusammensetzung der „Bibliothekskommission" der Akademien. Erst gegen
Ende des Aufsatzes und gauz beiläutig erwähnt er ,,die bereits jetzt zwischen
einzelnen Ländern und Bibliotheken Europas zum grofsen Vorteil der Wissen-
schaft bestehende Praxis des direkten Verkehrs". Kein Wort davon, dafs
diese „Praxis" auf einem bestimmten, von Regierungen und Bibliotheken an-
erkannten Reglement beruht und dafs dieser organisierte Leiliverkehr schon
fast das ganze europäische Gebiet umfalst, für das die Annahme des neuen
502 Umschau und neue Nucliriclitcn
Entwurfs in Aussicht steht. Hinzugekommen sind nur Italien — ein bedeutender
Gewinn, wenn der A^erkchr dort wirklich funktionieren wird — und die Ver-
einigten Staaten von Nordamerika, die natürlich auch nach dem alten Regle-
ment sehr gern verkehrt haben würden, wenn nicht auf Seiten der europäischen
Bibliotheken begründete Bedenken bestünden, w^ertvollen Besitz dem weiten
Seeweg anzuvertrauen. In diesem Verkehr, der bereits zehn Jahre bestand,
ehe die Vereinigung der Akademien sieh zuerst mit der Sache beschäftigte,
lagen genügende und durchaus günstige Erfahrungen vor. Die Hoffnung, dals
jetzt „auch die noch nicht beigetretenen Staaten (Aegypten, Frankreich, Grofs-
britanuien, Bufsland und Spanien) nachfolgen werden, sobald sich erst diese
Bibliotheks-Assoziation in Zentraleuropa bewährt hat", scheint uns daher etwas
ojjtimistisch, wenn wir auch dem Wunsche, dafs es so kommen möge, lebhaft
zustiuunen. Was übrigens Grol'sbritanuien betrifft, so sind schon jetzt einige
Bibliotheken am direkten Verkehr beteiligt; die meisten und wichtigsten leihen
bekanntlich überhaupt nicht aus. — Sachlich weicht der Entwurf der Aka-
demien von dem bisherigen Reglement besonders in folgenden Punkten ab:
Die Sendung ist möglichst zu frankieren, die Kosten werden aber von der
entleihenden Bibliothek auf Wunsch der verleihenden ersetzt. Die Sendung
ist mit einem dem volleü Wert entsprechenden Betrag zu versichern und
die entleihende Bibliothek haftet bis zur Höhe der Versicherungssumme. (Bei
dem jetzigen Verfahren läuft die entleihende Bibliothek Gefahr, eine höhere
Entschädigung zahlen zu müssen als versichert war; die neue Bestimmung
nimmt ihr diese Getahr ab, nötigt aber die verleihende I3ibliothek in jedem
Falle zu einer genauen Einschätzung und wird jedenfalls zu einer Erhöhung
der Versicherungskosten führen.) Die Sendungen des internationalen Leih-
verkehrs werden als solche sowohl auf den Sendungen selbst als atif den Be-
gleitpapieren mit einem vereinbarten Abzeichen („Libcr liber ito per orbem")
kenntlich gemacht; man hofft, dafs die so bezeichneten Sendungen von der
Zollrevision befreit werden. Wie das bisherige Reglement bezieht sich auch
das neue auf Handschriften und Drucke, sodafs auch die letzteren nur mit
Erlaubnis der verleihenden Bibliothek nach Hause gegeben werden dürfen.
Diese gleichmäfsige Behandlung wertvoller und gewöhnlicher Stücke hat sich
nicht bewährt, mindestens nicht im Verkehr zwischen Bibliotheken, die in
gröfserem Umfange ausleihen. — Zunächst sollen die Bibliotheken, denen die
'J'eilnahme am Leihverkehr zugestanden wird, von den Regierungen bezeichnet
und in einer Gesamtliste zusammengestellt werden.
Im Hinblick auf die von Frankreich beobachtete Zurückhaltung sind die
Zahlen von grofsem Interesse, die über die Handschriftenverleihung der Pariser
Natioualbibliothek soeben im „Bibliographe Moderne" mitgeteilt werden. Die
Gesamtverleihung der einzelneu Jahre schwankt einigermafsen ; seit lSil7 mit
714 ausgeliehenen Handschriften zeigt sich eine unverkennbare Neigung zur
Abnahme (11)06: 529), aber mehr innerhalb Frankreichs als nach dem Aus-
lande. Der Hauptteil fällt in jedem Jahre auf Paris; dagegen ist der Anteil
des ganzen übrigen Frankreichs einschliefslich der Kolonien und der franzö-
sischen Institute im Ausland nur in einem Jahre gröfser gewesen als der auf
dem diplomatischen Wege vermittelte Verkehr mit dem Auslande. Im ganzen
wurden im Durchschnitt jährlich 3S2,8 Handschriften innerhalb der Stadt Paris
verliehen, 107,4 in die Departements usw. und 130,1 ins Ausland. In der
Spezialisierung dieser letzten Kategorie ist besonders auffällig die starke Be-
teiligung des Deutschen Reiches mit durchschnittlich ('(fi Handschriften, also
über 50 °o, während Belgien 13,9, Italien 12, Oesterreich-Ungarn 11,:-?, Grofs-
britannien 8,3, Holland (i,7, Rufsland 5,2, die Schweiz 4,(i, Schweden-Norwegen
1,4, Dänemark 0,5, Spanien und Portugal je 0,1 Handschrift erhielten. Man
vergleiche damit die Verleihung der an Handschriften unendlich ärmeren
Königlichen Bibliothek in Berlin aus dem Jahre 190(1/07: Berlin 20, sonst im
deutschen Reich 170, nach dem Ausland 115, davon in direktem Verkehr
nach Belgien u. Holland 5o, Oesterreich-Ungarn 35, England, Schw^eden, Däne-
mark je 5, Schweiz 3, durch diplomatische V^ermittlung nach Italien 10, Frank-
reich und Rufsland je 1.
Umschau und neue Nachrichten 503
Die Ablieferung der amtlichen Drucksachen an die
preufsischen Bibliotheken (vgl. oben S. 4t')l ff.) ist jetzt auf eine festere
Grundlage gestellt worden. Zuerst ist der nachstehende Erlafs des Königlich
Preufsischen Ministers der geistlichen usw. Angelegenheiten erschienen:
Berlin, den 21. Juni 1907.
Der Generaldirektor der Königlichen Bibliothek hierselbst hat darauf
hingewiesen, dafs die von den Behörden veröffentlichten, im Buchhandel nicht
erschienenen Drucksachen, deren Einsendung an die Königliche Bibliothek in
Berlin in meinem Erlafs vom 6. Mai 1SS2 — Nr. 7704 U I 2512 M — (Zentral-
blatt für die gesamte Unterrichts Verwaltung S. 537) angeordnet war, in den
letzten Jahren nicht mehr vollständig und regelmäfsig eingeliefert seien. Ich
bringe deshalb die genaue Beachtung des vorstehenden Erlasses hiermit
erneut in Erinnerung. Um die regelmäfsige Einsendung der abzuliefernden
Drucksachen für die Zukunft zu gewährleisten, bestimme ich ferner, dafs
über die im Laufe des Jahres veröffentlichten Drucksachen Verzeichnisse
aufgestellt und diese mit einer Anzeige, dafs die darin aufgeführten Druck-
schriften an die Königliche Bibliothek abgeliefert sind, bis zum I.Februar
jedes Jahres hierher eingereicht werden.
Von der Ablieferung können ausgenommen werden:
1. Formulare aller Art für den dienstlichen Gebrauch der Beamten wie für
den Gebrauch des Publikums,
2. alle Druckschriften, die nicht mittels der Buchdruckerpresse hergestellt
sind,
3. Schreiben von Behörden sowie Zirkularverfügungen an nachstehende Be-
hörden, bei denen der Buchdruck nur an die Stelle der sonst im Geschäfts-
verkehr üblichen Schrift getreten ist,
4. Druckschriften, welche sich als Sonderabdrücke aus amtlichen Ver-
ordnungsblättern darstellen,
5. Die Druckschriften der öffentlichen höheren Schulen, der Landes-Uni-
versitäten und der Technischen Hochschulen, mit Einschlufs der Promotions-
und Habilitationsschriften, soweit diese Druckschriften Gegenstand des
Tauschverkehrs sind.
Sofern die Veröffentlichungen von allgemeinem Interesse sind, ist aufser-
dem je ein Exemplar an sämtliche Preufsischen Universitätsbibliotheken, die
Kaiser Wilhelm-Bibliothek in Posen, die Königliche und Provinzialbibliothek
in Hannover, die Ständische Landesbibliothek in Cassel und die Landes-
bibliothek in Wiesbaden zu übersenden. Hat die Veröffentlichung dagegen
nur für einen begrenzten Bezirk Interesse, so genügt es, wenn die Schrift
aufser an die Königliche Bibliothek in Berlin an die Bibliothek der betreffen-
den Provinz eingesandt wird. In dieser Hinsicht kommen in Betracht:
Die Universitätsbibliothek in Berlin für die Stadt Berlin und die Provinz
Brandenburg, die Universitätsbibliothek in Bonn für die Rheinprovinz ein-
schliefslich der HohenzoUernschen Lande, die Königliche und Universitäts-
bibliothek zu Breslau für die Provinz Schlesien, die Universitätsbibliothek in
Göttingen für die Provinz Hannover, die Universitätsbibliothek in Greifswald
für die Provinz Pommern, die Universitätsbibliothek in Halle a. S. für die
Provinz Sachsen, die Universitätsbibliothek in Kiel für die Provinz Schleswig-
Holstein, die Königliche und Universitätsbibliothek in Königsberg i. Pr. für
die Provinzen Ost- und Westpreufsen, die Universitätsbibliothek in Marburg
für die Provinz Hessen-Nassau, die Universitätsbibliothek in Münster für die
Provinz Westfalen, die Kaiser Wilhelm -Bibliothek in Posen für die Provinz
Posen, die Königliche und Provinzialbibliothek in Hannover tür die Provinz
Hannover, die Ständische Landesbibliothek in Cassel für den Regierungsbezirk
Cassel und die Landesbibliothek in Wiesbaden für den Regierungsbezirk
Wiesbaden.
Der Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten,
(gez.) von Studt.
An die nachgeordneten Behörden. U I 516.
504 Umschau und neue Nachrichten
In gleichem Sinne ist auch vom Ministerin m d e s [ n n c r n und vuni
Finanzministerium verfügt worden. Auch von ihnen ist vorgeschrieben,
dafs jiilirlieh Verzeichnisse der vcröffentlicliton Schriften an das
Ministerium der geistliclien usw. Angelegenlioiten behufs Ueberweisung an die
Königliche Bibliothek einzureichen sind.
Berlin. Der Jahresbericht der Königlichen Bibliothek weist einen
Zug.mg von :V2 97il bibliographischen Bänden nach, das ist ein scheinbares Mehr
von rd <)S(i() gegen das Vorjahr, in Wirkliciikeit beruht es aber darauf, dafs
infolge der Yerschiel)ung im Druck des Jahresverzeichnisses der Jahrgang
1901, (15 der Uuiversitätsscliriften erst im Iveclinungsjahr l'JOCi/O? gebucht
worden ist. Anderseits sind grofse Zugänge aus Ankäufen des letzten Rech-
nungsjahres noch nicht in die ZuwncliszilVer eingeschlossen, weil s\a sich
noch In Bearbeitung beiindeu. Die Inkunabeln wurden um 2ö Nummern, die
Lutherdrucke um 51 vermehrt; auch sonst wurde eine bedeutende Anzahl
Reformationsdrucke, namentlich auf den Knaacke-Auktionen, erworben. —
Die Zahl der abgegebenen Bestellzettel hat wieder eine Steigerung um rd
20 DUO erfahren. Erfreulicherweise ist der Trozeutsatz der darauf verabfolgten
Werke von 75,50 auf 7t),01 gestiegen, aber der hohe Satz der als ,, nicht ver-
leihbar" bezeichneten mit 1,01 "/o (gegen 1,59 des Vorjahrs) beweist, dafs die
Arbeitskräfte nicht ausreichen, um den Zuwachs mit der nötigen Schnellig-
keit für die Benutzung fertig zu stellen. Es ist ein schlechter Trost, dafs die
grofsen Bibliotheken des Auslands in diesem Bnulite vielleicht noch mehr zu
wünschen übrig lassen. Von den sonstigen Zahlen des IJerichts, für die auf
diesen selbst und auf das nächste Jahrbuch verwiesen sei, ist von besonderem
Interesse die Steigerung der Ausleihung am Ort um 29 000 und nach auswärts
um öOoO, während die Benutzug im Lesesaal um 20 000 Bände zurückgegangen
ist. Bedauerlicherweise stellt der Bericht umfangreiche Entwendungen und
Beschädigungen an der Lesesaalbibiiothek fest. An Handschriften wurden 159
abendländische und 178 orientalische erworben, unter letzteren 58 Nummern
als Geschenk aus dem Nachlafs des Privatdozenten Dr. Georg Iluth, durch
dessen Tod leider die eben begonnene Katalogisierung der tibetischen Hand-
schriften wieder ins Stocken geraten ist. Ueber die Handschriftenversendung
sind oben einige Zahlen mitgeteilt. — Die Anlagen des Jahresberichts enthalten
mehrere Verzeichnisse: der neu erworbenen Inkunabeln; der Personen und
Firmen, die zur Erwerbung des Psalteriums von 1J59 beigetragen haben; der
Behörden, Institute usw. aufserhalb Preufseus, die Veröffentlichungen ein-
senden; der Musikverleger, die ihren Verlag der ,, Deutschen Musiksammlung"
zur Verfügung gestellt haben. Am Schlufs steht wieder das Personalver-
zeichnis der Königlichen Bibliothek.
Breslau. Der Bericht der Stadtbibliothek für das Rechnungsjahr
1900 teilt die wichtigen Aenderungen mit, die im Zusammenhange mit dem
Ableben Prof. Markgrafs von der Stadtverwaltung durchgeführt wurden tuid
über die wir schon kurz berichteten (vgl. Jg. 23. S. 409). Bibliothek und
Archiv der Stadt haben zwar wie früher ein gemeinsames Heim, aber Ver-
waltung und Personal sind getrennt. Die im dritten Geschosse gelegene
Dienstwohnung des früheren I)irektors sollte im Laufe d. J. zu dienstlichen
Zwecken umgebaut werden: das Archiv soll darin ein Amtszimmer für den
Archivar und neue Magazinräume erhalten, die Bibliothek eine Erweiterung
des Lesezimmers und des E.xpeditionsraumes sowie eine Kleiderablage. Von
den Erwerbungen des Berichtjahres ist bei weitem am wertvollsten die der
handschriftlichen Partiturensammlung des Prof. E. Bohn (zur Geschichte des
deutschen weltlichen Liedes im 10. u. 17. Jahrhundert). Eine aufserordent-
liche Bewilligung der Stadtverwaltung in Höhe von 15 000 M. ermöglichte den
Kauf.
Die Breslauer Kgl. und Universitätsbibliothek hat den Vertrieb
des Verzeichnisses der Breslauer Universitätsschrifteu ISll— 1SS5 von Karl
Umschau und neue Nactrichten 505
Pretzsch jetzt selbst übernommen. Sie gibt das Werk (vgl. die Besprechung
von F. Milkau ob. S. 37) für is (statt bisher 22,50) M. ab, um die Erwerbung zu
erleichtern, besonders auch Bibliotheken den Kauf eines zweiten Exemplars
für den Lesesaal oder eines einseitig bedruckten Exemplars für Katalogisierungs-
zwecke zu ermöglichen. Der bisherige buchhändlerische Absatz ist ein sehr
unbefriedigender gewesen.
Giefsen. Für die Grofsh. Universitätsbibliothek zu Giefsen sind die
„Bestimmungen über die Verwaltung und die Benutzung", die unter dem
29. August V. J. erlassen wurden, vor kurzem ausgegeben worden. Die neuen
Bestimmungen unterscheiden sich von den bisherigen — abgesehen von ver-
besserter Fassung und Anordnung, Einführung der neuen Amtstitel der Be-
amten usw. — durch die Zufügung einer besonderen Lesesaal -Benutzungs-
ordnung (§ 10—18 der Benntzungsordnung), die Aufnahme der Bestimmung
über die Besichtigung der Bibliothek (i? 2) , die durch die Eröffnung des
schönen neuen Gebäudes nötig wurde, und durch Neuatifnahme besonderer
Anweisungen über die Behandlung von Handschriften und Archivalien (§ 42),
die bei allem Entgegenkommen gegen die Benutzer nun einmal nicht zu ent-
behren sind. Die Bestimmung über die I'Jnsicht in die Kataloge (§ 3) ist
etwas abgeändert: § 4 der alten Benutzungsordnung gestattete die Einsicht
auf jedesmaliges Verlangen unter Aufsicht eines Beamten; die neue Be-
stimmung läfst das bestehn, schreibt aber für fortgesetzte Benutzung der
Kataloge die Genehmigung der Direktion vor. Dafs (§ 24) die Verlängerungs-
frist für Dozenten von 3 auf 2 Monate verkürzt ist, wird den nicht bevor-
rechteten Benutzern willkommen sein. Dankenswert ist (§ 40) die Neuauf-
nahme eines Hinweises auf das Auskuuftsburean der deutschen Bibliotheken.
Die fast gleichzeitig veröffentlichte Benulzungs- und Vermehrungsstatistik für
die Etatsjahre 1901 bis liiOB (s. u. S. 512) zeigt ein gewaltiges Anwachsen.
Die Zahl der aufser Haus verliehenen Bände stieg in diesen fünf Jahren von
28 298 auf 36 859; die Gesamtzahl der Vermehrung betrug 58 491 Bände,
darunter 20 721 im Tauschverkehr gelieferte Dissertationen und Programme. —
Neuerdings sind der Bibliothek aus Anlals der 300. Jahresfeier der Uni-
versität reiche Schenkungen zugeflossen, über die die Bibliothek Folgendes
mitteilt: Unter den Kapitalstiftungen, die zusammen den Betrag von 37 000 M.
überschreiten, stehen oben an diejenigen der Städte Giefsen und Mainz; beide
schenkten je öOOu M., Giefsen zur Beschaffung von Büchern aus den Gebieten
der Rechts- und Staatswissenschaften und der Gesellschaftswissenschaft. Eben-
falls 5000 M. schenkte Geh. Kommerzienrat Eduard Oehler in Frankfurt a. M.
(Besitzer grofser industrieller Betriebe in Oft'enbach a. M.) speziell zu An-
schaffungen auf dem Gebiete der Chemie, je 3<!0i» M. spendeten Kommerzienrat
Ludo Mayer in Offenbach a. M. für medizinische Werke, der emeritierte Pfarrer
Karl Leydhecker in Auerbach i. H. zur Kompletierung der theologischen Lite-
ratur und speziell solcher Werke, die innere und äulsere Mission behandeln,
gleichfalls SnOO M. stiftete Kommerzienrat Adolf Clemm in Mannheim zur Aus-
gestaltung der aus dem Nachlafs seines Bruders, des Prof. der klassischen
Philologie Wilhelm Clemm im Jahre 1S82 der Universitätsbibliothek ge-
schenkten Bibliothek. 2U00 M. wurden von Rentner Otto Wolfskelil in Darm-
stadt für Anschaffungen aus dem Gebiete der neueren Sprachen und Literaturen
gestiftet. Die übrigen Beträge verteilen sich auf 16 verschiedene Stifter.
Eine nicht minder wertvolle Bereicherung ist der Giefsener Universitätsbiblio-
thek ferner dadurch zu Teil geworden, dafs ihr eine grofse Anzahl von Ver-
legern die Auswahl aus ihren Verlagskatalogen gestatteten. Es sind dies die
Firmen: Gustav Fischer in Jena, F. A. Brockbaus, B. G. Teubner, Engelmann,
J. A. Barth, G. Thieme, S. Hirzel, G. J. Göschen, Breitkopf u. Härtel, Duncker
u. Humblot in Leipzig, Alex. Dimcker und Franz Vahlen in Berlin, K. Winter
in Heidelberg, Jul. Springer in Berlin, Löscher in Rom, Cotta und Deutsche
Verlags-Anstalt in Stuttgart, Elwert in Marburg, Holder in Wien, Friedr.
Andreas Perthes in Gotha, Liebmann n. Egon Fleischel & Co. in Berlin,
Dieterich'sche Buchhandlung u. Heinsius Nachfolger in Leipzig, E. Wasmuth
S06 Umsclian und neue Nachrichten
in Berlin, Ferd. Enkc iu Stuttgart, .Tustus Perthes in Gotha, Buchhandlung des
Waisenhauses in Halle a. S., H. W. Müller in Berlin, .1. F. Bergmann in Wies-
baden, Lehmann in München, Schotts Söhne und A. Saarbach in I\lainz, Eug.
Diederiehs iu .lena, Wilh. Knapp in Halle a. S., Keuther u. Keichard u. Weid-
mannsehe Bnehhandlung in Berlin, M. V. Andrea in OlVenbach a. M., der neue
Frankfurter Verlag und Prof. II. Meyer in Leipzig.
Greifswald. Der Jahresbericht der Greifswalder Universitätsbiblio-
thek für lOOti ist ungewöhnlich inhaltreich. Er hat neben den Mitteilungen
über die laufenden Jährlichen Geschäfte über zwei bedeutende Errimgen-
schafteu zu berichten, die Begründung der Abteilung für niederdeutsche
Literatur und die neue Benutzungsordnung, ül)er beides ist in dieser
Zeitschrift sclion ausführlich gesprochen worden (S. (Jl u. 272). Besonderes
Interesse verdieueu noch die Mitteilungen über die Stiftung des 1832 zu
Schlawe gestorbenen Pastors Johann David Wilde, der seine kleine Biblio-
thek und sein zusaunnengespartes Vermögen der Greifswalder Bibliothek ver-
machte. Da seine Bücher gegen seinen Wunsch den Beständen eingereiht,
die Geldsumme aber vom Fiskus eingezogen wurde, als in den siebziger
Jahren die so lauge lediglich ans eigenen Mitteln bestrittenen Bedürfnisse der
Universität auf die allgemeinen Staatsfonds übernommen wurden, war das
Gedäclitnis des Stifters selbst in der Bibliothek verlöscht. Jetzt ist Fürsorge
getrotfeu, dafs wenigstens die Bibliothek die aufgefrischte Erinnerung besser
festhält. Möge es der Verwaltung nun auch gelingen, das Kapital seiner
Bestimmung wieder zuzuführen, wenn auch der erste Versuch dazu keinen
Erfolg hatte.
Tübingen. Die zweite württembergische Kammer bewilligte für den
Neubau der Universitätsbibliothek in Tübingen eine Million Mark.
Oesterreich-Ungaru. Die Vereiusabende der österreichischen Biblio-
thekare vom 9. und IS. März brachten eine eingehende Besprechung der Frage
der Einführung einer Kategorie mittlerer Beamten (Kanzleibeamten) in denBiblio-
theksdieust. Dr. von Sterneck hatte einen Antrag gestellt, dafs der Verein
die Einführung von Kanzleibeamteu in den Bibliotheksdienst in Vorschlag
bringen solle und ausführliche Vorschläge für die diesen neuen Beamten zu-
zuweisenden Geschäfte gemacht. Die Debatte ergab eine grundsätzliche Ge-
neigtheit der Versammlung, die Einführung von Kanzleibeamten zu befürworten,
aber keinerlei Einigung über die zu überweisenden Geschäfte Bei der Fort-
setzung der Beratung am IS. März wandte sich Bibl. Laschitzer in längerer
Ausführung gegen den ganzen Plan. Er bekämpfte ihn 1. weil der Dienst
durch das Mit- und Nebeueinanderarbeiten von verschiedenen Beamten-
kategorieu die bisherige Einheitlichkeit und Harmonie verlieren müsse; 2. weil
das Ausehen des Bibliothekarstandes durch die Einführung der neuen Be-
amtenkategorie in keiner Weise gewinnen, sondern um eine Stufe herunter-
gedrückt werden würde („mit dem gegenwärtig staatlich allgemein anerkannten
Staudpunkt eines geschlossenen wissenschaftlichen Bibliotlu^karstandes würde
es sein Ende haben und ein grofser Teil unseres Standes würde herunter-
siuken auf das Niveau der Angestellten an den allgemeinen Volksbibliotheken"),
3. weil die Einführung der neuen Kategorie die Schaffung neuer Bibliothekar-
stellen erschweren und so die Zukunft der noch nicht augestellten akademisch
gebildeten Beamten gefährden müsse. — Nach eingehender Debatte überwies
die Versammlung die Angelegenheit an den Ausschufs, mit der Weisung, in
tunlichst kurzer Zeit darüber an das Plenum zu berichten.
Die Stadtbibliothek zu Budapest gab zum Mai die erste Nummer eines
Bulletins heraus, das von dem Direktor der Bibliothek Gustav Thirring ge-
leitet wird und als Supplement des städtischen statistischen Bulletin betrachtet
werden will. Die erste Nummer bringt einen kurzen Artikel von Erwin
Szabö über die Bibliothek und dann die Erwerbungen des ersten Viertel-
jahrs 1907.
Umschau und neue Nachrichten 507
England. Der Jahresbericht der Universitätsbibliothek zn Cambridge
für 1906 hat eine ungewöhnlich grofse Geldspende zu verzeichnen:
Die „Worshiiiful Company of Goldsmiths" spendete den hohen Betrag von
5000 Pfund und diese Gabe ermöglichte es, die bisher von dem Geo-
logischen Museum eingenommenen unteren Geschosse des Cockerell-Baus für
Bibliothekszwecke einzurichten. Die Arbeit ist soweit gefördert, dafs bereits
ein Teil der Repositur aufgestellt werden konnte. Mit Einrechnnng der oben
genannten 5000 Pfund sind auf den Aufruf, der bfedrängten Lage der Bibliothek
zu Hilfe zu kommen, bis zum Ende des Berichtsjahres 17 450 Pfund zusammen-
gekommen, davon konnten 68'.i0 Pfund zinstragend angelegt werden, die das
Einkommen der Bibliothek um über 200 Pfand jährlich erhöben. Eine bei-
gegebene Uebersicht über die Gesamteinnahme und -Ausgabe seit 1S99 zeigt,
dafs nur ein Jahr (1903) ohne Defizit im Ordlnarium war. Die Zahl der
Akzessionen betrug 58799 Items (1905: 6iri59; 1904: 5662^); davon waren
131 Handschriften. Von den Druckwerken fallen auf Geschenke und Tausch
3963 (843 aus dem Deutschen Reiche, aber überwiegend Dissertationen), Käufe
aus neuerer Literatur 724S (Deutsches Reich 744 Bände und 3084 Hefte), Anti-
quaria 285, Pflichtexemplare 47 172.
Italien. Ueber einen Gesamtkatalog der italienischen Staats-
bibliotheken handelt Francesco Pizzi im Febr.-Aprilhefte der Rivista delle
biblioteche. Nach einer ausführlichen Uebersicht über frühere Bestrebungen
und Vorschläge zu einer italienischen Gesamtkatalogisierung stellt er seinen
eigenen, genau ausgearbeiteten Plan zur Diskussion. Er ist augenscheinlich
stark durch den Gesamtkatalog der preufsischen Bibliotheken beeinflufst (Ver-
sendung in Kästen durch die Zentralstelle, Ausschlufs der schon im Druck
durch die Nationalbibliotheken in Rom und Florenz festgelegten Titel uam.).
Eine Drucklegung des Gesamtkatalogs wird zunächst nicht beabsichtigt. Das
Schema di regolamento (11 Paragraphen) hat zunächst wohl nur den Zweck,
der Besprechung seitens der Fachgenossen festeren Anhalt zu bieten und
wird durch diese — wenn diese Anregung überhaupt zu praktischen Ergeb-
nissen führen sollte — naturgemäfs stark abgeändert werden. So ist z. B.
für den mit den italienischen Verhältnissen nicht vertrauten Leser nicht recht
ersichtlich, weshalb (§6) die Zettelpakete jedesmal von der bearbeitenden
Bibliothek an die Zentralstelle zurückgesendet und erst von dieser, nach Be-
arbeitung der neu zugekommenen Titel, an die nächste Bibliothek weiter ge-
geben werden sollen. Jedenfalls zeigt die gleichzeitige Aufnahme des Ge-
dankens der Gesamtkatalogisierung in Deutschland, der Schweiz und Italien,
wie stark die Entwicklung der Verhältnisse selbst zu dieser Arbeit drängt.
Eine Verhandlung von grofser Wichtigkeit für das italienische Biblio-
thekswesen fand in der Sitzung des Senats vom 25. Juni d. J. statt; die
Rivista delle biblioteche (Mai-Junihelt) druckt das stenographische Protokoll
aus den Atti des Senates ab. Der Senator Arcoleo schilderte in längeren
Ausführungen die Mifsstände der italienischen Bibliotheken. Vor allem gab
er Zahlen dafür, wie sehr Mittel, Räume und Personal der Bibliotheken hinter
dem grofsen Anwachsen der Benutzung und des Bedarfs zurückgeblieben seien.
Seine Ausführungen wurden durch Valentiuo Cerrnti aufgenommen. Die Reden
der beiden Senatoren veranlafsten den Unterrichtsminister Rava zu einer
längeren Erwiderung, die z. T. geradezu zu einer Programmdarlegung wurde.
Sie war reich an überraschenden Einzelheiten. So z. B. teilte der Miuister
mit, dafs er die neue Bearbeitung des Organisationsstatuts, deren Veröffent-
lichung schon lange erwartet wird, nicht genehmigt habe, weil sie dem Minister
zu wenig Spielraum lasse: ,,Ora, questa forma di amministrazionc , in cui il
ministro ha tutte le responsabilita e gli ältri tutti i diritti, nou mi place. Ed
ho süspeso la pubbücazione del regolamento per emendarlo in questa parte".
Die Beschwerden darüber, dafs immer wieder Gymnasialprofessoren, die im
Schuldienste nicht verwendbar seien, au die Bibliotheken abgeschoben würden,
obwohl sie der fachlichen Vorbildung entbehrten und sich au den Bibliotheken
ebensowenig brauchbar gezeigt hätten, beantwortete der Minister mit den
XXIV. 10. 35
508 Umschau und none Naclirichten
Worten: „Parecclii di questi coraandi eran stati fatti, ö vero, per comodo dei
chianiati, lua molti per comodo della bihlioteca. lufatti si puo snpporre im
prot'essore che per incapacitä fisica, per afonia, per lualattia di gola uon possa
parlare tutto il gionio, ma possa attendere a far Schede, e possa essere di
ajiito ai lettori e af?li studiosi, avvicinando . . . i libri ad cssi". Sein Plan
zur Abhilfe der Milsstäude ist die teilweise Auflösung der grofsen Biblio-
theken: ,,nia non credo che iioi dobbianio raccogliere tutto il materiale librario
in iiuuiensi edifici, dove tutti gli studiosi indistintamente possauo accedere"
und weiter: „lo vorrel discentrare tutte queste bibliotechc, e vorrei che si
facessero delle raccolte per gli studiosi, minorum gentium, per isfollare 11
servizio delle bibliotechc piü importanti". Natürlich fehlen in seiner Rede
auch nicht allgemeine Versicherungen des Wohlwollens und Hinweise auf die
Schwierigkeiten, die von selten der Finanzverwaltung namentlich einem neuen
Besoldungsetat gemacht werden. Senator Arcoleo erklärte darauf, er werde
jede Woche den Finanzminister über den Stand der Angelegenheit inter-
pellieren, und dieser, der ebenfalls anwesend war, hatte nichts zu sagen als:
,,I1 ministro del tesoro ed il Senato guadagneranno molti bei discorsi". Mit
der ..Heiterkeit", die diese Entgegnung erweckte, fand die Debatte einen der
Wichtigkeit der Sache wenig entsprechenden Schluls. — Es ist nicht zu ver-
wundern, dafs diese Haltung der verantwortlichen Minister in den Kreisen
der italienischen Bibliothekare nicht ohne Antwort bleibt. So folgt, aus der
Feder Giiido Biagis. unmittelbar auf den Abdruck aus dem stenographischen
Protokoll der Senatsverhandbingen ein Aufsatz über die dringenden Bedürf-
nisse der italienischen Bibliotheken, unter scharfer Stellungnahme gegen die
Gleichgültigkeit des Ministers , die daher komme , dafs man sich seit langem
gewcihnt habe, die ,.piibblica istruzione" nur als ,, Unterricht" im engeren Sinne
aufzufassen. So betrachte das Ministerium das ganze allgemeine Bibliotheks-
und Buchwesen als aufserhalb seines Geschäftsbereichs befindlich, und als
Bibliotheken existierten für ihn höchstens die ;U infelici bibliotechc gover-
native, nelle quali non gli e neppure permesso di maudare come comandati i
professori rimasti a corto di voce o di orecchi. Biagis weitere Ausführungen
behandeln wesentlich die Fortschritte des Bibliothekswesens, besonders der
Public Libraries, im Auslande und die Notwendigkeit eines bibliottiekstech-
nischeu Unterrichts.
Rufsland. Die Hauptverwaltung für Angelegenheiten der Presse gibt seit
dem 1. Juli (a. St.) d. J. eine wöchentliche Bibliographie (Kniznaja Letopis,
Bücher-Jahrbuch) der Hauptverwaltung in Angelegenheiten der Presse heraus.
Sie verzeichnet die in Rufsland gedruckten Werke getrennt nach Sprachen,
innerhalb derselben in alphabetischer Folge, Von 1908 ab sollen in zwei
weitereu Alphabeten die im Auslande erschienenen Werke über Rufslaud
(Rossica) und die im Auslande erschienenen Werke in slavischen Sprachen
(Slavica) aufgeführt werden.
Die Bibliographical Society of America gab im Mai die erste
Nummer einer neuen Zeitschrift, Bulletin (s. u. S. 509) heraus, die vierteljähr-
lich über den Stand der bibliographischen Arbeiten in Amerika berichten soll.
Unter Amerika wird dabei der ganze Weltteil verstanden, wenn die Heraus-
geber (W Dawson Johnston, T. Franklin Currier und Victor H. Paltsits) auch
in erster Linie auf die ständige Mitarbeit der Mitglieder der bibliographischen
Gesellschaft rechnen, wie das von W. C. Laue geschriebene Geleitwort sagt.
Das Bulletin hat zwei Abteilungen. Die erste „Notes and news" berichtet
wesentlich über noch laufende, ge]ilante oder auch demnächst erscheinende
Arbeiten, die zweite „American l)ibliographical publications" verzeichnet be-
reits erschienene Werke oder Aufsätze. Bei der grofseu und stets wachsenden
Zahl der bibliographischen Arbeiten, die besonders die Vereinigten Staaten
aufweisen, ist es von hohem Werte, eine solche ständige Uebersicht zu er-
halten und mau mufs deshalb wünschen, dafs die Zahl der Mitglieder der
Gesellschaft so wächst, dafs das neue Unternehmen die für seine Ausgestaltung
unerläfsliche finanzielle Grundlage erhält.
Neue Bücher nod Aufsätze zum Bibllotlieks- und Buchwesen 509
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.')
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
A rehives du bibliophile breton. Notices et docnments ponr servir ä Thistoire
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1880, 82, 85.)
La Bibliofilia. Elvista dell' Arte Antica in Libri, Stampe, Manoscritti,
Autografi e Legatare. Dir. da Leo S. Olschki. Anuo 9. 1907/08. Disp. 1 '2.
Aprile-Maggio. Firenze: L. S. Olschki 1H07. Jg. 20 L., Ausland 22 Fr.
Het Boek. Maandschritt voor boekenvrienden. Jg. 2. 1907. Brüssel: L. J.
Kryn 1907. Jg. Belgien 2,50 Fr., Ausland 5 Fr.
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Es eher, H. Siebente Versammlung der Veri inigung Schweizerischer Biblio-
thekare. Zbl. 24. 1907. S. 321 — 327.
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Fick, (Richard). Das Auskunftsbureau der deutschen Bibliotheken und seine
Suchliste. Zbl. 24. 1907. S. 347—301.
l) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
35*
510 Neue Biichor and Aufsätze zum Ribliotheks- und Buchwesen
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Conieniiis-Rliitter f. Volkserziehung Ib. !9Ü7. S. Pti— Sl.
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516 Neue Bücher uud Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
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Bio che t, E. I'eintures de uianiiscrits arabes A types byzantins. Kevue
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Heinrich. Studien-Schnitzel; Dor, F. Josef von Görrcs als Bedakteur des
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in Deutscjdand; Langlet, Valdemar. Ueber Journalistik u. Journalist. Be-
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der deutschen Fachpresse; Bode, Hermann. Zur Entstehungsgeschichte
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Statistisches Jahrbuch d. höheren Schulen Jg. 27. 190H/1907. T. 2. S. 882
—882,20. (Auch einzeln erhältlich: 0,60 M., einseitig bedruckt 0,80 M.)
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ä riiist. t''con. de la France.)
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iuteruaz. di scienze storiche (Roma 1903). Vol. 1. 1907. S. 249-278.
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graphentages zu Nürnberg. M. e. erliiut. Heigabe: Die Entwicklung der
Nürnberger Kartograpliie vom Ausgang d. 15. bis zum Auf. d. 19. Jahrh.
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l
Persoiialnacliricliten.
Berlin KB. Der Generaldirektor Wirkl. Geh.-Ob.-Reg.-Rat Prof. D. Dr.
Adolf Harnack wurde von der Giefsener juristischen Fakultät h. c. zum
Dr. iur. promoviert. Den Bibliothekaren Dr. Adalbert Hortzschansky
und Dr. Heinrich Simon wurde das Prädikat Professor beigelegt.
Dresden KB. Dem Bibliothekar Dr. Ludwig Schmidt wurde das
Prädikat Professor beigelegt, der Kustos Dr. Arthur Richter wurde zum
Bibliothekar ernannt.
Giefsen ÜB. Gelegentlich des .^00 jährigen Jubiläums der Universität
wurde dem Direktor Geh. Hofrat Prof. Dr. II er man Haupt die Krone zum
Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Grofsmütigen , dem
Oberbibliothekar Dr. Emil Heuser das Ritterkreuz 1. Klasse desselben Ordens
verliehen.
Göttingen ÜB. Dem Direktor Prof. Dr. Richard Pietschmann wurde
der Charakter als Geheimer Regierungsrat beigelegt.
Jena ÜB. Als Volontär trat ein Dr. phil. Otto Feddersen, geb. 9. Jan.
1881 Hamburg, ev.-luth.
Leipzig Musik-B. Peters. Dem Vorstande Dr. Rudolf Schwartz
wnrde das Prädikat Professor beigelegt.
München Armee-B. Als Bibliothekar trat ein Major z. D. Friedrich
Hauser, geb. 30. Juni 1853 Nördlingen, prot., aktiver Offizier 1874—1905.
Stettin StB. Der Hilfsbibliothekar Dr. Erwin Ackerknecht wurde
zum Stadtbibliothekar ernannt.
Bekaniitinaclnin!?.
Diejenigen Herren Volontäre der preufsischen Bibliotheken, deren
zweijährige Volontärzeit im Kalenderjahre 1908 abläuft, werden er-
sucht, dies in einer vorläufigen Meldung möglichst bald dem unter-
zeichneten Vorsitzenden der Prüfungskommission für die bibliothekarische
FacLprüfnng anzuzeigen.
Göttingen. Pietschmann.
Verlag von Otto Harrassowitz, Leipzig. — Druck von Elirbardt Karras, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIV. Jahrgang. 11. Heft. November 1907.
Die Pflichtlieferiingeu im Grofsherzogtum Hessen.
(Schlufs zu Heft 7, S. 291—321 und Heft 10, S. 475—499.)
4. Ziele einer künftigen gesetzHchen Neuregelung.
Eine Aenderung des dargestellten Rechtszustandes kann herbei-
geführt werden, indem die hessische Gesetzgebung entweder die Ver-
pflichtung in einschränkendem oder erweiterndem Sinne verändert oder
aber sie aufhebt.
Die Wirkungen der gänzlichen Aufhebung der Pfliclitexemplare
sind am deutlichsten zu Tage getreten in dem Königreich Sachsen, wo
die Abgabe von Pflichtexemplaren, die dort Ueberwachungszwecken
gedient hatte, als eine Repressivmafsregel gegen die Presse durch das
Prefsgesetz vom 24. März 1870 abgeschafi"t worden ist, ohne dafs man
sich des Unterschiedes zwischen dem Pflichtexemplar, das die Polizei
verlangt, und dem Pflichtexemplar, das der Wissenschaft dienen soll,
bewufst war. i) Allerdings hatte man bei der Aufhebung gehoö't,. dafs
wenigstens ein Teil der Buchhändler fernerhin seine Verlagswerke aus
freiem Willen der Leipziger Universitätsbibliothek oder der Hofbiblio-
thek (jetzt Kgl. öff. Bibliothek) in Dresden als Geschenk überweisen
würde — eine Hoffnung, die gänzlich fehlgeschlagen ist. 2) In einer 1879
erschienenen Schrift des Stadtbibliothekars Otto Richter'') wird auf
Grund einer beinahe zehnjährigen Erfahrung über die Wirkungen der
Aufhebung der Abgabe von Pflichtexemplaren ausgeführt, „dafs dem
1) Stenogr. Berichte über die Verhandinngen des Deutscheu Reichstags,
2. Leg. Per. 1. Sess. 1874. 1. Bd. S. 505.
2) In der Schweiz, wo nnr in dem Kanton Genf Pflichtexemplare zu liefern
sind (vgl. Frauke a. a. 0. S. 15Gf.), liegen die Verhältnisse anders. Dort haben
nach der im Börsenblatt (Jahrg. 74. 1907. Nr 10. S. 453) veröffentlichten inter-
nationalen Statistik der Druckwerke Schenkungen an der Vermehrung der
Nationalsammlungen einen bedeutenden Anteil, indem von 22 300 im Jahre
1905 erworbenen Nummern (34 200 Stück) 16000 (27 000 Stück) der Bibliothek
gratis zugesandt wurden. Die an diese Tatsache geknüpfte Bemerkung, dafs
dieses der beste Beweis dafür sei, dafs die Bereicherung der öffentUchen
Sammlungen ohne die problematische Hilfe polizeilich vorgeschriebener Hinter-
legung möglich sei, wird durch die sächsischen Erfahrungen widerlegt.
3) Otto Richter, Ein Notstand bei den Sächsischen Bibliotheken.
Dresden 1879.
XXIV. II. 36
524 Die Pfllclitlieferangen im Grofsh erzogt um TIesacn
Gedeilien der sücLsischen öftentlichen Bibliotheken, soweit dieselben
als Aufbewahrimgsorte der Geistesfrüchte ihrer Umgebung und als
künftige Fundgruben vaterländischer Geschichtsforscliung zu gelten
hätten, ein härterer Schlag kaum hätte zugefügt werden können. Mit
der Beseitigung der Freiexemplare sei eine ganze Gattung von Prefs-
erzeugnissen zum Untergang verurteilt worden, an deren Aufbewahrung
der Wissenschaft viel gelegen sei: Flugblätter, Zeitschriften und Tages-
blätter, namentlich der Lokalpresse, ganz besonders aber diejenigen
Druckschriften, welche der späteren Orts- und Personengeschichts-
forschung als Material zu dienen hätten, wie Adrefsbücher der Pro-
vinzialstädte, Statuten und Berichte von Vereinen, Festschriften, Ge-
legenheitsgcdiclite, lauter Dinge, die leicht in wenigen Jahren der
völligen Vernichtung anheimfielen. An eine Erlangung derartiger
Drucksachen auf dem Wege des Buchhandels sei nicht zu denken;
denn abgesehen davon, dafs die meisten von ihnen auf Privatkosten
gedruckt würden und gar nicht in den Handel kämen, würde kein
Buchhändler geneigt sein, auf die Beschaffung der vielen Kleinigkeiten,
die ihm nur sehr wenig einbringen könnte , die nötige Mühe und Zeit
zu verwenden. Deshalb sei liier eine andere Möglichkeit als die eines
gesetzlichen Ablieferungszwanges schlechterdings ausgeschlossen". i)
Diese in Sachsen gemachten Erfahrungen sind bei jeder gesetzlichen
Neuregelung der Bestimmungen über die Abgabe von Pflichtexemplaren
zu berücksichtigen, und zwar um so mehr, als hier ein Fehlgriff der
Gesetzgebung Lücken in der Sammlung der Landesliteratur hervorrufen
kann, die sich teilweise später nie wieder ausfüllen lassen.
Selbst wenn die Bibliotheken durch Erhöhung ihrer Anschaflfangs-
fonds in die Lage versetzt würden, sämtliche Schriften, die sie früher
auf dem Wege der unentgeltlichen Abgabe als Pflichtexemplare er-
halten hatten, zu kaufen, so würde trotzdem, wenn nicht auf Seiten
des Staats die Möglichkeit der Ausübung eines Zwangs bestände, der
Weg des freien Vertragsabschlusses nicht in allen Fällen zu dem Er-
werb des aufzubewahrenden Druckwerkes führen können. Denn es
sind immerhin Fälle denkbar, in denen sich der Verleger solcher
Druckwerke weigert, ein Exemplar selbst gegen Entgelt abzugeben.
So z. B. bei nicht im Buchhandel erschienenen und solchen Schriften,
die alsbald nach ihrem Erscheinen im Buchhandel aus irgend einem
Grunde vom Verleger zurückgezogen werden. Deshalb ist der Liefe-
rungszwang unter allen Umständen beizubehalten.
Eine andere Frage ist die der Vergütung.
Durch die Abgabe von Pflichtexemplaren kommen dem Verlags-
buchhandel zweifellos bedeutende Vorteile zu statten, indem die Biblio-
theken hierdurch einerseits „Archive der Verlagsbuchhandlungen"
werden, und andererseits infolge ihrer gesteigerten Reichhaltigkeit die
Bücherproduktion in erhöhtem Mafse fördern. Diese den Verlegern
aus der Ablieferung der Pflichtexemplare erwachsenden Vorteile bilden
1) Richter a. a. 0. S. 3. 9. 10. 11.
von Karl Essclborn 525
keine unmittelbare Gegenleistung des Staates für deren Abgabe. Eine
solche direkte Gegenleistung fehlt aber bei jeder staatlichen Steuer
oder Abgabe. Deshalb ist ein Zusammenhang zwischen dem Schutz
des Urheberrechtes und der unentgeltlichen Abgabe der Pflicht-
exemplare zur Begründung dieser Abgabe nicht notwendig. Die Ab-
gabe der Pflichtexemplare, die der Staat nicht aus finanziellen Gründen
vorschreibt, ist keine Sonderbelastung des Buchhandels, den sie ihrer
Natur nach vornehmlich berührt, denn einerseits sind auch solche ab-
lieferungspflichtig, die nicht gewerbsmäfsig Bücher verlegen, und
andererseits wird sie im Grunde nicht von den gewerbsmäfsigen Ver-
legern getragen, sondern von dem "Bücher kaufenden Publikum. Denn
die Verleger wälzen diese Abgabe auf dieses über, indem sie sie als
einen feststehenden Faktor bei der Bemessung des Ladenpreises ihrer
Verlagsartikel berücksichtigen. Der hierdurch bedingte geringe Preis-
aufsclilag beeinträchtigt die Konkurrenzfähigkeit in keiner Weise; denn
die Druckschriften sind im Gegensatz zu anderen Gewerbeartikeln so-
wohl durch ihre Individualität als auch durch die Urheberschutzgesetze
gegen Konkurrenz geschützt.') In Bezug auf diese Ueberwälzung be-
steht eine gewisse Analogie zwischen dieser Abgabe und den so-
genannten Aufwandsteuern, die in den meisten Fällen indirekt bei den
Produzenten erhoben werden. 2)
Die Höhe dieser Abgabe ist in der Regel für das einzelne Werk
sehr gering; denn sie beläuft sich, — da die Pflichtexemplare aus der
Zahl der nicht honorierten Freiexemplare genommen werden dürfen —
nur auf die Herstellungskosten eines Exemplars. Wie gering diese
sind, geht aus folgender Aeufserung der Verlagsbuchhandlung von
Velhagen und Klasing hervor, die sie als Beklagte in einem wegen
Herausgabe nicht besprochener Rezensionsexemplare von einem Ver-
leger gegen sie angestrengten Rechtsstreite getan hatte: „Heute liegt
für den Begriff „Rezensionsexemplar" gerade darin das Charakteristische,
dafs man unter ihnen Objekte sieht, die einen Wert überhaupt nicht
haben. Sie sind im Buchhandel das, was man im kaufmännischen
Verkehr „Muster ohne Wert" nennt. Für den Verleger besitzt das
Rezensionsexemplar nur einen sehr geringen Wert, denn es kostet nur
die Auslage für Druck und Papier; bei einem Romanband von etwa
300 Seiten beträgt beides zusammen rund 25 Pf. Dafs die Verleger
tatsächlich die Rezensionsexemplare im allgemeinen als Muster ohne
Wert betrachten, folgt auch daraus, dafs eine nicht unbeträchtliche
Zahl derselben sie sehr stark beschneidet oder mit dem möglichst
1) Bei Werken, die einen solchen Schutz nicht mehr geniefsen, pflegen
die Auflagen so grofs gemacht za werden, dals die Abgabe der Pflichtexem-
plare, deren Herstellungskosten in umgekehrtem Verhältnis zu der Gröfse der
Auflage steht, noch viel weniger ins Gewicht fällt als bei Werken mit kleinen
Auflagen.
2) Vgl. Dziatzko, Verlagsrecht und Pflichtexemplare S. 7. Kochen-
dörffer, Buchhandel u. Pflichtexemplare S. 21. Hittmair, Bibliothekar und
Pflichtexemplar a. a. 0. S. 123.
36*
526 Die Pflichtliefernngen im Grofsherzogtum Hessen
auffiilligen Vermerk „Rezensionsexemplar" stempeln läfst. Durch dies
starke Beschneiden und auffällige Stempeln wird den Büchern oft jeder
Handelswert genommen." (Börsenblatt Jahrg. 08. 1901. S. 7095 f.)
Von einem llandelswert kann aber bei den Pilichtexemplareu, die dem
Handel für immer entzogen werden, keine Rede sein, wohl aber bei
den Rezensionsexemplaren, wie jeder antiquarische Katalog lehrt. Wenn
der Verleger durch die Abgabe des Pflichtexemplars bei manchen
Werken in der Bibliothek einen Käufer verliert, so tritt diesem Ver-
lust auch wieder der Vorteil für den Verleger gegenüber, dafs das
Pflichtexemplar, namentlich wenn es einem beschränkten Leihverkehr
unterliegt, in mancliem Benutzer die Kauflust erweckt und hierdurcli
mittelbar als Reklame wirkt.
Für die Gröfse der Gesaratbelastung des Verlagsbuchhandels durch
die Abgabe der Pflichtexemplare wird häufig die Summe der Laden-
preise der abgelieferten Werke angegeben, die bei grofsen Firmen
selbstverständlich grofs ist. Allein diese Bereclmungsweise gibt ein
falsches Bild von der wirklichen Belastung, da der Berechnung nicht
einmal die Buchliändlerpreise, sondern eben nur die Herstellungskosten
zu Grunde gelegt Averden dürfen. Dafs die Abgabe der Pflichtexem-
plare die Konkurrenzfähigkeit des Buchhandels in der Tat nicht nach-
teilig beeinflufst, geht aus dem Aufschwünge des mit dieser Abgabe
belasteten Berliner Verlags gegenüber dem abgabefreien Leipziger deut-
lich hervor.
Einen weiteren Einwand gegen die Einrichtung der Pflichtexem-
plare brachte neuerdings der Abgeordnete Müller (Sagan) in der
Sitzung des Deutschen Reichstags vom 20. April 1901 vor. „Wenn
wir," so führte er dort aus, „den Verlegern die Verpflichtung all-
gemein auferlegen, von sämtlichen Neuerscheinungen und nicht nur
von diesen, sondern auch von den unveränderten Abdrücken derjenigen
Werke, die bereits erschienen sind, je ein Exemplar an die Landes-
bibliothek und die Provinzialbibliotheken, wie es in Preufsen der Fall
ist, einzuliefern, so sehe ich nicht ein, warum mau nicht jedem Ge-
werbetreibenden die Verpflichtung auferlegt, von jedem Muster, Ap-
parat usw. ein Exemplar an das Gewerbemuseum abzugeben." ')
Auch dieser Einwand ist nicht zutreffend. Denn einmal wäre eine
solche Belastung der übrigen Gewerbe für diese unverhältnismäfsig
drückender als die Abgabe der Pflichtexemplare für den Verlagsbuch-
handel , da nirgends die Vervielfältigung so leicht und das Material
so billig ist, wie bei den Druckwerken. Sodann sind für das Sammeln
der Gewerbemuseen ganz andere Gesichtspunkte mafsgebend als für
das der Bibliotheken. Während jene Typen zu sammeln und durch
eine richtige Auswahl deftelben der Nachwelt ein Bild von der ge-
werblichen Ent Wickelung eines Volkes zu überliefern haben, — ein
Bild, bei dem es mehr auf die Erhaltung des Charakteristischen als
I
1) Stenogr. Berichte üb. d. Verh. d. deutschen Reichstages, 10. Leg. Per.
2. Sess. 1900/02, 3. Bd. S. 2270.
von Karl Esselborn 527
auf die Aufspeicherung zahlreicher, nur in kleinen Zügen von einander
abweichender Gegenstände derselben Art ankommt, — so hat im
Gegensatze hierzu eine Landesbibliothek die vollständige literarische
Produktion einer Generation den nachfolgenden Geschlechtern zu über-
liefern: denn jedem Schriftwerk wohnt eine gewisse Individualität inne,
was bei den Produkten der übrigen Gewerbe nicht oder wenigstens
nicht in gleichem Mafse der Fall ist. Schon aus Rücksichten des
Raumes müfsten die Gewerbemuseen das Recht der Auswahl haben.
Dieses würde aber dem Ablieferungszwang, der eine Annahme- und
Aufbewahrungspflicht voraussetzt, widersprechen und aufserdem eine
ungleiche Behandlung der von der Abgabe Betroffenen bedingen.
Da die Unentgeltlichkeit der Ablieferung der Pflichtexemplare den
Verlagshandel keineswegs drückend vor den andern Gewerben belastet,
so läfst sie sich auch de lege ferenda verantworten. Nach der Ent-
wickelung, die die Abgabe von Pflichtexemplaren in Deutschland ge-
nommen hat, ist es jedoch wahrscheinlich, dafs der an sich berechtigte
Grundsatz der Unentgeltlichkeit mit der Zeit in engerem oder weiterem
Umfange schwinden wird. Da ihre Aufhebung notwendiger Weise eine
Erhöhung des Anschaflfungsfonds der Bibliotheken zur Folge haben
müfste, so würden in diesem Falle die Kosten der früher unentgeltlich
gelieferten Pflichtexemplare nicht mehr wie früher infolge der Ueber-
wälzung von dem Bücher kaufenden Publikum, sondern von der Ge-
samtheit der Steuerzahler getragen werden.
Der Vergütung müfste unter allen Umständen der Buchhändler -
preis zu Grunde gelegt werden. Denn infolge des bestehenden Ab-
lieferungszwanges müfste auch die zu vergütende Ablieferung von dem
Verleger erfolgen, und es wäre nicht gerechtfertigt, wenn dieser an
den den Bibliotheken gelieferten Exemplaren einen gröfseren Verdienst
hätte als an denen, die er an die Sortimenter abgibt.
Schwierigkeiten würde die Vergütung bereiten bei Werken , die
nicht im Buchhandel erschienen sind und keinen festen Ladenpreis
haben, der an der Hand der Buchhändlerkataloge nachgeprüft werden
kann. Da sich solche Werke häufig infolge ihrer kleinen Auflage
unverhältnismäfsig teuer gestalten, so müfste für die Vergütung ein
nach Format und Bogenzahl abgestufter Maximaltarif angesetzt
werden.
Ausgenommen von der Vergütung müfsten unter allen Umständen
die Zeitungen sein, sofern sie nicht für die Bibliotheken auf dauer-
haftes holzfreies Papier gedruckt würden. Denn der Abonnementspreis
wäre für den Zweck, den die Bibliotheken mit den Zeitungen verfolgen,
unverhältnismäfsig hoch. Für den Zeitungsverleger hat nur die neueste
Nummer seiner Zeitung einen Verkaufswert, während das der Biblio-
thek zu liefernde, nicht der Tageslektüre dienende Exemplar für ihn
nur als Makulatur in Betracht kommen könnte.
Bei künftigen gesetzlichen Regelungen der Pflichtexemplarfrage wird
wahrscheinlich die Unentgeltlichkeit der Ablieferung von der Volks-
vertretung bekämpft werden, während die Regierung im Bestreben, sie
528 Die Pflichtliofoningon im Grofsherzogtuni Hessen
aufrecht zu erlialtcn, sicli nicht zur Gewährung einer Vergütung für
alle Ptlichtexemplare bereit finden wird. Bei dieser Sachlage spricht
die gröfste Wahrsclieinlichkeit dafür, dafs sich beide auf einen Mittel-
weg einigen werden, d. h. dafs eine Vergütung bei wertvolleren Pfhcht-
exemplaren stattfindet. Deshalb ist auf die Frage der teil weisen
Vergütung hier etwas näher einzugehen.
Diese Art der Vergütung schlug auch der erbitterte Gegner der
Pflichtexemplare, der Reichs- und Landtagsabgeordnete Dr. Arendt
am 17. April 1901 bei der zweiten Beratung des Entwurfes des Ge-
setzes über das Verlagsrecht vor, indem er beantragte, ,den Herrn
Reichskanzler zu ersuchen, seine Vermiltelung bei den Landesregierungen
dahin eintreten zu lassen, dafs, soweit die Abgabe von Pflichtexem-
plaren an Bibliotheken landcsgesetzlich vorgeschrieben sei , eine an-
gemessene Entschädigung der Verleger wertvollerer Veröflfeutlicliungen
eingeführt werde." Der Ausdruck „wertvollere Veröffentlichungen"
war deshalb gewählt, um die Grenze freizulassen, von wo ab die Ent-
schädigung eintreten sollte.') Aehnliche Vorschläge hatten schon im
Jahre 1874 bei Beratung des Reiclisprefsgesetzes die Abgeordneten
Wehrenpfennig und Reich ensperger gemacht, die eine Wertgrenze
von 5 bezAv. 15 M. befürworteten. In Württemberg wird die Hälfte
des 30 M. übersteigenden Ladenpreises vergütet. (Zbl. f. Bw. 21. 1904,
S. 363.) Nicht unerwähnt soll an dieser Stelle bleiben, dafs auf der
1901 in Gotha abgehaltenen zweiten Versammlung deutscher Biblio-
thekare eine von dem Direktor der Breslauer Universitätsbibliothek
Erman vorgeschlagene Resolution, die eine Entschädigung für die-
jenigen Pflichtexemplare, deren Ladenpreis über 50 M. betrage, etwa
bis zur Höhe des halben Ladenpreises, als erwägenswert bezeichnete,
nicht aus prinzipieller Gegnerschaft, sondern deshalb zurückgezogen
wurde, weil man glaubte, dafs eine derartige Regelung den Regierungen
zu überlassen sei (Zbl. f. Bw. 18. S. 314).
Die Ausgestaltung der teilweisen Vergütung ist verschieden, je
nachdem der Gesetzgeber grundsätzlich auf dem Standpunkt der Un-'
entgeltlichkeit oder der Vergütung der Pflichtexemplare steht, und
dementsprechend die Vergütung der wertvolleren oder die Unentgelt-
lichkeit der billigeren Pflichtexemplare als die Ausnahme von der
Regel ansieht.
In dem ersten Falle wird er die Vergütungsgrenze verhältnismäfsig
hoch ansetzen und nur den diese überschreitenden Betrag — und
diesen vielleicht nur teilweise — vergüten.
Anders im zweiten Falle, wo 1. die Vergütungsgrenze nicht allzu
hoch angesetzt werden darf, und 2. solche Pflichtexemplare, deren
Ladenpreis diese Grenze überschreitet, ganz und nicht nur für den die
letztere überschreitenden Betrag vergütet werden müssen. Denn die
1) Sammlung sämtl. Drucksachen des Reichstags. 10. Leg. Per. 2. Sess.
1900/01. 4. Bd. Nr 250; Stenogr. Berichte über d. Verb. d. deutscheu Reichs-
tags. 10. Leg. Per. 2. Sess. 3. Bd. S. 2269.
von Karl Esselbjorn 529
Unentgeltlichkeit äer billigeren Pfiichtexemplave kann nur damit be-
gründet werden, dafs die Belastung, welche den Verlegern durch die
unentgeltliche Ablieferung von kleineren Schriften — die, solange sie
im Buchhandel zu haben sind , jedermann zu erwerben vermag , und
deshalb von den Bibliotheken nicht angeschafft werden, aber infolge
hiervon später so leicht verschwinden — erwächst, äufserst gering im
Verhältnis zu den Kosten sind, die den Bibliotheken und damit der
Gesamtheit durch ihren käuflichen Erwerb entstehen würden. Die Ver-
gütungsgrenze von 15 M. erscheint unter Zugrundelegung dieser Er-
wägungen als hoch genug und zweckmäfsig. Denn es fallen unter sie
alle kleineren, dem Untergange ausgesetzten Schriften, insbesondere
solche, die erst in späterer Zeit wissenschaftlichen Zwecken dienen
können, wie Gebet- und Schulbücher, Jugendschriften u. dgl., vor allem
aber auch die meisten belletristischen Schriften, i) die von den staat-
lichen Bibliotheken nicht angeschafft werden. Und doch ist gerade
die Aufbewahrung dieser Werke für den künftigen Erforscher der
Kultur der Gegenwart von grofser Bedeutung. Denn die Belletristik
„iimfafst die Denkmäler, aus denen man die Sitten und die Denkweise,
die Geistes- und Geschmacksbildung einer bestimmten Epoche am un-
mittelbarsten studiert, und wird um so bedeutungsvoller jetzt, als alle
grofsen politischen, kirchlichen und sozialen Grundrichtungen unseres
öffentlichen Lebens auch auf dieses Gebiet ihren Tummelplatz verlegt
haben, den sie mit steigendem Eifer betreten". 2)
Nachdem die prinzipielle Seite dieser Vergütungsart behandelt ist,
bleiben noch einige mit ihr zusammenhängende Fragen der praktischen
Ausgestaltung zur Erörterung übrig. 3)
Vor allem mufs die Vergütung nach einem Verfahren erfolgen, das
zu keinen Zweifeln Anlafs gibt und spätere Nach- oder Rückforderungen
von der einen oder anderen Seite ausschliefst. Deshalb darf das Ver-
fahren nicht zu kompliziert und mufs rein mechanisch sein. Als An-
haltspunkte für dasselbe mögen folgende Leitsätze dienen:
Für Werke, bei denen der Ladenpreis des ungebundenen Exemplars
die Vergütungsgrenze überschreitet, wird dem Verleger der Prozentsatz
dieses Preises vergütet, zu dem er seine Verlagsartikel an die Sorti-
menter abgibt."*)
1) Gerade bei diesen Schriften wird dem Verleger durch die Gröfse der
Auflagen, die diejenige wissenschaftlicher Werke weit übertrifft, die Ab-
gabe der Pflichtexemplare erleichtert. Diese hat um so weniger einen Nach-
teil für den Verleger, als derartige Schriften überhaupt einem ganz beschränkten
Leihverkehr unterliegen, indem sie nur zum Zwecke wissenschaftlicher Studien
in Benutzung gegeben werden.
2) Vgl. die denkwürdige Rede Wilhelm Onckens in der Sitzung des
deutschen Reichstags vom 23. März 1S74. Sten. Ber. 2. Leg. Per. 1. Sess. 1. Bd.
S. 504 f.
3) Vgl. hierzu Hittmair, Vergütung kostspieliger Pflichtexemplare im
5. ßde der Mitteilungen des üesterr. Vereins f. Bibliothekswesen. S. 74— 79.
4) Da sich der Ladenpreis durch die Bibliographien kontrollieren läfst,
so scheint die von Hittmair a. a. 0. S. 79 vorgeschlagene I\Iarsnahme über-
flüssig zu seüi, wonach „der Vergütungsberechtigte einen Revers auszustellen
•'^30 Die Pflicbtlieferunj^eii im (ifofsherzogtiun Hessen
Bestellt für ein Werk ein Subskriptions- und ein Ladenpreis, so
wird nur jener der Vergütung zu Grunde gelegt.
Bei mehrbändigen Werken und Sammlungen von Werken kommt
für die Vergütung der Preis des ganzen Werkes oder der ganzen
Sammlung nur dann in Betracht, wenn die einzelnen Bünde oder Werke
nicht einzeln verkäuflich sind.
Erscheint ein Werk oder eine Sammlung von Werken der letzt-
genannten Art in mehreren Lieferungen oder Bänden, so hat der Ver-
leger erst dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn der Preis der
erschienenen Lieferungen oder Bände die Vergütungsgrenze überschritten
hat. Eine nachträgliche Vergütung der bereits erschienenen Teile
findet aber nur dann statt, wenn seit der Ablieferung des ersten Teiles
dieses Werkes au die Bibliothek, bezw. der Aufforderung zur Ab-
lieferung desselben, bis zur Ablieferung des Teiles, dessen Preis den
Ladenpreis der bereits gelieferten Teile über die Vergütungsgrenze
erhöht, nicht mehr als 5 Jahre verstrichen sind.
Werden von einem Werke Ausgaben verschiedener Ausstattung
hergestellt, und bleibt die eine unter der Vergtitungsgrenze , während
sie die andere überschreitet, so unterliegt die geringere Ausgabe der
unentgeltlichen Ablieferung.
Ueberschreitet ein nur gebunden im Buchhandel erhältliches Werk
die Vergütungsgrenze nur deshalb, weil es gebunden ist, so ist dem
Verleger nur der Preis des Einbandes zu vergüten. Für den Preis
solcher Einbände ist ein nach Art und Format abgestufter Maximal-
tarif aufzustellen.
Bei Zeitschriften wird der jährliche Abonnementspreis der Ver-
gütung zu Grunde gelegt.
Für die Nichtvergütung der Zeitungen, sowie den Maximaltarif bei
Werken, die nicht im Buchhandel erschienen sind, oder deren Laden-
preise in Leipzig nicht registriert sind, gilt das hierüber oben Gesagte.
Die Vergütung hat spätestens innerhalb eines Vierteljahres seit der
Uebergabe der Druckschrift zu erfolgen.
Da viele Druckschriften, und zwar nicht allein Zeitungen,') auf
Papier gedruckt sind, das keine genügende Widerstandsfähigkeit gegen
den Einflufs der Zeit besitzt, so dafs trotz der Ablieferung von Pflicht-
exemplaren Werke, die auf solches Papier gedruckt sind, innerhalb
hat, dafs er für den Fall einer innerhalb 2 Jahren vom Zeitpunkt des nach-
weisbaren öffentlichen Verkaufs des vergüteten Werkes eintretenden Preis-
herabsetzung, wenn dadurch der Vergütungsansprnch erlösche, die erhaltene
Vergütung ersetze".
1) So besitzt beispielsweise die Grofsh. Hofbibliothek ein Exemplar des
1854 zu Breslau bei Josef Max & Comp, erschienenen Werkes von Albrecht
Theodor Middeldorpf, Die Galvanokaustiij, ein Beitrag zur operativen Mediciu,
dessen Seiten beim Anfassen wie dünne Gypsschichten zerspringen, obwohl
unbeschädigte Seiten beim blofsen Besehen den Eindruck erwecken, als ob
das Papier sich gut gehalten habe. Jedenfalls wäre es niemandem in den
Sinn gekommen, das Papier, als das Buch neu war, als nicht haltbar zu be-
anstanden.
von Karl Esselbi)rn 531
verbältnismäfsig kurzer Zeit — teilweise schon nach 4 — 5 Jahrzehnten
— auseinanderfallen und verschwinden, hat Otto Hartwig') den
Erlafs eines Reichsgesetzes vorgeschlagen, , durch welches alle Buch-
händler und Buchdrucker Deutschlands verpflichtet würden, von jedem
Werke, das sie verlegen oder drucken, zwei Exemplare der besten
Ausgabe auf gutes und dauerhaftes Papier abzuziehen und dieselben
an öffentliche Bibliotheken (und zwar an die Bibliothek des deutschen
Reichstages und an die öffentliche Bibliothek des betreffenden Landes
oder der betreffenden Provinz) abzuliefern." So gerechtfertigt auch
vom Standpunkt des Bibliothekars der Wunsch erscheint, zu verhindern,
dafs die Erfüllung der durch den Lieferungszwang erstrebten Ziele
nicht durch das schlechte Papier, auf dem Pflichtexemplare gedruckt
sind, vereitelt werde, so ist es ausgeschlossen, dafs ein solcher Ge-
setzesentwurf jemals die Zustimmung einer Volksvertretung erhält. Man
kann verlangen, dafs ein Verleger Exemplare der am besten ausge-
statteten Ausgabe der von ihm verlegten Werke, sei es nun entgeltlich
oder unentgeltlich, abliefere. Dafs er aber eigens für Bibliotheken
besonders ausgestattete Exemplare herstelle, dieses erscheint nicht blos
als eine Abgabe, sondern als eine persönliche Leistung, die nicht er-
zwingbar ist, da sie mit der Zerstörung des Satzes unmöglich wird.
Die Ablieferung besonders ausgestatteter Pflichtexemplare mufs daher
dem freien Belieben und der Einsicht der Ablieferungspflichtigen an-
heimgestellt werden.
Für jede der angeführten Lösungen der Vergütungsfrage sprechen
gewichtige Gründe. Wenn im folgenden daran festgehalten wird, dafs
die Unentgeltlichkeit der Ablieferung der Pflichtexemplare gerecht und
berechtigt ist, so geschieht dieses unter der Voraussetzung, dafs Vor-
sorge dagegen getroffen ist, dafs die Einrichtung der Pflichtexemplare zur
unentgeltlichen Büchererwerbsquelle wird, indem die Pflichtexemplare
nur einer beschränkten Benutzung, namentlich in den ersten Jahren
nach ihrem Erscheinen und nur zum Zwecke wissenschaftlicher Studien
innerhalb der Räume der Bibliotheken, unterliegen. Hierdurch werden
die Pflichtexemplare möglichst vor der Abnutzung und den Zufällen
des Leihverkehrs bewahrt; damit ist aber auch für die Bibliotheken
die Notwendigkeit gegeben, von denjenigen Pflichtexemplaren, deren
Besitz sich für ihre wissenschaftlichen Gegenwartsaufgaben als not-
wendig erweist, ein zweites Exemplar zu kaufen. 2) Dadurch wird
ferner die hauptsächliche Klage der Verleger, dafs sie durch die un-
entgeltliche Ablieferung der Pflichtexemplare „den vollen Wert des
Kaufpreises" gerade bei vielverlangten Werken, die die Bibliotheken
kaufen mtifsten, wenn sie sie nicht „geschenkt" erhielten, verlören, 3)
gegenstandslos.
1) Die Pflichtexemplare der Deutscheu Buchhändler, Neuer Anzeiger für
Bibliographie und Bibliothekwissenscliaft 18S0. S. 164ty., lO'iif.
2) Kochendörffer, Buchhandel und Pflichtexemplare S. 25.
3) V. Biedermann, Einführung in die Rechtskunde des Buchhändlers,
2. Aufl. Leipzig 1906. S. 54.
532 Die Pfliehtlieferüngen im Grofsherzogtum Hessen
Werden hiernach nun die beiden Grundprinzipien des hessischen
Rechtes der Pfliclitexemplare — Lieferungszwang und Unentgeltlich-
keit — als richtig anerkannt, so ist dieses doch namentlich in folgenden
Punkten reformbedürftig:
1. Die sich, wie oben nachgewiesen wurde, auf zwei Exemplare
beschränkende Verptlichtung zur Ablieferung müfste durch ein
Gesetz ausdrücklich ausgesproclien werden.
2. Im ganzen Grofsherzogtum müfsten in erster Linie ablieferungs-
pilichtig sein die Verleger, die Drucker nur subsidiär.
3. Dem Zwecke des Pflichtexemplarzwangs, der Sammlung und
Aufbewahrung der gesamten einheimischen Prefserzeugnisse, ent-
sprechend, müfsten auch die Selbstverleger und Kommissionsverleger
ablieferungsptlichtig sein.
4. Aus demselben Grunde müfste die Ablieferungspflicht auch auf
Musikalien ausgedehnt werden.
5. Für die Zwangsvollstreckung müfste das Verwaltungszwangsver-
fahren für anwendbar erklärt werden.
Wie sich diese Forderungen in die Wirklichkeit übersetzt ausnehmen
würden, soll in der folgenden Darstellung, i) die der Uebersichtlichkeit
halber in die Form eines Gesetzesentwurfs mit Motiven gekleidet ist,
gezeigt werden. Hierbei war zunächst der Gesichtspunkt der mög-
lichst geringen Abweichung vom bestehenden Recht mafs-
gebeud, daneben aber vorbildlich das ungarische Gesetz über die Ein-
lieferung der Pflichtexemplare von den Prefserzeugnisen zu wissen-
schaftlichen Zwecken vom 21. November 1897 (Zbl. f. Bw. 15. 1898.
S. 220 ff.) und vor allem das dänische Gesetz über das Recht öffent-
licher Bibliotheken an Freiexemplaren von Drucksachen usw. vom
2. Mai 1902 und die auf Grund desselben erlassenen Bestimmungen
des Kirchen- und Unterrichtsministeriums (Zbl. f. Bw. 19. 1902. S. 459 ft.).
§ 1. Jeder Verleger, der im Gebiete des Grofsherzogtums eine Handels-
niederlassung besitzt, ist verpflichtet, von jedem ia seinem Verlage er-
scheinenden Erzeugnisse der Driickerpresse oder einer ähnlichen mechanischen
Vervielfiiltigungsart zwei vollständige und fehlerlose Exemplare unentgeltlich
abzuliefern, und zwar in der Provinz Starkenburg beide Exemplare an die
Grofsherzogliche Hofbibliothek zu Darmstadt, in den Provinzen Oberhessen
und Rheiuhessen eines an die Grofsherzogliche Hofbibliothek zu Darmstadt
und ein zweites an die Grofsherzogliche Universitätsbibliothek zu Giefsen,
beziehungsweise die Stadtbibliothek zu Mainz.
lieber die Ablieferung ist von den Bibliotheksverwaltungen eine Empfangs-
bescheinigung auszustellen.
§ 2. Dieselbe Verpflichtung haben auch die Selbstverleger und die
Kommissionsverleger.
Neben dem Kommissionsverleger ist auch der Kommittent, sofern er im
Grofsherzogtum seineu Wohnsitz hat, zur Ablieferung verpflichtet. Beide
haften für die Erfüllung dieser Verbindlichkeit als Gesamtschuldner.
§ 3. Bei Erzeugnissen der Druckerpresse, die ohne Angabe eines Ver-
legers erscheinen, gilt der Drucker als Verleger im Sinne dieses Gesetzes.
1) Vgl. auch Franke a. a. 0. S. 200—213.
von Karl Esselborn 533
§4. Die Ablieferungspflicht erstreckt sich auf jede neue Auflage oder
Ausgabe, die einen veränderten Satz oder eine veränderte Seitenzählung
aufweist. Das Gleiche gilt von Sonderabzügen mit selbständiger Seitenzählung.
§ o. Wird eine Auflage auf Papier verschiedener Qualität gedruckt, so
ist an die Grofsherzogliche Hofbibliothek zu Darmstadt ein Exemplar der
am besten ausgestatteten Art abzuliefern.
§ 6. Von der Abgabepflicht ausgenommen sind Werke rein artistischer
Art, sofern sie. ohne begleitenden Text erscheinen; ist ihnen aber ein Text
beigefügt, so ist das vollständige Werk zu liefern.
Landkarten und Atlanten gehören nicht zu den rein artistischen Werken
im Sinne dieses Gesetzes und unterliegen der Ablieferung auch dann, wenn
ihnen kein Text beigegeben ist.
§ 7. Musikalien unterliegen in derselben Weise der Ablieferung wie die
übrigen Druckwerke, mit der Mafsgabe jedoch, dafs nur ein Exemplar und
zwar an die Grofsherzogliche Hofbibliothek zu Darmstadt abzuliefern ist.
Zu Aufführungszwecken hergestellte Einzelstimmen von Werken der
Instrumental- und Vokalmusik unterliegen nicht der Ablieferungspflicht.
§ 8. Die Pflichtexemplare dürfen von den Bibliotheken nicht veräufsert
werden. Doch ist die Grofsherzogliche Hofbibliothek befugt, das zweite
Exemplar der von den Ablieferungspflichtigen der Provinz ötarkenburg ab-
gelieferten Pflichtexemplaren an die Grofsherzogliche Universitätsbibliothek
zu Giefsen oder die Stadtbibliothek zu Mainz abzugeben.
§ 9. Die Grofsherzogliche Hof bibliothek zu Darmstadt kann mit Ge-
nehmigung des Ministeriums des Innern auf die Ablieferang von Tages-
zeitungen, die nicht in der Provinz Starkenburg erscheinen, sowie auf das
zweite Exemplar der in der Provinz Starkenburg erscheinenden verzichten.
Tageszeitungen, die eine auf besseres Papier gedruckte Ausgabe für die
Bibliotheken veranstalten, kann der einjährige Abonnementspreis vergütet
werden, falls die Zahl der auf besseres Papier gedruckten Exemplare weniger
als 25 beträgt.
§ 10. Die als Pflichtexemplare abgelieferten Werke dürfen innerhalb
zweier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie erschienen
sind, nicht aufserhalb der Bibliotheken verliehen werden. Doch darf sie die
Grofsherzogliche Hofbibliothek zu Darmstadt innerhalb dieser Zeit an die
Grofsherzogliche Universitätsbibliothek zu Giefsen und die Stadtbibliothek zu
Mainz zur Benutzung in deren Diensträumen abgeben.
Als Erscheinungsjahr gilt das auf dem Titelblatt angegebene, bei Werken,
die keine Angabe des Erscheinungsjahres enthalten, das in der Bibliographie
angegebene. Läfst sich das Erscheinungsjahr nicht mit Sicherheit ermitteln,
so beträgt die Schutzfrist nur ein Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres, in
dem das Werk als Pflichtexemplar abgeliefert wurde.
§ 11. Die Ablieferungspflichtigen können bei der Ablieferung verlangen,
dafs Werke, die einen ausgeprägt vertraulichen Charakter haben, von den
Bibliotheken als unzugänglich, jedoch nicht über hundert Jahre nach der
Ablieferung, aufbewahrt werden. Die Bibliotheksverwaltungen sind bei der
Entgegennahme auf Verlangen verpflichtet, ein Zeugnis darüber auszustellen,
dafs eine solche Forderung gestellt worden ist.
§ 12. Uebernimmt ein Verleger Werke eines nicht ablieferungspflichtigen
Verlags in seinen Verlag, so wird für ihn hinsichtlich der übernommenen
Werke die Ablieferungspflicht in gleicher Weise begründet, wie wenn sie in
dem Zeitpunkt der Uebernahme in seinem eigenen Verlage erschienen wären.
§ 13. Veräufsert der Ablieferungspflichtige die Auflage oder stirbt er,
bevor er seiner Ablieferungspflicht genügt hat, so geht diese auf seine
Rechtsnachfolger über.
§U. Ablieferungspflichtige, die den Bücherverlag gewerbsmäfsig be-
treiben, haben im Anfange des Januar und Juli jedes Jahres die im letzten
halben Jahre in ihrem Verlage erschienenen Pflichtexemplare abzuliefern. Es
ist jedoch den Vorständen der Bibliotheksverwaltungen gestattet, eine andere
Abmachung über die Ablieferungszeit mit den Verlegern zu trefifeu.
534 Die Pflichtliefcrungen im Grofsherzogtum Hessen
Alle übrigen Ablieferungspfliebtigen baben die Pflicbtexemplare alsbald
uacb ibrem Erscbeiuen im Bucbbandel abzuliefern.
§ 15. Den Ablieferiingsptlicbtigen ist auf ibren Antrag Porto und Fracbt
für alle regelmiilsigen Sendungen von Pliiclitoxemplaren durcb Post oder
Eisenbalin von den Bibliotbeken zurückzuerstatten.
JJ 10. Die Ablieterungsi)tlicbtigen sind vcrpfiicbtet, den Bibliotheks-
verwaltungen auf ihr Verlangen Auskunft über die von ihnen abzuliefernden
Pllichtexemplare zu geben.
§ 17. Erklärt ein Ablieferungspflichtiger auf die Aufforderung einer
Bibliotheksverwaltung zur Ablieferung eines Pflichtexemplars von einem
Werke, welches im Buchhandel erschienen ist, das Werk sei vergriffen, oder
leistet er einer solchen Aufforderung nicht innerhalb zwei Wochen nach dem
Zeitpunkt, in welchem er diese Aufforderung unter regelmälsigen Umständen
erhalten haben mülste, Folge, so tritt an die Stelle der Verpflichtung zur
Abgabe der Pflichtexemplare die Verpflichtung zur Erlegung des Ladenpreises
derselben zugunsten der Bibliotheken, an welche die Pflichtexemplare abzu-
liefern waren.
Bis zur Erfüllung dieser Verbindlichkeit bleibt der Ablieferungspflichtigc
zur Ablieferung der Exemplare befugt.
§ IS. Die Ablieferung von Werken, die ungeachtet einer bestehenden
Ablieferungspflicht nicht abgeliefert worden sind, kann nicht mehr verlangt
werden, wenn seit Ablauf des Jahres, in welchem nach § 14 die Ablieferung
hätte erfolgen sollen, dreifsig Jahre verflossen sind.
§ 19. Die Zwangsvollstreckung wegen der in diesem Gesetze enthaltenen
Verbindlichkeiten erfolgt auf Antrag der Bibliotheksverwaltung durch das
Kreisamt, in dessen Amtsbezirk der Verpflichtete seinen Wohnsitz hat, nach
den Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Zwangsvollstreckung im
Verwaltungswege vom 30. September 1893 (Reg.-Bl. S. 2(i,^— 268).
Vor Einleitung der Zwangsvollstreckung hat jedoch das Kreisamt den
Verpflichteten zur gütlichen Erfüllung seiner Verbindlichkeit binnen vier
Wochen aufzufordern.
Bestreitet der Aufgeforderte seine Verbindlichkeit, so hat er Innerhalb
dieser Zeit seine Einwendungen bei dem Kreisamt vorzubringen. Ueber
diese Einwendungen entscheidet das Ministerium des Innern.
§ 20. Das Ministerium des Innern ist mit dem Vollzug dieses Gesetzes
beauftragt.
Zu § 1. Mehr als zwei Pflichtexemplare von jedem Druckerzeugnis
können billigerweise nicht verlaugt werden. Obwohl dem Zwecke des
Pflichtexemplarzwanges durch die Abgabe eines Exemplars an die Landes-
bibliothek vollkommen genügt würde, so wird trotzdem die Erhebung von
zwei Pflichtexemplaren vorgeschlagen. Hierdurch wird den Bibliotheken in
Giefsen und Mainz der Charakter als Provinzialbibliotheken gewahrt. Ueber-
dies entspricht die Anzahl zwei dem gegenwärtig in Hessen und namentlich
auch in Preufsen und Bayern geltenden Recht. Von diesen beiden Exemplaren
ist eines an die Landesbibliothek und das andere an die Bibliothek der
Provinz, in deren Gebiet die betreffende Druckschrift erschienen ist, zu
liefern. Dafs die Grofsherzogliche Universitätsbibliothek in Giefsen und die
Stadtbibliothek in Mainz den hessischen Verlag vollständig besitzen, dafür
liegt um so weniger Veranlassung vor, als zwischen diesen Bibliotheken
einerseits und der Grofsherzoglichen Hofbibliothek andererseits ein regel-
mäfsiger Leihverkehr besteht.')
Da für die Aufnahme der in Starkenburg erschienenen Druckschriften
nur die Hof bibliothek in Betracht kommt, so sind der Gleichheit halber zwei
1) Der regelmäfsige Leihverkehr zwischen der Hof bibliothek und der
Universitätsbibliothek begann schon im Jahre 1837, vgl. Zbl. f. Bw. 22. 1905.
S. 208.
von Karl Esselborn 535
Exemplare an diese abzuliefern, von denen das eine als hessische Dublette,
die nicht veriiufsert werden darf, aufzubewahren ist, wenn es nicht gemäfs
der Bestimmung des § 8 an die Universitätsbibliothek oder die Mainzer Stadt-
bibliothek abgegeben wird.
Der Gegenstand der Ablieferung war möglichst allgemein zu bezeichnen.
Als mechanische Vervielfältigungsarten kommen aufser der Buchdruckerkunst
namentlich in Betracht die Lithographie, die Kupfer- und Stahlstechkunst,
das anastatische A^erfahren, dagegen nicht die "Photographie, wenn nur rein
chemische Mittel bei ihr angewandt werden, die Hektographie und die
Maschinenschrift. Was die abzuliefernden Erzeugnisse der genannten Ver-
vielfältigungsarten anlangt, so sind aufser den in §6 genannten rein artistischen
Werken insbesondere von der Ablieferung auszuschliefsen: Formulare zur
Ausfüllung (worunter nicht zu rechnen sind Mietkontrakte, Lehrlings- und
Gesellenbriefe u. dergl.), Familienanzeigen, Einladungskarten, Visiten- und
Glückwunschkarten, Briefpapiere, Kuverte, Kreuzbänder, Siegel, Etiketten,
Plakate ohne besonderen künstlerischen Wert, Eintrittskarten und Düten.
Dafs Drucke, die Geld repräsentieren, und Wertpapiere von der Ab-
lieferung ausgeschlossen sind, versteht sich von selbst, und es erscheint
überflüssig, dies, Avie es in dem dänischen Gesetz geschehen ist, ausdrücklich
anzuführen.
Die nähere Bestimmung der nicht abzuliefernden Erzeugnisse der Drucker-
presse wird zweckmäfsigerweise dem Ministerium des Innern, das nach § 20
mit dem Vollzug des Gesetzes beauftragt ist, überlassen.
Zu § 2. Die Ablieferung der im Selbst- und Kommissionsverlag er-
schienenen Druckschriften entspricht dem Charakter der Studienexemplare;
ja gerade bei diesen Werken ist die Ablieferung als Pflichtexemplare Avichtig,
da sie in der Regel nur in geringer Anzahl herijestellt und infolgedessen
dem gänzlichen Untergang mehr als andere Schriften ausgesetzt sind. Diese
Ausdehnung der Ablieferungspflicht ist auch im Hinblick auf Artikel 30 der
Verfassungsurkunde geboten, wonach alle Hessen zu gleichen staatsbürger-
lichen Verbindlichkeiten und zu gleicher Teilnahme an den Staatslasten ver-
pflichtet sind, während durch eine Beschränkung der Ablieferungspflicht auf
die gewerbsmäfsigen Verleger diese sich als eine Sonderbelastung der lezteren
darstellen würde.
Zu § 3. Durch diese Bestimmung soll namentlich dem Untergang der
Gelegenheitsdrucke, Einblattdrucke, Flugschriften u. dgl. vorgebeugt werden.
Zn § 5. Die Anzahl der abzuliefernden Pflichtexemplare wird hierdurch
nicht vermehrt.
Zu § 6. Diese Bestimmung hat ihren Grund darin, dafs die Aufbewahrung
rein artistischer Werke mit Ausnahme von Landkarten und Atlanten aufser-
halb der eigentlichen Aufgabe der Bibliotheken fällt.
Zu § 7. Obgleich für die Abgabe von Musikalien, die durchschnittlich
noch mehr als Werke der Literatur dem gänzlichen Verschwinden ausgesetzt
sind, dieselben Gründe wie für die Ablieferung der letzteren sprechen, so
war doch der Verschiedenheit des Musikalien- und Bücherverlags, die ent-
sprechend der Verlagsordnung für den deutschen Musikalienhandel vom
2S. April 1891 1) auch in dem Verlagsgesetz vom 19. Juni 1901 dadurch an-
erkannt ist, dafs der die Bestimmungen über die dem Verfasser zu liefernden
Freiexemplare enthaltende § 25 nur auf Werke der Literatur Anwendung
findet,') bei der Abgabe der Pflichtexemplare dadurch Rechnung zu tragen,
1) Beilage zu Nr. 115 des Börsenblattes vom 20. Mai 1893; hiernach
sollte die Verlagsordnung für den deutschen Buchhandel in extenso „für den
Musikalienverlag nur in den Fällen anwendbar sein, wo er, wie bei Schul-
büchern, auf Grund besonderer Vereinbarungen die Formen des Buchverlags
angenommen hat". (§ 1).
2) Die Abgabe von Freiexemplaren an den Komponisten ist Gegenstand
der Vereinbarung oder, wo eine solche fehlt, der für die betreffende Gattung
von Musikstücken bestehenden Uebung, vgl. Voigtländer a.a.O. S. 227.
536 Die Pflielitlieferiingon im Grofshcrzo}?tum Hessen
dafs nur ein Exemplar für die Grofsherzogliclie Ilofbibliotliek, welche seit
1S73 die auf dorn (icbietc der älteren Musik vorzüglich ausgestattete
]\Iusikalienbibliothek Ludewigs 1. besitzt, gefordert wird.
Zu {} 8. Die näheren Bestimmungen iil)er diese Abgabe an die Biblio-
theken zu (iicfsen oder Mainz sind zweckuiälsigerweise dem nach i; 20 mit
dem Vollzug des Gesetzes beaiifiragten Ministerium des Innern zu überlassen.
Zu «J t>. Hiernach ergibt sich als Kegel, dafs die Grofsherzogliche
Hofltibüothek sämtliche in Starkenburg, die Grofsherzogliche Universitäts-
bibliothek sämtliche in Oberhessen und die Mainzer Stadtbibliothek sämtliche
in Ivheinhessen erscheinenden Tageszeitungen in einem Excujplar auf-
bewahrt, was bei dem zwischen diesen Bibliotheken bestehenden regel-
mäfsigen Leihverkehr in den meisten Fällen genügend ist. Doch mufs der
Grofsherzoglichen Ilofbibliothek als Landesbibliothek einerseits die Möglich-
keit gewährt werden, die bedeutendsten ober- und rheinhessischen Zeitimgen
zur Fortsetzung älterer mehr oder weniger vollständiger Reihen weiter zu
erwerben, andererseits mufs sie, da der Abgabei)tlicht seitens der Verleger
eine AufbewahrungspHicht seitens der Bibliotheken entspricht, auch die Be-
fugnis haben, oberhessische und rheinhessische Zeitungen, sowie das zweite
Exemplar der starkenburgischen abzulehnen, weil sonst die Zeitungen bei
dem durch ihr umfangreiclies Volumen bedingten raschen Anwachsen zu viel
Kaum für sich beanspruchen würden.
Dafs die in Darmstadt erscheinenden amtlichen Publikationen, wie das
Grofsh. Regierungsblatt, die Amtsblätter der Ministerien usw., sowie die im
Staatsverlage erscheinende „Darmstädter Zeitung" auch an die Bibliotheken
in Giefsen und Mainz zu liefern sind, kann durch ministerielle Verordnung
verfügt werden. Ebenso ist zu erwarten, dafs die VerölVentlichungen der
Landstände und der evangelischen Landessynode nach wie vor an diese
Bibliotheken abgeliefert werden.
Da die Zeitungen ausschliefslich auf Holzpapier gedruckt werden, das
keine Widerstandsfähigkeit gegen den Einflufs der Zeit besitzt und in etwa
50 bis loü Jahren ganz zerfällt,^) so scheint es zweckmäfsig, den Zeitungs-
verlegern, die sich zur Veranstaltung einer auf holzfreies Leinenhadernpapier
gedruckten Bibliotheksausgabe bereit finden lassen, hierfür eine gewisse Ver-
gütung zu gewähren. Die Erhaltung der Zeitungen ist eine um so wichtigere
Aufgabe der Bibliotheken, als jene wichtige Geschichtsquellen werden, meist
aber erst zu einer Zeit, wo vollständige Exemplare nirgends mehr, wenn
nicht in den Bibliotheken, zu finden sind.
Zu § 10. Die von Kochendörff er (, Buchhandel und Pflichtexemplare",
S. 25) vorgeschlagene beschränkte Benutzung der Pflichtexemplare, nament-
lich längere Zeit nach dem Erscheinen und nur für wissenschaftliche Zwecke,
möglichst innerhalb der Bibliothek, war bei der Grofsh. Hofbibliothek schon
seit dem Jahre 1S'J5 insofern Praxis, als Pflichtexemplare zwei Jahre lang
nicht aufserhalb der Bibliothek verliehen wurden.
Zu § 11, Diese Bestimmung ist dem § 2 des dänischen Gesetzes nach-
gebildet, welches jedoch zwischen Werken, die einen vertraulich-privaten,
und solchen, die einen vertraulich-amtlichen Charakter haben, unterscheidet
und die letzteren von der Ablieferungspflicht ausnimmt, wenn sie die be-
treffende Behörde für nicht geeignet zur Ablieferung hält. Diese besondere
Behandlung amtlicher Druckwerke erscheint aber um so weniger gerecht-
1) Diese Angaben sind enthalten in der Begründung eines sehr be-
achtenswerten, von der „Kölnischen Volkszeit ung" im Jahre lltOG ge-
machten Vorschlags, wonach einer Bibliothek, die auf die genannte Zeitung
abonniert, gegen Einsendung der Vierteljahrsquittung ein Exemplar der auf
ganz holzfreies Papier gedruckten Bibliotheksausgabe von dem gleichen
Vierteljahr kostenfrei geliefert wird. Uebrigens liefert die „Darmstädter
Zeitung" ein auf gewöhnliches und ein auf besseres Papier gedrucktes
Exemplar als Pflichtexemplar an die Grofsh. Hofbibliothek.
von Karl Esselbi)rii 537
fertigt, !ils nach Ablauf der Maximaldauer der Schutzfrist dem Staate ans
dem Bekanntwerden einer ursprünglich vertraulich-amtlichen Schrift keinerlei
Schaden mehr erwachsen kann. Die näheren Bestimmungen über die Auf-
bewahrung der „unzugänglichen" Werke, deren Titel Jedoch iu dem Katalog
zu vermerken sind , sind von dem Ministerium des Innern zu erlassen. Es
empfiehlt sich, diese Werke in einer mit dem Amtssiegel der Bibliotheks-
verwaltungen verschlossenen Hülle unter besLonderem Verschlufs aufzube-
wahren.
Zu § 13. Die Bestimmung des dänischen Gesetzes, w^onach die Biblio-
theken in dem Falle, dafs der Ablieferungspfiichtige, bevor er seiner Ab-
lieferungspflicht genügt hat, in Konkurs gerät, bezüglich der ihnen zustehenden
Pflichtexemplare aussonderungsberechtigt sind, konnte nicht nachgeahmt
werden, weil die Bibliotheken vor der Uebergabe der Pflichtexemplare nach
den Grundsätzen des Privatrechts, das der Zuständigkeit der Landesgesetz-
gebung entzogen ist, nicht Eigentümer derselben geworden sind.
Zu § 15. Da diese dem § fi der dänischen Verordnung nachgebildete
Bestimmung in gewisser Beziehung eine Ausnahme von dem in § 1 ausge-
sprochenen Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Ablieferung darstellt, so er-
scheint ihre Aufnahme in das Gesetz angemessen. Bei der häufigen Ge-
ringfügigkeit des Portos ist es praktisch, seine Rückerstattung von dem An-
trage des Abliefernden abhängig zu machen.
Zu § 17. Würde mit dem Vergriffensein der Auflage die VerpflichtuDg zur
Ablieferung ohne Weiteres erlöschen, so würde die hiermit auf die Nichtab-
lieferupg oder wenigstens nicht rechtzeitige Ablieferung der Pflichtexemplare
gesetzte Prämie den Erfolg des Gesetzes gefährden. Dem wird durch die
Vorschrift des § 17 wirksam und einfach abgeholfen. Natürlich ist dieses
Verfahren nur bei Werken, die im Buchhandel erschienen sind, möglich, weil
nur bei diesen von einem Ladenpreise die Rede sein kann.
Die Vermutung, dafs ein Verleger, der der Aufforderung zur Ablieferung
eines Pflichtexemplars nicht Folge leistet, keine Exemplare des betreffenden
Werkes mehr besitzt, ist dadurch geboten, weil es im buchhändlerischen
Betrieb häufig vorkommen kann, dafs der Verleger zwar noch Eigentümer
zahlreicher Exemplare ist, aber keines mehr in seinem Besitz hat, was die
Zwangsvollstreckung sehr verwickelt macht und erschwert.
Wegen dieser Vermutung und wegen der Möglichkeit, dafs ein Verleger
von vergriffenen Werken Exemplare antiquarisch erwirbt, entspricht es in
beiden Fällen der Billigkeit, dafs der Ablieferungspflichtige die Wahl hat
zwischen der Ablieferung der Exemplare und der Erlegung des Ladenpreises.
Zu § 18. Eine möglichst lange Verjährungsfrist des Anspruchs der
Bibliotheken auf die Ablieferung der Pflichtexemplare liegt deshalb in dem
Interesse der Bibliotheken, weil dadurch einerseits ihnen die Möglichkeit ge-
währt wird, nicht abgelieferte und unbekannt gebliebene Pflichtexemplare
nachträglich einzufordern, und andererseits den Ablieferungspflichtigen die
Hoffnung zerstört wird, sich durch Nichtablieferung und Geheimhaltung der
Pflichtexemplare deren Ablieferung zu entziehen.
Zu §19. Dadurch, dafs das Gesetz vom 30. September 1S93 für an-
wendbar erklärt ist, ist eine besondere Verweisung auf die auf Grund dieses
Gesetzes erlassene Verordnung vom 7. März 1S94, das Verfahren der Zwangs-
vollstreckung im Verwaltungswege betreffend, sowie auf die Dienstvorschriften
für das Verfahren der Zwangsvollstreckung im Verwaltungswege vom 10. April
1894 überflüssig.
Nach § 2 der Verordnung vom 7. März 1894 soll der Zwangsvollstreckung
in der Regel eine Mahnung des Schuldners vorausgehen. Diese Bestimmung
wird durch Absatz 2 mit geringen Modifikationen wiederholt.
Durch Absatz 3 wird der Rechtsweg bei der Bestreitung der Verpflichtung
zur Abgabe ausgeschlossen. Es entspricht aber der Billigkeit, dafs dem
nicht abliefernden Ablieferungspflichtigen vor der Einleitung der Zwangsvoll-
streckung Gelegenheit gegeben wird, die Gründe anzugeben, weshalb er
seiner Pflicht nicht nachkomme. Die Entscheidung über die vorgebrachten
538 Die Pflichtliefernngen im Grorsherzogtiim Hessen
Einwendungen ist, um eine einheitliche Praxis herbeizuführen, nicht den
Kreisämtern, sondern dem Ministerium des Innern zugewiesen.
Die Zwangsvollstreckung wegen des Anspruchs auf Ablieferung von
nicht im Buchhandel erschienenen Pflichtexemplaren unterscheidet sich von
den Ansprüchen, wegen deren gewüluilich das Verwaltungszwangsverfahren
stattlindet dadurch, dafs es sich nicht um eine Geldforderung, sondern um
den Anspruch auf Herausgabe einer Sache handelt. Infolgedessen enthalten
weder die Verordnung vom 7. März 181U noch die Dienstvorschrift vom
10. April 1894 Bestimmungen über die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung
der Herausgabe von Sachen. Es kommen daher nach Artikel .3 Abs. 2 des
Gesetzes vom ;iO. September 1S!)3 die Vorschriften der deutschen Zivilprozefs-
ordnnng in entsprechende Anwendung. Deshalb hat der Vollstreckungs-
beamte dem Ablieferungspttichtigen die Pflichtexemplare wegzunehmen und
sie der Bibliothek zu übergeben. Werden die herauszugebenden Pflicht-
exemplare nicht vorgefunden, so ist der Al)lieferungs)ifliclitige auf Antrag
der für die Einziehung der Pflichtexemplare zuständigen Stelle, des Kreisamts,
verpflichtet, den Oftenbaruugseid zu leisten. (Zivilprozefsordnung § 883.) Für
die Abnahme des OfFenbarungseides ist nach i; 4(> Abs. 2 der Verordnung
vom 7. März 1894 das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner
seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthaltsort hat.
Diese Art der Zwangsvollstreckung dürfte, namentlich auch im Hinblick
auf die Verpflichtung zur Erlegung des Eadenpreises bei Nichtablieferung
sowie auf die dreifsigjährige Verjährung, die Androhung einer Geldstrafe
wegen der Nichtablieferung') überflüssig machen, zumal die Bestrafung ebenso
wie die Zwangsvollstreckung nur dann stattfinden kann, wenn das Erscheinen
des abzuliefernden Pflichtexemplars den Bibliotheken bekannt geworden ist,
und überdies die Zwangsvollstreckung den pekuniären Nachteil für den Ab-
lieferungspflichtigen mit sich bringt, dafs er ihre Kosten zu tragen hat.
Darmstadt. Karl Esselborn.
Terzeicliiiis der BiMiotlieca Iiuliea und verwandter Indischer
Serien nach Werken nnd Nummern.
Die Bibliotheca Indica ist der Schrecken aller Bibliotheken, einmal weil diese
Serie nicht die Werke sondern nur die einzelnen Faszikel zählt, zweitens weil
die aufeinanderfolgenden Faszikel selten die Fortsetzung eines und desselben
Werkes bilden. Eine unausbleibliche Folge dieses Systems ist drittens, dafs
ständig eine grofse Anzahl noch nicht bindereifer Faszikel heterogensten Inhalts,
zum Teil aus weit zurückliegender Zeit stammend, in den Bibliotheken lagern.
Die Faszikelzählung versagt bei diesen gänzlich, da viele Nummern, weil
bindereif, inzwischen ausgeschieden sind. Eine Kontrolle und Anordnung
läfst sich nur durchführen, indem man die einzelnen Werke chronologisch nach
dem Anfang ihres Erscheinens zusammenstellt unter Angabe der betr. Faszikel-
uummeru. Die Ermittelung dieser Nummern wird freilich dadurch erschwert,
dafs namentlich bei den Werken der Old Series [OS.] die Umschläge, auf
welchen allein meist die Nummern verzeichnet waren, nicht mitgebnnden sind.
Ein Hilfsmittel zur Feststellung bietet zwar der „Catalogue of Sanskrit and
Pali Books in the British Museum" von E. Haas, London 1870, und dessen
1) Im dänischen Gesetz 10— 400 Kronen (= 450 M.).
Verzeichnis der Bibliotheca Indica und verwandter Indischer Serien 539
Fortsetzung von C. Bendall, London 1893, in welchen s. v. Academies. Cal-
cutta. Asiatic Society of Bengal die Sanskritwerke schon chronoh)gisch nach
dem Beginn ihres Erscheinens geordnet sind und bei der Aufnahme der Einzel-
werke, wenigstens in dem von Haas bearbeiteten Teile, auch die Faszikel-
nummern vollständig beigefügt sind, soweit sie eben bis 1876 erschienen
waren. Bei Bendall sind sie leider weggelassen. Beiden Katalogen fehlen
naturgemäfs die Nicht - Sanskritwerke , in der Liste der Werke befindet sich
nur die Angabe des Sprachgebietes, zu dem sie gehören.
Es hat daher noch vieler Umfragen bei einzelnen Bibliotheken und Buch-
händlern bedurft, bis es mir gelungen ist, eine vollständige Liste zusammen-
zustellen, die ich aber nunmehr den Fachgenossen nicht vorenthalten möchte.
Die gleichen Verhältnisse wie bei der Bibl. Ind. liegen bei der Benares
Sanskrit Series vor. Die im selben Verlag erscheinende Chowkhambä Sanskrit
Series [Caukhambä-samskrta-granthamälä] unterschied sich bis 1905 (25)
insofern von ihr, als sie doppelte Zählung hatte: auf den Umschlägen wurden
die Faszikel gezählt nach Art der Bibl. Ind., auf den dem Abschlufs der
Werke beigegebenen Titelblättern die Werke, und zwar chronologisch nach
dem Anfange ihres Erscheinens. Seit 1905 werden ebenfalls nur noch die
Faszikel gezählt, ich füge deshalb unter B und C gleich diese beiden
Serien bei.
Zum Verständnis der folgenden Listen sei bemerkt, dafs in der ersten
Liste zunächst jedes Werk in kürzester Form (Verfasser und Name des
Werks, bezw. bei Anonymis nur Name des Werks, event. Uebersetzung und
nähere Unterscheidungsmerkmale, soweit nötig) unter Zugrundelegung des
englischen Titels verzeichnet ist. Hierauf folgt in eckiger Klammer die-
jenige Form des Titels, in der das betr. Werk nach der preufsischen In-
struktion von 1899 alphabetisch einzuordnen ist; dann das Erscheinungsjahr
(Anfang und Schlufs). Bei noch nicht abgeschlossenen Werken wird dem
Anfangsjahr nur der Bindestrich beigefügt; ist ein Abschlufs nicht mehr zu
erwarten, so wird das betreffende Werk mit der Notiz m. n. e. (= mehr nicht
erschienen) als abgeschlossen behandelt. Sofern keine näheren Angaben er-
folgen, gehören die Werke der Sanskrit- (bezw. Prakrit- und Pali-) Literatur
an, anderen Gebieten angehörige werden in runder Klammer vor dem Titel
kenntlich gemacht, und zwar als (Arab.) = Arabisch, (Hind.) = Hindi, (Pers.)
= Persisch, (Tib.) = Tibetisch. Bandschlüsse innerhalb der einzelnen Werke
sind durch ein Semikolon hinter der betr. Faszikelnummer markiert. OS. und
NS. bedeuten Old Series und New Series. In der 2. Liste werden in der
1. Spalte die Faszikelnummem der Reihe nach aufgeführt und in der 2. Spalte
wird die betr. Werknummer gegenübergestellt. Alles Weitere ergibt sich
aus dem Verzeichnis von selbst.
Es bleibt mir nur noch die angenehme Pflicht allen denen meinen Dank
auszusprechen, die mir bei der Zusammenstellung der Listen behilflich gewesen
sind, insbesondere Herrn Dr. Friedrich Müller für die Bestimmung der Arabischen
und Persischen Titel.
Charlottenburg, Oktober 1907. E. Sieg.
XXIV. II. 37
540 Verzeiclinis der Bibliotheca Tiidica und verwandter Indischer Serien
A. Bibliotheca Indica.
1. Verzeichnis der Werke.
1. Rig Veda, the first 2 Lectnres. [Rgvedn, Ausz.] 1840.
OS. I. 2. 3. 4.
2. Brihad Aranyaka Upanishad. [Rihadaranyakopanisad.] 1S49— 56.
OS. 5. 0. 7. 8. 9; 10. II. 12. 13. 1(1. IS; 27. 38. 135.
S. Cluindogya Upanishad. [Chrmdogyopani.sad.] 1849—50. (s. '24.)
OS. 14. 15. 17. 20. 23. 25.
4. Kauiandakij'^a Nitisara. [Käniandaki : Nitisära.] 1849 — 84.
OS. 19. 179. 206. NS. 33S. 511.
5. (Arab.) Two works on Arabic bibliography ed. by Sprenger. Fase. 1.
f Abdallah al-Frikihl : IJndüd an-nahw.] 1849.
OS. 21.
(5. Taittariya and Aitaroya Upanisads. [Upaoisad, Teils.] 1849—50. (s. 11.)
OS. 22. 33. 34.
7. Isji, Kena, Katha, Pra.sna, Muiida, Mändukya, Upanishads. [Upanisad,
Teils.] 1S49— 50. (s. 11.)
OS. 24. 26. 28. 29. 30. 31.
S. Viswanatha Panchänana : Division of the Categories of the Nyäya philo-
sophy. [Visvanätha Paücänana : Bha,sä.pariccheda,] 1850.
OS. 32. 35.
9. Viswanätlia Kavirüjii : Sähitya-Darpana or Mirror of eomposition, text
1850 — 51, tran.sl. 1S65 — 75, (Transl. n. d. T.: Mirror of eomposition).
[Visvanatha KavirUja : Sähitj'adarpana, Sanskr. u. engl.] 1850 — 75.
OS. 3G. 37. 53. 54. 55 (text); 212. 213. 217. NS. 330 (transl.).
10. Sri Harsha : Uttara Naishadha Charita. [Harsa deva : Naisadhacafita, Ansz.]
1851—55.
OS. 39. 40. 42. 45. 46. 52; 67. 72. 87. 90. 120. 124.
11. Taittariya, Aitareya, SvetiVsvatara, Kena, Isa Katha, Prasna, Muiulaka and
Mändukya Upanishads transl. [Upanisad, Teils., engl.] 1851 — 55. (s. (i u. 7.)
OS. 41. 50.
12. (Pers.) Nizämi : Sikandarnämah i Bahri. [NizämT : Sikandar-Näiua-i-bahri.]
1852—69.
OS. 43. NS. 171.
i:{. (Arab.) Soyüty : Itqun. [SujütT : Itqän.] 1852—54.
OS. 44. 49. 57. 68. 70. 74. 77. 81. 99. 104.
14. Kavikariiapura : Chaitanya-Chandrodaya. [Kavikaniapura : Caitanyacandro-
daya.] 1853—54.
OS. 47. 48. 80.
15. Laiita -Vistara. [Laiita vistara.] 1853 — 77. (s. JM).)
OS. 51. 73. 143. 144. 145. 237.
16. (Arab.) Aboo Ismä'ail Mohammad : Fotooh al-Shäm. [BasrT, Abü-Ismä'il :
Futüh as-Säm.] 1853—54.
OS. 56. 62. 84. 85.
von E. Sie^ 541
17. (Arab.) Dictionary of the technical terms used in the sciences of the
Musulujans. [Muhammad 'All at-TübilnawT: Kasslif istilrihat al-fimiin.]
1853-62. (s. 23.)
OS. 58. 65. 82. 88. 95. 100. 108. 109. 118. 129. 132. 156. 158. 159.
162. 165. 167. 170. 173. 182.
IS. (Arab.) Wäqidi : Conquest of Syria. [Wäqidl : Futüh as-Säm.] 1853—62.
OS. 59. 66. 96. 98. 102. 103. 164. 168. 187.
1?). (Arab.) Tnsy's list of Shy'ah books. [TüsT, Muhammad : Fihris.] 1853— 55.
OS. 60. 71. 91. 107.
20. (Arab.) Ibn - Hajar : Biographical dictionary. [Ibn - Ha^-ar : Kitäb al - isäba.]
1853—88.
OS. 61. 69. 75. 83. 86. 93. lOI. 106. 111. 123. 128. 136; 138. 234.
235. 238. 242. 247. 218. 250. 254. 258. 260. 263. 264. 265; 240. 243.
244. 245. 246. 249. 251. 252. 253. 255. 256. 257. 259. 261. 262; 205.
207. 208. 209. 211. 214. 215. 225. 226. 227. 232.
21. Mädhaviichärya : Sarva Darsana Sangraha. [Säyana äciirya : Sarvadarsana-
saingraha.] ■ 1853—58.
OS. 63. 142.
22. BädaräyaTia : Aphorisms of the Vedänta. [ Bädaräyana : Brahmasutra.]
1854-63. (s. 6.S.)
OS. 64. 89. 172. 174. 178. 184; 186. 194. 195. 198. 199. 200.
23. (Arab.) First appendix to the dictionary of the technical terms. [Käl-
tibi, Nagm-ad-Din : Ar-risüla a.s-samsijja.] 1854. (s. 17.)
OS. 70.
24. Chhändogya Upanishad, transl. [Chandogyopanisad, engl.] 1854—62. (s.S.)
OS. 78. 181.
25. Si'irya-Siddhäuta. [Süryasiddhänta.] 1854—58. (s. 32.)
OS. 79. 105. 115. 146.
26. Sanhitä of the Black Yajurveda. [Taittiriyasaiiihitä.] 1854—99.
OS. 92. 117. 119. 122. 131. 133. 134. 137. 149. 157. 160; 161. 166.
171. 180. 185. 193. 202. 203. 218; 219. 221. 224. 228; 229. 230. 231.
233. 236. 239. 241. NS. 466; 522. 617. 744. 820; 843. 859. 868. 885.
902. 909. 937. 942. 953. [a. d. T. fälschl. 952.]
27. Vijnäna Bhikshu : Säukhya-Pravachana-Bhäshya. [Vijnänabhiksu : Säm-
khyapravacanabhäsya.] 1 854 - 56.
OS. 94. 97. 141.
2S. (Arab.) Wäkidy : History of Muhammad's campaigus. [WäqidT : Kitäb
al - ma^AäzT.] 1854—56.
OS. 110. 112. 113. 121. 139.
29. Märcaiuleya Puräna. [Märkai.nleyapnrana.] 1855 — 62. (s. 120.)
OS. 114. 127. 140. 163. 169. 177. 183.
30. Subandhu : Viisavadattä. [Subandhu : Väsavadattli.] 1855 — 59.
OS. 116. 130. 14S.
31. Taittiriya Brähmana of the Black Yajur Veda. [Taittiriyabrnhmana.]
1855-70, App. 1890.
OS. 125. 126. 147. 150; 151. 152. 153. 154. 155. 175. 176. 188. 189;
190. 191. 192. 196. 197. 204. 210. 216. 220. 222. 223 + App.
37*
542 Yerzeichnia der Bibllothcca Indlca und verwandter Indischer Serien
JJ2. Surya Siddliänta, trausl. [Suryasiddhänta, engl] 1800-62. (s. 25.)
NS. 1. 13. 28.
ÄJ. (Pers.) Ziaa al-Din Barni : Tärikh-i Feroz-Shalii. [Dija-ad-Dm Barnl :
TarTb-i-Finlz-SäbT.] 18G0— 62.
NS. 2. 3. 7. 9. 14. 15. 23.
.'U. Vaiseshika Darsana. [Kaiiiida: Vaisesikasütra.] 1S60 — 61.
NS. 4. 5. 6. 8. 10.
3ö. Säiulilya : Aphorisms. [Sändilya : Bhaktisutra.J 1 86 1 . (s. 84.)
NS. 11.
30. Dhananjaya : Dasa-Iiüpa or Hindu Canons of Dramaturgy. [Dhanaiiijaya :
Dasarupa] 1861—65.
NS. 12. 24. 82.
37. (Pers.) BailiaqT : Tärikh - i Baihaki, cont. the life of Masaüd. [Baihaql:
TarTh-i-BaihaqT.] 1861—62.
NS. 16. 18. 21. 22. 26. 27. 29. 31. 36.
38. Närada Pancha Rätra. [Närada : Pancarätra.] 1861 — 65.
NS. 17. 25. 34. 75.
39. Kaushitaki - Brahuiana - Upanishad w. trausl. [Kausitakibralimai.iopanisad,
Sanskr. u. engl.] 1861.
NS. 19. 20.
40. Sri Daiidin : Kävyädarsa. [Daiidin : Kävyädarsa.] 1862 — 63.
NS. 30. 33. 38. 39. 41.
41. Kapila : Sänkhya aphorisms, transl. [Kapila : Säinkhyapravacanasutra, Sanskr.
u. engl.] 1862—65.
NS. 32. 81.
42. Maitri or Maitniyaniya Upanishad w. transl. [Maitryupanisad, Sanskr. u.
engl] 1862—63, Titelbl. 1870.
NS. 35. 40.
43. (Arab.) Ihn Hajar : Nokhbat al-fikr. [Ibn-IIagar : Nuhbat al-fikr.J 1862.
NS. 37.
44. (Pers.) Aboo 'Omar Minhäj Al-din 'Othmän : Tabaqät-i-Näsiri. ['üimän
Ibn-Mn|iammad al-Minhä!A- :Tabaqiit-i-NäsirT.] 1863—64. (s. 7S.)
NS. 42. 43. 45. 47. 50.
45. Jaimini : Aphorisms of the Mimämsä, (Umschlag: Mimämsä Darsana).
[Jaimini : MTmäiusäsvitra.] 1863 — 87.
NS. 44. 85. 95. 101. 115. 142. 151. 174. 208; 209. 240. 315. 368. 3S8.
435. 470. 510. 541. 005.
4(). Ananda Giri : Saükara-Vijaya. [Anandagiri : Saiukaravijaya.] 1864 — 68.
NS. 46. 137. 138.
47. (Pers.) Gurgäni : Wis o Rämin. [üurgänT, Fahr-ad-Dln : Wis wa-Rämin.]
1864—65.
NS. 48. 49. 52. 53. 76.
48. Varäha-Mihira : Brihat Sanhita. [Varähamihira : Brhatsamhitri.] 64 — 65.
NS. 51. 54. 59. 63. 68. 72. 73.
von E. Sieg. 543
4{). Aswali'iyana : Srantasi'itra. [Äsvaläyana : »Srautasütra.] 1861 — 74.
NS. 55. 61. «6. 09. 71. 80. 84. 86. 90. 93. 299.
50. Gotama : Nyäj'a Darsana. [Gaiitama : Nyäyasütra.] 1864—65.
NS. 56. 67. 70.
51. (Pers.) Badäoni : Muntakhab al-tawärlkh. [Badauni : Muntabab at-tawärih.]
1864—69. (s. 1)7.)
NS. 57. 5S. 62. 64. 65; 131.135.136.139.140; 145.146.152.153.161.
52. Taittiriya Aranyaka of the Black Yajur Veda. [Taittiriyäranyaka.]
1864—72.
NS. 60. 74. 88. 97. 130. 144. 159. 169. 203. 226. 263.
53. (Pers.) Mn'tainad Khan : Iqb;llri;'imah-i Jahaugiri. [Mu'tamad Han : Iqbäl-
Naiua-i-Gahriugirl.] 1865.
NS. 77. 78. 79.
54. Vijnäna Bbikshu : Sankhya-Sära. [Vijnäuabhiksu : Sämkhyasära.] 1865.
NS. 83.
55. (Pers.) Muhammad Kazim : Alamgir Namah. [Muhammad Kä/.im : 'Alamgir-
Näma.] 1865—68. Index 1873.
NS. 87. 89. 91. 92. 94. 98. 99. 103. 104. 106. 109. 134, Index 288.
5G. (Pers.) 'Abd al- Hamid Lahawri : Bädshäh Nämah. ['Abd-al- Hamid
LähaurT : Bäd.säh - Näma.] 1865 — 68. Index 1S72.
NS. 96. 100. 105. 107. 108. 110. 111. 114. 116. 117; 118. 121. 125.
126. 127. 128. 129. 133, Index 261.
57. Aswaläyana : Grihya Sütra. [Äsvaläyana : Grhyasütra.] 1866 — 69.
NS. 102. 132. 143. 164.
58. (Pers.) Abul Fazl : Ain i Akbari. [ Abül - Fadl : ÄTn - i - Akban. ] 1867
—77. (s. Ol.)
NS. 112. 113. 119. 120. 122. 141. 157. 162. 176. 211. 236. 248. 264.
275. 314; 168. 193. 349. 350. 370. 378. 387.
59. Kachchäyano : Päli Grammar, transl. [Kaccäyana : Pakarana, engl.] 1867 — 68.
NS. 123. 124.
(»0. (Pers.) Khäfl Khan : Muntakhab al-lubäb. [HäfT Hän : Muntabab al-lubäb.]
1868—74.
NS. 147. 148. 150. 151. 155. 156. 160. 165; 166. 167. 172. 173. 178.
180. 186. 192. 204. 205. 292.
61. (Pers.) Abul Fazl : Ain i Akbari, transl. [ Abül- Fadl : ÄTn-i- Akban,
engl] 1868—94. (s, 5S.)
NS. 149. 158. 163. 194. 227. 247. 287; 781. 786. 798. 805. 811; 818.
831. 836. 838. 841.
62. Tändya Mahäbrähmana. [Täiulyabrähmana.] 1869 — 74.
NS. 170. 175. 177. 179. 182. 188. 190. 191. 199. 206; 207. 212. 217.
219. 221. 225. 254. 256. 268.
63. Lätyayana : Srauta Sütra. [Lätyäyana : Srautasütra.] 1870—72.
NS. 181. 184. 185. 187. 196. 198. 202. 213. 260.
<J4. Gopälatäpani of the Atharva Veda. [GopalatäpanTyopanisad ] 1870.
NS. 183.
544 Verzeichnis der Bibliothcca Indica und verwandter Indischer Serien
Gö. Agni Puräua. [Agnipuräua.] 1870—70.
NS. 189. 197. 201. 291; 30(5. 312. 313. SIC. 357; 373. 390. 399. 404. 421.
(>(>. (Pors.) Muhammad Säqi : Maäsir i 'Alamgiri. | Muhammad SäqT : Mailtir-
i-'AlamgTrT.] 1870—73.
NS. 195. 210. 220. 232. 233. 2S9.
67. (Fers.) 'Abdurrashid : Farhang i Rashidi. ['Abd-ar-RasTd : Farhang-i-
KasTdT.] 1870—75.
NS. 200. 222. 231. 239. 213. 250. 255; 206. 271. 279. 302. 303. 317. 31«!.
t)^. Prahma Sutras, transl. bj'' K. M. Panerjea. [Bildaräyaua : Prahmasutra, engl.]
Fase. 1 [m. n. e.J. 1S70. (s. ±2.)
NS. 214.
()t). Gopatha Prähmaua. [Gopathaljrähmaiia.] 1870-72.
NS. 215. 25-1
70. Nrisiuha Täpani of the Atharva Veda. [NrsiiiihatäpanTyopanisad.] 1870—71.
NS. 216. 223. 238.
71. S:\ma Veda Sanhitä. [Sämavedasanihitä.] 1871—78.
NS. 218. 224. 235. 244. 251. 270. 280. 285. 286. 293; 301. 321. 322.
323. 324. 334; 339. 340. 342. 347. 348. 351. 355; 356. 361. 365. 366.
369. 371; 376. 382. 385. 389. 398. 402. 413. 414.
7*2. ITemädri : Chaturvarga Chintämani. [Hemädri : Caturvargacintämani.] 1871 —
NS. 228. 237. 242. 245. 257. 262. 207. 274. 278. 281. 290; 326. 327.
331. 341. 344. 354. 360. 307. 372. 377. 381. 386. 391; 400. 401. 403.
406. 407. 410. 417. 418. 419. 422. 426. 429; 464. 475. 481. 486. 493.
495. 504. 516. 518. 527. 530. 548. 561. 579. 594. 607. 621. 652; 675.
702. 709. 734. 746. 763. 774. 790. 803. 855; 1085. 1093. 1102. 1109. 1135.
1142.
73. Gobhilij'a Grihya Sütra. [Gobhila : Gihyasütra.] 1871 — 80.
NS. 229. 241. 246. 277. 300. 346. 383. 415. 416. 423. 425. 448.
74. Pingala Achärya : Chhandah Si'itra. [Piiigala : Chaudahsutra.] 1871 — 74.
NS. 230. 258. 307.
7ö. 'I'aittiriya Prätisäkhya. [Taittiriyaprätisäkhya.] 1871 — 72.
NS. 234. 253. 259.
7(i. Atharvaua Upanishads. [Upanijad, Teils.] Fase. 1 — 5 [m. n. e.J. 1872-74.
NS. 249. 265. 276. 282. 305.
77. (Hiud.) Chand Pardai : Prithiraja Eäsau. [Cand BardäT : PithvTrajraso.j
P. 1. fasc. 1 (J. Beames) 1873; P. 2. vol. 1. fasc. 1—5 (A. F. R. Hoernle)
1874—86 u. transl. P. 2 (A. F. R. Hoernle) 1881 —
NS. 269 (P. 1); 304. 408. 430. 489. 577 (P. 2); 452 (transl).
78. (Pers.) Minhiij - ud - DTn Abü-'Umar-i-'Usmän : Tabakät-i-NäsirT, transl.
['Utman Ibn- Muhammad al-Minhäg : Tabaqät-i-Näsirl, engl.] 1873 — 81,
Index 1897. (s. 44.)
NS. 272. 273. 295. 296. 310. 311. 332. 333; 358. 359. 392. 393. 394.
395. Index 889.
79. (Pers.) Abul-Fazl : Akbarnämah. [Abül-Fadl : Akbar-Näma.] 1873—86.
Index 1887. (s. läS.)
NS. 283. 284. 319. 320. 362. 363. 374. 375; 352. 353. 379. 380. 411.
412. 431. 432; 467. 468. 484. 485. 502. 503. 514. 515. 524. 525. 534.
von E. Sie^ 545
535. 552. 564. 565. 571. 572. — Aüfserdem zu jedem Bd 1 Fasz.
Index, nicht gezählt.
80. (Pers.) Ahmad 'Ali Äghä: Haft Äsmün. [Ahmad 'All, Ägä : Haft äsu-
män.] 1873.
NS. 294.
Sl. Katantra. [Kätantra.] Fase. 1—3 [m. n. e.]. 1874—78.
NS. 297. 298. 308. 3U9. 396. 397.
82. Aitareya Aranj'aka. [Aitareyäraiiyaka.] 1875 — 76.
NS. 325. 329. 335. 337. 345. •
83. Vi'ichaspati Misra : Bhümati. [Vacaspati Misra : BhämatT.] 1876— SO.
NS. 328. 336. 343. 364. 3S4. 405. 427. 433.
84. SaudilyaiAphorisms transl. [S'äiulilya : Bhaktisütra, engl.] 1878. (s. 35.)
NS. 409.
8.5. Väyu Puräna. [Väynpuräna.] 1879 — 88.
NS. 420. 424. 428. 434. 437. 445; 457. 476. 488. 499. 528. 553. 681.
8(5. Kathä Sarit Sägara, or Ocean of the streams of story, transl. [Somadeva:
Kathäsaritsagara, ecgl.] 1880—87.
NS. 436. 438. 439. 442. 414. 450; 4o6. 459. 465. 472. 509. 519. 523. 615.
87. (Arab.) Suyiiti: History of the Caliphs, transl. [SujütT : TarTb al-hulafa,
engl.] 1880—81.
NS. 440. 441. 443. 446. 451- 453.
88. Prakiita-Laksanam or Chaufla's grammar. [Canda : Präkrtalaksana.] P. 1
[m. u. e.]. 1880.
NS. 447.
89. Nirukta. [Yäska : Nirukta.] 1880—91.
NS. 449. 454. 460. 471. 477. 480; 494. 506. 508. 517. 526. 538; 539.
546. 554. 568. 580. 583; 593. 596. 613. 626. 664. 711. 723. 801.
90. Laiita -Vistara, transl. [Lalitavistara, engl.] Fase. 1—3 [m. n. e.]. 1881 — 86.
(s. 15.)
NS. 455. 473. 575.
91. Vishnu : Institntions. [Visnn : Smrti.J 1881.
NS. 458. 463.
92. Apastamba : Srauta Si'itra. [Apastamba : Srautasütra.] 1881—1902.
NS. 461. 469. 474. 479. 4S3; 496. 498. 507. 520. 531. 551. 560; 873.
901. 963. 999. 1030.
93. Pataiijali : Yoga Aphorisms and transl. [Patafijali : Yogasutra , Sauskr. u.
engl.] 1881 — 83.
NS. 462. 478. 4S2. 491. 492.
94. Paräsara : Smiiti. [Paräsara : Smrti.] 1883— (s. 111.)
NS. 487. 505. 529. 547. 567. 649. 678. 727; 717. 720. 759. 766. 793.
814; 761. 779. 792. 821. 906. 934.
95. Susnita - Samhitä, Iransl. by U. C. Dutt. [Susruta : Samhitä, engl.] Fase. 1 — 3
[m. n. e.]. 1883-91. (s. 139.)
NS. 490. 500. 802.
9(>. Hemachandra : Sthavirävalicharita or Parisishtaparvan. [Heuiacandra :
Sthavlravalicarita.] 1883—91.
NS. 497. 513. 537. 591. 807.
546 Verzeichnis der Bibliothcca Indica und verwandter Indischer Serien
J)7. (Pers.) Badaoni : Muntakhabn-t-tawarikli, transl. [Badnuui : Mantaljab
at-tawärTh, engl.] 1S84— (s. 51.)
NS. Vol. 2: 501. 521. 5i:\. 569. 721. Index: 914; Vol. t: 805. STO. 8S7.
891. 917. 922. 924. Iudex: 933. 93G; Vol. 3 : 949.
ys. Gaügesa Upadhyäya: Tattva-Chintäiuani. [Gange-sa upadhyliya : Tattva-
cintrimaiii.] 1884 — 1901.
NS. 512. 530. 544. 573. 590. 012. ()27. 639. 663; 682. 707. 735. 748.
758. 772. 783. 800. 808. 823; 830. 832; 844. 858. 866. 875. 883. 891;
900. 908. 915. 918. 921. 927. 935. 943. 955. 960. 975. 977.
yy. Sänkhäyaua Srauta Sütra. [Säiikhäyaua : Srautasutra.] 1885—99.
NS. 532. 555. 585. 606. 638. 667. 716; 732. 754. 795. 817; 827. 835.
853. 892; 9.^8.
1(10. (Pers.) Sharfuddiu ; Zafaruamah. [Saraf-ad-Diu 'Ah JazdT : Zafar-Numa.J
1885—88.
NS. 533. 545. 563. 570. 576. 581. 604. 610. 616; 624. 633. 636. 646.
651. 660. 674. 683.
KU. Käl Mädhab (Kala ^lädhava). [Silyana äcärya : Kälanirnaya.] 1885—88.
NS. 540. 558. 622. 676.
102. Närada : Institutes (Smriti). [Närada : Smrti.] 1885—86.
NS. 542. 566. 595.
103. Chaudesvara:Viväha-Ratn;ikara. [Candesvara : Viväharatnakara.] 1885—87.
NS. 549. 550. 588. 592. 599. 619. 630.
104. Jolly : Manutikäsangraha. [Jolly, Julins : IManntikasaingralia J 1885 — 89.
NS. 556. 584. 728.
105. Uväsagadaslio, 7. Anga of the Jains, Präkrit and transl. [Uväsagadasrio,
Präkr. u. engl.] 1885—90.
NS. 557. 578. 614. 644. 697. 752.
100. Kürma Paräna. [Kürmapurana]. 1886—90.
NS. 559. 589. 602. 618. 612. 655. 687. 699. 743.
107. Vrhannäradiya Purana. [Brhannäradlyapuräiia.] 1886—91.
NS. 562. 586. 600. 632. 685. 780.
108. Jayadatta Süri : Asva-Vaidyaka. [Jayadatta Süri : Asvavaidj^aka.] 1886—87.
NS. 574. 582. 587. 597. 598.
lOy. Varäha Puräua. [Varahapurana.] 1887—93.
NS. 601. 631. 635. 640. 647. 654. 677. 694. 710. 714. 719. 726. 733. 829.
110. Ashtasahasrikä, a collection of discourses on metaphysics. [Prajüripura-
mitä, Astasiihasrika ] 1887 — 88.
NS. 603. 620. 629. 645. 671. 690.
111. Paräsara : Institutes transl. [Paräsara : Smrti, engl.] 1887. (s. y4.)
NS. 611.
112. (Pers.) Schah Nawäz Khan : Maäsir ul-umara. [Säh-Nawäz-Hän : Maätir
al-umarä.] 1887—90.
NS. 623. 628. 634. 637. 643. 648. 653. 656. 659; 665. 669. 673. 679.
684. 704. 708. 713. 740; 750. 751. 756. 762. 769. 778. 784. 791. 797. 804.
Aufserdem zu 1 ; 2, zu 2:3 und zu 3:2 Fasz. Index, nicht gezählt.
I
von E. Sieg. 547
113. Nyäya-Värttikam. [Uddyotakara Bbaradvnja : Nyäyavärttika.] 1SS7 —
NS. 625. 834. 869. 907. lUOS. 1074.
111. Madanapäla : Madana Pärijäta. [Madauapfila : Madanapärijäta.] 1887—93.
NS. 641. 672. 6S6. 696. 705. 712. 757. 770. 796. 816. 828.
115. (Tib.) Sher Phyin. [Ser Phyin.] 1S8S—
NS. 1: 650. 701. 729. 736. 742; 3: 8'57. 896. 913. 932. 954. 959; 2:
767. 787. 813.
110. Anu Bhäshyam. [Vallabha Scärya : Auubhäöya.] 188S — 97.
NS. 657. 806. 884. 897. 912.
117. Sri Bhäshyam. [ßämanuja yatiräja : Sribhasya.] 1888 —
NS. 658. 737. 799.
HS. Käsmiraka Sadänanda Yati : Advaita Brahma Siddhi. [Sadänanda Yati :
Advaitabrahmasiddhi.] ISSS— 90.
NS. 661. 698. 715. 747.
119. (Pers.) Shams Siraj 'Afif:Tarikh i Firoz Shahi. [Sams Siräg 'Atif:
Tarlh-i-Flrüz-Sähl.] 1888—91.
NS. 662. 666. 680. 691. 738. 809.
r20. Brhad - Dharma - Puränam. [Brhaddharmapuräua.] 1888—
NS. 66S. 703. 822. 833. 851. 905.
121. (Hind.) Tulasi - Satsai (Tul'si Sat'sai). [TulsT Das : Satsai.] 1888—97.
NS. 670. 739. 753. 824. 888.
122. Aniruddha's commentary : Säiukhya Sütra Viitti. [Aniruddha : Sämkbyä-
sütravrtti.] 1SS8— 89. (s. 131.)
NS. 6S8. 692. 724. 731.
123. Udayanächärya : Nyaya Kusumanjali Prakaranam. [Udayana äcärya : Nyä-
yakusumäüjali.] 1888—95.-
NS. 689. 695. 725. 745. 749. 765; 768. 785. 8'54.
121. Kshemendra : Avadäna Kalpalatä with its Tibetan version called Rtogs
brjod dpag bsam hkhri Siu. [Ksemendra : Avadanakalpalata, Sanskr. u.
tibet.] 1888-. (s. 130.)
NS. 1: 693. 730. 773. 839. 856. 1156.
2: 777. 826. 848. 860. 886.
125. Märkandeya Purana, transl. [Märkandeyapuräua, engl] 1888— 1904. (s. 29.)
NS. 700. 706. 810. 872. 890. 947. 1058. 1076. 1104.
126. (Pers.) Tüzak-i-Jahängiri, transl. [Gahänglr : Gahänglr-Nama, engl] 1889 —
NS. 718.
127. Saunaka Ächärya : Vrihad-Devatä (Biihaddevatä). [Saunaka : Brhad-
devatä.] 1889—92.
NS. 722. 760. 794. 819.
128. Dharmottaracharj^a : Nyayabindutika. [Dharmottara äcarya : Nyäyabindu-
tikä.] 1890.
NS. 741.
129. (Pers.) Ghuläm Husain : Riyazu-s-salätm. [Guläm- i- II usain : Rijäd aa-
salätin.] 1890—98. (s. 154.)
NS. 755. 764. 771. 775. 916.
548 Verzeichnis der Bibliotheca ludlca nnd verwandter Indischer Serien
13(). (Tib.) Appendix to Tag-Sam Tbi Siü. [Dpagbsam bkhrisiü, App.] 1890—.
(s. 124.)
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NS. 847. 849. 850. 852. 861; 862. 864. 867. 870. 871; 874. 878. 879.
881. 882; 895. 898. 903. 926. 930. 1145. 1146. 1147.
130. (lliud.) Malik Muhammad JaisT : Paduniäwati. [Mälik Muhammad GäisT :
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NS. 893. 904. 919. 945. 1032. 1060. 1125.
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taqasTm, engl.] 1897 —
NS. 899. 952. 1001.'
1J3S. (Pers.) Abu-1-Fazl: Akbarnäma, transl. [Abül-Fa(Il : Akbar-Näma, engl.]
1S97-. (s. 75).)
NS. 1: 910. 923. 929. 940. 957. 991. 1027. 1036.
2: 1077. 1119. 1148.
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NS. 911.
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NS. 925. 928. 1059.
141. Merntnnga Äcärya : Prabandhacintämai.ii or Wishing-stono of uarratives,
transl. [Merutunga äcärya : Prabandhacintämai.ii, engl.] 1894 — 1901.
NS. 931. 950. 956.
142. Näge§a Bhatta : Mahäbhäsyapradipodyota. [NägojTbhatta : Mahäbhäsya-
pradTpoddyota.J 1899—
NS. 939. 94S. 958. 962. 969. 970. 974. 978. 989; 1000. 1002. 1005.
1011. 1018. 1022. 1029. 1048. 1052. 1063. 1075. 1101; 1105. 1117.
1124. 1136. 1162. 1167.
143. Khanda Deva : Bhätta DTpikä. [Khaiula Deva : BhättadTpikä.] 1899-.
NS. 941. 964. 993. 1043. 1097.
144. Siddharshi : Upamitabhavaprapancha Katha. [Siddharsi : Upamitabhavapra-
paücakathä.] 1899—
NS. 944. 946. 971. 995. 1023. 1053. 1089. 1110. 1140. 1153. 1154.
von E. Sieg. 549
14Ö. Tatapatha Brähmaiia of tlie White Yajurveda. [Satapathabrühmana.] 1 899 —
NS. 961. 973. 984. 9S8. 996. 1016. 1038; 1131. 1132. 1133. 1158. 1159;
1051. 1061. lOSl. 1086. 1095. 1108. 1121;
5: 1169. 1170.
146. ^lokavärtika , transl. [Kuinärila Bhatta Svämin : MTmämsäslokavärttika,
engl.J 1900—
NS. 965. 986. 1017. 1055. 1091. 1157.
147. Gadädhara Eäjaguru : Gadädhara Paddhatau Kälasära. [Gadadhara Bhattä-
cärya : Kälasära.] 1900 —
NS. 966. 981. 994. 1026. 1033. 1049. 1088; 1127. 1144.
148. Präkrita-Paiiigalam. [Pingala : Präkrtapaiiigala.] 1900 — 02.
NS. 967. 972. 976. 979. 980. 987. 1015.
149. Govindänanda Kavikankanäcärppa : Varsa Kriyä Kaumudi. fGovlndänanda
Kavikankanäcärya : Var.sakriyäkanmudT.] 1901 — 02.
NS. 982. 990. 997. 1003. 1010. 1021.
150. Prajüäkaramati : Commentary to the Bodhicaryävatära. [Prajnäkaramati :
Bodhicaryävatärapanjikä.] 1901 —
NS. 983. 1031. 1090. 1126. 1139.
151. Advaitacintä Kaiistnbha. [Mahädeva Sarasvati : Advaitacintäkanstubha. ]
1901—
NS. 985. 1083. 1155.
152. Vidyäkara VäjapeyT : Nityäcära-Paddhatih. [Vidyäkara Väjapeyin : Nityä-
cärapaddhati.] 1901 —
NS. 992. 998. 1004. 1009. 1014. 1020. 1035;
153. Catasähasrikä-Prajüä-Päramitä. [Prajüäpäramitä, Satasähasrikä.J 1902 —
NS. 1006. 1007. 1012. 1025. 1040. 1068. 1080. 1092. 1103. 1120. 1123.
1137.
154. (Pers.) Ghuläm Husain : Eiyazu-s-salptTn, transl. [GiiIäm-i-Husain : Kijäd
as-salätin, engl.] 1902—04. (s. 129.)
NS. 1013. 1019. 1037. 1071. 1084.
155. Govindänanda Kavikankanäcäryya : Dana Kriyä KaumudT. [Govindänanda
Kavikaükanäcärya : DänakriyäkaamudT.J 1902—03.
NS. 1028. 1039.
156. Anantabhatta : Vidhäna-Pärijäta. [Ananta Bhatta : Vidhänapärijäta.] 1903 —
NS. 1034. 1046. 1057. 1006. 1082. 1096. 1107. 1122;
157. Govindänanda Kavikankanäcäryya : Cräddha Kryä Kaumudi (Sräddha
Kryä Kaumudi). [Govindänanda Kavikaükanäcärya : Sräddhakriyä -
kaumudi.] 1903—04.
NS. 1041. 1045. 1050. 1062. 1069. 1099.
158. Criman-Nigamänta-Mahä-Deyika : OatadusanT. [Venkatanätha Vedäntä-
cärya : SatadüsanT.] 1903—
NS. 1042. 1098.
159. Umtisvati : Tattvarthadhigama. [Umäsväti : Tattvärthädhigama.] 1903—05.
NS. 1044. 1079. 1118.
550
160.
IC.I.
102.
103.
104.
10.').
um.
107.
Verzeichnis der Bibliotbeca Iiidica und verwandter ludisclier Serien
Narasiiuba Väjapeyl : Nityäciirapradipah. [Narasiiulia Väjapeyin : Nityä-
cärapradTpa.] 1903 —
NS. 1047. 1056. 1064. 1078. 1094. Uli. 1130. 1160.
Kiuuärila Bbatta : Tautravärtika, transl. [ Kumarila Bliatta Sväuiin :
Mmiäiasätautravrirttika, engl.] 1903 —
NS. 1054. 1073. 1100. 1116. 1129. 1141.
BälambliattT, a commentary oii the Mitüksara. [Balambbatta: Bülam-
bbatti.] 1904—
NS. 1: 1065. 1114.
2: 1166.
Baudbäyana Srauta Sütram. [Baudbayana : ^rautasütra.] 1904—
NS. 1067. 1072. 1113.
Änanda Bbatta : Valläla Caritam. [Änanda Bbatta: Balialacarita.] 1904—
NS. 1070.
Govindäuanda Kavikankanäcäryya : SuddbikaumudT. [Govindänanda Ka-
vikaiikanacarya : Suddhikaumadi.j 1904—05.
NS. 1087. 1106. 1115. 1138.
Ilaribhadra : Sbaddar^ana-Samucbcbaya. [Ilaribbadra : Saddarsanasamuc-
caya.j 1905—
NS. 1128.
(Tib.) Kesar-Saga, Lower Ladakbi Version. [Ke-sar-gy; sgruüs.] 1906 —
NS. 1134. 1150. 1164.
2. Verzeichnis der Nummern.
OS.-Nr
Work
OS.-\r
Werk
1/4
1
45/40
: 10
5/13
2
47/48
: 14
14/15
3
49
: 13
10
2
50
11
17
3
51
: 15
18
2
52
: 10
19
4
53/55
: 9
20
3
56
: 16
21
5
57
: 13
22
6
58
: 17
23
3
59
: 18
24
7
60
: 19
25
3
61
: 20
26
7
62
: 16
27
2
63
: 21
28 31
7
64
: 22
32
8
65
: 17
33/34
6
66
: 18
35
8
67
: 10
36,37
9
68
: 13
38
2
69
: 20
39/40
10
70
: 13
41
11
71
: 19
42
10
72
: 10
43
12
73
: 15
44
13
74
: 13
OS.-Nr
Work
OS.-Xr
Werk
OS.-Nr
75
: 20
102/03
: 18
131 :
76
: 23
104
13
132 :
77
: 13
105
25
133,34 :
78
. 24
106
20
135 :
79
: 25
107
19
136 :
80
: 14
108
17
137 :
81
13
109
19
138 :
82
17
110
28
139 :
83
20
111
20
140 :
84,85
16
112 13
28
141 :
86
20
114
29
142 :
87
10
115
25
143/45 :
88
17
116
30
146 :
89
22
117
26
147 :
90
10
118
17
14S :
91
19
119 .
26
149 :
92
26
120
10
150/55 :
93
20
121
28
156 :
94
27
122 :
26
157 :
95
17
123
20
158/59 :
96 :
18
124
10
160/61 :
97
27
125 26 :
31
162 :
98
18
127
29
163 :
99
13
128 :
20
164 :
100
17
129
17
165 :
101
20
130
30
166 :
Werk
26
17
26
2
20
26
20
28
29
27
21
15
25
31
30
26
31
17
26
17
26
17
29
18
17
26
von E. Sieg..
551
OS. -Nr "Werk
167
: 17
168
: 18
169
: 29
170
: 17
171
: 26
172
: 22
.173
: 17
174
22
175/76
: 31
177
. 29
178
22
179
4
ISO
26
ISl
24
182
17
183
29
184
22
185
26
186
22
187
18
188/92
31
193
26
194/95
22
196/97
31
198/01
22
202/03
26
204
31
205
20
206 :
4
207/09
20
210
31
211
20
212/13 •
9
214,15
20
216
31
217
9
218/19
26
220
31
221
26
222/23
31
224 •
26
225/27 :
20
228/31
26
232 •
20
233
26
234 35 :
20
236
26
237 :
15
238
20
239 •
26
240 :
20
241
26
242/65 :
20
NS.-Nr
Werk
1
32
2/3
33
4/6
34
NS.-Nr
Werk
NS.-Nr
Werk
NS.-Nr
Werk
NS -Nr
7
: 33
76
: 47
158
61
224 :
8
: 34
77/79
: 53
159
52
225 :
9
: 33
80
: 49
160
• 60
226 :
10
. 34
81
41
161
51
227 :
11
: 35
82
. 36
162
• 58
228 :
12
. 36
83
. 54
L 163
6!
229 :
13
32
84
49
164
57
230 :
14/15
33
85
45
165/67
60
231 :
16
. 37
86
. - 49
16S
58
232/33 :
17
38
87
55
169
52
234 :
18
37
88
52
170
62
235 :
19/20
39
89
55
171
12
236 :
21,22
37
90
. 49
172/73
60
237 :
23
33
91; 92
55
174
. 45
238 :
24
36
93
49
175
: 62
239 :
25
38
94
55
176
: 58
240 :
26/27
37 ■
95
45
177
: 62
241 :
28
32
96
56
178
. 60
242 :
29
37
97
52
179
62
243 :
30
40
98/99
55
ISO
. 60
244 :
31
37
100
56
181
63
245 :
32
41
101
45
182
62
246 :
33
40
102
57
18.H
64
247 :
34
38
103/04
55
184/85
63
248 :
35
42
105
56
186
60
249 :
36
37
106
55
187
63
250 :
37
43
107/08
56
188
62
251 :
38/39
40
109
55
189
65
252 :
40
42
110/11
56
190/91
62
253 :
41
40
112/13
58
192
60
254 :
42/43
44
114
56
193
58
255 :
44
45
115
45
194
61
256 :
45
44
116/18
56
195
66
257 :
46
46
119/20
58
196
63
258 :
47
44
121
56
197
65
259 :
48/49
47
122
58
198
63
260 :
50
44
123/24
59
199
62
261 :
51
48
125/29
56
200
67
262 :
52/53
47
130
52
201
65
263 :
54
48
131
51
202
63
264 :
55
49
132
57
203
52
265 :
56
50
133
56
204/05
60
266 :
57/58
51
134
55
206/07
62
267 :
59
48
135/36
51
208/09
45
268 :
60
52
137/38
46
210
66
269 :
61
49
139/40
51
211
58
270 :
62
51
141
58
212
. 62
271 :
63
48
142
45
213
63
272/73 :
64/65
51
143
57
214
68
274 <
66
49
144
52
215
69
275 :
67
50
145/46
51
216 •
70
276 :
68
48
147/48 :
60
217
62
277 :
69
49
149
61
218
71
278 :
70
50
150/51
60
219
62
279 :
71 :
49
152/53
51
220
. 66
280 :
72/73
48
154
45
221
62
281 :
74
52
155/56
60
222
67
282 :
1 75
38
157
58
223
70
283/84 :
71
62
52
61
72
73
74
67
66
75
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58
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552 Verzeichnis der Bibliotlieca Iiulica und vcrsvaiulter Indischer Serien
NS.-Nr
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554 Verzeicbnis der Bibliotheca ludica und verwandter Indischer Serien
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981
147
1031 :
150
1080
153
1120
161
031
141 ,
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149
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145
1130
160
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115
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150
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147
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156
1131/33
145
933
97
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145
1034 :
156
1083
151
1134-
167
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94
985 :
151
1035 :
152
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154
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72
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98
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146
1036 :
138
1085
72
1 1 36
142
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96
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148
1037 :
154
1086
145
1137
153
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26
988
145
1038 :
145
1087
165
1138
165
038
99
989
142
1030 :
155
1088
147-
1130
150
930
142
990
149
1040:
153
1089
144
1140
144
940
138
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138
1041 :
157
1(100
150
1141
161
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143
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152
1042 :
158
1091
146
1142
72
042
26
093
143
1043
143
1002
153
1143
943
98
094
147
1044:
159
1 093
72
1144
147
914
144
995
144
1045 :
157
1094
160
1145/47
134
945
136
996
145
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156
1095
145
1148
138
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144
097
149
1047 :
160
1096
156
1149
947
125
998
152
1048 :
142
1097
143
1150
167
948
142
999
92
1049:
147
1098
158
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157
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157
1152
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14!
1001
137
1051
145
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161
1153/54
144
051
135
1002
142
1052 :
142
1101
: 142
1155
: 151
0.2
137
10ü3
149
1053 :
144
1102
: 72
1156
124
953
26
1004
. 152
1054
161
1103
: 153
1157
: 146
954
115
1005
142
105)
146
1104
. 125
1158/50
• 145
955
98
1006/07
. 153
1056
160
1105
142
1160
■ 160
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141
1008
113
1057
156
1106
: 165
1161
9)7
138
1009
152
1058
125
1107
: 156
1162
142
958
142
1010
149
1059
140
1108
: 145
1163
959
115
1011
. 142
1060
136
1109
: 72
1164
167
060
98
1012
153
1061
145
1 1 i 0
144
1165
061
145
1013
154
1(16 2
157
1111
• 160
1166
162
962
142
1014
152
1063
142
1112
1167
142
063
92
1015
. 148
1064 :
160
1113
" 163
1168
064
143
1016
: 145
1 065 •
162
1114
164
1169/70
145
065
146
1017
: 146
1066 :
156
1115
165
066
147
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. 142
1067
163
1116
161
967
. 148
1019
: 154
1(I6S :
153
1117
142
968
133
1020
. 152
1069:
157
ins
: 159
B. Benares Sanskrit Series.
1. Verzeichnis der Werke.
1. Bhatta Kamaläkara: Siddh.äntatattva-Viveka. [Kamaläkara Bhatfa : Sid-
dhilntatattvaviveka.] 1880 — 85.
1. 2. 3. 6. 14.
von E. Sieg- 555
2. Laugäkshi Bbäskara : Arthasaingraba. [Laugäksi Bbäskara : Arthasain-
graha.] 1S82.
4.
S. Bbatta Kumärila : Tantravartika. [ Kumärila Bbatta Svämin : MTmämsä-
tantravärttika.] 1882—1903.
5. 7. 16. 23. 27. 29. 32. 34. 36. 39. CO. 62. 72.
4. Kätyüyaua : Prätisakbya of the White Yajur Veda. [Kätyäyana : Suklayajuh
-Pratisäkbya.] 1883—88.
8. 10. 18. 21. 26. 31.
5. Säükbyaki'irikä. [Isvarakrsna : Sämkhyakärikä.] 1883.
9.
0. Bbartribari : Väkyapadiya. [Bhartrbari : Väkyapadlya.] 1884—
11. 19. 24; 95. 102.
7. Jaganuätba : Rasagaügädbara. [Jagaunätha Paiulitaräja : Rasagaügädbara.j
1885-1903.
12. 17. 20. 25. 28. 30. 33. 37. 71.
8. Siradeva : Paribhäsbävrltti. [STradeva : Paribbüsävitti.] 1885 — 87.
13. 22.
9. Kanada : Apborisms of tbe Vaisesbika Pbilosopby. [Kanada : Vaise.sika-
sütra.] 1885 —
15. 50.
10. A collection of öiksbäs, by Jäjüavalkya and otbers. [Siksäsaingraba.]
18S9— 93.
35. 40. 42. 44. 46.
11. Suresvaracbarya : Naisbkarmyasiddbi. [Suresvara äcärya : Naiskarmyasiddbi.]
1890—1904.
38. 41. 43. 88.
12. Kätyäyana : Sarvänukrama Si'itras of tbe Wbite Yajnr Veda. [Kätyäyana :
Snklayajnb-Sarvänukrama.] 1593 —
45. 47. 49.
13. Saunaka : Pratisäkbya of tbe Rigveda. [Saunaka : Rkprätisäkbya.] 1894 —
48. 59. 64. 79.
14. Kaunda Bbatta : Vaiyäkaranabbüsbana. [Kannda Bbatta : VaiyHkaranabbü-
saua.] 1899-1900.
51. 52. 53. 54.
15. Rämänanda Sarasvati : Vivarauopanyäsa. [Rämänanda Sarasvatl : Vivarano-
panyäsa.] 1900—01.
55. 50.
16. Akbandänanda Muni : Tattvadipana. [Akbandänanda muni : TattvadTpana.]
1901—02.
57. 58. 61. 63. 65. 66. 67. 68.
17. SreeBbagavatRämännjäcbärya: Veduntadeepa. [Rämänuja Yatiräja : Vedän-
tadlpa.] 1902—04.
69. 70. 80.
18. Bbatta Knmärila : Tnpteeka. [Kumärila Bbatta Svämin : Tuptlkä.]
73. 74. 78. 81.
XXIV. II. 38
556 Verzeichnis der Bibliotheca Indica und verwandter ludisciier Serien
1{). Patanjal Darslianani. [Patafijali : Yogasütra.] 1903
20.
ro.
22.
23.
24.
26.
28.
Sri Annauibliatta: Vynkarauamitakshara. (Fase. 1 : Srce Annam Blialta:
Mitakshara.) [AnnambLatta: Vj'äkarauamitaksarn.] 1903—00.
70. 77. 82. 85. 93. 98. 115. 121. 122. 126.
Bhanu Bhatta : Easamaujari. [Bhäuudatta : Kasauiafijan.] 1904.
83. 84. 87.
Sree Nrisinihasramamuui : Bhedadhikkura. [Nrsinihäsrama Muni : Bbeda-
dhikkrira.] 1904.
80. 92.
Sri Naraliari : Bodhasar. [Narahari : Bodhasära.] 1904—00.
89. 90. 94. 90. 101. 105. lOS. 109. 111. 113.
Sri Sanlcaränanda : Bralimasutradipika. [SamkaränaudaiBrahmasütradTpika.]
1904—06.
91. 112.
Anavaniadarsi SangharAja : Daiwagnakämadbenu. [Anavamadarsin Saiiigha-
räja : Daivajüakriuiadheuu.] 1 905—06.
97. 104." 116.
Vallabbachärya : Aiui Bbasbya. [Vallabha äcärya : Anubbäsya.] 1905—.
99. lOÜ. 103. 107. 110. 114. 117. 118. 119. 120. 124.125.127.128.
Lokacharya : TattvaSekbara. [Lokäcärya : Tattvasekbara.] 1900.
lOG.
Sri Bbasbya Vartika. [Sribhä.^yavrirttika.] 1906—
123.
2. Verzeicbnis der Nummern.
Nr
1/3
4
5
G
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
Werk
Nr
Werk
Nr
Werk
: 1
24
: 6
45
: 12
: 2
25
: 7
46
: 10
: 3
26
: 4
47
: 12
: 1
27
: 3
48
: 13
: 3
28
: 7
49
: 12
: 4
29
: 3
50
: 9
: 5
30
• 7
51/54
: 14
: 4
31
4
55/56
: 15
: 6
32
3
57/58
: 16
: 7
33
7
59
13
: 8
34
3
60
3
: 1
35
10
61
16
: 9
36
3
62
3
: 3
37
7
63
16
: 7
3S
11
64
13
: 4
39
3
65/68
16
: 6
40 :
10
69/70
17
: 7
41 :
11
71 :
7
: 4
42 :
10
72 :
3
: 8
43 :
11
73/74 :
18
■ ' i
44 :
10 j
75 :
19
Nr
Werk
Nr Werk
TG/77 :
20
101
23
78 :
18
102 :
()
79 :
13
103 :
26
80 :
17
104 :
25
81 :
18
105 :
23
82 :
20
106 :
27
83/84 :
21
107 :
26
85 :
20
108/09 :
23
86 :
22
110 :
26
87 :
26
111 :
23
88 :
11
112 :
24
89/90 :
23
113 :
23
91 :
24
114 :
26
92 :
22
115 :
20
93 :
20
116 :
25
94 :
23
117/20 :
26
95 :
6
121/22 :
20
96 :
23
123 :
28
97 :
25
124/25 :
26
98 :
20
126 :
20
99/100 :
26
127/28 :
26
von E. Sieg 557
C. Chowkhambä Sanskrit Series. [Caukhamba-samskrta-
granthamala.]
1. Verzeichnis der Werke.
1. Gopce Nath Bhatt Oak : Sanskar Ratna Mala. [GopTnätha Bhatta : Samskära-
ratnamäla.] 1 898 —
I. 2;
2. Bliuttoji Diksliit : Sliabdakoustublia. |Bhattoji Diksita : Sabdakaustubha.]
1898—
3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 13. 14.
3. Kumarila Bhatta : Mimänsa-Sloka-Värtika. [Kumärila Bhatta Svllmin :
MimämsäsIokavärttlka.J 1 898—99.
II. 12. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 24.
4. Lokächaryya Svami : Vedänta-Tattwatraya. [ Lokäcäiya : Tattvatraya.J
1900—01.
22. 26.
5. Brahmadeva : Karanaprakäsa. [Brahiuadeva : Karaiiaprakasa.] 1899.
23.
(5. Gagä Bhatta : Bhtitta Chintämani. [Vlsvesvara Gägä Bhatta : Bhättacintä-
mani.] 1900.
25. 27,
7. Partha Särthi Misra : Nyäyaratnamrila. [Pärthasärathi Misra : Nyliyaratna-
mälä.] 1900.
28. 29.
8. Brahma Sutra with its comm. Viggyanamrita by Viggyana Bhikshu.
[Vijnänabhiksu : Vijniinäinita.] 1900—01.
30. 31. 34. 35. 37. 40.
9. Mallishiena : Syadwadamanjari. [Mallisena : Syädvädamafijari.] 1900.
32. 33.
10. Yämunachärya Swämin : Siddhitrayam. [Yärauna acärya : Siddhitraya.] 1900.
36.
11. Ananda Bodha BhattTiraktlchiirya : Nyaya Makarauda. [Änandabodha :
Nyäyamakaranda.] 1901—07.
38. 62. 87. 117.
12. Giridhara Bhattacharya : Vibhaktyarthanirnaya. [Giridhara : Vibliaktyartha-
nirnaya.] 1901—02.
39. 41. 44. 48. 54.
l'J. Appayadikshita : Vidhi-Rasayana. [Appayadiksita : Vidhirasäyana.] 1901.
42. 43.
14. Somesliwara Bhatta -.Nyayasudhri. [Sonie.svara Bhatta :Nyäyasudhä.] 1901 —
45. 46. 47. 49. 50. 52. 53. 55. 56. 57. 60. 71. 73. 107.
15. Utpala Devächärya: Sivastotravali. [Utpaladeva : SivastoträvalT.] 1902—03.
51. 63.
10. Bhatta Shankar : Mimäusribälaprakusha. [Samkara Bhatta : MTmümsribäla-
prakäsa.] 1902.
58. 59.
38*
558 Verzeichnis der Bibliotheca Indica und verwandter Indischer Serien
17. Sbalikuath Misra : Prakarana PanchikA. [^älikaniitha Mi.sra : Prakarana-
paiR-ika.] 1903—04.
61. ()5. 79.
IS. Sadauanda Yyasa : Advaita Siddhi Siddiianta Sara. [Sadänanda Vynsa :
Ad vaitasiddhisiddhäutasära.] 1 903.
61. (iO. (J7.
IJ). Katyäyana Srautasutra. [KiTtyliyana: Srautasiitra.] 1903 —
68, 69. 72. 74. 75. 76. 77. 78. 80. 83. 92. 98.
20. Brabmasutra with a commentary by Bhaskaracharya. [Bluiskara ücärya:
Brahmasütrabhäsya.] 1903.
70.
21. Sri Harsha : Khandanakliandakbudya. [Ilarsa deva: Kbai.ulanakbaiidakhridya]
1904—
81. 100.
22. Bbattamalla : Akbyatachandrika. [Bliattamalla : Äkhyätacandrikä.] 1904.
82.
23. Veukatädbvari : Laksbmisabasra. [Veükata Adhvariu : LaksmTsabasra.]
1904-06.
84. 85. 89. 91. 93. 96. 100. 104.
24. Braja Nätb Bbatfa : Marichika, a gloss on Brabmasutra. [Vrajanätba Bbatta :
MarTcikä.] 1905.
86. 88.
25. Kälisaukara Siddhanta Vagina : Krodapattrasangraba. [KälTsamkara Sid-
dbäntavägXsa : Krodapattra, Teils.] 1905—
90.
26. Brabmasutra with a gloss called Dwaitadwaitasiddbaatasetuka by Snndara
Bbatta. [Sundara Bbatta : Dvaitädvaitasiddbäntasetukä.] 1905—06.
94. 99.
27. Haribhadrasoori : Sbaddarshanasamuchcbaya. [Haribbadra Süri : Saddar.sana-
samucca3\a ] 1905.
95.
28. Goswämi Sri Giridbarajee Mäbaraj : Suddbadvaitamärtauda. [Giridbara
Mabäräja : Suddhädvaitamärtanda.] 1906.
97.
29. Jägadisi, a commentary on Anumäna-Cbintamaui-Didbiti by Siromani.
[JagadTsvara Tarkulaiakara : JägadTsT.] 1906 —
101. 102. 110. 111. 112. 115. 116.
30. Mitra Misra : Viramitrodaya. [Mitra Mi.sra : VTramitrodaya.] 1906 —
103. 108. 114.
31. ViSvambhara Tripathi : Smritisäroddhära. [Visvambhara Tripätbin : Smrti-
säroddbära.] 1906—
105. 106.
32. Bbagavatpurushottama Cbärya : Vedänta Ratna Manjüshä [Parusottama
äcSrya : Vedäntaratnamaüjüsä]. 1907 —
113.
von E. Sieg
559
2. Verzeichnis der Nammern.
Nr
Werk
Nr
Werk
1/2
1
37
8
3/10
2
38
11 i
11/12
3
39
12
13/14
2
40
8
15/21
3
41
12
22
4
42/43
13
23
5
44
12
24
3
45/47
14
25
6
48
12
26
4
49/50
14
27
6
51
15
28/29
7
52/53
14
30/31
8
54
12
32/33
9
55/57
14
34/35
8
■58/59
16
36
10
60
14
Nr Werk
61
62
63
64
65
66/67
68,69
70
71
72
73
74/78
79
80
81
82
17
11
15
18
17
18
19
20
14
19
14
19
17
19
21
22
Nr
83
84/85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
Werk
19
23
24
11
24
23
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Nr
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Werk
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; 30
; 29
; 11
Umschau und neue Nachrichten.
Am 1. Oktober ist der Ministerialdirektor im prenfsischen Kultusministerium
Wirklicher Geheimer Rat Dr. Friedrich Althoff in den Ruhestand ge-
treten, nachdem er 25 Jahre hing, zuerst als Vortragender Rat, dann als
Ministerialdirektor die Geschicke der preufsischen Bibliotheken geleitet hat.
Von Strafsburg, wo er das Aufblühen der neuen Universitäts- und Landes-
bibliothek verständnisvoll beobachtet hatte, brachte er die tiefe Ueberzeugung
von der Wichtigkeit der Bibliotheken mit, vereint mit einem scharfen Blick
für das, was ihnen Not tat und was geeignet wäre ihre Nutzbarkeit zu er-
höhen. Die grofsen Fortschritte, welche die Organisation der preufsischen
Bibliotheken in diesen 25 Jahren gemacht hat und die auch für die andern
deutschen Bibliotheken nicht ohne Einflufs und Nutzen gewesen sind, dürfen
als sein Werk bezeichnet werden und viele und gerade die wichtigsten Mais-
nahmen sind seiner eigensten persönlichen Initiative zu verdanken und dem
ganz ungewöhnlichen Interesse, das er für die Bibliotheken hatte. Dai's in
den zahlreichen Artikeln, die aus Anlafs seines Abgangs in der Presse er-
schienen sind, dieser Seite seiner Tätigkeit kaum gedacht worden ist, ist nur
ein Beweis dafür, wie sehr er in der Einschätzung der Bibliotheken seiner
Zeit und der öffentlichen Meinung voraus gewesen ist. Wir müssen uns ver-
sagen an dieser Stelle auf einzelnes einzugehen, es genügt hier zu erinnern
an die zahlreichen Neubauten, die Erhübung der Vermehrangsfonds und viele
Sonderbewilligungen namentlich für die Königliche Bibliothek, die Regelung
der Gehälter, die Vereinheitlichung des Beamtenkörpers und die Regelung
der Zulassung zum wissenschaftlichen Bibliotheksdienst, die Einführung gemein-
samer Katalogisierungsregelu, die Begründung des Gesamtkatalogs und des
Auskunftsbureaus, die Anbahnung des direkten Verkehrs mit auswärtigen
Bibliotheken und die Schaffung des innerpreufsischen Leihverkehrs. Zuletzt
hat Althoff noch in dem „Beirat für Bibliotheksangelegenheiten" eine Ein
richtung begründet, die den Ansatz zu einer einheitlicheu und fachmäfsigei
Verwaltung der preufsischen Bibliotheken in sich schliefst.
en
Amtliche Drucksachen in Preufseu. In demselben Sinne wie der
Kultusminister, der Minister des Innern und der Fiuanzminister (oben S. 503 f.)
haben auch der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Minister für Handel
und Gewerbe die Ablieferung der amtlichen Drucksachen ihrer Ressorts an-
geordnet,
560 Umschan und ueue Nachrichten
Der Bibliotheksrabatt ist jetzt auch in Württemberg auf derselben
Grundlage wie in Preufsen und audiM-wärts geregelt, ebenl'alls mit (ieltuug
vom I. Ai»ril l'.'OT bis dahin l!t20. — Ueber den Privatkuudenrabatt fautl
nach der „xMlg. lUiehhiindUTzeitung" in einer Sitzung des Jicrliner »Sortimenter-
vercins am 2;{. September eine lebhafte Debatte statt. Der Antrag, den be-
stehenden Kabatt von 5"u ganz aufzuheben wurde mit 21 gegen 9 Stimmen
abgelehnt.
Aachen. Der Verwaltungsbericht der Stadtbibliothek zu Aachen für
1897 — 1905, der unlängst erschien (vgl. u. S. SGO), behandelt einen für die Ent-
wicklung der Anstalt bedeutsamen Zeitraum. Ks fällt dahin aufser dem
Wechsel in der Leitung die Vollendung des neuen P>ibliotheksgebäudes (be-
zogen im Sommer 1S97) und der Beginn der Neukatalogisierung, Neuordnung
und Neusignierung der Bestände (begonnen 1901). In der Berichtperiode
wurde die Abteilung Geographie und lieisebeschreibungen fertig gestellt, die
Abteilung Theologie stark gefördert. Daneben wurde ein systematischer
Katalog der sozialwissenschaftlichen Literatur für den Druck bearbeitet, dessen
Drucklegung bereits im Gange ist. Von dem Katalog der Literatur über
die Thermen von Aachen erschien (1903) eine stark vermehrte neue Auflage.
Berlin. Die Königliche Bibliothek hat die älteren Bücherbestände
(bis 1700) des Gymnasiums in Ileiligenstadt erworben, im ganzen nahe an
4000 Bände. Sie stammen vorzugsweise aus den Eichsfeldischen Klöstern
und dem ehemaligen Jesuitenkolleg in Ileiligenstadt und waren nur zum
kleinsten Teile in die eigentliche Gymnasialbibliothek eingereiht. Für die
Königliche Bibliothek ergeben sie einen Zuwachs von über 2oO Inkuuabel-
drucken, abgesehen von den Stücken, die als Bestandteile von Sammelbänden
oder ihrer Erhaltung und ihres Einbandes wegen mit aufgenommen werden
müssen. Ueber einige besonders kostbare Stücke darunter hoffen wir dem-
nächst berichten zu können. Nicht ganz so grofs, aber recht schätzenswert
wird auch der Zugang aus dem Anfang des 1 0. Jahrhunderts sein. Schwach
vertreten ist die Reformationszeit. Was die umfangreichen Bestände von
1550— 17(;0 Neues bringen werden, mufs erst die Bearbeitung lehren. Auch
die Handschriftenabteilung erfährt einen Zuwachs von etwa (-0 Bänden, haupt-
sächlich aus dem 15. Jahrhundert. — Von sonstigen neueren Erwerbungen der
Ilandschriftenabteilung sind zu erwähnen 50 äthiopische Handschriften, von
Prof. E. Littmann in Abessynien gesammelt, 58 orientalische Handschriften
aus dem Besitze von G. Huth, überwiesen von seiner Witwe, der Nachlafs
von Tycho Mommsen, ebenfalls Geschenk der Witwe durch Vermittlung
von W. Wetz in Freiburg i. B., und der des ehemaligen Vorsitzenden der
Litauischen Literarischen Gesellschaft Pfarrer R. Jacob y in Memel, enthaltend
wertvolle Vorarbeiten zu einem litauischen Wörterbuch.
Am 15. Oktober ist die Berliner Stadtbibliothek in den neu hcr-
gerichteteu Räumen Zimmerstrafse 90/91 eröffnet worden. Es handelt sich
dabei um ein Provisorium, denn der Magistrat hat für den nächsten Stadt-
haushalt die Einstellung eines hohen Betrages für den Bau eines eigenen
Bibliotheksgebäudes beschlossen, es ist aber dankbar anzuerkennen, dafs
Kuratorium und Verwaltung (Stadtbibliothekar Dr. Arend Buchholtz) nicht
länger gewartet haben, die Benutzung der Bibliothek zu ermöglichen. Das
Bedürfnis nach einer allgemeinen Bildungszwecken dienenden Stadtbibliothek
war ein zu dringendes, um bis zur Eröffnung des geplanten Neubaues zu
warten. Die provisorischen Räume befinden sich im Vorderbau des Spar-
kassengebäudes und werden durch die Einfahrt zu diesem durchschnitten.
Links davon liegt die Leihstelle (Eingang von der Einfahrt aus) mit einer
kleinen Nachschlagebibliothek für das Personal; an sie schliefst sich auf
der einen Seite das Zimmer des Stadtbibliothekars, auf der andern ein
Packraum für den Verkehr mit den städtischen Volksbibliotheken, die (§4
der Benutzungsordnung vom 2. Aug. d. J.) sämtlich zugleich Leihstellen der
Umschau und neue ^Jachrichten 561
Stadtbibliothek sind. Aach Versendung durch die Berliner Packetfahrtgescll-
schaft ist zulässig. Die Oeffnungszeit der Leihstelle ist wochentäglich 12 — 3
und 6 — !). Auf der anderen Seite des Eingangs liegtr der unmittelbar
von der Strafse zugängliche Lesesaal. Er enthält 60 Arbeitsplätze und
eine Handbibliothek von 340(» Bänden (den Benutzern nur durch die Be-
amten zugänglich), deren gedruckter Katalog den siebenten Band des Kata-
logs der Stadtbibliothek bildet; für die Zeitschriften und Zeitungen des
Lesesaals ist ein besonderes gedrucktes Verzeichnis vorhanden. Ein abge-
grenzter Teil des Lesesaals ist für Zeitungsleser bestimmt. Tageslicht und künst-
liche Beleuchtung (3 elektrische Kronleuchter, dazu elektrische Lampen an
den Tischen) ist ausgiebig vorhanden. Leihstelle und Lesesaal (Oeffnungszeit
wochentäglich 12 — 3, (i — 10) sind für Personen über 1(3 Jahre frei zugänglich,
während für jüngere besondere Vorschriften bestehen. Die Verleihung erfolgt
zunächst aus den Gebieten, für die bereits der gedruckte Katalog vor-
liegt: Bd 1. 2. Geschichte; Bd 3. Erdkunde (1906); Bd4. 5. Literaturgeschichte
und Dichtung; Bd 6. Kunst, Rechtswiss., Staatswiss., Volkswirtschaft und
Sozialwissenschaft (1'JU7). Trotz der aufsergewöhnlich guten Ausstattung
kostet der Band nur 1 M. Die noch ausstehenden Abteilungen werden im
Laufe des Jahres l'JOS gebildet werden; der Zuwachs zu den schon gebildeten
Abteilungen wird in einem durchschosseneu Exemplare des Katalogs nach-
getragen. Die Stadtbibliothek zählt z. Z. 84 UOO Bäode , die in dem sich an
den Packranm anschliefsenden und mit einer besonders soliden Stellstift-
repositur ausgestatteten Büchermagazin untergebracht sind. — Kurz vor der
Eröffnung erfreute sich die Bibliothek einer wertvollen Zuwendung, indem
der Verein zur Beförderung des Freihandels ihr seine nind 3000 Bände zählende
Büchersammlnng überwies. Möge der Anstalt eine rasche und glückliche
Entwicklung weiterhin beschieden sein!
Dresden. Demnächst wird der Neubau für die Kammern des Kgr.
Sachsen in Benutzung genommen, in dem auch für die Bücherei, die
Ständische Bibliothek, genügende Bäume geschaffen sind. Die Bestände
sollen nun stark vermehrt werden und als Leiter der Bibliotheksverwaltung
ist Dr. Armin Tille gewonnen worden.
Giefsen. Bei Gelegenheit der Jahrhundertfeier der Universität Giefsen
veranstaltete die Universitätsbibliothek eine Ausstellung von Büchern,
Handschriften, Autographen und Bildern, die S'ch auf die Geschichte der Uni-
versität und des studentischen Lebens an der Ludoviciana beziehen. Die
Ausstellung wird auch zu Beginn des Wintersemesters Avieder zugänglich ge-
macht werden. — In der Mitteilung über die Giefsener Jubiläums -Stiftungen
(oben S. 505) ist versehentlich die Nennung von Dr. Paul Sieb eck in
Tübingen unterblieben, der der Universitätsbibliothek in entgegenkommendster
Weise die Auswahl aus den Verlagskatalogeu sowohl des Laupp'schen als
auch des J. C. B. Mohr'schen Verlags gestattet hat.
Göttingen. Dem Jahresberichte der Göttinger Universitätsbibliothek
für 1906/07 (s. u. S. 507) entnehmen wir, dafs auch in Göttingeu ein starkes
Wachsen der Benutzung zu beobachten ist. Die Zahl der Bestellungen stieg
von 510S9 in 1904 05 auf 65 224 im Berichtjahre. Der Tagesdurchschnitt der
Zahl der Lesesaalbesucher stieg auf 127 gegen 115 in 1905/06. Die Iland-
schriftensammlung wurde durch mehrere Geschenke um eine gröisere Anzahl
Briefe, Nachschriften von Vorlesungen u.a. vermehrt. Für Erneuerung der
Aufzüge für Lastenbeförderung standen .j680 M. zur Verfügung.
Lübeck. Nach dem Berichte der Lübecker Stadtbibliothek für 1906
(s. u. S. 56b) ist eine Vereinbarung, wie wir sie zwischen der Bibliothek und
dem Gymnasium Katharlneum bereits gemeldet haben (s. o. S. 68) nun mit den
sämtlichen höheren Lehranstalten getroffen worden: „Durch Bescblul's der
562 Umschau und neue Nachrichten
Obeischulbeliörde ... ist die Einriclitung getroffen worden, dafs die von den
hiesigou höheren Lehranstalten gehaltenen Zeitschriften, nachdem sie eine
Zeitlang der ausschliersliehen Benutzung in der einzelnen Anstalt gedient
haben, im Lesezimmer der Stadtbibliothelc ausgelegt werden. . . . Wenn die
Jahrgänge vollständig geworden sind, werden einige Zeitschriften an die Lehr-
anstalt zurückgegeben, welche sie geliefert hat, die meisten aber gehen in
den dauernden Besitz der Stadtbibliothek über." — Der alphabetische Katalog
für klassische Philologie und Altertumskunde (1 Bde) wurde vollendet, der
der Lubecensien begonnen. Unter den Erwerbungen sind einige Lübecker
Drucke des 15. und Ui. Jahrhunderts hervorzuheben. Es sind, aulser den
Fragmenten (Probeabzügen ?) des Rudimentum Noviciorum, deren wir schon
gedacht haben (vgl. o. S. 2(i) ein niederdeutscher Ablafsbrief von Bartholo-
mäus Ghotan und ein niederdeutscher Einblattkalender desselben Druckers
für 1491, ein einseitig bedrucktes Blatt aus einem sonst nicht bekannten
Drucke des Lucas Brandis (Lactantii de diviuis institutionibus Lib. V.), ein
niederdeutscher Einblattkalender des Bartoldus de Duderstadt für 1522, end-
lich zwei Bruchstücke eines niederdeutschen Einblattkalenders (Almanach
Doctoris Johannis Schulte) für 1529. Der Bücherbestand betrug am Schlüsse
des Berichtjahres loS4 Handschriften, 118242 Bände Druckschriften, 9S09 Uni-
versitätsschriften, 29149 Scliulprogramme und ö32G Musikalien.
München. Die ITof- und Staatsbibliothek zu München hat unter
dem 22. Juli d. J. eine neue „Benützungsordnung" erhalten, die an Stelle der
„Gesetze für den Besuch und die Benutzung der K. b. Ilof- und Staats-
bibliothek" vom 29. Dez. 1828, 29. Dez. 1848 und T.März 1851 getreten ist.
Diese Gesetze entsprachen der herrschenden Praxis seit langer Zeit nicht mehr
und die neue Benutzungsordnung ist im wesentlichen die Formulierung
dieser Praxis. Die Bestimmung der Bibliothek ist in § 1 ebenso for-
muliert wie in der Benutzungsordnung der Berliner Königlichen Bibliothek,
nämlich „wissenschaftlichen Zwecken und ernster Berufsarbeit zu dienen".
Von Einzelbestimmungen seien folgende erwähnt: Der Zutritt zum Katalog-
saal ist gestattet (§ 3), aber die selbständige Benutzung der Kataloge nur mit
besonderer Genehmigung zulässig. Zn den Büchersälen ist der Zutritt in der
Regel niemandem gestattet. Die Vorschrift für das Verhalten der Benutzer
im allgemeinen (§ 8) entspricht wörtlich (abgesehen von dem Schlufssatze über
das Rauchen) dem §8 der neuen Greifswalder Ordnung (s.o. S. 272): „In
sämtlichen Räumen und besonders in den Lesesälen und Geschäftszimmern
haben die Benutzer in Sprache und Auftreten diejenige Zurückhaltung zu be-
obachten, die die Rücksicht auf die in demselben Räume Arbeitenden gebietet".
Bestellungen, die vor 8'/2 Uhr früh eingelaufen sind, (§ 12) werden nach
]\Iöglichkeit bis 11 Uhr, die nach 8V2 — H Uhr einlaufenden Bestellungen,
soweit sie für den Lesesaal bestimmt sind, bis nachmittags 4 Uhr, soweit sie
für das Ausleihen bestimmt sind, zusammen mit den übrigen bis nachmittag
4 Uhr eingegangenen Bestellungen bis zum nächsten Morgen 8\'2 (November
bis März 9) Uhr . . . erledigt. Bestellscheine (§ 11, Anm.) werden unentgelt-
lich abgegeben. Die Leihfrist (§ 20) beträgt einen Monat für Bücher, 14 Tage
für Zeitschriften txnd Sammelbäude. Verlängerung ist znUissig sofern ein
Werk nicht anderweitig belegt ist. Die erste Mahnung (§ 22) erfolgt durch
Brief als portopflichtige Dienstsache, die zweite Mahnung ist mit einer Gebühr
von 50 Pf. belastet, die dritte erfolgt durch Abholung des Werkes durch
einen Bibliotheksdiener — Gebühr 1 M. Weitere Strafgelder sind nicht vor-
geschrieben. — In dem Etat für 1908,09 ist die Erhöhung des Ver-
mehrungsetats der Hof- und Staatsbibliothek von 85 0O0 auf 100 Ooo M.
eingestellt worden. Im Personaletat werden je ein Bibliothekar, Kustos und
Sekretär, dazu 2 Offizianteu und ein Diener mehr beantragt. Mit der Be-
willigung würde wenigstens das dringendste Bedürfnis befriedigt werden.
Nürnberg. Ein krasses Beispiel des nicht seltenen Falles, dafs ein Be-
nutzer sich rühmt, in der Bibliothek etwas „entdeckt" zu haben, was der Ver-
Umschau und neue Nachrichten 563
waltung längst bekannt war oder worauf er gar erst von ihr aufmerksam
gemacht ist, nagelt Archivrat Mummenhoff im Fränkischen Kurier vom
27. Sept. fest. In mehreren Veröffentlichungen hat Pfarrer Dr. B erbig in
Neustadt bei Koburg das Verdienst in Anspruch genommen, den Briefkodex
des Veit Dietrich in der Nürnberger Stadtbibliothek entdeckt zu haben. An
einer Stelle (Der Veit-Dietrich-Kodex S. V) sagt er sogar: „Bei meinem Suchen
nach Spalatiniana Stiels ich in der Nürnberger Stadtbibliothek ganz zufällig
auf einen in Schweinsleder gebundenen Quartkodex, den ich gar bald als eine
Veit- Dietrich -Eeliquie erkannte". Die Wahrheit ist, dafs Herrn Berbig auf
seine ganz allgemeine schriftliche Frage nach Spalatinianis der betreffende der
Verwaltung genau bekannte Kodex genannt und zugesandt wurde. In der
Stadtbibliothek selbst hat Herr B. nie gearbeitet.
Strafsburg. Die Neugestaltung der Strafsburger Stadtbibliothek nach
dem Plane ihres derzeitigen Leiters 0. Winkelmann (vgl. o. S. 178) ist in die
Wege geleitet. Die Bibliothek gab im laufenden Jahre einen Jahresbericht
heraus, dazu eine neue Betriebsordnung nnd neue Satzungen (s. u. ^. 5ü8).
Am Beginn der Neuordnung stand die Revision des Bücherbestandes, die für
die beiden wichtigsten Abteilungen, Alsatica und Literatur, mit rd 47 000 Bdn
vollendet wurde und für Alsatica ein Fehlen von etwa 5 "/o ergab , während
der Prozentsatz der bei Literatur fehlenden Werke noch höher war, da die
Ausscheidung abgenützter Werke im Kataloge bis dahin nicht vermerkt wurde.
Die Revision der übrigen Abteilungen der Bibliothek wird noch ein bis zwei
Jahre beanspruchen. Die Vermehrung (966 Bde Kauf, 1429 Geschenke) be-
trug fast das dreifache des Durchschnitts des vorhergehenden Jahrzehnts.
Die Zahl der ausgeliehenen Bände sank von 66 867 im Vorjahre auf 8054:
Bis zum Schlusse des Vorjahrs waren nämlich die Lesesaalbenutzungen auf
Grund summarischer Schätzung in der Leihstatistik mitgezählt worden. Die
Handbibliothek des Lesesaales wurde mit neuen Nachschlagewerken ausge-
stattet, was zu der starken Vermehrung der Zahl der Lesesaalbesucher bei-
getragen hat. Eine weitere Vermehrung wird von dem geplanten neuen und
geräumigeren Lesesaale und der beabsichtigten Verlängerung der Oeffuungs-
zeit erwartet. Die Stadtbibliothek vermittelt ihren Benutzern auch Bücher
aus der Universitätsbibliothek und der Volksbibliothek, aus der ersteren aber
nur zur Benutzung im Lesesaale.
0 esterreich -Ungarn. Zu Bohattas und Holzmanns bekanntem Adrefs-
buch der Bibliotheken Oesterreich-Ungarns ist in den Mitteilungen
des österreichischen Vereins für Bibliothekswesen (Heft 3) ein fünfter Nach-
trag erschienen. — Dieselbe Zeitschrift enthält auch ein ausführliches Ver-
zeichnis der Wiegendrucke der Stiftsbibliothek in Schlierbach vom Stifts-
bibliothar F. Zeller. — Die Stadtbibliothek zu Budapest, deren neues
Bulletin wir bereits anzeigten (s. o. S. 506) gibt nun auch eine zwanglos
erscheinende Veröffentlichung heraus, die „Publicatious de la Bibliotheque
municipale de Budapest". Die erste Nummer bringt die Drucklegung eines
Teiles des Realkatalogs — wieder von dem Stadtbibliothekar Ervin Szabo
bearbeitet — die Schriften über Wohnbau und Städteanlage.
Belgien. Zur Ergänzung unserer Mitteilungen aus Colson's Aufsatz über
das Bibliothekswesen in Lüttich (vgl. o. S. 23'.)) weisen wir auf die unlängst
im Bulletin des Lütticher archäologischen Instituts erschienene Arbeit von
Th. Gobert hin (s. u. S. 569). Gobert behandelt schon die mittelalterlichen
Klosterbüchereien und die mittelalterlichen und späteren Privatbibliotheken
eingehender. Besonders wertvoll aber und vielfach Neues bietend ist seine
überall durch Archivalien belegte Darstellung der Schicksale der Bibliotheken
in der Zeit der französischen Revolution : An vielen Orten hatten die Insassen
der aufgelösten Klöster die wertvollsten Bestände mitgenommen, ehe die
Beamten der Staats- und Bezirksbehörden zur Beschlagnahme anlangten; an
56i Umsclian und neue Naclirichten
uoch mehreren Stellen wählten die Beamten selbst nur eine kleine Zahl von
AVerken für die neu zu gründende öft'entliche Bibliothek aus und bestimmten
alles übrige für den öiVentliehen Verkauf, um sich iiirer Arbeit rasch zu ent-
ledigen. Als Grüuduugsjahr der Stadtbibliothok Meist Gobert sicher 1724
nacli (Colson IT.'H). Audi die bei t'olson augefiilirten holu'u Geldbeträge,
die die Stadt jährlich für ilire Bibliothek verwendete, erscheinen bei Gobert
in etwas anderem Lichte: Fast während der ganzen Zeit der Tätigkeit des
ersten Stadtbibliothekars, des Druckers und Verlegers Everard Kints, (bis
ITOli) wurden wertvolle AVerke — zum nicht kleinen Teile aus dem eigenen
Verlage des Bibliothekars — in zahlreichen Exemplaren von der Bibliothek
gekauft; davon blieben der Bibliothek ein bis zwei Exemplare, die anderen
wurden unentgeltlich unter die Bürgermeister, Stadträte und sonstige städtische
AAMirdeuträger verteilt.
Dänemark. Durch Gesetz vom 25. April d. J. wurde für die Königliche
Bibliothek und die Universitätsbibliothek in Kopenhagen eine neue Gehalts-
ordnung geschaffeu. Die Direktoren (Overbibliothekarer) beginnen mit GOOO Kr.
und steigen in drei Stufen von je vier Jahren mit 400 Kr. Zulage auf jeder
Stufe bis 72(10 Kr. Die Bibliothekare (Underbibliothekarer) — fünf an der
KiJuiglichen, zwei an der Universitätsbibliothek — steigen von 40ü() Kr. in
vier vierjährigen Stufen von je 3ii0 Kr. bis 5200 Kr., die llilfsbibliothekare
(Ord. Assistenter) von 1800—3000 Kr.
England. Nach dem Berichte des British Museum für 1906 hat der
im Vorjahre (vgl. Zbk 28. 190(1. S. 424) beobachtete Rückgang der Zahl der
Bibliotheksbesucher sich fortgesetzt. Es besuchten den Lesesaal 212 '.I97 Per-
sonen (1905: 214 940, 1904: 226 323); im Zeitungsraum verkehrten 19 723 Be-
nutzer (21857 bez. 22053); in der Kartensammlnug 2S1 (286 bez. 297); in der
orientalischen Abteilung 3313 (3552 bez. 3VJ5). Dagegen ist der Besuch der
Handschriftenabteilung auf 11414 gestiegen (10 023 bez. 10 409). Die Gesamt-
zahl der Benutzer der verschiedeneu Abteibmgen der Bibliothek betrug also
247 728. In den grofsen Lesesaal wurden verabfolgt 849 470 Bände (1905 u.
1904: 905366 bez. 926739) und 69S621 (1905: 694 197) wurden für den fol-
genden Tag zurückgestellt. Aufserdem wurden im Zeitungsraum 57 341 Bände
(1905: 59S51), in der Ilandschriftenabteilung 32 934 (191)5:31103) in der orien-
talischen Abteilung 5550 Drucke, 5594 Handschriften und in der Karteusamm-
lung 5370 Bände benutzt. — Die Druckschriftenabteilung wurde um 28 498
Bände und 64 977 Hefte vermehrt (1905: 3t 752 bez. 64 069), wovon 6591 Bände,
22 986 Hefte gekauft wurden (1905: 8305 bez. 20 848). Die Vermehrung der
Inkunabeln erreichte die ungewöhnlich hohe Zahl 216, darunter zwei englische:
das Book of Good Maners, Caxton 1487, und die Contemplacyon of teinners,
Wynkyn de AYorde 1499; nach Abrechnung der Dubletten besitzt das Britische
Museum damit 9088 Inkunabeln. Von englischen und schottischen Drucken
vor 1640 wurden insgesamt 61 erworben. Als wertvolles Geschenk von Lord
Strathcona, AYalther Eothschild u. a. erhielt die Abteilung die von M. Voynich
zusammengestellte und in einem Verkaufskatalog verzeichnete Sammlung von
158 bisher unbekannten Drucken. Die Handsehriftensammluug wuchs um 198
Handschriften, 73 Urkunden und 235 Papyri; 22 davon (aus Oxyrhynchus)
schenkte der Egypt Exploration Fund, 2 Papyrusrollen aus Herculaneum
schenkte König Eduard. Sie gehören zu einer Samudung, die die Regierung
von Sizilien und Neapel 1803/6 dem damaligen Prinzen von AVales überreichte
und woraus bereits 1865 die Königin Viktoria dem Museum 5 geschenkt hatte.
Erst eine der beiden Rollen ist geöffnet, sie enthält Teile von Epikurs De
Natura. Die orientalische Abteilung hatte einen Zugang von 1986 Drucken
und 218 Handschriften, darunter eine grofse Tibetanische Sammlung als Ge-
schenk der Indischen Regierimg. Sie enthielt u. a. den handschriftlichen
Kandschur in 106, und den gedruckten Tandschur in 214 Bänden. — Von
dem Erweiterungsbau, der an die Stelle der bisher im Westen, Norden und
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 565
Osteu das Museum begrenzenden Häuser treten soll, ist der Nordfliigel in An-
griff genommen; in seinem Erdgeschofs soll die Bibliothek Biichermagazine
erhalten. Die Kosten des Baus werden zum Teil aus dem für Erweiterung
der Bibliothek bestiaimten Vermächtnis von Vincent Stuckey Lean bestritten.
— Der Etat des Museums für 191)7; 08 zeigt wie gewöhnlich einige Ver-
schiebungen iu den einzelnen Positionen ■ (z. B. 550* mehr für Einband, da-
gegen eben so viel weniger für Katalogdruck) , aber keine Aenderung von
grundsätzlicher Bedeutung.
Neue Biiclier und Aufsätze zum Bibliotheks- und Bucliweseu.')
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Annuaire de la societe francaise de bibliographie. I. Annee 1906. Chartres
1907: Garnier. 54 S.
Le Bibliographe Moderne. Courrier international des Archives et des Biblio-
thi'ques publ. sous la dir. de Henri Stein. Ann. II. 1907. Janv./Fevr.
Paris: A. Picard 19u7. Jg. (12 Nrn) 10 Fr., Ausland 12,50 Fr.
The Book-Lover's Magazine. Books and book-plates. Vol. 7. Parti. 1907.
Edinburgh: Otto Schulze, New York: G. E. Stechert 1907. 4". Vol.
(6 Hefte) 18 Sh.
The Library AVorld and Book Selector. VoL 10. 1907,08. Julv 1907 ^
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suivie d'un bulletin bibliograph. international. Mensuel. Ann. 19. 1907.
Brnxelles: 0. Schepens 1007. Jg. SFr., Ausland 4,50 Fr.
Deutschland. Hiurichs' Halbjahrs -Katalog der im deutschen Buchhandel
erschienenen Bücher, Zeitschriften, Landkarten usw. Mit Registern nach
Stich Worten u. Wissenschaften, Voranzeigen v. Neuigkeiten, Verlags- u.
Preisänderungen. 218. Fortsetzung. 1907. 1. Halbjahr. 2 Teile. Leipzig:
J. C. Hinrichs 1007. 523 S. u. Reg. 0 M.
— Jahres -Verzeichnis der an den deutschen Schulanstalten erschieneneu Ab-
handlungen. 18. 1006. Berlin: Behrend 1907. III, 50 S., eiuseit. und
zweiseit. bedr. je 1,75 M.
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15. VIIL 10U5 bis 14. VllL 1006. Berlin: Behrend 1907. IV, 673 S. Ein-
seit. u zweiseit. bedr. je 12 M.
Frankreich. Catalogue gcneral de la librairie frangaise, contiuuation de
l'ouvrage dOtto Lorenz. T. 18. (Per. de looo ä 1905.) Red. par D. Jordell.
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Jahrbuch der Hauptverwahuug in Aügelegeuiiciteu der Presse.) (1.) 19G7.
Nr 1 (v. 14. Juli). St. Petersburg: Hauptverwaltung ... 1007. 2 Rubel
(Ilalbjalir).
Spanien." Boletiu de la libreria. (Publicacion mensual.) Obras antiguas y
niodernas. Libreria de la Vda. e Ilijos de Murillo. Ano 35. l'J07/0b.
Nr 1. Madrid: M. Murillo 1007. Jg. 5 Pes , Ausland SFr.
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liistory; cont. an account of all State, territory, towu and county histories
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deutschen Literatur IL Nr 18G— 372.
Harrwitz Berlin. Nr 107: Allgemeine deutsche Geschichte. 42 SS.
Harrassowitz Leipzig. Nr 306: Niederländische, englische u. nordische
Linguistik u. Literatur. 2581 Nrn. — Nr 307: Americana. Australien.
Südsee. 1216 Nrn.
Härtel Dresden. Nr 42: Neuerwerbungen. 325 Nrn.
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Jacobsohn & Co. Breslau. Nr 221: Varia. 30 SS. — Nr 222: Katholische
Theologie. 76 SS.
Jolowicz Posen. Nr 165: Neuerwerbungen u. Seltenheiten aus allen Fächern.
1 1 82 Nrn.
Kampffmeyer Berlin. Nr 444: Varia. 72 SS.
Kaufmann Leipzig. Nr 12: Musikalische Literatur. 424 Nrn.
Kaufmann Stuttgart. Nr 108: Kunst, Kunstgewerbe, Architektur. 1524 Nrn.
Klüber München. Nr 154: Varia. 730 Nrn.
Levi Stuttgart. Nr 170: Kupfer- u. Holzschnittwerke, illustr. Bücher, Por-
träts etc. 984 Nrn.
Liebisch Leipzig. Nr 159: Bücherschatz d. evangelischen Pfarrers u. Lehrers
(Bibliotheken d. fProf. A. Klüpper u. W. Wrede). 98 12 Nrn.
Lübcke Lübeck. Nr 34 : Geschichte (Bibliothek Prof. Dr. Hasse). 1213 Nrn.
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Mueller Halle. Nr 124: Varia, deutsche Literatur. 977 Nrn.
Nijhoff Haag. Nr 344: Geologie, Mineralogie, Paleontologie. 927 Nrn.
Otto'sche Buchhandlung Leipzig. Nr 566: Varia. 1190 Nrn.
Pech Hannover. Nr 55 : Vermischtes. 1211 Nrn.
Sänger u. Friedberg Frankfurt a. M. Nr 5: Hebraica u. Judaica. 737 Nrn.
Scboder Turin. Bolletino Nr 1 : Varia. 276 Nrn.
Stargardt Berlin. Nr 224: Bibliothek d. Geh. Archivrats Dr. G. v. Biilow.
1: Pommern u. Mecklenburg, Histor. Hilfswissenschaften, Briefe etc.
1 308 Nrn.
Winter Dresden. Nr 127: Engl. u. franz. Sprache u. Literatur. 1557 Nrn. —
Nrl2>: Deutsche Literatur. 14S4 Nrn.
V.Zahn & Jaensch Dresden. Nr 201: Theologie, Philosophie u. Pädagogik,
1672 Nrn. — Nr 202: Praktische Theologie. 1523 Nrn.
573 Bilcbcraulctionen — Persoualnachriclitcn
Bücherauktioiieii.
Es werden nur solche Auktionen angezeigt, deren Kataloge noch rechtzeitig behufs
Erteilung von Aufträgen erlangt werden können.
Berlin, 4.-5. Nov.: Autographensaiiimlnng, bestehend aus wertvollen Mnsik-
Mamiskripten n. Musiker -Briefen aus d. Nachlässen .1. Htockhausen,
W. Taubert, M.Schlesinger. Bei Leo Ijiepniannssohn, Berlin. 4S5 Nrn.
Leipzig, 4.-6. Nov. 1907: Bücher- u. Musikalien -Sammlung. Bei List
& Francke, Leipzig. 1952 Nrn.
Wien, 13. Nov. n. ff. Tage: Sammlung v. Kupferstichen u. Aquarellen des
Staatskanzlers Fürsten C. L. Metternich. Bei Gilhofer u. Ranschburg u.
C. J. Wawra, Wien. UA\A Nrn.
— 19. Nov. n. ff'. Tage: Bibliothek des Staatskanzlera Fürsten C. L. Metternich.
Bei Gilhofer u. Ranschburg u. C. J. Wawra, Wien. 2U43 Nrn.
Personalnaclirichten.
Berlin KB. Dem Oberbibliothekar Prof. Dr. Wilhelm A 1 1 m a n u wurde
der Rang eines Rates IV. Klasse verliehen. Der Wiss. Hilfsarbeiter Fritz
Adrian wurde zum Hilfsbibliothekar au der Stadtbibliothek zu Stettin er-
nannt. — Berlin ÜB. Dem Oberbibliothekar Dr. August Blau wurde der
Rang eines Rats IV. Klasse verliehen.
Bonn ÜB. Der Direktor Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Josef Staender
tritt am 1. November in den Ruhestand.
Breslau ÜB. Der Direktor Geh. Reg.-Rat Dr. Wilhelm Er man
wurde in gleicher Eigenschaft an Bonn ÜB versetzt.
Dresden Ständische B. Zum Vorsteher der als selbständig Anstalt neu
begründeten Bibliothek wnirde Dr. phil. Armin Tille ernannt.
Göttingen ÜB. Der Hilfshibliothekar Dr. Julius Steinb erger wurde
zum Bibliothekar, der Assistent Dr. Gustav Rieken zum Hilfsbibliothekar
ernannt.
Greifswald ÜB. Der Direktor Dr. Fritz Milkau wurde in gleicher
Eigenschaft an Breslau ÜB versetzt, bleibt aber bis zum 1 . Dez. in Greifswald.
Kiel ÜB. Der Direktor Dr. August Wetzel starb am 10. Oktober
nach längerem Leiden 57 Jahre alt. Als Volontär trat ein Dr. phil. Otto
Simon geb. 27. Mai IbSl Grofs- Ammensieben, ev. Der Assistent Dr. Otto
Vanselow wurde an das Preufsische Historische Institut in Rom beurlaubt.
Königsberg ÜB. Der Assistent Dr. Georg Leyh wurde zum Hilfs-
bibliothekar an Berlin ÜB ernannt.
Marburg ÜB. Der Volontär Dr. Karl Christ wurde an Göttingen ÜB
überwiesen.
München HB. Der geprüfte Praktikant Dr. Otto Hartig wurde zum
Assistenten ernannt, der geprüfte Praktikant Dr. Max Müller wurde zum
Assistenten an Bamberg KB ernannt. — Der Stiftsbibliothekar von St. Bonifaz-
Andechs Dr. theol. P. Odilo Rottmanner 0. S. B. starb am'll. September
im (36. Lebensjahre.
Münster ÜB. Dem Oberbibliothekar Prof. Dr. Paul Bahlmann wurde
der Rang eines Rats IV. Klasse verliehen.
Oldenburg Grolsh. B. Der Vorsteher Geh. Reg.-Rat Oberbibliothekar
Dr. Reinhard Mosen starb am 4. September 64 Jahre alt.
Stuttgart LB. Der Hilfsbibliothekar Prof. Karl von Stockmayer
wurde zum Bibliothekar ernannt.
Frankreich. Dem Konservator der Stadtbibliothek zu Verdun
Frangois Bonnardot wurde der Kgl. Preufs. Kronenorden III. Klasse
verliehen.
Verlag von Otto Harrassowitz, Leipzig. — Druck von Ehrhardt Karras, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIV. Jahrgang. 12. Heft. Dezember 1907.
Das älteste gedruckte deutsche Beichtbüchlein.
Bei der wichtigen Stellung, die das Sakrament der Bufse in der
katholischen Kirche einnimmt, ist es begreiflich, dafs Belehrungen
über die Beichte sowohl für Geistliche wie für Laien nach der Er-
findung der Buchdruckerkunst zu den am häufigsten gedruckten Werken
gehören. Ich verweise in dieser Hinsicht auf das grundlegende Werk
von Johannes Geffcken, Der Bildercatechismus des fünfzehnten Jahr-
hunderts I. Leipzig 1855, das eine Zusammenstellung der betreffenden
Werke und Auszüge daraus gibt, sowie auf Franz Falks kleine Schrift
„Die Druckkunst im Dienste der Kirche, zunächst in Deutschland bis
zum Jahre 1520 (zweite Vereinsschrift der Görres-Gesellschaft für 1879),
Köln 1879, wo auf S. 38—44 und 99—104 die Beichtbüchlein be-
handelt werden, und desselben Verfassers neuerdings erschienenes Buch
„Drei Beichtbüchlein nach den zehn Geboten aus der Frühzeit der
Buchdruckerkunst (Reformationsgeschichtliche Studien und Texte hrsg.
von Joseph Greving, Heft 2), Münster i. W. 1907. Als das älteste ge-
druckte deutsche Beichtbüchlein galt seither das von dem Magister
Johannes Wolff (Lupi), Pfarrer an der St. Peterskirche zu Frankfurt a. M.,
vor 1468 verfafste, das aber erst ein Jahrzehnt nach des Verfassers
Tode im Jahre 1478 von den Brüdern vom gemeinsamen Leben in
Marienthal gedruckt worden ist. Pfarrer F. W. Battenberg in Frankfurt
hat einen Neudruck der in vieler Beziehung merkwürdigen Schrift mit
einer Einleitung, einer Uebersetzung ins Neuhochdeutsche und mit er-
klärenden Anmerkungen im Frühjahr 1907 im Verlag von Alfred
Töpelmann in Giefsen erscheinen lassen, und auch die neue Falksche
Schrift bietet einen Abdruck mit Erläuterungen. Gerade um dieselbe
Zeit habe ich in der Stiftsbibliothek in Aschaffenburg ein bis jetzt
ganz unbekanntes deutsches Beichtbüchlein gefunden, das seineu Typen
nach noch in den 60 er Jahren des 15. Jahrhunderts von Peter Schöffer
in Mainz gedruckt ist und somit im Druck dem Werkchen Lupis um etwa
zehn Jahre vorausgeht. Es besteht aus 14 Blättern in 4» in zwei
Lagen von 8 und 6 Blättern, das letzte Blatt ist unbedruckt. Auf
der vollen Seite sind 30 Zeilen. Das Exemplar ist nicht rubriziert
und tadellos erhalten. Für den Rubrikator sind an drei Stellen (Bl. 3b,
5b, 13a) kleine Anfangsbuchstaben vorgedruckt, bei den zahlreichen
XXIV. 12. 40
S80 Das älteste gedruckte deutsche Beichtbücbleiu
anderen Absätzen fehlen sie. Dafs Schöffev der Drucker ist, war
leicht festzustellen, denn in dem Sammelbande (Pap. Msc. No 31) folgt
auf das Beichtbüclilcin die mit der nämlichen Type, Schöffers Durandus-
type von 1459, gedruckte Schrift Gersons de custodia linguae (Ilain
7684), die nach Proctor 88 niclit nach 1469 gedruckt ist. Da das
Wasserzeichen in beiden Drucken das nämliche ist, und auch die
Zeilenzahl übereinstimmt, ist anzunehmen, dafs ihre Druckzeit nicht
weit auseinander liegt. Man darf also auch das Beichtbüchlein noch
in die 60 er Jahre versetzen. Die den Anfang des Sammelbandes
bildende Handschrift, des Guido de Monte Rotherii Manipulus cura-
torum, ist 1467 in festo Tiburcii , Valerii et Maximi beendet worden,
der Einband stammt aber jedenfalls aus späterer Zeit, da der Band
aufser dem bei Zell in Köln gedruckten Tractatus de instructione seu
directione simplicium confessorum (Copingcr 490; Voulliöme, Köln 122)
auch noch den Philalethes des Maffeus Vegius o. 0. u. J. (Hain *15927)
enthält, dessen Drucker Johann von Amerbach in Basel seine Druck-
tätigkeit erst 1478 begonnen hat. Als Beweis für das Alter des Beiclit-
büchleins läfst sich also der Sammelband nicht verwenden.
Wie der Umfang des Scliriftchens geringer ist als der von Wolfts
Beichtbüchlein, so ist es auch inhaltlich weit weniger interessant, denn
es bietet eigentlich nichts als ein Gerippe des für die Beichte Not-
wendigen. Eine kurze Inhaltsübersicht, bei der ich den Text mög-
lichst wörtlich und typographisch genau wiedergebe, nm gleichzeitig
auch einen Einblick in die Ausdrucksweise und die Sprache des un-
bekannten Verfassers zu bieten, wird dies zeigen.
Die Schrift beginnt ohne eigentlichen Titel mit den als Ueber-
schrift gedruckten Worten: i^n bem itanien bcr l)cl)!igcn bvtualtifeit
Sinti:. II Es folgt darauf sofort die Einleitung: [] @ fint Dil utcnfdjctt
bie ir bcljcfitcn || lücitig ober gar nidjt^ Ijilfft. tion || brctjer fad) lucgcn.
®ic crft ift ba§ [ie iiit ein || fotid^ rcc^t irare rciu ^abcu bcr gcttiiug
fet) II p obIa§ ber funbc. SDte anbcr ba§ fie nit rcd^t || noii) gciiung
bcV)(^ten aU fie foltcn ünb tuol || luocfttctt ob fie iuoltcit. ®te britt fad)
ift ba^ II fie ouc^ nit genüg tl)un ütnb ir funb nac^ ircm || vermögen al§
fie bod) f(f)ulbig fint. tneld)etn || an bifen brcpen ftucfen ber ein§ gebridjt
be fei II ben l)ilfft fetjn bel)d)ten ije nic^t. ®ebrt(i)t itne || aber mer fo ift
e§ fo Dil bcftcr bofer ....
Diese drei Punkte werden nun im einzelnen abgehandelt, am aus-
führlichsten der zweite: Bl. 2 a: ... man ta ift gu tt)iffen baj || bie
bt)d^t fe(^3e{)e ftuc! ^obe fal . . . . Sie soll sein: 1. eijfaltig. 2. be-
mutig. 3. Inter. 4. getriu. 5. einffig. 6. blof? on gtofen. on || bcr-
becEen. bn on alle geuerlid) bnb liftig ent- 1| fd)nlbigung. || 7. bcf(^et)ben.
8. föitlig bnb nit be^^iuüge. 9. fdiamig. 10. gan^. 11. l)ct)inlid).
12. lueinlid). 13. bie beid)t fal juljät gefd)e || (je bn nit b'^oge merbc.
14. fie fol ftard ft)n. 15. i^ fol b' mefd) fl}ue§ felb» fübe fage bn nit
ft) II ne§ nedifte. 16. i^ fat and) b' mefc^ luiUig bn beret)t-fi)n || ge«
i)orfam gn ftn.
Der Mensch, der beichten will, soll bekennen die Sünden des
von Adolf Schmidt 581
Herzens, d. i. die Gedanken, die Sünden des Mundes, d. h. die Worte,
die Sünden der Werke und die Versäumnis guter AVerke. Um ihm
die Durchforschung seines Gewissens zu Erleichtern, werden die ein-
zelnen Sünden nach diesen vier Abteilungen aufgezählt , sodann die
sieben Hauptsünden mit ihren Töchtern , die neun fremden Sünden,
die Sünden wider den heiligen Geist, die rufenden Sünden. Der Ver-
fasser fährt dann fort Bl. IIb, 14: SBf bcn imd^folgcnben [tucfen mag
b' niefcf) II ber l3t)djte tüitt fid) nad) 02bcnög rirf)te. Diese Stücke sind:
1. die zwölÖ" Stücke des christlichen Glaubens , 2. die sieben Sakra-
mente, 3. die zehn Gebote, 4. die sieben Todsünden, 5. die Werke
der hl. Barmherzigkeit, 6. die fünf Sinne, 7. die acht Seligkeiten.
Bl. 13a, 16: a^^ bifjen t)02gefrf)ri6ben funbe öü ftude || allen mag
ein igüc^er mcnfc^ mol mer^ || fen önb finbe mo§ bnb ttiie oil er biegte
fot Du II muf' nod) finent ftant. ob bo§ ift ba§ er rei^t || bnb genug
bt)(^ten mi. alfo ba§ t)n fin bic^t || ^elffe. || ®ot ^ab lob bnb ere. ||
Die Schrift schliefst mit dem Vater Unser, dem Englischen Grufs und
dem Glaubensbekenntnis, dessen letzte Zeilen lauten (Bl. 13b, 16): . . .
^<i) glauben in i)ti' \\ ligen geift. ®ie ^eilig crtftlicf) ftrd). gemct)n=' || fc^afft
ber l)eil{gen. 'äbla'^ ber funben. S5ff erbtet || ntj' be§ fteljfd). S^nb ba§
eibig leben. 21men. ||
SchöflFers Beichtbüchlein oder vielleicht eher dessen Vorlage wurde
im Jahre 1488 von dem Münchner Drucker Benedikt Puchpinder zur
Abfassung eines neuen Beichtbüchleins benutzt, das ebenfalls zu den
gröfsten Seltenheiten gehört. Copinger führt es mit dem falschen
Datum 1498 unter Nr II, 937 auf und erwähnt Exemplare in der Kgl.
Sächsischen Bibliographischen Sammlung, wonach die erste und die
letzte Seite in Burgers Monumenta 143 nachgebildet sind, und in
München. Auch letzteres ist eine falsche Angabe, nicht die Münchner
Hof- und Staatsbibliothek besitzt den Druck, sondern, wie mir Ernst
Freys mitgeteilt hat, die Kgl. Bibliothek in Bamberg, die ihn mir
gütigst hierher geschickt hat. Da er noch nirgends genauer beschrieben
und seiner Verwandtschaft mit dem SchoefFerschen Werkchen wegen
hier von Interesse ist, gehe ich etwas näher auf ihn ein. Es sind im
ganzen 17 Blätter, nämlich 16 Blätter in 4 Lagen von je 4 Blättern
in 4" und 1 Titelbild , das mit Ueberrand hinter Bl. 4 eingehängt ist.
Der kolorierte Holzschnitt ist 115 mm hoch, 90 breit und stellt einen
vor einem Priester in einer Kirche knieenden Beichtenden dar. Die
Seite hat 29 Zeilen, die Type ist die eine von Puchpinder bekannte.
Der Anfang lautet: Bl. 2a, 1: ^ic ballet an gar ein nul^IiiieS bcljd^t
bui^Iin bar || in ber menfd) gar wol bnbenueiit Ibirb 2Im erftc bon ||
rem ber beic^t mie bie fein fol bnb auc^ ma§ bie bei || c^t buB bnb ba§
gnug t()un fet) bmb bie funbe || Dann geht es weiter in Ueberein-
stimmung mit Schöffer: []§ fin bil menfc^en btc ir bct}d)t mcntg ober ||
gar nic^c^ ^ilfft bon b^cierfol) fachen mege || Xie ezft ift ba» fl) nit ein
foltere rem ^aben || ber gnug fei ju obIa§ ber funb ^ie anber fa^ ift
baf II fie nicf)t rc(^t nod) gnug beichten alö fie foltcn bnb || mol moditen
S)ie b2it fac^ ift bj fi; aud^ nit gnug tl)ü || bmb tr funb nac^ i:e bC2-
40*
582 Das älteste gedruckte deutsche Reichtbüclileiu
iiiogeit aU jl) bod) jd}ulblg I| fein etc. Der Text bleibt derselbe, nur
mit veränderter Sprache und Schreibung, bis zu dem Abschnitt von
den rufenden Sünden (Schöffer Bl. IIb, Puchpinder Bl. 10a), dann fährt
der Münchner Druck fort: 9(uffcr bifcii luiriicfd)ri(icn funbc Du ftudcu
nllcn li mag ein tjeglic^cr inö|d) luol ntcrden Hü Dinbe luaö || nii luic inl
er bel)d)ten jol Hu \\m[ nad) feinen ftat ob || ba§ ift b^ er red)t m gnng
Iicl)d)tü mil. alfo bj in fein j] bel)d)te I)dff'? jJ)arnad) bic Mt fad) ba§
etüid) ntcn || fd)cn ir beid)t iucnig ober gar nid)c,^ I)il[t üU anbem || an^
fange bifcr materi ift gefagt bie ift bife ha^ \i) nid)t || genng finb tl)nn
innb irc fnnb nad) irem üejmuge all§ f^ boc^ t)e fdniibig feinbV ünb
barnmb tuelicficr nicn§ || Bl. 10b: d^ feiner fnnb Onbctrogenlid^ t)ft in b'
uiarl]ei)t lebig || tviU lucrben ber felbig nntf'ä l)e Onb Ijc ein rcc^ luarc ||
reiu ijah onb genug bel)d)ten aU bo: onc^ befdiaib || cn ift Onb mnf ben
gn bü brittcn mal bi)e bnf' mit alte || flcif' gcnc^Iic^ tl)un bnb üolpringen
nad) feinem beft || cn öermngc ongeiiabe b^ I)elff imf SDcoricn fun onie ||.
Hiermit ist offenbar dieses eine auch von Schoffer abgedruckte
Beichtbüchlein zu Ende, und was nun bei Puchpinder folgt, ist ein
neuer Text, eine ausführlichere Anleitung zur Beichte nach den zehn
Geboten und den anderen Stücken, die bei Schofler nur kurz auf-
gezählt werden. Der Anfang lautet Bl. 10 b, 7: §ie f)cbt fic an lüie
ein fi:^fed)ler tal) e§ fein fram ob' || man beii^ten mag in einer gleid)nnf'
^ie nad) ben ge || I)en gcpoten Intb ad) nad^ be anbere ftnd Ia§ (!) fl)
I)in II fnrc5ld)en gefc^^iben finb Dö ftnd ju ftnd bnb öon || erft fo t)cben
an W 5et)cn gepot nad) ber olmebe b' || offen fd)nlb ||. Der Beichtende
beginnt immer wie in dem von Falk, Drei Bcichtbüchlein S. 77 ff. ab-
gedruckten xylographischen Beichtspiegel mit den Worten: ^d) gib
mic^ fci^nlbig. Nach den zehn Geboten werden die fünf Sinne ab-
gehandelt, dann die sieben Todsünden, die sechs Werke der Barm-
herzigkeit leiblich und geistlich, die sieben Gaben des heiligen Geistes,
die sieben Sakramente, die acht Seligkeiten, die neun fremden Sünden,
die Sünden wider den heiligen Geist, die vier rufenden Sünden, die
zwölf Stücke des christlichen Glaubens. Es folgen noch zehn Stücke,
wodurch die Sünden erschwert werden mit der Ueberschrift: ®a§ feinb
bie ftnd bie ba bemarent (statt befmarent) bie fnnD und endlich Bl. 17b, 20
der Schlufs: 5lIfo f)abt || ir furc^Iid^ bie onf' legung b' ftnd önb artidel
barbu || rc^ ir mugent erfi:nen eur fnnb bnb fd)nlb noc^ b' gte || ic^nuf'
bie ijablh ge()ojb ob' gelcfen in bifem bud)Iinf || 9hnt loar nod) mcr je^»
lriffen_ bnb gefdircibcn ba§ all |j funb mc2bent üoIp2ad)t brcl) lueg; bg ift
mit be mnnb || mit bcm ^ercge ön mit bem (eib b^ ift mit ben merdc ||!
9JJ; eeeefS^Xl^öiiif || ®ebrudt önb bottent bon $8encbidtcn pud)pinnb' ||
äu mic^e am frcl)tag nad) önfer fraiuc liec^tmef' tag ||.
Darmstadt, 10. August 1907. Adolf Schmidt.
Zur Bibliographie des Quietismus 583
Zur Bibliographie des Quietismus.
In seiner „Geschichte der quietistischen Mystik in der katholischen
Kirche" Berlin 1875 erhebt Dr. Heinrich Heppe die schwersten An-
schuldigungen gegen „die Hierarchie, die Inquisition, die angeblich
infallibele Autorität der katholischen Kirche" (Vorwort S. V). Leider
sind dem Verfasser namentlich für den Prozefs Molinos sehr wichtige
Dokumente entgangen. Wohl um sich zu rechtfertigen schreibt er
(S. 263): „Die Akten der Untersuchung, welche die Inquisition mit
Molinos anstellte, sind nie verötfentlicht worden, die römische Kurie
hat es für angemessen gefunden, dieselben nie an das Licht des Tages
treten zu lassen, weshalb sich auch über die Motive des schliefslichen
Vorgehens nichts Bestimmtes sagen läfst." Allein es genügt die „sen-
tentia damnationis", die ein vollständiges Protokoll der ganzen Unter-
suchung und des Prozesses Molinos enthält, zu lesen, um sich von der
Haltlosigkeit der Heppeschen Behauptungen alsbald zu überzeugen.
Abschriftlich finden sich diese wichtigsten Prozefsakten in verschiedenen
italienischen Bibliotheken. Dieselben wurden noch im Jahre 1863 zu
Rom in der 6. Serie der „Analecta iuris pontificii" (col. 1633 sqq.)
durch den Druck verötfentlicht. Diese Publikation und überhaupt die
italienischen zumal die römischen Bibliotheken scheinen Heppe un-
bekannt geblieben zu sein.
Merkwürdiger noch ist es, dafs Heppe das wichtigste päpstliche
Aktenstück zur Verurteilung der 68 Propositionen des Molinos un-
benutzt liefs. In seiner Bemerkung zur 66. Proposition (S. 281) gibt
er zu erkennen , dafs ihm die gewöhnliche italienische Phrase (che
vada l'anima da lui . . . .) nicht geläufig ist. So verkehrt er durch
seine Uebersetzung den Sinn und wirft hierbei noch Bossuet dessen
richtige Uebersetzung als fehlerhaft vor, ohne zu ahnen, dafs Bossuets
lateinischer Text einfachhin der Originaltext der Bulle ,Caelestis
Pastor" vom 20. November 1687') ist, durch welche Innocenz XI. in
feierlichster Weise die Sätze des Molinos verurteilte. Es hat also der
Geschichtsschreiber des Quietismus auch dieses wichtige Dokument
nicht zu Rate gezogen.
Was die Literatur des Quietismus angeht, so rühmt sich Ileppe der
gründlichen Durchforschung derselben. Er schreibt im Vorworte seines
Werkes (S. lUf.):
„Die Ermittelung der erforderlichen Literatur kostete freilich viele Mühe.
Eine grofse Anzahl von Bibliotheken Deutschlands und des Auslandes mufste
deshalb durchsucht werden. Doch ruhte ich nicht, bis das_ Ganze im ge-
schlossenen Zusammenhange vor mir stand. Alle zur Literatur der
quietistischen Mj^stik gehörigen Schriften, welche ich so
glücklich war in Originalausgaben zu ermitteln, habe ich auch
nach diesen (nicht nach Uebersetzungen) benutzt."
„Der Umstand, dafs diese einst so reiche und blühende Lite-
ratur der quietistischen Mystik durch die Inquisition, die
1) BuUar. Roman. Edit. Taurin. XIX, 775 sqq.
584 Zur Bibliographie des Quiotismns
Bischöfe und die Jesuiten fast aus der Welt geschafft ist, macht
es erkliirlich , dafs einerseits die Kunde von der Geschichte und Bedeutung,
welche dieselbe in der katholischen Kirche gehabt hat, geradezu erloschen
ist, und dafs andererseits das Verständnis des Wesens dieser iMystik sich ganz
verdunkelt hat."
Trotz dieser viel versprechenden Worte wird man nun dennoch
bei Prüfung der von Ileppe verwerteten Literatur enttäusclit. Die Un-
zuverlässigkeit und Lückenhaftigkeit der Forschung und Darstellung
Heppes soll hier nicht im einzelnen dargetan werden. Zweck dieser
Arbeit ist vielmehr: eine genaue, zuverlässige Bibliographie der Werke
des Miguel de Molinos, seines Vorläufers Juan Falconi und seines
Nachfolgers des Kardinals Pier Matteo Petrucci zu geben. Dadurch
erhält unsere Darlegung positiven Wert für die noch zu schreibende
Geschichte des Quietismus und besonders für diese Zeitschrift.
Im Folgenden wird durchgängig davon Abstand genommen alle
Ausgaben und Auflagen mit den etwaigen lieber Setzungen
der betreffenden Schriften zu verzeichnen. Beabsichtigt ist nur, alle
Schriften der genannten Verfasser nach den Originaldruckwerken
selbst genau zu beschreiben. Ueberall wird die Bibliothek selbst an-
gegeben, in welcher sich das betreffende Buch fand bezw. findet. Aus
diesen Angaben wird man auch ersehen, dafs allein in den römischen
Bibliotheken — also am Orte der Inquisition — die quietistische Lite-
ratur ziemlich vollständig den Gelehrten zur Verfügung steht. Ja hier
sind es an erster Stelle Bücher und Schriften , welche eben jene In-
quisition aufbewahrt und in der Vatikanischen Bibliothek den Forschern
zur Benutzung überlassen hat. Gerade in der Büchersammlung des
Vatikans, welche der Bibliothek aus dem Archiv des hl. Offizium von
der römischen Inquisition überwiesen wurde, finden sich die inter-
essantesten der unten beschriebenen Nummern neben einer grofsen Zahl
anderer quietistischer Schriften.
I.
Juan Falconi, geboren 1596, starb 1638 zu Madrid als Mitglied
des Ordens B. Mariae de Mercede. Vgl. Nicolaus Antonius, Bibliotheca
Hispana nova I, Matriti 1783, 688; Rausch, der Index II, Bonn 1885,
620. Ueber Juan Falconi sagt Heppe S. 62: „Unter seinen Schriften sind
insbesondere sein Alphabet pour savoir lire en Jesus-Christ (spanisch,
italienisch und französisch) und sein Brief vom 23. Juli 1628 am
meisten gelesen worden." Heppe zitiert keine andere Schrift Falconis.
Das Alphabet aber, welches er aufführt, ist wohl nichts anderes als
Falconis erster und zweiter Brief.
Nach dieser Vorbemerkung soll hier ohne weiteres die biblio-
graphische Beschreibung der Schriften Falconis folgen. Sie erklärt
sich selbst, stellt Heppes Angaben richtig und ergänzt dieselben.
Obras | espirituales | del | Venerable P. Presenta- | do F. Juan Fal-
coni, del Orden | Caloado de Nuestra Sefiora de la Merced, | Redencion
de Cautivos 1.
von Joseph Hilgers S. J. 585
Primera Cartilla
Vida di Dies
Segunda Cartilla
Pan quotidiano
Mementos de la Missa
Recogidas, y dadas a la Estam- | pa por el muy R. P. M. Fr. Josef
Sanchis, Provin- | cial de la Provincia de Valencia de la Misma | Orden,
y Calificador del Santo | Oficio | con licencia en Valencia, por Gero-
nimo Vila- ( grasa, Impressor de la Ciudad, en la calle de | las Barcas,
aüo de 1662 | A Costa de Claudio Mace y Benito Mace, mercaderes |
de libros, en frente de la Diputaciö, y delante del | Colegio del Sefior
Patriarca.
In kl. 80: 4 und 22 (Vida del V. P. Presentado Fr. Juan Falconi)
und 6 Seiten und 408 Seiten. — Bibl. Vatican. unter den erwähnten
Büchern der Inquisition.
S. 1 — 64: Cartilla | para saber | leer en | Christo. | Libro de Vida |
eterna | Cartilla primera | para que los | principian- | tes aprendan
facil, y brevemente a tener | oracion : contiene tres par- | tes | Sacada
de lo que los Santos ensefian en | esta materia | por el Padre Presen-
tado Fray ( Juan Falconi, del Orden de Nuestra Seüora de | la Merced
Redencion de Cautivos. | S. 65—164: La vida de Dios. S. 165—232:
Cartilla | segunda, para leer | sveltamente en | Christo | contiene tres
tratados | sveltanse las dificultades j que se suelen ofrecer a los que
no aciertan a | meditar, por lo quäl dexan la | oracion | Resumida
de la dotrina de los Santos | Por el Padre Presentado Fray | Juan
Falconi del Orden de Nueatra Seüora de la | Merced, Redencion de |
Cautivos. I S. 233 — 391: Pan nuestro de cada dia es to es el santiss.
Sacramento del Altar. S. 392 — 399: Tabla de las Autoridades etc.
(Register). S. 401 — 408: Mementos de la Missa.
Alfabeto | per saper leggere | in Christo | libro di vita eterna |
composto I dal venerabile P. Presentado | Fra Giovanni Falconi | delF
Ordine di Nostra Signora | della Mercede in Reden- 1 tione degli Schiavi j
Tradotto da Spagnuolo in Italiano dal | R. P. F. Gioseppe da Melan-
dogno I Capuccino | In questa ultima impressione corretto | & emendato |
In Roma | ad Istanza di Carlo Capodoro 1665 | Con licenza de' Superiori.
In 16": 12 & 214 Seiten. [Alfabeto = Cartilla primiera & Car-
tilla segunda.] S. 215: In Roma | MDCLXV. | Per Fabio de Falco |
con licenza de' Sup. — *S'. 1 — 98: Carta prima. S. 99 — 202: Carta se-
conda. S. 202 — 214: Register. — Bibl. Vatican. a. a. 0.
IL
Miguel de Molinos, geb. 21. Dez. 1640 zu Muniesa in Spanien,
starb im Gefängnis zu Rom 1696.
Menendez Pelayo, Historia de los Heterodoxos espaüoles II, 559
schreibt Miguel de Molinos (1627 — 1696) natural de Mnniesa
en la diöcesi de Zaragoza. (Vgl. tiber Molinos: Menendez Pelayo
586 Zur Bibliographie des Qnietisuins
I. c. II, 559 ff.; Analecta iuris pontificii 6. 1863. S. 1561 ff.; 10. 1869.
S. 570 ff; Rausch, Der Index II, öllff. ; Hilgers, Der Index der ver-
botenen Bücher, Freiburg 1904, 140. 551 ff. Zur Bibliograpliie seiner
Schriften ]\[enendez Pelayo 1. c. II. 5G6 Anmerk. 1; Graesse, Tresor IV
(1863), 570; Nicolaus Antonius, Bibl. Ilispan. nova I, Matriti 1783, 645;
II, Matriti 1788, 142: Hilgers, Die Bücherverbote in Papstbriefen, Frei-
burg 1907, 41 ff'.)
Antonius verzeichnet 1. c. I, 645 bei Joannes Baptista Catala
eine Schrift, welche dieser unter dem Pseudonym Ignatius de S. Maria
herausgab mit dem Titel: Devocion de la buena muerte con exercicio
de meditacion. Valentiae apud Bernardum Nogues anno 1662, und
fügt dann hinzu: „Forte autem hie liber auctorem habet Michaelem
Molinos, Caesaraugustanum, Valentiae ad S. Andreae beneficiatum, qui
Romae nunc procurator est in causa canonizationis servi Dei Francisci
Ilieronymi Simonis, Valentini." Es scheint dies jedoch nur eine Ver-
mutung zu sein , die dadurch , dafs sie von Sommervogel , Bibliotheca
S. J. II, 872 erneuert wird, nichts gewinnt.
Heppe bemerkt (S. 112) über die Hauptschrift des Molinos: „. . . .
So erschien nun die Schrift im Jahre 1675 zu Rom unter dem Titel:
„Guida spirituale etc." (12<^). Und S. 113 führt er eine zweite Schrift
des Molinos an: „Breve trattato della cotidiana communione etc." In
einer Anmerkung auf dieser letzteren Seite (113) fügt er dann bei:
„Mabillon sagt in seinem Iter italicum T. I. S. 72, was hernach öfters
behauptet worden ist, dafs der [!] Guida spirituale ursprünglich in
spanischer Sprache erschienen, und dafs die italienische Veröffent-
lichung nur eine Uebersetzung des Originals sei, allein mit Unrecht.
Denn 1. ist ein Exemplar einer spanischen Originalausgabe des Guida
spirituale (aus dem Jahre 1675) nicht vorlianden; 2. wird wohl auf
dem Titel und im Vorwort der Abhandlung von der täglichen Kom-
munion erwähnt, dafs dieselbe von Molinos in spanischer Sprache ge-
schrieben und ins Italienische übersetzt worden sei, dagegen von dem
Guida spirituale wird dieses nicht gesagt (wobei aber zu bemerken ist,
dafs auch die erste Ausgabe jener Abhandlung eine italienische war);
und 3. war das Manuskript des Guida spirituale von Molinos lediglich
für die Gemeinde, welche sich in Rom an denselben angeschlossen
hatte, geschrieben." Schon der Name Mabillons hätte Heppe vor-
sichtiger machen und von der obigen Behauptung abhalten müssen.
Ein Blick dann auf den Titel der italienischen Ausgabe der Guida
spirituale, Roma 1675 (s. unten) hätte ihn sofort vom Gegenteil seiner
Behauptung überzeugt. Drittens folgt hier an erster Stelle die ge-
naue Beschreibung der spanischen Ausgabe Roma 1675.
[Erste, spanische Ausgabe der „Guida" des Molinos, Rom 1675]:
Guia I espiritual | que desembaraza al alma, y la | conduce por
el interior ca- | mino, para alcanzar la perfe- 1 cta contemplacion, y el |
rico tesoro de la | interior paz | por el Doctor Miguel | de Molinos
Presbitero | y sacado a luz | por el r'^° P. F. Juan de Santa Maria |
von Joseph Hilgers S. J. 587
Ministro Provincial de la Pro- 1 vincia de S. Pedro AI cantara, de | el
Reino de Napoles, de los Religioso [!] Menores de | San Francisco. |
En Roma, | por Miguel Hercules. MDCLXXV. | Con licencia de los
Superiores.
In 240; 10 nicht numerierte Blätter (Vorwort des Herausgebers, ö
Approbationen, das „Imprimatur" des römischen Vicesgerens und des
P. Magister S. Palatii). Dann 304 Seiten und 10 nicht numerierte Seiten
mit dem Register. Das Exemplar fand sich in der Vatikanischen
Bibliothek unter den Büchern, welche aus dem Archiv der römischen
Inquisition stammen.
In einer Edition Madrid 1676 lautet der Titel wie folgt (das
Exemplar findet sich in einer Bibliothek zu Madrid):
Guia espiritual que desembaraca al alma, y la conduce por el
interior Camino para alcancar la perfecta contemplacion , y el rico
tesoro de la interior paz. Por el Doctor Miguel de Molinos, Pres-
bytero y sacado ä luz por el reverendo Padre Fray Juan de Santa
Maria, Ministro Provincial de S. Pedro de Alcantara, del Reyno de
Napoles de los Religiosos Menores de San Francisco. Dedicado a la
Excelentissima Senora Dona Ines de Fonseca y Zuniga, Condesa de
Monterrey, &c. Con licencia. En Madrid, por Francisco Sanz, Im-
pressor del Reyno. Afio MDCLXXVI. A Costa de Isidoro Cavallero,
Librero en la calle de Santiago.
[Erste, italienische Ausgabe der „Guida", Rom 1675]:
Guida I spirituale | clie disinvolge l'anima, e la | conduce per
l'interior cami- | no all acquisto della perfet- 1 ta contemplatione e del j
ricco tesoro della | pace interiore | Per il Dottor Michele | di Molinos
sacerdote | gia dato in luce in lingua | spagnuola | dal molto R. P,
F. Giovanni di San- | ta Maria , Ministro Provinciale de' | Scalzi di S.
Francesco del Re- | gno di Napoli, & hora in | Italiana dal medesimo |
In Roma | per Michele Hercole MDCLXXV. | Con licenza de' Supe-
riori. | Si vendono in Parione , in Bottega di Carlo | Capodoro , all
Insegna del Drago.
In 24": 10 nicht num. Blätter (Vorwort des Herausgebers, 6 Appro-
bationen, das doppelte „Imprimatur") 316 Seiten und 4 nicht num.
Blätter mit dem Register. — Vatikanische Bibliothek unter den oben
erwähnten Büchern der römischen Inquisition.
[Separatausgabe des Traktats über die tägliche Kommunion, Rom
1675:]
Breve | Trattato | della | cotidiana | Communione | diviso in tre
Capitoli I composto in idioma spagnuolo | dal Dottore Michele de
Mo- 1 linos Sacerdote | e fatto tradurre, e mandato a luce | da un altro
divoto I sacerdote. | In Roma | per Michele Hercole. MDCLXXV. |
Con licenza de Superiori.
In 24": 9 Seiten (Avertimento, 4 Approbationen, doppeltes „Impri-
matur") und 60 Seiten. — Vatikanische Bibliothek wie oben.
688 Zur Bibliographie des Qnietismns
[Sepavatansgabe der beiden Briefe über das Gebet, Rom 1676:]
Lettere | scritte | ad un Cavaliere | spagnuolo | disingannato per
animarlo | al P^sercitio dell' | Oratione mentale | con dargli il modo
da farla: | Per il Dottor Michele di Molinos | Sacerdote | Fatte tra-
durre dalla lingua spa- | gnuola, e date alle stampe | da im Divoto. |
In Koma, per Michel' Ercole. 1676 | Con Licenza de' Superiori.
In 32": 45 Seiten. Seite 4—6: Che le da | alla luce | a chi legge.
Seite 7 — 28: Eccellenze | dell' Oratione | mentale | tratte da' Santi. |
Lettera prima. Seite 29— 45: Modo di esercitar | l'Oratione | mentale. |
Lettera seconda. | AI medesimo, instruendolo come | debba esercitare
l'Oratione | mentale. Seite 46: Das doppelte „Imprimatur". — Vati-
kanische Bibliothek ohne Signatur.
[Gesamtausgabe aller Schriften des Molinos, Rom 1677:]
Guida I spirituale, | che disinvolge l'anima, | e la conduce per
l'interior Camino all' | acquisto della perfetta contempla- | tione, e del
ricco tesoro della | pace interiore | del Dottore | Michele di Molinos |
Sacerdote. || Aggiuntovi in questa seconda impressione | il breve Trat-
tato della cotidiana co | munione, e l'Eccellenze dell' Oratione | men-
tale, col modo di esercitarla | del medesimo Autore. || AU' Ulustrissima
& Eccellentissima Signora | la Signora Suor | Anna Maria Ludovisi |
Monaca in Tor di Specchi. | In Roma MDCLXXVII. | Per Michele
Ercole | con licenza de' Superiori. | Si vendono in Parione nella
Stamperia | di Michele Ercole.
In 24": 8 nicht num. Seiten (Imprimatur, Approbationen etc.) und
354 Seiten und 9 Seiten (Register). S. 1 — 278: Guida Spirituale.
S. 279—330: Breve Trattato. S. 331—343: Eccellenze (lettera prima).
S. 344 — 854: Eccellenze (lettera seconda). — Vatikanische Bibliothek
imter den oben erwähnten Büchern der römischen Inquisition. — Einen
als Quarta edizione bezeichneten Druck, Rom 1681. 12", verzeichnet
der Katalog des Brit. Museum.')
III.
Pietro Matteo Petrucci, geb. 1636 zu Jesi in Italien, starb am
5. Juli 1701 zu Montefalco. Kardinal war er seit dem 2. Sept. 1686.
Vgl. Cardella Memorie storiche de' Cardinali VII, Roma 1793, 282 ff.;
llilgers, der Index 140, 556 ff., 563 ff; Reusch, der Index II, 612 ff
1) Unter den erwähnten Büchern der Vatikanischen Bibliothek findet sich
auch folgende Schrift: Ristretto | della dottrina | de' | moderni Quietisti |
con I una censura della medesima | di | Francesco Buouavalle. | In Venetia,
MDCLXXXV. I Per Andrea Poletti | con licenza de Superiori.
In 16": 6 nicht numerierte und lOD Seiten (S. 91—94 incl. fehlen). S. 95—100
werden zwei Dekrete della S. Inquisitione di Arag:ona contro la „Guida spiri-
tuale" und contro due Scrittare in favore del Molinos aus dem Jahre 1685
wiedergegeben. Im ersten Dekret wird von der „Guida spirituale" gesagt,
dafs das Buch sei gedruckt worden „in Saragozza dagl' Eredi di Pietro
Lanaia 1677, in Madrid da Francesco Sanz 1676, in Roma per Michel
Ercole 1675 e in Siviglia da Tomaso Lopez Haro 1685".
von Joseph Hilgers S. J. 589
Zur Bibliographie seiner Schriften: Kirchenlexikon (Herder, Freiburg)
1X2, 1855 ff.
Die Schriften des Kardinals werden unten nach den Drucken selbst
in einer Vollzähligkeit gegeben , wie sie sonst wohl nirgends ver-
zeichnet sind.
Bei Gelegenheit der Prozesse gegen Molinos und die Quietisten
wurden vom hl. Offizium 54 Sätze aus den Schriften des Kardinals
Pier Matteo Petrucci gezogen und als „falsae, male sonantes, teme-
rariae, scandalosae, periculosae aliisque gravioribus censuris respective
damnabiles" qualifiziert. Am 17. Dezember 1687 retraktierte der
Kardinal und schwur feierlich ab. Darauf erging unter dem 5. Februar
1688 ein Dekret des hl. Offiziums, das 8 aszetische Schriften des
Kardinals verurteilte und verbot. Im darauffolgenden Jahre erliefs
dann zum Abschlufs Innocenz XI. das Breve „Cum sicut accepimus"
vom 26. Mai 1689 (siehe Hilgers, der Index der verbotenen Bücher,
Freiburg 1904. S. 563 ff.), in dem der ganze Verlauf des Prozesses zu-
gleich mit der „spontanea comparitio'' und der Abschwörung des
Kardinals wortgetreu wiedergegeben und Petrucci rehabilitiert wird,
so dafs er in Zukunft von keiner Autorität irgendwie wegen seiner
früheren Schriften und Irrtümer behelligt werden solle. Von alledem
hat Heppe ebenfalls keine Ahnung, i)
La I Vergine | assunta | novena spirituale | per lo beatissimo transito,
risur- 1 rettione , & Assuntione | di Maria N. S. [ Composta | da Pier
Matteo Petrucci | della Congregatione dell' Ora- 1 torio di Jesi. | Con
una introduttione all' Oratione | interna, e con una esplicatione di |
sette punti di perfettione christia- | na accennati dal Vener. P. | F.
Giovanni Taulero | dedicata | alle molto R. R. Madri | Carmelitane
Scalze del Monistero | di Santa Teresa | di Fano || In Macerata, Per
Carlo Zenobj. 1673. | Con licenza de' Super.
In 12^: 696 Seiten; S. 344 beginnen: Punti | d'interna e | christiana
perfettione. — Bibl. Vatican. am oben angegebenen Orte.
La I Vergine | assunta | novena spirituale | per lo beatissimo tran-
sito, risurrettione, | & Assuntione di Maria N. S. | di Pier Matteo
Petrucci 1 della Congregatione dell' Oratorio | di Jesi. | Con una intro-
1) Auf S. 13G, 13S und 281 spricht Ileppe von der Schrift Petrucci's „La
cuntemplatione mistica acquistata". Nach ihm (S. 136) ist dieselbe IfiSO ge-
schrieben, (S. 13S) erschien 1681 im Druck zu Jesi und 1682 in 2. Auflage
zu Venedig bei Hertz (8. 138 u. S. 281). S. 138 redet lleppc von „mehreren
Schrifttjn" Petrnccis insbesondere von seiner „Sammlung von Briefen".
Dann nennt er noch (S. 262) besonders die Schrift: „Mistici enigmi disvelati"
und sonst keine mehr. Nur verzeichnet er noch auf S. 282, d:ils aclit von
den Schriften Petruccis durch die römische Inquisition verboten wurden.
Heppe scheint selber nur die erste obengenannte Schrift Petrnccis „La con-
templatione mistica" vor Augen gehabt zu haben. Aufserdem zitiert er nnr
noch einmal in der Anmerkung S. 136: „Pastoralconferenz für höhere Seelen-
leitung in auserlesenen Briefen des Cardinais und Bischofs von Jesi, V. M,
Petrucci. Regensburg 1837. S, 13 fT."
500 Zur Bibliographie des Quietismns
duttione all" Oratione interna. | Opera | utilissima per la riforma de'
costumi, e acqui- | sto delle virtü, e puritä dello spirito. || Dedicata |
all' lllustrissima & Eccelenliss. Signora | Cecilia Mosto j Contarini |
Nipote di Sna [ Serenitä | In Venetia, MDCLXXVIII. | Appresso Andrea
Poletti I Con licenza de' Superiori, e Privilegio.
In 120; 208 Seiten und 4 nicht num. Blätter. Bibl. Casanat. hh.
XXIII. 6.
Poesie sacre | e spirituali | di Pier Matteo Petrucci | della Con-
gregat. dell' Oratorio di Jesi | corrette dalP Autore medesimo | e la
terza volta accresciute, | e divise in cre parti || AH' lUustrissimo Signor
Canonico | Angelo Ripanti | Teologo della Catredale Esina | Parte
prima | In Macerata, et in Jesi | Per Claudio Percimineo. MDCLXXV. |
Con Licenza de' SS. Superiori.
In 12«: 154 Seiten und 6 Seiten (Index).
Poesie sacre | e spirituali | di Pier Matteo Petrucci | della Con-
gregatione dell' Oratorio | di Jesi | Parte seconda | In Macerata, et
in Jesi, | Per Claudio Percimineo. MDCLXXV. | Con licenza de' Signori
Superiori.
In 12": 132 Seiten und 4 Seiten (Index).
Poesie Sacre | e spirituali j di Pier Matteo Petrucci | della Con-
gregatione dell' Oratorio | di Jesi | Parte terza | In Macerata, et in
Jesi I Per Claudio Percimineo, MDCLXXV. | Con licenza de' Signori
Superiori.
In 12«': 176 Seiten.
Poesie Sacre | e spirituali | di Pier Matteo Petrucci | della con-
gregatione dell' Oratorio | di Jesi | Parte Quarta || Dedicata all' lUu-
strissimo Signor | Giacomo | Ripanti | Nobile Esino | In Jesi | nella
Stamparia Episcopale, | Per Claudio Percimlnei. MDCLXXX | Con
licenza de' SS. Superiori.
In 12": 120 Seiten. Es folgen liier (S. 121—336): I mistici Enigmi
disvelati, Jesi 1680, (s. weiter unten). — Bibl. Vittorio Emanuele-Roma.
Es erschienen auch Teilausgaben der Poesien Petruccis, wie z. B.:
Poesie | sacre | e spirituali | del molto Rev. D. | Pier Matteo
Petrucci | della Congregatione dell' | Oratorio di Jesi || Venetia,
MDCLXXVI I Presso l'Hertz | con licenza de' Superiori.
In 160; 112 Seiten. — Bibl. Vittorio Emanuele-Ruma.
Eine Gesamtausgabe der obigen Poesien wird die Ausgabe sein,
von der sich ein Exemplar in der Königl. Bibliothek zu Berlin findet:
Poesie sacre | morali, e spirituali | di Monsignor | Petrucci | Vescovo
di Jesi I Diuise in otto Parti, | Che contengono Sonetti, Canzoni, |
Ottaue, Madrigali, Canzonette, | Cantate, Idillij, & Oratorij. || In Venetia,
von Joseph Hilgers S. J. 591
MDCLXXXVI. I Presse Gian Giacomo Hertz. Con Licenza de' Superiori
e PrivilegioJ)
In 12": 12 Blätter, 538 Seiten, 1 Blatt. '
Discorso | in dichiaratione, e difesa d'alcune parole | della B,
Caterina | da Genova, | di Monsignor Petrucci | Vescovo di Jesi. || In
Genova | Nella Stamperia d'Antonio Casamara. | In Canetto. Con
licenza de' Sup. |
In 4«: 16 Seiten. — Bibl. Vallicelliana-Roma I. I. 187 (»2).
Lettere | e Trattati | Spirituali, e Mistici | di Monsignor | Pier
Matteo Petrucci | Vescovo di Jesi | molto utili all' Anime, che aspirano
alla interna Perfettioue, | e a' loro Direttori | Prima Parte | Riveduta,
ed accresciuta dal medesimo Autore || All' Eminentissimo, & Reveren-
dissimo Principe | Alderano | Cardinal Cybo | In Venetia, MDCLXXXI |
Presso Gio: Giacomo Hertz | con licenza de' Superiori, e privilegio.
In 4'^^': Einleitendes und Index auf nicht num. Blättern, dann 516
Seiten und zum Schlufs auf nicht num. Blättern ausführliche Indices.
— In der Widmung: „Em"^" Signore", sagt der Drucker G. G. Hertz:
Nel giro di pochi anni escono la terza volta [siehe unten] alla publica
luce le Lettere e Trattati . . . e per la seconda ne restano honorate
le mie Stampe ... — Lib. I: S. 1-268; Lib. II: S. 269—516. —
Bibl. Vittorio Emanuele-Roma.
Eine andere frühere Ausgabe:
Lettere | e tiattati | | Parte Prima [ In Jesi
per Claudio Percimineo 1676.
In 4": LXXXIl und 754 Seiten.
Eine dritte Ausgabe der vorigen Jesi 1676 gleich, nur fehlt:
„I Parte Prima |". Bei Hertz, Venedig, erschienen 1678:
Lettere e trattati All' Em. & ReV"» Pr. Alderano
Cardinal Cybo. In Venetia MDCLXXVHI. Hertz. 471 Seiten usw.
Lettere | e Trattati ( Spirituali e Mistici | Di Monsignor | Pier
Matteo Petrucci | Vescovo di Jesi | Molto utili all' Anime, ch' aspirano
ad interna Perfettione, e a quelle, che | son poste in ariditä, e tenta-
zioni, e a' loro Direttori. | Parte seconda j| Dedicata | all' Illustrissimo,
& Reverendissimo Sig Monsignor Carlo Labia | Arcivescovo, Vescovo
d'Adria. | In Venetia, MDCLXXXI. | Presso Gio. Giacomo Hertz | Con
Licenza de' Superiori e privilegio.
In 4": Einleitendes und Index, dann 610 Seiten und 611 — 672
Index; Lib. I: S. 1—140; Lib. II: 141 — 339; Lib. HI: S. 339 -610.
— Bibl. Vittorio Emanuele-Roma.
Vorher schon 1679 waren erschienen:
Lettere e Trattati Parte seconda . . Venetia . . . Hertz.
MDCLXXIX, gewidmet: Lorenzo Cybo, Vescovo di Jesi. — 072 Seiten usw.
1) Nach der Druckerlaubnis ist diese Ausgabe nur Nachdruck einer in
demselben Jahre in Jesi gedruckten. P. S.
592 Zur Bibliographie des Quietismus
Eine weitere in den Titeln und Seitenzahlen übereinstimmende Aus-
gabe der Lettere e trattati spirituali e mistici Parte 1 & 2. Venetia
1685, Hertz in 4", findet sich in der Konigl. Bibliothek zu Ikrlin.
Lettere | brievi, | spirituali e sacre | di Monsig;nor | Petrncci |
Vescovo di Jesi | con alcuni | Atti giaculatorii | di diverse Virtü, alla
Perfet- | tione molto giovevoli || In Jesi, | nella stamparia episcopale, |
per Claudio Perciminci 1682 | con licenza de' Superiori.
In 12«: 12 nicht num. Blätter und 408 Seiten; S. 813—407: Atti ]
di Virtn' | esercitati al modo d'Ora- | tioni Giaculatorie | di Monsignor |
Petrucci | indirizzati | alle religiöse | della sua Diocesi. — Bibl.
Casanat. hh. XXIII. 3.
Delle I Lettere j brievi, | spirituali e sacre | di Monsignor | Petrucci |
Vescovo di Jesi | Parte seconda | aggiuntovi in fine | un trattato | per
ben reggere le passioni. | In Jesi, | nella stamparia episcopale, j per
Claudio Perciminei 1684. | Con licenza de' Superiori.
In 12": XXIV und 624 Seiten; S. 385—624: Trattato compendioso |
per vincere le disordinate | passioni. — Bibl. Casanat. hh, XXIII. 4.
[Vgl. oben La Vergine assunta, Macerata 1673.]
Punti I d'interna, | e christiana | perfettione | del venerabil Servo
di Dio I F. Giovanni Taulero, [ dell' Ordine de' Predicatori | dottore
illuminato, | insegnati nel Capo quinto | delle spirituali institutioni |
con le dichiarationi | di Monsignor Petrucci | Vescovo di Jesi | dedi-
cati I All Illustriss.'"" e Rev."'° Sig. Abbate | Gio: Battista | Fiesco, ||
In Genova, 1682 | nella Stamperia del Franchelli | con licenza de'
Superiori |.
In 12": 6 nicht num. Blätter und 259 Seiten und 5 nicht num.
Seiten (Index). — Bibl. Vatican. unter den oben erwähnten Büchern.
La I contemplazione | mistica aquistata, | in cui si sciolgiono l'oppo-
sizioni contro a | questa Orazione | da Monsig. | Pier Matteo Petrucci |
Vescovo di Jesi | In questa nuova impressione ricorretta, & accresciuta
di I nuove aggiunte dal medesimo Autore. || All' Eminentiss. e Reve-
rendiss. Principe | Alderano | Cardinal Cybo | Segretario di Stato di N. S. e
suo Primo Ministro | e Legate d'Avignone || Venetia M.DC.LXXXII. |
Presso Gio: Giacomo Hertz. | Con Licenza de Superiori.
In 8": XX und 383 Seiten. — Bibl. Casanat. hh. XXIIL 2.
2 andere Ausgaben der „Contemplazione":
Della I contemplazione | mistica acquistata | Parte terza ] |
volume secondo | In Jesi 1681. — In 120: XXVIII und 744 Seiten.
Bibl. Vatican. a. a. 0.
Della I contemplazione | Parte terza | in
Genova | [s. a.]. In 120: XXIV und 672 Seiten. — Bibl. Vatican. a. a. 0.
Diese beiden Ausgaben enthalten trotz „Parte terza" ... & „vo-
lume secondo" dasselbe wie die obige Ausgabe Venetia 1682.
Meditationi | et | esercitii pratici | di varie virtü, e d' estirpatione |
de' Vitij I per la Novena | del SS™« Natale di Giesu N. S. | di Mon-
von Joseph ITilgers S. J. 593
signor | Pier Matteo Petrncci | Vescovo di Jesi || In Roma, | per
Francesco Tizzoni 1682 | Con licenza de'-Superiori.
In 120: 54 Seiten. Bibl. Casanat. hh. XXIII. 7.
Meditationi, | et | esercitii pratici,| di varie virtü, e d'estirpatione |
di Vitij I per la Novena | del SS™° Natale | di Giesü N. S. | e per
la I Settimana Santa | nperette | di Monsignor | Pier Matteo Petrucci |
Vescovo di Jesi | In Koma, | per Francesco Tizzoni 1682 | Con licenza
de' Superiori.
In 12": 416 Seiten und 2 nicht nnm. Blätter (Index); S. 54: Fine
della Novena per il Natale | di Giesü Christo. S. 55(— 416): Medi-
tationi I sopra la Passione interna di | Giesü Christo N. S. | et eser-
citii I per la estirpatione de' sette Vitij ca- | pitali, e per la conquista
delle I Virtü ad essi opposte. — Bibl. Vatican. a. a. 0.
I mistici | enigmi | disvelati | dichiarazione compendiosa | d'un
sonetto mistico | di Monsignor | Pier Matteo Petrucci | Vescovo di
Jesi, I composta dal medesimo: | con un breve metodo per la guida
di I Anime all' altezza mistica dalla | divina gratia guidate. |
Operetta | molto utile all' Anime interne, | e a'loro Direttori || Venetia,
M.DC.LXXXII. 1 Presso Gio: Giacomo Hertz. | Con Licenza de' Superiori.
In 120: 2 nicht num. Blätter und 253 Seiten. — Bibl. Casanat.
hh. XXIII. 5; Brit. Museum.
[Erster Titel:] Le Dieci | Giorni | degli | esercitii. [Zweiter Haupt-
titel:] Instruttioni | Meditationi, | Esamine, | e | Documenti | Per fare
i dieci giorni degli Eser- 1 citij Spirituali | commandati dalla Santitä
di N. S. I Innocenzo XI | agli Ordinandi, & alle Vergini, | c'hanno
da prendere, o pro- | fessare habito, e vita | religiosa | utili ad ogni
anima pia , | cavati dall' opere di varij piissimi | Autori | e dati alla
luce per ordine di | Monsignor | Petrucci | Vescovo di Jesi || In Jesi,
Per Giuseppe Serafiui ] MDCLXXXIH. | Con licenza de' Superiori.
In 12: XXXXVIII und 314 Seiten und 5 nicht num. Blätter (Index);
die Vorrede schreibt: A' divoti | lettori | Annibale Pellizoni. — Bibl.
Vittorio Emanuele-Roma.
II Nulla 1 delle Creature, | e'l Tulto [ di Dio | Trattati due | di
Monsignor | Petrucci | Vescovo di Jesi. | Vera scientia haec est, scire
Deum I esse omnia, & se esse nihil. | B. Laur. Justinianus. || In
Bologna, M.DC.LXXXIII. | Per gli HH. di Gio. Recaldini. | Con licenza
de' Superiori.
In 120: 16 nicht num. Blätter und 532 Seiten; „Trattato secondo."
beginnt: S. 174. — Bibl. Casanat. hh. XXIII. 8.
La Scuola ] dell' Oratione | aperta all' anime devote | dall' Emi-
nentiss. e Reverendiss. | Sig. Card. | Pier Matteo | Petrucci | Vescovo
di Jesi I Nella spositione d'una sacra Canzo- | netta della serafica j S.
Madre Teresa | di Giesü. || In Bologna, per Giacomo Monti. 1686. |
Con licenza de' Superiori.
In 120: 44 Seiten. — Bibl. Casanat. Miscell. in 8o. 173(6).
Luxemburg. Joseph Hilgers S. J.
594 Bibliographica zur Reformationsgeschichte
Uibliograpliica zur lleformatioiisgescliichto. 0
VII.
Der Teufelsbrief von 1351 in der Reformationszeit.
Eine der lieftigsten Sclimähschriften, die je gegen Papsttum und
Hierarchie im Mittelalter erschienen ist, ist jener Teufelsbrief, der zu-
erst 1351 auftaucht, in schier unzähligen Handschriften Verbreitung
gefunden, verschiedene Bearbeitungen, Kürzungen, Erweiterungen er-
fahren hat und Vorbild für viele ähnliche Satiren geworden ist. 2)
Lucifer dankt darin den Prälaten, dafs sie jetzt so viele Menschen-
seelen der Hölle zuschickten, dafs diese nicht zureichen würde, wäre
sie nicht unersättlich und abgrundtief; durch ihre treue Hilfe werde
er bald die ganze Welt wieder in seine Gewalt bringen ; zu ihrem
Berater und Beistand werde er ihnen nächstens den Endchrist senden.
Man hat Nicolaus Oresmius, Bischof von Lisieux (f 1382), für den
Verfasser gehalten,'') dann auch Peter von Ailli,*) 0. Hartwig 5) glaubte
in Heinrich von Langenstein den Verfasser entdeckt zu haben, und
W. Wattenbach 6) stimmte ihm energisch bei, aber auch Langenstein
kann nicht der Autor sein. ") W^ahrscheinlich werden wir niemals
etwas bestimmtes über die Entstehung dieser grofsartigen Spottschrift
erfaliren.
In der Reformationszeit hat man aus dem Arsenal, das das Mittel-
alter zum Kampfe gegen Papst und Geistlichkeit hinterlassen hatte,
auch diese Waflfe wieder hervorgeholt.^) Der Teufelsbrief ist wieder-
holt gedruckt worden, sowohl in der kürzeren Originalfassung als auch
in einer späteren erweiternden Bearbeitung.
Von der ersteren Fassung kenne ich folgende drei Drucke :
1. ©piftola Suciferi ab ntaloä pricipc» | @ccIc[iaftico§ ^arifiu^ primü
Smprcfia. übi e fijs | optimorü ftubiorü, et bocttffimorü f)ominu,^ mul |
titubo ^fforn ab icinottiiniani cuiuecüqs ftatuS cc ] clefiaftici D'Jec ab cöfufioue
c^riftianorü | ^rclntoruui. qui lege bei obieruät | et otaiTi ächts I)abct.
@eb ab I autfäbü carnaleS et fuper | bog. üt ab Ijonore djri | et ob effugicöü
1) I— VI s. Jg. 2.3. 19116. S. 25—29, 117—124 und 242—246.
2) Vgl. Üttokar Lorenz, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter
seit der Mitte des 13. Jahrhunderts ^ II. ls8T. S. 397 tf.; W. Wattenbach, Ueber
erfundene Briefe in Ilaudschriften des Mittelalters, besonders Teufelsbriefe.
Sitzungsberichte der Königl. Preufs. Akademie der Wissenschaften zu Berlin
1S92, I. Ö. 91flf.
3) s. u.
4) Dagegen^ hat dieser 13S1 einen Teufelsbrief gegen die Gegner seines
Plans, durch eiu allgemeines Konzil das Schisma zu beseitigen, verfiifst.
P. Tschackert hat ihn in der Appendix zn seiner Schrift über Peter v. Ailli
(Gotha 1^77) abgedruckt (vgl. auch ßealencyklopädie für protestantische
Theologie u. Kirche^ I. S. 275).
5) Heinrich v. Langenstein. Marburg 1S57. Anhang S. 8—13.
6) a a 0. S. 96.
7) Ptealencyklopädie VII. S. 605: B. Befs.
8) Vgl. Haus Preuls, Die Vorstellungen vom Autichrist im späteren Mittel-
alter, bei Luther u. in der konfessionellen Polemik. Leipzig 1906. S. 64u. 188.
von Otto Giemen 595
ignej ] ine^fttgutbtle. nio | niti refipi§c5t | Darunter ein roher Holz-
schnitt: Ein Teufelchen reitet auf dem Oberkiefer des Höllenrachens
und bläst die Posaune, 6 Bl. 4«. 1^ und 6 weifs. Der Teufelsbrief
steht Bl. 2"— 3*^. Dann fol^t auf Bl. 4*' ein Brief mit der Ueberschrift :
2rmbrofiu§ 53ero : Sofianni S5oIfco boemo. @. ®. ^. Schlufs : SSale mitlieS
eg SSienna auftrie pribie. ^alenba§ octobri§. SInno in^ | carnatioi§ bnice
niitlefimo quingentefimo fe^jtimo i — Darunter steht: 9^ota in tituto Dbi
ftat 9cä Qb ignominiä ibi beberj ftare nö ab igno. ic | — Darunter:
K. ©eilig poctc ©arme elcgä§ | be biuerfi§ et inutilibug flu | bij§ et in-
anib^ curi§ | mortalium [ — Diese Gedichte folgen Bl. 4^ — 5'\ Am
Schlufs : i^imt felicitcr.
Dem Exemplar der Leipziger Universitätsbibliothek Kirch.- Gesch.
1048 d fehlt das Titelblatt; ein vollständiges Exemplar findet sich in
dem Sammelbande Vlll. VII. 1 der Zwickauer Ratsschulbibliothek.
Diese Ausgabe steht seit Sandoval 1612 auf dem Index.i) Zum
ersten Male finde ich sie erwähnt bei Matthias Flacius, Catalogus
testium veritatis. 1666. S. 800.2)
2. (Spiftota Sucifcri ab regente§ | cccte[toflico§ ^arifij§ printum ^m"
prcffa. S^nacü | tractatu pceffug @atl)ane infernaliS. | contra genug ^unia^
num I 10 Bl. 4». Bl. P, 4", 10^ weifs. Bl. 2^—S^ der TeufeLsbrief.
Bl. 4^' : ©purcifjimi ©at^ane litigtattonig infernalifqj nequitic pcuratoril |
contra grnu§ liumanü ©oram bomino noflro Qefu c^rifto agitate | S3eata
birgine 9Jfaria eins matre pro nobi§ abuocata comparcnte li | bcr feliciter
inciptt. I Bl. 10=*: n ©cclcftiffimi ©attiane Iitigatione§ ©ontra genug ^u-
manu giniüt | Saug beo |
Nach Proctor, An Index to the early printed books in the British
Museum, Part II, 1 (1903). Nr 10 723: Druck von Erhard Oeglin in
Augsburg. 3)
Exemplar in Sammelband XXXI. IL 18 der Zwickauer Ratsschul-
bibliothek.
3. ^ EPISTOLA 4i^ I DE NON APOSTO | LICIS QVORVN | DAM
MORIBVS I QVI IN APOSTO | LORVM SE LO | CVM SVC- 1 CESSISSE |
GLORIAN I TVR. | 4 Bl. 4«.
Titel bei Panzer, Annales typographici IX 410, 1121c; v. Dommer,
Autotypen der Reformationszeit [1]. Hamburg 1881. Nr 43; Schade,
Satiren und Pasquille aus der Reformationszeit 2 II. Hannover 1863,
S. 299. Abgedruckt u. a. bei Wolf, Lectiones memorabiles L S, 654
—656; Walch, Monimenta medii aevi I 3. S, 247—354; Schade
a. a. 0. S. 80 — 84. Auf dem Index seit Paul IV. in der 3. Klasse.-»)
Exemplare XII. IX. 5 4 und XVI. XL 5 4 der Zwickauer Ratsschul-
bibliothek.
1) Reusch, Der Index der verbotenen Bücher I. Bonn 18S3. S. 291.
2) Ascbbach, Geschichte der Wiener Universität II. Wien 1 877. S. 252
kennt zwar die Gedichte des Celtis aus der S. 190 A. 1 augetiilirten Be-
sprechung Endlichers, hat aber unsern Druck offenbar nicht auftreiben können.
b) V^l. über ihn ADB 24, S. 177—179: Steiff.
4) Reusch a. a. 0.
XXIV. 12. 41
596 Bibliügraphica zur Reformationsgeschichte
Deutsche Uebertragun^en erschienen 1508 (Well er, Repertoriura
typographicum Nr 444 — 446) i) und 1521'') (Panzer, Annalen 1241
= Schade II. S. 300 Nr 3 = Weigel - Kuczynski, Tliesaurus
Nr 2184, Panzer 1242 = Schade Nr 1, Weller"l669 = Schade
Nr 2, Weller 1670 und 1671).
In einer späteren Bearbeitung, in der der Teufclsbrief mit vielen
bissigen Zusätzen versehen ist, liefs Flacius ihn 1549 nach einer
Handschrift, die er im Magdeburger Franziskanerkloster gefunden hatte,
drucken.3) Titel: EPISTOLA | LVCIFEHI AD SPIRI- | tuales circiter
ante Annes Cen- | tum, ut ex codicis uetustate | apparet, descripta.
Au- I toie Nicolao Oren. | Darunter der Spruch Rom. 1, 24 — 26^ vg.
in 11 Zeilen. 20 Bl. 8". Am Schlufs: Magdeburgae excudebat Mi- |
chael Lotther. Anno | 1549. | Im nächsten Jahre gab Flacius auch eine
deutsche Uebersetzung heraus: Suctfcr§ ©cnbbricf, | an bic öermcintcn
©ciftlidicn, üor | 140 ^aljren ge^rfjricbcn, biird) 9ctco(a- 1 um Drcn. | üioma.
1 [folgt derselbe Spruch deutsch], m. 3). 2. \l\ \ 18 Bl. 8«. Am Schlufs:
©cbrudt 3U 9JJagbcbiirg bei) | Gljril'tian 9töbingcr. |
Die von Flacius abgedruckte Handschrift wies die Schlufsbemerkung
auf: Explicit epistola Nicolai Oren. Demzufolge sah Flacius eben
Nicolaus Oresmius als Verfasser an, von dem er Catalogus testium
veritatis S. 750—761 eine vor Urban V. und dessen Kardinälen am
4. Advent 1363 gehaltene Drohpredigt über Jes. 56, 1 mitgeteilt hatte.^)
Während des Drucks der Epistola Luciferi fand Flacius noch zwei
andere Handschriften, deren eine folgende Schlufsbemerkung trug:
Anno Domini Millesimo quadringentesimo decimo Indictione septima.
Die vero quinta mensis Apiilis in Florentia praesentes literae fuerunt
praesentate Domino Johanni Refferendario Johannis Papae XXllI. per
familiärem eiusdam [!J Cortisani, qui statim datis literis fugit. Daraus
erklärt sich das „vor 140 Jahren geschrieben" in der 1550 von Flacius
herausgegebenen deutschen Uebersetzung des Sendbriefs Lucifers.
Cod. 940 der Leipziger Universitätsbibliothek (2. Hälfte des 15. Jahr-
hunderts) fol. 363'^ — 373 '^ enthält unseren Teufelsbrief in einer der
Flacianischen eng verwandten Rezension. Jedoch ist der Text fast
durchweg korrekter und prägnanter und weist auch einige interessante
Zusätze über Flacius hinaus auf. Aus einer Stelle in der fulminanten
Strafrede gegen die fratres mendicantes („quia haec pars nos, qui
curam gerimus regule observatorum, concernit") ergibt sich, dafs diese
Rezension in den Kreisen der Franziskanerspiritualen entstanden ist,
deren Wortführer bekanntlich während des avignonesischen Exils mit einer
bis dahin unerhörten Kühnheit gegen die Korruption der Kirche eiferten.
1) Zum gröfseren Teil abgedruckt bei Joh. Friedrich, Astrologie u.
Reformation. München 18H4. S. hl — 85.
2) Abgedruckt bei Schade IL S. 85—92.
3) Vgl. W. Preger, Matthias Flacius lUyricus und seine Zeit II. Erlangen
1861. S. 415 u. 544.
4) Vgl. ferner Martene-Durand, Veternm scriptornra et mouumentorum . . .
amplissima coUectio T. IX. S. 1272; Appendix ad historiam literariam Guilelmi
Cave. 1744. S. 67.
von Otto Giemen 597
VIII. >
Ein unbekannter Druck Jakob Fabris in Speyer.
. Im dritten Teile der Bibliotheca Reformatoria Neerlandica ('s-Graven-
hage 1905) hat F. Pijper auch Jakob Hochstratens Catholicae aliquot
disputationes contra Lutheranos, die mit einer Widmung an den Lüt-
ticher Bischof Erhard von der Mark vom 1. Mai 1526 im Juni 1526
bei Quentel in Köln erschienen , neugedruckt. Dabei hat er jedoch
nicht erraten, wer der Adversarius ist, den Hochstraten im ersten Teil
angreift (S. 541). Sowohl aus K. und W. Krafft, Briefe und Doku-
mente aus der Zeit der Reformation im 16. Jahrhundert, Elberfeld
[1875], S. 203 als aus N. Paulus, Die deutschen Dominikaner im
Kampfe gegen Luther (1518—1563), Freiburg i. Br. 1903, S. 103 hätte
er ersehen können, dafs Hochstraten da den Grafen Wilhelm von
Isenburg und zwar dessen Schrift: @in fd^iiner SScgriff, barin fürjtic^
angejeigt, bo& bie 2ßcrf bei tüofiren lebenbtgen (Staubend, jo burc^ gött"
lid) Siebe gc[d)cf)en, (Sott troiifgefollen, . . . (zwei Auflagen: Worms 1525
und 0.0. 1526, vgl. Krafft S. 202 und Weller, Repertorium typo-
graphicum Nr 3681 und 4034) bekämpft.») Krafft S. 203 nennt auch
den Titel der Replik des Grafen , aber wohl nicht nach der ersten
Auflage. Der Druck, dessen Titel Kr. nennt, ist, wie der Vergleich
des Titels mit dem einer anderen Schrift des Grafen von 1526: ^urjer
Serid)t unb ^Injetge au§ fjciliger göttlicher (Sd)rift, tuie @ott in feinen
^eiligen ^U loben, . . . (Krafft S. 202f. u. Panzer, Annalen Nr 3139;
Ex. in Bamberg Kgl. Bibl. Je. V 83) vermuten läfst, bei Jakob Fabri
in Speier erschienen. Aus dieser Presse ist nun aber auch noch nach
Ausweis der Typen ein anderer Druck dieser „Verantwortung" hervor-
gegangen, in dem ich den Originaldruck sehen möchte. 2) Ein Exemplar
besitzt die Zwickauer Ratsschulbibliothek (XVI. IX. lOg):
H 5ßerantmorttung | bnb bnberric^t be§ njolgeboren | nteinS gnebigen
Iierrn bon ^Im \ bürg, ®cii^fd)e§ orben§, bff fc^ricfft bfi | beriK^tigüg
etitdier 5lrtidel ber %[)co \ logen önnb ^rebiger, tt^ie l)ie ange | gelegt, ünb
baruff geantJuort | luie in bem ^üd) tft ^u=- 1 uernemmen nac^ | ber leug. |
^ I Slnno . 91 . 5) . XXVII. || Titelbordüre. 70 Quartblätter.
Unser Exemplar ist an vielen Stellen handschriftlich korrigiert,
und am Ende der Vorrede findet sich folgende handschriftliche Be-
merkung:
3)ie tuet)!! ha^ S8uc^ 9?ac^ ber lüel)§ einc§ gcfvred^ä gcfo^t^) aU
ätt)t)fd^en cQnent boctor aber 2;J)eotogen bff et)ne, bnb bem ©rancn bon
Sfenburc^ öff bie anber fetjbtljcn, Sft 3w2^erden, tüclc^l cine§ l)egUd)eii
1) Krafft läfst irrtümlich Hochstratens Disputationes gegen des Grafen
Schrift über die Heiligenverehrung gerichtet sein.
2) F. W. E. Roth erwähnt iu seinem Artikel: Geschichte n. Bibliographie
der Buchdruckereien zu Speier im XV. u. XVI. Jahrhundert, Mitteilungen des
Historiscbeu Vereins der Pfalz XIX (1895), S. 55 ff. überhaupt keine Schrift
des Grafen.
3) Auch Hochstratens Disputationes tragen ja dialogische Form.
41*
598 Bibliograpliica zur Rofürmationsgeschichte
rlicbc fct), bar Dmb foIrf)§ burrf) SBuftobcn Onbc^ci^cl)bcrt , a\^o ha^ SD am
rant() bcv boctov'^ r()cbc an^oiijt trnb I aber ?l ') bcö Icljcn ünb ©raucn
antl)U)Drtl). Cnc ba§ i[t aiid) öicIT Onb nicrcflid^ä ^in SDnid ücrfcljcn,
\i)dd)v ^n eiiltd}cii Drtcrit ücrmcrdt üub gcbcffcrt. 2öt)(I bid) fold^ö, mein
dljriftlic^cr lcf3cr, oii^ guttcr indjitong bcrnianet Ijobcn.
Ich vermute, dals die Bemerkung und die Korrekturen gleich in
der Druckerei gemacht worden sind. Vielleicht sind nur einige Avenige
Exemplare dieser verunglückten Auflage in die OefFentlichkeit gelangt.
Unser Zwickauer Exemplar scheint das einzige noch erhaltene zu sein.
IX.
Ein unbekannter Plakatdruck.
Es ist bekannt, dafs Luther seinen Kleinen Katechismus 1529 zu-
nächst in Tafelform ausgehen liefs. Er schlofs sich damit einer längst
bestehenden Sitte an. Schon im Mittelalter waren Tafeldrucke, die
der Gemeinde, Kindern und Erwachsenen, den Glauben, das Vater-
unser und die zehn Gebote vor Augen halten und einprägen sollten,
weit verbreitet. 2j Aber auch andere Stücke, die geeignet erschienen,
dem Religionsunterricht zu Grunde gelegt zu werden, und zur Erbauung
und sittlichen Besserung dienen konnten, wurden damals in dieser
Form weiten Kreisen bekannt gemacht. Das beweist ein vor kurzem
in der Zwickauer Ratsschulbibliothek gefundener Einblattdruck, der
leider arg beschnitten und auch sonst nicht tadellos erhalten ist. Er
ist um 1500 erschienen. Die Presse, der er entstammt, konnte ich
auch mit Hilfe von Haeblers Typenrepertorium nicht bestimmen. Die
Ueberschrift lautet: jDuobccim reguk ^oanni^ pki ntiranbule partim
ejci- I tante§ partim birtgenteä l)Dmine§ in [piritali pugna. | Auf die
zweispaltig gedruckten regulae folgen zwei kleinere Abschnitte: ©uo»-
bccim arma fpiritoIi§ pugne quc in promptu | f)aberi bebcnt qü pecconbi
Hbibo mentem fnbit. und: S)uobecim conbitione^ anianti§. |
Der Druck enthält also die schönen Stücke, die sich in der 1601
zu Basel erschienenen Gesamtausgabe der Werke Picos S. 219 ff. und
in der prächtigen neuen deutschen Ausgabe von Arthur Liebert
(Giovanni Pico della Mirandola, Ausgewählte Schriften. Jena u. Leipzig
1905) S. 233 ff. finden.
X.
Ein interessanter Eigentumsvermerk.
Denkwürdig sind die Thesen, die Melanchthon am 9. September
1519 zu Wittenberg verteidigte, um sich den Grad eines Baccalaureus
der Theologie zu erwerben und damit den Eintritt in die theologische
Fakultät und die Erlaubnis zur Abhaltung theologischer Vorlesungen
1) = Adversarins.
2) Vgl. zuletzt die bei Otto Albrecht, Der Kleine Katechismus D. Mart.
Luthers nach der Ausgabe v. J. 1536 herausgegeben. Halle a. S. 1905. S. 36f.
zusammengestellte Literatur.
von Otto Giemen 599
zu erwirken. ') Das einzige bisher bekannte Exemplar des Original-
einblattdrucks besitzt die Zwickauer RatsscLulbibliothek.2) Die Ueber-
schrift lautet: R. P. Petrus Font. Facul. theolo. Decanus disseret de
subiectis propositionibus respondent« Philippe Mel. Ueber Melanchthons
Partner Petrus Fontanus oder Fontinus (^ aus Borna) — beide Les-
arten begegnen im Wittenberger Dekanatsbuch — , den letzten Guardian
des Wittenberger Franziskanerklosters, gibt Enders in einer seiner
gehaltvollen Bemerkungen zu Luthers Briefwechsel (II. 187 24) Aus-
kunft. Ich füge hinzu, dafs „Petrus bornis Sacrarum Litterarum lector
ordinis minorum" im Jahre 1510 in Wittenberg immatrikuliert ist
(„Amore dei Intitulatus") 3) und im August 1510 zum baccalaureus
biblicus, im November zum sententiarius, im Oktober 1513 zum bacca-
laureus formatus, im November 1512 zum Licentiaten, im Januar 1518
zum Doktor der Theologie promoviert wurde. *) Ein Autograph von
ihm war bisher noch nicht nachgewiesen. So wird es interessieren,
dafs der Bd XVII. XL 3 der Zwickauer Ratsschulbibliothek, der die
von Sebastian Brant 1497 herausgegebenen Schriften des Züricher
Kanonikus Felix Hemerli enthält, s) auf dem Titelblatt oben den Eigen-
tumsvermerk zeigt: fris peter bornis süm quoad me sibi lopinatns
abstulit eüent9. Otto Giemen.
Literatlirberichte und Anzeigen.
Katalog der Handschriften der Künigl. öffentlichen Bibliothek
zu Dresden. Im Auftiage der Generaldirektion der Kgl. Sammlungen
für Kunst und Wissenschaft im Anschlufs an die von Franz Schnorr
von Carolsfeld 1882 und 1SS3 herausgegebenen Bände bearbeitet von Dr.
Ludwig Schmidt. Bd 3 (enthaltend die Abteilungen N— R, a— d).
Leipzig: B. G. Tenbner 19(i6. Vll, 53S S. b«. 1-5 M.
Der drifte Band des Kataloges der Handschriften der Kgl. üfif. Bibliothek
zu Dresden folgt den beiden ersten nach einem Zwischenraum von einem
Vierteljahrhimdert. Wenn damals der Rezensent der beiden ersten Bände
schreiben konnte: „Diese Verzögerung wird sich jeder Einsichtige uin so
lieber gefallen lassen, jemehr sie der Gründlichkeit und Gediegenheit der
Arbeit zu gute kommt" (Zbl. 3. S. 237), so hat er heute keinen Grund, darüber
Klage zu tühren. Unterdessen war der Bearbeiter der beiden ersten Bände
1) Zuletzt abgedruckt von Kolde, Die loci communes Philipp Melanchthons
in ihrer Urgestalt ^. Leipzig litoo. S. 250 — 252 — leider nicht nach dem Origiual-
druck, sondern nach einer Abschrift in God. Ms. theol. lat. octav. 91 der Kgl.
BibHothek zu Berlin.
2) Theolog Studien u. Kritiken 1897. S. 819f
3) Album Academiae Vitebergensis ed Foerstemann S. 33.
4) Liber Decanorum Facultatis Theologicae Academiae Vitebergensis ed.
Foerstemann S. 7, 9, 10, 14, 21. Vgl. auch Magazin der Sächsischen Geschiciite
aufs Jahr 178s (V. Band oder 49.— 6o. Stück) S. 492; Hildebrand, Archiv für
Parochialgeschichte der einzelnen Kirchen und Schulen des deutschen Vater-
landes, I.Band, 5. Heft (Zwickau 1S3H), S. 17; Machatschek, Geschichte der
Bischöfe des Hochstiftes Meifsen. Dresden 1884. S. 652; Neues Archiv für
Sächsische Geschichte XXI. 1 900. S. 26(5.
5) Hain 8424. Ueber Hemerli vgl. Realencyklopädie VII. 656 — 659:
Schneider.
600 LiteratnrbeHchte und Anzeigen
zum Vorstand der Kgl. Bibliothek aufgerückt, und hat als solcher noch kurz
vor seinem Scheiden aus dem Amt den dritten ausgeben können. Er selbst
hat darin noch die Abteilung N, Magische, alchymische Handschriften (S 1 — 71)
bearbeitet. Die romanischen und englischen Handschriften sind von G. Buchholz
und K. Häbler beschrieben, die übrigen von Schmidt, dem auch die Redaktion
des Ganzen und die Herstellaug der Register oblag. — Der Inhalt ist so
mannigfaltig als nur möglich. Unter N finden sich eine grofse Anzahl magische
und alchymische Handschriften; unter Oa— Od spanische, italienische, frauzö-
sische, englische; Oe und Of slawische. P enthält Vermischtes, Q zur säch-
sischen Geschichte, R Vermischtes, a zur sächsischen Geschichte, b abermals
Vermischtes c und d zur sächsischen Geschichte, woran sich Nachträge und
Register reihen. Die Nummern der einzelnen Handschriften sehen mitunter
seltsam aus, wie z. B. d^'™. Die vielen Sammelbände erschweren ebenfalls
die Uebersicht, desgleichen viele beigebundene gedruckte Stücke und Ab-
schriften von gedruckten Werken. Viele Bände stammen aus dem Königl.
Sächsischen Hauptstaatsarchiv, woher sie 1853 und 1854 an die Bibliothek
abgeliefert wurden. — Neben vielem Unbedeutenden, für welches man die
auf das Katalogisieren verwendete Mühe beinahe als verloren ansehen möchte,
sind nur wenige Handschriften von allgemeinerem Interesse vorhanden, ab-
gesehen von den vielen Arbeiten zur sächsischen Geschichte. Ein eigentliches
Kleinod ist freilich Thietmar v. Merseburgs Chronik, zum Teil vom V'erfasser
eigenhändig geschrieben, 1905 in photographischem Faksimile herausgegeben.
Das gleiche ist der Fall mit der sogenannten Mayahandschrift. Eine Anzahl
von Pappkapselo enthält einzelne von Einbänden abgelöste Pergamentblätter,
die bis in das 8. Jahrhundert zurückreichen. Auch um diese hat sich Seh.
viele Mühe gegeben, um ihren Ursprang festzustellen. Andere Kapseln ent-
halten wertvolle Autographen von Luther, Melanchthon, Dürer u. a. Viele Bände
sind angefüllt mit dem literarischen Nachlafs Friedr. Adolf Eberts und an-
scheinend noch mehr mit demjenigen von Joh. Gottlob Hörn, während die
Sammlung von Ernst Friedr. v. Döring (f 172()) nur 14 Bände umfafst. — Die
Beschreibung ist offenbar mit grofser Genauigkeit und Fleifs gemacht, ohne
übermafsige Breite, aber mit der nötigen Ausführlichkeit und wissenschaft-
lichen Ansprüchen entsprechend. Ein Schlufsbaud soll den noch ausstehenden
Rest, vorwiegend Briefsammlnngen, und den Zuwachs aus der Oelser Schlofs-
bibliothek bringen, zugleich mit den bereits bei Erscheinen des ersten Bandes
in Aussicht gestellten Sachregistern. P. Gabriel Meier.
(Bibliotheca scriptornm graec. et roman. Teubneriana.) Supplementum auctorum
graecorum. Repertorium griechischer Wörterverzeichnisse und Spezial-
lexika von Hermann Schöne. Leipzig: TeubnerlDOT. IV, 28 S. 8". 0,80 M.
Verfasser will „eine Znsammenstellung der brauchbarsten griechischen
Wörterverzeichnisse, Konkordanzen und Speziallexika, die bei den Mängeln
unserer griechischen Wörterbücher unentbehrlich sind", darbieten. Der Haupt-
teil I „Griechische Wörterverzeichnisse und Speziallexika" betitelt, bezieht
sich auf besondere Schriftsteller, Literaturwerke, Inschriften usw. und Gruppen
derselben, was durch die Ueberschrift keineswegs deutlich ausgedrückt ist.
Der sehr kurze Teil II „Ahnliche lexikalische Hilfsmittel" betitelt, mit welchem
das Repertorium abschliefst, enthält wiederum „Griechische Wörterverzeich-
nisse", nicht zu besonderen Literaturwerken gehörig. Es sind 27 der ver-
schiedensten Art vom kleinsten Einzelbeitrag auf der einen Seite bis zu
Meursius, Glossarium Graeco - Barbarum , welches sich dem Charakter der
allgemeinen Wörterbücher schon stark nähert, auf der anderen. Natur-
gemäfs wird dieser zweite Teil hinsichtlich der Auswahl starken Widerspruch
erfahren, zumal der Verfasser nicht den geringsten Anhaltspunkt hinsichtlich
seiner Absichten angegeben hat. Warum z. B. führt er nur etymologische
Wörterbücher an, keine synonymischen usw.? Warum nennt er unter den
etymologischen nicht Leo Meyers Handbuch der griechischen Etymologie
Leipzig 1901 ff., das in seinen einzelnen Bänden eine darchaus lexikalische
Literatnrberiohte und Anzeigen 601
Anordnung hatV Wanim nennt er neben dem Aufsatz von Prcufs und dem
Wiedemannschen Buch nicht auch das Lewysche Werk „Die semitischen
Fremdwörter im Griecliischen" Berlin 1895, welches durch seinen Index sehr
leicht lexikalisch zu benutzen ist? usw. Soll einfach der Grad der vom
Verfasser zuerkannten „Brauchbarkeit" derartige Fragen abschneiden? Zu-
stimmung und Widerspruch könnten mit dem Verfasser ins klare kommen,
wenn er in einer Neubearbeitung seinen Stoff mit Hinzunahme der allge-
meinen Wörterbücher klar gruppierte, z. B. könnte er behandeln 1. Allgemeine
Wörterbücher, 2. Wörterbücher einzelner Zeiträume, 3. Wörterbücher einzelner
Dialekte, 4. Wörterbücher einzelner Eedeteile, 5. Wörterbücher unter einzelnen
Gesichtspunkten, etymologische, prosodische, synonymische usw., 6. Wörter-
bücher für einzelne Wissenschaften und Gegenstände, wo auch die Wörter-
bücher für Eigennamen ihren Platz finden würden. Dahinter würde erst
sein jetziger Teil I, als der spezielle nach dem allgemeinen, zu folgen haben.
Dafs für einzelne Abteilungen wenig oder vom kritischen Standpunkte des
Verfassers vielleicht nichts vorhanden sein würde, könnte nichts schaden.
Die Lücken wären ebenso lehrreich wie das Vorhandene. In jeder Abtt-ilung
wären am besten zuerst die allgemeinen Wörterbücher mit ihren Addendis,
dahinter die Einzelbeiträge aufzuführen. So würde der Umfang des Werkes
wenig, die Brauchbarkeit aufserordentlich vergröfsert.
Auch in Teil I vermag Referent die Gesichtspunkte der Auswahl nicht
zu erkennen. Unter Galenus fehlt sowohl der Novus Index in omnes Galeni
libros von Gratarolus, Basileae 1562, als der Index in Galeni libros von
Afsmann = Medic. Graec. opp. ed. Kühn vol. 20, Lipsiae lb33, beide bestimmt
an Stelle des absichtlich nicht abgedruckten Index des Brasavolus zu treten.
Jedenfalls mufste der Afsuianusche angeführt werden, da er in sehr vielen
Bibliotheken als einziger, also „brauchbarster" Index vorhanden sein dürfte.
Warum führt Verfasser von Foesius Oeconomia Hippocratis nur die Ausgabe
letzter Hand Frankf. 1588 an? Hält er die Ausgabe Genev. 1662, in welcher
Clericus den Foesius verbessert zu haben glaubte, für eine verschlechterte?
Nur bei zwei Indices nennt Verfasser den Anlafs der Entstehung, beide
sind S. 10 s. v. Galenus aufgeführt. Die erste Notiz zu „Antonius Mnsa
Brasavolus, Index refertissimus in omnes Galeni libros, Venetiis 1556, („nach
der vierten lat. Juntina angefertigt") ist unglaubwürdig, so lange nicht wider-
legt ist, dafs Br. 1555 gestorben, die dritte Juntina aber erst 1556 er-
schienen ist. Das Todesjahr, welches Verfasser im Jöcher hätte finden
können, wird durch Baruffäldi, Castellani und eine Inschrift bestätigt. Aufser-
dem sagt Castellani in seiner Vita Mantuae 1767, pag. 71. 72 ausdrücklich,
dafs die Heransgabe des Index dem Br. für die zweite Juutina 1550 ab-
gerungen sei. Verfasser kann seinen Zusatz nur aus dem Titel ,. . . Index
... in omnes Galeni libros Qui ex Juntarum quarta editione extant. Venet
1565' (nicht 1556!) abgeleitet haben. Es ist als ein Glück zu bezeichnen,
dafs er nicht aus dem entsprechenden Titel der fünften Juntina von
1577 einen analogen vertrauensvollen .^'chlufs gezogen hat.
Der Druck des Eepertoriums ist augenscheinlich nach ungeordneten und
unfertigen Notizzettelu erfolgt. Der Eeihenfolge Heroudas, Hierocles,
Hesiodns, Homerus, Hippocrates liegen nicht weniger als zwei Blattver-
setzungen zu Grunde. Eine starke Leistung ist ein aus Verwechslung zweier
Nicanderausgaben und zweier Philologen Joh. Gottl. Schneider und Otto
Schneider hervorgegangener Notizzettel Nicander ed. Otto Schneider, Lips.
1816, eine stärkere sein unverfälschter Abdruck im Repertorium. Referent
schliefst mit einem heiteren Zitat, dem auf S. 27 angeführten Autor Franz
zu Critopuli, dem ein Werk Emendationes in Meursii gloss. Gr. Barb.
Stendal 1787 zugeschrieben wird. Der Titel lautet in Wirklichkeit: Metrophanis
Critopuli Emendationes etc. ex autographo nunc primum ed. J. G. F. Frauzius.
Weifsensee bei Berlin. H. Krause.
602 Umschau nnd neue Nachrichten
Uinschsiu und neue Naeliricliten.
Baden. Das Ministerium der Justiz, des Kultus und des Unterrichts hat
nach vorheriger Umfrage am 8. Mai bestimmt, dafs einmal in jedem Jahr iu
einer der drei Ilochsciuilstädte sich die Vorstäude der drei llochschulbiblio-
theken und der beiden Abteilungen der Hof- und Landesbibliothek zusauimen-
ünden, um ilire Meinungen über wichtige Bibliotheksangelegenheiten aus-
zutauschen. Die erste derartige Zusammenkunft der Vorstände fand am
IS. Juli iu Heidelberg statt. Es wurde die Frage behandelt, die wesentlich
den Anstofs zu dieser Veranstaltung gegeben hatte: wie kann unnötigen
mehrmaligen Anschaffungen besonders teurer Werke vorgebeugt werden?
(Das Breviarium Grlmani z. B. ist auf 4 Staats- und 1 Vereinsbibliothek Badens
vorhanden.) Es wurde nun vereinbart: 1. Ueber jede Anschaffung zum Preise
von mindestens ItiO M. soll gegenseitige Mitteilung erfolgen. 2. Fällt das
Werk in ein Wissensgebiet, das mebreren Bibliotheken gemeinsam ist, so
sollen sich diese vorher darüber verständigen, welche Bibliothek die An-
schatfung übernimmt. Diese gemeinsamen Anschaflfungsgebiete wurden fest-
gelegt, wie sie sich jetzt aus der geschichtlich gewordenen oder satzungs-
mäfsig bestimmten Eigenart dieser Bibliotheken darstellen. Dabei ergab sich,
dal's allen vier Anstalten gemeinsam sind: Geographie, Statistik, Archaeo-
logie und historische Kunst; den drei Hochschulbibliotheken: nicht-technische
Mathematik und Naturwissenschaften; den beiden Universitätsbibliotheken und
der Hof- nnd Landesbibliothek: Deutsche Geschiebte. Ferner wurde be-
schlossen, eine Uebersicht der von den Bibliotheken zur Zeit gehaltenen
Zeitschriften herzustellen, indem iu das neue Berliner Zeitschriftenverzeichnis
die entsprechenden Besitzvermerke handschriftlich eingetragen werden. L.
Berlin. Die Generalverwaltung der Königlichen Bibliothek erhielt
folgende Zuschrift von Herrn Geh. Medizinalrat Professor Dr. Hirschberg:
„In meinem im Gericht niedergelegten Testament steht: (ich vermache)
6. sechszehntausend Mark und diejenigen meiner Bücher und
Druckschriften, die über Augenheilkunde und Optik handeln
(zu vergl. der gedruckte Katalog meiner BUchersammlung) der König-
lichen Bibliothek zu Berlin." Zur Erläuterung schreibe ich heute:
101)0 M. zum Transport und Aufstellung; 1.5 000 zum W^eiterbalten der
wichtigeren der bisher gehaltenen Archive und Zeitschriften, d. h.
mittelst der Zinsen dieses Kapitals. Die Spinden, in denen diese Bücher
aufgestellt sind und für die ich gegen 3u00 M. bezahlt habe, vermache
ich gleichfalls der Königlichen Bibliothek. — Es möge diese Sammlung
als Präsenzbibliothek für Ophthalmologie zusammenbleiben unter dem
Namen ,Prof. Hirschbergs augenärztliche Büchersammlung'.
Wir bringen diese hochherzige Bestimmung um so lieber zur allgemeinen
Kenntnis, als sie von weiser Voraussicht zeugt. Wertvolle Spezialsammlungen,
die öffentlichen Bibliotheken zufallen, werden nur zu leicht zum Torso, weil
die Mittel zur Fortführung fehlen. Dieser Gefahr ist hier durch die Stiftung
eines Vermehrungsfonds auf das Glücklichste vorgebeugt und das von Herrn
Geh.-K. Hirschberg gegebene rühmliche Beispiel sollte auch in dieser Be-
ziehung Nachahmung finden.
Die Musiksammlung der Königl. Bibliothek erfuhr eine erhebliche Be-
reicherung ihrer handschriftlichen Bestände durch die höchst dankenswerte
Schenkung des Wilhelm Taubertschen Nachlasses seitens der Kinder
des Komponisten. Tanbert war als Leiter der Hofkonzerte, als Begründer
der Sinfonieabende der Königl. Kapelle, als Oberkapellmeister der Oper und
als langjähriger Vorsitzender der musikalischen Sektion des Senats der Königl.
Akademie der Künste ein halbes Jahrhundert hindurch eine der mafsgebeudsten
Persönlichkeiten im Berliner Musikleben und hat sich als Komponist von
Opern (Macbeth, Cesario usw.), Schauspielmusiken (Medea, Sturm usw.),
Sinfonien, Kammermusik, Klaviersachen u. dgl, vor allem auch der viel-
Umschau und neue Nachrichten 603
gesungenen „Kinderiieder" einen Namen gemacht. Der Nachlafs umfafst etwa
150 grofse Kon Volute und Mappen und enthält hauptsächlich die Autographen
der gedruckten und ungedrnckten Kompositionen dieses fruchtbaren nnd fein-
sinnigen Meisters. — Eine Musikhandsclirift der Köuigl. Bibliothek, ein bisher
unbekanntes gröfseres Werk Mozarts enthaltend, dessen Autorschaft aber nicht
ganz sicher feststand, wurde, nachdem sich vor kurzem die Echtheit des
Werkes unzweifelhaft erwiesen hatte, durch den Vorsteher der Abteilung Prof.
Dr. Kopfermann erstmalig herausgegeben als „7. Violinkonzert von W. A.
Mozart", Leipzig, Breitkopf & Härtel 19.U7.
Eine Bibliothek von etwa 5000 Bänden, vollständig gebunden und kata-
logisiert, ist kürzlich aus Berlin an die deutsche Medizin schule in
Shanghai abgegangen. Sie ist ein neues Zeugnis für die Opferwilligkeit
des deutschen Verlags, in diesem Falle besonders der medizinischen Verleger,
die auf eine Anregung aus dem preufsischen Kultusministerium fast ausnahms-
los ihren Verlag, viele sogar gebunden, für diesen Zweck zur Verfügung ge-
stellt haben. Der Ladenpreis der geschenkten Bücher dürfte 50 000 M. weit
überschreiten. Zentralstelle war Hof buchhändler Sigismund, die Katalogisierung
leitete Bibliothekar Dr. Lecke.
Hamburg. Der Bericht der Hamburger Stadtbibliothek für 1906 (s. u.
S._ 607) hat eine Anzahl wichtigerer Erwerbungen zu verzeichnen. Ueber die
Bibliothek von H. Meyer-Florenz und den Beitritt zum Papyruskartell ist hier
schon berichtet worden (s. o. S. 273) In das Berichtsjahr fällt ferner die
endgültige Erwerbung der Bücherei des verstorbenen Rechtsanwalts Dr. H.
B. Levy, die nur dadurch möglich wurde, dafs der gröfste Teil der geforderten
18000 M. durch private Zuwendungen aufgebracht wurde (vgl Zbl. 1906.
S. 134). Die Levysche Sammlung zählt 1020 Druckwerke und 174 Manuskripte,
die bis ins 13. Jahrh. zurückreichen, z. T. in bemerkenswert schonen Ein-
bänden, auch einigen silbernen, und erstreckt sich über fast alle Gebiete des
jüdischen Schrifttums. Unter den Drucken befindet sich eine gröfsere Zahl
kostbarer Inkunabeln. — Die Katalogisierung der Handschriften hat be-
friedigende Fortschritte gemacht. Für den zweiten Band des Handschriften-
verzeichnisses (Orientalische mit Ausschlufs der hebräischen) ist das Manuskript
abgeschlossen, auch das Manuskript für den ersten Teil der historischen Hand-
schriften ist weit gefördert. Die Arbeiten an der Ausgabe des Avignonesischen
Formelbuchs (s.o. S. 82) gestalteten sich umfassender, als vermutet werden
konnte, der Druck des Textes der Suppliken ist aber im Gange. Auf Ver-
anlassung der Bibliothekskommission ist die Bibliothek weiter an die Aufgabe
herangetreten, eine Bismarcksammlung zu schaffen, die alles Erreichbare an
Drucken, bildlichen Darstellungen und — falls möglich — Handschriften ver-
einigen soll. Endlich darf nicht unerwähnt bleiben, dafs die Hambiirtjcr Stadt-
bibliothek zu den wenigen Anstalten zählt, für die die Rabattkämpfe der
letzten Jahre von Vorteil gewesen sind; sie erhielt bisher für Novitäten und
Fortsetzungen 5 "/o, für Zeitschriften keinen Rabatt und erhält seit 1. Jan.
1907 für Novitäten, Fortsetzungen und Zeitschriften, die nicht öfter als vier-
mal jährlich erscheinen, T'o"/.,. Die bedeutungsvolle Neuordnung der Be-
amtengehälter fällt nicht mehr in das Berichtsjahr, wir haben (o. S. 273) be-
reits ausführliche Mitteilung darüber gebracht.
Ingolstadt. Bei der Neuordnung der Bibliothek des historischen Vereins
zu Ingolstadt fanden sich Reste einer Miuiaturenhaudschrift der Karolingerzeit.
Es sind vier Doppelblätter einer Evangelienhandschrift, von der die Müuchener
Hof- und Staatsbibliothek bereits 52 Blätter besitzt. Die Ingolstädter Blätter
hatten als Akteueinband gedient und sind stark beschnitten.
Schwerin. Zwischen der Grofsherzoglichen Regierungsbibliothek in
Schwerin und der Universitätsbibliothek in Rostock ist ein regelmäfsiger Leih-
verkehr eingerichtet worden. ^__
604 Umschan und neue Nachrichten
Trier. Die Stadtbibliothek in Trier gab ein Verzeichnis ihrer Neu-
erwerbungen heraus (s u. S. tiOs), das die Benutzung der Anstalt für weitere
Kreise erleichtern und dadurch erhöhen soll. Dabei ist .Neuerwerbungen" in
sehr weitem Sinne gefalst, so dafs nicht nur die Schenkung F. X. Kraus (1901)
sondern auch die Schenkungen Kevcrchou (IMm un<l 1872) noch darunter be-
grillVn sind. Das Verzeichnis berücksichtigt überwiegend die neueren He-
stäude, das Jahr 1850 bezeichnet die obere (ireuze, bis zu der gelegentlich
zurückgegriffen wird. Es weist 18 reale Hauptabteilungen auf und ist mit
einem Schlagwortregister verschen. Das Titelbild zeigt den geschmackvoll
ausgestatteten Lesesaal.
Wiesbaden. Den wissenschaftlichen Beamten der Landesbibliothek
wurde der AVohnnngsgeldzuschufs mit Rückwirkung vom I . April d. J. auf
900 M. erhöht. Bei der Festsetzung des Ruhegehalts kommt dieser Betrag
voll zur Anrechnung. Das ist ein nicht unerheblicher Fortschritt gegenüber
den Dienstbezügen der Beamten der preufsischeu Staatsbibliotheken, bei denen
nur der Durchschnitt aus dem Wohnuugsgeldzuschufs der verschiedenen Orts-
klassen für die rensionsberechnung augesetzt wird und aufserdem die Klasse
A (9uu M.), deren Wohnungsgeldzuschufs über die Hälfte der Bibliothekare
bezieht (Berlin KB. und ÜB., Breslau ÜB.) bei der Feststellung des Durch-
schnitts nicht eingestellt wird.
Belgien. Das Bulletin der neu gegründeten Vereinigung der bel-
gischen Bibliothekare und Archivare (s. o. S. ISit) wird nicht nur, wie
oben berichtet, als Anhang zur Revue der belgischen Bibliotheken und Archive,
sondern auch selbständig ausgegeben. Die zweite Nummer gibt Mitteilungen
über mehrere wichtige Sitzungen und Beschlüsse des Vereins. Herr Stainier be-
antragte in der Sitzung der Bibliothekssektion vom 24. Februar die Her-
stellung eines „Guide dans les bibliotheqnes de Belgique" (le Baedeker des
bibliotheques de Belgique, wie das zu schaffende Handbuch auch genannt
wurde) und wurde dabei u. a. von Herrn Grojean unterstützt, während Herr
Tourneur zusammen mit Herrn Bayot die Ausarbeitung des Plans für ein
„Annuaire des bibliotheques beiges' in Aussicht stellte. Die Versammlung
beschlüfs mit 23 gegen -1 Stimmen die Herstellung eines „Vade-mecum" der
belgischen Bibliotheken und die Wahl einer Kommission für die weitere
i'ördcrung des Plans. Die Debatte war anscheinend etwas erregt geworden,
was die Herren Stainier und Grojean veranlafste, dieser Kommission nicht
beizutreten. In derselben Sitzung befürwortete C. Defrecheux die Neu-
bearbeituDg des Gesamtkatalogs der laufenden Zeitschriften der belgischen
Bibliotheken. Die Beschlufsfassuug darüber ist noch nicht erfolgt, doch darf
auch dieser Plan als aussichtsvoll bezeichnet werden, da die Staatsverwaltung
ihre Hilfe dazu umsoweniger versagen wird, weil der Katalog Gossarts von
1S8I bereits aus Staatsmitteln erstellt wurde. — Aus der Herbstsitzung liegt
z. Z. nur der ßeschluls vor, für das J. 1910 zu einer internationalen Ver-
sammlung der Archivare und Bibliothekare einzuladen.
England. Das Britische Museum in London hat den grofsen Lesesaal
nach Beendigung der Herstellungsarbeiten am 1. November wieder geöffnet.
Die Kuppel ist jetzt ganz in Elfenbeinweifs gestrichen, mit in Gold abgesetzten
Rippen, wodurch erheblich Licht gewonnen wurde. Auch die Heizungs- und
Lüftungsanlagen sind gereinigt und ausgebessert worden. Die Handbibliothek
ist einer gründlichen Durchsicht unterzogen worden, es sind zahlreiche ver-
altete Werke ausgeschieden und neue eingestellt worden. Eine grofse Ver-
besserung ist ferner, dafs die Galerien des Saals, die früher beliebige Teile
der Bibliothek bildeten, jetzt mit Büchern besetzt sind, die die Nachschlage-
bibliothek ergänzen. Sie sind zwar nur durch die Beamten zugänglich, aber
sehr schnell und auch in den Nachmittagstunden , in denen der sonstige Be-
Umschau und neue Nachrichten 605
stelldienst ruht. Es wird beabsichtigt, den vollständigen Katalog der unten und
auf den Galerien aufgestellten Bücher in einem Alphabet zu drucken. Be-
zeichnend ist es, dafs aus dem Kreise der Benutzer, denen der Zutritt zu den
während der Hersteliungsarbeiten eingerichteten Käumen frei stand, Stimmen
sich hören lassen, dafs in den kleinereu Ränmen und bei der beschränkten
Benutzerzahl die verlangten Bücher weit schneller ausgehändigt worden seien.
In der „Academy" wird infolgedessen die Frage angeregt, ob niclüt die Ver-
abfolgUDg solcher Bücher, die in London anderweit zu haben sind, ein-
geschränkt werden könnte. — Gleichzeitig mit der Wiedererölfnung des Lese-
saals ist von König Eduard der Grundstein zu dem neuen Nordflügel des
Museums gelegt worden.
Italien. Zwischen der Stadt Turin einerseits und den Ministerien der
Finanzen, des Kriegs, des Unterrichts und der Schatzverwaltung ist ein Ver-
trag über den Austausch einer Reihe von Grundstücken abgeschlossen worden,
durch den auch die Beschaffung neuer Räume für die National- und Uni-
versitätsbibliothek ermöglicht wird. Die Stadt hat sich verpflichtet die Räume
des jetzigen Palazzo del Debito pubblico in der via Bogino für die Zwecke
der Bibliothek umzubauen. Es soll dabei eine feuersichere Repositur von
rund 10 oiiu Meter Bücherbrettlänge gestellt werden. Die Unterrichtsverwaltung
zahlt als Gegenleistung ihrerseits für die „sistemazione" der Bibliothek in vier
Jahresraten bis zu 5ü0 000 Lire. Die Bauleitung übernimmt die Stadt auf
Grund eines Planes, der vom Unterrichtsministerium entworfen wird und vom
Ministerium der öffentlichen Arbeiten zu begutachten ist. Die Stadt soll den
Bau in drei Jahren vom Empfange der endgültigen Pläne ab ausführen.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bil)liotlieks- und Buchwesen.')
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
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606 Neue Bücher und Aufsätze zum Bibllotheks- und Buchwesen
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Zürich: Zürcher & Furrer 19ii7. IV, 55 S.
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duchovnoj akademii v tecfuie l!i02 — 1904 gg. Sanktpeterburg [i9i7]:
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Archivio paleografico italiano diretto da Ernesto Monaci. Fase. 26. 27. Roma:
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II, S3 S. 1 Rub., geb. 2 Rub. (Praktischer Lehrkursus d. alten russ.
Kurzschrift = Lesen v. Handschriften d. 15. — 17. Jbs.)
Bibliorum SS. Graecorum Codex Vaticanus 1209 (Cod. B) denuo phototypice
expressus iussu et cura praesidum Bybliothecae Vaticanae. Pars prima:
Testamentum Vetus. Tom. III. (pagg. 945 - 1231). Mediolani: U. Hoepli
1907. 2". 150 L. = Codices e Vaticanis selecti Vol. IV.
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Pergamenthandschriften. Zeitschr. f Bücherfr. II. 19ii7/08. S.329— 3.S5, 1 Taf.
Das Breviarium Grimani in der Bibliothek von San Marco in Venedig.
Vollständige photographische Reproduction hrsg. durch Scato de Vries
u. S. Morpurgo. Lief. 8. 9. Leipzig: K. W. Hiersemann I9U7. 131 u.
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Kommentar zu Ad. Lelimanns iviilturgeschichtl. Bildertafeln. 1. IMittel-
alterliche Handschriften. 2. Erfindung der Bachdruckerkunst. Leipzig:
F. E. Wachsmuth 1907. (iO S. 0,80 M.
Katalog einer Autographeu- Sammlung, bestehend aus wertvollen Musik-
Manuskripten a d. Nachlässen von Julius Stockhausen und Wilhelm
Taubert und des Musik Verlegers Maurice Schlesinger, Paris (I79S — 1871),
sowie ans Autographen von Dichtern, Schriftstellern, Schauspielern, . . .
Versteigerung am 4. u. 5. Nov. 1907 bei Leo Liepmannssohn . . . Berlin:
1907 120, 483 S.
Kemmerich, Max. Eine deutsche Kaiserikonographie. Allgemeine Zeitung
1907. Beil. Nr 196 v. 6. Nov.
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Historical Mauuscripts Commission. Report on Mauuscripts in various col-
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Dean and Chapter of Exeter; Earl of Leicester; Sir William Clayton,
Bart.; Major Moncy-Kyrie: F. H. T. Jervoise, Esq.; Glemham Hall; Cor-
porations of SalLsburj-, Oxford and Aldeburgh. Dublin: Station. Off. 1907.
4l:< S. 1 Sh. 9 d.
Schmidt, Joseph. Zur Geschichte der griechischen Kurzschrift im 12. Jahr-
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Seelengärtlein. Hortulus animae. Cod. bibl. pal. Vindob. 27(i6. Photome-
chau. Nachbildungen der K. K. Hof- u. Staatsdruckerei in Wien. Hrsg.
unter der Leitung u. m. kunstgeschichtl. Erläuterungen von Friedr. Dorn-
höffer. Lief. 2 u. 3. Frankfurt a. M.: Jos. Baer 19ü7. Je 92 S. m. färb.
Abb. 2", je 6u M.. Leder-Mappen je 30 M.
Sud ho ff, Karl Tradifion und Natur'beobachtnng in den Illustrationen medi-
ziuischer Handschriften u. Frühdrucke vornehmlich des 15 Jahrhunderts.
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VIII, 92 S. 12 M =. Studien z. Geschichte d, Medizin H. 1.
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Kürzung. München: C. H. Beck 1907. IX, 295 S , I Portr. 15 M. = Quellen
u. Untersuchungen zur latein. Philologie d Mittelalters Bd 2.
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Ludwig bis zu Philipp von Valois und ihr Verhältnis zur Malerei in
Nordwesteiiropa Leipzig: Quelle n. Meyer 19i)7. XII, 244 S., 50 Taf. IHM.
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Frank Würzburg. Nr -11: Varia. 2317 Nrn.
Frensdorff, Berlin. Nr 39: Varia. 9o5 Nrn. — Nr 40: Billige Bücher aus
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Friedländer & Sohn Berlin. Nr 465: Entomologie I: Scripta miscellanea.
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Georg & Co Basel. Nr 98: Botanik. 7(i0 Nrn.
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Harrassowitz Leipzig. Nr.HdS: Hebraica und Judaica. Das Alte Testament,
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618 Autiqnariatskataloge — Personalu aclirichten — Berichtigung
Hiersemann Leipzig. Nr 340: Kunstgeschichte. 1261 Nrn.
Iluber Salzburg. Nr 38: Kathol. Theologie. Philcsophie. 1086 Nrn.
Jiir^^ensen & Becker Hamburg. Nr 24: Varia. 3022 Nrn.
Kell riauen. Nr 14: Varia. S43 Nrn. — Nr 15: Varia. 640 Nrn. — Nr 16:
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Kerler Lim. Nr;-i62: Geodaesie. 191 Nrn. — Nr 363: Meteorologie. 308 Nrn.
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Weg Leipzig. Nr 1()8: Bibliotheca botanica (Bibliotheken Prof. Dr. E. Pfitzer
u. Dr. (). KuQtze) 9ii76 Nrn.
Westphalen Flensburg. Nr 57: Theologie. Philosophie n. Pädagogik. 18 SS.
V. Zahn & Jaensch Dresden. Nr "203: Kultur- u. Sittengeschichte. 3265 Nrn.
Ziegert Frankfurt a. M. Nr 10: Kupferstiche, Radierungen etc. 1661 Nr .
Zipperer München. Nr 45 b: Deutsche Sprache u. Literatur (Bibliothek Prc '
L. Pfröpffer). 65 b4 Nrn.
BttcheraiiktiOTi.
Amsterdam, 9.— 13. Dez. Grofse Bücherversreigerung (^OiiOO Bde) aus den
Bibliotheken Schötfer, Boreel, Du Hois. Bei Frederik Muller & Co. 2250 Nrn.
Personaln.aclirichten.
Berlin KB, Dem Bibliothekar Prof. Dr. Otto Hamann wurde der Rote
Adlerorden 4 Klasse verliehen. — Dem Bibliothekar am Orientalischen Seminar
Prof. Dr. Julius Lippert wurde der Rote Adlerorden 4. Klasse verliehen.
Bonn ÜB. Dem bisherigen Direktor Geh. Reg. -Rat Prof. Dr. Josef
Staender wurde der Kroneuorden 3. Klasse verliehen.
Dortmund. Wilhelm-Auguste-Victoria-Bücherei. Als Volontär trat ein
Dr. phil. Ernst Pein, geb. 21. Febr. 1880, Rathenow.
Frankfurt a. .M. Rothschildsche B. Der Assistent Dr. Hugo Caspari
wurde zum Bibliothekar bei den Elberfelder Farbenfabriken vorm. Friedr.
Bayer n. Co. in Leverkusen bei Cölu ernannt.
Mainz StB. Der Vorstand OBibl. Prof. Dr. Wilhelm Velke trat am
1. November in den Ruhestand.
Bericlitiguug.
Auf S. 534 sind Z. 2 v. o, die Worte: „im Buchhandel" zu streichen.
Verlag von Otto Harrassowitz, Leipzig. — Druck von Ehrhardt Karras, Halle.
z
671
Z43
Jg. 24
Zentralblatt für Bibliotheks-
wesen
PLEASE DO NOT REMOVE
CARDS OR SLIPS FROM THIS POCKET
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