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Das Strafbare liegt hier weniger in der Aneignung über— haupt, als vielmehr in dem Umſtande, daß der junge Fiſcher die zur Jagd gehörigen Vögel behalten hat, ohne ſeinen Fund dem zuſtändigen Jagdberechtigten abzuliefern oder wenigſtens anzuzeigen. Warum auch der Vater geſtraft wurde, iſt uns ohne nähere Kenntniß des Urtheiles nicht erfindlich. Jedenfalls aber zeigt der vorliegende Fall in ſehr draſtiſcher Weiſe, von welchen Bagatellſachen zuweilen die Thätigkeit der Gerichte und der Apparat der gerichtlichen Verhandlung in Bewegung geſetzt wird. Nachdem dieß einmal geſchehen, mußte das Gericht auch zu Recht erkennen und es iſt möglich, daß nach dem formalen Rechte keine andere Löſung erfolgen konnte, als die Verurtheilung; aber eine andere Frage iſt, ob die Anzeige und Verfolgung nothwendig, ob ſie lohnend und glücklich war, mit andern Worten, ob der an den Tag gelegte Eifer zu der Geringfügigkeit der Sache in einem richtigen Verhältniſſe ſtand, und darüber glauben wir, dürften ſelbſt in jagdfreundlichen Kreiſen die Anſichten verſchieden ſein. Herrn W. Vor Allem herzlichen Dank für fortdauernde bewährte Unterſtützung. Die Frage des Fiſcherei-Unterrichtes bildet den Gegenſtand unſeres beſonderen Augenmerkes und haben wir hiefür bereits einiges Material in Händen, wozu uns Ihre jüngſte Zuſendung ganz erwünſcht kommt. Sie werden dieſelbe in der erſten Nummer des nächſten Jahrganges verwerthet finden. Herrn Pfarrer J. in Windsheim. Der Ihnen beſtimmte Brief iſt aus Verſehen des Abſenders liegen geblieben und wurde heute von uns an Ihre geehrte Adreſſe befördert. Herrn S. in Bahriſchzell. Leider find wir nicht in der Lage, Ihre geſchätzte Anfrage in erwünſchter Weiſe beantworten zu könuen. In Oberbayern exiſtirt nämlich kein Fond zur Prämiirung für den Otterfang und auch für die jüngſte Subvention des Landrathes iſt die Verwendung in anderer Richtung vorgezeichnet. Wir werden indeß Ihre waidmänniſche That beſonders in unſerem Blatte erwähnen. Herrn F. in Grünhard. Geebrte Zuſchrift vom 15. d. Mts. noch vor Schluß des Blattes erhalten und werden wir dem darin geſtellten Antrage mit Vergnügen entſprechen. Berichtigung. In Nr. 11 der Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung: Seite 99, Zeile 8 von oben lies: 40,000 bis 60,000 „Stück“ ſtatt „Mark“, „ 102, „ 8, „ „ X „Jundgſiſche“ ſtatt „Zugfiſche“. Inserate. Tiſcherei-erpachtung. Der gefertigte königliche Hofſtab verpachtet im Submiſſionswege die Fiſcherei in den inneren Kanälen des königlichen Hofgartens zu Schleißheim vom 1. Januar 1880 an auf 6 Jahre und ſind fragliche Angebote verſchloſſen bis incluſ. 28. l. Mts. hierorts einzureichen. Auf mündliche oder ſchriftliche Anfragen wird Auskunft auf dem königlichen Stabsbureau ertheilt, woſelbſt auch die Pachtbedingungen zur Einſicht bereit liegen. München, den 4. Dezember 1879. Königlicher Oberſthofmarſchall⸗Stab. Preistarif dev Kaiſerl. Fiſchzuchk⸗Knſtalt b. Büningen, Stat. St. Ludwig, Ober⸗Elsass. 1. Angebrütete Eier von Seeforellen und Huchen oder Donaulachſen zu M 6.— das Tauſend. 2. Angebrütete Eier von Forellen, Rheinlachſen, Rittern oder Saiblingen und Lachsbaſtarden zu 1 5.— das Tauſend. 3. Angebrütete Eier von Aeſchen zu AM 3.— das Tauſend. 4. Angebrütete Eier von Blau- und Sandfelchen zu & 10.— die Zehntauſend. Vorſtehende Preiſe gelten nur für Deutſche Beſteller. Verpackung nach bewährter neueſter Methode unter billigſter Berechnung. Beſtellungen möglichſt bald erwünſcht. Der Direktor: Haack. FgBaur die Redaktion verantwortlich: M. Eiſenberger in Tölz. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in Münden. ayeriſche Aiſcherei⸗Zeitung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Nr. 1. München, 22. Januar 1880. V. Jahrg. Die „Vayeriſche Siſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poftanftalten entgegen genommen. — Inſerale werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. Berichte aus Niederbayern. — II. Ueber Anlegung von Fiſchpäſſen. — III. Zur inter⸗ nationalen Fiſcherei-Ausſtellung. — IV. Der Transport lebender Fiſche auf Eiſenbahnen. — V. Die neue Fach-Preſſe in Oeſterreich. — VI. Bayeriſcher Fiſcherei-Verein. — VII. Kleinere Mittheilungen. — VIII. Fiſcherei-Monats-Kalender. — IX. Correſpondenz. — Druckfehler— Berichtigung. Mori Ni . I. Berichte aus Niederbayern. . Am 5. Dezember 1879 fand zu Landshut unter dem Vorſitze des I. Vor— ſtandes, kgl. Regierungs-Präſidenten Herrn von Lipowsky, eine Vereins-Verſamm— lung des Kreis-Fiſchereiꝙ-Vereines von Niederbayern ſtatt, zu welcher ſich auch viele Herren Landräthe einfanden. Leider verhinderte der außergewöhnliche Schneefall die Betheiligung der auswärtigen Vereine, welche das Eintreffen Delegirter bereits angezeigt hatten. Der I. Herr Vorſtand begrüßte die Verſammlung, der beſonderen Freude über die ehrende und zahlreiche Betheiligung der Herren Landräthe Ausdruck gebend. Der hohe Herr Redner betonte insbeſondere, daß der Kreis-Fiſcherei-Verein für Niederbayern durch die rege Antheilnahme der Kreisvertretung an den Intereſſen der Fiſcherei die angenehme Ueberzeugung gewinnen kann, daß ſeine Beſtrebungen, wenn auch der Natur der Sache nach mit Schwierigkeiten kämpfend, auch in weiteren Kreiſen anerkannt werden. Der Kreis-Fiſcherei-Verein ſei dem niederbayeriſchen Landrathe um ſo mehr zu Dank ver— bunden, als derſelbe auch in materieller Weiſe für die Förderung des Fiſchereiweſens dadurch eingetreten ſei, daß durch Beſchluß des Landrathes der Reſtbetrag von 80 Mark für Prämien für Erlegung von Fiſchottern dem Kreis-Fiſcherei-Verein zur weiteren Ver— fügung zugewieſen wurde. Anlangend die Vereinsverhältniſſe und die Vereinswirkſamkeit ſei zu konſtatiren, daß in dem Mitgliederſtande des Kreis-Fiſcherei-Vereines in dieſem Sommer keine weſent— liche Veränderung eingetreten, doch ſei erwähnenswerth, daß ſich zu den 10 bereits beſtehenden Zweigvereinen ein elfter Verein für den Bezirk Mitterfels konſtituirt hat, welcher ſich den Schutz der Fiſchwaſſer und die Wiederbevölkerung derſelben durch Ein— ſetzung paſſender Fiſchgattungen zur Aufgabe gemacht habe. Bezüglich der vom Kreis-Fiſcherei-Verein behandelten Angelegenheiten könne die erfreuliche Mittheilung gemacht werden, daß alle, theils vom Kreis-Verein ſelbſt an— geregten, theils demſelben zur Begutachtung vorgelegten Angelegenheiten, als: Pacht— bedingungen für ärarialiſche Fiſchwaſſer, Interpretation des § 6 der oberpolizeilichen Vorſchriften über Fiſch- und Krebsfang, Erlaß einer Perlbach- und Perlfiſcherei-Ord— nung, Entnahme und Abfuhr von Eis aus öffentlichen Flüſſen ꝛc. ꝛc. durch Minifterial- und Regierungs-Erlaſſe eine die Fiſcherei-Intereſſen fördernde Erledigung gefunden haben. In neueſter Zeit beſchäftigte ſich der Ausſchuß mit den Berathungen eines von der kgl. Kreisſtelle abverlangten Gutachtens über die Reviſion der oberpolizeilichen Vor— ſchriften über Fiſch- und Krebsfang vom 27. Juli 1872 und wurde dieſes umfaſſende und eingehend motivirte Elaborat der kgl. Regierung bereits unterbreitet. Die im heurigen Jahre ſo plötzlich und verheerend aufgetretene Krankheit der Krebſe, Krebspeſt genannt, welche mit Ausnahme der Vils und ihren Zuflüſſen in faſt allen niederbayeriſchen Bächen beobachtet wurde, war mehrmals Gegenſtand eingehender Erörterungen. Ebenſo hat der Ausſchuß Veranlaſſung genommen, auf Grund eines Artikels in Nr. 10 der „Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung“ zur Beſchickung der II. inter: nationalen Fiſcherei-Ausſtellung aufzufordern und hat geeignete Einladungsſchreiben an die Fiſcherei-Vereine, Fiſcherei-Innungen und einige Stadtmagiſtrate ergehen laſſen. Als eine ſehr erfreuliche Thatſache müſſe es begrüßt werden, daß auch das Kreis— Comité des landwirthſchaftlichen Vereines für Niederbayern der Hebung des Fiſcherei— weſens ſeine volle Aufmerkſamkeit und Bedachtnahme zugewendet hat, indem es bei Gelegenheit des Kreisfeſtes in Deggendorf für verdienſtvolle Leiſtungen in der Fiſcherei Prämien verlieh und zwar: Je eine broncene Vereinsdenkmünze an die Strauß'ſche Fiſchzuchtanſtalt in Simbach am Inn, die Vereinsfiſchzucht-Anſtalt in Straubing und die Scheibel— huber'ſche Fiſch-Zucht- und Maſt-Anſtalt in Malching; dann je ein Ehrendiplom an die Herren: kgl. quiesc. Rentbeamten Lory in Paſſau und kgl. Landgerichtsrath Klingseiſen in Deggendorf. Die Thätigkeit der Fiſcherei-Vereine erſtreckt ſich fortgeſetzt auf den Schutz der Fiſchwaſſer und auf allmälige Wiederbevölkerung derſelben durch künſtliche Aufzucht von Fiſch-Setzlingen (Forellen, Saiblingen, Huchen). Wenn auch einzelne der neu— 3 4 errichteten künſtlichen Fiſchzucht-Anſtalten bisher mit manchfachen und bitteren Erfahr— ungen zu kämpfen hatten, ſo muß doch anerkannt werden, daß ſich dieſelben in der Erreichung der vorgeſteckten Ziele nicht beirren laſſen. Außer den ſchon längere Zeit beſtehenden Anſtalten zu Simbach und Malching iſt es die Vereinsfiſchzucht— Anſtalt in Straubing, welche ſich der günſtigſten praktiſchen Erfolge zu erfreuen hat. Auch der Fiſcherei-Verein Wolfſtein berichtet über den befriedigenden Fortgang ſeiner drei Brut-Anſtalten und glaubt die im heurigen Jahre günſtigen Reſultate dem Umſtande zuſchreiben zu müſſen, daß die Brutanlagen mit demſelben Bachwaſſer geſpeiſt werden, in welches ſpäter die junge Brut eingeſetzt wird. Während im nordöſtlichen Theile des Kreiſes (bayer. Wald) und ebenſo im ſüd— öſtlichen Winkel (Simbach) in Folge der vorhandenen Quellenbäche mit ihrem friſchen und klaren Waſſer vorzugsweiſe der Aufzucht der Edelfiſche die beſondere Auf— merkſamkeit zugewendet wird, macht ſich in den von den Bachthälern der Rott, Vils, Bina, Laber ꝛc. durchzogenen Bezirken, in welchen die Bedingungen für die Edelfiſch— zucht nicht gegeben ſind, zur Zeit ein rühriges Streben für Karpfen-Zucht und Maſtung geltend. Von mehreren Vereinen und Privaten ſind bereits Fiſchteiche erworben und zur Erreichung möglichſt guter Reſultate adaptirt worden und an den Kreis-Fiſcherei-Verein find ſchon zu öfteren Malen Geſuche um Erläuterungen hinſichtlich der für Karpfen— zucht nothwendigen Bedingungen eingelangt. Der Ausſchuß hat dieſen einzelnen An— ſuchen in geeigneter Weiſe entſprochen und hat für die ſpeciellen Anfragen die den lokalen Verhältniſſen anpaſſenden Direktiven gegeben. Das ſich entwickelnde Vorgehen auf dem Gebiete der Teichwirthſchaft und ſpeciell der Karpfenzucht hat Veranlaſſung gegeben, dieſes Kapitel der Fiſchzucht zum Gegenſtande eines Vortrages in der heutigen Vereins-Verſammlung zu beſtimmen und hatte der II. Herr Vorſtand, kgl. Regierungs— Aſſeſſor Müller, die Güte die Abhaltung eines ſolchen Vortrages zu übernehmen. Auf Einladung des Herrn Vorſitzenden erſtattete kal. Regierungs-Aſſeſſor Herr Müller auf Grund ſeiner Beobachtungen und Erfahrungen, welche er während ſeiner früheren Amtsthätigkeit in der Oberpfalz gemacht hat, eingehenden Vortrag über die Teich— fiſchzucht im oberpfälziſchen Kreiſe, wo dieſelbe in Folge der dortigen Verhältniſſe nicht nur angezeigt iſt, ſondern auch ſeit Jahren ſchon vielfach betrieben wird. — Nach geeigneter Einleitung bot Herr Redner in großen Umriſſen einen geſchichtlichen Ueberblick über die Teich wirthſchaft, beſprach dann die Bedingungen derſelben und ver— breitete ſich in eingehender Weiſe über die Anlage, die Anforderungen und die Behandlung der zur Karpfen-Zucht und Maſtung zu benützenden Weiher. Bei rationellem Betriebe der (Karpfen-) Teichwirthſchaft ſeien immer drei Weiher, nämlich der Schlagweiher, der Setzlings- oder Brütlweiher und der Maſtweiher nothwendig und nur bei dieſer Bedingung können lohnende Erfolge erwartet werden. Herr Redner unterzog ſodann die Behandlung und Auffütterung der Fiſche von der Zucht— periode bis zur marktfähigen Waare näherer Erörterung und beſprach die vielſeitigen Gefahren, welchen die Teichwirthſchaft durch Elementar-Ereigniſſe, Nachläſſigkeit, Bosheit, Frevel ꝛc. ꝛc. ausgeſetzt iſt. Schließlich folgten noch ſpecielle Bemerkungen über die Rentabilität der Karpfenzucht im geſchloſſenen Waſſer, welche unter gewiſſen Verhältniſſen eine lohnende zu nennen ſei. 4 Dieſer von tiefer Sachkenntniß zeugende Vortrag verfehlte nicht das regite In— tereſſe für dieſen Zweig der Fiſchzucht wachzurufen und hat ſich der II. Herr Vorſtand den allſeitigſten Dank der Verſammlung erworben. Der J. Herr Vorſtand brachte dieſen Dank in geeigneter Weiſe zum Ausdrucke und fügte demſelben den Wunſch an, Herr Redner möge den Inhalt dieſes intereſſanten Vortrages dem Kreis-Fiſcherei-Verein im Manuſcripte zur weiteren Benützung und Verbreitung zur Verfügung ſtellen. Zum Schluſſe nahm Herr Landraths-Präſident Harlander von Straubing das Wort, um im Namen der Herren Ländräthe den Beſtrebungen und Erfolgen des Kreis— Fiſcherei-Vereines, ſowie der niederbayeriſchen Fiſcherei-Vereine die Anerkennung auszu— ſprechen und dieſe Vereine der Fortdauer der Antheilnahme des Landrathes zu verſichern. II. Weber Anlegung von Jiſchpäſſen. Nach einem Berichte des Profeſſors §. Y. Baird, Fiſcherei-Commiſſär der Vereinigten Staaten von Nordamerika. H. Der erſte und wichtigſte Grundſatz, von welchem ein Erfolg für die Fiſchzucht bedingt wird, iſt der, den Fiſchen die Möglichkeit zu verſchaffen, nach ihren natürlichen Laichſtellen, den Urſprungsbächen der Ströme zu gelangen. Hievon durch unüberſteigliche Wehre oder andere Hinderniſſe, welche quer über die Flüſſe angebracht ſind, abgehalten, werden dieſelben abnehmen, und allmälig ober- wie unterhalb ſolcher Hinderniſſe ver— ſchwinden. Für die Fiſche iſt es ebenſo natürlich, den Strom hinaufzugehen, um ihren Laich abzulegen, wie für die Vögel, den Gipfel eines Baumes aufzuſuchen, um dort zu niſten. Mit dieſer auf genaue Beobachtungen begründeten Thatſache wird die Wichtigkeit der Herſtellung ſolcher Wehre, welche den Fiſchen das Aufſteigen in die Flüſſe geſtatten, einleuchtend. Ein Fiſchpaß iſt nur eine künſtliche Nachahmung der Mittel, durch welche die Fiſche bei ihren jährlichen Wanderungen Stromſchnellen überwinden. Wenn ſie bei ihrem Aufwärtsgehen den Fuß eines Waſſerfalles erreichen; bleiben ſie hier eine Weile, dann ſchießen ſie eine kleine Strecke aufwärts und bleiben wieder hinter einem Fels— ſtücke, wo ſie Kraft ſammeln, einen weiteren Sprung zu machen, und fahren in dieſer Weiſe fort, bis der Waſſerfall überſtiegen iſt. Zur Conſtruktion eines Fiſchpaſſes benütze man ein Planken-Gehäuſe, lang genug, um den Boden des Wehres in einem Winkel von 450 zu erreichen, befeſtige dasſelbe ſo, daß das eine Ende am Wehrrücken, das andere in Mitte des tiefen Waſſers unter dem Wehre angebracht iſt. Angenommen, dieſes Gehäuſe wäre 16 Fuß lang, 4 Fuß breit und 2 Fuß hoch; ſo werden auf den Innenſeiten desſelben Querplanken — auch Sparren genannt —, ungefähr 3 Fuß von einander entfernt, befeſtigt. Jeder Sparren it circa 1 Fuß hoch und erſtreckt ſich auf ½ der ganzen Breite nach der Quere. Wenn man den erſten Sparren an der rechten Seite des Gehäuſes und zwar im rechten Winkel mit der Seitenwand, den nächſten dagegen von der linken Seite her, jedoch 3 Fuß oberhalb und eirca 30 Zoll ſchräg querüber anbringt, und jo abwechſelt, bis das obere Ende (der Wehrrücken) erreicht iſt, ſo wird das Waſſer, welches oben in das Gehäuſe einfließt, in ſeinem Laufe von der Rechten zur Linken und umgekehrt geführt und bilden ſich jo Gegenſtrömungen oder Ruheplätze für die Fiſche zu ihrem leichteren Aufſteigen. | \ \ \ \ \ \ \ \ \ 1 \ \ \ Der Foſter'ſche Fiſchpaß. (Geichloffen.) (Seit mehreren Jahren in den Vereinigten Staaten vorherrſchend in Anwendung.) Als Beweis dafür, daß dieſer Fiſchpaß ſich bereits erprobt hat, führt Profeſſor Baird an, daß nach Erbauung des Lawrence-Wehres die Fiſche oberhalb desſelben ſehr abnahmen, daß ſie jedoch, nachdem jenes Wehr mit dem Foſter' ſchen Fiſchpaſſe verſehen war, im Mai 1877 auf einmal maſſenhaft in dem Kawfluſſe und in den Zuflüſſen oberhalb wieder vorhanden waren. Von der richtigen Conſtruktion der Fiſchpäſſe mehr als von ſonſt Etwas hängt die Zunahme der Fiſche ab, die gegenwärtig unſere Flüſſe bewohnen. Die Vortheile, welche aus ihrer Anwendung hervorgehen, werden dauernde ſein und Allen gemeinſam zu Gute kommen, die oberhalb oder unterhalb ſolcher Wehre Fluß— ſtrecken beſitzen, während die damit verbundenen Ausgaben nur geringe ſind. Soviel Profeſſor S. F. Baird über Fiſchpäſſe im Allgemeinen und ſpeziell über den Foſter'ſchen Fiſchpaß. Von den bisher angewendeten zweierlei Syſtemen von Fiſchpäſſen, dem Sprung— ſyſtem“) (jumping) und dem Schwimmſyſtem (running), verdient letzteres den Vorzug, denn die Erfahrung hat gelehrt, daß den Fiſchen die Erſteigung der Anhöhe auf der geneigten Ebene bequemer iſt, als das Ueberſpringen der Querwände. Der Foſter' ſche Plan vereinigt in ſich Vorzüge, wie vielleicht kein anderer. Einmal macht er es den Fiſchen möglich, ohne große Anſtrengung die Höhe des Falles zu erreichen. Man kann nämlich die Wahrnehmung machen, daß bei größeren Fiſchen wie Huchen die ſchlankeren Männchen früher und in unver— hältnißmäßig größerer Anzahl an den Laichplätzen ankommen, als die Weibchen, welche *) Wenn eine Rinne durch einzelne durchgehende Querwände in mehrere Kammern zerlegt wird, ſo laſſen ſich bei entſprechender Höhenlage der einzelnen Querwände ebenſoviele kaskadenartig abfallende Baſſins bilden, und es vermögen die Fiſche dann durch Springen von Baſſin zu Baſſin aus dem Unter: in das Oberwaſſer zu gelangen. Dieſe Art Fiſchpäſſe (Sprungſyſtem) iſt die älteſte, während die Anordnung, wie fie im Foſter'ſchen Fiſchpaſſe dargeſtellt iſt (Schwimmſyſtem), in neuerer Zeit die gebräuchlichere iſt. 6 —— — erſt nach großen Anſtrengungen und mit Verluſt von viel Rogen dort eintreffen; was durch Anbringung eines ſolchen Fiſchpaſſes verhütet wird. Zweitens entzieht derſelbe den Mühlen und anderen Waſſerwerken nur ein beſchränktes Quantum an ihrer Waſſerkraft, weil die Schleußen, die ohnehin nicht mehr Waſſer durchzulaſſen brauchen, als die Ausfluß-Oeffnung angibt, nur während des Laichganges der Edelfiſche offen zu bleiben hätten. Das wäre für Lachſe und Forellen während der Monate Oktober bis Januar und für Huchen und Aeſchen von Mitte März bis Ende April. Drittens hat derſelbe den Vorzug, daß er einfach iſt und eben deßhalb geringe Herſtellungskoſten in Anſpruch nimmt; er würde ſich deßhalb auch für kleinere Wäſſer und in kleinerem Maßſtabe zur Einführung eignen; namentlich in dem Falle, wenn Genoſſenſchaften benachbarter Fiſchereiberechtigter die für die Fiſchzucht hinderlichen Mühlwehre (Schüſſe) paſſirbar machen wollten. Von großem Werthe wäre es, wenn ſolche Fiſchpäſſe an den Wehren öffentlicher Flüſſe, wie Iller, Lech, Amper und Iſar entſtehen würden, beſonders noch aus dem Grunde, weil hiedurch die Zucht der Wanderlachſe, die eben jetzt auch für das Donau— gebiet angeſtrebt wird, erſt ihre volle Förderung finden würde. Denn die in den Quellen— bächen ausgeſetzte Lachsbrut geht allmälig flußabwärts dem Meere zu, von wo ſie ſeinerzeit als ſchwere Lachſe behufs des Laichgeſchäfts ihre Rückwanderung gegen ihre erſten Jugend— Wohnreviere vollführen. Erſt von dem Zeitpunkte an, wo es gelungen ſein wird, die Wanderfiſche als jährlich wiederkehrende Gäſte in unſere Flüſſe zu ziehen, wird von großen Erfolgen die Rede ſein können. III. Zur internationalen Jiſcherei-Ausſtellung. I Tölz, 14. Jänner 1880. Mit dem 1. ds. Monats ift der Termin zur Anmeldung von Ausſtellungs— Objekten zu Ende gegangen. Aus den uns zugegangenen Berichten müſſen wir leider conſtatiren, daß die Ver— tretung unſeres engeren Vaterlandes bei dieſer Ausſtellung eine ziemlich begrenzte ſein wird. So haben wir namentlich erfahren, daß Herr Hoffiſcher Kuffer die urſprüngliche Abſicht, die Ausſtellung mit Edelfiſchen größerer Gattung aus den ſüdbayeriſchen Gewäſſern zu beſchicken, im Hinblick auf die Koſten und Schwierigkeiten einer ſeinen Wünſchen entſprechenden Unterbringung ſeiner Fiſche, wieder aufgegeben hat. Niederbayern wird neben mehreren alterthümlichen Denkwürdigkeiten voraus— ſichtlich auch einige Donau-Huchen ſchicken. Der thätige Fiſchzüchter Herr Scheuermann in Dinkelsbühl ſoll ſelbſtgezüchtete Goldfiſche und einige andere Fiſcharten zur Ausſtellung bringen. Der Fiſcher-Club in Ingolſtadt hat in Verbindung mit den Ingolſtädter Fiſchern folgende alte Dokumente und Bildwerke zur Ausſtellung angemeldet: 1) Ein Lehenbrief Herzog Ludwigs in Bayern anno 1453 auf Pergament ohne Siegel, worin dem Andreas Kronfiſcher, Bürger zu Ingolſtadt, ein Viertheil des Ingolſtädter Frohnfiſcherlehens für ſich, deſſen Hausfrau und deren Erben manifeſtirt wird. gi 2) Eine Urkunde auf Pergament mit dem Siegel der Stadt Ingolſtadt ohne Kapſel Eckhard des Schneiders, Bürger in Ingolſtadt, anno 1418. 3) Lehenbrief Herzog Ludwigs in Bayern anno 1453 auf Pergament mit Siegel ohne Kapſel, worin dem Georg Paulſen, Bürger zu Ingolſtadt, ein Viertel des Ingolſtädter Fronfiſichereilehens für ſich, deſſen Hausfrau und deren Erben manifeſtirt wird. 4) Ein Dokument auf Pergament mit Siegel in einer Kapſel des Moritz Prücker, Richter zu Ingolſtadt unter Herzog Georg anno 1485. Ertheilung eines Fiſcher-Rechtes an Hans Heuß und Leonhard Stöckel zu Ingolſtadt. 5) Eine alte Handzeichnung der Donau und des Paarfluſſes mit dem ſogenannten Schwarzwaſſer, wahrſcheinlich in der Gegend zwiſchen Oberſtimm und Manching bei Ingolſtadt; ſoll aus dem fünfzehnten Jahrhundert ſein. 6) Ein Dokument auf Pergament mit Siegel in einer Kapſel, worin anno 1616 unter Mathias, römiſchen Kaiſers, vom Lizentiaten und Notarius Joh. Bauhof ein Vergleich zwiſchen den Fiſchern von Ingolſtadt einerſeits und den Fiſchern von Gerolfing anderſeits wegen des Froneisfahrlehens zu Stande gebracht wurde. 7) Eine Fiſchereiordnung von anno 1532 auf ſechs Pergamentblättern „Ordnung eines ehrſamen Handwerks der Fiſcher zu Ingolſtadt anno 1532”. 8) Eine Tafel der Stadt Ingolſtadt „die ortspolizeilichen Maße mit den Ab— bildungen der betreffenden Fiſche von anno 1553". Aus den übrigen Kreiſen, namentlich aus Schwaben und Unterfranken, haben wir ſicher eine weitere Betheiligung erwartet, und hoffen im nächſten Blatte hierüber noch Einiges berichten zu können. IV. Der Transport lebender Jiſche auf Eiſen bahnen. 15. Januar 1880. Von großem Einfluß auf die Entwicklung des Fiſchhandels namentlich in größeren Städten iſt die Frage des Transportes lebender Fiſche. Je nach der Gattung derſelben iſt dieſer Transport mit großen Schwierigkeiten und Riſiko's für die Lieferanten oder Abnehmer verbunden, und dieſes gerade am meiſten bei den Edelfiſchen. Nachdem die einſchlägigen Verhältniſſe auf den bayeriſchen Bahnen für die betheiligten Unternehmer Vieles zu wünſchen übrig ließen, wendete ſich Herr Hoffiſcher Kuffer in München in wiederholten Vorſtellungen an die k. Bahnverwaltung mit der dringenden Bitte um möglichſte Erleichterung dieſes Verkehres und Abſtellung der beſtehenden Miß— ſtände und Schwierigkeiten. Als Ergebniß dieſer Schritte und des vom bayeriſchen Fiſchereivereine über den Gegenſtand an die höchſte Stelle erſtatteten Gutachtens können wir mit Genugthuung die nachfolgende Entſchließung der Generaldirektion der k. Verkehrsanſtalten veröffentlichen und geben uns hiebei der Hoffnung hin, daß ſich an den wohlwollenden Vollzug dieſer Verordnung eine neue Belebung des bayerischen Fiſchhandels knüpfen wird. Vom 1. Januar 1880 ab werden lebende Fiſche mit allen fahrplanmäßigen Perſonen— Zügen — die Eil- und Courierzüge ausgenommen — gegen Bezahlung der Eilgut-Taxe als Expreßgut unter folgenden Bedingungen befördert: 1) Den Fiſchen muß ein Begleiter beigegeben ſein, der in dem zur Verladung ver— wendeten Wagen Platz zu nehmen und ein Billet III. Klaſſe zu löſen hat. 2) Die Fiſche müſſen in amtlich geaichten Gefäßen verladen fein. Der durch den Aichſtempel ausgewieſene Faſſungsgehalt des Gefäßes wird der Frachtberechnung zu Grunde gelegt, ſo zwar, daß für jeden angefangenen Liter dieſes Faſſungsgehaltes — gleichviel ob der betreffende Raum ausgenützt iſt oder nicht — ein halbes Kilogramm in Rechnung zu ziehen iſt. 3) Für das jo ermittelte Taxgewicht kommt die normale Eilgut-Taxe zur Cinhebung, Gewichtsbeträge unter 20 Kilogramm werden wie bei Eilgutſendungen für 20 Kilo— gramm, das darüber hinausgehende Gewicht wird mit 10 Kilogramm ſteigend ſo berechnet, daß je angefangene 10 Kilogramm für voll gelten. Der Minimalſatz beträgt 50 Pf. pro Sendung. Die Ermittelung des Gewichtes erfolgt gebührenfrei. Die Fracht muß bei der Aufgabe des Gutes bezahlt werden. Auf dem Kärtchen, ſowie im Stammtalon iſt die Sendung ausdrücklich als „Fiſche“ zu bezeichnen. 5) Bei der Rückbeförderung unterliegen die leeren Gefäße der gewöhnlichen Fracht— berechnung nach dem wirklichen Gewicht unter Anwendung der Gepäck-, Eilgut- oder Frachtgut-Taxe, je nachdem fie als Expreßgut, Eilgut oder Frachtgut aufgegeben werden. 6) Fiſchtransporte in nicht geaichten Gefäßen unterliegen wie bisher der Frachtberechnung nach dem vollen, durch Nachwaage ermittelten Bruttogewichte unter Anwendung der Gepäck⸗, Eil- oder Frachtgut-Taxe, je nachdem fie als Expreß-, Eil- oder Frachtgut aufgegeben werden. 4 — V. Die neue Jach-Preſſe in Heſterreich. Tölz, 18. Januar 1880. Ein ſehr wichtiges Thema des im Juni vorigen Jahres in Kammer am Atterſee ſtattgefundenen öſterreichiſchen Fiſchzüchtercongreſſes bildete der Antrag auf Gründung eines Fachblattes für die öſterreichiſchen Fiſcherei-Intereſſen. Viele von uns Bayern, die wir bereits ſeit vier Jahren ein eigenes Organ für dieſe Intereſſen beſitzen, erfuhren damals zum erſten Male, daß der ausgedehnte Nachbarſtaat Oeſterreich ein ſolches Organ bisher entbehrt hat. Der Antrag wurde damals angenommen und zugleich beſchloſſen, wegen Heraus— gabe eines öſterreichiſchen Fiſchereiblattes mit der in Stettin erſcheinenden „Deutſchen Fiſcherei-Zeitung“ in Verbindung zu treten. Das Reſultat dieſer Vereinbarung liegt nunmehr in der uns dieſer Tage zugekommenen „Erſten öſterreichiſch-ungariſchen Fiſchereiꝙ- Zeitung“ als „Organ der öſter— reichiſchen Fiſcherei-Vereine“ vor. Das Blatt erſcheint in dem Format und größtentheils auch mit dem Texte der „Deutſchen Fiſcherei-Zeitung“ und enthält außerdem noch einige auf Oeſterreich bezügliche Mittheilungen über Fiſchereiweſen. Insbeſondere werden die Verhandlungen der öſter— reichiſchen Fiſcherei-Vereine in dieſer Zeitung veröffentlicht werden. Der Preis (jährlich 1 fl. 15 kr.) iſt ſo billig geſetzt, daß dem Unternehmen ein günſtiger Erfolg ſicher nicht fehlen wird. Gleichzeitig mit dieſem Organe aber und gewiſſermaßen als demonſtrative Wider— legung des auf dem Fiſcherei-Congreß in Kammer vielfach gehörten Satzes, daß in Oeſterreich ſelbſt eine Fiſcherei-Zeitung nicht aufkommen und beſtehen könne, erſchien in Wien eine zweite ebenſo benannte „Oeſterr.-ungar. Fiſcherei-Zeitung“, von welcher uns bereits drei ſehr anſprechende Nummern vorliegen. Dieſelbe bringt wöchentlich eine Nummer. Der Preis beträgt per Jahr 4 fl. = 8 M. Die erſten Nummern dieſer Zeitung füllt insbeſondere ein ſehr intereſſanter Vortrag des Herrn Dr. Prohaska über die Verhältniſſe der Binnen-Fiſcherei Oeſter— reichs, dann ein Aufſatz über rationelle Waſſer-Wirthſchaft von Dr. Haak, denen verſchiedene andere Mittheilungen ſich anſchließen. Dem Texte ift in jeder Nummer eine Illuſtration zu dem einen oder anderen Artikel beigegeben. f Wir wünſchen beiden Organen das beſte Gedeihen und hoffen, daß der ehrenvolle Beſtand derſelben die Richtigkeit des Ausſpruches beſtätigen werde, den wir auf dem öſterreichiſchen Fiſchzüchter-Congreß unmittelbar nach den Eingangs bemerkten Verhandlungen zu einem Theilnehmer gemacht haben: „Wir ſind der Meinung, daß das große Oeſterreich mit ſeinem enormen Fiſch— „reichthum, ſeinen herrlichen Strömen und Seen, Raum und Stoff genug bieten würde, „nicht blos Eine, ſondern ſogar zwei den Intereſſen der Fiſcherei dienende Zeitſchriften „zu alimentiren.“ Damit wollen wir uns jedoch, was die Frage der Zweckmäßigkeit einer allenfallſigen Verſchmelzung beider nun wirkender Organe anbelangt, keinerlei abſprechendes Urtheil erlaubt haben. VI. Bayerifder Jiſcherei-Verein. Vereins-Verhandlungen. Am Samſtag den 27. Dezember 1879 fand unter dem Vorſitze des I. Präſidenten, Seiner Excellenz des Herrn Reichsrathes Freiherr von Niethammer, die ſtatutenmäßige Generalverſammlung des bayer. Fiſchereivereines für 1879 in folgender Weiſe ſtatt. 1. Die Verſammlung wurde durch Bekanntgabe des finanziellen Rechenſchafts— berichts eröffnet, welchen der Vereinskaſſier Herr Hauptmann a. D. Fiſcher pro 1879 erſtattete. Aus dem ſtatiſtiſchen Theile dieſes Berichtes, welcher von der Verſammlung einſtimmig genehmigt wurde, heben wir hervor, daß der Verein dermalen 183 Mit— glieder zählt und im abgelaufenen Jahre einen Zuwachs von 20 Mitgliedern erfahren hat. 2. Herr Notar Eiſen berger theilte als Redakteur der Vereinszeitſchrift mit, daß er den literariſchen Theil der Berliner internationalen Fiſcherei-Ausſtellung mit den bisher erſchienenen Jahrgängen der bayer. Fiſcherei-Zeitung beſchicken werde, welchem Antrage die Verſammlung zuſtimmte. 3. Mit allgemeiner Befriedigung wurde eine Mittheilung entgegengenommen, welche verſchiedene von der bayer. Bahnverwaltung für den Fiſchtransport auf Eiſen— bahnen zugeſtandene Erleichterungen zum Gegenſtande hatte. 4. Hierauf ergriff der in der Verſammlung anweſende Herr Regierungs-Präſident Freiherr von Herman das Wort, um in Folge ſeiner Berufung an die Spitze der Regierung von Mittelfranken in herzlichſter Weiſe ſich zu verabſchieden. Derſelbe betonte, daß er auch fernerhin Mitglied des Vereins bleiben und die Beſtrebungen desſelben auch in ſeinem neuen Wirkungskreiſe nach Kräften unterſtützen und fördern werde. Dieſe Anſprache machte allenthalben tiefen Eindruck und die ganze Verſammlung erhob ſich, um dem ſcheidenden Herrn Präſidenten den wohlverdienten Dank für die wohlwollende Bedachtnahme der Fiſcherei-Intereſſen in Oberbayern kundzugeben. 5. Als neue Mitglieder wurden aufgenommen: a) Herr Miniſterialrath von Braunwart in München, vorgeſchlagen durch Herrn Geheimrath von Wolfanger; b) Herr Verwalter Bolgiano in Rebdorf, vorgeſchlagen durch Herrn Notar Eiſenberger; c) Herr Expeditor Friedl in Grönhard, vorgeſchlagen durch demſelben. 6. Nunmehr wurde zur ſtatutenmäßigen Neuwahl des Vereinsdirektoriums geſchritten. Auf den mit allgemeinem Beifall aufgenommenen Vorſchlag des Herrn Haupt— mann a. D. von Suttner wurden ſämmtliche bisherigen Mitglieder durch Akklamation wieder erwählt und erklärten dieſelben insgeſammt die Annahme der Wahl. 10 Das Vereins = Bureau beſteht demnach pro 1880 aus den Herren: I. Präſident: Seine Excellenz Herr Reichsrath Freiherr von Niethammer. II. Präſident: Herr Oberauditeur Erl. Schriftführer: Herr Amtsrichter Dr. Lammer. Caſſier: Herr Hauptmann a. D. Fiſcher. Auf Antrag des Herrn Advokaten Kaul wurde dem bisherigen Direktorium für die erſprießliche und umſichtige Geſchäftsführung der einſtimmige Dank der Ver— ſammlung votirt. 7. Nachdem hiedurch die Tagesordnung erſchöpft war, wurde die übliche Ver— loofung von Fiſchen verſchiedener Gattung, als Lachſe, Aamaul, Renken, Hechte, Aale und Seefiſche, ſämmtlich von Herrn Hoffiſcher Kuffer geliefert, vorgenommen. VII. Kleinere Mittheilungen. Haunſtetten bei Augsburg. Von dort wird unterm 7. Jänner berichtet, daß der Revierjäger Adolph Bauer ſeit Anfang Dezember v. Is. nicht weniger als 7 — Sieben — Fiſchreiher in den Lechauen ſchoß und drei Fiſchotter im Gewichte zu 13, 16 und 22 Pfund in den Brunnenbächen fing. Ein herzliches Glückauf dem wackeren Waidmann! Landshut, 10. Jänner. Bei Kronwinkl zunächſt Landshut wurde kürzlich von den hieſigen Fiſchern, Brüder Lichtenwallner, aus der Iſar in einer Tiefe von circa 30 Fuß mit dem Fiſchnetze ein altes Schwert herausgezogen. Nach der äußeren Beſchaffenheit dürfte dieſer Fund aus den Zeiten des dreißig— jahrigen Krieges herrühren. VIII. Jiſcherei-Monats -Kalender. Februar — Laichzeit: Auch in dieſem Monate beſteht keine geſetzliche Schonzeit. Einzelne Hechte ſuchen ſchon die Laichplätze auf, weßhalb fie in Gewäſſern, in welchen keine edleren Fiſche vor- kommen, im Intereſſe des Fiſchereiberechtigten zur Schonung empfohlen werden. — Angelſiſcherei: Wie im vorhergehenden Monate ſind bei mäßiger Temperatur die Mittagsſtunden zu benützen, und iſt für den Fang des nun ſehr ſchmackhaften Huchen dieſer der beſte Monat. Aale werden an der Nachtſchnur gefangen. X. Correſpondenz. Herrn L. J. in Nürnberg. Das von Ihnen angeregte Thema haben wir ſchon vor einiger Zeit einem bayeriſchen Juriſten zur Bearbeitung übertragen und hoffen nächſtens hierüber Näheres mittheilen zu können. Im Allgemeinen ſtimmt hier das Bayer. Landrecht mit dem gemeinen Rechte überein. Für Ihre bisherige Unterſtützung unſerer Sache wiederholt den wärmſten Dank. Herrn G. in Ingolſtadt. Auf Ihre Anmeldung wird Ihnen von der Ausſtellungs-Commiſſion nunmehr die entſprechende Aufnahms-Beſtätigung zugekommen, ſein; daraus werden Sie auch entnommen haben, daß die Einſendung der auszuſtellenden Gegenſtände im Laufe des Monates März zu geſchehen hat. Zu weiteren Aufſchlüſſen ſind wir gerne bereit. Redaktion der Oberfränkiſchen Zeitung in Bayreuth. Für gef. Zuſendung beiten Dank. Herrn W. in T. Der Aufſatz über den Unterricht im Fiſchereiweſen wird in nächſter Nummer erſcheinen. Beſten Gruß und Dank. Herrn Prof. T. in Regensburg. Ihre werthe Mittheilung haben wir erhalten und bitten um Ihre fernere gütige Unterſtützung. Druckfehler⸗ : Berichtigung. In Nr. 12 der Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung wurden in dem Artikel: „Haſel oder Naſen“ (ein Rechtsfalh, einige Sätze unliebſamer Weiſe verſtellt. Der erſte Abſatz von: „Auf dieſe Deponirungen hin“ bis „Anwendung finden mag“ gehört bor den Anfang der Fortſetzung des Artikels in Nr. 11 Seite 106 und die beiden folgenden Abſätze: „die Ausſagen der Beſchuldigten“ bis „in die Koſten zu verurtheilen“ zu Anfang des Artitel⸗ Sqluſſes in Nr. 12 Seite 115. Sr RS Redaktion veranttborllich⸗ M. Eiſ enberger in Tölz. ie Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſ ion bei Theodor Ackermann in Münden. Baueriſche Aiſcherei⸗Zeilung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Ar. 2. München, 25. Februar 1880. V. Jahrg. Die „Bayerifhe Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Klonats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Seftellungen bei den kgl. Poflanftalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlauſende Petitzeile mit 20 Bf. berechnet. Inhalt: I. Unterfränkiſcher Kreis-Fiſcherei-Verein. — II. Zur internationalen Fiſcherei-Ausſtellung. — III. Die oberpfälziſche Vils als Fiſchwaſſer. — IV. Benachtheiligung der Fiſchzucht durch die Wieſenbewäſſerung. — V. Vereins- Verhandlungen. — VI. Kleinere Mittheilungen. — VII. Fiſcherei-Monats-Kalender. — VIII. Correſpondenz. = — r on any Em Sauren I. Anterfrankifher Kreis-Jiſcherei-Verein. Würzburg, Januar 1880. Eine von unſerem früheren Vereinsvorſtande, Herrn Regierungsrath Goſſinger, der uns leider durch Beförderung zum Rath am oberſten Verwaltungsgerichtshofe ent— riſſen wurde, eingeleitete Operation, die Gründung von Laichſchonrevieren im Maine geht ihrem Abſchluſſe entgegen. Bekannt iſt, daß der Main früher einen ſeltenen Reichthum an Karpfen, ſchätzens— werthen Hauptfiſchen dieſes Fluſſes hatte; dieſer Segen iſt vorüber, ja an vielen Fluß— ſtellen fehlt jetzt der Karpfe überhaupt. Flußcorrection und dadurch herbeigeführte Wegnahme der natürlichen Laichſtellen, Raubfang bei Mangel an Schonzeit und Brittlmaß für dieſen Fiſch in Bayern haben das ihre gethan. Was in Preußen, neben manchen anderen nicht nachahmenswerthen Maßnahmen, in dieſer Beziehung mit gutem Erfolge geſetzlich eingeführt iſt, das hat unſer Verein . — — nun faktiſch geſchaffen, nämlich Strecken im Maine, welche nach ſachverſtändigem Ermeſſen vorzugsweiſe geeignete Plätze zum Laichen der betreffenden Fiſche, hier der Karpfen und nebenbei Schleihen, und zur Entwicklung deren junger Brut bieten, um damit zu er— reichen, daß ſich von dieſen Stellen aus der Main wiederum mit ſolchen beſſeren Fiſchſorten beſiedele. Es ſind bis jetzt drei paſſende Stellen, welche der Verein zu dieſem Zwecke erworben hat: der Winterhafen nebſt dem ſogenannten Bannwaſſer im Maine bei Aſchaffen burg, uns verpachtet vom k. Hofmarſchallamte, leider um einen etwas hohen Preis; das Mühlbacher Fiſchwaſſer im Maine bei Karlſtadt, angekauft aus der Schellenberger'ſchen Concursmaſſe; der Würzburger Winterhafen, bezüglich deſſen die Pachtverhandlungen mit dem k. Aerar demnächſt zum Abſchluſſe kommen werden. Als vierte Stelle wäre eine geeignete Strecke bei Schweinfurt ins Auge gefaßt. In dieſen Schonrevieren ſoll regelmäßig nur Fiſchfang zum Zwecke der Schonung, wenn nothwendig z. B. Fang von Raubfiſchen ſtattfinden, dagegen längere Jahre fort— geſetzt ein- und zweiſommerige Karpfen- und Schleihenbrut zugeführt, mit letzterer Maß— regel in dieſem Frühjahre begonnen werden. Da unſere Michelfelder Weiher, die zur Erzielung von Karpfenbrut beſtimmt ſind, im letzten Herbſte nur eine geringe Ausbeute gewährten, haben wir circa 8000 Stück junge Karpfen zu obigem Zwecke bereits angekauft. Leider find die Fiſchereiꝙ-Rechts verhältniſſe im Maine wenig erquicklich; das Recht im Maine zu fiſchen, von jeher ein ſtaatliches Hoheitsrecht bildend, iſt da und dort im Laufe der Jahrhunderte, namentlich früherer, wo bei Ueberfluß an Fiſchen man dem Fiſchrechte wenig Werth beilegte, durch Schenkung, Erſitzung, Kauf und andere mehr oder minder ſichere Rechtstitel an Private, Innungen und Gemeinden übergegangen. Wenigſtens werden ſolche Rechtstitel behauptet, ob bewieſen, würde in vielen Fällen fraglich ſein. Die zur Zeit durch die k. Regierung von Unterfranken und Aſchaffenburg in Angriff genommene Unterſuchung dieſer Rechtsverhältniſſe bildet ſicher eine ebenſo ſchwierige als lohnende Aufgabe. Zur Zeit iſt der Fall der, daß einzelnen Berechtigten oft in ganz kleinen Flußſtrecken die Fiſcherei zuſteht, aber meiſt nicht ausſchließlich; viel— mehr laufen daneben noch eine Reihe anderweitiger Fiſchereirechte, die alle, oft nur zu gut, ausgebeutet zu werden pflegen. Meiſtentheils ſtand den früheren Fiſcherzünften der unterfränkiſchen Mainſtädte das Fiſchrecht im Maine innerhalb ihrer Steuergemeinde zu; als deren Rechtsnachfolger betrachten ſich nach Aufhebung der Zünfte, obwohl dies problematisch *), derzeit die in den meiſten Städten beſtehenden Fiſcher- und Schiffervereine. Dieſe Vereine haben nicht allein meiſt mehr Mitglieder der Zahl nach als die früheren Fiſcherzünfte, ſondern viele Schiffer, welche früher nur nebenbei fiſchten, ſind bei dem heutigen Darniederliegen des Schiffereigewerbes nunmehr ausſchließlich Fiſcher geworden. (Schluß folgt.) ) Freilich ſehr problematisch; nach unſerer Anſicht hängt der Ausfluß dieſer Fiſchereiberech-— tigung mit dem Beſitzer der früheren Realrechte zuſammen. Die Frage tritt immer wieder neu hervor, und wir werden, wenn uns einige Zeit erübrigt, demnächſt eine rechtliche Erörterung der— ſelben verſuchen. Die Red. ee Sal II. Zur internationalen Jiſcherei-Ausſtellung. 165 Tölz, 20. Februar 1880. Der Termin dieſes großen internationalen Unternehmens, deſſen Eröffnung bekanntlich auf den 20. April feſtgeſetzt iſt, rückt immer näher, und immer großartiger werden von allen Seiten die Vorbereitungen zu demſelben. Faſt von allen Ländern Europa's, in welchen ein ſtarker Fiſcherei-Betrieb iſt, ſind nunmehr Collektiv-Ausſtellungen angemeldet. Aber auch jenſeits der Meere wird die Betheiligung immer reger. Japan, welches bereits einen Ausſtellungs-Commiſſär abgeſendet hat, wird außer Geräthſchaften und Modellen den Verſuch machen, auch lebende Fiſche aus japaneſiſchen Gewäſſern auszuſtellen, wiewohl Angeſichts einer ſo weiten Entfernung die Gefahren und Beſchwerden des Transportes nicht unbedeutend ſind. Amerika hat nunmehr ſeine Theilnahme fix beſchloſſen und nimmt für ſeine Aus— ſtellung einen Raum von nicht weniger als 500 qm in Anſpruch. Aus Indien und China ſind gleichfalls Ausſtellungs-Objekte, die namentlich in den dort üblichen Fiſcherbooten, Wurfnetzen und ſonſtigen Fiſchereigeräthen, dann ge— ſalzenen und getrockneten Fiſchen, Perlmuttermuſcheln und Perlmutterarbeiten beſtehen, zugeſagt. Rußland ſendet lebende große Sterlete, wovon bereits einige in Berlin ange— kommen ſind. Unter den Exemplaren lebender Fiſche, die man in den Baſſins ſehen wird, ſollen ſich auch Karpfen von 60 bis 80 Pfund per Stück im Gewichte befinden. Der Ausſtellungsraum ſoll ein Cyclorama bilden, welches von Profeſſor Wil— berg meiſterhaft gemalt iſt und den Eintretenden in eine große Rotunde verſetzen wird, in welcher ſich über die mit Fiſchen gefüllten Waſſerbecken hinweg dem Auge die herr— lichſten Küſtenlandſchaften, darunter jene von Neapel, Genua ꝛc., entfalten. Auf dem Ausſtellungsterrain wird ein eigener Räucherungsofen errichtet, der aus vier Räumen beſteht, einem Arbeitsraum mit Waſſerleitung, zwei Rauchkammern und einer Verkaufshalle, worin alle erdenkltichen friſchen Fiſche geräuchert und am Platze verkauft werden ſollen. Und Bayern! Leider können wir auch heute von einer namhaften Betheiligung unſeres fiſchreichen Vaterlandes an dieſem Werke nicht berichten. Wir wollen hoffen, daß unſer Mitbürger, Herr Hoffiſcher Kuffer, ſeinen Entſchluß, die Ausſtellung mit bayeriſchen Edelfiſchen größerer Gattung zu beſchicken und hiedurch Bayern bei dieſem internationalen Wettkampfe würdig zu vertreten, in Ausführung bringen werde. Eine beſtimmte Zuſage hierüber konnte uns jedoch im Hinblick auf die Schwierigkeit der Beſchaffung des koſtbaren Materials um dieſe Zeit und des weiten Transportes auch hier nicht gemacht werden. Dagegen iſt uns ſchon von mehreren geehrten Perſönlichkeiten die Abſicht einer Reiſe zur Ausſtellung kund gegeben und die Einladung zur Betheiligung freundlichſt beigefügt worden. — — —V Es wäre allerdings wünſchenswerth, wenn ſich aus Bayern ein größerer Kreis von Fiſchzüchtern und Fiſchereifreunden zuſammenfinden und die Reiſe nach der deutſchen Metropole gemeinſam ausführen würde. Wir ſind vielleicht in der Lage, in nächſter Nummer hierüber nähere Auskunft zu ertheilen. III. Die oberpfälziſche Vils als Jiſchwaſſer. Amberg, im Februar 1880. Ein wahres Eldorado für den Hecht, dieſen Hai unſerer Binnengewäſſer, iſt die Vils, welche 4 Stunden von Amberg bei Vilseck entſpringt, die Abflüſſe der dortigen großen Weiher aufnimmt und nach einem Geſammtlaufe von 8 Meilen in ſüdlicher Richtung bei Kallmünz in die Naab mündet. Außer mehreren Bächen, wie Kainsbach, welchen die Fiſche beſonders gerne zum Laichen aufſuchen, und Ammermühlbach — letzterer mit Forellen bis zu 1/0 Pfund — eilen der Vils zwei Gewäſſer zu, welche ſeit langer Zeit als Forellenwäſſer comme il faut bekannt ſind: a. der Roſenbach, durchſchnittlich 12— 15“ breit, welcher hinter Sulzbach entſpringt und nach ca. 4ſtün— digem Laufe bei Speckhof einmündet. Derſelbe führt zu gewiſſen Zeiten oft die gleiche Waſſermenge wie die Vils bis zu ſeinem Einfluſſe, und ſteigt die Temperatur ſeines Waſſers ſelten über 150 R. Außer einem Reichthum von ſchmackhaften Forellen im Gewichte bis zu 3 und 4 Pfund, beherbergt er ſtreckenweiſe viele Aeſchen, die zwar als Laichfreſſer nicht beſonders beliebt ſind, in Bezug auf Wohlgeſchmack ihres Fleiſches kaum der Forelle nachſtehen; auch der Aitel — Dickkopf — ſtreicht gerne herum, ſehr wenig, höchſtens an der Mündung, der Hecht, dem das Element zu kalt iſt, deſto lieber aber die Fiſchotter; b. die Lauterach, hier herum kurzweg Lauter genannt, welche bei Lauterhofen, 1 Stunde von Kaſtl, entſpringt. Sie reſſortirt hauptſächlich zu den Be— zirksämtern Neumarkt und Parsberg. Dieſes Flüßchen iſt durchſchnittlich beträchtlich breiter als der Roſenbach, mit ſehr ſteinigtem Grunde und mündet nach etwa 7ſtün— digem Laufe beim Markte Schmidmühlen in die Vils. Ihre Forellen erreichen ein Gewicht von 4—5 Pfund; es wurden aber auch ſchon ſchwerere Exemplare gefangen. Die Vils ſelbſt, welcher im Bezirksamtsſprengel Amberg noch der Steininglohbach und der Elſenbach zueilen, hat bei Amberg eine Breite von 30 bis 60 Schritten, welche natürlich mit ihrem weiteren Laufe zunimmt, und 2 Stunden unterhalb Amberg hie und da 100 und mehr Schritte beträgt. Die Tiefe wechſelt ſelbſtverſtändlich wie bei den meiſten Flüſſen ſehr; doch darf man eine Durchſchnittstiefe von 5—7“ bei normalem Waſſerſtande rechnen. Verflachungen wechſeln in ziemlicher Regelmäßigkeit mit großen, oft ungemein tiefen Tümpeln, die nicht mit dem Fahrbaum zu ergründen ſind. Charakteriſtiſch ſind die ſehr zahlreichen Krümmungen dieſes Fluſſes, ſo daß kaum einige Fuß breite Halbinſeln oder Landzungen nicht zu den Seltenheiten gehören. Dieſe Krümmungen machen den Lauf der Vils ſcheinbar etwas träge. Die an manchen Stellen ziemlich bedeutende Strömung würde aber ungleich noch ſtärker ſein, wenn nicht die Unmaſſe von verkrauteten Strecken, dann auch die vielen Mühlen mit ihren Wehren und Einbauen Hinderniſſe wären. Obwohl dieſe Krautbeeten der jungen Fiſchbrut willkommene ze 15 Schlupfwinkel bieten, dürfte in Bezug auf Flußreinigung doch entſchieden bedeutend mehr geſchehen, da ſonſt die Verſandung großartig zunehmen wird. Bei Hochwaſſer iſt die Vils ein wilder, unheimlicher Geſelle, wovon die Stadt Amberg früher erzählen konnte, ehe der Lauf des Fluſſes durch Ableitung des aus— tretenden Waſſers um den Stadtgraben beſſer regulirt wurde. Die Ufer der Vils ſind häufig tief eingeſchnitten und unterhöhlt, wodurch die großen Fiſche ganz erwünſchte Standorte finden. Mehrere ſogenannte Altwäſſer und viele Waſſer— gräben bieten den Fiſchen willkommene Gelegenheit zum Streichen und Laichen. Auch find die Ufer, von den zahlreichen daran liegenden Ortſchaften abgeſehen, verhältnißmäßig wenig belebt, außer zur Zeit der Heuernte, da faſt ausſchließlich Wieſen, hie und da mit Wald und Gebüſch abwechſelnd, den Fluß begrenzen. Der Wiesgrund desſelben iſt, begünſtigt durch die jährlichen Ueberſchwemmungen, ſehr berühmt. Das Waſſer der Vils iſt durchweg — plötzliche Regengüſſe und Hochwaſſer aus— genommen — klar. Es trübt ſich ſehr ſchnell, wird aber auch raſch wieder hell. Zu dieſer Trübung tragen meiſt die Abflüſſe der im Gebiete des Fluſſes liegenden zahl— reichen Erzgruben bei, welche Abflüſſe aber keinerlei nachtheilige Wirkung auf das Ge— deihen der Fiſche erkennen laſſen; zur ſchnelleren Wiederklärung ſind Veranlaſſung die einfließenden Forellenwäſſer und nicht zum Wenigſten die vielen Quellen, welche aus der Sohle des Flußbettes ſelbſt aufſteigen und oft bis zur Oberfläche wirbeln. In der Sohle ſelbſt wechſeln Sandboden und Lehmboden ſehr; doch dürfte erſterer vorherrſchen, hauptſächlich in der Mitte, während die Ufer hie und da ſehr thonig find. (Schluß folgt.) IV. Benachtheiligung der Jiſchzucht durch die Wieſenbewäſſerung. Mitgetheilt vom Herrn Oberförſter Er. Walther in Hohenburg. Januar 1880. Durch die Bewäſſerung der Wieſen, inſoferne ſie aus Fiſchbächen bewirkt wird, entſtehen für die Fiſchzucht erhebliche Nachtheile, wenn ſolche nicht rechtzeitig abgelenkt werden. In der jungen Fiſchbrut nämlich liegt das Beſtreben, ſich an ſeichten Stellen des Waſſers aufzuhalten. Sind nun die Bewäſſerungsgräben mit irgend einem Fiſchbache in Verbindung, ſo iſt die natürliche Folge die, daß die kleinen Fiſchchen, ſobald jene mit Waſſer gefüllt ſind, ſich ſolche zum Aufenthalt wählen. Werden nun dieſe Gräben nach erfolgter Erfüllung ihres Zweckes wieder vom Waſſer befreit, d. h. trocken gelegt, ſo gehen die in ſie eingewanderten Fiſchchen größten— theils, ja mitunter ſämmmtlich zu Grunde. Ich habe Tauſende dieſer jungen Brut in dergleichen Gräben todt aufgefunden. Da es kein Mittel gibt, dieſe kleine Brut von dem Eindringen in die Bewäſſerungs— Gräben auf irgend eine Weiſe abzuhalten, ohne die Wieſenbewäſſerung zu beeinträchtigen, ſo habe ich mich darauf beſchränkt, mit den Wieſenbeſitzern Verabredung dahin zu treffen, mir von der Zeit des Abſchlagens der Waſſergräben, reſp. deren Trockenlegung Nachricht zu geben. Unmittelbar vor dem Abrichten des Waſſers habe ich dann dieſe Gräben langſam ſtromaufwärts begangen und die ausgetretene Brut mittelſt eines Stockes in den Fiſchbach zurückgetrieben. Sobald dieſes erfolgt war, habe ich die Einmündung der Gräben in den Fiſchbach mit etwas Reiſig belegt, ſo daß die Fiſchchen bis zur definitiven Verſtopfung jener nicht mehr in die Gräben eindringen konnten. Hiedurch habe ich Tauſenden von Fiſchen jeglicher Art das Leben erhalten. Bad Dieſes Verfahren übt, jo unerheblich es an und für ſich erſcheint, einen weſent— lichen Einfluß auf den Reichthum eines jeden Fiſchwaſſers. Mancher vermag es ſich nicht zu erklären, warum ſein Fiſchwaſſer bei der beſten Behandlung in keinen guten Zuſtand gebracht werden kann. Möge er ein beſonderes Augenmerk auf die beſtehenden Wäſſerungsgräben richten und er wird in vielen Fällen die Urſache der Entvölkerung in der Anlage jener finden. Das angedeutete Verfahren, ſo einfach es iſt, iſt gegen die erwähnten Nachtheile vollſtändig ausreichend und kann zur Nachahmung beſtens empfohlen werden.“) V. Vereins - Verhandlungen. Monats⸗Verſammlung des Bayerischen Fiſcherei-Vereins vom 24. Januar 1880. 1. In Verhinderung des I. Herrn Präſidenten eröffnete der II. Präſident, Herr Oberauditeur Erl, die Verſammlung, indem er zunächſt die Verleſung des Protokolles der letzten Verſammlung anordnete, wogegen keine Erinnerung erhoben wurde. 2. Unter den Einläufen befand ſich ein Schreiben des bekannten Fiſchzüchters Herrn Max von dem Borne betreffend die Ergänzung der von demſelben angeregten Fiſcherei-Statiſtik bezüglich des Würmfluſſes und eine Einladung zum Abonnement auf das neue öſterreichiſche Fiſcherei-Organ. 3. Herr Weinwirth Fritz Reiß in München erklärte ſeinen Austritt aus dem Verein, wogegen als neues Mitglied Herr Karl Deſch, kgl. Lieutenant beim 1. ſchweren Reiter-Regiment, vorgeſchlagen und aufgenommen wurde. 4. Den Hauptgegenſtand dieſer Sitzung bildete der Vortrag des Herrn Ober— auditeur Erl als Referenten über die Frage der Reviſion der oberpolizeilichen Vorſchriften ꝛc., weßhalb für den weiteren Theil der Sitzung Herr Geheimrath von Wolfanger um Uebernahme des Vorſitzes erſucht wurde. Herr Referent theilte der Verſammlung ungefähr Nachſtehendes mit: „Das kgl. Staats- Minifterium des Innern, Abtheilung für Landwirthſchaft, Ge— werbe und Handel habe dem bayer. Fiſcherei-Verein unter Mittheilung zahlreicher ein— geholter gutachtlicher Berichte verſchiedener Bezirkämter, landwirthſchaftlicher Bezirkscomite's und ſonſtiger Sachverſtändiger des Landes die Aufgabe übertragen, gutachtliche Vor— ſchläge bezüglich einer Reviſion der oberpolizeilichen Beſtimmungen vom 27. Juli 1872 auszuarbeiten und demſelben zu unterbreiten. Sämmtliche eingelaufene Berichte ſtimmen in der Klage über den Niedergang der Fiſcherei in Bayern, jedoch auch in der Anſchauung überein, daß nicht ſo faſt Mangel an geſetzlichen Vorſchriften als an entſprechendem Vollzuge derſelben Schuld trage. Wenn dieß der Fall iſt, ſo ſolle dieſem Punkte künftig größere Aufmerkſamkeit zugewendet werden. Den Aufſichtsorganen ſollen die nöthigſten Kenntniſſe, ſowohl be— züglich der verſchiedenen einheimiſchen Fiſchſorten, als aller einſchlägigen oberpolizeilichen Vorſchriften beigebracht werden. Zur Hebung der Fiſchzucht find in einigen Fiſcherei-Geſetzgebungen Schonzeiten und Schonreviere eingeführt; wir haben drei zum gleichen Ziele führende Wege: a) Das Verbot des Fangens der Fiſche während der Laichzeit, b) das Verbot des Fiſchfanges unterm Brittelmaaß, und c) das Verbot des Fangens der Fiſche mit Geräthen unter der vorſchrifts— mäßigen Maſchenweite. ) Ein entſprechendes Einvernehmen der beiderſeitigen Berechtigtigten wäre freilich, wie der obige Fall beweiſt, das beſte Mittel um Schaden abzuwenden. Leider iſt dieſes Einvernehmen nicht überall erzielbar und die Folgen davon trägt in der Regel der Fiſchereibeſitzer. Eine andere Frage wäre die, ob im Hinblick auf Art. 57 des Waſſerbenützungsgeſetzes vom 28. Mai 1852 der Eigen— thümer der Wieſe nicht zur vorgängigen Verſtändigung eventuell Schadloshaltung des Fiſcherei— berechtigten verhalten werden kann? Wir glauben auf Grund analoger gerichtlicher Entſcheidungen dieſe Frage bejahen zu dürfen. D. Red. ai Bezüglich a) und b) ſeien im Allgemeinen die Anſchauungen die gleichen, bezüglich des unter e) aufgeführten Punktes aber ſeien Zweifel entſtanden, ob die Fanggeräthe, wie ſie für Seen anwendbar ſind, bezüglich ihrer Maſchenweite eine ſolche Subſumtion zulaſſen, mit anderen Worten: Ob die Netzmaſchenweite der Fanggeräthe für die See— fiſcherei wie bisher unbeanſtandet fortbeſtehen ſolle, oder ob ſie für die Zukunft ebenſo wie in fließenden Gewäſſern 3 em betragen ſolle, darüber ſeien vorerſt noch weitere ſachverſtändige Gutachten einzuholen, bis zu deren Eintreffen man mit der Entſcheidung dieſer wichtigen Angelegenheit zuwarten ſolle. Ueberhaupt müſſe man bei Feſtſetzung der fraglichen Vorſchriften, einerſeits ſowohl die Hebung der Fiſchzucht, als anderſeits auch das Intereſſe zahlreicher Fiſchereibe— rechtigten im Auge behalten und beiden Rückſichten gleichmäßig gerecht zu werden ſuchen. Nach einer Debatte, an welcher ſich neben dem Herrn Geheimrath von Wolfanger auch Herr Regierungsrath Malz betheiligte, wurden die Anträge des Herrn Referenten von der Verſammlung angenommen. VI. Kleinere Mittheilungen. Von der Ilm, 24. Januar 1880. Am 15. ds. Mts. wurde von dem Wald— ſchützen Herrn Abler eine weibliche 12½ Pfund ſchwere Fiſchotter oberhalb der Wetter— mühle in dem Augenblicke erlegt, als fie mit einer friſchgefangenen halbpfündigen Aitel auf eine Eiswand zum Speiſen ſtieg. Ein Schuß ſtreckte die Beute nieder und hatte der glückliche Schütze auch noch die Freude, die unberührte Aitel lebend und nun für ſeinen Tiſch beſtimmt, mit nach Hauſe bringen zu können. Bei dieſer Gelegenheit möchte ich nicht unerwähnt laſſen, daß von demſelben Schützen im Vorjahre auf dem Anſtand eine 21pfündige Fiſchotter geſchoſſen wurde, ſowie daß er ſich's angelegen ſein läßt, durch Wegſchießen derjenigen Vögel, die die Fiſcherei beeinträchtigen, derſelben in thun— lichſter Weiſe aufzuhelfen. “) Regensburg, 30. Januar 1880. Das Kreiscomité des landwirthſchaftlichen Vereines der Oberpfalz und von Regensburg hat in ſeinem Ausgabe-Etat für das Jahr 1880 zur Hebung der Fiſchzucht einen Betrag von 150 Mark eingeſetzt. Paſſau, 31. Januar 1880. Gutem Vernehmen nach haben die Ilzſtädter Fiſcher dieſer Tage einen tüchtigen Fang gemacht. In der Nähe von der Lindau hatte ein Rudel größerer Gattung Fiſche unter einer breiten Eisſcholle ein prächtiges Winter— quartier aufgeſchlagen. Die Fiſcher warfen ihr Netz aus, machten die Stelle eisfrei und zogen, ſoviel verlautet, an 3 Zentner Gewicht Waller und dergleichen heraus. Gleichzeitig mit dieſer Mittheilung wird aus Vilshofen gemeldet, daß die dortigen Fiſcher vorgeſtern nicht weniger als 223 Stück Hechten, die ſchwerſten im Gewichte bis zu 18 Pfund, in der Vils gefangen haben. Auch einige Zentner Braxen, Barben, Eitel und Weißfiſche gingen in das Netz. Kaufbeuren, 4. Februar 1880. In der bayeriſchen Fiſchereizeitung kamen wiederholt Andeutungen, welch ein gefährlicher Feind der Reiher für die Fiſchzucht ſei. Ich habe nun in neueſter Zeit einen Fall beobachtet, der dazu beitragen dürfte, dieſe Annahme vollſtändig zu beſtätigen. In der Nähe meines Gartens befindet ſich ein Forellenfiſchwaſſer. Während der ſehr kalten Tage im Monate Dezember v. Js. ſah ich dort mehrere Tage nacheinander einen Fiſchreiher. Ich hatte Mitleid mit ihm, daß er bei dem Zugefrorenſein aller Flüſſe und Bäche gezwungen ſei, ſeine Nahrung in dem Forellenwaſſer zu ſuchen und ſich jo nahe an die von Menſchen bewohnten Stellen zu begeben, wovon er als bekannter ſcheuer Vogel kein beſonderer Freund iſt. An einem ſehr kalten Morgen fand ich nun den täglichen Gaſt todt am Ufer liegen und ver— muthete ich, er werde erfroren ſein, da die Reiher arger Kälte überhaupt nicht zu trotzen ) Wir haben von dem Namen des wackeren Schützen für einen ſpäteren Anlaß Vormerkung genommen. D. Red. 18 2 vermögen. Als ich ihm aber die ſchönen Federn vom Halſe ausrupfen wollte, fand ich denſelben außerordentlich ſtark aufgedunſen und was war die Urſache hievon, er hatte eine Forelle im Schlunde, die, wie ſich ſpäter ergab, nicht weniger als 400 Gramm wog. Ohne Zweifel iſt derſelbe an dieſem für ihn offenbar zu großen Fiſch zu Grunde gegangen. Es iſt leicht begreiflich, daß ſich mein anfängliches Mitleid mit ihm nunmehr in ein gegentheiliges Gefühl verwandelte, und ich recht froh war, daß der ſchädliche Vogel mein Fiſchwaſſer nicht weiter beeinträchtigen konnte. Ich bereute ſpäter, ihm nicht auch noch den Magen unterſucht zu haben; ſicherlich hätten ſich darin noch mehrere von ihm verſchluckte kleinere Forellen vorgefunden. Vielleicht dürfte manchem Leſer Ihres Blattes neu ſein, daß ein Reiher im Stande iſt, ſolche große Fiſche zu verzehren, und mancher wird, wie ich ſelbſt zu thun vorhabe, darauf bedacht ſein, ſolche Gäſte von Fiſchwaſſern thunlichſt fern zu halten. B. München, 12. Februar 1880. Der Fiſchmarkt war geſtern am Aſchermittwoch ſehr ſtark frequentirt und von der ſogenannten Geldbeutelwaſch, welche geſtern ſtattfinden ſollte, konnte man nichts bemerken, denn es wurde wacker eingekauft. Manche Fiſcher hatten ſchon vor der Mittagsſtunde ausverkauft und nur mehr Weißfiſche übrig. Hechte konnte man um 10 Uhr ſchwer mehr bekommen, die Vorräthe waren überhaupt nicht ſo groß wie ſonſt. Nur an Karpfen und Weißfiſchen war kein Mangel. Die Preiſe hielten ſich deßwegen auch höher als gewöhnlich. Das Pfund Hecht koſtete 1 Mark 40 — 50 Pfg. Nur bei Hoffiſcher Kuffer gab es auch von dieſer Fiſchgattung Vorrath genug in den ſchönſten Exemplaren. Die Karpfen, welche am hieſigen Markte immer ſehr ſchön zu haben ſind, koſteten per Pfund 90 Pfg., ſchwere Donaukarpfen 1 Mark. Barben waren ſpärlich vertreten, ebenſo Renken. Letztere koſteten 1 Mark 40 Pfg., Braxen und Aitel 60 — 70 Pfg. f VII. Jiſcherei-Monats⸗Kalender. März — Laichzeit“): Die geſetzliche Schonzeit für die Aeſche (Aſche, Tlymallus vulgaris) beginnt mit 1. März und endet mit 30. April, jene für Huchen (Rothfiſch, Salmo Hucho) vom 15. März mit 30. April. Auch der Hecht laicht in dieſem Monat und iſt derſelbe wegen der leichten Fang— weiſe während dieſer Periode dem Diebſtahle ſehr ausgeſetzt. — Angelſiſcherei kann je nach Temperatur und Witterung Vormittags und in den erſten Nachmittagsſtunden mit Erfolg betrieben werden. Der Huche darf noch bis 15. März gefangen werden. ) Nach den oberpolizeilichen Vorſchriften zu Art. 126 Ziff. 1 des Polizei-Straf-Geſetz-Buches vom 26. Dezember 1871 dürfen Fiſche während der Laich- und Schonzeit weder gefangen noch zu Markte gebracht, noch ſonſt wie feilgeboten werden und iſt bei Zuwiderhandlungen eine Geldſtrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen angedroht. Wir möchten das Fiſche conſumirende Publikum hiemit aufmerkſam machen, daß es durch Ankauf ſolch' widerrechtlich feil gebotenen Fiſche nicht nur eine ungeſetzliche Handlung unterſtützt, ſonderg auch feinem eigenen Intereſſe entgegen handelt. 905 An unſchmackhaft und beinahe ohne jeden Nahrungswerth, weßhalb jeder Ankaufspreis als zu hoch bezeichnet werden darf. VIII. Correſpondenz. Herrn F. W. in Amberg. Ihr vortrefflicher Bericht über das dortige Fiſchwaſſer hat uns viel Freude gemacht und ſehen wir den weiters angekündigten Mittheilungen mit Vergnügen entgegen. Herrn W. in H. (Oberpfalz). Durch Vermittlung unſerer Druckerei erhielten wir Ihren werthen Beitrag zugeſandt, von welchem wir, weil er uns eine ſehr praktiſche Anregung zu enthalten ſchien, ſofort Gebrauch gemacht haben. Herrn M. in Augsburg. Wer von Bayern zur deutſchen Fiſcherei-Ausſtellung abgeſandt werden wird? Vorläufig wiſſen wir nur von unſerem berühmten Landsmann, Herrn Profeſſor v. Siebold, daß ſelber als Mitglied der Ausſtellungs-Jury nach Berlin berufen iſt. Wir ſind übrigens mit Ihnen darin einverſtanden, daß es wünſchenswerth und im Intereſſe des Landes wäre, mehrere Sachverſtändige dahin abzuordnen. D. Red. Für die Redaktion verantwortlich : M. € i i enber ge r in Tölz. I Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buhhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in Münden. N n r n 3 4 1 Kir AR PER Te ray e des bayeriſchen Fiſcherei-Vereines. Nr. 3. München, 25. März 1880. V. Jahrg. Die „Nayeriſche Siſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. Das Abonnement betrügt für den Jahrgung 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poftanftalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: J. Zur internationalen Fiſcherei-Ausſtellung. — II. Unterfränkiſcher Kreis-Fiſcherei— Verein (Schluß). — III. Die oberpfälziſche Vils als Fiſchwaſſer (Schluß). — IV. Der Trans- port lebender Fiſche. — V. Vereins-Verhandlungen. — VI. Nachtrag zu Nr. 1 der „Bayeriſchen Fiſcherei- Zeitung“: „Ueber Anlegung von Fiſchpäſſen.“ — VII. Fiſcherei-Monats-Kalender. — VIII. Correſpondenz. — Inſerat. I. Zur internationalen Jiſcherei-Ausſtellung. VII. Tölz, 20. März 1880. Das große Werk der Ausſtellung, welches bekanntlich am 20. nächſten Monats in Berlin eröffnet wird, naht allmählig ſeiner Vollendung. Nachdem in letzter Stunde auch Italien offiziell ſeine Betheiligung erklärt hat, werden nicht blos faſt alle Staaten Europas, ſondern auch deren Regierungen bei dem großartigen Unternehmen vertreten ſein. Aber auch aus anderen Welttheilen, namentlich aus Amerika und Aſien kommen allmählig in großen Ladungen die Ausſtellungsprodukte heran und iſt es insbeſondere das ferne China, deſſen angemeldeter Collektiv-Ausſtellung mit beſonderem Intereſſe entgegen ſehen wird, nachdem der Fiſch in jenem Lande als Nahrungsmittel eine her— vorragende Stelle einnimmt und die Fiſchzucht ſeit Jahrhunderten dortſelbſt in ſchwung— haftem Betriebe ſteht. Auch für lebende Fiſche ſind die Anmeldungen ziemlich zahlreich geworden und haben namentlich einzelne Firmen ſich anheiſchig gemacht, die Ausſtellung unausgeſetzt 20 — — mit friſchen Lachſen zu verſorgen. Auch der berühmte Wallfiſchfänger Svend Foyn in Tönsberg wird eine großartige Sammlung von Wallfiſchprodukten zur Ausſtellung bringen. Der Deutſche Fiſcherei-Verein beabſichtigt mit der Ausſtellung eine Reihe von öffentlichen Beſprechungen unter den Fiſchzüchtern der verſchiedenen Länder zu veranſtalten. — Das Programm dieſer Beſprechungen iſt noch nicht veröffentlicht. Bis jetzt ſind folgende Berathungsgegenſtände vorgeſchlagen: 1. Verunreinigung der Fiſchgewäſſer, 4. Fiſchtransport und Transportgefäße, 2. Schonzeiten, 5. Karpfenlaich-Verſandt, 3. Fiſchfütterung, 6. Baſtardfrage. Zahlreich ſind die Preiſe, welche von Regierungen, Vereinen und einzelnen Perſonen für hervorragende Ausſtellungsprodukte und verdienſtvolle Leiſtungen im Fiſchereiweſen gewidmet wurden. Auch der deutſche Kronprinz und die Kronprinzeſſin haben Ehrenpreiſe hiefür beſtimmt. Mit Genugthuung können wir nunmehr conſtatiren, daß die Ausſtellung auch von Bayern mehrfach beſchickt werden wird. Herr Hoffiſcher Kuffer hat ſeine Betheiligung durch Vorführung größerer Edel— fiſche aus den ſüdbayeriſchen Gewäſſern nunmehr definitiv zugeſagt. Der ſehr thätige Fiſchmeiſter Herr Karl Schöppler in Augsburg wird ebenfalls größere Exemplare unſerer heimiſchen Edelfiſche, und wenn es die Waſſerverhältniſſe geſtatten, auch Forellen- und Lachsforellenbrut aus ſeiner eigenen Fiſchzucht zur Aus— ſtellung bringen. Gleiches hörten wir von dem bekannten Fiſchzüchter Herrn Scheuermann in Dinkelsbühl. Aus Niederbayern wird eine Sammlung alterthümlicher Gegenſtände und, wenn es die Witterungsverhältniſſe ermöglichen, auch eine Anzahl lebender Huchen zur Aus— ſtellung kommen. Auch die einſt ſo berühmte Perlfiſcherei des bayeriſchen Waldes wird durch eine intereſſante Einſendung dieſes Betreffes vertreten ſein. Wir machen wiederholt darauf aufmerkſam, daß, ſoferne es ſich nicht um lebende Produkte handelt, die Einſendung der Ausſtellungs-Gegenſtände noch im Laufe des Monats März zu geſchehen habe. II. Anterfränkiſcher Kreis-Jiſcherei-Verein. (Schluß.) Würzburg, Januar 1880. Verſchiedene Fiſcherei-Vereine beanſpruchen nun noch das Fiſchrecht mehr oder weniger weit hinaus über das Weichbild ihres Heimatsortes, ja Kitzinger, Bamberger, Würzburger und Gewerbsfiſcher anderer unterfränkiſcher Orte wollen auf Grund alter Urkunden und noch älterer Sagen das Recht im Maine von Bamberg bis Mainz zu fiſchen beſitzen, während die ſogenannten „Bauernfiſcher“ nur auf die Länge ihrer Gemeindeflur das Netz auswerfen dürften. Nämlich auch eine große Anzahl von an den Main angrenzenden Gemeinden ſprechen den Fluß als ihr Fiſchwaſſer an und wollen womöglich Mann für Mann fiſchen, ein wahres Freiwaſſer. Und in der That exiſtiren Stellen im Maine, ſo im Bezirksamte Marktheidenfeld, die als Freiwaſſer mit allgemeiner 2 AIR Un 21 Berechtigung zum Fiſchen für Jedermann bezeichnet find. Im Gegenſatze dazu ſtehen wieder einzelne kleine Flußſtrecken, in denen vom Staate oder auch Privaten Fiſcherei— rechte ausſchließlich vindizirt werden. Alſo auf der einen Seite, gerade wie beim unter— fränkiſchen Grund und Boden, übergroße Parzellirung auch der Fiſchereiſtrecken im Fluſſe, auf der anderen eine Unzahl angeblicher allgemeiner Fiſchrechte mit der Folge ſteter gegenſeitiger Reibung bei rivaliſirend übermäßiger Ausnützung faſt jedes einzelnen dieſer Rechte. Solche Verhältniſſe erſchweren begreiflicher Weiſe ſehr die Hebung der Mainfiſcherei. Einſtweilen hat die im Kreiſe Unterfranken bereits ſeit 1. Juni 1878 eingetretene, von den Freunden der Fiſchereiſache warm begrüßte Einführung der Fiſcherkarten wenigſtens thatſächlich die Anzahl der im Maine Fiſchenden einigermaſſen reduzirt. Gleiches wird eine von der k. Regierungsfinanzkammer unterm 31. Dezember 1879 erlaſſene Maßregel wenigſtens bezüglich der bisher viel zu zahlreichen Angler erzielen. Darnach werden von jetzt ab ſeitens der einſchlägigen k Rentämter je für die Dauer des Kalender— jahres geltende Erlaubnißſcheine für die Angelfiſcherei im Maine ertheilt werden unter Erhebung je einer Gebühr für dieſe Scheine von 5 Mark und für Mitglieder des unterfränkiſchen Kreisfiſcherei-Vereines, welche ſich als ſolche durch Uebergabe eines Certificats des Kreisvereins legitimiren, nur von 3 Mark. An der Verpflichtung des Betheiligten, ſich mit der diſtriktspolizeilichen Fiſcherkarte zu verſehen, wird nichts geändert. Die Scheine lauten auf das Fiſchen mit der Angelruthe bei Tage, jo daß alſo Nacht⸗ und Legangeln, ſowie Nachtfang und jeder anderweitige Fiſchereibetrieb dem Angelberechtigten unterſagt ſind. Wie die kreisoberpolizeilichen Vorſchriften vom 1. Mai 1878, ſo baſirt auch dieſe neuerliche nachahmenswerthe Beſtimmung im Weſentlichen auf den gutachtlichen Vorſchlägen des Kreisfiſcherei-Vereins, dem die k. Kreisregierung ſo überaus wohlwollende Unterſtützung ſchenkt. Anlangend die Beſetzung des Maines mit Lachsbrut, ſo ſpendet uns der Deutſche Fiſcherei-Verein, auf Vorſchlag des um unſere Sache hochverdienten Herrn Baron von der Wengen in Freiburg / B., auch in dieſem Frühjahre wieder reiche 105,000 Stück junge Lachſe. Ueber die Ausſetzung dieſer Brut in geeignete Neben— gewäſſer des Mains werden wir ſeiner Zeit Bericht erſtatten, und dann auch unſere Anſicht über die Wirkungen ausſprechen, welche die künftige Canaliſirung des unteren Mains von Mainz bis Offenbach auf die Fahrt unſerer Wanderfiſche, namentlich des Lachſes und Aales, muthmaßlich äußern wird.“) Der Aal iſt wohl jener Fiſch des Mains, bezüglich deſſen ſich bis jetzt eine weſentliche Abnahme am wenigſten konſtatiren läßt. Es ſcheint daher auch bei den Beſitzern geſchloſſener Gewäſſer im Kreiſe nicht viel Luſt vorhanden, Aalbrut aufzuziehen; wenigſtens hat ein in den unterfränkiſchen Blättern veröffentlichtes Anerbieten unſeres Vereins, für die intereſſirten Vereinsmitglieder Aalbrut auf billigem Wege unter Zuſchußleiſtung aus der Vereinskaſſe zu beſchaffen, nur eine geringe Anzahl von Anmeldungen hervor— zurufen vermocht. Ein in der vorjährigen General-Verſammlung dekretirtes Anerbieten unſeres Vereins, nämlich für jeden erlegten Reiher eine Prämie von 60 Pfennig zu zahlen, hatte beſſeren Erfolg. Soweit überſichtlich iſt im Jahre 1879 eine erkleckliche ) Ueber dieſes richtige Thema wird uns eine Abhandlung von ſo ſachkundiger Seite doppelt willkommen ſein. Die Red. 22 — nn Anzahl dieſer Fiſchverderber erlegt worden; es hat unſer Obmann, Herr Eduard Rexroth in Lohr allein die Prämie für 83 geſchoſſene Reiher ausbezahlt, ſo daß man hoffen darf, es werde dieſe ebenſo häufige, als unerwünſchte Staffage unſerer Mainufer mit der Zeit ſich ſtark mindern. Leider kann den täglich lauter und lauter werdenden Klagen über das Ueber— handnehmen eines gefährlicheren Räubers, der Otter, hierorts nicht wirkſam begegnet werden. Der Verein beſitzt keinen Etat für Otterprämien; der Landrath, der im Uebrigen unſerem Vereine auch für 1880 wiederum 600 A. Zufchuß in generöſer Weile bewilligt hat, hält Otterprämien nicht für nothwendig. Sie werden auch immerhin nur eine halbe Maßregel bilden können; Regelung im Wege eines Spezialgeſetzes, das dem Fiſchereiberechtigten geſtattet, die Otter zu erlegen und für ſich zu behalten, hilft hier allein. Zum Schluſſe wollen wir noch hervorheben, daß die k. Gendarmeriemannſchaft energiſch unſeren Beſtrebungen die Hand bietet. Sie hat im Jahre 1879 zwei Arre— tirungen von Fiſchfrevlern vorgenommen und 200 Anzeigen wegen Uebertretungen der Vorſchriften zur Hebung der Fiſchzucht erſtattet. Der Verein nahm daher Veranlaſſung, denjenigen Gendarmen, welche die beſten Reſultate erzielt haben, an Prämien 100 Mark durch Vermittlung des k. Gendarmerie-Kompagnie-Commandos zuzuweiſen. 2. III. Die oberpfälziſche Vils als Jiſchwaſſer. (Schluß.) Amberg, im Februar 1880. Es ſcheinen ſonach auch hiedurch alle Bedingungen gegeben zu ſein, um die Vils zu einem der ausgezeichnetſten Fiſchwaſſer Bayerns — bei einiger Schonung — zu ſtem— peln, und wirklich iſt ſie von jeher als ein ſolches bekannt. Freilich wurde ihr Fiſch— ſtand bis vor kurzer Zeit ſtreckenweiſe auch ſehr gemindert, theils durch vier- und zwei— beinige Fiſchräuber, unter welch' letzteren aber hier nicht bloß Fiſchreiher oder Wildenten, ſondern auch hauptſächlich der homo masc. „wo er hinkommt mit ſeiner Qual“ — resp. Legangel und Reuße, auch hie und da Kokelskörnern und Dynamit — gemeint ſein will; theils betrieben auch einige — zum Lobe ſei es geſagt, wenige! — Fiſch— waſſerbeſitzer oder Pächter den Fang zu planlos. Sie thaten Alles heraus und nichts mehr hinein, ergo Natur hilf dir ſelber! Möchten auch dieſe Wenigen endlich einſehen, daß „aus Nichts wird Nichts“ und eine irrationelle Fangweiſe ſich dann nur an dem Eigenthümer rächt! Zum Glück für den Fiſchſtand iſt das Fiſchwaſſer der Vils bis auf wenige Strecken, welche verpachtet ſind, in feſten Händen. Ehrendes Lob ſei auch hier jenen Männern um Vilseck und Hirſchau geſpendet, welche als Beſitzer großer und zahl— reicher Weiher die Fiſchzucht mit regem Intereſſe auf wirklich rationelle Weiſe betreiben und mit lohnendem Erfolge, in der richtigen Erkenntniß des Werthes derſelben für den eigenen und den NationalF-Wohlſtand. Der hervorragendſte und werthvollſte Fiſch der Vils iſt der Hecht, welcher bei dem reichlichen Vorhandenſein von Futterfiſchen ſehr ſchnell wächſt und in einzelnen Exemplaren bis zu 20, ja 25 Pfund ſchwer wird. Ein Beweis für das reichliche Vorkommen dieſes Raubfiſches, deſſen Preis hier herum 80—90 . per Pfund beträgt, dürfte Folgen— des fein: „Das Fiſchwaſſer in der Vils iſt auf eine Strecke von ungefähr ¾ Stunden Eigenthum der Stadt Amberg, welche ſelbes ſeit einer Reihe von Jahren verpachtete. Nachdem nun vor 2 Jahren die Pacht gelöſt wurde, gab der Magiſtrat verſuchsweiſe 3 i 18 23 Angelkarten à 10 Mark aus. Da ſich nun zirka 30 Angler meldeten, jo kann man ſich lebhaft denken, daß der Hechtbeſtand ordentlich dezimirt wurde, da nur auf dieſen Raub— fiſch geangelt werden durfte, wenn man ſich noch vergegenwärtigt, daß mehrere Karten— beſitzer ſogar unter Zuhilfenahme von Kähnen und Legangeln, weich’ letztere zwar verboten waren, fiſchten und darunter mehrere paſſionirte Matadore ſich befanden, von denen bei— ſpielsweiſe einer in den Monaten Juni mit Dezember 1878, — ſo lange erſtreckte ſich die Erlaubniß, — allein über 1 Zentner Hechte fing. Um nun dieſem Unweſen Einhalt zu thun und dieſes Fiſchwaſſer in rationelle Hände zu bringen, verpachtete die Stadt dasſelbe im Vorjahre auf 10 Jahre an den ſeit März 1878 dahier beſtehenden Fiſcherei-Verein für den Sprengel des Bezirksamtes Amberg, welcher Verein gegenwärtig einige 70 Mitglieder zählt und eine ſegensreiche Proſperität verſpricht. Der Verein gab dann im Vorjahre an einige Mitglieder ebenfalls Angelkarten aus, welche von Juli mit Oktober benützt werden durften. Trotzdem nun der frühere Pächter nicht beſonders ſchonte und trotz der Angelmißwirthſchaft von 1878 erzielten die betreffen— den Hamiotalogen doch günſtige Reſultate, und wurde auch bei einigen Probezügen mit dem Netze wieder eine erkleckliche Anzahl Hechte, darunter einer mit 13 Pfund, gefangen; die unter 1¼⁰ Pfund wurden gar nicht genommen.“ Dieſe Thatſachen dürften für die Unausrottbarkeit des Hechtes in der Vils genügend ſprechen. Von Edelfiſchen findet ſich vereinzelt noch der Karpfen. Dieſer Fiſch wird hie und da bei Hochwaſſern aus den Vilsecker-Weihern in den Fluß geführt und erreicht dann in dieſem durch ſeinen Wohlgeſchmack eine gewiſſe Berühmtheit. Zur Züchtung in dem— ſelben ſoll er nach Ausſage von Sachverſtändigen ſich nicht eignen, da er nicht bleiben würde, obwohl er anderſeits genug Nahrung und Obdach in den vielen thonigen Kraut— beeten fände, um meiner Anſicht nach einen ſehr behaglichen Aufenthalt zu haben. Aus dieſem Grunde ſchenkt man nur dem Hecht Aufmerkſamkeit und Hege. Ver— ſuchsweiſe ſollen an einigen Stellen der Vils oberhalb Amberg auch Aale eingeſetzt wor— den ſein; ein Reſultat konnte ich bis heute nicht in Erfahrung bringen. Ungemein verbreitet in der Vils iſt der Aitel (Dickkopf, Döbel) welcher bis zu 9 Pfund ſchwer wird; dann folgt das Rothauge in ſeinen beiden Varietäten: Leueiscus rutilus und Scardinius erythrophtalmus, durchſchnittlich /, ſelten 1 Pfund ſchwer. Aitel und Rothauge bilden die Hauptnahrung des Vilshechtes, der in dieſer Beziehung große Auswahl hat; denn ſehr häufig finden ſich noch: der Uckelei — Maiblecke, Laube — (Alburnus lucidus), der Häſeling, der Blei (Brachſen, Braſſe), letzterer in Exemplaren bis zu 12 und 15 Pfund. Etwas weniger häufig fängt man die Barbe, durchſchnittlich 3, ſelten bis zu 15 Pfund ſchwer; dann folgt der Gründling — Gobio fluviatilis — eine beliebte Hechtſpeiſe, die Naſe — Blaunaſe, Zärthe, — Abramis vimba bis 1% Pfund, und der Nerfling — (Frauennerfling, Göſe) — Idus melanotus bis zu 4 Pfund ſchwer, die Rutte oder Guappe bis 3 Pfund. Ver— einzelnter finden ſich Kaulborſch, Karpfen und Schleichen, dann die Bartgrundel oder Schmerle; häufig noch die Koppe oder Rotzkolbe. Ein ſehr überwuchernder Bewohner iſt noch der Barſch (Bürſtling), welcher gleich nach Aitel und Nothauge bezüglich der Menge ſeines Vorkommens rangirt, meiſt nur / — ½ Pfund, ſelten 1 Pfund ſchwer wird, und eigentlich durch ſeine Schädlichkeit als Hauptlaichfreſſer zum Vertilgungskriege gegen ſich auffordert, umſomehr, als ſein weißes, ſehr ſchmackhaftes Fleiſch, welches dem der Forelle wenig nachſteht, ihn als Backfiſch ſehr geſchätzt machen. Bekannt find auch ein, DA 4 24 — —— — die guten Krebſe der Vils, welche ſtreckenweiſe ſehr zahlreich vorhanden, und den be— rühmten Altmühlkrebſen an Größe ziemlich nahe kommen. Von der ſogenannten Krebs— peſt konnte ich dahier nichts erfahren. Was der Fiſcherei-Verein Amberg, welcher ſeit März 1878, alſo noch nicht ganz 2 Jahre, beſteht, ſchon geleiſtet und noch anſtrebt, dürfte zu den beſten Hoffnungen be— rechtigen. Derſelbe hat die Förderung der Fiſchzucht in der Vils, den Nebengewäſſern und in den Weihern zur Aufgabe geſtellt, gewährt Prämien für Anzeigen von Fiſcherei— freveln und für Erlegen von Fiſchottern, für letztere im Betrage von 20 M. Bis Ende vorigen Jahres wurden ſeit März 1878 nicht weniger als 27 Fiſchottern, wovon nur 3 weibliche, meiſt im Gewichte von 10—15 Pfund, im Vereinsgebiete erlegt; einer hatte 22 Pfund. Die meiſten wurden von Jagdberechtigten, die zugleich Fiſchwaſſerbe— ſitzer ſind, unſchädlich gemacht; Vorſtand des Vereines iſt Herr Bezirksamtsaſſeſſor Gareis in Amberg, ein eifriger Förderer der Fiſchzucht. Der Verein hält jeden Monat eine Verſammlung, und wechſelt der Ort in den Sommermonaten im Vereinsgebiete. Möge er immerfort wachſen und gedeihen, um ſo mehr, als auch er ſich den ſchönen Wahlſpruch der bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung als Richtſchnur geſetzt hat: „Vermehren und hegen, Dem Schöpfer zur Ehre, Dem Menſchen zum Segen.“ F. IV. Ser Transport lebender Jiſche. März 1880. Nach der bisherigen Einrichtung wurde bei Sendungen lebender Fiſche auf den bayeriſchen Eiſenbahnen regelmäßig die Begleitung durch eine eigene Perſon gefordert, was ſelbſtverſtändlich den Transport nicht unerheblich erſchwerte und vertheuerte. Herr Hoffiſcher Kuffer in München hat nun bei der k. General-Direktion der Verkehrs-Anſtalten eine Erleichterung dahin angeregt, daß von Mitgabe einer eigenen Begleitung bei ſolchen Transporten Umgang genommen werden möchte. Nach näherer Inſtruktion der Sache hat nunmehr die k. Bahnverwaltung in ent— gegenkommendſter Weiſe dieſem Anſuchen Rechnung getragen und hierüber unterm 27. vor. Mts. folgende Entſchließung erlaſſen: Beförderung von lebenden Fiſchen. Unter Bezug auf die Verordnung Nr. 77559 vom 22. Dezember v. Irs. (Ver— ordnungs- und Anzeigeblatt Nr. 110 v. J.) wird eröffnet, daß von der Begleitung der Transporte lebender Fiſche abgeſehen werden darf, wenn die Gefäße durch zu plombirende Draht-Deckel oder ſonſtigen ſicheren Verſchluß vor Entwendungen geſchützt ſind oder wenn andernfalls der Verſender die im Reglement $ 47 vorgeſchriebene Erklärung (Revers) ausſtellt, dieſe Erklärung auf dem der Sendung beizugebenden, von der Aufgabe— ſtation mit dem Expeditionsſtempel zu verſehenden Frachtbriefe wiederholt und dieſelbe unter— ſchriftlich anerkennt. München, den 27. Februar 1880. General-Direktion der kgl. bayer. Berkehrs-Anſtalten. (Betriebs-Abtheilung.) (gez.) v. Hocheder. (gez.) v. Bad hauſer. 25 — — V. Vereins - Verhandlungen. Monats-Verſammlung des Baheriſchen Fiſcherei-Vereins vom 28. Februar 1880. Der J. Präſident, Herr Freiherr von Niethammer, eröffnete die Verſammlung. Nach Verleſung des Protokolles über die letzte Sitzung wurde Ballotage vorgenommen über nachſtehend aufgeführte, zur Aufnahme in den Verein angemeldete Herren: Reichsrath Graf von Maldeghem, Regierungs-Präſident Freiherr von Feilitzſch, . Miniſterialrath Dr. von Ziegler, Oberbaurath Siebert, Profeſſor May, General-Sekretär des landwirthſchaftlichen Vereins, ſämmtlich in München, . Nentbeamte Stetter in Vilshofen. Ihre Aufnahme erfolgte einſtimmig. Hierauf ſetzte der II. Präſident, Herr Oberauditeur Erl, als Referent über die Frage der Reviſion der oberpolizeilichen Vorſchriften über Zeit und Art des Fiſch- und Krebsfanges ſeinen Vortrag über dieſen Gegenſtand fort, indem er auf die Schon— zeiten der einzelnen Fiſche überging. Uebereinſtimmend mit der Mehrzahl der ein— gelaufenen gutachtlichen Anträge ſchlug er für Aeſche, Huchen, Haſel, Schill (Amaul), Schlei, Barbe, Brachſe, Forelle und Renke die gleiche Schonzeit, wie ſie bisher beſtanden, vor, und in gleicher Uebereinſtimmung für den Schied die Zeit vom 15. April bis 15. Mai ſtatt wie bisher vom 1. bis 31. Mai. Dieſer Vor— ſchlag erhielt die allgemeine Zuſtimmung. Vielſeitig geſtellten Anträgen zufolge ſollte aber auch einzelnen Fiſcharten, die bisher keine Schonzeit hatten, eine ſolche eingeräumt werden, und zwar: 1. dem Karpfen vom 15. Mai bis 30. Juni, 2. dem Hechte, jedoch mit der Beſchränkung auf jene Wäſſer, in denen er der edlere von ſämmtlichen vorkommenden Fiſchen iſt, da außerdem großes Unrecht durch ſeine Schonung begangen würde, 3. dem Barſche (Bürſchling), 4. dem Gareisl (Karauſche) und 5. dem Waller, jedoch bei dieſem und dem Barſche auch nur unter der gleichen Vorausſetzung wie beim Hecht. Herr Referent beantragte, eine Schonzeit bezüglich dieſer letzteren 5 Fiſchgattungen in die Landesverordnung nicht aufzunehmen, ſondern es dem Ermeſſen der einzelnen Kreisregierungen zu überlaſſen, ob und in welchen Fiſchwäſſern denſelben eine Schonzeit zu gewähren ſei, welchem Antrage ebenfalls die Mehrzahl der Stimmen zu Theil wurde. Hiemit wurde die Verſammlung geſchloſſen und die Fortſetzung der Berathung über die Reviſion der Fiſcherei-Ordnung für die nächſte Monats-Verſammlung vorbehalten. S om — VI. Nachtrag zu dem in Nr. 1 der „Bayeriſcken Fıldereisdeitung“ vom 22. Januar 1880 enthaltenen Kufſate: „Ueber Anlegung von Fiſchpäſſen.“ Vorerſt iſt zu berichtigen, daß auf Seite 4 Zeile 4 von unten das Wort „ſchräg“ wegzubleiben hat, indem die ſämmtlichen Sparren (Zungen) im rechten Winkel zu den Seitenwänden anzubringen ſind. Ferner ſollen dieſelben eine Länge von 32 Zoll (engliſch d. i. Duodezimal-Maß), bei einer inneren Breite des Fiſchpaſſes von 4 Fuß oder 48 Zoll, demnach eine Durchlaß— Oeffnung von 16 Zoll haben. 26 — ——— Außerdem möchte anzuempfehlen ſein, 1. die ſchiefe Ebene in einer Steigung von 1:5 anzulegen; 2. den Wehrrücken an der Stelle, wo der Fiſchpaß angelegt wird, etwas höher zu machen, damit auf dieſe Weiſe das Gerölle ſeitlich abgeleitet wird; endlich 3. ſolche Anlagen nicht an der Uferſeite, ſondern mehr gegen die Mitte des Rinn— ſales, bezw. da, wo das tiefere Waſſer den Fiſchen das Aufwärtsgehen er— leichtert, zu errichten. H VII. Jiſcherei-Monats-Kalender. April — Laichzeit: Es laichen in dieſem Monate Aeſche, Haſel (Squalius Leuciscus), Hecht, Hude, Naſe (Chondrostoma Nasus), Nerfling (Idus melanotus), Rothauge (Leueiscus rutilus), Schill (Amaul, Zander, Lucioperca Sandra). Die geſetzliche Schonzeit beſteht für Haſel vom 1. mit 30. April, für Schill vom 1. April mit 31. Mai, jene für Aeſchen und Huchen endet mit 30. April. — Angelſfiſcherei: Während der Laichzeit beißen die Fiſche nicht gerne; Forellen und Lachſe haben ſich vom Laichgeſchäfte wieder erholt. Im Allgemeinen möchten wir, über den Fang jener Fiſche, welche eines geſetzlichen Schutzes während ihrer Laichzeit entbehren, unſere Anmerkung vom vorigen Monate in Erinnerung bringen. Leider fehlt das Verſtändniß im großen Publikum faſt gänzlich hiefür, und wird der ekelhafte Laichfiſch als Delicateſſe verzehrt. — Ueber den Geſchmack läßt ſich nun einmal nicht ſtreiten. VIII. Correſpondenz. Fiſcherei-Verein Eham. Auf geehrte Zuſchrift vom 27. vor. Mts. diene zur Nachricht, daß die Bearbeitung des von Ihnen angeregten Themas einem tüchtigen Juriſten übertragen wurde, deſſen Elaborat in nächſter Nummer erſcheinen wird. Herrn M. S. in Innsbruck. „Für die landwirthſchaftliche Ausſtellung, welche im September ds. Is. in Graz ſtattfinden wird, iſt bereits eine Tarif-Ermäßigung für Perſonen und Ausſtellungs-Gegenſtände in Ausſicht geſtellt. Sollte eine ſolche Begünſtigung nicht auch für die Theilnehmer an der demnüchſtigen internationalen Fiſcherei-Ausſtellung in Berlin gewährt werden?“ Wir würden dieß nur billig finden und ſelbſtverſtändlich freudigſt begrüßen; haben aber bisher von einer derartigen Erleichterung noch nichts gehört. Jedenfalls wären wir dafür, daß alsdann die Begünſtigung nicht blos auf die Ausſteller, ſondern auch auf die zur Ausſtellung Reiſenden aus— gedehnt würde, eine Unterſcheidung, die allerdings in der Praxis ihre Schwierigkeiten haben dürfte. Herrn G. in Amberg. Leider war es uns für dießmal nicht mehr möglich, Ihrem Wunſche nachzukommen; werden jedoch demſelben mit Vergnügen in nächſter Nummer entſprechen. Herrn E. F. Neye in Berlin, Artillerieſtr. 31. Ihrem werthen Anſuchen wurde durch Kreuzband-Sendung entſprochen. Herrn W. Hermann in Braunſchweig. Bezüglich der von Ihnen geſtellten Anfrage erlauben wir uns, Sie auf die Abhandlung in der nächſten Nummer unſeres Blattes zu verweiſen. Herrn F. K. in Regensburg. So viel bis jetzt bekannt, werden einige Fiſchereifreunde am Sonntag, den 18. April, in Bamberg zuſammentreffen und von dort mit dem Eilzuge Mittags die Reiſe nach Berlin antreten. Behufs Ermöglichung des Zuſammentreffens werden die geehrten Theilnehmer gebeten, ihre Karten bei dem dortigen Bahnhof-Portier abzugeben. Inserat Erklärung. Der im Gemeindebezirke Stephanskirchen liegende Theil des Simsſees mit einem Geſammt— flächeninhalt von 1039 Tagwerken iſt auf Grund privatrechtlichen Titels ungetheiltes Eigenthum mehrerer Bauern von Baierbach, denen in Gemüßheit des Art. 2 Ziff. 4 des bayeriſchen Jagd— geſetzes die Selbſtausübung der Jagd zuſteht. Da die Eigenthümer des Sees dieſen nicht mit dem angrenzenden Jagdbezirke der Gemeinde Stephanskirchen in die Verpachtung gegeben haben und der See bei der letzten Gemeindejagd-Verpachtung von der Gemeindeverwaltung Stephanskirchen nicht mitverpachtet wurde, und auch nicht mitverpachtet werden konnte, ſo werden die See-Eigenthümer von nun an jeden Eingriff in ihr ausſchließliches Jagdrecht, auch wenn ein ſolcher durch Jagd— karten-Inhaber erfolgt, auf dem Rechtswege begegnen. N Mehrere Miteigenthümer des Simsſee. Für die Redaktion verantwortlich: M. Ei ie nber g er in Tölz. Kgl. Hof-Buchdruderei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in Münden. ne M Payeriſche Jiſcherei⸗Zeitung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Nr. 4. München, 15. April 1880. V. Jahrg. die „Nayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jede Monat einmal in der Regel in der Klitte des Klonats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Veſtellungen bei den kgl. Poftanftalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I Zur internationalen Fiſcherei-Ausſtellung. — II. Aus Unterfranken. — III. Der Münchener Fiſchſteig. — IV. Vom Bodenſee. — V. Vereins-Verhandlungen. — VI. Literariſches. — VII. Fiſcherei-Monats-Kalender. — Berichtigung. — Inſerat. I. Zur internationalen Jiſcherei-Ausſtellung. VIII. Tölz, 14. April 1880. Es ſind nur mehr wenige Tage bis zur Eröffnung des großartigen Schauſpieles, welches der friedliche Wettkampf aller kultivirten Nationen auf dem Gebiete des Fiſcherei— weſens bei der internationalen Ausſtellung zu Berlin bieten wird. Von allen Seiten rüſtet man ſich zu dem großen Werke und Tag für Tag kommen aus allen Welttheilen neue Sendungen an. Die Maſſe der in Kiſten und Fäſſern ꝛc. einlaufenden Produkte iſt ſo groß, daß das Zollperſonal zu deren zollamtlichen Abfertigung an der Grenze nicht mehr ausreichte und ein förmlicher Stillſtand in dieſer Expedition eintrat. Man griff daher, um die Auspackung und Aufſtellung der Gegenſtände nicht zu ſehr zu verzögern, zu dem Auswege, daß man die zollamtliche Abfertigung derſelben bis zu dem Zeitpunkte ſiſtirte, wo die Produkte verkauft aus dem Ausſtellungs— Gebäude kommen. Die Ausſtellung ſelbſt wird am 20. April durch Seine Kaiſerliche Hoheit den Kronprinzen eröffnet und iſt das Ceremoniell zu dieſer Eröffnung bereits feſtgeſetzt. 28 Von geradezu feenhaftem Eindruck wird das Cyclorama geſchildert, eine gewaltige Tropfſtein⸗Grotte, welche von italienischen Meeres-Bildern umgeben iſt und ſich zu einem wahren Labyrinth von Ueberraſchungen geſtalten wird. Was die Delegationen von Bayern betrifft, ſind uns bis jetzt folgende Ab— ordnungen bekannt: Der berühmte Ichthyologe, Herr Profeſſor von Siebold, wird im Auftrage des k. bayer. Miniſteriums zur Ausſtellung kommen. Der un terfränkiſche Kreis-Fiſcherei- Verein ſendet ſeinen thätigen Präſidenten, Herrn Militär-Staatsanwalt Zenk; die Regierung von Unter— franken einen Profeſſor der Zoologie an der Univerſität Würzburg. Der bayeriſche Fiſcherei-Verein wird durch den Redakteur dieſer Blätter vertreten ſein. Ohne Zweifel wird auch das rührige Niederbayern nicht unvertreten bleiben. Am Freitag den 23. April wird die Ausſtellungs-Direktion in den Feſträumen des Rathhauſes unter Theilnahme des Magiſtrates und der Stadtverordneten der Stadt Berlin, welche zu den Ausſtellungskoſten einen Beitrag von 10,000 AM. votirt hat, eine Verſammlung der Ausſteller und der Commiſſäre der fremden Staaten ver— anſtalten; auch uns iſt bereits eine Einladung zu dieſer Verſammlung zugekommen. Allgemein wird für rathſam gehalten, daß die die Ausſtellung beſuchenden Fiſcher erſt einige Tage nach der Eröffnung ſich einfinden möchten, da am Tage der Aus— ſtellung noch viele Theile unvollſtändig ſein werden. Die Ausſtellungs-Kommiſſion ſelber hat im Betreffe dieſes Beſuches folgendes Circular erlaſſen, das uns durch geehrte Vermittlung dieſer Tage zugekommen iſt: Berlin, den 8. April 1880. Der Deutſche Fiſcherei-Verein erlaubt ſich den Fiſchern, welche die internationale Ausſtellung hier beſuchen wollen, und in Berlin nicht hülfsbereite Bekannte haben, folgende Vorſchläge zu geben: 1) Die Fiſcher thun gut, einen ſolchen Eiſenbahnzug zu wählen, der hier bei Tage ankommt. — Die Fiſcher thun gut, ſich dann ſofort in's Bureau der Ausſtellung — Invalidenſtraße 46 — zu begeben, welches von früh 8 Uhr bis Abends 7 Uhr offen iſt. Man wird ihnen dort billiges Unterkommen in der Nähe der Ausſtellung nachweiſen. 2) Der Fiſchmeiſter Gieſe, im Ausſtellungsgebäude zu erfragen, iſt beauftragt, fremde Fiſcher auf die für ſie nützlichſten Gegenſtände in der Ausſtellung auf— merkſam zu machen. 3) Wir möchten den Fiſchern rathen, nicht vor Ende April oder Anfang Mai hieher zu reiſen. Der Ausſchuß des Deutſchen Liſcherei-Pereins. von Behr. Wir erachten es für eine Ehren- Aufgabe dieſer Zeitſchrift, den Leſern der- ſelben müglichſt bald ein für die heimiſchen Fiſcherei-Intereſſen und Verhältniſſe bemeſſenes Bild der Ausſtellung zu verſchaffen und beabſichtigen zu dieſem Behufe alsbald nach Erüffnung derſelben eine Extra-Nummer der Baheriſchen Fiſcherei⸗ Zeitung erſcheinen zu laſſen, in welcher der von uns zu erſtattende Bericht wenigſtens auszugsweiſe veröffentlicht werden wird. E. II. Aus Wnterfranken. Würzburg, 8. April 1880. Von maßgebender Seite wurde dem unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Verein nahe gelegt, ob er nicht gelegentlich der in den Tagen des 5., 6. und 7. Juni lfd. Js. zu Würzburg ſtattfindenden Kreis-Thierſchau gleichzeitig eine Fiſcherei-Ausſtellung da— ſelbſt veranſtalten wolle, und ihm für dieſen Fall vom landwirthſchaftlichen Kreiscomité materielle Unterſtützung zugeſagt. Nach längerem Erwägen erklärte ſich der Verein hiezu bereit. — Zwar verhehlte er ſich nicht die durch Jahreszeit und andere Umſtände dem Unternehmen entgegen— ſtehenden Schwierigkeiten, verhehlte ſich nicht, daß neben der großen Berliner Aus— ſtellung für eine zweite ſolche mehr provinziellen Charakter tragende Ausſtellung nur relativ wenig Intereſſe übrig bleiben könne. Aber gerade dieſe provinzielle Seite bot viel verlockendes; liegt dem Vereine ja in erſter Linie die Aufgabe ob, das Fiſchereiweſen im Kreiſe zu heben, das vielfach mangelnde Intereſſe hieran zu wecken, Kenntniß in Fiſchzucht und einſchlägigen Dingen zu verbreiten, dem Fiſchhandel unter den bekanntlich Fiſchnahrung ſehr liebenden Be— wohnern unſerer Gegend neue Abſatzwege zu bereiten u. ſ. w. Sohin erſchien die Veranſtaltung einer Fiſcherei-Ausſtellung, welche den vielen Tauſenden in Würzburg zur Kreis-Thierſchau aus dem Kreiſe zuſammenſtrömenden Menſchen, darunter viele Freunde der Fiſchereiſache, den beſten Anſchaunngsunterricht in ſolchen Dingen geben könne, als der Pflicht und Aufgabe des unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins angemeſſen. Die auf 6. Juni lfd. Is. während der Ausſtellungszeit anberaumte General- verſammlung des Vereins ſoll deſſen Mitgliedern zugleich neben anderen Dingen die Gelegenheit geben, ſich über ihre Beobachtungen in der Ausſtellung gegenſeitig auszuſprechen. Schon jetzt ſind dem Vereine in entgegenkommendſter Weiſe eine Reihe An— meldungen von Ausſtellungsgegenſtänden zugekommen; hoffen wir, daß die dieſem Blatte beiliegenden Circulare den Kreis der Theilnehmer beträchtlich erweitere und recht viele Ausſteller und Fiſcherei-Intereſſenten in den Tagen des 5., 6. und 7. Juni 1880 dem ſchönen Würzburg zuführen mögen; fie werden Beſchickung und Beſuch der Aus— ſtellung nicht zu bereuen haben.“) III. Der Münchener Jiſchſteig. März 1880 3 1880. In Nr. 9 der bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung, Jahrgang 1879, worin die Angelegen— heit des Münchener Fiſchſteiges beſprochen wurde, iſt dem Vorgehen des Stadt— Magiſtrates München in dieſer Sache der gebührende Dank erſtattet und zugleich auf einige noch beſtehende Mängel der fraglichen Einrichtung hingewieſen worden. Es gereicht uns zur Genugthung, conſtatiren zu können, daß dieſe Mängel nun— mehr vollſtändig gehoben und an dem Steige die nöthigen Verbeſſerungen angebracht find. Derſelbe beſteht aus 10 Stufen oder Abtheilungen, die den Aufgang der Fiſche ohne Schwierigkeiten ermöglichen, wovon ſich Jedermann täglich ſelbſt durch Augenſchein en kann. ei Gewiß kann das Intereſſe für die Fiſcherei durch ſolche Unternehmungen nur gefördert werden; wir rufen daher dem thätigen Kreis Fiſcherei Verein von Unterfranken ein ſympathiſches „Glück auf“ zu und machen unſere geehrten Leſer auf das dem heutigen Blatte beiligende Circular beſonders aufmerkſam. Die Red. —— 30 — Durch dieſe Vorrichtung iſt für den natürlichen Wandertrieb der Fiſche die noth— wendige Verbindung zwiſchen der oberen und unteren Iſar wieder hergeſtellt und eine zum Leidweſen aller Fiſcherei-Freunde lang beſtandene Lücke glücklich ausgefüllt worden. Die Herſtellung dieſes Fiſchſteiges iſt dermalen um ſo erwünſchter und werthvoller, als die Iſar wieder eine größere Zunahme von Edelfiſchen zeigt, ſeitdem die hieſige Gasfabrik ihre Abfälle nicht mehr in den Fluß leitet, ſondern der Amoniak-Fabrik zur Verarbeitung überläßt. So hat man kürzlich in der nächſten Nähe des Wöhres an der Maximiliansbrücke einige Hundert ein- bis zweipfündige Aeſchen wahrgenommen, welche daſelbſt ihr Laichgeſchäft verrichteten, was ſeit langer Zeit nicht mehr dageweſen. Auch während der Huchen-Laichzeit waren bei der um dieſe Zeit anhaltenden Klarheit des Waſſers ſehr viele Huchen zu ſehen. Huchen und Aeſchen konnten ungeſtört verlaichen und die Helle des Waſſers kam ihnen ſo außerordentlich zu ſtatten, daß beiſpielsweiſe heuer nicht Ein Stück Huchen zur künſtlichen Befruchtung gefangen werden konnte. Welche Bedeutung ein Fiſchſteig für die Zucht der Wanderfiſche beſitzt, kann man, abgeſehen von den Beiſpielen in England und Amerika, daraus ermeſſen, daß die preußiſche Regierung im Jahre 1777 an dem großen Wöhre bei Hameln an der Weſer mit einem Koſtenaufwande von 16,000 Mark eine Fiſchleiter herſtellen ließ, deren richtige Anlage übrigens mehrfach bezweifelt wird und daher wahrſcheinlich noch weitere Koſten ver— urſachen wird. Hoffen wir, daß die nunmehr an der Iſar geſchaffene Vorrichtung Beſtand habe und der Magiſtrat der Hauptſtadt München auch in dem nöthigen Schutze derſelben gegen unbefugte Ausbeutung die erforderliche Energie und Fürſorge bethätigen werde. Letzteres iſt unbedingt geboten, denn es gibt Fiſcher, die egoiſtiſch und gewiſſenlos genug ſind, die Fiſche auf ihrem Wandergange aus dem Fiſchſteig wegzufangen, was durch eine ortspolizeiliche Vorſchrift abſolut verboten werden ſollte. Es erübrigt noch, auch dem Stadtbauamte München, welches ſpeziell mit Aus— führung der Sache betraut war, für die hiebei an den Tag gelegte Bereitwilligkeit und wohlwollende Rückſichtnahme auf die Intereſſen der Fiſchzucht die wohlverdiente Aner— kennung auszudrücken, was wir umſomehr für unſere Pflicht erachten, als es leider nur zu häufig vorkommt, daß bei Flußbauten und öffentlichen Waſſeranlagen die Intereſſen der Fiſchzucht ganz außer Acht gelaſſen werden. Indeß können wir auch hier erfreuliche Anzeichen einer ſich immer mehr ausbreiten— den Erkenntniß der volkswirthſchaftlichen Bedeutung des Fiſchereiweſens regiſtriren. So hat insbeſondere das kgl. Flußbauamt Augsburg ſich kürzlich mit der aus— geſprochenen Abſicht, bei Anlage eines Waſſerwöhres die Herſtellung eines Fiſchſteiges zu ermöglichen, um nähere Aufſchlüſſe an uns gewendet, die wir ſelbſtverſtändlich mit Vergnügen ertheilt haben. IV. Vom Bodenſee. 8 3 j März 1880. Die Fiſchzucht war in den letzten Landtagsverhandlungen der bayeriſchen Abge— ordnetenkammer wiederholt Gegenſtand der Beſprechung. Wir meinen hier nicht die Witzeleien, welche ſich einzelne Landesvertreter erlaubten und die leider von berechtigter Seite unerwidert geblieben ſind, ſondern wollen zunächſt eine Angelegenheit hervorheben, welche insbeſondere unſer Allgäuerabgeordneter Dr. Völk und Freiherr von Stauffenberg mit Recht zur Sprache gebracht haben. Dieſe Angelegenheit betrifft die Fiſchereiverhältniſſe am Bodenſee und gewinnt erhöhtes Intereſſe dadurch, daß die Fiſcher von Bregenz den dermalen angeblich geſetzloſen Zuſtand dazu benützen, zum Schaden nicht blos der übrigen Betheiligten, ſondern des geſammten Bodenſee— fiſchwerkes überhaupt eine förmliche Raubfiſcherei auszuführen. * r 31 — — So viel uns bekannt, iſt die Sache wegen dieſes unbefugten Eingriffes dermalen auf dem diplomatiſchen Wege anhängig gemacht, wenn aber eine Entſcheidung nicht bald erfolgt, jo kommt fie, wenn nicht zu ſpät, doch ſpät genug, und haben jedenfalls die Fiſchereiberechtigten der anderen Uferſee -Staaten empfindlichen Schaden hiedurch erlitten. Wir ſind der Meinung, daß es längſt an der Zeit geweſen wäre, mit einer Regelung dieſer Angelegenheit energiſch vorzugehen, wozu der deutſche Fiſchereiverein bereits vor einigen Jahren Anregung gegeben hatte. Indem wir uns vorbehalten, über den Verlauf der Sache in Ihrem geſchätzten Blatte weiteren Bericht zu erſtatten, möchten wir ſtatt jeder weiteren Ausführung der einſchlägigen Verhältniſſe Ihren Leſern heute die betreffende Rede des Abgeordneten Frhrn. v. Stauffenberg und die von der Regierung hierauf erfolgte Antwort mit— theilen, und geben uns der Hoffnung hin, daß die in dieſer Antwort in Ausſicht geſtellte gemeinſame oder partielle Regelung der Angelegenheit recht bald in Angriff genommen werde.“) Freiherr von Stauffenberg: Der Bodenſee war in früherer Zeit eines der fiſchreichſten deutſchen Gewäſſer, aber in Folge des immer mehr betriebenen Raubfanges hat ſich dort der Fiſchbeſtand ſo gelichtet und gemindert, daß die Befürchtung beſteht, daß in kurzer Zeit dieſe ganze Waſſermaſſe nach dieſer Richtung vollſtändig verödet ſein wird. Die Protokolle, welche der Vorſtand des deutſchen Fiſchereivereins mit den Intereſſenten der ſämmtlichen deutſchen Bodenſeeuferſtaaten aufgenommen hat, bieten, glaube ich, die ſchlagendſten Anhaltspunkte. Nun beſtehen bezüglich der Fiſcherei des Bodenſees ganz eigenthümliche Anſchauungen. Die bayeriſche Fiſchereiordnung vom 27. Juli 1872 iſt zwar in ihrem § 1 für alle Fiſchwaſſer ohne Unterſchied beſtimmt worden, aber in der Praxis wird ſie für den Bodenſee als nicht exiſtirend angeſehen, und zwar aus dem vorgeblich rechtlichen Grunde, daß der Bodenſee ein internationales Gewäſſer ſei, und daß die bayeriſche Regierung für ſich allein nicht befugt ſei, Vorſchriften für den Bodenſee zu erlaſſen. Die Bodenſeeuferſtaaten ſind bekanntlich die Schweiz, Baden, Württemberg, Bayern und Oeſterreich. Baden und die Schweiz, bei welchen ganz dieſelben recht— lichen Verhältniſſe beſtehen wie bei uns, haben ſich doch für befugt gehalten, ganz vor— treffliche, ja in mancher Beziehung ſogar zu weit gehende Fiſchereiordnungen zu erlaſſen, Fiſchereiordnungen, welche in beſchränkten Kreiſen einigen Nutzen bringen können, aber im Großen und Ganzen doch werthlos ſind, weil ſie eben für ganze Waſſer— maſſen nicht gelten, und für die andern Uferſtaaten nicht vollgiltig werden. In der Schweiz gelten, wie ich aus dem von dem Vorſtand des ſchweizeriſchen eidgenöſſiſchen topographiſchen Bureaus „die Grenze der Schweiz“ betitelten verfaßten Buche entnommen habe, folgende Grundſätze über die rechtlichen Verhältniſſe am Bodenſee: „An den Bodenſee ſtoßen die Uferſtaaten ꝛc. ꝛc.; es beſtehen keine Verträge, durch welche die Grenzlinie auf dem See feſtgeſetzt würde, jedoch werden die Hoheitsrechte von jedem anſtoßenden Theil bis zur Mittellinie des Sees ausgeübt.“ Iſt dieß der Fall, ſo kann man keinen Augenblick zweifelhaft ſein darüber, daß jeder Staat für ſich auch berechtigt iſt, dießbezügliche Vorſchriften auch für ſeinen Theil zu erlaſſen. Nun ſind, wie ich berichtet bin, die Verhältniſſe gegenwärtig ſo: Die württembergiſche Regierung hat erklärt, ſie wäre bereit, auf eine Ordnung der Sache einzugehen, ſobald die bayerische Regierung ſich an derſelben betheilige. Die bayeriſche Regierung hat erklärt, daß ſie für ſich ſelbſt ſich nicht für befugt erachte, derartige Vor— ſchriften zu erlaſſen, daß ſie aber einen Konſens ſämmtlicher Bodenſeeuferſtaaten gemein— ſchaftlich wünſche und auch die einleitenden Schritte hiezu gethan habe. Nun, ) Dem Vernehmen nach ſind die einleitenden Schritte in letzterer Richtung bereits geſchehen. Die Red. een 88 — — würde dieſer Konſens ja ſehr leicht ſich erzielen laſſen, wenn nicht die öſterreichiſche Regierung dabei betheiligt wäre. Die höchſt eigenthümlichen rechtlichen Verhältniſſe in Oeſterreich, die Schwerfälligkeit der Geſetzgebungsarbeiten, die verſchiedenen Zweifel über die Kompetenz, welche dort herrſchen, laſſen es aber nahezu als ausſichtslos erſcheinen, daß die öſterreichiſche Regierung in einer irgendwie abſehbaren Zeit ſich zu einer gemein— ſchaftlichen geſetzlichen Ordnung der Sache herbeilaſſe. Die Folge davon wird die ſein, daß die Anzahl der Fiſche im Bodenſee von Jahr zu Jahr mehr zurückgeht und daß es dann ganze oder halbe Generationen brauchen wird, um in einer ſpäteren künftigen Zeit wieder eine neue Fiſchgeneration herbeizuführen. Ich meinte, meine Herren, dem ſollte mit allen Mitteln entgegen gewirkt werden. Es iſt insbeſondere die Zucht der Seeforellen, auf welche es hauptſächlich ankommt. Durch die jetzt beſtehende Raubwirthſchaft iſt es nahezu unmöglich gemacht, daß dieſer Fiſch ſich in irgend einer größern Anzahl entwickelt. Alle Verſuche, welche gemacht wurden, den Bodenſee mit jungen Fiſchen zu bevölkern, erweiſen ſich nach dieſer Richtung vollſtändig wirkungslos, wenn der Raubfang, wie er in Bayern und Württemberg haupt— ſächlich betrieben wird, noch weiter fortgeführt wird. Nun, meine Herren, ſollte ich doch meinen, daß, wenn dieſe bedeutenden volkswirthſchaftlichen Rückſichten in's Spiel kommen, Mittel und Wege gefunden werden müßten, um dieſe Sache zu ordnen, und wenn ſich die anderen Bodenſeeuferſtaaten auch mit Ausſchluß von Oeſterreich für eine Verordnung einigen würden, ſo würde dieſer kleine Fleck, der Oeſterreich am Bodenſee betrifft, ganz gewiß keine Hinderung bilden, daß die Sache zu einem gedeihlichen Ziele kommt; wenigſtens behaupten dieß die Sachverſtändigen der dortigen Gegend mit voller Beſtimmtheit. Ich habe mich verpflichtet gefühlt, dieſen Gedanken hier in Anregung zu bringen, und ich möchte der k. Staatsregierung auf's Dringendſte an's Herz legen, eben wegen der großen wirthſchaftlichen Bedeutung, die Sache in die Hand zu nehmen. Seine Excellenz der k. Staatsminiſter von Pfeufer: Die bayer. Staatsregierung hat die vom Herrn Abgeordneten Baron von Stauffen— berg angeregte allerdings wichtige volkswirthſchaftliche Frage nicht aus dem Auge gelaſſen. Sie glaubt nur, daß, wenn dieſen Mißſtänden radikal geholfen werden ſoll, eine ge— meinſame Regelung aller Uferſtaaten nothwendig iſt. Sollte dieſe gemeinſame Regelung nicht ermöglicht werden können, ſollte insbeſondere eine Vereinbarung mit dem betheiligten Uferſtaate des Bodenſee's, mit Oeſterreich, nicht zu erzielen ſein, dann werden wir auf eine partielle Regelung hingeführt, freilich nicht mit der Wirkung, die erzielt werden könnte, wenn ſämmtliche Uferſtaaten die Sache in die Hand nehmen würden. V. Vereins - Verhandlungen. Monats⸗Verſammlung des Baheriſchen Fiſcherei-Vereins Samſtag 3. April 1880. 1. Nach Verleſung des Protokolles der letzten Sitzung erhob ſich der Vorſitzende I. Präſident Herr Freiherr von Niethamer zu folgender Mittheilung: Die Verſammlung werde mit ihm in dem Gefühle übereinſtimmen, daß es für den Bayerischen Fiſcherei-Verein eine Ehrenſache ſei, bei der von dem Deutſchen Fiſcherei— Vereine veranſtalteten internationalen Fiſcherei-Ausſtellung, welche demnächſt in Berlin eröffnet und an Großartigkeit alles bisher Dageweſene übertreffen werde, ſowie bei den hiebei ſtattfindenden Berathungen, durch einen ſpeziellen Abgeordneten vertreten zu ſein. Als ſolchen bringe er den Redakteur der Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung, Herrn Notar Eiſenberger von Tölz in Vorſchlag, der den Verein auch bei dem öſterreichiſchen Fiſchzüchter⸗-Congreß in Kammer vertreten habe. Die Verſammlung ſtimmte dieſem Vorſchlag ohne Debatte zu und der Gewählte erklärte dankend die Annahme des Mandates. 2. Hierauf wurden die zur Ausſtellung in Berlin beſtimmten, in den bayeriſchen Landesfarben ſehr ſchön gebundenen Jahrgänge der Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung vorgelegt. \ 3. Ein Antrag des Fiſcherei-Vereins in Troſtberg, betreffend die Einführung von Fiſcher-Karten im Kreiſe Oberbayern, wurde der Commiſſion für Reviſion der Fiſcherei— Ordnung zur ſeinerzeitigen Berichterſtattung überwieſen. 5 4. Auf eine vom Stadt-Magiſtrate München ergangene Aufforderung, betreffend 7 die Anlage einer Gewerbſteuer für die Bayerische Fiſcherei-Zeitung hatte die Redaktion ur unter Darſtellung des Sachverhaltes ablehnend geantwortet. 2 Dieſe Erwiderung wurde verleſen und genehmigt. 2 5. Die gleiche Genehmigung erhielt ein Antwortſchreiben der Redaktion der Zeit— 8 ſchrift auf einen Antrag des Niederbayeriſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins, betreffend die 4 Abgabe von Frei-Exemplaren an die dortigen Fiſcherei-Vereine. 2 6. Hierauf erfolgte die Fortſetzung des bei der letzten Verſammlung nicht zu * Ende geführten Referates über: | Reviſion der bayerischen Fifcherei : Ordnung Seitens des II. Präſidenten, Herrn Oberauditeurs Erl. Die von demſelben nach einem einleitenden Vortrage beantragten Abänderungen der höchſten Verordnung vom 27. Juli 1872 bezielten neben einer präziſeren Faſſung einzelner Beſtimmungen vorzugsweiſe folgende Punkte: a) den Wegfall der Beſtimmung, wornach ſ. g. Steinkrebſe zu jeder Zeit gefangen werden dürfen; b) die Vorſchrift, daß die Größe der fangbaren Krebſe fortan auf 12 ftatt 16 Stück per Pfund (½ Kilo) feſtgeſetzt werden; c) die Beſeitigung der bisherigen Beſtimmung, wornach Netze zum Fangen von Futter- und Köderfiſchen einer beſonderen Maſchenweite nicht unter— liegen; dagegen d) die Einſchaltung einer Vorſchrift des Inhaltes, daß zur Abſtellung des vielfachen Mißbrauches, welcher durch die obenbemerkte Freigabe des Futter— Fiſchfanges getrieben wurde, den Diſtriktspolizeibehörden anheimgegeben ſei, einzelnen Fiſchereiberechtigten bei nachgewieſenem Bedürfniſſe zur Auffütterung von Edelfiſchen das Fangen von Fiſchen mit Netzen von geringerer als der verordnungsmäßigen Maſchenweite zu 3 em widerruflich zu geſtatten. Nach der über den Gegenſtand geführten Debatte, an welcher ſich die Herren Geheimrath v. Wolfanger, Reichsrath und Präſident von Haubenſchmid, Re— gierungsrath Maltz, Stabscaſſier Eßl, Hauptmann a. D. von Suttner, Advokat 9 Kaul ꝛc. betheiligten, wurden ſämmtliche Anträge des Herrn Referenten faſt einſtimmig angenommen. *) Nachdem die vorgerückte Zeit die Erledigung weiterer Gegenſtände der Tages— ordnung nicht mehr ermöglichte, wurde die Vornahme derſelben auf die nächſte Sitzung vertagt und dem Herrn Referenten über die Reviſion der Fiſcherei-Ordnung ſowie der hiefür beſtellten Commiſſion für die Löſung der ſchwierigen Aufgabe der einmüthige Dank der Verſammlung votirt. VI. Citerariſches. Ueber die gegenwärtige Lage der Fiſcherei in Heſſen. Dieſes iſt der Titel eines Schriftchens, welches uns jüngſthin von geehrter Hand mitgetheilt wurde und das einen höchſt intereſſanten Vortrag enthält, welchen vor Kurzem der verdienſtvolle Profeſſor an der Forſtakademie in Münden, Dr. A. Metzger, auf der allgemeinen Verſammlung des heſſiſchen Fiſchereivereines gehalten hat. Wir wünſchten, daß dieſer Vortrag in jedem Fiſchereivereine Bayerns bekannt werden möchte, denn derſelbe enthält eine Reihe von Schilderungen, welche für unſere bayeriſchen ) Wir behalten uns vor, Einzelnes aus dem gediegenen Referate, namentlich über die wichtige Frage der Maſchenweite nachzutragen. Die Redaktion. 34 Verhältniſſe wörtlich abgeſchrieben werden dürften. Der Kernpunkt des Vortrages liegt in dem Satze, daß den Verhältniſſen der Fiſcherei hauptſächlich durch Förderung der künſtlichen Fiſchzucht und insbeſondere durch billige Ausſaat aufgeholfen werden müſſe. Und dieſem Loſungsworte müſſen wir uns vollinhaltlich anſchließen. Das vornehmſte Mittel zur Hebung unſeres geſunkenen Fiſchſtandes iſt die Beſaamung der Gewäſſer mit künſtlicher Brut und dieſe kann nur durch möglich billige Beſchaffung letzterer gefördert werden. Der Vortrag enthält außerdem ſehr intereſſante Notizen über die; Feinde der Fiſche aus dem Thierreiche, worunter ſelbſtverſtändlich die Otter in 11 5 Linie ſtehen. Herr Dr. Metzger berechnet, daß der jährliche Nahrungsbedarf an Fiſchen und Krebſen für Ein Otterpaar nebſt drei Jungen ungefähr 2500 i betrage, was für 50 Paare dieſes ganz verſchwenderiſch lebenden Raubthieres ein Fiſchmaterial von 125,000 T ausmacht. Eine ähnliche Berechnung ſtellt der Vortragende bezüglich der Reiher auf, deren jährliches Futterquantum aus dem Bereiche der Fiſchwelt er für nur 100 Stück dieſes Raub— vogels auf 5700 d annimmt, was gewiß nicht übertrieben berechnet iſt. Wir können nur den Wunſch wiederholen, daß das Schriftchen, welches bei Landſiedel in Kaſſel erſchienen iſt, eine recht weite Verbreitung auch in Bayern finden möchte. Das— ſelbe würde ſich, wie erwähnt, namentlich zum Vortrag in Fiſchereivereinen eignen. VII. Fiſcherei-Monats-Kalender. Mai. — Die Laichzeit der Sommerlaichfiſche beginnt, und wird in dem folgenden Monat fort— geſetzt. — Geſetzliche Schonzeit beſteht für: Alten (Aitel) vom 15. Mai mit 15. Juni, Barben, Brachſen und Schleihen vom 1. Mai mit 30. Juni, Schied vom 1. mit 31. Mai, Schill (Amaul, Zander) vom 1. April mit 31. Mai. Außerdem laichen Frauenfiſche, Hechte, Karpfen, Lauben, ſog. Mairenken, e Nerflinge und Rothaugen. — Für die Küche ſind verwendbar: Aale, Forellen, Kilche, Lachſe, Renken, Rutten und Saiblinge; immerhin eine genügende Auswahl, daß ſich der „Fiſcheſſer um jeden Preis“ nicht gezwungen ſieht nach dem unſchmackhaften, eckelerregenden Laichfiſch zu greifen, und ſo ſchlechte Waare für gutes Geld einzutauſchen. Angelfiſcherei: Die Inſectenwelt iſt wieder in größerer Anzahl auf dem Waſſer vertreten, und nähren ſich deßhalb die Fiſche gut. Die Fluggerte, das Ideal des Sportsman, findet wieder ihre Beſchäftigung auf Forellen und Aeſchen, welch' Letztere bei guter Nahrung ſich in kurzer Zeit vom Lalchgeſch äfte erholen. Berichtigung. In Nr. 3 der „Bayeriſchen e Zeitung“ und zwar in dem Artikel: „Die oberpfälziſche Vils als Fiſchwaſſer “ haben ſich mehrere Druckfehler eingeſchlichen, die hiemit berichtigt werden: Seite 23 iſt zu leſen: „Quappe“ ſtatt Gnappe, „Kaulbarſch“ ſtatt Kaulborſch, „Schleihen“ ſtatt Schleichen. Seite 24 Zeile 6 iſt nach dem Worte derſelbe das Wort: „ſich“ einzuſchalten. Inserat. Signatur ⸗Holzetiquetten WE a auf beiden Seiten glatt, worauf es ſich gut ſchreiben läßt, in allen Fagons, mit Oeſen zum Anhängen, faſt unentbehrlich bei Fiſchſendungen aller Art, liefern zu ſehr billigen Preiſen. Spezielle Preisverzeichniſſe zu Dienſten. 6 (a) Die Thüringer Holzwaaren-Tabriken von J. M. Krannich in Mellenbach (Thüringen). Für de Redaktion Dee M. Eiſe enberger in Tölz. Kgl. Hof⸗ ee von E. n in München. Hiezu eine Beilage: Circular, BR Fiſcherei-Ausſtellung in Würzburg betreffend. 1 N I a 1a N N \ . \ . b NEN a MON 1 * * i \ Wies ayeriſche Tiſd erei⸗Zeilung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Nr. 5. München, 24. Mai 1880. V. Jahrg. Die „Bayerifde Fiſcherei- Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Keftellungen bei den kal. Poſtanſtalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. Die internationale Fiſchereiꝙ-Ausſtellung in Berlin. — II. Die Ausſtellung des Unter— fränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins in Würzburg. — III. Die ärarialiſche Fiſchkultur-Anſtalt Engelſtein. — IV. Vereins-Verhandlungen. — V. Kleinere Mittheilungen. — VI. Fiſcherei— Monats -Kalender. — VII. Korreſpondenz. — Inſerate. I. Die internationale Jiſcherei-Ausſtellung in Berlin. Original-Bericht der Redaktion.“) Einleitung. Wir haben in der letzten Nummer der „Bayer. Fiſchereizeitung“ unſern Leſern einen für die heimiſchen Fiſcherei-Intereſſen und Verhältniſſe bemeſſenen Bericht der großen Fiſcherei-Ausſtellung in Berlin zugeſichert. Je mehr wir uns mit der Löſung dieſer Aufgabe befaßten, deſto mehr trat die Schwierigkeit entgegen, die Darſtellung dieſes umfangreichen Materiales, die Wiedergabe der mannigfaltigen, zum Theil großartigen Eindrücke auf einen Raum zu begrenzen, wie ſolcher uns nach der Natur der Sache hier zur Verfügung geſtellt iſt. Zahlreiche Momente müſſen dabei unberückſichtigt bleiben, andere können nur vorübergehend berührt *) Nachdem die Herausgabe einer Extra-Beilage mehrfachen Hinderniſſen, namentlich in Betreff der Poſtbeförderung begegnete, haben wir beſchloſſen, den Bericht über die Ausſtellung abtheilungs— weiſe mit der Zeitſchrift zu veröffentlichen, nachdem die Bedeutung dieſer Sache und das Intereſſe für dieſelbe ja doch nicht blos vorübergehend iſt. Die Red. a en 0 1 vor w N N — — en werden und ſelbſt das, was wirklich Gegenſtand der Schilderung iſt, läßt ſich in der Regel nur mit einzelnen Zügen wiedergeben. Wir hoffen indeß, daß auch in dieſer nothwendig begrenzten Darſtellung unſer Bericht noch Vieles bieten wird, was intereſſant, belehrend und anregend erſcheinen mag. Von vorneherein ſehen wir bei näherer Sichtung des Materiales uns veranlaßt, den Bericht in einen allgemeinen und beſonderen zu ſcheiden, wovon der erſtere zunächſt den geſchichtlichen Theil, der letztere die Beſchreibung der einzelnen für uns erwähnens— werthen Gegenſtände der Ausſtellung enthalten wird. Daß wir bei dieſer Auswahl angeſichts der großen Maſſe hie und da fehlgegriffen haben, wird wohl unvermeidlich ſein; wir waren wenigſtens redlich bemüht, das Richtige zu treffen. A. Allgemeiner Theil. 1. Es kann ſelbſtverſtändlich nicht Aufgabe dieſes Berichtes ſein, eine Schilderung unſerer Reiſe zu geben; die nachſtehende Einſchaltung möge uns indeß geſtattet ſein. Wir fuhren nach Berlin mit demſelben Kourierzug, der in einem angehängten Wagen die Fiſch-Ausſtellung des Herrn Hoffiſcher Kuffer von München, beſtehend in größeren Exemplaren von Huchen, Forellen und Saiblingen, in mehreren Fäſſern enthielt. Bei dieſer Gelegenheit erhielten wir einen Begriff von den Schwierigkeiten und dem Riſiko eines ſolchen weiten Fiſch-Transportes. Als der Zug auf der erſten Station in Ingolſtadt hielt, war ſchon eine Rieſen— Forelle, die ſchönſte und größte, die wir je geſehen, den Beſchwerlichkeiten der Fahrt zum Opfer gefallen; zwei weitere wankten ſichtbar; alles ſchien nur mehr Sache des Glückes zu ſein, und nachdem in Treuchtlingen ſich neue beklagenswerthe Verluſte zeigten, wurde bereits der Vorſchlag erörtert, den Wagen in Nürnberg auszuſtoßen und mit der ganzen Fracht nach München zurückzuſenden. In Nürnberg war jedoch der Aufenthalt des Zuges ſo kurz bemeſſen, daß an eine ſolche Veränderung nicht gedacht werden konnte und ſo fuhr man weiter in die Nacht hinaus, voll Sorge und Aufregung, und ohne irgend welche Gewährſchaft, ob noch Ein lebendes Stück die Grenze des Landes über— ſchreiten werde. In Hof, wo der Zug gegen 4 Uhr Früh anlangte, wurde denn eine eingehende Unterſuchung vorgenommen, die leider den fortſchreitenden Verluſt an Forellen konſtatirte, dagegen die Huchen und Saiblinge noch intakt erwies. Wenn man jedoch erwog, daß man erſt auf der Hälfte des Weges ſtand, ſo war das bisherige Reſultat gewiß nichts weniger als ermunternd. Es wurde jedoch die Fortſetzung der Fahrt beſchloſſen, deren Schwierigkeiten mit der ziemlich hohen Temperatur des angebrochenen Tages nicht minder wurden. Die ſteigende Wärme mußte ſtetig durch Eiszuſatz bekämpft werden; die Prüfung der Temperatur des Waſſers erforderte noch größere Sorgfalt als bisher und ſo oft der Zug ſtille ſtand, ging es an ein Rütteln und Schütteln der auf Wägen ſtehenden Fäſſer, daß den Mitwirkenden oft die Arme erlahmten. Um Mittag erreichte der Zug Berlin und hier folgten noch zwei weitere bange Stunden, während welcher Herr Kuffer auf das beſtellte Fuhrwerk zu warten hatte, das ſeine Fiſche in das Aus— ſtellungsgebäude verbringen ſollte. Das Schlußergebniß des Transportes war, daß faſt ſämmtliche Forellen, durchaus Prachtexemplare, welche Herr Kuffer größtentheils ſelbſt in langen Jahren herangezogen hatte, zu Grunde gingen, während die nicht minder 37 prachtvollen Huchen und Saiblinge glücklich an Ort und Stelle gelangten und, wie allgemein anerkannt wurde, eine Zierde der Ausſtellung bildeten. Das iſt die Geſchichte Eines Transportes. Von gleichen Beſchwerden und Opfern wiſſen ſicher auch die übrigen bayeriſchen Ausſteller zu erzählen, und es iſt daher gewiß um ſo ehrenwerther, daß ungeachtet des weiten Weges und der geſchilderten enormen Schwierigkeiten Bayern durch eine ſo große Anzahl lebender Fiſche bei der Ausſtellung vertreten war. 2. Wir übergehen die feierliche Eröffnung der Ausſtellung, die am Dienstag, den 20. April durch Seine Hoheit den deutſchen Kronprinzen ſtattfand, und worüber ohnedieß in allen Blättern berichtet wurde; zu bemerken wäre nur, daß bei dem Rundgange des Kronprinzen durch die Ausſtellungsräume die bayerische Ausſtellung lebender Fiſche durch Zufall außer Beſichtigung blieb, daß jedoch Seine Hoheit, nach— träglich hierauf aufmerkſam gemacht, wenn möglich einen weiteren Beſuch in Ausſicht ſtellte. Von einem gleichen Mißgeſchicke war die bayeriſche Ausſtellung bei dem am zweiten Tage erfolgten Beſuche des Kaiſerpaares bedroht, als durch eine günſtige Wendung des Zuges die Aufmerkſamkeit Ihrer Majeſtäten noch auf dieſelbe gelenkt wurde. Die bayeriſchen Ausſteller, die uns einiges Verdienſt bei dieſer Wendung der Sache nicht abſprechen werden, waren freilich nicht ſehr darüber erbaut, daß ſie die ihnen zu Theil gewordene Ehre des kaiſerlichen Beſuches nur einem günſtigen Zufalle zu danken hatten, und wer kurz vorher die Beſchwerniſſe eines Fiſchtransportes von den Südgrenzen des Reiches bis zur deutſchen Hauptſtadt mitgemacht hatte, der konnte für dieſe Verſtimmung wenigſtens einige Gründe finden. Der Kaiſer zeigte für die ſchönen Edelfiſche Bayerns ein lebhaftes Intereſſe und nahm mit ſichtbarer Theilnahme die Erläuterungen des Herrn Prof. von Siebold entgegen. 3. Es iſt kaum möglich, von dem rieſigen Umfang der Ausſtellung durch die hier zuläſſige kurze Skizzirung ein richtiges Bild zu geben. Dieſelbe war in den Gebäuden des landwirthſchaftlichen Muſeums an der Invaliden— ſtraße an dem Weſtende der Stadt untergebracht und in der ganzen äußern Front mit Fahnen und Schildern, die in den Farben aller Nationen prangten, reichlich geziert. Die Feſthalle bildete der ſ. g. Lichthof, ein großer von halboffenen Hallen im Rundbogenſtyl umſchloſſener Raum, in deſſen Mitte ſich die Statue des Neptun, umgeben von Najaden und Tritonen erhob, ein plaſtiſches Kunſtwerk, das eigens für die Ausſtellung ange— fertigt wurde und den ſchönſten Schmuck derſelben bildete. Daran ſchloßen ſich im Erd— geſchoße wie im obern Stockwerke eine Reihe kleinerer Säle, in denen die Ausſtellungen von China und Japan, Nordamerika, Rußland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Eng— land, Italien und der Schweiz größtentheils enthalten waren. Ueber dieſe Collektiv— Ausſtellungen werden wir im ſpeziellen Theile des Berichtes einige Notizen nachtragen. Anſtoßend an dieſen Lichthof öffneten ſich die Abtheilungen der deutſchen Aus— ſtellung, wobei jedoch vielfach die Ausſcheidung nach Gegenſtänden getroffen und ſohin in dieſem Raume die Fiſchnetze, in jenem die Conſerven, in einem weiteren die auf Eis gelegten Fiſche und Auſtern u. ſ. f. ausgeſtellt waren. Den Mittelpunkt dieſer 8 a ln h ae „ R Be tt, NER UT 38 Abtheilungen bildete die Cyeloramen-Grotte, ein künſtlicher Tropfſteinbau, deſſen Oeff— nungen drei herrliche Rundbilder begrenzten, von denen eines den Golf von Neapel, das zweite die Inſel Capri, das dritte den Golf von Baja darſtellte. Idee und Ausführung reichen ſich hier ruhmgekrönt die Hand. Es war ſicher ein genialer Gedanke, inmitten des wogenden Getriebes hier einen idealen Ruhepunkt aufzurichten, von dem aus der er— müdete Blick ſich in der Anſchauung entzückender Landſchaften und des dieſelben um— ſäumenden Meeres erfriſchen konnte. Und gemalt ſind dieſe Bilder, ſo naturgetreu und lebendig, nahezu plaſtiſch an den Standpunkt des Beſchauers ſich anſchließend, daß die Illuſion nichts mehr zu wünſchen übrig ließ. So kam es denn auch, daß an dieſer Stätte geiſtiger Erquickung ſich regelmäßig Alles zuſammendrängte und wir ſelbſt ſtanden ja oft, verſunken in die Schönheiten Italiens, vor dieſen bezaubernden Bildern. In lokaler Beziehung müſſen wir noch des Freihofes gedenken, eines offenen Platzes mit einer Weiheranlage, welche von verſchiedenen Fiſcherbooten, darunter einem chineſiſchen, belebt war. Später ſollen ſich ein paar friſche Seehunde luſtig in dieſem Teiche getummelt haben. Auch an Erfriſchungsplätzen für des Leibes Nothdurft fehlte es nicht; eine geräumige Reſtauration ſorgte für Speiſe und Trank und wer Luſt und Geſchmack darnach beſaß, holte fi) aus dem Räucherhauſe ein pikantes Frühſtück. 4. Einen hervorragenden Platz in der Ausſtellung nahmen, wie erklärlich, die von Fürſten, Städten und Vereinen gewidmeten Ehrenpreiſe ein. Von Seiner Majeſtät dem deutſchen Kaiſer waren nicht weniger als drei ſolche Preiſe vorhanden. Als J. Ehrenpreis prangte ein koſtbarer ſilberner Tafelaufſatz, als II. ein prächtiges Aquarium, verfertigt von Herrn Profeſſor H. v. Miller in München, als III. ein kunſtvoll geſchnitzter Schrank für Angelgeräthſchaften. Auch die Kaiſerin, der Kronprinz, die Könige von Sachſen und Württemberg, die Großherzoge von Baden und Mecklenburg, die freien Städte Bremen und Hamburg ꝛc. hatten werthvolle Ehrenpreiſe geſpendet. Der Preis der Stadt Hamburg beſtand in einem mit dem Wappen der Stadt geſchmückten Etui, in welchem 1500 Mark in Gold blinkten. Der Ehrenpreis Seiner Majeſtät des Königs von Sachſen, ein großes ſilbernes Becken, galt der Löſung folgender Preis-Aufgabe: „Genaue Darlegung eines ꝛc. Planes bezw. der Mittel, um die den natür— lichen Waſſerläufen und Gewäſſern zugeführten Abwäſſer der Fabriken und Auswürfe der Städte für den Fiſchbeſtand der Gewäſſer vollkommen unſchädlich zu machen.“ Dieſe ſämmtlichen Ehrenpreiſe waren in einem Saale des oberen Stockwerkes, des Lichthofes ausgeſtellt und bildeten ſelbſtverſtändlich einen ſteten Anziehungspunkt für die Beſucher. Nicht mindere Aufmerkſamkeit erregten die in einem benachbarten Saale verwahrten Schätze aus dem „grünen Gewölbe“ in Dresden, darunter das berühmte Elſternperlen-Kollier, und eine Reihe anderer Koſtbarkeiten, deren Werth ſich nach vielen Tauſenden berechnet. 5. Uebergehend zu den bayeriſchen Ausſtellern, wollen wir dieſelben in zwei Gruppen trennen, in ſolche, die lebende Thiere und in ſolche, die Geräthſchaften oder Alter— thümer ausgeſtellt haben. 39 In die erſte Gruppe gehören: 1) Herr Hoffiſcher Kuffer aus München, Ausſteller der größten und zahlreichſten Huchen und Saiblinge. 2) Herr Fiſchmeiſter Schöppler aus Augsburg. Ausſteller der größten und haltbarſten Forellen, und mehrerer ſehr ſchönen Huchen, die jedoch raſch abſtarben. Herr Schöppler hatte außerdem ca. 90 Stück 2— 3pfündige Gol dorfen, die vielſeitige Anerkennung fanden, und Goldorfenbrut ausgeſtellt. Eine weiters von ihm mitgebrachte Partie Forelleneier, ca. 6000 Stück, ging durch die Ungunſt der Waſſerverhältniſſe zu Grunde. 3) Herr Fiſchmeiſter Scheuermann von Dinkelsbühl. Von demſelben wurden ausgeſtellt: Sehr ſchöne Goldorfen, vierjährige Brut, dann ca. 1500 Stück einjährige Brut (Goldorfer-Setzlinge), weiters 200 — 300 Stück 2— jährige Brut und endlich eine große Quantität Rogen. 4) Herr Max Spett, Naturalienhändler von München. Seine Ausſtellung beſtand in einer ausgewählten Collektion feiner Goldfiſche, meiſtens Mutterfiſche, die wohl zu den ſchönſten der Ausſtellung gehörten und in dem durchſichtigen Aquarium ganz reizend anzuſehen waren. 5) Herr J. N. Koller, Uhrmacher und Perlfiſcher in Windorf bei Vilshofen. Ausgeſtellt: Perlen, Perlenmuſcheln aus dem bayer. Walde und Präparate. Im Ausſtellungs-Kataloge waren ferners lebende Donaufiſche größerer Gattung von dem Fiſcherei-Vereine in Straubing verzeichnet. Von dieſen war jedoch in der Ausſtellung nichts zu ſehen und wir wiſſen auch nicht, ob dieſelben auf dem Transporte allenfalls zu Grunde gegangen oder überhaupt nicht zur Abſendung gelangt ſind. Zur zweiten Gruppe, nemlich zu den Ausſtellern von Geräthſchaften, zählen aus Bayern: 1) Herr Heinrich Hildebrand, Fabrikant aus München. Angelgerten und ſonſtige verſchiedene Angelgeräthſchaften. 2) Unterfränkiſcher Kreis-Fiſcherei-Verein resp. deſſen Präſident Herr Friedrich Zenk in Würzburg: a) Ein ſinnreich conſtruirtes Transport-Gefäß für Salmoniden-Brut, auf welchen Gegenſtand wir noch zurückkommen werden. b) Embleme und Urkunden der Würzburger Fiſcher-Gilde. c) Leitfaden für künſtliche Forellenzucht. 3) Bürgermeiſteramt zu Kaiſerslautern. Nachbildung eines 19 Schuh langen Hechtes, welcher im November 1497 im ſ. g. Kaiſers-Wog bei Kaiſerslautern gefangen worden ſein ſoll. 4) Fiſcher- und Schiffer-Verein in Schweinfurt. In Sammt gebundene mit Siegeln verſehene, der Fiſcherzunft von den römiſchen Kaiſern Franz I., Joſeph II. und Leopold II. verliehenen Privilegien. 5) Fiſchzucht-Verein in Straubing. Protokollbuch und Fiſcher-Ordnung „eines ehrſamen Handwerkes der Fiſcher und Fiſchkäufler zu Straubing von 1672 und 1553“ und zwei weitere alte Urkunden. ER 6) Ingolſtädter Fiſcherklub. Eine reiche Sammlung geſchichtlicher Urkunden, Handzeichnungen und Lehen— bücher, betreffend die Satzungen, Waſſer- und Fiſcherei-Rechte in der Donau und ihren Nebenflüſſen, Maaße und Abbildungen der Fiſche nach der bayer. Landesfiſch— Ordnung von 1553 u. ſ. w. 7) Redaktion der Bayer. Fiſch-Zeitung in Tölz. Die bisherigen Jahrgänge der Zeitſchrift des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereines. 6. In die Ausftellungs= Jury ſtellt Bayern zwei Mitglieder: a) Herrn Profeſſor von Siebold für die I. Klaſſe: „Waſſerthiere“ ꝛc., b) Herrn Hoffiſcher Kuffer für die III. Klaſſe: „Künſtliche Zucht von Waſſerthieren“. 7. Unter den Feſtlichkeiten zu Ehren der Ausſtellung dürfen wir ſchließlich nicht unerwähnt laſſen das von der Stadt Berlin dem Comité, den Delegirten und Theil— nehmern der Ausſtellung am Freitag, den 24. April, Abends, veranſtaltete Bankett, welches durch den gänzlichen Mangel von Tiſchen und Stühlen ſich zu einem für uns Süddeutſche neuen aber ebenſo intereſſanten als lebendigen Bilde ambulanter Unterhaltung geſtaltete. Bei der dieſem Bankette vorausgegangenen Feſtverſammlung des Deutſchen Fiſcherei— Vereines war in der Anweſenheit der Commiſſäre und Vertreter aller Nationen, ſowie namentlich in den Anſprachen der Geſandten von Amerika und China, welch' letzterer ſeine Rede zur allgemeinen Befriedigung in deutſcher Sprache vortrug, der internationale Charakter der Ausſtellung nicht blos, ſondern auch die Bedeutung der Fiſcherei als Erwerbs- und Culturzweig der Menſchheit auf das Großartigſte in die Erſcheinung getreten und wir erinnerten uns hiebei an eine Aeußerung, welche Tags vorher Herr Profeſſor von Siebold im Ausſtellungsraum geſprächsweiſe zu uns machte: „Zwei Drittheile der Menſchen leben von Fiſchen“. II. Die Ausſtellung des Alnterfränkiſchen Kreis-Jiſcherei⸗Vereins in Würzburg. Wie unſern Leſern aus dem der letzten Nummer der Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung beigelegenen Circulare und ſeither in der Preſſe des Landes erſchienenen Berichten bekannt iſt, wird in der Zeit vom 5. bis 9. nächſten Monats in Würzburg eine vom dortigen Kreis-Fiſcherei-Verein veranſtaltete Fiſcherei-Ausſtellung, mit welcher eine Prämiirung und nach Umſtänden Verlooſung der ausgeſtellten Gegenſtände ver— bunden iſt, ſtattfinden. Die Ausſtellung umfaßt alle Arten von Fiſchen, Brutapparaten, Ge— räthen, Trans portvorrichtungen, Aquarien c. nebſt einſchlägiger Literatur. Nach den erfolgten Anmeldungen verſpricht das Unternehmen ſehr umfangreich zu werden und namentlich ein vollſtändiges Bild des vaterländiſchen Fiſchereiweſens zu liefern. Aus einem von geehrter Hand uns zugegangenen Bericht entnehmen wir hierüber Folgendes: „Die Ausſtellung wird außer einer reichen Fachliteratur alles Weſentliche bringen, was für den Fiſchzüchter wiſſenswerth erſcheint, insbeſondere die reichſte Auswahl von Salmoniden, Brutapparaten, anwendbar für den Bach wie für das Bruthaus, für große wie für kleine Verhältniſſe, belebt von Brut verſchiedenſter Arten, von See— a und Bachforellen, Rheinſalmen, Saiblingen u. A. Auch die in letzter Zeit erſt erprobte künſtliche Karpfenbrütung wird Herr Bürgermeiſter von Schultes in Schweinfurt an in Thätigkeit geſetzten Apparaten demonſtriren. Von Fanggeräthſchaften und Vorrichtungen zum Lebendtransporte leicht abſterbender Fiſche, namentlich der Forellen, abgeſehen, worin reichliche und praktiſche Auswahl getroffen iſt, wird der Züchter die Mittel finden zur Bekämpfung der ſein Fiſchreich gefährdenden Feinde, Fallen aller Art gegen Otter, Reiher, Taucher, Eisvögel u. ſ. w. Die Fiſcherei-Ausſtellung wird aber in noch einem Punkte der Fiſchzucht belehrend ſein, in der Kleinwirthſchaft des Fiſchereibetriebs. Wie jeder geringe Tümpel noch durch Einſetzung der Schleihe und der noch geringere Anſprüche erhebenden Karauſchen, ſo kann manche geringe Waſſerader zur Vermehrung und Züchtung von Zierfiſchen, der Goldorfen und Goldfiſche in hoch rentabler Weiſe verwerthet werden. Auch in dieſer Richtung wird das Bild der Ausſtellung ein äußerſt lebendiges ſein. Lebende Fiſche werden ſich in reicher abwechſelnder Fülle in den vielen Aquarien tummeln; die Forelle des Schwarzwaldes und des Speſſarts neben der des bayeriſchen Hochgebirgs, neben dem Rieſen-Huchen der Donau die trägen Grundfiſche, wie der Waller, die Rutte, der Aal ꝛc. Die Fiſchfauna des Mains wird ohnedieß ſämmtlich in lebenden Exemplaren vertreten ſein. Auch die Zimmerzucht wird durch große und kleine Aquarien mit der mannich— faltigſten Beſetzung an Waſſerthieren vertreten ſein. So wird der zoologiſche Garten in Frankfurt a/ M. ein See-Aquarium aufſtellen; nicht das Unintereſſanteſte werden aber die abenteuerlich geformten Großfloſſer und Teleſkopfiſche bilden, welche China ſchon ſeit langen Jahrhunderten züchtet und die ſeit Kurzem auch bei uns eingeführt ſich durch die Originalität ihrer Erſcheinung und Lebensart ſowie durch raſche Vermehrung und leichte Zuchtmethode für den Aquariumliebhaber ungemein empfehlen.“ Der Unterfränkiſche Kreis-Fiſcherei-Verein darf mit Recht erwarten, daß ein reger Beſuch die Anſtrengungen und Opfer lohnen werde, die derſelbe durch die Inſtandſetzung dieſes Unternehmens für eine gemeinnützige vaterländiſche Sache zu bringen ſich ent— ſchloſſen hat. Die Fiſchzüchter und Fiſchereifreunde Bayerns werden es als eine Ehren— ſache betrachten, dem an ſie ergangenen Rufe zu folgen und durch ihre Theilnahme ein Werk zu fördern, das nicht nur ihnen ſelbſt vielfache Anregung, Belehrung und Intereſſe bieten wird, ſondern auch die Bedeutung der Fiſcherei als Zweig der heimiſchen Volks— wirthſchaft neuerdings darzulegen geeignet iſt. Dem Vernehmen nach hat Seine Excellenz Herr Graf von Stauffe nberg, I. Präſident der bayeriſchen Reichsraths-Kammer, das Ehrenpräſidium der Ausſtellung angenommen. Wie uns von Würzburg weiters mitgetheilt wurde, wird am Mittwoch den 9. Juni Vormittags 10 Uhr der Unterfränkiſche Fiſcherei-Verein eine Verſammlung der anweſenden Fiſchereifreunde veranſtalten, in welcher belehrende Vorträge gehalten werden und der ſodann eine geſellige Zuſammenkunft mit Fiſcheſſen ſich anſchließen wird. Wir erlauben uns auch auf dieſe beiden Punkte des Programmes aufmerkſam zu machen und für die Tage vom 5. bis 9. Juni als Devije der bayeriſchen Fiſcherei— Freunde den Zuruf hinaus zu geben: „Auf Wiederſehen in Würzburg!“ 2 III. Die ärarialiſche Fifdkultur- Anftalt Engelſtein. Traunſtein (Bayern), im Mai 1880. I. Lage. Die königliche Fiſchkultur-Anſtalt Engelſtein, kgl. Bezirksamts Traun— ſtein, ½ Stunde ſüdlich der Bahnſtation Ueberſee (Linie München — Salzburg) am öſtlichen Abhange des Weſterbuchberges gelegen, wurde auf Antrag des Vorſtandes der Chiemſee-Adminiſtration Traunſtein J. Wispauer nach deſſen Entwurf gegründet, mit dem Bau derſelben in dieſem Frühjahr begonnen und wird die Eröffnung im Monat September 1880 ſtattfinden. Die Grundfläche für ſämmtliche Anlagen beträgt über ein Tagwerk = 40,000 Quadratſchuh, und hat von Weſt nach Oſt ſtets fallendes Terrain, wodurch die Anlage vieler Streckteiche mit natürlichem Gefälle ganz weſentlich begünſtiget wird. Gegen Weſten durch den Weſterbuchberg vollkommen vor Winden geſchützt, im Süden von einer Laub- und Nadelholz-Waldung begrenzt, nach Oſten freie Ausſicht auf die herrliche Gebirgskette des Chiemgaues gewährend, nordwärts wieder gedeckt durch einen mit Nadelholz beſtandenen Hügel, deſſen Kamm ein anmuthiges Landhaus mit Fernſicht auf den Chiemſee krönt, bietet das Ganze ein reizendes, landſchaftliches Bild, eine ungeſuchte Idylle. II. Waſſerverhältniſſe. Außer dieſem Vorzug der Naturſchönheit birgt jedoch die örtliche Lage zum vorliegenden Zwecke die werthvollſte Bedingung, nämlich Waſſer nach Menge und Eigenſchaft in ſo vorzüglicher und bereits erprobter Weiſe, daß damit allen Anforderungen in dieſer Richtung, wie ſolche nur nach Theorie und Praxis, ſelbſt nach den neueſten Erfahrungen auf dieſem Gebiete für eine Muſter-Anſtalt geſtellt werden wollen, entſprochen werden kann. Es iſt dieſer Waſſer-Reichthum ein faſt ausſchließlicher Vortheil des Weſterbuch— berges, deſſen hoch entſpringende Quellen die gleiche Mächtigkeit durch Sommer und Winter bewahren, während die angrenzenden, flachen Bezirke von Feldwies, Ueberſee, Mietenkam bis Marquardſtein eines obererdig fließenden Quellwaſſers entbehren. Die Durchſchnitts-Temperatur der am genannten Berge entſpringenden 7 Quellen iſt 4—60 R., außerdem hält ein gleichfalls von oben abfallender, offener Graben im Winter Waſſer zu 2— 30 R., mit welchem ganz vorzüglich gelungene Zuchtverſuche bisher ſchon erzielt wurden. Dieſe Zuflüſſe ſind vom kgl. Aerar erworben und liefern bei ſtarkem Gefälle das Lebenselement für die Baſſins und Apparate der Anſtalt. Die Einleitung der Waſſer in die Bruthalle geſchieht, unterſchieden und getrennt nach ihren Temperaturgraden, in eiſernen und hölzernen Röhren. Um den Sauerftoff-Gehalt zu vermehren, fallen ſie in Form einer Kaskade ein und werden nach der Bewäſſerung der Brutapparate den Baſſins und Teichen zugeführt. III. Betrieb. All' dieſe günſtigen Vorbedingungen bürgen für die Erzielung guter Reſultate im Gebiete der künſtlichen Fiſchkultur. Die Anſtalt En gelſtein wird nun dieſen Betrieb hauptſächlich in folgender Weiſe durchführen: 1. Die von Laichfiſchen als: Lachs, Forelle, Saibling, Aeſche, Renke ꝛc. ꝛc. gewonnenen Eier werden embryonirt und ſoweit es der eigene Jahresbedarf der Anſtalt geſtattet, in dieſem Zuſtande an auswärtige Anſtalten und Privaten verkauft. 43 2. Die zum eigenen Gebrauche embryonirten Eier werden ausgebrütet, die ges wonnenen Fiſche theils für die Beſetzung der eigenen Gewäſſer aufgezogen, theils als ein- und zweijährige Setzlinge an Fiſchwaſſerbeſitzer käuflich abgegeben. 3. Forellen, Lachsbaſtarde, ſowie die verſchiedenen Saibling-Arten werden bis zur erlangten Eigenſchaft als Tafelfiſche gemäſtet, wozu der Chiemſee das Fütterungs— material, als: Naſen, Weißfiſche, Röder, Lauben ꝛc. ꝛc. reichlich liefert. 4. Krebſe werden in eigenen Teichen gefüttert. 5. Fiſche jeder Gattung werden dort ſchmackhaft geräuchert. Der Verkauf der nach Ziffer 1—5 erzielten Produlte wird durch die Chiemſee— Adminiſtration Traunſtein und die Seewartei Ueberſee beſorgt. Die Anſtalt ſteht nämlich unter der Oberaufſicht der kgl. Regierung von Ober— bayern (Kammer der Finanzen). Die Leitung derſelben iſt dem Vorſtand der Chiemſee-Adminiſtration Traunſtein übertragen, welchem als Dienſtperſonal: 1 Seewart (in Ueberſee), 1 Fiſchergehilfe und 3 Bannwaſſerfiſcher unterſtellt ſind. — Engelſtein, eine nach den neueſten, bewährteſten Erfahrungen angelegte Anſtalt, welche ſich unter der derzeitigen Leitung des beſonderen Wohlwollens der kgl. Regierung ſowie der Landesvertretung erfreut, könnte auch jungen Leuten zum Beſuche beſtens empfohlen werden, welche bei entſprechender Vorbildung geſonnen ſind, die Fiſchzucht praktiſch zu erlernen, um ſie vielleicht ſpäter bei Uebernahme von Gutsverwaltungen ꝛc. ꝛc. verwerthen zu können; insbeſondere dürfte dieß eine erwünſchte Gelegenheit für Eleven aus landwirthſchaftlichen Schulen zur Bereicherung ihres Wiſſens auf dem Gebiete der Fiſchzucht ſein. Der Laichzeit entſprechend wären hiefür am beſten die Monate Oktober bis Februar zur Praxisnahme zu wählen. — IV. Vereins- Verhandlungen. Monats-Verſammlung des Bahyeriſchen Fiſcherei-Vereins Samſtag 24. April 1880. Nach Verleſung des Protokolls der Monatsſitzung vom 3. ds. Mts. wurde eine Zuſchrift des Stadtmagiſtrats München vom 10. März l. J. über die ſeit 1872 erfolgten Anzeigen und Beſtrafungen wegen unberechtigten Fiſchens wegen Uebertretung des § 370 Ziff. 4 des St. St. G. B. bekannt gegeben. Auf ein Schreiben des deutſchen Fiſcherei-Vereines vom 6. März l. J. über eine Enquéte zur Vergleichung verſchiedener Coregonen-Arten wurde beſchloſſen, um Uebernahme dieſer Aufgabe Herrn Profeſſor von Siebold anzugehen, welchem das nöthige Material auf Koſten des Vereines zu beſchaffen iſt. Hierauf wurde eine Anfrage des k. Bezirksamtes Lichtenfels vom 25./26. März l. J. über Anwendung von Fiſchreuſen berathen. . 44 Zur Verleſung gelangte: ü 1) Dankſchreiben des Ausſchuſſes des Kreis-Fiſcherei-Vereines für Niederbayern vom 11. April l. J. für Verabreichung von Freiexemplaren der bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung an 11 niederbayeriſche Fiſcherei-Vereine. 2) Mittheilung des Ausſchuſſes des öſterreichiſchen Fiſcherei-Vereines vom 3. April l. Is. die Conſtituirung dieſes Vereines betr. 3) Autographirte Mittheilung der Commiſſion für die internationale Fiſcherei— Ausſtellung in Berlin, Verhaltungsmaßregeln für Fiſcher enthaltend, welche veröffentlicht wurden. 4) Mittheilung einer Entſchließung des k. b. Staatsminiſteriums des Innern, Abtheilung für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel v. 18. April l. J., die Herausgabe der Vereins-Zeitſchrift betr. 5) Austrittserklärung des Herrn Grafen Rambaldi. Endlich wurde eine Zuſchrift des k. b. Oberſthofmarſchallſtabes vom 13. April l. J. bekannt gegeben, worin um Abgabe eines Gutachtens wegen Anlage eines Doppel— Dampfſchiffſteges in Tutzing erſucht iſt; die Verſammlung beſchloß, Gutachten dahin abzugeben, daß durch die beabſichtigte Anlage eine Schädigung der Intereſſen der Fiſcherei nicht zu befürchten ſei. Durch Ballotage wurden als Mitglieder aufgenommen: 1) Herr Oberappellationsgerichtsrath Dr. Julius Staudinger hier, 2) „ Eduard Prantl, Notariatskoncipient hier, 3) „ Sccondlieutenant a. D. Georg Berger hier, 4) „ W. Schnell, Fabrikant in Fürſtenfeldbruck, 5) „ Michael Dinſer, Fiſcher in Sonthofen. V. Kleinere Mittheilungen. Der oberbayer. Landrath hat bekanntlich in feiner jüngſten Verſammlung im Dezember vor. Is. auf Antrag der k. Kreisregierung den Betrag von 800 M als Beitrag zur Hebung der Fiſchzucht bewilligt. Es iſt dieß die erſte Spende des oberbayeriſchen Kreiſes für Fiſchereizwecke und gebührt der hohen Stelle für die wohlwollende Initiative ſowie dem Landrath für die einmüthige Genehmigung der aufrichtige Dank aller Fiſchereifreunde des Kreiſes. In dem im vorigen Monate veröffentlichten Allerhöchſten Landrathsabſchiede erſcheint obige Summe auch bereits in das Kreisbudget eingeſtellt und es macht ſicher einen wohlthuenden Eindruck, neben den verſchiedenen Zuchten, als Viehzucht, Obſt— baumzucht, Bienenzucht ꝛc. nun auch die Fiſchzucht als einen volkswirthſchaftlichen Faktor in den Kulturzwecken des Kreiſes anerkannt zu ſehen. Die Beſtimmung dieſes Zuſchuſſes iſt bekanntlich dem Bayeriſchen Fiſchereiverein übertragen und dürfen wir uns von dieſer Seite einer zweckentſprechenden Verwendung verſichert halten. Forellen⸗Witterung. Von geehrter Hand erhielten wir nachſtehende Zu— ſammenſetzung von Pflanzenſtoffen, die ſich als „Forellen-Witterung“ bewährt haben ſoll, und laden unſere Leſer ein, ſich von der Brauchbarkeit dieſer Compoſition zu überzeugen. Eine freundliche Mittheilung über den Erfolg wäre uns ſehr erwünſcht. Das Mittel lautet: Forellen-Witterung: Rp. anis. Ol. Dest. Spicae — Junip. aa 3ij — Rosar. Stt vj Aus Straubing wird berichtet, daß es dem Jagd- und Fiſchereipächter Herrn J. Hien aus Pittrich kürzlich innerhalb drei Wochen gelungen iſt, in und an der Donau vier Fiſchottern im Gewichte von 19 bis 21 Pfund zu erlegen. f In der Donau bei Linz wurde unlängſt ein dreipfündiger Aal gefangen. Nachdem der Aal bekanntlich im Donaugebiete nicht vorkommt, erregt dieſer Fang mit Recht allgemeine Verwunderung unter den Fiſchern und frägt man ſich, auf welche Weiſe derſelbe dahin gekommen ſein mag. Für die Frage der Acclimatiſation des Aales in den Gewäſſern der Donau wäre damit ein wichtiger Fingerzeig gegeben. VI. Fiſcherei-Monats-Kalender. Juni. — Laichzeit. In dieſem Monat befteht die gefegliche Schonzeit für nachſtehende Laichfiſche: Alten (Aitel) vom 15. Mai mit 15. Juni, Barben, Brachſen und Schleihen vom 1. Mai mit 30. Juni, Mit Beginn des Monats Juli iſt die Laichzeit der Fiſche im Allgemeinen beendet und kommen laichende Fiſche nur ausnahmsweiſe vor. Geſetzliche Schonzeit beſteht bis Anfangs Oktober keine. Angelſiſcherei: Aeſche und Forelle ſind gut genährt und ſpringen gut nach der künſtlichen Fliege, — bedeckter Himmel, leichter Gewitterregen ſind dem Fange beſonders günſtig — auch iſt der Morgen und Abend den heißen Mittagsſtunden vorzuziehen. VII. Correſpondenz. Herrn G. R. in Schwarzenbach a. Saale. Ihrem primären Anſuchen haben wir durch Ueberſendung der bisherigen Nummern des laufenden Jahrganges entſprochen. Die Beantwortung der weiteren Frage, welche Fiſchgattung ſich zum Einſatz in Ihren Fluß am beſten eignet, haben wir einem fachkundigen Fiſcher übertragen und werden Ihnen nach Einlauf ſeines Gutachtens mit Vergnügen weitere Mittheilung machen. F. Fabrik in Bonn a. Rh. Mit Beſorgung Ihrer Angelegenheit können wir uns, als außerhalb der Tendenzen unſerer Zeitſchrift ſtehend, nicht berailen. Herrn R. Stadler in Eger. Ihr freundliches Offert haben wir mit Vergnügen acceptirt und zur Ausführung, desſelben das Nöthige angeordnet. Herrn W. in A. Für Ihre vortrefflichen Mittheilungen ven Dank. Auch die größere Arbeit über künſtliche Fiſchzucht werden wir zu verwenden ſuchen. Näheres brieflich. Neptun in ... g. Wann die Ergebniſſe der Jury der Berliner Ausſtellung veröffentlicht werden, können wir Ihnen nicht ſagen; jedenfalls noch vor Schluß der Ausſtellung. In Betreff Ihrer weiteren Anfrage müſſen wir Sie auf unſeren Aus ſtellungsbericht verweiſen. Hern At in Augsburg. Eine Ermäßigung des Fahrtpreiſes für die Beſucher der Würzburger Fiſcherei-Ausſtellung wäre freilich ebenſo erwünſcht als angemeſſen. Ob eine ſolche 1 wurde und genehmigt werden wird, ſind wir außer Stande zu ſagen. Herrn St. in V. (Wald). Ueber den mitgetheilten Gegenſtand finden Sie die beſten und ſicherſten Aufſchlüſſe in der in Wien erſcheinenden Oeſt.-ung. Fiſcherei-Zeitung Nr. 15 und 17. r ß . 46 Herrn G. Amrhein, Fichtelgebirg. Ihrem erſten Wunſche wurde durch Kreuzband— ſendung entſprochen; den zweiten ſehen Sie in gegenwärtiger Nummer erfüllt. Wir danken für Ihre gütige Mittheilung und werden das überſendete Rezept ſofort nach erfolgtem Abdrucke retourniren. Wenn es Ihnen gelingen wird, einen Fiſcherei-Verein zu gründen, wozu wir vom Herzen Glück wünſchen, ſo bitten wir um kurzen Bericht. Herrn Zülich in Lehrte (Hannover). Zugeſandtes werden Sie erhalten haben. Weitere Mittheilung erwünſcht. Stadtverwaltung Velden. Die Nachricht, daß auch für die Hebung der Fiſchzucht in der ehedem ſo fiſchreichen Pegnitz eine Genoſſenſchaft zu Stande gekommen, könnten wir nur mit Freude begrüßen und wünſchen den desfallſigen Beſtrebungen beſten Erfolg. Die Red. Inserate 1 Signatur⸗Solzetiquetten 2 (Täfelchen) auf beiden Seiten glatt, worauf es ſich gut ſchreiben läßt, in allen Façons, mit Oeſen zum Anhängen, faſt unentbehrlich bei Fiſchſendungen aller Art, liefern zu ſehr billigen Preiſen. Spezielle Preisverzeichniſſe zu Dienſten. 6 (a) Die Thüringer Holzwaaren-Labriken von J. M. Krannich in Mellenbach (Thüringen). Mechaniſehe Netzfabrik Magdeburg empfiehlt alle Sorten Fiſchernetze von Hanf und Baumwolle in allen Garnſtärken, Längen, Breiten und e e ebenſo großes Lager von allen Fiſchergarnen zu Fabrikpreiſen. 3. Allcock & Co. in England rößte Fiſcherei⸗Geräthſchaften⸗Fabrik der Welt empfehlen allen Wiederverkäufern von Fiſcherei-Geräthſchaften als ihren alleinigen Vertreter für en gros in Zeutſchland und Heſterreich-Angarn Herrn Hermann Stork in Alm a. d. Donau, welcher von ſämmtlichen Fabrikaten ſtets Vorrath hält und prompteſt zu Original-Preiſen ab Ulm effectuirt. 7 r r r r r mr Unkerfränſtiſcher Rreis⸗Fiſcherei-Verein Würzburg. Der Katalog für unſere Fiſcherei-Ausſtellung in Würzburg nimmt Inſerate (Geſchäfts⸗ Empfehlungen Ce.) auf, die durchlaufende Zeile zu 30 3 Anmeldungen hierauf nimmt Herr Apotheker Robert Landauer in EN u Für die Redaktion verantwortlich: M. „Eisenberger in Tölz Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Nuchhandel in Commiſſion bei dheodor Ackermann in München. Hiezu eine Beilage: Führer durch die deutſche Literatur über Fiſchzucht. a Be oh | 665% CU 22 bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Nr. 6. München, 26. Juni 1880. V. Jahrg. Die „Bayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. Das Abonnement betrügt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poſtanſtalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. Einladung. — II. Die Fiſcherei-Ausſtellung in Würzburg. — III. Generalverſammlung des niederbayer. Kreis-Fiſcherei-Vereines. — IV. Zur internationalen Fiſcherei-Ausſtellung in Berlin. — V. Aus dem Fiſcherei-Rechtsgebiet. — VI. Vereins-Verhandlungen. — Inſerate. — Beilage: Offizielles Verzeichniß der bei der Fiſcherei-Ausſtellung in Würzburg prämiirten Ausſteller. I. Einladung. Der Bayerische Fiſcherei-Verein iſt durch die vom Landrathe von Oberbayern zur Förderung der künſtlichen Fiſchzucht und zur Bevölkerung der oberbayeriſchen Gewäſſer mit Edelfiſchen zur Verfügung geſtellten Mittel in die angenehme Lage verſetzt, diejenigen Kreis— angehörigen, welche ſich mit dieſer Aufgabe befaſſen wollen, hiemit einzuladen, ſich unter näherer Bezeichnung ihrer Fiſchwaſſer-Verhältniſſe darüber zu äußern, welche Arten von Edelfiſch-Eiern ſie bedürfen. Der Bayeriſche Fiſcherei-Verein beabſichtigt, den Anſuchenden — nach Maßgabe der zu Gebote ſtehenden Mittel gut embryonirte Edelfiſch-Eier, ſowie entſprechende Brutapparate, theils unentgeldlich, theils gegen mäßige Vergütung, zu beſchaffen, ferner die nothwendigen Unter— weiſungen ſchriftlich und ſoweit thunlich auch durch perſönliche Anleitung zu ertheilen. Für die J. Brut-Periode, die mit dem kommenden Spätherbſte beginnt, wird es ſich empfehlen, für Bäche und Flüſſe nur Forellenbrut, für Seen dagegen, in denen Edel— ſiſche mit Ausſicht auf Erfolg eingeſetzt werden können, Seeforellen-, Saibling- und Renkenbrut zu erzielen. 48 — — — Behufs rechtzeitiger Orientirung über die Bedürfnißfrage und behufs Vorkehrung aller weiteren Maßnahmen wird erſucht, die hierauf gerichteten Wünſche (unter genauer Angabe der dem Beſtimmungsorte zunächſt liegenden Poſt- oder Eiſenbahn-Station) binnen längſtens 4 Wochen an die Adreſſe: 3 Bayeriſcher Liſcherei-Verein in München einzuſenden. Um weitere Verbreitung gegenwärtiger Einladung durch die Organe der Preſſe wird erſucht. München, den 18. Juni 1880. Der Vayeriſche Jiſcherei-Verein. II. Die Jiſcherei-Ausſtellung in Würzburg. 15. Juni 1880. Es war ſicher kein leichtes und wagloſes Unternehmen des unterfränkiſchen Fiſcherei— Vereines, unter den unmittelbaren Eindrücken der großen internationalen Fiſcherei— Ausſtellung in Berlin und gewiſſermaßen noch vor den offenen Thoren derſelben ein Werk von gleicher Tendenz auf einem verhältnißmäßig ſo begrenzten Gebiete in Scene zu ſetzen. Und doch werden alle diejenigen, welche die Ausſtellung in Würzburg beſucht haben, in dem Urtheil übereinſtimmen, daß ſie von dem umfangreichen und vortrefflich arrangirten Bilde, welches ihnen hier entgegentrat, auf's höchſte und wohlthuendſte überraſcht wurden. Schon die Ausſtellungsräume, für welche mit dankenswerther Allerhöchſter Munifizenz der Garten-Salon des kgl. Reſidenzſchloſſes mit der reich geſchmückten Vorhalle zur Verfügung geſtellt wurde, boten einen beſonderen Anziehungspunkt und zugleich ein imponirendes Gepräge. Das Innere der Ausſtellung war äußerſt gelungen und ge— ſchmackvoll dekorirt und arrangirt, worüber allenthalben nur Eine Stimme der Anerkennung laut geworden. Eine große Auswahl lebender Edelfiſche aus bayeriſchen Gewäſſern zog vor Allem die allgemeine Aufmerkſamkeit auf ſich; neben ihnen prangten auf fünf langen Eiskäſten die großartigſten Seefiſche, darunter namentlich ein koloſſaler Stör, ſehr viele Steinbutten, Rochen, Seezungen ꝛc.; nicht minder reichhaltig war die Collektion der von verſchiedenen Firmen in und außer Deutſchland ausgeſtellten Geräthſchaften und Netze, von intereſſanten Präparaten und anderen wiſſenſchaftlichen Darſtellungen. Auch die Literatur und Statiſtik war reichlich vertreten und iſt darunter vor Allem bemerkens— werth eine von dem bekannten Fiſchzüchter und Schriftſteller Herrn Max von dem Borne gefertigte ichthyologiſche Karte Bayerns, die wir hier zum erſten Male mit ſolcher Ausführlichkeit zu ſehen Gelegenheit hatten. Die Reichhaltigkeit der Ausſtellung läßt ſich wohl am beſten aus dem Verzeichniſſe der ertheilten Preiſe beurtheilen, das wir in anliegender „Beilage“ folgen laſſen. Für heute beſchränken wir uns darauf, den geſchichtlichen Verlauf der Ausſtellung kurz zu ſkizziren. Dieſelbe wurde am Sonntag den 5. Juni durch den Ehrenpräſidenten Seine Excellenz Herrn Grafen von Stauffenberg in Gegenwart des k. Regierungs— Präſidenten Herrn Grafen von Lux burg und zahlreicher Ehrengäſte eröffnet. Am anderen Tage erfreute ſich die Ausſtellung des Beſuches Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig von Bayern und Seiner Excellenz des Herrn Staats— miniſters des Innern von Pfeufer. Im Laufe der Ausſtellung wurden auf Anordnung des gaſtfreundlichen Comités mehrere Zubereitungen ausgeſtellter Fiſche verſucht, die allgemeine Befriedigung erregten. Wir verzeichnen hierunter namentlich ein köſtliches Stör-Kotelett, dann verſchiedene Sorten à la Kuffer gebratener Fiſche. Die Ausſtellung war bis zum letzten Tage nicht blos von Würzburg, ſondern auch von der auswärtigen Bevölkerung auf das Lebhafteſte beſucht und das allgemeine Intereſſe, welches ſich hiebei kund gab, ſowohl für die Veranſtalter der Ausſtellung, wie für jeden Fiſcherei-Freund im höchſten Grade erfreulich. Am Mittwoch den 9. Juni wurde die Ausſtellung durch eine von dem unter— fränliſchen Fiſcherei-Verein anberaumte Feſt-Verſammlung geſchloſſen. Bei dieſer Gelegenheit gab der um die Ausſtellung hochverdiente Präſident des genannten Vereines Herr Militär-Staatsanwalt Zenk von Würzburg ein ausführliches Expoſé über die bisherigen Beſtrebungen des Vereines und die weiterhin in Ausſicht genommenen Unternehmungen desſelben. Das Bild, welches dieſer Vortrag entfaltete, war ein beredtes Zeugniß des regen Geiſtes, welcher dieſe Genoſſenſchaft und ihre ver— dienſtvolle Leitung beſeelt. Hierauf hielt, einer freundlichen Einladung des unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei— Vereines Folge leiſtend, der Delegirte des bayer. Landes-Fiſcherei-Vereines in München, Herr Notar Eiſenberger von Tölz einen Vortrag über die „ZFiſchzucht in ihrer volkswirthſchaftlichen Bedeutung“. Nach ihm ſprach Herr Dr. Fraiße in ſehr anſchaulicher Weiſe „über die Natur und Aufzucht der Krebſe.“ Bei der nunmehr folgenden Debatte über verſchiedene Angelegenheiten des unter— fränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereines trat wie überall ſo auch hier der Gegenſatz von Theorie und Praxis, letztere durch einige Würzburger Erwerbsfiſcher vertreten, greifbar zu Tage. Der Präſident der Verſammlung verſtand dieſem Gegenſatze ebenſo geſchickt als erfolgreich dadurch die Spitze zu brechen, daß er die anweſenden Berufsfiſcher zur regen Theilnahme an den Vereinsberathungen und Geltendmachung ihrer Anſchauungen auf dieſem wirkſamſten Wege mit freundlichen Worten einlud. Unmittelbar an die Verſammlung richtete ſich die Publikation der von der Jury zuerkannten Prämien an verdiente Ausſteller und die Bertheilung der Ehrenpreiſe, welch' letztere von Seiner Hoheit dem Prinzen Ludwig in huldvollſter Weiſe vorgenommen wurde. Seine Hoheit hatte für jeden der mit einem ſolchen Preiſe Bedachten ein freundliches Wort und äußerte namentlich bei Ueberreichung des Ehrenpreiſes Seiner Majeſtät des Königs an Herrn Hoffiiher Kuffer beſondere Freude und Theilnahme. Mit dieſem feſtlichen Akte, der durch die perſönliche Betheiligung eines Prinzen des königlichen Hauſes ſelbſtverſtändlich eine erhöhte Weihe erhielt, ſchloß der offizielle Theil der in jeder Richtung gelungenen Ausſtellung. Für den Nachmittag hatte das Ausſtellungs-Comité in den prachtvoll dekorirten Räumen des Platz'ſchen Gartens ein Fiſchdiner arrangirt, deſſen Menu wir unſeren Leſern nicht vorenthalten wollen. *) ) Das Menu lautete: Geräucherter Lachs und Fiſchpaſtetchen; Krebsſuppe; Steinbutter mit Kartoffeln und holländiſcher Tunke; Aal und Forellen in Sulze; gebratenes Ochſenfleiſch mit verſchiedenen Gemüſen; Hummern mit Oeltunke; gebratener Salm; gebackene Seezungen. Eis, Käſe und Deſſert. Bei dieſem Feſtmahl, welches gegen 200 Theilnehmer zählte, herrſchte eine animirte, gemüthvolle Stimmung, die durch eine brillante Tafelmuſik und verſchiedene gelungene Toaſte gefördert und gehoben wurde. Die Reihe dieſer Toaſte eröffnete Herr Präſident Zenk mit einer ſchwungvollen Apotheoſe auf Seine Majeſtät den König, an welche ſofort mit allgemeiner Zuſtimmung auch ein patriotiſches Huldigungs-Telegramm abgeſendet wurde. Die weiteren Toaſte galten dem Deutſchen Fiſcherei-Vereine (von Herrn Univerſitäts— Profeſſor Dr. Semper), den Ausſtellern und Gäſten (von Herrn Amtsrichter Lotz), dem bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Verein (von Herrn Rechtsanwalt Hofmann), dem unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Verein und ſeinem hochverdienten Präſidenten, der Aus— ſtellungs-Commiſſion und einzelnen Mitgliedern derſelben u. ſ. w. Auch den Präſidenten des deutſchen und des bayeriſchen Fiſcherei-Vereines wurde ein telegraphiſcher Feſtgruß gewidmet. Das Meiſte zu der allſeitigen fröhlichen Stimmung mag jedoch vor Allem der Eindruck der allgemeinen Befriedigung über den günſtigen Erfolg des Ausſtellungs— Unternehmens beigetragen haben, das hoffentlich für die vaterländiſchen Fiſchereiverhält— niſſe noch weiterhin gute Früchte tragen wird. Es war jedenfalls die großartigſte und gelungenſte Ausſtellung, die bisher in Bayern auf dem Gebiete des Fiſchereiweſens ſtattgefunden hat, und es kann das Verdienſt der Veranſtalter dieſes ſchönen und gemeinnützigen Werkes nicht genug gerühmt und anerkannt werden. Damit aber auch in dieſem lichten Bilde der Schatten nicht fehle, müſſen wir noch der negativen Betheiligung der Würzburger Stadtvertretung gedenken, die als Feſtort nicht einmal durch einen Ehrenpreis vertreten war, eine Paſſivität, neben welcher das Beiſpiel der wackeren Stadt Aſchaffenburg nur um ſo heller erglänzte. -r. III. Generalpverſammlung des niederbayer. Kreis-Jiſcherei-Vereines. Landshut, den 29. Mai 1880. Am 29. Mai l. Is. fand dahier die Generalverſammlung des Kreis-OFiſchzucht— Vereines für Niederbayern ſtatt. Der J. Vorſtand des Vereins, Herr Regierungs— Präſident v. Lipowsky, erſtattete Namens des Ausſchuſſes Bericht über die Thätigkeit des Vereins, ſowie der Fiſchzuchtvereine des Kreiſes im abgewichenen Jahre und erwähnte mit warmen Worten des beklagenswerthen Verluſtes, welchen der Verein durch den Tod des Ausſchußmitgliedes und Mitbegründers des Vereins Herrn Kreiskulturingenieur Hertel erlitten hat. Wir entnehmen dem Jahresberichte, daß der Kreisausſchuß ſich mit einer Reihe von wichtigeren Angelegenheiten zu befaſſen hatte, namentlich mit der Erſtattung eines umfaſſenden Gutachtens an die k. Regierung über die Reviſion der oberpolizeilichen Vor— ſchriften über Zeit und Art des Fiſchfanges; mit Erhebungen über die im vorigen Jahre aufgetretene Krebspeſt, mit Betheiligung des Kreiſes an der internationalen Fiſcherei-Ausſtellung in Berlin u. A. m. befaßt war. Bei dem Kreislandwirthſchaftsfeſte in Deggendorf wurden mit Rückſicht auf her— vorragende Beſtrebungen für das Fiſchereiweſen prämiirt: Die Fiſchzuchtanſtalten des reer + ET TE »! 8 SA ä k. k. Oberkontroleurs Strauß in Simbach und des Fiſchzuchtvereins Straubing, dann der Oekonom Scheiblhuber in Urfahr, der penſ. kgl. Rentbeamte Lori in Paſſau und der kgl. Landgerichtsrath Khingseiſen in Deggendorf. N Auf der internationalen Ausſtellung in Berlin iſt Niederbayern durch die Be— theiligung des Vereines in Straubing und des Perlfiſchers Koller von Windorf vertreten. „ Der Kreis zählt gegenwärtig 11 Fiſcherei-Vereine, nämlich in Deggendorf, Gries— bach, Landshut, Mitterfels, Paſſau, Pfarrkirchen, Regen, Straubing, Vilshofen, Weg— ſcheid und Wolfſtein. Sämmtliche Vereine klagen über die Schwierigkeiten, welche die außerordentliche Kälte des verfloſſenen Winters der Fiſchzucht bereitet hat. Es ſind Bäche, Teiche, Waſſerzuleitungen bis auf den Grund eingefroren und in Folge deſſen Fiſche in großer Zahl zu Grunde gegangen. Tauſende beſtellter Forellen- und Saibling-Eier blieben aus. Gleichwohl zeigte ſich nirgends Erlahmung. Die erlittenen Schäden werden viel— mehr mit Eifer zu repariren geſucht. Der Verein in Deggendorf, 97 Mitglieder ſtark, iſt ſeit vorigem Jahre im Beſitze einer zweckmäßig angelegten Fiſchzuchtanſtalt, in welcher er heuer Huchenbrut aus der öſterr. Fiſchzuchtanſtalt Linz bis jetzt mit gutem Erfolge (600/0) gezüchtet hat. Der Verein in Griesbach, 193 Mitglieder ſtark, hat ſich durch Verbeſſerung und Verbreitung der Forellen- und Karpfenzucht hervorgethan. Der blühende Beſtand der künſtlichen Fiſchzuchtanſtalt des Oekonomen und Fiſchers Scheiblhuber in Urfahr iſt beſonders erfreulich. Der Verein hat in der Nähe von Griesbach einen neuen Forellenweiher angelegt, zu welchem ein zweiter für das heurige Jahr in Ausſicht genommen iſt; drei weitere neue Forellenweiher wurden hergeſtellt von dem Bierbrauereibeſitzer und Landrath Mayer von Salvator im ſogenannten Klobach, von den Oekonomen Putz in der Leithen und Penninger von Aicha. Die vor 3 Jahren vom Vereine zu Griesbach in dem Keſſelbach bei Kößlarn, dem Leithenbache bei Griesbach und in einem Weiher bei Bergham eingeſetzten 1500 Stück Forellen und Saiblinge gedeihen ſehr gut. Auch in der Gemeinde Mittich wird die Forellenzucht in Bächen und Weihern ſehr ſchwunghaft betrieben und es werden daſelbſt bereits ſehr ſchöne Exemplare gefangen und zum Verkaufe gebracht. Daneben verbreitet ſich die Anlage von neuen Karpfenweihern im Bezirke Griesbach immer mehr und iſt eine beſondere Vorliebe hiefür in manchen Gemeinden rege geworden. Der Fiſchzuchtverein Landshut hat im Frühjahre 1879 in der proviſoriſchen Zuchtanſtalt zu Schönbrunn eine Brut Saiblinge aufzuweiſen, welche in einem Weiher daſelbſt ſich günſtig entwickeln uud hat dieſe Unternehmung im heurigen Frühjahre mit mehreren Tauſend Saibling- und Forellen-Eiern mit Erfolg wiederholt. Der Verein wird im Laufe dieſes Jahres in den Beſitz einer entſprechenden zweckmäßigen Zuchtanſtalt gelangen. | Der Fiſchzuchtverein Paſſau war zwar im verfloſſenen ſtrengen Winter durch Waſſerarmuth der früher ſchon einmal zum Ausbrüten von Forelleneiern mit beſtem Erfolge benützten ſchwachen Quelle an Wiederholung dieſes Verſuches verhindert, da— gegen haben ſich die im vorigen Jahre ausgeſetzten, in eigener Anſtalt ausgeſchlüpften Forellen in den Bächen des Neuburgerwaldes gut entwickelt. I . ce A ei Kor BD, 52 Auch Saiblinge, mit welchen ſeit 2 Jahren der vom Vereinsvorſtande, kgl. Forſt— meiſter Herrn Landgraf in Paſſau und dem kgl. Oberförſter Herrn Gigglberger hiezu eigens angelegte kleine Streckteich beſetzt iſt, gedeihen bei dem ihnen fortgeſetzt als Nahrung gebotenen Rauchfleiſche zur Befriedigung. Dagegen hatte der Verſuch der Aufzucht von Karpfen in Quellwaſſer — wie vorauszuſehen — gänzlichen Mißerfolg. Die von dieſem Vereine gemachten Beobachtungen und Erfahrungen über die Krebspeſt ſind von Intereſſe. Die Krankheit, welche verheerend unter den Krebſen aufgetreten iſt, und bekanntlich durch einen die Länge von 5 mm. erreichenden faden— dünnen Paraſiten hervorgerufen wird, welcher ſich an dem Panzer und den Extremitäten, ja auch an den Augen und den Freßwerkzeugen des Krebſes ſo feſt anſaugt, daß er nur mit einiger Gewalt mittels der Pincette entfernt zu werden vermag, war Gegen— ſtand vielfacher, wie uns ſcheint nicht ganz erfolgloſer, Verſuche. Es wurde beobachtet, daß dieſe Paraſiten ſofort einſchrumpften, ver— trocknen und ſterben, wenn der Krebs durch längeren Aufenthalt außer Waſſer äußerlich vollſtändig abgetrocknet iſt. Außerdem bewährte ſich aber nach den Erfahrungen, welche in Paſſau ſowohl, als durch den kgl. Rentbeamten Herrn Stetter in Vils— hofen gemacht wurden, das Abwaſchen der Krebſe mit einer leichten Salzlöſung, wie auch die Desinfektion der Behälter mit ſolcher Löſung als Mittel zur Zerſtörung der Paraſiten. Auf dieſe Weiſe behandelte Krebſe konnten geſund gemacht und durch Abſonderung geſund erhalten werden. Der Verein Paſſau beklagt ſchließlich die ungeſcheute und ungehinderte Beraubung der vereinzelten noch nicht ganz entvölkerten Perlbäche im bayeriſchen Walde durch die Perlmutter- Manufaktur. Der Verein Pfarrkirchen verwendet große Sorgfalt auf den bereits früher an— gelegten und im Vorjahre vergrößerten, nunmehr 1/2 Tagwerk umfaſſenden Weiher, welcher ringsum mit einem hohen Zaune verſehen wurde und allen Anforderungen entſpricht. Durch fleißiges Aufhauen von Oeffnungen im Eiſe des Weihers während des verfloſſenen Winters gelang es dem Vereine, 1000 Stück Setzlinge, nämlich 850 Karpfen und 150 Schleien, welche im vorigen Herbſte in den Weiher eingeſetzt wurden, bei Beſtand zu erhalten. Der, wie erwähnt, bei dem vorjährigen Kreislandwirthſchaftsfeſte prämiirte Fiſch— zuchtverein Straubing hat im verfloſſenen Winter 17,000 Forellen- und Saiblings— Eier aus der kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt Hüningen bezogen, und wenn auch unter Verluſten, welche zum Theile wohl der abnormen Kälte zuzuſchreiben ſind, den größten Theil derſelben glücklich ſich entwickeln ſehen. Die Fiſche wurden verſchiedenen Privaten überſendet. Gegenwärtig ſind 2000 Aeſcheneier in Ausbrütung begriffen, welche zur Einſetzung in die Laaber beſtimmt ſind. Bei vielen der ausgeſchlüpften Forelleneier hat der Verein heuer die unaufgeklärte Wahrnehmung gemacht, daß über dem Dotterſack eine kleine Waſſerblaſe, die doch beim Ausſchlüpfen ſpringen ſoll, zurückgeblieben iſt. Die Fiſche ſind zu Grunde gegangen. Der Verein Straubing hat zur internationalen Fiſcherei-Ausſtellung in Berlin einen größeren Plan über die Straubinger Fiſchzuchtanſtalt, ſowie vier ältere Urkunden, darunter eine Fiſchereiordnung des Raths Straubing von 1553 eingeſendet, welche dem Vereine für die Ausſtellung vom Magiſtrate Straubing bereitwilligſt zur Verfügung geſtellt waren. Erwähnenswerth erſcheint endlich die Betheiligung des Diftriftsrathes Straubing an der Förderung der Fiſchzucht, nachdem derſelbe für das laufende Jahr wieder für Unterhaltung der Fiſchzuchtanſtalt in Straubing einen Beitrag von 50 J und einen Beitrag von 75 A zur Ertheilung von Prämien für Erlegung von Fiſchottern oder Aufbringung von Fiſchdieben bewilligt hat. Der etwa 50 Mitglieder zählende Lokalverein Vilshofen unternahm nach Durch— führung praktiſcher Verbeſſerungen der dortigen Fiſchzuchtanſtalt die Ausbrütung von 12,000 Stück Forelleneiern und hatte trotz bedeutender Verluſte doch den Erfolg, im Mai circa 6000 Forellen im Streckbaſſin zu beſitzen. Seit einigen Wochen hat ſich aber unter denſelben eine Krankheit, wahrnehmbar in einem roth hervorſte henden Punkte (Geſchwüre) hinterhelb des Kiemens gezeigt, welche obigem Beſtande empfindlich zuſetzt. Der Verein zu Wolfſtein, welcher 3 Fiſchzuchtanſtalten, nämlich zu Freyung, Waldkirchen und Grainet zur Dispoſition hat, veranſchlagt das Brutergebniß des ver— floſſenen Winters an jungen Fiſchen (Forellen und Saiblingen) trotz mancherlei Unfällen auf circa ein Dritttheil des Brutmaterials. Am günſtigſten verlief das Geſchäft in Waldkirchen, woſelbſt von circa 6000 embryonirten Eiern höchſtens 1000 zu Grunde gingen. Es wurden Forellen und Saiblinge in namhafter Menge ausgeſetzt. Der Verein hatte im verfloſſenen Winter neben Strauß' ſchen und Kuffer'ſchen Apparaten auch 2 Californier (trichterförmige mit Vorfieb) im Gebrauche und bemerkt, daß, wenn auch eine Entſcheidung über den Vorzug der einen oder anderen Vorrichtung nicht getroffen werden will, die Saiblinge ſich in dem einen Californier ſehr wohl befunden hätten. Krankheiten wurden in dieſem Bezirke unter den Fiſchen nicht wahrgenommen. Der Verein hat auch die Hebung des Schutzes der Fiſchereigewäſſer gegen Frevel durch Aufſtellung beſonderen Perſonals, die Abwendung der Nachtheile der Trift durch Vorrichtungen an den Triftwehren und die Abſtellung ſchädlicher Waſſerableitung zur Wieſenbewäſſerung durch hiegegen zu treffende Anordnungen in den Kreis ſeiner Er— wägungen gezogen. Den Bemühungen der vorgenannten Vereine um die Hebung des Fiſchereiweſens wurde von der Generalverſammlung volle Anerkennung ausgeſprochen. Es iſt in's Auge gefaßt, mit dem dießjährigen Kreislandwirthſchaftsfeſte zu Paſſau eine Fiſcherei-Ausſtellung zu verbinden, und haben auch bereits mehrere niederbayeriſche Vereine ihre Betheiligung hiefür zugeſagt. Die Koſten für den Transport der Aus— ſtellungsobjekte werden auf die Caſſa des Kreisvereines übernommen. In gleicher Weiſe, wie im Vorjahre, beſteht auch die Abſicht, die Auszeichnung mehrerer Perſönlichkeiten des Kreiſes, welche ſich in Beſtrebungen um die Fiſchzucht hervorgethan haben, bei dem Kreis-Comité des landwirthſchaftlichen Vereins zu erwirken, und wurde bezüglich der hiefür zu machenden Vorſchläge Beſchluß gefaßt. Mit lebhaftem Intereſſe wurde die Bekanntgabe mehrerer Epiſoden aus dem in Nr. 5 der bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung niedergelegten Berichte über die internationale Fiſcherei-Ausſtellung in Berlin, ſowie die Mittheilungen des II. Vorſtandes, kgl. Re— gierungs-Aſſeſſor Müller von den in Vilshofen über die Krebspeſt und die neuauf— getretene Krankheit der Forellen entgegengenommen, und es wurde beſchloſſen, dem a 54 Fiſchzuchtvereine Vilshofen einen Zuſchuß von 120 M aus Mitteln des Kreisvereines in der Vorausſetzung zu gewähren, daß der Verein ſeine Forſchungen über Entſtehung und Art der fraglichen Krankheit der Forellen fortſetze. Die Rechnungsablage entzifferte das günſtige Ergebniß eines Aktivreſtes von 1265 M. 26 J. Der Mitgliederſtand des Kreisvereins beträgt 235. Die Generalverſammlung erwählte den kgl. Notar, Herrn Eiſenberger in Tölz, um ihrer Anerkennung der hervorragenden Thätigkeit desſelben auf dem Gebiete des Fiſchereiweſens Ausdruck zu geben, und den penſ. Lehrer, Herrn Joſef Freundorfer in Landshut, welcher wegen hohen Alters eine Wiederwahl in den Ausſchuß abgelehnt hatte, mit Rückſicht auf ſeine thatkräftige Unterſtützung und das lebhafte Intereſſe, welches derſelbe der Sache des Vereins zugewendet, zu Ehren mitgliedern und nahm ſchließlich die Neuwahl des Ausſchuſſes vor, wobei neben deſſen noch vorhandenen Mitgliedern die Herren Regierungs- und Kreisforſtrath L. Heiß, kgl. Kämmerer, Gutsbeſitzer und Amts— richter Baron v. Grießenbeck und Kreisſekretär Pfitz in den Ausſchuß berufen wurden. IV. Zur internationalen Jiſcherei-Ausſtellung in Berlin. II. 19. Juni 1880. Am Mittwoch den 17. Juni wurde nach zweimonatlicher Dauer das große inter— nationale Werk der Berliner Fiſcherei-Ausſtellung in feierlicher Weiſe geſchloſſen. Wie bei Eröffnung derſelben, ſo war auch dießmal der hohe Protektor des deutſchen Fiſcherei-Ver— eines, Seine Kaiſerliche Hoheit der deutſche Kronprinz neben verſchiedenen anderen fürſtlichen Perſönlichkeiten, zahlreichen Geſandten, Miniſtern und Notabilitäten bei dem Feſtakte anweſend. Der Miniſter für landwirthſchaftliche Angelegenheiten, Dr. v. Lucius, gab in einer Anſprache einen Rückblick auf den glücklichen Verlauf und Erfolg des großen Unternehmens, worauf die durch Ehrenpreiſe und durch Verleihung der goldenen Medaille ausgezeichneten Ausſteller bekannt gegeben wurden. Sodann brachte der Commiſſär der Vereinigten Staaten ein Hoch auf den deutſchen Kaiſer, der Commiſſär Italiens ein Hoch auf den deutſchen Kronprinzen, beide in deutſcher Sprache aus, womit die Feierlichkeit ihren Abſchluß fand. Der Kronprinz ließ ſich nunmehr verſchiedene anweſende Preisgekrönte vorſtellen und ſpendete ihnen perſönliche Glückswünſche. Was das Ergebniß der Preisvertheilung betrifft, wollen wir das für uns Wiſſens— wertheſte hier mittheilen. Der höchſte Ehrenpreis, beſtehend in dem vom deutſchen Kaiſer gewidmeten koſt— baren ſilbernen Tafelaufſatz wanderte über den Ocean. Ihn errang nämlich der Profeſſor Spencer Baird in Washington, einer der hervorragendſten und verdienſt— vollſten Fiſchzüchter, dem namentlich der koloſſale Aufſchwung, den das Fiſchereiweſen ſeit einigen Jahren in Amerika genommen hat, zu verdanken iſt. Den zweiten Ehren— preis, das auf Beſtellung Seiner Majeſtät des deutſchen Kaiſers in München gefertigte Aquarium erhielt Fiſchhändler Lindenberg in Berlin, deſſen Ausſtellung durch Groß— artigkeit und gelungenes Arrangement hervorragte; den 3. Ehrenpreis erhielt Herr Gutsbeſitzer Max von dem Borne in Berneuchen. | | r . Tr 4 Br * pn Kae m l 55 Die Mehrzahl der 13 Ehrenpreiſe fiel an außerdeutſche Länder; Süddeutſchland war unter den Preisträgern durch Herrn Oberbürgermeiſter Schuſter von Freiburg vertreten, welchem der 5. Preis zuerkannt wurde. Die weiteren Preiſe anbelangend, iſt zu bemerken, daß nach Bayern Eine goldene Medaille kam, mit welcher Herr Hoffiſcher Kuffer von München „für ausgeſtellte lebende Fiſche größerer Gattung aus Bayeriſchen Gewäſſern, Saiblinge, Huchen, Forellen“ ausgezeichnet wurde. Von den übrigen bayeriſchen Ausſtellern erhielten Preiſe: Claſſe I. Waſſerthiere. a) Die ſilberne Medaille: 1) Herr Scheuermann, Fiſchmeiſter in Dinkelsbühl für ausgeſtellte Goldorfen ꝛc. ) Herr Carl Schöppler, Fiſchmeiſter in Augsburg für ausgeſtellte Forellen und Goldorfen. b) Die broncene Medaille: 1) Herr Joſ. Nep. Koller von Windorf bei Paſſau für Flußperlen und Präparate. 2) Herr Max Spett von Dauchau für Goldfiſche und Schildkröten. Claſſe IV. Vorrichtungen zur Aufbewahrung und zum Verſandt friſcher Waſſer— thiere (Transportgefüße). Die broncene Medaille: Der unterfränkiſche Kreis-Fiſcherei-Verein in Würzburg für ein Transportgefäß für Forellen- und Salmoniden-Brut. Claſſe IX. Literatur. Herr Notar Eiſenberger in Tölz, als Redakteur der bayer. Fiſcherei-Zeitung. Weiteren Bericht über die Ausſtellung ſelber vorbehaltend, ſchließen wir unſere heutige Mittheilung, indem wir derſelben noch die inhaltsreichen Anſprachen hinzufügen, welche bei dem feierlichen Schlußakte von den Commiſſären von Nordamerika und Italien gehalten wurden. Herr Profeſſor Goode aus Washington ſprach: „Es iſt mein Heimathland, welches den erſten Preis des Deutſchen Kaiſers heute erhielt, ſo glaube ich, und zwar nicht allein im Namen meiner Heimath, ſondern auch im Namen aller Preis-Gewinner ſprechen zu dürfen. Wir Ausländer haben viel Schönes in Deutſchland geſehen, wir f haben auch geſehen, wie ſein ehrwürdiger Kaiſer allenthalben zugegen iſt, wo es gilt, Gutes anzuerkennen und zu fördern. Aus wahrer innerer Ueberzeugung und ſicher, daß ich im Namen aller hier Verſammelten ſpreche, rufe ich: „Seine Majeſtät der Kaiſer, Er lebe hoch!“ Herr Targioni Tozetti, der Vertreter Italiens, ſprach: „Das eben be— gangene Feſt hat auf uns Alle einen tiefen, bleibenden Eindruck gemacht. So einfach auch das, was hier ſich vollzogen, erſcheint, es bezeichnet den Abſchluß ſehr wichtiger Vorgänge. Die ganze Welt hat ſich hier zuſammengefunden, und neue liebe An— knüpfungspunkte haben ſich überall gefunden. Dafür, wie für unſere Erfolge über— haupt, müſſen wir dem hohen Herrn danken, deſſen Name dem Unternehmen ein Schirm und Hort geweſen und wir thun das, indem ich Sie bitte, miteinzuſtimmen in den Ruf: „Seine kaiſerliche Hoheit der Kronprinz lebe hoch.“ 56 — — V. Aus dem Fiſcherei-Aechtsgebiet. Wann beginnt „die Nachtzeit“ im Sinne des $ 296 des R.⸗Str.⸗G.⸗B.? Der Caſſationsbeklagte A. wurde unter der Anſchuldigung: „am 17. Oktober 1878 um 5 Uhr 40 Minuten Abends, als die Sonne ſchon untergegangen war, im Illfluſſe bei Benfeld ohne Erlaubniß mit einer ſchweren Angel gefiſcht zu haben“ vor das dortige Polizeigericht geladen, jedoch von der erhobenen Anſchuldigung freigeſprochen. Den von der Staatsbehörde auf Grund des $ 296 R.-Str.-G.-B. erhobenen Caſſationsrekurs hat das R.-Ob.⸗Hand.⸗Ger. verworfen aus folgenden Gründen: — — — In Erwägung, daß das R.⸗Str.⸗G.⸗B. weder im § 296, noch in einer ſonſtigen Vorſchrift, für deren Anwendbarkeit die Verübung der verpönten Handlung zur Nachtzeit als Merkmal des Thatbeſtandes oder als Straferſchwerungsgrund in Betracht kommt, die Voraus— ſetzungen des Begriffs der Nachtzeit feſtgeſtellt hat, daß mithin in Ermangelung gegen— theiliger Anhaltspunkte keine Veranlaſſung für die Annahme vorliegt, der Geſetzgeber habe in der Beſtimmung des § 296 J. c. dieſen Begriff in einer anderen Bedeutung als in der des gewöhnlichen Wortſinnes verſtanden; — daß in dieſer Bedeutung aber die nach Sonnenuntergang ſich einſtellende Abenddämmerung mit dem Zeitabſchnitte beginnt, in welchem je nach Verſchiedenheit der Jahreszeiten die Dunkelheit ihren Anfang zu nehmen pflegt; — daß dieſe Auffaſſung des Begriffs der Nachtzeit offenſichtlich auch den Geſetzgeber zu der erhöhten Strafandrohung veranlaßt hat, durch welche ſich die Vorſchrift des § 296 Ziff. 4 des R.-Str.-G.-B. unterſcheidet, da die Höhe des in erſterer Geſetzesſtelle angedrohten Strafmaaßes ſich auf die Erwägung gründet, daß der Thäter zur Ausführung ſeiner ſtrafbaren Handlung eine Zeit gewählt hat, in welcher die bereits erfolgte Einſtellung der regelmäßigen Bewachung des Fiſchbeſtandes durch das hierzu aufgeſtellte Schutzperſonal ſowohl die Verhinderung als die Entdeckung einer ſolchen Geſetzwidrigkeit erſchwert. . .. (Erk. d. III. Sen. d. R.⸗Ob.⸗H.⸗Ger. v. 19. Mai 1879 in der Unterſ.-Sache c. Aberle. Rep. 398/79; Entſcheid. Bd. XXV. S. 291 f.) (D. F.⸗Ztg.) VI. Vereins- Verhandlungen. Verſammlung des Baheriſchen Fiſcherei-Vereines. Samstag, den 29. Mai 1880. 1) Nach Verleſung des Protokolles der letzten Sitzung wurden als neue Mitglieder vorgeſchlagen und aufgenommen: a. Herr Heinrich Haag, königl. Regierungsrath im Staatsminiſterium des Innern, in München; b. Herr Karl Schöppler, Fiſchermeiſter in Augsburg. 2) Hierauf referirte der II. Vereins-Präſident, Herr Oberauditeur Erl, über das vom königl. Staatsminiſterium des Innern verlangte Schlußgutachten, betreffend die Reviſion der bayeriſchen Landesfiſcherei-Ordnung. Den Gegenſtand dieſes Vortrages bildete zunächſt die Erledigung der bei den bisherigen Berathungen über dieſe Angelegenheit zur beſonderen Austragung verwieſenen Frage: „ob und welche Maſchenweite für die Fanggeräthe der Seefiſcherei vor— „zuſchreiben ſei.“ Die bayerische Fiſcherei-Ordnung vom 27. Juli 1872 enthält nämlich in $ 4 die Beſtimmung, daß in Flüſſen und Altwaſſern nur Netze mit einer Maſchen— weite von 3 em im Gevierte verwendet werden dürfen. Eine Anwendung dieſer Vorſchrift auf die Seefiſcherei war ſohin nach dem Wort— laute der Verordnung ausgeſchloſſen und Alles mehr oder minder dem Herkommen oder 57 dem Belieben des Fiſchers überlaſſen. Eine Ordnung dieſer Materie ſchien gleichwohl wünſchenswerth, um endlich den geſammten Fiſchereibetrieb im Lande in eine gewiſſe Norm zu bringen. Bei näherer Prüfung der Sache zeigte ſich jedoch die außerordentliche Schwierig— keit, welche in der Verſchiedenheit der örtlichen Verhältniſſe der einzelnen Seegebiete einer einheitlichen Regelung im Wege ſteht. Dieſe Schwierigkeit wurde auch von dem Herrn Referenten betont und durch mehrere Beiſpiele aus der Praxis erhärtet; den hieraus fließenden Erwägungen entſprach auch der von demſelben am Schluſſe ſeines Vortrages geſtellte Antrag. Im Laufe der nun folgenden Debatte, an welcher ſich die Herren Geheim-Rath v. Wolfanger, k. Oberappellationsgerichts-Rath Dr. Staudinger, k. Regierungs- Rath Maltz, Hauptmann Fiſcher, Hoffiſcher Schrädler von Schlierſee betheiligten, wurde der Antrag des Herrn Referenten mit einem von mehreren Mitgliedern geſtellten und von der Verſammlung gutgeheißenen Amendement angenommen und damit die mehr— monatliche Berathung über die ſchwierige Frage der Reviſion der Fiſcherei-Ordnung unter voller Anerkennung der von dem Herrn Referenten und dem beſtellten Ausſchuſſe in dieſer Sache entfalteten Thätigkeit zum Abſchluſſe gebracht. 3) Die k. Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern, gab in einer Ent— ſchließung vom 29. April l. Is. bekannt, daß der vom oberbayeriſchen Landrath in ſeiner Sitzung vom 10. Dezember 1879 aus Kreisfonds beſchloſſene Zuſchuß von 800 M. zur Hebung der Fiſchzucht in Oberbayern und zwar zunächſt zur Förderung der künſtlichen Fiſchzucht und Bevölkerung der oberbayeriſchen Gewäſſer mit Edelfiſchen zur Verfügung ſtehe. Es wurde beſchloſſen, die Ausführung dieſer Angelegenheit einer eigenen Sektion von Vereinsmitgliedern zu übertragen, und dieſe ſofort gewählt. 4) Von Seite der Chiemſee-Adminiſtration in Traunſtein wurde eine Skizze über die neuerrichtete ärarialiſche Fiſchkultur-Anſtalt Engelſtein bei Ueberſee vorgelegt und von der Verſammlung zur Kenntniß genommen.) 5) Der Fiſcherei-Verein Wolfſtein dankt in einer Zuſchrift vom 19. April l. Js. für das dem genannten Vereine von nun an gewährte Frei-Exemplar der Bapyeriſchen Fiſcherei-Zeitung. 6) Das Kreis-Comité des landwirthſchaftlichen Vereins für Oberpfalz und von Regensburg theilt den Rechenſchaftsbericht für das Jahr 1879 mit, in welchem in einer beſonderen Abtheilung der Stand der Fiſcherei und das Vereinsweſen im genannten Kreiſe näher erörtert iſt; es wird beſchloſſen, dieſen Bericht in der angezogenen Richtung in der Vereins-Zeitſchrift zu veröffentlichen.“) 7) Der bayer. Fiſcherei-Verein feiert in dieſem Jahre fein 25jähriges Gründungsfeſt. Der Vereins-Sekretär verlas die bezügliche Stiftungs-Urkunde vom 16. November 1855 und brachte die Abhaltung einer angemeſſenen Feier in Anregung. Die Verſammlung erklärte ſich mit dieſem Vorſchlage einverſtanden und erwählte ſofort zur Ausführung desſelben ein Comité, beſtehend aus den Herren: Geheim-Rath «) Wir verweiſen auf Nr. 5 der Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung, in welcher ſich eine eingehende Beſchreibung dieſer Anſtalt befindet. ) Wird in einer der nächſten Nummern mit Vergnügen geſchehen. Die Red. v. Wolfanger, II. Präſidenten Erl, Amtsrichter Dr. Lammer, Hauptmann a. D. Fiſcher und Notar Eiſenberger. 8) Eine Zuſchrift des unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins enthält die Anzeige über die von demſelben veranſtaltete, am 5. Juni zur Eröffnung kommende Fiſcherei— Ausſtellung in Würzburg und ladet zur Abordnung eines Delegirten ein, als welcher Seitens des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins Herr Notar Eiſenberger entſendet wurde. 9) Schließlich erſtattete Herr Notar Eiſen berger von Tölz mündlichen Bericht über ſeine Delegation zur Berliner internationalen Ausſtellung, worin namentlich die Betheiligung Bayerns bei dieſer Ausſtellung einer näheren Betrachtung unterſtellt wurde. Aus einer Mittheilung des Berichterſtatters über die von dem Herrn Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins in Berlin bei mehrfachen Gelegenheiten gemachten Aeußerungen, die Fiſcherei-Verhältniſſe am Bodenſee betreffend, nahm Herr Geheim-Rath v. Wolfanger Veranlaſſung, den derzeitigen Stand dieſer Ange— legenheit, deren Behandlung wegen des internationalen Charakters des Bodenſee's mit vielfachen Schwierigkeiten verbunden iſt, zu erörtern und insbeſondere darzulegen, daß Bayern das Bedürfniß dieſer Regelung jederzeit anerkannt habe und nach dem Gange der Verhandlungen durchaus nicht im Rückſtande ſei. Dieſe Erklärungen wurden mit allſeitiger Befriedigung aufgenommen. 10) Nachdem heute die letzte Winter-Verſammlung des Bayeriſchen Fiſcherei— Vereins ſtattfindet, tritt für die inzwiſchen anfallenden Vereins- Auge gene der wie alljährlich beſtellte Ausſchuß in Thätigkeit. Inserate. Fiſcherei. mE Eine auf das zweckmäßigſte eingerichtete Fiſchzucht-Anſtalt in Oberbayern, an einer Eiſen— bahnſtation befindlich, mit vorzüglichem reichlichen Quellwaſſer, in ſehr günſtiger Terrainlage, wird nebſt einigen Forellenbächen und zwei kleineren Seen, wovon einer lediglich nur für den Stand und ſchnellen Aufwuchs von Forellen und Saiblingen geeignet iſt, ſeither rentabel benützt wurde, um ſehr annehmbaren Preis käuflich feilgeboten. Pachtweiſe kann hiezu auch ein größeres, in allernächſter Nähe der Anſtalt gelegenes, über zwei Stunden langes Fiſchwaſſer, lediglich nur Forellen und Aeſchen enthaltend, für längere Zeit erworben werden. — Bei geeigneter Behandlung der Fiſcherei und Fiſchzucht bietet die Ausbeute dieſer Objekte einen ſicheren, befriedigenden Nahrungsſtand einer Familie. Gefl. Offerte sub . 168 588 befördert Rud. Mosse, München. Signatur ⸗Holzetiquetten "SE (Täfelchen) auf beiden Seiten glatt, worauf es ſich gut ſchreiben läßt, in allen Fagons, mit Oeſen zum Anhängen, faſt unentbehrlich bei Fiſchſendungen aller Art, liefern zu ſehr billigen Preiſ iſen. Spezielle Preisverzeichniſſe zu Dienſten. 6 (e) Die Thüringer Holzwaaren-Labriken von J. M. Krannich in Mellen bach (Thüringen). Fir die Redaktion verantwortlich: M. Eiſenberger in Tölz. Kgl. Hof: e von E. Mühlthaler in München. Hiezu eine Beilage: Offizielles Verzeichniß der bei der Fiſcherei-Ausſtellung in Würzburg prämiirten Ausſteller. tr II * 1 | 9 Bayeriſche Jiſcherei-Zeilung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei-Vereines. “ RL, 7: Minden, 22. Juli 1880. V. Jahrg. Die „Rayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. das Abonnement betrügt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poftanftalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Vf. berechnet. Inhalt: I. Die Ueberführung des Amaul (Zander) vom Ammerſee in den Starnbergerſee. — II. Aus Schwaben. — III. Aus dem Gebiete des Fiſchereirechts. — IV. Der Aal in der Donau. — V. Die Krebspeſt neuerdings. — VI. Die Salmoniden -Zucht im Maine. — VII. Aale in der oberen Aiſch. — VIII. Kleinere Mittheilung. — Inſerate. I. Die Aleberführung des Amaul (Zander) vom Ammerſee in den Starnbergerſee. N n eee Juni 1880. Als ich vor mehreren Jahren in dem Chronicon Benedicto-Buranum die Ver— ſetzung der Renken und Salblinge durch die Mönche geleſen und hierüber im erſten Jahrgange 1876 unſers Vereinsblattes Bericht erſtattete, tauchte in mir der Gedanke auf, eine ähnliche Unternehmung mit dem bei uns ſo wenig vertretenen Amaul zu ver— ſuchen. Ich wurde hierin um ſo mehr angeregt, als im Oktober 1877 von den im hieſigen Glaspalaſt gelegentlich einer landwirthſchaftlichen Ausſtellung zur Schau ge— brachten Fiſchen dieſer Gattung ſechs Stücke (2 Milchner, 4 Rogner), die aus der Donau entnommen, ſich hierorts durch längere Zeit bereits alklimatiſirt hatten, von Kuffer am 2. Februar 1878 in den Starnbergerſee verbracht wurden. Trotz der ge— ringen Anzahl und obwohl überdieß zwei davon ſpäter gefangen wurden, ſcheinen die vier Uebrigen ſich vermehrt zu haben, denn nach eingezogenen Erkundigungen ſollen junge Fiſche, die jetzt eine Länge von 6—8“ beſitzen, nicht allein wiederholt bemerkt worden ſein, ſondern es iſt auch ein Fall bekannt, daß ein Starnberger-Hecht einen - 60T dergleichen im Magen hatte, welcher in Spiritus aufbewahrt vorliegt. Drei Jahre nun verſuchte ich unter Beiziehung unſers Kuffer, den ich jederzeit als einen kenntnißreichen, umſichtigen und was die Hauptſache iſt, bei derlei Unternehmungen ausdauernden Mann kennen gelernt habe, um jeden Preis den vorgeſaßten Plan wiewohl vergeblich auszu— führen, bis es endlich am 29. Mai dieſes Jahres gelang, denſelben glücklich zu vollenden. Wer übrigens der Meinung iſt, die Sache ließe ſich mit gewiſſer Gemüthlichkeit, wie ſie in der Vorberathung beſprochen wird, zurecht legen, der wird ſchon in der noth— wendig gewordenen mehrjährigen Bemühung den Beweis vor Augen haben, daß Schwierigkeiten unvorhergeſehener Art in Menge auftreten, welche die thatſächliche Ausführung derſelben im letzten Augenblick zu Schanden machen. Es würde den Raum der Zeitſchrift zu ſehr beeinträchtigen, wollte ich alle die Mißhelligkeiten, die dem Unter— nehmen ſo vielſeitig hemmend in den Weg traten, der Reihe nach aufzählen. Es ge— nügt einige wenige zu erwähnen, da ja die Ausführung deſſelben überhaupt nur auf ein paar Tage ſich beſchränkt und bei Ablauf dieſer kurzen Friſt für das ganze Jahr jedes weitere Bemühen unnütz erſcheint. Setzlinge, wie ich früher im Sinne hatte, waren nicht in genügender Anzahl oder doch nur in großen Zwiſchenräumen aufzu— bringen, was überdieß den Transport in der heißen Jahreszeit vorausſetzte; auch würden junge, unerfahrne Geſchöpfe im hechtenreichen Starnbergerſee abgeſehen von andern Un— fällen in Kurzem dezimirt ſein. Alſo laichfähige, gut erhaltene, mittelgroße Fiſche in gehöriger Anzahl — nichts weiter, nur angeſchafft! — Sie waren wirklich vorhanden im vorigen Jahre, aber halbtodt oder todt bei unſerer Ankunft; vor ihrem Ende hatten ſie noch den Laich abgelaſſen, ein trauriger Anblick! Was war die Schuld? Die Fiſcher hatten ſie troz Verwarnung vor unſrer Ankunft aus den Reußen genommen und zwar mit Vermeidung feinerer Umgangsformen. Weiters glaubte ich hie und da zu erkennen, daß die beabſichtigte Verſetzung dieſes Fiſches gar nicht nach dem Geſchmacke der See— anwohner war, denn ſie wußten ja, daß die Nachfrage nach dem Amaul ) ſich an ihren See knüpft und Aeußerungen wie: es geht nicht oder wir thun es ſelbſt ꝛc., ließen keinen Zweifel, daß ſie überhaupt keine Luſt verſpürten, ſich beſonders für die Sache zu intereſſiren. Weil ich jedoch auf derartige Ausflüchte keinen großen Werth zu legen gewohnt bin und ſolche Hinderniſſe nur meinen Eifer für die Durchführung des Pro— jektes in erhöhtem Maße anſpornen, ſo gedachte ich im heurigen Frühjahre von Neuem anzugreifen. Im vergangenen Jahre wurde der Betrieb durch die Ungunſt der Witte— rung total vereitelt. Da nahte der Zeitpunkt zur Ausſtellung nach Berlin, mit dem Gedanken, vielleicht auf der Rückfahrt von den Berliner Zandern in den leeren Geſchirren eine Anzahl mit— führen zu können, was unſrer günſtigen Waſſerverhältniſſe wegen viel Ausſicht auf Erfolg verſprach; allein wir überzeugten uns bald, daß der Zuſtand der dortigen Aquariumfiſche nicht der Art war, um Garantien zu bieten. Wir unterließen es daher und verſparten das Weitere für die Heimath. *) Ich erfahre nachträglich durch zweite Hand von einem in der Alterthumskunde bewährten Beamten Starnbergs, daß eine Sage beſtehe, der Amaul ſei in früheren Jahrhunderten, ähnlich wie die Renken und Salblinge, von der Donau in den Ammerſee verpflanzt worden. Ich muß ge— ſtehen, daß dieſe Nachricht ſehr viel Wahrſcheinlichkeit für ſich hat. Warum ſollte in Bayern gerade nur der einzige Ammerſee dieſen Fiſch beherbergen? Die Antwort liegt nahe, der See war ſeiner— zeit mit Klöſtern umgeben. Andechs, Dieſſen, Weſſobrunn könnten vielleicht in ihren Urkunden, ſoferne ſie noch vorhanden, hierüber Aufſchluß bieten. Keinesfalls ſchreckten die Mönche vor dieſem Transport, ebenſo wenig wie anderwärts zurück. 61 Die Erfahrungen aber auf dem weiten Wege und unter ſehr ſchwierigen Umſtänden lamen dem nach unſrer Rückkehr endlich zum letztenmale in Scene geſetzten Verſuch vor— trefflich zu ſtatten. Nachdem das, in meinem und Kuffer's Namen an das kgl. Bezirksamt Lands— berg geſtellte Geſuch genehmigt war, traten wir am 29. Mai Morgens unter ſtrömendem Regen die Fahrt nach Grafrath an, wo uns bekannte Fiſcher erwarteten und mittelſt Dampfſchiff die Amper aufwärts nach Stegen begleiteten. Der dritte Gefährte hatte den Weg nach Starnberg eingeſchlagen, um dort das Nöthige bei unſerer Ankunft zu beſorgen. Nach kurzem Imbiß und vergeblicher Hoffnung auf Beſſerung des Wetters wurde im Kahn die Ueberfahrt nach Breitbrunn zurückgelegt, dort das Fuhrwerk und die Fäſſer requirirt und die ſteile Höhe an den See hinuntergebracht. Ehevor bedurften letztere noch einer Kalfaterung von Werg und Moos, um das Waſſer auf der friſch beſchotterten Straße ſicher zu halten. Während einer der Fiſcher die dicken Unterlagen von Stroh band, war ein anderer damit beſchäftigt, Büſchel von Laub zum Verſchluſſe der Fäſſer zu bereiten. Schließlich wurden dieſelben auf den Wagen gehoben, der Reibung wegen durch Bretter iſolirt und aus einer ſtarken, einen halben Kubikfuß mächtigen Quelle am Ufer, welche ſich in einem Bogen in den See ergießt, ziemlich voll gefüllt. Quelle, See und äußere Temperatur hatten um dieſe Zeit, ungefähr 2 Uhr, nicht mehr als 7 ½ und 80, fo hatte ſich Dank dem anhaltenden Regen Luſt und Waſſer abge— kühlt. Mittlerweile holten wir die bereits von 60 auf 4 Reußen unter Waſſer zuſammen— gefahrenen 26 Amaule von dem See herein, landeten und vertheilten dieſelben mit möglichſter Vorſicht, je 9 Stück in die zwei größeren und 8 in das kleinere der Fäſſer. Vorher hatten wir noch in jedes derſelben eine ziemliche Quantität Eis eingelegt. Dann wurden die Oeffnungen geſchloſſen, ein ſtattlicher Zweihufer den rüſtigen Pferden vor— geſpannt, bis die ſteile Höhe nach Breitbrunn möglichſt raſch erreicht war. Die Fiſche zeigten ſich tadellos, gleichwohl ſchritten wir bangen Herzens und ſchweigſam, aber ungeachtet der ſchweren, hinderlichen Waſſerſtiefel und von fortwährendem Regen durchnäßt in raſchem Tempo neben dem Fuhrwerke einher, ſtets die Fäſſer im Auge, ob nicht durch Rinnen die Waſſermenge ſich verringere, was des Regens wegen, der über dieſelben ſich ergoß, ſchwer zu unterſcheiden war. Das waren ängſtliche vier Stunden Weges, größten— theils bergig, nach Angabe der Ortskundigen auf drei Stunden berechnet, in der That aber eine darüber. Um 7 Uhr Abends war das Ziel erreicht. Ein großes Schaff nebſt 2 lleineren mit den Fiſchern und ihren Schiffen ſtunden bereit. Raſch wurden die Fiſche vom Wagen herunter entleert, in den Kahn gebracht und ohne Aufenthalt gegen Berg zu gerudert. Während der Fahrt wurde allmählig Waſſer aus dem See zugeſetzt, welches des ausgedehnten Regenwetters wegen die nämliche Temperatur beſaß, wie der jenſeits der Waſſerſcheide gelegene Ammerſee. Einzelne Amaule begannen zu ſchwanken und umzuſinken, was wohl in der plötzlich verringerten Waſſermenge für die Gefangenen insgeſammt ſeinen Grund hatte. Ich vertheilte daher während der Fahrt einige davon in eine der kleineren Wannen und ſpornte zur Eile an. Endlich hielten die Fiſcher, das zweite Schiff mit unſerm Gefährten und zweien Herren von Starnberg nahte dem unſrigen und einzeln wurden unter ſchonendſter Behandlung die blauſchillernden Fremd— linge ihrer neuen Heimath übergeben. Sie eilten raſch in die Tiefe, nur einer der kleineren ſtieg nach kurzer Zeit ſchwankend herauf, erholte ſich aber ſchnell und ſenkte ſich neuerdings zu ſeinen Genoſſen. Unterdeſſen war es bei dem trüben Himmel dämmerig 62 geworden; ein Gefühl von Hunger und Ermattung beſchlich uns und wir ſehnten uns nach glücklich vollbrachter That nach dem Labſal der Deutſchen, dem ſtillen Trunk, dem ſich die beiden Herren, welche Zeugen der richtigen Ablieferung waren, freundlich bei— geſellten. Nicht lange, ſo erklang das Zeichen zur Abfahrt; mit freudiger Empfindung kehrten die drei Verbündeten nach Hauſe zurück unter dem Abſchiedsrufe: Endlich iſt es geglückt! II. Aus Schwaben. Aus demjenigen Kreiſe, in welchem die Aſſociation für Fiſchereiweſen bisher noch am wenigſten Wurzel geſchlagen hat, kommt uns eine erfreuliche Botſchaft zu, die wir mit aufrichtiger Genugthuung und einem herzlichen „Glückauf“ für das Gedeihen des ſchönen Unternehmens unſern Leſern in Nachfolgendem mittheilen: Augsburg, Mitte Juli. Am 10. Juli hat ſich in Augsburg ein „Fiſchereiꝙ-Verein für Schwaben und Neuburg“ gebildet, der praktiſche und wiſſenſchaftliche Kräfte in ſich ſchließt und ſo den Keim erſprießlichen Wirkens in ſich trägt. Zur Leitung der Vereinsgeſchäfte wurden die Herren Rechtsrath Pfeil, Weiß, Major a. D., Karl Knöll, Kaufmann, Louis Gene, Verwalter, und Schöpp ler, Stadtfiſchermeiſter, gewählt. Der Vorſitzende hob beſonders hervor, daß der Abgang unſerer Edelfiſche von daher datire, ſeitdem die Gemeinden die Fiſchrechte an den Meiſtbietenden abgeben. Mehrere Anweſende hoben die Nothwendigkeit der künſtlichen Fiſchzucht hervor. Major Weiß hielt einen ſehr intertſſanten Vortrag über die „Raubfiſche“, ihr Leben und ihre Ernahrungsweiſe und betonte namentlich, daß es nicht genüge, künſtliche Brut auszuſetzen, ſondern daß man auf ihre Ernährung Bedacht nehmen müſſe. Die Verſammlung ging dann zur Berathung und Ausarbeitung der Statuten über. III. Aus dem Gebiete des Jiſchereirechts. Vom Oberappellationsgerichtsrath Dr. Staudinger in München. Im Gefolge der Klagen über zunehmende Verarmung der heimiſchen Fiſchwaſſer ſind auch häufig beſchwerende Aeußerungen über Unzulänglichkeit unſerer geſetzlichen Beſtim— mungen, über den ungenügenden Schutz, welchen dieſelben berechtigten Intereſſen darböten, zu vernehmen. So begründet die erſtgedachten Klagen im Allgemeinen und unabbrüchig vollſter Anerkennung des Wachsthums und des Exfolges vielſeitiger Beſtrebungen nach Abhilfe zu erachten ſind, ſo ſehr empfiehlt es ſich auch, die eben erwähnten Beſchwerden über die rechtlichen Verhältniſſe mit einer gewiſſen Vorſicht aufzunehmen. Es gilt dies namentlich für Bayern, deſſen Geſetzgebung bereits ſeit Jahrzehnten und jedenfalls ſeit länger, als die Legislation gar mancher anderer deutſcher Staaten, auf dem Gebiete des ſogenannten Culturrechts ſehr Beachtenswerthes, zum Theil ſelbſt Muſtergiltiges geleiſtet und dabei namentlich auch der Fiſchereiintereſſen nicht vergeſſen hat. Ich bin weit entfernt, in Abrede zu ſtellen, daß dieſen letzteren nicht noch eine weit größere Fürſorge durch angemeſſenes Eingreifen der Geſetzgebung in Geſtalt eines eigenen Fiſchereigeſetzes zugewendet werden könnte. Ich hege vielmehr auch meinerſeits die Ueberzeugung, daß an die Erlaſſung eines ſolchen Geſetzes, welches die Fiſcherei mit anderen, älteren Pfleglingen der Geſetzgebung, wie z. B. der Jagd, auf gleiche Stufe öffentlich rechtlicher Fürſorge ſtellt, nicht oft genug gemahnt werden kann. Allein ich bin andererſeits auch der Anſicht, daß ſchon die beſtehende Geſetzgebung Anerkennenswerthes zu Gunſten der 5 Fiſcherei gethan hat, und daß ſie gar manche Beſtimmungen enthält, gar manche Schutz— und Hilfsmittel darbietet, welche nur richtig und thatkräftig angewendet zu werden brauchen, um den Fiſchereiintereſſen in verſchiedenen Richtungen weſentliche Förderung zu Theil werden zu laſſen. Dieſe wirkliche Sachlage iſt von um ſo erheblicherer Be— deutung, als mit den allgemeinen Beſtrebungen zur Hebung des Fiſchereiweſens Seitens der Fiſchereivereine und einſichtiger Privatperſonen auch auf Seite der öffentlichen Be— hörden das Intereſſe für jene Beſtrebungen und das unterſtützende Eingreifen zu Gunſten derſelben, und zwar nicht blos bei den Häuptern, ſondern neuerdings auch an den Gliedern in erfreulichſter Weiſe zugenommen hat. Vielleicht kann ich nach Obigem auf einige Zuſtimmung der geneigten Leſer hoffen, wenn ich es auf die freundliche Einladung der verehrlichen Redaktion unternehme, in verſchiedenen, nach Zeit und Stoff ſich zwanglos folgenden, vorwiegend auf praktiſche Fälle gegründeten Mittheilungen ab und zu einzelne Fragen aus dem Gebiete des Fiſcherei— rechts in ganz einfacher, nicht blos dem Juriſten verſtändlicher Weiſe zu beſprechen und namentlich zu beleuchten, wie etwa ſchon jetzt gar manche Anſtände zu rechtlicher Hebung gebracht werden könnten.“) I. Waſchbänke in Fiſchwäſſern. In unmittelbarer Nähe eines Forellenbaches, für welchen die Fiſchereiberechtigung der k. Civilliſte zuſteht, mir aber ſeit einigen Jahren die Ausübung des Fiſchereirechts vom k. Oberſthofmarſchallſtabe pachtweiſe überlaſſen iſt, ſind in den letzten Jahrzehnten, zum Theil ſelbſt noch in den letzten Jahren eine Anzahl bewohnter Anſiedlungen ent— ſtanden. Die Eigenthümer dieſer Anſiedlungen brachten nun an dem Bach nach und nach auch eine Reihe hölzerner Waſchbänke an, welche ſich vom Ufer aus meiſt ziemlich weit in das Bachbette hinein erſtrecken, und in dieſem auf eingerammten, kräftigen Pfählen ruhen, zum Theile auch ganz nahe aneinander ſtehen. Dieſe Waſchbänke bilden ſonach eine ſtehende Einrichtung und werden faſt täglich ausgiebig zu Waſch— geſchäften aller, zum Theil recht wenig ſauberer Art benützt. Viele derſelben ſind offenbar ſchon ſeit längerer Zeit vorhanden. Einzelne wurden aber notoriſch erſt inner— halb der letzten Jahre angebracht, und zwar ſowohl ohne Vorwiſſen und Zu— ſtimmung des Fiſchereiberechtigten, als auch ohne diſtriktspolizeiliche Genehmigung. Ein ſpezieller Rechtstitel der betreffenden Anwohner zur An— bringung dieſer Einrichtungen war in keiner Weiſe erſichtlich. Es ſtand auch nach Lage der örtlichen Verhältniſſe außer allem Zweifel und konnte ſelbſt am Erfolge nachgewieſen werden, daß dieſe Waſchbänke durch ihren Beſtand, ſowie durch die Art und Häufigkeit ihrer Benutzung der Fiſchhege und dem Fiſchfange nachtheilig wurden, indem ſie Störungen des natürlichen Waſſerlaufs, ſowie Veränderungen am Ufer und im Bachbette im Gefolge haben, auch zu ſtändiger Beunruhigung und Verunreinigung des Waſſers führen. Es trat daher von ſelbſt die Nothwendigkeit zu Tage, zum wenigſten einer weiteren Vermehrung dieſer Einrichtungen rechtlich entgegen zu wirken. Wie war nun vor allem die rechtliche Sachlage aufzufaſſen? Das bayeriſche Geſetz über die Benützung des Waſſers vom 28. Mai 1852 BASE NENNE! zwiſchen öffentlichen Gewäſſern und Privatgewäſſern. Im gegebenen Falle *) Außer dem heute jchon behandelten Thema habe ich mir beiſpielsweiſe folgende weitere zu kurzer Beſprechung vorgemerkt: „Verunreinigung eines Fiſchwaſſers, Vorgehen gegen Fiſcherei— frevler, Störungen der Fiſchereiintereſſen durch Kinder und Verantwortlichkeit Dritter für Letztere, Fiſchereiberechtigungsanſprüche der Müller in Anſehung der Mühlbäche ꝛe. ꝛc.“ jteht zweifellos ein Privatgewäſſer und zwar ein Privatfluß im Sinne des Art. 39 des gedachten Geſetzes in Frage. Bezüglich ſolcher Privatflüſſe beſtimmt Art. 53 daſelbſt: „Der Gebrauch des Waſſers der Privatflüſſe und Bäche zum Baden, Waſchen, Schöpfen mit Handgefäßen und Tränken, ſoweit derſelbe ohne rechtswidrige Betretung des Privat— eigenthums geſchehen kann, iſt einem Jeden geſtattet. Die Verwaltungsbehörde kann polizeiliche Anordnungen über dieſen Gebrauch treffen.“ In der Hauptſache Gleiches gilt nach Art. 40 mit Art. 9 insbeſondere auch für diejenigen Privatgewäſſer, welche ſich im Eigenthum des Staates befinden. Auf den gegebenen Fall finden dieſe, die öffentliche Berechtigung eines Jeden behandelnde Beſtimmungen keine Anwendung. Sie betreffen zweifellos nur das Schöpfen, Waſchen ꝛc., wie überhaupt den Gebrauch der Waſſerwelle ohne jede beſondere Anlage hiezu. Ueber ſolche allgemeine Be— fugniſſe geht aber die hier in Frage ſtehende Errichtung von Waſchbänken als eigener ſtehender Anlagen zweifellos hinaus. Es iſt daher weiter zu unterſuchen, ob etwa aus dem Geſichtspunkte des Eigenthums am Fluſſe oder am Ufergrundſtücke eine Berechtigung beſtand, ſolche Anlagen ohne Rückſicht auf die Fiſchereiberechtigung und zum Schaden derſelben, ſowie ohne Genehmigung der Verwaltungsbehörde zu errichten. Hinſichtlich des Eigenthums am fraglichen Bache beſtehen in abstracto hauptſächlich zwei Möglich— keiten. Die Eine, welche wohl den concreten Sachverhalt darſtellen wird, iſt die, daß der Bach ſelbſt ſich nicht im Eigenthum der Uferangränzer (Art. 39), ſondern eines Dritten, des Fiſchereiberechtigten ſelbſt, befindet, im gegebenen Falle alſo ein der k. Civil— liſte überwieſenes Staatsgut iſt. In dieſem Falle iſt es von ſelbſt klar, daß die frag— lichen Waſchbänke ſchon wegen des damit verbundenen Eingriffs in fremdes Eigenthum nicht ohne die Genehmigung der zur Vertretung der k. Civilliſte berufenen Stellen er— richtet werden durften. Auch beſtimmt Art. 40 mit Art. 10 Abſ. 2 des Waſſergeſetzes bezüglich der im Eigenthume des Staats befindlichen Privatgewäſſer noch ausdrücklich, daß an und in dem Fluſſe ſelbſt (unter anderem) Waſchhäuſer oder ſonſtige, den freien Waſſerlauf ſtörende Anlagen nicht ohne Erlaubniß der Verwaltungsbehörde errichtet werden dürfen. Da, wie ſchon erwähnt, weder jene Genehmigung des k. Oberſthof— marſchallſtabs, noch letztere Erlaubniß der Verwaltungsbehörde vorlag, ſo war, unter der oben gedachten Vorausſetzung, bezüglich der Eigenthumsverhältniſſe am Bache ſelbſt, die Errichtung der Waſchbänke zweifellos rechtswidrig. Zu einem ähnlichen Reſultate gelangt man übrigens auch dann, wenn man ſelbſt den anderen Fall vorausſetzen würde, daß ſich hier der Fluß im Sinne des Art. 39 des Waſſergeſetzes im räumlich getheilten Eigenthum der Uferangränzer befände, und der k. Civilliſte blos die Fiſchereiberechtigung ſei es als Ueberbleibſel eines urſprünglichen Regals oder ſelbſt nur als reines dingliches Privatrecht an fremder Sache (Jus in re aliena) zuſtände. An und für ſich, und zunächſt abgeſehen von der Fiſchereiberechtigung, ſowie von der Frage der Nothwendigkeit einer Erlaubniß der Verwaltungsbehörde, hätten in dieſem Falle die Ufereigenthümer allerdings die privatrechtliche Befugniß, das Flußbett bis zur Mitte deſſelben für ihre Privatzwecke zu benützen. (Vgl. Art. 54.) In dieſer Beziehung be— ſtimmt jedoch Art. 39 Abſ. 2 ausdrücklich, daß der Ufereigenthümer das Waſſer nur mit Rückſicht auf die Rechte der übrigen Ufereigenthümer und der ſonſtigen Waſſerberechtigten und „unter den nachfolgenden Beſchränkungen“ benützen dürfe. Es iſt dieß eine durchgreifende, allgemeine Regel des Geſetzes, auf welche auch ausdrückliche Vorbehalte in Art. 54 neuerdings zurückgreifen. Bei der Allgemeinheit des Wortlauts und der Tendenz des Art. 39 find hiebei unter den „Waſſerberechtigten“ nach meiner Ueberzeung auch die Fiſchereiberechtigten, deren ja auch ein ſpäterer, von „den nachfolgenden Beſchränkungen“ handelnder Artikel noch eigens erwähnt, zu ver— ſtehen. Es wird dies umſomehr richtig ſein, als der weitere analoge Vorbehalt im Ein— gang des Art. 54 noch viel allgemeiner lautet und überhaupt alle, der freien Benützung des Privatfluſſes entgegenſtehenden „beſonderen Rechtstitel“, alſo auch die Fiſcherei— gerechtſame mit allen ihren Conſequenzen wahrt. Artikel 57 beſtimmt nun zwar: „dem Fiſchereiberechtigten ſteht kein Widerſpruch gegen Anlagen zur Waſſerbenützung zu, vor— behaltlich der gerichtlichen Geltendmachung der ihm etwa zuſtehenden Entſchädigungs— anſprüche“. Allein es ſteht außer Zweifel und iſt von der erſten Autorität auf dieſem Gebiete, von Bözl, in ſeinem Commentar zum Waſſergeſetz, S. 154, ausdrücklich an= erkannt, daß ſich die beſchränkende Beſtimmung des Art. 57 nur auf „Wäſſerungs anlagen“ im engeren Sinne erſtreckt, dagegen dem Fiſchereiberechtigten in anderer Richtung, in Bezug auf ihn ſchädigende Anlagen anderer Art, ein Ein— ſpruchsrecht nicht entzieht. Pözl a. a. O. hält dieſes Einſpruchsrecht namentlich auch für die Fälle des Art. 58 aufrecht. Dieſer Art. 58 aber macht die Benutzung des Waſſers von Privatgewäſſern zum Betriebe von Gerbereien, chemiſchen Fabriken, Bleichen, zu Flachs⸗ und Hanfröſten und zu anderen Beſtimmungen, durch welche die Eigenſchaften des Waſſers auf ſchädliche Art verändert werden, von der beſonderen Bewilligung und Beſchränkung durch die Verwaltungsbehörde abhängig. Mir ſteht es außer Zweifel, daß hierunter auch ſolche Waſchbänke ſubſumirt werden können, welche in einem des klaren und reinen Waſſers vorwiegend benöthigten Forellenbache angebracht werden und durch die Art ihrer Benützung von ſelbſt zu einer mehr oder minder ſtarken und ſtetigen Verunreinigung des Waſſers durch nicht unbedenkliche Stoffe (Laugen, Seifen u. dgl.) führen. Selbſt wenn man übrigens die Art. 57 und 58 in einem den Intereſſen der Fiſcherei minder günſtigen Sinne auslegen wollte, ſo würde es doch unter allen Umſtänden dem Fiſchereiberechtigten durch den Art. 57 ganz unver— wehrt ſein, bei der Verwaltungsbehörde mittelſt dienlicher Anträge zum Mindeſten die Anregung zu geben, daß die Behörde von Amtswegen das Geeignete wahrnehmen möge. Hiezu gewährt — auch abgeſehen von der ſchon erwähnten beſonderen Vor— ſchrift des Art. 58 — einen hinreichenden Anhalt die Vorſchrift des Art. 52, daß die Verwaltungsbehörden den Gebrauch der Privatflüſſe zu überwachen haben und im allgemeinen Intereſſe polizeiliche Anordnungen erlaſſen können. Solche Anordnungen können zweifellos auch zum Schutze der Fiſcherei implorirt und erlaſſen werden. Man braucht ſich nur auf den heutzutage bereits allgemein als berechtigt anerkannten Standpunkt zu erheben, daß mit der Abwendung von Schädi— gungen der Fiſcherei nicht etwa blos ein ſubjeltives Intereſſe des Fiſchereiberechtigten gepflegt, ſondern damit objektiv der Fiſcherei und Fiſchhege im Allgemeinen, ſohin aber einem wichtigen Zweige praktiſcher Volkswirthſchaft eine Förderung zugewendet wird, welche ganz zweifellos und hervorragend im allgemeinen Intereſſe gelegen iſt. Im vor— liegend beſprochenen Falle iſt dieſer höhere Standpunkt auch zur Geltung gekommen. Im Civilrechtswege konnte eine Abhilfe gegen die drohende weitere Verbreitung der fraglichen ſtehenden Anlagen nicht wohl geſucht werden. Abgeſehen von der Schwer— fälligkeit einer ſolchen Procedur handelte es ſich ja nicht um eine Entſchädigung, auch nicht um einen civilrechtlichen Einſpruch gegen ein eben beginnendes, concretes rechts— 66 widriges Unternehmen. Aus guten Gründen war vorerſt auch nicht die richterliche Be— ſeitigung des einmal Beſtehenden anzuſtreben, wohl aber Vorkehrung gegen weitere ſolche Anlagen im Allgemeinen und ohne Richtung dieſer Imploration auf eine beſtimmte gegneriſche Perſönlichkeit zu treffen. In dieſer Hinſicht konnte zunächſt nur ad— miniſtratives Eingreifen zum Ziele führen. Einem von obigen Anſchauungen ausgehenden Anſuchen des Fiſchereipächters bereitwilligſt ſtattgebend, richtete der k. Oberſthofmarſchallſtab als Vertreter der primär fiſchereiberechtigten k. Civilliſte an die betreffende Diſtrikts-Verwaltungsbehörde (Bezirksamt Miesbach) die dem oben dargelegten Standpunkte entſprechenden Anträge, welchen auch von dieſer Behörde in dankenswerther Weiſe entſprochen wurde. Die Verwaltungsbehörde ließ in den betheiligten Gemeinden veröffentlichen, daß die Anlage neuer Waſchbänke an den Ufern des betreffenden Fiſchwaſſers ohne Genehmigung des Oberſthofmarſchallſtabs ver— boten ſei. Zur Sicherung der Controle wurde zugleich der gegenwärtige Beſtand an ſolchen Anlagen amtlich genau feſtgeſtellt und verzeichnet. Damit war vorerſt Hin— reichendes gewonnen. Die hier getroffenen amtlichen Maßnahmen ſind aber nicht allein für den concreten Fall förderlich, ſondern auch von einer gewiſſen prinzipiellen Wichtig— keit. Im Falle neuerlicher Zuwiderhandlungen läßt ſich dann auf Grund der Art. 52 und 100 des Waſſergeſetzes vom 28. Mai 1852 die diſtriktspolizeiliche Androhung von Strafen (Art. 100), ſowie eventuell deren Verhängung imploriren. Für diejenigen Fälle, welche in den Bereich des obenerwähnten Art. 58 deſſelben Geſetzes gehören, enthält ohnehin Art. 57 Ziff. 5 daſelbſt bereits eine, noch gültige geſetzliche Strafan— drohung, welche nur entſprechend gehandhabt zu werden braucht. IV. Der Aal in der Donau. Mitgetheilt von Herrn Petzoldt, kgl. Advokat. Pfarrkirchen, Juni 1880. Die in Nr. 5 der bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung enthaltene Nachricht, daß in der Donau bei Linz ein dreipfündiger Aal gefangen worden ſei und dieſer Fang allgemeine Verwunderung unter den Fiſchern und die Frage hervorgerufen habe, auf welche Weiſe derſelbe dahin gekommen ſein mag, hat mich in hohem Grade intereſſirt, und ich konnte nicht umhin, über eine meiner kleinen Fiſcherei-Unternehmungen zu lachen. Während man nämlich in Fiſcherkreiſen vor einem der Löſung harrenden Räthſel ſteht, wartete ich ſchon ſeit längerer Zeit darauf, ob nicht gerade dieſes Räthſel über kurz oder lang in einer Fiſcherei-Zeitung aus dem Donau-Gebiet werde gebracht und zur Löſung gegeben werden. Ich glaube nun in der Lage zu fein, dieſes Räthſel treffend löſen zu können. Schon ſeit einer Reihe von Jahren habe ich eine Strecke weit die Fiſcherei in der ungefähr 10 Minuten außerhalb meines Wohnorts Pfarrkirchen in der Richtung von Weſten nach Oſten fließenden Rott gepachtet. Ebenſo habe ich einen kleinen Teich in Pacht genommen, welcher auf dem rechten Ufer der Rott etwa 120 Schritte von der— ſelben entfernt in den an dieſelbe angrenzenden Wieſen liegt. Als ich vor mehreren Jahren von dem durch die kaiſerliche Fiſchzuchtanſtalt in Hüningen ſo ſehr erleichterten Bezug von Aalbrut las, konnte ich dem Verlangen nicht widerſtehen, damit einen Verſuch zu machen und jenen Teich mit Aalbrut zu bevölkern. Ich ließ mir im April vor drei Jahren 2000 Stück Aalbrut von Hüningen kommen, die jungen Aale kamen gut verpackt, vollkommen wohlbehalten hier an, wurden noch am Abend ihrer Ankunft von mir in den erwähnten Teich eingeſetzt und berechtigten, als fie ſich, in das Waſſer gebracht, ſofort luſtig in die Tiefe ſchlängelten, zu den beiten Hoffnungen; allein ich hätte ſtatt mich Hoffnungen hinzugeben beſſer gethan, den Fiſchchen mit dem „Grüß Euch Gott“ zugleich den Abſchiedsgruß „Behüt Euch Gott“ zuzurufen, denn ich habe bisher keinen einzigen meiner Pfleglinge wieder geſehen. Ich habe bei Bevölkerung meines Teiches mit der Aalbrut zwei Faktoren nicht gehörig berückſichtigt, mit welchen ich hätte beſſer rechnen ſollen; erſtens ſteht nämlich der Teich mit der Rott in direkter Verbindung durch einen die Wieſen durchziehenden Graben, welcher bei mittlerem Waſſerſtande zwar gewöhnlich trocken liegt, bei höherem Waſſerſtande aber das aus dem Teiche überſtrömende Waſſer in die Rott abführt, und zweitens iſt die Lage des Teiches eine ſo tiefe, daß er bei den jährlich oft mehrmals eintretenden Hochwaſſern der Rott von deren die Ufer überſchreitenden Fluthen erreicht wird und in dieſen Fluthen förmlich aufgeht; Rott und Teich und die angrenzenden Wieſen werden von einer großen Waſſerfluth überſtrömt. Dieß iſt mir leider erſt nach der Beſetzung des Teiches mit der Aalbrut bekannt geworden. Gelegenheitlich dieſer Ueberfluthung gehen nun zwar Fiſche verſchiedener Art Ruhe ſuchend von der Rott in den Teich über, allein die Fiſche des Teiches gehen bei dieſen Ueberſchwemmungen, wie ich es leider inzwiſchen auch mit eingeſetzten Karpfen erfahren habe, auch wieder aus dem Teich hinaus und — denſelben Weg hat ſicher auch meine luſtige Aalbrut zu gehen für gut befunden, denn obwohl ich ſeit deren Einſetzung den Teich wiederholt in verſchiedenen Jahrgängen mit dem Netz durchgefiſcht habe, habe ich doch bis jetzt von einem Aale auch nicht eine Spur mehr gefunden, die Aale haben zweifellos ihren Weg in die Rott gefunden und genommen. Die Rott iſt ein Nebenfluß des Inn, hat ein vorzügliches, mildes Waſſer, theils kieſigen, theils ſandigen, ſtellenweiſe, wo ſie mit Schilf bewachſen iſt, auch ſchlammigen Grund und würde — abgeſehen etwa von den ſie bevölkernden Hechten und Barſchen — nach meiner feſten Ueberzeugung ein ganz vorzügliches Waſſer für Einſetzung von Aalbrut ſein; ſie mündet ungefähr 45 Kilometer von dem Teiche, in welchen ich die Aalbrut eingeſetzt, bei Neuhaus und Schärding in den Inn, der Inn aber ergießt ſich nur eine kurze Strecke nach dieſer Vereinigung mit der Rott bekanntlich bei Paſſau in die Donau, und es iſt wiederum nur eine kurze Strecke, welche die Donau von Paſſau nach Linz zurücklegt. Was iſt unter dieſen Verhältniſſen natürlicher, als anzunehmen, daß die mir un— getreu gewordene Aalbrut ihre erſte Jugendzeit in der ihrem Gedeihen ſo günſtigen Rott verlebt und nach ihrer Erſtarkung ihren Weg in die große Welt, in den Inn und in die Donau genommen hat?! Mag fie auf dieſem ihrem Wege und ſchon auf den Tummelplätzen ihrer erſten Jugend immerhin ſtark decimirt worden ſein, ein wenn auch kleiner Theil iſt den Fährlichkeiten doch entronnen, und es dürfte kaum zu zweifeln ſein, daß die Fiſcher bei Linz in dem von ihnen gefangenen Aale einen meiner ehemaligen Pfleglinge erbeutet haben. Sehe ich auch hiernach dieſelben für mich ſelbſt unwiederbringlich verloren, ſo würde es mich doch herzlich freuen, wenn eine recht große Zahl junger Aale in die Donau entkommen wäre und durch einen öfter wiederkehrenden Fang immer größer werdender Aale in Folge des von mir gemachten Verſuchs der Beweis geliefert würde, daß die Aale im Donaugebiete nicht nur fortkommen, ſondern die Bedingungen für ihr Fortkommen in Nebenflüſſen wie z. B. die Rott, wie ich faſt überzeugt bin, ſogar ganz beſonders günſtig ſind. — V. Die Krebspeſt neuerdings. Herrieden, 12. Juli 1880. Eine in neueſter Zeit in verſchiedenen Gewäſſern in- und außerhalb Bayerns beobachtete Erſcheinung konnte in den letzten Tagen auch in der Altmühl wahrgenommen werden, und zwar die ſogenannte Krebspeſt. ER Herr Stadtfiſcher Schneider dahier machte nämlich am 10. d. Mts. die Mit: theilung, daß in dem von ihm gepachteten Altmühlfiſchwaſſer auch nicht ein einziger lebender Krebs mehr anzutreffen ſei, während er vor vier Tagen noch ungefähr einen Viertels-Centner von denſelben gefangen habe, ohne an ihnen nur im Geringſten eine Spur von Krankheit zu bemerken. Auf dieſes hin wurde am 17. mittelſt Kahn das genannte Fiſchwaſſer befahren und die Angabe des genannten Herrn, welche anfangs ſtark angezweifelt wurde, in ihrem vollen Umfange beſtätigt gefunden. Mit einem großen Leichenfeld kann das Bett des Altmühlgrundes verglichen werden, denn zu Haufen von 4, 6, ſelbſt bis zu 10 Stück liegen die abgeſtorbenen Thiere beiſammen und zwar alle auf dem Rücken; dann findet man wieder einzelne Theile derſelben, wie Scheeren und auch Fußglieder zerſtreut umher liegen. Ueberall die gleiche Erſcheinung. Auch an dem Vorrathkaſten wurde dieſelbe Wahrnehmung gemacht; gerade hier glaubte man anfangs, die Thiere hätten ſelbſt einander die Glieder vom Leibe geriſſen, weil ſo viele einzelne der letzteren am Boden des Kaſtens ſich vorfanden. An einigen noch nicht ganz abgeſtorbenen Thieren wurden folgende Krankheits— erſcheinungen wahrgenommen: dieſelben ſchienen nach den auffallenden Gliederverdrehungen und Stockungen, namentlich mit den Scheeren, wie von Krämpfen befallen, und wenn man ſie in die Hand nahm und ſchüttelte, fielen ohne Weiteres einzelne Gliedertheile ab, während die übrigen wieder feſt am Körper haften blieben und nur mit Gewalt losgeriſſen werden konnten. An verſchiedenen der verendeten Thiere aufgefundene kleine ſpindelförmige Würmchen ſcheinen jedoch nach Anſicht des Herrn Schneider nicht die Urſache der Krankheit zu ſein, da ſolche auch früher bei ganz geſunden Krebſen gefunden worden; vielmehr dürften die faſt bei allen todten Thieren beobachteten kleinen, weißen Punkte, welche auf eine Art Pilz ſchließen laſſen, als Grund der Krankheit zu betrachten ſein. Auch von andern Gewäſſern in der Nähe, z. B. der Wieſeth, der Sulz ꝛc. treffen dieſelben Klagen ein; die Bäche ſollen von Krebſen bereits entvölkert fein. Daß durch dieſen Umſtand die Eigenthümer und Pächter von Fiſchwäſſern einen nicht unbedeutenden Schaden erleiden, dürſte ſchon daraus hervorgehen, daß der hieſige Stadtfiſcher allein ſeinen heurigen Schaden auf 600 A anſchlägt, abgeſehen von dem in folgenden Jahren und von den Koſten der nun zu beſchaffenden Anzucht. Bei Feinſchmeckern und Krebskonſumenten dürfte wohl die Befürchtung begründet ſein, daß die Preiſe der Krebſe in nächſter Zeit eine bedeutende Höhe erreichen werden, wenn nicht in entſprechender Weiſe der Konſum nachläßt.“) VI. Die Salmoniden-Zucht im Maine. Eine Stimme aus der Praxis. Kitzingen, den 13. Juni 1880. Bei der am 9. ds. Mts. ſtattgehabten General-Verſammlung des unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins Würzburg hat der verehrliche Herr Vorſtand dieſes Vereins wiederholt das Einſetzen von Lachsbrut in den Main und ſeinen Nebengewäſſern *) Wir haben ſchon bei einem früheren Anlaß auf die Nothwendigkeit einer wiſſenſchaftlichen Unterſuchung der Krebskrankheit hingewieſen. und hat ſich unſeres Wiſſens auch ein Gelehrter in München mit dieſer Unterſuchung befaßt; es war uns jedoch nicht möglich, von demſelben Aufſchluß über das Ergebniß zu erhalten. Die Angelegenheit iſt für Bayern, welches eine Menge der herrlichſten Krebswäſſer beſitzt, ſehr von Belang; wir wollen daher die Sache hiemit neuerdings angeregt haben und ſind zur Aufnahme von bezüglichen Mittheilun gen gerne bereit. Die Red. al 69 befürwortet, ja dieſe Salmonenzucht, ſo zu jagen zur Bedingung bei ferneren ärarialiſchen Käufen und Pachten von Fiſchwaſſern empfohlen. Dieſes Streben iſt jedenfalls ein ſehr edles und löbliches, wird jedoch unter den jetzigen Verhältniſſen der Mainmündung von Frankfurt bis Koſtheim ein verfehltes ſein. Als die Lachſe in vergangenen Jahrhunderten noch den Main und ſeine Neben— gewäſſer bevölkerten, war das Waſſer derſelben noch in Folge der dünneren Bevölkerung und der damaligen wirthſchaftlichen und induſtriellen Zuſtände ein ganz anderes. Die Salmonen lieben klares Waſſer; der Main iſt jedoch zur Jetztzeit an ſeinem Ausfluſſe ein wahrer Pfuhl, deſſen Waſſer bald gar keine Fiſche auf der Strecke unter— halb Frankfurt mehr beherbergen wird. Dieſer Mißſtand iſt verurſacht: 1) Durch das Tageswaſſer der auf ſo kleinem Raume zuſammengedrängten Städte: Hanau, Offenbach und Frankfurt, und in noch höherem Grade 2) durch die giftigen Abflüſſe der Gas- und Anilin-Fabriken in Offenbach bis Höchſt a / M. N Nicht einmal zum Baden iſt das Waſſer unterhalb mehr tauglich. Dieß wird ſich jedoch noch verſchlimmern, wenn erſt der Main-Canal von Mainz bis Frankfurt fertig ſein wird, da durch die Stauung die Strömung ſich um das Dreifache ver— mindern, mithin die Anſammlung von Koth und giftigen Stoffen eine geradezu colofjale werden wird. In Folge deſſen werden die Salmonen auf ihrer Heimreiſe nicht mehr in den Main einlaufen, ſondern an der Mainmündung vorüber paſſiren. Dieſes gilt aber auch noch von einer Maſſe anderer Fiſche, die während ihrer Laichzeit in den Main einliefen. Dieſem Uebelſtande muß abgeholfen werden und — wie Herr Notar Eiſenberger in ſeinem Vortrage bei der General-Verſammlung in Würzburg richtig bemerkte — auch hier begegnen wir guten Geſetzen und Vorſchriften, die jedoch nicht oder nur ungenügend ausgeführt werden. Es beſteht nämlich in Preußen die Verordnung, daß die Anilin— Fabriken ihren Abgang, in Fäſſern gefüllt, der Nordſee zuführen müſſen. Leider wird jedoch nur hin und wieder eine Schiffsladung dahin verfrachtet und in die Nordſee geworfen, das Uebrige läuft durch Canäle, die in Mitte des Flußbettes münden, in den Main. Es wäre daher eine der lohnendſten Aufgaben des unterfränkiſchen Kreis— Fiſcherei-Vereines, dahin zu wirken, daß dieſem Uebelſtande an der Mündung unſeres herrlichen Maines abgeholfen werde, was bei der Sympathie der zuſtändigen Regierungen für unſere Beſtrebungen ja nicht ſo ſchwer ſein dürfte; ſonſt wird alles Einſetzen von Salmonen in den Main und ſeine Nebengewäſſer vergebliche Mühe ſein. VII. Aale in der oberen Aiſch. Windsheim, 17. Juli 1880. Die Aiſch, ein linksſeitiger Nebenfluß der Regnitz und mit ihr zum Main-Rhein— gebiet gehörend, liefert ziemlich viele Aale bis herauf nach Neuſtadt; weiter aufwärts ſind dieſe geſchätzten Fiſche ſchon eine Seltenheit und im oberſten Flußlaufe bei Winds— heim darf es als ein Ereigniß angeſehen werden, wenn nach Jahren einmal bei dem Fegen des Fluſſes ein Stück gefangen wird. Am 8. Juli 1876 erſchlug ein Arbeiter in der alten Aiſch bei der Weſtheimer Brücke einen 80 Centimeter langen, für eine Ringelnatter gehaltenen Aal, der einzige in langer Zeit bekannt gewordene und ſeitdem vereinzelt gebliebene Fall. Bei dem dießjährigen Aiſchfegen nun wurden auf der kurzen Strecke von Windsheim über Lenkersheim nach Ipsheim auffallend viele Aale gefangen und kamen in hieſiger Stadt 7 Stück zum Verkauf, durchweg große Exemplare bis zu 1 Meter Länge und darüber und 2—2¼/—3 Kilo ſchwer. Zwei der ſchwerſten wurden 70 — —— bei den hieſigen hieſigen Mühlen (Neumühle und Mittelmühle) erbeutet. Man wird ſchwerlich irren, wenn man in dieſer Vermehrung einen erfreulichen Erfolg der höchſt anerkennenswerthen Beſtrebungen unſerer Fiſchzuchtvereine erblickt, bedauerlich aber iſt's, daß Andere ernten durften, wo ſie nicht geſät haben, und die ſelbſt durch ſolch ſprechende Thatſachen ſich nicht ermuntern laſſen, für die Wiederbevölkerung unſerer verödeten Fiſchwaſſer auch ein geringes Opfer zu bringen. Warum ſein Geld in das Waſſer werfen, wenn dieß bereits Andere gethan und man ohne jeglichen Daranſatz mit leichter Mühe davon profitiren kann? So denkt und ſpricht nicht blos der Bachfeger und der ſpekulative Bauer. J. VIII. Kleinere Mittheilung. Der deutſche Karpfe. Allmälig beginnen die ſeit 4 Jahren in den Ver— einigten Staaten Nord-Amerika's durch die Bemühungen des Profeſſor Baird und des Maryländer Fiſcherei-Vereins acclimatiſirten deutſchen Karpfen auf den amerikaniſchen Tafeln zu erſcheinen und ein Lieblings-Fiſchgericht zu werden, wenn auch noch 2 bis 3 Jahre darüber hingehen dürften, bis dieſelben allgemein auf den Markt kommen. Die Befürchtung, daß der Karpfe in den amerikaniſchen Teichen an Wohlgeſchmack verlieren könnte, hat ſich erfreulicher Weiſe in keiner Art beſtätigt. Kürzlich erhielten einige New— Yorker Feinſchmecker mehrere ſolcher Fiſche von Washington und wurden dieſelben von einem deutſchen Koch lediglich mit Butter und Fleiſchbrühe bereitet, ſowie neuen Kar— toffeln als Zulage, delikat befunden. Eine vermehrte Acclimatiſirung dieſer Species Fiſche iſt von mehreren amerikaniſchen Fiſcherei-Vereinen in Ausſicht genommen. Es dürfte dieſe Thatſache eine Aufmunterung für die hier zu Lande beſtehenden Vereine für künſtliche Fiſchzucht ſein, der Branche des Exportes von Fiſchlaich nach überſeeiſchen Ländern und der Acclimatiſirung bei uns einheimiſcher nützlicher Fiſchgattungen dort— ſelbſt ein beſonderes Augenmerk zuzuwenden. Möglicherweiſe ließe ſich dadurch ein keineswegs zu verachtender pekuniärer Gewinn erzielen. I r ldebrand g, den, Heinr. Hildebrand zur, 8 Münden am 3 Ottoſtraße Nr. 3% De jein reich haltiges Lager ſpeziell nur aus Fiſcherei⸗Geräthſchaften beſtehend. Insbeſonders ſelbſtgefertigete Angelgerten und Rollen in den verſchiedenſten Stärken und Größen. Alle übrigen Geräthe aus den renommirteſten Fabriken Englands, nur Prima Qualität, zu den billigſten Preiſen. igna gratis. Wiederverkäufer en gros Preiſe. 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Aus dem Gebiete des Fiſchereirechts. — IV. Abneigung gegen künſtliche Köder. — Transportkeſſel für Sport. — V. Eine Lanze für den Hecht. — VI. Reicher Aalfang in der Oberaiſch und Tauber. — VII. Kleinere Mittheilung. — VIII. Fiſcherei-Monats -Kalender. — Inſerat. I. Heil Wittelsbach! Auguſt 1880. Es liegt gewiß in dem Bereich einer bayeriſchen Zeitſchrift, welcher die Vertretung eines nicht unwichtigen Theiles der heimiſchen Volkswirthſchaft anvertraut iſt, von der feſtlichen Strömung Akt zu nehmen, die gegenwärtig das ganze Bayerland durchfluthet. Zu den verſchiedenen Symbolen des vaterländiſchen Erwerbes, womit in dieſen Tagen ein dankbares Volk das Bild ſeines Königs ſchmückt, ſtellt auch die Fiſcherei ihre Attribute. Sie darf dieß mit dem Bewußtſein thun, daß ſie in die Reihe der wirthſchaftlichen Intereſſen-Gruppen eingetreten, auf denen das wachende Auge der Staatsverwaltung ruht. Eine Anzahl von ſchützenden Maßnahmen verbürgen das zunehmende Intereſſe der leitenden Kreiſe an der Hebung des Fiſchereiweſens und den wohlwollenden Geiſt, von welchem die Entſtehungsgeſchichte dieſer Blätter ſelbſt das ſprechendſte Zeugniß iſt. Wir wollen nicht ſagen, daß ſchon alle unſere Wünſche erfüllt ſind und die ſtaatliche Vertretung der Fiſcherei-Intereſſen bereits allenthalben jenen Höhepunkt ein— nimmt, auf den wir ſie geſtellt ſehen möchten. 72 Aber wenn im Widerſtreite der verſchiedenen volkswirthſchaftlichen Intereſſen, von denen einige der Fiſcherei zweifellos ebenbürtig, andere ſogar überwiegend ſind, noch nicht alle Wege geebnet erſcheinen, ſo geziemt es ſich doch dankbar anzuerkennen, daß in den letzten Jahrzehnten und namentlich in die jüngſte Zeit herauf ein erfreulicher Umſchwung ſtattgefunden hat. Wir halten es für unſere Pflicht, gegenüber manchen allzu peſſimiſtiſchen An— ſchauungen dieſen Standpunkt geltend zu machen und vermögen dieß durch den Hinweis auf Thatſachen zu begründen, welche auch die ängſtlichſte Kritik wird anerkennen müſſen. Wenn Bayern auch noch kein eigentliches Fiſcherei-Geſetz beſitzt, — jeder Tiefer— blickende kann beurtheilen, welchen Schwierigkeiten unter den dermaligen Verhältniſſen der Vorlage eines ſolchen Geſetzes begegnen würde — ſo ſteht der Betrieb der Fiſcherei in Bayern doch ſeit nahezu einem Jahrzehnt unter dem Schutze einer Verordnung, welche die weittragendſten Beſtimmungen enthält und bei einer jüngſthin durch das ganze Land veranſtalteten fachmänniſchen Prüfung wiederholt als ausreichend erklärt wurde. Und welche Handhabe die einſchlägigen Geſetze dem Schutze der Fiſcherei darbieten, wenn ſie wirklich angerufen werden, darüber verweiſen wir auf die ſach— kundigen Erörterungen, welche unſer hochgeehrter Mitarbeiter, Herr Oberappellations— gerichtsrath Dr. Staudinger in der Fiſcherei-Zeitung der Auslegung dieſer Geſetze widmet. Eine vielfach ventilirte Frage, die Veräußerung und Verpachtung von ärarialiſchen Fiſchwäſſern, iſt kürzlich im Sinne der wahren Fiſcherei-Intereſſen neu geregelt worden. Wir können aus unſeren Erfahrungen conſtatiren, daß die k. Staatsregierung keinerlei einigermaßen wichtige Entſcheidung in Fiſchereiſachen erläßt, ohne das Gutachten des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins vorgängig zu hören; in ähnlicher Weiſe verfahren die k. Kreisregierungen an denjenigen Sitzen, an welchen ſich Fiſcherei-Vereine befinden. Und welchen Aufſchwung erſt das Vereinsweſen auf dem Gebiete der Fiſcherei— thätigkeit unter der wohlwollenden Mitwirkung der ſtaatlichen Organe in den jüngſten Jahren genommen, beweiſt uns am beſten das rührige Niederbayern, über welches ſich nunmehr, geſtützt und gefördert von dem Eifer der dortigen Regierung, ein ganzes Netz von ſolchen Vereinen ausgebreitet hat. Bayern beſitzt, nachdem jüngſthin auch Schwaben und Neuburg in die Reihe dieſer Aſſociationen eingetreten iſt, neben dem Landes-Verein in München nunmehr drei Kreis-Fiſcherei-Vereine, und ehe ein Jahr vergeht, hoffen wir, dem bewährten Eifer des hochverehrten Vorſtandes einer anderen Kreisſtelle die Gründung eines vierten ſolchen Vereines zu verdanken. Die Redaktion dieſer Blätter, in deren Händen fortwährend reiches Material aus dem ganzem Lande zuſammenfließt, iſt vielleicht mehr als Andere in der Lage, den Entwicklungsgang der bayeriſchen Fiſchzucht nach allen Richtungen zu beurtheilen. Sie kann mit Genugthuung das ſtete Fortſchreiten zu den von uns angeſtrebten Zielen und die immer mehr ſich ausbreitende Erkenntniß des volkswirthſchaftlichen Werthes der Fiſcherei konſtatiren. Und wenn es noch eines Beweiſes bedürfte, daß das wohlwollende Intereſſe für unſere Sache bis zu den höchſten Kreiſen gedrungen, ſo glauben wir nur des hoch— erfreulichen Aktes landesväterlicher Gnade erwähnen zu dürfen, der durch die Allerhöchſte Widmung eines Ehrenpreiſes zur Würzburger Ausſtellung dem geſammten vaterländiſchen Fiſchereiweſen zu Theil geworden iſt. ER Dieſe Wahrnehmungen können uns nur mit Empfindungen tiefſten Dankes erfüllen und in jener Treue und Anhänglichkeit beſtärken, deren Gelöbniß in dieſen feſtlichen Tagen jedes Bayerherz erneuert. So ſchließen auch wir uns im Namen aller Fiſchereifreunde Bayerns begeiſtert dem tauſendſtimmigen Rufe an, der heute vom Main bis zu den Alpen das ganze Land durchbrauſt: Hoch lebe der König! Heil Wittelsbach! E. II. Vom deutſchen Jiſcherei-Verein. Tölz, 12. Auguſt 1880. Das jüngſt erſchienene Circulair des deutſchen Fiſcherei-Vereines (Nr. 4), welchem wir in nächſter Nummer eine genauere Betrachtung widmen werden, enthält u. A. nachſtehende Aufforderung, auf die wir, einem geehrten Antrag des dortigen Vereins-Präſidiums gerne entſprechend, die Fiſchzüchter Bayerns hiemit ausdrücklich aufmerkſam machen: „Wir wiederholen ſchon heute unſere ſeit Jahren unſern Mitarbeitern ausgeſprochene „Bitte, in alter Weiſe die Lieferung von zu erbrütenden Fiſcheiern, und zwar vor „dem 1. Oktober bei uns zu beantragen. „Wir bieten wiederum unter den alten Bedingungen an: „1) Lachs-Eier, wobei wir die Bitte erneuern, etwaige Wünſche über den „Bezugsort uns auszuſprechen; „2) Blaufelchen des Bodenſee's; „3) Moränen aus dem Madue-, Schaal- und Leba-See; „4) Schnäpel (Coregonus laraoctus) aus dem Kuriſchen Haff; „5) hoffen wir, auch einige Tauſend Meerforellen-Eier zur Vertheilung „bringen zu können. „In Betreff der verſchiedenen Coregonen bemerken wir, daß wir die Beſtell— „ungen gewiß möglichſt genau ausführen werden, daß aber — da die Eier-Ernte nicht „immer gleichmäßig ausfällt — ein Austauſch unter Umſtänden unumgänglich werden kann. „Vorſorglicher Weiſe erwähnten wir dieß ſchon im vorigen Herbſte und wie ſehr „erwies ſich bekanntlich die Nothwendigkeit des Austauſches, denn Madue-, Schaal— „und Leba-See zuſammen lieferten ſtatt der in Ausſicht genommenen 2¼ Millionen „Eier kaum ½ Million derſelben. „Blaufeſchen-Eier des Bodenſee's mußten in Austauſch gegeben werden; es dürften „die Empfänger ſolchen Tauſch nicht zu bereuen haben.“ Berlin, den 5. Auguſt 1880. Der Ausſchuß des deutſchen Liſcherei-Vereines. von Behr, z. Zt. Vorſitzender. III. Aus dem Gebiete des Jiſchereirechts. Vom kgl. Oberappellationsgerichts-Rath Herrn Dr. Staudinger in München. II. Verunreinigung von Fiſchwaſſern. Faſt allenthalben ſteht dieſes Thema dermalen auf der Tagesordnung. Mit dem in der vorigen Nummer behandelten Gegenſtande iſt es theilweiſe verwandt. Zu einiger Klarſtellung, etwa ſelbſt zu theilweiſer Löſung der hiebei in Betracht kommenden Fragen könnte vielleicht nachſtehende Relation über einen practiſchen Fall etwas beitragen. Be An dem nämlichen Forellenbache, von welchem jüngft die Rede war (der oberen Schlierach), hatte ein weiterer Uebelſtand ſtark um ſich gegriffen in Geſtalt des Ein— werfens von Unrath aller Art. Die zahlreichen dortigen Umwohner, namentlich in der Nähe des Kohlenbergwerks Hausham, ſchienen den Bach einfach als Abfallgrube zu betrachten. Hauptſächlich wurden zweierlei Gattungen von Gegenſtänden ſtändig in das Waſſer geworfen, nämlich Scherben und ähnliche harte Dinge, dann allerlei Haus— und Küchenabfälle, namentlich aber die Aſche von den dort faſt durchgängig mit Stein— kohle geheizten Feuerungsſtätten. An einzelnen Stellen waren für die Kohlenaſche förm— liche Abſchütteplätze am Bachufer etablirt. Dort häufte ſich der Unrath erheblich auf, bis ihn ein Hochwaſſer jeweilig gütigſt abführte. Die Nachtheile dieſer Gepflogenheiten für das Fiſchwaſſer lagen auf der Hand. Das Einwerfen der vielen Scherben u. dgl. bewirkte Anſtauungen des Gerölles in dem Gebirgsbache, beeinträchtigte den ordentlichen Waſſerlauf und behinderte den Fiſchfang. Durch das maſſenhafte Einſchütten von Kohlenaſche entſtand aber ſtellenweiſe eine evident fortſchreitende, dem Forellenſtande an ſich Schon nachtheilige Verſandung des Bachbettes. Zudem wurden durch die Koghlen— aſche dem ſonſt reinen, klaren Bergwaſſer fortgeſetzt Subſtanzen zugeführt, welche letzteres verunreinigen und verderben, damit aber dem Beſtande an Edelfiſchen ſchädlich werden mußten. Hiefür lag auch hinreichender Beweis vor,“) und das Bedürfniß nach Abhülfe wurde dringend. Es konnte ſich nur um die Art des Vorgehens und die Feſtſtellung der geſetzlichen Grundlage hiefür handeln. 8 Schon in Frhr. v. Kreittmayr's Anmerkungen zum bayer. Landrecht Thl. II Cap. III S 3 Nr. 40 ift es nun zwar unter Bezugnahme auf alte Polizeiordnungen und auf Schriftſteller aus jener Zeit als in den churbayeriſchen Landen von Alters her verboten bezeichnet, „daß man Sägſpähne, Kohlenſtaub, ungelöſchten Kalk, faulen Käſe und andere dergleichen ſtinkende oder unreine Materien in die Fiſchwaſſer werfe ꝛc. ꝛc.“ Auf dieſe alten Verbote (vgl. desfalls auch Art. 45 des P.-St.-G.-B. von 1861 und Art. 159 des P.⸗-St.⸗G.⸗B. von 1871) könnte aber mit practiſchem Erfolge hier nur dann recurrirt werden, wenn und ſoweit ſie durch eine noch geltende Strafbeſtimmung unterſtützt erſcheinen. Die jenem Verbote unmittelbar correſpondirenden alten Straf— ſatzungen ſelbſt ſind jedoch längſt außer Geltung. Es war daher in den neueren Straf— geſetzen Umſchau zu halten und im gegebenen Falle zunächſt auf das bayerifche Polizei- ſtrafgeſetzbuch vom 26. Dezember 1871, und zwar hauptſächlich auf deſſen Art. 92 und 93 zu recurriren. Bezüglich dieſer Artikel gelangte ich zu folgendem Ergebniſſe: Art. 92 bedroht mit Strafe denjenigen, welcher „das zum Genuſſe für Menſchen oder Thiere beſtimmte Waſſer in Brunnen, Ciſternen, Leitungen oder in den zum öffentlichen Gebrauche beſtimmten Quellen oder Bächen unbefugt ver— unreinigt oder verdirbt.“ Das Geſetz ſpricht hier von Thieren ganz im Allge— meinen, alſo nicht etwa blos von Hausthieren oder Vierfüßlern. Es iſt nach ſeinem klaren Wortlaute auch nicht beſchränkt auf den Schutz des Bedarfs von Thieren, welche außerhalb des Waſſers leben und denen dieſes blos zur Tränke dient. Der Artikel ſpricht ferner ſchlechthin vom „Genuſſe“ und als ein ſolcher iſt jede mit dem Waſſer ) Zum Beiſpiel: Gerade an jener Stelle, wo in den letzten Jahren die Ablagerungen von Kohlenabfällen, Aſche ꝛc. beſonders häufig und umfangreich ſtattfanden, war früher einer der beſten Standplätze für größere Forellen geweſen, neuerdings aber dort keine ſolche mehr anzutreffen. Sie waren eine beträchtliche Strecke weit weg gezogen. 75 erfolgende Befriedigung eines körperlichen Lebensbedürfniſſes zu betrachten. Aber: indem das Geſetz ſich gegen die Verunreinigung und Verderbung des als Lebens— bedürfniß dienenden Waſſers wendet, ſetzt es voraus, daß es ſich nur um den Schutz des Waſſerbedarfs für Thiere inſoweit handeln kann, als dieſen reines un verdor— benes Waſſer Bedürfniß iſt und die Beeinträchtigung dieſes Bedürfniſſes irgendwie empfindlich wird. Auf der Grundlage dieſer Anſchauung gelangt man zu der noth— wendigen Conſequenz, daß Art. 92 auch auf diejenigen Verunreinigungen von Waſſer bezogen werden kann, durch welche Fiſche im Waſſer in dem ihnen nach ihrer Arten— eigenthümlichkeit ein Lebensbedürfniß bildenden Genuſſe reinen und unverdorbenen*) Waſſers beeinträchtigt **) werden. Solches iſt beiſpielsweiſe aus bekannten Gründen entſchieden bei der Verunreinigung des Waſſers von Forellenbächen der Fall. Es paßt daher in dieſer Richtung zweifellos der fragliche Artikel 92. Doch hat derſelbe auch noch einige Beſchränkungen. Er bezieht ſich ausdrücklich nur auf Quellen und Bäche, nicht auch auf größere fließende Waſſer, welche unter den Begriff von Flüſſen fallen. Maßgebend für dieſe Unterſcheidung iſt der gemeine Sprachgebrauch.“ ) Art. 92 verlangt ferner, daß die Bäche ꝛc. zum öffentlichen Gebrauche beſtimmt ſeien. Er lautet aber auch hier allgemein und abſtract, unterſcheidet nicht nach der Art des Gebrauchs und geht dabei auch nicht ſo weit, noch ferner zu beſtimmen, daß dieſer öffentliche Ge— brauch auch gerade oder gar ausſchließlich in derjenigen ſpeciellen Richtung begründet ſein müſſe, in welcher die Verunreinigung in einem concreten Falle eine Wirkung äußern könnte. Der öffentliche Gebrauch kommt nicht allein zur Fixirung des Zweckes der Geſetzesbeſtimmung, ſon dern auch als Grund, als Veranlaſſung des Geſetzes— ſchutzes in Betracht. Mit andern Worten: Quellen und Bäche, welche irgendwie zum öffentlichen Gebrauche beſtimmt ſind, dürfen ſowohl durch öffentlichen Gebrauch als auch wegen desſelben (in öffentlicher und nicht öffentlicher Benützung) überhaupt und ſchlechthin nicht verunreinigt ıc. werden. Dem gegenüber iſt es aber für die Bemeſſung der äußeren Tragweite des Art. 92 von entſchiedenem Belang, daß nach Art. 53 des bayer. Waſſergeſetzes vom 28. Mai 1852 allgemein auch allen fließen— den Privatgewäſſern gegenüber der Gebrauch des Waſſers zum Baden, Waſchen, Schöpfen mit Handgefäßen und Trinken, vorbehaltlich polizeilicher Anordnungen über dieſen Ge— brauch, einem Jeden geſtattet iſt. Die Frage aber, ob ein gewiſſer Bach ꝛc. aus einem dieſer Gründe oder wegen anderweitiger Benützungsformen auch wirklich als zum öffent— lichen Gebrauche beſtimmt zu erachten ſei, iſt nur nach den concreten thatſächlichen Verhältniſſen zu beurtheilen. In ſehr vielen Fällen wird in der That auch dieſes Ver— hältniß begründet erſcheinen. Außerdem erfordert Art. 92 endlich aber auch noch, daß die Verunreinigung ꝛc. eine unbefugte ſei. Sie ſoll alſo nicht blos als eine regel— mäßige Folge des ordnungsgerechten, allgemein ſtatthaften Gebrauchs des Waſſers (vgl. insbeſondere den cit. Art. 53 des Waſſergeſetzes) erſcheinen oder darf ſich auch nicht als die nothwendige Conſequenz einer beſtehenden beſonderen Berechtigung zur Waſſerbenützung ) Nach dieſen beiden verſchiedenartigen Richtungen ſchlägt die fragliche Geſetzesbeſtimmung ein. **) Es iſt zur Anwendung des Art. 92 keineswegs nöthig, daß die Fiſche durch die Schäd— lichkeiten gleich getödtet werden. Die practiſche Durchführung obiger durch das Geſetz gebotenen Unterſcheidung wird bei der zweifelloſen Dehnbarkeit der Begriffe allerdings gewiſſen Schwankungen ausgeſetzt ſein. Immer— hin beſteht aber für viele Fälle kaum ein Zweifel und iſt daher Art. 92 demungeachtet von practiſchem Werthe. 76 darſtellen, vorbehaltlich deſſen, womit in letzterer Richtung die Geſetze gewiſſe Berechtigungen zum Zwecke der Verhinderung ſchädlicher Veränderungen des Waſſers eigens einſchränken. Zu beachten iſt in letzterer Hinſicht namentlich Art. 58 des Waſſergeſetzes vom 28. Mai 1852 bezüglich der Abwendung von Verunreinigungen der Privatflüſſe und Bäche durch die Benützung des Waſſers zum Betrieb von Gerbereien, chemiſchen Fabriken, Bleichen, zu Flachs- und Hanfröſten oder zu anderen die Eigen— ſchaften des Waſſers ſchädlich verändernden Beſtimmungen. Die entſprechende, noch geltende ſpecielle Strafbeſtimmung in dieſen beſonderen Richtungen enthält Art. 97 Nr. 5 des Waſſergeſetzes ſelbſt. In dem gegebenen Falle und in der hier beſprochenen Richtung konnte von einer Anwendung der Art. 58 und 97 Nr. 5 des Waſſergeſetzes nach den thatſächlichen Verhältniſſen kaum die Rede ſein. Wohl aber ſchien mir nach eben dieſen thatſächlichen Verhältniſſen ſowohl Art. 52 mit Art. 100 des Waſſer— geſetzes vom 28. Mai 1852 (S. oben Fiſcherei-Zeitung S. 65 und 66) als auch der Art. 92 des P.-St.⸗G.⸗B. eine Handhabe zu bieten. Allerdings letzterer nur eine theilweiſe. Denn mittelſt desſelben kann jedenfalls nur das Einwerfen, Einſchütten ꝛc. von das Waſſer verunreinigenden oder verderbenden Stoffen in den Forellenbach zur Abſtellung gebracht werden, nicht aber auch ſolcher Gegenſtände, welche, wie z. B. Scherben, alte Geräthe und Aehnliches zwar nicht zu Verunreinigungen des Waſſers, aber zu Stauungen, Verſchüttungen u. ſ. w. im Bache Anlaß geben. Auch bietet Art. 92 keine genügende Handhabe gegen das an einigen Stellen der fraglichen Oertlichkeit ſo beliebte Anſchütten von Aſchenhaufen am Bachufer, auf daß ſie ge— legentlich vom Hochwaſſer abgeführt würden. In dieſer Beziehung könnte ſich der einzelne Beſchuldigte gegenüber dem Art. 92 des P.-St.-G.-B. möglicher Weiſe vor Gericht durch die Ausrede ſchützen, daß er das Einfallen der Aſche ꝛc. in's Waſſer nicht beabſichtigt habe oder daß es nicht gerade ſeine Aſche geweſen, die aus dem Geſammthaufen vom Ufer in's Waſſer gerathen ſei. Es erſchien mir daher im gegebenen Falle nöthig, auch noch auf die vorgedachten Artikel des Waſſergeſetzes und auf den Art. 93 des P.⸗St.⸗G.⸗B. zu recurriren. Dieſer letztere bedroht mit Strafe denjenigen, welcher „außer den in § 366 Ziff. 10 des St.-G.-B. für das deutſche Reich erwähnten Fällen den Anordnungen der Ortspolizeibehörde über das Abladen von Unrath, Bau— ſchutt ꝛc. ꝛc. zuwiderhandelt, und welcher ſolche Gegenſtände an fremde Gebäude, in oder auf ſolche oder auf fremde Grundſtücke unbefugt ableert.“ Inſoweit nicht Fälle letzterer Art vorliegen, iſt nach Art. 93 (abweichend von den Fällen des Art. 92) die Straf— barkeit durch „Anordnungen“ der Ortspolizeibehörde bedingt. Wenn nun ſolche An— ordnungen allgemein vorſchreiben, daß Unrath ꝛc. ꝛc. nur an beſtimmten Plätzen auf dem Lande abgeladen werden dürfe, ſo wird damit von ſelbſt die Aufſchüttung an anderen Orten oder die Einſchüttung in Bäche ftrafbar. . Von dieſem Standpunkte ausgehend habe ich an das einſchlägige Bezirksamt, hiebei ſowohl auf Art. 52 des Waſſergeſetzes (vgl. Fiſcherei-Zeitung S. 65), als auch auf die Art. 92 und 93 des P. -St.-G.-B. Bezug nehmend, das Erſuchen um Abwendung der geſchilderten Mißſtände gelangen laſſen. Bezüglich des Art. 92 wurde dabei aus— drücklich geltend gemacht, daß dieſe Geſetzesbeſtimmung bei einem Forellenbache, deſſen klares Waſſer Lebensbedingung für die darin befindlichen Edelfiſche ſei, wohl auch anwendbar fein dürfte. Die untere Verwaltungsinſtanz ſcheint in dieſem letzteren Punkte Zweifel gehabt zu haben, indem ſie, im Allgemeinen auf die Anregung bereitwilligſt a eingehend, die Abhülfe lediglich im Wege der Exlaſſung von ortspolizeilichen Vorſchriften im Anſchluſſe an Art. 93 des P.-St.⸗G.⸗B. anſtrebte. Nach Vorlage dieſer Vor— ſchriften an die k. Regierung von Oberbayern zum Zwecke der geſetzlich vorgeſchriebenen Vollziehbarkeitserklärung erließ jedoch dieſe Stelle unterm 23. Juli 1880 in Betreff der Anwendung des Art. 92 des P.-St.⸗G.-B. Entſchließung dahin, daß es bezüglich der Verunreinigung der Schlierach ortspolizeilicher Vorſchriften nicht bedürfe, „indem hiegegen bereits durch Art. 92 des P.-St.-G.-B. Vorſorge ge— troffen ſei, weil das Waſſer der Schlierach unzweifelhaft auch zum Genuſſe für Thiere beſtimmt und deßhalb die Verunreinigung desſelben eo ipso ſtraf bar ſei.“ Anlangend aber noch fernere ortspolizeiliche Vorſchriften zu Art. 93 des P.-St.⸗G.⸗B. wegen Beſtimmung eigener Abladeplätze für Unrath ꝛc., fo brachte die Kreisſtelle hiefür nur eine veränderte Faſſung der Vorſchriften in Anregung und ſtellte damit die eventuelle höhere Anerkennung ſolcher Vorſchriften für den gegebenen Fall und aus dem concreten Anlaß von ſelbſt in Ausſicht. Es war daher vorerſt nur die wirkliche endliche Erlaſſung der Vorſchriften im Sinne des Vorſchlags der Kreisſtelle weiter zu betreiben, ſowie eine entſprechende öffentliche Verwarnung auf Grund des Art. 92 des P.-St.-G.-B. anzuregen. Mit der Annahme der An— wendbarkeit dieſes Art. 92 aber hat die k. Regierung die ſtrafrechtliche Einſchreitung, inſoweit eben Art. 92 in Frage kommen kann, von vorgängiger Erlaſſung ortspolizei— licher Vorſchriften und damit von dem Entgegenkommen der Gemeindebehörden, welches zwar im vorliegenden Falle gegeben war, aber nicht immer und allenthalben gegeben ſein könnte, unabhängig erachtet. Ebendeshalb und inſoferne die k. Regierung, wie ſich Angeſichts der desfallſigen Anregungen in den Vorverhandlungen annehmen läßt, dem Art. 92 auch ihrer Seits eine erweiterte Auslegung und damit eine für Fiſchereizwecke dienliche practiſche Bedeutung gab, iſt ihrer Entſchließung eine gewiſſe principielle Wich— tigkeit ſicher nicht abzuſprechen und der Beſcheid als dankenswerthe Förderung der Fiſchereiintereſſen anzuſehen. Allerdings wird mit den Art. 92 und 93 des P.-St.-G.-B. die Frage der Ein— ſchreitung gegen Verunreinigung der Fiſchwaſſer lange noch nicht erſchöpft. In ſehr wichtigen Beziehungen, namentlich hinſichtlich der ſo ſchädlichen und vielbeklagten Effluvien aus Fabriken ꝛc. müſſen und können auch noch andere rechtliche Geſichtspunkte und Geſetzesbeſtimmungen in Betracht gezogen werden. Einzelne derſelben, wie z. B. die Art. 52, 58 und 97 des Waſſergeſetzes vom 28. Mai 1852 find ſchon oben im Vor— beigehen erwähnt. Vielleicht komme ich auf die Frage auch in dieſen anderen Richtungen und bezüglich dieſer letzterwähnten Geſetzesſtellen ſpäter einmal zurück. IV. Abneigung gegen Künſtliche Köder. — Transportkeffel für Sport. Ulm, Juli 1880. Gegen die Anwendung des künſtlichen Köders herrſcht bei einem großen Theile von Vergnügungsfiſchern eine entſchiedene Abneigung, welche theils auf Vorurtheil beruht, theils aber auch geringen Erfolgen zuzuſchreiben iſt. An letztem Mißſtande trägt meiſten— theils der Fiſcher ſelbſt Schuld und zwar aus dem Grunde, weil er entweder nicht die richtige Wahl des Spinnfiſches getroffen, oder wie Einſender dieſes nur zu oft ſchon Gelegenheit zu beobachten hatte, die Führung des Spinnfiſches eine ganz unrichtige, unſichere und ungeübte iſt. Allerdings werden auch oft Erfolge von Spinnfiſchchen Er NR erwartet, welche zwar einem recht netten Kinderſpielzeug ähnlich jeden, aber nichts weniger als den Anforderungen eines guten Spinnfiſches entſprechen! Früher ſuchte man für künſtliche Köderfiſche in der möglichſt naturgetreuen Form— und Farbe-Nachahmung den Schwerpunkt. England fabricirt heute noch aus Hartgummi Köderfiſche, welche ſchön bemalt find, Ellritzen, Alante, Rothaugen, Barſche, Forellen ꝛc. vorſtellend, gewöhnlich hinter dem Kopfe eine (zu kleine) Turbine haben und mit 2 oder 3 Drillingen bewaffnet ſind. Es gibt ſolche mit geradem, aber auch gebogenem Schwanze; die Erſteren taugen gar nichts, die Letzteren arbeiten zwar etwas beſſer, aber immerhin ſchwerfällig, unrichtig und hauptſächlich ohne den nöthigen Effekt, der die Raubfiſche aus der Ferne anlocken ſoll. — Wer von den geehrten Leſern einen ſolchen Spinnfiſch ſchon im Waſſer beobachtet hat, der wird dem Einſender beiſtimmen. Von der Wahrnehmung der Form, viel weniger der Farbe eines Fiſches während der raſchen Drehung bei ſolchen bemalten Hartgummifabrikaten iſt gar keine Rede. Die Imitation der Farbe und Form eines natürlichen Fiſches bleibt daher ſolange vollſtändig werthlos, ja hinderlich, als es nicht gelingt mit dieſen imitirten Fiſchen gleichzeitig auch die natürlichen Bewegungen eines lebenden Fiſches hervorzubringen, ein Problem, das wohl niemals zu löſen möglich! Den vielen Anforderungen des Publikums zu entſprechen, iſt Einſender zwar genöthigt von ſolchen engliſchen, bemalten Hartgummifiſchen diverſe Sorten auf Lager zu führen; allein ſeiner Ueberzeugung nach ſind dieſelben mehr eine ſchöne und ſehr koſtbare Spielerei, als ein nützliches Fiſchzeug. Solche Hartgummifiſche koſten von AM 1.40 bis M 6. — pr. Stück, je nach Größe und Feinheit, ſind nichts weniger als dauerhaft, indem ihre ſchöne Farbe am Geſtein und Geſtrüppe ſich ſehr ſchnell abſcheuert und verlieren gewöhnlich auch ſehr bald den Schwanz, worauf die Parelle zu der Turbine fehlt und der Fiſch werthlos wird. In der Neuzeit ſind praktiſche Fiſcher immer mehr und mehr von dieſer Fiſchform abgekommen und zu der Erfahrung gelangt, daß die Formimitation und Farbe eines natürlichen Fiſches (welche während dem Spielen im Waſſer ja doch verloren geht) ganz unnöthig und derjenige künſtliche Köder der beſte iſt, welcher bei möglichſt raſchem ruhigem Rotiren einen blitzartigen Glanz auf weiteſte Entfernung verbreitet. Einſender hat es ſich einmal zur Aufgabe gemacht, alles Unpraktiſche über Bord zu werfen und nicht blos auf den Geldbeutel des Publikums in's Blaue hinein zu ſündigen. Nach vielem Probiren hat er die geeignetſten Formen für Spinnfiſche zuſammengeſtellt und glaubt damit dem Liebhaber der Spinnfiſcherei etwas wirklich Praktiſches und Dauerhaftes zu mäßigen Preiſen bieten zu können! Die dargeſtellten neueſten Spinnfiſche für alle Sorten Raubfiſche beſtehen aus circa 20—25 Sorten in verſchiedenſten Formen und Größen, je nach Beſtimmung, find meiſtentheils aus Kupfer oder Neuſilber, oder Meſſing hergeſtellt und gut feuerverſilbert oder ächt feuervergoldet. Unter denſelben befinden ſich auch welche aus maſſivem bis 1/9 Centimeter dickem Meſſing; dieſe laſſen ſich auf große Entfernung mit Sicherheit auf einen Punkt im Fluß auswerfen und ſpielen brillant, eignen ſich aber ebenſo gut als Zuckfiſch, den man ſenkrecht in die Tiefe bis nahe an den Boden läßt und dann in kurzem Zucken heraufzieht. Auch als Schleppangel auf Seen iſt dieſe Sorte ſehr brauchbar und mit ſicherm Erfolge begleitet. Dieſe ſchweren Köder, an welche kein Blei gehört, eignen ſich nur auf tiefere Gewäſſer, von circa 8 Fuß Tiefe an. Ein Tableau mit allen dieſen neueſten Spinnfiſchchen iſt erſt letzter Tage zur Ausſtellung nach Berlin abgegangen und in der Nähe des Eingangs vom Garten auf einem Tiſche aufgeſtellt. Denjenigen Liebhabern, welche jedoch nicht zur Ausſtellung kommen und ſehen können, iſt Einſender gerne bereit auf Verlangen auch Muſter zu überſenden; nur wäre unerläßlich die Angabe der Sorte und ungefähre Größe der Fiſche, auf welche geangelt werden will, ſowie die approximative Tiefe des Waſſers. 79 Mit ſolchem praktiſchen Spinnfiſche und paſſender geklöppelter (nicht gedrehter) Schnur und kräftigem nicht zu ſteifem Stock ausgerüſtet, kann der Fiſcher vertrauungsvoll ſein Glück verſuchen und bei einiger Geſchicklichkeit und Uebung, wenn Wind und Wetter günſtig und überhaupt Fiſche da ſind, möchte Einſender für ſchöne Erfolge faſt garantiren! Noch bleibt übrig des Chapman-Spinners, des Gazettſpinners und der Vor— fächer aller Art für todte Spinnfiſche zu erwähnen. Alle dieſe Sorten Spinnfiſche hält auch Einſender auf ſeinem Lager und zwar in allen Größen; ſeiner Erfahrung nach leiſten aber ſolche nicht mehr als ein guter, die Zeit des Anköderns erſparender, richtig geſtellter Metallſpinnfiſch; denn es iſt nicht der todte Fiſch, welcher anzieht, ſondern nur der verbreitete Glanz ſeiner Schuppen! In England, am Rhein, auf vielen unſerer Seen, wie auf den Schweizer Seen hat der Metallſpinnfiſch bereits das Feld erobert und es iſt zu hoffen und zu wünſchen, daß nachdem die Metallfiſche ſo weſentliche und praltiſche Verbeſſerungen erfahren haben, das Vorurtheil gegen dieſe ſchöne Fiſcherei auch in anderen Gegenden immer mehr und mehr ſchwindet. Möge dem Einſender noch erlaubt ſein, öfter einlaufende Anfragen nach ſeinen verbeſſerten Transportkeſſeln für Liebhaber der Forellenfiſcherei hier zu beantworten. Dieſe Keſſel haben den Zweck 5 bis 10 Pfund Fiſche auf beliebige Strecken, ohne große Mühe, auch bei größter Hitze und mit verhältnißmäßig wenig Waſſer, lebend zu transportiren. Gewiß mancher Sportfiſcher hat ſchon die unangenehme Wahrnehmung gemacht, daß bei heißer Witterung in ſeinem Korbe oder Netze, trotz Gras ꝛc. die todten Fiſche, beſonders Forellen ſehr bald ihr Anſehen verlieren und der Wunſch, ſeine Fiſche lebend nach Hauſe zu bringen und da vielleicht in ſeinem Brunnen unterzubringen, erſcheint ein gerechtfertigter! Durch vieles Probiren und Aendern hat nun Einſender zwei Formen von Trans— portkeſſeln hergeſtellt, welche ihrem Zwecke vollkommen entſprechen, die eine Form (cſchiff— artig) iſt zum Tragen an der Hand, die andere Form (leſſelartig) iſt zum Umhängen an ſtarkem Lederriemen. Ich laſſe nun eine kurze Beſchreibung der Vortheile beider Sorten folgen. Der Behälter in Schiffform hat folgende Einrichtungen: 1) Der oberhalb befindliche, herausnehmbare Eiskaſten, welcher mit kleinen Stückchen Eis, die in einem Säckchen aus wollenem Tuch in die Büchſe hineingeſchoben werden, gefüllt wird, läßt ſein Eiswaſſer in das Waſſer des Behälters träufeln; dadurch erhält das Eis in dem Wollſäckchen ſich trocken und erfriſcht das Waſſer im Keſſel. 2) Während dem Fiſchen, an Stellen, wo man ſich länger aufhält, wird dieſer Keſſel bei warmer Witterung in's Waſſer geſtellt; damit nun letzteres flott durchlaufen kann, ſind auf beiden Seiten Oeffnungen angebracht, welche nachher wieder durch ſoliden Schraubenverſchluß waſſerdicht verſchloſſen werden können. 3) Die untere Bauart des Keſſels iſt gewölbt und mit drei ſtarken Eiſenſtangen durchzogen; dieſe Conſtruktion hat den Zweck, daß beim Transport auf der Eiſenbahn oder dem Wagen der Keſſel und das Waſſer darin, ohne Dazuthun des Fiſchers, von ſelbſt in fortwährender Bewegung bleibt und dadurch die Fiſche am Leben erhalten werden. 4) Die Schiffform wurde als die zweckmäßigſte erkannt, weil ſich darin beim Transport die Fiſche am wenigſten an den Köpfen verſtoßen. 5) Der obere, nach der Mitte ſich einſenkende Boden hat den Zweck, daß das Waſſer den Träger nicht beſpritzt und wieder durch das Sieb in der Mitte abläuft. 6) Der ſtarke, bequem in die Hand paſſende Träger hat deßhalb die lange Form, damit er nicht nur von einem, ſondern nöthigenfalls auch von zwei Fiſchern gleichzeitig bequem getragen werden kann. Der Keſſel iſt ſolid gearbeitet von ſtarkem Zinkblech (welches nie roſtet), er kann auch ohne Eiskaſten benützt werden, dient außerdem als Sitz zum Ausruhen und wird in zwei Größen geliefert. Die große Sorte, blank, mit Eiseinrichtung koſtet M 15.— en Stüd, Die kleine 8 1 Nah Dieſelben fein lalirt ie M. 1.50 mehr. ** 80 — — Der Transportkeſſel für lebende Forellen ꝛc. in Keſſelform zum Umhängen hat folgende Verbeſſerungen: 1) Iſt derſelbe an der Rückſeite nach innen ausgewölbt, damit er an den Leib des Fiſchers anſchließt. 2) Iſt auf der Rückſeite desſelben ein Schutzblech gegen etwaiges Herausſpritzen des Waſſers beim Gehen. 3) Hat dieſer Kaſten, für den Fall er in's friſche Waſſer gelegt werden will, unten eine Oeffnung mit ſolidem Schraubenverſchluß. Der erſte Deckel wird dann ge— öffnet, der Kaſten in's Waſſer geſtellt und durch den Seiher und die Oeffnung unten ergänzt ſich dann fortwährend friſches Waſſer. 4) Die Ausführung des Deckels iſt derart, daß auch beim ſchnellſten Gange Waſſer nicht herausſpritzen kann. In den herausnehmbaren Einſatz wird friſches Gras geſtopft, welches einerſeits verhindert, daß beim Gehen Waſſer heraufdringen kann, andererſeits den Zutritt warmer Luft abhält. 5) Der Keſſel hat unten ein ſtarkes Eiſenband und dient auch als Sitz zum Ausruhen. Von dieſer Sorte fabricire ich drei Größen zu folgenden Preiſen: Die große Sorte, blank, ohne Riemen koſtet AM 12.— Die kleinere „ 1 5 5 M. 9.— Die kleine „ 2 1 5 5 , 8.— Dieſelben fein lackirt je M 1.50 mehr. Einſender hat die Ueberzeugung, mit obiger Beſchreibung manchen Wünſchen des Sportmannes entgegengekommen zu ſein! H. Stork in Alm a/ Donau, Fabrikant von Fiſcherei-Geräthſchaften und alleiniges Depöt von Allcod & Cie., erſte und größte Fiſcherei-Geräthſchaften-Fabrik der Welt. Line Tanze fü V. Eine Tanze für den Hecht. Juli 1880. Wer hat nicht ſchon geſehen, wie in den Monaten März, April und Mai am Ufer der Gewäſſer oder an Gräben, welche mit denſelben in Verbindung ſtehen, Hechte geſchoſſen und geſtochen, auch mit Hanf- oder Drahtſchlingen gefangen — geſchnellt! — worden ſind? Man wird dabei bemerkt haben, daß bei dem Hechte von beſtimmten Laichplätzen kaum die Rede ſein kann. Er iſt bei dem Laichgeſchäfte überall in flachem Waſſer zu treffen. Jenes Schießen, Stechen und Fangen mit der Schlinge iſt nun aber, weil es die Hechte nicht zum Laichen kommen läßt, der größte Unfug, den man begehen kann; denn der Hecht iſt uns der allernothwendigſte Fiſch in den Gewäſſern, abgeſehen davon, daß er auch in ſehr vielen unſer edelſter und werthvollſter Speiſefiſch iſt. Er ſorgt durch ſein Freſſen, daß die Nichtgefreſſenen wachſen können. Sonſt würde das Waſſer eine Unzahl zu kleiner Fiſche entfalten, die ſich gegenſeitig in der ohnehin nicht überall zu reich bemeſſenen Nahrung beeinträchtigen und daher nicht wachſen würden. Der Hecht beſchränkt aber die Zahl der Koſtgänger, und daß er ſelbſt nicht zu ſehr überhand nimmt, dafür ſorgen ſchon wieder andere Einflüſſe, als da ſind Fiſch— otter, Reiher, der Barſch, der mit Vorliebe Hechtlaich frißt, ebenſo die Enten. Auch verſchlingt z. B. ein großer, ungefähr 3 Pfund ſchwerer Hecht ſchon lieber einen 1/4 pfünd- igen ſeines Gleichen, als eine unſchmackhaftere kleinere Naſe, Plötze oder ein Aitel. Alſo der Hecht muß viel freſſen, ſoll nicht das Gewäſſer vollkommen werthlos werden in Folge Nahrungsmangel für die ungemeſſene Zahl von Fiſchen, die wo der Hecht fehlt, nicht gefreſſen werden. Natürlich iſt er dafür in Streichteichen abſolut ſchädlich, dagegen für Abwachs— teiche (Streckteiche) ganz unentbehrlich aus oben entwickeltem Grunde. Deßhalb ſagt Horak: „Der Hecht iſt das Faktotum der Teichwirthſchaft.“ — Dem Fiſcher gelten auch die oben erwähnten Fangarten ohnehin als höchſt un— zünftig. Von einer Schonung für den Hecht war bei uns bisher kaum die Rede. Das 81 — Geſetz gab ihm keine, erklärte ihn im Gegentheile als Paria und für vogelfrei, und ſo wurde gegen den armen, ſchmackhaften Verfehmten ein wahrer Vernichtungskrieg inſcenirt; er wäre ſchon längſt dezimirt, wenn nicht Mutter Natur ihm durch ſeine ziemlich ſtarke Vermehrung unter die Arme griffe; ſeine Brut ſchlüpft glücklicherweiſe bei gutem warmen Wetter ſchon nach einigen Tagen aus den Eiern. Um nun dem Hechte einigermaßen Schutz zu gewähren, erlaube ich mir, zur Reviſion unſeres Fiſchereigeſetzes den Vorſchlag zu machen, es wolle darin aufgenommen werden, ein §, lautend: „Alles Schießen, Stechen und Fangen mit der Schlinge auf Hechte iſt in den Monaten März, April und Mai in nicht geſchloſſenen Gewäſſern ver— boten“, — wenn man das Fangen desſelben während dieſer Zeit nicht überhaupt verbieten will, was gar nicht einmal nothwendig wäre. — Da das Schießen und Stechen vom Ufer aus auch auf andere Fiſche, z. B. Aitel (Alten, Döbel), große Barben an— wendbar iſt und dieſe regelmäßig beim Laichen trifft, das Verbot ſolcher Fangweiſen der Fiſcherei auch nicht den geringſten Schaden, ſondern nur Nutzen bringt, ſo wäre auch nichts dagegen zu ſagen, wenn dieſe Fangarten überhaupt ein für allemal verboten würden. Da ich einmal beim Capitel „Schonzeit“ bin, ſo möchte ich noch dem Barſch — Bürſtling — einige Sätze widmen. Derſelbe laicht überall ohne beſtimmte Laich— plätze wie der Hecht, und bedarf nur Waſſerpflanzen, als: Schilf, Binſen ꝛc., um feinen Laich anzuhängen; nur auf ganz kahlen Stellen laicht er nicht. April und Mai ſind ſeine Zeit. Da dieſer Fiſch nun ein Hauptlaichfreſſer und gefährlichſter Feind der jungen Brut iſt, ſich auch in manchen Gewäſſern bei uns, z. B. Regen, Vils, Naab ꝛc. un— geheuer vermehrt — ein einpfündiger Fiſch hat mehr als 200,000 Eier —, ſo verdient er trotz ſeines delikaten Fleiſches keine beſondere Schonzeit, die er auch bei uns bisher nicht hatte. Im Gegentheile iſt ſeine Ausrottung da, wo er überhand nimmt, ſehr geboten. Was das Schonen der Plötzen (Rothaugen), welche auch bisher keine Schonzeit hatten, betrifft, ſo verdienen auch dieſe keinen beſonderen Schutz. Sie nehmen dieſelbe Nahrung wie die edleren Cypriniden: Karpfen, Schleihen, Brachſen, und beeinträchtigen daher dieſe. In Hechtwaſſern allerdings, wo ſie eine Hauptnahrung der Hechte bilden, muß man auf ihre Vermehrung etwas ſorgfäl tiger bedacht ſein. Verſtändige Fiſcher werden aber überall die größeren, etwa ½ Pfund ſchweren, Exemplare dieſer Fiſchart wegfangen. Weiß. VI. eicher Aalfang in der Oberaifh und Tauber. Auguſt 1880. Uebereinſtimmend mit den an der Oberaiſch gemachten Erfahrungen bezüglich des auffallend zahlreichen Auftretens des Aals im heurigen Jahre wird nun auch von Rothenburg gemeldet, daß dieſer bisher zu den größten Seltenheiten der Tauber ge— hörende Fiſch innerhalb 14 Tagen von verſchiedenen Fiſcherei-Inhabern in nicht weniger als 9 Stücken, darunter ſolche mit einem Gewichte bis 5 und 5½ Pfund, im genannten Waſſer gefangen worden iſt. Der Grund dieſer außerordentlichen Erſcheinung wird in den im Frühjahr ſtattgehabten Hochwaſſern geſucht, durch welche die Aale aus ihren früher eingenommenen Gebieten weiter getrieben worden ſeien und ſich bis in die Tauber verirrt hätten. Daß ſie ihr Daheim den Beſtrebungen von Fiſchfreunden zu verdanken haben ſollen, wie in Nro. 7 des heurigen Jahrgangs unſerer Fiſcherei— Zeitung vermuthet iſt, wird bezweifelt, da junge Aale erſt im Vorjahre in verſchiedene Flüſſe eingeſetzt worden ſeien, dieſelben aber in einem Jahre noch nicht das Gewicht von 5 Pfunden hätten erreichen können. Letzteres iſt richtig, ſo ſchnellwüchſig auch der Aal iſt. Doch will man erinnern, daß nicht erſt im Vorjahre, ſondern bereits 1876 in Folge der von der k. Regierung von Unterfranken gewährten Subvention 20,000 Stück Aalbrut von höchſtens 6 Centimeter Länge und von der Dicke eines ſchwachen runden Zündhölzchens im Main und ſeinen Altwaſſern und einige 30 Stücke davon in einem kleinen Waldteiche ausgeſetzt wurden, in welchem bereits im Dezember 1877 drei Stücke 9 von 40 bis 45 Centimeter Länge und 8 Centimeter Umfang gefangen wurden. Auch in die Retzat wurde vor mehreren Jahren Aalbrut eingeſetzt und wahrſcheinlich ſtammte ein Ende Juni 1879 in einem Altbache dieſes Flüßchens gefangener, 90 Gentim. langer und auf 4 Pfund geſchätzter Aal aus jener Brut her. Die Schnellwüchſigkeit dieſer Fiſchgattung war ſchon den Fiſchzüchtern früherer Zeiten bekannt. Joh. Ludw. Heger jagt in ſeiner dem Erzbiſchof von Mainz und Biſchof von Bamberg Lothar Franz dedizirten landwirthſchaftlichen Teich- und Waſſerluſt (Frankfurt und Leipzig 1727) S. 77, ſein Vater, ein geweſener hochfürſtlich bambergiſcher Forſtmeiſter, habe in ſeine It) Beiher Aale zu einem Viertelpfund das Stück werfen laſſen, welche im vierten Jahre zu 5 und 6 Pfunden gefangen wurden. Einſender glaubt demnach an ſeiner Ver— muthung feſthalten zu ſollen, daß der heurige reiche Aalfang auf der Oberaiſch und Tauber mit der 1876 ſtattgehabten Ausſetzung von Aalbrut im unterfränkiſchen, viel— leicht auch mittelfränkiſchen Maingebiet in urſächlichem Zuſammenhang ſteht. Der Aal iſt Wanderfiſch, ſteigt bis er zur Erlangung der Geſchlechtsreife zum Meere zieht, thal— aufwärts und läßt ſich auf dieſer Reiſe, allerdings von Hochwaſſern vielfach begünſtigt, ſelbſt durch ſehr bedeutende Hinderniſſe nicht beirren, paſſirt z. B. die Stromſchnelle des Rheins bei Laufenburg und überwindet ſelbſt den mächtigen Rheinfall bei al W. N \ VII. Kleinere Mittheilung. Tölz, 20. Auguſt 1880. Soeben erhalten wir von geehrter Hand aus Linz folgende intereſſante Mittheilung: Beehre mich Ihnen mitzutheilen, daß bei Linz abermals ein Aal von ca. 40 Cen— timeter Länge per Daubel gefangen wurde, jedoch aus Unkenntniß wieder in's Waſſer geworfen wurde. Der Betreffende glaubte, es ſei eine Schlange; ein junger Schüler jedoch, welcher den Fang geſehen, macht mir dieſe Mittheilung, da er den Aal von der Natutgeſchichte aus zu kennen behauptet. — Soeben erfahre ich, daß auch in Urfahr (linkes Donauufer) 2 Stück gleicher Größe gefangen wurden. — Wir haben Hochwaſſer, nämlich nahe 4 Meter ober Null-Punkt. VIII. Sifderei- Monats -Kalender. September. — Laichzeit: Abweichend von den in § 1 der oberpolizeil. Vorſchriften vom 27. Juli 1872 bezüglich der Laich- und Schonzeit einzelner Fiſchgattungen getroffenen Anordnungen iſt für a) den Chiemſee die Schonzeit der Seeforelle (Lachsforelle, Trutta lacustris) im Seegebiete auf die Dauer vom 15. September mit 31. Oktober, in der Aachen auf die Dauer vom 15. September mit 15. Oktober feſtgeſetzt; b) im Tegernſee hat die Schonzeit für die Seeforelle vom 1. September mit 31. Oktober zu dauern. Inserat. PHSignatur⸗Solzetiquetten "SE (Täfelchen) auf beiden Seiten glatt, worauf es ſich gut ſchreiben läßt, in allen Façons, mit Oeſen zum Anhängen, faſt unentbehrlich bei Fiſchſendungen aller Art, liefern zu ſehr billigen Preiſen. Spezielle Preisverzeichniſſe zu Dienſten. 6 (e) Die Thüringer Holzwaaren-Labriken von M. Krannich in Mellenbach (Thüringen) Für ie Redaktion eee M. Eiſenberger in Tölz. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buhhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. 4 e Bayeriſche Jiſcherei⸗Zeilung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗ Vereines. Nr. 9. München, 16. September 1880. V. Jahrg. Die „Vayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Kitte des Monats. Das Abonnement betrügt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kal. Poftauftalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Bf. berechnet. Inhalt: I. Zur Würzburger Fiſcherei-Ausſtellung. — II. Vom unterfränkiſchen Kreis -Fiſcherei⸗ Verein. III. Die Krebspeſt. — IV. Die Nadel-Angel. — V. Kleinere Mittheilungen. — VI. Fiſcherei-Monats -Kalender. — VII. Correſpondenzen. — Inſerate. J. Zur Würzburger Jiſcherei-Ausſtellung. J. Ueber die Anfangs Juni von dem unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Verein ver— anſtaltete Fiſcherei-Ausſtellung in Würzburg hat der verdienſtvolle Präſident dieſes Vereins, Herr Militär-Staatsanwalt Zenk, in der Zeitſchrift des landwirthſchaftlichen Vereins von Bayern einen ebenſo ausführlichen als intereſſanten Bericht veröffentlicht, dem wir gerne unſere hierüber noch bereit liegenden Notizen unterordnen. Wir werden in Nachfolgendem, ſoweit es der Raum unſerer Zeitſchrift geſtattet, dieſen Bericht auszugsweiſe mittheilen: “) Die Ausſtellung umfaßte in zehn Klaſſen zunächſt lebende und todte Waſſerthiere, dann deren Zucht mit vorwiegender Berückſichtigung der künſtlichen Zucht, eingerechnet Aqua— rien. Daran reihten ſich die Vorrichtungen zur Aufbewahrung und Verſendung von Fiſch— brut und lebenden Fiſchen, diejenigen zur Verarbeitung, Zubereitung oder Konſervirung der Fiſchereiprodukte für Handel und Haushalt und die Mittel zur Vertilgung der Fiſchfeinde. *) Auf mehrfache uns zugegangene Anfragen, warum der fragliche Bericht nicht in der Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung erſchienen iſt, können wir nach Verſicherung des geehrten Herrn Ver— faſſers mittheilen, daß die Wahl des Blattes in Rückſichten ihren Grund hatte, die lediglich die technische Seite der Frage, insbeſondere den Umfang des Stoffes 2. betrafen, Die Red. 84 A Fiſchereigeräthe, Fiſcheranzug, Anglerausrüſtung und ſonſtiges Fiſchereimaterial bildeten eine beſonders reich ausgeſtattete Klaſſe. Wohl die geſammte deutſche Fiſchereiliteratur war vertreten; ſelbſt die neueſte ichthyologiſche Karte von Bayern, dieſe wie die ſämmtlichen Publikationen des deutſchen Fiſchereivereins, ein Geſchenk des letzteren Vereins ſpeziell für unſere Ausſtellung, fehlte nicht. Eine entſprechende Beigabe des Katalogs lag in einer Abhandlung des Dr. C. F. Noll in Frankfurt a. M. „über die Mainfauna“ und in einer weiteren des Dr. Paul Fraiße „über die Fiſche des Meeres in nationalökonomiſcher Beziehung“ vor. Fauniſtiſche, überhaupt wiſſenſchaftliche Unterſuchungen, Präparate, Thiere in Spiri— tus zc. ergänzten in werthvoller Weiſe das Programm der Ausſtellung; und auch der Rück— blick in ferne Zeiten war an der Hand älterer Fiſchereigeräthe, Bilder, Urkunden, Siegel und Embleme unſerer vormaligen fränkiſchen Fiſcherzünfte vollauf gewährt. Es wird dieſes Programm wohl keiner weiteren Erklärung bedürfen: es beſagt die Aufgaben, Ziele und Zwecke näherer und fernerer Art, welche unſere Ausſtellung zu erfüllen beſtrebt war. Hier an dieſer Stelle ſoll begreiflicher Weiſe der Inhalt der Ausſtellung nur erörtert werden, inſoweit er poſitive Ziele und Folgerungen wirthſchaftlicher Art erfaßt; immer— hin dürften einige ferner obliegende Punkte kurze Beſprechung verdienen. Es gab eine Zeit, wo im Main der Stör nicht ſelten war, wo er ſogar einmal wäh— rend eines Hochwaſſers in der Kirche zu Karlſtadt gefangen wurde, wo der Lachs häufig geweſen, der Karpfe, das regelmäßige Emblem der mainfränkiſchen Fiſcherzünfte, den Fluß füllte — dieſe Zeit war die der alten Zünfte. Nun iſt ja freilich das Aufhören dieſer Zünfte nicht die alleinige Urſache des Verfalls der Fiſcherei, im Maine ſowenig wie an— derswo; aber daß die ſtreng eingehaltenen Satzungen, Ordnungen und Verpflichtungen, wie ſie dem auch an der Zahl beſchränkten Zunftfiſcher oblagen, dem Fiſchſtande von Nutzen ge— weſen, iſt kaum zu beſtreiten. Deſto näher liegt das Gebot ſtrenger allgemeiner Fiſchereiſatzung auch für die Gegenwart. Nicht hoch genug anzuſchlagen ſind die Verdienſte der Männer der Wiſſenſchaft um unſere Ausſtellung, vor Allem des durch Univerſitätsprofeſſor Dr. Semper vertretenen hie— ſigen zoologiſch-zootoniſchen Inſtituts. Gerade unſere künſtliche Fiſchzucht bedarf ja der wiſſenſchaftlichen Beihilfe ungemein, mehr als ſie dieſe bisher gefunden. Intereſſant war namentlich die von genanntem Inſtitut gebrachte Kollektion der den Fiſchen ſchädlichen und nützlichen wirbelloſen Waſſerthiere. Ein kühner Schritt von den Männern der Wiſſenſchaft zu denen des Sports, — aber er ſei gemacht. Vollzieht ſich doch erfahrungsgemäß ſehr oft der Prozeß, daß aus dem ein— fachen Angler ein Fiſchkundiger, ein Fiſchpfleger, ein Fiſchzüchter wird; iſt doch der Auf— ſchwung der Fiſcherei in Nordamerika und England nicht zum geringſten Theile den Angel— ſportsman zuzuſchreiben, die bei nicht weſentlicher Verringerung des Fiſchſtandes ihrerſeits den Werth der Fiſchwaſſer durch Zahlung guter Pachtzinſe erhöhen und zugleich nach amerikaniſcher Anſicht „das wirkſamſte Schutzmittel gegen Fiſchdiebe“ bilden. Es liegt im wirthſchaftlichen Intereſſe, den Angelſport möglichſt in Dentſchland verbreitet zu ſehen, und konnte ſomit für die Ausſtellung nur erwünſcht fein, daß erſte Handlungen, S. Allcock in Redditſch, H. Hildebrand in München, H. Stork in Ulm, C. B. Merrem in Berlin wetteifer— ten, das Neueſte und Beſte in Anglerausrüſtung zu bringen. Die Ausſtellung von ſonſtigen Fiſchereifanggeräthen bot wenig Neues, etwa ausge— nommen die Aalreuſen von verzinktem Draht (A. Pieper in Mörs a. Rh.), für deren Verbreitung jedoch der hohe Preis ein Hinderniß bieten dürfte. Sehr gute und billige Netze aller Art brachten die mechaniſchen Netzfabriken von E. Krenzlin in Magdeburg und G. Schröder in Landsberg a. d. Warthe. Unter den Mitteln zur Vertilgung der Fiſchfeinde figurirten natürlich in erſter Linie Otterfangapparate von A. Pieper in Mörs, E. Rexroth in Lohr, Fiſchmeiſter A. Müller in Tſchiſchdorf (Schleſien). Schade, daß der Fiſchzüchter bei uns ſie nur mit Zagen kaufen kann. a 85 Von der bayeriſchen Seefiſcherei konnte unſere Ausstellung nur ein unvollſtändiges Bild bringen: Franken beſitzt faſt gar keine eigentlichen Seen, von den ſüdlichen Seen aber iſt ein gar weiter Weg zu uns, wenigſtens für deren lebende Fiſche. Immerhin gelang es M. Spett in Dachau-München Saiblinge, dem Hoffiſcher B. Kuffer in München See— forellen, Schille, namentlich aber herrliche Saiblinge aus den ſüdbayeriſchen Seen beizuſchaffen. Ein Bild der bayeriſchen Seefiſcherei, wenn auch in ſich abgegrenzt leuchtete um jo mehr hervor, das der Muſterwirthſchaft der k. Chiemſee-Adminiſtra— tion, vertreten durch Herrn Bürgermeiſter Wispauer in Traunſtein. Eine ſtattliche An— zahl Pläne von Fiſchzuchtanſtalten, namentlich der zur Zeit im Bau begriffenen ärarialiſchen Fiſchzuchtauſtalt Engelſtein bei Ueberſee, Karten, Dienſtinſtruktionen, Werke über Fiſcherei, Brut- und Transportapparate beſter Art, dazu trotz der langen Reiſe friſchgeſunde Brut von Rheinlachſen und Seeforellen beſagten, was dieſe Adminiſtration jetzt ſchon leiſtet und noch mehr, was ein ſolcher Betrieb mit der Zeit, wo deſſen wohlthätige Folgen erſt voll zur Geltung kommen können, leiſten wird. II. Vom unterfränkiſchen Kreis-Jiſcherei-Verein. Der unterfränkiſche Kreis-Fiſcherei-Verein hat an ſeine Mitglieder die unten folgende Bekanntmachung erlaſſen und auch uns mit einem Exemplare beehrt. Nachdem der Abdruck derſelben in der letzten Nummer aus unliebem Verſehen unterblieben iſt, veröffentlichen wir ſie heute in der ſicheren Hoffnung, daß der Ausſchuß des ſehr geehrten Kreis-Vereins denjenigen Intereſſenten, die ſich auf Grund gegen— wärtiger Publikation an ihn wenden ſollten, den hierin geſetzten Termin gerne auf einige Tage verlängern werde. In der Ausſchußſitzung des unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins Würzburg vom 12. Juli 1880 wurde Beſchluß dahin gefaßt: es ſei nicht nur die bisherige Prämie für Erlegung von Reihern zu à 60 T fortzugewähren, ſondern auch ſei von jetzt ab, ſoweit es die Vereinsmittel geſtatten, für jede im Kreiſe Unterfranken und Aſchaffenburg erlegte Fiſchotter 3 M Prämie zu bezahlen. Es wurde weiter Beſchluß dahin gefaßt, der Verein habe ſein Möglichſtes zu thun, daß der Karpfe, dieſer früher im Maine ſo häufige, nun durch Raubwirthſchaft faſt ausgerottete Fiſch ſich in den unterfränkiſchen Flüſſen wiederum verbreite und auch in der Weiherbewirthſchaftung beſſeren Boden gewinne; ferner, daß die Salmoniden-Brutanſtalt in Würzburg, eventuell auch die in Aſchaffenburg in ihren Betriebseinrichtungen entſprechend zu vergrößern ſei, um mit der zu gewinnenden Brut, namentlich von Bachforellen, geeignete unterfränkiſche Bäche zu bereichern und wieder zu beſetzen. In Folge dieſer Beſchlüſſe beehrt ſich die Vorſtandſchaft des unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins bekannt zu geben, 1) daß der Verein eine Prämie von 60 ½ für jeden im Kreiſe erlegten Reiher auch künftighin auf Einſendung des Reiherkopfes an den Schriftführer des Vereines, Herrn Secretär Haller in Würzburg; fernerhin eine Prämie von 3 , baar, oder aber nach Wunſch des Erlegers eine Ehrenmedaille von gleichem Werthe für jede im Kreiſe erlegte Otter gegen Einſendung der ganzen Otterſchnauze an genannten Herrn Schrift— führer entrichten wird. — —¼Ht,. — 2) daß der Verein in dieſem Herbſt oder im nächſten Frühjahr den Bezug einer größeren Menge gutraſſiger ein- und zweiſommeriger Karpfen— brut zu vermitteln gedenkt. Von dieſer Karpfenbrut ſoll ein Theil von Vereinswegen in ent— ſprechende Flüſſe geſetzt, ein Theil auf Beſtellung Fiſchzüchtern, welche Bedarf an Karpfenbrut haben, gegen Entgelt überlaſſen werden. Solche Fiſchzüchter werden gebeten, bis ſpäteſtens 15. September ihre Beſtellung an die Vereinsvorſtandſchaft in Würzburg zu richten. Ingleichen werden Fiſchzüchter, welche Karpfenbrut zu verkaufen gewillt ſind, erſucht, bis zum gleichen Termine an die Vorſtandſchaft bekannt zu geben, wie viel reine Karpfenbrut, welchen Alters und zu welchem Preiſe ſie an den Verein zu verkaufen wünſchen. 3) Der unterfränkiſche Kreis-Fiſcherei-Verein gibt weiter bekannt, daß er im nächſten Frühjahr ſelbſt gezüchtete Bachforellenbrut, jedoch nicht unter je 500 Stück, an Beſitzer geeigneter Fiſchwaſſer, unter Bevorzugung ſeiner Vereins-Mitglieder, abgeben wird. Anmeldungen auf Forellenbrut ſind bis ſpäteſtens 1. Januar 1881 an die Vorſtand ſchaft in Würz— burg zu richten. Bezüglich der Fiſchotter ſei hier weiter bemerkt, daß Herr Univerſitätsprofeſſor Dr. Gottfried Semper bis auf Weiteres erlegte Fiſchottern zum gewöhnlichen Ankaufs— preiſe käuflich zu erwerben gedenkt. Es iſt deßhalb ſtatthaft, ſtatt der Otterſchnauze die ganze Otter an den Schriftführer des Vereins einzuſchicken. III. Die Krebspeſt. Tölz, September 1880. Ueber die unter den Krebſen herrſchende Krankheit gehen uns neuerlich aus ver— ſchiedenen Flußgebieten Bayerns, namentlich von der Altmühl, Rezat ꝛc. ſehr traurige Berichte zu. Auch in entfernteren Kreiſen macht ſich dieſelbe beklagenswerthe Erſcheinung bemerkbar. So ſchreibt der bekannte Krebszüchter Herr Micha in Berlin in der „Deutſchen Fiſcherei-Zeitung“ über den Gegenſtand u. A.: Vor einigen Tagen benachrichtigte mich ein Fiſcher aus der Umgegend Berlins, daß in einem Fließ, welches er ſeit 30 Jahren zum Fiſch- und Krebsfang gepachtet, die Krebſe maſſenhaft abſterben. Nachdem ich mich an Ort und Stelle begeben, theile ich hier das Reſultat meiner Beobachtungen mit, eine wiſſenſchaftliche Unterſuchung den Gelehrten über— laſſend. Ich fand auf dem Grunde des Fließes, namentlich an den ſcharfen Ecken, wo das Waſſer ſich ſtößt, viele Schalen und Füße von Krebſen aufgetrieben. Es gelang uns, gegen 20 Stück noch lebende Krebſe zu fangen, welche jedoch ſchon die Symptome des baldigen Todes an ſich trugen. An dieſen lebenden Krebſen hafteten je gegen 60 — 100 Würmer, welche, den Körper bedeckend, hauptſächlich die Augenhöhlen ausfüllten. Nachdem ich die Schale des Oberkörpers entfernt, fand ich dieſelben Würmer in den Kiemen, wohin ſie unten zwiſchen den Beinen und der Wand der Schale Eingang gefunden hatten. Auch in der ſchleimartigen neuen Haut, welche ſich unter der Schale entwickelt, hatten ſich dieſe Thiere feſtgeſetzt. Dieſe Schmarotzer, welche den Krebſen ſowohl das Athmen erſchweren, als auch ihnen das Blut ausſaugen, ſind unzweifelhaft Urſache des Abſterbens derſelben. Herr Dr. Hilgendorf hat den Namen dieſer madenähnlichen Thiere feſtgeſtellt, es ſind branchiobdella parasita. Ich habe nun gefunden, daß dieſe Paraſiten die Krebſe ſofort WI ER verlaſſen, nachdem der Tod der Krebſe eingetreten, und erklärt es ſich dadurch, daß die Ur— ſache der Krebsſeuche bisher nicht aufgefunden wurde. Kranke Krebſe, welche ich beobachtete, griffen ſich in krampfartigem Zuſtande mit den Scheeren an und ließen ſich nicht wieder los — daher das Auffinden der einzelnen Gliedmaßen —, auch kann man wohl anneh men, daß die Gelenke am meiſten durch die daran haftenden Würmer leiden. In dem Waſſer ſelbſt fand ſich — mit bloßem Auge deutlich erkennbar ein weißer Pilz (Hygro- erocis), welcher das Waller wolkenartig durchzieht. Ich bin der Meinung, daß aus dieſem Pilz, welcher ſich auf den Krebſen ablagert, die obengenannten Würmer entſtehen; die Fiſche, welche dieſem Pilz durch ihre ſchnelle Bewegung keinen Ruhepunkt bieten, blieben völlig ge— ſund. Das Abſterben der Krebſe wurde bisher nur in fließendem Waſſer und kleinen Teichen bemerkt, und in ſolchen Fällen ſtets einige Zeit nach großen wolkenbruchartigen Regengüſſen. Ich vermuthe, daß das von den Wieſen abſtürzende, die Bäche ſichtlich ver— unreinigende Regenwaſſer die Subſtanzen mitbrachte, welche der Pilzbildung Vorſchub leiſten, — Einen ähnlichen Vorfall in kleinerem Maßſtabe hatten wir bereits vor 6 Jahren in der Spree, in der Gegend von Beeskow, Fürſtenwalde; derſelbe hat ſich jedoch dort nicht wieder— holt, und der Fang von Krebſen war in dieſem Jahre ſogar recht gut. Wie oben bemerkt, hat ſich in größeren Seen noch keine Spur dieſes Abſterbens der Krebſe gezeigt, und wenn meine Vermuthungen einigermaßen zutreffen, ſo wird dieſes nicht zu befürchten ſein. Andern— falls wäre der Schaden enorm. Von ſämmtlichen Krebſen, welche in deutſchen Gewäſſern gefangen werden, kommen neun Zehntel aus Seen und nur ein Zehntel aus Flüſſen. Aus Oſt- und Weſtpreußen und aus Pommern, den Hauptbezugsquellen, ſind bisher keine Nach— richten über maſſenhafte Eingänge von Krebſen eingetroffen. Die öſterreichiſch-ungariſche Fiſcherei-Zeitung in Wien gibt in ihrer Nr. 31 vom 16. Auguſt l. Is. über die Behandlung der Krebſe folgende beachtenswerthe Winke: Mit Rückſicht auf die gegenwärtig von verſchiedenen Orten Oeſterreichs, dann aus dem ſüdlichen und weſtlichen Deutſchland einlangenden traurigen Berichte über die Krebſenpeſt, die den Krebſenſtand gänzlich zu vernichten droht, dürfte wohl die Vermuthung nicht ganz unbe— gründet ſein, daß die Urſache dieſes Uebels in den meiſten und vielleicht in allen Fällen in den ungünſtigen örtlichen Verhältniſſen zu ſuchen iſt, indem die Bedingungen, welche zum Gedeihen der Krebſe unentbehrlich ſind, durch welch' immer Einflüſſe oder irgend einen Mangel verkümmert oder gänzlich aufgehoben werden. Die Krebſe brauchen zu ihrer Erhaltung und Fortpflanzung klares, weiches Waſſer, welches mehrere ruhige, ziemlich tiefe Stellen hat, deren Untergrund fruchtbar genug — um den Waſſerpflanzen ihr Fortkommen zu geſtatten, im Uebrigen jedoch feſt und nicht von zu ſumpfiger Beſchaffenheit iſt. Bäche und kleinere Flüſſe und auch Teiche, welch' Erſtere nicht zu ſtarke Strömung haben, deren Waſſer nicht hart und übermäſſig kalt, deren Lauf durch Wieſen und Waldungen geht, deren Boden ſchilfartige Gewächſe hervorbringt, ſind ihrem Gedeihen am zuträglichſten. Der Mangel ſolcher Eigenſchaften der Gewäſſer dürfte wohl die Erkrankungen und das Abſterben der Krebſe in vielen Gegenden erklärlich erſcheinen laſſen; wenigſtens findet man ſchon an der Färbung der daſelbſt lebenden Krebſe einen auffallenden Unterſchied, indem die untere Seite der Scheeren und Füße nicht roth, ſondern bläulichgrau ſind und ihr Fleiſch trocken iſt. Wenn man Krebſe in Gewäſſern, welche die vorerwähnten Eigenſchaften beſitzen, ein— bürgern und mit Vortheil züchten will, ſo verſetze man in dieſelben im Monate Mai oder Juni eiertragende Krebſe im Alter von 4 bis 6 Jahren und beobachte im nächſten Herbſte, ob die Krebſe, die Alten ſowohl als die Jungen, ſich wohl befinden. Iſt die Wahrnehmung eine günſtige, ſo gebe man im Monate September im Verhältniſſe zu den ausgeſetzten weib— lichen Krebſen den dritten Theil männliche zu denſelben und überlaſſe ſie ihrer weiteren Fort— pflanzung und Entwicklung. Das Wichtigſte bleibt immer die Erforſchung der Grundurſache dieſer bedrohlichen Erſcheinung, worüber zur Zeit ein zweifelloſer wiſſenſchaftlicher Ausſpruch noch nicht feſtſteht. „„ * 9 Auf gütige Vermittlung unſeres hochgeehrten Mitarbeiters, Herrn Oberappellations— gerichtsrathes, Dr. Staudinger hat ſich nunmehr Herr Profeſſor Dr. Hartig in München, eine Autorität in dieſem Fache, erboten, Unterſuchungen kranker Krebſe vor— zunehmen und die Ergebniſſe in der Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung zu veröffentlichen. Herr Profeſſor Hartig wird Mitte Oktober aus dem Urlaube zurückkehren, und wir hoffen, in der Lage zu ſein, ſchon in nächſter Nummer einen Bericht über dieſe intereſſante Frage bringen zu können. Inzwiſchen erſuchen wir die Freunde des Blattes um fortgeſetzte Mittheilung ihrer Beobachtungen, um ſie dem Herrn Sachverſtändigen als weiteres Material unterbreiten zu können. IV. Die Nadel-Angel. Dieſes praktiſche Angel-Inſtrument beſteht aus einer einfachen Nähnadel, die über einer Flamme erwärmt und in ihrer Mitte zu einem ſehr ſtumpfen Winkel von bei— läufig nur 5 Grad gebogen wird. Das eine Ende eines Seidendarms — Poils — wird im Nadelöhr feſtgeknotet, dann der Seidendarm bis zur Nadelbiegung angelegt und dort mit einigen Umſchlingungen, allenfalls mit einem Seidenfaden, ſo feſtgemacht, daß er nicht im Geringſten von ſeiner Stelle rutſchen kann. Dieſes ganze Ende des Seiden— darmes, zum Feſtknoten im Nadelöhr ſowohl als in ſeiner Länge bis zur Biegung der Nadel, wird zuvor im Munde recht weich zwiſchen den Zähnen hin und wieder gezogen, damit die nöthige Handſamkeit hergeſtellt wird und der Knoten nach dem Trockenwerden recht feſt iſt. Die ſo armirte Nadel — zu welcher man gerne eine etwas kurze, wie ſie die Schneider zum Knopflöcher-Ausnähen haben, nimmt — erſetzt nun beſtens einen Angelhacken. Der Regenwurm wird mit dem Kopfe von dem Oehrende der Nadel an über die ganze Nadel gezogen, daß von dieſer auch nicht das Mindeſte zu ſehen iſt, wobei das längere Stück des Seidendarmes mit über die Nadelſpitze und zum Theil in den Wurm ſelbſt zu liegen kommt. So ſieht es dann aus, als wenn der ganze Seidendarm mit einem ganz langen Regenwurm endige, gewiß ein höchſt reizender, ſehr unſchuldig aus— ſehender Köder, deſſen Schwanzende ſich ſtets ſchlängelt und die Fiſche anlockt. Beim Gebrauche dieſer Nadelangel muß man dem Fiſch genügende Zeit laſſen, den Wurm ganz zu verſchlucken. Durch den Anhieb wird der Wurm von der Nadelſpitze bis zur Nadelmitte durch den Seidendarm zerriſſen, und indem ſich dieſer dort feſt ſpannt, fährt die Nadelſpitze in die eine Seite und das Nadelöhr in die andere des Gaumens des Fiſches und wirkt ſo wie ein Sperrholz. Der Fiſch kann ſich unmöglich mehr los machen, und man hat Mühe, die Nadel aus ihm wieder zu ziehen. Man ſpitze die Nadel nicht zu viel, ſtumpfe ihre Spitze im Gegentheil ein klein wenig ab, und es wird kaum einen ſichereren Angelhacken für große Friedfiſche geben. Auf Barben, Aale, große Karpfen, Schleihen, Döbel u. dgl. kann man kein beſſeres Werkzeug finden. Zu Nachtſchnüren müßte es von vorzüglichem Nutzen ſein. Benützt man dieſe Nadel zur Handangel, ſo rathe ich, den Fiſch weit ziehen zu laſſen, ſo lang die Schnur reicht und dann erſt, und nicht zu ſtark anzuhauen. Ich muß geſtehen, ich hatte im Anfange kein beſonderes Vertrauen zu dieſem Apparat, bin aber durch die Erfahrung über alles Erwarten zufrieden geſtellt worden. Da bekanntlich zu den Näh— nadeln nur ſehr guter Stahl genommen wird, ſo iſt man auch vor dem Brechen dieſes Angelhackens ziemlich ſicher geitellt. *) 185 ) Wir bringen vorſtehende uns von geehrter Hand zugegangene Mittheilung zur Kenntniß der unſerm Leſerkreiſe angehörigen Freunde des Angelns, glauben übrigens, daß die Herſtellung eines allen Anforderungen genügenden künſtlichen Köders zu den würdigſten Aufgaben des Angelſportes gehören dürfte. Die Red. V. Kleinere Mittheilungen. München, September 1880. Der landwirthſchaftliche Verein in Bayern beab— ſichtigt mit der diesjährigen Oktoberfeſt-Ausſtellung, welche wie bisher in den Räumen des Glaspalaſtes ſtattfinden wird, eine Fiſcherei-Ausſtehlung zu verbinden und hat das Arrangement derſelben Herrn Hoffiſcher Kuffer übertragen. Herr Kuffer iſt bereits mit Ausführung dieſes Unternehmens beſchäftigt und wird, ſoviel wir vernommen, ein großartiges Bild der See- und Binnenfiſcherei den Beſuchern des Glaspalaſtes vorführen. In einer Grotte von Aquarien werden gegen 60 Arten von Süßwaſſerfiſchen, dann in Eisbehältern eine große Kollektion von Seefiſchen ꝛc. zur Ausſtellung gelangen. Auch was ſonſt mit der Fiſcherei zuſammenhängt, von der Angel bis zur Literatur, wird bei dieſer Ausſtellung vertreten und ſomit das Bild derſelben ein höchſt intereſſantes und möglichſt vollſtändiges werden. Nachdem die nächſte Nummer unſerer Zeitſchrift nicht mehr vor dem Eröffnungs— termine erſcheinen wird, erlauben wir uns, die Fiſchereifreunde Bayerns ſchon jetzt auf dieſen Theil des heurigen Oktoberfeſtes aufmerkſam zu machen. Große Forellen. Aus Aufſee wird vom 31. Auguſt geſchrieben: Geſtern wurden hier im Traunfluſſe zwei aus dem Grundelſee kommende Lachsforellen, die eine im Gewichte von 30 Pfund, die andere 14 Pfund ſchwer gefangen. Beide Fiſche, herrliche Exemplare ihrer Gattung, wurden nach Iſchl geſendet, die 30 Pfund ſchwere Lachsforelle war einen Meter lang. Oeſt. F.⸗Ztg. Preisausſchreibung. Bekanntlich ſind von dem deutſchen Fiſcherei-Verein ſeit dem Jahre 1876 jnnge Rheinlachſe und kaliforniſche Lachſe in bedeutender Anzahl in das Donaugebiet ausgeſetzt worden und hat auch ſowohl der oberböſterreichiſche als der ſteiermärkiſche Fiſcherei-Verein mit Rheinlachsbrut derartige Verſuche gemacht. Nach den über die Rückkehr der Lachſe aus dem Meere gemachten Erfahrungen müſſen nun — falls die Fiſche überhaupt gediehen ſind, entweder noch heuer oder doch ſpäteſtens im nächſten Jahre die erſten Wanderlachſe in der Donau und deren Neben— flüſſen erſcheinen. Die Löſung der Frage über Acclimatiſirung des Rheinlachſes oder des kaliforniſchen Lachſes in der Donau iſt aber für die öſterreichiſche Fiſcherei von zu großer Wichtigkeit, als daß nicht alle Beſtrebungen gemacht werden ſollten, welche geeignet erſcheinen, zur Klärung derſelben beizutragen. Aus dieſem Grunde hat der öſterreichiſche Fiſcherei— Verein in Gemeinſchaſt mit dem deutſchen Fiſcherei-Verein beſchloſſen, „daß für den erſten im Geſammtgebiete der öſterreichiſch-ungariſchen Monarchie oder deren Nebenflüſſen gefangenen Rheinlachs oder kaliforniſchen Lachs im Gewichte von mindeſtens circa 2 Kgr. eine Prämie von fünfzig Gulden öſterr. Währung zu bezahlen und dem Einſender noch überdieß der Marktpreis des Fiſches zu vergüten ſei.“ Wollen wir hoffen, daß der erſte kaliforniſche Donau-Lachs ſich recht bald anmelden werde. Vom Chiemſee, 14. September. Die von der Chiemſee-Adminiſtration neu— errichtete kgl. Fiſchkultur-Anſtalt Engelſtein bei Ueberſee hatte ſich kürzlich eines ſehr ehrenden Beſuches zu erfreuen. Der in Haslach bei Traunſtein auf Urlaub weilende kgl. Regierungs-Präſident Freiherr v. Feilitzſch, dann der kgl. Miniſterial-Rath im Finanz-Miniſterium, Herr v. Aichberger, unterzogen die Anſtalt, welche bereits in Betrieb geſetzt iſt, einer ein— gehenden Beſichtigung, ließen ſich mit großem Intereſſe die einzelnen Theile und Ein— richtungen der Anſtalt vorzeigen und gaben ihre volle Befriedigung über das Reſultat dieſer Einſichtnahme zu erkennen.“) ) Wir behalten uns vor, über dieſes nach unſerer Meinung zu einer großen Bedeutung berufene Etabliſſement nach einer demnächſt vorhablichen Beſichtigung Näheres zu A R Die Red. 8 VI. Jiſcherei-Monats -Kalender. October. — Laichzeit: In dieſem Monate laichen: die Forelle (Trutta Fario), Schonzeit vom 20. October bis 20. Jänner; der Lachs (Rheinſalm Trutta Salar), Schonzeit vom 1. October bis 31. Dezember; die Seeforelle (Rheinanke, Illanke, Lachsforelle, Seelachs, Seeferch, Grund— forelle, Trutta lacustris), Schonzeit vom 1. October bis 31. Dezember; der Kilch (Kropffelche, Coregonus hiemalis). Auch der Saibling (Salmo Salvelinus) beginnt zu laichen, doch iſt die geſetzliche Schonzeit in Bayern erſt vom 1. November an feſtgeſetzt. VII. Correſpondenzen. Herrn A. in Riglasreuth. Mit beſtem Dank für freundliche Zuſendung verbinden wir die Bitte um fernere gütige Beiträge. Herrn Pfarrer J. in Windsheim. Ihre geſchätzten Mittheilungen gereichen uns ſtets zur größten Freude und bitten wir um deren Fortſetzung. Herrn Sch. in Augsburg. Herr J. Bergmeiſter iſt unſeres Wiſſens ſchon als Mitglied aufgenommen. Weitere Nachrichten über den Stand Ihrer Vereinsangelegenheiten würden dank— barſt begrüßt werden. Herrn W. in R. Caeterum etc. Unſere Berichte über die internationale Fiſcherei— Ausſtellung ſind keineswegs abgeſchloſſen, ſondern lediglich mit Rückſicht auf die nöthige Raumein— theilung vertagt worden, wovon Sie Sich wahrſcheinlich ſchon in nächſter Nummer überzeugen werden. Herrn J. A. in Ebnatham. In Ihrer Angelegenheit werden wir wegen verweigerter Abonnements-Annahme bei der zuſtändigen Poſt-Stelle reklamiren. Die Erledigung der übrigen Punkte N 1 us Einvernehmung eines Sachverſtändigen. De LE Dankeserſtattung. Für die vielfachen Glückswünſche, die dem Unterfertigten aus Anlaß ſeiner jüngſten De— korirung mit dem Michgelsorden J. Klaſſe aus Fiſchereikreiſen zugegangen find, erlaubt ſich derſelbe, ſoweit es noch nicht brieflich geſchehen ſein ſollte, auf dieſem Wege ſeinen verbindlichſten Dank mit der Bitte auszudrücken, ihm und der von ihm vertretenen Sache das bisherige Wohwollen zu bewahren. Tölz, den 12. September 1880. au, Eiſenberger, Redakteur der Bayer. Fiſcherei-Zeitung. Eigenes Fabrikat. & Greifswald 1879 5 Kun l on, 8 11 5 1880 \ 5 Lempo 1879. IS RT de \ EN Berlin 1880. 3 a3 5 re 7 Mh. A Seckig, aus geſchließtem Bambus mit Reſerve-Spitz im Handtheil 3½ Meter lang zu N 36.— Köder 41 Platına (welches nicht anläuft, ſondern ſeinen ſchönen Glanz ſtets beibehüth auf Hecht für Fluß- und See— fiſcherei in verſchiedenen Größen, ſowie alle übrigen Geräthſchaften aus den renommirteſten Fabriken Englands in reichſter Auswahl empfiehlt N Al. Hildebrand, München, Ottoſtraße Nr. 3b: Signatur ⸗Holzetiquetten SE (Täfelchen) auf beiden Seiten glatt, worauf es ſich gut Be läßt, in allen Facons, mit Oeſen zum Anhängen, faſt unentbehrlich bei Fiſchſendungen aller Art, liefern zu ſehr billigen Preiſen. Spezielle Preisverzeichniſſe zu Dienſten. 6 (d) Die Thüringer Holzwaaren-Fabriken von J. M. Krannich in Mellenbach (Thüringen). Für die Redaktion verantwortl ich: M. Eiſenberger in Tölz. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mü hüthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. a * 6654 Abe. fete bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Nr. 10. München, 20. Oktober 1880. V. Jahrg. Die „Vayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mlitte des Klonats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poftanftalten entgegen genommen. — Inferate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. Zur Würzburger Fiſcherei-Ausſtellung. — II. Bericht über die Kreis-Fiſcherei— Ausſtellung zu Paſſau. — III. Die Fiſcherei-Ausſtellung während des Oktoberfeſtes im Glas— palaſte zu München. — IV. Die Gründung des Schwübiſchen Fiſcherei-Vereins. — V. Der Fiſchaar (pandion haliaötos). — VI. Von der obern Donau. — VII. Iſt der Teichfroſch (Rana esculenta) ein gefährlicher Feind des Karpfen? — VIII. Aus dem Fiſcherei- Rechtsgebiete. — IX. Kleinere Mittheilungen. — X. Fiſcherei-Monats-Kalender. — XI. Correſpondenzen. — Inſerate. 1. Zur Würzburger Jiſcherei-Ausſtellung. Bericht des Präſidenten des Unterfränkiſchen Fiſcherei-Vereins Herrn Militär-Staatsanwalts Zenk in Würzburg. II. Wir kommen zur Weiherwirthſchaft, bei uns vorwiegend Karpfenzucht. Leider it ſie lange nicht mehr auf der Höhe, wie in früheren Jahrhunderten, wo Klöſter und Guts— herrſchaften ſie auf eine ſo hohe Stufe der Entwicklung gebracht hatten. Es gab eine Zeit, wo unſere Landwirthe, wie auf Verabredung, viele gute oft koſt— ſpielig angelegte Teiche aufließen und in Wieſen oder Aecker verwandelten; meiſt dauerte die Freude an der Betriebsänderung nur kurz, nämlich nur ſo lange, als der Reichthum an fruchtbarem Schlamm anhielt. Die Enttäuſchung folgte in der Regel bald, ſobald die Teichunterlage, meiſt ſchlechterer Boden, die guten Ernten fortliefern ſollte, es jedoch nicht mehr vermochte. Aber die Teichanlage war nun einmal für die Wirthſchaft verloren, zum mindeſten in das von den ſachverſtändigen Voreltern geregelte Syſtem der Weiherwirthſchaft eine Lücke geriſſen, die Fiſchzucht zerſtört, 92 32ñ2ẽ—ĩ— —— —— wenigſtens in Verfall gebracht. Und nicht nur dieſer unmittelbare Nachtheil erwuchs durch die Auflaſſung der Teiche; es gingen der Bodenkultur, der Landwirthſchaft ſehr oft die noth— wendigen atmoſphären Niederſchläge verloren und trat gleichwie bei Verminderung der Wälder Verſchlechterung des Klimas ein. So ſoll ſich z. B. das Auflaſſen der Breitenau, jenes einſtigen gewaltigen Weihers bei Bamberg ſehr zu Ungunſten der dortigen Gärtnerei geltend gemacht haben. Die Teichbewirthſchaftung verdient daher die Beachtung oder vielmehr Wiederbeachtung des Landwirths in hohem Grade. Die Reinerträge ſind bei ſehr geringen Betriebskoſten groß und relativ ſicher, ſchon das Streumaterial allein, der dadurch geſchaffene Dünger bietet eine erkleckliche Nebennutzung, eventuell empfiehlt es ſich, — bei beſouders gelagerten Verhältniſſen, magerem Bodeu u. dergl. den Teich im Turnns abwechſelnd zur Fiſchzucht und als Ackerlard zu verwenden und dadurch dem Acker nichtskoſtenden Dung, dem Fiſchteiche hinwiederum die hinreichende Fiſchnahrung zuzuführen. Wie das anzufangen, weiſt uns am beſten unſer bewährter Teichzüchter Karl Niclas in ſeinem jüngſt erſchienenen „Lehrbuch der Teichwirthſchaft“, das nicht genug empfohlen werden kann, weil es in der That mit einem Bedürfniſſe unſerer Landwirthſchaft zuſammentrifft. Nun zeigte unſere Ausſtellung immerhin, was unſere Weiher bei guter Wirthichaft zu leiſten vermögen; prächtige Karpfen der verſchiedenſten Gattungen, Leder-, Spiegel- und Schuppen= karpfen, tummelten ſich in den Behältern, ausgeſtellt von K. Helmſtädter in Würzburg, G. Rügemer daſelbſt, A. Ruppert in Marktheidenfeld, Mattmann in Zellingen, Bürger— meiſter von Schultes in Schweinfurt, J. Schalk aus Schillingsfürſt, insbeſondere aber in Muſterexemplaren aus den großen böhmiſchen Teichen von Sr. Durchlaucht dem Fürſten Löwenſtein-Wertheim-Roſenberg. Allein was auf der Ausſtellung nicht genügte, ſowie es überhaupt bei uns nicht im ausreichenden Maße erzeugt wird, das war gute reinraſſige Karpfenbrut. Wie überhaupt unſere Zeit den Zug hat, raſch genießen zu wollen, ſo will auch der größte Theil unſerer Weiherzüchter ſogleich große Fiſche haben; die Brutaufzucht wird ganz vernachläſſigt oder will im Streck- und Abwachsteiche nebenher betrieben werden, was ſelbſtverſiändlich nach jeder Richtung ein ſchlechtes Reſultat giebt. Ohnedieß beſitzen unſere jetzigen Teichbeſitzer meiſt nicht mehr ein Syſtem von Teichen, ſondern nur vereinzelte Weiher. Gute Karpfenbrut iſt daher bei uns ein ſo geſuchter Artikel, daß der unterfränkiſche Kreis-Fiſchereiverein Mühe hat, alljähr— lich die für den Main beſtimmten Setzlinge zu bekommen. Als wahrer Rettungsanker erweiſe es fich, wenn gelänge, was Eckhardt-Lübinchen, Müller in Tſchiſchdorf und, wie es ſcheint, bei uns Freitag anſtreben, nemlich die künſtliche Befruchtung von Karpfeneiern, den Maſſenverſandt embryoirter Karpfeneier und ganz junger Karpfenbrut. Unſer hochverdienter Fiſchzüchter von Schultes hatte in der That einen Freitag'ſchen Karpfenbrutapparat ausgeſtellt; leider war derſelbe nicht in Thätigkeit geſetzt, konnte daher nicht beurtheilt werden. Allein es möge geſtattet ſein, daß ich nach den bisherigen Reſultaten und bei der be— kannten Klebrigkeit und Zartheit der Karpfeneier an einem ausgiebigen Erfolge der künſtlichen Karpfenbefruchtung zunächſt zweifle, ſowie bei der kurzen Dauer der embryoirten Eier an der Zweckmäßigkeit des Eierverſandts. Jung ausgeſchlüpfte Karpfenbrut zu verſenden, mag noch angehen, Karpfenbrut an Ort und Stelle zu erzeugen wird aber unter allen Umſtänden das Sicherſte und Rentabelſte bleiben. Hiezu aber empfiehlt ſich die von Eckardt-Lübinchen erprobte Methode, nemlich die Auswahl eines verhältnißmäßig kleinen, ſeichten und pflanzenwuchsfreien Teichs am beſten eines Himmelteichs, der mit guten Laichkarpfen im ungefähren Verhältniß von / Rogner >; Milchner zu beſetzen wäre. Der Pflanzenwuchs wird durch Wachholderzweige, Quecken oder Pflanzenwurzeln erſetzt, die erſt einige Tage vor dem Laichen, damit ſie nicht verſchlammen, eingelegt werden. Den Zeitpunkt des Laichens kann man ſicher aus der vorhandenen ſchwülen Witterung, Tags vorher aus dem lebhaften Ziehen der Karpfen beurtheilen. Sobald der Laich an die eingelegten Pflanzen gelegt iſt, werden die Laichkarpfen wieder ſämmtlich, da ſie /,. —— 93 —— ſonſt den Laich größtentheils ſelbſt auffreſſen würden, anv dem Laichteich ausgefangen und in einen anderen kleinen Teich zur Erholung geſetzt, um nach 3—4 Wochen wieder zum Laichen benützt zu werden; der Laich wird der natürlichen, durchſchnittlich in 5 Tagen beendeten Erbrütung überlaſſen. Uebrigens würden ſich die Verhältniſſe der ſo wichtigen Karpfenweiherzucht bei uns mit einem Schlage ändern, wenn wir den Muth hätten, ähnlich wie in Cottbus, einen alljährlich wiederkehrenden Karpfenmarkt, eine Karpfenbörſe zu etabliren. Es iſt das meines Erachtens eine Nothwendigkeit, nur eine Frage der Zeit. — Angebot und Nachfrage würden bald den Bedarf und die Züchtung reguliren. Dieſer Markt würde ſich alsbald auf Brut-, Eß-, Zierfiſche überhaupt — man denke nur an die lukrative Zucht der Dinkelsbühler Goldorfen — ausdehnen. Conſnument, Produzent und Händler würde gleichermaßen gewinnen. Ich glaube, Nürnberg, gut gelegen für den bayeriſchen und ſüddeutſchen Geſammt— verkehr, im Mittelpunkte der oberpfälzifchen und mittelfränkiſchen Karpfenzucht gelegen, erreich— bar auch von Böhmen aus, wäre der geeignete Platz für einen ſolchen Markt, umſo— mehr an der Spitze dieſer Stadt ein Bürgermeiſter ſteht mit der nöthigen Auffaſſung für die Bedeutung ſolcher wirthſchaftlicher Verhältniſſe. Gewiß bliebe auch die Rente für jene Stadt, welche einen derartigen Markt errichtete, nicht aus. Alſo an's Werk!“) II. Bericht über die Kreis-Jiſcherei-Ausſtellung zu Vaſſau. September 1880. Paſſau, 6. October 1880. Anläßlich des heuer in Paſſau abzuhaltenden Kreis-Landwirtſchafts-Feſtes vom 19. bis 21. September wurde vom Stadt-Magiſtrate auch die Veranſtaltung einer Kreis-Fiſcherei-Ausſtellung angeregt, welchem Projekte alsbald von dem für die Fiſchzucht ſich lebhaft intereſſirenden Herrn k. Regierungspräſidenten von Lipowski, zugleich Vorſtand des Kreis-Fiſcherei-Vereins von Niederbayern, alle Unterſtützung zu— geſagt und in der werkthätigſten Weiſe auch zu Teil wurde. Anfängliche Bedenken über die Möglichkeit der Beſchaffung des für eine mehr— tägige Lebenderhaltung von Fiſchen, zumal Edelfiſchen, erforderlichen Zu- und Abfluſſes von friſchem reinen Waſſer beſeitigten ſchließlich die Bräuereibeſitzer Gebr. Schmerold zu St. Nikola durch die Zuſage, ihre ganze Bräuwaſſerleitung für die Dauer der Aus— ſtellung zur Verfügung ſtellen zu wollen; es konnte ſonach das Werk mit gehobenem Mute in Angriff genommen werden, obwohl man die Schwierigkeiten bei einem erſt— maligen Unternehmen dieſer Art ſich nicht verhehlte. — Nur die Freigebigkeit, womit vom Stadtmagiſtrat Paſſau alle hierzu erforderlichen Mittel bereitwilligſt geboten wurden, machte eine Ausführung möglich, wie fie ſchließlich zu Stande kam und allgemeine beifällige Anerkennung fand. *) Vorſtehende Bemerkungen über die Teichwirthſchaft und insbeſondere die Karpfenzucht in Bayern ſind uns aus der Seele geſchrieben, weßhalb wir ſie unverkürzt hier wieder gegeben haben. Wir können die beſtehende Lücke in der Aufzucht von Karpfen aus Erfahrung beſtätigen, indem uns alljährlich ſo und ſo viele Anfragen zugehen, woſelbſt gute Karpfenbrut zu haben ſei, die wir leider nicht nach Wunſch beantworten können. Wenn es Aufgabe der gegenwärtigen Fiſcherei-Beſtrebungen iſt, zunächſt einen guten und billigen Fiſch in's Haus zu ſchaffen, jo müßen wir uns vor Allem mit Vermehrung der Cyprioniden befaſſen, und hiezu giebt es keinen anderen Anfang, als für ausreichende Karpfenbrut zu ſorgen. Daß dieſer Vetrieb, auch wenn die Brut um ein Erklecklicheres billiger als bisher geſtellt iſt, noch lohnend iſt, könnten wir durch mehrfache Beiſpiele beweiſen. Die Red. 94 Feſtgeſetzt war im Voraus, daß die Ausſtellung ſich lediglich auf Niederbayern zu beſchränken habe. Die Leitung übernahm das hiefür eigens gebildete Komité mit dem Vorſtande des hieſigen Fiſcherei-Vereins kgl. Forſtmeiſter Landgraf an der Spitze. Das Ausſtellungs-Lokal beſtand in einem abgeſonderten Holzbau, 36 m lang, 15 m tief mit drei Abteilungen, deren mittlere nur von oben einfallendes Licht, aber keine Seitenfenſter hatte, ſo daß der ganze Raum verdunkelt war. In dieſem ſtanden erhöht zwölf Aquarien aus Eiſenblech, 1,50 m lang, 0,70 m hoch, 0,70 m breit, mit je 3 Spiegelglastafeln auf der Vorderſeite und beweglichen Zwiſchenwänden von Drahtgeflecht, um nach Bedarf jedes Aquarium wage oder ſenkrecht weiter abteilen zu können. Hierin waren ſämmtliche lebende Fiſche untergebracht, deren Größe oder Menge nicht einen weiteren Raum in Anſpruch nahm Für ſolche ſtanden in der Abteilung links vom Mittelbau vierzehn neuan— geſchaffte Wannen oder Kufen auf dem Boden bereit, welche ihr Waſſer von dem Abfluſſe aus den Aquarien erhielten. Auf einem Tiſche in der Abteilung rechts vom Mittelbau befanden ſich, vom hieſigen naturhiſtoriſchen Verein geliefert, eine Anzahl fiſchfeindlicher Tiere in ausgeſtopften oder in Wein geiſt geſetzten Exemplaren, ſodann Schlund: zähne von den in der Umgegend vorkommenden Arten der Karpfen-Familie, außerdem noch kleinere lebende Fiſche in den bekannten bauchigen Gläſern. Auf den Auslagen vor den Seitenwänden prangten hier auch die Perlen— Sortimente und war ein kleiner Teil der Fiſcherei-Geräte ausgebreitet; der größere Teil hiervon erfüllte die Abteilung links vom Mittelbau. Alle Seitenwände und die Decken des Holzbaues waren innen mit Tannen-Reiſig verkleidet und mit überzähligem Netzwerk geſchmackvoll behangen, ſo daß die Herren des Dekorations-Komiteés reichlichen Beifall für ihre desfallſigen uneigennützigen Bemühungen ernteten. Dank der getroffenen Anordnung, daß lebende Fiſche nicht früher als am Tage vor Eröffnung der Ausſtellung eingeliefert werden durften, hat ſich ein unerwartet geringer Verluſt hieran durch Abſtehen ergeben, obwohl der bereits angeſchaffte Feiſe'ſche Luftſtrahl⸗-Apparat wegen des zu geringen Waſſerdruckes hier leider nicht benutzt werden konnte. Von den Räumlichkeiten zu der Ausſtellung ſelbſt übergehend, kommen in erſter Linie die Ergebniſſe der künſtlichen Fiſchzucht in Betracht; hiervon hatten Proben eingeſendet: die Fiſchzucht-Vereine zu Landshut und Straubing, ſowie Herr Gutsbeſitzer Dullinger zu Hacklberg. Der erſte Verein lieferte ſehr kräftig entwickelte ein- und zweijährige Saiblinge aus befruchteten Eiern von Hoffiſcher Kuffer in München, in der eigenen Anftalt gezogen und hauptſächlich mit Hirn gefüttert, ſodann einige Aale aus Brut, von der kaiſ. Fiſchzucht-Anſtalt zu Hüningen im April 1878 bezogen und in eigenem Weiher gezüchtet. Der Fiſchzuchtverein in Straubing brachte ſehr ſchöne Bach- und Lachs— forellen, ſowie Saiblinge verſchiedenen Alters, aus in der eigenen Anſtalt (wovon ein großer Plan vorlag) befruchteten Eiern gezogen, zur Anſicht. 95 Herr Dullinger: Forellen aus der Fiſchzucht-Anſtalt des Herrn Strauß in Simbach a/ Inn bezogen und im eigenen Weiher mit Zufluß von Bachwaſſer geſtreckt. Zu bedauern iſt, daß Herr Strauß ſelbſt von der angemeldeten reichhaltigen Ausſtellung der Erträgniſſe feiner Fiſchzucht-Anſtalt im letzten Augenblicke wieder zurücktrat. Das Fortkommen des Aales in unſern Gewäſſern dürfte nach den in Landshut gemachten Verſuchen kaum mehr zweifelhaft ſein und es ſich nun hauptſächlich darum handeln, geeignete Plätze, nämlich Altwaſſer, Teiche, geſtaute Stellen in Flüſſen mit weichem Grunde ꝛc. ꝛc. zum Ausſetzen in größerer Anzahl ausfindig zu machen. Aus eigenen, oder gepachteten Fluß- und Bachſtrecken, Teichen, kleinen Weihern haben ausgeſtellt: 1 3 4 6 fi 8 9 10 — — — — — ) — — ) — Der Fiſcherei-Verein in Wolfſtein: eine Sammlung Forellen verſchiedener Färbung und Zeichnung bis zu 2 Pfund Schwere, nebſt ſehr großen Krebſen aus den Bächen ſeines Bezirks. Der Fiſchzuchtverein zu Straubing: große Barſche, Nutten (Lota vulgaris), Gareis (carassius vulgaris), Schill (Lueioperea Sandra) große Waller (Silurus glanis), Schied, (Aspius rapax) Hechte, Karpfen, Barben, Schleiden aus der Donau. Herr Fein, Gutsbeſitzer in Fürſteneck: Huchen aus der Ilz von verſchiedenem Alter bis zu 0,80 m Länge; die darunter befindlichen jungen Exemplare von nur 0,15 m Länge dürften beweiſen, daß der Huch (Salmo Hucho) in den Gewäſſern des bayer. Waldes, wo er vielfach vorkommt, nicht wie Herr v. Siebold annimmt, als Ein— dringling aus der Donau erſcheint, ſondern dort heimiſch iſt und ſich fort— pflanzt. — Außerdem brachte Herr Fein noch ſtattliche Hechte und Krebſe zur Schau. Herr Niedermaier, Gutsbeſitzer in Englburg: ſelbſtgezüchtete Spiegel- und Schleih-Karpfen verſchiedenen Alters aus ſeinen Teichen bei Englburg. Herr Hofſtetter, Fiſchermeiſter dahier: Waller, Hechte, Schleihen, Brachſen aus dem Donaugebiete. Herr Huber, k. Oberkontroleur und Lang, Kaufmannsſohn zu Wegſcheid: eine über 4 Pfund ſchwere, ſeit einem Jahre im Marktbrunnen gemäſtete Bach-Forelle, Krebſe und Perlmuſcheln. Herr Auer, Hammer ſchmid zu Freudenſee: Krebſe jeglichen Alters von 15 mm bis 4 Stück per Pfund. Herr Martin, k. Bezirks-Thierarzt dahier: kleine Goldkarpfen (Carassius vulgar.) und große Krebſe. Herr Ilgmaier, Apotheker in Waldkirchen: Krebſe und Perlmuſcheln. Herr Fenzl, Lein wandfabrikant in Wegſcheid: Perlen aus dem Oſterwaſſer. 11) Herr Koller, Uhrmacher in Windorf: Perlmuſcheln in verſchiedenen Entwickelungsſtadien und ein ganzes Perlen— Sortiment; ein ſolches legten auch die Herren: 12) Straub, Juwelier dahier und 13) Ruland, Bezirkshauptlehrer in Viechtach aus. 14) Herr Jung, Tonibauer bei Freudenhain: Goldfiſche und Goldkarauſchen. Fanggeräte zum gewerbsmäßigen Betriebe der Fiſcherei wurden in großer Anzahl beigeführt. Durch Manigfaltigkeit und Sauberkeit der Arbeit ragte hervor die Fiſcher-Inn ung Vilshofen mit ihren verſchiedenartigen Netzen, von der kleinſten bis zur größten Maſchen-Weite, Reußen von Garn und von Weiden, Leinen zum Fange der größten Fiſche mit Legangeln und andere, welche den ganzen Raum der linksſeitigen Abteilung ausfüllten. Hieran reihten ſich die Gebrüder Lichtenwallner und Herr Sebaſtian Lichtenwallner in Landshut mit ihren dem dortigen Bedarf entſprechenden Netzen und ſonſtigen Fang-Geräten (darunter einige altertümliche) in der rechtsſeitigen Ab— teilung. Für die Angel-Fiſcherei ſtellten aus: eine große Auswahl von Ruthen und Gerten in verſchiedenen Formen, Schnüre, Rollen, Muſterkarten von Haken und Kunſt— fliegen die Kur zwaaren-Händler: Herren Hayek und Oberneder, und Herr J. N. Kürzinger dahier, ſowie Herr Kohlndorfer in Landshut. Als Spezialität ſind noch zu erwähnen die vom Herrn k. Realſchul-Rektor Dr. Putz dahier ausgeſtellten Blut-Konſerven in Pulverform zur Fütterung auch der kleinſten Fiſche. Prämiert wurden: mit der großen ſilbernen Vereins-Denkmünze Herr Forſtmeiſter Landgraf dahier. Mit der kleinen ſilbernen: die Fiſchzuchtvereine in Straubing und Landshut, die Herren Niedermeier von Englburg, Huber und Lang in Wegſcheid, Auer zu Freudenſee, Hofſtetter dahier, Koller in Windorf, Ruland in Viechtach, Gebr. Lichtenwallner in Landshut und die Fiſcher-Innung zu Vilshofen. Mit der bronzenen: Der Fiſcherei-Verein in Wolſtein, die Herren Fein in Fürſteneck, Dullinger in Hackelberg, Kohlndorfer in Landshut, Kür zin ger, Hayek und Oberneder dahier, Ilgmaier in Waldkirchen und Königseder dahier, letzterer für ein ſelbſt gefertigtes Aquarium mit Springbrunnen nach eigener Erfindung. Anerkennende Ehrendiplome erhielten: der naturhiſtoriſche Verein dahier, die Herren Seb. Lichtenwallner in Landshut, Jung in Hakelberg, Martin, Straub, Dr. Putz und Loichinger Privatier dahier, der letztere wegen eifriger Beteiligung bei den Ausſtellungs-Vorarbeiten. Der Be ſuch der Ausſtellung, wiewohl durch Ungunſt der Witterung an den zwei letzten Tagen merklich beeinträchtigt, war im Ganzen immerhin ein zahlreicher und den allenthalben vernehmbaren Aeußerungen zufolge auch befriedigender. Leider war die beabſichtigte möglichſte Vollſtändigkeit der Ausſtellung von in Nieder— Bayern vorkommenden Fiſchen nicht erreichbar, weil auf dem hieſigen Platze ſelbſt nur N die marktgängigen Arten vorrätig gehalten werden, die übrigen aber nicht zu allen Zeiten ſich fangen und, wenn es gelingt, nicht immer bis zur Ausſtellung ſich lebend erhalten oder aus größerer Entfernung wegen Mangel an Gelegenheit ſchnell und rechtzeitig genug hieher transportieren laſſen. Wenn alſo dem hieſigen Fiſcherei-Verein in dieſer Beziehung etwas ausgeſetzt werden wollte, ſo möge ihm der eben erwähnte erſchwerende Umſtand zur Entſchuldig— ung dienen. 8 III. Die Jiſcherei-Ausſtellung während des Oktoberfeſtes im Glaspalaſte zu München. 1. München, 15. Oktober 1880. Das diesjährige landwirthſchaftliche Centralfeſt in München, welches mit einer Ausſtellung von Erzeugniſſen der verſchiedenen Zweige der Landwirthſchaft und der mit dieſer in Beziehung ſtehenden Gewerbe- und Induſtriebetriebe verbunden war, erhielt durch eine Ausſtellung von Fiſchen und Fiſcherei-Geräthen einen beſonderen Reiz. Herr J. B. Kuffer dahier übernahm es, die Fiſche der bayeriſchen Gewäſſer lebend theils in Aquarien, theils in Baſſins zur Schau zu bringen. Außerdem ſtellte er noch die Fiſche und Waſſerthiere, welche der Handel von Hamburg, Berlin, Stettin und anderen Plätzen aus den nordiſchen Meeren und den Strömen Rußlands vermittelt, auf Eis gelagert aus. Ein überraſchend naturgetreuer Felſen-Aufbau barg in ſeinem Innern drei geräumige Grotten-Abtheilungen, in welchen an fünfzig reichlich mit Quellwaſſer ver— ſorgte, mit günſtigem Oberlichte verſehene Aquarien faſt ſämmtliche Familien und Gattungen der bayeriſchen Fiſchfauna enthielten. Es waren hier in ſchönen makelloſen Exemplaren vertreten: I. aus der Familie der Salmoniden: 1) junge Huchen (Salmo hucho Linn.) aus der Iller und Iſar, 2) eine anſehnliche Anzahl von Bachforellen (Trutta fario Linn.) in ſchönen Exemplaren aus verſchiedenen Bächen und Flüſſen, 3) ebenſo von Saiblingen (Salmo salvelinus Linn.) verſchiedener oberbayeriſcher See'n. 4) ein halbes Dutzend Seeforellen (Trutta lacustris Linn.) (der ſog. Goldlachs des Chiemſee's) im Gewichte zwiſchen 18 bis 24 Pfund, 5) eine größere Anzahl geſunder Aeſchen (Salmo thymallus) aus der Iller, Mindel u. Iſar, 6) ſowie endlich einzelne Renken (Blaufelchen) (Coregonus Wartmanni Bloch), II. aus der Familie der Cyprinoiden: 1) eine Anzahl Brachſen (Abramis brama Cuv.) aus der Donau im Gewichte bis zu 4 Pfund, 2) Karpfen (Cyprinus Carpio Linn.) verſchiedener Größen bis zu 20 Pfd. aus der Donau und aus oberbayeriſchen See'n, 3) Karauſchen (Carassius vulgaris Nils.) bis zu 3 Pfd. ſchwer, 4) Schleien (Tinca vulgaris Linn.) bis zu 4 Pfd. ſchwer, 5) Barben (Barbus fluviatilis Agass) bis zu 6 Pfd. ſchwer, 6) Gründlinge [Greßling] (Gobio fluviatilis Cur.), 7) Bitterlinge (Rhodeus amarus Agass), 8) Zärthen, Rußnaſen (Abramis Vimba Cuv.), 9) Schußlauben (Alburnus bipunctatus Linn.), 10) Bliffen (Blieca Biörnka Linn.), 11) Schiede, Rapfen (Aspius rapax Agass), 12) Rothaugen (Scardinius erythrophthalmus Linn.), 13) Nerflinge (Idus melanotus Heck & Kn.), 14) Frauen-Nerflinge (Leueiseus virgo Heck), 15) Perlſiſche oder Frauen Merflinge auch Maifiſche genannt, (Leueiscus Meidingeri) aus dem Chiemſee, es 16) Aitel, Altel (Squalius cephalus Linn.), 17) Haſel (Squalius leuciscus Heck), 18) Ellritzen, Pfrillen (Phoxinus laevis Agass), 19) Naſen (Chondrostoma nasus Agass), 20) Goldnerflinge (Idus orkus Linn.), 21) Stömer (Grieslaugel) (Telestes Agassizi Heck) 22) Steingreßlinge (Gobio uranoscopus Agass), 23) Goldkarpfen. III. aus der Familie der Hechte (Esocini): zahlreiche Exemplare des Lueius Esox Linn. unſerer Flüſſe u. See'n im Gewichte v. 1—20 Pfd. IV. aus der Familie der Muraenoidei-Aale: eine Anzahl junger 2¼ jähriger Aale (Anquila vulgaris Flem.), die als Montée in der Anſtalt bei Kuffer in einem einen Quadratmeter Fläche haltenden cementirten Baſſin von 33 em. Tiefe und gutem Verſchluß bis zur Größe von 50 — 60 cm. Länge aufgezogen wurden und eine weitere Anzahl von Aalen von circa 1 ½ Meter Länge, die vor circa 5 Monaten lebend vom Garda-See bezogen wurden; V. aus der Familie der Percoidei-Barſche: 1) Flußbarſche (perca fluviatilis Linn.) 2) Zander, Amaule oder Schiele (Lueioperea Sandra Linn.) aus der Donau. 3) Zingel (Aspro Zingel Cuv.) aus der Donau. 4) Kaulbarſche Acerina cernua Linn.) 5) Schrätzſer (Acerina Schraitzer Cuv.) 6) Streber (Aspro Streber Sicbold) VI. aus der Familie Acanthopsides-Schmerlen: die Gattungen: 1) Schlammpeitzker, Wettergrundl oder Bißgurre (Cobitis fossilis Linn.), 2) Schmerlen oder Grundeln (Cobitis barbatula Linn.) und 3) Steinbeißer (Cobitis taenia Linn.) VII. aus der Familie der Gasterosteidei-Stichlinge: der gemeine Stichling (Gasterosteus aculeatus Linn.) VIII. aus der Familie Scleroparei-PBanzerwangen: die Mühlkoppe (Cottus gobio Linn.) IX. aus der Familie der Siluroidei-Welſe: der Waller (Wels oder Schaiden genannt) (Silurus glanis Linn.) in zahlreichen und rieſigen Exemplaren aus Flüßen und See'n, X. aus der Familie der Gadidei-Schellfiſche: die Trüſche, Aal-Rutte oder Quappe (Lota vulgaris Cuv.) in ſchönen, farbenprächtigen, 2 bis 3 Pfd. ſchweren Stücken aus der Günz und Mindel. XI. aus der Familie Petromyzontini-Neunaugen: die Neunaugen (Flußpricken) (Petromyzon fluviatilis Linn.) Außerdem waren noch Krebſe aus verſchiedenen Flüſſen und See'n Bayerns in den Aquarien untergebracht. Bezüglich der Erhaltung ſämmtlicher Fiſche verdient bemerkt zu werden, daß nur die Amaule und die Karauſchen Pilzflecken bekamen und auch dieſe nur gegen Ende der Ausſtellung, ferner, daß ſie ſich in dem Baſſin des Springbrunnens geſünder erhielten, als in den Aquarien, was wohl in dem größeren Raume, in dem ſie ſich beſſer bewegen konnten, und in dem ſtets luftreicherhaltenen Waſſer des Springbrunnens ſeine Erkläruug finden möchte. (Schluß folgt.) IV. Die Gründung des Schwäbiſchen Jiſcherei-Vereins. Tölz, 17. Oktober 1880. Der Ausſchuß des kürzlich in's Leben gerufenen Fiſcherei-Vereines für Schwaben und Neuburg hat uns mit der Nachricht der nunmehr erfolgten förm— lichen Conſtituirung des Vereins beehrt und dieſe Mittheilung mit einigen Exemplaren der Vereins-Satzungen begleitet. — Indem wir unter Bezugnahme auf die in Nr. 7 der Fiſcherei-Zeitung voran— gegangene Notiz von dieſer erfreulichen Thatſache Akt nehmen und untenſtehend das Verzeichniß der dermaligen Ausſchußmitglieder des neu gebildeten Vereins bekannt geben, können wir nicht unterlaſſen, auch die namentlich in Bezug auf das Programm und die weitere Organiſation durch Sektionen ꝛc. ſehr glücklich redigirten Satzungen unſern geehrten itzutheilen. Leſern mitzutheilen a) Ausſchuß- Mitglieder: Vorſtand: königl. Regierungspräſident und Staatsrat von Hörmann, Stellvertretender Vorſtand: Rechts-Rath Georg Pfeil, Kaſſier: Kaufmann Karl Knöll, Secretär: Magiſtratiſcher Secretär Chriſtian Weingarth, Beiſitzer: Fiſchermeiſter Karl Schöppler, königl. Major a. D. Peter Weiß, Fiſchermeiſter Georg Haag, Apotheker Franz Joſeph Rauſch, Oberingenieur David Endres, ſämmtlich in Augsburg. b) Vereins Satzungen: § 1. Der Zweck des Vereins iſt die Förderung und Unterſtützung der natürlichen und künſt— lichen Fiſchzucht im Kreiſe Schwaben und Neuburg. Zu dieſem Zwecke iſt der Verein beſtrebt: 1) alle Erfahrungen und Erfindungen, welche im In- und Ausfande in Bezug auf Ver— mehrung, Ernährung, Fang, Aufbewahrung, Verſandt, Bezug und Abſatz von Fiſchen gemacht werden, zum Gemeingute der Vereins mitglieder zu machen; f die geſetzliche Regelung der Fiſchrechte in den verſchiedenen Fiſchwaſſern, ſoweit dieſelbe noch nöthig iſt, herbeizuführen und die Rechte und Intereſſen der Fiſchereiberechtigten zu wahren und zu ſchützen: die Schonung und Vermehrung der Culturfiſche zu befördern und die künſtliche Bevölkerung 10 geeigneten Gewäſſer mit den entſprechenden Culturfiſchen nach Möglichkeit zu veran— aſſen; 4) auf die Vertilgung der den Fiſchen ſchädlichen Raubthiere und auf Verminderung der Fiſchereifrevel durch Gewährung von Prämien hinzuwirken; 5) im Vereine mit den übrigen Fiſcherei-Vereinen Bayerns und eventuell ganz Dautſchlands ein gleichmäßiges Syſtem einer über das ganze Land zu verbreitenden Fiſcheultur ein— zuführen. 6) durch Belehrung in Wort und Schrift die Einwohnerſchaft auf die Gemeinſchädlichkeit der Raubfiſcherei aufmerkſam zu machen und den öffentlichen Nutzen einer über das ganze Land verbreiteten ſyſtematiſchen Fiſchzucht zur allgemeinen Erkenntniß zu bringen. £ § 2. Der Verein hat jeinen Sitz in Augsburg. Es können jedoch an den Orten, an welchen ſich eine größere Zahl von Mitgliedern befindet, beſondere Sectionen mit einem Sections-Vorſtande und den ſonſt nöthigen Organen gebildet werden. $ 3. Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf Grund einer ſchriftlichen Beitritts-Erklärung durch Beſchluß des Ausſchuſſes. Es können auch Corporationen, Vereine und Anſtalten als Mit— glieder aufgenommen werden. § 4. Zu Ehrenmitgliedern des Vereines können Perſonen ernannt werden, welche ſich um den Verein und die Intereſſen der Fiſchzucht beſondere Verdienſte erworben haben. ] § 5. Jedes Mitglied iſt zur Entrichtung eines Beitrages von 4 Mark jährlich, in halbjäh— rigen Raten vorauszahlbar, verpflichtet. — Fiſcher, welche die Fiſcherei gewerbsmäßig betreiben, entrichten einen Beitrag von 2 Mark jährlich. § 6. Der Austritt aus dem Vereine kann jederzeit erfolgen, muß jedoch ſchriftlich erklärt werden. — Eine Rückvergütung bezahlter Vereinsbeiträge findet nicht ſtatt. § 7. Bleibt ein Mitglied mit der Entrichtung ſeines Vereinsbeitrages ungeachtet erfolgter Mahnung im Rückſtande, jo wird dasſelbe als ausgetreten betrachtet. — Der Generalverſammlung ſteht das Recht zu, ein Mitglied, deſſen ferneres Verbleiben im Verein die Intereſſen desſelben ſchädigen würde, aus dem Vereine auszuſchließen. § 8. Die Leitung und Verwaltung der Vereinsangelegenheiten iſt dem Ausſchuſſe über— tragen. — Der Ausſchuß beſteht aus einem Vorſtande, einem Stellvertreter desſelben, einem Seeretär, einem Kaſſier und fünf Beiſitzern, dann aus den Vorſtänden oder ſonſtigen Vertretern der Vereins Sectionen. § 9. Der Ausſchuß wird in der ordentlichen Generalverſammlung alljährlich gewählt, wobei die jeweils abtretenden Ausſchußmitglieder wieder wählbar ſind. S 10. Der Vorſtand oder deſſen Stellvertreter vertritt den Verein in allen Angelegenheiten; er beruft die Ausſchußſitzungen und die Vereinsverſammlungen und führt in denſelben den Vorſitz. 2 — 4 — 100 — s 11. Im Januar jeden Jahres findet die ordentliche Generalverſammlung der Vereins- mitglieder ſtatt, in welcher der Jahres- und Rechenſchafts-Bericht erſtattet und die Ausſchußwahl vorgenommen wird. — Eine außerordentliche Generalverſammlung iſt von dem Vorſtande einzu— berufen, wenn der Ausſchuß oder eine Vereinsſeetion oder ein Fünftheil der Vereinsmieglieder es beantragen. — Jede Generalverſammlung wird in den vom Ausſchuſſe jeweils dazu beſtimmten öffentlichen Blättern unter Bekauntgabe der Tagesordnung ausgeſchrieben. Die Vereinsſectionen werden zu den Generalverſammlungen unter Bekanntgabe der Tagesordnung beſonders eingeladen. V. Der FJiſchaar (pandion haliaötos). Aus der Oberpfalz. Auguſt 1880. In der ſehr waſſerreichen Gegend bei Tirſchenreuth hielten ſich ſeit einigen Jahren Fiſchaare auf, welche nun endlich alle beide (das Paar) im Laufe des heurigen Früh— jahres von den Herren Forſtbeamten von Münchsgrün glücklich erlegt wurden. Wer die Schlauheit und große Vorſicht eines Fiſchaares ſchon beobachtet hat, wird zugeben, daß ihm, außer auf dem Wege der Krähenhütte, wo er gern und mit großer Wuth auf das Uhu attaquirt, mit dem Schießgewehr ſehr ſchwer anzukommen iſt. Dieſe Nachricht wurde aber auch von den dortigen Fiſchereibeſitzern mit viel Freude aufgenommen. Das Weibchen iſt in Mitterteich im Gaſthof „zum Bären“ oberhalb der Gaſtzimmerthüre aufgehängt zu ſehen. — Es wird vielleicht für manchen Fiſchereibeſitzer angenehm ſein, einige Eigenthümlichkeiten von dieſem unſerem größten deutſchen Raub— vögel zu leſen, ohne ſpeziell ſeine Naturgeſchichte, die in jedem guten ornithologiſchen Werke nachgeleſen werden kann, zu hören. Aquila haliaötos iſt eigentlich der richtige Name nicht, wie die Zeitungen hierüber berichteten, gehört aber zu unſeren deutſchen Adlern, obgleich er, abgeſehen von ſeiner Größe, wenig Edles und Adlerartiges in ſeinem Benehmen beſitzt. Ein Glück iſt für Fiſchereibeſitzer ſein immerhin ſeltenes Vorkommen in Deutſchland, denn man findet ihn eigentlich nur in ſehr waſſerreichen Gegenden als Standvogel und er beſucht nur im Frühjahr und Herbſt auf ſeinem Zug andere Gegenden. Sein leichter Flug mit den langen, ſpitzen Schwingen nebſt dem kurzen Schwanze iſt gleich der Möve elegant zu nennen; mit Leichtigkeit, Gewandtheit durchſchneidet er die Luft und ſcheint ſpielend ſeine ſchwierigen Flugexercitien zu üben. Mit ausgebreiteten Flügeln, ohne einen weiteren Flügelſchlag zu thun, gleitet er, ſeine ſcharfen goldgelben Augen dem Waſſer zugekehrt dahin; plötzlich macht er Halt, um, wie auf einer Stelle feſtgebannt, nach Art des kleinen Thurmfalken oder des größeren Buſſarden, zu rütteln. Das dichte Gefieder, beſonders das ſchneeweiße am Bauch, iſt fettig und nimmt auch deßhalb kein Waſſer an. Seine Hauptkraft beſitzt er in ſeinen ſtarken, muskulöſen, bläulich gefärbten Fängen, deren äußere mit langen Hacken verſehene Krallen er vor- und rückwärts bewegen kann. Sie ſind dazu geſchaffen, jeden ſchlüpfrigen Gegenſtand mit eiſerner Gewalt feſtzuhalten Dieſe mit den ſtärkſten Sehnen und mit koloſſaler Kraft ausgeſtatteten Fänge graben ſich ſo tief in ihr Opfer ein, daß Fälle vorgekommen ſind, wo ſehr große, von ihm angegriffene Fiſche ihren Erzfeind unter das Waſſer zogen, ihn erſäuften und nach Jahren in abgefaulten Krallen mit dem noch lebenden Fiſch an das Tageslicht kamen. — Eine ganz beſondere Eigenthümlichkeit des Fiſchaars beſteht darin, daß er täglich zur beſtimmten Stunde ſeine verſchiedenen Jagdreviere beſucht, und ſich nicht eher auf der Waſſerfläche der Weiher und Flüſſe blicken läßt, bevor nicht alle Waſſerdämpfe der Nacht ver— ſchwunden ſind. Mit dem Waſſergeflügel lebt er in Eintracht, denn ungeſcheut wird er mitten unter wilden Enten und Waſſerhühnern geduldet, in deren nächſter Nähe und ſogar unter ihnen ſtehend er auf einen Fiſch lauert, wobei er von den harmloſen, ewig beweg— lichen Strandläufern umkreiſt wird. Von der Natur iſt er nur auf Nahrung von kalt— blütigen Creaturen angewieſen, und macht, als ihr unermüdlicher Verfolger, auf ſie Jagd. Pandion haliaétos iſt der Schrecken aller Fiſchereibeſitzer und der ärgſte Feind aller fiſchartigen Geſchöpfe. Hans Amrhein. W Nen 101 VI. Von der obern Donau. 18. September 1880. Mit der Ausführung der Donaucorrection, welche auch den hieſigen Bezirk durch— zieht, wurden ſämmtliche Altwaſſer von dem Donaufluſſe abgeſperrt und mit demſelben außer Verbindung gebracht. Durch dieſe Erſcheinung hat der Fiſchſtand in dieſen Gewäſſern nunmehr eine ſolche Abnahme angenommen, daß an ein gänzliches Aufhören deſſelben erinnert werden muß, wenn nicht Mittel geſchafft werden, welche wieder einen Zugang der Fiſche wenigſtens in die größeren Altwaſſer an der Donau ermöglichen. Nur bei außerordentlichem Hochwaſſer kommt es manchmal noch vor, daß Altwaſſer und Fluß in Verbindung treten. Es befinden ſich dahier in einer Länge von circa 10 Kilometer längs des Donau— fluſſes mindeſtens ein Dutzend ſolcher Altwaſſer, welche durch das alte (frühere) Donau— rinnſal gebildet, mitunter eine Länge von 1—2 Kilometer und eine beträchtliche Tiefe haben und welche ſämmtlich bei der Ausführung der Donaucorrection von dem Donau— fluſſe gänzlich abgeſperrt worden ſind. Die in dieſem Altwaſſer zurückgebliebenen Fiſche wurden nach und nach herausgefangen, ein Zuzug ſolcher konnte nicht mehr ſtattfinden, und mußte daher eine Entvölkerung dieſer Gewäſſer nothwendig eintreten. Einzelne Verſuche durch Einſetzen von Karpfen hatten bis jetzt keinen Erfolg. Dieſe bedauerlichen Mißſtände drängen zu der Anfrage, ob denn nicht durch geeignete Anträge eine nachträgliche Herſtellung der Verbindung dieſer Altwaſſer mit dem Donaufluſſe zu bewirken wäre und wenn, welche einleitenden Schritte hiezu getroffen werden müßten ? *) VII. Sf der Teichfroſch (Rana esculenta) ein gefährlicher Feind des Karpfen? Windsheim, Sept. 1880. Daß 75 gemeiner Teich- oder Waſſerfroſch ein entſchiedener Räuber iſt und ſich von allerlei Inſekten, Würmern, Schnecken und kleineren Wirbelthieren, ſogar von zarter Fiſchbrut nährt, iſt bekannt genug. Kürzlich brachte aber der „Sammler“, Beilage der „Allgemeinen Augsburger Zeitung“, die gewiß Viele überraſchende Nachricht, daß bei Ausfiſchung eines der größten Fiſchweiher der Herrſchaft Warmbrunn im Frühjahre auf einer Menge beſonders größerer Karpfen Fröſche mit weit geſpreizten Beinen ſitzend gefunden wurden, die ſich auf dem Rücken der Fiſche anzuklammern und feſtzuhalten ſuchten. Ueber dieſe Erſcheinung befragt, erklärte der Fiſchmeiſter des Grafen Schafgotſch, daß die Fröſche ſehr gefährliche Feinde der Karpfen ſeien und in jenem Teiche jährlich einen Verluſt von 3 bis 4 Prozent der letzteren herbeiführten, indem ſie ſich mit den Vorderfüßen in den Augenhöhlen ihrer Opfer feſtklammerten und ſich dort förmlich ein— grüben, wodurch ein Auslaufen der Augen herbeigeführt würde und die Fiſche erblinden und verhungern müßten. Wenn der Froſch einmal auf dem Karpfen ſitze, ſo ſei dieſer verloren, da der Lurch ſo feſt halte, daß ein Abſtreifen nicht mehr möglich ſei und der Tod des Fiſches nach 2 bis 3 Wochen herbeigeführt werde. Als Beweis für das Feſt— ſitzen ergriff der Fiſchmeiſter einen auf einem faſt 2½ pfündigen Karpfen ſitzenden *) Die Frage iſt nicht blos für den gegebenen Fall, ſondern prinzipiell von einſchneidender Wichtigkeit, je weiter die Flußcorreetionen im anzuerkennenden Intereſſe der Kultur ſich ausbreiten. So liegt uns eine gleiche Beſchwerde auch aus dem Gebiete des Inn vor, der zur Zeit ebenfalls zur Beſeitigung der bisherigen Ueberſchwemmungsgefahren kanaliſirt wird. Wir werden über die Frage das Gutachten einer Rechtsautorität einholen und empfehlen für den vorliegenden Fall, die Vermittlung des neugegründeten Kreis-Fiſchereivereins von Schwaben anzurufen. Die Red. en Froſch an einem Hinterbeine und hob an demſelben Froſch und Karpfen in die Höhe. Erſt durch einen heftigen Ruck gelang es, beide Thiere von einander zu löſen. Der Karpfen war von gelblicherer Farbe, als die anderen geſunden, und vollſtändig ab— gemagert. Die weitere von dem Fiſchmeiſter gegebene Erklärung, daß ſich die Fröſche um deswillen an den Karpfen anklammern, um von dem Schlamme und den am Maule der Fiſche etwa befindlichen Nahrungsmitteln zu leben, iſt eine vollſtändig irrige. Der Waſſerfroſch nährt ſich nicht von Schlamm oder Schleim, pflanzlichen oder thieriſchen Zerſetzungsſtoffen, wie der Karpfen, und dieſer verzehrt Würmer, Larven u. ſ. w. nicht wie ein Molch ſo, daß ſich krümmende Theile des noch lebenden Fraßes zu beiden Seiten des Maules herausragen; er ſchluckt vielmehr ſeine Beute ganz hinein und ver— arbeitet ſie bei gänzlich geſchloſſenen Kiefern, ohne daß an dieſen außen Nahrungsreſte haften bleiben, die ſich der Froſch aneignen könnte. Und wenn es wäre, der Froſch würde ſie nicht berühren, da er nur lebende, vor ſeinen Augen ſich bewegende Thiere zu erbeuten, was aber todt und unbeweglich iſt, nicht zu beachten pflegt. Eine höchſt intereſſante Beſtätigung jenes Warmbrunner Vorkommniſſes finden wir in Brehms Thierleben (7. Bd. S. 576). Nach demſelben liegen nicht zu bezweifelnde Thatſachen vor, daß Fröſche in Karpfenteichen bedeutenden Schaden verurſachen können, wofür folgender Nachweis gebracht wird. Rittergutsbeſitzer Nordmann ließ im Frühjahr 1853 wegen anhaltend ſchlechter Witterung erſt Ende April und Anfang Mai eine Winterhaltung bei Altenburg fiſchen. In einem Teiche, der ungefähr 200 Schock halb— pfündige Karpfenſetzlinge enthielt, ſaß faſt auf jedem Karpfen ein Froſch, auch deren zwei, welche ſich mit ihren Vorderfüßen gewöhnlich in den Augen, häufig aber ebenſo in den Kiemen feſtgeklammert hatten, während ſie unter widerwärtigen Bewegungen mit den Hinterbeinen die Schuppen von den Rücken der Fiſche löſten. Einzelne ſaßen auch ver— kehrt auf den Fiſchen und hatten ſich mit den Zehen am Kopfe angeklammert; alle aber hielten ſo feſt, daß ſie mit einer Hand kaum loszureißen waren. Der größte Theil des ſchönen Karpfenſatzes war mehr oder weniger beſchunden und dadurch ſo unſcheinbar geworden, daß er ſich nur zu geringem Preis verkaufen ließ. „Gegen 15 Schock Fiſche, denen die Fröſche die Augen ausgekratzt, die Kiemen beſchädigt oder eine Menge Schuppen losgetreten hatten, konnten als Satz nicht verwendetet werden, da man fürchten mußte, daß ſie ſterben oder doch wenigſtens kränkeln oder nicht wachſen würden. Brehm erklärt dieſe merkwürdige Erſcheinung aus dem ungemein heftigen Paarungstrieb des Froſches, kraft deſſen er in Ermangelung eines Weibchens der eigenen Art auch fremde Lurche und ſelbſt Fiſche auf das Brünſtigſte umarmt. Daß derartige Beobachtungen ſelten angeſtellt werden, erkläre ſich einfach durch den ſpäten Eintritt der Paarungszeit der Fröſche, welche ſtattfindet, wenn die ſtark bevölkerten Setzteiche bereits gefiſcht und die Satzfiſche in andere Teiche übergeführt wurden. Auch in ihnen würden ſie wohl von den liebestollen Fröſchen Manches zu leiden haben; ihre Unthaten fielen jedoch hier nicht ſo in die Augen, als in kleineren Teichen. Ich geſtehe, eine beſſere Erklärung der jeden— falls nicht anzuzweifelnden Thatſache nicht zu wiſſen, und doch habe ich verſchiedene Bedenken, deren beſcheidene Aeußerung mir erlaubt ſein möge: 1) Der größte Theil jenes Altenburg'ſchen Karpfenſatzes, gering gerechnet 7000 bis 8000 Stück Setzlinge, waren alſo von ebenſo vielen Fröſchen beſchunden und 15 Schock Fiſche, auf jedes Stück nur einen Froſch gerechnet, von 900 Fröſchen alſo zugerichtet worden, daß fie als Beſatzung nicht mehr verwendbar waren. Und dieſe Unzahl männlicher Froſchlurche hat in dortiger Gegend keine Weibchen der eigenen Art ge— funden, ſo daß ſie ſchließlich in jene geſchlechtliche Verirrung hinein geriethen? 2) Ein vom Fiſchadler geſchlagener ſtarker Karpfen fährt mit ſeinem Reiter auf dem Rücken in die Tiefe und erſäuft ihn. Sollte es ein Karpfenſetzling mit einem Froſche auf dem Kopfe nicht ebenſo machen? 3) Die Froſchquappen athmen durch Kiemen; ſobald ſich die Kiemenſpalten ge— ſchloſſen haben, durch Lungen und ſchnappen nach Luft. Kann ſich der vollkommen entwickelte, auf Luftathmung angewieſene Froſch 2 bis 3 Wochen lang von einem Karpfen unter Waſſer durch Dick und Dünn fortſchleppen laſſen, bis nicht er, ſondern der Karpfen zu Grunde geht? Oder kann der leichte Froſch den / bis ½ Kg. und noch ſchwereren Karpfenſetzling zwingen, wochenlang an der Oberfläche des Waſſers Luft zu ſchnappen, damit auch der ihm aufſäſſige geile Lurch ſein Lebenselement findet? Welch' einen Anblick müßte jener Altenburger Teich gewährt haben und wie oftmals müßte das fragliche Phänomen alsdann ſchon beobachtet worden ſein! Ich habe einmal in einem meiner Fiſchkäſten ein Paar Winterfröſche (Rana temporaria) 9 Tage lang, wornach ich fie aus Mitleid mit dem gequälten Weibchen gewaltſam trennte, in brünſtiger Umarmung verharren ſehen, doch ſo, daß die Schnauzen beider Fröſche ſich über dem Waſſer befanden und ſie bald wieder an die Oberfläche kamen, wenn ich ſie unterzutauchen gezwungen hatte. 4) Der Karpfen iſt ein ſehr hartlebiger Fiſch, der ſchwere durch die Krallen be— fiederte Fiſchräuber, durch Senſenſchlag u. ſ. w. beigebrachte Verwundungen überſteht und in ſtaunenswerth kurzer Zeit wieder ausheilt. Sollten Karpfenſetzlinge und Karpfen von ¼ bis 11/4 Kgr. Gewicht wirklich zu Grunde gehen, wenn fie an den Kiemen, am Leibe und Schuppen durch Fröſche geſchunden ſind? Selbſt der Verluſt eines oder beider Augen dürfte den Tod nicht zur nothwendigen Folge haben, da ein halbblinder Mopskarpfen, wie ich aus Erfahrung weiß, in einem guten Weiher zu gedeihlichem Wachs— thum gelangt und ſelbſt ein vollſtändig blinder Karpfen den nährenden Schlamm finden dürfte. Ich habe in vieljährigem Verkehre mit Fiſchzüchtern und mit Beamten, Fiſchvögten und Knechten großer herrſchaftlicher Fiſchereien von der Karpfenfeindlichkeit des Froſches nie ein Wort gehört, in 4 älteren Werken (1727 bis 1730) über Fiſchereibetrieb nichts darüber finden können und würde dankbar ſein, wenn ſich Stimmen aus der Praxis über dieſen Gegenſtand in unſerem Vereinsorgane wollten vernehmen laſſen. J. VIII. Aus dem Jiſcherei- Rechtsgebiete. Beſchädigung durch ein Schleif- und Polierwerk. Oktober 1880. Ein Rechtsfall, der auch uns ſeinerzeit beſchäftigt hat und in welchem es ſich um die Schädigung der Fiſcherei durch eine im Fiſchwaſſer angelegte Schleifmühle handelte, hat für den Kläger und Fiſcherei-Berechtigten ſiegreich geendigt. Wir entnehmen den Bayeriſchen Blättern für Rechtsanwendung hierüber Folgendes: Gegen den A., welcher gemäß erhaltener polizeilicher Bewilligung an der Schwarzach eine Spiegelſchleife erbaut hatte und betrieb, erhob der unterhalb dieſer Schleife in der Schwarzach zur Fiſcherei berechtigte F. Klage auf Leiſtung einer Entſchädigung, weil durch die Abfälle der Schleife die Fiſche völlig vertrieben worden ſeien. Im II. Rechtszuge wurde 104 — auch A. zur Zahlung einer Entſchädigung von jährlich 51 M., ſo lange nämlich A. die Schleife betreiben und deren Abfälle in die Schwarzach ableiten werde, verurtheilt, und die deshalb erhobene Nichtigkeitsbeſchwerde verworfen. In den oberſtrichterlichen Entſcheidungs— gründen iſt geſagt: 1) Mit Unrecht beſchwere ſich A. über Verletzung des Rechtsſatzes: „gui jure suo utitur neminem laedit‘‘. Zur Benützung des Waſſers in der Schwarzach ſei A. nur mit— berechtigt, und deshalb verpflichtet, das Mitbenützungsrecht Anderer nicht zu ſtören, nicht weiter als geſetzlich zuläſſig zu beeinträchtigen. Collidirende Intereſſen habe das Geſetz vom 28. Mai 1852, betr. die Benützung des Waſſers, geregelt, und in Art. 104 beſtimme dasſelbe, daß die in Betreff der Ausübung der Fiſcherei beſtehenden Geſetze, Verordnungen und Rechtsverhältniſſe in Kraft blieben, ferner in Art. 57, daß den Fiſchereiberechtigten kein Widerſpruch gegen Anlagen zur Waſſerbenützung zuſtehe, vorbehaltlich gerichtlicher Geltend— machung der ihm zuſtehenden Entſchädigungsanſprüche. Nun könne hier dahingeſtellt bleiben, ob unter den im Art. 57 erwähnten Anlagen bloß Dämme und ähnliche Anlagen — Art. 10 — oder nur Wäſſerungsanlagen — Pölzl, Comm. S. 198 — oder auch Werke zur Verwendung der Waſſerkraft u. ſ. w. — Bl. f. RA. Bd. 25 S. 169 — inbegriffen ſeien, ob insbeſondere der Art. 57 auf ein Schleif— und Polierwerk anzuwenden ſei; da des F. Entſchädigungsanſpruch auf eine den Fiſchen nachtheilige Veränderung des Waſſers durch des A. Schleif- und Polierwerk ſich ſtütze, komme Art. 58 zur Anwendung, wonach die Benützung des Waſſers zum Betriebe von Gerbereien, chemiſchen Fabriken und anderen Beſtimmungen, durch welche die Eigenſchaften des Waſſers auf ſchädliche Art verändert würden, der beſonderen Bewilligung und Be— ſchränkung durch die Verwaltungsbehörden unterliege vorbehaltlich etwaiger Entſchädigungs— anſprüche Dritter. Hieher ſeien auch Schleifmühlen und Polierwerke zu zählen, wenn durch dieſelben das Waſſer in ſchädlicher Weiſe verändert werde. Pölzl a. a. O. S. 199 Note 2. Sonach ſeien Entſchädigungsanſprüche Dritter geſetzlich vorbehalten, gleichviel ob ſich ſolche von den Betheiligten ausdrücklich vorbehalten worden ſeien oder nicht. Demnach könne A. dem Entſchädigungsanſpruche des F. nicht ſeine auf einem bezirks— amtlichen Beſchluß ſich gründende Berechtigung entgegenſetzen und ſich nicht auf den Rechts— ſatz: gui jure suo utitur etc. berufen. 2) Die von F. geſtellte Klage ſei nicht als die actio legis aquiliae utilis zu qualt= fiziren; es ſtehe dem F. ſchon kraft des Art. 58 des WBG. ein Entſchädigungsanſpruch zu, den er mit einer actio in kactum habe geltend machen können, da konſtatirt ſei, daß durch den Betrieb des Werkes des A. das Waſſer in ſchädlicher Weiſe verändert und hiedurch des F. Fiſchereirecht beeinträchtigt werde; eines ſchuldvollen widerrechtlichen Verhaltens ſeitens des A. bedürfe es hier zur Klagebegründung nicht). 3) Anlangend die angebliche Verletzung des fr. 29 §. 3 D. 9, 2 und des bayer. Ldr. Thl. IV c. 16 §. 6 und Anm. hiezu Ziff. 2 Nr. 1 und Ziff. 4 und 6, weil des F. Schaden abſolut ungewiß ſei und ſich gar nicht beſtimmen laſſe, ob F. mehr Fiſche gefangen haben würde und mehr Fiſche würden vorhanden geweſen ſein, wenn das fragliche Werk nicht exiſtirte, ſei abgeſehen von der thatſächlichen Feſtſtellung des App.-Gerichts zu bemerken, daß der hier vorliegende Fall von dem in fr. 29 S. 3 D. 9, 2 behandelten ganz verſchieden ſei; vorliegenden Falles ſeien eben durch den Betrieb des gedachten Werkes die Fiſche aus einem Gewäſſer, in welchem ſie ſich früher immer aufgehalten hätten, vertrieben. Wenn aber nach bayer. or. a. a. O. der Schaden immer bewieſen werden müſſe, und derſelbe, je ſchwerer er zu beweiſen ſei, um ſo mehr für einen casus, für intranſigibel, angeſehen werden ſolle, ſo ſei darauf hinzuweiſen, daß derſelbe hier in beſtimmtem Umfang als begründet feſtgeſtellt ſei und als durch den Betrieb des Schleif- und Polierwerkes des A. bewirkt erſcheine. Urth. v. 29. Mai HVNr. 5522. ) Es handelt ſich hier um die Beeinträchtigung eines dinglichen Rechtes, zu deſſen Schutz die Klage aus dieſem Recht gegeben iſt, wie auch die Eigenthumsklage auf Entſchädigung geht. Anm. d Red. 105 — — — IX. Kleinere Mittheilungen. München, den 20. September 1880. Der Redakteur der Oeſterreichiſch-ungar— iſchen Fiſchereizeitung, Herr Nobotny aus Wien, erfreute am 16. d. Mts. den bayer iſchen Fiſchereiverein mit ſeinem Beſuche. Wenn letzterer auch in die Zeit fiel, in welcher die meiſten Vereinsmitglieder von München abweſend zu ſein pflegen, ſo hatte ſich doch am genannten Tage Abends im Mufeumslofale eine nicht unbeträchtliche Zahl von Vereinsangehörigen, darunter namentlich Herr Geheimrath von Wolfanger, dann von der Vorſtandſchaft Herr Hauptmann Fiſcher und Herr Amtsrichter Dr. Lammer zur Begrüßung des Gaſtes eingefunden. Dieſer erwiderte auf eine Anſprache des Herrn Ober-Appellationsgerichts-Rathes Dr. Staudinger in warmen Worten, mit denen er ſeinen beſonderen Sympathieen für den bayeriſchen Fiſchereiverein beifällig aufgenommenen Ausdruck gab. Daß an dieſem Abend ein beſonders lebhafter Aus— tauſch von Anſchauungen und Erfahrungen in Fiſchereiſachen ſtattfand, lag in den Um— ſtänden. Sehr bedauert wurde allſeitig, daß der Redakteur der Bayeriſchen Fiſchereizeit— ung, Herr Notar Eiſenberger, verhindert war, ſich an fraglicher Zuſammenkunft zu betheiligen. “) München, 15. Oktober 1880. Der bayeriſche Fiſcherei-Verein begeht am 16. künftigen Monats die Feier ſeines 25jährigen Beſtandes. Nach den bisherigen Feſtſetzungen des hiefür conſtituirten Comité's wird die Be— gehung dieſes Jubiläums, ſo viel verlautet, den Charakter einer internen Feier bei— behalten und abgeſehen von einigen Ehrungen und einer abendlichen Feſtverſammlung keinerlei beſondere Feſtlichkeit ſtattfinden, was auch mit Rückſicht auf die Tendenz des Vereins und die dermaligen Zeitverhältniſſe ganz angemeſſen erſcheinen dürfte. Von der Ilm, September 1880. Als kleinen Beitrag für Ihr Blatt theile ich Ihnen mit, daß bei der ſoeben ſtattfindenden Auskehr der Ilm nicht ein einziger Krebs, weder groß noch klein, zu finden iſt. Es iſt dieſe Wahrnehmung um ſo auf— fallender, als früher in demſelben Waſſerlauf ſo ſchöne Exemplare in Menge gefangen wurden, daß ſie den renommirten Altmühlkrebſen in Nichts nachſtanden. Eigenthümlich iſt auch weiters noch der Umſtand, daß weder ein todter Krebs, noch Fragmente eines ſolchen, z. B. Scheeren, Füße ꝛc. vorkommen. Sollte hier im Laufe des vorigen Spätjahres oder Winters die Krebspeſt gewüthet haben, und wären eventuellen Falls die Körpertheile vom Hochwaſſer fortgeführt oder begraben werden?““) X. Jiſcherei-Monats -Kalender. November. — Laichzeit: Der Lachs (Rheinlachs, Trutta Salar), die Seeforelle (Trutta lacustris) und die Bachforelle (Trutta fario) fahren fort zu laichen. Die geſetzliche Schonzeit für den Saibling (Salmo salvelinus) beginnt mit 1. November und endet mit 31. Dezember, jene der Renke (Coregonus Wartmani) und der Bodenrenke (Coregonus Fera) mit 15. November incl. 15. Dezember. — Es dürfte beim Wiederbeginne der Laichzeiten am Platze ſein, auf den § 1 der oberpolizeilichen Vorſchriften zu Art. 126 Ziff. 1 des Polizeiſtrafgeſetzbuches vom 26. De— zember 1871, über die Zeit und Art des Fiſch- und Krebsfanges, aufmerkſam zu machen, wonach Fiſche während der Schonzeit weder gefangen, noch zu Markte gebracht, noch ſonſt wie feilgeboten werden dürfen. *) Wir hoffen auf eine fernere Gelegenheit zu einem ſolchen perſönlichen Austauſch, da die Umſtände es uns dießmal verſagten, den verehrten Gaſt zu begrüßen. Die Red. *#) Die vorſtehende Mittheilung gibt zu verſchiedenen Erwägungen Anlaß; die ſicherſte An— nahme für das gänzliche Verſchwinden der Krebſe iſt wohl die oben ausgeſprochene, daß die lebenden Krebſe von der Krebspeſt hingerafft, die todten aber, welche ſich zumeiſt auf der Oberfläche bewegen, vom Waſſer weggeſchwemmt wurden. Daß aber nicht wenigſtens einzelne Fragmente im Waſſer zurückgeblieben ſind, bleibt immerhin auffallend genug. Eine weitere Klärung des Vorganges erſcheint demnach ſehr erwünſcht und wir bitten daher um fernere Mittheilung. Die Red. XI. Correſpondenzen. Herrn F. A. in Geiſenfeld. Ihre gef. Mittheilung war uns ſehr intereſſant und haben wir, wie erſichtlich, dieſelbe ſofort verwerthet. Wir ſehen mit Vergnügen Ihren weiteren Ein— ſendungen, ſowohl über den fraglichen Gegenſtand, als auch über Ihre ſonſtigen in Ihrer werthen Zuſchrift a Boftrebungen mit Vergnügen entgegen. Herrn N. N. Für Vermittlung eines geeigneten Brut— Apparates empfehlen wir Ihnen die Adreſſe des Herrn Hoffiſchers Kuffer in München, dem Sie jedoch eine kurze Beſchreib— ung Ihrer Wajlerberhältnifie — Gefälle, Anlage, Temperatur ꝛc. mittheilen wollen, da es vorzugs— weiſe auf dieſe lokalen Verhältniſſe ankommt, ob für Ihr Brutwaſſer der Kuffer'ſche oder Kaliforniſche oder Holton'ſche Apparat der geeignetſte iſt. Die in Ihrem geehrten Schreiben zugeſicherte Mittheilung wird uns um ſo willkommener ſein, als wir der Hebung der Karpfenzucht in Bayern nunmehr unſer beſonderes Augenmerk zu— wenden werden. Herrn H. in Rattelsdorf bei Bamberg. Der Jahrgang 1877 der „Mittheilungen über Fiſchereiweſen“ iſt leider vergriffen. Auf Ihre weitere Anfrage, ob Derjenige, welcher Enten in einem fremden Fiſchwaſſer unter⸗ hält, ſich mit Erfolg auf Verjährung berufen kann, diene zur Erwiderung, daß, wie Sie richtig angenommen haben, gegenüber der betreffenden, on durch das Landrecht von 1616 gegebenen polizeilichen Vorſchret eine Verjährung nicht Platz greifen kann. Herrn A. Schmidt, Kopenhagen. Pharmacie de 'eygne. Ihrem Wunſche entſprechen wir ſicher am beſten durch Mittheilung der Satzungen des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins und ſtehen gerne mit weiteren Aufſchlüſſen zu Dienſten. Es würde uns intereſſiren, über Ihre Beſtrebungen ferneren Bericht zu erhalten. Inserate. Gebrüder Buffer königl. Ssoffifcher und Inhaber der Kkünſtlichen JFiſchzucht München, Heiliggeiſſſtraße Nr. 5. zen u angebrüteten FJiſch⸗Eier. e EN . . per 1000 Stück 5 Mark 0 Pfennig. h sferel em a BR 1 Ae x Barkterellen: nn en. „ „% , „„ 5 befruht ale, 5 e 5 ERBEN DEIIMEHLER una en rn ee 5 a DR 1 BVruttiegel von Zink „ 1 Bruttiegel von Thon 2 DO x Emballage wird 11 Selbſtloſten berechnet. Die Beſtellungen für die Fiſch-Eier ſind in den Monaten September und Oktober zu machen. Preis⸗Tarif pro 1880 der königl. Bayeriſchen Fiſchkultur-Anſtalt Engelftein am Chiemfee. I. ka er 1. Bachforelle pro mille“, N 6 Mark 2. Seeforelle (Lachs) 1 r RETRO Ken 25 7 (Baſtars) , r e II. Junge Salmoniden. Obige Sorten 2 bis 3 Monate g, per le. 20 —— Gef. frankirte Aufträge an die königl. Chimſee⸗ Adminiſtration in braunen. Für die Redaktion verantwortlich: M. Eiſenberger in Tölz. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei ei Theodor Ackermann in München. CC, Ale .21./EBO. 2 2 u 8 - — g — Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Nr. 11. München, 16. November 1880. V. Jahrg. die „Bayerifhe Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden geſtellungen bei den kal. Poſtanſtalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. Unterfränkiſcher Kreis-Fſcherei-Verein. — II. Rückblicke auf die niederbayeriſche Kreis⸗ Fiſcherei⸗-Ausſtellung. — III. Das Circular des Deutſchen Fiſcherei-Vereins. — IV. Der Chiemſee-Lachsfang 1880. — V. Aus dem Gebiete des Fiſchereirechts. — VI. Die Waſſer⸗ Spitzmaus (erossopus fodiens), der gefährlichſte Feind der Karpfen. — VII. Vereins-Ver⸗ handlungen. (Außerordentliche General-Verſammlung des Bayerischen Fiſcherei-Vereins.) — VIII. Kleinere Mittheilungen. — IX. Fiſcherei-Monats-Kalender. — X. Correſpondenz. — Inſerate. I. Alnterfränkiſcher Kreisſiſcherei-Verein. Würzburg, 8. November. Auch unſer unterfränkiſcher Main iſt durch die Fürſorge des Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins Herrn v. Behr-Schmol dow mit Eiern des kaliforniſchen Lachſes, welche im angebrüteten Zuſtande dieſer Tage mit dem Lloyddampfer „Neckar“ direkt aus Amerika nach Deutſchland gebracht worden ſind, bedacht worden. Der kaliforniſche Lachs (Salmo quinnat.), aus Nordamerika zu uns bisher meiſtens nur in Konſervenform ein— geführt, iſt raſchwüchſiger als unſer Rheinlachs, macht auch beſcheidenere Anſprüche an das Waſſer, das ihn beherbergt, verträgt insbeſondere höhere Temperatur desſelben, wie ſein Aufenthalt auch in den wärmeren amerikaniſchen, namentlich kaliforniſchen Flüſſen beweiſt. Im Uebrigen iſt derſelbe wie der deutſche Lachs Wanderfiſch, der, im Fluſſe geboren, um ſich groß zu füttern, in's Meer abfällt und zum Laichen wieder in die Flüſſe ſteigt, allerdings dann oft in einer Größe, welche die des deutſchen Lachſes überragt. So iſt der Lachs des Columbiafluſſes zwar durchſchnittlich nur 20 Pfund ſchwer, allein 108 er erreicht häufig 65 Pfund bei einer Länge von nahezu 6 Fuß und einem Umfang von über 4 Fuß, gleich der Korpulenz eines ungewöhnlich dicken Mannes. Die künſtliche Fiſchzucht, welche in dem praktiſchen Amerika viel mehr blüht, als bei uns, und vom Staate die ausreichendſte Unterſtützung jeglicher Art findet, ermöglicht im Vereine mit den heutigen hochentwickelten Verkehrsverhältniſſen und zwar mit ver— hältnißmäßiger Leichtigkeit, daß man, was vor einigen Jahrzehnten noch für unmöglich gegolten hätte, dieſen edlen Fiſch aus dem fernen Lande zu uns verpflanze. Und um den Gegenſatz noch mehr hervorzuheben, iſt es die vom unterfränkiſchen Kreisfiſcherei— Verein auf dem Kreuzberge in der Rhön, nahezu 3000 Fuß über'm Meer, an der Sinnquelle neugegründete kleine, von den Herren Patres St. Franeisei mit warmem Eifer gepflegte Fiſchbrutanſtalt, welche unſere erſten kaliforniſchen Lachseier in Empfang nahm und bebrütet. Die Brutanſtalten in Aſchaffenburg und in Marktheidenfeld, letztere in den bewährten Händen unſeres alten Fiſchzüchters Herrn Kunkel, werden gleichfalls von den Kaliforniern, zuſammen etwa 8000 Stück, ausbrüten. Ferner ſind es 105,000 Stück Eier des Rheinlachſes, welche in dieſem Winter wiederum für den fränkiſchen Main ausgebrütet werden ſollen. Die Austheilung der— ſelben in die Brutanſtalten iſt noch nicht ganz definitiv, da hierüber zur Zeit noch Ver— handlungen ſchweben. Es iſt beabſichtigt, einen Theil der jungen Lachſe hinauf in den oberfränkiſchen Main zu ſetzen, damit der rückkehrende Lachs den ganzen fränkiſchen Main durchwandere. Als Brutanſtalten ſind für Oberfranken in's Auge gefaßt: die ſchon be— ſtehende des Herrn kgl. Bezirksamtmannes Stang in Kronach (Gundelsdorf), zwei von unſerem Vereine neu zu gründende, die eine des Gutsbſitzers Herrn Rothe auf dem Roſenhammer bei Weidenberg, die zweite des Herrn Rektors Rames in Ebermannſtadt. Daß der Lachs recht gut bis in den oberfränkiſchen Main aufzuſteigen vermag, beweiſt ein vor einigen Wochen bei Burggehaig, unweit Kulmbach, gefangener Rheinlachs von 14 Pfund Schwere und 1 Meter Länge, der erbeutet wurde, als er das dortige Wehr zu überſpringen verſuchte und jedenfalls den früher in Unterfranken, durch Herrn Bürgermetſter v. Schultes in Schweinfurt, ausgeſetzten jungen Lachſen entſtammt. Von unterfränkiſchen Brutanſtalten werden ſich an der Ausbrütung der diesjährigen Rheinlachſe betheiligen: die fürſtlich Leiningen'ſche Anſtalt in Amorbach, die Kunkel'ſche in Marktheidenfeld, die Würzburger und Aſchaffenburger Vereinsanſtalt, die Anſtalt des fürſtlich Löwenſtein'ſchen Gutspächters Herrn Semel zu Grünau im Speſſart; fernerhin noch im Odenwalde die fürſtliche Anſtalt zu Erbach und im Coburg'ſchen die zu Schalkau. II. Nückblicke auf die niederbayeriſche Kreis-Jiſchereiausſtellung. Landshut, Oktober 1880. Zu den intereſſanteſten Sehenswürdigkeiten des diesjährigen Kreis-Landwirthſchafts— feſtes von Niederbayern in Paſſau gehörte unſtreitig die dortige Fiſcherei-Ausſtellung. Ermöglicht durch die höchſt dankenswerthe Ueberlaſſung der Quellwaſſerleitung aus der Großbrauerei des Herrn Schmerold, und gefördert durch die vom landwirthſchaft— ) Ueber die Paſſauer Fiſcherei-Ausſtellung haben wir zwar in unſerer letzten Nummer ſchon einen ausführlichen Bericht gebracht; der obige uns von geehrter Seite zugegangene Aufſatz behandelt jedoch den Gegenſtand von vielfach anderen Geſichtspunkten und wir glauben es dem bei jener Ausſtellung kund gegebenen Vetteifer der niederbayeriſchen Fiſcherei-Vereine und Intereſſenten ſchuldig zu ſein, den gelungenen Verſuch einer öffentlichen Vorführung ihrer gemeinſamen Thätigkeit wie ſolcher hier gemacht wurde, einer möglichſt allſeitigen Beſprechung zu unterſtellen. Die Red. 109 lichen Kreiscomité geſpendeten Mittel, fand das Unternehmen auch bei Vereinen und Privaten allenthalben rege Theilnahme und Unterſtützung und geſtaltete ſich, Dank der vom Lokal-Ausſtellungscomité unter der Vorſtandſchaft des Herrn Forſtmeiſters Landgraf mit Geſchmack und Umſicht getroffenen Arrangements, zu einem Glanzpunkte des ganzen Feſtes. Bot dieſelbe doch in dem Reichthum und der Mannigfaltigkeit der zur Aus— ſtellung gebrachten Objekte eine ſolche Fülle von Anregungen und Belehrungen, daß wohl keiner der Beſucher ohne Nutzen die Ausſtellung beſichtigt haben dürfte. Schon die Verbindung der Fiſcherei-Ausſtellung mit der Expoſition der landwirth— ſchaftlichen Produkte des Kreiſes wurde allgemein als glückliche Neuerung in dem Programme der landwirthſchaftlichen Feſte begrüßt. Und in der That, wer die gegen— wärtigen, keineswegs günſtigen landwirthſchaftlichen Produktionsverhältniſſe erwägt, der wird die volkswirthſchaftliche Bedeutung einer Einrichtung nicht unterſchätzen, welche durch Vorführung eines neuen gewinnbringenden Erwerbszweiges, der Fiſchzucht, dem Landwirthe dadurch die Pflege der zu ſeinem Schaden bisher nur allzuſehr vernach— läſſigten ſogenannten landwirthſchaftlichen Nebenzweige dringend nahe legt. Indeſſen beſtand der Hauptwerth der Ausſtellung doch in der gewährten Ueberſicht über das in den niederbayeriſchen Gewäſſern vorkommende Fiſchmaterial, über die Verhält— niſſe des Fiſchergewerbes und über die praktiſchen Erfolge, welche zur Hebung des Fiſchweſens von Vereinen mittels künſtlicher Fiſchzucht im Regierungsbezirke bisher erreicht worden ſind. Und dieſer Ueberblick eröffnete manchen tröſtlichen Ausblick in die Zukunft; denn — ſoviel auch durch Unverſtand und Frevel an den Fiſchwaſſern geſündigt worden ſein mag — noch immer bietet Niederbayern in ſeinen Flußgebieten, wie kaum ein anderer Kreis des Königreiches, in vorzüglicher Weiſe die Exiſtenz— bedingungen für das Fortkommen der werthvollſten Arten von Nutz- und Edelfiſchen. Wer — um nur das Hervorragendſte herauszugreifen — die Kollektion der herrlichen Forellen, die Huchen und Hechte aus dem Ilzflußgebiete (Amtsbezirk Wolfſtein), die ſtattlichen Karpfen, Hechte und Schille, dann den gewaltigen Waller (Wels) aus der Donau (Straubing), ſowie die verſchiedenen Sammlungen Krebſe aus den Wolf— ſteiner und Wegſcheider Gewäſſern, dann aus der Nähe von Paſſau betrachtete, die ſämmtlich in Kufen und Wannen ebenſowohl durch ihr Gewicht, als durch ihre Farbe und Geſtalt die Beſucher feſſelten: der mußte zweifelsohne zur Ueberzeugung gelangen, daß trotz der Unbill der Verhältniſſe noch immer ein unverwüſtlicher Fond edlen Fiſch— materials in den heimiſchen Gewäſſern des Kreiſes ein illuſtres Daſein friſtet. — Stände mit dieſen günſtigen äußeren Bedingungen des Fiſchweſens die Einſicht und der Gemeinſinn der Fiſchereiberechtigten im gleichen Verhältniſſe, und würde, was dann weniger ſchwer wäre, dem Fiſchfrevel energiſcher entgegengewirkt, dann müßten auch alsbald die Klagen über die Unergiebigkeit des Fiſchfanges verſtummen, welche gegen— wärtig — jedoch nicht ohne Mitſchuld der Berechtigten — leider nur zu ſehr be— gründet ſind. Nicht minder intereſſant waren die Aufſchlüſſe, welche die Aufſtellung über die Verhältniſſe des Fiſchergewerbes in Niederbayern brachte. Wir haben aus den mehrfach ausgeſtellten Fiſcherei-Ord nungen, Handwerksartikeln, Erb— rechtsbriefen und Rezeſſen, welche zum Theil in das 15. Jahrhundert zurück— reichen (insbeſondere aus der vom Stadtfiſcher Herrn Rauch in Landshut ausgeſtellten Fiſcherei-Ordnung von 1447), die Einſicht gewonnen, daß in früheren Jahrhunderten in allen größeren Orten an den niederbayeriſchen Hauptflüſſen das Fiſchergewerbe in ſchöner Blüthe ſtand und namentlich in Landshut, Kelheim, Straubing und Vilshofen ſich einer wohlthätigen Ordnung ſeiner inneren und äußeren Verhältniſſe erfreute. Die von Herrn Stadtfiſcher Georg Lichtenwallner in Landshut ausgeſtellten Grundl— und Sängl-Garne und alterthümlichen Fiſchkrüge, ferner das Innungszeichen der Fiſcherinnung von Vilshofen, eine kleine Holzſtatue Sct. Petrus', mit Gold- und Silber— münzen aus den letzten drei Jahrhunderten behangen, ſind ehrwürdige Denkmäler aus dieſer längſt vergangenen Zeit. Aber auch heute noch ſteckt ein tüchtiger Kern gewerblichen Könnens in dem 110 — — — niederbayeriſchen Fiſchergewerbe. Die überraſchend große Zahl aller Arten von Fang— zeug an Netzen und Geräthen zum Fiſchereibetrieb in der Donau, welche die Vilshofener Fiſcherinnung unter ihrem Vorſtande Herrn Joſ. Wagner ausſtellte, die allein faſt den größeren Flügel der Halle füllte und damit dem Innern derſelben einen ebenſo ſchönen als charakteriſtiſchen Schmuck verlieh, — lieferte hievon den erfreulichſten Beweis. Und vielleicht ſteht mit dieſer Handwerkstüchtigkeit der Vilshofener Fiſcherinnung in einem tieferen Zuſammenhange die nicht weniger erfreuliche Thatſache, daß dort ſich bis auf den heutigen Tag auch jene Form der Gemeinwirthſchaft erhalten hat, welche das preußiſche Fiſchereigeſetz in der Form der Genoſſenſchaft zur gemeinſchaftlichen Aus— beutung der Fiſchwaſſer im Intereſſe der pfleglichen Behandlung derſelben neuerlich angeſtrebt hat. — Der Reichthum der von dieſer Innung zur Ausſtellung gebrachten Fanggeräthe läßt übrigens auch auf die Bedeutung der Fiſcherei in der Donau ſchließen. Würde es gelingen, dem ganzen Stromlaufe entlang und auch an den übrigen Flüſſen die Fiſcher auf die gleiche Stufe gewerblicher Tüchtigkeit und wirthſchaftlichen Gemein— ſinnes “) zu bringen, wie ſolche die Fiſcher in Vilshofen auf der Ausſtellung bekun— deten, ſo würden die berechtigten Klagen, daß die gewerbsmäßigen Fiſcher nur auf das Fangen, nicht aber auch auf die Pflege und Hege des Fiſchſtandes denken, vielmehr dieſes Kapitel den Freunden vaterländiſcher Landeskultur zur beliebigen freien Nutz— anwendung überlaſſen, alsbald weniger häufig gehört werden. (Schluß folgt.) III. Das Circular des Deutſchen Jiſcherei-Vereins. Oktober 1880. Wir haben uns vorgenommen, fortan regelmäßig den meiſtens hochintereſſanten Inhalt der periodiſch erſcheinenden Circulare des Deutſchen Fiſcherei-Vereins in Berlin unſern Leſern auszugsweiſe bekannt zu geben und wünſchten nur, daß uns der Raum dieſer Blätter geſtatten möchte, dies in jener Ausführlichkeit thun zu können, welche dieſe auch für die ſüddeutſchen Fiſcherei-Verhältniſſe höchſt ſchätzenswerthen Mittheilungen verdienen. Wir beginnen heute dieſe Publikationen mit dem unterm 27. vorigen Monates herausgegebenen Circulare V. des Jahrganges 1880. Dasſelbe enthält zunächſt eine Bekanntmachung des Ausſchuſſes des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, in welcher der weitere Inhalt des Circulars kurz ſkizzirt und mit erläuternden Bemerkungen verſehen wird. Wir finden darin auch die Erwähnung, daß zu den bisherigen Bezugsquellen für Salmoniden-Eier unter den beſtmöglichſten Auſpicien nunmehr auch die bayriſche Fiſchereicultur-Anſtalt Engelſtein am Chiemſee getreten iſt und von dieſer durch den Deutſchen Fiſcherei-Verein namentlich Seeforellen-Eier zur weiteren Verbreitung dieſes köſtlichen Fiſches in Deutſchland erworben werden. Es wird übrigens mit Recht hiebei aufmerkſam gemacht, daß Seeforellen-Eier ſich nur für große, tiefe Seen eignen, welche mit Forellen-Bächen in Verbindung ſtehen, da die Seeforelle für ihr Fortkommen unbedingt ſolcher Bäche zum Aufſteigen während dre Laichzeit bedarf. Sodann enthält das Circular im Correſpondenzblatte folgende Beiträge: I. Die von uns in Nummer IX. der Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung, Seite 89, auszugsweiſe mitgetheilte Preis-Ausſchreibung des öſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins betreffend den Fang von im Jahre 1876 in das Donaugebiet ausgeſetzten jungen Rhein-Lachſen und kaliforniſchen Lachſen. II. Einen ebenſo ausführlichen als intereſſanten Bericht des bekannten Fiſchzüchters Herrn Max von dem Borne in Berneuchen über die Züchtung von ) Als Thatſache wurde dem Berichterſtatter von glaubwürdiger Seite beſtätigt, daß die bei dem Fange in der Donau erbeuteten kleineren Fiſche von den Vilshoſener Fiſchern ſtets zur Maſtung in den durch eine über die ganze Breite ſich erſtreckende Wehre abgeſperrten Vilsfluß geſetzt werden. nr Fiſchen ꝛc. aus Eiern, welche der Deutſche Fiſcherei-Verein im Jahre 1879/80 vertheilt hat. Dieſer Bericht enthält eine genaue Ueberſicht über die in dieſem Jahrgang gewonnenen, verſandten, an- und ausgebrüteten und dann verwendeten Fiſcheier und iſt mit einer tabellariſchen Ueberſicht der Aus— brütungs⸗Reſultate begleitet. III. Eine Ausſchreibung des landwirthſchaftlichen Provinzial-Vereins für Poſen über die Abgabe von Fiſcheiern. IV. Einen Bericht über die Beſetzung der Ems und Werre mit Lachs-Brut im Jahre 1880 durch den verdienſtvollen Herrn von der Wengen von Freiburg in Baden. V. Einen Bericht der Stralſunder Fiſcher über die nationale Fiſcherei— Ausſtellung in Berlin. Es find dies jene 24 Fiſcher, welchen durch die offene Hand eines Privatmannes der Beſuch der Berliner Ausſtellung ermöglicht wurde und die ſich dortſelbſt namentlich mit eingehenden Studien über Netze und Fiſcherei-Geräthſchaften befaßten. VI. Die bereits von uns in der September-Nummer gebrachte Ausſchreibung des unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins in Würzburg die Vertilgung von Fiſchräu ber betreffend. VII. Eine Mittheilung über den Fang von Fiſchottern, welche wir uns nicht verſagen können, hier folgen zu laſſen: „Je mehr Ausdehnung das Beſtreben zur Verallgemeinerung der rationellen Fiſch— zucht gewinnt, deſto größer wird auch die Nothwendigkeit des Kampfes gegen die Feinde der Fiſcherei und gegen verſchiedene Widerwärtigkeiten, welche derſelben entgegenarbeiten. Die Fiſchereibeſitzer in Thüringen ſind eben auch bemüht, ihre Gewäſſer durch rationelle Bewirthſchaftung zu bevölkern und daß ihre Beſtrebungen guten Erfolg hatten, beweist der Umſtand, daß der gefürchtetſte Feind der Fiſchzucht, die Fiſchotter, die thüringiſchen Fiſchwäſſer recht zahlreich aufgeſucht hat und ſich dort dauernd niederließ, um ihr Unweſen zu treiben. Um dieſen Räubern, die alle menſchlichen Berechnungen und Bemühungen zu nichte machen, das Handwerk zu legen, hat man den berühmten Otternjäger Ewaldt Schmidt aus Schalksmühle in Weſtfalen verſchrieben, der mit ſeinen Hunden die Otter im Waſſer jagt und mittelſt der Harpune tödtet. Dieſe Otternjagd iſt ſelbſt— verſtändlich von größtem Intereſſe für die thüringiſchen Fiſcher und Jäger, um ſo mehr, als es dem berühmten Jäger mit ſeinen vortrefflich dreſſirten Hunden gelang, in der kurzen Zeit von 5 Wochen 25 Fiſchottern zu erlegen, von welchen 3 lebend in ſeine Hände gelangten. Wie groß der Schaden iſt, den dieſe 25 Fiſchottern in den dortigen Fiſchwäſſern verurſacht haben, läßt ſich mit Rückſicht auf die ungeheure Mordgier dieſer Räuber nur annäherungsweiſe denken. In Folge ſeiner glücklichen Jagderfolge gehen nun dem bewährten Jäger aus allen Gegenden Einladungen zur Otterjagd zu.“ IV. Der Chiemſee-Tachsfang 1880. Von der Traun, 7. November 1880. Während die Mittheilungen aus den jüngſten Fiſcherei-Fachblättern entnehmen laſſen, daß der dießjährige Fang der Salmonen im Rhein, bei Baſel und Laufenburg, ſowie in Norddeutſchland in den Monaten Oktober —November im Vergleich zu den Vorjahren geringer geworden ſei, iſt man in der erfreulichen Lage, berichten zu können, daß das Fangerträgniß an Chiemſeelachſen in der Ache an Zahl und Gewicht das Ergebniß der Vorjahre überſtieg. Unter den gefangenen Fiſchen waren jene weiblicher Gattung weitaus vorherrſchend, 12 wodurch ſich für die neue Fiſchkultur-Anſtalt Engelſtein eine überaus befriedigende Ge— winnung von Eiern ergab, welche in den dort zahlreich aufgeſtellten Lothe- und Willmoth'ſchen Brutapparaten untergebracht ſind. — Das durchſchnittliche Stückgewicht der gefangenen Fiſche betrug 10 bis 15 Pfund. Von den Männchen welche eingebracht wurden, zählten mehrere zu der Gattung der Gold- oder Hackenlachſe (Salmo hamatus), welche ſich von dem gewöhnlichen Silber— lachs durch umfangreicheren Rachen, größere Zähne und durch den zu einem ſtarken Haken umgebogenen Unterkiefer auszeichnen. Deren Rücken iſt grau-grün, die Seiten ſind mit großen rothen und dunklen Flecken, wie bei der gewöhnlichen Forelle, geſprengelt. In der reichhaltigen Fiſchausſtellung des Herrn Hoffiſchers Kuffer im Glaspalaſte während des Oktoberfeſtes waren ſolch ſchöne Fiſche zu ſehen. Ob von der ergiebigen jährlichen Einſetzung junger Lachsbrut in die Ache auch ſchon Erfolge zu verzeichnen ſind, kann nach dem Wachsthum dieſer Fiſche ſchwerlich vor Ablauf einiger Jahre konſtatirt werden. Eine ſehr bedauerliche Beſchädigung wurde der Chiemſee-Adminiſtration Traunſtein — unter welcher der Lachsfang in der Ache ausgeübt wird — dadurch zugefügt, daß in der Nacht vom 14. Oktober am Fiſchkalter zu Marquartſtein von ruchloſer Hand der Waſſereinfluß hermetiſch zugeſtopft, dagegen die Zapfen, welche behufs Reinigung des Behälters unten angebracht ſind, entfernt wurden, wodurch ſämmtliches Waſſer ablief und in Folge deſſen 15 Stück ſchwere Lachſe zu Grunde gingen. — Der hiedurch dem königl. Finanzärar verurſachte Schaden an den Fiſchen und namentlich Fiſcheiern beträgt 600 bis 700 Mark. Um ein ſolches Vorkommniß für künftige Zeiten zu verhüten, erſcheint eine Verleg⸗ ung des ärarialiſchen Fiſchkalters bei der Granzmühle an einen geſicherteren Ort unbedingt geboten. — Je nach dem Stande der Witterung werden in den nächſten Wochen nur noch einige kleine Fänge auf Renken gemacht, lediglich um Eier zu gewinnen, welche befruchtet den Zuchtanſtalten des kgl. Förſters Zeller in St. Bartholomä am Königsſee und Förſters Sollacher in Hinterſee behufs verſuchsweiſer Einſetzung dieſer Coregonengattung in die genannten Seeen, abgegeben werden. Ein gleicher Verſuch wird, mit Fortſetzung in den nächſten Jahren, auch im Wagingerſee gemacht. V. Aus dem Gebiete des Jiſchereirechts. Von Herrn kgl. Oberappellationsgerichtsrath Dr. Staudinger in München. III. Verunreinigung von Fiſchwaſſern. Das in Nr. 8, S. 73 flg. dieſer Blätter behandelte Thema fortſetzend, bemerke ich in Bezug auf die Anwendung des Art. 92 des bayer. Pol.⸗Str.⸗G.⸗B. vom 26. Dez. 1871 nachträglich noch Folgendes: 1) Welche praktiſche Bedeutung der gedachte Art. 92 hat und wie ſehr es in manchen Fällen nothwendig wird, zum Schutze der Fiſcherei-Intereſſen auf denſelben zu recurriren, ergibt auch der nachſtehende thatſächliche Sachverhalt. An einem vielbeſuchten Orte Oberbayerns entſpringen in einer engen Waldſchlucht hart bei einander eine Anzahl von Quellen, welche eine Menge des köſtlichſten, reinen Beilage zu Nr. U der „Bayerifchen Filcderei-Deitung.“ Gedenkblatt 5 4 der iii Haueriſchen Fildherei=Zeifung ” er zur * 21 Erinnerung | an die fünfundzwanzigjährige Öründungsfeien 5 an 8 * Vaueriſchen Jiſcherei. Vereins — München, 16. November 1880, 5 2 1. Rückblick. München, 16. November 1880. Der Bayeriſche Fiſcherei-Verein vollendet mit dem heutigen Tage das fünfundzwanzigſte Jahr ſeines Beſtandes. 32 i Seine Gründung fällt jomit in die Zeit, in welcher durch © das Wiederauftauchen der künſtlichen Fiſchzucht, einer zwar von — den Franzoſen in Anſpruch genommenen, jedoch deutſchen Ent— 2 deckung, das Intereſſe für die Fiſcherei in Deutſchland neue Be— * lebung gefunden hatte. 15 In Bayern hatten Männer von Wiſſenſchaft und Erfahrung, * an deren Spitze Profeſſor Dr. Fraas ſtand, die Sache in die | 7 W. Hand genommen und unter der praktiſchen Mitwirkung eines 8 = jungen Fiſchers, des jetzigen Hoffiſchers Kuffer, allenthalben FF Brutanſtalten errichtet. 15 39 Das hiedurch erwachte Intereſſe für Hebung der Fiſchzucht ei zog immer weitere Kreiſe und jo entſtand durch den Zuſammen 3 2 tiitt gleichgeſinnter Männer als erſte freiwillige Fiſcherei-Aſſociation 855 N in Bayern und Süddeutſchland im Jahre 1855 der Münchener 1 Fi.ſcher-Club. M ET FEUERT ICH EIHI TC HER Die k. Staatsregierung leistete dieſen Beſtrebungen allen Vorſchub; hervor— ragende Mitglieder derſelben traten dem neuen Vereine bei, der durch den löblichen Eifer ſeiner Angehörigen ſich immer größeren Zuwachs verſchaffte und deſſen monat— liche Verſammlungen namentlich durch die glänzenden Vorträge des berühmten Ichthyologen Herrn Profeſſor v. Siebold der belebte Mittelpunkt zahlreicher Fiſcherei— freunde aus allen Ständen und Berufskreiſen wurden. Mit dem Umfange erweiterte ſich zug! 10 das Programm des Vereines und ſo conſtituirte ſich derſelbe im Jahre 1873 als Bayeriſcher Fiſcherei-Verein. Es würde zu weit führen, die li dieſer um die Entwicklung des vater— ländiſchen Fiſchereiweſens hochverdienten Vereinigung hier näher zu bejchreiben oder die Namen der zahlreichen Männer zu nennen, die im Laufe dieſes Vierteljahr— hunderts hervorragend für die Vereins-Intereſſen thätig waren; wir beſchränken uns deßhalb darauf, die beiden Grund legenden Schriftſtücke, das Circular vom 12. Juli 1855 und das Conſtituirungs-Protocoll vom 16. November 1855 mit den zum Theil noch heute eine Zierde der Geſellſchaft bildenden Namen der Gründer des Vereines der Oeffentl lichkeit zu übergeben. Freilich kann man dieſe Liſte nicht durchleſen, ohne von tiefer Wehmuth über die zahlreichen Lücken ergriffen zu werden, die man unter ihnen findet. Eine Reihe der edelſten Namen hat das Schickſal inzwiſchen aus unſerer Mitte hinweggerafft. Ehre ihrem Angedenken! Eine ganz erhöhte Bedeutung erhält das gegenwärtige Gründungsfeſt durch die in der Geſchichte der Aſſociationen wohl ſeltene Thatſache, daß gleichzeitig mit dem Verein auch deſſen Vorſtand als ſolcher ſein fünfundzwanzigjähriges Jubi— läum feiert. Eine ſolche langjährige Verkettung zwiſchen der Genoſſenſchaft und deren erwähltem Vertreter hat ſelbſtverſtändlich um Beide ein inniges Band geſchlungen, welches den feſtlichen Abſchluß einer gemeinſamen viertelhundertjährigen Thätigkeit zu einer ebenſo ſchönen als ſeltenen Doppelfeier erhebt. Die dankbaren Vereinsgenoſſen haben den Gefühlen der Verehrung gegen dieſen ihren hochgeſchätzten Präſidenten, Herrn Freiherrn von Niethammer, in einer Huldigungs-Adreſſe Ausdruck zu geben geſucht. Eine weitere derartige Ovation wurde dem um die Entwickelung des vater— ländiſchen Fiſchereiweſens, wie um die Förderung der Vereinszwecke hochverdienten Gründungsmitgliede Herrn Geheimen Rath von Wolfanger, k. Miniſterialdirektor und Referenten für Fiſchereiſachen in Bayern, in vollſter Verehrung gewidmet! ). Möge es beiden allverehrten Männern noch lange vergönnt ſein, in ungetrübter Geiſtesfriſche für vaterländiſche Intereſſen zu wirken! II. Arkunden. Circulare vom 15. Juli 1855. „Die Unterzeichneten, von der Anſicht ausgehend, daß die von Seite der Staats— regierung der künſtlichen Fiſcherzeugung neuerlich in erhöhtem Maaße zugewendete Sorgfalt den Dank ſowohl derjenigen Männer, welche ſich mit naturwiſſenſchaftlichen *) Wir werden uns erlauben, eine kurze Beſchreibung der allegoriſchen Ausſtattung dieſer beiden wahre Kunſtwerke bildenden Adreſſen in nächſter Nummer zu geben. D. Red. 3 Studien der einschlägigen Art bejchäftigen, als auch derjenigen Männer verdiene, welche in der Fiſcherei eine Quelle des Einkommens, verbeſſerter Nahrung oder auch nur der Erheiterung und Kräftigung der Geſundheit erblicken, glauben, daß es eine Pflicht dieſer Männer ſei, die wohlthätigen Abſichten der Staatsregierung nach allen Kräften zu fördern. Was in dieſer Beziehung ein Verein Gleichgeſinnter zu leiſten vermag, dafür liefern uns die Erfolge der über England, Irland und Schottland verbreiteten Fishingelubs die ſchlagendſten Beiſpiele. Ihnen iſt vorzüglich und faſt allein zu danken, daß es als eine Ehrenſache betrachtet wird, wie bei der Jagd, das Recht zur Fiſcherei und in beſtimmten, geſetzlich feſtgeſtellten Grenzen auszuüben. Was dort von Heil und Nutzen war, wird auch hier von ſolchem ſein. Die Unter— zeichneten laden demnach zur Gründung eines „Anglerelubs“ die Gleich geſinnten mit dem Bemerken ein: 1) daß es ihnen bereits gelungen iſt, im Muſeumsgebäude, ſonach in Mitte der Stadt, ein ihnen jeden Freitag koſtenfrei zu überlaſſendes eben jo ſchönes als zweckmäßiges Lokal für die im Monate Oktober lfd. Jahres beginnenden wöchentlichen Abendverſammlungen auszumitteln, woſelbſt über— dieß beſſer und billiger als irgendwo die gewünſchten Erfriſchungen zu haben ſind; 2) daß die Unterzeichneten nur nach gewonnener Uebereinſtimmung das gegen— wärtige Circular an vorausſichtlich Gleichgeſinnte in Umlauf ſetzen; — — 3) daß von den Mitunterzeichneten eines oder mehrere zum Entwurfe von Geſellſchaftsſtatuten und Uebergabe derſelben bei der am erſten Feiertage des Monats Oktober lfd. Jahres im Geſellſchaftslokale ſtattfindenden Ver— ſammlung eingeladen werden ſollen.“ München, 12. Juli 1855. Dr. £rans, Winter. Schiber, Hauptm. Dr. med. Al. Gemminger. Nambaldi. Stobäns, Rentbeamte. Biſchoff. Nirriardelli, Oberſtlt. Dr. med. Stephan. E. u. Tautphöus, Paur. Noradam, Nittmeiſter. Legationsrath. Mantel. von Ziel, Lieut. Dr. Urban. Freundorfer. ZJägerhuber. Gründungs-Protocoll vom 16. November 1855. „Nach vorausgängiger Verabredung traten die Unterzeichneten unterm Heutigen in dem von ihnen im Voraus beſtimmten Lokale (zu ebener Erde im Muſeums gebäude) zuſammen, um feſte Normen für die von ihnen beabſichtigte Bildung eines ee Siſcher-Clubs zu faſſen. Herr Hofgärtner Bifchoff, welcher unter dem Correferate des Herrn Direktors Fraas einen Entwurf der bezüglichen Statuten bearbeitet hatte, trug denſelben — — vor und derſelbe wurde nach vorgängiger Beſprechung über die Artikel ein ſtimmig in der aus der Anlage erſichtlichen Art und Weiſe angenommen. Die Anweſenden ſchritten ſofort zur Wahl eines Vorſtandes der unterm Heutigen definitiv gebildeten Geſellſchaft. Mit Acclamation wurde dem Reichs— rathe v. Niethammer die Dorftandfchaft, dem Legationsrathe B. v. Tautphöus die Geſchäfte eines Geſellſchafts-Sekretärs übertragen und die erwähnten Funktionen von denſelben auch angenommen. Bei der competenten Behörde werden die vorgenannten beiden Herren Geſellſchaftsmitglieder die geſetzlich vorgezeichneten Schritte im Intereſſe der Con— ſtituirung des Vereines zu machen haben, und deren Erfolg womöglich ſchon am nächſten Verſammlungstage zur Menntniß der Geſellſchaftsmitglieder bringen. Die vorläufigen Ausgaben haben ſich auf Vervielfältigung der Statuten durch die Lithographie, dann auf die Anſchaffung eines im Geſellſchaftslokale aufzuſtellenden Requiſitenkaſtens zu beſchränken und find die hiefür nothwendigen, auf's Weiſeſte zu bemeſſenden Beträge aus den vorläufig eingehenden Vereinsbeiträgen zu fchöpfen. So beſchloſſen am heutigen Conſtituirungstage laut Unterſchrift: Biſchoff. Keichsrath v. Niethammer. Fr. uv. Tautphöus, Trans. Paur. Sophienſtraße Nr. 1 Birriardelli, Oberſt⸗ Rambaldi. 2. Stock. lieutenant. u. Schilcher. Dr. Arban. Horadam, Rittmeiſter. Dr. Stephan. Jägerhuber. Dem Inhalte des vorſtehendenden Protokolles ſchließen ſich die hier folgenden unterzeichneten, welche am Tage der Verhandlung zu erſcheinen nicht in dem Falle waren, „ſeiner ganzen Ausdehnung nach“ an. Noch, Miniſterialrath. Mar Frhr. v. Gump⸗ Graf Tattenbach. Dr. med. Mar Gem- penberg. M. v. Köppel. minger. Baron Pechmann, Lutz, Oberforſtmeiſter. Mantel. Hauptmann. Qüring. Schüßler, Gen.⸗Major. Graf Barrinetti. Graf Gtting. Wolfaunger. Tr. Lindmeier. Veisler. Fried. Graf v. Zech. G. Orrel. Pöllnitz. C. Frhr. v. Bethmann. Frhr. v. Jeetze, Oberſt. III. Ehrungen. Die dem Herrn Präſidenten Freiherrn von Niethammer und Herrn Geheimen Rath Miniſterialdirektor von Wolfanger votirten Adreſſen lauten im Texte: 1. An Seine, des erblichen Keicktsrakſies Herrn Dr. Julius Erhru. v. Niethammer, Großſtreuz, Großcomkſturs und Comkſiurs hoher Orilen, Gxcellenz. Bei der fünfundzwanzigjährigen Jubelfeier des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins richten die Mitglieder deſſelben mit erhöhten Gefühlen dankbarer 5 Verehrung ihre Blicke auf den hochverehrten Präſidenten, welcher ſeit Gründung des Vereines, getragen von dem allgemeinen Vertrauen, an der Spitze der Genoſſenſchaft ſteht. Dieſes ſeltene Zuſammentreffen geſtaltet jene Feier zu einem erhebenden Doppelfeſte. Was Euer Excellenz an ſo hervorragender Stelle im Zeitraume eines Vierteljahrhunderts für die Beſtrebungen des Vereins gethan, mit welcher Aufopferung und Hingebung Sie Sich den von ihm vertretenen Intereſſen ge— widmet haben, ſichert Ihrem Namen für alle Zeit einen Ehrenplatz in der Geſchichte dieſer vaterländiſchen Aſſociation. Aber auch die lebenden Vereinsgenoſſen wollen nicht ſäumen, dankbar das Verdienſt zu ehren, das bei dem gegenwärtigen Rückblick auf eine fünfund— zwanzigjährige Vereinsthätigkeit in jo hellem Lichte ſtrahlt. Empfangen Euer Excellenz darum die Kundgabe tiefinnigen Dankes für die in ſo langer Zeit be— währte Pflege und Förderung der Vereins-Intereſſen und zugleich den Ausdruck unſerer wärmſten Sympathien und Segenswünſche. Möge der Himmel Ihr verdienſt- und ehrenreiches Leben bis zur fernſten Grenze verlängern, im Vollgenuſſe jenes erhebenden Glückes und Lohnes, den die Anerkennung gewährt, ſich um das Vaterland verdient gemacht zu haben. Zum äußeren Zeichen dieſer aufrichtigen Gefühle und Wünſche überreicht gegenwärtige Urkunde verehrungsvollſt Euer Excellenz dankbarſt ergebenſter München am 16. November 1880. Zzayeriſcher Fiſcherei-Verein. II. An Seine, des ſigl. Wirklichen Geheimen Raths und Mliniſterialclireckors Herrn Eduard uv. Wolfanger, Großcomkſiurs, Comthurs und Kikkers hoher Orilen, Bochwoſilgeboren. Im Rückblicke auf die Zeit ſeines nun fünfundzwanzig jährigen Be— ſtehens begegnet der Bayeriſche Fiſcherei-Verein allenthalben dem Bilde eines hochverdienten Mannes, deſſen getreues, von reichen Erfolgen gekröntes Wirken auch den Fiſchereiverein auf allen ſeinen Wegen und bei allen ſeinen Beſtrebungen begleitete, unterſtützte und förderte. Der Bayeriſche Fiſchereiverein verehrt dieſen Mann auf's innigſte und aufrichtigſte in Euer Hochwohlgeboren Perſon. Er iſt ſich voll und tief be— wußt, daß er es Ihnen, hoch verehrteſter Herr, zu danken hat, wenn es ihm gelang, gar manche Schwierigkeiten zu überwinden, daß Sie dem Wirken des Vereins auf der geſetzlichen Bahn die Pfade geebnet haben, daß Sie dem Vereine oft und vielſeitig mit einem Schatz reichſter Erfahrungen aus dem Staatsleben berathend und helfend zur Seite ſtanden. 6 Der Bayeriſche Fiſchereiverein empfindet es daher auch als eine tief— innere Pflicht, Ihnen an feſtlichem Tage den feierlichen Ausdruck höchſter Dank— barkeit und innigſter Verehrung darzubringen, dabei aber auch den lebhaften Wunſch und die aufrichtige Bitte auszuſprechen, daß es Ihnen gefallen möge, dem Vereine auch in ferneren Tagen das zu bleiben, was Sie ihm bisher geweſen waren: in allen Lagen eine kräftige Stütze, ein gewogener Freund, ein weiſer Rathgeber. Zur ſichtbaren Bekräftigung alles deſſen überreicht Euer Hochwohlgeboren die gegenwärtige Arkunde in aufrichtigſter Ergebenheit München am 16. November des Jahres 1880. der Bayperiſche Fiſcherei- Verein. IV. Ernennung von Ehren - Mitgliedern. Der Bayerische Fiſcherei-Verein hat den gegenwärtig feſtlichen Anlaß benützt, ſeiner Anerkennung für verdienſtvolle Leiſtung im vaterländiſchen Fiſchereiweſen durch die Ernennung zweier Männer, die ſich auf dieſem Gebiete in einem größeren Wir— kungskreiſe bisher hervorragend ausgezeichnet haben, zu Ehrenmitgliedern des Vereins, Ausdruck zu geben. Es ſind dieß die Herren: 1) fol. Regierungspräſident von Lipowsky in Landshut, I. Vorſtand des Niederbayeriſchen Kreisfiſcherei-Vereins; 2) kgl. Militär⸗Staatsanwalt Friedrich Zenk in Würzburg, I. Präſident des Unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins. Dieſe beiden hochgeehrten Männer haben durch ihr verdienſtvolles Wirken für Hebung der Fiſchzucht ſowohl in eigener Perſon wie als Vorſtände der von ihnen vertretenen Genoſſenſchaften vollberechtigten Anſpruch auf die ihnen hiedurch kund— gegebene Anerkennung; mögen fie darin eine neue Aufmunterung zu fernerem Streben und Schaffen finden! V. Eine Jeſtgabe. Die gegenwärtige Jubelfeier des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins iſt durch eine Feſtgabe geſchmückt worden, welche die Freude aller vaterländiſchen Fiſcherei-Freunde erregen wird. Es iſt dieß eine dem Verein von dem hochgeehrten Mitgliede Herrn Dr. Staudinger, k. Oberappellations-Gerichts-Rath a. D. in München, gewidmete Feſtſchrift, betitelt: Der Liſchereiſchutz durch die Strafgeſetzorduung. Nach deutſchem Reichs— und bayeriſchem Landesrechte für Fiſcherei-Intereſſenten und Juriſten er— örtert von Dr. Julius Staudinger, k. Oberapellationsgerichts-Rath am kgl. bayer. Oberſten Gerichtshofe a. D. in München. Dem Bayeriſchen Fiſchereivereine zur Feier ſeines fünfundzwanzigjährigen Beſtehens gewidmet. 7 Dieſes Buch iſt beſtimmt, eine langbeſtehende, vielfach empfundene Lücke aus— zufüllen, indem es ſich als unentbehrliches Hilfsmittel für den Rechtsſchutz der Fiſcherei in Bayern darſtellt und den Betheiligten die Wege weiſt, die zur Schonung ihrer Rechte und Intereſſen durch die Strafgeſetzgebung offen ſtehen. In einer lichtvollen Darſtellung, die in jeder Zeile die volle Beherrſchung des ſchwierigen Materiales erkennen läßt, verbindet der geiſtreiche Commentator den um— fangreichen Stoff zu einem überſichtlichen ſyſtematiſchen Bilde, das trotz des wiſſen— ſchaftlichen Gepräges auch dem Laien verſtändlich und ſein Intereſſe zu feſſeln geeignet iſt. Das Buch zerfällt in drei Abſchnitte, wovon der erſte das materielle Recht mit den Erläuterungen des Fiſchereifrevels, des Fiſchdiebſtahles und der Verfehlungen gegen die fiſchpolizeilichen Vorſchriften, der zweite Abſchnitt das formelle Vorgehen gegen Verletzungen der Strafgeſetze zum Schutze der Fiſcherei hinſichtlich der Präventiv- und Regreſſivm aß— regel und endlich der dritte Abſchnitt einige verwandte Fragen, die das Eigenthum am Fiſcherei-Wildergute und die Entſchädigungsfrage behandelt. In die Abhandlung dieſer einzelnen Materien iſt eine wahre Fülle zum Theil poſitiver Rechtsanſchauungen, zum Theil vorliegender Präjudizien und Urtheile, hiſtoriſcher Notizen und literariſcher Citate eingeflochten, die einen überraſchenden Einblick in die verſchiedenen Fragen der einſchlägigen Geſetzgebung erſchließen und für Juriſten wie Laien gleich intereſſant und werthvoll erſcheinen. Es wird ſich noch ſpäter Gelegenheit geben, auf dieſe im Rechtsgebiete des vaterländiſchen Fiſchereiweſens Epoche machende Schrift zurückzukommen; für heute wollen wir unter dem Ausdrucke freudigſten Dankes für die hiedurch den Fiſcherei— Intereſſen erleichterte Rechtshilfe uns beſcheiden, hier die Einleitung mitzutheilen, womit der hochgeehrte Verfaſſer ſein verdienſtvolles Werk begleitet hat.“) „Welche Verdienſte ſich der Bayeriſche Fiſchereiverein in einer vor ihm abgeſchloſſen liegenden Periode fünfundzwanzigjährigen Wirkens um die Hebung des Fiſchereiweſens erworben hat, iſt bekannt. In dankender Verehrung eigne ich ihm das gegenwärtige Schriftchen zu als eine kleine Feſtgabe zum Jubiläumstage. 5 Die Aufgabe, welche ich mir bei Verabfaſſung des Schriftchens geſetzt habe, entſpricht den Zwecken jenes Vereins, zu deren Förderung beizutragen es beſtimmt iſt. Mittelſt einer, nach beſtem Wiſſen correct gehaltenen Darlegung und Erläuterung der zum Schutze der Fiſcherei erlaſſenen, aber ziemlich zerſtreuten ſtrafgeſetzlichen Beſtimmungen, möchte ich einen Ueberblick über deren ſyſtematiſches Ge— füge eröffnen und zugleich zeigen, daß und in welcher Weiſe im Anhalte an unſere deutſche und bayeriſche Geſetzgebung verſchiedenen, vielfach beklagten Uebelſtänden auf dem Gebiete des Fiſcherei— weſens begegnet werden kann. Ich wende mich dabei in dem Schriftchen ſowohl an die nicht rechts— gelehrten Fiſchereiintereſſenten, wie an meine juriſtiſchen Berufsgenoſſen. Gegenüber den erſteren ſtehe ich auf dem Standpunkte einer von aufrichtigen Sympathieen für die Sache getragenen Be— lehrung über die Hilfsmittel in der Geſetzgebung. Meinen Berufsgenoſſen aber biete ich einfache, bei allem Eifer für die Sache juriſtiſch gewiſſenhafte Erläuterungen, in denen ich Theorie und Praxis, Geſetz und Leben einander näher zu bringen trachte. Ich hoffe, daß dabei ſowohl die Männer der Rechtspflege, wie die des Verwaltungsdienſtes Manches finden werden, was Ihnen der Beachtung werth erſcheint. *) Der „ZFiſchereiſchutz“ erſcheint im Verlage der C. H. Beck'ſchen Buchhandlung in Nörd— lingen und iſt durch alle Buchhandlungen zu beziehen. Ladenpreis 1 M. 50 Pf. D. Red. 8 Um den Anforderungen der verſchiedenen Leſer, welche ich zu finden wünſche und hoffe, gerecht zu werden, habe ich den Hauptext möglichſt gemeinverſtändlich oder, wenn man es ſo nennen will, populär gehalten. „Populär“ iſt mir aber nie gleichbedeutend mit „unwiſſenſchaftlich“. Ich konnte daher auch nicht darauf verzichten, das Schriftchen auf wiſſenſchaftlicher Grundlage zu fun— diren und mit wiſſenſchaftlichem Materiale aufzubauen. Doch habe ich, hauptſächlich um meiner nicht rechtskundigen Leſer willen, viele nähere Excurſe, mehr fachmänniſche Zuſätze, hiſtoriſche Notizen, literariſche Citate und Motivirungen in eine Reihe beigefügter Anmerkungen verwieſen. Es wird dieſes dem Nichtjuriſten den Ueberblick und die Orientirung in dem Rechtsgebiete erleichtern. Ich möchte aber gleichwohl auch den Inhalt der Anmerkungen der geneigten Beachtung Aller meiner freundlichen Leſer empfohlen haben. Eine vollſtändige Erſchöpfung des einſchlägigen Rechtsſtoffes beziele ich ſelbſt nicht. Ueber— haupt beſchränkt ſich die Darſtellung aus practiſchen Gründen zunächſt auf das ſtrafrechtliche Gebiet. Immerhin wird ſich dabei aber auch Gelegenheit zu Seitenblicken auf die übrige, das Gebiet der Fiſcherei berührende Geſetzgebung darbieten. Staudinger.“ München, am 16. November 1880. VI. Statiftik des Bayeriſchen Jiſcherei-Vereins. A. Ehren -Präſident: Herr Dr. Karl Th. von Siebold, kgl. Geheimer Rath und Univerſitäts-Profeſſor in München. B. Ehren- Mitglieder: 1) Herr Max Freiherr von Washington, Gutsbeſitzer in Pöls in Steyermark. 2) Herr Friedrich von Behr, Kammerherr und Mitglied des Herrenhauſes in Berlin, I. Präſident des Deutſchen Fiſcherei- Vereins. C. Dirertorium. J. Präſident: Herr Dr. Julius Freiherr von Niethammer, erblicher Reichsrath der Krone Bayerns, Excellenz. II. Präſident: Herr Michael Erl, kgl. Oberauditeur. Schriftführer: Herr Dr. Lammer, kgl. Amtsrichter. Caſſier: Herr Adolph Fiſcher, kgl. Hauptmann a. D. D. Mitglieder. Zahl derſelben: a. In München 130 b. Auswärts wohnend . . 55 Geſammtzahl 185 E. Alitglieder-Vereine. 1) Burghauſen, Fiſcher-Club (Vorſtand: G. A. Fahrmbachery. 2) Cham, Fiſcherei-Verein (Vorſtand: Eberhard Schuſter, k. Bezirksamtmann). 3) Ingolſtadt, Fiſcher-Club (Vorſtand: Prunner, Privatier). 4) Landshut, Kreis-Fiſcherei-Verein (Vorſtand: v. Lipowsky, k. Reg.-Präſident). 5) Paſſau, Fiſcherei-Verein (Vorſtand: Landgraf, k. Forſtmeiſter). 6) Rehau, Fiſcherei-Verein (Vorſtand: Ries, Bahnmeiſter). 7) Schwabmünchen, Fiſcherei-Verein (Vorſtand: Herele, e 8) Troſtberg (in Altenmarkt) Fiſcherei-Verein (Vorſtand: Guſt. v. Püttner, herz. Adminiſtrator). 9) Würzburg, 8 Kreis-Fiſcherei Verein (Vorſtand: Zen; Regiments⸗ Auditeur). Kir die Redaktion verantwortlich: M. Eis enberger in Tölz. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. 113 und friſchen Waſſers liefern. Ein Theil derſelben iſt gefaßt und verſorgt mit einem Theile des Waſſers Brunnenleitungen. Der Ueberſchuß vereinigt ſich unweit des ge— meinſamen Urſprungs mit den übrigen nicht zur Brunnenſpeiſung benützten Quellen und dieſer Geſammtwaſſervorrath verſieht zunächſt eine Anzahl kleiner Teiche mit einer kriſtall— hellen Waſſermenge. Der Abfluß dieſer Teiche und der für deren Speiſung nicht ver— wendete Waſſervorrath verbindet ſich ſchließlich zu einem munteren Bache, der ſich nach kurzem Laufe in einen größeren Bach ergießt. Alle dieſe Gewäſſer dienen zur Forellen— zucht. Am Urſprung der Quellen werden zeitweiſe Brutapparate mit künſtlich befruchteten Eiern eingeſetzt; in den kleinen Teichen befinden ſich ſtändig zahlreiche größere Forellen zur Maſtung. In dem kleinen Bache tummeln ſich viele kleinere Forellen, im grö— ßeren trifft man häufig die ſtattlichſten Exemplare dieſer Fiſchgattung. Unmittelbar über dem Urſprung der gedachten Quellen, auf einer Anhöhe, welche ſchroff und ziemlich tief zu letzteren abfällt, wurde vor einigen Jahren eine Bräuerei angelegt. Bei deren Betrieb ſchüttete man nun die zahlreichen unreinen und nicht ſelten mit Gährungsſtoffen (namentlich auch der Hefenalge, dem Hefenpilz, Cryptococcus fermentalis) verſetzten Abwaſſer bisher gewöhnlich aus, ſo daß ſie die Anhöhe hinab liefen und ſickerten und die gedachten Quellengewäſſer auffallend und bedenklich verunreinigten, und zwar ſolches nicht bloß inſo— weit, als letztere die Brunnenleitungen ſpeiſen, ſondern namentlich auch in demjenigen Theile, welcher zur Zucht, Mäſtung und Hege der Forellen dient. Die Schädigung der Fiſcherei— Intereſſen liegt klar zu Tage. Namentlich müſſen die embryonirten Eier und die daraus ausſchlüpfenden jungen Fiſchchen beim Eindringen von Gährungsſtoffen nothwendig in mehr oder minder großer Ausdehnung zu Grunde gehen. Wie iſt nun Abhilfe dagegen (abgeſehen von der Erhebung einer Civilklage) möglich? Auf Grund des Art. 58 oder anderer Beſtimmungen des Waſſergeſetzes vom 28. Mai 1852 ſicherlich nicht. Denn alle Beſtimmungen dieſes Geſetzes, welche etwa hieher in Frage gezogen werden könnten, ſetzen voraus, daß die Verunreinigung des Waſſers entſtand durch eine Benützung desſelben zu gewerblichen und anderen Zwecken. Die hier fraglichen Gewäſſer werden aber zu dem Betriebe der nachbarlichen Bräuerei an ſich gar nicht benützt und kommen mit Letzterer eben nur dadurch in eine gewiſſe Beziehung, daß man dort die Bräuerei-Abwaſſer einfach ausſchüttet, welche Letztere dann zufolge der Beſchaffenheit des dortigen Terrains in das Quellengebiet mit einer für Jedermann und ſomit auch für den Inhaber und die Bedienſteten der Bräuerei offenbaren Naturnothwendigkeit einfließen. Hiegegen kann allein Art. 92 desPol.-St.⸗G.⸗B. Abhilfe gewähren, ſoweit nicht etwa auch Art. 94, welcher von der öffentlichen Reinlichkeit in Ortſchaften handelt, einſchlägt. Ganz unzweifelhaft iſt Art. 92 hierher anwendbar, ſoweit zugleich eine Verunreini— gung des zu Brunnenzwecken dienenden Quellwaſſers vorliegt. Nach meiner in dem vorigen Aufſatze vertretenen Anſicht kommt aber Art. 92 hierher auch inſoweit in Be— tracht, als es ſich lediglich um eine Verunreinigung zum Schaden der im dortigen Waſſer befindlichen Salmoniden handelt. Sehr intereſſant iſt es, hinſichtlich der Frage der Tragweite des Art. 92 auch jenes Urtheil zu vergleichen, welches der k. bayer. oberſte Gerichtshof am 6. Juni 1874 erlaſſen hat und welches in der Sammlung der oberſtrichterlichen Entſcheidungen, Abtheilung für Strafſachen, Bd. 4, S. 229, abgedruckt iſt. In dieſem Urtheil wird namentlich auch erörtert, daß zur Anwendung des Art. 92 keineswegs eine geſundheitsſchädliche Waſſerverderbung vorausgeſetzt werde, ſondern 114 hiefür jede überhaupt ſchädliche Veränderung genüge, daß ferner die Beſtrafung nach Art. 92 keineswegs durch eine dauernde Verunreinigung bedingt ſei und daß die Frage, ob ein Gewäſſer zum Genuſſe von Menſchen oder Thieren oder zum öffentlichen Gebrauche „beſtimmt“ ſei, ſich nach bloß thatſächlichen Verhältniſſen bemeſſe und keines- wegs eine amtliche Deklaration vorausſetze. 2) Es iſt die Frage geſtellt worden, ob durch die auf S. 77 dieſer Zeitſchrift erwähnte wichtige Entſchließung der k. Regierung von Oberbayern vom 23. Juli 1880 *) die darin behandelte Frage definitiv entſchieden ſei. Dieſe Frage läßt ſich weder ſchlechthin bejahen noch unbedingt verneinen. Vor Allem iſt es ſelbſtverſtändlich, daß eine Kreisſtelle auch nur für ihren Provinzialbezirk mit legal maßgebender Wirkung Anordnungen zu treffen und Entſcheidungen zu erlaſſen befugt iſt. Außerdem iſt es aber auch nothwendig, bei Würdigung der Bedeutung jenes Erlaſſes wohl auseinanderzuhalten die concrete Entſcheidung blos für den fraglichen einzelnen Fall und die Emanation eines abſtracten Erlaſſes mit maßgebender Wirkung für alle künftigen gleichartigen Fälle. Ferner iſt wohl zu unterſcheiden zwiſchen einem dispoſi— tiven Erlaß mit zwingender legaler Kraft und einem Exlaſſe von blos wiſſenſchaftlich-autori— tativer Bedeutung, dann zwiſchen den Erlaſſen einer Verwaltungsſtelle und den Urtheilen der zur rechtlichen Entſcheidung einer Sache berufenen Gerichte. Im vorliegenden Falle handelte es ſich für die k. Regierung von Oberbayern zunächſt nur um die ganz concrete Frage, ob den vom Bezirksamt zur Abſtellung von Schädigungen eines Fiſchereirechts angeregten ortspolizeilichen Vorſchriften die geſetzlich erforderliche Vollſtreckbarkeitserklärung Seitens der hiefür allein zuſtändigen Kreisverwal— tungsſtelle zu ertheilen ſei oder nicht. Letztere hat dieſe Frage verneint und ihre Ent— ſcheidung mit dem Satze begründet, daß es der vorgeſchlagenen ortspolizeilichen Vor— ſchriften mit Rückſicht auf den Inhalt des Art. 92 des Pol.-Str.-G.⸗B. bei einer gewiſſen, von der Regierung als richtig erachteten Auslegung desſelben überhaupt nicht bedürfe. Mit dem dispoſitiven Theile dieſes Erlaſſes, d. h. mit der Ablehnung der Vollſtreckbarkeitserklärung, war die concrete Angelegenheit, nämlich die Frage, ob die erhobenen Anſtände im Wege der Erlaſſung gewiſſer ortspolizeilicher Vorſchriften zu beſeitigen ſeien, erledigt und zwar verneinend entſchieden. ) Die motivirende Auslegung des Art. 92 des Pol.-Str.⸗G.-B. Seitens der Kreisregierung aber hat zunächſt nur eine wiſſenſchaftliche-autoritative Bedeutung, in der Art, daß die der Kreisregierung unter— gebenen Organe bei ähnlichen Fällen in Berückſichtigung ziehen können, von welcher Auffaſſung ihre vorgeſetzte Dienſtesſtelle in einem analogen Falle ausgegangen iſt. Im übrigen liegt das Weitere zur Sache ſehr klar. Gelingt es dem Bezirksamte nicht, durch Verwarnung vor den Folgen des Art. 92 des Pol.-Str.-Geſ.-B. oder ſonſt auf adminiſtrativem Wege die fraglichen Verunreinigungen abzuſtellen, ſo hat eben der Amts— anwalt von Amtswegen oder auf Anregung des Bezirksamts oder auf Anzeige des Intereſſenten (vgl. Strafprozeßordnung §§ 156, 169 ff.) gegen diejenigen, welche ſich weitere Waſſerverunreinigungen zu Schulden kommen laſſen, die auf Art. 92 des Pol. ) Bei dieſer Gelegenheit möge ergangenen Anfragen gegenüber bemerkt ſein, daß obiger Erlaß einen ausführlicheren Inhalt als den auf S. 77 dieſer Blätter angegebenen nicht hat, insbeſondere auch keine eingehendere Motivirung enthält. * Beſchwerde hiegegen wurde von keiner Seite erhoben. aD Str.⸗G.⸗B. zu ſtützende ſtrafrechtliche öffentliche Klage (Str.-Pr.-O. §§ 151, 152) zu erheben. Ob dann wirklich Art. 92 auf den gegebenen Fall als anwendbar zu erachten und demnach wirklich Strafe zu verhängen ſei, darüber entſcheiden im geſetzlichen Inſtanzenzuge die dazu allein zuſtändigen Gerichte. Der letzte Ausſpruch darüber ſteht dem Oberlandesgerichte München zu, als oberſtem Strafgerichtshofe des Königreichs Bayern für geringere Strafſachen. (§ 9 des Einf.-Geſ. zum Gerichtsverfaſſungsgeſetze vom 27. Jan. 1877 und Art. 41 des bayer. Ausf.-Geſ. dazu vom 23. Februar 1879). Aber auch die Entſcheidung dieſes höchſten Gerichtshofes für die fragliche Sache iſt mit dispoſitiver Kraft gleichfalls nur für den concreten Fall ausgeſtattet. (Str.-Pr.-O. § 398). Für andere Fälle iſt ein concretes Urtheil und die darin niedergelegte Anſicht nicht bindend und zwar weder für das oberſte Gericht ſelbſt, noch für die ihm untergebenen Untergerichte. Die Entſcheidung des oberſten Gerichts hat vielmehr für die Anwendung auf andere Rechtsſachen ebenfalls nur die Bedeutung eines wiſſenſchaftlich-autoritativen Präjudizes, deſſen Inhalt erkennen läßt, welche neuerliche Entſcheidung bei dem betreffenden Gerichts— hofe muthmaßlich, aber nicht nothwendig, wieder zu gewärtigen wäre. Abgeſehen von dem oben unter Ziffer 1 erwähnten Urtheil des oberſten Gerichtshofes vom 6. Juni 1874 liegt meines Wiſſens ein weiteres ſolches gerichtliches Präjudiz über die hier fragliche Bedeutung des Art. 92 des Pol.-Str.-G.⸗B., insbeſondere über die in meinem vorigen Aufſatze behandelten Fragen, bis jetzt nicht vor. Um ſo mehr tritt einſtweilen die Auto— rität der Regierungsentſchließung vom 23. Juli 1880 in den Vordergrund, inſoferne ſie ebenſo für die Verwaltungsbehörden wie für die Staatsanwaltſchaft erkennen läßt, welche Auffaſſuug des Art. 92 die k. Staatsregierung, vertreten durch eine ihrer her— vorragendſten Verwaltungsſtellen, als dem Rechte, den realen Verhältniſſen und der gemeinen Wohlfahrt entſprechend erachtet. Das Gewicht dieſer Autorität, mit deren Ausſpruch dem ſchließlichen Urtheil der Strafgerichte in keiner Weiſe präjudizirt iſt, würde aber noch weſentlich erhöht werden, wenn der Inhalt der Regierungsentſchließung vom 23. Juli 1880 in irgend welcher Form gelegentlich auch die ausdrückliche Billigung des k. Staatsminiſteriums des Innern fände. VI. Die Waſſerſpitzmaus (crossopus fodiens), der gefährlichſte Jeind der Karpfen. Reichenhall, Oktober 1880. Bezüglich einer aus dem Sammler der Augsburger Abendzeitung in die bayer. Fiſcherei⸗Zeitung übergegangenen Erzählung von dem Schaden der Teichfröſche in den Gewäſſern der Herrſchaft Warmbrunn erlaubt ſich Einſender zur Widerlegung Ein— ſchlägiges über die Waſſerſpitznaus aus „Brehm's Thierleben“ bekannt zu geben. Die Waſſerſpitzmaus iſt zu ihrer Größe ein wahrhaft furchtbares Raubthier. Sie verzehrt nicht blos Kerfe aller Arten, zumal ſolche, welche im Waſſer leben, Würmer, kleine Weichthiere, Krebſe und dergleichen, ſondern auch Lurche, Fiſche, Vögel und kleine Säugethiere. Die Maus, welcher ſie in ihren Löchern begegnet, iſt verloren; die vor kurzem ausgeflogene Bachſtelze, welche ſich unvorſichtig zu nahe an das Waſſer wagt, wird plötzlich mit derſelben Gier überfallen, mit welcher ſich ein Luchs auf ein Reh ſtürzt, und in wenigen Minuten abgewürgt; der Froſch, welcher achtlos an einer Fluchtröhre vorüberhüpft, fühlt ſich an den Hinterbeinen gepackt und trotz ſeines kläglichen Geſchreies in die Tiefe gezogen, wo er bald erliegen muß; Schmerlen und Elleritzen werden in 116 kleine Buchten getrieben und hier auf eigene Weiſe gefangen: die Waſſerſpitzmaus trübt das Waſſer und bewacht den Eingang der Bucht; ſobald nun einer der kleinen Fiſche vorüberſchwimmen will, fährt ſie auf denſelben zu und fängt ihn gewöhnlich; ſie fiſcht, wie man ſagt, im Trüben. Aber nicht blos an kleine Thiere wagt ſich die Waſſer— ſpitzmaus, ſondern auch an ſolche, deren Gewicht das ihre um mehr als das Sechzigfache übertrifft; ja, man kann ſagen, daß es kein Raubthier weiter gibt, welches verhältniß— mäßig ſo große Beute überfällt und umbringt. „Vor Jahren“, erzählt Brehm's Vater, „wurden im Frühjahre im Heinſpitzer-See bei Eiſenberg mehrere Karpfen von 2 Pfund und darüber gefunden, denen Augen und Gehirn ausgefreſſen waren; einigen von ihnen fehlte auch an dem Körper hier und da Fleiſch.“ Dieſe merkwürdige Erſcheinung kam in einem Wochenblatte zur Sprache und veranlaßte ſo einen heftigen Streit zwiſchen zwei Gelehrten einer benachbarten Stadt, in welchem der eine behauptete, die Teichfröſche ſeien es geweſen, welche ſich den Fiſchen auf den Kopf ſetzten, ihnen die Augen auskratzten und das Gehirn ausfräßen. Der alte Naturforſcher Blumenbach wurde in den Streit gezogen, weil er in ſeinem Werke ſagt, die Fröſche fräßen Fiſche und auch Vögel. 0 Der Gegner vertheidigte die Teichfröſche mit Geſchick, allein der Ankläger war nicht ſo leicht aus dem Sattel zu heben. Er brachte die getrockneten Kinnladen in einer Abbildung zur Anſchauung und ſuchte aus ihnen die Gefährlichkeit der Teichfröſche zu beweiſen. Endlich wurde ich auch erſucht, meine Stimme in dieſem Streite abzugeben. Ich zeigte, um die Unſchuld, den guten Namen und die Ehre der Fröſche zu retten, die Unmöglichkeit des ihnen Schuld gegebenen Verbrechens, da es ihnen bekanntlich von Natur aus ſchon an Mitteln gebricht, dasſelbe auszuführen. Man ſchien mir Glauben zu ſchenken, doch blieb der Mörder der Karpfen unbekannt. Ich wußte nun zwar, daß Spitzmäuſe Fiſche fangen und ebenſo Fiſchlaich begierig aufſuchen, hatte auch an den gefangenen Waſſerſpitzmäuſen, welche ich eine Zeit lang lebend beſaß, die mörderiſche Natur derſelben hinreichend kennen gelernt; nie glaubte ich jedoch, daß das kleine Thier ſo große Fiſche anfallen und tödten könne. Aber der Beweis wurde mir geliefert. Ein Bauerngutsbeſitzer des hieſigen Kirchſpiels zog in ſeinem Teiche ſchöne Fiſche und hatte im Herbſte 1829 in den Brunnenkaſten vor ſeinen Fenſtern, welcher wegen des zufließenden Quellwaſſers niemals zufriert, mehrere Karpfen geſetzt, um ſie ge— legentlich zu verſpeiſen. Der Januar 1830 brachte eine Kälte von 22“ und bedeckte faſt alle Bäche dick mit Eis; nur die „warmen Quellen“ blieben frei. Eines Tages fand der Beſitzer des Brunnens zu ſeinem großen Verdruſſe im Röhrtroge einen todten Karpfen, welchem Augen und Gehirn ausgefreſſen waren. Nach wenigen Tagen hatte er den Schrecken, einen zweiten anzutreffen, der auf ähnliche Weiſe zu Grunde gerichtet worden war und ſo verlor er einen Fiſch nach dem andern. Endlich bemerkte ſeine Frau, daß gegen Abend eine ſchwarze „Maus“ in den Kaſten hinaufkletterte, im Waſſer umherſchwamm, ſich einem Karpfen auf den Kopf ſetzte und mit den Vorderfüßen feſtklammerte. Ehe die Frau im Stande war, das zugefrorene Fenſter zu öffnen, um das Thier zu verſcheuchen, waren dem Fiſche die Augen ausgefreſſen. Endlich war das Oeffnen des Fenſters gelungen und die Maus wurde in die Flucht getrieben. Allein kaum hatte ſie den Kaſten verlaſſen, ſo wurde ſie von einer vorüberſchleichenden Katze gefangen, dieſer abgenommen und mir über— bracht. Es war unſere Waſſerſpitzmaus. So waren denn die fraglichen Mörder der Karpfen in dem Heinſpitzer-See entdeckt worden, — Mörder, welche ohne die Aufmerkſamkeit der Frau vielleicht heute noch unbekannt wären. Dabei muß ich bemerken, daß die mir überbrachte Waſſer— ſpitzmaus nicht die einzige war, welche jenen Brunnkaſten heimſuchte, es kam eine um die andere nach ihr. Dieß bewog den Beſitzer, einen vergifteten Karpfenkopf in den Kaſten zu legen und er brachte mit dieſem auch wirklich mehrere Waſſerſpitzmäuſe um. Die merkwürdige Erſcheinung, daß Fröſche an Karpfen angeklammert gefunden 117 — — — wurden, iſt einzig dem außerordentlichen Paarung triebe dieſes Thieres zuzuſchreiben, kraft deſſen er in Ermangelung des paſſenden Gegenſtandes auch fremde Lurche und Fiſche umarmt. Derartige Geſchlechtsverirrungen kommen noch bei vielen anderen Geſchöpfen vor, der Teichfroſch bezahlt fie damit, daß man ihn zum Karpfenmörder macht. v. Chl. VII. Vereins-Verhandlungen. Außerordentliche General-Verſammlung des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins. Samſtag, 6. November 1880. Nachdem auf der Tagesordnung die vom Feſtausſchuſſe beantragte Ernennung von Ehrenmitgliedern ꝛc. ſtand, mußte dieſelbe im Hinblick auf die Vereins-Satz— ungen als General-Verſammlung einberufen werden. In dieſer Verſammlung wurde zunächſt der Gegenſtand ihrer Einberufung nach Antrag erledigt und beſchränken wir uns in dieſer Beziehung auf die Mittheilung, daß die Annahme ſämmtlicher Vorſchläge mit Einſtimmigkeit erfolgte. Hierauf machte der J. Herr Präſident offizielle Mittheilung von der Gründung eines Kreis⸗Fiſcherei⸗-Vereins für Schwaben und für Mittelfranken und fügte dieſer allſeitig freudig engegengenommenen Nachricht die weitere Bemerkung bei, daß auch in Regensburg ein ſolcher Verein im Werden ſei und die Gründung desſelben hoffentlich gelingen werde. Eine gleiche Organiſation werde auch in Straßburg beabſichtigt. Ferners wurde bekannt gegeben, daß ſich für Memmingen und Umgebung ein Fiſcherei-Verein gebildet habe. Endlich wurde Herr Kupferſchmiedmeiſter Seitz in München als Mitglied auf— genommen. VIII. Kleinere Mittheilungen. Geiſenfeld, 26. Okt. 1880. Als Nachtrag reſp. Ergänzung zu meiner Mittheilung in voriger Nummer dieſes Blattes bezügl. des Verſchwindens der Krebſe in der Ilm muß ich noch beifügen, daß ich verſchiedene Bekannte von mir, die ſich für derartige Sachen ebenfalls intereſſiren, über ihre Beobachtungen fragte. Zu meinem Bedauern erhielt ich von Jedem derſelben die ſehr unerfreuliche Antwort, daß ſie das Verſchwinden der Krebſe gleichfalls konſta— tiren müſſen. Was ferner den Umſtand betrifft, daß nirgends Theile von Krebſen gefunden werden konnten, ſo iſt meine Anſicht die, daß, nachdem das Eis vom Dec. 1879 bis zum März c. in einer Dicke bis zu 11/ Fuß in der Ilm lag und die Krebspeſt ohne Zweifel in dieſe Zeit fiel, — die Körpertheile von den in Unmaſſe vorkommenden Waſſerinſekten, wenigſtens was daran fleiſchig war, — aufgefreſſen wurden. Das den Eisgang veranlaſſende Hochwaſſer hatte dann vollends leichtes Spiel. — 28. Okt. 1880. „Ehre dem Ehre gebührt.“ Zu Anfang dieſes Jahres konnte ich Sie benachrichtigen, daß Herr Abler von hier eine Fiſchotter erlegte. Heute habe ich ſchon wieder das Vergnügen, den Namen dieſes wackeren, unver— droſſenen Schützen der Oeffentlichkeit übergeben zu können. Am 21. dſs., während der Mittagszeit, glückte es ihm nämlich, eine ſchwere Fiſchotter inmitten der Ilm tödtlich zu verwunden. Leider vereitelte das Hochwaſſer jedes Nachſuchen. Da jedoch der Schuß unter Umſtänden abgegeben wurde, die ein Fehlen ausſchließen; da ſich ferner das Waſſer nach dem Schuß röthete und da drittens die Otter einen Ton hören ließ, den man nur von tödtlich getroffenen Thieren vernimmt, ſo iſt mit Beſtimmtheit an— zunehmen, daß wieder einer der ſo verwegenen Fiſchräuber zur ewigen Ruhe einging. 118 — — 4. Nov. 1880. Soeben theilt mir Herr Abler mit, daß in Ilmendorf, eine Stunde von hier eine vom Hochwaſſer hergeſchwemmte Fiſchotter mit durchſchoſſenem Rücken aufgefunden wurde. Es iſt dieß ohne Zweifel dasſelbe Thier, das Herr Abler zu Ende vorigen Monats anſchoß und iſt ſomit meine Behauptung, die Otter ſei tödtlich verwundet, eine richtige geweſen. Weismain, 6. Nov. Ein ſeltenes Waidmannsglück hatten geſtern die Ge— brüder Reh, Jagdpächter von Wallersberg, indem es ihnen gelungen iſt, nicht weniger als fünf Fiſchottern zu erlegen, ein Jagdſtück, das nur der vollſtändig zu ſchätzen vermag, der die Schlauheit dieſes Raubthieres näher kennt. Die Zahl der in jüngſter Zeit auf der Flußſtrecke von Röhrig bis Schemmendorf getödteten Fiſchottern beträgt nunmehr 11, und wird hoffentlich das Dutzend bald voll werden.) IX. Jiſcherei-Monats -Kalender. Dezember. — Laichzeit: In dieſem Monat beenden der Lachs (Rheinlachs, Trutta Salar, die Seeforelle (Trutta lacustris), der Saibling (Salmo sulvelinus) und die Renken (Coreg. Wart- manni und Fera) das Laichgeſchäft. Die geſetzliche Schonzeit ſchließt für Renken mit 15. Dezember während ſie für Forellen noch bis 20. Januar fortbeſteht. Die Angelſiſcherei beſchränkt ſich im Dezember hauptſächlich auf Hechte und Huchen, welche gut beißen und jetzt ſehr ſchmackhaft ſind. X. Correſpondenz. J. A. in Ebnatham. In Ihrer Angelegenheit werden wir wegen verweigerter Abonnements Annahme bei der zuſtändigen Poſtſtelle reklamiren. Die Erledigung der übrigen Punkte erfolgt brieflich nach Einvernehmung eines Sachverſtändigen. Die Red. *) Was wir im Intereſſe der Fiſchhege aufrichtig wünſchen. Die Red. Anfrage. Fangen Fiſche auch Schwäne zur Nahrung? Inserate. Jan. Walther, Spängler, Marktbreit liefert nach Angaben von Fachmännern gefertigte Brutapparate californ. zu 5,000 Forelleneier à M. 10 5 mit Glasroſt „ „ 1 0 Bruttigel von Zink „ 2000 N Ay, ferner Bruttransportkannen mit Luftpumpen verſchiedener bewährter Syſteme. Prämiirt Prämiirt Wien 1873. Greifswald 1879. Temgo 1879. Rammer 1879. Würzburg 1880. Verlin 1880. München 1880. Neueſtes! „Tlexuitlra““ neueſte englifhe Fliege. Fluggerten aus geſpließtem Bambus 6kantig, eigenes Fabrikat M. 50.—. Fiſchchengerte aus geſpließtem Bambus, S kantig, eigenes Fabrikat M. 36.— empfiehlt Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. DEE SHiezu eine Beilage: „Gedenkblatt zur 25 jährigen Gründungsfeier. ug 8 Er NN 1 N 8 55 ä 5 WI 7 eee N 10 N Sy o ee ayeriſche Fılderei-Beitung. Organ bayeriihen Fiſcherei⸗ Vereines. Nr. 12. München, 20. Dezember 1880. V. Jahrg. Die „Vayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. Das Abonnement betrügt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den Kol. Poſtanſtalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. Zur Jahreswende. — II. Die 25jährige Gründungs-Feier des Bayerischen Fiſcherei— Vereins. — III. Unterfränkiſcher Kreisfiſchere-Verein. — IV. Rückblicke auf die niederbayeriſche Kreisfiſchereiausſtellung. (Schluß.) — V. Die Ueberführung von Saiblingen aus dem Fuſchlſee in den Schlierſee. — VI. Kaliforniſcher Lachs in Marktheidenfeld. — VII. Kleine Mittheil— ungen. — VIII. Literariſches. — IX. Schlußbemerkung. — Inſerat. I. Zur Jahreswende. Tölz, 18. Dezember 1880. Der bevorſtehende Jahreswechſel drängt zu einem kurzen Rückblick auf die jüngſte Vergangenheit; für die durch gegenwärtige Zeitſchrift vertretenen Intereſſen iſt dieß ein Rückblick von hoher Befriedigung. Denn kaum iſt noch ein Jahrgang für die Ent— wicklung des Fiſchereiweſens bedeutſamer geworden, als derjenige, an deſſen Schwelle wir heute ſtehen. Voran das großartige internationale Schauſpiel, das ſich in der zweiten Hälfte April in der deutſchen Hauptſtadt entfaltet hat; dieſer Wettkampf aller Nationen der Erde auf einem Gebiete, welches derartiges bisher noch niemals geſehen, und kaum zu erreichen hoffen durfte. Wie eindringlich und unwiderlegbar iſt die Bedeutung der Fiſcherei für die ganze Menſchheit in jenen vielverzweigten Räumen zu Tage getreten! Wie mächtig hat ſich dem, der die Säle von England und Holland, von Amerika, von China und Japan ıc. durchwanderte, die Wahrheit des Sie bol d'ſchen Ausſpruches aufgedrängt: „Zwei Drittel der Menſchheit leben von Fiſchen. —ñ—ĩ — — Jürwahr, der unermüdliche Deutſche Fiſcherei-Verein, der dieſen herrlichen Wett— kampf hervorgerufen, hat durch die gelungene Veranſtaltung desſelben nicht bloß ſelbſt einen der größten Triumphe gefeiert, ſondern auch den Werth der Fiſcherei zu einer bis dahin ungekannten Geltung gebracht. Hoffen wir, daß die hiedurch gewonnene Erkenntniß andauern und der Fiſcherei in allen Ländern weiteren Nutzen bringen werde. Deutſchlands Fiſchzucht hat an dieſem Erfolge nicht geringen Theil genommen; ihr wird vielleicht der Löwen-Antheil verbleiben, wenn die Anregungen, die jener Wettkampf ge— ſchaffen, bei Regierungen und Vereinen auf fruchtbaren Boden fielen. Daß dieß auf dem Ge— biete der Aſſociation der Fall iſt, dafür werden die verſchiedenen Fiſcherei- Vereine, an der Spitze der Deutſche Verein, Sorge tragen, die in erfreulicher Ausbreitung begriffen ſind. Ein Blick auf unſer engeres Vaterland begegnet Erſcheinungen, die wir bereits als Wirkungen jenes großen Anſtoßes betrachten zu dürfen glauben. In erſter Linie bezeichnen wir die durch und durch gelungene Würzburger Fiſcherei-Ausſtellung, die, wenn auch nicht eine unmittelbare Frucht der Berliner Ausſtellung, ſo doch vielfach von ihrem Vorbilde belebt und durchdrungen war. Für die Verarbeitung der theoretiſchen und praktiſchen Erfolge dieſer Collektionen ſorgen in Bayern neben den bereits beſtehenden Aſſociationen für Fiſchereiweſen zwei weitere Kreis-Vereine, die gegen Ende dieſes Jahres in Schwaben und Mittel— franken entſtanden und als rüſtige Mitarbeiter an dem gemeinſamen Streben für Hebung und Förderung der vaterländiſchen Fiſchzucht freudigſt begrüßt ſind. Daß auch die bayeriſche Staatsverwaltung dieſen Beſtrebungen ein wohlwollendes Augenmerk zuwendet, dafür bürgt neben ſo manchen Maßnahmen namentlich der er— freuliche Umſtand, daß Männer aus den höchſten Amtskreiſen zum Theil an der Spitze der vorhandenen Vereine ſtehen, zum Theil deren thätigſte Förderer ſind. So treten wir mit friſchem Muth und neuer Stärke in die Arbeit ein, die das kommende Jahr uns bringen wird. Für den Bayeriſchen Fiſcherei-Verein iſt die Aufgabe gewachſen, ſeitdem durch die dankenswerthe Unterſtützung der kgl. Regierung und des Landraths von Oberbayern ſeine Ziele auch mit Hilfe öffentlicher Mittel erſtrebt werden; die erſten Anzeichen ihrer Verwendung laſſen hoffen, daß aus dieſer Saat gute Früchte hervorgehen werden. Mit Befriedigung können wie konſtatiren, daß auch das Organ des Bayeriſchen Fiſchereiweſens diesſeits und jenſeits der Grenzen unſeres engeren Vaterlandes immer größere Beachtung findet. Wir empfehlen dasſelbe allen Fiſchereifreunden und laden zu rechtzeitige m Abonnement hiemit freundlichſt ein. Von den mancherlei Wünſchen, die uns in Be— zug auf die Führung des Blattes entgegengebracht werden, erkennen wir als den be— rechtigtſten, daß die Zeitſchrift alle 14 Tage erſcheinen möchte; wir bedauern, daß die vielbeſchäftigte Hand, in welcher die Redaktion dermalen liegt, die Erfüllung dieſes Wunſches zur Zeit nicht ermöglicht; derſelbe wird übrigens auf dem Programm an— zuſtrebender Reformen obenan ſtehen. Unſern treuen Mitarbeitern für die bisherige Mithilfe dankend und um fernere Unterſtützung bittend, ſchließen wir dieſen Jahrgang mit dem patriotiſchen Wunſche: Heil und Segen der vaterländiſchen Fiſcherei im Jahre 1881. Die Redaktion. 121 II. Die 25jährige Gründungs-Jeier des Nayeriſchen Jiſcherei-Vereins. In unſerer raſch-lebigen und ſchnell-wechſelnden Zeit ſind 25 Jahre unentwegten genoſſenſchaftlichen Wirkens für ein gemeinnütziges Ziel immerhin ein erfreulicher denk— würdiger Abſchnitt. Der Bayeriſche Fiſcherei-Verein hat dieſen Abſchnitt kürzlich erreicht, und wenn auch nicht prunkvoll, jo doch in erhebender und würdiger Weiſe gefeiert. Den Mittelpunkt dieſer Feierlichkeit bildete eine am Gründungstage, Dienſtag den 16. November, Abends im Vereinslokale anberaumte, von Theilnehmern aus allen Berufsklaſſen zahlreich beſuchte Feſtverſammlung. Dieſelbe wurde von dem I. Vereins⸗Präſidenten, Seiner Excellenz Herrn Freiherren von Niethammer, ein— geleitet durch ein ſolennes Hoch auf Seine Majeſtät den König, an welchen ſofort unter allgemeiner Akklamation der Verſammlung ein Huldigungs-Telegramm erlaſſen wurde. Nachdem der Schriftführer aus der Stiftungs-Urkunde vom 16. November 1855 die Namen der ſeinerzeitigen Gründer des Vereins abgeleſen hatte, widmete der I. Herr Präſident den vielen ſeit dieſer Zeit hingegangenen Genoſſen einen ehrenden Nachruf und richtete ſodann einen weiteren Rückblick auf die Thätigkeit des Vereins, indem er namentlich mehrerer noch lebender Männer, die ſich um die Förderung der Vereinszwecke verdient gemacht, mit Worten der Anerkennung gedachte. Hierauf erfolgte die Ueber— reichung der in der Feſt-Beilage der Nr. 11 der Fiſcherei-Zeitung vom 16. Nov. 1880 bekannt gegebenen Adreſſen an den 1. Präſidenten, Herrn Freiherrn von Niethammer und den k. Geheimen Rath, Herrn Miniſterial-Direktor von Wolfanger durch den II. Vereins⸗Präſidenten, Herrn Oberauditeur Erl, wobei letzterer an jeden der Ge— feierten eine ebenſo beredte als rührende Anſprache hielt, die dieſe Ueberreichung zu einem wahrhaft ſinnigen und erhebenden Feſtakt geſtaltete. Mit tiefbewegten Worten dankten beide hochgeehrte Herren für die ihnen dar— gebrachte Widmung.) Es erfolgte nunmehr durch den I. Herrn Präſidenten die Publikation der in der letzten General-Verſammlung ernannten Ehren-Mitglieder des Vereins, nämlich 1) des k. Regierungs-Präſidenten Herrn von Lypowsky in Landshut, 2) des Vorſtandes des Unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins, Herrn Militär— Staatsanwaltes Zenk in Würzburg, welche Mittheilung mit allgemeiner Akklamation aufgenommen wurde. Nach einer kleinen Pauſe erhob ſich Herr Notar Eiſenberger und feierte in einem Toaſte, in welchem er die Nothwendigkeit kräftigen Zuſammenwirkens aller das gleiche Ziel anſtrebenden Elemente betonte, die anweſenden Gäſte und in der Ver— ſammlung vertretenen Vereine. Dieſe Begrüßung erwiderte Seine Excellenz der k. Staatsrath und Regierungs— Präſident von Schwaben und Neuburg, Herr Freiherr von Hörmann, in einer vor— trefflichen, launig gehaltenen Anſprache, die mit einem Hoch auf den Bayerischen Fiſcherei— Verein ſchloß und enthuſiaſtiſchen Beifall erregte. Als Vertreter des Unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins waren deſſen I. Vorſtand, Herr Militär-Staatsanwalt Zenk und der Schriftführer, Herr Sekretär Haller von * Eine kurze Beſchreibung der brillanten Darſtellung und Ausſtattung beider Urkunden wird unten folgen. Die Red. 122 — — Würzburg, anweſend. Der erſtere dankte in einer längeren gemüthvollen Rede für ſeine Ernennung zum Ehrenmitgliede des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins und überreichte ſodann eine zur Jubelfeier gewidmete, ſehr geſchmackvoll ausgeführte Adreſſe des Unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins, deren Text wie folgt lautete: Hochuerehrker Baueriſcher Niſcherriuerein! Es war am 16. November 1855, als wackere Männer (der Wiſſenſchaft und Praxis) ſich in München zu einem Fiſcherklub vereinigten, um zur Förderung allgemeiner Wohl— fahrt ein faſt verloren gegangenes Nationalgut zu der gebührenden Bedeutung wieder empor— zuheben, und richteten ſich wohl damals manche Blicke freudiger Hoffnung aus ganz Bayern nach der Metropole, als dem ſchützenden Ankerplatz. Auch bei uns in Franken, im Stromgebiete des Mains und Rheins wurden Stimmen laut, welche von ver— gangener Herrlichkeit des Fiſchereiweſens, vom frühern Reichthum unſeres Mains, unſrer ſtillen Weiher und klaren Bäche erzählten; allein Egoismus auf der einen, Unkenntniß der Verhältniſſe auf der anderen Seite erſtickten leider nur zu bald die mahnenden Stimmen und übertönten den Ruf, der vom Iſarſtrand herüberdrang. Es mußte noch ſchlimmer werden, als es bereits war, bis die Erkenntniß kam, daß es nicht mehr ſo gehen könne. Daß dieſe Erkenntniß im Laufe der Jahre Bahn brach, daß auch bei uns in Unter— franken ein Umſchwung eintrat, das iſt das Werk und beſte Verdienſt des zum Bayer— iſchen Fiſcherei-Verein erweiterten Fiſcherklubs, der durch fortgeſetztes Streben nach beſſern Zuſtänden, durch Reorganiſation in Bewirthſchaftung eines wichtigen Gemeingutes unaus— geſetzt auf der betretenen Bahn vorwärts geſchritten iſt und durch Wort und That ſeine Prinzipien in immer weitere Kreiſe getragen hat. Dieſem edlen Streben dankt auch der junge Unterfränkiſche Kreis ⸗Fiſcherei— Verein feine Entſtehung und deshalb möge demſelben auch geſtattet ſein, an dem Tage, an welchem der Bayeriſche Fiſchereiverein auf fünf Luſtra zurückblickt und frohbewegt ſeinen 25jährigen Geburtstag feiert, ſeinen Dank und ſeine beſten Wünſche für das Weiter— gedeihen darbringen zu dürfen. Aus den vom Bayeriſchen Fiſcherei-Verein und deren hervorragendſten Mitgliedern bereits mehrfach dargebrachten Sympathien hat der Unterfränkiſche Kreis-Fiſcherei— Verein mit Stolz wahrgenommen, daß gleiche Ziele uns verbinden, und wie die Tochter zur Mutter am Feſttag freudig gehobenen Herzens emporblickt, ſo richtet auch unſer jugend— licher Verein ſeine Blicke hin zu den freudig bewegten Feſtgenoſſen am Iſarſtrand. Möge der bayeriſche Landes-Verein uns die ſeither zugewandten wohlwollenden Sym— pathien erhalten und uns wie ſeither als leuchtendes Beiſpiel vorangehen. Das walte Gott! Würzburg, den 16. November 1880. Die Vorſtandſchaft und der Ausſchuß des Unterfränkiſchen Kreis-Fiſchereivereins: Zenk, Klemens Graf Stauffenberg, Haller, Stürz, Scherpf. Dieſe ſinnige und ehrenvolle Widmung wurde freudigſt begrüßt und dankbarſt angenommen. In ſchwungvollen Worten gedachte Herr Oberappellationsgerichts-Rath Dr. Stau— dinger der Verdienſte des Vereins-Direktoriums und brachte demſelben ein ſtürmiſch akklamirtes Hoch. Ihm folgte Herr Regierungs-Rath Haag, welcher die Verbindung von Landwirthſchaft und Fiſcherei zum Gegenſtand eines gelungenen Trinkſpruches machte. Im Verlaufe des Abends reihten ſich noch weitere Anſprachen und Toaſte, ſo namentlich auf den Verfaſſer der Feſtſchrift, Herrn Dr. Staudinger, auf Herrn Hoffiſcher Kuffer, auf das Feftcomite, auf den Redakteur der Vereinszeitſchrift u. ſ. w 223. Der letztere hatte anknüpfend an einen kurzen Rückblick auf die Entſtehungsgeſchichte des Vereins jedem der Theilnehmer ein Exemplar des zur Feier des Tages erſchienenen Feſtblattes“) zum Andenken überreicht. So verflogen die Stunden des ſchönen Abends in gehobenſter Stimmung und unter dem ſteigenden Eindruck eines in jeder Richtung gelungenen Feſtes, das ſicher allen Theilnehmern in angenehmer Erinnerung bleiben wird. Wohl können wir nicht umhin, auch der Lücken zu gedenken, die durch das Fehlen hochverehrter Gäſte entſtanden und vielſeitig empfunden wurden. So wurde namentlich auf das Tiefſte bedauert, daß Seine Excellenz Herr Staatsminiſter von Pfeuffer, deſſen Wohlwollen die vaterländiſche Fiſcherei ſeit einem Jahrzehnt ſo Vieles zu verdanken hat, verhindert waren, der an Hochdenſelben gerichteten Einladung zu entſprechen. Auch Herr Regierungs-Präſident von Lipowsky und Herr Geheimrath Profeſſor von Siebold hatten ſich freundlichſt entſchuldigen laſſen. Wir ſchließen dieſen, den feſtlichen Abend nur in kurzen Zügen darſtellenden Bericht mit der Königlichen Antwort, die auf das Huldigungs-Telegramm erging und wie folgt lautete: „Hohenſchwangau, 18./XI 80. Excellenz Reichsrath Freiherrn von Niethammer, München. Seine Majeſtät der Konig laſſen dem Fiſchereiverein, deſſen eifriges und erſprießliches Wirken Allerhöchſt Dieſelben gerne anerkennen, der Fortdauer huldvollſter Geſinnung ver— ſichern. j f ſichern Im Allerhöchſten Auftrage von Ziegler.“ Beſchreibung der beiden Huldigungs-Adreſſen. I. Beide Adreſſen ſind von Hermann Schneider in München mit feinem Kunſtſinn entworfen und meiſterhaft auf Pergament gemalt, die Schrift iſt von Herrn Geheim— ſekretär Sommer in München. Die Enveloppes wurden beſorgt durch Firma Braun und Schneider in München. Beide Enveloppes ſind in Mappenform, mit Pergament— deckel und farbig mit Gold in Renaiſſanceſtyl gepreßt und ſehr geſchmackvoll ausgeführt. II. Künſtleriſche Ausſtattung; 1) Adreſſe an Herrn Reichsrath von Niethammer. Randverzierung in ſtreng und correct durchgeführtem Nenaifjanceftyl. Verbindung von architektoniſchem Aufbau mit Figuren und landſchaftlicher Darſtellung, — Grundidee: Verſinn— bildlichung der erfolgreichen bayeriſchen Vereinsbeſtrebungen, gerichtet auf Wieder— bevölkerung der vereinſamten Gewäſſer mit Fiſchen und auf Hebung des Fiſchfanges. Eine Frauengeſtalt, ſtehend in Mitte eines ornament-architektoniſchen Aufbaues, gießt aus zwei Gefäßen in zwei Strömungen (Donau und Main repräſentirend) unzählige junge Fiſchchen, welche fröhlich einem großen Gewäſſer zueilen. Gegen dieſes zu und in dieſem ſelbſt erſcheinen ſie in immer größerer Geſtalt und tummeln ſich Fiſche aller Art. Im Waſſer plätſchern fröhlich Kindergeſtalten, fangen die Fiſche auf und ſind in ſichtlichem Jubel über die neuen Geſpielen und die Ergiebigkeit ihres Fanges. Im Hintergrunde des Ge— wäſſers erhebt ſich eine Landſchaft, welche einen heiteren Blick in die Ferne — hier in die Zukunft — eröffnet. 2) Adreſſe an Herrn Geheimrath von Wolfanger. Es gilt hier hauptſächlich zu feiern die Verdienſte um Beſchützung und Unterſtützung der Vereinsbeſtrebungen im Staatsleben. In der Mitte reicht eine goldgelockte Frauengeſtalt einen Lorbeerkranz dar. Sie ſtellt die Fiſcherei dar, und iſt ausgeſtattet und umgeben *) Vide Beilage zu Nr. 11. 124 — — von Emblemen derſelben. Zu ihren Häuptern ſieht man das Bruſtſtück einer zweiten Frauengeſtalt, welche, durch das bayeriſche Wappen als Allegorie auf den Staat gekennzeichnet, ſchützend die Arme über die Fiſcherei hält. Zu Füßen der letzteren in reicher Ornamentirung das Bruſtbild des Gefeierten. Die Ornamentik leitet ebenfalls auf eine freundliche Seelandſchaft über, in deren Vordergrund als Früchte der Beſtrebungen einige gefangene rieſige Salmoneen liegen. III. Alnterfränkiſcher Kreisſiſcherei-Verein. Würzburg, 6. Dezember 1880. So ſchwer es in dieſem Jahre durch den mehr wie je gehandhabten Raubfang der Holländer wird, die nothwendige Anzahl laichreifer Lachſe in Deutſchland zuſammen— zufangen, ſo hat doch der I. Präſident des Deutſchen Fiſcherei-Vereins Herr von Behr in ſeiner unermüdlichen Fürſorge für unſeren Main uns 106,000 embryonirte Lachs— eier in Ausſicht geſtellt. Dieſe Eier hat der vom Deutſchen Fiſcherei-Vereine beſtellte Commiſſär Herr von der Wengen in Freiburg i.Br. auf nachfolgende Brutanſtalten vertheilt: 6000 auf Königſtein (Naſſau), 15,000 auf Erbach im Odenwalde, 10,000 Amorbach Lfürſtlich leiningen'ſche Anſtalt), 8000 auf Karthauſe Grünau im Speſſart (eine vom unters fränkiſchen Kreisfiſcherei-Vereine angelegte, in Händen des fürſtlich Löwenſtein-Freuden⸗ berg'ſchen Gutspächters Semel befindliche Anſtalt), 38,000 auf die Brutanſtalt unſeres verdienten Ansſchußmitgliedes Kunkel in Marktheidenfeld, 4000 auf Kronach (Brutanſtalt des landwirthſchaftlichen Bezirkscomités), 10,000 auf Schalkau im Coburg'ſchen, 5000 auf Roſenhammer bei Weidenberg (Brutanſtalt des unterfränkiſchen Kreisfiſcherei— Vereins bei Gutsbeſitzer Rothe), je 5000 auf die Brutanſtalten des unterfränkiſchen Kreisfiſcherei-Vereins in Aſchaffenburg und Würzburg. Die letztern nach den neueſten und bewährteſten Erfahrungen in der Salmoniden— brütung in Räumen des Würzburger Bürgerſpitals erbaute, auf mindeſt 200,000 Eier bezw. Fiſchchen berechnete Brutanſtalt wird dieſer Tage mit deren Beſichtigung durch den hohen, eben verſammelten Landrath eröffnet werden. Sind in derſelben, zugleich Verſuchsſtation für neue Brutapparate und Brutmethoden, die verſchiedenſten Apparate aufgeſtellt, ſo herrſcht doch als hauptſächlich verwendeter Brutkaſten der flache große Holton ſche vor. Die meiſten Brutkäſten find nach unſeren detaillirten Angaben von dem Flaſchnermeiſter Walther in Marktbreit gefertigt, deſſen Arbeiten nicht genug empfohlen werden können. Walther fertigt nach unſerer Anleitung drei erprobte Apparate, den Kuffer'ſchen in Zink mit genau ſchließendem, verſperrbarem Deckel, den flachen großen Holton-Kaſten, und einen ganz vorzüglichen Glasroſtapparat, wie er ſo tüchtig wohl noch nicht conſtruirt wurde. Derſelbe hat nachſtehende Vorzüge: Die Glas— ſtäbe befinden ſich in einem Zinkrahmen und können einzeln herausgenommen werden, das Waſſer fällt nicht direkt auf die Glasſtäbe und ſchwemmt ſo die Eier hinweg, ſondern fällt nach Art des Holton-Apparates vorerſt in eine eigene Abtheilung und berieſelt von da, weil die Zwiſchenwand durchbrochen iſt, die auf den Roſten liegenden Eier gleichzeitig von unten und oben. Sind die jungen Fiſche ausgeſchlüpft, wird der Glasroſt entfernt und der geräumige, ſolide asphaltbeſtrichene Zinkkaſten dient von jetzt ab als Aufzuchtsbaſſin für die Fiſchchen. 125 — en Die Preiſe für die Apparate find von ꝛc. Walther auf unſere Veranlaſſung hin ſehr billig geſtellt; damit iſt erreicht, daß wir uns von nun ab in Bayern jelbit mit billigen muſterhaften Brutapparaten bewährter, und für alle Fälle berechneter Syſteme verſehen können. Die wichtigſte Neuerung in der Würzburger Vereinsbrutanſtalt aber iſt die von uns gemachte Anwendung des Feiſe'ſchen Luftwaſſerſtrahlapparates. Ein folder Apparat iſt von uns in jeden Hauptzufuhrſtrang der Waſſerleitung eingeſetzt und durchlüftet von da das Waſſer der je 5— 12 abgezweigten kleineren Bleiſtränge, welche zu den einzelnen Bruttrögen führen. Das Quantum der Luft, welches dem Brutwaſſer beigemengt werden will, kann beliebig regulirt, ja derart geſteigert werden, daß das Waſſer im Brutapparate vor lauter Sauerſtoffblaſen förmlich quirlt und kocht. Vorausgeſetzt gehörigen Druck der Waſſerleitung iſt von nun an die ſeit Jahren ventilirte Frage und Sorge, wie das nicht dem freien Bache entnommene Brutwaſſer mit dem nothwendigen Sauerſtoff, der Lebensluft für Ei und Fiſch verſehen, — aus der Welt geſchafft. Die herrlichen Conſequenzen daraus für die Fiſchbrütung der Zukunft ergeben ſich von ſelbſt. F. Z. IV. Rückblicke auf die niederbayeriſche Kreisſiſchereiausſtellung. (Schluß.) ö Landshut, Oktober 1880. Die erfreulichſte Seite aber bot die Ausſtellung in dem Reſultate der kün ſt— lichen Fiſchzucht, welche durch zwei Kollektionen Edelfiſche — man darf wohl ſagen — glänzend vertreten waren. Auf dieſem Gebiete ſtritten die Fiſchzucht— Vereine Landshut und Straubing um die Palme. Man konnte auch kaum etwas Anmuthigeres ſehen als die circa 30 Stück Saiblinge im Gewichte von ca. /4— ½ Pfund und darüber, zweijährig, welche der Landshuter Verein aus von Herrn Hoffiſcher Kuffer bezogenen embryonirten Eiern gezüchtet und unter bereitwilliger Unterſtützung des Herrn Oekonomierathes Schinner auf dem Ackerbauſchulgut zu Schön— brunn in einem keineswegs günſtig gelegenen Weiher unter Fütterung mit animaliſcher Koſt (Rindshirn) zu der beſchriebenen Schwere herangezogen hatte. Luſtig und ſichtbar in beſter Geſundheit tummelten ſich die ſchönen Fiſche, als wenn ſie im gewohnten Naß wären und nicht Tags vorher einen fünfſtündigen Eiſenbahntransport ausgehalten hätten. — Die von Herrn Hoffiſcher Kuffer angegebene Transportweiſe leisgekühltes Waſſer unter beſtändiger Bewegung des Fiſchbehälters und oftmaligem Lufteinpumpen mittels Blaſebalg) hatte ſich vorzüglich bewährt; die Fiſche lamen alle geſund an und erhielten ſich während der ganzen Dauer der Ausſtellung gleich munter. — Im Gegenſatze hiezu hatte der Fiſchzuchtverein Straubing Forellen ausgeſtellt, welche gleichfalls vor zwei und bezw. drei Jahren aus dem Ei gezogen und in einem Quell— waſſerweiher des Herrn Gutsbeſitzers Rall in Einhauſen zu der anſehnlichen Schwere von 1 Pfd. und darüber gemäſtet waren. Es waren feiſte Exemplare, die von Be— ſuchern ſtets geprieſen und bewundert wurden. Außerdem hatte der genannte Verein eine größere Parthie einjährige Saibling- und Forellenbrut ausgeſtellt, die ſich durch ſehr kräftige und ſchön entwickelte Exemplare auszeichnete und zu ihren erwachſenen Brüdern und Schweſtern in den Nachbar-Aquarien einen recht anmuthigen Gegenſatz bildete. Es leidet keinen Zweifel, daß für den praktiſchen Fiſchzüchter und für die Freunde eines gedeihlichen Fiſchweſens die Objekte der beiden Vereine Landshut und Straubing die Glanzpunkte der ganzen Ausſtellung waren und das meiſte Intereſſe boten, ſo daß leider den vom Herrn Uhrmacher Gehrer in Landshut ausgeſtellten Aalen, welche aus Aalbrut in einem Weiher zu der anſehnlichen Länge von ca. 40 Centimeter und ſtark Fingerdicke herangezogen wurden, weniger Beachtung geſchenkt wurde, als dieſer glückliche Verſuch der Aufzucht eines im Stromgebiete der Donau nicht heimiſchen 126 Fiſches ſchon der Seltenheit wegen und ganz abgeſehen von der Rentabilität dieſes Unternehmens, unſeres Erachtens gewiß verdient hätte. Fügen wir noch an, daß die Ausſtellungshalle ein geſchloſſener Bretterbau und dreiflügelig war, daß in dem Mittelraum, umbuſcht von Tannengezweig, dreizehn Aquarien in Rechteckform aufgeſtellt waren, die in Paſſau von dort einheimiſchen Gewerbsmeiſtern angefertigt wurden, ſo glauben wir die Ausſtellung in ihren weſent— lichen Zügen geſchildert zu haben, und erübrigt uns nur noch, einige mehr oder minder damit im Zuſammenhange ſtehende weitere Gegenſtände kurz zu berühren. Der naturhiſtoriſche Verein in Paſſau hatte die Güte, aus ſeinem Naturalienkabinete einige Hauptvertreter der fiſchraubenden Waſſervögel, dann ein Pracht— exemplar einer Fiſchotter zur Ausſtellung zu überlaſſen. Ferner hatte Herr Uhrmacher Koller in Windorf ſeine Kollektion von Perlen und Spirituspräparaten von Perl— muſcheln mit der Perlſchnecke darinnen ausgeſtellt, welche ſchon bei der internationalen Fiſcherei-Ausſtellung in Berlin ſo beſonderen Beifall fand. Mehr als die Perlen inter— eſſirten den Naturfreund die Spirituspräparate: eine Kollektion von Perlenmuſcheln mit der Schnecke in den verſchiedenen Entwicklungsſtufen des Prozeſſes der Perlbildung darſtellend. — Desgleichen hatten die Herren Juwelier Straub in Paſſau und Bezirkshauptlehrer Ruland in Viechtach Sortimente großer und kleiner Perlen ausgeſtellt, welche vielfach Bewunderung fanden. Wir hätten gewünſcht, daß auch die Entwicklungsgeſchichte der Perlſchnecke auf der Vorſtufe bis zur Vollendung des Muſchelgehäuſes in Präparaten veranſchaulicht worden wäre. Es iſt uns indeſſen die erfreuliche Mittheilung geworden, daß Herr Bezirkshauptlehrer Ruland ſich mit bezüglichen Sammlungen eingehend beſchäftige. Es wäre ſehr er— wünſcht, wenn durch dieſe Arbeit die vielfach noch ſehr dunkle Parthie über die Ent— wicklung der Perlmuſchel aufgehellt würde. Damit auch der Angelſport bei der Ausſtellung nicht fehle, hatten die Firmen: Kürzinger J. N. und Haink u. Oberneder aus Paſſau, dann Max Kohlndorfer aus Landshut die Ausſtellung mit Fiſcherei- und Angelgeräthen beſchickt. Die Aus— ſtellung des Herrn Kohlndorfer zeichnete ſich durch Reichhaltigkeit ganz beſonders aus. Alle Sorten von Angelhaken und Schnüren, künſtlichen Ködern, eine auserleſene Kol— lektion von Angelgerten mit Rollen, Fiſchkörbe, Fiſcherſtühle, Hanf zu Fiſchnetzen erfreuten das Herz des Anglers und legten Zeugniß ab von dem Verſtändniß und der Strebſamkeit der Firma, die darum allen Freunden des Angelſportes beſtens empfohlen werden kann. Schließlich ſei noch die Aufmerkſamkeit der Fiſchzüchter auf ein Futtermittel hingelenkt, welches Hr. Rektor Dr. Putz in Paſſau zur Ausſtellung brachte: beſonders zubereitetes Thierblut, welches in trockenem Zuſtande verſendet wird, ſich dauernd gut erhält und bei dem Gebrauche zu Syrupdicke mit Waſſer aufzuweichen iſt. Es iſt allgemein bekannt, daß in Betreff der Futtermittel, ſofern nicht Fiſche verwendet werden, die Verſuche der Fiſchzüchter über den Bereich der Experimente nicht hinaus ge— diehen ſind, deren Anwendbarkeit meiſt ſehr von örtlichen Verhältniſſen bedingt ſind. Ein Futtermittel, das überall hin verſendet und unbeſchadet ſeiner Güte in größeren Quantitäten vorräthig gehalten werden könnte, würde deshalb mit allgemeiner Freude begrüßt werden dürfen. Möchten praktiſche Fiſchzüchter alsbald ſich desſelben bedienen und ihre Erfahrungen zum Nutzen Aller veröffentlichen. Endlich können wir nicht unerwähnt laſſen, daß die von Herrn Regierungspräſiden— ten von Lipowsky vor drei Jahren angeregte Idee der Hebung des niederbayeriſchen Fiſchweſens durch Gründung eines Kreis-Fiſchereivereines auf fruchtbaren Boden gefallen und, wie erwähnt, bereits erfreuliche Früchte getragen hat. Eine größere Zahl von Fiſchzucht-Vereinen iſt ſeitdem im Kreiſe Niederbayern erſtanden, und ein rühmlicher Wetteifer beherrſcht dieſelben, an dem Werke der Beſſerung der heimiſchen Fiſcherei— verhältniſſe mitzuarbeiten. Aus den Reſultaten der Fiſcherei-Ausſtellung in Paſſau mögen ſie ſich neuen Muth zur Ausdauer bei dem ſchwierigen Werke ſchöpfen; die Erfolge werden nicht ausbleiben. a V. Die Heberführung von Saiblingen aus dem Juſchlſee in den Schlierſee. Dezember 1880. So geſucht dieſer Edelſte der Salmoniden allenthalben iſt, ebenſo unaufgeklärt ſind zur Zeit die näheren Verhältniſſe desſelben. Er kommt in den meiſten Gebirgs— See'n vor, allein deſſen äußere Erſcheinung, Wachsthum und Güte ſind eine äußerſt verſchiedene. Manche See'n, z. B. der Mond-, Königs- und Tegernſee, beherbergen eine Menge von Saiblingen — aber faſt ſämmtlich in kleinen Exemplaren — wogegen im Königsſee auch Rieſen-Exemplare (Wildfang) erbeutet werden. Um dieſe Erſcheinung zu erklären, haben Einige verſchiedene Gattungen angenommen, während eine ſolche Gattungsverſchiedenheit von Andern in Abrede geſtellt wird. Für Letztere ergibt ſich nun die weitere Frage, welche bisher noch der Löſung harret, dahin, ob die Waſſer- und Nahrungsverhältniſſe daran Schuld tragen, daß erfahrungsgemäß in vielen See'n die Saiblinge ſelten oder gar nie das zum Verkauf vorgeſchriebene Maß erreichen, oder ob dieſes an der Race liegt. Erſt in den jüngſten Tagen geſchahen in dieſer Hinſicht von Seite des k. Hof— marſchall-Stabes Schritte, welche geeignet ſein dürften, hierüber einiges Licht zu ver— breiten und im Intereſſe der Sache freudigſt begrüßt werden müſſen. Bekanntlich iſt der Schlierſee in Bayern wohl derjenige, der verhältnißmäßig die meiſten Saiblinge beherbergt, und kommen darin mitunter auch ſehr ſchöne Exemplare zum Vorſchein, jo ſind dieſes doch nur Ausnahmen und erreicht die größere Zahl der daſelbſt gefangenen Saiblinge ſtets nur ein geringes Gewicht, obwohl die Fiſcherei in dieſem See auf's rationellſte betrieben wird. Es wurde nun der Verſuch gemacht, Saiblinge von aus— wärts in den Schlierſee einzuſetzen, und zwar ſolche aus dem Fuſchlſee im Salzkammer— gute, die an Schönheit, Wachsthum und Güte von keinem andern übertroffen werden. Hoffiſcher Schrädler begab ſich ſelbſt an Ort und Stelle, ſuchte ſich eine namhafte Anzahl unausgelaichter Saiblinge beiden Geſchlechtes aus und verbrachte dieſelben am 28. November in 2 Fäſſern ſo glücklich nach Schlierſee, daß auch nicht ein Exemplar verunglückte. Sie wurden ſofort an den gewöhnlichen Laichplätzen ausgeſetzt und ſchon ein Paar Tage darauf auf allen noch ſo entlegenen Fangplätzen wieder aufgefunden, darunter ein Paar Weibchen, die bereits verlaicht hatten. Hoffiſcher Schrädler, einer der hervorragendſten Beobachter im Fiſchereiweſen, wird daher im Verlaufe von ein Paar Jahren in der Lage ſein, verläſſige Aufſchlüſſe darüber zu ertheilen, ob die Fremd— linge in der neuen Heimath ihr bisheriges Gedeihen fortſetzen oder nicht — alſo zur Löſung der Frage weſentlich beitragen, ob die Race oder nur die Waſſerverhältniſſe dieſes Gedeihen bedingen. Da dieſe Frage für alle Saiblingzüchter von großem Intereſſe iſt, ſo wird nicht verabſäumt werden, die in dieſer Richtung gewonnene Erfahrung in gegen— wärtigem Organe feiner Zeit wieder zu veröffentlichen.“) F. ) Wir ſehen mit lebhaftem Intereſſe den weiteren Berichten über den Erfolg dieſes Unter— nehmens entgegen. Die hier angeregte Sache iſt zweifellos von großer Bedeutung; ja ſie iſt eine wahre Lebensfrage für ſo viele See'n, die Saiblinge in Menge beherbergen, von denen aber kon— ſtatirter Maßen nur wenige das Brüttlmaß erreichen. Wie wichtig wäre es hier, durch Kreuzung mit einer edleren Race Abhilfe zu ſchaffen? 6 Der vorliegende Verſuch iſt aber auch zugleich ein erfreuliches Zeichen der fortgeſetzten Be— ſtrebungen für Hebung der Fiſchzucht und Vermehrung der Edelfiſche in Bayern und können wir daher den Männern, die ſich an die Löſung dieſes Problems gemacht, nur unſere aufrichtige An— erkennung zollen und ihr Unternehmen mit den beſten Wünſchen eines ginge de begleiten Die Red. 128 VI. Kaliforniſcher Lachs in Marktheidenfeld. Marktheidenfeld, am 22. November 1880. Unſer äußerſt ſtrebſamer Fiſchzüchter Herr Kaufmann Kunkel dahier hat durch Vermittlung des deutſchen Fiſchereivereins und bezw. des Herrn Eckart von Lübbinchen aus einem Antheile für Unterfranken eine Partie Eier des neuer Zeit ſo bevorzugten kaliforniſchen Lachſes (salmo quinat) unlängſt erhalten. Dieſelben ſind in ſeiner neueſtens erſt ſehr erweiterten, ſorgſamſt eingerichteten Brutanſtalt mit 16 Brutkäſten — geſpeiſt durch eine reichliche Zuleitung aus dem etwa 1,50 km von hier mächtig ausquellenden Brunnwaſſer der Marktgemeinde — unter— gebracht. Es waren 4000 Eier und mögen etwa 400 davon bei der Ankunft ſich todt erwieſen haben. Alle übrigen Eier ſind ſeit etwa 8 Tagen ſchon in's Ausſchlüpfen gekommen und zwar in ſolcher Gleichmäßigkeit, daß heute nur noch ein geſundes, aber völlig geſchloſſenes Ei entdeckt werden konnte. Die Fiſchchen mit ihrer ſtark gerötheten Dotterblaſe ſind in einem einzigen, freilich geräumigen Brutkaſten beiſammen, auf feinem Sande meiſt um die eingelegten Schlupf— ſteinchen an einander gedrängt; ſie ſind im Verhältniß ſchon recht anſehnlich und durchweg friſch und munter. Auf 5—6 Wochen, für Herrn Kunkel am liebſten noch weit länger, werden die kleinen Amerikaner von ihrem mütterlichen Erbtheile zu zehren haben; dann aber werden ſie ihrem Herrn wahrſcheinlich große Nährſorgen bereiten. Es ſteht wohl ſehr dahin, ob ſie mit todtem Futter ſich werden abſpeiſen laſſen; und mitten im Winter dieſen kleinen Nimmerſatten lebendes Gethier (Inſekten, Cru— ſtaceen ꝛc. ꝛc.) in Genüge zu verſchaffen, wird ohne beſondere günſtige Umſtände und Maßnahmen nicht ſo leicht ſein. Sind ſie einmal zum Verlaſſen ihrer jetzigen Heimſtätte herangediehen, dann werden ſie im Maingebiete ihre weitere Zukunft zu begründen haben. Ob ſie jemals ſpäter in bereifterm Alter mit ſtattlicher Größe und Schwere ſo dankbar ſein werden, an der Pflegſtätte ihres jungen Lebens ſich verſpeiſen zu laſſen, muß man eben hoffen, und einen Verſuch iſt ſolch' ſüße Hoffnung ja doch werth. Jedenfalls aber iſt es am Platze, jetzt ſchon den erſten hier gefangenen Kalifornier feierlichſt Herrn Kunkel zuzuerkennen; dem Verdienſte feinen Lohn! In einem zweiten Brutkaſten neben den Kaliforniern ſchlummern ſeit geſtern 3000 Saiblingeier von Herrn Hoffiſcher Kuffer auf Glasroſten, und ſo ſind zur Zeit — gewiß nicht unintereſſant! — Vettern vom Edelſtamme Salmo aus Amerika und München in Marktheidenfeld bei Herrn Kunkel zuſammengetroffen. Die jungen Saiblinge wird Herr Kunkel in ſeinen geſchloſſenen Behältern wohl ſelber aufziehen, um klug und weiſe ſeinen Lohn von dieſer Seite ſich einigermaßen ſicher zu ſtellen. Alle übrigen Brutkäſten ſind jetzt noch leer, werden aber den Winter über noch mit etwa 50,000 Rheinlachs- und mehreren 100,000 Forelleneiern beſetzt werden. Letztere wird ſich Herr Kunkel aus ſeinem prächtigen Forellenvorrathe — wohl 1000 Stück bis zu 3—4 Pfund — ſelbſt anbrüten. H: 129 — — VII. Kleinere Mittheilungen. Nürnberg, November 1880. Der Rückgang der Fiſcherei macht überall bedenkliche Fortſchritte. Ich könnte davon Unglaubliches erzählen. Eine dahier wahr— nehmbare Ausnahme von dieſer Calamität dürfte Sie vielleicht intereſſiren. Seit alten Zeiten ging die Aeſche in der Pegnitz nur etwas über Hersbruck herab. Vor noch 10 Jahren war ſelbe hieſigen Fiſchern theilweiſe völlig unbekannt. Seit dieſer Zeit trat ſie anfangs ſporadiſch in kleineren Exemplaren auf, vermehrte ſich hier von Jahr zu Jahr und iſt ſeit etwa 4 Jahren der häufigſte Fiſch in der Pegnitz bis zum Einfluß der Abwaſſer aus der Sodafabrik unterhalb der Stadt. Woher dieſe Einwanderung kommt, iſt mir unerklärlich. Das Pegnitzwaſſer iſt ſeit dieſer Zeit gewiß nicht reiner und beſſer, ſondern ſchlechter geworden. Doch auch hier iſt das Schwert des Damokles ſchon im Fallen. Gleich unterhalb der Stadt wird ſo eben eine große Dampfwaſchanſtalt in Betrieb geſetzt, die durch ihren Seifen- und Sodawaſſerabfluß bald mit den Aeſchen aufräumen wird. So fällt Flußſtrecke um Flußſtrecke. Tölz, den 10. Dezember 1880. Die Ausbreitung der künſtlichen Fiſchzucht in Oberbayern. Wie wir uns ſelber mehrfach überzeugt haben, iſt nunmehr die vom bayeriſchen Fiſcherei-Verein eingeleitete Ausbrütung von künſtlich befruchteten Lachs— und Forellen-Eiern an verſchiedenen Fluß- und Seegebieten des Kreiſes Oberbayern im lebhafteſten Gange und wird, wenn der Verſuch gelingt, woran nicht zu zweifeln iſt, eine weitere Verbreitung dieſer köſtlichen Fiſchgattungen in unſern Gewäſſern von dieſem gemeinnützigen Unternehmen datiren. Die Mittel hiefür ſind bekanntlich durch einen Zuſchuß des oberbayeriſchen Land— rathes zu 800 && gegeben, welcher Zuſchuß, wie wir mit Freude conſtatiren, auch von der jüngſten Landraths-Verſammlung wieder genehmiget wurde. Der hohen Stelle und unſerer verehrlichen Kreisvertretung ſei hiefür der wärmſte Dank geſagt. Wir werden demnächſt in der Lage ſein, über das Ergebniß der dießjährigen Brut- und Apparaten- Vertheilung, welche erſt nach vorgängiger Beſichtigung der ört— lichen Verhältniſſe beſchloſſen und vorgenommen wurde, nähern Bericht zu erſtatten und wollen für heute nur noch bemerken, daß auch die Erbrütung von Aeſchen-Eiern für größere Flußgebiete, wie Iſar, Lech, Amper ꝛc. in Ausſicht genommen iſt. Außerordentlich glücklicher Hechtfang. Herr John Knechtli aus London, ein ebenſo ausdauernder als geſchickter Angler, fiſchte am Freitag den 12. No— vember ds. Is. in einem Privatwaſſer und war ſo glücklich mit dem natürlichen Köderfiſchchen 3 Hechte zu fangen, welche zuſammen 62 Pfund aufwieſen. Als am darauf folgenden Montag die Fiſche in der „Piscatorial Society“ auf: geſtellt wurden, wogen ſie immer noch reſp. 21, 18½ und 17 Pfund. Dieſe 3 Prachteremplare befinden ſich bereits im Laboratorium des Herrn S. F. Sanders, welcher dieſelben ausſtopfen wird, um fie in ein em Glaskaſten allen Sports— freunden zur Bewunderung aufzubewahren und werden die Fiſche ſo präparirt ſicher zu einer der ſchönſten Hechttrophäen des Landes zählen. Abgeſehen von betr. 3 Fiſchen fing Herr Knechtli am gleichen Tage noch 8 weitere Hechte im Gewichte von 4—8 Pfund. A. K. Mand. Oberföhring, den 18. Dezember 1880. Es intereſſirt Sie vielleicht zu erfahren, daß es am 2. Dezember gelungen iſt, eine Fiſchotter, welche gerade im Fiſchen begriffen war, im Oberföhringer Forellenbach zu erlegen. Dieſelbe wog 17 Pfund. Der glückliche Schütze war Herr Hofgärtner Griebl in Bogenhauſen. oil DIET. 7 898 . 5: 8 7 * » ® | N 4 N | 113 y = 1 N | « q 5 3 | * rn 5 — — 2 u” > ° DD. ID. DDD > >> >>> . De: >> 2 > 522; DI- DR W. >>. 23 |