— — ——— } 2 a» 1 0 2 a - 5 2 DD | Library of the Museum OF COMPARATIVE ZOÖLOGY, AT HARVARD COLLEGE, CAMBRIDGE, MASS, Founded by private subscription, in 1861. Deposited by ALEX. AGASSIZ. / No. 66S7,, . ö © W 7 i 2 Nr IKT I She a / 7 * a Fr 5 u ae * * — — B + — 25 7 5 - * — 5 * j nd 1 a 5 in — 5 = 8 1 * 5 * 5 5 — — 5 3 - ll a an CHE Se ee ALTTATE Allgemeine Hifcherei- Zeitung. Neue Folge der Banerifchen Fiſcherei-Teitung. — — Organ für die Geſammk-Intereſſen der Fiſcherci, ſowie für die Beſtrebungen der Fiſcherei-Vereine in Sonderheit Organ der Landes -⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Filchereis. Vereinen ic. der preuß. Provinzen Nheinland, Veſlſalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Kachmännern Deutfchlands, Oeſterreich⸗Ungarns und der Schweiz herausgegeben vom Bayerilihen Siſcherei-Derein. Redigirt von Dr. Julius von Staudinger. München. Königl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler. Mrd I e Allgemeine Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal. In] te die zweiſpaltige Petitzeil Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 inſe rate die zweiſpaltige Petttzeile Bear be allen we A Neue Jo ge a = uchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ ninijtra P - zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtr. 48/2 l. Bäneriſchen Fiſcherei-Teitung. Organ für lie Geſammlintereſſen ler Fiſcherei, ſowie für lie Heſtrebungen ler Fi ſcherei-Vereine f in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayer, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ze. der preuß. Provinzen Rheinland, Veflfalen, Hannover und Heffen-Naffau ic. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Vellerreich-Angarus und der Schweiz, herausgegeben vom Vaneriſchen Tiſcherei-Verein. Nr. 1. München, 1. Januar 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. mg Inhalt: 1887! — I. Waſſerverunreinigung; Desinfektion von Fabrikabwäſſern. — II. Publi⸗ kationen des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins. — III. Die Fiſcherei mit der künſtlichen Fliege. — IV. Der Krebs und ſeine Zucht. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Ver— miſchte Mittheilungen. — VII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. 1887 In dankbarem Rückblicke auf die vielfache gewogene und freund— ſchaftliche Unterſtützung, welche unſere Beſtrebungen in Nähe und Ferne gefunden, betreten wir getroſten Muthes die Schwelle des Neuen Jahres. Unſer Blatt wird ſeines Weges wie bisher weiter wandeln. Wir hoffen und bitten, daß ihm die alten Freunde treu bleiben und recht viele neue Anhänger zugehen möchten. Dagegen werden auch wir zu jeder Seit feſt eintreten für alle berechtigten Interelfen der Fiſcherei! 2 I. Waſſerverunreinigung; Desinfektion von Jabrikabwäſſern. Anläßlich des geplanten Baues großartiger Fabriken von Papier und Sulfit-Celluloſe ergab ſich Veranlaſſung, das Gutachten eines Chemikers über die Frage zu erholen, ob ſich den drohenden Verwüſtungen des Fiſchbeſtandes durch die Einleitung der Abwäſſer jener Fabriken in benachbarte vorzügliche Fiſchwaſſer vorbeugend abhelfen laſſe. Herr Profeſſor Fuchs in München hatte die große Güte, in dieſer Richtung ein Gutachten aus— zuarbeiten. Wir laſſen dasſelbe bei dem hohen Intereſſe, welches es in ſeiner ganz objektiven und plaſtiſchen Geſtaltung zu bieten geeignet iſt, nachſtehend im Wortlaute folgen, indem wir bitten, die hochwichtige Frage einer weiteren Diskuſſion, wozu unſer Blatt offen ſteht, unter— ziehen zu wollen. Wir legen auf eine ſolche Diskuſſion hauptſächlich aus folgenden Gründen viel Werth. Wiederholt begegneten wir neuerdings Aeußerungen dahin, die Fiſcherei müſſe vor der Induſtrie als dem beſſer berechtigten Faktor der Regel nach zurückſtehen. Wir können die ſe Anſicht, namentlich in ihrer vollen Schärfe, unmöglich theilen, und zwar weder vom Rechts- noch vom Billigkeitsſtandpunkte aus. Vom Rechtsſtandpunkte aus betrachtet iſt das Fiſchereirecht gemeinhin ſchon das ältere und hat als ſolches denſelben verfaſſungsmäßigen Anſpruch auf Rechtsſchutz, wie jedes andere Recht auch. Daß es viel— leicht minder werthvoll iſt, als das Intereſſe der Großinduſtriellen, ändert daran gar nichts. Der Arme hat den gleichen Rechtsanſpruch auf Rechtsſchutz wie der Reiche. Gar oft haben zudem induſtrielle Prätendenten eigentlich gar kein Recht auf Waſſerbenützung, namentlich nicht zur Neuanlage von Fabriken. Viele meinen freilich, wenn ſie irgend— wohin bauen, ſo verſtünde ſich das Recht auf Waſſerbenützung von ſelbſt. Bei Privat— flüſſen, welche nicht von den Induſtriellen ſelbſt erworben wurden, iſt direkt das Gegentheil der Fall. Aber auch bei Erwerbung einer Strecke eines Privatfluſſes unterliegt das daraus entſpringende Recht immer noch denjenigen Beſchränkungen, welche ſich nach dem Geſetze, d. h. nach ausdrücklichen Beſtimmungen desſelben oder nach allgemeinen Geſetzesprinzipien aus der Goeriftenz anderer Berechtigter, namentlich der Unterlieger, ergeben. An öffentlichen Flüſſen vollends hat die Induſtrie gemeinhin nicht mehr Rechte, als ihr von der Staats— gewalt eigens eingeräumt werden. Hier iſt daher auch die beſte Gelegenheit und Möglichkeit für die Letztere, mit Maßregeln, Beſchränkungen und Bedingungen zum Schutze der Fiſcherei eben auch einzuſetzen. Daß dies geſchieht, liegt ſchon in der Billigkeit, auf daß nicht zu Gunſten der Einen ein Anderer ruinirt, nicht dasjenige, was Dieſem gegeben wird, Jenem genommen werde. Indem wir dieſes betonen, verkennen wir nicht im Mindeſten die hohe wirthſchaft— liche Bedeutung der Induſtrie. Mit Rückſicht auf letztere, welche wir vollauf achten, find wir ſogar der Meinung, daß möglichſt ein Ausgleich der induſtriellen und fiſchereilichen Intereſſen geſucht und gefunden werden ſollte. In der Regel fahren dabei auch beide Theile beſſer, als bei ſchroffem Aufeinanderplatzen der Rechte und Präten— ſionen. Von dieſem Standpunkte ausgehend, begrüßen wir es immer mit Freuden, wenn ein Boden für ſolchen Ausgleich geſchaffen wird und wenn namentlich auch die Repräſen— tanten der Großinduſtrie verſtändig und billig denkend dazu die Hand bieten. Es kann ihnen das nur zur Ehre und gar oft ſelbſt zum finanziellen Vortheil gereichen. Darin wurzelt auch unſer Wunſch, die bezüglichen Fragen möglichſt ſach lich behandelt zu ſehen. Obiges Gutachten lautet: „Es iſt die Aufgabe geſtellt, die Abwäſſer einer Holzſtoff- und Papierfabrik fo zu reinigen, daß ſie ohne Beläſtigung und ſanitäre Benachtheiligung der Anwohner und ohne ſchädlichen Einfluß auf das Thierleben in einen Waſſerlauf übergeführt werden können. Dieſe Abwäſſer enthalten: a) ſuspendirte organiſche Stoffe: Faſerſtofftheilchen in großer Menge, wenn auch die Stofffänger noch ſo gut fungiren; Eiweißſchaum, Harz, Fett ꝛc ꝛc., b) gelöſte organiſche Stoffe: alle Saftbeſtandtheile des Baumſtammes; die incruſtirenden Stoffe der Hadern, des Stroh's, des Holzes ꝛc. ꝛc., N c) unorganiſche (gelöfte und ſuspendirte) Fabrik-Effluvien: Freie, ſchweflige Säure, Schwefelſäure oder Aetzlaugen, verſchiedene Salze, Chlor und Chlor= | metalle ꝛc. ꝛc. 3 Zu a) Suspendirte organiſche Stoffe müſſen bedingungslos entfernt werden; denn ſie verſchlammen den Waſſerlauf, erleiden durch den im Flußwaſſer gelöſten Sauerſtoff eine nur ſehr langſame Oxydation, und je mehr Kilometer ein eventueller Abwaſſerkanal lang wird, deſto mehr wird er „ſtinken“. Zu b) Gelöſte organiſche Stoffe ſind im allgemeinen weniger bedenklich; ſie ertheilen allerdings in größerer Menge dem Waſſer einen fauligen Geruch, werden aber ziemlich raſch im ſtrömenden Waſſer zerſetzt. Zu c) Die chemiſchen Effluvien ſind in erſter Linie die Gifte für das Thierleben des Fluſſes: vor allem der Aetzkalk, deſſen Ueberſchuß beim Präcipitationsverfahren und bei der Neutraliſation des Schwefel— dioxyds gar nicht zu vermeiden iſt; dann das Chlor und die Chlor— metalle, die bei den verſchiedenen Bleichprozeſſen oft in großer Menge reſultiren und nicht leicht entfernt werden können. — Von allen bisher angewendeten Methoden zur Reinigung der Fabrikabwäſſer erfüllt erwieſenermaßen keine für ſich allein ihren Zweck vollſtändig. Ueber die Verſuche und Reſultate bei der Behandlung der Effluvien einer großen Sulfitcelluloſe— Fabrik fehlt zur Zeit jede Litteratur. Vorausgeſetzt, daß es beabſichtigt iſt, eine große Fabrikanlage zu ſchaffen, in welcher 1. Papier aus Holzſtoff, Hadern, Stroh gefertigt, 2. Holzſtoff nach dem Sulfit⸗ verfahren dargeſtellt werden ſoll, kann die geſtellte Aufgabe nach meinem Dafürhalten vollſtändig nur dann gelöſt werden, wenn ſich die Fabrikleitung zu nachſtehender Kombination von Reinigungsmethoden verpflichtet: I. Präcipitation mit Kalk nach intermittirendem Syſtem in Sammelbaſſins; II. Entfernung der gelöſten organiſchen Subſtanzen und der Chemikalien (Aetzkalk oder ſchweflige Säure) durch Aöration (Gradirwerf) ; III. Intermittirende abſteigende Filtration durch poröſe Schichten (Erde, Sand, Torf ꝛc. ꝛc.). Operation neutraliſirt das Schwefeldioryd und die übrigen Säuren, der größere Theil der ſuspendirten organiſchen Stoffe ſedimentirt; der Schlamm läßt ſich, wenn die Zeitpauſen möglichſt lang genommen werden, gut vom Ueberwaſſer trennen; aber immer noch wird das Waſſer trübe ablaufen! Operation II iſt angeſichts der großen Mengen organiſcher (gelöſter und noch ſuspendirter) Stoffe, welche das Klärungsabwaſſer einer Sulfitcelluloſe-Fabrik noch ent— hält, eine nach meiner Anſicht unerläßliche Vorbedingung zur nachfolgenden Bodenfiltration. — Das Gradiren verwandelt die Abwäſſer gewiſſermaßen in Ober- fläche, der Sauerſtoff der Luft beginnt die Oxydation der gelöſten organiſchen Stoffe, verwandelt ſchweflige Säure (wenn noch vorhanden) in Schwefelſäure, den ſchwefligſauren Kalk in Gyps, der Kohlenſäuregehalt der Luft neutraliſirt den Aetzkalk — das herab— träufelnde Abwaſſer hat ſich mit Luft geſättigt und bedarf zur vollſtändigen Aſſimilation an das natürliche Flußwaſſer nur noch der Operation III durch Bodenfiltration, welche, nach intermittirendem Syſteme durch— geführt und rationell betrieben, erfahrungsgemäß die mechaniſchen Verunreinigungen (ſo weit ſolche noch vorhanden) vollſtändig zurückhält und oxydirt, die gelöſten organiſchen Stoffe ebenfalls zerſtört und die Wäſſer in den Zuſtand verſetzt, in welchem ſie direkt auch in einen kleineren Flußlauf übergeführt werden dürfen. Im Intereſſe der Fiſchzucht wird außerdem noch zu bedingen ſein, daß die gereinigten Abwäſſer nie mehr als 10 Prozent des Flußwaſſers betragen ſollen. Von Ausführung eines 12 Kilometer langen Abwaſſerkanals dürfte wohl Abſtand genommen werden, weil er ſich doch verſchlammt, alſo nichts nützt, weil er ſchwer zu kontrolliren iſt, weil man ſich ſchließlich darauf verläßt, die unumgängliche Reinigung und Neutraliſation läſſig betreibt und überwacht, ſo daß der Fluß zwar nicht bei der Fabrik, wohl aber wo anders, einige Kilometer abwärts, gründlich infizirt wird. + — Sollten in der Papierfabrik Bleichprozeſſe mit Chlor angewendet werden, wodurch (wenn in großem Maßſtabe und nach neueren Methoden) bedenkliche Mengen von Chlormetallen mit den Abwäſſern abgeführt werden, dann dürfte es angezeigt ſein, daß die Freunde der Fiſchzucht ſich einer Klauſel ſicher ſtellen, welche verlangt, daß die Abwäſſer der Bleicherei einer geſonderten Behandlung unterzogen werden müſſen. Wie das zu machen — iſt eine noch nicht gelöſte Frage; wahrſcheinlich bleibt gegen die Maſſen von Kochſalz und andere Chloriden kein anderes Mittel als eine Teichanlage, ein langer Kanal, mit Kulturen von Salzpflanzen, wohl das rationellſte und wohlfeilſte Verfahren.“ “) II. Publikationen des Sächſtſchen Jiſcherei⸗-Vereins. A. Fiſcherei-Ausſtellung in Bautzen. Vom 7. bis 14. September 1887 fol in Bautzen eine landwirthſchaftliche Landes⸗Ausſtellung mit Verlooſung abgehalten werden. Bei derſelben ſollen auch Fiſche und Fiſchzuchteinrichtungen mit vertreten ſein und ſind für dieſelben die nachſtehend aufgeführten Preiſe ausgeworfen worden. Es iſt dringend zu wünſchen, daß unſere ſächſiſchen Fiſchzüchter ſich im Intereſſe der Hebung der vater— ländiſchen Fiſchzucht recht zahlreich an dieſer Ausſtellung betheiligen und erklärt ſich der Sächſiſche Fiſcherei-Vverein gern bereit, dieſen Herren mit Rath und That behilflich zu fein. Gleichzeitig erſucht man die Herren Vertrauensmänner, gefälligſt innerhalb ihrer Bezirke aufmunternd auf ſolche Perſonen einwirken zu wollen, von denen anzunehmen iſt, daß ſie die Ausſtellung beſchicken und um die ausgeſetzten Preiſe ſich bewerben könnten. Bemerkt ſei hiebei noch, daß alle Anmeldungen zur Beſchickung der Ausſtellung bis ſpäteſtens zum 15. Juli 1887 zu bewirken ſind und zwar auf beſonderen, durch das Bureau des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins zu beziehenden Formularen. Platzmiethe wird für Fiſche nicht erhoben. Die Einlieferungen haben unter der Adreſſe „Landwirthſchaftliche Landes— Ausſtellung in Bautzen“ vom 30. Auguſt 1887 an franko und zwar derart zu geſchehen, daß die Aufſtellung bis 7. September früh 8 Uhr vollſtändig beendigt ſein kann. Die Rückgabe der ausgeſtellten Thiere an die Ausſteller kann ſchon vom 12. Sept. Mittags an erfolgen. Bis 19. September nicht zurückgenommene Gegenſtände werden den Ausſtellern unter Nachnahme der daraus erwachſenden Koſten auf ihre Gefahr zurückgeſendet. Von den ſächſiſchen Staatsbahnen wird der frachtfreie Rücktransport der unverkauft gebliebenen Ausſtellungsgegenſtände nach den Aufgabeſtationen in Ausſicht geſtellt und ebenſo wird bei den Bahndirektionen die verlängerte Giltigkeit der Tagesbillets für die Beſucher der Ausſtellung nachgeſucht werden. Mit der Ausſtellung wird eine umfangreiche Verlooſung von angekauften Ausſtellungs⸗ gegenſtänden verbunden werden. Preisprogramm: 1. Preis 50 Mark Werth. Für das beſte Sortiment im Königreich Sachſen gezüchteter lebender Teichkarpfen in Altersſtufen vom einſömmerigen Satze bis zur gewöhnlichen Marktwaare. Jede Altersſtufe vertreten durch mindeſtens 3 Exemplare. 2. Preis 30 Mark Werth. Für die beſten marktfähigen lebenden Spiegel- oder Lederkarpfen nicht unter 3 Jahr alt. Vertreten durch mindeſtens 10 Exemplare. 3. Preis 30 Mark Werth. ; Für das beſte Sortiment im Königreich Sachſen gezüchteter lebender Schleien in ver: ſchiedenen Altersſtufen. Jede Altersſtufe vertreten durch mindeſtens 3 Exemplare. Techniſche Details über die betr. Anlagen, Maſchinen, Koſten de. ꝛc. ſiehe in: Die Abwäſſer, von Dr. Heinzerling, 1886. 5 - FE . . 4. Preis 20 Mark Werth. Für das beſte Sortiment in Teichen des Königreichs Sachſen als Montee eingeſetzter und daſelbſt weiter gezüchteter lebender Aale. Vertreten durch mindeſtens 10 Exemplare. 5. Preis 20 Mark Werth. Für das beſte Sortiment im Königreich Sachſen gezüchteter lebender Zierfiſchee (Goldorfen, Goldſchleien, Goldfiſcheyß. Vertreten durch mindeſtens 10 Exemplare. 6. Preis 50 Mark Werth. g Für das beſte Sortiment im Königreich Sachſen gefangener Bach- oder Te ichforellen in verſchiedenen Altersſtufen und in Exemplaren, welche nicht ſchwerer als ½ Kilo find. Jede Altersſtufe vertreten durch mindeſtens 5 Exemplare. 7. Preis 20 Mark Werth. Für die beſte Kollektion von wenigſtens 10 Stück großer in ſächſiſchen Teichen gezogener Speiſeforellen in Exemplaren von nicht unter ½ Kilo Gewicht. 8. Preis 50 Mark Werth. Für die vollſtändigſte Kollektion lebender Nutzfiſche des Elbgebietes. Jede Art vertreten durch wenigſtens 1 Exemplar. 9. Preis 50 Mark Werth. Für die beſte Darſtellung einer einfach und praktiſch eingerichteten, im Königreich Sachſen funktionirenden Fiſchzuchtanſtalt, für Forellen, Aeſchen oder Lachſe und Mittheilung über deren zeither erzielten Reſultate. 10. Preis 30 Mark Werth. Für die beſte Sammlung beſonders praktiſcher, gut gearbeiteter, verkäuflicher Brut- und Transportapparate für Fiſcheier, Fiſchbrut und Satzfiſche. 11. Ehrenpreis des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins 100 Mark (in Etui.) Für die beſtorganiſirte Fiſchereigenoſſenſchaft, welche durch Vorlage ihrer Statuten, Karten, Pläne u. ſ. w. gute Erfolge ihres Wirkens nachzuweiſen vermag. 12. Ehrenpreis des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins 20 Mark Werth. 0 Ziuür die ſchönſten im Königreich Sachſen gezüchteten ausländiſchen lachs artigen lebenden Fiſche, als da ſind: Regenbogenforellen, Bachſaiblinge u. ſ. w. Außer den Geld- und Ehrenpreiſen werden noch eine Anzahl Preisdiplome zur Ver— fügung ſtehen. Ausſtellern von Fiſchen, Fiſchgeräthen, Fiſchprodukten u. ſ. w., welche mit ihren auszuſtellenden Gegenſtänden nicht an der vorſtehenden Preiskonkurrenz theilnehmen können, wird der ſächſiſche Fiſckerei-Verein einen Beitrag zu ihren etwaigen Ausſtellungskoſten gewähren, ſofern dieſelben ſich bis 15. Juni 1887 deshalb an das Bureau des Vereins, Dresden, Carola— ſtraße 1b, mit einem Geſuche wenden. An ſämmtlichen Preiſen können Perſonen beiderlei Geſchlechts konkurriren, welche die in den Preisaufgaben geſtellten Bedingungen erfüllen. Die Preiſe werden in Form von Ehrenpreiſen, Medaillen Geldprämien, Gegenſtänden oder Diplomen gewährt. b Ergänzend das Programm ſei hier noch bemerkt, daß friſches laufendes Waſſer für lebende Fiſche in benöihigter Menge und ebenſo auch Eis zu dem Rücktransport auf dem Ausſtellungsplatze gratis verabfolgt wird. Die Fiſchwärter haben ebenſo freien Eintritt zur Ausſtellung, wie die Wärter anderer Thiere. B. Minimalmaße der Forellen — Hauſiren mit Fiſchen — Schonzeit der Aal— raupen — Belehrung über die Süßwaſſerfiſche des Elbgebiets — Allgemeine Fiſcherei-Zeitung — Lehrkurſe von Tharand. Mit dem 1. Januar wird der Fang, das Feilbieten und der Verkauf der Forellen wieder frei. Indeſſen dürfen — was beſonders für die ſtaatlichen und ſtädtiſchen Auſſichts— organe hervorzuheben iſt — Forellen unter 18 em Länge weder, wenn gefangen, behalten und noch weniger feilgeboten oder verkauft werden. Leider nehmen beſonders die Herren Gaſtwirthe hierauf kaum je Rückſicht. Auch ein anderer Schaden, an dem unſere Forellen— zucht leidet, ſei noch beſonders erwähnt. Sobald die Schonzeit der Forellen aufgehört, beginnt der Verkauf derſelben durch Leute, welche mit dieſen Fiſchen in kleinen Fäßchen, meiſt auf dem Lande, hauſiren. Solche Perſonen müſſen nach dem Geſetze entweder mit einer Fiſchkarte oder mit einer beſonderen Legitimation verſehen ſein und verſäume man = — — daher nicht, bevor man von ihnen kauft, ſich dieſelbe vorzeigen zu laſſen. Nur ſo wird der Verwerthung von geſtohlenen Forellen mehr als bisher vorgebeugt werden. Auch ſei darauf hingewieſen, daß es ſehr gefährlich iſt, Forellen von Herumträgern zu einem ganz auffallend billigen Preiſe zu kaufen. Da dieſelben meiſt geſtohlen ſind, ſo kann — wie erſt neulich ein wirklich in unſerer Nähe vorgekommener Fall bewies — gegen die Käufer ſolcher Forellen eine gerichtliche Unterſuchung wegen Hehlerei angeſtrengt werden. Die Schonzeit für die Aalraupen dauert noch bis zum 31. Januar. Wer fi) genauer über die Schon und Laichzeiten der Fiſche orientiren will, der kaufe ſich gegen Einzahlung von 30 in Poſtmarken vom Bureau des Sächſiſchen Fiſcherei— Vereins, Dresden, Carolaſtraße 1b, das mit 48 vorzüglichen Abbildungen in II. ver— beſſerter Auflage erſchienene Schriftchen „Gemeinfaßliche Belehrung über die Süßwaſſerfiſche des Elbgebietes“. Er findet in demſelben außerdem einen Auszug der Fiſchereigeſetzgebung für das Königreich Sachſen, ſowie auch Winke zum Schutze der Fiſcherei und über Fiſch— zucht im Allgemeinen. Der Sächſiſche Fiſcherei-Verein, welcher bereits 600 Mitglieder aus allen Berufs— kreiſen nach kaum dreijährigem Beſtehen umfaßt, vermittelt ferner zur Belehrung für die— ſelben die in 30 Nummern jährlich erſcheinende „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ zu erheblich herab— geſetztem, äußerſt billigem Abonnementspreiſe frei in's Haus und hat ſich durch Verbreitung dieſer vorzüglich redigirten Zeitung bereits vielfache Anerkennung und Freunde erworben. Welche Erfolge der Sächſiſche Fiſcherei-Verein auf dem Gebiete um Hebung der vaterländifchen Fiſchzucht erzielt hat, wird ſich zuerſt bei Gelegenheit der landwirthſchaftlichen Landes⸗Ausſtellung zeigen, welche nach Obigem vom 7. bis 14. September 1887 in Bautzen abgehalten werden ſoll. Wie groß übrigens das Intereſſe an der Fiſchzucht bei uns iſt, beweiſt wiederum der Umſtand, daß in dieſem Jahre nicht weniger als 95 Zuhörer an dem Tharander Fiſchzucht— curſus theilgenommen haben. III. Die Jiſcherei mit der Künſtlichen Fliege. Von Herrn Max von dem Vorne auf Verneuchen. In Nr. 8 des Jahrganges 1883 dieſer Zeitung habe ich es verſucht, die künſt— lichen Fliegen für die Forellen- und Aeſchenfiſcherei ſyſtematiſch nach den Körperfarben zu ordnen. In den hier folgenden Mittheilungen will ich die wirkſamſten künſtlichen Fliegen näher beſchreiben, und angeben, ob ſie Nachahmungen beſtimmter lebender Fliegen, oder Phantaſiegebilde ſind; ſowie, in welcher Weiſe und zu welchen Zeiten damit gefiſcht wird. Ich laſſe einige allgemeine Bemerkungen über die Fiſcherei mit der Fliege vorausgehen. Die Fiſcherei mit der künſtlichen Fliege iſt eine der beliebteſten und wirkſamſten Angelmethoden. Ihr Erfolg iſt hauptſächlich davon abhängig, daß der Angler es verſteht, dem Fiſche verborgen zu bleiben, und daß die Fliege ſo beſchaffen iſt und ſo geführt wird, daß fie der Fiſch für ein lebendes Weſen hält, das er verſpeiſen kann. Deßhalb ſoll 1. die Geſtalt, Farbe und Größe der Fliege zweckentſprechend ſein; 2. das Vorfach, welches die Fliege trägt, ſoll ſo fein wie möglich und der Gutfaden nicht glänzend, ſondern matt gefärbt ſein, damit ihn der Fiſch nicht leicht bemerkt; 3. die Bewegungen der künſtlichen Fliege auf der Oberfläche oder unter Waſſer ſollen denen eines lebenden Inſektes täuſchend ähnlich fein. Es wird in verſchiedener Weiſe mit der künſtlichen Fliege gefiſcht. A. Fiſchen an der Oberfläche. Die künſtliche Fliege ſoll einem Inſekt gleichen, welches ſich auf's Waſſer ſetzt, oder darauf fällt. Sie ſoll ſo leicht wie eine Schneeflocke oder Feder herabfallen und nicht verſinken. Man unterſcheidet hier ferner die Fiſcherei mit der trockenen und der naſſen Fliege. Bei der Fiſcherei mit der trockenen Fliege wird dieſelbe nach jedem Wurf mehrere Male in Kreiſen durch die Luft umher geſchwenkt, um das Waſſer zu entfernen. Bei der Wiederholung des Wurfes fällt ſie viel leichter auf's Waſſer, als wenn ſie naß iſt. Die Fliege ſoll jo gewunden fein, daß fie ſchwimmt, und der Angler läßt fie nach dem Wurf, von der Strömung treiben, ohne daß er ſelbſt ſie bewegt. Dieſe Methode iſt bei ſtilleme hellen Wetter und bei ruhigem, klaren Waſſer beſonders wirkſam. Bei der Fiſcherei mit der naſſen Fliege werden die Würfe ohne Weiteres wieder— holt. Es geſchieht dies zweckmäßiger Weiſe bei windigem, trübem, regneriſchen Wetter und auf bewegtem, trüben Waſſer. B. Fiſchen unter der Oberfläche oder mit der verſunkenen Fliege. Es ſoll entweder ein in's Waſſer gefallenes und ertrunkenes, oder ein im Waſſer lebendes Inſekt dargeſtellt werden. Es iſt zweckmäßig, daß die Fliege ſchwer iſt und leicht verſinkt, weshalb ſie oft mit Blei beſchwert wird. Man wirft ſtromab, oder quer über den Strom, oder auf eine ſtehende Waſſerfläche, läßt die Fliege mehr oder weniger oft bis zur halben Tiefe oder bis zum Grunde verſinken und zieht ſie dann empor, läßt ſie wieder verſinken und zieht ſie von Neuem an. Man nennt dieſe Methode, wenn ſie mit ſtark beſchwerten, ſchnell ſinkenden künſtlichen Ködern ausgeführt wird, auch das Heben und Senken. Herr Dr. A. Bettendorf in Bonn, ein ſehr gewandter und erfahrener Fliegen— fiſcher, theilt folgende Methode der Fliegenfiſcherei mit, die ſehr wirkſam, namentlich für den Aeſchenfang, iſt. Man wirft die Fliege mit langer Schnur auf das Waſſer, läßt ſie ſtromab treiben, bis die Schnur ſtraff iſt, und hält die Fliege dann ruhig an derſelben Stelle, wobei ſie mehr oder weniger verſinkt und durch die Strömung hin und her bewegt wird. Nach einigen Minuten geht man einen Schritt weiter ſtromab, ohne die Fliege herauszunehmen, und fiſcht ſo größere Strecken ab. Der Fiſch hakt ſich gewöhnlich von ſelbſt. Beſonders empfehlenswerth iſt dieſe Methode in kleinen Bächen und Stromſchnellen und für kurzſichtige Fiſcher, welche das Aufgehen eines Fiſches leicht überſehen und deshalb oft den richtigen Augenblick für das Anhauen verpaſſen. Wenn die Fiſche die Fliegen an der Oberfläche nicht nehmen wollen, ſo machen ſie oft unter Waſſer auf Larven oder ausſchlüpfende Waſſerfliegen Jagd und nehmen dann ſehr gerne die verſunkene Fliege. Ferner iſt dieſe Methode ganz beſonders empfehlenswerth für die Befiſchung von tiefen ruhigen Dümpeln, von Mühloberwaſſer, Teichen und Seen. Der Amerika niſche Schwarz- und Forellenbarſch nehmen die verſunkene Fliege beſonders gern. Man fiſcht mit einer Alexandra-, einer Lachs- oder Seeforellenfliege, einer dicken Märzfliege oder Governor, oder mit künſtlichen Waſſerinſekten. Oft iſt es zweckmäßig, die Fliege dadurch zu beſchweren, daß man am Kopf derſelben ein geſpaltenes Schrotkorn am Gutfaden ankneift. Ferner erhöht es oft die Wirkſamkeit der verſunkenen Fliege bedeutend, wenn eine dicke Fleiſchmade an den Haken gehängt wird. Kaltes, windiges, regneriſchs Wetter iſt für dieſe Art von Fliegenfiſcherei am günſtigſten. Man wirft in Flüſſen und Bächen die Fliege entweder ſtromauf, oder man fiſcht ſtromab. Das Stromauffiſchen iſt nur in ruhiger Strömung möglich, weil in ſchnell fließendem Waſſer die ſtromauf geworfene Fliege ſo ſchnell dem Fiſcher entgegengeführt wird, daß er nicht im Stande iſt, die Schnur ſtraff zu erhalten. Dies iſt aber nothwendig, um ſofort anhauen zu können, wenn ein Fiſch nach der Fliege aufgeht. Das Stromauffiſchen hat den Vortheil, daß es für den Angler leichter iſt, ſich dem Geſichtskreiſe des Fiſches zu entziehen, da jener immer mit dem Kopfe der Richtung der Strömung zugewendet iſt. Wenn man geworfen hat, ſo hebt man die Angelruthe, ſowie die Fliegen heran— ſchwimmen, damit die Schnur ſtets ſtraff bleibt. Die Fliege ſoll nur durch die Strömung, nicht durch den Angler bewegt werden, um bei dem Fiſche keinen Verdacht zu erregen. Bei dem Stromabfiſchen wirft man womöglich quer über den Strom, und läßt dann die Fliege ſtromab ſchwimmen. Oder man wirft ſtromab etwas kurz mit ziemlich aufrecht gehaltener Ruthe und ſenkt dann die Spitze, damit die Fliege ſich ſtromabwärts bewegt. In Stromſchnellen wirft man die Fliege von oben ein, läßt ſie ſinken, bewegt ſie hin und her, und gibt, ohne den Platz zu verlaſſen, allmählich mehr und mehr Schnur aus. Man wird auf dieſe Weiſe gar oft durch den Fang eines guten Fiſches erfreut. Wenn man einen Fiſch aufgehen oder ſtehen ſieht, ſo wirft man nicht unmittelbar dorthin, ſondern etwas oberhalb, und läßt die Fliege von der Strömung nach der Stelle treiben. 7 — 8 — — Der Schotte Stewart, einer der gewandteſten Fliegenfiſcher dieſes Jahrhunderts, gibt folgende Regeln: Einen tiefen, ruhigen Dümpel ſollte man nur befiſchen, wenn der Wind das Waſſer wellig bewegt; iſt die Oberfläche des Waſſers glatt, ſo macht man durch das u der Schnur die Fiſche ſcheu, ohne die Ausſicht zu haben, fie zu fangen. Man befiſcht immer zuerſt das diesſeitige Ufer und die nächſte Umgegend, und wirft erſt ſpäter weiter und nach dem jenſeitigen Ufer. Ganz in der Nähe des letztern hat man die meiſte Ausſicht, einen großen Fiſch zu fangen, wenn dort das Waſſer tief iſt. a Man wirft ſtromauf, und läßt die Fliege, nachdem ſie das Waſſer berührt hat, 1 bis 2 m herabſchwimmen, ohne daß die Schnur das Waſſer bewegt; dabei hebt man die Ruthe, damit die Schnur geſpannt bleibt. Wenn die Fliege ein paar Meter geſchwommen iſt, ſo wiederholt man den Wurf ein paar Meter weiter ſtromauf. In der Regel wirft man nicht mehr wie einmal nach derſelben Stelle; dies geſchieht nur da, wo man mit Beſtimmtheit einen guten Fiſch erwartet. Strömungen werden in derſelben Weiſe befiſcht, wie ruhige Dümpel. Stilles Waſſer zwiſchen zwei Strömungen und Wirbel hinter Steinen befiſcht man gerade ſtrom— e und wiederholt den Wurf ſofort. In ſtillem Waſſer wartet man, bis nach dem Wurfe die entſtandene Bewegung der Oberfläche aufgehört hat, zieht dann die Fliege langſam heran und wirft dann von Neuem. Ich wende mich nunmehr zur Beſchreibung der wirkſamſten Fliegen und ihrer Anwendung. (Fortſetzung folgt.) IV. Der Krebs und ſeine Zucht. A. Lebensgewohnheiten der Krebſe. § 1. Unter unſeren einheimiſchen Kerbthieren iſt das größte und nutzbringendſte der Krebs. Leider macht man die Beobachtung, daß ſeine Zahl immer mehr im Abnehmen begriffen iſt. Die Urſache dürfte vielfach auch in muthwilliger Vernichtung zu ſuchen ſein. Beſonders die Jugend macht es ſich zur Aufgabe, jedes Bächlein zu durchſtöbern und alles was Krebs heißt, umzubringen. Auch hier iſt darum ernſtes Einſchreiten unerläßlich. § 2. Eine Beſchreibung der äußeren Beſchaffenheit des Krebſes iſt wohl überflüßig, da Jedermann dieſes Thier kennt. Immerhin iſt es nothwendig, auf die Unterfcheidungs: merkmale zwiſchen männlichen und weiblichen Thieren aufmerkſam zu machen, indem nach verſchiedenen Fiſcherei-Ordnungen nur männliche Thiere gefangen werden und zum Verkaufe gelangen dürfen. § 3. Die Unterſcheidungsmerkmale der Krebsgeſchlechter ſcheinen für den Laien ſchwierig zu ſein. Dieſes iſt jedoch nicht der Fall, da die Kennzeichen ſo ausgeprägt ſind, daß ein einmaliger richtiger Anblick genügt, um jeder Verwechslung vorzubeugen. Die erſten Merk— male ſind der beim Männchen viel gedrungenere Panzerleib und die viel kräftigeren Scheeren. Ebenſo ſind deſſen Fühlhörner viel länger als beim Weibchen und von der Wurzel ſtärker ausgehend. Dieſes alles könnte jedoch immer noch bei den verſchiedenen Altersklaſſen zu Irrungen Anlaß geben, wenn nicht auch ganz zuverläſſige andere Merkmale vorhanden wären. Dieſe befinden ſich am Schweife des Weibchens. Derſelbe iſt, weil zur Aufnahme der Eier beſtimmt, viel muldenförmiger angelegt. Beim Weibchen findet ſich ferner eine aus— gezahnte Form des Schweifes, welche Auszackung beim Männchen fehlt. Endlich — und dieſes iſt etwas ganz untrügliches — hat das Männchen unten am Schweife unter dem erſten Schweifringe zwei gegen den Leib zu gerichtete, parallel ſtehende, cylindriſche helle zugeſpitzte hornartige Anhänge. Beim Weibchen fehlen dieſe Organe. § 4. Eine Haupterleichterung für die Zucht des Krebſes iſt feine ſtubenhockeriſche Lebensweiſe. Er entfernt ſich höchſt ſelten von ſeiner Geburtsſtätte und dan ur auf geringe 9 Entfernung. Man hat daher ſeine Auswanderung nicht zu befürchten, welcher Umſtand vom größten Vortheile und vielen Verdruß erſparend iſt. § 5. Ueber den Krebs ſind noch viele irrige Anſichten verbreitet. So nahm man oft an, derſelbe liebe beſonders ſchmutziges, ſtehendes Waſſer. Dies iſt jedoch ganz unrichtig, denn die Athmungswerkzeuge ſind ſo eigenthümlicher Natur, daß ihm gutes, ſauerſtoffreiches Waſſer zum Bedürfniß iſt. Nicht zu langſam fließende reine Waſſer ſagen daher dem Krebſe ſogar beſſer zu, als ſumpfige, ſtagnirende Gewäſſer. § 6. Waſſer, in welchem ſich Pflanzen befinden, liebt er vorzüglich. Die Pflanzen bieten ihm Schutz gegen ſeine Feinde, erhöhen den Sauerſtoffgehalt des Waſſers und mehrere dienen ihm zur Nahrung. Die daran hängenden unendlich kleinen Waſſerinſekten und Larven bilden die Nahrung der jungen Brut. § 7. Eine irrige Annahme iſt ebenfalls, daß der Krebs rückwärts gehe. Der Krebs geht in der Regel vorwärts, nur bei ſeiner Flucht ſchwimmt er raſch rückwärts, ſeinen Schweif als Ruder benützend. $ 8. Ebenſo unrichtig iſt, daß gerade in den Monaten ohne er die Krebſe gefangen werden ſollen. Sein Fang hängt zu viel von der Witterung ab und ſeine Häutung zieht ſichoft bis in den Juni hinein, wie wir im Verlaufe dieſer Abhandlung ſehen werden. § 9. Die Häutung, welche bei den älteren Thieren zweimal des Jahres vor ſich geht, bereitet ihnen große Unbehaglichkeit. Der Bruſtpanzer ſpringt auf und wird mit Mühe über den Kopf geſtreift. Nun ſpaltet ſich auch der Schweifmantel. Das Thier legt ſich ſeitwärts auf den Rücken und ſucht mit Scheeren und Füßen denſelben zu entfernen. Endlich ſpringen die Scheerenſchalen auf und unter unſäglicher Mühe entfernt das Thier auch dieſe. Nun iſt es gänzlich wehrlos und verkriecht ſich tief in ſeine Höhle. Aber nur 8 bis 10 Tage dauert es, ſo iſt es wieder mit einem neuen und größeren Panzer verſehen. Das Material dazu hat es in ſeinen Eingeweiden längſt vorher geſammelt. Es iſt die unter den Namen Krebsauge, Krebsſtein bekannte ſteinige, kalkige, erbſengroße und weiße Maſſe. § 10. Seine Augen (nicht zu verwechſeln mit dem oben erwähnten Krebsſtein) ſind geſtielt und ermöglichen ihm ein Vor- und Rückwärtsſchauen zu gleicher Zeit. $ 11. Der Krebs iſt ein nächtliches Raubthier. Selbſt kleine Fiſche weiß er ein— zufangen, doch zieht er Aas Allem vor. B. Die Feinde des Krebſes. § 12. Ein gefährlicher Feind iſt die kleine Grundel, auch Bartgrundel genannt. Dieſelbe bohrt ſich mit ihrem keilförmigen Kopfe unter die Steine und holt ſich die kleinen Krebſe hervor. Die Groppe, auch Mühlkoppe genannt, iſt gleichfalls eine große Freundin dieſer Speiſe. Der größte Zerſtörer iſt jedoch die Aalraupe oder Treiſche, ſowie die Schleie. Alle dieſe Feinde ſind jedoch leicht fern zu halten und in einem Gehege gänzlich aus— zurotten. § 13. Wie ſchon erwähnt trägt der Menſch mit ſeiner Zerſtörungsſucht und falſchen Anſichten nicht das Wenigſte zur Verminderung des Krebsgeſchlechtes bei. C. Das Krebsgehege. § 14. Zur Erzielung einer nutzbringenden Zucht gehört die Anlegung eines Krebs— geheges, in welchem die Jungen bis zu ihrer Selbſtſtändigkeit erzogen werden; das heißt bis zu dem Zeitpunkte, wo ſie kräftig genug ſind, ſich ihrer Feinde zu erwehren. Ein ſolches Gehege anzulegen erfordert wohl beſondere Umſicht, erſetzt jedoch die Mühe und Ausgaben in kurzer Zeit 5- bis 6 fach. Dabei gewährt es ein Vergnügen, das ſelbſt in die Kategorie des Sports gerechnet werden kann. § 15. Solche Gehege laſſen ſich da ſehr leicht anbringen, wo ein kleines oder auch größeres Wieſenbächlein durch dasſelbe geleitet werden kann, oder von größeren Gewäſſern eine Ableitung herſtellig gemacht werden kann. Ich verweiſe auf beiliegende Zeichnung: 10 Fig. 1 iſt der Grundriß. Die eigenthümliche Form des Baſſins iſt die geeignetſte zur beſtändigen Waſſerbeſpülung im ganzen Raume. Zu dieſem Zwecke dient der Theiler E, welcher ſich am Einfluſſe befindet. Das Waſſer wird gewungen, auf beiden Seiten die Wände zu beſpülen und ſomit eine ſtete Ventilation herzuſtellen (ſiehe S 5). Dieſer Theiler beſteht nur aus einem in den Boden getriebenen Pfahl, an welchem Bretter keilförmig angenagelt ſind. Das Baſſin muß ſo tief angelegt ſein, daß das Waſſer nie unter 0,75 m fallen kann. Beinahe zur halben Höhe wird es mit unregelmäßigen Steinen kalkiger Natur angefüllt. In der Mitte ſtellt man einen Raum B her, welcher mit reinem Sande belegt wird (ſiehe S 18 und 21). Am Einlaufe A befindet ſich die Falle b. Am Ablaufe D iſt die Falle a. Dieſe Falle darf nicht von unten auf— gezogen werden, indem die dadurch hervorgebrachte Strömung beim Ab— laſſen des Baſſins die zarten Jungen mit fortreißen könnte. Sie muß jo angefertigt ſein, daß ſie von oben in 3—4 Theilen abgehoben werden kann und ein allmäliges Ablaſſen des Waſſers ermöglicht. Der Nebenkanal C dient zum Ablaſſen des Waſſers und wird den entſprechenden Gefällverhältniſſen nach länger oder kürzer, iſt jedoch da, wo eine Ableitung von einem größeren Waſſer ſtattfindet, über— flüſſig. Vor der Falle b befindet ſich ein enger Eiſenrechen d, welcher den Raubfiſchen den Einlaß verſperrt. Der Uferrand wird mit unregel— mäßigen Steinen ausgemauert und bilden die Zwiſchenräume natürliche Höhlen der Krebſe. Wo jedoch paſſend lehmiger Boden iſt, unterbleibt eine Ausmauerung, da ſich die Krebſe hier ſelbſt ihre — l ESCHE . Höhlen graben können. ir MM E F ift ein ungefähr 25 bis 30 cm breiter Raum, welcher ſich um das ganze Baſſin herums zieht und beim Ausfiſchen als Weg dient, damit die unter den Steinen be— findlichen jungen Krebſe nicht getreten werden. Dieſer Raum wird mit Lehm ausgeſchlagen, jedoch nicht gemauert. Die angegebene Größe iſt für gewöhnliche Verhältniſſe und 1500 —2000 Zucht— thiere berechnet. § 16. Klimatiſche Verhältniſſe haben keinen Bezug, da ſelbſt Einfrieren den Krebſen nicht ſchadet. Jedoch muß die örtliche Lage beſonders gewählt ſein. Eine Ueberſchattung von Buſchwerk iſt ſehr zu empfehlen. D. Die Zucht. f 8 17. Im Laufe des Monats Oktober, längſtens Anfang November beſetzt man das Baſſin mit den Zuchtthieren. Dieſe Monate find die günſtigſten für die Krebsfiſcherei. Man 11 nimmt aber nur ausgewachſene Thiere (ſiehe S 26). Solche, welche im gleichen Waſſer gefangen wurden, ſind vorzuziehen und eignen ſie die von denjenigen Bächlein ſelbſt, welche das Baſſin bewäſſern, am beſten. $ 18. Im November oder Dezember — die Zeit variirt ſehr — geht die Eier— legung vor ſich. Die weiblichen Thiere ſuchen ſich eine paſſende Stelle, die ſie in dem Raume B bald gefunden haben. Sie legen ſich hier auf den Rücken und ſchwitzen einen klebrigen Saft aus, den ſie mit ſichtlicher Anſtrengung auf der Unterfläche ihres Schweifes verbreiten. Bald darauf kommen die Eier, welche nun vermittelſt des Klebſtoffes in Träubchen von 10—12 Stück an und zwiſchen den ſog. Scheinfüßen befeſtigt werden. Ihre Zahl beträgt 100 — 120 Stück. $ 19. Schon vor dieſem wichtigen Geſchäfte haben die Krebſe ihre Winterquartiere gegraben. Sie benützen dabei ihre Scheeren, mit dem Schweife ziehen ſie die Erde an ſich und werfen ſie dann hinter ſich aus. Dieſe Höhlen ſind kreisrund und nur ſo groß, daß ſie vom Thiere vollſtändig ausgefüllt werden. Nach dem Fortpflanzungsgeſchäfte beziehen beide Geſchlechter ihre Höhle, nehmen keine Nahrung mehr zu ſich und geben ſich dem Winter— ſchlafe, ſowie dem Ausbrüten hin. Sie beziehen die Höhle, indem ſie rückwärts hineinkriechen, die Fühler nach hinten gelegt, die Scheeren nach vornen, um auf ihre ſtete Vertheidigung Bedacht haben zu können. § 20. Im Laufe des kommenden April verlaſſen die Krebſe bei guter Witterung auf kurze Zeit ihre Höhlen, ohne beſonders thätig zu ſein. Erſt gegen den Monat Mai kriechen die Jungen aus. Die Fäden, woran die Eier an der Mutter hingen, dienen als Haft— apparat, denn die kleinen Krebſe bleiben mittelſt derſelben noch ungefähr 14 Tage an der Mutter hängen. § 21. Erſt nach dieſer Zeit verlaſſen die Mütter ihre Wohnungen, um ein thätiges Leben zu führen, ſich auch um Nahrung umzuſehen, die ſie nach dem langen Faſten ſehr bedürfen. Die Jungen haben ſich von den Fäden freigemacht und ſpazieren mit der Mutter auf dem Sande umher, ohne jedoch ſich von ihr zu entfernen. Bei der geringſten Gefahr flüchten ſie wieder unter den ſchützenden Schweif der Mutter, die nun ſelbſt das Weite ſucht. Erſt nach und nach verläßt die Alte ihre Brut, nachdem ſie dieſelbe unter Steine u. ſ. w. untergebracht hat. § 22. Jetzt iſt es Zeit, die Alten aus dem Parke zu entfernen, da die Häutung nun beginnt und nach derſelben eine ſolche Gefräßigkeit, daß die Jungen vor ihrer eigenen Mutter nicht mehr ſicher ſind. Man verkauft die Alten oder bringt ſie zur Nachzucht an andere Plätze. § 23. Die im Gehege verbliebenen jungen Thiere wachſen ſehr raſch und häuten ſich alle ſechs Wochen. Ihre Schalen werden jedoch nie recht hart, daher ihre Feinde leichte Arbeit haben. Hauptſache iſt nun, die Letzteren zu entfernen und die jungen Krebſe fleißig zu füttern. Man nimmt dazu alle möglichen Abfälle der Küche, todte Fiſche, abgehäutete Fröſche, Hühnereingeweide u. ſ. w. § 24. Erſt mit ſechs Monaten wird die junge Brut ſelbſtändig und zu ihrer Ver— theidigung fähig. Man verbringt ſie gegen Ende September oder Anfang Oktober in ihren zukünftigen Beſtimmungsort. Man läßt das Waſſer ab, fängt ſie und transportirt ſie in mit reinem Waſſer und friſchem Gras gefüllten Gefäßen raſch und ohne Erſchütterungen weiter. § 25. Nach der Zahl der Eier eines jeden Weibchens, die faſt alle auskriechen, wird der Park von 100,000 bis 120000 kleinen Krebſen bevölkert ſein, wann die oben angeführten Bedingniſſe zu ihrem Schutze erfüllt werden. Bei den hohen Preiſen, die man dafür zahlt, iſt das Unternehmen ſehr lohnend. § 26. Zur vollſtändigen Entwicklung und Ausbildung des Krebſes ſind acht Jahre nöthig. Vom vierten Jahre an können ſie jedoch gefiſcht werden, auch legen ſie mit dieſem Alter die erſten Eier. E. Fangen der Krebſe. $ 27. Das Fangen geſchieht am leichteſten mit Dornbündeln, die man mit Lock— ſpeiſe verſehen Abends in's Waſſer legt und Früh herausnimmt. Dies iſt die einfachſte und 12 dennoch leichteſte, ergiebigſte Art, indem die Thiere ſich hier ſehr ſicher fühlen und darin bleiben. Ein handbreiter Reif mit Netzboden verſehen, das ſog. Tellernetz, iſt bei nicht zu tiefem Gewäſſer auch ſehr vortheilhaft. Eine dritte Art ſind die Querreiſen, welche, von Weiden geflochten, beſonders im tiefen Waſſer Anwendung finden. § 28. Das Fiſchen oder Krebſen mit freier Hand iſt unbedingt zu verwerfen, indem dadurch die Höhlen zerſtört und die Thiere beſchädigt werden. F. Tödten der Krebſe. § 29. Die Krebſe tödtet man am raſcheſten im heißen, ſtrudelnden Waſſer. Sie beſitzen ein ſehr zähes Leben und ich machte ſelbſt ſchon die Beobachtung, daß bei dieſer Prozedur zwei Minuten zum vollſtändigen Tode nothwendig waren. Scharfer Weineſſig, dem Waſſer beigemiſcht, erleichtert den Todeskampf ungemein. § 30. Eine ganz verwerfliche, ſtrafbare Thierquälerei iſt das Tödten oder ſog. Reinigen der Krebſe durch Ausziehen des Maſtdarmes. G. Verſendung lebender Krebſe. f § 31. Lebende Krebſe verſendet man am leichteſten in geſchloſſenen, mit Luftlöchern verſehenen Gefäßen ohne Waſſer. Man verpackt dieſelben zwiſchen friſchen Brennneſſeln und befeuchtet nur je die Lage mit etwas Sprühwaſſer. Möge Vorſtehendes dazu beitragen, eine Thiergattung zu erhalten, deren Zucht ſo wenig zeitraubend, nutzbringend und unterhaltend iſt. Möge ein reges Intereſſe für ein Geſchöpf gefördert werden, welches den Schutz, den ihm die Menſchen angedeihen laſſen, in jo reichlichem Make vergilt.*) Priel, im Jahre 1886. Tritz Püchner. V. Vereinsnachrichten. General-Verſammlung des Fifcherei- Vereins für die Provinz Brandenburg. Die 2. General-Verſammlung des Fiſcherei-Vereins für die Provinz Branden burg fand zu Frankfurt a. O. am 16. November d. Is. ſtatt und wurde von dem Vorſitzenden des Vereins, Herrn von dem Borne Berneuchen, mit einer kurzen Begrüßung der erſchienenen Mitglieder eröffnet. Der Verſammlung wohnten als Gäſte außer verſchiedenen anderen Herren der Herr Regierungs-Präſident von Heyden aus Frankfurt und Herr Stadtſyndikus Eberty aus Berlin bei. Der von dem Geſchäftsführer Herrn Oekonomierath Dr. Freiherrn von Canſtein verleſene Geſchäftsbericht über das letztverfloſſene Jahr konſtatirte zunächſt, daß die geſchäftlichen Verhältniſſe des Vereines während dieſes Jahres ſehr ähnlich denjenigen des früheren Frankfurter Fiſcherei-Vereins geweſen find, aus welchem laut Beſchluß der General-Verſammlung dieſes Vereins vom 17. November 1885 der Fiſcherei-Verein für die Provinz Brandenburg hervorgegangen iſt. Zur Förderung ſeiner Zwecke ſei der Verein in höchſt anerkennenswerther Weiſe vom Provinzialausſchuß mit 1,000 , vom Herrn Miniſter für Landwirthſchaft, Domainen und Forſten mit 500 &, und vom landwirthſchaftlichen Centralverein für Frankfurt mit 300 & unterſtützt worden. Die Mittel des Vereins ſeien hauptſächlich zur energiſchen Bekämpfung von Fiſchräubern unter Menſchen und Thieren verwendet worden, worüber der Kaſſenbericht die näheren Angaben enthält. Unter den Ausgaben ſtehen namentlich in Rechnung: für Förderung der Fiſchzucht, 76,00 M a) für Vertilgung von 233 DOttern . . . . 1381,50 A B „ % 56 U nt! ne 56,00 M 9 75 „ 651 Reiß 9990 * 75 7 3 Fiſ chern 3,00 Kl. e) für Fallen . 62,25 M. 1732,75 M. Belohnungen für angezeigte Fiſchfre redn. Er 200,00 M Für Verbreitung nützlicher Schriften 166,00 M *) Vgl. hiezu des Herren Verfaſſers Offerte auf S. 24 unſeres Blattes, auf welche wir beſonders aufmerkſam gemacht haben wollen. a a EA 13 — Die Kaſſenrechnung erhält nach Prüfung der zu dieſem Zwecke gewählten Reviſoren und nach erfolgtem Richtigbefinden von der Verſammlung Decharge. h Ueber die Frage: Welche Erfahrungen find ſeit der Eröffnung der Berliner Markthallen in Betreff der Verwerthung der Fiſche gemacht worden? berichtet Herr Landrath Heinrich Prinz zu Schönaich-Carolath. Bei der allgemeinen Kriſis in der Landwirthſchaft ſei jedenfalls auch der Fiſcherei als einer gewiß wichtigen Einnahme-Quelle Beachtung zu ſchenken, und ſei nur zu bedauern, daß in derſelben bis jetzt die Nachfrage und das Angebot noch nicht im richtigen Verhältniſſe zu einander ſtänden. Sehr anerkennenswerth ſeien allerdings die in dieſer Beziehung erfolgten Bemühungen des Lauſitzer Fiſcherei-Vereins, die indeſſen bis jetzt leider noch nicht den rechten Erfolg gehabt zu haben ſchienen. Von großer Wichtigkeit wäre es jedenfalls, wenn in dieſer Richtung durch die Einrichtung der Berliner Markthallen ein Wandel geſchaffen werden könnte, da jetzt die Produzenten den Händlern offenbar machtlos gegenüber ſtänden. Indeſſen lägen bezüglich der Berliner Markthallen in dieſer Hinſicht noch zu wenig Erfahrungen vor. Bis jetzt ſei ferner der Fiſch für den Konſum noch nicht das, was er werden könnte. In Bezug hierauf ſei es beſonders intereſſant, daß der Markt der großen Städte, wovon London ein Beiſpiel gäbe, verhältnißmäßig immer weniger mit Fleiſch beſchickt würde, in Folge deſſen der Fiſchkonſum zunehmen und von immer größerer Wichtigkeit werden müßte, beſonders für die arbeitende Bevölkerung, die jetzt in zunehmendem Maße auf gutes Fleiſch zu verzichten genöthigt wäre und umſomehr auf Fiſche angewieſen würde. In Berlin wurden nach den letzten Ausweiſen ca. 50,000 Zentner Süßwaſſerfiſche und ca. 90,000 Zentner Seefiſche, zuſammen alſo ca. 140,000 Zentner Fiſche jährlich konſumirt, welches Fiſchquantum in London in ca. 14 Tagen verbraucht wurde, während Paris jährlich ca. 460,000 Zentner Fiſche verzehre. In London wurden jährlich pro Kopf der Bevölkerung 67 Pfund, in Paris 25 Pfund, in Berlin aber nur 10 Pfund Fiſche konſumirt, ein Beweis dafür, daß bei uns die Fiſchproduktion zweifellos noch ſteigen und auf ſichern Abſatz rechnen könnte. Indeſſen ſei es hiezu nöthig, daß die Fiſchereibeſitzer dem jetzt vorhandenen Drucke der Fiſchhändler ſich entzögen und direkten Abſatz nach den Berliner Markthallen zu erzielen ſuchten. Dies müſſe jedoch ſeitens der einzelnen Fiſchereibeſitzer ſelbſt, nicht aber ſeitens des Vereins geſcheheu. Allerdings würden hiebei folgende Fragen von weſentlicher Bedeutung ſein: an wen man ſich zu wenden hätte, welche Aufnahme die Fiſche finden würden, ob man täglich oder nur zeitweiſe liefern könnte, und ob auf vorherige telegraphiſche Anmeldungen die Fiſchſendungen ſtets auf ſichere Abnahme rechnen könnten, da wohl nicht täglich Fiſche zu verſenden ſein würden, ferner wäre es aber auch von größter Wichtigkeit zu wiſſen, ob alle vorhandenen, reſp. welche Verkaufs— vermittler gut und tüchtig wären. In Frankreich hätten dieſe Verkaufsvermittler in den Markthallen früher unter ſtaatlicher Bevormundung geſtanden, während in England dieſe Thätigkeit dem freien Verkehre überlaſſen geblieben wäre; nur ein ſtaatlicher Aufſichtsbeamter wäre dort für die verſchiedenen vereinzelten Markthallen in der Londoner City angeſtellt geweſen. In der Mitte zwiſchen dieſem in England zu freien und in Frankreich zu ſehr beſchränkten Verhältniſſe ſtehe das in Berlin jetzt eingeführte Syſtem der ſtädtiſchen Verkaufsvermittler, bei dem man auf eine amtliche Stellung derſelben verzichtet hätte. Es würde ſich nun darum handeln, feſtzuſtellen, wie ſich dieſes Inſtitut bisher bewährt habe. Ferner würde für einen direkten Verkehr mit den Berliner Markthallen von erheblicher Wichtigkeit bereits die Gewährung folgender an den Herrn Arbeitsminiſter gerichteter Wünſche ſein, nämlich die Ausdehnung des jetzt nur auf die Zeit von früh 7 bis Abends 7 Uhr beſchränkten Expeditionsdienſtes auch auf die Nachtzeit, die beſſere Beſorgung des Fiſchgutes und die Einſtellung beſonders für den Fiſchtransport geeigneter Wagen in die Schnellzüge auf den Eiſenbahnlinien, auf denen ein beſonders lebhafter Verkehr mit Süßwaſſer ſtattfindet. Das Wichtigſte ſei indeſſen jedenfalls der direkte Verkehr der Produzenten mit den Berliner Markthallen. Herr Stadtſyndikus Eberty-Berlin: Als Mitglied des deutſchen Fiſcherei-Vereins habe er den Wunſch, der in Rede ſtehenden Sache möglichſt zu dienen. Von der Anſtellung amtlicher Verkaufsvermittler habe man in Berlin Abſtand genommen, da eine derartige Inſtitution ſich auch anderweitig nicht bewährt hätte. So hätte ſich z. B. der einzige amtliche Verkaufsvermittler auf dem Smithfield⸗Markte in London gegenüber der organiſirten und ſtarken Vereinigung der freien Geſchäftsvermittler nicht halten können, und ebenſo habe man auf dem Berliner Viehmarkte die Erfahrung gemacht, daß der Verſuch des direkten Verkaufes von Fleiſch gegenüber den ver— einigten Geſchäftsfirmen, deren 27 jetzt das ganze Geſchäft in Händen hätten, nicht durchführbar geweſen wäre. a 5 Bezüglich der Verwerthung der produzirten Fiſche komme es mit Rückſicht auf die Beſchaffenheit dieſer Waare ganz beſonders darauf an, beim Transporte und Umladen derſelben möglichſt viel Zeit zu erſparen. Was den zu erzielenden Preis der Fiſche betreffe, ſo fehle bis jetzt für die Preisbildung und Beſtimmung leider noch jede Sicherheit; der Preis regulire ſich nicht nach Angebot und Nach— frage, ſondern nach dem, was die vorhandene Anzahl der Fiſchhändler dafür geben will. Die jetzt in den Berliner Markthallen zugelaſſenen Verkaufsvermittler wären ſämmtlich durch Kautionsſtellung ſichere und auch tüchtige Geſchäftsleute, welche der Magiſtrat, ohne einen derſelben beſonders empfehlen zu wollen, als Vertrauensmänner ſeitens des Publikums angeſehen 14 anna zu ſehen wünſcht. Von dieſen Verkaufsvermittlern hätten fich einzelne für beſtimmte Waaren und Branchen herausgebildet. Die Landwirthſchaft habe bis jetzt aber bedauerlicher Weiſe noch faſt gar keine Fühlung mit den Berliner Markthallen genommen, woran allerdings vielleicht die Kürze der Zeit ſeit Eröffnung derſelben die Schuld trage. Nur ein landwirthſchaftlicher Verein ſtehe erſt direkt mit ihnen in Verbindung, es ſei aber durchaus nothwendig, daß die Landwirthſchaft, um der jetzt beſtehenden Coalition der Händler, von der gegenwärtig die Preisbeſtimmung allein abhinge, mit Erfolg zu begegnen, ſich vereinige und dadurch ſtark erweiſe. Eine jetzt ſtattfindende Enquete würde gewiß manches Intereſſante in dieſer Beziehung ergeben. Wenn die Fiſchproduzenten ſich jetzt der Berliner Markthallen bedienen wollten, ſo müßten ſie entweder durch einen dazu Beauftragten, an denen die Fiſche zu ſenden wären, einen entſprechenden Fiſchſtand miethen, für welchen einſchließlich Waſſer, Beleuchtung u. ſ. w. 60 J pro Quadratmeter und Tag gezahlt würden, oder aber ſie müßten die Fiſche an einen der Verkaufsvermittler ſenden, mit der Beſtimmung, ſie entweder zu einem feſtgeſetzten Preiſe oder unlimitirt auf der Auktion zu verkaufen. Den Verkaufsvermittlern ſei bezüglich des Verkaufs in den Markthallen keineswegs ein Monopol gegeben; ſie hätten nur, wenn das Publikum ſich ihrer bedienen wollte, die ihnen ertheilten Aufträge möglichſt gut zu erledigen, was ſie auch ſchon aus eigenem Intereſſe nach beſten Kräften thäten. Welcher dieſer beiden Wege der zweckmäßigere wäre, müßten die Intereſſenten ſelbſt erproben. Die Frage des Eiſenbahntransportes nach den Markthallen ſei jetzt ſchon ſeitens der ſtädtiſchen Verwaltung eifrigſt gepflegt worden und es ſei alle Ausſicht vorhanden, daß alle leicht verderblichen Waaren, wie Fiſche und ſonſtige Eßwaaren, ſchon bald mit allen Schnell- und Kurierzügen in beſonderen angehängten Wagen nach den Berliner Markthallen befördert würden. Jedenfalls ſei dieſer Punkt, ſowie die Tarifſätze ſtets im Auge zu behalten und ſei dabei zu berückſichtigen, daß die Eiſenbahnen möglichſt dem Publikum und den Produzenten ſich nutzbringend erweiſen müßten, wenn auch keine Ueberſchüſſe aus ihnen erzielt würden. Jetzt treffe in jeder Nacht nur ein Bahn— zug mit Marktgütern in der Zentralhalle ein, jedenfalls ſei für ſpäter auf mehrere zu rechnen. Wenn die Bahnen im Intereſſe des Berliner Markthallenverkehrs nützen ſollten, ſo käme es hauptſächlich darauf an, daß ſie ſchnell und billig beförderten. Der Berliner Magiſtrat könnte ferner nur wünſchen, daß er aus den Intereſſentenkreiſen auf nothwendige Verbeſſerungen hin— ſichtlich des Verkehrs aufmerkſam gemacht würde, da nur auf dieſe Weiſe den berechtigten Wünſchen der Intereſſenten entſprochen werden könnte. Herr von Treskow -Weiſſagk: Er habe ſchon vielfachen Aerger in Bezug auf die Berliner Markthallen gehabt, da ſeine Bemühungen auf Vereinigung der Produzenten behufs gemeinſchaft— lichen Verkaufes in denſelben keinen Erfolg gehabt hätten. Auf dem Cottbuſer Fiſchmarkte, der zeitweiſe ſchon eingeſchlafen, dann aber wieder aufgelebt wäre, würden bis jetzt die Preiſe allein von den wenigen dortigen Fiſchhändlern feſtgeſetzt, weil die Produzenten uneinig wären und ver— ſchiedene derſelben, ohne am Markt ſich zu betheiligen, einzeln für ſich an die Händler die Fiſche verkauften. Die Hoffnung, daß hierin die Berliner Markthallen eine Aenderung herbeiführen würden, hätte ſich bisher leider nicht erfüllt. Der Vorſchlag, durch eigene Beauftragte die Fiſche in den Markthallen an Detailliſten verkaufen zu laſſen, würde nicht realiſirbar ſein, da letztere dann gewiß zu anderen Zeiten, wenn die Produzenten keine Fiſche liefern könnten, ſolche von den Händlern auch nicht abgelaſſen erhalten würden. Es bleibe nur der Weg des Verkaufes durch die Verkaufsvermittler übrig, indeſſen ſei es fraglich, ob dieſe ſich auf ein Detailliren der Fiſche einlaſſen würden; die Auktionen ſchienen ſich bis jetzt nicht bewährt zu haben, auch dürfte man bei dieſen wieder auf den Ring der Berliner Fiſchhändler ſtoßen. Herr Eberty: Die Markthallenberichte, welche bisher von der Polizei in Verbindung mit den Markthallenbeamten feſtgeſtellt worden wären, würden in Zukunft unter Theilnahme von fünf Mitgliedern des Markthallenkuratoriums zweimal wöchentlich erſcheinen und mit größerer Zuverläſſigkeit die Engrospreiſe bringen, dies würde auch für die Feſtſtellung der Karpfenpreiſe von Wichtigkeit ſein und wahrſcheinlich ließe ſich hiebei gleichzeitig der Produktionsort berückſichtigen. Was das Detailliren durch die Verkaufsvermittler beträfe, ſo fände dies allerdings auch ſtatt; für leicht verderbliche Waare aber, wie Fiſche, ſei der Verkauf in der Auktion der beſte. Indeſſen könnte man hierüber nicht vorher beſtimmen, vielmehr müßte man dies in jedem einzelnen Falle den Verkaufsvermittlern überlaſſen. Baſſins wären noch, eventuell für einzelne Tage, und wenn nicht in der Zentralhalle, ſo doch in den anderen Markthallen zu haben. Prinz zu Schönaich-Carolath bemerkt, daß es Sache der Verkaufsvermittler wäre, für Baſſins und Waſſer zu ſorgen, wenn ſie mit dem Verkaufe beauftragt würden. Herr Eberty: Die Verkaufsvermittler könnten ſelbſt zwar nicht Miether von Baſſins ſein, aber ſie würden jedenfalls leicht geeignete Perſonen finden, welche dies thäten und in ihrem Auf— trage den Verkauf beſorgten. Wenn Jemand, oder der Verein, nach dieſer Richtung Wünſche hätte, ſo ſolle man ſich direkt in Privatbriefen an ihn unter der Adreſſe: Stadtſyndikus Eberty in Berlin W., Linkſtraße 6, wenden; er würde, mit Rückſicht auf die Wichtigkeit der Sache, ſtets gern zu helfen oder zur Auskunftertheilung bereit ſein. Zum Schluß faßt der Herr Referent, Prinz zu Schönaich-Carolath, das Reſultat der Verhandlung dahin zuſammen, daß, wenn die Produzenten ihre Fiſche mit Nutzen verkaufen und nicht mehr unter dem bisherigen Zwange leiden wollten, ſie entweder durch von ihnen Beauftragte ein Baſſin in den Markthallen für gewiſſe Zeit miethen oder einen der dortigen Verkaufsvermittler mit der ganzen Verkaufsangelegenheit beauftragen müßten, und daß ferner die 15 Verkaufsvermittler durchaus zuverläſſige Perſonen wären, welche durch die geftellte Kaution die erforderliche Sicherheit für beſte Erledigung der Sache böten. Der Herr Vorſitzende ſtellt hierauf den Antrag, die bisherige Prämie für getödtete Ottern von 6 M auf den auch vom Potsdamer Fiſcherei-Verein nur bewilligten Satz von 3 M herabzuſetzen, welcher Antrag von der Verſammlung genehmigt wird, ebenſo wie der Vorſchlag des Vorſitzenden, Perſonen, welche ſchon mehrfach Ottern gefangen haben, gleichſam als Prämien Otterfallen zu ſchenken, wie ſich dies in den öſtlichen Provinzen bewährt hatte. Bei der darauf erfolgenden Worſtands wahl wird auf Vorſchlag des Herrn Landraths Stubenrauch der bisherige Vorſtand durch Acclamation wieder gewählt und wird ferner beſchloſſen, denſelben durch drei dem Potsdamer Regierungsbezirke angehörige Mitglieder zu ver— mehren. Als ſolche werden gewählt: Herr Landrath Stubenrauch- Berlin, Herr Ritterguts- beſitzer von Thümen⸗Stangenhagen und ein noch näher zu bezeichnendes Mitglied des Pots— damer Fiſcherei-Vereins. Der Antrag des Herrn Vorſitzenden, den bisherigen Mitgliedsbeitrag von 3 M pro Jahr auf 5 / zu erhöhen, findet keine Annahme. Welchen praktiſchen Erfolg hat die Errichtung von Karpfenteichen innerhalb der Forſten des Vereinsbezirkes bisher gehabt? Der Referent, Herr königl. Forſtmeiſter Schlieckmann, bemerkt zunächſt, daß feine Erfahrungen und Mittheilungen ſich hauptſächlich auf den verhältnißmäßig nur kleinen Bezirk der Oberförſterei Hochzeit bezögen. Der ganze Regierungsbezirk Frankfurt umfaſſe außer den Stiftsforſten 32 Oberförſtereien mit 79,960 Hektaren Fläche; die darin befindlichen Waſſerflächen würden durch 92 Kilometer Flußläufe und 2,357 Hektar Teiche und Seen gebildet, welche Waſſer— fläche ca. 1¼ Prozent der geſammten Forcſtfläche einnähmen. Bisher wären alle größeren Teiche und Seen verpachtet, kleinere Waſſerflächen auch den Oberförſtern überlaſſen worden und ihre Bewirthſchaftung habe nach deren freiem Ermeſſen ſtatt— 1 Bei dem Herrn Miniſter ſei von der Forſtverwaltung der Antrag geſtellt worden, die aſſerflächen behufs beſſerer Einrichtung direkt verwalten zu laſſen. Indeſſen ſei derſelbe nicht angenommen worden und man hätte nur Fingerzeige gegeben und beſtimmt, daß bei Neu— verpachtungen Schonreviere angelegt werden müßten. Ferner ſei durch das Geſetz vom 30. Mai 1874 beſtimmt worden, daß eine Statiſtik über das Vorkommen, den Preis, die Verwerthung u. ſ. w. der Fiſche aufgenommen würde. Die in Folge deſſen ſtattgehabte Aufnahme hätte ergeben, daß in den Gewäſſern des Frank— furter Forſtverwaltungsbezirkes Bleie, Forellen, Zander, Maränen und Welſe nur in geringer Zahl vorhanden wären, daß Barben und Seeforellen aber ganz fehlten; dagegen wären die in der Mark heimiſchen Fiſche in reichlicher Menge vertreten. In eifriger Weiſe hätte die Forſtverwaltung die Vertilgung der Fiſchfeinde ſich zur Auf— gabe geſtellt und wären im Durchſchnitte der vier letzten Jahre 5—6 Fiſchottern, 1—2 Cormoranen, 267 Fiſchreiher und 37 Reiherhorſte vernichtet worden, in Folge deſſen in den letzten Jahren überhaupt gar keine Reiherhorſte mehr gefunden worden wären. Auch die Ottern hätten in neuerer Zeit ſich ſehr verringert, ſo daß es z. B. dem berühmten Otternjäger Jäckel während eines vier— zehntägigen Aufenthaltes im Verwaltungsbezirke nicht möglich geweſen wäre, mehr als eine Otter zu fangen, in Folge deſſen dieſe Otter ſchließlich einen Kojtenaufwand von 240 M verurſacht hätte. Bezüglich des Otternfanges ſei darauf aufmerkſam zu machen, daß die Ottern, nachdem ſie ſich ſattgefreſſen, in der Umgebung der Gewäſſer, anſcheinend am liebſten in Kiefernſchonungen ſich ausruhten und hier, am beſten durch Hühnerhunde, des Morgens früh auszuſtöbern wären. Was die ſtattgehabte Einrichtung von Karpfenteichen in der Oberförſterei Hochzeit beträfe, jo ſei die Verwaltung dazu zunächſt durch die ſeitens des Herrn von dem Borne erfolgte Anregung, Sommerfiſche zu züchten, veranlaßt worden, ferner aber auch durch den Wunſch, die vorhandenen Forſtſeen und Teiche beſſer auszunutzen und ſchließlich im Intereſſe der Bewäſſerung der Forſten. Bezüglich der Beſetzung der Seeen mit Fiſchen können nur die beiden Forſtreviere Marienwalde und Regentin in Betracht kommen, deren Gewäſſer mit 966 Hektar Flächeninhalt 3,600 A. Pacht brachten. Das Terrain wäre ſumpfig und für forſtliche Produktion von nur ſehr geringem Werthe, nach Herrn v. d. Borne's Anſichten aber für die Fiſchzucht ganz geeignet. Im Jahre 1882 ſeien dort zwei Teiche abgedämmt, mit Schleuſen verſehen und im Mai des folgenden Jahres mit 18 aus Peitz bezogenen Laichkarpfen beſetzt worden. Da die Dämme und Schleuſen— Anlagen indeſſen etwas übereilt ausgeführt, beſonders nicht gut fundirt, ſo wären bald bedeutende Reparaturen nöthig geweſen. Auch wäre bald nach Beſetzung der Teiche mit Fiſchen ein Damm— durchbruch erfolgt, der eine große Störung herbeigeführt hätte. Da in Folge desſelben einige der Karpfen, welche überhaupt nicht laichten, verloren gegangen, mehrere auch ſchon vorher geſtorben wären, ſo hätten bald neue Karpfen beſchafft werden müſſen, welche dann auch einen beſſeren Erfolg gewährten; im Jahre 1884 wäre ein neuer dritter Teich angelegt worden. Bei dem in dieſem Jahre ſtattgehabten Abfiſchen dieſer Teiche hätte man über 27, beinahe 28 Zentner Karpfen gelangen, welche zum Preiſe von ca. 50 M pro Zentner verwerthet worden und die aufgewendete apitalanlage trotz aller ſtattgehabten Verluſte noch mit 15 Prozent verzinſt hätten. Es wäre dies ein Beweis dafür, daß auch die geringwerthigen Gewäſſer der Forſten noch mit Nutzen zu Fiſcherei— zwecken verwendet werden könnten. Die erwähnten Fiſcherträgniſſe waren von 8 Hektar Teich— fläche gewonnen worden, während die jetzt im Ganzen hergeſtellten Teiche 12 Hektar Fläche 16 umfaßten. Bezüglich der Rentabilität derartiger Fiſchteich- Anlagen käme es jedenfalls ſehr auf die richtige, dem vorhandenen Raume entſprechende Vertheilung der Fiſche an. Was die Waſſerfrage beträfe, ſo ſei es dringend geboten, dem vielfachen Unfuge des Abziehens des Waſſers aus den einzelnen Seen und Teichen im Intereſſe einiger benachbarter kleiner Wieſenflächen entgegen zu treten. Bevor derartige Abzapfungen ausgeführt würden, müßten ſtets erſt die verſchiedenen dadurch etwa entſtehenden Entſchädigungsanſprüche feſtgeſtellt werden. Das Waſſer ſei ſtets das Beſte, und von ſeiner Erhaltung und Gegenwart ſei die Wohlfahrt der Land— wirthſchaft und Forſtwirthſchaft ſehr weſentlich bedingt. Herr Eckardt-Lübbinchen hat auch beabſichtigt, Karpfenteiche in einem Forſt anzulegen, iſt aber abgewieſen worden; jetzt indeſſen, wo die Grundwaſſerfrage ſo ſehr im Vordergrunde ſtehe, hoffe er, vielleicht mehr Erfolg zu haben. Herr von Treskow -Weiſſagk fragt, wie es im Potsdamer Bezirke mit der Vertilgung der Reiher ſtände. Seines Wiſſens würden in der Duberow und bei Cunersdorf noch Reiherhorſte geſchont, und doch ſei es im Intereſſe der Fiſchzucht höchſt wünſchenswerth, daß auch in den dortigen königlichen Forſten die Reiher ebenſo energiſch verfolgt würden, wie dies im Frankfurter Bezirke der Fall wäre. Herr Landrath Stubenrauch beſtätigt das Vorhandenſein von Reiherhorſten in den genannten Forſten. Der Herr Vorſitzen de empfiehlt den Fiſchereibeſitzern in dieſer Beziehung die Selbſthilfe; er ſelbſt ſchütze ſich gegen die Reiher durch Aufſtellen von Fallen vollſtändig. Sehr praktiſche Reiher fallen zum Preiſe von 5, 8, reſp. 9 % wären von dem Fabrikanten Rudolf Weber in Hainau in Schleſien zu beziehen. Herr Oberförſter Reuter-Siehdichum empfiehlt zur Vertilgung der Reiher Tellereiſen, welche für 21/2 zu kaufen wären, auf kleinen Sandhügeln im Waſſer aufgeſtellt würden und ſich ſehr wirkſam erwieſen. Herr Landrath Stuben rauch bemerkt noch, daß, fo lange ſich die Reiherhorſte in den genannten Forſten noch vorfänden, die alten Reiher dorthin immer wieder zurückkehrten und nicht weiter fortzögen, auch wäre der durch die Reiher dort verübte Schaden wohl nicht ſo erheblich, weil die letzten jungen Reiher ſtets getödtet würden. Uebrigens befänden ſich in Privatforſten oft auch noch Reiherhorſte. Herr von Treskow-Weiſſagk bezweifelt, daß die letzten jungen Reiher wirklich immer getödtet würden. Die Reiher müßten ſämmtlich vernichtet werden. Es folgt hierauf als letzter Punkt der Tagesordnung der Vortrag des königl. Oberförſters Herrn Reuter-Siehdichum über Fiſchfang in unſeren Landſeen und die Aufbewahrung der gefangenen Fiſche zum Zwecke der Verwerthung, welchen Vortrag wir in einer der nächſten Nummern eigens veröffentlichen werden. VI. Vermiſchte Mittheilungen. Aus Baden. Von dem mit der Fiſchereiaufſicht betrauten Perſonal (Gendarmen, Schutzmänner, Waldhüter ꝛc. ꝛc.) ſind im laufenden Jahre rund 500 Anzeigen wegen Fiſchereifrevels und Uebertretungen fiſchereipolizeilicher Vorſchriften erſtattet worden. Denjenigen Bedienſteten, welche eine beſondere Rührigkeit auf dem Gebiete der Fiſcherei— aufſicht an den Tag legten, ſind durch das Miniſterium des Innern Gratifikationen im Geſammtbetrag von 1,400 AM. angewieſen worden. Bayreuth, 4. Dezember. Ein großes Fifhfterben wurde heute wiederum im Maine beobachtet. Tauſende von großen und kleinen abgeſtandenen Fiſchen trieben heute Vormittags den Mainaltbach herunter. Mit Sicherheit dürfte der Grund dieſes Sterbens in den Ausflüſſen der Leimfabrik liegen. (Münchener Fremdenblatt.) C. Zur Hebung der Fiſchzucht. Glatz, 29. November. Im Gebirgsverein referirte Amtsrichter Gür ich über die Thätigkeit der Sektion im verfloſſenen Sommerhalbjahr, insbeſondere über die Beſtrebungen zur Hebung der Fiſcherei in der Neiſſe und Weiſtritz. Die Sektion hat in den letzten zwei Jahren die Fiſchereigerechtigkeit in der Neiſſe von der Rengersdorfer bis zur Giersdorfer Grenze und in der Weiſtritz von der Nieder— Schweeldorfer Grenze bis zur Einmündung in die Neiſſe erpachtet und in vier Parzellen afterverpachtet gegen einen billigeren Zins, als die Sektion ſelbſt zahlt. In den Ver— trägen iſt den Pächtern ſtrenge Beobachtung der geſetzlichen Schonzeiten zur Pflicht gemacht, das Fangen der Forelle, Aeſche und Barbe, außer mit der Angel, ganz, und das Fiſchen mit dem großen Setznetz und die Scharten- oder Eisfiſcherei unterſagt. Zur Prüfung der Zweckdienlichkeit dieſer Maßregeln und zur Unterbreitung anderer 17 —ä — —. Vorſchläge behufs Hebung des Fiſchſtandes in den verpachteten Gewäſſern hatte ſich die Sektion auf Anrathen des deutſchen Fiſcherei-Vereins an den Fiſchmeiſter Müller in Tſchiſchdorf-Kreis Löwenberg, im Boberthale, gewandt. Dieſer tadelte, nach perſönlicher Beſichtigung der betreffenden Flußſtrecken, die den Afterpächtern auferlegte allzu große Schonung der Fiſche, als für die Erhaltung eines guten Fiſchſtandes nicht geeignet, empfahl möglichſte Ausrottung des Hechtes, Diebels und Barſches als Raubfiſche, Einführung künſtlicher Fiſchzucht in ſogenannten Hoffmann'ſchen Käſten, vermehrte Einſetzung von Weißfiſchen, insbeſondere des ſogenannten Schwarzbauches, und namentlich auch der Karpfen. Die Sektion hat nun zunächſt in dieſem Herbſte von der Schweneldorfer Herrſchaft 4½ Schock Karpfenſamen erkauft und an den von Müller als geeignet bezeichneten Stellen der alten Neiſſe, der Neiſſe ſelbſt an der Königshainer Brücke und in der Weiſtritz eingeſetzt, die Ausführung der übrigen Müller'ſchen Vorſchläge, als in ihrem eigenen Intereſſe liegend, ihren Afterpächtern empfohlen und ihnen dagegen, gleichfalls auf Anrathen Müller's, die Eisfiſcherei, als beſonders geeignet zur Beſeitigung ſchädlicher Fiſche, unter Kontrole von Sektionsmitgliedern geſtattet. C. Haifiſche in der Berliner Markthalle. Auf dem Verkaufstiſche des Verkaufs— vermittlers Kretſchmer lag jüngſthin eine Kollektion Haifiſche, welche ein rühriger Unternehmer als Probe hergeſchickt hatte, um dieſer mehr berüchtigten als berühmten Fiſchrace einen Markt zu eröffnen. Allerdings gehörten dieſe ſchmucken Thierchen nicht zu den gefährlichen Beſtien, welche den landläufigen Seeromanen und Geſchichten die beliebte Folie liefern. Sie waren ungefähr armslang und gehörten der Gattung der ſog. Katzenhaie an. Das Fleiſch ſoll etwas weichlich ſüßlichen Geſchmack haben, ein Timbre, der dem binnenländiſchen Magen wohl ſchwerlich anziehend erſcheinen dürfte. (Berliner Markthallen-Zeitung.) B. Ueber die ruſſiſche Fiſcherei und die Reſultate derſelben ſchreibt der „Kaſan'ſche Bote“, daß in letzterer Zeit der Handel mit dieſen Produkten, ſpeziell in den Regionen des Schwarzen Meeres zurückgegangen iſt. Die Urſachen dieſes Rückganges ſind nicht nur in der allgemeinen ſchlechten Geſchäftslage zu ſuchen, ſagt genanntes Blatt, ſondern auch darin, daß der Fiſch anfängt, ſeltener zu werden. Zugleich wird hiebei mit dem Fang ohne Sorgfalt vorgegangen und derſelbe ſchlecht behandelt. Hieraus ergibt ſich denn auch, daß Rußland, trotz eines zu 25000,000 Rubel jährlich angeſchlagenen Fanges genöthigt iſt, Fiſche von minderem Werth, aber gut bereitet, vom Auslande zu kaufen. Jenes Blatt befürwortet den Unterricht in Fiſcherei und Konſervirung von Fiſchen in allen Volksſchulen einzuführen und auch Maßregeln gegen das Ausrotten des Fiſches zu erlaſſen. B. Der König von Schweden beabſichtigt nach dem „Frondhjemér Dagposten““ gegen Neujahr eine Reiſe nach den Lofoten zu unternehmen, um die dort zu jener Zeit betriebene großartige Fiſcherei in Augenſchein zu nehmen. Der König nimmt den Weg über Chriſtiania und wird wahrſcheinlich von dem Staatsrath Aſtrup nach Lofoten begleitet. C. Züchtung des Schwarzbarſches. Die „Deutſche landwirthſchaftl. Preſſe“ ſchreibt über die Weiterverbreitung des Schwarzbarſches Folgendes: „Herr Vollack in Babels— berg, Mitglied des Vereins zur Hebung der Fiſchzucht für den Regierungsbezirk Pots— dam, hat in ſeiner Zuchtanlage die Aufzucht aus Samen verſucht, und zwar mit Erfolg. Die Fiſche haben ſich prächtig entwickelt. Die Gewäſſer der Havel ſind für die Züchtung des Schwarzbarſches vorzüglich geeignet. Als Raubfiſch ſteht er ungefähr dem Barſche und Zander gleich, der Hecht iſt mehr Raubfiſch als er, weil er faſt nur von Fiſchen lebt, was beim Schwarzbarſch nicht der Fall iſt. Es wird daher der genannte Verein die Aufnahme desſelben in die Gewäſſer der Havel ꝛc. in Erwägung nehmen. (Zentral-Markthalle.) L. Aus Schleswig, 5. Dezember. In dieſen Tagen iſt die erſte Sendung junger amerikaniſcher Auſtern in der Schlei ausgeſetzt worden. Es iſt ein nicht unbedeutendes Kapital, welches in der Bucht zwiſchen Schleimünde und Rabelſund verſenkt iſt. Um die Entwickelung der Auſtern beobachten zu können, iſt eine Anzahl derſelben in Behältern 18 aus geflochtenem Eiſendraht eingeſenkt worden; auch iſt das Revier, wo dieſe Anlage ſich befindet, durch rothe Baaken bezeichnet. Ein Ertrag iſt aber erſt nach vier bis fünf Jahren möglich, da die Auſter ſo lange Zeit zu ihrer Entwicklung bedarf. L. Durch den Fiſchzüchter der Fiſchbrutanſtalt des Centralvereins für Schleswig— Holſtein find im Frühjahr 1886 ausgeſetzt worden: 28,000 junge Lachſe, 220,000 junge Meerforellen, 56,800 junge Bachforellen. Angebrütete Eier wurden bezw. 10,000 71,000, 50,000 u. a. m. im Frühjahr verſandt. VII. Sifherei- und Jiſchmarktberichte. Konſtanz, 13. Dezember. (Mittheilung von Gebr. Ein hardt.) Der diesjährige Gang— fiſchfang iſt gegen den letztjährigen weit zurück geblieben und wird kaum den dritten Theil aus—⸗ machen. Der Preis per 100 Stück roh beträgt 10 bis 15 & ſchöner Fiſche. Dieſelben werden alle geräuchert und in Bierwirthſchaften verkauft. C. Marktbericht des Großhandelsin der Zentral⸗-Markthalle. Berlin, 15. Dezbr. 1886. Tiſche und Schalthiere. Zufuhren aus See außerordentlich knapp, theils ganz fehlend. Preiſe für Seefiſche ſehr hoch, Platzabſatz und Verſandt ohne Belang. Schwediſche Heringe ſind in der Auktion eines Verkaufsvermittlers vom Montag ſogar mit 1,30 & verkauft, während gleichzeitige direkte Bezüge den Käufern etwa 6 AM per Kiſte koſten. Mit Räucherwaare iſt unſer Platz total überfüllt und keine Ausſicht auf Beſſerung der Preiſe. Friſche Fiſche in Eispackung. per Pfd. 4 per Pfd. 4 Hechte, große 5 5 25- 30 Weichſellachhssʒ i x 140-150 „mittel ni 5 35— 40 A Heins fe 90100 Schleie 1 5 40- 45 Rhein lachs „ 20-250 Barſe, große ae 20- 25 D Ur — Bleie, groge „ 25- 30 VT 5 = Raff ; 1 45— 50 Oſtſeelachs, groge 5 . Aale, ſtarke 3 EN 7 70- 80 N Ae!!! 0 100-110 — mittelſtannn e 5 50- 60 x ee EN Plötzen, groe | 1 20-785 Auneneaen Fa en i E Lebende Fiſche⸗ Lachsforelle a 90-100 Hechte, mittelgroße .. .. per Pfd. 45-55 Bachfereffe N A en „ keine 1 40- 45 © Maine u. warn. 7 5 — Schleie \ 5 70 80 Steinbutte, große 5 80- 90 Barſe, groe Be ar 35- 40 5 f loc ,, ae F 35— 40 Seezungen, große n 7 140-150 Aland e 2 7 35— 40 tel ee 5 110 115 (Nile, tar! 5 1 100-110 5 Rei: ie ene, WER. 26 80- 90 Darbutt (lei) ae au. 30- 40 Plötzen, große . . . . - FE Sie 25- 30 DE j 5 — a ET: Schollen, groe „ 20 Schalthiere. 65 iter! 5 10- 15 Hummern, lebende, mittelgr. per Pfd. 140-150 Schellfiſche, groe. 5 30- 35 Krebſe, kl. v. 10cm u. darüber per Schock — 5 mite!!! 55 202 25 „ mittelgroße Fr — Sabeljau, groe 55 20- 25 , ne e 1 — N leine 0 20 fällen a 15 — Dorſch, große . „ 20- 25 N 192 a Su e 15- 20 Geräucherte Fiſche. Matetee per Stck. — Rhein lachs per Pfd. 400 Mabie, große per Pfd. — ite, En 150-175 5 mittel A 75 — Ditlinge. was. Far per Wall 100-200 Heringe, Oſtſee per Wall 80-100 Flundern, große .... . per Stieg 400-600 Sinn:: Re per Pfd. — 5 mittel „ 200-300 Zander, rulliide . ... . 5 40- 50 5 kleine 1 100 Haff⸗Zander, große. 5 60- 70 | Sprotten, Kieler, per Kiſte (ca. 31/2 Pfd. 125-150 5 TIL A 5 45- 55 „ E per kleine Kiſte 50- 60 5 kleine 30- AO Rauchdorſch ht per Stieg 90-125 B. Friſche Heringe. Hamburg, 9. Dezember. Mit dem Dampfer „Norden“, Kapitän Wetterſtröm, traf hier am Montag von Gothenburg eine große Sendung friſcher Heringe ein. Dieſelben waren in 1110 Kiſten à 100 Kilogramm verpackt und fanden bei der vorzüglichen Qualität - “ 19 — raſchen Abſatz, da dieſer Fiſch namentlich bei der weniger wohlhabenden Bevölkerung ſeiner Billigkeit wegen, ſehr beliebt iſt. Der Heringsfang iſt an der ſchwediſchen Küſte in dieſem Jahre wieder a ſehr 19 und große Sendungen gehen fortgeſetzt von Gothenburg nach England und eutſchland. C. Bremerhaven, im Dezember. Hier hat ſich eine Fiſchereigeſellſchaft gebildet, welche Berlin mit friſchen Fiſchen verſehen will. Die Geſellſchaft will dazu zwei Dampfer und zwölf Kutter ausrüſten. L. Meldorf, 14. Dezember. Für Lachſe, welche im hieſigen Hafen gefangen wurden, bezahlte man 60 bis 70 J per ½ Kilo. Sie hatten ein Gewicht von 3 bis 5 Kilo. L. Travemünde. Der Ertrag der Fiſcherei für den Monat Oktober ergab folgendes Reſultat. Gefangen wurden: 321 Zentner Dorſch; 51 Kilo Aale; 273 ½ Stieg Butt. An Preiſen wurden erzielt: Für größere Dorſch 7 bis 9 &, für kleinere 5 bis 6 4 per Zentner; größere Butt 1,50 M. kleinere 1 per Stieg; Aale koſteten 60 f per !/2 Kilo. L. Rendsburg, 20. November. Im Laufe dieſes Herbſtes ſind ca. 500 Kilo Lachſe, welche in der Untereider gefangen wurden, zur Brutgewinnung abgeliefert worden. Die Rogener waren noch zurück in der Entwicklung und nur von vier Fiſchen, die abgeſtreift werden konnten wurden ca. 130,000 Eier gewonnen. Elf ſchwere Rogener ſollen in dieſen Tagen zur weiteren Eiergewinnung dienen und verſprechen großen Gewinn. L. Rendsburg, 30. November. Die Zufuhren waren verſchieden in der erſten Hälfte dieſes Monats und beſchränkten ſich mit Ausnahme einiger Lachſe die mit 80 3 per ½ Kilo verkauft wurden auf die allwöchentlich wiederkehrenden Butt per Stück 10 bis 30 ; Dorſch 20 bis 40 : Hechte 40 bis 60 4 per ½ Kilo; Brachſen 30 bis 40 I; Barſche 40 ; Aale 50 J per ½ Kilo. B. Bergen, 28. November. Thran bleibt ſchwach gefragt, ohne daß Preiſe einen Rückgang aufweiſen, da der Artikel in manchen Sorten in den meiſten Händen knapp zu werden beginnt. Es wurde bezahlt für Medizin-Thran 42 bis 43 Kr., blanken 40, braunblanken 35 und braunen 29 Kr. per Tonne. Rundfiſche fehlen in erſter Hand gänzlich. Fettheringe waren im Ganzen weniger gefragt, obgleich der Export fortgeſetzt im großen Maßſtabe vor ſich geht. L. Eckernförde. Im Monat November wurden von den Fiſchern gefangen: circa 2000 Wall Heringe; 180,000 Watt Sprotten; 10,000 Kilo Dorſch; 1,200 Stück Butt; 100 Kilo Lachs Hienach kann der Fang als ein recht lohnender bezeichnek werden. Geräucherte Sprotten koſteten zeitweilig nur 40 bis 45 f per Wall. B. Man ſchreibt aus Dunkerque vom 2. Dezember: Am Sonntag Abend verließ das franzöſiſche Küſtenwächter⸗Schiff „le Pilotin“ Dunkerque, um die Fiſcherplätze zu beaufſichtigen. Als es ſich ungefähr fünf engliſche Meilen nördlich von Dives befand, bemerkte die Mannſchaft ein engliſches Fahrzeug, welches mit Auſternfang beſchäftigt war. Nach einer einſtündigen Jagd gelang es dem „Pilotin“ an das engliſche Fahrzeug anzulegen und entdeckte an Bord eine große Quantität Auſtern, welche in Folge ihrer Dimenſionen nach den beſtehenden Regeln ſofort hätten in's Meer geworfen werden ſollen. Der Küſtenwächter hat den „Volontaire“ nach dem Hafen von Havre gebracht und ſollen die engliſchen Fiſcher hier die ganze Strenge der Geſetze, welche zur Erhaltung der internationalen Verordnungen beſtehen, kennen lernen. B. Handels⸗ Unternehmungen auf den Faroer⸗Inſeln. Aus Thorshavn wird vom 14. Nov. geſchrieben: Vor einigen Monaten fallirte eine größere Firma auf Suderö unter dem Namen Suderö Handelsverein, an der mehrere wohlhabende Bauern als Intereſſenten betheiligt waren. Die Geſellſchaft hatte ſich durch Heringsfiſcherei bei Island ruinirt und wird die Maſſe nur eine geringfügige Dividende geben. Kürzlich wurde das geſammte Eigenthum der falliten Geſellſchaft in Auktion für den billigen Preis von 25,000 Kr. an eine franzöſiſche Geſellſchaft „Société générale miniere et metallurgique des Iles de Färöe‘‘, verkauft. Dieſelbe Geſellſchaft, deren Direktor ein Marquis d'Olex in Paris iſt, kaufte vor kurzem auch die der ſchwediſchen Baronin Poſt gehörenden Suderö Kohlenminen; die bisherige Eignerin hat einen Schienenſtrang von den Minen nach dem Hafen legen und andere Verbeſſerungen vornehmen laſſen, ohne jedoch mit dem Kohlen— bergbau zu beginnen. L. Nach Berichten aus Segeberg hat der Pächter des Segeberger See's einen reichen Fang gemacht, wie er ſelten vorkommt, indem er in einem Zuge außer Hechten und anderen Fiſchen ca. 9000 Kilo Brachſen fing, von denen die ſchwerſten 4 ½ Kilo wogen, die übrigen durchſchnittlich 2 bis 3½ Kilo. B. Der Heringsfang an der ſchwediſchen Küſte iſt, wie aus Gothenburg vom 8. Dez. telegraphirt wird, augenblicklich ein außerordentlich reicher und die Preiſe ſind in Folge deſſen ſehr niedrig. Selbſt zu niedrigen Preiſen fehlt es an Käufern. Die Fiſche ſtellen ſich bejonders gut für Räuchereien. In Marſtrand mußten die Heringe aus den Zugnetzen förmlich heraus— geſchaufelt werden. Reicher Heringsfang. Am 27. November zeigten ſich im Kungsbackafjorden an der ſchwediſchen Weſtküſte eine ſolche Menge kleiner Heringe, daß dieſelben im buchſtäblichen Sinne des Wortes mit Körben eingeheimſt wurden. Da es an Garnen und Geräthen mangelte, konnte wenig gefangen werden. Der mehrere Tage anhaltende Südweſtwind hielt die Heringe noch lange in der Kungsbackafjorden gefangen. (Schwed. Zeitung „Halland“.) N 20 Inserate, = Krebsıuıht. Da auf eine richtige Anlage eines Geheges Alles ankommt, iſt es unerläßlich, ein ſachverſtändiges Gutachten einzuholen. Vom Unterzeichneten werden jederzeit darauf bezügliche Aufſchlüſſe ertheilt, naturgetreue Modelle geliefert, die Anlagen ſelbſt eingeleitet, beziehungsweiſe ganz ausgeführt, und Gewäſſer perſönlich unterſucht, ob zu fraglichem Zwecke geeignet und ob ſich zuchtfähige Thiere darin vorfinden. Wohl wenigen größeren Grundbeſitzern iſt die Gelegenheit benommen, auf ihrem Beſitzthum eine gewinnbringende Krebszucht anzulegen, denn das unſcheinbarſte Bächlein eignet ſich dazu, wenn es nur in den Sommermonaten nicht gänzlich ausbleibt. Manches ſolche Bächlein beſitzt zuchtfähige Thiere, welche bei richtiger Behandlung neben angenehmem Zeitvertreib namhaften Gewinn abwerfen. E 4/1 Priel bei Bogenhauſen (nächſt München). FIrik Püchner. Die Forellenzüchterei von C. Arens in Cleyſingen bei Ellrich (am Harz) offerirt in der gegenwärtigen Brutperiode: Angebrütete amerikaniſche Bachſaiblingseier per Tauſend M 10. kaliforniſche Regenbogenforelleneier „ n M. 10. 0 Bachforelleneier 1 5. Größere Poſten weſentlich billiger. — Satz in allen Größen und Jahrgängen. 5/2 ( I. Sort Am. 94 das T d, II. Sort Rm. 61 Holländiſche Auſtern, das Tauſ a Wir haben 2 0 für die 1 Saiſon. Die Lieferung geſchieht ſo ſchleunig als möglich. Gute Qualität. 5 e Klos & Poelman, Jerſeke (Holland). 5/1 N billig und gut F iſch- Uetze == Reuſen, liefert die Fiſchhandlung von Ar: UT fix und fertig und imprägnirt, 1 A nebſt Gebrauchsanweiſung, Erfolg garantirt, J. 055 E Der harde ah Heinrich, Blum, Sep ſabritation in i ver Rhein, onſtanz, Baden reiscourant frei. in penner am Bien Zpefialitäten: Zugnetze (Waden, Seegen) für . badiſcher Hoflieferant, See'n, Teiche u. Flüſſe; Stellnetze, Treibnetze u. N Sa — Spannnetze (einfache u. Spiegelneße), Stangen: garne, Spreitgarne (Kappen), Wurfgarne, Senk⸗ netze Setzbären), Treib- u. Streichbären, Reuſen 4 und Flügel⸗Reuſeu 2. — Auch ſämmtliche ful f luh⸗ und 99 + f die. Netze zur künſtlichen Fiſchzucht. Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Anerkennungen von Großgruncl⸗Beſißern, Fiſckzucftk⸗ Anftalten, Fiſcherei⸗Dereinen, Fiſchern Et. 6/1 Specialität: 30/2 Rheinſalm und holländiſche Auſtern. A h if f $ [ d Forellen: Jung: Brut a nge N eneier liefert — bei jetziger Beſtellung — zum Preiſe 1000 Stück um 5 & 10,000 Stück um 48 M; von 15—21 M, 20, „ „ 90 , 50,000 „ „ 200 4A — angebr. Forellen⸗Eier — 100,000 Stück um 3504 zu 5 A4 das Tauſend die 15/4 inclusive prämiirter Emballage ab hieſiger Eiſchzucht⸗ Anſtalt Wiesbaden. Poſtſtation gegen Nachnahme durch die Graf Bal ſche Centralbuchhaltu 5 H. Daimer, Kodficahe 56, Berlin, a Mess Comitat, Un. en offerirt: 2/2 x Bundsäfde, 100 St. 100.4; Hine, 100 St. 400 4 Große, Faftige, gute Bodenfer-Gangfifche, welle, 100 St. 50 ; Mofnikfifde, 100 St. 10 K friſch geräuchert, mM e 100 St. 350 % Valisneria, 100 St.8 WA | empfehlen Gebrüder Einhart, Konstanz. Für die Redaktion rin: Dr. Julius v. Staudinger in München. l. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 10. Januar 1887. PS Allgemeine Frcheint monatlich zwei: eit Dreimal. Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 5 Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und 2 ue U O 9 E 15 Pfennige. — Redact ion und Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Abminiftrattion, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 I. der 7 7 7 7 Bäneriſchen Fiſcherei⸗Teitung. Organ für die Belammtinterellen der Filderei, ſowie für die Heſtrebungen der Filherei-Dereine; in Sonderheit „Organ der Landes-⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Derbindung mit Fahmännern Deutfdlands, Veſlerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Vaneriſchen Tiſcherei-Verein. Nr. 2. München, 10. Januar 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ag Inhalt: 1 Eduard v. Wolfanger. — I. Adjazentenfiſcherei. — II. Die Fiſcherei mit der künſt⸗ lichen Fliege. — III. Beobachtungen über das Laichgeſchäft, die künſtliche Brütung und die Brutausſetzung der Forellen. — IV. Bekanntmachung des Bayeriſchen Fiſcherei— Vereins, Otterprämien betr. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. — — Mit ſchmerzerfülltem Herzen melden wir das tiefbetrübende Hinfcheiden des Herrn Eduard v. Wolfanger, hal. bauer. Geheimen Raths, Minillerialdirektors a. D., Großcomthurs, Comthurs ekt. hoher Orden, Ehrenpräsidenten des Bayer. Tandes-Fiſcherei-Vereins, Ehrenmitglieds des Sächl. Fiſcherei-Pereins elt. In der Perſon dieſes edlen, ehrwürdigen Greiſes verliert die Fiſchereiſache einen ihrer verdienteſten Förderer, und insbeſondere der Baperiſche FifchereisDerein einen feiner getreueſten Gönner, der in und außer ſeinem Amte dem Wirken des Vereins mit wahrhaft väterlichem Wohlwollen die Wege geebnet und jede ihm mögliche Stütze liebenswürdigſt gewährt hat. Insbeſondere iſt Er auch Derjenige geweſen, welcher einſt die „Baperiſche Fiſcherei⸗Seitung“ in's Leben gerufen und dieſelbe zu allen Seiten mit thatkräftiger Fürſorge begleitet hat. Wir werden ſein Andenken für immer hoch in Ehren halten und des dem innig verehrten Entſchlafenen ſchuldigen Dankes nie vergeſſen! B I 22 — I. Adjazentenſtſcherei. Gegenüber dem in unſerem vorigen Jahrgange S. 199 abgedruckten ablehnenden Beſcheide des k. preußiſchen Landwirthſchaftsminiſteriums vom 28. Juni 1886 hat ſich der Verband der Fiſcherei-Vereine ꝛc. in den preußiſchen Provinzen Rheinland, Weſtphalen, Hannover und Heſſen-Naſſau inzwiſchen an die beiden Häuſer des preußiſchen Landtags mit einer Petition um legislative Abhilfe gegen die Schäden der ſogenannten Adjazentenfiſcherei gewendet und zwar mit folgender Motivirung und Antragſtellung: „Es wird auch Seitens des Verbandes nicht verkannt, daß Bedenken vorhanden ſind. Gleichwohl hat er auf ſeiner letzten diesjährigen Generalverſammlung zu Schwerte am 31. Juli 1886 geglaubt, zur Beſeitigung dieſes die Fiſcherei an vielen Orten ſchwer ſchädigenden Uebelſtandes die Hilfe der Hohen Häuſer anrufen zu ſollen und hat demgemäß den unterzeichneten Vorſitzenden beauftragt, dieſerhalb vorſtellig zu werden, was hiermit geſchieht. Mit den miniſteriellen Ausführungen hat ſich die Generalverſammlung inſoweit ein— verſtanden erklärt, als ſie das Bedenkliche der Aenderung des gegenwärtigen unhaltbaren Zuſtandes im Wege der landesherrlichen Verordnung nunmehr nicht mehr beſtreiten will, inſoweit alſo ihre bezüglichen Anträge der Petition vom Juni 1886 fallen läßt. Wohl aber hat ſie angenommen, daß die Sache erheblich genug ſei, um im Wege der Geſetzgebung geregelt zu werden und weiter, daß die „mancherlei ſchwerwiegenden Bedenken“ eben Bedenken ſind und bleiben, die auch im Wege der Geſetzgebung beſeitigt werden können, und an ſich keinen Hinderungsgrund abgeben dürften, der geſetzlichen Regelung der Frage näher zu treten. Der zu beſeitigende Mißſtand findet ſich an verſchiedenen Stellen der Monarchie, insbeſondere der vier weſtlichen Provinzen vor, und iſt die Beſeitigung desſelben geboten. Da nun die zunächſt berufenen Faktoren es abgelehnt haben, Abhilfe zu ſchaffen, wendet ſich der ehrerbietigſt Unterzeichnete an die Hohen Häuſer mit der gehorſamſten Bitte: Königlicher Staatsregierung dieſe unſere Eingabe mit dem Wunſche zu überreichen, daß es derſelben gefallen möge, baldmöglichſt einen Geſetzentwurf zwecks Beſchränkung und Beſeitigung der ſog. Adjazentenfiſcherei vorzulegen, wenn es nicht einem der Hohen Häuſer gefallen möchte, ſelbſtſtändig einen ſolchen Ent— wurf einzubringen.“ II. Die Jiſcherei mit der künſtlichen Fliege. Von Herrn Max von dem Vorne auf Verneuchen. (Fortſetzung.) Die Größe des Angelhakens, an welchen die Fliege gewunden iſt, will ich in der Weiſe beſtimmen, daß ich die Länge und Breite des Hakens in mm angebe. Die von Chs. Parlow in London angenommene Größen-Skala für Limmerick-Haken werde ich alſo in folgender Weiſe bezeichnen: Nr. iſt 34 mm lang, 12 mm breit, END 17 1 de- to 2 S m re — 1 S = 10 5 15 " 8 n n ” „ Ich werde mich im Folgenden darauf beſchränken, die Länge der Haken anzugeben, denen nach vorſtehender Skala ſtets beſtimmte Breiten entſprechen. Bei der Fiſcherei mit der künſtlichen Fliege werden die Köder nach zwei von einander weſentlich abweichenden Grundſätzen ausgewählt. 1. Man fiſcht mit wenigen, ſogenannten allgemeinen Fliegen, deren Farbe Say den Umſtänden entſprechend gewählt wird. Dies iſt die Schottiſche Fliegen— iſcherei. 23 — — — 2. Oder man fiſcht mit Fliegen, welche möglichſt naturgetreue Nachbildungen der Fliegen ſind, welche gerade am Waſſer ſind und von den Fiſchen eben gefreſſen werden. Dem entſprechend werden viele verſchiedene Fliegen gebraucht, und dieſelben werden, dem Erſcheinen und Verſchwinden der Inſekten am Waſſer entſprechend, gewechſelt. Dies iſt die Engliſche Fliegenfiſcherei. J. Die Schottiſche Fliegenfiſcherei hat Anhänger unter den gewandteſten und erfahrenſten Anglern, und daß bei richtiger Anwendung mit ihr große Erfolge möglich ſind, hat der Schotte Ed. C. Stewart bewieſen, der Verfaſſer des „Practical Angler“, welcher im Jahre 1872 ſtarb. Ueber ihn ſprach ſich die Zeitſchrift „Scotsman“ in folgender Weiſe aus: „Weit über den Kreis ſeiner Freunde hinaus war er als ein Angler von geradezu wunderbarer Geſchicklichkeit bekannt. Es dürfte in der That kaum jemals einen gewandteren Fliegenfiſcher gegeben haben. Die beſten Angler, welche Gelegenheit hatten, ſich mit ihm zu meſſen, waren ſtets bereit, ſeine unerreichbare Ueberlegenheit anzuerkennen.“ Wenn man mit ſogenannten allgemeinen oder Phantaſiefliegen fiſcht, ſo trifft man ſeine Auswahl zwiſchen großen und kleinen, ſowie zwiſchen verſchieden gefärbten Fliegen nach folgenden Grundſätzen: Man fiſcht mit großen Fliegen bei hohem, trüben Waſſer; dunklem, windigen Wetter; gut und dreiſt beißenden Fiſchen; — dagegen wählt man kleine Fliegen bei niedrigem, klaren Waſſer; hellem, ruhigen Wetter; trägen, ſcheuen Fiſchen. Im Allgemeinen ſind nach dem Verſchwinden der Maifliege, alſo nach Mitte Juni, kleinere Fliegen zweckmäßiger, vorher größere. Für die Aeſchenfiſcherei wird gewöhnlich den allerkleinſten Fliegen der Vorzug gegeben. Man fiſcht mit Fliegen, die helle und auffallende Farben haben, bei dunklem, wolkigen Wetter, ſpät Abends und bei Nacht, bei trübem und hohem Waſſer; — mit dunkel und unſchein bar gefärbten Fliegen bei hellem, ſonnigem Wetter und in klarem, niedrigem Waſſer. Allgemeine oder Phantaſte-Fliegen. 1. Die Stewart'ſchen Spinnen, mit denen der obenerwähnte Angler gewöhnlich fiſchte, ſind ſummende Fliegen, ohne Flügel; die Haken ſind 10 — 12 mm lang. a) Die Schwarze Spinne. Körper von braunrother Seide, Beine von einer ſchwarzen Feder vom Rücken des Staar. Stewart hielt dieſe Fliege für die wirkſamſte von allen, die er kannte; ſie iſt von ſeinem Lehrmeiſter James Baillie erfunden, einem armen ſchottiſchen Fiſcher, der ſich feinen Lebensunterhalt durch die Fliegenfiſcherei erwarb. b) Die Rothe Spinne. Körper von gelber Flockſeide, Beine von einer rothen Feder von der Außenſeite des Flügels vom Wachtelkönig. c) Die Graue Spinne. Körper von grauer Seide, Beine von einer Feder von der Außenſeite der Flügel eines Morinell-Regenpfeifer. 2. Der Kutſcher, Coachmen. Körper von einigen bronzefarbigen Faſern von der Schweiffeder des Pfauhahnes, dick; Beine einige Windungen einer braunrothen Hahnen— Halsfeder; Flügel weiß; Haken 12— 16 mm lang. Eine ganz vorzügliche Fliege, namentlich für den Abend. Sie wird in Deutſchland ſehr viel gebraucht, namentlich am Niederrhein, in Weſtphalen, Thüringen, Oberfranken — weniger in Oberbayern. 3. Red Tag, Glühwurm. Körper von bronzefarbigen Faſern einer Schweiffeder des Pfauhahnes, mit einem etwa 2 mm langen Schwanz von ſcharlachrother Wolle oder Flockſeide; Beine von einer rothen Hahnen-Halsfeder, ganz klein; der Haken S—10 mm lang. Eine ſehr gute Fliege für Aeſchen; wenig in Deutſchland, viel in England gebraucht. 4. Governor oder Auguſtfliege. Körper von bronzefarbigen Faſern einer Feder vom Schweif des Pfauhahnes, mit einem Schwanzknoten von orangegelber Flockſeide; Beine einer rothen Hahnen-Halsfeder; Flügel von Schwungfedern einer Faſanenhenne oder eines Rebhuhnes; Haken 10—17 mm lang. Bei großen Fliegen iſt der Körper auch mit rundem Goldfaden gerippt. a _ Eine Variante ift der Mackerel-Governor, deſſen Flügel aus zwei weißen ſchwarz— gepunkten Federn von der Bruſt des wilden Enterich gemacht ſind. Die Fliege wird ſehr viel gebraucht, namentlich im Sommer und Herbſt. In Deutſch— land hat ſie ſich bewährt an der Emmer bei Pyrmont, am Niederrhein, an der Wieſent in Oberfranken und in Oberbayern. 5. Fraucis⸗Fliege, von dem berühmten engliſchen Angler und Schriftſteller über Fiſcherei Mr. Francis Francis erfunden. Körper: bronzefarbige Faſern von der Schweiffeder des Pfauhahnes, mit kupferrother Seide gerippt; Beine und Flügel von grauen Halsfedern eines Haushahnes; Haken 12 bis 18 mm lang. Eine ganz vorzügliche, ſehr viel gebrauchte Fliege; auch in Weſtphalen, am Niederrhein, in Oberfranken und Oberbayern bewährt. 6. Die Horrocks. Körper von einer Taubenſchwungfederfahne, die vom Kiel abgeſtreift wurde und wo die Faſern kurz abgeſchoren ſind; vorn und hinten ein dicker Knoten von einer bronzefarbigen Faſer einer Schweiffeder des Pfauhahnes; Beine und Flügel von braunen, ſchwarzpunktirten Federn einer Pute, oder dem Rücken einer Pfau— henne; Haken 12 bis 18 mm lang. Der bekannte Angler und Schriftſteller Mr. John Horrocks in Weimar erhielt ein ſehr rauh gewundenes Exemplar dieſer Fliegen durch einen Freund in Coburg, aus Oberbayern, wo die Fliege von profeſſionirten Fiſchern gewunden und viel gebraucht werden ſoll. Darnach wurden ſauber gearbeitete Fliegen von Mrs. Eaton G. Deller in London gemacht. Die Fliege hat ſich auf der Ilm bei Weimar und auf der Hönne in Weſtphalen ausgezeichnet gut bewährt. 7. Hofland's Phantaſiefliegen. Körper von braunrother Flockſeide, mit Gold— faden gerippt; Beine von einer rothen Hahnen-Halsfeder; Flügel von Schwungfedern einer Faſanenhenne oder eines Rebhuhnes; Haken 11 bis 13 mm lang. Eine, beſonders bei ſchönem Wetter ſehr wirkſame Fliege, die auch in Oberfranken, Oberbayern, an der oberen Eder und bei Innsbruck gerne gebraucht wird. 8. Die Palmer oder Raupen ſollen nach Ronald's Bärenraupen darſtellen, Mr. Francis Francis macht aber darauf aufmerkſam, daß dieſe Raupen nicht häufig am Waſſer vor— kommen und noch ſeltener von den Forellen gefreſſen werden; er will deßhalb die Palmer mit Recht zu den Phantaſiefliegen ſtellen. Alle Palmer ſind ganz vorzügliche Köder, und in Deutſchland wird keine künſtliche Fliege mehr gekauft, wie ſie. a) Rother Palmer. Körper: Broncefarbige Federfaſer aus dem Schweif des Pfauhahnes; Körperhaare von einer braunrothen Hahnenhalsfeder, die über den ganzen Körper gewunden wird; Haken 12 bis 14 mm lang. In Nord- und Süddeutſchland viel gebraucht. b) Soldier Palmer. Körper von kirſchrother Flockſeide, mit Goldfaden gerippt; Haare über den ganzen Körper von einer blutrothen Hahnenhalsfeder; Haken 12 bis 14 mm lang. Eine vorzügliche Fliege, beſonders bei warmem Wetter, ſehr gut in Weit phalen, am Niederrhein, in Oberfranken, Oberbayern und Thüringen. c) Brauner Palmer. Körper von braunem Pelzhaar; Haar über den ganzen Körper von einer braunen oder blutrothen Hahnenhalsfeder; Haken 12 bis 14 mm lang. Viel am Niederrhein, in Weſtphalen, Oberbayern und bei Innsbruck gebraucht. d) Schwarzer Palmer. Körper von ſchwarzer Straußfederfaſer, gemiſcht mit bronzefarbiger Faſer von der Schweiffeder des Pfauhahnes, mit Gold- oder Silberfaden gerippt; Haare über den ganzen Körper von einer ſchwarzen, braunen oder rothen Hahnen= halsfeder; Haken 12 bis 14 mm lang. Wird in Deutſchland ziemlich viel gebraucht, in England weniger beliebt. 9. Weiße Motte. Körper dick, von weißer Wolle; Beine von einer weißen Feder; Flügel von weißen Federn einer weißen Eule; Haken 18— 22 mm lang. Gut an warmen Abenden. In Deutſchland wenig gebraucht. 10. Greenwell's Glory. Körper von dunkel olivengrüner Flockſeide, mit feinem Goldfaden eng gerippt; Beine von einer Ofenfeder, d. h. einer rothen Hahnenhals— feder mit ſchwarzer Mitte; Flügel von Schwungfedern der Waldſchnepfe; Haken 95 — — 10 bis 11 mm lang. Eine ſehr gute Fliege, beſonders an heißen Tagen; in Deutſchland wenig gebraucht. 11. Die Ziegenfliege iſt der in W. Biſchoff's Angelfiſcherei (2. Aufl.) beſchriebenen und abgebildeten Schneider' ſchen Aitelfliege ſehr ähnlich, nur dunkler gerippt. Sie wird an der oberen Eder mit großem Erfolge zum Aeſchenfange benützt. 12. Die Alexandra. Schwanz fehlend oder ein paar Faſern einer grünen Schwert— feder aus dem Schweiſe des Pfauhahnes; Körper: Silber- oder Goldfaden oder dergl. Lametta; Beine: bronzefarbige Federfaſer aus dem Schweife des Pfauhahnes, oder ſummend gewunden (d. h. die Flügel fehlend) eine blauſchimmernde Feder vom Halſe des Pfauhahnes; Flügel (wenn vorhanden) gemiſcht aus Faſern der bronzefarbigen Schwanz— feder oder der grünen Schwertfeder des Pfauhahnes, aus braunen und rothen Federfaſern und den weißfleckigen Halsfedern des Sonneratshahnes, die in England ſehr viel zu Lachsfliegen verwendet werden; Haken 18 bis 20 mm groß. Man fiſcht mit verſunkener Fliege, deshalb iſt es zweckmäßig, ſie etwas mit Blei zu beſchweren; ſie iſt höchſt wirkſam für den Forellenfang und hat ſich in Weſtphalen und am Nieder-Rhein vortrefflich bewährt. 13. Wickham's Phantaſiefliege. Körper Goldlametta; — Körperhaare und Beine von einer braunrothen Hahnenhalsfeder, die über den ganzen Körper gewunden wird; — Flügel entweder hell oder dunkelgrau von Schwungfedern des Häher; — Haken 12 16 mm lang. Die Fliege kommt von Wincheſter in England und iſt mit Recht weit gerühmt; ſie iſt in der That eine der beſten Fliegen die es gibt. In Deutſchland wird noch wenig damit gefiſcht. 14. Die Pappenheim“) iſt eine in Oberbayern und im fränkiſchen Jura zum Forellenfang gebrauchte, viel gerühmte Fliege, die an die Wickhams Fancy dadurch erinnert, daß Gold und Braun vorherrſchende Farben ſind. Sie iſt mehr einer engliſchen Lachsfliege ähnlich; ich beziehe mich zur Erklärung der techniſchen Ausdrücke auf S. 41 meines Taſchenbuches der Angelfiſcherei, 2. Aufl. Schwanzknoten feiner Goldfaden, darauf ein Paar Windungen blauer, oder rother, oder grüner, oder orange Flockſeide; — Schwanz gemiſcht aus Faſern der Schweiffedern des Pfauhahns, der Halskrauſe des Gold— faſans; rothen oder braunen Federfaſern, bei verſchiedenen Fliegen in verſchiedener Weiſe gemiſcht; — Schwanzknopf bronzefarbige Faſer einer Schweiffeder des Pfauhahns; — Körper Goldlamette, gerippt mit dickem Goldfaden; — Körperhaar braune Hahnenhals— feder; — Beine und Häckelfeder an der Schulter voll und buſchig, braunrothe Feder, ſchwarz gefleckt von der Pute; — Flügel braun, ſchwarzgefleckte Putenfederfaſern, voll; — Wangenfedern blaue Federn vom Eisvogel, oder grüne vom Papagei; rothe Feder von der Halskrauſe des Goldfaſan; — Kopf bronzefarbige Federfaſer aus dem Schweif des Pfauhahns; — Haken 30 mm lang. Die Fliege kann aus Angelgeräth— handlungen in München und Augsburg gekauft werden. (Schluß folgt.) III. Beobachtungen über das Taichgeſchäft, die künſtliche Brütung und die Brutausſetzung der Forellen. Von Herrn L. Areus in Cleyſingen bei Ellrich am Harz. In dem Aufſatz in Nr. 25, Jahrg. 1886 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“, betreffend die Temperatur des Brutwaſſers zur künſtlichen Fiſchzucht, iſt erwähnt, daß in Beachtung der ſüddeutſchen Verhältniſſe die als allgemein verwerflich betrachtete Erbrütung der Sal— monideneier mit warmem Quellwaſſer nicht in dem Maße anzufechten ſei, wie es Seitens des angezogenen Aufſatzes in den Zirkularen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins geſchehen ſei. Dem möchte ich als norddeutſcher Züchter ebenfalls beitreten und ſtütze mich dabei auf folgende Thatſachen und Beobachtungen. ) Der verſtorbene Graf Ludwig Pappenheim hat ſich dieſelbe bei J. Kober in Augsburg verfertigen laſſen. Die Red. 25 Stets habe ich von derjenigen Forellenbrut den höchſten Erfolg, ſowohl hinſichtlich der Größe als der Zahl, gehabt, welche am früheſten ausgeſetzt wurde, inſofern dies nicht etwa geradezu in eiſiges Waſſer geſchah. Später eintretende, bald vorübergehende Fröſte hatten keinen Einfluß. Ich halte es damit, je früher je beſſer, wenn anders die Witterungs— verhältniſſe es nur irgend erlauben. In meinem Bruthauſe richte ich in der Ausbrütperiode die Temperatur des Brütwaſſers durch Miſchen von Quell- und Bachwaſſer entſprechend ein. Lieber das Ausſetzen im März als im Mai. Warum auch nicht? Bekanntlich iſt das Nahrungsbedürfniß der Forellen um ſo geringer, je kälter das Waſſer. Treten alſo nach dem Ausſetzen kalte Perioden und deshalb Nahrungsmangel ein, ſo iſt das Fiſchchen auch im gleichen Maße weniger deren bedürftig, nutzt aber zu ſeinem Vortheile die wärmeren Zeiten aus, kann dann ſeinen meiſt erſt ſpäter erſcheinenden resp. erſtarkenden Feinden (vielen Inſektenlarven, Waſſerfröſchen, Waſſermolchen ꝛc.) um jo aus— gerüſteter begegnen, ſie nicht ſelten ſogar überwältigen und ſo zu ihrer Verminderung bei— tragen. Je größer es iſt, deſto größere Thiere kann es verſchlucken, deſto reichhaltiger iſt ſein Tiſch gedeckt. Anders iſt das im Mai dem Waſſer übergebene Forellchen daran. Dieſem lauern vom erſten Augenblicke an unzählige, ſchon erſtarkte, ſtets hungrige und geöffnete Freßzangen und Mäuler auf. Es muß ſich mit dem Nachwuchſe der Inſektenwelt begnügen, während ſeinem älteren Bruder nicht blos dieſer, ſondern auch die Eltern desſelben zu Gebote ſtehen. Dem wurden nun die einſchlägigen Vorgänge in der freien Natur entgegen gehalten, namentlich der Umſtand, daß die Forellen in maſſigem Quellwaſſer, wie beiſpielsweiſe in der Rhume, erſt Januar und Februar laichen und als Grund hiefür wird der Inſtinkt derſelben angegeben, welcher ein Ausſchlüpfen der Fiſchchen ſchon im Winter vermeiden ſoll. Solcher maſſigen Quellwäſſer gibt es am Rande des Harzes mehrere, überall gibt es darin ſchöne, große, prächtige Forellen, die erſt ſpät laichen, aber ich kann dem auch wieder andere Beobachtungen entgegenſtellen, die das ſtrikte Gegentheil beweiſen. Die Zorge iſt ein kiesgründiges Harzflüßchen, das nicht wenige Forellen und allent— halben Laichſtellen aufweiſt. In dasſelbe münden ab und zu kurzläufige, durchaus nicht gerade waſſerarme Quellbäche mit Temperaturen von 6 bis 9“, während die Zorge die ſchwankende Temperatur der Flüſſe von 0 bis 20“ hat. Während der Laichzeit ſteigen nun aus dem winterlich kalten Waſſer der Letzteren und zwar im Oktober und November (genau zu derſelben Zeit, wo das Laichen im Fluſſe ſtattfindet) Hunderte von Forellen in dieſe warmen Quellbäche und legen daſelbſt ihren Laich ab. Warum läßt dieſe Fiſche der Inſtinkt im Stiche, daß dort ihre Nachkommen ſchlechter untergebracht ſind als im Haupt— fluſſe? Notoriſch kommen die Forellchen in dieſen Quellbächen früher aus, befinden ſich darin aber auch im Winter äußerſt wohl, wandern nur höchſtens bis nahe der Mündung, wo die meiſten Waſſerpflanzen ſtehen und ſind bereits 4 em lang, wenn ihre Brüder eben erſt die Dotterblaſe verloren haben. Erſt wenn das Flußwaſſer wärmer iſt als das Quell- waſſer, verlaſſen ſie ſchon hübſch erwachſen dieſes. Es ſcheint demnach mit jenem vielfach betonten Inſtinkte doch eine problematiſche Sache zu ſein. Warum ſollen die Forellen auch einen ſo weſentlichen Unterſchied machen? Das Quellwaſſer hat jahraus jahrein vermöge ſeiner gleichmäßigen Temperatur auch eine im Ganzen gleiche Fauna und Flora. Was alſo im Sommer gedeiht, gedeiht auch im Winter. Sollte deshalb der Grund für das ſpäte Laichen der Forellen im maſſigen Quellwaſſer nicht anderweitig zu ſuchen ſein? Es iſt bekannt, daß regelmäßig gefütterte, will ſagen gemäſtete Forellen ſpäter laichen als andere. Als ich meine Anſtalt errichtete, fing ich Forellen aus der ſchon erwähnten Zorge, fütterte ſie den Sommer über in kleinen Teichabtheilungen ſorgfältig und erzielte einen erſtaunlich hohen Zuwachs. Auf die Laichzeit hoffte ich aber lange vergebens. Ihre wilden Geſchwiſter hatten im Oktober und November längſt abgelaicht, erſt Mitte Januar fingen meine Pfleglinge an und beendeten das Geſchäft erſt theilweiſe im März, trotzdem ſie nicht im Quellwaſſer, ſondern im kalten Bachwaſſer geſtanden hatten. Demnach hatte die gute Ernährung eine ſolche Verzögerung des Laichgeſchäftes zur Folge gehabt. Es iſt weiter bekannt, daß gemäſtete Forellen, ſelbſt gleichmäßig gut genährte, weißes Fleiſch haben und daß ſich umgekehrt aus weißem Fleiſche auf gute, namentlich gleichmäßige Ernährung ſchließen in? läßt. Nun die Rhumeforellen haben allergrößtentheils weißes Fleiſch, fie find ungemein groß und fett, alſo müſſen ſie wohl Nahrung in regelmäßigem Ueberfluſſe haben. Sollte dieſer Umſtand nicht analog der Erfahrung bei den Maſtforellen an der Verzögerung der Laichzeit Schuld tragen, ſollten dabei nicht die andern ganz entgegengeſetzten Verhältniſſe mitwirken, denen die Quellwaſſerforelle gegenüber der Flußwaſſerforelle nicht ausgeſetzt iſt, die ſtändig gleiche Temperatur, das gleichmäßig tiefe, maſſige Waſſer, die langſame, gleich— mäßige Strömung ꝛc., oder ſollen wir die Sache dem an dieſer Stelle gar nicht motivirten Inſtinkte der Fiſche zuſchreiben? Vor mehreren Jahren wurden von mir einige Hundert Maränenbrut im Februar in einen mit Waſſerpflanzen nicht beſetzten, kiesgründigen, eben gereinigten, 1 Ar Waſſerfläche haltenden, 30 bis 100 em tiefen Forellenaufzuchtteich geſetzt und, trotzdem es noch oft fror, im Herbſte in 12 bis 18 em langen Exemplaren wieder herausgenommen. Allerdings wurden ſie von Auguſt an mit Pferdefleiſch gefüttert, das ſie bald gern nahmen. Sie waren aber beim Abfiſchen jo weichlich, daß alle die, welche gegen das Ablaufgitter oder durch den Grundzapfen getrieben wurden, ſofort abſtarben, weshalb der Verſuch nicht wieder— holt wurde. Die Ueberlebenden wogen im folgenden Sommer durchſchnittlich ein halbes Pfund. Alſo ſcheint dieſen das Ausſetzen in winterliches Waſſer nichts zu ſchaden. In das Kapitel, daß gut genährte Forellen ſpät laichen, ſcheint mir auch das noch immer nicht genügend aufgeklärte Vorkommen von ſterilen Fiſchen zu gehören. Nach meinen Erfahrungen ſind dies ſchnellwüchſige, alſo gut genährte Forellen, die aus dieſem Grunde ihre Laichprodukte nur langſam entwickeln, oft ſo langſam, daß ſie, über die Laichzeit hinausgekommen, überhaupt nicht laichen, ſondern ihre Eier zurückbilden. Von meinen 1½ Jahre alten Forellen (auch den Regenbogenforellen) laichen vielfach gerade die Größten, von denen man es am eheſten erwarten könnte, jedenfalls aus dieſem Grunde nicht. IV. Bekanntmachung des Vayeriſchen Jiſcherei-Vereins, Otterprämien betr. Die Generalverſammlung des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins hat beſchloſſen, für das Jahr 1887 in den Vereinsetat auch einen Poſten zur Verabreichung von Prämien für Erlegung von Fiſchottern einzuſtellen. Die hiefür disponiblen, aus Mitgliederbeiträgen ſtammenden Vereins mittel find jedoch bis jetzt jo beſchränkt, daß daraus vorerſt ſolche Prämien nur für den Kreis Oberbayern und nur für Ottern ausgeſetzt werden können, die an einem Fiſchwaſſer befugt erlegt wurden, in welchem ein Mitglied des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins als Eigenthümer oder Servitutrechtsträger oder Pächter fiſchereiberechtigt iſt. Die Prämien im Einzelbetrage von 5 ., kommen nach der Reihenfolge der Anmeldung zur Vertheilung, bis die etatsmäßigen Mittel erſchöpft find. Geſuche um Prämien ſind an den Bayerifchen Fiſcherei⸗Verein (z. H. des Hn. Kaſſiers Rentier Himbſel, München, Thereſienſtraße 72/2) zu richten und müſſen mit einer friſchen Schnauze des erlegten Thieres, ſowie mit einem ortspolizeilichen Zeugniſſe darüber belegt ſein, wann, von wem und an welchem Fiſchwaſſer der Otter erlegt wurde und wer in dieſem Fiſchwaſſer fiſchereiberechtigt iſt— München, den 6. Januar 1887. Das Direktorium des Vayeriſchen Fiſcherei-Vereins. V. Vereinsnachrichten. 1. Badiſcher Fiſcherei⸗Verein. Der Badiſche Fiſcherei-Verein, welcher im Frühling des Jahres 1886 an die Stelle der im Jahre 1865 auf Aktien gegründeten badiſchen Geſellſchaft für Fiſchzucht unter dem Protektorate Sr. Kgl. Hoheit des Erbgroßherzogs Friedrich von Baden als Landes,Fiſcherei⸗ Verein in's Leben getreten iſt, hat ſich in der kurzen Zeit feines Beſtehens eines kräftigen Auf- blühens zu erfreuen, indem derſelbe bis heute 264 perſönliche und 18 korporative Mitglieder zählt. Die weſentlichſten Beſtimmungen ſeiner Satzungen ſind Folgende: 28 — —— — § 1. Der Verein bezweckt, im Anſchluſſe an die Beſtrebungen des Deutſchen Fiſchereivereins in Berlin, die Hebung der Fiſchzucht und des Fiſchereiweſens im Großherzogthum Baden. § 2. Der Verein ſucht dieſen Zweck zu erreichen durch: a) Vertretung der Intereſſen der Fiſchzucht und der Fiſcherei im Allgemeinen, ins- beſondere durch Erſtattung von Fachgutachten, ſoweit ſolche von den betr. Staats⸗ behörden gewünſcht werden, b) Unterhaltung eines angemeſſenen Verkehrs mit verwandten Vereinen, ſowie durch anregende Mittheilungen in Wort und Schrift inn- und außerhalb des Vereins, c) Förderung der rationellen Fiſchzucht in öffentlichen, privaten, wie den vom Verein gepachteten Gewäſſern, durch Belehrung ſowie durch Beſchaffung von Apparaten, Eiern und Brut von Edelfiſchen zur Bevölkerung der Fiſchgewäſſer, d) Einführung und Vermehrung vorzüglicher Fiſcharten, welche in unſeren Gewäſſern noch gar nicht oder ſelten vorkommen, 5 e) Ausſetzung von Prämien für Anzeigen von Uebertretungen der Fiſchereivorſchriften, ſowie für die Vertilgung von Fiſchfeinden (Ottern, Reihern ꝛc.) bezüglich der vom Vereine bewirthſchafteten Gewäſſer. § 3. Der Sitz des Vereins iſt Freiburg im Breisgau. § 4. Der Verein beſteht aus: a) perſönlichen Mitgliedern, b) corporativen Mitgliedern, welche ſich durch einen Deputirten bei allen Ab— ſtimmungen vertreten laſſen können, und c) aus Ehrenmitgliedern. Perſönliches Mitglied kann jeder Unbeſcholtene und corporatives Mitglied können Vereine, Corporationen und Gemeinden werden. Die Aufnahme der perſönlichen und der corporativen Mitglieder, ſowie die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt durch den Vorſtand. § 5. Der Jahresbeitrag wird für ein perſönliches Mitglied auf 4 Mark und für ein corporatives Mitglied auf 8 Mark feſtgeſetzt. Der gedachte Beitrag iſt für jedes Kalenderjahr im Monat Januar fällig und wird, wenn er bis zur erſten ordentlichen Generalverſammlung nicht eingezahlt iſt, durch Poſtnachnahme erhoben. Iſt dieſer Beitrag nicht zu erlangen, ſo gilt das Mitglied als ausgeſchloſſen. Eine Rückvergütung gezahlter Beiträge findet nicht ſtatt. § 6. Freiwillig kann der Austritt mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres erfolgen, ſoſern derſelbe vor dem 1. Dezember dem Vereinsvorſtand ſchriftlich angezeigt wird. Ein ausſcheidendes Mitglied entſagt allen Anſprüchen an den Verein und an das Bereing- vermögen. a § 7. Soweit der badiſche Fiſchereiverein Gewäſſer gepachtet oder in Selbſtbewirthſchaftung genommen hat, kann den Mitgliedern unter noch näher feſtzuſetzenden Bedingungen das Vergnügen der Angelfiſcherei vom Vorſtande geſtattet, keinesfalls aber dürfen die gefangenen Fiſche vom Angler verkauft werden. Einem jeden Mitglied wird die vom Verein herausgegebene Fachſchrift „Mittheilungen des badiſchen Fiſchereivereins“ gratis zugeſendet. $ 8. Mit der geſchäftlichen Leitung der Vereinsangelegenheiten iſt der Vorſtand betraut, welcher aus 9 Mitgliedern beſteht. Der Vorſtand wählt: a) aus ſeiner Mitte den I. Vorſitzenden, SIT. 7 (Stellvertreter), b) aus feiner Mitte oder aus der Zahl der ſonſtigen Vereinsmitglieder: einen Verwalter, „ Sekretär und „ Caſſier. § 17. In der erſten Hälfte jeden Jahres findet eine ordentliche Generalverſammlung ſtatt. Außerordentliche Generalverſammlungen ſind abzuhalten, wenn ſolche vom Vorſtand für nothwendig erachtet oder von mindeſtens 20 Mitgliedern verlangt werden. Die Einladung hiezu ergeht vom Vorſtand unter Angabe der Tagesordnung, entweder direkte an die Mitglieder, oder durch das Fachblatt des Vereins. Die Abhaltung dieſer Verſammlungen iſt nicht an den Sitz des Vereins gebunden, ſondern kann ſich nach dem Ermeſſen des Vorſtandes auch auf einen anderen Ort des Großherzogthums Baden erſtrecken. Die Beſchlüſſe in den Generalverſammlungen werden nach einfacher Majorität der anweſenden Mitglieder gefaßt. In der erſten Generalverſammlung des Vereines vom 8. Mai 1886 wurde der Präſident des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herr Kammerherr von Behr-Schmoldow, als Ehrenmitglied des Badiſchen Fiſcherei-Vereins aufgenommen und es ſind die Deutſchen Landes-Fiſcherei-Vereine ei der Königreiche Bayern und Sachſen in die Reihe der korporativen Mitglieder des Badiſchen Fiſcherei⸗Vereins eingetreten. Der Verein bewirthſchaftet zahlreiche, meiſt mit Forellen bevölkerte Fiſchwaſſer, darunter die dem Gr. Domänenärar gehörende Kinzig und Murg, welch' beide Flüſſe zu den beſten Fiſchwaſſern des Landes zählen. Die Fiſcherei wird von eigens aufgeſtellten Fiſchern gegen Zahlung eines Fanggeldes für Rechnung des Vereins ausgeübt und es werden zahlreiche Waldhüter, Wieſenaufſeher, Straßen- warte ꝛc. gegen kleinere Funktionsgehalte als Fiſchereiaufſeher verwendet. Die Fiſchzuchtanſtalten des Herrn Oberbürgermeiſter Schuſter in Freiburg (Selzenhof und Radolfzell am Bodenſee) decken den Bedarf an Fiſchbrut, welche alljährlich zur Ausſetzung in die vom Vereine gepachteten Waſſer gelangen und es ſind im Jahre 1886 allein 200,000 Stück junge Forellen den Fiſchwaſſern übergeben worden, darunter die Kinzig mit 36,000 Stück und die Murg mit 40,000 Stück. Außerdem läßt die Großh. Badiſche Staatsregierung an die Fiſchwaſſerbeſitzer des Landes, welche ſich vor 1. Dezember des Wirthſchaftsjahres anmelden, bebrütete Eier und Brut von Edelfiſchen ſowie junge Karpfen, Aale, Zuchtkrebſe e. um ſehr ermäßigten Preis aus den obgenannten zwei Fiſchzuchtanſtalten abgeben und zahlt dafür an die Vereinskaſſe eine entſprechende Subvention. So wurden 193,500 bebrütete Eier, 120,800 junge Bachforellen, 2,400 ein- und zweijährige Karpfen, 1,100 Zuchtkrebſe an 63 Fiſchwaſſerbeſitzer des Großherzogthums abgeliefert. Außerdem wurden aus den ſchon genannten beiden Fiſchzuchtanſtalten abgegeben: Auf Rechnung der Großh. Staatskaſſe: Für den Bodenſee 600,000 Stück Felchenbrut, 45,000 junge Saiblinge, ſowie für das Rheingebiet 250,000 junge Lachſe; auf Rechnung des deutſchen Fiſcherei⸗kvereins: für den Bodenſee 600,000 junge Coregonen (Whitefish) aus Eiern, die aus Nordamerika kamen, 500,000 Bodenſeefelchenbrut, 65,000 Saiblingsbrut und 20,000 junge amerikaniſche Seeforellen. Eine weitere Aufgabe für den Badiſchen Fiſcherei-Verein wird es ſein, die von ihm gepachteten großen Schwarzwaldſeen (Titiſee und Feldſee) im kommenden Frühjahre mit Forellen-, Saiblings⸗ und Coregonenbrut zu beſetzen und da die Hotelbeſitzer an beiden Seen ein Fiſcherei— recht vom Vereine erhalten, dürfte hiedurch den Freunden der Angelfiſcherei reichliche Gelegenheit zur Ausübung des Sportes um ſo leicher geboten ſein, als am 1. Mai 1887 die neuerbaute Höllenthalbahn dem Verkehre übergeben werden wird. Von der Großh. Staatsregierung wurden auf Vorſchlag des Vereinsvorſtandes an 8 Beſitzer von Fiſchbrutanſtalten im verfloſſenen Jahre 505 .M Prämien bewilligt und für die an den Vereins vorſtand eingelieferten 69 Schnauzen von Fiſchottern und 88 Paar Ständer von Reihern 477 M an Prämien ausbezahlt. In der zweiten Hälfte des Jahres 1886 fanden größere Verſammlungen von Vereins— mitgliedern, ſowie Freunden der Fiſcherei in Haslach im Kinzigthale, ſowie in Heidelberg und Baden-Baden ſtatt, welche vom Vereins vorſtand geleitet wurden und hauptſächlich den Zweck hatten, ſich darüber ſchlüſſig zu machen, welche Aenderungen in den Badiſchen Fiſchereivorſchriften als wünſchenswerth erſcheſnen. In den weſentlichſten Punkten wurde eine Uebereinſtimmung erzielt und es werden dem Großh. Miniſterium des Innern die bezüglichen Vorſchläge in den nächſten Tagen vom Vereins— vorſtande übergeben werden. Schließlich iſt zu berichten, daß auf Grund des Beſchluſſes des erſten im Jahre 1885 in München abgehaltenen Fiſchereitags der zweite deutſche Fiſchereitag im Jahre 1887 am Sitze des Badiſchen Fiſcherei⸗Vereins Freiburg im Breisgau ſtattfinden wird, wofür vom Vorſtande des deutſchen Fiſcherei⸗Vereins die letzte Woche des Monats Juli 1887 feſtgeſetzt wurde. Es iſt dies um ſo erfreulicher, als in den Monaten Juli, Auguſt und September 1887 die Oberrheiniſche Gewerbe— ausſtellung in Freiburg abgehalten und von den linksrheiniſchen Nachbarn des Elſaſſes reichlich beſchickt werden wird; dieſer Ausſtellung wird ſich ein Aquarium, ſowie eine vom Badifchen Fiſcherei⸗Verein veranſtaltete Fiſchzucht- und Fiſchereiausſtellung anſchließen und es dürften die Beſucher des Fiſchereitages einige lehr- und genußreiche Tage in der Hauptſtadt des Breisgau zu gewärtigen haben. 2. Weſtpreußiſcher Fiſcherei⸗Verein. Der verſtorbene, auf dem Gebiete der Ichthyologie rühmlichſt bekannte Profeſſor, Herr Dr. Benecke, hat im Auftrage des Weſtpreußiſchen Fiſcherei-Vereins fünf Bildertafeln zuſammen— geſtellt, die alle in unſerer Provinz vorkommenden Fiſche nebſt einer genauen Beſchreibung der— ſelben enthalten. Dieſe Fiſchtafeln zeichnen ſich durch größte Naturtreue, wie durch das ſcharfe Hervortreten der Unterſcheidungsmerkmale auf das Vortheilhafteſte vor den meiſten ähnlichen Arbeiten aus. Die Größenverhältniſſe ſind ſo gewählt, daß man alles Wichtige an den abgebildeten Thieren deutlich erkennen kann und es werden deshalb dieſe Tafeln gewiß jedem Naturfreunde, insbeſondere aber den Mitgliedern unſeres Vereins hoch willkommen ſein. 0 175 wird deshalb die Vervielfältigung dieſer Tafeln in einer möglichſt großen Auflage orbereitet. 30 — Dieſelben können zu dem außerordentlich billigen Preiſe von 75 ½ für ſämmtliche fünf Tafeln, welche 87 em hoch und 54 em breit find, an die Mitglieder des Weſtpreußiſchen Fiſcherei⸗ Vereins in beliebiger Anzahl abgegeben werden. Beſtellungen werden thunlichſt bald mit Poſtkarte erbeten. Der Dorfigende des Welpreußifden Tiſcherei-Vereins. Fink, Regierungsrath. 3. Generalverſammlung des Unterfränkiſchen Kreis⸗Fiſcherei⸗ Vereins in Würzburg. Am 16. Dez. 1886 hielt der Unterfränkiſche Kreis-Fiſcherei-Verein feine alljährliche General- Verſammlung ab, welche von den Mitgliedern ſowohl als auch von Freunden der Fiſchereiſache ſehr gut beſucht war. Zunächſt erſtattete der J. Vorſtand Herr Stabsauditeur Zenk Bericht über die Thätigkeit und den Zweck des Vereins. Die Aufgabe des Vereins beſtehe vor allem in der Hebung der Fiſchzucht, der poſitiven Mehrung der Fiſche, der Verbeſſerung des Fiſchſtandes nach Art und Menge, vornehmlich in den öffentlichen Gewäſſern, weßhalb denn der Verein überall die Gewäſſer beſonders durch Einſetzen von Lachs- und Zanderbrut belebe. Mit Unterſtützung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins und neuerdings im Vereine mit dem Oberfränkiſchen Fiſcherei-Verein ſeien im Main 150,000 Stück junge Lachſe im abgelaufenen Jahre eingeſetzt worden; bis zum Jahre 1887 dürfte ſich die Zahl der ſo eingeſetzten jungen Lachſe auf eine Million belaufen. Was den Lachsfang anbelangt, jo konſtatirt der Herr Vorſitzende, daß früher in Deutſchland der Lachs— fang ein relativ ſeltener geweſen ſei, jetzt habe ſich aber durchweg bei uns bereits eine bedeutende Menge Lachſe gezeigt. Daß die Lachſe ſich vermehren, dazu wurden die Verträge mit Holland viel beitragen. Der Lachs ſei bekanntlich aus dem Maine verſchwunden geweſen. Dank der ſeit 1879 bethätigten Einſetzungen von Lachsbrut in den Main zeigten ſich im Maine wieder Lachſe, nicht nur ſelbſtverſtändlich die jungen Sälmlinge, die ja, ehe ſie gen das Meer wandern, längere Zeit noch bei uns bleiben, ſondern auch große aufſteigende Lachſe. So wurden in dieſem Herbſte bei Lohr, Thüngersheim und anderen höher gelegenen Mainorten Lachſe im Aufſteigen bemerkt, wie denn der faſt durchweg hohe Waſſerſtand dieſes Späthherbſtes den Wanderfiſchen aus dem Rheine den Paß in den Main, trotz der im Untermaine beſtehenden, ja wachſenden ſchweren Hinderniſſe für den Aufſtieg größerer Rheinfiſche in den Main, möglichſt offen hielt. Wenn auch unſere Gewerbsfiſcher den Fang von Lachſen, wie Zandern nach Thunlichkeit verſchweigen, ſo werden durch unſere Vertrauensmänner doch eine Anzahl von wirklichen Lachsfängen aus jüngſter Zeit im Maine konſtatirt, jo u. A. der Fang eines 10 Pfund ſchweren Lachſes bei Neuſtadt a/ M., der Fang zweier 10, bezw. 11 Pfund ſchwerer Lachſe an der Hafenlohrmündung, der Fang eines 8 Pfund ſchweren Lachſes beim Weilbacher Hammer an der Mudan. Bezüglich der Hinderniſſe für den Fiſchaufſtieg im Untermaine konſtatirt der Redner, daß nach einem gedruckt vorliegenden Berichte über die am 13. Juli 1886 zu Schwerte ſtatt— gehabte zweite ordentliche Generalverſammlung des Verbandes von Fiſcherei-Vereinen für Rhein⸗ land u. ſ. w. dorten der Vorſitzende des Fiſcherei-Vereins für den Regierungsbezirk Wiesbaden, Oberſtlieutenant a. D. v. Derſchau, den Untermain zufolge ſeiner durch die Fabriken herbei— geführten Verunreinigung als „verdünnte Alizarintinte“ bezeichnet, ferner bekundet hat, daß von den in Ausſicht genommenen Fiſchpäſſen der Untermainkanaliſation nur drei gebaut ſeien, deren Wirkſamkeit vorerſt als zweifelhaft bezeichnet werden könnte und daß der Wiesbadener Verein dieſerhalb vorſtellig geworden ſei, jedoch keine Antwort erhalten habe. Auch der Zander ſei bei uns einheimiſch geworden, er vermehre ſich raſch und gedeihe vor— züglich. Ein bei Schweinfurt jüngſt gefangener Zander habe nach Bericht des dortigen Herrn Bürgermeiſters v. Schultes, der ja bekanntlich ſich ſo ſehr um die Fiſchereiſache verdient machte, 21/2 Pfund gewogen. Auch bei Haßfurt, Würzburg, Volkach, Gemünden, Wertheim, Aſchaffenburg ſeien bereits Zander von 1 Pfund und darüber im Maine wieder gefangen worden. Leider beſtehe nicht nur die begründete Vermuthung, ſondern Gewißheit — ſo ſind z. B. an Fiſchhändler nach Frankfurt a/ M. geringmäßige Zander, Fang aus dem Untermaine, um Geringes verkauft worden, — daß unſere Gewerbsfiſcher, ſtatt ſich durch vernünftige Schonung für ſpätere Zeit reichen Lohn zu ſichern, kleine augenblickliche Vortheile einzuheimſen vorziehen. An Karpfenſetzlingen ſeien dem Maine durch Einſetzungen in den Staatshafen bei Würzburg, bei Marktheidenfeld und Lohr in dieſem Jahre 4000 Stück zugeführt worden. Nun kam Redner auf die Vertheilung von Prämien für Otter und Reiher zu ſprechen. Der Verein vertheile an Mitglieder auf Wunſch Otterfallen gratis. Im verfloſſenen Jahre ſeien 80 Ottern und 166 Reiher erlegt worden. Für Ottern wird eine Prämie von 3 M, für Reiher ſtatt wie früher 60 J jetzt 1M gezahlt. Die Vertheilung von Prämien haben ihre Wirkung nicht verfehlt und zur Vertilgung dieſer ſchädlichen Thiere weſentlich angeſpornt. Obwohl dem Reiher in letzter Zeit ſtark zu Leibe gegangen worden ſei, habe ſich eine ſtarke Mehrung in den letzten Jahren gezeigt. Die Erhöhung der Reiherprämie habe bewirkt, daß im verfloſſenen Jahre mehr Reiherköpfe eingeliefert worden ſeien, als in der ganzen übrigen Vereinsperiode, während deren Reiherprämien bezahlt wurden. In unſerem Kreiſe befinden ſich zur Zeit Brutanſtalten in Obernburg (Leiter Herr Notar Weiſenſee), in Hösbach (Leiter Herr Holzhändler Vorgang jun.), in Oberbach bei ä — 31 Brückenau (Leiter Herr Oberförſter Maſel); die früher in Pfaffenhauſen unter Leitung des Herrn k. Rentbeamten v. Gähler beſtandene Brutanſtalt mußte leider wegen eingetretener Krankheit des betreffenden Herrn nach Bad Kiſſingen verlegt werden. Die Leitung der Anſtalt hat gemeinſam mit Hrn. k. Badeoffizianten Lautner Herr Hochre in in Bad Kiſſingen übernommen, eine ebenfalls ſehr bewährte Kraft. Der Vorſitzende theilte noch mit, daß in den Frickenhäuſer See 20,000 Saib— linge eingeſetzt worden ſeien. Es wurde noch konſtatirt, daß auch in dieſem Jahre der Verein des Oeftern um Gutachten angegangen worden ſei, u. A. auch von der k. Regierung. Was die Mitgliederzahl anlangt, ſo ſei auch hier eine Mehrung eingetreten. Im nächſten Jahre würde aus Anlaß des zehnjährigen Beſtehens des Vereines ein umfaſſender Bericht als Feſtſchrift erſtattet worden. Bezüglich der Perſonalien des Vereins fügte der Vorſitzende noch an, daß der Verein leider den durch Todesfall herbeigeführten Verluſt mehrerer verdienter Mitglieder zu beklagen habe, ſo den des Herrn Reichsraths Grafen Clemens v. Stauffenberg, eines warmen Gönners des Vereins, des Herrn Fabrikanten Dr. Leofried Adelmann dahier, des Herrn k. Notars Dürr in Eltmann u. A., ins beſondere noch des um unſeren Verein ſehr verdienten langjährigen Ausſchußmitglieds und Mainkommiſſärs Herrn k. Amtsrichters Wackenreuder in Karlſtadt. Zu großer Freude des Bereins habe der Herr k. Bezirksamtmann Hörnes für den Bezirk Karlſtadt die Stelle des Mainkommiſſärs übernommen. An Salmonidenbrut, ins beſondere der von Bachforellen, habe der Verein an ſeine Mit— glieder auch in letztverfloſſenem Jahre wiederum über 50,000 Stück, zumeiſt in der Vereins— Brutanſtalt Würzburg erbrütet, verſchenkt. Es ſei noch der warme Dank zu bekunden, den der Verein der unſeren Fiſcherei-Intereſſen ſo wohlgeneigten hohen k. Staatsregierung ſchulde, ſowie dem hohen Landrathe des Kreiſes, der die Beſtrebungen des Vereins durch eine neuerliche Zuwendung von 900 M. für das Jahr 1887 unterſtütze. Nach Erſtattung des Kaſſeberichts und Neuwahl der Vorſtandſchaft und des Ausſchuſſes, wobei unter Ergänzung einer eingetretenen Lücke vollſtändige Wiederwahl ſtattfand, hielt Herr k. Univerſitätsproveſſor Dr. v. Kennel einen Vortrag über das Thema: „Abſonderlichkeiten aus der Fiſchwelt“. Redner erntete für ſeinen ſo glänzenden und mit Demonſtrationen begleiteten Vortrag am Schluſſe reichen Beifall. Der J. Vorſtand Herr Stabsauditeur Zenk ſprach dem ſcheidenden Herrn Profeſſor den tiefgefühlteſten Dank aus, mit dem Wunſche, Dr. v. Kennel möge, obwohl er den Ruf an einer ruſſiſchen Univerſität angenommen, der deutſchen Univerſität ein— gedenk bleiben und bald wieder hieherkommen und dann auf immer. Zum Zeichen der Dankbar— keit wurde Herrn Dr. v. Kennel eine ſilberne Fiſchſchüſſel, welche in einem netten Blumen— körbchen gefaßt war, überreicht. Zur Vertheilung gelangte an die anweſenden Mitglieder eine vom Magiſtrat Würzburg für hieſige Stadt zunächſt neu erlaſſene Fiſchmarktordnung. Den Schluß bildete eine Verlooſung von Angelgeräthſchaften, Fiſchen, Fiſchkonſerven ꝛc. A. Oberpfälziſcher Kreis-Fiſcherei-⸗Verein in Regensburg. Der Vereinsausſchuß hat beſchloſſen: 1. betreffs des der Fiſchzucht ſo nachtheiligen Flachs- und Hanf-Röſtens behufs energiſcher Handhabung und ſorgfältiger Beachtung des Artikels 58 des Geſetzes über die Benützung des Waſſers vom 28. Mai 1852 eine Eingabe an die k. Regierung, Kammer des Innern, zu richten, 2. zur Haltung der zwei Otterhunde „Rally“ und „Rouler“ incl. der Transportkoſten ꝛc. ꝛc. ein neues Etatspoſtulat aufzuſtellen und in Höhe von 215 M genehm zu halten, 3. zur Erzielung nachhaltiger Verfolgung der Fiſchdiebe und Fiſchfrevler an das k. Staats— miniſterium der Finanzen die Bitte zu ſtellen, daß auch das ſtaatliche Forſtſchutzperſonal zur Beaufſichtigung der Fiſchwäſſer und zur Anzeige der wahrgenommenen Fiſchfrevel und Diebſtähle angewieſen und zum Empfange von Prämien ſür ſolche Anzeigen ermächtigt werde, welche eine rechtskräftige Verurtheilung zur Folge haben. Nachdem die durch Sitzungsbeſchluß vom 21. Oktober 1881 tarifirten Schußgeldprämien auf Erlegung fiſchereiſchädlicher Vögel nicht zu dem erwarteten Erfolge geführt haben, wurden dieſelben nach einſtimmigem Beſchluſſe erhöht und zwar: von 3 M auf 4 — vier — Mark für den Fiſchaar oder Fiſchadler, auch Weißbauch genannt, (pandion haliaetos), von 1% auf 2 — zwei — Mark, für den Fiſchreiher (ardea cinerea) und Rohr⸗ dommel (ardea — botaurus stellaris), und von 50 J auf 1 — eine — Mark für den Sägetaucher (mergus merganser). Außerdem iſt demſelben Beſchluſſe zu Folge ganz neu eine Schußgeldprämie von 3 — drei — Mark für den roth- oder ſchwarzbraunen Milan, auch Gabelweih genannt, (falco milvus ater) nunmehr ausgeſetzt. VI. Vermiſchte Mittheilungen. Zweiter deutſcher Fiſchereitag in Freiburg. Wegen deſſen Abhaltung machen wir auf die Mittheilung unter „Vereinsnachrichten“ auf S. 29 unſerer heutigen Nummer aufmerkſam. 32 Lehrkurſus für Fünftliche Fiſchzucht in Tharand mit Exkurſion. Der dies⸗ jährige Lehrkurſus über künſtliche Fiſchzucht an der k. Forſtakademie dahier, der neunte überhaupt abgehaltene, fand vom 11. bis 13. November 1886 ſtatt und war ſehr zahl— reich beſucht. Es nahmen an ihm nicht weniger als 95 Perſonen Theil, darunter 28 der Akademie Tharand als Studirende nicht angehörige. Die hohe Zahl der theil— nehmenden Forſtakademiker dürfte darauf zurückzuführen ſein, daß heuer nach Ein— richtung der Gasbeleuchtung an der Forſtakademie zum erſten Male ein bequemer und hinreichend großer Hörſaal zur Verfügung war, ein Umſtand, der viele Hörer ver— anlaßt hat, den Kurſus zum zweiten Male zu beſuchen. — Sonntag den 14. Novbr. ſchloß ſich an ihn eine Exkurſion in die zu Porſchdorf bei Schandau an der Lachsbach gelegene Lachsbrutanſtalt des Herrn Papierfabrikant Rößler, an welche ſich unter Führung von Herrn Prof. Dr. Nitſche einige dreißig der Zuhörer betheiligten, denen ſich bald noch einige zwanzig Mitglieder des Sächſiſchen Fiſcherei⸗Vereins, ſowie andere Fiſchzuchtintereſſenten anſchloſſen, ſo daß die Zahl der Beſucher im Ganzen ungefähr ſechzig betrug. Wir bemerkten unter denſelben die Herren geh. Regierungsrath Koch, Amtshauptleute v. Boſſe und v. Weißenbach, Oekonomierath v. Langs dorff, Hauptmann v. d. A. Aſter, ſowie Kammerherrn v. Behr-Schmoldow, Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, welcher eigens zu dieſer Exkurſion aus Berlin gekommen war. Durch den Beſuch der von Herrn Werkführer Reckzele muſtergiltig geleiſteten Brutanſtalt und der neuen Fiſchpäſſe wurde mannigfaltige Anregung geboten. Auch konnte zum erſten Male einer größeren Anzahl von Zuſchauern das Abſtreichen der Lachſe vorgeführt werden, was durch Herrn Profeſſor Dr. Nitſche geſchah, der auch unermüdlich allenthalben die erforderlichen Erläuterungen gab. Ein großes, 15,000 Eier lieferndes Weibchen und ein kleineres Männchen waren hierzu durch Gefälligkeit von Herrn Forſtkontroleur Taroſchka in Herrnskretſchen hergeliehen worden, da dieſes Jahr der außergewöhnlich kleine Waſſerſtand der Lachsbach bisher den Lachsauſſtieg verhindert hatte. Die nach neueſten Erfahrungen angelegte, mit vorzüglichen Filtern und Brut- trögen neueſter Konſtruktion verſehene, dies Jahr weſentlich vergrößerte Anſtalt vermag mehrere hunderttauſend Eier aufzunehmen. Daß übrigens die Beſtrebungen des Deutſchen und Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins, von hier aus die Nebenflüſſe der Elbe mit Brut zu beſetzen — es wurden in dieſem Frühjahr von der Rößler'ſchen Anſtalt 80,000 Stück Lachsbrut ausgeſetzt — nicht erfolglos ſind, davon gaben Zeugniß die zahlreichen ein- und zweiſömmerigen Salmlinge, welche — erſtere finger-, letztere ſpannenlang — zur Demonſtration kurz vor der Exkurſion in der Lachsbach gefangen worden waren und ſich in einem Aquarium munter präſentirten. Dieſelben wurden alsbald wieder ausgeſetzt und die ſtärkeren werden nun wohl bei dem nächſtigen Hochwaſſer bald ihre Reiſe nach der See antreten, um nach einigen Jahren als ſtattliche Lachſe zurückzukehren. — Die Beſichtigung der neuangelegten Fiſchpäſſe erregte um ſo größeres Intereſſe, als dies die erſten und vorläufig auch noch einzigen derartigen Anlagen in Sachſen ſind. Beſonders die Zerlegung des einen Wehres in drei bequem von den Lachſen zu überwindende Abſchnitte und der in ähnlicher Weiſe angelegte aber beträchtlich ſteilere und deshalb in mehr Abſchnitte zerlegte Aufſtieg neben der Mühlen— radſtube fanden allgemeinen Anklang. Gegen 2 Uhr fand die Exkurſion ein Ende mit einer kleinen, den liebenswürdigen Wirthen von den dankbaren Beſuchern dargebrachten Ovation. Zum Andenken an dieſen Tag ſollen von dem demnächſtigen Fange drei große Weibchen mit Silberzeichen an der Fettfloſſe verſehen und wieder ausgeſetzt werden, in der Hoffnung, daß es den ſo gezeichneten Thieren doch vielleicht gelingen dürfte, in künftigen Jahren noch einmal wieder die Lachsbach zu erreichen. (Sächſ. landw. Zeitſchr.) Ernährung der Jungbrut von Salmoniden. Nach dem „Moniteur de la pisciculture von No&l Bretagne“ lenkt Mr. Lugrin in Bezug auf die erſte Ernährung von Jungbrut der Salmoniden das Augenmerk auf die rothen Waſſerläuſe der Sümpfe, ganz kleine mikroſkopiſche fleiſchfreſſende Cruſtaceen von jo außerordentlicher Vermehrungs— fähigkeit, daß ſie in manchen Sümpfen die ganze Oberfläche bis zu einer Dicke von mehreren Centimetern bedecken. Junge Forellen, welche dieſes Futter erhielten, ſollen — 33 — in 15 Monaten ein Gewicht von 250 Gramm, manche ſogar von 500 bis 1,000 Gramm erreicht haben. Mr. Lugrin will auch ein Verfahren erprobt haben, um ganz ohne Koſten unbeſchränkte Quantitäten dieſes Nahrungsmittels zu erlangen. Beigefügt iſt die Beſchreibung dieſes Verfahrens freilich nicht. B. Aus Kellinghuſen, 1. Dez. 1886. Die Herſtellung von Fiſchteichen in der Hellenbecks⸗- Niederung bei Mühlenberbeck nimmt einen guten Fortgang. Ein Damm iſt bereits fertiggeſtellt und fand kürzlich eine feierliche Einweihung unter Betheiligung des Herrn Elsner — Altmühlendorf ſtatt. Die Niederung, welche bis jetzt als Oedfläche faſt ganz ohne wirthſchaftlichen Nutzen geweſen, ſoll jetzt in gewinnbringende Anlagen verwandelt werden. Angelegt werden neun durch Schleuſen mit einander verbundene Teiche. Der größte Teich wird über 20 Hektar umfaſſen. C. Iſt es in Fiſchteichen dienlich, hohes Schilf aufkommen zu laſſen? Dieſe Frage wurde in der Sitzung des landwirthſchaftlichen Vereins in Eilenburg mit „Ja“ beantwortet. Gerade in ſchilfreichen Teichen überwintern die Karpfen vorzüglich, das Schilf diene ſehr gut als Karpfenfutter (2 direkt??) und beeinträchtige den Geſchmack keineswegs. Aus mehr als ſechzigjähriger Erfahrung beſtätigen wir obiges Gutachten mit dem Zuſatze, daß auch die Schleihen in den Schilfteichen wohl gedeihen und daß es beiden Fiſcharten ſehr nützlich iſt, Schilf in ihre Teiche zu verpflanzen und die Abfallwäſſer vom Gehöfte und aus den Küchen einmünden zu laſſen. Durch ſolche Zuleitung ſind die Quellteiche (d. h. ſolche, die ihr Waſſer durch eigene Quellen erhalten) zu Streck— und Maſtteichen ſehr vortheilhaft umzuändern. (Zentral- Markthalle.) Angelſport. In der Stettiner Fiſcherei-Zeitung polemiſirt ein Herr D gegen jene Notiz in unſerem Blatte, womit ein von uns als „tüchtig“ bezeichneter Angler empfahl, mit trockenen Fliegen zu fiſchen und zu dieſem Zwecke häufiger mit den Fliegen derſelben Art zu wechſeln. Jenes belobende Wort gefällt nun dem Herrn ſichtlich durchaus nicht. Mit ſouveräner Geringſchätzung ſagt er, man merke es dieſer Mittheilung an, daß unſer Gewährsmann zu jenen Anglern gehöre, „welche nur mit einer künſt— lichen Fliege fiſchen und dieſe einem Heupferdchen gleich behandeln“. Was doch die Leute geſcheidt ſind! Von dem, was Herr D meilenweit gleich „anmerkt“, iſt, wie wir ſelbſt oft genug geſehen haben, bei unſerem Herrn Gewährsmann gerade das Gegentheil der Fall und wenn Herr D jo viele Aeſchen und Forellen nach ſeiner Manier fängt, wie unſer Herr B nach der Seinigen, jo ſoll es dem Herrn D wohlthun und uns außerordentlich freuen. Ueberhaupt gibt es ſo viele Angelmethoden, daß keine einzige Anſpruch darauf erheben kann, als die allein preiswürdige ausgegeben zu werden und beinahe nach jeder Manier gibt es „Meiſter“ und „Stopsler“. Man ſollte deßhalb über keinen Vorſchlag des einen oder andern Syſtems ſo abſprechend urtheilen, ſondern lieber den Satz gelten laſſen: „Prüfet Alles und das Beſte behaltet!“ Dies umſomehr, als die Fangverhältniſſe an den verſchiedenen Gewäſſern auch ſehr verſchiedene ſind, und es gar oft paſſirt, daß hier fehlſchlägt, was dort äußerſt förderlich iſt. Daß übrigens unſer Gewährsmann mit feiner Erfahrung und Anſicht nicht allein ſteht, hätte Herr D aus der Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung 1886 S. 331 auch entnehmen können. Dort iſt die Richtigkeit jener Erfahrung und Anſicht von einem anderen Sporismann direkt beſtätigt. Ob wohl Herr D dieſem Letzteren auch ſchon wieder etwas „anmerkt“? Ob er weiß, daß in der engliſchen Fiſcherei-Literatur genug an Erörterungen über die trockene Fliege zu finden iſt? Ob er endlich geleſen hat, was Herr v. d. Borne, eine Autorität erſten Ranges, in der Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung 1887 S. 6 geſchrieben? VII. Fiſcherei⸗ und Jiſchmarktberichte. Würzburger Fiſchmarktordnung vom 21. Oktober 1886 im Auszuge. 1. Der Fiſchmarkt beginnt an jedem Faſttage im Winter früh 7 Uhr und im Sommer früh 6 Uhr. ($ 1.) 2. Alle ohne vorgängige Beſtellung zum Verkaufe hieher gebrachten Fiſche müſſen auf dem Fiſchmarkt zum öffentlichen Verkaufe ausgeſetzt werden. ($ 2.) 3. Das An- und Verkaufen von Fiſchen vor den Thoren, auf Straßen und Gaſſen der Stadt, in Privat- und Gaſthäuſern iſt verboten. Ebenſo iſt we: verboten, Fiſche nur zum Scheine auf dem Markte feilzubieten oder mit denſelben zu hauſiren. (§ 3.) 4. Wer Fiſche mit weißen Kiemen oder überhaupt verdorbene Fiſche feilbietet oder verkauft, hat Hinwegnahme zu gewärtigen und wird außerdem nach Art. 75 des Polizei-Strafgeſetz-Buches oder § 10 des Nahrungsmittelgeſetzes geſtraft. ($ 4.) 5. Fiſche, deren Fang während der Laichzeit verboten iſt, oder welche das vorgeſchriebene Normalmaß oder Normalgewicht nicht haben, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden. (§ 5.) 6. Jeder Verkäufer hat ſich an dem von der Markt- aufſicht angewiefenen Platze zu halten und überhaupt den Anordnungen des Marktperſonals Folge zu leiſten. (S 9.) 7. Wer unnöthige Unreinlichkeit auf dem Markte macht, hat ſolche ſofort zu beſeitigen. ($ 10.) 8. Niemand darf dem Anderen in den Kauf fallen oder ſich durch Worte oder Zeichen in den Kauf miſchen, oder die Waaren überbieten, oder auf ſonſt ungeeignete Weiſe den Marktverkehr ſtören. ($ 11.) 9. Zuwiderhandlungen werden nach Art. 75 und 126 des Polizei— Strafgeſetz-Buches beſtraft. ($ 12.) C. Marktbericht des Großhandels in der Zentral⸗Markthalle. Berlin, 29. Dezbr. 1886. Schluß: 1 Uhr Nachmittags. Fifhe und Schalthiere. Das Geſchäft in der Berichtswoche von Weihnachten bis Neujahr iſt ſehr ſtill und machen nur Karpfen und Bierfiſchſorten eine Ausnahme. Schellfiſch immer noch gedrückt. Andere Seefiſche knapp. — Friſche Fiſche in Eispackung. per Pfd. 1 per Pfd. = Hechte, große 3 5 25- 30 Weichſellachss .. 5 250 2 mittel . 5 35 40 „ kleine v — Scleihe . „ „„ 10. Nees n 350 Barſche, große 8 20- 25 Elblahe ala ee. 8 1 — Bleie toe i 5 20- 25 Weierlah® . ...... 5 — Karpfen „ 40- 45 Oſtſerlachs, große... .. „ = Aale, ſtarke 33 5 70- 80 * Mittel > 125-130 — mittelftarfe. ... . 5 50- 60 5 kleine x — Blöben große 1 1 15- 20 Norweger Lachs BER AS a 5 5 Lebende Fiſche. Lachsforelle AN 160 Hehe, mittelgroße ... . per Pfd. 45-55 Bae 9 en „i 40— 45 Maffiſche 5 ar Schleinerußen 2 Eee g 5 70- 80 Steinbutte, große 0 120-150: Barſe, große f 5 35— 40 x mitt“ „ 1350175 A EE N x 40 Seezungen, große 5 150 and " = EN 5 2 8 120 Aue, ſt are A H 100-110 5 ee. —— SD antttelttanten nn wre 80- 90 Tarbutt (Kleiſt) Er 5 Plötzen, große ä 25- 30 c ie Mad: 7 — l len, G 5 — Schalthiere. 5 eee 5 — Hummern, lebende, mittelgr. per Pfd. 140-150 Schellfiſche, große (friſche) . 5 10- 15 Krebſe, kl. v. 10m u. darüber per Schock — 5 ite ne 5- 10 „os mtltelgtoness un 2 Sobeljau, große 5 15- 20 u große 7 5 ei Hennen 5 1520. ahne 28 = * UBB 5 u 8- 12 8 ne 1 5 R — Geräucherte Fiſche. elend per Stck. — Rheinlochs per Pfd. 400 Maräne, große per Pfd. — Oſtſeeach 9s b 5 150-200 5 ie 5 — Bücklinge per wall 75-128 Heringe, Oſtſee per Wall 900 Flundern, große . ... per Stieg 250-500 FTT per Pfd. — 5 mittel 8 — Zender, ruſſiſ che 5 40- 50 2 klein: 5 — Haff⸗Zander, große > 60- 70 | Sprotten, Kieler, per Kiſte (ca. 31/2 Pfd. 90-110 R Miele 7 45- 55 „ Elos per kleine Kiſte 50- 60 5 kleine 30- 40 | Rauchdorſchchhh ee per Stieg 90-125 C. Däniſche Hochſeefiſcherei in der Nordſee. Bis jetzt find Esbjerg und Hjerting die einzigen Häfen an der jütiſchen Nordſeeküſte, von denen Hochſeefiſcherei betrieben wird. Bei der großen Bedeutung, welche namentlich der erſtgenannte Hafenplatz für die Nordſeefiſcherei in den letzten Jahren gewonnen hat, ſowie bei dem immer mehr fühlbaren und andauernden Rückgange der Küſtenfiſcherei iſt es begreiflich, daß in neueſter Zeit wiederholt Stimmen laut werden, welche eine weitere Ausdehnung der Hochſeefiſcherei in der Nordſee befürworten. In erſter Linie handelt es ſich dabei um die Ausnützung des großen Fiſchreichthums der Nord und Nordweſtküſte Jütlands, namentlich der tieferen Theile des Skagerraks von der Strecke von Hanſtholm bis Skagen, ſowie des Jütiſchen Riffs, welches ſich an der Mündung des Liimfjords ausdehnt. An dieſen Orten finden ſich namentlich Kabeljau und Leng in großer Menge. Auf dem erſtgenannten Gebiete, alſo im Skagerrak, wird bereits von den Schweden erfolgreiche Hochſeefiſcherei betrieben und auf dem Jütiſchen Riff wurde ſchon vor mehreren Jahren mit Decksfahrzeugen gefiſcht; doch wurde 35 letzterer Betrieb, obwohl er ein zufriedenſtellendes Reſultat hatte, wegen Ablebens des Unter— nehmers wieder eingeſtellt. Jetzt leſen wir, daß mehrere Fiſcher in Veſtervig am Liimfjord eine Aktiengeſellſchaft für Hochſeefiſcherei mit Fiſchkuttern nach engliſchem Muſter gründen wollen. Es ſoll zuerſt nur ein Fahrzeug angeſchafft werden, ſpäter, wenn möglich mit Staatshilfe, mehrere Fahrzeuge. Ferner find bereits zwei tüchtige Fahrzeuge in Lemvig und Harboöre vorhanden. Die größte Schwierigkeit bietet auch hier, wie bei uns, die Hafenfrage. Für Fahrzeuge mit geringerem Tiefgang dürfte indeß der Thyborönkanal, der vom Liimfjord in die Nordſee führt, ausreichen, jo daß die Fiſcherei von einem derjenigen Plätze des Fjords ausgehen könnte, welche dem Meere nahe liegen. Schwieriger ſind die Verhältniſſe weiter nördlich. Hier kann nur geholfen werden, wenn in Hirtshals und Skagen oder wenigſtens an einem der beiden Orte ein größerer Fiſcherei— hafen vom Staate angelegt wird. Bei den gegenwärtigen politiſchen Zuſtänden in Dänemark ſcheint für's erſte wenig Ausſicht zu ſein auf Erfüllung dieſer Wünſche. B. Paris, 3. Dez. 1886. Ganz beſonders in den letzten zwei Monaten des Jahres iſt die Zufuhr an Fiſchen hier in Paris groß. In dem eben vollendeten Monat November iſt ſie beſonders bedeutend geweſen und zur Einfuhr? an Fiſchen, welche für dieſen einen Monat circa 4 Millionen Kilogramm Waare ausmachte, lieferte der Häringsfang einen ganz bedeutenden Theil. In dieſem Augenblicke kann man annehmen, daß durchſchnittlich 100,000 Kilogramm Häringe täglich an die Centralhallen von Paris anlangen. Nichts iſt wohl intereſſanter als ein Morgen— beſuch der Hallen in dieſer Zeit. Beſonders in der Fiſchabtheilung iſt ein ſolcher Ueberfluß an Waare vorhanden, daß man gar nicht weiß, wo dieſelbe unterzubringen. Auf den Trottoiren der bedeckten Fahrſtraßen liegen die Körbe übereinander und durcheinander, in einer ſolchen Verwirrung, daß der Verkauf nur unter ſehr mangelhaften Umſtänden vor ſich gehen kann. Als die Hallen vor circa 20 Jahren gebaut wurden, ſchien es als ob ihre rieſigen Dimenſionen mehr als genügend wären, um für den Bedarf der Pariſer Bevölkerung auszureichen. Heute jedoch kann der enorme Markt nicht die von allen Seiten anlangenden Waaren bergen, und iſt es hohe Zeit, daß die projektirte Vergrößerung zur Wirklichkeit wird. Dieſe Vergrößerung wird es ermöglichen, einen Extrapavillon für den en gros Verkauf von Fiſchen zu eröffnen, eine unumgängliche Noth— wendigkeit, da der Fiſchmarkt faſt zur bedeutendſten Abtheilung des Ganzen geworden iſt in Folge der immer zunehmenden Verſorgung und zu gleicher Zeit in Folge des immer größer werdenden Konſums. Das reichliche Vorhandenſein eines billigen Fiſches, wie es der Häring iſt, iſt im Winter, wo Gemüſe mangelt, einer der wichtigſten Hülfsmittel der Volksnahrung Heute zahlt man en gros 2 Franes für das Hundert Häringe und könnte der Preis ſich noch niedriger ſtellen, wenn die Transportkoſten nicht ſo hoch wären (93 Francs per 1000 Kilogramm) und nicht ſo zahlreiche Zwiſchenhändler vorhanden wären. Von dieſen 2 Franes, welche der Wiederverkäufer zahlt, fallen aber leider höchſtens 40 bis 50 Centimes für die Kanalfiſcher ab. B. Ueber die Häringsſiſcherei an der ſchwediſchen Weſtküſte wird unter dem S. Dezember 1886 aus Gothenburg gemeldet, daß ein ſehr reicher Fang zwiſchen Gothenburg und Marſtrand gemacht wird. Der Häring wird zu 1 Krone 50 Oere und 2 Kronen per Tonne von 8 Fuß verkauft. Allein am 8. Dezember wurden 40,200 Kubikfuß Häringe an den Gothenburger Markt gebracht. Große Parthien gehen, ſeitdem der Preis jo niedrig, mit der Eiſenbahn weiter landeinwärts. B. Aus Ellerbeck, 16. Dezember 1886. Das Ergebniß des Fiſchfanges in der Kieler Bucht iſt jeit den letzten Stürmen nur mäßig geweſen. Es ſcheint, als ob die Sprott ſich aus der Föhrde weggezogen haben, zumal der Fang an grünen Häringen zunimmt. Dagegen iſt der Sprottfang in Eckernförde groß geweſen, da am 14. zwiſchen 4—5000 Wall an die hieſigen Räuchereien gingen. B. Esbjerg, 19. Dezember 1886. Obgleich der Fiſchfang wegen des ſtürmiſchen Wetters ſehr unbedeutend war, iſt die Nettoausbeute in Folge der hohen Preiſe ſehr zufriedenſtellend. Der deutſche Fiſcherdampfer, welcher Station vor Graakyb und die Ordre hat, ſeinen Fang nach Esbjerg zu bringen, iſt nur einmal mit einem unbedeutenden Quantum Fiſchen hier geweſen. Es ſcheint alſo auch dieſem Dampfer nicht zu gelingen, eine Ausbeute zu bringen. B. Aus Cuxhaven, 21. Dezember 1886. Mit dem Schellfiſchfang auf Helgoland iſt geſtern der Anfang gemacht worden, und es iſt der Helgoländer Fiſcherſlotte gelungen, gleich am erſten Tage circa 22 große Tauſend (1 Tauſend — 1400 Stück Fiſche) zu fangen; nach den getroffenen Abmachungen geht von dem Fange dieſer Saiſon circa die eine Hälfte nach Hamburg-Altona und der andere Theil nach Geeſtemünde. Den energiſchen Bemühungen des hieſigen Bahnhof— vorſtehers, Herrn Reineke, auf Heranziehung von Frachtgütern nach Cuschaven, iſt es gelungen, daß die für Altona beſtimmten Fiſche regelmäßig mit dem Poſtdampfboot „Roſtock“ Beförderung nach Cuxhaven erhalten und von hier aus direkt per Bahn an die Empfängern weiter befördert werden; die erſte Ladung Fiſche wird demnach mit dem „Roſtock“ morgen Mittag hier eintreffen. B. Aus Tondern, 21. Dezember 18-6. Dieſer Tage wurde an der Weſtküſte in der Nähe von Hoyer ein großer Aal (wohl der Meeraal conger ?), der von dem ſtarken Sturm auf den Strand verſchlagen war, gefangen. Derſelbe wog reichlich 30 Pfund, er hatte eine Länge von 2,10 Meter und eine Dicke von 15 Centimeter. Man fand bei ihm 2½ Pfund Rogen (2 die Red.) und die Leber wog ½ Pfund. Das Fleiſch war gut, doch ziemlich grobfaſerig. 5 L. Rendsburg, 26. Dezember. Auf den letzten Märkten wurden folgende Preiſe bezahlt per ½ Kilo für Karpfen bis 14, Brachſen 40 4, Plite, größere 30 , kleine 20 , Hechte 30 bis 50 , Barſche bis 30 4, Lachſe 60 , Dorſche per Stück 10 bis 30 , Butte 10 bis 25 4, Schellfiſche bis 40 4. 36 Inserate. Krebsıuıdt. Da auf eine richtige Anlage eines Geheges Alles ankommt, iſt es unerläßlich, ein ſachverſtändiges Gutachten einzuholen. Aufſchlüſſe ertheilt, beziehungsweiſe ganz ausgeführt, naturgetreue Modelle geliefert, und Gewäſſer perſönlich unterſucht, Vom Unterzeichneten werden jederzeit darauf bezügliche die Anlagen ſelbſt eingeleitet, ob zu fraglichem Zwecke geeignet und ob ſic zuchtfähige Thiere darin vorfinden. Wohl wenigen größeren Grundbeſitzern iſt die Gelegenheit benommen, auf ihrem Beſitzthum eine gewinnbringende Krebszucht anzulegen, denn das unſcheinbarſte Bächlein eignet ſich dazu, Bächlein beſitzt zuchtfähige Thiere, Zeitvertreib namhaften Gewinn abwerfen. Priel bei Bogenhauſen (nächſt München). wenn es nur in den Sommermonaten nicht gänzlich ausbleibt. welche bei richtiger Behandlung neben angenehmem 4/2 Manches ſolche Frik Püchner. Die Forellenzüchterei von C. Arens in Cleyſingen bei Eurich (am Harz) offerirt in der gegenwärtigen Brutperiode: Angebrütete amerikaniſche Bachſaiblingseier kaliforniſche Regenbogenforelleneier „ 0 v Bachforelleneier Größere Poſten weſentlich billiger. — Satz in allen Größen und Jahrgängen. per Tauſend AM 10. M. 10. . 5. 5/3 Angebrütete Forelleneier ai empfehlen per Ende Januar in beliebiger Quantität Vereinigte Jorellenzüchtereien Stockſtadt a/ M. und Kleinoſtheim, Nee Holländiſche Auſtern, Die Lieferung geſchieht ſo ſchleunig als möglich. Adreſſe: I. Sorte à Rm. 94 das Tauſend, das Tauſend. Klos & Poelman, Jerſeke (Holland). II. Sorte à Rm. 61 Wir haben genug für die ganze Saiſon. Gute Qualität. 5/2 Prompt, billig und gut liefert die Fiſchhandlung von J. C. Eberhardt in Speyer am Rhein, Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, friſche Fluß⸗ und See-Fifhe. Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Specialität: 30/3 Rheinſalm und holländiſche Auſtern. D Forellen⸗Jung⸗Brut 4 liefert — bei jetziger Beſtellung — zum Preiſe von 15—21 M, = angebr. Forellen: Eier = == zu 5 M das Tauſend die 15/5 Ei ſchzucht⸗ Anſtalt Wiesbaden. Angebrükeke Corelleneier u verkaufen. 1000 Stück um 5.4; 10,000 Stück um 48 M; 20,000 „ „ 90 KA 50,000 „ „ 200 M; 100,000 Stück um 350 M inclusive prämiirter Emballage ab hieſiger Poſtſtation gegen Nachnahme durch die Graf Fan Nele Centralbuchhaltung Szomo- läny, Preßburger Comitat, Ungarn. 8/7 Die älteſte 1871 gegründete Deutſche Raubthierfallen⸗Fabrik W. Willig er (vrm. R. Weber) Baunau (Schiefer empfiehlt ihre Tangapparate, ee insbeſondere den bedeutend verbeſſerten, patentirten Deutſchen Schwanenhals, das Fiſchottereiſen (nach Angaben des Frhrn, v. Hannſtein gefertigt) und viele andere für den Fang von Raubwild geeignete Fallen. 6/1 Preis⸗Courante gratis und franco. Für die Redaktion verantworllſch: Dr Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 20. Januar 1887. N N N N BANN AR NA h Wine ee eee W 0 ( ee Filcherei- Zeitung. Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal. Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile ee allen e und N E u 5 S O 9 E e = 5 Reda Abr si 15 uchhandlun — Für Kreuzband⸗ miniſtratton, reſſe: zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 I. Banerifchen Fiſcherei Te eitung. Organ für die Belammtinterellen der Ciſckerei, ſowie für die Beſtrebungen der Filherei-Vereine: in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſtfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Fahmännern Deutſchlands, beſterreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifden Fiſcherei-Perein. Nr. 3. München, 20. Januar 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer 9 iſt unterſagt. ag Inhalt: I. Bekanntmachung des großherzogl. Badischen Miniſteriums des Innern. — II. Ueber die Lebensverhältniſſe und die wirthſchaſtliche Bedeutung des Flußaals. — III. Ber: miſchte Mittheilungen. — Inſerate. I. Bekanntmachung des großherzogl. Badiſchen Miniſteriums des Innern. Die Vertilgung der der Fiſcherei ſchädlichen Thiere betr. § 1. Aus den im Staatsbudget für die Jahre 1886/87 bewilligten Mitteln können Prämien für die innerhalb Landes erfolgte Vertilgung von der Fiſcherei ſchädlichen Thieren und zwar zunächſt für Fiſchottern und Fiſchreiher verwilligt werden. Die Prämie für einen erlegten Fiſchotter beträgt 5 &, für einen Fiſchreiher 1M 50 . § 2. Wer auf die Auszahlung der Prämie Anſpruch erhebt, hat von dem erlegten Fiſchotter die Schnauze, von dem erlegten Fiſchreiher die beiden Ständer an den Vor— ſtand des Badiſchen Fiſcherei-Vereins in Freiburg i. Br. frankirt (einſchließ— lich des Beſtellgeldes) einzuſenden. Der Sendung muß eine Beſcheinigung des Bürgermeiſteramts des Wohnortes des Erlegers beigegeben ſein, welcher zu entnehmen iſt: a) daß der Prämienerwerber zur Erlegung des Thieres berechtigt war, auch ſelber der Erleger des Thieres iſt; 8. p) daß Letzteres der beſcheinigenden Stelle vorgelegen hat; e) an welchem Tage und an welchem Orte nach Angabe des Erlegers die Er— legung ſtattgefunden kat. Die Einſendung der Belegſtücke (Abſatz 1) ſoll längſtens binnen acht Tagen nach erfolgter Erlegung geſchehen. $ 3. Der Vorſtand des Badiſchen Fiſcherei-Vereins wird über die im Laufe des Jahres eingelaufenen Prämienbewerbungen an das Miniſterium des Innern längſtens bis 1. Dezember berichten, worauf die Anweiſung der Prämien erfolgt. 8 Iſt in einem Jahre die Zahl der erlegten Thiere ſo groß, daß die zur Verfügung ſtehenden Mittel nicht ausreichen, um ſämmtlichen Bewerbern die obigen Prämienbeträge auszuzahlen, ſo tritt verhältnißmäßige Kürzung derſelben ein. § 4. Zur Anſchaffung oder Haltung ſogen. Otternhunde können geldliche Beihilfen gegeben werden. Anträge ſind bei den Bezirksämtern einzureichen und von letzteren mit Bericht zur weiteren Entſchließung hieher vorzulegen. Karlsruhe, den 4. Januar 1887. Großherzoglich Zadiſches Miniſterium des Innern. Der Miniſterialdirektor: (gez.) Eiſenlohr. II. Ueber die Lebensverhältniſſe und die wirthſchaftliche Bedeutung des Flußaals. Die fiſchereiwirthſchaftlichen Beſtrebungen der Neuzeit haben ein beſonderes Augenmerk namentlich auf den Flußaal gerichtet. In der That verdient auch dieſe Fiſchart in beſonderem Grade wirthſchaftliche Beachtung und Pflege. Weſentlich erleichtert iſt letztere heutzutage durch die Ergebniſſe jener wiſſenſchaftlichen Forſchungen, welche den Sagenkreis, der ſeit mehr als einem Jahrtauſend ſchon ſich um den Aal bewegt hatte, durchbrachen und das geheimnißvolle Dunkel mangelhaften Wiſſens wenn auch nicht in volles Licht verwandelten, ſo doch immerhin durch ſo viel Erleuchtung verdrängten, daß ſich nunmehr auch dasjenige beſtimmen und überſehen läßt, was ſich zu thun empfiehlt, um den Aal nutzbar zu machen. Damit iſt dieſer Fiſch, der in ſeiner ſprichwörtlichen Glätte nicht blos der Hand entſchlüpft, ſondern lange auch dem forſchenden und ſorgenden Geiſte der Menſchen die größten Schwierigkeiten bereitete, nunmehr in den Kreis der fiſchereilichen Wirthſchaftsobjekte ein— gerückt. Jede Fiſchereiwirthſchaft muß ſich aber auf dem Boden der natürlichen Verhältniſſe aufbauen. Ebendeshalb iſt es nöthig, vor allem volle Klarheit über die eigenartigen Lebens— verhältniſſe des Aales ſich zu verſchaffen. Von dieſem Standpunkte aus möge in Nach— ſtehendem eine kleine, gemeinnützige Skizze Platz finden über dasjenige, was ſich von dem Aal in Kürze in populärer Form ſagen läßt. f I. Beſchaffenheit, Lebensweiſe ꝛc. des Aals. Der Aal gehört zur Ordnung der Knochenfiſche, und zwar zur Familie der Muräniden. Nach Günther!) gibt es einige 25 Arten von Aalen aus den Süßwaſſern und von den Küſten der gemäßigten und tropiſchen Zonen. Vielfach ſind übrigens auch ſchon bloße Formverſchiedenheiten, welche auf Alters— und Lebensverhältniſſen beruhen, namentlich Differenzen in der Form und Länge der Schnauze ohne Grund benützt worden, um daraus das Vorliegen beſonderer Unterarten abzuleiten und zu konſtruiren.?) Wir laſſen hier dieſe Streitfragen der ichthyologiſchen Syſtematik bei Seite und beſchäftigen uns lediglich mit dem gemeinen Flußaal (Anguilla fluviatilis Fr. = Anguilla anguilla Günth. = Anguilla vulgaris Flem.) und zwar in jener vulgären Erſcheinung, wie er in den Süßwaſſern Mitteleuropa’ und namentlich auch Deutſchlands ſich zeigt. Schon dieſe äußere Erſcheinung des Flußaals hebt denſelben von anderen Fiſcharten charakteriſtiſch ab. Der langgeſtreckte, cylinderiſche Leib, die glatte Haut gibt dem Aal ein 1 A. Günther, Handbuch der Ichthyologie, Wien 1886 S. 484. ) Vgl. Siebold, die Süßwaſſerfiſche von Mitteleuropa, Leipzig 1863 S. 343. e nnn : mM ſchlangenartiges Anſehen, welches ſchon Manchem in Gegenden, wo Aale bisher unbekannt waren und auf einmal zu Fang kommen, einen gelinden Schrecken eingejagt hat. Der Kopf iſt klein, zugeſpitzt, mit vorſtehendem Unterkiefer. Die kleinen goldglänzenden Augen liegen über den Mundwinkeln; die Lippen ſind fleiſchig; die Kiemenſpalte zeigt ſich vor und unter der eiförmigen Bruſtfloſſe. Bauchfloſſen fehlen. Die Rückenfloſſe beginnt im mittleren Dritttheil des Körpers, die Afterfloſſe etwas weiter hinten; beide gehen in die abgerundete Schwanzfloſſe ohne Abgrenzung über. Die Schuppen des Aals ſind ſehr klein und zart, und ſitzen tief in der dicken Haut, welche dadurch, wie erwähnt, glatt anzufühlen bleibt. Die Färbung der Aale wechſelt nach Oertlichkeit, Alter ꝛc. c. Der Rücken iſt übrigens meiſt ſchwarzgrün oder dunkelblau; an den Seiten blaßt die Farbe ab, am Bauche wird ſie weiß. Ganz weiße Aale ſind ſelten; etwas häufiger olivengrüne Exemplare. Eigenartig und für die Nutzung des Aals von weſentlichem Einfluß iſt deſſen Lebens weiſe. Die Aale, welche ſich in den Süßwaſſerläufen aufhalten, verbergen ſich in der Regel in Löchern, unter Baumſtämmen, hohlen Ufern u. dgl., oder bohren ſich in der Art in den Schlamm ein, daß ſie nur mit dem Kopfe daraus hervorſchauen. Naht ſich irgend welche Gefahr, ſo verſchwinden ſie wieder vollends und nur mehr aufſteigende Luftblaſen geben ab und zu Anzeichen von ihrem Daſein. Der Aal zieht deshalb auch Gewäſſer mit ſchlammigem oder ſandigem Untergrunde vor, meidet dagegen die kleineren Waſſerläufe mit ſtarkem Gefälle und Kiesboden. Seine Nahrung ſucht er vorwiegend bei Nacht. Er lebt von unterſchied— lichen kleinen Waſſerthieren, ſelbſt kleinen Fiſchen, ſtellt beſonders zur Laichzeit anderer Fiſche dem abgelegten Rogen derſelben nach und wird auch den Krebſen in ihrer Häutungsperiode (ſog. Mieterkrebſen) gefährlich, weshalb Krebsfreunde den Aal in guten Krebsgewäſſern nicht gerne ſehen. Die oft gehörte Behauptung, daß der Aal bei Nacht auf die Erbſenfelder herausgehe und Erbſen freſſe, wird von den neueren Naturforſchern in das Gebiet der Fabel verwieſen.!) Möglich iſt, daß Aale bei Ueberſchwemmungen oder Regengüſſen manchmal über die Ufer gerathen und dann im feuchten Graſe länger verweilen, was ihnen ihre Kiemen— beſchaffenheit geſtattet. Denkbar iſt ſelbſt, daß ſie auf feuchten Wieſen Schnecken und ähn— liches Gethier als Nahrung ſich zu Gemüth führen. Undenkbar iſt aber, daß die Aale mit ihrer Hautbeſchaffenheit über die trockene Ackerkrume wegkommen und als phyſiologiſch aus— geſchloſſen wird es auch erklärt, daß ſie Erbſen freſſen. Im Bereiche der ihm zuſagenden animaliſchen Koſt iſt übrigens der Aal durchaus nicht wähleriſch, ſondern ein ſog. Alles— freſſer. Er wächſt daher auch ſchnell und kann in wenig Jahren eine Länge bis zu 80 em und darüber heranwachſen und ein Gewicht von 8 Pfund und mehr erreichen. Ein großes Geheimniß ſchwebte ſeit uralten Zeiten über der Fortpflanzung des Aals. Heute iſt, wenn auch noch nicht alles beobachtet, jo doch der Schleier gelüftet — Dank dem die Wiſſenſchaft ſo gewaltig unterſtützenden Forſchungsmittel des Mikroſkops. Ehe dieſes aber Licht verbreitete über jene feinen organiſchen Gebilde, welche, dem unbewaffneten Auge nicht erkennbar, im Leibe des Aals als wirkliche Geſchlechtsorgane vorhanden ſind, waren die ſonderbarſten Anſichten und Behauptungen über die Herkunft und die Geſchlechtsverhältniſſe des Aals verbreitet. Schon 4 Jahrhunderte vor Chriſti Geburt hat ſich Ariſtoteles mit der Frage beſchäftigt und bis in die Neuzeit pflanzten ſich allerlei Hypotheſen fort. Sogar aus dem Urſchlamm ließ man die Aale ſich entwickeln oder betrachtete ſie in alten Zeiten als Entwicklungsgebilde aus Regenwürmern. Während ſpäter Manche meinten, die Aale müßten ſich aus ihrer Haut abzweigend vermehren, gelangte ſpäter die Behauptung zu ziemlich weiter Verbreitung, daß die Aale lebendige Junge gebären nach Art der Säugethiere. Gleichwie die erſteren Annahmen ganz in das Gebiet der Fabeln gehören, ſo iſt auch die Behauptung einer Fortpflanzung durch im Leibe des Aals erzeugte lebendige Junge längſt wiſſenſchaftlich wider— legt.?) Dieſe ganze Annahme gründete ſich einfach auf oberflächliche und falſche Beobachtungen. Sehr treffend bemerkt hierüber Nitſches): „„Es werden ſehr häufig in Aalen „lebendige Junge“ gefunden. Aber entweder ſind die aus wirklichen Aalen herausgenommenen „Jungen“ keine Fiſche, oder die „Aale“, aus denen man wirkliche junge Fiſche herausgenommen hat, 1) v. Siebold, a. a. O. S. 344; Benecke, Fiſche Oſtpreußens, Königsberg 1881, S. 175. 9 Siebold, a. a. O. S. 3 348; Benecke, a. a. O. S. 179. 8) H. Nitſche, Der Flußaal und ſeine wirthſchaftliche Bedeutung, Dresden 1886, S. 6. 40 — ᷑—œ — — ſind keine „Aale“, oder die „Aale“, aus denen man Junge herausgenommen hat, ſind weder Aale, noch die „Jungen“ überhaupt Fiſche.““ In der Regel waren die angeblich aus dem Mutterleibe genommenen Aaljungen nichts als Spulwürmer, Ascariden, womit die alten Aale behaftet waren.!) Oder man hatte als Mutterfiſch keinen Aal, ſondern eine ganz andere Fiſchart, die im Meere lebende ſog. Aalmutter, Zoarces viviparus, vor ſich, welcher Fiſch allerdings lebendige Junge zur Welt bringt. Oder endlich man hielt den mit zahlreichen Fadenwürmern behafteten Kreßling (Gobio fluviatilis) für dasjenige Thier, von dem der Aal abſtamme, und jene Fadenwürmer für ſeine Jungen. Als man endlich doch darauf kam, daß der Aal innere Geſchlechtsorgane nach Art der Fiſche habe, führte die anfängliche Schwierigkeit, daran das männliche und weibliche Geſchlecht zu erkennen, in Verbindung mit der ſpäter feſtgeſtellten Thatſache, daß in unſeren Süßwaſſern nur weibliche Aale vorkommen, zuerſt zur Annahme eines Hermaphrodismus der Aale und ſpäter ſogar zur Vermuthung des Obwaltens einer Parthenogeneſis.?) In Wirklichkeit liegt die Sache nach den neueſten Forſchungen wie folgt: Der Aal pflanzt ſich fort, wie ein anderer Fiſch auch. Es gibt auch hier Männchen und Weibchen. Erſtere ſind aber kleiner, haben eine etwas niedrigere Rückenfloſſe, ſchmälere und flachere Schnauze, kürzeren und ſchwächeren Unterkiefer und ſtärker hervortretende Augen, als das Weibchen.?) Außerdem — was vor allem wichtig iſt — finden ſich männliche Aale überhaupt nur in minderer Zahl und nur im Meere und im Brackwaſſer. In den Süßwaſſer— flüſſen ꝛc. wurden bisher nur Weibchen beobachtet. So kam es auch, daß zuerſt nur das Geſchlechtsorgan des Weibchens entdeckt wurde. Die Konſtatirung des Vorhandenſeins eines Eierſtocks im Leibe des Aalweibchens erfolgte im Allgemeinen ſchon gegen Ende des vorigen Jahrhunderts und führt auf die Namen Mon dini“) und Müller?) zurück. Erſterer gab ſchon damals ſogar Abbildungen des bezüglichen Organs. Doch fanden die Forſchungen dieſer Männer vorerſt wenig Glauben, bis es endlich Rathke“) gelang, im Jahre 1838 die einzelnen Eier, wenn auch in winziger Beſchaffenheit, doch mit Sicherheit aus dem Aal— ovarium darzuſtellen. Das männliche Geſchlechtsorgan blieb übrigens auch jetzt noch geraume Zeit verborgen und ebendarum die Theorie, der Aal ſei ein Zwittergeſchöpf, noch immer im Schwange, bis endlich Syrski 1873 (Direktor des naturwiſſenſchaftlichen Muſeums in Trieſt) auch hierin auf mikroſkopiſchem Wege Aufklärung ſchaffte. Nach den Ergebniſſen dieſer Forſchungen liegen die Eierſtöcke des Weibchens in Geſtalt von zwei manſchettenartig gekrauſten gelblich- oder röthlich-weißen Bändern (ſog. Manſchettenorgan), welche man ehedem nach ihrem Anſehen nur für Fettablagerungen gehalten hatte, längs der Wirbelſäule des Aals und ſind erfüllt mit Millionen kleiner, jedenfalls im unreifen Zuſtande mit dem menſchlichen Auge allein nicht erkennbarer Eier. Die gleiche Lage im Körper des Männchens haben deſſen Geſchlechtsorgane, die Hoden, welche ſich ebenfalls als ein ſchmales Band, aber mit aneinander gereihten rundlichen Lappen (ſog. Lappenorgan), darſtellen. Trotz aller dieſer Entdeckungen blieb aber bis heute immerhin noch manches aus dem Geſchlechtsleben des Aales dunkel und entzog ſich bisher wenigſtens direkter Beobachtung. So ſind noch niemals im Aalweibchen reife Eier gefunden, die Spermatozosn aus den Hoden des Aals noch nicht dargeſtellt worden. Noch niemals iſt auch der Fortpflanzungsakt ſelbſt beobachtet oder ein abgelegtes Ei gefunden worden. Alles dieſes erklärt ſich übrigens aus den ſonſtigen Verhältniſſen in dem Verlaufe des Aallebens zur Genüge. Sattſam feſtgeſtellt ſind nämlich folgende weitere Thatſachen. Der Aal tritt zweifellos im Meere in's Leben. Denn von dort ſteigen alljährlich im Frühjahre, manchen Orts (am Mittelmeere) ſchon im Februar, anderwärts (namentlich am atlantiſchen Ozean) erſt im März und April und an der Nord— und Oſtſee vollends erſt im Mai, die jungen Aale, erſt etwa fingerlang, in unzähligen, dichtgedrängten SO zu Berg in die Flüſſe auf. Von dieſem Aufſtiege trägt die junge, 1) Benecke a. a. O. S. 179 3805 Abbildungen. 2) v. Siebold a. a. O. S. 9 Siehe Abbildungen bei Nische G. %% ) Mundinus, tractatus de anguillae ovariis, 1783. 5) O. F. Müller in den Schriften der Berliniſchen Geſellſchaft naturforſchender Freunde 1780, Band 1 S. 204. 6) Rathke, über die weiblichen Geſchlechtswerkzeuge des Aales in Wiegmann's Archiv 1838 I S. 299. jog. Aalbrut in Frankreich den Namen montee, in Italien den Namen montata. Solch' ein junger Aal gewährt einen reizenden Anblick. Das Geſchöpfchen, einem ganz dünnen Würmchen ähnlich, zeigt ſchon ganz die Form des erwachſenen Aals, namentlich ein wohl— gebildetes Köpfchen mit blinkenden Aeuglein, und iſt am Körper noch ſo durchſichtig, daß man mit der Loupe den Schlag des roth durchſcheinenden Herzens beobachten kann. Die Montee dringt unaufhaltſam vorwärts bis in die entfernteſten Flußläufe, ſoweit ſie nur die entſprechenden Exiſtenzbedingungen gewähren und für die Aalbrut zugänglich _ find. Letzteres iſt freilich nicht überall der Fall, da vielfach hohe Wehre und ähnliche Waſſer— bauten die Flußläufe ſperren und den Aalaufſtieg damit hemmen. Für dieſen ihren Auf— ſtieg genügt den jungen Aalen übrigens auch ſchon ein ſchwacher Anhaltspunkt. Durch die geringſten Rinnſalverbindungen, über oft ganz kleine Vorſprünge, rauhe Stellen, enge Spalten arbeitet ſich die Montée empor. Nur ſenkrechte oder überhängende Sperrungen vermag fie nicht zu überwinden. Nachdem ſelbſt im Bodenſee von jeher Aale vorkommen, ſo iſt ſchon damit erwieſen, daß junge Aale ſelbſt über den Rheinfall bei Schaffhauſen hinaufkommen. Nur wenige nehmen oder gewinnen übrigens dort den Weg über den eigentlichen Katarakt. Vielmehr ſchlüpfen die meiſten empor durch einen Seitenkanal, welcher zu induſtriellen Zwecken bei der neben dem Rheinfall befindlichen Waffenfabrik das Ober- und Unterwaſſer verbindet. Der Aufſtieg der Montee findet gemeinhin in der Nachtzeit ſtatt. Nur bei trübem Wetter wandert die Aalbrut auch am Tage. In der Regel iſt ſie am Ufer oder überhaupt an ſolchen Stellen zu finden, wo die Strömung ſchwächer und daher das Vorwärtskommen weniger behindert iſt. In den oberen Flußläufen angekommen, lebt der Aal in ſeinen Schlupfwinkeln ein gefräßiges Daſein und wächſt daher ziemlich raſch. Thatſache iſt dabei, daß in den Süß— waſſern nur Weibchen ſich vorfinden, während die Männchen nur im Meere und Brack— waſſer zu treffen ſind. Ob von vorneherein nur junge Weibchen aufſteigen oder im Fluß— waſſer ſich eben nur Männchen entwickeln, iſt nicht aufgeklärt, da in der Monte das Geſchlecht noch nicht recht unterſcheidbar iſt. Wahrſcheinlich iſt aus phyſiologiſchen Gründen natürlich das Erſtere. Nach einigen Jahren Wachsthums im Süßwaſſer werden nun die Aalweibchen — übrigens noch ehe ſich die in ihren Ovarien enthaltenen Eier zur geſchlechtlichen Reife entwickelt haben — wieder vom Wandertriebe erfaßt, dieſesmal aber flußabwärts dem Meere zu. Meiſt in dunklen Nächten bewerkſtelligen ſie dieſe Wanderung, welche gewöhnlich im Herbſte ſtattfindet, übrigens um ſo früher im Jahre ſtattfindet, je weiter das betreffende Gewäſſer vom Meere entfernt ift !). An den Flußmündungen werden die Aalweibchen von den inzwiſchen brünſtig gewordenen Männchen erwartet, mit denen ſie in unergründete und unerforſchte Meerestiefen verſchwinden. Dort vollzieht ſich ohne Zweifel das Laichgeſchäft ?) Man ſagt, daß die Aale nach Vollziehung des Letzteren ſehr bald eines ſog. „phyſiologiſchen Todes“ ſterben. Hiefür ſprechen auch gewiſſe Wahrſcheinlichkeitsgründe. Bewieſen iſt es aber noch nicht. Andererſeits iſt übrigens auch noch nie beobachtet worden, daß alte abgelaichte Aale in die Flüſſe zurückkehren ?). Gar manche Aale bleiben übrigens auch in den Süß— waſſern zurück. Die Urſache mag entweder in Sterilität liegen oder darin beſtehen, daß ſie in Gewäſſer kamen, aus denen ihnen der Ausweg ſchwer wird. Solche Aale wachſen zu ſtattlichen Stücken heran. Wenn vorhin von dem Aufſtieg der Aalbrut in die Flüſſe die Rede war, ſo darf dies nicht allgemein genommen werden. Dieſer Aufſtieg unterliegt von Natur aus gewiſſen geographiſchen Beſchränkungen. In die mitteleuropäiſchen Flüſſe findet er nämlich nur aus dem adriatiſchen und mittelländiſchen Meere, aus dem atlantiſchen Ozean, aus der Nord- und Oſtſee ſtatt. Hervorragende Plätze für das Erſcheinen der Montee find dabei die Regionen um Piſa, Livorno, Venedig und beſonders die berühmten Lagunen von Comacchio (ſüdöſtlich von Ferrara), ſowie die Küſtenſtriche der franzöſiſchen Normandie und ) Vgl. Benecke u. v. d. Borne, Handbuch der Fiſchzucht und Fiſcherei, S. 175. ) Ueber dieſe Verhältniſſe vgl. auch v. Siebold in der „Bayer. Fiſcherei-Zeitung“ 1882, Jahrg VII, S. I, 21, 65. 8) Benecke u. v. d. Borne a. a. O, S. 175. 42 Bretagne. In Deutſchland ſteigt die Aalbrut nur in die zur Nord- und Oſtſee fließenden Gewäſſer auf, namentlich alſo in's Gebiet des Rheins ꝛc., dann der Elbe, Weſer und Oder. Gleichwie dagegen das kaſpiſche und ſchwarze Meer keine Aale birgt, ſo fehlt dieſe Fiſchart von Natur aus in den in dieſe Meere fließenden Gewäſſern und ſohin namentlich im ganzen Donaugebiet ). Letztere Thatſache, deren natürliche Urſachen nicht aufgeklärt find, meiſtens aber in der Waſſerbeſchaffenheit des kaſpiſchen und ſchwarzen Meeres geſucht werden ?), hat ſchon Albertus Magnus in ſeinem Thierbuche als ein „groß Wunderwerk“ beſprochen. Wenn übrigens dieſer große Gelehrte weiter meinte, und wenn andere Schriftſteller ihm nachſchrieben, daß ſelbſt von anderwärts her in die Donau und ihre Nebenflüſſe gebrachte Aale dort zu Grunde gingen, ſo iſt dies in der Neuzeit völlig widerlegt. Der deutſche Fiſcherei-Verein hat mit Unterſtützung des Bayeriſchen Landesfiſcherei-Vereins und verſchiedener bayeriſcher und würtembergiſcher Provinzial- und Bezirksfiſcherei Vereine Aalbrut in Menge in's Donaugebiet einſetzen laſſen. Auch ſind ſolche Einſätze in Oeſterreich und Ungarn erfolgt. Von allen Seiten mehren ſich nun tagtäglich die verläſſigſten Berichte, daß in der Donau und ihren Nebengewäſſern wohlgediehene Aale gefangen wurden. Freilich iſt mit dieſem Gedeihen der eingeſetzten Exemplare noch lange nicht die Frage erledigt, ob ſich der Aal in's Donaugebiet einbürgern, d. h. zur ſelbſtändigen Fortpflanzung kommen wird. Nach dem, was vorhin berichtet wurde, wird dieſes Problem davon abhängen, ob mit der noch dem Brackwaſſer entnommenen Aalbrut auch junge Männchen gewonnen wurden, ob dieſe den Weg in die zu ihrer Geſchlechtsentwicklung zweifellos erforderliche Meerfluth fanden und dieſe noch lebend erreichten, ob ſie dort gediehen und ob das ſchwarze Meer nach erfolgtem Abſtieg der Weibchen für das Laichgeſchäft die entſprechenden Vorbedingungen darbieten wird. II. Der Aal als Gegenſtand der Fiſchereinutzung. Das Fleiſch des Aals iſt ſchmackhaft und zart. Bei ſtarkem Fettgehalt hat es erheblichen Nährwerth. Die Zählebigkeit des Fiſches geſtattet längere Aufbewahrung in lebendem Zuſtand. Seine Beſchaffenheit begünſtigt auch gar ſehr die Nutzbarmachung durch Räucherung, Einſalzen und verſchiedenartige Marinaden. So finden wir denn den Aal über ganz Deutſchland in den verſchiedenſten Verwerthungsformen als einen einträglichen Handelsartikel verbreitet.?) Beta meint, bei ordentlicher Durchführung der Aalzucht könnte der Fiſch ſo zahlreich und wohlfeil werden, daß er ſelbſt theuere Kartoffeln mit ungleich größerem Nährwerth erſetzen könnte.“) Wenn nun auch aus verſchiedenen Gründen nicht gerade ſo weit in den Erwartungen gegangen werden darf, ſo iſt doch ſo viel richtig, daß der Aal gar manche Eigenſchaften hat, welche ihn namentlich für die kältere Jahreszeit oder für kältere Gegenden zu einem Volksnahrungs⸗ mittel geeigenſchaftet machen. Auf dem Londoner Fiſchmarkt in Billingsgate iſt der Aal als eine Lieblingsſpeiſe des Volkes ſtets nach Zentnern und in allen möglichen Zubereitungs⸗ arten um billiges Geld zu haben. Wie Beta weiter erzählt, ) „drängen ſich auf den Nacht— märkten Londons oft armſelige Geſtalten um große Keſſel voll duftiger Aalſuppe und kaufen ſich neues Leben für geringſte Kupfermünze. Auch in den unzähligen Paſtetenläden (pie shops) erquicken und erwärmen ſich arme Laufburſchen und Lehrlinge gern an Aalſuppen und Aalpaſteten.“ Eine andere freilich recht irrationelle Verwendung des Aals findet man an den Seeküſten von Frankreich und Italien. Wenn dort die Aalmontée in ihren gewal— tigen, dichtgedrängten Maſſen anrückt, ſo ſchöpft man die fingerlange Brut gleich kübelweiſe aus dem Waſſer und verſpeiſt ſie in Oel gebraten gleich Eierkuchen. Es wird ſchwer halten, dieſe den Nachwuchs an Aalen ſchädigende Volksgewohnheit zu brechen. Doch hat vor einiger Zeit die italieniſche Fiſchereigeſetzgebung, indem fie den Fang der Montse zu gewiſſen Zeiten verbot, wenigſtens den Verſuch gemacht, dagegen aufzukommen und die Aalnutzung in wirth— ſchaftliche Bahnen zu lenken. 1) Bemerkenswerther Weiſe iſt der Aal nicht einmal im Donau-Main-Kanal über deſſen höchſte vertikale Erhebung ſüdwärts freiwillig vorgedrungen. Sl Bemerkungen hierüber in Wittmack's S e S. 126. 8) Ueber Preisverhältniſſe ſ. Wittmack a. a. O. S. 12 ) Beta, die ig f des Waſſers, 1868, S. 11 a O. S. ä * 43 Großartig nach Einrichtung und Erfolg ſind die Anlagen für Aalzucht und Aalnutzung in den Lagunen von Commacchio am italieniſchen Ufer der Adria !), in der Nähe der Mün— dungen des Po di Volano und des Reno. Dieſe Lagunen — jagt Beta?) — liefern ein lehrreiches Beiſpiel dafür, wie ſonſt unbenutzbares Sumpfland oder niedrige Flußbuchten in lachende Quellen des Lebens und fruchtbare Felder zur Vermehrung der Nahrungsmittel und damit des Volkswohlſtandes veredelt werden können. Dieſe Umwandelung des Lagunen— ſumpfes von etwa 30 Meilen im Umfange führt auf den Fürſten Uzzo d'Eſte und auf ſchon 660 Jahre zurück. Seitdem und bis zum heutigen Tage lebt die ganze Bevölkerung des Städtchens Commacchio und der dortigen Laguneninſeln faſt nur dem Aalfang. Ueber das ganze Lagunengebiet, welches durch einen von Kardinal Palotta angelegten großen Kanal mit dem Meere in Verbindung ſteht, verbreitet ſich ein weitverzweigtes großartiges Syſtem von Seitenkanälen (Valli), Schleuſen und Lagunenfeldern (campi). Künſtliche Gefälle ermöglichen dabei die Vermiſchung der Salzfluth und des Süßwaſſers. Das Ganze dient, völlig der Lebensart des Aals angepaßt, dem Grundzweck, alljährlich die gegen die Mündungen jener Flüſſe in reichen Schwärmen vordringende Aalbrut aufzufangen und in die Lagunenfelder einzuleiten, wo ſie heranwachſen, dann aber wiederum alljährlich diejenigen Aale, welche der Geſchlechtsreife ent— gegengehend dem Meere zuſtreben, in den Seitenkanälen (valli) mittelſt großer labyrinthiſch angelegter Reuſen-Gehege aufzufangen und wirthſchaftlich zu verwerthen. Zu dieſem Zwecke werden alljährlich am 2. Februar, zu welcher Zeit ſich ziemlich genau die Aalbrut einfindet, die Eingangsſchleuſen geöffnet, welche dann bis Ende April offen bleiben. Die Zeit vom Auguſt bis in den Dezember iſt die Ernteperiode. Das ganze Leben in und um Commacchio bewegt ſich in einer ſtrengen communalen Organiſation — alles ſo auf Nutzung des Aales berechnet, daß geradezu vom dortigen „Aalſtaat“ geſprochen wird. Nur nebenbei werden auch andere Fiſche: Schollen, Zungen, Meeräſchen ꝛc. begünſtigt und gezüchtet. Beſondere Aufmerkſamkeit erfährt nur noch die Aquadelle (Atherina hepselus L.), ein kleines dünnes Fiſchchen, welches als Hauptfutter für die Aale in den Lagunen dient. Ein Theil der all— jährlich gefangenen Aale geht lebend auf die großen Fiſchmärkte der italieniſchen Städte. Der andere Theil wird entweder geräuchert, oder an der Luft getrocknet, oder eingeſalzen, oder am Roſt in Stücken gebraten und dann marinirt. Aalſtücke letzterer Zubereitungsart ſind auch in Deutſchland unter dem Namen anguilotti allüberall im Handel bekannt geworden. Der Gewinn aus den Aalen der Lagune von Commacchio war zu allen Zeiten bedeutend. Schon vor Jahrhunderten trug den Herzogen von Ferrara der Pacht der Lagunen jährlich über 260,000 Mark ein und berechnete ſich der Nettoverdienſt der Comacchianre auf 160 — 300,000 Mark jährlich. Das Fangergebniß wechſelte. Heutzutage mag es ſich jährlich auf etwa mehr als 1 Million Pfund Aale berechnen. Es hat aber auch ſchon Zeiten gegeben, wo ſich das Durchſchnittsgewicht des Jahresfanges auf 2 Millionen Pfund belief — ein glänzender Beleg für die Nutzbarkeit des Aales. Daß die Nutzbarmachung des Aals ſich ſeinen eigenthümlichen Lebensverhältniſſen anpaſſen muß, iſt ſelbſtverſtändlich. Als Grundzüge und Grundaufgaben einer rationellen Aalpflege laſſen ſich für die Verhältniſſe in Deutſchland folgende aufitellen: 1. Beobachtung und Ermittlung des Aalaufſtiegs. Thatſache iſt es, daß die Aalbrut in viele Flußläufe eindringt, ohne daß deren fiſchereiberechtigte Anwohner eine Kenntniß davon haben. Und doch iſt dieſe Kenntniß unbedingt nothwendig, um zu wiſſen, ob und wo auch auf eine Ernte in Geſtalt von Aalfang zu rechnen iſt, dann ob und wo vielleicht eine menſchliche Nachhülfe am Platze iſt.?) Mit welchen örtlichen Schwierigkeiten manchen Orts der Aalaufſtieg zu kämpfen hat, iſt bereits erörtert. Aus den bezüglichen Verhältniſſen entſpringt ) Ueber die Lagunen von Commacchio und den dortigen Aalfang exiſtirt eine eigene Schrift von L. Jacoby, Berlin 1880. Kürzere Mittheilungen finden ſich auch bei Beta, die Bewirthſchaftung des Waſſers, S. 155. s 155. 3) Beobachtungen obiger Art mit ſyſtematiſcher Durchführung in weiteren Kreiſen führen auch zu einer für die Aalnutzung werthvollen Aalſtatiſtit. 44 2. die weitere Aufgabe, die Beſeitigung der dem Aal aufſtieg ſich ent- gegenſtellenden Schwierigkeiten. Daß dies nicht leicht durch einfache Ent- fernung der zu induſtriellen Zwecken dienenden Waſſerbauten geſchehen kann, verſteht ſich von ſelbſt. Die menſchliche Thätigkeit zum Beſten der Aalzucht muß ſich hier auf das Gebiet der erleichternden Nachhülfe begeben. Dazu dienen in beſonderem Maße die ſog. Aalleitern, d. h. künſtliche Vorrichtungen, welche dem Aale die Ueberwindung von Wehren und anderen Schwierigkeiten obgedachter Art ermöglichen. Es iſt ein großes Ver— dienſt des Herrn v. Stemann in Rendsburg, auf die Wichtigkeit von Aalleitern hingewieſen und ebenſo einfache als zweckmäßige Konſtruktionen aufgeſtellt zu haben. Der Deutſche Fiſcherei-Verein hat mit ſehr glücklichem Griffe dieſe Angelegenheit in die Hand genommen und vertritt ſie mit berechtigter Energie und Wärme. Er ſollte darin allerorts thatkräftige Unterſtützung finden. Steht ja doch bereits feſt, daß ſolche Aalleitern mit wenig Koſten hergeſtellt werden können. Es genügt dazu eine einfache hölzerne Rinne aus wenig Brettern. Der Induſtrie entziehen ſie das Waſſer und ſchmälern ſie die Waſſer— kraft in gar keiner nennenswerthen Weiſe, da für die Annahme des Aufſtiegs durch die Aalbrut ſchon ein geringes Waſſerquantum genügt und die Aalleiter überhaupt nur in der Aufſtiegsperiode im Frühjahre zu funktioniren braucht, wo ohnehin meiſt Waſſerüberſchuß vorhanden iſt. Wie eine Aalleiter zweckentſprechend konſtruirt werden kann, zeigen die neben— ſtehenden Abbildungen. Fig. I gibt die perſpektiviſche Anſicht der Leiter im Durchſchnitt, wobei A das Oberwaſſer, B die Spundwand, C den Damm, D das Unterwaſſer darſtellt. Fig. II zeigt die Anſicht von oben, Fig. III ein Stück des Längsſchnittes, Fig. IV den Querſchnitt. Die eigentliche Leiter, deren Steigung nie ſtärker als 1:6 fein ſollte und deren Länge ſich nach dieſer Regel im Verhältniſſe zur Gefällshöhe beſtimmt, beſteht hienach aus einem ganz einfachen rinnenartigen Brettergefüge von etwa 20 em Breite und 10 em Tiefe. Auf dem Boden ſind in geringen Entfernungen Querhölzer anzubringen. Die Rinne muß mit einer ſchaufelartigen Verbreiterung im Unterwaſſer beginnen und im Oberwaſſer auslaufen. Der Boden der Rinne muß rauh ſein. Zu dieſem Zwecke belegt man den Boden mit nußgroßen Kieſeln oder kleingeſchlagenem Steingerölle. Auch die Einlegung von Reiſig- oder Faſchinengeflechte iſt zweckdienlich. Eine gerade Richtung der Leiter iſt nicht erforderlich. Sie kann ſich auch in Winkeln, wo es die Oertlichkeit bedingt, hinaufwinden. Fehlen ſolche Vorrichtungen an Stellen, wo Aalbrut ankommt, aber nicht weiter kann, ſo geht von letzterer ein ſchwerer Prozentſatz auf dieſe und jene Art nutzlos zu Grunde. Läßt ſich ſchlechthin keine Leiter anbringen, ſo empfiehlt ſich 3. in vielen Fällen die künſtliche Uebertragung von Aalbrut. Weiß man, wann und wo Aalbrut anzukommen pflegt, ſo hat die Durchführung dieſer Maßregel, welche übrigens meiſt nur Nachts geſchehen kann, in der Regel keine oder nur wenig Schwierig— keiten. Man kann die angeſammelte Aalbrut einfach mit geeigneten Gefäßen ausſchöpfen und in den Oberlauf des Waſſers übertragen. Immerhin bleibt das nur ein Nothbehelf, a a 2 0 5 PX 45 — —— welcher den natürlichen Verlauf nicht ganz zu erſetzen vermag. Ein ſolches Aufſammeln von Aalbrut iſt übrigens auch von Werth für die künſtliche Uebertragung von Aalbrut in Gewäſſer, in welche an und für ſich Aale nicht einzudringen pflegen oder überhaupt nicht eindringen können. Der Aal wäre vor allem ſchon a) in manchem fließenden Gewäſſer mit Vortheil einzuführen, wo er bisher nicht vorkam. Die Frage, welche Flußläufe ſich dazu nach ihrer Beſchaffen— heit eignen, beantwortet ſich durch die oben eingeflochtenen Bemerkungen über die Lebensweiſe des Aals. In Gewäſſern wärmerer Beſchaffenheit, von nicht zu raſchem Laufe, mit reichem Pflanzenwuchs, ſchlammigem Untergrund und hohlen Ufern wird der Aal eine bevorzugte Heimſtätte finden. In ſtark fließende Gewäſſer mit kieſigem Untergrunde eignet er ſich nicht. Jedenfalls zieht er ſich hier mit Vorliebe in Altwaſſer, ſtille Buchten ꝛc. zurück. Junge Aale in Forellenbäche zu bringen, wäre bedenklich. Auch viele Krebszüchter ſehen ihn, — aus ſchon früher angedeuteten Gründen und, wie es ſcheint, mit Recht — nicht gerne in Gewäſſern, welche einer ausgedehnteren Krebshege gewidmet und dadurch ſchon rentabel ſind. Was von Flüſſen gilt, kann auch für Seen als maßgebend betrachtet werden. Eine ganz beſondere Rolle iſt übrigens auch die Aalzucht zu ſpielen berufen b) im Bereiche der Teichzucht. Vielen Orts kann der Beſatz von Teichen, welche dem Aal die nöthigen Lebensbedingungen gewähren, bei ſeiner bekannten Schnellwüchſigkeit von Vortheil ſein. Hier iſt ſelbſt eine Nachhülfe durch Fütterung möglich. Der Aal macht die geringſte animaliſche Koſt, ſelbſt in Geſtalt thieriſcher Abfälle, nutzbar. Daß er bei ſeiner Gefräßigkeit natürlich z. B. nicht in Karpfen— ſtreichteiche oder in Streckteiche für junge Karpfen oder Forellen kommen darf, iſt ſelbſtverſtändlich. Andererſeits verſpricht er ein günſtiges Fangergebniß nur da, wo die Möglichkeit eines Wiederentweichens der jungen Aalbrut oder einer Entfernung der herangewachſenen Aale zur Zeit des Erwachens des Wandertriebs ausgeſchloſſen iſt. In und aus Deutſchland ſelbſt war bisher die Gewinnung von Aalbrut nur in ge— ringem Maße möglich, und zwar meiſt nur aus Holſtein. Dank der von hohem Intereſſe getragenen Intervention des Herrn Regierungsraths Moſer-Ott in Schaffhauſen und der finanziellen Unterſtützung des deutſchen Fiſchereivereins wurden zwar auch ſchon am Rheinfall junge Aale zur Zeit des Aufſtiegs ausgeſchöpft, bisher aber meiſt nur lokal für den Beſatz des Bodenſees verwendet, deſſen Fiſcher die Vermehrung des Aales in dem ausgedehnten Waſſerbecken ſehr gerne ſehen. Es wäre ſicherlich von nationalwirthſchaftlicher Bedeutung, wenn ſich interne Bezugsquellen von Aalbrut in Deutſchland ſelbſt in größerem Umfange eröffnen würden. Bisher war man in der Hauptſache auf den Bezug von Montée und Montata von den Weſtküſten Frankreichs und aus Italien (Livorno und Piſa) angewieſen. Herr Direktor Haak von Hüningen hat das hohe Veedienſt, mit ſchweren Opfern und Mühen dieſe Bezugsquellen praktiſch nutzbar gemacht und den Transport von Aalbrut aus jenen fernen Gegenden mit einer Ruheſtation in Hüningen organiſirt zu haben. Von dort aus geht jetzt im Frühjahr Aalbrut — meiſt ohne erhebliche Verluſte — in einer von Herrn Direktor Haak ſtudirten und erprobten Packung in eigengearteten Körben zwiſchen feuchten Waſſerpflanzen (am beſten Potameen: Potamogeton densus oder P. erispus) mit der Poſt auf weite Entfernungen. Ein Sieg des menſchlichen Geiſtes und — deutſcher Ausdauer. Etwas ſchwieriger ſind noch manchen Orts die Verhältniſſe des Aalfangs. Der ergiebige Fang erwachſener Aale iſt naturgemäß das Endziel der züchteriſchen Beſtrebungen. Vor— wiegend iſt bis jetzt die Stätte des Aalfangs im größeren Maßſtabe in den Unterläufen der zur Nord- und Oſtſee abſtrömenden Gewäſſer geweſen. Im oberen Binnenlande kommen Aal— fänge meiſt nur in vereinzelter Weiſe vor. Der Grund deſſen liegt nicht blos darin, daß ſich in jenen „Unterläufen“ die abſteigenden Aale zahlreicher zuſammenfinden, ſondern auch in dem Umſtande, daß die Fiſcher der oberen Flußläufe gewöhnlich auf die auch für Zeit und Art des Aalfangs maßgebenden Lebensverhältniſſe des Fiſches nicht achten, namentlich die Abſtiegszeit verſäumen und ſelten auch mit den zum Aalfang nöthigen beſonderen Geräthen verſehen und mit den dienlichen Fangarten vertraut ſind. — ũ— — Bei dem Aalfang muß wohl berückſichtigt werden, ob derſelbe zu einer Zeit und unter Umſtänden ausgeübt werden will, zu welcher und nach welcher der Aal im Fluſſe noch ſtationär lebt oder ſchon auf der Wanderung begriffen iſt. Erſteren Falles muß er am gehörigen Orte, in ſeinen Schlupfwinkeln, im Schlamme ꝛc. aufgeſucht oder über Nacht, wo er vorwiegend der Nahrung nachgeht, angelockt werden. Das bedingt ein ganz anderes Vorgehen, als bei dem mehr auf den Maſſenfang berechneten Fange des Aales auf ſeiner Thalwanderung. Ueber die geeigneten Methoden zum Fange des Aales mit Netzen, Reußen, Speeren, Legſchnüren, in ſog. Aalfängen ꝛc. ꝛc. hat Prof. Dr. Benecke in der „Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung“, Jahrg. 1883, S. 90, 101, 129, 228, Jahrg. 1884 S. 6, 56 vorzügliche, mit Abbildungen anſchaulich ausgeſtattete Anleitungen niedergelegt. Beachtenswerthe Darſtellungen hierüber liegen auch aus der Feder Prof. Metzgers vor 9. Der Aal eignet ſich übrigens auch zum Fang mit der Handangel. Die hiezu dien— lichen Methoden find in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ 1886 S. 304 und 314 von F. Weiß eingehend dargelegt. Eine Beachtung dieſer Aufſätze und der darin enthaltenen Lehren wird manche Klage, der Aal ſei nicht zu fangen, verſtummen machen. Zeigen ſich aber erſt gute Früchte rationellen Vorgehens in der Zucht und beim Fange des Aals, dann wird ſich auch das Intereſſe für dieſe nutzbare Fiſchart mehr und mehr ſteigern! Dr. v. Staudinger. SSR III. Vermiſchte Mittheilungen. Chiemſee-Adminiſtration. Dem Vernehmen nach iſt Herr J. Wispaur von Traunſtein von der Verwaltung der k. b. Chiemſee-Adminiſtration und damit auch der Staats-Fiſchzuchtanſtalten Engelſtein und Gänsbach, deren Gründer er war, zurückgetreten. Geldprämien für Anzeigen von Fiſcherei- und Krebs-Freveln. Vom Ober- pfälziſchen Kreis-Fiſcherei-vVerein wurden im III. Quartale 1886, d. i. in den Monaten Juli, Auguſt und September 1886, 63 mit rechtskräftigen Urtheilsbeſtätigungen ver— ſehene Anzeigen verzeichneten Betreffes mit 266 / prämiirt. Lievon erhielten 30 Gendarmen 244 J, 1 Polizeidiener 12 .M und 1 herrſchaftlicher Forſtgehilfe 10 l Abgeurtheilt wurden im Prämiirungsbezirke Oberpfalz 79 Frevler und beſtehen die Geſammtſtrafen in 9 Monaten 23 Tagen Gefängniß, 3 Monaten 17 Tagen Haft und in 211 ¼ Geld. Abgenommen und gerichtlich eingezogen find 20 Fanggeräthe. Leider befinden ſich unter den Abgeſtraften 1 Flurwächter, 1 Gemeindediener und 1 Straßenmärter!!! Pantoulier's Ottereiſen. Herr Mühlenbeſitzer Joſef Plank in Beilnſtein iſt es geglückt, im Laaberfluſſe in kurzer Zeit zwei Fiſchotter zu 10 und 14 Pfund in vom Oberpfälziſchen Kreis-Fiſcherei-Lvereine bezogenen Tellereiſen von Schloſſermeiſter Pan— toulier in Nittenau zu fangen. Dieſe Fanggeräthe erfreuen ſich namentlich in der Oberpfalz großer Beliebtheit. C. Aus der Fiſchküche. Der Schellfiſch wird gereinigt, in Stücke zerſchnitten; man vermeide beim Reinigen das zu lange im Waſſer Liegen, auch das Schuppen ſollte man, wenn Schellfiſch gekocht wird, vermeiden, er wird dadurch zu weich. Nun gebe man den Fiſch in kochendem Waſſer zu Feuer, ſetze pro 2pfündigen Fiſch einen gehäuften Eßlöffel Salz zu, erhitze den Friſch zum Kochen, ſtelle denſelben dann auf die heiße Herdplatte zurück, bringe die Kartoffel zu Feuer und wenn dieſe gar ſind, iſt auch der Fiſch zum Anrichten fertig. Man ſervire dazu zerlaſſene Butter; will man eine billige und auch wohlſchmeckende Sauce, jo nimmt man 1/ıo Pfund Butter, zerlaſſe ſolche, gebe einen halben Eßlöffel Mehl hinzu, verdünne mit dem Fiſchwaſſer und rühre nach Geſchmack Senf dazu, dann eben aufkochen laſſen und die Sauce iſt gut. Ferner eine andere Sauce:. Nimm etwas mehr Butter, wenig Mehl, Fiſchwaſſer, rühre die Sauce unter ſtetem Kochen ſämig und ſetze ſie dann vom Feuer ab, auch gib Citronenſaft, ) Vgl. Dr. A. Metzger, Beiträge zur Statiſtik und Kunde der Binnenfiſcherei des preuß. Staats. (Berlin 1880, S. 143 f.) De F 7 > & 47 einige Kapern, etwas fein gehackte Peterſilie und ein Eierdotter hinzu. — In ganz gleicher Weiſe, wie der Schellfiſch, darf auch friſch der Lengfiſch, der Kabeljau und der Kohlfiſch oder Köhler gekocht werden, doch rechne man auf 2 Pfund Fiſch noch mehr als einen gehäuften Eßlöffel voll Salz. Der Fiſchhändler ſollte aber ſtets der Hausfrau ſagen, ob die Schellfiſche in Eis gelegen haben oder ob dieſelben ſchwach geſalzen ſind, in letzterem Falle genügt etwas weniger Salz. — Hecht mit Meerrettig. Der Hecht wird geſchuppt, gewäſſert, ausgewaſchen, mit Zwiebeln, Salz und Pfefferkörnern auf's Feuer geſtellt und gut abgeſchäumt; wenn derſelbe gar iſt, wird er auf der Schüſſel angerichtet und mit geriebenem Meerrettig beſtreut. Sodann wird gelbbraune Butter, welche aber recht heiß (freifchend) fein muß, darüber gegoſſen, damit der Meer— rettig recht kraus wird. Iſt ebenfalls ein delikates, ſehr beliebtes Gericht. (Aus der Zentral-Markthalle.) C. Rathſchläge beim Fiſchtransport. Von Herrn Oberförſter Reuter in Siehdichum, mitgetheilt in der „Berliner Zentral- Markthalle“. Wenn man gute Preiſe erzielen will, iſt es rathſam, daß ſich der Produzent auch die Transport— fäſſer hält, weil viele Händler ſolche nicht genug haben und ein Geſchäft aus Mangel an Transportgefäßen ſehr erlahmen kann. Die beſten Gefäße ſind die— jenigen, welche eine elliptiſche Grundfläche haben, damit oben im Faſſe möglichſt viel Fläche von der Luft berührt wird. Die Fäſſer mit kreisförmigen Böden taugen deshalb nichts; ſie rollen auch leicht und kann dann das Waſſer auslaufen. Wegen der Leichtigkeit der Handhabung ſollten die Fäſſer nicht mehr wie ca. 170 Liter faſſen, dieſelben müſſen auch geaicht ſein, damit es nicht nöthig iſt, ſie erſt auf der Bahn zu wiegen. Wegen der theuren Fracht, obwohl lebende Fiſche auf weißem Frachtſchein wie Eilfracht behandelt werden ſollen, ſetzt man natürlich die Fäſſer ſo voll Fiſche als erfahrungsmäßig dieſe Fäſſer halten können. Man geht dann gern an die äußerſte Grenze des Zuläfligen, hat aber auch die äußerſte Grenze der Sorgfalt zu beobachten. Dazu gehört, daß man den Transport vorher bei der Bahn anmeldet, damit Wagen dort ſind, daß man mit dem Güterperſonale in guter Beziehung ſteht, daß man genau weiß, wann der Zug geht, wieviel Zeit zum Verladen gehört und wie lange das Fuhrwerk bis zur Bahn unterwegs iſt, daß die Uhren richtig gehen, daß an Wagen, Pferden, Geſchirr und Kutſcher nichts paſſiren kann, daß man ſicher iſt, wie lange Zeit man zum Abfiſchen der Hälter, zum Füllen der Fäſſer, zum Verladen und Abwiegen der Fiſche gebraucht, daß die Fiſche vor dem Verladen nicht aus ſchlammigem, ſondern aus klarem Waſſer ver— laden werden, daß die Fäſſer ganz klares Waſſer und womöglich bei warmem Wetter Eiszuſatz erhalten, daß nach dem Verladen die Fäſſer ſo wenig wie möglich ſtille ſtehen, indem durch die Bewegung der Waſſeroberfläche dem Waſſer die ſo unentbehrliche Luft zugeführt wird, daß die Fiſche nicht trocken, ſondern im Waſſer gewogen werden. Beim Landtransporte ſpritzt durch die ſtarke Bewegung ſchon genug Waſſer aus dem Faſſe, das vorher voll geladen war. Sollte man aber bei der Verladung auf der Bahn nochmals Waſſer geben, dann hüte man ſich ja, die Fäſſer ganz voll Waſſer zu machen, man gebe jedem Faſſe eine möglichſt große Luft-Oberfläche, da ſonſt die Fiſche erſticken; die Erſchütterung der Bahn iſt zu ſchwach. B. Aus Glückſtadt, 25. Dez. 1886. Der Vorſtand des Schleswig-Holſteiniſchen Central-Fiſcherei-Vereins hat dem Herrn J. Mohr hierſelbſt für umſichtige Leitung der künſtlichen Störzucht an der Elbe ein hübſches Service überreicht, welches der Deutſche Fiſch rei-Verein als Anerkennung für treue Mitarbeit geſtiftet hat. L. Rendsburg, 20. Dezember. Der Fiſchereipächter des zwiſchen Brinjahe und Schafſtedt fließenden Baches fing in der Mitte dieſes Monats in dieſem 35 Lachſe im Geſammtgewicht von 135 Kilo und zwar hatte der kleinſte derſelben ein Gewicht von 1 Kilo, der größte von faſt 14 Kilo. Die vorgenommene Eiergewinnung ergab ein Reſultat von etwa 30,000 Eiern, welche der Brutanſtalt zu Altmühlendorf überſandt wurden, während die Fiſche nach Berlin an die Zentral- Markthallen geſchickt ſind. Dieſer Fang liefert wiederum einen Beweis für die glänzenden Erfolge, welche die künſtliche Fiſchzucht erzielt in unſeren Gewäſſern. 8 B. Das Schonen der Wale bildet in den letzten Jahren eine wichtige Tagesfrage im nördlichen Norwegen. Man ſchreibt uns aus Tromſö hierüber: Schon lange werden von der Bevölkerung in Finnmarken Klagen über das Ausrotten der Wale geführt, wo— durch der Fiſchfang ganz bedeutend abnimmt. Die Frage iſt in den letzten Jahren von der Regierung behandelt worden und um eine genaue Unterſuchung anzuſtellen, wurde der Profeſſor Sars nach dort geſchickt. Infolge deſſen wurde ein Geſetz ausgegeben, wonach der Fang von Walen während der Zeit vom 1. Januar bis 1. Juni auf eine Diſtance von einer geographiſchen Meile vom Land, in ganz Finnmarken verboten war. Es ſcheint aber, daß dieſer Schutz noch nicht genügend iſt, denn kürzlich wurde in Tromſb eine von 150 Intereſſenten beſuchte Verſammlung abgehalten, welche beſchloß, um ein Geſetz zu erſuchen, welches das Anlandbringen und Schlachten von Walen, während einer Periode von 10 Jahren ganz verbieten ſoll. Inserate. Die Forellenzüchterei von C. Arens in Cleyſingen bei Erich (am Harz) offerirt in der gegenwärtigen Brutperiode: Angebrütete amerikaniſche Bachſaiblingseier per Tauſend M 10. 5 kaliforniſche Regenbogenforelleneier „ 1 M. 10. Bachforelleneier . Größere Posten weſentlich billiger. — Satz in allen Größen und Jahrgängen. 5/4 I. Sorte & Rm. 94 das Tauſend, II. Sorte à Rm. 61 Holländiſche Auſtern, das Tanf end. Wir haben 0 für die ganze Saiſon. Die Lieferung geſchieht ſo ſchleunig als möglich. Gute Qualität. Adreſſe: Klos & Poelman, Jerſeke (Holland). 5/3 Die älteſte 1871 gegründete Deukſche * Forellen⸗Jung⸗ Brut Raubthierfallen⸗Fabrik liefert — bei jetziger Beſtellung — zum Preiſe W. Williger von 15—21 , (orm. R. Weber) Baynan (üdlefien), empfiehltihre ZE angebr. Forellen: Eier = — Tangapparate, — i zu 5M das Tauſend die 15/6 insbeſondere den Fiſchzucht⸗Anſtalt Wiesbaden. bedeutend verbeſſerten, patentirten REBEL Bun EEE Deutſchen Schwanenhals, „Prompt, billig und gut das Jiſchoftereiſen 1 (nach Angaben des Frhrn. v. Hannſtein liefert die Fiſchhandlung von gefertigt) und viele andere für den Fang von . C. Eberhardt Raubwild geeignete Fallen. 6/2 Preis⸗Courante gratis und franco. in Speyer am Rhein, Angebrütete Forelleneier | "N a u verkaufen. 1000 Stück um 5.4; 10,000 Stück um 48 M; e ee 0 ä Frilche ie und der ische. inclusive prämiirter Emballage ab hieſiger Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Poſtſtation gegen Nachnahme durch die Graf Specialität: 30/4 ee eee ene heinſalm und holländiſche Auſtern. fäny, Preßburger Comitat, Ungarn. 8/8 Abeinfi 0 ſche Auſt Angebrütete Furelleneier ai empfehlen per Ende Januar in beliebiger Quantität Vereinigte Jorellenzüchtereien Stockſtadt a/ M. und Kleinoſtheim, Bap Für die 2 verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. Februar 1887. 66H | 9 ar Z. A Allgemeine ha „ Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal. die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 Inſerate e Eau S 9 er betten, ee uchhan 8 zuſendung 1 art lu brich kn München, Sendlingerſtr. 48/2 l. Baäneriſchen Fiſcherei Zeitung. Organ fur die Geſammlinlereſſen der Fischerei, ſowie für die Heſtrebungen der Fiſcherei Vereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In . mit Fachmännern Deutſchlands, Vellerreich-Angarus und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Tiſcherei-Perein. Nr. 4. München, 1. Februar 1887. XII. Jahrg. i Nachdruck unſerer Originalartikel iſt 2 ag Inhalt: I Wie ich die Aale in den Karpfenteichen fange. — II. Die Fiſcherei mit der künſt⸗ lichen Fliege. — III. Zur Geſchichte der Fiſcherei in der Ill. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Anfrage. — Inſerate. — Zur gefälligen Notiz! I. Wie ich die Aale in den Karpfenteichen fange. Von Herrn B. Paack, Direktor der kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt bei Hüningen im Elſaß. Es hat mich aus naheliegenden Gründen immer ſehr intereſſirt zu erfahren, was aus den durch meine Vermittelung bezogenen jungen Aalen geworden. Eine wahre Herzens— freude war es mir ſtets, zu hören, daß die Aale vortrefflich gewachſen und daß die kleinen Beträge für die Ausſaat durch reichliche Ernten großer Aale hundertfach erſetzt wurden. Im Stillen legte ich mir jedoch auch die Frage vor: „Wie mögen die Leute wohl die Aale gefangen haben?“ Dies geſchah beſonders, wenn die Berichte aus dem Donaugebiet kamen, woſelbſt der Aal, alſo auch deſſen Fang bisher unbekannt war. Ich wußte es ja aus eigener Erfahrung, wie ſchwierig es iſt, die Aale in größeren Karpfenteichen, beſonders, wenn der Untergrund ſehr ſchlammig iſt, zu fangen. War es mir doch längere Zeit völlig unbekannt geblieben, daß meine mit Aalbrut beſetzten Teiche eine bedeutende Anzahl größerer Aale enthielten. f Ich darf hier wohl ein wenig weiter ausholen. Als ich vor faſt elf Jahren auf Veranlaſſung des Deutſchen . Vereins zum erſten Male Aalbrut aus Frankreich 50 — — — bezog, beſchaffte ich auch eine größere Anzahl für die hieſige Anſtalt. Ich ſetzte die jungen Aale in einige neu angelegte zuſammenhängende Teiche, welche völlig abgeſchloſſen gegen jedes andere Gewäſſer waren und nur durch einige in den Teichen ſelbſt entſpringende kleine Quellen angeſtaut wurden. Da die Teiche alſo weder Zu- noch Ablauf hatten und außer einigen Laichgoldfiſchen, welche eingeſetzt werden, kein anderer Fiſch in dieſen Teichen vor— handen ſein konnte, ſo mußte ſich hier der Erfolg mit Sicherheit nachweiſen laſſen. Die Teiche hatten zuſammen eine Größe von etwa 1,20 ha, waren alſo für einen erſten Verſuch ausreichend groß genug. Als ich nun im Spätjahre die Teiche durch ein ſehr feines Gitterwerk abließ und ſehr begierig war zu ſehen, wie die jungen Aale gewachſen, fand ich zwar eine große Menge einſömmriger Goldfiſche, aber nicht einen einzigen Aal vor. Ich mußte daher annehmen, daß die Aale in dem völlig ſtillſtehenden Waſſer, welches ſich im Sommer ſehr ſtark erwärmte, nicht gedeihen konnten und gab es auf, eine nochmalige Beſetzung mit Aalen vorzunehmen. Da die Teiche als Karpfen-Winterteiche dienen ſollten, ſo wurden ſie ſogleich nach dem Abfiſchen wieder angeſtaut. Im zweiten Spätjahre, alſo nach zwei Sommern, wurden die Teiche, weil ſie als Karpfenlaichteiche gedient hatten, durch etwas gröberes Gitterwerk ſchneller abgelaſſen und ich fand an einigen höheren Stellen der Teiche, woſelbſt ein feſter Lettenboden den Untergrund bildete, 4 Aale von 40 — 45 cm Länge vor. Dies gab zu denken! War es jetzt doch nachgewieſen, daß Aale in dieſen flachen, ſtillſtehenden Teichen leben und gedeihen konnten. Auch in dieſem Jahre wurde der Teich ſofort wieder neu angeſtaut. Im dritten Spätjahre, alſo nach drei Sommern, wurde der Teich, welcher als Laich— teich für Goldfiſche und Schleihen gedient hatte, wiederum durch ein ſehr feines Gitterwerk langſam abgelaſſen. Um die kleineren Schleihen aus der Fiſchgrube vor dem Mönch ſämmtlich heraus zu bekommen, mußte das Waſſer wiederholt ausgeſchöpft werden. Die Arbeit war eine ziemlich mühſame, da die Schleihen ſich in den Schlamm einwühlten und durch die Arbeiter mit den Händen herausgezogen werden mußten. Da rief plötzlich einer der Arbeiter völlig erſchreckt aus: „ein Aal!“ und zog einen mindeſtens 60 em langen Aal aus dem feſten Schlamm hervor. Der gleiche Ruf wurde bald durch einen andern Arbeiter ausgeſtoßen und jetzt begannen wir den Untergrund der Fiſchgrube gründlicher zu durchſuchen. Ein Aal nach dem andern wurde aus dem tiefen Schlamm herausgezogen und es begann ſich meiner Arbeiter ein derartiger Jagdeifer zu bemächtigen, daß dieſelben völlig ihre Mittagsſtunde vergaßen, immer eifriger den Schlamm durchwühlten und ſchließlich ca. 300 Stück größere Aale aus der kleinen, nur wenige Quadratmeter großen Fiſchgrube herausholten. Da ich behufs weiterer Beobachtung gerne noch einige Aale in den Teichen belaſſen wollte, ſo ließ ich jetzt das weitere Herausfangen einſtellen und ſtaute die Teiche wiederum ſofort an. Im nächſten Spätjahre, alſo nach vier Sommern, wiederholte ſich das gleiche Schauſpiel, nur daß meine Leute den Fang der Aale bereits beſſer verſtanden und daß einige Aale noch beträchtlich an Größe zugenommen hatten. Es wurden wiederum etwa 300 Stück Aale geſangen, hierunter einzelne Exemplare von 2—3 Pfund Schwere. Da ich jetzt die Aale ſo lange fangen ließ, wie überhaupt noch welche zu bekommen waren, jo glaubte ich den Teich völlig aalfrei zu haben. Ich ſollte jedoch eines Anderen belehrt werden. Zufolge des andauernd trockenen Sommers und Spätjahres waren die Quellen in hieſiger Gegend überall ſehr ſchwach geworden; die genannten Teiche ſtauten ſich deshalb nur wenig an. Die große und lange andauernde Kälte des Winters ließ das Eis bis auf den Boden der Teiche gefrieren. Als nun im Frühjahr das Eis ſchmolz, ſah man den Boden der Teiche mit zahlreichen großen, aber todten Aalen bedeckt und zwar lagen die Aale überall auf den flachſten Stellen des Teiches, nahe dem Ufer. Genau gezählt ſind die jetzt noch vorgefundenen todten Aale nicht, doch waren es mindeſtens noch 200 Stück, hierunter Exemplare von beträchtlicher Größe. Jetzt endlich waren die Teiche aalrein geworden und ich konnte fie wieder als Laich— teiche benutzen, denn ich muß nachträglich noch hinzufügen, daß die Erträge an einſömmriger 2 N 2 = 1 51 Brut von Jahr zu Jahr geringer worden waren. Die Brut der Goldfiſche und Schleihen gänzlich zu vernichten waren jedoch die Aale nie im Stande geweſen. In ähnlicher Weiſe, wie oben angegeben, habe ich nachher den Aalfang in meinen anderen Karpfenteichen ebenfalls betrieben. Die Teiche wurden langſam abgelaſſen, die Fiſchgrube von allen anderen Fiſchen geleert und dann erſt die Aalſuche begonnen, welche zuweilen ganz bedeutende Erträgniſſe lieferte. In letzterer Zeit habe ich die Aalzucht in den Karpfenteichen aufgeben müſſen, weil ich, ſo weit dies irgend thunlich, die Karpfenzucht nach Dubiſch'ſcher Methode betreibe, die Teiche alſo nach dem Abfiſchen nicht wieder angeſtaut werden, ſondern bis zum April und Mai völlig trocken liegen bleiben. Sehr erwünſcht wäre es mir, wenn einige der geehrten Leſer über ihre Methode die Aale zu fangen, Mitſheilung machen wollten, denn ſicher giebt es noch andere Fang— methoden für Aale als die, ſie wie Regenwürmer aus dem Schlamme hervorzuziehen. II. Die Jiſcherei mit der Rünſtlichen Fliege. Von Herrn Max von dem Vorne auf Verneuchen. (Schluß.) II. Die Engliſche Fliegenfiſcherei benutzt, wie erwähnt, künſtliche Fliegen, welche möglichſt getreue Nachbildungen in Geſtalt, Farbe und Größe derjenigen Inſekten ſind, welche zur Zeit des Fiſchens in Menge am Waſſer vorhanden ſind und die eben von den Fiſchen gefreſſen werden. Die meiſten dieſer Fliegen erſcheinen zu beſtimmten Zeiten des Jahres, an beſtimmten Gewäſſern, nicht überall; ſie leben nur kurze Zeit und ver— ſchwinden, wenn ſie ihre Eier abgelegt haben. Um die richtigen Fliegen auszuwählen, mit denen man mit Ausſicht auf Erfolg fiſchen kann, ſind deshalb viel mehr Kenntniſſe von der Naturgeſchichte der Fliegen und mehr Erfahrungen erforderlich, wie ſie ein nach ſchottiſcher Weiſe fiſchender Angler braucht. Der deutſche Fliegenfiſcher kann auch nicht die in engliſchen Büchern mitgetheilten Erfahrungen unmittelbar benutzen, weil in dem milden engliſchen Klima die Fliegen zum Theil viel früher erſcheinen, wie in den kälteren Frühlingstagen Deutſchlands. Ich will einen Vergleich der deutſchen mit der engliſchen Saiſon für die Fliegen— fiſcherei in der Weiſe verſuchen, daß ich die Fliegen vertheile in ſolche, welche vor und mit der Maifliege erſcheinen und in ſolche, welche ſpäter zum Vorſchein kommen; dies wird ungefähr ſein die Zeit vor und nach Mitte Juni. In der erſten Periode beißen in der Regel die Forellen viel beſſer, wie nach dem Verſchwinden der Maifliege, weil letztere ſowohl, wie andere Fliegen, ſo zahlreich ſind, daß ſich die Fiſche daran überſättigen. Fliegen vor Mitte Juni. 15. February Red, die rothe Februarfliege, oder Afterfrühlingsfliege; Nemura nebulosa; eine der zuerſt im Frühjahr erſcheinenden Fliegen. Körper Haſenohrwolle mit ſchmutz⸗bordeauxrothem Mohair gemiſcht, jo daß der Körper hinten mehr roth iſt wie vorn; Beine röthlich graue Hahnenhalsfeder; Flügel von den Rückenfedern einer Pfauhenne; Haken 12—14 mm lang. Von einzelnen deutſchen Anglern empfohlen, im Allgemeinen wenig gebraucht. 16. Blue Dun, Blaue Eintagsfliege; Potamanthus rufescens. Es gibt eine große Menge von Potamanthus⸗Arten, die zu verſchiedenen Zeiten im Frühjahr und Sommer am Waſſer erſcheinen und in der Farbe durch graublau, gelblich, bräunlich, olivenbraun und olivengrün variiren, und die alle von Forellen und Aeſchen eifrigſt verfolgt werden. Nach der Häutung nehmen die Fliegen viel glänzendere Farben an, ſie werden in ſo ver— änderter Geſtalt von den engliſchen Anglern Spinner genannt. Schwanz lichtgraue Feder— faſern aus Schwungfedern des Staar; Körper graues und gelbliches Pelzhaar gemiſcht; 52 — verſchiedene Schattirungen oder gelblich graugefärbter Federkiel; Beine hellgraue Hahnen— halsfeder; Flügel lichtgrau von Schwungfedern des Staar oder Heher; Haken 13—14 mm lang. Die Fliege erſcheint früh, ſie iſt eine der bekannteſten, meiſtgebrauchten und beſten Fliegen. In Deutſchland hat ſie ſich bewährt am Nieder-Rhein, an der Emmer bei Pyrmont, bei Weimar an der Ilm, bei Regensburg, Innsbruck, in Niederbayern. 17. Red Spinner, entſteht aus der Blue Dun nach der Häutung, ſie iſt viel glänzender gefärbt; die Spinner variiren ebenſo in der Farbe, wie die Duns, aus welchen ſie entſtehen; es gibt eine Menge Potamanthus-Arten. Die Farben variiren von dunkel— braun-rother Terra Sienna-Farbe, bis in's Lichtbraune; die Flügel ſind ſtahlgrau, glas— artig durchſichtig. Zur Fliegenfiſcherei find im Allgemeinen die Duns beſſer wie die Spinner. Schwanz rothe Federfaſern; Körper rothgefärbter Federkiel, oder rothe Flock— ſeide mit Goldfaden gerippt; Beine blutrothe Hahnenhalsfeder; Flügel hell, von Schwung— federn des Heher; Haken 13— 14 mm groß. Die Fliege tanzt in eigenthümlicher Weiſe in der Luft auf und ab, ſie erſcheint an kühlen Abenden, bewegt ſich ſehr lebhaft und fliegt in großen Schwärmen; die beſte Fangzeit iſt bei einem leichten Regen, weil dabei viele Fliegen in's Waſſer fallen. In Deutſchland wird viel mit der Fliege gefiſcht an der Emmer, in Oberfranken, im Schwarzwald, Oberbayern. 18. March Brown, Braune Märzfliege; Baötis longicauda, eine Ephemeride, die früh im Frühjahr erſcheint; das Männchen iſt etwas dunkler gefärbt wie das Weibchen. a) Männchen: ſchwarz- graue, punktirte Federfaſer vom Rebhuhn; Körper Wolle vom Geſicht des Hafen, mit ſtrohgelber Seide gerippt; Beine graue, punktirte Feder vom Rebhuhn; Flügel von Schwungfedern des Faſanenhahns. b) Weibchen: dadurch vom Männchen verſchieden, daß der Körper aus einem Gemenge von Wolle des Geſichts vom Haſen und gelbem Mohair gewunden wird und daß die Flügel von Schwung⸗ federn der lichter gefärbten Faſanenhenne gemacht werden. Haken 16 mm lang. Es iſt eine ſehr gute Fliege, und da es viele ähnliche Bastis-Arten gibt, jo iſt fie faſt den ganzen Sommer über brauchbar; ſie kommt indeſſen nicht an allen Flüſſen vor. In Deutſchland hat ſie ſich gut bewährt am Nieder-Rhein, in Weſtphalen, Thüringen, Oberbayern, dem Schwarzwald, Innsbruck. 5 19. Cow Dung Fly, Kuhmiſtfliege; Scatophaga stercoraria. Körper leder— gelbes und orangegelbes Pelzhaar gemiſcht; Beine ingwergelbe Hahnenhalsfeder; Flügel zimmetbraune Federn vom Wachtelkönig; Haken 15— 16 mm lang. Die Fliege iſt ſehr gut, beſonders im Frühjahr an windigen Tagen. In Deutſchland wird ſie in Weſtphalen, am Nieder-Rhein und in Oberbayern gebraucht. N 20. Vellow Dun, eine Potamanthus-Art, von mehr gelblichem Schein und ſpäter wie Blue Dun erſcheinend. Schwanz gelbgrau; Körper wie bei Blue Dun, aber mehr gelb; Beine gelbgraue Hahnenhalsfeder; Flügel hell, von den Schwungfedern des Staar; Haken 13— 14 mm lang. Eine ſehr gute Fliege, die ſich in Weſtphalen und am Nieder— Rhein gut bewährt hat. 21. Little Iron Blue Dun; Clos diptera. Schwanz zwei gelbgraue Feder— faſern; Körper dunkelgraues Pelzhaar vom Maulwurf; Beine gelbgraue Hahnenhalsfeder; Flügel dunkel bleigraue Federn vom Waſſerhuhn; Haken 10 mm lang. Auch von Clos gibt es verſchiedene, etwas in der Farbe varriirende Arten. Die Fliege iſt ſehr gut, ſie hat ſich auch in Deutſchland ſehr gut bewährt, namentlich auch in Oberbayern, wo im Herbſte eine ganz kleine Iron Blue zur Aeſchenfiſcherei benutzt wird. 22. Jenny Spinner entſteht durch die Häutung aus der vorigen; fie iſt faſt durch⸗ ſichtig und ſchwer gut nachzubilden. Schwanz ſilbergrau; Körper von weißer Seide oder weißem Pferdehaar; vorn und hinten ein Paar Windungen von brauner Flockſeide; Beine und Flügel von einer ſilbergrauen Feder der Seeſchwalbe, ſummend gewunden; Haken 10 mm lang. In Deutſchland wird wenig mit dieſer Fliege gefiſcht. 23. Black Gnat, Schnabelfliege; Ramphomyia Aethiops. Eine kleine ſchwarze Fliege. Körper ſchwarze Straußfederfaſer; Beine dunkelgraue Hahnenhalsfeder; Flügel helle Staarſchwungfedern; Haken ganz klein. Eine gute Fliege, in Deutſchland wenig gebraucht. 5 53 KT 24. Hawthovn Fly, Haarmücke; Bibio Marcia. Von der vorhergehenden nur dadurch unterſchieden, daß fie um einen 14mm langen, aljo größeren Haken, gewunden wird. Man findet fie häufig an warmen Tagen, in der Nähe von Dornenhecken. Wird in Deutſchland wenig gebraucht. 25. Orange Fly, Schlupfweſpe, ein Ichneumon; Pachymerus Calcitrator. Es gibt viele ähnliche Arten, die zu verſchiedenen Jahreszeiten erſcheinen; man findet ſie oft in Menge im Magen der Fiſche, obgleich man ſie wenig am Waſſer bemerkt. Körper orange— gelbe Flockſeide oder Mohair, braun gerippt; Beine eine Ofenfeder, d. h. eine rothe Hahnenhalsfeder mit ſchwarzer Mitte; Flügel von den Schwungfedern des Staar; Haken 12 mm lang. Wenn die Fliege ganz klein iſt, ſo iſt ſie oft ſehr gut für Aeſchen; ſie wird im Sommer häufig im Schwarzwald und in Oberbayern gebraucht. 26. Sand Fly, Sandfliege; Limnophilus flavus. Körper Wolle vom Geſicht des Haſen mit gelbem Mohair gemiſcht; Beine ledergelbe Hahnenhalsfeder; Unterflügel von Schwungfedern des Staar, Oberflügel braune Federn vom Wachtelkönig; Haken 13 mm lang. Die Fliege iſt an vielen Flüſſen im Frühjahr ſehr häufig und iſt in Eng— land von manchen Anglern ſehr geſchätzt; in Deutſchland wird ſie vereinzelt am Nieder— Rhein und in Bayern gebraucht. 27. Green Tail, Grannom; Limnophilus striatus. Körper dunkle Wolle vom Haſenohr mit gelber Seide gerippt; am hintern Ende des Körpers ein paar Windungen von erbſengrüner Flockſeide, die Eier andeutend, welche die Fliege dort trägt; Beine blaſſe ingwergelbe Hahnenhalsfeder; Flügel von Schwungfedern der Faſanenhenne; Haken 14 mm lang. Die Fliege erſcheint gewöhnlich früh im Frühjahr, bisweilen auch erſt im Juli. Es iſt eine gute Fliege, ſie hat ſich am Nieder-Rhein bewährt und wird von einigen Münchener Anglern hoch geſchätzt. 28. Stone Fly, Stein- oder Uferfliege; Perla bicaudata. Schwanz braune, ſchwarz gefleckte Federn von der Bruſt des wilden Enterich (brown mallard); Körper Pelzhaar von der Waſſerratte, vom Haſenohr und gelbem Mohair ſo gemiſcht, daß hinten mehr gelb iſt wie vorn und mit gelber Seide gerippt; Beine braune, gefleckte Feder vom Rebhun; Flügel von Schwungfedern der Faſanenhenne, flach am Körper anliegend; Fühlhörner zwei Barthaare vom Kaninchen; Haken 17— 18 mm lang. Die Fliege iſt an Flüßen mit Steingrund Ende Mai oder Anfang Juni ſehr häufig. Ihre Larve, in England Creeper genannt, iſt dort ein ebenſo beliebter Köder wie die lebende Fliege ſelbſt. In Deutſchland wird viel mit der Steinfliege gefiſcht, am Nieder-Rhein, in Weſtphalen, Thüringen und Oberbayern. 29. Oak Fly, Down Looker, Schnepfenfliege; Leptis scolopacea. Körper orangegelbe Flockſeide oder Mohair, mit brauner Seide gerippt; Körper eine Ofen— feder (rothe Hahnenhalsfeder mit ſchwarzer Mitte) über den Körper gewunden, dann die Faſern kurz geſchoren; Beine von derſelben Feder; Flügel von Schwungfedern der Faſanenhenne oder Waldſchnepfe; Haken 13 — 14 mm lang. Die Fliege ſitzt immer mit dem Kopfe nach unten gekehrt; ſie iſt von vielen Anglern ſehr geſchätzt, namentlich bei windigem Wetter, im Frühjahr. In Deutſchland wird wenig mit derſelben gefiſcht. 30. Alder, Orl Fly, Erleufliege, Schlammfliege, Waſſerflorfliege; Si: ab lutraria. Körper bronzefarbige Faſer von der Schwanzfeder des Pfauhahns; Beine ſchwarze, oder dunkelroſtbraune Hahnenhalsfeder; Flügel von Schwungfedern des Faſanen— hahns; Haken 15— 18 mm lang, da die Fliegen verſchieden groß ſind. Die Larve der Fliege iſt wurmförmig und lebt im Waſſer, die Flügel der Fliege liegen dachförmig, flach auf dem Leibe. Sie iſt an manchen Gewäſſern ſehr häufig, und eine der beſten Fliegen die es gibt, namentlich im Juni am Abend. In Deutſchland wird ſehr viel mit dieſer Fliege gefiſcht, am Rhein, in Weſtphalen, an der Emmer, weniger in Süddeutſchland. 31. Green Drake, Maifliege, Eintagsfliege; Ephemera vulgaris. Wenn die Fliege ſich gehäutet hat, ſo verändert ſie ihre Farbe und ſie wird dann Gray Drake genannt. Schwanz Federfaſern von der Bruſt des wilden Enterich, grünlich gelb gefärbt; Körper blaß ſtrohgelb, mit einem Stich in's Ledergelbe, von Flockſeide, oder Weizenſtroh, oder Kork; Beine licht ledergelbe, bis olivengelbe Hahnenhalsfeder; Flügel weiße, 54 — punktirte Bruſtfedern des wilden Enterich, grünlich gelb gefärbt; Haken 17— 18 mm lang. Die Fliege erſcheint Anfang Juni und iſt an manchen Flüſſen in erſtaunlicher Menge vor⸗ handen, an anderen fehlt ſie ganz. Am wirkſamſten ſind die künſtlichen Maifliegen, wenn ſie ſchwimmen und wenn ſie nach jedem Wurf durch Umherſchwenken in der Luft getrocknet werden, bevor der Wurf wiederholt wird. Auch in Deutſchland iſt ſie nur an den Flüſſen ſehr wirkſam, wo fie in Menge vorkommt. Sie wird namentlich benutzt im Schwarzwalde, in Oberfranken und an einigen Flüſſen in Thüringen. 32. Gray Drake entſteht aus der vorher genannten Fliege durch die Häutung. Die Fliege iſt ebenſo gewunden wie die Green Drake, nur ſind die zum Schwanz und den Flügeln verwendeten Federn ungefärbt, alſo weiß und ſchwarz gefleckt. In England iſt dieſe Fliege bei weitem nicht ſo beliebt wie der Green Drake, dagegen ſcheint es in Deutſch— land umgekehrt zu ſein, denn mit Gray Drake wird mit Erfolg gefiſcht im Schwarzwalde, an der Emmer bei Pyrmont, der Ilm bei Weimar, in Oberfranken. Fliegen nach Mitte Juni. Käfer: 33. Coch-y-bondu, Shorn Fly, Red Hackle, Brachkäfer, Junikäfer, Gartenlaufkäfer; Phyllopertha horticola. Körper bronzefarbige Faſer von der Schwanz— feder des Pfauhahns, dick; Beine rothbraune Hahnenhalsfeder oder Ofenfeder, d. h. rothe Hahnenhalsfeder mit ſchwarzer Mitte, ſummend gewunden; Haken 12— 13 mm lang. Coch-y-bondu wird vorzugsweiſe die mit der Ofenfeder gebundene Fliege genannt. Die Käfer ſind im Sommer ſehr häufig, namentlich auf Roſen und auf Weidengeſträuch, ſie werden ſehr gern von den Fiſchen gefreſſen, deshalb ſind die Nachahmungen ſehr gute Köder. In Deutſchland wird ſehr viel damit gefiſcht, namentlich am Nieder-Rhein, in Weſtphalen, Thüringen, Oberfranken, Oberbayern, dem Schwarzwalde und Innsbruck. 34. Welshmans Battow, Hazel Fly, ein dem vorigen ähnlicher Käfer, mit dem, beſonders an Sommerabenden, in manchen Gegenden von England ſehr viel gefiſcht wird. Körper bronzefarbige Federfaſer vom Schwanz des Pfauhahns mit ſchwarzen Faſern von einer Straußfeder gemiſcht; Beine grau und braun gefleckte Feder vom Rebhuhn; Haken klein. Ob die Fliege in Deutſchland gebraucht wird, iſt mir nicht bekannt. 35. Litte Chap, Peacock Fly, Quaedius hoemorrhous; ein Käfer mit halben Flügeldecken, wie ſie der Ohrwurm hat. Körper bronzefarbige Pfauenfederfaſern mit ſchwarzen Straußfederfaſern gemiſcht; Beine dunkelpurpurrothe oder dunkelgraue Feder; Haken ſehr klein. Das Inſekt iſt an warmen Tagen ſehr häufig und die künſtliche Fliege iſt dann ſehr wirkſam, beſonders im ſpäten Frühjahr und an ſchwülen Sommertagen. 36. Fern Fly, gelber Weichkäfer, Farnkrautfliege; Telephorus lividus. Körper orangegelbe Seide oder Wolle mit Goldfaden gerippt; Beine feuerrothe Hahnenhalsfeder; Flügel von Schwungfedern der Faſanenhenne oder des Rebhuhns; Haken 13— 14 mm lang. Die Käfer ſind ſehr häufig im Graſe und auf Sträuchern in der Nähe des Waſſers, und da ſie ſich nur langſam zum Fliegen entſchließen, ſo fallen ſie oft in's Waſſer und werden dann begierig von den Fiſchen gefreſſen. Von Münchener Anglern wird die Fliege im Frühjahr ſehr viel gebraucht. Fliegen: 37. House Fly, Stubenfliege. Körper von grauen Federfaſern vom Rücken des Fiſchreihers; Beine von einer ſchwarzen Hahnenhalsfeder; Flügel von Schwung— federn des Staar; Haken 12 mm lang. Die Fliege iſt bisweilen ſehr gut. 38. Blue Bottle, Schmeißfliege. Körper von lichtbrauner Flockſeide, mit ſchwarzer Hahnenhalsfeder gerippt, deren Faſern nachher kurz abgeſchoren werden, ſo daß der Körper behaart erſcheint; Beine von derſelben Feder; Flügel von Schwungfedern des Staar; Haken 12 mm lang. Die Fliege wird wenig gebraucht, ſie hat ſich aber in Weſtphalen und in Oberbayern gut bewährt. 39. Die Grüne Heuſchrecke, von Schneider, die in „Biſchoff's Anleitung zur Angelfiſcherei“, II. Aufl. S. 53 beſchrieben und abgebildet iſt, wird in Oberbayern ſehr EEE — N Be 55 — — viel gebraucht und iſt, beſonders im Herbſt, eine ſehr gute Fliege, namentlich, wenn ſie klein iſt, für Aeſchen. Die Fliege iſt bekanntlich ſo gebunden, daß ſie ſchwimmt, wodurch ihre Wirkſamkeit bedeutend erhöht wird. 40. Water Cricket, Waſſerſpinne, Waſſermann; Velia rivulorum. Körper von orangegelber Flockſeide, mit ſchwarzer Straußenfederfaſer gerippt; Beine eine licht braune Hahnenhalsfeder; Flügel grau gefleckte Federn vom Rebhuhn oder der Bruſt des wilden Enterichs; Haken 8— 10 mm lang. Die Waſſerſpinne läuft auf der Oberfläche des Waſſers und haſcht kleine Inſekten; ſie fliegt an heißen Sommertagen. Sie wird hie und da in Deutſchland mit Vortheil gebraucht, z. B. in Weſtphalen und in Oberbayern ganz klein zum Fange von Aeſchen. 41. August Dun, Auguſtfliege; Bastis fluminum. Eine der March Broown ſehr ähnliche Fliege. Schwanz rothbraune Federfaſern; Körper von Wolle des Haſen— geſichts, mit gelber Seide gerippt; Beine rothbraune Hahnenhalsfeder; Flügel von Schwungfedern der Faſanenhenne; Haken 13—14 mm lang. Die Fliege iſt vorzüglich und in England ganz allgemein beliebt; ſie erſcheint im Auguſt und September. Auch in Deutſchland iſt ſie von einigen Anglern mit Erfolg angewendet worden. Es wäre deshalb erwünſcht, daß ihr bei uns mehr Beachtung geſchenkt würde. 42. Cinnamon, Zimmetfliege; Limnophilus stigmaticus. Körper von grau— bräunlicher Flockſeide; Beine lichtbraungraue Halsfeder vom Huhn; Flügel zimmetfarbig, z. B. von Federn des Wachtelkönigs; Haken 13—14 mm lang. Eine capitale Fliege, in England ganz beſonders beliebt, erſcheint im Auguſt und September. Wo ſie in Deutſch— land angewendet wurde, da hat ſie ſich auch gut bewährt, z. B. in Weſtphalen, auf der Ilm bei Weimar, in Franken, Oberbayern und im Schwarzwalde. 43. Whirling Blue Dun, Clos ochracea. Schwanz von ingwergelben Feder— faſern; Körper von grauen Federfaſern vom Rücken des Fiſchreihers, gerippt mit gelber Seide; Beine dunkel-braungraue, oder blutrothe Hahnenhalsfeder; Flügel dunkel, von Schwungfedern des Staar; Haken 12 — 14 mm lang. Die Fliege erſcheint im September und Oktober, beſonders am Abend; ſie iſt ſehr gut. In Oberbayern wird viel mit der— ſelben gefiſcht. 44. Willow Fly, Weidenfliege; Nemura fuliginosa. Körper Maulwurfs— pelzhaar, mit gelber Seide gerippt; Beine dunkelgraue Feder mit kupferrothem Schein, ſummend gewunden; Haken 12—13 mm lang. Die Fliege erſcheint von Anfang September bis in den Spätherbſt hinein; ſie wird in Oberbayern viel gebraucht. Ganz klein iſt ſie ſehr gut zum Fange von Aeſchen. III. Zur Geſchichte der Jiſcherei in der Ill. Von Herrn Proleſſor Zösmair in Feldkirch. 1. Allgemeines. Vor Jahresfriſt würde man vielleicht von manchem Leſer bemitleidet worden ſein, für dieſen Gegenſtand überhaupt die Feder in Bewegung zu ſetzen. Seither jedoch iſt es in Feldkirch faſt zur Mode geworden, über Fiſche zu reden und zu ſchreiben. Man hofft ſogar endlich auch zum Eſſen zu kommen, was einem ſeit langen Zeiten, wenn man ſich nicht gerade vom Geruche des Kabeljau anziehen ließ, aus mehreren Urſachen faſt zur Un— möglichkeit gemacht worden iſt. Es war einſt, wenn man eine Sache gründlich erzählen wollte, ſo ziemlich Sitte, mit der Erſchaffung der Welt oder mindeſtens mit Adam und Eva zu beginnen. Soweit bringt man es heutzutage trotz des angeblichen Fortſchrittes in der Wiſſenſchaft ſchon nicht mehr. Man begnügt ſich, mit der Diluvialzeit anzufangen. Sind auch die damals ver— faßten Urkunden noch von Niemanden geſammelt, ſo können wir gleichwohl kühn behaupten, daß ſchon der ſchauerliche Diluvialmenſch es verſtanden hat, nach dem, was da kreucht und fleugt und in den Gewäſſern ſteigt, zu jagen und zu haſchen und es zu vernaſchen. Er hat jedenfalls Fiſche auch außer den Faſttagen verſpeiſt. Nicht beſſer machte es der ſpätere 56 Pfahlbautenbewohner in den europäiſchen und andern Seen. Dieſer ſiedelte ſich geradezu mitten unter dem ſchwimmenden Völklein an, warf ihm ſeine ſpärlichen Küchenabfälle als Köder hin, und zog es ſo unvermerkt ſelbſt in ſeine rauchende Spelunke. Dem gegenüber zeigte ſich manches Kulturvolk der alten Welt doch höflicher, wenn es einzelne ſeiner Götter in Fiſchgeſtalt darſtellte und verehrte, — natürlich gegen die Fiſche, aber nicht gegen die Götter. Der gewaltigſte Beherrſcher jener frühen Welt aber, der Römer, ließ es ſich auch nicht nehmen, zugleich das größte Schleckermaul zu ſein. Er betrieb die Fiſchzucht bereits jo rationell, daß er in der Gegenwart noch nicht übertroffen iſt. Aber während er ahnungs— los bald nur mehr mit ſeinem Gaumen und Bauch ſich beſchäftigte, begannen einfache Fiſcher am galiläiſchen Meere dem römiſchen Weltbeherrſcher ſeinen thönernen politiſch-religiöſen Koloſſalbau zu untergraben und ſich bald ſelbſt als unwiderſtehliche Menſchen- und Bölfer- fiſcher zu erweiſen. So erhielt dieſes ſchlicht Gewerbe in der allgemach chriſtlich werdenden Welt von allem Anfang an eine gewiſſe religiöſe Weihe. Vom galiläiſchen zum ſchwäbiſchen Meere iſt es nur ein Gedankenflun. Am ſchwäbiſchen Meere tauchte vor bald dreizehnhundert Jahren als Miſſionär der iriſche Mönch Gallus auf. Er war zugleich ein Meiſter des Fiſchfanges im Bodenſee, und als ſolcher übte er denſelben beſonders gerne zur Nachtzeit. Mit ſeiner ſchuppigen Beute bereitete er ſo ſeinen Mitbrüdern in Bregenz manch' leckeres Mahl. Als er im Jahre 613 Bregenz verließ, um ſich in der Wildniß der Steinach niederzulaſſen, nahm er ſeine Netze und Fiſcherei— geräthſchaften mit. Wie ſollten nicht auch die Schüler und Nachfolger des Meiſters im Kloſter St. Gallen an demſelben Gewerbe und deſſen Früchten Geſchmack gefunden haben? Da ſpazierten die Fiſche friſch und getrocknet (recentes et aridi) zu Tiſche auf, und natürlich nicht die ſchlechteſten. Auf den alten Speiſekarten figuriren z. B. „Gangfiſche“ (nach dem mittelalterlichen Latein: pisces qui vulgariter dicuntur gangvische), „Feren“ oder „Weißfölchen“ (pisces forinne vel albilla), „Fölchen“ (velchones), „Stüben“ (stuibon), „Albocken“ (pisces albocce) u. a. m. Vorarlberg hatte auch Leiſtungen an Fiſchen für die St. Galliſche Küche zu machen. Namentlich der Dekan dieſes Kloſters bezog ſolche aus Brugg bei Höchſt, wo ſich zwei Weiher (piscinae) befanden, woraus ihm der eine jährlich 16, der andere 13 Stücke zu liefern verpflichtet war; ferner aus Höchſt ſelbſt, von Knü bei Dornbirn und Rötis im Vorderland. Der Biſchof von Kur beſaß auch ſchon im zehnten Jahrhundert einen Fiſchweiher zu Rankweil, einen zu Fraſtanz und drei im Innerland und Montafon. Was Mönchen und Geiſtlichen gut und ſchmackhaft galt, konnte wohl auch der Magen der Laien vertragen. So treffen wir denn faſt keine Burg in unſerem Lande, in deren Nähe nicht in Ermanglung eines fließenden Gewäſſers oder trotz eines ſolchen, ein natürlicher oder künſtlicher mit Fiſchen beſetzter See, Weiher, Teich oder ſelbſt nur eine Gülle vorhanden war. Häufig führen dieſe Fiſchwaſſer den Namen „Egelſee“, von den ſich gerne darin aufhaltenden Roßegeln. So mehrte ſich immer ſtärker der Bedarf und mithin der Fang von Fiſchen. Man ſuchte ihre Laichſtätten, im Mittelalter „gewelſtet“ d. h. Wahl- ſtätten genannt, auf, wo man ſie in Maſſe erhalten konnte; erbaute nicht ſelten dabei ſogar Wohnungen, und ſo entſtanden mancherlei Ortſchaften, Fluren und Geſchlechter, die von dieſem Gewerbe den Namen führten. Die Fiſcherei war wie anderwärts ſo auch im deutſchen Reiche ein Vorrecht der Krone, alſo ein Regal. Mit dieſem wurden ſchon frühzeitig geiſtliche und weltliche Große beſchenkt und belehnt. Es konnte weiter vererbt werden wie anderes Lehensgut des Reiches.] Die Fiſcherei in der Ill bis zu ihrer Mündung in den Rhein beſaßen die Grafen von Montfort und Werdenberg, von da abwärts bis gegen Koblach die Ritter Thumb von Neuburg. Wie alle Waſſer, ſo waren auch dieſe einſt ſehr reich an Bewohnern. Unter denſelben erfreuten ſich von jeher des beſten Rufes die Lachs- und Seeforellen. Wenn letztere zur Laichzeit im Monat Oktober vom Bodenſee rheinaufwärts wanderten, hießen fie „Rhein— lanken“, in! der Ill und deren Nebenbächen aber „Illanken“. Am Wuhr bei Feldkirch, das vor alters nicht ſo hoch wie heute war, gab es die beſte Fanggelegenheit. Hier war zu dieſem Zwecke ein großer Korb, eine ſogenannte Arche, angebracht oder geſteckt. Ar Aa a a TI = * 2 — en =. 2 1 57 — U — Der Reichthum an Fiſchen nahm aber bald ſehr ab. Schuld daran waren: der maſſenhafte Verbrauch, ſehr mangelhafte oder gänzlich fehlende Anordnungen zu ihrer Schonung während der Laichzeit, heftige Ueberſchwemmungen, erneuerte und verſtärkte Wuhrbauten, unabläſſige Fehden und Kriege, die Noth des gemeinen Volkes, der dadurch immer mehr um ſich greifende Raubfang, das Ausſterben der Adelsgeſchlechter, die Verödung der Burgen und dabeiliegenden Seen u. ſ. w. Bald liefen Klagen über den Mangel an Fiſchen ein, Vorſchläge, dieſem Mangel abzuhelfen, tauchten auf, namentlich aber ſchritt man zur Heraus— gabe von eigenen Fiſchereigeſetzen und zur Verſchärfung ſchon beſtehender Verordnungen. (Fortſetzung folgt.) IV. Vereinsnachrichten. Weſtfäliſcher Fiſcherei⸗Verein. Aus den Verhandlungen über die Gründung des Fiſcherei-Vereins für Weſtfalen theilen wir folgendes mit: Die konſtituirende Verſammlung des Provinzial-Fiſcherei-Vereins fand am 21. Oktober 1886 ſtatt. Am nächſten Tage wurde verhandelt über den Anſchluß des letzteren an den landwirthſchaftlichen Provinzialverein für Weſtfalen und Lippe als Sektion desſelben. Dieſe Verbindung wurde auch beiderſeits angenommen und beſchloſſen. Als Vorſitzender der Fiſcherei— ſektion wurde Herr Ehrenamtmann v. Dücker-Menden gewählt. In den Ausſchuß wurden durch Acelamation berufen die Herren Frhr. v. Landsberg-Velden, Amtsrichter Weihe-Warburg, Gutsbeſitzer Vrede-Haus Coerde, Landrath v. Ditfurth-Bielefeld. Der Verſammlung hatte auch der I. Präſident des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herr v. Behr⸗Schmold ow beigewohnt und darin geſprochen: „Der Verein werde das Muſter für die Organiſation des Fiſcherei-Vereins wohl bei anderen Landwirthſchaftlichen Central-Vereinen, z. B. in der Provinz Hannover finden. Zunächſt wären dem neu errichteten Verein Mittel zu beſchaffen und das dürfte am beſten durch ein direktes Geſuch an den Herrn Landwirthſchafts-Miniſter erreicht werden. Auch empfehle ſich, daß der Ausſchuß des Landwirthſchaftlichen Provinzial-Vereines, welcher gewiſſermaßen die höchſte Inſtanz für die Fiſchereiſektion bilde, für die Letztere recht bald eine Beihülfe vom Provinzial-Landtage erbitte. Den Herrn Oberpräſidenten wolle er bitten, die Ausbildung eines Spezialtechnikers zur Rathertheilung in allen Fiſcherei-Angelegenheiten der Provinz geneigteſt in Ausſicht zu nehmen. — Eingehend auf einzelne techniſche Fragen berührt Herr v. Behr zunächſt die Fiſchotterprämiirung, empfiehlt einen Otter-Prämienfond für die ganze Provinz zu bilden, nicht zu hohe Prämien zu gewähren: die ſparſamſten und wirkſamſten Prämien ſeien im Anfange Otterfangeiſen. Zur Erhebung der Prämie müſſe vom Jäger am zweckmüßigſten die Schnauze der Otter eingeliefert werden. Die Anſtellung beſonderer Otterjäger ſei zu theuer; beſſer würde der Sport der Otterjagd gefördert. — Dem neuen Fiſcherei-Vereine empfiehlt Referent, ſeine Aufmerkſamkeit namentlich mit darauf zu verwenden, daß an geeigneten Stellen der Flüſſe Parallelläufe angelegt werden, wo die Fiſche gut laichen können, und daß Grabenräumungen immer zur rechten Zeit, wenn die Fiſche nicht laichen, vorgenommen werden. Der Fiſchereiſektion ſei zu empfehlen, ſogleich eine beſondere Abtheilung für Rechtsſchutz zu bilden, welche den das Fiſchereiweſen außerordentlich ſchädigenden Fiſchdieben wirkſam entgegen zu treten und Abhülfe gegen die leidige Adjacenten— Fiſcherei zu ſchaffen vermöchte.“ Freiherr von Hövel wendet ſich mit dem Worte „ohne Waſſer keine Fiſche“ gegen die induſtrielle Verunreinigung der Wäſſer, welche immer mehr überhandnehme. Es ſei mit ganz außerordentlichen Schwierigkeiten für den Landwirth und Fiſchereiberechtigten verbunden, ſich gegen die induſtrielle Verunreinigung der Flüſſe und Bäche zu wehren, da die Geſetzgebung vorſchreibt den Beweis der Schädlichkeit der induſtriellen Verunreinigung zu erbringen, und es bis jetzt kaum möglich ſei, die Grenze beſtimmt nachzuweiſen, wo eine ſolche Verunreinigung ſchädlich zu werden beginne. Eine Veränderung der betreffenden Geſetzgebung, welche doch unmöglich der Induſtrie, gegenüber den Mitberechtigten an den öffentlichen Wäſſern, eine gewiſſe Zügelloſigkeit einräumen ſolle, ſcheine dringend geboten. Redner führt weiter aus, wie nach gerichtlicher Entſcheidung die Fiſcherei mit Dynamit nur als Fiſchfrevel beſtraft, nicht aber nach den viel ſtrengeren Beſtimmungen des Dynamitgeſetzes geahndet worden iſt; hierin liege ein ganz unlösbarer Widerſpruch, durch welchen der Fiſchfrevler unter Umſtänden eine weit geringere Strafe erleidet, als irgend ein Anderer, der zufälliger Weiſe, ohne böſe Abſicht im Beſitze von Dynamit gefunden wird. — Am ſchädlichſten für die Fiſcherei ſei die landläufige Anſicht, daß dieſelbe, bezw. die Fiſchereiberechtigung gewiſſermaßen ein feudales Inſtitut ſei, was zu ruiniren eben nicht als Schaden betrachtet werde. Dr. Frhr. v. Schorlemer-Alſt betont zunächſt den Wahlſpruch Montecuculli's, wonach Geld und Geld und nochmals Geld, wie zum Kriegführen, ſo auch für die Hebung der leider ſehr vernachläſſigten Fiſcherei die Hauptſache ſei, empfiehlt ſofortiges Unterſtützungsgeſuch der Fiſchereiſektion an das Landwirthſchaftliche Miniſterium und empfiehlt weiter, den bewilligten Zuſchuß nicht an die Einzelvereine zu verzetteln, ſondern der Verfügung des Geſammtverbandes 58 r zu belaſſen. Was die Waſſerverunreinigung anbelange, jo ſei dieſelbe in manchen Gegenden der Provinz ſo weit fortgeſchritten, daß da mit der Fiſcherei, die ja doch noch größere Anſprüche an die Reinhaltung des Waſſers ſtelle, als die Landwirthſchaft, vorausſichtlich nichts mehr zu machen iſt. Hiegegen, wie auch gegen die Adjacenten-Fiſcherei, welche Letztere wohl das größte Hinderniß jedes geordneten Fiſcherei-Betriebes bilde, könne nur durch entſprechende Geſetzgebung vorgegangen werden, und dieſe Geſetzgebung herbeizuführen, ſei mit Hauptaufgabe des neuen Fiſcherei-Vereines. Regierungspräſident von Roſen hebt die großen Schwierigkeiten hervor, welche die Frage der induſtriellen Verunreinigung der Gewäſſer und der Schutz der Landwirthſchaft und Fiſcherei vor dieſem Uebelſtande den Behörden verurſache Derartige Streitigkeiten ſeien ſehr ſchwierig zu behandeln und zu entſcheiden und man dürfe der Behörde, weun ſie hiebei nach beſter Ueberzeugung und auf Grund der Geſetzgebung zu Recht der Induſtrie entſcheide, nicht Vorwürfe machen wollen. Profeſſor Dr. König-Münſter i. W. äußert fi) dahin, daß auch mit der jetzigen Geſetz— gebung gegenüber den Schmutzwaſſerverunreinigungen ſich noch Vieles erreichen läßt, daß in den meiſten Fällen die betreffenden induſtriellen Anlagen wenigſtens zum ſorgfältigen Klären und Entſchädlichen ihrer Schmutzwaſſer gezwungeu werden können. V. Vermiſchte Mittheilungen. Aus Baden. Künſtliche Fiſchzucht am Bodenſee. Bis in die neueſte Zeit waren die im Bodenſee werthvollſten Fiſcharten — die Felchen — einer Schonung während ihrer in die Monate November und Dezember fallenden Laichzeit nicht unter— worfen. Eine Aenderung hierin trat erſt durch die Verordnung vom 5. Februar 1885 ein, welche für die Felchenarten eine Schonzeit vom 15. November bis 15. Dezember vorſchrieb. Allerdings darf auch während dieſer Zeit in ähnlicher Weiſe, wie dies für die Lachsfiſcherei verordnet iſt, die Erlaubniß zum Felchenfang an einzelne Fiſcher ertheilt werden, die Erlaubniß iſt aber davon abhängig zu machen, daß die betreffenden Fiſcher ſich verpflichten, die Laichſtoffe (Rogen und Milch) der gefangenen laichreifen Felchen für die Zwecke der künſtlichen Fiſchzucht, ſei es durch Ablieferung der Eier an Fiſchbrutanſtalten, ſei es durch Ausſäen der befruchteten Eier an geeigneten Stellen des Sees nutzbar zu machen. Dieſe Vorſchriften ſind erſtmals in den Monaten November und Dezember des verfloſſenen Jahres zur Anwendung gekommen, wobei zur Sicherung der Durchführung der Vorſchriften das Fiſchereiaufſichts— perſonal durch das badiſche Miniſterium eine entſprechende Verſtärkung erfuhr. Im Ganzen machten von der Erlaubniß zum Felchenfang 96 Perſonen mit 24 Schiffen Gebrauch und wurden von dem Aufſichtsperſonal 2800,000 Felcheneier (Weiß- und Sandfelchen) und 430,000 Gangfiſcheier eingeſammelt. Die Letzteren wurden insgeſammt bei Ermatingen ausgeſtreut. Von den Erſteren kamen 1’800,000 an die Fiſchzuchtanſtalt Radolfzell zur Ablieferung, die reſtliche Million gelangte, da dieſe Anſtalt eine größere Anzahl Eier nicht aufzunehmen vermochte und zur Zeit weitere Brutanſtalten am See nicht beſtehen, an verſchiedenen Stellen des Sees zur Ausſäung. Die in der Radolfzeller Anſtalt ausgebrüteten Fiſchchen werden z. Z. ebenfalls dem Bodenſee übergeben werden. Wenn in dieſer Weiſe auch in den folgenden Jahren fortge— fahren wird und wenn die anderen Seeuferſtaaten ihren Fiſchern, wie dies in Ausſicht genommen iſt, ähnliche Verpflichtungen auferlegen, ſo darf alsbald mit Sicherheit auf eine anſehnliche Vermehrung der Felchenbeſtände des Bodenſee's gerechnet werden. Aus der Fiſchküche. Geſpickter Hecht. Ein großer Hecht wird geſchuppt und recht fein mit Speck geſpickt. Man legt ihn in eine Bratpfanne, in welche reichlich Butter gethan wird, bratet ihn unter fortwährendem Begießen gar, ſtreut geriebene Semmel darüber und gibt etwas Sahne daran. Soll ganz gut ſein. — Fiſchſalat. In Familien kommt es häufig vor, daß Reſte von Fiſchen an dem Mittagstiſch übrig bleiben, dieſelben laſſen ſich vortheilhaft zu einem einfachen und doch wohlſchmeckenden Salat verwenden, und mancher Ehemann iſt ſeiner Gattin dankbar für ſolche Zugabe zum Abendbrod oder Frühſtück. Kabeljau, Schellfiſch, Dorſch, Lachs, Rochen, faſt ſämmtliche Weißfiſche eignen ſich zu Salat. Der Fiſch wird von den Gräten gelöſt, zer— kleinert, nach Geſchmack und Bedarf mit Eſſig, Oel, geſtoßenem Pfeffer, 1 Eigelb und, wenn vorhanden, etwas gutem Senf gut durch- und umgerührt, nach ¼ Stunde iſt der Salat brauchbar. — Fiſchpaſtete. Man kocht 3 Pfund Schellfiſch, Hecht zc., 59 — — häutet denſelben, blättert ihn in kleine Stücke, daß es ein Pfund bleibt. Dann ſchwitzt man 2 Loth Butter mit einer Zwiebel und einem Löffel Mehl, gibt dazu 1/2 Liter ſauren Rahm, gibt dies über den Fiſch in eine Paſteten-Schüſſel nebſt 12 Stück Sardellen in Streifen geſchnitten; oben auf etwas Butter und Zwieback, eben im Ofen gebacken. — Seefiſche. Alle Seefiſche müſſen mit kaltem Waſſer aufgeſetzt werden; eine Zwiebel, Gewürz und Lorbeerblatt thut man dazu und reichlich Salz. Sobald das Waſſer zu ziehen, d. h. zu kochen anfängt, ziehe man die Kaſſerole zurück und laſſe den Fiſch je nach Größe längere oder kürzere Zeit nachziehen. Wollte man Schell— fiſch, Dorſch oder andere Seefiſche förmlich kochen laſſen, würden ſie zerfallen und an Geſchmack bedeutend einbüßen. (Zentral-Markthalle.) Heringe beim Einkauf zu beurtheilen, welcher Qualität ſie angehören, muß man die Verpackung, alſo die Tonnen, beſichtigen. Holländiſche Heringe, die beſten und feinſten, befinden ſich ſtets in Fäſſern von Buchenholz, mit nur wenig Reifen; an jedem Rande und in der Mitte je vier. Schottiſche Küſtenheringe ſind in Fäſſern verpackt, welche bis zur Mitte mit Reifen beſchlagen find und alle Berger- und Ihlener-Heringe befinden ſich in Fäſſern von Tannenholz. (Zentral-Markthalle.) B. Eine Naturſeltenheit aus dem Thierreiche, ein ſog. Seeteufel, war im Lokale des Herrn Peter Mayoor in St. Pauli (Hamburg) zu ſehen. Das weit über 1000 Pfund ſchwere Ungethüm ähnelt einem Walfiſch, beſonders der Körperbau ſpricht hiefür, mit Ausnahme des Kopfes, welcher mehr dem des Tümmler, Braun— fiſches oder Meerſchweins ähnlich iſt, wie überhaupt das Ausſehen des Koloſſes von vorn ganz dem eines rieſigen Schweines gleicht. Die Länge desſelben beträgt 3,5 m, der Leibesumfang 1,5 m. Der in jeder Weiſe merkwürdig ausſehende Fiſch iſt von Prof. Wickersheimer in Berlin mittelſt chemiſcher Imprägnirung dauernd hergeſtellt. Der Fiſch iſt am 15. Okiober 1886 in Wieck bei Kiel von der See auf den Strand geworfen worden und machte verzweifelte Anſtrengungen, wieder in ſein Element zu gelangen, was demſelben jedoch nicht gelungen iſt, da die gerade am Ufer mit Netze— ſtricken beſchäftigten Fiſcher raſch mit dicken Hölzern das Thier auf den Kopf ſchlugen und mit Heugabeln verwundeten, und ſchließlich durch umſchlungene Taue auf's Trockene brachten, wo es bald verendete. B. Zur Hochſee⸗Fiſcherei in der Nordſee. Die Ottenſener Nachrichten ſchreiben: Der Dampfer „Neuwerk,“ welcher früher vom Hamburger Staat zum Tonnenlegen auf der Elbe von Cuxhafen nach Helgoland und aufwärts bis zur Böſch benutzt wurde, iſt bekanntlich von zwei Oevelgönner Lootſen käuflich erworben zwecks der Betreibung Hochſee— Fiſcherei in der Nordſee nach engliſchem Muſter. Der Dampfer iſt auf der Werft von Janſſen und Schmilinsky auf Steinwärder völlig neu ausgebaut und mit den erforder— lichen Tanks verſehen, worin die gefangenen Fiſche auf Eis aufbewahrt werden, ſodaß ſie, nachdem der Dampfer ſeine Ladung in See complett gemacht hat, in völlig friſchem Zuſtande nach irgend einem Punkte des Inlands geſchickt werden können. Die vor einigen Tagen vorgenommene Probefahrt des Dampfers „Neuwerk“ auf der Elbe iſt zur völligen Zufriedenheit der Beſitzer ausgefallen und iſt das Schiff als erſter Fiſch— dampfer der Elbe unter Führung eines engliſchen Fiſchereikapitains, der die Fiſcherei mit dem Dampfer welche ja völlig von der mit Kuttern betriebenen abweicht, gründlich kennt, geſtern zum erſten Male in See geſtochen. — Seit Jahren ſind bekanntlich viele Vorſchläge zur Hebung der Hochſeefiſcherei gemacht und namentlich hat ſich in den Hamburger Blättern, eine lebhafte Polemik geltend gemacht, wo der beſte Abſatzmarkt für den Fiſchhandel ſei. Die Sache dürfte ſich ſehr einfach geſtalten. Der neue Fiſch— dampfer geht in Zukunft nach Cuxhafen, bringt dort ſeine Tanks mit Fiſchen auf Eis an Land und ladet dieſelben direkt in die Wagen der Unterelbeſchen Eiſenbahn. Mit dem erſten Zuge gelangen die Fiſche zum Verſandt nach den Berliner Markthallen oder irgend einen anderen Verkaufsplatz der Großſtädte des Inlandes, und der Dampfer geht mit einem neuen Satz Tanks, die mit Eis genügend gefüllt ſind, wieder in See um neue Ladung zu fangen. Für Hamburg, Altona u. Ottenſen werden weitere gemeinſame Einrichtungen als eine entſprechende Vergrößerung des Altonaer Fiſchmarktes wohl kaum 60 ä— — — in Betracht kommen, da ein Bedürfniß, den Fiſchmarkt nach dem jenſeitigen Elbufer, nach dem Kuhwärder zu verlegen, wohl kaum vorliegt. Dem Vernehmen nach liegt es auch in der Abſicht der Unternehmer der Dampffiſcherei, dahin zu wirken, daß ſich die Blankeneſer und Finkenwärder Fiſcher gleichfalls genoſſenſchaftlich organiſiren, um an der vom Reich ausgeworfenen Subvention theilnehmen und ebenfalls Dampfer anſchaffen zu können, damit fie von dem neuen Unternehmen nicht ganz ins Hintertreffen gedrängt. werden. So iſt denn von hier aus die Nordſeefiſcherei von kühnen unternehmenden Lootſen ohne viel Gerede in ein neues Stadium gerückt und Ausſicht vorhanden, daß auch bald die ärmeren Volksklaſſen der Großſtädte des Inlands mit guten, ſchmackhaften und billigen Fiſchen verſorgt werden können.“ B. Die ſtarke Vermehrung der Seehunde iſt, wie von der Inſel Bornholm geſchrieben wird, ſehr ſchädigend für die Fiſcher und verlangen dieſelben dringend nach Maßregeln zur Beſeitigung der Plage. Falls nicht ernſtlich mit der Vernichtung der Seehunde vorgegangen wird, iſt zu befürchten, daß dieſelben die Lachsfiſcherei bei Bornholm ganz ruiniren. VI. Fifherei- und Fiſchmarſttberichte. Mannheim, im Januar. (Bericht von M. Siebeneck.) Hechte per ½ Kilo 1,20—1,30 &, Karpfen 0,90 —1,10 , Barben 5 J, Barſche 70-80 , Aale 1,10 —1,20 l, Schleie 80 J. Backfiſch (Weißſiſ ich) 25-30 2, Goldfiſche nach Größe 9, 12 und 14 N. per 100 Stück. Großpreiſe der Zentral-Markthalle. Berlin, 22. Januar. 1 Tiſche und Schalthiere. Bachforell n per ½ kg — Lebende Fiſche. 1 Merkforelle n * — Hechte, mittelgroße . . . „per / kg 66 Stele 5 „ — „ eine ; 3 60 Steinbutten, große 1 110-120 She ee we, DI are : 5 72—80 vi 1 Df 3 A 130 SBarIe a ee 1 48-50 5 Le) 5 — Bled 2 : 42—48 Beamten, Send 9 5 130-140 ine ; x 30 1 andere g 5. 5 — Mass \ 7 42—48 1 Mittelg r 75 110-120 ap re 8 5 er 7 Hein 5 — Dunn 1 40 Roth zungen 8 — Baürbin enn 5 3 — Kleiſ eee a 75 30—35 Baranſc n „ 36 Heilbutten . — Zander, mittelgroße . . . . ie 72 Renate, an er { 5 — Henn! N 666 Schonen, groß 5 i 25—30 Bunte Fiſche (Plötze 5) SE 2 24—36 klein? 5 5 — WP ur DI HR x 100 Schellfiſche, große 5 2227 ies i # 80 0 Mitielgr⸗ 5 15—20 „leine 8 5 60 Kabeljau, groge 5 15 —20 Karpfen, große 4 72 5 kleine 9 15 —20 7 Milter m 66 Dorſch, große 5 5 15—20 9 kleine | x 60 MISST rer 15 8 —12 Bachforelle 62 — Makrelen per Stck. — Friſche Fiſche in Seen a ln BER 3 er Rheinlachs (Salm). per ½ kg 550600 Stür . ........ per ½ kg — Weichſellachs, groß.... 5 200 Schnepel! — „ mittelgr. . . 1 200 Heringe, ſchwed. per Kiſte v. 8—9 Wall 900 n e > „ pomm. p. Wall (80 Stück.) — %%% Bon, — S p. Tonne — Weſer lac, Re; — Haffzander, groß . .. per ½ kg 50-80 Oſtſeelachs ;;, 100 R mitielg ? 50—80 2 mittelgn rer. 100 vo leine? 35—40 ul = Ruſſ. Zander . 35—40 Narmegeilach BB — Hechte große La 35—40 " mitt? — „ Mittelgt. . 40—50 7 klein ae ee „ TR n ruſſiſche 2 8 5 Ser Rus Fachs 1 8 — Schleie 5 40 Lachsforellen, große. „ 175 PW ER 25— 830 3 mittelgr.. . . 5 175 fie große 5 8 30—35 " kleine 4 — „ mittelge. : N 15—25 . . — — — er ½ kg per ½ kg CCC 1 ö 3 u N. 7 N ! 140 eee ; 5 — Bücklinge, pomm. per Wall 125 hn 2 5 — 1 Fer „ 200-250 TORTEN EB RT, : 5 35—45 F Berliner .. 5 3 200 EL eee 5 ss 45 Flundern, pommerfde . . . p. Schock 300 Hole große l a 70— 80 5 Kieler, gr. p. Stieg (20 Stück) — r mitte, oe g Br — 4 een 75 —_ SBÜOB ENT et : 9 18—20 Sprotten, E18 per Kiſte (ca. 1 kg) 150-175 i 77 Ib 80 Schalthiere, lebend. Dorff, per Stieg .D Hummern p. & kg 200-225 Aale, große . .d.!/akg 100-125 F p. Schock 900 „ err i R 80 „ mittelgr., 12-15cm . „ 400-600 na in ee 5 50 nv kleine, 1012 m 2 200 Stör . TE . 7 = Garnelen (Krabben) . . per / kg — 8 BR Plahlmufhen . . . . . per Korb 500-600 Marinirte Fiſche. Auſtern, Holländer IA . . p. 100 St. 1650 Marinirte Heringe ... per Faß — el 5 1250 Bratheringe 5 „ 125-150 5 Figliſche X — Neunaugen . Fü p. Scheck 1200 5 Helgoländer .. 75 — Aalbricken pee 50 5 Amertkaner en — Sardinen, ruſſiſche 3 = == Geräucherte Fiſche. Geſalzene Fiſche. M. Rheinlachs (Winter). . per ½ kg 650 Heringe, ſchottiſche . . . » p. Tonne — Elblachs .. a EN 1 5 — = holländiide . . .. „ 27-32 Sieben re... 1 la kin: arde ß p. Anker 45-47 B. Schwediſche Karpfen in Hamburg. Die Karpfenzuchtanſtalt des Herrn Wendt in Guſtafsburg verſandte jüngſthin 100 Fäſſer mit je 30 Stück Karpfen über Kopenhagen nach Hamburg. L. Eckernförde, 8. Januar. Im verfloſſenen Monate wurden gleichwie im November von den hieſigen Fiſchern große Maſſen Sprotten gefangen. Beiſpielsweiſe am 14. ds. in der inneren Eckernförderbucht ca. 30,000 Wall und konnte die Geſammtbeute des Monats Dezember auf 120,000 Wall Sprotten feſtgeſtellt werden. Außer dieſer Fiſchart wurden gefangen 29,000 Wall Heringe 13,000 Kilo Dorſche, 100 Kilo Lachſe, 32,000 Stück Butt. Auch ein Stör von 40 Kilo Gewicht, hier eine Seltenheit, wurde in einer Heringswade gefangen. Die Geſammt— ausbeute des verfloſſenen Jahres übertrifft diejenigen der Jahre 1879 —84 recht bedeutend. Dorſche und Aale wurden nicht ſo viele gefangen, wie im vorigen Jahre. Der Fang des verfloſſenen Jahres konnte veranſchlagt werden auf: 54,500 Kilo Dorſch, 15,000 Kilo Aale, 400 Kilo Lachſe, 90,000 Stieg Butt, 44,000 Wall Heringe, 575 000 Wall Sprotten, 200 Stück Makrelen, 200 Stück Harnhechte, 400 Kilo Lachſe und 400 Liter Krabben. Es iſt ſomit der Ertrag des Jahres ein zufriedenſtellender zu nennen. L. Rendsburg, 8. Januar. Der heutige Fiſchmarkt war reichlicher beſchickt wie die ver— floſſenen Sonnabendmärkte. Es wurde bezahlt für Hechte 40 J, Brachſen 30 , Aale 40 bis 60 4, Schellfiſch 25 , Dorſch 20 J per ½ Kilo. Butte koſteten 10 —20 per Stück. B. Aus Cuxhafen 28. Dezember 1886. Der Bau eines zweiten Fiſchdampfers iſt von Herrn Fiſchhändler Buſſe in Gieſtemünde mit der Firma F W. Wenke daſelbſt abgeſchloſſen. = ne Dampfer ſoll etwas größer werden, als der von derſelben Werft erbaute Fiſchdampfer „Sagitta.“ — B. Seeſiſcherei mit deutſchen Dampfern. Aus Esbjerg in Dänemark wird vom 5. d. M. geſchrieben: Sechs hieſige Fiſcher haben einen deutſchen Dampfer gefrachtet, um mit demſelben Fiſcherei im Winter zu betreiben. Der Kontrakt geht dahin, daß die Fiſcher den halben Antheil am Fange erhalten, wogegen die Rhederei den Maſchinenmeiſter und Kapitän beſoldet. Andere hieſige Fiſcher wollen für den Winterfiſchfang noch zwei deutſche Dampfer frachten. — d B. Nach der „Novoje⸗Wremja“ iſt augenblicklich eine Geſellſchaft für Seehundsfang in dem aſiatiſchen Rußland in Gründung begriffen. Die Statuten derſelben ſollen der „Geſellſchaft zur Beförderung des ruſſiſchen Handels und der Induſtrie“ unterbreitet werden. a B. Die Fiſcherei im Kanal. Paris 3. Januar. Im Miniſterium des Auswärtigen in Paris ſind mehrere Sitzungen betreffs Regelung der Kanalfiſcherei abgehalten worden. Sowohl engliſche wie franzöſiſche Abgeordnete waren hiebei anweſend. Hauptſächlich handelte es ſich darum, dieſelben Polizeiregeln, welche augenblicklich für die Nordſee gelten, auch für dieſen Theil des Atlantiſchen Ozeans zur Geltung zu bringen. Da jedoch die Abgeordneten über keine Vollmachten verfügten, konnten ſie ſich nur eingehend auf die verſchiedenen Punkte berufen. Die endgültige Löſung der Frage wird erſt auf diplomatiſchem Wege erfolgen. 2 L. Marne, 9. Januar. Die Verpachtung der hieſigen Fleethe hat unter der Hand für die Pachtſumme von 75 N ſtattgefunden. Leider hat die Fiſcherei im Wahler Flerth durch die Entwäſſerung der Zuckerfabrik ſehr gelitten. In früheren Jahren wurden ſchöne Hechte, Schleie und Aale gefangen, jetzt ſterben die Fiſche, ſobald das ſchmutzige Waſſer hineinſtrömt und treiben todt nach einiger Zeit auf dem Waſſer. Somit hat Niemand dieſe Strecke pachten wollen. 62 ä ————ů— Bülum, 11. Januar. Die Fiſcher haben deu Fang eingeſtellt in den Watten wegen der heirſchen e Witterung und ihre Fahrzeuge i B. Heringsfang an der ſchwediſchen Weſtküſte. Seit Beginn des diesmaligen Fanges find 758,902 Kubikfuß Heringe gefiſcht, welche einen Ertrag von 327,429 Kronen beim Verkauf lieferten. Die Preiſe waren in Folge des reichen Fanges ſehr gedrückt und wurden für 1 Kubikfuß Heringe laut obiger Angabe nur ca. 40 De = 45 J erzielt. — B. Der Walſiſchfang im nördlichen Eismeer und an den Küſten von Spitzbergen iſt ruſſiſchen Blättern nach im Jahre 1886 früher als gewöhnlich beendigt worden und iſt auch weniger lohnend als ſonſt geweſen. Die Walfiſchfänger haben große Verluſte dadurch erlitten, daß ſie durch das Eis früher haben ihre Fangplätze verlaſſen müſſen. Auch die amerikaniſchen Fänger klagen über ſchlechte Zeiten und ſcheint die Urſache hierfür zu ſein, daß die ruſſiſche Regierung den Ausländern den Fang im Stillen Ocean, wo ſtets reiche Beute zu erlangen war, verboten hat. Die Preiſe von Fiſchbein, Speck und Guano werden daher wahrſcheinlich ſteigen. Anfrage. SE Zu wiſſenſchaftlichen Zwecken die ergebenſte Anfrage: 1) ob es beobachtet wurde, daß Forellen aus Flüſſen, die im Sommer warm und im Winter eiskalt ſind, in Quellbäche, welche im Winter warmes Waſſer haben, aufſteigen, um darin im Oktober und November zu laichen, ſowie 2) welche Beobachtungen gemacht ſind über die Laichzeit von Forellen, welche ſich in Quellbächen im Sommer und Winter aufhalten, wo ſtets gleiche Temperatur herrſcht. Gütige Mittheilungen erbeten an die Redaktion dieſes Blattes. Inserate. 1 Angebrütete Jorelleneier BE empfehlen per Ende Januar in beliebiger Quantität 3.3 Vereinigte FJorellenzüchtereien Htockſtadt a/ M. und Kleinoſtheim, Bayern. Fiſch netze Renſe ß aller Gattungen, fix und fertig und imprägnirt, von 15—21 nebſt Gebrauchsanweiſung, Erfolg garantirt, — 1 2 empfiehlt Heinrich Blum, Netzfabrikation in angebr Forellen; Eier = 5 5 er | zu 5.M das Tauſend die 15/7 Konſtanz, Baden. Preiscourant frei. { A Spezialifäten: Zugnetze (Waden, Seegen) fir — Tiſchzucht⸗Anſtalt Wiesbaden. See'n, Teiche u. Flüſſe; Stellnetze, Treibnetze u Spannnetze (einfache u. Spiegelnetze), Stangen⸗ 0 illi garne, Spreitgarne (Kappen), Wurfgarne, Senf- e 1 1 1 und gut netze (Setzbeeren), Treib- u. Streichbeeren, Reuſen iefert die Fiſchhandlung von und Flügel⸗Reuſeu ꝛc. — Auch ſüämmtliche 0 Netze zur künſtlichen Fiſchzucht. J. C. Eberhardt Nnerſtennungen von Großgrund:Befißern, Fischzucht in Speyer am Rhein, 6/2 Knſtalten, FifchererDereinen, Fildern Et. Großherzoglich badiſcher e Die älteſte 1871 gegründete Deutſche = Raubthierfallen⸗Fabrik W. Wällizer tige Hk anf Ser Kilt — Fangapparate, — Specialität: _ 30/5 insbeſondere den Rheinſalm und holländiſche Austern. bedeutend verbeſſerten, patentirten — Deutſchen Schwanenhals, verkäuflich find zu billigften Preiſen das e ohngefähr eine halbe Million Saiblings⸗ (uach, Angaben des Frhrn. v. Hannſtein Eier (Salmo Salvelinus) und eine Million efertigt) und viele andere für den Fang von . 3 2 . ; gef e been 3 63 Coregonen⸗Eier. Näheres durch die Preis⸗Courante gratis und franco. Adminiſtration dieſes Blattes. die gedruckten Zirkulare des „Deutſchen iſcherei⸗Vereins“ von den Jobren 1870 bis und Zu kaufen fen gefudht ; Fu 875, von L. Pfyffer, Fiſchereiagent in Luzern, Schweiz. 63 Zentral-Markthalle Zentral-Organ der Berliner Markthallen Zeitung für die Gesamt-Interessen von Haus- u. Landwirtschaft, Molkereiwesen, Obst- u. Gartenbau, Vieh- u. Fischzucht. Handels-Zeitung für den Nahrungsmittelverkehr Berlins, Mit den amtlichen Marktberichten des Grosshandels der Zentral-Markthalle, des städtischen Viehhofs, u. 8. w. Die Zeitung „Zentral-Markthalle“ erscheint Donnerstags und Sonntags. Eingetragen im Post-Zeitungskatalog unter No, 6097a. Vierteljährliche Abonnements durch die Post bezogen in Deutschland, Österreich-Ungarn 2 Mark, im Ausland und direkt per Kreuzband durch unsere Expedition 3 Mark. Die „Zentral-Markthalle““ ist die einzig existierende Zeitung in grossem Stile, welche die Gesamt-Interessen der Landwirtschaft, der landwirtschaftlichen Produktion und des Nahrungs- mittelverkehrs als vermittelndes Organ zwischen Produzent und Konsument vertritt. Die „Zentral-Markthalle‘* erteilt in uneigennütziger, unparteiischer und gewissen- hafter Weise dem Produzenten Rat zur besten Verwertung seiner Produktion und dem Grosshändler, Händler und Grosskonsumenten zum günstigsten und reellsten Einkauf seiner Bedürfnisse an Lebensmittelware. Die „Zentral-Markthalle““ bespricht in ihren Spalten alle interessanten Fragen auf wirtschaftlichem Gebiete zeitgemäss, belehrend, frei von jeder religiösen oder politischen Tendenz, unparteiisch, nur dem allgemeinen Wohle dienend. Hervorragende Mitarbeiter aus den weitesten Kreisen sind bestrebt, mit uns die gegebenen Ziele zu erreichen. Die Verbreitung der „Zentral-Markthalle““ ist bereits über ganz Deutschland, Osterreich-Ungarn, Schweiz, Frankreich, Holland, Belgien, Russland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Türkei. Inserate haben ganz besondere Wirkung für Fabriken von land- und haiswirtschaftlichen Maschinen — für alle Erzeugnisse der Land- wirtschaft — für Delikatessen- und Lebensmittelware, für Gegenstände, für welche eine grosse Verbreitung gewünscht wird. Der Insertionspreis ist für die fünfgespaltene Petitzeile nur 30 Pf. Bei dem hohen Ansehen, welches die „Zentral- Markthalle‘ in allen interessierten Kreisen als Zentral-Organ des Lebensmittelmarktes geniesst, bei der grossen Ver- breitung derselben in begüterten Familien, dürfte dieselbe zu einer erfolgreichen Insertion ganz besonders geeignet erscheinen. Die Verlagshandlung J. H. Maurer, Hofbuchhändler, 3„/L Berlin C., Bahnhof Alexanderplatz. = Krrebsıuwt. = Da auf eine richtige Anlage eines Geheges Alles ankommt, iſt es unerläßlich, ein ſachverſtändiges Gutachten einzuholen. Vom Unterzeichneten werden jederzeit darauf bezügliche Aufſchlüſſe ertheilt, naturgetreue Modelle geliefert, die Anlagen ſelbſt eingeleitet, beziehungsweiſe ganz ausgeführt, und Gewäſſer perſönlich unterſucht, ob zu fraglichem Zwecke geeignet und ob ſich zuchtfähige Thiere darin vorfinden. 4/3 Wohl wenigen größeren Grundbeſitzern iſt die Gelegenheit benommen, auf ihrem Beſitzthum eine gewinnbringende Krebszucht anzulegen, denn das unſcheinbarſte Bächlein eignet ſich dazu, wenn es nur in den Sommermonaten nicht gänzlich ausbleibt. Manches ſolche Bächlein beſitzt zuchtfähige Thiere, welche bei richtiger Behandlung neben angenehmem Zeitvertreib namhaften Gewinn abwerfen. BR: = Priel bei Bogenhauſen (nächſt München). Frik Püchner. 64 Derkauf. In Folge Ablebens des Beſitzers wird von den Erben aus freier Hand verkauft das Fiſcherei⸗Anweſen zu Straßberg, in Oberbayern, Bezirksamts Pfaffenhofen. Beſchrieb: Das Anweſen beſteht aus einem maſſiv erbauten Wohnhaus mit Stall und Stadel und einer freiſtehenden Sägemühle mit Breinſtampf; dann aus zwei Weihern, dem unteren Weiher mit 69 Tagwerk 91 Dezimalen, dem oberen Weiher mit 93 Tagwerk 87 Dezimalen. Zu dieſem Anweſen gehören ferner: 1. Die Dammböſchungen am oberen und unteren Weiher, welche zum Theil mit ſchönen Eichen, Fichten, Föhren oder Gebüſch bewachſen ſind. 2. Acker, Wieſe, Hopfen⸗ garten, insgeſammt 5 Tagw. 33 Dezimalen. 3. Eine maſſiv erbaute Fiſchhütte mit Stall an der öſtlichen Dammböſchung am oberen Weiher. Bemerkt wird, daß die nördlichen Ufer an beiden Weihern mit Holz (Mittelſchlag) bewachſen ſind, deſſen Geſammtwerth auf nahezu 1000 & geſchätzt werden darf. Der obere Weiher iſt durch einen Grundablaß und durch ein Bächlein mit dem unteren Weiher in Verbindung geſetzt. Der untere Weiher hat ſeinen Ablaß in einen Bach. Geſpeiſt werden die Weiher durch Bäche, welche den Waſſerabfluß für ein beträchtliches Niederſchlagsgebiet bilden und deren geregelter Beſtand durch ausgedehnte Mooswieſen und durch den anſtoßenden großen Dürrenberger Staatsforſt vollkommen geſichert erſcheint. Ueber den Damm am unteren Weiher führt der Verbindungsweg von Ainberg zur Staatsſtraße nach Voh— burg, über den Damm am oberen Weiher führt die Staatsſtraße nach Abensberg und Regens⸗ burg, auf welcher zunächſt die Bahnſtation Münchsmünſter (Donauthalbahn) in einer Entfernung von nur 5 Kilometer erreicht wird. Als Nebenbeſtandtheil zu fraglichen Weihern beſteht noch ein Setzweiher, welcher an der Fortſetzung der erwähnten Staatsſtraße gegen Pörnbach und Schrobenhauſen nächſt dem Orte Puch liegt und welcher ebenfalls mehrere Tagwerke umfaßt, dann mehrere an den Ufern am Weiher erſt vor einigen Jahren gegrabene Setzweiher, ſowie endlich ein maſſiv hergeſtellter, ſicher abgeſchloſſener Fiſchbehälter, welcher fortwährend mit friſchem Waſſer durchſpült wird und Raum zur vorübergehenden Aufnahme von 50 —60 Zentner Fiſchen bietet. Vermöge des beträchtlichen Flächenraumes, welchen die beiden Weiher einnehmen, iſt dem Beſitzer eine eigene Weiherjagd eingeräumt. Die Weiher haben ſich bei rationellem Betriebe als höchſt rentable Objekte erwieſen. In denſelben wurde ſchon ſeit Jahrhunderten die Fiſchzucht mit Erfolg betrieben und haben ſich in denſelben Karpfen, dann Schleien, Birſchlinge und Hechte als beſonders gedeihlich erwieſen, da die Weiher ſchon frühzeitig einen ziemlich hohen Wärmegrad erreichen. Weiteres durch Herrn Ingenieur Seubert in Pfaffenhofen a/ Ilm. 2 I. Sorte à Rm. 94 das Tauſend, II. Sorte à Rm. 61 Hollündiſche Auſtern, das Tauſend. Wir haben genug für die ganze Saiſon. Die Lieferung geſchieht ſo ſchleunig als möglich. Gute Qualität. Adreſſe: Klos & Poelman, Jerſeke (Holland). 5/4 Die Forellenzüchterei von C. Arens in Cleyſingen bei Eric (am Harz) offerirt in der gegenwärtigen Brutperiode: Angebrütete amerikaniſche Bachſaiblingseier per Tauſend M 10. 9 kaliforniſche Regenbogenforelleneier „ „ M. 10. 5 Bachforelleneier : f MB: Größere Poſten weſentlich billiger. — Satz in allen Größen und Jahrgängen. 5/5 Zur gefälligen Notiz! Bei Bezug unſeres Blattes durch Poſt oder Buchhandel wollen Reklamationen wegen Ausbleibens einzelner Nummern bei derjenigen Poſtanſtalt oder Buchhandlung angebracht werden, bei welcher die Beſtellung erfolgt iſt. Direkte Reklamationen bei der Adminiſtration unſeres Blattes können in obigen Fällen keine Erledigung finden. Frühere Jahrgänge der Allgemeinen und Bayeriſchen Fiſchereizeitung können, ſoweit der Vorrath noch reicht, gegen frankirte Einſendung von 1 % 80 , in Baarem oder Poſtmarken bezogen werden. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 16. Februar 1887. feel, 18.1887. t rr Niſcherei⸗ Heitung Erſcheint monatlich zwei» bis dreimal. eee te die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 Inle ra 5 a Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Ne ue Jo ge 15 Pfennige. — Redaction und Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtr. 48/2 l. Baälneriſchen Fiſcherei⸗Teitung. Organ für die Belammtinterelfen der Fiſckerei, ſowie für die Beſtrebungen der Fiſcherei-Dereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen 1c. der preuß. Provinzen Nheinlaud, Weftfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. Zn Verbindung mit Fahmännern Deutſchlands, veſlerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baneriſchen Filcherei-Verein. Nr. 5. München, 16. Februar 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ag —ͤ '. . .¼ ö.—.:... :ü..: —.k. :: .!ͥhᷓ — — —ñññ%c̃—ññ èð7Ä Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Apparat zur Ausbrütung von Coregoneneiern. — III. Zur Geſcqichte der Fiſcherei in der Ill. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mit⸗ theilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Bekanntmachung. Auf Seen dee Wunſch des Herrn Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herrn v. Behr-Schmoldow, habe ich es übernommen, in Vertretung des Erſteren, behufs Vermehrung des Huchen im Donaugebiet auch im heurigen Früh— jahre wieder die Erwerbung und ſyſtematiſche Vertheilung von befruch— teten Hucheneiern für Rechnung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zu leiten. Die Nachhülfe im Wege künſtlicher Fiſchzucht iſt bezüglich des Huchen um ſo mehr angezeigt, als nach den natürlichen Verhältniſſen zur Laichzeit dieſer edlen und werthvollen Fiſchart, welche für das Donaugebiet den fehlenden Lachs erſetzt, die in den Flüſſen ſelbſt abgelegten Eier und Jungfiſche vielfachen Gefährdungen durch Hochwaſſer, Kiesgeſchiebe u. dgl. ausgeſetzt ſind. Um ſo freudiger und that— kräftiger ſollte überall da, wo es irgend thunlich iſt, die helfende Hand, welche der Deutſche Fiſcherei-Verein durch meine Vermittlung darbietet, ergriffen werden. Indem 66 ich allfeitige kräftige Unterſtützung erbitte und erhoffe, erſuche ich, mir einerſeits Angebote und Vorſchläge betreffs Gewinnung und Lieferung von Eiern und ebenſo andererſeits etwaige Wünſche betreffs Abgabe angebrüteter Eier oder von Jungbrut an geeignete Fiſchzuchtanſtalten und Ausſetzungsplätze baldigſt zukommen zu laſſen. Dabei mache ich aber eigens darauf aufmerkſam, daß in Bayern zum Fange des Huchen während der Schonzeit für Zwecke künſtlicher Fiſchzucht nach SA des Landes- Fiſcherei-Ordnung vom 4. Oktober 1884 diſtriktspolizeiliche Bewilligung erholt werden muß, ſoweit nicht in Anſehung ganz großer Exemplare (mindeſtens 14 Pfund im ausgeweideten Zuſtande) der § 3 desſelben Erlaſſes Platz greift. Auch in den Nachbarländern wird behördliche Fangerlaubniß für die Schonzeit nothwendig. München, den 14. Februar 1887. Dr. v. Sfaudinger, Ausſchußmitglied des Deutſchen Fifherei-Dereins, II. Prüfdent des Bayer. Tandes-Fifherei-Dereing. II. Apparat zur Ausbrütung von Coregoneneiern. Zu den entſchieden ſchwierigeren Aufgaben der künſtlichen Fiſchzucht gehört die Erbrütung von Coregoneneiern. Wenn dieſe nicht in ſchwebender Bewegung erhalten werden, neigen fie in beſonderem Grade zur Pilzbildung. Dabei erſchwert ihre Kleinheit in außerordent⸗ lichem Maße das rechtzeitige Erkennen und vollſtändige Ausleſen der kranken Eier. Beide Nachtheile ſteigern ſich noch dadurch, daß die Coregoneneier wenigſtens in gewiſſen Ent— wicklungsſtadien ſehr leicht aneinander kleben und ſich zu ganzen Klumpen verbinden, an denen dann die Entwicklung von Saprolegniaceen oft nur mehr eine Frage von Stunden iſt. Zur Minderung dieſer Uebelſtände dient entſchieden der Gebrauch jener von v. d. Borne ſo ſehr empfohlenen und in der That auch empfehlenswerthen Brutapparate, welche unter dem Namen: „Selbſtausleſer“ bekannt und ſchon vielmals beſchrieben ſind. Bei den— ſelben iſt es nur ſchwierig, den Zuſtand und die Entwicklung der Eier in dem dunklen, ſchwarzen Metallcylinder zu bes obachten. Dieſer Mangel fällt weg bei den Coregonenbrutapparaten, welche in der Fiſchzuchtanſtalt in Zug (Schweiz) in Ges brauch und in der nebenſtehenden Abbildung, welche wir der Güte des kgl. Oberforſt⸗ inſpektors Coaz in Bern verdanken, dar⸗ geſtellt ſind. Das zur Aufnahme der Eier dienende Gefäß G beſteht hier aus einer ziemlich großen Glasglocke, welche mit der Spange H an die Wand oder eine Leiſte u. dgl. befeſtigt iſt und aus dem Reſervoir A durch die eiſerne Röhre C das Zuflußwaſſer von unten aufſteigend empfängt. Der Hahn B öffnet das Reſervoir; der Hahn D dient zur Regulirung des in die Glocke einſtrömenden Waſſers, welche in der Art erfolgen muß, | daß die Eier im Glas ſchwebend erhalten werden, ohne oben mit dem Waſſer über den Rand abzufließen. Nur die leichteren verdorbenen Eier ſollen über den Gefäßrand abgeſchwemmt werden in den Waſſerauffangtrog E, aus dem ſie durch den Abfluß F leicht zu entfernen ſind. Solche Glasglocken laſſen ſich in einer ze ganzen Reihe neben einander und über dem gemeinſamen Auffangtrog anbringen. Die aus— geſchlüpften jungen Fiſchchen ſchwimmen aus dem Glaſe mit dem Waſſer in den Trog ſelbſt ab. Man kann ſie dort laſſen oder anderswohin übertragen. Stehen mehrere Gläſer in einer Reihe, jo kann deren Ringbefeſtigung bei H zweckmäßig an einer Querleiſte erfolgen. Zur Einleitung des Waſſers in das Glas kann man ſich ſtatt einer eiſernen Röhre auch eines Schlauches bedienen. In einem wie im anderen Falle muß aber jedenfalls die Regulirvorrichtung gut funktioniren. St. III. Zur Geſchichte der Jiſcherei in der Ill. Von Herrn Profellor Jösmair in Feldkirch. (Fortſetzung.) 2. Fiſchmarktordnung in Feldkirch und Fiſchereigeſetze. In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts kaufte das Haus Habsburg ſowohl die Herrſchaft Neuburg als auch die Grafſchaften Feldkirch und Bludenz mit Montafon an. Dadurch kam es in Beſitz der Fiſchereien von Ill und Rhein, ſowie von verſchiedenen Seen bei den Burgen und anderwärts. Die früheren Adelsgeſchlechter ſtarben oder wanderten aus oder kamen überhaupt ganz herunter. Da die Herzöge von Oeſterreich ihre Reſidenzen außer— halb unſeres Landes hatten und zur Verwaltung der neuerworbenen Gebiete in Neuburg, Feldkirch und Bludenz nur je einen Vogt beſtellten, ſo blieben die übrigen Schlöſſer ſo gut wie verwaiſt und die Fiſchweiher dabei meiſt vernachläſſigt. Die Stadt Feldkirch aber ſchwang ſich infolge der ihr vom letzten Grafen verliehenen Freiheiten mächtig auf. In einem ihrer Stadtammänner, Namens Johann Litſcher, lernen wir einen beſonderen Fiſchliebhaber und Förderer der natürlichen Fiſchzucht kennen. Im Jahre 1403 erwirbt er von Herrn Friedrich Sattler, Chorherrn zu Chur und Pfarrer der St. Nikolauskirche in Feldkirch, mit Bewilligung des Domkapitels für einen Jahreszins von 5 Schillingen einen Baumgarten hinter der Stadt, der bisher dem Pfarrer für ſeinen Tiſch gehört hatte, zwiſchen dem eigenen Weingarten, des Ulrich Pappus und Studers Baumgarten, zu einem Erblehen, um daraus und vom Weingarten einen Fiſchweiher zu machen. Wahrſcheinlich dürfte dieſer Weiher in der heutigen Wittnau am Fuße des Ardetzenberges angelegt worden ſein. — Bald darauf finden wir unſeren Stadtammann in der Würde eines öſterreichiſchen Amtmannes in Feldkirch. Am 20. März des Jahres 1405 verleiht der Herzog Friedrich, ſpäter mit der leeren Taſche zubenannt, ſeinem lieben getreuen Amtmanne, Hanns Litſcher, wegen der guten Dienſte, die dieſer ihm geleiſtet hat, den Weiher zu Rankweil in der „Naffnen“ und den hinter der Feſte Toſters, „die jetzt lange Zeit öde und ſtille lagen“, in der Weiſe, daß er dieſelben für ſich und ſeine Erben nutznießen mag, jedoch den Herzog, deſſen Brüder und Erben, wenn ſie nach Feldkirch kommen, daraus für ihre Küche fiſchen laſſen ſoll. Zugleich ertheilt er ihm die Erlaubniß, im „Egelſee“ zu fiſchen und die erwähnten zwei Weiher damit zu beſetzen. Dieſer Egelſee befand ſich in der Herrſchaft Neuburg. Auf dieſes Beiſpiel von Verwahrloſung und Wiederbelebung von Fiſchteichen folge ein ſolches von unerlaubtem Fiſchen. Am 23. Mai 1520 muß ein Ulrich Brunner von Diepoldsau, welcher deswegen, weil er im Fiſchwaſſer, der „Aerm“ (oder Oerm bei Hohenems) genannt, etliche „Vächer“ (Fangvorrichtungen) gemacht und ſich unterſtanden hat, eigenmächtig zu fiſchen, was nach altem Recht und Herkommen dem Herrn zugehört, in des geſtrengen Herrn Märk Sittich von Ems zu Hohenems Gefangenſchaft gerathen iſt, aus dieſer entlaſſen, Urfehde ſchwören und verſprechen, weder mit „Vachen“, „Reuſchen“, „Garnen“, noch in anderer Weiſe in ſeiner Herrn Gebiet ferner zu fiſchen, und wenn dies von anderer unberechtigter Seite geſchieht, es anzuzeigen. Solche Vorkommniſſe und andere ſchon früher berührte Urſachen führten mindeſtens ſchon im 15. Jahrhunderte ſeitens der Stadt- und Landbehörden zu einer gewiſſen Regelung des Fiſchereiweſens, ſowohl was Zeit und Ort des Fanges als auch den Verkauf anbelangt. Das im Jahre 1399 aufgezeichnete alte Stadtrecht von Feldkirch, welches ſonſt über die Marktordnung und den Verſchleiß von Eßwaaren ziemlich eingehende Beſtimmungen enthält, berührt die Fiſche noch nicht. Aber ſchon im nächſten Jahrhundert hören wir von einem igenen Fiſchmarkt in der Stadt. 68 —ä— . — K — Im Jahre tauſend vierhundert und etwas — die Zahl iſt nicht mehr erhalten — beſchloſſen Ammann und Rath zu Feldkirch des gemeinen Nutzens wegen auf Widerruf: 1. daß Niemand, ſoweit die Stadtgerichte reichen, Fiſche außer dem Fiſchmarkt verkaufen ſolle; 2. kein Bürger oder Einwohner darf Fiſche, die man in die Stadt tragen will, vor der „Illbruck“ (d. i. Heiligkreuz) aufkaufen, ſondern nur an der Fiſchbank, bei einer Buße von 1 Pfund Pfennigen; 3. alle Fiſcher, die Karpfen zum Verkaufe bringen, ſollen ſie jedermann nach dem Pfunde auswägen; 4. Karpfen, die anderthalb Pfund und darunter wiegen, find das Pfund zu 9, ſolche darüber bis 3 Pfund zu 101/2 Pfennigen und von einem Gewichte über 3 Pfund zu 1 Schilling das Pfund zu verkaufen — alles bei Strafe von 1 Pfund Pf. 5. Endlich ſoll bei dieſem Gewicht auch der Vierling und halbe Vierling gewogen und bezahlt werden. So die Marktordnung. Gehen wir nun zu den älteſten Fiſchereigeſetzen über, die ſich im Gemeindearchive von Feldkirch vorfinden. Am 23. Juli 1505 machen Ammann und Rath das durch die Herrſchaften ringsum ergangene Verbot kund, daß im Rhein, in der Ill und in allen andern Bächen und Waſſern bis zur künftigen Pfaffen-Faßnacht (d. i. Faſching-Sonntag, damals 23. Februar) Niemand „Groppen“ oder „Vorchin“ (Illanken) fangen ſoll, außer letztere haben das gegebene und am Fiſchmarkt zu Feldkirch aufgeſchlagene Maß. Die Buße beträgt im Uebertretungs— falle 1 Pfund Pfennige. Denjenigen, welche dieſes Verbot nicht einhalten und die genannten Fiſche doch auf den Markt oder in die Häuſer tragen, ſollen ſie genommen und, ſoweit ſie lebendig, in die Ill geworfen, ſofern fie aber todt, für das Spital abgenommen werden. Außerdem werden Verkäufer wie Käufer von ſolchen Fiſchen um 1 Pfund geſtraft und über— dies bleibt der Herrſchaft noch ihr eigenes Strafrecht vorbehalten. Noch ſtrenger iſt die Verordnung der Landſchaft vom Jahre 1517. Sie lautet: 1. Niemand darf bei einer Strafe von 3 Pfund nach St. Georgentag bis zur Pfaffen— faßnacht (damals 15. Febr.) Groppen; 2. Niemand „Verchina“ fangen, außer letztere haben das am Fiſchmarkt aufgeſchlagene Maß, wie das vor alters auch geſchehen iſt. Dem Uebertreter dieſes Verbots werden die Fiſche abgenommen und 3 Pfund zur Strafe aufgetragen. 3. Keiner ſoll einen „Berren“ zum Waſſer tragen, der weiter als 4 oder höchſtens 41/2 Schuh iſt, ſonſt wird man ihm denſelben nehmen und noch obige Geldſtrafe auferlegen. Bei gleicher Strafe darf 4. nur jeder Fiſcher allein „verſetzen“ und nicht ihrer zwei oder drei mitſammen, und 5. Niemand einen „Gießen abſchlagen.“ Unterm 22. April des genannten Jahres ließ der Magiſtrat von Feldkirch dieſe Verordnung mit der Drohung ver— öffentlichen, daß er die Uebertreter der Obrigkeit zur Beſtrafung übergeben werde. Gleich— zeitig brachte er die Fiſchmarktordnung von 1505 neuerdings in Erinnerung. Am Aſcher— mittwoch 1818 wurden die früheren Preiſe für Karpfen wieder angeſchlagen, jetzt aber auch der Hecht dazu genommen, welcher ebenfalls pfundweiſe auszuwägen ſei, das Pfund jedoch nicht theurer als 4 Pfennige. Zum beſſeren Verſtändniß des Bisherigen und Nachfolgenden möge hier Einiges über die damaligen Münz- und Preis verhältniſſe, welche ſich über ein Jahrhundert lang, vom Ende des Schwabenkrieges 1500 bis zum 30 jährigen Kriege 1618, ziemlich gleich blieben, beigefügt werden. 1 Pfund Conſtanzer Münze beſtand aus 20 Schillingen à 12 Pfg. gleich 240 Pfennigen, welche urſprünglich gewogen wurden. 1 Pfund derſelben Münze war — I fl. 8 kr., 1 fl. = 60 kr. oder 15 Batzen à 4 kr., 1 Schilling daher = 3 kr. 1½ Pfg., 1 kr. = ca. 31/2 Pfg. Indeß muß wohl beachtet werden, daß der Geldwerth jener Zeit durchſchnittlich 10 bis 15 mal höher ſtand als heutzutage. Dies möge aus einigen Bei— ſpielen erſichtlich werden. 1 Käslaib koſtete zwiſchen 1529 und 1616 6 Pfennig S I kr. 21/8 Pfg., 1 Fuder Miſt im Blumeneggiſchen 1549 1 Schilling = 3 kr. 1½ Pfg.; noch 1603 und 1604 1 Kuh 12— 15, 1 Kalb 3, 1 Jahrling 6 fl., 1 Stier 11 fl. 15 kr.; 1 Kuhweide auf der Alpe Süns von 1504— 1525 durchſchnittlich 2—3 fl.; 1616 1 Maß Wein, 1 Faßnachthenne, 1 Burde Rebenſtickel je 1 Batzen. (Schluß folgt.) 69 IV. Sereinsnadridten. 1. Verband von Fiſcherei-Vereinen, Fiſcherei⸗Genoſſenſchaften zc. für die preuß. Provinzen Rheinland, Weſtfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau. Auszug aus dem Berichte über die am 31. Juli 1886 zu Schwerte fintfgehabte zweite orllenkliche Beneral-Derfammlung. Nach dem Beſchluſſe des I. Verbandstages in Kaſſel am 1. Auguſt 1885 ſollte die zweite ordentliche General-Verſammlung des Verbandes innerhalb der Provinz Weſtfalen ſtattfinden und hatte dem entſprechend der Verbandsvorſitzende, Amtsgerichtsrath Seelig-Kaſſel, nach Verſtändigung mit dem Stellvertreter, Ehrenamtmann Freiherr v. Dücker-Menden, die Sitzung nach Schwerte anberaumt. . Nachdem die eingetroffenen Delegirten bereits von 9 Uhr ab die Tagesordnung und ſonſtiges für raſchere Erledigung der Geſchäfte Dienliches feſtgeſtellt hatten, begrüßte kurz nach 11 Uhr zunächſt Freiherr v. Dücker die Anweſenden in ſeiner Eigenſchaft als Vorſitzender des Ruhr-Lenne⸗ Vereines. Hierauf wurde durch den fatutariſchen Vorſitzenden, Amtsgerichtsrath Seelig-Kaſſel, im Einverſtändniß mit der General-Verſammlung Freiherr v. Dücker-Menden zum Stellvertreter des Vorſitzenden, ſowie Herr Oberſtlieutenant a. D. v. Derſchau-Hattenheim zum erſten und Herr Lehrer Haken-Menden zum zweiten Schriftführer beſtellt. Die Präſenzliſte ergab die An— weſenheit folgender Vertreter der Verbandsmitglieder: I. Aus der Rheinprovinz. 1. Herr Alexander Günther-Köln für a) die Lokalabtheilung Köln des landwirthſchaftlichen Vereines und b) den Fiſcherei-Schutzverein für den Regierungsbezirk Köln; 2. Herr Bürgermeiſter v. Bock-Mühlheim a/RH. für die Rheiniſch-Weſtfäliſche Ruhrfiſcherei— Genoſſenſchaft; 3. Herr Oberfiſchmeiſter Gravenſtein-Düſſeldorf für den Rheiniſchen Fiſcherei-Verein. II. Aus Weſtfalen. 4. Herr Ehrenamtmann Freiherr v. Dücker-Menden für den Verein zum Schutz und zur Beförderung der Fiſchzucht in Ruhr und Lenne. Unvertreten alſo die Verbandsmitglieder: a) Arnsberger Fiſcherei-Genoſſenſchaft; b) Fiſcherei-Verein Brilon; c) Lüdenſcheider Fiſcherei-Verein; d) Verein zur Hebung der Fiſchzucht in Minden-Ravensburg und Lippe; e) Fiſcherei-Verein zu Bünde. — Der Vertreter von b (fgl. Landrath Herr Dr. Federath) war leider durch Krankheit verhindert, ebenſo d, der kgl. Landrath Herr v. Dittfurth— Bielefeld und zu e Herr Amtmann Opderbeck-Lüdenſcheid dienſtlich, wie brieflich und telegraphiſch mitgetheilt war. III. Aus Hannover. 5. Oberfiſchmeiſter Profeſſor Dr. Metzger-Münden für die kgl. landwirthſchaftliche Geſellſchaft zu Hannover; 6. Amtsrichter Adickes aus Neuhaus a/Oſte für a) den land- und forſtwirthſchaftlichen Provinzial-Verein für das Fürſtenthum Lüneburg (Sitz zu Uelzen); b) den landwirthſchaftlichen Kreis-Verein Soltau. Unvertreten waren ſonach die weiteren Verbandsmitglieder: f) der landwirthſchaftliche Haupt- und oſtfrieſiſche Fiſcherei-Verein zu Emden (Oſtfriesland); g) land wirthſchaftlicher Verein Bremervörde; h) Fiſcherei-Verein für das Weſergebiet zu Hameln a / Weſer; i) Unterweſer-Fiſcherei-Verein zu Bremerhaven. Letzterer hatte ſein Nichtvertretenſein eee IV. Aus Heſſen-Naſſau. 7. Amtsgerichtsrath Seelig-Kaſſel für den Verein zur Beförderung der Fiſchzucht im Regierungsbezirk Kaſſel; 8. Oberſtlieutenant a. D. v. Derſchau-Hattenheim für a) den Fiſcherei-Verein für den Regierungsbezirk Wiesbaden; b) die Fiſcherei-Genoſſenſchaft zu Höchſt a M.; 9. Fürſtlich Waldeck ſcher Oberförſter Müller zu Louiſenthal bei Arolſen für den Fiſcherei— Verein für die Fürſtenthümer Waldeck und Pyrmont. Unvertreten war ſonach aus dieſer Provinz nur; s ) Fiſcherei-Verein zu Hersfeld, deſſen angemeldeter Vertreter, Apotheker Becder= Hersfeld durch unvorhergeſehene Familienverhältniſſe am Erſcheinen verhindert wurde. | 70 Im Uebrigen feien von den vielen in Folge der ergangenen Einladungen 4 außer den bereits genannten Regierungsvertretern noch erwähnt: Als Vertreter des erkrankten Bürgermeiſters Mönnich von Schwerte Herr Stadtſekretär Dr. Brucker-Schwerte und Bei⸗ geordneter Munkenbeck, Mühlenbeſitzer daſelbſt, Amtmann Freiherr v. Steinaecker-Barop, Freiherr v. Plettenberg-Oeringshauſen, Amtmann Rebber-Weſthofen, Munich- Fröndenberg, Gutsbeſitzer Bering-Beringshofen, Rentmeiſter Limberg-Dalhauſen, Herr G. Lohmann⸗ Witten und C. Schott⸗ Dortmund in Vertretung von Franz Kothe Söhne zu Bern⸗ burg a / Saale u. A. Auch mehrere Vertreter der rheiniſchen und weſtfäliſchen Preſſe hatten ſich eingefunden. — Die Tages-Ordnung ergab: Jahresbericht des Vorſitzenden mit Rechnungsablage zwecks Decharge; 3 Be 50 Verbandsmitglieder über die Thätigkeit der einzelnen Vereine, Genoſſenſchaften ꝛc. ür 1885/86; f 3. Wahl a) des Vorſitzenden und Stellvertreters für 1887, „ bh) des Ortes der nächſten General-Verſammlung, „ ) eines Rechtspflege-Ausſchuſſes; 4. Beſchaffung einer Fiſchzuchtanſtalt für den Verband; 5. Bericht über den dermaligen Stand der Fiſchereigeſetzgebung in Preußen, ſowie über die Rheinlachskonvention und Miniſterialerlaſſe wegen Weſerlachsfiſchirei; 3 Maifiſchfang im Rhein; 8 9 KONZ Die Maſchenweite der Netze; Aufgaben der Binnenfiſcherei-Vereine ꝛc. betreffs Unterſtützung der Beſtrebungen für Hebung der Hochſeefiſcherei: . Berathung und Beſprechung ſonſtiger Anträge und Anregungen, insbeſondere ö a) Otternjagd betreffend; R b) Urſprungszeugniſſe für den Forellenverkauf; ; c) Ente als Fiſchfeind; d) Geſuche der Amtsfiſcherei zu Croſſen a/ O. wegen Unterſtützung. Aus dem Jahresberichte heben wir hervor: Vor Allem iſt dankend anzuerkennen, daß der Herr Miniſter für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten auf die in Folge Auftrags der letzten General-Verſammlung ihm vorgelegte Bitte, für das Etatsjahr 1885/86 nach Mittheilung Königlicher Regierung zu Kaſſel vom 18./30. Januar 1886, eine Staatsunterſtützung für Fiſchereizwecke im Betrag von 300 & zugewendet hat. In Ausführung der Beſchlüſſe vom 1. Auguſt 1885 iſt von der zu dieſem Zweck beſtimmten Kommiſſion unter der geſtatteten Zuziehung eines weiteren Sachverſtändigen der Wortlaut einer Petition wegen Erlaſſes von Beſtimm ungen gegen die Verunreinigung der Flüſſe in äußerſt lichtvoller Weiſe feſtgeſtellt und dieſelbe unterm 15. Februar 1886 den kgl. preußiſchen Miniſterien für Handel und Gewerbe, des Innern, der öffentlichen Arbeiten, für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten, für geiſtliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten reſp. dem Herrn Staatsſekretär des Innern unterbreitet worden, welche in der Fachpreſſe und in der Tagesliteratur eine ſehr günſtige Beſprechung gefunden hat. Verſchiedene ausländiſche u. A. zwei öſterreichiſche Behörden haben ſich Exemplare der Petition vom Vorſitzenden erbeten; Fabri— kanten von Apparaten zur Beſeitigung der Verunreinigung ſind unter Ueberſendung bezüglicher Druckſchriften mit dem Vorſitzenden in's Benehmen getreten. Eine Eröffnung auf die Petition ſelbſt ſeitens der ebenbezeichneten Stellen iſt ſeither nicht erfolgt, doch finden gutem Vernehmen nach die in der Petition erbetenen Ermittelungen über das zuläſſige Maß der Flußverunreinigung ꝛc. in Folge höherer Anordnung ſeitens der zuſtändigen Behörden ſtatt. Einen anderen Verlauf hat die weitere durch Beſchluß der letzten General-Verſammlung her— zuſtellende Petition wegen Erlaſſes von Beſtimmungen gegen die ſog. Adjazenten— Fiſcherei genommen. Nachdem die bezügliche Kommiſſion Ende 1885 in Thätigkeit geſetzt war, ver— lautete erſt im April 1886 etwas Näheres von dieſer Thätigkeit, und bedurfte es vielfacher ſchriftlichen Erkundigungen nach dem Verbleib des Materials, welches dann endlich gegen Ende Mai beim Vorſitzenden theilweiſe unvollſtändig wieder anlangte, ohne daß ein bezüglicher Entwurf ſelbſt dabei ſich befand. Derſelbe hat ſich deshalb bei drängender Zeit, die das theilweiſe Unfertige des Elaborats entſchuldigen muß, gemüßigt geſehen, die Petition ſelbſt zu entwerfen und ſolche unterm 20. Juni l. J. an den Herrn Miniſter für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten einzureichen. Bereits unterm 28. Juni erfolgte diesmal abſchlägige Bedeutung. Der Wortlaut dieſer Miniſterial-Verfügung wie der Petition ſelbſt findet ſich im Verbands— Organ der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ Nr. 18 vom 16. Juli er. S. 197 ꝛc., wie in Nr. 6 vom 1. März 1886 S. 65 auch die erſterwähnte Petition abgedruckt iſt. Ob gegenüber dem ab— lehnenden Beſcheid des Herrn Miniſters wie in der vorjährigen General-Verſammlung vorſorglich bereits beſchloſſen war, weitere Schritte gethan werden ſollen, wird der gegenwärtigen Verſamm— lung zu unterſtellen ſein. N Beſonderen Dank ſchuldet der Verband dem Herrn Regierungsrath Dr. Ruhnke-Düſſel⸗ dorf, der nicht allein ſeither jeder Sitzung desſelben beigewohnt, ſondern auch ſonſt in hervor— ragender Weiſe an den Arbeiten desſelben Theil genommen hat. In Ausführung des Beſchluſſes der vorigen General-Verſammlung iſt der Beobachtung der Montse in dieſem Frühjahr innerhalb des Weſergebietes durch Abſendung eines beſonderen 4 8 71 — — Sachverſtändigen in Verbindung mit dem Verein zur Beförderung der Fiſchzucht im Regierungs— bezirk Kaſſel Rechnung getragen. a Der Beſtand des Verbandes hat ſich ſeit dem 1. Auguſt 1885 — vergl. Protokoll der I. General⸗-Verſammlung e. a. 1885, S. 3 — vermehrt durch den am 1. Auguſt 1886 erfolgten Zutritt des Fiſcherei⸗Vereins für die Kreiſe Minden, Ravensberg und Lippe, ſowie am 22. Auguſt 1885 des Fiſcherei-Vereins für das Weſergebiet zu Hameln. Im Jahre 1886 find weiter beigetreten: 21. Fiſcherei⸗ʃverein für die Fürſtenthümer Waldeck und Pyrmont, deſſen rühriger erſter Vorſtand, Herr Landesdirektor von Saldern zu Arolſen leider inzwiſchen ver— ſtorben iſt; 22. Unterweſer⸗Fiſcherei-Verein, deſſen Sitz zu Bremerhaven-Geeſtemünde iſt. Mehrfache Aufforderungen insbeſondere nach erfolgter Benachrichtigung an neu ent— ſtandene Fiſcherei-Vereine zum Beitritt ſind ſeither erfolglos geblieben. Zum Schluß kann der Wunſch nicht unterdrückt werden, daß nicht nur die freundlichen Beziehungen nach außen ſich heben und mehren mögen, daß aber auch andererſeits die Verbands— mitglieder ſelbſt es an regerer Theilnahme nicht fehlen laſſen wollen. (Fortſetzung folgt.) 2. Sächſiſcher Fiſcherei⸗Verein. Dresden, 3. Februar 1887. Der Einladung zur heutigen General-Verſammlung des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins hatten die Mitglieder zahlreich Folge geleiſtet. Der Vorſitzende Herr Graf v. Könneritz-Loſſa eröffnete Nachmittags 4 Uhr die Verhandlungen, denen u. a. auch die Herren Miniſterialdirektor Geh. Rath v. Einſiedel, geh. Regierungsräthe v. Boſſe und Koch beiwohnten, mit einer Begrüßungs⸗ anſprache, in welcher mit Dank der wohlwollenden Theilnahme des erlauchten Protektors, Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Georg und der kgl. Staatsregierung, ſowie des erfreulichen Anwachſens der Mitgliederzahl, als auch der erfolgreichen Thätigkeit des Vereins gedacht wurde. Dem ſehr eingehenden Berichte des Vereinsſekretärs Hauptmann v. d. A. Aſter zufolge zählte der im Jahre 1884 begründete Verein am Jahresſchluſſe 1886 bereits 602 Mitglieder. Die Aufgaben und Anforderungen, welche an den Verein geſtellt worden, ſind fortdauernd ge— wachſen, anderſeits aber auch die Erfolge nicht ausgeblieben. In allem, was zur Hebung und zum Schutze der Fiſcherei, ſowie zur Erforſchung der Lebensbedingungen der Fiſche geſchah, bedurfte der Verein der materiellen und intellektuellen Beihilfe, welche ihm auch im reichſten Maße ſeitens der hohen Staatsregierung, der kgl. Verwaltungs- und Polizeibehörden, vom Deutſchen Fiſcherei-Vereine, der in- und ausländiſchen Preſſe und ſeitens der Vertrauensmänner, wie eines großen Theiles der Mitglieder gewährt wurde. Durch den Tod verlor der Verein die beiden ver— dienten Ehrenmitglieder Geh. Rath v. Wolfanger in München und Profeſſor Dr. med. Berthold Benecke in Königsberg, denen ein ehrendes Andenken gewidmet wurde. Zum Ehrenmitglied war auch Profeſſor Dr. Hiß in Leipzig ernannt worden. An Stelle des durch feine Berufung ausgetretenen Vorſtandsmitgliedes, des kgl. fächſiſchen Geſandten in Berlin, Sr. Exzellenz des Grafen v. Hohenthal und Bergen iſt Oberforſtmeiſter Tittmann zu Grillenburg eingetreten. Die Verſammlung erklärte ſich mit der in Höhe von 2000 Exemplaren erneuten Auflage der von Profeſſor Dr. Nitſche-Tharand bearbeiteten Schrift gemeinfaßlicher Belehrung über die Süß— waſſerfiſche des Elbegebietes einverſtanden. Auch von dem gedruckten Vortrage desſelben Autors über den Flußaal und ſeine wirthſchaftliche Bedeutung ſind 900 Exemplare erworben und an die Mitglieder verſendet worden. Eine warme Empfehlung galt der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“. Seitens des Deutſchen Fiſcherei-Vereins hatte ſich der ſächſiſche Verband auch des wiederholten perſönlichen Beſuchs von deſſen Vorſitzenden zu erfreuen. Eingehende Mittheilungen betrafen weiter das Vorkommen und Aufſteigen der Montée's (junge Aale) in den fließenden vater— ländiſchen Gewäſſern, ſowie der Lachſe und anderer Fiſcharten und die Vertheilung der gewonnenen Eier. Auf Vorſchlag des Profeſſors Dr. Nitzſche-Tharand erfolgte Zuſtimmung zur Fortſetzung der Erhebung einer Statiſtik über die Lachsfiſcherei, da von der fortgeſetzten Beobachtung ſegens— reiche Ergebniſſe erwartet werden, welche in einer wirklichen Vermehrung des Lachsbeſtandes der Flüſſe und einer beſſeren Ermöglichung des Fanges geſucht werden. Auch mit der Gewährung von 20 Prozent Rabatt für Fiſchbrut und Eier, welche bei dem Vereinsbureau bis 1. Februar bezw. 1. November beſtellt werden, erklärte man ſich einverſtanden. Von den Aufſichtsorganen gingen Anzeigen über Vergehen gegen das Fiſchereigeſetz ein, welche 89 Einzelfälle betrafen, wobei 132 Perſonen berührt wurden, denen zuſammen 552 M Geldſtrafe und 9 Monate 20 Tage Haft, ſowie verſchiedene Verweiſe und Schulſtrafen zuerkannt wurden. Vier unbemittelte Geſuchſteller erhielten aus Vereinsmitteln Stipendien zum Beſuche des dreitägigen Lehrkurſus über Fiſchzucht in Tharand; es ſoll dies auch in Zukunft geſchehen. An— läßlich der zu beſchickenden landwirthſchaftlichen Ausſtellung, welche vom 7. bis 14. Sep⸗ tember 1887 in Bautzen ſtattfindet, wurden für Erzeugniſſe der Fiſchzucht und Fiſchgeräthe 12 Preiſe im Betrage zwiſchen 100 und 20 A. ausgeſetzt und auf Wunſch des Kreisvereins— Vorſitzenden Pfannenſtiel-Bautzen auch eine Berückſichtigung der Krebszucht durch eine ent— ſprechende Anlage zugeſichert. Die Vereinskaſſe ſoll auch für das laufende Jahr zu Deckung der Koſten für Bereiſung der Mulde, Pleiße, weißen und ſchwarzen Elſter herangezogen werden. Eine weitere Mittheilung betraf eine an die Ständekammer gerichtete Petition um Abänderung gewiſſer 72 — ũ— — Beſtimmungen des Fiſchereigeſetzes. Im Zuſammenhange damit ſtehen neuerdings eingegangene Vorſchläge zur Bildung von Fiſchereigenoſſenſchaften und deren Organiſation. Die Beſtimmungen über die vom Vereine zu gewährenden Prämien für eingelieferte Otternaſen und Reiherköpfe erfuhren eine Abänderung durch Abminderung der Beträge von 6 auf 5 reſp. von 3 auf 2M Seit Beſtehen des Vereins ſind 174 Ottern und 302 Reiher erlegt worden. Nach durch Zuruf erfolgter Wiederwahl des hoch verdienten gegenwärtigen Vorſtandes für die nächſte dreijährige Amtsdauer und nachdem u. A. der Vertreter der Leipziger Fiſcher— Innung verſchiedene Wünſche in Bezug auf Abſtellung von Uebelſtänden auf ſeinem heimathlichen Flußgebiete ausgeſprochen hatte, erfolgte Abends 7 Uhr Schluß der Verſammlung. 3. Weſtpreußiſcher Fiſcherei⸗Verein. Zur Ergänzung der Mittheilungen über die Benecke'ſchen Fiſchtafeln (Nr. 2 S. 29 flg. unſeres Blattes) noch die Notiz, daß der Weſtpreußiſche Fiſcherei-Verein den Preis für jene Tafeln nicht nur für die Mitglieder des Weſtpreußiſchen Fiſcherei-Vereins, ſondern auch für die anderen Fiſcherei— Vereine auf 75 5 feſtgeſetzt hat, ſoweit die Beſtellungen direkt an ihn gelangen. Im Buchhandel werden die Tafeln 1&4 20 5 koſten. A. Fiſcherei-Verein Norden. Der junge Fiſcherei-Verein für den Kreis Norden hat am 18. vor. Mts. ſeine erſte General- verſammlung abgehalten und aus dem bei dieſer Gelegenheit dargelegten ausführlichen Bericht über die Thätigkeit des Vereins im verfloſſenen Jahre geht hervor, daß er mit Befriedigung auf die kurze Zeit ſeines Beſtehens zurückblicken kann. Konnten es auch, der Natur der Sache nach, vorerſt nur Anregungen ſein, die von ihm ausgingen, ſo ſind viele derſelben doch auf guten Boden gefallen und es iſt begründete Hoffnung vorhanden, daß die meiſten der angeregten Verbeſſerungen in nicht allzu ferner Zeit zur Verwirklichung kommen. Einige Punkte des Berichtes ſind vor— nehmlich der Beachtung werth, und wir möchten ihrer hier beſondere Erwähnung thun. Der lebhafte Wunſch unſerer Fiſcherbevölkerung war von jeher darauf gerichtet, die Anlege— vorrichtungen in Norderney und am Norddeich verbeſſert zu ſehen. Hat man nun auch vorläufig den Wunſch aufgeben müſſen, daß an den beiden Punkten vollſtändige Schutzhäfen entſtünden, ſo ſteht doch eine baldige, ganz weſentliche Vervollkommnung der beſtehenden Einrichtungen in ſicherer Ausſicht, durch die unſerer Fiſcherei eine ſehr namhafte Unterſtützung geſchaffen wird. Das Fiſchkochbuch, das der Verein in der Abſicht herausgegeben hat, die Vielſeitigkeit der Zubereitung unſerer Seefiſche zu fördern, hat über Erwarten lebhaften Abſatz gefunden, der hoffentlich unſerem Fiſchfange durch vermehrte Nachfrage zu Gute kommt. Als wichtigſte Errungenſchaft des Vereins im letzten Jahre möchten wir aber die Thatſache verzeichnen, daß ſich aus jenem Schooße eine Anzahl von Freunden der Hochſeefiſcherei zuſammengethan hat, die in der Abſicht, durch das Beiſpiel belebend auf den Unternehmungsgeiſt unſerer Fiſcherbevölkerung einzuwirken, eine bedeutende Summe zuſammengelegt hat, die dazu beſtimmt iſt, ein eigenes, muſtergültig gebautes Schiff anzuſchaffen und es für eigene Rechnung auf den Fang zu ſchicken. Der neue, nach verbeſſertem Finkenwärder Modell gebaute Ewer-Kutter ſoll ſchon im Juni abgeliefert werden und dann ſogleich auf den Fang gehen. Wir begrüßen dieſen Schritt mit um ſo größerer Freude, als es gerade für Norderney höchſt wünſchenswerth iſt, der Netzfiſcherei mehr Eingang zu verſchaffen. g Die Verſammlung nahm einen ſchnellen Verlauf, die Jahresrechnung wurde genehmigt und dem Vorſitzenden, Herrn Landrath von Borries, der für ſeine umſichtige Leitung der Geſchäfte in reichem Maße verdiente Dank ausgeſprochen. 5. Verein zur Hebung der Fiſchzucht im preuß. Regierungsbezirk Potsdam. Potsdam, 30. Januar 1887. Der Verein zur Hebung der Fiſchzucht für den Regierungsbezirk Potsdam incl. Berlin hielt am 29. Januar d. J. zu Potsdam ſeine erſte diesjährige General-Verſammlung ab. Der Vorſitzende des Vereins, Landrath Stubenrauch, war dienſtlich am Erſcheinen behindert und übernahm den Vorſitz ſein Stellvertreter. Die Verſammlung beſchloß, den Herrn Regierungs- präſidenten zu erſuchen, den Aalfang während der Schonzeit mit allen Geräthen zu geſtatten, durch welchen dem Fiſchbeſtande keinerlei Nachtheile zugefügt werden können. Ferner beſchloß die General- Verſammlung, neben dem Karpfen den von dem Rittergutsbeſitzer von dem Borne auf Berneuchen aus Amerika eingeführten und von ihm gezüchteten Schwarz- und Forellenbarſch in die Havel einzuführen, der ſehr ſchnell an Gewicht zunimmt und zu den feinſten Speiſefiſchen gehört. Schließlich wurde zum Beſchluß erhoben, dahin zu wirken, daß die Strafen für unberech⸗ tigtes Angeln nicht unter 9 & normirt würden, da die Erlaubnißkarte zum Angeln jährlich 9 J koſte. Wenn die Strafe für unerlaubtes Angeln, wie kürzlich geſchehen, am Schöffen— gericht auf 1 / feſtgeſetzt werde, jo würde es Niemand einfallen, eine Erlaubnißkarte zu löſen, da nicht auzunehmen ſei, daß Jemand Imal im Jahre beim unbefugten Angeln abgefaßt werden könne. 73 6. Mähriſcher Landes⸗Fiſcherei-Verein. Brünn, 27. Dezember 1886. Unter allen Zweigen der Landwirthſchaft iſt es die Fiſchzucht, welche in den letzten Dezennien im Kronlande Mähren arg vernachläßigt wurde. Die Hauptflüſſe des Landes, welche noch vor vierzig Jahren einen ſo großen Reichthum werthvoller Fiſche beſaßen, daß damals die Fiſche zu den billigſten Nahrungsmitteln gezählt wurden, ſind heute, mit geringen Ausnahmen, ganz unproduktiv und die ſogen. Edelfiſche find eine theuere Seltenheit geworden. Selbſt die minder werthvollen, die Weißfiſch-Gattungen, haben wegen ihrer auffallenden Abnahme einen jo hohen Preis erreicht, daß ſie von der minder bemittelten Klaſſe der Bevölkerung nur mit Opfern erſtanden werden können. Aber auch die Fiſchzucht in Teichen iſt ſehr zurückgegangen, da viele Teiche aufgelaſſen und die Teichflächen der Rübenkultur zugewendet wurden. Noch vor ca. 40 Jahren beſaß Mähren über 46,000 Joch Teiche, heute kaum 6000. In Folge deſſen ſind die Teichfiſche ſo im Preiſe geſtiegen, daß ſie nicht mehr als Nahrungsmittel, ſondern nur als ein Genußmittel angeſehen werden können. — Als die Haupturſache des Ver— ſchwindens der Fiſche in den größeren Flüſſen Mährens muß die außerordentliche Verunreinigung des Waſſers durch die Abflüſſe der vielen gewerblichen Anlagen des Landes bezeichnet werden. In vielen Fällen werden die Fiſche durch die ſchädlichen Abwäſſer direkt getödtet, in den meiſten Fällen aber die Laichplätze ſo verdorben, daß ſie von den Fiſchen nicht mehr benutzt werden können. Die Reſultate aller Verſuche, welche im Verlaufe der letzten Dezennien gemacht wurden, um dieſen Verunreinigungen entgegenzutreten und die Flußfiſcherei zu heben, ſind gleich Null und es iſt bei der gegenwärtigen Sachlage gänzlich ausgeſchloſſen auch nur daran zu denken, die Fluß— fiſcherei wieder auf eine Höhe zu bringen, auf welcher ſie ſich einſt befand. Die beſtehenden Geſetze und behördlichen Verordnungen haben ſich in den meiſten Fällen den überhandnehmenden Ver— unreinigungen gegenüber als wirkungslos herausgeſtellt. Mähren muß im Verhältniß zu ſeinem Flächenraum als das induſtriellſte Kronland des Kaiſerſtaates bezeichnet werden und die Induſtrie dieſes Landes iſt ſür die Bevölkerung desſelben ſowie für den Staat von ſo großer Wichtigkeit, daß ihre Intereſſen jene der Fiſcherei hoch über— ragen. Es iſt daher leicht begreiflich, daß die Induſtrie immer gegen die Flußfiſcherei in Schutz genommen wird, was aber ſo viel heißt, daß für die Letztere das Sterbeglöckchen geläutet wird. Mit dieſen gegebenen Faktoren muß gerechnet werden. Anders flieht es allerdings mit den Fluß— verunreinigungen, wenn man dieſelben vom ſanitären Standpunkte aus betrachtet und wenn man bedenkt, daß einem großen Theile der Bevölkerung kein anderes als das mit geſundheits— ſchädlichen Stoffen verunreinigte Flußwaſſer, wenn auch manchmal als Seichwaſſer in Brunnen, für Haus haltungszwecke und zum Tränken der Hausthiere zu Gebote ſteht. Doch damit mögen ſich die Sanitätsbehörden befaſſen. Aber ſoll unter dieſen faktiſch beſtehenden Verhältniſſen gänzlich darauf verzichtet werden, daß die Bevölkerung Mährens ihre Fiſche wieder zu Preiſen erhält, welche es auch dem minder Bemittelten möglich machen, ſich dann und wann an dem Genuſſe eines guten Fiſches zu erfreuen? Wir glauben mit „Nein“ antworten zu können, wenn wir einem Beiſpiele folgen, welches uns unſere Freunde drüben über dem großen Heringsteich geben: die Amerikaner. Die Bewohner der Vereinigten Staaten Nordamerikas ſind ein praktiſches Volk, von denen wir gar Manches lernen könnten. Die Amerikaner können uns ſo wie in vielen andern Fällen auch in Bezug auf Fiſchzucht als nachahmenswerthes Muſter dienen. Trotz des koloſſalen Fiſchreichthums ihrer Flüſſe, See'n und Meere, ſind ſie ſtets auf die Ver— mehrung desſelben bedacht. Jeder einzelne Staat hat ſein Fiſchereiamt, ſeine Fiſchereikommiſſäre, Waſſeraufſeher, Staatsbrutanſtalten von gewaltigem Umfange ıc. Fiſcherei- und Waſſerrechtsgeſetze werden mit größter Strenge gehandhabt und fremde Fiſche werden behufs Akklimatiſation auf Staatskoſten importirt. Vor zehn Jahren gab es noch keine Karpfen in Amerika. Es ſind jetzt erſt neun Jahre, daß die erſten Karpfen aus Europa in Amerika eingeführt wurden. Aber ſchon nach einigen Jahren erkannte man auch dort den großen Werth dieſes Fiſches als Zuchtfiſch; man verlegte ſich mit wahrer Wuth auf die Vermehrung desſelben und hatte einen nicht geahnten Erfolg. Und welche iſt die Haupturſache dieſes Erfolges? Der findige Amerikaner machte den Karpfen zum Hausthier. Es wurden und werden noch immer, überall da wo es möglich iſt, Teiche angelegt; aber nicht etwa große Teichwirthſchaften nach europäiſchem Muſter, ſondern lauter kleine Teiche, deren es gegenwärtig viele Tauſende gibt, ſo daß faſt ein jeder Farmer ſeinen Teich beſitzt. Die Fiſche erreichen in dieſen kleinen Teichen mit Ende des zweiten Jahres gewöhnlich ein Gewicht von 4 bis 6 Pfund, welches auffallende Reſultat einfach nur dadurch erzielt wird, daß man die Fiſche nicht etwa hungern läßt, ſondern ſo wie andere Hausthiere, wie Schweine, Gänſe und Hühner gut füttert und förmlich mäſtet, ein Verfahren, welches bei kleinen Teichen ſehr leicht und faſt koſtenlos, bei großen Teichen nur ſchwer und mit größeren Koſten verbunden in Anwendung gebracht werden kann. Zum Füttern werden nebſt anderen Nahrungsmitteln vor— nehmlich Küchen- und Wirthſchaftsabfälle verwendet. Wenn nun dieſes Beiſpiel nachgeahmt und bei uns im ganzen Lande durchgeführt wird; wenn im Lande eine große Anzahl kleiner Teiche angelegt und der Karpfen auch bei uns zum Hausthiere gemacht wird, haben wir das richtigſte und einfachſte Mittel, der Bevölkerung wieder billige Fiſche zu verſchaffen. Aber nicht nur Karpfen, ſondern auch andere einheimiſche und fremde Fiſchgattungen laſſen ſich in kleinen Teichen mit großem Vortheil aufziehen. Welche wichtige Rolle aber das Waſſer im Haushalte der Natur ſpielt, und daß ſeine Produktionskraft die der Ackererde bei Weitem überſteigt, möge daraus entnommen werden, daß das beſte Ackerfeld im günſtigſten Falle nach der Berechnung ſachkundiger Oekonomen nur ca. 400 Kilogramm Fleiſch pro Hektar jährlich liefern kann, während aus einer Waſſerfläche von 1 Hektar ca. 2000 Kilogramm Fiſche gewonnen werden können. All' das vorgehend Geſagte in Erwägung ziehend, hat ein Konſortium, beſtehend aus den Herren: Viktor Ritter v. Bauer, Herrſchaftsbeſitzer, Ferdinand Heißig Edler v. Campuzzi, k. k. Oberſtlieutenant i. P.; Dr. Karl Freiherr v. Offermann, m.⸗ſchl. Landesadvokat, und Emil Weeger es unternommen, einen Verein zu gründen, der es ſich zur Aufgabe machen wird, dahin zu wirken, daß, um der Bevölkerung hinlängliches und billiges Fiſchfleiſch zu verſchaffen, im Lande Mähren, wo dies nur immer möglich iſt, eine große Anzahl kleiner Teiche angelegt und Brut— und Zuchtanſtalten errichtet werden. Dieſer Verein, deſſen Beſtand mit hohem k. k. Statthalterei-Beſcheide vom 17. Dezbr. 1886 beſcheinigt wurde, wird unter der Benennung „Mähriſcher Landes-Fiſcherei-Verein“ mit dem Sitze in Brünn ſeine Wirkſamkeit über das ganze Kronland entfalten und demnächſt ſich konſtituiren. Gemeinden, Grundbeſitzer, Wirthſchaftsbeſitzer 2c. werden zur Anlage von Teichen aufgefordert werden, und vom Vereine Anleitung und Unterſtützung mit Rath und That erhalten. Gewerbe— fiſcher werden herangezogen werden und dieſen ſowie überhaupt allen Mitgliedern des Vereines durch Errichtung einer Fachbibliothek und einer Lehrmittelſammlung, durch Herausgabe periodiſcher Fachdruckſchriften ꝛc., durch Vorträge in Schulen und bei Verſammlungen Gelegenheit geboten, ſich über die heutzutage nothwendigen Erforderniſſe der Fiſchzucht zu unterrichten. Belohnungen werden ertheilt werden an Perſonen, welche ſich um die Fiſchzucht in Mähren verdient gemacht haben und zur Erlangung zeitgemäßer geſetzlicher Beſtimmungen über Fiſcherei und Fiſchwaſſerrechte, ſowie bei Ankämpfung gegen muthwillige ſchädliche Verunreinigung der heimiſchen Gewäſſer ſoll korporativ vorgegangen werden. Die von den Verunreinigungen verſchont gebliebenen Flußſtrecken ſollen beſſer bewirthſchaftet und ſteril gewordene Gebirgsbäche wieder bevölkert werden. Ueberhaupt wird der Verein beſtrebt ſein, Alles zu unternehmen, was unter den een Verhältniſſen in Mähren nothwendig iſt, um eine Vermehrung des Fiſchſtandes zu erzielen. V. Vermiſchte Mittheilungen. Otternplage in Bayern. — Verhältniſſe in Baden. Immer mehr häufen ſich Klagen und troſtloſe Berichte darüber. Beiſpielsweiſe ſind in einem kleinen Forellenbache bei Starnberg jüngſthin plötzlich nicht weniger als fünf Ottern erſchienen, von denen durch die Gefälligkeit des Jagdpächters (welcher man) aber durchaus nicht überall begegnet) glücklicherweiſe bald vier erlegt waren. — Von der Altmühl ſchreibt man uns: „Daß die Klagen der Fiſchwaſſerbeſitzer über die Otternplage im Altmühlthal der thatſächlichen Unterlage nicht entbehren, beweiſet zur Genüge der Umſtand, daß jüngſt bei der oberhalb Neueſſing gelegenen Schleuſe Nr. 4 des Ludwigskanals in kurzer Zeit vier Stück Ottern gefangen wurden.“ Und trotz aller dieſer Klagen opponirt man aus Jagdkreiſen immer noch der jo allſeitig und dringend erbetenen Aenderung jener veralteten bayeriſchen Geſetzes— beſtimmungen, welche dem Fiſchereiberechtigten nicht einmal das natürliche Recht laſſen, ſich der Otternplage ſelbſt zu erwehren. Ringsherum überall hat man in dieſem Punkte durch die neuere Geſetzgebung den Fiſchereiberechtigten das gewährt, was ſie mit Recht fordern können. Bayern allein — das doch ſonſt in der Fiſchereipflege ſo weit voran iſt — ſteht in dieſem ſpeziellen Punkte noch zurück! Sollte um des Jagd— ſports willen in Bayern allein nicht zu gewähren ſein, was allerwärts gewährt wird? Sollte ſich in Bayern allein Seitens der Jagdherren nicht ertragen laſſen, was ſonſt überall ohne Klage ertragen wird? Uebrigens je länger der jetzige Zuſtand fortdauert, um fo tiefgreifender muß ſchließlich doch die Abhülfe werden! — In Baden iſt die Legislative ſehr gründlich vorgegangen. Nachdem ſchon das ältere Fiſchereigeſetz dem Fiſchereiberechtigten das natürliche Recht, ſich der Fiſchottern zu erwehren, gegeben hatte, ift nun auch — und zwar ſchon vor Einführung der neuen Fiſcherei— geſetznovelle — die frühere Verpflichtung des Fiſchereiberechtigten zur Ablieferung des Otters an den Jagdberechtigten nach einer Verordnung vom 6. November 1886, den Vollzug des Jagdgeſetzes betr., einfach dadurch weggefallen, daß nach § 2 Abſ. 1 Ziff. 2 * | } / 75 dieſer Verordnung der Otter, wie verſchiedene andere ſchädliche Thiere, nicht mehr zum jagdbaren Wilde gezählt wird. Ein Erlaß des großh.-badiſchen Miniſteriums des Innern vom 28. Januar 1887 erkennt dies ausdrücklich an. Aale im Donaugebiet. Auf einem zugefrorenen Altwaſſer der Donau bei Ober— kelheim wurde heute Früh ein über 1 kg ſchwerer Aal gefunden, welcher durch eine im Eis befindliche Oeffnung herausgeſprungen war und erſtarrt auf dem Eiſe lag. Krebszucht. Aus Mönchsroth in Mittelfranken wird uns geſchrieben: „Bei meiner letzten Fiſcherei, ſowie beim ſog. Putzen der Nebenbäche meines Waſſers machte ich die erfreuliche Wahrnehmung, daß die im Jahre 1880 und 1881 eingetretene Krebs— ſeuche nun keine Anſteckungsſymptome mehr hinterlaſſen hat. Die Krebsſeuche war aber in meinem Waſſer ſo epidemiſch aufgetreten, daß auch kein Stück übrig blieb. Durch das freundliche Mitwirken des mittelfränkiſchen Kreisfiſcherei-Vereins war es mir möglich, im Jahre 1884 mein Hauptwaſſer, einen Theil der Wörnitz, ſowie den mir ganz ge— hörigen Nebenfluß Rothach, mit Satzkrebſen, bezogen von der Firma O. Micha in Berlin, zu beſetzen. Im Laufe des vergangenen Jahres merkte ich, daß dieſe Krebſe nicht nur ihr Fortkommen wieder finden, ſondern daß ſolche bereits Junge abgeſetzt haben und ſich ſchon abermals im Beſitze eines Eierſtockes befinden.“ (Dem Herrn Ein— ſender für Weiteres recht dankbar. Die Red.) C. Auſternverbrauch in Berlin. Seitdem die beſſeren engliſchen Auſternbänke wie Whitſtable, Colcheſter, Byrnham wegen Erſchöpfung ihre Auſtern außerordentlich hoch im Preiſe halten, ſo daß nur reiche Leute ſich deren Genuß dauernd gönnen können und unſere Regierung die Bänke von Huſum in Holſtein nicht wieder verpachtet hat, weil dieſelben durch die letzten Pächter vollſtändig ausgebeutet worden ſind, ſo daß es einer Reihe von Jahren bedarf, um dieſelben wieder ertragfähig zu machen, griffen die Händler zu den holländiſchen Auſtern, um das Bedürfniß des Publikums einigermaßen zu befriedigen. Die Verſuche, die amerikaniſchen Auſtern von der Cheaſepeakbai in Deutſchland einzuführen, ſind mehr oder weniger als geſcheitert zu betrachten, denn viele Sendungen kamen der langen Reiſe wegen verdorben hier an und das geringe Quantum, welches gut hier ankam, vermochte nicht die Verluſte zu decken, ſo daß die— ſelben heute nicht mehr in Betracht kommen. Die holländiſche Auſter iſt vorherrſchend dank der Vorſicht der ſchlauen Mynheers, welche bei Zeiten es verſtanden, die Bänke von Yerſekendam und Texel zu bevölkern. Wohl gibt es noch viele Auſternbänke an der franzöſiſchen Küſte, aber der Berliner Geſchmack verbietet die Einfuhr dieſer Auſtern, weil das Publikum an den grünen Bärten, die übrigens auf ganz natürliche Weiſe entſtehen, Anſtoß nimmt. Noch käme die vortreffliche Limfjord-Auſter, die Perle Jüt⸗ lands, in Betracht, aber ſie iſt zu dickſchalig und deshalb verbietet ſich des hohen Ein— gangszolles wegen der Bezug. Trotzdem das Publikum mit der minderwärtigen hol— ländiſchen Auſter vorlieb nehmen mußte, iſt der Konſum von Jahr zu Jahr geſtiegen. Der Geſammtkonſum ſtellt ſich in Berlin für das Jahr 1885/86 nach ſicherer Schätzung in beſten holländiſchen Auſtern auf rund eine Million Stück, in ſolchen zweiter und dritter Güte auf 350,000 Stück; in engliſchen Whitſtables und Natives auf je 700-800 ½ To. à 300 Stück, in Amerikanern auf 200,000 und in Helgoländern auf 100,000 Stück; im ganzen rund 2'150,000 Stück Auſtern. Eine ſtattliche Zahl und nicht weniger ſtattlich iſt der Geldbetrag, welcher zur Befriedigung lukulliſcher Neigungen dafür in Berlin verausgabt wird. Der Verbrauch für das Jahr 1886/87 wird nach den Eingängen bis jetzt ſich wieder erheblich höher ſtellen. (Zentral-Markthalle.) C. Templin. Die Fiſchotterjagd iſt wieder eröffnet. Im Laufe dieſer Woche wurden beim Magiſtrat vier Ottern eingeliefert, von denen drei dicht bei der Stadt und einer auf dem Dolgenſee erbeutet worden ſind. Das Auffinden von Aalen, denen der Otter Kopf und Schwanz abgefreſſen, ſowie der Raub zahmer Enten gaben das Zeichen des Anrückens dieſer Raubthiere, die auch bald in größerer Zahl entdeckt wurden. Bei dem beträchtlichen Schaden, den der Fiſchotter anrichtet, können Jagd- und Fiſcherei— berechtigte nicht genug ermahnt werden, den jetzigen Spurſchnee zum Aufſuchen von Ottern nicht außer Acht zu laſſen. Die Meinung, daß der Otter ſelten vorkomme und 76 — ——— — die Jagd auf ihn vergebliche Mühe ſei, iſt durchaus irrig, denn ſeit dem 1. Januar 1886 hat der Magiſtrat ſchon fünfzehn Stück Schnautzen bei dem Brandenburgiſchen Fiſcherei— Verein eingereicht, und für dieſelben die Prämien bezogen. Sehr zu bedauern iſt, daß andere Fiſchereibeſitzer nicht mit demſelben Eifer auf den Schutz der Fiſcherei bedacht ſind, wie es Seitens des hieſigen Magiſtrats geſchieht. Die Erfolge, welche dadurch erzielt wurden, ſind hier augenfällig. Lachsbeobachtungsſtationen ſind nach den Mittheilungen des Weſtpreußiſchen Fiſcherei-Vereins neuerdings eingerichtet worden in Thorn, Mewe und Neufähr. Waſſerpeſt. Die Mittheilungen des Weſtpreußiſchen Fiſcherei-Vereins ſchreiben: Nach uns zugegangenen Berichten nimmt in den Gewäſſern des Schwarzwaſſers und der Brahe die Waſſerpeſt (Elodea canadensis) dermaßen überhand, daß fie der Fiſcherei äußerſt hinderlich wird. Am Weitſee werden damit Vieh und Schweine ge— ſüttert, und es wird behauptet, daß ſie ſehr nahrhaft ſei und gern gefreſſen werde. Das läßt ſich auch denken, zumal meiſt viele junge Fiſche und niedere Thiere ſich zwiſchen dem dicht wachſenden Kraut aufhalten und mitgefreſſen werden. Gegen die rapide Ver— mehrung der Waſſerpeſt iſt ein Mittel bisher nicht bekannt geworden. Man nimmt an, daß ſie den Kalkgehalt des Bodens, auf dem ſie wurzelt, allmählich verbraucht und dann von ſelbſt wieder verſchwindet. Wo ſie in geringer Menge auftritt, iſt ſie der Fiſcherei ſehr nützlich, da ſie den Fiſchen vortreffliche Gelegenheit zur Ablage des Laiches bietet, die jungen Fiſche ſchützt und zahlreichen niederen Thieren geeignete Exiſtenz— bedingungen bietet. Sie iſt dabei äußerſt zäh gegen Witterungseinflüſſe. Man findet im Frühjahr, wenn das Eis nur eben erſt zu thauen anfängt und auf ihm in flachen Lachen ſich Waſſer anſammelt, in ſolchen Lachen friſche Sproſſe der Waſſerpeſt in voller Vegetation. In dieſer erſten Frühlingszeit ſollte man ſie ſo ſorgfältig als möglich be— ſeitigen, wo ſie zu üppig zu werden beginut. Sobald die Laichzeit der Fiſche begonnen hat, wird durch das Krauten die Fiſcherei geſchädigt; in der Laichzeit werden die Laich— fiſche beunruhigt und der Laich maſſenhaft vernichtet, und ſpäter werden, wenn nicht ſehr ſorgfältig verfahren wird, mit dem Kraut viele junge Fiſche herausgenommen und zwecklos vertilgt. (Mittheilungen des weſtpreuß. Fiſcherei-Vereins.) Rheinlachsfiſcherei. Die „Kölniſche Zeitung“ ſchreibt: Amſterdam, 24. Jan. Die niederländiſchen Salmfiſcher verſuchen den ihnen durch den bekannten Salmvertrag zugefügten etwaigen Nachtheil wett zu machen. Nicht allein, daß dieſelben fortan die Salmfiſcherei mit allen Kräften unter Ausbreitung der beſtehenden Fiſchereien betreiben, ſondern dieſelben legen auch neue Fiſchereien an. So wird binnen Kurzem eine neue Salmfiſcherei mit Schleppnetzbetrieb zu Sliedrecht eröffnet und eine ebenſo an der Merode angelegt werden. — Haben die holländiſchen Salmfiſcher trotz des Salm— Uebereinkommens alle Urſache, mit dem Ausfall des Salmfanges im Jahre 1886 zufrieden zu ſein, ſo können die deutſchen Salmfiſcher dies von ihrer Arbeit nicht ſagen. In einem ſoeben veröffentlichten Bericht über den Salmfang auf der Strecke Pannerden— Emmerich während des verfloſſenen Jahres wird derſelbe als ſehr ungünſtig bezeichnet. In einigen Fiſchereien dieſer Strecke wurden im ganzen Jahre nur zehn bis zwölf Stück Salme gefangen, welche ein Gewicht von 18—24 Pfd. das Stück hatten und wofür 2,20 bis 2,75 / für das Pfund Verkaufspreis erzielt wurden. Dieſer gewiß ungünſtige Salmfang wurde indeß einigermaßen ausgeglichen durch den ſehr reichen Fang anderer Fiſche. Hoffentlich zeigt der Salmvertrag für die deutſchen Fiſcher in dieſem Jahre eine beſſere Wirkung als im verfloſſenen. Paraſit des Sterlet. Der Sterlet wird uns vielleicht mit einem ganz eigen— thümlichen Paraſiten bekannt machen. Allbekannt ſind die kleinen Süßwaſſerpolypen (Hydra viridis und fusca), welche ſich überall häufig im Waſſer zwiſchen Waſſerlinſen u. ſ. w. finden und durch die Dehnbarkeit ihres ſchlauchförmigen Leibes und durch ihre langen feinen Fangarme unter dem ſonſtigen „Gewürm“, das ſich zwiſchen den Waſſer— pflanzen aufhält, ſofort auffallen. Die Verwandten dieſes Thieres leben faſt ausſchließ— lich im Meere, zu ihnen gehören die Korallenthiere, die Seeanemonen und die Quallen. 17 — — Paraſiten hat man aus dieſer Thiergruppe bisher nicht gekannt. Nun iſt in den Eiern des Sterlet ein Paraſit gefunden worden, welcher ebenfalls zu jener Gruppe gehört, er heißt Polypodium hydriforme und ſoll bei 20 Prozent der weiblichen Sterlets vor— kommen, was bei der Koſtbarkeit des aus dem Sterletrogen gewonnenen Kaviars einen erheblichen Schaden auch für den Fiſchhandel bedeutet. Hoffentlich bekommt dem Sterlet unſer Klima beſſer als ſeinem ungebetenen Gaſte. (Mitth. des Weſtpr. Fiſcherei-Ver.). C. Fiſchereiverhältniſſe in Oſtfriesland. Die Bemühungen, den oſtfrieſiſchen Binnen- gewäſſern neue Fiſcharten zuzuführen, reſp. fiſcharme Waſſerſtrecken mit Tafelfiſchen zu bevölkern, ſind noch nicht von Erfolg geweſen. Bei der großen Entfernung von den vorhandenen Bezugsquellen ſtellen ſich die Koſten eines ſolchen Unternehmens verhältniß— mäßig ſehr hoch, und die Ausſicht auf das Gelingen desſelben iſt eine ſehr geringe, deshalb hat mit den ſehr geringen Mitteln des Vereins ein Verſuch nicht gewagt werden können. Die Erzielung von Fiſchbrut betreffend, hat der Vorſtand der königlichen Regier— ung ſeine Anſicht dahin vorgetragen, daß bei den neu angelegten Kanalſchleuſen geeignete Stellen für Brutanſtalten zu finden ſeien, indem dort das in dem flachen Lande ſonſt kaum herzuſtellende Gefälle in leichter Weiſe künſtlich zu erzielen ſein dürfte. Es ſind namentlich die Schleuſen im Ems-Jade-Kanal und im Abelitz-Kanal ins Auge gefaßt. Von den dort vorkommenden Fiſchen, als: Karpfen, Hecht, Schleie, Braſſe, Karauſche, Aal z. iſt der letztere für die Fiſcher der weitaus wichtigſte, indem derſelbe in ſolchen Mengen gefangen wird, daß er den Berufsfiſchern ihr beſchwerliches Gewerbe einiger— maßen lohnend macht. Als Feinde der Süßwaſſerfiſche ſind namentlich zwei zu be— kämpfen, die, ſoweit ſie vordringen, alles Leben um ſich im ſüßen Waſſer vertilgen. Es ſind dies die Abflüſſe der Emder Papierfabrik und das Seewaſſer, welches namentlich in den Sommermonaten eingelaſſen wird. (Markthallen-Zeitung.) B. Marktverbot. Paris, 5. Januar. Soeben hat der Miniſter der öffentlichen Arbeiten den Präfekten und Ingenieuren, denen die Oberaufſicht über die Süßwaſſer— fiſcherei obliegt, ein Schreiben zugeſtellt, wonach der Verkauf von Süßwaſſerfiſchen während der Laichzeit energiſch beaufſichtigt werden ſoll. In der Laichzeit iſt es auf's ſtrengſte verboten, Süßwaſſerfiſche zu transportiren oder zu verkaufen, und hat jeder Marktaufſeher und Poliziſt das Recht, ſolche Fiſche zu konfisziren, wenn der Verkäufer nicht durch beglaubigte Scheine beweiſen kann, daß die betreffenden Fiſche von einem Teiche oder Reſervoir herſtammen. (Solche Urſprungsſcheine ſind werthlos! Die Red.) Bis jetzt wurde dieſe Beaufſichtigung etwas nachläßig gehandhabt, doch ſoll nun Wandel hierin geſchaffen und ſollen alle Verkäufer von Süßwaſſerfiſchen zunächſt ver— warnt werden. St. Petersburg. (Ruſſiſche Fiſchereiverhältniſſe und die Verarmung der ruſſiſchen Fiſchgewäſſer.) Die Fiſcherei und der Fiſchhandel bilden eine der ergiebigſten Erwerbsquellen Rußlands. Der Jahresertrag des ruſſiſchen Fiſchfanges, Finnland ausgenommen, wird zu etwa 25 Millionen Rubel berechnet, wovon auf das Kaspiſche Meer und die Mündungen der in dasſelbe ſtrömenden Flüſſe allein 15 Millionen, auf das Aſowſche Meer 4 Millionen, auf das Baltiſche Meer 1,25 Millionen und auf die nördlichen Meere 1 Million Rubel entfallen. Hauptſächlich wichtig ſind die Stör— arten oder Rothfiſche der Gewäſſer des Südens, die außer ihrem köſtlichen Fleiſch noch Kaviar, Hauſenblaſe und die Weſiga, d. h. die gedörrte Rückgratſehne des Störs, als werthvolle Handelswaaren liefern. Dieſe Fiſchgattung ſoll einen jährlichen Ertrag von acht Millionen Rubel gewähren. Außer Zandern und Bleien ſind in den ſüdlichen Fiſchgewäſſern noch die Lampreten, Makrelen und Rohrkarpfen von großer Bedeutung, in den nördlichen Strömen die Lachſe und Lachsforellen, im Baltiſchen Meer die Häringe und Neunaugen, im Weißen Meer die Häringe, Schellfiſche, Stockfiſche und Walfiſche, welche ſeit neueſter Zeit in großer Zahl gefangen werden. Unter den vortrefflichen Coregonenarten, die Rußland eigenthümlich ſind, wird beſonders die Nelme gerühmt, deren Einbürgerung in die norddeutſchen Seen vielleicht noch nutzbringender ſein würde, als die Verpflanzung des Sterlets in unſere Ströme. Der Mangel an geſetzlichen Beſtimmungen, das Nichteinhalten der Schonzeit und das rückſichtsloſe Vorgehen beim 78 — Fiſchfang hat jedoch bereits den als unerſchöpflich geltenden Fiſchreichthum Rußlands erheblich beeinträchtigt, wie dies durch die eingehenden Unterſuchungen eines unter dem Vorſitze des Akademikers von Baer zuſammengetretenen Ausſchuſſes für das Gebiet des Kaspiſchen Meeres zweifellos dargethan worden iſt. Sowohl die Zahl als auch die Größe der Störe verringert ſich mehr und mehr, da für die Schonung des jungen Nachwuchſes in keiner Weiſe geſorgt wird. Zwar beſitzt das Reich in der Nikolskiſchen, urſprünglich von einem Gutsbeſitzer aus eigenen Mitteln begründeten Fiſchzuchtanſtalt, die ſich jetzt im Beſitze des Staates befindet, ein gutes Vorbild für ähnliche Anlagen; weitere Verbreitung haben dieſelben jedoch nicht gefunden, während man den Verſand junger Fiſche in Rußland vortrefflich verſteht. Eifrige Freunde des Fiſchereiweſens ſind im Bunde mit der Regierung bemüht, in weiteren Kreiſen der Bevölkerung geſunde Anſchauungen über die volkswirthſchaftliche Bedeutung der Fiſchereifrage zu verbreiten und den Verheerungen vorzubeugen, welche durch den Raubbetrieb unter Unterſtützung der Fiſchfeinde in dem Beſtande der edlen Fiſcharten um ſo weiter vorſchreiten, je dichter das ruſſiſche Reich ſich bevölkert und durch Verkehrswege erſchloſſen wird. Den Bemühungen des Oberarztes Dr. Knoch iſt es bereits gelungen, die Fiſchhändler in Aſtrachan dafür zu erwärmen, daß ſie einen Dampfer mit Einrichtung zur künſtlichen Fiſchzucht für das Kaspiſche Meer beſchaffen, ſowie beſonders wichtige Fiſcharten, als Lachſe und Nelmen, in Gewäſſer zu verpflanzen, in denen ſie bisher nicht heimiſch waren. Das weitere Streben geht dahin, die zahlloſen verſumpften Seen und Teiche des großen Kaiſerreichs, die jetzt keine oder nur geringe Erträge geben, in Fiſchgewäſſer umzuwandeln. (Centralbl. d. Bauverw.) Aus der Fiſchküche. Karpfen geſpickt. Man läßt den Karpfen rein ausbluten, raſiert ihn, macht dann auf dem Rücken vom Kopf bis zum Schwanz zwei ungefähr 1 em auseinanderliegende feine Längsſchnitte auf beiden Seiten, ſo daß eben die Haut aufgeriſſen und ſalzt ihn 1/2 Stunde ein. Dann wäſcht man ihn ab und ſpickt durch die Längsſchnitte den Karpfen mit Speck, Citrone und Sardellen. Anſtatt des Speckes kann man auch ſaure Gurken nehmen. Butter wird in eine Pfanne gethan, man läßt dieſelbe etwas gelb werden, legt den Karpfen hinein und läßt ihn ¼ Stunde braten. Nach dieſer Zeit gibt man ein Glas Wein und etwas kräftige Bouillon dazu und läßt ihn dann noch 5 Minuten braten. — Schleien blau gejotten. Schleien dürfen nicht geſchuppt werden; ſobald ſie geſchlachtet ſind, übergießt man ſie mit kochendem Eſſig. Dann ſtellt man in einer Kaſſerole Waſſer mit Salz, einer Zwiebel, Gewürz und Lorbeerblatt auf, läßt es kochen, legt die Schleie hinein und läßt ſie gar kochen. Man gibt zerlaſſene Butter und Kartoffel dazu. — Hecht gebraten. Hiezu verwendet man am beſten kleine Hechte. Nach dem Ausnehmen ſchuppt man ſie, läßt aber die Floſſen daran, kerbt die Fiſche fein ein, ſalzt fie und läßt fie einige Zeit liegen, dann trocknet man ſie, ſchneidet die Köpfe ab, wendet die ganzen Fiſche in geſchlagenen Eiern und in mit etwas geriebener Semmeln vermiſchtem Mehl und bratet ſie in Butter auf beiden Seiten hübſch braun. Die angebratene Butter, welche in der Pfanne zurückbleibt, kocht man mit etwas Brühe und Eſſig oder Zitronenſaft los und gibt ſie zu den Fiſchen. — Fiſche auf ſüdfranzöſiſche Art. Man lege große und kleine Fiſche, erſtere geſchnitten, Hechte, Karpfen u. dgl., nachdem ſie gereinigt und ausgenommen ſind, in einen unten reichlich mit Salz beſtreuten Topf, gebe auf jede Lage Pfeffer, Gewürznelken, Salz und etwas Butter in kleinen Stückchen und auf die letzte Lage reichlicher Salz als auf die anderen. Dann ſetze man einen paſſenden Deckel auf den Topf, verklebe ihn feſt mit Mehlkleiſter und ſtelle ihn in einen Backofen, worin Kuchen oder Brod abgebacken war. So bereitete Fiſche haben einen eigenen Wohl- geſchmack. — Heringe in Mayonnaiſe. Drei hartgekochte Eidotter verrührt man noch warm mit etwas Salz und nach und nach hinzugefügtem Provenceröl (im ganzen etwa eine Obertaſſe voll), verreibt die Miſchung, bis ſie weiß und ſchaumig iſt, fügt noch 2 Eßlöffel Eſſig und eine Obertaſſe dicken ſauren Rahm nebſt 2 bis 3 Eßlöffeln ſtarker Fleiſchbrühe hinzu und gießt die Mayonnaiſe über 2 bis 3 gutgewäſſerte, abge— zogene, ausgegrätete und in ſchräge Stücke zerſchnittene Heringe, die mindeſtens 1 Stunde 19 vor dem Anrichten in der Mayonnaiſe ſtehen müſſen, worauf man ſie mit Kapern, Pfeffergurken, Perlzwiebeln u. dgl. verziert. — Bierfiſche. Gewöhnlich nimmt man hiezu Karpfen oder Bleie (Brachſen) oder auch Aal, doch kann man auch andere Fluß— fiſche dazu verwenden. Wenn die Fiſche gut geſchuppt, ausgenommen und gewaſchen ſind, ſtutzt man die Floſſen und ſchneidet die Fiſche in Stücke. Sind ſie ſehr groß, ſo muß man ſie ſpalten; den Schwanz ſchneidet man ab. Dann thut man in eine flache Kaſſerole Pfeffer, Zwiebeln, Citronenſcheiben, Lorbeerblätter, Nelken, etwas Roggenbrod oder einige Stücke braunen Kuchen und hin und wieder ein Stück Butter, legt dann die Fiſche hinein, gießt ſo viel Weißbier darauf, daß die Fiſche gut bedeckt ſind, läßt ſie raſch kochen und nimmt den Schaum ab. Nun ſchwitzt man Butter und Mehl hellbraun und gibt es zur Sauce. Sind die Fiſche gar, nimmt man ſie vorſichtig heraus, läßt die Sauce noch tüchtig kochen, daß ſie recht gebunden iſt, gibt dann noch 1 Glas Weißwein, etwas Zucker und 1 Theelöffel voll Fleiſchextrakt hinzu. Nun rührt man die Sauce durch ein Sieb und richtet ſie über den Fiſchen an, nachdem man dieſelben mit einigen Citronenſcheiben belegt hat. Man ißt gekochte Kartoffeln dazu. (Zentral-Markthalle.) VII. Jiſcherei- und Fiſchmarktberichte. L. Hamburg⸗Altona, 18. Januar. Für beide Märkte waren an Seefiſchen, Schellfiſch, Schollen, Seezungen, Steinbutt, Lachſe, Sandart und Dorſch eingetroffen. Bezahlt wurden folgende Preiſe (en gros): Schellfiſch 2,50 bis 9 M, Schollen 2,50 bis 18 M per Stieg, Seezungen 1,80 bis 2 4, Steinbutt 1,60 bis 1,80 , Lachſe 2 bis 3,50 M, Sandarten 0,55 bis 1 M Dorſche per Korb 4 bis 6,50 M. L. Fiſchmarkt in Hamburg⸗Altona, 28. Januar. Preiſe en gros. Schellfiſche 1,50 bis 7 M, Schollen 1,80 bis 5,50 &, Heringe 20 bis 25 per Stieg, Seezungen 1,30 bis 1,50 , Stein- butte 1,40 &, Lachſe 1,50 bis 3.M, Sandarten 55 bis 90 4, Hechte 35 bis 60 J, Brachſen 20 30 4, Barſche 25 bis 40 J, Rothaugen 12 bis 18 8 per ½ Kilo, Dorſche per Korb 3,50 bis 104 Schollen fehlen ſeit einigen Märkten. L. Eckernförde, 16. Januar. In den letzten Tagen war der Hering- und Sprottenfang ein recht ergiebiger und wurde ein großer Theil nach den Räuchereien bei Kiel geſandt, woſelbſt die geräucherte Waare mit 1 & für Sprotten und 1,80 M für Bücklinge bezahlt wurde. L. Riel, 20. Januar. Während der Hering- und Sprottenfang in den letzten Tagen hier— ſelbſt ein ſehr ergiebiger war, kamen aus Eckernförde ſtets reichliche Zufuhren für die Räuchereien. Für die geräucherte Waare wurden folgende Preiſe bezahlt. Bücklinge per Wall incl. Kiſte 2K 40 4, für Mittelſorte 14 80 3, für Sprotten 1 4 per Wall incl. Kiſte. L. Neuſtadt (in Holſtein), 17. Januar. Bei dem anhaltenden Froſte ſind die Ergebniſſe der Fiſcherei nicht befriedigend, da nur auf Butt und Dorſch gefiſcht wird und erſtere wenig werth— voll und letztere Waare, wenn gleich ausgezeichnet an Güte, doch keine hohen Preiſe erzielt. Erſtere koſten 20 7 per Stieg, letztere von mittlerer Größe 2 bis 3 & im Verſandt. Friſche Aale, die jetzt unter dem Eiſe geſtochen werden, koſten 45 3, geräuchert 1,30 per ¼ Kilo. Der Heringsfang ruht und kommen die Heringe für die Räuchereien meiſtens aus Schweden. Man wartet ſehnlichſt auf Thauwetter. L. Rendsburg, 12. Januar. Die Durchſchnittspreiſe ſtellten ſich für Hechte auf 40 bis 50 4, Barſche 20 bis 40 3, Schellfiſche 20 bis 25 J, Dorſche 20 , Lachſe 1M, Karpfen 60 bis 80 per ½ Kilo, Goldbutte 20 bis 25 8 per Stück. Von Auswärts kamen Schellfiſch, Dorſch und Butte, doch nicht ſo ſehr reichlich. L. Rendsburg, 22. Januar. Der heutige Fiſchmarkt war, nachdem anhaltendes Thauwetter ſeit einiger Zeit eingetreten, reichlicher beſchickt wie die letzten Märkte. Preiſe ſtellten ſich für mittelgroße Barſche 40 J, Hechte 50 , Aale bis 60 , Brachſen 30 4, Plite und Rothaugen 25 J per ½ Kilo. Von Auswärts waren Schellfiſch zu 25 , Dorſch 10 bis 30 ½, Butte 10 bis 20 4 per Stück angelangt. Lachſe und Karpfen fehlten. L. Neuſtadt a. H., 21. Januar. Wegen des andauernden Froſtes haben die hieſigen Fiſcher den Dorſch- und Buttfang einſtellen müſſen und beſchränken ſich auf den Aalfang. Zu dieſem Zwecke fahren ſie zu Schlitten ca. eine Meile weit hinaus, hauen Löcher in das Eis und ſtechen mit dem Aaleiſen die Aale. Bisweilen iſt der Ertrag ein recht zufriedenſtellender. L. Marne (Holſtein), 9. Januar. Die Verpachtung eines Theils der hieſigen Flethe hat unter der Hand ſtattgehabt und 75 & erzielt. In einem Fleth, dem Wahler, hat die Fiſcherei dadurch ſehr gelitten, daß bei der Entwäſſerung aus der Zuckerfabrik das ſchmutzige Waſſer in das Fleth ſtrömt. Während nämlich früher vorzügliche Aale, Hechte, Barſche gefangen wurden, ſterben 80 dieſelben jetzt und treiben todt auf dem Waſſer. Aus dieſem Grunde fanden ſich auch keine Pachtliebhaber. L. Bonſted (Schweden), 28. Januar. Das Scharerhaff iſt bis jetzt mit Eis belegt geweſen und dadurch der Heringsfang ſehr gehemmt worden. N He: der Froſt in Thauwetter übergegangen, wird die Fiſcherei lebendiger und einträglicher, jo daß die bis dahin nur theure Waare durch den reichlicheren Fang billigere Preiſe bedang. Es koſteten jetzt große friſche Heringe in Gothenburger Verpackung per Kiſte 6—7 Kilogramm = / 8ſchwed. Maß. Inserate. ee ze Porellen-Jnng-Brut, E Forellen Jung: Brut BE 9 Ri bei jetziger Beſtellung zum are von 15—21 Al, 70,000 Stück, das Tauſend zu 5 M. liefert die 15/8 bei 2/2 Tiſchzucht⸗Anſtalt Wiesbaden. Fiſcher Georg Fries in Heidelberg. Prompt, billig und gut — Die älteſte 1871 gegründete Deutſche | Raubthierfallen⸗Fabrik 3. C. Eberhardt W i 5 in Speyer am Rhein, 3 * ser Großherzoglich badiſcher Hoflieferant (orm. R. Weber) Baynau (Sdlefien), empfiehlt ihre . BR —— Fangapparate, — insbeſondere den bedeutend verbeſſerten, patentirten „ af ‚ 3 1 c 0 friſcke Fluß- und See⸗Fiſcke. ] oo Fifchotkereifen liefert die Fiſchhandlung von Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! (nach Angaben des Frhrn. v. Hannſtein Specialität: 30/6 gefertigt) und viele andere für den Fang von iheinſalm und holländiſche Auſtern. Raubwild geeignete Fallen. 6/4 ® Ina . che Auf Preis⸗Courante gratis und franco. Ver käuflich. Angebrütete Tachs⸗ Eier, von ſehr großen Fiſchen gewonnen, das ane um 2 fl 50 kr. 6. W., Angebrütete Saibling⸗Eier, das Tauſend um 2 fl. bei Johann Höplinger, Fiſchermeiſter in st. Wolfgang in Oberöſterreich die er druckten Zirkulare des „Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins“ von den Jahren 1870 bis und Zu Kaufen fen gefut ; mit 1879, von L. Pfyffer, Fiſchereiagent in Luzern, Schweiz. Krehszucht. Da auf eine richtige Anlage eines Geheges Alles ankommt, iſt es unerläßlich, ein ſachverſtändiges Gutachten einzuholen. Vom Unterzeichneten werden jederzeit darauf bezügliche Aufſchlüſſe ertheilt, naturgetreue Modelle geliefert, die Anlagen ſelbſt eingeleitet, beziehungsweiſe ganz ausgeführt, und Gewäſſer perſönlich unterſucht, ob zu fraglichem Zwecke geeignet und ob ſich zuchtfähige Thiere darin vorfinden. 4/4 Wohl wenigen größeren Grundbeſitzern iſt die Gelegenheit benommen, auf ihrem Beſitzthum eine gewinnbringende Krebszucht anzulegen, denn das unſcheinbarſte Bächlein eignet ſich dazu, wenn es nur in den Sommermonaten nicht gänzlich ausbleibt. Manches ſolche Bächlein beſitzt zuchtfähige Thiere, welche bei richtiger Behandlung neben angenehmem Zeitvertreib namhaften Gewinn abwerfen. EN N; Priel bei Bogenhauſen (nächſt München). Frik Püchner. 18 I. Sorte & Rm. 94 das Ta 1101 te a Rm. 64 Holländiſche Auſtern, 9 5 Wir 99950 7 für 1 Saiſon, Die Lieferung geſchieht ſo ſchleunig als möglich. Gute Qualität. Adreſſe: Klos & Foelman, Jerſeke (Holland). 575 Für DE Reduttion Eu Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. März 1887. Allgemeine Fi fcherti- Zeitung. Erſcheint monatlich zwei bis dreimal, n Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 5 H Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und E ue U O 9 E 15 Pfennige. Redaction und ee — Für Kreuzband⸗ Adminiſtratto n, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtr. 48/2 1. Bäneriſchen Fiſcherei-Teitung. Organ für die Geſammk inlereſſen der Fiſcherei, ſowie für lie Heſtrebungen d ler & iſchecei Vereine, in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veflfalen, Hannover und Heſſeu-Naſſau ic. In Verbindung mit Fahmännern Deutſchlands, Hellerreich-Ungarus und der Schweiz, herausgegeben vom Vaneriſchen Tiſcherei-Perein. Nr. 6. München, 1. März 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer — ift unterſagt. a Inhalt: I. Zur Geſchichte der Fischerei in der Il. — Ir. Freuden und Leiden eines Karpfen— züchters. — III. Auszug aus dem Bericht des k. ungar. Landesfiſcherei-Inſpektors Landgraf in Budapeſt über feine Thätigkeit im Jahre 1885. — IV. Vermiſchte Mit- theilungen. — V. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Zur Geſchichte der Jiſcherei in der Ill. Von Herrn Profeffor Zösmair in Feldkirch. (Schluß.) 3. Jiſchereigeſeze von 1551 und 1609. Plan eines Fiſchweges am Hochwuhr zu Feldkirch. Die Beamten der Landſchaft, nämlich Jörg Lorenz von Weiler zu der Altenburg als Vogt und Achilles von Altmannshauſen zu Rönsberg als Hubmeiſter der Herrſchaft Feldkirch, erließen namens der römiſchen, ungariſchen und böhmiſchen Majeſtät, Ferdinand J., am 11. März 1551 an die Unterthanen und Fiſcher der Herrſchaft Feldkirch, nachdem mit Fangen der kleinen unzeitigen Fiſche, wie Ferchen, Aeſchen u. ſ. w. große Unordnung und Verwüſtung eingewurzelt war, ſo daß weder kleine noch große Fiſche zu bekommen, weil die Fiſcher die kleinen Fiſche, die bis zu ihrer Größe gehegt und geſchont werden ſollen, ebenſo fangen und verkaufen wie die zeitigen, folgende Fiſchordnung: 82 1. Die Fiſcher ſollen alles Fiſchzeug: Garn, Streifgarn, Watten, Reuſchen, Klebgarn, Wartolf (Neßart), Bären u. ſ. w. ohne Ausnahme ſofort nach Kenntniß von dieſem Gebote zerſchneiden oder außer die Herrſchaft verkaufen, ſo daß bis künftige Oſtern oder 1. Mai dies alles beſeitiget iſt. 2. Sollen ſie ſich andere Fiſchgarne und Bären richten und deren Maſchen nicht ſo enge wie vorher, ſondern nach dem gleichzeitig beigegebenen Maße ſtricken, damit die kleinen Fiſche durchſchlüpfen und zu ihrer gehörigen Größe ge— langen können, einer Größe, deren Maß zum Zwecke des Fanges auch beigegeben iſt. Finden ſich beim Fange kleine Fiſche unter den richtig großen, ſo ſind erſtere wieder in's Waſſer zu werfen. (NB. Die vorgeſchriebene Länge eines Fiſches betrug 164 cm, die Weite einer Maſche 3.7: 4,5 em heutigen Maßes.) 3. Die Grundeln, Groppen und Pamala *) oder dergleichen kleine Fiſche ſind in ihren rechten Garnen und Bären, ſowie zur rechten Zeit zu fangen. 4. Wenn Fiſcher trotz des ausgegangenen Verbotes kleine und unzeitige Ferchen und Aeſchen fangen und den Wirthen oder anderen Perſonen in der Herrſchaft zum Verkaufe anbieten, jo ſollen dieſe ſie nicht annehmen, wohl aber die Fiſcher beim Hubmeiſter (Rent— meiſter oder oberſten Steuerbeamten der Herrſchaft) anzeigen, damit ſie zur gebührenden Strafe gezogen werden können. 5. Niemand darf einen Bach oder Gießen abſchlagen. Sowohl die Fiſcher, welche ihr Fiſchzeug bis zur beſtimmten Zeit nicht entfernen oder unzeitige Fiſche fangen, als auch alle Perſonen, welche ſolche annehmen, haben im Betretungsfalle 3 Pfund Strafe zu zahlen; die gemindert oder vergrößert werden kann. Das Fiſchzeug wird weg— genommen und zerhaut. Damit aber derlei Uebertretungen leichter in Erfahrung gebracht werden können, ſind Ammänner und Dorfgeſchworene in den Gerichten beauftragt, einigemal im Jahre die Fiſcherbehauſungen und „JFiſchkalter“ zu beſuchen und zu viſitiren, ſowie fleißig Nachfrage zu halten und Uebertreter ohne Rückſicht der Perſon bei ihren geſchworenen Eiden anzuzeigen. Dieſe Fiſchordnung [wurde auch in den Grafſchaften Bludenz und Sonnenberg ein— geführt. Eine Erweiterung und Verſchärfung derſelben erfolgte am 30. September 1609. Ihre Beſtimmungen lauten: 1. Alle Fiſcher müſſen ihr Fiſchzeug auf nächſten Allerſeelentag zur „Beſichtigung“ ins Hubhaus nach Feldkirch bringen und dürfen bei einer Strafe von 10 Pfund Pf. nichts zurückbehalten oder unterſchlagen. 2. Das Maß für zu fangende Fiſche und die Weite der Maſchen iſt unter 5 Pfund Strafe dasſelbe wie 1551. 3. Grundeln, Groppen, Pamelen und „Schwäl“ *) oder andere kleine Fiſche ſollen in ihren rechten Garnen und Bären zur rechten Zeit, d. h. im März, April und Mai gefangen und 1 Maß Grundeln nicht höher als für 5, 1 Maß Groppen für 4 Batzen und 1 Maß Schwäl und Pamelen für 8 kr. verkauft werden. 4. Allen Fiſchern der Herrſchaft Feldkirch iſt der Fang von St. Johann dem Täufer an bis Andreastag mit Streifgarnen und Watten und von Bartlmä bis Andreastag wegen des Laiches, damit dieſer beſſer fortkommen könne, aller Fiſchfang bei 10 Pfund Strafe gänzlich verboten. 5. Die Bären ſollen nicht mehr als auf 2 Schuh Weite und von Niemanden zwei nebeneinander in den Gießen geſetzt werden, unter Strafe von 3 Pfund. 6. Bei Vermeidung hoher obrigkeitlicher Strafe darf Niemand einen Bach oder Gießen abſchlagen. 7. Etliche Unterthanen haben ſich Setzſchnüre zu legen angemaßt, wodurch den Waſſern auch großer Abbruch an Fiſchen geſchieht und dieſelben faſt „erözt“ (erſchöpft) werden. Dies wird nicht mehr geduldet und find ſolche Setzſchnüre bei Strafe an Leib und Gut abgeſchnitten und verboten. 8. Große Fiſche zu gebührender Zeit mit der Angel zu fiſchen, iſt erlaubt, aber kleine Ferchen, die nicht das gehörige Maß haben, zu fangen, bei 3 Pfund Strafe verboten. Da man auch gefunden, daß „Landſtreifer“, fremde und zugezogene Perſonen allenthalben in der Herrſchaft dem Fiſchen obliegen, was unſtatthaft iſt, ſo ſollen derlei Leute, die man beim Fiſchen ergreift, von den Dorfgeſchwornen zuhanden genommen und ohne Verzug auf's Schloß Feldkirch geliefert werden. 9. Viele Fiſcher haben ihre Waare nicht nach dem Maß und Gewicht, ſondern nach dem „Geſicht“ verkauft. Wer ſich das noch zu thun unterſteht, wird um 10 Pfund geſtraft. 10. Ferchen, ) Nach eingezogener Erkundigung find darunter wohl „Pfrillen, En 0 zu Do ++) 1 0 0 5 iſt ſicherlich Leuciscus rutilus, das Rothauge, BE Ra Siebold, Süßwaſſerfiſche, S. 181. e Red. d. A. F.⸗Ztg. Aſchen, Treuſchen, Bärmen und andere Fiſche werden von den Fiſchern unberechtigter Weiſe auf's Theuerſte abgeſetzt, was eine Obrigkeit nicht geſtatten kann. Fortan ſoll das h. und p. (wahrſcheinlich „halbe“ und „Pfund“, je nach der Fiſchgattung) für 6 kr. gegeben werden. 11. Zur Beauffihtigung dieſer Vorſchriften iſt ein Fiſchſchauer beizuordnen, um jede Unordnung der Obrigkeit anzuzeigen und Niemanden zu verſchonen. Aus dieſen ſtrengen Geſetzen iſt nicht nur erſichtlich, welches Augenmerk ſeitens der Behörden ſchon damals dem Fiſchereiweſen zugewendet wurde, ſondern daß ſchon vor beinahe dreihundert Jahren infolge verſchiedener Uebelſtände ein großer Fiſchmangel eingetreten war. Gerade im letzterwähnten Jahre 1609 ſah man wie heutzutage einen dieſer Uebelſtände im Hoch wuhr zu Feldkirch und kam auf den Gedanken, durch Errichtung eines Fiſch— weges demſelben abzuhelfen. Ein Wuhr in der Stadt iſt ſchon im Jahre 1218 erwähnt und jedenfalls jo alt als dieſe, reſpektive die alte Mühle ſelbſt. Doch war es nicht ſo hoch, daß die Fiſche es nicht hätten überſpringen können, um zum Laichen in's Innerland zu gelangen. Erſt als dasſelbe im Jahre 1566 durch eine furchtbare Ueberſchwemmung hinweggeriſſen wurde, bauten die Feldkircher mit großen Koſten — man ſagt von 15000 fl. — ein viel ſtärkeres und höheres, nämlich im Weſentlichen, wenn wir nicht irren, das gegenwärtige. Dieſer Bau gab nun mehrere Decennien ſpäter zu nachſtehender Klage Anlaß. Präſidenten, Regenten und Kammerräthe der kaiſerlichen Regierung richteten an Karl Kurz von Senftenau, öſterreichiſchen Vogt, Georg Rudolf von Altmannshauſen, Hub— meiſter, und Hanns Viener, Hof- und Gegenſchreiber, zu Feldkirch ein Schreiben, worin ſie ſich beſchwerten, daß, obwohl die Herrſchaften Bludenz und Sonnenberg die Archenſteckens— Gerechtigkeit und hiemit auch die des Illankenfanges beſäßen, doch nach Bericht die Stadt Feldkirch zur Verhinderung und Abhaltung derſelben vor vergangenen Jahren ob der Stadt an der Ill zwiſchen zwei Felſen ein ſtarkes, hohes Wuhr hätte ſchlagen laſſen, wodurch die genannten Gerechtigkeiten geſchmälert würden und die Herrſchaften Abgang an Illanken leiden. Sie wünſchten Auseinanderſetzung, warum die Stadt dieſen Wuhrbau vorgenommen, wie ſie dazu berechtigt ſei und ob nicht trotzdem die Illanken gegen Bludenz ihren Strich haben könnten, wenn man z. B. ſeitwärts des Wuhrs gegen Mittag durch Bergknappen oder Stein— metzen einen ungefähr zwei bis drei Werkſchuh breiten Kanal oder Käner der Länge nach auf's Wuhr am Waſſer herab ſo tief in den Felſen hauen würde, daß ein guter Theil des Waſſers ohne Unterlaß durch den Kanal abfließen und hiedurch der Illankenſtrich wieder erlangt werden könnte. Am 16. März wurde dieſe Beſchwerde dem Magiſtrat überreicht und am 4. April händigte dieſer den Herrſchaftsbeamten den geforderten Aufſchluß ein, welcher nach dem Konzepte lautete: So lange die Stadt Feldkirch ſtehe, ſei ihres Dafürhaltens allzeit auch ein Wuhr geweſen, um das Waſſer zu jeglichem nothwendigen und unentbehrlichen Gebrauch in der Stadt zu haben. Als dasſelbe anno 1566 infolge der Größe des Waſſers gebrochen und weggeflößt worden, habe ein neues mit großen Koſten, die ſich auf etliche tauſend Gulden beliefen ohne die Frohndienſte, welche die Bürgerſchaft täglich leiſtete, wieder aufgebaut werden müſſen. Hiezu ſei auch vom Hauſe Oeſterreich aus den umliegenden Wäldern Holz beigeſteuert worden und hätte der Bau gegen achtzehn Wochen gedauert und ebenſolange die Stadt kein Waſſer gehabt. Infolge dieſes Mangels wäre ein ſolcher böſer Geſchmack in der Stadt entſtanden, daß die „Peſtis“ im darauffolgenden Herbſte und Frühling in einer Weiſe zu regieren angefangen, daß von den in der Stadt verbliebenen Bürgern gegen ſiebenhundert ſtarben, und wenn man nicht durch's Wuhr Waſſer in die Stadt bekäme, könnte Niemand darin wohnen und bleiben. Denn durch dasſelbe werde man mit Trinkwaſſer verſorgt, werden Mahl-, Säge-, Schleif- und Poliermühlen, Walken, Stämpfe, Hammer- und Kupferſchmieden getrieben, alle Bau- und Brennhölzer hergeflößt und geführt; ohne Wuhr aber wäre man all deſſen beraubt und könnte Niemand die Stadt bewohnen. — Was den angerathenen Kanal betreffe, halte man denſelben gleichſam für ein unmögliches Werk, weil der Felſen ſo ſchiefrig ſei, daß er keinen Beſtand habe, doch viel koſten würde und das Wuhr in große Gefahr käme, wenn ſich der Felſen ſänke, oder, wie das ſchon mehrmals geſchehen, Steine von demſelben herabfielen, wodurch es beſchädigt oder 84 71 das Waſſer in der Ill ſo geſchwellt werden könnte, daß hiedurch die ganze Stadt zu Grunde gerichtet würde. Zudem dürften die Illanken wegen der Länge des Wuhres, Höhe des Waſſers und ſtarken Gefälles desſelben doch ſchwerlich ihren Strich nehmen. Aus alle dem halte man das angedeutete Mittel, den Illankenſtrich zu bekommen, nicht für richtig. In der That wurde dieſes Projekt eines Fiſchweges damals fallen gelaffen.- Gegen— wärtig iſt ein viel einfacheres, billigeres und obige Gefahren ganz ausſchließendes erfunden worden. Hoffen wir, daß dasſelbe ſeiner Verwirklichung entgegengehe. II. Freuden und Teiden eines Karpfenzüchters. Unter dieſer Deviſe ſendet uns Herr Expoſitus Knopf folgenden Jahresbericht der „freien Vereinigung von Karpfenzüchtern“ um Erlbach bei Altötting: „Das lebhafte Intereſſe, welches meinem vorjährigen „Teichwirthſchaftlichen“ (Allgem. Fiſch.-Ztg. 1886 S. 22) zu Theil ward, ſcheint mir faſt die Pflicht aufzulegen, auch unſere dießjährigen Erfahrungen wieder zu veröffentlichen und den Neulingen in der Karpfenzucht vorzuführen. Wie ſich der freundliche Leſer vielleicht noch erinnert, war mein vorjähriger Bericht ebenſo voll von erfreulichen Belegen für den Fortſchritt unſerer Sache überhaupt, wie insbeſondere voll der roſigſten Hoffnungen auf recht gedeihliche Erfolge im heurigen Jahre. In erſterer Beziehung hatten wir nun allerdings auch in dieſem Jahre wieder allen Grund zur Zufriedenheit. Wir konnten nicht bloß ſelbſt bereits über vierzehn Weiher verfügen, ſondern wir hatten auch die freudige Genugthuung, daß unſer Beiſpiel in weitere Ent— fernungen hin anregend wirkte und zur Nacheiferung anſporte. Die Karpfenteiche ver— breiten ſich jetzt in unſerem Altbayern immer mehr! Was dagegen ſpeziell unſere eigenen Weiherreſultate in dieſem Jahre anbelangt, ſo lief bei weitem nicht alles ſo glatt ab, wie es geplant war. Im Gegentheile war das Jahr reich an Enttäuſchungen, Aerger und Verdruß. Faſt wäre das bekannte Sprüchwort: „Pferd, Bien' und Teich' Machen bald arm, bald reich“ nach ſeiner ſchlimmſten Seite hin an uns zur Wahrheit geworden. Wir hatten, wie ſchon der vorjährige Bericht meldete, noch im Spätherbſte von See— wieſe 1000 Stück Spiegelkarpfen bezogen, auf welche der ſchöne Plan gebaut war, die— ſelben im Frühjahre in ſechs Weihern ganz dünn zu vertheilen und damit jene vor zwei Jahren aus Dorfen importirte ſchlechte Waare wieder auszumerzen, worunter ſeither die betreffenden Weiher wie an einem bösartigen Siechthum leiden. Behufs Ueberwinterung wurden dieſelben vorläufig ungefähr zu gleichen Hälften in zwei Weihern untergebracht, in denen bis dahin von einem Winterſchaden nie etwas bemerkt worden war. Dießmal aber ſollte es anders kommen: von ſämmtlichen 1000 Fiſchchen waren im Frühjahre noch ganze 60 Stück vorhanden. War das eine Kalamität! Wer da nicht nieder— geſchlagen werden ſollte! Was aber kann wohl die Urſache ſolch' herben Verluſtes geweſen ſein? Dis Weiher ſind ſtellenweiſe ſehr tief, am Ein- und Ausfluſſe ſelbſt bei ſtrengſter Kälte immer offen; auch iſt der Gedanke an ein Entweichen der Fiſche oder an Ottern gänzlich ausgeſchloſſen. Auffallend war in beiden Weihern nur ein Umſtand, nämlich das Vorhandenſein einer ungewöhnlich großen Anzahl von Salamandern, von denen manche wohl an die 20 cm lang waren. Könnten nicht dieſe garſtigen Geſellen die Mörder geweſen ſein? Ich wäre ſehr verbunden, wenn ſich einmal eine berufene Feder hierüber äußern wollte. Sollten ſie kein ungetrübtes Leumundszeugniß erhalten, dann — wehe ihnen!! Das Schlimmſte bei dieſem Unfalle war noch der Umſtand, daß die Jahreszeit bereits ſoweit vorgerückt war, daß von keiner der unſer Vertrauen verdienenden Fiſchzuchts-Anſtalten mehr Setzlinge zu bekommen waren. Welch' eine verdrießliche Situation! Wir waren nun geradezu verurtheilt, den mit unſerem Einkaufe in Dorfen gemachten Fehler noch ein Jahr zu büßen und außerdem drei Weiher, darunter zwei neue, leer ſtehen zu laſſen. Das war gewiß bitter. Doch es ſollte noch ſchöner kommen. Eines Tages höre ich, daß die Beſitzer der zwei neuen Teiches um den unausgeſetzten Sticheleien ihrer Nachbarn der leeren Weiher wegen zu entgehen, aus der Gegend von 85 u — Neumarkt a. d. Rott Setzlinge heimgebracht hätten. Es waren mehrjährige, verkümmerte Fiſche, würdige Genoſſen unſerer Dorfner, die ſtatt zu wachſen, alljährlich die Weiher mit Wildbrut anfüllen ). Statt geheilt zu ſein, war damit das Uebel aus dem akuten vollends in den chroniſchen Zuſtand übergetreten. Denn es iſt ja eine bekannte ſchwache Seite des Bauers, daß er eine auch noch ſo werthloſe Sache, wofür er einmal Geld ausgegeben hat, nicht leicht mehr wegwirft, ſondern zähe daran feſthält. Gibt es ſchlechte Rente, ſo iſt ſein Troſt: „Hat mich auch nicht viel gekoſtet, es muß die geringe Waare auch ihren Herrn haben“. Auf Grund dieſer traurigen Philoſophie werden vorausſichtlich dieſe beiden ſchönen Weiher jedenfalls auch noch das nächſte Jahr für unſere Beſtrebungen verloren ſein. „Denn die Brut iſt zu ſchön, die muß doch auch noch ein Probejahr durchmachen“. Abgeſehen von dieſem Nachtheile war aber dieſer Schritt auch darum ärgerlich, weil die dabei zu Tage tretenden ungünſtigen Reſultate auch weiterhin den Eifer für die Sache herabſtimmen und Gleichgiltigkeit erzeugen. Auch die Art und Weiſe, wie man Karpfen nicht füttern darf, iſt in dieſem Jahre von einem Mitgliede entdeckt worden. Trotz vielfacher ſchon vorausgegangener Warnungen und Belehrungen hat der gute Mann im Herbſte 1885 den ganzen Weiherrand mit todten Kälbern, Schafen, Hühnern ꝛc. förmlich garnirt, jo daß nach Zerſchmelzung des Eiſes ein wahrer Peſthauch die Luft erfüllte und ſämmtliche bereits pfündige Karpfen todt auf der Oberfläche des Waſſers lagen. Genug, — der Beweis, daß das heuerige Jahr in vielfacher Beziehung ein Mißjahr war und die Stelle eines Berathers der Teichwirthſchaft an Aerger und Verdruß mitunter eine ſehr einträgliche ſein kann, iſt geliefert. Es erübrigt nur noch, auch der Lichtſeiten des Jahres mit einigen Worten zu gedenken. Dieſe gruppiren ſich hauptſächlich um die aus dem Winterunfalle geretteten 60 fränkiſchen Karpfen. Sie haben das Höchſte geleiſtet, was bisher da war; ſie haben ſelbſt die bisher für unübertrefflich gehaltenen Böhmen aus dem Felde geſchlagen. Alles iſt geradezu entzückt über dieſen exzellenten Fiſch. Aus Knirpschen von 4— 5 em Länge haben ſich dieſen einen Sommer hindurch einzelne Exemplare bis zu zwei Pfund Schwere entwickelt; ihr Durchſchnitts— gewicht iſt 800 Gramm. Hat auch der allerdings ſehr dünne Beſatz zu dieſem enormen Erfolge ein Weſentliches beigetragen, ſo bliebe derſelbe auch abgeſehen davon ſicherlich immer noch ein äußerſt befriedigender. Seiner Geſtalt nach“) iſt dieſer Karpfen das reinſte Gegenſtück von dem Böhmen. Während dieſer langgeſtreckt iſt, hat jener eine durchaus gedrungene Form, faſt ſo dick wie lang. Er iſt klein von Kopf, rund und gewölbt, namentlich am Rücken, und an den Flanken ſtarker Fleiſchbildner. Im Verhältniſſe zu unſerem gewöhn— lichen Spiegelkarpfen hat er nur ſehr wenige Schuppen, nur je eine Reihe zu beiden Seiten am Rücken hin und etliche vereinzelte an den Bauchfloſſen und am Schwanze. Der Bauch ſelbſt iſt völlig nackt, wie beim Lederkarpfen. Er iſt überaus gefräßig, darum ſo raſch— wüchſig. An Feinheit und Zartheit des Fleiſches muß ihm der Vorrang vor dem Böhmen unbedingt eingeräumt werden. Kurz, dieſer Franke vereinigt in ſich alle Vorzüge eines Muſterkarpfens und Seewieſe kann mit Recht darauf ſtolz ſein. Für heuer haben wir bereits am 30. November wiederum 1500 Stück in Empfang genommen, welche aber heuer wohlweislich nicht mehr direkt in die Weiher, ſondern in Quellwaſſer⸗Reſerven kommen, wo ſie vor den Unbilden des Winters vollkommen geſchützt ſind. Auch zwei Paar Prachtexemplare der bekannten Gaſch' ſchen Schuppenkarpfen haben wir beſonderer Güte des Herrn Beſitzers von Seewieſe zu verdanken und ſomit wären wieder alle Bedingungen gegeben, um im nächſten Jahre die heurige Scharte gehörig auswetzen zu können.“ ) Mit dieſer ſchon mehrfach geäußerten Geringſchätzung unſerer „Dorfner“ ſoll durchaus der dortigen Race im Allgemeinen kein Abbruch gethan, ſondern nur geſagt ſein, daß leider wir gerade recht kamen, als die gute Waare ſchon ausverkauft und nur mehr „Pavel“ vorhanden war. (Anmerkung des Verfaſſers.) **) Ueber die Frage der Struktur einer guten Karpfenrace ſind die Meinungen ſehr getheilt. In Franken z. B. verlangt man breite, gedrungene, in Schwaben langgeſtreckte Thiere. D. Red. — —— —-— III. Auszug aus dem Bericht des k. ung. Landesſiſcherei-Inſpektors Tandgraf in Budapeſt über feine Thätigkeit im Jahre 1885. (Nach den Mittheilungen des k. ungar. Miniſteriums für Ackerbau ꝛc.) Mit dem abgelaufenen Jahre hat das Inſpektorat für Fiſcherei ſeine zweitjährige Thätigkeit beendet. Es bedarf keiner Beweiſe, daß zwei Jahre lang nicht hinreichen, daß eine derartige Inſtitution auch nur auf einen Zweig der Volkswirthſchaft einen ſicht— baren Einfluß ausüben könnte. Umſomehr gilt dies bezüglich der Fiſcherei, welche im ganzen Lande zu Folge überall konſequent unrichtig geübter Betriebe ſo weit geſunken, daß man derzeit unter dem Begriff der Fiſcherei die maßloſe Ausbeutung der Gewäſſer zu ver— ſtehen pflegt. Unter ſolchen Verhältniſſen vermag nur ein durch Jahrzehnte ausdauerndes und unermüdetes Zuſammenwirken der dazu berufenen Faktoren der Fiſcherei auf dem Gebiete im Sinne richtiger Bewirthſchaftung der Gewäſſer den verdienten Platz zu verſchaffen. Die Grundbedingniſſe der Entwickelung können einzig durch Verfaſſung eines ent— ſprechenden Fiſcherei-Geſetzes ſicher geſtellt werden. Während meiner Funktion habe ich wiederholt Gelegenheit gehabt, zu bemerken, daß der Fortſchritt in dieſer Hinſicht nicht ſo ſehr an der Gleichgiltigkeit unſerer Landwirthe, als vielmehr gerade an dem Mangel eines Geſetzes ſcheitert. Es gibt bereits Viele, die den Zeiten und dem Fortſchritte gemäß den Ertrag ihres Grund und Bodens durch ſtetige Ausbeutung der Gewäſſer zu heben wünſchten und dem entſprechend auch von größeren Inveſtitionen nicht zurückſchrecken würden, in ihren Beſtreb— ungen jedoch in Folge der Anomalie, daß möglicher Weiſe gerade der Eigenthümer den geringſten Nutzen zieht, Schiffbruch leiden müſſen ꝛc. ice. — — — Ich habe meine Thätigkeit größtentheils ſolchen Waſſergebieten zugewendet, welche im Beſitze Eines Eigenthümers ſind. Die Zahl und Ausdehnung ſolcher Wäſſer iſt jedoch viel zu unbedeutend, als daß ſie das Niveau unſerer Binnen-Fiſcherei weſentlich heben könnte. Dennoch werden ſie nicht ohne wohlthätigen Einfluß ſein, indem ſolche Gebiete am geeignetſten ſind, das Beiſpiel der zuweilen wahrlich märchenhaften Erträglichkeit einer rationell betriebenen Waſſerwirthſchaft zu liefern. Für ſolche Gewäſſer wurden eine Anzahl Pläne angefertigt, welche ſich auf ein Gebiet von 768 Cataſtraljoch beziehen. Uebergehend zu den Fiſchereien der Gebirgsgewäſſer, erlaube ich mir zu erwähnen, daß die Zahl der künſtlichen Fiſchzucht-Anſtalten im verfloſſenen Jahre ſich um zwei vermehrte. Die eine ließ Graf Rudolf Schaffgotſch in Moſöécz (Comitat Turöcz) errichten, die zweite wurde in Bodok nächſt Szepſi-Szt.⸗György errichtet. Während die erſtere ihr Entſtehen den Erfolgen der dort bereits beſtehenden Anſtalten ähnlicher Richtung verdankt, hat die letztere die Begeiſterung, der ſich für dieſes Fach intereſſirenden, ſich zu begeiſtern wiſſenden Mitglieder der Bodorer Fiſchzucht-Geſellſchaft in's Leben gerufen. Sowohl die eine, als die andere iſt eine freudige Erſcheinung und das beſte Zeichen einer ſchöneren Zukunft. Von jenem Grundſatze ausgehend, daß bei der Zucht der Salmoniden der Erfolg viel ſicherer geſtellt iſt, wenn anſtatt einiger größerer Zentral-Brutanſtalten viele kleine, aber zweckmäßig vertheilte, mit geringen Koſten verbundene errichtet werden, ſuchte ich bei meinen Projekten ſowohl Teiche, wie andere koſtſpielige Bauten zu vermeiden. Als ein gelungenes Beiſpiel kann die ſchon erwähnte und ausgeführte Anlage in Moſöcz dienen. Ein hölzernes Häuschen mit doppelter Bretterwand, deren Zwiſchenräume mit Sägeſpänen ausgefüllt ſind, bildet das Bruthaus. Die Grundfläche desſelben beträgt nur 6 m?, enthält aber außer der Waſſervertheilungs— Rinne noch vier kaliforniſche Bruttröge, deren Zahl auch verdoppelt werden kann, ferner ein gewöhnliches Tiſchchen und unter dem Fußboden zwei verſenkte Behälter zur Aufnahme der laichreifen Mutterfiſche. Das Brutwaſſer wird mittels einer 40 m langen Drainröhren— Leitung aus einem Bache geleitet. Das Gebäude ſammt innerer Einrichtung kommt auf 110 Gulden zu ſtehen, was in Anbetracht feiner Leiſtungsfähigkeit — die für die herr— ſchaftlichen Gewäſſer jährlich erforderlichen 20,000 Stück Sätzlinge können nämlich ſehr leicht und ſicher erbrütet werden — ein überaus kleiner Betrag iſt. 87 * Da hier die Mutterfiſche nicht in Teichen gezogen werden, ſondern einfach der Laich von den in den Bächen lebenden Mutterfiſchen zur Erbrütung benützt wird, iſt dieſe Anlage in ihrer mit Zweckmäßigkeit gepaarten Einfachheit berufen, die in neuerer Zeit immer mehr ſich geltend machende Anſicht zu rechtfertigen, daß die künſtliche Fiſchzucht nicht Zweck, ſondern nur ein Mittel zur Fiſchzucht iſt. Dem anknüpfend kann ich eine andere, nicht weniger wichtige Thatſache erwähnen, welche ſich in der Vereinigung der zur Fiſcherei Berechtigten zur ſyſtematiſchen Bewirth— ſchaftung und zum Schutze ihrer Gewäſſer kundgibt. — In Anbetracht deſſen, daß die am Beginne meines Berichtes erwähnte Anomalie in den oberländiſchen Gewäſſern wegen der ſtarken Zerſtückelung des Fiſchereirechtes und wegen der Wandernatur der dieſe Wäſſer bewohnenden Fiſche noch mehr zur Geltung kommt als in der Ebene, kann die Wichtigkeit dieſes Momentes nicht genug gewürdigt werden. In erſter Reihe verdient die zu Lucſivna gebildete Fiſcherei-Geſellſchaft erwähnt zu werden, unter deren Firma die oberſte Sektion des Popper und ſeiner Nebenbäche bis nach Lucſivna vereinigt find und welche vereint mit dem Popradthaler Fiſcherei-Verein den genannten Fluß von der Quelle bis nach Lublo einer ſyſtematiſchen Bewirthſchaftung unterzieht. In dem Hernadthale entſtanden drei Vereine, wovon die zu Leutſchau reſidirende erſte Fiſcherei⸗Geſellſchaft und die Fiſcherei-Geſellſchaft „Neptun“ auf den Leutſchauer Gewäſſern, die Iglöer Geſellſchaft aber auf den das Eigenthum der Stadt Igls bildenden Gewäſſern das Fiſchereirecht durch Pachtung erwarb. Schließlich iſt die Bodoker Fiſchzucht-Geſellſchaft hieher zu reihen, welche, wie ſchon erwähnt, ihre Wirkſamkeit mit der Errichtung einer Fiſchzucht⸗Anſtalt begonnen hat. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß auf die Gründung der erwähnten Hernadthaler Fiſcherei-Geſellſchaft auch die Staats-Fiſchzucht-Anſtalt in Iglo einen großen Einfluß ausübt, inſoforne ſie die für die Gewäſſer dieſer Geſellſchaften jährlich nöthige Fiſchbrut unentgeltlich ertheilt und dadurch deren erfolgreiches Wirken ſehr befördert. Es dürfte am Platze ſein, hier auch jene Daten anzuführen, welche die Wirkſamkeit der bei uns beſtehenden Privat-Zuchtanſtalten in Zahlen erſcheinen laſſen und welche Daten mittelſt Fragebögen von den Eigenthümern eingeſammelt wurden. Es läßt ſich folgender tabellariſcher Ausweis zuſammenſtellen: Ort der Anlage Gattung Ausgebrütet unter Name Name „der wurden Erbrütung Erkan des Eigenthümers de RD an gezüchteten | ſtehen ee r Errichtung Fiſche bis 1884 in 1885 1° a) Arvaer Familienherr- | Arva-Bäralja | Forelle 100,000 11,000 | 12,000] Zuchtteiche a ei Be 1885 Lachſe 20,000 — — Arvafluß Lachs⸗ Forelle 5,000 — wi Eduard Magerle .. Liptau Ofzada | Forelle | 500,000 | 140,000 | 140,000 | Reoncza, Luzſ. 187 n. Koritnicza Graf Georg Mailäth [Tyerchova 1875 5 250,000 4,000 50,000] Tyerchova B. Paul v. Andahäzy . N. Kolaeſin 1870 I 60,000 15,000] 15,000 | Zuchtteiche Paul v. Andahäzy . Hr. Szulyo 1870| „ 20,000 7,000 5,000 } | Baron Julius Revay | Styapnicska 8 200,000 30,000 80,000] Zuchtteiche n. | 1873 StyavnieskaB. Budapeſter kgl. ungar.] Znivvazalja 4 60,000 20,000 10,000] Laſzlofaki, Univerſitätsfond . 1871 Vedzkr. Vricza n. Szlavonth. B. Graf ud. Schaffgotſch] Moſöcz 1885 + — — 17,000 — Kgl. Freiſtadt Kör⸗ [ möczbanya . .. Kremnig 1879 5 8,000 9,000 — Fee a Graf Stefan Keglevich | F. Koſztoläny 5 227,000 | 125,000 | 140,000] Zuchtteiche 1880 | n. Zſitva B. 7 1 Ausgebrütet 6 3% 5 | \ 1 5 n be ge cht 15 würden besehen der been es Eigenthümer ten Sta ntkene 5 der Errichtung] Fiſche bis 1884] in 1885 1 Gewäſſer Donäth v. Szatmary | Lucjivna 1870| Forelle 40,000 — — Zuchtteiche, Popräd Fhn. Poprädthaler Fiſcherei[ Tätrahaza 15 — 40,000 | 60,000 | Boprad, Weiß⸗ Verein Bye 1885 Lachs — 138,000] 69,000] marſer B. Aeſche — — 2,000 Koloman Piller. . P. Peklén 1879 Forelle 50,000] 10,000] 10,000] Zuchtteiche Br. Emer. Ghylläny] Trics 1882 x 15,000| 50,000 | 50,000] Branyiſzka⸗ Kavé n. Biſzt. Georg Zobl . . . Metzenzief 1876 5 250,000 24,000] 30,000 | Gewäſſer von Erſtes Siebenbürger Metzenzeif künſtl. Fiſchzucht⸗ N Mühlbach, Snititut . . . Prazsmär 1865 1 360,000] 45,000] 24,000 | Lauterbach n. | n. Eichw.⸗B. Eduard Zaminar . . Krizba 1876 2 300,000 4,000“ — Nagy pator Bodoker Fiſchzuchts⸗ Geſellſchaft . . Bodok 1885 5 — 6,000 — — Priv. öſt.⸗ ung. Staats: | Ferenczfalva 5 100,000 18,000 16,000] Berzava n. Eisenbahn Geſellſc. . ae eee Zuſammen — — E 658,000 804,000 — Es beſitzen noch derartige Anlagen: Graf Moritz Pälffy in Szomoläny, Graf Joſef Pälffy in Dejthe, Graf Wilhelm Migazzy in A.-Maröth, Graf Rudolf Erdödy in Szilväs, Graf Aladar Andräſſy in Homonna, Wilhelm v. Ganzangh in Hedri, Guſtav Seiffart in Kralowän, Robert Rowland in Zakamen, von denen jedoch die Fragebogen nicht eingelangt ſind, was um ſo mehr zu bedauern iſt, als unter dieſen nicht nur die hervorragendſten, ſondern auch nach ihrer Leiſtungsfähigkeit die größten Etabliſſements dieſer Richtung vorkommen. Trotz dieſem Mangel illuſtrirt der Ausweis einen ſchönen Fortſchritt; beſonders gilt dies bezüglich der Endſummen der vom Jahre 1885 und 1886 lautenden Daten. Das Reſultat geſtaltet ſich aber noch günſtiger, wenn die das Eigenthum des Staates bildende Fiſchzucht-Anſtalt in Iglö mit in Betracht gezogen wird, in welcher im Jahre 1885 insgeſammt 74,000, heuer aber 142,000 Stück Rogen in Erbrütung ſtanden. Von jenen wurden im Mai verfloſſenen Jahres 63,000 Stück Brutfiſche vertheilt, wogegen heuer ca. 106,000 Stück zur Vertheilung gelangen. N Das erzielte Reſultat des letzten Jahres kann in erſter Reihe dem zugeſchrieben werden, daß das Inſtitut, von ſeiner bisherigen Branche abweichend, nicht allein das Geſchlechts— produkt ſeiner eigenen Mutterfiſche aufarbeitet, ſondern ſolche auch in dem freien Waſſer ſammeln läßt. Damit hiezu je größere Waſſergebiete zu ſeiner Verfügung ſtehen, mußten alle Jene, die vom Inſtitut Brut erhielten, bei der Uebernahme in einer ſchriftlichen Erklärung das Inſtitut zur Ausübung dieſes Rechtes in ihren Gewäſſern bevollmächtigen. Bevor ich meinen Bericht ſchließe, kann ich nicht umhin, der Konſtituirung des Ungariſchen Landes-Fiſcherei-Vereines Erwähnung zu thun. Unter dieſer neuen Firma ſetzt der geweſene Oberungariſche Fiſcherei-Verein ſeine wirkſame Thätigkeit fort und da er ſchon bis heute fi in der Geſchichte unſerer Fiſcherei eine Rolle erworben, glauben wir, daß er auch in der Zukunft mit erneuerter Kraft und geſteigerter Energie das ſich in ſeinen Statuten geſetzte Ziel zu erreichen ſuchen wird. Anknüpfend ſei hier erwähnt, daß die Plattenſee-Fiſcherei-Genoſſenſchaft auf Grund ihrer genehmigten Statuten ſich endgiltig konſtituirt hat und ſeit Ende des verfloſſenen Jahres mit lobenswerthem Eifer an der Hebung jenes mächtigen volkswirthſchaftlichen Intereſſes, welches die Fiſcherei des Plattenſee s vertritt, thätig iſt. 89 — — IV. Vermiſchte Mittheilungen. Ueber Fliegenfiſcherei. Unſerer Abwehr in Nr. 2 S. 33 ds. Bl. 1887 gegen= über fährt der bekannte D-Korreſpondent der Stettiner „Deutſchen Fiſcherei-Zeitung“ fort zu ſchelten. Sollen und wollen wir uns mit dem Herrn in weitere Polemik ein— laſſen? Nein! Nur zeigen wollen wir, mit welchen Waffen jenſeits gefochten wird. Wir haben, mahnend, alles zu prüfen, gewiß richtig bemerkt, daß keine der vielen Angelmethoden den Anſpruch darauf erheben könne, als die allein preiswürdige zu gelten. Daraus macht Herr D im Handumdrehen die Frage, ob denn wirklich keine Methode den Vorzug verdiene, was doch für jeden logiſch angelegten Kopf etwas anderes iſt. Wir haben vor abſprechenden Urtheilen gewarnt. Herr D ergeht ſich mit aller Breite in ſeiner abſprechenden Manier und beklagt ſich dann in einem Federzug über unſer „apodyktiſches Urtheil“. Offenbar hat er das unſerige mit dem Seinigen verwechſelt. Wir ſprachen nur über die Frage, ob trockene oder naſſe Fliege? Herr D deduzirt dagegen allerlei über engliſches und ſchottiſches Syſtem, d. h. ſchreibt, um zu beweiſen, „was unſere Behauptungen werth ſeien“, mit einem kühnen Sprunge in anderes Gebiet über etwas ganz anderes! Genug! Zur Sache bekennen wir, daß wir gegen die Behauptungen Solcher, die ſich beſonders gerne als „alte Fiſcher“ aufſpielen, zu einigem Mißtrauen neigen. Die Erfahrungen ſind meiſt unter ſehr verſchiedenen Verhältniſſen gewonnen. Das aber iſt doch eine alte Geſchichte, daß die Zweckmäßigkeit dieſer und jener Art, zu angeln, für die verſchiedenen Gewäſſer auch ſehr verſchieden iſt. Und dann prahlen nicht ſelten gerade ſolche mit ihren Erfahrungen am ärgſten, welche es am wenigſten Urſache haben. Soll es doch z. B. erheiternder Weiſe ſogar ſchon vorgekommen fein, daß ein Angler, welcher vor— wiegend die Fiſcherei mit lebendigen Fröſchen pflegte, ſich um ſo lebhafter in Diskuſſionen über die Fiſcherei mit künſtlichen Fliegen ereiferte. So etwas macht vorſichtig! Karpfenzucht. Die Teichwirthſchaft Edelsbrunn bei Aidenbach in Nieder— bayern GBeſitzer Herr Dr. Bayerl in Aidenbach) hat ſich im Intereſſe namentlich der niederbayeriſchen Teichwirthſchaft die ausſchließliche Anzucht von reinracigen, ſchnellwüchſigen Jungkarpfen zur Aufgabe gemacht. Deren Beſtreben wurde durch Verleihung der ſilbernen Vereinsmedaille Seitens des landwirthſchaftlichen Kreis— komité's gewürdigt. Eine eben verſendete Preisliſte enthält folgende Preisſätze: 1. Edel— karpfenſetzlinge 1/2 Pfd. ſchwer, per Pfd. 70 ½; 2. Karpfenbrut vom Frühjahr, 12 cm lang und mehr, per 100 Stück 5 ,; 3. Karpfenbrut vom Sommer, 6 em lang, per 100 Stück 2 / Bemerkt iſt dabei Folgendes: 1. Beſtellungen wollen im Herbſte, längſtens März, aufgegeben werden; 2. der Tag der Abſendung wird angezeigt; 3. die Sendung geht ab Aidenbach auf Koſten und Gefahr des Empfängers; 4. Gefäße werden gegen umgehende frankirte Rückſendung leihweiſe koſtenfrei geſtellt. Glänzender Fiſchzug. Schon im Vorjahre (1886 S. 116) haben wir einmal darüber berichtet, welchen reichen Fiſchzug an Karpfen Herr Max v. d. Borne— Berneuchen in zwei ihm gehörenden Seen, in dem 4,2 ha großen Roßkampſee und in dem 61,3 ha großen Bötzenſee gemacht hatte. Nach einer freundlichen Mittheilung des Herrn v. d. Borne war 1887 der Erfolg noch beſſer. Es wurden am 25. Jan. 1887 gefangen: 2,853 Karpfen von 3 bis 10 Pfund, ſohin in Summa 11,531 Pfund; ferners ungefähr 3 bis 4 Mal ſo viele Karpfen von 1 bis 3 Pfund. Letztere wurden in den See zurückgeworfen. Da im Jahre 1886 die Bemerkung gemacht war, daß der Sack des großen Zugnetzes ganz voll von Fiſchen war, ſo wurde derſelbe nun doppelt ſo groß gemacht, jo daß er nunmehr 24 m Länge und 18 m Umfang (ausgezogen gemeſſen) hatte. Es hat dies allein einen ſo großen Fang möglich gemacht. Wiederum wurde der Fiſchzug unter dem Eiſe bei Nacht mit Fackelbeleuchtung ausgeführt. Aus der Fiſchküche. Aal gebacken. Man ſchneidet den geſchlachteten Aal in Stücke, läßt dieſelben ein paar Stunden mit Salz und Pfeffer liegen, trocknet ſie ab, walzt ſie in Ei und Semmel oder beſſer Paniermehl und backt ſie von beiden Seiten braun. Man gibt Remouladenſauce dazu. — Aal in Gelee, Aale in Mittelgröße — — — werden mit einem Schnitt quer über den Kopf getödtet, dann mit Salz abgerieben und von allem Schlamm befreit. Hierauf ſchneidet man ſie in Stücke und ſetzt ſie mit Waſſer, Lorbeerblättern, Gewürz, vielem Salz und feingeſchnittenen Zwiebeln auf und läßt ſie weich kochen. Während des Kochens ſetzt man ungefähr einen Taſſenkopf Eſſig hinzu. Dann werden die Aale herausgenommen und die Sauce muß recht kurz ein— kochen. Unterdeß arrangirt man die Aale in einer Form, gießt die Sauce durch ein Brühſieb darüber und läßt ſie erkalten. Angerichtet ſervirt man den Aal mit Oel und Eſſig. — Pudding von gekochtem Stockfiſch. ½¼ Pfund Butter zu Sahne gerührt, 10 Eier, etwas gehackte Schalotten, Muskatnuß, Salz, 1/ Pfund geriebene Semmel, 2½ Pfund feingehackter Stockfiſch, gut durchgerührt und in einer mit Butter ausgeſtrichenen Form 11/2 Stunden gekocht. Sauce dazu: Mit einem Stückchen Butter werden einige Schalotten geſchwitzt, etwas Mehl dazu, etwas Bouillon, auch kann es Waſſer ſein, fein gerührt, Muskatnuß und Salz, mit zwei Eidottern und einem Eßlöffel Sahne abgerührt. — Gebratener Dorſch. Für 5 bis 6 Perſonen putzt und reinigt man etwa 4 Pfund Dorſch, ſchneidet denſelben in fingerſtarke Stücke, welche man, mit Salz und Pfeffer beſtreut, einige Zeit ſtehen läßt. Dann wälzt man den Fiſch entweder nur in Mehl oder in Ei und geriebener Semmel, bratet ihn entweder in Butter oder in halb Butter, halb Fett langſam von beiden Seiten braun. Man gibt den Fiſch als Beilage zum Sauerkohl, Teltower Rüben oder anderen Gemüſen, oder als ſelbſtändiges Gericht mit geriebenem, mit etwas Eſſig vermiſchtem Meerrettich, kann auch die braune pikante Sauce dazu herumreichen. (Zentral-Markthalle.) V. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. L. Kiel, 4. Februar. In Folge des reichlichen Sprottenfanges ſind die Preiſe für die geräucherte Waare nicht hoch. So wurden geſtern hieſige geräucherte Heringe mit 2 M 40 4 incl. Kiſte, Sprotten, die von Eckernförde angelangt und hier geräuchert waren, mit 1 M per Wall bezahlt. J. Friedrichſtadt, 4. Februar. Vor einigen Tagen wurde in der Trenne ein Lachs gefangen, welcher mit dem Silberring Nr. 8/1884 gezeichnet war. Der Fiſch wurde wieder in Freiheit geſetzt zum Zwecke weiterer Beobachtungen, falls derſelbe wieder eingefangen wird. Die Zeichen werden bei den Thieren in der Fettfloſſe angebracht. L Rendsburg, 5. Februar. In der Luhnau, welche ſich einige Meilen von hier in die Eider ergießt, wurden von einem Pächter der dortigen Fiſcherei in zwei Tagen reichlich 150 Kilo Lachſe gefangen, unter denen ſich Exemplare bis zu 13 Kilo Gewicht befanden. Zur Brut- gewinnung wurden dieſe Lachſe dem Fiſcherei-Verein zur Verfügung geſtellt und ſoll die gewonnene Brut wieder zur Beſetzung des Baches benutzt werden. L. Eckernförde, 4. Februar. Wie in den letzten Monaten des verfloſſenen Jahres iſt auch der erſte Monat des neuen der Sprottenfang ein reicher geweſen, indem 160,000 Wall gefangen wurden und in den letzten drei Monaten im Ganzen 460,000 Wall von vorzüglicher Qualität. Heringe wurden im Januar 12,000 Wall, Dorſche 12,000 Kilo, Butt 3000 Stieg, Aale 200 Kilo gefangen. L. Fehmarn, 6. Februar. Im Fehmarſund wurde vor einigen Tagen von hieſigen Fiſchern ein Stör im Gewicht von 20 Kilo gefangen. Ein ſolcher Fang gehört in den dortigen Gewäſſern zu den ſeltenſten. I. Bornholm, im Februar. Im Jahre 1886 wurden im Huſte⸗-Zolldiſtrikte außer Dorſch nur 13,740 Wall Heringe und 750 Lachs gefangen. Bei Helligpeder 203 Wall Heringe und 283 Lachſe bei Tegehaas 354 Wall Heringe und 287 Lachſe, ſo daß der Fang noch ſchlechter war wie im Vorjahre. Der Werth des ganzen Fanges ſtellte ſich auf 28,764 Kronen. IL. Kopenhagen, 17. Februar. Der Buttfang am Kattegat und Skagerate iſt jetzt wieder ziemlich reichlich, nachdem er andauernd geringe Ausbeute lieferte. Der Dorſchfang erreicht nicht die Höhe wie ſonſt um dieſe Zeit. Die ſchwediſche Heringsfiſcherei nimmt an Ausbeute immer mehr zu und die Ausfuhr von Gotenburg nahm wieder koloſſale Dimenſionen an. Der Preis für feinſte Bohuslehn's-Heringe in Gotenburger Verpackung ift 5,50 bis 6,50 Kr., im Aus— verkauf aus offenen Booten bedeutend niedriger. Inserate. Eben erſchien bei Max Cohen & Sohn in Bonn: Der Fiſchbrut-Apparat von Profeſſor Dr. Frhr. von la Valette St. George. Zweite verb. Auflage mit 7 Holzſchnitten. Preis 40 3, in Partieen von 25 Exemplaren à 25 J. Zentral-Markthalle Zentral-Organ der Berliner Markthallen Zeitung für die Gesamt- Interessen von Haus- u. Landwirtschaft, Molkereiwesen, Obst- u. Gartenbau, Vieh- u. Fischzucht. Handels-Zeitung für den Nahrungsmittelverkehr Berlins. Mit den amtlichen Marktberichten des Grosshandels der Zentral-Markthalle, des städtischen Viehhofs, u. 8. w. Die Zeitung „Zentral-Markthalle“ erscheint Donnerstags und Sonntags. Eingetragen im Post-Zeitungskatalog unter No. 6097 a. Vierteljährliche Abonnements durch die Post bezogen in Deutschland, Österreich-Ungarn 2 Mark, im Ausland und direkt per Kreuzband durch unsere Expedition 3 Mark. Die „FZentral-Markthalle““ ist die einzig existierende Zeitung in grossem Stile, welche die Gesamt-Interessen der Landwirtschaft, der landwirtschaftlichen Produktion und des Nahrungs- mittelverkehrs als vermittelndes Organ zwischen Produzent und Konsument vertritt. Die „Zentral-Markthalle““ erteilt in uneigennütziger, unparteiischer und gewissen- hafter Weise dem Produzenten Rat zur besten Verwertung seiner Produktion und dem Grosshändler, Händler und Grosskonsumenten zum günstigsten und reellsten Einkauf seiner Bedürfnisse an Lebensmittelware. Die „Zentral-Markthalle“ bespricht in ihren Spalten alle interessanten Fragen auf wirtschaftlichem Gebiete zeitgemäss, belehrend, frei von jeder religiösen oder politischen Tendenz, unparteiisch, nur dem allgemeinen Wohle dienend. Hervorragende Mitarbeiter aus den weitesten Kreisen sind bestrebt, mit uns die gegebenen Ziele zu erreichen. Die Verbreitung der „Zentral-Markthalle“ ist bereits über ganz Deutschland, Osterreich-Ungarn, Schweiz, Frankreich, Holland, Belgien, Russland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Türkei. Inserate haben ganz besondere Wirkung für Fabriken von land- und hauis wirtschaftlichen Maschinen — für alle Erzeugnisse der Land- wirtschaft — für Delikatessen- und Lebensmittelware, für Gegenstände, für welche eine grosse Verbreitung gewünscht wird. Der Insertionspreis ist für die fünfgespaltene Petitzeile nur 30 Pf. Bei dem hohen Ansehen, welches die „„Zentral- Markthalle‘ in allen interessierten Kreisen als Zentral-Organ des Lebensmittelmarktes geniesst, bei der grossen Ver- breitung derselben in begüterten Familien, dürfte dieselbe zu einer erfolgreichen Insertion ganz besonders geeignet erscheinen. Die Verlagshandlung J. H. Maurer, Hofbuchhändler, 3/2 Berlin C., Bahnhof Alexanderplatz. EEE SERIEN 2 F iſch-Uetze 1 Reuſen, Fisch zucktanſtalt des 1 Fiſchecei-Heceins aller Gattungen, fix und fertig und imprägnirt, nebſt Gebrauchsanweiſung, Erfolg garantirt, empfiehlt Heinrich Blum, Netzfabrikation in | Konſtanz, Baden. Preiscourant frei. Spezialitäten: Zugnetze (Waden, Seegen) für | See'n, Teiche u. Flüſſe; Stellnetze, Treibnetze u. Spannnetze (einfache u. Spiegelnetze), Stangen: garne, Spreitgarne (Kappen), Wurfgarne, Senk⸗ netze (Setzbeeren), Treib- u. Streichbeeren, Reuſen und Flügel⸗Reuſeu ꝛc. — Auch ſämmtliche Netze zur künſtlichen Fiſchzucht. Anerhennungen von Großgrundl-Beſitzern, Fildizudit: Knſtalten, FifchereirDereinen, Fildern Ec. 6/3 7 nüchſt Starnberg (Adreſſe: München, Sendlingerſtr. 48/2 l.) hat noch Saibling-Jungbrut zu billigſten Preiſen zu vergeben. Angebr. Forellen: Eier zu 5 4 das Tauſend, Forellen⸗Jung⸗Brut BU bei jetziger Beſtellung zum Preiſe von 15—21 M, liefert die 15/9 Fiſchzucht⸗Anſtalt Wiesbaden. — nn wer Brrkauf, U In Folge Ablebens des Beſitzers wird von den Erben aus freier Hand verkauft das Fiſcherei⸗Anweſen zu Straßberg, in Oberbayern, Bezirksamts Pfaffenhofen. Beſchrieb: Das Anweſen beſteht aus einem maſſiv erbauten Wohnhaus mit Stall und Stadel und einer freiſtehenden Sägemühle mit Breinſtampf; dann aus zwei Weihern, dem unteren Weiher mit 69 Tagwerk 91 Dezimalen, dem oberen Weiher mit 93 Tagwerk 87 Dezimalen. Zu dieſem Anweſen gehören ferner: i 1. Die Dammböſchungen am oberen und unteren Weiher, welche zum Theil mit ſchönen Eichen, Fichten, Föhren oder Gebüſch bewachſen find. 2. Acker, Wieſe, Hopfen⸗ garten, insgeſammt 5 Tagw. 33 Dezimalen. 3. Eine maſſiv erbaute Fiſchhütte mit Stall an der öſtlichen Dammböſchung am oberen Weiher. Bemerkt wird, daß die nördlichen Ufer an beiden Weihern mit Holz (Mittelſchlag) bewachſen und, deſſen Geſammtwerth auf nahezu 1000 & geſchätzt werden darf. Der obere Weiher iſt durch einen Grundablaß und durch ein Bächlein mit dem unteren Weiher in Verbindung geſetzt. Der untere Weiher hat ſeinen Ablaß in einen Bach. Geſpeiſt werden die Weiher durch Bäche, welche den Waſſerabfluß für ein beträchtliches Niederſchlagsgebiet bilden und deren geregelter Beſtand durch ausgedehnte Mooswieſen und durch den anſtoßenden großen Dürrenberger Staatsforſt vollkommen geſichert erſcheint. Ueber den Damm am unteren Weiher führt der Verbindungsweg von Ainberg zur Staatsſtraße nach Voh— burg, über den Damm am oberen Weiher führt die Staatsſtraße nach Abensberg und Regens— burg, auf welcher zunächſt die Bahnſtation Münchsmünſter (Donauthalbahn) in einer Entfernung von nur 5 Kilometer erreicht wird. Als Nebenbeſtandtheil zu fraglichen Weihern beſteht noch ein Setzweiher, welcher an der Fortſetzung der erwähnten Staatsſtraße gegen Pörnbach und Schrobenhauſen nächſt dem Orte Puch liegt und welcher ebenfalls mehrere Tagwerke umfaßt, dann mehrere an den Ufern am Weiher erſt vor einigen Jahren gegrabene Setzweiher, ſowie endlich ein maſſiv hergeſtellter, ſicher abgeſchloſſener Fiſchbehälter, welcher fortwährend mit friſchem Waſſer durchſpült wird und Raum zur vorübergehenden Aufnahme von 50—60 Zentner Fiſchen bietet. l Vermöge des beträchtlichen Flächenraumes, welchen die beiden Weiher einnehmen, iſt dem Beſitzer eine eigene Weiherjagd eingeräumt. Die Weiher haben ſich bei rationellem Betriebe als höchſt rentable Objekte erwieſen. In denſelben wurde ſchon ſeit Jahrhunderten die Fiſchzucht mit Erfolg betrieben und haben ſich in denſelben Karpfen, dann Schleien, Birſchlinge und Hechte als beſonders gedeihlich erwieſen, da die Weiher ſchon frühzeitig einen ziemlich hohen Wärmegrad erreichen. Weiteres durch Herrn Ingenieur Seubert in Pfaffenhofen a / Ilm. 5/2 Derkänfliig! Lachsforellen-Eier, gewonnen von 20 Kilo ſchweren Mutterfiſchen des Atterſee, Forellen⸗Eier und Saibling⸗Eier, ſämmtlich zu 4½ M für das Tauſend offerirt für die nächſte Zeit, dann Aeſchen⸗Eier zu3 , für das Tauſend für April johann Köttl, Fiſchzuchtanſtaltsbeſitzer in Reöl⸗Zipf, Oberöſterreich. Die älteſte 1871 gegründete Deutſche Raubthierfallen⸗Fabrik \ MN — W. Williger (orm. R. Weber) Baynau (Gchleſien), empfiehlt ihre Fangapparate, — insbeſondere den Vrompt, billig und gut liefert die Fiſchhandlung von J. C. Eberhardt in Speyer am Rhein, Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, aul Bee-Fifdie, Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Specialität: 30/7 Rheinſalm und holländische Auſtern. 8 friſche Fluß⸗ 7 7 f ö bedeutend verbeſſerten, patentirten Forellen-Jung-Brit, in 0 Stü 1 as Fiſchottereiſen 70,000 Stück, 116 Tauſend zu 5 90 15 1 2 Beben. x ee g a . ö gefertigt) und viele andere für den Fang von | Fildern Georg Fries in Beidelberg. Raubwild geeignete Fallen. 6/5 RER N TEEN TE RAR Preis⸗Courante gratis und franco. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Stau dinger in München. „ Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 10. März 1887. pre nn 7 Allgemeine Erscheint monatlich zwei bis dreimal. Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile A V re A ir he alten und Ne ue Be O lg E . 755 Reda 255 21 125 miniſtra on, re 8 Ne en. — Für Kreuzband⸗ zufendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtr. 48/2 l. Banerifihen Piſcherei-Teitung. Organ für die defammtinterellen der Filherei, ſowie für die Beſtrebungen der Fischerei Vereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veftfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Vellerreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Tiſcherei-Verein. Nr. 7. München, 10. März 1887. XII. Jahrg. 5 Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ag Inhalt: I. Die Aalfiſcherei an der ſchwediſchen Oſtſeeküſte und im Sund. — II. Vereins⸗ nachrichten. — III. Vermiſchte Mittheilungen. — Notiz wegen Aalbrut. — Inſerate. I. Die Aalſtſcherei mit großen Neuſen an der ſchwediſchen Oſtſeeküſte und im Sund. Nach Publikationen des Herrn Dr. R. Lundberg, Intendanten der Fiſchereien Schwedens, mitgetheilt von E. B. Verbreitung der Fiſcherei; Zeit des Fanges und maßgebende Verhältniſſe; Geräthſchaften und Fangart; Werth des Fanges; Preiſe, Zubereitung und Abſatzquellen; Beſitz der Fiſchgründe; Aalſiſcherei in früheren Zeiten. Der Aal kommt an der ganzen Küſte Schwedens vor, der Fang und die Größe desſelben iſt aber ſehr verſchieden. Man macht dort für den Fang einen weſentlichen Unterſchied zwiſchen dem Fang des ſtationären Aales, d. h. dem Aal, welcher ſich noch in denſelben Gewäſſern aufhält und dem Fang des wandernden Aales. Dieſer letztere Fang, welcher nur während des Spätſommers und Herbſtes ſtattfindet, wird mit beſonderen Vor— richtungen, ſog. „Hommor“, — große Reuſen, ausgeführt. Der Fang des wandernden Aales iſt ganz bedeutend ergiebiger als der des anderen und dürfte manches Intereſſante dem geſchätzten Leſer bieten. Ehe wir zu einer eingehenden Beſchreibung dieſer Fiſcherei gehen, wollen wir mit einigen Worten der hiezu gehörenden Geräthſchaften und He Art des Fanges gedenken. 94 — — Das Fanggeräthe, auf ſchwediſch „Homma“ genannt, iſt als eine Art großer Reuſe, mit einem längeren und einem kürzeren Arm verſehen, zu betrachten. Die Reuſen werden vom Ufer aus mehrere nach einander ausgeſetzt und zwar ſo, daß der längere Arm der folgenden Reuſe in der Linie mit oder hinter der vorſtehenden ſich lagert. Die nördlichſte Gegend der ſchwediſchen Oſtſeeküſte, an welcher eine einträglichere Aal— fiſcherei betrieben wird, iſt bei Grislehamm im nördlichen Theile der Stockholmer-Scheeren (Scheeren = Gruppe kleiner Inſeln). Danach iſt fie wieder unbedeutend, bis man in den ſüdlichen Theil dieſer Scheeren, die Gegend des Leuchtthurmes bei Landsort, kommt. Erſt im ſüdlichen Theile der Scheeren Oſtgothlands, ungefähr in derſelben Breite wie Slätbacken (der Meerbuſen, in den der Götha-Kanal ausmündet), fängt die Aalfiſcherei wieder an von großer Bedeutung zu werden und wird ergiebiger, je mehr man ſich den Küſten von Blekinge und Schonen nähert, wo der einträglichſte Aalfang ſtattfindet. Auf der andern Seite von der ſüdlichſten Spitze Schwedens, Falsterbo, hört die Fiſcherei mit Reuſen an der ſchwediſchen Küſte gänzlich auf; nur auf einer ganz kurzen Strecke auf der ſchmalſten Stelle des Sund bei Helſingborg wird ſie wieder betrieben. Dagegen finden wir ſie am Sund auf der däniſchen Seite der Küſte abermals. Nach Obigem die Reuſenfiſcherei verfolgend, kann man ganz deutlich den Weg, welchen der Aal auf ſeiner Wanderung nimmt, erkennen. Wir finden den Aal alſo, die ſchwediſche Oſtküſte heruntergehend, an der ſüdlichſten Spitze des Landes, dagegen über den dort breiten Sund nach der däniſchen Küſte hinübergehend, dann dieſe Küſte hinauf und erſt wieder an der ſchmalſten Stelle des Sund auf der ſchwediſchen Seite erſcheinen. Die Urſachen, daß der Wanderaal nicht allenthalben an den Küſten zu finden iſt, können jedenfalls am beſten verſchiedenen Tiefen und Strömungen des Waſſers, ſowie ſonſtigen Verhältniſſen zugeſchoben werden. Daß der Aal in Wirklichkeit an den Küſten entlang wandert, iſt den Fiſchern eine längſt bekannte Thatſache und auch ſchon von Männern der Wiſſenſchaft, wie Kroyer, Nilsſon und Anderen angedeutet. Doch iſt dieſe Wanderung ausgewachſener Aale von den Naturforſchern immer noch weniger beachtet, als die Sache wohl werth iſt. In den fauniſtiſchen Werken findet man hauptſächlich nur den Aufſtieg der Aalbrut vom Meere in die Flüſſe behandelt. Daß eine Wanderung des Aals den Küſten entlang ſtattfindet, beweiſt am beſten die Lage, welche man den Reuſen geben muß, um einen wirklichen Fang machen zu können. Ueberall an der Oſtküſte Schwedens werden die Reuſen ſo ausgelegt, daß der Aal vom Norden kommend, in dieſelben hineingelangt, an der Südküſte Schonens von Oſten und im Sund von Süden kommend. Dieſes iſt natürlich kein Zufall. Auf der däniſchen Seite iſt das Verhältniß dasſelbe, denn die dortigen Fiſcher behaupten, daß der Aal im großen und kleinen Belt ebenfalls von Oſten und Süden kommend nördlich in das Kattegat zieht. Allenthalben wo der Fang mit Reuſen betrieben wird, iſt es beſtätigt worden, daß der Wanderaal aus der Tiefe kommend ſich dem Lande nähert und dann der Küſte folgend durch den längeren Arm der Reuſe in dieſe hineingeleitet wird. Daher kann der Fang mit Vortheil in hintereinander geſtellten Reihen ſolcher [Reuſen betrieben werden. Dieſe Bewegung aus der Meerestiefe dem Lande zu ſteht keinenfalls im Widerſpruch mit dem Striche an der Küſte entlang. Denn ſonſt würde nicht dasjenige eintreffen, was in Wirk— lichkeit der Fall iſt, nämlich daß der Fang am früheſten im Norden beginnt und etappen⸗ weiſe nach Süden hinunter immer ſpäter erſt angefangen werden kann. Wenn nun, wie wir es als beſtimmt annehmen können, eine Wanderung den Küſten entlang in den Kattegat ſtattfindet, ſo drängen ſich ganz unwillkürlich die Fragen auf: Woher kommt dieſer Aal und welchen Zweck verfolgt derſelbe bei dieſer Wanderung? Daß der Wanderaal zum bedeutendſten Theil aus dem Aal beſteht, welcher aus den Binnengewäſſern kommend das Meer ſuchend längs der Küſte geht, ſcheint ohne Zweifel zu ſein. Daß die Wanderung mit der Vermehrung in Verbindung ſteht, wie z. B. beim Lachs und anderen Fiſchen, welche aus dem Meere in die Binnengewäſſer hinaufgehen, kann ebenfalls angenommen werden. Loberg erwähnt an der Küſte „Norwegens eine Art Aalfang in „Tinor“, welches Fanggeräth wohl mit dem ſchwediſchen „Al kupor“, auf deutſch Aalkörbe, identiſch iſt, und ii 95 bemerkt dabei, daß der Aal nach Süden zieht. Aus ſeiner Beſchreibung ſcheint weiter hervorzugehen, als ob dieſe Fiſcherei eigentlich nur an den Ausmündungen der Flüſſe betrieben würde. Kroyer glaubt, daß die Wanderung des Aales zum Zweck hat, tieferes und ſalzigeres Waſſer zu ſuchen und daß der Aal, welcher an den Küſten Dänemarks vorbeizieht, haupt— ſächlich aus der Oder, Weichſel und anderen großen Flüſſen, welche ſich in die Oſtſee ergießen, kommt“). Nimmt man an, daß ein Aufſuchen von ſalzigerem Waſſer ſtattfindet und daß gerade ſalziges Waſſer zur Entwickelung des Aalrogens nothwendig iſt — alſo das Gegentheil wie z. B. bei dem Lachs es der Fall iſt — ſo erklärt ſich am beſten dieſe Wanderung des Aales an den Küſten der Oſtſee nach dem mehr ſalzigen Kattegat und daß eine ſolche an den Küſten Englands, Frankreichs, Italiens u. ſ. w., welche von ſalzigerem Waſſer ohnehin umgeben ſind, wie es ſcheint, nicht ſtattfindet. Die Frage nach den Urſachen bei Seite geſetzt, bleibt jedenfalls die Thatſache: die Wanderung des Aales an den Oſtſeeküſten. Ein näheres Eingehen auf die dortige Fiſcherei dürfte daher auch vom rein wiſſenſchaftlichen Standpunkt aus genommen von größtem Intereſſe ſein, namentlich zur Löſung der Frage, wo die Spielplätze des Aals ſich befinden und zu welcher Zeit die Vermehrung geſchieht? Der Aalfang mit Reuſen wird überall nur im Spätſommer und Herbſt betrieben. Bei Grislehamm und Landsort beginnt der Fang am 29. Juli und währt bis zum Anfang des Oktobers, wenn die Nachtfröſte in dieſen Gegenden eintreten. An den Küſten der Provinzen Oſtgothland, Kalmar und Blekinge auch noch Ende Juli, Anfangs Auguſt bis Oktober und manchmal ſogar bis in den November hinein. An den Küſten Schonens beginnt der Fang erſt im Auguſt und iſt gewöhnlich erſt im September und Oktober lohnend, im November hört er auf. Höher hinauf im Sund beginnt dieſer Fang erſt im September und wird gewöhnlich gegen Mitte November geſchloſſen. Außerdem iſt betreffs der Zeit zu bemerken, daß nur während des Dunkels dieſer Fang betrieben wird und der— ſelbe abhängig vom Mondwechſel iſt. In den dunklen Nächten wird der beſte Fang gethan; beim Mondſchein wird ſelten etwas geſangen, weshalb dann die meiſten Fiſcher ſogar ihre Reuſen gar nicht auslegen. Beim Beginn des Fanges iſt derſelbe gewöhnlich unbedeutend. Die beſte Zeit an der Oſtküſte iſt während des Septembers, im Sund dagegen im Laufe des Oktobers. Im Laufe des Herbſtes nimmt der Fang allmählich ab und hört ganz auf, ſobald der erſte Schnee gefallen. Die Vorwärtsbewegung des Aales ſcheint hauptſächlich Nachts ſtattzufinden, da am Tage ſehr wenig gefangen wird. Wie bei jedem anderen Fang haben Wind und Stromverhältniſſe einen bedeutenden Einfluß auf denſelben. Die Nachrichten hierüber ſind aber bis jetzt noch zu unvollſtändig, um etwas allgemeines daraus ſchließen zu können. Bei Grislehamm ſollen ſüdöſtliche Winde die vortheilhafteſten ſein. Nord-Nordoſt- und Oſt— Winde dagegen ſind dem Fang ungünſtig. Auch bei Landsort werden die ſüdlichen Winde als die günſtigſten angeſehen, bei Nord- und Nordweſt-Winden ſoll der Fang ſchlecht aus— fallen. In den Scheeren Oſtgothlands ſind gute Winde die aus Süd und Oſt; während nördlicher Winde ſoll kein Aal gefangen werden. An den Küſten Schonens hat man bemerkt, daß der beſte Fang bei nördlichen Strömungen gemacht wird. Stromverhältniſſe und die Tiefe des Waſſers ſpielen beim Aalfang eine wichtige Rolle. Dies erhellt ſchon daraus, daß an verſchiedenen Strecken der Küſte gar kein Fang exiſtirt, weil der Aal einfach nicht vorbeiſtreicht. Die Fiſcher von Ytad behaupten ganz richtig, daß der Aal in ihren Gewäſſern deshalb nicht an's Land geht, weil die außen vorliegenden Gründe denſelben zwingen, weiter hinaus in's Meer zu gehen. Witterungsverhältniſſe haben einen bedeutenden Einfluß auf den Fang. Im Allgemeinen iſt trübes und regneriſches Wetter das vortheil— hafteſte. Ein warmer Sommer und ruhige See, welche das ſogen. Blühen des Waſſers, d. h. die Ausbildung ſchwimmender Algen-Gewächſe, befördert, ſollen, wie die Fiſcher behaupten, einen guten Fang vorherſagen. Ueberall ſucht der Aal mit Gras (zostera) und Tang bewachſenen Grund, weßwegen die Reuſen auch am liebſten auf ſolchem ausgelegt werden. Doch erlauben es die Ver— *) Anm. d. Red. Wir drucken obige Hypotheſe, wie ſie geſtellt iſt. 96 — ——— hältniſſe lange nicht immer, weil der Küſtengrund zum großen Theil aus Sand oder Lehm beſteht, worauf keine Vegetation vorkommt. In den Provinzen Blekinge und Schonen, wo die Reuſen in einer Reihe nach einander manchmal bis zu 30 Stück ausgeſetzt werden, iſt der gemachte Fang nie gleichmäßig in den Reuſen vertheilt, ſondern entweder fängt man in denjenigen nächſt dem Strande die meiſten Fiſche oder umgekehrt in den äußeren. Die ſchwediſchen „Hommor“, welche bei dieſem Fang benutzt werden, ſind eine Art Reuſe, deren Größe wechſelt, welche aber überall nach demſelben Prinzip konſtruirt iſt. Den lokalen Verhältniſſen anpaſſend ſind die Reuſen auf den erſten Blick hin ſehr ver— ſchieden. Dieſelben können aber auf zwei Haupttypen zurückgeführt werden, nämlich ſolche, welche zum Ausſetzen auf bergigem Grund beſtimmt ſind und in den Scheeren in Ver— wendung kommen und ſolche für glatten langgeſtreckten Sand- oder Lehmgrund beſtimmt. Zu den erſteren rechnet man diejenigen, welche in den Scheerendiſtrikten Stockholms, Oſt— gothlands und Kalmars allgemein gebräuchlich ſind. Zu letzteren gehören die Reuſen von Blekinge und Schonen. Erſtere ſind gewöhnlich kleiner, von langgeſtreckter Form und können als Modell hiefür diejenigen des Diſtrikts von Kalmar gelten. Dieſe haben nur einen Arm, 15 — 42 Fuß lang, von der linken Seite der Reuſe ausgehend. Die Fortſetzung des Armes bildet der ſog. „Hatten“ lüberſetzt „Hut“), welcher wie eine gewöhnliche Reuſe aus einem großen mit Netz beſpannten 3 bis V 4 Fuß hohen Halbzirkelbogen und darauf folgenden dicht ſitzenden, in der Größe abnehmenden Ringen, beſteht. Die letzten Ringe halten höchſtens 6—8 Zoll im Durchmeſſer. Am äußerſten Ende des „Hatten“, welcher gewöhnlich 15 — 24 Fuß = | ! lang iſt und wie bei einer Reuſe Me. Kamm a" 5 Mao der Herß .. — RTE TE BE: mit trichterförmigen Eingängen ver— ſehen iſt, wird ein 2— 3 Fuß langer Korb, „Kaſſe“ genannt, angebracht. Dieſer iſt aus dünnen Tannen- oder Wachholderſtäbchen geflochten und darin wird der Aal ſchließlich ge— fangen. Um dieſen Korb in ſeiner Lage feſtzuhalten, iſt derſelbe in ein hölzernes Geſtell gefügt. Das ganze Geräth wird gut verankert und in der richtigen Lage durch Stricke und daran befeſtigte ſchwere Steine ge— halten. Jeder Steinanker hat außer— dem einen Strick mit Schwimmer verſehen, um denſelben heraufziehen zu können. Bei ſtürmiſchem Wetter werden noch Reſerveanker angebracht. Um ein Durch— ſchlüpfen des Aales unter dem Arm zu verhindern, wird die untere Latte desſelben ein kleines Stück höher hinauf durch die Maſchen des Netzes geſteckt, wodurch dieſer Theil auf den Grund zu liegen kommt. — Als Modell für die Aalreuſen in Blekinge und an der Oſt⸗ und Südküſte Schonens können diejenigen von Kirik dienen. Dieſe ſind oft ſehr groß und haben überhaupt zwei ſehr lange Arme; der längere Arm hält von 60— 80, der kürzere 20 — 30 Fuß. Die Höhe derſelben iſt zwiſchen 6—8 Fuß. Die eigentliche Reuſe, — u I. 97 — — — hier „Kaſſe“ genannt (vertritt hier den ſog. „Hatten“ bei der vorherbeſchriebenen), iſt 16— 24 Fuß lang, mit einem 4—5 Fuß hohen Bügel (nicht in Form eines Halbzirkels) und 5—6 Ringen 3 Fuß von einander in abnehmender Größe nach dem Ende zu, ver— ſehen. Bei dieſer Art Reuſen wird kein extra Korb angeſetzt. Die im Sund benützten „Hommor“ ſind kleiner als die beſchriebenen, im Uebrigen aber ebenſo konſtruirt. Wir wollen nur noch die hier verwendeten Anker erwähnen, die ſog. „Krabben“, welche aus einem Stein beſtehen, der auf ein kreuzförmiges Holsgeitell aufliegt. Durch an den vier Enden des Geſtells befeſtigte Weiden, welche über den Stein zuſammengebunden eine Oeſe bilden, wird das Tau gebunden, um dieſe Anker zu heben. Wo es die Verhältniſſe erlauben, werden gewöhnlich mehrere „Hommor“ hintereinander vom Strande aus ausgeſetzt. Bei Grislehamm werden die „Hommor“ auf einen Abſtand von 5 — 10 Faden von einander ausgelegt. Bei Oerö in der Provinz Kalmar werden drei, höchſtens vier „Hommor“ wie nebenſtehende Zeichnung I es zeigt, ausgeſetzt. In Blekinge und an der Oſtküſte Schonens werden die „Hommor“ (plural) hinter einander placirt und zwar ſo, daß der lange Arm der hinteren „Homma“ (singular) ungefähr an der Mitte der vornſtehenden beginnt. Siehe Zeichnung II. Beide Zeichnungen ſind aus der Vogelperſpektive dargeſtellt. Um nöthigenfalls die ganze Reihe der Reuſen heraufziehen zu können, ſind dieſe auch oft durch Taue mit einander verbunden. Im Sund hegt man die Anſicht, daß die Reuſen nur auf bewachſenem Grund mit Vortheil ausgelegt werden können. Die Aalreuſen ſind zufolge ihrer Größe ganz theure Geräthe. Die bei Grislehamm verwendeten koſten das Stück 50 Kronen (1 ſchwed. Krone = 1 M. 12 ). Im Kalmar -Diſtrikt koſten fie 20 Kronen und mit dazugehörenden Stricken und Tauen 30 Kronen. Die großen Reuſen von Blekinge und Schonen ſtellen ſich gar auf 100 Kronen das Stück. Die im Sund verwendeten kleinen Reuſen koſten dagegen nur 16 Kronen. Die Fiſcher, welche dieſen Fang betreiben, müſſen daher ſchon über ein kleines Kapital verfügen können. — Es exiſtiren noch keine ſtatiſtiſchen Tabellen, welche die Bedentung des ganzen Aalfanges an der ſchwediſchen Küſte beleuchten könnten. Dagegen können wir ſolche wenigſtens von verſchiedenen einzelnen Diſtrikten anführen, welche auch ſchon die ökonomiſche Bedeutung dieſer Fiſcherei kennzeichnen. Im Jahre 1880 wurden in der Provinz Oſtgothland von 86 Fiſchern mit 312 Reuſen 2,835 Lispfund (1 Lispfund S 8 ½ Kilogr.) Aale gefangen, welche einen Werth von 17,010 Kronen repräſentirten. In der Provinz Kalmar haben 240 Fiſcher mit 1,144 Reuſen 4,650 Lispfund im Werthe von 27,900 Kronen gefangen. In der Provinz Chriſtianſtad war der Fang für die Jahre 1879 und 1880 folgender: 1879 1880 ahl der Fiſchee 297 356 hee nn 4,438 4.689 Fang in Lispfund C 8,762 Werth in Kronen . 138,629 59,383 In der Provinz Malmöhns: 1879 1880 Anzahl der Fiſ cher 189 237 Mahl der Neuſen 1,662 2,022 Fang in Lispfund 1 1,661 2,207 Werth in Kronen . 12,610 14,964 Der Fang des Jahres 1879 war, wie aus Obigem zu erſehen, ein ungewöhnlich hoher. Als einen guten Fang bezeichnet man es in der Provinz Kalmar wenn 40—60 Aale in einer Reuſe gefangen werden. Der Aal bedingt ſpeziell nördlich einen ſehr hohen Preis und zwar denſelben, welcher dort für Lachs erzielt wird. Der größte Theil wird in friſchem Zuſtande an Händler verkauft. Der Aal aus der Gegend von Grislehamm wird lebend nach Stockholm zum Durchſchnitts— preis von 10 Kronen per Lispfund verkauft. Der in Landsort gefangene Aal geht zum Theil nach Stockholm, zum Theil nach Södertelje. Auch derjenige aus den Provinzen Oſtgothland und Kalmar wird von Ankäufern, welche mit ihren Fahrzeugen nach hier 98 kommen, ſowohl nach Stockholm als nach Norrköſing gebracht. In den Provinzen Blekinge und Schonen wird größtentheils der Fang an deutſche Händler, welche während der ganzen Fangzeit Fahrzeuge dort liegen haben, verkauft. Dorthin geſandte Dampfer holen dann zeitweiſe den angeſammelten Fang ab und bringen dieſen nach Stettin, von wo aus der Aal lebend nach Berlin weiter geſandt wird. Aus einem Kontrakt des Jahres 1880 zwiſchen den Fiſchern von Hörvik und deutſchen Händlern iſt zu erſehen, daß die Letzteren ſich verpflichtet hatten, für den Fang des Auguſts 7¼ Kronen und für den des Septembers und Oktobers 8 Kronen für 21 ſchwediſche Pfund zu zahlen. Die bisher genannten Preiſe verſtehen ſich für gute Waare oder Aal von 1 Pfund ſchwediſch das Stück. Der kleine Aal iſt bedeutend billiger und koſtet gewöhnlich 5 Kronen das Lispfund. Der Handel mit Deutſchland ſteigt mit jedem Jahr und in der letzten Zeit fahren die deutſchen Ankäufer bis nach Kalmar hinauf. Der Abſatz des friſchen Aales iſt daher bis Kalmar hinauf geſichert. Nur nördlich von hier wird ein Theil geſalzen. Hiebei wird der Aal lebendig in Salzlake gelegt, um ſeinen Schleim zu verlieren und dann in kleine Tönnchen zwiſchen Salz verpackt. Ein Umpacken wird nicht vorgenommen. Bei Derd koſtet der geſalzene Aal am Fangplatz 9 Kronen das Lispfund und rechnet man, daß 22 Pfund friſcher Aal = 15 Pfund geſalzenen ergibt. Die Aalfiſcherei mit Reuſen iſt, wie aus der Beſchreibung hervorgeht, eine Strand— fiſcherei, welche auf beſtimmten und genau begrenzten Plätzen betrieben wird. Dieſe Fiſch— plätze werden auf Schwediſch „Aldrätter“ genannt. Sie ſind zum Theil früher Staats— eigenthum geweſen. Die Fiſchplätze werden als ein beſonderes Eigenthum betrachtet, welches apart beſteuert wird, d. h. die Fiſchplätze haben nichts mit dem Beſitze des Strandes gemein. Nach dem alten däniſchen Geſetze (als Südſchweden zu Dänemark gehörte) bildete der Strand und dadurch auch die Fiſcherei im Meere an demſelben Eigenthum des Königs, welcher darüber nach Belieben verfügen konnte und ſolche Fiſchplätze entweder verſchenkte oder ver— pachtete. Eine Ausnahme hievon bildete damals der Strand, welcher adeligen Gütern gehörte. Der Adel hatte das Privilegium über ſowohl den Strand als das anſtoßende Waſſer zu verfügen. Da nun wohl die meiſten Aal-Fiſchplätze ſchon beſetzt waren, als dieſe Provinzen an Schweden kamen, konnten ſolche Plätze gegründet auf den Beſitz des Strandes nicht entſtehen. Die eigenthümlichen Geſetze gerade betreffs der Aalfiſcherei führen oft zu Streitigkeiten ſowohl zwiſchen den Fiſchern als auch zwiſchen dieſen und den Beſitzern des Strandes, welche mehr oder weniger ſchwer zu ſchlichten ſind. II. Vereinsnachrichten. Mähriſcher Landes⸗Fiſcherei⸗Verein. Vor kurzer Zeit fand im Saale des Mähriſchen Gewerbevereines eine ſehr zahlreich beſuchte Verſammlung der Mitglieder des neugegründeten Mähriſchen Landes-Fiſcherei-Vereines ſtatt. Der Einberufer, Herr Emil Weeger, begrüßte Namens des Gründungscomités die Anweſenden und entwickelte ſodann in einem längeren, beifällig aufgenommenen Vortrage die Beweggründe, welche das Comité zur Gründung dieſes Vereines veranlaßten. Der Zweck, welchen der neue Verein verfolgt, iſt die Förderung der Fiſchzucht im Kronlande Mähren in offenen und geſchloſſenen Wäſſern. Nachdem ſodann Herr Weeger mit Akklamation zum Vorſitzenden gewählt worden war, wurde zur Tagesordnung geſchritten, auf welcher als erſter Punkt die Wahl des Präſidiums und des Verwaltungsrathes ſtand. Gewählt erſcheinen: Zum Präſidenten Herr Emil Weeger, Privatier; zu Vizepräſidenten die Herren Viktor Ritter v. Bauer, Gutsbeſitzer und Dr. Karl Freiherr v. Offermann, mähriſch-ſchleſiſcher Landesadvokat; zu Verwaltungsräthen die Herren: Anton Tomaſchek, Profeſſor der Zoologie an der k. k. techniſchen Hochſchule Brünn; Dr. A. Zöbl, Profeſſor der Landwirthſchaft an der k. k. techniſchen Hochſchule Brünn; Emilian Schulz, Direktor der ſlaviſchen Lehrerbildungsanſtalt Brünn; A. Sommer, Oberingenieur und Streckenchef der Staats bahngeſellſchaft Brünn; Emerich W. Zulkowsky, Wirthſchaftsadjunkt, Königsfeld; Dr. med. Speck, Vorſtand des Fiſcherei-Vereines Raitz; Eduard Gallab, Hausbeſitzer und Gaſtwirth, Brünn; Eduard Gärtner, Hausbeſitzer und Bäcker, Brünn und Joſef Waidhofer, Bürgermeiſter und Fiſchhändler, Mödritz; zu Erſatzmännern die Herren: R. Lamatſch, Mühl⸗ beſitzer, Priſenitz; Auguſt Klimeſch, Landesbeamter, Brünn und Johann Glück, Kaſſier, Brünn; zum Vereinsſekretär Herr Anton Mann, Gefangenhaus-Inſpektor, Brünn; zu deſſen Stell⸗ ' 99 — — — vertreter Herr Anton Weroſta, Fabriksbuchhalter, Brünn; endlich zum Vereinskaſſier Herr Karl Popper, Hausbeſitzer, Brünn. Der Jahresbeitrag für unterſtützende Mitglieder wird mit 2 fl., für wirkende Mitglieder mit 1 fl. feſtgeſetzt und das Lokal des Mähriſchen Gewerbevereines um ein Jahrespauſchale von 20 fl. zur Abhaltung von Verſammlungen gemiethet. Schließlich beantragt der Präſident, mit dem öſterreichiſchen Fiſcherei-Vereine in Verbindung zu treten. Dieſer Antrag wurde angenommen. III. Vermiſchte Mittheilungen. Lindau, 20. Februar. (Fiſchzucht.) Vor mehreren Jahren wurde verſuchsweiſe eine größere Anzahl Setzlinge der Fiſchgattung Zander (auch Amaul, Hechtbarſch und Schill genannt) in den Bodenſee eingeſetzt, die allem Anſcheine nach vortrefflich gediehen ſind; als Beweis deſſen dient, daß in dem Laufe des Sommers 1886 an verſchiedenen Orten des See's mehrere ſchöne Exemplare gefangen wurden. In letzter Zeit wurde eine größere Anzahl ſolcher Fiſche im Gewichte bis zu vier Pfund und mehr mit dem Netze erbeutet. Wenn man auch bezüglich des Wachsthumes dieſes Fiſches günſtige Reſultate beftätigen kann (die Setzlinge waren 7 bis 8 em lang und kaum I em dich), ſo iſt doch noch nichts Sicheres bezüglich der Fortpflanzung bekannt. So ſchreibt der „Bayer. Kurier“. Uns dünkt es gar nicht ſicher, ob die gefangenen Zander von den ausgeſetzten Kleinſetzlingen herrühren. Vor einigen Jahren wurden bekanntlich auch große Zander im Bodenſee ausgeſetzt, welche Herr Krauß von Straubing für Rech— nung des Deutſchen Fiſcherei-Vvereins mit vielen Mühen aus der Donau in den Bodenſee gebracht hatte. Die neuerdings gefangenen Zander können möglicher Weiſe Exemplare von dieſem letzteren Beſatze ſein. Aus der Fiſchküche. Backſcholle oder Goldbutt bietet eine ſehr werth— volle, wohlſchmeckende und billige Speiſe; dieſelbe wird im Inlande zu wenig ge— würdigt, trotzdem ſie, auf nachfolgende Weiſe zubereitet, genügend Erſatz für die theuere Seezunge gibt. Backſchollen haben in der Regel ein Gewicht von ½ bis zu 1 Pfund per Stück und ſind dann zum Backen beſonders geeignet; man achte wohl darauf, daß der Fiſch gut geſchuppt und vom Schleim gereinigt werde. Nachdem der Kopf weggeſchnitten, nimmt man eine Scheere und ſchneidet damit die Floſſen ab, worauf die Fiſche ſauber gewaſchen werden, doch laſſe man ſie nicht unnütz im Waſſer liegen, trockne dieſelben vielmehr mit einem Tuche ab; hierauf werden die ſo behandelten Fiſche in Weizenmehl paniert und dann langſam in Rüböl, Rindertalg, Speck, Schweine— ſchmalz oder Butter hübſch kruſtig braun gebacken. Natürlich ſchmecken die in Tafelbutter gebackenen am beſten. Man vergeſſe jedoch nie, wenn die Fiſche in die Pfanne gelegt werden, dieſelben mit etwas Salz zu beſtreuen, auch beim Umwenden die andere Seite. — Seezunge oder Steinbutt mit Sauce bearnaise Man gibt 4 Eigelb in eine Kaſſerole, ſtellt dieſe in heißes Waſſer und rührt nach und nach 1 Pfund friſche Butter dazu, ſchmecke ſie dann mit Salz, Pfeffer, friſchen Kräutern, wenn ſolche nicht vorhanden, mit feiner Kräuter-Eſſenz, ab und füge nach Geſchmack etwas Zitronenſaft bei. Die Seezunge wird von den Gräten gelöſt und die Sauce darübergegeben, bei Steinbutt in einer Sauciere dabei. .. . — . ⁰ G — Zur gefälligen Moti. Auf Wunſch des Herrn Direktor Haak in Hüningen machen wir darauf aufmerkſam, daß etwaige Veſtellungen auf Aalbrut bei demſelben baldigſt eingereicht werden wollen, weil ſonſt Beſchaffung für heuer nicht mehr möglich werden würde. 2 „%%% „%%%%%%%%%„%„%„%„%„%„%„%„%„%„%„%„%„%„%„%„% „%“ 100 Inserate. E erkauf. = In Folge Ablebens des Beſitzers wird von den Erben aus freier Hand verkauft das Fiſcherei⸗Anweſen zu Straßberg, in Oberbayern, Bezirksamts Pfaffenhofen. Beſchrieb: Das Anweſen beſteht aus einem maſſiv erbauten Wohnhaus mit Stall und Stadel und einer freiſtehenden Sägemühle mit Breinſtampf; dann aus zwei Weihern, dem unteren Weiher mit 69 Tagwerk 91 Dezimalen, dem oberen Weiher mit 93 Tagwerk 87 Dezimalen. Zu dieſem Anweſen gehören ferner: 1. Die Dammböſchungen am oberen und unteren Weiher, welche zum Theil mit ſchönen Eichen, Fichten, Föhren oder Gebüſch bewachſen find. 2. Acker, Wieſe, Hopfen— garten, insgeſammt 5 Tagw. 33 Dezimalen. 3. Eine maſſiv erbaute Fiſchhütte mit Stall an der öſtlichen Dammböſchung am oberen Weiher. Bemerkt wird, daß die nördlichen Ufer an beiden Weihern mit Holz (Mittelſchlag) bewachſen und, deſſen Geſammtwerth auf nahezu 1000 & geſchätzt werden darf. Der obere Weiher iſt durch einen Grundablaß und durch ein Bächlein mit dem unteren Weiher in Verbindung geſetzt. Der untere Weiher hat ſeinen Ablaß in einen Bach. Geſpeiſt werden die Weiher durch Bäche, welche den Waſſerabfluß für ein beträchtliches Niederſchlagsgebiet bilden und deren geregelter Beſtand durch ausgedehnte Mooswieſen und durch den anſtoßenden großen Dürrenberger Staatsforſt vollkommen geſichert erſcheint. Ueber den Damm am unteren Weiher führt der Verbindungsweg von Ainberg zur Staatsſtraße nach Voh⸗ burg, über den Damm am oberen Weiher führt die Staatsſtraße nach Abensberg und Regens— burg, auf welcher zunächſt die Bahnſtation Münchsmünſter (Donauthalbahn) in einer Entfernung von nur 5 Kilometer erreicht wird. Als Nebenbeſtandtheil zu fraglichen Weihern beſteht noch ein Setzweiher, welcher an der Fortſetzung der erwähnten Staatsſtraße gegen Pörnbach und Schrobenhauſen nächſt dem Orte Puch liegt und welcher ebenfalls mehrere Tagwerke umfaßt, dann mehrere an den Ufern am Weiher erſt vor einigen Jahren gegrabene Setzweiher, ſowie endlich ein maſſiv hergeſtellter, ſicher abgeſchloſſener Fiſchbehälter, welcher fortwährend mit friſchem Waſſer durchſpült wird und Raum zur vorübergehenden Aufnahme von 50—60 Zentner Fiſchen bietet. Vermöge des beträchtlichen Flächenraumes, welchen die beiden Weiher einnehmen, iſt dem Beſitzer eine eigene Weiherjagd eingeräumt. Die Weiher haben ſich bei rationellem Betriebe als höchſt rentable Objekte erwieſen. In denſelben wurde ſchon ſeit Jahrhunderten die Fiſchzucht mit Erfolg betrieben und haben ſich in denſelben Karpfen, dann Schleien, Birſchlinge und Hechte als beſonders gedeihlich erwieſen, da die Weiher ſchon frühzeitig einen ziemlich hohen Wärmegrad erreichen. Weiteres durch Herrn Ingenieur Seubert in Pfaffenhofen a / Ilm. 5/3 pie fürſtliche Fiſchereinerwalkung zu || m | Kleinheubad ſuckk Karauſchen zu kaufen. ae billig und gut 9 8 8 liefert die Fiſchhandlung von Die älteſte 1871 gegründete Deutſche Raubthierfallen⸗Fabrik J. C. Eberhardt W. Williger in Spener am Rhein (orm. R. Weber) Baynau (Sdlefien), empfiehlt ihre Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, Cangapparate, —— a 8 insbeſondere den LER $%;- bedeutend verbeſſerten, patentirten 1 5 f Deut en zenbats, | |frilce Fluß: und See-Fifhe. ſchottereiſen N Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! (nach Angaben des Frhrn. v. Hannſtein S ialität: 30/8 gefertigt) und viele andere für den Fang von i D Raubwild geeignete Fallen. 6/6 Rheinſalm und holländiſche Auſtern. Preis⸗Courante gratis und franco. 5 = Angebr. Forellen⸗Eier — Auf ächte Karpfenſetzlinge zu 5 4 das Tauſend, — Be D 75 Forellen⸗Jung⸗Brut u nimmt Beſtellungen entgegen 3/1 bei jeßiger Den) 199 a von na 110 Georg Wiesinger, Fiſchereibeſiter iefert die ’ Tiſchzucht⸗Anſtalt Wiesbaden. Dinkelsbühl (Bayern). Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. „Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nüchſte Nummer erſcheint am 20. März 1887. 10 24 665% | % ART Allgemeine Fiſcherei-Zeitung. Abrnargentepress Abt 4 Mart. 1 Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und 2 ue U O ge 15 Pfennige. — Redaction und Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtr. 48/2 (. Banerifihen Fiſcherei⸗Teitung. Oegan für die Geſammlinlereſſen. der Fiſcherei, ſowie für lie Heſtrebungen ler Fiſcketei⸗ ereine; in Sonderheit Organ der Landes-⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der prend. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Fahmännern Deutſchlands, Vellerreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Fifherei - Derein. Nr. 8. München, 20. März 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. Inhalt: J. Flachs⸗ und Hanfröſten in Fiſchwaſſern. — II. Zweiter Deutſcher Fiſchereitag in Freiburg i. Br. — III. Zum Aalfang. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mit⸗ theilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Oeffentliche Anfrage. — Inſerate. I. Flachs und Hanfröſten in Jiſchwaſſern. Die kgl. Bayer. Regierung von Oberpfalz und Regensburg hat zu Gunſten der Fiſcherei folgende Erlaſſe publizirt: A. Oberpolizeiliche Vorſchriften. Das Flachs- und Hanfröſten in Gewäſſern betreffend. Auf Grund der Art. 1 Abſ. 2, 40 Abſ. 2 und 100 des Geſetzes vom 28. Mai 1852, die Benützung des Waſſers betreffend, dann Art. 1 Abſ. 1 und 7 des Polizeiſtrafgeſetzbuches vom 26. Dezember 1871 erläßt die kgl. Regierung der Oberpfalz und von Regensburg, Kammer des Innern, nachſtehende Vorſchrift: § 1. Die Benützung des Waſſers in öffentlichen Flüſſen und in den im Eigenthum des Staates ſich befindenden Privatflüſſen zu Flachs- und Hanfröſten unterliegt der beſonderen Bewilligung und Beſchränkung durch die einſchlägige Diſtrikts⸗Verwaltungsbehörde. 0 § 2. Zuwiderhandelnde werden in eine Geldſtrafe bis zu 18 L verfällt. 102 B. Vollzugsanordnung. An ſämmtliche Diſtriktspolizeibehörden des Regierungsbezirkes. In den General-Verſammlungen des oberpfälziſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins wurde wiederholt Klage darüber geführt, daß der Fiſcherei durch das ſog. Flachs— und Hanfröſten d. i. das Einlegen von Flachs und Hanf in das Waſſer großer Schaden zugefügt werde. N Die gleiche Klage iſt auch in einzelnen Jahresberichten der Bezirks-Fiſcherei— Vereine zu beſonderem Ausdrucke gekommen. Es beſteht daher Anlaß, dieſen Gefährdungen auf geſetzmäßigem Wege ent— gegenzutreten. a Bezüglich der im Privateigenthum ſtehenden Privatflüſſe bietet das Verbot in Art. 58 und die Strafbeſtimmung in Art. 97 Ziff. 5 des Geſetzes vom 28. Mai 1852 die Benützung des Waſſers betr. eine ausreichende Handhabe. Hinſichtlich der öffentlichen Flüſſe, dann der im Eigenthume des Staates befindlichen Privatflüſſe wird auf die vorſtehende oberpolizeiliche Vorſchrift vom heutigen verwieſen. Es wird gewärtigt, daß die Diſtriktspolizeibehörden die bezeichneten Anord— nungen zum ſtrikten Vollzuge bringen, insbeſondere bei Würdigung der betreffenden Geſuche den Intereſſen der Fiſcherei die gebührende Rückſicht zuwenden, im Uebrigen aber Zuwiderhandlungen gegen die bezeichneten Verbote durch Veranlaſſung der Strafverfolgung, ſowie auf dem Wege des Art. 20 Abſ. 1 des Polizeiſtrafgeſetz— buches entgegentreten werden. N Ueber den Erfolg iſt binnen drei Monaten Bericht zu erſtatten. Regensburg, den 7. Februar 1887. Königl. Regierung von Oberpfalz und von Regensburg, Kammer des Innern. von Pracher, Präſident. II. Zweiter Deutſcher Jiſchereitag in Freiburg i. Br. Für den zweiten Deutſchen Fiſchereitag in Freiburg i. Br. ſind der 28., 29. und 30. Juli 1887 in Ausſicht genommen. Vorausgehen wird wiederum eine vom Deutſchen Fiſcherei-Verein ſpeziell zu berufende Fiſchzüchter konferenz, deren Miglieder ſich am 27. Juli Abends zwanglos verſammeln ſollen. Für den 31. Juli iſt eine Exkurſion nach Hüningen geplant. Auch Herrn Schuſter's Fiſchzuchtanſtalt in Selzenhof ſoll beſucht werden. III. Zum Aalfang. Der in Nr. 4 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ am Schluſſe des Aufſatzes „Wie ich meine Aale in den Karpfenteichen fange“ ausgeſprochene Wunſch, Mittheilungen über Fangmethoden für Aale aus Teichen zu erhalten, veranlaßt mich, Nachſtehendes zur Kenntniß weiterer Kreiſe zu bringen“): „Als Forſtgehilfe hatte ich Gelegenheit, an dem Fiſchen eines größeren, im Reviere gelegenen Teiches, den der Oberförſter gepachtet hatte, Theil zu nehmen und wurde von letzterem beordert, zum Fiſchzuge ein Gewehr und eine Anzahl Patronen mitzunehmen, um, *) Anmerkung der Redaktion. Aus Anlaß einer eingekommenen Anfrage, ob Herr Direktor Haak die Aale mit den Händen oder mit Netzen herausnehmen läßt, ließ ſich derſelbe gütigſt wie folgt vernehmen: „Die Aale werden aus dem feuchten, feſten Schlamme mit den Händen herausgefangen und in einen vorgehaltenen engmaſchigen Käſcher geworfen. Hauptſache iſt, daß der Teich langſam abgelaſſen wird, jo daß die Aale fi) nach und nach ſämmtlich in der im Ab- laufe befindlichen Vertiefung (Fiſchgrube) verſammeln können. Selbſtredend iſt dieſe Fangart nur dann anwendbar, wenn der Ablaufmönch oder das Zapfhaus mit engmaſchigem Gitterwerk ver— ſehen iſt. Daß man während des Sommers die Aale an Legangeln oder noch beſſer in Aalreuſen fangen kann, ſetze ich als bekannt voraus“. Bor 103 wie er ſagte, Aale zu erwiſchen. Zunächſt war mir die Sache ſehr unklar, doch ſollte ich mich bald von dem Nutzen des Gewehres überzeugen. Nachdem der Teich gänzlich abgelaufen und ſämmtliche Fiſche, Karpfen und Forellen herausgenommen waren, erhielt ich den Auftrag, vom Damme des Teiches auf die waſſer— leere Fläche desſelben zu ſchießen. Die Wirkung des Schuſſes war die, daß ſich hie und da der Schlamm merklich aufhob, worauf dann Arbeiter auf dieſe Stellen zueilten und meiſt ganz anſehnliche Aale aus dem Schlamme zu Tage förderten, die ihren Lagerplatz durch die Bewegung, welche ſie wohl unwillkürlich in Folge des Knalles oder auch des Luftdruckes gemacht, verrathen hatten. Durch mehrmaliges Schießen wurde eine ganze Anzahl Aale gefangen, die ohne dieſes vorausſichtlich nicht erlangt worden wären, da das Durchſuchen des tiefen Schlammes auf gut Glück kaum den gewünſchten Erfolg gehabt haben würde. Das hier geſchilderte Verfahren macht ſelbſtverſtändlich keinen Anſpruch auf den Namen einer beſonderen Fangmethode, zumal das Herausholen der Aale aus dem Schlamme nicht wegfällt, immerhin dürfte dasſelbe aber dort mit Nutzen anzuwenden ſein, wo es ſich um die Erlangung einzelner, in einem Teiche zurückgebliebener Aale handelt, oder wo man ſich überhaupt Gewißheit verſchaffen will, ob Aale vorhanden ſind, oder nicht.“ Oberförſter von Oppen. IV. Vereinsnachrichten. 1. Jahresbericht des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei⸗Vereins für 1886. Wenn das vorige Jahr, in welchem der erſte Deutſche Fiſchereitag München zur Heim⸗ ſtätte auserſehen hatte, durch dieſes markante Ereigniß und die dasſelbe begleitenden Berathungen und Feſtlichkeiten an den bayeriſchen Fiſcherei-Verein erhöhte Anforderungen nach Außen ſtellte und die Pulſe des Vereinslebens in höhere Erregung verſetzte, ſo trägt im Gegenhalte hiezu das ab— gelaufene Jahr die Signatur der ruhigen, ſtetig ſich ausdehnenden und auf den verſchiedenſten Gebieten des Fiſchereiweſens fortarbeitenden inneren Thätigkeit des Vereines. Erfreulicherweiſe macht ſich zwar in immer weiteren Kreiſen die volkswirthſchaftliche Bedeut— ung der Fiſchereiſache geltend, wofür die ſtets ſich mehrenden Hinweiſe auf die Beſtrebungen und Reſultate der Fiſcherei-Vereine von Seite der Preſſe einen Maaßſtab liefern. Auch iſt eine ent— ſchiedene Förderung unſerer Sache in vielen Richtungen nicht zu verkennen. Gleichwohl ſtellen ſich dem Ziele unſeres Vereines, der thunlichſten Mehrung der Fiſchbeſtände unſerer vaterländiſchen Gewäſſer, noch ſo mannigfache Hemmniſſe entgegen, daß hiedurch die Thätigkeit unſeres Vereines vollauf in Anſpruch genommen wird. Gilt er ja doch beiſpielsweiſe mit in erſter Linie als berufen, für die widerſtreitenden An— forderungen der Fiſcherei-Intereſſen einerſeits und der Entwicklung der Induſtrie, ſoweit dieſelbe auf Waſſerbenützung angewieſen iſt, andererſeits, den richtigen Ausgleich zu finden. In ſolchen nicht ſelten ſehr ſchwierigen Fragen vermittelnd zu wirken, gab das jüngſte Jahr den zuſtändigen Ausſchüſſen des Vereins zu wiederholten Malen Gelegenheit. Aus gleichen oder ähnlichen Anläſſen war der Verein oftmals, theils behördlich, theils privat veranlaßt, zu verſchiedenen in die Fiſcherei einſchlägigen Fragen gutachtlich Stellung zu nehmen. Namentlich unſer Rechtsſchutzausſchuß, deſſen Einrichtung ſich ſo bewährte, daß dieſelbe nun auch auswärts vielfach adoptirt wird, hatte reichlichen Stoff, ſeine einflußreiche Thätigkeit zu entwickeln. Dem Vereine war auf dieſe Weiſe in vieler Hinſicht Gelegenheit geboten, das unterſtützende Entgegenkommen ſeiner Gönner auch ferner ſich ſichern und zugleich das Vertrauen zu rechtfertigen, welches demſelben inh ohem Maaße von Seite der k. Staatsregierung, wie der äußeren Behörden, von Seite des Magiſtrates der Stadt München, insbeſondere aber auch von Seite des k. Oberſthofmarſchallſtabes in ehrender Weiſe entgegengebracht wurde. Eine erfreuliche Erſcheinung, die wir mit großer Befriedigung verzeichnen, iſt die größere Strenge, mit der von Seite der richterlichen Behörden gegenüber den Fiſchfreveln neuerlich vielen Orts vorgegangen wird. Immerhin bleibt in dieſem Punkte da und dort noch Manches zu wünſchen. Zur zweckdienlichen Informirung der Sicherheitsmannſchaften, namentlich auf dem Lande, über die wichtigſten Beſtimmungen der Fiſchereivorſchriften, ſpeziell hinſichtlich Schonzeit und Brüttel— maaß, wurde vom Vereine, einer dankbarſt angenommenen Anregung des Herrn Gendarmerie— Hauptmanns Horn Folge gebend, an ſämmtliche Gensdarmeriemannſchaften des Kreiſes Ober— bayern, für welchen unſer Landes-Verein zugleich als Kreisverein funktionirt, ca. 300 Exemplare der Fiſchereiſtrafbeſtimmungen in Form eines handlichen Büchleins mit ſchützendem Umſchlag zur Vertheilung gebracht, was ein raſcheres und zuverläſſigeres Eingreifen der Sicherheitsmannſchaft bei Zuwiderhandlungen gewährleiſtet. In bereitwilligſter Weiſe unterſtützt wurde der Verein in allen einſchlägigen Fragen von den Brudervereinen in Bayern, wie ſich denn im Allgemeinen das geiſtige Band gleicher Beſtreb— ungen, welches alle Fiſchereivereine umſchlingt, immer feſter und inniger um ſie legt, nicht bloß 104 im engeren Vaterlande, ſondern in ganz Deutſchland, wo auf dem Gebiete der Fiſchereipflege allent- halben das regſte Streben herrſcht. Insbeſondere ſei an dieſer Stelle mit dem Ausdrucke des wärmſten Dankes gedacht Alles deſſen, was der Deutſche Fiſcherei-Verein, mit ſeinem unermüdlichen, hoch verdienten Leiter, Herrn Kammerherrn v. Behr-Schmoldow an der Spitze, wie in früheren Jahren, jo auch im abgelaufenen für die bayeriſche Fiſchereiſache und unſern Verein gethan. Dem korporativen Zuſammenwirken kam im hohem Maaße fördernd entgegen die ſo er— freuliche perſönliche Antheilnahme an dem Gedeihen des Vereins und der Fiſchereiſache von Seite hervorragender Männer des In- und Auslands, welche demſelben theils namhafte materielle Zuwendungen, theils ihre Unterſtützung auf literariſchem und adminiſtrativem Gebiete bereitwilligſt zu Theil werden ließen. Für beſonders hervorragende Förderung zu danken, erwuchs denn auch im abgelaufenen Jahre dem Vereine die angenehme Pflicht gegenüber Herrn Profeſſor Spencer-Bair in Waſhington, welcher zum Ehrenmitglied des Vereines ernannt worden iſt. Mit Wehmuth erwähnen wir an dieſer Stelle unſeren ullverehrten langjährigen Gönner, welchen leider viel zu früh für unſere Sache, an der er ſtets den herzlichſten Antheil nahm, der Tod uns entriß, Herrn Geheimrath Dr. v. Wolfanger. Sein ehrendes Andenken wird im Vereine nie erlöſchen. Der ſonſtigen verdienten Perſönlichkeiten können wir hier nur insgeſammt mit dem Ausdrucke unſeres herzlichen Dankes gedenken. Iſt inſoweit das Bild der Thätigkeit des Vereines und ſeine organiſatoriſche Entwicklung danach angethan, gerechte Befriedigung zu gewähren und haben ſeine Beſtrebungen unter allen Freunden der Fiſchereiſache und nicht zum Mindeſten unter den Fiſchern von Beruf lauten Wieder— hall gefunden, ein Feld iſt noch vorhanden, wo die Erfolge mit den gemachten Anſtrengungen nicht gleichen Schritt hielten. Wir meinen den Kampf gegen die Feinde der Fiſche im Thierreiche, insbeſondere gegen Fiſchotter und Fiſchreiher. Hinſichtlich der wirthſchaftlichen Schädlichkeit und Gefährlichkeit dieſer Fiſchräuber beſtehen zwar keine und hinſichtlich ihres im Vergleiche hiezu minimalen Jagdnutzens kaum mehr Meinungsverſchiedenheiten; ihre Zahl iſt jo erheblich, daß von allen Seiten bittere Klagen darüber laut werden. Gleichwohl ſind gerade unſer mit den prächtigſten Waſſern und Edelfiſchen von Natur ſo reich wie kein anderer ausgeſtatteter Kreis Oberbayern und deſſen Fiſcherei-Vereine in der Ausſetzung von Prämien für Erlegung dieſer Verwüſter unſerer Fiſchbeſtände bisher hinter den anderen bayeriſchen Fiſcherei-Vereinen zurück— geblieben. Die vielfach in Anſpruch genommenen finanziellen Kräfte des Vereins geſtatteten dem— ſelben eine allgemeine Ausſetzung von Prämien zu gedachtem Zwecke vorerſt nicht; doch wurde im Hinblicke auf das unabweisliche Bedürfniß ſchon für das kommende Jahr aus den ſo knappen Mitteln ein wenn auch geringer Betrag zu Prämienzwecken ausgeſetzt und der Verein hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben, daß es ihm mit gütiger Unterſtützung der hohen Kreisregierung, die ja der Fiſchereiſache ſtets die wärmſte Fürſorge ſchenkte, gelingen werde, vom Landrathe von Oberbayern im Hinblick auf die Bedeutung der Angelegenheit für den ganzen Regierungsbezirk eine Erhöhung des Zuſchuſſes zu erwirken, wodurch die Ausſetzung von Gratifikationen in aus— giebigerer Weiſe ermöglicht werden würde. Die nachhaltigſte Unterſtützung und weiteſte Verbreitung wurde den Beſtrebungen des Vereins durch die von ihm herausgegebene „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“, welche einen Aufſchwung ge nommen hat, der ihr in ganz Deutſchland eine hervorragende Bedeutung als Fachzeitſchrift ſichert, namentlich nachdem die Zeitung als Vereinsorgan nicht blos des bayeriſchen, ſondern auch ver— ſchiedener hervorragender außerbayeriſcher Fiſcherei-Vereine qualifizirt worden iſt. Die Zeitung wird nicht raſten, die gemeinſamen Intereſſen aller Fiſcherei-Vereine ebenſo energiſch als würdig zu vertreten und zu fördern. Wie dieſes unſer Vereinsorgan auf literariſchem Gebiete für die Fiſchereiſache unermüdlich thätig war, jo wirkte auf dem Gebiete der Fiſchzucht unſere Vereins-Fiſchzuchtanſtalt in Starn— berg, welche als eine der beſten in Deutſchland bekannt iſt, nicht minder eifrig und hat auch im abgelaufenen Jahre in ihrer Leiſtungsfähigkeit weiteren Aufſchwung genommen. Aut beften wird dies illuſtrirt durch die Brutergebniſſe für 1886. In dieſem Jahre wurden von Januar bis etwa Mitte Juni aus der Starnberger Anſtalt abgegeben, beziehungsweiſe ausgeſetzt an Eiern und Brut von Edelfiſchen folgende Quantitäten: Bachforelle n ee ch, 133,000 Stück Seeforellen nn ; 23000 1, Amerikaniſche Seeforelle . .. .. 5 14,000 „ Carpioni (vom Gardaſee ſtammend) .. 9,000, „, Amerikaniſcher Binnenſeelachs . .. 12,000 „ Sbirlin g ende Bachſai bling 3 20,000 „ Duden: 42, (6%, ARE 0 22,000 „ Rc en. g 51,000 „ Regenbogenforellen . u; 800 „ P/ 12 2 4 none ee le: 225000 Maidnemernen SD i 9000 „ Kleine Maränen | 35,000 „ Amerikanische Maränen 792000 Summa 1,452,000 Stück, neee Aa welche zum größten Theile unentgeltlich als verheißungsvolle Saat in die bayeriſchen Gewäſſer ausgeſetzt wurden. Wir blicken auf dieſe ſtattlichen Ziffern mit um ſo größerer Befriedigung, als ſich allenthalben die Anzeichen finden, daß die Produkte der künſtlichen Fiſchzuchtanſtalt in den Ausſetzungsgewäſſern auch wachſen und gedeihen, unſere unabläſſigen fiſchzüchteriſchen Bemühungen ſohin auch von praktiſchem Erfolg begleitet ſind. Gedenken wir zum Schluſſe der gedeihlichen innern Entwicklung, die ſich in das von Jahr zu Jahr namhafter werdenden Zahl der Mitglieder, namentlich außerhalb München Domicilirender kund gibt, fo blickt der Bayeriſche Fiſcherei-Verein auf das abgelaufene Jahr, das 31. ſeines Beſtehens mit der freudigen Zuverſicht zurück, daß als Erfolg ſeiner Thätigkeit Freude und Verſtändniß an der Fiſchereipflege und ihrer tiefgreifenden wirthſchaftlichen Bedeutung in immer weiteren Kreiſen ſich Bahn bricht und ſo auch für die Zukunft das Beſte erhoffen läßt für Wohlfahrt und Gedeihen der Fiſchereiſache in Bayern. 2. Vorarlberger Fiſcherei⸗Verein. Feldkirch, 26. Februar 1887. f Der Fiſcherei-Verein für Vorarlberg zählt bis heute 280 Mitglieder, jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag von 1 fl. Er erfreut ſich der wirkſamen Unterſtützung der k. k. politiſchen und Juſtizbehörden, des Vorarlberger Landtages, welcher trotz der beſcheidenen Landesmittel für 1887 ihm 50 fl. votirte, und der Sympathie der Bevölkerung. Der Deutſche Fiſcherei-Verein nimmt an dem Fiſcherei-⸗Vereine für Vorarlberg das lebhafteſte Intereſſe; er ließ durch dieſen 100,000 See— forelleneier ausbrüten und die Fiſchchen an verſchiedenen Stellen des Landes ausſetzen. Die Remuneration hiefür beläuft ſich auf Mk. 500. An verſchiedenen Orten unſeres Ländchens dürften dieſes Jahres auf Initiative des erſt ſeit 27. Juni 1886 beſtehenden Vereines gegen 200,000 Bach— und Seeforellenfiſchchen (Rheinlanken) ausgeſetzt werden. Die Abhaltung von Wandervorträgen iſt geplant; Fiſchwege über zwei Stauwehren werden hoffentlich im Laufe dieſes Jahres erſtellt werden, um der Seeforelle ſeinerzeit den Aufſtieg zu ermöglichen. Der Landwirthſchaftliche Verein für Vorarlberg wird im Herbſte dieſes Jahres zur Feier ſeines 25jährigen Beſtandes eine landwirth— ſchaftliche und gewerbliche Ausſtellung veranſtalten, an der unſer Fiſcherei-Verein ſich ebenfalls betheiligen wird. Auf Koſten des Vereins und einiger Privaten wurden im Lande acht Brut— apparate aufgeſtellt, die ſich im Ganzen bewähren. V. Vermiſchte Mittheilungen. Karpfenzucht. Herr Dr. Bayerl in Aidenbach hatte die Güte, uns folgende intereſſante Notiz mitzutheilen: „In einem 10 Dezimalen großen Hausteich, mit Dach— waſſer geſpeiſt, wurden im Mai vorigen Jahres 40 Stück 10 em lange Karpfenbrut aus der Teichwirthſchaft Edelsbrunn eingeſetzt und den Sommer über mit Pferdeleber ab und zu gefüttert. Im Herbſte über wurden dieſelben im Durchſchnittsgewichte von 2½ Pfund abgefiſcht, darunter einige mit über 3 Pfund ſchwer. Gewiß ein faſt un— glaubliches Reſultat, wenn ich es nicht ſelbſt konſtatirt hätte“. Karpfenfütterungsverſuche. Ueber die Ernährung unſerer Hausſäugethiere werden bekanntlich ſeit langer Zeit die eingehendſten Unterſuchungen angeſtellt, und zwar ſind dieſelben mit den beſten Erfolgen gekrönt geweſen, ſo daß man bei Berückſichtigung der— ſelben die Thierzucht nicht allein weſentlich heben, ſondern auch eine Verſchwendung der Nährſtoffe möglichſt verhüten kann. Von der Ernährungsweiſe unſerer Fiſche weiß man dagegen bis heute noch ſehr wenig. Es wurden darum hier hauptſächlich auf Ver— anlaſſung des (mittlerweile leider verſtorbenen) Herrn Prof. Benecke, welchem ſpeziell die Hebung der Fiſchzucht oblag, Fütterungsverſuche mit Karpfen, welche vom Fiſcherei— Vereine geliefert worden waren, unternommen. Dieſe Verſuche ſind durchaus noch nicht abgeſchloſſen, ſondern können nur als Vorverſuche angeſehen werden. Zunächſt haben dieſelben ergeben, daß diejenigen Futterſtoffe, welche das weiteſte Nährſtoffverhältniß hatten, am wenigſten für den Karpfen von Vortheil waren, während die proteinreichen Futterſtoffe (Blutmehl, Lupinen und Erbſen) von dieſen Thieren nicht nur gut ver— tragen, ſondern auch mit Gewinn (Gewichtszunahme) an dieſelben verfüttert wurden. Entſchieden ungünſtig wirkten die ſehr ſtärkemehlreichen Futterſtoffe (Mais, Reis ꝛc.), denn die Stärkekörner ſchienen nicht nur unverdaut den Darmkanal zu durchwandern, ſondern ſchließlich auch noch tödtlich (in der Gefangenſchaft) zu wirken, indem die Darm— wände dieſer Verſuchskarpfen bei der Sektion ſich ſehr entzündet zeigten. Wurde 106 — — Baumwollſaatkuchenmehl anſtatt Lupinen u. ſ. w. gefüttert, ſo erkrankten und ſtarben die Fiſche bald. Bei der Sektion dieſer Thiere fand man dann, daß der Darm ſtark geröthet und mit Eiter angefüllt war; die Fütterung mit Baumwollſaatkuchenmehl iſt darum für Fiſche nicht zu empfehlen. Jahresbericht der Königsberger landw. Verſuchs— ſtation von Dr. Klien. (Königsb. land- u. forſtw. Ztg. 1886, Nr. 24.) Krebsbeſatz. Die bekannte Firma A. Micha, Berlin 0, Mühlenſtraße 72a offerirt Krebſe zur Wiederbevölkerung wie folgt: Ausgangs April bis Mitte Juni zu liefern: Eiertragende weibliche Krebſe 7 bis 9 em lang, in geſunder und bewährter Waare 100 Stück N 2,50 ab Berlin oder l 3, — ab Deutz a. Rh. Männliche Krebſe, 7 bis 9 em lang, im September oder Oktober zu liefern, per 100 Stück 2, — ab Berlin oder W 2,50 ab Deutz a. Rh. Verpackung ſachgemäß und billigſt berechnet. B. Marktverbot. Paris, 9. März. In Folge zahlreicher Reklamationen hat der Miniſter der öffentlichen Arbeiten einen Befehl erlaſſen, wonach der Transport wie der Verkauf von Süßwaſſerfiſchen während der Schonzeit nun völlig unterſagt iſt. Wie wir vor einiger Zeit zu erwähnen die Gelegenheit hatten (Allg. F.-Ztg. 1887 S. 77), war der Verkauf zur Schonzeit früher unter gewiſſen Umſtänden geſtattet. Da jedoch ſowohl Zwiſchenhändler wie Kommiſſionäre hierin großen Unfug trieben, iſt ihrem Thun durch dieſe neue Verordnung ein Ziel geſetzt worden. Fiſcherei⸗Ausſtellung. Zu Drontheim in Norwegen wird in der Zeit vom 4.— 10. Juli 1887 im Anſchluſſe an die 8. norwegische landwirthſchaftliche Verſamm— lung unter Anderem auch eine norwegiſche Fiſcherei-Ausſtellung ſtattfinden. Die Fiſchzuchtanſtalt des Herrn Max Freiherrn v. Waſhington auf Schloß Pöls bei Wildon in Steiermark hat in den letzten Jahren eine bedeutende Erweiterung erfahren. Es wurde eine mit allem Bedacht ausgeſtattete große Halle errichtet, in welcher Brutapparate auf 150,000 Salmonideneier, dann neun große und vier kleinere, reich bevölkerte Aquarien, darunter auch ein großes Meerwaſſer- Aquarium, aufgeſtellt ſind. Der Waſſerbedarf in der Minute beträgt 46 Liter, alſo ziemlich viel. Außerdem ſind im Schloßparke 12 große Baſſins für die Aufzucht der Fiſche eingerichtet. Die Zucht des Bachſaiblings (Salmo fontinalis) iſt für dieſe Anſtalt bereits ein über— wundener Standpunkt. Freiherr v. Waſhington beſitzt bereits hievon Zuchtfiſche von nahezu einem Kilogramm. Im Dezember vor. 38. wurden über 8000 Eier des Bach— ſaiblings in der Anſtalt in Bebrütung genommen. Viele Tauſende dieſes Fiſches ſind von Freiherrn v. Waſhington, welcher denſelben für die dortigen Verhältniſſe von ganz eminenter Bedeutung hält, ſchon in's Freie geſetzt worden, wo fie wunderbar gedeihen. (Mitth. des öſterr. Fiſcherei-Vereins.) Aus der Fiſchküche. Aal mit Salbei. Man ſchlachtet den Aal, reibt ihn mit Salz ab, ſchneidet ihn in Stücke, wäſcht ihn ſauber, ſchneidet eine Zwiebel in Scheiben, thut Gewürz, Lorbeerblatt, Pfeffer, etwas Eſſig und Salbei in eine Kaſſerolle, legt den Aal hinein, gießt Waſſer, daß es überſteht, darüber und thut Salz dazu. So kocht man den Aal auf raſchem Feuer gar und kurz ein. Die Brühe kann man mit Butter und Mehl ſeimig machen und den Aal mit in der Schale gekochten Kartoffeln und Gurkenſalat zur Tafel geben. — Barbe wird geſchuppt, ausgenommen, gewaſchen und in Waſſer mit Peterſilienwurzel und Gewürz gar gekocht, mit brauner Butter und Moſtrich oder mit holländiſcher Sauce zu Tiſch gebracht. — Barſch mit Kapern— Sauce. Die Barſche werden geſchuppt, ausgenommen, fein eingekerbt und aus— gewaſchen, mit Salz, Pfefferkörnern und Zwiebeln gekocht und, wenn ſie gar ſind, angerichtet. Zur Sauce ſchwitzt man Mehl in Butter gelblich, thut fein gehackte Zwiebeln, etwas von der Fiſchbrühe, Waſſer und gute Butter dazu, außerdem Zitronenſcheiben und zuletzt die Kapern, welche letztere nicht mitkochen dürfen, da ſie ſonſt den feinen Geſchmack verlieren. — Bücklinge mit Reis. Man koche ¼ Kilo blanchirten Reis in einem Liter Bouillon weich und ſteif und vermiſche ihn dann mit 90 Gramm Butter, Salz und einigen Eßlöffeln fein gehackten und mit ein wenig Butter und ſechs geſtoßenen weißen Pfefferkörnern gedämpften Zwiebeln; 107 löſe nun drei Bücklinge aus Haut und Gräten, ſchneide fie in mundgerechte Biſſen und brate ſie einige Minuten in Butter, beſtreiche die zum Serviren beſtimmte Schüſſel ſtark mit Butter und gebe zuerſt die Hälfte vom Reis darauf, hierauf die Bücklinge und zuletzt die andere Hälfte vom Reis hinein, forme es zu einer Kuppel, die man mit verklopftem Ei beſtreicht und ſtark mit geriebenem Käſe und geriebenem Weißbrod beſtreut. Thue kleine Stückchen Butter darüber und backe es, auf einen Dreifuß geſteckt, in wohl geheiztem Backofen (Röhre). (Zentralmarkthalle.) VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. L. Hamburg⸗Altona 5. März. Preiſe en gros. Schellfiſch per Stieg 2,50 bis 7,50 M, Schollen per Stieg 2 bis 16 &A4, Elbbutt 1,80 bis 6,50 per Stieg. Sture 0,90 bis 2 &, Heringe 25 J, Seezungen 1,30 bis 1,50 *, Steinbutt 1,20 &, Lachſe 1,50 bis 3 4, Sandarten 65 bis 95 3, Braſſen 25 bis 45 ½ per ½ Kilo, Stint 0,65 bis 1.M per kleinen Korb, Dorſch 3,50 bis 8,50 M. per Korb. L. Neuſtadt (in Holſtein), 13. März. Im Allgemeinen iſt der Heringsfang ein zufrieden— ſtellender. Große ſchöne Waare wird bezahlt mit 1,20 bis 1,50 M per Achteltonne; geräuchert koſtet das Stück 2 bis 2!/e J. Sprotten 8 Stück 10 J. Der Dorſchfang befriedigt ebenfalls und koſtet das ½ Kilo 10 bis 12 ½ in ſchöner großer Waare. Die Butte werden jetzt beſſer und ſteigen im Preis. Die Süßwaſſerfiſcherei war weniger lohnend, nur der Braſſenfang bisweilen gut. L. Oſtangeln (Schleswig), 14. März. Der Fiſchfang in der Geltinger Bucht und bei Faßhöft erſtreckt ſich zur Zeit nur auf Dorſch, iſt ergiebig und liefert gute Waare. Aale werden weniger gefangen und werden zu 50 bis 70 J per ½ Kilo in den Handel gebracht. Der Herings— fang wird ebenfalls jetzt beginnen. B. Aus Cuxhaven wird gemeldet: Drei Finkenwärder Fiſcherfahrzeuge kamen mit einem Fange von zuſammen 34,000 Auſtern vor Kurzem aus See in den Hafen. L. Rendsburg 24. Februar. Der heutige Fiſchmarkt war reich mit Fiſchen beſchickt. Von Eckern— förde waren Dorſch und Butt gekommen, erſtere 10 bis 30 2, letztere 10 bis 15 4 per Stück. Im übrigen ſtellten ſich die Preiſe für Hechte auf 40 bis 50 4, Barſche 40 , Karauſchen 40 bis 60 4, kleine Brachſen 40 , Heringe 15 Stück 10 J. Der Markt war nicht ſehr belebt. L. Rendsburg 5. März. Am Markte waren Hechte zu 50 , Brachſen (kleinere) 40 bis 50 4, Dorſch 205 per ½ Kilo, Butte 15 bis 30 % per Stück. Von Auswärts waren Dorſch und Butte angelangt. L. Rendsburg, 14. März. Die Durchſchnittspreiſe waren in der letzten Zeit folgende: Dorſch 20 bis 25 , Schellfiſch 25 , Barſch 40 bis 50 , Brachſen 40 8, Plite 25 ½, Hechte 40 J per ½ Kilo, Butte 10 bis 30 / per Stück, Lachſe kamen einzeln vor zu 60 J per ½ Kilo. Aale fehlten. Heringe 8 bis 10 Stück 10 9, geräuchert 3 Stück 20 4. B. Aus Eckernförde meldet man der „Kieler Zeitung“: Der ungeheure Sprottenfang in den letzten Monaten des verfloſſenen Jahres ſcheint ſich auch im neuen Jahre noch fortſetzen zu wollen. Es wurden im Monat Januar nicht weniger als 160,000 Wall (in den letzten 3 Monaten insgeſammt 460,000 Wall) dieſer Fiſchart von hieſigen Fiſchern gefangen. Da die Räuchereien hier am Ort den Vorrath allein nicht bewältigen konnten, ſo mußten auch die Ellerbecker Räuchereien vielfach in Anſpruch genommen werden. Die Qualität der Fiſche war eine vorzügliche. Außer den Sprotten ſind im vergangenen Monat ca. 12000 Wall Heringe, 24,000 Pfund Dorſch, 3000 Stieg Butt und (jo lange die Eisfiſcherei noch betrieben werden konnte) 400 Pfund Aal gefangen. Durch Seehunde, welche die Netze zerriſſen, wurde der Buttfang zu Anfang des Monats erheblich be— einträchtigt. B. Aus Fuglö und Spind, Die Fiſcherei iſt im letzten Sommer über alle Maßen ſchlecht ausgefallen, was zum großen Theil von dem unbeſtändigen Wetter, welches im Sommer herrſchte, ſowie von den beſtändigen öſtlichen Winden herrührt. Der ökonomiſche Druck, über den man aller— orten klagt, wird auch hier fühlbar, denn wovon ſoll die Bevölkerung leben, wenn die Fiſchpreiſe ſo niedrig ſind. Zum gewiſſen Theil liegt freilich die Schuld dieſer niedrigen Preiſe an der zu wenig ſorgfältigen Behandlung der Waare ſeitens der Faröer Fiſcher. Von den neuen Fabrik— anlagen in Thorshavn hoffen die Fiſcher eine bedeutende Verbeſſerung ihrer Lage, auch ſoll ein längſt projektirtes Dampfſchiff rund um die Inſeln fahren und direct von den Fiſcherböten auf— kaufen, noch im Zuſtand wie ſie gefangen worden ſind und, wie man erwartet zu hohen Preiſen und alles gegen baar. B. Heringsfang an der ſchwediſchen Weſtküſte. In der laufenden Fangperiode wurden bis 5. Februar 2,236,316 Kubikfuß Heringe gefangen, die einen Verkaufswerth von 637,031 Kronen hatten. B. Fiſcher aus Marſeille haben im Februar im Baſſin de la Joliette auf einmal über 300 Kilo Meerbarben gefangen. L. Norwegen, im März. Der Heringsfang iſt ein auffallend bedeutender im Kammerſund, welcher vollgeſtopft voll Heringen ſteht. Der Preis iſt 2 bis 2,50 Kronen per Tonne. Doch fehlt es an Tonnen und Salz, um die Waare zu verſenden. 108 B. Paris, 10. März. Der Miniſter der Marine hat beſchloſſen, in dieſem Jahre den Sardinen-Fiſchern der Küſte Frankreichs ein Aviſo während der diesjährigen Campagne zur Ver⸗ fügung zu ſtellen. Es ſoll dieſes Schiff dazu dienen, die Aufenthaltsplätze der Sardine aufzuſuchen und wird auf dieſe Weiſe den Fiſchern ein ſehr großer Zeitverluſt erſpart bleiben. B. Schwedens Lachserport nach England. Nach den Mittheilungen des ſchwediſchen Fiſcherei— agenten Herrn J. E. Lithman wurden im Jahre 1886 nach London 889 Kiſten und nach Hull 59 Kiſten friſcher Lachs exportirt. Oeffentliche Anfragen: 1. Welche Bezugsquelle beſteht (wenn möglich in Deutſchland) für getrocknete Eintagsfliegen zum Füttern junger Fiſchbrut? 2. Wo und zu welchem Preiſe ſind Hechtſetzlinge käuflich zu bekommen? Antworten erbeten an die Redaktion dieſes Blattes. Inserate. Das Fiſchgut Heewieſe bei Gemünden a. M. (Bayern) gibt ab: 2/1 Brut von Bach⸗, See⸗ u. kalif. Regenbogen⸗ forellen; von Lachs, amerik. Bachſaibling, Saibling u. von Lochleventrout; Eier u. Brut von Aeſche; einſömm. Spiegelkarpfen. Prompt, billig und gut liefert die Tiſchhandlung von J. C. Eberhardt in Speyer am Rhein, | Großherzoglich Badischer Hoflieferant, friſche Fluß: und See-Fifhe, Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Specialität: 30/9 Rheinſalm und holländiſche Auſtern. Auf ächte Karpfenſetzling nimmt Beſtellungen entgegen 27 Georg Wiesinger, Fiſchereibeſitzer Dinkelsbühl (Bayern). = Angebr. Forellen: Eier — zu 5M das Tauſend, D Forellen⸗Jung⸗Brut 4 bei jetziger Beſtellung zum Preiſe von 15—21 M, liefert die 15/11 Fiſchzucht⸗Anſtalt Wiesbaden. Die Zahnaer Fischzüchtereien offerieren per Monat Marz, April, Mai nach sämtlichen Stationen des Deutschen Reiches Edelsatzkarpfen (Kaltwasserzüchtung). Bekanntlich schnellwüchsigste Karpfen, ge- deihen in jedem Wasser und wenn es noch 80 kalt, hart und moorig ist, 100 Stück für 6 Mk., gemischt mit Edel- leder- u. Edelspiegelkarpfen, 100 Stück 8 Mk, gemischt mit Edelperl et» 2jährige pro Schock 20 Mk., 3jährige pro Schock 30 Mk. (auf Wunsch gemischt mit Spiegel- u. Leder- edelkarpfen), sehr kräftige grosse Edel- karpfen. Laichfähige Goldorfen, pr. Stück 2 Mk., kleinere Orfen pro Stück 50 Pf. (grösster Schmuckfisch für Schlossbassina u. Karpfen- teiche, werden bis 5 Pfund schwer u. sind so roth als der Goldfisch u. dabei ein wohl- schmeckender Fisch). DerVersandt der offerierten Fischsorten ge- schieht auf Gefahr der Fischzüchtereien inso- fern, dass bei vorkommender Verunglückung der Sendung dieselbe gratis nachgeliefert, desgleichen die auf dem Transport event. ab- gestandenen Fische nachgeliefert werden. Die Gefässe werden leihweis geliefert, doch. sind dieselben innerhalb dreier Tage fraue zu retourniren. Die Beförderung der ‚Fisch- sendungen geschieht per Eilgut, doch, wird nur gewöhnlicher Frachtgutsatz bere.chnet; kleinere Sendungen per Post. Die Beträge sind der Bestellung beizufrügen, auf Nachnahme od. Credit wird nicht geliefert. Zahna, im Februar 1887. ur; Die Zahnaer Fischzüchtereien, Auf die vielen Anfragen nach Edelsa men- karpfen, diene zur gefl. Nachricht, dass die- selben bereits sämtlich vergriffen sind. Die Obigen. —“FEFleiſchfuttermehl = per Zentner M 13.—; nach Uebereinkunft, empfiehlt Louis Goos, Seidelberg. größere Quantitläten 0 a. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. April 1887. Wa Allgemeine a Being Erſcheint monatlich zwei: bis dreimal. Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis jahrlich 4 Mark. J 1 Beſtellbar bei allen . und Ne u e O 9 E 15 Pfennige. — Redaction und Buchhandlun 17 55 Für Kreuzband⸗ Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung ı Mart übe Zuſchlag der München, Sendlingerſtr. 48/2 1. Bäneriſchen Fiſcherei⸗Teitung. Organ für die delammtinterellen der Fiſckecei, ſowie für die Heſtrebungen der Filherei-Bereine: in Sonderheit Organ der Landes Jiſcherei-Vereine für Bayern, Sachfen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen 1c. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, ‚Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Veſlerreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baneriſchen Fifherei -Derein. 3 Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. gl Inhalt: I. Zum Vollzuge der Lachsfiſcherei-Convention. — II. Profeſſor La Valette's Brut— apparate. — III. Fiſchereiſchez — IV. Räumungsarbeiten in Flüſſen und Bächen während der Schonzeit. — Die Einſetzung von Zandern im Rheine, deren Acelimatiſirung und Bertnflanzung. — "ri Todesfälle. — VII. Vereinsnachrichten. — VIII. Literatur. — IX. Vermiſchte Mittheilungen. — X Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — In eigener ache. — Inſerate. I. Zum Vollzuge der Tachsſiſcherei- Convention. Das k. bayeriſche Staatsminiſterium des Innern hat zur Lachsfiſcherei-Convention folgende Aus führungsvorſchriften erlaſſen und im Geſetz- und Verordnungsblatte 1887, S. 29 publicirt: Bekanntmachung, die Landes⸗Fiſchereiordnung betreffend. Königliches Staatsminiſterium, des Innern, Abtheilung für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel. Zur Ausführung des Vertrages zwiſchen Deutſchland, den Niederlanden und der Schweiz, betreffend die Regelung der Lachs-Fiſcherei im Stromgebiete des Rheines, vom 30. Juni 1885 (Reichs⸗Geſetzblatt 1886 S. 192 ff.) werden in Ergänzung der Landes— Fiſchereiordnung vom 4. Oktober 1884 (Geſetz- und Verordnungsblatt 1884 S. 459 ff.) für die bayeriſche Strecke des Rheines, ſowie für deſſen in Bayern gelegene Nebenflüſſe, 110 joweit der Lachs (Rheinſalm, Salmo Salar, L,) oder der Maifiſch (Alosa vulgaris, Cuv.) darin aufſteigt oder dieſelben durchzieht, auf Grund des Art. 126 Ziff. 1 des Polizei-Straf⸗ geſetzbuches vom 26. Dezember 1871 nachſtehende oberpolizeiliche Vorſchriften erlaſſen: 8 1. a Die Fiſcherei auf Lachſe und Maifiſche mit Geräthen jeder Art muß auf die und ö der Landes: Dauer von 24 Stunden in jeder Woche von Samſtag Abend 6 Uhr bis Sonntag Fiche ttordnung. Abend 6 Uhr eingeſtellt werden. Jedoch können auch gegenüber dieſer wöchentlichen Schonzeit die in 84 Abſ. Au. 5 der Landes-Fiſchereiordnung enthaltenen Beſtimmungen in Anwendung gebracht werden. § 2. 1 8 Jede Lachsfiſcherei mit Zegensbetrieb iſt jeweils während der Zeit vom 27. Auguſt bis 26. Oktober einſchließlich verboten. An den ſonſtigen, in der Landes-Fiſchereiordnung oder in Kreis-Fiſchereiordnungen enthaltenen Beſchränkungen in Bezug auf den Gebrauch von Zegen (Seegen) wird hiedurch nichts geändert. § 3. erte Die Beſtimmung in $ 12 Abſ. 1 der Landes-Fiſchereiordnung wird auf diejenigen nung. Fiſchereivorrichtungen (Reuſen, Sperrnetze) ausgedehnt, welche am Ufer oder im Flußbette befeſtigt oder verankert ſind. \ Treibnetze (dreiwandige Netze) dürfen beim Fange der Lachſe und Maifiſche nur angewendet werden, wenn ſie zwiſchen Ober- und Unter-Simm (Ober- und Unter- Leine) nicht über 2,5 m breit find. Mehrere Treibnetze dürfen nur in einer Entfernung von einander ausgeworfen werden, welche mindeſtens das Doppelte der Länge des größten Netzes beträgt. § 4. Vorſtehende Beſtimmungen finden keine Anwendung auf die Buhnen am Maine und auf die Nebenarme des Rheines, ſoferne dieſelben nicht von beiden Seiten mit dem Hauptſtrome derartig in Verbindung ſtehen, daß die Wanderfiſche jederzeit frei hindurch— ziehen können. München, den 30. Januar 1887. Frhr. v. Feilitzſch. Hiezu mögen folgende kurze Bemerkungen Platz finden: Als die Bayeriſche Landes-Fiſchereiordnung vom 4. Oktober 1884 vorbearbeitet wurde, waren bereits Unterhandlungen wegen der Lachsfiſcherei-Convention der Rheinuferſtaaten im Gange. Auf dieſe Verhandlungen und den Inhalt der damals vorliegenden Entwürfe wurde bei der Feſtſtellung des Textes der Bayerischen Landes-Fiſcherei⸗ Ordnung auch ſchon nach damaliger Sachlage im Voraus entſprechend Bedacht genommen. Indeſſen führte der weitere Verlauf der Vertragsunterhandlungen doch zu einigen Beſtimmungen, welche nicht vorausgeſehen werden konnten. So kam es, daß es zum Vollzuge der Convention unvermeidlich wurde, der Bayeriſchen Landes— Fiſchereiordnung einige Zuſatzbeſtimmungen zu geben. Aber auch nur ſolche! An dem, was in der Landes-Fiſchereiordnung verordnet iſt, ändert ſich in keiner Weiſe irgend etwas. Obige Ausführungsvorſchriften geben, wie ſchon deren Eingang wortdeutlich beſagt, nur ergänzende Beſtimmungen, ändern dagegen an der Landes-Fiſchereiordnung gar nichts ab. Beide Erlaſſe find daher nebeneinander in Anwendung zu bringen. Wie die Lachsfiſcherei-Convention ſelbſt, deren Wortlaut in der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“ 1886 S. 193 fg. abgedruckt iſt, ſo beziehen ſich auch die Vollzugs⸗ vorſchriften nur auf die „bayeriſche Strecke des Rheins, ſowie für deſſen in Bayern gelegenen Nebenflüſſe, ſoweit der Lachs (Salmo Salar L.) oder der Maifiich 111 (Alosa vulgaris Cuv.) darin aufſteigt oder dieſelben durchzieht“, alſo auf alle Nebengewäſſer, worin dieſe Fiſche zum Laichen aufſteigen, worin ſie laichen, oder durch welche ſie zum Meere rückwandern. Ob die Fiſche im Auf- oder Abſtieg begriffen ſind, begründet für die Anwendung der Vorſchriften keinen Unterſchied; ebenſowenig beim Aufſtieg der Umſtand, welchen Grad von Latichreife fie ſchon erlangt haben. § 1 der Ausführungsvorſchriften führt eine ſog. Wochenſchonzeit, wie ſie in vielen anderen Staaten ſchon beſteht und auch vom Bayeriſchen Landes-Fiſcherei— Verein ſchon früher vorgeſchlagen, aber vom bayeriſchen Staatsminiſterium des Innern abgelehnt worden war, nun conventionsmäßig (Art. IV Abſ. 1 der Convention) doch ein, aber allerdings in doppelter Beſchränkung, nämlich nur in Anſehung des Fanges von Lachs und Maifiſch und nur für die obgedachten Gewäſſer des Rheingebiets. Neben dieſer Wochenſchonzeit und dem dadurch für das ganze Jahr begründeten 24 ftündigen Fangverbot beſteht für den Lachs noch die Individual— Laichſchonzeit der Bayeriſchen Landes-Fiſchereiordnung für die bisherige Zeit vom 16. Oktober bis 31. Dezember mit Fang- und Marktverbot in ſachlich und räumlich ganz unverändertem Umfange fort. Dadurch iſt dem Art. V der Convention, welcher auch eine ſolche Laichſchonzeit für den Lachs fordert, ohne— hin genügt und zwar, was nach Art. IX Abſ. 2 der Convention vorbehalten iſt, ſogar in weiterem Umfang, als durch die Convention ſelbſt bedungen iſt. Im § 1 Abſ. 2 der Ausführungsvorſchriften find dabei die Beſtimmungen des § 4 Abſ. 4 und 5 der Landes-Fiſchereiordnung vorbehalten. Gleichwie der Art. V der Convention, jo geſtattet auch der § 4 Abſ. 4 der Bayeriſchen Landes-Ziſcherei— ordnung Ausnahmen vom Fangverbote des Lachſes für Zwecke künſtlicher Fiſch— zucht. Beide Beſtimmungen decken ſich im Weſentlichen. Mit einem Dispenſe vom Fangverbote iſt aber, was durch das Citat des § 4 Abſ. 5 der Landes— Fiſchereiordnung angedeutet iſt, für Bayern nach wie vor an ſich noch kein Dispens vom Marktverbot (Verbot des Feilhaltens, der Veräußerung und Ver— ſendung) verbunden. In letzterer Richtung müßte auch jetzt noch ganz nach der Landes-Fiſchereiordnung eigene behördliche Erlaubniß erwirkt werden, welche aber unverändert nur an Fiſchzüchter und nur unter den in 8 4 Abſ. 5 der Landes— Fiſchereiordnung bezeichneten Vorausſetzungen und Beſchränkungen ertheilt werden darf. (Vergl. Staudinger, Bayer. Landes-Fiſchereiordnung S. 84 ff.) Werden Dispenſe vom Fangverbote zu Zwecken künſtlicher Fiſchzucht während der Laichſchonzeit nachgeſucht und ertheilt, ſo kann die Fangerlaubniß nach § 1 Abſ. 2 obiger Ausführungsvorſchriften in dieſer Periode (aber auch nur in dieſer) und zu vorgedachtem Zwecke (aber auch nur dazu) auch auf die Wochen— ſchonzeit (Samſtag — Sonntag) erſtreckt werden. Es erfordert dies aber ausdrückliche ſolche Fangbewilligung. Mit einer derartigen Bewilligung iſt aber auch hier das Marktverbot für die Wochenſchonzeit noch nicht beſeitigt. Es würde auch dies wieder eigene Bewilligung erheiſchen und auch für die Wochenſchonzeit-Periode (Samſtag — Sonntag) nur unter denſelben Vorausſetzungen und Beſchränkungen geſchehen können, wie nach § 4 Abſ. 5 der Landes-Fiſchereiordnung für andere Wochentage während der Laichſchonzeit. Was § 2 Abſ. 1 der Ausführungsvorſchriften nach Maßgabe des Art. III der Convention verordnet, iſt nicht ſowohl eine Schonzeitvorſchrift, als ein Verbot beſtimmter Fanggeräthe in beſtimmter zeitlicher Begränzung. Das Verbot ſchließt ſich daher auch ganz correct nicht an S 1, ſondern an § 8 der Landes⸗Fiſchereiordnung an. Soweit die Zeitbeſtimmung des § 2 obiger Ausführungsvorſchrift mit der Schonzeitperiode des Lachſes nach § 1 der Landes-Fiſchereiordnung zuſammenfällt, nämlich für die Zeit vom 16. bis 26. Oktober jeden Jahres, bleibt natürlich nach $1 und 2 der Landes-Fiſchereiordnung jeder Lachsfang, nicht blos der mit Zegens— 112 betrieb verboten, vorbehaltlich der Ausnahmen zu Gunſten der künſtlichen Fiſchzucht (Art. V der Convention; § 4 der Landes-Fiſchereiordnung). Werden ſolche Aus⸗ nahmen verwilligt, ſo dürfen aber gleichwohl in der Zeit vom 16. bis 26. Oktober zur Ausführung der Dispensfänge nicht die nach §S 2 obiger Ausführungsvorſchriften verbotenen Fanggeräthe verwendet werden. Der zweite Abſatz des obſtehenden § 2 bezieht ſich auf 8 8 Abſ. 2 und 3 der Landes-Fiſchereiordnung, ſowie auf gewiſſe Verbote der Zeegenfiſcherei in der unterfränkiſchen Kreis-Fiſchereiordnung. Nach der Convention ſoll auch ein Mindeſtmaß feſtgeſtellt werden, unter welchem Lachſe weder gefangen noch in den Verkehr gebracht werden dürfen. Die bezüglichen Vorſchriften enthält ſchon $ 5 und 6 der Landes-Fiſchereiordnung vom 4. Oktober 1884. Das bayeriſche Mindeſtmaß für Lachs beträgt hienach 50 em in ganzer Länge des Fiſches von der Kopfſpitze bis zum Schwanzende (Schwanzſpitzen). Was Art. I und II der Convention bezüglich der Beſchaffenheit beſtimmter Fangvorrichtungen (Fiſchwehre, Fache, Reuſen, Sperrnetze, Treibnetze) an Beſchränk⸗ ungen vereinbart, findet ſich in der Hauptſache ſchon im § 12 der Landes-Fiſcherei⸗ ordnung, an deſſen bezüglichen Beſtimmungen nichts geändert, d. h. nichts vermindert wird. Nur einige Zuſätze und Erweiterungen der Verbote hatten die Aus— führungsvorſchriften conventionsmäßig zu treffen. Dr. von Staudinger. II. Profeſſor Sa Valette's Brutapparate. Bereits im Jahrgange 1883 Nr. 24 S. 310 der vormals Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung findet ſich in dem Aufſatze des Herrn Stabsauditeur F. Zenk von Würzburg“) über „Brut⸗ apparate für Salmoniden“ die Beſchreibung des von Herrn Profeſſor Frhrn. von La Valette St. George konſtruirten ſog. Bruttopfs aus Fayence. Dieſer Apparat hat unläugbare Vorzüge, insbeſondere eine ganz beſondere Reinlichkeit, Fernehaltung der an Metallapparaten ſchwer ganz vermeidbaren Oxydationsprozeſſe während andauernden Gebrauches in einer Brut- periode und namentlich auch den Vortheil, daß ſowohl Vorſieb als Auffangkaſten entbehrlich werden und in Folge der Waſſerableitung durch zahlreiche peripheriſche Sieblöcher an dem Innentopfe die jungen Fiſchchen nicht gegen die Abflußſtelle angetrieben und angedrückt werden. Urſprünglich war übrigens der Rundtopf im Waſſerſtande ſo tief, daß dadurch die Ausleſung der kranken Eier erſchwert wurde. Herr Zenk konſtruirte deßhalb nach demſelben Syſteme einen flacheren Bruttopf, der entſchieden die letzterwähnte Schwierigkeit beſeitigt, aber eben auch größeren Raum einnimmt, da die Bodenfläche entſprechend vergrößert werden mußte. Dem Nachtheile, daß die weiße Farbe der Fayenceglaſur das Erkennen weiß gewordener Eier erſchwert, iſt ſpäter auch durch farbige Emaillirung der Innenfläche des Einſatzes begegnet worden. Was übrigens den ſonſt ſo bevorzugungswürdigen Apparat in ſeinen verſchiedenen Formen für den praktiſchen Fiſchzüchter immer noch weſentlich beeinträchtigt. das iſt der relativ hohe Anſchaffungspreis und die Zerbrechlichkeit des Töpferfabrikats. Denn nicht allein gegen Stoß und Schlag iſt letzteres an verſchiedenen Stellen beſonders empfindlich, ſondern unter dem Einfluß der Wintertemperaturen, insbeſondere beſtimmter Temperatur- veränderungen, leidet das Gefäß auch dadurch, daß ganze Stücke der Maſſe abſpringen oder nach und nach ſich abblättern. Herr Profeſſor La Valette hat dieſe Nachtheile auch ſelbſt erkannt und nunmehr auf gleicher Syſtemgrundlage einen Apparat von Holz und Draht⸗ geflecht ausführen laſſen. Derſelbe iſt näher beſchrieben in einem Schriftchen, welches in Bonn bei Max Cohen und Sohn unter dem Titel erſchien: „Der Fiſchbrutapparat von Profeſſor Dr. Frhr. von la Valette St. George; 2. Auflage mit 7 Holzſchnitten.“ Nach den dort beigegebenen Abbildungen führen wir nebenſtehend in Fig. 1 den Außentrog und in Fig. 2 den Einſatztrog dem Auge unſerer freundlichen Leſer vor und fügen aus der Beſchreibung Folgendes auszugsweiſe an: *) Leider iſt es der Redaktion nicht gelungen, Herrn Stabsauditeur Zenk ſeiner Zeit zu einer abſchließenden Fortſetzung des ſo ſchätzbaren Artikels zu vermögen, welchen er Anfangs 1884, und zwar damals, wie es ſcheint, aus Geſundheitsrückſichten, plötzlich abgebrochen hat. D. Red. see Bis. „Der äußere Porzellantrog wird erſetzt durch einen viereckigen Holzkaſten von 52 cm Länge, 46 cm Breite und 17 cm Höhe, als äußere Maße; die lichte Weite verringert ſich um 1,5 em Holzdicke des Bodens und der Wände. Von dem ganzen Kaſten iſt ein hinterer Raum zur Aufnahme des Zuflußwaſſers abgetheilt durch eine Scheidewand, welche 6 em von der hinteren Wand entfernt, 3 em vom Boden des Kaſtens abſteht. In derſelben Höhe läuft um die Innenwand des Kaſtens eine 2 em breite Leiſte. Die vordere Wand iſt in der Mitte 3 em tief und 7 em lang halbkreisförmig ausgeſchnitten und mit einem Ausguß aus Zinkblech verſehen. a Der Außenkaſten iſt dazu beſtimmt, einen Innenkaſten aufzunehmen, welcher 41 em auf allen vier Seiten mißt und 11 em tief iſt. Der Boden beſteht aus einem mit Kupferſtiftchen aufgenagelten Meſſing-Drahtgeflecht von 6 Drähten auf 1 em Breite. In der Höhe von 2 em ſind die Außenſeiten des Innen- kaſtens mit einer J em breiten Leiſte ver— ſehen, welche um dieſelben herumläuft und bis an die Innenwand des Außenkaſtens heranreicht. Die vier Wände des Innen— kaſtens ſind in der Mitte durch je eine 20 cm lange und 3 em hohe Oeffnung durchbrochen, welche durch ein an der Außenſeite aufgenageltes Drahtgeflecht von dig. 2. gleicher Maſchenweite wie der Boden abgeſperrt wird. Auf die Oberkante des Innenkaſtens iſt eine Leiſte aufgenagelt von 5 em Breite und 1,5 em Höhe, welche an eine gleiche Leiſte auf dem hinteren Abſchnitt des Außenkaſtens anſtößt. Beide Kaſten ſind mit dauerhafter Oelfarbe oder beſtem Asphaltlack angeſtrichen. Beim Gebrauche wird der Innenkaſten in den Außenkaſten eingeſetzt und das Brut— waſſer in den hinteren Abſchnitt des Außenkaſtens eingelaſſen. Dasſelbe füllt nun zunächſt den Raum zwiſchen den Böden beider Kaſten, durchſtrömt darauf den Siebboden des Innenkaſtens, tritt durch die durchbrochenen Seitenwände des Innenkaſtens zwiſchen dieſem und dem Außenkaſten hindurch und fließt endlich durch den Ausguß ab. Auf dieſe Weiſe muß das ſämmtliche Brutwaſſer alle Eier umſpülen. Der Apparat läßt in einer Minute 10 Liter Waſſer durchlaufen.“ Herr Profeſſor La Valette empfiehlt dieſen Apparat“) als praktiſch erprobt. Wir möchten aber gerne auch die Anſichten und Erfahrungen anderer Fiſchzüchter darüber vernehmen. III. Jiſchereiſchutz. Im hohen Grade verdienſtlich und förderlich iſt die Art und Weiſe, wie in der bayer. Oberpfalz auf Betreiben des dortigen Kreis-Fiſcherei-Vereins das Forſtſchutz-Perſonal zur Theilnahme am Fiſchereiſchuzz herangezogen wird. Näheres läßt ein Erlaß der Regierung für Oberpfalz und Regensburg vom 24. Januar 1887 entnehmen, deſſen Wortlaut folgender iſt: Auf die vom Oberpfälziſchen Kreis-Fiſcherei-Vereine unterm 4. v. Mts. an das kgl. Staatsminiſterium der Finanzen, Miniſterial-Forſt-Abtheilung, gerichtete Vorſtellung — Fiſchereiſchutz betr. — hat das genannte k. Staatsminiſterium mit höchſter Entſchließung ) Zu beziehen von Tiſchler Peter Fröndgen in Poppelsdorf bei Bonn um 10 A4 nd 114 vom 14. d. Mts. Num. 17925 ſich dahin ausgeſprochen, daß keine Erinnerung dagegen be⸗ ſtehe, wenn die uns unterſtellten kgl. Forſtſchutzbedienſteten von uns veranlaßt werden, gelegentlich ihrer Waldgänge und ſoweit es ohne Schädigung ihrer eigentlichen Berufs⸗ aufgabe möglich iſt, dem Fiſchereiſchutze, ſowie der Aufrechthaltung der Fiſchereiordnung thunlichſte Aufmerkſamkeit zuzuwenden, — und wenn den genannten Bedienſteten geſtattet wird, Prämien des Kreis-Fiſcherei-Vereines für erſtattete Anzeigen über entdeckte Fiſcherei— Frevel und Diebſtähle, ſowie über Zuwiderhandlungen gegen die Fiſchereiordnung an— unehmen. : Die kgl. Forſtämter und noch beſtehenden kgl. Forſtreviere haben daher im Intereſſe der guten Sache das ſämmtliche unterhabende Forſtſchutzperſonal anzuweiſen, bei ihren Waldbegängen und ſoweit es ohne Beeinträchtigung des Forſtdienſtes geſchehen kann, dem Fiſchereiſchutze und der Ueberwachung des Vollzuges der bayer. Landes-Fiſcherei-Ordnung vom 4. Oktober 1884 (Bayr. Geſetz⸗ und Verordnungsblatt 1884, S. 459) und den hiezu von der kgl. Regierungs-Kammer des Innern erlaſſenen Kreisvorſchriften (Kreisamtsbl. 1885, S. 47, Reggs.⸗ Ausſchreiben vom 12. Jan. 1885 — Fiſchereiſchutz betr. — Kreisamtsbl 1885 S. 9 und Reggs.⸗ Ausſchreiben vom 16. Februar 1886, — Verbot des Fanges des Schillfiſches in der Naab und in den mit derſelben zuſammenhängenden Gewäſſern, dann Verbot des ſogenannten „Leinens“ betr. — Kreisamtsblatt 1886 Seite 13) alle Aufmerkſamkeit zuzuwenden und die von ihnen entdeckten Fiſch- und Krebsfrevel und Diebſtähle, ſowie Zuwiderhandlungen gegen die bayr. d Se und die oberpfälziſchen Provinzialvorſchriften hiezu den Vertretern der Staatsanwaltſchaft bei den einſchlägigen kgl. Amtsgerichten unter genauer Darlegung des Thatbeſtandes und womöglich mit namentlicher Anführung des Beſchädigten, d. i. des Fiſchwaſſer⸗Beſitzers oder Fiſchereiberechtigten, anzuzeigen. Für jede Anzeige wird je nach Erheblichkeit des Falles, Schwierigkeit der Ermittlung, beſonderem Eifer des Anzeigers und ſonſtigen näheren Umſtänden vom oberpfälz. Kreis⸗ Fiſcherei-Vereine nach rechtskräftiger Verurtheilung des Angezeigten eine Geldprämie und zwar von Fiſcherei-Polizei⸗Uebertretungen bis zu 15 M., und von Fiſch⸗ und Krebsfreveln und Diebſtählen — in geſchloſſenen Gewäſſern, Teichen — bis zu 30 M. gewährt. Die kgl. Forſtämter und noch beſtehenden kgl. Forſtreviere werden daher weiter be— auftragt, ihre ſämmtlichen unterhabenden Forſtſchutzbedienſteten hievon zu verſtändigen mit dem Bemerken, daß ihnen geſtattet ſei, Geldprämien vom oberpf. Kreis-Fiſcherei-Vereine durch Vermittlung des vorgeſetzten k. Forſtamts und bezw. Forſtreviers anzunehmen. Behufs Bewerbung um ſolche Prämie haben die kgl. Forſtſchutzbedienſteten von ihren Anzeigen über Fiſcherei-Frevel und Diebſtähle, ſowie über Fiſchereipolizei-Uebertretungen jedesmal Abſchrift zu nehmen, dieſe ſolange aufzubewahren, bis das in Folge der betr. Anzeige erlaſſene Strafurtheil die Rechtskraft beſchritten hat, und ſolche ſodann, verſehen mit der Beſtätigung des Amtsanwaltes über die Rechtskraft des Strafurtheils unter Angabe der zuerkannten Strafe und des Beſchädigten, dem vorgeſetzten k. Forſtamte, bezw. Forſt⸗ reviere zu übergeben. Die k. Forſtämter und noch beſtehenden k. Forſtreviere haben dieſe Anzeige-Abſchriften zu ſammeln, ein Verzeichniß hierüber anzulegen und erſtere ſammt dem Verzeichniſſe quartaliter am 1. April, 1. Juli, 1. Oktober und 1. Januar jeden Jahres behufs Ueber⸗ mittlung an den oberpfälziſchen Kreis⸗Fiſcherei⸗Verein uns in Vorlage zu bringen oder Fehlanzeige zu erſtatten. Der Kreis-Fiſcherei⸗vVerein wird ſodann die den Anzeigern zuer⸗ kannten Prämien an die k. Forſtämter und bezw. Forſtreviere zur Auszahlung an die Be- theiligten gegen gebührenfreie, an uns einzuſendende Quittungen überſchicken. Wo auch die Mittel zur Verabreichung der dabei erforderlichen Anzeigeprämien beſtehen (was leider nicht überall der Fall ſein dürfte) empfiehlt ſich Obiges dringend zur Nachahmung. IV. Aäumungs-Arbeiten in Flüſſen und Wächen während der Schonzeiten. Welchen Schaden oft Räumungs-Arbeiten, zur Unzeit vorgenommen, der Fiſcherei bringen können, iſt bekannt. Die Intereſſenten gerathen darin nicht ſelten hart aneinander. Eine verſtändige Intervention der Staats-Verwaltungs-Behörden kann aber auch hier viel Gutes ſchaffen. Sehr bemerkenswerth iſt desfalls folgender Erlaß des k. preuß. Herrn Ober⸗Präſidenten für Weſtfalen, d. d. Münſter, 22. November 1886. Es iſt ſchon wiederholt von ſachverſtändiger Seite darauf hingewieſen worden, daß die Verminderung der Standfiſche in den Flüſſen und Bächen der Provinz nicht zum Mindeſten auf die gerade während der Frühjahrsſchonzeit ſtattfindenden Räumungsarbeiten, durch welche das Laichgeſchäft der Fiſche geſtört und der Laich ſelbſt vernichtet wird, zurück— zuführen ſei. Auch in den Mittheilungen aus dem Emsgebiete von Herrn v. d. Wengen im Zirkular Nr. 5 S. 246 Jahrgang 1886 des Deutſchen Fiſchereivereins iſt dieſer der Fiſch— zucht ſo nachtheilige Umſtand wiederum berührt worden. — TE 45 Es erſcheint angezeigt, eine Vereinigung der verſchiedenen Intereſſen, derjenigen der Vorfluth und Unterhaltung der Flußläufe und derjenigen der Fiſcherei in der Weiſe anzuſtreben, daß in den Gewäſſern, in welchen die Standfiſche Frühjahrslaicher ſind, die nothwendigen Räumungsarbeiten nicht während der Frühjahrsſchonzeit vom 10. April bis 9. Juni, ſondern, wo möglich, ſpäter vorgenommen werden. Die Königliche Regierung erſuche ich ergebenſt, nach Anhörung der Königlichen Land— räthe, und des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins reſp. der landwirthſchaftlichen Haupt⸗ vereine des Bezirks dieſe Angelegenheit einer eingehenden Erwägung zu unterziehen und falls im Allgemeinen gegen die beregte Maßnahme durchgreifende Bedenken nicht zu erheben find, die beſtehenden Räumungs-Reglements entſprechend abzuändern und mir eingehenden Bericht hierüber zu erſtatten. Inſoweit aber beſondere Reglements nicht erlaſſen, bezw. die Zeiten der Räumung nicht im Voraus beſtimmt ſind, würde es ſich eventuell empfehlen, die Ortspolizeibehörden mit entſprechender Weiſung zu verſehen. Der Ober-Präſident der Provinz Weſtfalen. (gez.) von Hageweiſter. V. Die Einſetzung von Zandern im Rheine, deren Acclimatifirung und Jortpflanzung. Es dürfte ſowohl für die Leſer der Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung, als auch für ſämmtliche Freunde der Fiſcherei von Intereſſe ſein, was aus den Ende des Jahres 1883 im Altrheine bei Speyer ausgeſetzten Zandern geworden iſt. Der Unterzeichnete, Kaſſier und Sekretär des Pfälziſchen Kreisfiſcherei-Vereines in Speyer, hat in Gemeinſchaft mit Herrn Bürgermeiſter Stubenrauch in Sondernheim in Ausführung eines Beſchluſſes der Generalverſammlung unterm 30. Oktober 1883 im Speyer-Berghaujer Altrheine 1000 Zanderſetzlinge als Verſuch zur Bevölkerung des Rheins mit Zandern eingeſetzt. Dieſe 1½ Zoll langen Zanderſetzlinge wurden ſeinerzeit durch Veranlaſſung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins in Berlin unentgeltlich zur Verfügung geſtellt und in Würzburg in Empfang genommen. Sie ſtammen aus Galizien in Oeſterreich und hatten die lange Fahrt verhältnißmäßig gut überſtanden. Was nun das Wachsthum und die Acclimatiſirung der Zander anbelangt, ſo kann, trotz der ungünſtigen Nahrungsverhältniſſe, mit Freude conſtatirt werden, daß das Problem der Beſetzung des Rheingebietes im denkbar günſtigen Sinne gelöſt worden iſt, indem ſchon im Auguſt 1884 zwei Exemplare gefangen wurden, die je eine Länge von 29 Centimeter hatten, und welche in Speyer öffentlich ausgeſtellt worden ſind. Aus dem Altrheine haben ſich die Zander bei dem ſehr niedrigen Waſſerſtande im Rheine vertheilt und wurde an verſchiedenen Orten ober- und unterhalb von Speyer deren Vorkommen feſtgeſtellt. Da für die eingeführten Zander volle Schonzeit bis zum Jahre 1888 beſteht, ſo ſind die gefangenen Exemplare meiſt wieder dem Waſſer zurückgegeben worden. In letzter Zeit wurden im Rheine und deſſen Altwaſſer bei Germersheim allein durch Fiſcher, ſowohl auf bayeriſcher wie auf badiſcher Seite 16 Zander gefangen, wovon 14 ein Gewicht von 4 bis 5 Pfund, zwei dagegen ein ſolches von einem halben Pfunde hatten. Hiedurch iſt die Gewißheit gegeben, daß unſere Zander im April oder Mai vorigen Jahres bereits gelaicht haben und ſomit deren Fortpflanzung im Rheine ein Hinderniß nicht im Wege ſteht. Der Verſuch der Beſetzung des Rheingebietes mit Zandern, welcher mit großen Koſten und Mühen verbunden war, hat ſich demnach glänzend bewährt und dürfte das Reſultat allerſeits“) mit freudiger Genugthuung empfunden werden. Die Zander lieben bekanntlich helles und klares Waſſer, meiſtens mit kieſigem, ſandigen Boden und hat auch Herr Bürgermeiſter Stubenrauch in Sondernheim die Wahrnehmung gemacht, daß dieſelben bei uns Altwaſſer ꝛc. mit ſumpfigem Grunde vermeiden. Im Monat März 1887. L. Stenglein. *) Anm. d. Red. Die Maßregel der Zandereinführung in den Rhein hat auch prinzipielle Widerſacher, deren Gegengründe gar nicht „ſo ohne“ ſind! Am 3. Februar 1887 verſtarb zu Köln Herr Alexander Günther, Vorſitzender des Fiſchſchutzvereins für den Regierungsbezirk Köln, nach kurzem Krankenlager im 67. Lebens⸗ jahre. Mit ihm ſinkt wieder ein eifriger und verdienſtlicher Förderer des Fiſchereiweſens zu Grab. Er war insbeſondere auch Begründer und im Jahre 1884 Vorſitzender des Verbandes der Fiſcherei-Vereine ꝛc. in Rheinland, Weſtfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau, deſſen jetzige Vorſtandſchaft dem Entſchlafenen warme Worte der Ehrung und Dankbarkeit widmete. St. Mr. Francis Francis ſtarb am 24. Dezember 1886 im Alter von 64 Jahren zu Twickenham in England. Seit Izaak Walton hat ſich Niemand ſo große Verdienſte um die Entwickelung der Kunſt der Angelfiſcherei erworben, wie er. Er war länger wie ein Vierteljahrhundert Redakteur der Abtheilung „Angelfiſcherei“ für „The Field‘, das größte engliſche Journal für Sport. Sein Ruf wurde hauptſächlich durch eine ſehr große Zahl vortrefflicher Aufſätze begründet, welche in dieſem Journal erſchienen Mit jeder Art von Angelfiſcherei war er vertraut und verſtand es, gleich gut Lachſe, Forellen, Aeſchen, Hechte, Grundlinge zu fangen. Francis hat eine große Zahl von Büchern veröffentlicht, unter denen folgende die hervorragendſten find: „Fish Culture“ 1863, „A Book on Angling“ 1867, das beſte allgemeine Buch über Angelfiſcherei, das es gibt; es erlebte fünf Auflagen. „Report on Salmon Laddas“ 1870, „Angling its Rudiments“, ein Leitfaden 1877, zwei Auflagen. Niemand ſollte es verſäumen, dieſe vortrefflichen Bücher zu leſen. 1883 wurde Mr. Francis Francis von einem ſchweren Schlaganfall betroffen, der ihm jede ſchriftſtelleriſche Thätigkeit fernerhin unmöglich machte. Dazu geſellte ſich ein anderes ſchweres Leiden, der Zungenkrebs, das ſeinen Tod herbeigeführt hat. Sein Heim— gang wird allgemein tief betrauert. Max von dem Borne. VII. Vereinsnachrichten. Verband von Fiſcherei- Vereinen, Fiſcherei⸗Genoſſenſchaften zc. für die preuß. Provinzen Rheinland, Weſtfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau. Auszug aus dem Berichte über die am 31. Juli 1886 zu Schwerte lattgehabte zweite ordentliche General - Derfammlung. (Fortſetzung von Seite 71.) In Veranlaſſung des Jahresberichtes wurde ſich noch des Weiteren über die bezüglich der Adjazentenfrage einzuſchlagenden Schritte geäußert. Als Reſultat dieſer Erörterungen an denen die Herren v. Derſchau, Dr. Ruhnke, welcher insbeſondere darauf aufmerkſam machte, daß im Herzogthum Berg keine Adjazentenfiſcherei vorhanden ſei, Gravenſtein, v. Bock u. A. ſich betheiligten, ergab ſich die Reſolution, daß der Vorſitzende die Angelegenheit den beiden Häuſern des Landtages unterbreiten und daneben die Verbandsmitglieder veranlaſſen ſollte, eben- wohl in ſelbſtſtändigen Eingaben dieſe Faktoren anzugehen, damit ſolchergeſtalt die Sache in Fluß käme und verſucht werde, dieſen argen Mißſtand zu beſeitigen. Weiter iſt, um dies gleich hier im Anſchluß an den Jahresbericht zu erwähnen, obgleich die Anregung etwas ſpäter erfolgte, auf Veranlaſſung des Herrn Dr. Ruhnke, dem andere Redner ſich anſchloſſen, der Vorſitzende veranlaßt, wegen der Flußverunreinigungs-Petition bei den ver⸗ ſchiedenen Miniſterien die noch ausſtehende Antwort auf dieſe Eingabe zu erbitten. Zum zweiten Gegenſtand der Tagesordnung: „Bericht der Verbandsmitglieder über die Thätigkeit der einzelnen Vereine, Genoſſenſchaften für 1885/86“ berichtete Herr A. Günther-Köln: Der Fiſchſchutzverein in Köln laſſe fi) unentwegt den Fiſchſchutz angelegen fein. Es wurden für Ottern 5 & Prämie gezahlt, für Anzeige von Dynamitfiſcherei, die ſich erheblich gemindert hat, 25 bis 30 M, für Anzeige von kleineren Vergehen 3 bis 5 M für ſolche wegen Verkaufs von Forellen ohne Urſprungszeugniß 10 &,, letzteres ohne erheblichen Erfolg; für Fiſchpäſſe wird geſorgt, erwünſcht iſt aber, wenn die Fiſcherei nachhaltig ſich heben ſoll, daß die Beſtrebungen wegen Beſeitigung der Adjazeutenfiſcherei Erfolg haben. Auch wird dringend Abhilfe gegen die Verunreinigung der Flüſſe durch Abwäſſer der Fabriken begehrt und u. A. mitgetheilt, daß der Stadtbehörde in Köln regierungsſeitig mitgetheilt ſei, daß die Abwäſſer nicht in den Rhein geleitet werden dürften, ohne vorher einer Reinigung unterworfen zu ſein. Auch in der Provinz würden noch ſtets Fiſchwaſſer ausfindig gemacht, die verunreinigt würden, ſo habe er im Auftrage des Vereins die Aar bereiſt und gefunden, daß ſolche ſehr verunreinigt werde, ebenſo r * RE Du — * 111 die Agger bei Gummersbach. Anzeigen dieſerhalb bei der kgl. Regierung ſeien noch ohne Antwort. 1 Ober⸗Fiſchmeiſter Gravenſtein-Düſſeldorf, für den Rheiniſchen Fiſcherei-Verein berichtend, conſtatirt, daß derſelbe ſich die Vertilgung des Otters und Reihers ſehr angelegen ſein laſſe, er habe dafür im letzten Jahr 250 & bezahlt, in der Eifel ſeien 22 Ottern erlegt, und jpricht er ſeine Anſicht dahin aus, daß am wirkſamſten dem Otter mit Fallen nachzuſtellen ſei. Bezüglich der Beſetzung des Rheins mit Zander, deren 2000 Stück ausgeſetzt ſind erhofft Redner günſtige Reſultate, da bereits bei Bonn ein größeres Exemplar, unterhalb Weſel aber ein ſolches von 7 Pfund Schwere in einem Nebenarme des Rheins gefangen iſt. Auf Veranlaſſung des Vorſitzenden macht Redner ſodann über die vom Rheiniſchen Fiſcherei— Vereine angeſtellten Verſuche, ob ſterile Forellen ſtets ſteril bleiben, oder wieder Laichprodukte erzielen, Mittheilung dahin, daß erſteres nicht der Fall geweſen ſei, daß vielmehr die in beſondere Behälter eingeſetzten ſterilen Forellen nach zwei Jahren wieder laichreich, reip. milchgebend geworden ſeien. Aehnlich verhalte es ſich mit dem Lachs, der ſog. Rheinſalm ſei ſteriler Lachs, der in folgenden Jahren wieder Laichprodukte führe. Dr. Barfurth-Bonn habe dieſerhalb ſpezielle Verſuche angeſtellt und wird ſeines Wiſſens dieſe in einer Broſchüre veröffentlichen. Herr Bürgermeiſter v. Bock-Mülheim a./Rh. berichtet für die Rheiniſch-Weſtfäliſche Ruhrfiſcherei-Genoſſenſchaft. Aus dem Bericht ſei das Folgende hervorgehoben: Es haben nicht ſo viel Anzeigen über Fiſchereivergehen prämiirt zu werden gebraucht wie im Vorjahre, augenſcheinlich in Folge des neuen Dynamitgeſetzes. Im Jahre 1884/85 kamen 9 Fälle von Dynamitfiſcherei zur Anzeige, dagegen im vergangenen Jahre nur zwei, von denen einer noch vor Erlaß des Dynamitgeſetzes begangen war. Hiefür find 60 , an Prämien gezahlt. Für eine Anzeige über Fiſchen mit giftigen Stoffen wurden 20 & und für eine ſolche über Fiſchen bei Nachtzeit 10 Mark bewilligt. Getödtet wurden 10 Fiſchreiher und 18 Fiſchottern und hiefür 84 M. an Prämien gezahlt. — Eingeſchaltet möge hier gleich werden, daß der inzwiſchen ſchon verſtorbene Herr Ober⸗Forſtmeiſter von Dücker im Januar d. J. einen großen Theil des Genoſſenſchaftsreviers auf Staatskoſten mit den Otterjägern Schmidt aus Schalksmühle bejagt hat, ſo viel bekannt, ohne Erfolg. — Die im vorigen Jahre angeordneten Beobachtungen an den Schleuſen zu Mülheim a. d. Ruhr und am Neuenkirchener Hafen über den Aufſtieg von montee haben nicht das geringſte Reſultat geliefert, indem nur zwei- oder dreimal in den täglich ausgehobenen Faſchinen ein Aal vorgefunden wurde. Auch auf der zu Mülheim a. Rhein errichteten Aalleiter iſt niemals das Aufſteigen von montée wahrgenommen worden. Auf Wunſch der kgl. Regierung zu Düſſeldorf habe Berichterſtatter im vorigen Jahre an der Ruhrſtrombefahrung Theil genommen. Es handelte ſich dabei hauptſächlich um die Ermittelung von Schonrevieren und um die Anſtellung von ſtaatlich beſoldeten Fiſchereiaufſehern. In Ausſicht genommen find im Ganzen ca. 8 Schonreviere, incl. der drei von der Genoſſenſchaft angepachteten Fiſchereien, mit einer Uferlänge von 16 bis 17 Kilometer, und ferner die Anſtellung von 8 bis 9 Fiſchereiauſſehern auf Staatskoſten. Im Auguſt v. J. ſei das Paſſiren der hieſigen Lachsleiter durch Lachſe feſtgeſtellt worden. Oberhalb der Leiter war ein Fangkorb aufgeſtellt worden, um konſtatiren zu können, ob die Leiter überhaupt benützt würde. Am 5. Auguſt v. J. fand ſich in dem Fangkorb ein ca. ſiebenpfündiger Lachs vor, und iſt hierauf der Fangkorb ſelbſtverſtändlich ſofort beſeitigt worden. Auf Staatskoſten ſind im vergangenen Jahre an verſchiedenen Stellen junge Lachſe und Forellen ausgeſetzt worden Das diesſeitige Revier iſt bei folgenden Ausſetzungen intereſſirt: 10,000 Forellen in den Bach bei Witten, an dem das Lohmann'ſche Walzwerk liegt; 10 000 Forellen in den Elbſchebach, der bei Wengern in die Ruhr mündet; 10,000 Lachſe in die Ruhr von der Schwerter Brücke an aufwärts. Von verſchiedenen Seiten wurde darüber Klage geführt, daß die ſchon jo lange in Ausſicht gel Anſtellung von ſtaatlich beſoldeten Fiſchereiaufſehern noch immer nicht zur Ausführung ge— racht würde. Verſchiedene Fiſchereiberechtigte hätten ihre Fiſchereien freiwillig zu Schonrevieren hergegeben und ſich dadurch ein ſtellenweiſe nicht unerhebliches, pekuniäres Opfer aufgelegt; dieſe könnten nun aber auch verlangen, daß dieſe zum Wohle des Ganzen hergegebenen Fiſchereien auch thatſächlich geſchützt würden. Man habe beſchloſſen, die kgl. Regierung um möglichſte Beſchleunigung der Angelegenheit wegen Errichtung von Laichſchonrevieren und Anſtellung von ſtaatlich beſoldeten Fiſchereiaufſehern zu bitten. Anläßlich der Reviſion der preußiſchen Verordnungen über die Ausführung des Fiſcherei— geſetzes ſeien wohl in allen Provinzen Sachverſtändige, Vertrauensmänner und Fiſchereivereine ꝛc. mit ihren Anſichten gehört worden. Für die diesſeitige Gegend wäre allgemein die Einführung von Individualſchonzeiten, oder wenn dieſe nicht gewährt werden könnten, doch wenigſtens die Aufhebung der Winter- und die Einführung der Frühjahrsſchonzeit erbeten worden. Leider ſei dieſem Verlangen nicht nachgegeben und die Winterſchonzeit beibehalten worden. Wenn auch eine Aenderung ſchwerlich zu erwarten ſei und namentlich nicht jetzt, nachdem die bekannte Konvention mil Holland abgeſchloſſen ſei, jo glaube er doch, daß es Pflicht jeder Verſammlung von Fiſcherei— intereſſenten ſei, zu betonen, daß mit den gegenwärtigen Verhältniſſen ihnen wenig geholfen ſei. Er wolle einen Vorſchlag des Profeſſor Dr. Metzger aus Münden hervorheben, der darin beſtehe, daß von der Winterſchonzeit ganz abgeſehen, dagegen den in Betracht kommenden Winterlaichern (Lachs, Forelle) durch relative oder Individualſchonzeit der nöthige Schutz gewährt werden, und daß dafür überall die Frühjahrsſchonzeit eingeführt werden ſolle. Bei der hierüber ſtattfindenden Diskuſſion ſei von einer Seite hervorgehoben worden, daß dann wenigſtens das Fangen von 118 Lachſen zur künſtlichen Laichgewinnung und die Abſchlachtung der abgelaichten Fiſche geitattet werden müſſe. Ein Beſchluß über dieſen Gegenſtand wurde nicht herbeigeführt und die Verſammlung alsdann vom Vorſitzenden geſchloſſen. Für den Kreis-Fiſcherei-Verein Brilon wurde mitgetheilt, daß der Verein innerhalb ſeines Bezirkes eine Brutanſtalt an der Hoppeke in der Nähe der Station Brilon der Eiſenbahn Scherfede-Hagen anlege, zunächſt zur Gewinnung von Forellen. Der Lüdenſcheider Fiſcherei-Verein hat keinen Bericht geſchickt, ebenſowenig der Fiſcherei-Verein für Minden-Ravensberg und Lippe. Für den Verein zum Schutze und zur Beförderung der Fiſcherei in der Ruhr und der Lenne, der verſchiedene Exemplare des von ihm vor Jahren ſchon herausgegebenen Schriftchens „Fiſcherei-Polizei“ zur Vertheilung gegeben hatte, berichtete der Vorſitzende, Ehrenamt— mann Freiherr von Dücker, etwa Folgendes: Der Verein der ſich im abgelaufenen Jahre nicht vermehrt habe und 421 Mitglieder zähle, lege das Hauptgewicht auf Vertilgung der Fiſchfeinde, namentlich des Otters, und Einſetzung von Edeljungfiſchen. So ſeien der Ruhr Forellen und Lachſe zugeführt, von letzteren ſeien im vorigen Jahr zu Witten 10,000 Stück Eier gewonnen, während auf den weiter als Fangplätze in Ausſicht genommenen Stellen bei Schwerte und Fröndenberg nichts gefangen ſei. Von auswärts bezogenen Lachseiern ſeien in der bei Menden belegenen Vereinsbrutanſtalt 124,344 Stück Junglachs erzielt, die z. Th. in der Zeit vom 14. bis 17. Mai ausgeſetzt ſeien, und zwar 32,000 bei Rheine, 33,000 85 Salzberge, 35,000 bei Emsdetten, der Reſt von etwa 25,000 in der Ruhr bei Neheim und ch werte. Bezüglich des Otters konſtatirt Berichterſtatter Abnahme desſelben und nimmt an, daß dies vorzugsweiſe durch die Jagd mit Hunden herbeigeführt ſei, die nach ſeiner Erfahrung die erfolg⸗ reichſte ei. Als Prämie werde 5 M gezahlt und 1 M für Reiher, die im Vereinsgebiete jedoch wenig vorkommen. 4 Bezüglich der montee (ſteigende Aalbrut) konſtatirt Berichterſtatter, daß ſolche in dem Vereind- gebiete nicht vorkomme; kein Fiſcher hat bis jetzt ſolch kleine Aale (bis 12 cm.) gefangen, auch weiter rheinabwärts bis Weſel hin nimmt Berichterſtatter an, daß ſolche in den Nebenflüſſen (Lippe ꝛc.) nicht vorkommen; ſeiner Anſicht nach empfehle es ſich, Sammelſtellen von ſog. Setzaal, 18—20 em, der ſich übrigens dieſes Jahr faſt einen Monat früher als ſonſt gezeigt habe, am Unterrhein einzurichten, da auf dem direkten Transport viele der jungen Aale umkommen, er iſt 7 an Einrichtung ſolcher Sammelſtellen noch nicht gekommen, will jedoch die Sache im Auge behalten. N 5 Für den Lachsreichthum der Ruhr erſcheine die Anlage zweier neuer Fiſchpäſſe bei Herdecke und Schwerte wünſchenswerth, und ſeien deshalb Verhandlungen mit den betreffenden Wehrbeſitzern eingele'tet, die noch ſchwebten. Herr Ober-Präſidialrath v. Pawel nahm hier Veranlaſſung, über den Stand dieſer Angelegenheit, für die ſtaatsſeitig 3600 , bereits bewilligt ſeien, des Näheren ſich zu äußern, und wies darauf hin, daß es zunächſt Vereinsſache ſei, die noch vorhandenen Hinderniſſe zu beſeitigen, da ſtaatsſeitig ſo weit gehende Garantien, wie ſie theilweiſe verlangt würden, nicht übernommen werden könnten. ‚ Dem Vernehmen nach iſt nach Abhaltung der Verſammlung dem Verein der Vorſchlag gemacht, einmal mit der ſog. Novitzki'ſchen Lachstreppe (ſ. Zirkular des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins 4/1884 S. 79 a) es zu verſuchen, deren Anbringung vielleicht unabhängig von der Einwilligung der Wehrbeſitzer möglich ſei. Ueber die Vorkommniſſe im Bezirk der nicht vertretenen Arnsberger Fiſche rei⸗ Genoſſenſchaft machte Herr Regierungsrath Settemeier-Arnsberg einige Mittheilungen, namentlich dahin, daß die Ruhr bei Arnsberg durch eine Celluloſe- und Holzeſſigfabrik ſtark verunreinigt ſei, weshalb letztere einige Klärteiche habe anlegen müſſen, dies ſei von ziemlichen Erfolg geweſen, da der Fiſchbeſtand ſich wieder gehoben habe. Außerdem werde Fiſchbrut von der Genoſſen— ſchaft ausgeſetzt. Der eingefandte Bericht der Fiſcherei-Brutanſtalt Bünde im Bezirk des Fiſcherei-Vereins für das Elſegebiet (Weſtfalen) wurde verleſen. Hienach hat Herr Steinmeiſter in Bünde in ſeiner Fiſchzucht-Anſtalt 20,000 Lachseier 50,000 Meerforelleneier vom Deutſchen Fiſcherei-Vereine geliefert. 5,000 Aeſcheneier 92,000 Bachforelleneier 2,000 californiſche Regenbogenforelleneier, zuſammen 169,000 Stück untergebracht, welche mit einem Verluſte von drei bis neun Prozent auskamen. Die Lachſe und Meerforellen wurden am 18. und 19. Mai v. J. im Beiſein des Herrn Freiherrn v. d. Wengen aus Freiburg in Baden in die Elſa und einige Bäche ausgeſetzt, die Aeſchen in einen Zufluß der Elſa, die Forellen in geeignete Bäche und Bachteiche im Gebiete des Fiſcherei-Vereins für Minden-Ravensberg und Lippe. \ Die Adjazentenfiſcherei iſt den Beſtrebungen des Vereins ſehr hinderlich. Die Bäche werden durch Einlaſſen von Röthewaſſer vielfach verunreinigt. 119 Es kam bei dieſer Gelegenheit zur Sprache, daß der Fiſchpaß am Nadelwehr zu Oeynhauſen an der Werre ſehr ſchlecht funktionire, da der ſteigende Lachs denſelben nicht nehmen könne, ſpeziell ſcheine es nöthig, daß derſelbe in das Baſſin hinein verlängert werden müſſe; was dem Herrn Ober⸗Präſidialrath v. Pawel-Münſter wiederum Veranlaſſung gab, mitzutheilen, daß Herr v. Dücker im Auftrag des Oberpräſidiums den Regierungsbezirk Minden bereiſt und bezügliche auf Hebung der Fiſchzucht gerichtete Vorſchläge gemacht habe, die unterſtützt werden würden; ſpeziell das Wehr bei Oeynhauſen angehend, ſeien weitere Sachverſtändige vernommen und weitere Pegel— ſtandsbeobachtungen angeordnet, welche den Umbau für erforderlich erwieſen haben. Der Herr Ober— präſident werde den baldthunlichſten Umbau des Paſſes befürworten. Für die Königliche Landwirthſchafts-Geſellſchaft zu Hannover, Centralverein der forjt- und landwirthſchaftlichen Provinzial- und der Fiſcherei-Vereine in der Provinz Hannover, erſtattete deren Delegirter, Profeſſor Metzger-Münden, Bericht. Hervorzuheben iſt hier etwa: „Für Ottern wurden je 6 & für das Stück ſeither gezahlt und innerhalb des Etatsjahres 1. Januar 1885 bis 3. März 1886 insgeſammt 2 154 &, wozu ſtaatsſeitig 1,500 & gegeben wurden. Vom 1. Januar 1886 ab werden in Uebereinſtimmung mit den Nachbarſtaaten, insbeſondere Oldenburg und Braunſchweig, nur 4 & bezahlt. Die Frage der gleichmäßigen Prämiirung durch Einſenden desſelben Belagsſtückes wurde insbeſondere mit dem Fiſcherei-Verein für den Regierungs- bezirk Kaſſel verhandelt, hat jedoch zu keinem Reſultat geführt, indem die außerpreußiſchen Staaten von der ſeitherigen Prämiirung auf Grund der einzuſendenden 4 Ruder (Zehen, ſoweit die Schwimm⸗ häute reichen) nicht abgehen wollen, Kaſſel bei der Naſe verblieb und Hannover zwar den Vorzug des letzteren Beweismittels, als des in Preußen am meiſten verbreiteten, anerkennend, bei dem Widerſpruch der Mitpaziszenten ſich für gebunden erachtete. Gegen noch in der Provinz vorkommende Reiherhorſten, inbeſondere bei Hutloh und Harfefeld (Regierungsbezirk Stade) ſoll mit mehr Energie als ſeither und unter Bezugnahme auf die dieſerhalb in Preußen längſt beſtehenden Vorſchriften vorgegangen, auch Schußprämien für in Privatforſten ꝛc. erlegte Reiher bewilligt werden. Für den Bezirk Soltau iſt ein vom verſtorbenen Profeſſor Benecke-Königsberg empfohlener Fiſchmeiſter zu Soltau angeſtellt, der insbeſondere auf die Erbrütung des Schnäpels in Elbe und Weſer ſeine Aufmerkſamkeit wenden ſoll. Für Oſtfriesland, Regierungsbezirk Aurich, iſt neuerlich Profeſſor Dr. Metzger auch als Oberfiſchmeiſter beſtellt. Im Bezirk des Hauptvereins Osnabrück, wo ſonſt die Fiſcherei gänzlich darniederliegt, hat ſich zu Papenburg unter Vorſitz des Apothekers Rodering jüngſt ein Fiſcherei-Verein gebildet. Auch in dieſem Jahr iſt bei der Forſtakademie Münden durch den Vortragenden (Profeſſor Dr. Metzger) ein mehrtägiger Lehrkurſus für Lehrer an Landſchulen abgehalten. In Bienenbüttel an der Ilmenau ſoll eine Zentralbrutanſtalt geſchaffen werden. i Der Hauptverein Bremervörde hat gelegentlich der Feier ſeines 50 jährigen Beſtehens in der auch dem Verband mitgetheilten Feſtſchrift eingehend über die Fiſchereiverhältniſſe ſeines Bezirkes berichtet. Oſtfries land wendet naturgemäß feine praktiſch bethätigten Beſtrebungen auf Hebung der Hochſeefiſcherei an, welche mehr und mehr an Umfang gewinnt. (Fortſetzung folgt.) VIII. Siteratur. Zwei Schriftchen ſind jüngſt erſchienen, beſtimmt und geeignet, eine zweckmäßige Ueberſicht der geſetzlichen und verordnungsmäßigen, aufdie Fiſcherei bezüglichen Vorſchriften in Preußen zu geben, nämlich: 1) Die preußiſche Fiſchereigeſetzgebung; Zuſammenſtellnng der auf das Fiſchereiweſen bezüglichen geſetzlichen Beſtimmungen, behördlichen Verordnungen und gerichtlichen Entſcheidungen. Mit Erläuterungen von Rudolf Harniſch. Düſſel⸗ dorf 1887 bei Auguſt Vagel, 92 Seiten, 8°. 2) Das preußiſche Fiſchereigeſetz vom 30. Mai 1874/30 März 1880, nebſt Ausſührungsverodnungen, Miniſterialerlaſſen, Entſcheidungen ꝛc., dargeſtellt von Emil Doerfel. Rathenow bei Max Bebenzien. 104 Seiten, klein 8°. Wir empfehlen dieſe praktiſchen Ausgaben freundlicher Beachtung. IX. Vermiſchte Mittheilungen. Die Petition gegen die Adjazentenfiſcherei, welche der Verband von Fiſcherei— Vereinen in Rheinland, Weſtfalen, Hannover, Heſſen-Naſſau einreichte, liegt zur Zeit der Agrar-Kommiſſion des preußiſchen Abgeordnetenhauſes vor. Die Königliche Land— wirthſchaftsgeſellſchaft in Hannover hat eine analoge, aber auch noch gegen die Koppelfiſcherei ſich wendende Petition an den Landtag und gleichzeitig eine Eingabe an den Landwirthſchaftsminiſter gerichtet um Erleichterung der Genoſſenſchaftsbildung. — — — Schonzeit⸗Syſtem. Der Provinzial⸗Landtag von Hannover hat den ihm zur Begut⸗ achtung vorgelegten Entwurf einer neuen Ausführungsverordnung, ähnlich wie der Kommunal-Landtag von Heſſen, dahin abgeändert, daß er ſtatt des bisherigen Syſtems der abſoluten Schonzeiten, das gemiſchte Syſtem — Frühjahrsſchonzeit und Verbot des Fanges der Salmoniden in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Dezember — ein⸗ führen will. Wir kommen eingehend darauf zurück. Otterprämien. Der Zentral-Fiſcherei-Verein für Schleswig-Holſtein hat vom 1. Januar 1886 bis Mitte März 1887 186 Otterprämien à 3 Mark bezahlt. B. Aus dem Kreiſe Pinneberg, den 13. März. Der reichlich 100 Mitglieder zählende Hechtklub in Altona wird in dieſen Tagen in dem ſeit dem Beſtehen des Vereins gepachteten See bei Quickborn ca 2000 Pfund Braſſen ausſetzen laſſen. Mit den im vorigen Jahre ausgeſetzten Karpfen ſind gute Reſultate erzielt. B. Von einem Walfifh in Marſtrand (Schweden) erzählt die „Göt. Hand. Tid.“ folgendes: Als am letzten Sonntag die Beſucher der Kirche in Marſtrand auf ihrem Nachhauſewege den Hafen paſſirten, wurden ſie von einem ca. 40 Fuß langen Heringswal überraſcht, der die Böte etwas unſanft berührte, ohne dieſe jedoch zu be— ſchädigen. So lange man denken kann, hat ſich noch nie früher ein Walfiſch in dem Hafen von Marſtrand gezeigt. B. Eismeerfahrten. Wir entnehmen einem Briefe aus Tromſö vom 9. November an das „Chriſtiania Morgenblatt“ nachſtehende hübſche Schilderung: Der allgemeine Glaube unter den Bewohnern ſüdlicher Gegenden iſt wohl der, daß wir hier im hohen Norden wie die Eskimos leben, d. h. bis über die Ohren in Schnee und Eis, bei ſcharfem Froſt, in Pelzwerk ꝛc., was jedoch ein großer Irrthum iſt. Auf unſeren Tiſchen haben wir Vaſen, gefüllt mit heute im Garten gepflückten Blumen aller Art und Farben, und Feld und Wieſen wurden noch nicht vom Schnee berührt; während des ganzen Oktober⸗Monats zeigt das Thermometer Wärmegrade. Allerdings iſt dieſes Jahr mit ſeinem langen Herbſt oder richtiger mit ſeinem ſpäten Eintritt des Winters eine Merk— würdigkeit. Nur eines geht ſeinen unerſchütterlichen und unerbittlichen Gang, das iſt die Sonne, welche täglich ihre Beſuche abkürzt, ſo daß wir ſchon jetzt die langen Winter— abende mit allem Zubehör, innerhalb des Hauſes genießen, während die Winterſzenerie im Freien noch fehlt. In den klaren, hellen Froſttagen von März bis April beginnt erſt wieder das emſige Leben im Hafen und auf der Werft; es wird gehämmert, gerufen und hin und her gerudert, und die vielen gleichmäßig ausſehenden Yachten rüſten ſich zur Eismeerfahrt. Jeder Schiffer ſorgt für das, was ſein Fahrzeug bedarf. „Ellida“ wird gemalt, „Diana“ getheert, und „Gjva“ umgetakelt. Im April ziehen die im Herbſt verheuerten Mannſchaften aus den ſicheren Fjorden oder von den ferneren Inſeln an der Meereskante heran, es wird ſich verproviantirt, mit Isländer Jacken und Oelzeug ausgerüſtet, Abſchied genommen und bei günſtigem Winde ſteuern die Fahrzeuge dann dem Norden zu. Nicht lange währt es, ſo iſt Tromſö mit ſeinen ſchmucken Landhäuſern den Blicken der Schiffer entſchwunden und die Fahrt geht durch Scheeren und Sunde, umgeben von öden Klippen dahin. Bald befindet man ſich auf dem blanken Spiegel des kalten Eismeeres und jetzt gilt es nur Kurs zu halten; — der Schiffer einer Eismeer⸗ Yacht braucht kein Meiſter in der Navigation zu fein. Unter die Kategorie Eismeerfang gehört Alles, was dieſe Fahrwaſſer an lebenden Weſen enthalten, beſonders Seehunde und Walroſſe. Am leichteſten iſt die Jagd auf den Seehund; er iſt ein treuherziges, naives Thier und die Fiſcher können ſich mit Gemächlichkeit den Eisfeldern nähern, auf denen ſie die Thiere antreffen. Schwieriger iſt eine Walroßjagd; das Walroß iſt durchaus nicht naiv, es iſt ein fauler, mürriſcher Miſanthrop, der ſchon aus weiter Entfernung den Schiffer anſtarrt, als wolle es ſagen: Was wollt Ihr hier in meinem Königreiche! Und plumps ſtürzt es ſich bei der Annäherung des Schiffers in das kalte Element. Trifft der Harpunier das Thier und gelingt der Fang, ſo iſt die Beute eine lohnende. Das Thier iſt reich an Thran, hat ein werthvolles Fell und die ſchweren Zähne bilden einen kleinen Schatz. Noch werthvoller iſt der Eisbär, auch dieſer iſt thranreich und das Fell wird theuer bezahlt, aber derſelbe iſt ſelten und überdem nicht leicht zu fangen. 1 Zum Eismeerfang gehört auch das Rennthier, das in größeren Schaaren auf Spitzbergen vorkömmt; im Winter führt das Thier in dem ewigen Dunkel ein trauriges Daſein und Tauſende ſterben vor Hunger. In freien Stunden und zum Theil zu ſeinem Vergnügen macht der Schiffer Jagd auf das Rennthier, deſſen Fleiſch und Fell wenigen Werth haben. Im Allgemeinen bietet die Eismeerfahrt lohnenden und leichten Erwerb. Der Fang geſchieht zu einer Zeit, wo die Sonne nicht untergeht, iſt ſpannend, reich an Abwechslung, und liefert oft einen reichen Ertrag, wenn auch die Schattenſeiten nicht fehlen. Leicht kann es paſſiren, daß eine Yacht monatelang einfriert, oder daß der Schiffer nicht die richtigen Fangſtellen findet. Die Schwanzkraft des Walfiſches. Unter den vielen eigenthümlichen Berechnungen, womit ſich die Mathematiker der Neuzeit befaſſen, mag als Kurioſum die Berechnung der Treibkraft eines normalen ausgewachſenen Walfiſches gelten, welche von Prof. Turner in Edinburg gemacht worden iſt. Von dem Prinzip ausgehend, daß ein ausgewachſener Wal im Stande iſt 20 Kilometer in der Stunde zurückzulegen, berechnet der Profeſſor, daß ein Wal von 24 Meter Länge und 70 tons Gewicht, ſowie mit einem Schwanz von 6 Meter Breite verſehen, hiebei 145 Pferdekraft entwickelt, um mit dieſer Ge— ſchwindigkeit durch das Waſſer zu dringen. Da man nun wohl annehmen darf, daß der Wal, wenn er Gefahr wittert, oder von der Harpune getroffen iſt, mit mindeſtens doppelter Geſchwindigkeit ſchwimmt, ſo müßte nach Prof. Turner ein Walfiſch folglich eine Schwanzkraft von ca. 300 Pferdekraft entwickeln können. Fiſcher auf dem Eiſe. Wir leſen im „Hufondstadsbladet“ (Finnland), daß am 3. März das Eis ſich im Ladoga zwiſchen der Inſel Mantſi und Pitkanta löſte und eine große Eisfläche, worauf 36 Fiſcher mit 12 Pferden und 3 Geräthen, in's Treiben gerieth. Mit knapper Noth wurden ſämmtliche Leute und die Pferde gerettet. Dagegen gingen die drei koſtſpieligen Geräthe, welche dort an Ort und Stelle 300 Rubel das Stück koſten, verloren. Aus der Fiſchküche. Marinirter Aal. Nachdem die Aale ausgenommen und innen ſorgfältig mit einer kleinen Bürſte gereinigt worden ſind, wäſcht man ſie ab und wäſſert ſie und legt ſie eine Stunde in Salz. Alsdann werden ſie herausgenommen, mit einem reinen Handtuche abgetrocknet, in Stücke zerſchnitten und in einer ſauber gereinigten Bratpfanne in Provenceröl gebraten. Zur Abkühlung legt man die Stücke auf Löſchpapier. Das in der Pfanne zurückgebliebene Oel wird dann mit einigen weißen Pfefferkörnern, ganzen Muskatblüten, einigen Lorbeerblättern, Zitronenſcheiben und Chalotten, ſowie mit ſoviel Eſſig und Waſſer, daß alle Aalſtücke bedeckt werden können, während 15 bis 20 Minuten gekocht. Die Aalſtücke nun ſchichtenweiſe in Gläſer oder Steingutgefäße gelegt und von der kaltgewordenen Sauce ſo viel aufgegoſſen, daß dieſelbe wenigſtens einen halben Zoll über den Aalſtücken ſteht. Die Gefäße werden mit Blaſe oder Wachspapier zugemacht. An einem kühlen, aber trockenen Orte aufbewahrt, hält ſich dieſer marinirte Aal eine beträchtliche Zeit. (Aus der Zentralmarkthalle.) X. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. B. Fiſchauktionen. Hamburg, 15. März. Herr G. Platzmann hat heute Vormittag 10½ Uhr feine regelmäßigen Fiſchauktionen in der Halle von Skt. Pauli in recht erfolgverſprechender Weiſe begonnen. Es war ein animirtes und trotz der nur unvollkommen möglich geweſenen Bekanntmachung auch zahlreiches Publikum erſchienen, deſſen Kaufluſt durch die einzige für heute aufgekommene Ladung des Elmshorner Kutter 8 E 2 nicht befriedigt werden konnte. Die erzielten Preiſe entſprachen den gehegten Erwartungen der Verkäufer und übertrafen die in Cuxhaven dem Fiſcher freihändigen gemachten aber abgelehnten Gebote um ein Bedeutendes. Somit hat alſo ſchon der erſte kleine Verſuch dargethan, daß die Auktion in der That das allein rationelle Prinzip für den Fiſchhandel iſt. Wie wir hören hat ein großer Theil der deutſchen Fiſchhändler dem neuen Markte bereits vor ſeiner Eröffnung ein lebhaftes Intereſſe gewidmet und zahlreiche Aufträge hierher gelangen laſſen, ſo daß die Hoffnung, daß es mit der Zeit gelingen werde, den Hamburger Fiſchhandel zu ſeiner alten Blüthe zu bringen und einen Haupttheil des geſammten deutſchen Seefiſchgeſchäftes hierher zu ziehen, berechtigt erſcheint. 122 B. Störfang. Geeſtemünde 10. März. Von Leuten des Geeſtemünder Fiſcherdampfers „Amalie“ wurden acht große Störfiſche, große Exemplare, von denen einer über 300 Pfund wog, gefangen, und nach Geeſtemünde gebracht. B. Auf dem Seehundsfang im nördlichen Eismeer ſind in dieſem Frühjahr vom ſüdlichen Norwegen folgende Fahrzeuge ausgerüſtet und abgegangen: Von Tönsberg 9 Dampfer mit 2334 t und 467 Mann Beſatzung, darunter 75 Schützen; von Sandefjörd 11 Dampfer mit 2570 t und 566 Mann Beſatzung, darunter 74 Schützen; von Arendal 3 Dampfer mit 1025 t und 187 Mann Beſatzung, darunter 30 Schützen. Die ganze Flotte beſteht darnach aus 23 Dampfern mit 5929 t und 1220 Mann Beſatzung, darunter 179 Schützen. a B. Fiſchfang an der ſchwediſchen Weſtküſte. In gegenwärtiger Fangſaiſon bis 26. Februar ſind an der ſchwediſchen Weſtküſte 2,991,742 Kubikfuß Heringe, im Verkaufswerthe von 675,808 Kr. gefangen. Der Verein zur Beförderung des Fiſchfangs an der Bohuslehmküſte gedenkt im April in Gottenburg eine Ausſtellung von geſalzenen ſchwediſchen Heringen zu veranſtalten. In eigener Hache! Auf die uns in der Stettiner „Deutſchen Fiſcherei-Zeitung“ von Herrn D. in deſſen bekannter Art abermals gewidmeten Liebenswürdigkeiten diene dem recht— haberiſchen Herrn zur ganz ergebenſten letzten Erwiderung, daß wir uns vor den Stacheln ſeiner Weisheit nicht fürchten, aber auch literariſche Manieren, wie die ſeinigen, nicht lieben. — Darum guten Morgen, Herr D.! Inserate. F Urikauf. = In Folge Ablebens des Beſitzers wird von den Erben aus freier Hand verkauft das Fiſchereiĩ⸗-Anweſen zu Straßberg, in Oberbayern, Bezirksamts Pfaffenhofen. Beſchrieb: Das Anweſen beſteht aus einem maſſiv erbauten Wohnhaus mit Stall und Stadel und einer freiſtehenden Sägemühle mit Breinſtampf; dann aus zwei Weihern, dem unteren Weiher mit 69 Tagwerk 91 Dezimalen, dem oberen Weiher mit 93 Tagwerk 87 Dezimalen. Zu dieſem Anweſen gehören ferner: 1. Die Dammböſchungen am oberen und unteren Weiher, welche zum Theil mit ſchönen Eichen, Fichten, Föhren oder Gebüſch bewachſen ſind. 2. Acker, Wieſe, Hopfen— garten, insgeſammt 5 Tagw. 33 Dezimalen. 3. Eine maſſiv erbaute Fiſchhütte mit Stall an der öſtlichen Dammböſchung am oberen Weiher. Bemerkt wird, daß die nördlichen Ufer an beiden Weihern mit Holz (Mittelſchlag) bewachſen und, deſſen Geſammtwerth auf nahezu 1000 & geſchätzt werden darf. f f Der obere Weiher iſt durch einen Grundablaß und durch ein Bächlein mit dem unteren Weiher in Verbindung geſetzt. Der untere Weiher hat ſeinen Ablaß in einen Bach. Geſpeiſt werden die Weiher durch Bäche, welche den Waſſerabfluß für ein beträchtliches Niederſchlagsgebiet bilden und deren geregelter Beſtand durch ausgedehnte Mooswieſen und durch den anſtoßenden großen Dürrenberger Staatsforſt vollkommen gefichert erſcheint. Ueber den Damm am unteren Weiher führt der Verbindungsweg von Ainberg zur Staatsſtraße nach Voh⸗ burg, über den Damm am oberen Weiher führt die Staatsſtraße nach Abensberg und Regens— burg, auf welcher zunächſt die Bahnſtation Münchsmünſter (Donauthalbahn) in einer Entfernung von nur 5 Kilometer erreicht wird. Als Nebenbeſtandtheil zu fraglichen Weihern beſteht noch ein Setzweiher, welcher an der Fortſetzung der erwähnten Staatsſtraße gegen Pörnbach und Schrobenhauſen nächſt dem Orte Puch liegt und welcher ebenfalls mehrere Tagwerke umfaßt, dann mehrere an den Ufern am Weiher erſt vor einigen Jahren gegrabene Setzweiher, ſowie endlich ein maſſiv hergeſtellter, ſicher abgeſchloſſener Fiſchbehälter, welcher fortwährend mit friſchem Waſſer durchſpült wird und Raum zur vorübergehenden Aufnahme von 50—60 Zentner Fiſchen bietet. Vermöge des beträchtlichen Flächenraumes, welchen die beiden Weiher einnehmen, iſt dem Beſitzer eine eigene Weiherjagd eingeräumt. Die Weiher haben ſich bei rationellem Betriebe als höchſt rentable Objekte erwieſen. In denſelben wurde ſchon ſeit Jahrhunderten die Fiſchzucht mit Erfolg betrieben und haben ſich in denſelben Karpfen, dann Schleien, Birſchlinge und Hechte als beſonders gedeihlich erwieſen, da die Weiher ſchon frühzeitig einen ziemlich hohen Wärmegrad erreichen. Weiteres durch Herrn Ingenieur Seubert in Pfaffenhofen a / Ilm. 5/4 123 Das Fiſchgut Heewieſe bei Gemünden a. M. (Bayern) | gibt ab: 2/2 Brut von Bach⸗, See⸗ u. kalif. Regenbogen: forellen; von Lachs, amerik. Bachſaibling, Saibling u. von Lochleventrout; Eier u. Brut von Aeſche; einſömm. Spiegelkarpfen. Die Zahnaer Fischzüchtereien offerieren per Monat Marz, April, Mai nach samtlichen Stationen des Deutschen Reiches Edelsatzkarpfen (Kaltwasserzüchtung). Bekanntlich schnellwüchsigste Karpfen, ge- deihen in jedem Wasser und wenn e8 noch so kalt, hart und moorig ist, 100 Stück für 6 Mk., gemischt mit Edel- leder- u. Edelspiegelkarpfen, 100 Stück 8 Mk. gemischt mit Edelperl ete. 2jährige pro Schock 20 Mk., 3jährige pro Schock 30 Mk. (auf Wunsch gemischt mit Spiegel- u. Leder- edelkarpfen), sehr kräftige grosse Edel- karpfen. Laichfähige Goldorfen, pr. Stück 2 Mk., kleinere Orfen pro Stück 50 Pf. (grösster Schmuckfisch für Schlossbassins u. Karpfen- teiche, werden bis 5 Pfund schwer u. sind 80 roth als der Goldfisch u. dabei ein wohl- schmeckender Fisch). Der Versandt der offerierten Fischsorten ge- schieht auf Gefahr der Fischzüchtereien inso- fern, dass bei vorkommender Verunglückung der Sendung dieselbe gratis nachgeliefert, desgleichen die auf dem Transport event. ab- gestandenen Fische nachgeliefert werden. Die Gefässe werden leihweis geliefert, doch sind dieselben innerhalb dreier Tage franco zu retourniren. Die Beförderung der Fisch- sendungen geschieht per Eilgut, doch wird nur gewöhnlicher Frachtgutsatz berechnet; kleinere Sendungen per Post. Die Beträge sindder Bestellungbeizufügen, aufNachnahme od.Credit wird nicht geliefert, Zahna,im Februar 1887. N Die Zahnaer Fischzüchtereien. Auf die vielen Anfragen nach Edelsamen- karpfen, diene zur gefl. Nachricht, dass die- selben bereits sämtlich vergriffen sind. Die Obigen. a — or) Prompt, billig und gut liefert die Fiſchhandlung von J. C. Eberhardt in Bpeyer am Rhein, Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, friſche Klub: und See⸗Fiſclie. Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Specialität: 30/10 Rheinſalm und holländiſche Auſtern. Prämiirt: Prämiirt: Gewerbe⸗Ausſtellung Fiſcherei⸗Ausſtellung Augsburg 1886. Augsburg 1886. Tobias Koher Angelfiſcherei-Geräthſchaftenverfertiger Augsburg. Sämmtliche Geraäthſchaften für Flug und Grund⸗Fiſcherei auf: Forellen, Aeſchen, Hechte, Schleie ꝛc. halte ſtets zu billigſten Preiſen auf Lager. Selbſt verfertigte Angelgerten von der gewöhnl. Grund- bis zur feinſten Fluggerte. Lager von engl. Fiſcherei-Requiſiten aller Art. Künſtliche Fliegen, Köder und Fiſche in den verſchiedenſten und beſten Sorten. Import von italieniſchem Seiden⸗ wurmdarm. 271 — preisliſlen gratis und franco. Verkäuflich. 2/1 560 Stück Karpfenſetzlinge, ca. 15 cm groß und 2000 „ Karpfenbrut (Spiegelkarpfen) bei Apotheker Schuler, Schweinfurt. Fiſch-Uetze — Reuſen, aller Gattungen, fix und fertig und imprägnitt, nebſt Gebrauchsanweiſung, Erfolg garantirt, empfiehlt Heinrich Blum, Netzfabrikation in Konſtanz, Baden. Preiscourant frei. Spezialitäten: Zugnetze (Waden, Seegen) für See'n, Teiche u. Flüſſe; Stellnetze, Treibnetze u. Spannnetze (einfache u. Spiegelnetze), Stangen⸗ garne, Spreitgarne (Kappen), Wurfgarne, Senk⸗ netze (Setzbeeren), Treib- u. Streichbeeren, Reuſen und Flügel-Reuſeu ꝛc. — Auch ſämmtliche Netze zur künſtlichen Fiſchzucht. Anerkennungen von Broßgrund:Befißern, Fiſckzuckt⸗ Anſtalten, Fifcherei-Dereinen, Fildern Et. 6/4 Auf ächte Karpfenſetzlinge nimmt Beſtellungen entgegen 3/3 Georg Wiesinger, Fiſchereibeſitzer Dinkelsbühl (Bayern). Angebr. Forellen⸗Eier = zu 5 4 das Tauſend, Be Forellen⸗Jung⸗Brut 28 bei jetziger Beſtellung zum Preiſe von 15—21 M, liefert die 15/12 Tiſchzucht⸗Anſtalt Wiesbaden. — Fleiſchfuttermehl per Zentner M 13.—; größere Quantitäten nach Uebereinkunft, empfiehlt 302 Louis Goos, Heidlelberg. 124 — Zentral-Markthalle Zentral-Organ der Berliner Markthallen Zeitung für die Gesamt- Interessen von Haus- u. Landwirtschaft, Molkererwesen, Obst- u. Gartenbau, Vieh- u. Fischzucht. Handels-Zeitung für den Nahrungsmittelverkehr Bsrlins. Mit den amtlichen Marktberichten des Grosshandels der Zentral-Markthalle, des städtischen Viehhois, u. 8. w. Die Zeitung „Zentral-Markthalle“ erscheint. Donnerstags und Sonntags. Eingetragen im Post-Zeitungskatalog unter No. 6097 a. Vierteljährliche Abonnements durch die Post bezogen in Deutschland. Österreich-Ungarn 2 Mark, im Ausland und direkt per Kreuzband durch unsere Expedition 3 Mark. Die „Zentral-Markthalle““ ist die einzig existierende Zeitung in grossem Stile, welche die Gesamt-Interessen der Landwirtschaft, der landwirtschaftlichen Produktion und des Nahrungs- mittelverkehrs als vermittelndes Organ zwischen Produzent und Konsument vertritt. Die „Zentral- Markthalle‘ erteilt in uneigennütziger, unparteiischer und gewissen- hafter Weise dem Produzenten Rat zur besten Verwertung seiner Produktion und dem Grosshändler, Händler und Grosskonsumenten zum günstigsten und reellsten Einkauf seiner Bedürfnisse an Lebensmittelware. Die „Zentral-Markthalle“ bespricht in ihren Spalten alle interessanten Fragen auf wirtschaftlichem Gebiete zeitgemäss, belehrend, frei von jeder religiösen oder politischen Tendenz, unparteiisch, nur dem allgemeinen Wohle dienend. Hervorragende Mitarbeiter aus den weitesten Kreisen sind bestrebt, mit uns die gegebenen Ziele zu erreichen. Die Verbreitung der „Zentral-Markthalle““ ist bereits über ganz Deutschland, Osterreich-Ungarn, Schweiz, Frankreich. Holland, Belgien, Russland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Türkei. Inserate haben ganz besondere Wirkung für Fabriken von land- und ha 'swirtschaftlichen Maschinen — für alle Erzeugnisse der Land- wirtschaft — für Delikatessen- und Lebensmittelware, für Gegenstände, für welche eine grosse Verbreitung gewünscht wird. Der Insertionspreis ist für die fünfgespaltene Petitzeile nur 30 Pf. Bei dem hohen Ansehen, welches die „Zentral- Markthalle‘ in allen interessierten Kreisen als Zentral-Organ des Lebensmittelmarktes geniesst, bei der grossen Ver- breitung derselben in begüterten Familien, dürfte dieselbe zu einer erfolgreichen Insertion ganz besonders geeignet erscheinen. Die Verlagshandlung J. H. Maurer, Hofbuchhändler, 3/3 Berlin C., Bahnhof Alexanderplatz. Bechtbrut Veißwurm, gelrockn. Einfagsfliegen pro 1000 für 10 Mark (frei Guben) (als Futter für Fiſchbrut), ſowie verſendet Anfang April, unter Garantie —E Nicklas'ſches Fiſchfutter —e guter Ankunft, die 9 3 zu ſehr ermäßigten Preiſen empfiehlt ; N RN | Fiſchzucht eee nchen DE Guben. | zu Louis Goos, Seidelberg. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 16. April 1887. Fin Aline Acer . Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal. die e Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 Inſerate Beſtellbar bei allen ee und Eee 8 O ge 15 Pfennige. — Redaction und Buchhandlun 1 — Für Kreuzband Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 1. Banerifchen Fildjerei-Zeitung. Organ für die Belammtinterellen der Filherei, ſowie für die Beſtrebungen der Ciſcherei Pereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Fahmännern Deutschlands, beſterrcich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baneriſchen Tiſcherei-Verein. Nr. 10. 225 4 München, 16. April 1887. XII. Zahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel ift unterſagt. gl TTT. ̃ ee — LER RER TRDEN Inhalt: Maximilian Eiſenberger f. — I. Publikation des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins. — II. Das Dubiſch'ſche Verfahren in der Teichwirthſchaft. — III. Von den wichtigſten Köderfiſchen. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte — Zur gefälligen Notiz. — Inſerate. T Der unerbittliche Tod lichtet mehr und mehr die Reihen der älteſt— bewährten Vertreter und Förderer der Fiſchereipflege! Su unſerem tiefſten Schmerze verſchied, ſeit längerer Seit ſchon leidend, aber doch nur erſt kurz von ſchwerer Krankheit befallen, 7 * ”4+ + Herr Maximilian Eiſenberger, k. bager. Notar in Tölz, Ritter des k. bauer. Derdienkordens vom heil. Michael I. Alaſſe und des herzoglich Naſſau'ſchen Civil-Perdienſlordens. Ein hochſchätzbarer Beamter, ausgeſtattet mit reichen Vorzügen des Geiſtes, Gemüths und Charakters, warm fühlend für des Vaterlandes Wohl hatte er ſeit Jahrzehnten die aufopferndſte Hingebung auch der Fiſchereiſache Er “ar! 126 CCCVVVPPPPPrPTPPAEAEAEAEAEAoAoAoooC 7 zugewendet. Er war in (den erſten Reihen der Vorkämpfer für dieſelbe geſtanden. Insbeſondere war er einer der Mitbegründer und der erſte Redakteur unſeres Blattes, welches er Jahre lang mit Liebe und Hingebung und fegens- reichem Erfolge gepflegt hatte, bis ihn zunehmende Kränklichkeit zwang, die Saft der ihm damit zugefallenen Aufgabe anderen Schultern zu überantworten. Er aber hat den Boden zuerſt bearbeitet und geebnet, auf welchem unſere Seitſchrift — die älteſte ihrer Art in Deutſchland — ſich zu ihrer jetzigen Blüthe zu entwickeln vermochte. Ihm gebührt daher auch in erſter Linie der wärmſte Dank aller Freunde der Fiſcherei im Allgemeinen und unſeres Blattes im Beſonderen. An ſeinem Grabe geben wir dieſem Gefühle des Dankes und der Verehrung nochmals lauten Ausdruck. Unſer bewährter Freund ſchlummere ſanft in ewiger Ruhe! I. Publikation des Hächſiſchen Jiſcherei-Vereins. Schonzeit für Sommerlaichen — Marktpolizei — Anzeigegratificationen. Dresden, im März 1887. Mit dem 10. April beginnt im Königreiche Sachſen die Schonzeit für die ſogen. Sommerlaichfiſche, und es dauert dieſelbe bis mit dem 9. Juni. Während dieſer Zeit dürfen dieſe Fiſche in fließenden Gewäſſern nicht gefangen und überhaupt weder feilgeboten, noch verkauft, noch zum Zwecke des Verkaufes verſendet werden. Dieſe Fiſche ſind: Stör, Zander (Sandart), Rapfen (Raapfen, Rapf, Schied), Blei (Brachſen, Braſſe), Maifiſch (Alſe), Finte, Aland (Nerfling), Barbe, Döbel, Schleie, Aeſche (Aſch), Karauſche, Rothfeder, Barſch, Rothauge (Plötze), Schmerle, Weißfiſch und Zehrte. — Von den gewöhnlichen Süßwaſſer-Speiſefiſchen dürfen daher während dieſer Zeit auf dem Markte lediglich erſcheinen: i Lachs, Lachsforelle (d. h. eigentlich Landſee- oder Meerforelle), Bachforelle, Karpfen, Hecht, Aalraupe und Aal. N Es wird den ſtädtiſchen und ſtaatlichen Aufſichtsorganen leicht werden, während der Schonzeit die Marktpolizei zu üben, da dieſelben von dem Sächſiſchen Fiſchereivereine mit einer Schrift verſehen wurden, in welcher ſämmtliche in Frage kommende Fiſche abgebildet ſind. Der genannte Fiſchereiverein iſt überdies in der Lage, Aufſichtsbeamte, welche ſich um die Beſtrafung von Fiſchereifrevlern verdient gemacht haben, durch Gratificationen auszu⸗ zeichnen, ſoferne dieſelben einen darauf gerichteten Antrag mit kurzer Angabe des Thatbe— ſtandes und der Höhe der zuerkannten Strafe durch ihre vorgeſetzte Dienſtbehörde an das Vereinsbureau in Dresden, Carolaſtraße 1 b, gelangen laſſen. II. Das Dubiſch'ſche Verfahren in der Teihwirtäfdaft. Von Herrn Max von dem Vorne auf Verneuchen.“) Der erzherzogliche Fiſchzüchter Thomas Dubiſch zu Skotſchau in Oeſterr. Schleſien hat die Fiſchzucht in Teichen in zweifacher Hinſicht vervollkommnet. Er hat die Gewinnung von Fiſchbrut in Streichteichen, die bisher eine gar unſichere Sache war, ſicher geſtellt und er hat die Vortheile nachgewieſen, welche die mehrmalige Verſetzung der Fiſchbrut im erſten Sommer gewährt. ) Nachdem in neueſter Zeit jo viel des Rühmens von dem ſog. Dubiſch-Verfahren gemacht wird, wird unſeren verehrlichen Leſern eine kurze Skizze darüber aus fo bewährter Feder hoch- willkommen ſein. D. Red. a Von hervorragender Wichtigkeit iſt es, daß die für dieſe beiden Zwecke benutzten Teiche ſo lange wie möglich trocken liegen. Die Teichſohle iſt dabei in Entfernungen von 3—4 m, von ½ - / m tiefen Gräben durchzogen, damit ſie im wahren Sinne des Wortes vollkommen austrocknen kann. Dadurch werden die Feinde der Eier und Fiſchbrut in wirkſamſter Weiſe beſeitigt. Es wird die Erwärmung des Waſſers befördert, weil der trockene Teichgrund von der Sonne durchwärmt iſt, wenn Waſſer eingelaſſen wird; endlich wird die Fiſchnahrung bedeutend vermehrt, weil das Trockenliegen über Winter die Ver— mehrung der kleinen Kruſtaceen in hohem Grade begünſtigt. Der Karpfenſtreichteich iſt 0,15 ha groß und bis I m tief; er wird beſpannt, wenn ſich das Waſſer bis 15“ R erwärmt hat und mit einem Satz Streichkarpfen beſetzt. Es ſind dies ein weiblicher und zwei männliche laichfähige Karpfen. Dieſelben haben den Winter in einem guten Kammerteiche zugebracht und ſind nach Fortgang des Eiſes nach Geſchlechtern getrennt in Fiſchhältern geweſen. Das Laichen findet, wenn obige Vorſchriften genau befolgt wurden, innerhalb der erſten 24 Stunden ſtatt, die Brut ſchlüpft nach fünf Tagen aus und wird nach ferneren fünf Tagen gefangen und in Streckteiche geſetzt. Ein Satz Streicher liefert bei 7 — 8 Pfund ſchweren Fiſchen ca. 100,000, bei 12— 15 Pfund ſchweren ca. 200,000 Brut. Es wird beſonders darauf Rückſicht genommen, daß die Streichkarpfen einer recht ſchnellwüchſigen Race angehören. Die Karpfenſtreckteiche. Wenn die große Menge Fiſchbrut, welche nunmehr in dem Streichteiche ſich befindet, dort verbleibt, ſo ſtirbt der größte Theil in kurzer Zeit den Tod des Verhungerns. Deshalb wird ſie gefangen, ſobald ſie anfängt zu freſſen und in größere, ſog. Streckteiche, geſetzt, in denen ſie ſich ſtrecken, d. h. wachſen ſoll. Man fängt ſie mit einem Gazekeſcher von ½ m Durchmeſſer und ſetzt fie zunächſt in ein ſchwimmendes Sieb, welches der im Teiche umherwatende Fiſcher nachſchleppen läßt. Darauf wird die Brut gezählt, in der Art, daß man einmal 1000 Stück wirklich zählt und nachher die Menge nach dem Augenmaß ſchätzt, indem man ſie mit einem kleinen Gaze— Handkeſcher ausſchöpft. Man beſetzt 1 ha Streckteich 1. Klaſſe mit 33,000 Stück Brut. Nach vier Wochen find die Fiſchchen 1—2 cm lang und müſſen dann nochmals ver— ſetzt werden, weil ſie in dem 1 ha großen Teiche nicht mehr hinreichende Nahrung finden. Der Streckteich 2. Klaſſe, in den die Fiſchchen nun gelangen, erhält pro 1 ha 1000 kleine Karpfen, die im Herbſte ein Gewicht von ca. ¼ Pfund pro Stück erlangen. Zanderzucht. Der Streichteich ſei 1½ — 2 ha groß und 1—3 m tief; es werden in der Tiefe Haufen von Steinen und Kies errichtet, wo die Zander laichen. Der Teich wird mit neun laichfähigen Zandern und zu deren Nahrung reichlich mit Uckeleien, Plötzen und anderen kleinen Fiſchen beſetzt. Herr Al. v. Goſtkowsky hat in einem ſolchen Teiche 120,000 junge 5— 10 em lange Zander gewonnen. Leider iſt es nicht möglich, die Zanderbrut bald nach dem Ausſchlüpfen zu fangen und in fiſchleere Streckteiche zu ſetzen, weil ſie ſich in tiefem Waſſer aufhält und nicht ſichtbar wird. Züchtung der Amerikaniſchen Schwarz- und Forellenbarſche. Der Streichteich ſei 0,1 ha groß, 2—3 m tief, und an den Rändern mit Kies und Gerölle beſchüttet, an denen die Fiſche laichen. Der Beſatz beſteht in zehn Laichbarſchen und reichlich kleinen Futterfiſchen und Kaulquappen, letztere durch Einführung von Froſchlaich erzeugt. Die Fiſche laichen erſt, wenn ſich das Waſſer über + 15 R erwärmt hat. In Quellenteichen gelingt die Zucht nur dann, wenn das Waſſer wärmer wird wie + 15% R. Die Fiſche reinigen die Stellen, wo ſie laichen wollen, vom Schlamm und bewachen die Eier ſowohl wie die Brut auf das Sorgfältigſte. Die Brut der Schwarzbarſche erſcheint nach ca. vier Wochen über dem Neſt an der Oberfläche des Waſſers in großen Schwärmen, und kann dort leicht mit einem Gazekeſcher gefangen werden. i Die Brut der Forellenbarſche verläßt bald nach dem Ausſchlüpfen das Neſt und geht mit der Schildwache in tiefes Waſſer. Nach ca. vier Wochen kommt ſie an warmen Tagen und im Sonnenſchein in großen Schwärmen an die flachen Ränder, wo das Waſſer am wärmſten iſt, und kann dann ebenfalls gefangen werden. 128 — Man bringt die Brut in größere Streckteiche und vermehrt dadurch die Ausbeute um das Zehnfache gegen den Ertrag welchen der ungefiſchte Streichteich liefern würde. Goldorfenzucht gewährt ein Mittel, für Raubfiſche eine große Menge Futterfiſche zu produziren. Der Teich muß einen reichlichen Waſſerzufluß erhalten; dann legt man an den Abfluß in das ſtrömende Waſſer Sträuche von Kiefern oder Wachholder, woran die Orfen Ende April und Anfang Mai ihre Eier abſetzen. Dieſelben werden mit dem Strauch in die Teiche gebracht, wo die Raubfiſche gefüttert werden ſollen. Da die Orfenbrut an der Oberfläche ſchwimmt, ſo kann ſie leicht gefangen und weiter verſetzt werden. III. Von den wichtigſten Köderſiſchen und deren Präparirung. Viele Angler, ja vielleicht ſogar die Mehrzahl derſelben, gerathen beim Herannahen des Spätjahres oft in gelinde Verzweiflung ob der Verlegenheit, ſich zur Ausübung ihres Sportes auf die zur Herbſt- und Winter-Anfangszeit ſcharf beißenden Raubfiſche die nöthige Anzahl geeigneter Köderfiſche zu beſchaffen. Wie bekannt, geht beſonders der Huch en in den Wintermonaten, ſo lange keine Eisdecke die Flüſſe überſpannt, dann aber auch im Februar, März und April, wenn nur das Waſſer eisfrei iſt, häufig ſehr kühn an die Angel, namentlich wenn ein paar ſchöne Tage mit einigen Stunden „Sonnenblick“ aufeinander folgen. Dann iſt gewöhnlich Noth an Köderfiſchen. Dieſe ſind entweder gar nicht, oder nur um verhältnißmäßig ſchweres Geld, oder nur mit großer Mühe zu bekommen. Jene Angler, die fi keinen Vorrath an Köderfiſchen über Winter in Hältern aufbewahren können, ſind daher oft ſchlimm daran und müſſen ihren Sportseifer manchmal bis zum Frühling kalt ſtellen, da in den meiſten Flüſſen in der Regel mit künſtlichen Ködern kein nennenswerther Erfolg, namentlich auf Huchen, zu erwarten ſteht. Am bequemſten haben es freilich jene Angler, welche hart am Flußufer ſelbſt wohnen, vor allen Mühlen- und andere Triebwerks— beſitzer, welche ſich leicht einen bemeſſenen Vorrath an Köderfiſchen zur geeigneten Zeit ver— ſchaffen und in einem Fiſchkaſten in ihren Radſtuben einſetzen können. Die übrigen Angler aber ſind meiſt in mehr oder minder mißlicher Lage und für dieſe gebe ich in Nachſtehendem ein Verfahren, wie ſich mit einiger Mühe Köderfiſche für die Zeit der Noth gebrauchsfertig herrichten und vorbereiten laſſen. Ehe ich jedoch damit beginne, will ich es verſuchen, die bekannteſten Köderfiſche nach ihrem Werthe für den Angler zu klaſſifiziren, ihre Beliebtheit bei den Raubfiſchen und ihre Zähigkeit und Ausdauer an der Angel kurz zu beleuchten. Vor allen Lockfiſchen behauptet unſtreitig 1. der Kreßling oder Gründling (Gobio fluviatilis), mit 2 Bartfäden, den erſten Rang, da ihn alle Raubfiſche mit eigenthümlicher Vorliebe annehmen. Beſonders iſt er zum Schillfange an der Donau ſehr geſchätzt. Obwohl er nicht ſehr ausdauernd iſt, daher an der Angel, wenn man lebend mit ihm fiſchen will, öfter erneuert werden muß, ſo ſpielt er doch als todter Köderfiſch eine um ſo größere Rolle. Starke Exemplare ſind zum Huchen— fange unſchätzbar und eignen ſich auch ganz beſonders für den Schluckhacken (Trollangel) zum Hechtfange. Will man Kreßlinge lebend im Behälter beim Angeln mit ſich führen, ſo ver— ſenkt man das Fiſchkäſtchen, in welches man einige Hände voll kleinen Kies oder Sand gibt, ungefähr 2 Fuß tief an geeigneter Stelle des Angelplatzes im Waſſer. Der Gründling iſt zwar in allen Flüſſen mit ſandigem Grunde zu treffen. Er liebt jedoch vorzugsweiſe die Kiesbäche, welche er in Schaaren bewohnt und wo man ihn mit kleinen Streichgarnen in großer Zahl fängt und gebacken verſpeiſt. Mit leichter Gerte, ſehr kleinen Angelhacken an feinſtem Poil mit einigen Schrottkörnern beſchwert und einem Stückchen Wurm als Köder, fängt man ihn auf dem Grunde ſehr leicht und oft in einer halben Stunde zu Dutzenden. Nach dem Biſſe muß ſofort geſchlagen werden. Man gebe nur ein kleines Wurmſtückchen an den Hacken, der kaum bedeckt ſein darf, da die Gründlinge jedes darüber wegſtehende Stückchen mit Virtuoſität wegzerren. Wollen die Gründlinge im Beißen aufhören oder will man überhaupt eine größere Anzahl an einer paſſenden Angelſtelle verſammeln, ſo wühlt man oberhalb mit einem Rechen, einer Miſtgabel, einer Stange ꝛc. ꝛc. den Grund auf, worauf fie ſofort wieder erſcheinen und flott anbeißen werden. Für den Hecht- und Schill— mg e er — fang ſticht man dem Kreßling die Angel durch beide Lippen; an die Leg- oder Setzangel (Brikole) applizirt man ihm den Hacken dicht unter der Rückenfloſſe. 2. Ein kleines Aitel (Döbel, Mönne, Dickkopf, Alteln, Squalius cephalus) iſt ein ſehr weißblinkender, munterer und ausdauernder Köderfiſch und 6—8 em lang, beſonders auf Schill, etwas größer (10 — 12 cm) auf Huchen und Hechte beliebt. Die zählebigſten kleinen Aitel in den gerade paſſendſten Größen fängt man in ſandigen Bächen mit kleinen Rothwürmern und Maden. Dieſer Köderfiſch wird wie der Gründling an der Angel befeſtigt. 3. Die Grundel (Schmerle, Cobitis barbatula) mit 6 mäßig langen Bärteln, wovon 4 an der Oberlippe, 2 an den Mundwinkeln, welche ca. 8 — 10 em. lang wird, iſt da, wo ſie häufiger vorkommt, ein für Hechte und zu Legſchnüren, aber namentlich für Forellen ihrer zähen Haut wegen, ſehr geſuchter Lockfiſch, der vorzugsweiſe die mit vielen Erlen beſtandenen Sand- und Kiesbäche liebt und ſich ſtark vermehrt. Man treibt die Fiſchchen aus Uferlöchern hervor in kleine Vorſtellnetze (Setzbärn). Geangelt wird die Grundel wie der Kreßling. Es wird ihr in der Regel als Köderfiſch der Hacken am Rücken eingeſtochen. Auf Forellen balgt man ihre äußerſt zähe Haut ähnlich aus, wie bei der Koppe, indem man alles Fleiſch mit den Gräten ſorgfältig entfernt und nur die Haut an einem Hackenſyſtem als Köder benützt. 4. Die Ellritze (Pfrille, Phoxinus laevis) iſt ein ungefähr 6— 10 cm. langes, ſchön buntfarbiges, ſehr munteres, aber auch recht weiches und zartes Fiſchchen, das ſich in Gebirgsſeen längs der Ufer und hauptſächlich in den kleinſten Bergbächen und Quellrinnen aufhält. Mit feinmaſchigen Handnetzen oder auch an Angelhacken kleinſter Nummer mit einem Wurmſtückchen, einer Made oder Ameiſenpuppe, kann man in kurzer Zeit eine ziemliche Menge erbeuten. Die mit einer Flaſche beliebte Fangart beſchreibt v. d. Borne in ſeinem Hand— buche der Angelfiſcherei Seite 85. Außerdem fängt man fie in eigenen kleinen Köderfiſch— reuſen. Die Flaſche wirkt eben auch als Reuſe. Die Ellritze iſt ein Lieblingsköder für Forellen. Die alte Methode, wonach ein großer einfacher Angelhacken einer Ellritze, nachdem dieſer der Kopf weggeſchnitten wurde, oben mit der Spitze eingeſtochen und nahe am Schwanze (beim Waidloch) wieder herausgeführt und dann der Hacken feſt an's Fiſchchen gebunden wird, habe ich immer noch als die praktiſchſte und einfachſte bewährt befunden. Ein an Stelle des beſeitigten Kopfes feſtgeklemmtes Metallkäppchen vertritt deſſen Stelle, dient zugleich als Geſenke und reizt durch ſeinen Glanz die Forelle noch mehr zum Anbiß. 5. Die Mühlkoppe (Kaulkopf, Rotzkolbe, Groppe, Cottus gobio) iſt ein ſonderbar geſtaltetes Grundfiſchchen von 4— 10 em Länge und breitem, plattgedrückten, froſchartigem Kopfe und Maule und kleinen ſchwarzen Augenſternen. Die Farbe variirt je nach den Waſſerverhältniſſen ſehr, von olivengrün und grau mit verſchiedenen Marmorirungen bis zu braun und ſchwarz. Die Koppe dient vielen größeren Grundfiſchen zur Nahrung, in erſter Linie aber allen Raubfiſchen. Die Rutten und Forellen ſtellen ihr mit Vorliebe nach, und beſonders letztere betrachten die Koppe als Leckerbiſſen, weßwegen dieſe natürlich auch ein unübertrefflicher Angelköder auf Forellen iſt und vor der Ellritze entſchieden den Vorzug wegen ihrer Zähigkeit und Ausdauer verdient. Wohl glitzert die Pfrille beſſer. Allein das dürfte nur bei ſehr trübem Waſſer von Einfluß ſein, während bei einiger Klarheit in An— betracht der ſcharfen Augen der Forelle und der regelmäßig geringeren Breite der Forellen— gewäſſer dieſem Raubfiſche ſicher nicht der geringſte im Elemente treibende Gegenſtand entgeht. Bei Verwendung todter Koppen wird ohnehin ein glänzendes Metallkäppchen gerne an die Stelle des entfernten Kopfes geſetzt, was den berührten Mangel vollkommen ausgleicht. In der Regel werden die Mühlkoppen zum Forellenfange in der Weiſe ködergerecht gemacht, daß man den Kopf wegſchneidet und alles Fleiſch von der Haut ſorgfältig weglöſt, worauf man die ſehr zähe Haut über ein Hackenſyſtem bringt und nach Aufſetzen des ſchon beregten Me— tallkäppchens damit in bekannter Weiſe ſpinnt. — Die Koppe lebt unter Steinen, Wurzeln, in Uferlöchern, nährt ſich von Waſſerinſekten, Schlammwürmern und Laich, durch welch' letztere Untugend ſie den Forellenzüchtern äußerſt unbequem wird. Da ſie meiſt wie todt unter den ſchützenden Gegenſtänden liegt, ſo kann man ſie auch mit der Hand fangen, wenn man ſolche Steine, ꝛc, ꝛc. behutſam weghebt und ſehr flink zugreift. Leichter aber ſticht man fie dann mit einer gewöhnlichen 3—4zinfigen Eßgabel. Mit ganz kleinen Angel- 480 hacken, woran ein Wurmſtückchen und dicht darüber ein Bleigeſenke an kurzer Schnur, kann man an ſolchen Stellen, wo ſie häufiger vorkommen, in kurzer Zeit leicht ein halbes Dutzend Koppen durch Senken und Heben fangen; ebenſo verkriechen ſie ſich gerne in eingelegte Reiſig— bündel, die man behutſam über die Oberfläche heraushebt und ausſchüttelt. Ein paar Exemplare wird man immer bekommen. 6. Kleine Rothaugen (Plötzen, Leuciscus rutilus) ſind beſonders beliebt zum Hechtfange mit lebendem Köder, da ſie ſehr ausdauernd umherſchwimmen. In der richtigen Größe (6 —8 em) ſind ſie hiezu aber nicht immer leicht zu haben, und muß man daher in Flüſſen und Seen die Plätze auskundſchaften, wo ſie in größeren Geſellſchaften ſtreifen, Der Hacken wird ihnen unter der Rückenfloſſe applizirt. 7. Die Lauben (Udelei, Silberfiſch, Laugele, Alburnus lucidus) ſind die kleinſte Weißfiſchgattung und tummeln ſich im Sonnenſcheine Frühlings und Sommers über ſchaaren— weiſe an der Oberfläche. Sie bilden darum auch die leichteſte Beute und die Hauptnahrung aller Raubfiſche, beſonders für Hecht, Huchen, Schill und Schied; auch die größeren Aitel machen Jagd darauf. Ihrer ſilberweiſen, metalliſch glänzenden Schuppen wegen ſind ſie als Köderfiſche in hohem Anſehen, da ſie weit umher im Waſſer blitzen und die Raubfiſche an— reizen, und um ſo beliebter, da ſie ſehr leicht zu erlangen ſind. Die Laube iſt jedoch bei weitem nicht ſo ausdauernd, wie Aitel und Rothauge, aber doch weniger weich und zart wie die Ellritze. Der Laubenbehälter muß wie bei Kreßling und Ellritze ſtets unter Waſſer ge— halten werden. Mit Stubenfliegen und Maden an kleinen Hacken und feiner Schnur (Lauben— zeug) erbeutet man von Mai bis September unſchwer eine Menge dieſer Köderfiſche. Im Allgemeinen will ich hier einſchalten, daß lebende Aiteln, Ellritzen, Rothaugen und Lauben als Köder an der Angel ſtets nach oben ſtreben, weßwegen man das Geſenke derart ein— richten und ſchwer machen muß, daß ſie gezwungen ſind, in der gewünſchten Tiefe zu kreiſen und nicht die Schnurr mit dem Stopſel verwirren können. An die Angel hängt man die Lauben durch die Lippen und Naſſenöffnungen oder auch durch die Haut unter der Rückenfloſſe. Aus— gewachſene, beſonders große Lauben ſind auch zum Huchenfange vortrefflich geeignet. Behufs des Fanges von Lauben, Kreßlingen und Ellritzen für Behälter iſt es über— haupt zu empfehlen, den Widerhacken der Angeln wegzukneipen. Der Fang wird dadurch kaum nennenswerth beeinträchtiget, und der Vortheil iſt, daß die Fiſchchen beim Abnehmen vom Hacken nur unbedeutend verletzt ſind und ſo länger im Behälter lebend bleibeu, während ſie außerdem bald abſtehen. (Schluß folgt.) IV. Vereinsnachrichten. Verband von Fiſcherei⸗ Vereinen, Fiſcherei⸗Genoſſenſchaften ꝛc. für die preuß. Provinzen Rheinland, Weſtfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau. Auszug aus dem Berichte über die am 31. Juli 1886 zu Schwerte ſlattgehabte zweite ordentliche General- Derfammlung. (Fortſetzung.) Für den Hauptverein Lüneberg und die Section desſelben Soltau erſtattete im Speziellen der Vertreter Herr Amtsrichter Adickes, jetzt zu Neuhaus an der Oſte aus⸗ führlichen Bericht. Demſelben iſt zu entnehmen: „Im Hauptvereinsbezirk Lüneburg iſt die Section für Fiſchzucht in enger Verbindung mit dem Filialverein Soltau eifrig bemüht geweſen, Fiſchzucht und Fiſcherei zu heben. Sie hat auf Vereinskoſten durch Sachverſtändige Gewäſſer und Teichgründe beſichtigen und den Beſitzern über Anlage von Brutanſtalten und Teichen, über Beſetzung der Teiche und Bäche Rath ertheilen laſſen, für Beſchaffung von Brutapparaten, von befruchteten Salmonideneiern, von guten Beſatzfiſchen: Forellen, Aalen, Karpfen und Schleien möglichſt Sorge getragen, durch Zuſchuß von 200 Mk. an den Verein Soltau die Ausſetzung von Edelfiſchbrut in öffentliche Ge— wäſſer befördert, auch der Teichgenoſſenſchaft in Höſſeringen, welche durch einen Wolkenbruch ſchwer geſchädigt war, eine Beihilfe von 500 Mk. aus provinzialſtändiſchen Mitteln erwirkt, und iſt für Bei⸗ legung eines Streites dieſer Genoſſenſchaft mit Beſitzern unterhalb liegender Wieſen thätig geweſen. ꝛc. Durch Beitritt zum Deutſchen Fiſcherei-Verein und zum Verbande von Fiſcherei-Vereinen für Rheinland, Weſtfalen, Hannover und Heſſen-Caſſel, wie durch Beſchickung der Verſammlungen dieſer Vereinigungen — des Deutſchen Fiſchereitages in München und des Verbandstages in 131 Caſſel — iſt der Hauptverein den bedeutendſten Fiſchereiverſtändigen Deutſchlands näher getreten und hat ſich deren werthvolle Unterſtützung geſichert. Die Herren Max von dem Borne aus Berneuchen, Profeſſor Dr. Benecke aus Königsberg, Dr. Lindemann aus Bremen, der Fiſchzüchter des Central-Fiſcherei⸗Vereins für Schleswig-Holſtein, Elsner aus Alt⸗Mühlendorf, erfreuten im letzten Jahre den Vereinsbezirk mit ihrem Beſuch und ſachverſtändigen Rath. Der Deutſche Fiſcherei-Verein lieferte im Frühjahr unentgeltlich eine erhebliche Anzahl Eier von Lachs, Meerforelle und Aeſche und jetzt 80 Exemplare eines Aufrufes nebſt Inſtruction für die Fiſcher zur Mitwirkung derſelben bei Gewinnung befruchteter Eier der Winterlaichfiſche, welche die Section mit dem Angebot von Rath und Unterſtützung — bis jetzt leider ohne Erfolg — an Fiſcher der Elbe und Weſer vertheilt hat. In Anerkennung des namentlich vom Verein Soltau für Hebung der Fiſchzucht bereits Geſchehenen hat der Herr Miniſter für Landwirthſchaft, Domainen und Forſten der Königl. Land— droſtei zum Zweck der Förderung der Fiſchzucht im Lüneburg'ſchen für das laufende Jahr 1885/86 500 Mk. bewilligt, und hat die Königl. Regierung ſich wegen Verwendung der Summe mit einem Sectionsmitgliede in's Vernehmen geſetzt. Die Provinzialverwaltung hat auch in dieſem Jahre bereitwilligſt erhebliche Summen für Hebung der Fiſchzucht hergegeben: 500 Mk. — wie bereits erwähnt — der Teich-Genoſſenſchaft Höſſeringen, 500 Mk. dem Verein Soltau und 500 Mk. kürzlich der Section für Fiſchzucht im Hauptverein. Die Teichanlagen haben ſich im letzten Jahre erheblich vermehrt, und vorhandene Teiche ſind verbeſſert und ordnungsmäßig beſetzt worden. Beſondere Erwähnung verdient die Anlage eines großen Fiſchteiches von 80—100 Morgen bei Oerell durch die Provinzial⸗Verwaltung. Uebrigens erfreuten ſich die Teiche bei Soltau eines zahlreichen Beſuches aus der Nähe und Ferne von Teichbeſitzern und ſolchen, die es werden wollten. Es bieten ſich wohl kaum irgendwo ſonſt ſo zahlreiche und günſtige Gelegenheiten, Fiſch— teiche anzulegen, als gerade in der Lüneburger Haide. Mit ſehr geringen Koſten können zahlloſe, bislang faſt werthloſe Bodenſenkungen durch Thalſperren zu werthvollen Teichen umgewandelt werden; ja ſehr viele minderwerthige Wieſen und Ackerländereien würden, in Teiche verwandelt, beſſere Erträge liefern. Auf 60 Mk. Reinertrag mindeſtens iſt pro ha Teich bei ordnungsmäßiger Bewirthſchaftung mit Beſtimmtheit zu rechnen. v. dem Borne nimmt einen Durchſchnittsertrag von 120 Mk. pro ha an. Erträge von 400 Mk., pro ha ſind bei Forellen- und Karpfenlaichteichen nicht ſelten. Sehr wenig Betriebskoſten, ſehr wenig Arbeit — das Ablaſſen, Abfiſchen der Teiche macht allen Vergnügen, dazu ſind immer ſelbſt unentgeltliche Arbeitskräfte zu haben — und ein ſicherer Ertrag an Fiſchen, der ſofort in Geld umgeſetzt werden kann, denn Händler aus Hamburg und Bremen nehmen die Fiſche an Ort und Stelle, Forellen 5 —6 Mk., Karpfen zu 1,40 — 1,50 Mk., Schleien zu 1,30 —1,60 Mk. das Kilo gerne ab. Auſſerdem bringen die Teiche aber auch anderweiten Nutzen. Die Aufſtauung des Waſſers ermöglicht die Bewäſſerung größerer Flächen; das durch Sonne und Luft erwärmte, mit Fiſch— egerementen geſchwängerte Teichwaſſer iſt zur Berieſelung ſehr viel beſſer geeignet, als das kalte, nahrungsarme, durch Sand, Kies, Gräſer und Waſſerpflanzen gleichſam filtrirte Waſſer der Bäche. Die Teiche vermehren die für den Sandboden ſo nothwendige Feuchtigkeit der Luft und vermindern durch Nebelbildung die ſchädlichen Wirkungen der Nachtfröſte. Es wäre ſehr zu wünſchen, wenn für die Vermehrung der volkswirthſchaftlich ſo wichtigen Teichanlagen, ähnlich wie für Aufforſtungen, mehr öffentliche Mittel flüſſig gemacht, namentlich billige Darlehen auch für weniger umfangreiche Anlagen bewilligt würden. Die Wiederbevölkerung der öffentlichen Gewäſſer mit Edelfiſchen anlangend, haben die ſeit mehreren Jahren gemachten Verſuche gezeigt,“) daß die Flüſſe und Bäche der Lüneburger Heide faſt ausnahmelos zur Zucht von Bachforellen und Aeſchen und damit auch zur Aufzucht der wandernden Salmoniden: Lachs, Meerforelle und Schnäpel geeignet ſind, und daß die Wiederbe— völkerung mit Edelfiſchen, wie die Erhaltung des Fiſchſtandes durch künſtliche Fiſchzucht nicht allzu ſchwer iſt, wenn nur die nöthigen Geldmittel zur Verfügung ſtehen. Nur durch künſtliche Fiſchzucht kann billig die nöthige Menge von Beſatzfiſchen beſchafft und die Forelle, Aeſche, Meerforelle und der Lachs dort, wo durch Rieſelwieſen, Flußcorrektionen das zur natürlichen Fortpflanzung der Salmoniden nöthige kieſige Flußbett verſandet iſt, und da, wo ihnen durch unüberſteigbare Wehre der Weg zu ſolchen natürlichen Laichplätzen verſchloſſen iſt, vor dem Ausſterben geſchützt werden. Die künſtliche Fiſchzucht wird hier bereits in etwa dreißig Brutanſtalten eifrig und mit gutem Erfolg betrieben. Neue Brutanſtalten ſind im letzten Jahre errichtet in Marwede und Rebberlah bei Eſchede und in Sunder bei Meißendorf. In nächſten Winter ſollen ſolche geſchaffen werden an der Elbe ») Der Mühlenbach bei Harber, der Dehbeck, die Bäche bei Abelbeck und Mittelſtendorf und die Kleine Oertze im Kreiſe Soltau enthielten keine Forellen mehr; durch Einſetzen von — dort aus Eiern erbrüteten — Forellen ſind Salle Nee vorzügliche Forellenbäche geworden, ſo namentlich die Kleine Oertze, welche bereits jährlich 2 bis 3 Centner orellen liefert. 132 in Thalmühle bei Gartow, an der Ilmenau in Bienenbüttel, an der Hohe bei Oberndorfmark und bei Hoyersmühlen. In der größeren Brutanſtalt des Filialvereins Soltau bei Ahlften — / Stunden von Soltau — wurden in dieſem Frühjahr ausgebrütet in 24 Bruttrögen verſchiedener Syſteme: “) 82000 Bachforellen, 1000 Saiblingsbaſtarde, 5 16000 Lachſe, 3000 amerikaniſche Bachjaiblinge, **) 6000 Meerforellen, 1000 Regenbogenforellen. 7000 Aeſchen, Bisher werden leider nur verhältnißmäßig wenig befruchtete Eier hier von den Fiſchen ſelbſt gewonnen, weil, wo die Fiſche ſind, ſich keine Brutanſtalt befindet, oder weil die Brutanſtalt ſo weit von dem Wohnort entfernt iſt, daß die Pflege der Eier während der mehrere Monate dauernden Anbrüte⸗ und Ausbrüteperiode gar zu viel Zeit wegnimmt. Um dieſen Uebelſtand gründlich beſeitigen, um Mengen von befruchteten Eiern von Bach⸗ forelle und namentlich auch von Lachs und Schnäpel gewinnen und ſolche anbrüten zu können, iſt die Anſtellung eines Fiſchmeiſters und, wenn irgend möglich, auch die Errichtung der ſchon jo. lange erſehnten Central-Fiſchzucht-Anſtalt für Unterelbe und Weſer dringend zu empfehlen. Der Fiſchmeiſter müßte im Bezirk umherreiſen, um laichreiche Fiſche abzuſtreifen, die Fiſcherei⸗ berechtigten zu belehren und kleine Brutanſtalten zu errichten, was mit 10—20 /. Koſten leicht an jedem Stau, jeder Mühle geſchehen kann. Die Eier könnten in der Central-Brutanſtalt — bis ſolche fertig iſt, in einer der vorhan— denen Anſtalten — angebrütet und dann zum Theil wieder an die kleinen Brutanſtalten zum Ausbrüten — was in einigen Wochen geſchehen iſt — vertheilt werden. Eine derartige Einrichtung beſteht in Schleswig-Holſtein und hat ſich dort ausgezeichnet bewährt. 8 Alljährlich im Oktober und November wären von den dann in der Elbe und Weſer gefangenen Schnäpeln viele Millionen befruchteter Eier zu gewinnen, die jetzt unbenutzt zu Grunde gehen; denn trotz des Aufrufs des Deutſchen Fiſcherei-Vereins wird ohne ſachverſtändige Hülfe und Anweiſung eines Fiſchmeiſters von den Fiſchern ſchwerlich viel befruchteter Laich geſammelt werden. Aehnlich wie mit den Schnäpeln iſt es mit den Lachſen, Meer- und Bachforellen. f In öffentliche Gewäſſer ausgeſetzt ſind im letzten Frühjahr: 1. Lachſe 16200, und zwar: 4500 in die Seege bei Gartow, Elbgebiet, 5000 in die Hohe bei Hoyersmühlen, 2000 in einen Zufluß der Wümme bei Eggersmühlen, 1000 „ Böhme bei Soltau, Weſergebiet. 4009,07, er ee 2300 in die Große Oertze bei Sültingen, 2. Meerforellen 6700: 2000 in die Seege bei Gartow, 2000 in die Hohe bei Hoyersmühlen, 2300 in die kleine Oertze bei Creutzen, 400 in einen Zufluß der Böhme bei Ahlften. 3. Aeſchen 7800: 1500 in einen Zufluß der Böhme dei Mittelſtendorf, 300 in einen Zufluß der Böhme bei Ahlften, 3000 in die Große Oertze bei Sültingen, 3000 in die Böhme bei Broock. 4. Bachſaiblinge 2600: 2300 in Bäche und Aufzuchtteiche bei Ahlften, 300 in Bäche bei Bienenbüttel, Elbgebiet. 5. Bachforellen 44300: 6000 in Bäche bei Bienenbüttel, 4000 in den Mühlenbach bei Schnega, Elbgebiet. 2000 in die Lopau bei Lopau, 4000 in die Hohe bei Oberndorfmark, 300 in die Hohe bei Hoyersmühlen, 3000 in Bäche bei Neuenkirchen und Hertel, 4000 in den Mühlenbach bei Harber, Weſergebiet. 1000 in einen Zufluß der Böhme bei Soltau, 10000 in 7 nv 2 " 2 Ahlften, 10000 in „ 5 5 1 „ Mittelſtendorf. 7 7 7 *) Neben dem von dem Borne ſchen californiſchen Bruttroge gefiel am beſten der verbeſſerte Schuſter 'ſche Trog mit Drahtſieb (nicht gelochtem Blech) und beweglichem Sieb beim Abfluß. Beide Apparate ſind aus Zinkblech und Meſſingſieb hergeſtellt mit Asphaltlack geſtrichen beim Klempner Küfner in Soltau für je 9 Mk. zu haben. **) Der Bachſaibling iſt wegen ſeiner Schönheit und Schnellwüchſigkeit für Bäche wie für Teiche ſehr zu empfehlen. 133 7 Auch anderswo haben noch Ausſetzungen ſtattgefunden, doch iſt darüber der Sektion keine Mit- theilung zugegangen. Der raſchen Wiederbevölkerung der öffentlichen Gewäſſer mit Edelfiſchen ſtehen leider noch manche Hinderniſſe im Wege. Das Aufräumen, Ausmähen der Bäche und Flüſſe dürfte während der Laichzeit der Sommer— laichfiſche, wenigſtens in den Monaten Mai, Juni und Juli nicht geſtattet werden, weil dadurch Unmengen von Laich und Brut zerſtört werden. Die Wieſenbewäſſerungsintereſſenten müßten angehalten werden, dafür — eventuell durch Benachrichtigung der Fiſchereiberechtigten — zu ſorgen, daß nicht durch plötzliches Ablaſſen des aufgeſtauten Waſſers Fiſchbrut in den trocken gelegten Wieſengräben wie bisher maſſenhaft umkommt. Zu beſeitigen iſt das Fiſchereirecht der Anlieger, ſoweit dadurch die rationelle Bewirth— ihaftung der Gewäſſer unmöglich gemacht wird, was ſelbſtverſtändlich ſtets der Fall iſt, wenn die Beſitzer verſchiedener kleiner am Bach gelegener Parcellen ſich nicht zu einer Genoſſenſchaft oder zu gemeinſamer Verpachtung vereinigen. Eeſetzliche Abhülfe bleibt zu erhoffen, ebenſo wie eine beſſere Regelung der Schonzeiten. Da ſich trotz der für Erlegung der Ottern gezahlten Prämien eine erhebliche Verminderung nicht zeigt, ſo würde es zweckmäßig ſein, außerdem noch Otternjagden mit Hunden auf öffentliche Koſten zu veranſtalten. Die Zuſtimmung der Jagdberechtigten iſt kaum irgendwo zu bezweifeln. Wenige verſtehen es und intereſſiren ſich dafür, den Otter zu tödten. Derſelbe lebt des— halb an den meiſten Orten ganz ungeſtört und macht von dort aus Raubzüge in weite Fernen, um ſich in die ſicheren Schlupfwinkel zurückzuziehen, wenn er merkt, daß man ihm nachſtellt. Otternjagden durch ganze Flußgebiete würden ſehr zur Vertilgung dieſer gefährlichen Räuber bei— tragen. Nachdem Mr. Moris es ohne jeden Grund abgelehnt hat, in Deutſchland zu jagen, wird der Förſter Bernhard in Kupferhütte, eventuell Gutsbeſitzer Sperber in Weimar dazu heranzuziehen ſein. Reiher ſind in dieſem Jahre ganz beſonders zahlreich aufgetreten. Der Hofbeſitzer Hoops in Loh hat in dieſem Sommer an einem Teich 13 Reiher geſchoſſen, und den 14. angeſchoſſen! Emman in Detlingen erlegte 2, Heino in Lünzmühlen 3. Jeder Reiher hatte eine große Anzahl, bis zu 27 friſch gefangene Karpfen bei ſich! Bei Winſen an der Luhe, ſollen ſehr zahlreiche Reiherhorſte ſein, andere bei Einzingen und viele im benachbarten Regierungsbezirk Stade. Die Reiherjagd wird offenbar bis jetzt mehr ſportmäßig betrieben, während doch ein Vernichtungskrieg ſo nothwendig wäre. Die Errichtung von Fiſchleitern in der Ilmenau und Luhe, die mit ihren Nebenge— wäſſern den Salmoniden vorzügliche Laichplätze bieten, wäre ſehr erwünſcht, zugleich müßten dann aber die ſchädlichen Einwirkungen einiger Fabriken beſeitigt werden. Aalleitern kann ſich jeder Wehrbeſitzer leicht mit 10—15 & Koſten ſelbſt herrichten, die gedruckte Anleitung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zur Errichtung von Alleitern iſt von der Section unentgeltlich zu erhalten.“ Berichterſtatter, Amtsrichter Adickes, ließ ſich im übrigen in Folge gegebener Veranlaſſung noch über einige Punkte aus, jo u. A. über Aalb rut, daß ſolche in dieſem Jahr nicht außerhalb des Brackwaſſers in Elbe und Weſer ſeines Wiſſens bemerkt ſei; er hat dagegen der Verſendung von einjährigen Aalen ſog. Setzaalen ſeine Aufmerkſamkeit zugewendet. Es ſind wohl an 1000 Pfd. Setzaal verſendet, im Ganzen mit zweifelhaftem Erfolg; als beſte Verſandtzeit erachtet er den Monat April; ein Poſtkolli hat er im Mai 1885 nach Königsberg verſendet, von denen einige Exemplare ihm gewordener Mittheilung zufolge noch leben. Die Verſuche, Maifiſcheier an der unteren Elbe zu erhalten, ſind meiſt daran geſcheitert, daß Aale die Eier den Laichfiſchen ausgefreſſen hatten. Auch der Verſuch, Schnäpeleier dort zu gewinnen, iſt für dies Jahr mißlungen; es iſt dabei jedoch viel gelernt und die Zuverſicht gewonnen, daß es ſicher in ſpäteren Jahren gelingen wird. Für den Fiſcherei-Verein zu Hameln theilte der Vorſitzende, Amtsgerichtsrath Seelig mit, daß derſelbe am 11. Juli 1886 zu Hannoverſch-Münden ſeine ſtark beſuchte Jahresverſammlung abgehalten habe, auf der u. A. auch die Weſerlachsfiſcherei Gegenſtand eingehender Erörterung geweſen ſei. Der Verein werde wie im vorigen Jahre den Bericht über dieſe Verſammlung drucken und den Verbandsmitgliedern zugehen laſſen. Einem eingeſchickten Rechnungsbericht iſt zu entnehmen, daß der Verein 50 Mitglieder zählt; die Baareinnahme 1885/86 beſteht in 288 , die Ausgabe in 117,01 &, ſodaß 170,99 M Baarbeſtand vorhanden ijt, (Fortſetzung folgt.) V. Vermiſchte Mittheilungen. B. Für die Drontheimer'ſche Fiſcherei-Ausſtellung hat das Storthing 5000 Kr. bewilligt. B. Der Seehund als Lachsvertilger. In einem Briefe aus Bornholm wird wiederholt über die Schäden geklagt, den die ſtark vermehrte Zahl der Seehunde der dortigen Lachsfiſcherei thut. Beiſpielsweiſe wird erwähnt, daß ein Fiſcherboot an einem Tage 4 Lachſe und 14 Lachsköpfe fiſchte. Allein an einem Fiſchplatz berechnen die Fiſcher den von Seehunden angerichteten Schaden im vorigen Jahre auf 40,000 Kr. 134 B. Aus Hohenweſtedt, 17. März. Nachdem die Erfolge in der Otternjagd der Gebrüder Schmidt keine nennenswerthen geweſen ſind, hat ſich der hieſige Fiſchzüchter Herr Hauſchildt der Sache angenommen und recht gute Erfolge ſchon erzielt. So erlegte er geſtern in der Bünzer-Aue bei Innien wieder mit Hülfe zweier Hunde zwei große Ottern. Nachdem die Hunde ſie aus den Löchern getrieben, wurde die eine Otter geſchoſſen, die andere geſtochen. Heute iſt Herr Hauſchildt nach Wulfsmoor bei Voorde gereiſt, um auch hier eine Otternjagd zu veranſtalten. Für den Kopf jeder erlegten Otter zahlt der Fiſcherei-Verein 3 „“ Prämie. Am geſtrigen Tage langten hier für Herrn Hauſchildt 3000 Pfd. Karpfen aus Hamburg an, von denen 1000 Pfd. in einen Teich bei Beldorf und 2000 Pfd. in einen Teich nach Chriſtinenthal gebracht wurden. VI. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Münchener Fiſchmarkt am Aſchermittwoch. Der Verkehr auf dem Fiſchmarkte war geſtern beſonders in den Morgenſtunden ein äußerſt reger; ein weſentlicher Preisrückgang iſt dagegen nicht zu verzeichnen. Das Geſchäft ging jedoch ſehr flott bis gegen 11 Uhr von Statten, da die Nach— frage mit dem Angebot gleichen Schritt hielt. Die größeren Einkäufe der Hotels, Gaſthäuſer, Speiſe— anſtalten ꝛc. waren zwar ſchon in den letzten Tagen zum größten Theil und zwar meiſtens bei den Fiſchhändlern bethätigt. Die Zufuhr von Fiſchen war wie in den Vorjahren eine ſehr große und waren insbeſondere Karpfen aus dem Donaugebiete, ſowie andere Fiſchſorten auch von den Fiſchern am Würm-, Ammer-, Walchen- und Staffelſee u. ſ. w. hieher verbracht worden. Die zu Markte gebrachte Waare war Dank der ſtrengen Kontrole Seitens der Marktinſpektion eine gute. Aus dem bayeriſchen Walde war ein Fiſcher anweſend, der früher an die hieſigen Fiſchgeſchäfte geliefert, heuer aber mit keinem Auftrag bedacht wurde und nun feine Waare ſelbſt um 10°/o billiger abgab. Trotz der ungeheuren Nachfrage und dem ſchnellen Abſatze waren die Preiſe in Folge der ſtarken Konkurrenz nicht in die Höhe gegangen. Bei den Stadtfiſchern und in den Marktſtänden waren frische Seefiſche, insbeſondere Schellfiſche (zu 35 4 per Pfund), Weißfiſche und Rothaugen (zu 40—50 J per Pfund), Stockfiſche zu 30 #8 per Pfund zu haben. Außerdem ſtellten ſich die Fiſchpreiſe wie folgt per Pfund: Hechte 1 4 20 5 bis 1 . 40 , Karpfen 1 , Renken, Schleihen, Barben, Brachſen 1 4 bis 1 , 10 3, edlere Fiſchſorten wie Forellen, Lachs, Rhein⸗ lachs waren um 2 M. 50 3 bis 3 M zu haben. Aeſchen, Huchen (dieſe unter 16 Pfund), Haſel, Schill befinden ſich dermalen in Schonzeit, weßhalb ſie nicht verkäuflich waren. Die in den letzten Tagen für Fiſchmaterial hier umgeſetzte Summe wird auf 120000130000 & geſchätzt. ö Bericht über die Fiſchauktionen in der Markthalle zu Hamburg, St. Pauli. Hamburg, 6. April. Preiſe vom 3. und 4. April. Heringe, friſche, p. Kiſte von 6—8 Wall 6 bis 10 M, Kabliau per / Kilo 11 bis 12 4. Kleiße per 12 Kilo 52 bis 55 , Rochen per Stück 20 bis 43 , Schellfiſch per ½ Kilo 20 bis 22 , Schollen, große, per ½ Kilo 19 bis 20 4, kleine, per ½ Kilo 8 bis 11 5, Seezungen, mittel, per 2 Kilo 80 bis 1 M, Stein⸗ butt, große, per 1½ Kilo 90 J bis 1&4 20 J, kleine 60 bis SO J, Auſtern per 100 Stück 3 . 50 4 bis 4 % 25 4, Heilbutt 36 , Stör per 1½ Kilo 44 J. Tendenz: Obige Preiſe beziehen ſich nur auf die Auktionen und ſind daher wirklich gezahlte. Schellfiſche, welche zur Auktion gelangten, ſowie Heringe und Sprotten kamen aus Dänemark. Erſtere gingen raſch ab, wurden gut bezahlt, die anderen hatten keine nennenswerthe Nachfrage, da Saiſon vorbei, notirten daher ſehr niedrig, trotz beſter Qualität. Ein engliſcher Kutter hatte 20,000 friſche Nordſeeauſtern angeführt, fand auch raſch Nehmer, aber zu Preiſen, welche für den Fiſcher kaum als ermuthigend angeſehen werden können. (Zentral-Markthalle.) L. Rendsburg, 20. März. Der Markt war in der letzten Zeit reichlich mit Fiſchen beſchickt und hielten ſich die Preiſe für Hechte auf 40 bis 50 , Brachſen 40 , Plite bis 25 J per ½ Kilo, Dorſche koſteten 15 bis 30 J per Stück, Heringe 10 bis 15 Stück 10 J Es war am heutigen Markte ein Dorſch im Gewichte von reichlich acht Kilo, ein gewaltiges Thier, ſehr dunkel gefärbt, mit ſchönen, weißen Seitenſtreifen und weißen unteren Bauchſtreifen. Ich ſah niemals ein ſo ſchön und ſcharf markirt geflecktes Thier, der Kopf war im Verhältniß zu dem breiten, dunkel gefärbten Rücken nicht ſo groß, die Seiten waren goldgelb von der Mitte an und ſchwarzbraun gefleckt. Zur gefälligen Notiz. Wegen des Regiſters zu Bd. 1— 10 der „Bayer. Fiſcherei-Zeitung“ diene auf ergangene Anfrage zur Antwort, daß einerſeits die Beſtell— ungen darauf nicht ſo groß geworden ſind, um zur Herſtellung desſelben einen Hilfs— arbeiter honoriren zu können, und daß andererſeits der unentgeldlich arbeitende Redakteur dieſes Blattes ſelbſt noch nicht ſo viel Zeit gefunden hat, um das angefangene umfangreiche Regiſter auch zu vollenden. Aber er denkt: „aufgeſchoben iſt nicht aufgehoben“! a 135 — Inserate. FE FF \ Heinr. Bi 0 u DEM. Hild ebrand | | Ib u Prämürk: München Prämürt: 10 Wien 1873. 5 Berlin 1880. 1 mil Greifswald 1879. Ottoſtraße Nr. 3 Nürnberg 1882. 50 0 Lemgo 1879. empfiehlt Hamburg 1883. IH 10 1 8 1 fein reirhhaltiges Enger, 1 5 1 ürzburg 1880. 5 imar ; 5 ſpeciell München 1880. Augsburg 1886. 0 ee 2 nur aus Fiſcherei⸗Geräkſiſchaften beftehend. AR, 1 | | Insbefondere ſelbſigefertigte Angelruthen, Nollen und Fliegen. I h | Alle übrigen Geräthe IE | | aus den renommirteſten Fabriken Englands. 2a IE Preis⸗Courant gratis, Wiederverkäufern en gros-Preiſe. IE) FDD Fiſcherei⸗Anweſen zu Straßberg, in Oberbayern, Bezirksamts Pfaffenhofen. Beſchrieb: Das Anweſen beſteht aus einem maſſiv erbauten Wohnhaus mit Stall und Stadel und einer freiſtehenden Sägemühle mit Breinſtampf; dann aus zwei Weihern, dem unteren Weiher mit 69 Tagwerk 91 Dezimalen, dem oberen Weiher mit 93 Tagwerk 87 Dezimalen. Zu dieſem Anweſen gehören ferner: Die Dammböſchungen am oberen und unteren Weiher, welche zum Theil mit ſchönen Eichen, Fichten, Föhren oder Gebüſch bewachſen find. 2. Acker, Wieſe, Hopfen- garten, insgeſammt 5 Tagw. 33 Dezimalen. 3. Eine maſſiv erbaute Fiſchhütte mit Stall an der öſtlichen Dammböſchung am oberen Weiher. Bemerkt wird, daß die nördlichen Ufer an beiden Weihern mit Holz (Mittelſchlag) bewachſen und, deſſen Geſammtwerth auf nahezu 1000 & geſchätzt werden darf. Der obere Weiher iſt durch einen Grundablaß und durch ein Bächlein mit dem unteren Weiher in Verbindung geſetzt. Der untere Weiher hat ſeinen Ablaß in einen Bach. Geſpeiſt werden die Weiher durch Bäche, welche den Waſſerabfluß für ein beträchtliches Niederſchlagsgebiet bilden und deren geregelter Beſtand durch ausgedehnte Mooswieſen und durch den anſtoßenden großen Dürrenberger Staatsforſt vollkommen gefichert erſcheint. Ueber den Damm am unteren Weiher führt der Verbindungsweg von Ainberg zur Staatsſtraße nach Voh— burg, über den Damm am oberen Weiher führt die Staatsſtraße nach Abensberg und Regens— burg, auf welcher zunächſt die Bahnſtation Münchsmünſter (Donauthalbahn) in einer Entfernung von nur 5 Kilometer erreicht wird. Als Nebenbeſtandtheil zu fraglichen Weihern beſteht noch ein Setzweiher, welcher an der Fortſetzung der erwähnten Staatsſtraße gegen Pörnbach und Schrobenhauſen nächſt dem Orte Puch liegt und welcher ebenfalls mehrere Tagwerke umfaßt, dann mehrere an den Ufern am Weiher erſt vor einigen Jahren gegrabene Setzweiher, ſowie endlich ein maſſiv hergeſtellter, ſicher abgeſchloſſener Fiſchbehälter, welcher fortwährend mit friſchem Waſſer durchſpült wird und Raum zur vorübergehenden Aufnahme von 50—60 Zentner Fiſchen bietet. Vermöge des beträchtlichen Flächenraumes, welchen die beiden Weiher einnehmen, iſt dem Beſitzer eine eigene Weiherjagd eingeräumt. Die Weiher haben ſich bei rationellem Betriebe als höchſt rentable Objekte erwieſen. In denſelben wurde ſchon ſeit Jahrhunderten die Fiſchzucht mit Erfolg betrieben und haben ſich in denſelben Karpfen, dann Schleien, Birſchlinge und Hechte als beſonders gedeihlich erwieſen, da die Weiher ſchon frühzeitig einen ziemlich hohen Wärmegrad erreichen. Weiteres durch Herrn Ingenieur Seubert in Pfaffenhofen a/ Ilm. 5/5 136 Prämiirt: Gewerbe⸗Ausſtellung Fiſcherei⸗Ausſtellung Ausburg 1886. Augsburg 1886, Tobias Kober Angelſiſcherei-Geräthſchaftenverfertiger Augsburg. Sämmtliche Geräthſchaften für Flug- und Grund⸗Fiſcherei auf: Forellen, Aeſchen, Hechte, Schleie ꝛc. halte ſtets zu billigſten Preiſen auf Lager. Selbſt verfertigte Angelgerten von der gewöhnl. Grund- bis zur feinſten Fluggerte. Lager von engl. Fiſcherei-Requiſiten aller Art. Künſtliche Fliegen, Köder und Fiſche in den verſchiedenſten und beſten Sorten. Import von italieniſchem Seiden- wurmdarm. 2,2 >= Preisliſten gratis und france, — Prämiirt: Prompt, billig und gut liefert die Fiſchhandlung von J. C. Eberhardt in Speyer am Rhein, Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, friſche Klüh 101 See-Fifihe, Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Specialität: 30/11 Rheinſalm und holländiſche Auſtern. = Angebr. Forellen: Eier zu 5 Y das Tauſend, D Forellen⸗Jung⸗Brut 4 bei jetziger Beſtellung zum Preiſe von 15—21 A, liefert die 15/13 Siſchzucht⸗Anſtalt Wiesbaden. — Fleiſchfuttermehl per Zentner M 13.—; größere Quantitäten nach Uebereinkunft, empfiehlt 3/3 Louis Goos, &eidelberg. Bachforellenſatz, 12 bis 15 em lang, das Hundert für 30 Mark, Schar 5 75 „ 20 VBachforellenbrut, 6 Wochen alt, das Tauſend für 15 Mk. bietet an die Forellenzüchterei von C. Arens in Cleyſingen bei Ellrich. Die Zahnaer Fischzüchtereien offerieren per Monat März, April, Mai nach sämtlichen Stationen des Deutschen Reiches Edelsatzkarpfen (Kaltwasserzüchtung). Bekanntlich schnellwüchsigste Karpfen, ge- deihen in jedem Wasser und wenn es noch so kalt, hart und moorig ist, 100 Stück für 6 Mk., gemischt mit Edel- leder- u. Edelspiegelkarpfen, 100 Stück 8 Mk. gemischt mit Edelperl ete. 2jährige pro Schock 20 Mk., 3jährige pro Schock 30 Mk. (auf Wunsch gemischt mit Spiegel- u. Leder- edelkarpfen), sehr kräftige grosse Edel- karpfen. f Laichfähige Goldorfen, pr. Stück 2 Mk., kleinere Orfen pro Stück 50 Pf. (grösster Schmuckfisch für Schlossbassins u. Karpfen- teiche, werden bis 5 Pfund schwer u. sind so roth als der Goldfisch u. dabei ein wohl- schmeckender Fisch). DerVersandt der offerierten Fischsorten ge- schieht auf Gefahr der Fischzüchtereien inso- fern, dass bei vorkommender Verunglückung der Sendung dieselbe gratis nachgeliefert, desgleichen die auf dem Transport event. ab- gestandenen Fische nachgeliefert werden. Die Gefässe werden leihweis geliefert, doch sind dieselben innerhalb dreier Tage franco zu retourniren. Die Beförderung der Fisch- sendungen gesthieht per Eilgut, doch wird nur gewöhhlicher Frachtgutsatz berechnet; kleinere Sendungen per Post. Die Beträge sind der Bestellung beizufügen, aufNachnahme od.Credit wird nicht geliefert. Zahna,im Februar 1837. Die Zahnaer Fischzüchtereien. Auf die vielen Anfragen nach Edelsamen- karpfen, diene zur gefl. Nachricht, dass die- gelben bereits sämtlich vergriffen sind. Die Obigen. Aalbrut, 1000 Stück 20 Mark, Satzaale, 100 „ 12 „ an empfiehlt Adolf Thieme, Bahnhof Prausitz. Veihwurm, gelrockn. Einkagsfliegen (als Futter für Fiſchbrut), ſowie Nicklas'ſches Fifchfutter zu ſehr ermäßigten Preiſen empfiehlt 3/2 Louis Goos, Heidelberg. [ar nn en Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. Mai 1887. RE 8 1 Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal. Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 1 allen . und Ne ue 8 O 25 2 8 zn en da er 2 uchhandlun — Für Kreuzband⸗ 2 zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 I, Banerifdjen Fifiherei- Zeitung. Organ für die Belammtinterellen der Filherei, owie für die Beſtrebungen der Filherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Filcherei- Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Verbindung mit Tachmännern Deutfhlands, bellerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Fiſcherei-Verein. München, 1. Mai 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. gl —— ͤ.— — . . . — — Inhalt: ru Gemminger 7 — J. Aufſteigen des Aals in badiſchen Gewäſſern. — II. Feinde r Fiſchzucht in Nilchen — III. Von den wichtigſten Köderfiſchen. — IV. Vereins- ga — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — njerate 7 Abermals haben wir eine ſchmerzliche Trauerbotſchaft an die Spitze unſeres Blattes zu ſtellen. Am 19. April 1887 verſchied Herr Max Gemminger, Dr. med. und k. Konſervator a. D. am zoologiſchen Kabinet zu München, nach längerem Leiden. Sein ganzes Leben war ſeiner Wiſſenſchaft gewidmet, in welcher er ſich hohe Achtung feiner Fachgenoſſen errungen. Ein Mit: begründer des Bayerifchen Sifcherei-Dereins, hat er alle Zeit treu an demſelben 138 gehangen und ihm während langer Jahre ſowohl in der Theorie durch zahl- reiche ichthyologiſche Gutachten, wie auch in der Praxis durch feinen reichen Schatz an Erfahrungen als trefflicher Angler viele hochdankenswerthe Dienſte geleiſtet, bis ihn in den letzten Jahren zunehmende Kränflichfeit ganz in die ſtille Häuslichkeit bannte. Sein biederer, offener Charakter, ſeine opferwillige Ge— fälligkeit gegen alle Vereinsgenoſſen erwarben ihm zahlreiche Freunde, welche ſeinen Verluſt tief beklagen und ſein Andenken in Ehren halten werden. R. I. P. I. Aufſteigen des Aals in Nadiſchen Gewällern. Auf Veranlaſſung des Großherzogl. Badiſchen Miniſteriums des Innern ſind von der Oberdirektion des Waſſer- und Straßenbaues die dieſer unterſtellten Waſſer- und Straßenbaubehörden aufgefordert worden, über den Aufſtieg der jungen Aale Erhebungen zu machen und über deren Ergebniß ſowie über ihre etwaigen eigenen Wahrnehmungen zu berichten. Die eingegangenen Berichte laſſen im Weſentlichen Folgendes erkennen:“ A. Berichte der Rheinbauinſpection. 1. Freiburg. Nach übereinſtimmendem Ergebniß der bei den erfahrenſten Fiſchern gemachten Erhebungen erfolgt der Aufſtieg der jungen Aale in die inländiſchen Gewäſſer in den Monaten Mai, Juni und Juli, vorzugsweiſe aber von Mitte Mai bis Anfang Juni. Im Volksmund gilt die Regel: Mit den erſten Gewittern kommen die Aale. 2. Offenburg. Ein Kehler Fiſcher gibt an, während der Laichzeit der Weiß— fiſche, (Anfang Mai bis Juni) kleine Aale zuſammen mit ſog. Laugeln (junge Weiß— fiſche) dem Ufer entlang geſehen zu haben; auch finde man zur Winterszeit bei niederem Waſſer in Pfützen und abgeſchloſſenen Waſſerläufen bisweilen Aale in großer Menge von der Länge und Dicke eines Bleiſtiftes. Die Fiſchereigeſellſchaften von Wittenweier, Nonnenweier und Ottenheim betreiben den Aalfang von Anfang Mai bis Ende September; fie ſollen durchſchnittlich per Jahr 350 —370 Pfund ca. 25 em lange Aale fangen. Ueber Aufſtieg oder Rückwanderung konnte nichts in Erfahrung gebracht werden. 3. Mannheim. Das Auſſteigen der Aale im Rhein und Neckar wurde von dem Inſpektionsperſonal noch nirgends wahrgenommen; es wurden aber zu verſchiedenen Jahreszeiten junge Aale von 5— 10 em Länge im Schlamm, insbeſondere beim Reinigen von Schleuſen gefunden. B. Waſſer- und Straßenbauinſpektionen. 4. Waldshut. Nach Erkundigungen bei den Fiſchern am Rhein und an der Wutach gehen die Aale gewöhnlich zwiſchen Mitte Mai und Mitte Juni flußaufwärts. Die kleinſten Aale, welche in dieſer Zeit gefangen werden, haben eine Länge von 30 cm und ein Gewicht von 125 Gramm. 5. Lörrach. Die Fiſcher des oberen und unteren Theiles der Wieſe geben an, daß der Aal nur an der Ausmündung dieſes Fluſſes im Rückſtaugebiete des Rheins zu finden ſei, ſonſt aber in der Wieſe weder als Brut, noch als entwickelter Fiſch vorkomme. 6. Emmendingen. Ueber den Aufſtieg der jungen Aale konnte nichts ermittelt _ werden; man kennt nur Aale im Gewichte von ca. 3 Pfund, die zum Verkauf gefangen werden. 5 7. Offenburg. Bezüglich des Aufſtiegs der jungen Aale in die Kinzig iſt den Fiſchern nichts bekannt; an der Rench ſoll derſelbe — nach den Angaben alter, erfahrener 139 — — Fiſcher — mit dem Eintritt der warmen Witterung, namentlich im Juni, und zwar meiſtens Nachts zwiſchen 11 und 2 Uhr erfolgen. 8. Achern. Fiſcher und Aufſichtsperſonal wiſſen nur von einzelnen jungen Aalen, die ſie geſehen, zu berichten und können als Zeit des Aufſtieges nur ganz unbeſtimmt den Monat Mai oder Juni bezeichnen. 9. Karlsruhe. Der Straßenmeiſter in Pforzheim gibt an, daß das Aufſteigen der jungen Aale in die inländiſchen Gewäſſer im Monat Juni erfolge. Nach den An— gaben des Straßenmeiſters in Bruchſal ſoll der Aal in der Katzbach vom Einfluß in die Kraichbach bis Odenheim, ferner in der Kraichbach, häufiger in der Saalbach von Karlsdorf bis Heidelsheim vorkommen; der Aufſtieg finde in den Monaten Mai bis Juni ſtatt. 10. Mosbach. Die Zeit des Aufſtieges der jungen Aale iſt den Fiſchern unbekannt; ſie wiſſen nur, daß in den Monaten April und Mai die erſten Aale gefangen werden. 11. Wertheim. Im Main ſoll das Aufſteigen der jungen Aale im Monate Mai, in der Jagſt Ende April erfolgen. Nach zuverläſſigen Mittheilungen aus dem Jagſtthale ſoll der Aal bis Ende September verſchwunden ſein. II. Jeinde der Jiſchzucht in Teichen. Um einen Teich mit Aalbrut zu beſetzen, war es nöthig, daß ich denſelben in der Charwoche d. J. abließ, um die darin befindlichen Forellen zu entfernen. Da der Teich wegen des hohen Waſſerſtandes der an demſelben vorbeifließenden Ulſter nicht ganz ablief, ſo mußte zum Ausſchöpfen gegriffen werden. Dabei geſchah es, daß in einem Gefäße eine Forelle hinausgeworfen wurde, auf welcher ein Froſch ſaß. Die Beſichtigung ergab, daß es ein männlicher Froſch war, welcher in feinem Liebes— taumel die Forelle umklammert hatte und ſie ſo feſt hielt, wie ein Froſchweibchen. Nur mit Gewalt konnte ich ihn entfernen; es blieben tiefe Furchen zurück und die Forelle war todt. Der Tod war entweder in Folge von Hunger oder Erſtickung erfolgt, da der Froſch ſich unmittelbar hinter dem Kopf der Forelle feſtgeſetzt, und die Füße hinter den Kiemen dermaßen eingedrückt hatte, daß ſie ſich bei der ſchon ziemlich ſtarken Forelle unten am Leibe faſt ſchloſſen. An zwei anderen Forellen, die noch ſchwaches Leben zeigten, fanden ſich ebenfalls Fröſche; an einer halbpfündigen acht, an einer etwas geringeren drei männliche Fröſche.“) Eine andere Erſcheinung beobachtete ich bei friſch eingeſetzter Forellenbrut. Der Waſſerbehälter war klein und in etwas ſumpfiger Lage, daher fanden ſich in demſelben viele Waſſereidechſen. Dieſe hatten den eingewanderten Fremdlingen, 200 an der Zahl, den Tod gebracht. Sobald eines der kleinen Forellchen eine Schwimmübung unter— nahm, ſtieg aus der Tiefe ſein Mörder in Geſtalt einer Eidechſe empor und verſchluckte das edle Thierchen. Von den 200 eingeſetzten Stücken blieben nur zwei übrig. Wüſtenſachſen, 11. April 1887 L. Frei. III. Von den wichtigſten Köderſiſchen und deren Vräparirung. (Schluß.) 8. Ein ſehr beachtenswerther Köderfiſch wäre auch der 10 — 15 em und darüber lange Schlammbeißer Gißgurre, Wetterfiſch ze. ꝛc. Cobitis fossilis) — Oberlippe 6 lange, Unterlippe 4 bedeutend kürzere Bartfäden — namentlich da, wo er leichter zu be— ſchaffen iſt. Er bildet für alle Raubfiſche ſeiner ſchlangenartigen Bewegungen halber einen a ) Aehnliche Beobachtungen über das Verhalten brünſtiger Fröſche gegenüber Teichkarpfen ſind ſchon öfters gemacht worden. Unſer Blatt hat hierüber ſchon früher Mittheilungen und Erörterungen veröffentlicht. — ũ— — unwiderſtehlichen Köder und gewährleiſtet z. B. an der Legleine (Nachtſchnur) jedesmal ſicher einen Fang. Auf große Grundfiſche: Rutten (Aalraupe, Trüſche), Zingel (Zindel) und Barben iſt ein unter dem Rücken am Angelhacken ſchwebender Schlammbeißer faſt der einzige Erfolg verbürgende Köder, und wurden ſelbſt ſchon ſehr große Waller (Welſe) damit ge— fangen. Dieſe Grundfiſche alle ſchlingen ihn jedesmal ſehr tief hinab. Für die Legangel zerſchneiden ihn die Fiſcher, da er oft bis 20 cm lang wird, häufig in 2—3 Stücke. Weil er im Schlamme tiefer Gewäſſer und Gräben lebt, ſo kann man ihn nur bekommen, indem man mit einer großen gebogenen Schaufel den Schlamm herauswirft, worunter doch manchmal 2— 3 Stücke ſich vorfinden. Am erſten erhält man ihn noch beim gründlichen Ausſchlämmen der Teiche. — £ Ich habe nun die hauptſächlich in Betracht kommenden Köderfiſche Revue paffiren laſſen und namentlich andere Weißfiſcharten außer Erwähnung laſſen müſſen, deren kleinere Exemplare ebenſo gut ihre Verwendung als Lockfiſche finden können, aber meiſt nicht ſo zahlreich zu erlangen ſind, wie ihre vorgeführten Verwandten. Gewiſſe Köderfiſche dieſer Art aber muß ich doch anführen, da ſelbe als ein beſonderer Leckerbiſſen für Raubfiſche niemals ihre Aufgabe verfehlen. Es ſind dies kleine Karpfen. Sie ſind im Herbſte bei Abfiſchung der Teiche als kleine Büttlinge gegen billigen Entgelt oft in großer Menge zu haben, und wer ſich davon einen Vorrath verſchaffen kann, ſoll es nicht verabſäumen. Die allenfallſigen Auslagen hiefür (ich zahlte in der Regel 5 — 10 Pfg. per Stück) machen ſich gewiß hundertfach bezahlt. Man kann faſt wetten, daß ein ächter und gerechter Angler mit jedem ſolchen Karpfenbüttling einen Hecht fängt. An manchen Oktoberabenden erbeutete ich in ein paar Stunden 3 — 4 anſehnliche Hechte. Dabei iſt ein ſolcher Vorrath gut auf— zubewahren, da dieſe kleinen Karpfen ſehr ausdauernd und zählebig ſind, auch ohne Verluſt mehrere Tagreiſen weit in ſehr wenig Waſſer transportirt werden können. Als Erſatz für Karpfen dienen auch kleine Karauſchen (Gareisl). Man hört zeitweiſe immer wieder die Behauptung, daß die Schleihen als Köder— fiſche nicht von den Raubfiſchen angegriffen werden. Es iſt dies eine ganz unzutreffende oberflächliche Anſchauung. Ich ſelbſt fing ſchon Dutzende von Hechten und großen Barſchen mit dieſen ſehr munteren, zähen und manchmal ſchön goldgrün ſchillernden Fiſchchen, be— ſonders gegen das Ende der Saiſon zu. Köderfiſche aus vom Fiſchwaſſer entfernten fremden Gewäſſern betreffend, herrſcht manchmal der Glaube, daß mit ihnen in dem heimiſchen Angelwaſſer ſchlichtere Reſultate erzielt würden, als mit der dort erbgeſeſſenen Köderfiſchfauna. Ich muß geſtehen, daß ich auch ſchon gegentheilige Beobachtungen zu verzeichnen in der Lage war. So nahm ich mit Vorliebe die kleinen Aiteln und Kreßlinge eines entfernten, in einen anderen Fluß mündenden Baches und hatte ganz erſtaunliche Erfolge, während ich mich — Mangels geeigneter Köderfiſche im Raubfiſchwaſſer halber — eine lange Zeit vergeblich bemühte, daſelbſt mit kleinen einheimiſchen, der Rückenfloſſen entledigten, Barſchen einen Hecht zu leimen. Es ging mir kein einziger an die Angel, obwohl ich in einem benach— barten Fluſſe im Herbſte 1881 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen 5 Hechte zwiſchen 2 und 7 Pfund nur mit kleinen Bürſchlingen fing. — Bei Raubfiſchen laſſen ſich ſchlechterdings keine auf alle Fälle paſſenden Schlüſſe ziehen. Da fie ſehr lange falten können, ſind ſie oft etwas heickel. Kommt aber ihr Freßdrang, dann hört die Fein— ſchmeckerei auf, und ſie greifen nach allem, was ihnen der Angler gerade am Hacken präſentirt. — Um nun für alle Fälle einem Mangel für kritiſche Zeiten vorzubeugen, präparirt man ſich eine gehörige Anzahl von Köderfiſchen und kann hiezu auch recht gut die ſchöneren Exemplare der regelmäßig in den Köderfiſchbehältern oder im Aquarium abſterbenden Fiſchchen verwenden. Das Verfahren des Präparirens ſelbſt, wie es nachſtehend kurz beſchrieben wird, ſah ich bei einem mir befreundeten alten Huchenfiſcher, der mit ſo hergerichteten und für die Zeit allenfallſiger Noth aufbewahrten Fiſchchen den gleichen Erfolg nachzuweiſen ver— mochte, wie mit friſchgefangenen. Die Manipulation beſteht in Folgendem: Man ſchneidet dem ausgewählten Fiſchchen mit ſcharfem Federmeſſer den Leib von der Mitte der Kehle bis zu den Bauch- (After-) Floſſen auf, entfernt hierauf mittelſt eines kleinen Löffelchens (aus Bein, Metall oder Holz in der Form eines Ohrlöffels), das man fi) auch bequem ſelbſt ſchnitzen kann, die inneren Theile: Eingeweide ꝛc. ꝛc. gänzlich, jo 1 on. daß Bruſt⸗ und Bauchhöhle vollkommen rein ſind. Um die letzteren abſolut auszutrocknen, ſchiebt man kleine Bällchen aus Seiden- oder anderem Fließpapier in die Höhlungen, welche jede Feuchtigkeit vollſtändig aufjaugen werden. Dann nimmt man einen ſtarken Seiden- oder Zwirnfaden, der ſpäter zugleich zum Aufhängen des Fiſchchens behufs des Trocknens dienen ſoll, und zieht ihn quer durch den Schwanz des Fiſchchens nahe der Schwanzfloſſe. Nun wird in gleicher Dicke und Länge wie die Ködernadel ein dünner Span — am beſten aus hartem Holze — geſchnitten, dann die Ködernadel ſelbſt ſeitwärts nächſt dem Waidloche (After) des Fiſchchens ein⸗ und zum Maule herausgeführt. In dieſen von der Ködernadel gemachten Durchſtich wird der bereits vorgerichtete Holzſpan ganz genau paſſen und nun auch an Stelle der Ködernadel eingeführt und zwar ſo tief, daß ein Theil des Spanes noch aus dem Maule hervorſteht. Dieſer Span bleibt nun ſtecken und kann man jetzt daran gehen, die in's Innere gebrachten Fließpapierbällchen herauszunehmeu und durch friſche zu erſetzen. damit ſo jede Spur von Feuchtigkeit beſeitigt wird. Dann bringt man das Fiſchchen in die Nähe einer gleichmäßigen Ofenwärme, wo es ein paar Tage zum Trocknen aufgehängt bleibt, aber ja keiner raſchen, intenſiven Hitze ausgeſetzt werden darf, da es ſonſt zu ſehr und plötzlich einſchrumpfen würde. i Findet man das Fiſchchen hinlänglich getrocknet, ſo daß nicht zu befürchten ſteht, es werde irgend ein Theil davon in Fäulniß übergehen, und iſt es dennoch zähe genug, dann zieht man den Holzſpan heraus und führt an deſſen Stelle vermittelſt der Ködernadel den einfachen oder doppelten Hacken am Vorfach (Gimp oder Poil) ein und richtet dieſe Armirung gerade ſo, wie es zum Gebrauche beim Fange am förderlichſten iſt. Je weniger Runzeln die Haut des Köderfiſchchens zeigt, je glatter ſie iſt, um ſo beſſer ging der Trocknungsprozeß vor ſich. Es erübrigt noch, dem Fiſchchen die zum exakten und erfolgreichen Spinnen ſo nothwendige gekrümmte Lage zu geben. Zu dieſem Zwecke wird ein Stück Meſſing- oder Kupferdraht in der Länge des Fiſchleibes und der Dicke einer Stricknadel, welches vorne zugeſpitzt und ungefähr der dem Fiſchchen zu gebenden Krümmung entſprechend krumm ge— bogen iſt, längs und neben dem Vorfach und der Angel durchgeführt und dort natürlich be— laſſen, da ja dieſes Drahtſtück das Köderfiſchchen in die gekrümmte Lage zu zwingen und darin zu erhalten beſtimmt iſt. Nachdem man dann das Vorfach mit ſammt dem Draht— ſtück durch die Lippen und Naſenlöcher angenäht, reſp. befeſtigt hat, wird der Draht kurz vor den Lippen abgezwickt. Nun erſt wird der noch immer offene Leib des Köderfiſches mit feinſter Baumwollwatte oder Seiden-Charpie gleichmäßig mit Hilfe des Löffelchens in allen Theilen ausgeſtopft, jedoch ſo, daß er nicht unförmlich, ſondern dem wirklichen An— ſehen des Fiſchchens entſprechend erſcheint; dann erſt näht man mittelſt feiner Nadel den Leib mit Seide oder ſtarkem Zwirn (weiß) vorſichtig zu. Am beten führt man die Nähnadel durch einen Kiemendeckel von innen heraus und wieder auf der entgegengeſetzten Seite ein und fährt ſo fort bis zum Schluſſe der Oeffnung beim Waidloch, wo man nun dieſelben Stiche über's Kreuz zurück macht, wobei die Nadel beim anderen Kiemendeckel heraustritt, worauf man mit beiden Fäden in einem Knopfe ſchließt. Beim Nähen ſelbſt verfahre man recht ſorgfältig und ziehe bei jedem Stiche den Faden etwas an, damit beide Seiten des Fiſchbauches ſich beſtmöglichſt zuſammenſchließen, aber wieder nicht zu ſtark, damit es nicht ausreißt. Die ganze Prozedur erfordert ſchon vom An— fang her eine ziemliche Accurateſſe, weil man ſehr darauf Acht haben muß, daß keine Schuppen abfallen und das Fiſchchen überhaupt keine Lädirung erleidet. Je ſorgfältiger hier verfahren wird, um ſo näher kommt der ſo präparirte Köderfiſch in ſeiner äußeren Erſcheinung einem mit der Angel armirten friſch gefangenen. Schließlich werden die auf dieſe Art behandelten Fiſchchen an einem recht lufttrockenen Orte aufbewahrt; am beſten an dem bereits erwähnten Zwirnsfaden am Schwanze frei aufgehängt. Sie trocknen freilich noch ein wenig ein und erhalten eine gewiſſe Härte. Wenn man ſie aber vor dem Gebrauche einige Stunden über in's Waſſer legt, ſo gewinnen ſie immerhin wieder ihr natürliches Anſehen derart, daß ſie einen ganz genügenden Erſatz friſcher Köder auf alle Raubfiſche bilden und allen „künſtlichen Spinnern“ weit vorzuziehen ſind. Auf ſolche Weiſe kann der Angler ſich Lauben, Aitel, Gründlinge, Koppen, Roth— augen ꝛc. präpariren, die ſich ſo recht wohl ein ganzes Jahr lang zweckdienlich zeigen, und 142 iſt es hunderfach erprobt, daß ſie beſonders auf Huchen die gleichen Reſultate verbürgen, wie friſch gefangene Köderfiſche. Um den Angelfreunden unnöthige Koſten zu erſparen, will ich nebenbei einflechten, daß es nicht rathſam iſt, bei dieſer Präparirungsmethode „Gi mp— vorfächer“ zu verwenden. Dieſe werden nämlich dort, wo ſie im Fiſchchen ſtecken, mürbe und morſch und könnten ſonach beim Spielen eines größeren Fiſches ſehr leicht abſpringen. Man verwendet hiezu beſſer aus Poillängen (6 — 8 fach) geflochtene Vorfächer, die nicht angegriffen werden können und genügende Stärke zum Drill des ſchwerſten Huchen beſitzen. Auch gut geglühter und dreifach zuſammengedrehter feiner Meſſingdraht wird hiezu entſprechende Verwendung finden können, um ſo mehr, als hier der Koſtenpunkt bedeutungslos erſcheint. Vorſtehend beſchriebenes Verfahren möchte manchem Angler auf den erſten Blick hin vielleicht als zu umſtändlich und mühevoll vorkommen. Durch einige Uebung jedoch wird bald eine große Fertigkeit darin erzielt werden können, beſonders wenn man alle hiezu erforderlichen Hilfsmittel ſich ſchon im voraus zurecht legt und immer gleichzeitig mit einer größeren An— zahl von Fiſchchen manipulirt. Jedenfalls iſt der Nutzen und Erfolg der Sache einiger Mühe und Anſtrengung werth, womit jeder Angler übereinſtimmen wird, für den ſolch' prä— parirte Köderfiſche einmal ein wahrer Rettungsanker in ſeiner Noth waren. Als Curioſum will ich den lieben Angelfreunden noch verrathen, daß ſie auch bei abſolutem Mangel an Köderfiſchen — ſelbſt wenn ſie auch keine präparirten in ihrem Be— reiche haben ſollten — deßwegen doch nicht zu verzweifeln brauchen. In jedem Dorfe faſt führt heutzutag der Krämer „Ruſſiſche Sardinen.“ Dieſe können in der Noth ganz gut aushelfen und vermögen gar wohl Raubfiſche anzulocken. Ich rede auch hier nur aus eigener Praxis und Erfahrung, weil ich nicht nur ſelber ſchon einigemal zu dieſem Hilfs— mittel griff und Erfolg hatte, ſondern dies auch bekannten Angelgenoſſen empfahl, welche mir ebenfalls hievon Reſultate verſicherten. Ich legte hiezu ausgewählte kleinere, recht weiße Sardinen vor dem Gebrauche jedoch ein paar Stunden in laue Milch, wodurch der ſcharfe Salz- und Pfeffer-Geſchmack doch zum Theile und dann beim Gebrauche noch mehr ſich vers liert, trocknete ſelbe dann ſorgfältig innen und außen ab und applizirte ſchließlich den Angel— hacken oder ein Hackenſyſtem, worauf ich den Leib zunähte. Und warum auch ſollte mit einer ruſſiſchen Sardine nicht ein entſprechendes Reſultat zu erwarten ſein?! Iſt ſie doch ein wirkliches todtes Fiſchchen, das nur richtig armirt und gut geführt werden darf, um ausgezeichnet zu ſpinnen, während anderſeits nur durch mit einer Hackenflucht verſehene Weißblech-Streifen ſchon Raubfiſche gefangen wurden! Iſt es ja doch eine mir von einem noch lebenden, im Fiſchen mit Netz und Angel ergrauten Freunde verbürgte Thatſache, daß derſelbe mit der aus einer weißen Rübe geſchnittenen und mit ein paar Hacken bewehrten Nachahmung eines Köderfiſches einen 6 pfündigen Hecht fing. Alſo geſchehen! Fr. Weiß. IV. Vereinsnachrichten. 1. Verband von Fiſcherei-Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaften ꝛc. für die preuß. Provinzen Rheinland, Weſtfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau. Auszug aus dem Berichte über die am 31. Juli 1886 zu Schwerte faffgchabfe zweite ordentliche General-Verlammlung. (Fortſetzung.) Hierauf erſtattete der Vorſitzende als Delegirter Bericht über die Thätigkeit des Vereins zur Beförderung der Fiſchzucht im Regierungsbezirk Kaſſel während der Zeit vom 1. Auguſt 1885 bis 31. Juli 1886, wie folgt: Der anhaltende Winter hat in der mit Turbinenbetrieb verſehenen Brutanſtalt auf dem Fiſchhof-Etabliſſement bedeutende Störungen verurſacht und den vom Verein erpachteten Fiſch— teichen nicht unerheblichen Schaden zugefügt, insbeſondere durch Auffrieren einzelner Teiche. Es wurde auch hiedurch die Thätigkeit des Vereinsvorſtandes nicht unerheblich in Anſpruch genommen, wie weiter durch Korreſpondenz mit den im benachbarten Fürſtenthum Waldeck und theilweiſe innerhalb des Regierungsbezirks Kaſſel jagenden Otternjegern Gebrüder Schmidt zu Schalksmühle in Weſtfalen, die man leider nach Kaſſenlage nicht engagiren konnte und auch ſeither nicht hat engagiren können, da die in Ausſicht geſtellten Zuſchüſſe ausgeblieben find. 143 An Prämien ſind gezahlt vom 1. Februar 1886 bis 30. Juli 1886: 1) für 52 Stück erlegte Ottern à 3.00 K = 156 M, 2) „ 50 „ „ Reiher à 1.50 4 = 75 M Juſammen alſo 231 M Seit dem 1. April 1881 ſind im Vereinsgebiet überhaupt erlegt: 746 Stück Ottern und 3 M = 2238 M gezahlt. Für die Brutanſtalten war der Winter kein günſtiger, zunächſt ſchon deßhalb, weil die Bachforellen, wo ſie nicht in Behältern aufbewahrt wurden, ſchwer zu fangen waren. An Lachs— eiern iſt noch nie ſeit Beſtehen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins ſolcher Mangel geweſen, wie in der letzten Campagne. Immerhin ſind die Reſultate der Brutanſtalten des Vereins und Vereins— gebietes bemerkenswerth. Von den, ſoviel ermittelt, innerhalb des Regierungsbezirks Kaſſel während der Campagne 1885/86 thätig geweſenen 17 Fiſchbrutanſtalten ſind erzielt und den Fiſchwaſſern des Vereinsgebiets zugeführt: gef 1) an Lachs (Salmo Salar) 97140 Stück, 2) „ Forellen (Trutta fario) 435 830 3) „ Lochleventrout-Forelle 4820 4) „ Regenbogenbaſtardforelle r 55) „ Aeſche (Thymallus vulgaris) 5 000 „ 6) „ Seeforelle 700 Insgeſammt alſo an Edeljungfiſchen: 544364 Stück. Es wurden namentlich Forellenjungbrut und einzeln auch Aeſchen von außerhalb des Vereinsgebiets liegenden Brutanſtalten ausgeſetzt. Die Zahlen entziehen ſich jedoch der korrekten Mittheilung. Lachs iſt dies Frühjahr in Folge des Hochwaſſers — Februar und März — in größerer Zahl gefangen worden. f Der Beſtand in den Forellenwaſſern, insbeſondere in der Rhön, iſt zufriedenſtellend zu nennen, doch harren noch viele kleine Waſſer auf Beſetzung. Der Aalbrutfrage, insbeſondere im Weſergebiet, iſt beſondere Aufmerkſamkeit geſchenkt. Nachdem die königliche Regierung zu Minden ſo freundlich geweſen war, ihre bezüglichen Erhebungen des Jahres 1874 in Abſchrift mitzutheilen, hat der Vereinsvorſtand mit Unterſtützung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins und in Gemeinſchaft mit dem Verband von Fiſcherei-Vereinen, Fiſcherei— genoſſenſchaften ꝛc. zur Erforſchung des Weſergebiets einen Sachverſtändigen, Herrn G. Seelig von Kaſſel, ausgeſendet, welcher die Weſerufer größtentheils zu Fuß beſucht und mit erfahrenen und zu Auskunft bereiten Perſonen ſich ins Benehmen geſetzt hat. Der Bericht desſelben lautet: „In den Monaten Juni und Juli d. J. habe ich bei drei verſchiedenen Gelegenheiten den größten Theil der Weſer und deren Nebengewäſſer beſucht und mich wegen des Vor— kommens der Aalbrut im oberen, mittleren und zum Theil auch unteren Weſergebiet auf das eingehendſte zu informiren geſucht; ich betrachte dieſe Ermittelungen als noch nicht abgeſchloſſen, da mich meine Geſchäftsreiſen in den nächſten Monaten vorausſichtlich im Gebiete der Weſer nach Weſtfalen, Hannover, Oldenburg, Braunſchweig, Lippe, u. ſ. w. führen werden, und ich bei dieſer Gelegenheit meine Nachforſchungen fortſetzen werde. Auf meinen Reiſen begleitete mich neben einigen Gläſern mit Aalbrut ein ſolches mit zwei Aalen, die ich in den letzten Jahren als die kleinſten, welche ich in heſſiſchen Gewäſſern hatte ermitteln können, geſammelt; der eine von der Diemel, der andere aus der Fulda, je 25 und 30 em lang; ferner einige junge Aale ca. 15 em lang, von Harburg. Ich hatte ſolche beigefügt, um den Fiſchern ꝛc. die Größen vorführen zu können. Auf der Strecke Veckerhafen-Carlshafen beſtätigten mir die Fiſcher, daß ſie ſelten einen Aal geſehen hätten, der ſo groß oder noch kleiner als der größte alſo 30 em geweſen wäre; bei einem Nachfragen bei den Müllern an der Diemel zu Liebenau, Lamerden, Sielen, Trendelburg, Helmarshauſen erhielt ich die gleiche Nachricht. Von einem Vor— kommen von Aalbrut keine Spur. Der Fiſcher und Schiffer Chriſtian Mahlmann zu Carlshafen, der von Kindheit an die Weſer und Diemel befiſcht hat, und erſtere ſeit 30 Jahren zwiſchen Münden und Hannover befährt und einen Theil des Jahres ſich mit Sandbaggern befaßt, hat niemals kleinere Aale als 25 bis 30 em beobachtet. Nach dem Bericht Königlicher Regierung zu Minden und insbeſondere den Ausjagen des Fiſchers Hartmann zu Herſtelle, Buhnenaufſehers Rothſchuh, Fiſchers J. Grewe zu Verden, ſollen im ſogenannten Herſteller und Fürſtenberger Pfuhl junge Aale im Juni und Juli beobachtet werden. Nach meinen ganz beſtimmten Ermittelungen iſt dieſes Vor— kommen auf die bekannten Paraſiten hinauszuführen; die Ausſagen einzelner Fiſcher hierüber wurden mir von glaubwürdigſter Seite als unwahr bezeichnet. Als zuverläſſigen und tüchtigen Fiſcher bezeichnete man mir Ferd. Nieman in Verden. Eben ſo reſultatlos verliefen meine Nachforſchungen in Fürſtenberg und Booden. In Höxter war mir als zuverläſſige Auskunftsperſon und tüchtiger Fiſcher der Stromaufſeher Muß bekannt. 144 Nach jeiner Ausſage ſoll Aalbrut in den Monaten Juni und Juli im Sand der Weſer vor den Brincken vorkommen. 8 Ich habe Herrn Muß auf das Dringendſte gebeten, bei Vorkommen zu ſammeln und einzuſenden. Ebenſo reſultatlos verliefen meine Nachforſchungen bei den Fiſchern in Holzminden; bei Friedr. Kemmathe in Heinſen, C. Stamm in Vernde, bei Fiſcher und Fährmann Wilhelm Freiſe in Polle, bei den Fiſchern Ludwig Meyer, Heinrich und Ludwig Bohne in Pegendorf, bei Schiffer und Fiſcher Ludwig Lohrberg in Bodenfelden, Fährmann Fritz Hundertmark in Hagen, Meyer in Ohr. Fiſchereiaufſeher Rehm in Hameln hat niemals Aalbrut geſehen, ebenſowenig die Herren D. Lemke uud Lenekin in Hameln, die ſich ſeit langen Jahren mit Fiſcherei ein- gehendſt beſchäftigten. Der Fiſcher N. N., der im vorigen Jahre auf der Verſammlung in Hameln erklärte, Aalbrut käme in jedem Jahr am Hamelner Wehr vor, erſchien auf meine dringendſten Einladungen zur Beſprechung nicht; die anderen Fiſcher erklärten, Aalbrut noch nicht beobachtet zu haben. In Rinteln war der bekannte und tüchtige Fiſcher Bombach kurz vorher geſtorben; deſſen Schwiegerſohn Karl Aldey, der lange Jahre mit ihm gefiſcht hat, kannte Aalbrut nicht. Herr Mühlenbeſitzer Brand in Rinteln hat ebenfalls niemals Aalbrut geſehen, bei der jährlichen Reinigung ſeines Mühlgrabens kamen nie Aale unter 30 em vor. Meine Nachforſchungen in Exten und in Krankenhagen bei Herrn Bauer an der Exter waren ebenfalls reſultatlos. Ebenſo reſultatlos waren alle Bemühungen zwiſchen Rinteln und Minden. Herr Fabrikant A. Steinmeiſter-Bünde hat mir den Platz gezeigt, wo er im Juli 1885 Aalbrut in ziemlicher Anzahl angetroffen hat, es iſt dies ein kleiner Bach in der Nähe von Bünde; auch in dieſem Jahre ſoll ſolche dageweſen ſein. Fiſcher Georg Reckeweg und Genoſſen in Minden haben hin und wieder an den Weſerufern bei hohem und trübem Waſſer kleine Aale, aber keine Aalbrut beobachtet. Ueber den Theil der Weſer unterhalb Pr. Minden werde ich mir erlauben, ſpäter zu berichten. Sehr reich an Aalen iſt das Steinhuder Meer, deſſen Verbindungsbach, der Meerbach, ſich bei Nienburg in die Weſer ergießt, ich wandte mich an einige der Fiſcher in Steinhude; als zuverläſſig war mir u. A. H. Scherer bekannt, aber auch dort ſind Aale unter 25 em niemals beobachtet worden. An ein maſſenhaftes Aufſteigen der Aalbrut in die mittlere und obere Weſer und deren Seitengewäſſer kann ich nicht glauben. Es iſt aber nicht ausgeſchloſſen, daß einzelne Aale zeitig in die oberen Gewäſſer gelangen. Am 21. April v. J. fiſchte ich den mittleren Kelzer Teich bei Hofgeismar. Die Kelzer Teiche haben von jeher eine ziemliche Ausbeute an Aalen ergeben. Der Zuwachs in denſelben iſt ein günſtiger. Unter den 20 bis 30 kleinen nicht ſpeisbaren Aalen, die zurückgeſetzt wurden, befand ſich ein Aelchen von ca. 25 cm Länge. Bei den Verhältniſſen des vorigen Winters konnte derſelbe im Frühjahr noch nicht aufgeſtiegen ſein, mußte alſo ihon ſeit Sommer v. Is. im Teich geweſen ſein und dementſprechend als ſehr kleiner Fiſch hineingelangt ſein. Oberbereiter Lewin hat öfter behauptet, daß der Aal in dem Kelzer Teiche ſich vermehre, da er häufig dort kleine Aale beobachtet habe.“ Weitere Verſuche mit Aalbrut hat der Verein jedoch in dieſem Frühjahr nicht gemacht. Außerdem beſchäftigten den Verein vielfach theilweiſe recht weitläufige Erſuchen der König— lichen Regierung zu Kaſſel und anderer einſchlägigen Behörden über in das Fiſchereigebiet ein— ſchlagende Fragen, ſowie Verhandlungen mit den Staatsanwaltſchaften, um entſprechende Erkenntniſſe der Gerichtsbehörden über wünſchenswerthe Verhältniſſe meiſt jedoch lokaler Natur zu erzielen. Für den nicht vertretenen Fiſcherei-Verein zu Hersfeld (Regierungs-Bezirk Kaſſel) wurde der eingeſandte Bericht desſelben, vom 1. Juli 1886, betreffend die Thätigkeit desſelben pro 1885/86 verleſen: „Der Verein zählt zur Zeit 55 Mitglieder. Das vom Verein erpachtete 74 Kilometer lange Fiſchwaſſernetz hat ſich durch weitere Erpachtung von Gewäſſern auf 86 Kilometer Länge erweitert. Vom Verein ſelbſt ſind aus den demſelben gehörigen Brutanſtalten ca. 6000 Stück Forellen⸗ IR geworben und 8000 Stück angekauft worden. Dieſe Setzlinge find in diverſe Gewäſſer eingelaſſen. Verpflichtet iſt der Verein, nur alljährlich 4000 Stück auszuſetzen. Auch ſind 4000 Stück dreiſömmerige Karpfen, zufolge Beſtimmungen der Pachtverträge, in den Fuldafluß eingelaſſen. Bezüglich Vertilgung der Fiſchottern hat ſich der Verein außer dem Halten von drei Hunden noch diverſe Otternfallen angeſchafft, mit welchem Material und Werkzeugen 7 Ottern zur Strecke gebracht worden ſind. Die Mannſchaft zur Beaufſichtigung der Fiſchwaſſerſtrecken gegen Fiſchräubereien und Be⸗ obachtung ſonſtiger Vorkommniſſe iſt durch weitere Werbung von vier geeigneten Leuten gegen Honorirung durch Prämienzahlung verſtärkt worden, ſo daß jetzt ſechs Leute, an verſchiedenen Orten wohnend, die Auſicht führen. Se 9 TE Auf Vertilgung der Raubfiſche hatte ebenſowohl der Verein ſein Augenmerk gerichtet. Es ſind ca. 300 Kilogramm Hechte und Barſche gefangen worden und vorzugsweiſe an den Fiſch⸗ ſtrecken, wo ſich der Lachs und die Forelle aufhält und Karpfen eingeſetzt worden ſind. Behufs Erleichterung der Wanderung der Aalbrut und ſonſtiger Laichfiſche hat ſich der Verein mit dem Königlichen Landrathsamt und dieſes mit Königl. Regierung in Verbindung ge— ſetzt, um zu erſtreben, daß an Mühlenwehren Fiſchleitern angebracht werden. Die Angelegenheit iſt zur Zeit noch in Verhandlung begriffen. Weiter hat der Verein in feiner am 4. Mai cr. abgehaltenen General-Verſammlung nach der ſeitherigen Wahrnehmung den Beſchluß gefaßt, welcher hiermit zur eventuellen weiteren Berathung auf Beſchlußfaſſung der am 31. ds. jtattfindenden Generalverſammlung vorgelegt wird, daß es durchaus wünſchenswerth ſei, wenn die beſtehende Krebsſchonzeit ab 1. November bis 31. Mai bis zum 31. Juni ausgedehnt würde, weil in dem Monat Juni noch die meiſten Krebſe mit Eiern behangen ſind und dieſe auch zur Entwickelung gelangen können, wenn ſie während dieſes Monats noch getragen werden dürfen. Der Vorſitzende des ca. 180 Mitglieder zählenden Fiſcherei-Vereins für den Regierungs⸗ bezirk Wiesbaden, Oberſtlieutenant a. D. v. Derſchau⸗Hattenheim a. Rh., erſtattete für dieſen und zugleich für das Verbandsmitglied Fiſchereigenoſſenſchaft Höchſt a. M. den Jahresbericht, indem er hauptſächlich auf die Verunreinigung des Mains und theilweiſe des Rheins Rund der Lahn hinwies: „alle chemiſchen und ſonſtigen Fabriken leiten ihre Abwäſſer direkt in die Flüſſe“. Den Main bezeichnete er als „verdünnte Alizarintinte“, wies auf die Schädlichkeit der Ausflüſſe der Gasfabriken u. A. hin, und theilte mit, daß in Höchſt a. M. früher 24 Fiſcher thätig geweſen ſeien, die jetzt auf 12 reduzirt, ein kümmerliches Daſein führten; die bevorſtehende Kanaliſation des Mains werde ihnen auch ſchwerlich aufhelfen; von den in Ausſicht genommenen 13 Wehren ſeien nur 3 mit Fiſchpäſſen verſehen, deren Wirkſamkeit doch vorerſt als zweifelhaft bezeichnet werden könnte. Der Verein ſei dieſerhalb vorſtellig geworden, habe jedoch keine Antwort erhalten. 0 Dieſe üble Beſchaffenheit des Mainwaſſers habe den Verein auch veranlaßt, 100 Stück einjährige Zander, welche der deutſche Fiſcherei-Verein aus Galizien für den Main habe kommen laſſen, nicht in denſelben zu ſetzen, vielmehr ſolche in entſprechende Aufzuchtteiche zu thun und ſoll verſucht werden, erſt Laichfiſche aus denſelben in Teichen heranzuziehen und ſelbſtgezüchtete Setzlinge dann dem Rheingebiete zuzuführen. Das Dynamitgeſetz habe gut gewirkt; Klagen über Fiſchen mit Dynamit und bezügliche An- zeigen ſeien in Folge deſſen erheblich geringer geworden. Bei der Lahnbereiſung ſei auch in Frage gekommen, ob nicht Abfälle aus den Gerbereien ſchädlich für die Fiſchzucht ſeien, es ſei ihm vorgekommen, als ſeien dieſelben der Fiſcherei günſtig, es ſammelten ſich um die in das Waſſer gehängten Felle die Fiſche, Nahrung ſuchend.“) Große Mißſtände ergäben ſich aus den theilweiſe zerſtückelten Eigenthumsverhältniſſen und aus der unwirthſchaftlichen Verpachtungsart der verſchiedenen Intereſſenten zuſtehenden Fiſcherei— antheile, ſo ſei z. B. in der Lahn vom Staate die Stromfiſcherei (mit Netzen ohne Betreten des Ufers vom Schiffe aus) verpachtet, Anderen an derſelben Strecke die Uferſiſcherei, und daneben ſeien ebendaſelbſt Dritte koppelfiſchereiberechtigt; im Rhein würden Erlaubnißſcheine für 10 M, ohne auf den Namen geſtellt zu ſein und ohne daß die Namen der Berechtigten der Aufſichts— behörde, reſp. den Gendarmen mitgetheilt würden, ausgegeben, und zwar zum Fiſchen mit allen Fangmitteln, auch großen Netzen, und ſeien beiſpielsweiſe auf 10 Kilometer 20 derartige Scheine ausgegeben. Das müſſe zum Ruin der Fiſcherei führen. Für den jetzt 160 Mitglieder zählenden Fiſcherei-Verein für die Fürſtenthümer Waldeck und Pyrmont berichtete der delegirte fürſtliche Förſter Müller zu Louiſenthal bei Arolſen ebenſowohl auf den den Mitgliedern gedruckt übergebenen Jahresbericht verweiſend, daß der Verein 442 & für Otterprämien ausgegeben habe, 10 Stück Ottern ſeien in Fallen gefangen, 50 hätten die Otternjäger Gebrüder Schmidt aus Schalksmühle in Weſtfalen, die im Vorwinter und Sommer in Waldeck und im benachbarten heſſiſchen Gebiet ſich aufgehalten hätten, zur Strecke gebracht. Es mangele an genügendem Geld zur rationellen Betreibung der Otterjagd. Der Verein als ſolcher habe keine Brutanſtalten; einige kleine vorhandene Brutanſtalten verſähen die Fiſch— waſſer mit Forellen und zeigten die Waſſer leidlich gute Fiſchbeſtände. (Fortſetzung folgt.) 2. Fiſcherei⸗Verein Riedenburg. Aus dem Altmühlthal, 16. April 1887. Durch Herrn k. Aufſchlageinnehmer Eckert in Riedenburg wurde vor Kurzem ein „Bezirks-Fiſcherei-Verein Riedenburg“ für den Amtsbezirk Riedenburg gegründet, welcher Verein zur Zeit bereits 29 Mitglieder zählt I. Vorſtand iſt Herr Forſtmeiſter Kickinger, II. Vorſtand Herr Aufſchlageinnehmer Eckert, Kaſſier Herr „) Dies dürfte bezüglich der friſchen, zum Einweichen eingehängten Felle richtig ſein; dagegen iſt das Ein⸗ hängen der gekalkten Felle zum Auswaſchen derſelben äußerſt ſchädlich, weil die ausgewaſchenen Kalktheilchen in die Kiemen der Fiſche ſich ſetzen, und ſie hiedurch vielfach zu Tod bringen, namentlich Forellen. 146 Kameralpraktikant Max Eckert, ſämmtlich von Riedenburg. Weitere Ausſchußmitglieder die Herren: Frhr. von Maſſenbach in Eggersberg und Fiſcher Joh. Probſt in Deiſing. Der Verein hat feine Thätigkeit mit dankenswerther Unterſtützung des Kreis-Fiſcherei-Vereins in Regensburg bereits begonnen. Letzterer gab 3000 Stück Forellenjungbrut, ausgebrütet in der Vereins-Fiſchzucht⸗ anſtalt Kelheim, nach Riedenburg ab, von wo aus damit Beſatz des Schambach, Altmühlmünfter- bach und Prumerbach erfolgte. Leider fehlt es dem Altmühlthal nicht an den Raubthieren: Ottern und ganz beſonders Fiſchadlern, Reihern 2. Erſt geſtern Mittags hat ein Fiſchadler vor den Augen des Berichterſtatters eine Forelle aus dem tiefſten Grund der Schambach geholt. Die Ottern ſelbſt treiben ihr Unweſen noch ſtärker, namentlich in der Altmühl und Schambach, wo man täglich Spuren von halbverzehrten ſchweren Fiſchen ſehen kann. Leider daß unſere Jagdpächter denſelben keine Aufmerkſamkeit ſchenken. Es wäre jedenfalls eine Aenderung unſerer Geſetzgebung über das Erlegen und Einfangen der Ottern ganz beſtimmt an der Tagesordnung. Zur Aneiferung und Belehrung ſind Wanderverſammlungen in Ausſicht genommen. V. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſchdiebſtahl und Fiſchereifrevel. Traunſtein 6. April. Dem „Münchener Boten“ wird geſchrieben: „Acht größtentheils ſchon vorbeſtrafte Individuen ſaßen geſtern, mehrerer fortgeſetzter Fiſchdiebereien beſchuldigt, auf der Anklagebank des kgl. Landgerichts Traunſtein, und zwar ſieben Männer und eine Frau. Das Ergebniß der Verhöre und Zeugenvernehmungen lieferte ein bedauerliches Bild davon, in welch' großartigem Maß— ſtabe die unberechtigte Fiſcherei in der unverwüſtlichen Traun und die Verſchleppung der Beute, welche ſogar zentnerweiſe an Aeſchen und Forellen nach München wanderte, getrieben wurde. Nun hat einmal der Arm der Gerechtigkeit dieſer gemeinen Dieberei hoffentlich ein Ende gemacht. An Strafen wurden nach dem „Münchener Boten“ verhängt: gegen einen Gewerbsfiſcher von Traunſtein 1 Jahr 2 Monate Zuchthaus, dann weiter gegen Complicen 9 Monate Gefängniß, 3 Monate Gefängniß, 1 Monat 15 Tage Gefängniß, 1 Monat Gefängniß, 2 Monate 15 Tage Gefängniß, 1 Monat Gefängniß; endlich wegen Hehlerei 14 Tage Gefängniß. Die Traun iſt bekanntlich ein Fluß, mit welchem bezüglich des Reichthums an Forellen und Aeſchen wenige Flüſſe gleicher Größe konkurriren können. Um ſo dringlicher iſt es, dort Ordnung zu ſchaffen und zu halten. Obige wohlverdiente Strafen ſind zwar recht ergiebig und geſund. Aber daneben iſt auch gute vorſorgliche Aufſicht nöthig. Und vor Allem ſollte der vorgedachte Abfuhrkanal für die rechtswidrig erworbene Waare ſicher verſtopft werden! Konſum von Hummern in Berlin. Derſelbe könnte ein weit bedeutenderer ſein, wenn die Verbindung zwiſchen Schweden und Berlin geregelter wäre. In früheren Jahren haben es im Sommer ſchwediſche Fiſcher verſucht, direkt mit Berlin in Verbindung zu kommen, haben jedoch nur Schaden davon gehabt, weil man ihnen für die mitgebrachte Waare in der Vorausſicht, daß ſie losſchlagen müſſen, ſo geringe Preiſe bot, daß ſie kaum die Fracht deckten. Hummern ſind in Schweden im Sommer ganz außerordentlich billig und müßten bei geregelten Verhältniſſen in Berlin ebenfalls ſehr billig verkauft werden können. Paris und London gegenüber befindet ſich Berlin hierin ſehr im Nach— theil, denn beiden Städten ſtehen großartige Parks am Atlantiſchen Ozean, namentlich der von Concarn an, zur Verfügung, der jeder Zeit jede beliebige Menge von Hummern liefern kann, ebenſo die Langouſten, die leider ſo ſelten nach Berlin kommen. In unſerer Nordſee laſſen ſich derartige Parks nicht anlegen, weil dieſelben im Winter einfrieren, und doch müßte ein Mittel in unſerer erfindungsreichen Zeit gefunden werden, um dem Uebelſtande abzuhelfen. Da die Krebſe bei uns immer theurer und ſeltener werden, wäre ein Erſatz durch die Hummern ſehr erwünſcht, und es lohnte ſich wohl der Mühe nachzudenken, wie dem großen Publikum dieſe Delikateſſe billig zugängig zu machen ſei. Der Konſum in Berlin, namentlich von Hummern, die in Büchſen bewahrt werden, ift ganz bedeutend, und Schweden, Kanada und die Vereinigten Staaten verſorgen uns damit reichlich. Der Verbrauch von lebenden Hummern wäre ebenſo bedeutend, wenn nur die nöthigen Mengen verluſtfrei zugeführt werden könnten, denn ein lebender, hier abgekochter Hummer ſchmeckt immer beſſer wie ein konſervirter Büchſenhummer. Da die Verzollung der letzteren meiſtens in Hamburg bewirkt wird, läßt ſich über den ganz bedeutenden Verbrauch keine Zahl mit Sicherheit angeben. (Zentralmarkthalle.) 147 VI. Sifcherei- und Jiſchmarktberichte. Mittheilung von Gebrüder Einhart. Konſtanz, 20. April 1887. Geſtern find hier die erſten Blaufelchen, aber nur einige Stücke, gefangen worden. Das Waſſer iſt noch ſehr kalt im See, weil kaltes Schneewaſſer dabei iſt. Es wird daher der Fang vorerſt, ſo viel als nichts heißen, bis durch warmen Gewitterregen das Waſſer wärmer geworden und der See geſtiegen ſein wird. Der Preis der beliebten Bodenſee-Blaufelchen dürfte jetzt am Anfang noch per Stück & 1.20 ſein, der Fiſch wiegt durchſchnittlich e Pfund. Der Preis wird auch bis Juni hoch bleiben, im Ver— hältniß zum Fang, weil bis dahin Schonzeit für die übrigen Sorten Fiſche im Bodenſee iſt, außer Felchen und Forellen. Die Fiſcherei war den Winter über faſt gar nichts, weil die kalte Witterung bis vor 14 Tagen den Fang vollſtändig hemmte. Großpreiſe der Zentral⸗Markthalle. Berlin, 23. April. + Eiſche und Schalthiere. Schollen, kleine per / kg — Lebende Fiſche. JS Schellfiſche, groge. 6 15—20 Hechte, mittelgroße. .. . per / kg 60 8 iii 1 12—14 o 5 1 50 Kabeln, große 1 08 15 ee 5 5 72—90 ri Eine 65 — ee N N R 7 30 Dorſch, grosse N > — Bleie, re 8 36—40 „ mittelgr ne 5 — iii 5 > 24—30 | Makreelen . . 2.2... per Stck. — r Er a 5 30—42 | Maränen, große 15 — o er ah 8 55 — A Mitter 0 — o rare 4 A — S per / kg — Darren ; 50 — Scuepel? an a 0 “ 40 hn 5 5 42 —50 Heringe, ſchwed. per Kiſte v. 89 Wall — Zander, mittelgroße. . . . 1 80 100 „ pomm. p. Wall (80 Stück.) 75—100 r £ 1 Sine her p. Tonne — Bunte Fiſche (Plötze ꝛe) .. 5 24—30 | Haffzander, groß . . .. per ½ kg 50-75 P ; „100-150 Fi mitten: 1 50—75 iel 1 “ 80—120 a Te CD 1 30—40 F £ 15 60 — 72 Ruſſ. Zande 4 25—35 Karpfen, große ? 66—70 [Hechte große.. N 2 30 7 inne 85 54— 60 eee 8 er 42 5 Raine { 5 50—53 rice HATT, ; > — Rachfdren e 8 5 500 Sch, 3 5 40 4 ; ; ; ; F N : 15—2 Friſche Fiſche in Eispackung. N Rheinlachs (Salm) ... - . bee ½ e 210 leis, n e BR 3 1 Weichſellachs, groß... = Ala eee e 8 7 e . x 22 7 Utittelgr. 55 — Raape * „ r Def BIDIgB x TR = Aehtenn ? 5 305 Pr Berl Ne 5 8 — arpfen - 5 is JE Oſtſeelachs, groe. „ 75—90 „ ruſſiſchte un Mittel Aals groe ei. ; 5 90 8 . 5 — f i 0 Se KEN MG 1 2 „ mittlere... . . » 5 9⁵ Norwegerlachs groß ... 5 — a . 8 5 5 mittelgt. . . 1 ER Schalthiere, lebend. 70 n Me land EEE . p. ½ kg 160-180 F 1 Rehe gr p. Schock900-1200 Lachsforellen, große. .. g 140 „ mittelgr., 12-15 m. „ 400-600 1 mittelgt.. . . ; 140 „ kleine, 1012 om „ 200300 ö nen Ne 5 Garnelen (Krabben) ... per ½ kg — Bachforellen 8 1 350-400 Pfahlmuſchels . per Korb — Meerforellen . 5 FE Auſtern, Holländer IA. . . p. 100 St. — See!!! 5 — ” 27 GA +5, 5 Ti Steinbutten, große 4 100 „ engliſchne „ = 5 mittelgr. „ 110120 „ Helgoländer „ ze 2 kl. (Oſtee ) 8 . ian 0 = Seezungen, Dftend. gr... 5 160-170 Geräucherte Fiſche. 1 andere ger.. a 85-100 Rheinlachs (Winter) . . . per ½ kg300-320 5 ine??? 1 — Sec F — 7 i 1 — Oſtfselach d „ 150-160 Rotzzungen 5 5 30—35 Ruſſe Lachs ; 3 — T 5 15—30 Bücklinge, pomm. . . . per Wall 75—-150 e . 1 7 „ ler „ 200-250 F . — Verliner , 200 Schollen, große A 15—20 5 dere 0 100 148 2 Flundern, pommerſche .. . p. Schock 100-200 1 Kieler, gr. p. Stieg (20 Stück) 400 7 mittel 250 Sprotten, 1 per Kiſte (ca. 1/ ke) 100 60 Dorſchr! N TR ‚pet Stieg 75— 100 Agle, große p. ½ kg 125 „Mitter er ; 5 90 „ kleine 5 70 G 5 80 —90 Inserate. Fiſch-Uetze — Renſen, aller Gattungen, fix und fertig und imprägnirt, nebſt Gebrauchsanweiſung, Erfolg garantirt, empfiehlt Heinrich Blum, Netzfabrikation in Konſtanz, Baden. Preiscourant frei. Spezialitäten: Zugnetze (Waden, Seegen) für See'n, Teiche u. Flüſſe; Stellnetze, Treibnetze u. Spannnetze (einfache u. Spiegelnetze), Stangen⸗ garne, Spreitgarne (Kappen), Wurfgarne, Senk⸗ netze (Setzbeeren), Treib- u. Streichbeeren, Reuſen und Flügel-Reuſeu ꝛc. — Auch ſämmtliche Netze zur künſtlichen Fiſchzucht. Anerkennungen von Großgruncl-Beſitzern, Air Anftalten, Fifcerer-Dereinen, Fiſchern Et. 1 Vrompt, billig und 0 1 liefert die Fiſchhandlung von J. C. Eberhardt in Speyer am Rhein, Großherzoglich n Hoflieferant, friſche Pr: und Ser. ‚Silke Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Specialität: 30/12 Rheinſalm und holländif: 3 Auſtern. D Forellen⸗Jung⸗Brut Ba bei jetziger en zum Preiſe von 15—21 KA, liefert die 15/13 Fiſchzucht⸗Anſtalt Wiesbaden. 7 7 31 Fiſcherei⸗Verpachkung. Die geſammte Fiſcherei-Nutzung meiner Seen, Fließe u. |. w. (im Ganzen ca. 2000 Morg. ) joll vom 10. Juni er. an auf 10—20 Jahre freihändig verpachtet werden. Kautionsfähige Pachtbewerber erhalten nähere Auskunft durch den Beſitzer: von Thümen- Blankensee auf Stangenhagen bei Trebbin (Kr. Teltow). Marinirte Fiſche. 4J Marinirte Heringe per Faß — fathe ring 1 12⁵ inaugeen n p. Schock — Aalbricken . .. per Faß — Sardinen, ruſſiſche . e 4 = Geſalzene Fiſche. . Heringe, ſchottiſche . .. p. Tonne — „ holländiſche 8 Sele p. Anker — Veißwurm, gefrockn. Einfagsfliegen (als Futter für Fiſchbrut), ſowie = nicklas'ſches Fiſchfutter zu ſehr ermäßigten Preiſen empfiehlt 3/3 Louis Goos, Heidelberg. Zachforellenſatz, 12 bis 15 cm lang, das Hundert für 30 Mark, 8 bis 12 9 70 77 7 " 20 7. Vachforellenbrut, 6 Wochen alt, das Tauſend für 15 Mk. bietet an die Forellenzüchterei 3/2 von C. Arens in Cleyſingen bei Ellrich. Kräftige Forellenſetzlinge 12—18 em lang, je nach Größe 25—40 M per Hundert, liefert die Fiſchhandlung von Daniel Hader, Kaufbeuren. Einen Weltruf haben Kirbergs berühmte Raſirmeſſer, BE ſelbe ſind aus engl. Silberſtahle angefertigt, ſowie hohl geſchliffen, fertig zum Gebrauch, per Stück Mk. 3. Etuis für das Raſirmeſſer per Stück 30 Pf. Original⸗Streichriemen, zum Schärfen der Raſirmeſſer, per Stück 250 Mk. Schärfmaſſe für Streichriemen, per Doſe 50 Pf., 5 Doſen 2 Mk. Original⸗ Rafirſife per Stück 40 Pf., 6 Stück 2 Mk. Raſirpinſel per Stück 50 Pf. und 1 Mk. Oelabziehſteine ff. Qual. per Stück 7,50 Mk. Alles unter Garantie. Verſandt gegen vor— herige Einſendung oder Nachnahme. Otto Kirberg, Meſſerfabrikant in Düſſeldorf, früher in Graefrath. 121 Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nüchſte Nummer erſcheint am 10. Mai 1887. wi! 7 Allgemeine Fiſcherei Zeitung. Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal. Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. R Fre } Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und e Uue f O ge 15 Pfennige. Redaction und e Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile Buchhandlungen. — Für Kreuzband, Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. der Baäneriſchen Piſcherei-Teitung. Organ für die Heſammlnkereſſen der Eiſckerei, ſowie für die Beſtrebungen der Fildterei-Bereine in Sonderheit Organ der Landes-Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen⸗Aaſſau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deukſchlands, Vellerreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Daneriſchen Tilcherei-Verein. e 4272157 TER ZERTTE 7 Ar. 12.9.4570, Münden, 10. Mai 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ag München, Sendlingerſtr. 48/2 1. Inhalt: J. Fiſchereipflege in der Schweiz. — II. Vereinsnachrichten. — III. Vermiſchte Mit⸗ theilungen. — IV. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Jiſchereipflege in der Schweiz. Schon öfters haben wir Veranlaſſung gehabt und genommen, mit Freuden zu betonen, wie ſehr in neuerer Zeit die Schweizeriſchen Regierungsorgane, ins— beſondere das Eidgenöſſiſche Oberforſtinſpectorat in Bern unter der Leitung des trefflichen Herrn Oberforſtinſpectors Coaz ſich die Hebung der Fiſcheret in der Schweiz angelegen ſein laſſen, wie umfaſſend, practiſch und energiſch dort jetzt vorgegangen wird. Zum Belege diene neueſtens nachfolgender Auszug aus dem Berichte des eidgenöſſiſchen Handels- und Landwirthſchafts— Departements über ſeine Geſchäftsführung im Jahre 1886. Dort heißt es: „Der Entwurf einer Reviſion des Bundesgeſetzes über die Fiſcherei, von welcher wir im vorigen Geſchäftsbericht geſprochen, iſt ſo weit vorgeſchritten, daß er dem Bundesrathe in der Juniſeſſion zur Berathung vorgelegt werden kann. Unterm 13. Juni 1886 wurde eine Vollziehungsverordnung zum Art. 12 des Bundes— geſetzes über die Fiſcherei, betreffend Verunreinigung der Gewäſſer zum Nachtheil der Fiſcherei, erlaſſen (Amtl. Samml. n. F. IX, S. 74). ) *) Vgl. Allg. Fiſcherei-Ztg. 1886 S. 225. Sal ” g r 1 Bei Uebermittlung derſelben an die eidgenöſſiſchen Stände mit Kreisſchreiben vom 13. Juli wurden letztere zugleich eingeladen, zum Vollzug derſelben das Nöthige anordnen und namentlich auch dafür beſorgt ſein zu wollen, daß die diesfalls erforderlichen baulichen Vorkehrungen getroffen werden. Ferner wurde bemerkt, daß wir in techniſch beſonders ſchwierigen oder wichtigen Fällen gerne bereit ſein werden, unſern Experten in Sachen Auf— träge zu ertheilen und die diesfälligen Koſten zu übernehmen. Von dieſem Anerbieten wurde ſeitens verſchiedener Kantone bereits Gebrauch gemacht. Die Kantone wurden überdies eingeladen, bis Ende 1886 ein Verzeichniß ſämmt— licher auf ihrem Gebiete vorhandenen landwirthſchaftlichen und gewerblichen Anlagen aufzu— nehmen und einzuſenden, welche von Art. 12 des Bundesgeſetzes über die Fiſcherei und von Art. 4 der diesbezüglichen bundesräthlichen Vollziehungsverordnung betroffen werden. Genehmigt wurden im Berichtjahre: 1) die Vollziehungsverordnungen zum Fiſchereigeſetz des Kantons Schwyz (den 5. Februar) und Teſſin (den 17. Dezember); 2) ein vom Kanton Neuenburg den 24. April erlaſſenes Geſetz über die Fiſcherei in der Haute Reuse; 3) ein Beſchluß des Staatsrathes von Neuenburg vom 12. Oktober, welcher die Bußen für Uebertretungen der ſchweizeriſch-franzöſiſchen Uebereinkunft, betreffend die Fiſcherei im Doubs, feſtſetzt; 4) ein Beſchluß der Regierung des Kantons Zürich vom 17. November, betreffend Ergänzung des kantonalen Fiſchereigeſetzes, nach welchem die Bewilligung zur Ausübung der Fiſcherei mit der Schleike an die Bedingung geknüpft wird, daß der Inhaber eines ſolchen Patentes zwei ſogenannte Fache erſtelle und mindeſtens alle zwei Jahre vor dem 15. April neu ausrüſte; 5) die zwiſchen den Kantonen Freiburg, Waadt und Neuenburg am 6. März ab— geſchloſſene Uebereinkunft für die Fiſcherei im Neuenburgerſee, in Reviſion derjenigen vom 29. April 1876. Dem Kanton Zürich wurde auf ein Geſuch des Regierungsrathes unterm 16. April und 22. Mai der Fang von Blalingen im Zürcherſee bis Ende Mai bewilligt, jedoch nur mit einem Zuggarn und unter der Vorſchrift, daß die Berührung der Halden, der Reiſer und des Krebſes vermieden werde. Auf Einlagen der Regierung Graubündens wurde, geſtützt auf Art. 13, Abſatz 3 des Bundesgeſetzes über die Fiſcherei, folgenden Geſuchen, betreffend Schonung des Fiſch— beſtandes, entſprochen: 1) Geſuchen der Gemeinden Samaden, Pontreſina, Celerina, Sils i. E., Silvaplana, Bevers, Ponte, Madulein um Verbot des Fiſchfanges in dortigen öffentlichen Gewäſſern, ausgenommen im Berninabach, mit anderem Fanggeräthe als der Fiſchruthe. Dieſe aus— ſchließliche Fangweiſe wurde auf die beiden Monate Juli und Auguſt beſchränkt. 2) Einem Geſuche der Gemeinde Zernez um gänzliche Schließung der Gewäſſer auf dortigem Gemeindegebiet auf weitere 3 Jahre, da durch den bisherigen Bann die Wieder— bevölkerung der Gewäſſer noch nicht hinreichend erzielt worden. Es wurde der Gemeinde zugleich die Anlage einer Fiſchbeutanſtalt zur raſcheren Erreichung des beabſichtigten Zweckes empfohlen. 3) Einem Geſuche der Gemeinde Süs um Schluß der Fiſcherei in den dortigen Gewäſſern auf 3—5 Jahre. 4) Einem ſolchen der Gemeinden Pontreſina und Poſchiavo um Verbot des Fiſchfangs in den auf dem Bernina liegenden See'n Lago bianco und Lago della Crocetta auf 3 Jahre. 8 Unterm 5. Januar 1886 theilte die Regierung von Graubünden mit, daß ſie auf unſere Anregung hin die Schonzeit für ſämmtliche See'n im Kanton in einer Höhenlage über Meer von 1400 m und darüber, auf die Dauer von 3 Jahren, von Mitte Sep— tember bis Ende Juni, feſtzuſetzen gedenke, und erſuchte zum Voraus um Bewilligung zu einer ſolchen Beſchlußnahme. Dieſem Geſuche wurde unter'm 8. Januar entſprochen und der Regierung zugleich Anerkennung ausgedrückt für dieſe zur Hebung des Fiſchſtandes in den Alpenſee'n höchſt zweckmäßige Maßregel. Die Schonzeit für diejenigen Strecken im Silſerſee, auf welchen Privatfiſchereirechte haften, wurde im Einverſtändniß mit den Berechtigten auf die Zeit vom 1. September bis 30. Juni feſtgeſetzt. Obwohl bereits im Jahre 1884 der Regierung des Kantons Teſſin Veranlaſſung gegeben worden, eine geſetzwidrig angebrachte Fiſchereivorrichtung in der Moeſa entfernen zu laſſen, wurde dieſelbe im Dezember vorigen Jahres doch wieder erſtellt und mußte genannte Regierung neuerdings eingeladen werden, dem Geſetze Nachachtung zu verſchaffen. Ferner wurde, auf erhaltene Mittheilung hin, daß im Langenſee mit verbotenen Garnen (der bighezza und riacera) gefiſcht werde, ein Kommiſſär an Ort und Stelle zur Unter— ſuchung des Sachverhaltes abgeordnet, mit der Inſtruktion, im Falle der Beſtätigung auf Beſeitigung dieſer Fanggeräthe zu dringen. Die Regierung Teſſins wurde hievon benachrichtigt. Fiſcherei-Konvention mit Frankreich. Der bisherige eidg. Fiſcherei-Kommiſſär für den Genferſee, Herr Puenzieux, kam um Entlafjung ein, da ſeine neue kantonale Stelle als Chef der Abtheilung für Forſtweſen, Jagd und Fiſcherei im Landwirthſchafts-Departement des Kantons Waadt mit obiger eidgenöſſiſcher Beamtung nicht vereinbar ſei. Dieſem Geſuche wurde, unter Verdankung der geleiſteten Dienſte, auf den 1. Juli 1886 entſprochen und Hr. Nationalrath Fonjallaz in Epeſſes zum Kommiſſär erwählt. Die Unterhandlungen mit Frankreich, betreffend Reviſion des Art. 8 der Uebereinkunft, wurden fortgeſetzt und nach ſtattgefundener Enquete in Sachen und nachdem den betreffenden Kantonen vorher Gelegenheit gegeben, ſich vernehmen zu laſſen, der franzöſiſchen Regierung unterm 20. Dezember mitgetheilt, daß man grundſätzlich mit der, von den beiderſeitigen Kommiſſären vorgeſchlagenen Reviſion genannten Artikels, betreffend den Fang der Fera und des Ombre chevalier und das Verbot gewiſſer Fanggeräthe, einverſtanden ſei. Auf Beſchwerde des Kantons Waadt, daß die Jongnenaz, welche ſich in die Orbe ergießt, durch das auf franzöſiſchem Gebiet liegende Eiſenwerk La Ferriere zum Nachtheil des Fiſchſtandes dieſes Gewäſſers verunreinigt werde, kam dieſe Angelegenheit bei den Kon— ferenzen der Fiſcherei-Kommiſſäre zur Behandlung und wurden alsdann Schritte bei der franzöſiſchen Regierung gethan, um dieſen Uebelſtand zu beſeitigen. Es erfolgte hierauf unterm 24. Juli v. J. eine entſprechende Weiſung ſeitens des franzöſiſchen Miniſteriums der öffentlichen Arbeiten an den Präfekten des Doubs-Departementes, ohne daß indeß der— ſelben bisher nachgekommen worden wäre. Auf Wunſch der franzöſiſchen Regierung wurden durch den Kanton Genf an zwei Stellen in der Arve Fiſchwege angelegt. Auf Mittheilung des Fiſcherei-Kommiſſärs hin, daß die Rhone an ihrem Einfluß in den Genferſee während der Forellen-Schonzeit mit Garnen umſtellt werde, wird unterm 10. Dezember die Regierung von Wallis hierauf aufmerkſam gemacht und eingeladen, ohne Verzug die Netze entfernen zu laſſen. Die Regierung von Genf wurde unterm 16. März bei Anlaß einer Beſchwerde von dortigen Fiſchern mit Bezug auf Art. 2 der Konvention eingeladen, ſtrenge darüber zu wachen, daß die Netze und auch die Säcke des grand filet und der Monte nicht eine geringere als die geſetzlich vorgeſchriebene Maſchenweite beſitzen. Die Protokolle über die gemeinſchaftlichen Verhandlungen des ſchweizeriſchen und franzöſiſchen Fiſcherei-Kommiſſärs werden den betreffenden Kantonen bezüglich der ſie betreffenden Gegenſtände jeweilen mitgetheilt. Auch für die Ueberwachung des Doubs, inſoweit dieſer Fluß die Grenze zwiſchen der Schweiz und Frankreich bildet, ſind gleichwie für den Genferſee Kommiſſäre und ferner ſeitens der betheiligten Kantone Bern und Neuenburg Fiſchereiaufſeher bezeichnet. Unter'm 2. Februar wurde den Regierungen genannter Kantone ein Bericht unſeres Forſtinſpektorats über den Doubs und ſeine Fiſchereiverhältniſſe mitgetheilt und Veranlaſſung genommen, dieſelben zu einer ſchärferen Fiſchereipolizei und genaueren Beobachtung der Konvention einzuladen. Beide Kantone ſind dieſer Einladung zum Theil bereits nachgekommen. Neuen— burg hat, wie oben angeführt, ſpezielle Bußbeſtimmungen für Uebertretungen der Konvention erlaſſen, ferner eine Fiſchbrutanſtalt in Maiſon Monſieur eingerichtet und ſich zur Erſtellung der im Doubs nöthigen Fiſchſtege bereit erklärt, ſofern ſich Frankreich hieran ebenfalls betheiligen werde. Auf Geſuch dieſes Kantons wurden die eidgenöſſiſchen Grenzwächter 2 L R 4 17 See — —à— längs dem Doubs angewieſen, ſich, inſoweit es ihr ſonſtiger Dienſt erlaubt, an der Fiſcherei— aufſicht zu betheiligen. Der Kanton Bern hat die Pächter der Fiſchereien am Doubs ver— pflichtet, jährlich eine gewiſſe Anzahl junger Forellen in dieſes Gewäſſer einzuſetzen. Einem Vorſchlag der franzöſiſchen Regierung, es möchte das Verbot des Forellenfanges im Doubs vom 20. Oktober bis 20. Januar (Art. 24 der Konvention) pro 1886/87 auf jeglichen Fiſchfang ausgedehnt werden, pflichtete man im Einverſtändniß mit Bern und Neuenburg bei und letztere erließen hierauf die fraglichen Bekanntmachungen. Der Staatsvertrag zwiſchen der Schweiz, Deutſchland und den Niederlanden, betreffend Regelung der Lachsfiſcherei im Stromgebiete des Rheins, welcher am 30. Juni 1885 abgeſchloſſen worden war, trat durch Ratifikation der genannten Staaten im Laufe der Jahre 1885 und 1886 in Kraft. 5 Die Uebereinkunft zwiſchen der Schweiz, Baden und Elſaß-Lothringen über Anwendung gleichmäßiger Beſtimmungen für die Fiſcherei im Rhein und Bodenſee vom 25. März 1875, reſp. 14. Juli 1877, wurde von ſämmtlichen betheiligten Staaten als reviſionsbedürftig befunden. In Folge deſſen wurden zum Entwurf einer Reviſion Abgeordnete bezeichnet, deren erſte Sitzung vom 4. bis 6. Oktober vorigen Jahres in Bern ſtattfand. Die dies⸗ bezüglichen Verhandlungen kamen noch nicht zum Abſchluß. Betreffend den Felchenfang im Boden- und Unterſee zur Laichzeit wurde der betheiligte Kanton Thurgau eingeladen, in Vollzug des $ 3 der Nachtragsübereinkunft vom 21. Sep— tember 1884 zum oberrheiniſchen Fiſchereivertrag die erforderlichen Wc zu erlaſſen. Auf wiederholte Beſchwerde des kaiſerlichen Statthalters von Elſaß-Lothringen, daß auf dem Rhein von Baſel her todte und betäubte Fiſche einhertreiben, verſtändigte man ſich mit genanntem Staate über die Maßnahmen, um bei weiteren derartigen Vorkommniſſen auf ſchweiz. Gebiete die Urſache derſelben ermitteln und beſeitigen zu können. Es ſind ſeitens der Kantone folgende Wahlen von Fiſchereiaufſehern und Agenten pro 1886 zur Kenntniß gebracht worden: 1) Fiſcherei-Aufſeher: Von Zürich 4, Bern 3 (für den Thunerſee, das Schongebiet Kirrelbach und den Doubs) und Neuenburg 1 (für den Doubs). Dieſe Aufſeher beſorgen, wo nöthig, auch den Dienſt der Agenten, der in der erforderlichen Kontrole über Ver- wendung der Fortpflanzungselemente und der während der Schonzeiten zum Zwecke der künſtlichen Fiſchbrut gefangenen Fiſche und über den Verkauf letzterer beſteht. 2) Fiſcherei-Agenten: Bern 7, Aargau 5, 5 und Schaffhauſen je 3, Luzern, Schwyz. Solothurn, Baſelſtadt und Baſellandſchaft je 1 In Artikel 4, Abſatz 3 der Verordnung über die Jagdbannbezirke vom 16. Juli 1886 (Amtl. Samml. n. F., Bd. IX, S. 76) wurden die Kantone ermächtigt, den Wild— hütern auch die Aufſicht über die Fiſchgewäſſer, welche in den betreffenden Bannbezirken liegen oder an dieſelben angrenzen, zu übertragen. f Fiſchbrutanſtalten. Solche beſtunden 1883/84 52, 1884/85 57 und 1885/86 64. Hiezu kommen noch einige wenige kleinere, die erſt nachträglich bekannt wurden. Es kamen letztes Jahr zur Ausſetzung in öffentliche Gewäſſer 5°786,840 Fiſchchen von 14 verſchiedenen Arten gegenüber 5°010,182 im Vorjahre. Obenan ſtehen die See— forellen mit 17245214 Stück, dann kommen die Fluß- und Bachforellen mit 1 167,115 und die Salme mit 930,000. Von der Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika wurden durch Ver— mittlung der Geſandtſchaft in Waſhington 1°000,000 Eier von Coregonus albus, 50,000 Eier von Salmo Namaycush und 10,000 Stück von Salmo fontinalis bezogen. Die Bundesbeiträge für ausgeſetzte Fiſchchen beliefen ſich auf Fr. 9082. Die Brutfläche ſämmtlicher Brutanſtalten nimmt 372 m? ein und bietet Raum für 23°200,000 Eier. Dazu kommen 48 Brutgläſer, in welchen ca. 4 800,000 Eier von der Größe derjenigen der Felchen eingeſetzt werden können. Es bieten die Brutanſtalten im Stande von 1885/86 ſomit im Ganzen Raum für ca. 28°000,000 Eier. Der Kanton Bern wurde eingeladen, für Erſtellung eines Fiſchweges an den Schleuſen in Thun und eines an der großen Schwelle bei Bern beſorgt ſein zu wollen. 153 —̃ — Der Kanton Waadt hat die nöthigen Vorſtudien zur Anbringung von Fiſchwegen in der Orbe gemacht. Die Fiſcherei⸗Polizei iſt im Allgemeinen noch höchſt mangelhaft. Eine organiſirte Aufſicht über den ganzen Kanton beſitzt nur Zürich. In den meiſten Kantonen iſt die Fiſchereiꝙ⸗Aufſicht den gewöhnlichen Polizeiorganen, den Landjägern, übertragen, die hiefür weder die nöthige Zeit, noch die nöthige fachliche Kenntniß beſitzen. Aber auch bei vielen Gerichten fehlt leider die Einſicht in die Wichtigkeit der Fiſcherei und der erforderliche Ernſt, um das Ihrige zur Unterdrückung des Fiſchfrevels beizutragen. II. Vereins nachrichten. 1. Verband von Fiſcherei⸗Vereinen, Fiſcherei⸗Genoſſenſchaften zc. für die preuß. Provinzen Rheinland, Weſtfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau. Auszug aus dem Derichte über die am 31. Juli 1886 zu Schwerte llattgehabte zweite ordentliche General-Verſammlung. (Fortſetzung.) Zum III. Punkt der Tagesordnung wurde unter Vorſitz des Ehrenamtmanns Freiherrn von Dücker⸗Menden zunächſt über den Ort der nächſtjährigen Generalverſammlung des Verbandes und die Wahl des Vorſitzenden und des Stellvertreters verhandelt. Es herrſchte darüber Stimmen— einhelligfeit, daß die nächſte Sitzung innerhalb der Provinz Hannover ſtattzufinden habe, über den Ort der Verſammlung ſelbſt waren Meinungsverſchiedenheiten; Uelzen, Soltau, Hannover u. a. Orte wurden genannt, ſchließlich wie ſeither die definitive Beſtimmung des Ortes der Ver— einbarung des Vorſitzenden und des Stellvertreters überlaſſen. Trotz der beſtimmten Erklärung des Verbandsvorſitzenden, Amtsgerichtsraths Seelig-Kaſſel, eine etwaige Wiederwahl nicht annehmen zu können, fiel zunächſt die Wahl des Vorſitzenden für 1887 wieder auf denſelben; als er aber wiederholt erklärt hatte, daß ſeine Verhältniſſe ſehr zu ſeinem Bedauern es ihm nicht geſtatteten den Vorſitz weiter fortzuführen, wurde Hr. Amtsrichter Adickes, z. Z. in Neuhaus u. d. O., Regierungsbezirk Stade in Hannover, zum Vorſitzenden, Amtsgerichtsrath Seelig in Kaſſel zum Stellvertreter desſelben gewählt. Bezüglich der Wahl eines Rechtspflege-Ausſchuſſes für den Verband, deſſen Wichtigkeit der Vorſitzende, Amtsgerichtsrath Seelig, unter ee auf den Vortrag des Herrn Oberſt— landesgerichtsraths Dr. v. Staudinger-München gelegentlich des erſten Fiſchereitages daſelbſt — vergl. Bayeriſche Fiſcherei-Zeitung 1885 Nr. 23 S. 269 — des Näheren auseinanderſetzte und dem namentlich u. A. auch die Aufgabe zugewieſen wurde, die ſeither ergangenen, für die preuß. Monarchie im Allgemeinen und ſpeziell für die 4 weſtlichen Provinzen Preußens wichtigen Ent⸗ ſcheidungen der Gerichts- und Verwaltungsgerichtshöfe zu ſammeln, auch künftig ergehende zu beachten und durch den Druck veröffentlichen zu laſſen, entſchied die Verſammlung nach längerer Diskuſſion, an der die Herren Bürgermeiſter von Bock, Regierungsrath Dr. Ruhnke, Freiherr von Dücker, Profeſſor Dr. Metzger u. A. ſich betheiligten, daß nicht nur Ein Mitglied aus jeder Provinz, ſondern wenn möglich, je Ein Juriſt und je Ein Verwaltungserfahrener gewählt werden ſollte, daß der Vorſitzende eo ipso dem Ausſchuß aber angehöre. Dem entſprechend fiel die Wahl I. für die Rheinprovinz auf: 1. Herrn Regierungsrath Dr. Ruhnke-Düſſeldorf; 2. „ Oberfiſchmeiſter Grafenſtein daſelbſt; II. für Weſtfalen: 3. Herrn Erſten Staatsanwalt Müller bei Königl. Landgericht zu Paderborn; 4. „ Ehrenamtmann Freiherrn von Dücker- Menden; III. für Hannover: 5. Herrn Amtsrichter Adickes zu Neuhaus a. d. Oſte; 6. „ Profeſſor Dr. Metzger zu Münden; IV. für Heſſen-Naſſau: und zwar a für den Regierungsbezirk Kaſſel: „Herrn Amtsgerichtsrath Seelig -Kaſſel; b. Regie rungbezirk Wiesbaden und Frankfurt a. M.: 8. Herrn Oberſtlieutenant a. D. von Derſchau-Hattenheim a. Rh.; 9. „ Amtsrichter Wellſtein zu Braunfels bei Wetzlar. Zum IV. Gegenſtand der Tagesordnung „Beſchaffung einer Fiſchzucht-Anſtalt für den Verband“ wurde vom Vorſitzenden unter Verleſung eines bezüglichen Schreibens des urſprüng— lichen Antragſtellers Herrn Landraths Dr. Federath-Brilon, über die Entſtehung dieſes Punktes der Tagesordnung berichtet und dem weiteren Berichterſtatter Herrn von Dücker das Wort ertheilt. —1 154 — k — Derſelbe führt unter Vorlegung eines Detailplanes aus, wie es ſich darum handele, die vor— trefflich angelegte Fiſchbrutanſtalt Winkelsmühle bei Station Haan, Kreis Düſſeldorf, welche infolge Krankheit des jetzigen Beſitzers H. Oberbeck einzugehen drohe, zu erhalten und ferner ſie nutzbar zu machen, er müſſe ſich jedoch beſcheiden, daß dazu nicht unbedeutende Geldmittel nöthig ſeien, und daß es deshalb angezeigt ſei, ſich zunächſt mit der Vorfrage zu beſchäftigen, ob der Verband überhaupt gewillt und im Stande ſei, eine Brutanſtalt zu beſchaffen und zu unterhalten. In der dieſerhalb eröffneten Beſprechung der Sache erklärte zunächſt Oberfiſchmeiſter Grafen⸗ ſtein Namens des Rheiniſchen Fiſcherei-Vereins, daß er gegen Beſchaffung einer Anſtalt für den Verband ſtimmen müſſe. Von Derſchau weiſt darauf hin, daß auch, abgeſehen von den wohl kaum aufzubringenden Mitteln — ca. 70000 Mk. zum Ankaufe —, es doch nach dem Wortlaute des § 1 des Verbandsſtatuts zweifelhaft erſcheine, ob der Verband überhaupt zu ſolcher ſelbſtthätigen Arbeit berufen erſcheine, es ſei dies eine Prinzipienfrage, die ſich dahin auflöſe, ob der Verband überhaupt Vermögen beſitzen ſolle? Ihm ſcheine das nicht nach den Statuten als zu erzielen vor= ausgeſetzt. Auch Herr Günther-Köln ſpricht ſich in ähnlichem Sinne aus, ſchlägt jedoch vor, ſeitens des Verbandes eine Eingabe an die Regierung behufs ſtaatlicher Unterſtützung des jetzigen Beſitzers zu machen, was wiederum Herrn Regierungsrath Dr. Ruhnke-Düſſeldorf veranlaßt, des Weiteren über die ſeitherigen vortrefflichen Leiſtungen der Anſtalt und die ſtaatsſeitig dem jetzigen Beſitzer bereits gewordenen Staatsunterſtützungen ſich auszulaſſen. Derſelbe nimmt übrigens an, daß es theils durch Aufnahme von Hypotheken, theils durch ſtaatliche Unterſtützung gelingen könne, die Anſtalt zu erwerben und zu unterhalten. Auch Hr. Adickes glaubt auf die reichen Mittel der Rheinprovinz verweiſen zu ſollen, wie auch Herr von Derſchau und Ruhnke wiederholt an der Beſprechung ſich betheiligend, für möglichſte Erhaltung der Anſtalt, ſei es durch eine zu gründende Aktiengeſellſchaft oder in ſonſt thunlicher Weiſe, ſich ausſprachen. Der Referent, Herr von Dücker, ſeiner Freude darüber Ausdruck gebend, daß allgemein der Anſtalt ein Intereſſe entgegen gebracht werde, glaubt, daß die Schwierigkeiten der Beſchaffung des Ankaufskapitals dadurch ſich mindern ließen, daß ein Theil der Ländereien, der nicht zu Fiſchzucht⸗ zwecken nöthig ſei, faſt die Hälfte des Areals, wieder veräußert werde, glaubt jedoch nach allem Gehörten, den Antrag, daß der Verband die Anſtalt erwerbe, nicht aufrecht erhalten zu können. Dem entſprechend beſchließt die Verſammlung, von Beſchaffung einer Fiſchbrutanſtalt für den Verband aus prinzipiellen Gründen ſchon Abſtand zu nehmen, daneben aber ihre vollſte Sym— pathie dahin auszuſprechen, daß es gelingen möge, die vortreffliche Fiſchbrutanſtalt Winkelsmühle als ſolche zu erhalten. Zum V. Punkt der Tagesordnung berichtet Amtsgerichtsrath Seelig über J. den dermaligen Stand der Fiſchereigeſetzgebung in Preußen wie folgt: Dieſerhalb beſteht eine untrügliche Quelle in den Auslaſſungen des Herrn Reſſortminiſters. In der 11. Sitzung des Abgeordnetenhauſes vom 1. Februar 1886 hat Exeellenz Dr. Lucius erklärt: daß es ſich nicht um eine Aenderung des Fiſcherei-Geſetzes von 1874, ſondern nur um eine Modifikation der Ausführungsbeſtimmungen für die einzelnen Provinzen handele; die Verhandlungen über die Reviſton der Ausführungsbeſtimmungen haben nicht geruht, insbeſondere ſei die Frage den Provinziallandtagen zur Begutachtung vorgelegt mit Ausnahme — ſoweit dies den Verband intereſſirt — von Hannover, dem auch jetzt be— zügliche Vorlage noch nicht zugegangen fein kann, weil er ſeitdem noch nicht zuſammen⸗ getreten iſt. Auch hier ſoll der Provinziallandtag gehört werden. Gegen Aenderung des Schonſyſtems, insbeſondere Einführung der Individualſchonzeit, ſpricht ſich, jedoch in milder Form, der Herr Miniſter aus. — N Die Denkſchrift mit der die Abänderungsvorſchläge dem damaligen Kommunallandtag Kaſſel zugegangen find, erwähnt zwar, daß dieſe Vorſchläge „unter thunlichſter Berückſichtigung“ des Er⸗ gebniſſes einer am 8. Dezember zu Kaſſel ſtattgefundenen Sachverſtändigen-Konferenz, auf der konſtatirt wurde, daß faſt alle Betheiligten gutachtlich ſich für Einführung der ſog. Individual⸗ ſchonzeiten ausgeſprochen haben, aufgeſtellt ſeien, gleichwohl verbleibt dieſelbe bei dem alten Schon— ſyſtem und überträgt oſtpreußiſche Verhältniffe und Beſtimmungen zur Schonung eines im Re— gierungsbezirk Kaſſel nicht vorhandenen Fiſchereigewerbes auf dieſen Bezirk. Der Hauptausſchuß hat dementſprechend vielfach um Aenderung gebeten, und wird es ſich empfehlen, deſſen Bericht zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Er iſt vom Landesrath Dr. Knorz verfaßt und lautet: „Der Herr Reſſortminiſter, geleitet von dem Geſichtspunkt, einerſeits dem Fiſchbeſtand jeden möglichen Vorſchub zu leiſten, andererſeits aber auch den Nahrungsſtand der berufsmäßigen Fiſcher nicht zu gefährden, hat in der vorliegenden, dem Kommunallandtag zur Begutachtung mitgetheilten Denkſchrift eine den erwähnten Grundſätzen entſprechende Reviſion der ſeit 1877 in unſerem Re⸗ gierungsbezirke geltenden Verordnung ins Auge gefaßt, wonach einerſeits zu Gunſten der Aus— übung des Fiſchereigewerbes einzelne einſchränkende Beſtimmungen der ſeitherigen Ausführungs— verordnung ganz aufgehoben oder gemildert, andererſeits zum Zwecke der Erhaltung einzelner Fiſcharten oder des Fiſchbeſtandes einzelner Gewäſſer oder Gewäſſerſtrecken die in den beſtehenden fiſchereipolizeilichen Vorſchriften hervorgetretenen Lücken und Mängel durch entſprechende Ergänzung und Verſchärfung beſeitigt werden ſollen. So ſehr man ſich mit dieſen Geſichtspunkten im Allgemeinen einverſtanden erklären muß, ſtellt ſich für unſeren Regierungsbezirk der erſte Ge— ſichtspunkt als der minder wichtigere dar, weil wir einen berufsmäßigen Fiſcherſtand, wie ſolcher in den öſtlichen Provinzen der Monarchie vorhanden iſt, nicht kennen, wie denn beſpielsweiſe nach der letztveröffentlichten Gewerbeſtatiſtik im Regierungsbezirk Kaſſel überhaupt nur 39 Perſonen N a * > * a « 2 13 2 * + 44 * 2 155 8—ä— : — — als ſelbſtſtändige Fiſcher aufgeführt worden ſind, welche zum Theil ihr Gewerbe als Nebenbe— ſchäftigung betreiben. Die meiſten dieſer jog. berufsmäßigen Fiſcher geben ſich überhaupt nur jo lange mit der Fiſcherei ab, bis ſie, ſei es nun von Sportfiſchern oder ſei es von Anderen, die ſich auch einmal in der Fiſcherei verſuchen wollen, bei der Wiederverpachtung der betreffenden Waſſerſtrecke überboten werden. Ohnehin vermag das Fiſchereigewerbe allein ſeinen Mann nicht zu ernähren, es iſt vielmehr oft nur ein willkommener Vorwand zum Müßiggang. Unter ſolchen Verhältniſſen erſcheint die Erhaltung eines guten Fiſchbeſtandes in den nicht geſchloſſenen Gewäſſern als die hauptſächlichſte Aufgabe, und dieſer iſt die Denkſchrift nach Anſicht des Haupt⸗Ausſchuſſes nicht überall gerecht geworden. Insbeſondere iſt die in dem vorgelegten Entwurf beabſichtigte Beibehaltung des abſoluten Schonzeitſyſtems unſern Salmoniden und Cyprinoiden, zwei volkswirthſchaftlich überaus wichtigen Fiſchgattungen, ſehr nachtheilig, weil dieſelben ſowohl in den Gewäſſern, für welche Frühjahrs- ſchonzeit eingeführt werden ſoll, als in denjenigen Gewäſſern zuſammen oder nebeneinander vor⸗ kommen, für welche Winterſchonzeit vorgeſchrieben iſt, und ſonach die Frühjahrslaicher (3. B. Cyprinoiden) in den Gewäſſern mit Winterſchonzeit, die Winterlaicher (Lachs und Forelle) in den Gewäſſern mit Frühjahrsſchonzeit der Gefahr des Unterganges preisgegeben ſind. Nach den in unſerm Regierungsbezirk innerhalb der letzten 10 Jahre gemachten Erfahrungen iſt die Annahme des Herrn Miniſters, die Frühjahrslaicher und die Winterlaichfiſche ſeien auf be⸗ ſtimmte Waſſerſtrecken dergeſtalt vorzugsweiſe beſchränkt, daß ſich beſtimmte zutreffende Grenzen ziehen ließen, nicht beſtätigt worden, weshalb auch die im $ 6 des Entwurfs beliebte Eintheilung unſerer Gewäſſer nach Frühjahrs- oder Winterſchonzeit nicht geeignet erſcheint, das angeſtrebte Ziel der Erhaltung des Fiſchbeſtandes zu erreichen, indem überall entweder im Intereſſe der Fort— pflanzung der Frühjahrslaicher die im Herbſt bezw. Winter laichenden Salmoniden gefährdet bleiben, oder umgekehrt im Intereſſe der Lachs- und Forellenzucht die karpfenartigen Fiſche und ſonſtigen Frühjahrslaicher. Dieſer Uebelſtand kann mit Erfolg nur durch Aufgeben des im § 5 des Entwurfs feſtge— haltenen Syſtems, wonach eine und dieſelbe Strecke eines Gewäſſers nur einer jährlichen Schonzeit unterworfen ſein ſoll, beſeitigt werden. Der Hauptausſchuß empfiehlt daher die Rückkehr zu dem jog. gemiſchten Schonzeitſyſtem, welches hier zu Lande ſeit der Fiſchereiordnung Philipps des Großmüthigen vom Jahre 1557 in Uebung war, und ſich vollkommen bewährt hat. (Fortſetzung folgt.) 2. Fiſchereiverein für Waldeck und Pyrmont. Wildungen, den 22. April. Der Fiſchereiverein für die Fürſtenthümer Waldeck und Pyrmont hielt am 17. April 1887 hierſelbſt im Hotel zur Poſt ſeine diesjährige Generalverſammlung ab. Die Betheiligung war beſonders von auswärtigen Herren eine recht zahlreiche. Auch die Herren Grafen zu Waldeck-Bergheim und die Herren Landesdirektor von Saldern und Ober— jägermeiſter von Baumbach wohnten den Verhandlungen bei. Eingeleitet wurde die Verſammlung durch den Vorſitzenden des Vereins, Herrn Dr. Kutſcher-Arolſen, der zunächſt dem früheren Vor— ſitzenden, dem verſtorbenen Landesdirektor von Saldern, der ſich in hohem Maße um den Verein verdient gemacht hat, in warmen Worten einen Nachruf widmete. Im Weiteren gab Herr Dr. Kutſcher ſodann einen Bericht über die Thätigkeit im verfloſſenen Vereinsjahre. Der Verein hat danach ſein Augenmerk auf Beſeitigung der Verhältniſſe gerichtet, welche als Urſache der Abnahme des Fiſchbeſtandes in den Gewäſſern anzuſehen ſind. Da eine Verunreinigung der Gewäſſer durch Fabriken im Waldeck'ſchen nicht vorkommt, ſo konnte ſich der Verein in ſeiner Thätigkeit auf Ver— ringerung der Fiſchfeinde und Einbringung von Fiſchbrut beſchränken. Es ſind mehrere Brut— anſtalten errichtet, deren größte ſich auf dem ſogenannten Fiſchhauſe in Arolſen befindet. Dort find 30,000 Stück Lachseier, 10,000 Bachforellen und 10,000 Stück Eier der Lachsforelle aus— ebrütet und in Teiche ausgeſetzt. Mit Eiern der Maräne werden zur Zeit Verſuche gemacht. Es folgte ſodann der Vortrag der Jahresrechnung, welche nach einer unweſentlichen Debatte acceptirt wurde; die Verſammlung ertheilte die Decharge. Hierauf wurde zur Wahl des Vorſitzenden geſchritten und per Acclamation der Herr Landesdirektor von Saldern gewählt, der auch die Wahl annahm. Der ſchon früher eingebrachte Antrag des Gymnaſiallehrers Hebel, den Beitrag für Volksſchullehrer, Forſtſchutzbeamte und Polizeiorgane auf 1 Mark zu ermäßigen, wurde zum Be— ſchluß erhoben. Als Ort für die nächſte Generalverſammlung wurde Arolſen beſtimmt. Nachdem hiermit die Tagesordnung Erledigung gefunden hatte, hielt Herr Dr. Praß-Marburg einen recht intereſſanten Vortrag über mikroſkopiſche Fiſchfeinde. Außer den allgemein bekannten Feinden der Fiſche gibt es eine kaum glaubliche Menge von Infuſorien, die ſich der direkten Beobachtung ent— ziehen und doch nicht weniger verhängnißvoll und gefährlich für den Fiſch ſind. Redner unter— ſcheidet 3 Gruppen von dieſen außerordentlich kleinen Weſen. Der Spaltpilz, in ſeiner Größe von 1/2000 mm der kleinſte von den drei Arten, iſt der am wenigſten gefährliche, weil er nicht in den Fiſchleib einzudringen vermag. Bedeutend wichtiger iſt die Gruppe der Schleimpilze, welche mehr oder weniger faſt ſämmtliche Bewohner des Meeres befällt. Die Größe des Schleimpilzes variirt von /0— 1/5000 mm. Lange hat man vergeblich nach der Urſache der oft in hohem Grade vorgekommenen Sterblichkeit der Bewohner des flüſſigen Elementes geforſcht, ohne zu einem poſi— tiven Reſultat zu kommen. Erſt ganz kürzlich ſei es dem Vortragenden gelungen, bei Unter— 156 ſuchungen über die Krebspeſt Sporen dieſes Pilzes zu ermitteln. Die an anderen Thieren ge- machten Experimente haben die Schädlichkeit dieſer Pilze erwieſen. Zu empfehlen für den Fiſch⸗ züchter iſt, daß Fiſchanlagen ſtets mit fließendem Waſſer zu verſehen ſind, die Einbuße wird dann eine geringere fein. Vor Allem kommt es darauf an, dem Waſſer möhlichſt viel Sauerſtoff zuzuführen, welcher die Vermehrung der Pilze verhindert. Es geſchieht dies in wirkſamer Weiſe durch Waſſerpflanzen. In Aquarien hat ſich auch ein Zuſatz von Salz als ein gutes Mittel zur Reinigung des Waſſers von den verderblichen Pilzen erwieſen. Als dritte Gruppe nannte der Herr Redner die Schimmelpilze. Auf der Grenze zwiſchen Thier- und Pflanzenreich ſtehend, ſetzen dieſe Weſen mit einer wurzelartigen Netzverzweigung an dem Körper des Fiſches ſich feſt, entziehen den betreffenden Stellen die Nahrungsſtoffe und beeinträchtigen ſo die denſelben obliegenden Funktionen des Organismus. Auch dieſe Pilze können in reinem Waſſer nicht ge— deihen. Ihre natürlichen Feinde haben dieſe ſämmtlichen Pilze in ganz kleinen Krebschen, welche wiederum den Fiſchen als Nahrung dienen. Welches Material dem Waſſer zuzuführen iſt, um es von den Pilzen zu reinigen, ohne dieſe Krebschen mit zu beſeitigen, iſt eine Frage, die zu löſen der Wiſſenſchaft noch vorbehalten bleibt Bei dem regen Eifer, der ſich in wiſſenſchaftlichen Kreiſen in neuerer Zeit auf ichthyologiſchem Gebiet zu erkennen gibt, dürfte ſich auch bei dieſer Frage ein befriedigendes Reſultat in nächſter Zeit erwarten laſſen. Die Verſammlung folgte den Aus- führungen des Vortragenden bis zum Schluß mit ſichtbarem Intereſſe. Nach mehreren Rüd- fragen an Herrn Dr. Praß, die dieſer bereitwilligſt beantwortete, machte Herr Revierförſter Müller noch die Mittheilung, daß er bei einer auffallenden Sterblichkeit in einem Karpfenteiche mit gutem Erfolge Viehſalz angewendet habe. 8) Schwarzbach⸗Fiſcherei⸗Verein. Waibſtadt 21. März. Geſtern tagten im Hotel Lang hier die Mitglieder des Schwarzbach— Fiſcherei⸗kLereins. Die Stimmung war eine der Sache, um die es ſich handelte, günſtige. Es konnte allſeitig anerkannt werden, daß die Erfolge der Vereinigung der Bäche und deren Bevölkerung mit Edelfiſchen ſich von Jahr zu Jahr günſtiger geſtalten. Dieſe Thatſache mag wohl auch die Veranlaſſung ſein, daß die Anmeldungen zur Mitgliedſchaft zahlreicher als in früheren Jahren einliefen. In Anbetracht, daß die Pflege für Vermehrung des Fiſchbeſtandes in den oberen Bachgebieten, dem unteren Schwarzachgebiet und auch der Elſenz zu gute kommt, wurde die Frage wegen Ausdehnung der Genoſſenſchaft auf die Gewäſſer der Gemarkungen Neidenſtein und Eſchelbronn in Erwägung gezogen und dem Vorſtand anheim geſtellt, in der Sache geeignete Schritte bei Großh. Bezirksamt Sinsheim einzuleiten. Von einer größeren Ausdehnung der Genoſſenſchaft auch auf den Elſenzbach wurde wegen der zur Zeit äußerſt ſchädlichen Einwirkungen durch das Einwerfen von giftigen Fabrikabfällen und Einlaufen von Fabrikabwäſſern in die Elſenz, inſolange dieſen Waſſerverpeſtungen nicht gründlich geſteuert wird, abgeſehen. Es wurde weiter beſchloſſen, wie ſeither auch in dieſem Jahre wieder Forellenbrut bis zu 15,000 Stück einzuſetzen, und dieſe aus der Fiſchbrutanſtalt des Herrn Riedel in Heidelberg zu beziehen. Außerdem ſollen mehrere Tauſend Forellchen in die Gewäſſer in Neckarbiſchofsheimer Gemarkung eingeſetzt werden, wozu ſich Herr Graf Viktor von Helmſtatt zu Handſchuhsheim auf ſeine Koſten durch Herrn Apotheker Bekker verpflichtet erklären ließ. In der Frage wegen Vertilgung der Fiſchotter wurde beſchloſſen, wo thunlich Fiſchotterhunde anzuſchaffen, für deren Unterhaltung ſich Herr Hotelier Lang nicht allein verpflichtete, ſondern auch für deren Anſchaffung einen Beitrag zuſagte. Herr Riedel aus Heidelberg wurde beauftragt, in dieſer Frage weitere Schritte einzuleiten, welche die Anſchaffung von Otterhunden thunlichſt befördern, und hierüber in einer nächſten Verſammlung der Vereinsmitglieder, welche mit einem Forelleneſſen verbunden werden ſoll, Bericht zu erſtatten. Die Kaſſenverhältniſſe des Vereins ſind geordnete, ſo daß für eine außergewöhnliche Ausgabe, wie ſolche die Anſchaffung von Otterhunden veranlaſſen würde, ein erheblicher Beitrag geleiſtet werden könnte. Von einem forporativen Anſchluß des Schwarzbach-Fiſcherei-Vereins an den badiſchen Fiſcherei-Verein wurde Umgang genommen, dagegen perſönlicher Beitritt an den badiſchen Verein für zweckentſprechend gehalten und empfohlen. Es haben auch ſofort einige Vereinsmitglieder ſolche Beitrittserklärungen angemeldet. III. Vermiſchte Mittheilungen. Ueber die am 4. April eröffnete Fiſcherei⸗Ausſtellung in Moskau erfahren wir, daß ſpeziell Finnland ſich durch zwei ſeiner Ausſteller hervorgethan. Es ſind dieſes Herr Onni Lindebäck aus Helſingfors, welcher eine komplete Kollektion von Fiſchereigeräthen ausgeſtellt und Herr Goſta Sundman, deſſen illuſtrirtes Werk über die nordiſchen Fiſche die höchſte Auszeichnung empfangen. C. Der Küſten⸗ und Seefiſcherei⸗Genoſſenſchaft an der Unterweſer, zu welcher die ſelbſt den Fang ausübenden Fiſcher der Hafenorte gehören, iſt aus Reichsfonds der anſehnliche Betrag von AM 10000 zum Zweck der Gewährung verzinslicher Darlehen behufs Beſchaffung und Vervollkommnung von Fiſcherfahrzeugen und Fiſchereigeräth— ſchaften bewilligt worden. Die Bewilligung iſt an die Bedingung geknüpft, daß die Verwaltung der Vorſchußkaſſe unter Mitwirkung des Stadtdirektors Gebhard-Bremer— hafen erfolgt. Der Letztere hat als Reichstagsmitglied die Gründung derartiger Genoſſen— ſchaften ſehr lebhaft empfohlen und die Bewilligung eines Beitrages aus Reichsfonds warm befürwortet. (Hannoverſche landw. Ztg.) + Otternjäger Schmidt T. Detmold, 17. April. Am Mittwoch ſtarb hier im Landkrankenhauſe der in ganz Deutſchland theils dem Namen nach, theils perſönlich be— kannte Fiſchotternjäager Ewald Georg Waldemar Schmidt, aus Schalksmühle, Kreis Arnberg in Weſtfalen, gebürtig. Er betrieb die Fiſchotternjagd gewerbsmäßig, von Vielen darob ſehr belobt, von Anderen auch neuerdings kritiſirt. Nach ſeiner Schuß— und Fangtabelle ſoll die Zahl der von ihm erlegten Ottern weit über 1000 betragen. — Aalbrutverſendung 1887. Herr von Stemann in Rendsburg macht in den Zirkularen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins bekannt, daß er im Mai oder Ausgangs April Aalbrut, das Tauſend für M 6, verſendet. Wenn nichts anderes vereinbart iſt, jo ſind die Koſten mit M 10 pro Tauſend vor der Abſendung einzuzahlen. Die Verpackung wird mit AM. 4 berechnet, letztere Summe jedoch ſofort wieder durch Poſtanweiſung ver— gütet, wenn die Verpackung franko zurückgeſchickt wird. Dieſelbe beſteht in Holzkiſten mit Waſſerpflanzen und Blechdoſen. Die Blechdoſen ſind mit Deckel und mittlerem Einſatz verſehen, beſtehen alſo in zwei Abtheilungen. Zuerſt wird der Deckel abgenommen und nach Ausſchüttung des oberen Inhaltes ins Waſſer wird der Einſatz herausgehoben und dann der untere Theil ausgeſchüttet. Die Waſſerpflanzen in den Kiſten enthalten auch noch Aalbrut, welche gleichfalls herauszunehmen iſt. Deutſche Naturforſcherverſammlung. Die 60. Verſammlung Deutſcher Natur— forſcher und Aerzte findet vom 18. bis 24. September 1887 in Wiesbaden ſtatt. Die Geſchäftsführung liegt in den bewährten Händen der Herren Geh. Rath Profeſſor Dr. R. Freſenius und Sanitätsrath Dr. Arnold Pagenſtecher. Mit der Verſammlung wird eine Fachausſtellung verbunden werden, in der Neues und beſonders Vollendetes von Apparaten, Inſtrumenten, Hilfsmitteln und Präparaten in jeder der untenerwähnten Gruppen gezeigt werden ſoll. — Die Ausſteller werden weder Platzmiethe noch Beiſteuer irgend einer Art zu leiſten haben, und es darf eine der Verſammlung würdige, die neueſten Fortſchritte repräſentirende Ausſtellung erwartet werden. — Anfragen ſind an den Vorſitzenden des Ausſtellungs-Comités, Herrn Dreyfus, 44 Frankfurterſtraße, Wies— baden zu richten. — Folgende Gruppen ſind in Ausſicht genommen: 1. Chemie, 2. Phyſik mit beſonderer Abtheilung für Mikrologie, 3. Naturwiſſenſchaftlicher Unterricht, 4. Geographie, 5. Wiſſenſchaftliche Reiſeausrüſtung, 6. Photographie, 7. Anthropologie, 8. Biologie und Phyſiologie, 9. Hygiene, 10. Ophtalmologie, 11. Laryngologie, Rhino— logie und Otiatrie, 12. Elektro-Therapie und Neurologie, 13. Gynäkologie, 14. Chirurgie, 15. Militär⸗Sanitätsweſen, 16. Orthopädie, 17. Zahnlehre und Zahnheilkunde, 18. Pharmacie und Pharmakologie. Die königlich ſchwediſche und norwegiſche Regierung wendet, wie wir bereits früher mitgetheilt, dem verbeſſerten Abſatze der Ergebniſſe der Fiſcherei an der norwegiſchen Küſte und in der Oſtſee ihre beſondere Aufmerkſamkeit zu. Hervorragende Abſatzgebiete, namentlich für getrocknete, geräucherte und geſalzene Fiſchereiprodulte, bildeten bei einem Geſammt-Handelswerthe der norwegiſchen Fiſcherei von etwa 25 Millionen Mark, bisher Spanien und Italien. Da dieſe Länder jetzt ihren Bedarf theilweiſe aus eigenem Er— trage decken, werden deutſche Märkte, insbeſondere auch der Berliner Markt, für den Abſatz beſonders friſcher Seefiſche in Betracht gezogen. Der Erfolg hängt von der Er— reichung raſcher, wohlfeiler Transporte und der Sicherung zuverläſſiger Verwerthung ab. Die dahin zielenden Einleitungen ſind hier eingetroffen. (Zentralmarkthalle.) C. Einführung des amerikaniſchen Weißbarſches in Deutſchland. Der aus Amerika in unſere Gewäſſer eingeführte Schwarzbarſch hat ſich hier recht gut bewährt und den an ihn geſtellten Anforderungen vollſtändig entſprochen. Er iſt mit der Forelle ſo ziemlich auf eine Stufe zu ſtellen. Jetzt hat er, wie die „Frankf. Oderztg.“ meldet, einen Konkurrenten, und zwar durch den in einer größeren Sendung aus Amerika in Berneuchen eingetroffenen Weißbarſch erhalten. Man hofft denſelben in den dortigen 158 — ũ— — Teichen vollſtändig zu akklimatiſiren und, wenn nicht über die Forelle, ihn doch wenigſtens gleichwerthig derſelben an die Seite ſtellen zu können. (Hannov. landw. Ztg.) Vom Gardaſee. Man ſchreibt aus Riva, 8. April. Es iſt bekannt, daß der einſtige Fiſchreichthum des Gardaſees in den letzten Dezennien abgenommen hat. Nun macht man den Verſuch, dieſem Uebelſtande in rationeller Weiſe abzuhelfen. So wurden am 1. d. M. unter Intervention unſerer und der italieniſchen Regierungsvertreter bei Campione und Ascenſa 200 000 junge Karpfen und 50 000 Forellen aus der Fiſch— zuchtanſtalt in Torbole in den See geſetzt. Weitere 100 000 junge Karpfen werden am 21. d. M. bei Ascenſa den blauen Fluthen des Garda übergeben werden. Eine heitere Epiſode bei dem feierlichen Akte am 1. d. M. war, daß die italieniſchen Finanzwachen das Schiff mit den Fiſchen und Feſtgäſten anhielten und einer rigoroſen Viſite unterzogen, da ſie hinter dem ganzen Vorgange einen kühnen Schmuggelverſuch witterten. (Neue Freie Preſſe.) C. Otterprämien in Hannover. Die Auslobung von Prämien für erlegte Fiſch— ottern begann in der preußiſchen Provinz Hannover durch die königliche Landwirthſchafts— Geſellſchaft im November 1882. Von da ab bis zum 1. Juli 1886 wurden für jede als erlegt nachgewieſene Otter M 6, von da ab bislang jedoch nur M 4 gezahlt. — Die folgende Tabelle führt die bis 1. April 1887 erlegten Ottern auf. Aus der Schluß— ſumme ergibt ſich, daß angemeldet und prämiirt ſind im Durchſchnitt monatlich in den Jahren: 1882-83: 22 Ottern 1885-86: 35 Ottern 1883-84: 43 „ 1886—87: 38 „ 1884 85: 48 „ 1882 — 87: 41 Ottern Nov. 1882 1. April 83 p bis 1. April 83][b.1. „ 84 = 1. April ss | 1. pri z = RA RER 1. April Sb [Regierungs- bis 1. April 87 Summa 752 N, 8 T (Novbr. 52 bis 2 Bezirke i De 2 [Oiternäs 1. April 87) 2 Str. J Ottr. 4 I Ottr. A [Ott] 0 [Ste] = Str.] Str 1 Hannover 9 54] 68 408] 89 534] 40 240 18 108] 40 160 264 1504 2 Hildesheim 4 24] 49 294] 50 300] 51 306] 12 72] 27 108 193 1104 3 | Lüneburg 74| 444 182 11092] 19611768 153 918] 43 258 106 | 424 | 754 4312 4 | Stade 14| 84 129 774 116 | 696] 93 558] 30 180] 77 308 459 2600 5 Osnabrück 8 48] 62 372] 94 564] 55 330] 16 96] 34 136 269 1556 6 Aurich 1 61 21 126] 28 168] 28 168] 17 102] 30 120 125 690 Summa 110 660 511 3066 5733438 206411756 420 2520 136 | 816] 314 1250 — 450 Während der 4½ Jahre find 2200 Fiſchottern erlegt und dafür an die Berechtigten M. 11756, alſo gegen 12 Tauſend Mark ausgezahlt worden. Von dieſem bedeutenden Betrage find allein reichlich M 4300, alſo mehr als der dritte Theil dem Fürſtenthum Lüneburg zu Theil geworden; dann folgt mit über 2 ¼ Tauſend Mark, etwa der vierte Theil, der Hauptvereinsbezirk Bremervörde (Stade); hienach kommen Osnabrück und Hannover, und die niedrigſten Zahlen (etwa der 11. bezw. der 17. Theil) weiſen die Regierungsbezirke Hildesheim und Oſtfriesland auf. Die Kaſſe der Königlichen Landwirthſchaſts-Geſellſchaft hat in den 12 Monaten des jetzt beendeten Rechnungsjahres 1. April 1886 —87 für 450 Fiſchottern den Geſammt— betrag von 2072 M. an die Königl. Landrathsämter und Magiſtrate zur Auszahlung gebracht. Aus der Vergleichung der Endzahlen ſeit dem 1. Juli 1886 (Herabſetzung der Prämie auf 4 l pro Otter) mit den entſprechenden Monaten vor dem 1. Juli 1886 (Prämie à 6 &) geht hervor, daß die frühere Durchſchnittszahl monatlicher Tödtungen von 37 Ottern ſeit der Prämienherabſetzung auf monatlich 35 zurückgegangen iſt, was als unerheblich zu bezeichnen iſt. (Hannover'ſche landw. Ztg.) Aus der Fiſchküche. Hecht auf badiſche Art. Der Hecht wird vom Kopf bis zum Schweif ausgenommen und ausgegrätet, geſalzen, abgetrocknet; dann in eine lange flache Schüſſel flach aufgelegt, mit Pfeffer beſtreut. Eine klein geſchnittene Zwiebel läßt man nun mit einem Stück Butter in einer Kaſſerolle gelb werden, ſchüttet die Butter ſammt der Zwiebel über den ganzen Fiſch, gießt einen Schoppen ſauren Rahm darüber, beſtreut ihn mit 1/4 Pfund geriebenem Parmeſankäſe und zuletzt mit feinem Semmel— 8 mehl, ſtellt den Fiſch / Stunde in den Bratofen, bis er oben gelb geworden, richtet ihn ſorgfältig auf einer Schüſſel an und gießt die gezogene Sauce um ihn herum. — Forellen gebraten. Man ſchabe die Forelle mit einem ſcharfen Meſſer, bis ihre Haut ſich rauh anfühlt, öffne ſie und reinige ſie mit einem trockenen Handtuch. Dann ſchlage man ein paar friſche Eier auf und lege den Fiſch eine halbe Stunde hinein (die Eier ſollten den Fiſch bedecken). Nachdem man den Fiſch aus dem Ei ge— nommen, rollt man ihn in geriebener Semmel, bis er vollſtändig damit bedeckt iſt. Wenn die Pfanne warm iſt, lege man etwas Butter oder Speck hinein und laſſe ihn langſam braten. Alle Forellen ſollten bei ihrem Herausnehmen aus dem Waſſer ſofort geſchlachtet werden. Nachdem ſie getödtet ſind, darf man ſie nicht wieder ins Waſſer bringen, alſo auch nicht mit Waſſer abwaſchen. — Gebackene Schollen und See zungen. Von dieſen beiden Fiſchen wird die Seezunge immer ſeltener und theurer, ſo daß ſie für den gewöhnlichen bürgerlichen Tiſch eine Seltenheit geworden. Für Nichtkenner müſſen deshalb die Schollen deren Stelle vertreten, welche, wenn ſie ſchön, friſch und fleiſchig ſind, ſogar auch auf der königlichen Tafel erſcheinen. Am beſten ſchmecken ſie gebacken. Nachdem man ſie auf beiden Seiten abgeſchuppt (von der Seezunge wird die obere, die braune Haut abgezogen, die untere, die weiße Haut laſſen Viele ſitzen, weil fie weich und zart zu eſſen), ausgenommen und rein ausge— waſchen, Kopf und Floſſen abgeſchnitten, werden ſie mit etwas Salz beſtreut; man gibt elwas Zitronenſaft — in Ermangelung etwas Eſſig (je nach Belieben) — nebſt etwas Peterſilie darüber und läßt ſie ſo einige Stunden ſtehen, worauf man ſie dann gut abtrocknet, einfach in Mehl umkehrt, oder auch — nachdem man ſie auf beiden Seiten mit Mehl beſtäubt — in zerſchlagenes Ei tunkt und dann auf beiden Seiten mit Paniermehl beſtreut und in heißem Fett oder Butter zu ſchöner goldgelber Farbe gar braten läßt. Zu bemerken iſt noch, daß — ſowohl bei der Seezunge, wie auch bei der Scholle — bevor man ſie in Mehl umkehrt oder paniert, die Rückenſeite der Länge nach bis auf die Gräten eingekerbt und das Fleiſch auf derſelben Seite mit der Spitze des Meſſers etwas vom Rücken losgelöſt werden muß, damit die Hitze beim Backen eindringen kann und der Fiſch leichter gar wird. Man gibt als Sauce dazu hellbraun gebratene Butter, oder eine Remouladen-Sauce, oder eine fließende Butter— Sauce, zu der man irgend eine engliſche Fiſchſauce-Eſſenz gibt. (Nach der Zentralmarkthalle.) IV. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. L. Hamburg⸗Altona, Ende März. Die Zufuhren waren im Laufe des Monats März durch— ſchnittlich gut und wurden en gros-Preiſe erzielt, für Schellfiſch 2 bis 8 M, Schollen 2,50 bis 15 & per Stieg, Seezungen bis 1,80 &, Steinbutt bis 2 M per / Kilo, Lachſe bis 3,50 M, Sandarten bis 1 M per ½ Kilo. Dorſche bezahlte man mit 4 bis 6 M per Korb. — April. Durchſchnittspreiſe en gros: Bei wechſelnder Zufuhr durch die Fiſchewer und Eiſenbahn ſtellten ſich die Durchſchnittspreiſe folgendermaßen: Schellfiſch 2.50 bis 6.50 4, Schollen 2 bis 16 und 18 M, Elbbutt 1.50 bis höchſtens 6 M, Sture 0.80 bis 1.40 und 1.50 &, Heringe 20 4 per Stieg, Seezungen 1 M, Steinbutt 0.80 bis 1 ., Kabliau 20 bis 30 4, Kleiße 45 4, Sandarten 50bis 60 , Barſche 20 bis 40 3, Hechte 40 per ½ Kilo, Dorſche gegen 5 & per Korb. Bremen, 2. April. Mit der Lachsfiſcherei in der Weſer bei der Stadt, am Dfterdeich, wurde kürzlich der Anfang gemacht, indeſſen waren die Erträge gering. Gegenwärtig iſt der Betrieb durch den hohen Waſſerſtand unterbrochen. L Paris, im März. Die Einfuhr von gefrorenem Lachs aus Holland während der Schonzeit iſt folgenden Beſtimmungen unterworfen: 1. Die Lachſe müſſen begleitet ſein von einem durch die holländiſchen Behörden ausgeſtellten und durch die franzöſiſchen Konſularbeamten viſirten Zertifikat, welches ergibt, daß ſie aus einer einigermaßen bedeutenden Fabrik haltbarer Lebensmittel herſtammen; 2. jeder Lachs muß verſehen ſein mit einem durch Maul und Kiemen gezogenen Draht, welcher außerdem verbunden iſt durch eine Plombe von durchſchnittlich 0,015, auf welcher die Fabrikmarke eingepreßt iſt. | B. Schwedens Ausfuhr in den erſten beiden Monaten 1886 und 1887 betrug an: 1886 1887 geſalzenen und geräucherten Heringen 276,000 Kilo 2,015,000 Kilo, friſchen Fiſchen 12,412,000 „ 14,009,000 „ L Ellerbeck (Kieler Bucht) 5. April. Die Fiſcherei wird lohnender, nur find die Preiſe ſehr gedrückt. Eine Sendung von 1000 Wall Sprotten, welche von Apen rade angelangt war, 160 konnte nicht verkauft werden, wegen des guten Fanges hier und in Eckernförde und wurde daher als Dungmittel benützt. Schleiheringe werden bei hohen Preiſen allerdings weniger aber regel— mäßig zugeführt. 8 L Eckernförde, 6. April. Der Fiſchfang war im verfloſſenen Monate ein ſehr befriedigender in unſerer Bucht. Gefangen wurden 100 000 Wall Sprotten, 20 000 Wall Heringe, 10 000 Kilo Dorſche, 20,000 Stieg Butten. Es beläuft ſich die Geſammtausbeute an Sprotten für das ie Halbjahr auf faſt 700,000 Wall. L Rendsburg, 9. April. Auf dem Fiſchmarkt waren die gewöhnlichen Fiſche, welche den üblichen Preis behielten. Einige Lachſe koſteten 60 J per 1 Kilo, Hechte 40 , Barſche fehlten. Heringe nach der Größe 5 bis acht Stück für 10 4, Dorſche per Stück 15 bis 40 4, Butte 15 bis 25 J per Stück, Brachſen 25 4. Inserate. S 5 f I Ih 0 I 0 10 100 Ih 0 I 1 einr r. Bildebrand 9 | a: t e In] Ih Vrämiirt: Brämiirt: N e München e fl Greifswald 1879. Ottoſtraße Ar. 3 Nürnberg 1882. Il I Lemgo 1879. empfiehlt Hamburg ıss5. If 00 ne , Tein reichhaltiges Enger, e il Be ban 0 10 A nur aus Fiſcherei⸗Geräfſiſchaften beftehend. Bi Hi 9) Insbefondere ſelbllgefertigte Angelruthen, Rollen und Fliegen. 60 a] Alle übrigen Geräthe IE a) aus den renommirteſten Fabriken Englands. 22 | | al Preis⸗Courant gratis, Wiederverfäufern en gros-Preiſe. 0 FF mama am ——— m ——m — ZZ — ——————— 1 eiſfchmitterung “ lockt die Fiſche aus der Ferne herbei und reizt ſolche zum unwiderſtehlichen Anbeißen. Preis à Flaſche 2 4 50 . Lager in ſämmtlichen Angelgeräthſchaften. Wernshausen a/ Werra. R. Aschen bach. jr Forellen⸗Jung⸗Brut a bei ietiger Beitellung zum Preiſe von 15—21 KA, Prompt, billig und gut liefert die Fiſchhandlung von . liefert die ö 15/15 J. C. Eberhardt Tiſchzucht⸗Anſtalt wiesbaden. in Speyer am Rhein, Großherzoglich 1 Hoflieferant, | 2 achfo rellen Int k 12 bis 15 em lang, das Hundert für 30 Mark, 8 bis 12 ” 7 ” „ " 20 " ftiſ Ihe Klub; al See⸗ File. Vachforellenbrut, Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! 6 Wochen alt, das Tauſend für 15 Mk— Specialität: 30/13 bietet an die Forellenzü i 3 züchterei 3/3 einſalm ar olländiſche Auſtern. heit U b ſche Auftern, | von €. Arens in Cleyſingen bei 1 Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 20. Mai 1887. ee Fiſcherei-Zeitung. Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal. ſerate die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 In Beſtellbar bei allen Fa n und un. O ge 15 Pfennige. Redaction und Buchhand 9 — Für Kreuzband. Adminiſtration, Adreſſe: zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 1. Banerifchen Fiſcherei Te eitung. Organ für llie Heſammlinlereſſen der Eiſckerei, ſowie für die Beſtrebungen der Fischerei- Vereine, in Sonderheit Organ der Sandes-Fifcherei-Dereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Derbindung mit Fahmännern Deutſchlands, Hellerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Tiſcherei-Perein. FFV 77. TT Nr. 13. e München, 20. Mai 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. gl N Inhalt: I. Ueber Temperatur des Brutwaſſers zur künſtlichen Fiſchzucht. — II. Die Fluß— und Bachräumungen. — III. Literatur. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte — Inſerate. I. Ueber Temperatur des Brutwaſſers zur künſtlichen Jiſchzucht. In jenem Aufſatze, welchen ich unter obigem Titel im vorigen Bande dieſer Zeitung S. 273 veröffentlichte und welchem irriger Weiſe einzelnen Orts der Charakter eines Angriffs, ſtatt desjenigen einer Vertheidigung, der Zweck einſeitiger Polemik ſtatt der guten Abſicht einer Verſöhnung der verſchiedenen divergirenden Anſichten beigelegt worden iſt, habe ich die Theſe zu vertreten geſucht, daß ſich das Poſtulat einer ſo und jo niedrigen, dem Gefrierpunkte nahen Normaltemperatur für alle Fiſch— zuchtanſtalten weder begründen noch durchführen läßt, daß vielmehr für die Zuläſſigkeit wärmeren Brutwaſſers auch verſchiedene relative, zum Theil örtliche Ver— hältniſſe mitbeſtimmend ſind, und je nach den Umſtänden auch Brutanſtalten mit höherer Waſſertemperatur (nur nicht leicht über — 70 R) nützlich und förderlich wirken. Eine intereſſante Beſtätigung findet dieſe meine Auffaſſung in einer einſchlägigen Erörterung, welche Herr Dr. Pancritius in den „Mittheilungen des oſtpreußiſchen Fiſcherei— Vereins“ gelegentlich eines Berichtes über den Reiſebeſuch verſchiedener größerer deutſcher Fiſchzuchtanſtalten eingeflochten hat. Herr Dr. Pancritius ſchreibt: 162 „Bei der Auseinanderſetzung über Brutwaſſerwärme muß vor allem eine Sonderung in Salmoniden im engern Sinne und Coregonen eintreten, da die erſteren zum weitaus größten Theil ihre Jugend und häufiger auch das ganze Leben in Bächen und Flüſſen verbringen, während die letzteren, ſoweit unſere heimiſchen Formen in Betracht kommen, nur in tiefen ſtehenden Gewäſſern dauernd ihre Exiſtenzbedingungen finden. Nehmen wir die Salmoniden im engeren Sinne, ſo müſſen wir zunächſt die Frühjahrs— laicher: Aeſche (thymallus vulgaris), Huchen (salmo hucho) und die jetzt bei uns theil⸗ weiſe acclimatifirte Regenbogenforelle (Salmo irideus) von dieſer Beſprechung ausſchließen, da zur Brütezeit dieſer Fiſcharten während Ende März, April und Anfang Mai die Brut- anſtalten mit konſtanter Quellwaſſerwärme von 60 R und ſolche, welche langſam fließende Stromläufe oder ſtehende Waſſer benutzen, annähernd gleiche Durchſchnitts— temperaturen haben dürften. Wenn in den letzteren auch im März und Anfang April noch Waſſer unter + 6° R zu Verwendung kommt, fo ſteigt die Temperatur doch zu Ende April und Anfang Mai über + 6° R. Von Herbſtlaichern der Salmonidengruppe ſind für geſonderte Betrachtung dann wieder die Wanderfiſche, wie Lachs (trutta salar) und Meerforelle (trutta trutta), welche ja nur zum Laichen die ſüßen Waſſer aufſuchen, abzuſondern. Dieſe beiden Fiſcharten, welche gewöhnlich nur als große Thiere unſere Gewäſſer zeitweilig bewohnen, ſtreben zwar recht weit dem Quellgebiete der einzelnen Flüſſe zu, laichen jedoch bereits an Stellen, an denen die Quellbäche einen flußartigen Charakter angenommen und bei Tiefen von ¾ bis 1 Meter. Das Waſſer iſt dann ſchon lange mit der Luft in Berührung geweſen und hat dem zu Folge ſtarke Veränderung durch die Luft- temperatur erfahren. Im Winter würden wir an dieſen Orten höchſtens + 2° R haben, woraus ſich natürlich ergibt, daß hier abgelaichte Lachs- oder Meerforelleneier vor Ende März oder Anfang April nicht ausſchlüpfen können. Der Verluſt des Dotterſackes und der Beginn des Freſſens würden dann in den Anfang Mai fallen, wenn das allmählig erwärmte Flußwaſſer ſich mit Inſektenlarven ꝛc. zu beleben beginnt. Ich muß hier hinzu- fügen, daß auch zwiſchen jungen Salmoniden und Coregonen bezüglich des Futters ein Unterſchied zu machen iſt. Die große Salmonidenbrut kann ganz andere Geſchöpfe freſſen, als die winzigen Coregonen es vermögen. Ferner enthalten Bäche und ſtark fließende Flußläufe vornehmlich Inſektenlarven und eine höhere Krebsart (Gammarus), während die ſtehenden Gewäſſer die hauptſächlichſten Bildungsſtätten der kleinen niedern Krebsarten, wie Daphniden und Copepoden, find. In den untern Flußläufen verwiſchen ſich die ſpecifiſchen Merkmale, da ja die großen ruhigen Buchten dieſer breiten Stromabſchnitte ganz den Charakter von ſtehenden Gewäſſern tragen. Wenn auch die Daphniden und Copepoden in ausgewachſenem Zuſtande zu den kleinſten Organismen gehören, ſo vermögen die jungen Coregonen im früheſten Alter auch nur die Jungbrut dieſer Krebsthiere zu freſſen, da beſonders die am meiſten verbreitetſten Daphnidenarten im erwachſenen Zuſtande ſo groß wie der Kopf eines friſch ausgeſchlüpften Felchens ſind. Hieraus erhellt, daß Coregonenbrut erſt beim Beginn der Maſſenproduktion von Daphniden und Copepoden, alſo bei ſtarker Wärmezunahme des Waſſers im Frühjahr ausgeſetzt werden darf. Doch hierüber noch ſpäter. Wir ſahen oben, daß Lachs und Meerforelle in der Natur nur in Waſſer von + 20 R und darunter erbrütet werden, folglich müſſen wir für Brutanſtalten dieſer beiden Fiſcharten, wenn irgend möglich, während des größten Theils der Brutperiode, alſo von Ende November bis Ende März, Waſſer von + 2 R und darunter verlangen, wenn die jungen Lachſe nicht ſchon zu Ende Februar aus Waſſer von + 8° R in ſolches von 2 R ausgeſetzt werden müſſen, wo es den Fiſchchen an Nahrung gebricht. Ich ſage aus⸗ drücklich an Nahrung gebricht, da die Temperaturdifferenz von +8’ R den jungen Fiſchen, welche ja als Wechſelblüter ſich dem umgebenden Medium anzupaſſen vermögen, durchaus nichts ſchadet. Ich habe hierüber vielfach Ver⸗ ſuche angeſtellt, die ſich allerdings damals auf Fiſchtransport bezogen. Es iſt hier viel empfehlenswerther, an Stelle einer Durchlüftung des Waſſers daſſelbe durch reichlichen Eis- zuſatz auf wenig über 0 abzukühlen, wodurch die Lebensfunktionen und der Stoffwechſel der jungen Fiſche auſ ein Minimum beſchränkt wird. Am zweckmäßigſten umgibt man das Transportgefäß mit ſchlechten Wärmeleitern wie Holz x. und einer Eisſchicht, nachdem das innere Waſſer bereits ſtark abgekühlt und mit Eis durchſetzt iſt. Ich habe häufig junge Salmoniden und Coregonen aus + 8 R warmem Waſſer in dieſe ſtark abgekühlten Behälter übertragen, ohne daß die Fiſche hiedurch gefährdet wurden. Es kann außerdem leicht durch Miſchung des wärmeren und kälteren Waſſers eine allmähliche Temperatur- ſteigerung oder Verminderung erzeugt werden. Wenn für Wanderfiſche, wie Lachs und Meerforelle, durchaus möglichſt kaltes Brut⸗ waſſer gefordert werden mußte, ſo ſind für Forellen, Seeforellen und Bach⸗ ſaiblinge (kontinalis) immer die rein örtlichen Verhältniſſe maßgebend. Will ich ein Bachſyſtem, deſſen ſtändige Waſſertemperatur + 6 bis 3° R iſt, mit Bach⸗ forellen oder Bachſaiblingen beſetzen, ſa kann ich auch mit + 6 bis 8e R warmem Waſſer brüten, da einmal die Eier dieſer Fiſcharten ganz gut jene Temperatur ertragen und die jungen Fiſchchen zu jeder Zeit in dieſe Bäche geſetzt werden können. Von dem Vorhandenſein ausreichender Fiſchnahrung habe ich mich in den Starnberger Waſſerläufen auf's Ein⸗ 163 gehendſte überzeugt. Aehnlich dürfte ſich die Seeforelle verhalten, welche zum Ablaichen auch aus den Seen in die Bäche zieht. Sollen dagegen Waſſerläufe, welche ſich nach der Lufttemperatur richten, mit dieſen letzten Fiſcharten bevölkert werden, ſo muß natürlich auch analoges Waſſer zum Erbrüten benutzt werden. Eine vermittelnde Stellung zu den Coregonen nimmt der deutſche Saibling (salmo salvelinus) nicht ſeines anatomiſchen Baues wegen, ſondern bezüglich ſeiner Lebensweiſe ein. Wir finden dieſen Fiſch auch in großen tiefen Landſeen vielfach von denſelben niedern Krebsarten wie die Coregonen lebend und auch an den Seeufern laichend, daher kann hier eine gemeinſame Beſprechung ſtattfinden. Ich will hierbei nur deutſche Seen und einige der Schweiz erwähnen, da mir keine anderen Daten z. B. von italienischen Seen zur Ver- fügung ſtehen. Zunächſt iſt für norddeutſche und ſüddeutſche Seen bezüglich der Waſſertemperaturen im Winter wohl kaum ein Unterſchied zu machen. Tritt auch der Winter in Nord— deutſchland ſrüher ein, ſo haben die ſüddeutſchen Seen, beſonders die oberbayeriſchen, von Hauſe aus kälteres Waſſer und liegen ſo viel höher, daß zur Laichzeit der Coregonen gegen Ende November gleiche Temperaturen in beiden Seekategorien beſonders an den Ufern und flacheren Seetheilen herrſchen werden. Hierfür ſpricht außerdem noch die Eisdecke, welche Winter über auf den Seen liegt. Der Bodenſee und einige Schweizer Seen dürften ſich ähnlich verhalten. Zu Anfang März dieſes Jahres hatte ſowohl der Starnberger See als der Unterſee (Bodenſee) noch Eis. Von Letzterem lagen mir Temperaturmeſſungen vor, nach welchen im März bis auf Tiefen von 14 m und darüber nur + 2° R und darunter waren, gleiches würde dann auch im Starnberger See ſein. Im Zuger See war das Waſſer in den oberſten Schichten zu Anfang März kaum + 3° R warm. Hieraus folgt, daß die in Natur abgelegten Felchen- und Saiblingseier unmöglich ſchon Anfang März ausgeſchlüpft ſein konnten, auch dürfte Nahrung für die jungen Fiſchchen durchaus nicht genügend vor— handen ſein. Würde man für dieſe Gewäſſer mit + 6° R warmen Waſſer brüten, jo müßten die jungen Fiſchchen ſchon Ende Februar ausgeſetzt werden und gingen dann größten Theils zu Grunde. Es iſt daher für Coregonen- und Saiblingserbrütung, wenn letzterer in Seen geſetzt werden ſoll, auch immer eine Brutwaſſertemperatur von + 2° R und darunter thunlichſt zu erſtreben.“ Hiezu einige wenige Worte: Herr Dr. Pancritius beſtätigt hierin direkt, daß die Anforderungen an die Brutwaſſertemperatur ſich weſentlich modifiziren ſowohl je nach der Art der zu erbrütenden Salmonidenart, wie nach den Verhältniſſen des Ausſetzungs— gewäſſers, insbeſondere deſſen Nahrungsverhältniſſen. Damit bin ich direkt einverſtanden, und finde darin nur meine eigenen, urſprünglichen Ausführungen beſtätigt. Ich erachte es insbeſondere ganz ſachentſprechend, wenn Herr Dr. Pancritius aus— führt, daß Eier von Forelle, Bachſaibling, Seeforelle, Regenbogenforelle und vollends von Aeſche und Huchen recht wohl in Brutwaſſer von etwa 6 0 R zur Erbrütung gebracht werden können, namentlich wenn dieſe Brutwaſſertemperatur zeitlich und örtlich einer wenigſtens annähernd gleichen Temperatur der betreffenden Ausſetzungsgewäſſer gegenüber ſteht.“) Für Lachs und Meerforelle poſtulirt Herr Dr. Pancritius ſehr niedrige Bruttemperaturen — ich finde aus den von ihm geltend gemachten Gründen auch dagegen nichts zu erinnern. Weniger einverſtanden bin ich mit ſeinen Bemerkungen über das Brutwaſſer für den heimiſchen Saibling. Die Starnberger Fiſchzuchtanſtalt z B. bezieht ihre Saiblingseier von Seen mit ſo ſpäter Laichzeit, daß auch bei dem dortigen Brutwaſſer mit durchſchnittlich annähernd — 6 0 R die Ausſetzungszeit erſt in's Frühjahr fällt. Heuer kamen dort die meiſten jungen Saiblinge erſt in den letzten Tagen des April und den erſten des Mai zur Ausſetzung. Zu billigen iſt endlich auch die Forderung, daß für Coregonen möglichſt niedriggradiges Brutwaſſer angewendet werde, aber nicht etwa nur der Ernährung der jungen Brut wegen, ſondern vornehmlich auch darum, weil in kälterem Brutwaſſer die Gefahr der Pilzbildung, welcher die Coregoneneier in beſonderem Grade ausgeſetzt ſind, ſich weſentlich abmindert. Nicht ganz zutreffend iſt, was Herr Dr. Pancritius für die Coregonenbrütung aus den hydrographiſchen Verhältniſſen des Starnberger See's folgert. Als Herr Dr. Pancritius *) Gut betriebene größere Fiſchzuchtanſtalten, welche Eier oder Brut für verſchiedenartige Gewäſſer abgeben, können auch vieles zweckmäßig inſoferne ausgleichen, als ſie eben die ältere Brut für wärmere Gewäſſer beſtimmen, die jüngere für kältere aufheben. 164 jüngſt im März dort war, fand er allerdings den See noch feſt gefroren. Nur ſelten iſt dies aber daſelbſt ſo ſpät noch der Fall. In manchem Jahrgange friert der Starnberger See gar nicht zu und wenn überhaupt, meiſtens im Januar und Februar. tun iſt es poſitive Thatſache, daß die Coregonen dieſes See's (Coregonus Wartmanni und Coregonus Fera) mit erſtaunlicher Regelmäßigkeit etwa zwiſchen 8. bis 20. November das Laichgeſchäft beginnen und vollenden. Weitere Thatſache iſt, daß ſich die Ent— wicklung der Coregoneneier dort unter allen Umſtänden raſcher vollzieht, als die der winterlaichenden Salmoniden im engeren Sinne. Man kann daher wohl annehmen, daß die Coregoneneier im Starnberger See auch in der Natur ſpäteſtens Ende Januar ausgeſchlüpft und die jungen Fiſchchen ſchon Ende Februar oder Anfangs März nahrungs— bedürftig ſein werden. Ich nehme deshalb auch in Anſehung der Coregonen vom Standpunkte der Nahrungsſorgen aus die Brutwaſſertemperaturfrage nicht gar zu tragiſch, wenigſtens für unſere ſüdbayeriſchen Verhältniſſe nicht. Die Laichverhältniſſe der Coregonen in den norddeutſchen Landſeen kenne ich nicht näher und begebe mich desfalls eigenen Urtheils. Nur ſo viel glaube ich nach wie vor feſthalten zu dürfen, daß von den nordiſchen Verhältniſſen nicht unbedingt Parallelen auf die ſüddeutſchen gezogen werden dürfen. Ich denke, mein verehrter Freund v. d. Bor ne, welcher gegenwärtig mit intenſiven Studien über die vorwürfige Frage beſchäftigt iſt, wird uns bald mit näheren Erörterungen erfreuen. Wenn es ihm dabei gelingt, in ſeiner Objektivität einem Ausgleiche der Meinungen entgegenzuarbeiten, ſo ſoll es mir doppelt lieb ſein. N Dr. v. Staudinger. II. Die Fluß- und Vachräumungen. Die diagnoſtiſche Forſchung über die Urſachen der Fiſchentvölkerung unſerer fließenden Gewäſſer hat es längſt zur evidenten Darlegung gebracht, welchen Schaden die ſog. Fluß— räumungen oder Bachräumungen, mögen ſie mit oder ohne völlige Waſſerablaſſung ſich abſpielen, der Fiſchzucht namentlich dann zufügen, wenn die Räumungsarbeiten während der Zeit des Laichgeſchäfts und der Brutentwicklung der Fiſche ſich voll— ziehen. Nicht ohne ein gewiſſes Gefühl befriedigender Genugthuung leſen wir in der Zeitſchrift: „Der Sammelweiher“, redigirt von Herrn Culturingenieur, Oekonomierath Claſſen in Ansbach, folgende Ausführung: Einzelne fließende Gewäſſer ſind ſo ſehr zur Verunkrautung geneigt, daß ſie während der Sommermonate vollſtändig verwachſen. Die nächſte Folge hievon iſt, daß das Flußbett ſtark verengt, hiedurch der Waſſerſpiegel über ſeinen normalen Stand erhöht, das angrenzende Wieſenland alſo der Verſumpfung preisgegeben wird, und bei eintretenden Gewitterregen nicht ſelten Ueberſchwemmungen entſtehen, welche allen Intereſſenten, den Wieſen-, Werk⸗ und Fiſchwaſſerbeſitzern zum großen Nachtheile ſind. Das Futter wird verdorben, die Waſſerwerke leiden oft wochenlang an ſchädlichem Hinterwaſſer und Fiſche, ſowie Krebſe kommen mit dem Hochwaſſer an das Land, wo ſie gewöhnlich abſterben. Solche allgemein nachtheilige Erſcheinungen ſind namentlich in Flußthälern mit niedrigen Ufern häufig, können aber mit einiger Vorſicht und gegenſeitiger Verſtändigung der Intereſſenten leicht ver— mieden werden. | Allgemein üblich ift, derartige Gewäſſer unmittelbar vor oder nach der Heuernte, Ende Mai oder Anfangs Juni zu räumen. Geſchieht dies vor der Heuernte, ſo wird das an den Ufern wachſende Futter verdorben. Ebenſo leidet darunter die Fiſch- und Krebszucht, ob unmittelbar vor oder nach der Heuernte geräumt wird, weil um dieſe Zeit das Laichgeſchäft durch die Räumungsarbeiten geſtört und der Laich vernichtet wird. Die beſte Zeit für die Flußräumung iſt, mit Rückſicht auf die verſchiedenen Intereſſen, der Herbſt. Weil aber dann das Waſſer ſchon ſo kalt iſt, daß es darin die Arbeiter ohne Gefährdung ihrer Ge— ſundheit nicht auszuhalten vermögen, ſo empfiehlt ſich die Anwendung der anderwärts ſchon erprobten Flußegge. Am beiten würde ſich hiezu eine eiſerne, ſogenannte Gliederegge eignen, welche man am Hintertheile eines mit Pferden oder Ochſen beſpannten Kahnes mit Ketten ſo anhängt, daß die Egge ſich auf dem Flußbette frei bewegen und vom Kahn aus leicht dirigirt werden kann. Die Zugthiere bewegen ſich auf dem Lande vorwärts. Auf dieſe Weiſe würden bei mehrmaligem Befahren der Flußſtrecke die Wurzelſtücke der ver- ſchiedenen Waſſerpflanzen mit geringer Mühe und ohne Beſchädigung der Wieſen- und Fiſch⸗ waſſerbeſitzer ſo gründlich beſeitigt, daß die Räumung erfahrungsgemäß 2 bis 3 Jahre nachhält. Auch nimmt dieſe Art der vollkommenſten Räumung wenig Zeit in Anſpruch und iſt am 165 wenigſten koſtſpielig. Wer die Koſten dieſer Räumungsarbeit zu bejtreiten hat, das hängt natürlich von den beſtehenden Rechtsverhältniſſen ab, welche in den verſchiedenen Fluß⸗ gebieten ſehr abweichend von einander ſind. Immerhin wird ſich aber bei einigem guten Willen der Intereſſenten ein billiger Beitragsmaßſtab feſtſtellen laſſen und lohnt es ſich gewiß, daß man allerorten dieſen Räumungsvorſchlag nicht von vornherein verwirft, ſondern reiflich in Erwägung zieht und eventuell einmal einen Verſuch wagt. Glieder- oder Ketten⸗ eggen ſind als ſehr nützliche landwirthſchaftliche Geräthe für die Wieſenkultur längſt bekannt, und ſollten in keiner Gemeinde fehlen. Wenn der Fiſchwaſſerbeſitzer den Kahn ſtellt und bei der Räumung mithilft, die Gemeinde beſchafft die Egge und die Wieſenbeſitzer beſorgen im Turnus den Anſpann, ſo kann in wenigen Tagen in jeder Flurmarkung die Flußräumung ohne jede Baarauslage vor ſich gehen. In erſter Reihe erfreulich hieran iſt das ſicherlich der Feder des Herausgebers des Blattes und damit eines namentlich im Gebiete der Wieſenkultur hervorragenden Fach— mannes entſtammende Anerkenntniß, daß die Räumungsarbeiten auch der Fiſch- und Krebs— welt nachtheilig werden können und daß auch deren Intereſſen eine Berückſichtigung in der Auswahl der Räumungszeit verdienen. Wenn als beſte Räumungszeit der Herbſt bezeichnet wird, ſo iſt das auch vom Standpunkte der Fiſchereiintereſſen aus richtig. Nur darf für Forellengewäſſer der Begriff „Herbſt“ nicht bis in den Oktober ausgedehnt werden, da zu dieſer Zeit die Forellen vielfach ſchon laichen oder wenigſtens ſich zum Laichgeſchäfte vorbe— reiten. Nach unſerer Meinung wären im Durchſchnitte die Monate Auguſt und September geeignet und zwar auch vom Standpunkte der Landwirthſchaft aus, ſowohl wegen der Beendigung der Erntearbeiten, wie in Anſehung der Nutzung der ſog. Waſſerſtreu. Was die Anwendung der obenerwähnten Flußegge betrifft, ſo wären wir darüber vom Fiſchereiſtandpunkte aus ſehr wenig erbaut, wenn Zweck und Erfolg der Applikation dahin ginge, die Waſſerpflanzen „jo gründlich zu beſeitigen, daß dies zwei bis drei Jahre nachhält“. Die Fiſchzucht bedarf aus bekannten verſchiedenartigen Gründen des Vorhandenſeins von Pflanzenwuchs im Waſſer. Wenn auch ein Zuviel entbehrt, ja vielleicht ſelbſt ſchädlich werden kann, ſo bringt doch ein jähes Herausreißen mit Stumpf und Stiel der Fiſcherei ſchweren und ſicher mehr Schaden, als es Anderen nützt. Warum ſoll auch die Fiſcherei immer Stiefkind ſein? Könnte ſie doch ſogar oft mehr „Geld ins Haus“ bringen als mancher bevorzugter landwirthſchaftlicher Betrieb. Man muß ſich nur endlich einmal dazu bequemen, nicht blos an rationelle Landwirthſchaft, ſondern auch an rationelle Waſſerwirth— ſchaft zu glauben und zu denken. Um übrigens auf die Flußegge zurückzukommen, ſo fragt es ſich immerhin noch, ob ſie ſo perniciös wirklich wirkt, als jener Aufſatz es ins Auge faßt. Es wird dies ſehr von der Art der Anwendung des Geräths, dann von der Beſchaffenheit des Gewäſſers, deſſen Breite, Tiefe, Bodenbeſchaffenheit ꝛc. abhängen. Für heute genügt es uns, den Fiſchereibeſitzern die Beachtung der Bedeutung der Flußräumungen ans Herz zu legen. In erſter Linie kommt es Ihnen ſelbſt zu, ihre Intereſſen zu wahren. Erfreulicher Weiſe haben die öffentlichen Behörden ſchon vielfach ein geneigtes Entgegenkommen zu Gunſten der Fiſchereiintereſſen gezeigk. Ein Beleg dafür iſt der von uns jüngſt (ſ. oben S. 114) mitgetheilte Erlaß des preuß. Herrn Oberpräſidenten für Weſtfalen. Auch ver— ſchiedene bayeriſche Bezirksämter, denen Art 49 des bayer. Waſſergeſetzes vom 28. Mai 1852 und Art 126 des bayer. Polizeiſtrafgeſetzbuchs vom 26. Dezember 1871 günſtige Handheben zum Schutze der Fiſchereiintereſſen darbieten, haben ſich letzteren ſchon wiederholt angelegen ſein laſſen. Jüngſt hat auch der Bayeriſche Landesfiſcherei-Verein beſchloſſen, in der Sache beim k. Staatsminiſterium des Innern vorſtellig zu werden und ſich entſprechende Inſtruktionen an die Unterbehörden zu erbitten. Bei allieitig gutem Willen iſt es ja nicht einmal ſchwer, einen relativ befriedigenden Ausgleich der Intereſſen zu erzielen. III. Titeratur. Im Verlage der Stahel'ſchen Univerſitäts- Buch- und Kunſthandlung in Würzburg erſchien in ſog. „Würzburger Volksausgabe“: Bayeriſche Landesfiſcherei-Ordnung vom 4. Oktober 1834, nebſt ſämmtlichen hierauf bezüglichen oberpolizeilichen Vorſchriften der Kreisregierungen, den Lachsfiſchereiverträgen und ſonſtigen einſchlägigen geſetzlichen Beſtimmungen. 166 Soweit das Büchlein nur auf einem einfachen Abdruck der Landesſiſchereiordnung, der Kreisfiſchereiordnungen und einzelner ſonſtiger Erlaſſe beruht, iſt es ganz ordentlich zuſammenge— ſtellt. Wo aber zur Feſtſtellung des Umfangs von Excerpten aus Geſetzen ꝛc. 20. kritiſcher Sinn erforderlich war, da beginnen auch ſichtliche Mängel poſitiver und negativer Art: Unrichtigkeiten und Auslaſſungen. Nach der Anlage des Büchleins hätten vom Reichsſtrafgeſetzbuch auch noch die SS 40, 42, vom bayer. Polizeiſtrafgeſetzbuch auch die Art. 18, 92 Abdruck finden ſollen. Die Aus⸗ züge aus dem bayer. Waſſerbenützungsgeſetze vom 28. Mai 1852 ſind ebenfalls mangelhaft; es fehlen z. B. die wichtigen Artikel 96, 97 Ziff. 5, 100. Der Auszug aus dem preuß Landrecht leidet an Unrichtigkeiten, indem beiſpielsweiſe die abgedruckten SS 187, 190 Thl. I. Tit. IX für Bayern nicht mehr in Geltung ſtehen. Wenn vollends das preuß. Landrecht ſchlechthin als „fränkiſches Recht“ mit dem Beiſatze „giltig für die Kreiſe Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken“, bezeichnet wird, jo beruht dies entweder auf Unwiſſenheit oder arger Oberflächlichkeit, da doch bekanntlich das preuß. Landrecht nur in einzelnen Theilen der benannten bayer. Provinzen, in Sonderheit für Unterfranken nur in ganz wenigen Gemeinden und Ortſchaften und auch hier nur als ſubſidiäres Recht in Geltung ſteht. Die typiſche Ausſtattung des Büchleins iſt mittelmäßig, ſtellenweiſe geradezu geſchmacklos. Aus dem Verlage von Oskar Frank in Wien gingen zwei populär geſchriebene Schriftchen hervor, auf welche wir hiemit aufmerkſam gemacht haben wollen, nämlich: 1. Der Goldfiſch, ſeine Pflege und Zucht, von Guido Findeis. 2. Der Flußkrebs, ſeine Beſchreibung und Zucht, von O. F. Rank. Beide koſten je nur 30 Kr. öſtr. W. IV. Vereinsnachrichten. 1. Verband von Fiſcherei-Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaften zc. für die preuß. Provinzen Rheinland, Weſtfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau. Auszug aus dem Berichte über die am 31. Juli 1886 zu Schwerte lattgehabte zweite ordentliche General-Perlammlung. (Fortſetzung.) Nach dieſem auch von der Königlichen Regierung dahier (nach Mittheilung von Mitgliedern der am 8. Dezember 1884 unter dem Vorſitz des Herrn Oberpräſidenten abgehaltenen Sachver— ſtändigen-Konferenz) befürworteten Syſtem ſoll für die karpfenartigen Fiſche und die übrigen Frühjahrslaicher eine Frühjahrsſchonzeit vom 10. April bis 9. Juni jeden Jahres in ſämmtlichen nicht geſchloſſenen Gewäſſern des Regierungsbezirks eingeführt und daneben ein Verbot des Lachs— und Forellenfanges während der Laichzeit dieſer beiden Fiſche vom 15. Oktober bis einſchließlich 15. Dezember jeden Jahres erlaſſen werden.“ Durch Annahme dieſes Syſtems würde die ſchwierige, wenn nicht geradezu unausführbare Aufgabe einer zutreffenden Eintheilung der Gewäſſer nach Frühjahrs- und Winterſchonzeit in Wegfall kommen und damit auch die Statuirung der zahlreichen Ausnahmen, welche zur Beſeitigung der im Gefolge des abſoluten Syſtems auftretenden Uebelſtände erforderlich geworden ſind, er— übrigt werden. Der Vorwurf, das gemiſchte Schonzeitſyſtem werde die Kontrole erheblich erſchweren, erſcheint in dieſer Allgemeinheit nicht begründet. Gerade bei dem abſoluten Syſtem, wo Frühjahrs- und Winterſchonzeit nach Gewäſſern getrennt iſt, iſt dem Marktpolizeibeamten die Kontrole ungemein erſchwert, da die Feſtſtellung darüber, aus welchem Gewäſſer die zu Markt gebrachten Fiſche entnommen ſind, keine leichte iſt, zumal mit Rückſicht auf die vorerwähnten zahlreichen Ausnahmen. Je komplizirter ein Syſtem iſt, deſto ſchwieriger iſt eben die Kontrole. Gegen den Fiſchdiebſtahl in unſeren kleinen Forellen- und Krebsgewäſſern ſchützt uns der Natur der Sache nach die abſolute Schonzeit ebenſo wenig, wie die relative. An den größeren Gewäſſern iſt dagegen ein lohnender unberechtigter Fang nicht ſo leicht unbemerkt auszuführen, da zu demſelben ſchon größere Geräthe, die nicht ſo leicht zu verbergen ſind, gebraucht werden müſſen. Hier kommt daher auch der Diebſtahl weniger in Betracht. Vielmehr ſind es die Fiſchereiberechtigten, welche hier die Schonzeiten oder Fangverbote verletzen. Lenken die Fiſchereiaufſeher auf dieſe ihre Aufmerkſamkeit, und überwacht die Polizei während der Zeit des Fangverbots den lokalen Markt- und Handelsverkehr mit Lachſen und Forellen genügend, ſo wird dieſen beiden Fiſcharten mindeſtens derſelbe Schutz zu Theil, wie dem Krebs, für den ja die Ausführungsverordnung ſchon von vornherein die relative Schonzeit d. h. ein Fangverbot ohne gleichzeitiges Marktverbot ſtatuirt hat. Der Hauptausſchuß beantragt daher: Hoher Kommunallandtag wolle 1. ſein Gutachten dahin abgeben, daß er die Einführung eines fog. gemiſchten Schon— zeitſyſtems, wonach eine Frühjahrsſchonzeit vom 16. April bis 9. Juni für die c 5 — 5 karpfenartigen Fiſche und die übrigen Frühjahrslaicher in ſämmtlichen nicht geſchloſſenen Gewäſſern des Regierungsbezirks feſtgeſetzt und daneben ein Verbot des Lachs⸗ und Forellenfanges während der Laichzeit dieſer beiden Fiſche vom 15. Oktober bis einſchließlich 15. Dezember erlaſſen wird, zur Erreichung des in der Denkſchrift erſtrebten Zieles in unſerm Regierungsbezirk für das einzig richtige halte, 8 5 2. demgemäß beſchließen, daß die Königliche Staatsregierung zu erſuchen ſei, der für den diesſeitigen Regierungsbezirks zu erlaſſenden Ausführungsverordnung zum Fiſchereigeſetz dieſes Syſtem nach Maßgabe der unten angedruckten Abänderungs⸗ ; vorſchläge zu Grunde zu legen. Einen äußerlichen Erfolg hat das Vorgehen des Kommunallandtags, der die Anſicht ſeines Ausſchuſſes einſtimmig angenommen hat, ſeither nicht gehabt, und werden vermuthlich erſt nach Anhörung ſämmtlicher Provinziallandtage, alſo nachdem auch Hannover gehört ſein wird, die betreffenden Verordnungen erfließen. Der Vorſitzende berichtete zu dieſem Punkt der Tagesordnung weiter, indem er ſich aus— führlicher über II. den Einfluß der Einführung der allgemeinen Verwaltungsorganiſationsgeſetze auf die Fiſchereigeſetzgebung auch in den 4 Provinzen ausließ. Derſelbe verwies kurz III. auf die Ausdehnung der Beſtimmungen vom 15. September 1879, über die Heran— ziehung von Fiſchereibeamten der weſtlichen Provinzen als Hilfsbeamte der Staatsanwaltſchaft durch Erlaß vom 27. Februar 1886. Der Berichterſtatter fuhr dann zu dieſem Punkte der Tagesordnung weiter fort: IV. Hervorzuheben iſt beſonders der die Rheinprovinz und den Regierungsbezirk Wiesbaden direkt berührende, in Nr. 18 des Reichsgeſetzblattes vom 21. Juni 1881 ſowie in Nr. 18 des Verbands organs, der Münchener Allgemeinen Fiſchereizeitung, veröffentlichte Vertrag zwiſchen Deutſchland, den Niederlanden und der Schweiz, betreffend die Regelung der Lachsfiſcherei im Stromgebiete des Rheines, vom 30. Juni 1885 ratif. am 7. Juni 1886, publizirt am 16. Juni 1886, der kurz ſkizzirt wurde. Berichterſtatter fuhr fort: Ob durch dieſe ſog. Rheinlachskonvention den letzten Oberliegern in genügender Menge laichreifes Material zugeführt werden wird, ob nicht nur die Rheinprovinz und die nächſten Oberlieger allein Vortheil davon haben werden, muß die Erfahrung lehren. Durchbrochen iſt mit den bezüglichen Beſtimmungen das preußiſche abſolute Schonzeitſyſtem und dem relativen durch Einführung einer Art von Individualſchonzeit für den Lachs ſich genähert. Inwieweit dem Maifiſch mit der Convention geholfen iſt, wird von ſachverſtändiger Seite des Näheren aus— geführt werden. V. Im Anſchluß an dieſe nun als Thatſache daſtehende Beſtrebung der Regelung der Lachsfiſcherei in dem Rheinſtrom machten ſich gleiche Beſtrebungen bezüglich der Regelung der Fiſcherei in anderen Flußgebieten, vorzugsweiſe und zunächſt in dem der Weſer geltend. Auch hier wird eine Weſerlachsfiſchereikonvention, eine Vereinigung der betreffenden Weſer— uferſtaaten zum Schutze des Lachſes herbeizuführen angeſtrebt oder iſt bereits im Fluſſe. Ausweislich S. 14 des Protokolls der erſten ordentlichen Generalverſammlung des Verbandes hat derſelbe bereits am 1. Auguſt 1885 diesbezügliche Beſchlüſſe gefaßt, die mit den auf dem erſten deutſchen Fiſchereitage zu München gefaßten ſich decken und zur Kenntniß der betheiligten Kreiſe gebracht ſind. Wie weiter aus dem an die Verbandsmitglieder mitgetheilten Protokolle über die erſte ordentliche Generalverſammlung des Fiſchereivereins für das Weſergebiet zu Hameln vom 22. Auguſt 1885 bekannt iſt, hat auch dieſer Verein ſich der Förderung dieſer Angelegenheit auf's Eifrigſte angenommen, ebenſo auch der Kaſſeler Kommunallandtag, indem er in dem bereits oben angeführten Bericht weiter beantragt: „3. weiter zu beſchließen, daß die Königliche Staatsregierung zu erſuchen ſei, im Falle der Ablehnung der Vorſchläge ad 2 im Uebrigen: a. für den Lachs in der Weſer und deren Zuflüſſen dieſelbe oder doch eine entſprechende Schonzeit anzuordnen, wie im Stromgebiete des Rheins.“ Auch der Verein zur Beförderung der Fiſchzucht im Regierungsbezirk Kaſſel hatte bereits mehrere diesbezügliche Schritte gethan. Im Einzelnen und chronologiſch geordnet, haben dieſe Vorgänge ſich folgendermaßen vollzogen: Zunächſt wendet ſich der Hameler Fiſcherei-Verein unterm 30. November 1885 an Seine Exzellenz den Königlichen Oberpräſidenten der Provinz Hannover und bittet, unter Ueberreichung des Protokolles ſeiner Generalverſammlung vom 22. Auguſt 1885 und der Münchener Beſchlüſſe, dahin wirken zu wollen, daß 1. während des 5 tägigen Dispenſes von der Frühjahrsſchonzeit der Betrieb mit mehr als einem Netze auf derſelben Ausziehſtelle und die Nachtfiſcherei unterſagt, auch dafür ge— ſorgt werde, daß e 2. der Fang von Laichlachs in der Weſer in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember jeden Jahres nur im Jutereſſe der Brutanſtalten, daher nur denjenigen Fiſchern zu ge— ſtatten ſei, die ſich verpflichten, die gefangenen Lachſe zur Gewinnung von Eiern für die Brutanſtalten des Weſergebiets herzugeben. Auf dieſe Eingabe ergeht unterm 20. Dezember 1885 eine ablehnende Verfügung, weil auf den früheren, denſelben Gegenſtand betreffenden Bericht vom 22. April 1885 eine Entſcheidung des Herrn Reſſortminiſters noch ausſtehe. Unterm 15. Februar 1886 wendet ſich nunmehr der Kaſſeler Fiſcherei-Verein an den Königl. Oberpräſidenten für Heſſen-Naſſau unter Vorſtellen des einſchlagenden Materials mit der Bitte, eine Konvention der Weſeruferſtaaten zum Schutze des Weſerlachſes herbeiführen zu wollen, nachdem inzwiſchen unterm 10. Februar 1886 der Hameler Fiſcherei-Verein an Seine Exzellenz den Miniſter für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten eine weitere Eingabe gerichtet hatte, worin er die früher geſtellten Bitten wegen 1. Sicherung des Aufſtiegs der Lachſe im Frühjahr, 2. Ermöglichung der Gewinnung des zum Beſetzen der Brutanſtalten nöthigen Laichs im Herbſte näher begründet und aufrecht erhält. Schließlich wendet ſich unterm 20. April 1886 durch Vermittelung des Königlichen Herrn Oberpräſidenten der Provinz Heſſen-Naſſau in dieſer Angelegenheit Ihr Verbandsvorſitzender mit einer Petition an Seine Exzellenz den Herrn Miniſter Dr. Lucius wegen Herbeiführung einer Konvention der Weſeruferſtaaten zum Schutze des Weſerlachſes in gleicher Weiſe, wie für den Fort: beſtand des Rheinlachſes durch die damals noch nicht publizirte ſogenannte Konvention mit Holland Fürſorge getroffen tit. Unterm 23. April 1886 theilt der Königl. Oberpräſident für Heſſen-Naſſau dem Kaſſeler Verein mit, daß er deſſen Petition weiter befördert habe und am 12. Mai überſendet er zwecks Beſchaffung von Material zur Berichterſtattung den nachſtehenden Miniſterialbeſchluß vom 6. Mai 1886. Berlin, den 6. Mai 1886. „In der von ſämmtlichen Rheinuferſtaaten geſchloſſenen Uebereinkunft zur Regelung der Lachsfiſcherei im Stromgebiet des Rheins iſt verſucht worden, einen billigen Ausgleich zwiſchen den Intereſſenten des oberen und des unteren Stromgebiets an der Lachsfiſcherei dadurch herbeizuführen, daß entſprechend der Zeit, welche der Lachs vermuthlich vom Auf— ſtieg zum Meere zu den Laichplätzen im oberen Stromgebiet braucht, eine ſtaffelförmige Beſchränkung, eine Beſchränkung in der Anwendung des hauptſächlich zum Lachsfang ge— brauchten, jedenfalls wirkſamſten Fanggeräthes, des ſogenannten Zegens, eines großen Zugnetzes, eingeführt werden ſoll. Nach der Konvention ſoll die Lachsfiſcherei mit Zegensbetrieb im Rheinſtrom von Schaffhauſen an abwärts, in allen Ausflüſſen des Rheins zum Meere und in allen Neben flüſſen des Rheins jährlich auf die Dauer von acht Wochen eingeſtellt werden, und zwar auf niederländiſchem Gebiet in der Zeit vom 16. Auguſt bis zum 15. Oktober einſchließlich und von der niederländiſch-preußiſchen Grenze an aufwärts in der Zeit von 27. Auguſt bis 26. Oktober einſchließlich. Es wird ſich nach dieſem Vorgange fragen müſſen, ob für die anderen großen Fluß— gebiete, in welchen die Lachsfiſcherei von Bedeutung iſt, nicht etwa eine ähnliche Anordnung zu treffen, z. B. die Anwendung der Zugnetze zum Lachsfang gleichfalls in ſtaffelförmiger Abſtufung zu verbinden ſein wird. Eure Exzellenz erſuche ich ergebenſt, dieſe Frage für die Ems, die Weſer und die Elbe gefälligſt prüfen, zunächſt genau ermitteln zu laſſen: an welchen Orten und mit welchen Geräthen hautptſächlich Lachsfang betrieben wird, wann die Hauptmaſſe der auf— ſteigenden Lachſe an den einzelnen Punkten zu ſein pflegt, und dann Vorſchläge über ein ſtaffelförmiges Verbot der Anwendung beſtimmter Geräthe für die einzelnen Flüſſe vor— zulegen. Vielleicht wäre es das Zweckmäßigſte, den Oberfiſchmeiſter Dr. Metzger zu Münden mit der Formulirung von Vorſchlägen zu beauſtragen und, ſoweit derſelbe dazu nicht ge— nügend über den Lachsfiſchereibetrieb unterrichtet ſein ſollte, denſelben zur Bereiſung der ihm nicht völlig bekannten Flußſtrecken zu ermächtigen. Schließlich erſuche ich Eure Exzellenz ergebenſt, die Erledigung dieſer Angelegenheit thunlichſt zu beſchleunigen, und bemerke noch, daß ich den Herrn Oberpräſidenten der Provinzen Weſtfalen, Heſſen-Naſſau, Brandenburg und Sachſen Abſchrift dieſer Verfügung mitgetheilt und dieſelben erſucht habe, das Material über den Stand der Lachsfiſcherei in den in Rede ſtehenden Stromgebieten in den Provinzen ſchleunigſt aufnehmen und dem Profeſſor Metzger zugehen zu laſſen.“ Der Miniſter für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten (gez.) Lucius. Der Kaſſeler Verein erſtattet unterm 30. Mai 1886 den gewünſchten Bericht hauptſächlich dahin gehend, daß für die Weſer oberhalb Hameln im ſpeziellen Karlshafen, alſo im Bezirk der Provinz mit Ausnahme des Kreiſes Rinteln eine Beſchränkung der Anwendung der Zugnetze zum Lachsfang ohne allen praktiſchen Nutzen ſein werde, weil auch bei Aenderung des Lachsſtieges am Hameler Wehr nirgends ein ſo bedeutender und konſtanter Lachszug ſein werde, daß überhaupt die Organiſirung einer koſtſpieligen Lachsfiſcherei ſich lohnen werde: es ſei dafür zu ſorgen, daß der Frühjahrslachs in genügender Menge in das Edergebiet kommen könne, um im Herbſt dort zu laichen, ſo daß Schonung des erſten in die Weſer eintretenden Lachszuges geboten erſcheine, N 169 r insbeſondere wäre die Nachtfiſcherei nur bei beſonders nachzuweiſenden Verhältniſſen zu geſtatten. Nöthig ſei ſtaffelförmige Regelung der Schonzeit und zwar an der Unterweſer nicht erſt von Anfangs Auguſt oder September an, ſondern ſchon viel früher, ſo daß wenigſtens ein nicht ganz verſchwindender Bruchtheil des erſten Hauptzuges im Frühjahr an die Laichſtellen gelangen könne. (Fortſetzung folgt.) 2. Fiſcherei⸗Verein Metz. Die IX. ordentliche Generalverſammlung des Fiſcherei-Vereins in Metz findet daſelbſt am Sonne abend, den 21. Mai 1887, Vormittags 10 Uhr, im großen Saale des Stadthauſes ſtatt. Tages— Ordnung. 1. Berichterſtattung des Vorſtandes über die Vereinsthätigkeit pro 1886087 und Kaſſen— bericht. 2. Wahl und Erneuerung des Vorſtandes. 3. Entgegennahme von Anträgen und Be— ſprechung derſelben. V. Vermiſchte Mittheilungen. Adjacentenfiſcherei. Die Schäden der ſogenannten Adjacentenfiſcherei, wie ſolche namentlich in den rheiniſchen Gegenden beſteht, ſind bekannt. Nicht minder bekannt iſt die ablehnende Haltung, welche das preußiſche Landwirthſchaftsminiſterium den bezüg— lichen Beſſerungsanträgen der Fiſchereivereine gegenüber bislang beobachtete. Im Petitions— wege kam nun die Sache vor das preußiſche Abgeordnetenhaus. Dieſes ſtellte ſich er— freulicher Weiſe zu der Angelegenheit günſtiger. Die „Kölner Zeitung“ ſchreibt desfalls unterm 2. Mai: „Ueber den Beſchluß der Petitionscommiſſion ging man hinaus bei Be— handlung der Frage der Anliegerfiſcherei. Während die Commiſſion die eine geſetzliche Regelung der Angelegenheit erſtrebenden Petitionen von Fiſcherei-Vereinen der Regierung nur zur eingehenden Erwägung überwies, beſchloß das Haus nach den Worten der Herren Lotichius, Spangenberg, Knebel, Mooren, Langerhans und Döring, fie zur Berück— ſichtigung zu empfehlen. Umſonſt hob Miniſter Lucius die günſtigen (2) Wirkungen der beſtehenden geſetzlichen Beſtimmungen und Verordnungen hervor, die ſchon jetzt die Bildung von Fiſchereigenoſſenſchaften geſtatteten, umſonſt betonte er die zu bewältigenden Schwierigkeiten, da wohlerworbene Rechte in Betracht zu ziehen ſeien bei der nothwendigen Berückſichtigung der Erwerbsfiſcherei gegenüber den Wünſchen der Liebhaber. Das Haus ſtand ganz unter dem Einfluſſe der Beſtrebungen zur Hebung der Fiſcherei. Dem Hin— weiſe des Miniſters auf die Rechte der Anlieger ſtellte Knebel die Eingriffe in das Eigen— thumsrecht bei der Regelung des Jagdrechts und der geſammten Landesculturgeſetzgebung gegenüber. Zum Schluß erfolgte noch ein kleines Scharmützel zwiſchen den Herrn Mooren und v. Eynern, da erſterer über die Verunreinigung der Flüſſe ſich beſchwerte und letzterer dieſe Frage „der paar Fiſche wegen“ nicht anſchneiden wollte.“ So die „Kölner Zeitung“. Beſondere Wärme ſcheint deren Correſpondenz über den Beſchluß übrigens noch nicht zu empfinden, obwohl doch ſonſt dieſes Blatt den Fiſchereiintereſſen ſchon ſo manche dankens— werthe Sympathie zugewendet hat. Wir ſind deſto mehr erfreut über jenen, vorerſt freilich gewiſſermaßen nur academiſchen Beſchluß. Was uns aus der Debatte weniger angenehm berührt, das iſt die abermalige Erſcheinung, daß einzelne Redner die Fiſchereibeſtrebungen immer wieder nur als Liebhabereiſache betrachten oder von oben herunter „die paar Fiſche“ wegwerfen. Bei tieferem Eindringen in den Character und den volkswirthſchaftlichen Großwerth der Fiſchereibeſtrebungen wäre namentlich letzteres doch kaum möglich. Uebrigens wird die bei jener Verhandlung geſtreifte Verunreinigungsfrage ſo wie ſo doch über kurz oder lang noch „angeſchnitten“ werden müſſen. Der Intereſſen ſind zu viele durch die ſtellen— weiſe geradezu ſchreienden Mißſtände verletzt. Vom Bodenſee. Konſtanz, 10. Mai Geſtern Nachmittag kam Herr Direktor Haak von der Fiſchzuchtanſtalt Hüningen (Elſaß) hier an und brachte 6 Körbe mit ca. 100 — 120000 junger, lebender Aale mit. Dieſelben wurden von den Herren Fiſchermeiſter Einhart hier und Gebr. Läuble von Ermatingen in Empfang genommen und im Beiſein des Herrn Direktor Haak zur einen Hälfte im neuen Hafen hier, zur andern Hälfte im Unterſee ausgeſetzt Die Fiſche ſind vom deutſchen Fiſchereiverein zur Belebung des Bodenſee's beſtimmt worden, was von den Bodenſeefiſchern gewiß mit 170 großem Danke anerkannt werden wird. Vor etwa 8 Jahren wurde erſtmals eine Parthie junger Aale ausgeſetzt, wodurch ſich der Fang in den letzten Jahren auf ca. 10 Zentner geſteigert hat. Obwohl der Aal in hieſiger Gegend wenig gekauft wird (Felchen find hier die Hauptſache), ſo iſt er von auswärts ziemlich ſtark begehrt und werden ſehr gute Preiſe dahier bezahlt. (Für die obere und mittlere Donau iſt unſeres Wiſſens vom deutſchen Fiſchereiverein heuer keine Aalbrut beſtimmt worden.) Landwirthſchafts⸗ und Fiſcherei⸗Ausſtellung in Bautzen. Vom 7. bis ein⸗ ſchließlich 13. September 1887 finvet in Bautzen eine von den fünf landwirthſchaftlichen Kreisvereinen des Königreichs Sachſen zu veranſtaltende landwirthſchaftliche Landes— ausſtellung ſtatt. Folgende Gruppen können von deutſchen und außerdeutſchen Fabrikanten zur Ausſtellung gebracht werden: 5 5 Landwirthſchaftliche Maſchinen und Geräthe einſchließlich der Bedarfs— artikel aller landwirthſchaftlichen Nebengewerbe und die in der Landwirthſchaft Verwendung findenden Hausgeräthe und zwar: Kraftmaſchinen, Säe-, Ernte-, Dreſch-, Reinigungs- und Sortirmaſchinen, Futterzubereitungsmaſchinen, Maſchinen und Geräthe für den Molkerei— betrieb, Wirthſchafts- und Kutſchwagen, Maſchinen und Geräthe für Brennerei, Brauerei, Müllerei und Ziegelei, Gegenſtände für die Hauswirthſchaft, Garten- und Forſtgeräthe, Waagen, Pumpen und Feuerlöſchgeräthe, Säcke und Wagenplahnen, thierärztliche Inſtrumente, Geräthe und Hilfsartikel der Forſtwirthſchaft und des Jagdweſens; landwirthſchaftliche Hilfsſtoffe, als: Futter- und Düngemittel, Maſchinenöl, Feuerungsmaterial, Lehrmittel für Land- und Forſtwirthſchaft, Garten- und Obſtbau und wiſſenſchaftliche Leiſtungen im engeren Sinne; Gegenſtände, welche auf den Thierſchutz Bezug haben. Platzmiethe wird nur erhoben, ſoweit für die Ausſtellungsgegenſtände gedeckter, oder gedeckter und gedielter Raum verlangt wird und zwar pro Quadratmeter 1 reſp. 2.4 Für Lehrmittel wird Platzmiethe überhaupt nicht verlangt. Die Anmeldungen ſind an den Kreisſekretär, Landwirthſchaftsſchuldirektor Brugger in Bautzen zu richten. Lachsvertilgung durch Seehunde. Das „Orgaan der Vereenigung tot Bevordering der Zoetwatervisſcherij in Neederland“ bringt eine intereſſante Statiſtik über die Beſchädigung von Lachſen durch Seehunde bei der ſog. Steackfiſcherei zu Brielle. Nach den Ziffer— ſummen ergab ſich dort in den Jahren 1882 bis 1885 durch Seehundfraß ein Abgang von 179 Salmen im Werthe von 2001 holl. Gulden! f Angelgeräthe. Freunde des Angelſports machen wir auf die Fabrikate und Handelsartikel der Angelgeräthehandlung von H. Hildebrand, München, Ottoſtraße 3 b empfehlend aufmerkſam. Dieſelben dürfen dort ſolider und zuvorkommender Bedienung ſicher ſein. Auch Reparaturen werden daſelbſt gerne beſorgt. IV. Sifcherei- und Jiſchmarktberichte. B. Norwegiſche Walfiſchfänger. Von Tönsberg find in dieſem Frühjahre zehn Schiffe, darunter ein Dampfer, auf den Bottlenoſe-Fang im nördlichen Eismeer ausgerüſtet worden. Die Fahrzeuge von zuſammen 1053 Tonnen haben eine Beſatzung von 196 Mann, darunter 31 Schützen. L Ucheſſen (Holſtein). Das Heringsgeſchäft, welches die Hieſtenwärder Fiſcher in dieſem Frühjahr gemacht haben, iſt ein ſehr bedeutendes geweſen. Am Löſchplatz an der Hohenbrücke wurden im Verlauf von vier Wochen gegen 7000 Körbe zu Düngzwecken an Landleute verkauft. Dieſer Dünger wird namentlich für Felder gebraucht, welche mit Hafer oder anderen Futtterſtoffen beſtellt werden. Der Korb Heringe koſtete 65-70 und liefert einen beſſeren Fruchtertrag wie Stalldung. L Korſör. Der Heringsfang mit den Grundnetzen iſt hier noch kein bedeutender, wenn gleich an einigen Tagen der Fang ein ziemlich lohnender war, die Fiſche find aber nicht groß und daher nicht hoch im Preiſe, halten ſich aber, während der Lachspreis geſunken iſt. : L. Im März wurden von den Travemünder Fiſchern 3895 Wall großer Heringe gefangen, 224½ Centner Dorſch, 181 Stieg Butte, 30 Stück Silberlachſe, darunter einer von 3 Kilo, zuſammen 29½ Kilo. Bezahlt wurde für Heringe bis zu 15 M, 20 M, dann 30 bis 40 J per Wall. Größere Dorſche koſteten 8 bis 10 &, kleinere 4 bis 5.M per Centner, Butte 20 bis 50 4 per Stieg. Silberlachs 14 per ½ Kilo. N Een L Kiel, 26. März. Bei einer nur ſehr geringen Zufuhr jtiegen in der letzten Zeit die Sprotten ſehr imPreiſe, fielien aber geſtern wieder um 1&4 per Wall, da aus Eckernförde größere Zufuhren anlangten. Bücklnge, ſchöne, fette koſten 1,80 / per Wall. . aa oa Aa . N * N an — B. Der Schellſiſchfang auf Norderney betrug vom 1. bis 15. April d. J. in 307 Schaluppen 825 Stück Kabliau im Gewicht von 4500 Kilo, 32,300 Stück Schellfiſche im Gewicht von 18800 Kilo, 300 Stück Schollen im Gewicht von 650 Kilo. : D. Aus Eckernförde, 5. April. Die Erträge der hieſigen Fiſcherei waren während des ver— floſſenen Monats wiederum als ſehr befriedigende zu bezeichnen, indem in genanntem Zeitraum 100,000 Wall Sprotten, 20,000 Wall Heringe, 20,000 Pf. Dorſch und 20,000 Stieg Butt gefangen wurden. Im letzten halben Jahre hat ſich die Geſammtausbeute an Sprotten für die hieſigen Fiſcher auf nahe an 700,000 Wall belaufen. (Kieler Ztg.) L. Eckernförde, 30. April. Die Geſammtausbeute an Fiſchen im vergangenen Monate ergab als Reſultat: 6000 Wall Häringe, 36,000 Wall Sprotten, 5000 Kilo Dorſch, 100 Kilo Lachs, 6000 Stieg Butt; es war ſomit ein recht zufriedenſtellendes, wenn gleich der Ertrag der vorigen Monate nicht erreicht wurde. B. Aus Schleswig, 12. April. Der Heringsfang unſerer Fiſcher iſt in dieſem Frühjahr ein überaus reichlicher und iſt der Hering von einer ganz beſonderen Güte. Da der Fang überall ein guter geweſen iſt, ſo iſt freilich auch das Angebot bei den Räuchereien ein größeres, ſo daß die Heringe oft ſchwer zu verwerthen find, und der Preis, welcher noch Anfang März 1,60 M à Wall betrug, bereits auf 14 und darüber geſunken iſt. (H. F. B.) L. Meldorf, 15. April. Während die anhaltenden Nachtfröſte den Krabbenfang beein— trächtigen, ſteigert ſich die Zufuhr von Schollen, Dorſch und Butte aus Tönning und Eckern— förde durch die Bahn. Erſtere koſten 20 bis 25 , Dorſch 15 J per ½ Kilo, Butte werden nach der Größe bis 25 J bezahlt. L. Rendsburg, 16. April. Für den heutigen Fiſchmarkt waren von Eckernförde Dorſch zu 8 bis 20 und 30 3, Butte zu 10 bis 15 J per Stück angelangt. Hieſige Fiſcher verkauften Hechte zu 40 I, Schellfiſche zu 25 bis 35 J, Plite 25 J per ½ Kilo, Brachſen 40 4. L. Rendsburg, 30. April. Der heutige Wochenmarkt war von Auswärts mit Butten, Schollen, kleinen Seezungen und Dorſch beſchickt und wurden folgende Preiſe bezahlt: Schollen 30 3, Seezungen 40 , Brachſen 40 , kleinere 30 per ¼ Kilo, Dorſche 20 bis 30 per Stück. L. Kiel, 16. April. Da die Zufuhr von Sprotten noch immer eine ſehr rege iſt für die Räuchereien, hält ſich der Preis niedrig und wird die Kiſte mit 14 bezahlt. Schleiheringe erzielen 1,80 bis 2,20 / je nach der Qualität. Krabben wurden der Liter mit 1,50 M bezahlt. L. Kiel, 18. April. Aus Eckernförde werden den hieſigen Räuchereien größere Quantitäten an Sprotten zugeführt, wie auch von anderen Seiten, jo daß ſich der Preis auf 1 & per Wall gehalten hat. Schleiheringe werden geräuchert mit 1,80 bis 2,20 & bezählt, während die hieſigen und kleinen Bücklinge billig ſind. Die in den letzten Tagen in den Handel gelangten Krabben werden mit 1,50 & per Liter bezahlt. Fiſchauktionen der Markthalle St. Pauli zu Hamburg. Hamburg, 18. bis 20. April 1887. Kleiße per !/2 Kilo 0,44 /, Rochen per Stück 0,20 M, Schellfiſch per / Kilo 0,10 bis 0,12 M, kleine per ½ Kilo 0,05 bis 0,08 M, Schollen (lebende), große per ta Kilo 0,25 AM, mittel 0,08 bis 0,12 , kleine per ½ Kilo 0,045 bis 0,10 &, Seezungen, große per 1/2 Kilo 1,00 bis 1,20 M, Stein— butt, große per / Kilo 0,90 bis 1,10 „ Tendenz: Der Markt war in den erſten Tagen der Woche im allgemeinen etwas matt bei nachlaſſender Anfuhr, Schellfiſche anfangs mehr vorhanden, ſo daß Preiſe nachgaben. Mittwoch drückte ſich Nachlaß an Zufuhr ſchon durch Steigen der Preiſe, kleine Scholle, immer noch in Maſſen, beherrſcht den Markt, aber mit ſehr kleinen Preiſen, während die geſuchtere große Scholle, obwohl reichlicher vorhanden als vorige Woche, theurer notirte. Stein— butten und Zungen noch nicht in der Saiſon und gering vertreten bei vorigen Preiſen. Kabliau wurde aus dem Norden eingebracht, aber in feſten Händen für Export nach England. Auch alles, was an Stör einkam, wurde ſofort freihändig von Räucherern erworben, gelangte nichts davon zur Auktion. f (Z. M. H.) Konftanz, 6. Mai. Mittheilung von Gebrüder Einhart. Obwohl der Blaufelchenfang ſchon ſeit mehreren Wochen begonnen hat, ſo iſt das Ergebniß doch kaum einige Stück im Tag, manchen Tag nicht einen einzigen Fiſch. So wenig Felchen ſind ſeit vielen Jahren nicht mehr im Frühjahr gefangen worden. Der hieſige Fiſchmarkt war in Folge des ſchlechten Felchenfangs und der Schonzeit halber, wo andere Sorten nicht gefangen werden dürfen, gleich Null. Die auswärtigen Fiſche oder die auf Eis gelagerten, gehen am hieſigen Platz nicht, weil Alles am Bodenſee lebende oder friſchabgeſchlagene Fiſche verlangt und zwar faſt ausſchließlich hieſige Süßwaſſerfiſche. . So hoch auch jetzt die Preiſe für Süßwaſſerfiſche ſind, ſo ſehr fallen dieſelben, wenn ein guter Fang bei günſtiger, warmer Witterung ſtattfindet. Der Grund mag darin liegen, daß im Sommer die Fiſche und namentlich Felchen in dem warmen Seewaſſer ſich gar nicht lebend halten, und auch todt ſich nicht ſo lange aufbewahren als Meerfiſche, vielmehr von den Gräten fallen. L. Ellerbeck, 19. April. Die hieſigen Fiſcher fangen in den letzten Tagen ſo reichlich Sprotten, daß fie faſt an die Räucherer verſchleudert zu 10 J pro Wall, angeboten werden. In Kiel wurden ſie für 20 ins Haus geliefert. Geräuchert koſtet das Wall incl. Kiſte 70 bis 80 J. Geräucherte Häringe, Bücklinge koſten je nach Qualität 1,50 bis 2 M. L. Dänemark, 30. April. Die erſten Hornfiſche kamen in Kopenhagen am 19. April an, und bei zunehmender Zufuhr ſtieg dieſelbe am 27. April auf 125 Stieg. In Kopenhagen koſten lebende Oſtſee— butt 4,50 bis 5,50 &, kleine Limfjord 80 3 per Stieg. Beſte Oſtſee Räucherlachs koſten 11 bis 12 Kr. In Norwegen hat der Lachsfang begonnen. Hornfiſche koſten 5 bis 9 Kr. per Stieg, Krabben 25 bis 40 Oere per Pott, Häringe 66 bis 75 Oere per Wall. da L. Kopenhagen, 20. April. Während der letzten Tage war die Zufuhr an Örundnepß- heringen ſehr bedeutend, ſo z. B. heute 2500 Wall größere Heringe ausſchließlich für den hieſigen Platz, weshalb nur niedrige Preiſe erzielt wurden. Bei der herrſchenden Kälte iſt der Krabben— fang wenig lohnend, doch für die Jahreszeit genügend und oft recht bedeutend. Wenn nord— weſtliche Winde eintreten, erſcheint auch der Hornfiſch um dieſe Zeit. Große Butte koſten 4,50 bis 5,50, Heringe 0,30 bis 0,50 per Wall. Lachſe 11,20 bis 12 Kr. EB. Ein Rieſen⸗Walſiſch. Bei Skegneß wurde am Sonntag Morgen ein grönländiſcher Walfiſch gefangen. Derſelbe iſt 47 Fuß lang, hat einen Umfang von 18 Fuß und eine Schwanz— breite von 10 Fuß 4 Zoll. | (9. F. B.) L. Von der Elbe, 21. April. Die Fiſcherei in der Elbe hat wieder begonnen und ſieht man ſchon viele Boote auf den Störfang auslaufen, doch ſind noch keine beſonderen Erträge zu verzeichnen. Auch der Krabbenfang iſt wegen der Kälte ein noch geringer, während dre Aal— fang 1 beſſerer iſt und wird dieſer mit 30 bis 50 ½ per ½ Kilo bezahlt. Der Stintfang iſt mäßig. L. Ellerbeck, 21. April. Der Fiſchfang der hieſigen Fiſcher, leider ein geringer, beginnt ſich jetzt etwas zu beſſern und werden auch Sprott gefangen. Da aber der Bedarf in den Räuchereien ein immer geringerer in dieſer Zeit wird, ſo ſinken die Preiſe zum Spottpreis. Grüne Heringe find z. B. für 50 J per Wall verkauft worden. Es rührt dieſes wohl daher, daß zugleich von der Schlei und dem Liverfiord Waare anlangt, wodurch der Preis gedrückt wird. Auch der Krabbenfang hat begonnen und wird der Liter mit 1,50 M bezahlt. Der Erfolg des Fanges iſt noch gering. Kralingſche Veer, 22. April. Vom 15. ds. Mts. bis heute zugeführt 1414 Lachſe und 43030 Maifiſche. Heutiger Preis für Lachſe 1 fl. 5 0. per halbes Kilo, für Maifiſche 70 bis 80 c. per Stück. a (Z. M. H.) Oſtende, 24 April. Vorige Woche wurde verkauft: Steinbutt 1,90 bis 2,50, große See— zungen 2,20 bis 3,80, mittel 1,90 bis 2,70, Kabliau 0,45 bis 0,60, Schellfiſche 0,35 bis 0,55, Makrelen 0,80 bis 0,90, Wittlinge 0,30 bis 0,35, große Schollen 0,50 bis 0,75 M per Kilo, friſche Heringe 0,75 bis 1,25 M per 100 Stück. M. H.) L. Hamburg⸗Altona, 25. April. Die Durchſchnittspreiſe der letzten Zeit ſtellten ſich bei abwechſelnd beſchickten Märkten en gros für Schellfiſch 2 bis 7,50 &, Schollen 1,80 bis 16 M, Sture 0,50 bis 2 & per Stieg, Makrelen per Stück 0,50 M, Seezungen 1 bis 1,20 &, Stein⸗ butte 0,90 bis 1,10 M, Kleiße 0,35 bis 0,45 M, Lachſe 1,20 bis 2,50 M, Sandarten 0,55 bis 0,80 M, Hechte 0,30 bis 0,60 M, Braſſen 0,15 bis 0,40 M., Aale 0,60 bis 1,80 &, Kabliau 0,15 bis 0,22 M per ½ Kilo. i L. Vom Kudenſee. In dieſem Winter iſt die Welsfiſcherei eine wenig einträgliche geweſen gegen den Vorwinter, wo ſie ſehr lohnend war. Exemplare von 50 Kilo Schwere wurden gefangen. L. Kopenhagen. Am Sonnabend vor Oſtern kamen 1400 Kiſten mit Heringen an, von denen 300 Kiſten nach Lübeck exportirt wurden, da das ganze Quantum nicht zu verkaufen war. Große blanke Heringe koſteten 25 Oere per Wall, kleinere blieben werthlos. Butte koſteten 4,50 bis 5,50 Kronen per 1 Kilo (1 Lpfd.). Bornholmer Lachs 11 bis 12 Kr. per Räuchergröße. Strandkarpfen find in jo großen Maſſen gefangen, daß fie für 8 Oere per ¼ Kilo verkauft wurden, lebendig und unbeſchädigt. Inserate. rkäuflich. „55 ) an a Dr a f Prompt, billig und gut 560 Stück Karpfenſetzlinge, ca. 15 em groß und liefert die Fifhpandlung von 2000 „ Karpfenbrut (Spiegelkarpfen) bei 3 C Eh erhardt Apotheker Schuler, Schweinſurt. Bi 5 peyer am Rhein VT Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, | Fifherei-Derpadifung. °” | | | Die geſammte Fiſcherei-Nutzung meiner Seen, Fliege u. |. w. (im Ganzen ca. 2000 Morg.) ſoll vom 10. Juni er. an auf 10— 20 Jahre freihändig verpachtet werden. Kautionsfähige Pachtbewerber erhalten nähere Auskunft durch den Beſitzer: von Thümen -Blankensee auf Stangenhagen bei Trebbin (Kr. Teltow). ZEN 7 r friſche Fluß⸗ und See-Fifhe. Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Specialität: 30/14 Rheinſalm und holländiſche Auſtern. —— ———— Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. Juni 1887. 1600 18 e r e e 5 Las . Allgemeine a Zeitung. Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal. te die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 Inſera Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Ne 80 O 9 e 15 Pfennige. — Redaction und Buchhandlungen. — Für Kreuzband, Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 I. Banerifcen 1 if cherei⸗Teitung. Organ für clie Belammtinterejfen der Filherei, owie für die Beſtrebungen der Fischerei- Vereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen 1c. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Derbindung mit Fahmännern Deutſchlands, Vellerreich-UAngarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Fiſcherei- Verein. Nr. 14. 4.26.7857, Mündyen, 1. Juni 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. Inhalt: J. Ichthyologiſche Unterſuchungen bayeriſcher Seen. — II. Zwei neue Amerikaniſche Barſcharten in Deutſchland. — III. Sind Zugnetze zu den ſchwimmenden Netzen zu rechnen? Einfluß der Verneinung dieſer Frage auf die Weſerlachsfiſcherei. — IV. Vereins⸗ EN — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Jchthyologiſche Anterſuchungen bayeriſcher Seen. „Das war eine köſtliche Zeit!“ Ja, eine für das Fiſcherleben köſtliche Zeit muß es geweſen ſein, als am herrlichen Königsſee Jahr aus, Jahr ein noch die ſtattlichſten Saiblinge gefangen wurden und beſtaunt auf fürſtliche Tafeln wanderten. Heute ſchaut der Beſucher von St. Bartholomä nur mit Wehmuth im Herzen oder Geldbeutel auf die über— netten, kleinen Thierchen, welche alldaſelbſt ſeinem in der friſchen Bergluft begeh rlich gewordenen Magen dargeboten werden. Viel Saiblinge werden dort immer noch gefangen — aber klein, ſehr klein. Große Saiblinge — vordem Wildfangſaiblinge genannt — kommen nur mehr ſelten zum Fang. Warum aber das? Das iſt ein Problem! Es gibt Leute, welche ſagen, daß wenn am Königsſee die fiſchereipolizeilichen Vorſchriften von jeher ſorgſam durchgeführt worden wären, namentlich das Brüttelmaß ſtets zur Beachtung käme und untermäßige Saiblinge wieder in den See zurückſänken, bis ſie ordentlich herangewachſen, daß dann auch wieder größere Saiblinge gewonnen werden könnten. Die Betheiligten erwiedern darauf regelmäßig, daß es im Königsſee zwei Arten von Saiblingen gebe, eine größere und eine kleinere. Die größere ſei ziemlich ausgeſtorben und die kleinere wachſe eben nicht ſtärker als bis 174 zu jenen Zwerggeſtalten. Ich will heute nicht unterſuchen, welche Bewandtniß es damit hat, daß man Behauptungen vom „nicht größer Werden“ überall und regelmäßig als Motiv für das Begehren kleinſter Brüttelmaße zu hören bekommt, ſelbſt wo das Gegen— theil evident iſt. Richtig iſt jedenfalls ſoviel, daß früher auch die Ichthyologie zwei Saiblingsarten ausgeſchieden und die größeren Exemplare als Wildfangſaibling, Salmo Umbla, benamft hat. Allein ſchon bald haben die Gelehrten, namentlich unter dem Vortritt v. Siebold's, wieder erklärt, daß ſich eine ſolche Unterſcheidung nicht halten laſſe. Gleich— wohl iſt ſie neuerdings unter der Protektion des Herrn Wispaur-Traunſtein, welcher einen eigenen ſommerlaichenden Saibling im Königsſee entdeckt zu haben und als eigene Art klaſſifiziren zu dürfen glaubt, wieder aufgegriffen und darauf für die land— läufig zum Vorſchein kommenden Zwergſaiblinge die Forderung einer Herabſetzung des Brüttelmaßes geſtützt worden. Ich glaube vorerſt und bis ich von wiſſenſchaftlicher Seite beſſere und exceptionsfreie Belehrung empfangen habe, an dieſe Doppelart von Saiblingen im Königsſee nicht. Daß einzelne Exemplare erſt im Sommer zum Laichen kommen, läßt ſich auch anders als durch einen Artenunterſchied erklären. Und daß alte, große Exemplare anders ausſehen als junge kleine, daß ſie namentlich äußerlich andersge— ſtaltete Köpfe haben, liegt in den natürlichen Verhältniſſen. Ein altes Weib gewährt auch einen anderen Anblick wie ein junges Mädchen. Mit der Ablehnung des Artenunterſchieds wäre übrigens immerhin die Frage noch nicht abgethan, ja im Gegentheile erſt recht in den Vordergrund gedrängt, wie es dann doch komme, daß jetzt die Saiblinge am Königsſee immer ſo klein zu ſehen ſeien? Könnten ſie bei längerer Hege noch beſſer heranwachſen? oder liegt eine Racendegeneration vor? oder verſteht man dort die großen Exemplare nur nicht zu fangen? Beſteht eine Degeneration, worin liegt dann die Urſache? in ungenügender Nahrung? in zu langer Inzucht ohne Racenkreuzung? in dem zu ſtarken Verſchwinden der größeren Exemplare ohne Nachhege der Kleinen, mit der Wirkung, daß die Race nach und nach nur mehr von ſchwachen Exemplaren fortgepflanzt worden iſt? Dieſe und manche andere ſolche Fragen haben ſeit Jahren die Gemüther derjenigen beſchäftigt, welche Intereſſe für die Saiblingfiſcherei und die Saiblinghege am Königsſee haben. Je nachdem dieſe oder jene Frage verläſſig mit Ja oder Nein zu beantworten wäre, ergeben ſich auch praktiſch wichtige Konſequenzen. Es läßt ſich danach erſt mit der Frage ins Reine kommen, ob eine Herabſetzung des Brüttelmaßes der Saiblinge, wie es von dem Pächter der ärarialiſchen Fiſchereiberechtigung am Königsſee vom Standpunkte ſeiner Verkaufsintereſſen aus angeſtrebt wird, als angezeigt oder ſelbſt nur zuläſſig erſcheinen könnte oder ob vielmehr das ſeit Jahrzehnten ohne Aenderung beſtimmt geweſene Minimalmaß auch ferner feſtzuhalten und be— hufs Erzielung eines wirklichen Erfolges auch mit Ernſt durchzuſetzen ſei. Es wird ferner von der Löſung jener Fragen auch abhängen, welche ſonſtige wirthſchaftliche Maßregeln zur Wiedergewinnung größerer Saiblinge im Königsſee zu ergreifen ſein möchten, ob Fangver— beſſerungen angezeigt ſeien oder ob Neubeſatz mit importirter fremder Race zur Kreuzung ſich empfehle und dergl. mehr. Alle dieſe Punkte haben auch die Aufmerkſamkeit der k. bayer. Staatsregierung erregt und zwar nicht blos vom Standpunkte der ärarialiſchen Fiſcherei— rente-Intereſſen aus, ſondern auch aus allgemeinen volkswirthſchaftlichen Geſichtspunkten. Ein— gehende Erwägungen führten die k. bayer. Staatsregierung, nach vorgängiger Einvernahme des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins mit ſeinen Gutachten und Vorſchlägen, zu dem Plane, zunächſt eine eingehende ichthyologiſche Unterſuchung des Königsſee eintreten zu laſſen. Die Einzeln— heiten wurden weiter erwogen und im Bayeriſchen Fiſcherei-Verein nach dem Referate des Herrn Dr. Hertwig, k. Univerſitätsprofeſſors in München (v. Siebold's Nachfolger), zu einem förmlichen Programme ausgearbeitet. Mit Entſchließung vom 8. Mai 1887 hat dann das k. Staatsminiſterium des Innern, Abthl. für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel die fragliche Unterſuchung des Königsſee's nach Maßgabe jenes Programmes ange— ordnet, die Durchführung den Herren Profeſſoren Dr. Hertwig und Dr. Bonnet von München übertragen, die Bereitſtellung und Mitwirkung geeigneter Fiſcher geſichert und ent— ſprechende Geldmittel genehmigt. Aus dem von Herrn Dr. Hertwig entworfenen Pro— gramme des Fiſcherei-Vereins entnehmen wir folgende Stellen: „Die Aufgabe, welche der Fiſchereiverein in Ausführung der ergangenen Miniſterial⸗ entſchließung zu löſen hat, iſt eine doppelte. Zuerſt iſt es nöthig, alle derzeit be= 175 ſtehenden wichtigen Verhältniſſe durch genaue von zuverläſſigen Beobachtern durchgeführte Unterſuchungen aufzunehmen. Zweitens gilt es zu erwägen, in welcher Weiſe eine Beſſerung des derzeitigen Zuſtandes herbeigeführt werden kann. Die Aufnahme des Status praesens hat mit der anatomiſchen Unterſuchung des Königsſee-Saiblings zu beginnen. Zu dem Zweck müſſen Thiere von verſchiedenen Größen (beginnend mit etwa 8 em großen Formen bis zu den anſehnlichen Wildfangſaiblingen) zu verſchiedenen Jahreszeiten unterſucht werden, wobei folgende Punkte namentlich zu beachten wären: 1. Sind in der Anatomie der Königsſeeſaiblinge (Art der Bezahnung, Färbung und Zeichnung der Haut, Färbung des Fleiſches) Merkmale ausfindig zu machen, welche dafür ſprechen, daß zwei Arten reſp. Varietäten des Fiſches im Königsſee leben oder auch nur daß der Königsſeeſaibling als Art reſp. Varietät von den Saiblingen anderer Seeen verſchieden iſt? Zu letzterer Unterſuchung wäre es nöthig, geeignetes Material aus anderen Seen zu erhalten. 2. Beſondere Aufmerkſamkeit verlangt der Eintritt der Geſchlechtsreife. Bei welcher mittleren Größe fängt der Königsſeeſaibling an zu laichen? Bei welcher mittleren Größe erreicht er das Maximum der Geſchlechtsthätigkeit? Geht ein Wachsthum über dieſes Maaß hinaus (Wildfangſaiblinge) mit einer Herabminderung der Geſchlechtsthätigkeit Hand in Hand? In welcher Weiſe wird die alljährliche Laichzeit von der Größe beeinflußt? Laichen größere Fiſche ſpäter als kleinere? 3. Mit der anatomiſchen Unterſuchung des Fiſches muß auch eine Unterſuchung des Darminhalts vorgenommen werden, um zu entſcheiden, in wie weit die verſchieden großen Fiſche auch ein verſchiedenes Futter verlangen, und was überhaupt im Königsſee zur Saibling— nahrung dient. Namentlich wäre auch zu achten, ob größere Saiblinge von kleinen Art— genoſſen leben. Alle die genannten Unterſuchungen können im hieſigen zoologiſchen Inſtitut ausgeführt werden und verurſachen keine Koſten, wenn die königliche Regierung dafür Sorge trägt, daß der Fiſchereipächter nach der im Pachtvertrag ihm auferlegten Verpflichtung geeignetes Material einſendet. Auch würden die folgenden Unterſuchungen zur Completirung des Materials beitragen. Eine Reihe weiterer Unterſuchungen können dagegen nur am Königsſee ſelbſt vor— genommen werden. Als ſolche Unterſuchungen ſind zu nennen Aufnahmen über a. die topographiſche Verbreitung des Saiblings im Königsſee, b. die Anweſenheit von Feinden des Saiblings, c. das im Königsſee vorhandene für den Saibling brauchbare Nährmaterial. a. Neue Aufnahmen über die topographiſche Verbreitung des Saiblings im Königsſee ſind nöthig, weil bisher ſtets nur an zwei relativ ſeichten Stellen conſtant gefiſcht worden iſt. Es wäre denkbar, ja ſogar iſt es wahrſcheinlich, daß an den beſtimmten Orten ſich nur Saiblinge von beſtimmten Größen einſtellen, daß die größeren Exemplare andere Punkte des Seees frequentiren, da es ja bekannt iſt, daß Fiſche mit zunehmender Größe oft Lebens— weiſe und Standort verändern. Hiebei käme es auch ſehr darauf an, geeignete Fangmethoden in Anwendung zu ziehen, da bisher nur mit wenig tiefgängigen Netzen gefiſcht worden zu ſein ſcheint. Es handelt ſich darum, auch die Tiefen zu erreichen, ſei es mit Stellnetzen oder Legeangeln, wie dieſe Methoden anderwärts mit Erfolg vorkommen. b. Beim Suchen nach Feinden des Saiblings wäre namentlich auf das Mengenver— hältniß der Hechte zu achten und durch Vermittelung des Darminhalts feſtzuſtellen, in wie weit Saiblinge ihnen zum Opfer fallen und in welcher Größe zumeiſt. c. Der Unterſuchung der Fiſchnahrung würde eine beſtimmte Richtſchnur gegeben werden durch das, was man im Darm der Saiblinge vorfindet. Sie wird aber zu einer Er— hebung über die geſammte Pflanzenwelt und Thierwelt des Königsſee's zu erweitern ſein, da für den Saibling auch Nährſtoffe, welche nicht ihm direkt, ſondern anderen ihm als Nahrung dienenden Thieren zu Gute kommen, von Bedeutung ſind. Bei der Berathung der zweiten Frage, welche Maßregeln zur Hebung der Saiblings⸗ zucht im Königsſee nothwendig ſein möchten, wurde allgemein anerkannt, daß dieſelbe erſt erſchöpfend erörtert werden könne, wenn der Status praesens vollkommen aufgenommen ſei. Namentlich würde erſt dann zu unterſuchen ſein, ob der kleine Saibling zu beſſerem Wachsthum 176 — ꝛ.2W» ! —: über das Brüttelmaß hinaus durch die geeignete Fütterung veranlaßt werden könne und ob es ſich empfehle, durch Einſetzen von Nährfiſchen in den Königsſee die Exiſtenzbedingungen des Fiſches zu verbeſſern.“ In Verbindung mit dieſem Programme hat das k. bayer. Staatsminiſterium auch noch eine Enquete über Vorkommen, Wachsthum, Laichverhältniſſe, Fang x. der Saiblinge an anderen bayeriſchen Seen angeordnet. Man ſieht aus alledem, daß die obſchwebenden Fragen ernſt genommen werden und daß man maßgebenden Orts bemüht iſt, ihre Löſung auf eine ſichere, objektive, wiſſen— ſchaftliche und zugleich praktiſche Grundlage zu ſtellen. Wir begrüßen dies mit freudigem Danke — aus doppeltem Grunde. Einmal, weil ein ſolches Vorgehen den Fiſchereiverhältniſſen in unſeren herrlichen Alpenſeeen durch Förderung wiſſenſchaftlicher Erkenntniß und praktiſcher Erfahrung unter allen Umſtänden nur von Nutzen ſein kann. Zum Andern aber vornehmlich darum, weil damit die bayerische Staatsregierung ebenfalls eingetreten iſt in den Kreis jener hervorragenden Beſtrebungen, welche darauf abzielen, durch wiſſenſchaftliche Forſchungen die Fiſchereiverhältniſſe der großen deutſchen Gewäſſer um des Volkes Nutzens willen zu ergründen. Ueberall bahnen ſich ſolche Unterſuchungen an oder ſind ſchon im Gange, von den norddeutſchen Landſeeen bis zum ſchwäbiſchen Meere. Bayern läßt es daran ebenfalls nicht fehlen; damit im Kreiſe deutſcher Männer glänzen zu können, das freut einen waſchächten Bajuvaren vollends am meiſten! Eo magis censeo, in Bavaria lutras etiam esse delendas! Dr. v. Staudinger. II. Zwei neue Amerikaniſche Varſcharten in Deutſchland. In Nordamerika gibt es im Süßwaſſer eine große Zahl von Fiſcharten, welche zum Barſchgeſchlechte gehören, und zum Theil ſehr werthvoll ſind. Darunter nimmt der Black Baß die erſte Stelle ein. Ich war bemüht, außer dem zuletzt erwähnten Fiſch noch andere Barſcharten zu bekommen, und unſere amerikaniſchen Freunde, welche uns bereits ſo viele werthvolle Fiſcharten geſandt, haben es an gutem Willen und Mühen wiederum nicht fehlen laſſen. Nach mehreren mißlungenen Verſuchen gelang es endlich, mit einem Schnelldampfer des Norddeutſchen Lloyd lebend 3 White Perch, 6 bis 12 em lang, und 20 Rock Baß, 2½ bis 3 em lang, nach Geeſtemünde zu bringen und der Obhut des Herrn F. Buße zu übergeben. Leider ſind die 3 White Perch inzwiſchen verendet, die Rock Baß befinden ſich hier in einem Teiche, und werden hoffentlich ſo reichliche Nachkommenſchaft liefern, wie die Black Baß. Ich nehme Veranlaſſung, hier einige Mittheilungen über beide Fiſcharten zu bieten. Der White Perch, Weißbarſch, Roccus Americanus, iſt in den Flüſſen der Atlantiſchen Küſte im nördlichen Theile der Vereinigten Staaten ſehr häufig, wird bis 2 Pfund ſchwer, und iſt ſehr wohlſchmeckend. Er findet ſich hauptſächlich an den Fluß- mündungen und geht in das brackige Waſſer, kommt aber auch in Teichen in ſüßem Waſſer ſehr gut fort. Es iſt ein zarter Fiſch, deshalb iſt es zweifelhaft, ob ſeine Ueberführung nach Europa gelingen wird. Der Rock Baß, Steinbarſch, Amblopitis rupestris bewohnt das Flußgebiet des St. Lowrence Stromes, der großen Seeen und des Miſſiſſippi, iſt ſehr häufig, und als Sportfiſch, ſowie für die Tafel hoch geſchätzt; er wird bis 1½ Pfund ſchwer, und iſt viel zählebiger, ſo daß die Ueberführung nach Europa nicht ſo ſchwierig ſein dürfte wie bei dem Weißbarſche. Er ſpielt, wie mir Mr. Mac. Donald, der rühmlichſt bekannte amerikaniſche Fiſchzüchter ſchreibt, in dem amerikaniſchen Haushalte eine wichtige Rolle. Er iſt ſehr fruchtbar, vermehrt ſich ſchnell und leicht, bewacht ſeine Jungen, wie der Black Baß, und kann den Gewäſſern, welche Lachſe und Forellen enthalten, nicht gefährlich werden, weil er anders beſchaffene Gewäſſer wie dieſe bewohnt. Er liebt Steine, verſunkenes Holz und Wurzelſtöcke. M. v. d. Vorne. a _ III. Sind Zugnetze zu den ſchwimmenden Netzen zu rechnen! Einfluß der Verneinung dieſer Frage auf die Weſerlachsſiſcherei. Die für die Entwickelung und den Fortbeſtand der Weſerlachsfiſcherei hochwichtige Frage, ob mit Zugnetzen die ganze Breite des Stromes befiſcht werden darf, hat nunmehr durch Erkenntniß des hanſeatiſchen Oberlandesgerichts zu Hamburg vom 3. Mai d. J. ihre Erledigung gefunden. Dieſelbe iſt bejaht und damit die Freiſprechung der wegen Befiſchens des ganzen Stromes mit Zugnetzen angeklagten Bremer Fiſcher endgiltig beſtätigt worden. Bekanntlich beklagen ſich die oberhalb Bremen Lachsfang treibenden Fiſcher und Fiſcherei— kreiſe über allzuſcharfes Fiſchen ſeitens der Bremer und Profeſſor Dr. Metzger gab dieſen Klagen auf der Münchener Fiſchzüchterconferenz im Jahre 1885 u. A. Ausdruck, wenn er draſtiſch ausſagte: „Wir beklagen uns am Rhein über Holland, aber haben wir denn ein Holland nicht auch an der Weſer? Was iſt es wohl anders, wenn die Bremer Fiſcher an 5 Tagen während jeder Woche der Frühjahrsſchonzeit nach Lachs fiſchen dürfen und dabei Tag und Nacht über mit 3 oder mehr Netzen die Weſer dann faſt vollſtändig abſperren?“ Es machte deßhalb in den betheiligten Kreiſen Aufſehen, als im Juli v. J. die Nach— richt eintraf, daß faſt ſämmtliche Fiſcher, welche in der Weſer am Oſterdeiche bei Bremen fiſchen, angezeigt ſeien, weil ſie faſt über die ganze Strombreite ihre Netze gezogen hätten, während angeblich S 17 des Bremer Fiſchereigeſetzes nur geſtatte, die Netze bis zur halben Strombreite auszuſpannen. Im Auguſt brachten die Bremer Nachrichten und andere Zeitungen die Mittheilung, daß zunächſt im Verwaltungswege Strafen gegen die zur Anzeige gebrachten Fiſcher aus— geſprochen ſeien. Einer der geſtraften Fiſcher hatte hiegegen Einſpruch erhoben und iſt da— durch die eingangserwähnte Frage zur gerichtlichen Entſcheidung gebracht. Der einſchlagende S 17 des Bremer Fiſchereigeſetzes vom 5. November 1882 lautet: „Ohne polizeiliche Erlaubniß dürfen am Ufer eines fließenden Gewäſſers oder im „Flußbette befeſtigte oder verankerte nicht ſtändige Fiſchereivorrichtungen — be— „ziehungsweiſe ſchwimmende Netze ſich niemals weiter als über die Hälfte des „Waſſerlaufes in deſſen Breite — bei gewöhnlichem niedrigem Waſſerſtande von „Ufer zu Ufer gemeſſen — erſtrecken.“ Die bezüglichen Beſtimmungen in Preußen, Braunſchweig und den übrigen Vertrags— ſtaaten haben denſelben Inhalt. In der Sitzung des Bremer Schöffengerichts vom 27. Oktober 1886 beſtritt u. A. die Vertheidigung, daß die in Bremen zum Lachsfang verwendet werdenden Zugnetze zu den im S 17 aufgeführten „ſchwimmenden Netzen“ gehören und das Gericht ſchloß ſich unter Entwicklung des geſchichtlichen Ganges der Entſtehung der angezogenen Beſtimmungen in Folge der zwiſchen Bremen, Preußen und einer Reihe anderer deutſchen Staaten geſchloſſenen Uebereinkunft zum Schutze und zur Hebung der Fiſcherei dieſer Auffaſſung an. Es deduzirte im weſentlichen, daß die bezüglichen Beſtimmungen nur bezwecken, den Wechſel der Fiſche und die freie Schifffahrt zu ermöglichen, die nicht verhindert würden, wenn ein Netz nur vorübergehend, für kurze Zeit durch den Strom gezogen würde, und weiter, daß entſprechend dem Gutachten der Sachverſtändigen Profeſſor Dr. Buchenau und Dr. Häpke zu Bremen als ſchwimmende Netze nur ſolche zu verſtehen ſeien, die für ſich auf dem Waſſer treiben, im Gegenſatz zu ſolchen, die durch Menſchenhand durch das Waſſer gezogen werden. Da das Gericht hienach die Anwendbarkeit des hervorgehobenen $ 17 des Fiſchereigeſetzes ver— neinte, erfolgte Freiſprechung des Angeklagten. Auch auf erfolgte Berufung der Staatsanwaltſchaft erkannte das Bremer Landgericht am 7. Januar 1887 in gleicher Weiſe wegen nicht widerlegter Entſcheidungsgründe des Schöffengerichts unter dem Beifügen, daß während nach dem Bremer Fiſchereigeſetze, das auch hier in Uebereinſtimmung mit denen der übrigen Vertragsſtaaten, insbeſondere Preußen ſich befinde, während der Frühjahrsſchonzeit der Betrieb der Fiſcherei mittelſt „ſchwimmender Netze“ verboten ſei und nicht geſtattet werden dürfe, die Polizei-Commiſſion des Senats unterm 5. April 1884 und 8. April 1886 den Mitgliedern des Fiſchereiamtes geſtattet habe, während der Schonzeit mit Zugnetzen zu fiſchen, woraus folge, daß auch die genannte Behörde der Anſicht ſei, daß Zugnetze nicht unter die ſchwimmenden Netze zu rechnen ſeien, wie auch die Landdroſtei Hannover das Fiſchen mit Zugnetzen während der Frühjahrsſchonzeit erlaubt habe. Auf die von der Staatsanwaltſchaft gegen das Urtheil eingelegte Reviſion hat der Straf— ſenat des hanſeatiſchen Oberlandesgerichts zu Hamburg in der Sitzung vom 8. Mai 1887 die eingelegte Reviſion zurückgewieſen und die den Angeklagten erwachſenen nothwendigen Auslagen der Bremer Staatskaſſe zur Laſt gelegt aus folgenden, auszugsweiſe mitzutheilenden Gründen: Die Frage, ob Zugnetze zu den im $ 17 cit. genannten „ſchwimmenden Netzen“ ge— hören, ſei zu verneinen, weil ſchon dem gewöhnlichen Sprachgebrauche nach unter ſchwimmenden Netzen ſolche Netze zu verſtehen ſeien, welche in Folge ihrer Leichtigkeit vom Waſſer getragen werden, ſo daß, was das Geſetz nicht beabſichtigt haben könne, in jedem Falle feſtzu— ſtellen wäre, ob das Netz leichter oder ſchwerer als das Waſſer wäre. Außerdem ſprächen neben den vorinſtanzlich ausgeführten Gründen noch andere für die Richtigkeit des Satzes, daß alle Zugnetze ohne Rückſicht auf ihr Gewicht zu den ſchwimmenden Netzen nicht ge— rechnet werden könnten. Wenn 8 26 des Fiſchereigeſetzes geſtatte, daß während der Schonzeit Lachſe und Lachs— forellen mit Geſtattung gefangen werden dürften, und der Sachverſtändige Dr. Voigt in Hamburg in ſeinem Gutachten bemerke, daß dieſe Fiſcharten nur mit Zug- oder Treibnetzen gefangen werden, ſo folge daraus, daß die Zugnetze nicht zu den während der Schonzeit ausnahmslos nicht zu geſtattenden, ſchwimmenden Netzen zu rechnen ſeien, wie ja auch die Polizeicommiſſion des Bremer Senats ſelbſt die Sache früher ſo aufgefaßt habe und einer Verordnung der Landdroſtei Hannover vom 20. April 1885 der Bremer Firma T. Clevenhuſen & Comp. den Fiſchfang während der Schonzeit mit Zugnetzen unter dem Zuſatz, daß die Benutzung ſchwimmender Netze verboten ſei, geſtattet habe; die preußiſche Ausführungsverordnung zum Fiſchereigeſetze für Schleswig-Holſtein, Brandenburg ꝛc., dann das Hamburger Fiſchereigeſetz geſtatte ausdrücklich die Fiſcherei mit Zugnetzen während der 3 Tage in jeder Woche der Schonzeit. Unter „ſchwimmenden Netzen“ des $ 17 cit. ſeien ſolche zu verſtehen, welche mit einem Ende am Ufer oder im Flußbett befeſtigt werden und deren übriger Theil vom Waſſer getragen ſich frei in demſelben umherbewege. Dieſe ſchwimmenden Netze ſeien wahrſcheinlich im Geſetz nur ausdrücklich erwähnt, damit unter den „befeſtigten und verankerten Fiſcherei— vorrichtungen“ nicht nur die an beiden Enden befeſtigten verſtanden würden. Auch der Grund des Geſetzes, die länger ausgeſtellt bleibenden Netze ebenſo wie die ſtändigen im § 14 des Bremer Geſetzes erwähnten Fiſchereivorrichtungen zu verbieten, ſpreche ebenſo für die angenommene Auslegung des Geſetzes, wie der vom Sachverſtändigen Dr. Häpke erwähnte Umſtand, daß das Fiſchen mit dem Zugnetze zwecklos ſein würde, wenn mit demſelben nur bis zur Hälfte des Stromes gefiſcht werden dürfte. Damit iſt denn alſo feſtgeſtellt, daß mit' Zugnetzen die ganze Breite des Stromes befiſcht werden darf und zwar, wenn die in dem Referat der Bremer Nachrichten vom 9. Januar 1887 enthaltene Angabe richtig iſt, daß die Staatsanwaltſchaft die Be— rufung auf die gegentheilige Anſicht des ſeinerzeit ebenfalls der Commiſſion für das Fiſcherei— geſetz angehörige Senators Tetens in Bremen und eine gleiche Auslaſſung des Geheimen Ober-Regierungsrathes Friedberg in Berlin, Referenten für Fiſchereiangelegenheiten im königlich preußiſchen Landwirthſchaftsminiſterium ſtützte, gegen die bei den entſcheidenden Be— hörden, der Senatskommmiſſion zu Bremen und dem königlich preußiſchen Landwirth— ſchaftsminiſterium anſcheinend zeitweilig geltenden oder geltend zu machen verſuchten Grundſätze. Die Richtigkeit der ergangenen Urtheile im Ganzen iſt wohl kaum anzuzweifeln. Als weiter unterſtützendes Moment für dieſelbe hätte noch angeführt werden können, daß die neuere preußiſche Fiſchereigeſetzgebung und ihr folgend die Geſetzgebung der ſogenannten Ver— tragsſtaaten insbeſondere von Bremen und Hamburg zumeiſt auf den älteren oſtpreußiſchen Fiſchereiordnungen fußt und daß in dieſen, wie auch die Eintheilung der Netze durch Profeſſor Benecke in ſeinem vorzüglichen Werke: Fiſche, Fiſcherei und Fiſchzucht in Oſt- und Weſt— preußen S. 333, in Zugnetze, treibende, ſtehende ꝛc. erkennen läßt, die Zugnetze zu den „ſchwimmenden“ — im weſentlichen identiſch mit „treibenden“ — Netzen nicht ge— rechnet werden. U 9 Die auf Beſchränkung des Zegens S Zug- und Treibnetz-Betriebes gerichtete ſoge— nannte Rheinlachs-Convention enthält ebenſowenig wie die auf ſie baſirten preußiſchen Aus— führungsverordnungen für die Rheinprovinz und den Regierungsbezirk Wiesbaden vom 23. Juli 1886 ein Verbot des Befiſchens der ganzen Strombreite durch Zugnetze; im Gegentheil ſind die in 814 der weggefallenen Verordnung vom 2. November 1877 erwähnten „ſchwimmenden Netze“ in dem korreſpondirenden S 12 der neuen Ausführungsverordnung ganz weggefallen und nur geſagt, daß weder mittelſt ſtändiger Vorrichtungen, noch mittelſt vom Ufer aus im Flußbett befeſtigter oder verankerter Fiſchereivorrichtungen (Reuſen, Sperr— netze ꝛc.) mehr als die halbe Breite des Stromes für den Zug der Wanderfiſche verſperrt bleiben darf.“ Hervorgehoben werden muß noch ein an ſich wichtiger Paſſus des ſchöffengerichtlichen Erkenntniſſes, nämlich der, „daß durch ein für längere Dauer ausgelegtes Netz der Fluß in ſeiner ganzen Breite verſperrt wird, während man dies unmöglich ſagen kann, wenn nur für kurze Zeit ein Netz durch den ganzen Strom von Menſchenhänden gezogen wird“ — weil die Sache ſich ganz anders geſtaltet, wenn wie in Bremen beim Lachsfang, mehrere Zugnetze hinter einander arbeiten. Dort bedient jedes Zugnetz eine ſogenannte Colonne aus 5 Mann beſtehend, und 3 und mehr, meiſt 5 Colonnen arbeiten gleichzeitig dergeſtalt, daß während die eine Colonne auszieht, die andere das Netz ausſtellt und währenddem iſt das Netz der dritten Colonne quer durch den Strom geſtellt, denſelben zeitweilig d. h. ſo lange ihn abſperrend, bis eine weitere Colonne mit ihrem Netze an ſeine Stelle tritt, da ſämmt— liche Colonnen unter einer Oberleitung ſtehen. Durch eine ſolche, ſeit Anfang der Sober Jahre in Betrieb geſetzte Ausnutzung der Lachsfanggeſtattung, auf die auch Abſatz 2 des $ 17 cit., wonach die Fiſcher „mindeſtens das Dreifache der Längenausdehnung des größten der ausgeworfenen Netze auseinander bleiben müſſen,“ keine Anwendung findet, weil 8 17 die Zugnetze überhaupt nicht trifft, wird aber über kurz oder lang die Weſerlachsfiſcherei ſo arg geſchädigt werden, daß zumal, wenn, wie es beabſichtigt iſt, ober— halb Hameln, namentlich an der oberen Eder, dem Hauptlaichplatz des Weſerlachſes nicht mehr jährlich über 100 000 Stück künſtlich gezüchtete Jungfiſche ausgeſetzt werden, der Lachs— beſtand dieſes Stromes in Frage kommen wird. Dies wird auch der Grund ſein, weshalb, nachdem bereits die heſſiſchen Comunal— ſtände in Folge Erſuchens um gutachtliche Aeußerung zur miniſteriellen Denkſchrift über die Reviſion der Ausführungsverordnung zum Fiſchereigeſetze im Dezember 1885 ſich der Weſer— lachsfiſcherei angenommen hatten, der Hannoverſche Provinziallandtag im Dezember 1886 die bezüglichen Anträge ſeiner Commiſſion zu dem Entwurf derſelben Verordnung insbe— ſondere zu $ 12 des Entwurfs dahin annahm, daß er beantragte, einen Zuſatz des Inhalts zuzufügen: „das gleichzeitige Fiſchen mit mehr als zwei Zugnetzen auf einer und derſelben „Ausziehſtelle iſt verboten;“ und die Vorſchrift, wonach bei dem gleichzeitigen Betriebe der Trei b netzfiſcherei mit mehr als zwei Netzen der Abſtand der Netze von einander mindeſtens das Doppelte der Länge des größten Netzes betragen ſoll, auch auf das Betreiben der Fiſcherei mit Zug netzen aus— gedehnt wiſſen will. Der Erlaß der neuen provinziellen Verordnungen zur Ausführung des Fiſchereigeſetzes ſteht noch aus; möge die durch das hanſeatiſche Erkenntniß geklärte Sachlage und der eben ge— dachte dadurch motivirte Antrag des hanſeatiſchen Provinziallandtages im Intereſſe der Er— haltung der Weſerlachsfiſcherei Beachtung in demſelben finden. W. 5 IV. Vereinsnachrichten. 1. Verband von Fiſcherei-Vereinen, Fiſcherei⸗Genoſſenſchaften zc. für die preuß. Provinzen Rheinland, Weſtfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau. Auszug aus dem Derichte über die am 31. Juli 1886 zu Schwerte ſattgehabte zweite ordentliche General-Derfammlung. (Fortſetzung.) Auf dieſen Bericht hin erhielt der Kaſſeler Verein durch Verfügung des Königlichen Ober— präſidenten von Heſſen-Naſſau und unter Beifügung zweier Exemplare des darin erwähnten Tetenſchen Referates den nachſtehenden Miniſterialbeſchluß zur Kenntnißnahme. 150 Miniſterium für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten. Berlin, den 9. Juni 1886. „Euere Exzellenz benachrichtige ich unter Bezugnahme auf meinen Erlaß vom 6. v. Mts. I. 6896 ergebenſt, daß bei der letzten Zuſammenkunft der Bevollmächtigten der an den Fiſchereiübereinkünften betheiligten deutſchen Staaten die Frage der einheitlichen Regelung der Lachsfiſcherei für das Weſergebiet nach dem Vorgange der internationalen Lachsfiſcherei „Uebereinkunft für das Stromgebiet des Rheins“ in ähnlicher Weiſe angeregt worden iſt, wie dies durch meine eingangs angezogene Verfügung bereits geſchehen war. Beifolgend laſſe ich Euer Exzellenz vier Abdrücke des von dem Senator Dr. Tetens aus Bremen auf der Fiſchereikonferenz über dieſe Frage erſtatteten Referats zur gefälligen Kenntnißnahme und Benutzung bei den zu machenden Vorſchlägen zugehen. Bei der Konferenz herrſchte im Prinzip Einſtimmigkeit darüber, daß es wünſchens— werth ſei, die Lachsfiſcherei ähnlich, wie dies durch die internationale Uebereinkunft ge— ſchehen, auch für die Weſer zu regeln. Insbeſondere fand der Vorſchlag Anklang, ähnlich wie es für den Rhein geſchehen, auch für die Weſer den Gebrauch der Zugnetze und vielleicht auch der Treibnetze der vermeintlichen Aufſtiegszeit der Lachſe vom Meere zu den Laich— plätzen in dem obern Flußgebiet entſprechend ſtaffelförmig zu beſchränken. Die Prüfung der von den Referenten gemachten Vorſchläge ſoll möglichſt beſchleunigt werden, damit die Verſtändigung der betheiligten Staaten, wenn irgend möglich, noch ſo zeitig herbeigeführt werden kann, daß die betreffenden Verbote noch vor der diesjährigen Wanderperiode der Laichlachſe in Kraft geſetzt werden können. Euere Exzellenz erſuche ich daher ergebenſt, die Erhebungen für das Weſergebiet thunlichſt beſchleunigen zu laſſen und mir die Vorſchläge ſobald wie irgend möglich vor— zulegen. Jedenfalls wird Herr Profeſſor Dr. Metzger ſich zunächſt der Arbeit für die Weſer widmen und erſt, wenn dieſe beendet iſt, die gleiche Arbeit für die Elbe und zuletzt für die Ems, in Angriff zu nehmen haben. Im Einzelnen bemerke ich ſchließlich zu den Vorſchlägen des Senators Dr. Tetens noch Folgendes: Zu 1. Das Verbot der Anwendung von Zug- und vielleicht auch von Treibnetzen während der Aufſtiegszeit der Lachſe wird jedenfalls auch auf die zum Küſtenfiſchereigebiet gehörige Strecke der Weſer ausgedehnt werden müſſen, wie dies auch für das Rheingediet geſchehen iſt. Ob die Beſchränkung für dieſe unterſte Strecke etwa noch früher als am 1. September wird zu beginnen haben, muß davon abhängen, wann die Laichlachſe zuerſt in größeren Mengen vom Meere in die Weſermündung eintreten. Zu 3. Abſatz 3. Die Ertheilung von Dispenſen zum Betriebe der Lachsfiſcherei während der Frühjahrsſchonzeit förmlich von der Entrichtung einer Abgabe abhängig zu machen, wird, wenn dazu nicht eine geſetzliche Handhabe geſchaffen würde, kaum zuläſſig ſein. Eine derartige Einrichtung iſt auch bei dem Erlaß meiner abſchriftlich angeſchloſſenen Verfügung vom 30. März 1882 I. 2889 in keiner Weiſe beabſichtigt geweſen. Jedenfalls wird dieſem Vorſchlage daher nicht ſtattgegeben werden können. Ebenſowenig wird dem auf der Münchener Fiſchzüchterkonferenz und in der erſten General-Verſammlung des Fiſcherei-Vereins für das Weſergebiet gemachten Vorſchlage Folge gegeben werden können, den Betrieb mit mehr als einem Netze auf derſelben Ausziehſtelle und eventuell die Nachtfiſcherei zu unterſagen. Kann und ſoll die Fiſcherei zu beſtimmter Zeit überhaupt geſtattet werden, ſo muß auch der intenſive Betrieb den betreffenden Gewerbetreibenden freiſtehen. Dieſelben zu zwingen, ihr Gewerbe nur mit unzulänglichen Mitteln, gewiſſermaßen mit halber Kraft zu betreiben, würde durchaus unwirthſchaftlich ſein. Hieran iſt auch bei den Verhandlungen mit den Niederlanden immer feſtgehalten worden.“ Alles dieſes theilte der Verbandsvorſitzende der 2. ordentlichen zahlreich beſuchten General— verſammlung des Hameler Fiſcherei-Vereins am 11. Juli 1886 zu Hannöverſch-Münden gelegentlich des von ihm erbetenen Vortrages über den Stand der anzuſtrebenden „Fiſcherei-Convention der Weſeruferſtaaten“ mit und reſümirte zugleich über das erwähnte Tetens'ſche Referat folgendermaßen: Zunächſt bezeichnet Referent ſeinen Bericht lediglich als Privatarbeit, weil ohne ſpezielle Autoriſation der Bremen'ſchen Regierung verfaßt, auch gebe er zu, daß die faktiſchen Verhältniſſe, insbeſondere die des Wehres zu Hameln, ihm unbekannt ſeien. Was an ſtatiſtiſchem Material in dem Referat enthalten ſei, ſei im Weſentlichen und abgeſehen von dem über Bremer Fiſcherei— verhältniſſe Geſagten den oben erwähnten Druckſachen, insbeſondere den Vorträgen und Publikationen des Königlichen Oberfiſchmeiſters e. Metzger-Münden entnommen und dürfe im Allgemeinen den Anweſenden als bekannt vorausgeſetzt werden, doch ſeien einzelne Data ungenau, wie z. B. von dem Kaſſeler Fiſcherei-Verein allein in den Jahren 1881 bis 1886 über 1 Million Junglachs dem Weſergebiet zugeführt ſei, und von einem „Bedenken erregenden Zuſtande“ werde bald die Rede ſein können, wenn der Heſſiſche Verein — wie er dies nach Eingang des letzterwähnten Miniſterialbeſchluſſes bereits zum Gegenſtand ſeiner Erwägungen in der Vorſtandsſitzung gemacht habe — künftig ſeine Ausſetzungen gänzlich einſtelle, da die einzig im Referat in Vorſchlag ge- brachte Einſchränkung des Betriebes der Netzfiſcherei für Heſſen, abgeſehen vom Kreiſe Rinteln, as. — ebenſo ohne allen Einfluß ſein werde, wie für das immerhin der Werra wegen mit in Betracht zu ziehende Thüringen. In der an den Bericht ſich knüpfenden Beſprechung der Sache wies u. A. Bürgermeiſter von Fiſcher-Benzon-Hameln die im Tetens'ſchen Referat enthaltene Behauptung zurück, als nähme Hameln ein ausſchließliches Recht zur Befiſchung der Weſer nach Lachs in Anſpruch, ver— wies auch darauf, daß eigentliche Berufsfiſcher die nach den miniſteriellen Anſchauungen vorzugs- weiſe zu ſchützen ſeien, an den betreffenden Stellen der Wehre gar nicht exiſtirten, daß vielmehr Fiſchhändler zumeiſt die Fangſtellen unbekümmert, ob dadurch der Lachsbeſtand des Stromgebietes gefährdet werde oder nicht, ausnutzten; auch Herr Meier-Hameln glaubt darauf hinweiſen zu müſſen, daß weder der Referent der Konferenz, noch der preußiſche landwirthſchaftliche Miniſter ge- nügend informirt ſeien; ſeiner Meinung nach habe eine Schonzeit im Herbſte keinen Sinn, die laichgebenden Lachſe ſteigen im Frühjahr auf und das Hameler Wehr werde bei einigermaßen günſtigen Waſſerſtänden von dieſen Fiſchen genommen. Profeſſor Dr. Metzger ſpricht ſich eben- falls dafür aus, daß während der Frühjahrsſchonzeit eine Beſchränkung der Fiſcherei ſtattfinden müſſe, wenn eine die Grenzen „eines gewiſſen Billigkeitsanſtandes“ nicht überſchreitende Grenze ordnungsmäßiger, Lachsfiſcherei gefunden werden ſolle; die Regelung der Netzfiſcherei müſſe auf der Strecke Bremen — Hameln ſtattfinden, da oberhalb Hameln ſie nichts nütze. e ö Andere Betheiligte ſprachen ſich für gehörige Unterſtützung der oberliegenden Brutanſtalten und zwar nicht nur durch Lieferung von Lachseiern, ſondern auch durch erhebliche Zuſchüſſe an Geld aus, und Herr Brünig-Wehrbergen meinte, es ſei zweckmäßig, wenn ſämmtliche acht Lachs— fiſchereien auf der Unterweſer ſich unter Leitung des Oberfiſchmeiſters Metzger über beſtimmte, den Regierungen der Weſeruferſtaaten zu machende Beſtimmungen einigten. Schließlich wurde ſich auf folgende Reſolution geeinigt und dieſelbe faſt einſtimmig angenommen: Die in Münden am 11. Juli er. tagende Generalverſammlung des Fiſcherei-Vereins für das Weſergebiet erklärt zwar ihre freudige Genugthuung darüber und ſpricht ihren Dank dafür aus, daß die Vertreter der betheiligten Weſeruferſtaaten in ihrer diesjährigen Konferenz zu Arnſtadt über die im vorigen Jahre in Intereſſentenkreiſen angeregte Idee des gemeinſamen Schutzes und der Förderung der Weſerlachsfiſcherei ſo raſch in Berathung getreten ſind, bedauert aber, es ausſprechen zu müſſen, daß durch die in dem gedruckten Referat der Konferenz enthaltenen Ausführungen und die Eröffnungen des Kgl. Preußiſchen Miniſters für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten vom 9. Juni 1886 ſie ſich von der Unrichtigkeit ihner ſeitherigen Anſichten nicht hat überzeugen können und daß für den Aufjtieg des Weſer lachſes in erheblich größerer, durch Sachverſtändige feſtzuſtellender Menge zu ſorgen iſt, als in den obenerwähnten Schriftſtücken vorgeſehen wird, insbeſondere u. A. auch unter der Vorausſetzung, daß der neuprojektirte und in Angriff genommene Lachsſtieg im Wehr zu Hameln richtig funktionirt, 1) daß die Lachsfiſcherei während der Frühjahrsſchonzeit eingeſchränkt, daß insbeſondere von jedem Fiſchereibetriebe nur mit zwei Netzen und eventuell in entſprechender Entfernung gefiſcht werden darf, 2) daß die beabſichtigte Siſtirung des Zug- und Treibnetzbetriebes zu einer bei weitem früheren Jahreszeit einzuführen ſein dürfte und 3) daß den erhebliche Mengen von Junglachs dem Weſergebiete zuführenden Ober— liegern in, der Größe der Ausſetzung entſprechender, vielleicht nach der Zahl der von den Unterliegern in Betrieb geſetzten Netze zu beſtimmender Weiſe Entſchädigung zu Theil werden muß, damit dieſelben nicht veranlaßt werden, die, ſoviel bislang angenommen wird, vorzugsweiſe im Quellgebiet wirkſame Ausſetzung von Junglachs für die Folgezeit zu unterlaſſen. Der Verbandsvorſitzende weiſt noch darauf hin, daß die Brutanſtalten der dem Verband angehörenden drei Vereine Bünde, Hameln und des Heſſiſchen Vereins zu Fiſchhofetabliſſement bei Kaſſel und Münchhauſen bei Frankenburg in dieſem Frühjahr 245000 Stück Junglachs dem Weſergebiet zugeführt hätten und daß er es für ſeine Pflicht gehalten habe, die Beſtrebungen der Fiſcherei⸗Lvereine zu Hameln und Kaſſel direkt, wie geſchehen, zu unterſtützen. Die General-Verſammlung des Verbandes erklärte ſich hiermit völlig einverſtanden und be— auftragte nach einigen erläuternden Bemerkungen des Herrn Profeſſor Dr. Metzger-Münden den Borſitzenden, der Angelegenheit auch ferner ſeine Aufmerkſamkeit zu widmen, insbeſondere ſich mit Herrn Brünig⸗Wehrbergen und weitern Lachsfiſchereibeſitzern der Unterweſer in Verbindung zu ſetzen, um ſolchergeſtalt dieſe Angelegenheit einem gedeihlichen Ende näher zu bringen. (Schluß folgt.) V. Vermiſchte Mittheilungen. jr Oberrheiniſche Fiſchereiconvention. In den Tagen vom 16. bis 19. Mai tagte in Luzern die zweite Conferenz wegen Abſchluſſes einer neuen Fiſchereiübereinkunft zwiſchen Baden, Elſaß-Lothringen und der Schweiz, zu welcher ſich eingefunden hatten: für Baden Herr Miniſterialrath Buchenberger und Legationsrath Frhr. v. Marſchall von Karlsruhe, für Elſaß-Lothringen Herr Miniſterialrath Frhr. v. Bibra von Straßburg und Herr Direktor Haak von Hüningen, dann für die 182 Schweiz Herr Oberforſtinſpektor Coaz von Bern und Herr Profeſſor Dr. Asper von Zürich. Nachdem über alle noch ſtrittigen Punkte ein völliges Einvernehmen erzielt worden war, erfolgte die Unterzeichnung der neuen Uebereinkunft am Abend des 18. Mai. Der Vertrag, deſſen Einzelbeſtimmungen wir in Bälde zum Abdruck bringen zu können hoffen dürfen, ſteht auf dem Boden der In di vidualſchonzeit mit ſtrenger Durchführung des Marktverbotes. Die Invollzugſetzung des Vertrages in den drei Conventionsſtaaten ſteht wohl noch im Laufe dieſes Jahres zu erwarten. Die Makrele. Scomber Scombrus L. Ein bekannter, ſehr geſchätzter, aber noch wenig verbreiteter Seefiſch. Sein fettes, wohlſchmeckendes Fleiſch verdirbt ſchnell und dies mag wohl die Urſache davon ſein, daß die Makrele noch ſo wenig auf dem Tiſche unſeres Volkes erſcheint. Die heutige Eisverpackung geſtattet aber einen völlig geſicherten Transport des Fiſches auch in entfernte Gegenden, ſo daß man in der Empfindlichkeit der Waare durchaus kein Hinderniß mehr findet, wenn die letztere innerhalb 48 Stunden nach Ankunft verwerthet wird. Die Makrele wird gekocht uud gebraten gegeſſen, am meiſten jedoch kommt ſie warm (in England halb-) geräuchert in den Handel, häufig auch unter dem falſchen Namen Lachsforelle. Sie lebt in den oberen Schichten des Meeres fern der Küſte, ſchwärmt aber mehrmals im Jahre in großen Maſſen an die letztere und wird hauptſächlich vom Januar bis Auguſt mit der Angel gefangen. Sie nährt ſich von kleinen Seethieren und wird 30 —60 cm lang bei einem Gewicht von 11/a—3 Pfund. Ihr Körper iſt ſchlank und ſpindelförmig, der Rücken rund, der Kopf ſpitz mit etwas vorſtehendem Unterkiefer, der Schwanz dünngeſtielt. Der Fiſch hat ein großes Auge, welches halb von einem unbeweglichen Lide bedeckt iſt. Die Farbe der Makrele iſt am Rücken dunkelgrün mit goldigem Glanz, nach dem Tode aber ſtahlblau, mit vielen dunklen Querſtreifen. Seiten und Bauch find perlmutterweiß mit goldig-xöthlichem Schimmer und die Floſſen grau-grün. — Für die Zubereitung der Makrele diene unter anderen folgendes Recept: Makrelen zu röſten. Beſtandtheile: 1 Makrele, 1 Eigelb, Muskatnuß, Citronenſchale, gehackter Thymian und Peterſilie, Pfeffer und Salz, geſtoßener Zwieback, ein wenig Mehl. Schneide die Köpfe ab, entferne vom Halsende aus den Rogen, koche ihn in etwas Waſſer. Drücke den Rogen mit einem Löffel. Schlage das Eigelb und gib geriebene Muskatnuß, Citronenſchale, ein wenig gehackte Peterſilie und Thymian, Pfeffer und Salz und etwas Zwieback oder geröſtete Brotkrumen hinzu. Miſche alles gut durcheinander und fülle die Makrelen damit. Beſtäube den Fiſch gut mit Mehl, röſte ihn und richte mit geſchmolzener oder friſcher Butter an. N (Nach der Z. M. H.) L. Lachszucht in Holſtein. Neuſtadt i. Holſt. 14. Mai. Von der Fiſchbrut⸗ Anſtalt des Schleswig-Holſtein'ſchen Fiſcherei-Vereins wurden 4000 Stück junge Lachs— brut hieher geſandt, welche von den Aelterleuten des hieſigen Fiſcheramtes in Empfang genommen wurden, um in dem Lasbek, Gut Sidrhagen, hieſelbſt ausgeſetzt zu werden. ieſer Bach fließt in das ſogenannte Binnenwaſſer des Neuſtädter Hafens. Er eignet ſich wegen der guten Nahrung, die er bietet, ſehr gut zu dieſem Zwecke, wie ein bereits früher angeſtellter Verſuch gezeigt hat. Die Fiſche treten nach einigen Jahren in's Binnenwaſſer und von dort in die Oſtſee, zur Laichzeit an ihren Ausſetzplatz zurück— kehrend. Es ſind ſchon ſchöne Exemplare gefangen, herrührend von früheren Ausſetz— ungen, wofür dem Fiſcherei-Verein der Dank der Fiſcher gebührt. Zubereitung und Kochen der Fiſche in Waſſer. An vielen Orten hat man die Gewohnheit, die Fiſche mehrere Stunden oder ſelbſt einen Tag vor dem Kochen einzuſalzen. Es iſt das aber nicht zu empfehlen, weil dadurch dem Fleiſch ein größerer oder geringerer Theil ſeines Saftes entzogen wird. Die ſo behandelten Fiſche werden beim Kochen härter und ſaftloſer und die Muskelplatten löſen ſich weniger vollſtändig von einander. Man ſollte daher, wenn man nicht gerade dieſe Wirkung zu erzielen wünſcht, den Fiſch nicht länger als eine Stunde vor dem Kochen einſalzen. Alle Seefiſche ſollen mit kaltem Waſſer ans Feuer geſetzt, ſchnell ins Kochen gebracht und nachdem ſie, je nach der Größe, 5 bis 15 Minuten in lebhaftem Kochen erhalten ſind, noch eine halbe oder ganze Stunde oder unter Umſtänden noch länger bei ſchwächerem Feuer nachſieden. Bringt man ſie gleich in kochendes Waſſer, ſo platzt nicht ern * 183 nur die Haut, ſondern oft auch die Muskulatur in unregelmäßiger Weiſe und das Fleiſch wird nicht ſo gleichmäßig blättrig, wie man es zu lieben pflegt. Auch durch ein zu langes lebhaftes Kochen wird der Fiſch unanſehnlich und zerfällt in formloſe Stücke, während bei einem längeren ruhigen Nachſieden ohne ſtärkeres Aufwallen die einzelnen Fiſche oder Fiſchſtücke äußerlich ihren Zuſammenhang bewahren. Ein längeres Nachſieden iſt namentlich für ſolche Fiſcharten zu empfehlen, welche an ſich einen wenig ausgeprägten Geſchmack haben, und die ſich daher mit den Beſtandtheilen der Brühe ſättigen ſollen. Die Menge der Flüſſigkeit, in welcher die Fiſche gekocht werden, ſoll, wenn man nicht Bereitung der Fiſchſuppe beabſichtigt, nur gerade hinreichen, um die Fiſche zu bedecken, da größere Flüſſigkeitsmengen dem Fleiſch auch eine größere Maſſe werthvoller Stoffe entziehen, die dann nutzlos verloren gehen, zumal zur Bereitung von Saucen ꝛc. nur verhältnißmäßig geringe Mengen der Fiſchbrühe verwendet werden. Zum Kochen ſolcher Fiſche, die einen ausgeprägten eigenen Geſchmack beſitzen, pflegt man allein ſtark geſalzenes Waſſer (an den Küſten gerne Seewaſſer) zu benutzen, dem man nur, wo es ſich darum handelt, eine größere Feſtigkeit des Fleiſches zu erzielen, mehr oder weniger Eſſig zuſetzt. Dagegen iſt es leicht, den Wohlgeſchmack derjenigen Arten, deren Fleiſch weichlich iſt und keine charakteriſtiſche Eigenthümlichkeit beſitzt, durch Anwendung einer würzigen Brühe zu erhöhen. Die Brühe wird aus ſtarkem Salzwaſſer, Eſſig, Pfefferkörnern, Gewürznelken, Lorbeerblättern, Möhren- oder Zwiebelſchnitten, Thymian und Peterſilienwurzel bereitet und kann, wo etwa täglich oder doch mehrmals in der Woche Fiſche gegeſſen werden, namentlich in der kalten Jahreszeit, wiederholt benutzt werden, ſo lange ſie ſich gut erhält. (3. M. H.) VI. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. L. Chriſtiania. Die Frühlingsfiſcherei hat in dieſem Jahre eine ſo große Ausbeute an Heringen geliefert, wie ſeit 1872 nicht der Fall war. Es find bis jetzt 170000 Tonnen auf⸗ gefiſcht worden. In früheren Jahren ſpielte dieſe Fiſcherei für Norwegen eine große Bedeutung, hatte aber in den letzten Jahren ſtark abgenommen, doch gibt man ſich der Hoffnung hin, daß dieſelbe wieder einen Aufſchwung nehmen wird B. Die ſinniſche Zeitung „Kotkabladet“ erzählt: In der Nacht vom 29. März wurden bei dem ſüdlichen Strande von Howinſaari 17 Fuhren Braſſen gefangen. Der Fang wurde an Ort und Stelle von einem Aufkäufer gekauft und nach St. Petersburg transportirt. Nur eine Fuhre der kleinſten Fiſche wurden auf den Markt von Kotka gebracht und zum Preiſe von 2 finniſche Mark — 1&4 60 J für das Liſpfund (ca. 8 Kilo) verkauft. B. Ueberfluß bringt Schaden. In Loweſtoft gab es in der letzten Woche ſo viele Heringe, daß mehrere Fiſcher vorzogen, ihren ganzen Fang in die See zu werfen, als den niedrigen Marktpreis von 13 sb. für die Laſt von 13,000 Fiſchen anzunehmen. Die Fiſcher hätten nämlich ſonſt durch die Zahlung der Marktgebühr und die Koſten der Zählung der Fiſche obendrein Schaden gehabt. (H. F. B.) B. Fiſcher von Finkenwärder waren Anfang April in Berlin und beſichtigten die dortige Central⸗Markt⸗Halle. Die Einrichtungen für den Fiſchhandel fanden fie großartig, den Handel mit Seefiſchen dagegen Berlins nicht würdig. Auf den Auktionen ſahen ſie viel zweifelhafte Waare, welche ihnen geeignet ſchien, die Liebhaberei für Seefiſche zu beeinträchtigen. Hierin müſſen nach ihrer Anſicht ganz andere Bahnen eingeſchlagen werden. (Prov. Ztg.) L. St. Margarethen, Mai. Der Störfang iſt ein beſſerer geworden, ſeit Weſtwind einge- treten und wurden Anfangs dieſes Monats 14 große Störe gefangen. Der Stintfang iſt noch mäßig, während der Aalfang ſich hebt. Der Krabbenfang iſt noch mäßig, dagegen der Schleihe— fang ein recht ergiebiger. Man fängt dieſe in Netzen. L. Tönning, Mai, Nach Eintritt der wärmeren Witterung iſt der Störfang ein ergiebiger geworden. Unter einem Fange befand ſich ein Exemplar im Gewichte von 187 Kilo, ein anderer Fang brachte ein ſolches von 100 Kilo. Es kam vor, daß ein einzelner Fiſcher an einem Tage 200 & verdiente. Aus Eckernförde, 2. Mai. Wenn auch die Erträge der hieſigen Fiſcherei im Monat April ſich mit denen der vorigen Monate nicht meſſen konnten, jo waren dieſelben immerhin recht zu⸗ friedenſtellend. Namentlich war der Sprottenfang, obgleich derſelbe nebſt dem Heringsfang demnächſt zu Ende geht, noch ein recht lohnender. Die Geſammtausbeute an Fiſchen konnte für den ver- floſſenen Monat auf 6000 Wall Heringe, 36,000 Wall Sprotten, 10,000 Pfd. Dorſch, 6000 Stieg Butt und 200 Pfd. Lachs veranſchlagt worden. L. Kiel, 6. Mai. Da der Störfang in den letzten Tagen reichlicher geweſen, iſt das Fleiſch wohlfeiler geworden und koſtet 14 pro ½ Kilo. Dagegen iſt der Preis für Sprotten von 60 bis 70 „ auf 1 % per Wall je nach Güte. Aus Faaborg kamen ſogenannte Lachsheringe, welche mit 15 J per Stück gezahlt wurden. 8 N L. Flensburg, 6. Mai. Der Sprottenfang hat fo geringe Ausbeute gegeben in der ſetzten Zeit, daß von Kiel hieher die Waare geſandt wird, während ſonſt umgekehrt der Fall. Auch für Heringe war keine Kaufluſt und die wenigen gefangenen Thiere wurden zu billigen Preiſen abgegeben. Auch der Karpfenhandel iſt beendet, dagegen werden ſchöne Lachſe zugeführt, für welche 1.20 bis 1.40 M bezahlt wurden, mithin der Preis zurückging. Krabben fielen ebenfalls auf 50 3 per Liter verkauft, ſtiegen aber wieder auf 1 4, erreichten den früheren Preis von 1.50 M. nicht wieder. L. Neuſtadt i. Holſtein, 10. Mai. Der Herings- und Dorſchfang ſind beendet, es hebt ſich jetzt der Buttfang ſowie der Krabbenfang. Erſtere, ſehr ſchön. werden mit 5 JT per Stück brzahlt, im en gros Handel billiger Krabben koſten in guter Qualität 0. 80 bis 1&4 pro ½ Kilo. Ein Delp hin, welchen einige Fiſcher im Netz bereits todt vorfanden, da es ſich im Netz verwickelt hatte und erſtickt war, hatte eine Länge von 1½ Meter. Der Gewinn an Thran war ein reichlicher. L. Oſt⸗Angeln, 12. Mai. Der Heringsfang iſt als beendet zu betrachten und war die Ausbeute befriedigend. Auch der jetzt beginnende Buttfang ſcheint ein lohnender werden zu wollen. Die Preiſe werden für die Waare hoffentlich bald ſteigen. L. Huſum, 12. Mai, Die Zufuhr an Seefiſchen betrug in der vorigen Woche 800 Stieg Schollen, 65 Stieg Schellfiſche. Auch eine Parthie großer Schollen traf ein, ſowie Seezungen, Kleiſte und Stein butte, welche zu enorm hohen Preiſen bezahlt wurden. Auch die kleinen Schollen ſtiegen im Preiſe und zahlte man 4 % per Stieg. Die Nordſeekrabben koſten der Liter 20 bis 40 J und beſſert ſich der Fang. Inserate. r Filehmitterung SE 572 lockt die Fiſche aus der Ferne herbei und reizt ſolche zum unwiderſtehlichen Anbeißen. Preis à Flaſche 2 4 50 3. Lager in ſämmtlichen Angelgeräthſchaften. Wernshausen / Werra. R. Aschenbach. Fiſcherei-Derpacktung. Die geſammte Fiſcherei-Nutzung meiner Seen, Fließe u. ſ. w. (im Ganzen ca. 2000 Morg.) ſoll vom 10. Juni er, an auf 10—20 Jahre freihändig verpachtet werden. Kautionsfähige Pachtbewerber erhalten nähere Auskunft durch den Beſitzer: von Thümen-Blankensee auf Staugenhagen bei Trebbin (Kr. Teltow). Prompt, billig und gut liefert die Fiſchhandlung von J. C. Eberhardt in Speyer am Rhein, Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, Linen weltruf mE haben Kirbergs berühmte Raſtrmeſſer, SE ſelbe ſind aus engl. Silberſtahle angefertigt, 1 1 t R ſowie hohl geſchliffen, fertig zum Gebrauch, 1 = b je 5 eu en, per Stück Mk. 3. Etuis für das Raſirmeſſer 811 D S 1 > r aller Gattungen, fix und fertig und imprägnirt, zun Sichel ber. Wee nebſt Gebrauchsanweiſung, Erfolg garantirt, 2,50 Mk. Schürfmaſſe für Streichriemen empfiehlt e Netzfabrikation in per Doſe 50 Pf, 5 Doſen 2 Mk. Original: Konſtanz, Baden. Preiscourant frei. a 25 . Zpeniiten: Zugnetze (Waden, Seegen) für Aale a 1 975 See'n, Teiche u. Flüſſe; Stellnetze, Treibnege u. Oelabziehſteine ff. Qual. per Stück 7 50 Mk e ve en ede Alles unter Garantie. Verſandt gegen bor- arne, Spreitgarne (Kappen), Wu „Senk⸗ 1 55 1 (Setzbeeren), Treib- u. Streichbeeren, Reuſen herige Einſendung oder Nachnahme. friſche Cluß⸗ und See⸗Kiſchie. Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Specialität: 30/15 Rheinſalm und holländiſche Auſtern. — — — 2 und Flügel⸗Reuſeu ꝛc. — Auch ſämmtliche Otto Kirberg, 1212 Netze zur künſtlichen Fiſchzucht. 5 Meſſerfabrikant in Düſſeldorf, Anerkennungen von Geoßgruncl-Heſitzern, Fifchzudt- früher in Graefrath. Anftalten, Fiſcherei⸗ Vereinen, Fiſckhern Ke. 6/6 Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 16. Juni 1887. r » c N Ma Keen Kies 5 5 r * 4 * Allgemeine Filcherei-: a ſerate die zweiſpaltige Petitzeile mes reis: Mörlich Mark. f In f Ei bar be len u a 2 Le u E I O 9 E 8 N 77 da 2 g 5 N uchhan — and · on, eife: zufendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtr. 48/2 l. Baneriſchen Fiſcherei-Teitung. Organ für die Belammtinterellen der Filherei, ſowie für die Bestrebungen der Fiſcherei Vereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei⸗-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Vellerreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Banerilchen Filcherei-Verein. Ar. 15,207, ünchen, 16. Juni 1887. XII. Jahrg. a Nachdruck unſerer Originalartikel ift unterſagt. wg Juhalt: I. Zweiter deutſcher Fiſchereitag in Freiburg L Publikation des Sächſiſchen Fiſcherei⸗Vereins. — III Zur Frage der Flußverunreinigung. — IV. Weiteres über den Saibling. — V. Fluß- und Bachräumungen. — VI. Literatur. — VII. Vereins- nachrichten. — VIII. Vermiſchte Mittheilungen. — IX. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. X. Inſerate. I. Zweiter deutſcher Jiſchereitag in Freiburg i / B. Das erſte Circular mit offizieller Feſtſetzung der Termine für den II. Deutſchen Fiſchereitag und die damit verbundene IV. Deutſche Fiſchzüchterkonferenz liegt nun vor. Diejenigen Herren, welche zu letzterer vom deutſchen Fiſcherei— verein beſondere Einladung erhalten, ſind gebeten, am Mittwoch den 27. Juli 1887 Abends, im Cafehaus zum Ropf in Freiburg zuſammenzutreten und am Donnerstag den 28. Juli Früh 8 Uhr die Arbeiten im ſtädtiſchen Rathhausſaale zu beginnen. Am 29. Juli 1887 beginnt der II. Deutſche Fiſchereitag im ſtädtiſchen Korn— hausſaale am Münſterplatz ſeine Berathungen und ſetzt ſie am 30. Juli fort. Am 31. Juli 1887 findet eine Exkurſion nach Hüningen zur dortigen Fiſchzucht— anſtalt ſtatt. Ausführlicheres Programm wird noch veröffentlicht. Schon jetzt iſt "> 186 7. übrigens beſtimmt, daß am Donnerſtag den 28. Juli Abends eine größere geſellige Vereinigung ſtattfindet, um dadurch vor allem Gelegenheit zur Begrüßung der Gäſte, ſowie zur Vereinigung derſelben mit den Mitgliedern der bereits tagenden Fiſch— züchterkonferenz zu geben. Die Fiſchzüchterkonferenz wird mit einer Rekapitulation der Berathungs— gegenſtände auf früheren Konferenzen beginnen. Als neue Gegenſtände der Verhandlung hat Herr von dem Borne bereits angemeldet: Beſprechung des Dubiſch— Karpfenzucht-Verfahrens, dann 2. Beſprechung der Frage: welche Lebens— bedingungen beanſprucht der Zander für Fortpflanzung und gedeihliche Entwicklung? Die Tagesordnung für den Fiſchereitag kann im Einzelnen erſt ſpäter beſtimmt und bekannt gegeben werden. Jedem ſich betheiligenden Fiſchereivereine iſt anheim— geſtellt, unter der Adreſſe des Deutſchen Fiſchereivereins (Berlin, Leipzigerplatz 9) desfallſige Anregungen und Wünſche zu äußern. Aus den ſämmtlichen angeregten Thematen wird dann, ſoweit nach Zeit und Stofffülle nöthig, die vom Fiſcherei— verein ſchon vorher nach Freiburg berufene Fiſchzüchterkonferenz die Einzelaus— wahl treffen. Die gleichzeitige oberrheiniſche Gewerbeausſtellung wird vorausſichtlich viel Gäſte nach dem ſchönen Freiburg führen; nicht minder der Fiſchereitag. Der Badiſche Fiſchereive rein, welcher überhaupt alle Vorbereitungen zu übernehmen die Güte hatte, hat daher ein eigenes Comité niedergeſetzt, welches bereit iſt, Wohnungen für die Theilnehmer an Konferenz und Fiſcherei— tag zu ermitteln. Bezügliche Wünſche wolle man unter den nöthigen näheren Angaben (ob Privatwohnung, ob Gaſthof, ob I. Ranges, ob II. Ranges? Ankunftszeit, Aufenthaltsdauer ꝛc.) an Herrn Stadtrath Adolf Kapferer in Freiburg ˖½ B. richten. Weiter erforderliche Mittheilungen werden durch die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ erfolgen. Auch wird der Badische Fiſcherei-Verein (Adreſſe: Herr Oberbürgermeiſter Schuſter in Frei— burg i/ B.) gerne Auskunft ertheilen. Wie das ausgegebene Circular betont, gilt es, durch die Freiburger Ver— ſammlungen abermals der Fiſchereiſache einen in weiteren Kreiſen anregenden Fort— gang zu geben und die Verbindungen zwiſchen den Fiſchereivereinen Deutſchlands im Sinne einer fruchtbringenden Arbeitsthätigkeit zu kräftigen und fördern, auch etwaige neue Geſichtspunkte für die Pflege der Fiſcherei in Geſammtdeutſchland zu gewinnen. Möge darum die Betheiligung zu einer allſeitigen ſich entwickeln! II. Publikation des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins. Schonzeit der Sommerlaiher. — Minimalmaße. — Abbildungen der Fifharfen. — Anzeigegrafifikafionen. — Tiſchereikarten. — Anterſlützung der Fifhereibehrebungen durch Gemeindebehörden und Tehrer. Mit dem 9. Juni geht im Königreiche Sachſen die Schonzeit für die ſogenannten Sommerlaichfiſche zu Ende. Es iſt daher nunmehr der Markt für ſämmtliche Süßwaſſer— fiſche frei, bis mit dem 1. September die Schonzeit für die Forelle beginnt. Trotzdem darf auch jetzt die Aufmerkſamkeit der den Fiſchverkauf überwachenden ſtaatlichen und ſtädtiſchen Aufſichtsbeamten nicht erlahmen, denn das Geſetz beſtimmt für ſehr viele Fiſche eine Minimalgröße. Fiſche, welche dieſelbe nicht erreichen, müſſen, wenn zufällig mit gefangen, wieder in das Waſſer geſetzt werden und dürfen weder feilgeboten noch ver— kauft werden. 187 Die vom Geſetze beſtimmten Minimalgrößen find 100 em für den Stör, 50 em für den Lachs, 40 em für die große Maräne, 35 em für Aal, Zander, Rapfen, 28 em für Blei, Lachsforelle, Maifiſch, Finte, 25 em für den Hecht, 20 em für den Aland, Barbe, Döbel, Karpfen, Schleie und Schnäpel, 18 em für Forelle, Aalraupe, Aeſche, 15 em für Karauſche, kleine Maräne, Rothfeder, 13 em für Barſch, Rothauge und Zehrte, 7 em für Schmerle und Weißfiſch. Wir machen hiebei nochmals darauf aufmerkſam, daß den Aufſichtsorganen die Er— kennung der einzelnen Fiſcharten behufs Ausübung der Marktpolizei leicht werden dürfte, da der Sächſiſche Fiſcherei-Verein an dieſelben Abbildungen ſämmtlicher Fiſcharten in Sachſen, ſowie eine Zuſammenfaſſung der ſie betreffenden geſetzlichen Beſtimmungen vertheilt hat. Auch iſt der genannte Fiſcherei-Verein in der Lage, ſolche Aufſichtsbeamte, welche ſich um die Beſtrafung von Vergehen gegen das Fiſchereigeſetz verdient machen, durch Gratifikationen auszuzeichnen. Jetzt beginnt auch wieder die Angel-Saiſon. Bei dieſer Gelegenheit dürfte es paſſend ſein, darauf aufmerkſam zu machen, daß Jedermann, der dieſes Vergnügen üben will, ohne Fiſchwaſſer-Beſitzer oder -Pächter oder angeſtellter Fiſcher zu ſein, einer Fiſchkarte bedarf, welche nach einem in der Verordnung vom 16. Oktober 1868 beſtimmten Formulare durch den Fiſchereiberechtigten auszuſtellen und von der Drtspolizei gegen eine Armen-Kaſſen— Gebühr von 75 Pfennig und 25 Pfennig Schreibgebühr zu beglaubigen iſt. Dieſe Karte muß bei Ausübung der Fiſcherei ſtets mitgeführt werden. Möchten doch die Aufſichtsbeamten die Befolgung dieſer Beſtimmung recht ſtreng überwachen. Aber nicht allein die Aufſichtsbeamten, ſondern auch die Lehrer können viel zur Hebung der Fiſcherei beitragen. Wie häufig ſieht man nicht in der wärmeren Jahreszeit Kinder in den ſeichten Gewäſſern herumwaten, um Fiſche zu fangen. Es iſt dieß meiſt eine Spielerei, bei der das Kind keine üble Abſicht hat. Nichtsdeſtoweniger iſt dieſelbe nicht allein durch die mit ihr verbundene Vernichtung von Satzfiſchchen im höchſten Grade fiſcherei— ſchädlich, ſondern auch geſetzlich verboten. Eine Belehrung hierüber ſeitens des Lehrers in der Schule würde ſehr ſegensreich wirken. Allerdings müßte dieſe Belehrung ſeitens der Schule auch durch die Autorität der Eltern geſtutzt werden und überhaupt ſollte Jedermann, der Kinder bei dieſem verderblichen Spiele betrifft, gegen dasſelbe einſchreiten. Von höchſter Wichtigkeit wäre es ferner für das Gedeihen des Sächſiſchen Fiſcherei— Vereins, wenn auch die ſächſiſchen Stadtgemeinden die Beſtrebungen desſelben noch lebhafter unterſtützen wollten, ſowohl dadurch, daß ſie ihre Aufſichtsbeamten anwieſen, recht ſcharf gegen Uebertretungen der geſetzlichen Vorſchriften vorzugehen, als auch durch Beitritt zu dem Verein als korporative Mitglieder desſelben. SR III. Zur Frage der Flußverunreinigung. Eine Skizze von Oberſtlandesgerichtsrath Dr. v. Staudinger in München. Von geſchätzter Seite iſt mir jüngſt der Ausdruck des Wunſches zugegangen, ich möchte über die rechtliche Seite der Flußverunreinigungsfrage Einiges ſchreiben und zur Veröffentlichung bringen. Wenn ich aber Alles auf dem Druckpapiere niederlegen wollte, was ſich in dieſer ſchwierigen Angelegenheit auch in juriſtiſcher Hinſicht ſagen ließe, jo könnte ich eine Brochure zuſammenbringen. Ich müßte mich vertiefen in die Rech s— geſchichte wie in die Rechtslehre, in Erörterungen über zahlreiche ä.tere und neuere Geſetze, in die Kritik des beſtehenden wie eines neu zu ſchaffenden Rechtszuſt uides, in die Durch— forſchung des Rechtslebens außer wie vor Gericht, in die Ergebniſſe einer vielfach ſchwankenden, bald mehr bald weniger zeitgemäßen, im Ganzen nur erſt ſtellenweiſe befriedigenden Rechtſprechung. Dazu fehlt mir augenblicks die nöthi ge Muſe und in unſerer Zeitſch ift a ich der nöthige Raum. Um übrigens jener Aaregung einigermaßen doch entgegenzukommen, nehme ich Anlaß, im Nachſtehenden einige allgemeine Geſichtspunkte zu fixiren zur Gewinn— ung einer leichteren Orientirung über die Rechtslage in der Gegenwart und über die legis— lativen Bedürfniſſe für die Zukunft. Daß ich hiebei in einer Fiſchereizeitung und für Fiſchereifreunde die Frage vom Standpunkte der Fiſcherei aus beurtheile und beſpreche, iſt ſelbſtverſtändlich. 188 — ũ— — In Vorſtehendem nehme ich die Bezeichnung „allgemeine“ Geſichtspunkte in doppeltem Sinne, inſoferne, als ich mich einerſeits nicht in Einzelnheiten vertiefen kann und andererſeits meine Bemerkungen nur zur Beleuchtung der Verhältniſſe im Großen dienen, nicht aber Anhalt geben können, um damit Rechtsfälle im Einzelnen zu entſcheiden. Ich muß in letzterer Hinſicht eigens Vorbehalt einlegen, eingedenk meiner Erf fahrungen als viel⸗ befragter Rathgeber in Sachen des Fiſchereirechts. Wie oft war ich da ſchon in der Lage, auf ganz vag gehaltene Frageſtellungen zu erwidern, daß ſich in Dieſem und Jenem, und jo auch in Waſſerverunreinigungsangelegenheiten ein verläſſiger Rechtsbeſcheid überhaupt nicht geben läßt, ohne genaue Kenntniß und Würdigung einer ganzen Reihe von Einzelnheiten thatſächlicher und rechtlicher Natur. Es gilt dies in ganz beſonderem Grade da, wo es ſich um „veraltete Uebel“ handelt, welche nicht ſelten ſchon durch die Berufung auf die Zeit als rechtsſchaffenden Faktor, auf die eigenartige Entwicklung und Verwicklung der konkreten Verhältniſſe gedeckt werden wollen und können. Wie ich ſchon in Obigem andeutete, hat die Flußverunreinigungsfrage zwei weſentlih zu unterſcheidende Grundrichtungen, die der Rechtsanwendung und die der Rechts— bildung. Wir Juriſten ſprechen hier von einer Beurtheilung de lege lata und de lege ferenda. Wir prüfen im erſteren Falle lediglich mit wunſchloſer Nüchternheit: was ift Rechtens? Wir erwägen im zweiten Falle mit kritiſcher Sondirung des Rechtsbedürfniſſes: was ſollte Rechtens ſein, was ſoll künftig Recht werden? Blickt man auf unſerem Gebiete zunächſt I. auf das gegebene poſitive Recht, jo fällt das Auge auf eine ganz bunte Reihe von Rechtsnormen, von alten und theilweiſe A neuen Geſetzen, aus denen Antwort auf die uns intereſſirenden Fragen geſchöpft werden ſoll: Iſt N. N. berechtigt, ein offenes oder geſchloſſenes Gewäſſer zum Schaden der darin befindlichen Fiſchwelt zu verunreinigen, wo und wie läßt ſich dagegen reagiren, wer hat den Schaden zu tragen oder wieder gut zu machen? In dieſer Frage⸗ ſtellung liegt bereits der Anſatz zu weiteren ſich von ſelbſt aufdrängenden und daher auch nichts weniger als juriſtiſch gekünſtelten Diſtinktionen. Man beachte nur Folgendes: N. N. kann ein ganz verſchieden ſituirter Herr ſein. Er iſt vielleicht ſelbſt fiſchereiberechtigt. Gibt ihm dieſer Umſtand Fug und Macht ein Gewäſſer beliebig zu verunreinigen? ſelbſt dann, wenn er damit den unter ihm befindlichen Nachbarn ſchädigt?“) Kommt nur der Schaden gegen ihn in Betracht, welchen er direkt ſtiftet durch Tödtung der Fiſche im Nachbarrevier, oder auch derjenige, welcher indirekt eintritt dadurch, daß er auch das Nachbarrevier mittelbar durch die Entvölkerung des eigenen beeinträchtigt? N. N. kann aber auch nicht fiſchereiberechtigt ſein und einem Anderen als Fiſchereiberechtigtem gegenüberſtehen und zwar bald in der Art, daß N. N. ſelbſt Eigenthümer des Gewäſſers, der Fiſcher nur Träger eines Nutzungsrechts an fremder Sache iſt, oder in der anderen Art, daß der Fiſchereiberechtigte zugleich Eigenthümer des Gewäſſers und der Verunreiniger entweder gar kein Recht daran hat, oder nur ein abgeleitetes, beſchränktes Gebrauchsrecht daran beſitzt oder endlich in der wieder anderen Art, daß der Fiſchereiberechtigte und der Schadenſtifter nur Nutzungsrechte am Gemäſſer beſitzen, deſſen Eigenthum aber einem Dritten zuſteht. Welches Recht hat in allen dieſen Fällen den kräftigeren Zug, welches hat zu weichen? Die Frage kann ſich verſchieden beantworten laſſen in einem und dem anderen Falle. Von Belang wird es in dieſer Hinſicht auch gar ſehr, ob es ſich um ein ſtehendes Gewäſſer oder fließendes, oder nach einem anderen richtigeren Geſichtspunkte, ob es ſich um ein offenes oder geſchloſſenes Gewäſſer handelt, ob ſonach die Schädigung räumlich umgränzt oder mit einer mittelbaren Fortwirkung verbunden iſt. Die Gruppirung der Rechts— verhältniſſe kann danach ſehr verſchieden werden. Und je verſchiedener ſie ſind, um ſo ver— ſchiedenartiger wird auch die Beantwortung der Frage, wo und wie iſt Abhilfe zu ſuchen, auf dem Verwaltungswege oder auf dem Rechtswege und letzteren Falls beim ) Die Frage iſt ſehr praktiſch deshalb, weil in neuerer Zeit Induſtrielle nicht ſelten ſich der ihnen peinlichen Rekriminationen damit entledigen zu können glauben, daß ſie die Fiſcherei⸗ berechtigung bei ihrem Etabliſſement und vielleicht noch ein Stückchen weiter erwerben. Damit iſt aber die Rechtsfrage nur verdunkelt, nicht seerngt, 189 Civilrichter oder beim Staatsanwalt und Strafrichter? welcher Art kann die Abhilfe ſein? Reaktion durch Strafe, Schadenserſatz und Koſten für die Vergangen- heit oder durch Verbot und vorbeugende Garantie gegen Wiederkehr in der Zukunft? Wer hier im Allgemeinen und Einzelnen klar ſehen und richtig gehen will, beachte wohl den weſentlichen Unterſchied, welcher ſich geltend macht, je nachdem man die Verhältniſſe betrachtet und behandelt unter dem Geſichtswinkel des Civilrechts, des Staats-Ver— waltungsrechts und des Polizeiſtrafrechts. . A. Das Civilrecht geht aus von den Begriffen Mein und Dein, regelt deren Konflikte und behandelt alſo die individuellen Beziehungen der Perſonen als Träger von Privatrechten. Es gränzt nach poſitiver Richtſchnur die Intereſſenſphären ab, ohne im einzelnen Falle Zweckmäßigkeitsrückſichten Raum zu geben, indem es beſtimmt, was der Eine ſelbſt zum Nachtheil des Anderen thun darf oder was er zu deſſen Vortheil, wenn auch wider das eigene Intereſſe, unterlaffen muß. Unſere in Deutſchland geltenden Civil— rechtsnormen find meiſt alten Urſprungs und daher vielfach den Zeitverhältniſſen gegen— über nicht mehr ſich anpaſſend. Die waſſerrechtlichen Verhältniſſe ſind namentlich im ge— meinen Rechte, ſowie in den Codificationen aus den vorigen Jahrhunderten und dem An— fange des Laufenden dürftig behandelt. Erſt innerhalb der letzten Jahrzehnte haben eigene ſog. Waſſergeſetze einigen Fortſchritt gebracht. Doch bewegt ſich der Hauptinhalt dieſer neueren Waſſergeſetze vorwiegend auf dem Gebiete des Staatsverwaltungsrechts und berührt die Civilrechtsſphäre nur nebenbei oder mittelbar. Die älteren Rechtsbildungen aber ruhen zumeiſt auf romaniſtiſcher Grundlage, d. h. führen in ihren Ausgangspunkten auf römiſche Rechtsanſchauungen zurück. Dieſe aber ſind in einer ganz anderen Verkehrswelt als der heutigen entſtanden. Sie entſtammen vergangenen Zeiten, wo es, wie keine Induſtrie im modernen Style, ſo auch keine Flußverunreinigungsmiſere von heutiger Art und heutigem Umfange gab, wo ein Fiſchereirecht im jetzigen Sinne nicht exiſtirte und daher auch ſpezielle Reechtsnormen zum Schutze desſelben ſich nicht bilden konnten. Was aber die Rechtsquellen nicht abhandelten, hat auch die Jurisprudenz, wenigſtens in der älteren Literatur, nur wenig traktirt. So kommt es, daß die Rechtslehrbücher und Rechtsabhandlungen romaniſtiſcher wie germaniſtiſcher Richtung verhältnißmäßig geringe Ausbeutung für die Beurtheilung der hier ins Auge gefaßten beſonderen Rechtsverhältniſſe darbieten“), ſo umfangreich auch im Ganzen die Literatur über das „Waſſerrecht“ allgemach geworden iſt. Die Rechtſprechung aber, noch ſtark in den Banden romaniſtiſcher Lehren und Anſchauungen befangen, greift noch mit Vorliebe auf Grundtheorien des alten gemeinen Rechts römiſchen Urſprungs zurück. Erſt in der neueren Zeit iſt wiederholt in Rechtsſprüchen eine beſſere Vertiefung in die Ver— hältniſſe der Gegenwart und eine rechtlich ausgleichende Rückſichtnahme auf die Berechtigungs— poſtulate der ſich jetzt gegenübertretenden Rechtsſubjekte moderner Stellung zu Tag getreten. Für das Gebiet der civilrechtlichen Beurtheilung der Flußverunreinigungsfrage bildet einen ſehr maßgebenden Ausgangspunkt die alte Unterſcheidung zwiſchen öffentlichen Flüſſen und Privat— flüſſen (dumina publica — flumina privata). Dieſe Unterſcheidung ſtammt ſchon aus dem römiſchen Rechte und iſt auch in den neueren Waſſergeſetzen in der Regel beibehalten. Doch decken ſich die modernen Begriffsbeſtimmungen nicht immer mit denen des altrömiſchen Rechts. Der Einfluß des Letzteren iſt übrigens gerade für unſere Frage, vom Standpunkte der Fiſchereiintereſſen aus betrachtet, verhängnißvoll geblieben. Das römiſche Recht be— trachtete die öffentlichen Flüſſe“) als Gegenſtände des öffentlichen Gebrauchs. In Anlehnung an dieſe Theorie wurden dieſelben auch in Deutſchland allmählich Objekt der verſchiedenartigſten Inanſpruchnahme und ſo auch der Benützung zur Wegführung von feſten und flüſſigen Abfallſtoffen. Daß hierin nicht ſowohl ein Gebrauch, als vielmehr ein Mißbrauch liegt, wurde ſelten urgirt. Es fehlte meiſt am Contradicenten und ins— beſondere waren in den Zeiten des Niedergangs der Fiſcherei deren Intereſſen gewöhnlich *) Die Literatur hat ſich bis jetzt in ihren Ausführungen immer mehr um andere Waſſer— N rechtsverhültniſſe bewegt, wie z. B. um die Verhältniſſe der Alluvionen, Avulſionen und Ber: landungen, um die Regelung des Waſſerlaufs, die Wii der Waſſerkraft, die Anlage von Be⸗ wäſſerungen. die Rechte an Quellen. . **) Die Begriffsbeſtimmung war controvers. Nicht minder ſpinos und beſtritten iſt nach römiſchem Re die Frage, ob und went Eigentum am öffentlichen Fluſſe zuſtehe. io — unvertreten. Uebrigens waren ſie vordem, als die Induſtrie noch nicht ſo extenſiv und intenſiv ſich entwickelt hatte, auch nicht ſo gefährdet als jetzt. So bildete ſich mancher jetzt tief beklagte Zuſtand gleichſam von ſelbſt. Die neueren Waſſergeſetze ſchufen nun zwar weſentliche geſetzliche Reſtrictionen. Indem ſie einerſeits den Begriff des öffentlichen Fluſſes ſchärfer umgränzten“), ſetzten ſie zugleich vielfach feſt, welcher Art die öffentlichen Ge— brauchsrechte ſeien und ſein dürften. Die Geſetzgebungen gingen hiebei ziemlich reſtrictiv zu Werk. Beiſpielsweiſe geſtattet das Bayer. Waſſergeſetz vom 28. Mai 1852 den gemeinen Gebrauch des öffentlichen Fluſſes nur für Schiff- und Floßfahrt, für Schöpfen, Baden, Waſchen und Tränken. Aehnlich auch anderswo. Gleichwohl beanſpruchen manche in— duſtrielle Etabliſſements, welche Rechte auf die Waſſerkraft erworben haben, noch jetzt eine weitergehende Benützung und insbeſondere auch die Befugniß zur Ableitung ihrer Abfall— ſtoffe. Aus dem Rechte auf Benützung des Gefälles als Triebkraft für techniſche Anlagen folgt ein Anſpruch letztgedachter Art natürlich nicht. Aber man beruft ſich meiſt auf das auf dem älteren Rechtsboden entſtundene Herkommen, auf die jog. unvordenkliche Verjährung, aus welcher manche Rechte ſelbſt den Erwerb von Civilrechtsanſprüchen gegenüber öffentlichen Gewäſſern geſtatten. Noch bedenklicher geſtaltete ſich vielfach die Sach- und Rechtslage vom civilrechtlichen Standpunkte aus an den ſog. Privatflüſſen. Die Geſetze verleihen hier gewöhnlich den Uferanliegern nach Längsſcheidung durch die Mitte auch das Eigenthum am Flu ſſe, ſoweit nicht durch ſpeziellen Rechtstitel abweichende Rechtsverhältniſſe begründet ſind. Eine den Eigenthumsbegriff und die Eigenthumswirkung im ſtarrſten römiſchen Sinne auffaſſende und durchführende Theorie hat hier ſchon vielfach dazu geführt, die Fiſcherei im Rechte ſolcher, welche eben nicht auch Flußeigenthümer ſind, den ſchwerſten Rückſichtsloſigkeiten Preis zu geben. Auch der Berufung auf Verjährung gegen den Eigenthümer oder gegen andere Nutzungsberechtigte, alſo auch gegen den Fiſchereiberechtigten, erſcheint hier erhöhter Spiel— raum gegeben. Erfreulicher Weiſe hat übrigens in neueſter Zeit die Rechtſprechung wiederholt eine Schwenkung im Sinne einer Hintanhaltung der Flußverunreinigungen gemacht. Sie hat bei öffentlichen Flüſſen der Prätenſion des Einzelnen entgegengeſetzt, daß, wer ein Recht Aller für ſich ausüben wolle, es auch ſo thun müſſe, daß auch allen Anderen die Aus— übung ihrer Rechte möglich bleibe. Sie hat auch bei Privatflüſſen die Doctrin zur Geltung gebracht, daß die Eigenthumskonſequenzen des Oberliegers naturgemäß beſchränkt — ſeien durch den Anſpruch des Unterliegers auf Freihaltung ſeines Eigen von Störungen und Beeinträchtigungen. Immerhin iſt vom civilrechtlichen Standpunkte aus hier noch ein reiches Feld für Streitpunkte eröffnet und die Entſcheidung oft mit vielen Schwierigkeiten verknüpft, namentlich wenn ſich Recht gegen Recht gegenüberſtehen. Welches iſt das beſſere, ſtärkere? Im Allgemeinen läßt ſich dies ſchwer jagen. Gar manche Einzelpuntte werden hier maß— gebend. Im Zweifel aber, d. h. wenn ſonſt kein überwiegender Grund vorliegt, kann der Fiſchereiberechtigete wohl auch hier jagen: prior tempore, potior jure — das ältere Recht iſt das ſtärkere! Niemand darf Macht haben, es eigennützig zu unterdrücken. Ein— wände hiegegen, hergeholt aus der volkswirthſchaftlichen Bedeutung der Induſtrie und ähn— lichen Zweckmäßigkeitserwägungen haben auf dem Gebiete des Civilrechts keine rechtliche Bedeutung, können hier keine rechtliche Wirkung haben. Ungeachtet deſſen iſt die Austragung der Verunreinigungsfrage auf dem Civilrechtswege, was natürlich vor dem ordentlichen Gerichte mittelſt Klage im ordentlichen Prozeſſe zu geſchehen hätte, nach Lage der meiſt ob— waltenden Verhältniſſe ebenſo langwierig als unſicher im Erfolge — auch koſtſpielig noch dazu. Für die Ordnung der Zuſtände gewinnt dadurch erhöhte Bedeutung die Behandlung der Verunreinigungsfrage vom Standpunkte des Staatsverwaltungsrechts. Davon das Nächſtemal. (Fortſetzung folgt.) „) In den neueren Geſetzgebungen iſt er gewöhnlich im Prinzipe (vorbehaltlich gewiſſer Ausnahmen) auf die ſchiff- und floßbaren Gewäſſer fixirt. N | ü | N N 0 N Nl vr. : „ — IV. Weiteres über den Saibling. Anknüpfend an den Artikel, welchen wir in unſerer vorigen Nummer über die ichthyo— logiſche Unterſuchung des Königsſees veröffentlichten, ſendet uns Herr Heinrich Blum von Konſtanz, ein tüchtiger Fabrikant ſehr brauchbarer Netzgeräthe, folgende Mittheilungen: „Im November v. Is. machte ich es mir zur Aufgabe, die Natur und den Fang des Saiblings gründlich zu ſtudiren. Es geſchah dieß am „Weißenſee“ bei Füßen. Deſſen Beſitzer ſagte mir, daß Saiblinge in dem See vorkommen, daß jedoch bisher nur einzelne Exemplare im Gewichte von 1 bis 2 Pfund gefangen worden ſeien. Nachdem ich den See unterſucht und gefunden hatte, daß ſowohl deſſen Beſchaffenheit in Bezug auf Unter— grund, als namentlich das vorzügliche Waſſer der Natur des Saiblings zuſage, kam ich zu der Ueberzeugung, daß die bisherigen ſchlechten Fangergebniſſe nur dem unzweckmäßigen Betriebe des Fanges zuzuſchreiben ſind. Ich konſtruirte daher ſofort einige eigens für den Fang großer Saiblinge (Wildfangſaiblinge) eingerichtete Netze, womit ich in dem kurzen Zeitraume von vier Tagen (vom 24.— 28. November) zwölf Stück Saiblinge fing, wovon der größte 8 Pfd. und der kleinſte 2 Pfd. wog. Die meiſten hatten ein Gewicht von 6— 7 Pfd. — wahre Prachtexemplare. Ihre Behauptung, daß nur eine Gattung Saibling exiſtire, welche jedoch nach ihrem Alter die Geſtalt und Farbe ändert, iſt ganz richtig. Jeder nicht vollkommen Eingeweihte würde einen Saibling von 1—2 Pfd. für eine ganz andere Salmonidenart halten, als einen ſolchen im Gewicht von 8 Pf. Ich habe eine ſo merkwürdige Abſtufung des Aus— ſehens nach dem Alter noch bei keiner anderen Fiſchgattung beobachtet. Ich fing Exemplare von 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 ½ Pfd., wo bei jeder Abſtufung von auch nur 1 Pfd. Gewicht auch ſchon Farbe und Form verſchieden waren.“ V. Iluß- und Vachräumungen. Erläuterung zu dem in Nr. 13 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ beſprochenen Vorſchlag der Fluß⸗ und Bachräumung mittelſt der Flußegge. Die Empfehlung der Flußegge gründet ſich auf das ſchon ſeit 200 Jahren an der Egau, einem forellenreichen Flüßchen im Bezirksamte Dillingen, beſtehende und erprobte Verfahren der Räumung mittelſt einer ſchweren, mit Steinen und 10 — 12 jungen Burſchen belaſteten, monſtröſen hölzernen Egge, welche von 32 Pferden gezogen wird, die ſich auf beiden Ufern vorwärts bewegen. Die Räumung iſt eine radikale und hält 2— 3 Jahre nach, ohne daß die Fiſchzucht hiebei im Geringſten Noth leidet. Der Herr Pfarrer von Wittis— lingen wird als Fiſchwaſſerbeſitzer hierüber wohl die beſte Auskunft ertheilen können. Viel ſchädlicher iſt gewiß das alljährliche mehrmalige Ausſchneiden der Waſſerpflanzen mit der Grundſenſe, wobei erfahrungsgemäß immer einzelne Fiſche verletzt werden und zu Grunde gehen.“) An den Ufern kann ja immerhin ein 50 — 60 Centimeter breiter Streifen von Schilf ꝛc. ſtehen bleiben, nur dazwiſchen müſſen alle Abflußhinderniſſe beſeitigt werden, um den Sommerhochwaſſern möglichſt vorzubeugen, welche ja erfahrungsgemäß der Fiſch- und Krebs— zucht ebenſo nachtheilig ſind wie der Landwirthſchaft. An der Altmühl hat ſich dieſe nach— theilige Wirkung der Sommerhochwaſſer für beide Theile längſt beſtätigt, und kommt man unwillkürlich zu der Annahme, daß den Fiſchern die Waſſerſtreu mehr am Herzen liegen müſſe, als wie die Fiſche und Krebſe. C. ) Wir veröffentlichen Obiges, ohne die Abſicht, damit allem Bemerkten unbedingt zuzu= ſtimmen, wünſchten vielmehr weitere gütige Meinungsäußerungen zu empfangen Wir haben ſogar ſchwere Bedenken. Ein monſtröſes Geräthe, von 32 Pferden durch den Fluß geſchleift! „Heinrich mir graut vor Dir!“ Dagegen iſt am Ende jene ſog. Bachſcharre, gegen welche einſt, nachdem ihre arge Schädlichkeit für den Fiſchbeſtand erkannt war, der Bayer. Fiſcherei Verein ankämpfte, („Bayer. Fiſcherei⸗Zeitung“) ein reines Spielzeug!? Wird nicht durch die Flußegge an jungem Fiſchvolk ſo viel vernichtet, daß es in gar keinem Vergleiche mehr ſteht zu den oben zugeſtanden nur „einzelnen“ Fiſchen, welche beim Ausmähen Senſenhiebe bekommen? Die Red. enen 192 — I. Literatur. In unerſchöpflicher Schaffensfreudigkeit widmet ſich der hochverdiente Vorkämpfer für Fiſcherei⸗ pflege, Herr Max v. d. Borne auf Berneuchen der Erforſchung der Mittel und Wege, wie unſere vaterländiſche Fiſcherei am gedeihlichſten wieder auf blühenden Stand gebracht werden könne. Ganz eigenartig iſt dabei an ihm das beſondere Talent, die reichhaltigſten Materialien zu ſammeln und daraus nutzbringende Schlüſſe zu ziehen. Einen treffenden Beleg bietet hiefür das neu herausgegebene Schriftchen: „Das Waſſer für Fiſcherei und Fiſchzucht.“ Von Max v. d. Borne⸗ Berneuchen. Mit 4 Holzſchnitten. 70 S. 8%, Neudamm, Verlag von J. Neumann. 1 Mark. Es iſt eine wahre Fundgrube hochintereſſanter Beobachtungen. Herr v. d. Borne — noch dazu Fachmann in der Geognoſie — verwerthet ſie zu lehrreichen praktiſchen Schlüſſen, insbeſondere in Anſehung der Frage, von welcher Temperaturbeſchaffenheit das zur künſtlichen Fiſchzucht ver- wendete Brutwaſſer ſein müſſe oder könne, um für Ei und Brut der einzelnen Fiſcharten der Freiheit homogene und deshalb nutzbare Verhältniſſe zu ſchaffen. Wir betonen: der einzelnen Fiſch⸗ arten. Denn Herr v. d. Borne kommt für verſchiedene Fiſcharten auch zu einigermaßen ab⸗ weichenden Reſultaten und darin liegt auch der richtige Ausgleich der auf dieſem Gebiete herrſchenden Meinungsverſchiedenheiten. Wir empfehlen das treffliche Schriftchen dringend eingehender Würdigung. VII. Vereins nachrichten. | 1 85 | 1. Verband von Fiſcherei⸗Vereinen, Fiſcherei⸗Genoſſenſchaften ꝛc. für die preuß. Provinzen Rheinland, Weſtfalen, Hannover und Heſſen Naſſau. Auszug aus dem Berichte über die am 31. Juli 1886 zu Schwerte fattgehabfe zweite ordentliche i General Perlammlung. ö (Schluß) f VI. Punkt der Tagesordnung: „Vortrag über Maifiſchfang am Rhein“, gehalten von Herrn Oberfiſchmeiſter Gravenſtein von Düſſeldorf. Redner weiſt zunächſt auf die wichtige volks⸗ wirthſchaftliche Seite hin, welche dieſer Fiſch habe, da er bei raſchem Verbrauche ein ſehr gutes Nahrungsmittel liefere und auch geräuchert zu verwerthen ſei. Es gebe zwei Arten von Mai— fiſchen, der große, 3—4 Pfund ſchwer, werde in Holland im März, im Rhein im April und Mai gefangen; der kleinere, die Finte, 1—2½/⁰ Pfund ſchwer, komme wohl vier Wochen ſpäter. Unter Vorlegung einer Skizze über die Ausmündungen des Rheinſtromes in das Meer bezeichnet er die verſchiedenen Flußarme, durch welche der Lachs und auch der Maifiſch aufſtiegen. Bis Dortrecht reicht die merkbare Ebbe und Fluth, und werden bis dahin die großen Zegensfiſchereien mit Dampf- oder Pferdekraft betrieben. Der Aufſtieg ſowohl des Lachſes wie des Maifiſches hänge hauptſächlich mit dem Waſſerſtand zuſammen. Bei ſehr hohem Waſſerſtande laſſe ſich in Holland nicht fiſchen, und dann gibt es im Rhein auch viel Lachs und Maifiſch, wie z B. im Jahre 1878. Die werthvollſten Lachſe werden in Holland von Februar bis Mai gefangen (Lachs wird dann mit 3 A. pro Pfund bezahlt). ; Betreffs der Fangarten müſſe man die Fangweiſe in den Flußmündungen, in denen Ebbe und Fluth herrſcht, von derjenigen in den oberen Flußſtrecken unterſcheiden, in denen das Waſſer thalabwärts fließt. In dem erſteren Theile werde die Zegensfiſcherei mit Benutzung der Dampf- kraft betrieben, und ſei dieſer Fiſchereibetrieb derjenige, welcher den oberhalb liegenden Staaten zu jo häufigen Klagen wegen zu ſcharfen Fiſchens Veranlaſſung gegeben habe. Zur Ausübung einer Zegensfiſcherei mit Dampfbetrieb gehöre eine an einem Ufer mit faſt ſenkrechter Wand ver- ſehene, gegen 1 Kilometer lange Flußſtrecke. Das eine Ende des oft 12 m hohen und 8 bis 900 m langen Netzes werde an der ſteilen Wand durch eine Laufrolle feſtgehalten und geführt, während das Netz durch ein Dampfſchiff quer über den Strom gefahren wird, ſo daß alſo das Netz von einem Ufer bis zum anderen Ufer reiche. In dieſer Stellung treibe das Netz etwa 700 m ſtromabwärts und werde dann die Leine zum Einholen des Netzes durch das Dampfſchiff ſehr ſchnell auf die Trommel einer am Ufer aufgeſtellten Dampfmaſchine gebracht, welche nun das andere Ende des Netzes ſehr ſchnell an das Ufer ziehe und dadurch das Netz ſchließe; die weitere Behandlung des Netzes, alſo das eigentliche Ausziehen des Netzes erfolge auf die bisher übliche Weiſe durch Handarbeit unter Benutzung einiger am Ufer aufgeſtellter Handwinden. Der Zegensbetrieb in den der Ebbe und Fluth nicht unterworfenen Theilen der Flüſſe erfolge auf die auch in Preußen übliche Weiſe durch Handbetrieb. Außer dem Zegensbetrieb werde in ganz Holland auch noch mit Treibnetzen, d. h. mit dreiwandigen Netzen gefiſcht und zwar genau jo, wie auf der preußiſchen Strecke von Orſoy abwärts bis zur holländiſchen Grenze. Durch die zwiſchen den Rheinuferſtaaten und Holland abgeſchloſſene Konvention müſſe nun auch in Holland die wöchentliche Schonzeit von 24 Stunden Länge eingehalten werden wie in Preußen, und dürfe vom 15. Auguſt bis zum 15. Oktober jeden Jahres die Lachsfiſcherei unter Anwendung des Zegens nicht ausgeübt werden. Ferner ſei vereinbart, daß kein Flußarm durch Sperrnetze auf mehr als die Hälfte ſeiner Breite abgeſperrt werden dürfe, und daß Treibnetze von über 2,5 m Höhe nicht angewendet werden dürfen. Redner meint, daß es gerathen erſcheine, zu— nächſt die Folgen dieſer geſetzlichen Regelung abzuwarten, und daß es zur Zeit wenigſtens inopportun erſcheine, die Maifiſchfrage den Niederlanden gegenüber von neuem anzuregen. 3 Die insbeſondere vom Rheiniſchen Fiſcherei-Verein bereits vor Jahren angeſtrebte künſtliche Vermehrung des Maifiſches im Rhein ſei übrigens nicht ohne Reſultat geweſen, indem es gelungen ſei, Maifiſche in einem geſchloſſenen Baſſin zu erbrüten, und ſtehe zu hoffen, daß bei Fortſetzung der Verſuche das weitere Erbrüten und Transportiren von Maifiſchbrut gelingen werde. Profeſſor Dr. Metzger erwähnte, daß auch in der Unterweſer Erbrütung von Maifiſch verſucht werde, doch ſei die im Rhein der Aufzucht der Jungfiſche günſtige Anlage von großen Baſſins hinter den großen Parallelwerken wegen des engen Flußbettes an der Weſer ſehr erſchwert. ö Günther⸗Köln glaubte konſtatiren zu ſollen, daß vor 10 Jahren etwa der Maifiſchfang im Rhein noch ein ſo großer geweſen ſei, daß oft in einem Tage dort mehr gefangen worden ſeien, als jetzt in der ganzen Saiſon, in Holland würden jetzt oft an einem Tage 80 000 Stück gefangen, während im Rhein oft nicht ein Stück davon zu ſehen ſei. Zum VII. Punkt der Tagesordnung: „Die Maſchenweite der Netze betreffend“ erklärte der Referent Herr von Derſchau-Hattenheim bei der bereits vorgeſchrittenen Tage— zeit ſich kurz faſſen zu wollen; es ſei zwar überall eine Weite von 2,5 em für die Maſchenweite der Netze vorgeſchrieben, allein der Umſtand, daß bei Fanggeräthen für Aal es geſtattet ſei, daß ein Theil derſelben nur 1,5 em eng zu ſein brauche, gebe mehrfach die Handhabe zur Anwendung von engmaſchigen Geräthen bei dem Fange anderer Fiſchſorten. Als beſonders gefährlich bezeichnete Redner den ſog. Streichhamen, mit dem z. B. an einem warmen Herbſtabend 9 Zentner Fiſchbrut gefangen ſei, angeblich um Ukelei zur Perlſchuppengewinnung zu fangen, auch zum Fangen von Köderfiſchen verwendet, ſei er meiſt unter 2,5 em weit. Redner erklärte es für geboten, daß in dieſer Hinſicht etwas geſchehe, um dem Geſetze Geltung zu ſchaffen, ja ſelbſt aus Fiſcherkreiſen kämen bezügliche Klagen. Nachdem Herr Regierungsrath Dr. Ruhnke-Düſſeldorf darauf aufmerkſam gemacht hatte, daß es ſich hier nur darum handeln könne, daß ſtrengere Handhabung der geſetzlichen Be— ſtimmungen eintrete, oder daß die Regierungen veranlaßt würden, von ihrem Rechte, jederzeit ge— wiſſe Geräthſchaften zu verbieten, Gebrauch zu machen, wurde in Uebereinſtimmung mit dem Referenten der Beſchluß gefaßt, daß jedes Verbandsmitglied, jeder Verein innerhalb ſeines Wirkungs— kreiſes darauf hinwirken ſolle, daß die betreffende Königliche Regierung dementſprechend vorgehen möge, daneben möge eintretenden Falls der Verbandvorſitzende bei gegebener Veranlaſſung Remedur herbeizuführen ſuchen, insbeſondere ſollen die betreffenden Regierungspräſidenten ange— gangen werden, innerhalb ihres Bezirks diejenigen nach ihren Lokalnamen genau zu bezeichnenden Geräthe öffentlich bekannt zu geben, welche geringere Oeffnungen als 2,5 em haben dürfen. 5 Der VIII. Punkt der Tagesordnung: „Aufgaben der Binnenfiſchereivereine ꝛc. betreffs Unterſtützung der Beſtrebungen für Hebung der Hochſeefiſcherei“ wurde vom Vorſitzenden mit einigen Bemerkungen eingeleitet, insbeſondere, daß der neulich erfreulicher Weiſe erfolgte Zutritt des Unterweſerfiſchereivereins zum Verbande die Veranlaſſung zur Auf— ſtellung dieſes Themas gegeben habe, obwohl ein direktes Eingreifen der Binnenfiſchereivereine zwecks Hebung der Hochſeefiſcherei ja von ſelbſt ausgeſchloſſen ſei. Der beſtellte Referent, Profeſſor Dr. Metzger-Münden, kurz auf die Ereigniſſe der letzten Verſammlung des Hochſeefiſchereivereins verweiſend, glaubte unter Bezugnahme auf die in Nr. 30, 1885 der Bayeriſchen Fiſchereizeitung enthaltene Mahnung, eben wohl darauf ſich beſchränken zu ſollen, anzurathen, daß jeder Einzelne im Binnenland — abgeſehen davon, daß er für Ver— mehrung des Konſums der jetzt und bald mehr und mehr jederzeit friſch zu erhaltenden Seefiſche praktiſch ſorgen ſolle — ſonſt für die Ideen zur Hebung der Hochſeefiſcherei, welche die einzelnen jüngſt gegründeten Vereine in praktiſcher Weiſe zur Geltung zu bringen bemüht ſeien, eintreten wolle und ſolle, daß alſo die Unterſtützung der Binnenfiſchereivereine mehr eine intellektuelle ſein müſſe. N IX. Punkt der Tagesordnung: „Berathung und Beſprechung ſonſtiger Anträge und Anregungen“. Freiherr von Dücker-Menden verbreitete ſich über 1.: Otternjagd und ſtellt er die durch beſonders eingeſchulte Otternhunde betriebene als die am meiſten wirkende dar, doch ſei bislang noch nicht die wünſchenswerthe Beſſerung eingetreten, einestheils weil die Jagd ſchwierig ſei, und anderntheils weil die Hunde in ſteter Uebung bleiben müßten; es eien deßhalb eigene Jäger nöthig, die ſtets jagten. Da nun die Auslobung von Prämien ſeitens der einzelnen Vereine im Ganzen wenig Erfolg gezeigt, ſei angezeigt, daß der Verband die Angelegenheit in die Hand nehme und beſoldete Otternzäger anſtelle. Die Prämiengelder der einzelnen Vereine oder wenigſtens ein erheblicher Theil derſelben, vielleicht die Hälfte, könne den Otternjägern als Gehalt gegeben werden. Deren jetziges Einkommen — ſie erhalten außer dem Otternbalg und Transportkoſten für ſich und je zwei Hunde 5 & Diäten reſp. 3 & bei freiem Quartier — genüge nicht zu ihrer Unterhaltung. Er 19 0 demnach den Antrag, in den vier Provinzen für Anſtellung feſt beſoldeter Otternjäger zu ſorgen. Das Reſultat einer hieran ſich anſchließenden Beſprechung, an der u. A. die Herren Metzger, Gravenſtein, v. Derſchau, Adickes und Andere ſich betheiligen, iſt, daß der Antrag lediglich zur Berichterſtattung genommen, da die Delegirten nicht ermächtigt ſeien, über die Vereine bindende Geldfragen definitive Entſcheidungen zu treffen. igd ——ů— Ueber 2.: Urſprungszeugniſſe beim Forellenfange hielt Herr Alexander Günther-Köln Vortrag. Er meinte, „die Polizei-Verordnung hinſichtlich des Urſprungsatteſtes bei dem Forellen verkauf, welche die königl. Regierung zu Köln Anfangs 1886 erlaſſen hat, ſei an und für ſich zutreffend, hat aber bis dahin einen leider kaum nennenswerthen Erfolg in der Aus— führung, die mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden iſt. Der Forellendieb geht durchweg, wie der Fiſchotter zur Nachtzeit ſeinem Geſchäft nach und hat am Morgen früh, bevor die Orts- oder Feldpolizei aufgeſtanden, ſeinen Wohnort ſchon verlaſſen, das Ergebniß ſeines Diebſtahls in die Stadt zu bringen, wo die Gaſthöfe zu Schleuderpreiſen ankaufen, das Pfund Forellen zu 1,20 bis 1,50 &; nach dem Urſprungsſchein fragt man in der Regel nicht oder aber nur zu dem Zwecke, um den Verkäufer einzuſchüchtern, daß der Preis weiter herabgemindert werde. Wie ſchwung— haft die Fiſchdieberei getrieben wird, ſei nur mit dem einen Beiſpiel belegt: Von . in einer forellenreichen Waldgegend, kommt mit wirklich peinlicher Regelmäßigkeit wöchentlich an zwei 5 beſtimmten Tagen einer dieſer zweibeinigen Fiſchotter nach Köln, Forellen in der Stadt zu ver— 4 kaufen, nicht offen, — ein Mann, der kein Waſſer gepachtet hat! ö Es knüpft ſich daran eine ziemlich belebte Beſprechung, gelegentlich der u. A. Regierungs— Rath Settemeyer-Arnsberg ausführt, wie es ſchwierig und meiſt nutzlos ſei, derartige Polizei— £ verordnungen über Urſprungszeugniſſe zu erlaſſen; daß fie im Bezirk Köln nichts nützen, beweiſe 5 der Vortrag Günthers, die Regierung zu Arnsberg habe es deßhalb auch abgelehnt, eine bezügliche \ Verordnung ergehen zu laſſen. L. von Derſchau verbreitet ſich des weiteren über die Verpflichtung 5 des Forſtperſonals zur Beſchützung der Fiſchwaſſer — worüber Ausführlicheres fi in den gedruckten Mittheilungen des Wiesbadener Fiſcherei-Vereines findet — weiſt aber namentlich darauf hin, daß man darauf hinwirken müſſe, daß der geſetzlich als Hehler ſtrafbare Aufkäufer zur gerichtlichen Verantwortung und Beſtrafung gezogen werde, dann werde dem Uebelſtand, über den mit Recht wohl allerorts geklagt werde, ein guter Theil ſeiner Exiſtenzmöglichkeit entzogen; die Fiſcherei— vereine möchten es verſuchen, hierauf, d. h. auf Anzeigen gegen die Hehler beſondere Prämien auszuloben. Am Schluß der Verſammlung forderte der Vorſitzende des Vereins für Ruhr und Lenne, Freiherr von Dücker, die Verſammlung auf, dem ſeitherigen Verbandsvorſitzenden, Herrn Amts— 8 gerichtsrath Seelig-Kaſſel, für ſeine außerordentliche Hingabe mit der er jederzeit die Intereſſen des Verbandes vertreten habe, den Dank der Verſammlung auszuſprechen, was einſtimmig geſchah. 2. Sächſiſcher Fiſcherei Verein. Der ſoeben zur Veröffentlichung gelangte Geſchäfts- und Rechenſchaftsbericht des Sächſiſchen Fiſchereivereins auf das Jahr 18865 läßt erkennen, daß dieſer Verein während ſeines dreijährigen Beſtehens bereits höchſt erfreuliche Erfolge zu verzeichnen hat und gemeinſchaftlich mit den übrigen Fiſchereivereinen des In- und Auslandes redlich daran arbeitet, den Fiſchbeſtand in unſren Gewäſſern zu heben, letztere dadurch wieder rentabel zu machen und der Fiſchzucht die volkswirth— ſchaftliche Bedeutung zu erringen, welche ihr zweifellos gebührt. Der Mitgliederbeſtan) des Vereins ſtieg im Jahre 1886 von 487 auf 602 Perſonen und ungeachtet nur ein jährlicher Mitglieds- beitrag von 3 , à Perſon verlangt wird, erreichten die Einnahmen durch verſchiedene Zuwend— ungen von Mitgliedern, ſowie durch Unterſtützungen des hohen Miniſteriums des Innern und des deutſchen Fiſcherei-Vereins doch die anſehnliche Höhe von 6636 M 81 J. Verausgabt wurden da— gegen 6599 M 38 3 und ſind dabei beſonders hervorzuheben: 561 M 60 für Bereifung und Kartirung des Mulde- und Elſtergebietes, ſowie für Koſten bei Abhaltung von Fachvorträgen in verſchiedenen Orten des Landes. 333 M 50 4 Gratifikationen an 25 Aufſichtsorgane für 89 mit Erfolg zur Anzeige gebrachte Fiſchereifrevel, 146 M 50 5 Fanggelder für 291 gefangene Lachſe und Koſten von 8 längs der Elbe errichteten Lachsbeobachtungsſtationen. 1434 4 65 für 139 000 Fiſcheier, 48 750 Brut- und 930 Satzfiſche, welche durch den Verein vermittelt wurden. IHM 90 Druckkoſten für von dem Verein herausgegebene Belehrungsſchriften, 223 M 10 4 für Vermehrung der Bibliothek und Beſchaffung von Inventarien. 878 M 52 5 Prämien-Fang⸗ gelder für 63 erlegte Fiſchottern und 146 Reiher. Es verdient ferner hervorgehoben zu werden, daß der Verein ſeinen Mitgliedern die in 30 Nummern jährlich erſcheinende, vorzüglich redigirte „Allgemeine Fiſchereizeitung“ für einen höchſt billigen Preis frei ins Haus liefert, ſowie einer Anzahl unbemittelter Bewerber Geldunterſtützungen zur Abſolvirung des alljährlich in Tharand ſtattfindenden Lehrkurſus über Fiſchzucht gewährt. Eine im Frühjahre 1886 auf ſämmtliche ſächſiſche Gewäſſer ſich erſtreckende Aalenquéte ergab, daß der Aufſtieg von Aalbrut in denſelben nirgends beobachtet werden konnte, daß dagegen mehr oder weniger ausgewachſene Aale allenthalben in Sachſen vorkommen. Man lernte durch dieſe Enquste die Einflüſſe kennen, welche da und dort dem Aufſtieg dieſer Fiſchart hinderlich find, man erfuhr die Wäſſer, in denen heute noch die Lebens- bedingungen für ſie vorhanden und man wurde aufmerkſam auf Verhältniſſe, welche für andere Fiſchgattungen, ganz beſonders für den Lachs, von größter Wichtigkeit ſind. Bezüglich des Lachſes finden wir in dem Geſchäftsberichte einen ausführlichen Anhang des Herrn Profeſſor Dr. Nitſche, Tharand, welcher die Einrichtung der 8 an der Elbe innerhalb Sachſen errichteten Lachsbeobachtungs— ſtationen, ſowie in einer graphiſchen Zuſammenſtellung die dortſelbſt gemachten Beobachtungen „) Wir werden auf deſſen Inhalt noch in verſchiedenen Einzelheiten zurückkommen. Die Redaktion. dns safe Ir behandelt, auch ferner eine genaue Beſchreibung der Einrichtungen und Reſultate der Rößlerſch en Lachsbrutanſtalt an der Lachsbach bei Proſſen, mit ihren Wehren, Fiſchwegen und Fangvorrich t- ungen, von welcher im Jahre 1886 82 000 Stück, dagegen im Frühjahre 1887 150 000 Stück Lachseier erbrütet wurden, veranſchaulicht. Auch auf Einführung bisher in den ſächſiſchen Gewäſſern noch unbekannter Fiſcharten hat der Verein ſeine Beſtrebungen gerichtet und wird zunächſt beſtrebt ſein, den Schwarzbarſch, den Forellenbarſch und Coregonus lavaretus einzubürgern. Ueber die Thätigkeit des Bureaus, ſowie des dem Vereine zur Seite ſtehenden Rechtsaus— ſchuſſes erſehen wir aus dem Berichte eine große Anzahl beantworteter Anfragen, mit Erfolg an die hohen Behörden gerichteter Eingaben, ſowie ertheilter Rechtsbelehrungen und Gutachten, denen zum Schluſſe der Wortlaut einer Petition an die hohen Ständekammern beigefügt iſt, welche eine Abänderung der beſtehenden fiſchereigeſetzlichen Beſtimmungen bezweckt und von den beiden hohen Kammern bereits am 27. März 1886 der hohen Staatsregierung zur Kenntnißnahme über— wieſen wurde. Für das Jahr 1887 hat der Verein ſich eine weitere neue Aufgabe geſtellt, indem er bei Gelegenheit der vom 7. bis 14. September in Bautzen abzuhaltenden landwirthſchaftlichen Landes— Ausſtellung in einer beſonderen Abtheilung die ſächſiſche Fiſchzucht und alles was damit zuſammen— hängt, veranſchaulichen will. Um dabei zu recht lebhafter Betheiligung anzuregen, hat er eine Anzahl Preisaufgaben ausgeſchrieben, über welche Näheres, ebenſo wie über die Anmeldungs— bedingungen, von ſeinem Bureau, Dresden, Carolaſtraße 1b, zu erfahren iſt. 3. Fiſcherei-Verein für das Weſergebiet. Die Generalverſammlung dieſes Vereins findet ſtatt am 3. Juli 1887 Nach— mittags 3 Uhr in Goldſchmidt's Hotel in Höxter. Tagesordnung: Programm: 1. Begrüßung der Gäſte. 2. Geſchäftsbericht pro 1886. Berichterſtatter des Sonntag, den 3. Juli. Vereins Schriftführer M Bulle. 3. Ueber den gegenwärtigen Stand der Waſſer— reinigungsfrage der Fabrikabflußwäſſer. Vor— trag des Herrn Gewerberaths Ecker-Hannover. 4. Erlaß geſetzlicher Beſtimmungen in Betreff der Koppelfiſcherei. Referent Bürgermeiſter von Fiſcher-Benzon-Hameln. 5. Das Ausſetzen der erbrüteten jungen Lachſe I. Tag. m Zuſammenkunft der Theilnehmer 11 Uhr Vor— mittags in Goldſchmidt's Hotel. Gemeinſchaftlicher Spaziergang nach Corvey. 1 Uhr Nachmittags: Diner bei Goldſchmidt. . 3 Uhr Beginn der Verſammlung. — 82 betreffend. Referent derſelbe. 5 % Nach Schluß derſelben: 6. Der Stand der Geſetzgebung hinſichtlich der 5. Gemüthliches Zuſammenſein auf dem Felſen— Lachsfiſcherei in der Weſer. Referent Herr keller. Amtsgerichtsrath Seelig-Caſſel. e 7. Abhülfe der Mängel in der Fiſchereigeſetz— Montag, den 4. Juli. gebung betreffend. Referent Herr Mühlen— II. Tag. beſitzer Meyer-Hameln. 8. Beſchaffung einer Statiſtik der Lachsfiſcherei 6. Morgens 8 Uhr gemeinſchaftlicher Ausflug in der Weſer. Referent Herr Dr. phil. Linde— nach Fürſtenberg und Beſichtigung der dortigen mann-Bremen. Porzellanfabrik. A. Fiſcherei-Verein Worms. Worms, 27. Mai. Die „Kölner Zeitung“ ſchreibt: In weiteren Kreiſen wird die hier erfolgte Gründung eines Fiſchereivereins mit Intereſſe vernommen werden. Zweck iſt, die durch die zunehmende Dampfſchifffahrt und die Strombauten geſchädigte Fiſchzucht des Rheins zu heben. Zunächſt ſollen auch hier die in Coblenz und Speier mit Erfolg gemachten Verſuche der Einſetzung von Zandern gemacht werden. Sodann will der Verein bei der kommenden Ausführung des Dammbaugeſetzes, der Verlegung und Neuanlegung von Dämmen, die Intereſſen der Fiſcherei über— wachen (Grundlöcher u. ſ. w., daß kein Laichplatz unnöthig zerſtört werde), auf die Fiſchereigeſetz— gebung, die Einführung von Schonzeiten u. ſ. w. Einfluß üben, die Reinhaltung der Gewäſſer und Ueberwachung von Fiſchereifreveln ins Auge faſſen. Dabei ſoll der Verein nicht bloß ein Lokalverein bleiben, ſondern womöglich ſämmtliche rheiniſche Kreiſe in ſeinen Verband ziehen und ſo für die allgemeinen Beſtrebungen im Intereſſe der Fiſchzucht eine nachhaltige Unterſtützung ſchaffen. Als vorläufiger Vorſtand ſind gewählt: Frhr. Heyl (Herrosheim), Präſident; Stadt— verordneter Hartmann, zweiter Präſident; Gaſtwirth Sattler, Schatzmeiſter. Bis jetzt ſind 31 Mit— glieder beigetreten. Der vorläufige Vorſtand wird die Statuten entwerfen, dem großherzoglichen Miniſterium von der erfolgten Gründung Mittheilung machen und dasſelbe um Unterſtützung erſuchen, und ſobald eine größere Mitgliederzahl ihren Beitritt e klärt hat, dieſelben zu einer Voll— verſammlung einladen und letzterer Bericht erſtatten. Im Herbſt ſoll die erſte Einſetzung von Fiſchen erfolgen. 196 VIII. Vermiſchte Mittheilungen. Ehrung. Zu Ehren des um die Hebung der deutſchen Küſten- und Hochſee⸗ fiſcherei ſo verdienten Herrn Geheimraths, Vicepräſident Herwig in Berlin, iſt ein in Geeſtemünde vom Stapel gegangener Fiſch-Dampfer des Herrn Großhändlers F. Buſſe von dort mit dem Namen: „Präſident Herwig“ ausgeſtattet worden. B Fiſchereigeſetzgebung in Lübeck. Lübeck 1. Mai. Der Senat publizirt im Amtsblatt ſoeben eine neue „Fiſcherei-Ordnung für den Lübeckiſchen Staat“. Damit iſt eine ältere Fiſcherei- Ordnung, welche im Februar 1881 auf Grund eines Ueberein— kommens zwiſchen mehreren deutſchen Regierungen erlaſſen worden war, außer Kraft ee B. Fiſchereigeſetzgebung in Hamburg 23. Mai. Der Senat legt einen um⸗ fangreichen Antrag, betreffend die Genehmigung von Abänderungen des Ueberein— kommens mit Preußen und anderen deutſchen Staaten von 1877 wegen Herbeiführung übereinſtimmender Maßregeln zum Schutze und zur Hebung der Fiſcherei, ſowie Genehmigung eines revidirten Fiſchereigeſetzes für den hamburgiſchen Staat, vor. Die Vorlage umfaßt 20 Quartſeiten und regelt durch eingehende Beſtimmungen das ganze Gebiet des heimiſchen Fiſchereiweſens, welches in neuerer Zeit ſo erfreuliche Beachtung ſeitens der Elb-Uferſtaaten gefunden hat. Fanggeräthe für Aal und Neunauge. Die „Mittheilungen des Fiſcherei-Vereins für den preußiſchen Regierungsbezirk Wiesbaden“ veröffentlichten jüngſt folgende vom 23. Oktober 1886 datierende Verordnung der k. preußiſchen Regierung in Wiesbaden: „Unter Hinweiſung auf die Beſtimmung im Abſatz 4 des § 11 der Allerhöchſten Verordnung, betreffend die Ausführung des Fiſchereigeſetzes im Regierungsbezirk Wiesbaden vom 23. Juli 1886 (G. S. S. 189 und Reg.-Amtsblatt S. 295) wird hiemit für das Fiſchereitreibende Publikum und die ſämmtlichen Fiſcherei-Aufſichtsorgane zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach ſach— verſtändiger Feſtſtellung als „ausſchließlich zum Fange von Aal- und Neunauge“ be— ſtimmte und geeignete Fanggeräthe nur die ſogenannten Reuſen, auch Setzreuſen, Wakluf, Wertlof, Wolf genannt, anzuſehen ſind und daher auch nur bei einem Gebrauche dieſer Fanggeräthe von einer Kontrolle der Weite der Oeffnungen oder Maſchen abzuſehen iſt; wogegen die Maſchenweite aller übrigen in nicht geſchloſſenen Gewäſſern im Gebrauch befindlichen Fanggeräthe und ganz beſonders der ſogenannten Koppel einer fortwährenden und ſcharfen Kontrolle ſeitens der Fiſchereiaufſichtsbeamten zu unterwerfen iſt.“ . Die große Maräne, im Norden Deutſchlands auch unter dem Namen Madue— Maräne, bekannt, fand ſich in früheren Jahren allerdings nur in wenigen Seen Nord— deutſchlands, namentlich im Madue-See bei Neumarkt in Pommern, und im Schalſee bei Wittenburg in Mecklenburg-Schwerin. Die große Schmackhaftigkeit dieſes zum Koregonen-Geſchlecht gehörigen Fiſches zog bald nach dem Auftauchen der künſtlichen Fiſch zucht die Aufmerkſamkeit in hohem Maße auf ſich. Die Beſchaffenheit der Laicheier, welche relativ größer ſind, als diejenigen anderer Fiſche der Koregonen-Gruppe, erleichtern die Erbrütung künſtlich befruchteter Eier, ſo daß jetzt ſeit einer Reihe von Jahren jährlich viele Tauſende junger Maränen erbrütet und nach Erreichung der erforderlichen Größe in geeignete tiefgründige Seen ausgeſetzt werden. Die Maräne iſt dadurch jetzt in faſt allen ihren Lebensbedingungen paſſenden tiefen, klaren Landſeen Norddeutſchlands ver— breitet, in Pommern z. B. auch in den großen, früher fiskaliſchen Seen des Greifen— hagener Kreiſes, im Tornow-See (in dem fie auch bereits ſeit Alters her heimiſch geweſen ſein joll), im großen Schweriner See in Mecklenburg und ar vielen anderen Orten. Zwiſchen den Maränen des Madue-Sees und des Schal-Sees iſt in Bezug auf Geſchmack und äußere Form kein Unterſchied, nur ſollen die Schilder an den beiden Seiten des Kopfes etwas verſchieden geformt ſein. Die Schalſee-Maräne wurde haupt— ſächlich von der in Schwerin in Mecklenburg befindlichen, vom Großherzog ſubventionirten Fiſchzuchtanſtalt verbreitet. Die Maräne erzielte vor Jahren bei dem ſeltenen Vorkommen ſtets hohe Preife. In Schwerin hat man noch vor ca. 10 Jahren 1 bis 1½ Mark für das Pfund bezahlt. Seitdem iſt der Fiſch aber viel häufiger geworden und es . kommen alljährlich, namentlich im Frühjahr bereits größere Mengen davon auf die Berliner Wochenmärkte und werden zu den für Zander geltenden Preiſen und ſelbſt noch billiger verkauft. Der Fiſch iſt der weitaus größten Anzahl der Konſumenten ganz unbekannt und deßhalb auch wohl weniger beachtet als er es verdient. Er iſt in der That eine Perle der Süßwaſſerſeefiſche. (Nach der Berliner Zentralmarkthalle.) Leiſtungen der Fiſchbrutanſtalten im preußiſchen Regierungsbezirke Kaſſel in der Brutperiode 1886/87. J. Forellen (Tratta fario), Jun, fiſche, wurden den Gewäſſern des vorbenannten Regierungsbezirks aus einer Reihe von Brut— anſtalten zugeführt. A. Für Rhein gebiet: 14,000 Stück für Kinziggebiet; 14,000 Stück für Sinngebiet; 41,600 für Luhngebiet. B. Für Weſergebiet: 82,300 Stück für Werragebiet; 588,260 Stück für Fuldagebiet. II. Aeſchenjungfiſche (Thymallus vulgaris) kamen zur Ausſetzung 12,000 Stück. III. Die Vereinsbrutanſtalt Fiſchhof ſetzte in einem Teiche des Etabliſſements zu Verſuchszwecken 5000 Stück junge Exemplare der Maraena albula aus. IV. Die Brutanſtalt Gershauſen produzirte: 1000 Stück amerikaniſche Regenbogenforellen, 1000 Stück amerikaniſche Bachſaiblinge, 6500 Stück Seeforellen. V. Junge Lachſe (Salmo Salar) wurden in der Brutanſtalt Münchhauſen und Fiſchhof erzielt und im Weſergebiet ausgeſetzt 350,700 Stück. Die Geſammtzahl der Jungfiſche beziffert ſich ſonach auf 1146,760 Stück — eine ſtattliche Menge, welche 0 uiter Zeugniß gibt von der Umſicht und Rührigleit der dortigen Fiſchzucht— anſtalten. L Fiſchzucht in Schleswig. Schleswig 1. Mai. Herr Dr. Adler hierſelbſt hat mehrfache Verſuche gemacht, durch Ausſetzen junger Fiſche in Teiche und Seen der Umgegend Fiſchbrut edlerer Fiſcharten zu gewinnen. Es ſcheinen dieſe Verſuche gelungen zu ſein, indem den hieſigen Brutplätzen vor einigen Tagen 10 000 junge Forellen entnommen werden konnten. Sie ſind in die Ozbeck geſetzt. Auch die von Privaten angelegten Karpfenteiche liefern guten Ertrag. Dagegen iſt ein Verſuch, den der Fiskus machen ließ, die Teiche des ſog. Neuwerks mit Forellen zu beſetzen und dieſe darin zu ziehen, fehlgeſchlagen. B Auſternzucht in Scandinavien. Nach dem Muſter der Anlagen in Oſt-Kiſör, Norwegen, beabſichtigt der ſchwediſche Marinekapitän Muldenfels auch an der ſchwediſchen Küſte an zwei geeigneten Plätzen eine Auſternzucht anzulegen. Es iſt zu dem Zwecke eine Aktiengeſellſchaft in der Bildung begriffen und ſoll das benöthigte Kapital gezeichnet ſein. Die in Norwegen gezüchteten Auſtern ſollen an Geſchmack den engliſchen Natives nicht nachſtehen. B Lachs⸗Ausſetzung. Bremervörde 6. Mai. Reichlich 3000 junge Lachſe, die in der mit der hieſigen Ackerbauſchule verbundenen Fiſchbrutanſtalt gezüchtet worden ſind, wurden dem Flußgebiet der Oſte zugeführt. Die mittlere Tiefe der deutſchen Alpenſeen hat Hans Puchſtein in dem 12 Jahresbericht des Vereins der Geographen an der Univerſität Wien in einer Zahlen— tabelle zuſammengeſtellt. Die mittlere Tiefe beträgt danach für den Königsſee 93,14 m (größte Tiefe 188 m), den Walchenſee 79,29 m (größte Tiefe 196 m), den Achenſee 70,61 m (133 m), den Starnberger See 52,0 m (114 m), Planſee 46,86 m (76 m), Tegernſee 39,73 m (71 m), Heiterwangerſee 38,08 m (59,5 m), Ammerſee 37,63 m (78 m), Oberſee 33,17 m (51 m), Kochelſee 28,53 m (66 m), Schlierſee 24,88 m (37 m), Staffelſee 10,69 m (35 m). Alle Seen der deutſchen Alpen zuſemmen könnten in einem Jahre entleert werden durch einen Fluß von der Größe und Waſſerführung des Rheins bei Schaffhauſen, während der Bodenſee (78,5 m mittlere Tiefe, 276 m größte Tiefe) vier Jahre benöthigen würde, um im Rheine abzufließen. Norwegiſche Fiſcherei⸗Ausſtellung in Drontheim. Wie ſchon früher berichtet, wird vom 4. Juli bis 14. Auguſt dieſes Jahres auch eine norwegiſche Fiſcherei— Ausſtellung in Drontheim abgehalten werden. Das Programm umfaßt acht Klaſſen mit 37 Abtheilungen, nämlich Salzwaſſerfiſcherei (8. Abtheil.) und Süßwaſſer— fiſcherei (4. Abth.), Hauseinrichtungen und perſönliche Ausrüſtung der Fiſcher (3. Abth.), Fiſchhandel und Fiſchereiinduſtrie (11. Abth.), künſtliche Ausbrütung und Aufzucht der Fiſche (4. Abth.), Naturgeſchichte der Fiſche, Wale, Robben und anderer mit der RETTEN VORN EDER 198 Fiſcherei in näherer Beziehung ſtehender Thiere (4. Abth.), Fiſchereigeräthe der Vor— zeit (1. Abth.), geliehene Sammlungen von Privaten und öffentlichen Inſtituten (1. Abıh.), Fiſcherei-⸗Litteratur Norwegens und anderer Länder (1. Abth.). Beſonders intereſſant dürften in der Klaſſe Seefiſcherei unter anderen diejenigen Abtheilungen werden, welche die Geräthſchaften zum Wal- und Robbenfang, die Fiſchereidampfer, Rettungsboote, Mittel zum Unſchädlichmachen hohen Seeganges, ſowie die Anwendung des elektriſchen Lichtes bei der Fiſcherei umfaſſen. Aus der Süßwaſſerfiſcherei iſt beſonders zu erwähnen die Abtheilung der Geräthſchaften zum Lachs- und Forellenfang, aus der Klaſſe II (Hauseinrichtung und perſönliche Ausrüſtung der Fiſcher) die Abtheilung der Fiſcherei— geſellſchaften für gemeinſamen Betrieb, Verſicherung und gegenſeitige Unterſtützung; aus der Klaſſe III (Fiſchhandel und Fiſcherei-Induſtrie) die Abtheilung der Salzereien, Räuchereien, Trockenanſtalten, Thrankochereien, Guanofabriken und ihre Produkte. Abtheilung 30 der Klaſſe IV ſoll Apparate zur wiſſenſchaftlichen Unterſuchung des Meeres und der ſüßen Gewäſſer und ihrer Fauna umfaſſen. Für einzelne Leiſtungen auf der Ausſtellung ſind Geldbelohnungen in Ausſicht genommen; in beſonderen Ver— ſammlungen ſollen Diskuſſionen und Vorträge gehalten werden. Ueber die Fiſchauktionen in der Markthalle St. Pauli zu Hamburg berichtet das Organ derſelben, die „Hamburger Fiſchhalle“, in ſehr intereſſanter Weiſe wie folgt: Die Fiſchauktionen des beeidigten Auktionators in der Halle von St. Pauli werden nach holländiſchem Syſtem gehandhabt, d. h. es wird ein beſtimmter Theil des Vorrathes oder einer Ladung zum Ausrufe geſtellt. Dieſer geſchieht dadurch, daß die Waare zu einem beliebigen, etwas über den Durchſchnitt gehaltenen Preiſe in Pfennigen per Pfund angeſetzt und dieſer Preis durch den Ausrufer ſchrittweiſe von Pfennig zu Pfennig herabgeſetzt wird, bis jemand durch Ausſprechen des Wortes „Mein“ erklärt, zu dieſem Preiſe kaufen zu wollen. Er nennt dann die Menge, die er zu haben wünſcht, und erhält ſofort einen auf dieſe lautenden Schlußſchein, worauf er die Waare gegen Baar— zahlung abnehmen kann. Unter einer beſtimmten Menge wird aber nicht verkauft. Dieſe Menge wird vom Verkäufer beſtimmt und nach Umſtänden eingerichtet, natürlich auch ſo, daß ſich noch der Kleinhändler mit Vortheil an der Auktion betheiligen kann. Dies Syſtem iſt der ſogenannte Abſchlag, weshalb man in Hamburg gewöhnlich den Auktionsmarkt auch kurz als Abſchlag bezeichnet. Der größte Vorzug dieſes Syſtems beſteht darin, daß ein gegenſeitiges Ueberbieten der Käufer nicht ſtattfindet. Damit ift jede Fälſchung des Geſchafts durch Strohmänner und Scheinkäufer, die nur zum Mit— bieten veranlaßt ſind, um die Preiſe zu ſteigern, unmöglich gemacht, denn beim Abſchlage kommt ſtets derjenige zum erſten Wort, der den hoͤchſten Preis geben will und dann auch geben muß. Deshalb gereicht das Syſtem auch zum Vortheil der Verkäufer. it ein Verkauf abgeſchloſſen, ſo beginnt das Verfahren wieder von vorn. Wir bemerken übrigens, daß in der Fiſchhalle auch noch Auktionen abgehalten werden, welche von einer anderen Seite und nach der Weile des Meiftgesotes vorgenommen werden. Der beeidigte Auktionär verkauft nur im Abſchlage, es ſei denn, daß es ein Verkäufer ein— mal anders wünſchen ſollte, was von Seiten der Fiſcher aber kaum geſchehen wird. Ueber Einkauf und Zurichtung der Fiſche. Eine vorſichtige Behandlung der eingekauften Fiſche auf dem Heimwege und in der Küche muß dem Dienſtperſonal dringend eingeſchärft werden. Nur zu oft ſieht man Fiſche mit Kartoffeln und anderen Waaren gewaltſam in die Körbe oder Tragenetze einpreſſen, wobei leicht die Gallen— blaſe geſprengt werden kann, ſo daß die ausflieende Galle dem ganzen Fiſche oder doch einzelnen Theilen desſelben einen durch Abwaſchen und Auswäſſern nicht vollſtändig zu beſeitigenden bitteren Geſchmack verleiht. Nach dem Abſchuppen des Fiſches, welches in der Richtung vom Schwanz nach dem Kopfe am leichteſten und ſchnellſten ausgeführt wird, ſind die Kiemen, die gewöhnlich der Sitz von Schmarotzerwürmern ſind und ſehr häufig zwiſchen ihren feinen Knochenfortſätzen auch Schlamm, Waſſerpflanzen oder Nahrungsreſte enthalten, vollſtändig zu entfernen. Der Bauch wird dann mit einem ſcharfen Meſſer vorſichtig vom Halſe bis zum After aufgeſchnitten, um die unmittelbar an dem letzteren und an der Mundhöhle abzuſchneidenden Eingeweide entfernen zu a können. Die Schwimmblaſe iſt namentlich bei vielen Seefiſchen mit den erſten Rippen und Wirbeln ſo feſt verwachſen, daß ſie nur gewaltſam ſtückweiſe losgeriſſen werden kann. Jederſeits neben der Wirbelſäule liegt, durch eine harte blanke Haut von der Bauchhöhle getrennt, ein dunkelbrauner Streifen, die Niere, die gewöhnlich für geronnenes Blut angeſehen wird und durch Kratzen mit einem ſpitzen Meſſer leicht entfernt werden kann. Sind die Fiſche vollkommen friſch, ſo iſt die Leber vieler Arten nach vorſichtiger Ab— trennung der Gallenblaſe ſehr gut zu verwenden, bei nicht zweifellos friſchen Fiſchen wird ſie beſſer fortgeworfen. Nachdem der Fiſch noch ſchnell, aber ſorgfältig abgewaſchen iſt, wird ſofort mit ſeiner Zubereitung begonnen. Fiſche zum Auswäſſern ſtundenlang im Waſſer liegen zu laſſen, iſt ganz verwerflich, da der Fleiſchſaft dadurch ausgelaugt, das Fleiſch um ſo geſchmackloſer und trockner wird, je länger die Auswäſſerung ge— dauert hat. (Hamburger Fiſchhalle.) Aus der Fiſchküche. Hechte gebraten. Hiezu verwendet man am Beſten kleine Hechte. Nach dem Ausnehmen ſchuppt man ſie, läßt aber die Floſſen daran, kerbt die Fiſche fein ein, ſalzt ſie und läßt ſie einige Zeit liegen; dann trocknet man ſie, ſchneidet die Köpfe ab, wendet die ganzen Fiſche in geſchlagenen Eiern und in mit etwas geriebener Semmel vermiſchtem Mehl und bratet fie in Butter auf beiden Seiten hübſch braun. Die angebratene Butter, welche in der Pfanne zurückbleibt, kocht man mit etwas Brühe und Eſſig oder Zitronenſaft los und gibt ſie zu den Fiſchen. Geſpickter Hecht. Ein großer Hecht wird geſchuppt und recht fein mit Speck geſpickt. Man legt ihn in eine Bratpfanne, in welche reichlich Butter gethan wird, bratet ihn unter fortwährendem Begießen gar, ſtreut geriebene Semmel darüber und gibt etwas Sahne daran. Hecht mit Meerrettig. Der Hecht wird geſchuppt, gewäſſert, aus— gewaſchen, mit Zwiebeln, Salz und Pfefferkörnern aufs Feuer geſtellt und gut abge— ſchäumt; wenn derſelbe gar iſt, wird er auf der Schüſſel angerichtet, und mit geriebenem Meerrettig gut beſtreut. Sodann wird gelbbraune Butter, welche aber recht kreiſchend ſein muß, darübergegoſſen, damit der Meerrettig recht kraus wird. N (Berliner Zentralmarkthalle.) IX. Sifderei- und Jiſchmarktberichte. L Von der Elbe, 12. Mai. In letzter Zeit wurde die Störfiſcherei lohnend, und konnte z. B. ein Fiſcher in Scheelenhühlen 9 Stück abliefern. Ein Exemplar dieſer Thiere hatte ein Gewicht von etwa 200 Kilo (400 Pfd.). Die Fiſcher in St. Margarethen und Brokdorf fingen zujammen 50 Stück. Die Preiſe für Rogener ſtellen ſich auf 12 Thaler (36 &), für Milcher auch 6 Thaler (18 &) in Glückſtadt. Die Preiſe für Aale, deren Fang befriedigend iſt, ſtellen ſich auf 0,25 bis 0,50 M per ½ Kilo. L Neuſtadt in Holſtein, 19. Mai. Dorſch- und Häringsfang find beendet und ſtellen ſich alsdann die Hornfiſche ein, welche in der letzten Zeit reichlich gefangen wurden. Sie werden geräuchert uud auch gebacken genojjen, ſind aber jür manche Fiſcheſſer wegen ihrer grünen Gräten nicht angenehm. Dagegen iſt der jetzt gefangene Butte, wenn gleich nicht groß, ſo doch ſehr wohlſchmeckend und wird reichlich gefangen. Der Preis iſt für das Stieg 40 bis 60 J. Aale werden zur Befriedigung der Fiſcher gefangen, reichlich die Krabben, welche in beſter Waare 70 bis 80 pro ½ Kilo erzielen. Die kleinere Waare iſt bedeutend billiger. L Kopenhagen, 20. Mai. Weſtſeebutte prima Waare koſten per 1 Kilo 3,50 bis 4,50 Kronen, ſekunda Waare 1,50 vis 2,60 Kronen. Große blanke Hornfiſche 3,50 bis 4 Kronen per Stieg und Makrelen verpackt 7 bis 12 Kronen. Nicht ausgeſuchte Krabben per Potte 0,30 bis 0,66 Kronen, ausgeſuchte 1 Krone. Große Heringe waren wenig begehrt, und erzielten pro 6 Wall 3 bis 3,50 Kronen. L Ellerbek, 19. Mai. Da die Zufuhr an Schleiheringen immer mehr abnimmt und die zugeführte Waare klein iſt, herrſcht in den hieſigen Räuchereien kein Leben. Dagegen iſt es rege in den Störfleiſchräuchereien wegen der reichen Störzufuhr von der Eider und Elbe. Die Krabben koſten wegen des geringen Fanges 1,40 M per Liter. Auch der Aalfang wird jetzt beginnen mit Aalkörben und Aalkrätzen betrieben. L Lemwig, 14. Mai. In quantitativer Beziehung war in der letzten Zeit die tägliche Ausbeute eine beſonders ergiebige, doch war der Abſatz flau und der Export nach Hamburg eben— falls ausſichtslos. An Ort und Stelle koſteten reingemachte Schellfiſche nur 3 Are per ½ Kilo, 60 bis 70 Are per Stieg. Auch die Räucherei iſt nicht dauernd beſchäftigt. Die Quaſenfiſcher, 4 hieſige und 10 auswärtige von Boobjerg erzielen in den letzten Tagen beſſeren Fang und machten ihre Ladung von 2000 Kilo in ca. 10 Stunden. — — —ęV—:᷑ L Rendsburg, 14. Mai. Der Sonnabends-Wochenmarkt war heute weniger belebt wie in letzter Zeit und waren auf dem Fiſchmarkte namentlich Butte zu 10 bis 15 und 20 J per Stück. Heringe 60 5 per Wall, Dorſch 15 bis 30 5 per Stück waren vom Norden und aus Eckernförde angelangt. Brachſen 30 bis 40 J pro ½ Kilo. Kleine Aale 30 bis 40, große bis 70 3 das ½ Kilo. Schellfiſch und Steinbutte fehlten. L Von der Elbe, 25. Mai. Trotzdem der Stör fang in der vorigen Woche während einiger Tage ruhen mußte, iſt er doch ein ergiebiger geweſen und mehrere Fiſcher fingen an einem Tage zwei Stück. Der Aalfang iſt bei allerdings kleiner Waare gut und wird dieſe zu 15 per ½¼ Kilo verkauft. Der Stintfang iſt ſehr ſchlecht, jo daß auch die zum Aalfang nöthigen Stinte fehlen Kralingſche Beer, 20. Mai. Vom 14. d. M. bis heute find hier am Markt zugeführt: 2507 Lachſe und 45 1 Maifiſche. Heutiger Preis für Lachſe, große 1 fl 5 c., kleine 75 c. per halbes Kilo; für Maifiſche 95 C. per Stück. B Auſternſiſcherei. Kiel, 7. Mai. Durch die ſeit mehreren Jahren erforderliche Einftellung _ der Auſternfiſcherei an der ſchleswigſchen Weſtküſte geht dem Fiskus eine Durchſchnittseinnahme von jährlich 81,500 , verloren. Eine ſtattgehabte Beſichtigung der Auſternbänke läßt indeß hoffen, daß dieſelben nach Ablauf der Schonzeit im Jahre 1888 dem Betriebe wieder übergeben werden können. ! B Reicher Walfiſchfang. Die „Erſte Murman Walfiſch-Geſellſchaft“ in St. Petersburg, welche ihre Fangſtation in Port Wladimir an der Murman'ſchen Küſte hat, hatte nach einer Mittheilung ihres Leiters, Kapt. Horn, mit zwei Fangſchiffen ohne Bugſirboot bereits 34 Walfiſche gefangen, was in Anbetracht der frühen Saiſon als ein ſehr gutes Reſultat zu betrachten iſt. Inserate. eiſrhwitter ung SE 0 lockt die Fiſche aus der Ferne herbei und reizt ſolche zum unwiderſtehlichen Anbeißen. Preis a Flaſche 2M 50 4. Lager in ſämmtlichen Angelgeräthſchaften. Wernshausen d Werra. R. Aschenbach. Bäch b Dauerhafte hölzerne in Pächen tüchtiger, gutbeleumundeter Fiſcher, KRrebsreuſen rüſtig, wird gegen gute Bezahlung zum fofort. | per Stück 70 f offerirt Eintritt geſucht. Näheres Exp. d Bl. 4 ner a ulius Gra Schwedt a / O. Im Verlage von J. Neumann in Neudamm 3 Gr eſer, s erſchien ſoeben und iſt durch jede Buchhandlung zu beziehen: 211 Das Waller Hlcherei uns Fifbgucht Von Max von dem Borne. Mit 4 in den Text gedruckten Holzſchnitten. Preis 1 k. 5 2 Fiſch- Netze — Reuſen 82 9 4 0 aller Gattungen, fix und fertig und imprägnirt, friſche Fluß⸗ und See:Filhe, nebjt Gebrauchsanweiſung, Erfolg garantirt, Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! empfiehlt Heinrich Blum, Netzfabrikation in Specialität: 30/6 Konſtanz, Baden. Preiscourant frei. i ändi Bpezialitäten: Zugnetze (Waden, Seegen) für infalm m eee N See'n, Teiche u. Flüſſe; Stellnetze, Treibnetze u. 5 7 Spannnetze (einfache u. Spiegelnege), Stangen: al Tiſch = Netze garne, Spreitgarne (Kappen), Wurfgarne, Senk⸗ aller Art. Imprägnirte Fiſchreuſen, Hamen, netze (Setzbeeren), Treib- u. Streichbeeren, Reuſen Beeren, Treibnetze. Fallen und Fangeiſen für und Flügel: Reuſeu ꝛc. — Auch ſämmtliche [Raubthiere und Vögel: Otter, Waſſerratte, Netze zur künſtlichen Fiſchzucht. Marder, Fuchs, Fiſchreiher, Eisvogel. Meer⸗ Anerkennungen von Broßgrund:Befigern, Liſckzuckt“] Muſcheln. Lebende Schildkröten. Preisk. fre. Anſtalten, Fiſcherei⸗Vereinen, Fifdern Et. 6/1 [ K. Amann, Konkanz / B., Bahnhofſtr. 20. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. Juli 1887. Ein namentlich für Torellen- und Aeſchenfang Prompt, billig und gut liefert die Fiſchhandlung von ö J. C. Eberhardt in Speyer am Rhein, Großherzoglich badischen Hoflieferant, r W er a 7 “ hr Agb nt te Tiſcherei-Zeitung. Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal. te die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. [ Inſera Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Neue 8 O ge 15 Pfennige. — Redaction und N — Für Kreuzband⸗ Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 (. Banerifchen Fifiherei- Zeitung. Organ für die Belammtinterellen der Filherei, ſowie für die Beſtrebungen der Filherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen-⸗Naſſau ic. In Derbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Vellerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Vaneriſchen Tiſcherei-Verein. = AT unſerer ——— iſt unterſagt. a Juhalt: J. Zweiter Deutſcher Fiſchereltag in Freiburg i. Br. — II. Zur Frage der Fluß⸗ verunreinigung. — III. Vereinsnachrichten. — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — V. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Zweiter Deutſcher Jiſchereitag in Freiburg i. B. EnkRal-Aragramm. Die Verhandlungen der vierten Deutſchen Fiſchzüchter-Konferenz finden am Donnerstag, den 28. Juli 1887 ſtatt; diejenigen des zweiten Deutſchen Fiſchereitages: am Freitag, den 29. und Sonnabend, den 30. Juli 1887. Folgendes Programm iſt hiefür aufgeſtellt: 1. Mittwoch, den 27. Juli, Abends: Zwangloſe Zuſammenkunft im Cafe- haus zum Kopf. 2. Donnerstag, den 28. Juli: Berathungen der vom Deutſchen Fiſcherei⸗ A berufenen engeren vierten Fifchzüchter - Konferenz im Rathhaus-Saale, und zwar von 8 Uhr Morgens bis 1 Uhr Mittags und von 4 Uhr bis 7 Uhr Abends. Um 8 Uhr Abends zwangloſe Zuſammenkunft im Caféhaus zum Kopf. enen 5 ee eee 14 r . 313 2 1 . = 90 202 3. Freitag, den 29. Juli: Morgens 9 Uhr Eröffnung des zweiten Fiſcherei⸗ tages im Saale des ſtädtiſchen Kornhauſes am Münſterplatz. Um 2 Uhr gemein- james Mittageſſen im Reſtaurations-Saal der Ausſtellung mit an- ſchließender Beſichtigung der Fiſcherei-Ausſtellung und der Oberrheiniſchen Gewerbe— Ausſtellung. Abends geſellige Vereinigung in der Gambrinus Halle. 4. Sonnabend, den 30. Juli: Früh 8½ Uhr Sitzung des zweiten Fiſcherei— tages im ſtädtiſchen Kornhaus-Saale. Um 3 Uhr Ausflug nach der Fiſchzucht-Anſtalt Selzenhof. Nach Rückkehr geſellige Zuſammenkunft in der alten Burſe. 5. Sonntag, den 31. Juli, Früh: Ausflug nach der kaiſerlichen Fiſchzucht— Anſtalt Hüningen. Das Nähere über die Züge ꝛc. wird ſ. Z. mitgetheilt werden. Diejenigen Herren, welche an dieſem Ausfluge Theil nehmen wollen, haben ſich wegen der nöthigen Vorbereitungen am Freitag Vormittag in die im Sitzungslokal aufliegende Liſte einzutragen. Um 12 Uhr am Freitag den 29. Juli muß dieſe Liſte abgeſchloſſen werden. 6. Montag, den 1. Auguſt: Ausflug mit der Zahnradbahn durch das Höllen— thal nach dem Titi-See. Das Nähere hierüber wird ſ. Z. mitgetheilt werden. II. Zur Frage der Flußverunreinigung. Eine Skizze von Oberſtlandesgerichtsrath Dr. v. Staudinger in München. (Fortſetzung.) B. Je mehr die moderne Induſtrie mit allen ihren Konſequenzen in Bezug auf Waſſer⸗ verderbniß Verbreitung gewann und je zahlreicher und dichter die Bevölkerung der Groß— ſtädte, und je dringender und umfaſſender mit ihr das Bedürfniß der Fortführung der ſtädtiſchen Abfallſtoffe wurde, um ſo mehr mußte ſich auch die Einſicht und Ueberzeugung Bahn brechen, daß durch die Flußverunreinigung nicht blos private, ſondern auch öf fent— liche Intereſſen berührt werden, daß auch dieſe ſelbſtändige Wahrung erheiſchen, und daß es insbeſondere ſogar im öffentlichen Intereſſe gelegen ſein kann, den Privatintereſſenten in ihrem Kampfe gegen Schädigungen durch die Gewäſſerverunreinigungen mit öffentlich— rechtlichen Hülfsmitteln Unterſtützung zu gewähren. Aus dieſen Geſichtspunkten begann man ſchon vor mehr als 30 Jahren in verſchiedenen Ländern, durch Verwaltungs- geſetze gegen die Waſſerverunreinigungen Maßregeln ſowohl präventiven, als repreſ— ſiven Charakters vorzukehren, und zwar präventiv z. B. durch öffentlich rechtliche Ver— bote oder durch die Anforderung vorheriger behördlicher Erlaubniß zur Einlaſſung von Effluvien u. dgl. in Gewäſſer — repreſſiv durch Zulaſſung von Zwangsmaßregeln zum Zwecke der Beſeitigung bereits vorgekommener Mißbräuche. Im Allgemeinen tragen bis jetzt die legislativen Verſuche, die Waſſerverunreinigungen mittelſt öffentlich rechtlichen Ein— ſchreitens zu beſeitigen und beſchränken, noch den Typus einer gewiſſen Schüchternheit. Insbeſondere genießt auch in dieſem Punkte die Großinduſtrie eine gewiſſe thatſächliche Bevorzugung, hier weil ſie ſchon ein mächtiger wirthſchaftlicher Faktor geworden iſt — dort weil man im Ringkampfe der Intereſſen dem Aufſchwunge neuer oder beſtehender Induſtrien beſonders nachhelfen will. So kam es auch, daß erſt ſeitdem die Volkswirthſchaft wieder mehr zur Erkenntniß des Werthes der Rohproduktion im Lande zurückkehrte, die Intereſſen der Fiſchereipflege im Kampfe mit denen der Induſtrie vor den Organen der Staats— verwaltung und in der Verwaltungsgeſetzgebung wieder etwas mehr zu Wort kommen können, namentlich da, wo ſie, wie ſehr häufig in der Frage der Waſſerverunreinigung, mit ſanitären Intereſſen vergeſchwiſtert aufzutreten vermögen. Charakteriſtiſch iſt für uns auch, daß anfänglich in der Geſetzgebung die öffentlich- rechtliche Reaktion gegen die Wajjer- verunreinigung nur in ganz allgemeiner Geſtalt hervortrat und ſohin die Fiſcherei nur Schutz erhielt, ſoweit fie ihre Intereſſen unter den allgemeinen Geſichtspunkten zu bergen ver— mag. Erſt in ſpäterer Zeit entſtanden dann in einzelnen Ländern noch ſpezielle Geſetzes— vorſchriften zum Schutze der Fiſcherei gegen die Schäden der Waſſerverderbniß. In Folge dieſes Ganges der Geſetzgebung beſtehen noch heute zweierlei Gruppen von Verwaltungs— geſetzen, nämlich 203 ä a) ſolche, nach denen die Fiſcherei zu ihrem Schutze in der hier fraglichen Richtung auf allgemeine Verwaltungsrechtsnormen zu recurriren hat und b) ſolche, nach denen für ihre Beziehungen zu Landwirthſchaft, Gewerbe ꝛc. in Sachen der Waſſerverunreinigungen ſpezielle Normen beſtehen. Zu a. In dieſe ältere Kategorie gehören namentlich die einſchlägigen Beſtimmungen in dem Bayeriſchen Waſſergeſetze vom 28. Mai 1852, einem anerkannt vorzüglichen legislativen Werke, welches gar manchen neueren Geſetzen in anderen deutſchen Ländern (namentlich in den thüringiſchen Staaten) zum Vorbild gedient hat. Freilich ſind in demſelben die Vorſchriften, welche zum öffentlich- rechtlichen Schutze gegen Waſſer— verunreinigungen dienen können, nur ſtofflich knapp und nicht ſehr deutlich zu Tag tretend. Man kann ſich darob aber nicht wundern, wenn man bedenkt, daß Bayern vorwiegend ein agricoler und kein induſtrieller Staat iſt und daß namentlich zur Zeit der Erlaſſung jenes Geſetzes die damals vorhandene Induſtrie den ohnehin meiſt raſch ſtrömenden Gewäſſern Bayerns noch relativ wenig Schaden gebracht hatte. Immerhin enthält das Geſetz Grundnormen, welche ſehr kräftige Handhaben gegen die zunehmende Waſſerverunreinigung bieten können, wenn ſie nur auch alſo gehandhabt werden wollen. Schon im Art. 1 beſtimmt das bayeriſche Waſſerbenützungsgeſetz vom 28. Mai 1852 für öffentliche Gewäſſer: „Die Regelung und Leitung der Benützung und die Feſtſetzung beſonderer Beſchränkungen derſelben ſtehen der Staatsregierung zu. Sie erläßt zu dieſem Behufe Schifffahrts- und Floßordnungen, ſowie auch andere zum Schutze der öffentlichen Gewäſſer und ihrer Ufer erforderliche polizeiliche Anordnungen.“ Die Staatsegierung hat es danach hier in der Hand, im Verordnungswege einzugreifen und dadurch zur Sicherung eines rationellen Gemeingebrauchs Mißſtände abzuſtellen. Aehnliches findet ſich im Artikel 52 für Privatflüſſe. Dort heißt es: Die Ver— waltungsbehörden haben den Gebrauch der Privatflüſſe zu überwachen; ſie können im allgemeinen Intereſſe, namentlich aus geſundheitspolizeilichen Rückſichten, zur Verhütung von Ueberſchwemmungen oder Verfumpfungen, zur Offenhaltung des Verkehrs u. ſ. w. polizeiliche Anordnungen erlaſſen.“ Art. 58 beſtimmt dann noch weiter für Privatflüſſe: „Die Be— nützung des Waſſers zum Betriebe von Gerbereien, chemiſchen Fabriken, Bleichen, zu Flachs— und Hanfröſten und zu anderen Beſtimmungen, durch welche die Eigenſchaften des Waſſers auf ſchädliche Art verändert werden, unterliegt der beſonderen Bewilligung und Beſchränkung durch die Verwaltungsbehörde, wobei jedoch etwaige Entſchädigungsanſprüche Dritter vor— behalten bleiben.“ Daß unter dieſe Beſtimmung auch Schädigungen der Fiſcherei zu ſubſumiren ſind, daß unter die Maßregeln im allgemeinen Intereſſe nach Art. 52 auch ſolche zum gemeinen Beſten der Fiſchereipflege gehören, ſowie daß endlich auch obgedachter Art. 1 zum Schutze der Fiſcherei angerufen werden kann, das beſtreitet in Bayern Niemand und ließe ſich auch gar nicht beſtreiten. Der Schwerpunkt für die Fiſchereiintereſſen liegt alſo hier lediglich im Entgegenkommen der Staatsverwaltungsorgane und in der Energie, mit welcher ſie einzugreifen geneigt ſind. Es gilt dies namentlich für den Zeitpunkt der Neuanlage von induſtriellen Unternehmungen. Zur Zeit des Erlaſſes des Geſetzes vom 28. Mai 1852 war desfalls freilich die adminiſtrative Handhabe noch verſtärkt durch die allgemeine gewerbliche Konzeſſionspflicht. Aber auch heutzutage iſt die Verwaltungsbehörde wohl meiſt ſpeziell mit Prüfung der Verhältniſſe befaßt, ſei es wegen Regelung der Waſſerkraftbenützung oder aus dem Geſichtspunkte und in den Fällen des S 16 der Reichs— Gewerbeordnung oder aus baupolizeilichen Gründen ꝛc. Selbſt gegenüber ſchon beſtehenden Verhältniſſen können die Staatsorgane in mancher Art helfend eingreifen. Nähere Erörter— ung würde natürlich hier zu weit führen. Aber ſo viel möge noch Erwähnung finden, daß, gleichwie die Werthſchätzung der Fiſcherei allüberall wieder geſtiegen iſt, ſo auch unſere Staats-Verwaltungsorgane nunmehr erfreulicher Weiſe der Waſſerverunreinigungs— frage erhöhte Bedachtnahme zuwenden. Es iſt nun aber auch Sache der Einzelnen, ihre Rechte auch auf dem Gebiete der öffentlich-rechtlichen Verhältniſſe durch rechtzeitige In— anſpruchnahme behördlicher Intervention ſelbſt zu wahren und nicht immer erſt auf die Erſcheinung eines Deus ex machina ſaumſelig zu warten. Zu b. In die zweite Gruppe hieher einſchlägiger Rechtsnormen gehören verſchiedene Beſtimmungen, welche namentlich in neueren Fiſchereigeſetzen enthalten ſind. 204 _ So beſtimmt z. B. Art. 13 des württembergiſchen Fiſchereigeſetzes vom 27. November 1865: „Die Verunreinigungen der Fiſchwaſſer durch ſchädliches Abwaſſer oder durch ſonſtige die Fiſche gefährdende Abfälle gewerblicher Einrichtungen iſt möglichſt zu ver— meiden und bei der polizeilichen Cognition über die Einrichtung ſolcher Anſtalten das Intereſſe der Fiſcherei, insbeſondere durch Anordnung von Schutzmaßregeln gegen Verunreinigung der Fiſchwaſſer zu wahren, ſofern ſolche Schutzmaßregeln ohne verhältnißmäßige Beläſtigung aus— geführt werden können.“ Es ſpringt ſofort in die Augen, wie engebegrenzt dieſe Beſtimm— Hung inſoferne iſt, als ſie nur Schutz gegen gewerbliche Anlagen, nicht aber gegen andere Urſachen der Waſſerverunreinigungen gewährt. Aber auch im Gewerbsgebiet gibt im Grunde genommen dieſe Geſetzesſtelle den querulirenden Fiſcherei-Intereſſenten nur eine Art vorſich— tigen und dehnbaren ſogenannten Hofbeſcheids. Das „möglichſt,“ „ſoferne“ „verhältniß— mäßig“ enthalten bedenkliche Reſtriktionen, mittelſt denen man aus der Geſetzesnorm gele— gentlich ſoviel und ſowenig machen kann als man will und welche jedenfalls den Induſtrie— Herrn allerlei Hinterpforten offen laſſen. Da hebt der $ 43 des preußiſchen Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874 ſchon etwas kräftiger an und geht auch ſachlich ſofort weiter. „Es iſt verboten — lautet Abſatz 1 — in die Gewäſſer aus lan dwirthſchaftlichen oder gewerblichen Betrieben Stoffe von ſolcher Beſchaffenheit und in ſolchen Mengen einzuwerfen, einzuleiten oder einfließen zu laſſen, daß dadurch fremde Fiſchereirechte geſchädigt werden können.“ Wohlbemerkt: Fremde Fiſchereirechte! Man erlaubt die Vernichtung des eigenen Fiſchereirechtes im Großen, welches man durch Schonzeit und Brüttelmaß gleichwohl im Kleinen ſchützend beſchränkt. Waltet nicht in erſter Richtung ebenſogut ein öffentliches Intereſſe ob, wie in zweiter? Gut iſt nur, daß nach der Faſſung der Geſetzesſtelle wenigſtens auch ſchon die mittelbare Beſchädig— ung des Nachbarn Grund zur öffentlich-rechtlichen Einſchreitung bietet und daß das Wört— chen „können“ die Tragweite des Geſetzes gebührend verſchärft. Ein hinkender Bote kommt freilich ſofort in Abſatz 2 hintennach. Da heißt es: „Bei überwiegendem Intereſſe der Land— wirthſchaſt oder der Induſtrie kann das Einwerfen oder Einleiten ſolcher Stoffe in die Gewäſſer geſtattet werden. Soweit es die örtlichen Verhältniſſe geſtatten, ſoll dabei dem Inhaber der Anlage die Ausführung ſolcher Einrichtungen aufgegeben werden, welche geeignet ſind, den Schaden für die Fiſcherei möglichſt zu beſchränken.“ Man ſieht, es kann Fälle geben wo nach Abſatz 2 die Vorſchrift des Abſatz 1 einfach ſuspendirt wird und zwar unter Umſtänden ohne alle Rückſicht auf die Fiſcherei, da ja die Direktive des zweiten Satzes im Abſatz 2 auch ſehr fakultativ gehalten und daher nur von problematiſchem Werthe iſt. Erfreulicherweiſe bildet hier übrigens das Verbot die Regel, die Geſtattung die Ausnahme und dieſe Ausnahme ſetzt auch immer einen ausdrücklichen behördlichen Konzeſſionsakt voraus, dem natürlich erſt eine amtliche Unterſuchung der Verhältniſſe vorangehen muß. So ohne Weiteres nach Belieben kann alſo z. B. wenigſtens de jure die Induſtrie nicht wirth— ſchaften. Entſchieden noch beſſeren Schutz bietet hier der Artikel 4 des badiſchen Fiſcherei— geſetzes vom 3. März 1870. Er lautet vor allem im Abſatz 1: „Es iſt verboten, in Fiſchwaſſer Stoffe von ſolcher Beſchaffenheit und in ſolchen Mengen einzuwerfen, einzuleiten oder einfließen zu laſſen, daß dadurch die Fiſche beſchädigt werden können.“ Das badiſche Geſetz bietet hienach Schutz gegen ſchädliche Verunreinigungen aller Art, alſo auch noch außerhalb des Betriebes von Landwirthſchaft und Gewerbe und geſtattet auch nicht einmal die Ausrede, daß es ſich nur um die Fiſche in eigener Berechtigung handle. Abſatz 2 ferner beſtimmt: „Bei über— wiegendem Intereſſe der Landwirthſchaft oder der Induſtrie kann das Einwerfen oder Ein— leiten ſolcher Stoffe in Fiſchwaſſer unter Anordnung der geeigneten Maßregeln, welche den möglichen Schaden für Fiſche auf das thunlich kleine Maß beſchränken, von der Verwaltungs— Behörde geſtattet werden.“ Hier iſt alſo die Vorkehrung von geeigneten Sicherheitsmaßregeln o bli— gatoriſch, gewiſſermaßen die Vorausſetzung für den Dispens vom Verbote des erſten Abſatzes. Damit iſt ſchon wieder Erhebliches für den Fiſchereiſtandpunkt gewonnen.“) Auch im ) Auch in Anſehung der Frage der Anwendung der neueren Geſetzesnorm auf Verhältniſſe aus der Periode vor Erlaß des Geſetzes iſt die badiſche Geſetzgebung der Fiſcherei günſtiger, als die preußiſche. Beide ſehen auch hier für gewiſſe Fälle Abhilfe vor, die preußiſche Geſetz— gebung aber nur auf Koſten des antragſtellenden Fiſcherei berechtigten, die badiſche aber meiſt auf 205 — Bereiche der vorſtehend geſchilderten badiſchen und preußiſchen Geſetzgebung hängt übrigens das Schickſal der Fiſcherei-Intereſſen ſehr weſentlich davon ab, welcher Auffaſſung der Verhältniſſe die Staats⸗Verwaltungsorgane im concreten Falle ſich hingeben. In dieſer Hinſicht ſtellen einen neuerlichen eminenten Fortſchritt jene Grundnormen dar, womit die Regierungen von Baden und der Schweiz feſte Direktiven für die Verwaltungsbehörden zur Löſung der Frage an die Hand gaben, was als ſchädliche Verunreinigung zu erachten ſei, wogegen alſo Abhülfe geſchaffen werden müſſe und wie dabei techniſch vorgegangen werden ſolle. Ich bin nicht in der Lage die techniſche Richtigkeit dieſer Verordnungen (vgl. Bayr. Fiſcherei-Zeitung 1885 S. 325; Allg. Fiſcherei-Zeitung 1886 S. 225) zu beurtheilen und kritiſiren. Aber dem muß ich entſchieden beipflichten, daß ein derartiges Vorgehen geeignet erſcheint, die ganze Frage allgemach in ernſtgenommene und zugleich billig ausgleichende Bahnen zu lenken. (Schluß folgt.) III. Vereins nachrichten. Verband von Fiſcherei- Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaften 2c. in den Provinzen Rheinland, Weſtfalen, Hannover und geſſen-Naſſau. Der Herr Verbandsvorſitzende, Amtsrichter Adickes von Neuhaus a. O. verſandte, am 6. Juni 1887 ein Zirkular, dem wir folgende Mittheilungen entnehmen: 1. Außer den Petitionen a. des Verbandes um Erlaß eines Geſetzes zur Regelung der Adjacententenfiſcherei und b. der Königlichen Landwirthſchaftsgeſellſchaft in Hannover um Erlaß eines Geſetzes zur Regelung der Adjacenten- und Koppelfiſcherei und zur Erleichterung der Bildung von Fiſchereigenoſſenſchaften ging dem preußiſchen Landtage noch c. eine Petition des Vereins zur Beförderung der Fiſchzucht im Regierungsbezirk Kaſſel um Berückſichtigung der vom Kommunallandtage in Kaſſel und dem Provinzialland— tage in Hannover gefaßten Beſchlüſſe auf Einführung einer gemiſchten Schonzeit zu. Das Herrenhaus beſchloß in der Sitzung vom 21. März d. J. der Königlichen Staats- regierung die beiden erſten Petitionen zur Berückſichtigung, die letzte zur Er— wägung zu überweiſen. Das Abgeordnetenhaus beſchloß in der Sitzung vom 30. April d. J. alle drei Petitionen der Königlichen Staatsregierung zur Berückſichtigung in dem Sinne zu über— weiſen, daß möglichſt durch provinzielle geſetzliche Vorſchriften: I. die Adjacentenfiſcherei beſchränkt und geregelt, II. die Bildung von Fiſchereigenoſſenſchaften möglichſt erleichtert, III. die Einführung eines ſogenannten gemiſchten Schonzeitſyſtems an Stelle der jetzt beſtehenden ſogenannten abſoluten Schonzeiten in Ausſicht genommen werde. Obgleich die Agrarkommiſſionen beider Häuſer die Petitionen der Staatsregierung nur zur Erwägung überweiſen wollten, gelang es — abgeſehen von dem Schickſal der Petition e im Herrenhauſe — doch dem verehrten Präſidenten des Deutſchen Fiſchereivereins, Herrn v. Behr⸗Schmoldow im Herrenhauſe und Herrn Dr. Lotichius im Abgeordnetenhauſe — als Antragſtellern, unter kräftiger Unterſtützung durch die Herren Fürſt zu Solms-Braun— fels, Spangenberg. Knebel, Mooren, Dr. Langerhans und Döhring die Mehrheit der Mit— glieder der hohen Häuſer zu überzeugen, daß es nothwendig ſei, die Petitionen zur Be— rückſichtigung zu überweiſen. Dieſen Herren und den Herrn Berichterſtattern v. Woyrſch und v. Grote ſei herzlicher Dank, daß ſie einer gerechten Sache zu dem erwünſchten Siege verholfen haben. 2. Den Verbandsmitgliedern wird vorgeſchlagen, die nächſte Generalverſammlung um Mitte September in der Stadt Hannover abzuhalten. Daran ſchließen könnte ſich anderen Tages eine Exkurſion in die Lüneburger Haide zur Beſichtigung dortiger Teichwirthſchaften, Brut— anſtalten und Forellenbäche. Vorſitzender hält es für zweckmäßiger, die Generalverſamm— lung ſpäter als bisher, dem Schluſſe des Geſchäftsjahres näher, abzuhalten, weil dann, kurz vor Beginn der neuen Winterbrutperiode, die Erfolge des laufenden Jahres beſſer zu über— ſehen ſind, auch die meiſten Generalverſammlungen der einzelnen Vereine bereits ſtattge— funden haben. Auch dürfte es ſich ſehr empfehlen, zur Entlaſtung der meiſt überreichen Tagesordnung in einer Zuſammenkunft am Abend vorher die Berichte der einzelnen Verbandsmitglieder Koſten des Inhabers der Anlage und nur unter beſtimmten ſelteneren Verhältniſſen auf Koſten des Fiſchereiberechtigten. So iſt es auch nicht mehr als billig. Das preußiſche Geſetz überbürdet ſogar in manchen Fällen, wo nach Erlaß des Geſetzes erſt Konzeſſionen an die Induſtrie erfolgen, den Fiſchereiberechtigten die Koften von Schutzmaßnahmen! — — entgegenzunehmen und zu beſprechen und für die Generalverſammlung einen Referenten zu beſtellen, der über dieſe Verhandlungen kurz berichtet. Sehr wünſchenswerth wäre es, wenn die Jahresberichte der einzelnen Vereine möglichſt bald dem Vorſitzenden überſandt würden. Er könnte dann das Referat für die Generalverſammlung vorbereiten. Als Gegenſtände für die Tagesordnung der Generalverſammlung ſind bis jetzt (außer den jährig ie geſchäftlichen Sachen) in Vorſchlag gebracht: Stand der Fiſchereigeſetzgebung, b. Verlängerung der Schonzeit für Krebſe, C. Gemeindefiſcherei, d. Uferbetretungsrecht des Fiſchereiberechtigten, e. Genoſſenſchaften oder Scene f. Maifiſchzucht. g. Aalbrut und Aalverſandt, h. der Rechtspflegeausſchuß. 4. Maifiſchzucht und Aalverſandt wären eine praktiſche Aufgabe für den Verband, deſſen Wirkungskreis ja einen großen Theil der Stromgebiete von Elbe, Weſer, Ems und Rhein, in denen dieſe Fiſcharten beſonders zahlreich vorkommen, umfaßt. Die bisherigen Verſuche ſind, von einigen Wende abgeſehen, noch wenig befriedigend ausgefallen. 0 IV. Vermiſchte Mittheilungen. Künſtliche Zucht der Aeſchen. In den Circularen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins beſtätigen die Herren Blattner & Läubli von Ermatingen (Schweizer Seite des Bodenſee — Unterſee) neuerdings die auch anderwärts längſt gemachte Erfahrung, daß die Aeſche im Behälter nicht zur Laichreife gedeiht und daß daher nur ſchon laichreif gefangene Aeſchen zur Verwendung für künſtliche Fiſchzucht dienen können. Zander. Herr Oberförſter Reuter in Siehdichum bei Grunow, preuß. Regierungs— bezirk Frankfurt a/ Oder wird im Herbſte dieſes Jahres Zander (Schill) abzugeben haben. Bei größeren Beſtellungen berechnet ſich der Preis auf 20 M pro Hundert für zweijährige Zander und auf 6 / für einjährige. Herr Reuter leiht Transport- fäſſer und läßt bei größeren Beſtellungen die Sendung frei zum Bahnhof Müllroſe oder Finkenheerd verbringen. (Circ. des D. F.⸗V.) Bachſaibling. Ueber deſſen Fortkommen und Entwicklung wird nun auch aus Böhmen Erfreuliches gemeldet. Er gedeiht in der Tepl wie in der Adler prächtig. Man berichtet von dort von einem Exemplar, welches am Ende des zweiten Sommers eine Länge von 42cm und ein Gewicht von 360 Gramm erreicht hatte. Stimmt ganz zu unſeren alten Behauptungen und Berichten über dieſen Fiſch und deſſen Werth für friſche Bergwaſſer. Fiſchkrankheiten. Nach dem „Bayer. Kurier“ veröffentlichte Prof. Forel folgendes: „Schon ſeit Mitte Mai 1886 iſt bei den Hechten des Genferſee's und zwar in allen Theilen desſelben, eine große Sterblichkeit entdeckt worden. Einzig im Hafen von Morges N wurden über 20 Hechtleichen von 2 Pfund und mehr entdeckt. Ich ſecirte zwei der— ſelben und kam zur Ueberzeugung, daß man es mit der Vergiftung der Thiere durch eine Microbe und mit einer eigentlichen Seuche zu thun habe. Nachdem einige Zeit Stillſtand geherrſcht, bricht in neueſter Zeit die Seuche mit erneuter Heftigkeit aus. Das Fleiſch der erkrankten Thiere wurde von Verſchiedenen gegeſſen; den Einen machte es unwohl, Andere ſpürten nichts“. Errichtung von Fiſchſteigen. Die Vollwirkung des an ſich bekanntlich gut functionirenden Fiſchſteiges an der Maximiliansbrücke in München, welchen die ſtädtiſchen Behörden daſelbſt mit dankenswerthem, einſichtsvollem Entgegenkommen herſtellen ließen, iſt wie längſt erkannt, dadurch bedingt, daß an den noch etwas weiter iſaraufwärts befindlichen Wehren ein zweiter Fiſchſteig errichtet und dadurch volle Zugfreiheit für die Fiſche her— geſtellt wird. Da eben größere Bauarbeiten an jenen Wehren in Ausſicht ſtehen, hat ſich der Bayeriſche Fiſchereiverein an den Magiſtrat der Haupt- und Reſidenzſtadt München mit der Bitte gewendet, bei jenem Wehrumbau auch den nöthigen zweiten Fiſchſteig einbauen laſſen zu wollen. Es ſteht zu hoffen, daß dieſe ganz ſachgemäße Bitte auch geneigte _ Würdigung finden werde, nachdem heutzutage Werth und Nothwendigkeit der ſogenannten Fiſchſteige anerkannt ſind. Wie ſehr auch die k. bayer. Staatsregierung auf ſolche Bauten zur Beſſerung des Fiſchſtandes in den vaterländiſchen Gewäſſern Werth legt, ergibt ſich aus der erfreulichen Thatſache, daß dieſelbe jüngſt dem höchſt rührigen oberpfälziſchen Fiſcherei-Vereine einen Geldzuſchuß zur Errichtung von Fiſchſteigen in der Naab bewilligt hat. Gefräßigkeit des Otter. Herr v. Stemann in Rendsburg fand in der Nähe eines von ihm harpunirten Otter einen Lachs von etwa 18 Pfund — ohne Kopf, und eine große Meerforelle. Sterlet. Nach den Circularen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins ſind durch Herrn Dr. Pölzam 71 junge Sterlets, 1 em lang, lebend von Kaſan aus der Wolga nach Berneuchen verbracht worden. Aus der Fiſchküche. Böhmiſcher Karpfen. Der Karpfen wird geſchlachtet und in Stücke geſchnitten, wobei man Rothwein in die Schüſſel gießt. Dann bereitet man folgende Sauce, die ungefähr auf vier Pfund Karpfen genügend iſt. Wurzelzeug wird mit Gewürz im Waſſer weich gekocht. 10— 12 Stück Welſchenüſſe werden ausgekernt und mit 11/2 Glas Rothwein ¼ Stunde gekocht, 300 Gramm Pflaumenmuß wird in Rothwein (ungefähr 1/2 Glas) aufgelöſt, indem man es an der Seite des Herdes ſtehen läßt. Wenn das Wurzelwerk weich iſt, ſchüttet man Alles zuſammen, gibt für 10 geriebenes Brod, nebſt Zucker und 80 Gramm friſche Butter hinzu und läßt darin den Fiſch kochen. Der böhmiſche Karpfen iſt delikat und dem polniſchen bei Weitem vorzuziehen. V. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. L Fiſchmarkt Hamburg⸗Altona 9. Juni. 6 große Ewer mit Seefiſchen und eirca 50 Stück Stören lagen bei St. Pauli, bei Altona 6 große Ewer mit Seefiſchen, 1 Schaluppe mit Schellfiſchen und 17 Jollen mit Elbfiſchen. Aehnliche Zufuhren trafen während der letzten Zeit ſtetig ein. Per Eiſenbahn waren an dem Tage angelangt, Schollen, Seezungen, Steinbutt, Lachſe, Kleiſſe, Schellfiſch und Kabljau für die Märkte in beiden Städten. En gros-Preiſe waren folgende: Schellfiſche 1,50 bis 4,50 , Schollen 1,50 bis 15 M, Elbbutt 1,80 bis 4 4, Sture 0,50 bis 1,50 4, Seezungen 0,60 bis 0,80 “, Steinbutt 0,60 bis 0,80 &, Kleiſſe 0,30 bis 0,45 M, Lachſe 1,40 bis 2,80 , Kabljau 15 bis 20 , Aale 0,45 bis 1,50 M per ½ Kilo. L Kiel 8. Juni. Der Makrelenfang hat ſich gebeſſert, fie werden reichlicher gefangen und je nach der Größe mit 30 bis 70 J bezahlt per Stück im geräucherten Zuſtande. Bücklinge bleiben theuer, per Wall wird bis 3,50 M bezahlt. Geräucherte Aale erzielen per / Kilo 1,20 bis 1,40 & in größerer ſchöner Waare, die kleinere iſt wohlfeiler. Oſtfeekrabben werden per Liter für 1,40 M verkauft. Störfiſch koſtet 0,90 bis 1, — M per ½ Kilo, iſt im Ganzen noch wenig an dem Markt. L Ellerbeck (Kielerbucht) 4. Juni. Durch die eingetretenen Stürme wird der Ertrag der Fiſcherei ſehr geſchmälert, ſo daß z. B. lebendige Butt mangelten und mit 3 & per Stieg bezahlt wurden. Auch die Krabben behielten ihren früheren hohen Preis, ſind aber ſehr ſchön. Ebenfalls waren die nordiſchen Makrelen von ausgezeichneter Güte, der Handel war ein lebhafter zu 0,50 bis 0,70 „ per Stieg. Störfleiſch ſowie Heringe wurden weniger zugeführt und hielten ſich im Preiſe, hauptſächlich für den Export angekauft. L Eckernförde 6. Juni. Mit dem 12. Mai fand die Wadenfiſcherei ihren Abſchluß. Der Geſammtfang war ein ſehr lohnender und ergab 780000 Wall Sprotten, doch nur 8700 Wall Heringe. Von erſteren wurden im Mai ca. 4000 Wall, von letzteren ca. 1800 Wall gefangen. Der Buttfang lieferte im Mai 15000 Stieg, der Dorſchfang 2000 K. Der Geſammtertrag des letzteren betrug nach ſeinem jetzigen Schluß 68 000 Kilo. L Rendsburg 7. Juni. An dem letzten und den vorigen Fiſchmarkttagen waren von Aus⸗ wärts Schollen, Dorſch, Schellfiſch und Butte angelangt. Die Preiſe ſtellten ſich bei regem Handel folgendermaßen. Für Schollen zahlte man per ¼ Kilo 30 bis 40 =, Hechte 40 , Barſche 35 bis 40 , Schellfiſch 20 bis 30 , Dorſche 15 bis 25 „, Butte 10 bis 20 1 per Stück, Lachſe hielten ſich auf 80 per ½ Kilo, Heringe gab es 10 Stück und mehr für 10 je nach der Größe. L Tönning 6. Juni. Die Klagen über den mäßigen Störfang vor der Mündung der Eider dauern fort und mit Recht, wenn man bedenkt, daß im vorigen Jahre ſechs Böte über 9000 Kilo Stör an die Räucherei lieferten, jetzt 14 Böte nur 4000 Kilo liefern konnten. Schollen ſind dagegen von 2 Schiffen allein 10 000 Kilo eingebracht. * he 4 9 Ward Er dia Bean u 0 — — Inserate. 1 WESER ER Gebrüder | liefert prompt, billig und gut 2.1 ID Fiſch⸗ Prompt, billig und gut . N E B E liefert die Fiſchhandlung von aller Art. Imprägnirte Fiſchreuſen, Hamen, . €. Eberhardt Beeren, Treibnege. Fallen und Fangeiſen für : “ Raubthiere und Vögel: Otter, Waſſerratte, in Speyer am Rhein, Marder, Fuchs, Fiſchreiher, Eisvogel Meer⸗ Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, | Muſcheln. Lebende Schildkröten. Preisk. fre. K. Amann, Vonſlauz / B., Bahnhofſtr. 20. 22 5 | 2 i En 2 Einen weltruf WE ; 5 haben Kirbergs berühmte friſchie Fink: und See-Fildhe. Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Zu Raſtrmeſſer, =; Specialität: 30/17 ſelbe find aus engl. Silberſtahle angefertigt, Rheinſalm und holländiſche Auſtern. ſowie hohl geſchliffen, fertig zum Gebrauch, . b per Stück Mk. 3. Etuis für das Raſirmeſſer 2, ... per Stück 30 Pf. Original⸗Streichriemen, Im Verlage von J. Neumann in Neudamm 1 A ee e e anden 117 und iſt durch jede le ‚ ‚ zu beziehen: : per Doſe 50 Pf, 5 Doſen 2 Mk. Original | ° Rafirſeife per Stück 40 Pf, 6 Stick 2 Mi, Das Waller Raſirpinſel per Stück 50 Pf. und 1 Mk. 2 Oelabziehſteine ff. Qual. per Stück 7,50 Mk. für Alles unter Garantie. Verſandt gegen vor— Fiſcherei und Fiſchzucht. erige Einſendung oder Nachnahme. an 5 2 15 Von Max von dem Borne. Otto Kirberg, 1203 5 2 & f 2 ; = Mit 4 in den Text gedruckten Holzſchnitten. Meſſerfabrikant in Düſſeldorf, früher in Graefrath. Preis 1 Ak. + » 6 Wochen alte (von der vortrefflichen Sperber- 5 ff 2 Y Un E Weimar'ſchen Meute kommend) ſchön u. geſund, 3 Stück à Mk. 60 jetzt, abzugeben. 301 Fiſchzucht⸗Anſtalt 6. Wiesbaden. 1 iſchwitte rung N lockt die Fiſche aus der Ferne herbei und reizt ſolche zum unwiderſtehlichen Anbeißen. Preis à Flaſche 2 K 50 3. Lager in ſämmtlichen Angelgeräthſchaften. Wernshausen q / Werra. R. Aschenbach. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Stau dinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 10. Juli 1887. Allgemeine ea eng Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile i jährlich 4 Mark. 1 Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Neue Jo ge 15 Pfennige. — Nedaction und Erſcheint monatlich zwei bis dreimal. de e — Für Kreuzband⸗ Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtr. 48/2 1. Bäleriſchen Fiſcherei-Teitung. Organ für die delammtinterellen der Fiſckerei, ſowie für die Beſtrebungen der Filherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Landes-Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fifcherei- Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, beſterreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Tiſcherei-Verein. Nr. 17.22, Münden, 10. Juli 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. gl Juhalt: I. Der zweite Deutſche Fiſchereitag in Freiburg i. Br. — II. Zur Frage der Fluß N verunreinigung. — III. Vereinsnachrichten. — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — V. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Der zweite Deutſche Jiſchereitag | findet, wie ſchon in Nr. 15 und 16 dieſer Zeitung des Näheren berichtet wurde, in Freiburg im Breisgau am Freitag den 29. und Samſtag den 30. ds. Mts. ſtatt und wird ſich an denſelben am Sonntag den 31. Juli ein Ausflug nach der kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt bei Hüningen anſchließen. Dem Fiſchereitag geht am Donnerſtag den 28. Juli eine engere Fiſchzüchterkonferenz voraus, an welchem Tage ſich Abends die Mitglieder dieſer Konferenz mit den Beſuchern des Fiſcherei— tages zur e und geſelligen Unterhaltung vereinigen werden. Ort und Stunde dieſer Vereinigung werden im Bureau des Fiſchereitages, ſtädtiſches Korn⸗ haus am Münſterplatz, noch näher angegeben werden. Indem wir das Lokal-Programm im Weſentlichen hier nochmals wieder— holen, laden wir alle Freunde der Fiſchzucht und des Fiſchereiweſens — ganz 210 insbeſondere die Mitglieder des Badischen Fiſcherei⸗ʃvereins — zur Theilnahme am Fiſchereitag hiermit höflichſt ein. 1. Mittwoch, den 27. Juli, Abends: Zwangloſe Zuſammenkunft im Café⸗ haus zum Kopf. 2. Donnerstag, den 28. Juli: Berathungen der vom Deutſchen Fiſcherei— Verein berufenen engeren vierten Fiſchzüchter-Konferenz im Rathhaus-Saale. 3. Freitag, den 29. Juli: Morgens 9 Uhr Eröffnung des zweiten Fiſcherei⸗ tages im Saale des ſtädtiſchen Kornhauſes am Münſterplatz. Um 2 Uhr gemein— ſames Mittageſſen im Reſtaurations-Saal der Ausſtellung mit an⸗ ſchließender Beſichtigung der Fiſcherei-Ausſtellung und der Oberrheiniſchen Gewerbe— Ausſtellung. Abends geſellige Vereinigung in der Gambrinus Halle. 4. Sonnabend, den 30. Juli: Früh 81/2 Uhr Sitzung des zweiten Fiſcherei— tages im ſtädtiſchen Kornhaus-Saale. Um 3 Uhr Ausflug nach der Fiſchzucht-Anſtalt Selzenhof. Nach Rückkehr geſellige Zuſammenkunft in der alten Burſe. 5. Sonntag, den 31. Juli, Früh: Ausflug nach der kaiſerlichen Fiſchzucht— Anſtalt Hüningen. Das Nähere über die Züge ꝛc. wird ſ. Z. mitgetheilt werden. Diejenigen Herren, welche an dieſem Ausfluge Theil nehmen wollen, haben ſich wegen der nöthigen Vorbereitungen am Freitag Vormittag in die im Sitzungslokal aufliegende Liſte einzutragen. Um 12 Uhr am Freitag den 29. Juli muß dieſe Liſte abgeſchloſſen werden. 6. Montag, den 1. Auguſt: Ausflug mit der Zahnradbahn durch das Höllen— thal nach dem Titi-See. Das Nähere hierüber wird ſ. Z. mitgetheilt werden. Nach getroffener Uebereinkunft mit der Ausſtellungskommiſſion der ober— rheiniſchen Gewerbe-Ausſtellung haben die Theilnehmer am Deutjchen Fiſchereitage während des letzteren freien Eintritt ſowohl in die oberrheiniſche Gewerbe -Ausſtellung, als in die Spezial⸗Ausſtellungen (Aquarium und Fiſcherei-Ausſtellung) und können die Karten hiefür ſchon vom Mittwoch, den 27. Juli an auf dem oben bezeich— neten Bureau in Empfang genommen werden. Anmeldungen wegen Wohnung ꝛc. wollen möglichſt frühzeitig bei dem Comité— mitglied, Herrn Stadtrath Adolf Kapferer, oder bei dem unterzeichneten 3 ſtand gemacht werden. Das Aquarium enthält drei Seewaſſer- und drei Süßwaſſerbaſſins, in welch letzteren ſich größere amerikaniſche Bachſaiblinge, Regenbogenforellen ꝛc. ꝛc. befinden werden. Die Fiſcherei-Ausſtellung gibt eine vollſtändige Ueberſicht über Fiſcherei und Fiſchzucht, enthält die neueſten Bebrütungsapparate — theils mit jungen Fiſchen beſetzt, — Transportkannen und Transportfäſſer für kleinere und größere Fiſche, Angelgeräthe, Netze, Raubzeugfallen, Modelle von Lachsfängen am Ober— rhein 2c. ꝛc. Indem wir einer regen Betheiligung entgegenſehen, glauben wir, unſern ver— ehrten Gäſten einige angenehme und lehrreiche Tage hier in Ausſicht ſtellen zu können. Freiburg ½/B., den 3. Juli 1887. Der Vorſtand des Badiſchen Fiſcherei-Vereins. Graf Heinrich Kageneck. Schuſter. 211 II. Zur Frage der Flußverunreinigung. Eine Skizze von Oberſtlandesgerichtsrath Dr. v. Staudinger in München. (Schluß.) C. Wie jede Rechtsnorm, ſo erheiſchen auch diejenigen öffentlich- rechtlichen Vor— ſchriften, welche gegen die Waſſerverunreinigungen gerichtet ſind, eine gewiſſe Erzwingbarkeit d. h. es müſſen den öffentlichen Behörden Mittel an die Hand gegeben ſein, um die Befolgung der einſchlägigen Gebote oder Verbote durchzuſetzen. Dieſe Mittel können theils direkte, theils indirekte ſein. Erſterer Art ſind die rein verwaltungsrechtlichen Zwangs— mittel“); in die zweite Kategorie gehören die Beſtimmungen, welche die Verletzung einſchlägiger Vorſchriften mit Strafe bedrohen. Da dieſe Letzteren auf unſerem Gebiete eine weſentliche Rolle ſpielen, ſo mögen noch einige Bemerkungen darüber verſtattet ſein. In Betracht kommen Strafbeſtimmungen des Reichsrechts und des Landesrechts. 1. Im Reichsrecht ſind nur wenige hieher einſchlägige Strafſatzungen enthalten. Was $ 324 — 326 des deutſchen Strafgeſetzbuchs über Vergiftung von Brunnen oder Waſſer— behältern beſtimmt, iſt wohl nur ſelten einſchlägig. Es könnte daher vom Strafgeſetzbuch nur etwa noch $ 366 Ziff. 10 desſelben in Betracht kommen, woſelbſt mit Geldſtrafe bis zu 60 = oder mit Haft bis zu 14 Tagen bedroht iſt, wer die zur Erhaltung der . . . . Rein— lichkeit auf . . . . Waſſerſtraßen erlaſſenen Polizeiverordnungen übertritt. In der That iſt dieſe Beſtimmung auch ſchon gegen Waſſerverunreinigungen angewendet worden. Man kommt aber mit ihr nicht weit. Sie bezieht ſich von vorneherein nur auf ſchiffbare Gewäſſer, ſetzt ſupplementäre Polizeivorſchriften voraus und hat geringe Strafandrohung. Wichtiger iſt, was die Reichsgewerbeordnung in $ 147 beſtimmt. Dieſelbe bedroht dort unter Ziff. 2 mit Geldſtrafe bis zu 300 M und im Unvermögensfalle mit Haft den— jenigen, welcher „eine gewerbliche Anlage, zu der mit Rückſicht auf die Lage oder Beſchaffen— heit der Betriebsſtätte oder des Lokals eine beſondere Genehmigung erforderlich iſt (SS 16 und 24) ohne dieſe Genehmigung errichtet oder die weſent— lichen Bedingungen, unter welchen die Genehmigung ertheilt worden, nicht innehält oder ohne neue Genehmigung eine weſentliche Veränderung der Betriebsſtätte oder eine Verlegung des Lokals, oder eine weſentliche Ver— änderung in dem Betriebe der Anlage vornimmt.“ Dieſe Beſtimmung hat ihre den Umfang regulirende Grundlage in den SS 16 u. 24 der Gewerbeordnung. Dort und in ergänzenden Verordnungen ſind eine ganze Reihe von conceſſionspflichtigen Anlagen aufgeführt. Darunter befinden ſich viele ſolche, welche nach dem üblichen Betriebe zu Klagen wegen Waſſerverunreinigung Anlaß zu geben pflegen. Gegenüber dieſen eigens benannten Gewerbebetrieben hat es hienach die Verwaltungs— behörde in der Hand, bei der Conceſſionirung Bedingungen in Bezug auf die Behandlung der Effluvien und ſonſtigen waſſerverunreinigenden Abfälle zu ſtellen. Iſt dieſes geſchehen oder erfolgte eine Neuanlage oder weſentliche Aenderung überhaupt ohne die erforderliche behördliche Genehmigung, dann, aber eben auch nur dann, kann der Straf— ſchutz des Art. 145 der Gewerbeordnung angerufen werden. Beſchränkt iſt dieſer Schutz aber, was wohl zu beachten iſt, unbedingt auf jene Gewerbsbetriebe und Fälle, welche im $ 16 der Gewerbeordnung und den Zuſatzverordnungen eigens erwähnt iſt. Erweitert iſt er in dieſem Bereiche aber noch inſoferne, als der §S 145 der Gewerbeordnung mit der Straf— ſatzung durch Abſ. 2 noch eine adminiſtrative Zwangsmaßregel durch die Beſtimmung ver— bindet, daß in dem Falle der Ziff. 2 (ſ. oben) die Polizeibehörden die Wegſchaffung der Anlage oder die Herſtellung des den Bedingungen entſprechenden Zuſtandes derſelben anordnen können. Sehr ſubtil iſt endlich die Frage, ob und wieweit die Strafbeſtimm— ung des $ 145 der Gewerbeordnung mit jenem Abſ. 2 auf Gewerbsanlagen bezogen werden kann, welche ſchon vor Einführung der Reichsgewerbeordnung entſtanden. Es müſſen desfalls gewiſſe Diſtinktionen Platz greifen, deren Erörterung hier zu weit führen würde. *) Hieher gehören die etwa beſtehenden Möglichkeiten, einen Fabrikbetrieb bis zur Beſeitt— gung von Mißſtänden einzuſtellen. Für Bayern können auch die Zwangsmittel nach Art. 21 des Polizeiſtrafgeſetzbuchs vom 26. Dezember 1871 in Betracht kommen. 212 So viel iſt jedenfalls ſicher, daß die ſtrafrechtlichen Handhaben, welche das Reichs— recht darbietet, nicht weit reichen. Es muß deshalb 2. gar oft auf das Landesrecht recurrirt werden. Auch deſſen ſtrafrechtliche Schutzmittel ſind aber in der Regel zu wenig umfaſſend und ausreichend. Blicken wir z. B. auf Bayern, ſo finden wir, daß zwar für öffentliche Gewäſſer der Art. 100 des Waſſerbenützungsgeſetzes vom 28. Mai 1852 den betreffenden Staatsorganen das Recht gibt, die Uebertretung der von ihnen nach Art. 1 erlaſſenen Ver— ordnungen (vgl. vorige Nummer S. 203) mit Strafen zu bedrohen. Gleiches gilt für Maßnahmen in Bezug auf Privatflüſſe nach Art. 52 (vgl. S. 203). Allein die ver- ſtatteten Strafen find gering (Geld bis zu 180 M oder Haft bis zu einem Monat reſp. Geld bis zu 90 M und Haft bis zu 14 Tagen) und die für deren Verhängung voraus- zuſetzenden Verordnungen ꝛc. ſind meiſt nicht oder nur in ungenügendem Umfang vorhanden. Etwas weiter geht ſachlich für Privatflüſſe und Bäche die Vorſchrift des Art. 97 des Waſſergeſetzes vom 28. Mai 1852, wonach mit Geldſtrafe bis zu (nur) 90 M oder mit Haft bis zu 14 Tagen zu belegen iſt, „wer das Waſſer eines Privatfluſſes oder Baches zum Betriebe von Gerbereien, chemiſchen Fabriken, Bleichen, zu Flachs- und Hanfröſten, oder zu anderen Beſtimmungen, durch welche die Eigenſchaft des Waſſers auf ſchädliche Art verändert wird, ohne beſondere Bewilligung der Verwaltungsbehörde benützt oder den bei der Bewilligung ihm auferlegten Beſchränkungen zuwiderhandelt“ (Art. 58). Selbſtverſtändlich kommt dieſe landesrechtliche Vorſchrift nicht zur Anwendung, ſoweit die reichsrechtlichen Normen des $ 16 und 145 der Gewerbeordnung einſchlägig find. Im Uebrigen dienen erſtere zur Ergänzung der letzteren. Sie theilen dabei mit dieſen den gleichen Mangel, indem ſie entweder einen Waſſermißbrauch ohne beſondere behördliche Genehmigung oder eine Zuwiderhandlung gegen auferlegte Beſchränkungen vorausſetzen. Gerade letzteres kann aber vielfach zur Strafloſigkeit führen, wenn die Behörde bei Ertheilung einer Genehmigung zu Effluvien ꝛc. ꝛc. es an der nöthigen Umſicht und Strenge hat fehlen laſſen. Eine gewiſſe Ergänzung gewährt für Bayern noch der Art. 92 des Polizeiſtraf— geſetzbuches vom 26. Dezember 1871, welcher mit Geldſtrafe bis zu 45 M oder mit Haft bis zu acht Tagen Denjenigen bedroht, der das zum Genuſſe für Menſchen oder Thiere beſtimmte Waſſer in S. .. den zum öffentlichen Gebrauche beſtimmten Quellen oder Bächen unbefugt verunreinigt oder verdirbt. Vernünftiger Weiſe interpretirt die Rechtſprechung dieſe Beſtimmung dahin, daß auch für Fiſche, welche ohne reines Waſſer nicht leben können, dieſes als für ihren Genuß beſtimmt zu betrachten iſt, ſowie daß als unbefugt jede Verunreinigung gilt, welche nicht durch Geſetz oder behördliche Verſtattung eigens erlaubt iſt. Eine dem ebenerwähnten Art. 92 des bayeriſchen Polizeiſtrafgeſetzbuches ganz analoge Beſtimmung hat auch der Art. 43 des würtembergiſchen Polizeiſtrafgeſetzes, welches außerdem in Art. 34 auch noch denjenigen mit Strafe bedroht, welcher in unbefugter Weiſe in Privatgewäſſern Flachs oder Hanf röſtet. Zu Art. 13 des würtembergiſchen Fiſcherei— geſetzes vom 27. November 1865 (abgedruckt in voriger Nummer S. 204) enthält der nachfolgende Art. 15 eine Strafbeſtimmung. Ich halte dieſelbe aber bei der ſchon be— ſprochenen großen Verklauſulirung des normgebenden Art. 13 für praktiſch ziemlich werthlos. Das preußiſche Fiſchereigeſetz vom 30. Mai 1874 bedroht im Anſchluſſe an ſeinen oben beſprochenen (Nr. 16 S. 204) § 43 in 8 50 Ziff. 7 mit Geldſtrafe bis zu 150 Al oder mit Haft (bis zu 42 Tagen) denjenigen, welcher „den Vorſchriften des §S 43 oder den zur Ausführung desſelben getroffenen Anordnungen zuwider den Gewäſſern ſchädliche, die Fiſcherei gefährdende Stoffe zuführt oder verbotswidrig Hanf und Flachs in nicht geſchloſſenen Gewäſſern rötet.“ Das Badiſche Fiſchereigeſetz vom 3. März 1870 läßt die Verfehlungen gegen die Verbote ſeines Art. 4 (vgl. oben S. 204) nach Art. 14 beahnden an Geld bis zu 150 M oder mit Haft bis zu 4 Wochen. Durch die Novelle vom 26. April 1886) erleidet dieſe Beſtimmung einige Verſchärfung infolge Ausdehnung auch auf die Zuwiderhandlungen gegen Vollzugsvorſchriften ſowie durch Erhöhung des Maximums der Haftſtrafe auf 42 Tage. *) Wenn ſie einmal in Geltung getreten ſein wird. 213 So viel als Beiſpiele. Im Allgemeinen wird Niemand ſich der Ueberzeugung ver— ſchließen können, daß für das hier in's Auge gefaßte Intereſſengebiet auch die Strafgeſetze in Deutſchland einen zugkräftigen und deshalb zulänglichen Schutz noch nicht gewähren. Es führt uns dies II. auf die legislative Seite der Frage. Wenn man dieſe ohne alle Vorliebe für die Fiſchereiintereſſen rein objektiv betrachtet, wenn man ihre vielſeitige und große Trag— weite erwägt, ſo wird man nicht beſtreiten können, daß die Waſſerverunreinigungsverhältniſſe in ihrer Totalität, wie in ihren Ausſtrahlungen nach verſchiedenen Geſichtswinkeln eigentlich ſehr dringend einer durchgreifenden legislativen Behandlung ebenſo werth als bedürftig wären. Die Ausſichten dazu ſind aber nur gering. Es kreuzen ſich hier ſo viele Intereſſen und namentlich diejenigen der Induſtrie finden heutzutage aus mannichfachen hier nicht zu erörternden Gründen ſo mächtige Vertretung, daß man ſich in den Regierungsconſeils wie in den Parlamenten nur ſchwer dazu entſchließen wird, ſich in die Angelegenheit, welche auch mit erheblichen ſachlichen Schwierigkeiten verknüpft iſt, zu vertiefen. Will man eine wirklich durchgreifende legislative Beſſerung, ſo müßte ſie auch wohl im Wege der Reichs— geſetzgebung angebahnt werden, ſchon wegen der Beziehungen zum Fabrik- und Gewerbe— weſen. So ſehr ich dies anerkenne, ſo kann ich doch nicht in Abrede ſtellen, daß ein Vorgehen der Reichsgeſetzgebung hinwiederum auch ſeine Bedenken hat. Die Reichsgeſetz— gebung würde ſich doppelt hart thun gegenüber den Verſchiedenartigkeiten in den ein— ſchlägigen Verhältniſſen des partikulären öffentlichen Rechts, namentlich den verſchiedenen Waſſergeſetzgebungen, Polizeiſtrafrechtsnormen u. dgl. Eingriffe in dieſe partikulären Ver— hältniſſe durch die Reichsgeſetzgebung ſind aber auch aus verſchiedenen Gründen prinzipiell nicht wünſchenswerth. Zudem wäre in der That nebenbei nicht abzuſehen, wohin die Kugel, einmal im Reichstage in's Rollen gebracht, nach deſſen Zuſammenſetzungsverhältniſſen laufen möchte. So wird man ſich vorläufig noch zu beſcheiden haben, daß Beſſerung der Ver— hältniſſe zunächſt auf partikulärem Rechts- und Verwaltungsgebiete zu ſuchen und anzuſtreben ſein wird. Ich gebe mich auch hier nicht der kühnen Hoffnung hin, daß es in nächſter Zeit gelingen möchte, in den deutſchen Einzelſtaaten neue Geſetze gegen die Waſſer— verunreinigungen in's Daſein zu bringen. Was müßten und möchten ſich da die Herren in den Landtagen abſtreiten! Die wahrhaftige Dringlichkeit, eine Beſſerung der hier beſprochenen Verhältniſſe zu ſchaffen, würde daran wohl nichts ändern. Wie viel des Dringlichen iſt ſchon an parlamentariſchen Intereſſenkämpfen geſcheitert! Die Landes— regierungen und ihre Organe haben es übrigens nach Lage der ſchon beſtehenden Geſetze faſt überall in der Hand, im Wege des Geſetzesvollzugs, ſei es generell durch Ausführungs— verordnungen, ſei es ſpeziell von Fall zu Fall unendlich viel Gutes im Sinne von Hint— anhaltung der Waſſerverunreinigungen zu ſchaffen und manchen geſunden Ausgleich der Intereſſen zur Thatſache werden zu laſſen. Darauf hinzuwirken, erſcheint in erſter Linie als die Aufgabe der Fiſcherei-Vereine in der Gegenwart. Die entſprechenden Richt— punkte ſind ja ſo leicht zu finden. R. Brückner, welcher in ſeiner Abhandlung über das deutſche Waſſerrecht“) den Intereſſen der Induſtrie gewiß in hohem Grade das Wort redet, ſtellt gleichwohl folgende Sätze auf: „Das Waſſer iſt ein unentbehrliches Element zur „Erhaltung der ganzen organiſchen Natur, insbeſondere aller lebenden Weſen .. . .. Der „öffentliche Gebrauch iſt nicht ſchrankenlos. Die Gränzen desſelben ſind gezogen „zunächſt durch die Rückſicht auf die Geſammtheit ſelbſt. Der Gemeingebrauch eines Jeden „muß ſtets mit Rückſicht auf den gleichmäßigen Gebrauch aller Uebrigen erfolgen; der erſtere „darf den letztern nicht verkümmern, oder ausſchließen, insbeſondere alſo das Waſſer „weder verſchlechtern, noch gänzlich verzehren.“ Zu analogen Sätzen gelangt derſelbe Schriftſteller auch für die Verhältniſſe der Privatflüſſe, an denen privates Eigenthum ſtattfindet, indem er ſchreibt: „Das beſtändig fließende Waſſer trägt vermöge ſeiner ſtetigen Fortbewegung, die es in der Regel an und in dem Grundeigenthum Ver— ſchiedener hinführt, thatſächlich alſo dieſen allen eine Einwirkung geſtattet, die Natur““) eines Geſammtguts aller Uferbeſitzer (Anlieger) an ſich, welche als ſolche . . . dahin führen ) Annalen für das Deutſche Reich; Jahrgg. 1887. S. 1 fg. ) Hier iſt natürlich nicht von dem Rechtsverhältniſſe nach dieſem und jenem conkreten Geſetze die Rede, ſondern nur eine abſtracte Betrachtung gegeben. 214 muß, daß das „privative Recht eines Jeden durch die gleichmäßigen Rechte aller Andern „beſchränkt, daher nur mit Rückſicht auf dieſe Rechte zu üben iſt, daß demnach — ganz „analog den Regeln beim Gemeingebrauch — keiner das Waſſer zum Nachtheil der übrigen „Anlieger verſchlechtern oder gänzlich verbrauchen, oder in vergeudender Weiſe verwenden darf.“ Auf ſolcher Anſchauungsgrundlage kann ſich auch die Fiſcherei die Regelung der Ver— hältniſſe gefallen laſſen, wenn anders nur von vorneherein rückhaltslos und in einem den Rechtsentwicklungsverhältniſſen entſprechenden Vollumfange auch das Fiſchereirecht als ein gleichbefugter Faktor in der Geſammtintereſſenreihe betrachtet und anerkannt wird.“) Das zu erzielen, muß das Beſtreben der Vertreter der Fiſchereiintereſſen ſein und bleiben! III. Vereins nachrichten. 1. Badiſcher Fiſcherei⸗Verein. Die zweite ordentliche Generalverſammlung unſeres Vereines findet gelegentlich des zweiten deutſchen Fiſchereitages am Freitag den 29. Juli dieſes Jahres Vormittags 11 Uhr im ſtädtiſchen Rathausſaale hier ſtatt, zu welcher zunächſt unſere Vereinsmitglieder hiermit höflichſt eingeladen werden. Tagesordnung: 1. Anhörung und Prüfung des Berichts des Vorſtandes. 2. Genehmigung der geprüften 1886er Jahresrechnung. 3. Wahl der Rechnungsprüfungskomiſſion beſtehend aus drei nicht zum Vorſtand gehör— enden Vereinsmitgliedern. Freiburg / B., den 3. Juli 1887. Der Vorſtand: Graf Heinrich Kageneck. Schuſter. 2. Generalverſammlung des ſchleswig⸗holſteiniſchen Fiſcherei⸗ Vereins. Wie im verfloſſenen Jahre tagte im Juni laufenden Jahres die Verſammlung wiederum in Nortorf. Von Seiten der Regierung war Herr Regierungsrath Peterſen anweſend. Nach der Eröffnung der Verſammlung durch Herrn von Stemann wurde der Jahresbericht verleſen, dem wir Folgendes entnehmen. g Zunächſt wird darauf hingewieſen, wie die durch die Arbeit des Fiſchereivereins deſſen Be— deutung in den Augen Vieler, welche bis dahin ein geringeres Intereſſe zeigten und daher auch ein geringeres Verſtändniß für dieſelben hatten, ſehr gehoben wurde, ſowohl für die Hochſee— wie Binnenfiſcherei. Leider ſteht gleichwohl eine weit verbreitete Unkenntniß von dem Werthe der Fiſcherei und eine Gleichgültigkeit gegen dieſelbe den Vereinsbeſtrebungen hindernd im Wege. Das Beſtreben des Vorſtandes wird ſtets dahin gehen, die größeren und kleineren fließenden einheimiſchen Gewäſſer mit guten Nutzfiſchen zu bevölkern, nachdem zuvor die Hinderniſſe ihrer freien Bewegung möglichſt beſeitigt ſind und eine Aufbeſſerung durch wirthſchaftliche Behand— lung ſtattgefunden hat. Hiezu iſt vor allem Belehrung nöthig, welche von dem Vorſtande aus⸗ gehen und befördert werden wird. Auch wird derſelbe den Fiſchern behülflich ſein zum ſchnellen ) In Bayern und analog auch nach einigen anderen deutſchen Waſſergeſetzen, beſteht leider der verhängnißvolle Satz zu Recht, daß Fiſchereiberechtigte gegen Anlagen zur Waſſerbenützung (JB. nur auf Privatflüſſe bezüglich) kein Einſpruchsrecht, ſondern nur einen Entſchädigungs⸗ anſpruch haben (Art. 57 des Geſetzes vom 28. Mai 1852). Nach der Entwicklung dieſer Geſetzes⸗ ſtelle und namentlich mit Rückſicht auf deren Anlehnung an andere legislatoriſche Vorbilder iſt zwar die Annahme gerechtfertigt, daß dieſe Vorſchrift urſprünglich nur auf Bewäſſerungsanlagen vermeint war. Die adminiſtrative Praxis hat aber leider dieſe Gränze vielfach unbeachtet gelaſſen, namentlich ſeit dem Pözl von der engeren Auslegung in der erſten Auflage ſeines Commentars zum Waſſerbenützungsgeſetze unmotivirter Weiſe in der zweiten Auflage zu einer weiteren Auf— faſſung übergegangen iſt. Glücklicher Weiſe iſt anerkannt, daß der Satz jenes Art. 57 die Ver— waltungsbehörden nicht hindert, gemäß Art. 52 das Ihrige von Amtswegen zum Schutze des Fiſchereirechts, vom Standpunkte der öffentlichen Intereſſen an Erhaltung der Fiſchbeſtände, vor— zukehren. Für öffentliche Gewäſſer gilt, was häufig überſehen wird, jener Art. 57 ohnehin nicht. Welche Poſtulate ich vom Standpunkte der Fiſchereiintereſſen aus im Einzelnen in Bezug auf künftige Handhabung und Beſſerung der Verhältniſſe ſtellen zu dürfen glaube, habe ich ſchon auf der internationalen Fiſchereikonferenz in Wien 1884 dargelegt und iſt in der „Bayeriſchen Fiſcherei⸗Zeitung“ 1885 S. 5 gedruckt zu leſen. 19 auch hiezu die meinen Anträgen ent⸗ ſprechenden Beſchlüſſe der Wiener Konferenz ebendaſelbſt S. 126. 25 — Abſatz ihrer Waare die richtigen Handelswege zu finden, ohne Vertheuerung der Waare für die Fiſcher. Auch für die Verminderung der Ottern, Reiher und anderer Feinde der Fiſche ſoll geſorgt werden. Dieſe Hauptgeſichtspunkte ſind in Uebereinſtimmung mit dem deutſchen Fiſcherei⸗ verein ſtets im Auge behalten und iſt nach ihnen gewirkt worden. Wegen der zu großen Arbeit, welche dem Vereinsfiſchzüchter oblag, theils durch die Leitung des Bruthauſes, dann durch die vielen Berichte, ſowie die Leitung der Störzucht, iſt demſelben ein ſtändiger Arbeiter zur Seite geſtellt worden. Der Verein zählt jetzt 433 Einzelmitglieder, 11 Spezialvereine der Küſten- und Hochjee= fiſcherei, ferner Binnenlandsfiſchereigenoſſenſchaften mit reichlich 600 Mitgliedern. Im Frühjahr 1887 ſind folgende Ausſetzungen mit jungen Fiſchen aus dem Bruthauſe vorgenommen worden: Lachſe 110,800; Meerforellen 167,400; Lachsforellen “) 61,800; Saiblinge 9000; Felchen 4500; Schnäpel 70,000. Sie wurden vertheilt über verſchiedene Kreiſe Schleswigs und Holſteins wie Rendsburg, Segeberg, Oldenburg, Schleswig, Apenrade, u. ſ. w. Ferner ſind 75,000 angebrütete Meerforelleneier an verſchiedene kleine Vrutanſtalten vertheilt worden. Wegen der geringen Niederſchläge auch während des Jahres 1886 bedurfte es wieder großer Anſtrengungen zur Beſchaffung von Lachs- und Meerforelleneiern, weil die Laich— fiſche ihre Laichplätze nicht erreichen konnten und in den tieferen Gewäſſern blieben. Aus dieſem Grunde konnten in die Treene und eine Anzahl von kleinen Bächen größere Mengen an Lachseiern nicht geliefert werden. Nur wo einmal in einer Nacht Regen fiel, konnten ſofort Laichfiſche gefangen werden. So gelang es einem Pächter in einer Nacht einige hundert Pfund Laichfiſche zu fangen. Auch hat ſich der Verein im letzten Jahre wieder eingehend mit der [Gewinnung reifen Störlaichs beſchäftigt, ſowie mit der Erbrütung junger Störe. Es hat ſich gezeigt, daß hiezu große Ausdauer und viele Erfahrungen nothwendig ſind, um einen Erfolg wie ihn das Jahr 1886 brachte, zu erzielen, da ſeit dem Jahre 1878 viele Fehlarbeiten ſtatthatten. Der Vorſtand ſpricht die Hoffnung aus, daß die einſichtsvolle Leitung der Genoſſenſchaft zu Glückſtadt es verſtehen werde, durch Erbrütung vieler Millionen Störe den Fiſchern die ausgeſetzten Prämien zuzuwenden. Die allgemeine, ſelbſtthätige Arbeit der Fiſcher iſt nur im Stande, nutzbringend zu verwerthen, was der Verein anzubahnen ſucht. Bedeutende Einnahmen haben Diejenigen aufzuweiſen, welche in ihrem Grundbeſitze Auen und Bäche haben, unter deren Vewohnern Bach-, Lachs- und Meerforellen ſich bereits befanden oder eingeſetzt wurden auf Veranlaſſung des Vereins. Daher liegt es nahe, ähnliche Reſultate auch von der Störzucht zu erwarten Markirungen durch Silberringe wurden durch den königlichen Fiſchmeiſter ausgeführt, um Kenntniß von der Zunahme des Wachsthums der Störe 9 1 Ueber die gefangenen markirten Thiere bittet der Vorſtand dringend um ſpeziellere achricht. Gerechtfertigt wird die Bitte erſcheinen, bei Regulirung von Auen und Bächen auch an die Fiſche zu denken und ihnen die Lebensbedingungen wieder zuzuführen; denn ein neuer Bach mit glatter Unterfläche und ebenſo abgejtochenen Uferrändern bietet den Fiſchen weder Schutz noch Nahrung. Wenn indeſſen ſolche neue Bachſtrecken, und dieſe ſind gewöhnlich auch mit Stauwerken verſehen, mehrere Querdämme aus Steinen erhalten, von etwa 3 Dezimeter Höhe, ſo werden ſich bald vor und hinter denſelben tiefere Waſſerbehälter bilden, welche gern von Stand und Wanderfiſchen aufgeſucht werden. So haben auch die kleineren Steindämme wie die größeren in der Luhnau allein bewirkt, daß dort ein vortrefflicher Salmonidenſtand auch bei niedrigem Waſſer erhalten blieb. Es ſteht der Bau des Nordoſtſeekanals bevor und wird dieſer jedenfalls eine mehr oder weniger bedeutende Regulirung der Eider- und Elbezuflüſſe bedingen, um dieſelben zur Wieſenberieſelung nutzbringend zu machen. Der Verein hofft, daß das ſtets bewieſene Wohlwollen der Regierung auch bei den bevorſtehenden großen Arbeiten der Fiſcherei erhalten bleibe. Was die Förderung der Teichwirthſchaft betrifft, ſo iſt der Verein beſtrebt, derartige Flächen aufzuſuchen, welche ertraglos ſind, oder doch größeren Ertrag als Teiche liefern würden. Die ſtets wachſenden Fortſchritte, welche die Landleute auf dem Höhenrücken um Hohen amſtädt alljährlich vorführen, liefern einen Beweis hiefür. Es hat ſich daſelbſt eine ſo intenſive Teich— wirthſchaft ausgebildet, daß mancher Landmann den Ankaufspreis einer Landfläche, in der ſich ein kleiner Teich befindet, ſehr gut verwerthet. Herr Fiſchzüchter Hauſchildt daſelbſt vermittelt einen regen Verkehr, und faſt immer ſind Karauſchen, Goldſiſche, Karpfen, Aquarienfiſche und andere zu beziehen. Zur weiteren Förderung der Teichwirthſchaft hat der Verein die Vermittelung von Setz⸗ karpfen und Setzforellen übernommen, doch iſt dieſes Geſchäft nicht von großer Bedeutung geweſen. Zum Schluß geſchieht der Fiſchräuber Erwähnung und zwar der Seehunde, Fiſchotter, Reiher und Kormorane. Die Ottern ſind durch hier ausgebildete Otternjäger mit Erfolg bekämpft und ganze Gebiete ſind von den Räubern geſäubert. Der Verein hat im vorigen Jahre an Prämien für erlegte Ottern 420 M bezahlt. Reiher und Kormorane find ſehr ſcheu und daher iſt der Kampf gegen ſie ein ſehr ſchwieriger. W. L. *) Lachsforellen — dunkles Wort! Was verſteht man dort darunter? Die Red. 216 — —-—-— IV. Vermiſchte Mittheilungen. | Vertilgung von Fiſchfeinden. Im Großherzogthum Heſſen find während des Etatsjahres 1886/87 an Prämien für 68 erlegte Fiſchotter (6 M per Stück) 408 M und für 177 erlegte Fiſchreiher (14 per Stück) 177 /, zufammen 585 M bezahlt worden, wovon 17 Prämien auf Fiſchereiberechtigte und 228 Prämien auf Jagdberechtigte entfielen. B. Ein interefjanter Kampf war unlängſt bei Brockdorf zu beobachten: Ein großer Lachs 4½% bis 5 Fuß lang, war zwiſchen eine Heerde Tümmler gerathen, die ſofort Jagd auf denſelben machten. In verſchiedenen Zwiſchenräumen ſprang der Lachs, immer mit dem Bauch nach oben, fußhoch aus dem Waſſer, doch wurden die Sprünge im Verlaufe einer Viertelſtunde zuletzt ſo niedrig, daß er beim letzten Auf— ſprung nur noch halb aus dem Waſſer ragte und dann nicht mehr geſehen wurde. L. Fiſchzucht in Schleswig. Itzehoe, 21. Juni. Gegen 60,000 Forellen ſind bei der Brutanſtalt des Herrn Grafen Rantzau-Breitenburg erzeugt, welche in Teiche geſetzt wurden. Es gehören 22 Fiſchteiche zu dem Gute. V. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. L. Hamburg⸗Altona, 23. Juni. Die Durchſchnittspreiſe (en gros) für die Märkte beider Orte ſtellten ſich vom 15. bis 23. Juni wie folgt: Für Schellfiſch 2 bis 2,50 m, Schollen 1,50 bis 16 A, Elbbutt 1,30 bis 4,50 M, Sture 1 bis 1,50 &, ſämmtlich per Stieg; Seezungen 0,70 bis 1 M., Steinbutt 0,65 bis 1 &, Kleiſſe 35 bis 50 4, Lachſe 1,75 bis 2,50 &, Aale 0,60 bis 1,50 & per ½ Kilo, Makrelen 40 bis 60 J per Stück. L. Kiel, 25. Juni. In der vergangenen Woche waren Störe reichlicher; auch der Krabben— fang war ergiebiger. Preiſe ſtellten ſich für Störfleiſch auf 1 M per / Kilo, Krabben aus der un l per Liter, Aale behielten bei reichlichem Angebot Preiſe von 1,20 bis 1,40 M per ½ Kilo. L. Travemünde, im Juni. Im Mai wurden gefangen 21½¼ Zentner Dorſche, 2643 Stieg Butte, 432 Kilo Aale, 657 Kilo Krabben, 1 Stör von 45 Kilo. Preiſe für Dorſch 8 bis 10 M pro 50 Kilo, größere Butte 1,50 bis 2 &, kleinere 0,70 bis 1 4 per Stieg. Aale 30 bis 50 4 und Krabben 1 bis 1,50 M per ½ Kilo. Inserate. — — „ Prompt, billig und gut 8% | liefert die Fiſchhandlung von Im Verlage von J. Neumann in Neudamm J. C. Eberhar de erſchien ſoeben und iſt durch jede Ba zu beziehen: in Speyer am Rhein, | Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, | Das Waſſer S i für q Fiſcherei und Jiſchzucht. r g Von Max von dem Borne. friſche Fluß⸗ und See⸗Fiſcle. „ en der | Große Auswahl ift allzeit vorhanden! Mit 4 in den Text gedruckten Holzſchnitten. Specialität: 30/18 Preis 1 Mk. Rheinſalm und holländiſche Auſtern. 92 5 ® 6 Wochen alte (von der vortrefflichen Sperber- {{ E 1 Un Weimar'ſchen Meute ſtammend) ſchön u. geſund, 3 Stück a Mk. 60 jetzt, abzugeben. 3.2 Fiſchzucht⸗Aniſtalt 6. Wiesbaden. eiſchwitte rung 125 lockt die Fiſche aus der Ferne herbei und reizt ſolche zum unwiderſtehlichen Anbeißen. Preis à Flaſche 2 4 50 3. Lager in ſämmtlichen Angelgeräthſchaften. Wernshausen d/ Werra. R. Aschenbach. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 25. Juli 1887. 0 5 e 0 N Wee 1760 YEAR \} * 5 N IE Oe c. . Allgemeine 8 ifcherei Zeitung. Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal. te die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 2 1 Inſera Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und le ue Ei O 2 E 15 Pfennige. — Redaction und Buchhandlungen. — Für Kreuzband Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung 1 ark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 I. Banerifchen Fiſcherei⸗ Teitung. Organ für die Belammtintereffen der Filherei, ſowie für die Beſtrebungen der Fi Icerei"Deceine in Sonderheit Organ der Sandes-Fifcherei-Dereine für Bayern, Hachfen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heffen-Naffau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Deferreih-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Filcherei-Verein. Nr. 18. München, 25. Juli 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt 3 I Juhalt: 11 nach Freiburg! — I. Anglers Raſt. — II. Fluß⸗ und Bachräumungen. — III. Fiſche der Tiefſee. — IV. Ueber Sterilität der Salmoniden. — V. Der Fang des Hechtes mit der Spinnangel. — VI. Eine Krankheit des Hechtes. — VII. Ueber Fiſchfang in den preußiſchen Landſeen und die Aufbewahrung der gefangenen Fiſche zum Zwecke der Verwerthung. — VIII. Aus der Rechtſprechung des Reichsgerichts. — IX. Vereinsnachrichten. — X. Vermiſchte Mittheilungen. — XI. Fiſcherei- und Fiſch⸗ marktberichte. — XII. Bekanntmachung des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins. — Inſerate. Gruß nach Freiburg! Don München nach Freiburg! Von den grünen Fluthen der Iſar zu den mächtigen Wogen des alten Vater Rhein! So geht der erſte Weg des deutſchen Fiſchereitags. Wollte es der Zufall fo, es wäre ein eigenartig ſchönes Spiel desſelben. Vor etwa zweiunddreißig Jahren entſtand in der damals glänzend erblühenden Hauptſtadt des fluß- und ſeenreichen Bayernlands der unſeres Wiſſens erſte Fiſchereiverein in Deutſchland. Die Anglerluſt hatte ihn ins Daſein gebracht, der Geiſt und der Patriotismus feiner Gründer und Mitglieder aber gab gar bald dem jungen Fiſcherklub jene gemeinnützige Richtung, welche ihn befähigte, ſich im Laufe der Zeiten zu einem großen, die volkswirthſchaftlichen Ziele an die Spitze ſtellenden Landesverein auszugeſtalten. Als durch die ſiegreiche Kraft des deutſchen Schwertes über die deutſche Nation jene Begeiſterung kam, welche das deutſche Reich erſtehen machte, und als damit das deutſche Volk auch an ſeine Geſammtbedürfniſſe zu denken begann, da geſchah es auch, daß fortan die bis dahin nur in einzelnen Theilen des Vaterlandes ver— einzelt aufgetretenen Beſtrebungen zur Hebung der Fiſcherei ſich nicht allein zu vervielfältigen, ſondern auch zu verallgemeinern begannen. Es wuchs die Erkenntniß, daß es ſich auch hier um eine nationale Sache handle. In dieſer Seit war es Freiburgs hochverdienter Oberbürger— meiſter, unſer verehrter Freund Schufter, welcher, der Fiſchereipflege auf's Wärmſte ſich widmend, fein ganzes Wollen und Können ſofort in den Dienſt des gemeinſamen Daterlands ſtellte. Gerade damit wurde Freiburg zu einer der bedeutſamſten Pflegeſtätten für die Beſtrebungen zu Gunſten der deutſchen Fiſcherei. So bezeichnen alſo München und Freiburg gleichſam zwei große Stationen in der Entwicklung der deutſchen Fiſchereipflege. In ihnen liegt vor uns das Bild der Geburt und das Bild der nationalen Erſtarkung des deutſchen Fiſchereivereinsweſens. Wie natürlich erſcheint alſo der Schritt vom erſten deutſchen Fiſchereitag in München zum zweiten deutſchen Fiſchereitag in Freiburg!“ Wie natürlich iſt es auch, wenn vor allem München ſeinen brüderlich Glück wünſchenden Gruß nach Freiburg ſendet! Wie natürlich iſt es endlich, wenn gerade unſer Blatt, welches auch den entſcheidenden Schritt aus dem engen Vereinskreiſe in den Dienſt des großen Daterlands gewagt und ge— wonnen hat, es unternimmt, dieſem Gruß an Freiburg bewegten Ausdruck zu geben! Der Geiſt nationaler Empfindung und Eintracht wolle die dortigen Tage mit ihren Mühen und Freuden umſchweben! Fühlen wir uns alle Eins und Einig in gemeinſamer Hingabe an das Wohl des deutſchen Paterlandes! | m I. Anglers Raſt. Ein Bild ohne Worte. Nach einer Originalzeichnung des Herrn k. Akademieprofeſſors Wilhelm dies in München. II. Fluß- und Vachräumungen. Auf eine von dem Bayeriſchen Landes-Fiſchereiverein eingereichte Vorſtellung hat das k. Bayer. Staatsminiſterium des Innern am 27. Juni 1887 folgende ſehr dankenswerthe Entſchließung erlaſſen und durch das Miniſterialblatt S. 230 an ſämmtliche Diſtriktspolizeibehörden bekannt gegeben“): Bol. Staatsminiſterium des Innern. Nach Art. 47 des Geſetzes vom 28. Mai 1852, die Benützung des Waſſers betr., iſt die Räumung der Privatflüſſe und Bäche eine gemeinſchaftliche Laſt der Eigenthümer der Ufer (Adjazenten) und der zur Benützung des Waſſers berechtigten Triebwerke und Waſſerleitungen. Die Verwaltungsbehörden können nach Art. 49 des Geſetzes die Verpflichteten zur Räumung anhalten. Hiebei iſt es den genannten Behörden unbenommen, behufs Vor⸗ nahme der Räumungsarbeiten Aufträge an einzelne Perſonen oder generelle Aufträge für beſtimmte Gemeinden oder Waſſerläufe zu erlaſſen. ) Ein ähnlicher Erlaß erging auch ſchon in Preußen unterm 6. Februar 1868 Seitens des dortigen Miniſteriums für landwirthſchaftliche Angelegenheiten. 220 Bei Beſtimmung des Zeitpunktes für Vornahme der Räumungsarbeiten iſt auf die obwaltenden örtlichen Verhältniſſe Rückſicht zu nehmen und insbeſondere möglichſt dafür Sorge zu tragen, daß die Räumungsarbeiten nicht in die Erntezeit fallen. Außerdem ſcheint es vom Standpunkte der Fiſchereipflege geboten, die Zeit für die Räumungsarbeiten thunlichſt jo zu bemeſſen, daß die Vernichtung von Fiſchlaich und Fiſch— brut vermieden werde. Von der Räumung der Privatflüſſe und Bäche während der Laich- zeit der hauptſächlich in denſelben vorkommenden Fiſcharten iſt deßhalb ſoweit irgend thun— lich abzuſehen. In Gewäſſern, wo die im Herbſte laichenden Salmonidenarten (Forellen, Bachſaiblinge, Seeforellen u. ſ. w.) vorherrſchen, iſt die Räumung nach dem 1. Oktober für den Fiſch⸗ beſtand ſchädlich. Gleiches iſt der Fall während der Zeit vom 1. April bis 1. Juli bezüg- lich jener Gewäſſer, wo die ſogen. Frühjahrslaicher (Huchen, Aeſchen u. ſ. w.) und die karpfenartigen Fiſche überwiegen. Wenn ſich über die einſchlägigen Fragen Zweifel ergeben, jo iſt hierüber die gut— achtliche Aeußerung des betr. Fiſchereivereines zu erholen. Außerdem iſt bei Erlaſſung der Räumungsaufträge erforderlichen Falles auch auf § 16 der Landes-Fiſchereiordnung vom 4. Oktober 1884 (Geſetz- u. Verordnungsblatt S. 459), ſowie auf Art. 126 Abſ. I Ziff. 2 und 3 des Polizeiſtrafgeſetzbuches aufmerkſam zu machen. Letztere Geſetzesſtelle gewährt auch den Diſtriktspolizeibehörden die Möglichkeit, mit ent— ſprechenden Verboten Einhalt zu thun, wenn außerhalb amtlicher Räumungsaufträge auf eine die Fiſcherei ſchädigende Weiſe oder zu ungeeigneter Zeit mit den vom Geſetze bezeich- neten Handlungen Seitens Betheiligter vorangegangen werden ſollte. Die obengenannten Behörden haben auch hierauf ihr Augenmerk zu richten. München, den 27. Juni 1887. a (gez.) Frhr. v. Feilitzſch. III. Jiſche der Tiefſee. Von Herrn Dr. Pantritius in Königsberg. Zu den intereſſanteſten Entdeckungen der Neuzeit auf dem Gebiete der Ichthyologie gehört vor Allem die Kenntniß der Exiſtenz von Tiefſeefiſchen. Schon vor 25 Jahren hatte man im nordatlantiſchen Ozean Fiſche gefunden, deren ganze Organiſation auf den Aufenthalt in außerordentlichen Tiefen hindeutete. Das äußerſt zarte Bindegewebe brach beim leiſeſten Druck und daher konnten die Körper dieſer Fiſche nur mit größter Schwierig— keit in ihrem Zuſammenhange bewahrt werden. Ferner zeigten ſich in weit entfernten Theilen des Ozeans annähernd dieſelben Tiefſeefiſche, ſo daß auf Gleichmäßigkeit der phyſikaliſchen Waſſerverhältniſſe der Tiefſee über die ganze Erdkugel geſchloſſen werden mußte. Auch ſchienen die Tiefſeefiſche keine beſonderen Ordnungen zu bilden, ſondern waren im Weſent— lichen modifizirte Formen der Oberflächentypen. Trotzdem war von einer genaueren Kenntniß jener Tiefſeeformen und ihrer Lebens— bedingungen kaum die Rede, bis die engliſche Challenger Expedition auch Licht in dieſe Fragen brachte, denn mit jener begann die ſyſtematiſche Durchforſchung der großen Meerestiefen. Durch die phyſikaliſchen Verhältniſſe der Tieffee muß die Organiſation der dort lebenden Fiſche hochgradig modifizirt werden. Zunächſt dringt das Sonnenlicht kaum über 400 Meter in das Waſſer ein, es würde dahin alſo die obere Grenze der Tiefjeefauna fallen. Aus der Abweſenheit des Lichtes folgt nun die Abänderung des Sehorganes und die Vereinfachung der äußeren Färbung. Jedoch wird der Mangel des Sonnenlichtes in jenen Tiefen durch ſtarkes Phosphoresciren der dort lebenden Organismen, einſchließlich der Fiſche, aufgewogen. Bei Tiefen von 1000 Metern ſchwankt die Waſſertemperatur um den Gefrierpunkt und iſt über 2000 Meter conſtant wenig über 00. Doch es kann die Temperatur der unbegrenzten Ausbreitung der Tiefſeefiſche nicht hinderlich ſein. Ferner muß die Er— höhung des Waſſerdruckes bedeutend die Struktur der Gewebe beeinfluſſen, denn mit der Tiefenzunahme von 100 Metern wächſt der Druck um 10 Kilogramm per Quadrat- centimeter. Mit dem Sonnenlichte zugleich hört auch das Pflanzenleben in den Tiefen auf, daher müſſen alle Tieſſeefiſche Fleiſchfreſſer ſein, wie ſich überhaupt der größte Theil ſämmtlicher Fiſche von animaliſcher Koſt nährt. Das Meer erzeugt an ſeiner Oberfläche Unmengen kleinſter pflanzlicher Organismen, welche die Grundlage der Ernährung ſämmtlicher Meeresbewohner bilden. Zunächſt werden aronannnnannn dieſe, den Algen zugehörigen Weſen von kleinen Spaltfuß-Krebſen (Cyelopiden) gefreſſen, welche dann beſonders dem Jugendſtadium der anderen größeren Meeresbewohner zur Nahrung dienen. Auch ausgewachſene Fiſche, wie die Heringe, leben ausſchließlich von dieſen Spaltfuß— krebſen und richten ſich in ihren Zügen nach dem Vorkommen der Letzteren. So werden dieſe kleinſten pflanzlichen Weſen, welche die Natur in unendlichen Maſſen produzirt, all— mählich in nutzbares Fiſchfleiſch umgewandelt. Das maſſenhafte Abſterben der Oberflächen— thiere bedingt ſo zu ſagen einen Regen von organiſcher Subſtanz in die Tiefen des Meeres, der den dort lebenden Tiefſeeorganismen zu Gute kommt, ſo daß alſo die Meeresoberfläche doch immer die Erhalterin allen organiſchen Lebens im Waſſer bleibt, weil die Ernährung ſämmtlicher Thiere doch ſchließlich auf Pflanzen baſirt, denn nur die letzteren vermögen die mineraliſchen im Waſſer gelöſten Beſtandtheile in organiſche Maſſe umzuſetzen. Gehen wir nun zu den organiſchen Veränderungen über, welche durch die phyſikaliſchen Verhältniſſe der Tiefſee hervorgerufen werden, ſo verändert beſonders der ungeheuere Waſſer— druck die Knochen und das Muskelſyſtem der Tieſſeefiſche. Die Knochen find faſerig und haben eine ſpaltige, cavernöſe Structur, ſind leicht und faſt ganz ohne Kalkerde, auch erſcheinen die Wirbel nur ſehr loſe mit einander verbunden, ſo daß nur geſchickteſte Hand— habung ein Zerreiſſen des Fiſches verhindert. Nun ſind die Tiefſeefiſche aber in vielen Fällen äußerſt räuberiſch und gefräßig, dieſelben müſſen alſo zum Ergreifen ihrer Beute ſchnelle und kraftvolle Bewegungen ausführen, was uns beim Anblick ihrer Knochen und Muskeln kaum möglich erſcheint. Die Erklärung finden wir nun darin, daß die Gewebe erſt an der Oberfläche dieſe brüchige, faſerige Struktur angenommen haben. Denn alles orga— niſche Gewebe enthält mehr oder weniger Gaſe und müſſen daher die Knochen und Muskeln, wenn Fiſche aus großen Tiefen möglichſt ſchnell an die Meeresoberfläche gelangen, durch die plötzliche Ausdehnung der Gaſe geſprengt oder wenigſtens gelockert werden. Es ſind die Knochen und Muskeln dieſer Fiſche in der Tiefe auch feſt und ſtark, obgleich uns die— ſelben an der Oberfläche loſe und brüchig erſcheinen. Das am erſten und meiſten modifizirte Organ iſt das Auge, bedingt durch allmälige Abnahme des Lichtes bis zur völligen Dunkelheit, je weiter man in die Tiefen des Ozeans vordringt. Schon bei Fiſchen, welche gewöhnlich in einer Tiefe von nur 150 Metern leben, finden wir das Auge verhältnißmäßig größer als bei gleichen Oberflächenformen, da größere Augen mehr Lichtſtrahlen aufnehmen können, was bei der fortſchreitenden Verdunke— lung des Waſſers in der Tiefe nothwendig erſcheint. Bis zu 400 Meter Tiefe nimmt das Auge an Umfang zu, noch tiefer treten wieder klein- und großäugige Fiſche gemiſcht auf; den erſteren wird der Mangel des Sehvermögens durch Fühlfäden erſetzt, während die letzteren mit Hülfe eigener Leuchtfähigkeit ſehen. In den größten Tiefen kommen auch blinde Fiſche mit verkümmerten Augen vor. Die eigene Leuchtfähigkeit oder Phosphoreszenz führt uns zu einem ſpezifiſchen Merk— mal vieler Tiefſeefiſche, nämlich den Leuchtorganen oder Nebenaugen. Dieſelben ſind ent— weder größere, elliptiſche, in der Nähe des Auges angebrachte Körper, oder kleinere, runde, kuglige Organe, die ſich in Reihen am Körper und Schwanz, vornehmlich an den Bauch— ſeiten vorfinden. Sie beſtehen entweder aus linſenförmigen, durchſichtigen Gebilden, wie bei Chauliodus, an welche Sinneszellen ſtoßen, oder aus drüſigen, auch mit Sinnesnerven verbundenen Körpern (Scopelus). Obgleich dieſe Organe äußerlich verſchieden ſind, ſo ſtehen doch alle in Verbindung zu den eigenthümlichen Lichtverhältniſſen in denen ihre Träger leben. Denn alle dieſe Fiſche ſind ausgeſprochene Tiefſeeformen oder leben nur Nachts an der Meeres— oberfläche, während ſie ſich am Tage in größeren Tiefen aufhalten. Lichterzeuger ſind jeden— falls alle dieſe Organe, aber auch für Hilfsaugen werden die linſenförmigen Verdickungen von vielen Forſchern erklärt. Ob letzteres richtig iſt, bleibt noch weiteren Unterſuchungen überlaſſen, da viele Tiefſeefiſche, welche ſehr große und entwickelte Augen beſitzen, auch Reihen von Nebenaugen haben, während blinden Tiefſeefiſchen häufiger dieſe Nebenaugen fehlen. In jenen großen Tiefen, denen Sonnenlicht gänzlich mangelt, leben, wie oben ausge— führt, noch Weſen aus den höchſt organiſirten Thierklaſſen, welche größtentheils vermöge eigener Leuchtfähigkeit das ewige Dunkel erhellen, um ihren Nahrungs- und anderen Lebens— bedürfniſſen nachgehen zu können. Einige dieſer Formen, wie Chiasmodus ſind mit enormen n r een 222 —ũ— — —ę¼¼0Z Magenausſackungen verſehen, welche zum Verſchlingen von Fiſchen befähigen, die größer als ſie ſelbſt ſind. Die geographiſche Verbreitung der Tiefſeefiſche iſt möglichſt gleichmäßig, bedingt durch dieſelben phyſikaliſchen Verhältniſſe, welche in der Tiefſee der ganzen Erdkugel herrſchen. Die Fiſchfauna beſteht hauptſächlich aus Formen oder Modifikationen von Arten, welche wir an der Oberfläche in den kalten und gemäßigten Zonen antreffen, oder welche nur nächtlich an der Oberfläche des Meeres leben. 5500 Meter iſt bis jetzt die größte Tiefe, in welcher Bathyopsis ferox, ein echter Tiefſee- und Grundfiſch, im atlantiſchen Ozean gefangen iſt. Unter den Tiefſeefiſchen finden wir Vertreter faſt aller Ordnungen, beſonders häufig ſind die Schellfiſche und deren verwandte Familien. IV. Weber Sterilität der Salmoniden. Aus einem Vortrage des Herrn Dr. Barfurth in Bonn. Schon früher hatte ich die Ehre, einige Mittheilungen über das Vorkommen ſogen. ſteriler oder unfruchtbarer Lachſe und Forellen zu machen.“) Ich bemerkte ſchon damals. daß ich mich der Anſicht derjenigen Forſcher anſchließen müßte, welche dieſe Unfruchtbarkeit für nur vorübergehend halten, ſo daß alſo ſolche Fiſche gewiſſermaßen nur eine oder zwei Laichperioden überſprängen und dann für die nächſte Laichzeit ihre Geſchlechtsſtoffe, Milch und Eier, doch zur Reife brächten. Die Richtigkeit dieſer Anſchauung haben wir nun mittlerweile durch einen in der Fiſchzucht des Herrn Profeſſor Dr. Freiherrn von La Valette St. George zu Auel angeſtellten Verſuch bewieſen. Dieſer Verſuch wurde am 1. Dezember 1884 unter Mitwirkung des Herrn Förſters Rader macher in Auel folgender Weiſe angeſetzt. Beim Ausfiſchen der Forellenteiche in Auel wurden die unreifen Fiſche, die an dem geringen Leibesumfang und der engen Geſchlechtsöffnung äußerlich leicht zu unterſcheiden ſind, abgeſondert und in einen beſonderen Teich eingeſetzt. Es waren 26 Forellen. Der Teich konnte oben mit Brettern zugelegt werden, der Boden desſelben war ſchlammig und lag an einer Seite höher als an der andern. Er wurde mit ausgezeichnet reinem Quellwaſſer geſpeiſt, welches eine gleichmäßige Temperatur von ca. 80 hatte. Fütterung und Pflege der Thiere beſorgte in vortrefflicher Weiſe Herr Förſter Radermacher. Im Laufe des folgenden Jahres wurden dann in größeren Zeitabſchnitten von 2—3 Monaten einzelne der Verſuchsforellen gefangen und unterſucht. Die Unterſuchung ergab durch genaue Wägungen der Eierſtöcke und Hoden im Vergleich zum Körpergewicht eine fortſchreitende Entwickelung der Geſchlechtsorgane vom unreifen zum reifen Zuſtande; die mikroſkopiſche Unterſuchung beſtätigte dieſen Befund. Anfangs Dezember des folgenden Jahres 1885 verabredete ich nun mit Herrn Rader— macher die nöthigen Maßregeln, um die genaue Unterſuchung der noch vorhandenen neun Verſuchsforellen vorzunehmen. Am 12. Dezember reiſte ich nach Auel, fiſchte mit Herrn Radermacher und einem Gehülfen alle Forellen heraus und unterſuchte ſie. Wir fanden unter den neun Fiſchen 1. vier reife Weibchen; 2. ein reifes Männchen; 3. vier noch unreife Forellen. Die reifen Forellen ließen beim Abſtreifen ſchöne reife Eier, beziehungsweiſe reife Milch hervorſpritzen; die unreifen Thiere waren ſchlank und zeigten alle Merkmale unfrucht— barer Forellen. Das Ergebniß dieſes Verſuches war in jeder Weiſe ſchön und ſchlagend. Es bewies unwiderleglich, daß von den unreifen Thieren die Mehrzahl ſchon bis zur nächſten Laichperiode reif wird; es bewies ferner, daß eine Anzahl unreifer Thiere mindeſtens zwei Jahre braucht, um wieder laichreif zu werden; es gab aber endlich auch einen deut— lichen Fingerzeug für die eigentliche Urſache der vorübergehenden Unfruchtbarkeit bei der 1 c ee ee owũem *) Vgl. Bayer. Fiſcherei-Zeitung 1885 S. 261. | 223 — —— — Bachforelle. Als wir nämlich die vier unreifen Forellen genauer unterſuchten, zeigte ſich etwas ſehr auffallendes: nach langem und ſtarkem Streichen traten aus der Geſchlechtsöffnung zweier Thiere mehrere Schalen alter Eier und einige noch faſt kugelige, aber ganz trübe und hart gewordene Eier hervor. Nach Eröffnung der Bauchhöhle fand ich bei dieſen zwei Fiſchen ganz kleine unentwickelte Eierſtöcke und in dieſelben eingebacken mehrere Schalen alter, nicht abgelaichter Eier. Dieſer Befund ſtimmt nun genau zu den Beobachtungen, die ich während der Jahre 1883—85 an den Geſchlechtsorganen von Bach- und Teichforellen durch das freundliche Entgegenkommen des Herrn Fiſchhändlers Brenner und Buſch in Bonn zu machen Gelegenheit hatte; der Verſuch in Auel war die Probe auf's Exempel. Dieſe Beobachtungen ergaben, daß in jeder Laichperiode eine Anzahl Bachforellen aus irgend welchen Gründen, die ich an anderer Stelle (Biologiſche Unterſuchungen über die Bachforelle, Archiv für mikrokſop. Anatomie, 27. Band) ausführlich erörtert habe, nicht zum Ablaichen kommt; die Teich- oder Maſtforellen laichen in ihren Teichen in der Regel überhaupt nicht ab. Was iſt nun die Folge? Die reifen Geſchlechtsſtoffe, Eier und Milch, werden vom Organismus zurückgebildet und wieder aufgeſogen. Sie belaſten alſo als todtes Material die Geſchlechtsorgane und hindern die Ausbildung des jungen Nachwuchſes. Sind nun die Thiere jung und geſchlechtskräftig und erhalten ſie vor allen Dingen nicht zu reichlich Nahrung, ſo geſchieht naturgemäß die Anfſaugung des alten Materials leichter und ſchneller als bei Fiſchen mit geringer Geſchlechtsenergie und bei reichlicher Nahrungsaufnahme. Erſtere räumen alſo zeitig mit dem alten Ballaſt auf und bringen die jungen Eier und Samenzellen, wenn auch verſpätet, noch zur Reife; bei den andern aber werden die jungen Geſchlechtsſtoffe geradezu vom Fett erſtickt und ſind in der nächſten Laich— periode noch ſo wenig entwickelt, daß ſolche Fiſche als unreif, vorübergehend unfruchtbar erſcheinen. Die weſentlichen Urſachen dieſer Unfruchtbarkeit ſind alſo das Nichtablaichen der reifen Geſchlechtsſtoffe und zu reichliche Ernährung. Bei älteren Teichforellen kommt es vor, daß Eier und Milch mehrere Jahre hintereinander nicht abgelaicht werden. In den Eierſtöcken ſolcher Fiſche findet man zahlreiche alte zwei— und einjährige Eier, die der Rückbildung verfallen ſind; die Entwickelung junger Eier hört aber in ſolchen Eierſtöcken allmählich ganz auf. Solche Eierſtöcke ſind ſchlaff, ſchwammig und fühlen ſich an wie naſſes Waſchleder; ihre Subſtanz enthält wenige junge, meiſt nicht entwickelungsfähige Eier, aber außerordentlich viel Bindegewebe. Das Organ hat ſeine Funktion, Eier auszubilden, durch Nichtgebrauch allmählich verloren, und ſolche Fiſche werden in der That jteril, dauernd unfruchtbar. Wir finden alſo bei Fiſchen dasſelbe Geſetz, wie bei höheren Thieren, daß über— mäßige Fettanhäufung zur Unfruchtbarkeit führt. In Bezug auf Säugethiere und Vögel verdanke ich Mittheilungen darüber Herrn Profeſſor Dr. Werner; fie find an anderer Stelle von mir wiedergegeben worden. Zum Schluß noch die Bemerkung, daß auch Lachſe aus denſelben Urſachen wahrſcheinlich vorübergehend unfruchtbar werden können; dieſe Form iſt als „Winterſalm“ bekannt. Die Beobachtung iſt hier natürlich ſehr ſchwer, aber ich habe den Beweis, daß auch die Lachſe unter Umſtänden nicht ablaichen. Am 13. April 1886 ſchickte mir Herr Ridder in Weſel einen 2 ¼ Kilo ſchweren Lachs, in deſſen Bauchhöhle ſich ca. 1 Pfund reife nicht abgelegte Eier vorfanden; die jungen Eier waren in der Ent— wicklung entſprechend zurückgeblieben. Mit weiteren Unterſuchungen darüber bin ich noch beſchäftigt. V. Der Bang des Hechtes mit der Spinnangel. Von Herrn Max von dem Borne-Berneuhen. Für den Fang des Hechtes mit der Angel iſt in der Regel ein 6 bis 8 em langes Fiſchchen der wirkſamſte Köder. Uckeleie, Häſelinge, Plötzen, Gründlinge, Alande, Döbeln ſind dazu am beſten geeignet. Man unterſcheidet dabei zwei verſchiedene Angelmethoden, nämlich das Angeln mit der Schnappangel, wobei das Köderfiſchchen mit frei hervortretenden 224 Haken umgeben ift, jo daß der Hecht gefangen werden kann, ſowie er den Köder ergriffen hat; — und das Angeln mit der Schluckangel, bei welcher die Haken dicht am Köderfiſchchen anliegen, und wo dem Hechte Zeit gegeben wird, die Beute zu verſchlucken. Beide Methoden werden ſowohl mit lebenden wie mit todten Köderfiſchchen ausgeübt. Im Jahre 1886 habe ich in dieſer Zeitung die Hechtangelei mit der Schnappangel und leben- den Fiſchchen beſchrieben; — hier will ich einige Diitipeihingen über den Hechtfang mit der Schnappangel und todten Fiſchchen machen. Um dem todten Fiſchchen das Ausſehen zu geben, als ob es lebte, wird es jo an der Angel befeſtigt, daß es ſich dreht, wenn es durch das Waſſer gezogen wird. Die Bewegung iſt der eines kranken oder verwundeten Fiſchchens ähnlich, und dies reizt den Hecht mehr zum Angriff, wie der Anblick eines in gewöhnlicher Weiſe einher ſchwimmenden geſunden Fiſches. Wie Hühner und Puten ihresgleichen anfallen und tödten wenn es krank iſt oder ein ungewöhnliches Ausſehen hat, jo ſcheint es auch bei den Fiſchen zu ſein. Das ſchwimmende Fiſchchen reizt ſogar friedfertige Arten zum Angriff, ſo daß bisweilen eine Plötze oder ein Gründling an der Spinnangel gefangen wird. In Folge deſſen werden im Durchſchnitt mit der Spinnangel die meiſten Hechte gefangen. Das Köderfiſchchen wird gewöhnlich jo an dem Haken ſyſtem befeſtigt, daß es 1 1 iſt; wenn es ſo durch das Waſſer gezogen wird, ſo dreht es ſich um ſich ſelbſt, d. h. es ſpin nt. Die zweckmäßige Stellung erhält das Fiſchchen durch eine große Zahl verſchiedenartiger Hakenſyſteme; im All: gemeinen ſind diejenigen am zweckmäßigſten, die aus weniger großen Haken beſtehen. Ich will hier ein ſolches Syſtem beſchreiben, welches ſehr einfach iſt, und an welchem das Fiſchchen leicht in der richtigen Weiſe be— feſtigt werden kann. (S. die Abbildung.) Das Vorfach beſteht aus Gimp, d. h. Seide, welche mit Meſſingdraht beſponnen iſt, weil der Hecht gewöhnliche Angelſchnüre zerbeißen würde. An den großen Haken a iſt eine Schleife b von Gimp angewunden. Mit einer Köder— nadel, welche in dieſer Schleife befeſtigt iſt, wird der Haken vom Schwanze her durch den Köderfiſch gezogen, ſo daß ſich die Gimpſchleife b vor dem Munde des Fiſchchens befindet, und in den Wirbel e des Vorfaches eingehängt werden kann. Krümmung und ſpinnt gut, wenn es durch das Waſſer gezogen wird. ö Das Vorfach ſei / m lang und mit mehreren Wirbeln verſehen, welche die Ver⸗ drehung und Verſchürzung der Schnur verhindern; es iſt ein Senker angebracht, damit der Köder hinreichend ſchnell unterſinkt. 5 Die Angelruthe ſei möglichſt leicht; ich gebe der Henſhall'ſchen 21/2 m langen Fiſchchenruthe den Vorzug, wie ſie in Amerika zum Fange des Black Bass benutzt wird. Ich bezog eine ſolche Ruthe von Abbey & Imbrie in New-York und gab fie dem rühm— lichſt bekannten Fabrikanten von Angelgeräthen, Herrn Heinrich Hildebrand in München, als Muſter, ſo daß ſolche Ruthen von dort bezogen werden können. Die Angelruthe iſt mit aufrecht ſtehenden Ringen verſehen und es wird in der Weiſe geworfen, daß der ver— hältnißmäßig ſchwere Köder die Schnur durch die Ringe zieht. i Die Schnur iſt auf einer Rolle aufgewickelt und es wird vor dem Wurf entweder eine hinreichende Menge Schnur von der Rolle abgezogen, oder es wird „von der Rolle geworfen“. Ich beziehe mich hier auf dasjenige, was ich über den Wurf von der Rolle in Nr. 8 1886 „dieſer Zeitung mitgetheilt habe und will nur bemerken, daß Herr Paul Böhme das Hakenſyſtem und die Art der Befeſtigung. Es gibt Darauf wird der Triangel d in den Wirbel gehängt und in das Fiſchchen eingedrückt. Letzteres hat nun die richtige . ͤ ͤ ͤ kx ee nl F 225 in Brünn verſtellbare Wurfrollen nach dem Syſtem Weeger fertigt, die ich längere Zeit probirt habe und auf das Wärmſte empfehlen lann. Wer mit einer ſolchen Wenderolle verſehen iſt, der iſt im Stande, die weiteſten Würfe mit Leichtigkeit und Sicherheit aus— zuführen. Bei der Spinnfiſcherei wirft man den Köderfiſch aus, läßt ihn bis zu mittlerer Waſſertiefe ſinken, und zieht ihn dann ruckweiſe oder gleichmäßig heran, ſo daß er ſich dreht. Manchmal ift es zweckmäßiger, den Köder tief ſinken zu laſſen, ein anderes Mal hat flaches. Spinnen einen beſſeren Erfolg. Da es ein Fehler iſt, den Köderfiſch ſehr ſchnell durch das Waſſer zu ziehen, ſo darf das Vorfach nicht ſtark beſchwert werden, und der Köder ſoll nicht zu ſchnell verſinken. In Seen ſteht der Hecht gern am Scharberge in 2—3 Meter tiefem Waſſer und an kleinen Zuflüſſen, wo ſich viele kleine Fiſche aufhalten. In Flüſſen liebt er das Stau— waſſer von Mühlen und Wehren, krautreiches, nicht zu tiefes, ruhiges Waſſer, Waſſerpflanzen, Gelege, Baumwurzeln, verſunkenes Holz. Die beſte Jahreszeit ſind Herbſt und Winter. Wenn man einen Biß fühlt, jo wartet man etwa 5 Sekunden und haut dann mit einem ſcharfen Rucke an, ſo daß die Haken gut in die Kinnladen des Hechtes eindringen. Verliert man einen Hecht, ſo wirft man den Köderfiſch ſofort an derſelben Stelle ein und veranlaßt dadurch oft den Hecht, noch einmal anzubeißen. VI. Eine Krankheit des Hechts. Ueber jene auffällige Erkrankung zahlreicher Hechte in ſchweizeriſchen Seen, deren wir ſchon kurz in Nr. 16 S. 206 unſeres Blattes gedachten, erſtattete Mr. Fatio (rühmlich bekannt namentlich durch ſeine Veröffentlichung über die Coregonen ſchweizeriſcher Seen) der Société de physique et d'histoire naturelle de Geneve am 6. Januar 1887 folgenden (im Original in franzöſiſcher Sprache verabfaßten) Bericht: „Mr. Fatio berichtet über eine außergewöhnliche Sterblichkeit des Hechtes, welche dieſe Fiſchart im Thuner- und Genferſee im Frühjahre 1886 gleichzeitig befallen und welche bis ziemlich in den Sommer gedauert hat. Die Krankheit, welche allgemein tödtlich war, ver— breitete ſich an erſter Stelle durch eine Anſchwellung an der Schwanzfloſſe, wo ein wäſſeriger Stoff die Haut auftrieb. Dann traten große, röthliche Flecke auf, und zwar zuerſt auf dem hinteren Theile des Körpers, dann nach und nach an anderen Körperſtellen, wobei dann auch die Schuppen ſehr häufig abfielen. Schließlich, kurz vor dem Tode, ergab ſich die Bildung eines leichten Byſſus oder eines kleinen weißlichen Pilzes an den Kiemen. Die kranken Thiere, faſt alle weiblichen Geſchlechtes, waren zugleich an der Seite des Leibes und am Bauch hart und aufgetrieben. Sie trugen zum größten Theile noch alle ihre Eier Wochen, ja ſogar Monate lang nach dem normalen Zeitpunkte für ihr Laichgeſchäft. Ihre Bewegungen wurden mehr und mehr behindert, und es war leicht, ſie auf der Oberfläche des Waſſers oder am Ufer zu fangen. Viele Fiſche, welche in dieſem Zuſtande erbeutet wurden, ſind verzehrt worden, ohne daß man gehört hätte, daß irgend ein Unbehagen oder ein Nachtheil daraus hervorgegangen wäre. Alle darüber abgehörten Fiſcher ſchreiben dieſe ſonderbare Krankheit einzig und allein widrigen atmoſphäriſchen Umſtänden, den kalten und heftigen Winden zu, welche eine große Zahl weiblicher Fiſche an der Eierablage verhindert hätten. Es iſt ſehr wahrſcheinlich, daß jene außergewöhnliche Sterblichkeit des Hechtes, welche von Hartmann im Jahre 1777 im Bodenſee und 1790 im Vierwaldſtätterſee verzeichnet wurde, einer Urſache gleicher Art oder ebenfalls einem zufälligen Verſcheuchen von den Laichplätzen zuzuſchreiben iſt. Die fragliche Seuche hat alſo nichts Epidemiſches. Ihr Auftreten in zwei verſchiedenen Gewäſſern zugleich dürfte nur einem zufälligen Zuſammentreffen ungünſtiger Umſtände zuzuſchreiben ſein. Sobald die zufällige Urſache aufhörte, verſchwand auch die Krankheit, allerdings in draſtiſcher Weiſe durch den Tod der davon befallenen Thiere.“ — — — Einem weiteren Berichte, welchen Herr Profeſſor F. A. Forel von Morges in der „Gazette de Lauſanne“ Nr. 134 vom 9. Juni 1887 veröffentlichte, entnehmen wir Folgendes: a Seit Mitte Mai 1886 wurde unter den Hechten des Genferſees eine außer— ordentliche Sterblichkeit beobachtet. Andere Fiſcharten blieben davon frei. Befallen wurden beſonders die ſchon herangewachſenen Fiſche; im Hafen von Morges wurden vielleicht zwanzig Hechtleichen im Gewicht von zwei und mehr Pfund geſehen. Herr Prof. Forel hat zwei ſolche Hechte unterſucht, vermochte aber kein ſicheres Symptom für eine weſentliche Veränderung an einem der großen Lebensorgane aufzufinden. Nach der Analogie einer anderen, ähnliche äußere Zeichen aufweiſenden Seuche, welche Prof. Forel in den Jahren 1867, 1868 und 1873 ſtudirte, vermuthete er an den Genferſee-Hechten eine Blut— vergiftung durch eine Mikrobe oder Bacterie. Er vermochte aber dieſe Hypotheſe nicht zu verifiziren, da er nicht in der Lage war, Studien an einem kranken Thiere vor deſſen Tod zu machen. Ueber die Folgen des Genuſſes der erkrankten Fiſche ergaben ſich folgende Daten. In Rolle wurden die Theilnehmer an einem Mahle, wobei Hecht gegeben wurde, ſämmtlich krank; Einer erkrankte ſogar ſchwer auf Wochen und Monate. Der Patient, ſeine Angehörigen und fein Arzt ſchrieben die Erkrankung dem Genuſſe des Hechtfleiſches zu. Andererſeits ſind zahlreiche Fälle bekannt, in denen der Genuß des Hechtfleiſches während der Seuche von 1886 gar keine Folgen hatte. Ob dieſe Verſchiedenheit der Wirkungen vielleicht ihren Grund in der Verſchiedenheit der Siedetemperatur hatte, iſt nicht ermittelt. Uebrigens haben auch die Hechte in den Jahren 1867 und folgenden, ſo viel bekannt, denen, welche ſolche aßen, nichts geſchadet. Im heurigen Jahre, 1887, erhielt Herr Prof. Forel über dieſelbe Seuche bei den Hechten genaue Berichte aus Rolle und Morges, einen weniger genauen vom lac de Bret, kam aber in der Erkenntniß der Natur der Krankheit nicht viel weiter als früher, da er nur einige zu ſtark verweſte Fiſchleichen, aber keinen einzigen kranken noch lebenden Fiſch zu Handen bekam. Dieſem öffentlichen Berichte ſchloß Herr Profeſſor Dr. Forel gütigſt noch einige briefliche Mittheilungen vom 1. Juli folgenden Inhalts an: „Heuer zeigte ſich die Seuche ſeit Mitte Juni. Profeſſor H. Blanc von Lauſanne unterſuchte zwei noch lebende Hechte, konnte aber in deren Blut nichts von Mikroben und Bacterien finden. Profeſſor Blanc glaubt verſichern zu können, daß Krankheit und Tod herbeigeführt ſind in Folge von Zer— ſtörungen in den Kiemen durch Saprolegnia- und Achlia-Arten.“ VII. Weber Jiſchfang in den preußiſchen Sandfeen und die Auf- bewahrung der gefangenen Jiſche zum Zwecke der Verwerthung. Auch anderwärfs quf und nützlich zu leſen. Aus einem Vortrage des Herrn Oberförſter Reuter von Sieh dichum (bei Guben). Nachdem ſchon ſo Vieles über die künſtliche Fiſchzucht geſchrieben, iſt es auch an der Zeit, daran zu denken, die Fiſche zu fangen und zu verſilbern. Bei der Teichwirthſchaft iſt die Sache einfach, da kann man die Fiſche fangen und den Beſtand halten, wie man will und es verſteht. Aber in unſeren Seen iſt die Wirthſchaft weit ſchwieriger. Die Frage des Beſatzes erfordert ein praktiſches und ſehr wachſames Auge, indem man ſonſt die Ueberſicht und die ſpezielle Leitung verliert. Die Frage des Fanges iſt oft noch ſchwieriger. Wie viel ſollen bei Erhaltung der Nachhaltigkeit von jeder Sorte gefangen werden und wie ſoll man ſie fangen? Ich ſetze bei meiner heutigen Auslaſſung voraus, daß die Seen, von denen ich ſpreche, in der Hand eines Fiſchereiberechtigten liegen und nicht mehrere ſich in die Beute theilen wollen, denn im letzteren Falle ruht überhaupt kein Segen in der Fiſcherei. Man ſpricht da meiſt von armen Fiſchern, trotz der neu erfundenen Genoſſenſchaften. Der Fiſchfang iſt ein Sport, welcher der Jagd vollkommen ebenbürtig iſt. Er ſtellt ſeinen Liebhaber viel mehr auf den Standpunkt eines glücklichen Herrſchers wie bei der 227 — — Jagd, weil die Fiſche in geſchloſſenem oder annähernd geſchloſſenem Waſſer von Natur bleiben, während das Wild ſich ſchwer auf ſeinem Standort ohne übermäßige Opfer halten läßt. Nun iſt es auch oft eben ſo ſchwer, einen guten Fang zu machen, wie einen guten Hirſch zu erlegen. Wir Fiſcher jagen oft: „es iſt wohl Fiſchtag, aber nicht Fangtag“. Namentlich ſind es die Bleien und die Karpfen, welche uns oft mühevolle Tage und ver— gebliche Arbeit auferlegen. Man ſieht ſie nicht; wo ſtecken ſie denn, und doch ſind ſie drinnen. Wahrſcheinlich iſt das Wetter ſchuld, es iſt noch zu warm, die Fiſche ſind noch nicht zuſammen in die Tiefe getreten und noch zu mobil, oder es iſt zu helles und ſtilles Wetter, wenn es doch etwas windig und trübe werden wollte, oder die Wellen gehen zu hoch, ſie heben das Netz zu ſehr und die Fiſche gehen drunter fort, oder nach Aufthauen des Eiſes hat der ſtarke Wind die Eisſtücke zuſammengetrieben und macht der Wellenſchlag mit dieſen ein ſolches Geräuſch, daß alle Fiſche geflüchtet ſind, oder gar die Fiſcher machen beim Ausfahren der Netze ein ſolches Geräuſch, daß die Fiſche aus dem Standorte der Tiefe flüchtig werden. Endlich glückt es, es wird ein reicher Fang gemacht und aus dem Dunkel des Waſſers hervorgeholt. So wechſeln Sorge und Freude, die letztere um ſo öfter, je geſchickter der Fiſcher iſt. Gerade dieſer Kampf um das Glück unter Anwendung von Ungeſchicklichkeit und Geſchick iſt es, der den Fiſcher ſeinen oft armſeligen Beruf lieben lernt, der von dem Vater auf den Sohn vererbt. Zur glücklichen Abfiſchung der Seen mit dem großen Zeuge iſt es erforderlich, daß man nicht oft fiſcht und die Fiſche ſo wenig wie möglich beunruhigt, damit ſie vertraut werden und nicht in jeder Bewegung der Fahrzeuge eine Gefahr wittern. Ich fiſche deshalb nur ein- bis höchſtens zweimal im Jahre mit dem großen Zeuge und fange dabei ſo viel, als ich als Hauptfiſche bei nachhaltiger Wirthſchaft herausnehmen will. Das ſpart auch weſentlich an Fiſcherlöhnen und an Abnutzung der Geräthe. Dann iſt es wichtig, daß die paſſende Witterung ausgewählt werde. Es muß gefroren haben, ſo daß das Waſſer kalt iſt und die Fiſche träge werden, ſich in Rudeln nach den tieferen Keſſeln zuſammenziehen. Dieſe Keſſel müſſen dem Fiſcher durch Meſſungen voll— kommen in ihrer Begrenzung und Tiefe bekannt ſein, damit er ſie mit den Netzen gehörig umſpannt und dieſelben der Tiefe anpaßt, die Netze ſo viel beſchwert, daß ſie nicht oben an der Oberfläche, ſondern am Grunde entlang ſtreifen. Ein Netz, welches nicht feſt auf dem Grunde entlang geht, wird beim beſten Fiſchbeſtande ſo gut wie gar nichts fangen. Es werden Zander und Karpfen nur gefangen, wenn die Unterleine ſtramm den Grund ſtreift. Ich habe mein Netz jo eingerichtet, daß es ca. 10 Centimeter tief im Schlamme entlang geht und ſomit auch die ſchweren Karpfen fängt, welche es ſo geſchickt verſtehen, ſich bei drohender Gefahr in den Schlamm zu bohren. Die Fiſche ſind ſo ſcheu wie das Wild, und wer da glaubt, daß die Fiſche das Geräuſch, das draußen paſſirt, nicht merken, der irrt. Am flüchtigſten ſind die Bleie, welche in großen Schaaren zuſammenſtehen und wenn dieſelben ausreißen, folgen die Karpfen und Zander, die auch in Rudeln unter ſich zuſammenſtehen, ſowie die anderen Fiſche. Bemerken ſie die ungeſchickte Handhabung des Netzes, flüchten ſie aus der Tiefe an die Ränder und verſtecken ſich im Rohr, Schilf, hinter Steinen und Holzſtücken, wo ihnen kein Zugnetz beikommen kann. Sie kriechen zuweilen ſoweit auf das Flache, daß man ſie mit der Hand greifen kann. f Damit ich die Fiſche in ihren Winterſtandorten, den Keſſeln, überraſche, wird nur, wie geſagt, nach kaltem, bei trübem und ſchwach windigem Wetter gefiſcht. Die Kähne werden zum Auslegen des Netzes ſo ſtill wie möglich um den Zug gefahren. Es darf dabei nicht geſprochen und nicht gepoltert werden; die Kähne ſind zur Verhütung des ſonſt unver— meidlichen Polterns an den betreffenden Stellen mit Strohmatten ausgepolſtert; die Winden ſind geſchmiert und die Leine darf beim Winden nicht brummen. Jeder Flügel des Netzes iſt 15 Stücken lang und während die Flügel herangewunden werden, ſind zwei Kähne an jeder Seite des Auszuges beſchäftigt, ein Vorſtell-Netz längs des Ufers vor das Schilf und Rohr zu ziehen, damit, wenn das Netz die Ruheſtätten der Fiſche berührt und die allgemeine Flucht beginnt, die Fiſche ihre Zufluchtſtellen verſtellt finden. Sie ziehen an den Netzen entlang, um einen Ausweg zu finden, und wenn dieſelben gut geſchloſſen werden und gehörig Ne ne re Lad 228 den Grund halten, gerathen die Flüchtlinge in den offenen Sack des Netzes, aus dem fie nicht mehr herausfinden. Da mein Netz den Grund ſcharf ſtreift, haben 14 kräftige Männer ihre ganze Kraft anzuwenden, das Netz zu ziehen, wenn die Flügel geſchloſſen ſind. Da nun beim Ziehen des Netzes die Unterleine an der Auszugſtelle gehoben werden muß, ſind die Flüchtlinge immer wieder im Stande, eine Strecke weit vom Auszuge unter der Unterleine fortzuflüchten. Um dies zu hindern, wird, ſobald die Flügel zuſammen ſind, im Innern des Zuges, an der Stelle wo beim Ziehen die Unterleine anfängt ſich zu heben, ein anderes Vorſtellzeug aus Leinewand vorgeſtellt. Es wird Leinewand genommen, weil beim Ziehen des Netzes ſonſt die Maſchen hängen bleiben und die vorgeſtellte Wand mit— fortgeſchleppt würde. So mache ich dann reiche Beute, und es gehören viele Stunden dazu, die Fiſche zu leſen, die ſchwachen Zuchtfiſche in die Freiheit, die Verkaufswaare in die Drebel zu ſetzen. Zander und Karpfen nehme ich von 3 Pfund aufwärts, andere wilde Fiſche, die bei mir Unkraut ſind, in jeder Größe. Zander und Karpfen werden künſtlich gezüchtet und unter Zuhülfenahme von Teichen zum Beſatze herangezogen und letztere ein Jahr geſtreckt. Nachdem nun mit dem großen Zeuge gefiſcht iſt, ſollte man meinen, daß bei ſolcher raffinirter Einrichtung faſt alle Fiſche gefangen wären. Aber dennoch ſind viele glücklich davongekommen, es iſt hie und da ein Fehler gemacht, die Fiſche haben zeitig ausweichen können, die Unterleine hat über Unebenheiten geſtreift, ſo daß hie und da unter derſelben die Flucht an die Ufer vor ſich gehen konnte. Mehrere Sorten Fiſche, wie Hechte und Barſche, haben auch überhaupt am Rande im Schilfe geſtanden, um auf den Raub zu lauern. Da kann man nun eine recht ergiebige Nachleſe halten, wenn man mit dem Jagd- oder Stak-Netze die Rohr- und Schilfforſte umſtellt und die Flüchtlinge mittelſt einer Stange, an der ſich ein Strohwiſch, der Schrecken der Fiſche, befindet, hineintreibt. Dieſes Netz bildet eine Netzwand aus drei Netzen, die beiden äußeren Netze ſind weitmaſchig und von feinerem Garn und hängt bauſchig. Fahren dann die geſcheuchten Fiſche durch die weite Maſche, gegen die engmaſchige Mittelwand, machen ſie mittelſt dieſer an der Stelle einen Beutel, indem ſie einen Theil des engen bauſchigen Netzes durch eine weite Maſche der Hinterwand treiben und ſich dort durch Bewegungen einwickeln. Auch gelingt es zuweilen, wenn quer gegen die Ufer der Zug der fliehenden Fiſche durch ein Netz abgeſperrt und am Ende dieſes Netzes eine Flügelreuſe, auch Garnſack genannt, jo angebracht wird, daß ſich die Fliehenden dort hineinverirren. In großer Angſt laufen ſie auch direkt in die Maſchen des Vorſtellnetzes. Man hat deshalb auch ſolche Netze aus ganz feinem Garn gefertigt, dieſelben recht bauſchig geſtellt, ſo daß die Fliehenden darin ſich feſtlaufen und einwickeln. Die Methode iſt aber nicht ſo zu empfehlen, weil die Fiſche ſich mehr oder weniger beſchädigen und bald verbraucht werden müſſen. Außer der Fiſcherei mit dem großen Zeuge wird nun auch die kleine und die ſtille Fiſcherei, hauptſächlich für den Lokalbedarf, ausgeführt. Man bedient ſich dann gern der kleineren Zugnetze mit kürzeren Flügeln. Der Fang iſt nie ſehr ergiebig. Es wird bei dem warmen Wetter nur viel Zeug verdorben und die Fiſche werden ſehr ſcheu und vorſichtig gemacht, ſie halten ſich nicht lange und es wird mit dem Kraute viel Fiſchſaamen auf das Land geſchleppt, der verdirbt. Auch wendet man im Herbſt und Frühjahr das ſchon vorhin beſchriebene Stak- oder Jagdnetz auf Hechte und Barſche mit Er folg an. Eine ergiebige Fangmethode iſt die mit Reuſen, auch Bolljacken genannt. Die Reuſen haben die Form eines Cylinders, deſſen beide Enden mittelſt trichterförmiger Eingänge, die Kehle genannt, größtentheils verſchloſſen ſind. Dieſe aus Netzwerk hergeſtellte Tonne wird mit runden Bügeln und Stöcken zum Fange aufgeſpannt und geſtellt. Im Kraute der Ufer werden Gänge geſchnitten, oder natürliche Päſſe aufgeſucht und in dieſe die Reuſen gelegt, auch unter hohlen Ufern, zwiſchen Steinen und Holzſtücken, werden ſie, ganz der Gewohnheit der Fiſchart entſprechend, gelegt, welche man fangen will. Viele Fiſche gerathen unverſehens hinein und drängen ſich durch das ſchmale Loch der trichterförmigen Kehle und finden dann aus der Reuſe nicht wieder heraus. Für den Fang von Schleien, die man mit dem Zug— netze im Winter nicht fangen kann, iſt die Reuſe ſehr wichtig. Auch iſt ſie nützlich zum Fangen der männlichen Barſche. Dieſelben bleiben nämlich ſehr klein, während die Rogener der Barſche einige Pfund ſchwer werden. Erſtere gehen deßhalb durch die Maſchen des . 6 — 229 Zugnetzes und wenn man auf engmaſchige Reuſen, oben auf, den Barſchlaich legt, den man in gallertartigen Kumpen ſammeln kann, und bei denen die Befruchtung nachträglich nach dem Ablegen dieſer Kumpen mehrere Tage lang geſchieht, kriechen die kleinen Milchener der Barſche in die Reuſe, auf welcher der Laich liegt. Sie können dreiſt in unbeſchränktem Maße fortgefangen werden, ohne der Vermehrung dieſer Fiſchſorte zu ſchaden, da ſie eben in den weitmaſchigen Netzen wenig gefangen werden und überzählig ſind, aber wenig wachſen. Es iſt die Reuſe auch das ſicherſte Fanggeräth zum Fangen der Krebſe. Die hiezu verwendeten Reuſen ſind ganz klein und wird in dieſelben ein Köder, Fiſch, Froſch oder Fleiſch gebunden. Zum Fangen von Aalen und Zandern ſind nun vornehmlich in Seen die ſogenannten Flöten oder Puppen geeignet. Dies ſind Angelſchnüre, welche auf ein Bündelchen Schilf oder auf ein Stückchen Brett gewickelt ſind und welche auf das Waſſer zum Schwimmen ausgelegt werden. Die Schnur hängt ein Ende in das Waſſer und an dem einfachen Haken iſt ein Köder von einem lebenden Fiſch, einem Stück Fiſch, einem Regenwurm, Krebsſchwanz, Fleiſch oder dergleichen. An lebenden Fiſchen fangen ſich vornehmlich Zander, und wenn man dieſelben ſchonen will, muß man für den Aal ſchon etwas Anderes nehmen. Dieſe Flöten werden auf der Oberwindſeite des Abends zerſtreut ausgelegt und der Luftzug treibt ſie allmälig in dem Waſſer fort. Am andern Morgen mit Tagesanbruch werden die Flöten wieder geſucht und geben unter Umſtänden reichlichen Fang. Auch legt man für Aale Schnüre auf den Grund, indem an einer Hauptſchnur in Entfernung von ca. Im kurze Nebenſchnüre mit Köder befeſtigt ſind. Dieſe Methode iſt mehr in Strömen anzu— wenden, wo man die Flöten nicht wieder findet. Noch will ich eines Netzes Erwähnung thun, des ſogenannten Kaulbarſch-Netzes. Es iſt dies ein Netz, welches auf dem Grunde ſenkrecht ſtehend ausgelegt wird, engmaſchig iſt, und etwa ½, m hoch ſteht und mit welchem man die Züge der Kaulbarſche zur Laichzeit abſtellt, damit dieſelben ſich in den Maſchen vermöge ihrer Stachelfloſſen feſtlaufen. Wo es viele Kaulbarſche gibt, iſt der Fang damit ſehr ergiebig. Es gibt ja nun noch verſchiedene andere Fangmethoden, welche aber alle auf den Prinzipien der angeführten Methoden baſiren, oder weniger wichtig ſind oder bei der Strom— fiſcherei Anwendung finden, welche dem heutigen Thema nicht unterliegen. Nun kommt es ſchließlich nicht allein darauf an, daß man die Fiſche fängt, ſie ſollen auch möglichſt hoch verwerthet werden. Da nun bei dem geeigneten Wetter in der entſprechenden Jahreszeit (es iſt der November) faſt jeder Fiſcher mit dem großen Zeuge fiſcht, wird der Markt plötzlich mit Fiſchen überfüllt. Es werden neuerdings ſogar Süßwaſſerfiſche in Unmaſſen aus dem Auslande eingeführt. Rußland überſchüttet uns zu dieſer Zeit mit Zander in Eis, daß ſie oft mit 40 J pro Pfund auf dem Detail-Markte verkauft werden. Wer dann nicht ver: ſteht, ſeine Fiſche gehörig aufzubewahren bis zu der Zeit, wo keiner fiſchen kann, das iſt, wenn das Eis nicht trägt, der muß ſeine Fiſche billig verſchleudern. Manche Fiſche aber können gar nicht ſtehen, wenn ſie nicht ſehr ſauber behandelt ſind. Das ſind namentlich die Zander. Demnach iſt es vor Allem nöthig, daß die Fiſche beim Aufzuge nicht lange im Schlamme liegen, ſie ſind beim Ausleſen ſorgfältig zu behandeln, nicht zu drücken oder zu ſtoßen oder zu werfen, dürfen dann nicht zu dick und nicht zu lange in den Transport— gefäßen ſtehen und müſſen in denſelben mit gutem Waſſer und Luft verſehen ſein. Darauf ſind ſie ſo ſchnell wie möglich in größere Hälter zu bringen, in denen ſie mit gutem Waſſer, das ſich allmälig erneuert, verſorgt werden und in dem ſie auch nicht ſehr dicht ſtehen, ſo daß ſie ſich frei bewegen können, ohne ſich gegenſeitig zu reiben oder zu incommo— diren. Die ſogen. Fiſchkaſten aus Holz oder Drebel ſind die ſchlechteſten Hälter, da ſie meiſt zu eng ſind und die Fiſche ſich ſtoßen und wund laufen, ſo daß ſie bald unanſehn— lich werden, mit Pilzen bewachſen und abſterben. Die beſten Hälter ſind ſolche, die einen natürlichen Grund haben oder in denen ein ſolcher künſtlich aus Waſſerſand und gutem Schlamm hergeſtellt iſt. Vor Allem ſind kleinere Teiche gut geeignet, die einen ſtändigen Zufluß haben und nicht zufrieren. Demnächſt kommen große Hälter in Fließen oder Mühl— 230 —— gerinnen, welche ausgemauert ſind und auf dem Grunde Erdboden haben. Meine Hälter habe ich mir dadurch hergeſtellt, daß ich dort, wo das Waſſer ſehr langſam fließt und nicht zufriert, für jede beſſere Sorte Fiſche etwa /s Morgen mit einer Bretterwand eingezäunt habe, in welcher die Bretter ſenkrecht in den Grund getrieben ſind, oben durch Latten ver— bunden werden und das Waſſer zwiſchen den Brettern ſchwach durchfließen kann. Der Hälter für Karpfen, Forellen und Hechte hat höhere Wände, damit dieſe Fiſche nicht überſpringen. Die Fiſche werden dann, wenn ſie verſchickt werden, mit kleinen Netzen gefangen. Sie halten ſich, ſelbſt die Zander, den ganzen Winter gut und gänzlich unverſehrt. Die Raub— fiſche werden gefüttert. Ein ſolcher Hälter wird ſich, auch wo keine Strömung iſt, bewähren, wenn bei ca. 1½ m Waſſertiefe der Wellenſchlag eindringen kann und das Waſſer bei Eis nicht ſtickig zu werden pflegt. Iſt man nicht in der Lage, ſich ſolche offene und große Hälter anzulegen, dann bleibt ja nichts übrig, als die Fiſche in Drebeln oder hölzernen oder gemauerten kleineren Behältern oder Kaſten aufzubewahren. Man wird jedoch die Auf— bewahrung nie lange vornehmen können, ohne daß die Fiſche ſich verletzen und ſchließlich abſterben. Solche Fiſchkaſten müſſen ſo groß und weit wie möglich erbaut werden, müſſen viel Luft und einigen Waſſerwechſel haben; man hüte ſich aber eine ſtarke Strömung durch- zutreiben, da dieſelbe Schlamm aufwirbelt und die Fiſche ſtets zu arbeiten haben, daß ſie Stellung gegen den Strom behalten, dabei ermatten, ſich wund reiben und ſchließlich vom Strom angedrückt und erſtickt werden. Selbſtverſtändlich iſt, daß das Waſſer überhaupt geſund und klar ſein muß, und daß die Fiſche dünn ſtehen. Als ich noch Fiſchkäſten führte, hatte ich für jede Sorte Fiſche beſondere Behälter und hielten ſich die Fiſche in ſolchen am beſten, deren Wände aus Latten hergeſtellt waren, weil durch dieſelben leicht Luft und Waſſer eindringen konnte. Man pflegt ſonſt die Bretter— wände mit Bohrlöchern zu verſehen. Wenn man gute Preiſe erzielen will, iſt es rathſam, daß ſich der Produzent auch die Transportfäſſer hält, weil viele Händler ſolche nicht genug haben und ein Geſchäft aus Mangel an Transportgefäßen ſehr erlahmen kann. Die beſten Gefäße ſind diejenigen, welche eine elliptiſche Grundfläche haben, damit oben im Faſſe möglichſt viel Fläche von der Luft berührt wird; die Fäſſer mit kreisförmigen Böden taugen deshalb nichts, ſie rollen auch leicht und kann dann das Waſſer auslaufen. Wegen der Leichtigkeit der Handhabung ſollten die Fäſſer nicht mehr wie ca. 170 Liter faſſen. Dieſelben müſſen auch geaicht ſein, damit es nicht nöthig iſt, ſie erſt auf der Bahn zu wiegen. Wegen der theuren Fracht, obwohl lebende Fiſche auf weißem Frachtſchein wie Eil— fracht behandelt werden ſollen, ſetzt man natürlich die Fäſſer ſo voll Fiſche als erfahrungs— mäßig dieſe Fäſſer halten können. Man geht dann gern an die äußerſte Grenze des Zuläſſigen, hat aber auch die äußerſte Grenze der Sorgfalt zu beobachten. Dazu gehört, daß man den Transport vorher bei der Bahn anmeldet, damit Wagen dort ſind, daß man mit dem Güterperſonale in guter Beziehung ſteht, daß man genau weiß, wann der Zug geht, wieviel Zeit zum Verladen gehört, wie lange das Fuhrwerk bis zur Bahn unterwegs iſt, daß die Uhren richtig gehen, daß an Wagen, Pferden, Geſchirr und Kutſcher nichts paſſiren kann, wie lange Zeit man zum Abfiſchen der Hälter, zum Füllen der Fäſſer, zum Verladen und Abwiegen der Fiſche braucht, daß die Fiſche vor dem Verladen nicht aus ſchlammigem, ſondern aus klarem Waſſer verladen werden, daß die Fäſſer ganz klares Waſſer und womöglich bei warmem Wetter Eiszuſatz erhalten, daß nach dem Verladen die Fäſſer ſo wenig wie möglich ſtille ſtehen, indem durch die Bewegung der Waſſeroberfläche dem Waſſer die ſo unentbehrliche Luft zugeführt wird, daß die Fiſche nicht trocken, ſondern im Waſſer gewogen werden. Beim Landtransporte ſpritzt durch die ſtarke Bewegung ſchon genug Waſſer aus dem Faſſe, das vorher voll geladen war. Sollte man aber bei der Verladung auf der Bahn nochmals Waſſer geben, dann hüte man ſich ja, die Fäſſer ganz voll Waſſer zu machen, man gebe jedem Faſſe eine möglichſt große Luft-Oberfläche, da ſonſt die Fiſche erſticken. Die Erſchütterung der Bahn allein iſt zu ſchwach. 231 — — VIII. Aus der Nechtſprechung des Reichsgerichts. In einem Urtheile vom 11. Februar 1887 beſchäftigt ſich das Reichsgericht mit der Frage, ob künſtliche Fiſchteiche als Bauwerke im Sinne jenes 8 305 des deutſchen Strafgeſetzbuches angeſehen werden können, welcher wegen Sach— beſchädigung Denjenigen mit Gefängniß nicht unter einem Monate bedroht, der vor— ſätzlich und rechtswidrig ein Gebäude, ein Schiff, eine Brücke, einen Damm, eine gebaute Straße, eine Eiſenbahn, oder ein anderes Bauwerk, welche fremdes Eigenthum ſind, ganz oder theilweiſe zerſtört. Das Reichsgericht hat dieſe Frage bejaht. Den Ausführungen des in der Sammlung von Entſcheidungen des Reichsgerichts in Strafſachen Bd. XV. S. 263 fg. vollſtändig abgedruckten Urtheils entnehmen wir folgende beſonders relevante Sätze: „Der $ 305 a. a. O. bedient ſich der Worte „oder andere Bauwerke“ als einer clausula generalis. Er gibt durch fie zu erkennen einestheils, daß die von ihm auf— gezählten einzelnen Werke als Bauwerke angeſehen werden ſollen, und anderntheils, daß die in der Klauſel zuſammengefaßten Bauwerke denſelben Charakter wie jene haben, ihnen begrifflich gleich ſein müſſen. Da nun von dieſen das Gebäude, die Brücke, der Damm, die gebaute Straße und die Eiſenbahn Werke ſind, die, als untrennbar mit dem Grund und Boden verbunden, die Eigenſchaft unbeweglicher Sachen haben, ſo bietet ſich der Schluß dar, daß auch unter den „anderen Bauwerken“ nur Werke zu verſtehen ſind, die gleichfalls die Immobiliarqualität beſitzen. Iſt hienach anzunehmen, daß unter dem Bauwerke im $ 305 des Reichs-Straf— geſetzbuches eine unbewegliche Sache zu verſtehen, ſo ergibt der Ausdruck „Bauwerk“ noch zwei weitere Erforderniſſe des unter den Paragraph zu rubrizirenden Gegenſtandes. Es muß derſelbe zunächſt gebaut, d. h. durch menſchliche Kunſt und Arbeit hergeſtellt ſein, und dann ſich als ein Werk, alſo als ein ſelbſtändiges, in ſich abgeſchloſſenes und für eine gewiſſe Dauer beſtimmtes Ganze darſtellen. Nun ſtellt die Vorinſtanz in Anſehung der Herſtellung und der Beſchaffenheit der künſtlichen Fiſchteiche thatſächlich feſt, daß die Teiche mit Dämmen umgeben und durch dieſelben verbunden worden; daß ſich in den Dämmen Schleuſen und an dieſen auf einem Unterholze Schleuſenpfoſten befinden, an welche letztere mit Raſen bedeckte Bretter angenagell worden; und daß an dem oberſten dieſer Bretter Horden angebracht ſind, welche die Beſtimmung haben, bei einer gewiſſen Höhe des Waſſerſtandes den Abfluß des Waſſers zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch das Entweichen der Fiſche aus den Teichen zu verhindern. Hiernach will die Vorinſtanz offenſichtlich unter dem Ausdrucke „künſtliche Fiſchteiche“ den Inbegriff derjenigen Vorrichtungen verſtanden wiſſen, durch welche den Teichen der Charakter von Fiſchteichen gegeben und ſie zu Gewäſſern gemacht worden ſind, welche ſich zum Betriebe der Fiſchzucht und zur Verwahrung von Fiſchen eignen. Daher konnte ſie auf Grund der feſtgeſtellten Thatſachen ohne Rechtsirrthum zu der Annahme gelangen, daß die künſtlichen Fiſchteiche eine durch menſchliche Arbeit geſchaffene, mit dem Grund und Boden untrennbar verbundene und zum Zwecke einer gewiſſen Dauer hergeſtellte Einrichtung, ſomit ein Bauwerk im Sinne des Geſetzes waren.“ IX. Vereinsnachrichten. 1. Badiſcher Fiſcherei⸗Verein. Die zweite ordentliche Generalberſammlung unſeres Vereines findet gelegentlich des zweiten deutſchen Fiſchereitages am Freitag den 29. Juli dieſes Jahres Vormittags 11 Uhr im ſtädtiſchen Rathhausſaale hier ſtatt, zu welcher zunächſt unſere Vereinsmitglieder hiermit höflichſt eingeladen werden. Tagesordnung: 1. Anhörung und Prüfung des Berichts des Vorſtandes. 2. Genehmigung der geprüften 1886er Jahresrechnung. 5 3. Wahl der Rechnungsprüfungskommiſſion, beſtehend aus drei nicht zum Vorſtand gehörenden Vereinsmitgliedern. Freiburg i/ B., den 3. Juli 1887, Der Vorſtand: Graf Heinrich Kageneck. Schuſter. on — 2. Auszug aus dem Jahresbericht des Kreis-Fiſcherei⸗Vereins für Schwaben und Neuburg in Augsburg für 1886. Der Verein zählte am Schluſſe des Jahres 1886 in 10 Bezirken und 7 Sektionen 524 Mitglieder, welche zuſammen 1548 / Mitgliederbeiträge an die Vereinskaſſe bezahlten. Abge— gangen ſind 24 Mitglieder, dagegen neu eingetreten 73 Mitglieder, ſo daß gegen das Vorjahr die erfreuliche Zunahme um 49 Mitglieder zu verzeichnen iſt. f Ueber die Vereinsthätigkeit iſt Folgendes zu berichten: Wie bisher, ſo wurde auch im vergangenen Jahre eine beſondere Aufmerkſamkeit auf die Beſetzung der Fiſchwaſſer des Kreiſes, und insbeſondere der Forellenwaſſer, mit Eiern und Brut gewendet. Zu dieſem Zwecke wurden vom Vereine 76 500 angebrütete Forelleneier und 7900 Stück Forellenbrut aus der Fiſchzuchtanſtalt des Herrn Schöppler hier erworben und theils unent— tet theils zu ermäßigten Preiſen an die Sektionen, befreundeten Vereine und Vereinsmitglieder abgegeben. 5 Es kann hier konſtatirt werden, daß die Bemühungen des Kreisfiſcherei-Vereins und der Zweigvereine in dieſer Hinſicht ihre Früchte zu tragen beginnen. Beſonders günſtige Reſultate ſind von Schwabmünchen bei Wiederbevölkerung der Singold erzielt worden. Neuerlich wendet das Vereinsmitglied Herr Max Fiſcher in Bobingen große Sorg⸗ falt auf die Beſetzung der Singold zwiſchen Bobingen und Großaitingen und iſt auch im Begriffe, eine Fiſchzuchtanſtalt anzulegen. Seit dem Beſtehen des Vereins hat derſelbe in den Jahren 1882—1886 nunmehr 360 000 Forelleneier und 80 000 Stück Forellenbrut abgegeben. Leider war es im vergangenen Jahre nicht möglich, Hucheneier und Brut zur Ausſetzung zu bringen. Die von Herrn Schöppler gewonnenen Hucheneier ſind, vermuthlich in Folge der kalten Witterung im Monat März, ſämmtlich zu Grunde gegangen. Vom deutſchen Fiſcherei— verein wurden uns drei Körbe mit Aalbrut, mit je 10 000 Stück zur Verfügung geſtellt, wovon zwei Körbe hieher und ein Korb nach Donauwörth zur Ausſetzung in die Wörnitz kamen. Die hier angelangte Brut hatte durch den Transport ab Hüningen ſo gelitten, daß bei der An— kunft nur etwa noch 1000 Stück lebend waren. Ein gleich ungünſtiges Reſultat wurde von Donauwörth berichtet. Die hieher gelangte Aalbrut wurde nebſt weiteren ca. 700) Stück ſolcher Brut, welche uns nach Schluß der Ausſtellung von Herrn Direktor Haack freundlich zur Ver— fügung geſtellt worden waren, in den Stadtgraben eingeſetzt. Ueber den Verbleib der in den letzten fünf Jahren in den Gewäſſern des Kreiſes ausgeſetzten Aalbrut läßt ſich noch wenig be— richten. Von auswärts kommen zwar Mittheilungen über den Fang von Aalen. In unſerem Vereinsfiſchwaſſer iſt bis jetzt ein ſolcher Fang noch nicht geglückt. Was die vom Vereine in den letzten Jahren angeſtrebte Verbeſſerung der Karpfenteich— wirthſchaft anbelangt, ſo iſt zunächſt zu berichten, daß die erſte im Herbſte des Jahres 1885 vor— genommene Beſetzung einiger Teiche zur Zufriedenheit ausgefallen iſt. Allmählich ſcheint auch hiefür das Verſtändniß zu erwachen. Auf eine im Herbſte 1886 ergangene Einladung des Vereins haben 12 Teichbeſitzer zur Neubeſetzung oder Wiederbeſetzung von Teichen im Frühjahre 1887 zuſammen den Bezug von 2000 Karpfenſetzlingen angemeldet. Der Kreisfiſchereiverein wird den Transport auf ſeine Koften beſorgen und in den meiſten Fällen auch einen Theil der Anſchaffungskoſten tragen. Belehrend ſuchte der Verein dadurch zu wirken, daß auf Vereinskoſten eine Schrift des Herrn Lehrers Andreas Wiedemann über „Die im Kreiſe Schwaben und Neuburg vor— kommenden Fiſche“ und eine Schrift des Herrn Major Weiß über Karpfenzucht in zahlreichen Exemplaren an die Mitglieder verbreitet wurden. Für Belehrung wurde weiter auch in den Monats-Verſammlungen des Vereins durch Ab— haltung geeigneter Vorträge Sorge getragen. So hatten wir uns im abgelaufenen Vereinsjahre insbeſondere zweier ſehr intereſſanter Vorträge des Herrn Lehrers Wiedemann und des Herrn Major Weiß zu erfreuen. Erſterer gab auf Grund eingehenden Quellenſtudiums geſchichtliche Mittheilungen über die Fiſchereiverhältniſſe im Kreiſe Schwaben, letzterer einen Vortrag über die conſervirende Wirkung der Borſäure an todten Fiſchen. Der letztere Vortrag war mit praktiſchen Verſuchen belegt und conſtatirte die merkwürdige Thatſache, daß abgeſchlachtete Fiſche in Borſäure⸗ löſung getaucht und dann in kühlem Raume aufbewahrt, mehr als 14 Tage lang ſich vollſtändig friſch erhalten. Die ſo conſervirten Fiſche wurden von mehreren Vereinsmitgliedern nach 14tägiger Aufbewahrung gekoſtet und an Geſchmack, Farbe und Geruch den friſchen Fiſchen vollſtändig gleich befunden. Welche Tragweite einem ſolchen — dazu noch ſehr billigen — Conſervirungsverfahren in Bezug auf Fiſchhandel und Transport zukommt, braucht kaum erwähnt zu werden. An Prämien wurden aus der Vereinskaſſe gezahlt: für g erlegte Otten 297 M — 4 für 16 erlegte Reihenrnrn!n! 146 M — 4 für erfolgreiche Anzeigen von Fiſcherei-Freveln. 3 M — 4 in Summa 516 & — 4 Sehr zu wünſchen wäre, daß auch die Otternfrage einer für die Fiſcher günſtigen Löſung zugeführt würde. 233 — 5 Die vom Bayeriſchen Fiſcherei-Verein nach Einholung umfaſſender Gutachten im Auguſt 1885 an das königl. Staatsminiſterium des Innern eingereichte Vorſtellung, dahin gehend, daß im Wege eines Spezialgeſetzes dem Fiſcherei-Berechtigten geſtattet werde, in und an ſeinem Fiſch⸗ waſſer Fiſchottern und verſchiedene Raubvögel ohne Anwendung von Schußwaffen zu tödten oder zu fangen und die erbeuteten Thiere ſich anzueignen, harrt noch der Entſcheidung. In einem allgemeinen Ausſchreiben an die Sektionen und befreundeten Vereine wurde es dieſen nahe gelegt, am Schluſſe jedes Jahres dem Kreis verein Berichte über ihre Thätigkeit einzus uſenden. ® | In Folge diefer Anregung find Berichte eingekommen von der Sektion Donauwörth und dem Fiſchereiverein Memmingen. Aus dem Berichte der Sektion Donauwörth iſt beſonders hervorzuheben, daß dieſelbe ſich die löbliche Aufgabe geſetzt hat, den Krebsbeſtand in der Wörnitz durch b junger Krebſe wieder zu heben, nachdem der durch Einſetzen von 100 Stück Krebſen gemachte Verſuch ein günſtiges Reſultat verſpricht. Er ſoll deßhalb im Jahre 1887 mit den angeſammelten Mitteln die Wörnitz mit Setzkrebſen aus Waldſaſſen neu beſetzt werden. Vom Fiſchereiverein Memmingen wird berichtet, daß in ſeiner Fiſchzuchtanſtalt die künſtliche Forellenzucht mit beſtem Erfolge betrieben wird und daß die ausgebrütete junge Zucht, wenn ſie rechtzeitig in die natürlichen Waſſer ausgeſetzt wird, ſich gut entwickelt und gedeiht. Das wichtigſte Ereigniß des Jahres 1886 bildet die vom Vereine im Anſchluß an die ſchwäbiſche Kreis-Ausſtellung veranſtaltete Fiſcherei-Ausſtellung. Die Ausſtellung hat gezeigt, was mit vereinten Kräften zu erreichen iſt. Die Fiſcherei-Aus— ſtellung war beſchickt von 88 Ausſtellern.“) Der Verein kann mit Befriedigung auf das vergangene Jahr zurückblicken. Es wird aber auch nicht aufhören, die ihm vorgeſteckten Ziele mit allen Kräften weiter zu verfolgen. Mit dem Wachſen und Erſtarken des Vereins müſſen auch ſeine Ziele weitergehende werden. Noch Vieles iſt zu thun und wir ſtehen ja eigentlich noch in den Anfängen unſerer Thätigkeit. f Als beſonders erſtrebenswerth dürfte es zu erachten ſein, daß der Verein eine eigene Fiſch— zuchtanſtalt gründet. Es entſpricht dieß einerſeits der Wichtigkeit und Stellung unſeres Vereines und wir werden anderſeits vielleicht nicht immer in der glücklichen Lage ſein, einen Mann wie Herrn Schöppler zu haben, welcher in ſo uneigennütziger Weiſe ſeine Fiſchzuchtanſtalt den Intereſſen des Vereins zur Verfügung ſtellt Auch auf Verbeſſerung des Vereins-Fiſchwaſſers wird bedacht genommen werden, eine An— gelegenheit, welche übrigens mit Gründung einer Fiſchzuchtanſtalt in nahem Zuſammenhange ſteht. Wir ſchließen unſeren Bericht mit dem Wunſche, daß das Intereſſe an der Fiſcherei ſtets reger werde und daß ſich insbeſondere immer mehr ſolche ſinden mögen, welche den kleinen Jahres— beitrag und auch Opfer an Zeit und Arbeit nicht ſcheuen mögen, um einem als allgemein nützlich erkannten Zwecke zu dienen. 99. Auszüge aus dem Berichte über die General-Verſammlung des Rheiniſchen Fiſcherei-Vereins am 5. April 1886 zu Bonn. Der Vorſitzende Herr Profeſſor Frh. von La Valette St. Georg in Bonn eröffnet die Sitzung und begrüßt die anweſenden Herren im Namen des Vorſtandes, womit er ſeinen Dank für das zahlreiche Erſcheinen verbindet. Es ſei dies der allerbeſte und erfreulichſte Beweis für das Intereſſe an der Fiſchzucht in unſerer Provinz. Demnächſt erſtattet der Vorſitzende einen ausführlichen Bericht über die Verhältniſſe und die Thätigkeit des Vereins im abgelaufenen Jahre: Die Zahl der Mitglieder beträgt zur Zeit 109. Der Verein wurde von der Staatsregierung aufgefordert, ein Gutachten abzugeben in Betreff einer durch den Vertrag zwiſchen Deutſchland, den Niederlanden und der Schweiz noth— wendig gewordenen Reviſion der Fiſcherei-Verordnung für die Rheinprovinz. Sämmtliche Vor— ſchläge des Vereins ſind von der Staatsregierung anſtandslos genehmigt worden. Die Vorlage ſelbſt hatte der Vorſitzende ſowohl im Ausſchuß des Provinzial-Landtags als in der Plenarverſammlung deſselben perſönlich zu vertreten die Ehre. Sie wurde an beiden Stellen einſtimmig angenommen und iſt bereits zur Ausführung gelangt. a Eine ſchon vor mehreren Jahren vom Verein ausgearbeitete Eingabe an den Herrn Miniſter für Landwirthſchaft, Domainen und Forſten, die Adjazenten-Fiſcherei auf dem linken Rheinufer betreffend, iſt genau in demſelben Wortlaut von dem „Verband der Fiſcherei-Vereine in Rheinland, Weſtphalen, Hannover und Heſſen-Naſſau“ wieder aufgenommen worden, hat der Petitions-Commiſſion des Herrenhauſes vorgelegen und wurde von dieſer der Regierung zur Berückſichtigung empfohlen. Ob dieſelbe Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. *) Anmerkung der Redaktion. Wir haben darüber ſchon ausführlich berichtet und müſſen des Raumes wegen auf eine nochmalige Recapitulation verzichten. Unſer Ausſtellungsbericht harrt indeſſen noch des Abſchluſſes durch das Referat über die in Augsburg gehaltenen öffentlichen Vorträge. Auszug aus Beiden wird im Laufe dieſes Sommers noch folgen. 234 — — Dem Vorſitzenden iſt es, Dank der ſachkundigen Beihülfe des Herrn Dr. Bettendorff, gelungen, eine dem Fiſchbeſtande der Agger drohende Gefahr abzuwenden. Bei der Königlichen Regierung in Köln war die Konzeſſion zur Errichtung einer chemiſchen Fabrik auf einem früheren Bergwerksterrain, ſechzig Schritt von der Agger entfernt, im Inundationsgebiete derſelben und auf durchläſſigem Boden nachgeſucht worden. In der mündlichen Verhandlung wurden von Seiten der genannten Vereinsmitglieder ſchwerwiegende Bedenken gegen die projektirte Anlage zur Geltung gebracht und darauf hin die Petenten mit ihrem Antrage abgewieſen. In privaten Fiſchereiangelegenheiten wurden von dem Vorſitzenden noch mannigfache Belehrungen ertheilt. Herr Dr. Barfurth hat eine Reihe von Beobachtungen über die zeitweilig eintretende Unfruchtbarkeit der Salmoniden angeſtellt und deren Reſultate veröffentlicht. Vom Vorſitzenden wurde ein unterſpüliger Bruttrog in Holz und Drahtgeflecht konſtruirt, welcher fich bereits als recht brauchbar erwieſen hat und den Vorzug der Unzerbrechlichkeit und Billigkeit beſitzt. Die Beſchreibung desſelben iſt in einer kleinen Schrift „Der Fiſchbrutapparat ꝛc.“ im Verlage von Max Cohen & Sohn (Fr. Cohen) zu Bonn publizirt und an die Vereinsmit⸗ glieder verſandt worden. In jedem Semeſter wurde von dem Vorſitzenden an der Landwirtſchaft⸗ lichen Akademie in Poppelsdorf eine Vorleſung über Fiſchzucht gehalten, welche ſich der regſten Theilnahme von Seiten der Akademiker erfreute. Weſentlich unterſtützt werden dieſe Vorträge durch praktiſche Demonſtrationen in der Fiſch— zucht-Anſtalt des anatomiſchen Inſtituts zu Poppelsdorf. ö In Poppelsdorf wurden im vorigen Winter 10,000 Stück Eier von Rheinlachſen mit nur geringem Verluſt in Porzellantrögen erbrütet und Mitte April in die Agger eingeſetzt; in gleicher Weiſe 15,000 Forelleneier aus der Fiſchzuchtanſtalt von Rübſaamen in Welſchneudorf mit wenig Abgang zur Entwicklung gebracht und durch Herrn Geheimerath von Sandt in die Bach⸗ läufe des Kreiſes Bonn übergeführt. Der ganze Extrag der Fiſchzucht-Anſtalt des Vorſitzenden zu Haus Auel, ca. 30,000 Stück Forellenbrut, iſt der mittleren und oberen Agger zu Gute gekommen. In dieſem Herbſte waren die Lachsfiſcher an der untern Agger und Sieg von der Königlichen Regierung in Köln angewieſen worden, den während der Schonzeit gefangenen Lachſen die Eier zu entnehmen, zu befruchten und dem Vorſitzenden theils nach Poppelsdorf, theils nach Haus Auel abzuliefern. Dies iſt in der zufriedenſtellendſten und erfolgreichſten Weiſe geſchehen und wurde darüber durch das Landrathsamt Siegburg der Königlichen Regierung vom Vorſitzenden Bericht erſtattet. Ein Theil der befruchteten Lachseier iſt der Kaiſerlichen Fiſchzucht-Anſtalt zu Hüningen ausnahmsweiſe auf den dringenden Wunſch des Direktors derſelben zugegangen. Das ganze Quantum der abgelieferten Lachseier beziffert ſich auf 644,400 Srück; die Jungfiſche ſollen in der oberen Sieg und Agger ausgeſetzt werden in den Transportgefäßen und auf Koſten des Vereins. Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Köln iſt auch in dieſem Winter eine Anzahl Forelleneier — 10,000 Stück — auf dem anatomiſchen Inſtitut in Poppelsdorf ausgebrütet worden. Die daraus mit nur wenig Abgang gewonnene Brut hat der Königliche Landrath unſeres Kreiſes, Herr Geheimerath von Sandt, in zwei Transporten perſönlich den Forellenbächen des Kreiſes einverleibt. Der geſammte Ertrag der Fiſchzucht-Anſtalt zu Haus Auel in Bachforellenbrut, ca. 50,000 Stück — dazu 20,000 Stück Seeforellen und 5000 Stück Saiblinge, welche die Fiſchzucht⸗ Anſtalt zu Hüningen dem Verein zum Geſchenk gemacht hat, ſoll in der Oſterwoche unter Leitung des Vorſitzenden in dem Flußgebiete der Agger ausgeſetzt werden. Vielfach werden jetzt Zander im Rhein gefangen von bedeutender Größe, durchſchnittlich 4 Pfund ſchwer. Sie ſtammen offenbar von der zweiten Einſetzung dieſes werthvollen Fiſches in den Rhein durch den deutſchen Fiſcherei-Verein. Ganz beſonderen Erfolg hat in dieſem Jahre die Vertheilung von Otterprämien aufzuweiſen. An Prämien wurden verſandt gegen Einlieferung der Otterſchnauzen oder ausnahmsweiſe auf Beſcheinigung der Ortsbehörde: 286 im Betrage von 1430 “ An wiederholt Prämiirte oder auf beſondere Verwendung der Behörden ſind Otterfallen vertheilt worden: 14 Stück im Betrage von 147 Mark. a Eine Prämie von 20 Mark wurde auch für die Anzeige eines Dynamitfrevlers, welche Beſtrafung zur Folge hatte, angewieſen. Um die Kenntniß von den Grundlagen und Grundſätzen der Fiſchzucht nach Möglichkeit zu verallgemeinern und dadurch das Intereſſe an der Fiſchzucht überhaupt zu heben, wird der Vor⸗ ſtand beauftragt, 150 Exemplare der ſehr lehrreichen kleinen Schrift „Die Teichwirthſchaft“ von Benecke auf Vereinskoſten für ermäßigten Preis zu erwerben und an die Mitglieder zu vertheilen. Darauf folgte ein Vortrag des Herrn Dr. Barfurth: Ueber die Urſachen der Unfrucht⸗ barkeit bei den Salmoniden. Wir bringen denſelben an anderer Stelle, da er hervorragendes Intereſſe bietet. A. Auszug aus dem Berichte über die General-Verſammlung des Fiſcherei⸗Vereins für die Fürſtenthümer Waldeck und Pyrmont. Corbach, den 21. März 1886. Gemäß der feſtgeſetzten Tagesordnung erfolgte zuerſt die Beſprechung des Jahresberichts. Dabei ſtellte Herr von Schenk die Anfrage, ob nicht von einer Zentralſtelle aus, z. B. Arolſen, Forelleneier an die errichteten kleinen Brutanſtalten geliefert werden könnten, und welche Art von an Brutapparaten zur Anſchaffung gekommen wäre. Sodann bat er in Erwägung zu ziehen, ob es ſich nicht machen ließe, daß derartige Gegenſtände bei den General-Verſammlungen ausgeſtellt würden, damit diejenigen Mitglieder, welche ſich dafür intereſſirten, ſolche in Augenſchein nehmen könnten. Der Vorſitzende ſagte die Erfüllung des letzteren Wunſches zu. Der Schriftführer theilte mit, daß in dieſem Jahre leider in Arolſen nicht genügend Laichforellen vorhanden geweſen ſeien, und hätte der Vorſtand deshalb die Forelleneier größtentheils von Michaelſtein a. H. kommen aſſen müſſen. Betreffs der angekauften Brutapparate gab der Schriftführer der Verſammlung bekannt, daß kaliforniſche Brutapparate. wie ſolche Herr von dem Borne benutze, und ſoge⸗ nannte veränderte kaliforniſche Brutkaſten, die der Kaſſeler Verein ſchon ſeit Jahren mit beſtem Erfolge anwende, zur Anſchaffung gekommen wären. Darauf bat der Vorſitzende die Mitglieder, ſich namentlich darüber zu äußern, ob man im Allgemeinen mit der vom Vorſtande ins Werk geſetzten Art und Weiſe der Otternvertilgung einverſtanden ſei, beziehungsweiſe ob die für Vertilgung von Fiſchfeinden aufgewendeten Ausgaben für zweckmäßig erachtet würden und allſeitige Billigung fänden. Die Verſammlung erklärte ihre Zufriedenheit mit dem Verfahren des Vorſtandes. Herr von Schenk ſtellte es als wünſchenswerth hin, daß die Fiſchereibeſitzer, beziehungs— weiſe Pächter von Fiſchgewäſſern, denen die Tödtung der Fiſchfeinde in erſter Linie zu Gute komme, vom Verein zur Betheiligung bei der Otternprämiirung herangezogen würden. . Der Vorſitzende, desgleichen Herr Gutsbeſitzer Konra di, hielten ſolches nicht für thunlich, da es nicht Sache des Vereins ſei und zu weit führen würde, wenn derſelbe ſich dieſerhalb mit den vielen Fiſchereiberechtigten in Verbindung ſetzen ſolle. Auch ſei der in dem Antrage enthal- tene Grundſatz den Beſtrebungen des Fiſcherei-Vereins an ſich fremd. Der Verein wolle nicht im Intereſſe einzelner Perſonen wirken, ſondern bezwecke das Wohl der Geſammtheit durch Ver— wirklichung ſeiner Ideen zu fördern. Wem dabei in erſter oder zweiter Linie ein Vortheil zuwachſe, falle nicht entſcheidend ins Gewicht. Der Vorſitzende erklärte, daß es ſeiner Meinung nach den einzelnen Fiſchereibeſitzern und Pächtern überlaſſen bleiben müßte, wie ſie ſich zu der angeregten Frage ſtellen wollten; freiwillige Beiträge würde der Verein mit Dank annehmen. Die Verſammlung trat dieſen Auffaſſungen bei. Herr Oberförſter Kruhöffer ſtellte darauf den Antrag, der Verein möge die zuſtändige Behörde erſuchen, die beſtehende Polizeiverfügung — betreffs Schließung der Aalfänge während der Schonzeit — ſtrikte zur Ausführung zu bringen. Es ſei das ſeiner Ueberzeugung nach dringend nothwendig, da ſich nicht allein Aale, ſondern auch andere Fiſche darin fingen. Der Antrag wurde von der Verſammlung angenommen. Herr Oberförſter Kruhöffer beantragte weiter Beſchaffung von Brut der amerikaniſchen Schwarzforelle (wohl Forellenbarſch gemeint? Die Redaktion.), da dieſelbe höhere Temperatur des Waſſers vertrage, als unſere hieſigen Forellen, und zudem ſehr ſchmackhaft ſei. Der Vor— ſitzende befürwortete derartige Verſuche, und erklärte fi die General-Verſammlung damit einver— ſtanden, daß der Vorſtand ſolche Verſuche mache. Herr Lend rott ſtellte den Antrag, die an vielen Orten befindlichen unbeſetzten Teiche mit Karpfen und ſonſtigen paſſenden Fiſcharten zu beſetzen, und glaubte derſelbe, daß durch derartige Maßnahmen das Intereſſe für den Verein auch in weiteren Kreisen zunehmen würde. In Folge des Lendrottſchen Antrags beſchloß die General-Verſammkung, daß der Verein ſeine Thätigkeit in Zukunft auch auf ſtehende Gewäſſer ausdehnen ſolle. Herr von Schenk hielt es bei Beſprechung des Lendrottſchen Antrags für nöthig, daß der Vorſtand auch durch die Preſſe die Ouellen mittheile, aus denen die Befitzer kleiner Teiche u. ſ. w. Karpfen, Schleien⸗ ꝛc. Brut beziehen können, da dieſelben meiſtens nicht wüßten, woher ſolche Brut zu beziehen ſei. 5. Generalverſammlung des Fifcherei: Vereins für das Weſergebiet. Höxter, am 4. Juli 1887. Geſtern tagte im feſtlich geſchmückten Höxter der Fiſcherei-Verein für das Weſergebiet unter Vorſitz des Bürgermeiſters v. Fiſcher-Benzon aus Hameln, theilweiſe vertreten durch Amts— gerichtsrath Seelig von Kaſſel. Von der ſonſt zahlreich beſuchten Verſammlung wurden die Herren aus Bremen und Münden vermißt, namentlich der erkrankte Profeſſor Dr. Metzger. Die ſehr ſtarke Tagesordnung wurde bei 25% R im Schatten nach einem reichlichen Mahl von 3 Uhr Nachmittags ab bis 8 Uhr Abends bis auf den letzten Gegenſtand, Statiſtik der Weſerlachsfiſcherei, erledigt. Letzterer wurde, da der Berichterſtatter br. Stüdemann aus Bremen nur ein ſchriftliches Referat eingeſchickt hatte und gleichzeitig Anträge wegen Errichtung von Lachsbeobachtungsſtationen nach Vorſchlag unſeres unvergeßlichen Profeſſors Dr. Benecke eingegangen waren, zur nächſtjährigen Generalverſammlung verwieſen. Intereſſante Vorträge erſtatteten: v. Fiſcher-Benzon aus Hameln über Koppelfiſcherei und Weſerbeſetzung mit Lachs, gelegentlich deren genaue Mittheilungen über die Reſultate der Hamelner⸗Leiter gemacht wurden, welche der Schriftführer, Herr M. Buſſe von Hameln, auf Grund der Magiſtratsakten erſtattete. Alles dieß muß ſpäter ausführlicher mitgetheilt werden. 236 — Die beachtenswerthen Vorträge der Herren Amtsgerichtsrath Seelig aus Kaſſel und Meyer aus Hameln über die Geſetzgebungsfrage der Weſerlachsfiſcherei erzielten den einſtim— migen Beſchluß der Verſammlung, daß dieſelbe ſich mit den Beſchlüſſen des letzten hannover'ſchen (?) Provinziallandtages einverſtanden erklärte. Die Flußverunreinigungsfrage kam nicht zur Berathung, da der Referent, Herr Gewerberath Ecker aus Hannover, erkrankt war. Auf Anregung des Herrn Amtsgerichtsrath Seelig nahm die Verſammlung vom Inhalt der Aufſätze in Nr. 15 und 16 dieſer Zeitſchrift befriedigte Kenntniß. Der Präſident der k. Regierung in Minden, Herr von Pilgrim, mit Referenten, der k. Landrath a. D. Freiherr von Metternich und viele ſonſtige Notabilitäten des Militär- und Zivilſtandes beehrten die Verſammlung mit ihrer Gegenwart und betheiligten ſich mehrere an den Verhandlungen. 6. Fiſchſchutz⸗Verein für den Regierungsbezirk Köln. Köln, 7. Sum In der geſtrigen Monatsverſammlung des Fiſchſchutz-Vereins für den Regierungs⸗ bezirk Köln wurde der vom Vorſitzenden Hrn. Arno Garthe ausgearbeitete Jahresbericht für 1886 an die Mitglieder vertheilt, deren Zahl, in ſteter Zunahme begriffen, ſchon auf 90 angewachſen iſt. Den erfreulichen Aufſchwung hat der Verein zumeiſt der flotten Auszahlung der auf die Erlegung von Fiſchottern und Reihern ausgeworfenen Prämien, dann aber auch dem Umſtande zu danken, daß zu wiederholten Malen ein Ehrenſold von 10 bis 15 M. an verdiente Feldhüter für treue Beaufſichtigung der Waſſerſtrecken oder für von ihnen aufgedeckte Fiſchfrevel ausgezahlt wurde. Reichten die leider noch im vorigen Jahre durch keine ſtaatliche Unterſtützung aufgebeſſerten beſcheidenen Kaſſenbeſtände des Vereins nicht immer aus, ſo halfen in hochherziger Weiſe der deutſche Fiſcherei-Verein in Berlin oder auch der Rheiniſche Fiſcherei-Verein in Bonn in den meiſten Fällen aus. Die königliche Regierung hat nun dem ſtrebſamen Kölner Vereine für 1887 und fürs erſte 200 . Zuſchuß bewilligt, doch laſſen ſich damit keine weiten Sprünge machen und man ſieht vertrauungsvolle iner angemeſſenen Erhöhung dieſer Beiſteuer für das nächſte Etatsjahr entgegen, um manchen der guten Sache dienenden Plänen näher treten zu können. An weitere geſchäft⸗ liche Mittheilungen ſchloß ſich ein Vortrag des Hrn. Hofraths Dr. Ewich, der an Tafelzeichnungen drei Verfahren zur Reinigung ftädtiſcher Kanalwaſſer erklärte, die geeignet ſeien, die Flüſſe zu Gunſten der Fiſchzucht gegen ſtädtiſche Verunreinigung zu ſchützen: 1. Die Röckner-Rotheſche auf- ſteigende Filtration, unter vorheriger chemiſcher Behandlung, welche z. B. in Eſſen angewandt wird. 2 Das Petriſche Verfahren zu Marienfelde bei Berlin, in welcher Verſuchsanſtalt täglich die Kanalabwäſſer eines Stadttheils von 10 000 Einwohnern mittels chemiſcher Behandlung durch Präzipitation und Filtration zu reinigen ſind, ſo daß das klare Waſſer abfließt und der Niederſchlag zu Streudünger verarbeitet werden kann. 3. Die Verſuchsanſtalt des Liernur-Petriſchen Verfahrens in der Schwartzkopff'ſchen Maſchinenbauanſtalt zu Berlin, wo von 800 Arbeitern die Aborteffluvien aus Waſſerkloſets durch eiſerne Rohre mittels Luftdrucks in Sammelkeſſel gelangen und auf ihrem Wege durch vier mit Chemikalien verſehene Cylinder zum Präzipitiren vorbereitet, dann ſchließlich ihren Schlamm abſetzen, ſo daß das klare Waſſer noch durch Torfgrießfilter durchaus gereinigt in jeden Waſſerlauf gelangen darf. Der Vortragende gab dieſem Verfahren den Vorzug, weil gleich— zeitig auch alle Hauswaſſer mit den Fäkalien abgeleitet, dieſelbe Reinigung erfahren können und der gewonnene Schlamm getrocknet und zu Streudünger verarbeitet auch der Landwirthſchaft zu Gute komme, ja für Jahr und Kopf der Bevölkerung, ähnlich wie der Guano, einen Marktwerth von 8 M für 50 Kilogramm repräſentire. („Kölniſche Zeitung.“) X. Vermiſchte Mittheilungen. Künſtliche Zucht der Aeſche. Bezugnehmend auf die Notiz in Nr. 16 S. 206 unſeres Blattes über einen Bericht der Herren Blattner und Läubli in Ermatingen ſendet uns Herr R. Karbaſch, erzherzoglicher Förſter in Weichſel, öſterr. Schleſien, eine Mitheilung dahin, daß es ihm gelungen ſei, Aeſchen in einem kleinen Teich von 6 Quadratmeter Größe und 0,30 bis 1,0 Meter Waſſertiefe zur Laichreife zu bringen. Angelgeräthe. Freunde des Angelſports machen wir auf Herrn H. Hil de— brands Annonce warm empfehlend aufmerkſam. Netzfabrikation. Im Anſchluß an das Inſerat des Herrn Heinrich Blum in Konſtanz empfehlen wir deſſen reichhaltigen Preis-Courant freundlicher Beachtung. B. Großes Fiſchſterben. Im Eppendorfer Mühlenteich ſind in der zweiten Woche des Juni ca. 3000 große Fiſche (darunter Braſſen von 5 Pfund, Aaland, Barſche u. ſ. w.) geſtorben. Die Pächter des Teiches erleiden dadurch einen großen © Au Pie BE Au ER? 6 7 8 5 Schaden. Die Urſache des Abſterbens der Fiſche ſoll durch eine in den Teich fort— während laufende ſchädliche Flüſſigkeit aus einer an der Borſteler Chauſſee belegenen Lederfabrik verurſacht ſein. Die Fiſchleichen wurden zwar auf Anordnung der Behörde entfernt, nichts deſtoweniger verbreitet der Teich noch jetzt einen peſtilenzialiſchen Geruch. Aus Hof, 7. Juli meldet der „Hof. Anz.“: Vorgeſtern hat ein großes Fiſchſterben viele Tauſende von Fiſchen dahingerafft. Städtiſche Arbeiter ſind ſeit geſtern bemüht, den Saalfluß von den die Luft verpeſtenden Fiſchleichen zu ſäubern. (Immer wieder in Hof ſolche Vorkommniſſe! Sollte denn die Urſache gar nicht zu ergründen und Ab— hülfe unmöglich ſein? Wir appelliren lebhaft an die Fürſorge der dortigen Behörden!) B. Lachsreichthum der nordfinniſchen Ströme. Seit urdenklichen Zeiten wurde das Recht der Lachsfiſcherei in den Kemi-, Simo-, Kuivaniemi-, Jjo-, Olhava- und Haukipudas⸗Strömen, als den Anwohnern der dortigen Gemeinden gehörend, angeſehen, weil der Staat bisher auf ſein Privilegium keine Anſprüche gemacht hatte. Vor etwa 10 Jahren machte die Krone ihr Recht geltend und verordnete, daß nach Verlauf von 10 Jahren, vom 14. März 1878 an gerechnet, der Staat in ſeinen Beſitz treten werde. Dieſer Termin iſt nun im nächſten Jahre 1888 am 14. März abgelaufen. Um aber die ökonomiſchen Verhältniſſe dortiger Gegend nicht zu ſchädigen, hat der finniſche Senat beſchloſſen, daß die früheren Fiſcherei-Ausüber auf noch weitere 30 Jahre hinaus gegen eine beſtimmte Jahrespacht (nicht an den Meiſtbietenden) die Lachsfiſcherei ausüben dürften. Der Fiſchereiinſpektor des Landes hatte ſeiner Zeit den Jahrespacht für die Lachsfiſcherei in den genannten Strömen auf 55,000 — 60,000 finniſche Mark (1 Mark finniſch = 80 Pfg.) angeſchlagen, der Senat aber begnügt ſich mit einer Pachtſumme von 25,500 finniſche Mark pro Jahr im Laufe der nächſten 30 Jahre. Dieſe ſtaat— lichen Lachsfiſchereien ſind in den genannten Strömen folgendermaßen vertheilt: Im Kemi⸗Fluß: jährlicher Pacht 15,000 finn. Mark 207 „ Jjo-Fluß: " „ 6,000 „ „ „ Simo-Strom: 5 DO 3 „ Kuivaniemi— 5 1.000.777, 5 „ Haukipudas⸗ „ ” 700 „ " „ Olhava⸗ 1 „ 800 „ 25,500 En Mark. Nach Ablauf jener 30 Jahre, während welcher Zeit die Inhaber den niedrigen Pachtzins zu zahlen haben, ſollen auch dieſe ſtaatlichen Lachsfiſchereien, wie die übrigen im Lande, öffentlich an den Meiſtbietenden verpachtet werden. B. Schleswig⸗Holſteiniſche Auſternzucht. Von der Weſtküſte. Alle Auſterneſſer in Stadt und Land werden mit großer Befriedigung von den Berichten Kenntniß nehmen, welche bezüglich der Auſternbänke an der ſchleswig'ſchen Weſtküſte vorliegen, und deren Wiederbefiſchung (wenn auch erſt in einigen Jahren) in Ausſicht ſtellen. Dann wird es wieder „Holſteiner-Auſtern“, richtiger „Schleswiger Auſtern“ geben. Die im Mai 1885 abgehaltene Reviſion der ſämmtlichen Auſternbänke an der ſchleswig'ſchen Weſtküſte hatte ergeben, daß die ſüdlicheren Bänke nur wenig Ausſicht auf Aufbeſſerung boten, während die nördlichen Bänke wieder erfreulichen Zuwachs von Auftern zeigten, ſo daß die Annahme gerechtfertigt erſchien, es werde die ſeit dem Jahre 1881 ruhende Befiſchung dieſer Bänke in einigen Jahren möglich ſein. Der weitere Fortgang in dem Zuwachs der Auſternbeſtände hat dieſe Vorausſicht bis jetzt in erfreulicher Weiſe beſtätigt. Dagegen haben ſich die gleichfalls ſeit 1881 angeſtellten Verſuche, die Aufbeſſerung der Auſternbeſtände durch Züchtung junger Auſtern zu beſchleunigen, ſoweit dieſelben in der See auf den Auſternbänken ſelber vorgenommen wurden, als erfolglos erwieſen. Nur der Verſuch, in den Baſſins der Auſtern-Etabliſſements zu Huſum Auſtern zu züchten, iſt gelungen. Im Mai vorigen Jahres wurden 1000 Stück Brut⸗ auſtern im Alter von vier bis ſieben Jahren auf den Bretterboden des Klärbaſſins dieſes Etabliſſements ausgebreitet und zum Auffangen der Auſterſchwärmlinge Anfang Juli Drainröhren und Auſternſchalen ausgeſetzt. Die Anfang Oktober ſtattgefundene Unterſuchung ergab, daß ſich große Mengen von Auſternbrut auf den Drainröhren, den 238 Auſternſchalen, ſelbſt auf den Holztheilen, der Bedielung des Baſſins und endlich namentlich am inneren Mauerwerk der Einlaßſchleuſe angeſetzt hatten. Anfang Dezember wurden 4000 Stück junge Auſtern gezählt, von denen viele ſchon 25 mm groß waren. Es ſoll nun der Verſuch gemacht werden, die im Baſſin erbrüteten Auſtern bis zur Marktfähigkeit groß zu ziehen, was jedenfalls gelingen wird. Daß es in dem Klär— baſſin nicht an günſtigen Ernährungs- und ſonſtigen Lebensbedingungen fehlt, beweiſen die ſchon ſeit mehreren Jahren in demſelben zu Beobachtungszwecken gelagerten Auſtern, von denen bis jetzt nur ſehr wenige geſtorben ſind. Dieſelben zeigen außerdem eine ganz vorzügliche Maſt und eine Feinheit des Geſchmacks, ſo daß ſie ſich mit den Auſtern der beſten Naturbänke an der ſchleswig'ſchen Küſte meſſen können. Hervorzuheben iſt noch das ſchnelle Wachsthum der jungen Auſtern im Klärbaſſin, da die vorjährige Brut auf den Naturbänken noch im März d. J. erſt Größen bis höchſtens 15 mm Durchmeſſer zeigte. Es ſind bereits Vorkehrungen getroffen, die Verſuche in größerem Umfange fortzuſetzen. ö f H. F. B. Aus der Fiſchküche. Hecht-Pud ding. Man nimmt 11/2 Pfund Hechte, befreit das Fleiſch von den Gräten, hackt es mit 4 Sardellen fein und ſchwitzt es mit 190 Gramm Butter auf dem Feuer. Nachdem es erkaltet, rührt man von 5 geriebenen Semmeln die Krumen mit etwas Muskatblüthe, Salz und 12 Eierdottern, nimmt dann das zu Schnee geſchlagene Eiweiß der 12 Eier dazu, gibt die Maſſe in eine ausgeſtreute Form und läßt es zwei Stunden kochen. Eine kräftige Sardellenſauce dazu. — Holländiſche Eierſauce zu Fiſchen. 90 Gramm friſche Butter, 1 Eßlöffel voll Mehl und 5 Eidotter werden in einer Kaſſerole zuſammen verrührt, dann fügt man eine Meſſerſpitze Pfeffer, ebenſoviel Salz, 1 Blatt Macis, 2 Eßlöffel voll Eſſig und 4 Löffel Waſſer hinzu und rührt Alles über dem Feuer bis faſt zum Kochen, nimmt die Sauce vom Feuer, verrührt noch ungefähr 60 Gramm friſche Butter darin und ſervirt fie ſofort zu jeder Art von gekochtem Fluß- oder Seefiſch. — Eine andere Gier: ſauce zu Fiſchen bereitet man auf folgende Art: Man hackt 2 hartgekochte Eier ſehr fein, thut fie nebſt einem Stück in Mehl gerollter Butter, 2 gehackten Sardellen, ein wenig Pfeffer und einer Meſſerſpitze Salz in kochende Fleiſchbrühe und läßt die Sauce unter öfterem Umrühren gut durchkochen. (Berl. Zentr. Markthalle.) II. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Hamburg, 7. bis 9. Juli 1887. Kleiße, große per ½ Kilo 41 — 60 ., mittel p. ½ͤ Kilo 37 — 53 4., kleine p. ½¼ Kilo 32 — 41 J., Knurrhahn per ½ Kilo 6— 10 ., Petermännchen per ½ Kilo 8 — 30 J., Rochen p. ½ Kilo 7 — 10 ., Schellfiſch, große p. / Kilo 9— 14 ., mittel p. ½ Kilo 9 12 3., kleine p. ½ Kilo 4 — 10 ., Schollen (lebende) kleine p. ¼ Kilo 8 4., do. (Eis), große p. ½ Kilo 7—17 ., kleine p. / Kilo T—17 ., Seezungen, große p. ½ Kilo 0,84 — 1,30 /, mittel p. ½ Kilo 0,84 — 1,30 &, kleine p. ½œ Kilo 56 — 70 ., Steinbutt, große p. / Kilo 57 — 75 4., mittel p. ½ Kilo 57 — 75 ., kleine p. ½ Kilo 39 — 59 ., Auſtern per 100 Stück 0,50 — 1,25 M, Hummern (däniſche) p. ½ Kilo 80 ., Lachs, See- p. ½ Kilo 9 J. (Berliner Zentral-Markthalle.) L. Neuſtadt (Holſtein), 22. Juni. Der Fang an Goldbutt hebt ſich jetzt immer mehr, nur iſt die Waare noch klein. Steinbutt werden nur einzeln gefangen. Der Krabbenfang hebt ſich wieder bei der eingetretenen Wärme. Mit dem Aalglühen beginnt man jetzt ebenfalls. Makrelen in der hieſigen Fiſchräucherei bereitet koſten 60 bis 80 , gefangen werden ſie in hieſiger Bucht nicht. L. Marne (Holſtein), 20. Juni Während der Krabbenfang ein ſehr lohnender, iſt der Buttfang in den Prielen der Nordſeewatten nicht befriedigend, ebenſo der Aalfang. In den letzt⸗ verfloſſenen beiden Wochen wurden reichlich 3700 Kilo nach Auswärts verſandt. Die Waare wird in Salzwaſſer gekocht und in dieſem Zuſtande mit 8 bis 10 3 per ½ Kilo bezahlt, jo daß die Fiſcher an dieſem Fange einen guten Erwerb haben. B Die Einfuhr von Auſtern in Hamburg. Bekanntlich hat die preußiſche Regierung ſeit mehreren Jahren eine Schonzeit für die Abfiſchung der ſchleswig'ſchen Auſternbänke angeordnet, denn unter früheren Verhältniſſen wurden dieſe Bänke in ſo wenig rationeller Weiſe abgefiſcht, daß es wahrſcheinlich blieb, daß die ganzen Auſternbänke verſiegen würden. Es dürfte unter dieſen Umſtänden intereſſiren, wie ſich die Richtungen der Bezugsquellen im Laufe der letzten Jahre verändert haben. Die verſchiedenen Jahresberichte ergeben folgende Zahlen: 239 1872: 1885: über Allgnnga 6 507,000 Stick 46,000 Stück per Altona⸗Kieler Bahn. . . 5 454,105 „ 246,000 „ von Großbritannien 31,700 „ — von den Vereinigten Staaten . — 80 1 367,000 „ von den Niederlanden. = a 574,000 „ Venloer Bahn — 5 4 047,000 „ ie Enfuun r 45,900: 9 6,000 „ zuſammen 12˙039,300 Stück, 6'286,000 Stück. Durchſchnittspreis per 100 Stück 7,05 M, ; Der Durchſchnittspreis nach den einzelnen Importländern betrug 1885: von den Vereinigten Staaten 29 M per Mille von den Niederlanden . . 112 4 „ „ von und über Altona. 129 % „ „ per Altona⸗Kieler⸗ Bahn. DOM „ „ Bet. ine r 113 „ Der früher einmal angeregte Gedanke, die Auſter auch als Volksſpeiſe durch künſtliche Anlegung von Auſterbänken einzuführen, iſt durch das Fehlſchlagen dieſer Anlagen längſt auf— gegeben. (H. F. B.) ——— ae XII. Bekanntmachung des Vayeriſchen Jiſcherei- Vereins. | Otterprämien betreffend. | Die hochgeneigte Bewilligung eines Geldzuſchuſſes Seitens des k. Staatsminiſteriums des Innern hat uns erfreulicher Weiſe in die Lage verſetzt, unſere urſprünglich auf Gewäſſer von Vereinsmitgliedern beſchränkte Auslobung von Prämien für die Vertilgung von Ottern im Kreiſe Oberbayern nunmehr zunächſt für das Jahr 1887 auf ſämmtliche Gewäſſer Oberbayerns auszudehnen. Hiebei wird jedoch bemerkt: 1. Prämiirt werden nur ſolche Fälle der Erlegung von Ottern, welche befugt geſchehen ſind. 2. Für jeden Otter, ohne Unterſchied der Größe werden 5 Mark bezahlt, jedoch nur gegen vorherige Einſend ung der abgeſchnittenen friſchen Schnauze. 3. Prämiengeſuche ſind an den Bayeriſchen Fiſcherei-Verein (3. H. des Hrn. Kaſſiers Rentier Himbſel, München, Thereſienſtraße 72/2) zu richten und außer mit der Otternſchnauze auch noch zu belegen mit einem ortspolizeilichen Zeugniſſe darüber von wem, wann und wo der Otter erlegt wurde, ſowie daß ſolches befugter Maßen geſchehen iſt. Die Prämien kommen nach der Reihenfolge der Anmeldung zur Vertheilung, bis die vorhandenen Mittel erſchöpft ſind. München, den 12. Juli 1887. Das Directorium des Vayeriſchen Fifcherei-Vereins. Inserate. ämiirt: X ap rämiirt.: 1 D. Hildeb rand 0 9 5 Greifswald 1879, Nürnberg 1882. Lemgo 1879. 75 Aalborg 1883. Hammer 1879. München Hamburg 1883. Würzburg 1880. 3b Ottoſtraße 3 Weimar 1885. Berlin 1880. Augsburg 1886. empfiehlt ſein reichhaltiges Lager ſpeziell nur aus Angelgeräthen beſtehend, eigenes und Rengliſches Fabrikat. Insbeſonders Angelruthen in ca. 50 Sorten von M. I an bis zu der feinſten Fliegenruthe aus geſchließtem Bambus zu M. 65. Künſtliche Köder, Fliegen in 150 Sorten nach den Büchern der Herren W. Biſchoff, M. v. d. Borne und J. Horrocks mit einfachen und Doppelangeln. Schnüre, Angeln ıc. aus den renommirteſten Fabriken Englands. . Nur prima Qualität. Gegründet 1843. Preis⸗Courant gratis. ene Gebrüder Einhart, Jiſchhandlung Konſtanz, Hofbalde 5 liefert prompt, 1 9 11 gut 22 S Sperinlität: D 1 Blaufelchen (Renken), Seeforellen und geräucherte Gangfiſche. SE Fisch: Aehe — Reuſen, aller Gattungen, fix und fertig und imprägnirt, nebſt Gebrauchsanweiſung, Erfolg garantirt, empfiehlt Heinrich Blum „Netzfabrikation in Konſtanz, Baden. Preiscourant frei. Spezialitäten: Zugnetze (Waden, Seegen) für See'n, Teiche u. Flüſſe; Stellnetze, Treibnetze u. Spannnetze (einfache u. Spiegelnege), Stangen: garne, Spreitgarne (Kappen), Wurfgarne, Senf: netze (Setzbeeren), Treib- u.Streichbeeren, Reuſen und Flügel-⸗Reuſeu ꝛc. — Auch ſämmtliche Netze zur künſtlichen Fiſchzucht. Knerſiennungen von Broßgrund:Befigern, 2 Anftalten, Fiſcherei⸗Vereinen, Jiſckern Cc. 6/2 einen Weltruf BE haben Kirbergs berühmte nRaſirmeſſer, BEE ſelbe ſind aus engl. Silberſtahle angefertigt, ſowie hohl geſchliffen, fertig zum Gebrauch, per Stück Mk. 3. Etuis für das Raſirmeſſer per Stück 30 Pf. Original-Streichriemen, zum Schärfen der Raſirmeſſer, per Stück 2,50 Mk. Schärfmaſſe für Streichriemen, per Doſe 50 Pf., 5 Doſen 2 Mk. Original⸗ Raſirſeife per Stück 40 Pf. 6 Stück 2 Mk. Raſirpinſel per Stück 50 Pf. und 1 Mk. — Oelabziehſteine ff. Qual. per Stück 7,50 Mk. Alles unter Garantie. Verſandt gegen vor— herige Einſendung oder Nachnahme. Otto Kirberg, 1214 Meſſerfabrikant in Düſſeldorf, früher in Graefrath. Otterbunde 6 Wochen, alte (von der vortrefflichen Sperber⸗ Weimar'ſchen Meute ſtammend) ſchön u. ena 3 Stück à Mk. 60 jetzt, abzugeben. Fiſchzucht⸗Aniſtalt 6. Ae hen Lebende Fiſchotter, womöglich ein Paar, werden zu kaufen geſucht. Näheres bei der Expedition dieſer Zeitung. 3.1 h Prompt, billig und gut - liefert die Fifhhandlung von J. C. Eberhardt in Speyer am Rhein, Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, friſche Fluß⸗ and l Ser- Fiſchie. Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Specialität: 30/19 R und W Dr Saunen: Sum Abonnement auf die Allgemeine Silcherei-Seitung, das billigſte und reichhaltigſte Fachblatt, wird ergebenſt eingeladen. Abonnementsbeding— ungen an der Spitze dieſer Nummer. Anſerate erhalten durch die Allgemeine Fifcherei- _ Zeitung bei mäßigem Inſertionstarif weite Verbreitung. a Für die an verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. l. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian 1 15 1 Die nächſte Nummer erſcheint am 10. Auguſt 1 1 1 = Ces. l, 75 Allgemeine Fi ilcherei⸗ Zeitung. Erſcheint monatlich zwei bis dreimal. Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. Neue ol e Inſerate F Petitzeile Beſtellbar bei allen Poftanftalten und 15 Pfennige. — Redaction und e — Für Kreuzband Adminiſtratton, Adreſſe zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtr. 48/2 1. x 7 ’ 8 ’ S [4 . Banerifihen Fiſcherei-Teitung. Oegan für die defammtintereffen der Fiſckerei, ſowie für die Heſtrebungen der Fischerei Vereine; in Sonderheit Organ der Sandes-Fifcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, bellerreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Tiſcherei-Verein. Nr. 19. München, 10. Auguſt 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartitel ift unterſagt. ag Juhalt: x Bekanntmachung. — Ti Anwendung der Flußegge zu Fluß⸗ und Bachräumungen. — III. Zur Teichwirthſchaft. — IV. Künſtliche Fiſchzucht in Frankreich. — V. Vereins— nachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Fiſcherei- und Fiſchmarkt⸗ berichte. — Inſerate. I. Bekanntmachung. Der Bayeriſche Fiſcherei-Verein iſt durch die vom Landrathe von Ober— bayern zur Förderung der künſtlichen Fiſchzucht und zur Bevölkerung der oberbayeriſchen Gewäſſer für 1887 neuerdings zur Verfügung geſtellten Mittel abermals in die angenehme Lage verſetzt, diejenigen Angehörigen des Kreiſes Oberbayern, welche ſich mit dieſer Aufgabe befaſſen wollen, nach Maßgabe der zu Gebote ſtehenden Mittel mit gut embryonirten Edelfiſcheiern, ſowie nach Bedarf auch mit entſprechenden Brutapparaten theils unentgeltlich, theils gegen abgemäßigte Vergütung zu verſehen. Es wird dabei für die Winterbrutperiode empfohlen, für Bäche und Flüſſe, welche ſich dazu eignen, zunächſt Forellenbrut, für Seen aber, in denen Edelfiſche mit Ausſicht auf Erfolg eingeſetzt werden können, Seeforellen-, Saibling- und Renkeubrut zu züchten. Für geſchloſſene Teiche, lediglich zur Mäſtung von Fiſchen, können Fiſcheier bei der ſchon ſehr großen Inanſpruchnahme der disponiblen Mittel zum Beſten offener Gewäſſer, wenigſtens nicht unentgeltlich in Ausſicht geſtellt werden. nnn FIRE um: r“ air. 66 A Pe deere N LA A er 7 ar. 7 5 9 %ͤ . 1 1 _ cu e 22 Jeder Empfänger von Eierzuwendungen übernimmt die Verpflichtung, über den Verlauf und die Ergebniſſe der Brütung nach einem ihm zugehenden Fragebogen eingehenden Bericht einzuſenden. Die geſchehene Erfüllung dieſer Verpflichtung wird auch für allenfallſige Fort— bewilligung von Eierpoſten mitbeſtimmend ſein. Behufs rechtzeitiger Orientirung über die Bedürfnißfrage und behufs Vorkehrung aller weiteren Maßnahmen wird erſucht, bezügliche Wünſche, unter genauer Angabe der dem Be— ſtimmungsorte zunächſt liegenden Poſt- oder Eiſenbahnſtation bis längſtens 30. September 1887 an die Adreſſe g Bayerilcher FJiſcherei-PDerein in München (Sendlingerſtraße 48½/öII) einzuſenden. Jede Bewerbung hat dabei genaue Angaben darüber zu enthalten, in welches Gewäſſer die zu gewinnende Brut ausgeſetzt werden ſoll. Um weitere Verbreitung gegenwärtiger Einladung durch die verehrlichen Organe der Tagespreſſe wird um der guten Sache willen beſtens erſucht. München, im Auguſt 1886. Der Bayeriſche N Verein. II. Anwendung der Flußegge zu Fluß- und Vachräumungen. Die in Nr. 15 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ enthaltene Schilderung der Flußegge in der Eggau und ihrer Anwendung bedarf zwar einer unweſentlichen Berichtigung, entſpricht jedoch in der Hauptſache vollkommen den thatſächlichen Verhältniſſen. Zunächſt eine kleine Beſchreibung genannten Flüßchens. Die Eggau entſpringt im Württembergiſchen, nahe bei dem Schloſſe „Taxis“, und zwar aus einer ſo ſtarken Quelle, daß dieſe den größten Theil der Waſſermenge des ganzen Flüßchens bis zu ſeinem Auslaufe liefert. Nach kurzem Laufe überſchreitet ſie am nord— weſtlichen Theile des Kreiſes Schwaben und Neuburg die bayeriſche Grenze, durchfließt die Gemeindefluren Dattenhauſen, Zirtheim, Wittislingen, Schabringen, Donaualtheim, Schretz— heim und Steinheim und ergießt ſich nach einem Geſammtlaufe von ca. 16 Kilometern unterhalb des letztgenannten Ortes in die Donau. Bis zum Orte Schabringen, d. i. bis etwa zur Hälfte des Flußlaufes, bietet das Terrain ein ziemlich lebhaftes Gefälle, ſo daß im Zuſammenhalte mit den ſonſtigen günſtigen Naturverhältniſſen die Eggau bis dorthin ein Forellenwaſſer par excellence genannt werden darf. Die Gemeinden Dattenhauſen und Zirtheim beſitzen und benützen ſeit unvordenklicher Zeit gemeinſchaftlich ein von ihnen „Eggau-Streife“ genanntes Flußräumungs-Inſtrument. Dasſelbe ſtellt ein aus 4 eichenen Balken gezimmertes Rechteck dar, welches von 2 weiteren Querbalken durchzogen iſt. Jeder dieſer 6 Balken hat einen Querdurchmeſſer von etwa 1 Fuß, und iſt mit Löchern verſehen, in welchen eichene, nach unten zugeſpitzte, 2 — 3 Fuß lange, gleichfalls ſehr dicke Zapfen eingelaſſen ſind. Das ganze Inſtrument mag etwa 3 ½ Meter in der Länge und 4 Meter in der Breite meſſen. Die Flußräumung mit demſelben geſchieht alle drei Jahre, geſchah das letzte Mal im Herbſte vorigen Jahres und wird in folgender Weiſe bewerkſtelligt. Die „Streife“ wird ſo in den Fluß eingelegt, daß die Balken der Schmalſeiten mit den Ufern parallel laufen, ſie füllt alsdann das Flußbett in ſeiner Breite um kaum mehr als ein Drittel aus. An den beiden vorderen Ecken der „Streife“ ſind eiſerne Ketten und an dieſen Stränge angebracht, an welche ca. 20 auf beiden Ufern gehende Pferde angeſpannt werden. Die „Streife“ ſelbſt wird mit Steinen und vielen Burſchen belaſtet. Bei der Vorwärtsbewegung üben die nach unten gekehrten, maſſiven eichenen Zapfen natürlich ihre Wirkung im vollſten Maße aus. Die aus dem Boden geriſſenen Gräſer und Wurzeln werden nicht aus dem Fluſſe herausgeworfen, ſondern man läßt ſie ſtromabwärts ſchwimmen. Da jedoch, wie erwähnt, die „Sreife“ nur 1/3 bis ½ der Flußbreite einnimmt, und die Ausſtreifung nur in einem Gange vorgenommen wird, ſo bleiben auf beiden Seiten der Ufer die Waſſer— pflanzen in einer ziemlichen Breite ſtehen. Wenn in jenem Berichte von 32 Pferden ge— 243 ſprochen iſt, jo will dieſer Angabe hiemit nicht entgegengetreten werden. Die Ortsange— hörigen der beiden Gemeinden ſtellen eben alle ihre vakanten Pferde zur Verfügung, und es iſt möglich, daß gerade im vorigen Jahre 32 Pferde verwendet wurden. Bemerkt ſei noch, daß dieſe Art der Flußräumung, ſo oft ſie vorgenommen wird, ſtets im Monate Oktober ſtattfindet. Die Ortsangehörigen von Wittislingen bedauern lebhaft, von der gleichen Art der Flußräumung ausgeſchloſſen zu ſein. Wittislingen, gleichwie das dortige Flußbett der Eggau liegen nämlich auf Kalkfelſen. Sie hätten daher, ſagen die Wittislinger, durch das Zer— brechen der hölzernen Zapfen auf dem ſteinigen Boden und das Zerreißen der Ketten und Stränge bei dem mühſamen Fortſchleifen der „Streife“ zu vielen Schaden, ſonſt würden ſie es auch thun. Der Fiſcherei-Berechtigte auf der ganzen bayeriſchen Strecke bis Schabringen iſt ſeit mehr als zehn Jahren der Gaſthofbeſitzer Hr. Anton Ruf in Dillingen. Derſelbe hat gegen die fragliche Flußräumung nie Widerſpruch erhoben, und erklärt, daß ſolche nach ſeiner Anſicht die Fiſcherei nicht ſchädige, da, was auch Herr Pfarrer von Zirtheim auf Grund mehrjähriger Erfahrung als richtig beſtätigt, die Forellen daſelbſt nie vor Dezember laichen. Im Herbſte vorigen Jahres war eine Kommiſſion aus Mittelfranken, darunter Herr Bezirksamts⸗Aſſeſſor K. von G. an Ort und Stelle erſchienen, um der damals mit der „Streife“ vorgenommenen Flußräumung beizuwohnen. An der Mittheilung in Nr. 15 iſt hiernach nur zu berichtigen, daß nicht Herr Pfarrer von Wittislingen, ſondern Herr Pfarrer von Zirtheim, der im Einverſtändniſſe mit Herrn Ruf ſelbſt die Fiſcherei ausübt, es iſt, welcher, wie dort erwähnt wurde, nähere Auskunft zu geben vermag. GK III. Zur Teichwirthſchaft. Eine Stimme aus Niederbayern. Die niederbayeriſche Teichſtatiſtik ergibt, daß viele Hunderte von Tagwerk Teichland gar nicht, weitaus die größte Zahl unzweckmäßig und deßhalb unrentabel und nur ein kleiner Bruchtheil halbwegs rationell bewirthſchoftet wird. Die letzteren Züchter zeigen redlichen Willen und können ſelbe die Ertragbarkeit ihrer Teiche bedeutend heben, wenn ſie die zwei Hauptfehler ihres Betriebes: unausgeſetzte Bewirthſchaftung und Anwendung ſchlechten Zuchtmateriales abändern. Dem erſteren Uebelſtande kann durch zeit— weiſe Beſämerung der Teiche abgeholfen werden, der letztere verlangt Einſicht in das Weſen der Karpfenzucht und Vertrauen in die Erfahrungen guter Züchter und Befolgung ihres Beiſpieles. Was nützt einem Oekonomen die ſchönſte Stallung, das beſte Futter und der größte Fleiß, wenn er eine ſchlechtwüchſige Viehrace im Stalle hat und nicht davon laſſen will, ſolche durch Selbſtzucht eher jährlich zu verſchlechtern als zu verbeſſern? Dasſelbe thut der niederbayeriſche Karpfenzüchter faſt durchweg, der eine mehr, der andere weniger, nur wenige wenden die Grnundſätze einer rationellen Viehzucht auf den zum Hausthiere gewordenen Karpfen an. Hier ſoll Glück und Zufall eine reiche Ernte bringen und bleibt ſelbe aus, ſo wird dem Teiche reſp. Waſſer die Schuld gegeben, ohne ſich weiter um die Urſachen des Mißerfolges zu bekümmern. Die bei uns faſt allerorts herrſchende Fehmel- (Faſel-) Zucht und die vielfach bei— geſetzten Karauſchen (Kothtuſcher) haben unſere Karpfenrace bis auf's Tiefſte degenerirt, jo daß unbedingt friſche Waare in unſere Teiche eingeführt werden muß, unter Ausſtoßung des ganzen alten Beſtandes. Der Import von Satzkarpfen aus fremden Ländern und Provinzen bietet keine Garantie für gute Waare, weil ſelbſtverſtändlich nur der bereits ausgeleſene Ueberſchuß zum Verkaufe angeboten wird. Auch unſere nieder— bayeriſchen Züchter, welche Karpfen als Satzwaare angeben, werden für ſich die beſſere Waare ausſuchen und minderwerthige zum Verkaufe ſtellen, abgeſehen davon, daß in Niederbayern kaum 15— 20 Teichbeſitzer rationell züchten und ſelbſtverſtändlich nicht viel abzugeben haben werden. Alle oder weitaus die meiſte dem Verkaufe untergeſtellte Karpfenwaare ſtammt bei uns von Teichen mit Fehmelzucht und iſt ſehr geringwerthig, dem Zwecke ſchlecht entſprechend, = 2 244 — ũ—— Der Teichgrund iſt in Niederbayern vielfach ſo klein und auf ſo viele Beſitzer par— zellirt, daß nur ſehr wenige Teichwirthe, ſelbſt das hiezu nöthige Verſtändniß vorausgeſetzt, im Stande ſind, ſich ihren Bedarf ſelbſt in rationeller Weiſe heranzuziehen. Einerſeits fehlen die hiezu nöthigen Teiche, anderſeits kann der Ueberſchuß wegen Mangel an Geſchäfts— verbindungen nicht jederzeit abgeſetzt werden. Die Karpfenzucht kann hier zu Lande aber durch Schaffung von 4 bis 5 An— ſtalten, welche ſich ausſchließlich mit der Anzucht von hochracigen Karpfenſetzlingen befaſſen und richtig im Kreiſe vertheilt ſind, in rentable Bahnen gelenkt werden. In ſolchen Anſtalten müßen auch die ſo ſchwer zu be— ſchaffenden Junghechte kultivirt werden, um jeder Karpfenſendung je nach Bedarf beigegeben werden zu können. (Nach der Wochenſchrift des landw. Vereins.) IV. Künſtliche Jiſchzucht in Frankreich. Von Herrn Eruſt Vohnhoff. Leider muß man eine immer mehr fortſchreitende Abnahme des Fiſchreichthums der Flüſſe und Binnengewäſſer Frankreichs konſtatiren. Es läßt ſich dieſer Umſtand ſtets auf dieſelben Urſachen zurückführen, nämlich vornehmlich auf das Fiſchen zu verbotenen Zeiten, das Fangen zu junger Fiſche und die Verunreinigung der Flüſſe durch Abfälle aus induſtriellen Anlagen. Obgleich Verordnungen und Dekrete vorhanden ſind, um ſowohl der Wildfiſcherei, wie der Unſitte des Einleitens von Abfällen und Abwäſſern in die Flüſſe zu ſteuern, find dieſe doch meiſtens ſehr nachläſſig gehandhabt worden. Erſt in neuerer Zeit fängt man an, auf ihre ſtrenge Befolgung zu ſeheu. Auch Frankreich ſteht nicht vor anderen Ländern zurück in ſeinen Beſtrebungen, mittelſt künſtlicher Anzucht ſeine Flüſſe wieder zu bevölkern und muß man zugeben, daß dieſe Experimente meiſtens mit Erfolg gekrönt ſind. Durchgängig findet man die Verſuche darauf gerichtet, Forellen und Lachsarten zu züchten. Ueberall im Lande ſind Fiſchzucht-Anſtalten von mehr oder weniger Bedeutung. Von ihnen mögen im Folgenden einige beſchrieben ſein. Vor noch wenigen Jahren zurück war die Piſcikultur in dem Departement Haute-Vienne noch ſo zu ſagen ungekannt. Die Wenigen, welche die künſtliche Fiſchzucht dort einzuführen ſuchten, waren dem Geſpött ihrer Nachbarn ausgeſetzt. Heute hat ſich jedoch die Lage der Sache vollſtändig geändert und man zählt ſchon mehrere größere Fiſchzucht-Anſtalten in dieſem Departement. So beſitzt z. B. die praktiſche Landwirthſchaftsſchule von Chavaignac eine Piſcikultur-Anſtalt, welche ſowohl zur Belehrung der Schüler, als auch dazu, die Waſſerläufe der Umgegend wieder zu bereichern, dienen ſoll. Die Anſtalt von Chavaignac umfaßt ein Befruchtungs- und Brut-Laboratorium, welches ſehr einfach aber praktiſch eingerichtet iſt. Coſte'ſche Tröge werden benutzt und von einer reichlichen, klaren, kalten Waſſerquelle geſpeiſt. Alljährlich werden eine gewiſſe Anzahl Forelleneier befruchtet. Hier gilt es aber viele bedeutende Schwierigkeiten zu überwinden, da die Anſtalt keinen großen Teich (oder ein Baſſin) beſitzt, der dazu geignet wäre, die ausgewachſenen Forellen aufzubewahren. Wenn dann die Laichzeit herannaht, iſt man ge— zwungen, ſich männliche und weibliche Exemplare von den nächſtliegenden Flüſſen oft weither zu verſchaffen. Trotz dieſer Schwierigkeiten iſt es den Piſcikulteuren von Chavaignac doch gelungen, im letzten Jahre 25000 Stück Fiſchbrut zu erzeugen. Dieſe kleinen Fiſchchen werden, bis ihr Umbilikal-Bläschen eingezogen iſt, in Baſſins aufbewahrt. Sodann kommen ſie in einen kleinen Bach, der ſich in die Glane ergießt. Leider muß man hier konſtatiren, daß eine große Anzahl der Jungfiſche, hauptſächlich durch Dieberei und durch Uebertreten des Baches verloren geht. Ungeachtet dieſer ungünſtigen Umſtände wird aber doch eine nicht geringe Anzahl der in Chavaignac produzirten Fiſchbrut groß, denn es iſt genau feſtgeſtellt worden, daß der Forellenreichthum der Gegend zugenommen hat, und daß dort in letzter Zeit Varietäten gefiſcht worden, welche früher ganz ungekannt waren. Mit Unrecht wird alſo von Manchen behauptet, daß Fiſchbrut direkt in Bäche zu ſetzen, verlorene Mühe ſei, da die jungen Thiere doch unrettbar verloren ſeien. Den oben erwähnten Mangel an Mutterthieren hofft man in Chavaignac bald zu überwinden, da auf dem Gute ein fünf 5 245 c —— Hektaren großer Teich vorhanden iſt, der jedoch bis jetzt nur Hechte, Karpfen und einige andere Fiſcharten enthielt. Geſpeiſt wird dieſer Teich durch Regenzuflüſſe und durch einige kalte Quellen. Im Hochſommer erhält das Waſſer freilich 20 bis 21 Zentigrad Wärme. Wollte man ſich nach den allgemein angenommenen Regeln richten, wäre dieſe Temperatur zu hoch, um daran zu denken, Forellen darin zu erziehen. Die Praxis hat jedoch gelehrt, daß in dem Vienne-Fluß, deſſen Waſſer im Sommer oft 20 Zentigrad Wärme überſteigt, ſehr ſchöne Forellen vorhanden ſind; aller Wahrſcheinlichkeit nach flüchten ſich in ſolchen Zeiten die Fiſche an tiefe, ſchattige Stellen. Man will daher doch einen Verſuch mit ge— nanntem Teich allernächſtens vornehmen. In Chavaignac züchtet man übrigens auch ſtets eine Anzahl Cyprinoiden. Im Ganzen ge— nommen leiſtet die Chavaignac-Anſtalt dem Lande weſentliche Dienſte. Denn nicht allein, daß ſie jährlich viele Fiſche aufzieht, bildet ſie auch noch jährlich eine große Anzahl Piſcikulteure aus, welche eine feſte, praktiſche Kenntniß dieſer Zucht ſich erwerben. Das Etabliſſement Ligoure im ſelben Departement (Haute-Vienne) iſt noch nicht völlig eingerichtet, doch läßt es ſich der Beſitzer Dr. A. B. Play angelegen ſein, alles ſo anzulegen, daß ſpäterhin die beſten Reſultate erzielt werden mögen. Der Beſitz dieſes Herren wird von der Ligoure und von dem kleinen Flüßchen Gobi durchzogen. In der Ligoure findet man zahlreiche Forellen und andere Fiſche, unter dieſen letzteren viele Varietäten Gründlinge, welche in dem Flüßchen beſonders zu gedeihen ſcheinen. Befruchtung und Aus— brütung der Eier ſollen dort nach den beſten Methoden geſchehen. Die Fiſchbrut wird in Baſſins, welche von Quellwaſſer geſpeiſt werden, geſetzt. Beſondere Vorſichts— maßregeln ſollen auch gegen diverſe kleine Thiere, welche den jungen Fiſchchen viel Schaden zufügen, getroffen werden. Die Fiſchbrut-Baſſins ſtehen in Verbindung mit zwei künſtlichen Flüſſen, die folgendermaßen hergeſtellt ſind: Zu beiden Seiten der Ligoure und parallel mit dieſem Fluß hat Herr B. Play in den Felſen zwei Kanäle graben laſſen, welche je 600 Meter lang und 3 Meter breit ſind. Vermittelſt Schutzwände in verſchiedene Abtheilungen getheilt, iſt es möglich, die Fiſche je nach Größe zu ſondern und doch dieſe kleinen Flüßchen leicht zu reinigen. Durch das Waſſer der Ligoure geſpeiſt, ſind dieſe Kanäle ſo angelegt, daß auch der für die Strömung des Waſſers nothwendige Fall vorhanden iſt. Das Etabliſſement la Jonehire, ebenfalls in der Haute-Vienne, umfaßt: 1) ein Laboratorium zur Befruchtung und Ausbrütung der Eier; 2) ein Baſſin für die Fiſchbrut; 3) einen ſtark fließenden Bach, der mit dem Baſſin in Verbindung geſetzt werden kann und der hauptſächlich dazu dient, die Fiſchbrut nach einem großen Teiche hinzuleiten. Dieſer Teich, von Quellwaſſer geſpeiſt, wird zur Forellenaufzucht benutzt. Vor Kurzem hat das Departement Haute-Vienne eine bedeutende Summe zur Gründung eines Piſcikultur-Etabliſſements bewilligt. In der Stadt Limoges ſelbſt belegen, ſoll dieſes Etabliſſement eine wirkliche Piſcikulturſchule bilden und zu gleicher Zeit jährlich eine gewiſſe Anzahl junger Fiſche liefern, welche für die verſchiedenen Flüſſe des Departements beſtimmt ſind. Die Anſtalt, welche noch kaum vollendet iſt, umfaßt ein großes Gebäude, mehrere Baſſins und einen kleinen künſtlichen Fluß. In dem Gebäude findet man ein großes Laboratorium, mit den nöthigen Brutapparaten verſehen. Es ſollen hier die von Herrn Berthéol konſtruirten Apparate angewandt werden. Dieſe find ganz aus Metall und fließt das Waſſer nicht von oben nach unten über die Eier, wie bei den Coſte'ſchen Trögen, ſondern das Waſſer ſteigt von unten nach oben, welche Methode ja auch in Deutſchland und ſpeziell in Amerika angewendet wird. (Schluß folgt.) V. Vereinsnachrichten. Aus dem Jahresberichte der Fiſchereivereins-Sektion Immenſtadt⸗ Sonthofen. Die Fiſchereivereins Sektion Immenſtadt- Sonthofen hielt am 29. Juni in Immenſtadt ihre Jahresverſammlung. Der Vorſtand, k. Notar Herr Haggenmüller, eröffnete dieſelbe mit herzlicher Begrüßung der erſchienenen Mitglieder, insbeſondere des großes Intereſſe für die Vereins— ſache bekundenden k. Bezirksamtmanns Herrn Riederer. Dem Jahresberichte iſt zu entnehmen, 246 — en daß hinſichtlich der Mitgliederzahl einem Abgange von 6 Herren (4 durch Tod, 2 durch Austritt) der Eintritt von 6 neuen Mitgliedern gegenüberſteht und beträgt der gegenwärtige Mitglieder— ſtand 76. Dieſe immerhin ſtattliche Zahl, das treue Aushalten der alten Mitglieder beim Vereine und die alsbaldige Deckung der entſtandenen Lücken durch Zugang neuer Mitglieder iſt ein hocherfreuliches Zeichen dafür, wie ſehr in unſerem Algäu die volkswirthſchaftliche Bedeutung der Fiſchereiſache anerkannt und wie richtig die gemeinnützigen Beſtrebungen der Fiſcherei-Vereine hier- orts gewürdigt werden. Die Vereinsleitung richtete auch im Jahre 1886 ihr Hauptaugenmerk auf Beſetzung der Fiſchwaſſer mit Edelfiſchen. Es wurden aus der Schöppler'ſchen Fiſchzuchtanſtalt in Augsburg durch Vermittelung des Kreis-Fiſcherei-Vereins 29,000 Stück angebrüteter Forelleneier, darunter 10,000 Stück für Rechnung der Sektionskaſſe bezogen und zum größten Theile in der Fiſchzucht— anlage der hieſigen Bindfadenfabrik, des Herrn Dinſer in Sonthofen und des Herrn Zillibiller in Hindelang mit vorzüglichem Erfolge ausgebrütet. Die von 8000 dieſer Eier gewonnene Brut wurde in den Fiſchwaſſern der Wittwe Schraudolph in Oberſtdorf ausgeſetzt. Auch in der letzten Brutperiode wurden wieder 10,000 Stück Forelleneier aus Mitteln der Sektions— kaſſe angeſchafft, wovon 5000 Stück Herr Albert Zillibiller, welcher in lobenswerther Weiſe die von ſeinem Herrn Vater gegründete, praktiſch angelegte und ſehenswerthe kleine Brutanſtalt fortführt, erhielt, während die anderen 5000 Stück in dankenswerther Gefälligkeit für den Verein in der Brutanſtalt der Bindfadenfabrik dahier glücklich ausgebrütet und zur Ausſetzung in dem von Herrn Lehrer Metz in Stein gepachteten Fiſchwaſſer (Nebenbäche und Altwaſſer der Iller zwiſchen Stein und Seiffen) beſtimmt wurden. Weitere 6000 Stück Forelleneier hat uns der Kreisverein heuer unentgeldlich überlaſſen, deren Ausbrütung Herr Dinſer in Sonthofen beſorgte und wovon die erzielten Fiſchchen von Herrn Forſtmeiſter Behringer im Ortwanger Bache ausgeſetzt wurden. — Nach Mittheilung des Herrn Dinſer hat derſelbe in letzter Brut⸗ periode auch die Brut von 8000 Stück ſelbſt geſtreiften Forelleneiern im Altſtädter Gießbache ausgeſetzt. Wenn auch in Anbetracht der vielen Feinde und Gefahren, welche der Jungbrut im freien Waſſer drohen, ein großer Theil derſelben zu Grunde gehen mag, ſo iſt doch immerhin das Gedeihen eines nicht geringen Theiles mit Sicherheit anzunehmen und es haben ſich in dieſer Beziehung auch bereits da und dort ſehr günſtige Erfolge gezeigt, welche uns dazu aufmuntern, unabläſſig beſtrebt zu ſein, die Leiſtungen der künſtlichen Fiſchzucht für unſere verarmten Gewäſſer nach Kräften zu verwerthen. Leider gibt es in unſerem Bezirke noch immer mehrere Fiſchwaſſer— beſitzer, welche weder die Thätigkeit des Vereines nach dieſer Richtung in Anſpruch nehmen, noch ſonſtwie darauf bedacht ſind, ihre geſchädigten Fiſchwaſſer durch Bruteinſatz auf beſſeren Stand zu bringen. Bei dem enorm hohen Preiſe der Forellen in unſerer Gegend iſt es geradezu zu ver— wundern, daß die künſtliche Fiſchzucht, welche doch mit geringem Koſtenaufwande betrieben werden kann, ſich bei uns in betheiligten Kreiſen nicht ſchon in höherem Maße Eingang verſchafft hat, Bereits im vorigen Jahresberichte wurde darauf aufmerkſam gemacht, wie ſehr ſich der nordamerikaniſche Bachſaibling (Salmo fontinalis) wegen ſeines raſchen Wachsthums und guten Gedeihens ganz beſonders zur Einſetzung in unſere Forellenbäche eigne. Den ſicheren Beweis hiefür liefern die in der hieſigen Fiſchzuchtanlage im vorigen Jahre ausgebrüteten Fiſchchen von 2000 Stück aus der Fiſchzuchtanſtalt des bayer. Fiſcherei-Vereins bei Starnberg bezogenen Saiblingseier, welche Fiſchchen die gleichzeitig ausgebrütete Forellenbrut im Wachsthum weit über- treffen. Es rechtfertigt ſich daher gewiß der Wunſch, daß dieſe edle Fiſchart in den Gewäſſern unſeres Bezirkes eingebürgert werde, wozu der Verein den betreffenden Intereſſenten nach Kräften Beihilfe leiſten wird. Erfreulich iſt die Thalſache, daß in der unſerem Bezirke angehörigen Illerſtrecke wieder eine Zunahme der Aeſchen bemerkbar wird; es wurde namentlich während der jüngſtverfloſſenen Laichzeit eine ziemlich bedeutende Anzahl von Laichfiſchen an den alten Laichplätzen wahrgenommen. Da indeſſen die Laichfiſche muthmaßlich das hohe Wehr bei Kottern nicht überſteigen können und ſohin nur die oberhalb dieſes Wehres vorhandenen Standfiſche nach den Laichplätzen des Oberalgäu's ziehen, ſo iſt eine Schonung dieſer koſtbaren Fiſche noch auf mehrere Jahre hinaus dringend ge— boten und zu dieſem Behufe höchſt wünſchenswerth, daß vorderhand nur mit der Angel, nicht aber mittelſt des Zugnetzes auf Aeſchen in der Iller gefiſcht werde. Wird dieß von den betreffenden Fiſchwaſſerbeſitzern nicht beachtet, fo haben wir eine entſprechende Wiederbevölkerung des ſchönen Illerfluſſes mit dieſen Edelfiſchen nie und nımmermehr zu erwarten, und es wäre dann geradezu vergebliche Arbeit, hier mit Bruteinſatz nachzuhelfen. Leider iſt das Fiſchereirecht in der Illerſtrecke unterhalb der Zollbrücke, ſoweit ſie noch zum Bezirksamtsſprengel Sonthofen gehört, nicht im Beſitze eines Vereinsmitgliedes und daher ein Vorgehen der Vereinsleitung nach dieſer Richtung ausgeſchloſſen. Seitens des Kreisfiſchereivereines wird die Karpfenzucht nachdrücklichſt empfohlen und die Vermittlung der Abgabe guter Karpfenſetzlinge unter Preisermäßigung zugeſichert. Wie bekannt, gibt es — wie vielfach im Regierungsbezirke — ſo auch in unſerem Vereinsbezirke ſo manchen trocken gelegten Teich, welcher durch Beſpannung und geeignete Beſetzung mit Karpfen weit beſſer rentirlich gemacht werden könnte als durch landwirthſchaftliche Benützung. Beſitzer ſolcher Teiche dürfen auf kräftige Unterſtützung durch den Verein rechnen. Recht erfreulich iſt es, daß Herr Notar Haggenmüller, unter deſſen tüchtiger Leitung die Sektion, deren Intereſſen in hingebender Pflichttreue von demſelben in jeder Weiſe gefördert worden ſind, in ſchönſter Blüthe ſteht, an der Spitze bleibt. Genanntem verehrten Herrn ſei deshalb für die weſentlichen Verdienſte, die er ſich um den Verein erworben, auch öffentlich die beſte An— erkennung ausgeſprochen. 4 11 77 A. ur „ VI. Vermiſchte Mittheilungen. Angelwettwerfen. Die „Kölner Zeitung“ ſchreibt aus New-PYork, 20. Juni. „Das große Angelwettwerfen, welches in New-York abgehalten wird, hat ſtattgefunden. Der große See im Zentralpark zu New-York wurde hiezu auserkoren. Von einer etwas über das Waſſer ragenden Plattform aus fand das Werfen der Angeln ſtatt. Bojen, von fünf zu fünf Fuß verankert, gaben ſofort die Wurfweite an. Der größte Rekord, welcher im Werfen der Fliegenangel mit einer Hand von Amateurs erzielt wurde, beträgt 81 Fuß, bei einer Länge der Ruthe von 11 Fuß 41/2 Zoll. Im Werfen nach der „Switch“-Methode wurden alle bisherigen Rekords geſchlagen, indem Mr. W. Hawes Heinen Wurf von 102 Fuß mit einer 11 Fuß langen Ruthe vollführte. Im Werfen mit der Lachsangel wurde eine Diſtanz von 132 Fuß erzielt. Von außerordentlichem Intereſſe war das Werfen mit der Köderangel. Mr. Wood warf die ſchwere Köder— angel auf 255 Fuß 9 Zoll. Am zweiten Tage des Wettwerfens wurde im Werfen der Fliegenangel mit einer Hand der Rekord von 109 Fuß auf 126 Fuß verbeſſert“. So jenes Blatt. Nach unſerer Anſicht haben derartige excentriſche Dinge für den Angelſport praktiſch wenig Werth. Es iſt ja richtig und will von uns nicht entfernt beſtritten werden, daß es für den Erfolg der Angelfiſcherei in ihren überhaupt auf den Wurf berechneten Formen und ſo namentlich bei der Fliegenfiſcherei unter Umſtänden auch auf die Weite des Wurfs ankommen kann. Vor allem kommen dabei aber Sicherheit, Feinheit und richtige Ortsberechnung des Wurfs in Betracht. Bei über— mäßiger Wurfweite verliert der Angler die exakte Beobachtung des Köders und damit die Sicherheit des Anhiebs. Wir haben ſchon ſolche engliſche Wurffanatiker beobachtet, denen für ihren Wurfſport kein Fluß breit genug war, welche die volle anſehnliche Breite überworfen, dabei aber regelmäßig ſo viel wie nichts gefangen haben. Laſſe man daher in dieſer Hinſicht bei uns keine fragwürdigen Spielereien aufkommen! Man muß nicht alles den Engländern und Amerikanern nachmachen. Paris, den 5. Mai. Am 2. ds. Mts. traf hier eine Nachricht ein, wonach die Perlfiſcherflotille von Perth (Weſt-Auſtralien) am 12. April von einem ſchrecklichen Sturme überraſcht worden ſei. Vierzig Böte ſind nicht wieder gekehrt. Der größte Theil dieſer Fahrzeuge ging unter, der andere Theil wurde vom heftigen Sturme in's offene Meer getrieben. Man fürchtet, daß 550 Perſonen hierbei um's Leben gekommen ſind. Spätere Meldungen berichtigen dieſe Nachricht auf folgende Art. Die veran— ſchlagte Anzahl der Todten beläuft ſich auf 250 und die Zahl der verloren gegangenen Böte wird auf 27 Stück ermäßigt, da mehrere Fahrzeuge, die in das Meer hinaus— getrieben wurden, vom Untergang verſchont blieben. Aus der Fiſchküche. Krebſe ala bordelaise. Man läßt Mohrrüben, Zwiebel— ſcheiben, einige Chalotten, Peterſilie, Thymian, ein wenig Lorbeerblatt und Pfefferkörner in reichlich Butter eine Zeitlang dünſten, ohne daß die Butter ſich färbt. Dann gießt man Weißwein dazu; ſobald die Brühe kocht, thut man die Krebſe hinein, welche man vorher einige Augenblicke in kochendem Waſſer gelaſſen hat, um ſie zu tödten, und gießt dann einige Eßlöffel voll Cognak hinein, den man anzündet. Sobald die Krebſe gar ſind, nimmt man ſie heraus, gießt die Brühe durch ein Sieb, kocht ſie zur Hälfte ein, macht ſie mit Buttermehl ſeimig und fügt entweder etwas Tafelbouillon oder Fleiſch— Extrakt hinzu. VII. Sifderei- und Jiſchmarktberichte. B Die norwegiſche Dorſchſiſcherei in Finnmarken hat bis zum 8. d. M. einen Ertrag von 7,596,000 Stück Dorſch geliefert. Es wurden gewonnen 4780 Hektoliter Leber und 3130 Hektoliter Medicin-Thran. Da der Fang gewöhnlich bis Ende Mai Jortzugehen pflegt, ſo beſteht gute Ausſicht, daß ſich das Ergebniß noch anſehnlich vermehrt. In den Vorjahren betrug der Fang: 1886 95074 Millionen, 1885 16½ Millionen und 1884 13 Millionen Stück Dorſch. Norwegens Seeſiſcherei 1884 1885. Ueber den ee der norwegischen Seefiſcherei, durch welche der Bevölkerung Norwegens eine der wichtigften Quellen ihres Unterhaltes zufließt, ſowie über die Ausfuhr norwegiſcher Fiſchereiprodukte entnehmen wir, daß im oben bezeichneten Zeitraume von den werthvollſten Fiſchen und Seethieren gefangen wurden : 248 im [Kabeljau | Heringe Makrelen Lachſe | Hummer Jahre 1000 St. hl 1000 St. kg Stüd 1881 55,133 877,800 6165 367,014 1 146,000 1882 50,338 503,000 5064 289,656 1 256,000 1883 33,403 1'131,100 5116 369,703 1'224,000 1884 50,435 763,542 5348 491,150 1 099,828 1885 58,798 | 949,860 6111 | 583,782 1007,87 1 Von Heringen wurden 1885 nachweislich 697,532 Hektoliter als geſalzener Winter- und anderer Hering, 4'435,115 kg als friſcher Hering und 223,236 kg als geräucherter Hering ausgeführt. Vom Kabeljau gelangten, abgeſehen von Nebenprodukten desſelben (Leberthran, Rogen u. ſ. w.), 16 829,890 kg getrocknet und 37372,110 kg in geſalzenem Zuſtande zur Ausfuhr; von Makrelen 1900, 860 kg und von Hummern 835,000 Stück. Der gefangene Lachs wurde in der letzten 5jäcrigen Berichtsperiode 1881 — 85 größtentheils in friſchem Zuſtande (durchſchnittlich 426,036 kg) und nur in geringen Qualitäten als geräuchert (durchſchnittlich 1646 kg) ausgeführt. Nach dem Werthe nimmt die Kabeljaufiſcherei den erſten Rang ein; ihr Ertrag iſt höher als derjenige der Heringsfiſcherei mit Einſchluß der geſammten übrigen Seefiſcherei, da nach unſerer Quelle der hieraus bei der Ausfuhr erzielte Erlös geſchätzt wurde: = bei der der Herings⸗ der übrigen Jahre Kabeljau⸗ fiſcherei See⸗ fiſcherei auf Kronen fiſcherei 1881 31'615,200 17'128,100 1'395,000 1882 32'948,000 12'729,400 1'388,700 1883 29 “232,800 11 922,400 1 561,000 1884 27 792,600 10˙851,200 1842, 900 1885 24.992,00 8,505,100 2-384, 800 Der für den friſchen Fiſch im Jahre bezahlte Durchſchnittspreis betrug für 100 Stück Kabeljau leinſchließlich Leber und Rogen) Kr. 18,73; für das Hektoliter Heringe ſchwankte derſelbe je nach der Güte, ob Fett- oder Magerhering zwiſchen Kr. 1,86 bis 4.83; für 100 Stück Makrelen wurden durchſchnittlich Kr. 12,79, für 100 Stück Hummern Kr. 39,49 und für 1 kg Lachs Kr. 1,01 bezahlt. Eine bemerkenswerthe Ausdehnung hat in den letzten Jahren der noch nicht ein Jahrzehnt hindurch mit kleinen Dampfböten an den Küſten Finnmarkens betriebene Fang von Walen ges nommen; denn die an der Küſte befindlichen Thranſiedereien empfingen: im im im Wale Geſammt⸗ im Wale Geſammt⸗ Jahre Werthe von Jahre Werthe von Kronen Kronen 1877 32 71,000 1881 279 388,000 1878 130 264,000 1882 391 739,000 1879 123 230,000 1883 541 989,000 1880 145 229,000 1884 446 954,000 Der Werth des außergewöhnlich hohen Fangreſultates von 1209 Walen im Jahre 1885 (hauptſächlich Sei- oder Finnwale) wunde auf Kr. 1“197,327 veranſchlagt. (Berl. Zentr.-Markthalle.) Inserate. O tfer 2 unde Prompt, billig und gut — 6 Wochen alte = liefert die Fiſchhandlung von (von der vortrefflichen Sperber-Weimar'ſchen J. C. Eberhardt Meute ſtammend) ſchön und geſund, 3 Stück in Speyer am Rhein, a Mk. 60 jetzt, abzugeben. Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, Fiſchzucht⸗Anſtalt 6. Wiesbaden. Lebende Fiſchotter, frifdhe Fluß⸗ und See⸗Fiſcle. womöglich ein Paar, Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! werden zu kaufen geſucht. Näheres bei der Specialität: 30/20 Expedition dieſer Zeitung. 3/2 Rheinſalm und holländiſche Auſtern. zn | — Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 20. Auguſt 1887. e Ce. F. LT, Br Allgemeine Jiſcherei-Zeitung. Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal. Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Neue eo ge 15 Pfennige. — Redaetien und Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile Wenne — Für Kreuzband⸗ Adminiſtratton, Adreſſe⸗ uſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 l. 7 2 7 Banerifihen Fifdjerei-Zeitung. Organ für die Befammtinterellen der Filderei, ſowie für die Beſtrebungen der Filherei-Bereine: in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Tachmännern deutſchlands, bellerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baneriſchen Fiſcherei-Verein. . Nr. 20. München, 20. Auguſt 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer —— iſt unterſagt. gl Juhalt: J. Künſtliche Fiſchzucht in Frankreich. — II. Lachs⸗Forelle? — III. Vereins 1 richten. — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — V. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Erklärung. — Inſerate. — Druckfehlerberichtigung. I. Künſtliche Fiſchzucht in Frankreich. Von Herrn Eruſl Vohnhoff. (Schluß.) Ehe wir uns den Piscikultur-Anſtalten anderer Departements Frankreichs zuwenden, wollen wir noch mit einigen Worten die zahlreichen, früher ſo fiſchreichen Seen und Teiche der Departements Haute-Vienne und Vienne erwähnen. Leider muß man konſtatiren, daß faſt keine Sorgfalt hierauf verwendet und den Departements auf dieſe Weiſe ein nicht un— bedeutendes Einkommen entzogen wird. Folgender Vergleich zweier dortiger kleiner Seen beweiſt am beſten, wie wenig ein ſolcher See ergibt, wenn er ganz vernachläſſigt wird und wie viel er abwerfen kann, ohne große Koſten und Mühe, wenn man ihn mit etwas Für— ſorge behandelt. a Der Cronzille-See, welcher der Stadt Limoges gehört, liegt in der Nähe der Heeresſtraße von Paris nach Toulouſe und hat eine Oberfläche von nahezu 39 Hektar. Geſpeiſt wird der See durch Regenwaſſer und das Quellwaſſer der Bäche Vincon, Fondancche und Cloud. Eine breite Chauſſee theilt den See, deſſen Boden ſchlammig iſt, in zwei ungleich große Theile, welche durch einen unterirdiſchen Kanal verbunden ſind. Die Fauna dieſes * 250 Sees beſteht aus Karpfen, Schleien, Barſchen, Hechten und Bleihen. Bis heutigen Tages iſt der See ganz vernachläſſigt worden und hat man ſich damit begnügt, ihn alle drei Jahre abzufiſchen. Das letzte Mal geſchah dieſes zu Gunſten der Stadt. Alles wurde in Auktion verkauft und erzielte man nur eine Brutto-Einnahme von 700 Frances. Man kann alſo behaupten, daß das Ergebniß des Teiches ſo zu ſagen Null war. Die Teiche von Lenet dagegen liegen nicht weit von Montmorillon im Departement Vienne und ſind miteinander durch Schleuſen verbunden. Sie gehören zum Beſitze der Madame de la Salvanye und werden von dem Verwalter der Güter, Herrn Peyronnet, be— wirthſchaftet. Als Herr Peyronnet dieſe Teiche, die früher gar nicht ausgenützt wurden, übernahm, war ihr Ergebniß ein ganz unnennenswerthes. Jetzt liefern ſie jährlich 100 Fres. per Hektar, während die umliegenden bebauten Aecker nur 40 bis 50 Fres. per Hektar einbringen. Dabei ſind die angewendeten Mittel höchſt einfach und von großen Ausgaben iſt keine Rede. Die drei Teiche ſind ungleich groß und tief. Der höchſtliegende, der nur zwei Hektare umfaßt, enthält eine große Anzahl Waſſerpflanzen und folglich gute Laich— plätze. Hieher werden im Mai die Reprodukteure, durchſchnittlich acht Weibchen und ſechs Männchen, verſetzt. Die enorme Fruchtbarkeit der Karpfen bewirkt, daß dieſe paar Fiſche eine genügende Anzahl Fiſchbrut liefern können. Nachdem die Brut ein Jahr lang in dieſem Teiche verblieben, leitet man ca. 4000 bis 4500 in den zweiten Teich. Dieſer hat einen Umfang von 3 Hektar und eine Tiefe von 1,50 bis 2 Meter. Durch Regen— waſſer geſpeiſt, erhält er auch im Falle der Noth das Waſſer eines Reſervoirs durch einen kleinen Kanal. Dieſes Reſervoir beſteht einfach aus alten Mergelgruben, in denen ſich die Regenwaſſer ſammeln. Nachdem die Karpfen ein Jahr in dem zweiten Teich ſich aufge— halten, werden ſie in den dritten geleitet, der eine Oberfläche von 11 Hektar hat. Mit ihnen zugleich ſetzt man 200 kleine Aale ein, die man in der Umgegend zu 10 Fres. per 100 kauft. Das dritte Jahr bringen die Karpfen in dieſem neuen Aufenthaltsort zu und werden dann abgefiſcht. In dieſem letzten Jahr verdoppeln die Karpfen ihr Gewicht. Zur Zeit wenn man ſie in den großen Teich leitet, wiegen ſie durchſchnittlich 250 Gramm und iſt dieſes Gewicht zur Zeit des Fanges auf durchſchnittlich 500 Gramm geſtiegen. Dabei erhalten die Fiſche keine künſtliche Nahrung. Doch muß man erwähnen, daß auf den an— grenzenden Feldern viel Vieh weidet. Das Regenwaſſer ſchwemmt folglich ein gewiſſes Quantum Dünger in den Teich, der zur Nahrung der Karpfen dient. Das Abfiſchen dieſes Teiches geſchieht jährlich im Monat Januar und werden ſämmtliche Fiſche an einen en gros-Händler in Poitiers zum Preiſe von 50 Centimes per Pfund verkauft. Man ſieht alſo, daß die Erhaltungskoſten der Teiche ganz verſchwindend klein ſind. Einem richtigen und vernünftigen Betrieb iſt es gelungen, großen Nutzen aus einer Fläche zu ziehen, die ſonſt ſozuſagen ganz nutzlos dalag. Schon ſeit mehreren Jahren beſchäftigt man ſich an der landwirthſchaftlichen Station zu Lézardeau (Dep. Finiftere) mit intereſſanten Verſuchen in der praktiſchen Piscikultur. Es werden hier ſpeziell Lachs- und Forellen-Eier befruchtet und ausgebrütet. 1884 fing man mit den erſten Experimenten an. Im Frühjahr wurden mehrere Tauſend Stück der in den Apparaten der Schule geborenen Fiſchbrut in den Iſole-Fluß geſetzt, wie ebenfalls in das ſog. neue Reſervoir, einen Teich, der zur Schule gehört. Es war einigen Forellen gelungen, durch den Abflußgraben in einen zweiten unterhalb liegenden Teich, der den Namen des großen Reſervoirs führt, zu entkommen. Als 1¾ Jahr ſpäter, im November 1885, das große Reſervoir trocken gelegt wurde, fand man Forellen vor, die 350—420 g das Stück wogen. In dem „neuen Reſervoir“ hatten die Thiere vom ſelben Alter und zu gleicher Zeit ein Durchſchnittsgewicht von 2938. Das größte Exemplar wog, bei einer Länge von 34 em, 400g und das kleinſte, deſſen Länge 27 cm betrug, 170g. Die jungen Forellen vom letzten Jahre ergaben ebenfalls ſehr befriedigende Reſultate. Am 30. Januar geboren, ſetzte man ſie am 18. März in das neue Reſervoir. Am 8. November betrug ihre Länge 16 em und wogen ſie durchſchnittlich 31 g. Man ſieht aus Allem, daß den Fiſchen ihre Umgebung vollſtändig zugeſagt hat; auch hindert die in den Teichen vorgenommene Fiſchzucht durchaus nicht die Bewäſſerung der Wieſen. Die Erzeugung der Fiſchbrut in der Station Leézardeau dient jedoch nicht nur, u a 251 um den Schülern die Art und Weiſe zu zeigen, wie man Fiſche erhält, ſondern es iſt zugleich ihr praktiſcher Zweck, die beiden Flüſſe, welche bei ihrem Zuſammenfließen bei Quimperlé die Laita bilden, zu bevölkern. So wurden im letzten Jahre mehr denn 20,000 Stück Fiſchbrut in dieſe Gewäſſer gethan. In Merchines ſind in den erſten Monaten des letzten Jahres die Fiſchzuchtarbeiten gut von Statten gegangen. Bei der Ausbrütung der Forellen-Eier war kein nennenswerther Verluſt zu verzeichnen. Die Brut von Seeforellen wurde folgendermaſſen vertheilt: 2000 in den Air-Fluß, 2000 in den Crain und der Reſt in die Chée, um die Verſuche zur Wiederbevölkerung dieſes Flußes, welche ſchon ſeit zwei Jahren verſucht werden, fortzuſetzen. Es ſcheint, als ob dieſe Verſuche auch von ſicherem Erfolg gekrönt werden, denn als vor Kurzem ein Mühlbach in der Nähe des Ortes, wo die Fiſchbrut 1884 ausgeſetzt wurde, trocken gelegt werden mußte, fand man in dieſem Mühlbach eine Forelle, welche 200 g wog, wogegen früher nie eine Forelle in der Chée weder geſehen noch gefangen worden war. So hat man auch bei Chaumont-ſur-Aire, wo die Forelle durchgängig dunkelfarbig iſt, im letzten April Exemplare gefangen, welche bedeutend heller von Farbe waren, als die, welche in der Aire geboren werden. Es ſtammten dieſe folglich auch von den 1884 in den Fluß geſetzten 5000 Stück Fiſchbrut. Ein vom landwirthſchaftlichen Miniſterium bewilligter Kredit von 520 Francs und eine Summe von 300 Francs, vom Departement bewilligt, haben es ermöglicht, der Fiſch— zucht an der praktiſchen Landwirthſchaftsſchule von Saint-Rémy (Haute-Saöne) einen feſten Platz zu geben. Ein Laboratorium für die Ausbrütung und für die Fiſchbrut iſt errichtet worden. Die Verſchiedenheit der Laichzeit in den beiden Flüſſen der Moſelette und der Quenoche machten es im Anfang ſchwierig, Reprodukteure im rechten Augenblick des Laichens zu erhalten. Man glaubt, daß dies durch folgenden Umſtand hervorgerufen wird: Der Moſelette-Fluß erhält fein Waſſer von Granit-Abhängen. Es iſt allgemein bekannt, daß in Granit-Gegenden die Quellen aus nur ſehr geringer Tiefe entſpringen (abgeſehen von gewiſſen Mineralquellen), da die Undurchdringlichkeit des Felſens nicht die breiten Ritzen aufweiſt, welche in dem angeſchwemmten Boden dem Waſſer geſtatten, tief in den Erdboden einzudringen und ſich ſo vor allen Temperaturwechſeln zu ſchützen. In den angeſchwemmten Formationen, und beſonders in den Juraſſiſchen Felſen, ſind zahlreiche Spalten, durch welche das Waſſer auf bedeutende Tiefe eindringt, ehe daraus die Quellen entſpringen, die, wie man zu ſagen pflegt, verhältnißmäßig warmes Waſſer im Winter und kaltes ſolches im Sommer liefern. Aus ſolchen Quellen entſpringt die Quenoche und in ihr laichen die Forellen erſt Mitte Januar bis Ende Februar; während in der Moſelette, deren Waſſer nur aus ſehr oberflächlichen Quellen entſpringt und folglich dem Einfluſſe der Witterung ſehr ausgeſetzt iſt, das Laichen ſchon Ende November vollendet iſt. Dieſem Temperaturunterſchied iſt die Verſchiedenheit der Laichperiode zugeſchrieben worden. Die Brütezeit der Forellen-Eier, aus der Moſelette ſtammend, nahm bei dem letzten Verſuche 66 Tage in Anſpruch und diejenige der Forellen der Quenoche 79 Tage; die Anzahl der Temperaturgrade, welche zur Entwickelung des Embryos nöthig, war 66 X 51/e —= 3,630 Grad für die einen, und 79845 0/ —= 4,245 Grad für die andern. Die Urſachen hiefür ſind nicht aufgeklärt. Zu erwähnen iſt nur, daß die Eier der Forelle der Moſelette aus der letzten Zeit der Laichperiode ſtammten, während bei der Forelle der Quenoche die Laichzeit in dieſem Fluſſe eben erſt angefangen hatte. Bei den erſten Ausbrüte— Verſuchen wurden viel Eier unmittelbar nach oder kurz vor dem Momente des Ausbrütens zerftört. Erſt glaubte man es mit Waſſerratten oder Mäuſen zu thun zu haben. Bald ſtellte es ſich jedoch heraus, daß es Waſſerſpitzmäuſe (Sorex fodiens) waren, welche, da fie ſich durch die kleinſten Oeffnungen drängen können, doppelt gefährlich ſind. Zahlreiche Verſuche ſind in dieſem Etabliſſement angeſtellt worden, um die beſten Futter— mittel für die junge Fiſchbrut zu entdecken. Sowohl das Gelbe vom Ei, wie Gehirn oder geſchabtes Fleiſch haben das Unangenehme an ſich, daß ſie ſofort zu Boden ſinken und von der Fiſchbrut unbeachtet gelaſſen werden, dann, daß ſie unten in den Baſſins einen ungeſunden Bodenſatz bilden, der nicht häufig genug entfernt werden kann. Daraufhin wurde es mit 252 — — — lebendem Futter verſucht. In dem Teiche des Geflügelhofes wimmelte es von kleinen Würmchen. Es ſchienen dieſe den Fiſchchen ſehr gut zu bekommen; doch es zeigte ſich wiederum der Uebelſtand, daß die Würmchen ebenfalls ſofort zu Boden ſanken. An der— ſelben Stelle, wo die Würmchen geſammelt wurden, waren auch in Maſſe kleine Kruſtaceen (Daphnia pulex) vorhanden, und ſcheinen dieſe kleinen Thierchen auch wirklich allen Anforder— ungen als Futtermittel für Fiſchbrut zu genügen. Zweifellos ſind dieſe Thiere für den Piscikulteur, der ſich mit der künſtlichen Ausbrütung beſchäftigt, von großem Nutzen. Doch können ſie allein nicht das Problem der Nahrung löſen, denn in den erſten Monaten des Jahres, wo der Bedarf ſolcher Nahrung für die Fiſchbrut ſich am fühlbarſten macht, ſind dieſe Thiere noch nicht vorhanden, ſondern man kann erſt im Laufe des Mai-Monats auf ſie rechnen. Die ſonſtigen Operationen des Etabliſſements von Saint- Romy glücken voll— ſtändig und werden durchſchnittlich 30,000 Stück Forellenbrut zur Zeit in die Flüſſe der Umgebung eingeſetzt. Vor ca. drei Jahren hat Herr André d' Audeville auf feiner Domäne Andecy in der Nähe von Baye (Dep. Marne) ein Fiſchzucht-Etabliſſement gegründet, welches allem Anſcheine nach eine bedeutende Zukunft hat. In dem Beſitz prachtvoller Quellen, welche einen regelmäßigen Druck von 2 ebm per Minute ergeben und eine faſt konſtante Temperatur von 8 Grad halten, iſt die Fiſchzucht-Anſtalt von Andecy in den denkbar günſtigſten Umſtänden belegen. In dem Laboratorium, welches im Schloſſe ſelbſt eingerichtet iſt, können auf einmal 250,000 Forellen-Eier ausgebrütet werden, die in ſtufenweiſe aufgeſtellten Trögen liegen. Die Fiſchbrutbaſſins, zwei an der Zahl, ſind jedes 100 m lang. Das erſte mißt 0,40 m Tiefe auf Im Breite, und das zweite 0,50 m auf 1,30 m. Zwei Quellen, welche, die eine 100 m und die andere 500 m, durch unterirdiſche Kanaliſirungen her— geleitet werden, ſichern den Fiſchen reichliches Waſſer. Es kann dieſes Quantum nach Belieben, vermittelſt Kaskaden, für die verſchiedenen Baſſins geregelt werden, wobei das Waſſer ſich beim Hervorſprudeln in der Luft mit dem den Fiſchen ſo nothwendigen Sauer— ſtoff ſättigt. Zahlreiche Schutzwände und Gitter ſind vorhanden, um die Fiſche nach Größe und Gattung abzuſondern und um das Niveau des Waſſers zu regeln. Auch hier ſind es hauptſächlich Forellen, mit denen Verſuche angeſtellt werden, und ſind intereſſante Vergleiche mit der Anzucht der verſchiedenen Salmoniden-Arten verſucht. Die beſten Reſultate ſind mit der Seeforelle erzielt. Die Ausbrütung des Salmo umbla ſcheint mit mehr Schwierigkeiten verknüpft, denn von 3000 Eiern dieſer Salmoniden erhält man in Andecy durchſchnittlich nur 300 Thierchen, die ſich aber, nachdem die erſten Monate überſtanden, ſehr raſch entwickeln. Das Pferdefleiſch, welches ihnen gereicht wird, ſcheint ihnen ſehr gut zu bekommen. Scheuer als die Forellen, ſuchen dieſe Salmoniden mit Vorliebe dunkle, verſteckte Stellen auf. In Bezug auf ihre Gefräßigkeit hat Herr Andeville die Meinung, daß ſie ſich ſeltener unter einander ver— zehren, wie dieſes bei Forellen der Fall. Das Fiſchzucht-Etabliſſement von Sa int-Frond, ſchon 1852 gegründet, liegt am See desſelben Namens in einer Höhe von 1250 m. Dieſer See hat eine Größe von 35 ha. 1852 war der Erlös vom Fiſchfange ſo gering, daß nicht einmal der Lohn des Wächters daraus bezahlt werden konnte. Seit 1860 iſt der Umſatz an Forellen nie geringer als 3000 Frances und hat ſich allmählich auf 10,000 Francs gehoben. Seit 1880 wird jährlich eine ſehr bedeutende Anzahl Fiſchbrut in den See geſetzt. Dieſe Fiſchbrut kommt erſt in neun Baſſins, die, verſchieden groß, von 150 — 400 m variiren. Hier bleiben die kleinen Forellen, vor jeder Gefahr geſchützt, vom April bis Oktober, zu welcher Zeit ſie durch kleine ſich ſchlängelnde Rinnen lin denen ſie ſich ſehr wohl befinden, und die ſie erſt nach mehreren Monaten verlaſſen) in den See geleitet werden. Zwei ſehr reiche Quellen, deren Waſſer zum Ausbrüten der Forellen-Eier als beſonders günſtig erkannt ſind, ſpeiſen ſämmt— liche Apparate. Das Ausbrütungslokal iſt groß und geräumig und iſt hierin alles auf's praktiſchſte und bequemſte eingerichtet. Bedeckte Reſervoire (ca. 60 m groß) ſtehen mit dem Ausbrütungsſaal in Verbindung. Vor dieſen Gebäuden hat man ein 120 m großes Baſſin gegraben und in vier Abtheilungen getrennt. Das Niveau des Waſſers wird von innen geregelt. Mit der größten Geſchwindigkeit können die verſchiedenen Kompartimente geleert oder gefüllt werden, um diejenigen Forellen ergreifen zu können, welche im Begriff ſtehen | , A 258 — zu laichen und ſolche wieder zu verwerfen, welche noch nicht ſo weit gediehen ſind. Mit reichlichem Zufluß verſehen, friert dieſes Baſſin ſelbſt in der ſtrengſten Kälte nicht. Das Fiſchen der Forellen im See für den Verkauf beginnt am 1. April und dauert bis zum 1. Oktober. Ungefähr am 15. Oktober fängt man an, die Fiſche, deren man ihrer Eier wegen bedarf, zu fangen. Durchſchnittlich befruchtet man in Saint- Front eine Million Eier jährlich. 10,000 Stück werden hievon für den See bewahrt und 900,000 Stück dem Handel übergeben. Eine weitere bedeutende Fiſchzucht-Anſtalt Frankreichs liegt in Gremat (Ain) in der Nähe von Saint-Genois. Es ſind hier beſonders viel Experimente mit der Nahrung der jungen Fiſchbrut gemacht worden und auch hier iſt man zu dem Schluſſe gelangt, daß die Daphnia pulex ihnen am allerbeſten bekommt. Außerdem fand man’, daß Fiſchabfälle eine ſehr günſtige Nahrung liefern. Dieſe Fiſchabfälle werden einige Stunden in Waſſer abgekocht und mit Mehl geringer Qualität vermengt. Wenn Alles zu einem dicken Brei geknetet iſt, kommt es in einen Trockenofen, bis es ungefähr die Feſtigkeit von Kitt erlangt. Durch einen ſpeziellen cylindriſchen Apparat, deſſen Boden mit zahlreichen Löchern verſehen, gepreßt, bildet ſich eine Art Fadennudeln. Dieſes Futter kann entweder ſofort gebraucht, oder ebenfalls lange aufbewahrt werden. In beiden Fällen lieben die Fiſche dieſe Nahrung ſehr, welche zu gleicher Zeit nahrhaft und leicht zu vertheilen iſt, da ſie ſo dicht iſt, daß ſie nur ſehr langſam zu Boden ſinkt. Die Piscikultur-Vereine, welche ſich ſchon in vielen Departements Frankreichs gebildet haben, arbeiten mit Eifer an der Neubevölkerung der Gewäſſer Frankreichs. Außer daß ſie, ſo viel es in ihrer Macht ſteht, Fiſchzucht-Anſtalten einrichten, verſuchen ſie ebenfalls durch Prämien ꝛc., die ſie den Feldhütern, Gendarmen, Flußwächtern ꝛc. für jeden angezeigten Fall von Fiſchdieberei in deſſen Flüſſen oder See'n ausſchreiben, oder für Fiſchen zu Zeiten wenn dieſes verboten, ſo viel als möglich dieſem Unfug zu ſteuern. Es iſt berechnet worden, daß die Fiſche der Süßwaſſer Frankreichs nur ca. 50 Millionen Francs im Jahre einbringen; es iſt dieſes eine viel zu geringe Summe, welche mit Leichtig— keit auf 350 Millionen ſteigen könnte, wenn die Flüſſe genügend bevölkert und geſchützt würden. Frankreich verliert alſo durch die Vernachläſſigung ſeiner Waſſerläufe ca. 300 Millionen Francs jährlich. II. Tachs-Jorelle? „Denken Sie ſich — mein Vetter Hubert hat neulich ein Hirſch-Reh geſchoſſen!“ — „Hirſch-Reh, was? Das gibt's ja gar nicht!“ — „Gewiß, es war zur ſelben Zeit, als Ihr Vetter Peter eine Lachs-Forelle fing.“ — „Das Letztere iſt wahr, aber was wollen Sie denn mit dem Hirſch-Reh?“ — „Ja, ſehen Sie, fo gut es eine Lachs-Forelle gibt, gibt es auch ein Hirſch-Reh.“ — „Poſſen! Die Lachsforelle hat er wirklich gefangen!“ — „Und das Hirſch-Reh hat der Andere wirklich geſchoſſen!“ — „Hören wir auf!“ — „Nein, fangen wir erſt recht an. Wo fing er denn die Lachs-Forelle?“ — „In feinem Forellen— bach!“ — „Mitten unter den gewöhnlichen Forellen?“ — „Ja.“ — „Woran erkannte er dann aber die Lachs-Forelle?“ — „Woran? Hätten Sie doch das roſarothe Fleiſch geſehen, das einer gewöhnlichen Forelle abſolut mangelt!“ — „Alſo daran? Je nun, es hat Alles ſeine zwei Seiten, und da fällt mir gerade ein, möchten Sie mich nicht ein wenig zu meinem anderen Vetter, den Schlächter da drüben, begleiten? Der ſchlachtet ſtets dieſelbe Thiergattung; Sie werden aber ſehen, wie verſchieden das Fleiſch ausſieht; ſo zwar, daß er das eine Kalbfleiſch, das andere Ochſenfleiſch nennt.“ — „Alſo doch ein Unterſchied?“ — „Gewiß, aber nicht der, welchen Sie machen. Mit demſelben Rechte könnte man den Ochſen Hirſch-Rind und das Kalb gewöhnliches Rind nennen. Ich ließe mir die Bezeichnung „Lachs-Forelle“ für den Fall einer Baſtardirung zwiſchen dieſen beiden Species von Salmoniden gefallen. Allein beide leben ſo getrennt von einander, daß ſie ſich niemals auch nur eine Anſtandsviſite abſtatten. Der Lachs (salmo salar) wandert aus den nördlichen Meeren in die Flüſſe und kehrt nach beendigtem Laichgeſchäfte in jene zurück. Die Forelle (trutta fario) dagegen bleibt hübſch in ihrem Bächlein und vermeidet insbeſondere die größeren Flüſſe. Indem Sie aber die bezüglich der äußeren Zeichnung 254 — ũ—— — und Farbe des Fleiſches in ihren verſchiedenen Altersſtufen und ſelbſt bei gleichem Alter ſo ſehr variirende Bach- Forelle (trutta fario) bei gewiſſem Befunde „Lachs = Forelle“ nennen, möchte ich Sie aufmerkſam machen, daß Sie noch eine weitere Konkurrenz der Sprach— verwirrung auszuhalten haben. Viele nennen nämlich die — in Bayern hauptſächlich im Chiemſee vorkommende — See-Forelle (trutta lacustris) und wieder Andere, die aus den nördlichen Meeren in die Flüſſe, jedoch nicht weit in dieſelben, aufſteigende Me er— Forelle (trutta trutta) gleichfalls „Lachs-Forelle.“ — „Herr Profeſſor, Sie mögen Recht haben; aber die Leute jagen nun einmal jo, und darum kann ich nicht anders.“ 0. K. III. Vereinsnachrichten. Verband von Fiſcherei-Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaften ze. in den Provinzen Rheinland, Weſtfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau. Laut Circular des Vorſitzenden, Herrn Amtsrichter Adickes von Neuhaus a. d. Oſte, iſt in Ausführung des Beſchluſſes der vorjährigen Generalverſammlung und im Einverſtändniſſe mit dem Stellvertreter, Herrn Amtsgerichtsrath Seelig in Caſſel, die g Dritte ordentliche Generalverſammlung des Verbandes auf Donnerstag, den 15. September 1887, Morgens 9 Ahr, zu Pannover in der Georgshalle (Raflens Hotel) anberaumt worden. — Die Verbandsmitglieder und alle Freunde der Fiſcherei und Fiſchzucht werden zu zahlreichem Beſuche ganz ergebenſt eingeladen. Das Programm iſt folgendes: Mittwoch, den 14. September 1887, Abends 7 Uhr: Vorbeſprechung und Berichterſtattung der Delegirten. Donnerstag, den 15. September 1887, Morgens 9Uhr: Generalverſammlung. Tagesordnung: „Jahresbericht des Vorſitzenden mit Rechnungsablage. 3 „Referat aus dem Berichte der Verbandsmitglieder über ihre Thätigkeit im Jahre 1886/87. Wahl des Vorſitzenden und Stellvertreters für 1888 und des Ortes der nächſten Generalverſammlung. a Vortrag des Herrn Gewerberaths Ecker-Hannover über den gegenwärtigen Stand der Waſſerreinigungsfrage bei den Fabrikabflußwäſſern. Stand der Fiſcherei-Geſetzgebung und Abſtellung ihrer Mängel. Die Gemeindefiſchereien (§ 8 des Fiſcherei-Geſetzes vom 30. Mai 1874). . Genofjenjchaften oder Fiſchereibezirke? Aalbrut und Aalverſand durch den Verband. . Berathung und Beſprechung ſonſtiger Anträge und Anregungen. Zu Nr. 5 der Tagesordnung beantragt der Fiſcherei-Verein Hersfeld auf Verlängerung der Schonzeit des Krebſes hinzuwirken, und zu Nr. 9 iſt die Beſprechung der Maifiſchzucht, der Errichtung von Lachsbeobachtungsſtationen und der Uferbetretungsfrage in Anregung gebracht. Nach Beendigung der Generalverſammlung Spaziergang durch die Stadt. — Nachmittags 3 Uhr: Gemeinſchaftliches Mittageſſen in der Georgshalle. — Nachmittags 5 Uhr: Rundfahrt durch den Georgengarten, Herrenhauſen und Eilenriede. — Abends; Geſellige Vereinigung an einem näher zu verabredenden Orte. — Freitag, den 16. September 1887, Morgens 7 Uhr 50 Min. ab Bahnhof: Ausflug in die Lüneburger Heide zur Beſichtigung dortiger Fiſchzuchtanlagen. Um zeitige Anmeldung der Delegirten und etwaiger Wünſche wird gebeten. Logis wolle man direkt bei Herrn Heinrich Kaſten, Kaſtens Hotel in Hannover, beſtellen. — Zur Entlaſtung der Generalverſammlung iſt es ſehr erwünſcht, daß ſämmtliche Delegirte ſich zu der Abends vorher ſtattfindenden Vorverſammlung einſtellen. — Es wäre zweckmäßig, wenn ſich Theilnehmer der am 16. Sept. beabſichtigten Fahrt in die Lüneburger Heide vorher bei dem Herrn Vorſitzenden melden wollten, damit für Wagen geſorgt werden kann. Die Verbandsmitglieder, welche damit im Rückſtande ſind, werden dringend erſucht, ihre gedruckten Jahresberichte in 30 Exemplaren, oder, wenn ſolche nicht gedruckt vorliegen, ſchriftlich in einem Exemplare umgehend an den Herrn Vorſitzenden einzuſenden. SA DL — S IV. Vermiſchte Mittheilungen. Forellenbarſch. Hievon fing Herr v. d. Borne, wie er uns gütigſt mittheilt, mit künſtlicher Fliege in etwa 1/ Stunde in einem ſonſt nur für Braſſen (Brachſen) und Hechte geeigneten Teiche. Eine ſchöne Perſpektive für Angler! Rollen für Angelruthen. In den Mittheilungen des Oeſterreichiſchen Fiſcherei— Verein empfiehlt Herr C. Wismar in Vöcklabruck eine neue Rollenkonſtruktion, durch 258. — welche „ohne Kurbel mit Leichtigkeit jedes Gewicht des geangelten Fiſches überwunden werden“ ſoll. Zu beziehen von Mechaniker J. Brünek, Wien-Fünfhaus, Schön— brunnerſtraße Nr. 21. Das Schlachten des Aales bewerkſtelligt man am beſten ſo, daß man dicht unter dem Kopf in einem kreisförmigen Schnitt um denſelben ſo tief einſchneidet, daß der Rückgrat und das Fleiſch rund durchſchnitten, jedoch das Innere noch am Kopfe hängen bleibt. Mittelſt eines kräftigen, gleichmäßigen Zuges am Kopf zieht man alsdann das Innere des Aales langſam heraus. Auf dieſe Weiſe bleibt der Aal un aufgeſchnitten, wodurch die Stücke beim Kochen oder Braten haltbarer bleiben und appetitlicher ausſehen. (Berl. Zentral-Markthalle.) V. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Konſtanz, 4. Auguſt. (Mittheilung von Gebrüder Einhart, Fiſchhandlung.) Der Preis der Blaufelchen (Renken) iſt von 60 3 auf 80 3 bis 1 & per Stück geſtiegen; der Fang iſt durch anhaltenden Oſtwind geſtört. Vorausſichtlich bleibt die Fiſcherei ſchlecht, weil der See ſtark fällt und wird es wohl ſo den ganzen Monat fortdauern. Es iſt ſehr unangenehm, daß faſt jedes Jahr mitten in der beſten Verbrauchszeit (Fremdenſaiſon) die Felchen fehlen, während im Frühjahr und Spätherbſt ſolche genügend vorhanden ſind. L. Hamburg - Altona, 6. Juli. Die Zufuhren waren befriedigend und ſtellten ſich die Durchſchnittspreiſe en gros folgendermaßen: kleine Schollen per Stieg 1,80 —4 ,, große Schollen 20—30 J per ½ Kilo, Elbbutt per Stieg 1, 1,50—6 M, Sture 70—90 3 per Stieg, Schell— fiſch 9—10 43 per ½ Kilo, Seezungen 7590 4 per ½ Kilo, Steinbutt 70—90 3 per ½ Kilo, Kleiſſe 35 — 55 , Lachſe 1,20 1,80 /, Knurrhähne 7—11 4, Aale 0,80 2 & per ½ Kilo, Makrelen 40—65 J per Stück. L. Fiſchmarkt in Hamburg⸗Altona, 14. Juli. Die Zufuhren waren zufriedenſtellend. Preiſe en gros ſtellten ſich für kleine Schollen per Stieg auf 2— 4,50 , Elbbutt 1—1,50 & und 6,50 M, Sture 1— 1,20 &, Schellfiſche 8 10 3 per ½ Kilo, große Schollen 25 —35 J per ½ Kilo, See— zungen 0,90 — 1,20 M, Steinbutt 65—75 , Kleiſſe 35—58 , Lachſe 1,20 1,80 &, Aale 0,60 1,50 MH per ¼ Kilo, Makrelen per Stück 40—65 , Handel flau. Fiſchauktionen der Markthalle St. Pauli zn Hamburg. Hamburg, 31. Juli bis 3. Auguſt. Kabliau per ½ Kilo 5—6 , Kleiße, große und mittel per ¼ Kilo 22 —75 ., kleine per ½ Kilo 16—52 , Knurrhahn per ½¼ Kilo 2—12 ½, Makrelen per ¼ Kilo 9 J, Peter⸗ männchen per ¼ Kilo 4—10 J, Rochen per ½ Kilo 2—7 I, Schellfiſch, große und mittel per / Kilo 1½—7 4, kleine per / Kilo 1—2 , Schollen (lebende), große per ¼ Kilo 30—40 4, mittel per ½ Kilo 14—40 , kleine per ½ Kilo 10—25 , do. (Eis), große per ½ Kilo 7 bis 29 4, kleine per ½ Kilo 2— 25 , Seezungen, große und mittel per ½ Kilo 55—88 4, kleine per ½ Kilo 4460 , Steinbutt, große und mittel per ½ Kilo 49—90 3, kleine per ½ Kilo 19— 75 3, Auſtern per 100 Stück 14 30 4, Taſchenkrebſe per Stück 5-6 , Lachs, Norweg. See- per ½ Kilo 3—13 3. L. Ellerbeck (Kieler Bucht), 6. Juli. Etwas günſtiger ſtellte ſich das Reſultat der Fiſcherei in der vorigen Woche. Krabben von ausgezeichneter Qualität kamen reichlich von der Schlei und den Fangplätzen des Hafens, jo daß der Preis auf 45 4 per Liter ſank, auch der Aalfang war lohnender. Goldbutt wurden in guter Waare mit 3&4 per Stieg bezahlt. In den Räuchereien werden zur Zeit namentlich Makrelen geräuchert; vereinzelte Zufuhren von Störfleiſch werden auch verwandt, und koſten die Makrelen je nach der Größe 40 bis 60 JT per Stück. L. Rendsburg, 6. Juli. Die ſog. Goldbutte bilden augenblicklich den Haupthandel und werden mit 10—25 J per Stück bezahlt. Hechte koſten 40 9, Barſche 30 —50 , Brachſen 40 4, Plite 20 4, Aale 60 4 per ½ Kilo. Die Räucherei bringt z. Z. ſehr ſchöne Makrelen bis 1&4 je nach der Größe in den Handel. Von Eckernförde kommen Butte und einige Dorſche. Steinbutt fehlen gänzlich, da fie meiſtens in die jetzt ſtark beſuchten Nordſeebäder geſandt werden, woſelbſt höhere Preiſe zu erzielen ſind. IL. Rendsburg, 16. Juli. Auf dem heutigen Sonnabend-Fiſchmarkt waren von hieſigen Fiſchern Hechte zu 40—60 J., darunter ein Exemplar von 7 Kilo und reichlich 1 Meter Länge. Aale zu gleichen Preiſen 40—60 ½ per ½ Kilo, Schleihe 60 , Makrelen 30 ½ per ½ Kilo. Von auswärts kamen Butt je nach Größe bis 30 4. Schollen, Steinbutt u. a. fehlen gänzlich und wird dieſes bis Ende der Badezeit anhalten. L. Neuſtadt (Holſtein) a. d. Oſtſee, 26. Juli. Den Hauptertrag für die Fiſcher ſoll in der Jetztzeit der Buttfang liefern, doch klagen dieſe, daß es im Allgemeinen nur mäßig ſteht, zumal die gefangenen Thiere klein ſind. Auch der Aalfang, wenngleich beſſer, iſt doch noch kein lohnender zu nennen. Auch Dorſch werden gefangen, wenngleich die Zeit für dieſe Fiſche keine günſtige, ſie werden aber in den Bädern immer gern gegeſſen. Der Krabbenfang war gut, und ſank der Preis auf 50-60 3 per ½ Kilo. Von den Süßwaſſerfiſchen iſt es namentlich der Barſch, der einen etwas lebhafteren Handelsartikel bietet. Edlere Fiſche werden wenig gefangen und die Brachſen haben an Güte des Geſchmacks verloren. a6 Erklärung. Die „Stettiner Deutſche Fiſcherei-Zeitung“ bringt in ihrer Nr. 32 die Nach⸗ richt, bei der IV. Fiſchzüchterconferenz in Freiburg ſei von mir ein Antrag darauf geſtellt worden: „bei der Bayeriſchen Regierung dahin zu wirken, daß die der Pflege der Huchen dort entgegengeſtellten Schwierigkeiten gehoben würden“. Es liegt mir daran, ſchon jetzt zu erklären, daß ich einen ſolchen Autrag nicht geſtellt habe. Ich hätte daz eu auch nicht den entfernteſten Anlaß gehabt. Die ganze Notiz beruht vielmehr auf vollſtändiger Begriffsverwirrung des betreffenden Berichterſtatters. Was ich wirklich beantragt habe, werden die authentiſchen Berichte dieſes Blattes aufklären. iſt dabei keine Rede. München, den 10. Auguſt 1887. Von einer Anregung bei der k. Bayeriſchen Regierung Dr. u. Stnudinger. Inserate. Prompt, billig und gut liefert die Fiſchhandlung von J. C. Eberhardt in Speyer am Rhein, Großherzoglich 9 Hoflieferant, fi Ihe Fluß, f unıd Ser- Fiſche. Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Specialität: 30/21 e und F Auſtern. Fiſch-Uetze — Reufen, aller Gattungen, fix und fertig und imprägnirt, nebſt Gebrauchsanweiſung, Erfolg garantirt, empfiehlt Heinrich Blum, Netzfabrikation in Konſtanz, Baden. Preiscourant frei. Spezialitäten: Zugnetze (Waden, Seegen) für See'n, Teiche u. Flüſſe; Stellnetze, Treibnetze u. Spannnetze (einfache u. Spiegelnetzeh, Stangen⸗ garne, Spreitgarne (Kappen), Wurfgarne, Senk⸗ netze (Setzbeeren), Treib- u.Streichbeeren, Reuſen und Flügel⸗ Reuſen ꝛc. — Auch ſämmtliche Netze zur künſtlichen Fiſchzucht. Anerſtennungen von Großgeund:Befißern, Fildizudt: Anſtalken, Fifcherei-Vereinen, Fildern Ec. 6/3 Fabrikation e von Fiſch⸗, Jagd: u. 0 imprägn. Fiſchreuſen, Fallen⸗ u. Fangeiſen für Naubthiere und Vögel aller Art, Heck⸗ käfigeu, Angelgeräthen, Meermuſcheln, prachtv, oſtind. Staubbeſen aus Pfau⸗ federn. — Preiscourante franco. K. Amann, Konſtanz a/ B., Bahnhofſtr. 20. Einen weltruf BEE haben Kirbergs berühmte Raſirmeſſer, ME ſelbe ſind aus engl. Silberſtahle angefertigt, ſowie hohl geſchliffen, fertig zum Gebrauch, per Stück Mk. 3. Etuis für das Raſirmeſſer per Stück 30 Pf. Original-Streichriemen, zum Schärfen der Raſirmeſſer, per Stück 2,50 Mk. Schärfmaſſe für Streichriemen, per Doſe 50 Pf., 5 Doſen 2 Mk. Original- Raſirſeife per Stück 40 Pf. 6 Stück 2 Mk. Raſirpinſel per Stück 50 Pf. und 1 Mk. Oelabziehſteine ff. Qual. per Stück 7,50 Mk. Alles unter Garantie. Verſandt gegen vor— herige Einſendung oder Nachnahme. Otto Kirberg, Meſſerfabrikant in Düſſeldorf, früher in Graefrath. 1205 Druckfehlerberichtigung. ok „weniger großen Hacken“ zu leſen; Auf Seite 224 in Nr. 18 Abf. 4 Zeile 5 von oben iſt „ enigen ‚geahpn Hacken“. Für die Redaktion Fran oe Dr. Julius v. e in München Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Ehriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. September 1887. | | N e W eh We 1 N 0 e 5 : (Def. 4, Allgemeine Fiſcherei-Zeitung. Erſcheint monatlich zwei bis dreimal, 13: har: te die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 e ; 0 Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und 8 (e ue t O 9 E 15 Pfennige. — Redaction und Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ — Adminiftratton, Adreſſe: zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtr. 48/2 l. 4 = 2 7 e 7 Bäneriſchen Piſcherei-Teitung. Organ für die Befammtintereffen der Fiſckerei,ſowie für die Heſtrebungen der Filherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Landes-Jiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbundes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Derbindung mit Fachmännern Deutſchlands, bellerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Filcherei-Verein. Nr. 21. München, 1. September 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ag Juhalt: J. Fiſcherei-Ausſtellung in Bamberg. — II. Der Zwergwels. — III. Waſſerbewohner im Somaliland. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Zur gefälligen Notiz. — Inſerate. I. Fiſcherei-Ausſtellung in Bamberg. Der Oberfränkiſche Kreis-Fiſcherei-Verein veranſtaltet anläßlich einer land— wirthſchaftlichen Kreisverſammlung in Bamberg ebendaſelbſt in der Zeit vom 17. bis 19. September 1887 eine Oberfränkiſche Fiſcherei-Ausſtellung. Zweck der Ausſtellung iſt, die Erzeugniſſe der Fiſcherei vorzuführen, die Mittel und Wege zur Pflege der Fiſche und Hebung der Fiſchzucht darzuſtellen, die Fachintereſſenten mit den neueſten Errungenſchaften auf dem Gebiete des Fiſchereiweſens bekannt zu machen, die volkswirth— ſchaftliche Bedeutung der Fiſcherei zum Bewußtſein zu bringen und das allgemeine Intereſſe für die Beſtrebungen der Fiſcherei und insbeſondere der Fiſcherei-Vereine zu wecken. Ausgeſtellt können werden: A. Fiſchereierzeugniſſe des Kreiſes. Fiſche lebend, conſervirt, präparirt, Fluß-, Teichfiſche, Eier, Brut, Setz- und Tafelgut, ſowie Krebſe. B. Andere Waſſerthiere. Lebend, conſervirt, abgebildet u. ſ. w. (Fiſchotter mit Fangwerkzeugen; Waſſerratte, Waſſermaus ꝛc., Reiher, Salamander, Fröſche, Muſcheln, Perlen, Schnecken ꝛc. Schädliche Inſekten und Würmer. Nützliche Inſekten.) C. Waſſerpflanzen. Lebend, getrocknet, abgebildet (Schilfrohr, Kalmus, Schwert— lilie, Froſchlöffel, Laichkraut, Waſſerlinſen, Seeroſen u. ſ. w.). D. Fiſchzuchteinrichtungen. Teichanlagen in Plänen, Modelle. — Brutanſtalten mit Zugehör, Kühl-, Luft, Filtrir-, Brut- und Transportapparate. Krebsbrutkaſten und Aquarien. E. Fiſchfanggeräthe. Netze, Angeln und ſonſtige Ausrüſtung. F. Gegenſtände des Fiſchverbrauchs. Einheimiſche und Importfiiche (getrocknete, geſalzene, geräucherte Fiſche); Verſandt, Aufbewahrungs- und Zubereitungsmittel. G. Gegenſtände der Fiſchkunſt. Innungsfahnen, Wappen, Urkunden, Schriften, Modelle, Pläne ze. f Die Anmeldungen zur Ausſtellung find thunlichſt zu beſchleunigen, mit beſonderen Anmeldeformularien auszuführen und in zwei Exemplaren an den Sections-Fiſcherei— Verein in Bamberg zu richten, der auch über die Zulaſſung entſcheidet und den Anmeldenden jede weitere Auskunft ertheilt. Eine Platzmiethe wird nicht erhoben. Sorg— fältige Verpackung liegt im Intereſſe des Ausſtellers. Sendungen mit ſchlechter Verpackung haben keinen Anſpruch auf Annahme. Sämmtliche Ausſtellungsgegenſtände bleiben Eigenthum des Ausſtellers und können nach der Ausſtellung wieder zurückgenommen werden. Uebrigens ſteht es jedem Ausſteller frei, ſeine Ausſtellungsgegenſtände mit Preisangabe als verkäuflich zu erklären und bei Gelegenheit zu verkaufen. Verkaufte Sachen können jedoch erſt nach der Ausſtellung an den Käufer übergeben werden. Die Ausſtellungsgegenſtände find franco Bahnhof oder Poſt Bamberg ſpäteſtens bis zum 14. September, Fiſche und ſonſtige Waſſerthiere, ſowie leicht verderbliche Gegen— ſtände bis zum 16. September a. €. an den Sections-Fiſcherei-Verein Bamberg einzuliefern. Das k. Staatsminiſterium iſt erſucht worden, den Rücktransport auf den bayeriſchen Staatseiſenbahnen frachtfrei zu bewilligen. Die Aufſtellung erfolgt durch den Sections-Fiſcherei-Verein Bamberg, welcher auch die nöthigen Behälter für lebende Fiſche de. ſtellt. g Die Beaufſichtigung der Ausſtellungsgegenſtände wird vom Sections-Fiſcherei-Verein Bamberg beſorgt, ohne daß jedoch eine Haftung für Verluſt oder Beſchädigung übernommen wird. Der Sections-Fiſcherei-Verein Bamberg wird auf Verlangen des Ausſtellers und auf deſſen Koſten eine Verſicherung gegen Feuersgefahr veranlaſſen. Die Angabe des Verſicherungs— werthes im Anmeldeſcheine gilt als Auftrag hiezu. Die Ausſteller erhalten eine für die Geſammt-Ausſtellung giltige Eintrittskarte unentgeltich. Zur Beurtheilung der ausgeſtellten Gegenſtände wird ein Preisgericht berufen und es werden auf Grund der von dieſem abgegebenen Gutachten hervorragende Leiſtungen mit Ehrenpreiſen, Geldpreiſen von 50 — 10 M. und Ehrendiplomen ausgezeichnet. Anfragen, Wünſche, Anträge, Beſchwerden u. ſ. w. ſind entweder unmittelbar oder durch Vermittlung der landwirthſchaftlichen Bezirks-Comités beziehungsweiſe Sections— Fiſcherei-Vereine bis zur Ausſtellung bei dem Oberfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Verein in Bayreuth anzubringen. f II. Der Zwerge wels. Herr Dr. E. Sterling zu Cleveland im Staate Ohio der Vereinigten Staaten ſchreibt mir: „Ich leſe, daß Sie unſeren Catfish haben, den Amiurus nebulosus. Sollte die Einführung in deutſchen Gewäſſern gelingen und er ſo bleiben, wie er hier iſt, ſo ſeien Sie verſichert, Sie würden hoch erfreut ſein über die neue Erwerbung. Der Fiſch lebt in ruhigem Waſſer, außerhalb der Forellenbäche, wo Waſſerpflanzen wachſen, in der Heimath des Froſches, der Sumpfſchildkröte, der Mocaſſinſchlange und des Alligators, keinen anderen Fiſchen gefährlich, und überall zufrieden. Ich fing ihn im Lake Superior und in den ruhigen Buchten der Südſtaaten. Im Norden iſt er das ganze Jahr hindurch gut, im Süden nur während der kalten Jahreszeit. In Cleveland wird er ohne Kopf und abge— häutet zu Markt gebracht, und für 12 bis 18 Cents pro 1 Pfund verkauft. Wenn er in guter Beſchaffenheit iſt, ſo iſt ſein Fleiſch dunkel lachsfarbig, und wird von vielen dem der Forelle vorgezogen. Wenn in den Sommerfriſchen beide Fiſcharten zugleich ſervirt werden, jo überlaſſen die Herren den Catfish in der Regel den Damen. Der Fiſch wird 1 bis 2 Pfund ſchwer, iſt ſtets friedliebend und kümmert ſich nicht um ſeine Nachbarn und um deren Beſitzſtand. Von 50 Fiſchen, welche mir der Deutſche Fiſchereiverein 1885 überließ, lebten im vorigen Herbſte noch 23. Sie hatten 380 Junge gebracht. Die Fiſcherei in Teichen iſt ſchwierig, weil die Fiſche dem ablaufenden Waſſer nicht folgen, ſondern im Schlamme liegen bleiben. M. v. de Borne. III. Waſſerbewohner in Somaliland. (Aus der Kolonialpolitiſchen Korteſpondenz.) Ungeheure Abundanz an Fiſchen iſt noch heutigen Tages ein auszeichnendes Moment für die ganze Somaliküſte. Zu deſſen Beleg mag zunächſt eine Bemerkung in dem Berichte des Herzogs Thomas von Savoyen eine Stelle finden, nach welchem an der Nordküſte des Somalilandes ein ſo außerordentlicher Reichthum an Fiſchen herrſcht, daß die— ſelben allein zur Ernährung der Bevölkerung hinreichen würden, falls die letztere im Beſitze von Barken und Geräthſchaften wäre. Auch Hildebrandt erklärt die See für „ungemein fiſchreich“. Sämmtliche Schriftſteller ſind darin einig, daß der einzig und allein betriebene Fang von Haifiſchen äußerſt lukrativ iſt. Die Rücken- und Schwanzfloſſen jener Fiſche werden zu feinen Arbeiten nach Indien, China und Zanzibar verſandt, während das ein— geſalzene und getrocknete Fleiſch als Luxusgericht nach Süd-Arabien und Zanzibac geht. Nach Guillain wird der Fiſch an der Küſte in Looſen von je 20 Stück verkauft, die den Namen „Kourdja“ haben, und je nach der Größe der Fiſche mit 5 — 8 Thalern bezahlt werden, während dann in Maskat und Indien das dreifache dafür bezahlt wird. Muſcheln und Schalen bilden ebenfalls einen ſehr wichtigen Handelsartikel. Die hieher gehörigen Exportgegenſtände ſind Perlmutter und Schildpatt. Die Bemerkung von Hildebrandt, daß, obgleich die vielen Perlmutterſchalen, welche nach jedem Sturme an die Küſte geworfen und zuweilen geſammelt werden, auf reiche Bänke deuten, die Perlfiſcherei an der Somaliküſte nicht betrieben werde, iſt nicht zutreffend. Wir erſehen vielmehr aus dem Werke des Kapitän Hunter über das engliſche Aden, daß Perlmuttermuſcheln (Melea— grina margaritifera) nicht allein vom Rothen Meere, ſondern auch von der Somaliküſte in ſehr beträchtlicher Menge nach Aden eingeführt werden. Dieſe Fiſcherei wird zwar zur Zeit nur wenig von den Eingeborenen betrieben, wohl aber in erheblichem Umfang, und zwar in den Monaten Dezember und März, von Einwohnern des der Somaliküſte gegen— überliegenden arabiſchen Feſtlandes, insbeſondere von Schiffern aus Soor und anderen Plätzen zwiſchen dieſem Hafen und Scheher. 3 werden zu dieſem Behufe Barken von mäßiger Größe verwendet, die Mannſchaft beſteht zu drei Vierteln aus Tauchern, der Reſt aus Seeleuten. Die Mannſchaft wird mit einer Tantieme des Gewinns bezahlt. Die Boote haben ein Holzgerüſte auf jeder Seite. Die ans Tageslicht beförderten Schalen werden ſofort geöffnet und gereinigt. Die Muſcheln werden in Aden per „Candy“ d. h. zu 20 Frazela (à 32 Pfund jedes gerechnet) verkauft. Im Jahre 1875 war die Nachfrage ſo groß, daß ein Candy gereinigter Perlmuſchelſchalen in Aden mit 250 — 300 Rupien bezahlt wurde, ſpäter fiel der Durchſchnittspreis auf 175 Rupien per Candy. Wie bedeutend die Produktion an Perlmuttermuſcheln gerade in dem Deutſchland intereſſirenden öſtlichen Theile des Somaltlandes iſt, geht daraus hervor, daß aus demſelben, einſchließlich bis Hafun, im Jahre 1875/76 im Ganzen 2209 Zentner Perlmuſcheln nach Aden eingeführt wurden, wozu noch weitere 1841/4 Zentner zu rechnen fein werden, die über Makalla und Scheher ebendahin kamen. Aden iſt übrigens keineswegs der einzige Sammelplatz für die an der Somaliküſte gewonnenen Perlmutterſchalen. Es ſind nämlich nach Revoil im Jahre 1877 von Halul aus 1000 Frazela Perlmuttermuſcheln, und von Hafun aus weitere 400 Frazela Perlmuttermuſcheln nach Bombay exportirt worden, wofür an der Somaliküſte für unbeſchädigte Stücke von der großen Sorte 21 — 3 Thaler per Frazela, von der kleineren Sorte 1½¼ — 2 Thaler bezahlt wurden. 260 — — — Neben der Perlfiſcherei wird, wenn auch nur in untergeordnetem Maße der Fang von Schildkröten an der Somaliküſte betrieben, der namentlich zu den Zeiten des Periplus einen enormen Exportgegenſtand gebildet haben muß. Die zwiſchen Berbera und Hafun vorkommende Gattung heißt heutigen Tages „Billa“. Die Thiere werden harpunirt oder beim Eierlegen an der Küſte getödtet. Der Durchſchnittspreis von Schildpatt iſt in Aden 4 Rupien per Pfund. Schon im Alterthum bildete Schildpatt einen geſuchten Exportartikel. Die Kaurimuſchel (Cypraea Moneta) wird im Somalilande vielfach zur Verzierung von Hausgeräthſchaften und zu Halsbändern verwendet, ſcheint aber an der Somaliküſte ſelbſt nicht vorzukommen, vielmehr lediglich Importgegenſtand, und zwar meiſt aus Zanzibar und Maſſaua zu ſein. 2 Um nun noch der Binnengewäſſer zu gedenken, berühren wir, daß der Webifluß nach Haggenmacher reich iſt an Fiſchen aller Gattungen. Ebenſo ſind Fiſchottern, Krokodile, Rieſenſchildkröten, ſowie der ſogenannte Flußhund reichlich in demſelben vertreten. IV. Bereinsnadridten. Elſäßiſcher Fifcherei : Verein. Am 14. August 1887 hielt der Elſäßiſche Fiſcherei- Verein in dem Gebirgsſtädtchen Münſter ſeine diesjährige Generalverſammlung ab, zu welcher ſich gegen dreißig Vereinsmitglieder eingefunden hatten, darunter u A. namentlich die Herren Jean Schlumberger, Präſident des Landesausſchuſſes, Grad, Reichstagsabgeordneter, Boehm, Kreisbauinſpektor und Präſident der Sektion Schlettſtadt, Forſtmeiſter Baum, Jul. Schlumberger, Präſident der Sektion Gebweiler, Haack, Direktor der Fiſchzuchtanſtalt Hüningen und Joh. Scheurer, Präſident der Nachbarſektion Colmar. Nachdem der Vereinspräſident, Herr Profeſſor Jöſſel aus Straßburg, die Anweſenden mit herzlichen Worten begrüßt hatte, ertheilte er zur Erledigung des 1. Punktes der Tagesordnung Herrn Landgerichtsrath Iſemann das Wort zu ſeinem angekündigten Vortrage: „Ueber die Nothwendigkeit eines neuen Fiſchereigeſetzes in Elſaß-Lothringen.“ Der vortrefflichen Arbeit des Referenten lagen folgende Gedanken zu Grunde: 1) Sollen die Inereſſen des Vereins Gemeingut der Geſammtheit werden, ſo iſt die Unterſtützung der elſäſſiſchen Preſſe ein Haupterforderniß; 2) der Zweck des Vereins, für welchen dem großen Publikum bis jetzt ein richtiges Verſtändniß fehlt, iſt kein geringerer, als ein neues Moment für die Volksernährung zu ſchaffen oder richtiger geſagt, dasſelbe wieder auch für die untern Volksſchichten nutzbar zu machen; 3) die jetzt beſtehende Geſetzgebung iſt für die humanitären Beſtrebungen des Vereins das Haupthinderniß; 4) das Geſammtintereſſe muß an die Stelle des einzelnen Individuums treten und daher iſt ein neues Fiſchereigeſetz eine unumgängliche Forderung des elſäſſiſchen Fiſchereivereins. Bei der an dieſen mit großem Beifall und lebhaftem Intereſſe aufgenommenen Vortrag ſich anſchließenden Diskuſſion ſprach Herr Grad die Hoffnung aus, daß der dem Landesausſchuß vorgelegte, aber von ihm abgelehnte Geſetzentwurf bei einigem Ausharren doch als Fiſchereiſchutzgeſetz zur Annahme gelangen werde. Präſident Jöſſel betont, daß der Lärm über das neue Jagdgeſetz größtentheils von den Intereſſenten ausgegangen und daß man im Allgemeinen jetzt mit den neuen Beſtimmungen zufrieden ſei. Er hoffe, daß auch das neue Fiſchereigeſetz baldigſt zu Stande komme. Landes- ausſchußpräſident Schlumberger gibt ebenfalls der Hoffnung Ausdruck, daß das verlangte neue Fiſchereigeſetz bei Erneuerung der Petition Seitens des Fiſchereivereins vom Landesausſchuß angenommen werde. Herr Immer, Präſident des Vogeſenklubs der hieſigen Sektion, redet einer ſtrengeren Beſtrafung der Fiſchfrevler, die im Allgemeinen ſtets zu niedrig bemeſſen wird, energiſch das Wort. Herr Haack, Direktor der Fiſchzuchtanſtalt Hüningen, weiſt auf die in Bayern beſtehenden und auch für das Elſaß zu empfehlenden Rechtsſchutzkommiſſionen und auf eine an die Staatsanwälte in Preußen (und Bayern — die Red.) ergangene Verfügung hin, wonach ſie, falls die Beſtrafung eines Fiſchereifrevels zu niedrig befunden wird, ſtets den Berufungs- weg einzuſchlagen haben. Zur Erledigung des zweiten Punktes der Tagesordnung erhielt nun Herr Kreisbauinſpektor Böhm aus Schlettſtadt das Wort zu einem Vortrage über Krebszucht. An der Hand mehrerer von ihm in der Ill angeſtellten Verſuche, wies Redner nach, daß die Krebspeſt, zu deren Bekämpfung er als ſicheres Mittel die Chara vulgaris (auch Chara fragilis) anſieht, in der Ill jetzt als voll⸗ ſtändig erlojchen zu betrachten ſei. Die im Laufe dieſes Jahres aus dem Hanfgraben bei Sund— hauſen, wo die oben erwähnte Pflanze maſſenhaft anzutreffen ſei, und aus dem Norden Deutſchlands in die Ill eingeſetzten Krebſe erfreuen ſich der beſten Geſundheit und es ſtehe zu erwarten, daß bald wieder ſämmtliche Bäche des Elſaſſes mit Krebſen bevölkert ſein werden. Da aber das Verbot des Krebſens ſchon in zwei Jahren zu Ende gehe, bitte er den Vereins vorſtand, veranlaſſen zu wollen, daß das Krebsverbot noch auf weitere drei Jahre verlängert werde. Es iſt ſtets darauf zu achten, daß die Krebſe gut verpackt und nur trocken transportirt werden. Friſch angekommene 261 — — — Krebſe müſſen vor dem Einſetzen in das Waſſer gefüttert werden. Auch dieſer Vortrag wurde wieder mit großem Beifall aufgenommen. Nach einem von Herrn Ungerer noch geſtellten Antrage, der Vereinsvorſtand möge bei dem Herrn Bezirkspräſidenten des Oberelſaſſes um eine Unterſtützung einkommen (Unterelſaß gibt bekanntlich 490 & und Lothringen 200 M), wurde die Generalverſammlung geſchloſſen. V. Vermiſchte Mittheilungen. Verſammlung deutſcher Naturforſcher und Aerzte. Die 60. ſolche Verſamm— lung findet vom 18. bis 24. September in Wiesbaden ſtatt. Die Geſchäftsführung derſelben begann bereits mit der Verſendung des Programms. An ſämmtliche Aerzte Deutſchlands gelangt dasſelbe durch Vermittelung des ärztlichen Centralanzeigers. An die Vertreter der Naturwiſſenſchaften an Univerſitäten, Polytechniken, landwirthſchaftlichen Hochſchulen, Verſuchsſtationen, in der praktiſchen Pharmacie und in der Induſtrie wird das Programm unter Streifband verſchickt, ſoweit ſich die Adreſſen mit Hilfe der Univerſitätskalender ꝛc. ermitteln laſſen. Nicht in allen Fällen wird dies möglich ſein. Diejenigen Intereſſenten, welchen etwa das Programm nicht zugehen ſollte, werden deshalb gebeten, ſich wegen Zuſendung an die Geſchäftsführung in Wiesbaden (Kapellenſtraße 11) zu wenden, welche jedem Anfragenden das Programm gerne unentgeltlich zuſchickt. Fiſchſterblichkeit. Würzburg, 5. Auguſt. Viele Hunderte von Fiſchen, alle möglichen Sorten, jo unter Anderen 6— 10 pfündige Aale, 4 — 5 pfündige Karpfen, Barſche, Breitfiſche liegen todt im hieſigen Staatshafen. Wie man hört, ſoll das Ab— ſterben davon herrühren, weil der Staatshafen erſtens zu dicht mit eichenen Langhölzern belegt, deren Rinde abgelöſt und in Gährung übergegangen iſt, und zweitens von dem enorm niedrigen Waſſerſtand. Das Waſſer im Hafen iſt nämlich, da gegenwärtig kein Zu- und Abfluß mehr ſtattfinden kann, ein ſtillſtehendes geworden. (Bayr. Kurier.) Ueber die Lachsfiſcherei bei Kolberg melden die „Mitthe lungen der Sektion für Küſten⸗ und Hochſeefiſcherei“: In der Zeit vom 28. April bis 16. Mai iſt von 11 Fiſcherbooten aus Kolberg unter Zuhilfenahme eines Schleppdampfers, für deſſen Anmiethung der Reichskanzler die Mittel bewilligt hatte, verſuchsweiſe auf hoher See mit Treibnetzen auf Lachs gefiſcht worden. Dabei wurden an 13 Tagen im Ganzen 742 Lachſe im Gewichte von 13,935 Pfund gefangen, ein recht günſtiges Ergebniß, wenn man bedenkt, daß 15 Fiſcherboote zuſammen während der Jahre 1884/86 es durchſchnittlich im gonzen Jahre nur auf 1159 Lachſe gebracht haben. Der Verſuch hat von neuem die von den Fiſchern vielbeſtrittene Thatſache bewieſen, daß auch in der Oſtſee die Fiſcherei tiefer in die See hinein lohnender iſt als an der Küſte. Die Fangergebniſſe waren an den erſten Verſuchstagen erheblich niedriger, weil die Fiſcher ſich nicht bewegen ließen, weit genug in See zu gehen, und wurden erſt beſſer, als man — vom 7. Mai ab — tieferes Waſſer aufſuchte. Es wird beabſichtigt, im Februar kommenden Jahres einen zweiten ähnlichen Verſuch zu machen. L. Krebspeſt. Rendsburg, 14. Auguſt. Nach einem Berichte des Fiſcherei— pächters Winkelmann in Eutin vom 24. Juni, der mir erſt heute zufällig von Herrn Körber in Rendsburg gegeben wird, ſind in den Gewäſſern des Fürſtenthum's Lübeck, ſoweit ſie den Kreis Eutin betreffen, die Krebſe ausgeſtorben. Der Bericht lautet: „Mache Ihnen die Mittheilung, daß ich Ihnen überhaupt keine Krebſe liefern kann, da in dieſem Frühjahr die Krebspeſt in meinen Gewäſſern ausgebrochen, und ſämmtliche Thiere geſtorben ſind. Es iſt dieſes um ſo mehr zu bedauern, da gerade die Schwen— tinerſeen, — und zu dieſen gehören die gepachteten, — ſo reich an ſchönen Thieren dieſer Art waren.“ Ausſetzung von Schwarzbarſchen im alten Donaubette bei Wien. Die vom Oeſterreichiſchen Fiſcherei-Vereine bei dem Rittergutsbeſitzer Hrn. Max von dem Borne beſtellten Schwarzbarſche wurden laut telegraphiſchen Aviſos am 4. April 1887 um 5 Uhr Nachmittags per Bahn von Ringenwalde (Provinz Brandenburg in Preußen) abgeſendet. Dieſelben trafen mit dem Schnellzuge der Nordweſtbahn am 6. April um nz 8 Uhr Früh in Wien ein und wurden fofort von der unterdeſſen aviſirten Agentur der Allg. öſterr. Transportgeſellſchaft übernommen und mittelſt Wagen zu dem für dieſe Fiſche beſtimmten Laichplatze zunächſt der Militärſchießſtätte überführt. Hier wurde die Sendung von den Mitgliedern des vom Vereinsausſchuſſe beſtellten Exekutivcomités für die Donaupachtwäſſer des Vereines erwartet und um 10 Uhr Vormittags auch über— nommen. Daraus geht hervor, daß ſich die Fiſche volle 38 Stunden auf dem Wege befanden. Sie kamen in zwei ſehr geeigneten hölzernen Transportbottichen in vollkommen gutem Zuſtande beim Waſſer an. Es iſt dies umſomehr zu verwundern, als während der Fahrt und ganz beſonders während der zuweilen längeren Aufenthalte weder eine Erneuerung des Waſſers ſtattfand, noch ein Rütteln der Gefäße oder Einblaſen der Luft vorgenommen wurde. Jedes der beiden Transportgefäße enthielt je 11 Stück Barſche, und zwar 11 Forellenbarſche und 11 Schwarzbarſche, welche ſich in je circa 120 Liter Waſſer befanden. Das Waſſer hatte eine Temperatur von 80 R., wogegen jenes des Laichplatzes +99 R. aufwies. Mit Rückſicht darauf wurde durch langſames Zugießen des wärmeren Waſſers in kleinen Mengen und halbſtündigen Intervallen vorfichtshalber ein Temperaturausgleich angebahnt. Dieſes Zugießen ſollte aber auch den etwa beſtehenden Qualitätsunterſchied zwiſchen beiden Wäſſern nach Möglichkeit aus— gleichen. Gegen 11 Uhr Vormittags wurde zur Ausſetzung der Barſche geſchritten. Dieſelben wurden mittelſt eines kleinen Keſchers einzeln vorſichtig aus den Transports bottichen herausgefangen und ſofort dem freien Waſſer übergeben. Hiebei wurden folgende Wahrnehmungen gemacht: Alle Fiſche waren gut genährt und vollkommen munter. Sie hatten eine Länge von 20 bis 24 Centimeter. Die Forellenbarſche waren durchwegs größer als die Schwarzbarſche. Bei ihrer Freilaſſung lagen die Fiſche vorerſt einige Sekunden ruhig, worauf ſie in mächtigen Stößen gegen die Tiefe ſchwammen und daſelbſt verſchwanden. Um den Mutterfiſchen das Laichgeſchäft zu erleichtern, wurden circa 130 Quadratmeter Schottergrund auf dem Laichplatze blosgelegt und wurde weiters eine ausgiebige Säuberung desſelben von Fiſchen, dann die Herſtellung von Schoiterriegeln vorgenommen, welch’ letztere den Zweck haben, jeinerzeit den jungen Barſchen hinreichende Verſtecke zu gewähren. Zum Schutz des nach dem wechſelnden Waſſerſtande 2 bis 3 Joch umfaſſenden Laichplıges gegen gewöhnliche Hochwäſſer wurde an entſprechender Stelle eine Schotteraufſchüttung vorgenommen. Die Temperatur des Waſſers des Laichplatzes wird vorausſichtlich in der heißeſten Jahreszeit höchſtens bis auf 200 R. ſteigen. Die Barſche haben am Laichplatze reichliche Nahrung an den daſelbſt vorkommenden großen Mengen von Fiſchbrut, beſonders aber von Bitterlingen (khodeus amarus). Auch die junge Barſchbrut wird wegen der über den Winter trocken gelegenen und im Frühſommer mit Waſſer bedeckten Uferflächen, welche maſſen— haftes Futter produziren, vorausſichtlich gut fortkommen. Uebrigens iſt in dieſer Be— ziehung auch durch die bereits erfolgte und noch in Ausſicht genommene Einſetzung von Karauſchen hinreichend Vorſorge getroffen. (Mitth. d. Oeſtr. F. -V.) Die Lachszucht in Böhmen wurde im verfloſſenen Frühjahre unter der Leitung des Profeſſor Dr. Ant. Frié in viel größerem Maßſtabe als je zuvor durchgeführt, und es geſchah ein erfreulicher Fortſchritt auch in der Beziehung, daß die Erwerbung einer großen Menge embryonirter Eier einheimiſcher Lachſe erzielt wurde, jo daß von dem Ankaufe von Rheinlachseiern abgeſehen werden konnte. In Schüttenhofen (J. Mar— kuci) wurden 12.000, in Neuhäuſer bei Langendorf (J. Bauer) 80.000, in Herrns— kretſchen (Forſtkontrolor Jaroska) 98.000, in Obßiſtwi (H. Müller Polivka) 30.009 einheimiſcher Lachseier beftuchtet. Außerdem ſandte der deutſche Fiſchereiverein in Berlin 600.000 Eier von Rheinlachſen gratis ein, ſo daß im Ganzen über 840.000 Lachseier an die 17 Brutanſtalten zur Vertheilung kamen. Alle Brutanſtalten führten die Auf— zucht der Lachſe (mit nur zwei Ausnahmen) mit ausgezeichnetem Erfolge durch, und es kamen folgende Mengen zur Ausſetzung: In die Wottawa bei Schüttenhofen (J. Markuci) 57.500 einheimiſche, 149.500 Rheinlachſe; bei Neuhäuſer (J. Bauer) 80.000 eing— heimiſche. In die Wolinka in Adolph bei Winterberg (C. Ritter von Krälik) 38.588 Rheinlachſe; in Eltſchowitz (Fiſchereiverein in Wolin, Züchter Herr Haurda und H. Liska) 3000 Rheinlachſe. In die Planitz bei Köllne (Herr Riha) 8924. In die Warme Moldau bei Eleonorenhain (Heinrich Ritter von Krälik, Züchter H. Meerwald) 19.572 Rheinlachſe; in die Graſige Moldau (Förſter Horak) 9540 Rheinlachſe. Für die Kalte Moldau bei Tuſſet wurden in der neuen vom Fürſten J. Ad. Schwarzenberg errichteten Brutanſtalt (Züchter Ant. Ruttenſteiner) 19.700 einheimiſche und 59.300 Rheinlachſe gezüchtet. In die Moldau bei Hohenfurth ſetzte der Fiſcher Gafgo in Kienberg 20 000 Moldaulachſe aus. Für die Stille Adler züchtete der Fiſchereiverein in Gabel 17.750 einheimiſche und 55.648 Rheinlachſe; für die Wilde Adler der Fiſchereiverein in Nefor bei Geiersberg 14.016 Elbelachſe und 48 719 Rheinlachſe. Herr Ezer, Oberförſter in Rokytnitz, 37.920 Rheinlachſe; der Fiſchereiverein in Koſteletz a. d. Adler 20.000 Elbe— lachſe und 80.000 Rheinlachſe. Das Stromgebiet der Eger erhielt vom Fiſchereiverein in Karlsbad 9292 Rheinlachſe, vom Fiſchereiverein in Kaaden 19.600, von H. Wirth in Preßnitz 15.000 Rheinlachſe. Der Kamnitzbach bei Herrnskretſchen erhielt durch Forſtkontrolor Jaroska 4000 Elbelachſe. Im Ganzen wurden demnach in dieſem Früh— jahre 554.515 Rheinlachſe, 237.453 einheimiſche Lachſe, zuſammen 791,968 junge Lachſe in die Quellgebiete der Flüſſe Böhmens ausgelaſſen. — Als in der zweiten Hälfte des Mai Hochwaſſer kam, gingen alle Moldaulachſe nach dem Böhmerwalde durch, wo ſie jetzt im Wottawafluſſe, unter den zahlreichen Holzflößen verborgen, die Laichzeit im Herbſte abwarten. (Wiener landw. Ztg.) Aus der Fiſchküche. Steinbutt. Man reinige den Steinbutt ſorgfältig, ſchneide die an der oberen Haut befindlichen Steinchen weg, haue die Floſſen ab und nehme ihn vorſichtig aus, um die Galle nicht zu verletzen, waſche ihn und lege ihn in eine Fiſchkaſſerole mit Einleger, oder wenn ſolche fehlt, in eine gewöhnliche, nicht zu kleine Kaſſerole, in einer Serviette über einen Teller, die weiße Seite nach oben, und übergieße ihn mit kaltem Waſſer und Milch, ſalze gehörig, bringe ihn zu Feuer und ſchäume pünktlich ab; ſowie aber der Siedepunkt eintritt, muß er vom Feuer wegge— nommen und mit einer Serviette bedeckt an die Seite des Herdes geſtellt werden, wo er durchaus nicht mehr kochen, ſondern nur noch langſam ziehen darf, damit er nicht zu ſtark aufreiße. Um das Aufreißen möglichſt zu verhüten, ſchneidet man auch wohl vom Rückgrate nach dem Kopfe hin ein 5 Centimeter langes Stückchen heraus, wodurch das Fleiſch ſich zuſammenziehen kann ohne zu zerreißen. Ein Zeichen des Garſeins iſt, daß der dünnere Theil des Schwanzes ſich hebt und ſchwimmt; die weiße Seite iſt die feinſte. Sowie der Fiſch gar iſt, muß er augenblicklich auf einer erwärmten Schüſſel angerichtet und gleich ſervirt werden. Iſt er ohne Einleger gekocht worden, ſo hebe man ihn mit ſeiner Serviette vorſichtig aus der Kaſſerole, lege ihn damit auf die Schüſſel und ziehe die Serviette behutſam darunter weg; iſt er ſehr aufgeriſſen, ſo kann man in die aufgeriſſenen Stellen Peterſilienſträußchen legen, auch mit Peterſilien umlegen. Man gibt ihn meiſtens mit Salzkartoffeln und zerlaſſener Butter oder einer Butterſauce; auch Kapernſauce oder Hummerſauce iſt paſſend dazu. (Berliner Zentralmarkthalle.) VI. FJiſcherei- und Jiſchmarktberichte. L. Hamburg⸗Altona, 4. Auguſt. Der Fiſchmarkt war in der letzten Zeit ſtets gut beſchickt und hielten ſich Durchſchnittspreiſe folgendermaßen: Elbbutt 0,70 —4 /, Sture 60-90 3 per Stieg, Schellfiſche 3—8 4, Schollen 5—15 , Seezungen 40—60 7, Steinbutt 35- 60 J, Kleiſſe 25 — 45 4, Lachſe 1,20 — 1,80 , Aale 0,40 — 1,20 M, Knurrhähne 4-10 4 per ½ Kilo. L. Hamburg-Altona, 13. Auguſt. (Fiſchmarkt). Bei wechſelnden Zufuhren und bald regem, bald mäßigem Handel hielten ſich die Preiſe faſt ſtets wie in unſerem letzten Berichte angegeben. Einzeln ſchwankte der En-gros-Preis für Steinbutte und Schollen, doch ſtieg der Preis nicht bedeutend. Schollen kamen reichlich an den Markt. L. Travemünde, 12. Auguſt. Das Reſultat der Erträge der Fiſcherei für den Monat Juli belief ſich auf 2019 Stieg Butte, 20 Kilo Steinbutte, 116 Kilo Aale, 1019 Kilo Krabben. Butte erzielten 2—2,50 K per Stieg, kleinere 1— 1,30 , Aale wurden mit 40—50 3 per ½ Kilo, Krabben mit 1— 1,20 / per ½ Kilo bezahlt, während der Preis für Steinbutte unbeſtimmt blieb. L. Kiel, 3. Auguſt. Recht flau war in der verfloſſenen Woche wiederum das Angebot der gangbaren Räucherwaaren, und kam z. B. Störfleiſch faſt gar nicht in den Handel, nur vereinzelt, — nenn und Makrelen in guter Qualität waren gar nicht zu erlangen. Dieſe find indeß geſtern Abend wieder eingetroffen. Oſtſeekrabben koſten 1 & per Liter. Aale 1,20 1,40 M per ½ Kilo. Schöne Bücklinge in Kiſten bedingen 5 per Stück, alſo ſehr theuer Da indeß im nächſten Monate die Heringsfiſcherei beginnt, werden ſie vorausſichtlich im Preiſe ſinken. L. Kiel, 13. Auguſt. Etwas lebpafter geſtaltete ſich das Geſchäft während der letzten Woche im Angebot von geräucherten Fiſchen; namentlich waren Bücklinge reichlicher, welche aus Dänemark kommen. Unter dieſen befinden ſich kleinere, den Sprotten ähnliche von guter Qualität; ſie wurden per Wall mit 1&4 bezahlt. Große Bücklinge koſteten per Wall 4,50 , Makrelen 50—70 + per Stück, Aale 1,30 —1,40 M per ½ Kilo. Krabben wurden weniger gefangen und erzielten einen Preis von 1,20 & per Liter. Dagegen werden zur Zeit reichlich Taſchenkrebſe gefangen und zu civilem Preiſe verkauft. L. Ellerbeck (Kieler Bucht), 1. Auguft. Im Fiſchräuchereigeſchäft herrſcht zur Zeit Geſchäfts— ſtille und nur Makrelen und Aale ſpielen eine Rolle. Erſtere koſten 50 —60 4 per Stück, letztere welche in den Aalrietzen und Körben gefangen werden, 140 3 per ½ Kilo. Goldbutte werden nicht genügend und meiſtens nur in kleiner Waare gefangen, bezahlt per Stieg mit 3&4 50 4 in guter Waare, geringere wohlfeiler. N L. Meldorf, 4. Auguſt. Die Fiſcher klagen noch immer über ſchlechten Krabbenfang, doch ih der Buitfang in den Watten ergiebiger. Zwei kleine Fahrzeuge brachten vor einigen Tagen 500 Kilo ſchöne, lebende Butte und wurden dieſelben mit 20 3 per ½¼ Kilo bezahlt. Der Aalfang iſt immer noch gering. L. Neuſtadt (Holſtein) 2. Auguſt. Die große Wärme der letzten Tage wirkte ungünſtig auf die Reſultate der Fiſcherei, namentlich auf den Buttfang, ſo daß die Waare theuer und beſte Waate mit 10 ½ per Stück bezahlt wurde. Beſſer iſt der Krabbenfang und koſtet das ½¼ Kilo 10 eh 79 080 werden ziemlich reichlich gefangen und koſten friſch 45—50 4, geräuchert 1M 30 4 per ½ Kilo. L. Lembig, 12. August. Mit den Fiſchern der Limfjordſtationen hat der Dampfer „Heinrich“, welcher die Aale von den Stationen nach London führt, einen Abſchluß auf 10 Jahre gemacht, nach welchem die Fiſcher 30 Oere für / Kilo bezahlt erhalten. Auch Berliner Firmen haben Abſchlüſſe gemacht zu 33 Oere per ¼ Kilo. L. Rendsburg, 13. Auguſt. Der Fiſchmarkt war nicht ſehr lebhaft. Aale koſteten 90 , Barſche 40 I, Brachſen 30 —40 4 per ½ Kilo. Dorſch waren von auswärts nebſt Butt gekommen. Erſtere nur in geringer Menge vorhanden, koſteten nach der Größe 10—30 /, letztere 10—25 4. L. Vom Großen Belt, Ende Auguſt. Der Ertrag der Heringsfiſcherei, die ihren Anfang genommen, iſt noch kein bedeutender. So brachten 10 Boote aus Korſoer nur 160 Wall, für welche per Wall 3 Kr. bezahlt wurden. Zur gefälliaen Notiz. Die Berichte über die IV. deutſche Fiſcherei— conferenz und den II. deutſchen Fiſchereitag in Freiburg beginnen in nächſter Nummer. Verſchiedene Umſtände haben deren Bearbeitung unabwendbar verzögert. Prompt, billig und gut liefert die Fifdhhandlung von Fiſch-Uetze 5 Reuſen, J. C. Eberhardt aller Gattungen, fix und fertig und imprägnirt, 5 4 nebſt Gebrauchsanweiſung, Erfolg garantirt, in Speyer am Rhein, empfiehlt Heinrich Blum, Netzfabrikation in Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, Konſtanz, Baden. Preiscourant frei. Spezialitäten: Zugnetze (Waden, Seegen) für 5 See'n, Teiche u. Flüſſe; Stellnetze, Treibnetze u. 2 Spannnetze (einfache u. Spiegelnetze), Stangen: garne, Spreitgarne (Kappen), Wurfgarne, Senk⸗ r Mesa ee Große Auswahl ijt allzeit vorhanden! Netze zur künſtlichen Fiſchzucht. Specialität: 30/22 Anerkennungen von Broßgeund-Befigern, Fifdzudt- Rheinſalm und holländiſche Austern. Anftalten, Kiſcherei⸗Vereinen, Fiſchern e. 6/4 m 1 OO HH HOP HH HH HH HH OH HHOHSH x 3 Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 16. September 1887. 1 C 5. MET, Allgemeine Fiſcherei-Zeitung. Erſcheint monatlich zwei ⸗ „bis dreimal. Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Ne 1 to ge 15 Pfennige. — Redaction und Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile e eee — Für Kreuzband⸗ Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 l. Banerifchen Flſcherei Zeitung. Oegan hr die elammtinterellen der Filhecei, ſowie für die Beltrebungen der Fischerei Vereine; in Sonderheit a Organ der Landes-Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Derbindung mit Fadmännern Deutlchlands, Vellerreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Vancriſchen Filcherei Verein. Nr. 22. München, 16. September 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel ift unterſagt. ag Inhalt: Heinrich Graf v. Kageneck. — J. Zweiter Deurjcher Fiſchereitag in Freiburg 2 IL. Freiburger Fiſcher-Sprüche. — III. Vereinsnachrichten. — IV. Vermiſchte Mit- theilungen. — Inſerate. f Er ( ˙ % Noch tief erfüllt von den in Freiburg beim Fiſchereitage empfangenen Eindrücken und namentlich auch von der Erinnerung an des Badiſchen Fiſcherei-Dereins ritterlichen I. Präſidenten werden wir doppelt ſchwer ergriffen von der Nachricht über das plötzliche Ableben dieſes Edelmannes im vollſten Sinne des Wortes. Herr Heinrich Graf v. Kageneck großh. bad. Kammerherr, Comthur des Malthefer-Prdens, Ritter des päpfll. Gregorius-Prdens, verſchied plötzlich am 2. September 1887 auf ſeinem Schloſſe Munzingen bei Freiburg iB. im Alter von 52 Jahren mit Hinterlaſſung einer tiefgebeugten Wittwe und unjäglich trauernder Kinder. Als Vertreter des grundherrlichen Adels hatte Graf v. Kageneck Sitz in der erſten Kammer des Badiſchen Landtags; früher war er auch Keichstagsabgeordneter für Freiburg geweſen. Der Badiſche Fiſcherei⸗ i-Derein, welchem der durch fein menſchenfreund— liches Weſen allgemein beliebte, liebenswürdige verblichene ſeit deſſen Gründung (1865) angehörte, verliert in ihm einen eifrigen Förderer ſeiner Intereſſen und einen anfrichtigen wohlwollenden Freund! Mit tiefer Trauer erfüllt uns der ſchwere Gedanke, daß die deutſche Fiſchereiſache eines ſolch' edlen Vertreters fürderhin entbehren muß! Friede ſeiner Aſche! 66 2 I. Zweiter Deutſcher Jiſchereitag in Freiburg i. B. Die arbeits- und freudevollen Tage der Freiburger Verſammlungen liegen hinter uns. Der ungetrübte Sonnenglanz aber, welcher natürlich wie ſymboliſch ſich über ſie gelagert hatte, ſchafft uns ein Bild reizender Erinnerungen an die ſchöne Stadt, an ihre liebenswürdigen Bewohner, an das Wiederſehen mit alten Freunden, an die Gewinnung neuer, an emſiges Schaffen wie an heiteres Genießen. Aus dieſer Er— innerung müſſen wir, nachdem das bureaukratiſche Wort: „Protokoll“ noch nicht zur Thatſache geworden, wenigſtens vorerſt, bei unſeren Berichten ſchöpfen. Dieſe ſollen. gewiſſenhaft fein, gewiſſenhaft gegenüber unſeren Leſern wie gegen uns ſelbſt. Unſern Leſern geloben wir daher volle Wahrhaftigkeit, ohne jede Schönfärberei, ja gelegentlich ſogar mit etwas kritiſcher Richtung. Uns ſelbſt aber müſſen wir getreu bleiben in dem Grundſatze, keine Feſtberichte zu drucken in dem Style unſerer Tagesblätter, ſondern uns an die Sache zu halten und lediglich dem Dienſte unſerer Zwecke uns hinzugeben. Nur einleitend können und dürfen wir daher eine kurze allgemeine Ueberſicht voran— ſchicken über den Verlauf der Verſammlungen in Arbeit und Erholung — eine einleitende Ueberſicht, welche gleichſam ein Erinnerungsblatt bilden ſoll für Diejenigen, welche in Frei— burg mit geweſen, oder eine Art von Situationsplan für Solche, welche zu Hauſe geblieben und nun doch auch beurtheilen möchten, wie es dort zugegangen und welche Werthſchätzung unſere Fiſchereibeſtrebungen ſich errungen haben. Denn in Allem, was in und um Freiburg Liebes und Schönes dargeboten wurde, was dort emſig und hingebend vorgeſorgt worden war, was dort von Stunde zu Stunde an Aufmerkſamkeiten aller Art den Gäſten entgegentrat, haben wir nur ein Spiegel— bild des Urtheils über unſere Ziele, nur eine Antwort auf die Frage zu erblicken: was denkt Ihr Alle über unſer Wollen und Können? Dafür aber, daß dieſe Antwort im Zähringer Lande gut ausfiel, dafür hat der Badiſche Fiſcherei-Verein glänzend geſorgt, und zwar nicht etwa nur durch Arrangements und Programme, ſondern viel mehr noch durch die Thatſache, daß es ihm gelungen iſt, in kurzer Zeit dem richtigen Verſtändniſſe unſerer Beſtrebungen, der richtigen Taxirung des volkswirthſchaftlichen Werthes unſeres Pflegegegenſtandes in den weiteſten Kreiſen Eingang zu verſchaffen. Mit wahrem Stolze mußte es vor Allem jeden Theilnehmer an dem Freiburger Fiſcherei— tage erfüllen, daß der durchlauchtigſte Protektor des Badiſchen Fiſcherei— Vereins, Se. Königl. Hoheit der Herr Erbgroßherzog von Baden dem zweiten deutſchen Fiſchereitage die hohe Ehre ſeines Erſcheinens und ſeiner Anweſenheit bei ſämmtlichen Verhandlungen zugewendet hat. Nicht minder hocherfreulich war die Thatſache der ſtattgehabten Vertretung der hohen Regierungen von Baden, Württemberg und Elſaß-Lothringen. Namens derſelben waren anweſend die Herren Geheimer Rath und Minifterialdireftor Erſenlohr von Karlsruhe, Minifterial: rath Buchenberger von Karlsruhe, Miniſterialrath und Landeskommiſſär Siegel von Freiburg, Oberamtmann Muth von Freiburg, Oberregierungsrath Schittenhalm von Stuttgart, dann von jenſeits des Rheins Herr Miniſterialrath v. Bibra aus Straß— burg und im weiteren Verlaufe auch Herr Unterſtaatsſekretär Studt von dort. Nicht minder hatte auch die Stadt Freiburg ihre Repräſentanten geſtellt in der Perſon der Herren Oberbürgermeiſter Schuſter, Bürgermeiſter Dr. Thoma, dann der Herren Stadträthe Kapferer, v. Gayling, Fiſcher, Füger, Marbe, Schmidt, Walterſpiel u. A. Was die übrige Betheiligung betrifft, ſo iſt es eine altbekannte und in der Natur der Verhältniſſe liegende Thatſache, daß die Phyſiognomie jeder derartigen Verſammlung wechſelt, inſoferne ſie immer weſentlich beeinflußt wird durch Ort und Zeit der Anberaumung. Die Theilnehmer aus der näheren Umgebung des Ver— ſammlungsortes pflegen regelmäßig in der Mehrzahl zu fein. Für weiter entfernt Wohnende erhöhen ſich die Schwierigkeiten perſönlicher Betheiligung und zwar nament— lich dann, wenn der Zuſammenkunftsort ſeine Lage nahe den Grenzen des Vater— landes hat. Letzteres iſt bezüglich Freiburgs der Fall; es mochte dieſer Umſtand gar re * Me 8 267 — — — Manchen, aus weiterer Ferne zu kommen, abgehalten haben. Uebrigens liegt gerade darin, daß ſich im Wechſel der Verſammlungsorte um einen gewiſſen Stamm immer wieder neue Theilnehmer gruppiren, auch ein eigenartiger Werth. Eben hiedurch werden immer neue Kreiſe für die Sache gewonnen und das unſere nationalen Beſtrebungen einigend umſchlingende Band immer mehr verbreitert und gefeſtigt. Mit wahrer Freude begrüßten wir darum auch die Thatſache, daß in Freiburg ſo viele angeſehene und einflußreiche Männer aus dem Lande ſelbſt ſich zuſammenfanden und Gelegenheit nahmen, dort zu erfahren und erkennen, mit welchem ſachgemäßen Ernſte allüberall in Deutſch— land die Aufgaben der Fiſchereipflege, namentlich auch im Schooße der Vereine erfaßt und durchgeführt werden. An eingeſchriebenen Theilnehmern des Fiſchereitags ſind etwa 150 verzeichnet geweſen. Gar viele betheiligten ſich aber noch, ohne ihren Namen den offiziellen Liſten einzuverleiben, bei dieſen und jenen Gelegenheiten. Als offizielle Vertreter von Fiſcherei-Vereinen hatten ſich eingefunden für den: Deutſchen Fiſcherei-Verein: Herr Kammerherr v. Behr-Schmoldow — Bayer. Landesfiſcherei-Verein: Herr Oberſtlandesgerichtsrath Dr. v. Staudinger: München — Badiſchen Fiſcherei-Verein: Herr Graf Heinrich v. Kageneck— Freiburg und Herr O berbürgermeiſter Schuſter-Freiburg — Sächſiſchen Fiſcherei— Verein: Herr Profeſſor Dr. Nitſche-Tharandt — Thüringiſchen Fiſcherei— Verein: Herr Schloßhauptmann v. Wurmb-Porſtendorff und Herr Rentier Haage— Erfurt — Württembergiſchen Fiſcherei-Verein: Herr Profeſſor Sieglin— Hohenheim und Herr Kommerzienrath Duttenhofer-Rottweil — Fiſchzucht-Verein für den preuß. Regierungsbezirk Kaſſel: Herr Amtsgerichtsrath Seelig-Kaſſel — Verband der Fiſcherei-Vereine x. in den vier weſtlichen Provinzen Preußens: Herr Amtsrichter Adickes-Neuhaus a/Dfte (zugleich Vertreter der k. Land— wirthſchaftsgeſellſchaft in Hannover) — Weſtphäliſchen Fiſcherei-Verein: Herr Ehrenamtmann Frhr. v. Dücker-Menden — Fiſcherei-Verein Wiesbaden: Herr Oberſtlieutenant v. Derſchau- Auerbach und Herr Rittmeiſter a. D. Forſt-Wiesbaden — Oberſchwäbiſchen Fiſcherei-Verein: Herr Fiſcher M. Käsbohrer-Ulm — Fiſcherei-Verein Immenſtadt-Sonthofen: Herr Notar Haggenmüller— Immenſtadt — Fiſcherei-Verein in Metz: Herr Bauinſpektor Frhr. v. Richt— hofen-Metz — Fiſcherei-Vereinsſektion Schlettſtadt: Herr Kreisbauinſpektor Böhm -Schlettſtadt — Fiſcherei-Verein Worms: Herr Dr. Oskar Horn-Worms u. A.“) An der Seite dieſer Vereinsvertreter ſahen wir von fiſchereilichen Notabilitäten noch gar manche hochbedeutende Erſcheinung, wir nennen beiſpielsweiſe nur die Namen der Herren: Miniſterialrath Hebting- Karlsruhe, Legationsrath Frhr. v. Marſchall-Karls— ruhe, Oekonomierath Brüſſow-Schwerin, Direktor Haak-Hüningen, Frhr. v. d. Wengen— Freiburg. Aus dem Auslande beehrten als Gäſte den Fiſchereitag die Herren: Graf V. v. Wimpffen⸗Kainberg, k. k. Miniſterialrath und Korvettenkapitän a D. vom Steyermärkiſchen Fiſcherei-vVerein, Dr. M. Birnbaumer-Feldkirch vom Vorarlberger Fiſcherei-Verein, Frhr. v. Goſtkowsky- Krakau vom Krakauer Fiſcherei-Verein, Inten— dant Stein-Luxemburg, Fiſchhändler Glaſer-Baſel, Fiſchereiagent Pfyffer-Luzern. Anknüpfend an letztere Namen möge weiter verzeichnet ſein, daß überhaupt aus den Kreiſen von Fiſchhändlern, Berufsfiſchern und Fiſchereipächtern erfreulicher Weiſe ſehr viele Theilnehmer ſich eingezeichnet hatten. Darunter beſonders die Herren O. Liſner— Weſel, K. Schöppler- Augsburg, E. Rexroth-Lohr, Engelberger-Freiburg, A. Koch- Reichenau, G. Fries-Heidelberg. Selbſt die bewaffnete Macht Freiburgs hatte illuſtre Vertreter entſendet in der Perſon der Herren General z. D. v. Glümer Exz., General v. Petersdorff Exz., Oberſt v. Obernitz ꝛc. So glänzend nach jeder Richtung die Theilnehmerliſte ausgeſtattet war, ſo wurden doch die verehrten Träger gar mancher Namen ſchmerzlich vermißt. Wir nennen nur v. d. Borne, Coaz, Egloffſtein, Herwig, Metzger, Dr. Steindachner, Frhr. v. Waſhington. Sie alle hatten theils wegen Unwohlſeins, theils wegen Berufsbehinderung oder anderer ) Wenn wir einen oder den anderen Namen überſehen haben ſollten, bitten wir um Entſchuldigung. 268 — — — Gründe ſich entſchuldigt. Und dazu der unvergeßliche Benecke todt — ihm galt in der Seele Vieler, Vieler die tiefſte Wehmuth! — — Wie ſchon in München, ſo theilten ſich die Verſammlungen nach zwei Richtungen: in die vierte Deutſche Fiſchzüchterkonferenz und in den zweiten Deutſchen Fiſchereitag, gewiſſermaßen annähernd vergleichbar den Sitzungen eines Ausſchuſſes und eines Plenums. Zur vierten Deutſchen Fiſchzüchterkonferenz hatten ſich auf ſpezielle Einladung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins namentlich eingefunden die Herren: v. Behr-Schmoldow, Adikes— Neuhaus, Birnbaumer-Feldkirch, Brüſſow-Schwerin, Derſchau-Wiesbaden, Frhr. v. Dücker-Menden, Forſt-Wiesbaden, Goſtkowski-Krakau, Haak-Hüningen, Dr. Nitſche-Tharand, Riedel- Heidelberg, Schuſter-Freiburg, Seelig -Kaſſel, Dr. v. Staud inger-München, Stein- Luxemburg, Frhr. v. d. Wengen-Freiburg u. A. Regierungsſeits betheiligten ſich für Baden Herr Miniſterialrath Buchenberger— Karlsruhe, für Elſaß-Lothringen Herr Miniſterialrath Frhr. v. Bibra-Straßburg. Die Konferenztheilnehmer begrüßten ſich zunächſt am Abend des Mittwoch, den 27. Juli 1887 in dem freundlichen Gartenlokale des bekannten Caféhauſes zum „Kopf“ in Freiburg, und widmeten den 28. Juli 1887 vollſtändig angeſtrengter Berathungsarbeit, welche ſich in 7 vollen Stunden auf Vor- und Nachmittag vertheilte — bei der herrſchenden drückenden Hitze eine ſtarke Leiſtung. Den Vorſitz führte hiebei Herr v. Behr mit Aſſiſtenz und Vertretung Seitens des Herrn Dr. v. Staudinger. Ueber den Inhalt und Verlauf der Berathungen folgt eigener eingehender Bericht ſpäter. Inzwiſchen waren auch ſchon zahlreiche andere Theilnehmer am allgemeinen Fiſchereitage in die gaſtliche Stadt eingerückt, woſelbſt ſie — Dank den liebenswürdigen Bemühungen des Wohnungs-Comités und namentlich des Herrn Stadtraths Kapferer — beſte Unterkunft fanden, wenn auch die Stadt in Folge der gerade damals ſtattfindenden oberrheiniſchen Gewerbeausſtellung ohnehin ſchon mit Fremden angefüllt war. In dem reizend angelegten Parke dieſer Ausſtellung trafen ſich die Genoſſen des Fiſchereitages am Abend des 28. Juli zur Vorbegrüßung bei einem trefflichen Concerte der Kapelle des V. badiſchen Infanterieregiments. Am Freitag, den 29. Juli 1887, Vorm. 9 Uhr, wurde der zweite Deutſche Fiſchereitag, nachdem zu demſelben, wie ſchon erwähnt, auch Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Baden erſchienen waren, nach ehrfurchts— voller Begrüßung desſelben durch Herrn v. Behr eröffnet. Für die Verſammlungen des Fiſchereitages war der große, hübſche Saal des ſog. ſtädtiſchen Kornhauſes am Münſterplatz eingeräumt. Hausfront, Eingang und Saal zeigten geſchmackvollen Feſtſchmuck. Im Saale erregten viel Beifall eine Reihe von Sprüchen, welche auf Tafeln in altdeutſchen Schriften an den Wänden angebracht waren. Wir fügen eine Auswahl davon an. Als Präſidenten des Fiſchereitages wurden berufen: J. Herr v. Behr-Schmoldow; II. Herr Dr. v. Staudinger-München; III. Herr Graf v. Kageneck-Freiburg (Letzterer I. Vorſitzender des Badiſchen Fiſcherei-Vereines); dann als Schriftführer die Herren Seelig-Kaſſel und Frhr. v. d. Wengen-Freiburg. Der erſte Akt nach Bildung des Bureaus war eine feierliche, begeiſterte Huldigung für Seine Majeſtät den deutſchen Kaiſer und Seine Königliche Hoheit den Großherzog von Baden. Auf die hierüber an Allerhöchſtdieſelben und Höchſtdieſelben gerichteten Telegramme liefen bald folgende huldvollſte Antwortdepeſchen ein: „Bad Gaſtein. Den dankbar empfangenen Gruß des Deutſchen Fiſchereitages erwidere Ich mit dem Wunſche, daß die Beſtrebungen des letzteren in ſeinem wichtigen volkswirthſchaftlichen Berufe von den günſtigſten Er— folgen begleitet ſein mögen. Wilhelm.“ Dann aus Mainau: „Ich danke Ihnen für die freundliche Begrüßung, welche Sie im Namen des Deutſchen Fiſchereitages zum Beginn der Verhandlungen an Mich gerichtet haben. Von Herzen wünſche Ich, daß Ihre Arbeiten vom ſchönſten Erfolge gekrönt werden. Friedrich, Großherzog von Baden“. Im gleichen Sinne begrüßte in mündlicher Rede die Verſammlung Seine Königliche Hoheit der Herr Erbgroßherzog von Baden mit den herzlichſten Worten, welche die lebhafteſte Freude erregten. Herr Oberbürgermeiſter Schuſter folgte ſodann mit einer warmen Begrüßung des Fiſchereitages Namens der Stadt Freiburg. 269 — — Ueber die hierauf ſich anſchließenden Vorträge und Berathungen kommt ebenfalls ſpäter ſachlich-eingehender Bericht. Den um 12 Uhr Mittags abſchließenden Ver⸗ handlungen des Fiſchereitages folgte noch eine Generalverſammlung des Badiſchen Fiſcherei-Vereines und ſodann ein vorzüglich ſervirtes gemeinſames Mittagmahl in dem Reſtaurationsſaal des Ausſtellungsparkes, wobei nur Eines ſchwer empfunden wurde, die unbändige Hitze in dem für ſo viele Theilnehmer ſehr engen Raume. Beſonderer Zugriff widerfuhr dabei den köſtlichen Schwarzwald-Forellen, welche der Badiſche Fiſcherei⸗ Verein auftragen ließ zum leckeren Beweiſe, was die friſchen Bäche des herrlichen Schwarzwaldes bei guter Bewirthſchaftung an befloßter Frucht zu ſpenden vermögen. An Trinkſprüchen, offiziellen und ſog. „wilden“, hat es natürlich dabei nicht gefehlt. Wir verzeichnen davon namentlich die Reden des Herrn Miniſterialdirektors Eiſenlohr— Karlsruhe auf Seine Majeſtät den Deutſchen Kaiſer, des Herrn v. Behr auf Seine Königliche Hoheit den Großherzog von Baden, des Herrn Dr. v. Staudinger unter Hervorhebung der hohen Verdienſte der Badiſchen Staatsregierung und des Badiſchen Fiſcherei-Vereins um die Fiſchereipflege auf des letzteren Protektor, den Herrn Erb— großherzog, kgl. Hoheit — dann des Herrn Grafen v. Kageneck auf den Deutſchen Fiſcherei-Verein und deſſen Vorſitzenden Herrn v. Behr und des Herrn v. Behr auf den Badiſchen Fiſcherei-Verein und deſſen Vorſtände Herrn Graf v. Kageneck und Herrn Schuſter. Herr Miniſterialrath Buchenberger begrüßte mit einem Hoch alle Nicht— badener Gäſte, wofür Herr Graf v. Wimpffen namentlich Namens ſeines Vaterlandes Oeſterreich wärmſtens dankte. Herr Frhr. v. Dücker-Menden ſchloß daran, unter Bedankung der herzlichen Aufnahme, ein Hoch auf Baden, Freiburg und deſſen Stadt— oberhaupt Schuſter, welches letzterer als Vertreter Freiburgs mit einem Hoch auf alle Fiſchzüchter (ſich ſelbſt — der Beſten Einen — überbeſcheiden ausſchließend) erwiderte. Nach dem Mahle galt es einen Rundgang durch die hochintereſſante Gewerbe: ausſtellung und insbejendere einen Beſuch in der damit verbundenen kleinen, aber eigen— artig werthvollen Fiſchereiausſtellung, welcher wir ebenfalls eine beſondere Betrachtung widmen werden. Das Feſtcomité mochte ſich kluger Weiſe gedacht haben, daß nach jo viel Leiſtungen in ſchwülſten Temperaturen eine Kühlung Noth thun werde. Darum war auch eine Wagenfahrt nach dem in friſchem Waldſchatten lieblich gelagerten Waldſee arrangirt, wo ſich bereits die reizvolle Damenwelt Freiburg's verſammelt hatte, herrliche Sangesweiſen über den abendlich dunkelnden Seeſpiegel erklangen und ſchließlich glänzende Beleuchtungseffekte unvergeßliche Bilder ſchufen. Nicht mehr bei allen Gäſten ver— mochte aber die Waldeskühle ihre Schuldigkeit zu thun. Die in ſeltenem Grade vor— handene Schwüle verurſachte bei einer Anzahl von Theilnehmern allgemach Invaliditäten. Leider ereilte dies Geſchick faſt gleichzeitig zwei von den Fiſchereitagspräſidenten, welche der vorausgegangenen Tage Laſt und Hitze in ihrer Funktion doppelt getragen haben. Herr v. Behr, in ſeinem gewohnten Opfermuthe eben erſt aus der balſamiſchen kühlen Luft eines Hochgebirgskurorts herbeigekommen, vermochte den Wärmegrad des Dreyſamthales nicht mehr zu ertragen und fand es nothwendig, ſich vor ernſterer Angegriffenheit durch beſchleunigte Abreiſe in ſeine von Meeresluft erfriſchte Heimath zu ſchützen. Ebenſo wurde der II. Vorſitzende Dr. v. Staudinger von einem Unwohlſein befallen, welches ihn zu ſeinem eigenen größten Bedauern zwang, ſeine aktive Betheiligung an den Arbeiten des Fiſchereitags zu unterbrechen und der nöthigen Ruhe zu pflegen, bis ein inzwiſchen eingetretenes Gewitter einige Kühlung gebracht hatte. In Folge deſſen über— nahm für die Sitzung vom 30. Juli 1887 Vorm. Herr Graf v. Kageneck den Vorſitz. Die Verhandlungen in dieſer zweiten Sitzung, auf die wir ebenfalls ſpäter zurückkommen, verliefen programmmäßig. Nur erlitt die Tagesordnung inſoferne eine Störung, als der angekündigte Staudinger'ſche Vortrag über die auf die Fiſcherei bezüglichen Straf— beſtimmungen im deutſchen Strafgeſetzbuche aus obberührtem Grunde wegzufallen hatte. Nach Schluß der Verhandlungen galt es noch den Beſuch der berühmten Fiſch— zuchtanftalten Selzenhof und Hüningen. Die erſtere wurde am 30. Juli Nachmittags zu Wagen, welche wie zur Fahrt nach dem Waldſee auch dieſesmal wieder vom Lokal— comité bereit geſtellt waren, ausgeführt. In Selzenhof wurde die ſtattliche Zahl der ee To a —— Theilnehmer von Herrn Oberbürgermeiſter Schuſter und deſſen liebenswürdiger Familie herzlich bewillkommt und dort unter den Klängen der aus Colmar beigezogenen Regiments— muſik der Kurmärker-Dragoner mit eminenter Gaſtfreundſchaft bewirthet. Es entwickelte ſich ein fröhlich-freudiges Leben, wobei es ohne allerlei Reden und Toaſte wiederum natürlich nicht abging. Ueber die ſachliche Seite der Beſichtigung der Fiſchzuchtanſtalt Selzenhof, einer der beſten und leiſtungsfähigſten in deutſchen Landen, folgt, ebenſo wie betreffs Hüningens, ſpezieller Bericht. Heute möge vorerſt nur verzeichnet ſein, daß daſelbſt eine kommiſſionelle Zeichnung junger, in Selzenhof brillant gezüchteter Lachſe mit einer neuen Art von beſtimmt geformten Silberplättchen, welche mit Jahres— zahl verſehen waren und an dem einen Kiemendeckel angebracht wurden, ſtattfand. Mit dieſen Plättchen ſollen die jungen Lachſe dem Wege aus dem Rheine ins Meer über— antwortet werden. Urkundsperſonen bei dem Akte waren die Herren Miniſterialrath Buchenberger, Direktor Haak, Oberbürgermeiſter Schuſter und der II. Präſident des Fiſchereitages Dr. v Staudinger. Ebenſo hoch lehrreich wie der Beſuch des Selzenhofes war am Tage darauf, den 31. Juli 1887, die Fahrt nach Hüningen, der nach Vergangenheit und Gegenwart ſo intereſſanten und durch Herrn Direktor Ha ak's Leiſtungen allbekannt gewordenen Staatsfiſchzuchtanſtalt. Mit Rückſicht auf letzteren Charakter des Etabliſſements fand dort eine offizielle Bewillkommnung der Gäſte durch die Herren Unterſtaatsſekretär Studt und Herrn Miniſterialrath Frhrn. v. Bibra von Straßburg ſtatt. Auch der Präſident des elſaß-lothringiſchen Landesausſchuſſes, Herr Jean Schlumberger von Gebweiler, erzeigte den Gäſten die Ehre ſeiner An— weſenheit. Nach einem erquickenden Frühſtück im Freien erfolgte ein längerer Gang durch das ausgedehnte Anſtaltsterritorium, welcher Gelegenheit zu intereſſanten fiſchzüchter— iſchen Demonſtrationen des Herrn Direktor Haak und den verſchiedenartigſten belehrenden Erörterungen ergab. Ein feines Feſtmahl in der feſtlich dekorirten Fiſchbruthalle, wobei unter Anderem Herr Unterſtaatsſekretär Studt auf Seine Majeſtät den deutſchen Kaiſer und Dr. v. Staudinger auf die elſaß-lothringiſche Landesverwaltung Trinkſprüche ausbrachten, ſchloß die dortigen Ereigniſſe, welche gleich denen in Freiburg ſich ſicher tief und ſchönſtens in die Erinnerung der Theilnehmer eingeprägt haben. Am Montag den 1. Auguſt 1887 reihte ſich noch an eine Eiſenbahnfahrt von Freiburg durch das hochromantiſche Höllenthal (dort Zahnradbahn) nach dem in ſtiller Bergwelt des Schwarz— waldes gelegenen Titiſee. ; Ueberblicken wir die Tage von Freiburg, jo können wir nicht anders, als freudig zu bekennen und zu beſtätigen, daß ſie ihren Zweck erreichten. Reiche und werthvolle An— regungen und Belehrungen bringen die Theilnehmer in ihre Heimath mit. Die alten Bande unter langjährigen Arbeitsgenoſſen wurden neu gefeſtigt. Der Fiſchereiſache ſind zahlreiche Freunde neu gewonnen. Das Verdienſt hiefür gebührt in erſter Reihe dem Badiſchen Fiſcherei-Verein, der Stadtverwaltung Freiburgs und dem dortigen Lolal— comité, welche mit üb rall erſichtlicher Herzlichkeit, mit umſichtigſtem Eifer und mit wahrhaft wohlthuender Freundſchaft Alles aufboten, um für die Tage von Freiburg ein glänzendes Andenken zu ſichern. Sie haben es erreicht und dafür ſei ihnen auch tauſend Dank geſagt! (Fortſetzung folgt.) II. Freiburger Jiſcher-Sprüche. Sei fröhlich, ſei kein Menſchenhaſſer! A Fiſchli ſy bi dere Hiz, Dann bleibſt Du immer jung und friſch, — | Wär’ wärli gar kei ſchlechte Wiz. Dann iſt Dir an dem Lebenstiſch, Es ſchwizet it und het kei' Durſt, Als wäreſt Du der reichſte Praſſer, Wenn d' Sonne brennt dur' Feld und Hurſt. So wohl und ſelig wie dem Fiſch Trinkt 's no ſo viel, 's kriegt nie kei Zopf, Bei ſchöner Nix im klaren Waſſer. Weiß gar nix vom a Katzekopf. 4 } 4 7 \ ern f s 7 27 — Der Menſch wird erſt allmählig praktiſch: „Bei all' dem Züchten, Schonen und Tagen, Als Knabe ſchwärmt er für den — Backfiſch, Geht 's doch ſchließlich uns Fiſchen an Als Jüngling für den Harung ſcharpf, Kragen“ — Als Mann für Hecht, Forell' und Karpf! So ſprach ein badiſcher Hecht voll Aerger Ueber den Schuſter und Buchenberger. Der Goldfiſch und der Backfiſch find einerlei Ding! | 2 8 Das Gold bleibt die Hauptfach”, iſt der Fiſch a 1 der Faſte. auch gering. A Geldli im Kaſte. Wenn 's regnet a Huet, Der Fiſcherſtand — ein biedrer Stand! Iſch welleweg guet. Schon in der Bibel ſteht zu leſen, | Daß Petrus gar im heil'gen Land Die Fiſchzucht frommt zu keiner Friſt, Ein ſchlichter Fiſchersmann geweſen. Wenn Zucht nicht auch im Fiſchen iſt. Wer nur im Trüben ſucht zu fiſchen, . . . Soll ſich in unſere Zunft nicht miſchen. Wo Kunſt ſich zur Natur geſellt, Da iſt das Ganze wohl beſtellt. III. Vereinsnachrichten. 1) Oberfränkiſcher Kreis⸗Fiſcherei⸗Verein. Die Generalberſammlung des Oberfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereines iſt auf Sonntag, den 18. September 1887, Vormittags ½ 11 Uhr, im Saale der Geſellſchaft „Concordia“ zu Bamberg anberaumt. Hiefür iſt folgende Tagesordnung feſtgeſetzt: Nach Eröffnung der Ver— ſammlung 1) Erſtattung des Rechenſchaftsberichts. 2) Berathung über die Fragen: a) Wird durch die Entnahme von Eis aus den öffentlichen Gewäſſern die Fiſchzucht geſchädigt? Ref. Herr Schirmer, Bayreuth. b) Empfiehlt es ſich, die Schonzeit der Aitel (Dübel, Dickkopf), für die Gewäſſer, in welchen edle Fiſchſorten gezüchtet werden und vorkommen, aufzuheben? Ref. Herr Bauer, Kronach. 3) Vortrag über „Fiſchzucht“ von Herrn E. le Petit, Sophienreuth. 4) Wahl des Ausſchuſſes. 5) Entgegennahme von Anträgen und Wünſchen aus der Verſammlung. 6) Preiſe— vertheilung für die gleichzeitig ſtattfindende Fiſchereiausſtellung. — Die Einführung von Nicht- mitgliedern in die Verſammlung iſt geſtattet und erwünſcht. Für geſellige Vereinigungen iſt folgendes Programm aufgeſtellt werden: 1) Samstag, den 17. September, Nachmittag geſellige Unterhaltung im „Hain“; 2) Sonntag, den 18. September, Nachmittag geſellige Unter— haltung auf dem Leicht's Keller; Abends Beſuch des Stadttheaters. 3) Montag, den 19. September, gemeinſchaftliches Mittageſſen im Speiſeſaal der Geſellſchaft „Concordia“. 2) Oberpfälziſcher Kreis-Fiſcherei⸗Verein. Deſſen Generalverfammlung findet ſtatt am Sonntag, den 25. September 1887, Vor⸗ mittags 11 Uhr, in Weiden, Gaſthof zum Anker. Auf der Tagesordnung ſtehen u. A.: Erläuterungen über Otterhunde und Vorführung der dem Kreisvereine gehörigen Otte rhunde „Rally“ und „Rouler“; dann Erörterungen über Flachs- und Hanfröſten in Gewäſſern und Debatte hierüber. Nach Schluß der Generalverſammlung gemeinſchaftliches Mittageſſen ebenfalls im Gafthofe zum „Anker“ Diejenigen Herren, welche bei demſelben ſich betheiligen, wollen fünf bis ſechs Tage vorher ihre Anmeldung an den Bürgermeiſter Herrn Andreas Weiß in Weiden mittels Poſtkarten abgeben. Der Fiſcherei-Verein Neuſtadt wird gleichzeitig eine Ausſtellung ſämmtlicher von ihm gezüchteten und von ſolchen Fiſchen veranſtalten, welche in den dortigen Gewäſſern einheimiſch ſind. Am Montag, den 26. September ds. Is. wird unter Leitung des kgl. Forſtraths, Herrn Hörmann, eine Jagd auf Fiſchottern mit den zwei Ötter- hunden unter Führung des kgl. Forſtwarts Herrn Döſel veranſtaltet. IV. Vermiſchte Mittheilungen. Todesfall. Am 30. April h. Is. verſchied zu Wien im 59. Lebensjahre der k. Hof⸗ und Gerichtsadvokat Herr Dr. Anton Willner — ein alter Sportsman, ein eifriger Pfleger der Fiſchereiintereſſen und Mitbegründer des Oeſterreichiſchen Fiſcherei— Vereins. Mit kernhaftem Weſen und durch und durch ehrenhaftem Charakter verband er — wir gedenken ſein noch recht lebhaft von der internationalen Fiſchereikonferenz in Wien her — große perſönliche Liebenswürdigkeit. Ehre ſeinem Andenken! a a — — Oberfränkiſche Fiſcherei-Ausſtellung in Bamberg. Die Eröffnung der Ausſtellung, welche in den Gartenräumen der Geſellſchaft „Concordia“ arrangirt iſt, findet ſtatt am Samstag, den 17. September 1887, Vormittags 10 ½ Uhr. Schluß am 19. September 1887, Abends 6 Uhr. Fiſcherei⸗Ausſtellung in Marktl a. J. Bei Gelegenheit einer landwirthſchaftlichen Wanderverſammlung veranſtaltet der Fiſcherei-Verein Altötting am 29. September 1887 in Marktl a J. eine Ausſtellung von Fiſchen, Fiſchereigeräthen und Fiſchzucht— einrichtungen. Wir erhoffen davon eine erſprießliche weitere Anregung des allgemeinen Intereſſes an der Fiſchereipflege. Aus der Fiſchküche. Filet von Zander. Man muß dazu einen ſchönen großen Fiſch haben. Schneide, wenn er gereinigt iſt, Kopf, Schweif und die lappigen Bauchtheile ab und lege ihn in eine Bratkaſſerole mit recht heißer Butter, ſtelle ihn in den gut geheizten Backofen, gebe nach und nach ſauren Rahm daran und brate ihn unter fleißigem Begießen ſchnell und recht ſaftig gar. Inserate. Die ülfehe 1871 gegründete Dentlche EL.. ?box ,s Raubthierfallen-Fabrik | Für eine in der Nähe von Hannover an 9 75 einer größeren Bahnſtation gelegene ſehr aus— W Williger dehnungsfähige Fiſchzuchtanſtalt — bisherige s 5 jährliche Brutproduktion 400,000 Salmonide ı (vorm. R. Weber), Hayn au i. Schleſ., und 100,000 Cyprinoiden — wird ein empfiehlt ihre weltberühmten durchaus erfahrener und ſelbſtändig RS 1 5 — beitender Liſchzüchter geſucht. 5 rate. =— 5 5 Tang A App t * 17 muß die mit dem Verkaufe der Fiſche il is und fr ; verbundenen ſchriftlichen Arbeiten übernehmen, Preis r Ae überhaupt die Verwaltung allein führen können. dr Eine Anleitung zum Fang des denntniß der Fluß- und Bachfiſcherei erforderlich. ſchädlichſten Naubzeuges (Preis 1 Mk.) Bei zufriedenſtellenden Leiſtungen iſt die Stellung, wird bei Beſtellungen von 10 Mk. aufwärts welche ſofort angetreten werden kann, lohnend koſtenfrei beigelegt 6/1 und dauernd. Anerbietungen unter B. G. Nr. 36 1 E MR — mit Angabe der ſeitherigen Thätigkeit und der 8 — — Gehaltsanſprüche vermittelt die Adm. dieſ. Zeitung. einen Weltruf BE haben Kirbergs berühmte DEE” Naufirmeffer, BE jelbe find aus engl. Silberſtahle angefertigt, ſowie hohl geſchliffen, fertig zum Gebrauch, per Stück Mk. 3. Etuis für das Raſirmeſſer per Stück 30 Pf. Original-Streichriemen, zum Schärfen der Raſirmeſſer, per Stück 2,50 Mk. Schärfmaſſe für Streichriemen, per Doſe 50 Pf., 5 Doſen 2 Mk. Original⸗ Prompt, billig und gut liefert die Fiſchhandlung von 3. C. Eberhardt in Speyer am Rhein, Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, Raſirſeife per Stück 40 Pf. 6 Stück 2 Mk. Raſirpinſel per Stück 50 Pf. und 1 Mk. Oelabziehſteine ff. Dual. per Stück 7,50 Mk. Alles unter Garantie. Verſandt gegen vor— herige Einſendung oder Nachnahme. =: BSR = 2 friſche Fluß⸗ und Hee:Fifhe. Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Specialität: 30/23 Rheinſalm und holländiſche Austern, Otto Kirberg. 1206 Meſſerfabrikant in Düſſeldorf, früher in Graefrath. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. Oktober 1887. We N a AAN 7a Allgemeine Fiſcherei- Zeitung. Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal. Kar { iſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 Inlerate die zweiſpa Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Neue J O 2 E 15 Pfennige. — Redaction und Buibanblungen, — Für Kreuzband ⸗ Adminiſtration, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. - der München, Sendlingerſtr. 48/2 l. Banerifihen Fiſcherei-Teitung. Organ für die Geſammlinlereſſen der Fifcherei, ſowie für die Heſtrebungen der Fiſcherei-Vereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Jiſcherei⸗Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutschlands, Deferreih-Ungarus und der Schweiz, herausgegeben vom Baneriſchen Fifherei - Verein. Nr. 23. München, 1. Oktober 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel ift unterſagt. Inhalt: I. Ueber Fütterung von Salmoniden⸗Jungbrut. — II. Publikationen des Sächſiſchen Fiſcherei— Vereins. — III. Fiſcherei-Ausſtellung in Bautzen. — IV. Ueber die Ernährung der Sardinen. — V. Eintagsfliegen und Weißwurm. — VI. Perſonalien. — VII. Vereins nachrichten. — VIII. Ver⸗ miſchte Mittheilungen. — IX. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Ueber Fütterung von Salmoniden-Jungbrut, insbeſondere mit Cruſtaceen. * Von verſchiedenen Seiten iſt bereits früher darauf aufmerkſam gemacht worden, welche Vortheile es bietet, Salmoniden-Jungbrut, insbeſondere die eben den Dotterſack ver— lierenden kleinen Forellchen mit den verſchiedenen kleinen Lebeweſen zu füttern, welche ſich faſt überall in Bächen und Tümpeln vorfinden und unter dem Namen Cruſtaceen, Daphniden ꝛc. bekannt ſind. Bisher iſt jedoch dieſe Fütterungsart meiſt nur im Kleinen ausführbar geweſen wegen der Schwierigkeit, jenes Futter in größeren Quantitäten oder zu jener Zeit — im erſten Frühjahre —, wo es am nöthigſten iſt, zu gewinnen. In der Fiſchzuchtanſtalt Hüningen werden ſchon jetzt größere Mengen Cruſtaceen verfüttert, können aber eben nur in der Sommerzeit gezogen werden und auch da nur in eigens dazu ver— wendeten Jauchebaſſins.“) In jüngſter Zeit verbreitete ſich die Kunde, daß es in Frank— reich den Herren Lugrin und du Roveray in der Fiſchzuchtanſtalt Gremaz, Departement *) Näheres hierüber in den Berichten über den Fiſchereitag in Freiburg. 274 L' Ain, Gemeinde Thoiry, gelungen ſei, große Futtermengen von Daphniden, Flohkrebſen ꝛc. auch im Winter zu erhalten und damit direkt in zu deren Erzeugung verwendeten Teichen Forellen-Jungbrut zu füttern. Hierüber veröffentlichte der um die Fiſchzucht vielverdiente Mr. Raveret-Wattel von Paris in dem „Bulletin mensuel de la societé nationale d’acclimatation de France“ im Jahre 1887 einen auch in Separatabdruck erſchienenen Bericht, von welchem wir in Nachſtehendem mit freier Ueberſetzung einen Auszug bringen, und zwar einerſeits um des Intereſſes ſelbſt willen, welches die Sache an ſich gewährt, andererſeits zugleich als Einleitung zum Verſtändniß der Verhandlungen, welche über dieſen Gegenſtand bei der Freiburger Fiſchzüchterkonferenz gepflogen wurden ). Herr Raveret-Wattel ſchreibt: „Jeder, der ſich mit der Zucht von Salmoniden beſchäftigt, weiß, welche minutiöſe Sorgfalt dieſe Fiſche während der unmittelbar auf die ſog. Dotterſackperiode folgenden Zeit erheiſchen, wenn man genöthigt iſt, fie künſtlich zu ernähren. Solche Aufzucht der Fiſch⸗— brut wird zum Gegenſtand fortgeſetzter Beſchäftigung. Geronnene Milch, geronnenes Blut, fein gehacktes Fleiſch, zerdrücktes hartes Eigelb, verrührtes Hirn u. ſ. w. — all' dieſes iſt ſchon nacheinander verſucht worden, und all' dies iſt in Ermangelung von Beſſerem noch alltäglich in den meiſten Fiſchzuchtanſtalten im Gebrauch. Aber dies Alles iſt ungenügend und mühſelig, und dieſe vollſtändig künſtliche Nahrung läßt auch ſonſt ſehr zu wünſchen übrig. Dieſe Verhältniſſe führten häufig dazu, die Brut in die Freiheit zu ſetzen, ſobald fie freſſen kann. Allein, wenn es noch früh in der Jahreszeit daran iſt, wenn das Aus- ſchlüpfen aus dem Ei verfrüht eingetreten iſt, d. h. zu einer Zeit, wo das Waſſer der Anſtalt von weſentlich milderer Temperatur war als das des Fluſſes“ ), riskirt man das Umkommen der Brut in Folge Nahrungsmangels. Es wäre daher wichtig, für die Brut eine natürliche Nahrung aufzufinden. Die Herren Lugrin und du Roveray haben gezeigt, welchen Nutzen man zu dieſem Zwecke aus den Daphniden ziehen kann, und eben= deshalb haben weiterhin mehrere Fiſchzüchter nach einem praktiſchen Mittel geſucht, durch welches man ſich dieſe kleinen Cruſtaceen in genügender Menge verſchaffen könne. Es würde, wie es ſcheint, gelingen, dieſelben ziemlich raſch in mit Jauche gefüllten Gräben zu vermehren. Allein dieſes Mittel begegnet auch ziemlich großen Schwierigkeiten. Nach Chabot-Karlen find die aus ſolchen Gräben gewonnenen Daphniden von einer außer— ordentlichen Zartheit: „die geringſten Stöße des Waſſers tödten ſie maſſenhaft;“ ihre Ein⸗ ſammlung erfordert daher die größte Vorſicht. Uebrigens müſſen auch dieſe kleinen, mit Jauche imprägnirten Cruſtaceen erſt ſorgfältig in reinem Waſſer gewaſchen werden, um nicht zu einem wahren Gift für die kleinen Fiſchchen zu werden. Das in dem Etabliſſement von Gremaz angewendete Verfahren iſt in jeder Weiſe vorzuziehen. Wie ich kürzlich durch Einſicht mich zu überzeugen Gelegenheit fand, zieht man nämlich dort die Daphniden gleich in den für die Fiſche beſtimmten Teichen auf. Wenn ein Teich die für das Entwickeln dieſer kleinen Cruſtaceen nöthigen Vorbereitungs⸗ arbeiten erfahren hat, läßt man ihn noch ungefähr einen Monat in Ruhe, um den Daphniden zu ihrer Entwickelung Zeit zu geben, und ſetzt dann erſt die Fiſche ein, welche jetzt in einem reichlichen und kräftigen Futter ſtehen. Ein anſtoßender Teich iſt wie der erſtere vorbereitet, d. h. reichlich mit Daphniden bevölkert. Nach Verlauf von einem Monat läßt man die Fiſchchen, welche jetzt faſt Alles aufgefreſſen haben, in dieſen Teich ein⸗ ſchwimmen, in welchem ſie wieder eine reichliche Nahrung vorfinden. Nach Verlauf eines weiteren Monats läßt man ſie wieder in den erſteren Teich zurückkehren, welcher während dieſer vier Wochen Zeit genug hatte, ſich wieder mit Daphniden zu bevölkern und ſo fort. Dieſes Verfahren iſt jedenfalls ſehr einfach und bequem. Die Herren Lugrin und du Roveray beſchränken ſich aber nicht blos auf die Aufzucht der Daphniden. Sie bedienen ſich auf gleiche Weiſe der Larven von Inſekten, insbeſondere von Süßwaſſer⸗ Flohkrebſen. Dieſe bilden, wie wir in der Folge noch ſehen werden, beſonders im Winter eine äußerſt reichliche Nahrung. *) Hierüber Weiteres in ſpäteren Nummern. a x *) Anmerk. d. Red. Daß dies ſelbſt im Winter nicht überall der Fall iſt und in manchen Gewäſſern den ganzen Winter über Nahrung iſt, haben wir ſchon früher einmal angedeutet. — 25 — Als ich im Jahre 1882 zum erſten Male die Fiſchzuchtanſtalt von Gremaz be— ſuchte, war ich thatſächlich erſtaunt über die Menge von Daphniden, welche die Teiche bevölkerten. Sie bildeten förmliche Wolken im Waſſer. Allein es war dies damals in den erſten Tagen des Oktobers, nach einer langen Reihe ſchöner und warmer Tage, während welcher ſich dieſe kleinen Thiere in den Teichen anſammeln konnten. Ich war daher ſehr geſpannt darauf, bei einem Beſuche während der ſtrengen Jahreszeit den Stand der Dinge dort zu ſehen. In der That könnte man von dieſem Geſichtspunkte aus gar keine beſſere Zeit für dieſen Beſuch wählen. Ohne daß der Winter dieſes Jahr außergewöhnlich ſtrenge geweſen wäre, war er doch in dieſer Region ſehr anhaltend. Kurze Zeit vor meiner Reiſe ſtand das Thermometer 13 Grad unter Null; am Tage meines Beſuches waren noch 3 Grad Kälte, und die ſchwachdurchſtrömten Teiche waren mit Eis bedeckt. Nachdem die Eisdecke an mehreren Stellen durchgeſchlagen war, konnte das Waſſer unterſucht werden. Ich muß geſtehen, daß mir die Daphniden nicht ſo zahlreich vertreten zu ſein ſchienen, wie während des Sommers, was ſich übrigens leicht aus der Kälte des Waſſers erklären läßt. Allein, als man mit einem Straminnetzchen den Schlamm am Grunde des Teiches ausſchöpfte, gewahrte man eine unglaubliche Menge von Schlammwürmern (Larven der gefiederten Chironome), und namentlich Larven der Eintagsfliege; der Schlamm war wie lebendig. Jeder Zug mit dem Netzchen lieferte einen gehäuften Teller dieſer Larven, welche ein ſo werthvolles Nahrungsmittel für die Fiſchbrut ausmachen. Das künſtlich für die Daphniden— zucht angewendete Mittel paßt merkwürdigerweiſe auch für die Erzeugung anderer kleiner Waſſerthiere, welche wie die Erſteren für die Aufzucht der jungen Fiſchchen verwendbar ſind. Neben den erwähnten Fiſchteichen befinden ſich Bäche zur Erzeugung von Flohkrebſen (Gammarus pulex), für deren unendliche Vermehrung es ein ähnliches Mittel wie für die Daphniden gibt. In dieſen Bächen, welche mit Kreſſe, Charen und anderen Waſſerpflanzen bewachſen ſind, vermehren ſich die Flohkrebſe, welche den größten Theil der erſten Nahrung der Forellen ausmachen, ſehr raſch. Die für die Fiſche beſtimmte tägliche Ration iſt in wenigen Minuten mit einem Netzchen aus den Bächen ausgeſchöpft und die dann folgende Fütterung iſt ein wunderbares Schauſpiel. Die Forellchen kommen von allen Seiten in dichten Schaaren daher; ſie ſtürzen ſich zu Hunderten auf ihre Nahrung und laſſen nicht einen einzigen Flohkrebs bis zum Grunde des Waſſers unterſinken. In einem Augenblick iſt alles verſchwunden, ſo reichlich auch die Zutheilung iſt. Nach dieſem Verfahren gedeihen die Zuchtthierchen der Herren Lugrin und du Roveray wunderbar. Drei Teiche, jeder von etwa 120 Quadratmeter Oberfläche, enthalten etwa 70,000 einjährige Thiere, alle nach ihrer Größe vertheilt und von einem prächtigen Wuchs. An ihrem ausgedehnten Bauche, ihren runden Formen ſieht man nicht nur, daß dieſe jungen Fiſche niemals gedarbt haben, ſondern daß ſie vielmehr ſtets ein reichliches und kräftiges Futter erhalten haben. In der That behagt dieſe ausſchließlich aus Inſekten und kleinen Cruſtaceen beſtehende Nahrung den jungen Forellen in Folge ihres beträchtlichen Gehaltes an Kalk— phosphat vorzüglich“); hieraus erklärt ſich auch der raſche Wachsthum und die ausnahms— weiſe Stärke der in Gremaz gezüchteten Forellen. Es wird nicht unangemeſſen ſein, anzufügen, daß das ſchon jetzt vortheilhafte Ver— fahren mit den Flohkrebsbächen in Bälde einem noch einfacheren Verfahren für die Nutzbar— machung dieſer kleinen Cruſtaceen, mit welchen man es wie mit den Daphniden halten wird, Platz zu machen ſcheint. Man wird nämlich die Fiſche nach einander oder abwechs— lungsweiſe in andere Teiche bringen, ſo daß dieſe gleich am Platze eine kräftige, reichliche *) Bekanntlich beſteht der Panzer der Inſekten und der Cruſtaceen bei den meiſten Arten zum großen Theile aus Kalkphosphat. Wahrſcheinlich iſt es berechtigt, dieſer Thatſache die Reſultate einer alten Erfahrung, welche man Stoddart verdankt, zuzuſchreiben: Drei Parthieen Forellenjungbrut wurden unter ganz identiſchen Verhältniſſen eingeſetzt; der eine Theil wurde mit Fiſchfleiſch, der andere mit Ringelwürmern (Anneliden) und Weichthierchen (Mollusken), und der dritte ausſchließlich mit Inſekten gefüttert. Alle dieſen letzteren Theil bildenden Fiſchchen ent⸗ wickelten ſich beträchtlich raſcher als die der beiden anderen. Auch in England wird die Inſekten— nahrung als die ausgezeichnetſte für junge Forellen angeſehen. 276 Nahrung vorfinden. Durch die Erfahrung hat ſich Herr Lugrin überzeugt, daß ein Teich von 35 Meter Länge, 3 Meter Breite und 0,4 Meter mittlerer Tiefe“) 20,000 junge Forellen von 8 Monaten bis ein Jahr Alter, oder 3000 zweijährige Forellen (mit einem mittleren Gewicht von / Pfund [250 Gramm!) aufzunehmen im Stande iſt. Diefe 20,000 Stück Jungbrut oder 3000 Stück Forellen verzehren etwa 10 Kilo: gramm Flohkrebſe täglich“), was einem monatlichen Konſum von 300 Kilogramm entſpricht. Die Erfahrung hat gelehrt, daß ein Teich von den vorbeſchriebenen Dimenſionen monatlich 300 bis 350 Kilogramm Flohkrebſe zu erzeugen vermag, und ohne Schwierig⸗ keiten nebenbei auch noch Daphniden, Naiden, Limneen, Larven von Inſekten u. ſ. w. Bei ſolchen Verhältniſſen kann nie Mangel an Nahrung eintreten. Es genügt, wenn man zwei Teiche für jede Parthie Forellen zur Dispoſition hat, welche man jeden Monat von einem Teich in den anderen bringt. Das in Gremaz angewandte Aufzuchtsſyſtem iſt in Hinſicht auf die induſtrielle Produktion von Fiſchen eminent koſtbar. Kann man ſich unabhängig ſtellen von allen Schwierigkeiten, von allen Verlegenheiten bei der Wahl und Verabreichung der Nahrung, ſo erweiſt es ſich als vortheilhaft, die zur Bevölkerung der Flüſſe beſtimmte Jungbrut eine gewiſſe Zeit in den Teichen, geſchützt vor jeder Gefahr, zu belafjen.***) Im Alter von wenigen Monaten iſt die Brut ſchon kräftig; ſie weiß ſchon die Gefahr zu fliehen; ſie kann viel beſſer wie die erſt ausgeſchlüpfte Brut einer Menge von Zufällen und Urſachen, welche ihren Untergang herbeiführt, entrinnen. Die Bevölkerung der Flüſſe iſt dann von viel größerem Erfolge gekrönt und es kann behauptet werden, daß 3 bis 4000 Stück 10 bis 12 Monate alte Brut für die Aus⸗ ſetzung in Flüſſe unendlich viel mehr werth ſind, als 12 bis 15,000 Stück Jungbrut. Eine einzige Seite des beſprochenen Zuchtſyſtems läßt zu wünſchen übrig: Wenn man in ſo großem Maßſtabe arbeitet, wie es zur Bevölkerung eines ganzen Fluſſes nöthig iſt, ſo hat man ſehr große Mühe das Aufbringen der Brut durch genügende Menge künſt⸗ licher Nahrung zu ſichern. Findet in dem zarten Alter, in welchem ſich der Fiſch ausbildet und die Organe ihre Fähigkeiten erlangen, ungenügende Ernährung ſtatt, ſo wächſt er nur ſehr langſam und wird ſelten ein ſchönes Thier.“ 5 So Herr Raveret-Wattel. An dem Berichte fehlt nur Eines und zwar die Hauptſache, nämlich die Angabe, wie es nun eigentlich in Gremaz gemacht wird, um ſo ungeheure Mengen natürlichen Fiſchfutters in Fiſchteichen und zwar auch im Winter zu erzeugen. Die Herren Franzoſen ſcheinen dies, wie aus obigem Artikel und aus ſonſtigen uns gewordenen Andeutungen hervorgeht, als eine Art von Geheimniß zu behandeln. An ſich iſt jede ſolche Geheimnißkrämerei etwas zweideutiger Natur. Dieſe Empfindung, deren nächſte Wirkung ein gewiſſer Skeptizismus iſt, hindert uns natürlich nicht, die Wichtigkeit deſſen, was in obigem Berichte bezeugt iſt, vollauf anzuerkennen. Würde es wirklich gelingen, ausreichend Futter mit Cruſtaceen u. dgl. für Salmoniden-Jungbrut, und zwar namentlich ſchon ab Februar zu beſchaffen, ſo wäre damit in der praktiſchen Fiſchzucht ein großer Schritt vorwärts gethan. Die Sache verdient daher die eingehendſte Würdigung. Der deutſche Geiſt wird ſie aber auch durchdringen — die deutſche Wiſſenſchaft wird über die verſchiedenen hiebei ſich darbietenden Fragen Licht zu verbreiten vermögen. Auch hier heißt es: Vorwärts mit vereinten Kräften!) 5 ) Dies find die für die neuen Weiher der Anſtalt feſtgeſtellten Maaße, nach einem Ver⸗ größerungsprojekte, welches die Herſtellung von 136 gleichen Weihern bezweckt. **) 10 Kilogramm Flohkrebſe machen im Volumen etwa 7 Liter aus. ) An merk. d. Red. Hat man nur die bisher üblichen Nahrungsmittel zur Verfügung, ſo iſt es nach Erfahrungen tüchtiger Fiſchzüchter meiſt vortheilhafter, die Jungbrut kurz vor gänz⸗ lichem Verluſt der Dotterblaſe in freie Bäche zu bringen. N 7) Mit beſonderem Danke werden wir wiſſenſchaftliche oder praktiſche Mittheilungen über obigen Gegenſtand empfangen und veröffentlichen. Die Red. r A. II. Publikationen des Sächſiſchen Jiſcherei-Vereins. Schonzeit der Forellen. — Abgabe und Bezug von Fiſcheiern, Fiſch- brut und Fiſchſaz. — Bruttröge und Transportapparate. — Fiſcherei— Lehrkurſus in Tharand. Mit dem 1. September beginnt im Königreiche Sachſen die Schonzeit für die Bach— forelle und dauert bis mit dem 31. Dezember. Während dieſer Zeit dürfen alſo in nicht geſchloſſenen Gewäſſern Forellen nicht ge— fangen werden und auch die aus geſchloſſenen Gewäſſern, alſo aus Teichen herrührenden, während dieſer Zeit weder feilgeboten noch verkauft, noch zum Zwecke des Verkaufes verſandt werden. Uebrigens macht ſich Derjenige, welcher während der Laichzeit, ſowie kurz vor oder nach derſelben, alſo während der geſetzlichen Schonzeit Forellen ißt, auch einer Geſchmacks— verirrung ſchuldig. Sind dieſelben doch zu dieſer Zeit bedeutend weniger wohlſchmeckend als ſonſt. Wünſcht ein Fiſchereiberechtigter zum Zwecke der künſtlichen Fiſchzucht Teichforellen in fließenden Gewäſſern zu fangen, ſo bedarf er hiezu der Erlaubniß der Amtshauptmannſchaft, beziehungsweiſe für die Gemeindebezirke der Städte mit revidirter Städteordnung, der dortigen Stadträthe. — Auch wird es jetzt Zeit, daß diejenigen Herren, welche in dieſem Jahre künſtliche Forellenzucht treiben wollen, ohne ſelbſt Teichforellen zu beſitzen, an die Beſtellung von Eiern denken. — Wir machen hiebei aufmerkſam, daß der Sächſ. Fiſcherei— Verein eine Zentralſtelle für Abgabe und Bezug von Eiern und Brut eingerichtet hat. Sämmtliche hierauf bezügliche Anfragen ſind ausſchließlich an das Bureau des Vereins, Herrn Hauptmann v. d. A. Aſter, Dresden, Carolaſtraße 1b, zu richten. Seinen Mit— gliedern gewährt der Verein für durch ihn bezogene Eier und Brut in dieſem Jahre einen Rabatt von 200/0, ſofern die Beſtellungen auf Eier bis 1. November, auf Brut bis 1. Februar bei dem Bureau eingehen. Beſtellungen auf Fiſchſatz werden zwar im zeitigen Frühjahre auch noch ausgeführt, doch iſt der September und Oktober für die Sicherheit des Transportes jedenfalls geeigneter als die häufig ſchon zu warmen Frühjahrs— monate. — Eine gute Quelle für den Bezug von Bruttrögen und Transportgefäßen, beſonders von tiefen kaliforniſchen, nach dem Modell von Max v. d. Borne, iſt Klempner— meiſter Weinhold in Tharand. Preis komplet 12 Mk. für einen Bruttrog. Man fordere übrigens das neue Preisverzeichniß von Brut- und Transportapparaten, welches Herr Weinhold gern portofrei überſendet. Außerdem machen wir darauf aufmerkſam, daß auch dieſes Jahr wieder während der Laichzeit der Forellen, alfo im Monat November, ein dreitägiger Fiſchereikurſus an der Forſtakademie Tharand abgehalten werden wird. Derſelbe iſt Jedermann ohne vorherige Anmeldung zugänglich. Der Zeitpunkt des Beginns wird demnächſt bekannt gegeben werden. Laut Mittheilung haben die Kreisſtände des Leipziger Kreiſes für Angehörige dieſes Kreiſes ein Stipendium von 30 , zum Beſuche dieſes Kurſes ausgeſetzt und ſind Bewerbungen um dasſelbe bei dem Kreisvorſitzenden Herrn Kammer— herrn Freiherrn v. Frieſen auf Rötha bei Leipzig, anzubringen. Ebenſo haben die Kreisſtände des Voigtländiſchen Kreiſes zu gleichem Zwecke 100 M Stipendiengelder dem Fiſcherei-Vereine gütigſt zur Verfügung geſtellt, welche je nach Be— dürftigkeit an 4 — 6 Bewerber zur Vertheilung gelangen ſollen. Bewerbungen um dieſe letzteren find an das Vereinsbureau, Dresden, Carolaſtraße 1b. zu richten. III. Fiſcherei-Ausſtellung in Bautzen. Mit der in Bautzen i. d. Lauſitz am 7. September 1887 eröffneten landwirth— ſchaftlichen Lan des-Ausſtellung für das Königreich Sachſen wurde bekanntlich auch eine Fiſcherei-Ausſtellung verbunden. Wie dieß in der Regel der Fall iſt, und von unſerem Standpunkte nur als ein höchſt günſtiges Symptom für das allgemeine ; 278 — — Intereſſe an der Fiſchereipflege betrachtet werden kann, übte dieſe Fiſcherei-Ausſtellung auf die Mehrzahl der Beſucher eine ganz beſondere Anziehungskraft aus. Namentlich der Pavillon, welchen der Hoflieferant G. Jank auf eigene Unkoſten hatte errichten laſſen, um bei elektriſcher Beleuchtung die ausgeſucht ſchönſten Fiſche und Krebſe in nicht weniger als 24 verſchieden großen, grottenartig vertieften Behältern hinter Glas und in ſtets friſch zu— ſtrömendem Waſſer zu zeigen, wurde vom frühen Morgen bis zum ſinkenden Abend von Beſchauern nie leer. Es war aber auch in der That ein reizender Anblick, außer einer vollſtändigen Kollektion der Nutzfiſche des Elbgebietes, namentlich verſchiedenen Karpfen, Hechten, Schleien, Forellen ꝛc., noch ſeltenere Edel- und Zierfiſche, als Regenbogenforellen, Bachſaiblinge, Gold- und Silberfiſche ꝛc. in ihrem Elemente ſich munter tummeln zu ſehen. Rechts und links des Jank'ſchen Pavillons befanden ſich im Freien mehrere größere Baſſins, in denen zahlreiche Streich- und Satzkarpfen, ſogenannter Karpfen⸗ ſtrich, Schleien ꝛc., vor allem aber prachtvolle Forellen herumſchwammen, und die hervor— ragendſten Fiſchzüchter der Oberlauſitz glänzend bewieſen, daß ſie Vorzügliches zu leiſten vermögen. Größere Karpfenſortimente hatten namentlich ausgeſtellt die Herren Ulrich v. Boxberg auf Zſchorna, Kommerzienrath Fiſcher in Kauppa, C. E. Klahr in Strehla, Freiherr v. Rabenau auf Uhyſt. Goldorfen (auch Goldſchleien) waren zu ſehen aus der Zucht der Herren v. Boxberg auf Gropwelka, v. Boxberg auf Zſchorna, Nette auf Müglen, v. Polenz auf Obercunnenwalde; Schleien aus der Zucht des Herrn Rittergutsbeſitzers Geitner in Schönfeld, ſowie des Herrn Oberförſters Gries— hammer in Radeburg, welcher abgebaute Lehmgruben dazu verwerthet hatte. Größere gemiſchte Kollektionen von Handelsfiſchen hatte auch die Fiſchhandlung Rudolph Linke in Dresden zuſammengeſtellt, namentlich außergewöhnlich große Lederkarpfen, Oberlauſitzer Karpfen, Schleien, Aale, Forellen in allen Größen, Saiblinge, Huchen ꝛc. ꝛc. Vom züchteriſchen Stand— punkte aus ungleich werthvoller als dieſe Handelscollection waren die Sortimente ſel bſt— gezüchteter Salmoniden. Wir erwähnen davon namentlich die ſchönen Bach- und Teich— forellen der Herren Rittergutsbeſitzer v. Mayer auf Ruppertsdorf (darunter Exemplare über 10 Pfd. ſchwer) und v. Polenz auf Obercunnenwalde. Mit ſelbſtgezüchteten jungen Lachſen glänzte Herr Fabrikant Rößler aus Schandau, deſſen Verdienſte um die ſächſiſche Lachs— zucht ohnedieß weithin bekannt ſind. Intereſſant war auch die Vorführung von Bach- ſaiblingen und Regenbogenforellen (Salmo fontinalis und S. irideus), weil dieß abermals zum Beweiſe dient, wie acclimatiſationsfähig dieſe edlen Fiſcharten für Deutſch— land ſind. Herr Oberförſter Grieshammer von Radeburg brachte Bachſaiblinge und Regenbogenforellen, welche in Waldentwäſſerungsgräben von ihm gezogen waren; Herr v. Polenz auf Obercunnenwalde ſtellte ebenfalls dieſe beiden Edelfiſcharten, Herr Ober— förſter Rein von Freuenſtein Bachſaiblinge aus. Den amerikaniſchen Forellenbarſch (Micropterus Salmonoides) brachte Herr v. Polenz-Obercunnenwalde zur Anſchauung. Beſonders intereſſante Krebſe lieferte die Fiſchhandlung von Rudolph Linke-Dresden und zwar außer Krebſen aus Galizien und Oſtpreußen, von Oder und Spree, namentlich ruſſiſche Rieſenkrebſe, darunter weiße aus der Gegend von Odeſſa. Daneben befanden ſich auch lebende Hum mern, ſowie Mies- und Pfahlmuſcheln. Dieſelbe Firma hatte auf Eis gelagert verſchiedene Sorten Lachs, Zander, Hecht, Steinbutt, Gold— butt, Schollen, Seezungen, Schellfiſch, Dorſch, Kabeljau, Heringe, Rochen, Haifiſche, Meeraale ꝛc. ꝛc. Im Modell waren dargeſtellt die Fiſchzuchtanſtalten der Herren v. Polenz— Obercunnenwalde und Rößler- Schandau. Verſchiedene Arten von Brutapparaten, Transportgefäßen und verſchiedene Nebengeräthe zur künſtlichen Fiſchzucht hatte namentlich Herr Theodor Weinhold, Klempner in Tharand (bekannt als vorzüglicher Lieferant) gebracht. Zu gemeinſamer Ausſtellung hatten ſich vereinigt der Sächſiſche Fiſcherei-Verein und die k. Forſtakademie in Tharand. Im Modelle zeigten ſich das Büchner’ ſche Krebsgehege, eine Aalleiter nach Syſtem Stemann, eine ſtehende Lachs leiter nach Benecke und eine ſchwimmende nach Nowicki. Daneben waren verſchiedene Brutapparate aufgeſtellt. Zahlreiche Wandtafeln und Literalien enthielten des Lehrreichen gar viel. P ²˙ n a Beſonders intereſſant war auch eine Sammlung der Nutzfiſche des Elbgebietes in Spiritus, dann eine ſolche der Feinde der Binnenfiſcherei. Im Bereiche der Darſtellung des Fiſchfangs glänzte wieder Herr H. Hildebrand— München durch ſeine weitbekannten Angelgeräthe. Verſchiedene Kollektionen von Netzen vollendeten das Ganze, welches der Sächſiſchen Fiſchereipflege zu vollſter Ehre gereichte. 5 IV. Aleber die Ernährung der Hardinen.) In den Sitzungsberichten der Akademie der Wiſſenſchaften in Paris vom 7. März 1887 findet ſich unter obigem Titel eine ſehr intereſſante Abhandlung der Herren G. Pouchet und J. de Guerne, welche wir bei der großen Bedeutung des Gegenſtandes für die Ichthyologie im Allgemeinen und ſpeziell für analoge Fragen unſerer Küſtenfiſchereien hier wiedergeben. Der Bericht lautet im Allgemeinen: „Die ſeit fünf Jahren bemerkbare Abnahme der Sardinen an der Küſte der Bretagne und die fi) daraus ergebende induſtrielle Kriſe, mit der ſich die franzöſiſche Marine- verwaltung jetzt mit vollem Rechte beſchäftigt, muß ein wirkliches Intereſſe erregen für Alles, was die Lebensbedingungen einer Thiergattung berührt, die trotz ihrer wirthſchaft— lichen Bedeutung noch wenig bekannt iſt. Im Verlauf ſeiner letzten wiſſenſchaftlichen See— reiſe mußte Seine Hoheit Prinz Albert von Monaco in Folge ſchlechten Wetters in der Bai von Corogne “) anlaufen. Es iſt eine landläufige Meinung in Galizien, daß die Sardine in den Buchten der Küſte Schutz gegen den Sturm ſucht. Während des Auf— enthalts der acht Hirondelle fand ein einträglicher Fiſchfang in der Bai ſtatt. Dank der Gefälligkeit der Herren Mariſtany konnte Einer von uns unter befriedigenden Um⸗ ſtänden eine entſprechende Menge von Sardineneingeweiden ſammeln; ebenſo wurden einige Fiſche im Ganzen aufbewahrt. Unſere im Seelaboratorium von Concarneau in der Bretagne ſeit mehreren Jahren geſammelten Materialien, ſowie verſchiedene frühere Studien über die Meeresfauna gejtatten uns nun, gewiſſe Thatſachen bezüglich der Ernährung der Sardine und des Einfluſſes, den dieſe auf das Vorkommen derſelben im Gascogner Golf ausüben könnte, unter einem gemeinſamen Geſichtspunkte aufzuſtellen. Der Magen der am 17. Juni 1882 bei Concarneau gefangenen Sardinen enthielt einzig und allein Copepoden (Spaltfüſſer), die zu den größten Arten der europäiſchen Meere gehören: Pleuromma armata (Böck), Calanus finmarchicus (Gunner) ““). Es find dieß Krebsthierchen der hohen See, die man zuweilen auf offenem Meere in beträchtlichen Maſſen antrifft, die ſich aber nie in großer Zahl in der Nähe der Küſte zeigen. Wenn ſich dieſelben dort ausnahmsweiſe in Menge vorfinden, ſo bilden ſie das, was die Fiſcher der Bretagne „la bo&t rouge“ nennen. Dieß dürfte genau, die Gleichheit aller Arten vielleicht ausgenommen, dem Rödaatſ) entſprechen, welches den Sommerhering (Som mer— ſild) an die norwegiſchen Küſten anzulocken ſcheint. An den Küſtenſtrichen von Concarneau nimmt die Sardelle im Juli, Auguſt und September, wie unſere Unterſuchungen lehren, eine Nahrung zu ſich, die je nach der Zuſammenſetzung der Meeresfauna und Flora wechſelt. Sehr verſchiedene Weſen finden ſich in den Mägen mit den Copepoden. Dieſe ſind nicht mehr Hochſeeformen: ſie gehören der Mehrzahl nach zur Familie der Harpaticiden; unter anderen Arten mag Euterpe gracilis (Claus) angeführt ſein. Gemengt unter die Fragmente dieſer Copepoden bemerkt man eine ) Es iſt wahrſcheinlich, daß die franzöſiſchen Autoren unter „la sardine“ nicht die Sardelle (Engraulis encrasicholus), ſondern den Pilchard (Alausa Pilchardus) verſtehen. **) Coruna in der ſpaniſchen Provinz Galizien. khn) Man bittet zu beachten, daß alle in dieſem Berichte angeführten Entomostraceen zum erſtenmal an der franzöſiſchen oder ſpaniſchen Meeresküſte ſich vorfanden. 7) Roth⸗Aas, d. h. rothe Aeßung. 280 große Anzahl von Cladoceren von der Art Podon (P. minutus), die man ſelten bei den an der Oberfläche ſtattfindenden Seefiſchereien erhält. Außer dieſen Entomoſtraceen erkannten wir in mehreren Mägen Embryonen und Eier von kleinen Kruſtern, Borſten junger und erwachſener Ringelwürmer, Infuſorienpanzer aus der Familie der Tintinnodeen, Kiefer- zangen von Räderthierchen, einige Peridinium divergens (Ehr.), eine große Menge von zertrümmerten Hörnern von Ceratium und einige Bruchſtücke pflanzlichen Urſprungs. Sicher⸗ lich werden viele Lebeweſen, zu zart, um im Verdauungsapparat eine erkennbare Spur zu hinterlaſſen, gleichfalls damit verſchlungen. Die Sardine iſt keineswegs wähleriſch in Bezug auf thieriſche Subſtanzen und es kann ſogar vorkommen, daß ihre Nahrung ausſchließlich aus mikroſkopiſchen Vegetabilien beſteht. So wurde im Juli 1874 zu Concarneau die Aufmerkſamkeit eines von uns durch einen hervorragenden Induſtriellen des Landes auf die grünlichgelbe Färbung des Darminhalts der Sardinen gelenkt, welcher ſich als einzig und allein aus Diatomeen gebildet erwies. Eine bemerkenswerthe Thatſache iſt, daß die mit „rogue“ d. h. als Köder dienendem Kabeljaurogen, gefüllten Mägen gewöhnlich ſehr wenige andere Nahrung enthalten, woraus man ſchließen kann, daß die Sardine nur dann „ſich plagt“ (wie der Fiſcherausdruck lautet), wenn ſie nüchtern iſt. In der Bai von Corogne, wo man die Sardine niemals mit dem Köder fängt, wo man ſie in gedrängten Maſſen mehrere Tage lang in eigenen Netzen lebendig aufbewahrt, ſehen wir zahlreiche Schuppen zwiſchen den Kiemenbogen ſtecken und zuweilen bis in den Magen gekommen. Dort findet man ebenfalls einige Podon minutus ſammt Spaltfüßern (Euterpe gracilis, (Claus), Ektinosoma atlanticum) und Schneckenembryonen. Ein mikroſkopiſcher Saugwurm (neue Art oder Larvenzuſtand?), den man in Concarneau häufig bei der Seefiſcherei und ſogar auf den Leuchtthierchen feſtgeſaugt findet, erſcheint ſehr häufig im Magen der Sardinen bei Corogne. Wir fanden bis zu 50 Individuen in einem einzigen Fiſche — eine Thatſache, um ſo beachtenswerther, als die Sardine gewöhnlich frei von Schmarotzern erſcheint. Aber das Hauptintereſſe der von Corogne herſtammenden Ein— geweide liegt in der außergewöhnlichen Maſſe von Peridinien, die dieſelben erfüllen. Sie gehören zwei Grundformen an: Peridinium divergens (Ehr.) und P. polyédricum (Pouchet). Dieſe letztere, die man bis heute nur an den Küſten der Provence gefunden hatte, erfüllt | buchſtäblich den Verdauungskanal unſerer Sardinen. Man erkennt bis zum Rectum ihre Spuren, die an den punktirten Platten der Schale vollkommen erkenntlich ſind. Dieſe Peridinien, von verſchiedener Größe, meſſen im Mittel 36 % im Durchmeſſer, was, wenn wir für P. polyödricum die Kugelform annehmen, von der es überdies ziemlich wenig abweicht, als Rauminhalt eines Individiums nahezu 25,000 % im Kubus ergibt. Da der Rauminhalt der Eingeweide (mit Ausſchluß der Speiſeröhre, des Magens und Blinddarms) bei den Sardinen, die wir vor Augen haben, auf 1 ke geſchätzt werden kann, jo ſieht man, daß er dem Rauminhalt von vierzig Millionen Peridinien entſpricht. Wenn man der Zwiſchenräume Rechnung trägt, die nothwendig zwiſchen nebeneinandergeſetzten kugeligen Körpern vorhanden ſind, verringert ſich obige Ziffer auf ungefähr die Hälfte. Aber die Zahl von zwanzig Millionen muß als das Minimum erklärt werden, denn die Peridinien zerbröckeln ſich raſch im Verdauungskanale, wo die Schalenplatten ſich immer mehr anhäufen. Die vorſtehenden Beobachtungen, an mehreren Punkten der Meeresküſten durchgeführt, zeigen, daß die Ernährung der Sardinen je nach den Umſtänden verſchieden ſein kann. Das Vorkommen dieſes Fiſches im Golf von Gascogne — zugegeben, daß es mehr von der Nahrung als von jeder anderen Bedingung wie Waſſerwärme, Salzgehalt ꝛc. beeinflußt wird — ſcheint nicht abzuhängen von dem Ueberfluſſe an irgend einer eigenthümlichen Thier— oder Pflanzenart, und noch weniger von der ſehr fraglichen Anſchwemmung von Abfallſtoffen aus der hohen See an die Küſten Europa's. München, 12. Auguſt 1887. | M. Fuchs. PFF A ? N ö Se V. Eintagsfliegen und Weißwurm. * Vor einiger Zeit gelangte an uns die Anfrage, von wo getrocknete Eintags— fliegen als Fiſchfutter zu beziehen ſeien. Wir bezeichneten als Bezugsquelle damals die Firma Louis Goos in Heidelberg. Eben finden wir nun in der „Gartenlaube“ einen Artikel des Herrn Dr. Karl Ruß, welcher die unter dem Namen „Weißwurm“ in den Handel kommende und ſchon da und dort als Futter für Jungfiſche verwendete getrocknete Eintagsfliege dort auch als Vogelfutter empfiehlt. Verbunden damit find intereſſante Mit- theilungen über den Maſſenfang der fraglichen Inſektengattung (Eintagsfliege, Haft, ephemera) an den Ufern der Elbe in Sachſen und Böhmen. Wir entnehmen dem Aufſatze folgende beſchreibende Stelle: „Nach althergebrachter Gewohnheit, ohne Streit und Zank, nehmen (in der erſten Hälfte des Auguſt) die Leute familienweiſe von je einer Stelle am Ufer Beſitz, errichten einen etwa 3 m großen viereckigen Heerd, unmittelbar am Waſſer und ein wenig in den Strom hinein, bauen in der Mitte eine kleine Feuerſtelle auf und legen auf dieſe ein altes Drahtgeflecht. Darauf ſtellen ſie einen weiten irdenen Topf ohne Boden und entzünden in dieſem Kienholz. Bald umſchwärmen die Hafte jedes Feuer förmlich wie Schneeflocken zu Millionen, fallen mit verſengten Flügeln auf ringsum ausgebreitete Sackleinwand nieder, werden zuſammengekehrt und in Körbe geſchüttet. So währt der Fang etwa von 8 bis 10 Uhr Abends und je nach der wärmeren oder kühleren Witterung iſt er mehr oder minder erfolgreich. Die an der Luft getrockneten, durch Schütteln und Abblaſen von den Flügeln befreiten Hafte werden nun als „Weißwurm“ in den Handel gebracht. Hier handelt es ſich zunächſt um die eigentliche Eintagsfliege oder das gemeine Haft (Ephemera vulgata L). In vielen Gegenden, an der Elbe, Moldau, Theiß, kommt aber auch die nächſtverwandte Art, die langſchwänzige Eintagsfliege (Palingenia longi- cauda Oliv.) auch Theißblüthe genannt, in ungeheuren Maſſen vor. Namentlich die letztere zieht in dichten Schwärmen bis zur Höhe von 16 m langſam ſtromaufwärts und wird zuweilen in ganzen Wagenladungen als Dünger auf den Acker gebracht.“ VI. Perſonalien. + Profeffor Spencer Baird, der in der Fiſchzüchterwelt weithin bekannte und hochverdiente Träger eines glänzenden Namens, iſt jüngſt im Alter von 64 Jahren hochbedauerlicher Weiſe in Waſhington verſtorben. Als Sekretär des berühmten Smithſonianiſchen Inſtituts und als Fiſchereikommiſſär der Der- einigten Staaten von Nordamerika hat er in Cheorie und Praxis Außerordent— liches geleiſtet. Deutſchland ſchuldet ihm reichen Dank für die liebenswürdige Munificenz, mit welcher er ganz außerordentliche Mengen von Eiern amerikaniſcher Edelfiſche, namentlich von Salmo Quinnat, S. Sebago (landlocked Salmon), S. Namaycush, S. fontinalis, S. irideus, Coregonus albus etc, etc., zur Be— völkerung deutſcher Gewäſſer über den Ocean ſendete. Herr Profeſſor Baird war darum auch zum Ehrenmitglied des Deutſchen und Baperiſchen Fiſcherei-Vereins ernannt worden. Ein ehrenvolles Andenken iſt ihm für alle Seiten durch ſeine Werke geſichert. VII. Vereinsnachrichten. Generalverſammlung des Fiſcherei⸗Vereins für Vorarlberg. Dieſe Generalverſammlung fand ſtatt am 26. Juni 1887. Sie war aus allen Theilen des Landes beſucht. Der Vereinsvorſtand, Herr Dr. med. Birnbaumer, eröffnete mit einer warmen Begrüßung die Verſammlung. Er hob hervor, daß der Verein zur rationellen Bewirthſchaftung unſerer herrlichen Gewäſſer, zur Hegung und Hebung des Fiſchſtandes in denſelben ſich vor 282 — g— — einem Jahre gebildet habe, und daß, entſprechend der Wichtigkeit dieſes für die nationalökonomiſchen Verhältniſſe unſeres Landes hochbedeutſamen Aktes, die Wiege unſeres Vereines ein Kranz von hervorragenden Männern und von eminenten Freunden unſerer Beſtrebungen aus dem In⸗ und Auslande umſtanden, die freudig bewegt über das Werdende durch weiſe Lehren und Rathſchläge die Wege vorzeichneten, welche der junge Verein zu wandeln habe. Unter dieſen Perſönlichkeiten ſei Eine, der hochgeehrte Präſident des deutſchen Fiſcherei⸗Vereines, Herr Kammerherr v. Behr, der Einladung Folge gebend, auch heute wieder anweſend und habe auch den k. württ. Baurath Herrn Reinhardt, der die Pläne für unſere projektirte Fiſchleiter erſtellt hatte, mitgebracht. Im verfloſſenen Jahre habe es ſich hauptſächlich um den inneren Ausbau des Vereins gehandelt, auf daß Brutanſtalten errichtet, die Brut der Fiſche vermehrt, die Fiſchfrevler und Fiſchfeinde vermindert, die Hinderniſſe des Aufſtieges der Seeforelle weggeräumt und daß die Einwohner über die Größe des ökonomiſchen Gewinnes fürs Allgemeine belehrt und unterwieſen wurden. Das Erreichte habe dem Gewollten nicht entſprochen, doch möge man das Nähere aus dem Berichte über die Thätigkeit des Vereines entnehmen, welcher konſtatire, daß ſich der Verein mehr als vervierfacht, daß er das Intereſſe der hohen Landesregierung und des Landtages wachgerufen, daß die beſtandenen Vorurtheile unter den eigentlichen Fiſchern zu weichen beginnen. Theils aus ungenügender Erfahrung, theils aus unvorhergeſehenen elementaren Einflüſſen haben ſich Mißſtände und Einbußen ergeben, welche ſpäter vermieden werden können. Auch hinſichtlich des Fiſchleiter⸗ baues war man nicht müßig; Dank der großmüthigen Intervention des deutſchen Fiſcherei-Vereins iſt dieſe Angelegenheit um einen merklichen Schritt vorwärts gerückt. An mehreren Orten des Landes wie in Lichtenſtein wurden zur Sache ſprechende, gemeinverſtändliche Vorträge gehalten, und um das Intereſſe zu erweitern die Preſſe häufig benützt. Der Anſchluß an die gleiche Tendenzen verfolgenden Vereine wurde geſucht und gefunden und mit ihnen ein reger Ideenaustauſch unterhalten, welcher namentlich vom J. Präſidenten des deutſchen Fiſcherei-Vereins, dem hochverehrten Herrn v. Behr, auf das zuvorkommendſte, mit einer geradezu väterlichen Sorgfalt gepflegt wurde. Gleiches kann vom II. Präſidenten des bayeriſchen Fiſcherei-Vereines, Herrn Oberſtlandesgerichtsrath Dr. Ritter v. Staudinger in München, dann dem eidgenöſſiſchen Herrn Oberforſtinſpektor J. Coaz in Bern berichtet werden. Unſerer Einladung auf heute konnten ſie wegen Geſchäfts⸗ behinderung nicht entſprechen, ſagten uns aber unter herzlichſter Begrüßung ihre fernere Unterſtützung zu, was der Fiſchereiverein für Vorarlberg mit dem größten Danke zur Kenntniß nimmt. Nach dieſer Einleitung gab der Vereinsſchriftführer, k. k. Bezirksſekretär Herr Loacker, den Jahres ⸗ bericht, dem wir, da für den vollen Abdruck der Raum nicht reicht, folgendes im Auszug entnehmen. i Behufs Ausbrütung von Fiſcheiern wurde in Feldkirch ein Staffelapparat im Pavillon der ſtädt. Anlage erſtellt, der ſeinem Zwecke vollkommen entſprach. Zwei kaliforniſche Apparate verwendete das Ausſchußmitglied, Herr Gymnaſialdirektor Joſeph Elſenſohn, im Parterre des k. k. Gymnaſiums, in denen nebſt anderen auch 1000 Eier von aus Aich im Herzogthum Salzburg vom genannten Herrn auf eigene Koſten bezogenen Bachforellen erbrütet wurden. Die Fiſchchen hievon wurden in den Naflabach in Rankweil ausgeſetzt. Einen doppelten, ſehr geeigneten Staffellapparat beſorgte der Herr Obmannſtellvertreter Gaßner in Felſenau, und Herr Bilgeri in Schwarzenberg verwendet ebenfalls einen Staffelapparat mit dem beſten Erfolge. Er brachte 5000 auf eigene Koſten aus der Fiſchzuchtanſtalt in Torbole bei Riva bezogene Lachsforelleneier zur Ausbrütung. Vom Fiſchmeiſter, Herrn Joſef Tiefenthaler, verbeſſerte Apparate nach dem Syſteme Jacobi waren mit Erfolg in Verwendung: fünf unter Aufſicht der Brüder Güfel in Meiningen, einer unter Obſorge des ſehr eifrigen Ausſchußmitgliedes Herrn Ferdinand Burtſcher, einer unter der Obhut des Ausſchußmitgliedes Herrn Lorenz Moosbrugger, einer unter Ueber⸗ wachung des Herrn Lehrers Egen der in Schnepfau, einen beſorgte Herr Anton Sprenger in Bezau, einen das Ausſchußmitglied Herr Lipburger in Hittisau und einen der Fiſcher Cloſer in Hard; endlich verwendet Herr Kirchthaler in Vaduz einen Staffelapparat mit aus⸗ gezeichnetem Erfolge. Alle dieſe genannten Herren oblagen der Fiſchereiſache mit lobenswerthem Eifer. Im Ganzen und Großen waren die Verluſte nicht bedeutend, am geringſten in den Staffel⸗ apparaten und in den kaliforniſchen — 3½ bis 4%. Mit beſonderem Danke muß der Verein des gütigen Entgegenkommens der k. k. Behörden in ſtrenger Durchführung des Fiſchereigeſetzes und der Berückſichtigung der von der Vorſtehung auf Verlangen abgegebenen Gutachten gedenken. Mit dankbarer Anerkennung müſſen wir der Unterſtützung, die der Tit, vorarlberger Landtag für heuer dem Vereine widmete, uns erinnern. Bei der Berathung über die Erledigung unſeres bezüglichen Anſuchens zeigte ſich bei allen Herren Landtagsabgeordneten die richtige Erkenntniß des gemeinnützigen Wirkens und Beſtrebens unſeres Vereines und der gute Wille, uns auch in der Zukunft zu unterſtützen. Ebenfalls iſt der Verein dem Tit. Landesausſchuſſe für die prompte Willfahrung mehrerer im Intereſſe des Fiſchereiweſens an ihn geſtellten Anſuchen zum Danke verpflichtet. Auf die mannigfachſte Art unterſtützte den „Fiſcherei-Verein für Vorarlberg“ der „Deutſche Fiſcherei-Verein“ durch ſeinen I. Präſidenten, Herrn Kammerherrn v. Behr, welcher zu unſerer größten Freude wie die vorjährige ſo auch die heurige Generalverſammlung mit ſeiner Anweſenheit beehrt. Durch viele Schreiben erhielten wir von ihm im Laufe dieſes Jahres immer neue Aufmunterung und Belehrung. Unentgeltlich wurden uns vom deutſchen Fiſcherei-Verein 1800 Regenbogenforellen und 10 000 Binnenſcelachs⸗Eier zugeſendet; durch Zuweiſung von 500 Mark | 283 — in Gold konnten wir in Meiningen über 100 000 Jlanfen- (Seeforellen-) Eier ausbrüten und in den Gewäſſern unſeres Landes ausſetzen laſſen. Auch erhielten wir von Herrn v. Behr eine Menge ſehr werthvoller Fachſchriften, die den Grundſtock unſerer Vereinsbibliothek bilden. Für Alles ſei dem deutſchen Fiſcherei⸗-Verein und ſpeziell ſeinem hochverdienten I. Präſidenten, Herrn v. Behr, unſer tiefempfundener Dank hiemit ausgeſprochen. Ferner bemühte ſich auch der eidgen. Herr Oberforſtinſpektor J. Coaz in Bern bei dem Tit. ſchweiz. Departement für Handel und Landwirthſchaft, daß dieſes unſerem Vereine über 20 000 Aeſcheneier aus der Fiſchzuchtanſtalt der Gebrüder Läubli aus Ermartingen unentgeldlich zuſenden ließ. Auch mit Fachſchriften erfreute uns Herr Coaz. Einen eifrigen Gönner gewann unſer Verein auch an dem Herrn k. b. Oberſt⸗ landesgerichtsrath Dr. Julius Ritter v. Staudinger in München. Er ſpendete zum Grundſtocke unſerer Vereinsbibliothek vier Jahrgänge der „Bayeriſchen Fiſchereizeitung“ und leiſtete uns durch Rath und That die förderlichſte Unterſtützung. Um eigene Zuchtfiſche nach und nach gewinnen zu können, gelang es uns die Fiſcherei in den Gewäſſern von Rankweil auf zehn Jahre um billigen Pachtzins zu erhalten. Von noch nicht zu berechnendem Vortheile für ganz Vorarlberg dürfte die vom Vereine bereits in Angriff genommene Erſtellung von Fiſchpäſſen an den Stauwehren bei Kennelbach und Feldkirch ſein. Auch hier iſt es wieder in hervorragender Weiſe der deutſche Fiſcherei-Verein, welcher uns unterſtützt. Er vermochte den zu unſerer Genugthuung heute ebenfalls hier anweſenden Herrn k. württ. Baurath Rheinhart aus Stuttgart uns koſtenfrei werthvolle Pläne über Errichtung von Fiſchwegen über die genannten Stauwehre anzufertigen und zur Verfügung zu ſtellen; ja der diesjährige Beſuch unſeres ſchönen Vorarlberg ſeitens der Herren v. Behr und Rheinhart gilt hauptſächlich dieſer Angelegenheit, welche um ſo gewiſſer einer gedeihlichen Erledigung zugeführt wird, als die Eigenthümer der genannten Stauwehre, die Spinnerei Kennelbach der Herren Schindler und der löbliche Stadtmagiſtrat von Feldkirch dem Fiſcherei-Verein für Vorarlberg ihre werkthätigſte Hilfe zuſagten. Einen ſich ſehr empfehlenden Plan für einen Fiſchpaß über das Hochwehr bei Feldkirch ließ der Herr Obmannſtellvertreter Joh. Gaßner auf eigene Koſten anfertigen, was unſere ſpezielle Anerkennung verdient. Der Fiſcherei⸗Verein zählte vor einem Jahre, am Tage der Konſtituirung, 75 Mitglieder, heute nach einem Jahre 342! Nicht ohne großen Einfluß auf die Erſtarkung des Vereines halten wir das dankenswerthe ſympathiſche Entgegenkommen der Preſſe unſeres Landes, den trefflichen hiſtoriſchen Rückblick auf die Fiſchereiverhältniſſe der früheren Jahrhunderte, welchen uns der k. k. Gymnaſialprofeſſor Herr Joſef Zösmair zur Veröffentlichung überließ. (Vergl. Allgem. Fiſcherei-Zeitung 1887 Nr. 4, 5 und 6.) Daß wir den Bregenzer Wald und in demſelben eine Menge Mitglieder gewonnen, ver— danken wir außer dem geſunden praktiſchen Sinne der dortigen lieben Bevölkerung, den Herren Ausſchußmitgliedern k. k. Landesgerichtsrath Dr. jur. Bruno Lacher, k. k. Gymnaſialdirektor Joſef Elſenſohn und Anderen an Ort und Stelle ſelbſt, welche jenen Sinn zu beleben verſtanden. Viel förderlich waren auch die belehrenden Vorträge, wie ſolche am 2. Februar und 13. März in Thüringen, am 17. April in Fraſtanz, am 24. April in Vaduz und am 8. Mai in Schlins ſtattfanden. Zum Worte kam hienächſt Herr Kammerherr v. Behr: Abgeſehen von dem geiſtigen, ver— binde auch ein materielles Band den deutſchen mit dem Vorarlberger Fiſcherei-Verein, die Intereſſen des Bodenſee. Dieſen zu bevölkern, trachte er ſchon ſeit Jahren. Hiezu müſſen jedoch alle Fiſcherei-Vereine des Bodenſee-Niederſchlagsgebietes ſich gegenſeitig hilfreiche Hand reichen. Wer die Seeforelle pflege, hege ſie nicht für ſich allein, ſondern für alle an den Bodenſee grenzenden Staaten. Für das Innere des Landes rathe er beſonders die Bachforellen— zucht. Kein Zweig der Landwirthſchaft, über deren Niedergang allgemein Klage geführt werde, rentire ſich ſo ſehr, wie eine rationelle Fiſchzucht. Das ſchöne Land Vorarlberg ſei mit ſeinen herrlichen Bächen zur künſtlichen Fiſchzucht außerordentlich geeignet. Der ſchweizeriſche Bundes— präſident in Bern und der dortige Herr Oberforſtinſpektor J. Coaz haben ihm, Herrn v. Behr, bei der letzten Anweſenheit in der ſchweizeriſchen Bundesſtadt verſichert, daß künftighin in die Gewäſſer des Oberrheins im Kanton Graubünden jeden Herbſt 50,000 Seeforellenfiſchchen zur Ausſetzung gelangen werden, was entſchieden auch unſeren Gewäſſern zu Statten komme. Mit dem Ausdrucke des herzlichſten Dankes für die freundliche Aufnahme ſchloß Herr v. Behr ſeine mit anhaltendem Beifalle aufgenommene Rede. Herr Fiſchmeiſter Jofef Tiefenthaler erſtattete Bericht über die Reſultate der Eieraus— brütung und der Ausſetzung der Fiſchchen in die verſchiedenen Gewäſſer Vorarlberg's. Daraus ent— nehmen wir folgende Zuſammenſtellung: Auflage: Ergebniß: Seeforelleneie nr Stück ee 89,748 Stück Bachforelleneier . . . . 27,000 „ . 1 Regenbogenforelleneier . 1,700 „ T % 80 Binnenſeelachseier . . 10,000 „ re 9,339 „ eee 21,000 „ „ 16,300 „ 175,200 Stück. 130,690 Stück. 284 Betreffs die Durchführung der Anlage von Fiſchwegen bei Kennelbach und bei Feldkirch nahm der in dieſer Angelegenheit eigens nach Feldkirch gekommene Herr Baurath Rheinhart aus Stuttgart das Wort und beſprach in ausführlicher Weiſe, an der Hand der von ihm auf Koſten des deutſchen Fiſcherei-Vereins angefertigten Pläne, wie leicht die Errichtung eines Fiſch⸗ paſſes bei Kennelbach ſei. Er hielt es für angezeigt, hier nach Zuläſſigkeit des Waſſerſtandes ſofort zu beginnen. Bei Feldkirch könne ein dauerhafter Fiſchpaß nur mit der Errichtung eines neuen reſp. Reſtaurirung des beſtehenden Hochwehres und der ganzen Waſſerleitung geſchehen, was er im Intereſſe der Stadt und der Waſſerrechtsbeſitzer für dringend nöthig erachte. Vorübergehend halte er den von Herrn Johann Gaßner in der Felſenau projektirten Plan, der nur einer Ver⸗ beſſerung bedürfe, für geeignet; man ſolle ihm einen genauen und richtig inſtruirten Situationsplan zuſen den, und er ſei gerne bereit dem Fiſcherei-Vereine für Vorarlberg das Erforderliche zu beſchaffen. Mit ſehr lebhaftem Intereſſe war man dieſem, bekanntlich von einem der gewandteſten Fachmänner in Errichtung von Fiſchpäſſen gegebenen Vortrage gefolgt und mit lebhaftem Beifalle wurde dem Herrn Baurathe Rheinhart der Dank kund gegeben. VIII. Vermiſchte Mittheilungen. Auszeichnung. Herr Heinrich Hildebrand von München, welcher ſich an der Ausſtellung in Luxemburg mit ſeinen weitbekannten Angelgeräthen, namentlich beſſeren Angelruthen, Rollen ꝛc., ſämmtlich eigenem Fabrikate, betheiligte, hat dort von der Jury einen erſten Preis — goldene Medaille — zuerkannt erhalten, eine wohl— verdiente Auszeichnung. Ottervertilgung. Wie ernſtlich man namentlich im bayeriſchen Regierungsbezirke Oberpfalz, wo die Staatsbehörden und der Kreis-Fiſcherei-Verein beſtens zuſammen— wirken, den Ottern zu Leibe geht, erhellt aus der Thatſache, daß dort in der Zeit von 1878 bis 30. Juni 1887 für nicht weniger als 998 Stück erlegte Ottern 5988 M Prämien bezahlt wurden. Aus Eſſen a. d. Ruhr wird gemeldet: Die Unterſuchung unſerer ſtädtiſchen Abwäſſer mit Rückſicht auf den bakteriologiſchen Zuſtand find zu Gunſten des Roͤckner— Rothe'ſchen Reinigungsverfahrens ausgefallen. Nach dem Koch'ſchen Verfahren hat man das ungereinigte Kanalwaſſer unterſucht und gefunden, daß der Bakteriengehalt je nach den Tageszeiten verſchieden iſt. Morgens und Abends iſt das Waſſer mehr unrein als Mittags und Nachmittags. Das geklärte Waſſer wurde fo unterſucht, daß das Kanal⸗ waſſer mit dem aus dem Apparate ſtrömenden Klärwaſſer benutzt wurde, wobei ſich folgendes Ergebniß herausſtellte: Die das ungereinigte Waſſer enthaltenden Gelatine⸗ platten ließen bei 150 R. ſchon bald nach Verlauf von 24 Stunden erhebliche Trübung und viele punktförmige Kolonie-Entwicklungen erkennen. Die Anzahl wurde auf 1 680,000 bis 5'240,000 auf einen Kubikmeter geſchätzt. Bereits am zweiten Tage entwickelte ſich ein ekelhafter Fäulnißgeruch und durch die eintretende Verflüſſigung der größer werdenden Kolonien entſtanden Luftbläschen. Bei gereinigten Wäſſern konnte man erſt auf den ausgegoſſenen Platten am zweiten Tage einzelne Kolonieen beobachten. Die viel ſpäter eintretende Verflüſſigung beſchränkt ſich auf nur einzelne Kolonieen und wegen der geringen Pilzvegetation unterbleibt die Entwicklung widriger Gerüche. Auf ſolchen Glasplatten zählte man auf den Kubikmeter 34 bis 178 ausgewachſene Bakterien- Kolonieen. Wird der Gehalt an Chemikalien nicht berückſichtigt, ſo kann demnach das Waſſer unſerm aus der Ruhr ſtammenden Trinkwaſſer gleichgeſtellt werden, da die mit ſolchem Waſſer beſchickten Platten ebenfalls Bakterien-Kolonieen in der Anzahl von 70 bis 300 auf dem Kubikcentimeter aufweiſen. Bei dem Waſſer, welches kurz nach Be— ginn der Thätigkeit des Apparates demſelben entſtrömte, bemerkte man 130 000 bis 160 000 Bakterien auf den Kubikcentimeter, weil eben die Schlammfilterbildung noch nicht da war, auf welchem Wege die Bakterien vielfach hängen bleiben. Die vor⸗ gefundenen Bakterien ſcheinen großentheils Fäulnißbakterien zu ſein und vorwiegend kokkenförmig. Auch dem Bacillus subtilis ähnliche Formen wurden neben kurzen, dicken Formen beobachtet. Die Kokken, welche faſt immer in großer Anzahl vereinigt vorhanden waren, hatten verſchiedene Größe und Form; die fettenförmig , aneinander | 285 gereihten Streptokokken fanden fih nur in ungereinigtem Waſſer vor. Gewiſſe Bakterien haben die Eigenſchaft, daß ſie nach und nach andere Bakterien-Arten verdrängen, ſo daß die bakterienreichen Wäſſer durch die Länge der Zeit einen geringern Bakterien— gehalt aufweiſen können. Aus den Verſuchen geht hervor, daß durch das Röckner— Rothe'ſche Verfahren ein dem Trinkwaſſer gleichkommendes, nicht ſelten ſogar reineres Waſſer erzielt wird und daß das Schlammfilter des Apparates großen Antheil an der Zerſtörung von Fäulnißerſcheinungen nimmt. (Kölner Zeitung.) Fiſchzucht in Italien. Bekanntlich widmet man auch in Italien der Fiſchzucht beſondere Obſorge. Beweis dafür bietet neueſtens die Thatſache, daß zu theoretiſchen und praktiſchen Zwecken auf gemeinſame Koften der Regierung der Provinz und einiger Kommunen und Vereine zu Brescia eine Fiſchzuchtanſtalt eingerichtet wurde. Der Fang jener rieſenhaften Fiſche aus der Familie der Makrelen, der Thunfiſche, welcher an den ſpaniſchen, franzöſiſchen und italieniſchen Mittelmeerküſten in großem Maßſtabe betrieben wird, hat Naturforſchern und Reiſenden ſchon häufig den Stoff zu lebendigen Schilderungen geliefert. Indeſſen befand man ſich bisher im Irrthum darüber, woher die unermeßlichen Schaaren von Thunfiſchen ſtammen, die zu gewiſſen Jahreszeiten an die Küſten kommen und die ganze Bevölkerung der Fiſcherdörfer in Aufregung verſetzen. Faſt alle älteren und neueren Schriftſteller nehmen an, daß der Thunfiſch alle Jahre von dem Atlantiſchen Ozean nach dem Mittelländiſchen Meere ziehe, um im Aſowſchen Meere zu laichen und ſich darauf wieder nach dem Ozean zurückzuziehen. Doch hatten ſchon d' Amico im Anfang dieſes Jahrhunderts, und ſpäter Couvier und Marcel du Serres über die Richtigkeit dieſer Annahme Bedenken geäußert, und die Anſicht ausgeſprochen, daß die Wanderungen des Thunfiſches von weit geringerer Ausdehnung ſeien. Es iſt das Verdienſt von Profeſſor Paveſi in Padua, die Frage von neuem gründlich erörtert und nicht nur die Anſchauung der letztgenannten Forſcher als zutreffend nachgewieſen, ſondern ſie auch um eine neue Idee, die der vertikalen Wanderung, bereichert zu haben. Wenn die Thunfiſche wirklich aus dem Atlantic kämen und wieder dorthin zurückkehrten, ſo müßten ſie dort wenigſtens in einiger Menge anzutreffen ſein. Sie kommen daſelbſt aber, abgeſehen von dem Golf von Cadix, wo ſie in reichlicher Menge gefangen werden, nur ſelten vor und nur hin und wieder dringen Thunfiſche durch die Meerenge von Gibraltar; auf den Märkten von Tanger und Gibraltar forſcht man vergeblich nach friſchem Thunfiſch. Es iſt auch keine Ab— nahme dieſer Fiſche im Mittelmeer von Gibraltar nach dem Bosporus zu bemerken. Ebenſowenig ſpricht es für die atlantiſche Heimath der Thunfiſchzüge, daß dieſelben bei Carthagena, Alicante, Marſeille, in den Golfen von Salerno und Tarent, ſowie im Adriatiſchen Meere zuweilen einen oder gar zwei Monate früher als im Golf von Cadix erſcheinen. Der Thunfiſchfang iſt in Sardinien im allgemeinen nur um zwei Tage hinter dem portugieſiſchen zurück, die Entfernung zwiſchen beiden Ländern aber kann von den Fiſchen unmöglich in ſo kurzem Zwiſchenraume zurückgelegt werden. Aus dieſen und anderen Thatſachen ſchließt Paveſi, daß das Verbreitungsgebiet des Thunfiſches ſich auf das Mittelmeer und den Golf von Cadix beſchränkt. Die Thiere halten ſich beſonders an denjenigen Stellen auf, wo das Meer eine Tiefe von 1000 bis 1500 Faden beſitzt, und bleiben daſelbſt den größten Theil des Jahres in der Tiefe verborgen. Das ſardiniſche, das tyrrheniſche, das joniſche und vielleicht auch das adriatiſche Meer zwiſchen Bari und Raguſa bilden ebenſo viele Wohnzentren des Thun— fiſches; in dieſen Gegenden iſt der Thunfang am einträglichſten. Im Frühling ſteigen die Fiſche empor und kommen an die Küſten, um im ſeichteren Waſſer zu laichen und alsdann wieder ſich in ihre Tiefſeegründe zurückzuziehen, wo ſie ſich bis zum nächſten Frühling verborgen halten. Die Wanderungen der Thunfiſche erſtrecken ſich mithin ebenſo wenig wie die der Heringe über große Gebiete. (Berliner Zentral-Markthalle.) B. Paris. (Franzöſiſcher Auſternhandel). Obgleich es faſt unglaublich klingt, iſt es doch eine leider nur zu wahre Thatſache, daß der franzöſiſche Auſternhandel in einem vollſtändigen Zuſtand des Marasmus liegt. Und dabei gibt es vielleicht keine Induſtrie, 286 — ½¼ welche ſeit 10 Jahren ſich ſo entwickelt hat, wie gerade die franzöſiſche Oſtreikultur. Im Jahre 1885 haben die Bänke faſt 600 Millionen Auſtern ergeben. In dieſer Summe figurirt das Baſſin von Arcachon allein mit 236 Millionen und das Baſſin von Auray, welches ſeit 1876 ſich verzehnfacht hat, mit 70 Millionen. Der Konſum im Lande ſchreitet im gleichen Maße vor. Bei uns hat die Auſter längſt aufgehört ein Luxusgericht der Reichen zu ſein. Denn es iſt ſchon lange konſtatirt worden, daß in den ärmeren Theilen der Stadt zum Mindeſten eben ſo viele dieſer Mollusken um— geſetzt werden, wie in den reichen Vierteln. Aus allem dieſem ſollte man annehmen, daß ſowohl Auſtern⸗Zucht wie Auſtern-Handel ganz ausnahmsweiſe lohnend ſein müßten. Leider müſſen wir das Gegentheil beſtätigen. Die großen Züchter ſehen ſich allmählich gezwungen, ihre zu ergiebigen Ernten einzuſchränken und von den kleinen Züchtern ſtehen viele unmittelbar vor ihrem Ruin. Die Urſache hiezu liegt einzig und allein in den erdrückenden Abgaben und Zöllen, welche auf dem Auſternhandel liegen. Nach dem Auslande z. B. wo man annehmen müßte, daß die ſo ſchmackhafte franzöſiſche Auſter. einen vorzüglichen Abſatz finden würde, wird der Export durch Einfuhrzölle vollſtändig gehemmt. So beſtehen für Deutſchland, Oeſterreich-Ungarn, Rußland und Griechenland, Einfuhrzölle, die von 25 Francs bis 62 Francs 50 Centimes für 100 Kilogr. variiren. Holland geht hierin noch weiter, indem es die Einfuhr vollſtändig verbietet. Und im Innern des Landes, wo der Konſum täglich größer wird, ergeht es dem Auſtern— handel nicht viel beſſer. Hohe Eiſenbahntarife und unerhörte Acciſe-Abgaben vereinigen ſich, um hindernd in den Weg zu treten. Wir laſſen hier einige Ziffern folgen, welche die Lage deutlich beleuchten: Bei ihrer Ankunft an den Pariſer Zentral-Hallen haben die 1000 Kilogr. Arcachon-Auſtern als Eilgut ſchon 138 Francs bezahlt; die 1000 Kilogr. Auray⸗Auſtern etwas mehr als 100 Francs. Hinzu kommt die Acciſe der Stadt Paris, welche zwiſchen 6 und 36 Francs für 100 Kilogr., je nach dem Gewichte der Schale, variirt. Augenblicklich koſtet das 1000 Auray-Auſtern in Paris mehr als 50 Francs, wobei an Ort und Stelle in den Parks, die mit Auſtern überladen ſind, der Preis auf 9 Francs gefallen iſt, währenddem er 1884 ſich auf 37 Francs hielt und 1885 auf 18 Francs. Es wird daher jetzt von allen Seiten lebhaft dahin agitirt, daß ſo— wohl Eiſenbahnfrachten wie Städtiſche-Acciſen, um ein Bedeutendes verringert werden ſollen, da ſonſt eine jo blühende Produktion und Induſtrie Mangels Abjabquellen verloren iſt. Aus der Fiſchküche. Fiſchſalat. In Salzwaſſer abgekochte oder übrig gebliebene gebratene Fiſche befreit man recht vorſichtig von Haut und Gräten und bemüht ſich, daß die Stücke ganz und recht blättrig bleiben. Dann rührt man von 3 hart gekochten Eiern das Gelbe recht fein auseinander, gibt langſam von 3 ungekochten Eiern den Dotter hinzu, auch etwas Salz; nachdem man dies lange gerührt hat, gibt man tropfenweiſe 1/4 Pfund feines Provenceröl daran, etwas ſcharfen Eſſig oder Zitronenſäure und 1 Thee⸗ löffel voll Fleiſchextraklt. Dann gibt man die Fiſche hinein mit einigen Theelöffeln voll Kapern und mengt das Ganze recht vorſichtig durcheinander. (Berl. Zentr.⸗Markth.) IX. Fiſcherei- und Jiſchmarktberichte. n Konflanz, 10. Sept. (Mittheilung von Gebr. Einhart.) Geſtern fing ein Angelfiſcher mit der Angel einen 30pfündigen Hecht! Das heißt Glück! Doch ſind bei uns die großen Hechte nicht ſo begehrt, weil hier überall das Vorurtheil herrſcht, daß große Hechte nothwendig alt und deßhalb von zähem, rauhem Fleiſche ſeien. Heute ſind wieder etwas Blaufelchen gefangen worden. Wegen des ſchlechten Fanges ſeit Anfangs Auguſt hat man an mehreren Ortſchaften die Felchenfiſcherei ſchon aufgegeben für dieſes Jahr. Es fiſcht blos noch ein Theil der Felchenfiſcher; ob die andern es nochmal probiren, iſt fraglich, weil vom Oktober ab der Blaufelchenfang jedes Jahr aufhört. Nachher beginnt der Sandfelchenfang; derſelbe iſt lange nicht ſo ſtark als der Blaufelchenfang. Die Sandfelchen des Bodenſee ſtehen auch an Fleiſch und Geſchmack hinter den Blaufelchen zurück und ſind in Folge deſſen auch nicht ſo ſtark begehrt als Blaufelchen. 287 . L. Hamburg⸗Altona, 10. Sept. Die Marktpreiſe auf dem Fiſchmarkt waren bei ziemlich regelmäßigen Zufuhren folgende im Durchſchnitt: Schellfiſch 1,50 — 3,50 M, Schollen 2—13 AM, 5 Elbbutt 1,70—5 M, Sture 0,55—1 AM per Stieg, Seezungen bis 75 , Steinbutt 0,70—1 M, Kleiſſe 50—55 , Sandarten 50—80 3, Lachſe 1,50—2,60 4, Aale 0,50—1,40 M, Stinte per kleiner Korb 50— 75 4. 2 L. Kiel, 3. September. Durch die ungünftige Witterung während der letzten Tage ift der Fiſchfang ſehr beeinträchtigt und ſind die Sendungen aus Dänemark für die Räuchereien nur vereinzelt eingetroffen. Dadurch iſt die Räucherwaare im Preiſe geſtiegen und koſten jetzt Bück⸗ linge 4,50 — 5 M das Wall mit Kiſte, Makrelen 50—70 5 per Stück, Aale 0,30 —1,40 M das 1/2 Kilo. Krabben, deren Fang mittelmäßig, zielen 1,10—1,40 M per Liter. Taſchenkrebſe ſind reichlich und zahlt man für das Stieg 40—55 4. L. Kiel, 10. Sept. In der letzten Woche war das Angebot von Räucherwaare reichlicher und von ausgezeichneter Qualität, ſie wurde indeß zu hohem Preiſe verkauft. So koſteten Büd- linge incl. Kiſte per Wall 4 %, Sprotten 1,90 M. per Wall, Aale 1,20 — 1,40 M per / Kilo, große Heringe, als Fettheringe geräuchert 2 & per Stieg, Makrelen waren nicht vorhanden. Da der Krabbenfang mittelmäßig war, ſtellte ſich der Preis auf 1,20 & per Liter. L. Kiel, 28. September. Beltheringe von ausgezeichneter Qualität, wurden bei hohem Preiſe den Räuchereien in der verfloſſenen Woche zahlreich angeboten und gekauft. Makrelen waren ebenfalls reichlich. Die Preiſe beliefen ſich für geräucherte Waare: Bücklinge mit Kiſte p. Wall 4,50 &, Makrelen nach der Größe 55—60 J p. Stück, Aale 1,40 — 1,50 4 p. ½ Kilo. Krabben wurden weniger und mit 1,20 — 1,40 & p. Liter verkauft. Taſchenkrebſe gibt es reichlich und ſind zu kaufen für 40—50 4 p. Stück in ſchöner Größe. L. Neuſtadt (Holſtein), 4. Septbr. In den letzten Wochen waren die Erträge des Fiſch— fanges nicht ſehr lohnend. Krabben und Butte bilden jetzt die geſchätzteſte Waare, doch geht die Zeit zu Ende, und werden weniger gefangen. Der Aalfang war kein bedeutender und lieferte i Bezahlt wurde für die Waare grün p. ½ Kilo 50—60 3, geräuchert 1&4 und arüber. L. Neuſtadt (Holſtein), 10. Sept. An Fiſchen werden zur Zeit namentlich Butte gefangen, g welche ſehr gut je nach der Größe mit 10—25 5 per Stück bezahlt werden. Die gefangenen Dorſche find durchweg nicht ſehr groß, kleine koſten 10 J, größere 20—30 3 das Stück. Süß⸗ waſſerbarſche werden mit 40 per ½j Kilo verkauft; Seebarſche, zu gleichem Preiſe, find nicht ſehr reichlich. Grüne Aale bietet man zu 50 per ½ Kilo an. L. Lökken (nordweſtl. Jütland), 1. Septbr. Der Fang an Butt betrug in der erſten Hälfte dieſes Jahres 1'677,5231/2 Kilo, welche mit 7,15 Oere p. ½ Kilo bezahlt wurden, ſomit eine Geſammtſumme von 90,083 Kronen einbrachten. L. Altona (Hochſeefiſcherei). Wenig Freude hat es hier hervorgerufen, daß die Regierung den Dagebüllerhafen ausbauen laſſen will und eine Eiſenbahnlinie von Dagebüll nach Flensburg im Bau begriffen iſt, denn man fürchtet eine bedeutende Schädigung für den hieſigen Fiſchereiverkehr, da ſpäter die Finkenwärder und Blankeneſer ſelten kommen werden. Die Fiſchereigründe der Nordſee ſind von Dagebühl in höchſtens 6 Stunden zu erreichen, während man von Hamburg aus ca. 24 Stunden gebraucht. Somit werden die Fiſcher den weiten Waſſerweg ſcheuen und Dagebüll anlaufen, zumal zwiſchen der Inſel Föhr und Dagebüll das günſtigſte Wattenfahrwaſſer iſt. Iſt die Eiſenbahnlinie nach Hamburg erſt eröffnet, was binnen kurzem zu erwarten, ſo iſt dieſes in 3 Stunden zu erreichen, und die Fiſche kommen friſch an. L. Rendsburg, 24. Auguſt. An Fiſchen wurden nicht viele angeboten, namentlich Butte zu 15—25 ½ per Stück; einzeln Dorſch zu 20 per Stück; Brachſen koſten 30 —40 4, Barſche 40 J; Lachſe 60—80 4 per ½ Kilo. Der Handel war in der letzten Zeit durchſchnitt⸗ lich nicht lebhaft. L. Rendsburg, 5. Septbr. Der letzte Fiſchmarkt war, wie die letzteren, hauptſächlich mit Breitfiſchen beſchickt; außer dieſen waren Aale und Brachſen da und von auswärts noch Dorſche angelangt. Preiſe ſtellten ſich für Kleiſſe 30—50 , Brachſen 40 , Aale 40 —50 3 p. ½ Kilo, Butte 10—25 , Dorſche 15—25 3 p. Stück. Lachſe waren nur 3 Stück da und wurden mit 60 J p. ½ Kilo bezahlt. Sämmtliche Waare wurde faſt verkauft. L. Rendsburg, 10. Sept. Von Auswärts waren angelangt Kleiſſe 50 , Seezungen 1 M. per ¼ Kilo, Dorſch 20—40 J, Butte 10—20 J per Stück, Aale 40—60 , Barſche 40 J per Ale Kilo, Steinbutt, Lachſe und andere feinere Fiſche fehlen gänzlich und find ſelbſt aus Huſum ſchwer zu erlangen, da die Waare noch nach den Bädern der Nordſee geliefert wird. Seezungen waren am heutigen Markte, koſteten aber 1 4 per ½ Kilo bei mittlerer Größe. L. Heringsfang an der ſchottiſchen Küſte. Der Geſammtfang auf der Höhe der Küſte von Northumberland bis Lerwick betrug 536,650 Zentner gegen 645,150 Zentner des Vorjahres. Die Preiſe find geſtiegen 288 — 7 7000. nun Inserate. Die Fiſchzuchtanſtalt des Bayer. Siſcherei⸗Vereins - gelegen nähft Starnberg (bei München), ausgeftattet mit den herrlichſten Waſſerverhältniſſen, allen neueren Erfahrungen entſprechend eingerichtet und betrieben, offerirt für die kommende Brut⸗ periode 1887/88 angebrütete Eier folgender Halmonidengatktungen zu den beigeſetzten Preiſen für das Tauſend: Bachforellen-Eier (trutta fario) 5 M, Barhfaiblings-Eier (Salmo fontinalis) 10 M, BHeeſaiblings-Eier (Salmo Salvelinus) 6 M, Benken-Eier (Blaufelchen und Weißfelchen, Coregonus Wartmanni und Coregonus Fera) 2 M. Von letzterer Gattung werden Sier in der Regel nur in Poſten von mindeſtens 10,000 Stück abgegeben. Mitglieder des Baperiſchen Fiſcherei⸗ Vereines, ſowie auswärtige Vereine erholten 10 Prozent Rabatt. Packung wird billigſt eigens berechnet. Porto und Gefahr der Sendung zu Laſten des Beſtellers. Für glücklichen Ausfall der Eier kann natürlich keine Gewähr geleiſtet werden. Die Sier werden aber nur in beſter Beſchaffenheit und mit erprobter Verpackungsart abgeſendet. Anmeldungen beliebe man zu adreſſiren an: Die Verwaltung der Fifchzuchtanftatt des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins, München, Sendlingerſtraße 48½ôII I. Nr 20% mare 00090404 + Prompt, billig und gut F iſch-Uetze 1815 Reuſen, liefert die Fifhhandlung von aller Gattungen, fix und fertig und imprägnirt, N 0 C. E 5 er ha rd U nebſt Gebrauchsanweiſung, Erfolg garantirt, ann. v,, .... . . en 3 1 in in Bpeper am Rhein, onſtanz, Baden. Preiscourant frei. N - ar A Spezialitäten: Zugnetze (Waden, Seegen) für Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, See'n, Teiche u. Flüſſe; Stellnetze, Treibnetze u. Spannnetze (einfache u. Spiegelnetze), Stangen⸗ ee e un Da N netze (Setzbeeren), Treib- u. Streichbeeren, Reuſen ‚ : und du aher ı, — Lug he friſche Fluß⸗ und See:Filhe. etze zur künſtlichen zucht. i > Anerkennungen von Großgrundl⸗Beſitzern, Fıldzut- Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Anftalten, Sifcherei-Dereinen, Fildern Ke. 6/5 Specialität: 30/24 en Rheinſalm und holländiſche Auſtern. CCC E— ̃ mdvfA———. esse ser Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 10. Oktober 1887. Rr n — , 24 Ale r Ji ſcherei⸗ Zeitung. Erſcheint monatlich zwei bis dreimal. te die zweiſpaltige Petitzeile n jährlich 4 Mark. 1 Inſera Beſtellbar bei allen 3 und (e ue to 9 E 15 Pfennige. Redaction und Buchhandlungen. — Für Kreuzband ⸗ Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtr. 48/2 l. Bäneriſchen Fiſcherei-Teitung. Organ für die Heſammlinkereſſen dee Eiſckerei, ſowie für die Heſtrebungen der Filherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Westfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Derbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Vellerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baneriſchen Tiſcherei Verein. Nr. 24. München, 10. Oktober 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer 3 iſt unterſagt. ag Inhalt: J. Zweiter deutſcher Fiſchereitag in Freiburg i. i. B. — II. Aber die Abhaltung der Raubfiſche ꝛc. aus Karpfenteichen und Verhütung des Entweichens der jungen Fiſche. — III. Fiſcherei- und Fiſchzuchtverhältniſſe in Oberfranken. — IV. Fiſchzucht in der Eifel. — V. Vereins nachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Fiſcherei- und Fiſch— marktberichte. — Inſerate. 1. Zweiter Deutſcher Jiſchereitag in Freiburg i. 2. Fiſcherei-Ausſtellung. Chevor wir in den Bericht über die gepflogenen Verhandlungen eintreten, ſchalten wir einige lurze Mittheilungen über eine kleine Fiſcherei-Ausſtellung ein, welche den Theil— nehmern des Fiſchereitages Lehrreiches vor Augen führte und in Zbwiſchenſtunden viel beſucht wurde. Bekanntlich war zur Zeit des Fiſchereitags gerade die Oberrheiniſche Gewerbe— Ausſtellung in Freiburg. In der Nähe des freien Platzes mit den landwirthſchaftlichen Maſchinen waren in einer überbeſcheidenen Ecke zwei Spezial- Ausſtekungen untergebracht: eine Geflügel-Ausſtellung und eine Fiſcherei-Ausſtellung. In letzterer zogen das Publikum beſonders ſechs große gut durchlüftete Aquarien an, welche in einer halb— dunklen Grotte unter einem ſchmucken Pavillon in der Art angebracht waren, daß das Licht von oben hineinfiel und der Beſchauer den Blick aus dem Dunkel durch Glas— 2090 ſcheiben in das helle Waſſer hatte. Drei dieſer Aquarien waren mit künſtlich her— geſtelltem Seewaſſer gefüllt und enthielten allerlei Seegethier: Seeigel, Seeſterne, See— pferdchen, Seeroſen, Krabben ꝛc. ꝛc. In drei andern Baſſins mit Süßwaſſer ſchwammen behaglich prächtige Forellen, Regenbogenforellen und Bachſaiblinge, Aale, Goldorfen, Goldſchleien und Goldfiſche, zwiſchen denen träge ruſſiſche Krebſe ihr Lager hatten. Außerhalb des Aquariums war ein vergittertes Baſſin, in welchem eine alte und einige junge Fiſchottern neben einer hochintereſſanten Rieſenſchildkröte aus Florida mit 235 Pfd. Gewicht hinter Gittern ſich befanden. Daneben ſtand ein zierliches Terrarium mit ſmaragdgrünen Eidechſen und allerlei einheimiſchem Schlangengethier. Das Aquarium und deſſen Vorhof bildeten natürlich den Hauptanziehungspunkt für die ſchauluſtige Menge. Den belehrungsdurſtigen Fiſchzüchter zog es mehr in eine mit allerlei Netz— werk geſchmackvoll verzierte Bude, welche namentlich der Vorführung von Apparaten und Produkten der künſtlichen Fiſchzucht gewidmet war. Hohes Intereſſe erweckten hier namentlich die Bruttröge nach Schuſter' ſchem Syſtem. In ihnen lagen Lachseier, Forelleneier, Saiblingseier auf, täuſchend imitirt durch die Perlenfabrik von Risler & Cie. in Freiburg. Sogar kranke und abgeſtorbene Eier waren darunter, um die gelungene Täuſchung zu vollenden, welche Manchem, dem die zeitlichen Aus— brütungsverhältniſſe nicht geläufig waren, trotz der wahrheitsgetreuen Etiquette: „Künſtliche Fiſcheier“ lange nicht zum Bewußtſein kamk). In Glaskäſten und cementirten Trögen waren hier auch wohlgediehene Exemplare von jungen Lachſen, Bachſaiblingen und Regenbogenforellen aus der trefflichen Schuſte r'ſchen Zucht in Selzenhof zu ſehen. Allerlei andere Brutapparate, Transportgefäße, boten noch viel des Inſtruktiven. Praktiſche Netze hatte Herr Amann von Konſtanz und ſeine trefflichen Angelgeräthe in größter Mannigfaltigkeit Herr H. Hildebrand von München, der in Freiburg eine ſtändige Niederlage hält, ausgeſtellt. Sehr intereſſant waren auch Modelle der ſtehenden Lachs⸗ fänge, wie ſie am Rhein bei Laufenburg und Umgegend in Anwendung ſind. Alles in Allem genommen hatte der Badiſche Fiſcherei-Verein ohne jedes Gepränge, ohne unnütze Zuthat, ein engbegrenztes, aber gut durchgeführtes Bild geſchaffen, welches ganz dazu angethan war, das Intereſſe an der Fiſchereipflege zu heben und derſelben neue Freunde zuzuführen. (Fortſetzung folgt.) II. Ueber die Abhaltung der Raubfifde Kc. aus Karpfenteichen und Verhütung des Entweichens der jungen Jiſche. Von Herrn Kultur-Ingenieur Mannskopf in Ratibor **). Es naht bald die Zeit, in der die Fiſchteiche neu beſetzt werden. Bei der Teichfiſcherei— insbeſondere bei der Karpfenwirthſchaft, iſt die Abhaltung fremder Fiſche und anderer ſchäd— licher oder ſpeziell für die Karpfenzucht gefährlicher Raubthiere, ein Gegenſtand der Aufmerk— ſamkeit eines jeden guten Fiſchzüchters. Weil nun bei den mit Bach- oder Flußwaſſer geſpeiſten Teichen die Abhaltung der Feinde ſich als ſehr ſchwierig und mit gewöhnlichen Lattengittern (auch wenn dieſelben noch ſo dicht gemacht worden ſind) als nicht erreichbar erwieſen hat, ſo pflegt man zu Laich- oder Streichteichen und auch zu Streckteichen gerne Himmelsteiche oder Quellteiche anzulegen. Himmelsteiche haben aber den Nachtheil, daß ihr Waſſerſtand gänzlich von der zufälligen Witterung abhängt und bei anhaltender Dürre nicht nur Waſſermangel, ſondern auch wohl gar ein gänzliches Austrocknen eintreten kann. Aber ſelbſt wenn dieſes Schlimmſte nicht eintrifft, erleidet bei lange ausbleibendem Regen das flach ſtehende Waſſer doch eine allzugroße Erwärmung, dasſelbe wird faulig und für den ) Dieſe „künſtlichen Fiſcheier“ eignen ſich ſehr für Ausſtellungen zum inſtruktiven Erſatz für natürliche. Auch in Fiſchzuchtanſtalten können ſie außerhalb der natürlichen Brutperiode zu belehrender Demonſtration dienen. *) Obſtehender Aufſatz erſchien zuerſt in der von Herrn Ingenieur Müller-Köpen heraus⸗ gegebenen „Berliner Landeskultur-Zeitung“. Im Einverſtändniſſe mit den Herren Verfaſſer und Verleger reproduziren wir denſelben mit verſchiedenen Beſſerungen und Zuſätzen, ſowie mit ganz neuen Zeichnungen. 291 Beſatz ſchädlich. Quellenteiche find je nach dem Urſprunge, der Stärke und Temperatur der Quellen von ſehr verſchiedener Eigenſchaft und Werth oder Unwerth für die Fiſchzucht. Im Allgemeinen aber hat das Quellwaſſer eine für die Karpfenwirthſchaft zu niedrige Temperatur, ſofern nicht wärmeres Sammelwaſſer hinzutritt. Kaltes Quellwaſſer iſt auch für die Entwickelung des Pflanzenwuchſes in den Teichen nicht günſtig und außerdem wird bei Quellwaſſer häufig auch deſſen Luftarmuth beklogt. Tritt nun noch ein ſtärkerer Eiſen— gehalt ꝛc. hinzu, dann kann der Mißerfolg einer Quellteichanlage nicht Wunder nehmen. Im Allgemeinen verdient alſo das Bach- und Flußwaſſer, ſofern dasſelbe nicht durch induſtrielle Anlagen vergiftet iſt, den Vorzug zur Speiſung der Fiſchteiche. Dieſe Erkenntniß hat bereits zur Anwendung von Strauch- und Kies-Wehren (Filteranlagen) zur Abwehr der Raubfiſche ꝛc. geführt. Die Strauch wehre reſp. Strauchfilter erfüllen ihren Zweck nicht immer mit Sicher— heit, weil ſich dabei kleine Höhlungen in Folge der Unregelmäßigkeit und Sperrigkeit des Geäſtes nicht ganz vermeiden laſſen. Außerdem bedürfen dieſelben einer häufigen Unter— haltung und, weil ſie den Waſſerdurchgang ſehr erſchweren, auch leicht verſchlämmen — eine bedeutende Ausdehnung. Dadurch werden dieſelben unter Umſtänden recht koſtſpielig. Die Kiesfiltrirwehre ſind ohne Zweifel ganz zweckerfüllend; nur leiden dieſelben auch an dem Fehler, daß ſie den Waſſerdurchzug ſehr hemmen, in Folge deſſen alſo auch eine große Ausdehnung haben müſſen. Dadurch werden fie ziemlich koſt— ſpielig, denn ſie bedürfen eines großen dichten Lattenkaſtens zur Aufnahme des Kieſes. Wenn nun der Kies (oder grober Sand) noch von weither angefahren werden muß, dann wird die Anlage um ſo theurer, als auch eine öftere Durchwaſchung (Reinigung) oder Erſetzung des Kieſes oder Sandes mit in Betracht kommt. Darum erlaube ich mir, den Herren Fiſchzüchtern vorzuſchlagen, einmal einen Verſuch mit meinem nachſtehend beſchriebenen neuen Fiſchteich-Winkelſtabgitter zu machen, von dem ich glaube, daß es den Zweck: „Abhaltung der Raubfiſche und Verhütung des Entweichens des eigenen Beſatzes“ vollſtändig erfüllen wird und weniger koſtſpielig als Strauch- und Kiesgitter iſt, ſich auch unter allen Umſtänden und bequem anbringen läßt. Das auf beiſtehender Zeichnung (Fig. 1) nur in einem Theil des Querſchnittes dargeſtellte Fiſchteich— gitter beſteht Fig. 1. £ Abriß des Durchſchnitts. LI Fig. 6. %/, der natürlichen Größe. EEE a " a‘ BD Gitter in ſchräger, f DA doſſirungsmäßiger 0 M M | 2 SD — Anlage vor einem I | ul) — = Teichauslaß⸗ JM nn m Kaſtenrohre. I | \ ! x 2 DEE? , 406% — e t el], 4 ? 11 N \ \ IHN g Fig. 2. % NHRRT- 772 T/7L 0 Hölzerne Gitterſtäbe 7 Fr iii W ) we . i = Fee FAN UN) (hartes Holz). ee W NEN == 7 NINE il EIN ANG] /. der natürl. Größe. „ A /AN NN a ZN N 805 1. aus einem Rahmen von hartem Holz, deſſen Größe allemal dem örtlichen Bedürfniß angepaßt werden muß und zweckmäßig in Abſtänden von je 60—80 em beiderſeits durch ſenkrecht ſtehende Leiſten e verſtärkt (verſteift) wird. Die Rahm— ſtänder a erhalten Nuten zur Aufnahme 5 2. der Gitterſtäbe , welche aus Winkeleiſen von 3,5 bis Emm Stärke gefertigt und verzinkt ſind. Dieſe Gitterſtäbe werden wagerecht dachſörmig übereinander gelegt und zwar in Höhenabſtänden von ca. 4mm. Als Zbwiſchenlager d werden ſowohl zwiſchen den Leiſten e, wie an den Nuten der Rahmſtänder a entſprechend kurze Abſchnitte von demſelben Winkeleiſen verwendet, aus denen die Stäbe ſelbſt gefertigt ſind. Fig. 3. Anſicht. Fig. 4. 0 der natürlichen Größe. Durchſchnitt. — N) EZ | | ===B8 — — Aa — Nee 8 mm: = I 1 | | ==: | | N Al N 22 IB | 0 | ) zen cr — 22 . | N 72 | \ 12 N. —N ® NE A7 N N N N AZ EIN N II 2 NS V Die Zwiſchenlager d werden mit warmem Harze befeſtigt, jedoch nur auf einer Seite, damit das Auseinandernehmen behufs etwa nothwendig werdender Reinigung nicht erſchwert wird. Die zur Herſtellung gleichmäßiger Zwiſchenräume (Oeffnungen) oder Durchgangswege des Gitters erforderlichen Zwiſchenlager können jedoch auch vor der Zuſammenſetzung an den Enden und bei großen Gittern auch an den Stellen, wo die Haltleiſten e auftreffen werden, mittels Nieten beziehungsweiſe Nägel oder Holzſchrauben an die Stäbe befeſtigt werden. Dieſe Gitterkonſtruktion iſt aus der Erwägung hervorgegangen, daß ſelbſt für einen noch ganz kleinen jungen Fiſch oder ſonſtiges Waſſerthier, welches der Fiſchbrut oder den noch kleinen friedlichen Teichfiſchen gefährlich werden könnte, es unmöglich erſcheint, durch die an ſich engen, infolge der Winkelung aber für den gradlinigen Durchgang gradezu verſperrten Gitteröffnungen von 1 (links) nach r (rechts) zu gelangen oder in um— gekehrter Richtung. Außerdem unterſcheidet ſich dieſe Gitterkonſtruktion von den bisher gebräuchlichen dadurch, daß ſie den Durchblick von einer Seite auf die andere nicht geſtattet. Dies halte ich für ſehr weſentlich, weil dadurch der Reiz, die Verſuchung zur Durchbrechung der Schranke beſeitigt wird und vermuthen läßt, daß auch bei einer geringeren Dichtigkeit des Gitters nicht leicht ein Zutritt herüber und ebenſowenig ein Entweichen hinüber, ſelbſt nicht von ſolch winzigen Fiſchchen ſtattfinden wird, welche bei eben ſo engen gradlinigen Gitter— öffnungen ſich allenfalls durchzwängen könnten, und zwar deßhalb nicht, weil ſie nicht durch den Anblick des Durchgangs, beziehentlich durch den Fernblick in's Jenſeits mit ſeiner a Bl a men u ua nn au nu Le LU> LL2 An al 0 nn DL, 293 — — — verborgenen Herrlichkeit leckeren Fraßes angelockt werden und ſich nicht ſo ſehr bei dem Gitter aufhalten, wie dies ſonſt häufig wahrzunehmen iſt. Obſchon bei den jetzigen geringen Eiſenpreiſen ein ſolches Winkeleiſengitter nicht ſehr theuer zu ſtehen kommt, ſo läßt ſich dasſelbe doch weſentlich billiger aus Holzleiſten her— ſtellen, welche erſt zugerichtet, dann karboliniſirt und darauf in einer paſſenden Holzlade zu Winkelſtäben zuſammen genagelt oder geſchraubt werden. (Fig. 2.) Der Rahmen wird mittels Schrauben an beſonders eingeſchlagene Grundpfähle oder an Spundwandpfähle befeſtigt. Die Sperrung des Waſſerdurchganges beträgt ſelbſt bei dieſer dichteſten Stellung der Gitterſtäbe nur die Hälfte der Profilfläche des vom Gitter durchſchnittenen Waſſers, bei hölzernen Gitterſtäben allerdings etwa zwei Drittel des Gitterraums. Bei den behufs Herſtellung enger Vergitterungen oft angewendeten runden Durchbohrungen von Bretterwänden findet eine ungleich größere Profilverengerung ſtatt, welche ſelbſt bei dichteſter Durchlochung mindeſtens das Vierfache des Winkelgitters beträgt. Löcher von nur 4mm Durchmeſſer würden im Waſſer bald zuquellen. Dieſelben ſind daher ſelten unter, meiſt über 1 em weit, alſo weit genug, um kleinen Fiſchen bequemen Durchſchlupf zu belaſſen. Aber ſelbſt die engeren Löcher der gewöhnlichen Blechgitter geſtatten ein Durchzwängen der anfänglich nur Strohhalm dicken Raubfiſchchen, weil dieſelben gradlinig durchſchwimmen können. Zur Koſtenminderung erſcheint eine Beſchränkung der Stabbreite auf 2 em bei den Eiſengittern zuläſſig. Bei Anbringung des Gitters iſt ſelbſtverſtändlich Vorſorge zu treffen, daß ſowohl der Grund des Einlaſſes, wie auch die Verbindung mit den beiden Ufern ſo verſichert ſind, daß keine Fiſche ſich einen Durchſchlupf unter oder neben dem Gitter wühlen können. Nicht in allen Fällen wird dazu eine Spundwand erforderlich ſein, ſondern in vielen Fällen ein Vorſenkbrett die Grundſpundwand, ſowie Bretterverſchalungen die Uferſpundwände erſetzen können. Dieſe billigeren Anlagen laſſen ſich jedoch nur da anbringen, wo der Zufluß abgewendet und die Bauſtelle trocken gelegt werden kann. Es ſchadet nicht, wenn das Gitter ſchräg angelegt wird, wie Fig. 6 zeigt. Die Kaſten-Schleuſe iſt nicht zu ſehen, weil ſie rückwärts, ſenkrecht unter der Dammkrone liegt und mittelſt Schacht mit dem Kaſtenrohr verbunden iſt. Beim Teichauslaß haben die Winkelſtabgitter den Zweck, das Entweichen der kleinen Fiſche zu verhüten. III. Fiſcherei- und Fiſchzuchtverhältniſſe in Oberfranken.) Die Waſſerverhältniſſe im Bayeriſchen Regierungsbezirke Oberfranken ſind im Allgemeinen der Fiſcherei und Fiſchzucht ſehr günſtig. Oberfranken wird öſtlich vom Fichtel— gebirg und zum Theil von dem an dasſelbe ſich anſchließenden Oberpfälzer Hügelland, ſüd— weſtlich von den Ausläufern des Frankenjura und der Frankenhöhe, nördlich vom Franken— wald bedeckt und erlangt im Schneeberg ſeine höchſte Höhe (1063 m). Dasſelbe theilt ſich etnographiſch und konfeſſionell, früher ſelbſt politiſch (Markgrafſchaft Bayreuth und Fürſtbisthum Bamberg) und kulturell in zwei große Gruppen, das Bayreuther und Bamberger Gebiet. Jenes umlagert das Fichtelgebirg und dieſes umfaßt zwei getrennte Gebirgsmaſſen, Jura und Frankenwald, zwiſchen welche ſich das breite Band des Mainſtromes legt, das ſüdwärts ſeine Fortſetzung im Regnitzgrunde findet. Die Hauptflüſſe ſind, der im Fichtel— gebirg als rother und weißer Main entſpringende Main (mit der Rodach, Itz und Regnitz), die Saale, Naab und Eger. Eine genauere Statiſtik der Gewäſſer Oberfrankens würde für unſeren Zweck zu weit führen. Eine ſolche befindet ſich zur Zeit für den ganzen Kreis in Bearbeitung und wird im nächſten Jahre in Druck erſcheinen. Die Fiſcharten, welche in den Gewäſſern Oberfrankens fortkommen, ſind folgende: *) Die Materialien zu obigen Mittheilungen entnehmen wir — meiſt wörtlich, jedoch mit anderer Gruppirung — dem Kataloge für die jüngſt in Bamberg ſtattgehabte Oberfränkiſche Fiſcherei-Ausſtellung. Zum Berichte über dieſe Letztere, welcher demnächſt nachfolgt, ſoll Obenſtehendes gleichſam als Einleitung dienen. ö 294 nnnnnnannnnRnn 1. Aal. Anguilla vulgaris. Flem. | 14. Hecht. Esox Lucius. L. 2. Aalruppe. Lota vulgaris. Ouv. | 15. Karauſche. Carrasius vulg. Nils. 3. Aeſche. Thymallus vulgaris. Nils. | 16. Karpfe. Cyprinus Carpio. L. 4. Barſch. Perca fluviatilis. L. 17. Kaulhans (Mühlkoppe). 5. Barbe. Barbus fluviatilis, Agas. | Cottus Gobio. L. 6. Baſtardbrachſen (Bauern: | 18. Laube. Alburnus lucidus. Heck. farpfen). Abrabamidopsis Leu- | 19. Nafe. Chondostroma Nasus. L. kartii, Heck. 20. Neunauge. Petromyzon Pla- 7. Bitterling. Rhodeus amarus. Bl. neri. Bl. 8. Breßen (Brachſen). Abramis 21. Rothauge. Leuciscus Rutilus. L. Brama. L. 22. Schlambeißer. Cobitisfossilis. L. 9. Dübling (Aitel). Squalius 23. Schleihe. Tinca vulgaris. Cuv. cephalus. L. 24. Strenzel. Leuciscus Agas- 10. Ellritze. Phoxinus laevis, Agas. sisii. Val. 11. Forelle. Trutta Fario. L. 25. Stichling. Gasterosteus acu- 12. Greße (Gründling). Gobio leatus. L. fluviatilis. Cuv. 26. Zander (Sander). Lucioperca 13. Haſel. Cyprinus Rodens, s. Sandra. Cuv. Squalius leuciscus. L. Der Zander (Sander) wurde erſt im vorigen Jahre eingebürgert.“) Einen großen Reichthum von Karpfen liefern die Weiher des Fichtelgebirgs und ſeiner Vorlande, namentlich des ſüdlichen Münchberger Bezirks. Das ergiebigſte Fiſchwaſſer iſt wohl der Weißenſtadter See. Nicht minder fiſchreich ſind die zahlreichen Weiher in den Bezirken Bamberg II und Höchſtadt a / Aa. Hechte, Karpfen, Barben, Weißfiſche und vornehmlich große Aale finden ſich in der Saale, theilweiſe auch in der Naab, Forellen in der Lamitz, Oelsnitz und Eger, auch hin und wieder im Maine. Die größten Aalruppen, ſagt der Fichtelberger — fängt man in der Eger bei Marktleuthen, die beſten in der Rösla bei Lorenzgreuth (Bezirksamt Wunſiedel). Die Bäche der fränkiſchen Schweiz ſind bekannt um ihrer trefflichen Forellen und Krebſe willen. Die Waſſeroerunreinigung verurſacht auch in Oberfranken großen Schaden, namentlich in den Städten Bayreuth und Hof. In Bayreuth find in den letzten Jahrzehnten ſchon dreimal große Mengen von Fiſchen zu Grunde gegangen, das letzte Mal, im Sommer 1885 ſtarben wohl an 10,000 kleine und große Fiſche, beſtehend aus Rothaugen, Elt (Döbel), Haſel, Barben, Barſchen, Hechten und Karpfen, ja ſogar hartlebige Schleien, ſowie die vom Kreis-Fiſcherei-Verein zuvor ausgeſetzte Lachsbrut, welche ſchon fingerlang herangewachſen war. Die Urſache dieſes Maſſenmordes wird wohl die Unterlaſſung der häufigeren Durch— ſchwemmung der Kanäle der Stadt in trockener Sommerzeit ſein, welche bei ſtarken Gewitterregen ſchnell durchgeſpült werden, wodurch dann die darin zurückgebliebenen gährenden faulenden Stoffe dem niederen Waſſerſtande im Maine plötzlich zugeführt werden. Trotz der beſtehenden günſtigen Bedingungen hat die künſtliche Fiſchzucht erſt mit dem Jahre 1880 Eingang gefunden. Die beiden älteſten Fiſchzuchtanſtalten in Roſenhammer (Bezirksamt Bayreuth) und in Kronach ſind erſt im Jahre 1880 gegründet worden. Gegen das Fangen der Fiſchbrut waren ſchon im 16. und 17. Jahrhundert (1554, 1597, 1601, 1613 ff.) fürſtbiſchöfliche Verordnungen erlaſſen worden. Mit Einführung der künſtlichen Fiſchzucht begann auch die Wiederbevölkerung der zum größten Theile ausgeraubten Gewäſſer. Die elf Anſtalten im Kreiſe für künſtliche Fiſchzucht in Sophienreuth, Bezirksamt Rehau, in Selb, in Bayreuth in Waldhütte, Bezirksamt Bayreuth, in Trebgaſt, Bezirksamt Kulmbach, in der Kreisackerbauſchule bei Bayreuth, in Marienweiher, Bezirksamt Stadt— ſteinach, nunmehr nach Behringers Mühle in der fränkiſchen Schweiz verlegt, in Roſen— hammer, Bezirksamt Bayreuth, in Kronach, Bezirksamt Kronach, des Orts-Fiſcherei-Vereins Hof, in Waffenhammer, Bezirksamt Stadtſteinach und Poppenreuth, Bezirksamt Münchberg, zu welchem auch zwei kleinere Einrichtungen des Bezirks-Fiſcherei-Vereins Bamberg II ge— ) Anmerk. d. Red. Eingebürgert? vorläuſig erſt eingeſetzt! | | | N W 1 295 K ————— kommen ſind, haben bereits eine Menge von Gewäſſern, in erſter Linie ihre eigenen mit Forellen und Aeſchen beſetzt. Von dieſen Anſtalten iſt die des Freiherrn A. v. Arnim in Sophienreuth bei Rehau (Flußgebiet Saale) die bedeutendſte im Kreiſe und wohl eine der bedeutendſten überhaupt. Bisher wurden allzährlich 10 — 20,000 junge Bachforellen in den fiskaliſchen Perlenbach eingeſetzt. Die Aufzucht und Mäſtung der Fiſche erfolgt bis zur Markt— fähigkeit und werden dann an die umliegenden Bäder abgegeben. Fiſcheier und Fiſchbrut werden verkauft. Die gewonnenen und aufgezogenen Fiſche bezw. Eier ſind Bach- und Seeforellen. Die Anſtalt hat 32 Apparate, Syſtem Eckhardt-le Petit, einen Selbſtauslöſer und liefert vier Millionen Eier pro Brutperiode — eine ſeltene Leiſtungsfähigkeit —. Zur Anſtalt gehören außer mehreren Waldflächen 35 Teiche für die Jungfiſche, 15 Teiche für zweijährige und 30 Teiche für drei- und vierjährige Forellen. Die Fiſchzuchtanſtalt der Kreisackerbauſchule bei Bayreuth hat ſich in erſter Linie die Ausbildung der Ackerbauſchüler in der praktiſchen Fiſchzucht zur Aufgabe geſetzt und iſt daher als Lehranſtalt auf dem Gebiete der Fiſchzucht von eminenter praktiſcher Bedeutung und geeignet, auch in der ländlichen Bevölkerung, welche ſich bei dem niederen Stande der Preiſe aller landwirthſchaftlichen Produkte dermalen ohnehin in ſehr gedrückter Lage befindet, den Sinn für Fiſchzucht wieder zu wecken und zu beleben. In der Teichwirthſchaft wurde in neuerer Zeit namentlich auf Verbeſſerung der Karpfenwaare Bedacht genommen. Auch die Perlenmuſchel iſt in Oberfranken zu finden. Die Muſchelthiere leben in verſchiedenen kalkarmen weichen Gewäſſern Oberfrankens, insbeſondere des Fichtelgebirges, theils einzeln, theils in dichtgedrängten Kolonien (Perlenbänken) in mäßig tiefen Tümpeln mit Untergrund von Granitgrus und Sand, am liebſten an Ecken und Winkeln der Bäche, vor allem an der Einmündung friſcher Quellen. Sie ſtecken, der Strömung des Waſſers folgend, über die Hälfte ihrer Schalenlängen im ſandigen Grunde, nicht ſelten 2 — 3 Schichten über einander mit 4 — 6 em dicker Sandlage zwiſchen jeder Schichte, wovon die obere die älteſten, die untere die jüngſten Thiere in ſich birgt. — Ihre Bewegungen ſind äußerſt langſam, ſodaß die Reiſe einer Muſchel auf die Diſtanz ihrer Schalenlänge mindeſtens 30 Minuten in Anſpruch nimmt. a Die Wanderungen der Perlmuſchel, welche nur bei beſonderen Veranlaſſungen vor— kommen, erſtrecken ſich daher nie auf weitere Entfernungen (etwa 20— 40 Schritte). Die Perlenfiſcherei wurde ſchon im vorigen Jahrhundert im ehemaligen Fürſtenthume Bayreuth als Regale in mehreren oberfränkiſchen Perlenbächen und zwar nach einem Signate des Markgrafen Georg Friedrich Karl zu Brandenburg vom 23. Auguſt 1731 zuerſt im ſog. Grünenbache ausgeübt. Die Perlenfiſcherei beſchränkt ſich im Regierungsbezirk Sue men zur Zeit auf acht verſchiedene Perlenbäche mit kleinen Seitenbächen, nämlich: 1) den Grünaubach oder Perlenbach mit dem Bocksbache und dem Höllbächlein im Forſtamtsbezirke Rehau; 2) die Schwesnitz und 3) die Regnitz, beide in dem vorgenannten Forſtamtsbezirke; 4) die Lamitz mit dem Goldbächlein im Forſtamtsbezirke Martinlamitz; 5) die Eger im Bezirke der Forſtämter Arzberg und Selb; 6) die Oelſchnitz mit dem Lübnitzbache und 7) den weißen Main, beide letzteren in den Forſtamtsbezirken Biſchofsgrün, Gold— kronach und Kulmbach, endlich 8) die Schorngaſt im Forſtamtsbezirke Kulmbach. Der geſammte Betrieb der Perlenfiſcherei in den vorbezeichneten Gewäſſern wird von Organen der Staatsforftverwaltung unter Aſſiſtenz des einſchlägigen Forſtſchutzperſonals geleitet und richtet ſich nach den Beſtimmungen einer von dem k. Staatsminiſterium der Finanzen erlaſſenen Inſtruktion. 296 IV. Fiſchzucht in der Eifel. Einem Artikel der „Kölner Zeitung“, Vorſchläge zur Hebung der Landwirthſchaft in der Eifel enthaltend, entnehmen wir Folgendes auf die Fiſcherei Bezügliches, wovon uns aber nicht Alles ſo recht zu Begriff will. „Die Forellenzucht in den bei der Entwäſſerung des Hohen Venns anzulegenden Sammelteichen wird vorausſichtlich einträglich ſein. Nimmt man an, daß z. B. der von der Höhe des königlichen Torflagers zur Weſer fließende Schwarzbach unterhalb der Ver— einigung mehrerer Quellbäche, 2,5 km nordweſtlich des Torfwerks, bei Niederwaſſer 40 Liter Zufluß in der Sekunde erhalte und daß der längſte Niederſchlagsmangel dort 7 Tage und 7 Nächte dauert, ſo müßte ein Sammelteich, welcher jenen Waſſermangel ausgleichen und einem unterhalb liegenden Waſſerwerk die Kraft des Niederwaſſers dauernd erhalten ſoll, 40 & 60 N 60 247 = 241920001 = 24192 cbm Waſſer und mit Einſchluß des Erſatzes für Verſickerung und Verdunſtung 30 000 ebm Waſſer enthalten. Um den Staudamm dieſes Teiches nicht zu hoch, ſtark und lang machen zu müſſen, mögen 2 m Waſſerhöhe am Damm genügen, dann erhält der Sammelteich, bei 300 m durchſchnittlicher Länge, 100 m Breite uud 1 m mittlerer Tiefe 30 000 ebm Waſſer. Der Staudamm wird ungefähr 150 m lang, erhält bei 3 m Höhe einſchließlich Fundaments und 2,5 m mittlerer Breite 7,5 cm Querſchnitt und 1125 ebm Inhalt und würde, wenn aus der Wieſenerde und dem Thonuntergrund des Torflagers hergeſtellt, 2000 &, koſten. Die Oberfläche des Sammelteiches hat 30 000 qm = 3ha — 12 Morgen; der Grund und Boden in jener entlegenen Gegend des königlichen Waldes iſt auf 50 , für den Morgen, alſo 600 M& zu veranſchlagen. Die überſchüſſige Wieſenerde iſt bis auf den gewachſenen Fels abzuſchälen und durch die nach der Thon-Anfuhr leer zurückgehenden Wagen des transportabeln Geleiſes auf die Compoſthaufen des Torfwerkes zu ſchaffen. Erfahrungsmäßig können auf den Morgen Fiſchteich 1000 Forellen aufgezogen werden, alſo in einem Teich von 12 Morgen 12,000. Um dieſe einſetzen zu können, müſſen zehnmal mehr (?? Die Red.) angebrütete Eier gekauft werden, alſo 120,000. Die Regenbogen-Forellen eignen ſich gut zum Mäſten, weil ſie in drei Jahren zwei Pfund ſchwer werden, doch empfiehlt es ſich nach Anſicht des Direktors der Fiſchzucht-Anſtalt Aalbach (Kreis Bitburg) nur ein Viertel der ganzen Fiſchzahl von dieſer Gattung zu wählen und drei Viertel gewöhnliche Bachforellen, welche durch jene ge— fräßiger werden und ſchneller wachſen. 30,000 Regenbogen-Forelleneier, 1000 Stück zu 20 M., koſten 600 M, 90,000 Bachforelleneier, 1000 Stück zu 5M = 450 JJ, dazu 40 Heckfiſche (das heißt? Die Red.) zu 6M = 240 MN. ! Die Fiſchbrutanſtalt Aalbach hat ſich bereitwilligit erboten, dieſe Eier unentgeltlich ausbrüten zu laſſen. Die 12,000 eingeſetzten jungen Forellen bedürfen im erſten Jahre gar keines Nahrungszuſatzes (22), demnächſt erhalten ſie geſchabtes Pferdefleiſch, oder eine Miſchung von 70 Prozent Fleiſchmehl, 25 Prozent Hafermehl und 5 Prozent Salz, welche als Teig ausgewalzt und nudelförmig geſchnitten wird, für 1000 Fiſche jährlich 12,5 M koſtet, zu= ſammen alſo 150 l. Gehen jährlich 20 Prozent der Fiſche zu Grunde, jo find nach drei Jahren noch 6144 Stück vorhanden, es können alſo jährlich im Durchſchnitt 2000 Stück zu 1½ Pfund = 3000 Pfund Forellen zu 1,5 M = 4500 M verkauft werden. Die Anlegekoſten des Sammelteiches find? = 3890 , dazu ein Haus am Staudamm für den Fiſchmeiſter zu 3000 M, das nöthige Fiſchgeräth mit Kahn = 610 .M, macht 7500 M; die Betriebskoſten mit 10 Prozent Tilgung und Zinſen = 750 M, Futter 150 M, Fiſchmeiſtergehalt 1200 A, zufammen 2100 A; mithin jährlich 2400 A Reingewinn, d. h. 35 Prozent. Ein Morgen Sammelteich bringt durch Forellenzucht 200 AM Reingewinn. Die Forellen find in den großen Städten am Fuß der Eifel zu 3 , das Pfund ausgeboten und werden dort ſowie im ganzen Rheinthal, in Belgien, Holland, England ſchnellen Abſatz finden, wenn ſie lebendig dort abgegeben werden können, was in den bisher üblichen Fäſſern mit Doppelboden und Steigrohr zu ermöglichen iſt. Der Fiſchmeiſter könnte gleichzeitig die Aufſicht über die Karpfen-, Hecht-, Aal- und Krebszucht in verſchiedenen abgetrennten Theilen des großen, das königliche Torflager rings umgebenden Abwäſſerungsgrabens übernehmen. Derſelbe erhält un Fr Ein nl Dr r EN Fu 1. 5 8 N “7 x 4 297 — ũ— —-— 3500 m Länge und einen mindeſtens 6 m breiten Waſſerſpiegel, alſo wenigſtens 8 Morgen Oberfläche und würde nach den Angaben des Direktors der königlichen Fiſchzuchtanſtalt Hüningen, wenn z. B. ganz zur Karpfenzucht benutzt, mit 1000 Stück einſommerigen Fiſchen zu beſetzen fein, die 100 . koſten. Nach drei Jahren find 10 Prozent todt und 900 von 1 kg zu 1 A zu verkaufen, das gibt jährlich 300 M Ertrag; davon gehen ab 10 Prozent der Anlagekoſten mit 10 .M und 90 M Beitrag für den Fiſchmeiſter und das Fiſchgeräth, bleiben 200 , Reingewinn, d. h. etwa 100 Prozent. Futter finden die Karpfen, Aale, Krebſe hinreichend durch die Flohkrebſe und Würmer des Torfwaſſers; nur die Hechte ſind durch die mit eingeſetzten Weißfiſche u. ſ. w. zu füttern.“ V. Vereinsnachrichten. 1. Auszug aus dem Berichte über die Thätigkeit des Sächſiſchen Fiſcherei⸗-Vereins im Jahre 1886. Wenn ein Verein, wie der unſere, nach Zjährigem Beſtehen bereits 602 Mitglieder zu den Seinen zählt, ſo ſcheint nunmehr nicht allein ſeine Exiſtenz geſichert, ſondern auch der Beweis geliefert zu ſein, daß feine Thätigkeit ein tiefgehendes Bedürfniß iſt. Und in der That hat das letztverfloſſene Geſchäftsjahr wiederum gezeigt, daß die Aufgaben und Anforderungen, welche an den Verein geſtellt werden, fortdauernd wachſen, daß aber ebenſo die Erfolge, welche er erzielt, immer ſichtbarer hervortreten. Was indeſſen auch Alles zur Hebung und zum Schutze der Fiſcherei, ſowie zur Erforſchung der Lebensbedingungen der Fiſche geſchah, überall bedurfte der Verein der materiellen und intellektuellen Beihilfe, und dieſe iſt ihm in reichſtem Maße von Seiten der hohen Staatsregierung, den Königl. Verwaltungs- und Polizeibehörden, vom Deutſchen Fiſcherei-Verein, der in- und ausländiſchen Preſſe, ſowie von den Herren Vertrauensmännern und einem großen Theile ſeiner Mitglieder, welche wiederum freiwillig höhere als die ſtatutengemäßen Jahresbeiträge zahlten, entgegengebracht worden. Ihnen allen ſei dafür an dieſer Stelle der wärmſte Dank ausgeſprochen. Durch einſtimmigen Beſchluß der Generalverſammlung von 30. Januar 1886 wurde Herr Profeſſor Dr. His in Leipzig zum Ehrenmitglied des Vereins ernannt. Wenn ungeachtet der im Jahre 1886 in Abgang gebrachten 34 Mitglieder der Perſonal— beſtand am Schluſſe des Jahres von 487 auf 602 angewachſen und ſomit ein Zugang von 149 zu verzeichnen iſt, ſo danken wir dieſen erfreulichen Umſtand in erſter Linie der Rührigkeit unſerer Herren Vertrauensmänner und dem Intereſſe, welches dieſelben verſtanden haben allent— halben für den Verein zu wecken. Ganz beſonders praktiſch erwies ſich nach dieſer Richtung eine Maßregel, welche von einigen dieſer Herren ergriffen wurde, und welche darin beſtand, daß dieſelben Verſammlungen zu gemeinſchaftlicher Beſprechung der Fiſchereiverhältniſſe ihrer Amtshauptmann— ſchaften veranſtalteten. Von Jahr zu Jahr wiederkehrend, dürfte das das geeignetſte Mittel ſein, um ſich gegenſeitig genau über die lokalen Verhältniſſe zu orientiren und zu belehren, die allgemeinen Bedürfniſſe kennen zu lernen, ſowie Maßregeln zu ergreifen, welche zu deren Befriedigung geeignet ſind. Einer großen Aufgabe unterzog ſich der Verein, indem er im Frühjahr dieſes Jahres eine Aalenquöte über das ganze Land organiſirte und zu dieſem Zwecke Fragebogen und Belehrungs— ſchriften an je einen Vertrauensmann in jede der 27 Amtshauptmannſchaften hinausſendete, um ſolche an geeignete Perſonen ihres Bezirkes zur Ausfüllung zu vertheiſen. Dieſem Unternehmen wurde allſeitig die größte Hingabe entgegengebracht, und wenn der Erfolg desſelben auch inſofern nur ein negativer war, als nachgewieſen wurde, daß mit einer einzigen nicht völlig aufgeklärten Ausnahme, der Aufſtieg von Aalbrut in ſächſiſchen Gewäſſern nirgends beobachtet werden konnte, während mehr oder weniger ausgewachſene Aale allenthalben in den fließenden Gewäſſern vor— kommen, ſo lernte man doch daraus die Einflüſſe kennen, welche da und dort dem Aufſteigen der Aale hinderlich ſind; man erfuhr die Wäſſer, in denen auch noch heute die Lebensbedingungen für den Aal vorhanden ſind und man wurde aufmerkſam gemacht auf Verhältniſſe, welche, wenn auch nicht allenthalben auf den Aal Bezug habend, doch für andere Fiſcharten von der größten Wichtig— keit ſind und aus denen Nutzen zu ziehen der Verein ſich angelegen ſein laſſen wird. 8 Von den im Jahre 1885 in der Lachsbrutanſtalt des Herrn C Rößler zur Erbrütung aufgeſtellten 110,000 Stück Lachseiern wurden von dem Deutſchen Fiſcherei-Verein 82,000 Stück angekauft und hierauf 10,000 Stück junge Lachſe in die Weſenitz, 15,000 Stück in die Polenzbach, 16,000 Stück in die Lachsbach, 4000 Stück in die Hohenſteinerbach, 13,000 Stück in die Kirnitzſch— bach, 4000 Stück in die Struppnerbach und 20,000 Stück in die Kamnitzbach ausgeſetzt; ca. 28,000 Stück waren durch Waſſerverunreinigungen während des Brutgeſchäftes zu Grunde gegangen. Außerdem ſchenkte der Deutſche Fiſcherei-Verein noch 7000 Lachseier, welche von Herrn A. Marx in Niederputzkau gratis erbrütet und wovon 6200 Stück junge 298 _ Lachſe in die Weſenitz ausgeſetzt wurden. Ebenſo ſchenkte derſelbe Verein 10,000 Lachseier an Herrn Guſtav May, Beſitzer der Lichtenhainer Mühle bei Schandau, und ſetzte Letzterer davon, 1 er die Eier gleichfalls gratis erbrütet hatte, 9576 Stück junge Lachſe in die Kirnitzſch⸗ ach aus. a Durch das Vereinsbureau wurden ferner an 60 Beſteller folgende Mengen von Eiern, Brut⸗ und Satzfiſchen in der Campagne 1885 zu 1886 vermittelt: 7000 Stück Salmo fontinalis Eier (ameri⸗ 104,500 Bachforelleneier. kaniſche Bachſaiblinge), welche der 1,000 Saiblingseier. Deutſche Fiſcherei-Verein gratis über⸗ 20,000 Karpfeneier. ließ. 32,000 Forellenbrut. 7000 Stück Regenbogenforelleneier, welche 2,000 Karpfenbrut. gleichfalls von dem Deutſchen Fiſcherei⸗ 14,750 Aulbrut. Vereine gratis überlaſſen wurden. 400 Forellenſatz. 530 Karpfenſatz. Zum allergrößten Theile waren die Herren Beſteller mit den Lieferungen, wobei ihnen nach Beſchluß des Vereinsvorſtandes in dieſer Kampagne für durch das Vereinsburau beſtellte Eier und Brut, ein Rabatt von 25% aus der Vereinskaſſe gewährt wurde, zufrieden. Dagegen ſah ſich der Vereinsvorſtand mit Rückſicht auf die Kaſſenverhältniſſe veranlaßt, den zu gewährenden Rabatt für die Kampagne 1886/87 auf nur 20% des Einkaufspreiſes abzumindern, ſowie auch zu beſchließen, daß dieſer Rabatt nur ſolchen Beſtellern von Eiern und Brut gewährt werde, welche für Eier ihre Beſtellungen vor dem 1. November, für Brut aber vor dem 1. Februar jeden Kalenderjahres bei dem Vereinsbureau einreichen. Auch wurde infolge einiger unerfreulicher Erfahrungen bei Regulirung der Rechnungen für bezogene Eier, Fiſchbrut und Satzfiſche beſchloſſen, in Zukunft die Begleichung dieſer Rechnungen nicht mehr dem Bureau, welchem ohnedem durch dieſes Geſchäft eine außerordentliche Arbeitslaſt erwächſt, aufzugeben, ſondern dieſelbe der freien Vereinbarung zwiſchen Beſteller und Lieferanten zu überlaſſen und lediglich den zu gewährenden Rabatt, nach Rückſendung eines bei der Beſtellung ausgeantworteten Fragebogens, direkt an die Beſteller von der Vereinskaſſe zu übermitteln. Auf dieſe Weiſe glaubt man den Herren Beſtellern alle Vortheile eines billigen und reellen Bezuges, ſowie auch durch den zu gewährenden Rabatt noch eine anregende Unterſtützung für ihre Beſtrebungen zu bieten, ohne fürchten zu müſſen, daß der Vereinskaſſe Verluſte erwachſen und an dieſelbe Zumuthungen geſtellt werden, welche in keinerlei Verhältniß ſtehen zu dem ſo außerordentlich niedrig bemeſſenen Jahresbeitrage der Mit⸗ glieder. Wenn in Zukunft die Beſtellungen auf Eier, Brut: und Satzfiſche vorwiegend bei in Sachſen wohnenden Züchtern effektuirt werden, ſo geſchieht dies einmal um die ſich hierzulande mehr und mehr aufthuenden Fiſchzüchtereien zu unterſtützen, zum Anderen aber auch des ſicheren und billigeren Transportes wegen; alſo lediglich im Intereſſe der Vereinsmitglieder. Unſere Mitglieder wollen wir an dieſer Stelle nochmals darauf aufmerkſam machen, daß Herr Max von dem Borne auf Berneuchen den Schwarzbarſch und den Forellenbarſch einführt und beide Fiſcharten käuflich bei ihm zu haben ſind. Dieſelben eignen ſich zur Beſetzung von Teichen ebenſo wie für mäßig ſtrömende Wäſſer und gedeihen überall da, wo der Flußbarſch, die Barbe und der Blei fortkommt. Ebenſo werden von dem Weſtpreußiſchen Fiſcherei-Verein Schnäpeleier (Coregonus lavaretus) zu Verſuchen nur gegen Vergütung der Transportkoſten, angeboten. Anträge von Auſſichtsorganen um Gewährung von Gratifikationen für mit Erfolg zur Anzeige gebrachte Fiſchereifrevel und Uebertretungen der fiſchpolizeilichen Beſtimmungen, gingen im Laufe des Jahres 22 ein. Dieſelben betrafen 89 Einzelfälle, woran 132 Perſonen konkurrirten, welche zuſammen mit 552 / Geldſtrafen, ſowie 9 Monat 20 Tage Haft und verſchiedenen Vers weiſen und Schulſtrafen belegt wurden. Die einzelnen Strafen bewegten ſich zwiſchen 1 Tag bis zu 4 Monat Haft, ſowie zwiſchen 1 bis zu 15 M Geldſtrafe. An 25 Aufſichtsorgane wurden für dieſe Anzeigen zuſammen 333,50 M Gratifikationen durch gütige Vermittelung der Königl. Amtshauptmannſchaften ausgezahlt. Erſreulich iſt es, hieraus konſtatiren zu können, daß die Aufſichtsorgane eine bedeutend größere Vigilanz gegenüber dem Vorjahre, bezüglich der Fiſcherei, entwickelt haben und mehr und mehr beſtrebt ſind, die Ziele des Vereins zu unterſtützen und zu fördern. An vier unbemittelte Geſuchſteller wurden aus Vereinsmitteln zuſammen 71 , Stipendien, behufs des 3tägigen Tharander Lehrkurſus über Fiſchzucht, gewährt und mußten mehrere Geſuch— ſteller abgewieſen werden, da dieſelben theils den Vorbedingungen nicht entſprachen, welche der Vorſtand an die Bewilligung geknüpft hat, theils aber auch weil die Mittel des Vereins zu weiteren Bewilligungen nicht ausreichen. Die hohen Kreisſtände des Leipziger Kreiſes hatten abermals in dieſem Jahre, einem Stipendiaten die Mittel zum Beſuche dieſes Kurſus gewährt. Von dem Hohen Miniſterium des Innern erhielt der Verein in dieſem Jahre eine Sub- vention von 1500 J gnädigſt gewährt und iſt es dieſem Umſtande allein zu danken, daß die dies⸗ jährige Vereinsrechnung nicht mit einem Defizit abſchließt, denn nur dadurch, ſowie durch eine von dem Deutſchen Fiſcherei-Verein bewilligte Unterſtützung von 300 M zu der Bereifung der Elſter und Pleiſſe, wurde es möglich den hohen Anforderungen zu genügen, welche von Jahr zu Jahr wachſend an den Verein geſtellt werden, und welche darauf hinweiſen, darüber nachzudenken, an welchen Ausgabepoſitionen fernerhin etwa Erſparniſſe zu machen ſein dürften. 299 — —n69 Der landwirthſchaftlichen Schule zu Bautzen wurde auf Antrag aus den Mitteln des Vereins ein kaliforniſcher Bruttrog zu Lehrzwecken übermittelt. Ebenſo wurden zur Errichtung einer Forellenbrutanſtalt bei Plauen i. V. 20 , Unterſtützung gewährt, ſowie der waſſerbeſchädigten Fiſcherinnung zu „Amtsfiſcherei bei Croſſen“ 20 , Beihilfe bewilligt. Zu den durch Herrn Revierförſter Scherel-Niederoſterwitz und Reſtaurateur Werner⸗ Mitweida bereitwilligſt in Hirſchfelde, Niederoſterwitz, Frankenau und Mittweida abgehaltenen Vorträgen über Fiſchzucht wurden die Reiſe⸗ und Lokalkoſten, ſowie die Lehrmittel gewährt. Hierbei kann der Wunſch nicht unausgeſprochen bleiben, daß derartige Vorträge noch lebhafter begehrt, ſowie von den Herrn Vertrauensmännern zahlreicher angeregt werden möchten als bisher. Geeignete Kräfte hierzu finden ſich in allen Bezirken, theils unter den Praktikern, theils unter den Herren Lehrern der landwirthſchaftlichen Schulen und was den Koſtenpunkt anlangt, ſo greift der Verein gern durch Gewährung einer Beihilfe bis zur Höhe von 30 M ein. (Fortſetzung folgt). 2. Dritte ordentliche Generalverſammlung des Verbandes von Fiſcherei⸗Vereinen ꝛc. für die vier weſtlichen Provinzen Preußens. Hameln, am 16. September 1887. Nachdem am Abend des 14. ds. Mts. eine nicht zahlreich beſuchte Vorbeſprechung der Delegirten der Verbandsmitglieder in Anweſenheit der Herren Kammerherrn v. Behr-Schmoldow und Direktor Haak⸗Hüningen ſtattgefunden hatte, eröffnete am 15. früh 9 Uhr der Verbands- vorſitzende, Herr Amtsrichter Adickes aus Neuhaus a. d. Oſte, die dritte ordentliche General— verſammlung des Verbandes mit Begrüßung der Erſchienenen, namentlich der zahlreich anweſenden Gäſte, insbeſondere ſprach er dem Oberpräſidenten der Provinz Hannover, Herrn v. Leipziger, Exzellenz, ſowie dem Vorſitzenden des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herrn v. Behr, ſeinen Dank aus für ihr Erſcheinen und ſpäter noch für die kundgegebene Bezeugung des Wohlwollens der Staatsregierung für die Beſtrebungen des Verbandes. Auch Herr Stadtdirektor Haltenhof begrüßte die Gäſte Namens der Stadt Hannover. Von ſonſtigen Theilnehmern der Verſammlung ſeien u. A. angeführt die Herren: Regierungspräſident v. Cranach, Polizeidirektor v. Brandt, Oberpräſidialrath ꝛc. Hamann, v. Brüneck, Landrath; die Regierungsaſſeſſoren v. Hake, Schmelzer und Speckendorf von Hannover, Oberpräſidialrath Himly, der von Münſter in Vertretung des Oberpräſidenten von Weſtfalen erſchienen war, Regierungsbaumeiſter Krüger in Vertretung des kgl. Baurathes Heſſe, der Direktor der kgl. landwirthſchaftlichen Geſellſchaſt von Hannover, Landesökonomierath v. Kaufmann aus Celle, die drei kgl. Oberfiſchmeiſter im Verbands⸗ gebiete — Heſſen⸗Naſſau hat keinen ſolchen — Baurath Gravenſtein⸗Düſſeldorf, v. Rancizolle- Münſter und Wille⸗Magdeburg, ſowie die Herren Direktor Haak-Hüningen, Dr. Häpfe- Bremen und verſchiedene Gutsbeſitzer, z. B. die Herren v. Rheden-Lippe, v. Linzingen⸗Springhorn⸗ Linden u. A. Von Delegirten ſeien u. A. namhaft gemacht die Herren Landrath v. Federath⸗ Brilon, v. Tſchoppe⸗ Uslar, Bürgermeiſter v. Fiſcher-Benzow⸗ Hameln, ferner Oberſt⸗ lieutenant a. D. v. Derſchau⸗ Auerbach, Freiherr v. Dinklage-Arolſen, Amtsgerichtsrath Seelig⸗Kaſſel, Brüning⸗ Hameln. Auch die Preſſe war durch mehrere Berichterſtatter vertreten. Zunächſt verkündete der Verbandsvorſitzende, Herr Adickes, der mit dem Stellvertreter, Herrn Amtsgerichtsrath Seelig-Kaſſel ſtatutenmäßig die Generalverſammlung zu leiten hatte, nach Berufung des Herrn v. Dinklage als I. Schriftführer, daß der Verband Herrn v. Behr zu ſeinem erſten Ehrenmitglied ernannt habe, worauf derſelbe nach Dankſagung für dieſe ihm überraſchend kommende Ehre das Wort ergriff und des Weitern über mehrere Punkte, die auch verbandsſeitig in's Auge zu faſſen ſeien, ſich ausließ, insbeſondere über Lachseiergewinnung (wobei die Hamelner Brutanſtalt geſtreift und der auf einer Beſichtigungsreiſe ſich befindende Herr Direktor Haak erſucht wurde, dieſelbe zu beſuchen und die Verwaltung derſelben mit ſeinem ſchwerwiegenden Rathe zu unterſtützen), Beſeitigung der Geheimnißthuerei über Fangreſultate, Beſtellung von Sachverſtändigen in Fiſchereiſachen für jede Provinz, Ausbildung der ſämmtlichen Förſter in der künſtlichen Fiſchzucht, Flachsröſten, Aalaufſtieg, Züchtung von Cruſtaceen u. A. f Sodann erſtattete der Vorſitzende den Jahresbericht, der wie vieles Andere ſpäter ausführ- licher gebracht werden muß. Hervorgehoben mag nur ſein, daß ein Zuwachs des Verbandes nicht ſtattgefunden, insbeſondere der weſtphäliſche Provinzial-Fiſcherei-Verein unter Vorſitz des abweſenden Herrn v. Dücker⸗Menden dem Verbande bis lang nicht beigetreten iſt. Es erfolgte Dechargirung des Rechnungsführers für 1886 und berichteten ſodann die an weſenden Herren Vertreter der Verbandsmitglieder kurz über die Thätigkeit der Vereine insbeſondere: Gravenſtein für den Rheiniſchen Fiſcherei⸗Verein, v. Derſchau für Wiesbaden und Höchſt, Georg Seelig für Kaſſel, v. Dinklage für Waldeck, v. Federath für Brilon, Adickes für Hannover; die eingeſchickten Berichte der nicht vertretenen Mitglieder ſollen gedruckt den Theilnehmern der Ver— ſammlung zugehen. Als Vorſitzender für 1888 wurde auf Vorſchlag des ſeitherigen Stellvertreters Herrn Seelig Herr Amtsrichter Adickes wiedergewählt, als deſſen Stellvertreter Herr v. Derſchau-Auerbach; als nächſtjähriger Verſammlungsort iſt Wiesbaden beſtimmt. 300 Der vierte Gegenſtand der recht reichhaltigen Tagesordnung „Vortrag über den gegen- wärtigen Stand der Waſſerreinigungsfrage bei Fabrikabflußwäſſern“ fiel aus, weil der Bericht⸗ erſtatter, Herr Gewerberath Ecker-Hannover, in letzter Stunde aus der Verſammlung dunkel gebliebenen „dienſtlichen Rückſichten“ auf öffentlichen Vortrag verzichten zu ſollen erklärt hatte. Ein ſchriftlicher Antrag des Herrn Dr. Ewich-Köln a/Rh., wonach die Fabrikinſpektoren veranlaßt werden ſollen, energiſcher vorzugehen, wurde beſprochen und der Vorſitzende mit den nöthigen Aufträgen verſehen. Zum nächſten Gegenſtand „Stand der Fiſchereigeſetzgebung und Abſtellung ihrer Mängel“ berichtete Herr Amtsgerichtsrath Seelig-Kaſſel ungefähr: Kurz nach der Schwerter-Verſammlung ſei die Ausführungsverordnung für die Rheinprovinz und den Regierungsbezirk Wiesbaden erſchienen, um die Wohlthaten der ſog. Rheinlachsconvention dem Rheingebiete noch im Jahre 1886 zu Theil werden zu laſſen; für die Provinz Hannover habe der Provinziallandtag eine ander- weitige Verordnung ausgearbeitet, der das jog. gemiſchte Schonſyſtem zu Grunde gelegt ſei gegen⸗ über dem ſeither gültigen abſoluten mit Eintheilung der Gewäſſer mit Frühjahrs- und Winterſchonzeit. Auf Veranlaſſung einer Petition aus Heſſen, wo der Kommunallandtag ſchon früher Aehnliches beantragt gehabt, ſeien beide Häuſer des Preußiſchen Landtages für jenen Entwurf eingetreten, das Abgeordnetenhaus habe ihn zur Berückſichtigung empfohlen; aber die am Tage vorher in des Berichterſtatters Hand gelangte Nr. 31 der Preußiſchen Geſetzſammlung enthalte die Ausführungs- verordnung zum Preußiſchen Fiſchereigeſetz für die Provinzen Oſt- und Weſtpreußen, Pommern, Schleswig-Holſtein und Hannover vom 8. Auguſt 1887, welche bei dem ſeitherigen Syſtem beharren, zwar Vieles theilweiſe Nebenſächliches jenes Entwurfes enthielten, aber jedenfalls das Prinzip verwürfen. Genaue Prüfung ſei bei Kürze der Zeit noch unmöglich geweſen. Beim Fehlen der Ausführungsverordnung für den Regierungsbezirk Kaſſel beſchloß die Verſamm⸗ lung von der Faſſung eines Beſchluſſes abzuſtehen, ſie erklärte jedoch mit Ausnahme des Herrn Oberfiſchmeiſters Gravenſtein, der ſich perſönlich gegen Individualſchonzeit ausſprach, daß ſie bei ihrer ſeitherigen Anſicht, daß das ſog. gemiſchte Syſtem das vorzuziehende ſei, beharre! Ueber Gemeindefiſcherei, Genoſſenſchaftsbezirke oder Fiſchereibezirke? wurde diskutirt, aber auch hier von Reſolutionen abgeſtanden, weil augenblicklich bezügliche Erhebungen in Folge Petitionen des Verbandes bei den bezüglichen preußiſchen Behörden im Gange ſind. Zum „Aalbrutverſandt“ ſollen jährlich 50 / Beiſteuer aus Verbandsmitteln, die ſonſt als meiſt zu agitatoriſchen Zwecken mittelſt Druckſchriften ꝛe. verwendbar bezeichnet wurden, ausgeworfen. Maifiſchzucht ſoll verſucht und Beobachtungsſtationen am Rhein, Weſer Ems und Elbe ins Leben gerufen werden. Wegen Erxlaſſes von geſetzlicher Regelung des Uferbetretungsrechtes ſoll die tagende Reichscivilgeſetzgebungskommiſſion angegangen werden. Nach belebter Beſprechung aller dieſer und anderer Dinge, z. B. Zutritt des Großherzog— thums Heſſen zum Verbande, konnte die Verſammlung gleichwohl kurz nach 1 Uhr geſchloſſen werden. VI. Vermiſchte Mittheilungen. Zur Statiſtik der Fiſcherei-Vereine. Nach einer amtlichen Zuſammenſtellung beſtanden im Königreich Bayern am Ende des Jahres 1886 in wohlorganiſirter Gliederung 79 Fiſcherei-Vereine mit beiläufig 6,300 Mitgliedern. Vertretung der Fiſchereipflege im Landeskulturrath des Königreichs Sachſen. Der Sächſiſche Fiſcherei-Verein hat in einer Petition an die Stände u. A. auch um Vertretung im Landeskulturrath gebeten. Dieſer Wunſch iſt durch das kgl. Sächſiſche Miniſterium des Innern zur Kenntniß des Landeskulturraths gebracht worden, welchem nach einem Geſetze vom 9. April 1872 § 3 Abſ. 2 die Beſchlußfaſſung hierüber zuſteht. Der Landeskulturrath hat nun auf Vorſchlag ſeines Ausſchuſſes einſtimmig beſchloſſen, ein außerordentliches Mitglied für die Fiſchzucht zu wählen. Fiſcherei-Ausſtellung in Breslau. Ausweislich eines verſendeten Circulars beabſichtigt die deutſche Landwirthſchaftsgeſellſchaft in Berlin mit einer in der Zeit vom 7. bis 11. Juni 1888 zu Breslau ſtattfindenden allgemeinen landwirthſchaftlichen Ausſtellung auch eine Ausſtellung von Produkten und Hilfsmitteln der Fiſcherei zu verbinden. Nürnberger Karpfenbörſe. Aus Nürnberg erhalten wir folgende Original— korreſpondenz: „Der Beſuch der Karpfenbörſe am 26. September h. Is. war — ähn— lich der Cottbuſer — ein ſolch' geringer, daß die Kommiſſion dieſelbe ſchon um 12 Uhr ſchloß. Käufe wurden nicht abgeſchloſſen; den wenigen Karpfenzüchtern, welche erſchienen waren, konnten Seitens der Kommiſſion wenigſtens auf ergangene Anfragen Adreſſen PP ˙ für den Abſatz ihrer Waare aufgegeben werden.“ — Etwas ausführlicher äußert ſich eine Mittheilung in der „Augsburger Abend-Zeitung“ dahin: „Die auf 26. September in's „Café Liebel“ dahier anberaumt geweſene diesjährige Karpfenbörſe hat gegen die vorjährigen, ſtets gut beſuchten Karpfenbörſen einen überraſchenden Verlauf genommen. Es hatten ſich nämlich nur ſechs Produzenten eingefunden, während Käufer gar keine erſchienen waren. Die Urſache dieſes auffallenden Reſultates wird darin erblickt, daß die Großhändler die hieſige Karpfenbörſe in letzterer Zeit förmlich in Acht und Bann erklärt haben und daß auf anderer Seite unſere fränkiſchen Karpfenproduzenten gerade in dieſem Jahre ſehr zurückhaltend ſind, weil in Folge des trockenen Sommers die Karpfenproduktion nicht allerorts gleich günſtige Erfolge aufzuweiſen hat. Aus dieſen Gründen ſind von der diesjährigen hieſigen Karpfenbörſe weder Kaufs-Abſchlüſſe, noch Marktpreiſe mitzutheilen. Mit dieſem Reſultat ſteht übrigens die Nürnberger Karpfen— börſe nicht allein. So ſchreibt die „Berliner Markthallenzeitung“ über die berühmte Karpfenbörſe in Kottbus: „Die in Kottbus am 5. September ſtattgehabte Karpfenbörſe iſt faſt reſultatlos verlaufen; der Markt, welcher früher regelmäßig vier bis fünf Stunden Zeit beanſpruchte, dauerte diesmal nur eine Stunde.“ Auch die hieſige Karpfenbörſe wurde heute nicht länger als 1 Stunde offen gehalten. Es wäre zu wünſchen, wenn das hieſige Börſencomité, welches vom hieſigen Ortsfiſchereiverein gebildet wird, ſich durch dieſen einen Mißerfolg einer ſchon ſeit 7 Jahren beſtehenden wirthſchaftlichen Einrichtung nicht entmuthigen laſſen würde.“ — Unſerer Seits haben wir von der Nürnberger Karpfenbörſe von vornherein eine proſperirliche Entwicklung nie erhofft. Gründe ſtehen auf Wunſch zu Dienſten. Sterlet. Der Sterlet (Acipenser ruthenus), ein hochwerthvoller Fiſch, ſteigt in der Donau bekanntlich manchmal bis in die bayeriſche Stromſtrecke, ſelten übrigens über Vilshofen hinaus auf. Heuer wurde kürzlich ein Exemplar, 1 Meter lang und 10 Kilo ſchwer, bei Deggendorf gefangen. Otterplage. Wie arg die Otterplage in Bayern iſt, ergibt abermals die aus den Zeitungen zu entnehmende Notiz, daß in Altfraunhofen der Förſter Ippi in zwei Tagen nicht weniger als vier Fiſchotter erlegt hat! Fanggeräthe für Otter und anderes Raubzeug. Unſere freundlichen Leſer machen wir auf die Annonce des Herrn W. Williger (vorm. R. Weber) in Haynau in Schleſien, aufmerkſam, deſſen Fabrikate ſehr belobt werden und ſich ſtets ſteigernder Beliebtheit erfreuen. Ein Fiſch von ſeltener Größe wurde gelegentlich der Bachauskehr von den Müllern der „Landlmühle“ bei Roſenheim gefangen, nämlich ein Waller (Wels), der das anſehnliche Gewicht von 68 Pfund und eine Länge von 2 Meter bei einem Umfange von 75 Zentimeter aufweiſt. Dieſer aus dem Simsſee ſtammende Flüchtling hatte mehrere Mühlwehre der Sims bereits ungehindert paſſirt, bis er ſich in eine ſeichte Stelle des Mühlbaches verirrte, wo er mit Leichtigkeit gefangen werden konnte. (Bayer. Kurier.) Fiſchſterben in der Moſel. Ein Fiſchſterben iſt neuerdings in der Moſel aus— gebrochen. Hauptſächlich ſind es die Barben, welche zuerſt und vorwiegend von der Krankheit befallen wurden. Man kann ſolche Fiſche zuweilen in größerer Anzahl bei— einander entweder todt oder dem Verenden nahe an der Oberfläche des Waſſers dahin— treiben ſehen. Die lange anhaltende große Hitze, welche das Flußwaſſer bis zu 27,50 C. und darüber fortwährend erwärmte, ſowie der niedrige Waſſerſtand, welcher den Fiſchen das nächtliche Aufſteigen in die kälteres Waſſer führenden Bäche erſchwerte oder un— möglich machte, wozu auch vielleicht noch Fäulnißſtoffe aus Fabriken und Kloaken hinzu— getreten ſein mögen, dürften als Entſtehungsurſache des Sterbens zu betrachten ſein. (Berlin. Zentr. Markth.) Aus der Fiſchküche. Der Räucherhering (Bückling) findet in der Küche vielfache Verwendung. Die „Berl. Zentr. Markthalle.“ bringt folgende Rezepte dafür: Räucherhering a ltalienne. Der Hering wird in kochendem Waſſer gut aus— gewäſſert, gereinigt, mit Weizenmehl in- und auswendig beſtreut und in Oel mit Zuſatz E03 m von etwas Peterſilie gebraten. Wird mit Makkaroni ſervirt. — Räucherhering a la Dauphin. (Nach Angabe des franzöſiſchen Koches Caréme.) Von Haut und Gräten befreit wird der Hering eine halbe Stunde in warme Milch gelegt, alsdann getrocknet und in eine Sauce aus geſchmolzener, ungeſalzener Butter, einigen Eidottern mit gebranntem Mehl gebraten. Wird mit geröſtetem, mit Cayenne-Pfeffer beſtreutem Brod ſervirt. — Räucherhering in Butterteig. Der Hering wird geſpalten, die Rückengräte herausgenommen und der Fiſch in Milch ausgewaſchen. Nachdem derſelbe trocken geworden, wird er in Fiſchfarce gelegt, zu welcher Peterſilie und Chalotten— zwiebeln hinzugeſetzt ſind; alsdann wird der Hering einzeln mit Butterteig umhüllt, ſo daß die Form des Fiſches erhalten wird. Die Außenſeiten werden mit Eiern beſtrichen und der Fiſch dann im Ofen gebraten. — Räucherhering nach ſchottiſcher Methode. Der Hering wird gereinigt und, wenn derſelbe trocken im Fleiſche iſt, mit warmem Bier oder Waſſer begoſſen. Nach dem Trocknen wird er unter Zuſatz von Oel oder ungeſalzener Butter in der Pfanne gebraten. Wird mit warmer oder kalter Butter, Purékartoffeln oder Paſtinaken ſervirt. V. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Fiſchauktionen der Markthalle St. Pauli zu Hamburg. Hamburg, 22. bis 24. Sept. Kabliau per ½ Kilo 12—13 J, Kleiße, große per / Kilo 43—80 9, mittel per ½ Kilo 26—50 4, kleine per / Kilo 18—41 , Knurrhahn per ½ Kilo 2—6 , Petermännchen per ¼ Kilo 6 J, Rocheu per ¼ Kilo 2—5 48, Schellfiſche, große und mittel per ¼2 Kilo 11--27 4, kleine per ½ Kilo 14 , Schollen (Eis), große per / Kilo 18—24 , mittelgroß per ½ Kilo 11—33 4, mittel per ½ Kilo 18-32 , kleine per ½ Kilo 2—26 5, Seezungen, große und mittel per ¼2 Kilo 77— 93 4, kleine per / Kilo 52—64 , Steinbutt, große per ½ Kilo 0,99 —1,06 M, groß und mittel per ò Kilo 0,93—1,18 M, mittel per / Kilo 0,82 1,08 &, kleine per / Kilo 30—81 , Auſtern per 100 Stück 4,10 — 7,50 M, Taſchenkrebſe per Stück 4—10 , Heilbutte per ¼ Kilo 25 , Seehecht per ½ Kilo 11 J. L. Hamburg⸗Altona, 21. Sept. Die Zufuhren wechſelten in der letzten Zeit an Quantität verſchiedenfach, waren aber durchgehends genügend, einzeln reichlich und ſtellten ſich die Durchſchnitts⸗ preiſe folgendermaßen. En gros wurde bezahlt für: Schollen 1,50 —3 u. 4 M, Schellfiſche 2,50 —3 M, Elbbutt 1,50—6 M. per Stieg. Sture koſteten 85 J. Kielbutt und Seezungen wurden bis 1 M. per ¼ Kilo bezahlt. Aale erzielten 0,90 —1,10 M per ½ Kilo. Der Markt blieb recht lebhaft. L. Hamburg⸗Altona, 24. Sept. Die Zufuhren waren durchgehends wieder genügende und blieben die Preiſe (en gros) durchſchnittlich gut. Bezahlt wurde für Seezungen wie für Steinbutte bis 1 4 per ½ Kilo, Schollen 1,50 — 3,50 u. 4 /, Schellfiſche bis 3 & Elbbutt erzielten Preiſe je nach der Güte bis zu 6 & per Stieg. L. Marne (Holſtein), 16. Sept. Während der Krabbenfang in den Prielen der hieſigen Nordſeewatten in der größten Zeit des Auguſt ein nicht befriedigender war, iſt er während der letzten 14 Tage lohnend geworden. Der gute Fang hatte denn auch für den Export großartige Dimenſionen angenommen, ſo daß innerhalb 14 Tagen 10,000 Kilo Krabben verſandt werden konnten. Da die Waare von beſonderer Güte, wird ſie mit 810 M per 50 Kilo bezahlt. L. Von der Eider, 15. Sept. Wohl durch die in letzter Zeit herrſchende unruhige Witterung hervorgerufen, wurde der Aalfang lohnender. Gute und mittlere Aale werden mit 40—70 S per ½ Kilo je nach der Größe bezahlt. Inserate. Forellenzuchtanſtalt von C. Arens in Cleyſingen (bei Ellrich a h.) 5 bietet für die bevorſtehende Brutperiode an: Bachforelleneier, angebrütet, das Tauſend für 4.50 M. Größere Poſten Bachſaiblingseier, 6 5 5 „ 8.— „ werden nach Vereinbarung Regenbogenforelleneier, „ N 3 „ 10 billiger abgegeben. Satz aller drei Gattungen in verſchiedenen Größen und Preiſen ſind ſchon jetzt verſendbar. Reflektanten werden gebeten, ſich den detailirten Preistarif zu fordern. 6/1 ’ £ 4 D ere „Berliner Zentral-Markthalle Zentral-Organ der Berliner Markthallen Zeitung für die Gesamt-Interessen von Haus u. Landwirtschaft, Molkereiwesen, Obst- u. Gartenbau, Jagd, Vieh- u. Fischzucht, Handels-Zeitung für den Nahrungsmittelverkehr Berlins. Mit den amtlichen Marktberichten des Grosshandels der Zentral-Markthalle, des städtischen Viehhofs, u. 8. W. Die Zeitung „Berliner Zentral-Markthalle‘‘ erscheint Donnerstags u. Sonntags. Eingetragen im Post-Zeitungskatalog unter No. 840a IX. Nachtrag. Vierteljährliche Abonnements durch die Post bezogen in Deutschland, Österreich-Ungarn 2 Mark, im Ausland und direkt per Kreuzband durch unsere Expedition 3 Mark. Die „Berliner Zentral-Markthalle“ ist die einzig existierende Zeitung in grossem Stile, welche die Gesammt-Interessen der Landwirtschaft, der landwirtschaftlichen Produktion und des Nahrungsmittelverkehrs als vermittelndes Organ zwischen Produzent und Konsument vertritt. Die „Berliner Zentral-Markthalle“ erteilt in uneigennütziger, unparteiischer und gewissenhafter Weise dem Produzenten Rat zur besten Verwertung seiner Produktion und dem Grosshändler, Händler und Grosskonsumenten zum günstigsten und reellsten Einkauf seiner Be- dürfnisse an Lebensmittelware. Die „Berliner Zentral- Markthalle“ bespricht in ihren Spalten alle interessanten Fragen auf wirtschaftlichem Gebiete zeitgemäss, belehrend, frei von jeder religiösen oder politischen Tendenz, unparteiiseh, nur dem allgemeinen Wohle dienend. Hervorragende Mitarbeiter aus den weitesten Kreisen sind bestrebt, mit uns die gegebenen Ziele zu erreichen. Die Verbreitung der „Berliner Zentral-Markthalle“ 2 ist bereits über ganz Deutschland, Osterreich-Ungarn, Schweiz, Frankreich, Holland, Belgien, Russland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Türkei. Inserate haben ganz besondere Wirkung für Fabriken von land- und hauswirtschaftlichen Maschinen — für alle Erzeugnisse der Land- wirtschaft — für Delikatessen- und Lebensmittelware, für Gegenstände, für welche eine grosse Verbreitung gewünscht wird. Der Insertionspreis ist für die fünfgespaltene Petitzeile nur 30 Pf. Bei dem hohen Ansehen, welches die „Berliner Zentral- Markthalle““ in allen interessierten Kreisen als Zentral-Organ des Lebensmittelmarktes geniesst, bei der grossen Verbreitung derselben in begüterten Familien, dürfte dieselbe zu einer erfolgreichen Insertion ganz besonders geeignet erscheinen. Die Verlagshandlung J. H. Maurer, Hofbuchhändler, Berlin, SW. 29. Die v. Arnim'ſche Fiſchzucht-Anſtalt Sophienreuth Berkanfe ein Danr junge, bei Rehau (in Bayeın) F lebende Fiſchokker Bachforellen⸗ Eie einzel a 5 b 1 5 99 65 50 Mark. von mit natürlichem Futter ernährten Fiſchen Anfragen erbitte unter „B. Zz. 380 ſtammend u. mit Bachwaſſer bebrütet, das Tauſend an die Expedition dieſer Zeitung. 3/1 5 . Größere Poſten nach Vereinbarung. 1 Don mindeſtens wird billigſt eigens berechnet. des Boſtellers. geleiſtet werden. erprobter Verpackungsart abgeſendet. Anmeldungen beliebe man zu ee an: Die Verwaltung der Fiſchzuchkanfkalk des Bayerifchen Fiſcherei-Vereins, München, Sendlingerſtraße 48/öIILI. rr 10,000 Stück abgegeben. a Die Fiſchzuchtanſtalt des Bayer. Fiſcherei⸗Vereins gelegen nächſt Starnberg (bei München), ausgeſtattet mit den herrlichſten Waſſerverhältniſſen, allen neueren Erfahrungen entſprechend eingerichtet und betrieben, periode 1887/88 angebrükete Eier folgender Halmonidengaktungen zu den beigeſetzten Preiſen für das Tauſend: Bachforellen-Eier (trutta fario) 5 M, Bachlaiblings-Eier (Salmo fontinalis) 10 M, Herſaiblings-Eier (Salmo Salvelinus) 6 M, Renken-Eier (Blaufelchen und Weißfelchen, Coregonus Wartmanni und Coregonus Fera) 2 &.. letzterer Gattung werden Sier in der Regel nur in Poſten von Mitglieder des Baperiſchen Fiſcherei— Vereines, ſowie auswärtige Vereine erhalten 10 Prozent Rabatt. Porto und Gefahr der Sendung zu Laſten Für glücklichen Ausfall der Eier kann natürlich keine Gewähr Die Eier werden aber nur in beſter Beſchaffenheit und mit offerirt für die kommende Brut— Packung rener 2 Prompt, billig und gut liefert die Fiſchhandlung von J. C. Eberhardt in Speyer am Rhein, Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, frifhie Hub and See-Fifhe, Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Specialität: 30/25 Rheinſalm und holländiſche Auſtern. 1222212212222422222222222222 Die älteſte 1871 gegründete Dentſche RNaubthierfallen⸗Fabrik W. Williger (vorm. R. Weber), Hayn au i. Schleſ., empfiehlt ihre weltberühmten Tang ⸗ Apparate. Preis⸗Courante gratis und franco. Eine Anleitung zum Fang des ſchädlichſten Raubzeuges (Preis 1 Mk.) wird bei Beſtellungen von 10 Mk. aufwärts koſtenfrei beigelegt. 6/2 nnn — Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nüchſte Nummer erſcheint am 20. Oktober 1887. e Filcherei-Zeitung. Erſcheint monatlich zwei ⸗ bis dreimal. Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Ne u S O 9 E 15 Pfennige. — Redaction und Buchhandlungen. — Für Kreuzband Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 l. Bälneriſchen Fiſcherei-Teitung. Hegan für die Heſammintereſſen der Eiſckerei, owie für die Beſtrebungen der Filherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fifcherei- Vereinen 1c. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Hellerreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Fischerei- Verein. Nr. 25 7 ünchen, 20. Oktober 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ag Inhalt: 5 Zur Cruſtaceenfrage. — II. Oberfränkiſche Kreis⸗ Fiſcherei⸗ Ausſtellung in Bamberg. — III. Publikationen des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins. — IV. Zur Geſchichte des Fiſcherei⸗ rechts. — V. Vereins nachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Zijcherei- und Fiſchmarktberichte. — Zur gefälligen Beachtung! — Inſerate. I. Zur Cruſtaceenfrage. Der in unſerer Nummer 23 enthaltene Artikel über Züchtung von Cruſtaceen und dergleichen Thierchen zur Fütterung junger Salmoniden hat das Intereſſe in der Fiſchzüchterwelt lebhaft angeregt, wie aus verſchiedenen uns zugegangenen Zuſchriften hervorgeht. Wir freuen uns desfalls aufrichtig, wie auch insbeſondere darüber, daß da und dort praktiſche Verſuche angeſtellt werden wollen. Indem wir uns über deren Ergebniſſe weitere Mittheilungen erbitten, fügen wir Auszüge aus einigen empfangenen Schriftſtücken an. 1) Herr Max v. d. Borne⸗Berneuchen ſchreibt unter'm 2. Oktober 1877: „Ihr Aufſatz iſt ſehr intereſſant. Ich meine der Aufſatz von Raveret-Wattel bringt das Geheimniß ganz. Die Cruſtaceen finden ſich von ſelbſt, wenn die Teiche vier Wochen beſpannt und fiſchleer gehalten werden. Ebenſo dürfte es mit gammarus pulex in Bächen fein. Meine Beobachtung in dieſem Sommer berechtigt mich, wie ich glaube, zu dieſer Behauptung. Es iſt nur nöthig, daß die nöthige Menge Winter— 306 — Eier vorhanden. S. meine Schrift: „Züchtet Sommerlaichfiſche“ im Kapitel über Ver- mehrung der Cruſtaceen.“ — Ein weiterer Brief vom 6. Oktober ſagt: „In dieſem Sommer habe ich mehrere Male dieſelben Teiche trocken gelegt und wieder beſpannt, und jedesmal beobachtet, daß nach einiger Zeit unglaubliche Maſſen Cruſtaceen ent— ſtanden, wenn die Teiche nicht fo ſtark mit Fiſchen beſetzt waren, daß die Cruſtaceen ſofort verzehrt wurden. Solches geſchah vom Mai bis Oktober. Ich glaube, es iſt nur nöthig, daß einmal die erforderliche Menge von Cruſtaceen-Eiern vorhanden iſt. Für die Züchtung im Winter iſt vielleicht warmes Quellwaſſer erforderlich, welches mir fehlt, ſo daß ich darüber keine Beobachtungen machen kann. Ich glaube, das Weſent— liche des franzöſiſchen Verfahrens iſt, den Cruſtaceen vier Wochen Ruhe zu gönnen, dann findet fich das Uebrige von ſelbſt. So iſt es wenigſtens bei mir im Sommer. Gammarus pulex habe ich in Teichen nicht; er ſcheint in fließendem Waſſer heimiſch zu ſein“. 2) Herr Banquier A. Schmid von Landsberg a/ Lech, ein verdienter und erfahrener Fiſchzüchter, ſchreibt am 5. Oktober: „In Bezug auf den Artikel I der Nummer 23 Ihrer geſchätzten Zeitung theile ich Ihnen mit, daß das Verfahren, Inſekten in großer Menge zu erzeugen, offenbar nur darin beſteht, die Teiche von Zeit zu Zeit trocken zu legen, wie dies ja mit großem Erfolg Sommer wie Winter geſchieht. Meines Erachtens läßt ſich die Inſektenvermehrung fortwährend fördern, wenn in den Teichen der zuſammen— gezogene Schlamm ſo hohe Haufen, vielleicht in den Ecken, bildet, daß ſie ſich in Höhe des Waſſerſtandes halten. Läßt man nun das Waſſer etwa 10 —20 em ab, ſo wird Schlamm trocken liegen, die Inſektenvermehrung erfolgt, und durch Höherſtauen des Waſſers nach gewiſſer Zeit wird die Nahrung den Fiſchen wieder zugänglich. Ich werde Verſuche anſtellen“. Unſerer Seits haben wir ſowohl aus des Herrn Raveret-Wattel Aufſatz, wie aus anderweitigen Andeutungen den Eindruck bekommen, als ob die bezüglichen Herren Franzoſen ſich den Anſchein geben, daß ſie etwas Beſonderes, noch nicht Bekanntes, thun, um ungewöhnliche Mengen des fraglichen lebenden Fiſchfutters und zwar auch im Winter zu erzielen. Ob wirklich etwas dahinter iſt, bleibt eben die offene Frage. Daß man durch Trockenlegen der Teiche im Winter vermehrte Crxuſtaceen— bildung für den Som mee bezielen kann, iſt ſchon länger bekannt und von unſeren verdienten Freunden Benecke und Borne ſchon vor Jahren in ihren Schriften über Fiſchzucht dargelegt worden. Den Kern der heutigen Frage bildet aber die Aufgabe, auch für den Winter die gegenſtändige Nahrung zu gewinnen! Was den Gammarus pulex betrifft, ſo kommt er beiſpielsweiſe in der Starnberger Fiſchzuchtanſtalt auch in Teichen vor, und zwar vornehmlich da, wo Pflanzenwuchs (Brunnkreſſe, Waſſerranunkel, Tauſendblatt ꝛc. ꝛc.) ſteht oder wo eingefallenes Laub den Boden deckt. Freilich ſind die Starnberger Teiche reichlich mit Bachwaſſer durchſtrömt und das ganze Jahr mit Vegetation verſehen, weshalb es nicht Wunder nehmen kann, daß man dort den Floh— krebs auch das ganze Jahr über finden kann. Herr Dr. Pancritius-Königsberg hat ſich von deſſen Vorhandenſein daſelbſt im Winter überzeugt. Einſtweilen dieſe wenigen Notizen. Die Frage wird ſich ja fortſpinnen und entwickeln und es ſoll uns freuen, wenn wir recht Vieles und Sicheres darüber mittheilen können. II. Oberfränkifde Kreis-Jiſchereij-Ausſtellung in Bamberg. Die von uns ſchon ankündigungsweiſe beſprochene Oberfränkiſche Kreis-Fiſcherei— Ausſtellung hat am 17. und 18. September in Bamberg mit ſchönem Erfolge ſtattgefunden, war außerordentlich zahlreich beſucht und erntete ſehr viel Lob. Nach dem Kataloge kamen unter Anderem namentlich zur Ausſtellung vom Kreis-Fiſcherei-Verein für Ober- franken in Bayreuth: ſechs Stück Leitomiſchler Karpfen (eigener Zucht); vom Orts— Fiſcherei-Verein Bamberg: eine Kollektion von ſämmtlichen in der Regnitz und im 07 Maine vorkommenden Fiſchſorten nebſt einer Krebskollektion; von Herrn Heinrich Kropf, Kaufmann und Fiſchereibeſitzer in Bamberg: Karpfen und Schleihenſortimente; von Herrn Georg Kropf, Fiſcher von Bamberg: Hechte, Karpfen, Barben ꝛc.; von Herrn Fried. Kropf, Fiſchhändler in Bamberg: Aale, Schleihen, Hechte, Forellen und verſchiedene Sorten Krebſe; von Herrn Andreas Windfelder in Stegaurach: Karpfenſortimente; von Herrn Joſ. Alt in Mühlendorf: desgleichen; von Herrn Ulrich Langheinrich, Hoffiſcherei in Bayreuth: Karpfen und Orfen; vom Gräflich Schön born' ſchen Domänenamt in Pommersfelden: Karpfenſortimente; von der Frhr. v. Crailsheim' ſchen Stiftungs- Adminiſtration in Neuhaus: Karpfenſortimente; von der Frhr. v. Würzburg'ſchen Guts— herrſchaft Mitwitz: Karpfen und Forellen; von Herrn Konditor Karl Gaab in Lichtenfels: Mainfiſche; vom Sektions-Fiſcherei-Verein Münchberg: Karpfen und Forllen; von der Frhr. v. Arnim'ſchen Fiſchzuchtanſtalt Sophienreuth: Forellenſortimente, Goldfiſche, Goldorfen, Krebſe, ſowie Pläne ihrer ausgedehnten Teichanlagen, Transport— gefäße, Fanggeräthe ꝛc. Großes Intereſſe erregte die Ausſtellung der kgl. Regierungs— finanzfammer von Oberfranken aus dem Gebiete der Perlfiſcher ei. Der Katalog ver— zeichnete in dieſer Hinſicht: 1. einen Glaskaſten, enthaltend: a) ein ausgewachſenes Muſchelthier, geöffnet und von innen geſehen; b) halbwüchſiges Muſchelthier, geſchloſſen, Anſicht von außen; c) Schalen von jüngeren Thieren, von Außen geſehen; d) Schale eines ausgewachſenen Thieres, am inneren Rande eine von der runden Form abweichende feſtgewachſene Perle zeigend; e) Schale eines ausgewachſenen Thieres mit der offenen Stelle, aus welcher eine Perle entnommen wurde; ) ſehr ſtarke Schale eines alten Muſchelthieres, welche Schalen zu der Fabrikation der imitirten Perlmutterwaaren vorzugsweiſe verwendbar ſind, von außen geſehen; g) geſchliffene Schale eines ausgewachſenen Thieres, zur Verwendung als imitirte Perlmutter vorgerichtet; h) desgleichen von einem jüngeren Thiere, wegen Dünnwandigkeit der Schale nur unvollkommenen Schliff zeigend. i) Glaskäſtchen mit einer Auswahl von Perlen aus dem Ergebniſſe der ärarialiſchen Perlenfiſcherei des laufenden Jahres in vier Reihen, wovon die erſte Reihe die Sortimentsklaſſe I, nv zweite " n 17 II, „dritte >, > III und „ vierte „ unbrauchbare und krüppelhafte Perlen enthält. 2. Werkzeuge, welche bei der Perlenfiſcherei zur Verwendung kommen. 3. eine Ueberſichtskarte der geographiſchen Verbreitung der Perlmuſcheln in Bayern. Später kamen noch dazu: eine kleine Kolonie von 19 lebenden Perlen muſchel— thieren (ſog. Perlenbank) im Waſſer; ferner in zwei Gläſern mit Wickersheimer'ſcher Konſervirungsflüſſigkeit: ein junges Muſchelthier, geöffnet, von innen geſehen und ebenſo ein ausgewachſenes Muſchelthier mit einer weißen und einer braunen, loſe im ſog. Mantel des Thieres ſitzenden Perle; endlich vier ausgewachſene, ebenfalls geöffnete und gut präparirte Muſchelthiere, von welchen das erſte zwei weiße Perlen im Mantel, das zweite eine braune Perle im Mantel, das dritte eine ſchwarze, mit der Schale ver— wachſene Perle und das vierte zwei kleine braune Perlen los im Mantel, und drei ganz kleine rothbraune mit der Schale verwachſene Perlen zeigt; ſchließlich eine Wandtafel mit ſchematiſcher Darſtellung der wichtigſten Organe der Flußperlenmuſcheln nebſt hiezu gehöriger Erklärung. Selbſtverſtändlich fehlte es auch nicht an ausgeſtellten Fiſchereigeräthen, Plänen, Modellen, Statiſtiken ce. Zwei Bamberger Buchhändler hatten auch fiſchereiliche Werke auf— gelegt, freilich nach dem Kataloge nur in ſehr beſchränkter und auffallend lückenhafter Weiſe. Nach dem Beſchluſſe des Preisgerichts wurden mit Diplomen I. Klaſſe ausgezeichnet: r 9 308 — — A. Außer Bewerbung: . Kreis-Fiſcherei-Verein Oberfranken, Orts-Fiſcherei-Verein Bamberg, Ulrich Langheinrich, Hoffiſcher, Bayreuth, Karl Gaab, Lichtenfels, Kgl. Regierung von Oberfranken, Kammer des Innern (Forſtabtheilung), . Bezirks-Fiſcherei-Verein Bamberg II, . Geiftl. Rath Dr. Haupt in Bamberg, Friedr. Zenk, Stabsauditeur in Würzburg. B. In Bewerbung: Fritz Stöcklein in Bamberg, wegen von ihm aufgezogener und ausgeſtellter nordamerikaniſcher Bachſaiblinge (Salmo fontinalis). . Gräfl. v. Schön born' ſches Domänenamt in Pommersfelden, „Freiherrl. v. Würzburg'ſche Gutsherrſchaft in Mitwitz, Unterer Schiffer- und Fiſcherei-Verein Bamberg. ie Ehrenpreiſe wurden zuerkannt: Wegen hervorragenden Leiſtungen in der Fiſchzucht: der Ehrenpeis des bayer. Landes- Fischerei = Vereins (kunſtvolles Weinſervice aus Glas und Zinn, verfertigt von J. Lichtinger in München) Freiherrl. v. Crailsheim'ſche Stiftungsadminiſtration in Neuhaus. E 1 hervorragende Leiſtungen auf dem Gebiete der fünftlichen Fiſchzucht: Freiherrl. . Arn im'ſche Fiſchzuchtanſtalt in Sophienreuth, Ehrenpreis des Deutſchen Fiſchrel⸗ Vereins (ein Stereoskop). Für hervorragende Ausſtellungsleiſtung: Heinrich Kropf, Kaufmann und Fiſcherei— beſitzer in Bamberg, Ehrenpreis der Stadt Bamberg (Standuhr). Für die ſchönſte Ausſtellung lebender Forellen eigener Züchtung: Sektions— Fiſcherei-Verein Münchberg, Ehrenpreis des landwirthſchaftlichen Kreis— komités von Oberfranken (goldene Uhr). Als Vereinsgeldpreiſe wurden beſtimmt: 50 W Andreas Windfeld in Stegaurach, 40 AM. Joſeph Alt zu Mühlendorf, 30 & insbeſondere wegen beſter Kollektion von Forellen und verſchiedener Sorten Krebſe, Friedrich Kropf, Fiſcher und Fiſchhändler in Bamberg, . 25 A insbeſondere wegen von ihm im Main gefangener, mit dem Orts-Ziſcherei— Verein Bamberg jeweils eingelieferter Zander und eines ausgeſtellten Zanders, Johann Kropf, Fiſcher, Gauſtadt, . 15 A Joſeph Stöcke in, Fiſcher, Bamberg, . 15 l Peter Heinrich Kropf, Fiſchhandlung Bamberg, . 15 W Michael Kropf, Fiſchhandlung, Bamberg, 10 A Georg Kropf, Fiſcher, Bamberg, 10 & Michael Kropf, Fiſcher, Bamberg, 10 A Fiſcherinnung Biſchberg, 10 , Alt, Bürgermeiſter, Birkach, 10 Michael Dotterweich von Dippach, 10 A Johann Wagner, Bürgermeiſter, Oberhaid. Diplome II. Klaſſe erhalten die Herren: 15 2. 3. 4. 5. Fritz Kropf, Fiſcher, Bamberg, Ludwig Hagen, Müller, Erlach, Andr. Dotterweich, Schneider, Herrnsdorf, O. Fritzſche, Gutsbeſitzer, Kutzenberg, Friedr. Uhl, Fiſcher, Mönchsroda, a . — 6. J. S. Koller, Perlenfiſcher, München, 7. Adalb. Schlegler, Eiſenhandlung, Bamberg, 8. Seiler waarenfabrik Bamberg, 9. Joh. Göller von Weiglas, 10. Peter Rudhart, Kaufmann, Bamberg, 11. W. E. Hepple'ſche Buchhandlung, Bamberg, 12. Schmidt'ſche Buchhandlung, Bamberg. III. Publikationen des Sächſiſchen Jiſcherei-Vereins. Schonzeiten. — Befhreibung des Lachſes. — Prämien für den Fang gezeichneter Lachſe. — Süßwaſſerſtſche des en Eier Fiſchzucht. — Lehrkurſus in Tharand. Mit dem 15. Oktober beginnt und dauert bis 14. Dezember im Königreich Sachſen die Schonzeit für Lachsforelle, auch Meerforelle, Silberlachs, Strandlachs oder Trump genannt, Schnepel und Lachs, für letzteren allerdings nur innerhalb der kleineren Waſſerläufe, alſo mit Ausnahme der Elbe. Die Beſtimmung über den Lachs iſt von höchſter Bedeutung für die Hebung der Lachsfiſcherei. Der Lachs ſucht nämlich, nachdem er vom Frühjahr an aus dem Meere in die Elbe aufgeſtiegen iſt, in den Herbſtmonaten die kleineren Gewäſſer auf, um in dieſen auf kieſigen Stellen zu laichen. Hier wird er nun verhältnißmäßig leicht das Opfer einer ungeſetzlichen Fiſcherei und die Frevler ſuchen ſich häufig dahin auszureden, daß ſie nicht gewußt hätten, daß es ein Lachs ſei; da der gefangene Fiſch mit rothen Punkten bedeckt geweſen wäre, hätten ſie ihn für eine große Forelle gehalten. Dieſe Ausrede iſt ſchon aus dem Grunde nicht ſtichhaltig, weil ſowohl Lachs- als Bachforelle zur ſelben Zeit Schonung genießen. — Andererſeits iſt es aber völlig richtig, daß ſowohl der männliche wie der weibliche Lachs während der Laichzeit ein ganz anderes Kleid trägt als außerhalb derſelben. Der ſonſt auf dem Rücken bläuliche, an dem Bauche ſilberfarbene Fiſch, wird während der Laichzeit auf dem Rücken olivengrün, an den Seiten meſſingfarben und iſt mit rothen Punkten beſäet. Der männliche Lachs erhält außerdem noch einen ſpäter wieder verſchwindenden hakigen Fortſatz am Unterkiefer, der ihn hindert, das Maul völlig zu ſchließen. Uebrigens iſt für rationell wirthſchaftende Fiſchereiberechtigte immerhin die Möglichkeit gegeben, auch während der Schonzeit Laichlachſe zu fangen, da die Amtshauptmannſchaften in der Lage ſind, in beſchränktem Maße die Erlaubniß hierzu an ſolche Perſonen zu ertheilen, welche glaubhaft nachweiſen, daß Eier und Milch der von ihnen gefangenen Lachſe zur künſtlichen Fiſchzucht verwendet werden. Noch iſt zu bemerken, daß Laichlachſe viel weniger wohlſchmeckend ſind, als andere. Gemeinfaßliche Belehrung über die Süßwaſſerfiſche des Elbgebietes, ſowie über die ſächſiſche Fiſchereigeſetzgebung, kann man ſich durch Einſendung von 30 in Briefmarken an das Bureau des „Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins“, Dresden, Carola— ſtraße 1b, verſchaffen, indem man von dort für dieſen Betrag die ſoeben in zweiter verbeſſerter Auflage erſchienene Vereinsſchrift Nr. 1 mit 48 vorzüglichen Abbildungen franko zu— geſendet erhält. i Durch die Einführung des tiefen kaliforniſchen Troges (zu beziehen durch Klempner— meiſter Weinhold in Tharand zum Preiſe von 12 A1) iſt die Anlage einer kleinen Fiſchzuchtanſtalt ungemein erleichtert. Auch machen wir darauf aufmerkſam, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein vor einigen Jahren Lachſe durch Silberzeichen an der Fettfloſſe gekennzeichnet und dann wieder ausgeſetzt hat. Es geſchah dies, um die Wanderwege der Lachſe zu erforſchen. Soll dieſe Maßregel Erfolg haben, ſo iſt es nothwendig, daß jeder einzelne Fall, in dem ein ſo gezeichneter Lachs gefangen iſt, bekannt werde. Der Sächſiſche Fiſcherei-Verein zahlt durch 310 Herrn Profeſſor Dr. H. Nitſche in Tharand 3 M Prämie für die Einſendung der Fettfloſſe mit Silberzeichen eines ſo gezeichneten Lachſes und erſucht um Angabe von Ort und Zeit des Fanges. Der Zeitpunkt für den diesjährigen Fiſchereikurſus in Tharand iſt noch nicht feſtgeſetzt. Indeſſen dürfte derſelbe in die erſte Novemberwoche fallen. 1 IV. Zur Geſchichte des Jiſchereirechts. Zufällig kommt mir eine alte gräflich Oettingen'ſche Verordnung vom 25. Mai 1509 zur Hand, der ich folgendes über Fiſcherei entnehme: Ordnung des Viſchenns. Item wir ſetzen vnnd ordnen das kainer dem anderrn jnn ſeinem Banwaſſer onerlaubt nit viſchen noch krebſſen ſoll. Es ſoll auch jn kainem Panwaſſer, noch freylos gefangen noch aufgehebt werden kain hewrigs glaich, oder ſännglach kains viſchs. Es ſoll auch kain forn, hecht, Rugelt oder Barm gefanngen werden, er hab dann die hernach bezeichneten lenng vnnd kürtzer nicht.“) Desgleichen ſoll auch kain krebs gefangen werden er hab dann ſo man die Schär von einander ſtreckt, die nachvolgenden lenng“ ), vnnd ſoll in ſunderhait, kain krübſin, dieweil ſie ayr vnnder dem ſchwantz haben, kainswegs gefangen werden. ; Item zu allem viſchwerkh und viſchfahen ſoll kain Ennger zeug gefürt oder gepraucht werden, dann der nachfolgend anzaigt. Allſo wenn das ſtrick holtz ſinbel gemacht darauff gelegt würdet das es ſich damit vergleich vnd kains wegs größer ſey. Item es ſoll kain freylos abgeſchlagen noch an kainem ort erſchöpft werden. Welcher dieſer Artikel ain oder mer verpricht vnd yberfert, der ſolle jo offt vnd dick es beſchicht, vnns zu ſtraff vnnd puß verfallen ſein zehen pfund haller, vnd darzu den zeug vnd die viſch verloren haben. Item es ſoll kainer dem anderen ſein gelegt Reuſen oder Reuflin heben bey ſtraff ains guldin. Stdgr. V. Vereinsnachrichten. 1. Auszug aus dem Berichte über die Thätigkeit des Sächſiſchen Fiſcherei⸗Vereins im Jahre 1886. (Fortſetzung.) Die im Jahre 1885 begonnene Bereiſung des Muldengebietes, welche bezweckte, alle auf die Fiſcherei Einfluß habenden Verhältniſſe dieſes Flußgebietes kennen zu lernen, ſchien zwar im Herbſte des Jahres 1885 vollendet zu ſein. Es ſtellte ſich indeſſen nach Bearbeitung des ſehr umfänglichen Materiales durch Herrn Direktor Endler-Meißen als dringend wünſchenswerth heraus, die Nebenwäſſer der Mulden, als die eigentlichen Brutſtätten und Bevölkerer des Hauptlaufes, eingehender als dies geſchehen, gleichzeitig zu bearbeiten, um dadurch die Arbeit zu einem völlig abgerundeten Ganzen geſtalten zu können. Dem zufolge bereiſte Herr Direktor Endler im Laufe des Sommers 1886 die Chemnitz, Flöha, Striegis, Zwönitz, ſowie andere kleinere Nebenwäſſer der Mulden, während Herr Proſeſſor Dr. Nitſche die Bobritzſch unterſuchte. Das geſammte gewonnene Material wurde noch im Laufe von 1886 zuſammen— gearbeitet und ſoll demnächſt veröffentlicht werden. Separatabzüge davon hofft man an die Vereins⸗Mitglieder des Muldengebietes vertheilen zu können, ſofern dieſe einen darauf bezüglichen Wunſch zu erkennen geben. Die Kartirung der vorhandenen Wehre und Hinderniſſe, der Mühlen und induſtriellen Etabliſſements, der Verunreinigungen, der vorkommenden Fiſcharten u. ſ. w. ſoll thunlichſt im Laufe von 1887 beendet werden. In gleicher Weiſe wie das Muldengebiet begann man im Auguſt 1886 das Gebiet der weißen Elſter und Pleiſſe, von Halle aufwärts, bereiſen zu laſſen und hatte zu dieſem Zwecke den Lehrer an der landwirthſchaftlichen Schule zu Rochlitz, Herrn Dr. Steglich, gewonnen. Zu dieſer Reiſe, welche auf Antrag des Fiſcherei-Vereins Gera in Gemeinſchaft mit dieſem „ *) Anm. d. Red. Sit ein Brüttelmaßſtrich beigegeben mit 20½ cm Länge. **) Anm. d. Red. Sit ein Längenmaß von 13 em beigegeben. Ss Vereine unter Theilung der Koſten zur Ausführung gelangte, gewährte der Deutſche Fiſcherei⸗ Verein wiederum eine Unterſtützung von 300 /, während der Chef der Landesaufnahme in Berlin, Herr Generalmajor von Negely, 15 Karten⸗Sektionen der an Sachſen angrenzenden thüringſchen Landestheile in je 5 Exemplaren koſtenlos überwies. Wegen anderweiter Berufsgeſchäfte konnte Herr Dr. Steglich leider nur 23 Reiſetage auf den ihm ertheilten Auftrag verwenden und mußte für dieſes Jahr am 25. September ſeine Arbeit bei Elſterberg unterbrechen. Für den Sommer 1887 bleibt ſomit noch der Oberlauf der Elſter, jewie die ganze Pleiſſe von Leipzig an zu bereiſen, während die Bearbeitung dieſes Materiales eheſtens im Jahre 1888 wird erfolgen können. Dagegen dürfte es zu ermöglichen ſein, gleichzeitig im Sommer 1887 mit Bereiſung der ſchwarzen Elſter und der linksſeitigen Zuflüſſe der Elbe zu beginnen, da dieſe Flußgebiete, beſonders wegen der dort auftretenden Lachſe, in erſter Linie Beachtung verdienen. Ueber die Thätigkeit des Bureaus iſt in dieſem Jahre zu berichten, daß die Zahl der Eingänge 1100, die der Ausgänge 1376 betrug, wobei die Kaſſen-Ein- und Ausgänge jedoch nicht mitgezählt und eine große Zahl Ausgänge in 2 bis 600 facher Vervielfältigung, nur als eine Nummer gerechnet ſind. Am überzeugendſten wird der Bureauverkehr durch das verwendete Porto veranſchaulicht, welches in dieſem Jahre die Höhe von 579 M 03 erreichte. Aus der Regiſtrande verdienen beſonders hervorgehoben zu werden: Eine große Anzahl fachlicher Anfragen, welche größtentheils genügend beantwortet werden konnten, inſoweit die Herren Frageſteller ſich hinreichend klar ausgedrückt und auch die benöthigten Unterlagen zur Beurtheilung der lokalen Verhältniſſe beigefügt hatten. Verſchiedene Beſchwerden und Anträge, welche meiſt durch äußerſtes Entgegenkommen der höchſten und hohen Behörden befriedigende Erledigung fanden. Mehrere Geſuche um rechtliche Belehrung, welche an den Rechtsausſchuß abgegeben und von dieſem theilweiſe in dankenswertheſter Weiſe bearbeitet wurden, theilweiſe aber, weil deren Durch— arbeitung ſehr ſchwierig und zeitraubend, noch der Erledigung harren. Ferner 2 Geſuche um fachliche Gutachten von Verwaltungsbehörden, welche durch den Sachverſtändigen Herrn Profeſſor Dr. Nitſche erledigt wurden, ſowie eine von dem Hohen Miniſterium des Innern geforderte Auslaſſung über eine von ſämmtlichen Fiſcher-Innungen an dasſelbe gerichtete Bitte, ausnahmsweiſe zu geſtatten, daß auf den Lachszügen während der Zeit vom 10. April bis 19. Mai 1886 an mehreren Tagen der Woche, analog den in Preußen geltenden Beſtimmungen, nicht nur die Lachſe, ſondern auch alle anderen Fiſcharten gefangen und verwerthet werden dürfen. Dieſe Auslaſſung konnte entjpreaend früheren Antworten auf gleichartige, an den Landestulturrath, den Sächſiſchen Fiſcherei-Verein u. ſ. w. gerichtete Wünſche, nur entſchieden abfällig ausfallen und wurden die Petenten auch demgemäß von dem Königl. Miniſterium beſchieden. Als von allgemeinerem Intereſſe dürften überdem die folgenden Ein- und Ausgänge Er— wähnung verdienen: 1. Eine Beſchwerde der Fiſcher-Innung zu Meißen über das maſſenhafte Abſterben kleiner Fiſche und Fiſchbrut innerhalb der Korrektionsbauten der Elbe, mit der Bitte, dieſem Uebelſtande durch Anbringung von größeren, verbindenden Durchlaßſchleußen, ſowie dadurch abzuhelfen, daß man Ausſchüttungen von dergleichen Korrektionsbauten ſtets nur von der Landſeite beginnend vornehmen möge. Dieſe Beſchwerde fand durch eine Verfügung des Königl. Finanz-Miniſteriums Erledigung, daß den Innungen zu geſtatten ſei, die Lachen bei fallendem Waſſer auszufiſchen, ſobald deren Trockenlegung zu befürchten ſteht, daß aber von weiterer Anbringung von Durchläſſen hinter den Normalabſchnitten um deswillen abgeſehen werden müſſe, weil derartige Anlagen einer fortdauernden Verſandung und Verſtopfung ausgeſetzt wären, zu deren Inſtandhaltung dem Miniſterium die Mittel fehlen. Anlangend das Ausſchütten von Korrektionsbauten ſei Anordnung getroffen, daß letztere vor Beginn der Ausſchüttung ausgefiſcht werden, ſofern ſich eine Schüttung von der Landſeite her nicht bewirken laſſe. 2. Eine Bitte derſelben Fiſcher-Innung, um Unterſuchung der ſchädlichen, durch Fabrikanlagen verunreinigten Wäſſer, welche in die Elbe bei Meißen ausſchütten, wurden durch die daſige Königliche Amtsbauptmannſchaft dahin beantwortet, daß ungeachtet eingehender und wiederholter Beobachtungen die beauftragten Strombeamten das Vorkommen todter Fiſche in den fraglichen Wäſſern nicht hätten konſtatiren können. 3. Ein Geſuch derjelben Fiſcher-Innung, um Verwendung des Vereines zur Verkürzung der Schonzeiten, oder Einführung der in Preußen in der Zeit vom 10. April bis 9. Mai jeden Jahres geltenden fiſchereigeſetzlichen Beſtimmungen, wurde von dem Vorſtande ſelbſt ablehnend beſchieden, weil die diesſeitigen Beſtrebungen vielmehr darauf gerichtet ſein müſſen, vortheilhafte geſetzliche Beſtimmungen aus unſerer ſächſiſchen Geſetzgebung für die angrenzenden Provinzen zu erringen, anſtatt weniger vortheilhafte Beſtimmungen aus der dort geltenden Geſetzgebung bei uns einzuführen. 4. Eine wiederholte Eingabe derſelben Fiſcher-Innung mit der Bitte, um Anbringung von Oeffnungen in den Querdämmen der Korrektionsbauten und um theilweiſe Beſeitigung der Strauchhölzer innerhalb der noch fiſchbaren Buhnen, wurde von dem Königl. Finanzminiſterium aus denſelben Gründen wie unter 1 angegeben, ſowie anlangend die Beſeitigung der Strauch- hölzer, um deswillen abgelehnt, weil dieſe Strauchhölzer, ebenſo wie die ganze Anlage der Korrektionsbauten ſelbſt, den Zweck hätten, eine Verlandung herbeizuführen und zu beſchleunigen und man dieſen Zweck nicht den Fiſcherei-Intereſſen hintenanſtellen könne. 112 — 5. Eine Beſchwerde an die Amtshauptmannſchaft Oſchatz wegen Verunreinigung der Döll⸗ nitzbach, wurde von dieſer Behörde dahin beantwortet, daß ſie gegen jede Verunreinigung, insbeſondere gegen Gerbereien, energiſch vorgegangen ſei. Außerhalb der Stadt Oſchatz ſei daher zu berechtigten Klagen auch kein Anlaß geweſen, jedoch ſeien erhebliche Verunreinigungen durch die Zuflüſſe aus den Filzwaarenfabriken und Gerbereien innerhalb des Stadtgebietes ſelbſt zu konſtatiren. 6. Eine Beſchwerde über Verunreinigung der Chemnitz und das Fiſchen der vielen Adjacenten daſelbſt. 8 7. Eine dergleichen über das maſſenhafte Abſterben von Fiſchen in der Flöha, ſowie über die gänzliche Waſſerentziehung für das unterhalb von Wehranlagen gelegene Flußbett durch völliges Abſperren der Wehre. S8 Eine dergleichen über die Verunreinigung der Mulde bei Penig, über das Befahren derſelben mit Gondeln zum Schaden der Fiſche, ſowie über das Abſchlagen der Mühlgräben und der Bitte um Aufhebung der Schonzeit für Altfiſche, weil dieſe ſtets Raubfiſche ſeien gleich den Hechten. 9. Eine dergleichen über Verunreinigung des Schwarzwaſſers und der Zwickauer Mulde, mit der Bitte um Unterſuchung dieſer Wäſſer. 10. Eine dergleichen über Verunreinigung der Zſchopau und das Verfahren der Fabrik— beamten bei Ablaſſen der Abfallwäſſer. 11. Eine Beſchwerde über das unbefugte Fiſchen der Schuljugend, mit der Bitte, Mittel an die Hand zu geben, wie man ſich deſſen erwehren könne. 5 1 885 Eine Klage über das Anhängen von Schleppſäcken von ſeiten der Frachtſchiffer auf er e. Es reihen ſich nun noch Nr. 13—20 an mit einem Inhalte von weniger allgemeinem Intereſſe. f (Schluß folgt.) 2. Generalverſammlung des Oberfränkiſchen Kreis⸗Fiſcherei⸗ Vereins. Bamberg, 19. September. Der Kreis-Fiſcherei-Verein für Oberfranken hielt geſtern dahier ſeine Generalverſammlung ab, welche von vielen Mitgliedern und Gäſten beſucht war. Der I. Vorſtand, Herr Regierungs- Präſident v. Burchtorff, eröffnete und begrüßte die Verſammlung. Herr Privatier Schirmer aus Bayreuth, der II. Vorſtand des Vereines, erſtattete hierauf ausführlichen Bericht über die Thätigkeit des Kreis-Vereins, die Thätigkeit der Sektions-Vereine und über die Leiſtungen der in Oberfranken errichteten Brutanſtalten. Aus dem höchſt intereſſanten Berichte heben wir hervor, daß die Gewäſſer Oberfrankens mit Aalen, Aeſchen, Forellen, Lachſen, Zandern und böhmiſchen Schleien-Karpfen mit großem Erfolge bevölkert wurden und daß die Vernichtung der Fiſchottern in Folge der von der kgl. Kreisregierung und den Fiſcherei-Vereinen ausgeſetzten Prämien in allen Gegenden angeſtrebt wird. Nachdem der Herr Kaſſier, Herr Stotz aus Bayreuth die Jahres— rechnung vorgelegt, ergriff Herr Schirmer das Wort, um über die Frage: „Wird durch die Entnahme von Eis aus den öffentlichen Wäſſern die Fiſchzucht geſchädigt?“ zu referiren. Redner führte in eingehender Weiſe die Beſchädigung der Fiſche durch Eisentnahme aus, gab eine Miniſterialentſchließung bekannt, welche die Eisentnahme aus den Wäſſern regelt und hält es für nothwenig, daß durch die kgl. Bezirksämter und Flußbauämter die Entnahme von Eis aus den Altwäſſern und an bemimmten Uferſtellen verhindert werde. Nach einer längeren Debatte wurde dem Referate zugeſtimmt und dabei betont, daß die Entnahme von Eis aus tiefem Waſſer und drei Meter vom Ufer entfernt unſchädlich jei. Herr Bauer von Kronach ſprach hierauf über die Frage: „Empfiehlt es ſich, die Schonzeit der Aitel (Dübel, Dickkopf) für die Gewäſſer, in welchen edle Fiſchſorten gezüchtet werden und vorkommen, aufzuheben?“ Referent erläuterte in ausführlicher Weiſe die großen Schäden, welche der Aitel in Aeſchen- und Forellenbächen anrichtet und ſtellt den Antrag, an die kgl. Regierung die Bitte zu ſtellen, für die Forellen- und Aeſchenbäche die Schonzeit für die Aitel durch eine Provinzialverordnung aufzuheben. Nachdem Herr Stabsauditeur Zenk von Würzburg den Antrag dringend befürwortet hatte, da in allen Gegenden bereits angeſtrebt wird, in Berückſichtigung des Werthes des Fleiſches, die Aitel aus den Forellen- und Aeſchenwäſſern zu entfernen, wurde der Antrag in der Art gut geheißen, daz die Schonzeit der Aitel nur in vorgenannten Wäſſern aufgehoben werden ſolle. Der in der Tagesordnung aufgenommene Vortrag über die Fiſchzucht von Herrn E. he Petit aus Sophien- reuth konnte leider wegen vorgeſchrittener Zeit und dem Umfang des Vortrages nicht abgehalten werden und wurde beſchloſſen, denſelben im Drucke zu veröffentlichen. Dieſe Mittheilung wird nicht verfehlen, unter den Fiſchzüchtern Oberfrankens große Freude zu erregen, da der Verfaſſer des Berichtes der Leiter der großen Fiſchzuchtanſtalt des Freiherrn v. Arnim in Sophienreuth und ausgeſtattet mit den hervorragendſten Kenntniſſen für die Fiſchzucht iſt. Die Pläne für die Teichanlagen der genannten Fiſchzuchtanſtalt, welche vom Herrn le Petit entworfen find, und in der Ausſtellung ſich befanden, haben bereits das Intereſſe der Beſucher und namentlich der Fiſchzüchter gefunden. Als Anträge und Wünſche, welche aus der Verſammlung geſtellt wurden und nun von dem Ausſchuſſe des Kreis-Vereins zu berathen ſind, verzeichnen wir den Antrag, daß die Schonzeit der „Naſen“ auf den 1. —30. April feſtgeſetzt werde, und daß die Beſchränkung des Verkaufs der Karpfen nicht nach dem Maße, ſondern nach dem Gewichte geregelt werde. IT a ee AST In BET : 1 s . 313 3. Auszug aus dem Berichte über die Generalverſammlung der Rhein.⸗Weſtfäl. Ruhr⸗Fiſcherei⸗Genoſſenſchaft vom Juni 1887. Erfreulich war der große Reichthum an Lachſen, der im vergangenen Jahre in Mülheim a. d. Ruhr beobachtet werden konnte. Es ſind bis zu 18 Stück zu gleicher Zeit vor dem Wehre geſehen worden und unſer Mitglied Herr Grillo hat in einem einzigen Zuge 7 Stück gefangen. Dank dem Entgegenkommen verſchiedener Fiſchereiberechtigten iſt auch die Frage wegen Errichtung von Laichſchonrevieren endlich erledigt. Der Herr Miniſter für Landwirthſchaft hat fol— gende Gewäſſerſtrecken zu Laichſchonrevieren erklärt: 1. Zwei Kilometer unterhalb des Wehres bei Wetter. Beſitzer: Herr Gutsbeſitzer Peter Harkort auf Haus Schede. Die Strecke iſt auf fünf Jahre unentgeltlich hergegeben. Die auf Anordnung der Behörde gefangenen Raubfiſche können im Intereſſe der Genoſſenſchaft verwerthet werden, ſonſt muß jegliche Fiſcherei auf der Strecke gänzlich ruhen. Von der Wittener ſtädtiſchen Brücke bis zur Zeche Luiſenglück ca. 1 Kilometer lang. Beſitzer die Herren Albert und Guſtav Lohmann zu Witten. Ebenfalls auf fünf Jahre unent- geltlich hergegeben. Während des ganzen Jahres mit Ausnahme der Winterſchonzeit und der Zeit des Laichens der Wohnfiſche darf mit der Angel, mit Netzen jedoch nur in der Zeit vom 1. Auguſt bis 15. Oktober und zwar wöchentlich nur einmal gefiſcht werden. 3. Von dem Holtey'er Hafen bis zur Spillenburg'er Schlacht, 2,7 Kilometer. Beſitzer: Fiskus. Die Strecke iſt von der Genoſſenſchaft auf drei Jahre angepachtet und darf während dieſer Zeit nur wie die Strecke 2 befiſcht werden. 4. Oberhalb der Rohmannsmühler Schleuſe ca. 1,5 Kilometer Stromſtrecke und / (der obere Theil) des dort vorhandenen alten Ruhrarmes. Beſitzer: Herr Freiherr von Bittinghoff- Schell. Die Strecke iſt auf fünf Jahre unentgeltlich hergegeben und ſoll die Fiſcherei in ihr ganz ruhen, nur darf der Beſitzer in der Zeit vom 1. Auguſt bis 15. Oktober j. J. die Raubfiſche abfangen. 5. Von der Zeche Prinz Wilhelm bis zur Einmündung des Deilbaches, 1,7 Kilometer. Beſitzer: Fiskus. Im Uebrigen wie unter 2 und 3. . Bon der Papiermühlenſchleuſe bei Werden bis Mitzwinkel 2,5 Kilometer. Beſitzer Fiskus. Im Uebrigen wie unter 2 und 3. 7. Von der Schleuſe zu Mülheim a. d. Ruhr bis zur Kettenbrücke daſelbſt ca. 0,5 Kilometer lang. Beſitzerin iſt die Genoſſenſchaft. Die Strecke wird bis auf weiteres gänzlich geſchont, und werden nur die Raubfiſche abgefangen Die Laichſchonreviere find auf Koſten der Genoſſenſchaft an ihren Anfangs- und Endpunkten mit Tafeln bezeichnet. Es ſind ſodann im vergangenen Jahre folgende ſtaatlich beſoldete Fiſcherei— aufſeher angeſtellt worden. 1. Der Privatförſter Antpöhler zu Herdecke zum Aufſeher über das vorſtehend unter 1 benannte Laichſchonrevier und über die Flußſtrecke von der Einmündung der Lenne bis zum Wittener Wehr. 2. Der Waſſerbauaufſeher Zimmermann zu Blankenſtein zum Aufſeher über das Laich— ſchonrevier ad 2 und die Stromſtrecke vom Wittener bis zum Hattinger Wehr. p. Zimmermann iſt leider inzwiſchen geſtorben und wird die Aufſicht vorausſichtlich ſeinem Nachfolger übertragen werden. 3) Der Waſſerbauaufſeher Bürſter zu Ueberruhr als Aufſeher über die Laichſchonreviere ad 3 und 4 und die Stromſtrecke vom Hattinger Wehr bis Rohmühle. \ 4) Der Waſſerbauaufſeher Wolff zu Werden zum Aufſeher über die Laichſchonreviere ad 5 und 6 und die Stromſtrecke von Rohmühle bis Haus Krohn. 5) Der Schleuſenmeiſter Crumfinger zu Mülheim a. d. Ruhr als Aufſeher über das Laichſchonrevier ad 7. Die Fiſchereiaufſeher ſind auf Koſten der Genoſſenſchaft mit einem Meſſingſchild und einem Exemplar der Fiſchereigeſetze verſehen worden. Sie haben die Befugniſſe eines Hülfsbeamten der Staatsanwaltſchaft und muß Jeder, der von einem Aufſichtsbeamten angerufen wird, bei Ver— meidung einer Strafe bis zu 150 M oder entſprechender Haft dem Rufe Folge geben, und darf nicht eher von der Stelle weichen, als bis er dazu ausdrücklich ermächtigt iſt. Hinſichtlich des Selbſtfanges bei Herbede iſt zu berichten, daß der Beſitzer ſich bereit erklärt hat, den Fang zur Zeit des Ziehens der ſogenannten Lachskörnchen, (d. h. vom 15/3 — 15/5) j. Is. außer Thätigkeit zu ſetzen Von Seiten des Staates find im vergangenen Jahre wiederum 40000 junge Lachſe in die Ruhr eingeſetzt worden und zwar in der Nähe von Schwerte. Herr Rentmeiſter Weidemann in Schwerte, der das Ausſetzen beaufſichtigte, berichtet darüber, daß die Brut durchgängig munter in den Fluß gelangt iſt und daß nur eines der Gefäße Brut enthalten, die anſcheinend gelitten hatte und die ſich erſt nach längerem Aufenthalt im Flußwaſſer wieder erholte. VI. Vermiſchte Mittheilungen. Karpfenzucht in der Oberpfalz. Dieſelbe wird namentlich in den Bezirken Cham, Burglengenfeld (beſonders auf dem linken Naabufer), Erbendorf (Reuth), Eſchen— bach, Nittenau, Roding, Tirſchenreuth und Vohenſtrauß rationell betrieben. Im Bezirke Kemnath mehren ſich die Teiche, im landwirthſchaftlichen Bezirke Hemau 15 e TRETEN I t a * ——— —-—¼ find nunmehr die ſtädtiſchen Teiche in Leiterzhofen mit Karpfen und Schleihen beſetzt. Der Karpfenzucht ſind größere Teichkomplexe der Großgrundbeſitzer ſehr förderlich, ſo die 300 Tagwerk haltenden Teiche des Schloßgutes Thierlſtein. Hiezu kommt neuer— dings der der Stadtgemeinde Eſchenbach gehörige „obere Rußweiher“ mit einer Fläche von 269 Tagw. 33 Dez., der früher als Torfſtich benutzt, im Jahre 1885 eingedämmt und mit 28 Zentner Setzlingen bevölkert wurde. Dieſer Teich lieferte nach einjährigem Beſtande 104 Zentner Fiſche. Als Beiſpiel eines bemerkenswerthen Erträgniſſes von einem Fiſchteiche im Bezirke Roding erwähnen wir, daß Müller Haberl von Neubäu in ſeinem 46,33 ha großen Teiche von 1440 Stück Karpfenſetzlingen 1650 kg Karpfen und 50 kg Hechte produzirte, wofür er bei einem Verkaufspreiſe von 54 1 per Zentner 1782 && erlöſte. Die baaren Auslagen ſchlägt der Beſitzer auf 12 1 an. Auch aus anderen Bezirken wird eine beträchtliche Gewichtszunahme der Fiſche im Sommer 1886 hervorgehoben und im Allgemeinen das Ergebniß der Teiche als ſehr günſtig bezeichnet, umſomehr als der Preis von 54— 55 M. ab Weiher auch eine befriedigende Rente gewährte. VII. FJiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Konſtanz, 8. Oktober. (Mittheilung der Herren Gebr. Einhart.) Der Blaufelchenfang iſt beendet; der dießjährige Fang war durchweg ſchlecht und fehlten ſolche im Hochſommer gänz— lich, wo die beſte Verbrauchszeit war. Wir hoffen, daß der nächſtfolgende Fang beſſer ausfällt, ſonſt müßten viele Fiſcher aufhören nach den Blaufelchen zu fiſchen. L. Hamburg⸗Altona, 4. Oktober. Es koſteten durchſchnittlich während des letzten Marktes: Schollen 1,50—12 &, Schellfiſche 1,40 —3 M, Sture 0,50 —1 A, Elbbutt 1,65 —4,50 M per Stieg. Steinbutt und Seezungen bis 1 M. per ½ Kilo, Kleiße 50 —60 , Sandarten bis 80 3, Aale 0,50 —1,20 , Lachſe bis 2,40 M per ½ Kilo. L. Rendsburg, 21. Sept. Der Fiſchhandel beſchränkt ſich auf Dorſch zu 10 — 20 3, Butte 5—15 J per Stück, Aale 15 - 20 4, Barſche 40 J, Plite und Rothaugen 20—25 „ per ¼ Kilo. L. Rendsburg, 24. Sept. Für den heutigen Wochenmarkt waren an Fiſchen von auswärts nur Dorſche, Butte, Schellfiſche und Heringe angelangt, und wurden zu folgenden Preiſen verkauft: Dorſche 10— 20 3, Schellfiſche 15 30 , Butte 5—15 5 per Stück; Barſche fehlten. Aale von geringer Größe wurden mit 40 J per ½ Kilo bezahlt. Heringe wurden nach der Größe 5—8 Stück für 10 J ausgeſucht; große 3 Stück für 10 J verkauft. Der Fiſchhandel war ziemlich lebhaft. L. Ellerbeck, 20. Sept Durch die reichlichen Zufuhren von Beltheringen aus Korſör wie aus Nyborg Kjerteminde war in den Räuchereien ein reges Leben hervorgerufen während der letzten Woche. Von Apenrade waren gegen 1000 Wall Sprotten angelangt, die ebenfalls geräuchert wurden. Auch in hieſiger Bucht ſind die Heringe eingetroffen, wie kleine Proben beweiſen. Leider herrſchten wieder ſtärkere Stürme, unter denen die Fiſcher in ihrem Fange ſehr beeinflußt wurden. Oſtſeekrabben blieben faſt ganz aus. Preiſe ſtellten ſich für Fettbücklinge 40 Stück (Poſtkolli) auf ca. 3,20 &, Sprotten incl. Kiſte, Inhalt 31/2 Wall, 6—7 J, geräucherte Aale in Kiſten von ca. 4 Kilo Inhalt, große ſchöne Waare, 10,50 —11 *, Oſtſeekrabben 1,20 —1,40 M. per Liter, friſche Goldbutt 3,50 / per Stieg. 2 L. Rendsburg, 5. Oktober. Der heutige Wochenmarkt war reichlich mit Butten und Dorſch beſchickt, die aus Eckernförde vom Norden angelangt waren. Auch Aale und Plite, ſowie Barſche fehlten nicht, dagegen Rothaugen. Preiſe waren folgende: Barſche koſteten 40 , kleine 20 J, Schellfiſche 25—30 J per ½ Kilo, Butte 10—20 , Dorſche, kleine 10 , große 20—25 per Stück, Hechte 40 J per ½ Kilo. L. Marne, Anfang Oktober. Von beſonderem Ertrage war die Fiſcherei in der letzten Hälfte des September, namentlich der Krabbenfang. Die vorzügliche Waare wurde verſandt nach Hamburg, Altona, Wilſter, Itzehoe u. a., und zwar in den letzten Tagen ca. 12,000 Kilo. Auch Schollen, Aale und Butt werden zeitweilig reichlich gefangen, erſtere auf der See, letztere in den Fleethen. Dasſelbe gilt vom Hechtfang. Aale (große) werden mit 40 , Hechte mit 30 per ¼ Kilo bezahlt. L. Neuſtadt, 30. Sept. Nachdem der Dorſchfang begonnen, hebt ſich auch der Verſandt. Die Waare iſt durchgehends noch klein, einzelne große Exemplare kommen vor. Gefangen wurden die Thiere bis jetzt an der Angel, ſpäter in ausgeſetzten Körben. Butte wurden nicht ſehr reich? lich erbeutet. Geräucherte Aale koſten 1,30 —1,40 M per ½ Kilo. Der Krabbenfung hörte auf. L. Kiel, 2. Oktober. Reiche Zufuhren an Heringen trafen in vergangener Woche fürn die Räuchereien ein und nicht nur die regelmäßig von Dänemark kommenden Dampfer brachten Waare, ſondern auch Segler. Die Waare iſt ſehr ſchön. Dieſen Zufuhren gegenüber iſt diejenige von Sprotten noch immer geringer, daher der Preis ein hoher bleibt. Die meiſten kommen aus Eckernförde, doch liefert auch die Kieler Bucht bisweilen lohnenden Fang. Es koſten hier jetzt Bücklinge 1,60 &, große däniſche 3,50 M per Wall, Sprotte 1,80 , per Wall inel. Kiſte, auch 2 A. wurden bezahlt, Aale 1,20 — 1,40 M per ½ Kilo, Fettheringe per Stück 10 4. 5 ur gefälligen Beachtung! Wir machen wiederholt darauf aufmerkſam, daß Reclamationen wegen Ausbleibens einzelner Nummern oder verſpäteter Zuſtellung unſeres Blattes bei derjenigen Stelle anzubringen ſind, welche das Blatt dem Abonnenten zunächſt auszuhändigen hat; alſo im Falle ſtattgehabter Beſtellung im Poſt⸗ ſpeditionswege bei der Poſtexpedition des Zuſtellungsorts, im Falle Bezugs im Buchhandel bei der betreffenden Buchhandlung. Directe Reclamationen bei unſerer Adminiſtration ſind nur Seitens ſolcher Abonnenten angängig, welche die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ direct unter Kreuzband von unſerer Adminiſtration ſelbſt beziehen. In anderen Fällen kann auf hieher gerichtete Reclamationen nicht einge— gangen werden. München, den 15. Oktober 1887. Redaktion und Adminiftration dev „Allgemeinen Kiſcherei⸗Zeikung“. Das Tiſchgut Seewieſe ] Verkaufe bei Gemünden a/ M. (Bayern) 5 er . liefert; 3 ein Danr junge, Eier von Rheinlachs, Bach, Ser- un lebende Fiſchokler Regenbogenforelle, Saibling, Loch— feventront, Bachſaibling; Aale, Gold— für 85 Mark, orfen, Schleihen, Spiegelkarpfen (aus- einzeln per Stück 50 Mark. erleſene Frankenraſſe). Anfragen erbitte unter „B. Z. 38° Beſte u. billigſte Bedienung. — Preisliſten C auf Verlangen gratis. 6/1 - = EBEN RN 5 Die v. Arnim''ſche οοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοο Fiſchzucht- Anſtalt Sophienreuth Ein geſitteter junger Mann (Badenſer), ? 2 23 Jahre alt, mit gutem Militärzeugniſſe, aus bei e Bayern) guter Familie, mit allen vorkommenden Arbeiten 6 f der Fiſcherei e vertraut, beſonders in S embr onirte S Forellenzucht, Fluß⸗ und Bachfiſcherei 9 praktiſch erfahren, wünſcht baldigſt eine ſeiner * d ll Ei Fähigkeit entſprechende Stellung und erbittet N ) bre en⸗ tet geneigte Anträge unter Chiffre A. Z. 100 an | yon mit natürlichem Futter ernährten Fiſchen die Adminiſtration dieſes Blattes. ſtammend u mit Bachwaſſer bebrütet, das Tauſend S 5M Größere Poſten nach Vereinbarung. 2 Die Forellenzuchtauſtalt von C. 1 in Cleyſingen (bei Ellrich ah.) bietet für die bevorſtehende erh an: Bachforelleneier, angebrütet, das Tauſend für 4.50 M. Größere Poſten Bachſaiblingseier, 1 N 5 „ 8.— „ werden nach Vereinbarung Regenbogenforelleneier, „ A a io billiger abgegeben. Satz aller drei Gattungen in verſchiedenen Größen und Preiſen ſind ſchon jetzt verſendbar. Reflektanten werden gebeten, ſich den detailirten Preistarif zu fordern. 6/2 16: Die Siihzuchtanftalt des Bayer. Liſcherei-Vereins gelegen nächſt Starnberg (bei München), ausgeſtattet mit den herrlichſten Waſſerverhältniſſen, allen neueren Erfahrungen entſprechend eingerichtet und betrieben, offerirt für die kommende Brut— periode 1887/88 angebrütete Eier folgender Halmonidengakkungen zu den beigeſetzten Preiſen für das Tauſend: Bachforellen-Eier (trutta fario) 5 M, Bachlaiblings-Eier (Salmo fontinalis) 10 M, Heeſaiblings-Eier (Salmo Salvelinus) 6 M, Renken-Eier (Blaufelchen und Weißfelchen, Coregonus Wartmanni und Coregonus Fera) 2 M. Von letzterer Gattung werden Eier in der Regel nur in Poſten von mindeſtens 10,000 Stück abgegeben. Mitglieder des Baperiſchen Fiſcherei— Vereines, ſowie auswärtige Vereine erhalten 10 Prozent Rabatt. Packung wird billigſt eigens berechnet. Porto und Gefahr der Sendung zu Laſten des Beſtellers. Für glücklichen Ausfall der Sier kann natürlich keine Gewähr geleiſtet werden. Die Eier werden aber nur in beſter Beſchaffenheit und mit erprobter Verpackungsart abgeſendet. Anmeldungen beliebe man zu adreſſiren an: Die Derwaltung der Fiſchzuchkanſtalt des Bayerifchen Fiſcherei-Vereins, München, 8 Sendlingerſlraße 48/11 1. II IIITIIIIIIIII TI TI I I TI IT TI I I III IT III III III N N N N | JJ. 8 Lee Die älteſte 1871 gegründete Dentſche Raubthierfallen⸗Fabrik W. Williger (vorm. R. Weber), Hayn au i. Schleſ., empfiehlt ihre weltberühmten — Tang : Apparate. Preis⸗Courante te gratis und franco. “Eine Anleitung zum Fang des ſchädlichſten Raubzeuges (Preis 1 Mt.) wird bei Beſtellungen von 10 Mk. aufwärts koſtenfrei beigelegt. 6/038 Wuhan Prompt, billig und gut liefert die Fiſchhandlung von J. C. Eberhardt in Speyer am Rhein, | Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, friſche Hub: | 111 Ser- kiſct. Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Specialität: 30/26 Rheinſalm und holländiſche Auſtern. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. } Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. ; Die nächſte Nummer erſcheint am 1. November 1887. i N 2 3 e Allg b 1 Erſcheint monatlich zwei» bis dreimal. Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. (eite BE e 2 3 18 Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und ennige. — Redaction un Buchhandlungen. — Für Kreuzband Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtr. 48/2 l. Bamerifihen Fiſcherei-Teitung. Organ für die Heſammlinkereſſen der Fildterei, owie für die Bestrebungen der Filherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Landes-⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Vellerreich-UAngarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baueriſchen Fifcerei Verein. 0 . N 8 Nr. 26, 2 „München, 1. November 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel ift unterſagt. mg Inhalt: I. Aus dem Gebiete des Fiſch ſchereirechts. 2 Fiſchwege im Main. — III. Literatur. — IV. Vereins nachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſch⸗ marktberichte. — Inſerate. I. Aus dem Gebiete des Jiſchereirechts. Das Reichsgericht hat am 24. Juni 1887 eine ſehr bemerkenswerthe fiſchereirechtliche Entſcheidung erlaſſen. In der „Juriſtiſchen Wochenſchrift“ 1887, S. 359 fg., iſt dieſelbe wie folgt, dargeſtellt: „Regalität an allen fließenden Gewäſſern beſteht zufolge Feſtſtellung der Vorinſtanz nach naſſauiſchem Rechte nicht und aus dem ſeinem Urſprunge nach unbekannten, vom Beklagten aber nicht beſtrittenen Fiſchereirechte des Fiskus am Bache kann ein Fiſchereirecht des Fiskus in den vom Bache abgeleiteten und in denſelben zurückgeführten Mühlgräben nicht hergeleitet werden. Dieſe auf dem Grund und Boden des Beklagten angelegten Gräben ſind nach deutſchem Rechte Privatgewäſſer und in Privatgewäſſern iſt die Fiſcherei nach deutſchem Rechte ein Recht des Eigenthümers am Bette des Waſſers, mag das Waſſer ſtehend ſein oder als aqua profluens ſich dem Eigenthumsbegriffe entziehen. Die That— ſache, daß die Gräben aus dem Bache geſpeiſt werden, an welchem dem Kläger 318 — ——ů—ů— das Fiſchereirecht zuſteht, iſt nicht geeignet, das Recht des Klägers auch auf die Mühlgräben zu erſtrecken. Denn das Fiſchereirecht mit den darin enthaltenen Befugniſſen beſteht nicht an der aqua profluens des Baches, ſondern an dem Bachganzen in beſtimmter räumlicher Ausdehnung, folgt mithin nicht der über die Grenze ſich fortbewegenden Waſſerwelle. Ob der Kläger der Anlegung der Gräben auch aus dem Geſichtspunkte einer Beein— trächtigung ſeines Fiſchereirechts hätte widerſprechen können, ſteht hier nicht in Frage. Es hat nach den Entſcheidungsgründen des angefochtenen Urtheils die Anlegung der Mühlgräben geſtattet und nicht behauptet, ſich in dieſen auf privatem Grund und Boden angelegten und einen Theil des Baches nicht bildenden Waſſer— läufen das Fiſchereirecht vorbehalten zu haben. Hiernach macht er letzteres ohne rechtlichen Grund geltend.“ Dieſes Urtheil gibt nach verſchiedener Richtung zu denken und geſtattet unterſchiedliche Schlußfolgerungen: 1. Die Frage, wie weit ſich das Fiſchereirecht am Hauptfluſſe (Hauptbache) auch auf die ſog. Mühlbäche, Fehlbäche ꝛc. erſtreckt, iſt in der Regel überall da beſtritten, wo dieſelbe nicht durch poſitive Geſetzesnormen entſchieden iſt, oder die concreten Rechtsverhält— niſſe ohnehin, namentlich durch rechtsverjährten Beſitzſtand u. dgl., feſtgeſtellt ſind. Die Löſung jener Frage, wo ſie dunkel iſt, kann ſich — das iſt unbeſtreitbar — ſehr verſchieden geſtalten je nach dem Rechtstitel, auf welchem das Fiſchereirecht am Hauptfluffe im ein— zelnen gegebenen Falle beruht. Leider wird in Fiſchereirechtsprozeſſen eine genaue und concrete Feſtſtellung des Rechtstitels des im Streite befangenen Fiſchereirechts vielfach verabſäumt und ſchon gar manche, den Betheiligten dann „unbegreifliche“ Entſcheidung iſt dieſer Unterlaſſung entſprungen. Wie viel in gegenſtändiger Frage auf den Rechtstitel ankommt, ſcheint auch das Reichsgericht gefühlt zu haben, wie daraus abzunehmen iſt, daß es Eingangs der Entſcheidung von einer Betrachtung über den Rechtstitel und von der Unterſtellung ausgeht, daß es ſich im ſtrittigen Falle um ein ſolches Fiſchereirecht handle, welches Ausfluß des Rechts am Grund und Boden ſei. Ganz anders hätte ſich entſchieden der Richterſpruch geſtalten müſſen, wenn ein Fiſchereirecht verfolgt worden wäre, welches z. B. Ausfluß eines Regalitätsrechts iſt. Auch das deutet das Reichsgericht inſoferne an, als es zuerſt erörtert, daß ein Regalitätsanſpruch im concreten Falle nicht nachgewieſen ſei. Zu beachten iſt dabei übrigens auch, daß die Konſequenzen der regalen Natur einer Fiſcherei— berechtigung ſich nicht blos auf den Fall beſchränken, wo das Fiſchereirecht noch dem Fiskus zuſteht, ſondern daß jene Konſequenzen auch da zu ziehen ſind, wo der Fiskus ſeine Berechtigung, vorübergehend oder dauernd, an Dritte übertragen hat. Der Rechts— charakter des Fiſchereirechts, welcher ſich hiſtoriſch einmal gebildet hat, wird durch eine ſolche Uebertragung nicht geändert. 2. Selbſt auf Grund der Anſchauung, daß es ſich gegebenen Falls auf Seite des Müllers um ein Fiſchereirecht als Ausfluß aus dem Eigenthum an Grund und Boden handele, könnte übrigens die Richtigkeit des Urtheils des Reichsgerichts noch angezweifelt werden. Das— ſelbe holt ſeine Entſcheidung aus der Erwägung her, daß nicht die fließende Waſſerwelle Gegenſtand der Fiſchereiberechtigung ſei und letztere daher nicht mit Jener gleichſam auch fortfließe. Im Allgemeinen bin ich damit ganz einverſtanden. Aber dieſe Erwägung ent— hebt nicht der Betrachtung der anderen Frage, ob nicht ein ſolcher Mühlbach aus dem Geſichtspunkte eines Acceſſionsverhältniſſes in Anſehung des Fiſchereirechts dem Rechte am Hauptfluſſe zu folgen habe. Zum mindeſten würde ſich dann, wenn man dem Satz: „accessorium sequitur principale“ auch nur einige Bedeutung einräumt, jo viel als Konſequenz ergeben, daß nicht der klagende Hauptfiſchereiberechtigte, ſondern der beklagte Müller den Beweis zu liefern hätte, daß er das Fiſchereirecht am Mühlbache aus ſpeziellem Privatrechtstitel erworben habe. 3. Außerordentlich wichtig iſt die Anerkennung Seitens des Reichsgerichts, daß das Fiſchereirecht ein Recht ſei, welches nicht an der Waſſerwelle als ſolcher, ſondern an dem Bachganzen in beſtimmter räumlicher Ausdehnung haftet. Das Reichsgericht 319 _ kommt hier erfreulicher Weiſe zu einer Rechtsauffaſſung, für die ich ſchon längſt geftritten habe. Objekt der Fiſchereiberechtigung iſt nicht blos das Waſſer (die Waſſerwelle), wie ein— mal auch in Bayern ein obergerichtliches Urtheil in mißverſtändlicher Anlehnung an eine wenig überdachte Stelle in Kreitmayers Anmerkungen zum Bayeriſchen Landesrecht an— genommen hat, ſondern Rechtsobjekt iſt hier ſtets das Gewäſſer, d. h. das Waſſer ſammt Waſſerbett und Ufer, ohne welche ja das Erſtere überhaupt kein greifbares Objekt darſtellt. Es gilt dieß der Natur der Verhältniſſe nach aus gleichem Rechtsgrund nicht blos für die Fälle einer Fiſchereiberechtigung als Ausfluß des Eigenthums am Grund und Boden, ſondern auch für ſolche Fiſchereiberechtigungen, welche als Rechte an fremder Sache nach Analogie der Servituten geſtaltet ſind. Auch hier iſt das dienende Objekt, praedium serviens, die Geſammtheit von Waſſer, Waſſerboden und Ufer. Die— ſelbe Geſammtheit iſt auch vom Fiſchereirechte in der Geſtalt einer Regalitätsberechtigung ergriffen. Daraus ergeben ſich hochwichtige Konſequenzen, namentlich in der Richtung, daß ohne Zuſtimmung des Fiſchereiberechtigten am Objekte ſeiner Berechtigung, alſo nicht blos am Waſſer i. e. S., ſondern auch am jog. alveus, d. h. am Grunde und Ufer nichts zum Nachtheile des Fiſchereirechts durch willkürliche menſchliche Veranſtaltung geändert. ſonach Flußgrund und Flußufer nicht abgegraben, verlegt, verkürzt, verbaut werden darf, Hiemit konſtruirt ſich namentlich überall da, wo nicht ausdrücklich etwas Gegentheiliges poſitiv im Landesgeſetze beſtimmt iſt, ein Widerſpruchsrecht des Fiſcherei— berechtigten gegen Flußcorrectionen, Steinbauten an Ufern u. dgl., ſoferne ſolche zur Schädigung des Fiſchereirechts gereichen. 4. Wohl zu beachten ſind auch die Schlußbemerkungen in obigem Urtheile, inſoferne fie Konſequenzen aus einem unterlaſſenen Widerſpruche des Fiſchereiberechtigten gegen Aender— ungen am Waſſerlaufe durch Abgrabungen ziehen. Es entſteht daraus die ernſte Mahnung für alle Fiſchereiintereſſenten, rechtzeitig durch Proteſt ihre Rechte zu wahren! Nur zu häufig ſind die Fälle, in denen der Fiſchereiberechtigte zuerſt ruhig zuſieht und die Hände in den Schooß legt, dann aber ein großes Lamento aufſchlägt, wenn ihm einmal das Eine oder Andere, weil es die Fiſcherei ſchädigt, unbequem wird. Dann ſoll in der Regel der Rechtſchutzausſchuß des Fiſcherei-Vereins plötzlich Hülfe ſchaffen. Wie oft iſt aber dieſer Rechtshülfe ſchon präjudizirt! Vigilantibus jura sunt scripta: d. h. in Rechtsdingen muß man Augen und Mund bei Zeiten aufmachen! Dr. v. Staudinger. II. Fiſchwege im Main. Eine Berichtigung. Ich möchte nicht bis zum Erſcheinen von Circular V des Deutſchen Fiſcherei-Vereins warten, um einen Irrthum in dem Jahresbericht pro 1886/87 zu berichtigen. Es war dem Ausſchuſſe des Deutſchen Fiſcherei-Vereins ausdrücklich mitgetheilt, daß an den zum Zwecke der Kanaliſation des Main neu angelegten fünf Wehren die vertragsmäßig zu erbauenden Fiſchwege noch nicht vorhanden ſeien. Dieß war eine ganz falſche Nachricht; dieſelben ſind gebaut. F III. Citeratur. Das mit dem großen Ehrenpreiſe Seiner Majeſtät des Königs von Sachſen ausgezeichnete Werk des Herrn Profeſſor König in Münſter „Ueber Verunreinigung der Gewäſſer“ iſt bei Julius Springer in Berlin im Buchhandel erſchienen. Gleich dem Deutſchen Fiſcherei-Verein empfehlen auch wir dasſelbe aufs Beſte zur Beachtung und Verbreitung. 320 —— —¾ IV. Vereinsnachrichten. Auszug aus dem Berichte über die Thätigkeit des Sächſiſchen Fiſcherei⸗Vereins im Jahre 1886. (Schluß.) Es erübrigt nun endlich noch, dieſem Jahresberichte den Wortlaut einer Petition anzufügen, welche von dem Vereine an die Hohen Ständekammern gerichtet werden ſollte, um die Abänderung gewiſſer Beſtimmungen der Fiſcherei-Geſetze anzuſtreben. Die Petition lautet: Einer Hohen Ständeverſammlung erlaubt ſich der unterzeichnete Vorſtand des Säch— ſiſchen Fiſcherei-Vereins nachfolgende Bitten ehrerbietigſt vorzutragen. Hauptunterlage der Fiſchereigeſetzgebung für das Königreich Sachſen iſt das Geſetz vom 15. Oktober 1868. Sein § 3 beſtimmt, daß, inſoweit nicht durch Landesherrliche Verleihung oder Privatrechtstittel etwas Anderes begründet iſt, das Recht zur Ausübung der Fiſcherei in der Regel zuſteht: „in den Erblanden den anliegenden Grundbeſitzern, einem Jeden ſoweit ſein Beſitz am Ufer reicht, und wenn beide Ufer nicht in derſelben Hand find, einem Jeden bis zur Mitte des Waſſerlaufes. Dieſe Beſtimmung iſt offenbar dem Gedanken entſprungen, das Recht auf die Fiſcherei ſolle, entſprechend dem Jagdrechte, Ausfluß des Grundeigenthums ſein. Während aber das Geſetz vom 1. Dezember 1864 ſcharf zwiſchen den Jagdrecht und der Berechtigung zur Ausübung der Jagd unterſcheidet, wird im Allgemeinen ein Unterſchied zwiſchen dem Fiſchereirecht und der Berechtigung zur Ausübung der Fiſcherei in dem Geſetz vom 15. Oktober 1868 nicht gemacht und wenn nicht der in $ 5 des genannten Geſetzes vorgeſehene Fall eintritt, hat Jedermann, der überhaupt Fiſchereirecht hat, auch das Recht, die Fiſcherei ſelbſtſtändig auszuüben, mag die Strecke eines fließenden Gewäſſers die ihm geſetzlich zuſteht, auch noch ſo beſchränkt ſein. Die Fiſcherei befindet ſich daher im Königreich Sachſen augenblicklich in demſelben Zuſtande, in dem die Jagd ſich befinden würde, wenn die SS 3—22 des Geſetzes vom 1. Dezember 1864 nicht beſtänden, alſo jedem Grundeigenthümer nicht nur das Jagdrecht, ſondern auch das Recht zur Ausübung der Jagd zuſtände, beſonders keine Vorſchriften über Minimalgröße der Jagdbezirke beſtänden. Daß ein ſolcher Jagd-Zuſtand ohne weiteres die völlige Vernichtung der Jagd bedeuten würde, iſt anerkannt, und daß die Fiſcherei in unſeren heimiſchen Gewäſſern, durch den Mangel von Beſchränkungen in der Ausübung des Fiſchereirechts bei zu gerin gem Fiſchwaſſerbeſitz, noch nicht völlig zu Grunde gerichtet worden, iſt ein ſchöner Beweis, daß unſerem Volke im Durchſchnitt der Sinn für pflegliche Ausübung unbeſchränkter Rechte noch nicht vollſtändig abhanden gekommen iſt. Nichts deſtoweniger iſt der Mangel ſolcher Beſchränkung ein ſchwerer Schaden unſerer Sächſiſchen Fiſcherei, und der Sächſiſche Fiſcherei-Verein hat häufig Gelegenheit, ſich zu überzeugen, wie die redlichſten Beſtrebungen einer Reihe einſichtsvoller Männer, den Fiſchſtand ihrer Gewäſſer zu heben, durch den rückſichtsloſen Egoismus irgend eines zwiſchenliegenden Berechtigten, der ſelbſt ſchonungslos fiſcht, völlig illuſoriſch gemacht werden. Dieſe Erkenntniß iſt nicht neu. Daß eine Hohe Staatsregierung ſich derſelben nicht verſchloſſen hat, beweiſt das Dekret an die Stände, den Entwurf zu einem Geſetze über die Bildung von Fiſchereigenoſſenſchaften und Laichſchonrevieren betreffend, vm 2. Januar 1880 Wenn nun dieſer Entwurf in Folge der bei Berathung in der 1. Kammer entſtandenen Bedenken zurückgezogen wurde, ſo läßt ſich doch die Nothwendigkeit einer Einſchränkung der Ausübung des Fiſchrechtes nicht leugnen und erlaubt ſich daher der Sächſiſche Fiſcherei— Verein ſeiner Ueberzeugung Ausdruck zu geben, daß eine wirkliche Hebung der heimiſchen Fiſcherei zu der volkswirthſchaftlich wünſchenswerthen Höhe nur dann erreicht werden kann, wenn das im Geſetzentwurfe vom 2. Januar 1880 von einer Hohen Staatsregierung ausgeſprochene Beſtreben, unter gewiſſen Umſtänden und beſonders bei zu kleinen Fiſchereibezirken, das Recht zur Ausübung der Fiſcherei von dem Fiſchereirechte zu trennen, mit thunlichſter Schonung altberechtigter und ſonſtiger beachtlicher Intereſſen, verwirklicht wird. Es erlaubt ſich ſomit der Vorſtand des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins ehrfurchtsvoll u bitten: a „Eine Hohe Ständeverſammlung wolle belieben, bei einer Hohen Staatsregierung die Vorlage eines neuen Öejeßent- wurfes zu beantragen, deſſen Annahme geeignet ſein könnte, die in dieſer Petition bezeichneten Uebelſtände zu heben, und zwar unter Berückſichtigung der allenthalben in der Berath— ung der 1. Kñammer vom Jahre 1880 an den Tag gelangten Geſichtspunkte.“ —— ——ů— ů ——ů Als Grundlage für dieſen zu erhoffenden Geſetzenwurf, glaubt der Sächſiſche Fiſcherei— Verein folgende Geſichtspunkte hervorheben zu dürfen: 1. Es dürfen fakultative Fiſchereigenoſſenſchaften gebildet werden, welche jedoch mindeſtens eine zuſammenhängende Waſſerſtrecke von 3 Kilometern Länge beſitzen müſſen. 2. Gegen renitente Minoritäten innerhalb einer Waſſerlaufſtrecke von 3 Kilometer, für welche ſich eine Genoſſenſchaft bilden will, iſt geſetzlicher Zwang zum Beitritt zuläſſig. 3. Beſtehende Rechte zur Koppelfiſcherei ſind allenthalben aufzuheben und, ſofern die dazu Berechtigten ſich nicht zur Bildung einer Genoſſenſchaft verſtändigen, dergleichen Koppelfiſchereiſtrecken zwangsweiſe zuſammen zu legen. 4. Sofern Gemeinden im Sinne 8 5 des Fiſchereigeſetzes vom 15. Oktober 1868 im Beſitze der Fiſcherei von Fiſchwäſſern ſind, welche im Zuſammenhange weniger als 3 Kilometer Länge haben, jo ſind dieſelben gehalten, ſich einer Genoſſenſchaft, wie unter 1 aufgeführt, anzuſchließen, ſobald ſich eine ſolche oberhalb oder unterhalb angrenzend gebildet hat. 5. Die Beſtimmung in 8 12 des Geſetzes vom 15. Oktober 1868, wonach die Fiſch⸗ ottern und Fiſchreiher, welche ohne Anwendung des Schießgewehres ſeitens der Fiſcherei⸗ berechtigten erlegt wurden, an den Jagdberechtigten abzuliefern ſind, wäre in Wegfall zu bringen und zwar in Anſchluß an das preußiſche Geſetz vom 30. März 1880, Art 4, dagegen aber in demſelben Parapraph ein Zuſatz einzuſchalten, beſagend, daß die Erlegung von Ottern mittelſt der Ottern-Hundemeute, auch dann, wenn keine Schußwaffen dabei Anwendung finden, ohne vorherige Verſtändigung mit dem Jagdberechtigten unzuläſſig üt. Dresden, den 16. Januar 1886. Der Vorſland des Bächſiſchen Fifderei-Pereins. Graf von Könneritz. Die Petition wurde nach Durchberathung in beiden Kammern, gemäß dem Antrage der Deputation, der Hohen Staatsregierung zur Kenntnißnahme überwieſen (J Landtagsverhandlungen der 1. Kammer im Dresdner Journale vom 27. März 1886) und dürfte von derſelben den im Jahre 1887 zuſammentretenden Ständekammern eine diesbezügliche Geſetzesvorlage gemacht werden. V. Vermiſchte Mittheilungen. Auszeichnung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden haben unterm 8. Oktober h. Is. den Fiſchhändlern Gebrüder Einhart in Konſtanz das Prädikat „Hoflieferant“ zu verleihen geruht. Fiſcherei⸗Ausſtellung in Kopenhagen. Immer wieder Fiſcherei-Ausſtellungen und kein Ende! Die Lorbeeren, welche ſich der Deutſche Fiſcherei-Verein mit ſeiner großen Ausſtellung in Berlin errang, laſſen Andere nicht ſchlafen! Im Mai 1888 ſoll nun auch in Kopenhagen eine Fiſcherei-Ausſtellung ſtattfinden. Perlmuſchelzucht. Behufs eines Verſuchs der Einführung der Perlmuſchel hat der Niederbayeriſche Kreis-Fiſcherei-Verein 500 Stück Perlmuſchelthiere im Vorjahre nach Köthen (Mark) übermittelt. M. Aus der Fiſchküche. Karpfen, blau zu ſieden. Der Karpfen wird geſchuppt, ausgenommen, zu Stücken zerſchnitten, auf eine Platte auseinandergelegt, mit ¼ Liter ſiedendem Weineſſig übergoſſen und dann ſchnell eine andere Schüſſel darüber gedeckt. Hierauf ſiedet man in einer Kaſſerole halb Waſſer, halb Wein, thut Salz, einige ganze Zwiebeln, Lorbeerblätter, Rosmarin, Citronenſcheiben dazu, und wenn dieß zuſammen kocht, legt man den Fiſch nebſt Pfeffer, dem Weineſſige und Brod— rinde, hinein. Iſt er weich geſotten, ſo richtet man ihn an und bedeckt ihn nochmals mit einer Schüſſel, wodurch er noch blauer wird. — Karpfen mit Sardellen geſpickt. Die Karpfen werden geſchuppt und geſalzen. Zu ungefähr 4—5 Pfund Karpfen nimmt man 2/5 Pfund Sardellen, 4 bis 5 dicke Zwiebeln, Kapern, Pfeffer, Nelken und Lorbeerblätter. Die Sardellen werden mit den Zwiebeln klein gehackt und die Fiſche damit gefüllt. Dann bringe man ein großes Stück Butter in eine Pfanne, lege die Fiſche hinein und laſſe ſie etwa 1¼ Stunde langſam backen, begieße fie fleißig, ſchütte etwas Fleiſchbrühe dazu und kurz vor dem Anrichten auch ein Trinkglas voll Wein. — Geſpickter Karpfen. Der Fiſch wird geſchuppt, ſauber ausgenommen und rein gewaſchen. Dann nimmt man die Milch oder die Eier von dem Fiſch, und wenn man noch mehr Fiſche hat, auch von einem derſelben das Fleiſch, nebſt etwas 322 — Peterſilie und Chalotten, hackt dies fein, rührt es in ein wenig heiß gemachter Butter herum, ſchlägt ein Paar Eier hinein, thut Salz und Gewürze nebſt etwas Weckmehl dazu und läßt es trocken einkochen. Iſt der Fiſch damit gefüllt, näht man ihn zu, ſpickt ihn auf beiden Seiten mit fein geſchnittenem Speck und etwas Zitronenſchale. Dann ſchmiert man weißes Papier mit Butter, legt den Fiſch darauf und läßt ihn auf dem Roſte langſam braten. — Hecht in Sauce. Der Hecht wird mit denſelben Zuthaten, wie beim Karpfen beigeſetzt, bis das Waſſer anfängt zu kochen. Dann macht man eine Spargel— ſauce, nimmt dazu von der Hechtbrühe und läßt darin den Fiſch nur noch einen Augenblick, damit er nicht zu weich werde und zerfalle. Etwas ſaurer Rahm kommt dazu. Hat man die Sauce über den Hecht angerichtet, ſo ſtreut man Kapern darüber, es dient zur Zierde und ſchmeckt gut. VI. Sifderei- und Jiſchmarktberichte. L Hamburg⸗Altona, 20. Oktober. Die Zufuhren wechſelten, waren an einigen Tagen ſehr gut, an anderen mäßig, doch ſchwankten die Preiſe nicht ſehr zu dieſer Zeit. En gros wurde bezahlt: Schellfiſch 1,20 — 3 &, Schollen 2 — 12 K4, Elbbutt 1,50 — 5 M, Sture 0,50 — 14 per Stieg, Steinbutt 1—1,20 &, Seezunge 75 8, Kleiſſe bis 55 J, Sandarten 60—80 4, L. Rendsburg, 15 Oktober. Der heutige Hauptfiſchmarkt bot genügend Waare. Von Auswärts waren nur Dorſch und Butte angelangt, welche erſtere mit 10 — 15 3, große 20 , letztere je nach der Größe mit 15 —30 „ per Stück bezahlt wurden. Hieſige Fiſcher hatten Butte und kleine Dorſche zu gleichen Preiſen, Schellfiſche 20 — 30 , kleinere Lachſe und andere feinere Fiſche fehlten ſowie auch Barſche. Die Fiſchhandlung hatte nur gewöhnliche Sorten. L. Rendsburg, 22. Oktober. Auf dem heutigen Wochenmarkt waren Barſche zu 40 4, mittlere Aale zu 40, kleinere 3) J, Hechte 50 , Plite 25—30 T per ½ Kilo angelangt. Von Auswärts waren Schellfiſche zu 15—30 5, Dorſch von 10—20 J, Butte 10 ½ (3 Stück 20 3) eingetroffen. Der Markt war lebhaft und der Verkauf daher gut. g L. Ellerbeck, 12 Oktober. In der letzten Zeit lieferte die Fiſcherei den hieſigen Fiſchern recht günſtige Reſultate. Es wurden viele Sprotten gefangen von vorzüglicher Qualität, ſo daß ein recht hoher Preis erzielt wurde und zwar für grüne Waare 1,20 — 1,50 M per Wall. Das Anhalten des hohen Preiſes iſt darauf zurückzuführen, daß die Zufuhr von dem Hauptfangorte Eckernförde eine geringe iſt und oft ganz ausbleibt; ebenſo Apenrade, Flensburg und andere Orte nur wenig Waare, Mötbenort und Luboe an der Kieler Bucht lieferten am meiſten. Große Heringe, die hier gefangen wurden, wurden den Fettheringen vorgezogen und gerne gekauft, da letztere an Güte um dieſe Zeit ſchon abnehmen. L. Ellerbeck (Kieler Bucht), 18. Oktober. Da in der vorigen Woche der Fang an Heringen und Sprotten wiederum ein geringer war, wie die Zufuhren aus Eckernförde, ſo blieben die Preiſe hoch und betrug der Durchſchnittspreis 1,50 M per Wall. Beltheringe kamen in kleineren Portionen, regelmäßig von guter Waare, wenn gleich an Güte gegen früher ſchon abgenommen, wurden aber dennoch ſtark begehrt, da ſie ſich für den Export am beſten eignen. Aale bezahlte man mit 1,50 A, 1,10 M. und 0,90 % nach Größe per ½ Kilo. L. Kiel, 22. Oktober. Die Preiſe von geräucherten Sprotten und Bücklingen ſchwankten in der verfloſſenen Woche ſehr. Bücklinge wurden bei ſchwachem Angebot mit 4,80 M und 3,50 M bezahlt, Sprotten bedangen das Wall 2 M, koſten augenblicklich 40 M; friſche Heringe wurden nicht bedeutend eingeführt und auch von hieſigen Fiſchern nur mittelmäßiger Fang gemacht, wo⸗ durch der Preis ſeine Höhe behielt. In den letzten Tagen beſſerte ſich der Fang und namentlich war der Sprottenfang ein ſehr reicher. Der Tagespreis iſt folgender: Sprotten incl. Kiſte 1,40 M, hieſige kleine Bücklinge 2 M, däniſche je nach Größe 3,50 4 M; ſchwediſche, große ſchöne Waare, wurde mit 5 & per Wall bezahlt. Aale koſteten 1,20 1,40 &, geräucherte Butt 5 10 JT per Stück. L. Von Middelfort⸗Sund wird über einen reichen Fiſchfang berichtet, den jüngſt ein Fiſcher machte, welcher auf den Heringsfang gefahren war. Als derſelbe ſein Netz aufzog, war dasſelbe voll von Fiſchen, aber nicht Heringe befanden ſich darin, ſondern ſogenannte Springdorſche. Es waren ca. 1100 Kilo gefangen. Ihr Name rührt daher, weil ſie im Herbſt in großen Zügen an der Oberfläche des Waſſers ziehen und ab und zu herausſchnellen. Sie ſind arge Feinde der Heringe, Stichlinge und Seenadeln, welche ſämmtlich ihnen zur Nahrung dienen. Sie haben ein ſchönes weißes, ausgezeichnet wohlſchmeckendes Fleiſch und ſind zu den Delikateſſen zu rechnen. Ihre Laichzeit währt vom Januar bis zum März und ſo gehen ſie Ende des Jahres in die Tiefe, wo ſie den Laich ablegen. Unter den Fiſchen waren Exemplare von 1—4 Kilo Schwere und betrug der Werth ca. 200 Kronen. Im vorigen Jahre wurden um dieſelbe Zeit einmal ca. 750 Kilo gefangen, doch ſind derartige Fänge ſehr ſelten. L. Die norwegiſche Fiſcherei iſt jetzt als beendet zu betrachten und lieferte als Reſultat für 32 Böte, welche den Fang betrieben, 839 Wale. L. Verbot von Kurren und Fiſchen mit Schleppnetzen auf der Elbe. Die Regierung hat das Kurren und Fiſchen mit Schleppnetzen auf der Elbe ſeewärts bis auf Weiteres verboten. 323 — ẽ — — u Forellenzuchtanſtalt von €. Arens in Cleyſingen (bei Ellrich ah.) bietet für die bevorſtehende Brutperiode an: Bachforelleneier, angebrütet, das Tauſend für 4.50 M. Größere Poſten Bachſaiblingseier, 5 1 5 „ 8.— „ ; werden nad) Vereinbarung Regenbogenforelleneier, „ 5 10. „ billiger abgegeben. Satz aller drei Gattungen in verſchiedenen Größen und Preiſen ſind ſchon jetzt verſendbar. Reflektanten werden gebeten, ſich den detailirten Preistarif zu fordern. 6/3 Bahnſtation Wolfegg (Würtlemberg). ca. 42 Ztr. Speis karpfen (32 Stück auf 1 Ztr.) in Gruben eingelegt, hat zu verkaufen Fürſtlich We Wolfegg'ſches Rentamt. 1 Die v. Arnim’: Angebrütete Forelleneier Fiſchzucht-Anſtalt ee Aug zu te For 000 Stück un 5 A 20,000 Stück um 90 & bei Rehau (in Bayern) 10 900 „ „ 48 & 30,000 „ „ 200 4 offerirt: 100,000 Stück um 350 4 xte inclusive prämiirter Emballage ab hieſiger = embryonir Poſtſtation gegen Nachnahme durch die Graf von mit natürlichem Futter ernährten Fiſchen ſtammend u mit Bachwaſſer bebrütet, das Tauſend 5 . Größere Poſten nach Vereinbarung. 3 Das Tiſchgut Serwirfe | bei Gemünden a/ M. (Bayern) | liefert: | Eier von Rheinlachs, Bach-, See- und Regenbogenforelle, Saibling, Loch— 7 leventrout, Bachſaibling; Aale, Gold⸗ | 755 f orfen, Schleihen, Spiegelkarpfen (aus- friſ Ihe Fluß⸗ und See⸗ ide. Palffyſche Centralbuchhalt län, Vachſorellen⸗ Eier r | Prompt, billig und gut liefert die Fifhhandlung von J. C. Eberhardt in Speyer am Rhein, Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, erleſene Frankenraſſe). Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Beſte u. billigſte Bedienung. — Preisliſten Spe ee 30/27 auf Verlangen gratis. 612 | Aheinſalm und holländiſche Auſtern. Fiſch- Uetze za Ren ſen, Dia iltele 1871 gegründete Deuſſcſcer aller Gattungen, fix und fertig und imprägnirt, Naubthierfallen⸗ Fabrik nebſt Gebrauchsanweiſung, Erfolg garantirt, | en en de Netzfabrikation in W. Williger onſtanz, Baden reiscourant frei. | R. Weber), Haynau i. le Zpezialitäten: Zugnetze (Waden, Seegen) für ER empfiehlt ihre ee 5 See'n, Teiche u. Flüſſe; Stellnetze, Treibnetze u. 5 Spannnehe (einfach u. n Stangen⸗ — = Fang: = Apparate. = garne, Spreitgarne( Kappen), Wurfgasne, Senk⸗ netze (Setzbeeren), Treib- u. Streichbeeren, Reuſen Preis⸗Courante gratis und franco. und Flügel⸗Reuſeu ꝛc. — Auch ſämmtliche d Eine Anleitung zum Fang des Netze zur künſtlichen Fiſchzucht.“ ſchädlichſten Raubzeuges (Preis 1 Mi.) Rnerſtennungen von Broßgrund:Befißern, kiſchzuchkl. wird bei Beſtellungen von 10 Mk. aufwärts Anftalten, Fifcherei-Dereinen, Fifhern Ec. 6/6 koſtenfrei beigelegt. 6/4 324 Deutſche Landwirthſchaftliche Ausſtellung 7.—Il. Juni 1888. zu Breslau. 711. Juni 1888. Ausgeſtellt werden: Pferde, Rinder, Schafe, Schweine, Uutzgeflügel, Bienen, Life, landwirthſch. Erzeugniſſe und i Anmeldungen bis 1. März 1888. Alle Ausſtellungspapiere ertheilt unſere Geſchüf tsſtelle Berlin S W., 8 Zimmerſtraße 6. Deutſche Tandwirthſchaftliche Geſellſchaft. Das Direlitorium. 2/1 05 1 Fiſchzuchtanſtalt des Bayer. Fiſcherei-Vereins gelegen nächſt Starnberg (bei München), ausgeſtattet mit den herrlichſten Waſſerverhältniſſen, allen neueren Erfahrungen entſprechend eingerichtet und betrieben, offerirt für die kommende Brut— periode 1887/88 angebrütete Eier folgender Halmonidengatkungen zu den beigeſetzten Preiſen für das Tauſend: Bachkorellen-Eier (trutta fario) 5 M. Barhlaiblings-Eier (Salmo fontinalis) 10 Al, Heeſaiblings-Eier (Salmo Salvelinus) 6 M, Renken-Eier (Blaufelchen und Weißfelchen, Coregonus Wartmanni und Coregonus Fera) 2 M. Von letzterer Gattung werden Eier in der Regel nur in Poſten von mindeſtens 10,000 Stück abgegeben. Mitglieder des Bayeriſchen Fiſcherei— Vereines, ſowie auswärtige Vereine erhalten 10 Prozent Rabatt. Packung wird billigſt eigens berechnet. Porto und Gefahr der Sendung zu Laſten des Beſtellers. Für glücklichen Ausfall der Eier kann natürlich keine Gewähr geleiſtet werden. Die Eier werden aber nur in beſter Befchaffenheit und mit erprobter Verpackungsart abgeſendet. u + | | vw Q | > 1 > 1 RK 1 > 2 — x : \ 7 7 je) — I) 1 . + 80 2 * + 8 N * * . e EDS BEEERBEIIEHEER — Anmeldungen beliebe man zu adreſſiren an: Die Verwalkung der Fifchzuchtanftalt des Bayerifchen Fiſcherei-Vereins, München, Sendlingerſtraße 48/öII I. n y Für die Redaktion ch Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 16. November 1887. 00% 8 ON 5 Gee. 4 ,. Alle eint f Fi ilcherei- Zeitung. Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal. die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 Inlerate Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Neue O ge 15 Pfennige. — Redaction und Buchhandlungen. — Für Kreuzband, Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der Münden, Sendlingerſtr. 48/2 l. Bäheriſchen Fiſcherei-Teitung. Oegan für die Belammtinterelfen der Filderei, ſowie für die Beſtrebungen der Fiſchecei Pereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Sachen, Baden, des Verbandes von Filcherei- Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Fahmännern Deutſchlands, Vellerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Fiſcherei-Verein. Nr. 27. München, 16. November 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer e ift unterſagt. Inhalt: I. Beiträge zur Verbeſſerung der Fiſchzucht. — Fir Publitation des Sächſiſchen Fiſcherei⸗ Vereins. — III. Die Geſtaltung der Schonvorſchriften in Preußen. — IV. Die Lachs⸗ leiter bei Hameln. — V. Aus dem Gebiete des Fiſchereirechts. — VI. Vereins- nachrichten. — VII. Vermiſchte Mittheilungen. — Inſerate. I. Beiträge zur Verbeſſerung der Jiſchzucht. Mit beſonderer Rückſicht auf die Verhältniſſe in Oberfranken. Von Herrn E. le petit, Fiſchmeiſter der v. Arnim'ſchen Fiſchzuchtanſtalt in Sophienreuth. Einleitung *). Im Regierungsbezirke Oberfranken ſind ca. 750 ha Teiche verſchiedener Größe vor— handen. Im Bezirksamt Höchſtadt bei Dechſendorf iſt der ca. 28 ha große Biſchofsweiher, in dem Spiegelkarpfen gezüchtet und der bisweilen mit Hafer beſtellt wird. In dem *) Obige Erörterungen waren urſprünglich beſtimmt, als Vortrag zu dienen bei der vor einiger Zeit ſtattgehabten Generalverſammlung des Oberfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins. Die Zeit reichte dort aber nicht mehr für dieſen Vortrag und ſo nahmen wir Veranlaſſung, uns das Manuſtript zur Veröffentlichung zu erbitten. In Folge des vorerwähnten Umſtandes knüpft der Herr Verfaſſer zunächſt an Oberfränkiſche Verhältniſſe an. Was er aber darlegt, iſt von ſo allge⸗ meinem hohen Werthe, von ſo gemeingültigen Erfahrungen getragen, daß die oberfränkiſche Farbe ganz zurücktritt und ein überall hin intereſſantes, lichtvolles Bild entſteht! Die Redaktion. 326 Bezirk ſind in Summa 570 ha Karpfenteiche, davon 2 Prozent Streichteiche, 8 Prozent Streckteiche und 90 Prozent Abwachsteiche. Die Teiche liegen gewöhnlich 3 Monate trocken und werden je nach ihrer Güte nach 4— 7 Jahren ein Jahr mit Stoppelrüben, Gras oder Hafer beſtellt. Eingeſetzt werden pro 1 ha 100 — 120 Stück Karpfen. Zuwachs pro 1 ha 200 Pfund. Im Bezirksamt Pegnitz bei Creuſſen ſind 3 Karpfenteiche 1,6 ha groß. Bei Schnabelwaid und Kraimoos ſind 6 Karpfenteiche 18,6 ha groß. Bei Bayreuth ſind 8 Streichteiche und 10 Streckteiche und Abwachsteiche, 20 — 25 ha groß. Im Bezirks- amt Lichtenfels zu Naßanger, Langheim, Triel, Schönreuth, Stetten und Neuſenſee ſind Karpfenteiche von 6,8 — 34 ha Größe. Im Bezirksamt Kronach find nur wenig Karpfen— teiche. Im Bezirksamte Kulmbach waren früher viele Teiche, dieſelben find faſt alle ein- gegangen. Im Bezirksamte Berneck wird faſt in allen Gemarkungen des Bezirks Teichwirth— ſchaft betrieben, die Teiche ſind meiſt klein, mit Karpfen oder Forellen beſetzt und liegen nur kurze Zeit trocken. In der Umgegend von Wunſiedel gibt es ca. 50 größere und kleinere Teiche; meiſtentheils ſind es Abwachsteiche. Sie ſind gewöhnlich 2 Jahre beſpannt und liegen ſelten längere Zeit trocken. Bisweilen werden ſie 2 Jahre gebracht und mit Hafer beſtellt. Sie ſind entweder mit Karpfen oder die Quellteiche mit Forellen beſetzt. Im Bezirksamte Münchberg gibt es eine große Menge meiſt kleiner Teiche, die außer Karpfen und Forellen auch Hechte, Barſche und Weißfiſche enthalten. Im Bezirksamte Rehau befinden ſich in 18 Gemeinden zerſtreut 489 Teiche von 134 ha in Geſammtgröße; davon kommen auf die Fiſchzuchtanſtalt Sophienreuth 180 Teiche von ca. 20 ha Fläche. Die Teichanlagen der Sophienreuther Fiſchzuchtanſtalt ſind auf dem ca. 4000 Tagwerk großen Revier in 6 Abtheilungen, deren jede mehrere oder weniger Teiche enthält, vertheilt. Die Teiche werden zum größten Theile zur Zucht unſerer einheimiſchen Bachforelle benützt, zum anderen Theil dienen die Teiche zur Karpfen, Goldfiſch-, Goldorfen- und Krebszucht. In den ſämmtlichen Teichen, welche in den Gemarkungen des Bezirksamtes Rehau zerſtreut umher— liegen, werden Forellen, Karpfen und Hechte gezüchtet. Sie liegen ſelten trocken und werden gewöhnlich alle 2 Jahre abgelaſſen. Im Bezirksamte Hof find 350 — 370 Karpfenteiche vorhanden, die im Durchſchnitt 1¼ ha groß find und außer Karpfen auch Schleien enthalten. Die Steuerblätter und Steuerkataſter der genannten Bezirke weiſen zwar eine ſtatt— liche Anzahl Teiche auf, es ſind aber kaum noch die Hälfte derſelben in Benutzung als Fiſchteiche, die andern ſind trocken gelegt und dienen als Wieſen und Felder. Wahrſcheinlich ſind die Beſitzer dieſer Teiche im Laufe der Zeit zu der Meinung gekommen, daß die Aus— nützung als Fiſchteiche ihnen nicht den Gewinn gebracht habe, den ſie bei der Benützung derſelben als Feld oder Wieſe erzielten. Wenn man nach den Urſachen dieſer Erſcheinung ſucht, ſo wird man finden, daß die heute noch in den meiſten Teichen beſtehende Methode der Fiſchzucht als die eigentliche Quelle geringer Erträgniſſe angeſehen werden muß. i I. Karpfenzucht. Von größter Bedeutung für den Grundbeſitzer iſt natürlich die Frage nach der Rentabilität der Karpfenwirthſchaft. Man hört häufig die Behauptung, daß ein Karpfen⸗ teich mehr einbringe, als die gleiche Fläche Weizenboden, womit ſich die Thatſache ſchwer vereinigen zu laſſen ſcheint, daß an vielen Orten, wo früher zahlreiche Karpfenteiche beſtanden, dieſe im Laufe der Zeit ganz trocken gelegt wurden. Dieſe Erſcheinung erklärt ſich aber leicht durch die Umwandlungen in Folge der Reformation und die zu jener Zeit unvollkommenen Verkehrs- und Transportmittel. Die Aufhebung der zahlreichen Faſttage, für welche namentlich bei Klöſtern und anderen geiſtlichen Anſtalten regelmäßig ausgedehnte Teichwirth⸗ ſchaft getrieben wurde, verminderten den Fiſchbedarf außerordentlich, und an eine Verſendung der Fiſche auf größere Entfernung hin, an Orte, wo ſie gut zu verwerthen geweſen wären, konnte bei den damaligen Transportverhältniſſen nicht gedacht werden. Seit 30 Jahren haben ſich die Marktpreiſe der Karpfen von 30 ½ auf 90 ½ das Pfund, alſo um das Dreifache erhöht, während ſich die Futterpreiſe (Heu und Getreide) nicht einmal auf das Doppelte ſteigerten; auch iſt die Nachfrage nach Fiſchen eine größere und die Transport⸗ verhältuniſſe ſind heute die denkbar günſtigſten. Zu jener Zeit war es vortheilhafter, die eh. Teiche trocken zu legen und zum Futter- oder Getreidebau überzugehen. Anders liegt die Sache heute, wo einerſeits die Getreidepreiſe durch die ausländiſche Konkurrenz gedrückt ſind, andererſeits die unendlich verbeſſerte Kommunikation, Eiſenbahn- und Poſtverbindung, es mög— lich machen, die für den lokalen Bedarf in viel zu großer Menge produzirten Fiſche weithin zu verſenden und zu guten Preiſen zu verwerthen. Für die Beurtheilung der zu erzielenden Rente iſt wohl zu berückſichtigen, daß die Karpfenwirthſchaft einerſeits außerordentlich viel weniger Arbeitskraft erfordert als der Ackerbau und andererſeits im weſentlich geringeren Grade als jener von Witterungsverhältniſſen abhängt. Die Produktion von Fiſchfleiſch iſt natürlich von der Güte der Teiche weſentlich abhängig und man darf nicht geringwerthige Teiche mit gutem, gute Teiche mit dürftigem Ackerboden vergleichen. Ueber die Fleiſchmenge, welche das Ar oder Tagwerk guter, mittlerer oder geringer Teiche durchſchnittlich produzirt, laſſen ſich leider genaue Angaben nicht machen, da eine ſo exakte Buchführung, wie ſie dazu erforderlich iſt, allenfalls auf den großen nach Hunderten von Hektaren zählenden Teichwirthſchaften üblich iſt, deren Verhältniſſe ſich mit kleinen Anlagen vielfach gar nicht vergleichen laſſen, die kleinen Karpfenzüchter aber gewöhnlich weder die Größe ihrer Teiche genau kennen, noch Arbeitskoſten, Einſatz- und Abfiſchungs— gewicht der Fiſche und Nebennutzung der Teiche gebührend in Rechnung ziehen. Im All— gemeinen kann man annehmen, daß gute Karpfenteiche bei zweckmäßiger Bewirthſchaftung 70 — 90 kg Karpfenfleiſch pro 1 ha jährlich produziren. In geringen Teichen wird der Ertrag natürlich viel kleiner ſein. Im Durchſchnitt wird man das Kilogramm Karpfen beim Abſatz an Händler mit 1A veranſchlagen dürfen, während im Einzelverkauf vielfach 1,50 — 2 l zu erzielen find und der Verkauf von ein- und zweiſömmerigen Setzlingen an Teichbeſitzer oft viel beſſere Preiſe liefert. Außerdem darf auch die Grasnutzung an den Teichrändern, der Teichſchlamm, die Gewinnung von Korbweiden auf den Dämmen und in großen Teichen die Rohrernte und die Gewinnung von Schilfſtreu nicht außer Acht gelaſſen werden. Dazu kommt noch der Vortheil, daß, namentlich wo zahlreiche Teiche vorhanden ſind, bei der abwechſelnden einjährigen Sömmerung derſelben oft außerordentlich reiche Heu- oder Haferernten ohne Düngung zu erzielen ſind. Es iſt demnach wohl unzweifelhaft, daß überall da, wo günſtige Gelegenheit zur Karpfenzucht vorhanden iſt, dieſelbe als eine ſehr gute Bodenbenutzung dringend empfohlen werden kann. Wenn man nun die im Gebrauch ſtehenden Teiche des Regierungsbezirkes Oberfranken einer genaueren Betrachtung unterzieht, ſo wird man finden, daß in einer geringen Anzahl der größeren Teichwirthſchaften die Karpfenzucht in rationeller Weiſe be— trieben wird. Dagegen wird in den meiſten kleinen Teichen nur die ſogenannte wilde Wirthſchaft ausgeübt. Manche Teiche ſind geſpannt und werden zu gewerblichen Zwecken benützt oder dienen zur Bewäſſerung der Wieſen. Solche Teiche werden entweder erſt nach einer Reihe von Jahren oder in kurzen Zwiſchenräumen abgelaſſen. Die größte Anzahl der Teiche iſt einzeln gelegen und von geringer Ausdehnung. Nur an wenigen Orten ſind mehrere Teiche vorhanden und zugleich Eigenthum eines einzelnen Beſitzers und auch dieſe ſind dann nicht ſo angelegt und ſo groß, daß in denſelben eine eigentliche Teichwirthſchaft betrieben werden könnte. Die geringe Größe und die vereinzelte Lage der Teiche mußte nothwendig dahin führen, daß der Ausnützung der Teiche von Seite der Beſitzer eine geringere Bedeutung beigelegt wurde. Dieſer Umſtand führte nach und nach zur wilden Wirthſchaft, d. h. die Teiche wurden überreich mit jungen Karpfen beſetzt und nach einer Reihe von Jahren ab— gefiſcht. Die größeren Fiſche werden dann irgendwie verwerthet, die kleineren aber ſogleich nach dem Spannen des Teiches in denſelben zurückverſetzt und zwar nicht immer gezählt und ſortirt, ſondern überhaupt nur genommen. Eine auf dieſe Weiſe betriebene Fiſchzucht kann unmöglich günſtige Reſultate ergeben, weil die Teiche viel zu viel überſetzt ſind und weil dieſe Fiſche in ihrer Raſſe verſchlechtert werden müſſen, indem nur ſchlecht genährte, ver— kümmerte Thiere und alle Krüppel an der Fortpflanzung theilnehmen. Ein derartiger Fiſchzuchtbetrieb während einer Reihe von Jahren bringt die Fiſche von Generation zu Generation ſo herunter, daß ſie von zu Jahr immer kleiner und ſchließlich ganz werthlos ſind. Es kann kaum einem Zweifel unterliegen, daß viele Teichbeſitzer ſchon 328 g ſeit Jahren die Nachtheile einer ſolchen Fiſchunzucht erkannt haben, aber ſie ſind nie in der Lage geweſen und ſind es vielleicht heute noch nicht, dieſem Uebelſtande abzuhelfen. Die Meiſten haben es daher vorgezogen, ihre Teiche ganz abzulaſſen und den Teichgrund zu anderen Zwecken zu benützen, anſtatt nur ungünſtige Reſultate zu erzielen. Bei ſolchen Betrachtungen entſteht von ſelbſt die Frage, wie in den noch heute im Betriebe ſtehenden Teichen die Fiſchzucht verbeſſert werden könnte. In einzeln liegenden Teichen von geringer Ausdehnung kann eine eigentliche Teich— wirthſchaft mit Ausſicht auf Gewinn überhaupt nicht betrieben werden. Es gehören zu einer ſolchen wenigſtens ein Streichteich, zwei oder mehrere Streckteiche, größere Abwachs— oder Kaufgutteiche und endlich Ueberwinterungsteiche. Es iſt ſelbſtredend nicht ausgeſchloſſen, daß man in einem einzelnen Teiche Karpfen laichen laſſen und einen kleinen Theil der Brut aufziehen kann, aber nutzbringend werden ſolche Verſuche niemals ſein und können nur als Verſuche oder Vergnügungsſache angeſehen werden. Es dürfte den meiſten Oekonomen aus der Viehzucht bekannt ſein, daß alle jungen Thiere im erſten und zweiten Lebensjahre beſonders reichlich und nahrhaft gefüttert werden müſſen, wenn das Knochengerüſt ſich vollkommen entwickeln ſoll und daß alle Thiere klein und ſchwach bleiben, wenn ſie zur Zeit ihrer erſten Entwicklung ſchlecht genährt werden. Dieſelbe Erſcheinung kann auch bei den Fiſchen beobachtet werden. Fiſche, welche im erſten Jahre wegen Nahrungsmangel im Wachsthum zurückgeblieben find, werden ſich in ſpäteren Jahren bei beſter Nahrung nicht mehr ſtrecken, ſondern nur mäſten. Aus dieſem Grunde kann von wilder Brut in der Regel ein guter Erfolg nicht erreicht werden. Wenn ein Teich nicht ganz ungewöhnlich nahrhaft iſt, und die Fiſche in demſelben nicht reichlich ge— füttert werden, jo wird die wilde Brut immer an Nahrungsmangel leiden und im Wachsthum zurückbleiben. Wird außerdem der Teich erſt nach mehreren Jahren abgefiſcht, ſo wird in demſelben der Nahrungsmangel immer größer und das Wachsthum der Fiſche gänzlich gehemmt. Solche Karpfen haben, nachdem fie drei Sommer alt find, oft noch nicht ½ Pfund Gewicht erreicht, während fie bei richtiger Ernährung am Ende des dritten Sommers 11a —2 Pfund haben ſollten. N Aus dieſen angeführten Gründen eignet ſich ein einzelner oder mehrere kleine Teiche von ſonniger warmer Lage am beſten zur Aufzucht von Speiſekarpfen. Zu dieſem Zwecke kaufe man von einer bewährten Teichwirthſchaft, welche nur edle, ſchnellwüchſige Karpfen züchtet, Satzfiſche und laſſe ſie nur einen, höchſtens zwei Sommer im Teiche, worauf dieſer wieder abgefiſcht werden ſollte. Wieviel Satzfiſche in einen Teich zu ſetzen ſind, hängt von der Ernährungsfähigkeit des Teiches ab und muß erprobt werden. Als Regel kann aber aufgeſtellt werden, daß es immer nutzbringender iſt, eher zu wenig als zu viel Fiſche in den Teich zu geben, weil bei überreicher Nahrung die Karpfen durch raſche Zunahme am Gewichte genügenden Erſatz für die etwas geringere Anzahl geben werden. Bei der Frage der Beſetzung der Teiche iſt die Eigenſchaft derſelben in Erwägung zu ziehen. Nach der Herkunft ihres Waſſers unterſcheidet man Bach- oder Flußteiche, Quell und Himmelsteiche. Erſtere erhalten ihr Waſſer aus Flüſſen oder Bächen, die entweder durch ſie hindurchgehen, oder mit denen ſie durch Gräben verbunden ſind. Die Quellteiche enthalten im Grunde oder an ihrem Rande Quellen. Himmelsteiche werden nur vom Regen oder Schneewaſſer und aus Zuleitungsgräben geſpeiſt, welch' letztere bei trockenem Wetter wieder verſiegen. Der Werth eines Teiches hängt davon ab, daß er mit ausreichend vielem Waſſer verſorgt werden kann und von der Menge Fiſchfutter, welches er erzeugt. Letztere Eigen— ſchaft iſt zum größten Theil von der Bodenbeſchaffenheit und Tiefe des Teiches abhängig. Sandboden gibt zwar wenig aber gutes Futter, Lehm und Torfboden iſt gut, humoſer Lehmboden ſehr gut; zäher, magerer Thon iſt ſchlecht, ebenſo ſind ſteinige Gründe für Karpfenteiche ungeeignet. Jungfräulicher Boden liefert die höchſten Erträge. Schilfwuchs und Verſchlämmung drücken die Erträge herab. Die Lage der Teiche iſt ebenfalls von Wichtigkeit. Sie ſollen vor Allem dem Lichte und der Sonne ausgeſetzt ſein. Von Vortheil iſt es ferner, wenn die Teiche von aus— r . 329 — — — gedehnten Viehweiden und Ackerländereien umgeben ſind, wodurch die Fiſche bei Regengüſſen viel und werthvolles Futter erhalten. Auch eine ſüdliche Lage iſt günſtig. In den für die Karpfenzucht geeigneten Teichen können auch andere karpfenartige Fiſche gezogen werden. Freilich wird man für ſolche, da ſie gewöhnlich niedriger im Preiſe ſtehen als die Karpfen, meiſtens nur Teiche von geringerer Güte, Torflöcher, Mergelgruben und dergleichen verwenden. In Teiche, die durch Fluß- oder Bachwaſſer geſpeiſt werden, kann man auf das Tagwerk Waſſerfläche 85 Stück zweiſömmerige Satzkarpfen rechnen. In Quellteichen genügen ſchon 60 Stück pro 1 Tagwerk. Je größer die Setzlinge, deſto weniger ſollen eingeſetzt werden. Wenn ein Teich Raubfiſche enthält und ſolche nicht daraus entfernt werden können, jo ſollten die Setzfiſche ½%— 1 Pfund ſchwer fein. Bei kleineren Setzfiſchen muß ihre Anzahl weſentlich vermehrt werden und iſt dann ſelbſt ein Füttern zu empfehlen, um ihr Wachsthum zu beſchleunigen. Eine abſichtliche Beſetzung eines Karpfenteiches mit Hechten hat nur den Zweck, andere kleine Fiſche, Fröſche ꝛc. zu vertilgen und ſo die eingeſetzten Karpfen vor Nahrungsmangel zu ſchützen. Das Streichen in den Abwachsteichen iſt nicht gut, weil die erhaltene Brut nicht viel werth iſt und das Wachsthum der Karpfen hindert; deßhalb ſind die Hechte in den Abwachsteichen durchaus nothwendig, nur müſſen ſie beim Einſetzen weſentlich kleiner ſein als die Karpfen. Man rechnet gewöhnlich auf ein Schock Karpfen von je 1/2 Pfund einen oder zwei Hechte von ¼ Pfund. Die Karpfen werden erſt im vierten Jahre laichreif. (Die Milchner haben ſchon im dritten Jahre reife Milch.) Auf dieſen Umſtand iſt zu achten, denn bei Beſetzung eines Teiches mit 1- und 2ſömmerigen Karpfen iſt eine Bei— gabe von Hechten oder anderen Raubfiſchen nicht nothwendig. Das Vorhandenſein von anderen kleinen Fiſchen, wie Ellritzen, Schmerlen, Stichlingen ꝛc. in Streich- und Streck— teichen iſt ſchädlich und zeigt von ſchlechter Beſchaffenheit eines Teiches. Ebenſo ſind die Fröſche ſchädlich und ſind möglichſt zu vertilgen. Die kleinen Fiſche fängt man mittelſt angeflochtener Drahtreuſen, in die ein Köder, aus Fleiſchmehl mit Weizenmehl und Salz zu einem Teig geknetet, gelegt wird. Die Fröſche fängt man, wenn eine leere Tonne an einer ſeichten Stelle des Teiches ſo tief in den Boden verſenkt wird, daß nur ein handhoher Rand vorſteht, ſie ſpringen in dieſe hinein und ſind gefangen. Die kleinen Fiſche und Fröſche ſind ein ſehr werthvolles Maſtfutter für Forellen. Zur Erzielung eines guten Erfolges bei der Karpfenzucht iſt es von Wichtigkeit, daß nur gute Setzfiſche verwendet werden. Karpfen ſollen von einer edlen, ſchnellwüchſigen Raſſe ſein. Unter den gewöhnlichen in regelmäßiger Weiſe beſchuppten Karpfen, die auch Edel— oder Schuppenkarpfen genannt werden, kommen gelegentlich in Teichwirthſchaften, oft auch in der Freiheit einzelne Exemplare vor, welche entweder ganz ſchuppenlos ſind (Leder- oder Schleienkarpfen) oder nur wenige große Schuppen tragen, die dann gewöhnlich jederſeits in einer Reihe vom Kopfe bis zum Schwanze ſtehen, mitunter aber auch ganz unregelmäßig geordnet ſind (Spiegelkarpfen). Beide Varietäten werden an manchen Orten mit Vorliebe rein gezüchtet und für wohlſchmeckender gehalten als der Schuppenkarpfen. Nach den bereits hie und da angeſtellten Verſuchen wachſen die verſchiedenen Sorten unter ſonſt gleichen Ver— hältniſſen ſo ziemlich gleichmäßig. Natürlich wird man, wo einmal die eine oder die andere Raſſe vom Publikum bevorzugt wird, dieſem Umſtande Rechnung tragen müſſen. Brut, Setzfiſche ſowie Streicher find an vielen Orten, zumal in bewährten Fiſchzüchtereien, regel— mäßig im Herbſt und Frühjahr zu haben. Gute Streichteiche ſind das Fundament einer regelrechten Karpfenzucht. Sie müſſen ſo beſchaffen ſein, daß ſie den Fiſchen für das Laichen die günſtigſten Verhältniſſe bieten und auch die Entwickelung der Eier und Fiſche möglichſt fördern. Am beſten eignen ſich hiezu Himmelsteiche oder ſolche Teiche, die ihr Waſſer aus einem nahe liegenden Teiche beziehen. Streichteiche, welche direkt mit einem Bache oder Fluſſe kommuniziren, haben den Nachtheil, daß oft Raubfiſche hinein gelangen; man fängt dann beim Abfiſchen nur die Streichkarpfen und einige große Hechte ꝛc. Solche Teiche dürfen nur im Nothfalle zu Streichteichen verwendet werden, auch darf man nicht unterlaſſen, das Waſſer vor ſeinem Eintritt in den Streichteich durch größere, mit grobkörnigem Kieſe gefüllte Gruben oder — —v—ͤ—̃— —„—-—vũ Kaſten, welche an der Einlaufſtelle an beiden Seiten mit Rechen verſehen ſind, hindurch zu leiten. Der Teichwirth ſoll Alles darauf verwenden, um gute Laichteiche zu erlangen, denn von ihnen hängt das Gedeihen der Wirthſchaft ab. Während der Laichzeit muß der Waſſerſtand konſtant bleiben, damit nicht durch ein Sinken desſelben der Karpfenlaich trocken gelegt und zerſtört wird. Die Ränder des Streich— teiches ſollen flach, ſeicht und mit Pflanzen mäßig beſtockt ſein. Die Fiſchgrube ſoll keine Pflanzen enthalten, auch darf dieſelbe nicht verſchlammt ſein, ſondern ſie muß reinen ſandigen oder lehmigen Grund haben. Die Laichkarpfen ſollen ein Gewicht von 4— 6 Pfund haben, jung, geſund, kräftig und an dem Körper nirgends beſchädigt ſein. Alte Karpfen ſind nicht zur Zucht verwendbar, da ihre Brut ſchlecht wächſt. Laich— karpfen müſſen aus mittelguten Teichen ſchon bei der Herbſtfiſcherei ausgeſucht werden. Wenn ſie den Winter über in Teichen mit härterem Waſſer geſtanden haben, ſtreichen ſie beſſer. Je nach der Größe des Streichteiches rechnet man als ſogenannten Strich — auf 2 Rogner 1 Milchner und 1 dreijähriges Männchen Milchner) als Anhetzer“). Die Geſchlechter laſſen ſich bei den Karpfen leicht dadurch unterſcheiden, daß das Weibchen an der Geſchlechtsöffnung eine erhöhte (convexe) Stelle, das Männchen eine Vertiefung (concave) zeigt. Das Ausſetzen der Streicher ſollte erſt kurz vor der Laichzeit, das iſt in den letzten Tagen des Monats April, geſchehen. Die Streichteiche müſſen über den Winter ganz trocken gelegen haben und kurz vor dem Einſetzen der Streichkarpfen beſpannt worden ſein. Das Streichen der Karpfen erfolgt bei warmer Witterung in der Regel ſchon in den erſten Tagen des Mai!) in den frühen Morgenſtunden. Aus dem an den Waſſerpflanzen angeſetzten Laich ſchlüpfen je nach der Temperatur des Waſſers die jungen Fiſchchen in 6 — 8 Tagen aus, wenn nicht durch eintretende ſtarke Fröſte oder ſonſtige ungünſtige Witterungsverhältniſſe die Eier zerſtört werden. Unter günſtigen Umſtänden erhält man im Herbſt von einem Rogner ſo viel Brut, daß dieſelbe für eine größere Teichwirthſchaft ausreicht. Wer viel Brut übrig hat und dieſelbe nicht abſetzen kann, ſollte dieſelbe viel eher an geeigneten Stellen der freien Gewäſſer ausſetzen, als dieſelbe in zu ſtarker Anzahl in die Streckteiche zu geben. Es iſt ſehr gemeinnützig, wenn auf ſolche Weiſe überzählig gewordene Brut in den nächſten Fluß eingeſetzt wird, indem doch manche Karpfen den Raubfiſchen entgehen und zu brauchbaren Speiſefiſchen heranwachſen. Pächter größerer Bäche, Flüſſe und Seen ſollten es nicht unterlaſſen, alljährlich einige hundert Stück zweiſömmerige Setzkarpfen einzuſetzen. Die Beſorgniß, daß die Fiſche von größeren Raub— fiſchen gefreſſen werden könnten, iſt unbegründet, denn es ſind ja alle großen Fiſche einmal klein und in Gefahr geweſen, von ihren größeren Feinden gefreſſen zu werden. Es ſind ſchon oft Prachtſtücke von Karpfen an Größe und an Geſchmack in unſeren Flüſſen und Strömen gefangen worden. Ohne Zweifel ſind dieſelben einſt als Brut aus irgend einem Teiche entſchlüpft oder, weil dort überflüſſig, freigelaſſen worden. Das Gedeihen der Teichwirthſchaft hängt weſentlich davon ab, daß man zu jeder Zeit genügend Waſſer zur Verfügung hat. Die Beſchaffenheit des Teichbodens iſt von großem Einfluß auf das Wachsthum und Gedeihen der Fiſche, wie ſchon oben erwähnt. Wer Teichanlagen machen will, ſollte ſich vorher mit einem im Teichbau kundigen Manne be— ſprechen, da ſonſt gar leicht Mißgriffe begangen werden, die ſpäter nicht leicht oder gar nicht mehr zu beſeitigen ſind. Neu angelegte Teiche ſollte man immer erſt e wenn der Damm richtig aus— getrocknet iſt. Teichanlagen können oft ohne große Mühe und Koſten hergeſtellt werden. Sehr oft bietet ein laufender Graben oder ein Bächlein Gelegenheit, ein bisher trockenes Grundſtück in einen Teich zu verwandeln; gar viele größere Güter haben Waſſerzuflüſſe, welche ſich dazu eignen. Am günſtigſten iſt die Benützung breiter flacher Thalmulden mit mäßigem Gefälle, deren Ränder hoch genug ſind, um einen ſchädlichen Rückſtau des Waſſers auf die benachbarten Felder ꝛc. zu verhindern und ſich ſtellenweiſe ſo weit nähern, daß zu ihrer Verbindung nur kurze Dämme hergeſtellt zu werden brauchen. Solche Muldenbildungen *) Anm. d. Red. Andere Teichwirthe rechnen immer auf 1 Rogner 2 Milchner. **) Anm. d. Red. Dieſe Terminbeſtimmung wird nicht überall zutreffen. N y | | rr + 331 — — —ð ſind auf den meiſten nicht in vollſtändig flachem Terrain gelegenen Beſitzungen vorhanden und liefern nur ein ſaures Gras in ſpärlicher Menge. Eine für alle Fälle dienende Anleitung zur Herſtellung von Karpfenteichen zu geben, liegt ſelbſtredend im Bereiche der Unmöglichkeit, da die Terrain- und Waſſerverhältniſſe, welche ja die ganze Anlage von vornherein beſtimmen müſſen, auch nicht an zwei Orten die gleichen ſind. Die Aufſchüttung von Teichdämmen, in Verbindung gebracht mit dem Waldwegbau, insbeſondere über Thäler und Waſſergerinne, war und iſt zu allen Zeiten nöthig. Brücken, Kanäle und Dämme mußten zu allen Zeiten und müſſen auch in Zukunft angelegt werden, um den Verkehr in den Waldungen zu ermöglichen. Bei richtiger Auswahl der geeigneten Oertlichkeiten können dieſelben ohne erhebliche Mehrkoſten auch zu Teichdämmen benutzt werden, wenn das Waſſer nicht raſch hindurchgeleitet, ſondern geſammelt und genöthigt wird, anſtatt in den offenen Kanal auf der Thalſole, an der Krone des Dammes abzufließen, und durch Ueberrieſelung der bis dahin waſſerarmen Abhänge einen neuen Tribut dem menſchlichen Fleiße zu zahlen. Die Abfiſchung der Karpfenteiche findet gewöhnlich alle Jahre im Herbſte ſtatt. Zuerſt werden die Abwachsteiche gefiſcht, hierauf folgen die Streckteiche und ſchließlich die Streich— teiche. Wenn irgend thunlich, ſollen die Teiche, zumal die kleineren und ſeichten, über Winter trocken gelegt werden. Durch das Trockenliegen wird der Boden in Folge der atmoſphäriſchen Einflüſſe entſäuert und zur Bildung von Nahrung wieder tauglich gemacht. Teiche, die auch über Winter beſetzt ſind, müſſen bei ſtarkem Froſt fleißig aufgeeiſt werden, ſonſt ſind die Fiſche der Gefahr des Erſtickens ausgeſetzt. Bedecken ſich die Teiche mit Eis, ſo hört die Berührung der bewegten Luft mit dem flüſſigen Waſſer auf. Der Sauerſtoffgehalt des Waſſers wird von den in demſelben lebenden Thieren aufgezehrt. Es tritt Mangel an Sauerſtoff ein; die desſelben ſo bedürftigen Thiere beginnen unruhig zu werden; das Waſſer trübt ſich, es erſcheinen zuerſt ſterbende Waſſerinſekten an der Oberfläche, zuletzt kommen die Karpfen und ſchnappen nach Luft. Gegen ſolche Kalamität iſt nur theilweiſe Abhilfe möglich. Man ſuche ſchon vor Beginn der Fröſte den Waſſerzulauf möglichſt zu vergrößern. Kann am Einlauf ein kleiner Ueberfall, wenn auch nur von ein paar Zoll Höhe, gemacht werden, jo wirkt derſelbe ſehr günſtig zur Aufnahme von Sauerſtoff durch das einlaufende Waſſer. In vielen Teichen ſind ſolche Vorkehrungen nicht möglich; da bleibt nichts anderes übrig, als Löcher in das Eis zu ſägen, ſie gegen das Eindringen der Kälte mit Reiſig und Stroh zu bedecken und ſich neubildendes Eis täglich zu entfernen. Bei kleinen Teichen iſt es ſehr zweckmäßig, den Waſſerſtand um einige Zoll zu erniedrigen, jo daß zwiſchen der ſtarken Eisdecke und dem Waſſerſpiegel ein leerer Raum bleibt. Die Karpfen ziehen ſich bei Beginn der Kälte in die tiefſten Stellen des Teiches zurück, freſſen nicht mehr und verbringen dortſelbſt eine Art von Winterſchlaf. Auf dieſen Umſtand iſt zu achten, wenn man gemöthigt ift, Löcher in das Eis zu ſägen, indem dieſe Lagerſtätten der Fiſche vermieden werden müſſen, weil die Karpfen ſonſt von Fiſchdieben mit Gabeln geſtochen werden könnten. Gewöhnlich werden zwei Löcher in das Eis geſägt, damit die Luft unter denſelben über das Waſſer ziehen kann. Die Größe der Löcher muß dem Bedürfniß entſprechen und genügt meiſtens wenn ſie Um breit und 3— 4 m lang gemacht werden. Iſt das Eis mit viel Schnee bedeckt und tritt Thauwetter ein mit theilweiſen Schneeſchmelzen und darauf einfallendem Froſt, ſo ſteigert ſich die Gefahr für die Fiſche und es ſind dann die Löcher zu vergrößern oder zu vermehren und beſtändig eisfrei zu halten. Bei außerordentlich lang andauernder Kälte genügen auch zuweilen dieſe Bemühungen nicht mehr und es muß zur Nothfiſcherei geſchritten werden. Der ſogenannte Fiſchaufſtand tritt ein, wenn im Sommer Waſſermangel eintritt und das Waſſer durch die Einwirkung der heißen Sonnenſtrahlen bis auf den Grund erwärmt wird. Die pflanzlichen und thieriſchen Stoffe des Untergrundes gehen dann raſch in Fäulniß über und verpeſten das Waſſer, wodurch ein allgemeines Sterben der Fiſche eintreten kann. Die Fiſche kommen nach Luft ſchnappend an die Oberfläche, werden blaß und ſterben. Starke Wäſſerung oder ein tüchtiger Regen kann hier noch Hilfe bringen, der praktiſche Teichwirth wartet aber in dieſem Falle niemals bis die Gefahr zu groß wird und greift bald zu dem Mittel der Nothfiſcherei. Man vermeide aber, Fiſche aus ſolch' warmem Waſſer ſofort in kaltes Waſſer zu übertragen. Der ſchnelle Temperaturwechſel ſchadet den Fiſchen, ſo daß ſie bald danach abſtehen. (Schluß folgt.) 332 II. Yublikation des Sächſiſchen Jiſcherei-Vereins. Schonzeit der Krebſe und Aalraupen. Mit dem 1. November begann im Königreiche Sachſen die Schonzeit für Krebſe und dauert bis mit dem 31. Mai des nächſten Jahres. Während dieſer Zeit dürfen in fließenden Gewäſſern Krebſe überhaupt nicht gefangen werden und auch die aus geſchloſſenen Gewäſſern herührenden dürfen weder feilgeboten noch verkauft werden. Für weibliche Krebſe mit Eiern unter dem Schwanze erſtreckt ſich dieſes Verbot auf das ganze Jahr. Es wäre ſehr zu wünſchen, daß dieſe Beſtimmung recht genau eingehalten würde, da ohnehin in den letzten Jahren der Krebsreichthum auch in den ſächſiſchen Gewäſſern durch die ſogenannte Krebspeſt gewaltig abgenommen hat und die gute Wiederbevölkerung verödeter Gewäſſer mit Krebſen inſofern ſchwierig iſt, als der Krebs zum Wachſen ſehr langer Zeit bedarf. Ein ordentlicher Speiſekrebs iſt wenigſtens 6 bis 8 Jahre alt, und beſonders große Exemplare haben ſtets ein Alter von 15 bis 20 Jahren. Indeſſen iſt eine Wieder— beſetzung dadurch möglich, daß man kleinere Krebſe (Krebsbrut) kauft und ausſetzt. Wir machen noch darauf aufmerkſam, daß mit dem 1. Dezember auch die Schonzeit für die Aalraupe beginnt und bis mit dem 1. Januar des nächſten Jahres dauert. III. Die Geſtaltung der Schon vorſchriften in Preußen. Die kgl. preußiſche Staatsregierung hat bekanntlich die verſchiedenen Provinzial— vorſchriften über Schonzeit, Brüttelmaß u. dgl. einer Reviſion unterzogen und bereits eine Reihe neuer Verordnungen zur Publikation gebracht. Es erwächſt uns daraus die Pflicht, über deren Inhalt und insbeſondere den dabei feſtgehaltenen prinzipiellen Standpunkt, welcher ſo ziemlich der alte geblieben iſt, näher zu berichten. Wir werden dieſer Pflicht, ſobald des vielbeſchäftigten Redakteurs ſpärliche Muße dieſes geſtattet, gewiſſenhaft nachkommen. Wir werden dies thun unter getreulicher Feſthaltung unſeres ſich der Zuſtimmung in weiteſten Kreiſen erfreuenden bekannten Standpunktes. Wir werden, nur dem Sachwohle dienend, auch jetzt mit unſerer Anſicht und Ueberzeugung nicht hinter dem Berge halten, dabei aber auch erkennen laſſen, daß wir sine ira et studio ſtreng ſachliche Objektivität als das oberſte Gebot bei der Mitarbeit in ſolchen Dingen betrachten. Für heute laſſen wir nachſtehend ein uns zugegangenes Publikandum des Vereins zur Beförderung der Fiſchzucht im preußiſchen Regierungsbezirk Kaſſel folgen: l Kaſſel, im Oktober 1887. Indem wir einen Abdruck der ſeit dem 1. Oktober 1887 in Kraft getretenen Ver— ordnung, betreffend die Ausführung des Fiſchereigeſetzes im Regierungsbezirk Kaſſel vom 8. Auguſt 1887 (Preuß. Geſetz-Sammlung ©. 441 ꝛc.) verſenden, bitten wir unſere Mit⸗ glieder und Alle, welche ſich für Erhaltung eines erträglichen Fiſchbeſtandes und für Beförderung der Fiſcherei im Regierungsbezirk intereſſiren, uns ſchleunigſt ihre Anſichten über diejenigen Punkte der Verordnung, welche einer nach dem Inhalte der Verordnung ſelbſt möglichen Aenderung bedürfen, und darauf hinzielende Anträge mitzutheilen, um dieſelben entſprechenden Ortes zur Geltung bringen und vertreten zu können. Wir gehen von der Annahme aus, daß die Verordnung zwar in einigen Punkten den Anträgen unſeres Kommunallandtags vom Jahre 1885 gerecht wird, daß ſie dieſe aber in der Hauptſache trotz des dieſelben zur Berückſichtigung empfehlen den Beſchluſſes des Landtags der Monarchie insbeſondere durch Beibehaltung der ſogenannten abſoluten Schon— zeiten und der dadurch bedingten Eintheilung der Fiſchwaſſer des Bezirks und einzelner Strecken derſelben in ſolche mit Frühjahrs- und andere mit Winterſchonzeit unberückſichtigt gelaſſen hat, ja daß der frühere Zuſtand erheblich bedenklicher dadurch geworden iſt, daß nach § 3 Nr. 3 in der Frühjahrsſchonzeit ohne alle weitere früher doch nöthige Geſtattung an drei Tagen der Woche von Montag früh 6 bis Donnerstag früh 6 Uhr Morgens gefiſcht werden darf, daß alſo dieſe Frühjahrsſchonzeit ſich nur auf 4 Tage in den Wochen vom 10. April, bis 9. Juni nämlich auf die Zeit von Donnerstag früh 6 Uhr bis zum Montag früh 6 Uhr, erſtreckt. Wir beabſichtigen deßhalb in Gemäßheit der bezüglichen Beſtimmungen ($$ 3, 5, 6 ꝛc. der Verordnung) nicht nur den Erlaß von Bezirkspolizei-Verordnungen anzuſtreben, ins⸗ beſondere wegen Beſeitigung dieſer drei Fiſchtage für jede Woche der Frühjahrsſchonzeit, wegen Beſtimmung einer Schonzeit für die Aeſche (S 6), Erweiterung der Beſtimmungen über Lachsfiſcherei (SS 3 und 4) durch Herbeiführung eines Verbots des Fanges mit 333 Senken und ſtändigen Anlagen, eine Erweiterung des Verbots auf die Nebenflüſſe der Weſer: Fulda, Eder, Werra u. ſ. w. (§ 4 letzter Abſatz), ſondern auch den Herrn Regierungs- präſidenten anzugehen, von verſchiedenen der ihm nach den SS 4, 7, 14 ꝛc. zuſtehenden Befugniſſen Gebrauch zu machen. Die Verordnung ſelbſt giebt in drei Fällen (§S 1 Nr. 4, § 12 Nr. 2, § 15) der Aufſichtsbehörde d. h. den Bürgermeiſtern die Befugniß, Anderes zu erlauben als die V. O. beſtimmt. Sie verweiſt in fünf Fällen (SS 3, 5, 6, 10, 14) auf die Möglichkeit der Aenderung der Beſtimmungen durch Bezirkspolizei-Verordnungen, in elf Fällen (S 1 Abſ. 2, § 2 Abi. 3, § 3 Nr. 1, 3, §S 4 Nr 1— 4, S 7 Abſ. 1 und 2, § 9 Abi. 2, § 11 Nr. 2, $ 13 Abſ. 2, § 14 Abſ. 5, S 17) giebt fie dem Regierungspräſidenten die Ermächtigung, Dispenſe zu ertheilen; weitere Beſtimmungen als die in der V. O. enthaltenen zu erlaſſen und Anderes zu beſtimmen, iſt in ſieben Fällen ($ 1 Abſ. 3, §8 1—5, $ 19) der Miniſter für Landwirthſchaft ꝛc. befugt, ſodaß die V. O. ſelbſt ſich als eine änderungs- und ver⸗ beſſerungsfähige hinſtellt und ſelbſt zu bezüglichen Vorſchlägen auffordert. Ver Vorſitzende des Vereins zur Beförderung der Fiſchzucht im Regierungsbezirk Kaſſel. Wendelſtadt, Geh. Regierungsrath a. D. IV. Die Tachsleiter bei Hameln. G. Die Nr. 26 der Hameln'ſchen Anzeigen vom 26. Oktober 1887 ſchreibt: „Durch den neuen, inmitten der Schlachte (Wehr) angelegten Fiſchpaß floß am Samſtag den 22. Oktober zum erſten Male Waſſer. Im Gegenſatze zu der früheren, auf dem Roſenbuſche befindlichen Lachsleiter, die niemals von einem Lachſe benutzt ſein ſoll, ſcheint die neue Anlage wirkſam zu ſein, denn wir hören, daß auf der dritten Stufe vier Lachſe, die im Begriffe waren, ihre Hochzeitsreiſe gegen Süden zu machen, gefangen und an die Fiſchereipächter abgeliefert worden find. Für die ſtädtiſchen Finanzen eröffnen ſich da trübe Ausſichten, da wir 18,000 l Pacht wohl nicht wieder bekommen werden.“ Dies Letztere würde auch ohne die Anlage des neuen Lachspaſſes nicht der Fall ſein, weil unterhalb Hameln jetzt ſehr energiſch gefiſcht wird, und alſo viel weniger Lachſe als vordem nach Hameln gelangen können. Daß der neue Paß funktionirt, daß er von dem ſteigenden Lachſe genommen wird, iſt erfreulich zu hören. Projektirt iſt derſelbe von dem damaligen Waſſerbauinſpektor, Herrn Keller-Berlin, deſſen vortreffliche Schrift über Fiſch— päſſe vom Jahre 1885 ja allgemein bekannt iſt. Ausgeführt hat den Bau der mit der Anlegung von Fiſchpäſſen ebenwohl vertraute Herr Baurath Meier-Hameln. Der Paß befindet ſich in Mitten des jetzt vollendeten größeren Wehres (Schlachte), welches von einem Ufer nach der in Mitten des Stromes liegenden Inſel ſich hinzieht, und bei mittlerem Waſſerſtand über 3 m ſenkrechte Höhe hat. Der Paß, dasſelbe in ſchräger Richtung durch— ſchneidend und etwas in das Oberwaſſer mit einem Kopfe vorragend, iſt 25 m lang und hat vier Stufen von je 6m Länge, die je 30 em übereinander liegen; die Breite des Paſſes beträgt 2,40 m. Hoffentlich bewährt ſich dieſer neue Lachsſtieg auch bei der Inbetrieb— ſetzung der neuen Wehranlage fernerhin, und ermöglicht es dem Weſerlachs, in größerer Menge als ſeither zu den Laichplätzen, namentlich in der Eder, zu gelangen. V. Aus dem Gebiete des Jiſchereirechts. (Im Anſchluſſe an die Ausführungen in Nr. 26 dieſes Blattes.) Unſer verehrlicher Herr Mitarbeiter O. K. ſchreibt uns: „Ich halte dafür, daß das Fiſchereirecht an einem neuangelegten Mühlgraben dem Berechtigten des Hauptflußbettes zuſteht. Dieſe Berechtigung geht erſchöpfend aus der Natur der Sache hervor, ohne daß der Berechtigte auf den ihm günſtigen Satz: „accessorium sequitur principale“ ſich zu ſtützen braucht, während er anderſeits aber auch jenen ihm ungünſtigen Satz nicht zu fürchten hat, wonach die Fiſcherei nach deutſchem Rechte ein Recht des Eigenthümers am Bette des Waſſers iſt. 334 Nehmen wir an, daß Jemand das Fiſchereirecht an einem Bache von einem gewiſſen Grenzſteine oberhalb bis zu einem ſolchen unterhalb beſitzt. Was dazwiſchen liegt, fällt in das Gebiet feiner Berechtigung. Dieſe ſteht ihm alſo zu „an dem X-Bache von da an bis dorthin“. Mag nun der Bach, ſei es durch die Natur oder durch menſchliche Ein— wirkung, in ſeinem Laufe eine Veränderung erfahren, welche er will, es iſt und bleibt der KX⸗Bach. Man wird nicht ſagen, daß mit dem Mühlgraben ein neuer Bach geſchaffen werde; derſelbe bildet ſowohl geographiſch als auch ſtaatlich einen Theil des X- Baches, an welchem der Betreffende ſein Fiſchereirecht hat, und deſſen rechtliche Befugniß lautet eben dahin, daß er an dem ſo bezeichneten Bache auf eine gewiſſe Strecke die Fiſcherei ausüben darf. Anders verhielte es ſich, wenn ein Theil des Mutterbaches abgeleitet würde, um in dieſen nicht wieder zurückzukehren, ſondern in ein anderes Gewäſſer ſich zu ergießen. Nur auf dieſen letzteren Fall kann der Ausſpruch der reichsgerichtlichen Entſcheidung vom 24. Juni 1887 mit Recht Anwendung finden, daß das Fiſchereirecht nicht der über die Grenze ſich fortbewegenden Waſſerwelle folgt. Durch die Anlegung des Mühlgrabens, der ja ſtets die Beſtimmung hat, nach kurzem Laufe in den Mutterbach zurückzukehren, wird dieſer lediglich auf die beſagte kurze Strecke in zwei Rinnſale getheilt; die Grenze des X Baches wird hiebei von der ſich fortbewegenden Waſſerwelle aber nie verlaſſen! Ver— möge der angebrachten Schleußen hat man es in der Hand, das eine wie das andere der beiden Rinnſale beliebig zu füllen und zu leeren. Man wird aber doch hier nicht von zwei verſchiedenen Bächen, bezw., um die Bezeichnung der reichsgerichtlichen Entſcheidung beizubehalten, von Privatgewäſſern ſprechen, nachdem die geſammte Waſſermenge in dem Mutterbette ſich wieder zuſammenfindet. Der Geograph, der Geometer, der Steuerbeamte und der Verwaltungsbeamte werden den neuen Mühlgraben ſtets zu dem X- Bache rechnen. Folgender in der Hauptſache ganz gleich gearteter Fall müßte und würde ohne Zweifel die Richter in jener Sache zu einer Umkehr zwingen. Angenommen nämlich, daß es ſich nicht um die Anlegung eines Seitenkanales, ſondern etwa um die Korrektion eines Baches handelt, welcher auf eine gewiſſe Strecke durch den Grundbeſitz eines Dritten geleitet wird, den er bisher nicht durchfloſſen hat, während das alte Bachbett auf dieſer Strecke gänzlich beſeitigt wird. Nach demſelben Grundſatze müßte man hier annehmen, daß das Fiſcherei— recht des urſprünglich Berechtigten auf dieſer Strecke für ihn verloren gehe, indem es nunmehr einem Anderen zufalle*). Der Erſtere wird jedoch mit Recht entgegnen: „Verändert Ihr auch den Lauf des X-Baches, für die und die Strecke ſteht mir ein wohlerworbenes Recht an demſelben zu, welches mir nicht geſchmälert werden und zu deſſen Schaden ein Anderer kein neues Recht erwerben kann“. VI. Vereinsnachrichten. Landes-Fiſcherei-Verein für das Großherzogthum Heſſen. Am 30. Oktober 1887 wurde zu Worms, hervorgehend aus dem bisherigen Fiſcherei-Verein Worms, ein Landes-Fiſcherei-Verein für das Großherzogthum Heſſen begründet. Zu der kon— ſtituirenden Generalverſammlung hatten ſich zahlreiche Theilnehmer eingefunden. Aus Ginsheim, Stockſtadt, Erfelden, Gernsheim, Hamm, Eich, Nackenheim, Oppenheim ꝛc. waren die Fiſcher erſchienen, von Darmſtadt Herr Forſtinſpektor Preuſchen als Vertreter der Großh. Staatsregierung, Herr Landeskulturinſpektor Dr. Klaas, von Auerbach und Bensheim die Herren Oberſtlieutenant v. Derſchau und v. Nolte x. Zahlreiche Perſönlichkeiten, welche am Erſcheinen verhindert waren, verſicherten in Zuſchriften den Verein ihrer wärmſten Sympathien und erklärten ihren Beitritt. Der bisherige proviſoriſche Vorſtand, Herr Freiherr v. Heyl zu Herrnsheim an der Spitze, bleibt bis zur nächſten, baldigſt einzuberufenden Generalverſammlung in Funktion. Freudig begrüßt wurde die Thatſache, daß die Berufsfiſcher an der heſſiſchen Rheinſtrecke dem Vereine gegenüber volle Geneigtheit zu gemeinſamer Arbeit für das Beſte der Fiſcherei zu erkennen gaben. Hoffen wir darum auf eine gedeihliche Entwicklung der Fiſchereipflege in Heſſen. Seinem jungen Landes⸗-Vereine aber unſeren herzlichſten Glückwunſch! *) Daß dies nicht der Foll iſt und der Fall ſein kann, ſteht längſt in der Rechtſprechung feſt. Die Red. a r e en z Kr 335 —ẽ — — VII. Vermiſchte Mittheilungen. Uebelſtände am Rhein. Nach der „Wormſer Zeitung“ wurde bei einer Ver— ſammlung des großh. heſſiſchen Landes-Fiſcherei-Vereins durch Herrn Stadtverordneten Hartmann von Worms erwähnt und ſehr beklagt, daß am rechten preußiſchen Rhein— ufer von Biebrich bis Rüdesheim von der kgl. preußiſchen Regierung in Wiesbaden für 10 & jährlich Jedem jede Art der Fiſcherei auszuüben geſtattet werde, was alle Vereinsbeſtrebungen untergrabe. Kaum glaublich — wenn aber wahr, dann gewiß recht bedauerlich! Deviſe. Auf einer Verſchlußmarke des Oeſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins leſen wir folgenden — dem unſerigen ſehr ähnlichen — hübſchen Wahlſpruch: „Schonen und Hegen, Bürget den Segen!“ M. Aus der Fiſchküche. Nach der Zeitſchrift „Für's Haus““): Verbeſſerung des Fiſchgeſchmacks. Um den Süßwaſſerfiſchen den ihnen manchmal anhaftenden moderigen Geſchmack zu nehmen, thue man ein kleines Stück Roggenbrod in den Kochtopf. (Zu gleichem Zwecke dient auch das Einlegen eines Stückchens reiner Holz— kohle. Red. d. A. F.⸗Z.) — Suppe von Schellfiſchen. Sie iſt an Geſchmack der Krebsſuppe faſt gleich. Man nehme das Schellfiſchwaſſer, das nicht zu ſtark geſalzen ſein darf, ſeihe es durch ein Sieb und laſſe es bis zum nächſten Tag ſtehen. Dann ſetze man es mit Suppenkraut wie gewöhnliche Bouillonſuppe auf, laſſe es etwas einkochen, thue einige Fleiſchklößchen daran und rühre es zum Schluß mit etwas Mehl und Butter ab. Will man ein Uebriges thun, ſo gebe man ein wenig Fleiſchextrakt zu der Suppe. — Schüſſelhecht. Ein mittelgroßer Hecht wird in Stücke geſchnitten und mit zwei gewäſſerten Heringen, einer in Scheiben geſchnittenen Zitrone, 2—4 Zwiebeln, für etwa 15 ½ zerſtoßenem Brote, Pfeffer und etwa 250 gr Butter, ſchichtweiſe in einen Tiegel gelegt. Der Fiſch wird auf ſchwachem Feuer ſo lange gedämpft, bis er gar iſt. Zwiebel ſowie Heringe ſind fein zu hacken. Scheint der Beiguß zu dünn, ſo iſt noch etwas Weißbrot hinzuzufügen. — Heringsſpeiſe. Zwei gewäſſerte Heringe (Milchner) werden ausgegrätet und mit der Milch auf dem Hackbrett klar gewiegt. Dieſe Maſſe verquirlt man mit / Liter ſaurem Rahm. Unterdeſſen kocht man 2 Liter Kartoffeln, ſchält ſie noch warm und ſchneidet ſie in kleine Scheiben. In einer Bratpfanne oder Blechform, in welcher reichlich Schmalz oder Fett heiß gemacht worden iſt, läßt man eine Lage Kartoffeln und einen Guß mit dem ſauren Rahm und den Heringen abwechſeln. Es iſt gut, oben darauf noch etwas Butter zu ſtreichen. — Auſternpaſtetchen. Die von den Schalen losgemachten, gereinigten Auſtern werden in Wein ſteif gemacht. Dann nimmt man einen Theil Zwiebeln, einige Scheiben mageren Schinken, etwas derbes Kalbfleiſch, ſchneidet alles würflig, thut Gewürz dazu, ſchwitzt alles in Butter mit etwas Mehl hellgelb und läßt es dann mit dem Wein und einem Guß Bouillon tüchtig kochen, zieht es mit 6 Eigelbs ab, nachdem man dies Ragout noch mit Zitronenſaft abgeſchärft hat. Man kann dann die Auſtern in kleine Butterteigpaſteten oder in zierliche Papierbecherchen thun und das Ragout heiß darüber füllen und ſo zur Tafel geben. Die Auſtern dürfen nicht hart geworden ſein. *) Unſere Mittheilungen „Aus der Fiſchküche“ haben erfreulicher Weiſe viel Beifall gefunden und laſſen die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ auch gar vielen Hausfrauen unſerer geehrten Leſer jeweilig als angenehmen Ankömmling gelten. Im Einzelnen gefällt natürlich bald dieſes, bald jenes beſſer. Ueber den Geſchmack läßt ſich nicht ſtreiten — ſagt ein altes Sprichwort. Wir bringen daher nach der Auswahl eines kleinen, fiſchereifreundlichen Damenkollegiums, welches der Redaktion feine geneigten Dienſte leiht, abſichtlich „Allerlei“, im ſüd⸗ wie im norddeutſchen Geſchmack. Man kann ja von Allem lernen und Probiren geht auch hier übers Studieren! Der Abwechslung halber laſſen wir nun einmal eine Reihe von Rezepten aus der bekannten, nicht genug zu empfehlenden Zeitſchrift „Für's Haus“ folgen. Bei der Trefflichkeit der Quelle ſind viel⸗ leicht unſere liebwerthen Hausfrauen doppelt geneigt, das Eine oder Andere zu verſuchen. D. Red. Inserate. Die Forellenzuchtanſtalt von C. Arens in Cleyſingen (bei Ellrich a h.) f bietet für die bevorſtehende Brutperiode an: Bachforelleneier, angebrütet, das Tauſend für 4.50 M. Größere Poſten Bachſaiblingseier, 5 N 5 „ 8.— „ werden nach Vereinbarung Regenbogenforelleneier, ; „ 3 5 „ 10.— „ billiger abgegeben. Satz aller drei Gattungen in verſchiedenen Größen und Preiſen ſind ſchon jetzt verſendbar. Reflektanten werden gebeten, ſich den detailirten Preistarif zu fordern. 6/4 Angebrütete Forelleneier 15 zu verkaufen: Prompt, billig und gut 1,000 Stück um 5 .M 20,000 Stück um 90 Kl N liefert die Fiſchhandlung von 10,000 „ „ 48 l 50,000 7 „ 200 , J. C. Eberhardt 100,000 Sic um 350 M. in Speyer am Rein, inclusive prämiirter Emballage ab hieſiger Poſtſtation gegen Nachnahme durch die Graf : l halffyſche Centralbuchhaltung Szomolänh, Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, Preßburger Comitat, Ungarn. 8/2 — Die v. Arnim'ſche „ frifde Fa und See⸗ Jiſchie. offerirt: Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! embryonirte | Specialität: 30/8 Sadforellen- Eier Rheinſalm und holländiſche Auſtern. von mit natürlichem Futter ernährten Fiſchen FE 5 7 ſtammend u. mit Bachwaſſer bebrütet, das Tauſend die ültehe 1871 gegründete Dentſche 5 4 ei Poſten nach 3 5 Naubthierfallen-&i abrik Das Tiſchgut Seewieſe W. Williger bei Gemünden a/ M. (Bayern) (vorm. R. Weber), Hayn au i. Schleſ., liefert: Eier von Rheinlachs, Bach-, See- und eiapfieglt ihr weten Regenbogenforelle, Saibling, Loch⸗— Tang 5 Apparate. N leventrout, Bachſaibling; Aale, Gold⸗ . : g 3 reis⸗Courante gratis und franco. orfen, Schleihen, Spiegelkarpfen (aus⸗ 5 5 f erleſene Frankenraſſe). Eine Anleitung zum Fang des SU Ren ER ſchädlichſten Raubzeuges (Preis 1 Mk.) Beſte u. billigſte Bedienung. — Preisliſten wird bei Beſtellungen von 10 Mt. aufwärts auf Del Bea He, 6/3 koſtenfrei beigelegt. 6/5 Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. Dezember 1887. Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal. In Beh tt titzeil Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. nlerate die zweiſpaltige Petitzeile Beſtell bar bei allen Poftanſtalten und Ne ur a O ee e 15 Pfennige. — Redaction und Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Adminiſtratton, Adreſſe zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 (. Banerifichen Fifjerei-Z Zeitung. Oegan für die Belammtintereflen der Fischerei, owie für die Beſtrebungen der Fifherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Sandes-Fifcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Derbindung mit Fahmännern Deutſchlands, Vellerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baneriſchen Fifherei Verein. Nr. 23,2 z,, Münden, 1. Dezember 1887. XII. Zahrg. U Nachdruck unſerer Originalartikel ift unterſagt. mg Inhalt: I. Vorſchriften über Zeit und Art der Perlenfiſcherei. — II. Beiträge zur Verbeſſerung der Fiſchzucht. — III. Aus dem Gebiete des Fiſchereirechts. — IV. Vereins nachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. I. Vorſchriften über Zeit und Art der Verlenſiſcherei. Die k. bayerifche Regierung von Niederbayern hat mittelſt Erlaß vom 25. Okt. 1887 (Kr.⸗A.⸗Bl. S. 81) die SS 4 u. 7 der oberpolizeilichen Vorſchriften über Zeit und Art der Perlenfiſcherei vom 26. Februar 1886 abgeändert. Dieſe ober⸗ polizeilichen Vorſchriften für Niederbayern erhielten folgende nunmehr giltige Faſſung: Die k. Regierung von Niederbayern, Kammer des Innern, erläßt auf Grund des Art. 126 Abſ. 1 Ziff. 1 des Polizeiſtrafgeſetzbuches vom 26. Dezember 1871 über Zeit und Art der Perlenfiſcherei nachſtehende oberpoltzeiliche Vorſchriften: Wer in Perlgewäſſern nach Perlen fiſcht, ohne ſelbſt der Berechtigte oder Pächter des betreffenden Gewäſſers zu ſein oder ſich in Begleitung eines ſolchen zu be⸗ finden, hat ſich gegenüber den Organen des Polizei- und Sicherheitsdienſtes durch einen ſchriftlichen Ausweis zu legitimiren. Dieſer von dem Fiſchereiberechtigten oder Pächter auszuſtellende Ausweis hat Vor— und Zuname, Alter, Stand und Wohnort des Betreffenden, dann Art und Zeitdauer der ertheilten Erlaubniß, ſowie die Bezeichnung der Strecke des Perlgewäſſers zu enthalten und iſt von der Ortspolizeibehörde des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Fiſchereiberechtigten oder Pächters gebührenfrei zu beſtätigen. 338 § 2. Die Perlmuſcheln dürfen nur zum Zwecke der Perlgewinnung gehoben werden. $ 3. Ein und dieſelbe Strecke eines Perlgewäſſers darf, nachdem ſie abgefiſcht iſt, vor Ablauf von fünf Jahren nicht wieder auf Perlen gefiſcht werden. 6 § 4. Die Ausübung der Perlenfiſcherei iſt in den Monaten Juli und Auguſt verboten. In den übrigen Monaten des Jahres darf dieſelbe nicht vor Sonnenaufgang und nicht nach Sonnenuntergang ausgeübt werden. § 5. Der Beginn der Perlenfiſcherei, die zu fiſchende Strecke und die damit beauftragte Perſon ſind vom Fiſchereiberechtigten vorher der Diſtriktspolizeibehörde anzuzeigen. § 6. Die Oeffnung der Muſcheln hat mit größter Schonung für die Muſchelthiere zu geſchehen. Es darf hiebei lediglich die hiefür gebräuchliche Zwinge (Perlſchlüſſel) benützt werden, deren Breite nicht mehr als 1½ cm betragen darf. Insbeſondere iſt die Oeffnung der Perlenmuſcheln mittels Durchſchlagen derſelben oder Durchſchneiden der Schließmuskeln verboten. § 7. Die geöffneten Muſcheln find, ſoferne die Thiere in denſelben nicht abgeſtorben ſind, nach der Unterſuchung ſofort wieder in das Waſſer zurückzugeben. § 8. Die vorſtehenden oberpolizeilichen Vorſchriften treten mit dem Tage der Ver— kündung im Kreisamtsblatte in Kraft. Uebertretungen derſelben werden nach Art. 126 des Polizeiſtrafgeſetzbuches vom 26. Dezember 1871 mit Geld bis zu ſechzig Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Landshut, den 25. Oktober 1887. ö Rönigliche Regierung von Niederbayern, Kammer des Innern. v. Lipowsſiy. II. Beiträge zur Verbeſſerung der Jiſchzucht. Mit beſonderer Rückſicht auf die Verhältniſſe in Oberfranken. Von Herrn €. le Petit, Fiſchmeiſter der v. Arnim'ſchen Fiſchzuchtanſtalt in Sophienreuth. (Schluß.) Geſtatten es die ökonomiſchen oder gewerblichen Verhältniſſe des Teichbeſitzers, daß der Teich den ganzen Winter abgelaſſen bleibt, ſo gewinnt derſelbe an Ernährungs— fähigkeit, indem alle Fiſchfeinde durch die Kälte des Winters aus dem Teichgrund vertrieben werden und durch den Froſt der Boden gelockert und entſäuert wird. Auch die Ent— wicklung kleiner Waſſerinſekten, Flohkrebſe ꝛc., welche den Karpfen zur Nahrung dienen, wird durch die Trockenlegung des Teichgrundes während des Winters ſehr begünſtigt. Zur beſſeren Erklärung über die Entwickelung dieſer niederen Thiere diene ein Satz aus Bronn's Klaſſen und Ordnungen des Thierreiches (V. Bd. 1. Abth. p. 955). „Die Eier vieler Branchiopoden, insbeſondere diejenigen der Cladoceren und Phyllopoden, welche von den Weibchen theils an Pflanzen angeklebt, theils ohne weitere Fürſorge in das Waſſer entleert werden, haben in letzterem bis zu ihrer Entwickelung oft eine anſehnliche, ſich ſelbſt auf mehrere Monate ausdehnende Zeit zu verbleiben, werden aber auch in vielen Fällen mit der Verdunſtung kleiner Waſſermaſſen (in Gräben, Lachen u. ſ. w.) auf kürzere oder längere Zeit trocken gelegt. Bei den meiſten Phyllopoden-Formen ſcheint ſogar die hiemit ver— bundene Einbettung der Eier in erhärteten Schlamm die Bedingung für ihre Entwickelung abzugeben.“ Herr Profeſſor Benecke theilte auch mit, daß das Frieren der Eier deren Entwickelung zu begünſtigen ſcheine. Man kann ſehr gut wahrnehmen, daß ſich in Teichen, die längere Zeit trocken gelegen haben, eine große Menge kleinerer Waſſerthierchen kurz nach der Beſpannung entwickeln. Darum iſt es vortheilhaft, die Teiche vor dem Erſcheinen der Karpfenbrut jo kurz wie möglich zu beſpannen, damit die Thierchen, welche der Fiſchbrut zur Nahrung dienen ſollen, nicht zu groß werden. Es iſt für die Aufzucht von jeder Art Fiſchbrut von größter Wichtigkeit, daß uns hier ein Mittel geboten iſt, die natürliche Nahrung der Fiſche in Menge zu erzeugen. Beſondere Verhältniſſe mancher Teichbeſitzer laſſen es nicht immer wünſchenswerth erſcheinen, eine Abfiſchung des Teiches im Herbſte vorzunehmen. Auch ſind zuweilen die Teiche zu klein, als daß eine alljährige Abfiſchung ſich lohnen würde. In ſolchen Fällen 339 ä ——— dienen die Karpfen im Teiche am beſten zum eigenen Gebrauche des Teichbeſitzers und gewähren ihm ſicherlich eine geſunde, wohlſchmeckende Nahrung. Bei ſolcher Sachlage empfiehlt es ſich, den Teich nur mit dreiſömmerigen Karpfen zu beſetzen und per Tagwerk höchſtens 60 Stück zu geben. Auf einen Abgang während des Sommers braucht nicht gerechnet zu werden; derſelbe kann unter normalen Verhältniſſen ſelten mehr als 1 Prozent betragen. Durch geeignete Fütterung der Karpfen können die Erträgniſſe einzeln liegender Teiche ſehr bedeutend erhöht werden. Die Karpfen ſind ſogenannte Allesfreſſer, d. h. ſie nehmen Dinge als Futter an, welche von anderen Thieren verſchmäht werden. Das Füttern muß mit Vorſicht geſchehen. Vor Allem iſt im Auge zu behalten, daß das Waſſer des Teiches durch zu große Mengen und unrichtig hineingeworfenes Futtermaterial nicht ver— unreinigt wird, denn die Fiſche können nur in reinem Waſſer leben. Ganz falſch und unrationell iſt es daher, wenn z. B. verendete Thiere, gleichviel von welcher Art und Größe, direkt in's Waſſer geworfen werden. Es iſt dieß ſehr unzweckmäßig, weil dadurch das Waſſer leicht verdorben wird und die Fiſche nicht Stücke abreißen, ſondern nur ſolche Gegenſtände verzehren, welche ſie in den Mund nehmen können. Viel zweckmäßiger iſt es, die Fleiſchſtücke in Käſten oder Fäſſern mit Drahtgitterboden zu legen und dieſelben auf Pfählen einige Zoll über den Waſſerſpiegel zu befeſtigen. Die Fleiſchſtücke werden bald von den Schmeisfliegen mit Larven beſetzt. Letztere fallen, nachdem ſie größer und ſchwerer geworden ſind, maſſenhaft in's Waſſer und bieten den Fiſchen ein angenehmes Futter. Seit alten Zeiten hat man ſich bemüht, die Karpfen auch durch Darreichung künſtlichen Futters zu mäſten und es ſind dazu die verſchiedenartigſten pflanzlichen und thieriſchen Stoffe empfohlen. Freilich werden rationeller Weiſe immer nur ſolche angewandt werden können, welche billigſt zu erhalten ſind und eine reichliche Verzinſung des angelegten Kapitals garantiren. Syſtematiſch vergleichende Verſuche über den Futterwerth der verſchiedenen Stoffe werden ſeit einigen Jahren in der großen Karpfenteichwirthſchaft des Herrn Baron v. Box— berg in Zſchorna bei Radeburg in Sachſen in großem Maßſtabe angeſtellt. Aber es iſt bisher über die höchſt einfachen und trotzdem höchſtwichtigen Experimente nichts publizirt worden. Von verſchiedenen Seiten wird der Miſt des Rindviehes, der Schafe und ſolcher von Maſtſchweinen empfohlen, ferner Staubmehl, Kleie, Tröber, Malzkeime, gekochte Linſen, Bohnen, Lupinen, Erbſen, Kartoffeln, Rüben, die feſten Rückſtände aus Branntweinbrennereien, die Rübenſchnitzel von Zuckerfabriken, Molkereiabfälle, gekochtes Blut ꝛc. Zweckmäßig iſt es, die Stoffe mit Lehm zuſammen zu kneten. Gelegentlich können Schnecken, Maikäfer, Regenwürmer, wo ſie maſſenhaft zu haben ſind, ſehr vortheilhaft verfüttert werden. Amerikaniſches Fleiſchmehl mit Weizenmehl und Salz wird gebrüht und zu einem ſteifen Teig geknetet, daraus Klöſe in Fauſtgröße geformt und an der Sonne getrocknet. Es iſt dies eines der beſten Futtermittel für alle Arten Fiſche und wird nicht nur von Karpfen, ſondern auch von Forellen gern genommen. Fleiſchmehl, pro Zentner 14 l, iſt bei H. Kämpf, Leipzig, ſowie bei Louis Goos, Heidelberg, in beſter Qualität zu haben und iſt ein Verſuch mit dem angegebenen Futtermittel jedem Teichwirth zu empfehlen. Im Großen iſt das Füttern der Karpfen mit den angegebenen Futtermitteln nicht gut durch— führbar. Nur bei einem kleinen Betrieb kann eine ſolche Fütterung mit recht gutem Erfolg zur Anwendung kommen. Einer unſerer Gewährsmänner ſagt: „Jeder Oekonom mäſtet jährlich wenigſtens ein Schwein. Der friſche Dünger desſelben iſt hinreichend zur Fütterung von vielen Karpfen. Man bringe den Dünger täglich friſch zum Teiche und werfe ihn in die ſeichten Stellen den dort ſuchenden Karpfen zur Nahrung hin. Allen friſchgefallenen Dünger nehmen fie gern an und kommen zur täglichen Fütterung herbei. Derartiges Futtermaterial findet ſich überall und bleibt häufig auf Straßen und Weideplätzen ganz unbenützt liegen; es kann leicht von Jedermann geſammelt und ſogleich in den Karpfenteich geworfen werden.“ Mit Hülfe fleißiger und täglicher Fütterung kann der Beſatz eines kleinen Teiches verdoppelt werden, d. h. man kann in einen Teich von einem Hektar Größe ſtatt 200 Stück 400 Stück Setzfiſche geben, welche dann doch noch zu ſchöner Marktwaare heranwachſen. 340 Das Füttern der Karpfen empfiehlt fi) in kleineren Teichen mehr als in großen, weil die diesbezüglichen Arbeiten beſſer überwacht und das Verhalten der Fiſche, ſowie die Fütterungs— ergebniſſe beſſer beobachtet werden können. Einzeln gelegene Teiche geben die ſicherſten Erträge, wenn ſie im Frühjahr mit zweiſömmrigen Setzfiſchen von guter, ſchnellwüchſiger Raſſe und durchſchnittlichem Gewicht von 200 — 250 Gramm in einer der Ernährungs— fähigkeit des Teiches oder der beabſichtigten Fütterung entſprechenden Anzahl beſetzt und im November wieder abgefiſcht und verwerthet werden, der Teich aber über den Winter trocken liegt. In dieſem Fall iſt der Bezug von guten Setzfiſchen dringend geboten, ohne welche eine baldige Verbeſſerung der Teichwirthſchaft nicht denkbar iſt. Die meiſten Teichbeſitzer find Oekonomen und haben keine Bekanntſchaft mit bewährten Fiſchzuchtanſtalten; auch ſind ſie meiſtens nicht im Beſitz der nöthigen Transportfäſſer, um mit denſelben aus entfernten Orten Setzfiſche holen zu können. i Im Kreiſe Oberfranken beſteht keine Teichwirthſchaft, welche in der Lage wäre, ſo viele Setzfiſche zu züchten, als für den ganzen Kreis nöthig würden, wenn alle Beſitzer derjenigen Teiche, welche heute noch im Betriebe ſind, von einer ſich ihnen darbietenden Gelegenheit, gute Setzfiſche zu beziehen, Gebrauch machen wollten. In neueſter Zeit haben ſich die Fiſcherei-Vereine der Sache angenommen und werden auf dieſe Weiſe alljährlich alle Arten Setzlinge durch dieſelben vermittelt. Die beſte Zeit zum Transport der Setzfiſche iſt der Monat November, indem meiſtens in dieſem Monat die Streckteiche abgefiſcht werden und deßwegen die jungen Fiſche noch mehr Kraft beſitzen, die Beſchwerden der Ein- und Ausladung und des Transportes zu ertragen. Junge Fiſche halten den Transport ſchwieriger aus, als ältere Fiſche, und aus dem Teich friſch gefangene Fiſche können leichter transportirt werden als ſolche, welche aus den Ueberwinterungsteichen kommen, weil Letztere durch den lange andauernden Nahrungsmangel immer mehr oder weniger geſchwächt ſind. Im Allgemeinen ſind Karpfen ziemlich zählebig und können bei richtiger Behandlung auf ſehr weite Entfernung transportirt werden. Setzfiſche jedoch be— dürfen einer vorſichtigeren Behandlung und ſind dieſelben beſonders gegen Druck und Stoß ſehr empfindlich. Setzfiſche ſollten daher beim Abfiſchen aus den Streckteichen, beim Zählen oder Abwiegen, beim Einladen in die Transportfäſſer und beim Verſetzen in den Karpfen— teich mit Schonung behandelt und auch Verletzungen der Haut vermieden werden. Je dünner die Verladung in den Transportfäſſern iſt, deſto länger können ſie in denſelben aushalten, deſto weiter können ſie ohne nennenswerthen Verluſt transportirt werden. Wenn man die Karpfen per Achſe, zumal auf holperigen Wegen, transportirt, fo müſſen die Fäſſer ganz voll Waſſer gefüllt werden, damit das allzu ſtarke Schwanken des Waſſers vermindert wird; dagegen dürfen die Fäſſer nicht ganz vollgefüllt werden, wenn der Transport mit der Eiſenbahn geſchieht. In dieſem Falle wird durch das leichte Schwanken während der Fahrt dem Waſſer fortwährend friſcher Sauerſtoff aus der Luft zugeführt und werden dadurch die Fiſche geſund erhalten. Daß die Fäſſer vorher gut gereinigt und tüchtig ausgebrüht werden müſſen und daß der Verſchluß des Transportfaſſes nicht mit einem durchlöcherten Holzſtöpſel, ſondern durch einen Strohwiſch geſchieht, muß noch beſonders erwähnt werden. Für die Erhaltung der Setzfiſche iſt es beſſer, wenn ſie vom Streckteich nur einmal in ein Transportfaß und von da direkt in den Karpfenteich gebracht werden, als wenn ſie mehrmals von einem Faß in das andere geladen und inzwiſchen noch gezählt oder gar gewogen werden müſſen, denn alle dieſe Manipulationen empfinden dieſe jungen Fiſche ſehr und mancher kann hiebei Verletzungen erhalten, von welchen er ſich nur langſam erholt. Sollten daher Teichbeſitzer ſeiner Zeit geſonnen ſein, ihre Teiche mit guten Setzfiſchen zu verſorgen und zu dieſem Zwecke ſolche von bewährten Fiſchzuchtanſtalten beziehen wollen, ſo liegt es in ihrem Intereſſe, dafür zu ſorgen, daß ſie direkt von den Streckteichen oder geeigneten Hältern, in denen fie nur kurze Zeit nach dem Abfiſchen geſtanden, erhalten und ein öfteres Umladen, wo immer möglich, vermieden werde. Im November werden in der Regel in den Teichwirthſchaften alle Teiche abgefiſcht und was nicht ſogleich zur Verſendung kommt, wird in die Winterhaltungen verbracht. Dort verbleiben die Fiſche bis zum April, wo ſie dann wieder ausgefiſcht und in die betreffenden Teiche oder zum Verſandt gebracht werden. Soll nun eine Teichwirthſchaft, Te außer ihrem eigenen Bedarf auch noch Setzfiſche anderwärts abgeben, jo muß um dieſe Zeit dem Verwalter bemerkter Teichwirthſchaft ſchon bekannt ſein, wieviel er zu verſenden hat, indem eine Aufſchiebung des Verſandtgeſchäfts auf eine ſpätere Zeit nicht geſchehen kann, ohne Störungen im dortigen Betriebe hervorzurufen. Diejenigen Teichbeſitzer, welche geſonnen ſind, im Frühjahre ihre Teiche zu beſetzen, haben Sorge zu tragen, daß dieſelben bereits ſo geſpannt ſind, daß ſie die ankommenden Setzfiſche ſogleich aufnehmen können. Eine vorläufige Aufbewahrung ſolcher Setzfiſche in Fiſchbehälter, bis noch rückſtändige Arbeiten im Teiche beendigt ſind, iſt zwar möglich, aber nicht zu empfehlen, indem dieſe Fiſche, „geſchwächt durch die Ueberwinterung und Transport“, in den Behältern auch noch leiden und dadurch im Teiche längere Zeit gebrauchen, bis ſie ſich ganz erholt haben, was immer auf Rechnung ihres Gedeihens zu ſetzen iſt. Hinſichtlich des Transportes der Setzfiſche im Frühjahre iſt noch zu bemerken, daß das für den Herbſt— transport bereits Angeführte hier in erhöhtem Maße zu beachten iſt und namentlich bei eintretender warmer Witterung den Fiſchen reichlich Eis beigegeben werden ſoll, von welchem man ſich ſchon am Ort der Verladung eine genügende Quantität verſchafft. Ein öfterer Waſſerwechſel ſchadet den Fiſchen. Man ſoll daher das Waſſer, ſo lange es rein iſt, nicht wechſeln, ſondern nur die Temperatur durch öftere Beigabe von Eis auf einem niederen Stand von 6 - 10 R. erhalten. Das erforderliche Quantum Waſſer berechnet M. v. d. Borne in folgender Weiſe aus dem Gewicht der Fiſche und der Dauer des Transportes: „Waſſergewicht bei einem Transport von 10 Stunden 9 mal, bei 20 Stunden 12 mal, bei 30 Stunden 15 mal und bei 40 Stunden 18 mal ſo viel Waſſergewicht als das Körpergewicht der Karpfen.“ Transportfäſſer für Fiſche nach Muſtern von Herrn M. v. d. Borne fertigt der Böttcher— meiſter Neue in Neudam in der Neumark; nach Muſtern des Fiſchmeiſters le Petit Büttner Böhlmann in Selb. Es erübrigt noch derjenigen Teiche zu gedenken, welche ſeit Jahren trocken gelegen waren und von ihren Beſitzern wieder als Fiſchteiche benützt werden ſollen. Eine mehrjährige Außergebrauchſetzung eines Fiſchteiches hat faſt immer weſentliche Ver— änderungen im Teichgrund, im Damm, an der Ein- und Auslaufſchleuße, an den Rechen, dem Abweiſegraben und der Fiſch- und Schlägelgrube zur Folge. Jeder Teich ſoll ſo hergerichtet ſein, daß der Einlauf des Waſſers nach Bedürfniß regulirt werden kann. Der Damm und die Auslaufſchleuße müſſen waſſerdicht ſein. Die gleiche mäßige Waſſer— höhe iſt durch einen Ueberlauf zu ſichern. Das Entweichen der Fiſche iſt durch Holzrechen an der Ablauf- und Ueberlaufſtelle zu verhindern. Der Teich muß zu jeder Zeit trocken gelegt werden können. Um den Teich ablaſſen zu können, wird quer durch den Damm ein Rohr gelegt, welches an der Waſſerſeite beliebig geöffnet und geſchloſſen werden kann. Es beſteht entweder aus Holz- oder Steinzeugröhren oder Zementmauerung. Steinzeug— röhren ſind in der Breite des Dammes nicht zu haben, daher müſſen die Verbindungen der einzelnen Stücke unter ſich mittelſt Zement oder geknetetem fettem Lehm waſſerdicht geſchloſſen werden, um das Eindringen von Sand, Waſſer oder Erde zu verhindern. Das Ablauf— rohr muß ſo tief und gegen die Ablaufſeite ſo geneigt gelegt werden, daß das Waſſer des Teiches vollſtändig ablaufen kann. Das Ablaufrohr wird an der Waſſerſeite mit einem Zapfen oder Ventil geſchloſſen. Letzteres kann verſchieden konſtruirt ſein, je nach der Größe und Tiefe des Teiches und der mehr oder minder often Benützung. In kleinen, einzeln liegenden Teichen genügt meiſtens ein hölzerner Zapfen, in welchem ein feſtſtehender Ring befeſtigt iſt, welcher ſo eingeſetzt wird, daß das Rohr waſſerdicht geſchloſſen iſt und der Ring ſeine Oeffnung nach oben zeigt, um ſeiner Zeit den Zapfen vermittelſt eines dazu paſſenden Hakens leichter herausziehen zu können. Die Fiſchgrube iſt eine Vertiefung in der Nähe des Zapfens, in welcher ſich die Fiſche ſammeln, wenn der Teich abgelaſſen wird. Sie muß vollſtändig trocken gelegt werden können, hinreichend geräumig jein und feſten Grund haben; im lockeren Boden wird ſie deshalb mit Sand, Kies und Steinen befeſtigt. Die Schlägelgrube iſt eine Vertiefung, in welche das Waſſer gelangt, nachdem es das Teich— rohr verlaſſen hat, ſie ſoll bei beſchädigtem Rechen die Fiſche aufnehmen, weßhalb an ihrem Abfluß ein weiterer Rechen angebracht iſt. Es iſt aber nicht zweckmäßig, viele Fiſche in 342 die Schlägelgrube gelangen zu laſſen, weil ſie beim Durchgang durch das Teichrohr leicht verletzt werden. Man durchzieht die Sohle des Teiches mit Gräben, damit das Waſſer überall leicht und ſchnell abfließen kann, und die Fiſche leicht den Weg in die Fiſchgrube finden. Wenn ein Bach oder Fluß den Teich paſſirt, ſo wird ein Wildgerinne- oder Abweiſegraben am Rande herum geführt, damit man das Waſſer dadurch ableiten kann. Auf dieſe Weiſe werden Gerölle, Sand und Schlamm vom Teiche fern gehalten, die denſelben ſonſt allmählig ausfüllen würden. Ferner ſoll hier das Hochwaſſer abgeleitet werden, welches Dammbrüche herbeiführen könnte. Das Abfiſchen des Teiches findet in der kühlen Jahreszeit, im Frühjahr und Herbſt ſtatt, wenn kein Froſtwetter zu befürchten iſt. Es iſt ſehr zweckmäßig, wenn man während der Fiſcherei friſches Waſſer in die Fiſchgrube leiten kann, um die Fiſche jederzeit erfriſchen zu können. Wenn der Teich gezogen, und die Waſſerfläche ca. auf 1/5 oder 1½ verkleinert iſt, ſo beginnt man die Fiſcherei und ſorgt dafür, daß es den Fiſchen niemals an Waſſer fehlt, indem man zeitweiſe den Abfluß unterbricht oder friſches Waſſer zulaufen läßt. Der Rand der Fiſchgrube iſt mit Brettern oder Schilf belegt und am Rande des Waſſers ſind Bottiche aufgeſtellt, welche mit friſchem Waſſer gefüllt ſiud. Die Karpfen werden aus den Netzen in die Bottiche gethan, von Schlamm und Schmutz gereinigt, gezählt und gewogen, in die Transportfäſſer verladen und möglichſt ſchnell nach dem Ort ihrer Beſtimmung gefahren. Da beim Fangen der Fiſche das Waſſer aufgerührt und trübe wird, die Thiere aber die unreine Flüſſigkeit mehr oder weniger einathmen, ſo muß letztere wieder aus den Kiemen entfernt werden. Für weite Transporte ſetzt man deshalb die Karpfen einige Tage vorher in reines, fließendes Waſſer und läßt ſie hungern, damit ſie ſich vollſtändig reinigen und das Waſſer unterwegs nicht durch ihre Exeremente beſchmutzen. Es iſt auch zur Zerſtörung des Ungeziefers, der Fiſchegel, Karpfenläuſe ꝛc. ſehr zweck— mäßig, die abgelaſſenen Teiche über Winter trocken zu legen. Der allmählig im Teiche angeſammelte Schlamm iſt an den Rändern vortheilhaft, weil er dort das Material zur Ernährung zahlreicher niederer Thiere bietet, dagegen iſt er in der Tiefe, zumal in der Fiſchgrube, ſchädlich und bei der Fiſcherei hinderlich, da er bei lebhafter Bewegung der Fiſche aufgerührt wird und das Waſſer trübt. Er muß daher nach jeder Fiſcherei aus dem Teiche entfernt werden und kann meiſtens ſehr gut zur Verbeſſerung der Dämme, Wieſen und Aecker verwendet werden, nachdem er zuvor getrocknet und ausgefroren iſt. Die abwechſelnde Verwendung der Teiche zur Fiſchzucht und zum Futter- und Getreidebau iſt von großem Werth, da auch hiedurch der Boden entſäuert und wieder reichlichere Nahrung für die ſpäter einzuſetzenden Fiſche geſchaffen wird. Gewöhnlich werden Hafer oder Futter— gräſer eingeſäet. . II. Künſtliche Fiſchzucht. Wir haben zwar an guten und gründlichen Büchern über künſtliche Fiſchzucht keinen Mangel. Viele der Fiſchereifreunde haben nicht immer Zeit oder Luſt, die vorhandenen weitwendigeren Schriften zu leſen. Ich erlaube mir deßhalb hier noch einige kurze Bemerk— ungen über künſtliche Fiſchzucht anzufügen. Zunächſt möchte ich einen recht praktiſchen und, was die Hauptſache iſt, einen billigen Brutapparat, eine kleine Fiſchbrutanſtalt, beſchreiben. Der ganze Apparat koſtet bei jedem Flaſchner nicht mehr als 4 M und kann ohne weitere Vorbereitung unter jedem laufenden Waſſerſtrahl aufgeſtellt werden. Der genannte Apparat (Brutkaſten) beſteht aus zwei Theilen, und zwar aus einem waſſerdichten Kaſten aus Holz oder Bleiblech von 50 em Länge, 30 em Breite und 15 em Tiefe (Fig. b) und einem inneren Kaſten aus verzinktem Eiſendraht (Fig. a). Deſſen zweckmäßige Größe iſt 40 em lang, 30 em breit und 10 cm tief; er iſt an ſeinen oberen Seiten mit Blech ein— gefaßt und hat an den beiden Längsſeiten einen überſtehenden Rand, derſelbe dient zur Auflage auf den äußeren Kaſten, wenn beide zuſammengeſtellt werden (Fig. e). Je nach dem vorhandenen Raum und der großen oder kleinen Quantitäten Eier, die ausgebrütet werden ſollen, ſtellt man derartige Brutkäſten entweder untereinander oder nebeneinander auf. Es genügt ein Waſſerzufluß von 1 Liter in 20 — 40 Sekunden für Forellen- oder a 343 Lachseier. Je kälter und lufthaltiger das Brutwaſſer iſt, deſto beſſer. Man verwendet am beſten Bach- oder Flußwaſſer und filtrirt ſolches, wenn nöthig, vorher, damit es in ganz reinem Zuſtand die Eier umſpült. Ein Brutkaſten von der angegebenen Größe und Beſchaffenheit kann 10,000 Eier bequem aufnehmen. Die Laichfiſche verſchafft man ſich einige Zeit vor der Laichzeit und ſetzt ſie nach Geſchlechter ſortirt in größere Behälter mit reinem ſandigem Grund und ſtarkem Waſſerdurchfluß. Forellen aus Teichen dürfen mit ſolchen, die aus Bächen ſtammen, nicht zu— ſammengeſetzt werden. Man hält 7 — ,x IT. —- AR A N F — SFT; z ZN / die Fiſche bis zu ihrer völligen Al), med) Laichreife gefangen, um dann 88eTTbTbTCTwjͤ = In) die ſogenannte künſtliche Laichung ce, = — TAN und Befruchtung der Eier vorzu— nehmen. Die hiebei vorkommen— den Manipulationen ſind bekannt und viel beſchrieben. Das Ent— fernen der todten Eier aus dem Apparate muß täglich geſchehen und der Waſſerzufluß ein ſtets gleich— mäßiger ſein. Wenn ſich Schmutz auf den Eiern ablagert, ſo entfernt man denſelben dadurch, daß man den inneren Kaſten herausnimmt und dann die Eier mit dem Sprüh— regen aus einer mit recht feiner Brauſe verſehenen Gießkanne abſpült. Man ſollte die Eier aber nicht eher aus dem Waſſer nehmen, bevor die Augenpunkte ſichtbar ſind. Um das Eindringen von Ungeziefer und das direkte Sonnenlicht abzuhalten, muß der Brut— kaſten mit einem Holz- oder Blechdeckel bedeckt werden. Beim Bezug von embryonirten Eiern aus anderen Fiſchzuchtanſtalten wird man, wie das allgemein Regel iſt, 48 Stunden vor der Abſendung der Eier mittelſt Karte in Kenntniß geſetzt. Vor Allem ſorge man dann dafür, daß auf der Poſt die Kiſte gleich nach Ankunft, ohne Aufbewahrung in heißen Räumen, an den Beſtimmungsort abgeſandt wird. Bei der Ankunft löſe man im froſtfreien Raume die Verpackung und befeuchte von dem Inhalt der Eierkiſte zu— nächſt das Moos mit demſelben Waſſer, in welches die Eier gelegt werden ſollen. Man wartet hierauf, bis die Eier die Temperatur des Brutwaſſers angenommen haben und ſchüttet dann den Inhalt recht vorſichtig in den Brutkaſten. Alle vorhandenen Schmutztheile, wie Moos ꝛc., ebenſo die todten Eier, werden mit der Pinzette entfernt. Um die Zahl der Eier feſtzuſtellen, zählt man 500 oder 1000 Stück ab, bringt ſie in ein Trinkglas und markirt die Stelle, bis wohin ſie reichen. Das erhaltene Maaß dient nun zum Meſſen des ganzen Quantums.“) Ein beſtimmtes Maaß nach dem cubiſchen Inhalte der Eier feſtzuſtellen, iſt nicht möglich“), da die Größe ſehr verſchieden: Forellen— Eier haben einen Durchmeſſer von 3—6 mm, Seeforelleneier 4— 6,5 mm, Saiblingseier 3—5 mm und Lachseier gewöhnlich 6 mm. Das Ausſchlüpfen junger Salmoniden beginnt bei normaler Temperatur gewöhnlich 6—8 Wochen nach Erſcheinen der Augenpunkte. Wenn der Embryo kräftig genug geworden, zerſprengt er die Eihülle und erſcheint als ein langgeſtrecktes, durchſichtiges Thierchen, dem ein birnenförmiger Sack (die Dotterblaſe) anhängt, *) Anm. d. Red. Zweckmäßig iſt auch die Verwendung graduirter Gläſer. *) Anm. d. Red. Doch! Zur Beſtimmung des Raumbedarfes der verſchiedenen Eier— größen dient Benecke's Apparat. Vgl. „Bayer. Fiſcherei-Zeitung“ Bd. X S. 249. 344 — welcher die zum Aufbau des Fiſchleins nicht verbrauchte Dotterſubſtanz enthält. Dieſe dient dem Fiſchchen zur Nahrung und wird durch den Darm aufgeſogen. Dadurch wird der Sack immer kleiner, bis er zuletzt ganz verſchwindet. Nach dem Ausſchlüpfen liegen die unbehilflichen Weſen einige Tage wie todt auf ihrem Flecke. Später lernen ſie munter umherfahren, ſuchen Verſtecke und machen Verſuche zum Entwiſchen. Die Brutkäſten dürfen daher nur ganz enge Gittermaſchen haben; 6 Drähte auf den Centimeter iſt eine angemeſſene Weite). Bei dem oben beſchriebenen Bruttroge iſt ein Verſtopfen der Gitter durch abſchwimmende Eierhüllen ꝛc., wie ſolches bei dem kaliforniſchen Troge öfters vorkommt, nicht leicht möglich, Auch können keine Fiſchchen entweichen und iſt ſomit der ſonſt gebräuchliche Fangkaſten entbehrlich. Todte Fiſche ſind täglich aus dem Bruttroge zu entfernen. Wenn die Dotter— blaſe noch nicht völlig aufgezehrt iſt, ſollte man die jungen Forellchen ausſetzen. Es iſt das viel zweckmäßiger als wenn man die Fiſchchen, nachdem ſie die Dotterblaſe verloren, noch in den Brutkäſten behält und dieſelben füttert. Gewöhnlich gehen bei dieſer Mani— pulation die meiſten Fiſchchen zu Grunde. Wer ſeine Fiſchchen erhalten will, ſetze ſie einige Tage, bevor ſie anfangen zu freſſen, in kleine, flache, mit Waſſerpflanzen beſtockte Bäche aus und überlaſſe die Fiſche ihrer eigenen Induſtrie. Die Fiſchchen ſind in ihrer Jugend ſo flink und gewandt, ſie wiſſen ſo vortrefflich ausgezeichnete Schlupfwinkel auszuwählen, daß nur ſelten ein größerer Feind ihnen etwas anzuhaben vermag. Die geeignetſten Bäche ſind diejenigen, welche ſchwachen aber conſtanten Zufluß friſchen Waſſers haben und ſonſt weiter keine Fiſche enthalten. Ellritzen, Schmerlen, Koppen, Gründlinge ꝛc. ſind die gefähr— lichſten Räuber für die junge Brut. Was ſie nicht freſſen, beißen ſie einfach :todt. Bedotterte Forellenbrut läßt ſich in geeigneten Gefäßen auf weite Strecken ohne Gefahr verſenden. Man muß nur die Vorſicht gebrauchen, genügend Eis beizugeben. Zweckmäßige Transportkannen für Fiſchbrut fertigt Klempner Mühlbach in Neudam in der Neumark, ſowie Spengler Walther in Marktbreit a / Main. III. Aus dem Gebiete des Jiſchereirechts. Uferbetretungsrecht. N Das Uferbetretungsrecht des Fiſchereiberechtigten hat in einem in den Mittheilungen des Oeſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins, Jahrg. VII Nr. 25 S. 129, dargelegten Falle Seitens öſterreichiſcher Gerichte Anerkennung gefunden. Ein Mühlbeſitzer hatte am 2. April 1887 den Pächter eines Fiſchereirechts im Kempfluſſe (Niederöſterreich) in der Ausübung der Fiſcherei dadurch geſtört, daß er ihn von ſeinen eigenthümlichen Grundſtücken abſchaffte und ihm das fernere Betreten desſelben unterſagte. Deshalb wurde von der verpachtenden Gutsherrſchaft als Inhaberin des Fiſcherei— rechts Beſitzſtörungsklage erhoben. Vom k. k. öſterreichiſchen Bezirksgerickte Horn wurde am 21. Juli 1887 erkannt wie folgt: „Da mit dem Fiſchereirechte als integrirender Theil desſelben nach der Analogie ($ 7 Allg. bürg. G.-B.) — das allgemeine bürgerliche Geſetzbuch hat eben diesbezüglich keine Beſtimmungen und das Geſetz vom 25. April 1885 iſt noch nicht in Wirkſamkeit getreten — der $ 24 des Forſtgeſetzes vom 3. Dezember 1852, § 15 des Geſetzes vom 30. Mai 1869 und nach den im kaiſerlichen Patente vom 7. März 1849 und im Erlaſſe des Miniſteriums des Innern vom 15. Dezember 1852 ausgeſprochenen Grundſätzen auch das Recht verbunden iſt, bei Ausübung des Fiſchereirechts die Ufergrundſtücke mit Ausnahme der mit Frucht bebauten und der umzäunten, gegen Erſatz einer allfälligen Beſchädigung, zu betreten, ſo hat der Geklagte wirklich den Kläger in dem durch den Pächter ausgeübten Fiſchereirechte dadurch geſtört, daß er dieſem Pächter das Betreten der Ufergrundſtücke verwehrte und denſelben davon geradezu wegführte“ ꝛc. ꝛc. Dieſe Entſcheidung wurde vom Oberlandesgericht mit Urtheil vom 19. Juli 1887 beſtätigt. *) Anm. d. Red. Hängt von der Größe des Fiſchchens ab. Für Coregonen, Aeſchen ꝛc. enger. A ²˙můAm! T m m 9 P IV. Vereinsnachrichten. General-Verſammlung des Fiſcherei⸗Vereins für die Provinz Brandenburg zu Frankfurt a/ O. am 15. November 1887. In der heutigen, unter dem Vorſitze des Herrn von dem Borne-Berneuchen flatt- gehabten Sitzung des Fiſcherei-Vereins für die Provinz Brandenburg erſtattete zunächſt der Geſchäftsführer Herr Oekonomierath Dr. Frhr. von Canſtein, den Bericht über das verfloſſene Jahr, welcher folgenden Wortlaut hatte: 1. Der Fiſcherei Verein für die Provinz Brandenburg beſtand zu Anfang dieſes Geſchäfts— jahres aus 136 Mitgliedern. Da uns durch den Tod 5 Mitglieder entriſſen wurden und 10 frei— willig ausgetreten ſind, wir uns aber nur des Beitritts von zwei nenen Mitgliedern zu erfreuen hatten, ſo hat ſich der Mitgliedsbeſtand auf 123 Herren reduzirt. Ein Verſuch, unſere Mitglieder für die Werbung zu intereſſiren, iſt ebenſo erfolglos geblieben, als eine Anſprache an etwa 500 Beſitzer größerer Waſſerflächen in der Provinz Brandenburg. Dem Beſchluſſe der vorjährigen Generalverſammlung, jedem Mitgliede ein Exemplar der Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung unentgeltlich und portofrei zu liefern, ſind wir nachgekommen. In höchſt dankenswerther Weiſe ſind unſere Beſtrebungen durch die Provinzialverwaltung mit 1000 & und vom landwirthſchaftlichen Zentralverein für den Regierungsbezirk Frankfurt mit 300 & gefördert worden. Der Zuſchuß des Königlichen Miniſteriums für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten betrug 500 4 Mehr zu erlangen war nicht möglich, obgleich wir als ganz beſonderen Zweck die Beſetzung größerer See'n und Flüſſe mit Edelfiſchen angegeben haben. Wir bedauern lebhaft, daß das Intereſſe für eine ſolche Beſetzung in der Provinz ein ſo geringes iſt, zumal die Erfolge konſequenten Beſetzens früherer Jahre ſich an vielen Orten jetzt zu zeigen beginnen, ſelbſt— verſtändlich aber bald wieder verſchwinden müſſen, nachdem man ſo ſchnell in dieſer Beziehung erlahmte. An Belohnungen für erlegte Fiſchfeinde find: 961 M 25 ausgegeben worden, und zwar für 236 Ottern, 12 Cormorane und 410 Reiher. Zwei Beamten konnten wir 40 / Remuneration für angezeigte und rechtskräftig beſtrafte Fiſchereifrevel gewähren. 160 & find für dieſen jelben Punkt don wieder beantragt worden und werden nach Erledigung einiger Formalitäten in kurzer Zeit zur Auszahlung kommen. Wir fühlen ſehr gut, daß dieſer Bericht dürftig ausgefallen iſt; derſelbe möchte aber wohl in dieſer Form den Mitteln, welche uns zu Gebote ſtehen, entſprechen und dem unſeren Beſtreb— ungen gewährten Intereſſe. Um ſo erfreulicher iſt es aber für uns und friſchen Muth erweckend, wenn auch heute wieder unſere alten treuen Mitarbeiter und Beſucher erſchienen ſind und wir daraus folgern können, daß ſie uns auch ferner helfend unterſtützen wollen. 2. Bezüglich der Jahresrechnung wurde auf Antrag der mit der Reviſion dieſer Rech— nung betrauten Herren Fournier-Baudach und Oberförſter Reuter-Siedichum dem Vorſtande Decharge ertheilt. Bei der hierauf erfolgten Vorſtandswahl wurde der bisherige Vorſtand durch Acclamation auf ein weiteres Jahr wiedergewählt. Derſelbe beſteht aus den Herren: von dem Borne— Berneuchen, Vorfitzender; Eckardt-Lübbinchen, ſtellvertretender Vorſitzender; Dr. von Canſtein, Geſchäftsführer; Landrath Heinrich Prinz zu Schönaich-Carolath; Fournier-Baudach; Präſident Kette; Oberregierungsrath von Padberg; Reuter-Siehdichum; Forſtmeiſter Schlieckmann; Landrath Stuben rauch; v. Thümen-Stangenhagen; d. Tres ko w-Weiſſagk; von Waldow, Oberforſtmeiſter a. D. 3. Was gibt es Neues auf dem Gebiete der Fiſcherei und Fiſchzucht? Der Vorſitzende legte die von dem verſtorbenen Profeſſor Dr. Benecke in Königsberg i. Preußen hergeſtellten und von dem Vorſtande des oſtpreußiſchen Fiſcherei-Vereines vielfach ſelbſt in den dortigen Schulen verbreiteten, ſehr wohlgelungenen Abbildungen von Fiſchen vor. 8 Ferner theilte Herr von dem Borne mit, daß die ſtattgehabte Ausſetzung von Lachsbrut im Odergebiete ſehr günſtige Reſultate gebracht habe, die ſchon im vorigen, noch mehr aber im gegenwärtigen Jahre deutlich hervorgetreten ſeien. Beſonders habe man in der Drage, Netze und Warthe ſchon eine große Menge gut entwickelter Lachſe bemerkt, und bei Landsberg a. W. ſchon 20 Pfund ſchwere achſe gefangen. Auch in der Schlibbe, einem kleinen Nebenflüßchen der Oder, habe er mit Erfolg Lachsbrut ausgeſetzt. Er wünſche beſonders, daß die Herren Oberförſter ſich für dieſe Sache intereſſiren möchten, und bemerkt, daß auch Herr von Behr, der Vorſitzende des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins, welcher ein großes Intereſſe dafür habe, die Lachszucht ſehr gern zu unterſtützen bereit ſei. Herr Forſtmeiſter Schlieckmann bemerkt, daß die von dem Herrn Vorſitzenden empfohlene Ausſetzung von Brutkörben in der Küddow kaum noch nöthig ſein dürfte, da in derſelben eine ganze Menge kleiner Forellen oder Lachſe vorhanden wäre, dagegen möchte dies wohl in der Ober— förſterei Hochzeit angebracht ſein, und der dortige Oberförſter Herr Reuß würde die Sache gewiß 7 unterſtützen; es würde ſich empfehlen, dorthin die früher in der Schlibbe benutzten Brutkörbe u bringen. 4. Fütterung der Fiſche in Teichen und Hältern; — wie iſt dem Futter- mangel in offenen Gewäſſern abzuhelfen? Herr v. Thümen⸗Stangenhagen. Aus einem vor ca. 30 Jahren angeſtellten Verſuche ſei ihm bekannt geworden, daß man Schafmiſt in einen Teich gebracht und daß dies auf die Ver- — mehrung des Fiſchertrages ſehr günſtig eingewirkt habe. Näheres über den weiteren Erfolg habe er aber nicht erfahren. Herr Forſtmeiſter Schlieckmann hat ſich behufs beſſerer Ausnützung der Karpfenteiche in Hochzeit über die mit der Fütterung der Fiſche in Teichen gemachten Erfahrungen mehrfach erkundigt und beſonders auch bei Herrn Kuhnert in Peitz angefragt; derſelbe habe ihm mitgetheilt, daß er mit der Fütterung von Karpfen mit verdorbenem Kommißbrod, welches ihm ein Mal billig zur Verfügung geſtellt worden wäre, recht günſtige Reſultate erzielt hätte. Daß er trotzdem aber die Fütterung von Fiſchen in großen Teichen nicht empfehle. Darauf habe er (Herr Schlieckmann) in zwei Teichen der Oberförſterei Hochzeit vergleichende Verſuche mit der Fütterung der Fiſche anſtellen laſſen, und, da er zu dieſem Zwecke die zuerſt dazu in Ausſicht genommene Bier— treber nicht hätte erhalten können, ſo habe er Kartoffeln zur Fütterung verwendet. 32 Zentner gekochter, zerſtampfter Kartoffeln ſeien in dem einen 2 Hektar großen, mit ca 1100 einhalb— pfündigen Karpfen beſetzten Teich an einer Stelle mit feſtem Boden geſchüttet worden. Während der gleich ſtark beſetzte Teich, in welchem nicht gefüttert worden, beim Ausfiſchen nur ein Mehr— gewicht von ca 40 Pfund ergeben hätte, habe der andere Teich, welcher das Futter erhalten, ca. 300 Pfund mehr Fiſche geliefert und einen Ueberſchuß von 205 & gebracht, denen nur die Koſten von 32 Zentner Kartoffeln gegenüberſtehen. Inwieweit etwa der Mehrertrag auf die längere Anſchonung des einen Teiches zurückzuführen ſein dürfte, wäre noch nicht zu konſtatiren geweſen, indeſſen wäre das Reſultat doch jedenfalls derartig, daß es zu weiteren Verſuchen anrege und ſollten dieſelben auch im nächſten Jahre fortgeſetzt werden. Von anderer Seite ſei die Fütterung mit proteinhaltigen Stoffen, wie Erbſen, Lupinen, Biertrebern und Fleiſchmehl, letzteres beſonders von Herrn v. d. Borne, empfohlen worden, und lägen beſonders bezüglich der Ver— fütterung von Biertrebern ſchon recht günſtige Reſultate vor. Herr Präſident Kette bittet, bei dem nächſtjährigen Verſuche in der Oberförſterei Hochzeit den in dieſem Jahre nicht gefütterten Teich mit Futter zu verſehen, weil dadurch jedenfalls ein klareres Reſultat erzielt werden würde. Herr v. Treskow-Weiſſagk macht darauf aufmerkſam, daß es in Gewäſſern noch ſchwieriger als in der Landwirthſchaft wäre, die wirklichen Erfolge von Fütterungsverſuchen feſtzuſtellen. Dies ſei beſonders in der jetzigen ungünſtigen Zeit wohl zu berückſichtigen. Wenn man die Fiſche füttern wolle, ſo ſolle man ſie doch blos in kleinen Baſſins halten, aber nicht in Teichen, wo die Fiſche ſich doch allein ernähren müßten. Ueberdieß wäre bei der Fütterung der Fiſche nicht außer Acht zu laſſen, daß ſich die Fiſche an den Futterſtellen in größeren Mengen aufhalten und dadurch um ſo leichter Diebſtählen ausgeſetzt wären. Herr Kuhnert-Peitz ſei ebenfalls ein entſchiedener Gegner der Fütterung. Uebrigens lohnten auch die gegenwärtigen gedrückten Fiſchpreiſe gar nicht ſolche Ausgaben für die Fütterung der Fiſche; man möge jedenfalls erſt authentiſche Zahlen über den Nutzen derſelben abwarten. 8 Herr Forſtmeiſter Schlieckmann erklärt, zunächſt nur in ſogenannten Streckteichen, in denen die Fiſche noch wachſen ſollen, Fütterungsv:rjuche anſtellen zu wollen, weniger in größeren Gewäſſern. Herr Lehmann-Groß-Gaſtroſe. Allerdings handle es ſich bei der Fütterung der Fiſche nicht um große Gewäſſer, ſondern um kleine Tümpel, in denen man auch Fiſche halten wolle. Es ſeien ihm aus einem früheren Falle ſehr günſtige Erfolge von Fütterung der Fiſche mit Lupinen bekannt, die man übrigens nicht, wie Herr v. Treskow empfohlen, in angequelltem Zu— ſtande, ſondern trocken gegeben hätte. Herr v. d. Borne. Die Frage der Fütterung der Fiſche befinde ſich zweifellos noch im Verſuchsſtadium. Sehr intereſſante Verſuche mit der Fütterung der Fiſche ſeien von Herrn Adminiſtrator Szuſta zu Wittingau gemacht worden, die auch in beſonderen Berichten veröffent- licht worden wären. Hierauf theilte der Vorſitzende mit, daß zur Betheiligung an der nächſtjährigen Ausſtellung der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft in Breslau eine Aufforderung an den Verein ergangen ſei; indeſſen wäre wohl nur eine Ausſtellung ſeitens der einzelnen Mitglieder, nicht aber eine ſolche ſeitens des Vereines zu erwarten. 5. Ueber die Verwerthung der Fiſche, namentlich der Karpfen im Jahre 1887. Einfluß des Verkehres in den Berliner Markthallen auf die Ber- werthung der Fiſche. Herr v d. Borne Im vergangenen Jahre habe er Karpfen, die bei der Eisfiſcherei gefangen worden, zu einer ungünſtigen Zeit, zu welcher Karpfen nicht mehr verlangt würden, in ziemlich großer Menge gehabt, und, da er ſie anderweitig nicht verkaufen gekonnt, zum Verkauf nach den Berliner Markthallen geſchickt. Er ſei mit dieſem Geſchäfte nicht ganz unzufrieden geweſen, denn er habe dieſe ca. 110 Zentner abzüglich aller Unkoſten und vielfachen Abgänge, die bei Eisfiſchen nicht geringe wären, mit über 60 & pro Zentner verwerthet. Herr v. Treskow meint, daß der Verkauf in den Berliner Markthallen kein günſtiger ſei, da die große Konkurrenz der aus fernen Gegenden, beſonders auch aus Galizien und Böhmen, dort zugeführten Fiſche die Preiſe ſehr drücke, und da andererſeits die Fiſchhändler für ihre Behälter ſehr hohe Miethen zahlen müßten. In Folge deſſen ſei auch die Fiſch— börſe in Cottbus ſehr zurückgegangen; es kämen jetzt kaum noch Käufer auf die Gotthufer Karpfenbörſe, und unzählige Fiſche befänden ſich noch in erſter Hand. Er gäbe daher in Erwägung zu nehmen, einen, wenn auch nur mäßigen Eingangszoll auf fremde Süßwaſſerfiſche 847 einzuführen; wenn derſelbe dann auch nur als Finanzzoll wirken ſollte, ſo würde er die Mög⸗ lichkeit einer Ueberſicht über die Unmaſſe der eingeführten ausländiſchen Fiſche, die auch aus Rußland und ſelbſt aus Dänemark ſchon in großen Mengen kämen, gewähren. Es empfehle ſich, eine bezügliche Petition an den Reichstag zu richten, da ſonſt in kaum zehn Jahren das heimiſche Fiſchgeſchäft ganz ruinirt ſein würde. Die bezüglich der eingeführten Fiſche auszuübende Kontrolle ſei gar nicht ſo überaus ſchwierig, und beſonders nicht bei den in ungeheuren Maſſen im gefrorenen Zuſtande aus Rußland importirten Zandern. Herr Dr. v Canſtein empfiehlt bei der zu erlaſſenden Petition gleich die Zollſätze in Vorſchlag zu bringen, und zwar getrennt für lebende und todte Fiſche; für letztere müßten die Sätze etwas niedriger normirt werden Der Fiſcherei-Verein dürfe aber nicht für ſich allein petitioniren, vielmehr für das ganze in Betracht kommende Waſſergebiet. F Herr Oberförſter Reuter⸗Siehdichum. Eine Kontrole der zu Waſſer vom Auslande eingeführten Fiſche würde nicht zu ſchwierig ſein, da nach dem Rauminhalte der Fiſchkaſten die Menge der Fiſche annähernd zu berechnen ſein würde. Bei ſeinen nach Berlin erfolgenden Fiſch— transporten, welche von ſeinem Wohnorte bis dorthin 6 Stunden Zeit erforde ten, kämen auf je 1½ Zentner Fiſche 170 Liter Waſſer. Die ruſſiſchen Zander wirkten wegen ihrer großen Billig— keit ganz beſonders ungünſtig auf die Fiſchpreiſe ein, ſo daß bei der Zanderzucht bereits jeder Nutzen aufhöre. Herr Präſident Kette- Frankfurt a. O. Das Intereſſe der Produzenten weiche in dieſer Frage doch weſentlich von demjenigen der Konſumenten ab; die letzteren hätten durchaus lein Intereſſe daran, daß der niedrige Preis der Fiſche durch eine Eingangsſteuer erhöht werde. Jeder Theil ſei berechtigt, ſeine Intereſſen zu vertreten; mögen daher die Produzenten allein wegen der Einführung des Zolles petitioniren, der Fiſcherei-Verein als ſolcher, welcher Produzenten und Konſumenten umfaſſe, könne eine derartige Petition aber nicht erlaſſen. Herr Forſtmeiſter Schlieckmann ſpricht ſich ebenfalls dafür aus, daß eine derartige Petition Seitens des Vereins nicht erlaſſen werde, um ſo mehr, als derſelbe ſich gerade eine Ver— billigung der Fiſche zur Aufgabe geſtellt hätte. N Herr Oekonomierath Schultz- Petershagen. Dieſer Geſichtspunkt, die Lebensmittel nicht zu vertheuern, käme bei allen landwirthſchaftlichen Zöllen in Frage, könne aber gegenüber der Exiſtenzfrage des Gewerbes nicht entſcheidend ſein. Denn was nütze es uns, wenn Rußland und das ſonſtige Ausland Fiſche für unſeren Konſum züchte, unſere Fiſchereibeſitzer aber keine Fiſche mehr züchten könnten. Herr v. Wackerbarth unterſtützt den Antrag des Herrn v. Treskow und hofft, daß auch die Konſumenten den Produzenten es gönnen würden, daß dieſe ihre Arbeit belohnt finden. Wenn ſoviel Fiſche vom Auslande importirt würden, daß die heimiſche Fiſchzucht nicht mehr rentabel und möglich bliebe, jo würden die ausländiſchen Fiſchzüchter über unſere Fiſchereibeſitzer triumphiren. Dieſer Umſtand treffe bei allen landwirthſchaftlichen Zöllen zu und werde auch von der Regierung anerkannt. Herr Oberförſter Reuter. Wenn der Verein bei Erlaß der Petition erkläre, daß ihm Produzenten und Konſumenten angehörten, jo wäre um jo mehr auf Erfolg der Petition zu rechnen. Herr v. Treskow. Der von ihm empfohlene Eingangszoll würde ſo gering ſein, daß eine wirkliche Vertheuerung der Fiſche durch ihn gar nicht ſtattfinden könnte; auf jedes Pfund Fiſche kämen nur Bruchtheile von Pfennigen. Es würde bedauerlich ſein, wenn nicht Seitens des ganzen Vereines die Petition erlaſſen würde. Vielleicht wäre es auch wünſchenswerth, über dieſe Frage die Anſicht des Vereins der deutſchen Fiſchhändler zu hören. Der Vorſitzende. Letzteres dürfte keinen Nutzen haben, da man deſſen gegentheilige Anſichten kenne. 5 Bei der hierauf folgenden Abſtimmung ſpricht ſich die Majorität der Verſammlung für Erlaß der beantragten Petition aus, deren Redaktion einer aus den Herren v. Treskow, Schulz— Petershagen und Dr. v. Canſtein beſtehenden Kommiſſion übertragen wird. . 6. Ueber den wirthſchaftlichen Werth der Schwarzbarſche und Forellen— barſche für freie Gewäſſer und Teiche. Herr v. d. Borne hat die Zucht der Schwarzbarſche und Forellenbarſche, nachdem er erfahren, daß ſie zu den werthvollſten Fiſchen in Nord-Amerika gehören, in die Hand genommen, und glaubt, daß wir jetzt reichlich jo viele Schwarzbarſche hätten, um einen größeren Theil unſerer Gemwäſſer damit beſetzen zu können. Er habe konſtatirt, daß die Schwarzbarſches keineswegs jo gefährliche Raubfiſche ſeien, daß man von ihrer Zucht Abſtand nehmen müſſe, und habe ſeine hierüber, ſowie überhaupt über die Zucht der Schwarz- und Forellenbarſche gemachten Erfahrungen in einer beſonderen Brochüre und auch in der Allgemeinen Fiſchereizeitung veröffentlicht.“ (Die im Vereine zur Vertheilung gelangende Brochüre führt den Titel: „Der Schwarzbarſch und der Forellenbarſch [Black Bass], ihr wirthſchaftlicher Werth und ihre Züchtung. Von Max von dem Borne⸗Berneuchen.“ Berlin, Verlag bei Paul Parey 1886.) Herr Fournier⸗Baudach hat im Jahre 1884 von Herrn v. d. Borne Brut des Schwarz— e bekommen, weiß aber nicht, ob dabei verſchiedene Geſchlechter vertreten waren, da ſie, Dr m: ae a Fr a Zi nachdem fie bisher in den Quellteicken geweſen, noch nicht gelaicht hätten. N Herr v. d Borne bemerkt, daß in Waſſer unter 15 Prozent Wärme die Fiſche nicht laichen. * 9 9 ’ x — Herr Fournier. Genau wiſſe er die Temperatur des Waſſers nicht; aber die Karpfen hätten in dem Waſſer gelaicht. Er vermöge nicht, die Geſchlechter äußerlich zu unterſcheiden. Herr Oberſörſter Reuter. Milchene Fiſche gäben kurz vor dem Laichen Milch bei geringem Druck auf die Seiten. Herr v. Treskow glaubt, daß die Schwarzbarſche einen ſehr geringen Preis im Verkaufe erzielen würden, wenn ſchon, wie erwähnt worden, die werthvollen Blaufelchen für 20 J pro Pfund in der Nähe Berlins verkauft würden. Hiermit endigt die Diskuſſion und wird von dem Vorſitzenden die Verſammlung geſchloſſen. V. Vermiſchte Mittheilungen. Marktverbot in Bayern. Nach Zeitungsberichten hat der Magiſtrat München ſeine Bezirksinſpektoren dahin inſtruirt, daß während der Schonzeit der Fiſche der Verkauf geräucherter Exemplare der betreffenden Fiſchart nach der Landesfiſcherei— ordnung vom 4. Oktober 1884 nicht zu beanſtanden ſei. Dieſe Auffaſſung des Münchener Magiſtrats iſt aber entſchieden rechtsirrig. Wir werden die Rechtslage demnächſt näher darlegen. Schon jetzt hätte aber der Magiſtrat Belehrung aus Staudingers Kommentar zur Landesfiſchereiordnung S. 62 ſchöpfen können. Danach hatte zwar der Landesfiſcherei-Verein ſeiner Seits eine andere Regelung der Spezialfrage, als ſie Rechtens geworden, höchſtens Orts beantragt, das kgl. Staats— miniſterium des Innern aber den Vorſchriften eine Geſtaltung gegeben, welche auch den Verkauf ꝛc. von Schonfiſchen in geräucherter Geſtalt als ſtrafbar erſcheinen läßt. Aufgabe der Staatsanwaltſchaft wird es ſein, dem poſitiven Rechte Geltung zu verſchaffen und jedenfalls eine gerichtliche Entſcheidung herbeizuführen. Nach Maßgabe dieſer wird dann auch der Münchener Magiſtrat ſich zu verhalten haben. Unſerer Seits ſind wir überzeugt, daß der löbliche Magiſtrat einer Desavouirung durch die Gerichte 'entgegenzuſehen hat. Nach ſeinem Standpunkte wäre ja einer Umgehung der Schonvorſchriften Thür und Thor geöffnet. Kaliforniſche Lachſe im Würmſee. Vor 5 bis 6 Jahren wurden durch den Bayeriſchen Fiſcherei-Verein junge Kaliforniſche Lachſe, welche er in Eiergeſtalt der gütigen Vermittelung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zu verdanken gehabt hatte, in größerer Zahl in den Würmſee ausgeſetzt. Seither wurde nichts mehr davon wahrgenommen. Heuer aber — Mitte November — erſchien plötzlich eine Anzahl derſelben in einem Zufluſſe des See's auf dem Laichplatze, wohl kenntlich durch ihre ganz charakteriſtiſche Geſtalt und Färbung. Aale im Donaugebiete. Linz, 11. November. Auch in dieſem Jahre wurden vier Stück Aale gefangen, wovon das letzte Exemplar eine Länge von 85 em hatte. Dieſe Fiſche ſtammen entweder von jener Parthie Aal-Montée, welche wir im April 1883 von Hüningen erhielten und in einem Seitenwaſſer der Donau einſetzten, oder es ſind weibliche Aale, welche, von Bayern kommend, nach dem Naturgeſetze zum Laichen ſtromabwärts dem Meere zuwandern. Letzteres iſt viel wahrſcheinlicher, weil das Seiten— waſſer zugebaut und mit der offenen Donau, wo die Fiſche gefangen wurden, nicht mehr in Verbindung ſteht. \ Der Forellenbarſch in der Donau. Der Oeſterreichiſche Filcherei = Verein hat, wie dieß ſchon im 24. Hefte der „Mittheilungen“ bekannt gegeben worden iſt, am 6. April ds. Is. 22 Stück dreijährige Forellen- und Schwarzbarſche im abgebauten Donaubette bei Wien eingeſetzt und damit die Einbürgerung dieſer auch für den Angel— ſport ſehr wichtigen Fiſchart angebahnt. Der für die Ausſetzung der erwähnten Fiſche ausgewählte Laichplatz mußte mit namhaftem Koſtenaufwande gegen Hochwaſſer geſichert und überhaupt mit Aufbietung vieler Mühe zweckentſprechend hergerichtet werden. Dank der Munificenz des hohen k. k. Ackerbauminiſteriums, welches dieſes Unternehmen des Oeſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins finanziell zu fördern die Gnade hatte, und Dank der großen Bemühungen jener Vereinsmitglieder, welche über Erſuchen des Vereins- rr . 9. Ausſchuſſes die Ausmittlung und Herrichtung des Laichplatzes beſorgt haben, können wir heute ſagen: der amerikaniſche Forellenbarſch iſt in der Donau eingebürgert und die Beſtrebungen des Oeſterreichiſchen Fiſcherei-Vereines ſind mit Erfolg gekrönt. Es wurden nämlich am 20. Oktober ds. Is. vier junge Forellenbarſche, welche im angebauten Donau— bette das Licht der Welt erblickt hatten, mittelſt Netzes gefangen; dieſelben waren be— reits 7 Centimeter lang und von prächtigem Ausſehen. Ob auch die Schwarzbarſche abgelaicht haben, läßt ſich vorläufig noch nicht mit Beſtimmtheit behaupten, weil die rationelle Abfiſchung des Laichplatzes wegen der darin vorhandenen vielen Waſſer— pflanzen, welche die Fiſcherei mit engmaſchigen Netzen total unmöglich machen, erſt zu einem ſpäteren Zeitpunkte vorgenommen werden kann. (Mittheil. d. Oeſterr. F.⸗V.) Fiſchleitern. Aus Feldkirch (in Vorarlberg) wird uns unterm 11. November h. Is. geſchrieben: Vor etlichen Tagen haben wir am hieſigen Hochwehr eine Fiſchleiter fertiggeſtellt, die aller Vorausſicht nach von den Fiſchen angenommen wird. Dieſelbe iſt transportabel, d. h. fie wird nur während der Schonzeit (1. Oktober bis 31. Dezember) an Ort und Stelle ſein. Im Kennelbach wird der Rheinhardt'ſche Plan nächſtes Frühjahr definitiv aktivirt. Es wäre dies ſchon dieſen Herbſt geſchehen, wenn der Baumeiſter der Kälte halber die Garantie für die Dauerhaftigkeit des Baues (der zu 8/10 aus Cement beſteht) nicht abgelehnt hätte. Einſetzung von Zandern in den Bodenjee. Am 6. November kamen in fünf Fäſſern 1,100 Stück junge Zander, eine Widmung des Deutſchen Fiſchereivereins für den Bodenſee, aus der Fiſchzuchtanſtalt Hüningen im Elſaß, an die Adreſſe der Herren Gebrüder Einhart in Konſtanz an. Je ein Faß mit 200 Stück ging nach Ueberlingen, Ermatingen und Reichenau ab; den Inhalt der zwei größeren, je 250 Stück, ſetzte Herr Einhart ſofort nach Ankunft in der Nähe der Douglas'ſchen Villa in den See. („Konſtanzer Zeitung.“) Blitzſchlag in's Waſſer. Von Tegernſee geht unſerem Blatte folgende intereſſante Nachricht zu: „Im heurigen Sommer kam es vor, daß bei einem heftigen Gewitter, welches ſich vorzugsweiſe an der ſüdöſtlichen Seite des See's, unweit des Bades, entlud, durch Blitzſtrahlen 60 Stück Bodenrenken getödtet wurden, welche nach abgelaufenem Gewitter an zwei nahe beieinander befindlichen Stellen der Oberfläche zum Vorſchein kamen. Dieſelben wogen zuſammen etwas über 50 Pfund. Nach der Angabe über die Tiefen dieſes See's von Dr. Geiſtbeck mag die kritiſche Stelle zwiſchen 30 und 40 m Tiefe haben.“ Aus der Fiſchküche. (Nach der Zeitſchrift „Für's Haus“.) Fiſch mit Spree— wäldertunke. In eine Fiſchkaſſerole gießt man zu zwei Kilogramm Fiſch ein Liter Waſſer, thut zwei Eßlöffel Salz, 1—2 in Scheiben geſchnittene Zwiebeln, Lorbeerblätter und Gewürzkörner und, wenn das Waſſer kocht, 125 Gramm Butter dazu, dann legt man den gereinigten Fiſch (Hecht, Schleie, Aal), in nicht zu kleine Stücke zerſchnitten, in die Brühe und läßt ihn tüchtig durchkochen, gießt hierauf 3/8 Liter dicke ſaure Sahne dazu und läßt den Fiſch noch reichlich zehn Minuten kochen. Kurz vor dem Anrichten quirlt man einen Eßlöffel Weizenmehl in einer Taſſe ſauerer Sahne klar und gießt dieſe in die Brühe. Hat ſie noch einmal aufgekocht, ſo nimmt man den Fiſch heraus * und legt ihn in eine runde tiefe Schüſſel. Bevor man den Beiguß darüber gibt, rührt man 125 Gramm zerlaſſene Butter darunter. Die Schüſſel ſchmückt man mit Peterſilie und gekochten Eiern. — Hecht-Salat. Zwei Drittel des Hechtes werden mit Gewürz gekocht, das andere Drittel roh geſchabt; dann wird ein Stück friſche Butter zerlaſſen, das rohe Fiſchfleiſch, fein geriebene Semmel, ein wenig geriebene Muskatnuß, Salz, gewiegte Sardellen und Chalotten nebſt einem ganzen Ei zu einem Teig gerührt, kleine Klöße daraus geformt und dieſe in Fiſchbrühe gekocht. Sind ſie kalt, zerſchneidet man ſie in möglichſt glatte Scheibchen oder Viertelchen, vermengt fie mit dem zerpflückten Hecht, den klein geſchnittenen Sardellen, Kapern, in Eſſig eingelegten Champignons und gießt über Alles eine franzöſiſche Sauce. Zu der Sauce werden drei hartgekochte Eier zer— — — — rieben, reichlich Oel, ½% Liter ſtarke Brühe ohne Fett, Weineſſig nach Geſchmack, ein Löffel Moſtrich, ein wenig Salz nebſt Schnittlauch oder Peterſilie recht tüchtig durch— einander gerührt. — Gefüllter Hering. Gut marinirte Heringe werden vorſichtig in Hälften geſpalten und nur der Mittelgrat herausgelöſt, mit dicker Remouladenſauce (die beiden inneren Seiten) beſtrichen, jede Hälfte mit in feinſte Filetſtreifchen geſchnittene Pfeffer gurke, Aepfel und beliebigem kalten Braten beſtreut, vorſichtig eine Hälfte auf die andere gelegt, mit dem flachen Meſſer etwas angedrückt, ebenfalls ſehr vorſichtig auf eine längliche Schüſſel gelegt und, wie gewöhnlicher Hering, quer durch in 4 Theile geſchnitten. Hat man alle Heringe in dieſer Weiſe dreſſirt, ſo füllt man zierlich die noch übrige Sauce darüber, ſo zwar, daß der Hering nicht damit verdeckt iſt, ſondern nur mehr beſtrichen wird und garnirt mit Peterſilie. Zur Sauce rechnet man auf einen Löffel Moſtrich, zwei hartgekochte geriebene Eier, 2— 3 Löffel Oel, Eſtragon-Eſſig, Schnittlauch, Peterſilie. — Krebſe nach dem berühmten Laibacher Rezepte. (Für ungefähr 20 mittelgroße Krebſe.) Man ſalze das zum Sieden der Krebſe beſtimmte Waſſer etwas ſchärfer und laſſe z. B. bei 21/2 Liter Waſſer 10 Gramm Kümmel mitſieden. Iſt der Siedepunkt des Waſſers erreicht, ſo werfe man die Krebſe in den Topf und laſſe dieſelben gegen 12, längſtens 15 Minuten ſieden. Mittlerweile bereitet man in einer Suppenſchüſſel vor: 30 Gramm allerfeinſtes Tafelöl, ½ Liter guten ſtarken Weineſſig, eine Zehe geriebenen Knoblauch, eine Fingerſpitze zerſchnittene Peterſilie. Sind die Krebſe geſotten, ſo wirft man ſie in die Suppenſchüſſel, thut in dieſe zwei Schöpflöffel voll von dem brühend heißen Krebswaſſer, deckt ſie mit einer zuſammen— gelegten Serviette zu, ſtülpt den Deckel über die Schüſſel, beutelt die Krebſe in derſelben ½ N Minute lang und richtet fie ſchnell an. VI. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Fiſchauktionen der Markthalle St. Pauli zu Hamburg, Hamburg, 17. bis 19. November. Kabliau groß, mittel und klein, per / Kilo 3—11 J, Kleiße, groß per ½ Kilo 37—50 J., mittel 26 37 , kleine 8-25 , Knurrhahn per ½ Kilo 2— 5 J, Rochen, ausgeſch. per Stück 5 7, Schellfiſch, große und mittel per /2 Kilo 5— 10 „4, kleine per ½ Kilo 1—6 J, Schollen (Eis), große per ½ Kilo 16—23 , mittel 17—23 4, kleine 2—16 , Seezungen, große und mittel per ½ Kilo 74—88 , kleine per ½ Kilo 58 68 , Steinbutt, große und mittel per 1/2 Kilo 74—92 , mittel per ¼ Kilo 45—70 4, kleine per ½ Kilo 26-50 , Auſtern per 100 Stück 1,80 3,10 M, Taſchenkrebſe per Stück 1—4 , Dornhai per / Kilo 1—6 , Scharren per / Kilo 2 , See-Aal per ½ Kilo 2 J, Seehecht per ½ Kilo 2—11 J. (Berl. Zentr.-Markth.) L. Hamburg, 23. November. Die Zufuhren an Fiſchen von auswärts waren für die Märkte genügend, auch für Altona, und ſtellten ſich an beiden Märkten die Preiſe für Schollen auf 2—12 , Elbbutt 1,40—5 N, Schellfiſch 1,10 —3 ,, Sture bis 1 & per Stieg, Steinbutt bedangen bis 1,20 M, Seezungen 70 und 75 3, Kleiße 50 —55 J und Sandarten 60-75 J. Durchſchnittlich war der Handel ein guter. L. Rendsburg, 5. November. Auf dem heutigen Wochenmarkte waren reichlich Fiſche angelangt, welche zu folgenden Preiſen verkauft wurden: Hechte zu 25—30 , Barſche 40 J, Aale 40 —60 3 per ½ Kilo, Schellfiſch und Dorſch nach Größe 10-35 , feinere Fiſche fehlten wiederum und erfahren wir, daß die Fiſcher dieſe nur auf Beſtellung liefern, und zwar nur zu hohen Preiſen, ſo daß man dieſelben aus Hamburg oder Kiel direkt beſſer bezieht. L. Rendsburg, 10. November. Die Fiſchhandlung offerirte Schollen zu 30 , große Butte 30 , Hechte 50 J, Brachſen 30 und 10 , Barſche fehlten, Dorſche 20 J, Schellfiſch 30 4 per ½ Kilo, Karpfen 1,10 % Von Eckernförde waren nur Dorſch und Butte angelangt zum Preiſe von 10—20 5 und 10—15 J per Stück, kleinere zwei Stück 15 u. 20 J. L. Rendsburg, 23. November. Auf dem Fiſchmarkte herrſchte kein ſo reges Leben in der letzten Zeit, es gelangten auch nur die oft erwähnten Fiſche zu gleichen Preiſen wie ſonſt an den Markt und klagten die auswärtigen Fiſcher über mäßigen Fang wegen der auf See herrſchenden ſchlechten Witterung. Karpfen bedangen noch 1—1,20 M per ½ Kilo. L. Kiel, 7. November. Der Sprottenfang in der verfloſſenen Woche war für die hieſigen und namentlich für die Eckernförder Fiſcher ein ſehr ergiebiger, weßhalb die Räuchereien in voller Thätigkeit waren, Heringe dagegen gab es weniger. Natürlich ſank der Preis für Sprotten, die per Wall mit 90 J verkauft wurden, bald aber auf 1 AM ſtiegen und die von Ellerbeck gebrachten bezahlte man mit 1,20 & incl. Kiſte per Wall, Bücklinge aus Schweden kommend 351 IE per Wall mit 3 — 3,50 K, hieſige mit 2 &. Geräucherte Aale koſteten 1,20—1,40 M per ½ Kilo, Flunder 10 J per Stück, kamen aber nur vereinzelt vor. L. Kieler⸗Bucht, 21. November. Der Miesmuſchelfang hat ſeinen Anfang genommen und ſcheint an den gezogenen Pfählen gute Ausbeute zu liefern von ſchöner Qualität. Die ſchlechten Witterungsverhältniſſe ſetzten die Ausbeute für den Sprottenfang ſehr zurück und wurden daher ir von 10 0 kommende 1000 Wall gute Preiſe erzielt. Heringe wurden aus Schweden reich— ich eingeführt. N L. Ellerbeck (Kieler-Bucht), 8. November. Während in der vorigen Woche die Fiſcherei eine ſehr ergiebige, war die letztvergangene es nicht in dem Maße, wenn gleich einzelne Tage Fänge von ca. 1000 Wall lieferten. Der Fang in Eckernförde war dagegen ſehr reichlich und drückte den Preis derart, daß ſelbſt ausgezeichnete Waare keinen entſprechenden Preis erzielte. Große grüne Heringe waren begehrt, mittelgroße kaum verkäuflich. Aus Schweden kamen ſtarke Zufuhren und beſchäftigten die Räucherer. Eine Quaſe löſchte 4000 Kilo lebender Aale, die in einem Karpfen— teich aufbewahrt werden in dazu angelegten Kiſten. Weitere Sendung erwartet man. L. Marne, 31. November. Während der letzten Hälfte des verfloſſenen Monats war in den Prielen der hieſigen Nordſeewatten der Aal- und Buttfang ein geringer, dagegen war der Krabben— fang recht lohnend und lieferte ſtets gute Erfolge. In Folge deſſen konnten in den letzten ſechs— zehn Tagen 10,000 Kilo verſandt werden, die von beſonderer Güte waren und an den Verſandt— plätzen mit 8 M per 50 Kilo bezahlt wurden. In den Fleethen wurden mehrfach gute Erfolge an Hechten und Aalen erzielt, wie auch im Küſtenſee mit Erfolg gefiſcht wurde. Die Hechte wurden mit 30 , Aale mit 40 — 50 3 per ½ Kilo, Butte mit 5—20 J per Stück je nach Größe bezahlt. L. Eckernförde, 3. November. Sehr gute Erträge lieferte die Fiſcherei während der letzten Zeit, namentlich am 30. Oktober, an welchem Tage 30,000 Wall Sprotten gefangen wurden. In Folge deſſen ſank der Preis auf 25 3 per Wall, zu welchem fie an den Fiſchbänken verkauft wurden. Auch Heringe fielen gut aus und wurden im verfloſſenen Monat ca. 4000 Wall gefangen. Sprotte 90,000 Wall, Dorſche 9000 Kilo, Lachſe 100 Kilo und Butte 5000 Stieg. L Walſiſchfang. Der mit dem Walfiſchfang beſchäftigte Kapitän des Dampfers „Orica“ meldet, daß bis zum 5. Oktober 250 Walfiſche erlegt wurden, welche 24,000 Kilo Fiſchbein und 28,000 Barrel Fiſchthran liefern können. L. Hoyer, 23. November. Das Reſultat des an der hieſigen Schleuſe beendeten Aalfangs iſt keineswegs als ein befriedigendes zu bezeichnen und waren beſonders die Herbſtmonate trotz günſtigen Wetters an Ausbeute den früheren Jahren nicht entſprechend. Die Nachfrage war ſtark, und ſo waren am hieſigen Orte faſt keine zu erlangen. Schollen und Lachſe werden namentlich gefangen und war die Nachfrage nach letzteren ſo ſtark, daß der Bedarf nur gegen die Hälfte gedeckt werden konnte. Das Abnehmen des Fanges wird mit dem Steigen des Wattenmeers in Verbindung gebracht, da die Thiere mit gewöhnlicher Fluth nicht mehr hinein gelangen können. An der Küſte von Emmerleff iſt der Fang ebenfalls mäßig ausgefallen. L. Lemwig, 15. November. In der letzten Woche hat die Fiſcherei eine ausgezeichnete Ausbeute geliefert. Anfänglich ergab der Fang für jedes Boot 40 — 50 Stieg Schellfiſch, ſtieg darauf auf 80 — 100 Stieg außer anderen Fiſchen, jo daß man den Fang im Laufe der Woche auf 10,000 Stieg ſchätzt. Bei der Ueberfüllung des ausländiſchen Marktes war der Abſatz leider ſchwierig, und wurden von den Kommiſſionären und Aufkäufern ſogenannte Stopptage angekündigt, in Folge deſſen die Fiſche am Ort und in der Umgegend zu 2 Kronen per Stieg verkauft werden mußten. Inserate. Die Forellenzuchtauſtalt von C. Arens in Cleyſingen (bei Ellrich ah.) bietet für die bevorſtehende Brutperiode an: Bachforelleneier, angebrütet, das Tauſend für 4.50 Al Größere Poſten Bachſaiblingseier, 5 5 2 „ 8.— „ werden nach Vereinbarung Regenbogenforelleneier, „ Ri „ 10.— billiger abgegeben. Satz aller drei Gattungen in verſchiedenen Größen und Preiſen ſind ſchon jetzt verſendbar. Reflektanten werden gebeten, ſich den detailirten Preistarif zu fordern. 6/5 == Angebrütefe Lachseier S De (24,000 Stück), von ſehr großen Lachſen, 1000 Stück um 2 fl. 50 kr., 2 ſind zu verkaufen von 2/1 Johann Höplinger, Fiſchermeiſter in St. Wolfgang, bei Iſchl in Oberöfterr. (Salzkammergut). 352 2HE269H92060CBP065690C0900CH092:2590000920009090000030900 Fiſchzucht-Anſtalt des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins. Wir beehren uns bekannt zu geben, daß wir weitere Aufträge zur &ieferung embryonirter Köelfifcheier tarnberg für die Winterbrutperiode 1887/88 nicht mehr annehmen können, nachdem alle dort vorausſichtlich disponiblen zahlreichen aus unſerer Fiſchzucht-Anſtalt bei © Embryonen bereits vergeben ſind. München, 23. November 1887. Die Verwaltung der Fiſchzuchkt⸗Anſtalt des Rosccifiäne Fiſcherei⸗Vereins. G οοοοοοοοσ⏑οοσοοο Die älteſle 1871 gegründete Dentſche Naublflierfallen⸗Fabrik W. Williger (vorm. R. Weber), Hayn au i. Schleſ., empfiehlt ihre weltberühmten Fang = Apparate. — Preis⸗Courante gratis und franco. Eine Anleitung zum Fang des ſchädlichſten Naubzeuges (Preis 1 Mk.) wird bei Beſtellungen von 10 Mk. aufwärts koſtenfrei beigelegt. 6/6 Prompt, billig und gut liefert die Fiſchhandlung von J. C. Eberhardt in Bpeyer am Rhein, Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, friſche Fluß⸗ und See⸗Fiſche. Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Specialität: 30/29 Rheinſalm und holländiſche Auſtern. Das Fiſchgut Seewieſe bei Gemünden a/ M. (Bayern) liefert: Eier von Rheinlachs, Bach-, See⸗ und Regenbogenforelle, Saibling, Loch— leventrout, Bachſaibling; Aale, Gold⸗ orfen, Schleihen, Spiegelkarpfen (aus⸗ erleſene Frankenraſſe). Beſte u. billigſte Bedienung. — Preisliſten auf Verlangen gratis. 6/4 Die v. Arnim'ſche Fiſchzucht-Anſtalt Sophienreuth bei Rehau (in Bayern) offerirt: embryonirte Bachſorellen⸗ Eier von mit natürlichem Futter ernährten Fiſchen ſtammend u mit Bachwaſſer bebrütet, das Tauſend 5 M Größere Poſten nach Vereinbarung. 5 Angebrütete Forelleneier zu verkaufen: 20,000 Stück um 1 50, 000 „ „ 200 4 100,000 Silit um 350 4 inclusive prämiirter Emballage ab hieſiger Poſtſtation gegen Nachnahme durch die Graf Pälffyſche Centralbuchhaltung eee Preßburger Comitat, Ungarn. 8/3 10,000 „ Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Se in München. Kgl. Hof⸗- Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 10. Dezember 1887. N N e 0 IM Allgemeine Tiſcherei-Beitung. Erſcheint monatlich zwei bis dreimal. x : z + Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. eu ei O T e ib 4 er re er Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und ennige. edactio ee — Für Kreuzband Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 I. Banerifchen Fiſcherei Te eitung. Ocgan für lie Heſam ml in terellen der Eil erei, ſowie für die Heſtrebungen ler iſcherei Vereine; in Sonderheit Organ der Sandes-Fifcherei-Dereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Filcherei- Vereinen sc. der preub. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Fahmännern Deutſchlands, Vellerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Vaneriſchen Tiſcherei⸗Verein. gm ünchen, 10. Dezember 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ug Inhalt: J. Aphorismen eines alten Anglers. 2 II. Bereinsnadrichten. — Inſerate. I. Aphorismen eines alten Anglers. Ein geübter Angler, namentlich wenn ihm ein guter Orientirungsſinn zu ſtatten kommt, wird ſich ziemlich bald und leicht auch in ſolchen Gewäſſern zurecht finden, welche ihm bis— her unbekannt waren. Einem Neuling macht das Betreten der Ufer eines ihm fremden Fiſchwaſſers ſchon ſchwere Sorgen, vorausgeſetzt, daß er nicht auf's Gerathewohl ſeine Angel einwerfen und Alles dem Zufalle überlaſſen will. Dieſe Befangenheit dem jungen Angler einigermaßen zu benehmen, ſei der Zweck nachſtehender Zeilen. Jeder erfahrene Angler weiß, daß ein ihm bekanntes Fiſchwaſſer — wenn es auch nur ein kleiner Fluß oder ein Bach iſt — welches er eine geraume Zeit hindurch nicht beſucht hat, ſich inzwiſchen oft auffallend veränderte. Am häufigſten wird eine ſolche Ver— änderung in den Wintermonaten durch abnorme, ſchwere Eisgänge hervorgerufen. Aber auch jedes größere Hochwaſſer kann die bedeutendſten Einwirkungen auf die Ufer- und Strombettverhältniſſe ausüben. Der Angler hat daher in ſolchen Fällen verſchiedene Umſtände in Betracht zu ziehen, welche ihm dann bei Rückſichtnahme darauf das Hantiren mit ſeinem Geräthe erleichtern können. Vor Allem muß er ſich einen Hauptüberblick über die Haupt— ſchwere des Waſſers verſchaffen und über die Richtung, wohin dasſelbe in der großen Maſſe ſeinen Gang nimmt, wo die größten Wirbel (Wallme) kochen und daher vermuthlich die N, 354 tiefſten Stellen ſein werden; dann, wie die vorhandenen Stromſchnellen beſchaffen ſind, ob ſie nämlich in beträchtliche und umfangreiche Tiefen einfallen, in denen man das Vorhanden— ſein vieler und großer Fiſche mit einiger Wahrſcheinlichkeit vorausſetzen kann. Damit man ſich über derlei Vermuthungen ein für allemal ſichere Gewißheit verſchaffe, ohne erſt bei den ortskundigen Perſonen Umfrage halten zu müſſen und von ihnen vielleicht doch nur vage Aufſchlüſſe zu bekommen, iſt es unbedingt erforderlich, an allen wichtiger ſcheinenden Stellen die Tiefe zu meſſen und wenn es ſein kann, die Bodenbeſchaffenheit einigermaßen zu unter— ſuchen. Dem Angler wird dann allmählig ſein Territorium heimiſch werden. Er kann danach ſeine Angriffspläne entwerfen, gleichwie der Feldherr das Terrain recognosciren muß, wo er ſchlagen will. Ebenſo muß der Angler vor Beginn ſeiner Arbeit die Jahres- und Tageszeit, ſowie die Witterungsverhältniſſe einer Berückſichtigung unterziehen. Gleichfalls muß er ſich vor dem Auszuge zum Angeln vollkommen klar darüber ſein, ob er er Raub- oder Friedfiſche mit ſeinem Haken beglücken und berücken will. Je nachdem hat er das erforder— liche Angelzeug und den paſſenden Köder vorzurichten. Der Dauer des Angler-Ausfluges muß ebenfalls Rechnung in Bezug auf die Ausrüſtung getragen werden, damit bei längerer Exkurſion nichts Weſentliches vergeſſen und überhaupt eine Reſerve an den nothwendigſten Utenſilien: Haken, Schnüren, Vorfächern ꝛc. ꝛc. mitgenommen wird. Grundſatz bleibt hier: ſich nicht unnöthigen Ballaſt aufzuhalſen. Macht man bei ſchon rauherer Jahreszeit eine mindeſtens einen Tag währende Anglerparthie, ſo iſt ein leichter Wettermantel aus Loden ſehr zu empfehlen. Am Ufer angelangt, wähle man ſich zum Angeln einen Platz, der nicht ganz ſeicht, ſondern ſchon einige Fuß tief iſt, und von da ab in noch größere Tiefe abfällt, wo das Waſſer ruhig ſteht oder doch langſam fließt und daher die Angel nicht zu oft mit ſich fort— reißt. Solche Plätze ſind vornehmlich da, wo der Fluß oder Bach eine Krümmung macht und ein jog. Hinter- oder Ueberwaſſer eine Stauung oder Wiederkehr (rückläufiges Waſſer) bildet; dann wo in ſtehenden Gewäſſern eine kleine Bucht oder ein ſog. Keſſel ausgeſpült wurde, in welche das Ufer ſonach ſteil einfällt. In ſolcher Umgebung finden ſich regel— mäßig auch hohe Uferbrüche mit hinabgeſtürzten Bäumen und Wurzelſtöcken, wo ſich ſchwere Fiſche verſchiedener Gattung ſehr gerne aufhalten. In ſolchen Ufertiefen verſenkte Baum— ſtrunken, grobes Geſtein und beſonders Faſchinenbauten laſſen mit ziemlicher Sicherheit auf große Hechte und Barſche, unter Umſtänden auf Schille und Huchen, in Forellengewäſſern auf ſchöne Forellen und Aeſchen, ſchließen. Kann man ſich dort gut anſchleichen und unbemerkt halten, jo lacht manch' gewichtiger Fang und die Fiſche merken meiſt jo lange nichts, bis man gezwungen iſt, mit einem beſonders ſchönen Exemplare ſich in einen Drill— kampf einzulaſſen oder bis ein ſchon gehakter Fiſch „durchbricht“. Dann iſt es freilich hier oft für den ganzen Tag mit der Ausbeute vorbei. Hat man an ſolchen Stellen ein ſchweres Exemplar glücklich gelandet, ſo verläßt man dieſelben am beſten auf ein paar Stunden, namentlich je ruhigeres Waſſer ſie bieten. In rauſchender Strömung iſt dieſe Vorſicht unnöthig, da bald wieder andere Fiſche einwechſeln. Wo viel Vieh durch das Waſſer getrieben oder geſchwemmt wird, halten ſich viele Fiſche ungemein gerne und zahlreich auf, z. B. Brachſen und Rothaugen. Beſonders wenn unweit davon mehrere tiefe Stellen ſind, kann man dieſelben ſicher als ſehr gute Fiſchplätze betrachten. In ruhigen Gewäſſern erkennt man das Vorhandenſein von Fiſchen daran, daß ſich das Waſſer von Zeit zu Zeit ſtellenweiſe trübt. Steigt dieſe Trübung dann im klaren Waſſer wie ein Rauch empor, ſo iſt dieß ein Zeichen, daß hier Fiſche im Grunde wühlen, was vorzüglich Karpfen, Schleihen, Karauſchen und Barben, aber auch die Brachſen auf der Suche nach Futter zu thun pflegen. Hier regelmäßig gut ankörnen (Grundköder Tags vor dem Angeln einwerfen), wird dem Angler reichen Lohn in's Netz bringen. Das öftere Hin- und Herſchießen oder Auffahren der kleinen Fiſche an der Ober— fläche, das ſog. Aufſchlagen oder Schnalzen derſelben oder eine kreisförmige, ſich vergrößernde Wellenbewegung auf der Waſſerfläche läßt das Eintreffen von Raubfiſchen vermuthen. Eine Generalregel für den Angler iſt: Große Fiſche ſind ſtets in großen Tiefen zu ſuchen! Die Stauwaſſer bei Mühlen und die Tümpel, welche ſich in der Regel unterhalb von Mühlgerinnen bilden, die Tiefen bei Schleuſenanlagen und Mühl⸗ wehren, die Wallme und Wirbel, bergen ſtets große Fiſche. a Welche Fiſchgattungen ein Fluß oder Bach beherbergt, läßt ſich meiſt ſchon aus der Beſchaffenheit ſeines Grundes erkennen. Auf ſchlammigem Grunde z. B. halten ſich vorzugs— weiſe Karpfen, Schleihen, Karauſchen, Brachſen, auch Aale ꝛc. auf, während auf ſandigem, tieſigem und ſteinigtem Boden Forellen, Aeſchen, Schille, Barben und Gründlinge hauſen. In vielen Gewäſſern, namentlich mit wechſelnder Strömung und zahlreichen Krümmungen, wechſelt freilich der Grund auch mannigfach und die bekannte ſog. Regioneneintheilung iſt oft für ſolche nicht zutreffend. Immerhin gewährt die Konfiguration des Flußbettes dem Angler allgemeine Anhaltspunkte. Bei variirendem Waſſerſtande, wo das Waſſer bald ſteigt, bald fällt, dann bei trübem Waſſer, iſt — kleinere Forellenbäche ausgenommen — das Angeln meiſt ſehr unſicher und ſelten etwas zu holen. Dagegen bietet normaler Waſſer— ſtand und auch niedriger bei nicht zu klarem Waſſer gute Chancen. Von Tagesanbruch an durch ein paar Morgenſtunden, dann Abends bis zum Ein— bruche der Nacht hat der Angler den meiſten Erfolg zu erwarten, wenn ſonſt günſtige Bedingungen überhaupt gegeben ſind. Barbenanglern iſt leichter Regen und Dunkelheit am erwünſchteſten. Das zu oftmalige Ausheben und Einwerfen der Angel an einem und demſelben Platze vermeide der Angler nach Möglichkeit, da hiedurch die Fiſche nur beunruhigt werden und ſich vom Köder allmählig entfernen. Lieber laſſe man ihnen, beſonders Anfangs, den Köder etwas länger zum Zerren und Spielen; ſie werden dann eher vertraut und beißen bei ſpäteren bemeſſenen Einwürfen um ſo kühner an. Ein möglichſt leiſes Auftreten und Gebahren an den Ufern kann nicht genug empfohlen werden. Man bedenke, daß beſonders der Geſichtsſinn der Fiſche ein äußerſt ſcharf ent— wickelter iſt, und daß ſic jede Erſchütterung des Bodens im Waſſer ſofort fortpflanzt und den Fiſchen bemerkbar macht. Man vergleiche das Auge eines Fiſches mit dem der anderen Thiere und man wird finden, daß es im Verhältniſſe zur Kleinheit des Fiſchkörpers ungemein groß genannt werden darf! Verweilt man längere Zeit an einem Angelplatze, jo ſetzt man ſich am beſten einige Schritte vom Uferrand entfernt ruhig — vielleicht auf einem mitgeführten Feldſtuhl, Fiſch— keſſel ꝛc. — nieder und dirigirt nun von hier aus ruhig und vorſichtig ſeine Angel. Jüngere Angler legen ſich auch direkt in's Gras. Einzelne Bäume und Geſträuche am Ufer ſind ſehr vortheilhaft zur Deckung des Anglers. Stets vermeide man, ſoviel es angeht, ſeinen eigenen oder gar den Schatten der Angelruthe auf das Waſſer fallen zu laſſen. Bei bedecktem Himmel fällt natürlich dieſe Vorſicht weg. Am leichteſten und vorſichtigſten wirft man die Angel aus, wenn man die ſenkrecht gehaltene Ruthe, etwas nach vorne geneigt, mit der rechten Hand vor ſich ausſtreckt, während Daumen und Zeigefinger der linken Hand die Schnur ungefähr ¼⁰ ů Fuß oberhalb des Köders etwas ſtraff halten. Durch einen leichten Ruck mit der Gerte läßt man nun gleich— zeitig den Köder aus der Linken gleiten und auf dem gewählten Zielpunkte ſachte in's Waſſer tauchen unter langſamer Senkung der Ruthenſpitze. Niemals ſoll der Köder, auch wenn das Geſenke der Angel noch ſo ſchwer wäre, förmlich in's Waſſer „plumpſen“, wie man dieß öfter auch von ſonſt ſorgſamen Anglern ſehen kann. Ebenſo muß beim Aus— heben der Angel jede zu haſtige oder reißende Bewegung unterbleiben. Manche Angler ſchwören auf das Fiſchen „ſtromaufwärts“, Manche vertheidigen das— jenige „ſtromab“. Ich halte beides für ziemlich gleichgültig und kaum des Streites werth. Viel wichtiger dünkt mir, ſich vor dem Fiſchen zu vergewiſſern, ob nicht kurz vorher die Ufer durch andere Angler, durch Netzfiſcher ꝛc. ꝛc. ſchon ſehr beunruhigt wurden. Dieß iſt der Grund ſo manchen Mißerfolges. Das täglich an den Ufern weidende Vieh erſchreckt ſchließlich kaum mehr die Fiſche. Manche paſſionirte Angler laſſen ſich, wenn fie gleichzeitig Fiſchwaſſer- und Uferbeſitzer ſind, an ſehr dicht mit Gebüſch beſtandenen Ufern förmliche Durchhaue und Gänge machen, um zu guten Angelſtellen zu gelangen und die Fiſche förmlich beſchleichen zu können. In ganz offenem Terrain bleibt dem Angler, wenn er anders Grundeigenthümer iſt, keine andere Wahl, als ſich an anerkannt guten Plätzen Gebüſche anpflanzen zu laſſen, die ihm einiger— maßen Deckung bieten. Solche Deckungen müßten dann längs dem Ufer mehrere vorhanden ſein und der Weg von einer zur anderen in ziemlicher Entfernung vom Ufer zurückgelegt werden. 356 Ein Hauptfehler der Anfänger iſt das ſtarke Schlagen beim Anhauen des Fiſches, wodurch ſie in zehn Fällen neun Mal dem Fiſche den Angelhaken aus dem Maule reißen. Es genügt in den meiſten Fällen beim Angeln nach Friedfiſchen eine ganz kurze Drehung des Handgelenkes, um den Haken eindringen zu machen. Fiſcht man mit Schwimmer (Kork oder Federkiel), ſo rucke man nicht eher zum Anhiebe, bis der Schwimmer einige Zoll tief untergetaucht iſt. Flüchtet ein feſtgehakter größerer Fiſch nach einer Richtung, wo Röhricht, Bäume mit im Waſſer verzweigtem Wurzelwerk, Waſſerkräuter, große Steine u. dgl. drohen, ſo zwinge man ihn durch emporgehobene Gerte an die Oberfläche des Waſſers, damit er verhindert wird, ein ſolches Verſteck zu erreichen, ſich dort zu verſchlagen und zu verwickeln. Lehrlinge unſerer edlen Kunſt verlieren ſonſt in der Regel nebſt dem Fiſch noch oft das Vorfach und einen Theil der Schnur und kommen manchmal nicht ohne einen Bruch der Ruthenſpitze weg. Alle Grundfiſche und beſonders auch Hechte haben ohnehin den ausgeſprochenſten Verkeilungstrieb. f Der Angler wähle Angelzeug und Köder jedesmal jener Fiſchgattung entſprechend, welcher er ſeinen Ausflug widmet und verlaſſe ſich beſonders nicht darauf, Köderfiſche erſt unmittelbar vor Beginn des Angelns auf Raubfiſche fangen zu wollen, wenn er nicht ganz ſicher iſt, ſolche Köderfiſche zu erbeuten. In der Regel wird der Angler einen beſſeren Erfolg finden, wenn er nur mit einer Ruthe fiſcht, außer an beſonders guten Angelplätzen, wo er einen zweiten oder auch dritten Angelſtock am Ufer anbringen und gut überwachen kann. Wenn mehrere Angler geſellſchaftlich ausrücken, ſo ſollen ſie ſich am Waſſer nach ver— ſchiedenen Richtungen trennen und jeder eine gewiſſe ſchon im Voraus beſtimmte Strecke befiſchen, wenn ſie etwas erbeuten wollen. Es iſt ein alter Erfahrungsſatz beim Angelfiſchen: „Je mehr Angler, deſto weniger Fiſche!“ Tr. Weiß. II. Vereins nachrichten. 1. Auszug aus dem Jahresbericht des Oberpfälziſchen Kreis⸗Fiſcherei⸗ Vereins vom 1. Juli 1886 bis 30. Juni 1887.) I. Vereins-Angelegenheiten. Die Bewegung der Vereinsmitglieder in Zu- und Abgang war ſehr ſtark und zeitweilig faſt gleichhaltend. Gleichwohl ſummirten ſich am Ende des Jahres noch 361 Kreis-Vereins-Mitglieder, ſo daß gegen das Vorjahr ein effektiver Zugang von 5 Mitgliedern zu konſtatiren iſt. Erfreulicher Weiſe hat die in der Generalverſammlung zu Neumarkt i. O. am 19. September 1886 wegen Gründung von Spezialvereinen gegebene Anregung raſch Anklang gefunden, und es haben ſich im weſtlichen Theile des Oberpfälziſchen Kreiſes vier neue Bezirks-Fiſcherei-Vereine nämlich: Neumarkt i. O., Riedenburg, Beilngries mit dem Sitze in Berching und Kaftl konſtituirt, welche auch ihren ſofortigen Beitritt zum Kreisverein erklärt haben. Auch der Fiſcherei-Verein für Kelheim und Umgegend mit dem Sitze in Kelheim des Kreiſes Niederbayern hat ſich behufs Anbahnung gemeinſamer Thätigkeit an der Grenze, da Bäche und Flüſſe in einander wechſeln, unſerem Verein unmittelbar angeſchloſſen, ſo daß jetzt demſelben 26 Bezirks- und Orts-Fiſcherei-Vereine angehören, und die Zahl aller Intereſſenten, incl. der Mitglieder des Kreisvereins und der Fiſcherei-Innungen, auf 1888 (gegen das Vorjahr zu 1565 um 323 mehr) geſtiegen iſt. a An dem im V. Jahresberichte publizirten Ausſchußmitglieder-Beſtande iſt eine Aenderung nicht eingetreten. Die Thätigkeit der Vereinsleitung war wieder eine ſehr rege. In 30 Konferenzen wurde die Mehrzahl von 527 Korreſpondenzen, 195 Frevelanzeigen und 12 Gutachten behandelt. Es ſind im Ganzen einſchließlich des Schriftenverkehrs 1403 Stück expedirt worden. Auch die Fiſchbrutanſtalt zu Karthaus-Prüll, welche den Schülern des landwirthſchaftlichen Winterkurſes — wie in den Vorjahren — zugänglich war, iſt öfters von der Vereinsleitung unter Beiziehung ſich hiefür beſonders inter ſſirender Mitglieder beſucht worden. II. Fiſchereikunde In der Erkenntniß, daß man nie auslernen und ſein wenig Wiſſen nicht genug bereichern kann, leſen und ſtudiren wir nicht blos ſelbſt wo möglich alle erſcheinenden Fach- und Zeitſchriften, ſondern ſind auch darauf bedacht, denſelben die weiteſte *) Anm. d. Red. Obwohl unſer Raum für größere Vereinsberichte gemeinhin nicht ausreicht, drucken wir gleichwohl den obigen zum größten Theile ab, da er ein ſehr ſchönes Bild des umfaſſenden, verdienſtreichen Wirkens des Oberpfälziſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins darbietet. „ ̃ ᷣ M1 w w 1 m ee r A ˙² ů ˙²ẽůͥÄ˙ Art 0 357 O Verbreitung zu verſchaffen, und knüpfen daran den Wunſch und die Bitte, daß die Empfänger ſolcher Fachliteratur ſich ſtets mit richtigem Verſtändniſſe der Lektüre hingeben und, ehe fie wagen, in jedem Falle zuvor erwägen möchten, ob für das vorhabliche Unternehmen auch die örtlichen, klimatiſchen und Waſſerverhältniſſe paſſend ſind, eingedenk des Spruches, welcher nebſt anderen Inſchriften die Wände des ſchönen Rathhausſaales in Weiden geziert hat: „Darfſt die Natur nur immer fragen, Sie wird Dir Antwort richtig ſagen.“ III. Fiſchereiſchutz. Die auf die Ausübung und den Schutz der Fiſcherei bezüglichen Beſtimmungen haben anerkennenswerthe Erweiterung gefunden 1) durch die mit Ausſchreiben hoher Kreisſtelle vom 24. Januar 1887 im Oberpfälziſchen Kreisamtsblatte 1887 Nr. 4, Seite 11, publizirte höchſte Entſchließung des kgl. Staatsminiſteriums der Finanzen, Miniſterial⸗Forſtabtheilung, vom 14. Januar 1887 Nr. 17925, mit welcher aus⸗ geſprochen iſt, daß gegen die vom Oberpfälziſchen Kreis-Fiſcherei-Vereine unterm 4. Dezember 1886 eingereichte Vorſtellung keine Erinnerung beſtehe, wenn die der kgl. Regierung der Oberpfalz und von Regensburg, Kammer der Finanzen, Forſtabtheilung, unterſtellten kgl. Forſtſchutzbedienſteten ver⸗ anlaßt werden, gelegentlich ihrer Waldgänge und ſo weit es ohne Schädigung ihrer eigentlichen Berufsaufgabe möglich iſt, dem Fiſchereiſchutze ſowie der Aufrechthaltung der Fiſchereiordnung thunlichſt Aufmerkſamkeit zuzuwenden, — und wenn den genannten Bedienſteten geſtattet wird, Prämien des Kreis⸗Fiſcherei⸗Vereines für erſtattete Anzeigen über entdeckte Fiſchereifrevel und Diebſtähle ſowie über Zuwiderhandlungen gegen die Fiſchereiordnung anzunehmen; 2) durch die ober polizeilichen Vorſchriften über das Flachs- und Hanfröſten in Gewäſſern und durch die an ſämmtliche Diſtriktspolizeibehörden des Regierungsbezirkes ergangene Vollzugs— an ordnung der kgl. Regierung der Oberpfalz und von Regensburg, Kammer des Innern, vom 7. Februar 1887 Nr. 1914, veröffentlicht im Oberpfälziſchen Kreisamtsblatt 1887, Nr. 6, Seite 15. Hienach unterliegt die Benützung des Waſſers in öffentlichen Flüſſen und in den im Eigenthum des Staates ſich befindenden Privat flüſſen zu Flachs und Hanf⸗ röſten der beſonderen Bewilligung und Beſchränkung durch die einſchlägige Diſtriktsverwaltungs— Behörde, und werden Zuwiderhandelnde in eine Geldſtrafe bis zu 18 M verfällt. Bezüglich der im Privateigenthum ſtehenden Privat flüſſe bietet das Verbot in Art. 58 und die Strafbeſtimmung in Art. 97, Ziff. 5 des Geſetzes vom 28. Mai 1852, die Benützung des Waſſers betreffend, ohnedieß eine ausreichende Handhabe. In Folge des in Ziff. 1 allegirten höchſten Miniſterialerlaſſes haben auch ein kgl. Forſt— aſſiſtent und fünf Forſtſchutzbedienſtete, wovon vier königliche ſind und einer ein herrſchaftlicher iſt, Anzeigen erſtattet. Außerdem haben an Geldprämien für mit Urtheilvollſtreckungs— Beſtätigungen verſehene Anzeigen beſtrafter Fiſchereifrevel und Fiſch-, ſonie Krebsdiebſtähle 64 Gendarmen 551 M, 20 Polizeidiener und 2 Civildelatoren 174 & ausbezahlt erhalten. Es ſind demnach in der Zeit vom 1. Juli 1886 bis 30. Juni 1887 im Ganzen an 92 Delatoren für mit 195 Eingaben angezeigte und abgewandelte 255 Frevler und Diebe 777 M Geldprämien vertheilt, und es iſt Einem hievon Belobung ausgeſprochen worden. 36 Stück verſchiedenartige Fiſchfanggeräthe wurden confiscirt und zu Gerichtshanden ge— nommen und eingezogen; eine Parthie geſtohlener Fiſche iſt geſperrt und wieder in's Waſſer ein— geſetzt worden. Die 195 Eingaben bezw. Anzeigen vertheilen ſich nach den betreffenden Reaten wie folgt: 2 wegen Abſperren des Waſſers bei Nacht, 3 „ gänzlichen Ablaſſen des Waſſers, 1 „ Fiſchens bei Nacht mit Licht, 3 „ ſogenannten Leinens, 3 „ Einbruches in Winterungen unter Anwendung von Dynamit, giftiger Salbe und aufgelöſtem Kalk, 1 „ unberechtigten Erlegens von Fiſchen mit Schußwaffen, 9 „ unberechtigten Fiſchfanges mit Netzen, unberechtigten Fiſchens mit Angeln, 14 „ Anwendung von Stecheiſen und Fiſchgabeln, 13 „ Fiſchfanges mit freier Hand und mit Schlingen, „ unbefugten Krebſens, 5 „ Fangens und Feilbietens von Fiſchen und Krebſen unter dem Brittel- maße und Normalgewichte, 6 „ Nichtabhaltens der Kinder vom unbefugten Fiſchen und Krebſen, 1 „ Gebrauches von Netzen mit unvorſchriftsmäßiger Maſchenweite, 15 „ Fiſchfanges und Verkaufes während der Schonzeit, und 2 „ Einlaſſens von Enten zur Laichzeit. Von dieſen 195 Anzeigen entfallen auf die Amtsbezirke: Amberg (Stadt) 2, Amberg (Land) mit Vilseck 1, Beilngries mit Riedenburg 7, Burglengenfeld mit Schwandorf 30, Cham mit Furth 5, Eſchenbach mit Auerbach 5, Kemnath mit Erbendorf 5, Nabburg 1, Neumarkt mit Kaſtl 2, Neunburg v. W. mit Obervichtach 8, Neuſtadt a. d. W.⸗N. mit Weiden 3, Parsberg mit Hemau 5, Regensburg (Stadt) 56, Regensburg (Land) mit Wörth a/ D. 11, Roding mit Nittenau 25, Stadt⸗ amhof mit Regenſtauf 18, Sulzbach 2, Tirſchenreuth mit Waldſaſſen 7, Vohenſtrauß und Wald- münchen 1. Erſtmals ſind ſonach auch aus dem Bezirke Sulzbach Anzeigen eingekommen, und es ſind, 358 5 * nachdem Waldmünchen wieder eingereiht werden konnte, nunmehr erſtmals Anzeigen in den ſämmt⸗ lichen Amtsbezirken erfolgt. ? Von den 255 Frevlern und Dieben iſt 1 freigeſprochen worden, haben 124 579 M. Geld: ſtrafen erlegt, 12 1 Jahr 2 Monate 7 Tage Gefängniß⸗ und 118 1 Jahr 1 Monat 18 Tage ae zuerkannt erhalten. Das Strafmaß ftellt ſich für eine Perſon im Durchſchnitt heraus, wie folgt: an Geldſtrafen 4 4 67 5, gegen das Vorjahr zu 5M 13 , um 46 J weniger; an Gefängnißſtrafen 36 Tage, gegen das Vorjahr zu 21¼ Tagen, um 14% Tage mehr; an Haftſtrafen 3½ Tage, gegen das Vorjahr zu 4Tgu 3 Stdn., um 15 Stdn. weniger. Gegen das Vorjahr find um 70 Anzeigen und um 103 Frevler weniger zu konſtatiren. Deßhalb hat ſich auf die für das Kalenderjahr 1886 an den Ausſchuß des Deutſchen Fiſcherei Vereins in Berlin gemachte ſtatiſtiſche Vorlage der I. Präſident desjelben, Herr v. Behr-Schmoldow, mit Zuſchrift vom 31. Januar 1887 folgendermaßen geäußert: „Wir glauben in der ſo weſentlichen MAI LUNG der Anzeigen und Beſtrafungen doch vor Allem den Erfolg der ſo konſequent durch— geführten Aufſicht Seitens des Kreis-Vereins erblicken zu ſollen; namentlich hat offenbar die Bos⸗ heit bei den Freveln abgenommen“. Seit dem ſechsjährigen Beſtehen des Vereins ſind nunmehr 1198 Anzeigen erfolgt und hiefür 4356 M Prämien bezahlt worden. Gegen den ärgſten Fiſchräuber, den Fiſchotter, wurde ſchonungslos vorgegangen und Schutz geſucht durch Vertheilung von Geldprämien für nachweislich erlegte Fiſchottern, durch Ankauf und unentgeltliche Vertheilung von Otterfallen, ſowie durch die Erwerbung und Haltung von Otterhunden. An ſog. Fiſchotter-Prämien ſind eingewieſen und vertheilt 120 K an 13 Bewerber für 20 Stück pro III. Quartal 1886, 120M „ 14 „ „%, e ieee, 138 4 „ 19 5 e „ 1887, und 174 M 7 13 77 L 29 „7 E IE; L 1887, zuſammen 552 K an 59 Bewerber für 92 Stück pro 1886/1887. Man erjieht daraus, daß zur Winters und Frühjahrszeit mehr Fiſchottern erlegt werden konnten. Der Vergleich mit den Vorjahren ergibt, daß ſeit dem höchſten Stande anno 1884/85 mit 141 Stück die Zahl erleg ter Ottern anno 1885/56 auf 111 und anno 1886/87 auf 92 Stück, wie oben auseinandergeſetzt, geſunken iſt, demnach, da die Verfolgung und Vernichtung mit Kon⸗ ſequenz durchgeführt wird, die allmählige Abnahme dieſes Fiſchfeindes angenommen werden kann. Derartige Prämien ſind ſchon vor Exiſtenz des Kreis-Fiſcherei Vereins ſeit dem Jahre 1878 gewährt worden, und weiſt der Geſammtabſchluß 5,988 , für 998 Stück vernichteter Fiſchottern aus. Fiſchotter⸗Fallen wurden zur Vertheilung bezogen 10 Stück, und zwar: 6 Stück log. Univerja'-Tellereifen Nr. 11 ſammt langen Ketten aus der Raubthierfallen-Fabrik des Herrn Williger vorm. R. Weber zu Haynau in Schleſien, ſodann 1 Stangeneiſen mit Feder, Kette und Hacken, und 3 Stück geſchützte Tellereiſen mit der gleichen Zugehör von dem Schloſſermeiſter und Eiſenhändler Herrn Johann Pantoulier in Nittenau. Im Ganzen ſind jetzt 72 Stück im Werthe von 893 M 35 Tangekauft und allerorts im Kreiſe vertheilt. Durch die gütige Vermittlung des Herrn Grafen Wilderich von Walderdorff, Gutsbeſitzers auf Kürn und Hauzenſtein, haben wir von Herrn Grafen Miggazy in Aranyos⸗ Maroth (Ungarn zum Geſchenk am 12 Oktober 1886 zwei einjährige Otterhunde, denen die Namen Raly und Ruler beigelegt find, zugeſendet erhalten. Nach ihrem Urſprungszeuagniſſe find dieſe Hunde am 16. September 1885 auf die Welt gekommen und ſtammen direkt aus der Hundezucht⸗ haltung des Herrn Edwin S. Carew-Gibſon, En land Littlchampton Suſſex. Behufs Aufzucht und Dreſſur wurden dieſe Hunde dem als Otternjäger mehr bekannten kgl. Forſtwart Herrn Döſel in Wöland bei Burglengenfeld gegen Entgeld der Futterkoſten und ſonſtigen Aus⸗ lagen anvertraut. In der Zeit vom 12 Okt 1886 bis 30. Juni 1887 haben dieſelben 158 M 71 betragen. Nunmehr 2 Jahre alt, werden Raly und Ruler auf die Abſpürung der Fiſchottern vor⸗ geführt und ſollen ſich hiebei ausgezeichnet bewähren. 5 Gemäß Ausſchußſitzungsbeſchluſſes ſind die ſämmtlichen ſeither beſtandenen Schußgeld⸗ prämien für nachweisliche Erlegung fiſchereiſchädlicher Raubvögel nicht blos erhöht, ſondern es iſt auch der roth- oder ſchwarzbraune Milan (Gabelweih) Falco milvus ater in das Bereich der zum Abſchuß beſtimmten und zu prämiirenden Vögel mit einbezogen worden. Laut Ausſchreibens ſind die Schußgeldprämien nunmehr feſtgeſetzt auf 4 J für den Fiſchaar (Fiſchadler, Weißbauch), pandion haliaetos, 5 M für den roth- oder ſchwarzbraunen Milan (Gabelweih), Falco milvus ater, 2 A für den Fiſchreiher, ardea einerea, 2 M für den Rohrdommel, ardea botaurus stellaris, 1 A für den Sägetaucher, mergus merganser. Für das Jahr 1886/87 waren allein 89 M für 43 Stück erlegter Vögel zu leiſten. Es wurden nämlich 6 Fiſchaare, 29 Fiſchreiher und 8 Sägetaucher zur Strecke gebracht. Im Ganzen ſind bis Ende Juni 1887 101 Stück nachweislich erlegt und hiefür nach den verſchiedenen Sätzen 165 M. Prämien entrichtet worden. ’ Durch höchſte En ſchſießung des Kal Bayer. Staatsminiſteriums des Innern, Abtheilung für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel, d. d. München 16. September 1886, Nro. 12518, iſt zur Erbauung von Fiſchpäſſen am Naabfluſſe zunächſt bei Ebenwies ein Geldzuſchuß 359 7e von 600 / zugewendet worden. Mit Hilfe der Vereinsmitglieder, des kgl. Kreisbauraths Herrn Schüler, des kgl. Bauamtmanns Herrn Sörgel dahſer und des kgl. Regierungsraths Herrn Bezirksamtmanns Schmid in Stadtamhof, welcher die Planbeſtätigung beſorgt und die Zuſtimmung des Wehrbeſitzers Herrn Ulrich Schwaiger, Müllermeifter in Ebenwies, zur Ausführung des Fiſchpaſſes für ſich und ſeine Nachkommen unter der Vorausſetzung, daß dieſelben ſeinerzeit keinerlei Baupflicht trifft, erholt hat, iſt in der Zeit vom 30. Oktober bis 20. November 1886 der maſſiv aus Stein gebaute Fiſchpaß im Mühlwehre bei Ebenwies um den Koſtenpreis von 596 M 23 4 hergeſtellt worden Die Wirkung iſt, daß viele Donaufiſche denſelben auf- und abwärts paſſiren, und oberhalb bei Pielenhofen mehr als ſonſt wahrgenommen worden find. Daſelbſt war der Aufſtieg ebenfalls durch eine Schleuße im hohen Wehre gehemmt und mußte daran gedacht werden, auch hier einen Fiſchpaß zu errichten, welcher zur Zeit zwar fertig iſt, jedoch zum Ausführungs- und Koſtennachweis erſt für 1887,88 trifft. Ueber die zweckmäßige Anlage und Ausführung des Fiſchpaſſes bei Ebenwies in der Naab und der Fiſchleiter bei Reichenbach im Regenfluſſe, von welcher im vor— jährigen Berichte die Rede war, iſt ſich von Sachkennern, an welche die Pläne verſendet worden ſind, nur lobend ausgeſprochen worden. Auch über die Benützung der Fiſchleiter bei Reichenbach ſind wir durch das kgl. Bezirksamt Roding mit Zuſchrift vom 15. Mai 1887 unterrichtet daß, nach den Beobachtungen des Herrn Chirurgen Schmid in Reichenbach, namentlich in der Zeit vom 21 April zu verſchiedenen Tages- zeiten bei klarem Wetter und Waſſer ſehr viele Fiſche, als Hechte, Barben, Brachſen, Karpfen und größere unbekannte — wir vermuthen, daß dieſe Huchen waren, — die freigemachte Stelle munter paſſirt haben, ſo daß wir begründetermaßen ſagen können, daß die Päſſe bei Ebenwies und Reichenbach gut funktionirt haben. Möge nun auch der dritte Paß bei Pielenhofen ſich bewähren! (Schluß folgt.) 2. Bezirks⸗Fiſcherei⸗Verein in Garmiſch. Auf Veranlaſſung und unter dem Vorſitze des Herrn Bezirksamtsaſſeſſors Völk in Garmiſch hat ſich dortſelbſt ein Bezirks-Fiſcherei-Verein gebildet. Wir begrüßen dieß um ſo freudiger, als gerade in jenem Theile unſeres bayeriſchen Hochlands herrliche Gewäſſer der Vereinsthätigkeit ſi y darbieten und bei dem ſtarken Fremdenverkehr eine geſteigerte Nachfrage nach Edelfiſchen beſteht, welche einer vernünftigen Pflege und Hege auch guten Lohn ſichert. Herzlichen Glückwunſch nach Garmiſch! Inserate. PArutlıhe Land wirthſchaftliche Ausſtellung U. Juni 1888. zu Breslau. 7.—t. Juni 1868. Aus geſtellt werden: Pferde, Rinder, Schafe, Schweine, Uutzgeflügel, Bienen, Fiſche, landwirthſch. Erzeugniſſe und Hilfsſtoffe. Anmeldungen bis 1. März 1888. Alle Ausſtellungspapiere ertheilt unſere Geſchäftsſtelle Berlin S W., 3 Zimmerſtraße 8. Deutſche ee ene ee Geſellſchaft. as Direktorium. 22 8 = Angebrütete Lachseier EEE (24,000 Stück), von ſehr großen Lachſen, 1000 Stück um 2 fl. 50 kr., 20 i ſind zu verkaufen von 2/2 Johann Höplinger, Fiſchermeiſter in St. Wolfgang, bei Iſchl in Oberöſterr. (Salzkammergut). a wDreife: 1 Amerikan. Schwarzbarſch von 1884, it Tortpflangungsfähig . . 10.— 4 5 5 von 1886 lan, 5 5 von 1887 ; € —.50 „ 1 e Forellenbarſch von 1885, in ſouüpfanzungsfuhg \ 3.— „ 1 von 1886 12005 von 8 ET! —.50 „ Streichkarpfen pro 1 Pfund Karpfenſtrich pro 100 Stück je nach der Größe . Goldorfen und Goldſchleihen von 1887 pro Stück. . —.20 4 ältere pro Pfund . : Max von dem Borne, Rittergutsbeſitzer auf Verneuchen, Bahnſtation Ringenwalde (Preußen). ne * 77 „ eee 3 14 und darüber. 2.— 5 Das Tiſchgut Seewieſe bei Gemünden a / M. (Bayern) liefert: Eier von Rheinlachs, Bach⸗, See⸗ und Regenbogenforelle, Saibling, Loch⸗ leventrout, Bachſaibling; Aale, Gold⸗ orfen, Schleihen, Spiegelkarpfen (aus⸗ erleſene Frankenraſſe). Beſte u. billigſte Bedienung. — Preisliſten auf Verlangen gratis. 6/5 1222222212222242222222222222 Die v. Arnim''ſche Fiſchzucht-Anſtalt Sophienreuth bei Rehau (in Bayern) offerirt: embryonirte Hachforellen⸗ Cie von mit natürlichem Futter ernährten Fiſchen ſtammend u. mit Bachwaſſer bebrütet, das Tauſend 5 M. Größere Poſten nach Vereinbarung. 6 ana FFF Prompt, billig und gut liefert die Fiſchhandlung von J. C. Eberhardt in Speyer am Riein, Großherzoglich badiſcher Hoflieferant, vet friſche Fluß: und See-Fifhe. Große Auswahl iſt allzeit vorhanden! Specialität: 30/30 Bhreinfalm und holländiſche Auſtern. it Die Cenkral-Fiſchzucht-Anſtalt in Halzburg offerirt vorzüglich angebrüke ke Saiblingseier, welche von den wegen ihrer frühen und be⸗ deutenden Größ enzunahme allenthalben vor⸗ theilhaft bekannten Saiblingen des Fuſchlſ 1 05 ſind. 4/1 000 Stück für 5 Mark. eh Iran oi Forellenzuchtanſtalt von C. MEERE in Cleyſingen (bei Ellrich a h.) bietet für die bevorſtehende Brutperiode an: angebrütet, das Tauſend für 4.50 l Bachforelleneier, Bachſaiblingseier, f Regenbogenforelleneier, 1 7 1 1 " 10. " Sat aller drei Gattungen in verſchiebenen Größen und Preiſen ſind ſchon jetzt verſendbar. Reflektanten werden gebeten, ſich den detailirten Preistarif zu fordern. 6/6 Größere Poſten werden nach Vereinbarung 8. 17 billiger abgegeben. Für die Redaktion Wie ge Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 20. Dezember 1887. BETRETEN ee e 1 2 Allgemeine a 16: + + » Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal. 3 E F Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. In ſerate die zweiſpaltige Petitzeile Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Ne ue I O lg E 15 Pfennige. — Redaction und Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Ubminiftratton, Adreſſe zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag der München, Sendlingerſtr. 48/2 l. Banerifchen Fiſcherei⸗Teitung. Organ für die Belammtinterelfen der Filcerei, ſowie für die Beftrebungen der Fischerei Vereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſtfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Veſlerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Vaneriſchen Fifherei Verein. Ar. 30. „München, 20. Dezember 1887. XII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. Inhalt: I. Bachſaibling und Regenbogenforelle. — II. Aus dem Gebiete des Fiſchereirechts. — III. Literatur. — IV. Vereins nachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — An unſere Gönner und Freunde! — Inſerate. — Sachregiſter. I. Bachſaibling und Negenbogenſorelle. Herr C. Arens in Cleyſingen am Harz, ein erfahrener Fiſchzüchter, hat neuerdings wieder in den Circularen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins Mittheilungen gemacht über ſeine Beobachtungen in Anſehung des Bachſaiblings und der Regenbogen— forelle. Indem wir nachſtehend einen Auszug aus jenem Artikel geben, können wir beſtätigen, daß nahezu Alles, was darin Herr Arens berichtet, mit unſeren eigenen Erfahrungen betreffs dieſer neuen Fiſcharten“) übereinſtimmt. Herr Arens ſchreibt: „Daß Eier von natürlich ernährten Bachſaiblingen bei Weitem beſſer ſind als die von künſtlich ernährten oder gemäſteten, daß weiter Erſtere die Gefahren der Laichzeit mit ge— ringeren Verluſten überſtehen als Letztere, denen dieſe Zeit nicht ſelten ausnahmsloſen Tod bringt, iſt bereits früher mehrfach erwähnt worden. Es iſt dieſe Empfindlichkeit ein ent— *) An m. d. Red. In einem Bache des bayeriſchen Alpenvorlandes, in welchem der Herausgeber der „Allg. Fiſcherei-Zeitung“ die Fiſchereiberechtigung inne hat, ſind Bachſaibling 5 Regenbogenforelle nunmehr vorhanden und werden Beide nicht ſelten in ſtattlichen Exemplaren gefangen. 362 Re — ——ů— ſchtvener Nachtheil gegen die Bachforelle, er trifft aber ja nur die Züchter, denen es in die Hand gegeben iſt, dieſem Uebelſtande durch natürliche Ernährung möglichſt zu ſteuern. Beim Laichen im Freien iſt ein Abgang wohl kaum anzunehmen. Ein ganz entſchiedener Vorzug gegen die Bachforelle beſteht darin, daß der Bach— ſaibling ſchon im zweiten Herbſte ſeines Lebens laichreif iſt und dann verhältnißmäßig mehr Eier gibt als die Bachforelle. Die Entwickelungszeit der Eier iſt genau dieſelbe als die der letzteren, ſo daß gleichalterige faſt zur ſelben Stunde auskommen, da— gegen iſt die Dotterperiode um / bis ½ kürzer beim Bachſaibling. Ein nicht hoch genug anzuſchlagender Vorzug beſteht weiter darin, daß die bedotterte Brut bei Weitem weniger anſpruchsvoll auf Luftreichthum des Brutwaſſers iſt, als die der Bachforelle, ein Umſtand, den ganz beſonders diejenigen Züchter zu ſchätzen wiſſen werden, die gezwungen find, mit luft— armem Quellwaſſer zu arbeiten und in dieſer Hinſicht trübe Erfahrungen bei der Bach— forellenbrut gemacht haben. Die nicht mehr bedotterte Brut des Bachſaiblings hat wiederum einige Eigenſchaften, die, wenn auch nicht gerade als Vorzug, ſo doch ſchätzens— werth inſofern gelten müſſen, als ſie eine größere Ausnutzung der Waſſerflächen ermöglichen. Die Bachſaiblingsbrut ſucht nämlich ihr Naturbedürfniß nicht auf die Weiſe zu befriedigen, wie es die Bachforelle vorzugsweiſe thut, indem ſie auf einer beſtimmten Stelle (wo wir ſie immer wieder finden) auf vorüberſchwimmenden oder ſonſt ſich in der Nähe bewegenden Fraß lauert, ſondern indem fie ähnlich Aeſchenart mit aufmerkſamen Augen ruhelos umher— rudert und namentlich an der Oberfläche alles Freßbare zuſammenſucht und damit einen großen Theil Fraß nutzt, der der Bachforellenbrut verloren geht, ein Umſtand, welcher ſehr wohl ermöglicht, ohne Beeinträchtigung des regelrechten Zuwachſes eine I bedeutend ſtärker zu beſetzen, indem beider Arten Brut zugleich eingeſetzt wird. Auch ein Ausſetzen der Brut noch während kalter Tage 1 keinen Nachtheil zur Folge. Am 5. April d. J. wurde in regelmäßig Morgens mit Eis bedecktes Teichwaſſer Bachſaiblingsbrut geſetzt, welche jetzt nicht blos in höch ſt zufrieden— ſtellender Zahl, ſondern auch (den 20. Juni) ſchon in durchſchnittlich 5 Centimeter Länge vorhanden iſt. Während weiter die Bachforelle in den erſten Monaten ihres Lebens erfahrungsmäßig in ſtehenden Gewäſſern nicht gut fortkommt, vielmehr (wenn auch langſam) fließendes Waſſer verlangt, ſo gedeiht der Bachſaibling auch von der Dotterperiode an in ſtehendem wie fließendem Waſſer gleich gut. Auch ein Vortheil, der zu ſchätzen iſt. Die Region des Bachſaiblings iſt die gleiche der Bachforelle, aber beider Gewohnheiten weichen ſehr von einander ab. Während die letztere, ſo lange ſie nicht vom Hunger oder anderen zwingenden Urſachen hervorgelockt wird, ſich hartnäckig verſteckt hält und da, wo hinreichend ſichere Verſtecke fehlen, überhaupt ihren Wohnſitz nicht aufſchlägt, iſt der Bachſaibling nur in ſehr geringem Grade anſpruchsvoll in dieſer Hinſicht, ihm genügt jeder kleine Unterſchlupf, den die Bachforelle bei Weitem nicht für voll anſehen würde. Er begegnet der damit ver— ſuchten Beeinträchtigung ſeiner Sicherheit durch um jo erhöhtere Aufmerkſamkeit. Er iſt faſt immer ſichtbar, und zwar meiſt in den oberen Schichten des Waſſers, welche die Bach— forelle nur nothgedrungen betritt, er entfaltet daſelbſt umſomehr ſein prächtiges Farbenſpiel, ſcheut ſich nicht im geringſten, damit das Auge des Beobachters zu ergötzen und dürfte ſchon mit dieſer Eigenſchaft ſich leicht Liebhaber erwerben. Aber auch ohne das muß er ſchätzenswerth erſcheinen, da er vermöge dieſer Eigenſchaften zum Beſatze derjenigen Bäche und Flüßchen der Forellenregion ſich eignet, deren Mangel an Verſtecken alle Verſuche, ſie mit Bachforellen zu bevölkern, fehlſchlagen ließ, und deren haben ja die Separationen, die Regulirungen, Wegebauten ꝛc. ꝛc. zur Genüge geſchaffen. \ Auch Diejenigen, welchen darum zu thun iſt, in ihren gut beſetzten Bächen neben der Bachforelle einen neuen anmuthigen Fiſch zu haben, dürften dreiſt den Beſatz mit Bach⸗ ſaiblingen wagen. Vermöge feiner abweichenden Gewohnheiten beeinträchtigt er die Bach— forelle nur in geringem Grade, ſie beſtehen erfahrungsmäßig neben einander, ohne daß die eine die andere verdrängt, es wird durch beide das vorhandene Futter beſſer benutzt, als durch eine allein. Es ſei hiebei erwähnt, daß der Geſchmack des natürlich ernährten Badjaiblingg bei härterem Fleiſche ebenfalls feine Eigenart hat und ſich würdig dem Bachforellenfleiſche zun Seite ſtellt. Br Wenn ſo der Bachſaibling als eine höchſt werthvolle Bereicherung der artarmen Forellen— region zu betrachten iſt, ſo iſt er dagegen als Maſtfiſch nichts werth. Zwar kann er als Beſatz von Teichen bei natürlicher Ernärung ebenſo warm empfohlen werden wie für Bäche, aber für künſtliche Ernährung wähle man ihn nicht. Sie hat regelmäßig in den verſchiedenen Wäſſern eine geſchwürartige Krankheit an der Schnauze und den Kiemenbögen und oft weit— gehende Entartungen dieſer Theile zur Folge, die ihnen alle Zählebigkeit, alle Transport— fähigkeit, alle Befähigung, Waſſererwärmung zu ertragen, die Laichzeit zu überleben u. ſ. w., raubt. Deßhalb wähle man dieſen Fiſch nur für natürliche Verhältniniſſe. Ueber die Regenbogenforelle kann ich mich kürzer faſſen. Sie theilt viele der guten Eigenſchaften des Bachſaiblings. Von ihrem Freileben iſt noch wenig bekannt. Weſentlich in dieſer Beziehung iſt der Umſtand, daß fie eine tiefere Region hat“). Deßhalb ſeien Alle die gewarnt, welche Gewäſſer der Forellenregion damit bevölkern wollen. Ein vorzüg— licher Fiſch iſt ſie für Teichbeſatz und Mäſtung. Teiche können gleich mit der Brut beſetzt werden, auch ſie ſucht ihr Futter ruhelos, nimmt ſehr früh künſtliche Nahrung an, verzehrt ſie mit großer Gier und verleitet beigeſetzte gleich große Bachforellen durch ihr Beiſpiel zu gleicher Gier. Die künſtliche Ernährung hat für ſie keinerlei Nachtheile, ſie erfreut ſich ſtets der beſten Geſundheit, heilt ſelbſt im warmen Waſſer Beſchädigungen leicht aus, an denen Bachforellen rettungslos zu Grunde gehen, erträgt Waſſererwärmung ohne Schaden, iſt gar nicht wähleriſch im Futter und nutzt dieſes durch ungemeine Schnellwüchſigkeit im hohen Grade. Die Laichprodukte gemäſteter Fiſche ſind zwar brauchbar, ergeben aber nach hohen Verluſten während der Brutperiode noch viele verkrüppelte und fehlerhafte Fiſchchen. Es iſt deßhalb auch hier zu rathen, die Zuchtfiſche in natürlichen Verhältniſſen zu halten. So lange über das Freileben der Regenbogenforelle noch nicht Genügendes bekannt iſt, ſoll ſie deßhalb wegen ihrer in ſo hohem Grade paſſenden Eigenſchaften vorläufig nur als en beſatz und Maſtfiſch empfohlen ſein.“ II. Aus dem Gebiete des Jiſchereirechts. Zur Frage des Umfangs der Marktverbote in Bayern. Die Schonvorſchriften der Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Ordnung vom 4. Oktober 1884 beruhen in zeitlicher Hinſicht auf dem Prinzipe der ſog. Individualſchonzeit mit Markt— verbot. Demgemäß iſt in $ 1 und 2 jenes Erlaſſes zunächſt verfügt, daß auf gewiſſe Fiſch— arten zu gewiſſer Zeit, der ſog. Schonzeit, „in keinem Gewäſſer ein Fang unternommen werden darf und daß bei erlaubtem Fange unabſichtlich mitgefangene Fiſche ſolcher Art in dasſelbe Gewäſſer unverzüglich frei wieder einzuſetzen ſind“ (Fangverbot). Weiter ver— ordnet 8 2 Abſ. 3 und 4 a. a. O.: „Während der Schonzeit, ausſchließlich der erſten drei Tage derſelben, dürfen Fiſche der betreffenden Art weder zu Markt gebracht, noch ſonſtwie feilgehalten oder ver- äußert, oder zu ſolchem Zwecke verſendet werden, gleich— viel wann, wo und von wem ſie gefangen wurden. Dieſes Verbot erſtreckt ſich insbeſondere auch auf das Feilhalten und den Verkauf von rohen oder zube— reiteten Fiſchen ſolcher Art in Gaſthäuſern, Reſtaurants, Garküchen und ähnlichen Gewerbslokalen, ſowie auf das Auflegen von Speiſekarten mit Preisnotirungen für derlei Fiſche.“ (Sog. Marktverbot.) 3 In neueſter Zeit iſt es nun ftreitig geworden, ob obiges in $2 Abſ. 3 a. a. O. enthaltene Verbot auch auf Fiſche in geräucherter Geſtalt zu *) Anm. d. Red. Das iſt auch die Erklärung für die Erſcheinung, daß z. B. in Hüningen die Regenbogenforelle, nicht aber der Bachſaibling gut gedeiht und anderswo, z. B. in Starn— berg, umgekehrt! 364 beziehen ſei“)? Sicherlich ift allein die Bejahung dieſer Frage richtig, d. h. entſpricht der geltenden Geſetzesnorm. Denn für die Frage der Geſetzes⸗ anwendung kann nur allein das in Betracht kommen, was wirklich Geſetz geworden und als ſolches publizirt iſt. Nicht aber iſt es geſtattet, ſich mit irgend welchen anderen Doctrinen oder irgend welchen Opportunitätsrückſichten über das Geſetz hinwegzuſetzen. Was iſt nun in fraglicher Hinſicht Rechtens? Der 8 2 Abſ. 3 der Landes- Fiſcherei⸗ Ordnung enthält klipp und klar die Beſtimmung, daß Fiſche der bezüglichen Art während ihrer Schonzeit (abzüglich immer der erſten drei Tage) nicht zu Markt gebracht, feilgehalten, veräußert, verſendet werden dürfen. Das Verbot iſt allgemein, ohne jede Einſchränkung, bezieht ſich alſo auf Schonfiſche in jeder Form, gleichviel ob todt oder lebend, ob friſch oder irgendwie zubereitet“). Auch das Räuchern oder Einpöckeln iſt nichts Anderes als eine Art von Zubereitung der Fiſche, ſei es um eine andere Genußform herzuſtellen, ſei es um die Fiſche einer etwas längeren Aufbewahrung zugänglich zu machen. In Anwendung auf verbotswidrig gefangene Fiſche verfolgt das Räuchern ſogar gemeinhin den Zweck, die Schonfiſche verwerthen zu können, ohne fie auf offenen Fiſchmarkt zu bringen und hiemit der verhängnißvollen Kontrolle des Marktinſpektors auszuſetzen. Man bringt lieber die Schonfiſche unter die Räucherwaaren des Delikateſſenhändlers, wo fie mit anderen Räucher— fiſchen innerhalb der durch die Räucherung etwas verlängerten Konſervirungsfriſt mitweggehen ſollen. Warum dieſes Verfahren ein Privilegium vor dem verbotenen Verkaufe der Schon— fiſche als ſog. Grünfiſche genießen ſoll, iſt nicht abzuſehen. „Quod in fraudem legis, contra legem“ lehrt eine alte Gerechtigkeitsmaxime. Der Standpunkt der Landes-Fiſcherei⸗ Ordnung iſt auch genügend gekennzeichnet durch den Ab}. 4 des $ 2. Dort iſt ausdrück— lich den Gafthäufern (Reſtaurants, Garküchen, Fiſchbratern) auch der Verkauf zubereiteter Schonfiſche unterſagt. Da auch geräucherte Fiſche zubereitete Fiſche ſind, fo iſt es von vorneherein klar, daß ſie von Gewerbsleuten jener Art nicht verkauft ꝛc. werden dürfen. Das Gleiche hat aber ſelbſtverſtändlich auch für andere Gewerbsleute zu gelten, einmal weil ein Grund für das Gegentheil nicht abzuſehen iſt und zum Andern, weil es klar aus dem Geſetze“ ) ſelbſt hervorgeht. Denn der vierte Abſatz des $ 2 der Landes-Fiſcherei-Ordnung enthält nicht etwa eine Spezialbeſtimmung neben der prinzipiellen Vorſchrift des Abſ. 8, ſondern lediglich eine Folgerung aus der letzteren, welche nur beiſpielsweiſe zur Abſchneidung einer früher beſtandenen Kontroverſe eigens hervorgehoben wurde. Daß dem ſo iſt, zeigen für den geſchulten Geſetzesinterpreten unwiderlegbar die Worte: „insbeſondere auch“ in jenem vierten Abſatze. Wer die beſtehenden Verhältniſſe kennt, wird auch zugeben müſſen, daß das ſog. Marktverbot, welches zur Sicherung des Fangverbots zu dienen hat, ein ganz gewaltiges Loch bekäme, wenn nicht irgendwie eingeſchritten werden könnte, ſoferne während der Schon— zeit mit dem Räuchern von Schonfiſchen oder mit dem Verkaufe ꝛc. geräucherter Schonfiſche Manipulationen getrieben werden, welche zu einer Umgehung des Marktverbots zu führen geeignet oder ſogar direkt beſtimmt ſind. Ich ſagte eben abſichtlich „irgendwie ein— geſchritten“, denn der Wege oder Methoden hiefür gibt es zweierlei. Es bietet ſich hiefür entweder a) die volle Durchführung des Marktverbots in jeder Konſequenz, oder b) die Einführung des ſog. Verwendungsverbots mit gewiſſen Relaxationen des Marktverbots. Beide legislativen Syſteme haben ihre Licht- und Schattenſeiten. Zu a) Stellt man ſich auf den Standpunkt lit. a, ſo muß man nothwendig dahin kommen, den Verkauf ꝛc. geräucherter Schonfiſche demjenigen der Schonfiſche im ſog. grünen *) Wie ſchon in Nr. 28 S. 348 unſeres Blattes berichtet wurde, iſt die Kontroverſe dadurch entſtanden, daß der Magiſtrat München feinen Bezirksinſpektoren Inſtruktion dahin ertheilte, den Verkauf ꝛc. geräucherter Fiſche auch während der Schonzeit nicht zu beanſtanden. Sicherem Ver⸗ nehmen nach war im vorigen Jahre von derſelben Behörde die gegentheilige Inſtruktion ertheilt worden. ) Bereits dargelegt in Staudinger's Kommentar zur Landes -Fiſcherei-Ordnung vom 4. Oktober 1884, Seite 64. ) Ich geftatte mir, immer kurzweg vom Geſetz im weiteren Sinne zu reden, weil die Landes-Fiſcherei-Ordnung als integrirender Beſtandtheil des Art. 126 des Polizeiſtrafgeſetzbuches zu gelten hat. i I 3 1 Be = — * . 2 5 > 5 365 Zuſtande einfach gleichzuſtellen. Es läßt ſich dafür vor Allem das geltend machen, daß es wahrlich gar nicht abzuſehen iſt, was an der Strafwürdigkeit und an der Nothwendigkeit der Einſchreitung dadurch geändert werden ſoll, daß z. B. Kilche oder Renken, welche Fiſch— arten hauptſächlih in geräuchertem Zuſtande auch während der Schonzeit hierorts in den Handel einzuführen verſucht werden, während der Schonzeit ſtatt ſie ſofort verbotswidrig an den Mann zu bringen, vorher noch 24 oder 48 Stunden in der Räucherkammer gehangen haben, damit jener geſetzwidrige Verſuch noch etwas länger dauern und etwas heimlicher geſchehen könne? Andererſeits enthält durch dieſe volle Konſequenz des Marktverbots der Handel mit Fiſchräucherwaaren für einige Zeit im Jahre gewiſſe Beſchränkungen, welche bei den Delikateſſenhändlern nicht ſehr beliebt ſind, deſto mehr aber von den Händlern mit Grünfiſchen aus Gründen der Gerechtig— keit gefordert werden. Denn nicht ohne Grund machen letztere geltend, es ſei nicht billig, ihnen den Verkauf der Fiſche zur Schonzeit zu verbieten, den Dellikateſſenhändlern aber, wenn auch in anderer Geſtalt, zu geſtatten. Während in der dargelegten Weiſe beim Syſtem à die Einſchreitung gegen Ver, letzungen der Schongebote gewiſſermaſſen in die äußeren peripheriſchen Kreiſe vordringt— kehrt ſich Zu b) beim zweiten Syſteme die Einſchreitung nach einem weiter rückwärts befind— lichen Punkte. Das ſog. Verwendungsverbot (welches ſelbſtverſtändlich das Fangverbot und Marktverbot nicht ausſchließt, ſondern dieſem zur Seite tritt) beſteht begrifflich darin, daß es auch verboten wird, während der Schonzeit Fiſche der in Schonung befindlichen Art zum Einpökeln, zum Räuchern, zur Herſtellung von Konſerven, zur Köderung, zum Thrankochen, zur Viehfütterung, Dünger- oder Poudrettebereitung zu benützen. Es wird hier neben Demjenigen, welcher Fiſche verbotswidrig fängt, auch Derjenige geſtraft, welcher in der bezeich— neten Weiſe zu verbotener Zeit Schonfiſche nutzbar macht und dadurch mittelbar wieder den Fang begünſtigt. Indem ſich hiebei die Strenge des Geſetzes gegen die gleichſam als Fabrikant thätig werdende Perſon kehrt und dadurch eine weitere Garantie geſchaffen wird, kann dann bei dieſem Syſteme (aber auch nur bei dieſem) auf ein Einſchreiten gegen Händler mit Räucherfiſchen allenfalls verzichtet werden. Dieſes Syſtem wurde zuerſt in den bekannten ſog. Blankenburger Thejen*) aufgeſtellt und vertreten. Im Anſchluſſe an dieſe und die darin niedergelegte Anſchauung bekannter Vertrauensmänner des Deutſchen Fiſcherei— Vereins hat bei Vorberathung der Landes-Fiſcherei- Ordnung der Bayeriſche Landes-Fiſcherei— Verein in ſeinen an das k. bayer. Staatsminiſterium des Innern erſtatteten gutachtlichen Vorſchlägen folgende (ſoweit hieher bezügliche) Beſtimmungen vorgeſchlagen gehabt: „Verboten iſt ferner, die in $ 1 benannten Fiſcharten während der in 8 1 aufgeführten bezüglichen Zeiträume, jedoch ausſchließlich der erſten drei Tage der Schonzeit . . . . auf andere Art““) zu verwerthen, insbeſondere zum Einpöckeln, zum Räuchern, zur Herſtellung von Konſerven, zur Köderung, zum Thrankochen, zur Viehfütterung, Dünger- oder Poudrettebereitung zu benützen. Die Verbote des § 5 Abſ. 1 u. 2 betreffs des Feilhaltens, Veräußerns und Verſendens ſinden auf die betreffenden Fiſcharten, wenn ſich dieſe bereits in Form von Konſerven oder eingemachtem, gepöckeltem oder geräuchertem Zuſtande befinden, keine Anwendung . . . .“ In den beigefügten Erläuterungen wurde dieſer Vorſchlag, was den erſten Abſatz betrifft, als eine zweckmäßige und nothwendige Ergänzung des Fang- und Marktverbots bezeichnet, mit der Ausführung, daß dieſe Nothwendigkeit beſonders in Norddeutſchland ſchon praktiſch hervorgetreten ſei, aber auch nach den bei uns in Bayern beſtehenden Verhältniſſen eine hinreichende faktiſche Beſtätigung finde, indem die Verſuche bereits dageweſen ſeien, vorſchriftswidrig gefangene Fiſche, welche nicht auf den Markt gebracht werden dürfen, einſt— weilen zu räuchern oder eingeſalzen über die Grenze zu bringen oder ſchließlich ſelbſt nur den Schweinen vorzuwerfen. Bezüglich des zweiten Abſatzes aber wurde bemerkt, daß dann ) Vergl. Bayeriſche Fiſcherei-Zeitung 1882 Seite 271, 334. *) Bezieht ſich auf das im vorhergehenden Paragraphen enthaltene Verbot des Zumarkt— bringens, Feilhaltens. 366 — — — hiemit dem Konſervenhandel eine Konzeſſion gemacht werden könne. Dieſer Geſammtvorſchlag fand jedoch keine Annahme Seitens der k. Staatsregierung. Das k. Staatsminiſterium adoptirte nur das Fang- und Marktverbot in der im jetzigen $ 2 der Landes-Fiſcherei— Ordnung enthaltenen Form, ſtrich dagegen den auf das Verwendungsverbot bezüglichen weiteren Vorſchlag aus dem Entwurfe ab. Die höchſte Stelle ließ es aber auch bei dieſem Abſtriche des obigen Abſ. 1 des Entwurfsparagraphen nicht bewenden, ſondern beſeitigte ebenſo auch den zweiten Abſatz, welcher eine Konzeſſion an den Handel mit Räucherfiſchen zc. vorgeſchlagen hatte. Dieſer weitere Abſtrich war auch vollſtändig konſequent, da jene Kon— zeſſion in Geſtalt einer Ausnahme vom Marktverbot nur in der Vorausſetzung vorgeſchlagen war und gemacht werden konnte, daß für eine andere Garantiemaßregel in Geſtalt des Verwendungsverbots geſorgt war. Indem aber eben jene Ausnahme vom Marktverbot aus der Landes-Fiſcherei-Ordnung weggelaſſen wurde, verblieb es thatſächlich bei der allgemeinen Regel des jetzigen $ 2 Abſ. 3 auch in Anſehung der Räucherfiſche. Dem k. Staatsminiſterium konnte es unmöglich entgangen ſein, daß, wenn für Räucher— fiſche eine Ausnahme vom Marktverbot hätte zugelaſſen werden wollen, dann auch nach allen Regeln der Geſetzgebungs- und Auslegungskunſt eine bezügliche ausdrückliche Aus— nahmevorſchrift in die Fiſchereiordnung aufgenommen werden mußte und nicht um— gekehrt eine ſolche abgeſtrichen werden durfte. Dieſes um jo mehr, nachdem ſich ſchon vor Erlaß der Landes-Fiſcherei-Ordnung gegenüber den älteren auf gleichem Grundſyſteme beruhenden Vorſchriften vom 27. Juli 1872 in der Theorie und Rechtſprechung bereits die Annahme befeſtigt gehabt hatte, daß Fiſche auch in geräucherter Geſtalt während der Schon- zeit nicht verkauft 2c. werden dürfen“). Wollte an tiefem recipirten Satze etwas geändert werden, jo konnte dieß in der Landes-Fiſcherei-Ordnung, welche das Prinzip der Markt- verbote aus den älteren Vorſchriften nicht allein herübernahm, ſondern auch noch viel konſequenter durchführte, nur mittelſt einer ausdrücklichen Ausnahme vom 8 2 Abſ. 3 geſchehen. Dieſe ausdrückliche Ausnahme fehlt — und ſomit bleibt es auch für Schonfiſche bei der Regel des 8 2 Abſ. 3 der Landes⸗ Fiſcherei-Ord nung. Man wende hiegegen nicht ein, bei Räucherfiſchen laſſe ſich ja nicht mehr nachweiſen, ob dieſelben während der Schonzeit verbotswidrig gefangen ſeien. Dieſer Einwand geht vollſtändig fehl. Der gleiche Nachweis iſt auch bei ſog. grünen Fiſchen nicht immer zu liefern. Er iſt aber auch ganz irrelevant. Denn eben weil es weder friſchen noch geräucherten Fiſchen auf dem Schwanze geſchrieben ſteht, wann ſie gefangen wurden, hat die Landes-Fiſcherei-Ordnung, um allen faulen Ausreden, namentlich am Anfange der Schonzeit, die Spitze abzubrechen, die Beſtimmung getroffen, daß es, ſobald einmal die erſten drei Tage der Schonzeit verfloſſen ſind, für die Handhabung des Marktverbotes über— haupt nicht mehr darauf ankommt, wann der Fiſch gefangen wurde. Die in Schonung getretene Fiſchart darf abſolut nicht mehr zu Markt kommen ꝛc. ꝛc., gleichviel, wann, wo und von wem das einzelne Fiſch-Individuum gefangen wurde. So ſteht es klar geſchrieben im § 2 Abſ. 3 der Landes-Fiſcherei-Ordnung. Uebrigens darf man ſich überhaupt nicht der Vorſtellung hingeben, als ob die geräucherten Fiſche, welche bei uns als heimiſche Landesprodukte gemeinhin in den Handel geliefert werden, bereits von lange her konſervirt ſeien. Renken, Kilche ꝛc. halten ſich auch in geräuchertem Zuſtande, wie von Sachkundigen beſtätigt iſt, höchſtens 14 Tage. Von dem, was im Laufe der Schonzeit in den Handel kommt, kann man daher in der Regel auch annehmen, daß es während der Schonzeit gefangen wurde. Wie geſagt, rechtlich kommt es darauf aber nicht einmal an. Wie unabweislich die vorerörterte Rechtskonſequenz bezüglich der Anwendung des 8 2 Abſ. 3 der Landes-Fiſcherei-Ordnung auf geräucherte Fiſche iſt, läßt ſich auch noch auf einem andern Wege beweiſen. Sehr häufig iſt es, daß ſich unter den geräuchert feilgebotenen Fiſchen (namentlich bei Renken und Kilchen) auch ſogenannte unbrittelmäßige Exemplare, d. h. ſolche, welche das geſetzlich vorgeſchriebene Minimalmaß nicht erreichen, vorfinden. Gerade dieſe untermaßigen Exemplare werden gerne in geräucherter Geſtalt in den Handel ) Vergl. z. B. Bayeriſche Fiſcherei-Zeitung 1882 Seite 88. r DE ® — —— — zu ſchmuggeln geſucht. Nun war es ſchon vor Erlaß der Landes-Fiſcherei-Ordnung in der Rechtſprechung der Gerichte zur Anerkennung gekommen, daß ſich das Marktverbot auch auf den Verkauf ꝛc. unbrittelmäßiger Fiſche in geräucherter Form erſtreckt. Nicht der mindeſte Anhaltspunkt beſteht aber dafür, daß es im Sinne der k. Staatsregierung gelegen geweſen ſei, daran etwas zu ändern. Im Entwurfe des Landes-Fiſcherei-Vereines war der in Bezug auf den Verkauf geräucherter ꝛc. Fiſche zur Schonzeit dem Handel zugedachten Konzeſſion noch eigens der Vorbehalt beigefügt, daß ſich dieſe Ausnahme nicht auch auf geräucherte ꝛc. Fiſche unter dem Minimalmaß erſtrecke. Auch dieſer ausdrückliche Vorbehalt kam nicht in den Erlaß, aber offenbar nur deßhalb, weil er beim Wegfall der vorausgeſchickten Ausnahme unnöthig wurde und es bei der Regel des $ 2 Abſ. 3 verblieb, welche der jetzige $ 6 der Landes- Filcherei = Ordnung ohnehin ſchlechthin als auch auf Fiſche, welche das feſtgeſetzte Minimalmaß noch nicht erreicht haben, entſprechend anwendbar erklärt hat. Wollte man aber, wie entſchieden rechtsirrig, von vorneherein annehmen, daß ſich ſchon der § 2 Abſ. 3 nicht auf geräucherte Fiſche beziehe, jo blieben nach $ 6 Abſ. 1 auch unbrittelmäßige Fiſche zum Verkaufe in geräucherter Geſtalt freigegeben!! Wer vermag zu glauben, daß ſo etwas in der Intention der k. Staatsregierung gelegen haben könnte!? Wer vermag anzunehmen, daß man jetzt auf einmal z. B. ſog. Zangeln und Riedlinge*) in irgend einer Form in den Handel gelangen laſſen wollte, nachdem man vordem ſeit Jahrhunderten ſich abgemüht hatte, den überaus ſchädlichen Fang und Verkauf ſolcher Zwergexemplare einer koſtbaren Fiſchart abzuſtellen?! Auch daraus ergibt ſich ein Rückſchluß auf den wahren Sinn und Inhalt der das Marktverbot prinzipiell regelnden Vorſchrift im $ 2 der Landes-Fiſcherei— Ordnung. Es wäre ſehr zu beklagen, wenn dieſe anders, als oben dargeſtellt, ausgelegt würde. Ich halte dies aber auch geradezu als undenkbar. Dr. v. Staudinger. III. Siteratur. „Der Fiſchotterjager“ von F. Scheuchzer, Mitglied des ſchweizeriſchen Nationalrathes. Dieſes vor kurzem zu Bülach erſchienene Schriftchen hat ſich zur Aufgabe geſtellt, eine leicht faßliche und kurzweilige Beſchreibung des Fiſchotters und deſſen Lebensweiſe, über Jagd, Fang und Verwerthung desſelben zu geben und ſagt der Verfaſſer in ſeinem Vorworte, es habe ihn hiezu zunächſt die Ueberzeugung veranlaßt, daß, obſchon bereits ſehr gute Werke über einen Gegenſtand von ſo berechtigtem Intereſſe vorhanden, dieſelben dennoch weder dem ſchweizeriſchen Volke der Jäger und Fiſcher angepaßt, noch ſo zugänglich ſeien, um allgemeine Verbreitung zu finden. Gewiſſenhafter iſt noch kaum eine Aufgabe gelöſt worden, als dies in dem vorliegenden Werkchen der Fall, und wenn der Autor auch eigentlich wenig des Neuen zu beſagen weiß, jo legt er doch eine genaue Kenntniß des vorhandenen Materiales, ſowie eine reichliche Erfahrung in jagdlicher Beziehung an den Tag. In eingehendſter mit vielem Humor gemiſchter Weiſe wird der Fiſchotter beſchrieben, in leicht verſtändlicher, gemüthlicher Sprache ſeine Lebensweiſe, Fortpflanzung, Dreſſur, die verſchiedenen Jagd- und Fangarten, die Verwerthung desſelben durch zahlloſe Beiſpiele erläutert und ſchließlich das volkswirthſchaftliche Intereſſe ſeiner Vertilgung zu Gunſten der Fiſcherei angerufen. So bietet die Schrift nicht nur für den Laien eine leicht faßliche Belehrung, ſondern auch für Jäger und Fiſcher eine angenehme Unterhaltung und kann aufs Wärmſte empfohlen werden. IV. Vereinsnachrichten. Auszug aus dem Jahresbericht des Oberpfälziſchen Kreis⸗-Fiſcherei— Vereins vom 1. Juli 1886 bis 30. Juni 1887. (Schluß.) IV. Fiſchereibetrieb. Zunächſt hat ſich die Thätigkeit der Vereinsleitung auf den Unterhalt der Bruthütte in Karthaus Prüll, auf die Unterſtützung der neuerrichteten Brutſtationen Eslarn und Wondreb, auf die Anſchaffung von Bruttransportapparaten und kaliforniſchen Brut— trögen, auf die unentgeltliche Zuwendung und Vermittlung befruchteter Edelfiſcheier und Karpfen— brut, ſowie auf das Verbringen und Einſetzen von Forellen- und Aeſchenbrut in den Otternbach Es ſind dies Fiſcherbezeichnungen für Renken im erſten und zweiten Lebensjahre. Ihr Fang, Verkauf ꝛc. hat ſeit den älteſten Fiſcherei-Ordnungen als hochverwerflich gegolten! bei Sulzbach, in den Wildbach bei Wieſent und in Gewäſſer bei Kelheim, ferner von Huchenbrut in die Donaualtwäſſer zwiſchen Winzer und Mariaort erſtreckt und find hiefür 825 M 97 J ver⸗ ausgabt worden. = Hinſichtlich der Karpfenzucht heben wir im Allgemeinen hervor, daß dieſelbe namentlich in den bezirksamtlichen Sprengeln Cham, Burglengenfeld, Kemnath, Neunburg v. W., Eſchenbach, Tirſchenreuth, Roding und Vohenſtrauß rationell betrieben wird. So hat der Wirth und Teich- beſitzer Buchner von Wieſau, Bezirkes Tirſchenreuth, unſere Anfrage wegen käuflicher Ueber— laſſung gut gewachſener Racekarpfen nicht mehr befriedigen können, weil ſeine ganze Ernte zu ca. 54 Zentner à 60 M. meiſtens nach Sachſen verſtellt war. Um einigermaßen auch die Rentabilität rationellen Fiſchereibetriebes zu zeigen und zu beweiſen, führen wir an, daß Herr Haberl, Müller in Neubäu, des Bezirks Roding, in ſeinem 46,33 ha großen Teiche von 1440 Stück Karpfenſetzlingen 3300 Pfund Karpfen ausgefiſcht hat, wofür bei einem Verkaufspreiſe von 54K per Zentner, hier alſo für 33 Zentner ein Erlös von 1782 / erzielt worden iſt. Demnach iſt der Gewichtszuwachs bei einem Stück gegen ca. 2 Pfund anzunehmen, und hat die Fläche von einem Hektar ca. 38¾ , abgeworfen, eine Rente, welche gerade in dortiger Gegend weder im Regiebetriede auf Fruchtbau, noch im Wege der Ver— pachtung erreicht werden kann, zumal die Auslagen nicht hoch zu ſtehen gekommen ſind. Noch mehrt ſich die Anlage und Ausnützung von Teichen in den Bezirken Parsberg, Neuſtadt a. W.-N., Kemnath, Eſchenbach, Tirſchenreuth und Neumarkt. Es ſind nunmehr die Teiche bei Hemau, Bezirkes Parsberg, als: der Sieberweiher mit 6 Tagwerk, ca. Straßen: (vormals Todten-) Weiher mit ca. 1 Tagwerk, Frauenweiher mit ca. 2 Tagwerk, Hut- oder Hirtweiher mit ca. 7 Tagwerk, woran die Winterung fog. Wi terſtall mit ca. 1½ und der jog. kleine Ghalter mit ca. ½ Tagwerk ſich anſchließen, ganz und gar der Fiſchzüchtung zugeführt, da ein Konſortium den erſtangeführten Weiher im Eigenthum beſitzt, die übrigen der Gemeinde Hemau gehörigen um 28 . 50 jährlich in Pacht genommen hat. Der Hut- oder Hirtweiher iſt mit Lochle ven⸗ Forellen — (Lochleven trout ſtammt aus Schottland, und ſind die vom Fiſchgute Seewieſe bezogenen Eier in der Station zu Karthaus-Prüll ausgebrütet worden) — und mit Schleihenbrut als Speiſefiſche beſetzt; in den übrigen Weihern befinden ſich Karpfen und Schleihen. Herr Rittergutsbeſitzer Hermann v. Grafenſtein hat bei Röthenbach im Bezirke Neuſtadt a. d. WR. eine ganze Reihe von Karpfenteichen — 12 bis 14 — in ſonniger, alſo warmer und zuträglicher Lage mit an den Rechtseckſeiten befindlichen kleineren Brutteichen ganz neu angelegt und das ſeither in getrennter Lage beſtandene teichwirthſchaflliche Syſtem in ſehr vortheilhafter Weiſe, weil aneinander gereiht, umgeſchaffen. f f In den Freiherrlich v Reitzenſtein ' ſchen Teichen zu Reuth des Bezirkes Kemnath und in den Teichen des kgl. Poſthalters Jäger und der Gebrüder Hörmann bei Tirjden- reuth gedeiht die Fortzüchtung der Leitomiſchler Karpfen in ganz zufriedenſtellender Weiſe. Der Rittermannlehens-Beſitzer Ludwig Freiherr v Zoller zu Fuchs mühl, Bezirks Tirſchenreuth, läßt durch ſeinen ſtrebſamen Verwaltungsbeamten, Herrn Oberförſter Graßmann, die zum benannten Lehensgute gehörigen Teiche wieder aufrichten und mit Einſatz auffriſchen, wozu insbeſondere bemerkt ſei, daß ein Teich hievon bereits ebenfalls ſchon mit des vorbezeichneten ſchottiſchen Forelle, welche ſich für Teiche geradezu eignet, bevölkert worden iſt. Der der Stadtgemeinde Eſchen bach gehörige „obere Rußweiher“ mit einer Fläche von 269 Tagwerk 33 Dezimalen, früher blos als Torfſtich benützt, iſt im Jahre 1885 eingedämmt und wieder angeſpannt worden. Dieſer Teich iſt mit 28 Zentner Setzlingen beſetzt worden und hat nach einjährigem Beſtande 104 Zentner Fiſche geliefert. Die Gemeinde Pölling im Bezirke Neumarkt i O. hat im Frühjahre 1886 auf der Gemeindeflur unter Aufwand großen Fleißes und bedeutender Arbeitskräfte einen Hutweiher angelegt. Dieſer erweiſt ſich nicht blos zur großen Wohlthat für das in der Sonnengluth ſchmachtende Vieh, ſondern hat ſich auch als Karpfenteich bewährt. Verſuchsweiſe wurden am 24. Mai 1886 — alſo ziemlich jpät — 67 Stück Karpfenbrut eingeſetzt und hievon am 26. Oktober 1886 57 Stück durchgehends einpfündige Karpfen herausgefiſcht. Dieſes einem Doppelzwecke dienende Unternehmen verdient alle Anerkennung und Nachahmung. Durch ſolche Maßnahmen wird auch der allgemeinen ſchädlichen Raubfiſcherei Einhalt geboten, und wollen wir hierwegen nur noch einen Fall erzählen. Im Thale der Wondreb, Bezirks Tirſchenreuth, haben dortige Bauern, welche zugleich Fiſchwaſſerbeſitzer ſind, bei Hendelmühle und Pillmersreuth einige neue Teiche angelegt und die böhmiſchen Raubfiſcher, welchen ſie ſeither gegen ganz geringe Bezahlung tagelang ihr Waſſer ausrauben ließen, wodurch alle Bemühungen des Bezirks-Fiſcherei⸗Vereines Tirſchenreuth auf Beſetzen der Bäche ꝛc. zu nichte gemacht worden ſind, nunmehr abgedankt, wieder eine Maßregel, welche volle Beachtung verdient. — Der Karpfenzucht ſind größere Teichkomplexe der Großgrundbeſitzer ſehr förderlich, ſo namentlich die größeren Teichflächen Sr. Excellenz des Herrn Grafen Max v. Holnſtein aus Bayern bei Schwarzenfeld, des Gutsbeſitzers Herrn Baron v. Schönſtätt auf Wolfring, des kgl. Kämmerers Freiherrn v. Gieſe bei Teublitz, des gräfl. von der Mühle ſchen Fideikommiſſes Leonberg und des Schloßgutes Thierlſtein, deſſen dazu gehörige 300 Tagwerk haltende Teiche von dem jetzigen Beſitzer Herrn Ernft aus Cham neuerdings nutzbringend bewirthſchaftet werden. Aus Kreisvereinsmitteln wurden wieder 5700 Stück guter Karpfenbrut zur Beſetzung des Regenfluſſes ab Reichenbach im Bezirke Nittenau bis Walderbach und von da bis Ober- RN er: ar 369 ä — ranning im Bezirke Roding angekauft. Unſer Vermittler, der kgl. Forſtwart a. D., Herr Joſef Petzold in Walderbach berichtet, daß von den ſeitherigen Einſätzen bei der heurigen Fiſcherei ſehr ſchöne und ſtarke Exemplare von 1½ bis über 3 Pfund zum Vorſchein gekommen und auch von der letzten 1886/87 er Karpfenbrut ſchöne Büttlinge gewonnen worden find. Der fgl. Forſt⸗ rath Herr Hörmann dahier und Poſthalter Herr Jäger in Tirſchenreuth haben das aner— kennenswerthe Verdienſt, dem Fiſcherei-Vereine Floſſenbürg 10 Schock gutraſſiger Karpfen— brut unentgeltlich überlaſſen zu baben. Bei der Ueberführung auf längerer Strecke ſind zwar 30 Stück abgeſtanden; es konnten aber immerhin noch 570 Stück in den Vereinsweiher ein— gelaſſen werden. Inwieweit die Hebung der Fiſchzucht Fortſchritte gemacht hat, davon haben die während des laufenden Betriebsjahres abgehaltenen zwei Fiſcherei⸗ Ausſtellungen der thätigen Bezirks⸗Vereine Neunburg v. W. und Neuſtadt-⸗Weiden deutlich Zeugniß abgelegt und durch Vor— führung gezüchteter nud einheimiſcher Fiſche erkennen laſſen, was durch ſie geſchafft worden iſt. Die Ausſtellung in Neunburg v. W. wurde mit der in den Tagen des 14. und 15. Auguſt 1886 abgehaltenen Bezirksthierſchau in Verbindung gebracht und iſt den angeſtrengten Bemühungen des Vereinsvorſtandes, kgl. Bezirksamtmanns Herrn Flaſſer und des Kaufmanns Herrn Franz Senft in Neunburg v. W. insbeſondere zu verdanken. Das vollſtändige Gelingen derſelben hat auch zur Abhaltung der Ausſtellung in Weiden gelegentlich der dortigen Generalverſammlung des Kreis⸗Fiſcherei⸗Vereines pro 1886/87 am 25. September d. J. aufgemuntert, um deren eben- falls gelungenes Zuſtandekommen die beiden Diſtrikte Neuſtadt und Weiden, ſowie die Stadt— gemeinde Weiden und aus deren Mitte vorzugsweiſe die Herren: kgl. Bezirksamtmann Caſtner in Neuſtadt, Rittergutsbeſitzer Hermann v. Grafenſtein in Röthenbach, Privatier Biſchoff, fol. Oekonomierath Grau, kgl. Forſtmeiſter Knab, kgl. Realſchul-Rektor Meißner, Wieſenbau⸗ techniker Merkl, kgl. Maſchinenmeiſter Schmidt und Brauereibeſitzer Hering in Weiden ſich in hohem Grade verdient gemacht haben. An befruchteten Edelfijh: Eiern wurden von der Vereinsleitung unentgeltlich zugewendet: a) auf Koſten des Deutſchen Fiſcherei-Vereines 4,000 Stück von Regenbogenforellen, 33,000 Stück von Aeſchen, 29,500 Stück von Bachſaiblingen und 800 Stück von Huchen; b) auf Koſten des Kreis- Fiſcherei-Vereines ſelbſt 106,000 Stück von Bachforellen und 3,000 Stück von Lochlevenforellen. Außerdem haben aus eigenen Mitteln angekauft der Fiſcherei-Verein Neumarkt 4,000 Stück Forellenbrut, Anweſensbeſitzer Herr Fritz Baader 3,000 Stück Bachjforellen » er; ferner der Fiſcherei⸗verein Eichhofen 25,000 Stück und die Herren: Bauer Chriſtoph, Schleifwerk— beſitzer von Schönhofen 2,500 Stück; Plank Joſeph, Mühlbeſitzer in Beilnſtein, 2,000 Stück und Schmidt, Beſitzer der Spitalmühle 2,500 Stück, von welch' letzten vier Poſten zuſammen von 32,000 Stück Bachforellen-Eiern nach den eingekommenen Nachrichten rund etwa 26,00) Stück Brut gewonnen worden find. Herr Gmeiner von Bärnau hat unterm 27. Februar d. J geſchrieben: „Meine heurigen Brutreſultate ſind äußerſt günſtig und bin ich in dec Lage, ca. 20,000 Stück Brut von Bach— forellen, Bachſaiblingen und Baſtarden (Forelle mit Saibling) der oberen Naab zuzuführen. ö Auch Herr Lehrer Joſef Angerer hat ſich auf ſeinem neuen Schulſitze in Deuerling wieder dem Fiſchbrutgeſchäfte zugewendet und uns unterm 9. März d. J. vernachrichtigt, daß er unter Mithilfe des Kunſtmüllers Herrn Johann Prechtl zu Steinernbrückl in die Laaber ein Fiſchbruthaus errichtet hat, in welchem zur Zeit Eier, gewonnen von Forellen aus der Laaber und Forelleneier aus der Fiſchzuchtanſtalt zu Heidingsfeld zur Ausbrütung liegen. Es wäre ſehr zu wünſchen, wenn alle ſolche Unternehmen uns bekannt gegeben, und auch die Reſultate zur Gewinnung einer vollſtändigen Statiſtik beigefügt würden. Zu den ſeither aufgeführten Bruthütten ſind außer der zu Steinernbrückl neu hinzugekommen die Stationen in 1) Arzthofen, 2) Deining, 3) Gnadenberg, 4) Grub bei Altdorf, 5) Hadermühle bei Kaſtl, 6) Heimhof, 7) Hohenfels, 8) Neumarkt i. O., 9) Peilnſtein, 10) Pilſach, 11) Schlierf— mühle, 12) Schönhofen, 13) Spitalmühle und 14) Wondreb, wodurch ſich für Dr. v. Staudinger's Statiſtik über Anſtalten und Einrichtungen im Königreich Bayern bezüglich der Oberpfalz der Stand von 30 auf 45 erhöht Herr Dr. v. Staudinger hat als Vorſtand der Fiſchzuchtanſtalt des bayer. Landes— Fiſcherei⸗Vereines an die Brutanſtalt in Neuſtadt 6,000 Stück Saiblingseier unentgeltlich geliefert, und den Erhalt von 8,000 Stück Hucheneiern uns wieder gütigſt vermittelt Bei den Bachforellen wurde mit einem Produktionsgewinne von 90 Prozent (abgerundet), bei den Lochlevenforellen mit einem ſolchen von 89 Prozent gearbeitet, immerhin zufriedenſtellende Reſultate, zumalen in den Stationen Arzthofen und Neunburg v. W Unglücksfälle eingetreten ſind, für welche der Züchter nichts kann. Die Wafjer - Temperatur iſt nunmehr größtentheils bekannt gegeben, und wo noch nicht, beſteht Erſuchen zur Meſſung Der kgl. Bezirksamtsaſſ ſſor Herr Hübſcher zu Neumarkt i. O. hat in einer Anzeige beigefügt, daß ſeine Fiſche, deren Eier auch von Marktheidenfeld herrühren, trotz wärmerer Waſſertemperatur (wir vermuthen in der Laaber bei Parsberg) größer und kräftiger waren, als die in Neumarkt mit kalter Waſſertemperatur. Es ſei dieß ein neuerlicher Beweis für die Richtigkeit der von Herrn Dr. v. Staudinger in Nr. 25 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ 370 MI von 1886 vertretenen Anſchauung, daß auch den Brutanſtalten mit einer Temperatur von mehr als + 3% R. die Exiſtenzberechtigung nicht abgeſprochen werden kann. Krebſe haben ſich käuflich verſchafft und verſetzt die Herren: kgl. Bezirksamtsaſſeſſor Hülbſcher in Neumarkt, Gebrüder Hanemann in Bruckdorf und Gutsbeſitzer Georg Neuffer jun. in Eich- hofen in die ſchwarze Laaber, ſowie der Oekonom und Fiſcher Vils meier zu Köfering in die Pfatter. Soviel wir mit Sicherheit ausrechnen konnten, ſind wieder 218,808 Stück Jungbrut friſch den Gewäſſern zugeführt worden. In Anbetracht dieß ſchließen wir mit dem Citate eines Spruches, welcher ebenfalls im Rathhausſaale zu Weiden geprangt hat und uns ſo recht aus dem Herzen geſprochen iſt, weßhalb wir ihn Allen alſo zurufen: „In guter Hut — Halt junge Brut! — Sie lohnt Dir's gut.“ V. Vermiſchte Mittheilungen. Geſchäftsnachricht. Die bekannte Fiſchhandlungsfirma Gebrüder Kuffer in München iſt durch Kauf an Herrn Fritz Steinbacher von dort übergegangen. Die Tüchtigkeit und der reelle Sinn des neuen Geſchäftsherrn wird den Ruf der Firma ſicher nicht allein erhalten, ſondern noch mehr verbreiten. Aus der Fiſchküche. (Nach der Zeitſchrift „Fürs Haus“.) Karpfen mit Salbei. Man ſchuppe und waſche die Karpfen von 3; höchſtens 31/2 Pund, ſalze ſie, beſtreue ſie innen mit Pfeffer, beſtreiche eine Pfanne mit friſcher Butter, lege die zwei der Länge nach auseinander geſchnittenen Hälften des Fiſches neben einander, oben darauf Stückchen Butter und geriebene trockene Salbeiblätter. Der Fiſch muß in der heißen Röhre ſchnell braten und wird nun auf die Schüſſel gelegt, noch etwas Sahne in die Pfanne gethan und die Sauce über den Karpfen gegoſſen. — Zwiſchenſpeiſe von Fiſch. Man nehme 2½ Kilogr. Hecht, 375 Gramm Makkaroni, 250 Gramm Butter, 125 Gramm geriebenen Parmeſankäſe, ¼ Liter ſüße Sahne. Der Hecht wird weich gekocht, abgekühlt und ausgegrätet. Die Makkaroni werden in der Fleiſchbrühe weich gekocht und beides ſchichtweiſe in die Form gepackt. Ein großer Löffel Mehl wird in der geſchmolzenen Butter klar gerührt, mit Brühe und Sahne ſämig gekocht, vom Feuer genommen und die Hälfte vom Käſe darunter gemiſcht. Dieſer Beiguß wird über das Eingeſchichtete in die Form gegoſſen und Alles zuſammen 1 Stunde im Ofen gebacken. Zuletzt wird der übrige Käſe darüber geſtreut. — Vortreffliches Krebsgericht ohne Quälerei. Man gieße ungefähr 2 Stunden vor dem Kochen auf die Krebſe reichlich gute Milch, welche dieſe binnen kurzer Zeit aufgeſaugt haben, wodurch eine vollſtändige Entleerung des Darmes vor ſich geht. Das Ausreißen des Darmes kann nun unterbleiben und der Krebs wird ſchmackhafter, indem ſich die Milch in den innern Schalen anſetzt. 5 VI. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Fiſchauktionen der Markthalle St. Pauli zu Hamburg. Hamburg, 5. bis 7. Dezember. Heringe, friſche Breitlinge, per Kiepe 4,10 K., Kapliau, groß und mittel per ½ Kilo 19 J, Kleiße, große und mittel per / Kilo 30 , kleine per ½ Kilo 17—20 , Schellfiſche, groß und mittel, Esbjerg, per ¼ Kilo 10--16 , Seezungen, große und mittel per ½ Kilo 63 , Steinbutt, kleine per / Kilo 46 , Zander, ruſſ. groß per / Kilo 27—30 5, Lachsforellen per ½ Kilo 81—90 3, Rothaugen, kleine per ½ Kilo 11, Schleie, klein per / Kilo 14 4. L. Hamburg, 3. Dezember. Die auf der See herrſchenden Stürme riefen eine geringere, indeß genügende Zufuhr an Seefiſchen hervor und blieben die Durchſſchniſtspreiſe, von geringen Schwankungen abgeſehen, denen vom 23. November berichteten gleich. L. Hamburg, 8. Dezember. Das hieſige Fiſchverſandtgeſchäft hat ſich ſeit der Einführung des Verbrauchs von friſchen Fiſchen in den Kaſernenküchen außerordentlich gehoben, da die Ein— richtung ſich bewährt hat. Beiſpielsweiſe wurden an einzelnen Tagen über 5000 Kilo nach allen Gegenden Deutſchlands verſandt. Auch mit Salzheringen und geräucherten werden Verſuche apo um ſie zur Soldatenkoſt zu verwenden und finden dieſelben auch bereits vielfach Anſpruch. x = x a L. Von der Elbe, 25. November. Das Reſultat des jetzt als beendet anzu'ehenden Aal— ſanges wie des Störfanges iſt ein gutes zu nennen und war die Waare, namentlich in den Herbſt— monaten, wie ſie auf dem Markte ausgeboten war, groß und von guter Qualität Auch die Fiſcherei in den ſo genannten Pottlöchern und Braken iſt jetzt lohnend und wurde z. B. im Brunsbüttlerkoop in einem Brak eine große Menge Braſſen gefangen, die nach Hamburg geſandt wurden. Auch in Finkenwärder iſt der Fang ein ſo guter, daß die Fiſche auch in kleineren Orten verkauft werden. L. Rendsburg, 3. Dezember. Wegen der auf See herrſchenden ſtürmiſchen Witterung war die Zufuhr an Fiſchen auch am heutigen Wochenmarkte keine bedeutende. Schollen fehlten gänzlich und auch Butte waren nicht jo zahlreich; verkauft wurden fie zu 10 —25 5 per Stück. Brachſen koſteten 40 4, Karpfen 1 , Pliete 10 — 15 , Barſche 30 4, Dorſche 20 und Schellſiſch 30 per ½ Kilo. Verkauft wurde faſt Alles bis auf Barſche. Hechte 35 40 ½ per ½ Kilo. Von Eckernförde waren Butte und Dorſch zu gleichen Preiſen angelangt. L. Rendsburg, 10. Dezember. Karpfen, Hechte, Brachſen und Barſche waren die Süß— waſſerfiſche auf dem heutigen Hauptfiſchmarkte und waren von auswärts angelangt Schellfiſch zu 20 — 30 J per ½ Kilo, Dorſch 10, 15 — 25 , Butte 10—20 J per Stück, 3 Stück 20 und 5 Stück 30 J nach Größe. Karpfen erzielten 0,80 — 1 4, Hechte 30 - 40 , Brachſen 40 4, große 60 , Barſche 25, 30 — 35 ½ per ¼ Kilo. Handel recht lebhaft, wie auch der Verſandt nach Auswärts während der letzten Wochen. : L. Dahme (Oſtholſtein), Ende November. Zu Anfang der Saiſon fiel der Dorſchfang ſehr kärglich aus, hat ſich indeſſen allmählig beſſer geſtaltet, ſo daß die Fiſcher nicht nöthig haben, mit allzu trüben Erwartungen dem Winter entgegenzuſehen. Der ganze Ertrag geht faſt nach Ham— burg und iſt der Fiſch für den Bewohner des Inlandes ein ſeltener Genuß. L Alſen, 24. November. In der letzten Zeit, fo berichtet man, war der Karpfenteich Kelting Noor das Ziel der Wanderung eines zahlreichen Publikums aus Stadt und Land, da verſucht wurde, zum erſten Male mit einem Netze den die Mitte des Teiches durchfließenden Hauptgraben zu befiſchen. Der Zug fiel reichlich aus, denn es wurden 1,105 Karpfen erbeutet. Der zwei Tage darauf ausgeführte Zug brachte nur 227 Stück, da die Karpfen ſich nach dem öſtlichen Ende unter eine dünne Eisdecke gezogen hatten, woſelbſt ſie in ſo dichter Maſſe ſtanden, Tauſende Kopf an Kopf, daß man ſie kaum mit einem Stocke durchſtechen konnte. Das Eis ver— ſchwand und der freilich etwas beſchwerliche Fang lieferte 2030 Stück. Auch in Katting Noor war der Fang von 4,000 Karpfen ein lohnender und ſind im Ganzen ca. 8,000 Stück als gefangen zu verzeichnen. Vor zwei Jahren wurden 12,000 Stück eingeſetzt. L. Norwegen, Ende November. Dem ſoeben erſchienenen offiziellen Berichte zufolge, betreffend die Fettheringsfiſcherei an der Küſte zwiſchen Stavanger und Bergen, hat die Ausbeute 1887 an gewöhnlichen Tonnen 189,000 ergeben, für welche, da der Preis ein niedriger war, nur 325,000 Kronen erzielt wurden. Etwa die Hälfte des Fanges wurde für den Export geräuchert, geſalzen, oder mit Borſäure behandelt in den Handel gebracht. Der Dorſchfang war ebenfalls ſehr ergiebig, indem zwei Mill. Dorſche gefangen wurden im Geſammtwerthe von ca. 300,000 Kronen. ü I. Yarmouth. Der im September begonnene Heringsfſang wurde in dieſem Monat beendet und iſt bis jetzt ſeit 1883 der ergiebigſte geweſen. Das Angebot überſtieg aber nie die Nachfrage und ſomit waren auch die Preiſe entſprechende. Es wurden per Laſt, 13,200 Fiſche, 10—12 Pfund Sterling bezahlt und der Preis beibehalten; in wenigen Fällen ſtieg er auf 18—20 Pfund Sterling. Es waren etwa 250 Boote an dem Fange betheiligt und fällt auf jedes Boot nach Feſtſtellung der Rechnung meiſtens ein Reingewinn von gegen 300 — 400 Pfund Sterling, einzeln 500 Pfund Sterling, auch wieder nur in dem geringſten Falle 250 Pfund Sterling, womit die Fiſcher nach Schottland heimkehrten. An unſere Gönner und Freunde! Wieder ein Jahr mit allen ſeinen Mühen und Freuden, reich an Arbeit, aber auch an ermuthigenden Erfolgen, abſchließend, danken wir auf's herzlichſte für alle unſerem Beſtreben zugewendete gütige Förderung. Wir bitten um recht baldige und ausgedehnte Erneuerung des Abonnements, damit wir zeitig in die Lage kommen, die Höhe der Auflage, welche ſicher abermals ſteigen wird, zu bemeſſen. In den Einrichtungen der „Allgemeinen Fiſcherei-Seitung“, insbeſondere betreffs der Abonnement: und Inſertionsbedingungen tritt keinerlei Aenderung ein. N München, im Dezember 1887. Redaktion und Adminiſtration der „Allgemeinen Siſcherei⸗Seitung“. 59 TE 372 Inserate. Drei ei fe: : 1 Amerikan. Schwarzbarſch 53 1884, ik rautpifan nn eTung . . 10.— M > : 1886 ee " 5 90 1887 —.50 „ 1 Amerikan Forellenbarſch von 1885, iſt fortpflangungsfäßig . 3.— „ 5 5 von 1886 — 1 von 1887 ie Streichkarpfen pro 15 Pfund Karpfenſtrich pro 100 Stück je nach der Größe Goldorfen und Goldſchleihen von 1887 pro Stück. ältere pro Pfund . Max von dem Borne, Rittergutsbeſitzer auf Werneuchen, Bahnſtation Ringenwalde (Preußen). [22 ” 7 Ich ſuche | größere Teiche zu pachten und bitte um Offerten unter E. V. 2970 an Rudolf Mosse, Dresden. nr Die Central-Jiſchzucht-Anſtalt in Balzburg offerirt vorzüglick angebrüfefe Saiblingseier, welche von den wegen ihrer frühen und be— deutenden Größenzunahme allenthalben vor- theilhaft bekannten Saiblingen des Fuſchlſee's abgenommen ſind. 4/2 1000 Stück für 5 Mark. Verpackungskioſten inbegriffen. Kugehrüteke Forelleneier zu verkaufen: 1,000 Stück um 5 4 20 000 Stück um 90 4 10, „ „ 48 M 50,000 „ ARNO: 100,000 Silk um 350 M. inclusive prämiirter Emballage ab hieſiger Poſtſtation gegen Nachnahme durch die Graf Pälffy'ſche Centralbuchhaltung Zn, Preßburger Comitat, Ungarn. 8/4 So “ . Eine FJiſchgroßhandlung ſucht ein leiſtungsfähiges Haus für wöchentliche le Lieferungen in Flußfiſchen zu billigen Preiſen. 2 Offerte durch die Adminiſtr. d. Bl. unter J. P. i 171717... + 3 3A und darüber. n —.20 KA 8 70 Lee Die v. Arnim'ſche 4 Fiſchzucht-Anſtalt Sophienreuth bei Rehau (in Bayern) 4 offerirt: embryonirte Vachſorellen⸗ Eier von mit natürlichem Futter ernährten Fiſchen f ſtammend eu mit Bachwaſſer bebrütet, das Tauſend 5 M. Größere Poſten nach Vereinbarung. 7 e Das Fiſchgut Seewieſe bei Gemünden a/ M. (Bayern) liefert: 3 Eier von Rheinlachs, Badj-, See⸗ und Regenbogenforelle, Saibling, Loch⸗ leventront, Bachſaibling; Aale, Gold⸗ orfen, Schleihen, Spiegelkarpfen (aus erleſene Frankenraſſe). Beſte u. billigſte Bedienung. — Prei auf Verlangen gratis. 6/ > 2 4 4 Z “ Fir die Redaktion verantwortlich: Kgl. Hof- Buchdruckerei von E. Für 922 Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. Januar 1888. Dr. Julius v. Staudinger in München. Mühlthaler in München. Bleicherei, Wafjerverunreinigung . . 4 Blitzſchlag in's Waſſer . 349 Bodenſee, Fiſchzucht u. Fiſcherei 58 152 169 Borſäure, als Aufbewahrungsmittel .. 232 Brittelmaße, ſ. Minimalmaße. Brutapparate . 66 112 234 277 309 343 Brutwaſſer, Temperatur 62 161 362 Bühnen, Oeffnung 215 311 Ealiforniſcher Lachs 348 T 258 Chemikalien, Wafjerverunreinigung . 2 Chiemſee-Adminiſtration 46 Conſervirung von Fiſchen mit Borſäure 232 enz uh t: „6 Cormoran, Vertilgung 12 215 315 358 Correctionen, ſ. Flußcorrectionen. Cruſtaceen, als Fiſchfutter. . . . 273 305 Daphniden, als Fiſchfutter 05 Delphin, j. Tümmler. Desinfektion von Fabrikabwaſſern 2 195 236 254 284 r 312 2 Black- Bass. Aal, Lebensverhältniſſe u. wirthſchaftliche Seite Been el 38 138 — Fang 43 46 49 72 93 102 196 235 — Schlachten desſelbens⸗ 255 — im Donauge biet 75 232 348 „ade ren 138 Boden 168 Aalaufſtieg 44 70 118 133 143 Aalbrut . 44 70 118 133 143.157 206 232 254 300 C 43 133 155 aka pen, Schonzeit a, Abwaſſer, Desinfektion . . . 2 195 236 (S. auch Waſſerverunreinigung.) Adjacentenfiſcherei 22 116 119 169 205 233 Aeſche, künſtliche Zucht. . . . 206 236 246 e Schnz ee Ne 312 Altwaſſer, Oeffnung 215 311 rr ne © le 197 Angelfang mit künſtlicher Fliege 6 22 51 An gel gerte 170 236 254 284 Angelſport 6 22 51 128 223 236 353 nr Var... 00847 Anzeige von Fiſchereifreveln . 46 71 117 126 187 194 232 236 298 356 Auen in Holſtein 2 Aufbewahrungsmittel, ſ.Conſervirung. r 17 75 197 237 258 285 eig 206 246 361 Baird, Sp., Prof in Waſhington .. . 281 FFC 369 17 72 127 195 261 298 Blaufelchen, ſ. Felchen. N 8 8 Ö Sachregiſter. u Seite Du biſch'ſches Verfahren in der Teich— CCC a en . 126 Dübling, ſ. Döbel. Ginkauf der Fiſche 9 Eintagsfliegen als Fiſchfutter .. 108 281 Eisentnahme aus Fiſchwaſſern. .. . 312 Elbe, Süßwaſſerfiſche des Elbgebiets 5 187 309 Fabrikabwaſſer, Desinfektion 2 195 236 (S. auch Verunreinigung.) 254 284 Fanggeräthe, Beſchaffenheit . 177 193 196 Felchen, künſtliche Zudt . ..... 66 — Fang zur Laichzeiete 152 — Verkauf in geräuchertem Zuſtande .. 363 Finnland, Lachs reich tung. 237 Fiſchadler, Vertilgung . .. 12 31 146 Fichten 121 198 Fiſchbrutapparate 66 112 234 277 309 343 e a 8 Fiſchereiaufſicht in Baden . 16 Fiſchereiausſtellung in Augsburg. . 233 — in Bamberg „257 27 0 e 272 — in Neunburg v. W. und Weiden 369 D Babel n 4 71 170 277 CC 289 r e: 300 Drone mn 106 133 ee Be Re Fe 156 u Bohenhagenn er 7.2: 321 Fiſchereiberichte 17 18 33 60 79 89 90 107 120 121 134 146 159 170 102 199 207 216 238 247 255 263 286 301 302 314 322 350 370 iſeeiberechti guns 320 ii eilezzeetetee 206 254 300 iſcherei convention mit Holland 109 167 192 — der Schweiz mit Frankreich . .. . 151 — mit Baden und Elſaß-Lothringen 152 181 eee. 8 167 177 Fiſchereifrevel, Anzeigeprämien . 46 71 117 126 187 194 232 — Beſtrafunng 57 146 298 357 Fiſchereigenoſſenſchaften . 205 206 254 300 320 Fiſchereigeſetzgebung, preußiſche 154 166 ns geleae 195 206 254 300 332 17 on er „ „„ d we ne rer 196 — Elſaß⸗Lothringen'ſchhhetee - 260 iche 149 Fiſchereirecht . 109 114 150 177 187 202 211 219 231 310 311 317 320 332 333 336 344 Fiſchereiſchutz 46 71 103 113 117 126 144 146 152 194 298 313 357 374 Seite . Seite Fiſchereitag in Freiburg 29 31 102 185 | Forellen, Minimalmaß ...... 5 201 209 217 266 289 — Schonzei i 277 Fiſcherprüc ht „270 — Laichgeſchä ft.. 25 62 Fiſchfang in preußiſchen Landſeen . . . 226 — künſtliche Brütun gg 25% (S. auch Angelſport.) — Brutausſetzun zung 25 Fiſchfeinde (j. auch ee Reiher) 139 155 | Forellenbarih 72 127 195 235 254 298 Fiſchfutter. 32 108 273 279 281 305 315 347 348 ichn tens . 290 Forſtperſonal, Mitwirkung z. Fiſcherei— Fi eiten 22 NE Sr 113 194 357- Fiſchkrankheiten 16 206 225 237 261 301 Frankreich, künſtliche Fischzucht. . 241 249 Fiſchküche, Recepte 46 58 78 29 99 106 (Freiburger Fiſchereitag, ſ. Fiſchereitag. 121 158 182 198 199 217 238 247 255 Fröͤſche als Fiſchfeinde . . 139 329 Fiſchl 263 . Pöl 301 321 335 405 370 Frühjahrsſchonzeit 117 120 126 154 166 i eiern in Bayern 06 359 181 186 300 in Sachen ee 32 — in Vorarlberg 83 282 281 349 Gabelweih, Vertilgung . . . . . 31 358 — in Rheinland, Heſſen, Hannover 118 119 Gardaſee, 1 3 1 Fiſchzucht 158 0 . 133 145 235 333 Gemeindefſſcherei 206 254 300 — im Unterma gs Re 319 [Goldfiſch, Zucht 168 Fiſchmarktberichte. 17 18 33 60 79 JJ ĩ ² 90 107 121 134 146 159 170 183 199 Haif 12 VVV en 19 34 35 61 77 79 90 107 121 170 183 199 207 248 255 264 Fiſchotter, ſ. Otter. 28 350 371 Fiſchpäſſe, ſ. Fiſchleitern. Qualitä SSR 7 314 321 5 f —Dualnätsmaxrkenn 59 Fiſchreiher, ſ. Reiher. j iſchlei Hauff 101 212 Fiſchſteige, ſ. Fiſchleitern. 5 Fiſchſterben . . . 16 206 237 261 301 312 Hanſirem 58 Fiſcheern Be Fiſchtafeln, Benecke ſche 29 Heben un en ken 223 Fiſchteiche als Bauwerke. . 231 DER, sang nr Te 225 Fiſch transport 47 230 277 e e 193 Fiſchzucht, künſtliche 25 47 58 205 re 445 Hochſeefiſcherz i... 99 193 247 — Hebung derſelben in Bayeın 30 104 232 Holland achefiſcherei Convention 109 166 241 246 293 312 325 338 367 Holſtein, Lach zucht . - - - f i 29 Holzſtofffabriken, Waſſerverunreinig. 2 n en Sr 194 297 Huchen, Vermehrung im Donaugebiet 65 256 in Rheinland, Heſſen, Hannover ꝛc. . 117 118 131 132 143 144 335 in Branden bugs fc: . 345 — in Schleswig-Holſtein 47 182 197 215 216 in Oſifries land „ n der ife! ae 296 iin Sheen 16 — in Vorarlberg 105 282 283 am Gardaſ e . 188 i der Schwetz 148 in inli en 285 Fiſchzuchtanſtalten d. Bayer. Fiſcherei⸗ eins N 15 104 in Oberfranken 294 312 in Unterfron en 30 == Oberpfal ß 369 Sachen 194 297 in d. Rheinlanden, Heſſen, Hannover ıc. 118 131 143 153 197 234 235 des Schleswig-Holſtein'ſchen au Verein???? . 18 in Steiemmg k Se 106 in der Schweiz 2 Gilch züchter onen se Flachs eöſen Fliegen, künſtliche, Anfertigung .. 22 ol Sliegenfiierei. 6 22 33 51 89 Flüßdofreeton en 215 Flußegge e 164 191 242 Fluß verunreinigung, ſ. Verunreinig. Hummer 146 Eh Unterſuchungen bayer. 1 Seen iu Sachſen 298 310 Ill, zur Geſchichte der Fiſcherei in der Ill = 55 67 80 Individualſchon zeit. . 117 167 182 300 Infuſorien als Fiſchfeindee. .. 155 Jung brut, Fütterung 32 Karpfenbörſe in Nürnberg . . . . . 300 Karpfenzucht 15 73 84 89 105 126 131 144 232 243 246 289 313 325 338 | 370 e für Fiſche u. Krebſe, ſ. Fiſch⸗ küche. Köderfiſche, Präparirung und Verwend— A unf 128 138 Königsſe n ee 1735 Roppefitipereis 2. en 195 935 3215 Krebs, Lebens wei 83 Eu 8 flg. 75 106 166 260 „ Jang 112 öden 12 Versendung re RR 12 Feinde ne 9 260 Schonzeit: 145 206 254 332 7 Krebsgeh egg re 2 Krebs ſeu chen i 260 261 Ser 375 — Seite | Eeite * une, Kennzeichnung derſ. 32 215 270 309 | Regulirungen von Gewäſſern . . . 215 — Mehrung V . 47 Reiher, Vertilgung 12 16 30 37 72 104 r ei: 195 116 117 118 133 142 141 145 146 194 — Fangberhäliniſſe im Rhein. 76 215 216 232 236 321 345 358 — in Nordfinnla d.. Renn . auch Felchen 66 — — in Böhmen c / 176 — be Lolbegsgsñ 261 Röckner⸗Rothe, Verfahren z Reinigung (S. auch Weſerfiſcherei und Fiſchzucht) Dr Abwarr rtr 236 284 Lachsfiſchereivertrag mit Holland 109 167 | Rohrdommel, Bertilgung . . .. 31 358 192 | Rollen für Angelrut hen 254 Lachsfotellen, Begriff 253 Rußland, Fiſchereiverhältniſſe. 77 Land 71 76 = 195 235 254 300 andesculturrath in Sachſen, Vertret— Si gekauncee cn 31 358 ung der Fiſchereipflemg g... . 300 en VER BEER, 173 191 Landſeen, preußiſche, Silhfang . 226 Salmoniden, Fütterung. 32 273 281 305 La Valette's Brutapparat .. . 112 234 Sardinen, Enährun n 279 Lehrkurſe für künſtl. Fiſchzucht in Tha⸗ Schiffer, Fiſcherei derſelben 312 rann 5 32 71 277 298 310 , Er 155 — in Poppelsdor re 234 Schleſien, Fiſchzuchtverhältniſſe . . 16 Liernur⸗Petri, Verfahren z. Reinigung i Schles wig-Holſtein, Fiſchzuchtverh. „gi 182 der Mf 236 Sianpnirenieree a in he, 313 320 Literaturberichte 119 165 166 192 319 367 Schonzeiten 117 120 126 154 155 166 186 Lochley ß Ser eoghr 368 205 300 309 332 Schöttiſche Seefor elle 368 Maifiſß, 133 192 206 254 300 | Schwarzbarſch 17 72 127 195 261 298 347 Makr el; er 182 Schweden Fiſchereiverhältniſſe .. 17 157 Marne ee N a 196 Schweiz, Fiſchereipfl S 149 Markthallen in Berlin 13 17 34 60 346 Seefiſcherei „ 59 193 247 Marktverbot 77 106 111 126 182 348 363 (S. auch Fiſchereiberichte.) Maſchen weite der Netze 193 196 | Seeforelle, Pflege in Vorarlberg .. . 282 Milan, Berlilanng g „ „ 60 133 170 215 Minimalmaße Cen 59 Seen, bayer., ichthpolog. Unterfuchung . 413 Netze, Begriff der ſchwimmenden Netze . 177 | — preußiſche, Fiſchfang daſelbſt . .. . 226 — Masche Sr 195 196 Senken und Heben 5 — Anwendung verſchiedener . .. . 227 flg. Somaliland, Waſſerbewohner 259 ez u ee 236 |, Spaltpilze.... 2... 155 Neunauge, Fanggeräthle ... 196 | Spin nangel, Anwendung auf Hecht. 223 Sentäoltieetanal. . 2.0.0... 215 Statiſtik der Lachsſiſcherei e Norwegen, Fiſchere ii. 157 Sterilität der Salmoniden. . . . 222 234 Sterlet, Paraſiten 76 207 301 Oberfranken, Fiſcherei⸗ und Fiſchhungt Störzucht V 215 5 Berdüluier ot. 9, A ur 293 325 ale 216 errheiniſche Fiſchereiconvention 152 181 FFFFFFFTETTCCT Fe 27 29 30 37 57 Teichwirthſchaft 15 33 73 84 89 105 197 72 75 105 116 117 118 119 120 133 131215 232 234 246 290 325 338 315 368 134 142 144 145 146 156 158 193 194 Temperatur des Brutwaſſers 62 161 369 207 215 216 232 234 235 236 285 301 | Tharand, Lehrkurſe 5 32 71 277 298 310 321 345 358 Thunfiſch „o 285 Otterhunde 31 133 134 156 193 | Tiefe der Alpenſeeen n 197 ß Ge Voaae: 220 Papierfabriken, eden 3) 265 271 2 araſiten der Fi 76 155 2 3 Perleufif ee 5 . 295 307 321 357 | Wierbetretungstedt . . . 206 254.345 Petri⸗ Vea z. Reinigung d. Abwaſſer 236 | Ungarn, Fiſchereiverhältniſſe 86 Pilze als Fiſchfeindeeeeeeeeeeeeeee 155 (Urſprungszeugniſee 194 Prämienweſen, ſ. Anzeige, Otter, Reiher ꝛc. Vereinsnachrichten, Bayer. F.-V. . 103 — Si; J. 71 194 297 Qu appe, ſ. Aalraupe. — Bad. F. V. ET DIES - — Verband von F. V in den preußiſchen hh ey 348 363 Provinzen Rheinland, Weſtfalen, Han⸗ Räum ungsarbeiten in Gewäſſern 57 114 nover und Heſſen-Naſſau 69 116 130 153 133 161 191 219 243 166 179 192 205 299 Rechtspflegeausſchusß 153 206 — Kreis-F.⸗V. für Oberpfalz . 271 356 367 Fenbogsfsre lle 361 — — für Oberfrankeeeeeee 271 312 Seite Vereins nachrichten, Kreis-F.⸗V. i iſt ik i = a VVV 5 . = 232 n a1 ste Gewäſ er. : 2 16 5 — Brandenburgiſcher N -V. 12 4 1 — 99 für den 10 5 Potsdam . 5 284 300 311 312 Er: — Rheiniſcher 5-9. . 2... ..% | | 8 fe 9955 Neg. Bez, Mil 5 575 Vorarlberg, Hebung d. Fiſchzucht 105 282 283 — Weſtfäliſcher F.⸗ VV. DR 7 7 — Ruhr ⸗Fiſchereigenoſſenſchaft. SEEN IS) Walfiihe....... 2483 121 — F.⸗V. für das Weſergebiet .. 195 285 Waller 323222ͥͤĩðVu e 301 — F.⸗V. für Waldeck und Pormont 155 234 Waſſer für Fiſchzuchkt 192 — F. V für Schleswig⸗Holſtein .. 18 214 Waſſerläuſe, rothe, als Fiſchfutter .. 32 — Weſtpreuß. FV. 29. 72 Waſſerpeſte 00... 76 de m Waſſerverunreinigung, ſiehe Ver⸗ n RS 93 unreinigung. eiche 334 Weiß bar 157 176 —— SH F. V 2860 Weiß w Ui 281 5 169 Weſerfiſcherei 156 1 5 177 179 193 195 235 — Vororlberger F. 105 281 Wolfanger, Ed. vr 21 — ne o 78 98 — Ungariſcher F.L¶ s. 38 i ſe — FV. Immenſtadt⸗Sonthofen 245 m a RE . — 0 e . 146 VV i 115 — F. ih 359 Zander zucht 1 f = 4 5 | Bonderzuht „.... - use 127 206 Schwarzbach NV. r a, rs, . 258 55 Ar n — ee 5 m”