BACH RC Library of the Museum OF | COM PARATIVE ZOÖLOGY, AT HARVARD COLLEGE, CAMBRIDGE, MASS. Founded by private subscription, In 1861. Deposited by ALEX. AGASSIZ. | 9 No. 0 (06) 9 . N n LV 9 eh u u 4 > . 5 En Allgemeine Hifcherei - Zeitung. Neue Folge der Banerifihen Fifcherer- Zeitung. Organ für die Sejamme - Intereſſen der Fiſchekei, ſowie für die Geſtrebungen der Fiſcherei-Vereine in Sonderheit Organ der Landes-Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaflen ic. in Veſldeulſchland. In Verbinilung mit Fachmännern Peukſchlauils, O. flerreich-Ungarns und der Schweiz herausgegeben vom Bayerilihen Filiherei- Derein. Redigirt von Dr. Julius von Staudinger. ... ͤ—.ͤ K — XIII. Sabrgang 1888. Neue Folge Band III. — ũ — München. Königl. Hof-Buchdruderei von E. Mühlthaler. Sachregiſter. — — Seite Aal, Einführung ins Donaugebiet 4 165 173 279 306 ,,, 223 „ ne N 66 165 enn, Um 2 4 286 288 a Borland. u N 241 308 e re 189 N ER . 309 Meier:: 8 9 20 268 Aalpäſſe, ſ. Aalleitern. Ablaſſen von Waſſerläufen .. 110 Adjacentenfiſcherei 204 266 286 287 305 RCCC i 85 me Bndeniees nr e 223 Amen, nk 154 epflanng 342 (S. auch Zander.) Angelgeräthe. 48 62 172 175 277 eee Br 66 73 172 331 Cc ee 161 270 üs zeichnungen 69 218 308 Bachſaibling 37 59 65 90 181 189 237 286 Baden, Landes-Fiſcherei-Ordnung 70 80 105 130 152 — Fiſcherei -Uebereinkunft mit Elſaß— Lothringen und der Schweiz . . 94 Baldner's Vogel-, Fiſch- und Thierbuch 156 Bone c 45 Beobachtungsſtationen 289 308 Mininenſeslach?s 181 225 Blißhubnnnèngn ee 45 Bodenſee, Fiſchereiverhältniſſe 34 115 05 220 Böhmen, Fiſchereikarndte 3 Solarien dch!s 237 Ppionnn 181 Chromatophoren der File. 284 292 Gntegonen, Aufzuchtt 53 84 etionn 82 179 281 Cruſtaceenfütterung 178 188 204 209 233 319 Dampfſchiffe, Nachtheile . 215 Deutſcher Fiſchereiverein, Beſtebungen und Eos 8 2 Dubiſch'ſches Verfahren 167 Egelkrankheit der Krebe . Egliſau, Fiſchzuchtanſtalt. . .. Einziehung verbotswidriger Fiſherer gerälheee Ei Sg winnung Eisvogel 42 45 87 147 193 Elſaß-Lothringen, Fiſcherei-Ueberein— kunft mit Baden und der Schweiz. — Geſeß gebung are — Krebszuchtverſuchhetteee 5 Enten 45 Ermatingen, Fiſchzuchtanſtalt { Fangarten, verbotene 72 94 95 112 113 Fanggeräthe, verbotene 72 94 95 112 Einziehung — Tragen von, außerhalb öffentlicher Wege Farben variationen der Fiſche . 283 Felchen fang 96 97 116 Felchen zucht 30 Fernd l De ya er ee . r 44 Fiche, Anatomie .. ne 5 — Lebenszähi gkeit 23 Fiſcheiervertheilung für Oberbayern Fiſchen, Rechtsbegri7fß 8 Fiſcheveiau ficht: 99 Fiſchereiausſtellung in Breslau N in Eig. 146 in Haines en. in Kaſſeel er. in Weden:n in Westfalen Fiſchereiberichte 15 26 38 50 79 103 133 134 147 163 175 184 195 219 231 248 259 271 291 298 310 334 342 Fiſchereifrevel, Beſtrafung . 90 173 Fiſchereigenoſſenſchaften 106 267? 288 Fiſchereigeſetzgebung in Baden 70 80 — in Elſaß⸗Lothringenn 199 — in Oeſterreich 35 60 145 194 206 287 296 313 325 337 fit Prengen nen 61 III Seite Fiſchereikarte von Böhmen . 36 die irre ns 116 Fiſchere irecht, Rechtsbegriff d. Fiſchens 24 Fiſchereirecht der Müller ... 200 Fiſchereiſchutz. . . 181 144 173 246 303 Fiſchereitag in Freiburg 5 165 205 Fiſchereivereine (Gebiete) 35 60 105 288 313 325 337 FC 37 59 Fiſchereiverhältniſſe in d. Oberpſalz 48 f 58 173 in de Mulde 64 NNdamer ig 126 Fiſchfeinde, Vertilgung 37 38 41 59 82 111 130 131 149 160 173 202 207 217 218 245 259 269 278 286 287 333 ep, ee ol Fiſchfütterung 9 25 36 178 233 302 oe Fiſchhallen in Aſtrachen .. 218 Fiſchküche 15 37 38 49 91 206 280 290 I 2 Fiſchleitern 3 8 9 20 45 111 151 189 229 309 Fiſchmarktberichte 15 26 33 50 60 79 91 103 134 147 163 175 184 195 207 219 231 248 259 271 291 298 310 321 334 342 349 Fiſchottern ſ. Ottern. Fiſchreiher ſ. Reiher. Fiſchwaſſer, Bewirthſchaftung 83 108 Fiſchzucht, künſtliche, Ergebniſſe 37 151 181 189 195 258 278 Fiſchzuchtanſtalten 7 18 29 58 137 188 217 229 230 268 270 286 308 Fiſchzuchtkonferenz ſ. Fiſchereitag. ll! aa 268 Flieden als Fiſch futtern 318 Te sss 172 331 ernte 7 Flohkrebſe als Fiſchfutter. . ... 317 r! ee arg 18 Flußcorrectionen ſ. Correctionen. ungen 8. llenbarſche 13 160 286 e 2 Forellenzucht 50 60 65 91 132 181 188 200 216 217 218 228 229 235 278 286 287 Forſtleute, Beziehungen zur Fiſcherei 261 268 Freiburg, Fiſchereitag 5 17 33 165 178 209 fh! . 160 F AAA 109 Gardaſee F 158 iſche 298 Großhirn der Knochenfiſche. . ... 26 uche nr, 174 den Züchtu gs 185 Hegeplätze „ 109 en deſſen Verhalten betreffs Lachs JJC CCC ME C 33 133 181 Seite Individualſchonzeit 254 267 ifktenfellfe . 219 Karpfen, Altersbeſtimmung a 309 Karpfenzucht 25 3647128 144 167 168 193 209 216 259 278 287 301 (S auch Teichwirthſchaft.) Kettenſchleppſchifffahrt 90 TONER Er ech San, 203 Koppe re 266 287 306 Worpo rt 8 . 269 Krehs im Hechtmagenn 99 2 rene ee: Bere %% 8 Krebs krankheiten 15 27 230 Krebszucht 36 84 195 217 228 245 275 319 Kreis-Fiſchereiordnungen, bayeriſche 172 Fröbe ne el Hr . 160 Kü nt liche Fliegen 12 Sach ard Re 7 Lachsbeobachtungsſtationen . 289 308 Lachsfang . 14 19 29 96 116 117 118 138 161 174 183 191 194 215 307 Lachszucht 2 5 18 31 64 206 278 279 289 Laichgeſchäft, er förderung für Cypri— noiden und Pereoſd ndnd aA ieee NR. 109 Landeskulturrath in Sadien. . . . 229 Landes-Fiſcherei-Ordnung, babifch 70 105 152 = HAVErliE2 ee nase 2 Lebenszähigkeit der Fiſche . 23 35 Literatur. 13 36 48 61 130 156 158 172 192 193 202 318 Maifiſch = 941,96 1737215. 289.307 IIEUTD DELL ee ; 335 Main, Kettenſchleppſchifffahrt 05 Main Kangliſati gn 132 zer BELUNTEHHAENG. = 2.2 0... 2 8 250 Moon... 14 181 224 238 302 Marktverbote 73 95 96 115 202 215 305 SETS ENT ee 241 269 Milan 8 2 EA Minimalmaß e 70 95 114 215 r 45 Motten, weiße, als Angelköder . . .. 33 Mühlen, Nechtsverhältniije . 35 200 Müller, Fiſchereiberechtigung. .... 200 e ee ee, cn ee, 237 ebnet ĩðͤ aee 183 Oeſterreich, 809 ge 918 35 60 145 194 271 297 313 325 337 349 Otte benspeiſe e 262 — Vertilgung 14 37 48 59 130 131 149 160 173 202 204 217 218 245 259 269 278 286 287 333 Pachtverträge über Fiſchwaſſer . 108 306 Pate ß; 219 247 248 349 Per lf e 84 242 255 Perlfiſcherei-Ordnung für Baden .. 198 Vor Tea 36 Pincetten 342 A ‚H N Y ] 0) ‚ai eo Zaun Srnbentruhe, 27 ‚Dame Br 44 183 Radolfzell, Fiſchzuchtanſtalt. . .. 29 Regenbogenforelle rr Reiher 37 44 131 149 160 173 217 269 278 286 287 290 RE RE EBENE EHER . 181 (S. auch Felchen.) Rhein, Fiſchereiverhältniſſe .. .. 29 e eee, e 248 fang 215 bling 181 302 342 iin Boden? er: 2223 Sichiffer, Fiſchſang der,. 2113 Schi, ane! Re —ernflang iuigisu. | see ler . 342 (S. auch Zander.) Sli BT TE . 146 r! RENTE. 28 Sh revieee 109 150 Schonzeiten. 18 61 62 70 96 110 115 173 174 202 216 254 267 287 304 r es me 13 HUN EBEN ae ne Ku ee 160 316 Schwebforelle S 333 Schweiz, Fiſchereiübereinkunft mit Baden und Elſaß- Lothringen . .. 94 150 — Fiſchereithätig keilt 150 — Erforſchung der Seen 274 Seefiſcherei in Oberöſterreich . 330 Seed relle 181 224 229 — eee ne an 231 Sibirien, Fiſchreicht mm e Sperling als Fiſch feind. 38 279 Statiſti? der Lachszugzeit 9. 85 Steerthamenfiſche re! 119 , 195 259 eee ee ale . 44 rr N 153 EL) ee 269 Teichwirthſchaft 66 127 160 167 168 210 216 287 345 347 Todesfälle BUrDimen n 20 37 111 Uebereinkunft zwiſchen Baden, Elſaß— Lothringen u. Schweiz über die Fiſcherei im Rhein und Bodenſe 94 Ueberſchwemmungen, Schutzd. Fiſcherei⸗ Lechet s ORTE 183 fer betten g 267 289 305 Seite Wee e e Deutſcher F.⸗V. 2 — Bayer. L J. . . 180 202 — SAU. 3.29: , 76 341 Bad. F. v. 88 159 ale] Verband der F -V. f. Weſt⸗ „Deutſchland 216 265 277 286 303 320 — Thüringen'ſcher F.. 64 77 187 — Rheiniſcher F. Lz. 269 — Weſtfäliſcher F.⸗L2Lvwdʒg. 719 — F.⸗V. am obern Rhein 90 — Elſäſſiſcher . ee eh F V. ü 8 239 245 — Schleswig-Holſteiniſcher Central-F.-V. 258 — F.⸗V. für d. Reg.-Bez. Köln 204 214 278 — F. V. für d. Reg.⸗Bez. Wiesbaden . 269 — F.⸗V. für d. Reg.⸗Bez. Kaſſel 277 — F.⸗V. für 15 Weſerge biene Kreis⸗F.⸗F. für Mittelfranken. . . 227 — Kreis-F.⸗ V. für Schwaben u. Neuburg 216 — F. 55 Viechtach 24 — F.⸗V. für Waldeck und Pyrmont. . . 278 — F. ⸗V. für Ruhr und Lenne 278 — F V. für das Elfegebit . . . . . 286 — Verein der Saarfiſchee . 242 NV. Hersfed 278 — F⸗V. für Minden, Ravensberg und Lippe: 286 — Rhein.⸗Weſtf. 1-Rupefüchereigenoffenfiat t 278 Dänischer F d ee 132 247 Verſteigerung von Fiſchwaſſern . . . 109 Verunreinigung der Gewäſſer 9 65 82 97 110 188 204 214 250 258 264 266 287 Vogel- und Fiſchwelt 41 87 133 174 183 248 289 Wales 91 191 Waßſeramſ e! 22 42 87 Wafſerläufe, Ablaſſen 110 Waſſer pflanzen 49 66 162 290 Wels ſ. Waller. Weſerfiſcherei 138 161 174 183 191 194 WIe FEI! Re 238 Würm a A 160 Zander, Transport 154 im Rhein . 807 320 aim IDDenjee a ner 222 321 STUFE. Ua.) ca ee . 302 342 im Deigliuirteriee 0. ae „342 Zaunz n fg ee 133 2 = > — N & u % Allgemeine Fiſcherei- Zeitung. e eee nn W 1 Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile ee allen e Er Neue J O ge i 5 05 l uchhandlungen. — r Kreuzband ⸗ iniſtratton, 8 zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 1. f der Banerifchen Fiſcherei-Teitung. Oegan für die Belammtintecelfen der Filderei, ſowie für die eſtrebungen der Fischerei Vereine; in Sonderheit Organ der Sandes-Fifchereis-Dereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſtfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Fahmännern Deutſchlands, Vellerreich-UAngarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Fiſcherei -Derein. Nr. 1. % er Münden, 1. Januar 1888. XIII. Zahrg. 3 Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ag Inhalt: 1888! — I. Beſtrebungen und Erfolge des Deutſchen Fiſcherei-Vereins. — II. Zweiter Deutſcher Fiſchereitag in Freiburg i. B. — III. Ueber Aalpäſſe. — IV. Luftfutter. — V. Literatur. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Offener Briefwechſel. — VIII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. 18881 2 Mit herzlichem Danke für die unſeren Bemühungen bisher zugewendete Gönnerſchaft, mit freudigem Vertrauen für die Zukunft und mit ungeſchwächtem Eifer für die Sache begrüßen wir das neue Jahr, hoffend und wünſchend, daß es ein recht geſegnetes werden und unſeren Freunden recht viele Fiſche, uns aber recht viele Leſer und Mitarbeiter bringen möge! 2 — —ẽ— — I. Beſtrebungen und Erfolge des Deutſchen Jiſcherei-Vereins. In einer gemeinſamen Verſammlung von Mitgliedern der geographiſchen Geſellſchaft in Greifswald, ſowie des Baltiſchen Zentralvereines für Thierzucht hielt der hochverdiente Präſident des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herr v. Behr, einen Vortrag, welcher ein getreues Spiegelbild bietet von den Beſtrebungen und Erfolgen dieſes ſegensreich wirkenden Vereins. Wir entnehmen daraus, einem Berichte des Greifswalder Kreis— anzeigers folgend, das Nachſtehende: „In früherer, nicht allzuferner Zeit ſind die Flüſſe Deutſchlands außerordentlich fiſchreich geweſen. Lachs war damals in ſolchen Mengen vorhanden, daß es der Obrigkeit geboten erſchien, eine Verordnung zu erlaſſen, durch welche es unterſagt wurde, denſelben den Dienſtboten öfter als zweimal wöchentlich vorzuſetzen. Im Laufe der Zeit hat ſich aber dieſer ehemalige Fiſchreichthum der deutſchen Ströme in ſo erheblichem Maße ver— ringert, daß die Flußfiſcherei vor zwei Dezennien in Deutſchland gänzlich daniederlag. Als Urſachen dieſer Verringerung ſind die Gradlegung und Verunreinigung der Flüſſe, auch Schädigungen durch Dampfſchiffe und unpraktiſche Geſetze anzuſehen. In klarer Erkennung dieſer Uebelſtände traten im Winter 1869/70 in Berlin eine Anzahl patriotiſcher Männer weiteren Blickes zuſammen, um zu erwägen, was für die Hebung der deutſchen Fluß— fiſcherei geſchehen könne. Dieſe Erwägungen führten im März 1870 zur Gründung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, der die Förderung gemeinnütziger Beſtrebungen auf dem ganzen Gebiete der Fiſcherei bezweckt. Männer wie Graf Münſter, v. Bunſen, Geheimrath Marcard, Virchow, Stadtrath Friedel, Profeſſor Peters, Dr. Bodinus u. A. betheiligten ſich hervorragend an der Gründung des Vereins und gehören noch jetzt dem Ausſchuß desſelben an. Während des Krieges 1870/71 mußte natürlich die Arbeit ruhen, nach demſelben aber begann der Verein ſeine von reichem Erfolge gekrönte Thätigkeit. Als Graf Münſter, der erſte Präſident des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, im Jahre 1874 als Botſchafter nach London ging, übernahm auf Erſuchen Redner das Präſidium und hat es ſeither geführt. Derſelbe erklärt, dieß nur vermocht zu haben, weil ihm im Ausſchuß des Vereins eine größere Anzahl von Männern der Wiſſenſchaft mit ihrem Rathe ſtets beizuſtehen bereit waren. Die Beſtrebungen des Fiſcherei-Vereins haben in Deutſchland und auch in den Nachbarländern reiche Anerkennung und wirkſame Unterſtützung gefunden. Ein Netz von Zweigvereinen iſt über ganz Deutſchland, von den Alpen bis zum Meer, ausgebreitet. Mit beſonderem Eifer be— theiligt ſich das Königreich Bayern an dieſen Beſtrebungen. Die Bayerischen Fiſcherei— Vereine haben mehr als 6200 Mitglieder; in ganz Deutſchland beträgt die Zahl der Mitglieder der Fiſcherei-Vereine über 17,000. Seit Jahren hat der Deutſche Reichstag zuerſt 20,000, dann 30,000 Mark jährlich zur Förderung der Vereinszwecke bewilligt, und Letztere haben auch durch gute Freunde im Auslande, beſonders in Amerika, that- kräftige Unterſtutzung gefunden. Den Haupttheil feiner Thätigkeit wendet der Deutſche Fiſcherei-Verein der Vermehrung unſerer Wanderfiſche, beſonders der des Lachſes und des Aales zu, denn hiebei hilft uns das Meer mit ſeinem unerſchöpflichen Reichthum an Nahrungsſtoffen. Für die Mehrung der Wanderfiſche, vor allem des Lachſes, gibt es neben einem wohlgeordneten Schutze während ihrer Laichzeit keine wichtigere Beihilfe als die Ausſetzung von junger Brut in ihr zuſagenden Gewäſſern und Mehrung des Wiſſens, wie man ihnen die Wege zur Laichſtätte bahnt. Die Geburtsſtätten des Lachſes find bekanntlich die klaren, ſchnell— fließenden Kiesbäche des Hügel- und Gebirgslandes, die ſogenannte Aeſchenregion. Für die befruchteten Eier iſt es bei weitem am beſten, wenn das Waſſer eine Temperatur hat, welche dem Gefrierpunkt nahe iſt. Dann ſchlüpft die Brut ſo ſpät aus, daß ſie ſchon in den Bächen eine reichgedeckte Tafel an Thierchen findet, welche die Frühlings— ſonne entſtehen ließ. Nach ein- bis zweijährigem Aufenthalt im Binnengewäſſer wandert der Lachs nach den Küſten und ſucht die Tiefen des Meeres auf, wo er einige Jahre vreweilt. Dann beginnt der Aufſtieg. In großen Schaaren drängen die Fiſche in die vaterländiſchen Ströme und ihr ausgeprägter Ortsſinn führt fie in der Regel nach ihrer Geburtsſtätte zurück. Die ſich ihnen entgegenſtellenden Hinderniſſe, Wehre oder r 3 — nnnnaan andere Stauwerke und Waſſerfälle, ſuchen fie mit andauernden Anſtrengungen zu über— winden und machen rieſige Sprünge dieſerhalb. Der Deutſche Fiſcherei-Verein hat darum auch neben der jährlichen Ausbrütung von Millionen von Lachseiern ſein Haupt— augenmerk auf die Anlegung geeigneter Fiſchwege (Lachstreppen) gerichtet, welche den Fiſchen die Ueberſchreitung der Wehre und Waſſerfälle ermöglichen und ſie zur Abſetzung des Laiches ungeſchädigt an die Stätte ihres Urſprungs zurückgelangen laſſen. Als beſonders zweckentſprechend wurde die vom kgl. Waſſerbau-Inſpektor Keller bei Hameln konſtruirte Fiſchtreppe erwähnt. Der Lachs findet ſich in faſt allen deutſchen Strömen. Ganz beſondere Sorgfalt wird ſeitens des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zunächſt der Lachszucht im Rheine zugewandt. Von den anderen betheiligten Staaten that bisher Holland ſo gut wie nichts, obgleich dieſes bei der Rückſichtsloſigkeit, mit der dort die Lachsfiſcherei betrieben wird, die größten Vortheile von der Vermehrung des Rheinlachſes hat. Zwar gibt Holland jährlich 18,000 Gulden für die Lachszucht her und hat auch eine Reihe von Anſtalten zur Ausbrütung von Lachseiern, aber dieſe Anſtalten ſind dort an unrichtiger Stelle; ſie gehören dorthin, wo der Lachs naturgemäß ſeinen Urſprung nimmt. Die Schweiz hat bisher zwar jährlich Millionen von Brut ausgeſetzt. Dieſelbe kann aber kaum zum Gedeihen gelangt fein, da das Brutwaſſer einen zu hohen Wärmegrad hatte, aljo die Brut viel zu früh in den eiſigen Rhein gelangte. Erſt in neueſter Zeit hat man den von deutſcher Seite hierüber gemachten Vorſtellungen Folge gegeben und eine Erfolg verſprechende Aenderung eintreten laſſen. Sehr viel iſt durch den Deutſchen Fiſcherei⸗Verein zur Hebung der Lachszucht im Rheingebiete geſchehen. Ruhr, Sieg, Moſel und Neckar ſind bis ins Quellgebiet mit Millionen von Lachsbrut beſetzt worden; auch in Baden und den Reichslanden wird ſehr eifrig gewirkt. Die Beſtrebungen haben glänzende Erfolge erzielt; freilich kommen dieſelben in erſter Linie den Holländern zu Gute; faſt alle dort gefangenen Lachſe ſind höchſt wahrſcheinlich in Deutſchland aus— geſetzt worden. Der Hauptmarkt für den Lachshandel befindet ſich in Holland in Kralingſche Veer. Aus den Marktberichten dieſes Ortes iſt erſichtlich, wie ſehr ſich die Lachsfiſcherei im Unterrhein ſeit dem Jahre 1870 gehoben hat. In den Jahren 1870, 71 und 72 wurden dort zu Markte gebracht bez. 21,000, 23,000, 32,000 Lachſe; in den Jahren 1884, 85, 86 bez. 92,000, 104,000 und 84,000 und bis Ende Auguſt d. J. wurden bereits 89000 Lachſe dort verkauft. Die Zahl der gefangenen Lachſe hat ſich alſo ſeit 1870 faſt verfünffacht. Zwiſchen den holländiſchen und preußiſchen Fiſchern, die ſich gegenſeitig als Raubfiſcher bezeichnen, herrſcht viel Neid und Streit. In Preußen iſt es ſehr ſchwer, genaue Nachrichten über den Lachsfang zu erhalten, da die Fiſcher in der Regel jede Auskunft verweigern. Doch ſind die Vermehrungen der Lachsfiſchereien und die bedeutende Steigerung der Pächte Beweis genug dafür, daß die Thätigkeit des Deutſchen Fiſcherei-Vereins für die Hebung der Lachszucht nicht erfolglos iſt. Im Rhein, der Moſel, der Ruhr und Sieg hat ſich der Lachsfang ſehr geſteigert. In der Ems war früher faſt gar kein Lachs. Das Ausſetzen von Lachsbrut im Gebiete derſelben muß von beſtem Erfolge geweſen ſein, da für eine Fiſcherei, für welche bisher 20 Mark Pacht gezahlt wurden, eine Bremer Aftiengejellihaft jetzt 1000 Mark zahlt. Im Gebiete der Weſer ſind mit der Lachszucht ganz beſonders hervorragende Reſultate erzielt worden, da die Fiſcherei-Vereine im ehemaligen Kurheſſen eine ſehr umfaſſende und erfolgreiche Thätigkeit entfalten. Es iſt nicht nur der Lachsfang in der unteren Weſer ein bedeutender, ſondern es werden auch maſſenhaft befruchtete Lachseier gewonnen und junge Brut ausgeſetzt. Im Elbgebiet iſt die eifrige Unterſtützung, welche die Herren Profeſſoren Dr. Nitſche in Tharand und Dr. Fric in Prag den Beſtrebungen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins gewähren, beſonders rühmend zu erwähnen. In Böhmen ſind auf Koſten des Fiſcherei-Vereins Millionen von Eiern erbrütet; die Reſultate werden auch uns Deutſchen zu Gute kommen. Auch die Bäche und Flüßchen in Schleswig⸗Holſtein und Mecklenburg, welche vor 1870 keine Lachſe hatten, ſind mit ſolchem Erfolge beſetzt worden, daß dort jetzt ſchon Millionen Eier gewonnen und Tauſende von Lachſen gefangen wurden. In der Oder ſteigen die Lachſe faſt aus— nahmslos nur bis Küſtrin hinauf und vertheilen ſich dann in die Warthe und Netze, 4 um in der Drage und Küddow zu laichen. Daß der Lachsfang namentlich im Gebiete der beiden letzten Flüßchen im Laufe der letzten 15 Jahre Dank der Beſtrebungen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins ſehr erheblich zugenommen hat, geht aus vielfachen Berichten aus dieſer Gegend hervor. So wurde aus Landsberg der Fang des 800 ſten Lachſes in dieſem Herbſte gemeldet. Im Gebiete der Weichſel, aus welchem gleichfalls die günſtigſten Berichte namentlich über den Fang bei Danzig und in Galizien vorliegen, arbeitet der Deutſche Fiſcherei-Verein in Gemeinſchaft mit den Polen und findet beſonders durch Herrn Profeſſor Dr. Nowicki in Krakau ſehr thatkräftige Unterſtützung. So iſt der Deutſche Fiſcherei-Verein mit großem Erfolge ſeit 16 Jahren um die Hebung der Lachszucht bemüht geweſen und hat es vermocht, durch Steigerung des Lachsfanges auf die Verbilligung und weitere Verbreitung dieſes Nahrungsmittels einzuwirken. — Die Verſuche zur Hebung der Störzucht, welche der Deutſche Fiſcherei-Verein angeftellt hat, um eine geſunde und kräftige Volksnahrung zu beſchaffen, ſind noch nicht in dem Maaße vorgeſchritten, daß darüber viel berichtet werden könnte. Im vorigen Jahre gelang bei Hamburg die Erbrütung von 1½ Millionen junger Störe und in dieſem Jahre ſchlug Alles fehl! Der Zweite unter den Wanderfiſchen, dem der Deutſche Fiſcherei-Verein ſein beſonderes Intereſſe zuwendet, iſt der Aal. Die Aale ziehen im Herbſt, einem unwider— ſtehlichen Naturtriebe folgend, aus den Flüſſen in's Meer, und im Frühjahr ſteigt maſſenhaft junge Brut in die Flüſſe zurück. Nach den bisherigen Forſchungen iſt man anzunehmen berechtigt, daß die die Flüſſe bevölkernden Aale ausſchließlich weiblichen Geſchlechts ſind, während die Männchen nie in die Flüſſe kommen, ſondern die im Herbſt ins Meer ziehenden Weibchen an der Küſte reſp. im Brakwaſſer erwarten. Als Laichplatz unſerer deutſchen Aale muß nach den vorliegenden Beobachtungen auch ſelbſt für alle Aale der Flüſſe des Oſtſeebeckens die Nordſee angeſehen werden. Von dort vertheilt ſich die unzählige Menge der jungen Brut — jedes Aalweibchen dürfte ca. drei Millionen Eier abſetzen — in die Flüſſe, wo aber ihr Aufſtieg durch Stauwerke vielfach gehindert wird. Am Fuße der Wehre geht maſſenhaft junge Aalbrut zu Grunde. Es iſt deshalb auch für dieſen Fiſch die Herſtellung von Wegen nothwendig, um es ihnen zu ermöglichen, in ihm zuſagende Gewäſſer zu gelangen. Dieſe Vorrichtungen ſind für den Aal ungleich einfacher als für den Lachs, da der Aal im Naſſen aus— gezeichnet klettert, ſogar ſteile Felswände erſteigt, wenn dieſe durch Sprühwaſſer naß erhalten werden. Freilich gehört die Anſicht, daß der Aal ſogar in die Erbſenfelder gehen ſolle, in das Gebiet der Fabel. Um der jungen Aalbrut die Ueberſteigung der Wehre zu ermöglichen, genügt ein mit Kies beſtreutes und mit Dornen belegtes, mit Seitenwänden verſehenes Brett. In dem Kies und an den Dornen, die beſtändig vom Waſſer benetzt werden müſſen, windet ſich die junge Brut in die Höhe. Durch Anlegung ſolcher Fiſchwege hat man bereits die Aalzucht in Schleswig-Holſtein und in anderen Ländern erheblich gefördert. Im Rhein gelangt die Aalbrut bis zum Rheinfall von Schaffhauſen, wo ſie im Juli oder Auguſt eintrifft. Nur Einzelnen gelingt es, Felſen zu erklettern. Dafür iſt der Umſtand Beweis, daß ſchon immer im Bodenſee einige wenige Aale gefangen wurden, welche ja allein durch Aufſtieg an den Seiten des Rhein— falls hineingekommen ſein können, da der Aal einzig und allein im Meere laicht. Redner geht nun des Näheren auf die Thätigkeit des Deutſchen Fiſcherei-Vereins behufs Hebung der Fiſchzucht im Bodenſee ein, welcher ja ein ſo herrliches Arbeitsfeld darbiete. Er hat vor 9 Jahren perſönlich zum erſtenmale und ſeitdem faſt jährlich mit den Bodenſeefiſchern verhandelt und deren Wünſchen nach mehr Aalen, nach Zander, einem dort früher gar nicht vorkommenden Fiſche und Seeforellen iſt durch den Deutſchen Fiſcherei-Verein nach Möglichkeit entſprochen worden. Große Sendungen Aale ſind nach dem Bodenſee geſchickt, Zander aus Galizien dorthin geſchafft, in Vorarlberg ſind an den Wehren Fiſchwege für Seeforellen angelegt worden, und reicher Lohn iſt erzielt. Ein beſonders kühnes Werk hat der Deutſche Fiſcherei-Verein mit dem Verſuch, das Donaugebiet mit Aalen zu beſiedeln, unternommen. Bekanntlich gibt es im ganzen Donaugebiet, im Schwarzen und Kaſpiſchen Meere keinen Aal. Autoritäten der Wiſſen⸗ ſchaft, wie Virchow, Richard, Schulze, Nitſche, Hermes u. A, haben keine 2 2 Umſtände zu ergründen vermocht, aus welchen eine Einbürgerung des Aales im Donau— gebiete unmöglich ſein ſollte. Der Deutſche Fiſcherei-Verein iſt daher friſch ans Werk gegangen. Es iſt durch Vermittlung des Herrn Direktor Haak-Hüningen aus Italien und Weſtfrankreich etwa eine Million an Aalbrut der oberen Donau zugeführt und viele große Aale ſind ſeitdem ſchon in Württemberg, Bayern, ja bis weit unterhalb Budapeſt in der Donau gefangen. Letztere Fänge erwieſen klar, daß auch in der Donau die herangewachſenen, laichreifen Aale ſich auf die Wanderung abwärts zum Meere begeben. Dazu hat der Deutſche Fiſcherei-Verein 15,000 männliche Aale durch ſeine Kommiſſare von Hamburg nach Galatz überführen und dort in die Donau ſetzen laſſen. Die Kommiſſare haben in Ungarn und in Rumänien ſehr freundliche Aufnahme und herzliches Entgegenkommen gefunden. Rumäniens hochherzige Königin hat Allerhöchſtſelbſt den Kommiſſaren ihre Theilnahme an dem Werke ausgeſprochen, und eine Greifswalder Dame hat in Bukareſt auf das Liebenswürdigſte für fie geſorgt. — Der Erfolg bleibt nun abzuwarten. So hat der Deutſche Fiſcherei-Verein ſeit 16 Jahren in ſelbſtloſer Weiſe ſür das Volkswohl gewirkt und darf ſich erfreulichen Erfolges rühmen. Die Beſtrebungen zur Hebung der Fiſchzucht ſind bereits Sache des deutſchen Volkes geworden und immer mehr wird ſich die Betheiligung desſelben an dieſen Beſtrebungen und damit der Ertrag der Fiſcherei ſteigern.“ II. Zweiter deutſcher Jiſchereitag in Freiburg i / B. Fiſchzüchterkonferenz. Welche Herren an der Fiſchzüchterkonferenz ſich betheiligten, haben wir bereits in unſerem Jahrgange 1887 S. 268 berichtet. Den Vorſitz führte an erſter Stelle Herr Kammerherr v. Behr-Schmoldow. Zu ſeiner Unterſtützung wurde als zweiter Vorſitzender Herr Oberſtlandesgerichtsrath Dr. v. Staudinger- Münden berufen. Als Protokollführer fungirte ein Herr aus Freiburg i. B. Die Feſtſtellung des Proto— kollinhalts wurde, wie in Dresden und München, den Herren Dr. Nitſche und Dr. v. Staudinger kommiſſariſch übertragen. Die Konferenz tagte im Raths— ſaale des Freiburger Rathhauſes am 28. Juli 1887 den ganzen Tag über und zwar von Morgens 8½ bis 1 Uhr und Nachmittags 3½ bis 6 Uhr. Der Raum unſeres Blattes geſtattet es uns natürlich nicht, den Inhalt der Verhandlungen nach voller Ausdehnung des Protokolls wiederzugeben. Letzteres wird ohnehin vollſtändig in den Circularen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zum Abdruck kommen. Immerhin wird wohl auch der nachfolgende gekürzte Bericht unſern freundlichen Leſern ein voll— ſtändiges Bild von dem Verlaufe und den Ergebniſſen der Verhandlungen gewähren. An erſter Stelle ſprach Herr v. Behr, indem er vor Allem die anweſenden Herren Regierungsvertreter und Konferenzmitglieder auf's liebenswürdigſte begrüßte. Hienächſt ſchlug Herr v. Behr vor, dem Syſteme der Sachbehandlung auf den früheren Konferenzen folgend, die Beſprechungen nach Flußgebieten zu ordnen, mit dem Vor— behalte, gelegentlich die eine und andere Frage einzuſchalten. Die Konferenz ſtimmt zu. I. Lachs zucht im Rheingebiete. Herr v. Behr eröffnet die Diskuſſion. Es lag nahe, daß Redner an den neu abgeſchloſſenen ſog. Lachsvertrag mit Holland anknüpfte. Dieß geſchah aber nicht in Form einer Kritik des Vertragsinhalts, deſſen Wirkungen nun einmal abgewartet werden müſſen, ſondern in Form einer Beſprechung der Frage: was muß jetzt geſchehen, nachdem der Vertrag exiſtirt und um ihn zu guter Aus— führung zu bringen? Herr v. Behr tritt demzufolge vor Allem ein in eine Beſprechung deſſen was Holland thut, beziehungsweiſe nicht thut. Zur Erfüllung jenes Vertrags— paſſus, welcher die betreffenden Regierungen zu Maßnahmen im Intereſſe der Lachs— mehrung verpflichte, habe Holland 18,000 Gulden ausgeſetzt, verwende dieſelben aber ſo, daß ſchwerlich ein Nutzen dabei herauskommen werde. In den Rheinniederungen, nahe am Meere, gewinne, befruchte, erbrüte man Lachseier, füttere ſie nothdürftig eine Zeit lang und ſetze ſie als kümmerliche Exemplare ebendort aus! Redner bittet um Meinungsäußerung, ob das richtig und nutzbringend ſei? en Herr Direktor Haak-Hüningen berichtet über das, was er bei wiederholtem Beſuche holländiſcher Fiſchzuchtanſtalten in Erfahrung gebracht. Er beſpricht u A. die Fiſchzuchtanlagen im zoologiſchen Garten zu Amſterdam Arnheim ꝛc. ꝛc., dann die Ver- ſuche des Herrn Op te Macks, auf einem alten Rheinſchiffe mittelſt Einpumpens von Rheinwaſſer Lachseier zu erbrüten. Relativ ſei dieß auch das Beſte, inſoferne mit kaltem Waſſer operirt werde und der junge Lachs erſt dann zur Ausſetzung reif werde, wenn er in der Freiheit Nahrung finde. Das holländiſche Verfahren, junge Lachſe künſtlich heranzufüttern und erſt als Jährlinge auszuſetzen, erachtet Redner als unzweck— mäßig. Beſſer ſei es, die jungen Lachſe noch mit etwas Dotterblaſe auszuſetzen. Aber dazu ſeien geeignete Ausſetzungsplätze in Holland nicht vorhanden. In den Neben— flüſſen des Unterrheins ſeien Laichplätze, aber nicht im Unterrhein ſelbſt. Herr Oberbür germeiſter Schuſter-Freiburg ſpricht auf Grund eigener Kenntniß der holländiſchen Fiſchzuchtanſtalten und ſonſtigen Verhältniſſe ebenfalls die Meinung aus, daß die künſtliche Heranfütterung junger Lachſe keinen Werth habe und ver— fehlt ſei. Die Holländer ſetzten übrigens ſolche junge Lachſe nicht in den offenen Rhein oder in die Maaß, ſondern in Seitengewäſſer und Altwäſſer, und es werde behauptet, daß dort auch Lachſe laichten. Nicht zu erwarten ſei, daß Holland etwa aus Staats— mitteln am Oberrhein Lachſe ausſetzen laſſen werde. Herr v. Behr theilt letztere Anſicht auf Grund eigener Erfahrungen und regt an, man möge doch wenigſtens dahin wirken, daß ein Theil der in Holland disponiblen Mittel in Luxemburg zur Verwendung komme. Herr Profeſſor Dr. Nitſche-Tharand erörtert, daß ein ſicherer Erfolg mit Ausſetzung von Lachsbrut nur in der ſog. Aeſchenregion möglich ſei. Dieſe Flußregion fehle aber in Holland. Am beſten mache ſich die Sache fo, wie an der ‚Elbe im Zuſammenwirken mit Böhmen. Damit werde am meiſten gewonnen. Das ſei freilich im Verhältniß zu Holland ausſichtslos, darum billige auch er die Bedachtnahme auf Luxemburg. N Herr Oberſtlieutenant v. Derſchau- Auerbach macht aufmerkſam auf die Erfahrungen, welche ſich der Fiſchzüchter Herr Rübſamen in Holland geſammelt habe und der zu der Anſchauung gekommen ſei, daß wahrſcheinlich die holländiſchen Lachs— zuchtanſtalten gar bald wieder aufgegeben werden müßten und man dort zu den karpfen— artigen Fiſchen übergehen werde. Dagegen bezweifelt Herr Schuſter-Freiburg, daß die Holländer ihre Lachszucht aufzugeben gewillt ſeien. Herr v. Behr beſpricht hienächſt die holländiſche Forderung, daß aus dem Rheine gewonnene Lachseier nicht anders wohin verwendet werden dürften. Aus dem Inhalte des Lachsvertrages könne das gewiß nicht gefolgert werden. Es ſei auch unangemeſſen, wenn ein Strom ſich gegen den anderen abſperre. Wenn Holland desfalls von Plünderung ſpreche und ein entſprechendes Verbot der fraglichen Eierverwendung ſogar dann ver— lange, wenn man zu erlaubter Zeit und mit erlaubten Netzen gefangen habe, ſo gehe das doch gewiß zu weit. Man denke ja nicht daran, etwas anderswohin zu ver— wenden, ehe des Rheins Bedürfniß ſelbſt gedeckt ſei! Deutſchland thue wahr— lich, was es dem Rheine ſchuldig iſt. Dieſe Anſicht wird von mehreren folgenden Rednern getheilt. Dabei gibt aber Herr Schuſter- Freiburg dem Wunſche Ausdruck, es möge auch der Deutſche Fiſcherei-Verein aus den ihm zur Verfügung ſtehenden Reichsmitteln Lachsbrut am Oberrhein ausſetzen laſſen, gleichviel woher dieſelbe bezogen werde. Ferner ſtellt Herr Schuſter die Frage, ob Preußen, Bayern und Rheinheſſen für Ausſetzung von Lachsbrut in den Seiten gewäſſern des Rheins in ähnlicher Weiſe Staatsmittel aufwende, wie dieß von Baden, Elſaß— Lothringen und der Schweiz am Oberrhein geſchehe? Antwortend auf letzteres bemerkt Herr Dr. v. Staudinger-München betreffs des Verhaltens in Bayern, daß an der bayeriſchen Rheinſtrecke Lachsausſetzung überhaupt kaum in Frage kommen könne, da dort geeignete Ausſetzungsplätze und geeignete Zuflüſſe fehlten. Auch ſei der pfälziſche Fang überhaupt ſehr gering. Im Main ſei von Regierungswegen für Lachsausſetzung bisher allerdings auch nichts geſchehen, nur der Deutſche Fiſcherei-Verein habe hier einigermaßen eingegriffnn. Im oberen Main wären zwar geeignete Ausſetzungs⸗ regionen. Allein nach den Zuſtänden am unteren Main ſei doch ſehr in Frage zu 7 — ſtellen, ob überhaupt der Main noch als Lachsfluß in Betracht kommen könne. Was Bayern als ſehr Weſentliches gethan habe, das ſei eine ſtrenge Aufrechthaltung des Ver— botes des Lachsverkaufs zur Schonzeit. Das komme auch der Lachszucht indirekt zu gut. Gegen die Fortſetzung von Lachszucht im Maine ſprechen auch die Herren v. Derſchau und Freiherr v. d. Wengen: Freiburg. Herr Profeſſor Dr. Nitſche konſtatirt, daß die Elbe jetzt bereits auf Lachs— eierbezug vom Rheine nicht mehr angewieſen ſei. Gleiches betont Herr Amtsgerichtsrath Seelig -Kaſſel betreffs der Weſer. Herr Ehrenamtmann Freiherr v. Dücker-Menden empfiehlt warm die Bedacht— nahme auf die Lachszucht in der Ruhr, welche große Erſolge aufzuweiſen habe. Vor den ſtattlichen Lachsbrutausſetzungen ſei dort faſt kein Lachs mehr geſehen worden. Jetzt fänden ſich dort eine Menge ein, namentlich am Wehr von Herdecke, vor welchem vor zwei Jahren nach genauen Beobachtungen wenigſtens 3000 Lachſe geſtanden ſeien. Redner bittet daher, auch ferner die Ruhr im Auge zu behalten und iſt außerdem auch dafür, daß der Deutſche Fiſcherei-Vererein auch aus feinen Mitteln nach Antrag Schuſter im Oberrhein Lachsbrut ausſetzen laſſe. Nach beiden Richtungen äußert ſich in gleichem Sinne Herr Seelig-Kaſſel. Das Ergebniß der bisherigen Diskuſſion formulirt der II. Vorſitzende v. Staudinger wie folgt: 1. Die Verſammlung iſt der Anſicht, daß Hollands bis— heriges Verfahren mit Ausſetzung von Lachsbrut im Unterrheine wegen Mangels natürlich zuſagender Aus— ſetzungsplätze als eine erſprießliche Förderung nicht anzuſehen ſei und daß ebenſowenig die Ausſetzung künſtlich heran gefütterter Lachsjährlinge ſonderlichen Erfolg verſpreche. 2. Die Verſammlung erachtet es als viel ſachgemäßer, wenn mit Holland eine Vereinigung zur Ausſetzung von Lachsbrut im Oberrhein erzielt werden könnte. Sollte dieß unerreichbar fein, fo iſt es zweckmäßig, die Aus- ſetzung wenigſtens in unterrheiniſche Zuflüſſe zu verlegen und hiebei namentlich Luxemburg in's Auge zu faſſen. Auch fortgeſetzte Bedachtnahme auf die Ruhr iſt angezeigt. 3. Der Erwägung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins wird anheimgegeben, ob nicht auch aus feinen Mitteln Aus- ſetzungen von Lachsbrut am deutſchen Oberrhein zu bewerkſtelligen ſeien und zwar ſowohl im Sachintereſſe, wie auch aus dem Geſichtspunkte, um den Einwendungen Hollands gegen die an ſich zweckmäßige Verwendung von Rheinlachseiern für andere Ströme vollends den Boden zu entziehen. Hiegegen erfolgte von keiner Seite Erinnerung. Herr v. Behr lenkt hierauf die Diskufſion auf die Lachszuchtverhältniſſe in der Schweiz. Er beſpricht hiebei beſonders zwei Punkte, nämlich a) die Züchtung von Baſtarden, Lachs X Forelle, wie ſolche ohne Nutzen für den Rhein, namentlich bei Baſel in großen Mengen erfolge, dann b) die Verwendung von Brutwaſſer in ſchweizeriſchen Fiſchzuchtanſtalten, nament— lich in Neuhauſen am Rheinfall, welches für Lachseier nicht kalt genug ſei. Zu a) entſpinnt ſich vor Allem eine Darlegung, woher es komme, daß man in der Schweiz ſo viel Baſtardzüchtung jener Art bethätige. Man brachte dieß in Zuſammen— hang mit dem früher in der Schweiz beſtandenen Berbote des Exports von Lachseiern. Behauptet wird von Herrn Direktor Haak, daß die Lachsbaſtarde vielfach in Privat— anſtalten zur Verwendung für Teiche kämen. Nach desſelben Herrn Anſicht ſteht der Fang von Lachsbaſtarden im Rhein in keinem Verhältniſſe zu den großen Mengen, welche in der Schweiz ausgeſetzt würden. (Nach Herrn v. Behr's Angaben 1885: 8 — 564,000, 1886: 360,000 junge Baſtarde.) Die Verſammlung ſpricht ſich auch gegen eine ſolche Baſtardausſetzung in den Rhein als unzweck⸗ mäßig aus. Im Allgemeinen redeten übrigens einige Herren den Lachsbaſtarden als Teich- oder Sportfiſchen in kleineren Gewäſſern immerhin das Wort, namentlich die Herren Schuſter und v. Dücker. Die Frage, ob ſolche Baſtarde fortpflanzungsfähig ſeien, wird geſtreift und dabei von Herrn Schuſter bejaht. Tiefer wurde in dieſelbe nicht eingegangen. Zu b) entwickelt ſich keine weitere Erörterung. Herr v. Behr bemerkte nur noch, es beſtehe Hoffnung, daß die Verhältniſſe ſich änderten. Herr v. Behr fragt, auf die Verhandlungen der Dresdener Fiſchzüchterkonferenz zurückgreifend an, wie es denn mit der Herſtellung von Fiſchleitern im Gebiete der Reichslande ſtehe? Herr Miniſterialrath Freiherr v. Bibra- Straßburg erwidert hierauf, daß in der Ill, welche vorzugsweiſe zum Lachsaufſtiege berufen erſcheine, ziemlich in der Nähe des Einfluſſes in den Rhein, dann weiter an einem großen Wehr im Straßburger Gebiet Fiſchleitern hergeſtellt worden ſeien. Andere zahlreiche Projekte für weiter nach oben gehende Wehre ſeien bereits ausgearbeitet. Auch auf die Seitenflüſſe der Ill lenke ſich die Aufmerkſamkeit. Schon über 40 000 M, ſeien auf dieſen Zweck verausgabt worden. Herr Miniſterialrath Buchen berger-Karlsruhe theilt aus Baden mit, daß dort bisher die Fiſchereigeſetzgebung die Handhaben zur zwangsweiſen Anlegung von Fiſchleitern nicht geboten habe, darin aber in Folge der Novelle zum Fiſchereigeſetz von 1886 Abhülfe eintreten werde. Es ſei zu hoffen, daß wohl im nächſten Jahre die erſte Fiſchleiter an der Kinzig entſtehen werde, welcher Fluß ſich ſehr gut zur Lachszucht eigne. Durch das Willſtetter Wehr ſei aber das ganze obere Kinziggebiet dem Lachs— zuzug noch verſchloſſen. Dem abzuhelfen, ſeien bereits Projekte ausgearbeitet, wobei ſich techniſche Schwierigkeiten nicht ergeben. Herr v. Behr ſtellt die Frage, ob am Siegburger Wehr eine Fiſchleiter beſtehe, was Herr v. Derſchau verneint. Herr Direktor Haak beſtätigt dies und iſt der Meinung, daß auch in der Sieg viele Lachseier gewonnen werden könnten, wenn gerade zum Fang am Siegburger Wehr während der Laichzeit Erlaubniß zu bekommen wäre. Herr v. Dücker erklärt, daß dies richtig ſei, aber auch Fangerlaubniß in Ausſicht ſtehe. Herr v. Behr ſtellt, anknüpfend an einen Brief des Herrn Zenk- Würzburg, Vorſtand des Unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins, zur Diskuſſion die Fragen: Ob man fortfahren ſolle, wie bisher etwa jährlich 200 000 Lachseier in den Main zu ſetzen? Herr Seelig-Kaſſel iſt für weitere Ausſetzungen im Main, da bei Abſtellung der dortigen Verunreinigungen ein Aufſtieg der Lachſe nicht ausgeſchloſſen ſei. Herr v. Behr äußert hiezu Zuſtimmung. Herr v. Derſchau beklagt auch tief die greuliche Verunreinigung des Main. Die Urſachen ſeien bekannt: die Schwemmkanaliſation der Stadt Frankfurt a. M., dann die chemiſchen Fabriken, namentlich bei Höchſt. Dr. v. Staudinger verweiſt auch auf die Schädigungen durch die Buntpapierfabrik in Aſchaffenburg, welche ſchon zu gerichtlicher Einſchreitung veranlaßten. Herr Frhr. v. d. Wengen findet das Hauptübel in der Schwemmkanaliſation zu Frankfurt a. M. und ſpricht ſich deßhalb wiederholt gegen weitere Zuwendung von Lachseiern an den Main aus. Herr Rittmeiſter Forſt- Wiesbaden ſchildert eine Beſichtigungsfahrt auf dem Main, ihre troſtloſen Ergebniſſe und namentlich die ſchweren Nachtheile durch die Fabrikeffluvien in Höchſt. Die Fiſcher hielten es für unmöglich, daß der Lachs Stellen, welche auf 3 — 4 Kilometer geradezu wie Tinte ausſähen, paſſiren könne. Deshalb müßte erſt Beſſerung abgewartet werden. Herr Dr. Nitſche verzweifelt nach den Erfahrungen in Sachſen trotz jener Uebelſtände nicht an einigem Erfolge, da immerhin gelegentlich, namentlich bei Hochwaſſer, einiger Ausgleich herbeigeführt werde. Zur Annahme gelangte ein Antrag des Herrn v. Derſchau, dahin gehend: daß Seitens des Deutſchen Fiſcherei-Vereines die dringende Bitte an die betreffenden Regierungen ge⸗ ſtellt werden ſoll, die Mißverhältniſſe, welche durch 9 die aufgeführten Fabriken am Main und die Schwemm— kanaliſation in Frankfurt a. M. entſtünden, abzuſtellen. Herr v. Derſchau legt unter Beleuchtung der Verhältniſſe in Sct. Goar und Goarshauſen noch dar, daß man dort verſucht habe, eine Lachsfangſtatiſtik auf— zuſtellen, aber auf Schwierigkeiten Seitens der Fiſcher und ſelbſt der Regierung geſtoßen ſei. Redner beantragt, der Deutſche Fiſcherei-Verein möge bei der k. preuß. Regierung in Wiesbaden vorſtellig werden mit der Bitte, daß die Aufſtellung von Lachsfangtabellen im Benehmen mit dem Fiſcherei-Verein Wiesbaden möglichſt unterſtützt werde. Herr Direktor Haak bemerkt dazu, daß die beregten Mißſtände nicht blos rechts-, ſondern auch linksrheiniſch exiſtirten, weßhalb es ſich empfehle, jenen Antrag zu generaliſiren. Mit dem bezüglichen Amendement wird der Antrag Derſchau angenommen. (Fortſetzung folgt.) III. Weber Aalpäſſe. Das Zirkular IV 1887 des Deutſchen Fiſcherei-Vereins bringt u. A. auch erfreuliche Nachweiſe über die unzweifelhaften Erfolge der ſeit fünf Jahren erſonnenen „Aalbrut— leitern“, wodurch der Aufſtieg der aus dem Meer nach den Binnengewäſſern wandernden Aalbrut und jungen Aale befördert und theilweiſe erſt ermöglicht werden ſoll, und wünſcht ſehr berechtigter Weiſe, daß die Anlegung von Aalbrutleitern überall in den nächſten fünf Jahren beſſere Fortſchritte machen möge, als in den verfloſſenen fünf Jahren, damit mehr und mehr junge Aale zu den Binnengewäſſern, wo ſie heranwachſen, gelangen können. Während dieſe Aalleitern in den unmittelbar an dem Meere gelegenen Ländern, z. B. Mecklenburg und Schleswig-Holſtein, den Aufſtieg der Aalbrut in großartigem Maßſtabe fördern, ſind ſie auch in den mittlern und obern Flußläufen, wenn auch eigentliche Aalbrut dort kaum vorkommen dürfte, unentbehrlich, um den hier landeinwärts wandernden jungen Aalen den Aufſtieg in das durch Wehre und andere Hinderniſſe abgeſchloſſene Oberwaſſer, wenn nicht zu ermöglichen, doch mindeſtens erheblich zu erleichtern. Iſt dieſer Aufſtieg zur Zeit noch beim Nichtvorhandenſein von Aalleitern, wenn auch erſchwert, doch noch möglich, weil die Wehre in ihrer jetzigen Beſchaffenheit theils aus Holz und Fachwerk, theils aus einzelnen, nur leicht an einander gefügten Steinen hergeſtellt, immer einige kleine, Waſſer führende Spalten und Oeffnungen haben, mit deren Benützung die jungen Aale aufwärts gelangen können, ſo wird bei der durch großartige Maſchinen und neuere Bindemittel unterſtützten vorgeſchrittenen Technik unſerer Baukunſt dies künftighin nicht mehr der Fall ſein. Die neuen Wehre werden meiſt nur aus einer feſt zuſammenhängenden Maſſe hergeſtellt, ungeheure Quadern und Betonkoloſſe werden durch die Bindeſtoffe der Neuzeit in ein undurchläſſiges Ganze verarbeitet, in dem ſich keinerlei Spalten finden und durch die Länge der Zeit auch nicht gebildet werden können. Bei ſolchen Neubauten von Wehren, Schleuſen, Dämmen oder anderen Waſſerwerken in natürlichen Gewäſſern an Stellen, wo bisher der Zug der Wanderfiſche ungehindert war, iſt nach S 35 des preußiſchen Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874 der Erbauer verpflichtet, auf ſeine Koſten Fiſchpäſſe auszuführen und zu unter— halten. Seither hat man dieſe Verpflichtung meiſt nur und vorzugsweiſe auf die Anlegung von Päſſen für Lachs und ſonſt aufſteigende größere, insbeſondere zu den Laichplätzen auf— ſteigende Fiſche bezogen. Es liegt aber kein Grund vor, dieſe geſetzliche Verpflichtung nicht auch auf die Herſtellung von Aalleitern zu beziehen und den Erbauer der den „Zug der Wanderfiſche“ hemmenden Anlage auch für verpflichtet zu erklären, Aalleitern anzulegen, wodurch dann die Anlage mehrerer Fiſchpäſſe an demſelben Wehre ec. erforderlich oder doch, insbeſondere wenn der Neubau im untern oder mittlern Stromlauf ſich befindet, nicht gut zu umgehen ſein wird. Lachs und andere Salmoniden ſuchen nämlich die Stellen,“ wo das meiſte Waſſer den Uebergang über das hindernde Wehr am leichteſten zuläßt. Dieſe finden ſich meiſt in der Mitte des Fluſſes, und folgeweiſe wird bei derartigen Neubauten der neu anzulegende Fiſchpaß in die Mitte oder doch wenigſtens nicht nahe am Ufer projektirt und angelegt, ſo daß er möglichſt reichliches und ſtrengfließendes Waſſer den aufſteigenden Fiſchen bietet. a Damit iſt aber ein ſolcher Fiſchpaß für den aus dem Meere aufſteigenden Aal, die kleinen Aelchen, unbrauchbar, weil, wie bekannt, die Aalleitern nur ganz wenig Waſſer haben dürfen, wenn ſie von dem aufſteigenden Aal benutzt werden ſollen. Dazu wandern dieſelben faſt nur am Ufer ſtromaufwärts, ſie vermeiden ſtarke Strömungen und werden vorausſichtlich den neugebauten Lachspaß deshalb weder aufſuchen, noch, wenn er von ihnen aufgefunden iſt, annehmen. Es bleibt ſonach bei Neubauten der fraglichen Art kaum etwas anderes übrig, als auch dem ſteigen den Aal an den Enden des Neubaues in der Nähe der Ufer den Aufſtieg ermöglichende, wenig Waſſer führende Aalleitern nach bekannten, der Oertlichkeit leicht anzupaſſenden Modellen anzulegen, und zwar dürfte dieſe Verpflichtung des Bauenden in Preußen aus der angezogenen Stelle des Fiſchereigeſetzes folgen. Allein dieß iſt es nicht, worauf durch dieſe Zeilen die Aufmerkſamkeit der betheiligten Kreiſe gerichtet werden ſoll, nicht dem Bau von ſog. Aal leitern für den aufſteigenden Aal, ſondern der Anlage von Aalpäſſen für den zum Meere wandernden Aal ſoll das Wort geredet werden. Man weiß jetzt allgemein, daß der im Meere geborene Aal oder richtiger geſagt, der weibliche Aal in die Binnengewäſſer wandert, um dort laichfähig zu werden, was mehrere Jahre dauert. Dann ziehen die herangewachſenen und ſolchergeſtalt für den Fiſcher und das Publikum werthvoll gewordenen Aale zum Laichgeſchäft in das Meer zurück, und für den binnenländiſchen Fiſcher iſt es Hauptziel und Zweck, von dieſen werthvollen, nun wohlgenährten Exemplaren möglichſt viel lebend und unverletzt in ſeine Gewalt zu bekommen. Das wird nun dutch die neuerlich ſich immer vermehrende Anlage von Turbinen in höchſt bedenklicher Weiſe beeinträchtigt. Trotz des Widerſpruchs und des Abläugnens der Eigenthümer von Turbinenanlagen ſteht durch unzweifelhaft erwieſene That— ſachen feſt, daß die Turbinen eine ſehr bedeutende Menge der zum Meere wandernden Aale vernichten, beſchädigen und dadurch zu Tode bringen, wie beiſpielsweiſe mehrfach feſtgeſtellt iſt, daß Turbinen durch viele Aale, welche ſchließlich die nöthige Waſſerzirkulation hemmten, zum Stillſtand gebracht worden ſind. Es iſt das ja auch natürlich: die Wehre und ſonſtigen Stauwerke ſind jetzt meiſt ſo konſtruirt, daß ſie das geſammte Waſſer in die Zugänge zur Turbine hinweiſen; während früher oft benutzte Freigerinne, in denen meiſt Aalfänge und Aalkaſten angebracht waren, neben den eigentlichen Mühlgerinnen vorhanden waren, wird jetzt die geſammte Waſſerkraft den immer größer werdenden Turbinen zugeführt. Die Technik iſt auch in dieſer Beziehung ſehr vorgeſchritten, Toll doch die 5 bis 6ſtöckige große Weſer— mühle zu Hameln mit einer 25 Fuß im Durchmeſſer haltenden Turbine verſehen ſein. Zum, Vetriebe jeder Turbine iſt möglichſt viel Waſſerkraft nöthig, und deshalb wird alles vom Wehr der Mühle zugewieſene Waſſer thunlichſt ohne jede Abſchwächung durch Seitenöffnungen dem Turbinenkanal zugeführt, und mit dem Waſſer müſſen nothwendig alle darin befind— lichen Aale die Turbine im günſtigſten Falle paſſiren und zwar ſelten unverletzt, vielmehr ſchneiden die Flügel derſelben entweder den Aal ſofort in zwei oder mehrere Stücke, oder ſie bringen ihm wenigſtens erhebliche und meiſt ſolche Verletzungen bei, daß er, im Unter— waſſer angekommen, früher oder ſpäter verendet. Dort finden deshalb der Fiſchereibeſitzer, die Schiffer und Pächter viele zerſtückelte Aale, theils auf dem Waſſer todt treiben, theils an die Ufer angeſchwemmt. Sind doch auf einer kleinen Fiſcherei-Ausſtellung ſogenannte „Portionengale“ ausgeſtellt geweſen, die in genau gleichen Abſtänden, bald mehr bald weniger tief die Oberhaut durchdringend, ſcharfe Einſchnitte hatten, welche ihnen beim Durch— gang durch eine Turbine zugefügt waren und eben ihrer Gleichmäßigkeit wegen nur durch maſchinelle Einwirkung entſtanden ſein konnten. Das alſo kann als ſeſtſtehend angenommen werden, daß die Turbinen den Aalbeſtand erheblich ſchädigen, und daß der Fiſchereiberechtigte Anſpruch darauf hat, daß er gegen dieſe oft recht erheblichen Verluſte möglichſt ſicher geſtellt werde. Daß es ſich hiebei um bedeutende Summen handeln kann, ergibt z. B. der Umſtand, daß die Erträgniſſe von acht Aalfängen in der Fulda zwiſchen Kaſſel und Hann-Münden, welche bei der beabſichtigten Kanaliſation der Fulda gegen Entſchädigung in Wegfall kommen, vorausſichtlich die Summe von 200,000 Mark in Anſpruch nehmen würden. Es dürfte nun kaum einem begründeten Zweifel unterliegen, daß der Fiſchereiberechtigte in Preußen auf Grund des bereits hervorgehobenen § 35 des Fiſchereigeſetzes verlangen kann, daß der Neuerbauer von Turbinen „an Stellen, wo bisher der Zug der Wanderfiſche unbehindert war“, verpflichtet iſt, auf ſeine Koſten Fiſchpäſſe auszuführen und zu unterhalten, was für unfern Fall jagen wills daß er Fiſchpäſſe für die zum Meere wandernden Aale „auszuführen und zu unterhalten“, daß er Aal päſſee anzulegen hat. Es iſt, wenn auch wohl, wie nach den Motiven anzunehmen iſt, gedacht, doch nirgends geſagt, daß die anzulegenden Päſſe nur in und an den neuen Stauanlagen anzubringen, daß fie gleichzeitig für die ab- und aufſteigenden Fiſche dienen und demgemäß zu— ſammenzulegen und an derſelben Stelle anzubringen ſeien, ſondern vernunftgemäß muß die Beſtimmung doch wohl ſo ausgelegt werden, daß damit geſagt ſein ſoll, es iſt der ſeitherige Zuſtand, „wo der Zug der Wander fiſche unbehindert war“, aufrecht zu erhalten. Reicht alſo die Anlage eines Paſſes im Fluſſe für den Aufſtieg des Lachſes ꝛc. hin, genügt er aber nicht, um den Abſtieg des Aales zu ermöglichen, ſo muß eben für dieſen ein zweiter Paß und für den Aufſtieg der jungen Aale, wie oben gezeigt, eine dritte Anlage, Aalleiter, angelegt werden, um die Aufrechterhaltung des früheren Zuſtandes herbeizuführen. Dieß düfte nöthigenfalls im Prozeßwege vom Fiſchereiberechtigten gegen den Turbinenbeſitzer zu erzwingen ſein. Es iſt nun in Preußen daneben ein anderer Weg eingeſchlagen, durch den jedoch das obenerwähnte Klagerecht der Fiſchereiberechtigten nicht beſeitigt werden dürfte. Es beſtimmt nämlich Artikel V des Zuſatzgeſetzes vom 30. März 1880 (Pr. Gel. S. S. 197): Die Miniſter für Handel und Landwirthſchaft ſind befugt, zum Schutze der Fiſche gegen Beſchädigung durch Turbinen bei jeder nach dem Inkrafttreten des Geſetzes erfolgenden Turbinenanlage dem Eigenthümer der letzteren jederzeit die Herſtellung und Unterhaltung von Vorrichtungen (Gittern u. ſ. w.), welche das Eindringen der Fiſche in die Turbinen verhindern, auf ſeine Koſten aufzuerlegen. Dieſe Beſtimmung ſoll nach der Ausführungsvorſchrift des Miniſters für Landwirth— ſchaft ꝛc. nicht die Vorſchriften ändern, nach denen es bei Ertheilung gewerblicher Konzeſſionen ſchon jetzt zuläſſig iſt, die Herſtellung und Unterhaltung von Gittern zum Schutze der Fiſche anzuordnen; es ſollen vielmehr nur ſolche Fälle getroffen werden, welche jenen Beſtimmungen nicht unterliegen oder denſelben aus unzureichenden Gründen nicht unterworfen ſind. Es ſoll dann vom Miniſter für Handel und dem Miniſter für Landwirthſchaft ꝛc. erwogen werden, ob die Intereſſen der Fiſcherei die Herſtellung von Vorrichtungen zum Schutze der Fiſche erfordern und ob die mit dem Unternehmen verbundenen induſtriellen Intereſſen eine derartige Vorkehrung zulaſſen. In der Praxis hat ſich die Sache nun ſo geſtaltet, daß den betreffenden Mühlen— beſitzern ꝛc. bei der Konzeſſionirung die Auflage gemacht wird, ein Schutzgitter anzulegen, was ſie ſchon im Intereſſe der Abhaltung von Störungen des Turbinenbetriebs durch ſonſt einfließende vegetabiliſche und ſonſtige Stoffe: Reiſig, Gras, Tang und andere vom Waſſer mitgeführt werdende Unreinlickkeiten ohnehin thun würden. Wird auch eine Minimalweite für die Zwiſchenweite des Gitters gelegentlich der Konzeſſionirung vorgeſchrieben, ſo iſt dieſelbe doch noch eine ſo große, daß ſelbſt Aale von mehreren Pfunden Schwere ohne irgend welchen Anſtand durch die Gitteröffnungen durchſchlüpfen können, oder, richtiger geſagt, in Folge der zuſammengeführten Waſſerkraft getrieben werden. Selbſtverſtändlich iſt dieß keine ſinngemäße Ausführung des Geſetzes. Hier wird der frühere Zuſtand, wo die Fiſche und als ſolche die Aale frei nach dem Meere wandern konnten, nicht aufrecht erhalten, ſie werden der Turbine und damit, wie gezeigt, dem Tode zugetrieben, das Fiſchereirecht des Fiſchereiberechtigten wird empfindlich verletzt, und er dürfte befugt ſein, zu fordern, daß anderweite Hilfe geſchafft werden muß; er iſt berechtigt, die Anlage von Aalpäſſen zu verlangen, da auch Artikel V nicht die Schutzgitter allein als anzulegende Vorrichtungen bezeichnet, ſondern das hinzugefügte u. ſ. w., überhaupt zum Ziele führende Vorrichtungen vorſchreibt. (Schluß folgt.) IV. Tuftfutter. Anknüpfend an unſere Mittheilungen über Cruſtaceenzucht in Nr. 23 S. 273 des vorigen Jahrgangs veröffentlicht Herr Emil Weeger in Brünn, Präſident des Mähriſchen Landes— Fiſcherei⸗Vereins in den vorzüglich redigirten „Mittheilungen des öſterreichiſchen Fiſcherei— Vereins“ unter obigem Titel intereſſante Mittheilungen, denen wir folgende Stellen zu 12 — — Nutz der Fiſchzucht entnehmen: „Der aus Niederöſterreich ſtammende, gegenwärtig ſeit nahezu 20 Jahren auf den Gütern Sr. kaiſerlichen Hoheit des Herrn Erzherzogs Albrecht bei Skotſchau in Schleſien als Fiſchmeiſter in Dienſten ſtehende Herr Thomas Dubiſch hat bereits vor 40 Jahren, als er noch die Forellenzuchtanſtalt in Hollenburg auf dem Gute des Herrn Baron Geymüller unter feiner Leitung hatte, die Forellenbrut mit Cruſtaceen, welche er in den Waſſergräben ſammelte, mit großem Erfolge raſch groß— gezogen, dieſe Methode aber, weil ſie viele Mühe verurſachte, als nicht praktiſch genug aufgegeben. Dafür hat er aber nach langer aufmerkſamer Beobachtung die Entdeckung gemacht, daß ſich in einem abgelaſſenen Teiche, wenn der Teichboden in feuchtem Zuſtande längere Zeit ruhen kann, ſelbſt während des Winters eine große Menge von Waſſerinſekten anſiedeln, welche ihre Eier in den feuchten Boden legen, aus denen dann die vielen Larven und Inſekten entſtehen, welche den Fiſchen, beſonders den jungen, die vorzüglichſte, ihnen am meiſten zuſagende, weil naturgemäße Nahrung liefern. Herr Dubiſch ſagt: „Das Fiſchfutter kommt aus der Luft“ und er hat wohl größten— theils recht; denn mit Daphniden, Limnaeen, Flohkrebſen und anderen Cruſtaceen allein, welche alle im Waſſer leben, dürfte man, beſonders bei größeren Teichwirthſchaften, kaum ausreichen. Dagegen ſcheint die Fauna der Waſſerinſekten aus den Familien der Ephe— meriden, Phryganiden, Tipuliden, Culiciden, Musciden und wie alle die verſchiedenen Gruppen heißen, welche alle außerordentlich fruchtbar, ihre Eier theils direkt ins Waſſer, theils in den feuchten Boden in unzählbarer Anzahl abſetzen, deren Larven, wie z. B. die des Culex pipiens (gemeine Stechmücke), die doppelte und dreifache Größe des aus— gewachſenen Fluginſektes haben, von Natur aus hauptſächlich zum Fiſchfutter beſtimmt zu ſein. In welch' großer Anzahl die einzelnen Arten dieſer Gruppen vorkommen, geht daraus hervor, daß man z. B. mehr als 40 verſchiedene Arten der Ephemeriden kennt. Jedermann weiß wohl heutzutage, in welch' unausſprechlichen Zahlen manche Eintags— fliegen (Palingenien) auf der Theiß — dort Theißblüthe genannt — oder auf der Seine in Frankreich und an den meiſten langſam fließenden, mit flachen Ufern einge— faßten Flüſſen vorkommen. Die engliſchen Kunſtfliegenmacher bringen über 140 ver— ſchiedene Nachahmungen von Waſſerinſekten zum Fange von Forellen und Aeſchen in den Handel, wovon viele für den Gebrauch in den Wintermonaten beſtimmt ſind. Der aufmerkſame Beobachter wird aber auch finden, daß viele meiſt ganz kleine und dunkel— gefärbte Arten dieſer Waſſerinſekten ſelbſt bei ſtarkem Froſte an offenen Stellen der Flüſſe über dem Waſſer ſchwärmen, und ihre Eier auch in der kalten Jahreszeit ins Waſſer legen und auf dieſe Weiſe für den Futtervorrath für Fiſche auch im Winter Sorge tragen. Die engliſchen Entomologen Kirby und Spende geben die Anzahl der bis jetzt bekannten Gattungen der Neuropteren mit ihren Arten auf mehr wie 2000 an und ſagen, daß es bei der außerordentlichen Fortpflanzungsfähigkeit dieſer Inſekten als ein Glück bezeichnet werden muß, daß ihre Lebensdauer von der Mutter Natur auf eine ſo kurze, oft nur einige Stunden betragende Zeit bemeſſen iſt, ſonſt würde die Luft mit ihnen ſo angefüllt ſein, daß andere Weſen nicht athmen könnten. Welches koloſſale Quantum von Fiſchfutter müſſen dieſe Waſſerinſekten mit ihren Eiern und Larven zu liefern im Stande ſein? Es ſcheint alſo, daß in dieſer Fauna, im „Luftfutter“, wie Dubiſch ſagt, die Hauptnahrungsquelle der Fiſche und beſonders der jungen Fiſche zu ſuchen iſt. Der Fiſchzüchter wird daher gut thun, neben den Daphniden, Branchiopoden, Cladoceren und Phyllopoden ꝛc. den faſt überall in unendlicher Anzahl vorkommenden oben benannten Waſſerinſekten und deren Anſied lungen die größte Aufmerkſamkeit zu ſchenken. Das bis jetzt bekannte einfachſte, ſicherſte und billigſte Mittel, dieſe Waſſer— inſekten heranzuziehen und für ihre lokale Vermehrung zu ſorgen, iſt das jährlich drei— bis viermal wiederholte Ablaſſen des ganzen oder eines großen Theiles des Teiches, damit während der mehrere Wochen dauernden Ruhe die Waſſerinſekten Zeit und Gelegenheit haben, ſich anzuſiedeln, wie es auch Herr Viktor Burda in ſeinem, im Februarhefte 1886 der „Mittheilungen des Oeſterreichiſchen Fiſcherei-Vereines“ erſchienenen vortrefflich geſchriebenen Artikel „Ueber Karpfenzucht“ und andere Fachmänner anempfehlen. In der forcirten Erzeugung des „Luftfutters“ und der rationellen Verwendung desjelben - für die Fiſche liegt der Grund zu dem neuen Ernährungsverfahren, welches ſchon durch 43. längere Zeit von einigen Wiſſenden mit glänzendem Erfolge benützt und deshalb als Geheimniß behandelt wurde. Nichtsdeſtoweniger wäre es wohl in Erwägung zu ziehen, „um nicht lange im Finſtern herumzutappen“, ob es nicht angezeigt wäre, daß ſich ſämmtliche öſterreichiſche und deutſche Fiſcherei-Vereine zu dem Zwecke vereinigen ſollten, um nach vorhergegangener Prüfung das Verfahren der Herren Lugrin und Roveray, die Vermehrung dieſer Waſſerinſekten ſowie des Gammarus Pulex zu befördern — wenn es ſich wirklich in der Praxis leicht anwenden ließe —, käuflich zu erwerben.“ V. CTiteratur. „Fiſcherei und Fiſchzucht in den Binnengewäſſern“ behandelt Profeſſor Dr. A. Metzger, Lehrer der Zoologie an der kgl. Forſtakademie zu Münden, in der zweiten Abtheilung des Bandes I des Handbuches der Forſtwirthſchaft von Lorey, Tübingen 1887, auf 94 Seiten groß 8°, indem er zunächſt darauf aufmerkſam macht, daß auch der Forſtmann mitberufen ſei, an der Löſung der Frage mitzuarbeiten, das im Fiſchbeſtande der Binnengewäſſer enthaltene Nationalvermögen zu erhalten und zu mehren. Dies könne nur mit vereinten Kräften geſchehen und ſoll in der gedachten Schrift das dazu nöthige Rüſtzeug gegeben werden. Der erſte Hauptabſchnitt gibt die zum Beſtimmen eingerichtete ſyſtematiſche Ueberſicht der mitteleuropäiſchen Süßwaſſerfiſche, der zweite behandelt das biologiſche Verhalten, die wirthſchaftlich bedeutſamen Eigenſchaften, die Verbreitung und Bedeutung der in Frage kommenden Fiſche und in drei weiteren wird die künſtliche Fiſchzucht, die Teichwirthſchaft und der Fiſchereibetrieb in Flüſſen, Bächen und Seen kurz, aber ſehr über— ſichtlich und faßlich erörtert; auch ſind die hauptſächlichſten Brutapparate bildlich dargeſtellt. Am meiſten nimmt wohl naturgemäß der zweite Abſchnitt des Leſers Aufmerkſamkeit in Anſpruch und findet derſelbe angenehmſte Befriedigung, indem wohl keine der neueren und neueſten Erfahrungen und wiſſenſchaftlichen Feſtſtellungen bei Beſprechung der einzelnen wirthſchaftlich bedeutſamen Fiſcharten unberückfichtigt geblieben iſt. Alles wird wenigſtens berührt; ſo daß für Denjenigen, der ſich für Einzelheiten intereſſirt, durch Verweiſung auf die Eingangs der Schrift aufgeführten als benutzt bezeichneten Quellen die Möglichkeit der weiteren Nachforſchung gegeben iſt, ohne daß unnöthiger Ballaſt mitgeführt wird, wie beiſpielsweiſe das über den Aal Geſagte darthut. Bei Behandlung der „Incubationsdauer und Verhalten der Eier während derſelben“ wird die zur Erbrütung von Lachs- und Forelleneiern erforderliche Wärmeſumme mitgetheilt und u. A. gezeigt, wie es bei Kenntniß dieſer Thatſachen möglich iſt, durch Anwendung von mehr oder minder kaltem Brutwaſſer das Ausfallen der jungen Fiſchchen zu verlangſamen oder zu beſchleunigen, ſo daß ſie gerade nach Aufzehren des Dotterſacks zum Ausſetzen vorbereitet ſind, wenn das Fiſch— waſſer bereits genügende Nahrung und die entſprechende Temperatur für die zarten Weſen hat. Auch im Abſchnitte „Teichwirthſchaft“ iſt kurz und überſichtlich alles Wiſſenswerthe vor— geführt und angedeutet, wie im letzten Abſchnitt alle Arten der Fiſcherei in den Binnengewäſſern insbeſondere durch Beſchreibung der angewendet werdenden Fangwerkzeuge und Geräthe erſchöpfend dargeſtellt ſind. N Jeder Leſer wird befriedigt von dem in guter Zuſammenſtellung und ſchöner Form Gebotenen ſein und es dürfte ſich der Wunſch rechtfertigen, daß der für ſich beſtehende Abſchnitt des Fiſcherei— weſens als Separatabdruck“) auch den Fiſchereiintereſſenten zugänglich gemacht werde, die nicht zugleich Forſtleute find und für die Lorey's Handbuch der Forſtwirthſchaft im Uebrigen ohne beſonderes Intereſſe iſt. Sul. Ein ſehr intereſſantes Schriftchen ift: „Der Schwarzbarſch und der Forellenbarſch — Black Bass, zwei amerikaniſche Fiſche in Deutjchland”. Von Max von dem Borne— Berneuchen, 80, 35 S., Verlag von J. Neumann in Neudamm 1887. Herr v. d. Borne, welcher das Verdienſt hat, die deutſche Fiſchfauna um zwei, jedenfalls für die Blei- und Barben- region werthvolle Fiſcharten bereichert zu haben, gibt in dieſem Schriftchen erſchöpfende Aufſchlüſſe über dieſe Fiſcharten, welche er nach Günther ichthyologiſch als Grystes salmoides, Forellen— barſch, und Grystes nigricans benennt. Der Herr Verfaſſer beſchreibt die Fiſche genau, ſchildert ihren wirthſchaftlichen Werth, ihre Nahrung und ſonſtigen Lebensverhältniſſe, ihre Vermehrung und Züchtung, dann ihren Fang, welcher auch dem Sportsmann und namentlich jelbjt dem Fliegenfiſcher hohes Vergnügen zu ſchaffen geeignet iſt. Alles iſt ſehr klar und hübſch beſchrieben. Das Schriftchen wird daher jedem Fiſchereifreunde beſtens empfohlen. *) Anm. d. Red. Dieſer letztere Wunſch iſt inſoferne ſchon erfüllt, als von Metzger's Erörterungen über Fiſcherei und Fiſchzucht ein beſonderer Abdruck Tübingen 1887, Druck von H. Laupp jun.) bereits exiſtirt. Aber — derſelbe iſt im Buchhandel noch nicht zu haben. Auch wir möchten lebhaft wünſchen, daß der Abdruck für ſich allein in den Buchhandel käme. Denn nach Durchforſchung desſelben können wir nur beſtätigen, daß hier eine ganz vorzügliche Schrift vorliegt, welche in eminenter Weiſe dazu geeignet iſt, Sinn und Verſtändniß für die Fiſcherei— pflege zu fördern und jenes hohe theoretiſche Wiſſen und jene reichen praktiſchen Erfahrungen, die den Herrn Verfaſſer ſelbſt auszeichnen, für weitere Kreiſe nutzbar zu machen. — — — VI. Vermiſchte Mittheilungen. Lachs fang im Rheingebiete. Bon beit unterrichteter Seite geht uns die Nachricht zu, daß im Oberrhein heuer die Lachsausbeute weſentlicher günſtiger iſt als in den letzten Jahren. Außerdem liegen auch gute Nachrichten über Lachsfang in badiſchen Seitengewäſſern des Rheins vor. So wird aus Eberbach, 12. Dezember geſchrieben: „In der Nacht von Samſtag auf Sonntag wurde in der Itterbach ein 11 Pfund ſchwerer Lachs gefangen. Bei der jetzt für den Lachs beginnenden Laichzeit ſuchen dieſe Fiſche die kleineren Nebenflüſſe auf, um dort ihre Eier an ſicheren Ort zu legen. Wie wir erfahren, ſoll noch ein großer Lachs von den Fiſchern in der Itterbach vermuthet werden.“ — Aus Neuenheim wird gemeldet: „Seit Jahren wurden im Neckar nur in ſeltenen Fällen Lachſe gefangen. Gegenwärtig zeigt ſich eine erfreuliche Beſſerung im Fang dieſes Fiſches. Die Fiſcher erbeuteten kürzlich mehrere größere Exemplare von 15 Pfund und darüber per Stück, die zur Verſendung gelangen konnten. Durch die hiefür erzielten Preiſe wird dem ſonſt geringen Ertrag der Neckarfiſcherei einigermaßen Erſatz geboten. Die Fortpflanzungsſtoffe der Lachſe (ca. 50 000 befruchtete Eier) wurden in die Forellenbrutanſtalt auf dem Heidelberger Schloß zur weiteren Entwickelung ver— bracht. Der Lachsfang hat ſich demnach trotz des holländiſchen Raubfangs einigermaßen gebeſſert. Nur der unermüdlich ſeit Jahren fortgeſetzten Ausſetzung von Lachsbrut darf dieſe Verbeſſerung zuerkannt werden.“ Zur Otternplage. Auf Anregung des Fiſchereivereins Kelheim und Umgebung, in deſſen Bezirk die Klagen über die Otternplage allſeitig erhoben wurden, hat Herr Diſtriktsthierarzt Geiger in Abensberg aus der Raubthierfallenfabrik von Williger in Hainau zwei Otternfallen Nr. 126 b und Nr. 11 bezogen, Letztere, das jog. Univerjal- tellereiſen, mit einer 7 Pfund ſchweren Bleiplatte verſehen, und mit dieſen beiden Eiſen ſeit 22. März d. J. in der Abens auf einer ca. 1 Stunde langen Strecke nicht weniger als 10 Fiſchottern gefangen, darunter einen männlichen mit 27 Pfund. Von dem ge— nannten Fiſchereiverein werden nunmehr auch an anderen Orten geeignete Perſönlichkeiten mit Otternfallen verſehen. Künſtliche Zucht der Maräne. Herr Rittergutsbeſitzer Eckardt-Lübbinchen theilt uns ein Schreiben mit, welches ihm am 7. Dezember 1887 aus Wittingau der bekannte böhmiſche Fiſchzüchter J. Suſta zugehen ließ. Es lautet: „Wie ich ſchon in den früheren Jahren mitgetheilt habe, ſind hier die Erfolge der Maränenzucht nicht unerhebliche. Die Individuen rücken ohne weſentliche Verluſte an der Zahl in die höheren Jahrgänge, begleitet mit einem bedeutenden Gewichtszuwachs. Ich bezog nun von Ew. Wohlgeboren durch fünf Jahre die Eier der großen Maräne. Alle dieſe Jahrgänge reſp. Alters⸗ gattungen ſind hier in vielen Teichen bereits ſtattlich vertreten. Hier iſt der Verkauf der vier- und fünfjährigen Maränen (Gewicht von 1½—2 kg) bereits in Wien und Prag eingeleitet. Der Geſchmack wird allerſeits gelobt. Aus der Herbſtfiſcherei nahm ich zum Verkaufe auf die Behälter vorläufig nur die kleine Parthie von über 500 Stück, welche ich bei der Frühjahrsfiſcherei eines Karpfenabwachsteiches mit ſchönen Maränen um einige Hundert vermehren werde. Im Ganzen dürfte ſonach in dieſem Verwaltungs— jahre der Verkauf der Speiſemaränen mit ca. 800 eingeleitet werden. Alle übrigen vier- und fünfjährigen Maränen ſind noch weiter eingeſetzt worden. Die Folgejahre werden ſonach ſtets einige Tauſend Maränen zum Verkaufe bringen. Nun habe ich auch zu melden, daß ich eine große Partie befruchteter Eier aus der eigenen Zucht bereits vorhanden habe, welche ſich ſchön und geſund darſtellen; dieſe will ich abgeſondert von den heuer von Ihnen zu beziehenden ſowohl im Brutapparat wie auch in den Teichen behandeln. Ihr Verdienſt um dieſen Zweig habe ich bereits in mehrfachen deutſchen und böhmiſchen Publikationen gewürdigt; dieſes geſchieht auch in meinem demnächſt erſcheinenden Werke über die Fiſchernährung.“ Herr Eck ardt fügt noch bei, daß Herr v. Kalkreuth-Obrayozig bei Meſeritz in feinem Glembuhnſee auch ſchon eigene Zucht von den aus Lübbinchen bezogenen Madue-Maräneneiern, ein Jahr alt und 17 em lang, beſitzt. Siehe 15 — — Krebsſeuche. In der Abens, einem Nebenfluß der Donau, hat die im Jahre 1878 aufgetretene Krebspeſt unfern der Mündung in der Nähe des Einfluſſes der Gögginger Schwefelquellen und des Beginns des lehmhaltigen Erdreichs Halt gemacht. Im September d. J. iſt in der bisher verſchont gebliebenen oberen Abensſtrecke der Krebs— beſtand durch eine ſeuchenartige Krankheit zu Grunde gegangen, welche nach ihrem ganzen Auftreten die ſog. Krebspeſt zu ſein ſcheint. Leider iſt es nicht gelungen, rechtzeitig Krebſe zur wiſſenſchaftlichen Unterſuchung zu erhalten. Aus der Fiſchküche. Aeſchen auf oberbayeriſche Art. Der Fiſch wird geſchuppt, ausgenommen und gewaſchen. Dann nimmt man Peterſilie, Zwiebeln und etwas Zitronenſchale und wiegt alles fein zuſammen. Dieſe Maſſe wird nebſt einem Stückchen Butter in den Leib der Aeſche gefüllt. Auf einer Omelettepfanne läßt man Butter heiß werden, legt die Aeſche hinein und bratet ſie bis ſie gar und ſchön gelb iſt. — Stockfiſch auf fränkiſche Art. Man ſetzt den gut gewäſſerten Stockfiſch mit kaltem geſalzenem Waſſer aufs Feuer und läßt ihn zum Kochen kommen. Wenn er kocht, wird er herausgenommen und ſorgfältig ausgegrätet. Weiter legt man in eine Caſſerole eine Schichte Butter, dann eine Schichte Stockfiſch und fein gewiegte Peterſilie. Dieß wiederholt ſich, jo lange als eben der Fiſch reicht. Wenn der Fiſch ½ Stunde etwa gedünſtet hat, ſtäubt man ihn mit etwas Mehl. Vor dem Anrichten wird er geſalzen. In Franken gibt man Mehlklöße dazu. VII. Offener Briefwechſel. Herrn Dr. F. in B. Unſerer Beſprechung des Schriftchens „Der Fiſchotterjäger“ von H. Scheuchzer iſt aue drücklich beigefügt, daß dasſelbe in Bülach erſchien. Alſo iſt es auch von dort (Scheuchzer'ſche Buchhandlung in Bülach, Schweiz) im Wege des Buchhandels zu beziehen. VIII. Sifderei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 24. Dezember 1887. (Fiſchgroßhandel.) Lebende Fiſche. Hechte, mittel— große per 12 Kilo 50 66 , Schleihe 80 , Barſe 54 J, Bleie, große 48 , do. kleine 36—40 , Aland 42 5, Bar binen 42 , Karauſchen 54 , Zander, mittelgr. 1,00 M, do. kleine 80 4, Bunte Fiſche (Plötze ꝛc.) 30—36 , Aale, große 1,20 /, do. mittelgroße 0,80 —1,00 &,, do. kleine 60 4, Karpfen, große 72 4, Bachforelle 4,50 5,00 M. — Friſche Fiſche in Eis packung. Rheinlachs (Salm) per / Kilo 2,00 &, Oſtſeelachs groß u. mittel 1,00 1,10 K4, Lachsforellen, groß 1,20 &, do. mittelgroß 1,40 1,50 M, do. klein 1,00 4, Steinbutten, große 1,20 K, do. mittelgroße 1,60 1,70 , Seezungen, Oſtend. große 1,70 &, do. mittelgroße 1,40 M, Schellfiſche, große 18— 20 J, Kabliau, groß 15—20 4, Maränen 30-40 , Haffzander, groß 55-60 4, do. mittelgroß 35 40 , Ruſſ. Zander 35-40 , Hechte, mittelgroße 40 50 ½, Karpfen, 45—50 J, do. ruſſiſche 45 J. — Lebende Schalthiere. Hummern per ½ Kilo 2,25 —2,40 , Krebſe, große per Schock 6,00 — 9,00 &, do. mittelgroße, 12— 15 cm, 3,00 6,00 ,, do. kleine, 10 em, 1,50 — 3,00 & — Geräucherte Fiſche. Rheinlachs per ½ Kilo 2,50 3,40 &, Silber— lachs 1,50 1,60 AM. (Berl. Zentr-Markthalle.) Fiſchauktionen der Markthalle St. Pauli zu Hamburg, Hamburg, 19. bis 21. Dez. 1887. Kabliau, klein per ¼ Kilo 17 , Kleiße, große und mittel per ½ Kilo 30—36 J, Schellfiſch, groß und mittel per / Kilo 8—12 ½, Schollen (Eis), groß per ¼ Kilo 23 — 2416-18 4, großmittel per ½ Kilo 16—18 , mittel per ¼ Kilo 24— 21 4, kleine per ½ Kilo 11—14—13 4, Steinbutt, kleine per ¼ô Kilo 36 J, Hummern per ½ Kilo 1,35 m, Rothzungen per 1/2 Kilo 15—18 4, Schnepel per ½ Kilo 9 4. (Berl. Zentr.⸗Markthalle.) L. Ellerbeck (Kieler⸗Bucht), 13. Dez. 1887. In den hieſigen Räuchereien wurden faſt nur ſchwediſche Heringe verarbeitet, da ſowohl hier wie in Eckernförde der Fang ein ſchlechter, ja faſt als kein Fang zu bezeichnen war. Geſtern traf wenige Zufuhr ein. Ueber den ſchlechten Sprotten— fang kann nicht geklagt werden, da er zu dieſer Zeit kein anderer ſein kann, weil die Fiſche zu dieſer Zeit, bei Eintritt der rauhen Witterung fortziehen und im Frühjahr erſt wieder in den Hafen zurückkehren. L. Neaſtadt a. d. Oſtſee (Holitein), 12. Dezember 1887. Im Ganzen iſt der Herbſtfiſch— fang bis jetzt als ein einigermaßen lohnender zu bezeichnen. Hauptſächlich wird auf Dorſch ge— fangen, welche von mittlerer Größe ſehr gut ſind und viel per Bahn verſandt werden; bezahlt mit 50—60 ½ per Stieg im en gros Handel. Einzeln verarbeiten Räuchereien Heringe, welche geräuchert mit 5— 7 3 per Stück verkauft werden; Aale, deren Fang weniger bedeutend war, koſteten 1,40 & geräuchert per / Kilo. Auf den Binnenſeen wurden in den letzten Tagen gute Fänge an Brachſen, Hechten, Barſchen und Schleien gethan, deren Güte den Preis ſteigen ließ auf 30—40 J durchſchnittlich per ½ Kilo. 16 Inserate. DOreiſe: 1 Amerikan. Schwarzbarſch 5 1884, it fortpflanzungsfühig . 10.— 4 1 1 1886 N 150 „ % 7 958 18817 3 —.50 „ 1 Amerikan. Forellenbarſch von 1885, 1 fortpflangungsfäßig 5 3.— „ 7 5 von 1886 1.50 „ von 1887. —.50 „ Streichkarpfen pro 1 Pfund. 1.— Karpfenſtrich pro 100 Stück je nach der Größe . 34 und darüber. Goldorfen und Goldſchleihen von 1887 pro Stücke. —.20 M 1 7 ältere pro Pfun?̃ñn˖:sdd Fa Max von dem Borne, Rittergutsbeſitzer auf Werneuchen, Bahnſtation Ringenwalde (Preußen). Das Fifchgut Seewieſe bei Gemünden a/ M. (Bayern) liefert: 7 Eier und Brut von Rheinlachs, Bach⸗, See⸗ und Regenbogenforelle, Saibling, Lochleventrout, Goldorfen, Schleihen, einſömmerige Spiegel⸗ u. Lederkarpfen (auserleſene Frankenr.) bis zu 14cm. Preisl. gratis. N Die Cenkral-Fiſchzucht-Anſtalt in Halzburg offerirt vorzüglich angebrütete Saiblingseier, welche von den wegen ihrer frühen und be— deutenden Größ enzunahme allenthalben vor- theilhaft bekannten Saiblingen des Fuſchlſee's abgenommen ſind. 4/3 1000 Stück für 5 Mark. Verpackungskioſten inbegriffen. Soeben erſchien im unterzeichneten Verlage: Der Ane e un der Forellenbarſch uU Black Bass, zwei amerikaniſche Fiſche in Deutſchland. Von Max von dem Borne, Verneuchen. Preis 1 Mk. bei freier Zuſendung. J. Neumann's Verlagshandlung. Neudamm. Aeſche; FFC Brenbunpet Comitat, Ungarn. Angebrütete Forelleneier. Per Januar ſind noch etwa 500,000 Stück embryonirte Bachforelleneier disponibel. Referenzen zu Dienſten. 2/1 Abel i. Kleinoſtheim, Bayern. LL eee Die v. Arnim'ſche Fiſchzucht-Anſtalt Sophienreuth bei Rehau (in Bayern) offerirt: embryonirte Vachſorellen⸗ Cie von mit natürlichem Futter ernährten Fiſchen ſtammend u mit Bachwaſſer bebrütet, das Tauſend 5 , Größere Poſten nach Vereinbarung. 8 c Angebrütete Forelleneier zu verkaufen: 1,000 Stück um 5&4. 20,000 Stück um 90 M 10,000 „ „ 48 & 50,000 „ „ 200 4, 100,000 Stück um 350 M. inclusive prämiirter Emballage ab hieſiger Poſtſtation gegen Nachnahme durch die Graf pälffyſche Centralbuchhaltung Szomoläny, 8/5 0 Für d die e Redaktion RE Dr Julius v. Staudinger in München Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nüchſte Nummer erſcheint am 10. Januar 1888. Al n re Tilcherei-Zeitung. Erſcheint monatlich zwei⸗ bis Dino Inſerate diezweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 5 egen allen e rl an Ne 1 * O 9 E nie 255 25 da 25 . Br uchhandlun — Für K an zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 I. Büneriſchen 2 if cherei⸗Teitung. Organ für die Geſammfintereſſen der Filherei, owie für die Beſtrebungen der Ciſcherei⸗Vereine; in Sonderheit Organ der Sandes-Fifcherei- Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei⸗ Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſtfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Verbindung mit FTachmännern Deutſchlands, Velterreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bauyeriſchen Tiſcherei⸗ Verein. Nr. 2. 72 L 775 München, 10. Januar 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. m Inhalt: I. Zweiter Deutſcher Ihc gta in Freiburg iB. — II. Ueber Aalpäſſe. — III. Die Waſſeramſel. — IV. Beobachtungen über die Lebenszähigkeit unſerer gemeinſten Süß⸗ waſſerfiſche. — V. Aus der Rechtſprechung in Fiſchereiſachen. — VI. Vereins nachrichten. — VII. Vermiſchte Mittheilungen. — VIII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. 1 Zweiter Deutſcher Jiſchereitag in Freiburg i. B. Fiſchzüchterkonferenz. (Fortſetzung.) II. Emsgebiet. Herr Frhr. v. d. Wengen⸗Freiburg erſtattet ein ausführ⸗ liches Referat, dem wir Folgendes in Kürze entnehmen: Seit der Deutſche Fiſcherei— Verein 1878 die vollkommen in Verfall gerathene Lachsfiſcherei in der Ems zu ſeinem Pfleglinge gemacht, habe ſich dieſe wieder zwar langſam, aber ſtetig und fruchtbringend entwickelt. Damit ſei dort auch das Intereſſe an der Fiſcherei überhaupt gewachſen. An den Fiſcherei-Verein für Oſtfriesland hätten ſich jetzt auch ſolche in Rheine und Warendorf angereiht. Auch der Verein in Münſter könne hieher gerechnet werden. In Emsdetten wurde im Winter 1887 eine Anſtalt für künſtliche Fiſchzucht eröffnet, ebenſo eine ſolche im zoologiſchen Garten zu Münſter und in Lingen. Aus 110,000 vom Deutſchen Fiſcherei⸗Verein für 1885/86 etatirten Lachseiern wurden in den Fiſchzucht— Anſtalten in Menden und Emsdetten 109,000 Fiſchchen erzielt, welche in dem Ems— 18 gebiete zwiſchen Münſter und Lingen zur Ausſetzung gelangten. In der Brutperiode 1886/87 geſtaltete fich in Folge des Hinzutritts der Brutanſtalten in Münſter und Lingen die Thätigkeit noch lebhafter. 147,500 Eier wurden in Münſter, Menden und Emsdetten aufgelegt und ergaben 145,000 Fiſchchen. Die Anſtalt Lingen erzielte aus Eiern eigener Produktion 12,000 junge Lachſe, ſo daß 1886/87 im Emsgebiet deren 157,000 zur Ausſetzung kamen. Die Erfolge traten 1885 in folgenden (übrigens nicht einmal ein vollſtändiges Bild ſchaffenden) Ziffern zu Tage. In der unteren Ems wurden bei Vellage und Halte vorwiegend im Juni und Juli 215 Lachſe im Geſammt⸗ gewicht von 3000 Pfund gefangen. Im Oktober, als das Waſſer zu ſteigen begann, machte ſich ein zahlreicher Lachszug nach der oberen Ems bemerkbar. Bei Lingen und Haneckenfähr wurden damals 270 Lachſe erbeutet. Im unteren Laufe des Nebenflüßchens Ahr betrug die Ausbeute bei zwei Mühlen 100 Lachſe. Außerordentlich zahlreich erſchien gleichzeitig der Lachs in der Haſebei Quackenbrück. Darüber, welche Ausbeute die Lachsfiſcherei in der unteren Ems und Haſe 1886 ergab, fehlen noch Ziffern. Für die obere Ems war 1886 in Folge des anhaltend niedrigen Waſſerſtandes der Lachszuzug minder ergiebig. Da der Lachs vor zehn Jahren in der Ems noch zu den Seltenheiten gehörte, ſo ſind dieſe Erfolge zweifellos aus den Ausſetzungen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins ent⸗ ſprungen. Leider erfreue ſich der Lachs in der Ems noch keiner Schonzeit, da dieſe — das Bergland bei Osnabrück ausgenommen — nur Frühjahrsſchonzeit habe! Aenderung ſei nothwendig! Schonzeit ſchon ab 15. Oktober zu ſetzen, wäre übrigens für das Emsgebiet zu früh. Dort wäre die Zeit vom 15. November bis 15. Januar angemeſſen. In Anſehung der Erbauung von Fiſchwegen oberhalb Rheine bleibt Referent auf dem ſchon beim Münchener Fiſcherei— tag vertretenen Standpunkt ſtehen, wonach hiefür eine dringende Nothwendigkeit nicht vorliegt. Die Ueberſteigung der Wehre bei Quackenbrück wäre zwar erwünſcht, müßte aber von der Anlegung noch weiterer Fiſchleitern aufwärts begleitet ſein. Damit ſtoße man aber auf große Schwierigkeiten im Koſtenpunkte. . Herr Amtsrichter Adickes-Neuhaus a/Dfte bemerkt hiezu, daß bei Meppen auch eine Lachsbrutanſtalt exiſtirt. Außerdem erörtert Redner die Beſtrebungen im Provinziallandtag für Hannover, die nothwendigen Aenderungen in Bezug auf die Schonzeit des Lachſes zu erzielen. Herr Profeſſor Dr. Nitſche ſchaltet die Bemerkung ein, daß auch in der ſächſiſchen Elbe vor 15. November kein Lachs aufſteigt. Der Lachsaufſtieg fange erſt am 21. bis 25. November an. Auch Mitte Dezember zeigten ſich hie und da noch Fiſche. a III. Weſergebiet. Herr v. Behr kommt auch hier abermals auf die Temperatur des Waſſers zur Lachserbrütung zu ſprechen, beklagt, daß dort die jüngeren Lachſe, ehe fie in die kalte Weſer kommen, in einer Brutwaſſertemperatur von 60 Wärme gehalten würden und fragt an, ob desfalls die Fiſchzuchtanſtalt in Hameln ſchon Verbeſſerungen erfahren habe. Redner macht dabei auch aufmerkſam auf die Wichtigkeit der Ausſetzung der Lachsbrut in Nebenbäche. Herr Adickes-Neuhaus a / Oſte erwidert hierauf, man habe in der Fiſcherei⸗ verſammlung in Höchſt den Beſchluß gefaßt, daß durch Anlegung mehrerer Teiche die Brutwaſſertemperatur in Hameln ermäßigt werden ſolle und daß die Fiſche nicht ſogleich in die Weſer ſelbſt, ſondern in die kleinen Nebengewäſſer derſelben auszuſetzen ſeien. Herr Seelig -Kaſſel ſtellt betreffs der Brutanſtalt in Hameln einen größeren ſchriftlichen Bericht in Ausſicht und fügt nur an, daß im Brutjahre 1886/87 238,000 Eier in die Hamelner Anſtalt gebracht und dort daraus 207,000 junge Fiſchchen erzielt wurden, welche durchaus nicht in die Weſer, ſondern in deren Nebengewäſſer ver- bracht wurden. Im Regierungsbezirk Kaſſel wurden dem Weſergebiet im Jahre 1886/87 an Lachsbrut zugeführt aus der Vereinsbrutanſtalt Fiſchhof bei Kaſſel 250,000 Stück und aus der Vereinsbrutanſtalt bei Münchhauſen 100,700 Stück, zuſammen 350,700 St. Die Oberweſer anlangend wurde im Regierungsbezirk Kaſſel von der Regierung die Anweiſung erlaſſen, die durch die Parallelbauten in der Weſer abgeſchloſſenen 19 Stromtheile wieder zu eröffnen, welche ſelbſt beim niederſten Waſſerſtand dem Fiſch noch immer zwei Fuß Waſſer bieten. Redner beantragt, dahin zu wirken, daß die Parallelbauten überall wieder eröffnet werden. Es findet dieß keinen Widerſpruch. Herr Adides- Neuhaus beklagt, daß für die Meerforelle ein zu niedriges Minimalmaß beſtehe, was zu Anſtänden Anlaß gebe. Herr Seelig bemerkt dazu, daß die Meerforelle in die Weſer nicht weit aufſteige. IV. Elbgebiet. Ein eingehendes Referat erſtattet Herr Profeſſor Nitſche— Tharandt. Wir entnehmen daraus folgende Punkte. Die bisherigen Beſtrebungen in Sachſen und Böhmen zur Hebung der Lachsfiſcherei hätten großen Segen gebracht. Auch in Sachſen gewinne man jetzt ſeit zwei Jahren Lachseier, was vorzugsweiſe der Anregung des Tharander Lehrkurſes zu danken ſei. Sehr proſperire die Fiſchzucht— Anſtalt des Herrn Rößler, Beſitzer des Lachsbaches bei Schandau. Dort könnten übrigens höchſtens 500,000 Lachseier produzirt werden. Deßhalb und wegen des ſchwierigen Transportes der Jungbrut in der wärmeren Jahreszeit dislocire man jetzt ſchon einen Theil der gewonnenen Eier in Brutanſtalten an der Elbe, ſchwarzen Elſter und Mulde. Die Brut komme in ſäch ſiſche Gewäſſer. Kenner bezeichnen namentlich auch die Presnitz, Nebenfluß der Zſchopau, als gutes Ausſetzungswaſſer. Im letzten Frühjahr zeigte ſich bedeutender Aufſtieg des Lachſes in der Mulde. So fing man in der Nähe von Deſſau wenigſtens 150 Lachſe. Von den in dieſem Fluſſe befindlichen Wehren ſei Eines durch eine Fiſchleiter wieder zugänglich, zwei weitere ſollen geöffnet werden. Ein Anfang ſei gemacht mit einer Statiſtik der Lachszugzeit nach Anregung Benecke's. Nur damit bekomme man gediegene Grundlagen. Die ſächſiſche und preußiſche Geſetzgebung befinde ſich im Widerſpruche; daß die ſächſiſche beſſer ſei, ſtehe bei allen einſichtigen Leuten außer Zweifel. Mangels entſprechender Einſicht ſtellten ſich die Fiſcher mit ihren Anſprüchen auf den Stand— punkt der preußiſchen Vorſchriften. Darin dürfe man aber den Fiſchern ſchlechterdings nicht nachgeben. Auch ſollte in Sachſen darauf gehalten werden, daß die Fiſcher zum Lachsfang nur Netze mit Maſchen von einer Größe ver- wenden dürfen, welche eben nur Lachſe zum Fang kommen läßt. Die Fiſcher fangen und verkaufen aber auch in der Frühjahrsſchonzeit Alles, was nur in ihre engen Netze geht. Redner kommt nun auch noch auf die bekannte Enquste über die Fiſchereiverhältniſſe in der Mulde zu ſprechen, welche ſpäter auch auf andere Flüſſe ausgedehnt werde. Eine genaue ſtatiſtiſche Beſchreibung aller ſächſiſchen Gewäſſer werde bald folgen. Der Sächſiſche Fiſcherei-Verein gebe ſich alle Mühe; möge ihn nur nicht auf ſeinem Standpunkte die Sächſiſche Regierung verlaſſen! Die Verſammlung drückt hiezu lebhafte Zuſtimmung aus. Herr v. Behr bemerkt betreffs Böhmens, daß dorthin ſeit Jahren und zwar im Jahre 1886 600,000 Lachseier aus dem Rheine geſendet wurden. Jetzt produzire Böhmen ſelbſt und habe im letzten Frühjahre ſchon 200,000 Eier ſelbſt gewonnen. Den hohen Erfolg der Beſtrebungen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins und der künſtlichen Lachszucht beweiſen die Verhältniſſe in der Saale. Man rechne auf die Rückkehr der jungen Lachſe nach vier Jahren. In Weißenfels a / Saale fing man 1882 8 Lachſe, 1883 keinen — ſpäter aber nach verläſſiger Berechnung 1884: 216; 1885: 238; 1886: 377. Hier liege voller Beweis vor! Bezüglich der Steerthamen⸗Fiſcherei berichtet Herr Adickes, daß an der Unterelbe, Weſer und Ems noch die alte, ſchlimme Geſchichte obwalte! Man ſollte doch wenigſtens die Steerthamen-Fiſcherei ab 1. Juli verbieten und ein Verbot der Verwendung des Fangergebniſſes zur Düngerbereitung erlaſſen. V. Weichſelgebiet. Herr v. Behr bedauert, daß Herr Profeſſor Dr. Nowicki— Krakau durch längere Krankheit der früheren, freudigen Arbeitsgemeinſchaft entzogen ſei und bittet Herrn Frhrn. v. Goſtkowski-Tomice um Eintritt in dieſelbe, was Letzterer warm zuſagt. (Fortſetzung folgt.) 20 II. Aeber Aalpäſſe. (Schluß.) Hier ſind wir nun an die techniſche Seite der Frage gelangt, die, wie auch dem Laien einleuchten muß, eine außerordentlich ſchwierige iſt. Die ausführlichen Mittheilungen über Fiſchpäſſe, insbeſondere über deren zweckmäßigſte Konſtruktion im Zirkular V des Deutſchen Fiſcherei-Vereins aus dem Jahre 1872 laſſen uns ebenſo bei dieſem Punkte im Stich, wie die im Jahre 1885 erſchienene vortreffliche Schrift des Baurathes H. Keller, da beide über „Aalpäſſe“ ſich nicht auslaſſen. Die im Zirkular II 1880 S. 40 gemachte Mittheilung, daß bei verſchiedenen Waſſer⸗ triebwerken an der Saale ſich Gitter mit nur 20 mm weiten Oeffnungen gut bewährt hätten, iſt nach einer Mittheilung des Herrn Keller vom Jahre 1885 nicht ganz richtig, indem die dortigen Müller der ihnen aufgegebenen Vorſchrift, vor den Einlauf der Gerinne Schutzgitter in ſenkrechter Ebene mit 20 mm weiten Oeffnungen aufzuſtellen, nicht nachgekommen ſind; vielmehr haben ſie ſämmtlich das Fiſchgitter in dem Turbinenkanal ſelbſt dicht bei den Turbinen ſchräg zum Waſſerſpiegel angelegt, unmittelbar vor dem Gitter jedoch entweder im Freigerinne oder daneben einen Aalgang von 80 mm Weite, und gerade hiedurch die in jenem Zirkulare erwähnten Erfolge erzielt. Es ſind unſeres Wiſſens erſt in dieſem und vielleicht in zwei weiteren Fällen praktiſche Verſuche in Deutſchland gemacht, ſolche Aalpäſſe herzuſtellen, ohne daß über die Art und. Weiſe der Anlage und den Erfolg, namentlich darüber, ob wirklich die in den Turbinenkanal gelangten Aale an den Turbinen glücklich vorbeigeführt und unverſehrt im Unterwaſſer angekommen ſind, etwas Sicheres in die Oeffentlichkeit gelangt wäre, und iſt der Hauptzweck dieſer Beſprechung, nicht nur auf dieſen wohl an jedem größeren Gewäſſer Deutſchlands vorkommenden, die Fiſcherei ſchwer ſchädigenden Uebelſtand aufmerkſam zu machen, ſondern vor Allem die Betheiligten, insbeſondere Techniker und Bauverſtändige, zu veranlaſſen, über die zweckmäßigſte Konſtruktion eines ſolchen Aalpaſſes nachzudenken, ſachentſprechende Modelle anzufertigen und gegebenen Falles zur Ausführung zu bringen. Es wird dabei, um das nochmals hervorzuheben, davon auszugehen ſein, daß Schutz— gitter, deren Stäbe eng genug von einander angebracht wären, um die abſteigenden Aale vor dem Eintreiben in die Turbinenkanäle zu ſchützen, je nach dem größeren oder geringeren Grade der Reinlichkeit des Waſſers, die Waſſerkraft ſo erheblich mindern würden, daß an Herrichtung ſolcher Gitter kaum zu denken ſein wird. Auch bei mehrfach täglich vor— genommener, weil nöthiger, Reinigung würde das im Waſſer ſtets treibende Kraut, Gras, Laub ꝛc. in Verbindung mit Schmutztheilen die Zwiſchenräume öfters zuſetzen und damit die Waſſerkraft und folgeweiſe den Turbinenbetrieb zeitweiſe aufheben, was auch der weit— gehendſte Fiſchereiberechtigte nicht begehren wird. Andererſeits bietet beiſpielsweiſe ein Schutz⸗ gitter, deſſen Stäbe 30 mm von einander abſtehen, keinen Schutz gegen das Eindringen ſelbſt ſtarker Aale in die Turbinenkanäle; die vorgeſehene Verengung der Zwiſchenräume des Schutzgitters bis auf 20 mm in dem im Zirkular II c. a. 1880 angegebenen Falle bei Halle a/ Saale iſt, wie gezeigt, nicht ausgeführt; eine weitere Verengung bis auf 15 mm würde die Waſſerkraft erheblich ſchwächen. Aber ſelbſt bei einer Gitterweite von 15 mm kann und wird noch mancher pfündige und ſchwerere Aal durch die Oeffnungen ſchlüpfen und dem Tode in der Turbine zugeführt werden. Es iſt nun weiter dem Vernehmen nach, um noch engere Schutzgitter möglich zu machen, ohne die Waſſerkraft erheblich zu ſchwächen und gleichzeitig den Turbinenbeſitzer der Mühe des öftern Reinigens des Gitters zu entheben, verſucht worden, enge bewegliche Gitter in der Weiſe herzuſtellen, daß dieſelben um eine untere Achſe drehbar in ſchräger Lage durch ein Gegengewicht gehalten werden, indem man von der Annahme ausging, es werde der Druck der am Gitter ſich anſammelnden Schmutztheile das Gitter zum Sinken bringen und letzteres dann nach Abſchwimmen der Schmutztheile ſich durch das Gegengewicht wieder heben. Die angeſtellten Verſuche haben ſich jedoch, wie man hört, nicht bewährt und werden voraus- ſichtlich auch weitere Verſuche mit genügend engen Gittern erfolglos bleiben, weil ſie die Waſſerkraft der Turbinenanlagen zu erheblich ſchwächen. 21 — —u——“ Deßhalb muß wohl nach Herſtellung eines anderen Auskunftsmittels, welches die Turbinenbeſitzer nicht allzuſehr beläſtigt und die Aale der Turbine entzieht, geſtrebt werden. Ein ſolches dürften die bereits vereinzelt eingeführten Aalpäſſe (Aalgänge), welche neben oder unter der eigentlichen Turbine eine geringe Menge Waſſers herleiten, und in deren Zugang der abwärts treibende Aal von ſelbſt geführt wird, ſein. Für dieſe die richtigen Vorbedingungen, die zweckmäßigſten Konſtruktionsbedingungen ꝛc. zu finden, dürfte Aufgabe der Techniker und Fiſchereiintereſſenten ſein, da die durch Turbinenanlagen herbeigeführte Ver— minderung des Fiſch- und insbeſondere des Aalbeſtandes mehr und mehr im Gebiete der Binnenfiſcherei überall um ſich greifen und ſich bemerklich machen wird. Ein uns zugänglich gemachter Vorſchlag des vorerwähnten Baurathes Keller aus dem Jahre 1885, der von der gewiß richtigen Vorausſetzung ausgeht, daß der abſteigende Aal auf der Flußſohle ſich fortbewegt, lautet nun: „Der Aalpaß beſteht am zweckmäßigſten aus einem Blechrohr, das oberhalb des Rechens beginnt, am Fußende desſelben vorbei nach dem in die Schütztafel des Grundablaſſes auszuſchneidenden Loche annähernd wagerecht führt, alsdann neben der Mauer ꝛc. entlang in ſchräger Richtung ſich ſenkt und unterhalb des Abſturz— bodens in dem Abflußkanal der Turbine endigt. Um keine zu beträchtlichen Waſſerverluſte zu verurſachen, darf das Rohr nicht mehr als etwa 120 mm Durch- meſſer haben. Während der niedrigen Sommerwaſſerſtände verbraucht ein ſolcher Röhrenpaß etwa 0,25 ebm Waſſer in der Sekunde, alſo etwa 1/ı00 des ganzen Zufluſſes. Je höher der Waſſerſtand ſteigt, um ſo günſtiger ſtellt ſich das Ver— hältniß. Um die Aale leichter auffangen zu können, empfiehlt es ſich, die obere Einmündung trichterförmig zu geſtalten mit einer größten Weite von ungefähr 600 mm. Gegen das Eintreiben von groben Geſchieben würde die Einmündung mit einigen Stäben in etwa 60 mm Abſtand, die zugleich zur Verſteifung dienen, zu ſchützen ſein. Im Uebrigen wird das Rohr durch die bedeutende Geſchwindigkeit des Waſſers, welche ſich in demſelben entwickelt, ſtets rein gehalten. Sollten ſich während des Winters gegen Erwarten Gefahren durch Eisbildung zeigen, ſo kann der Paß im Herbſte entfernt und im Frühjahre wieder eingelegt werden, da er nur vom Juni (?) bis September wirkſam zu ſein braucht. Die Beeinträchtigung, welche durch das vor dem Rechen liegende Rohr auf die Durchflußmenge des Turbinenkanals ausgeübt wird, iſt verſchwindend gering, jedenfalls weit geringer als die Aufſtellung eines engen Schutzgitters ſein würde. Die Herſtellungskoſten ſind gleichfalls unerheblich, ſelbſt wenn das Rohr aus ſtarkem Zinkblech angefertigt wird, um dem Roſte nicht ausgeſetzt zu ſein. Das laufende Meter Rohr aus Zinkblech Nr. 20 koſtet etwa 3 M, einſchließlich Anfertigung und Befeſtigung.“ Es iſt nun bei Konzeſſionirung einer neuen Turbinenanlage in Preußen bereits die Anlage von Aalpäſſen vorgeſchrieben, aber es dürfte der Angelegenheit in und außerhalb Preußens aus den Kreiſen der Fiſchereiberechtigten noch lange nicht diejenige Aufmerkſamkeit zugewendet ſein, welche ſie mit vollem Rechte für ſich in Anſpruch nimmt. Was nützen die Beſtrebungen, den Aufſtieg der jungen Aale durch Anlegung von Aalleitern zu erleichtern und die Binnengewäſſer durch Ausſetzung großer Menge von Aalbrut und jungen einjährigen Aalen zu bereichern, wenn ein erheblicher Bruchtheil der erwachſenen, zum Meere wandernden Aale nutzlos durch die ſich ſtets mehrenden Turbinenanlagen zerſtört wird, wenn werthvolle ſeit Jahrhunderten beſtehende Aalfänge durch dieſelben entwerthet und faſt werthlos gemacht werden, weil die Koſten der Unterhaltung kaum noch aus den Einnahmen gedeckt werden können. Es dürfte daher dieſe Kalamität und die Mittel und Wege, um ſie, wenn nicht zu beſeitigen, doch erheblich zu vermindern, in den betheiligten Kreiſen ernſtlich erörtert und allſeitig geprüft werden. Erwähnt mag noch ſein, daß die in Folge jener Konzeſſionsbedingung erfolgte Anlage eines Aalpaſſes in der Weiſe ausgeführt iſt, daß von einer vor dem auch bei vorhandenen Aalpäſſen, wie erwähnt, ſchon im Intereſſe des Schutzes des Turbinenkanals gegen Unrein— lichkeiten nicht zu entbehrenden Turbinengitter angelegten Rinne zwei Röhren von 10 em 22 — — — Weite unter der Turbine durch direkt in das Unterwaſſer führen. Ueber den Erfolg dieſer Anlage iſt noch nichts bekannt geworden und wird vorausſichtlich nach Lage der Verhältniſſe wenig bekannt werden. In der Turbine ſelbſt ſollen ſich ſeither wenige Aale nur gefangen haben. Ein praktiſcher Geſchäftsmann hält die Anlegung richtig hergeſtellter Aalpäſſe für erfolgreich und fügt als zu befolgenden Rath noch an: Vor dem Schutzgitter muß im Boden eine vertiefte Rille angebracht werden, von der aus ein oder mehrere Aalpäſſe ihren Anfang nehmen, dann dürfte der am Boden gehende Aal der Rille nachgehend zu der freien Oeff⸗ nung, der jedes Hinderniß des Abſtiegs fehlt, geführt werden. Weitere Vorſchläge und Aeußerungen über dieſen Gegenſtand zu veranlaſſen, iſt der Zweck dieſer Ausführungen. SEK: III. Die Waſſeramſel. Anläßlich der Vorlage des Entwurfs eines Vogelſchutzgeſetzes an den Deutſchen Bundes⸗ rath hat der Bayeriſche Landes⸗Fiſcherei-Verein am 17. November 1887 folgende Vorſtellung an das k. bayeriſche Staatsminiſterium des Innern gerichtet: Nach Zeitungsnachrichten ſoll dem hohen Bundesrathe der Entwurf eines Geſetzes über den Vogelſchutz vorgelegt worden ſein. Aus dem in Zeitungen zu leſenden Ent⸗ wurfe entnehmen wir zu großer Befriedigung, daß der für die Fiſchzucht ſo gefährliche Eisvogel, welcher heute noch in Bayern den Vogelſchutz genießt, künftighin außer Schutz geſtellt werden ſoll. Dagegen vermiſſen wir im Verzeichniſſe der ſchutzfreien Vögel gar ſehr die Waſſeramſel (Cinclus aquaticus, Waſſerſtaar), welche bekanntlich unter junger Fiſch⸗ brut, namentlich im Winter, wenn ihr Inſektennahrung fehlt, große Verheerungen anrichtet und damit beſonders für Forellenbäche und Fiſchzucht⸗Anſtalten gefährlich wird. In dieſer Hinſicht haben eine Reihe unſerer Mitglieder die beſtimmteſten, poſitiven Erfahrungen gemacht. Gemeinbekannt hält ſich die Waſſeramſel mit Vorliebe an Forelle n⸗ bächen auf und wo ſie noch nicht iſt, findet ſie ſich alsbald ein, ſobald der Beſtand an Fiſchnachwuchs ſich beſſert. Dieß gilt beſonders auch bei Anlage von Fiſchzucht⸗Anſtalten. Als wir unſere Fiſchzucht⸗Anſtalt bei Starnberg anlegten, fanden ſich gar bald auch Waſſer⸗ amſeln ein, niſteten dort und brachten unſerer ausgeſetzten Jungbrut edler Salmoniden vielen Schaden. Nun iſt zwar von Seite der Vogelliebhaber öfters ſchon behauptet worden, die Waſſeramſel freſſe überhaupt keine Fiſche, was ſich daraus ergebe, daß man bei Unter⸗ ſuchungen ihres Mageninhalts keine Fiſchreſte vorfinden könne. Schon Gloger hat aber das Gegentheil konſtatirt. Ebenſo hat Profeſſor Dr. Metzger von Münden beim Münchener Fiſchereitag, wie deſſen Protokolle (Circular des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins 1886 Nr 1 S. 74) ausweiſen, durch Präparate den poſitiven Nachweis geliefert, daß die Waſſeramſel Forellen frißt, indem er Otolithen von Forellen vorzeigte, welche er dem Magen der Waſſeramſel entnommen hatte. Der frühere Streit über die Fiſchräuberei der Waſſeramſel kann jetzt als durch Girtanner und Jäckel beſeitigt angeſehen werden, nachdem nachgewieſen iſt, daß ſich die Waſſeramſel zwar im Sommer auf Inſektennahrung beſchränkt, aber im Winter beim Aufhören des Inſektenlebens zum Genuſſe von Fiſchlaich und Fiſchbrut über⸗ geht. (Brehm, Thierleben Abthlg. II, Bd. II S. 73; Bayer. Fiſcherei⸗Zeitung 1881 S. 128.) Gerade dieſe Zeit iſt aber für die Zucht von Salmoniden die gefährlichſte. Was dieſe zeit⸗ weilige Winterpaſſion der Waſſeramſel beſagen will, hat Girtan ner durch die Beobachtung belegt, daß eine Waſſeramſel einen täglichen Bedarf von 20—30 fingerlangen Fiſchchen hat. (Vgl. Brehm u. Bayer. Fiſch⸗Zeitg. a. a. O.) Nur 120 Tage Winterkoſt berechnet, gibt für einen Vogel einen Jahreskonſum von 2,400 — 3,900 Fiſchchen! Mit vollem auch auf der XX. Verſammlung der Ornithologen -Geſellſchaft zu Braunſchweig 1873 (Verh. S. 45) durch Prof. Dr. Blaſius geſchehen und ebenſo hat der I. Deutſche Fiſchereitag in München von 1885 (Circ. des Deutſchen Fiſch.⸗Ver. 1886 S. 58 fg.) beſchloſſen, darauf hinzuwirken, daß bei einem neuen Vogelſchutzgeſetze die Waſſeramſel nicht mehr in die Kategorie der geſetzlich geſchützten Vögel geſtellt werde. Wird dieſelbe übrigens auch ſchutz⸗ frei geſtellt, ſo iſt damit noch nicht geſagt, daß ſofort ein allgemeiner Vertilgungskrieg gegen dieſes Thierchen eröffnet werden ſolle und werde. Es ſoll nur keinem Fiſcherefintereſſenten die Möglichkeit entzogen werden, ſich der geſchilderten Plage da, wo es noth thut, zu erwehren. Wir geſtatten uns daher die ehrerbietigſte Bitte, Hohes k. Staatsminiſterium wolle dahin wirken, daß in dem Verzeichniſſe der ſchutzfreien Vögel auch die Waſſeramſel aufgeführt werde. 23 Dem Vernehmen nach iſt eine Aenderung des Entwurfes im obigen Sinne Seitens des Bundesraths nicht beliebt worden. Es wird daher an der Zeit ſein, daß die Fiſcherei— Vereine, der Deutſche Fiſcherei-Verein voran, ſich mit entſprechenden e UM an den Deutſchen Reichstag wenden! IV. Beobachtungen über die Tebenszähigkeit unſerer gemeinſten Süß waſſerſiſche. Von Herrn Earl Rnauthe. 17. Dez. 1887. Für den heurigen Jahresbericht der „Geſellſchaft von Freunden der Naturwiſſenſchaften zu Gera“ und den „Zoologiſchen Garten“ theilte ich ſchon Fälle einer eminenten Lebenszähigkeit bei Fiſchen mit, welche ich theils im Winter des verfloſſenen, theils im Herbſte des laufenden Jahres beobachten konnte. Viele unſerer gemeinſten Süß— waſſerfiſche können nämlich mit dem Waſſer einfrieren und beim Aufthauen desſelben wieder zu neuem Leben erwachen. Eine ähnliche Beobachtung verzeichnet ſchon Dr. Brehm in. ſeinem „Thierleben“, welcher freilich in Bezug auf Fiſche ein recht unzuverläſſiger Führer iſt. Er ſchreibt: Jäckel ſah den Bitterling (Rhodeus amarus) im März unter dem Eiſe eines ſeichten Grabens, welcher im Winter bis auf den Grund gefroren ſein mußte, munter umherſchwimmen; weitere Beobachtungen über dieſen Punkt ſind mir nicht bekannt. Dem Geiersberge, einem dem Zobtau im Süden vorgelagerten Kegel, entſtrömen gen Mittag mehrere kleine Bäche der Forellenregion, welche neben Phoxinus laevis Ag. und Cobitis barbatula L. auch Gobio fluviatilis Cuv. — dieſer Fiſch kommt hier nicht gerade ſelten im Oberlauf der Bäche vor — beherbergen. Zu weiteren Verſuchen über die Lebens- zähigkeit unſerer Fiſche entnahm ich nun vor ca. acht Tagen einer dieſer Waſſerrinnen zwei Schmerlen (C. barbatula), ſowie zwei Gründlinge (Gobio fluviatilis) und ſetzte fie in eine Bodenvertiefung mit nur 2 em Waſſerſtand. In eine andere, eher noch flachere Lache, warf ich einen kleinen Barſch (Perca fluviatilis L.), drei größere Stücke von Leucaspius delinea- tus S., ebenſo viele Edelſpiegel- und ſechs Edelſchuppenkarpfen, welche ich aus einem nahe gelegenen Tümpel käſcherte. Sonntag, den 11. Dezember, trat Froſt ein, hielt bis Mittwoch den 14. an und ließ das Waſſer, ich überzeugte mich genau davon, bis auf den Grund frieren. In der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag erhob ſich ein gewaltiger Thauwind, welcher mehrere Tage anhielt. Freitag früh zertrümmerte ich die beiden nur noch ſchwachen Eisdecken, und ſah in dem Waſſer der letzteren Pfütze ſämmtliche Fiſche mit Ausnahme eines Edelſpiegelkärpfchens (bei früheren Verſuchen krepirten alle Exemplare von Cyprinus rex cyprinorum), in dem Waſſer der erſtgenannten zunächſt nur die Gründlinge ſich munter tummeln, von den Schmerlen keine Spur! Doch, als ich gegen Mittag wieder zur Lache kam, waren auch meine zwei Stücke von Cobitis barbatula zur Stelle. Genaue Nachforſchungen lieferten zwei, etwa in einem Winkel von 100 in den „Schlamm“ laufende Röhren, gerade geräumig genug, je eine Schmerle aufzunehmen. Eine ähnliche Beobachtung machte ich an demſelben Fiſch ſchon im Oktober, ich veröffentlichte ſie bereits im „Jahresbericht der Geſellſchaft von Freunden der Naturwiſſenſchaften zu Gera“, möchte ſie aber doch wiederholen, weil ſie hoffentlich zu weiteren diesbezüglichen Experimenten anregen wird: „Die in einem ent— wäſſerten Graben zurückgebliebene Schmerle hatte ſich mit dem Kopf ein lothrechtes Loch in den Schlamm gebohrt und zwar im Verlauf von höchſtens einer Stunde ſoweit, daß die Rückenfloſſe völlig verſchwunden war; ſie ſchlug mit dem Schwanze, der etwas aus dem Waſſer hervorragte, bei dieſen „Bohrungen“ ihr Element heftig. Nun leſe ich im „Brehm“, daß der Vetter der Schmerle, Cobitis fossilis L., wenn im Sommer das Waſſer ſeines Aufenthaltsortes austrockne, ſich in den Schlamm vergrabe, und oft monatelang hier im beſten Wohlſein verweile. Könnte nicht auch Aehnliches ſich bei der Schmerle konſtatiren laſſen, und dieß um fo eher, als fie ja mit Cob. fossilis die Befähigung der Darmathmung gemein hat? (Vgl. v. Siebold, Süßwaſſerfiſche von Mitteleuropa, Brehm's Thierleben 24 . — und Karl Knauthe's Beiträge zur Naturgeſchichte der Schmerle, „Jahresber. der Geſellſch. von Freunden der Naturw. in Gera.“) Meiner Anſicht nach mögen die Schmerlen auch jetzt. durch die Waſſernoth zum Bohren der Röhren gebracht worden fein, denn vom Eingraben. in den Schlamm zwecks des Winterſchlafes kann nicht die Rede ſein, da Cobitis barbatula, wie ich ſpäter zeigen werde und ſchon darthat (Jahresber. d. Geſellſch. v. Freunden d. Naturw. Gera), mit dem Sinken der Temperatur ihres Elementes nicht lethargiſch wird. — — 22. Dez. Die letzten Nächte hatten ſtets ſtarken Froſt im Gefolge und die folgenden Tage brachten keinen Thau, ſo daß ſchon in etwa einer halben Woche die eine ſehr ſeichte Pfütze, welche ich zwecks weiterer Beobachtungen über die Lebenszähigkeit der Fiſche mit zwei Schmerlen (Cobitis barbatula), zwei Edelſpiegelkarpfen (Cyprinus rex cyprinor.) und ein Leucaspius delineatus (Siebold) beſetzte, völlig einfror, d. h. oben befand ſich die Eisdecke, welche nur hin und wieder den Schlamm berührte, unter ihr eine Luftſchicht und auf dem gefrornen Schlamm lagen ebenfalls erſtarrt die Fiſchchen. Das fand ich, nachdem ich die Eiskrume zertrümmerte. Ich nahm nun je einen Spiegelkarpfen, ſowie Cobitis barbatula und hauchte ſie beſtändig an; nach ungefähr anderthalb Minuten bewegten fie die Kiemendeckel, ſowie Schwanz, und bald waren fie wieder völlig regſam. Auch die anderen Fiſche, welche ich den Strahlen der Sonne preisgegeben, erwachten unter gleichem Gebahren, nur bedeutend langſamer (5 und 7 Minuten) zu neuem Leben. Dom. Schlaupitz, i. Schleſien. V. Aus der Rechtſprechung in Jiſchereiſachen. Rechtsbegriff des Fiſchens. Mit Urtheil vom 7. November 1887 hat das Reichs— gericht ausgeſprochen, daß unter „Fiſchen“ im Sinne des Strafgeſetzbuches (zunächſt des §S 296 a) nicht blos ſolche Handlungen zu verſtehen ſeien, welche unmittelbar auf ein Fangen und Ergreifen von Fiſchen gerichtet ſind, ſondern alle Handlungen, durch welche Fiſche aufgeſucht oder verfolgt werden oder ſolchen nachgeſtellt wird, um ſie zu erlangen, einzufangen oder ſonſt in Beſitz zu nehmen. Es wird deshalb vom Reichsgericht zum Fiſchen namentlich auch gerechnet das in der Abſicht alsbaldigen Fanges erfolgende Spähen nach Fiſchen, das Beobachten von Fiſchzügen, das Zuſammentreiben ſolcher u. a. VI. Vereinsnachrichten. Fiſcherei⸗ Verein Viechtach. Viechtach, 6. Dezember 1887. Die Gegend von Viechtach weiſt eine Menge von Gewäſſern auf, die zur Zucht von Edel- fiſchen jeder Art geeignet ſind. Im Regen gedeiht prächtig der Huchen und Hecht, und in deſſen Nebenbächen könnte nicht minder die Forelle und Aeſche gedeihen. Dieſe Bäche leiden nur an dem Fehler, daß ſie faſt vollkommen entvölkert ſind. Früher iſt eben in der hieſigen Gegend für die Fiſcherei und deren Schutz faſt gar nichts geſchehen. Erſt mit der vor zwei Jahren erfolgten Gründung des Fiſcherei-Vereins dahier, der z. 3. 71 Mitglieder zählt, hat ſich die Sache zum Beſſeren gewendet. Der Verein hat ſich den Schutz der Fiſcherei, Perl- und Krebsfiſcherei, ſowie auch die künſtliche Fiſchzucht zur Aufgabe gemacht. Jetzt wird den Fiſchfrevlern und den die fiſchereipolizeilichen Vorſchriften nicht Beachtenden ordentlich auf die Finger geſehen und in jeder Beziehung, insbeſondere auch durch Anregungen bei den Polizei- und Verwaltungsbehörden zum Schutze der Fiſcherei eingegriffen. Für Verurtheilungen zur Folge habende Anzeigen werden Prämien ausbezahlt, jo im Jahre 1886 25 M und im lfd. Jahre 23 4 Desgleichen geſchieht für die Erlegung der leider ſehr zahlreich vorhandenen Fiſchotter, zu deren Vertilgung an den von dem Vereine gepachteten Bächen auch einige Fallen aus der Williger ſchen Fabrik im Haynau angeſchafft wurden und die thatſächlich ſchon ganz vorzügliche Fangreſultate lieferten. Der Fiſcherei-Verein erfreut ſich der ausgiebigſten Unterſtützung ſeitens der Behörden, ſo daß wirklich begründete Hoffnung beſteht, daß ſeine auf einen ausgiebigen Schutz der Fiſcherei hinzielende Thätigkeit nicht ohne Erfolg bleibt. 25 Behufs künſtlicher Beförderung der Fiſchzucht hat der Verein in dem von ihm erbauten Bruthauſe im Jahre 1887 6,000 Stück Forellen und 1,000 Stück Hucheneier zur Ausbrütung und ca. 4,000 Stück Jungforellen und ca. 200 Stück Huchen zur Ausſetzung gebracht. Im Jahre 1888 werden durch den Verein und auf deſſen Anregung durch Vereinsmit— glieder, die Fiſchwaſſerbeſitzer ſind, im Vereinsbruthauſe 22,000 Stück Forelleneier zur Ausbrütung gebracht werden. Außerdem wird auch noch Herr Fabrikbeſitzer G. Werner in Teisnach in ſeiner Brutanſtalt noch weitere 10,000 Stück Forelleneier zur Ausbrütung bringen. Summen, die immerhin ſchon etwas zur Bevölkerung der Bäche beitragen werden Im Frühjahre 1888 iſt auch beabſichtigt, Aeſcheneier anzukaufen und zur Ausbrütung zu bringen. Im Frühjahre 1887 iſt der Verſuch gemacht worden, Aeſchen künſtlich zu entlaichen, was jedoch leider nicht gelungen iſt. Im Jahre 1886 wurde von dem Vereine der Verſuch gemacht, eine Parthie Aal- Montee im Regen auszuſetzen; mit welchem Erfolg iſt zur Zeit natürlich unbekannt. Der Beweis, daß der Aal im Regen gedeihen kann, iſt erbracht, denn vor kurzer Zeit hat dahier der Fiſcher J. Lankes zwei Aale zu je ¾ Pfund und Fabrikveſitzer G. Werner in Teisnach deren drei zu je 11/2 Pfund gefangen. Die Fiſche ſtammen jedenfalls von den vor einigen Jahren von den glücklichen Fängern eingeſetzten Aalbrut. Ein Beweis, wie prächtig im Regen dahier der Huchen gedeiht, iſt unlängſt durch einige allerdings ſehr ſeltene glückliche Netzzüge des Fiſchers J. Lankes dahier geliefert worden, der an einem Tage einen Huchen mit 17, einen mit 15 und einen mit 3 Pfund gefangen hat. Bei Geduld und Eifer für die gute Sache wird ſich jedenfalls bei uns die edle Fiſcherei wieder heben und wird nicht nur der Regen mit Huchen und Hechten, ſondern werden auch deſſen Nebenbäche mit Forellen, Aeſchen und Krebſen wieder bevölkert werden. — VII. Vermiſchte Mittheilungen. Fütterung von Karpfen. In der „Wiener landw. Zeitung“ veröffentlicht Herr Ludwig Lindes Folgendes: Zur Fütterung von zwei- bis dreijährigen Karpfen, das iſt der Bewohner der Streck- und Hauptteiche, werden bei vielen rationellen Teich— wirthſchaften nachbenannte Futtermittel verwendet und zwar: Lupinen, Mais, Kartoffeln, Roßkaſtanien, Treber, Malzkeime, Erbſen und Weizenkleie. Man wählt hiezu eben nur jene Produkte, welche in der betreffenden Gegend in größerer Menge vorkommen, und die mit Rückſicht auf ihre Nährkraft, ſowie auf die beſtehenden Marktpreiſe vorausſichtlich die günſtigſte Verwerthung erwarten laſſen. Die Lupinen laſſe man Abends in das Dampffaß ſchütten und kaltes Waſſer darauf geben, um ſie zu entbittern. Am anderen Morgen wird das Waſſer rein abgelaſſen, friſches Waſſer gegeben und die Lupinen durch Dampf gekocht. Diesbezügliche Beobachtungen haben aber gezeigt, daß der Karpfen die Lupine ganz gut nimmt, auch ohne daß dieſelbe vorher entbittert wird. Der Mais wird ohne irgend welche Vorbereitung von den Karpfen gierig genommen. Die Kartoffeln werden vorher gedämpft und dann mit einem Stampfeiſen oder runden Holzſtößel zerſtampft. Man muß aber vorſichtig vorgehen, damit die Kartoffeln nicht zu Brei zerdrückt werden. Die Kaſtanien werden gekocht und dann mit einem Oelkuchenbrecher zerquetſcht, da ſie ſich viel ſchwerer zerſtampfen laſſen als Kartoffeln. Die mit Kaſtanien gefütterten Karpfen werden beſonders fett und ſchwer. Erbſen gibt man nur zwei Stunden vor der Fütterung in ein Gefäß mit Waſſer zum Aufquellen. Malzkeime und Weizenkleie werden ſtark angefeuchtet und dann vorſichtig in das Waſſer an den Futterſtellen verſenkt. Gefüttert werden die Karpfen in der Zeit von Mitte April bis Ende September zweimal in der Woche. Zu Futterplätzen wähle man ſolche Stellen, die ſchwächer mit Gras und Pflanzen oder auch Schilf bewachſen ſind. An dieſen Stellen halten ſich die Fiſche futterſuchend mehr auf als an ſolchen ohne jeden Pflanzen— wuchs. Die Futterplätze ſollen jedenfalls nur 60 em Waſſertiefe haben. Tiefere Stellen, die ſich überdies in dichtem Graſe oder Schilfe befinden, ſoll man nie zum Füttern wählen. Auch die Ränder des Teiches ſollen nie zu Futterſtellen verwendet werden, weil die Fiſchdiebe zu fürchten ſind. Die einzelnen Futterrationen kann nur Derjenige beſtimmen, der mit der regelmäßigen Fütterung betraut iſt, weil hier die Menge des natürlichen Futters, welches der Teich ſelbſt produzirt, entſcheidend iſt. Teiche, welche t Boden haben, ſind ſtets ärmer an natürlicher Fiſchnahrung als jene mit fettem Lehmboden. Es muß hauptſächlich feſtgeſtellt werden, ob die Karpfen das ihnen ver 26 abreichte Futter ſofort gänzlich aufzehren oder viel auf dem Boden liegen laſſen. Nach dieſen Beobachtungen ſind dann die Futterrationen zu regeln. Weſentlich iſt der Umſtand, daß nie zu wenig verabfolgt werde, weil in dieſem Falle die Ueberſicht verloren geht und der Fütterungserfolg unſicher bleibt. f Das Großhirn der Knochenfiſche. Man nimmt in der Regel an, daß die will» kürlichen Bewegungen der Wirbelthiere von ihrem Großhirn geleitet werden, daß ſie alſo aufhören, wenn man das Großhirn vorſichtig entfernt. Nach Beobachtungen an Fröſchen und höheren Wirbelthieren bewegen ſich ſolche Thiere, deren Großhirn man entfernt hat, nicht ohne ſtarken Reiz, nehmen auch keine Nahrung zu ſich, wenn man ihnen dieſelbe nicht in das Maul ſchiebt. Bei Fiſchen trifft das indeſſen, nach Beobachtungen von Profeſſor Dr. Steiner in Heidelberg, nicht zu. Döbel, denen das Großhirn herausgenommen war, und an denen man die Kopfwunde ſorgfältig wieder geſchloſſen hatte, lebten noch monatelang, ſchwammen munter umher und fraßen die vorgeworfene Nahrung; ſie zeigten ſich ſelbſt gegen Farbenunterſchiede empfindlich und verhielten ſich darin genau ſo wie nicht operirte Fiſche. Dieſe Thatſachen wurden von Vulpian in Paris auch für Karpfen beſtätigt. Man kann daher annehmen, daß dem Großhirn der Fiſche die Leitung der willkürlichen Bewegung und der Nahrungsaufnahme nicht zufommt. Welche Funktion dem Großhirn der Fiſche zukommt, ob ihm überhaupt eine Funktion zukommt, iſt unbekannt. (Mitth. des weſtpreuß. F.⸗V.) Ein lebender Krebs im Hechtmagen. Wie uns von zuverläſſiger Seite berichtet wird, wurde in dieſem Sommer im Lockener See bei Schöneck (Kladaugebiet) ein großer Hecht gefangen, der einen außergewöhnlich großen noch lebenden Krebs im Magen hatte. Der Krebs wurde in eine Schüſſel mit Waſſer geſetzt und blieb darin noch eine Weile lebend. (Mitth. des weſtpreuß. F. V.) VIII. Sifderei- und Jiſchmarktberichte. L. Rendsburg, 14. Dez. 1887. Von Eckernförde waren heute große und kleine Barſche und Dorſche angelangt, für welche erſtere 40 J und 20 8 per ½ Kilo, letztere 15—25 J, kleine 10 und große 30 J per Stück bezahlt wurden. L. Rendsburg, 26. Dezember 1887. Die Zufuhren an Fiſchen waren für die Weihnachtszeit genügend, namentlich an Karpfen und Brachſen, welche zu dieſer Zeit am meiſten verlangt werden. Erſtere koſteten 1 l, letztere 60 ½ per ¼ Kilo. Barſche erzielten bis 50 , Rothaugen 30 4 per ¼ Kilo. Butte und Dorſch wie gewöhnlich nach Größe 10 - 20-30 J per Stück. L. Kiel, 31. Dezember 1887. Wegen des Feſtes waren die aus Schweden kommenden Zufuhren an Heringen knapp, doch trafen geſtern größere Sendungen ein. Die Waare iſt durchweg noch kleiner, wie ſie früher geweſen. Sprotten wurden aus Eckernförde zu niedrigem Preiſe zugeführt und auch die ſogenannten Lachsheringe kamen in den Handel; von Hamburg eingeführte Bücklinge koſteten per Wall 2.80 &, Sprotten per Wallkiſte 14, Fleckheringe per Stück 10 , Lachsheringe 15 , Aale per ½ Kilo 1.20 —1.40 M. L. Oeſtliches Holnſtein im Dezember 1887. Das Reſultat der Fiſcherei auf den Binnenſeen iſt durchgehends als ein befriedigendes zu bezeichnen, wenn gleich der Mangel einer Eisdecke das Fiſchen mit der großen Eiswade verhinderte und dadurch die Gelegenheit verloren ging, größere Fiſchzüge abzufangen, wie es ſonſt zu geſchehen pflegt. Der Weihnachtsbedarf wurde zu zivilen Preiſen gedeckt. L. Schleswig, 24. Dezember 1887. Schon ſeit Jahren ſind die Fiſcher, welche die Schlei befiſchen, beſtrebt geweſen, edlere Fiſche in dieſelbe zu bringen und ſo ſind auch jetzt wieder ca. 125 Kilo kleiner Karpfen ausgeſetzt worden in der Größe von 10—20 Stück auf ¼ Kilo. Sie wurden in Hutfäſſern an ihren Beſtimmungsort zwiſchen Mövenberg und dem Damm gebracht und dort laufen gelaſſen. Auch Sandart beabſichtigt man auszuſetzen, da die Erfahrung an den vor einigen Jahren ausgeſetzten gezeigt hat, daß eine gute Vermehrung ſtattgefunden. Im erſten Jahre, wenn fie hineinkommen, vermehren fie ſich am beſten, ſpäter ſcheint der Kutter nicht jo gut beizubleiben. An Nahrung fehlt es dieſen gefräßigen Thieren nicht, ſo daß ſie ſich ſchnell mäſten können. Freilich geht durch die Hechte ein großer Theil verloren, aber da ſie ſehr raſch wachſen, jo können ſie ſchon nach einigen Jahren herausgenommen werden. L. Chriſtiania, 10. Dez. 1887. Nach Feſtſtellung des Werthes der Fiſchausfuhr für das Jahr 1886 beläuft ſich derſelbe auf 37 433,900 Kronen gegen 35,881,900 Kronen des Vorjahrs Während der erſten zehn Monate des laufenden Jahres ſtellte ſich der Werth von 19 der weſent⸗ 2 ä lichſten Einfuhrartikel auf 48,490,000 Kronen, von 21 Ausfuhrartikeln auf 72042,500 Kronen gegen 59 957,500 Kronen und 65'480,400 Kronen des Vorjahrs. Für Ausfuhrartikel war das Verhältniß 72“ 042,500 Kronen gegen 59'957,500 Kronen und 65,884,500 Kronen gegen im Jahre 1886. L. Die Weſtſeeſiſcherei, welche in den letzten Monaten mit 24 gewöhnlichen Fiſcherbooten und fünf Fiſcherquaſen betrieben wurde, gab ein recht befriedigendes Reſultat, wie aus Lemwig gemeldet wird; die letzten Wochen dagegen mit vier Fiſchtagen 60 bis 90 Stieg Schellfiſche zu 35 J per ½ Kilo. Eine . Firma gibt laut Akkord den Fiſchern das Recht, täglich 750 Kilo per Gilde abzuſenden. en Ueberſchuß verkaufen die Fiſcher an hieſige Exporteure zu 4 Are per ½ Kilo. Die Hamburger Firma treibt ſeit Jahren ein umfaſſendes Geſchäft und zahlt während der Monate September bis Ende November 51/2 Oere, in den Monaten Dezember bis Ende Februar 6 Oere per ½ Kilo, im März 5 Oere für genanute Fiſche. Der Akkord iſt vom 1. September bis zum 1. April ein bindender. Die Koſten für Reinmachen, Transport vom Strande und das Verpacken beſorgen die Käufer. England. Im Monat November 1887 ſind 777,954 Zentner Fiſche im Werthe von 392,575 Pfd. Sterl. (7 851,500 M) an den Küſten von England und Wales gelandet worden, außerdem noch an Schal⸗ und Krebsthieren ein Werth von 39,673 Pfd. Sterl. (793,460 &). Während der 11 Monate des Jahres beträgt die Geſammtſumm ohne Schal- und Krebsthiere: 5,485,216 Zentner im Werth von 3‘457,284 Pfd. Sterl. (69,145,680 AM), dazu kommt noch für Schal- und Krebsthiere ein Werth von 292,968 Pfd. Sterl. (5'859,360 M). Gegen das Vorjahr beträgt der Geſammtwerth des engliſchen Fanges (ohne Schottland und Irland) ca. 138,000 Pfd. Sterl. mehr (2 760,000 4). Die Produktion von Auſtern in Frankreich nimmt gewaltig zu. Während der letzten 12 Monate ſind, wie die „Hamburger Fiſchhalle“ mittheilt, nicht weniger als 600 Millionen Auſtern gefiſcht worden, und das iſt 10 mal mehr, als im Jahre 1876. In gleichem Maaße hat ſich auch die Qualität verbeſſert. Die Kultur der aus Portugal eingeführten Naiſſian-Auſtern hat glänzende Reſultate ergeben; während Frankreich noch 1883 für 2 Millionen Franken von derſelben im: portirte, führt es jetzt mehr als die doppelte Menge derſelben aus: der Geſammtexport Frankreichs an Auſtern beträgt dies Jahr über 50 Millionen Franes (40 Millionen Mark). Noch iſt es nicht lange her, daß der Auſterngenuß in Frankreich nur dem beſſer ſituirten Bürgerſtande bekannt war. Heutzutage ißt der Handwerker und Arbeiter täglich ſeine Auſtern und jede Weinſchänke, auch in den ärmſten Vierteln von Paris, hält ſie für ihre Gäſte bereit. Inserate. Deutſcher Müller. Central⸗Organ für die Intereſſen des allgemeinen Mühlen⸗Gewerbes, herausgegeben und redigirt von Theod. Fritſch, erſcheint in Leipzig wöchentlich einmal (Sonnabends) und iſt im Laufe von ſieben Jahren das geleſenſte Mühlen⸗Fachblatt Deutſchlands geworden. Er verdankt dieſen außerordentlichen Erfolg nur ſeinem gediegenen nützlichen Inhalte, welcher ſtets praktiſchen Werth beſitzt. — Vor allem hat der „Deutſche Müller“ auch dem Kleinmühlen⸗ Betriebe die gebührende Auf— merkſamkeit gewidmet und dadurch einem dringenden Bedürfniß abgeholfen, da alle anderen Mühlen⸗Fachblätter ausſchließlich die Intereſſen des Großbetriebes wahrnehmen. Der „Deutſche Müller“ iſt auch Publikations⸗Organ der Müllerei⸗Berufs⸗ genoſſenſchaft, jo daß er die für jeden Müller jo wichtigen Mittheilungen über die Unfall: Verſicherung ausführlich und aus erſter Hand bringt. Es wechſeln techniſche, volkswirth⸗ ſchaftliche und allgemeine Aufſätze, klar und faßlich geſchrieben, in großer Mannig⸗ faltigkeit ab und werden durch Abbildungen erläutert. Unter „Praktiſche Erfahrungen“ werden Mahl⸗Ergebniſſe, die Erfahrungen praktiſcher Müller mit neueren Maſchinen u. ſ. w. veröffentlicht. Dieſer Theil des „Deutſchen Müller“ wird von keinem anderen Fachblatte erreicht! Dem Innungs⸗ und Vereinsweſen wird ebenfalls ſorgfältige Aufmerkſamkeit zu Theil. Im Sprechſaal und Spaten iſt es jedem Leſer koſtenlos geſtattet, Angelegenheiten von allgemeinem Intereſſe zur Sprache zu bringen und ſeine Erfahrungen bekannt zu geben Die Abſchnitte Kleine Mittheilungen, Patent: Nachrichten, Markt⸗ Berichte, Neue Bücher, Geſchäfts⸗ Notizen und Bunte Zeitung vervollſtändigen den Inhalt des „Deutſchen Müller“ und enthalten eine Fülle von Nachrichten, die jeden Müller intereſſiren. Im unterhaltenden Theile finden volksthümlich geſchriebene Müller-Geſchichten Platz und bieten auch der Frau Müllerin ein Stündchen angenehmer Unterhaltung. Außerdem / —101 Bogen Inſerate, wie Bezugsquellen, Kauf⸗ und Pacht⸗Geſuche, Verkaufs⸗Anzeigen, Stellen⸗Geſuche, Offene Stellen u. j. w. Der „Deutſche Müller“ iſt in der Poſt⸗ Zeitungsliſte unter No. 1581 eingetragen. Jede Poſt⸗Anſtalt nimmt Beſtellungen an zum Preiſe von 1 Mark pro Vierteljahr. 1242222222322222222422222227 Die v. Arnim''ſche Fiſchzucht-Anſtalt Sophienreuth bei Rehau (in Bayern) offerirt: embryonirte Vachſorellen⸗ Eier von mit natürlichem Futter ernährten Fiſchen ſtammend u mit Bachwaſſer bebrütet, das Tauſend 5 , Größere Poſten nach Vereinbarung. 9 MM D Angebrütete Forelleneier. Per Januar ſind noch etwa 500,000 Stück embryonirte Bachforelleneier disponibel. Referenzen zu Dienſten. 212 Abel i. Kleinoſtheim, Bayern. 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S O ge 15 Pfennige. — Redaction und Buchhandlungen. — Für Kreuzband ⸗ Adminiſtratton, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtr. 48/2 l. Banerifchen Kifdjerei-Zeitung. Organ für die Befammtinterelfen der Eiſckecei, fowiefür die Beftcebungen der Filherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Sandes-Fifcherei-Dereine für Bauern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſtfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, veſterreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerischen Tiſcherei Verein. Nr. 3. „ Münden, 20. Januar 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ag Inhalt: I. Vom Oberrhein. — II. Zweiter Deutſcher Fiſchereitag in Freiburg i /B. — III. Aus der reichsgerichtlichen Rechtſprechung. — IV. Entwicklung der öſterreichiſchen Fiſcherei— geſetzgebung. — V. Literatur. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Vom Oberrhein. Am 18. Dezember 1887 trafen ſich in Radolfzell am Bodenſee der ſchweizeriſche Ober— forſtinſpektor Herr Coaz-Bern und der badiſche Miniſterialrath Herr Buchen berger zur Erörterung einer Anzahl Fragen der Bodenſeefiſcherei aus Anlaß der bevorſtehenden Erlaſſung neuer Verordnungen für dieſelbe, woran ſich eine Beſichtigung der Fiſchbrutanſtalten und Lachsfänge im Gebiete des Oberrheins anreihte. In Augenſchein wurden genommen die badiſche Fiſchbrutanſtalt in Radolfzell und die ſchweizeriſchen Anſtalten in Ermatingen, Neu— hauſen und Eglisau. Um Einblick in die Lachsfangweiſe zu erhalten, wurde die Rheinſtrecke Neuhauſen bis Eglisau mit Nachen zurückgelegt, wobei die eigenartige Schönheit des ſtrecken— weiſe tief eingeſchnittenen Rheinthales, vor Allem die maleriſche Lage des ehemaligen Kloſters Rheinau und die daſelbſt mit ächt ſchweizeriſcher Gaſtfreundſchaftlichkeit den durchkälteten Kommiſſariis bereitete liebenswürdige Aufnahme über manche Unbill des kalten Dezember— tages hinwegtröſtete. Ein nochmaliger längerer Aufenthalt ergab ſich in Laufenburg, einem der Hauptfangplätze für die Lachsfiſcherei, worauf in Baſel nach viertägigem Zufammen- 30 — ſein das gemeinſame Kommiſſorium endete. Aus den bei letzterem gemachten Wahrnehm— ungen ſei Einiges von allgemeinem Intereſſe an dieſer Stelle mitgetheilt. Die Brutanſtalten in Radolfzell und Ermatingen — erſtere Oberbürgermeiſter Schu ſter— Freiburg, letztere den Fiſchhändlern Läubli und Blattner zugehörig — dienen zur Zeit vorwiegend der Erbrütung von Aeſchen- und Felcheneiern. Namentlich die Felchenerbrütung hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, ſeit für den Bodenſee badiſcher- und ſchweizeriſcherſeits der Felchenfang zur Schonzeit (d. i. in der Zeit vom 15. November bis 15. Dezember) nur gegen die Verpflichtung zur Ablieferung der Laichelemente an die beiden Brutanſtalten geſtattet wird. Die Erfüllung dieſer Verpflichtung wird übrigens den Fiſchern dadurch zu erleichtern geſucht, daß das für dieſe Zeit weſentlich verſtärkte Fiſcherei-Auffichts⸗ perſonal angewieſen iſt, regelmäßig bei den Fangplätzen ſich einzufinden, die Befruchtung, ſoweit thunlich, ſelbſt vorzunehmen und ebenſo die Abſendung der befruchteten Eier an die beiden Brutanſtalten zu vermitteln. Sind die Anſtalten gefüllt, ſo ſollen die befruchteten Eier an geeigneten Stellen des See's ausgeſäet werden. In dieſem Jahre mögen rund 1,5 Millionen Eier, faſt ausſchließlich ſolche des Weißfelchen, zur Ablieferung gelangt ſein. Von den blos im Oberſee bei Romanshorn laichenden Blaufelchen wurde nur ein kleines Quantum Eier gewonnen und die Ausbeute an Gangfiſcheiern war dieſes Jahr ebenfalls nur eine mäßige. An beide Anſtalten hat ſich bekanntlich eine Polemik geknüpft, die im Weſentlichen in der Frage der Temperatur des zu verwendenden Brutwaſſers gipfelt. Auch die Kommiſſarien konnten ſich der Anſicht nicht verſchließen, daß die beiden mit Quellwaſſer von durchſchnittlich 6—8 0 C. arbeitenden Anſtalten den Anforderungen nicht ganz ent— ſprechen, welche man neuerdings mit guten Gründen, entnommen der Phyſiologie der Er— nährung der Felchenbrut einerſeits und der Bildungs- und Entwicklungsweiſe der als Nahrung dienenden kleinen Kruſtazeenwelt anderſeits, zu belegen verſtanden hat. Denn ſchwerlich fallen die Zeitpunkte der Beendigung der künſtlichen Erbrütung (in der Regel Mitte bis Ende Februar) mit derjenigen der natürlichen zuſammen, wenn man bedenkt, daß in der Regel bis Ende März in der Tiefe des Unterſee's, woſelbſt die Weißfelchen verlaichen, eine mittlere Temperatur von 30 C. herrſcht, welche erſt im April langſam auf 5 — 60 ſich zu heben pflegt. Man wird aber nicht ohne Weiteres behaupten können, daß es auf eine Uebereinſtimmung in der Beendigung der beiderlei Arten von Erbrütungen nicht ankomme, weil auch im früheſten Frühjahre das Bodenſeewaſſer die für die Ernährung der ausgeſetzten Brut nöthigen niederen Organismen in hinreichender Menge produzire. Vielmehr dürfte einen größeren Anſpruch auf Wahrſcheinlichkeit die Anſicht erheben dürfen, daß wie die künſtliche Kruſtazeenzucht, in welche die Theilnehmer des Freiburger Fiſchereitags bei Herrn Direktor Haak in Hüningen einen ſo intereſſanten Einblick zu thun vermochten, behufs Maſſenproduktion beſtimmte Wärmegrade vorausſetzt, auch in der Natur die Maſſenerzeugung erſt mit dem Eintritt wärmerer Witterung vor ſich geht. Es iſt daher die Befürchtung nicht von der Hand zu weiſen, daß eine bei vorzeitiger Ausſetzung auf unzureichende, kümmer⸗ liche Ernährung angewieſene Brut verkümmert oder zu Grunde geht, zumal auf anderen Gebieten gemachte Wahrnehmungen dafür ſprechen, daß die ſchädlichen Folgen einer mangel— haften Ernährung der Brut in den erſten Wochen und Monaten durch eine noch ſo reich— liche Nahrungsſpende in ſpäterer Zeit nicht mehr beſeitigt werden können (vgl. den Aufſatz in Nr. 13 der Allgem. Fiſcherei-Zeitung von 1887). Dieſen Betrachtungen Raum gebend, hat dann auch der Beſitzer der Radolfzeller Anſtalt erſtmals für dieſen Winter auf dem Dache der erſteren ein Kühlbaſſin anbringen laſſen und bleibt nun abzuwarten, in welchem Umfang dasſelbe die entſprechende Wirkung haben wird. Auch in Ermatingen wird man zu dem ernſthaften Verſuch der Abkühlung des Waſſers oder der Zuleitung kälteren Waſſers ſich wohl oder übel zu verſtehen haben. Denn man wird den betheiligten Regierungen kaum anſinnen können, alljährlich größere Summen auf die Einſetzung von Felchenbrut zu verwenden, wenn und ſo lange die Erfolge dieſer Maßnahme in fachmänniſchen Kreiſen aus den angegebenen Gründen in Zweifel gezogen werden. Man würde dann wohl beſſer daran thun, ſich lediglich auf das Ausſtreuen der befruchteten Eier in den Bodenſee zu beſchränken. Von dem beſagten Mangel abgeſehen, verdient die neue Anſtalt in Ermatingen und die Freudigkeit, mit welcher dieſelbe von ihren Beſitzern geleitet wird, alles Lob. Sie 31 hat erſtmals im letzten Frühjahre eine beträchtliche Menge Aeſcheneier mit Erfolg erbrütet und wird, bei der großen wirthſchaftlichen Bedeutung, welche gerade der Aeſchenfang für den Unterſee hat, worüber Beſprechungen in Gottlieben und Ermatingen bemerkens— werthe Aufſchlüſſe ertheilten. jedenfalls auf dieſem Gebiete in Verbindung mit der Radolf— zeller Anſtalt der Bodenſeefiſcherei weſentliche Dienſte leiſten. Hoffentlich gelingt es, auch die Felchenbrutfrage auf die wünſchenswerthen Wege zu leiten! Der Erbrütung von Rheinlachseiern wird bekanntlich ſeitens der oberrheiniſchen Konventionsſtaaten ſeit Mitte der Siebenziger Jahre beſondere Sorgfalt zugewendet; vertrags— gemäß kommen ſeit dieſem Zeitpunkt alljährlich rund 1⅛ Millionen junger Lachſe zur Ausſetzung. Von den mehreren Schweizeriſchen Brutanſtalten für Lachserbrütung iſt diejenige bei Neuhauſen eine der größten; mit beſonderer Genugthuung ſtellten die Kommiſſäre bei ihrer Beſichtigung die im letzten Jahr vollzogenen baulichen Aenderungen feſt, in deren Gefolge nunmehr das unmittelbar vom Waſſerfall hergeleitete Rheinwaſſer ſelbſt — an Stelle von Quellwaſſer — zur Verwendung kömmt, womit einem anläßlich der vorigjährigen inter— nationalen Bereiſung des Oberrheingebiets ausgeſprochenen Wunſch in vollkommenſter Weiſe entſprochen iſt. Die raſche Durchführung der Arbeiten, welche ſich auch auf die Erſetzung der alten hölzernen Bruttröge durch neue Zementtröge erſtreckt und durch die die Neuhauſer Anſtalt nunmehr nach allen Seiten hin als eine muſtergiltige bezeichnet werden darf, iſt ein beſonderes Verdienſt des um die Pflege des Fiſchereiweſens auch ſonſt verdienten Regierungs— raths-Präſidenten Moſer-Ott in Schaffhauſen. Die Anſtalt war mit 600,000 Lachseiern belegt von ausgeſuchter Schönheit; deren Gewinnung bot dieſes Jahr bei dem maſſenhaften Lachsfang bei Schaffhauſen und rheinabwärts keine Schwierigkeiten. Allein die Fiſcherei im Rhein unterhalb des Falls ſoll während der Laichperiode rund 500 Lachſe ergeben haben; der Preis ſank deßhalb auch zeitweiſe auf 80 und ſelbſt auf 50 Cts. für das halbe Kilo. Man iſt in den Fiſchereikreiſen geneigt, dieſe ſeit Jahrzehnten nicht mehr dageweſene Fang— beute den Beſtimmungen des Berliner Staatsvertrags über die Lachsfiſcherei im Rheingebiet zu Gute zu ſchreiben; aber ſicherlich wird man darin auch eine Frucht der nun über ein Jahrzehent fortgeſetzten planmäßigen Bruteinſetzungen erkennen dürfen. Die zur Erbrütung von 200 — 300,000 Lachseiern ausreichende kantonale Brutanſtalt in Eglisau, der ebenfalls ein Beſuch abgeſtattet wurde, iſt leider dem Beiſpiele ihrer Schweſteranſtalt in Neuhauſen noch nicht gefolgt; ſie arbeitet mit Quellwaſſer, welches am Tage der Beſichtigung — 20. Dezember — 6° R. aufwies. Die enorme Begeifterung des mit der Leitung der Anſtalt betrauten Fiſcherei-Agenten Kienaſt iſt für jenen Mangel kein ganz ausreichender Erſatz; ob ſeine Abſicht, die zuweilen ſchon Ende Januar ausſchlüpfende Brut eine Anzahl Wochen hindurch künſtlich zu füttern, um ihre Ausſetzung hinaus zu zögern, als das richtige Mittel, über die Schwierigkeiten hinwegzuhelfen, erſcheint, wird wohl etwas bezweifelt werden dürfen. Die Fangweiſen auf den Lachs im Rhein ſind ſehr verſchiedenartige, von Schaff— hauſen bis Laufenburg iſt vorwiegend das Langgarn (Zuggarn) in Verwendung, deſſen Gebrauch weiter unterhalb offenbar der dann ſtärkere Fall des Waſſers und die heftigere Strömung verbietet; daneben an den als Laichplätze bekannten Stellen, deren Erwerb die Fiſcher oft erhebliche Summen ſich koſten laſſen, das etwa 4 — 5 m breite, 3 m hohe ſog. Stanggarn, mit dem man den im Laichgeſchäft befindlichen Fiſch umſtellt. Bei Laufen— burg und weiter abwärts kommen die Lachswagen vor, maſſive Einbauten in den Strom— lauf, wobei ein in die Tiefe verſenktes Netz, ſobald der aufſteigende Lachs an ein Syſtem aufwärts geſpannter Fäden anſtößt und dadurch ſeine Ankunft dem in der Hütte befindlichen Wächter ankündigt, durch Auslöſen eines oder mehrerer Schwengel aufwärts geſchnellt wird. Reuſen zum Fang der Lachſe kommen nur bei Laufenburg vor; ſie pflegen in der Nähe des Ufers in einer Stelle ſtärkſter Strömung eingeſenkt zu werden und ſind wohl als die ergiebigſte Fangweiſe anzuſehen; denn ſchwerlich wird ein aufſteigender Lachs dieſen aus Eiſen geſchmiedeten Rieſentrichtern zu entrinnen vermögen. Eben deßhalb hat ſchon die erſte oberrheiniſche Uebereinkunft von 1875 — 1877 die Verwendung von Reuſen nach dem 20. Oktober bis zum Ende des Jahres unterſagt; man wollte dadurch den Fiſchern weiter oberhalb bis Schaffhauſen ebenfalls einen Antheil an der Lachsbeute ſichern; daneben ſpielte 32 freilich auch der Umſtand mit, daß in Folge des reißenden, durch die Reuſen ſich preſſenden Waſſerſtroms kein Lachs auch nur kurze Zeit lebend in der Reuſe erhalten bleiben kann und daher deren Zulaſſung zur Laichzeit die Möglichkeit der Gewinnung der Fortpflanzungs— elemente von lebenden Lachſen ausſchlöſſe. In Laufenburg, wo rechts- und linksrheiniſch die Lachsfiſcherei den Gemeinden zuſteht — Groß- und Kleinlaufenburg — und wo die Ergiebigkeit des Lachsfanges daher in nicht unbeträchtlichem Umfang Rückwirkungen auf den Gemeindeſteuerſäckel ausübt, war man von dieſer Regelung natürlich wenig erbaut; man empfindet ſie doppelt ſchmerzlich, wenn, wie nun ſchon ſeit einigen Jahren der Fall, wegen ungünſtigen Waſſerſtandes die Lachsfiſcherei im Frühjahr und Sommer unergiebig bleibt; allein heuer ſollen die beiden Pächter der Fiſchereien etwa 10,000 Francs Verluſt gehabt haben. Man fürchtet ſchon jetzt ein beträchtliches Heruntergehen der Pachtzinſe bei der nächſten Pacht— vergebung und iſt geneigt, für ſolche Schmälerung der Gemeindeeinkünfte die Herren vom grünen Tiſch in Bern, Karlsruhe und Straßburg verantwortlich zu machen, wie man übrigens dort überhaupt mit etwas ſcheelen Augen die Zunahme der Lachsfiſchereien am Oberrhein betrachtet und auch die Freigabe des Lachsfangs zur Schonzeit bemängelt, viel— mehr lieber hätte, wenn alle in der Laichperiode durchpaſſirten Lachſe nach ihrer Entlaichung auf der Rückwanderung einzig und allein in Laufenburg das Ziel ihres Lebens beſchlöſſen. Umgekehrt hört man unterhalb und oberhalb Laufenburgs tadelnde Bemerkungen über die Zulaſſung der Reuſen als verwerflicher „Mordinſtrumente“; man erkennt daran, daß der Kampf um den Lachs nicht bloß zwiſchen Holland, Deutſchland und der Schweiz ſpielt, ſondern daß innerhalb jedes dieſer Staatsweſen ähnliche Intereſſengegenſätze kleinerer Art vorhanden ſind und daß diejenige Regelung der Lachsfiſcherei ſchließlich die gerechteſte für Alle bleibt, welche — wie in den oberrheiniſchen Uebereinkünften verſucht wurde — an Stelle der Aufrechterhaltung natürlicher Monopole, allen Anwohnern des Stromlaufs einen verhältnißmäßigen Antheil an dem Lachsfang zuzuweiſen ſich bemüht. Dieß ſchließt billige Rückſichtnahme auf alte Gerechtſame nicht aus; und es dürfte von dieſem Geſichtspunkte aus der Erwägung werth ſein, ob nicht in Jahren, wo in Laufenburg die Lachsfiſcherei den großen Theil des Jahres über uneinträglich blieb, nicht die Friſt zur Entfernung der Reuſen und der Schnellen um etwas verlängert werden könnte. Eine aus der Vorväterzeit überkommene Fangweiſe am Oberrhein iſt die mit dem lebenden Lachsmännchen als Lockfiſch. Derſelbe iſt etwas unterhalb eines in den Rhein verſenkten Netzes an einem Seil befeſtigt, deſſen Ende der Fiſcher in der Hand behält. Ein Unruhigwerden des Lockfiſches verräth ihm, daß ein anderer Lachs in der Nähe iſt; er zieht nun langſam den erſteren aufwärts, bis er genau über dem Netze ſteht und ſchnellt in dem Augenblick, in welchem nach ſeiner Berechnung der nachſchwimmende Lachs an derſelben Stelle angekommen iſt, durch Auslöſen eines Schwengels das Netz in die Höhe, das nun beide Lachſe, den Lockfiſch und den anwandernden, friedlich vereinigt. Neuerdings hat man dieſe Fänge — Lachsſtühle — auch zu ſelbſtthätigen umgewandelt, indem das Netz als eine Art Garnfalle konſtruirt iſt, die zuſammenſchlägt, ſobald der aufſteigende Lachs an einen am Grund der Falle angebrachten beweglichen Dorn ſtößt. Man tadelt nicht mit Unrecht an dieſen Fangweiſen, daß ſie mit einer Thierquälerei für den Locklachs verbunden ſei, der oft wochenlang am Seil befeſtigt, den Angriffen und Biſſen ſeiner eiferſüchtigen Collegen widerſtandslos preisgegeben iſt und daher nicht ſelten ein erbarmungswürdiges Ausſehen erhält. Zu einem ſchweizeriſcherſeits mehrfach angeregten Verbot der Lockfiſcherei iſt es gleichwohl bis jetzt nicht gekommen; es iſt eben nicht zu beabreden, daß das Verbot desſelben gleichbedeutend wäre mit dem Verbot des Lachsfanges ſelbſt überall da, wo nach der Beſchaffenheit des Stromlaufs die anderen obenerwähnten Fangweiſen nicht zur An— wendung gelangen können. Eine gewiſſe Doſis von Grauſamkeit iſt ja ohnedies mit der Fiſcherei ziemlich untrennbar verbunden; auch der Angelſport weiß davon zu erzählen. Dagegen kann und ſollte eine unnöthig lange Hinauszögerung der Lockdienſte des einzelnen Fiſches unterfagt werden, was bei hinreichend ſcharfer Kontrole des Aufſichtsperſonales wohl erreicht werden dürfte. Zur Zeit freilich leidet die Fiſcherei-Aufſicht gerade in dieſem oberſten Theil des Rheinlaufs noch an gewiſſen Gebrechen und in der Ueberzeugung, daß eine Verbeſſerung auch nach dieſer Seite baldthunlich herbeizuführen ſei, waren die Ein- > gangs erwähnten kommiſſariſchen Rheinfahrtgenoſſen denn auch ziemlich einig. Wie denn auch dieſes Zuſammenſein wieder mancherlei werthvolle Anregungen und Anſtoß gegeben hat zu weiterem frohgemuthen Arbeiten pro piscibus! B. II. Zweiter Deutſcher Jiſchereitag in Freiburg i. B. Fiſchzüchterkonferenz. (Fortſetzung.) VI. Donaugebiet. Herr Dr. v. Staudinger ſpricht über den Huchen im Donaugebiet. Dieſer bilde dort den Erſatz für den Lachs, dem er an Güte wenig nach— ſtehe, von Vielen ſogar vorgezogen werde. Der Deutſche Fiſcherei-Verein ſei ſeit mehreren Jahren für die Vermehrung des Huchen, auf welche auch Oeſterreich großen Werth lege, auf's Wärmſte bedacht. Wenn man trotzdem wenig weiter vorwärts gekommen ſei, ſo liege der Fehler in der Methode. Der bisherige Grundſatz bei den Auslobungen aus Mitteln des Deutſchen Fiſcherei-Vereins lautete, wie bei der Lachseiergewinnung, auch hier immer: Zuerſt Eier, dann Geld! Damit komme man bei der Huchenzucht nicht weiter. Hier müſſe man den Satz einfach umkehren. Die Hucheneiergewinnung unterliegt ſolchen Schwierigkeiten, daß man von vorneherein parate Geldmittel haben muß. Die Huchen kommen nicht zu genau beſtimmter Zeit an einen beſtimmten Laichplatz. Laichzeit und Laichplätze wechſeln. Ein günſtiger oder ungünſtiger Waſſerſtand habe darauf weſentlichen Einfluß. Niedriger Waſſerſtand dränge die Huchen in tiefere Flußtheile zurück. Frühjahrshochwaſſer zur Laichzeit vereitele jede Eiergewinnung. Die Huchen ſtünden zudem immer nur einzeln oder paarweiſe auf den oft weit von einander entfernten Brüchen. Es gehe auch nicht an, ſie in Behälter zuſammenzufangen und hier ihre Laichreife zu erwarten. Die großen Fiſche hielten das nicht lange aus. Der Bayeriſche Fiſcherei-Verein erließ Bekanntmachungen, in denen man eigens Bezalung für die gewonnenen Eier verſprach. Allein dieſe Vekanntmachungen kamen den einzelnen Fiſchern auf dem Lande vielfach gar nicht zu Geſicht. Außerdem treiben die Fiſcher meiſtens Kirchthurmpolitik. Der Huchen lebt als ſog. Standfiſch. Die Fiſcher ſagen, warum ſollen wir unſern Fang abgeben, damit deſſen Laichprodukte dann Anderen zu Gute kommen? Eine weitere Schwierigkeit verurſacht der höchſt ſubtile Transport der Eier. Die friſch befruchteten Eier ſind noch ſchwieriger zu verſenden, als die angebrüteten. Werden ſolche Eier nach entfernten Fiſchzuchtanſtalten geliefert, ſo gehen viele zu Grunde. Beim Rücktransport der jungen Fiſchchen zur Ausſetzungs— ſtelle im Mai und Juni haben auch die Temperaturverhältniſſe oft ein bedauerliches Wort mitzuſprechen und erwächſt auch aus dieſen nicht ſelten ein bedeutender Schaden. Mittel, gegen dieſe Schäden anzukämpfen, biete nur eine organiſatoriſche Decentraliſation, die Errichtung von kleineren Gewinnungs- und Erbrütungsſtationen. Die Fiſcheier ſollen möglichſt in der Nähe des Gewinnungs- und Ausſetzungsplanes ausgebrütet werden. Zum Zwecke der einſchlägigen Organiſation ſeien aber informatoriſche Reiſen, Kon— ferenzen zwiſchen den betheiligten Vereinen, dieſe und jene örtlichen Einrichtungen nöthig. Alles das aber koſte Geld! In dieſer Richtung ſolle nun der Teutſche Fiſcherei-Verein dem Donaugebiet, welches an dem reichen Aufwande für die Lachszucht aus Reichs— mitteln ohnehin nicht im mindeſten partizipire, unter die Arme greifen und zwar durch die Bewilligung eines Extraordinariums — nicht zum Zwecke unmittelbarer Eiergewinnung, ſondern vorerſt zur Einrichtung einer geſunden Organiſation. Redner ſtellt daher folgenden Antrag: „es ſei dem Deutſchen Fiſcherei-Verein zu empfehlen, er wolle: a) durch Vermittlung des Bayeriſchen Landes⸗-Fiſcherei⸗ Vereins und etwa auch des Oberſchwäbiſchen Fiſcherei— Vereins eine zweckmäßige förmliche Organiſation der Hucheneier-Gewin nung durch Ermittlung zahlreicher 34 A — — Gewinnungsſtationen und Einrichtung von Erbrütungs— ſtationen in der Nähe der letzteren anbahnen und b) zu dem Zwecke dieſer örtlichen Maßnahmen und der da— durch bedingten Bereiſungen eine beſondere Summe von 1000 M ausſetzen.“ Die Konferenz nimmt dieſen Antrag ohne Diskuſſion einſtimmig an ). VII. Bodenſee. Herr v. Behr: Seit Jahren habe der Deutſche Fiſcherei— Verein auf den Bodenſee ſeine beſondere Aufmerkſamkeit verwendet und es ſei auch dort gegen früher Manches beſſer geworden. Doch bedürfe noch Manches des Fortſchritts. So vor allem die Geſetzgebung. Weitere Hauptarbeit ſei die Einführung des Zander, worüber die Fiſcher dort ſehr erfreut ſeien. Auch der Aal ſei im Bodenſee willkommen. In letzterer Hinſicht ſei die Methode verſchieden angewendet worden. Zuerſt habe man Montée von Herrn Direktor Haak bezogen. Später habe man Verſuche gemacht, aufſteigende Aale am Rheinfall bei Schaffhauſen abzufangen und über die Fallhöhe zu transportiren. Neueſtens faßte man ins Auge, dieſe Prozedur bei Laufenburg am Rhein im Badiſchen auszuführen. Aeſchenbrut habe der Deutſche Fiſcherei Verein zahlreich dem Bodenſee gewidmet. Für die Gewinnung von Felcheneiern böten die Fiſchzuchteinrichtungen in Tettnang und im Thurgau gute Ausſichten. Der Stolz des See's ſei die Seeforelle, das Kind des Rheins und der Vorarlberger Flüſſe. Deshalb habe auch der Deutſche Fiſcherei-Verein ſchon viel auf die Vermehrung der Seeforelle verwendet. Leider böten in Vorarlberg Wehre vielfache Hinderniſſe für den Aufſtieg. Redner appellirt warm an die Mithülfe des Vorarlberger Fiſcherei-Vereins in Bezug auf die Erbrütung und Ausſetzung von Seeforelleneiern und Einrichtung der benöthigten Fiſchleitern. a Herr Dr. Birnbaumer, Vorſtand des Vorarlberg'ſchen Fiſcherei Vereins in Feldkirch, antwortet auf dieſen Appell mit dem Ausdrucke des Dankes für die ſeinem jungen Verein ſchon gewordene Hülfe aus Deutſchland und ſichert getreue Mitarbeit zu. Herr Miniſterialrath Buchenberger beſtätigt, daß die Bodenſeefiſcher ſehr dankbar ſeien für Zander und Aal. Badiſcher Seits ſei man gerne bereit zur Mitwirkung behufs Aalgewinnung bei Laufenburg. Die Fiſchereigeſetzgebung für den Bodenſee befände fich bereits wieder in einem Uebergangsſtadium. Nachdem im Anſchluſſe an die Lindauer Konferenzbeſchlüſſe von allen Uferſtaaten Schonvorſchriften ziemlich gleicher Art erlaſſen worden, hätte Baden neuerdings revidirte Vorſchriften auf dem Prinzipe der Individualſchonzeit in's Auge gefaßt, welche dem Erlaſſe nahe ſeien. Es entſtehe nun die Frage, wie werden ſich die übrigen Uferſtaaten dieſen neuen Vor— ſchriften gegenüber verhalten? Herr Dr. v. Staudinger: Daß Baden und die Schweiz früher und neuer— dings wieder vorausgegangen, ſei Bayern gegenüber begreiflich, weil ja Bayern nur einen Winkel des Bodenſee's beſitze. Die in Bayern beſtandenen ſpeziellen Vorſchriften für den Bodenſee ſind älteren Datums als die Landes-Fiſcherei-Ordnung vom 4. Okt. 1884, deren Inhalt beſſer ſei, als die früheren Spezialvorſchriften für den Bodenſee. Nur um ſich Baden und der Schweiz zu accomodiren und keine Disharmonie entſtehen zu laſſen, habe Bayern ein Opfer gebracht und ſeine ältere Bodenſeeverordnung neben der Landes-Fiſcherei-Ordnung noch fort gelten laſſen. Es werde allerdings die Nothwendig— keit herantreten, dieſe älteren Bodenſeevorſchriften wieder zu revidiren, ſobald Baden und die Schweiz ihre Vorſchriften neuerdings verbeſſern. Sollte ſich von dieſen etwas zur Annahme für Bayern eignen, ſo würde es gewiß auch hier acceptirt werden. Mangels offizieller Eigenſchaft könne Redner dieß zwar nicht formell verſprechen; als II. Präſident des Bayerischen Landes-Fiſcherei-Vereins werde er es aber an der erforder— lichen Anregung nicht fehlen laſſen. (Fortſetzung folgt). *) Inzwiſchen hat auch ſchon der Ausſchuß des Deutſchen Fiſcherei-Vereins obigem Antrage ſtattgegeben. Am 23. November 1887 hat bereits in München eine Konferenz von Vertretern verſchiedener Fiſcherei-Vereine des Donaugebiets ſtattgefunden, welche ſich in ihren Anſchauungen und Vorſchlägen völlig einigte. Näherer Bericht hierüber folgt. 35 III. Aus der reichsgerichtlichen Rechtſprechung. Mit Urtheil vom 8. Juli 1887 (Entſch. Bd. 18 S. 276) wurde vom Reichsgericht ausgeſprochen, daß nach gemein em Rechte in Betreff der Benützung eines öffentlichen Fluſſes den Mühlen als ſolchen ein Vorrecht vor dem collidirenden Gebrauche und Verbrauche des Waſſers zu anderen Zwecken nicht zuſtehe. Wenn ſich auch dieſe Ent— ſcheidung nicht direkt auf das Verhältniß zur Fiſcherei bezieht, ſo iſt ſie doch auch in letzterer Richtung wenigſtens von mittelbarem Werthe. IV. Entwicklung der öſterreichiſchen Jiſchereigeſetzgebung. Am 25. April 1885 iſt bekanntlich ein öſterreichiſches Reichsgeſetz über die Regelung der Fiſcherei in den Binnengewäſſern erlaſſen worden. Dasſelbe ſteht zweifellos auf einem Standpunkt, welcher den berechtigten Anſprüchen der Fiſcherei zeitgemäß zu entſprechen ſucht und wenigſtens theilweiſe auch entſpricht, hiemit aber einen entſchiedenen Fortſchritt anbahnt. Jenes Reichsgeſetz erſcheint übrigens wenigſtens vorwiegend nur als ein ſog. Grundlagen— geſetz, d. h. es ſtellt allgemeine Rechtsgrundſätze feſt und überläßt deren nähere Durchführung nach verſchiedenen Richtungen der Landesgeſetzgebung für die einzelnen Kronländer. Daß dieſe kronländiſche Geſetzgebung dabei an die Grundnormen des Reichsgeſetzes gebunden und durch dieſelben beſchränkt iſt, verſteht ſich von ſelbſt. Ueber die Vorbereitung der einzelnen Landesfiſchereigeſetze ſchreiben die „Mittheilungen des öſterreichiſchen Fiſcherei- Vereins“ im letzten Hefte wörtlich Folgendes: „Die von der Regierung in der letzten Seſſion der Landtage von Niederöſterreich, Oberöſterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, Görz, Gradiska, Vorarlberg. Böhmen, Mähren, Schleſien, Galizien und Bukowina zur verfaſſungsmäßigen Behandlung eingebrachten Entwürfe der auf dem Reichsfiſchereigeſetze vom 25. April 1885, R.-G.-Bl. Nr. 58, baſirten definitiven“ Landesfiſchereigeſetze wurden faſt überall von den Landesausſchüſſen unter Beiziehung von Sachverſtändigen aus den Fiſcherei-Vereinen in Berathung gezogen und ſteht zu erwarten, daß in der unmittelbar bevorſtehenden nächſten Landtagsſeſſion das eine oder das andere der Landesgeſetze zu Stand kommt. Der galiziſche Landtag hat das Geſetz ſofort in ſeiner vorigen Seſſion beſchloſſen. Die allerhöchſte Sanction dieſes Beſchluſſes iſt von Kurzem erfolgt und ſo iſt Galizien das erſte Kronland, welches ſich eines definitiven Landesfiſchereigeſetzes erfreut.“ So glatt wie in Galizien ſcheint es übrigens in andern öſterreichiſchen Kronländern nicht zu gehen. Aus Oberöſterreich z. B. kommt gar ſonderbare Mär! Dort hatte der Landesausſchuß auf Grund einer Sachverſtändigenenquete den Regierungsentwurf revidirt und dann dem Landtage wieder vorgelegt. Hier geſchah es nun, daß der „volkswirthſchaftliche Ausſchuß“ beantragte, den Entwurf dem Landesausſchuß zurückzugeben, um ihn „auf Grundlage und mit Berückſichtigung der in dieſem Berichte feſtgeſtellten Prinzipien“ einer nochmaligen Reviſion zu unterziehen. Welche „Prinzipien“ ſollten das aber ſein? Sie gipfeln in dem Poſtulate des „volkswirthſchaftlichen Ausſchuſſes“, es habe vorzüglich als Grundſatz zu gelten, daß der Betrieb und die Errichtung von Waſſerwerken, ſowie die Landwirthſchaft und Kultivirung der Gründe durch die Fiſcherei nicht beeinträchtigt werden dürfen, aß daher die Intereſſen der Fiſcherei den Intereſſen der obgenannten Erwerbszweige untergeordnet werden müſſen! Sonſt nichts mehr, Ihr Herren von der „Volkswirthſchaft“?! Wie iſt uns denn eigentlich? Iſt an jenen Antragſtellern all' das ſpurlos vorübergegangen, was die letzten Jahrzehnte in allen Kultur— ländern an Verſtändniß für den Werth der Fiſcherei und die Bedürfniſſe der Fiſchereipflege zu Tag gefördert haben? Aber natürlich, wenn ein Ausſchuß beſchließt, welcher zur Mehrheit aus „Oekonomen“ und Müllern — den alten Widerſachern der Fiſcherei — zuſammengeſetzt iſt und wenn vollends ein Herr Müllermeiſter als Referent aufgeſtellt iſt, dann kann es nicht Wunder nehmen, wenn das aſchgraue Bild eines unerfreulichen Intereſſenkampfes herauskommt. Jene Preßſtimme aus Oeſterreich (Gmundener Wochenblatt) hat wahrlich recht, welche ſchreibt: 36 „daß ſolch eine „Prinzipienforderung“ nicht nur ein bitter ſchmerzliches Gefühl unter den ober— öſterreichiſchen Fiſchern erregen müſſe, ſondern auch geeignet ſei, ein „beredtes Staunen und eigenartiges Bedauern“ in der gebildeten Fiſchereiwelt des ganzen In- und Auslandes zu erwecken.“ Es war ein entſchiedenes Verdienſt des greifen Herrn Statthalters Frhrn. v. Weber-Ebenhof, des Herrn Dr. Edlbacher und des Herrn Grafen St. Julien, daß ſie die Verweiſung des Landesausſchuſſes auf jene Prinzipien des „volkswirthſchaftlichen Ausſchuſſes“ des Landtags in dieſem ſelbſt zum Falle brachten. Sie haben dadurch nicht allein der Fiſchereiſache einen hohen Dienſt geleiſtet, ſondern auch die Autorität des öſter— reichiſchen Reichsgeſetzes gewahrt, welches ja ſchon die maßgebenden Prinzipien vorgezeichnet hat. Nach dieſer Richtſchnur des Reichsgeſetzes hat der oberöſterreichiſche Landtag zu arbeiten und nicht nach Prinzipien, welche lediglich aus gegneriſchen Sonderintereſſen herge— holt ſind und doppelt zum Unſegen gereichen müßten in einem Lande, deſſen koſtbare Gewäſſer wahre Schätze der Fiſchwelt bewahren, und die reichſte Waſſerernte zu gewähren im Stande ſind, wenn der Bewirthſchaftung dieſer Gewäſſer das erforderliche Ver— ſtändniß zu Theil wird! Der ruhige Beobachter im Auslande begreift darum doppelt die Erregung, welche ſich der oberöſterreichiſchen Vorkämpfer für die Fiſchereiintereſſen ob jener Poſtulate des „volkswirthſchaftlichen Landtagsausſchuſſes“ bemächtigt hat. Wir zweifeln aber auch keinen Augenblick, daß ſolche ungeheuerliche Poſtulate von ſelbſt in ſich zuſammen— brechen müſſen. IV. Siterafur. Eine hochintereſſante Novität, erſchienen Prag 1888, in Kommiſſion von Fr. Rivnäc, liegt vor uns in Geſtalt der: „Fiſchereikarte des Königreichs Böhmen“, nebſterläuterndem Texte von Profeſſor Dr. Anton Fric in Prag. Die großen Verdienſte des Herrn Verfaſſers um die Fiſchereipflege und insbeſondere um die Lachszucht im Elbegebiet ſind weitbekannt. Er verſteht es, Wiſſenſchaft und Praxis zu trefflicher Leiſtungsfähigkeit zu verbinden. Einen ſchönen Beleg bietet hiefür im Anſchluſſe an zahlreiche frühere Schriften desſelben Verfaſſers obige Karte mit Erläuterungen, welche wir freundlicher Beachtung beſtens empfehlen. Der Schriften über Teichwirthſchaft ſind ſchon Viele. Nicht alle haben vollen Werth. Sehr beachtenswerth find darunter aber die Publikationen des in der Teichwirthſchaft hocherfahrenen fürſtl. Schwarzenberg'ſchen Domänendirektors Joſeph Fuhla in Wittingau in Böhmen. Von einer derſelben, welche urſprünglich in den Mittheilungen des Oeſterreichiſchen Fiſchereiꝙ-Vereins erſchien, wurde ein Separatabdruck veranſtaltet unter dem Titel: „Karpfenfütterung auf der ae e im Jahre 1886“, welcher beachtenswerthe Beobachtungen und Erfahrungen ekannt gibt. Unſere geſchätzten Leſer erinnern ſich vielleicht noch jenes Aufſatzes, welchen Herr Fritz Püchner zuerſt in unſerem Batte (1887, Nr J) veröffentlichte. Der Aufſatz fand vielen Gefallen und iſt deßhalb auch mit unſerer Verwilligung in mehreren anderen Blättern (3. B. in der „Wiener landw Zeitung“) abgedruckt worden. Jenen bei uns erſchienenen Originalaufſatz hat nun Herr Fritz Püchner zu einem etwas größeren ſelbſtändigen Schriftchen erweitert, welches unter dem Titel erſchien: „Der Krebs und ſeine Zucht.“ Von Fritz Püchner. Mit 14 Abbildungen. Wien 1888. Im Kommiſſionsverlage von Karl Gerold's Sohn. 8. 34 S. Gute Schriften über die Krebszucht gibt es wenige, während andererſeits das wirthſchaftliche Intereſſe an letzteren nach durch die bekannte ſog. Krebspeſt bewirkter Verödung vieler Krebsgewäſſer im Steigen iſt. Um ſo mehr darf Püchner's Schrift auf freundliche Aufnahme und gute Verbreitung rechnen. V. Vermiſchte Mittheilungen. Perſonalien. Herr Profeſſor Dr. Metzger in Münden, welcher ſo hohe Verdienſte um die Fiſchereipflege ſich ſchon erwarb, hat, wie die Zirkulare des Deutſchen Fiſcherei-Vereins melden, unlängſt feine Stellung als königlich preußiſcher Oberfiſch— meiſter in Hannover aufgegeben, was begreiflicherweiſe dort ſehr bedauert wird. Wir hoffen, daß der verehrte Mann gleichwohl wenigſtens der Fiſchereiſache, welcher er mit ſo viel Verſtändniß und Wahrhaftigkeit gedient hatte, erhalten bleibt. Ueber beſagten Rücktritt bemerken die Zirkulare des Deutſchen Fiſcherei-Vereins noch Folgendes: „Wir mußten uns ſagen, daß unter dem in Preußen herrſchenden Syſtem Metzger's amtliche Bu — — Ä—ä— Stellung zu wenig harmonirte mit ſeiner bekannten wiſſenſchaftlichen Ueberzeugung über Schonzeiten, Schonreviere und rationelle Bewirthſchaftung der öffentlichen Gewäſſer“. Stimmt ſicherlich! Ergebniſſe künſtlicher Fiſchzucht. In einem Zufluſſe des Pilſenſee bei Seefeld in Oberbayern, der gräflich Törring'ſchen Gutsherrſchaft zugehörig, wurde vor ſechs Jahren Jungbrut von Seeforellen ausgeſetzt. Lange war davon nichts mehr wahrzunehmen. Heuer aber ſind, wie uns von beſter Quelle berichtet wurde, herangewachſene See— forellen in demſelben Zuflußbache auf dem Laichplatze erſchienen. Statiſtik der Fiſcherei⸗Vereine in Deutſchland. In den Zirkularen des Deutſchen Fiſcherei⸗ʃvereins ſtellt Herr v. Behr den Verſuch in Ausſicht, eine ſolche Statiſtik zu gewinnen. Wir begrüßen und befürworten einen derartigen Verſuch aufs Beſte. Es ſollte ein ſtets evident zu haltendes Verzeichniß aller deutſchen Fiſcherei-Vereine beſtehen. Unmöglich iſt die Herſtellung gewiß nicht, denn alle Fiſcherei-Vereine werden es als Ehrenſache betrachten, die nöthigen Notizen einzuſenden. Aber — um etwas Con— gruentes und Nützliches zu ſchaffen, muß vorerſt ein Schema aufgeſtellt und veröffentlicht werden, welches die auszufüllenden Rubriken nach Maßgabe des praktiſchen Bedürfniſſes gleichmäßig vorzeichnet. Mit Angaben über Mitgliederzahlen allein iſt ein wirklich nutz- bares Reſultat noch nicht gewonnen. Will die Sache auf ſolch breiterer Grundlage gefördert werden, ſo ſtellen wir unſeres Blattes Mitwirkung mit Vergnügen zur Dispoſition. Krebspeſt. In den Oſterſeen (Oberbayern), welche durch die Krebspeſt ſchwer heimgeſucht waren, zeigen ſich jetzt wieder Krebſe und zwar von derſelben bläulich gefärbten Race, welche vordem dort heimiſch geweſen war. Letzteres iſt eine bemerkens— werthe Thatſache. Vertilgung von Fiſchfeinden. Nach einer amtlichen Zuſammenſtellung (Zirkular des Deutſchen Fiſcherei-Vereins 1887 Nr. 5 S. 143) find in den preußiſchen Staats- forſten während des Etatsjahres 1886/7 265 Fiſchottern, 2 Fiſchadler, 234 Cormorane und 4041 Reiher (ö) erlegt und 177 Reiherhorſte zerſtört worden Mit Recht betont das vorerwähnte Zirkular des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, daß das Vorhandenſein ſolcher Reihermengen die Frage nach der Möglichkeit intenſiverer Abhülfe nahe legt. Bachſaibling. Nach Nachrichten aus England hat dort ein im Teiche gezogener Bachsaibling in 9 Jahren das Gewicht von 9 Pfund erreicht. Länge 25 Zoll, Höhe 7 Zoll. Turbinenſchaden. Derſelbe wird lebhaft illuſtrirt durch folgende Mittheilung im „Deutſchen Müller“: „Ich war Beſitzer der kleinen Waſſermühle in M. bei F. (Poſen). Die Witterung im April war ſo recht zur Wanderung für die Aale geeignet, es war finſter, warm und regneriſch. Als ich des Nachts, ungefähr um 3 Uhr, in die Mühle komme, bemerkte ich, daß die Gänge äußerſt langſam und ſchleppend arbeiteten. Auf eine deßhalb an den Geſellen gerichtete Frage erklärte mir derſelbe, daß er dieſes auch bereits wahrgenommen, infolge deſſen die Gänge gelüftet, auch nach der Urſache geforſcht, aber nichts gefunden habe. Meine ſofortigen Recherchen hatten auch keinen Erfolg. Ich ließ deßhalb ſchützen, um genauer nach dem Hinderniß ſuchen zu können. Da wiederum nichts zu entdecken, ſollte die Mühle nochmals angelaſſen werden, aber es war nicht möglich; trotzdem das ganze Waſſer vorgezogen wurde, rührte ſich kein Rad. Nun ließ ich Alles ruhig ſtehen, bis es Tag wurde und als auch da kein Hinderniß zu entdecken war, ließ ich das Waſſer dicht abſperren und die Turbine hoch heben. Da fand ich die Beſcheerung! Zwiſchen dem Laufrade der Turbine und in den Zellen war alles voll großer Aale, aber alle zerdrückt und zerquetſcht. Die Anzahl wurde in der Ueberraſchung gar nicht feſtgeſtellt.“ Vorzüge einzelner Fiſchſtüke. Vom Karpfen gilt die Milch als große Delikateſſe, welche franzöſiſche Feinſchmecker als Eingangsgericht herrichten laſſen. Dabei hat die Milch den Vorzug, beſonders leicht verdaulich zu ſein. Außerdem ſchätzt man am Karpfen den Gaumen oder die „Zunge“, wie Manche zu ſagen pflegen. Die Spiegelkarpfen, die ſich von den gewöhnlichen Karpfen durch größere Schuppen unter- ſcheiden, gelten als im Geſchmack feiner wie jene; 2— 3 pfündige Exemplare find die 38 — 'ͥ-—e'3 bevorzugteſten. Was nun den Geſchmacksunterſchied zwiſchen Rücken- und Bauchfleiſch anbelangt, ſo gibt man dem erſteren, als zarter, den Vorzug, obgleich einige franzöſiſche Gaſtroſophen das Bauchfleiſch für das zartere halten. Anders wie beim Karpfen ver— hält es ſich bei dem Hecht mit dem Bauchſtück. Hier ſtimmen alle überein, daß das Fleiſch vom Bauche ein beſſeres ſei, als das vom Rücken, alſo umgekehrt wie bei der Forelle. Bei ſeiner Zubereitung darf natürlich die als Leckerbiſſen geltende Leber nicht vergeſſen werden. Trotzdem der Hecht zur Winterszeit in ſeiner Hochſaiſon iſt, kann man ihn doch ſelbſt hier nur in die zweite Klaſſe der Tafelfiſche rechnen. Am geſuchteſten von ihnen ſind die „Hechtjünglinge“, die Mittelhechte; das Fleiſch der Alten gilt als hart und ſchwer verdaulich. See- und Flußhechte werden den Teichhechten vorgezogen. (Nach der Hotelzeitung.) Ein neuer Beitrag zum Sündenregiſter des Hausſperlings (Passer domesticus). Die lang andauernde Dürre des Juli — wir hatten mehrere Wochen lang keinen Tropfen Regen — bewirkte, daß am Fuße des Geiersberges einige Bächlein, welche durch ſpärliche Quellen geſpeiſt werden, verſiegten (eine natürliche Folge der Abholzung unſerer Gebirge !). Hin und wieder blieben noch in Löchern und Austiefungen des Bettes kleinere Quantitäten Waſſers zurück, in welchen kleine Ellritzen, Schmerlen und Gründ— linge — dieſe letzteren kommen auch in der Forellenregion mitunter vor — ihr kümmerliches Daſein friſteten. Vagabondirende, durch die Hitze aus den Gehöften vertriebene Spatzen, welche ſich auf einem Fleck Weizen in der Nähe möglichſt breit gemacht hatten, löſchten ihren Durſt und badeten häufig in dieſen Pfützen, ohne daß ich ihrem Treiben beſondere Aufmerkſamkeit geſchenkt hätte, bis ich ſo ganz von ungefähr einen Spatzen mit einer etwa zwei Centimeter langen Ellritze auffliegen ſah; er ließ ſich in kurzer Entfernung nieder und verſpeiſte dort recht behaglich ſeine zappelnde Beute. Eingehende und genauere Beobachtungen zeigten mir nun gar bald, daß die Geſellſchaft von Landſtreichern den Fiſchdiebſtahl recht flott betrieb; auch kleine Krebſe wurden nicht verſchmäht. Karl Knauthe. Aus der Fiſchküche. (Nach der Zeitſchrift „Für's Haus“.) Pflückhecht. Der Hecht wird mit Salz und Gewürz in Waſſer gekocht, in kleine Stückchen gepflückt und die Gräten entfernt. Die durchgegoſſene Fiſchbrühe ſetzt man wieder auf das Feuer, legt ein großes Stück Butter hinein, rührt 1/3 Liter gute ſaure Sahne mit etwas Mehl daran, thut einige gehackte Sardellen und Kapern dazu und gießt zuletzt etwas Eſſig hinein. Dieſer Beiguß wird mit den Hechtſtückchen gut vermiſcht. Dazu gibt man Sauerkraut. | — Krebſe während einer Woche lebend zu erhalten. Man überzeuge ſich zunächſt bei jedem einzelnen Krebs, ob er friſch und munter iſt; matte Krebſe entferne man. Zur Aufbewahrung wähle man weder Topf noch Kiſte, ſondern einen Korb, lege die Krebſe hinein, beſtreue ſie mit einer Handvoll Weizenkleie, lege obenauf eine Schicht Brennneſſeln, ſchließe mit dem paſſenden Deckel und ſtelle den Korb in einen kühlen Raum. So behandelt, halten ſich Krebſe vorzüglich. VI. Sifderei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 5. bis 11. Januar. (Fiſchgroßhandel.) Lebende Fiſche. Hechte, mittel⸗ große per 12 Kilo 66 , do. kleine 60 , Schleihe 80 , Barſe 54 J, Bleie, große 48 J, do. kleine 36—40 J, Aland 42 , Barbinen 42 J, Karauſchen 54 , Zander, mittelgr. 1,00 &, do. kleine 80 , Bunte Fiſche (Plötze ꝛc.) 30—36 , Aale, große 1,20 / do. mittelgroße 0,80 —1,00 M, do. kleine 60 J., Karpfen, große 72 4, Bachforelle 4,50 — 5,00 &. — Friſche Fiſche in Eis⸗ packung. Rheinlachs (Salm) per / Kilo 3,00 &, Oſtſeelachs groß und mittel 1,20 1,25 K, Steinbutten, große 1,00 &, do mittelgroße 1,10 —1,20 &, Seezungen, Oſtender große 1,60 &, do. mittelgroße 1,40 /, Schollen, große 25—30 J, Schellfiſche, große 20—25 , do. mittelgroße 16-18 J, Kabliau, groß 20 4, Ruſſ. Zander 32—40 4, Hechte, große 40 —45 J, mittelgr. 50 J. — Lebende. Schalthiere. Hummern per ½ Kilo 2,00 , Krebſe, große per Schock 6,00 — 9,00 &, do, mittelgroße, 12—15 em, 3,00 6,00 , do. kleine, 10 em, 1,50 3,00 4 — Geräucherte Fiſche. Rheinlachs per / Kilo 3,25 3,50 &, Silberlachs 1,25 1,40 (Berl. Zentr-Markth.) 39 — ——— — L. Oſtangeln, 3. Januar. Der Fiſchfang hierſelbſt in der Gelbinger-Bucht und' am Halspoſter Strande iſt zur Zeit wenig lohnend. Es werden faſt nur Dorſche gefangen und hier nur ſelten an den Mann gebracht. L. Rendsburg, 4. Januar. Außer den von der Weihnachtszeit übrig gebliebenen Karpfen zu 80 und Brachſen zu 40 J waren Karauſchen zu 60 J und Hechte zu 40 JS per ½ Kilo zu kaufen. Von Auswärts kamen Dorſche zu 10—25 ½ und Butte zu 10—15 JS per Stück. Der Handel war kein lebhafter. Barſche koſteten 40 ½ per ½ Kilo. L. Eckernförde, 4. Januar Der Monat Dezember war für die Fiſcher wieder ſehr lohnend. Gefangen wurden nach Anſchlag 100,000 Wall Sprotten, 6000 Wall Heringe, 8000 Kilo Dorſche und 2800 Stieg Butt. Die Geſammtausbeute des vergangenen Jahres belief ſich auf circa 72,000 Kilo Dorſch, 750 Kilo Aale, 70,000 Wall Heringe, 725,000 Wall Sprotten, 450 Kilo Lachſe, 400 Liter Krabben, 100 Stieg Makrelen. Der Sprottenfang war ſo bedentend wie nie; auch weiſt der übrige Fang ein günſtigeres Reſultat auf wie das Vorjahr. L. Aus Dänemark. Im Jahre 1886/87 wurde die Fiſcherei im Limfiord von 2781 Fiſchern betrieben. Von dieſen ernährten ſich 956 gänzlich, 1825 theilweiſe mit Fiſcherei. Unter den Letzteren waren 95 Frauen thätig. Die Einnahme betrug 171 Kronen Brutto und 139 Kronen Netto pro Kopf, wie die Fiſcher ſelbſt angeben und iſt anzunehmen, daß die Angabe etwas niedrig gegriffen Die größte Anzahl Fiſcher lieferte das Kirchſpiel Lonn. Im Jahre 1885/86 betrug die Geſammteinnahme 527,578 Kronen, die Nettveinnahme 428,331 Kronen. Das Jahr 1886/87 lieferte dagegen eine Bruttoeinnahme von 476,237 Kronen, eine Nettoeinnahme von 386,349 Kronen. An der Aalfiſcherei betheiligten ſich 2203 Fiſcher, unter denen 76 Frauen waren. 120 Kronen Brutto und 99 Kronen Netto war die Ausbente. An der Heringsfiſcherei erzielten 551 Perſonen Brutto 143, Netto 111 Kronen. Die Dorſchfiſcherei betrieben 246 Leute mit 68 und 49 Kronen per Kopf. Auf Flunder wurde von 1024 Perſonen gefiſcht mit reſp. 110 und 98 Kronen und betrieben endlich die Hummerfiſcherei 83 Leute mit 34 reſp 28 Kronen Fiſchausfuhr aus Norwegen. In Chriſtiania fand eine Verſammlung von Fiſcherei— Intereſſenten ſtatt, in welcher über die Mittel zur Erweiterung des Abſatzes der norwegiſchen Fiſcherei⸗Erzeugniſſe berathen wurde. Auf Antrag des Herrn Aſtrup, Mitgliedes des norwegiſchen Staatsrathes, wurde Folgendes beſchloſſen: Es wird eine Geſellſchaft oder Vereinigung zur Förderung der Intereſſen der norwegiſchen Sommerfiſchereien errichtet. Dieſelbe ernennt einen Generalagenten für das Ausland. Dieſer ſoll ſich mit dem Inſpektor des Norddiſtrikts von Nor— wegen in der Richtung in Verbindung ſetzen, daß er als Generalagent für das Inland in Thätig- keit trete. Es ſoll ferner eine geeignete Perſönlichkeit angeſtellt werden, welche die norwegiſchen Küſten bereiſt, um die Fiſchhändler zu bewegen, ſich zuſammen zu thun und gemeinſchaftlich Fiſche in Eis zu verſenden. Er ſoll ihnen auch Auskunft über die Preiſe auf den verſchiedenen Märkten geben und ſich ſelbſt mit Abrechnungen und dergleichen verſehen. Zum Fiſchverſandt ſollen zweck— mäßig eingerichtere Dampfſchiffe verwandt werden und dieſe ſollen alle Häfen, wo Fiſch zur Ver— ſendung bereit liegt, anlaufen. Es werden in Hull, London, Nieuwediep, Antwerpen und einigen deutſchen Häfen Agenten zum Verkauf angeſtellt. Für die vorbereitenden Schritte, das Gehalt und die Reiſekoſten des Agenten für das Ausland ꝛc. muß auf eine Summe von 10,000 Kronen (die Krone = 1 M 12½ ) gerechnet werden. Dieſer Betrag wird durch freiwillige Beiträge aufgebracht; eine Staatsſubſidie wird nicht verlangt. Eine Bitte an unſere Freunde! Su Tauſenden zählen — ohne jede Uebertreibung geſagt — die Leſer der „Allgemeinen Fiſcherei-Seitung“. Unter ihnen find viele, viele Herren, welche mit ausgezeichneten Henntniſſen und Erfahrungen im Gebiete des Angelfports ausgeſtattet ſind. An Sie Alle richten wir die herzliche Bitte, uns durch Mittheilungen aus dem Sporkgebiete erfreuen und unterſtützen zu wollen. Wir ſind für Alles, auch für kleinere Notizen dankbar. Um die Formgebung braucht Niemand zu ſorgen; wir werden Alles beſtens zu verarbeiten ſuchen, und uns keine Mühe reuen laſſen, um auch auf dieſem Gebiete unſern Telern fortan möglichſt Viel bieten zu können! Aeltere Zahrgänge unſeres Blattes können, ſoweit der Vorrath reicht, zu ermäßigten Preiſen nachbezogen werden. al) Inserate, »Dreile: 1 Amerikan. Schwarzbarſch 150 1884, 1 f e 10 1886 5 " 77 5 1887 5 1 Amerikan. Forellenbarſch von 1885, ir fertplanzungsfäßig 3 1886 5 7 5 von von 1837 . Streichkarpfen pro 1 Pfund Karpfenſtrich pro 100 Stück je nach der Größe b Goldorfen und Goldſchleihen von 1887 pro Stücke. ältere pro Pfund . „ ” ” es 34 und bariibe, Ä 0 M Fi, Max von dem Borne, Rittergutsbeſitzer auf Werneuchen, Bahnſtation Ringenwalde (Preußen). Wer liefert gene Orte A. Hiller, Wernigerode, Breiteſtraße. Das Fiſchgut Seewieſe bei Gemünden a/ M. (Bayern) liefert: Eier u. Brut von Seeforelle, Sail ling, Lochleventrout, Aeſche; Brut von Bachforelle; Goldorfen, Schleihen, einſömmerige Spiegel- u. Lederkarpfen (auserleſene Frankenraſſe) bis zu 14 em. ee En in 1 Berzoglich von Leuchtenberg Icen Bufsverwaltung Stain : (Eifenbahnfiation Traunſtein in Oberbayern) . 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Bodenſee, im Januar 1888. Gebrüder Läubli, Fiſchhandlung. 0 Die v. Arnim'ſche Fiſchzucht-Anſtalt Sophienreuth bei Rehau (in Bayern) offerirt: embryonirte Sachforellen- Eier von mit natürlichem Futter ernährten Fiſchen ſtammendeu mit Bachwaſſer bebrütet, das Tauſend 5 AM Größere Poſten nach Vereinbarung. 10 90O99999099900090999099 49994 Für IR Redaktion tin Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. Februar 1888. Allgemeine Fiſcherei-Zeitung. Erſcheint monatlich zwei. bis dreimal. 18 18 Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. f . Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und : e u E } O 9 E 15 Pfennige. — Redaction und d · Adminiſtratton, Adreſſe: . — Für Kreuzban zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. der Bäneriſchen Fiſcherei⸗Seitung. Organ für die Belammtinterellen der Filherei, ſowie für die Heſtrebungen der Fischerei- Vereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗FJiſcherei⸗Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Filcherei- Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen⸗Aaſſau lic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, beſterreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Fiſcherei⸗ Verein. Nr. I. e, Münden, 1. Februar 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel ift unterſagt. ag München, Sendlingerſtr. 48/2 I. Inhalt: I. Vogel⸗ und Fiſchwelt. — II. Neue Fiſchleitern. — III. Literatur. — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — V. Offener Briefwechſel. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Notiz! — Druckfehlerberichtigung. — Inſerate. I. Vogel- und Jiſchwelt. Die Ausarbeitung des Entwurfes eines deutſchen Reichsgeſetzes über den Vogelſchutz legt Betrachtungen über die Schädlichkeit gewiſſer Vogelarten für die Fiſchzucht wieder recht nahe. Zumeiſt ſind dieſe Schädlichkeiten anerkannt und in jenem Entwurfe auch berückſichtigt. Beſonders bezüglich der Waſſeramſel wollen aber die Vogelfreunde nicht daran, deren Schädlichkeit zuzugeſtehen. Sehr mit Unrecht. Für junge Edelfiſchbrut iſt das ſonſt ja reizende Thierchen ein gefährlicher Räuber. Vom Standpunkte des Gemüths aus begreifen wir vollkommen die Empfindungen der Vogelfreunde für die Waſſeramſel. Wir wollen darum auch keinen Hader mit deren Gönnern und keinen Vernichtungskampf gegen die Vogelart. Aber man laſſe doch dem Fiſchzüchter aus Gründen der praktiſchen Vernunft die Möglichkeit, ſich dieſer Feinde ſeines nutzbaren Strebens individuell da zu erwehren, wo es deſſen bedarf. Wir verlangen nur das Recht der Nothwehr und wollen nicht mit gebundenen Händen zuſehen müſſen, wenn unſere Pfleglinge von den Waſſeramſeln geradezu vernichtet werden. Daß dieß keine Uebertreibung iſt, ergibt ſich aus der auf S. 22 unſeres Blattes abgedruckten 3 Petition, welche inzwiſchen gleichlautend auch an den Deutſchen Reichstag abging. Nachdem übrigens damit die Beziehungen der Vogel- zur Fiſchwelt wieder auf der Tages⸗ ordnung ſtehen, nehmen wir Veranlaſſung, in Nachſtehendem einige neuere, intereſſante Schilderungen bezüglichen Inhalts abzudrucken. A. In den Mittheilungen des Oeſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins, Jahrgang VI, Nr. 21 ſchrieb vor einiger Zeit Herr Dr. Ernſt Edler v. Großbauer-Wal dſtätt Folgendes: „Schon als Knabe habe ich mit der primitivſten Angel oder mit dem improviſirten Fiſchnetze an den Bächen Niederöſterreichs mit dem Eisvogel (Alcedo ispida) und der Waſſeramſel (Cinclus aquaticus) und allen an den Binnengewäſſern vorkommenden Thieren Bekanntſchaft geſchloſſen, deren Leben und Treiben genau ſtudirt, ihre Neſter aus— gekundſchaftet, deren Fang verſucht und ſpäter viele Fehlſchüſſe und wenige Treffer gegen die beiden genannten Vögel abgefeuert. Ich muß hervorheben, daß ich faſt mit triſtem Herzen gegen dieſe zwei — unglaub⸗ lich aber doch wahr — mir lieb gewordenen Schädlinge des Fiſchbeſtandes, ohne welche ich mir kein halbwegs mit Fiſchen beſetztes Bächlein des Niederlandes, des Mittel- oder Hochgebirges vorſtellen kann, den Krieg erkläre. Der Eisvogel bildet in ſeiner hellen Farbenpracht von Blau, Grün und verſchiedenen bis faſt in Gelb verlaufenden Nuancen von Braun mit wenig anderen, gleichartig mit buntem Farbenkleide geſchmückten Vögeln, als mit der Mandelkrähe, dem Bienenfreſſer, dem Mauerläufer und Buntſpechte und einigen Entengattungen, eine Gruppe von einheimiſchen Vögeln, welche uns an die farbenprächtige Fauna der heißen Zone erinnert. Selbſt in dieſer Gruppe iſt unſtreitig der Eisvogel der mit hellen, ſchön ſchillernden Farben am reichſten ausgeſtattete Vogel, er läßt uns bei dem Anblicke ſeines Farbenkleides ſogar ſeinen Naturfehler im Ebenmaße ſeines Körperbaues, den langen Schnabel, den übergroßen Kopf gegenüber dem übrigen ziemlich kleinen Körper und die verſchwindend kurzen Füße überſehen. Wir verzeihen ihm auch ſeinen einzigen, nichts weniger als melodiös klingenden Ruf, welchen er, aufgeſchreckt, wie ein fliegender Smaragd längs des Bächleins hinziehend, ertönen läßt und welcher auch das ganze Um und Auf ſeiner Geſangskunſt zu bilden ſcheint. Jedesmal noch, wenn ich einen Eisvogel mit einem glücklichen Schuſſe erlegt hatte, habe ich das Ende des ſchönen Vogels, deſſen Farbenkleid noch in Folge des Fettglanzes einen eigenthümlichen Schmelz zeigte, bedauert. Wenden wir nun vom Eisvogel den Blick auf ſeinen Lebensgenoſſen, zur Waſſer— amſel, ſo ſehen wir zwar in Bezug auf das Farbenkleid den geraden Gegenſatz, da dieſe ſich nur mit den drei Farben Schwarz, Braun und Weiß ſchmückt. Aber gerade mit dieſer Einfachheit, mit ihrem ebenmäßigen Körperbau, welcher faſt neckiſch zu nennen iſt und leb— haft an den Zaunkönig erinnert, und mit ihrer Lebhaftigkeit gewinnt die Waſſeramſel von vorneherein unſer Intereſſe. Dieſes Intereſſe ſteigert ſich zur Sympathie, wenn man einmal den lieblichen Geſang dieſes Vogels zu einer Zeit belauſcht hat, wo noch bei Eis und Schnee alle Kehlen der übrigen Vögel ſchweigen. Außer der Paarungszeit ſind ſowohl der Eisvogel als auch die Waſſeramſel wahre Einſiedler, welche ohne beſondere Veranlaſſung, als Nahrungsmangel, bei Austrocknung von Bachſtrecken, oder ausgedehnten Uferregulirungen, über beſtimmte auserwählte Strecken eines Gewäſſers nicht hinausgehen und beſtimmte Steine, Wurzelſtöcke oder überhängende Ruthen von Uferſträuchern als regelmäßige Ruhe- und Jagdplätze einhalten. Gegenüber der unermüd— lichen Lebhaftigkeit und fröhlichen Beweglichkeit der Waſſeramſel erſcheint der Eisvogel, der, ſtundenlang auf Beute harrend, unbeweglich in das Waſſer ſtarrt, als ein ſehr moroſer Kamerad — und doch ſind beide Vögel gegenſeitig auf derſelben Strecke duldſam, während fie ihresgleichen allſogleich aus dem Reviere hinausjagen. Beide Vögel entfernen ſich niemals weit vom Waſſer weg und ziehen immer längs des Waſſerlaufes auf- und abwärts, als ob ſie an die erkorene Revierſtrecke angeboren wären. 8 Manche Leſer dieſer Zeilen werden ſich eines Lächelns über den bisherigen Inhalt dieſes Aufſatzes, welcher doch eine offenbare Kriegserkläung gegen die Schädlinge des Fiſch⸗ 43 nachwuchſes in der Ueberſchrift an der Stirne trägt, nicht enthalten können. Aber ich glaube dadurch gegen dieſe gefiederten Feinde der Fiſcherei mit Gerechtigkeit vorzugehen, daß ich vorerſt denſelben als Schutz vor der gänzlichen Vertilgung eine goldene Brücke errichte und dann erſt die Mahnung zur möglichſten Verminderung dieſer Thiere wegen des Schadens für den Nachwuchs der Fiſche unter Andeutung der Mittel zu dieſem Zwecke näher begründe. Wir haben es bei beiden Vögeln in Bezug auf die Fiſcherei nicht wie bei dem Otter mit Fiſchräubern oder Fiſchdieben zu thun, welche uns aus den Fiſchwäſſern bereits fang⸗ und verwerthbare Fiſche entnehmen und damit ſogar „Fraß und Völlerei“ treiben. Dazu ſind ſie mit dem beſten Willen, dem Schöpfer ſei Dank dafür, zu klein. Doch bereiten beide einen bedeutenden Schaden an der ganz jungen Brut der Fiſche im Früh— jahre und an der halbwegs von ihnen nach dem Größenverhältniſſe verzehrbaren heran— wachſenden Jugend des Fiſchſtandes im Laufe des ganzen Jahres. Gerade im Frühjahre haben ſowohl der Eisvogel als die Waſſeramſel mit bedeutenden Familienſorgen zu kämpfen und ſteigert ſich der Hausbedarf für die Jungen von Tag zu Tag. Da verdoppelt die Waſſeramſel ihre angeborene Thätigkeit im Suchen der Nahrung und ſelbſt der Eisvogel, der ſonſt als echter Stoiker nach halbwegs genügendem Fange für die Exiſtenzfriſtung auf einem angewohnten Standplatz Stunden der behaglichſten Unthätigkeit verbringt, wird zum emſigen und hiemit für den Fiſchereibeſitzer ſchädlicheren Hausvater. Und gerade zu dieſer Zeit ſchlüpfen die meiſten jungen Fiſchlein von den beſten Edel— fiſchen mit dem Dotterſacke aus der Eizelle und ſind lange noch die leichte Beute des Fiſch— raubzeuges. Es wird zwar behauptet, daß die jungen Eisvögel und Waſſeramſeln vorwiegend mit Kerbthieren aufgeazt werden, ich traue aber nicht dieſem Landfrieden. Wenn es nun ſchon bitter iſt für den Fiſchereibeſitzer, von dem natürlichen Nach— wuchſe des Fiſchwaſſerbeſtandes eine nicht unbedeutende Menge zu verlieren, ſo iſt es doppelt traurig, wenn der Fiſchzüchter nach der wochenlangen Geduldprobe in der Brutanſtalt, während welcher er mit gewiſſenhafter Emſigkeit jedes krank gewordene Ei mit der Pincette entfernt und endlich den geringen Prozentſatz des Abfalles konſtatirt, nach der erfolgten Ausſetzung des Brutreſultates in dem Fiſchwaſſer Hunderte, ja Tauſende ſeiner Pfleglinge dem Eisvogel und der Waſſeramſel opfern muß. Zu dieſer Zeit iſt es vor Allem geboten, jedem Fiſchereibeſitzer und insbeſondere jedem Fiſchzüchter ein eindringliches „Hab' Acht auf den Eisvogel und die Waſſeramſel“ zuzurufen. Es iſt ein wahres Glück für die Fiſcherei, daß beide Vögel, wie bereits angedeutet, nicht geſellig leben und daß ſelbſt die jedesmalige flügge gewordene Nachkommenſchaft zer— ſtiebt, d. h. ſich in beſondere, von Einem Vogel beherrſchte, größere oder kleinere Gebiete des Fiſchwaſſers, je nach dem Stande der Ernährungsmöglichkeit und des Vorkommens der beiden Vögel überhaupt vertheilt. In ſolchen Fällen werden von beiden Vögeln ſogar die verwandtſchaftlichen Verhältniſſe außer Acht gelaſſen und wird erſt dann geruht, bis jedes Individuum ſich ſein Revier erkämpft hat, wo es dann durch das ganze Jahr bis zur neuen Minnezeit als Alleinherrſcher reſidirt. Während dieſer Zeit glaube ich die Schädlichkeit des Eisvogels als größer bezeichnen zu können, als die der Waſſeramſel. Letztere iſt eben nicht ſo träge im Suchen der Nahrung, wie der Eisvogel, der faſt ausſchließlich von kleinen Fiſchen lebt. In den Magen der Waſſeramſel, welche beim Suchen der Nahrung die größte Emſigkeit entwickelt, wandert alles Gethier, welches an und auf dem Waſſer und auf den Waſſerpflanzen lebt, und wird von ihr daher, wenn der Tiſch mit Anderem hinreichend verſehen iſt, nicht auf unſeren Fiſchſtand allein reflektirt. Der Eisvogel aber iſt der „Königsfiſcher“, der uns ſtets und immer den Fiſchſtand angreiſt. Sein Habitus, insbeſondere der maſſive Schnabel, gibt uns den Fingerzeig, daß er ausſchließlich und ſelbſt mit größeren Fiſchen ſeinen Magen befriedigt. Im ſtrengen Winter wird wohl auch die Waſſeramſel bei der geringen Anzahl von Kerbthieren mehr dem Fiſchbeſtande zu Leibe gehen. Auf Grund dieſer Thatſachen iſt es ſelbſtverſtändlich, daß ſowohl der Eisvogel 5 auch die Waſſeramſel zu den für die Fiſcherei ſchädlichen Thieren zu zählen iſt.“ 44 rr B. In der Monatsſchrift des Deutſchen Vereins zum Schutze der Vogelwelt, Jahrg. XII, 1887 Nr. 12, gibt Herr Lehrer Buxbaum in eien folgende im Maingebiete gemachte Beobachtungen kund. „Hier kommt in erſte Linie der Fiſchadler (Pandion haliaetos). Schon mehrere Jahre beobachtete ich jeden Sommer am Untermain ein Paar Fiſchadler, doch iſt es mir nicht gelungen, ihren Niſtplatz aufzufinden. Wenn im Frühjahre der Laubwald friſches Grün treibt und ſeinen neuen Schmuck anlegt, da erſcheint auch unſer Fiſchadler und beſtreicht dann täglich ſein Revier, woſelbſt man ihn ſtets beobachten kann. Man darf ſich übrigens durch den Namen nicht verführen laſſen und ſich einen Vogel von außergewöhn— licher Größe vorſtellen, denn der Fiſchadler hat ungefähr die Größe des Mäuſebuſſard, nur ſind die Flügel etwas länger. In den letzten Stunden des Vormittags iſt er gewöhnlich auf der Jagd und muß man hiebei feine Gewandtheit und Tollkühnheit b wundern. Da ſtreicht der Raubritter 20 — 30 m hoch über der Waſſerfläche dahin und äugt nach Beute. Erſpäht er einen Fiſch im Waſſer, ſo rüttelt er gewöhnlich wie ein Sperber ſo lange, bis ihm ſein Wild erfaßbar erſcheint, und wie ein Blitz fährt der Gewaltige dann mit vor— geſtreckten Fängen aus der Höhe ſchräg herunter, taucht unter das Waſſer, welches über ihm zuſammenſchlägt, kommt bald wieder an die Oberfläche, ſchüttelt durch einige Flügel— ſchläge das Waſſer ab und ſtreicht dann mit ſeiner Beute nach dem Ufer, um ſie da zu verzehren, oder fliegt damit ſeinem Horſte zu. War der Stoß ohne Erfolg, ſo geht er eine Strecke weiter, und der Vorgang wiederholt ſich. Hat er ſeinen Hunger geſtillt, ſo hält er Sieſta bis zum Nachmittag, wo er wieder auf Raub ausgeht. So geht es jeden Tag. In einer Obſtbaumanlage bei Raunheim welche ungefähr 400 Schritte vom Main entfernt iſt, habe ich ihn ſchon oft, auf einem Baume der Ruhe pflegend, beobachtet. Nahe dabei iſt ein kleiner Sumpf, dem er manchmal einen Beſuch macht, um dort einen Froſch zu erhaſchen und als Nachtiſch zu verzehren. Der Fiſchadler ſcheint überhaupt einen großen Appetit zu entwickeln, denn er vertilgt täglich eine große Anzahl Fiſche, wodurch er der Fiſcherei bedeutenden Schaden zufügt, zumal er ſtets Fiſche von anſehnlicher Größe zu erbeuten ſucht. Eigenthümlich iſt es, daß immer nur ein Paar hier erſcheint, während Milane und Buſſarde in großer Zahl auftreten. Gegen andere Raubvögel ſcheint der Fiſchadler jedoch nicht ſtreitſüchtig zu fein, denn ich habe ihn noch niemals im Kampfe mit ſolchen geſehen. Wenn im Herbſte die Blätter wieder fallen, da verläßt uns der Fiſchadler und ſucht wärmere Gegenden, die ihn den Winter über leichter ernähren. Auch der rothe Milan (Milvus regalis) hat ſich in den letzten Jahren mehr auf die Fiſcherei verlegt. Er kommt in größerer Anzahl hier vor und erbeuten dieſelben täglich viele Fiſche, die ſie an der Oberfläche des Waſſers erfaſſen, indem ſie bei ihrem Stoß nur mit den Fängen in das Waſſer ſchlagen und den Fiſch umklammern. Durch die giſtigen Abwaſſer einiger Fabriken gibt es jetzt im Main viele kranke Fiſche, die ſtets an der Ober— fläche ſchwimmen, wodurch die Raubbögel angelockt werden. Sogar die Rabenkrähen (Corvus corone) benutzen das jetzt, kommen als Fiſchersleute an den Main und halten reichliche Mahlzeiten, indem ſie über das Waſſer ſtreichend die kranken oder todten Fiſche herausnehmen und am Ufer verzehren. Man findet im Sommer eine ganze Menge Fiſchreſte am Ufer, die oft einen peſtartigen Geruch verbreiten. Durch die Stauung des Mains können die Krähen die Maler- und Schlammmuſcheln nicht mehr ſo leicht bekommen, die ſie ſonſt mit großer Geſchicklichkeit durch einen Schnabelhieb auf das Schloßband und den Schließmuskel öffneten und verzehrten, weßhalb ſie jetzt mehr der Fiſcherei nachgehen. Auch dem Fiſchreiher (Ardea cinerea) wird durch den Mainſtau das Leben ſauer gemacht, weil es jetzt weniger ſeichte Stellen gibt. Da ſtehen ſie mit ihren Stelzbeinen wie Bildſäulen im Waſſer, kommt aber ein Fiſch in die Nähe, ſo fliegt der lange Schnabel wie ein Pfeil hernieder, und wehe dem armen Fiſchlein, das ſich in ſeine Nähe wagte. Es befinden ſich in dem Gebiete drei Kolonien mit Hunderten von Neſtern. Da durch den Harngehalt ihres Kothes die Bäume abſterben und die Reiher der Fiſcherei ganz bedeutenden Schaden zufügen, ſo werden ſie jetzt durch das Forſtperſonal verringert. Der weiße Storch (Ciconia alba) kommt hier weniger vor als im Ried, dem unteren Stück der oberrheiniſchen Tiefebene auf der rechten Rheinſeite. Dort bei Schwanheim iſt 45 —— im Herbſte der Sammelplatz auf einer Wieſe, wo ſich Hunderte einfinden und über die Reiſe berathen. Am Main iſt auch für ihn nicht mehr viel zu machen und beſucht er mehr die Sümpfe und das Feld. Gute Fiſcher ſind auch die Möven, von denen am Maine vorkommen: die Bachmöve, Larus ridibundus, die dreizehige Möve, IL. tridactylus, die Sturmmöve, L. canus, die Silbermöve, L. argentatus, die gelbfüßige Möve, L. flavipes, ſchwarzköpfige Möve, L. melanocephalus und die kleine Möve, L. minutus. Zur Zeit längerer Stürme, beſonders um die Aequinoktien, kommen ſie in großer Anzahl an den Main. Sie flüchten vor der Wucht der Seeſtürme auf die Flüſſe und gelten deßhalb auch als Wetterpropheten, denn wenn ſie erſcheinen, gibt es Wind oder Regen. Sie ſind gute Flieger und gewandte Schwimmer. Auch an Enten fehlt es nicht auf dem Main. Es kommen hauptſächlich vor: die Stockente, Anas boschas, die Krickente, A. crecca, die Spieß— ente, A. acuta, die Löffelente, Spatula clypeata, die Schellente, Clangula glaucion. Dieſe Wildenten niſten meiſt nicht am Main, ſondern kommen im Herbſte oft in großen Zügen angeflogen und ſind den ganzen Winter über da, wo beſonders die Stockente geſchoſſen wird. Am Rhein, in der Gegend von Worms, niſten viele Enten, und ſieht man da manchmal Tauſende ſich auf dem Waſſer herumtummeln. Sie verzehren gern die Erbſen— muſcheln, junge Maler- und Schlammmuſcheln, die ohrförmige Schlammſchnecke und andere; bekanntlich verzehren ja die Enten alles Genießbare. Von den Wadvögeln möchte ich vor— züglich noch anführen die gemeine Becaſſine, Scolopax gallinago, und das gemeine Bläß— huhn, Fulica atra, welche hier vorkommen. Als vorzüglicher Fiſcher iſt noch zu nennen der Eisvogel, Alcedo ispida. Dieſer Prachtvogel niſtet am Mainufer. In manchen Wintern kommt er als Strichvogel zuweilen in größerer Anzahl an den Untermain, und habe ich im Winter 188586 eines Tages zwölf Stück geſehen, welche die hieſige Schleuſe auffuchten, um da zu fiſchen.“ II. Neue Jiſchleitern. In richtiger Erkenntniß der nothwendigen Grundlagen einer rationellen Fiſchereipflege ſind in letzter Zeit im bayeriſchen Regierungsbezirke Oberpfalz auf Anregung des dortigen Kreis = Fiſcherei-Vereins drei neue Fiſchleitern hergeſtellt worden und zwar mit Benützung aller techniſchen Erfahrungen der Neuzeit. Die Fiſchleitern liegen 1) im Regenfluſſe bei Reichenbach; 2) im Naabfluſſe bei Ebenwies (oberhalb Etterzhauſen); 3) im Naabfluſſe bei Pielenhofen. Die erſte wurde vollendet im Herbſte 1885 mit einem Koſtenaufwande von 109 Al 55 , die zweite im Herbſte 1886 mit einem Koſtenaufwande von 596 M 23 J. Beide funktioniren gut und ſind nach den von aufgeſtellten Vertrauensperſonen gepflogenen Wahr— nehmungen zur Laichzeit von Fiſchen zahlreich benützt worden. Die Fiſchleiter bei Pielen— hofen, im Sommer 1887 begonnen, dürfte im Herbſte 1887 fertig geworden ſein. Ihre Koſten waren auf 600 AM. veranſchlagt. Ueber die Fiſchleitern bei Reichenbach und Ebenwies liegen uns offizielle Beſchrei ungen und Pläne vor, welche wir, erhaltene Erlaubniß beſtens verdankend, in Nachſtehendem veröffentlichen, indem wir von der Anſchauung ausgehen, daß bei der Mannichfaltigkeit der örtlichen Verhältniſſe und der Nothwendigkeit Dieß und Jenes denſelben anzupaſſen, gar nicht genug Vorbilder der Praxis zugänglich ſein können. I. Fiſchleiter im Regenfluſſe bei Reichenbach. Die Fiſchleiter im Regen bei Reichenbach wurde im Herbſte 1885 hergeſtellt. Sie liegt in der Stauvorrichtung für die ſog. Regenmühle und zwar an ihrem oberſten Beginne (nordöſtlich) unmittelbar am Zuſammen— hange mit dem rechtſeitigen Regenufer. Die Fiſchleiter iſt ganz aus Föhrenholz auf Pfählen, welche mit Bruchſteinen umlagert ſind, hergeſtellt, hat eine Länge von 10 m, eine lichte Weite von 0,9 m, ein Gefälle von 1,5 m und iſt bezüglich ihrer Höhe jo eingelegt, daß — —— —— bei dem amtlich feſtgeſetzten mittleren Waſſerſtande von + 0,32 m Pegel zu Nittenau das Waſſer 0,30 m hoch in denſelben einſtrömt. In der links- und rechtſeitigen Wandung ſind je ſechs“) bis zur Mittelachſe der Fiſchleiter reichende Staubrettchen (Stege) eingeſtellt, welche vor dem Zufrieren des Fluſſes oder vor dem Eisgange herausgenommen werden können. Die Differenz des oberen und unteren Waſſerſpiegels am Reichenbacher Wehre beträgt bei Mittelwaſſer 1,6 m. Die Sohle der Fiſchleiter liegt am Auslaufe noch 0,4 m unter dem mittleren Unterwaſſerſpiegel. J Plan der Fiſchleiter im Regenfluſſe bei Reichenbach. Simgenochwmii 8 Mafsstab : 122900. = At? Se ig 2 3 — 2 92 5 8 7225 L Ds I — . —ͤ— I Te — . — SHE U — Tu II. Fiſchleiter im Naabfluſſe bei Ebenwies. Unter den zahlreichen Wehren, welche ſich an der Naab befinden, verurſachte das unterſte Mühlwehr bei Ebenwies — kurz bevor dieſer Fluß in die Donau ausmündet — den aufſteigenden Wanderfiſchen große Schwierigkeiten. Das Wehr hat die beträchtliche Höhe von 1,75 m vom Ober- bis Unterwaſſer und konnte deßhalb von den Fiſchen nur bei größeren Hochwäſſern, wenn ein Gefällsausgleich ſtattfand, überwunden werden. Die Bauſtelle für die Fiſchleiter wurde an dem großen Wehre bei einem Punkte gewählt, woſelbſt letzteres in früheren Jahren durch— brochen und lediglich mit Steinpackung wieder geſchloſſen worden war und woſelbſt ſich im Unterwaſſer ein tiefer Kolk ausgebildet hatte, welcher einen günſtigen Ruhepunkt für die aufſteigenden Wanderfiſche bot. Entſprechend dieſen Verhältniſſen und weil die ziemlich heftigen Eisgänge der Naab eine möglichſt ſolide Bauweiſe erheiſchten, erfolgte die Aus— führung dieſer Fiſchleiter in Bruch- und Hauſteinen. Nach beifolgendem Plane beſitzt dieſelbe eine Länge von 17 m, eine Lichtweite von 1,55 m und 0,65 m hohe Seitenwandungen, zwiſchen welchen wechſelſeitig, in Abſtänden von 2,36 m, die 0,35 m hohen Stege angebracht ſind, durch welche das Geſammtgefälle (1,75 m) in ſieben Abſätze gebrochen wird. Zum Schutze gegen Unterſpülung iſt die Fiſch— leiter an der Ausmündung durch eine Spundwand geſichert und in letzterer eine Schlupf— öffnung von 0,4 m Weite belaſſen, welche den Eintritt für die Fiſche 0,3 m unter Nieder— waſſer ermöglicht. *) In der nachfolgenden Planſkizze ſind ſolche ganz im Anhalte nach der uns vorliegenden Originalzeichnung nur theilweiſe angegeben. 0 — nee ns 1 / N a 2 Y 2 N TE 2 ee = RAR 8 2 2 A. . 0 ©: ER non, 2 2 9 1 ) N = . 5 8 Sen Kae den HA 1 ii 8 ST] DR 2 ai 112 I 1 = ER 2 ‘ap 5 Mocca Er ä Sozatiteged ne oageaiignnd uneg angvoe un ahnen a uu 48 Te III. Sitirafur. Unter dem etwas eigenthümlichen Titel: „Handhabe zur Beauffihtigung und Aufrecht⸗ haltung der ſiſchereigeſetzlichen Verordnungen“ (Beaufſichtigung ... der Verordnungen?) hat der Fiſchſchutzverein für den preuß. Regierungsbezirk Köln ein ſehr nettes kleines Büchlein heraus⸗ gegeben, welches, an bekannte Vorbilder dieſer Art ſich anlehnend, im Anſchluſſe an eine an der Spitze ſtehende Anſprache des Vereins eine Zuſammenſtellung verſchiedener fiſchereipolizeilicher Vorſchriften bringt Ein ſehr praktiſcher Gedanke iſt die Beigabe eines kleinen Schreibkalenders zum Eintrag von Notizen, was namentlich für Aufſichtsbedienſtete recht bequem iſt. Wiederholte Anfragen veranlaſſen uns zu der nochmaligen Notiz, daß das Büchlein „Der Fiſchotterjüger“ von F. Scheuchzer von Herrn F. Scheuchzer in Bülach (Schweiz) zu beziehen iſt. IV. Vermiſchte Mittheilungen. Ausſtellung in Breslau. Wie uns mitgetheilt wird, iſt der Plan, mit der diesjährigen Landwirthſchaftsausſtellung in Breslau eine Fiſchereiausſtellung zu verbinden, wieder aufgegeben. Angelgeräthe. Herr H. Hildebrand in München hat neueſtens eine Notting- hamrolle von beſonders großem Kaliber (ohne Sperre) konſtruirt. Die Holzſcheiben der Rolle meſſen 15 em im Durchſchnitte. Die Aufwindrinne iſt mit Holz 4 em dick. Hiedurch wird erzielt, daß mit einer Umdrehung ſich ſehr viel Schnur auf- und abwickelt. Eine Enquéte. In der Donau und einigen ihrer Nebenflüſſe, insbeſondere im Regen und in der Naab, ſind von jeher Karpfen und Schleien vorhanden geweſen und gefangen worden. Ob dieſe Fiſchgattungen in den genannten Gewäſſern einhei miſch oder dieſelben aus Teichen infolge von Ueberſchwemmungen bei Hochwäſſern oder ſonſtigen zufälligen Urſachen gelangten, iſt noch nicht genügend aufgeklärt. Durch das Vorkommen der genannten Fiſche in dem Regen und in der Naab iſt aber jedenfalls nachgewieſen, daß das Waſſer in dieſen beiden Flüſſen den Cyprinoiden zuträglich iſt. Von dieſer Thatſache ausgehend, hat der oberpfälziſche Kreis-Fiſcherei-Verein ſeit mehreren Jahren neben anderen Fiſchgattungen, Huchen und Schillen (Zandern), auch bedeutende Maſſen von Karpfen und Schleien in den Regen und in die Naab und zwar Satzfiſche ſowohl als Brut eingeſetzt und wünſcht nun über den Erfolg dieſes Unternehmens verläſſigen Aufſchluß zu erhalten. Es handelt ſich dabei um den Nachweis: ob Karpfen und Schleien jetzt in größerer Anzahl als früher im Regen und in der Naab vorhanden ſind, ferner darüber: ob die etwa wahrnehmbare Mehrzahl blos in dem fraglichen Einſatze ihren Grund hat, oder ob die eingeſetzten Fiſche auch durch Brutſchlagen in jenen Flüſſen ſich vermehren. Um dießbezügliche Aufſchlüſſe zu erhalten, hat der Oberpfälziſche Kreis-Fiſcherei-Verein in Regensburg an die mit ihm verbundenen Bezirksvereine entſprechende Fragebogen ausgegeben. Dieſelben beziehen ſich zunächſt auf die vorberegten Verhältniſſe von Karpfen und Schleihen. Dabei wurde aber auch die weitere Frage geſtellt, ob in den fließenden Gewäſſern, in welchen Salmoniden (Bach-, Regenbogen-, Lochleven-Forellen, Bachſaiblinge, Huchen, Aeſchen ꝛc.), dann Schille (Zander) eingeſetzt worden ſind, ſolche ſich zeigen und vermehrt haben. Zur Fiſchotternplage. Aus einem Berichte des Fiſcherei-Vereins Cham in der bayeriſchen Oberpfalz vom 27. November v. Is. entnehmen wir Folgendes. „In neueſter Zeit ſcheinen die Fiſchottern in die Gewäſſer unſeres Vereinsbezirkes Cham eine förmliche Einwanderung halten zu wollen. Nachdem im vergangenen Winter und Frühjahre in den verſchiedenen Waſſerläufen neun Stück erlegt worden, war den ganzen Sommer über Ruhe. Nirgends war eine Fiſchotterſpur aufzufinden oder zu erfragen. Auch zeigte ſich in den zahlreichen Karpfenteichen des Bezirkes, die alljährlich im Herbſte gefiſcht werden, den Winter über trocken liegen und im Frühjahre wieder neu beſetzt werden, bei der jüngſten Herbſtfiſcherei kein nennenswerther Abgang, ein untrügliches en Zeichen dafür, daß thatſächlich im Bezirke Ottern den Sommer über nicht vorhanden waren. Anfangs Oktober l. Is. wurde in der Chamb bei Furth die erſte Otterſpur aufgefunden und am 9. Oktober der Otter bei Neumühlen unterhalb Arnſchwang im Chambfluſſe gefangen. Alsbald tauchten mehr und mehr Ottern in der oberen Gegend des Chambthales und Fluſſes auf und den Fiſchern iſt es gelungen, ſolche Raubthiere mittelſt Fallen zu erlegen. Die hie und da verbreitete Meinung, daß die Ottern den Sommer über in den kleineren Waſſerläufen ſich aufhalten und gegen den Winter, wenn es kalt wird und die kleineren Bäche eingefrieren, in die größeren Waſſerläufe zurückkehren, iſt hier wohl kaum zutreffend. Mehr für ſich hat die Annahme, daß im benachbarten Böhmen die Ottern aus den großen herrſchaftlichen Teichen beim Abfiſchen derſelben vertrieben oder doch beunruhigt werden und nun nach Bayern herüb erwandern. Was im Regenfluſſe von unten herauf aus dem Rodinger Bezirke an Ottern kommt, hat die Fallen des Fiſchers Weigl von Untertraubenbach — eines ſehr gewandten und eifrigen Otternfängers im Dienſte des Gutsbeſitzers Ernſt von Thierlſtein — zu paſſiren; die im Regenfluſſe aus Niederbayern herabkomm enden Ottern finden in der Regel die Wege durch die Diternjäger von Cham mit Fallen verſtellt und den gewerbsmäßigen Fiſchern Schuſter von Furth und Ochſenmaier von Arnſchwang entrinnt nur ſelten ein den Chambfluß durchpaſſirender Otter. An Eifer, dieſe der Fiſcherei jo gefährlichen Raubthiere zu vertilgen, fehlt es in unſerm Vereinsbezirke nicht; der Fleiß iſt auch mit Erfolg gekrönt und es beſteht nur der Wunſch, daß auch anderwärts in gleicher energiſcher Weile vorzugehen nicht unterlaffen werden wöchte zumal da jitzt wohl die günſtigſte Zeit zum Otternfangen iſt, indem der Waſſerſtand ziemlich niedrig, jede Thätigkeit der Privaten an den Fluß- und Bachufern eingeſtellt und damit auch die durch das Aufrichten von Otterfallen hervorgerufene Gefahr für dritte Perſonen auf ein Minimum reduzirt iſt.“ Anläßlich dieſes an ihn erſtatteten Berichtes hat der Oberpfälziſche Kreis-Fiſcherei-Verein in Regensburg zur eifrigen Ottervertilgung auf— gefordert. Waſſerpflanzen. In dem Beſtreben, der Fiſchzucht intenſiver wirkende Geſtaltungen zu geben, wird jetzt mit Recht auch erhöhte Aufmerkſamkeit der Frage zugewendet, welche Pflanzen in Fachwaſſern für Schutz und Gedeihen der Fiſche von beſonderem Werthe find. In dieſer Hinſicht wird neueſt ens aufmerkſam gemacht auf eine vom Kap der guten Hoffnung ſtammende und den Alismaceen ziemlich nahe verwandte Pflanze, das Aponogeton distachyum Thbg. Aus den großen knollenförmigen Rhizomen treiben lange Stiele bis zur Ob rfläche des Waſſers und entwickeln ſich hier theils zu langeiförmigen glänzend grünen Blättern, theils zu ſchneeweißen Blüthen. Mit Ausnahme der Zeit, wo das Waſſer mit Eis bedeckt iſt, beldet das Aponogeton fortgeſetzt Blätter und Blüthen und ſchiebt neue Rhizomknollen. Durch dieſe Vegetation wird das Waſſer verbeſſert und gereinigt, zahlreiche Waſſerinſekten ſtellen ſich ein und die Fiſche haben infolge deſſen reichliche Nahrung. Zur Kultur des Gewächſes genügt es, eine Anzahl von Samen— körnern an denjenigen Stellen, wo man die Pflanzen wünſcht, in Waſſer zu werfen. Aus der Fiſchküche. (Nach der Zeitſchrift „Fürs Haus“.) Gebratener Karpfen. Der Karpfen wird geſchuppt, ausgenommen, gewaſchen, vom Rücken wird die Haut entfernt und der Fiſch mit feinem Speck 10 — 12 mal geſpickt. Statt des Specks kann man auch fein geſchnittene Zitronenſchaale nehmen. Dann wird der Fiſch 12 Stunden in eine Marinade von Rothwein, Eſſig mit Zwiebeln, Möhren, Lorbeer— blättern, Gewürz und Salz gelegt und öfters gewendet, damit die Marinade gut ein— ziehen kann. In eine gut mit Butter ausgeſtrichene, mit Speckſcheiben bedeckte Pfanne legt man den Fiſch auf den Leib und läßt ihn ſchön bräunlich braten. Vorher kocht man mit ½ͤ Liter Fleiſchbrühe die Gewürze der Marinade aus, gibt dieſe Brühe durch ein Haarſieb, thut etwas Bratenguß oder Fleiſchextrakt dazu, nebſt einem knappen Eßlöffel voll in Butter hellgeſchwitztem Mehl, läßt die Brühe aufkochen und gießt ſie während des Bratens über den Fiich. Die Bratröhre muß für den Fiſch recht heiß fein und derſelbe muß fleißig begoſſen werden. Iſt der Fiſch fertig, ſo kommt er auf eine heiße, nicht ganz flache Platte und wird heiß geſtellt, während man den Satz in der 50 — Bratkachel mit etwas Fleiſchbrühe loskocht. Man gibt die Brühe durch ein Sieb, enk⸗ fettet fie und thut 1 Eßlöffel kleiner Kapern ohne den Eſſig daran. Sollte der Bei⸗ guß zu dünn ſein, ſo quirlt man etwas Kartoffelmehl in Wein und läßt ihn damit aufkochen. Man kann den Fiſch mit einem Kranz von Rogen, geröfteten Semmel- ſchnitten, Peterſilie und den gebratenen Karpfenlebern verzieren. V. Offener Briefwechſel. Herrn Bl. in E. Sie haben vollkommen Recht, wenn Sie ſchreiben, daß der Schwerpunkt für die Ergiebigkeit der künſtlichen Fiſchzucht in dem Schickſal liegt, welches die junge Brut im erſten Jahre erleidet, und daß nicht die Maſſe der ausgeſetzten, ſondern der im erſten Jahre durchgekommenen Brut maßgebend iſt. In dieſer Hinſicht liegen aber durchaus nicht allerwärts jene mißlichen Reſultate vor, welche Sie ſchildern Es kommt darin ſehr an auf die Beſchaffen⸗ heit der Ausſetzungsgewäſſer und die Art und Menge der Nagrung, welche fie der Jungbrut dar- bieten. Dieſe concreten Faktoren find auch örtlich mitbeſtimmend für die Frage, ob ganz junge oder zeitweiſe aufgefütterte Brut auszuſetzen ſei. Die Anſichten ſind deßfalls überhaupt ſehr getheilt. Am meiſten hat z. Z. unſeres Bedünkens die Auſicht für ſich, daß man Forellen⸗ Jungbrut am beſten kurze Zeit vor völligem Verſchwinden der Dotterblaſe in kleine fließende Gewäſſer ausläßt, vorausgeſetzt namentlich, daß dieſe Gewäſſer gut mit Vegetation im Waſſer beſtockt ſind. Auch ſollen ſie für Forellen kieſigen Untergrund haben Forellenbrut in Teiche auszuſetzen, führt für das erſte Jahr zu Mißerfolgen. Darüber ſind viele Fiſchzüchter durch über⸗ einſtimmende Erfahrungen belehrt worden. Erſt im zweiten Lebensjahre kann man junge Forellen zweckmäßig in Teiche bringen. Was die Feinde der jungen Forellenbrut betrifft, gibt es deren bekanntlich viele: am gefährlich zen find Waſſerſpitzmaus, Stichling, Döbel, Eisvogel und Waſſer⸗ amſel. Hier heißt es eben einfach: „wegſchaffen“. Ueber das Wie? finden Sie Belehrung genug in vielen Schriften. Eine ganze Literatur exiſtirt auch ſchon über die „Fütterungsfrage“ d. h. über die Futtermittel für Jungbrut, welche man in enger Gefangenſchaft hält, dann über ſolche, welche ſich in weiteren Gehegen oder in voller Freiheit befindet. Darin liegt ein beachtenswerther Unterſchied. Was in einem oder anderem Fall ſchon Alles empfohlen wurde, können Sie aus unjerem Blatt zur Genüge entnehmen. Daß das Vorhandenſein größerer Forellen der Jungbrut immer gefährlich iſt, bedarf keiner Erörterung; in welchem Grade aber dieſe Gefahr beſteht, hängt viel von dem Vorhandenſein anderer Nahrung für die großen Forellen ab. Abſtrakte Lehr⸗ ſätze laſſen ſich darüber, wie viel ältere Forellen geduldet werden können, nicht aufſtellen. Unter Umſtänden hindert ſchon ein altes Exemplar jedes Aufkommen junger Forellen; unter anderen Verhältniſſen hauſen oft junge und alte im freien Bache (nie im Teiche) ganz gut neben⸗ einander. Als Regel gilt es aber immer, Forellenjungbrut da auszuſetzen, wo ſie vor der Kameradſchaft älterer Forellen möglichſt bewahrt iſt. Näher auf Ihre Fragen einzugehen, wäre gleichbedeutend mit der Verabfaſſung einer Brochüre! VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. L. Hamburg, 24. Januar. Aus einer Statiſtik über die Reſultate der abgehaltenen Fiſchauktionen läßt ſich der Aufſchwung deutlich erſehen, welchen der Fiſchgroßhandel mit Auktions⸗ betrieb während der kurzen Zeit ſeines Beſtehens erhielt. Mit dem 1. Mai begannen die Auktionen und bis zum Schluß der Fiſcherei ſind im Ganzen 793,929 Kilo friſche Fiſche, wie Schollen, Zungen, Steinbutt, Schellfiſche u. ſ. w. zum öffentlichen Verkauf gelangt, während früher der Fang ſchon an der Unterelbe von ſogenannten „Reiſekäufern“ aufgekauft und von dieſen an die Fiſchhandlungen und Fiſchfrauen wieder verkauft wurde. Der Verſandt von friſchen Fiſchen könnte weſentlich gehoben werden, trotz ſeines Aufſchwunges den er genommen, wenn eine genügende Vermittlung zwiſchen den hieſigen Auktionen und den binnenländiſchen Konſumenten beſtände. Freilich beziehen über 100 Militärmenagen friſche Seeſiſche geringeren Werthes von hier, doch iſt es noch nit möglich geweſen, den Konſum bei großen Fabriken, Konſumvereinen u. A. 1 trotzdem die Fiſche doch ein ſo vorzügliches Nahrungsmittel, welches zugleich billig iſt, bieten. L. Kiel, 14. Januar. In der letzten Woche iſt eine große Zufuhr an Heringen zu ver⸗ zeichnen, während die Zufuhr an Sprotten weniger bedeutend war. Aus Lyrſchil brachte ein Dampfer 334 Kiſten ti 4 Kubikfuß) mit Heringen, welche mit 4,50 per Kiſte in einer abge⸗ haltenen Auktion verkauft wurden. Außer dieſer Ladung trafen drei andere Ladungen aus Ham⸗ burg ein, die gewöhnlichen Zufuhren per Bahn und mit den regelmäßigen Dampfern. Die Räucherer ſind daher ſehr beſchäftigt und iſt der Preis für geräucherte Heringe ſehr gefallen, während derjenige für Sproiten geſtiegen iſt. Ein Theil der ſchwediſchen Waare, welche überhaupt ſehr groß und ſchön ausfiel, wurde zur Verarbeitung von Fleckheringen verwandt. Auch kamen von Hamburg Lachsheringe in den Handel Preiſe waren f.Igende: Schwediſche Bücklinge 2 M, Hamburger 1,80 , Sprotten 1,50 & per Wallkiſte, Fleckheringe 10 J, geräuchert 15 3 per Stück, geräucherte Aale per / Kilo 1,20 —1,40 & i 51 — ũ— — L. Eckernförde, im Januar. Im Jahre 1887 ſind an friſchen Fiſchen, wie Heringe, Makrelen u. A., netto 2'349,800 Kilogr. eingeführt, und zwar aus Dänemark und Schweden, woraus zu erſehen, zumal Eckernförde ein Hauptplatz für die Fiſcherei an der Küſte iſt, wie bedeutend die Verarbeitung und der Export an Fiſchwaare iſt, von den hieſigen Räuchereien aus. L. Rendsburg, 13. Januar. Der heutige Fiſchmarkt war nicht fo reichlich beſchickt und waren von auswärts Dorſch, Schellfiſch und Butte angelangt. Preiſe waren für Dorſch 20—25 Ss per ½ Kilo, 15—30 „ per Stück nach der Größe, Schellfiſch 25 J,, Brachſen, größere 40 J, kleinere 30 , Hechte 40 , Aale bis 60 , Karpfen 80 per !/a Kilo. L. Rendsburg, 21. Januar. Der heutige Wochenmarkt brachte Dorſch in kleiner und großer Waare, erſte 3 Stück 2 Groſchen, letztere 25—40 J per Stück, Butte 10 —20 J per Stück, Aale 60 4, Plite 20—25 , Brachſen 60 3, Schollen 40 3 per ½2 Kilo, Schellfiſch 25 J. L. Ellerbeck, 22 Januar. Wenig befriedigend war der Fiſchfang im Laufe der vorigen Woche und auch nur zu hohen Preiſen kamen Sprotten aus Eckernförde. Von Faaborg über⸗ brachten mehrere größere Fahrzeuge Heringe und Sprotten. Auch die Zufuhr von ſchwediſchen Heringen nahm ab, wie die Waare an Güte. Die Miesmuſchelpfähle zeigten ſich beim Heraus⸗ ziehen gut beſetzt mit vorzüglichen Muſcheln von ſeltener Güte. L. Kiel, 21. Januar. Die Heringszufuhr war in der letzten Woche, namentlich von Faaborg, wiederum ſehr bedeutend, doch war die Waare klein und daher ſank der Preis. Für ſchwediſche Heringe, die in großer Waare anlangten, ſtellte ſich der Preis höher. Sprotten, die namentlich von Eckernförde ſtammen, behielten den Preis von 1,20 , der Vorwoche bei, toſten heute 14 Ein Theil der großen ſchwediſchen Heringe iſt zu Fleckheringen verarbeitet worden, die gerne gekauft werden. Der Preis iſt für ſchwediſche Heringe per Wall (80 Stück) 2,20 — 2,80 , Faaborger 1,20 , Spotten per Wallkiſte 1,25 — 1,30 , Fleckheringe per Stück 10 2, Aale per ½ Kilo 1,20 — 1,40 & Es ſind bereits wieder Dampfer nach Fanburg abgegangen. L. Lembig, 18. Januar. Unſere Fiſcher find die letzten fünf Tage in der größten Thätigkeit geweſen und ſtimmen ſämmtlich darin überein, daß die Fiſcherei zu dieſer Jahreszeit niemals eine ſo ergiebige geweſen ſei, wie es geſchehen. Das Wetter war ſchön bei gelindem Froſte. Die hieſigen acht Fiſchergilden brachten per Boot mindeſtens 70—90 Stieg (à 20 Stück) Schellfiſche, an mehreren Tagen gegen 130 Stieg. Der Export iſt vortrefflich im Gange und wurde telegraphiſch von Hamburg verlangt, die größtmöglichſte Quantität zu ſenden, die Preiſe ſeien noch gut. Die Arbeit iſt für die Fiſcher eine jpwere, fie fahren Morgens zwiſchen 4 und 5 Uhr aus, um erſt Abends heimzukehren, reinigen dann die Fiſche und verladen ſie. So wird es Mitternacht. Aber ſie nehmen täglich pro Mann 150 Kronen ein und ſolche Zeit muß benützt werden. L. Lemwig, 20. Januar. Die Weſtſeefiſcherei liefert zur Zeit gute Erträge und hatten die Fiſcher 80—100 Stieg Schellfiſche per Boot. Die Exporteure nehmen die Fiſche für eine Hamburger Firma (Buſſe & Bade) in Empfang, welche für ausgemachte Schellfiſche, bis zu 750 Kilo täglich per Gilde, mit 6 Oere ca. ½ Kilo bezahlt. Die Empfangnahme findet ſchon am Strande ſtatt. L. Segeborg, 18. Januar. Im hieſigen Kreiſe ſind in letzterer Zeit in den Auen verſchiedene Lachſe, theilweiſe von bedeutender Größe gefangen worden und iſt dieſes Ergebniß wohl den Beſtrebungen des ſchleswig⸗-holſteiniſchen Fiſcherei-Vereins zu danken. L. Finkenwärder a/ Elbe, 22. Januar. Der Fang an Fiſchen war für die hieſigen Fiſcher in letzter Zeit ein recht ergiebiger an Schollen, Seezungen, Schellfiſchen und Heringen. Außer dieſen wurden 25,000 Auſtern erbeutet, die nach Hamburg größtentheils verſandt wurden. L. Blankeneſe. Es wird von hiefigen Fiſchern die Gründung einer Genoſſenſchaft angeſtrebt, um neben dem freien Verkauf auch das Aukrionsweſen einzuführen. Notiz! Auch heuer wird Herr Direktor Haak von Hüningen wiederum im Auftrage des Deutſchen Fiſcherei-Vereins den Bezug von Aalbrut aus Italien vermitteln und auch Privatbeſtellungen hierauf annehmen. Da jener Bezug ſchon Mitte Februar beginnen muß, ſo iſt es nöthig, daß Beſtellungen recht bald an Herrn Direktor Haak in Hüningen (Station Sct. Ludwig in Elſaß) erfolgen. Die günſtigſte Zeit für den Verſandt von dort ſind die erſten Tage des Monats April, was gefälligſt beachtet werden wolle. Druckfehlerberichtigung. N Auf S. 36 in dem Literaturberichte iſt der Name des Verfaſſers der Schrift: „Ueber Karpfenfütterung“ in Folge Druckfehlers falſch angegeben. Der Herr heißt: Suſta, nicht Fuhla, Inserate. VFJiſcherei, mm Haus mit Recht und Gruben, zur Gründung einer ſicheren Exiſtenz ganz vorzüglich, zu verkaufen. 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Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und 5 Pfennige. — Redaction un Buchhandlungen. — Für Kreuzband ⸗ Adminiſtratton, Adreſſe: uſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtr. 48/2 l. Bäneriſchen Fiſcherei⸗Teitung. Organ für die Geſammlintereſſen der Fiſckerei, ſowie für die Beſtrebungen der Fischerei- ereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Derbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Deferreih-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Vaneriſchen Tiſcherei Verein. Ar. 5.7 24% Münden, 16. Februar 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. a Inhalt: I Künſtliche Aufzucht von Coregonenbrut. — II. Beobachtungen über die Lebens- zähigkeit unſerer gemeinſten Süßwaſſerfiſche. — III. Einige Mittheilungen aus dem bayeriſchen Regierungsbezirke Oberpfalz. — IV. Entwicklung der Oeſterreichiſchen Fiſchereigeſetzgebung. — V. Aus Preußen. — VI. Ein neues Angelhaken-Syſtem. — VII. Literatur. — VIII. Vereinsnachrichten. — IX. Vermiſchte Mittheilungen. — X. Offener Briefwechſel. — Eingeſandt. — Bekanntmachung. — Inſerate. I. Künſtliche Aufzucht von Coregonenbrut. Unter dieſem Titel brachten wir ſchon im Jahrgang 1886 S. 333 fg. über das bezeichnete Thema Mittheilungen, welche in den Berichten des Oſtpreußiſchen Fiſcherei— Vereins zuerſt veröffentlicht waren und zweifellos der Feder des Herrn Dr. Bancritius entſtammten. Derſelben Quelle entnehmen wir folgenden neuerlichen Bericht: P. Wie im vergangenen Jahre ſo ſind auch im Frühjahre und Sommer 1887 junge Coregonen in der Brutanſtalt zu Königsberg i. Pr. gefüttert worden. Jedoch ſind in der letzten Periode die Verſuche dadurch erweitert, daß nicht nur junge Oſtſeeſchnäpel (Coregonus lavaretus), ſondern auch Felchen (Coregonus fera), Nordſeeſchnäpel (Coregonus oxyrrhynchus) und kleine Maränen (Coregonus albula) zur Verwendung kamen. Im kuriſchen Haff waren ca. 600,000 Schnäpeleier gewonnen worden, von welchen 350,000 anderweitig abgegeben wurden, während der Reſt in unſerer Anſtalt verblieb. — Von den andern oben angeführten Coregonen wurden nur kleinere Mengen zur Auffütterung erbrütet. Zuerſt ſchlüpften die Felchen, welche aus dem Bodenſee ſtammten, aus, dann folgten Oſtſeeſchnäpel und Nordſeeſchnäpel und zuletzt die kleine Maräne. Gegen Ende März war Alles aus den Eiern, und Mitte April begann bei allen Arten die Nahrungsaufnahme. In der erſten Zeit wurde wieder, wie früher, in langen ſchmalen und nur ca. 20 em tiefen Holztrögen mit reichlichem Waſſerzufluß gefüttert, ſpäter nach ca. 3 Wochen kam die Brut dann in 0,80 m tiefe und ca. 2 ebm faſſende Bottiche. Zur Verfütterung gelangten vornehmlich Daphniden (kleinere niedere Krebsarten), welche aus mehreren ſeichten Waſſer— tümpeln in großen Mengen geſchöpft wurden. Die Fütterung verlief anfangs normal, d. h. in den erſten zwei bis drei Wochen konnte nur ein ſchwaches Wachsthum der Fiſchchen wahrgenommen werden, weil die winzige Coregonenbrut von vorneherein auch nur die Jugendſtadien der Flohkrebſe zu freſſen vermag. Sind die jungen Coregonen aber ſo weit herangewachſen, daß ſie bereits die großen Floh— krebſe als Nahrung aufnehmen können, ſo beginnt damit auch eine beſchleunigte Größen— zunahme. Nach ca. ſechs Wochen Fütterung, d. h. in der erſten Hälfte des Juni, ſind Oſtſeeſchnäpel, Nordſeeſchnäpel und Felchen bereits 3 — 4 em lang, alſo zum Ausſetzen in die großen Gewäſſer reif, während die kleine Maräne erſt 2 em Länge erreicht hat. Im Jahre 1886 ging die Fütterung ohne größere Verluſte an Jungfiſchchen von ſtatten. Die wenigen Fiſche, welche während des Beginnens der Fütterung abſtarben, hatten ſich entweder verletzt, oder die Verdauungsorgane derſelben waren bald hier, bald da in der Entwickelung zurückgeblieben, 1887 jedoch iſt bei Weitem der größte Theil der jungen Coregonen im Anfang der Fütterung umgekommen. Veranlaſſung hiezu gaben einige ſtarke und anhaltende Regen des Monat Mai. Die Brutanſtalt wird nämlich durch einen unmittel— bar an Königsberg gelegenen Teich geſpeiſt, an deſſen einem Ufer in letzter Zeit die Schutt— ablagerungen Königsbergs ſtattgefunden haben, ſo daß die anhaltenden Regengüſſe Unmengen von Fäulnißſtoffen dem Teichwaſſer und damit unſerer Anſtalt zuführten. Hier half der beſte Filter nichts, denn innerhalb eines Tages lagerten ſich in den Brutbaſſins mehrere Centimeter eines ſchleimigen Schmutzes ab und dadurch gingen ca. 9/10 ſämmtlicher Core— gonen in zwei Tagen verloren. In der Anſtalt befanden ſich neben den Coregonen noch junge Forellen, Saiblinge, Karpfen ꝛc., auch dieſe wurden durch dieſe Waſſerverunreinigung ſtark decimirt, obgleich die Waſſertemperatur zwiſchen 10 und 120 R. ſchwankte, wobei doch ſonſt Forellen noch ganz gut gedeihen. Gegen Anfang Juni bewirkten ſtarke Gewitter eine abermalige Reduktion der jungen Coregonen, von da ab fanden keine Verluſte mehr ſtatt. Intereſſant war es, daß ca. 40 Schnäpel, welche noch vom vorigen Jahre her in der Anſtalt waren, dieſe beiden Gewitterperioden ohne jede Störung überſtanden, während die äußerſt zarte Jungbrut der Coregonen in ſolchem Waſſer abſtarb. Mitte Juli beginnt das lebende Futter (Flohkrebſe) knapp zu werden, dann müſſen wir uns nach Anderm umſehen. Jetzt wurden in die Baſſins, ca. 20 cm von der Waſſer—⸗ oberfläche entfernt, Futtertiſche verſenkt, auf welche zerkleinerte Regenwürmer gelegt wurden. Sämmtliche Coregonen nahmen dieſes Futter gern, verſchmähten jedoch zerhacktes Fleiſch oder Leber und auch granulirtes Fleiſchmehl. Die Fiſche griffen wohl hie und da auch zu Letzterem, ſpieen dasſelbe aber ſofort wieder aus. Ohne Regenwürmer konnte daher die weitere Fütterung abſolut nicht fortgeſetzt werden. Von Intereſſe dürften noch ein'ge Beobachtungen über die Einwirkung der Temperatur auf Jungfiſche ſein. In der Anſtalt zu Königsberg befanden ſich während des Frühjahrs und Sommers 1887 neben den oben angeführten Coregonenarten, welche ſich in Bezug auf Temperaturſteigerungen vollſtändig gleich verhielten, noch junge Bachforellen, Carpioniforellen, Saiblinge, Regenbogenforellen und 40 größerer Oſtſeeſchnäpel, welche noch von der Fütterung im Sommer 1886 herrührten. Das Brutwaſſer entſtammt, wie bereits früher ausgeführt wurde, einem Teiche und zwar der Oberfläche desſelben und folgt daher ſchnell den Schwank— ungen der Lufttemperatur. g . Sobald die Waſſertemperatur auf 140 R. ſteigt, wollen ſich junge Bachforellen und Saiblinge nicht mehr halten und neigen ſtark zur Pilzbildung. Bis 160 R. tritt keine Veränderung in dem Verhalten der Coregonen, Carpioniforellen und Regenbogenforellen ein, 55 aber über 160 R. beginnen zunächſt die Carpioniforellen abzuſterben. Bei 17— 18 0 R. werden auch die Coregonen matt und ſchwimmen träge dicht an der Oberfläche, ohne Futter zu fi zu nehmen; folgt denn noch Steigerung bis auf 190 R., jo beginnen auch die Coregonen zu ſterben. In dieſem Jahre betrug die Waſſertemperatur während zweier Tage + 190 R., es gingen daher nicht nur dießjährige Coregonen, ſondern auch vier Oſtſee— ſchnäpel des zweiten Sommers ein. Die Regenbogenforellen wurden bei + 18 und 190 R. matt, hielten ſich aber trotzdem. Letztere Eigenſchaft dürfte die Regenbogenforelle vorzüglich für Teichzucht empfehlen. Iſt die Fütterung von Coregonen durchführbar und vortheilhaft oder nicht, werden wir uns nun fragen müſſen. Sie iſt durchführbar, wenn wir reines Waſſer haben. Die Temperaturfrage kommt ja nicht in Betracht, weil wir die Fiſchchen meiſtens nur bis Anfang Juni füttern werden, um aus der zarten Brut bereits widerſtandsfähigere Weſen zu erziehen und zu Anfang Juni auch in Teichen die Waſſertemperatur ſchwerlich über E 160 R. fein dürfte. Natürlich muß lebendes Futter reichlich und leicht zu beſchaffen ſein. Vortheilhaft iſt die Fütterung, weil die Erfolge, welche bis jetzt durch Ausſetzen von friſch ausgeſchlüpften Coregonen erzielt worden, doch recht dürftig ſind, denn es hat ſich in unſern preußiſchen Landen ſtets mehr empfohlen, an Stelle große Mengen Coregonenjungbrut auszuſetzen, lieber einige Schock fingerlanger Maränen aus einem See nach dem andern zu transportiren. So wurden im Winter 1883/84 in den 100 h großen und 40 — 50 m tiefen Debrong-See bei Allenſtein ca. 60 Schock 10 em langer Exemplare der kleinen Maräne eingeſetzt, welche bis zum Winter 1886/87 bis 39 em lang und 730 f ſchwer geworden und ſich nebenbei außerordentlch ſtark vermehrt hatten. Aehnliche Beiſpiele haben wir noch mehrfach aufzuweiſen. Da wir nun aber vielfach doch auf Coregoneneier und Jungbrut zurückgreifen müſſen, wenn es ſich um den Beſatz von entlegeneren Seen handelt, nach welchem ein Transport größerer Maränen ſchwer möglich oder zu koſtſpielig wäre, ſo dürfte die Fütterung von jungen Core— gonen doch zur Erzielung ſicherer Erfolge, da, wo es möglich iſt, anzuwenden ſein. II. Beobachtungen über die Cebenszähigkeit unſerer gemeinſten Süßwaſſerſtiſche. (Vergl. Nr. 2 S. 23 u. 24.) Zu weiteren Verſuchen über die Lebenszähigkeit unſerer Süßwaſſerfiſche beſetzte ich eine abgebaute, quellenloſe Lehmgrube, welche ſich in Folge des Thauwetters um den 10. Januar herum etwa einen halben Fuß mit Waſſer gefüllt hatte, mit: 6 kleinen Barſchen (P. fluv.), 6 kleinen Schuppenkarpfen, 6 kleinen Spiegelkarpfen, 6 kleinen Leder— karpfen, 2 mittelgroßen Karpfkarauſchen (Carpio Kollarii Herk.), 4 kleinen Karauſchen (Carassius vulgar. Nils.), 2 ebenſo großen Goldfiſchen (Carassius auratus), 3 kleinen Schleien (Tinca vulgaris Cuv.), 1 kleinen Goldſchleie (T. chrytitis Fe.), 2 Alburnus lueidus Heck., 20 verſchieden großen Exemplaren von Leucaspius delineatus Sieb., 4 verſchieden großen Exemplaren von Scardinius erythrophthalmus L., 10 Stück von Phoxinus laevis Agass., ebenſo vielen Schmerlen (Cobitis barbatula L.) und zwei einſömmerigen, in nicht eben nahrungsreichen Gewäſſern aufgewachſenen Hechten (Esox lucius L.) Noch am nämlichen Tage, an welchem ich die verſchiedenen Fiſche in's Waſſer warf, trat ſtarker Froſt ein; derſelbe währte bis zum 22. Januar einſchließlich, und machte, zumal da ſämmtlicher Schnee mit Sorgfalt von der Eisdecke der Grube entfernt wurde, das Waſſer bis auf den Grund erſtarren. In der Nacht vom 22/23. Januar begann der Wind heftig aus Süden zu blaſen und brachte im Verein mit dem herniederſtrömenden lauen Regen ſo bald das Eis zum Schmelzen, daß ich es ſchon am 24. Januar Mittags wagen durfte, die immerhin noch recht ſtarke Decke zertrümmern und die Fiſche dem Waſſer entnehmen zu laſſen. Da fand ich nun, daß nur die Karpfenvarietäten (Edelſpiegel- und Lederkarpfen) faſt alle, von jeder Sorte 5 Stück, ferner ſämmtliche Exemplare von Carassius auratus und Esox lucius erlagen, die übrigen Fiſche tummelten ſich, wenngleich bedeutend erblaßt und abgemagert, in ihrem Elemente herum. 56 — — So war Perca fluviatilis, als ich ihn einſetzte, auf grünlichem, an den Seiten in's Orangegelbe ſpielendem, auf dem Rücken dunkelndem Grunde mit fünf bis acht ſchönen ſtahlblauen Querbinden verziert. Dieſe prächtige Färbung hatte nunmehr einer ſchmutzig— gelben weichen müſſen, auf der man nicht unſchwer die ſehr verſchwommenen, theils roſa, theils violett ſchillernden Binden erkennen konnte“): ja, bei zwei Exemplaren unſeres Fiſches waren an Stelle der vorher vollſtändigen Streifen ſpärliche ebenfalls undeutliche roſa Flecke getreten. Die Gründlinge (Gobio fluviatilis) trugen vorher alle das von Siebold (Süßwaſſer— fiſche von Mitteleuropa, S. 113) beſchriebene Kleid: Der Scheitel und Rücken graugrün mit vielen, aber nicht ſchwarzen, wie Siebold angibt, ſondern bei den einen dunkelgrünen (analog den Angaben von Heckel und Kner S. 92) bei anderen ſtahlblauen Brehm, Thierleben, Fiſche S. 274) Flecken. Seiten und Bauch ſilberglänzend. Oberhalb der geraden Seitenlinie 7 bis 9 ſtahlblaue Flecke beiderſeitig, welche bei dem einen eine Binde von gleicher Farbe bildeten. Nunmehr waren Scheitel und Rücken hellgrau, ich gehe ſicher— lich nicht allzuweit, wenn ich ſchmutzig weiß ſchreibe, die grauen Flecke verſchwommen und undeutlich und die erwähnte Längsbinde des einen wieder in acht, denen der anderen gleich— gefärbte Theile zergliedert. Cobitis barbatula prangte vorher in ihrem ſchönſten, durch Brehm (Thierleben 8. Band „Fiſche“ S. 302) ſchon trefflich ſkizzirten Schmuck. Nunmehr hatte ſie ihren Habitus dem trüben, lehmigen Waſſer, aus welchem ſie eben gefiſcht wurde, aſſimilirt; ſie war ſchmutzig gelb mit ſchwer kenntlichen grauen Flecken. Bei der Beſchreibung der Färbung von Phoxinus laevis, dieſes kleinen, äußerſt intereſſanten Cyprinoiden, werde ich me invita mich ſchon ein wenig länger aufhalten müſſen. Der Fiſch beſitzt nämlich, ähnlich dem Flunder und anderen Flachfiſchen, die Befähigung, ſeine Färbung allen Verhältniſſen anpaſſen, ſodann aber auch nach Belieben ändern zu können. (Dieſe Anſicht über Phoxinus laevis dürfte völlig neu ſein, denn ich finde die Hypotheſe in keinem der mir zu Gebote ſtehenden ichthyologiſchen Werke aufgeſtellt, daher werde ich in einem ſpäteren, etwas mehr wiſſenſchaftlichen Artikel Beweiſe vorführen.) Die 10 Elritzen entſtammten ſämmtlich einem und demſelben Tümpel, einer kleinen, kies⸗ grundigen Vertiefung in einem, an Schlaupitz vorbeifließenden, von hohen Fichten beſchatteten Bache, waren auch alle zugleich in einem Gazekäſcher gefangen worden, und doch variirten ſie folgendermaßen: i Bei drei Exemplaren, zwei Rognern und einem Milchner verſchiedener Größe, war der Grundton des Rückens dunkelgrau, von ſehr feinen, ſchwarzen Aederchen, ſowie beider— ſeitig dem charakteriſtiſchen, goldglänzenden Längsſtrich, derſelbe fehlte nur bei einem von den 10 Stück faſt völlig, durchzogen. Die Seiten meſſinggelb durch 8 bis 10 ſchwarze, in der Mitte broncefarben angehauchte Pigmentflecken geziert. Bauch und Kehle waren weiß, letztere nur ſtark ſchwarz pigmentirt. Die Lippen blaß roſafarben, die Floſſen gelb- lich weiß. Andere wichen von den vorſtehend beſchriebenen „Bitterfiſchen“, ſo nennt der Zobtenbergbewohner Phoxinus laevis, was die Färbung des Rückens anlangt, nicht bedeutend ab, dagegen fand ich bei ihnen allen hinten an den Kiemendeckeln halbmondförmige, violette, lila, roſa oder orangerothe Flecke, in gleichem Maße wie an Färbung, auch an Größe variirend, die Seiten in allen Nuancen des Gelb, bei einem Stück ſogar in den Farben des Regenbogens ſtrahlend; die ſchwarze Pigmentirung derſelben nahm alle möglichen Formen an; Kehle und Bauch bei einigen ſchön roth (vergl. auch Siebold, Süßwaſſerfiſche von Mitteleuropa, S. 224) bei anderen ſchwarz (vergl. auch Heckel und Kner, Süßw. der öſterreich-ungar. Monarchie Ph. laev. p. 210), ſogar blaugrau punktirt, die Lippen theils, wie ich oben ſchon andeutete, blaß roſa, theils carmoiſin, theils violett, endlich aber auch grau. Die Pfrillen mit dem prachtvoll rothpunktirten Bauche hatten natürlich auch eine purpurne Baſis der paarigen, ſowie der Afterfloſſe. (Die Zuſammengehörigkeit beider Färbungen erwähnt ſchon Sie bold bei der Beſchreibung von Phoxinus laevis Ag. p. 224.) Nunmehr war der Rücken der einen grau ohne deutlich wahrnehmbare Zeichnungen, ſeine ) Vergl. auch Knauthe in Nr. 20 von 1887 der „Illuſtrirten Jagd» Zeitung“ Leipzig, und den Jahresbericht der Geſellſch. von Freunden der Naturwiſſenſch. zu Gera. — — Färbung bei anderen ſchmutzig weiß, bei dritten endlich ganz ſchwarz, ebenfalls ohne dunkle Pigmentirung; die Seiten hellgrau oder ſchmutzig weiß, bei der Mehrzahl mit 4—6 ver— hältnißmäßig ſehr breiten, wie Moos „veräſtelten“, ſchwarzen Querbinden, bei anderen ohne irgend welche Pigmentflecke, Kehle ſchwarz und alsdann hatte der Bauch genau dieſelbe Zeichnung wie feines ſchwarzes, gegen das Licht gehaltenes Gewebe, nur bei einigen wenigen Exemplaren fanden ſich noch ſchwache Ueberbleibſel von der ehedem carmoiſinrothen Färbung des Bauches. Die zwanzig verſchiedengroßen Moderlieschen zeigten früher alle die gleiche, ſchon durch Siebold (S. 171) beſchriebene Färbung: „Der Rücken grünlich gelb“, wie bei der Elritze (dieſen Punkt erwähnt weder Siebold, noch Heckel und Kner) beiderſeitig von einem goldgelben Längsſtreifen durchzogen, „an den ſchön ſilberglänzenden Leibſeiten ſpringt ein ſtahlblauer Längsſtreifen in die Augen, welcher auf der hinteren Körperhälfte beſonders ſtark ausgeprägt iſt“. Dieſe beiden ſchönen Binden waren nun neuerdings faſt völlig ver— ſchwunden, der Rücken gelb; eine Unmenge Schuppen, welche beim Einſetzen der Fiſchchen noch am Körper hafteten, fehlten ſowohl bei den Moderlieschen, als auch bei den zu meinen Experimenten benützten Alburnen. Früher, namentlich bei Abfaſſung der Artikel, welche ich über die Lebenszähigkeit unſerer gemeinſten Süßwaſſerfiſche im Frühling des Vorjahres für die „Illuſtrirte Jagd— Zeitung“ und den Jahresbericht der Geſellſchaft von Freunden der Naturwiſſenſchaften zu Gera ſchrieb, glaubte ich den Einfluß auf dieſen, immerhin bedeutenden Farbenwechſel der Fiſche einzig und allein dem Einfrieren zuſchreiben zu müſſen; zahlreiche Verſuche, welche ich im Zeitraume eines Jahres bei allen den namhaft gemachten Thieren anſtellte, zeigten mir jedoch klar, daß hauptſächlichſt die chemiſche Beſchaffenheit des Waſſers auf die Färbung einwirkt. Freilich ſo bedeutende Variationen wie die oben geſchilderten habe ich bei meinen Experimenten, namentlich bei Leucaspius delineatus, Gobio fluviatilis und Phoxinus laevis nie erhalten und ich muß daher annehmen, daß das Einfrieren wenigſtens einigermaßen“) auf die Chromatophoren einwirkte. Nur einige wenige Beweiſe für die Behauptung, daß die chemiſche Beſchaffenheit des Waſſers ſehr großen Einfluß auf die Färbung ausübe! (Vergl. auch Siebold, die Süß— waſſerfiſche von Mitteleuropa, S. 15.) Jeder Leſer, dem eine kleine Grube mit lehmigem oder lettigem Untergrunde zur Verfügung ſteht, oder unfern deſſen Wohnung Rinnſale ſich finden, deren Waſſer jedweder Regenguß ſtark trübt, wird ſich zudem leicht von der völligen Wahrheit meiner Angaben überzeugen können. Perca fluviatilis bevölkert hier in recht netter Anzahl zugleich mit Phoxinus laevis, Cobitis barbatula, Gobio fluviatilis und Esox lucius die Tümpel und Vertiefungen der in der Forellenregion gelegenen Bäche. Natürlich trägt er in Folge des Aufenthaltes in den kryſtallklaren Fluthen das denkbar ſchönſte Kleid, auf welchem ſich namentlich die ſtahlblauen Binden ſcharf abheben. Nun wollen wir annehmen, es trete plötzlich Regen ein, welcher mit nur kurzen Unterbrechungen einige Wochen lang anhielte; in Folge desſelben miſchten ſich ſtarke Ströme verdünnter Miſtjauche vom Dorfe her, der Bauer am Zobten weiß die— ſelbe noch nicht beſſer zu verwerthen, mit dem lehmig getrübten Elemente unſerer Fiſche, demſelben ein cafébraunes Ausſehen verleihend. Dieſe, durch die chemiſche Beſchaffenheit des Waſſers bedingte Färbung ſoll geraume Zeit conſtant bleiben“). Erbeuten wir nun kurz vor Ablauf der Regenperiode einen von den Barſchen, ſo werden wir faſt die nämliche Variation der Färbung wie nach dem Einfrieren konſtatiren können. (Dieſer ſchmutzig gelbe Glanz von Perca fluviatilis, ich glaube dieß beſonders hervorheben zu müſſen, beruht ledig— lich auf einer Kontraktion der Chromatophoren — auch hierüber plaudere ich noch in einem Spezialartikel — und nicht etwa auf der Einwirkung jener fettartigen, im Corium eingebetteten ) Siebold führt S. 15 ebenfalls an, daß die Temperatur des Waſſers die Chromatophoren zur Kontraktion bringe, was wir bei unſeren Exemplaren mit Ausnahme der Ellritzen völlig ſehen. **) Ich habe gefliſſentlich vermieden, hier auf den Einfluß des Temperaturwechſels einzugehen, da ich dieſe Farbenvarietäten auch erhielt, wenn ich beiſpielsweiſe Miſtjauche von 10-12 Cin Aae an gen Temperatur langſam goß. Weiteres über dieſen Punkt in dem jpäteren rtikel. D. V. 58 —— —0 Subſtanz, welcher die von Siebold [S. 48, 49] und Günther [Beiträge zur Natur⸗ geſchichte unſerer Süßwaſſerfiſche in Wiegmann's Archiv für Naturgeſchichte, Jahrg. 1855 S. 198] beſchriebenen Barſchvarietäten ihre citron- reſp. goldglänzenden Färbung verdankten.) In gleich hohem Grade wie bei Perca fluviatilis beeinflußt die chemiſche Beſchaffenheit des Waſſers die Färbung von Cobitis barbatula, der Schmerle. „Je reiner, klarer im Allgemeinen das Waſſer, deſto ſchöner, lebhafter die Färbung, je trüber, lehm- oder lettehaltiger jenes, deſto verblichener, verſchwommener dieſe.“ (Heckel u. Kner in dem 87er Jahres- bericht der Geſellſchaft von Freunden der Naturw. zu Gera, „Beiträge zur Naturgeſch. von Cob. barbatula“). So lange das Waſſer ſilberhell in den Bächen des Zobten dahinrieſelt, wird man in ihm nur dunkelgrüne oder rothbraune Schmerlen, letztere in den ſtark eiſen— haltigen Rinnſalen der bekannten Silſterwitzer Wieſen, mit vielen tiefſchwarzen ſcharf ab— gegrenzten Flecken auf dem Rücken bemerken; ſobald aber ſich die Fluthen durch die oben angeführten Beimengungen zu trüben beginnen, findet man beſtändig hellbraune oder ſchmutzig weiße, faſt ungefleckte Exemplare, alſo wiederum Fiſche, an Färbung den eingefroren geweſenen nicht unähnlich. Wir werden ferner bei Verſuchen mit Waſſer von diverſer chemiſcher Beſchaffenheit, aber möglichſt gleich hoher Temperatur auch bei Gobio fluviatilis, den Alburnen, Leucaspius delineatus und Esox lucius ſtets finden, daß eine Verunreinigung des Elementes eine Kontraktion der in der Cutis eingebetteten Chromatophoren bedingt. Nur habe ich bei Leucaspius delineatus außer dem vorliegenden Falle, dem des Einfrierens, nie, ſelbſt bei ſehr ſtarker Trübung und Verunreinigung des Waſſers durch Miſtjauche nicht, das faſt völlige Verſchwinden ſowohl des goldenen Streifens als auch der ſtahlblauen Längsbinde konſtatiren können; dieſe ſehr bedeutende Kontraktion der Chromatophoren vermag eben nur ein ſtarker Temperaturwechſel (vergl. auch Siebold S. 15) hervorzubringen. Zum Schluſſe will ich nur noch einige Worte über die Elritze und deren Färbung bei Veränderung des Waſſers hier niederſchreiben, mir jedoch die weitere Ausführung dieſer Angaben für einen ſpäteren Artikel vorbehalten. Bei Phoxinus laevis werden wir eher eine Expanſion der Chromatophoren und nur bei der Minderzahl eine Kontraktion derſelben unter den angegebenen Verhältniſſen konſtatiren können. Nun wiſſen wir einerſeits, daß der kleine Cyprinoide ſehr gern in der allerſtärkſten Strömung herumtändelt und andererſeits durch Siebold (S. 16 2. Fußnote), Stark (The Edinburgh new philosophical Journal, Juli — October 1830 p. 327) und Schaw Ebenda (Vol. 24, 1838 p. 143) wie außer⸗ ordentlich die Chromatophoren desſelben gegen äußere Einwirkungen reagiren; ich glaube alſo die Beobachtung, daß man gerade nach heftigen Regengüſſen die an den Seiten ſehr dunkel pigmentirten und am Bauch intenſiv roth und ſchwarz punktirten Fiſche in ſehr großer Anzahl erbeutet, folgendermaßen erklären zu können: Die ſtärkere Strömung übt ähnlich wie das von Siebold beſchriebene Kratzen mit dem Meſſerrücken einen Reiz auf die in dem Corium ſich befindenden Chromatophoren und bringt ſie zur Expanſion. Dom. Schlaupitz, 25. Jan. 1888. Karl Rnaukhe. III. Einige Mittheilungen aus dem bayeriſchen Regierungsbezirk Oberpfalz. I. Neue Bruthütten. Zu den unter Ziff. IV, Abſ. 18 S. 7 des VI. Jahresberichtes erwähnten 45 Brutſtationen find in der laufenden Periode 1887/88 hinzugekommen die neuen Bruthütten: 1. in Breitenbrunn, des Fiſcherei-Vereins-Bezirkes Parsberg, 2. in Gollermühle, 3. in Litzlohe, des Fiſch.-Ver.⸗Bez. Neumarkt, 4. in Sindlbach, 5. in Greißmühle, des Fiſch.-Ver.-Bez. Beilngries, 6 7 in Kansbach, | 1 0 ach des Fiſch⸗Ver.⸗Bez. Kaſtl, 59 8. in Schneemühle, des Fiſch.⸗Ver.-Bez. Riedenburg, 9. in Sulzbach, des Fiſch.-Ver.⸗Bez. gleichen Namens, 10. in Weinzenbach, des Amts-Vezirkes Regensburg (Land). Die Zahl derſelben iſt nun auf 55 geſtiegen. II. Neuer Bezirks ⸗Fiſcherei⸗Verein. In der Stadt Sulzbach hat ſich ein neuer Bezirks- Fiſcherei-Verein konſtituirt. Vorſtand iſt der k. Bezirksamtmann Herr Doehla; Kaſſier Herr Brandl, I. Amtsſchreiber; techniſcher Beirath das Ausſchußmitglied Herr Otto Uhlmann, Diſtriktstechniker und Brauereibeſitzer. Dieſer neue Verein zählt ſchon 34 Mitglieder. Dem Kreis-Vereine ſtehen nun 27 Zweig-Vereine zur Seite. III. Fiſchotterjagden. Solche ſind unter Führung der dem Kreis-Vereine gehörigen Otterhunde „Rally“ und „Ruler“ durch den in Wöland bei Burglengenfeld ſtationirten k. Forſtwart. Herrn Karl Döſel, abgehalten worden. 1. am 26. und 27. September 1887 in der Naab und deren Nebengewäſſern bei Weiden, 2. vom 9. bis 14. November 1887 in der Waldnaab und deren Nebenbächen bei Tirſchenreuth, und 3. vom 21. bis 23. Wee 1887 in der Creußen und im Thumbachfluſſe bei Grafenwöhr. Auf der zweiten Jagd ſind die Hunde am Geisbach, bei deſſen Einmündung in die Waldnaab, zwiſchen der Betz- und Steinermühle, früh 9 Uhr auf eine ganz friſche Otter— fährte gekommen und haben dieſelbe mit Bravour und einer Ausdauer von ſechs Stunden hin und her verfolgt, bis endlich Nachmittags 3 Uhr, ca. 500 Schritte oberhalb der Ort— ſchaft Stein, der Hund „Rally“, ungefähr Im vom Ufer entfernt, ein direkt nach der Oberfläche des Bodens gehendes fauſtgroßes Loch markirt hat. Auf deſſen Gebell und Geheul iſt auch „Ruler“ herbeigekommen, nach kurzer Orientirung ſofort in das Waſſer geſprungen und hat unter ſtarkem Lautgeben durch Scharren und Abgraben ganze Raſenſtücke abgeriſſen, jo daß der Fiſchotter ca. ¾ m tief unter dem Waſſer aus ſeinem Bau herausgefahren kam und erſt nach hartem Verfolge in dem dort befindlichen ſehr dichten Weidengeſtrüppe, unter deſſen Schutz er oft wieder verſchwunden iſt, geſchoſſen werden konnte. — Iſt der Erfolg dieſer Jagden auch kein großer zu nennen, ſo iſt doch die ſorgfältige Abſuchung verſchiedener Flußgebiete erreicht und die Gewißheit erlangt, daß nicht mehr ſo viele Fiſchottern ihr Unweſen treiben, wie ſolches vor Einführung der Geldprämien für Erlegung von Fiſchottern und Vertheilung von Fallen der Fall war. IV. Fiſchotterprämien. Es find im III. Quartal 1887 auch nur 15 Stück Fiſch⸗ ottern zur Strecke gebracht und hiefür à 6 —= 90 M Prämien an 12 Bewerber geleiſtet worden. Die meiſten find in den Bezirken Naabburg (4 Stück) und Vohenſtrauß (3 Stück) erlegt worden. V. Geldprämien für Erlegung von Fiſchraubvögeln. In den Monaten Juli bis Ende Dezember 1887 wurden die Schußzeichen von 34 Stück Fiſchraubvögeln nach den beſtehenden Beſtimmungen eingeliefert und nach 0 eee an 21 Bewerber für 6 Stück Fiſchaare a AM —= e „ 2 „ Milane Gabelweihen) a 3 Wi aM Fier 288 „ ai meln 2 . 16 , und er . 4. zuſammen für 34 Stück der Betrag von . . . 78 A bezahlt. In den Bezirken Naabburg, Regensburg (Land) und Tirſchenreuth hat der ſtärkſte Abſchuß ſtattgefunden. VI. Verſandt embryonirter Bachſaiblingseier. Herr Engelbert Gmeiner, Privatier und Beſitzer der Fiſchbrutanſtalt in Bärnau, ohnedieß als Züchter von Salmoniden aller Art weithin bekannt, hat ſeit der Einführung des Bachſaiblings (Salmo fontinalis) es mit der Aufzucht und Einbürgerung dieſes werthvollen Fiſches ſo weit gebracht und mit Gewinnung und künſtlicher Befruchtung der hievon geſtreiften Eier ſo viel Glück gehabt, le. daß er ſchon im Laufe gegenwärtiger Brutſaiſon im Stande ift, für den Kreis-Verein eine Lieferung befruchteter Bachſaiblingseier zu übernehmen und auszu führen. VII. Fiſchzucht⸗Anſtalt Irnſing, Poſt Neuſtadt a / D. Angeregt durch die Ober— pfälziſche Kreis-Fiſcherei-Ausſtellung in Regensburg im Jahre 1883 hat der Uhrmacher, Herr Joſef Karl in Irnſing (Poſt Neuſtadt a/ D.) eine durch gute Waſſerverhältniſſe begünſtigte Fiſchbrutanſtalt für Bachforellen eingerichtet, zu welchem Zwecke ihm ein Aufzucht— teich von 0,288 ha Fläche und zwei Aufzuchtgräben von je 300 m Länge, ſämmtlich reich- liches Quellwaſſer führend, zur Verfügung ſtehen. Seine Bemühungen für Forellenzucht ſind nunmehr ſo belohnt, daß er in der laufenden Brutperiode ca. 100,000 Stück im filtrirten Bachwaſſer bebrüteter Eier abgeben kann. VIII. Lokal⸗Ausſtellung zu Weiden. Mit der am 25. September 1887 zu Weiden abgehaltenen Generalverſammlung des Oberpfälziſchen Kreis-Fiſcherei-Vereines ver⸗ band der dortige Zweig-Verein eine ſchöne Lokal-Ausſtellung, deren Glanzpunkt die von der Gutsverwaltung Reuth gelieferten Karpfen bildeten. Es waren dieſe Karpfen rein gezüchtete Abkömmlinge der Zuchtfiſche aus Leitomiſchl in Böhmen, welche der Kreis-Fiſcherei-Verein von dorther eingeführt und im Kreiſe vertheilt hat. IX. Fiſchpreiſe. Die Verkaufspreiſe der in Regensburg gewöhnlich auf den Markt kommenden Fiſche ſtellen ſich durchſchnittlich per Pfund wie folgt: Aeſchen 1,40 — 1,50 M, Forellen 1,40 — 1.50 J, Hechte 1,00 — 1,20 M, Huchen 1,40 - 1,50 M, Karpfen 80 J. Silberlachſe 2,00 — 2,20 M, Schille 1,40 M, Rutte 1,30 M, Waller 1,30 M, Schleihen 70---80 , Aitel, Barben, Brachſen, Schiede 50 — 60 J. X. Huchenfang. Im Spätherbſte 1887 wurden in der oberpfälziſchen Donauſtrecke mehrere große Exemplare Huchen gefangen im Gewichte zu ca. 5 —- 20 kg. Ein fo reicher Huchenfang hat ſeit vielen Jahren nicht mehr ſtattgefunden. Die Urſache hieran dürfte in dem damals ſehr niedrigen Waſſerſtande gelegen haben. E IV. Entwicklung der Heſterreichiſchen Jiſchereigeſetzgebung. Aus Oberöſterreich. Geſtatten Sie, daß ich den von der Oberöſterreichiſchen Fiſcherei mit freudigem Danke vernommenen Worten, welche die „Allgemeine Fiſcherei-JZeitung“ in ihrer dritten Jahresnummer der jüngſten, traurigen Phaſe unſerer Landes-Fiſcherei-Geſetzgebung widmete, nur noch wenige Zeilen anfüge. . Der freundliche Artikel beſprach nur die „Prinzipien“, welche jener „volks- wirthſchaftliche Ausſchuß“ bei der Superreviſion des neuen Landes-Fiſcherei-Geſetzes beobachtet wiſſen wollte, aber nicht jene „Anträge“, welche dieſen „Prinzipien“ angehängt waren. Dieſe „Anträge“ beweiſen erſt recht, in welcher Weiſe die „Volkswirthe“ vorgegangen wiſſen wollen, und ſollten in weiteſten Kreiſen bekannt werden. Wir begnügen uns mit ein paar Stichproben. „Mühlbäche und Werkskanäle ſind, ohne mit andern Wäſſern vereinigt zu werden, in — ſelbſtſtändige Reviere“ einzutheilen, welche „verpachtet werden müſſen“; „durch die Anlage von Schonſtätten ſoll die Gewinnung von Schotter, Sand, Schilf, Schlamm, und ebenſo keine nothwendige Trockenlegung der Gerinne — behindert (?) werden“; „Haus— thiere und Enten ſind in Fiſchwaſſer einzulaſſen“ u. ſ. w. u. ſ. w. Noch betrübender iſt es, daß dieſer „volkswirthſchaftliche Ausſchuß“ Anträge ſtellen konnte, deren Inhalt bereits durch das „Reichsgeſetz“ verwilligt iſt oder gegen deſſen Beſtimmungen ſtreitet. 8 So wird z. B. das Fiſchereirecht in neu entſtehenden künſtlichen Gerinnen für deren Beſitzer reklamirt, was — leider — ohnehin durch das „Reichsgeſetz“ zugeſtanden wurde. Man will die „politiſchen Bezirksbehörden“ über Prozeſſe in Betreff der „Pachtſchillings— Vertheilung“ entſcheiden laſſen, obſchon das „Reichsgeſetz“ ſolche Urtheile natürlich dem „ordentlichen Richter“, wenn auch im abgekürzten Verfahren, zuweiſt. Das find Belege für „Geſetz-Unkenntniß“, welche offenbar werden müſſen damit nächſtesmal für einen „Berichterſtatter“ geſorgt werde, welcher mindeſtens nicht „derlei“ verbricht. 61 Doch auch die hohe Regierung wollen wir mit männlichen Freimuthe nicht von aller Verantwortung losſprechen. Liegt ihr ernſtlich an der Durchbringung ihrer, wenn auch zu modifirenden „Vorlage“, jo darf ſich dieſelbe nicht in Paſſivität zurückziehen. — Eine ſolche Vorlage bedarf eines dem Gemeinverſtändniſſe gewiſſer Kreiſe von Abgeordneten angepaßten „Motivenberichtes“, welcher dießmal total fehlte. Die ohnehin ſtoffarmen offiziellen Preßorgane könnten bis zur Landtagsſeſſion mitwirken, und derlei „Vorlagen“ nicht gerade auf „Seſſions⸗Schlüſſe“ aufzuſparen vermag die Einflußnahme ebenfalls. Im Landtage ſollte aber dem Landeschef ein ſachkundiger Vertreter zur Seite ſtehen. Wozu haben wir „Landeskultur-Inſpektoren“ 2? v. M. . i. V. Aus Preußen. Kaſſel, im Februar 1888. In der letzten Anfangs Dezember 1887 dahier ab— gehaltenen Generalverſammlung des Vereines zur Beförderung der Fiſchzucht im Regierungs- bezirk Kaſſel war der Vorſtand beauftragt, dahinzu wirken, daß, wenn irgend möglich, noch vor Eintritt der am 9. April jeden Jahres, zunächſt alſo des Jahres 1888, beginnenden Frühjahrsſchonzeit die in der neuen Ausführungsverordnung in Ausſicht genommene Bezirks⸗ polizeiverordnung in's Leben träte, wonach an drei Tagen jeder in die Schonzeit fallenden Woche vom Montag an nur mit Erlaubniß des Regierungspräſidenten gefischt werden darf, was jetzt durch die neue Verordnung freigegeben iſt. Tritt dieſe Polizei— verordnung nicht in's Leben, bleibt es bei dieſem freien Fiſchfange während der Laichzeit der Weiß⸗ und Karpfenartigen Fiſche überhaupt der Frühjahrslaicher, ſo iſt vorausſichtlich der Fiſchbeſtand in den nicht geſchloſſenen Gewäſſern des Regierungsbezirkes in Kürze ſehr herabgemindert, da ein Netzzug faſt ſämmtliche laichende Fiſche eines Gewäſſers fangen und damit den Fiſchbeſtand ſelbſt auf Jahre hinaus in Frage ſtellen kann. Gutem Vernehmen nach iſt nun der Vorſtand in dieſen Tagen dem ihm gewordenen Auftrage nachgekommen und hat bezügliche Eingabe an den kgl. Regierungspräſidenten dahier eingereicht mit der Bitte, das dieſerhalb Nöthige zu veranlaſſen und zwar, wenn irgend thunlich, ſo raſch, daß die Bezirkspolizeiverordnung noch vor dem Beginn der Frühjahrsſchonzeit in Kraft tritt. Es hat aber ſich als rathſam, ja als nothwendig herausgeſtellt, daß, wenn einmal der Bezirksausſchuß in Anſpruch genommen wird, zugleich auch die weiteren Punkte, derent— wegen Erlaß einer Bezirkspolizeiverordnung wünſchenswerth erſcheint, bezeichnet werden. Deß— halb hat der Vorſtand gebeten, noch zwei weitere in der neuen Ausführungsverordnung ebenwohl in Ausſicht genommene Bezirkspolizeiverordnungen in's Leben zu rufen, nämlich 1. daß unbeſchadet der dem Regierungspräſidenten nach S 4 Nr. 4 der Verordnung vom 8. Auguſt 1887 zuſtehenden Befugniſſe die Lachsfiſcherei nicht nur in der Weſer, ſondern auch vom 1. Oktober bis 31. Dezember einſchließlich auch in allen Nebengewäſſern der Weſer und nicht nur mit Zug- und Treibnetzen, ſondern auch „mit Senken und ſtändigen Vorrichtungen“ verboten werde; 2. daß der Fang der Aeſche in der Diemel, Eder und Ulſter innerhalb des Regierungsbezirkes während der Zeit vom 15. März bis zum 11. April jeden Jahres (vier Wochen) gänzlich unterſagt werde. Außerdem hatte der Vorſtand des Fiſcherei-Vereines bereits im Jahre 1884 die kgl. Regierung gebeten, für den Fall der Publikation einer neuen Ausführungsverordnung zum Fiſchereigeſetz verſchiedene andere, mit dem noch gültigen kurheſſiſchen Straftarif vom 31. Dezember 1822 zuſammenhängende Punkte im Wege der Polizeiverordnung zu regeln, zu deren Erlaß nach dem inzwiſchen ergangenen Zuſtändigkeitsgeſetze jetzt ebenfalls der Bezirks- usſchuß die zuſtändige Behörde iſt. Dieſe betreffen: 1. Ausdehnung der Beſtimmung des gedachten Straftarifs (Poſ. 13), wonach das Einlaufen von Enten auf Fiſchwaſſer unter Strafe geſtellt iſt, auf die ehemals bayeriſchen und großherzoglich heſſiſchen Gebietstheile; ug. Feſtſtellung der Oeffnungen der ſogenannten Fiſchrechen, welche in Poſ. 17 des Ge Tarifs fehlt. Endlich iſt beantragt 62 3. Erlaß einer Bezirkspolizeiverordnung wegen Einführung von Urſprungszeugniſſen für den Transport von Forellen nach Muſter der für den Regierungsbezirk Wies⸗ baden gültigen; 5 4. auch Ergänzung der Bezirkspolizeiverordnung vom 8. November 1880, das Ab— ſchlagen der Mühlengräben betreffend, in einer Weiſe, daß der rechtzeitig zu benachrichtigende Fiſchereiberechtigte für Fortſchaffung und Erhaltung der frei- und trockengelegten Fiſche und Brut ſorgen kann. Und da mit allem Dieſem der kgl. Regierungspräſident zu behelligen iſt, da er die bezüglichen Anträge beim Bezirksousſchuſſe zu ſtellen hat, jo find ihm zugleich diejenigen Punkte mitunterbreitet, die er ſelbſtſtändig nach den ihm in der neuen Ausführungs- verordnung eingeräumten Befugniſſen erledigen kann. Dieſe betreffen folgende Bitten: 1. die Dauer der wöchentlichen Schonzeit auf die Zeit von Sonntag Morgens 6 Uhr bis Montag Morgens, 6 Uhr zu verlegen; 2. das Angeln mit der Ruthe während der Frühjahrsſchonzeit nur ausnahms⸗ weiſe zu geſtatten; 3. für Forellenreuſen und Forellenvorſetznetze die Maſchenweite bis zu 1,5 em, von Knoten zu Knoten gerechnet, herabzuſetzen; ſchließlich iſt derſelbe gebeten: 4. die Beſchaffenheit des von den Fiſchereiaufſichtsbeamten zu tragenden metallen en Schildes baldmöglichſt feſtzuſtellen und bekannt zu machen, und angeführt, daß weitere Wünſche erſt vorgetragen werden könnten, wenn die neue Ausführungs⸗ verordnung einige Zeit praktiſch gehandhabt ſein würde. VI. Ein neues Angelhaken-Syflem. Nach einem Circular der rühmlich bekannten engliſchen Angelgeräthe-Fabrik von Samuel Alcock & Co., Standard Works, Redditſch, offerirt dieſelbe ein neues, mit Patent geſchütztes Angelhaken-Syſtem, und gibt darüber in Wort und Bild Nachſtehendes bekannt. Das Syſtem konſtruirt ſich als Hecht- und F orellenfach und iſt kombinirt mit einer das Spinnen des todten Köders verbeſſernden Dr ahtgabel und einem Karabiner— haken, verſehen mit einem Federtheile und geſchloſſen mit einer Schraube. I. Die Gabel zeigt Fig. 1. Die längeren Gabeltheile müſſen vollſtändig in die Seite (den fleiſchigen Theil) des Köderfiſches jo weit vom Kopfe, als ihre Länge bis zur Schwanzſpitze es erlaubt, eingeführt werden. Die kürzeren Gabeltheile werden hierauf in der Richtung des Kopfes des Köderfiſches eingeführt, was verurſacht, daß der Endtheil der längeren Gabelarme vorübergehend wieder ſichtbar wird, bis die kürzeren Enden eingeſtoßen ſind. Schließlich darf nichts von den Gabelſpitzen aus dem Körper des Fiſches vorſtehen. Fig. 2 gibt das Bild nach dem Einſtecken der längeren Gabelzinken, Fig. 3 dasjenige nach vollſtändiger Einführung der Gabel. Die punktirten Linien zeigen die Stellung der Gabel im Körper an. Wünſcht der Angler, daß der Fiſch raſcher ſpinnt, ſo darf er nur den längeren Gabelzinken eine etwas mehr gebogene Form geben. Da die anzubringenden Haken ganz unabhängig von der Gabel ſind und nichts mit dem Spinnen des Köders zu thun haben, ſo kann die Gabel zu jedem Hakenſyſtem verwendet werden. II. Der Karabinerhaken (Fig. 4; patentirt) iſt aus Meſſing und dadurch roſt⸗ ſicher. Er verbindet mit Haltbarkeit den Vortheil, daß jeder Gutfaden, Gimp oder Draht leicht daran befeſtigt werden kann. III. Das Hechtfach. Der Gimp, welcher außer an der Oeſe frei von Knoten ſein muß, iſt kaum abzureißen. Mit dem Syſtem Fig. 5 u. 6 wird ein kleiner Köder ebenſo leicht ſpinnen wie ein großer. Nach Einführung der Gabel muß der Lipphaken nach der Länge des Fiſches gerichtet und durch die Lippen des Köders geſtochen werden. Der hintere 63 — —gU—————ů— dreifache Haken iſt paſſend ſo zu ſtellen, daß zwei von den Haken nahe am Körper des Köders liegen. Der hintere (untere) Triangel kann mit dem vorderen (oberen) nicht in Berührung kommen. Zur . Schleppfiſcherei vom Kahn Fig. 1. 1 a N aus können zwei oder mehrere Beſchwerungs-Bleie nach Fig. 7 befeſtigt werden. IV. Das Forellenfach. Fig. 8 u. 9. Der Gut, mit welchem die zwei Tri— angeln an der Gabel be— feſtigt ſind, iſt doppelt und daher haltbar. Er bewegt ſich in einer Schleife. Ein Haken des nächſt der Gabel befindlichen Triangels muß in den Rücken des Köders eingedrückt werden, um die Haken in richtiger Stellung zu halten. Fig. 2. — Fig. 6. 2 9 Fig. 5. Fig. 5 u. 6: ½ der natürl. Größe. Fig. 8 Fig. 9. Von dieſen Angelgeräthen wird Herr H. Hildebrand in München, Ottoſtraße, Exemplare verkäuflich auf Lager halten. 64 — ꝛm—— VII. Citeratur. Zu den erfreulichſten Erſcheinungen in der modernen Fiſchereipflege gehört jene Vertiefung in die Aufgabe, welche in der Erſcheinung zu Tage tritt, daß, ehevor man praktiſche Maßnahmen trifft, die Wiſſenſchaft veranlaßt wird, die phyſiologiſchen und pathologiſchen Verhältniſſe für die einzelnen Fiſchgewäſſer zu erforſchen und feſtzuſtellen. Dieſe Seite kultivirt mit hohem Verſtändniß und Erfolg namentlich der Sächſiſche Fiſcherei-Verein, welcher die Gewäſſer ſeines Landes nach und nach durch Männer der Wiſſenſchaft unterſuchen läßt und die Ergebniſſe dann veröffentlicht. Eine ſolche Veröffentlichung bringt Nr. 6, 1887, der „Schriften des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins“ in Geſtat eines Berichts des Herrn Direktor Endler von Meißen über deſſen „Unterſuchungen des gegenwärtigen Standes Der Fiſchereiverhältniſſe im Flußgebiet der Mulde“. Die hochbelehrende, treiftiche Arbeit enthält namentlich Excurſe über den Lachs und den Aal in der Mulde, über die dortige Fiſcherei im Allgemeinen, über die Fiſchzuchtanſtalten einer- und die Fiſchfeinde andererſeits im Flußgebiete der Mulde, dann über die Flußverunreinigungen. VIII. Vereinsnachrichten. Auszug aus dem Protokolle über die Generalverſammlung des Thüringer Fiſcherei⸗Vereins, abgehalten zu Jena am 25. Mai 1887. Die Anzahl der Mitglieder betrug nach dem im Oktober 1886 ausgegebenen Mitglieder: verzeichniß 400; von dieſen ſind im Laufe des Jahres ausgeſchieden 29, dagegen neu hinzu⸗ getreten 17, ſo daß der Verein gegenwärtig 388 Mitglieder zählt. Unter dieſer Zahl ſind inbe⸗ griffen 5 Fiſcherei-Vereine und 2 landwirthſchafrliche Vereine, feiner 6 Stadt⸗ reſp. Dorfgemeinden. Die Zahl der im Vereinsgebiet erlegten Fiſchottern war auch in dieſem Jahre eine ganz enorme und kamen 87 Ottern zur Prämürung, außerdem 17 Fiſchreiher, für welche in Summa 489 M an Prämien gezahlt wurden. Der Vorſtand hielt im Laufe des Jahres 4 Sitzungen ab, von denen 2 den engeren und 2 den erweiterten Vorſtand vereinten. An Stelle des bisheriuen Vorſitzenden, Herrn Regierungs- präfidenten Freiherrn v. Hardenberg, welcher leider verſtarb, wurde Herr Schloßhauptmann v. Wurm b- Borftendorf einſtimmig zum Vorſitzenden gewählt Herr Oekonomierath Gräfe- Zwätzen berichtet über die diesjährigen Reſultate der Brut⸗ anſtalten im Vereinsgebiet. Er hebt ferner hervor, daß das gemeinſame Ziel aller Fiſcherei⸗ Vereine, das Fiſchfleiſch unſerm Volke billiger und leichter zugänglich zu machen, wenn auch langſam, doch immer mehr gefördert worden ſei. Der Weg hiezu könne eine direkter und ein indirekter ſein. Der direkte Weg iſt der, daß wir die Flüſſe und Teiche ſo viel wie möglich mit paſſender Fiſchbrut beſetzen, um die in den Gewäſſern in reichem Maße vorhandene Fiſchnahrung in Fiſchfleiſch umzuwandeln, und in dieſer Beziehung iſt ſchon viel gethan, aber noch lange nicht genug; der indirekte Weg muß in dem Beſtreben liegen, ſo viel wie möglich dahin zu wirken, daß auf dem Wege der Geſetzgebung mehr zum Schutze der Fiſcherei gethan wird. Von beſonderer Wichtigkeit ſind hier Verbote über die Verunreinigung der Flüſſe durch ſchädliche Abwäſſer, Innehaltung richtiger Schonzeiten, Begünſtigung des ſchnellen Transportes friſcher, namentlich der Seefiche u. |. w. In dieſer Beziehung iſt ebenfalls viel gefördert worden namentlich durch die Bemühungen des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins. Der Thüringer Fiſcherei-Verein habe vor Allem ſich die Aufgabe geſtellt, den Lachs wieder heimiſch bei uns zu machen, und daß die Bemühungen nicht ganz erfolglos geblieben, ſei eine erfreuliche Thatſache. Referent geht dann näher ein auf die Bedingungen, welche vorhanden ſein müſſen bei der natürlichen Vermehrung des Lachſes, beſpricht auch die künſtliche Ausbrütung der Eier, ſowie das Ausſetzen der jungen Fiſchchen in den Fluß und warnt ſchließlich davor, die jungen Lachſe zu zeitig im Frühjahr in die Saale aus zuſetzen, wenn noch Hochwaſſer in Ausſicht ſteht. Nach ſeiner Erfahrung müſſe man mit dem Ausſetzen der jungen Lachſe bis zum Mai warten, weil dann die Gefahren für dieſelben viel geringer wären. 8 In der Brutperiode 1886/87 wurden in den Brutanſtalten im Vereinsgebiet an Lachs⸗ eiern ausgebrütet: 1. In der Fiſchzuchtanſtalt des Herrn Präſidenten v. Hardenberg . 30000 Eier 2. in der des Herrn Anauth- Orlamünde . ff. SEMINARE 3. in der des Herrn Grimm: Saalbuu g 8 8000 „ 4. in der des Herrn Dietel Greez Be 8000 „ 5. in der des Herrn Morgenroth-Pflanzwirbac . 8000 „ 6. in der des Herrn Gräfe- Zwätzen 5 24000 „ Zuſammen 86000 Eier. Der Verluſt beim Transport der Eier war, mit Ausnahme eines zu ſpät zur Verſendung gekommenen Poſtens, im Durchſchnitt nur 1 Prozent, bei der Ausbrütung ſchwankte er zwiſchen 4 10 Prozent, jo daß wir annehmen können, ungefähr 80,000 junge Lachſe ausgeſetzt zu haben. 65 In der Brutperiode 1856,04 wurden durch Vermittlung des Vereins bezogen und in verſchiedenen Brutanſtalten aufgelegt: 1. an Forelleneiern 31,000 Stück, 2. an Bachſaiblings— eiern 8000 Stück, 3. an Regenbogenforelleneiern 3000 Stück. Ueber das Vereinsgebiet des Thüringer Fiſcherei-Vereins an der Hand einer beſonders hiezu entworfenen Karte hatte der Herr Major von und zu Egloffſtein-Torgau zu ſprechen übernommen. Leider war derſelbe dienſtlich verhindert nach Jena zu kommen und mußte daher der Gegenſtand von der Tagesordnung abgeſetzt werden. Der Vorſitzende macht den Vorſchlag, Anträge des Herrn Freiherrn von Erffa-Wernburg nun zur Verhandlung zu bringen und die Verſammlung iſt damit einverſtanden. Der Antrag J lautet: Der Thüringer Fiſcherei-Verein wolle beſchließen: „An die Fürſtlich Schwarzburgiſche Regierung zu Rudolſtadt die Bitte zu richten, die Verunreinigung der Saale durch die Seitens der ſtädtiſchen Behörden zu Rudolſtadt projektirte Kanaliſation mit gleichzeitiger Abführung der ſtädtiſchen Fäkalien im Intereſſe der Fiſchzucht zu verbieten“. Zur Begründung ſeines Antrages führt der Antragſteller aus, daß die Stadt Rudolſtadt die Abſicht habe, vermittelſt der bereits in Angriff genommenen Kanaliſation auch die Fäkalien in die Saale zu führen, daß die Erlaubniß von Seiten der Regierung hiezu aber noch nicht ertheilt ſei. Außer der ſchweren Bedenken, welche vom hygieniſchen Standpunkte gegen eine ſolche Verunreinigung der Saale zu erheben ſeien, käme ganz beſonders auch das Intereſſe der Fiſchzucht und der Fiſcherei überhaupt in Betracht. In anderen Städten, z. B. Köln, Frankfurt, Poſen, dann Naumburg, Weißenfels, Halle ſei die Erlaubniß zu ähnlichen Anlagen verweigert worden; ſo gut wie in dieſen und vielen anderen Städten die Fortſchaffung der Fäkalien in anderer Weiſe geregelt ſei, in einzelnen Fällen ſogar mit Abwerfung eines Reinertrags, müſſe auch Rudolſtadt gezwungen werden, auf andere Weiſe als wie jetzt beabſichtigt, die Fäkalien aus der Stadt zu entfernen. Daß eine Verunreinigung des Flußwaſſers bei Durchführung der beabſichtigten Anlage die unausbleibliche Folge ſei, ſtehe feſt und ebenſo könne kein Zweifel darüber ſein, daß hiedurch die Fiſchzucht leiden müſſe. Beides ſei ihm von wiſſenſchaftlicher Autorität, wie von praktiſchen Fiſchzüchtern beſtätigt worden. Der Vorſitzende, Herr Profeſſor Dr. Freiherr v. d. Goltz, erwiedert hierauf, daß der Vorſtand ſich ſchon eingehend mit dieſer Angelegenheit beſchäftigt habe und bereits im Herbſt v. J an die Rudolſtädter Regierung eine Eingabe ganz im Sinne des Herrn Antrags ſtellers gemacht, auf welche folgender Beſcheid gekommen ſei: „Dem Vorſtande des Thüringer Fiſcherei-Vereins in Jena erwidern wir auf das gefällige Schreiben vom 3. November ergebenſt, daß man in hieſiger Stadt allerdings mit der Durchführung einer umfaſſenden Kanaliſation beſchäftigt iſt. Ein Beſchluß des Stadtraths über die Einführung der Abfall- und Auswurfſtoffe in die Saale iſt unſeres Wiſſens nicht gefaßt worden, man beſchäftigt ſich aber allerdings in weiten Kreiſen mit der Frage über die Zuläſſigkeit einer ſolchen eventuellen Maßnahme, und auch wir ſind mit desfallſigen Erörterungen beſchäftigt. Bei dieſen werden auch die uns vorgetragenen Momente und Geſichtspunkte eingehende Erwägung finden“. Rudolſtadt, den 19. November 1886. gez. v. Bertrab. Nach längerer Debatte über dieſen Gegenſtand, an welcher ſich die Herren Bürgermeiſter Dr. Thieler und Profeſſor Dr. Reichardt-Jena, Landrath v. Holleben-Rudolſtadt, Oekonomierath Gräfe⸗ Zwätzen, Rittergutsbeſitzer Sperber-Weimar und der Antragſteller betheiligten, wird der Antrag v. Erffa angenommen und dem Vorſtande eine etwa für nöthig gehaltene Aenderung im Wortlaute desſelben überlaſſen. (Schluß folgt.) IX. Vermiſchte Mittheilungen. Die Regenbogenforelle, Salmo irideus Gibb. Hierüber ſchreibt Hr. Dr. Bancritius in den Berichten des Oſtpreuß. Fiſcherei-Vereins. Die Regenbogenforelle (californiſche Forelle, raiabow-trout) lebt in den nordamerikaniſchen Flüſſen, die ſich in den ſtillen Ozean ergießen und unterſcheidet ſich von unſerer Bachforelle unter anderem durch den Eintritt ihrer Geſchlechtsreife im erſten Frühjahre (März, April). Die äußere Körper— form iſt ähnlich der Bachforelle, nur fehlen der Regenbogenforelle die rothen Flecke ganz, außerdem beſitzt die letztere einen in allen Regenbogenfarben ſchillernden Streifen, welcher zu beiden Seiten vom Kopf bis zur Schwanzwurzel verläuft und welchem dieſer Fiſch ſeinen Namen verdankt. Schon äußerlich leicht erkennbar zeichnet ſich die Regenbogen— forelle vor unſern einheimiſchen Salmoniden durch ihr ſchnelleres Wachsthum und der großen Lebenszähigkeit, beſonders beim Ertragen hoher Waſſertemperaturen, aus. Die Regenbogenforelle wird in zwei Jahren bis 600 g ſchwer und nach drei Jahren find bereits vielfach Exemplare von 1500 g Schwere und ½ m Länge beoachtet worden. Zur Laichzeit, im März und April, laicht die Regenbogenforelle in fließendem Waſſer 66 auf Steingrund, wobei dieſelbe, ähnlich unſerer Bachforelle, auch kleine Laichgruben im Kieſe wühlt. Die Männchen beſitzen zur Zeit der Geſchlechtsreife ganz außerordentlich viel Milch und führen bei der Befruchtung die erbittertſten Kämpfe um ein Weibchen, während fonft gerade dieſer Fiſch gegen ſeinesgleichen äußerſt friedlich iſt und man daher in einem Teiche die verſchiedenſten Altersklaſſen nebeneinander züchten kann. Die Geſchlechts— reife erreichen die Regenbogenforellen häufig ſchon im zweiten Jahre. Alle dieſe Eigen— ſchaften machen die Regenbogenforelle hervorragend für unſere Teichzucht geeignet, zumal dieſer Fiſch durch ſeine Schnellwüchſigkeit eine erheblich größere Rente als der Karpfen ergibt, weil ſein Fleiſch, dem der Bachforelle gleich, ja von Vielen höher geſchätzt wird. In Teichwirthſchaften, welche ſich nicht mit der Zucht der Regenbogenforelle abgeben können, iſt dieſelbe auch als Beiſatzfiſch für Karpfenſtreck- und Abwachsteiche zu empfehlen. P. Aalzucht in Teichen. Als ſehr werthvoller Beſatzfiſch für Teiche, deren Abfluß keine weitere Wanderung geſtattet, hat ſich bis jetzt der Aal erwieſen, beſonders wenn ſtark mooriger oder ſchlammiger Untergrund vorhanden iſt. Von einzelnen Seiten iſt uns aus der Provinz berichtet worden, daß ſich die vor Jahren in die Teiche ein— geſetzten Aale wohl gelegentlich noch hier und dort gezeigt haben, daß aber bei der Ablaſſung der Teiche kein Aal zum Vorſchein gekommen wäre. Nach andern waren die Aale beim Ablaſſen der Teiche verſchwunden, jedoch wurden beim Ausmodern der Teiche im Winter viele große Aale todt im gefrornen Schlamme gefunden. Hierin liegt nun in den meiſten Fällen die Begründung für das Verſchwinden der Aale. Der Aal hält ſich während des Tages verborgen im Schlamme auf und zieht ſich bei jeder Störung tief in denſelben zurück, es werden daher beim Ablaſſen von Teichen Aale in den ſeltenſten Fällen gefangen werden. Zum Fange der Aale bedient man ſich der Aalſchnüre oder der Aalreuſen und Säcke. Im erſteren Falle werden über die Ober- fläche des ganzen Teiches oder einer größeren Strecke desſelben Schnüre mit Flotthölzern gezogen und daran kurze Bänder mit ſtarken Haken befeſtigt. Als Köder ſind am beſten große Regenwürmer und Maikäfer; auch kleine Fiſchchen können mit Erfolg verwandt werden. Die Aalreuſen und Säcke beſtehen aus beſonders engem Holz- oder Garngeflecht. f (Aus den Berichten des Oſtpreuß. Fiſch.⸗Ver.) X. Offener Briefwechſel. Herrn S. in Kl. Die Ueberſendung Ihres kleinen Aufſatzes erkennen wir mit Dank als eine große Liebenswürdigkeit. So ſehr wir dieß empfinden und ſo viel Werth wir auf ſog. Sportartikel legen, ſo bedauern wir doch, von Ihrer Einſendung aus prinzipiellem Geſichtspunkte keinen Gebrauch machen zu können. Unter den von uns ſo dringend erbetenen Sportartikeln verſtehen wir nämlich nur ſolche, weſche etwas Belehrendes für die Anglerwelt bringen. Von jeher haben wir aber abgelehnt und werden auch ferner grundſätzlich ablehnen ſolche Artikel, welche ſich lediglich als Cauſerien über einzelne Anglerparthien darſtellen und nur von Aufbruch und Heimkehr, guten und ſchlimmen Abenteuern, von Beute und Verluſten, Hitze und Durſt, Eſſen und Trinken, angenehmer und peinlicher Geſellſchaft und was dergleichen Dinge mehr ſind, wenn auch noch ſo nett erzählen. Wir wiſſen, daß auch ſolche Artikel ihre Leſer finden. Aber ſie ſchaffen wenig Nutzen und für Unnützliches haben wir keinen Raum. Die Verweiſung auf die engliſchen und amerikaniſchen Sportjournale kann uns darin nicht beirren. Deren Inhalt kennen wir recht wohl. Aber wir ahmen ſie bewußtermaßen nicht nach und gehen in der Einrichtung unſeres Blattes am liebſten unſere eigenen Wege. Herrn 8. in K. Sie fragen, „wo ſich das aponogeton für Teiche und Bäche eignet.“ Eigentlich iſt dieſe Frage bereits durch unſere erſte Notiz beantwortet. Als eine unſeren Alismaceen (Froſchlöffelgewächſen) verwandte Pflanze, wird wie dieſe wohl auch das aponogeton weichen Untergrund bedürfen und dahin gehören, wo das Waſſer nicht zu tief iſt. Als vom Kap der guten Hoffnung ſtammend, verlangt aponogeton möglichſt warme Gewäſſer und wird namentlich im Winter die länger einfrierenden Stellen kaum vertragen. Wenigſtens vermuthen dieß die Botaniker. Es gilt eben auch hier den Verſuch. Eine Samenbezugsquelle gab der uns vorgelegene Bericht nicht an. Nach unſeren Informationen iſt der Samen von aponogeton distachyum in den botaniſchen Gärten zu Freiburg und Liſſabon zu bekommen, aber auch in den Katalogen mehrerer Handels gärtnereien in Erfurt notirt, jo von den Firmen Friedrich Adolph Haage jun., Haage & Schmidt, J. C. Heinemann. Hier figurirt aponogeton als eine zierlich und wohlriechend blühende Aquarium pflanze. Dieſe Eigenſchaft würde freilich für die Kultur im Freien eine wenig günſtige Perſpektive eröffnen. In einem dieſer 67 Kataloge iſt aponogeton unter der Rubrik „Sumpf- und Waſſerpflanzen“ aufgeführt mit der Bemerkung: „Eine der empfehlenswertheſten am leichteſten zu kultivirenden Waſſerpflanzen, welche für jedes Gefäß paßt, das mindeſtens 25 cm im Quadrat Waſſerfläche hält“. Beigefügt iſt das Zeichen für ſolche Pflanzen, welche im Sommer ins Freie geſetzt und im Winter im halbwarmen Hauſe aufbewahrt werden. Ein anderer Katalog ſagt: „Friſche Samen im Frühjahr, die ſofort nach Empfang im Sand unter Waſſer geſät werden müſſen“. Herrn D. in Sonthofen. Netzfabriken befinden ſich z. B. in Itzehoe (Schles wig-Holſtein), Magdeburg, Landsberg a. d. Warthe. Eine nahe Bezugsquelle für Sie wäre auch Herr Heinrich Blum in Konſtanz a. Bodenſee. Eingeſandt. Vor uns liegt in einem ſchön gebundenen Bande die vierte Auflage des „Suchbuch“, eines Werkes des Straßburger Bibliothekars Dr. Chr. G Hottinger. Dasſelbe ijt der gelungene Verſuch ein Konverſationslexikon, ein Hilfs- und Nothbuch, einen Rathgeber in Rechts⸗ und Geſundheitsangelegenheiten, ein Hausmittelbuch, ein Rechenbuch, kurz Alles, was im praktiſchen täglichen Leben dem Gewerbsmanne, dem Kaufmanne, dem Landwirthe, dem Jäger, dem Lehrer, dem Schüler, der Hausfrau, Jedermann nothwendig oder wiſſenswerth erſcheint, mit einer Darſtellung der idealen Auffaſſung des Lebens und ſeiner Verhältniſſe nach den Ausſprüchen hervorragender Dichter und Denker zu verbinden. Dazu kommt noch ein der Geſelligkeit gewidmeter Theil, der Lieder (theilweife mit Noten), Räthſel ꝛc. enthält. Geſchichts- und andere Tabellen, Landkarten, Abbildungen fördern die Brauchbarkeit des Buches. Ein ſogenannter immerwährender Kalender dient zugleich als Tagebuch, ein Arbeitskalender gibt Rathſchläge für die entſprechende Thätigkeit der Hausfrau, des Landwirths, des Winzers, Bienenvaters, Fiſchers, Jägers und Naturfreundes (Sammlers). So iſt denn das Buch geeignet, dem Einzelnen im Gewerbe und täglichen Leben, in Haus, Hof, Werkſtatt, Garten, Feld, Wieſe und Weinberg, in Küche und Keller, im geſellſchaftlichen Verkehre und in Streitigkeiten, in der Sorge um den Erwerb, wie im Genuſſe des Erworbenen, mit Aufklärung, Rath, Troſt, Erhebung zu dienen und ebenſo auch der Geſammt— familie nützlich zu werden. Um den geringen Preis von 4.50 M kann dasſelbe von jeder guten Buchhandlung oder von Dr. Chr. G. Hottinger's Schriftenverlag in Straßburg bezogen werden. Zur gefälligen Peachkung! Sayeriſcher Siſcherei-Derein. Otterprämiirung. Wir erſuchen wiederholt, Bewerbungen um Otterprämien und Einſendungen von Otterſchnauzen unter der genau zu bezeichnenden Adreſſe des Herrn Vereins— kaſſiers, Rentier Himbſel, München, Therefienffraße 72ſ/ II, bewerk⸗ ſtelligen zu wollen. Auch wird neuerdings darauf aufmerkſam gemacht, daß eine Prämiirung nur erfolgen kann, wenn die friſche Ptterlchnauze abgeliefert wird. Ausnahmen hievon können nicht Platz greifen. Nuf Vorlage eingetrockneter oder abgedörrter Schnauzen kann keine Prämiirung erfolgen. Bloße Vorzeigung des Otterbalges kann die Ablieferung der abgeſchnittenen Schnauze nicht erſetzen. München, am 2. Februar 1888. Der Bayeriſche Fifcherei-Verein. Inserate. Groß⸗Tiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz. Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: Blaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. (1) 68 — nn Verlag von Ernst & = Berlin W. 41. Anlage der Fischwege. Von H. Keller. Mit einem Vorworte des Ausschusses des Deutschen Fischerei-Vereins. 69 Seiten 8° mit 57 Holzstichen. —— Preis 2 Mark. se 2/1 reife: 1 Amerikan. Schwarzbarſch von 1884, iſt ee .. 10.— 4. 5 4 von 1886 . . \ 150% 5 9 von 1887. 5 . —.50 „ 1 Amerikan. 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München, Sendlingerſtr. 48/2 l. der Bälneriſchen Piſcherei⸗Teitung. Hegan für die eſammlintereſſen der Filherei, owie für die Heſtrebungen der $i Iherei-Bereine: in Sonderheit Organ der Landes ⸗Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Hachfen, Baden, des Verbandes von Filcherei- Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Verbindung mit Fahmännern deutſchlands, Vellerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Fiſcherei - Derein. Nr. 6,0057 „München, 1. März 1888. XIII. Jahrg. 0 6 Er, a 5 Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. MU Inhalt: I. Auszeichnung. — II. Die neue Badiſche Landes⸗Fiſcherei⸗Ordnung. — III. Nur mit Erbſen! — IV. Vereinsnachrichten. — V. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Auszeichnung. Die philoſophiſche Facultät der Univerſität Greifswald hat den Herrn Präfidenten des Deutſchen Fiſcherei⸗ Vereins, Herrn Uammerherrn v. Behr- Schmoldow, mit der Ernennung zum Ehrendoktor ausgezeichnet und zwar mit der treffenden Motivirung: „Pomeraniae Decus Ordinis Eorum Qui Ad Piscatoriam In Germania Promovandam Conferunt Magistrum Perpetuum Quem Ob Indefessam Et Felicissimam Sollertiam Qua Ichthyologiae Studia Scite Excitavit Gnaviter Fovit Prospere Rexit Peregrini Suspiciunt, Nostrates Colunt.“ (Pommerns Sierde, der ſtändige Vorſitzende der Geſellſchaft zur Be: förderung der Fiſchzucht in Deutſchland, welchen wegen ſeiner unermüdlichen und von glücklichſtem Erfolge begleiteten Thätigkeit, mit der er die Beſtrebungen der Ichthyologie ſachkundig angeregt, thatkräftig gefördert und glücklich geleitet hat, das Ausland achtet und das Inland verehrt.) Hiemit hat ſich zu den vielen, 70 — ——— — wohlverdienten Akten der Anerkennung, welche Herrn v. Behr's aufopfernden und mit tiefſter Einſicht in die wahren Bedürfniſſe der Fiſchereipflege in Deutſch⸗ land verbundenen Bemühungen um letztere von Deutſchlands Fürſten und Fiſcherei⸗ Vereinen ſchon gewidmet wurden, auch eine Anerkennung von Seite berufener Vertreter der deutſchen Wiſſenſchaft geſellt. Wir freuen uns deſſen herzlich und zwar um ſo mehr, als damit in Herrn v. Behr's Perſon unſere liebe, längſt populär und ſogar gewiſſermaßen „ſalonfähig“ gewordene Fiſchereiſache nun auch gleichſam das academiſche Ehrenbürgerrecht gewonnen hat. Darum dem Herrn Doktor unſern doppelt freudigen Glückwunſch! II. Die neue Vadiſche Landes-Jiſcherei-Ordnung. I: A. B. An vereinzelten Maßnahmen zum Schutz ber Fiſchbeſtände gegen Raubfiſcherei und nachtheilige Einwirkungen Dritter hat es zwar im Großherzogthum Baden, auch unter den ehemaligen Landesherrſchaften, zu keiner Zeit gefehlt; zu einer Ordnung dieſes Zweiges der Volkswirthſchaft nach beſtimmten einheitlichen Geſichtspunkten kam es indeß erſt 1870 mit der Erlaſſung des unter'm 3. März d. J. verkündeten Geſetzes über die Aus übung und den Schutz der Fiſcherei und der hiezu ergangenen Vollzugsverordnung vom 11. Januar 1871. Denn mit der Erlaſſung dieſer Vorſchriften wurde erſtmals dem Grundſatze der ſchonlichen Bewirthſchaftung der Fiſchwaſſer und der Fernhaltung ſchädlicher Einflüſſe auf Fiſchbeſtand und Fiſcherei beſtimmter Ausdruck verliehen, d. h. einestheils dem Fiſchereiberechtigen in einer Anzahl Beziehungen gewiſſe Schranken auferlegt (durch Feſtſetzung von Schonzeiten und Schonmaßen, durch Unterſagung gewiſſer Fanggeräthe und Fang— weiſen ꝛc.), anderntheils aber der Fiſcherei hinwiederum gegen ſchädigende Einwirkungen, namentlich gegenüber der Verunreinigung von Fiſchwaſſern und gegen das Ueberhandnehmen ſchädlicher Thiere, ein wirkſamer Schutz gewährt. Die Fortbildung des auf dieſer Grundlage geordneten Fiſchereirechts wurde nicht unweſentlich beeinflußt durch das Beſtreben, die Ordnung des Fiſchereiweſens im Lande in thunliche Uebereinſtimmung mit jenen der unmittelbar angrenzenden Nachbarländer zu bringen. Ein erſter, von der Regierung des Großherzogthums unternommener Verſuch, für die Lachs-⸗ fiſcherei im ganzen Gebiete des Rheins eine einheitliche Regelung herbeizuführen, ſcheiterte an dem damaligen Widerſtand Hollands und die von allen übrigen Rheinuferſtaaten bereits gutgeheißene Mannheimer Konvention vom 27. November 1869 trat in Folge deſſen nicht in Wirkſamkeit. Einen beſſeren Erfolg hatte die Bemühung, mit den Regierungen von Elſaß⸗Lothringen und der Schweiz über gleichmäßige Grundſätze hinſichtlich der Fiſcherei im Rheingebiet ſich zu vereinbaren, und die betreffenden, im Jahre 1877 zum Abſchluß gebrachten Uebereinkünfte zwiſchen den drei Staaten ſicherten von jenem Zeitpunkte ab in den wichtigſten Beziehungen eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung der Fiſcherei⸗ polizei im ganzen Gebiete des Oberrheins. Die Verhandlungen über eine vertragsmäßige Regelung der Lach sfiſcherei mit dem Ziel, auch der o berrheiniſchen Fiſcherei einen ver⸗ hältnißmäßigen Antheil an dem Lachsfang zu verſchaffen, wurden erſt im Anfange der achtziger Jahre wieder aufgenommen und fanden in dem Berliner Staatsvertrag vom 30. Juni 1885 einen glücklichen Abſchluß. Dieſer Vorgang in Verbindung mit den inzwiſchen gewonnenen Erfahrungen fiſchereipolizeilicher Art gab zu einer Durchſicht der badiſchselſäſſiſch⸗ſchweizeriſchen Uebereinkunft von 1877 Anlaß, welche nach längeren Verhandlungen in Luzern vom 18. Mai 1887 zum Abſchluß einer neuen Uebereinkunft unter den drei oberrheiniſchen Staaten führte. Ein Jahr vorher hatte das Geſetz vom 3. März 1870 ſelber in der Novelle vom 26. April 1886, namentlich durch Einfügung von Vorſchriften über die Er⸗ möglichung der Anlage von Fiſchwegen, ſowie über eine anderweite Ordnung des Markt- verkehrs mit Fiſchen während der Schonzeiten, nicht unweſentliche Erweiterungen erfahren. 115 Die unterm 11. Januar 1871 erlaſſene, im Laufe der beiden Jahrzehnte mehrfach mit Nachträgen verſehene Fiſcherei-Ordnung war unter dieſen Umſtänden einer völligen Umarbeitung zu unterziehen, welche Arbeit mit der in jüngſter Zeit erfolgten Verkündung der neuen Landes-Fiſcherei-Ordnung vom 3. Februar d. J. ihren Abſchluß erreicht hat. Die Regelung einzelner wichtiger Zweige der Fiſchereipolizei auf einer von der ſeitherigen ganz verſchiedenen Grundlage, für welche im Anſchluß an den badiſchelſäſſiſch-ſchweizeriſchen Vertrag die neue Landes-Fiſcherei⸗Ordnung ſich entſchieden hat, werden einige Ausführungen über die Richtung, in welcher ſich jene anderweite Regelung bewegte, angemeſſen erſcheinen laſſen. Jede polizeiliche Ordnung des Fiſchereiweſens muß von dem Gedanken der Nach— haltigkeit der Fiſchereiwirthſchaft geleitet ſein, alſo darauf Bedacht nehmen, daß die Reproduktion der Fiſchwelt ſicher geſtellt ſei. Deßhalb ſahen ſchon die älteſten Fiſcher— ordnungen des badiſchen Landes, und einzelne reichen bis in das 14. Jahrhundert und weiter hinauf, einen Frühjahrs⸗ und Spätjahrsbann vor, während deſſen jede Art der Fiſcherei zu ruhen habe, damit die Fiſche ungeſtört ihrem Laichgeſchäft obliegen können. Aber dieſe Fürſorge allein würde nicht hingereicht haben, der obigen Forderung zu ihrem Rechte zu verhelfen, inſofern die Reproduktionsfähigkeit der Fiſche an ein beſtimmtes Alter geknüpft iſt. Hand in Hand mit der Feſtſetzung gewiſſer Schonzeiten geht daher die Vorſchreibung beſtimmter Schon⸗ oder Mindeſt maße für die einzelnen Fiſchgattungen, um den Fang halb— wüchſiger Fiſche, welche zu der Erhaltung ihrer Art noch nichts beizutragen vermögen, aus— zuſchließen. Die Wirkſamkeit ſolcher Schonmaßvorſchriften iſt aber im Weſentlichen von der Beſchaffenheit der beim Fiſchfang verwendeten Gezeuge bedingt; denn nur Netze oder Reuſen von beſtimmter Maſchenweite laſſen kleinere Fiſche unbehelligt durchſchlüpfen, während engmaſchige Netze auch dieſe dem Fangergebniß einverleiben würden. Schonzeiten, Schonmaße und Vorſchriften über die Maſchenweite der Netze bilden dem— gemäß den Kernpunkt jeder vernünftigen Ordnung des Fiſchereiweſens und von der mehr oder minder glücklichen Art und Weiſe dieſer Ordnung wird die befriedigende Geſtaltung des Fiſchereiweſens eines Landes im Weſentlichen bedingt ſein. Da aber gerade in dieſen Punkten die augenblicklichen Intereſſen der Gewerbefiſcher mit den höheren volkswirthſchaft⸗ lichen Intereſſen ſich kreuzen, ſo iſt die Löſung der Aufgabe keineswegs eine leichte. Die neue Verordnung hat verſucht, bei aller Wahrung der allgemeinen volkswirthſchaftlichen Geſichtspunkte den Intereſſen der Erwerbsfiſcher etwas mehr als ſeither Rechnung zu tragen, was allerdings mit einer komplizirteren Geſtaltung der Regelung im Einzelnen erkauft werden mußte. Bei der Entſcheidung über die Art der Feſtſetzung der Schonzeiten ſtehen bekanntlich im Weſentlichen zwei Syſteme in Frage: das abſolute Schonzeitſyſtem und das Syſtem der ſog. Individual- oder Spezialſchonzeiten. Jenes, welches die alten badiſchen Fiſcherei⸗ Ordnungen allein kennen und für das man ſich in dem größten Theile Norddeutſchlands entſchieden hat, bedeutet, daß zu beſtimmten Jahreszeiten, welche man mit der Laichzeit der meiſt vor— kommenden Fiſcharten zuſammenfallend ſich denkt, der Fiſchfang im Grundſatz') gänzlich unterſagt iſt (Frühjahrsbann, Herbſt⸗ und Winterbann). Das andere Syſtem ordnet die Schonzeiten nicht ſchematiſch, ſondern individuell für die einzelnen Fiſcharten nach dem erfahrungsgemäßen Verlauf ihres Laichgeſchäftes, beſchränkt ſich aber dabei meiſt auf die Feſtſetzung von Schonzeiten für die werthvollſten Fiſcharten, gibt alſo den Fang der minder— werthigen Fiſche für das ganze Jahr frei. Die ſeitherige Ordnung in Baden hatte zwiſchen dieſen beiden Syſtemen zu ver⸗ mitteln geſucht, indem für die im Winter laichenden Salmoniden (Lachs, Saibling, See— und Bachforelle) eine Spezialſchonzeit, für alle übrigen Fiſche aber eine generelle (abſolute) Frühjahrsſchonzeit (vom 15. April bis Ende Mai) verordnet war, während welch' letzterer die Fiſcherei — ausgenommen auf Lachſe, Seeforellen und Maifiſche — ſchlechthin in allen Gewäſſern ruhte. Dieſe während voller ſechs Wochen den Gewerbsfiſchern aufgenöthigte *) An m. d. Red. In der That nur ein Grundſatz! Denn der neueſte Entwicklungsſtand der jog. abſoluten Schonzeit z. B. in Preußen durchbricht den Grundſatz mit jo viel Ausnahmen, namentlich in Geſtalt der Dispenstage, daß von Erſterem praktiſch wenig mehr übrig bleibt. Das erkennt auch obiger Aufſatz im nachfolgenden ſehr mit Recht an! 72 u —'u— ——•ͤw Unthätigkeit wurde begreiflicher Weiſe in hohem Grade läſtig empfunden; würde man aber, wie dieß in einzelnen Staaten Norddeutſchlands, auch in Helfen, der Fall, um dieſe Benach— theiligungen herabzumindern, auch während der Schonzeit den Fiſchfang an beſtimmten Wochentagen freigegeben haben, ſo wäre damit der weſentlichſte Vortheil der Schonzeit ſelber wieder verloren gegangen und man hat daher ſeitens der oberrheiniſchen Staaten zu dieſem Auskunftsmittel ſich nicht zu entſchließen vermocht. Jene ſchematiſche Feſtſetzung einer generellen Frühjahrsſchonzeit in der ſeitherigen Verordnung hatte aber auch den weiteren Nachtheil, daß nur eine Minderzahl der Frühjahrs- und Sommerlaicher thatſächlich den der Fiſchwelt zugedachten Schutz genoß; denn alle jene Fiſcharten, welche vor dem 15. April oder nach dem 31. Mai in die Laichperiode eintreten, waren desſelben nicht theilhaftig. Für Baden traf dieſe Folge u. A. beiſpielsweiſe hinſichtlich der werthvollen Aeſche zu, die gewöhnlich ſchon im Monat März verlaicht und deren offenkundige Abnahme in den inländiſchen Gewäſſern mit dem ſeitherigen Mangel eines Schutzes wohl in Zuſammenhang gebracht werden darf. Dieſe Erwägungen haben dazu geführt, in der neuen oberrheiniſchen Fiſchereiübereinkunft und demgemäß in der nunmehrigen Landes-Fiſcherei- Ordnung das Syſtem der Individual- oder Spezialſchonzeiten — unter Beſeitigung des ſeitherigen allgemeinen Frühjahrs- banns — grundſätzlich durchzuführen, und es ſind nunmehr — entſprechend dem mittleren Verlauf der Laichperioden — folgende beſondere Schonzeiten vorgeſehen: vom 1. März bis 30. April für Aeſchen und Regenbogenforellen; vom 1. April bis 31. Mai für Zander; vom 1. Mai bis 30. Juni für Karpfen, Schleihen und Barben; vom 1. Oktober bis 31. Dezember für Seeforellen; vom 10. Oktober bis 10. Januar für See- und Bachforellen; vom 1. November bis 31. Dezember für Saiblinge. Wenn danach alle übrigen Fiſche das ganze Jahr hindurch gefangen werden dürfen — Lachſe und Felchen während ihrer Laichperioden — 11. November bis 24. Dezember und 15. November bis 15. Dezember — übrigens nur unter beſonderen Kontrolen und beſtimmten verpflichtenden Auflagen in Bezug auf Sammlung der Laichelemente — ſo kann die Frage entſtehen, ob bei dieſer Ordnung der Dinge die Nachhaltigkeit des Fiſchbeſtandes eben jener Fiſcharten nicht gefährdet ſei. Dieſe Frage darf aber füglich verneint werden, da die hier in Betracht kommenden Fiſch— arten — zumeiſt die Gruppe der geringwerthigeren Friedfiſche (Naſen, Rothaugen ꝛc.) in ſich ſchließend — durchweg durch eine ungewöhnliche Vermehrungsfähigkeit ausgezeichnet ſind, im Vergleich mit der auch die weiteſtgetriebene Raubfiſcherei eine Lichtung der Beſtände kaum je herbeizuführen im Stande iſt. Daß ausgeſprochene Raubfiſche, wie Hechte und Barſche, oder gefährliche Laichräuber, wie Brachsmen, ſchon aus allgemein fiſchereiwirthſchaftlichen Erwägungen eine Schonzeitfeſtſetzung, welche leicht deren übermäßige Vermehrung im Gefolge hätte, nicht verdienen, bedarf kaum der Hervorhebung. Schonmaße für Fiſche hat die ſeitherige Verordnung uur in beſchränktem Maße gekannt; die neue Verordnung ſetzt ſolche nunmehr für alle oben erwähnten, mit einer Schon— zeit bedachten Fiſcharten feſt, ſieht ein Schonmaß, mehrfach geäußerten Wünſchen zufolge, übrigens auch für den Hecht vor und ebenſo für den Aal, welch' letzterer bekanntlich ſeinem Laichgeſchäft im Meere obliegt und für den daher die Einführung eines Schonmaßes vor= wiegend unter dem Geſichtspunkte zu beurtheilen iſt, daß nur ausgewachſene Exemplare eine geſuchte Handelswaare bilden und deßhalb der Fang halbwüchſiger Exemplare als unwirth— ſchaftlich zu erachten iſt. In Bezug auf die verbotenen Fang weiſen und Fanggeräthe hat die neue Verordnung nur in wenigen Beziehungen Aenderungen gebracht. Ein Zugeſtändniß an die Fiſcher bedeutet die Beſtimmung, daß in Altrheinen, welche nicht von beiden Seiten mit dem Hauptſtrom in Verbindung ſtehen, nunmehr über die ganze Strombreite ein Abſperren der Waſſerfläche mittelſt Sperrnetzen für zuläſſig erklärt iſt; eine Verſchärfung anderſeits liegt darin, daß die Nachtfiſcherei — abgeſehen von der Fiſcherei auf Lachſe und Maifiſche — als Regel verboten und Ausnahmen nur mit miniſterieller Genehmigung ſtatthaft ſind. Ein in die Verordnung zufolge des Berliner Lachsfiſchereivertrags übergegangenes Verbot der Fiſcherei auf Lachſe mit ſog. Zegens in der Zeit vom 15. beziehungsweiſe 27. Auguſt bis 26. Oktober iſt zunächſt für Baden gegenſtandslos, weil die unter dieſer Bezeichnung 73 2 verſtandene Fiſcherei hierlands zur Zeit nicht vorkommt. Von dieſem Verbot iſt vielmehr nur die Lachsfiſcherei im holländiſchen und preußiſchen Theile des Rheins berührt und das— ſelbe wirkt hier um ſo bedeutungsvoller, weil gerade in der zweiten Hälfte des Auguſt noch große Schaaren Lachſe aus dem Meere in den Rhein einzuziehen pflegen und nunmehr — unbehelligt von den Zegensfiſchereien in Holland und Preußen — in das Gebiet des Ober— rheins vorzudringen vermögen. Die günſtige Wirkung dieſer Beſtimmung iſt ſchon im letzten Winter in einer Anzahl Flußſtrecken bemerkbar geworden und würde es in noch höherem Grade geweſen ſein, wenn nicht die ungünſtigen niedrigen Waſſerſtandsverhältniſſe dem Fang unerwünſchte Hinderniſſe bereitet hätten. Eine tiefgreifende Aenderung hat die neue Landes-Fiſcherei-Ordnung hinſichtlich jener Beſtimmungen gebracht, welche den Marktverkehr der Fiſche während der Schonzeit regeln, indem nunmehr das Marktverbot ein abſolutes, d. h. ſchlechthin wirkſames iſt. Während nämlich ſeither zur Schonzeit Fiſche jeder Art in den Verkehr gebracht werden durften, ſofern ſie aus privaten Teichen und Behältern oder von außerhalb Badens entſtammten, wodurch die Handhabung der Kontrole über Einhaltung der Schonzeitbeſtimmungen für das Fiſchereiaufſichtsperſonal begreiflicherweiſe ſehr erſchwert war, ſoll künftighin während der Schonzeiten die Verſendung, Veräußerung, Feilhaltung von Fiſchen der betreffenden Art (auch in Gaſthäuſern ꝛc.) unbedingt unterſagt fein, gleichviel alſo, wo, wann und von wem die der Schonzeit unterworfenen Fiſche gefangen worden ſind. Offenbar iſt erſt mit einer ſolchen Geſtaltung des Marktverbots, unter welches übrigens in ebenmäßiger Weiſe auch die mit einem Schon maß ausgeſtatteten Fiſcharten fallen, für die Durchführung der Vorſchriften über Schonzeiten und Schonmaße eine ſichere Grundlage gegeben, zumal wenn, wie zu erwarten, in den zwei anderen Konventionsſtaaten die Regelung in gleicher Weiſe erfolgt. Denn, wenn die verbotswidrig während der Schonzeit gefangenen Fiſche eine Ver— werthung nicht mehr finden können, fällt ein weſentlicher Anreiz zur Umgehung der Schon— vorſchriften weg, ein Umſtand, der beſondere Bedeutung erhält namentlich in Anſehung ſolcher Fiſchwaſſer, auf welchen wegen ihrer Entlegenheit oder Unzugänglichkeit (wie im Schwarzwald ꝛc.) eine Kontrollirung der Fiſcherei ſelber nicht immer in genügendem Maße ſtattfinden kann. Dieſer abſolute Charakter des Marktverbots für Schonzeitfiſche erleidet übrigens eine Ausnahme in Betreff der Lachſe und Felchen, die freilich nur eine ſcheinbare iſt. Denn da beiderlei Arten von Fiſchen während ihrer Schonzeiten unter gewiſſen Bedingungen allgemein gefangen werden dürfen — ſiehe oben — ſo kann folgerichtig von einem Ausſchluß der gefangenen Fiſche vom Verkehr nicht die Rede ſein. Die Erfüllung jener Bedingungen — die Entnahme der Laichelemente zu Zwecken der künſtlichen Fiſchzucht — wird bei den Lachſen durch das Aufſichtsperſonal mittelſt Anlegung einer geſtempelten Plombe beurkundet und das Vorhandenſein dieſer Plombe bildet die Vorausſetzung für die Zulaſſung der Lachſe zum Marktverkehr; für die Felchen dagegen iſt ein ſolcher Plombirungszwang nicht vor— geſchrieben, und zwar wegen der Schwierigkeit der Durchführung einer derartigen Anordnung bei den nicht ſelten vorkommenden Maſſenfängen dieſer Fiſchart. (Schluß folgt.) III. Nur mit Erbſen! Mag auch der nur für den höheren Sport auf Forelle, Hecht, Huchen oder Schill ſchwärmende Angler unſere Ueberſchrift belächeln, ſo gehen wir doch getroſt an dieſes Kapitel. Denn gerade das Fiſchen mit Erbſen iſt für beſchauliche Angler, denen das Wandelfiſchen aus Geſundheitsrückſichten oder irgend einem anderen Grunde nicht zuſagt und die ſich über— haupt nicht mit den „Waſſerſtiefeln“ befreunden können, eine der angenehmſten Unter— haltungen. Es eignet ſich, namentlich auf vorher angeköderten Plätzen in Seen und Teichen, aber auch in ſtillen, trägen Flüſſen, ſogar für unſere Damenwelt und die Mitglieder der Thierſchutzvereine; denn einerſeits iſt es eine ſehr reinliche Manier, welche den zimpferlichen Kavalier, der vor dem Berühren eines Regenwurmes einen wahren Schauder empfindet, keine Beſchmutzung ſeiner Hände riskiren läßt; andererſeits erſpart dieſe Methode dem Gefühl— 74 —ꝓ—ͤ—ͤ— —6—ĩ—. — nn vollen das unbarmherzige Anſpießen lebender Köder. Aber auch dem ſonſt erfahrenen Angler auf Friedfiſche gewährt das Fiſchen mit Erbſen eine recht willkommene Aushilfe, beſonders wenn es wegen anhaltender Trockenheit nimmer gelingen will, irgendwo einen Regenwurm aufzuſtöbern oder auch, wenn für die Wurmangelei die Gewäſſer zu hell ſind, eine Eigenſchaft, welche gerade für den Erbſenfiſcher willkommen iſt und als Haupterforderniß gilt. Ja, ihm bereitet ſelbſt etwas greller Sonnenſchein noch kein beſonderes Hinderniß, von einem Ausfluge abzuſtehen, falls nur ſonſt die richtigen Winde wehen und überhaupt Friedfiſche da ſind. Für die Angelfiſcherei mit Erbſen bringen daher die Monate Juli, Auguſt und September die meiſten und beſten Chancen ſowohl in ſtehenden als auch in fließenden Gewäſſern. In den letzteren ſucht man mit Vorliebe kleine ſanfte Wirbel zwiſchen Einbauten oder in Uferriſſen, da wo die Sohle allmählig zur Tiefe abfällt, ſtille Ecken ſeitwärts der Mühl⸗ gerinne und Wehre, auf. Mit Rückſicht auf die Klarheit des Elementes, woraus ſich die möglichſte Fernhaltung des Anglers aus dem Geſichtskreiſe der Fiſche ergibt, müſſen dieſe Plätze leichten Zugang haben und wenigſtens einigermaßen Rückendeckung gewähren. Der Schatten von Angelruthe oder Schnur darf alſo niemals auf's Waſſer fallen, ſelbſtredend noch weniger der des Anglers. Lücken im Gebüſche oder Schilf, einzelne Bäume oder Sträucher am Ufer, Badehütten nebſt den Zwiſchenräumen in den Flöſſen, auf welchen Badeanſtalten öfter errichtet ſind, bieten für dieſes Vergnügen willkommene Plätze. Eine mittlere Waſſertiefe iſt hiezu am geeignetſten. Zwar füttern ſich flache Stellen leichter an, aber tiefere fiſchen länger und ausgiebiger, und etwa von der Angel abgegangene und durchgebrochene Fiſche werden nach einiger Zeit doch immer wieder lieber den Tiefen zuſtreben. Das Einwerfen von Grundköder iſt bei dieſer Fiſcherei Vorbedingung, falls man nennenswerth fangen will, und muß ſtets mit Erbſen geſchehen, am beſten ein erſtes Mal 24 und ein zweites Mal 1— 2 Stunden vor Beginn des Angelns. Man werfe je nach dem Umfange der anzukörnenden Plätze 2— 6 Hände voll gekochter Erbſen nahe am Ufer ein und zwar ſo, daß ſelbe nicht ſo leicht fortgeſpült werden können. Am Vortheilhafteſten wäre es, wenn dieſer Lockköder in den Tümpeln oder in den Mulden des Flußbettes liegen bliebe. In raſchläufigen Bächen und kleinen Flüſſen genügt es übrigens, 1—2 Stunden vor dem Fiſchen 6— 10 Plätze mit einigen Händen voll gekochter Erbſen flüchtig anzufüttern. Das Abangeln dieſer Stellen wird dann wahrſcheinlich, das Zutreffen der vorhin geſtreiften Bedingungen auf Waſſer und Wetter vorausgeſetzt, von einem Erfolge belohnt werden, der dem damit nicht vertrauten Angelfreund ſicher überraſchend erſcheinen und auch imponiren dürfte. N Bei der Auswahl der Erbſen zum Beködern der Angel ſelbſt trachte man, nur ſolche einzukaufen, welche ohne großen Verluſt ihrer Oberhaut (Epidermis) das Kochen bis zur Seifenkonſiſtenz geſtatten. Nach ihrem Erkalten müſſen ſie zwar dem Drucke zwiſchen Daumen und Zeigefinger etwas nachgeben, dürfen aber nicht zerſpringen, reſp. in Hälften auseinander- fallen. Es iſt übrigens nicht gerade ſo leicht, ſie bis zur richtigen Konſiſtenz zu kochen, weil zu harte ſchon gleich beim Aufſtecken an den Angelhaken, zu weiche bei jedem leichten Anbiſſe auseinander bröckeln. Am Beſten iſt es, man ſetzt ſie mit kaltem Waſſer zum Feuer und läßt ſie nur einen Strudel im kochenden durchmachen, worauf man das Waſſer raſch abgießt und die Erbſen langſam erkalten läßt. Für die Angel wählt man dann die geeignetſten Exemplare aus und führt ſie in einer mit durchnäßten Papier- oder Leinwand— ſtreifen ausgelegten Blechbüchſe oder Holzdoſe mit ſich. Der Angelzeug ſelbſt muß für dieſe Methode beſonders leicht und dabei doch genügend feſt ſein. Jedes Plumpſen in's Waſſer muß ſorgfältig vermieden werden. In Seen und Teichen bediene man ſich daher eines einfachen Federkielſchwimmers, einer leichten Senkung mit mittlerem Schrotkorn, und nur für Flüſſe und Bäche, welche ſchon einigen ſog. Waſſerzug zeigen, führe man etwas ſchwerere Senkung mittelſt Fenſterblei oder ſtarkem Fuchsſchrot, um den hiezu geeigneteren Korkſchwimmer, — in Form und Größe einer ſtarken Haſelnuß oder höchſtens eines Taubeneies —, den man grün oder braun färben kann, genügend zu belaften. Zu großer Kork würde bei dem für die Erbſenfiſcherei bedingten hellen Waſſer die Fiſche ſicher verſcheuchen und nur ſchaden. Denn, wenn auch nur ein mäßig großer 15 — Fiſch am Haken beißt, ſo nimmt er die Erbſe fort, ohne daß der größere Korkſchwimmer ganz untertaucht, wodurch der nicht erfahrene Angler irregeleitet wird und gar nicht oder meiſt zu ſpät ſchlägt, weil er der Meinung lebt, der Fiſch ſpiele noch mit dem Köder, währenddem er ihn ſchon von der Angel wegſtibitzt hat. In Gewäſſern, in denen häufig mit Erbſen, Bohnen u. dgl. Hülſenfrüchten geangelt wird, erlangen namentlich große Karpfen und Brachſen eine wahre Kunſtfertigkeit im Wegnehmen des Köders, ohne daß ſich kaum ein Zucken des Schwimmers bemerkbar macht. — Da die Fiſche von unſerem Anfüttern mit Erbſen her gewöhnt ſind, den Köder vom Grunde aufzunehmen, jo muß das Geſenke jo geſtellt werden, daß auch der Ankelköder leicht auf dem Grunde liegt, weil ihn dann die Fiſche viel unbefangener und ohne Argwohn ergreifen werden. Man beködere den Haken mindeſtens mit zwei Erbſen; wenn möglich, verdecke man den ohnedieß nur kleineren Haken ganz mit dieſem Köder. Zu dieſer Manier liebe ich den Angelhaken nicht ſchwarz lackirt, ſondern ſchleife ihn blank ab; er paßt dann eher zur Farbe der Erbſen und des Vorfaches. Als Haken wähle man einen kleinen kurzſtieligen mit etwas ſeitwärts gebogener Spitze aus, etwa Nr. 8, 9 oder 10, je nachdem man auf ſchwerere oder mindere Fiſche rechnet. Zum Vorfach dienen zwei oder drei ausgeſuchte, runde, ſehr feſte Poils; die feine geklöppelte Seidenſchnur färbe der Angler blaßgrün oder honigbraun, was auch mit dem Vorfach geſchehen kann. Ich habe immer gefunden, daß eine ſorgfältig geflochtene Schnur aus Pferdehaaren, wie überhaupt auf die meiſten Fiſche, auch hier die beſten Dienſte leiſtet. Sie braucht auch zum Erbſenfiſchen nicht beſonders ſtark zu ſein; es genügen 4— 6 Haare auf je eine Länge vollkommen. Natürlich dürfen ſie nicht urinmorſch, alſo keinenfalls von einer Stute ſein. Der Angelſtock ſei leicht und beſonders elaſtiſch, ohne jedoch eine zu nachgiebige, bieg— ſame Spitze zu haben. Weidengerten eignen ſich zu dieſem Angeln nicht, wohl aber leichte Haſelſtöcke, ſtärkeres Pfefferrohr und Bambus. Am Zweckmäßigſten erſcheint ein Naturſtock aus einem Stück, dem man allenfalls einen dunkelgrünen Oelfarbeanſtrich gibt. Auch erfordert hier der Angelſtock durchaus keine beſondere Länge, im Gegentheile, da ja unſere Fiſchgründe nicht draußen oder am anderen Ufer, ſondern nahe dem dießſeitigen da zu ſuchen ſind, wo wir zuvor angekörnt hatten und weil wir mit Vortheil uns in Gebüſch— lücken und Schilf mit einem kürzeren Angelſtock bewegen. Alle glitzernden Meſſinghülſen und Ringe vermeide der Erbſenangler; eine Rolle iſt ebenfalls überflüſſig, weil man bei der Leichtigkeit des ganzen Angelapparates und in Rück— ſichtnahme auf die Anweſenheit einer ganzen Fiſchgeſellſchaft in den angefütterten Waſſer— tiefen ein Spielen oder Drillen auch eines größeren Fiſches kaum riskiren wird, ſondern lieber die angehakte Beute in wenigen ſtetigen Zügen raſch an's Land zu ſchaffen trachtet. Sehr vortheilhaft kann man bei dieſer Manier die ſog. Paternoſterſchnur verwenden. Gut iſt es, wenn der Angler während ſeiner Thätigkeit die Schnur ſo angezogen hält, daß der Federkiel- oder Korkſchwimmer etwas ſchief auf der Waſſeroberfläche liegt (aufkippt), wobei ſich jeder Anbiß um ſo deutlicher telegraphirt und ſofort nach Sachlage der vorwitzige Telegraphiſt mit einem energiſchen Rucke des Handgelenkes begrüßt werden kann. Von Nutzen wird es auch ſein, nach jedem Ausziehen der Angel behufs Reviſion des Hakens, ſowie nach jedem Anhiebe und noch vor Unterbringung der Beute ſofort einige Erbſen einzuwerfen, um die Aufmerkſamkeit der etwa in nächſter Umgebung befindlichen Fiſche von unſerer Thätigkeit abzulenken. Fährt eine ſolche Geſellſchaft dennoch erſchreckt aus— einander, oder ſieht man ſtarkes Blitzen und Blinken von Schuppen in der Tiefe, ſo darf man faſt mit Sicherheit auf baldigen ergiebigen Fang hoffen. Mit Erbſen laſſen ſich in unſeren Gewäſſern fangen: Rothaugen (Plötzen), Häſe— linge, Aiteln (Döbel), Zärthen (Blaunaſen), Brachſen (Bleie), Karauſchen, Nerflinge (Aland, Kühling), aber auch Schleihen und ſehr häufig Karpfen. Manchmal erhält man mit dieſem unſcheinbaren, meiſt ſo verachteten Köder ganz anſtändige Geſellen, die ſich ihrer beſtraften Naſchhaftigkeit noch im Netze ſchämen müſſen und den überraſchten Angler oft um ſein Angelzeug beſorgt machen können. Als Notiz will ich hier einflechten, daß auf den Plätzen für Erbſenangler ſehr ungebetene Gäſte ſich fleißig einzufinden pflegen, nämlich Krebſe, welche dann unermüdlich im Abkneipen unſeres Köders von der Angel ſind. 76 — —— . — — Eine praktiſche Art und Weiſe und nicht ſo koſtſpielig als das Einwerfen vieler Hände voll Grundfutters iſt nachſtehendes Anfütterungsmittel, welches auch in manchen Fiſchbüchern enthalten iſt. Man kocht die Erbſen in einem Topfe bis zum Zerplatzen. Hierauf bindet man, ohne das Waſſer von den Hülſenfrüchten abzuſeihen, den Topf mit einem Stück Schweinsblaſe oder altem Trommelfell, auch ſtarker Leinwand, feſt zu. In dieſen Verſchluß ſticht man nun mit einer Stopfnadel eine bemeſſene Anzahl ſo großer Löcher, daß durch dieſe wohl die Erbſen von den auf Fraß gehenden Fiſchen geſehen werden, aber durch die Oeffnungen nicht durchſchlüpfen können. Dann wird der Topf ſo an einem ausgewählten guten Platze verſenkt, daß die Löcher ſtromabwärts gerichtet ſind. Der nur allmählig von ſtatten gehende Ausfluß wird die Fiſche an dieſen Topf heranlocken, woſelbſt ſie zwar das Futter ſehen, aber davon nur äußerſt wenig zu ihrer Sättigung durch den langſamen Abfluß der Erbſenbrühe erhalten. Angelt man dann an ſolcher Stelle in 1 bis 2 Stunden mit Erbſen oder auch einem anderen Köder, ſo darf ein zufriedenſtellender Fang erwartet werden. Ein ſolcher Erbſentopf, den man natürlich an einer Kordel am Ufer ꝛc. befeſtigt hat, gewährt längere Zeit ſeine Dienſte, da man die Erbſen darin noch einigemale wieder aufkochen kann. Manche Angler legen die für den Angelhaken präparirten Köder⸗ Erbſen 1— 2 Stunden lang in zerlaſſene Butter. Bei uns wird die Erbſen-Angelei nur ſelten von unſeren Sportsmen betrieben, während ſie in England und beſonders in Frankreich nicht wenige Freunde zählt und in letzterem Lande vorzüglich bei den Damen als willkommenes und beliebtes Amuſement gilt. Ich ſelbſt fand dort nicht ſelten das ſchönere Geſchlecht dem Angelſport und namentlich dieſer Manier mit Erbſen ergeben. So ſah ich einmal bei Crecy la Chapelle am Ufer des Grand-Morin, eines ruhigen, lieblichen und dabei ſehr fiſchreichen Fluſſes, der bei Esbly unterhalb Meaux in die Marne fließt, mehrere junge Mädchen innerhalb ganz kurzer Zeit ihren Fiſchkorb mit recht reſpektablen Karpfen füllen. Und doch hatten fie — nur mit Erbſen geangelt! Fr. Weit. IV. Vereinsnachrichten. 1) Generalverſammlung des Sächſiſchen Fiſcherei.⸗Vereins vom 1. Februar 1888 zu Dresden. Der Einladung des Vorſtandes des Sächſiſchen Fiſcherei⸗Vereins zu der am 11. Februar 1888 Nachmittags abgehaltenen Jahresverſammlung hatten die Mitglieder zahlreich Folge gegeben. Die Begrüßungsanſprache hielt der Vorſitzende, Graf Könneritz⸗Lof ja. Der Sekretär, Hauptmann v. d. A. Aſt er, erſtattete Bericht über die 1887er Vereinsrechnung, welche bei 5959 M Einnahme und 4458 M Ausgabe mit einem Kaſſenbeſtande von 1501 M. abſchließt. Die Mitgliederzahl hat ſich von vorjährig 602 auf 638 Perſonen erhöht, wovon 616 zahlende ordentliche und 22 Ehren⸗ mitglieder ſind. Geſchäftliche Mittheilungen unterblieben in Rückſicht auf die bevorſtehende Druck⸗ legung des Berichtes. Nach einſtimmiger Entlaſtung des Vorſtandes betreffs der 1887er Vereins⸗ rechnung und Wahl der Rechnungsprüfungskommiſſion für die letztjährige Rechnung, in welcher außer zwei wiedergewählten bisherigen Mitgliedern auch Se. Excellenz wirklicher Geheimer Rath Schmalz eine Wahl annahm, verſchritt man zur Verhandlung über Verwendung von Mitteln zu verſchiedenen Vereinszwecken. Hierbei wurde zunächſt Einverſtändniß bezüglich der empfohlenen Bereiſung der rechtsſeitigen Elbzuflüſſe, ſowie der öſtlich der Elbe vorhandenen ſächſiſchen Wäſſer erzielt. Außer den fließenden Wäſſern ſollen auch einigermaßen bedeutende ſtehende Gewäſſer, alſo Teiche, berückſichtigt werden. Ebenſo bewilligte man die zu Stipendien für unbemittelte Beſucher des Tharander Fiſchereikurſus erforderlichen, keine hohen Beträge erheiſchenden Mittel, die, wie ſich aus des Berichterſtatters, Prof. Nitzſche⸗Tharand, Erläuterungen ergab , großentheils von einzelnen Kreisſtänden in dankenswerther Weiſe zur Verfügung geſtellt worden ſind. Die Beſuchs⸗ ziffer dieſer Kurſe iſt im Ganzen eine erfreulich große. Für ſtatiſtiſche Erhebungen über den Lachsfang, welche zunächſt nur rein theoretiſcher Natur ſein können, aber doch von beſonderem Werthe ſind, ſind im vergangenen Jahre nur 82 & ausgegeben worden, die hiefür weiter nöthigen Beträge wurden bereitwillig zugeſichert. In der Sache handelt es ſich darum, feſtzu ſtellen, was zunächſt an Lachſen gefangen wird. Dieſe Verhältniſſe haben ſich in den zwei letzten Beobachtungs⸗ jahren ſehr verändert. Die von demſelben Berichterſtatter erläuterte graphiſche Darſtellung über dieſen Zeitraum weiſt für 1886 im Ganzen 296, im letzten Jahre nur 175 Stück auf, und auch an den einzelnen Stationen geſtalteten ſich die Verhältniſſe in dieſer Hinſicht ſehr ungleich. Im Jahre 1886 begann der Fang nicht vor der erſten Hälfte des April, 1887 dagegen in der erſten N Hälfte des März, ſo daß fich eine völlige Verſchiebung der Fangverhältniſſe nach der Zeit ergibt. Die geplanten Unterſuchungen ſollen nun zeigen, in welcher Weiſe überhaupt der Durchſchnittsfang ſtattfindet, um den richtigen Zeitpunkt und die geeignete Art und Weiſe für den Fang zu ermitteln. Nächſtdem wurde allſeitiges Einvernehmen wegen einer außerordentlichen nachträglichen Bewilligung von 120 / für die im vorigen Jahre in Bautzen abgehaltene landwirthſchaftliche Landesausſtellung erzielt. Von weiteren Anträgen des Vorſtandes iſt die vorgeſchlagene Veränderung der Beſtimm⸗ ungen über Gewährung von Rabatt bei Bezug von Fiſcheiern und Brut durch das Bureau zu erwähnen. Sekretär Hauptmann v. d. A. A ſter empfahl in Rückſicht auf den Umſtand, daß zufällig vorzugsweiſe nur bemitteltere Intereſſenten in Frage kämen, eine weitere Herabſetzung des Rabatts und einigte man ſich in dem Beſchluſſe, in Zukunft zwar die bisherigen 20 Prozent bei rechtzeitiger Beſtellung von Eiern und Brut durch die Vereinsmitglieder aufrecht zu erhalten, den Rabatt aber nur bis zu der Höhe zu bewilligen, als er den doppelten Betrag des eingezahlten Mitgliederbeitrages nicht erreicht. Eine eingehendere Beſprechung veranlaßte der Vorſchlag wegen Bildung von freiwilligen Fiſcherei⸗Genoſſenſchaften und deren Unterſtützung durch den Verein. Außer dem Berichterſtatter Profeſſor Nitzſ che und dem Vorſitzenden betheiligten ſich u. A. auch die Amtshauptleute v. Polenz und v. Kirchbach, Abg. Gutsbeſitzer May-Polenz und Hauptmann Aſter an der Debatte. So lange ſich eine für wünſchenswerth erachtete geſetzliche Anordnung ſolcher Vereinigungen nicht erreichen laſſe, müſſe man die Bildung freiwilliger Fiſcherei— Genoſſenſchaften anſtreben, indem man Diejenigen unterſtützt, die wenigſtens eine gemeinſame Be⸗ ſetzung unter gleichmäßigen Bedingungen betreiben. Vorzuſchreiben dürfte eine Minimallänge von z. B. 3 km Waſſerlauf ſein für derartige Vereinigungen, denen dann aufmunterungsweiſe für den Kilometer Waſſerlänge etwa 2000 Eier und 1000 Stück Brut mit einem Rabatt von vielleicht 50 Prozent zu geben ſei. Amtshauptmann v. Polenz bat um die Ausarbeitung eines Normal— ſtatuts für Bildung ſolcher freiwilliger Genoſſenſchaften unter Mitwirkung des Vorſtandes, der vor Ausgabe desſelben erſt die Vertrauensmänner darüber hören ſolle. Die Verſammlung erklärte ſich mit dieſem Vorſchlage unter Bewilligung der vorgeſchlagenen Prämienſätze einverſtanden. Ein Antrag des Abg. May⸗Polenz, welchen der Vorſtand unter Zuziehung des Rechtsausſchuſſes erledigen ſoll, lautete: „Die hohe Staatsregierung wolle verfügen, daß in allen ſolchen Waſſerlauf⸗ ſtrecken, welche bei Erbauung von Eiſenbahnen mit expropriirt wurden oder künftig expropriirt werden, ohne daß das Recht zur Ausübung der Fiſcherei ausdrücklich den bisher Fiſchereiberechtigten vorbehalten blieb, ihrerſeits die Fiſcherei weder verpachtet noch vergeben werde, ſondern ruhen bleibe oder aber den Berechtigten der unmittelbar angrenzenden Fiſchereiſtrecke zur Nutzung über⸗ laſſen werde.“ In Betreff der Beſchaffung einer Otternmeute (Berichterſtatter Hauptmann Aſter) ſprach ſich die Geneigtheit zu einem verhältnißmäßigen Unterhaltungsbeitrag aus Vereinsmitteln aus, falls ſich irgend ein Sportsmann finden ſollte, welcher bereit iſt, ſich aus eigenen Mitteln eine ſolche Meute zu erwerben. Vom Profeſſor Pitzſche wurde bei dieſer Gelegenheit auch des Ergeb- niſſes der Prämiirung bisher vertilgter Fiſchottern und Reiher gedacht. Es ſind ſeit dem Beſtehen des Vereins, alſo ſeit Mitte Juli 1884 bis Ende 1887 in Sachſen 215 Ottern und 406 Reiher erlegt und dafür insgeſammt 2445 M an Prämien gewährt worden. Auch darin ſtimmte die Ver⸗ ſammlung überein, daß zur Hebung des Lachsfanges in Sachſen, der nach des Berichterſtatters Profeſſor Nitzſche Mittheilung aller Orten ſehr verſchieden betrieben werde, zwei erprobten ſächſiſchen Fiſchermeiſtern ein Beitrag bis höchſtens 150 M. aus Vereinsmitteln zu einer Reife nach dem Rhein zwecks Studiums dortiger Fangvorrichtungen zu gewähren ſei. Der anweſende Ver— treter der hieſigen Fiſcherinnung ſagte Namens ſeiner Innung ebenfalls eine Unterſtützung dieſes Vorhabens zu. Nachdem noch einige geſchäftliche Angelegenheiten ihre entſprechende Erledigung gefunden, ſchloß der Vorſitzende mit dem Ausdrucke der Hoffnung eines frohen Wiederſehens im nächſten Jahre die Verhandlungen. Zur Beſichtigung und zu Ankäufen bot die kleine Ausſtellung N en für Fiſchzuchtanſtalten und von Futtertiſchen für Teichwirthſchaften paſſende elegenheit. 2) Auszug aus dem Protokolle über die Generalverſammlung des Thüringer Fiſcherei⸗Vereins, abgehalten zu Jena am 25. Mai 1887. 15 (Schluß.) Der Vorſitzende ſtellt hierauf den II. Antrag des Herrn v. Erffa zur Diskuſſion; derſelbe lautet: II. „an den Herrn Reichskanzler die Bitte zu richten, auf Grund der Reichs— verfaſſung Art. 4 Nr. 15 ein Geſetz vorzubereiten, welches die Abführung der Fäkalſtoffe durch ſtädtiſche Kanäle in öffentliche Waſſerläufe verbietet“. Dieſer Antrag, führt Herr v. Erffa aus, ſei gewiſſermaßen eine Ergänzung des erſteren; er halte es aber für ſehr wichtig, daß dieſe Frage, welche ſchon vom Deutſchen Fiſcherei⸗ Verein und vom Deutſchen Landwirthſchaftsrath mehrfach ventilirt ſei, von Reichswegen zu dem gewünſchten Abſchluß geführt würde. Herr Landrath v. Holleben-Rudolſtadt bezweifelt, daß das Reich in dieſem Punkte auf die Geſetzgebung der Einzelſtaaten beeinfluſſend wirken könne, er empfiehlt vielmehr, daß der Verein ſich der Vermittlung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins bediene und ſeine Bitte an dieſen richte, damit von der Seite aus bei den einzelnen Regierungen hierauf bezügliche Wünſche reſp. 78 — — Anträge vorgetragen würden. Dieſer Anſicht pflichtet der Antragſteller, wie auch noch andere Redner bei und wird der Antrag ſchließlich mit der vom Herrn v. Holleben vorgeſchlagenen Aenderung angenommen. Der Verſammlung wird hierauf vom Vorſitzenden mitgetheilt, daß der frühere Merſe⸗ burger Fiſcherei⸗Verein im vorigen Jahre unter der Leitung ſeines Vorſitzenden, Herrn Oberforſtmeiſters Müller in Merſeburg und mit ganz beſonderer Unterſtützung von Seiten der Regierungsorgane ſeine Thätigkeit bedeutend ausgedehnt habe, dementſprechend auch den Namen des Vereins in: „Fiſcherei-Verein für das Stromgebiet der mittleren Elbe“ umgeändert. Es wurde eine Verſchmelzung der in dieſem Gebiete bisher beſtehenden Fiſcherei-Vereine von ihm angeſtrebt. Auch an den Thüringer Verein trat dieſe Frage heran. Der Vorſtand hat in ſeinen Sitzungen ſich mehrfach mit dieſer Angelegenheit beſchäftigt und iſt von vornherein der Anſicht 1 daß der Thüringer Fiſcherei⸗Verein ſich ſeine ſel bſtſtändige tellung bewahre. Der Vorſitzende erſucht hierauf den Herrn v. Wurmb, welcher als Delegirter des Thüringer Vereins an der Generalverſammlung des vorerwähnten Vereins in Bitterfeld Theil genommen, über den Verlauf der Angelegenheit zu referiren. Herr Schloßhauptmann v. Wurmb gibt hierauf in kurzen Zügen den Gang der damaligen Verhandlungen wieder, deren Reſultat ein für beide Vereine befriedigendes geweſen ſei. Auf ſeinen Einwand gegen den Namen „Fiſcherei Verein für die Provinz Sachſen und die Thüringiſchen Staaten“ ſei derſelbe abgeändert in „Fiſcherei-Verein für die Provinz Sachſen und das Herzog⸗ thum Anhalt“. Beide Vereine haben gegenſeitig ihre Mitgliedſchaft erworben und werden in allen gemein⸗ ſame Intereſſen berührenden Angelegenheiten Hand in Hand gehen. Oekonomierath Gräfe⸗ Zwätzen theilt hierauf feine Erfahrungen über „Fütterung der Forellenbrut bis zu deren Ausſetzung“ mit. Es ſei mehrfach darüber geklagt, beginnt Referent, daß die Forellen immer noch nicht billiger geworden ſeien, trotz des jahrelangen Beſtehens des Thüringer Fiſcherei⸗Vereins. Dieſe Thatſache müſſe uns auch veranlaſſen, in Bezug der Forellen⸗ zucht in Thüringen bedeutend größere Anſtrengungen zu machen, damit die vielen zur Forellenzucht geeigneten Gewäſſer beſſer ausgenützt würden. Die Anſicht, daß Forellen nur in den ganz kühlen Gebirgswäſſern gedeihen könnten, ſei eine irrige. Man könne auch in wärmerem Waſſer Forellen noch mit Vortheil züchten. Allerdings tritt in wärmerem Waſſer die Laichzeit der Forellen bei uns in Thüringen früher ein und wenn wir von dieſen Forellen entnommene Eier ſchon Ende Oktober in einen Brutkaſten bringen, ſo ſchlüpfen die Fiſchchen zu zeitig aus, um dieſelben gleich nach Vollendung der Dotterperiode in unſere Bäche auszuſetzen, denn die Gefahren, welche dann der jungen Brut durch etwa eintretende Hochwaſſer, Froſt u. dergl. noch bevorſtehen, ſind zu groß. Man muß die Brut in Bruthältern füttern und hier gedeihen ſie bei richtiger Fütterung ausgezeichnet. Referent hat im vorigen Jahre von Herrn Eilers in Manebach ganz zeitig im November 10,000 Forelleneier bezogen, welche auch mit ſehr geringem Verluſt zeitig ausſchlüpften. Dieſelben wurden in einem Bruthälter bis Anfang April mit dem Fleiſchfaſer⸗Fiſchfutter von J. C. Schwartz in Berlin gefüttert und ſind ausgezeichnet gediehen. Der Abgang an Fiſchchen war nur ein ganz geringer. Eine Probe dieſer jungen Forellen hat Herr Referent zur Stelle gebracht, um die Ver⸗ ſammlung von dem kräftigen Wuchs derſelben zu überzeugen. Auch mit jungen Lachſen iſt in gleicher Weiſe und mit ſehr günſtigem Erfolge von ihm verfahren worden Der Einwand, der einer ſolchen länge en Brutfütterung gemacht werden könne, daß nämlich die jungen Fiſchchen verlernten, ſich ſelbſt zu ernähren und daß, wenn dieſelben dann ſpäter in Freiheit geſetzt würden, ein großer Theil von ihnen zu Grunde ginge, ſei nach ſeiner Anſicht nicht ſtichhaltig. Er habe ſich vom Gegentheil überzeugt, auch bei Forellen, die ein ganzes Jahr lang, bis Mitte Mai auf dieſe Weiſe ernährt worden ſind. Auf das Schwartz ſche Fleiſchfutter näher eingehend, rühmt der Referent deſſen Vorzüglichkeit. Auch die chemiſche Unterſuchung desſelben, welche vom Herrn Profeſſor Reichardt ausgeführt ſei, beſtätige die guten Eigenſchaften des Fleiſch⸗ mehls. Es ſind mehrere Sorten desſelben und von verſchiedenen Seiten an Herrn Profeſſor Reichardt zur Unterſuchung eingeliefert worden und hat ſich ein hoher Gehalt an ſtickſtoffhaltiger Subſtanz ergeben. Auch die Beimengung von Mehl und Kleie ſowie etwas Salz hat die Analyſe beſtätigt und wird der Futterwerth durch dieſe Zuſätze zu dem Fleiſchmehl ganz entſchieden nur vortheilhaft beeinflußt. Die Schwartz ſchen Fleiſchfutterpräparate könne er allen Fiſchzüchtern hienach dringend empfehlen. Der Lieferant fertigt es auf Wunſch in verſchiedenen Körnungen, je nach dem Alter der damit zu fütternden Fiſche an. Proben der verſchiedenen Sorten werden der Ver⸗ ſammlung vorgelegt. — Referent geht ſodann auf andere Fütterungsmethoden von jungen Forellen über und erwähnt, daß Herr Haage in Erfurt mit gutem Erfolge rohes Fleiſch, welches er in Streifen geſchnitten und gut getrocknet habe, auf einem gewöhnlichen recht ſcharfen Reibeiſen zerreibe, und dieſes Fleiſchmehl nehmen die jungen Fiſche ſehr gerne auf — Herr Haage beſtätigt' dies und legt der Verſammlung Proben von ſelbſt zubereitetem Fleiſch vor. In Betreff des Koſtenpunktes iſt feine Methode entſchieden viel billiger, wie die Fütterung mit dem allerdings immer noch ſehr theuren Sch wartz' ſchen Fleiſchfutter, ſie erfordere allerdings zur Zubereitung des trocknen Fleiſches Sorgfalt und Zeit. Oekonomierath Gräfe entwickelt dann in längerer Auseinanderſetzung, wie ganz beſonders wünſchenswerth es ſei, wenn der Verein ſich für Errichtung kleinerer Fiſchzuchtanſtalten im 79 — —— Eiſenacher Oberlande mehr intereſſire. Dort ſei noch ein großes Feld, welches ſo gut wie brach liege, für die Fiſchzucht zu gewinnen. Referent empfiehlt, daß der Verein eine größere Summe daran wenden möge, um im Eiſenacher Oberlande Forellenbrut an geeigneten Plätzen auszuſetzen. Die Errichtung einer Fiſchbrutanſtalt an geeigneter Stelle im Eiſenacher Oberlande ſei nach ſeiner Anſicht abſolut nothwendig. Eine ſolche könne auch ohne großen Koſtenaufwand bewerkſtelligt werden, wenn man gemauerte Bruttröge, inwendig mit Zement abgeputzt, herſtelle. Der Boden eines ſolchen gemauerten Baſſins wird mit einer nicht zu ſchwachen Kiesſchicht bedeckt, auf welche dann die Eier ausgebreitet werden. In dieſer einfachen Form hat Referent ſich einen Bruttrog herſtellen laſſen und iſt ſehr zufrieden mit der Einrichtung Nachdem der Vorſitzende dem Redner für die ausführlichen und intereſſanten Auseinander— ſetzungen den Dank der Verſammlung ausgeſprochen, eröffnet er die Debatte über dieſen Gegenſtand. Von S. K. H. dem Erbgroßherzoge wird der Wunſch ausgeſprochen, der Verein möge eingehende Informationen über die Fiſchereiverhältniſſe im Eiſenacher Oberlande einholen und durch Entſendung eines Sachverſtändigen zur Aufbeſſerung der dortigen noch darniederliegenden Fiſchzucht beitragen. Herr Sperber- Weimar behält ſich für die nächſte Generalverſammlung vor, die Erfahrungen, welche er mit der Fütterung von Fiſchbrut gemacht hat, mitzutheilen. Herr Fiſchmeiſter Seyfart⸗Ohrdorf nimmt Gelegenheit, ſeine Fiſchzuchtanſtalt, welche bedeutende Erweiterungen erfahren habe, zur Benutzung zu empfehlen. Er ſei im Stande große Quantitäten Forellenbrut abgeben zu können und bitte er nur um recht zeitige Beſtellung derſelben. V. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. L. Kiel, 28. Januar. Die Heringszufuhr blieb, namentlich von Faaborg, auf gleicher Höhe und war der Preis ein niedriger, während derſelbe für ſchwediſche Waare, die weniger zugeführt wurde, wie in der Vorwoche blieb. Sprotten, von Eckernförde und Faaborg an den Markt gebracht, ſtiegen per Wall um 20 . Außer Fleck⸗ und Lachsheringen waren vereinzelt Flunder und Aale im Handel. Tagespreis iſt: Bücklinge ſchwediſche 2,50 — 2,80 %, Faaborger 1,20 4 per Wall; Sprotten 1,20 M, Faaborger 1 % per Wall (80 Stück); Fleckheringe 10 4, Lachsheringe 15 5 per Stück, Flunder nach Größe 10 — 30 . Die an den Markt gelangenden Aale bedangen 1,20 1,40 M per ½ Kilo. L. Rendsburg, 5. Januar. An Fiſchen wurden zugeführt und angeboten: Hechte zu 50 4, Brachſen 40 4, Dorſch 20 — 25 , Schellfiſch in ſchöner Waare wie Dorſch 30—35 , Butte nach Größe 10—15—25 ½ per Stück, Nordſeebutt in großer Waare per ¼ Kilo 30 8. Feinere Fiſche wie Karpfen u. A. fehlten, dieſe erzielen noch immer 1 für das ½ Kilo. Nur kleine Barſche zu 155 = das ½ Kilo waren vorhanden und kleine Rothaugen zu 15 5 per ½ Kilo. Heringe 15 Stück 10 J. L. 41 29. Januar. Der heutige Wochenfiſchmarkt brachte zum Aushandeln von Auswärts Dorſche, Schellfiſche und Butte Kleinere Brachſen, Rothaugen, Karpfen waren an Süßwaſſerfiſchen vorhanden. Preiſe waren für: Karpfen 1 , Brachſen 40 , Rothaugen 20 J, Schellfiſche 30 , Dorſche 20 ; von ausgezeichneter Güte waren die Letzteren. Butte koſteten je nach Größe wie gewöhnlich 10 — 30 . Die eingetretenen Stürme und der Schneefall traten dem Fiſchfange hindernd entgegen. Hechte, die in ſehr großer Waare vorhanden, wurden mit 20 5 per ½ Kilo verkauft. L. Ellerbeck (Kieler Bucht). Fünf Fiſcher hierſelbſt kauften zuſammen vor einiger Zeit von Fiſchern aus Faaborg eine Heringswade für 1300 & und hatten das Glück, gleich in der erſten Zeit 11 Fang zu thun, der ihnen 1800 “ einbrachte, ſomit einen Reingewinn von 100 l,. per Mann. L. Ellerbeck (Kieler Bucht), 29. Januar. Der hieſige Fang, wie derjenige von Eckernförde beſchränkt ſich zur Zeit auf ein Minimum und ſind die Räuchereien auf Zuſendungen vom Norden angewieſen, welche auch von Faaborg reichlich eintrafen. Dieſe wurden, da hieſige Waare fehlte und die Nachfrage lebhaft war, zu hohen Preiſen gekauft. Von Schweden kamen noch mehrmals Heringsſendungen an, doch hat die Maſſenzufuhr aufgehört. L. Ellerbeck (Kieler Bucht), 31. Januar. Wegen des durchweg ungünſtigen Fiſchfanges haben mehrere Fiſcher, welche mit der Wade fiſchen, den Fang eingeſtellt. Jetzt iſt bei dem ſtarken Froſte bis auf einen kleinen Theil der ganze Hafen zugefroren und die ausgeſetzten Buttnetze mußten durch einen Dampfer eingeholt werden, welcher von den Fiſchern gehartert wurde, da bei anhaltendem Froſte die Netze verloren gegangen wären. Somit iſt für die Fiſcher wieder die ungünſtige Fangperiode des Winters eingetreten. L. Bornholm im Februar. Im Jahre 1887 wurde von Rönne aus die Fiſcherei mit 11 Deckbarken, 63 offenen Booten, 61 Jollen und Prähmen betrieben. Gefangen wurden 3256 Lachſe, deren Geſammtgewicht ca. 31,434 Kilo betrug, 440 Stück Lachsforellen, 50 Kilo Aale, 25,053 Stieg Dorſch, 25,897 Wall Heringe, welch letztere einen Werth von 17—18,000 Kronen repräſentirten und einbrachten. Unter Bornholm betrieben gegen 40 ſchwediſche Fiſcher mit ihren Fahrzeugen Fiſcherei. Sehr anzuerkennen ſind die vom Staate gewährten Unterſtützungen zur Anlage von geſchützt gelegenen Bootshäfen auf Bornholm. 80 Inserate. Grof-Filchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: = Blaufelhen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. 9 Verlag von Ernst & on Berlin W. 41. Anlage der Fischwege. Von H. Keller. Mit einem Vorworte des Ausschusses des Deutschen Fischerei-Vereins. 69 Seiten 8° mit 57 Holzstichen. ==Preis 2 MAT E. e 2/2 wreile: 1 Amerikan. Schwarzbarſch von 1884, it forlpflanzungs feng es 15 8 77 7. von 1886 . . 7 von 1887 Rt .—.50 „ 1 Amerikan. Forellenbarſch von 1885, 0 fortpflangungsfäßig 758. — " 4 von 1886 n i be . —.50 „ Streichkarpfen pro 15 Pfün dg RA 1.— Karpfenſtrich pro 100 Stück je nach der Größe .. 3 % und darüber. Goldorfen und Goldſchleihen von 1887 pro Stück. —.20 KA Aide pro; ind 2er) Max von dem Borne, Rittergutsbeſitzer auf Werneuchen, Bahnſtation Ringenwalde (Preußen). ” eee Das Fiſchgut Seewieſe bei Gemünden a/ M. e liefert: Eier von Aeſche; Brut von Rh Saibling, Lochleventrout, Aeſche, Bach⸗ forelle; Goldorfen, Schleihen, 1 ſömm. Spiegel⸗ und Lederkarpfen (auserleſene Frankenraſſe) bis zu 14 em. Preisliſte gratis. Fr Wir empfehlen aus unſerer Fiſcherei: Spiegel: und Scuppen-Karpfenbenf billigſt in bekannt reiner Züchtung. Beſtellungen werden bis Mitte März erbeten. 2/2 Gebr. Scheuermann, Fiſchereibeſitzer, Dinkelsbühl. der i. age eee Der Fiſchotterjäger. Franko gegen 1% in Marken beim ol und Verleger S. Scheucher, Bülach Sawa. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nüchſte Nummer erſcheint am 10. März 1888. N j SOLL, e W. 3: „ Allgemeine des + + ® Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal. f 5 8 z 182 1 Mark. Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile Zeder ala afsen and Neue Stolge e. ee miniſtratton, reſſe: Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der Banerifchen Fiſcherei⸗Teitung. Organ für die Belammtinterefen der Filherei, ſowie für die Beſtrebungen der Fiſchecei Vereine; in Sonderheit Organ der Sandes-Fifcherei-Dereine für Bayern, Hachfen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Hellerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Tiſcherei Verein. Nr. 7. „ München, 10. März 1888. XIII. Zahrg. — Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ug München, Sendlingerſtr. 48/2 1. Inhalt: I. Die neue Badiſche Landes-Fiſcherei-Ordnung. — II. Die Zucht der Coregonen. — III. Vogel- und Fiſchwelt. — IV. Weſtfäliſche Fiſcherei-Ausſtellung. — V. Vereins⸗ nachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Offener Briefwechſel. — VIII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. 5 I. Die neue Badiſche Landes-Jiſcherei-Ordnung. (Schluß.) - II. A. B. Die vorbeſprochenen Maßnahmen — Feſtſetzung von Schonzeiten und Schon— maßen, Verbot beſtimmter Fangweiſen und Fanggeräthe — haben im Weſentlichen die Tendenz, einer unwirthſchaftlichen Art der Ausübung der Fiſcherei durch die Fiſchereiberechtigten ſelber Schranken zu ſetzen; ſie würden aber für ſich allein nicht hinreichen, die Erhaltung eines angemeſſenen Fiſchbeſtandes dauernd ſicher zu ſtellen. Denn Letzterer wird mit zu— nehmender wirthſchaftlicher Entwicklung von mancherlei ſchädigenden Einwirkungen von dritter Seite her bedroht und wenn auch mit Rückſicht auf die hier häufig ſich geltend machenden anderweiten Intereſſen von erheblich wirthſchaftlicher Bedeutung ſolche Einwirkungen nicht immer ganz ausgeſchloſſen werden können, ſo iſt es doch häufig möglich, ſie auf eine für die Fiſchbeſtände gefahrloſere Weiſe in die Erſcheinung treten zu laſſen. Dahin zählen vor Allem die an die zunehmende induſtrielle Entwicklung eines Landes ſich knüpfenden Ver— 82 — ——— — unreinigungen der Bach- und Flußläufe durch Abwäſſer verſchiedener Art. Einen Schutz gegen ſolche Verunreinigungen, von welchen übrigens auch andere Intereſſen (der Geſundheit, der Haus- und Landwirthſchaft ꝛc.) in Mitleidenſchaft gezogen ſein können, bietet neben dem Fiſchereigeſetz auch das Waſſergeſetz und die deutſche Gewerbeordnung; das Maß des Schutzes aber wird in jedem einzelnen Fall von der ſorgfältigen und gewiſſen— haften Abwägung der ſich gegenüberſtehenden Intereſſenkreiſe bedingt ſein. Die neue Badiſche Landes-Fiſcherei-Ordnung formulirt im Anſchluß an die ſeit Jahren geübte Praxis die im Intereſſe des Schutzes der Fiſcherei gegenüber ſolchen Verunreinigungen zu machenden Auf— lagen an die Inhaber der gewerblichen und induſtriellen Anlagen ſtrenger als ſeither, indem nicht nur Abgänge gewiſſer Beſchaffenheit von der Einleitung in Fiſchwaſſer überhaupt aus— geſchloſſen werden, ſondern indem die Geſtattung der Einleitung in jedem Falle — gleichviel wie viel oder wenig ſtark der Grad der Verunreinigung iſt — von der im gegebenen Falle möglichen chemiſchen oder mechaniſchen Reinigung und Verdünnung der Abwaſſer abhängig gemacht und überall da eine allmählige Einleitung vorgeſchrieben werden ſoll, wo von einer nur periodiſch und deßhalb in größeren Mengen auf einmal erfolgenden Einleitung Gefahren für den Fiſchbeſtand zu befürchten ſind. N Auch die im Intereſſe der Landeskultur und des Schutzes vor Ueberſchwemmungen gebotenen Flußkorrektionen und -Regulirungen ſind häufig von Nachtheilen für die Fiſchſtände begleitet, inſoforn nicht ſelten in Ausführung jener Arbeiten die natürlichen Laichplätze der Fiſche verloren gehen. Die neue Verordnung iſt bemüht, dieſe Nachtheile herabzumindern, indem ſie den Unternehmern ſolcher Korrektionen die Erhaltung und bezw. die Anlage von Laichplätzen zur Pflicht macht und außerdem die Möglichkeit gewährt, die Vornahme von Flußbauarbeiten und ſonſtigen für den Laich oder die junge Brut ſchädlichen Verrichtungen in oder am Waſſer, wie Schöpfen von Kies, Sand, Schlamm, ferner Reinigungs— arbeiten u. dgl. während der Schonzeiten zu unterſagen. In dieſe Gruppe von Schutzmaßregeln gegen ſchädliche Einwirkungen Dritter gehört auch die durch die neue Verordnung geſchaffene Möglichkeit der Fernhaltung von Gänjen und Enten aus Fiſchwaſſern, ſofern nachgewieſenermaßen die Zulaſſung dieſer Thiere dem Fiſchlaich oder der Brut nachtheilig geworden iſt. Im weiteren Sinne können hieher auch jene Beſtimmungen der neuen Verordnung gerechnet werden, welche das Fiſchereirecht gegen rechtswidrige Eingriffe durch Nichtfiſcherei— berechtigte zu ſchützen beſtimmt ſind. In dieſer Beziehung iſt nicht nur die Beſtimmung von Bedeutung, daß Fiſchen, welche in Folge von Ueberſchwemmungen außerhalb des ordentlichen Fiſchwaſſers ſich befinden, von dem Beſitzer des überſchwemmten Geländes die Rückkehr in das Waſſerbett nicht verſtellt werden darf; ſondern auch die andere, daß in Zukunft auf Schiffen und Fahrzeugen jeder Art, auch in Badanſtalten u. dgl. Fiſchgeräthe irgend welcher Art nur von den zum Fiſchen mit dieſen Geräthen Berechtigten mitgeführt werden dürfen; der vielfach beklagten Raubfiſcherei von Seiten einzelner Rhein- und Neckarfiſcher wird mit dieſer letzteren Beſtimmung erfolgreicher als ſeither entgegengetreten werden können. Endlich hat an dieſer Stelle noch Erwähnung zu finden, daß hinſichtlich der von den Fiſchereiberechtigten erlegten ſchädlichen Thiere künftighin ein Ablieferungszwang gegenüber den Jagdberechtigten nicht mehr beſteht und daß unter gewiſſen Vorausſetzungen, welche die neue Verordnung im Anſchluß an die Vollzugsverordnung zum Jagdgeſetz geregelt hat, nun— mehr auch das Abſchießen jener Thiere ermöglicht iſt. Wenn es ſich bei den bis jetzt beſprochenen Ge- und Verboten präventiver und repreſſiver Art im Weſentlichen darum handelte, Verſchlechterungen des gegebenen Standes der Fiſcherei — ſeien ſie nun vom Fiſchereiberechtigten ſelber oder von dritter Seite zu ge— wärtigen — fernzuhalten, ſo iſt es eine dritte oder letzte Gruppe von Vorſchriften — die Landes-Fiſcherei- Ordnung hat ſie in Uebereinſtimmung mit dem Geſetz an die Spitze geſtellt — deren tiefere Abſicht auf die Anbahnung beſſerer Zuſtände durch Hinwirken auf eine verſtändige pflegliche Bewirthſchaftung der Fiſchwaſſer abzielt. Es find das jene Vorſchriften, welche die Vereinigung kleiner zerſplitterter Fiſchwaſſer zu einem größeren Fiſchereigebiet und die Art der Bewirthſchaftung ſolcher Fiſchereigebiete, ſowie der im Beſitz von Gemeinden und Körperſchaften befindlichen Fiſchwaſſer zum Gegenſtand haben. Je 83 kleiner ein Fiſchwaſſer, um ſo weniger kann von Hege und Schonung die Rede ſein, weil es zweifelhaft bleibt, ob bei dem häufigen Wechſel des Standortes, namentlich der edleren Fiſche, die Früchte dieſer ſchonlichen Bewirthſchaftungsweiſe nicht vorwiegend den angrenzenden Fiſchereiberechtigten zu Gute kommen. Erſt bei der einheitlichen Be— wirthſchaſtung größerer Fiſchwaſſerſtrecken erweiſt ſich eine von den Grundſätzen der Nachhaltigkeit geleitete Betriebsweiſe der Fiſcherei nicht nur möglich, ſondern auch wahrhaft fruchtbringend, im Gegenſatz zu der Fiſcherei auf kleinen Theilſtrecken, die bei dem hier ſich naturgemäß geltend machenden Egoismus in den meiſten Fällen zur Raubfiſcherei ausartet. Die neue Verordnung hat, um wenigſtens die augenfälligſten Uebelſtände zu beſeitigen, vorgeſchrieben, daß das Verfahren zur Zuſammenlegung von Fiſchwaſſern zu einem Fiſchereigebiet überall da von Amts wegen einzuleiten und durchzuführen ſei, wo Gemeinde— fiſchwaſſer (und daraus abzweigende Kanäle) von einer minderen Längenausdehnung als zwei Kilometer in Frage ſtehen. Das ſeither eine Ausnahme bildende Vorkommniß, daß nämlich zwei oder mehr Gemeinden ihre aneinandergrenzenden kleinen Fiſchwaſſer gemeinſam ver: pachteten, wird mit dem Vollzug der neuen Vorſchrift in all' den Fällen, wo ein oder wo mehrere aneinandergrenzende Gemeindefiſchwaſſer jene Längenausdehnung von 2 Kilometer nicht erreichen, in der Folge die Regel bilden und damit ein weiterer nicht unweſentlicher Fortſchritt zum Beſſeren gegeben ſein. Die Art der pfleglichen Bewirthſchaftung der Fiſchwaſſer im Einzelnen entzieht ſich ſelbſtredend der Verordnungsgewalt des Staates und es fällt hier der Belehrung und Auf— klärung noch ein weites Feld dankbarer Thätigkeit zu. Die Ueberzeugung von der Richtigkeit des in Nordamerika längſt eingebürgerten Satzes, daß man ebenſo wie das Ackerfeld, auch die Fiſchwaſſerfläche „beſtellen“ müſſe und daß auch in der Fiſcherei reiche Ernten nicht möglich find, wenn man es verabſäumt, rechtzeitig und reichlich zu ſäen, iſt zur Zeit noch keineswegs Gemeingut der Fiſcherwelt, und doch erhält in unſeren Tagen, wo trotz aller Für— ſorge für die Fiſchereiintereſſen die dieſelben ſchädigenden Einwirkungen eher ſich mehren als mindern, jene Nachhilfe der Natur, welche die „künſtliche Fiſchzucht“ ermöglicht, immer größere Bedeutung. Wo in Folge von Korrektionen die natürlichen Laichplätze immer ſeltener werden, wäre ohne jene Nachhilfe ein Flußlauf der alsbaldigen Verödung preisgegeben; aber auch wo die Verhältniſſe günſtiger liegen, kann auf dem Wege künſtlicher Fiſchzucht der durch ſtarkes Ausfiſchen oder durch Einwirkungen von dritter Seite her zeitweiſe geſtörte Gleichgewichts— zuſtand zwiſchen Waſſerbewirthſchaftungsfläche und wirklichem Fiſchbeſtand raſcher als auf dem der natürlichen Reproduktion wiederhergeſtellt werden. Bei allen Salmoniden arten hat die künſtliche Fiſchzucht die Feuerprobe längſt beſtanden und einzelne durch Mißgriffe ver anlaßte Ausnahmen beſtätigten lediglich die Regel; aber auch für die anderen Fiſcharten ſind in Folge der Verbeſſerung der Bruteinrichtungen gute Anfänge erfolgreicher Ausbrütung gemacht worden. Wie bemerkt, entzieht ſich dieſes Gebiet der verordnungsmäßigen Regelung; immer— hin hat die neue Landesfiſchereiordnung mittelbar der Einbürgerung der künſtlichen Fiſch— zucht durch eine Anzahl Beſtimmungen die Wege zu ebnen geſucht. Dahin zählt die Vor- ſchrift, daß bei Verpachtung der Gemeinde- Köͤrperſchafts- und Genoſſenſchaftsfiſchwaſſer die Pächter für verpflichtet zu erklären ſind, alljährlich eine beſtimmte Menge Fiſchbrut einzuſetzen — Verpflichtungen, wie ſie auch bei der Verpachtung der domänenärariſchen Fiſchwaſſer, ſoweit dieſe Forellen und Aeſchen enthalten, auferlegt zu werden pflegen; dahin zählen vor Allem jene Vorſchriften, welche die Einräumung der Fangerlaubniß zu gewiſſen Zeiten von dem Nachweis der Sammlung der Laichelemente und deren Verwendung zu Zwecken der künſtlichen Fiſchzucht abhängig machen, alſo namentlich jene, welche den Lachs- und Felchen— fang zur Schonzeit zum Gegenſtand haben und in dem letztbeſprochenen Sinne regeln. So iſt für den Bodenſee auch der Aeſchenfang generell freigegeben worden, aber ebenfalls nur wieder unter Auflagen gleicher Art. Die in ſolcher Regelung liegende ſtaatliche Anerkennt— niß der Wichtigkeit der künſtlichen Fiſchzucht wird deren allmähliger Ausdehnung unzweifelhaft Vorſchub leiſten; wie anderſeits die Einlebung dieſer Art der Fürſorge für die Erhaltung der Fiſchbeſtände mit der Zeit gegenüber einzelnen ſcharfen Ge- und Verbotsvorſchriften fiſcherei— polizeilicher Art, die man jetzt noch für unbedingt geboten erachtet, manche Milderungen ermöglichen wird. Das anzuſtrebende Ziel aber muß ſein, daß jeder Erwerbsfiſcher auch 84 zugleich Fiſchzüchter ſei, d. h. ſich nicht mehr allein auf die Natur ausſchließlich verlaſſe, nachdem die Wiſſenſchaft der Natur ihre Geheimniſſe abgelockt hat und wir damit des Mittels theilhaftig geworden ſind, den Reproduktionsprozeß der Natur nicht nur nachzuahmen, ſondern ſogar in ſeiner Wirkung um das Vielfache zu ſteigern. Noch ſei zum Schluſſe erwähnt, daß zwei andere Waſſerthiere in der Folge ebenfalls ſtärkeren Schutzes als ſeither gewürdigt worden find: die Krebſe und Perlmuſ cheln; Erſtere, indem ſie ein Schonmaß (8 em) und — entſprechend dem langſamen Verlaufe des Laich⸗ geſchäfts — eine Schonzeit vom 1. November bis 1. Juni erhielten; Letztere, indem für dieſe in beſonderer Verordnung überhaupt erſtmals ein polizeilicher Schutz geſchaffen wurde. Dieß iſt in der Erwägung geſchehen, daß die Perlmuſchelfiſcherei in einzelnen Waſſerläufen Badens ebenfalls eine wirthſchaftliche Bedeutung zu erlangen verſpricht, wenn nur auch hier der Grund— ſatz einer verſtändigen, der Lebensweiſe der betreffenden Thiere angepaßten Schonung und Hege Platz greift, welche nunmehr durch die neuen Polizeivorſchriften erzwungen werden ſoll, nachdem ſich gezeigt hat, daß auf eine freiwillige Bethätigung einer ſolchen Bewirth⸗ ſchaftungsweiſe ebenſowenig wie im Gebiete der Fiſcherei gerechnet werden kann. II. Die Zucht der Coregonen. Von Herrn Hank, Direktor der Kaiſerlichen Fiſchzucht⸗Anſtalt bei Hüningen (im Elſaß). Es darf als bekannt vorausgeſetzt werden, daß in zahlreichen Fällen das Ausſetzen von jungen, ſoeben ſchwimmfähig gewordenen Coregonen ſehr wenig Erfolg gehabt hat. In mehreren Seen find zwar nachweisliche Erfolge vorhanden. So ſollen in mehreren Seen Bayern's jetzt Maduemaränen und Whitefish gefangen werden, welche vor dem Ausſetzen junger Fiſche dieſer Art dort nicht vorhanden ſein konnten. Völlig zweifellos ſind ja die Erfolge in ſolchen Seen nachzuweiſen, welche früher gar keine Coregonen beherbergten, jetzt jedoch, alſo nachdem dort junge Coregonen ausgeſetzt worden, reichlich hiemit verſehen ſind. Doch dieß ſind Ausnahmen, im Allgemeinen ſind die durch das Ausſetzen von jungen Coregonen erzielten Erfolge nicht befriedigend. Es darf hiebei nun wohl nicht überſehen werden, daß in der Regel das Ausſetzen von Coregonenbrut nur in verhältnißmäßig zu geringer Anzahl ſtattgefunden hat; denn, was will es ſagen, wenn in einen großen See ſelbſt Hundert⸗ tauſende und mehr kleiner Coregonen gebracht werden. Die Natur gibt uns durch die große Fruchtbarkeit der Coregonen ſelbſt den Fingerzeig, daß hier von vornherein auf viel größere Verluſte gerechnet werden muß, wie bei den viel weniger fruchtbaren Salmonen. Alſo nicht mit Tauſenden oder Hunderttauſenden, ſondern mit Millionen muß man hier rechnen, ſoll etwas Größeres geleiſtet werden. Ferner gibt uns wohl die völlig verſchiedene Lebensweiſe der Coregonenarten einen Anhalt für das häufigere Mißlingen unſerer Akklima⸗ tiſirungsverſuche. Es iſt ſicher nicht ohne Bedeutung, daß z. B. Coregonus Fera die ſeichten Uferſtellen aufſucht, um hier die Eier abzulegen, während Coregonus Wartmanni an der Oberfläche der Seen laicht und ſeine Eier in die Tiefe hinabſinken läßt. Der Gangfiſch des Bodenſee's wie die Rheinanke des Traun⸗See's ſuchen zu ihrem Laichgeſchäfte den Ein⸗ lauf oder Ablauf der Seen, alſo fließendes Waſſer auf. Noch andere Coregonen laichen. nur in den großen Tiefen der Seen ſelbſt, Einige ſogar, wie der Edelfiſch des Vierwald⸗ ſtätter⸗See's, mitten im Sommer. Sicherlich geſchieht dieſe ſo ganz verſchiedene Art und Weiſe des Ablegens der Eier nur aus dem Grunde, weil an den betreffenden Stellen die ausgeſchlüpften jungen Fiſchlein die geeignetſten Bedingungen für ihr Gedeihen vorfinden. Beim Ausſetzen unſerer künſtlich erbrüteten jungen Coregonen vermögen wir wohl nur in den ſeltenſten Fällen dieſelben an ſolche Plätze zu bringen, wo ſie natürlich zur Welt gekommen ſein würden. Selbſt wenn wir mit ganz kaltem Waſſer die Brütung vornehmen, ſelbſt mit kälterem Waſſer wie die Er⸗ brütung in natürlicher Weiſe erfolgt, werden wir unſere Fiſchlein nicht ſelten in die mit Eis bedeckten Seen ausſetzen müſſen. Bei den Bergſeen der alpinen Region wird dies wohl in der Regel der Fall ſein, mehr noch wie bei den Seen der norddeutſchen Tiefebene. Das junge Blaufelchchen wurde in 85 der Tiefe des See's, wahrſcheinlich bei einer Durchſchnittswärme von 40 R geboren, wir müſſen das zarte Thierlein einer Waſſerwärme von 00 übergeben. Wie ſollen wir, ſelbſt wenn es angänglich wäre, die Fiſchlein in den Transportgefäßen zu verſenken und erſt in der Tiefe freizulaſſen, auf dem mit Eis bedeckten See gerade die Stelle ausfindig machen, wo zahlreiche Charen den Boden bedecken. Dieſe Armleuchterpflanzen ſind jedoch für das Ge— deihen vieler Coregonen durchaus nothwendig, wenn möglicher Weiſe auch mehr für das Aufkommen der Eier, wie für das fernere Gedeihen der jungen Fiſche. Genaue Beobachtungen hierüber find noch nicht gemacht, dürften wohl auch äußerſt ſchwierig anzuſtellen ſein. Die Schwierigkeiten, die jungen Coregonen ſofort in völlig naturgemäße Verhältniſſe zu bringen, ſind alſo übergroß, und in der Praxis wird es wohl kaum anders zu machen ſein, als daß wir es den jungen Fiſchlein ſelbſt überlaſſen, ſich die geeignetſten Wohnplätze aufzuſuchen. Wie vielen Thierlein dieß jedoch gelingt, ſteht dahin. Ich finde gerade hierin den Hauptgrund für das vielfache Mißlingen unſerer Akkli— matiſirungsverſuche mit Coregonen. Dieſe vielfachen mißglückten Akklimatiſirungsverſuche haben nun ſchon mehrfach abgeſchreckt, überhaupt noch mit dem Einſetzen von ganz jungen, ſoeben ſchwimmfähig gewordenen, Coregonen fortzufahren. So hatte unſer leider viel zu früh dahingeſchiedene Benecke es gänzlich aufgegeben, ganz junge Coregonen in größere Landſeen einzuſetzen. Der Nachfolger von Profeſſor Benecke, Herr Dr. Pancritius zu Königsberg i. Oſtpr., ſcheint ebenfalls nicht viel von dem Ausſetzen ganz junger Coregonen zu halten, denn er bemüht ſich ſeit längerer Zeit, die— ſelben einige Zeit zu füttern, um ſie dann ſpäter, etwas mehr herangewachſen, auszuſetzen. Der bekannte, hochverdiente Oekonomierath Brüſſow in Schwerin hat bisher ebenfalls ſo gut wie gar keine Erfolge mit dem Ausſetzen von ganz jungen Coregonen in den dortigen Landſeen erzielt und will jetzt ebenfalls verſuchen, die zarten Fiſchlein einige Zeit zu füttern und erſt auszuſetzen, wenn ſie etwa halbfingerlang geworden ſind. f Die Möglichkeit, die kleinen Coregonen zu füttern, iſt von mir ſchon lange nachgewieſen. Bereits im Jahre 1879 konnte ich den Beſuchern des „Erſten Oeſterreichiſchen Fiſchereitages zu Kammer am Atterſee“ im Monat Juni eine Anzahl derartig gefütterter Maduemaränen vorführen, welche am Schlußtage in den Atterſee ausgeſetzt wurden. Auf der Internationalen Fiſcherei-Ausſtellung zu Berlin im Jahre 1880 hatte ich eine größere Anzahl ein- und zwei— jähriger Coregonen aller Art ausgeſtellt, auch wurden dieſe Fiſche auf der Ausſtellung ſelbſt regelmäßig gefüttert. Bei der Unmenge des daſelbſt vorgeführten intereſſanten Materials wurden dieſe kleinen Fiſchlein wohl kaum von Jemandem beachtet, ſicherlich ahnte Niemand, welch' eine Mühe verwendet worden war, um dieſe Fiſchlein bis zu ſolcher Größe heranzuziehen. Die von mir angewendete Fütterung wird folgendermaßen ausgeführt: Im Frühjahre, ſobald die ſtehenden Gräben, Tümpel 2c. ꝛc. eisfrei find, ſende ich Mädchen, welche mit kleinen aus Mouſſelin angefertigen Käſchern verſehen ſind, aus, um die genannten Gräben ꝛc. ıc. nach lebenden Bewohnern zu durchſuchen. Die gefangenen Thiere, ſammt Laubblättern u. ſ. w., werden durch ein feinmaſchiges Drahtſieb in eine flache Blechkanne geſchüttet. Das auf dem Drahtſiebe Verbleibende wird wieder fortgeworfen. In den halb mit Waſſer gefüllten flachen Blechgefäßen ſammeln ſich nun mehr oder weniger zahlreiche kleine Lebeweſen aller Art an. Zu Hauſe angelangt, werden dieſe Thierlein nochmals nach der Größe getrennt, indem ſie durch ein Mouſſelinſieb geſchüttet werden. Durch den Mouſſelin können nur die winzigſten kleinen dem bloßen Auge kaum ſichtbaren Thierlein hindurchgehen und dieſe bilden die erſte Nahrung der kleinen Coregonen. Die größeren, auf dem Mouſſelin zurückgebliebenen, immer noch winzig kleinen Thierlein, größtentheils aus verſchiedenen Daphniden, Cyclops ꝛc. beſtehend, dienen den jungen Salmonen zur erſten Nahrung. Die jungen Coregonen wachſen bei reichlicher Nahrung überaus ſchnell, bald können ſie auch die größeren Cruſtaceenarten verzehren und es währt nicht lange, ſo haben die anfänglich ſo ſehr winzigen Fiſchlein, die anfänglich anſcheinend hundertfach größeren Forellenarten überholt. s Möglich iſt alſo die Fütterung der Coregonen. Fragt man mich jedoch, ob dieſelbe im Großen auch praktiſch durchführbar, ſo muß ich leider verneinen. Dieſe Art der Fütterung wird für jeden nur einigermaßen größeren Betrieb viel zu umſtändlich, viel zu theuer. Sie würde erſt dann praktiſch durchzuführen ſein, wenn es uns gelungen, die Züchtung von 86 ne Cruſtaceen aller Art ſchon im Monat März und April mit der gleichen Leichtigkeit zu bewirken, wie wir dies im Monat Mai und Juni bereits zu thun vermögen. Die Herren Lugrin & Roweray zu Gremwaz wollen es bekanntlich verſtehen, dieſe Züchtung auch mitten im Winter auszuführen. Ich habe nun jedoch ſeit Jahren eine weſentlich einfachere Methode der Coregonenzüchtung, beziehungsweiſe Coregonenernahrung, kennen gelernt und mehrfach praktiſch mit allerbeſtem Erfolge ausgeübt. Ich ſetze die jungen Coregonen in einen Teich, welcher über Winter völlig trocken gelegen hatte und erſt wenige Tage vor dem Ausſetzen der Fiſche neu angefüllt worden war. Das Waſſer wird dem Teiche durch ein ganz engmaſchiges Gitter zugeführt und zwar nur ſo viel, daß der Teich gerade angefüllt iſt. Der Ablauf des Teiches wird auf das ſorgfältigſte verſchloſſen, die Staubrettchen feſt eingekittet, ſo daß gar kein Waſſerdurchfluß ſtattfindet. Man läßt alſo nur ſo viel zufließen, wie durch die Verdunſtung oder Verſi gen verloren geht. Die kleinen Coregonen wachſen hier ganz unglaublich ſchnell. Wenn man anfänglich die zarten Thierlein ſelbſt bei hellem Sonnenſchein nur mit vieler Mühe erkennen konnte, ſo währt es nicht lange, und man ſieht ganze Schwärme von 3 — 4 cm langen Fiſchen in dem Teiche umherziehen. Jetzt kann man einiges Waſſer durch die Teiche ſtrömen laſſen. Selbſtredend müſſen die Gitterwerke ſowohl am Einlaufe wie am Auslaufe eine der Größe der Fiſche entſprechende Maſchenweite haben. Bezüglich der Waſſerwärme darf man keineswegs ängſtlich ſein. Ich habe Coregonen ſchon in völlig ſtillſtehenden Teichen von etwa 2 m Tiefe gut durch den Sommer gebracht. Kann man für genügende Waſſererneuerung Sorge tragen, jo kann der Teich noch viel flacher ſein. Es iſt auch keineswegs nothwendig, den Teichen nur Quellwaſſer zuzuführen; ich halte die Coregonen größtentheils in Teichen, welche durch Rheinwaſſer geſpeist werden. Das Rheinwaſſer hat hier während des Sommers nicht ſelten eine Wärme von + 200 R und mehr. In dieſen Teichen verbleiben die Fiſche bis zum Spätjahre und haben dieſelben dann, je nach der Nahrungsfähigkeit des Teiches, eine Länge von 10 — 12 cm und mehr erreicht. Gefüttert wurden die Coregonen ſo gut wie nicht, höchſtens nur zeitweiſe, wenn gerade ein Ueberfluß an Cruſtaceen vorhanden, das Ueberfluſſige in den Teich geleert. Beim Abfiſchen der Coregonenteiche laſſe ich die größte Vorſicht beobachten. Der Teich ſelbſt wird ganz langſam entleert, ſo daß die Fiſche Zeit finden mit dem kleiner werdenden Waſſer ſich in der Fiſchzrube vor dem Ablaufe anzuſammeln. Ich halte darauf, daß ein Coregone nie mit der Hand angefaßt wird, ſondern ſtets mit einem feinen Mouſſelin- oder Gazekäſcher aus dem Waſſer genommen wird. Hat man für reichlichen Vorrath reinen, kühlen Waſſers geſorgt, ſo daß ſtets eine reichliche Erneuerung und Erfriſchung des Waſſers in den Transportgefäßen ſtattfinden kann, jo ergibt das Abfiſchen von Coregonenteichen nicht viel mehr Schwierigkeiten, wie das von Salmonenteichen. Auch der Transport von Coregonen iſt bei richtiger Einrichtung der Transportgefäße und bei einem genügenden Eis⸗ vorrathe wenig ſchwieriger, wie der Transport von Forellen oder Lachſen. Irgend welche genauere Angaben darüber, wie viel Coregonen etwa auf 1 Ar Teich⸗ oberfläche auszuſetzen ſind, um die beſte Ausnutzung des Teiches zu bewirken, vermag ich allerdings nicht zu geben. Meine Beobachtungen ſind nach dieſer Richtung noch höchſt unvollkommen und werden auf der hieſigen Anſtalt auch kaum jemals zu einem Abſchluſſe gebracht werden können, da ja die Züchtung von Coregonen nur nebenbei in wenigen ganz kleinen Teichen betrieben werden kann. Es bietet ſich hier noch ein ſehr großes Feld für andere, günſtiger gelegene Fiſchzucht⸗Anſtalten dar, beſonders für ſolche, welche neben großen für Coregonen geeigneten Seen gelegen ſind. Am Einfachſten dürfte die Beſetzung eines Sera mit Coregonen wohl in folgender Weiſe zu bewirken ſein. Man legt, ſo nahe wie möglich dem See, einen oder mehrere Teiche an, welche, wie oben angeführt, über Winter völlig trocken gelegt werden können. Sind nun im Spätjahre die Fiſche genügend herangewachſen, ſo öffnet man die Abläufe und läßt die Coregonen, ohne ſie weiter zu beunruhigen, einfach mit dem abfließenden Waſſer in den See wandern. Nur die wenigen etwa noch zurückgebliebenen Fiſchlein würden ſchließlich noch in oben angegebener Weiſe gefangen und dem See übergeben werden. Wo der Beſitzer des See's gleichzeitig im Beſitze des anliegenden Geländes iſt, da wird ſich 888 er Ber 87 —ũ ñ eine derartige Anlage vielfach ſehr leicht und mit verhältnißmäßig geringen Koſten bewirken laſſen. Sollte ſchließlich die Einführung der Coregonen in den See gelungen ſein, und eine weitere Zuführung ſolcher Fiſche nicht mehr nöthig erſcheinen, ſo können die hergeſtellten Teiche ja ſehr wohl zur Züchtung anderer werthvoller Fiſcharten verwendet werden. Ich hoffe mit Obigem eine kleine Anregung für die Fortführung der Coregonenzucht gegeben zu haben und ſollte es mich freuen, wenn an recht vielen Orten derartige Teiche angelegt oder bereits vorhandene zur Coregonenzucht benutzt werden möchten. III. Vogel- und Jiſchwelt. Die auf S. 22 unſeres Blattes abgedruckte Petition des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei— Vereins gegen den Schutz des Eisvogels und der Waſſeramſel iſt auch an den Deutſchen Reichstag abgegangen. Das war auch nöthig. Denn die Vogelliebhaber machten bereits alle Anſtrengungen, ſelbſt für die fiſchfreſſenden Vögel noch mehr Schutz zu erobern, als der in dieſem Punkte ohnehin zu nachgiebige Geſetzentwurf ihnen gewährt hatte. Wurde doch bei der erſten Leſung des Entwurfes im Reichstage ſogar angeſtrebt, daß der Eisvogel, der zur Zeit unſeres Wiſſens allein in Bayern unter Schutz ſteht, aber ſolche Sympathie für ſein ſchönes Gewand nach ſeinem üblen Charakter nicht verdient, allgemein unter Schutz geſtellt werde. Inzwiſchen iſt — vielleicht aus Anlaß der bayeriſchen Petition — eine Ver— ſtändigung zwiſchen den Kämpen für Vogel- und Fiſchwelt erfolgt. Am 15. Febr. 1888 ging nämlich beim Reichstag (mit den Unterſchriften Dr. Baumbach, Duvigneau, Graf Douglas, Dr. Hermes, Keller, Frhr. v. Mirbach, Müller, Frhr. v. Neurath, v. Oertgen, Schuſter, Sedlmayer, v. Strombeck) der Vermittlungsantrag ein, unter Weglaſſung des Eisvogels aus dem Verzeichniſſe der ganz ſchutzloſen Vögel in den § 5 folgenden neuen erſten Abſatz einzuſchieben: „Vögel, welche dem jagdbaren Feder- und Haarwilde und deſſen Brut und Jungen, ſowie Fiſchen und deren Brut nachſtellen, dürfen nach Maßgabe der landesgeſetzlichen Beſtimmungen über Jagd und Fiſcherei von den Jagd- oder Fiſchereiberechtigten und deren Beauftragten getödtet werden.“ Dieſes Kompromiß, welches unſeren vollen Beifall hat, iſt auch vom Reichstag in zweiter und dritter Leſung des Entwurfs bereits angenommen worden. Es ſteht alſo zu erwarten, daß es Geſetz werden dürfte. Sobald das Geſetz publizirt iſt, werden wir nicht ermangeln, deſſen Normen, ſoweit ſie für die Fiſchereiintereſſen belangreich ſind, zu beſprechen. IV. Weſtfäliſche Jiſcherei-Ausſtellung. In der Zeit vom 6. bis 13. Mai 1888 findet im zoologiſchen Garten zu Münſter in Weſtfalen eine weſtfäliſche Provinzial-Ausſtellung von Erzeugniſſen und Geräthſchaften der heimathlichen Fiſcherei ſtatt. Die Ausſtellung gliedert ſich in folgende Abtheilungen: Klaſſe I. Fiſche und andere Waſſerthiere lebend. „ II. Fiſche und andere Waſſerthiere aller Art in der Wiſſenſchaft: Präparate in Alkohol, ausgeſtopft. Der Fiſcherei nützliche und ſchädliche Thiere. Sammlungen von Waſſerthieren. Foſſile Fiſche. „ III. Fiſche und andere Waſſerthiere im alltäglichen Gebrauch: friſch, getrocknet, geſalzen, geräuchert, in Blechbüchſen u. ſ. w. „ IV. Fiſcherei. Fiſchereigeräthe aller Art, Netze, Reuſen, Angeln, Fallen u. ſ. w. „ V. Künſtliche Zucht von Waſſerthieren. Brutapparate. Fiſchleitern. Aquarien. Entwicklungsgeſchichte. Verſandapparate lebender Waſſerthiere. Fiſchfutter. „ VI. Botaniſche und chemiſche Unterſuchungen der Gewäſſer. Herbarien. „ VII. Literatur. Abbildungen und Beſchreibungen von Fiſchen und anderen Waſſerthieren. Karten u. ſ. w. Als Preiſe für die beſten ausgeſtellten Gegenſtände obiger Gruppen ſind bewilligt von höchſten und hohen Behörden zahlreiche Geldprämien und Diplome. Ein Verzeichniß derſelben wird nachträglich veröffentlicht. — Die Bedingungen der Ausſtellung ſind: 1. Die Ausſtellungsgegenſtände müſſen mit Bezeichnung und Angabe des Raumes (Wand-, Boden-, Tiſchfläche, Behälter, Eis u. ſ. w.) bis zum 15. April angemeldet werden. 2. Die Koſten des Arrangements, des Lokals und der ganzen inneren Einrichtung trägt die zoologiſche Sektion für Weſtfalen und Lippe. Platzmiethe wird nicht erhoben, Eis unentgeltlich geliefert. 3. Dagegen tragen die Ausſteller die Transportkoſten hin und zurück. 4. Die angemeldeten Gegenſtände müſſen bis zum 1. Mai eingeſandt ſein. Lebende Fiſche, wie auch leicht verderbliche Gegenſtände können noch während der Ausſtellung entgegengenommen werden. 5. Für BeaufſichtigQung und Bewachung der Ausſtellungsgegenſtände wird von der zeologijchen Sektion geſorgt werden, ohne daß dieſelbe für zufällige Verluſte oder Beſchädigungen oder Diebe haftet. Auf Wunſch wird gegen Feuersgefahr verſichert. 6. Die Ausſtellungsgegenſtände werden nach Schluß der Ausſtellung den Ausſtellern zurückgeſandt; nur nicht leicht verderbliche Gegenſtände, über deren Verwerthung die Sektion verfügt. 7. Die Ausſtellungsgegenſtände müſſen, ſoweit möglich, mit dem Namen und Wohnort des Ausſtellers verſehen ſein. In allen Fällen, wo eine Rückſendung der Ausſtellungs— gegenſtände beanſprucht wird, iſt der Sektion ein genaues Verzeichniß derſelben zu übermitteln. i V. Vereinsnachrichten. 1) Generalverſammlung des Badiſchen Fiſcherei⸗Vereins. Dieſelbe wurde am 29. Juli 1887 in Rückſicht des II. Deutſchen Fiſchereitages, welcher in. Freiburg i. Br. ſtattfand, an dieſen angereiht, um ſowohl den Vereinsmitgliedern als allen Theil— nehmern am Deutſchen Fiſchereitag, die Anwohnung zu erleichtern und zu ermöglichen. a In Folge dieſes hatte ſich die genannte Generalverſammlung einer ganz außergewöhnlich ſtarken Betheiligung zu erfreuen, und es gereichte dem Badiſchen Fiſcherei-Verein zur höchſten. Freude und Ehre, ſeinen hohen Protektor, den Durchlauchtigſten Erbgroßherzog Friedrich von Baden anweſend zu ſehen, Höchſtwelcher nach ſtattgefundener Begrüßung durch den erſten Vorſitzenden des Vereins, Seinem beſonderen Intereſſe an den Vereinsbeſtrebungen in beredten Worten Ausdruck gab, mit dem Wunſche, daß ſolche von den beſten Erfolgen gekrönt ſein möchten. Nach einem herzlichen Willkommen an die weiteren Theilnehmer der Verſammlung, unter welchem ſich auch das Ehrenmitglied des Vereins, Herr Kammerherr von Behr, Vorſitzender des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, ferner die Herren: Miniſterialdirektor, Geheime Rath Eiſenlohr, Miniſterialrath Buchenberger von Karlsruhe, Landeskommiſſär und Miniſterialrath Siegel von Freiburg befanden, erſtattete der zweite Vereinsvorſitzende den Jahresbericht, aus dem wir in gedrängter Kürze Folgendes eninehmen: 1. Eine neue La; desfiſcherei-Ordnung liege dem Vereine im Entwurfe zur Begutachtung, vor, welche den ſeitherigen Vollzugs vorſchriften gegenüber, ganz weſentliche Verbeſſerungen enthalte, insbeſondere durch weitere Durchführung der Individualſchonzeiten, Aenderung der Minimalmaaße ıc., welche mancherlei Erleichterungen für die Fiſcher im Gefolge haben dürfte. Auf dieſen Entwurf ſelbſt konnte in Rückſicht der jo knapp bemeſſenen Zeit nicht weiter ein⸗ gegangen werden, es wurde aber in Ausſicht geſtellt, daß nach Erlaſſung dieſer neuen Vollzugs⸗ vorſchriften vom Vereinsvorſtande die Abhaltung von Verſammlungen an verſchiedenen Orten des Landes ſtattfinden ſolle, um Auftlärung über die eintretenden Aenderungen im Fiſchereiweſen nach Thunlichkeit zu geben. Wünſchenswerth ſei eine baldige Abänderung des Geſetzes vom 29. März 1852, wodurch das Fiſchereirecht in Kanälen und Gewerbswaſſern eine neue Regelung erfahre. 2. Durch die in den neuen Staats verträgen enthaltenen Zugeſtändniſſe von Seiten Hollands und Preußens über ausgedehntere Schonzeiten, ſowie durch die regelmäßigen Lachsbrutaus ſetzungen ließen ſich reichere Erträgniſſe der Lachsfiſcherei am Oberrhein mit aller Sicherheit erwarten, und wenn ſolch' reichere Erträgniſſe auch bis jetzt noch nicht zu verzeichnen ſeien, jo läge die Schuld ausſchließlich, an dem letztjährigen niederen Waſſerſtande des Rheines, wodurch dem Mittel- und Niederrhein die günſtigeren Fangergebniſſe zu Gute gekommen jeien. : 3. Der Großherzogl. Badiſchen Regierung gebühre der aufrichtigſte Dank für die alljeitige Fürſorge, welche ſie dem vom Verein vertretenen hochwichtigen Zweige der Volkswirthſchaft anhaltend zu Theil werden läßt. So ſeien außer dem ſeitherigen Zuſchuß für die an Fiſchwaſſerbeſitzer des Großherzogthums um ermäßigten Preis abgegebenen bebrüteten Fiſcheier und Fiſchbrut von 1715 & ein weiterer Staatsbeitrag von 500 A für die Anſchaffung der „Allgemeinen Fijchereis zeitung“ als Organ des Badiſchen Fiſcherei-Vereins bewilligt worden. 89 4. Auch vom Deutſchen Fiſcherei-Verein habe man ſich wieder einiger Zuwendungen von auswärts erhaltenen bebrüteten Fiſcheiern zu erfreuen gehabt und es ſeien durch ihn aus der Fiſchzuchtanſtalt Radolfzell bezogene 25000 junge Seeforellen dem Bodenſee übergeben reſp. in die Arge bei Langenargen ausgeſetzt worden. 5. Die mit dem II. Deutſchen Fiſchereitag und mit der Fiſchereiausſtellung — letztere als Theil der oberrheiniſchen Gewerbeausſtellung — verknüpften Koſten werden zum Theil aus unſerer Vereinskaſſe, ſowie aus der Stadt- und Ausſtellungskaſſe beſtritten und ſind hiefür von der Großherzogl. Staatsregierung und dem Deutſchen Fiſcherei-Verein Beiträge zugeſichert, wofür der Dank ausgeſprochen wird. 6 Von der in den Fiſchzuchtanſtalten Selzenhof und Radolfzell gewonnenen Brut ſeien auf Koſten der Großherzo gl. Staatskaſſe 250,000 Lachſe dem Rheingebiet und ca. 1 Million Felchen dem Bodenſee übergeben und von Seiten des Badiſchen Fiſcherei-Vereins 80,000 junge Forellen und Lachsforellenbaſtarde in die Murg und Kinzig ausgeſetzt worden. Für den Titiſee und den Feldſee ſeien die einjährigen Seefvrellen und Saiblinge, welche ſich in der Ausſtellung und noch in der Anſtalt Selzenhof befänden, beſtimmt und ſoll deren Ausſetzung alsbald nach Eintritt kühler Witterung ſtattfinden. Die in Selbſtbewirthſchaftung befindlichen Gewäſſer des Badiſchen Fiſcherei-Vereins ſeien mit ca. 200,000 jungen Bachforellen, Lachsforellenbaſtarden und Aeſchen bedacht warden. An Fiſchwaſſer— beſitzer des Großherzogthums wurden auf erfolgte Beſtellung zu ermäßigten Preiſen abgegeben: a) bebrütete Eier b) Fiſchbrut: von Bachforellen. . . 201,500 | Bachforellen 000 CCC ohe Lohabaitarderi. 2.2... He. 500 C77 2er 0 175005 |, Seehurellen: =... ne. 297000 CCC Auchtkebſe 3,000 e eee m an a 0002 Aalb ru 8 2,000 „ amerikan. Regenbogenforellen 1,010 | 23,500 227,000 | Hieraus gehe hervor, daß der Werth der Fiſchbrutausſetzung immer mehr erkannt werde; auch ſeien die Großherzogl. Bezirksämter bemüht, dahin zu wirken, daß bei Verpachtung von Gemeindefiſchwaſſern die Brutausſetzung den Pächtern zur Bedingung gemacht werde. 7. Von Seiten Großherzogl. Miniſteriums des Innern ſeien nach Anhörung des Vereins— vorſtandes an acht Fiſchzuchtanſtalten des Landes Geldprämien mit je 25 - 100 M. von zuſammen 505 & verwilligt und in der Zeit vom 31. Mai bis 14. Dezember 1886 für 69 erlegte Fiſchottern und 88 Reiher Prämien von je 5 M bezw. 1,50 ½ mit 477 M. bezahlt worden. In der Zeit vom 15. Dezember 1886 bis 27. Juli 1887 ſeien die Schnauzen von 140 erlegten Ottern und die Ständer von 255 Reihern bei dem Vereinsvorſtande eingekommen. 8. Ueber das Leben der Aale und die Anlegung von Aalleitern wurde auf Anregung Großherzogl. Miniſterums des Innern eine Belehrung in Druck gegeben und an die Vereins- mitglieder, ſowie an andere Fiſcherei-Intereſſenten gratis vertheilt. 9. Oeffentliche Beſprechungen, wobei hauptſächlich die neuen Vollzugsvorſchriften zu den Fiſcherei— geſetzen zur Behandlung kamen, wurden abgehalten: den 26. September 1886 zu Haslach im Kinzigthale; den 31. Oktober 1886 in Heidelberg und den 21. November 1886 in Baden-Baden. Die Veirſammlungen waren — insbeſondere was Haslach und Heidelberg betrifft — ſehr zahlreich beſucht. 10. Die aufgelegte 1886er Vereinsrechnung, welche von der Prufungskommiſſion abgehört und worüber nichts Weſentliches zu erinnern gefunden, wurde in ihren Haupttiteln publizirt. Nach derſelben betragen die Einnahmen EN Eee 15,544 L 34 und die Ausgaben 3 ER 12898 4 26 4 Kaſſevorrath 2,646 , 8 nan Januar 18 7,053% — \ Dasſelbe hat ſich dem Vorjahre gegenüber um 2081 A4 58 M vermehrt, was hauptſächlich daher rührt, daß ein größerer Theil der aus den Teichen des Selzenhofes entnommenen Forellen verkauft wurde, welcher Fiſchvorrath als Betriebsfond angeſehen und dem Vereinsvermögen nicht zu— geſchlagen wird. 11. Die Zahl der Mitglieder hat am 14. Juli 1886 (dem erſten Abſchluß der Liſte) betragen 192 perſönliche und 14 korporative mit einem Beitrag von zuſammen 880 M Bis 29. Juli 1887 iſt die Zahl der korporativen Mitglieder auf 18 und der perſönlichen auf 295 geſtiegen, von welchen ſich die Beiträge auf 1308 & berechnen. 12. Nachdem die Generalverſammlung die Jahresrechnung als richtig anerkannt und die Rechnungsprüfungskommiſſion für die 1887er Rechnung gewählt war, wurde eine allgemeine Diskuſſion eröffnet und insbeſondere die Vereinsmitglieder eingeladen, etwaige Wünſche oder Be— ſchwerden vorbringen zu wollen. Hierauf ſtellt Herr Forſtverwalter Oftner von Meßkirch den mehrfach unterſtützten Antrag, für den Fall die Mittel zur Prämiirung erlegter der Fiſcherei ſchäd— licher Thiere erſchöpft ſein ſollten, der Verein die Bitte um Erhöhung der bezüglichen Summe bei Großherzogl. Miniſterium des Innern ſtellen wolle, was vom Vorſitzenden zugeſagt wird. Schließlich geruhten Se. Königl. Hoheit der Erbgroßherz og, ſich die Theilnehmer an der Generalverſammlung, ſo weit noch nicht geſchehen, vorſtellen zu laſſen und ſo endigte, wie es ſchien, zu allſeitiger Befriedigung die faſt zweiſtündige Verhandlung. 90 2) Fiſcherei-Verein am oberen Rhein. Ein ſchweizeriſches Blatt ſchreibt: Die Gründung eines Fiſcherei-Vereins am obern Rhein iſt Thatſache. In einer Verſammlung vom 11. Februar 1888 ſind nach Feſtſetzung der Statuten 27 Fiſcher beigetreten, während eine weitere Anzahl den Beitritt in Ausſicht geſtellt hat. Von den gegenwärtigen Mitgliedern ſind von Eglisau 7, von Ellikon a. Rh. 7, von Rheinau 6, von Neuhauſen und Nohl 6, von Dachſen 1; darunter zwei Fiſchereiagenten und Fiſchzüchter. Der Verein bezweckt die Hebung der Fiſcherei im Rhein und in deſſen Zuflüſſen, ſowie die Unterſtützung der zu treffenden ſtaatlichen Anordnungen Die Mitglieder werden mittelſt Zirkular auf wichtige, die Fiſcherei betreffende Fragen aufmerkſam gemacht und darüber aufgeklärt; auf gleiche Weiſe macht auch der Vorſtand ſeine Mittheilungen. Die Vereinsauflagen dürfen jährlich den Betrag von 1 Fr. nicht überſchreiten. Zu Ehrenmitgliedern wurden ernannt die Herren Regierungsrath Näg eli, Nationalrath Oberſt Meiſter, Profeſſor Dr. Aſper; als Mitglieder der kantona en Fiſchereikommiſſion, Regierungspräſident Hauſer, eidg. Oberforſtmeiſter Co az in Bern, Regierungsrad Moſer⸗ Ott und A. Ra uſch in Schaffhauſen, ſowie endlich die badiſchen Herren Oberbürgermeiſter Schuſter in Freiburg und großherzogl. Miniſterialrath Buchenberger in Karlsruhe. Der Vorſtand wurde beſtellt aus den Herren W. Nägeli, Ellikon, Präſident, J. C. Kienaſt, Eglisau, Quäſtor und Aktuar, Rud. Hartmann, Eglisau, Joh. Mändli, Fiſchzüchter, Neuhauſen und Joſeph Stoll, Rheinau, Beiſitze r. VI. Vermiſchte Mittheilungen. Statiſtiſches. Nach der ſoeben ausgegebenen amtlichen Zuſammenſtellung der Ergebniſſe der Strafrechtspflege wurden im Königreiche Bayern im Jahre 1886 wegen nach dem Strafgeſetzbuch $ 370 Ziff. 4 im Uebertretungsgrade ſtrafbarer Fiſchereifrevel verurtheilt 1582 Perſonen (1570 männlich und 12 weiblich). Dieſen Verurtheilungen ſtehen nur 98 Freiſprechungen und 46 Einſtellungen des Verfahrens gegenüber. In den vorausgegangenen Jahren hatten ſich für das Gleiche folgende Ziffern ergeben: 1880 = 1370, 1881 — 1769, 1882 = 1589, 1883 — 1560, 1884 = 1592, 1885 — 1801. Was die nach Strafgeſetzbuch 8296 im Bergehens- grade ſtrafbaren Fiſchereidelikte betrifft, ſo iſt eine Zuſammenſtellung für 1886 noch nicht veröffentlicht. Für 1885 ſind 47 Verurtheilungen und 3 Freiſprechungen wegen Fiſchereivergehens für Geſammtbayern amtlich verzeichnet. Kettenſchleppſchifffahrt auf dem Maine. Im bayeriſchen Landtage, Kammer der Abgeordneten, fanden jüngſt Verhandlungen ſtatt über die Frage der Konzeſſionirung der Geſellſchaft „Mainkette“ zur Ausdehnung ihrer Kettenſchleppſchifffahrt auf das bayeriſche Maingebiet von Aſchaffenburg bis Bamberg. Die k. Staatsregierung verhielt ſich den ipefulativen Wünſchen der „Mainkette“ gegenüber kühl und ablehnend. Wie aus anderen Gründen, ſo iſt auch vom Standpunkte der Fiſchereiintereſſen aus dieſe ablehnende Haltung der Herren Miniſter dankbarſt zu begrüßen. Die Mainfiſcherei und mit ihr der dadurch bedingte Erwerb hat ohnehin unter allerlei beſchädigenden Einflüſſen der modernen Kulturverhältniſſe ſchon genug gelitten. Durch eine „Kette“ würde ſie in neue Bande geſchlagen, was durchaus nicht nöthig it. Es iſt wahrlich auch nicht einzuſehen, warum immer gerade die Fiſchereüntereſſen das Opfer ſein ſollen für die Aſpirationen Anderer. Wie man lieſt, wollen übrigens auswärtige Großkapitaliſten das Kettenprojekt immer wieder verfolgen. Da ſchiene es uns doch an der Zeit, daß auch die Fiſchereüntereſſenten ſich ernſtlich dagegen rühren und daß namentlich die betheiligten Fiſcherei-Vereine entſcheidenden Orts das Nöthige vor— ſtellen, damit es offenbar wird, daß auch noch andere volkswirthſchaftliche Intereſſen da ſind, als nur die des kapitaliſtiſchen Erwerbsdrangs. Bachſaibling. Einen intereſſanten Beleg für deſſen gutes Fortkommen in den ſubalpinen freien Gewäſſern bietet die Thatſache, daß unter einer an die Fiſchhandlungs⸗ firma Gebr. Kuffer in München gelangten Sendung von Forellen aus Landsberg a. L. drei Stück wohlgenährte, wunderhübſche Bachſaiblinge in der Größe von 12 - 17 cm ſich befanden. Sie waren offenbar ganz unvermerkt unter die Forellen gerathen. Von der Donau. Die Fiſcher von Niederalteich fingen am 16. Februar einen durch den Eisgang verletzten, auf der Donau daher treibenden lebenden Waller, der 1 Zentner und 28 Pfund wog. (Bayer. Kurier.) Ein Fiſch aus der Luft geſchoſſen. Die Wiener „Neue freie Preſſe“ ſchreibt: Einen Fiſch zu ſchießen, hat an und für ſich nichts zu bedeuten, doch einen Fiſch aus der Luft herabzuſchießen, das klingt denn doch etwas wunderbar, iſt aber thatſäch— lich nicht „Latein“. Ein Jagdgehilfe eines nahen Donaureviers ſchoß mit der Kugel nach einem abſtreichenden See-Adler, welcher einen neunpfündigen lebenden Hecht in ſeinen Fängen trug. Der Adler kam mit dem Schreck davon, dem Hecht aber fuhr die Kugel mitten durch den Leib und kam er, vom Adler preisgegeben, wie ein blaues Wunder durch die Luft herabgeſauſt. Aus der Fiſchküche. Lachsſchnitte mit Kräutern. Von einem ſchönen Stück Lachs (1 Kilo für 5 Perſonen) nimmt man Haut und Gräten ab, ſchneidet das Fleiſch in ganz gleich große Filets, beſtreut dieſe mit Salz und geſtoßenem Gewürz, legt ſie in eine Sautier-Pfanne, in die man klare Butter und etwas Citronenſchale gab, beſtreut die Schnitte mit feingehackten Kräutern (Peterſilie, Eſtragon, Pimpernelle, Kerbel), im ganzen 4 Eßlöffel voll, und mit einigen feingehackten Champignons. So ſtellt man den Fiſch eine Weile kalt. Kurz vor dem Anrichten ſtellt man die Pfanne auf ſchwaches Feuer., dämpft die Filets auf jeder Seite 4 Minuten, ſchöpft die Butter dann ab, gibt einige Eßlöffel voll weiße Coulis, den Saft einer Citrone und etwas Sardellenbutter über die Filets, richtet ſie im Kranze auf einer erwärmten Schüſſel an und gießt die mit zwei Eigelben legirte Kräuterſauce in die Mitte. VII. Offener Briefwechſel. Herrn C. Bl. 8. Es iſt außerordentlich ſchwer, über Bewirthſchaftung eines Fiſch— waſſers, das man nicht geſehen hat, Rathſchläge zu ertheilen. Nur mit allem Vorbehalt bemerken wir daher Folgendes: Grundregel iſt, daß man in einen Bach nicht mehr Forellen ſetzen ſoll, als hinreichende Nahrung dort finden. Schlecht genährte Fiſche wachſen eben ſchlecht. Kleine Forellen, ausgeſetzt in kleinen Nebengewäſſern, pflegen ſich beim Heranwachſen in der Regel bachabwärts zu ziehen, wenn dort beſſere Lebens- und Nahrungsbedingungen für ſie ſind. Zur Laichzeit aber ſtrebt die Forelle immer wieder aufwärts auf gute Laichplätze. Sie darf aber dabei keine Hinderniſſe finden. Gut funktionirende und richtig konſtruirte Fiſchleitern erleichtern es ihr, über Wehre u dgl. wegzukommen. Fiſchleitern mit Konſtruktionsfehlern find nutzlos. Ringel— nattern machen wenigſtens keinen erheblichen Schaden. Aber wenn Sie Ihre Forellenbrut auf— bringen wollen, ſo müſſen Sie ſich vor Allem der dortigen Ottern und Waſſeramſeln entledigen. Möglichſte Vertheilung der auszuſetzenden Brut iſt zweckmäßig. Wählen Sie dafür Plätze mit kieſigem Untergrund, ſeichtem Waſſer, aber friſcher Waſſerſtrömung, woſelbſt auch möglichſt viele Waſſerpflanzen (Brunnkreſſe, Waſſerranunkel 2c.) ſich befinden und keine Feinde der Fiſchbrut namentlich Aiteln, Barſche, Stichlinge ꝛc.) zu fürchten ſind. VIII. Fiſcherei- und Jiſchmarktberichte. L. Eckernförde, 4. Februar. Die Fiſcherei lieferte im Januar, verglichen mit den letzten drei Monaten des vergangenen Jahres weniger günftige Re ul’ate bis auf den Butt: und Sprotten— fang, der befriedigend ausfiel. Das Reſultat des Geſammtfanges belief ſich auf 50,000 Wall Sprotten, 4000 Wall Heringe, 9000 Kilo Dorſch und 10,000 Stieg (à 20 Stück) Butte. Auch ſind beim Aufziehen der Netze ca. 600 Stück Seevögel verſchiedener Arten, die ſich beim Tauchen in die Maſchen der Netze rerſtrickten, den Fiſchern zur Beute gefallen. Es werden öfter ſeltene Exemplare im Winter hiebei erbeutet. I. Lemwig. Mit dem 30. Januar trat ſchönes Seewetter ein und begannen die Fiſcher ihre volle Thätigkeit. Zwar waren die Schellfiſche durch den ſtarken Schneefall in die See hinaus— getrieben, aber der Fang lieferte eine deſto beſſere Ausbeute. Jedes Boot brachte über 2000 Stieg, einzelne 2200 Stieg Schellfiſche ans Land. Mit heftigem am Abend eintretenden Sturm brach in der Nacht ein ſtarkes Schneegeſtöber los, welches mit dem eingetretenen Hochwaſſer fo heftig wurde, daß die Abſendungen der gefangenen Fiſche zunächſt ausgeſetzt werden mußten. L. Neuſtadt (Holſtein), 9. Februar. Die wechſelvolle Witterung war dem Ertrage des Fiſchfanges recht ungünſtig; die Heringe waren wieder abgezogen und die Heringswaden mußten eingezogen werden, nur Dorſch- und Buttnetze konnten benutzt werden. Es klagen deßhalb die hieſigen Fiſcher und brachten andere Fiſcher aus den an der Bucht liegenden Dörfern Hafkring und Niendorf mehrmals größere Quantitäten beſagter Fiſche nach hier, welche von Aufkäufern erhandelt und per Bahn weiter verſandt wurden. Die jetzt ſeyr ſchmackhaften Dorſche erzielen einen Preis von 0,60 —1 4 pr Stieg, einzelne große Butt ebenfalls 15— 20 J per Stück, ein ausnahmsweiſe hoher Preis, ſonſt werden ſie mit 0,60 — 1 4 per Stieg verkauft. Die einzeln gefangenen Lachſe werden mit 80 J als jtehenden Preis per ½ Kilo bezahlt. Aale werden in nicht großen Quantitäten gefangen und erzielen 50 ½ per ½ Kilo, geräuchert 1,20 M Die Süßwaſſerfiſcherei ergab erheblichen Ertrag und wurden Brachſen mit 40 J, Hechte, Schleie und Barſch für 40 J per ½ Kilo verkauft. Inserate. Groß⸗Tiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: — Blaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche >> Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. (3) wDreile: 1 Amerikan. Schwarzbarſch von 1884, iſt fortpflanzungzfähig . » 10.— M 15 15 von 88e 8 150 „ 5 3 bon 887m 8 0 1 Amerikan. Forellenbarſch von 1885, iſt fortpflanzungsfähig. 3.— „ 1 - von 888 ee 150, = 7 von 8 8 —.50 „ Streichkarpfen pro 1 Pfus 8 1.— „ Karpfenſtrich pro 100 Stück je nach der Gröſe 3 A und darüber. Goldorfen und Goldſchleihen von 1887 pro Stück. —.20 M 5 5 x ältere pro Pfund . 27... 2.— „ Max von dem Borne, Rittergutsbeſitzer auf Berneuchen, Bahnſtation Ringenw alde (Preußen). 00 nn ge eee | Fiſch-Verkauf. 7 8 7 M kauft en Oſtern d. J. ca. 2 Ctr. Das Tiſchgut Seew ieſe Zyeijeporeten „und ai ı 8, Speife: 1 1 1 rzahlun ei der Ueber⸗ bei Gemünden 9, Al. (Bancen) , e ne kee ee e N | Etwaige Offerten find alsbald zu richten an Eier von Aeſche; Brut von Seeforelle, das Fürſtl. Löwenſtein⸗Wertheim Roſenberg'ſche Saibling, Lochleventrout, Aeſche, Bach⸗ Rentamt zu Wertheim a, Main (Baden). forelle; Goldorfen, Schleihen, Iſömm. zich. Spiegel⸗ und Lederkarpfen (auserleſene 1 Fiſch Netze, Frankenraſſe) bis zu 14 em. Beufen und Flügelreuſen 6/1 Preisliſte gratis. neueſter Conſtruction, alle Gattungen mit Ge⸗ —̃ů —v—v— — rg brauchsanweiſung — Erfolg garanfirt — empfiehlt e e, e ee Baden ee g 2 7 8 N ! 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Organ für die delammtintereffen der Fischerei, ſowie für die cheſtrebungen ler Eil herei-Bereine in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei⸗ Vereinen sc. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Verbindung mit Fahmännern Deutſchlands, Veſterreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom — Bayerifcen Fifherei - Verein. ne " 2 Nr. 8 . München, 16. März 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ag 5WÄ2—üq42k .. — — — —.. Inhalt: Kaiſer Wilhelm +. — I. Uebereinkunft zwiſchen Baden, Elſaß⸗Lothringen und der Schweiz über die Anwendung gleichartiger Beſtimmungen für die Fiſcherei im Rhein und ſeinen Zuflüſſen, einſchließlich des Bodenſees. — II. Wie ſoll ein Forellen waſſer beſchützt werden? — III. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. 8 22 ZH * Ochwere Trauer lagert über dem Deutſchen Reiche. Lauter geliebt vom deutſchen Volke, bewundert von der ganzen Welt, bedeckt mit unverwelktem Lorbeer und gebettet auf Palmen des Friedens ſank Kaiſer Wilhelm in die ſtille Gruft. Ueberdauern wird ihn für alle Seiten nicht nur der Glanz feiner Kriegsthaten, ſondern mehr noch der Ruhm eines Friedensfürſten ſeltenſter Art, reinſten Weſens, hehrer Seelengröße, unerſchütterlicher Pflichttreue. Das Alles Steht tief eingegraben in den ehernen Tafeln der Geſchichte. Für uns aber, die wir in unſerem wenn auch nur engbegrenzten und be- ſcheidenen Theile auch mitzuſchaffen trachten am ſtillen Friedenswerke zum Wohle des Vaterlandes, bleibt Kaifer Wilhelms Bild und Name eine dauernde Mahnung, in hingebender Eintracht mit allen Freunden in Nord und Süd des Paterlands, feſtzuhalten an der pflichtgetreuen Arbeit für Deutſchlands Grüße und Wohlfahrt! I. Aebereinkunft zwiſchen Baden, Elſaß-Lothringen und der Schweiz über die Anwendung gleichartiger Beſtimmungen für die Jiſcherei im Ahein und feinen Zuflüſſen, einſchließlich des Vodenſees. Nachdem ſich die Nothwendigkeit ergeben hat, die zwiſchen Baden, Elſaß⸗ g f . Baſel, den 25. März 1875 Bl : 8 Lothringen und der S ch weiz abgeſchloſſene Uebereinkunft d. d. Mülhausen, den 14. Juli 1877 und die Nachtragsübereinkunft d. d. Colmar, den 21. September 1884 einer Durchſicht zu unterziehen, ſind zu dieſem Zwecke: Seitens der Großherzoglich Badiſchen Regierung: der Miniſterialrath Adolf Buchenberger und der Legationsrath Adolf Freiherr von Marſchall; Seitens der Kaiſerlichen Regierung von Elſaß-Lothringen: der Miniſterialrath Hugo Freiherr von Bibra; Seitens des Schweizeriſchen Bundesraths: der Oberforſtinſpektor Johann Co az zu Bevollmächtigten beſtellt worden und haben unter Vorbehalt der Ratifikation folgende Uebereinkunft abgeſchloſſen: Art. 1. Beim Fiſchfang im Rhein und deſſen Zuflüſſen, ſoweit darin Wanderfiſche (Lachſe und Maifiſche) vorkommen, iſt jede ſtändige Fiſchereivorrichtung (Fiſchwehr, Fach) und jede am Ufer oder im Flußbett befeſtigte oder verankerte Vorrichtung (Reuſen, Sperrnetze) ver⸗ boten, welche den Waſſerlauf auf mehr als die Hälfte ſeiner Breite, bei gewöhnlichem niedrigen Waſſerſtande, in der kürzeſten Linie von Ufer zu Ufer gemeſſen, für den Zug der Wanderfiſche verſperrt. ö Die Entfernung zwiſchen den einzelnen Pfählen, welche die zum Lachsfange beſtimmten Fiſchwehre (Fache) bilden, ſowie zwiſchen den Querverbindungen dieſer Pfähle, muß mindeſtens 10 em im Lichten betragen. Mehrere ſolcher ſtändiger und am Ufer oder im Flußbett befeſtigter oder verankerter Fiſchereivorrichtungen, ſowie mehrere feſtſtehende Netze dürfen gleichzeitig auf derſelben Ufer ſeite oder auf der entgegengeſetzten Uferſeite nur in einer Entfernung von einander angebracht ſein, welche mindeſtens das Doppelte der Länge der betreffenden Vorrichtung beträgt. Sind die Vorrichtungen von verſchiedener Länge, ſo iſt für die betreffende Entfernung die größere Länge maßgebend. Auf ſogenannte Altrheine (Gießen) finden obige Beſtimmungen keine Anwendung, inſofern dieſelben nicht von beiden Seiten mit dem Hauptſtrom derartig in Verbindung ſtehen, daß die Wanderfiſche jederzeit frei hindurchziehen können. 5 95 — Ant, 2. Fanggeräthe jeder Art und Benennung dürfen nicht angewendet werden, wenn die Oeff⸗ nungen (bei Maſchen in naſſem Zuſtande) in Höhe und Breite nicht wenigſtens folgende Weiten haben: a) beim Lachsfange: Geflechte (Körbe, Reuſen) und Treibnetze 6 cm, das Innere der Reuſen (Reuſenſchlupf) 4 em; b) beim Fang anderer großer Fiſcharten 3 em; c) beim Fang kleiner Fiſcharten 2 em. Im Rhein zwiſchen Schaffhauſen und Baſel dürfen jedoch beim Fiſchfang überhaupt keine Netze verwendet werden, deren Oeffnungen, gemeſſen wie oben angegeben, weniger als 3 em betagen. Bei der Kontrole der Geflechte und Netze iſt eine Abweichung von einem Zehntheil nicht zu beanſtanden. Zum Zwecke des Fanges von Futterfiſchen für die Fiſchzuchtanſtalten und von Köder— fiſchen kann von der Aufſichtsbehörde unter den geeigneten Kontrolmaßregeln der Gebrauch von Netzen mit geringerer Maſchenweite geſtattet werden; doch wird dadurch an den Be— ſtimmungen über Mindeſtmaße (Art. 5) und Schonzeiten (Art. 6) der Fiſche nichts geändert. Art. 3. Treibnetze dürfen nicht derart ausgeſetzt und befeſtigt werden, daß ſie feſtliegen oder hängen bleiben. Im Rheinſtrom vom Fall bei Schaffhauſen an abwärts und ſeinen Nebenflüſſen, ſoweit ſie den Durchgang der Lachſe und Maifiſche zu den Laichplätzen vermitteln, dürfen Treibnetze beim Fiſchfang nur angewendet werden, wenn ſie zwiſchen Ober- und Unter-Aehre (Leine) nicht über 2,5 m breit find. Mehrere Treibnetze dürfen nur in einer Entfernung von einander ausgeworfen werden, welche mindeſtens das Doppelte der Länge des größten Netzes beträgt. Sollte die am Niederrhein vorkommende Lachsfiſcherei mit Zegensbetrieb im Gebiet des Oberrheins eingeführt werden, ſo bleibt dieſelbe in der Zeit vom 27. Auguſt bis zum 26. Oktober einſchließlich verboten. Art. 4. Es iſt verboten: 1. die Anwendung explodirender oder ſonſt ſchädlicher Stoffe (insbeſondere von Dynamit, Sprengpatronen, giftigen Ködern und von Mitteln zur Betäubung der Fiſche); 2. die Anwendung von Fallen mit Schlagfedern, Fiſchgabeln und Geeren (Harpunen), Schießwaffen und andern derartigen Fangmitteln, welche eine Verwundung der Fiſche herbeiführen können. Der Gebrauch von Angeln iſt geſtattet; 3. die Anlegung neuer ſogenannter Selbſtfänge; die bereits beſtehenden müſſen mit Oeffnungen verſehen ſein, deren Weite der für die Maſchenweite der Netze (Art. 2) vorgeſchriebenen entſpricht; 4. die Anwendung von Reuſen zum Lachsfang während der Zeit vom 20. Oktober bis 24. Dezember; 5. das Trockenlegen der Waſſerläufe zum Zwecke des Fiſchfangs; 6. der Fang zur Nachtzeit unter Anwendung menſchlicher Thätigkeit. Ausnahmen von dieſem Verbot (insbeſondere hinſichtlich der Fiſcherei auf Lachſe und Maifiſche) können durch die Aufſichtsbehörde zugelaſſen werden. Art. 5. Die nachbenannten Fiſcharten dürfen weder feilgeboten noch verkauft werden, wenn die Fiſche, von der Kopfſpitze bis zum Schwanzende (Schwanzſpitzen) gemeſſen, nicht wenigſtens folgende Längen haben: Er er 96 Lachs (Salm, Salmo Salar I.)) ee UNE Aal (Anguilla fluviatilis Flem.) 5 ; Zander (Schill, Lucioperca Sandra L.) 5 5 Hecht (Esox lucius L.) 0. - Ä Seeforelle (Trutta lacustris L.) a Sen; Aeſche (Thymallus vulgaris Nils.) | 3 Saibling (Rötheli, Salmo salvelinus L.) . | 25cm; Barbe (Barbus fluviatilis Agass.) i Fluß⸗ und Bachforelle (Trutta Fario 1 ; Regenbogenforelle (Salmo irideus Gibb.) 2 Weißfelchen (Sandfelchen, Coregonus Pera Jur.) Blaufelchen (Coregonus Wartmanni Bloch) Den: Kropffelchen (Kilch, Coregonus hiemalis Jur.) Große Maräne (Coregonus Maraena Bloch) ö Amerikaniſche Maräne (White-fish, Coregonus albus) Schleie (Tinca vulgaris Cuv.) . ya Werden untermäßige Fiſche gefangen, ſo find dieſelben ſofort wieder in das Waſſer zu ſetzen. Art. 6. Für die nachbenannten Fiſcharten werden folgende Schonzeiten, während welcher dieſelben nicht gefangen werden dürfen, feſtgeſetzt: vom 1. März bis 30. April für Aeſchen und Regenbogenforellen; vom 1. April bis 31. Mai für Zander; vom 1. Oktober bis 31. Dezember für Seeforellen; vom 10. Oktober bis 10. Januar für Fluß- und Bachforellen; vom 1. November bis 31. Dezember für Saiblinge (Rötheli); vom 11. November bis 24. Dezember für Lachſe (Salmen); vom 15. November bis 15. Dezember für Felchen (Weiß-, Blau-, Kropffelchen und Maränen). Der Fang der ſogenannten Silber- oder Schweb- (unfruchtbaren) Forellen im Boden⸗ ſee während der Schonzeit iſt geſtattet. Werden beim erlaubten Fang Fiſche, welche der Schonzeit unterliegen, mitgefangen, ſo ſind dieſelben ſofort wieder in das Waſſer zu ſetzen. Die Fiſcherei auf Lachſe (Salmen), ebenſo diejenige auf Felchen (Weiß⸗, Blau⸗, Kropffelchen und Maränen) kann auch während der Schonzeit (Abſatz 1) betrieben werden, jedoch nur mit ausdrücklicher Erlaubniß der zuſtändigen Behörde. Dieſe Erlaubniß iſt nur zu ertheilen, wenn Sicherheit beſteht, daß die Fortpflanzungselemente (Rogen und Milch) der gefangenen laichreifen Fiſche zu Zwecken der künſtlichen Fiſchzucht Verwendung finden. Wo letztere Vorausſetzung vorliegt oder wo Fiſche zu wiſſenſchaftlichen Unterſuchungen verwendet werden ſollen, kann auch hinſichtlich der andern obenerwähnten Fiſcharten (Abſatz 1 die Erlaubniß zum Fang durch die zuſtändige Behörde während der Schonzeit in einzelnen Fällen ertheilt werden. f A Im Bodenſee darf außerdem in der Zeit vom 15. April bis Ende Mai die Netz⸗ fiſcherei nur an den tiefen Stellen des Sees mit ſchwebenden Netzen und unter ſorgfältiger Vermeidung jeder Berührung der Halden (abfallenden Seeufer), der Reiſer und der geſammten Waſſerflora (Kräbs) ausgeübt werden. f AO S f D o Art. 8. Im Rheinſtrom und in denjenigen Strecken ſeiner Nebenflüſſe von Baſel an abwärts, welche den Durchzug der Lachſe und Maifiſche zu den Laichſtellen vermitteln, ſoll die Fiſcherei auf Lachſe und Maifiſche mit Geräthen jeder Art auf die Dauer von 24 Stunden in jeder Woche vom Samſtag Abend 6 Uhr bis Sonntag Abend 6 Uhr eingeſtellt werden. 97 U Ml. 9: Fiſche, deren Fang unter einem beſtimmten Maß (Art. 5) oder deren Fang zu einer beſtimmten Zeit (Art. 6) verboten iſt, dürfen im erſten Fall nicht unter dieſem Maß, im andern Fall nicht während dieſer Zeit — die erſten drei Tage ausgenommen — feilgeboten, verkauft oder verſendet werden. Unter den gleichen Vorausſetzungen iſt auch die Verabreichung ſolcher Fiſche in Wirthſchaften zu unterſagen. Auf Lachſe und Felchen, zu deren Fang gemäß Art. 6 vorletzter Abſatz Erlaubniß ertheilt worden iſt, findet dieſes Verbot keine Anwendung. Außerdem können in außer⸗ ordentlichen Fällen, wie bei Abfiſchung von Teichen in Folge von Naturereigniſſen oder ſonſtigen Nothſtandes (3. B. durch Abſchlagen von Waſſerläufen ꝛc.), ſowie für Fiſche, welche zu Zwecken der Fiſchzucht beſtimmt ſind, die zuſtändigen Behörden unter der geeigneten Kontrole ausnahmsweiſe Bewilligung zum Verkauf und Verſandt ertheilen. Art. 10. Es iſt verboten, in Fiſchwaſſer Fabrikabgänge oder andere Stoffe von ſolcher Beſchaffen— heit und in ſolchen Mengen einzuwerfen, einzuleiten oder einfließen zu laſſen, daß dadurch dem Fiſchbeſtand Schaden erwächſt oder die Fiſche vertrieben werden. Ob und in wie weit die obige Vorſchrift auf die bereits beſtehenden Ableitungen aus landwirthſchaftliche oder aus gewerblichen Anlagen Anwendung finden ſoll, wird von der zuſtändigen Behörde beſtimmt werden. Art ER Jede Regierung der betheiligen Uferſtaaten beſtellt für ihr Gebiet einen Bevollmächtigten. Dieſe Bevollmächtigten werden ſich die von ihren Regierungen getroffenen Anordnungen über das Fiſchereiweſen im Rheingebiet gegenſeitig mittheilen und von Zeit zu Zeit zuſam⸗ menkommen, um über die zur Förderung der Fiſcherei im Rheingebiet zu ergreifenden Maß— regeln zu berathen. r 2 Die kontrahirenden Regierun gen verpflichten ſich, in den Geſetzen und Verordnungen über Ausübung der Fiſcherei die in den Artikeln 1 bis 11 enthaltenen Beſtimmungen, ſoweit thunlich, durchzuführen. Durch gegenwärtige Uebereinfunft wird die Befugniß der einzelnen Staaten nicht aus⸗ geſchloſſen, für ihre Gebiete ſtrengere Beſtimmungen zum Schutz der Fiſcherei zu treffen. Ap. 13. Das Geltungsgebiet dieſer Uebereinkunft iſt der Bodenſee und der Rhein vom Ausfluß aus dem Bodenſee an abwärts. Die Beſtimmungen der Uebereinkunft, welche auch für die Wanderfiſche (Lachſe und Maifiſche) Bezug haben, gelten auch für die Zuflüſſe des Rheins. Ant. 14 i Dieſe Uebereinkunft tritt alsbald nach ihrer Ratifikation in Kraft und bleibt von dieſem Tage an zehn Jahre lang in Wirkſamkeit. Nach Ablauf von zehn Jahren, vom Tage des Ratifikationsaustauſches gerechnet, ſoll es jedem der drei vertragſchließenden Theile frei ſtehen, jederzeit mit einjähriger Kündigungsfriſt von der Vereinbarung zurückzutreten. i Die gegenwärtige Uebereinkunft ſoll ratifizirt und die Auswechslung der Ratifikations⸗ erklärungen thunlichſt bald bewirkt werden. Deſſen zur Urkunde haben die Bevollmächtigen gegenwärtige Uebereinkunft in dreifacher Ausfertigung vollzogen. Geſchehen zu Luzern am achtzehnten Mai eintauſend achthundert ſiebenundachtzig (188 7) Buchenberger. von Marſchall. von Bibra. Coaz. BE Schlußprotokoll. n Bei Unterzeichnung der Uebereinkunft, betreffend die Regelung der Fiſchereiverhältniſſe im Rheine und ſeinen Zuflüſſen einſchließlich des Bodenſee's, haben die Bevollmächtigten für dienlich und erforderlich erachtet, in dem gegenwärtigen Schlußprotokolle folgende Erklärungen und Erläuterungen niederzulegen: 1: Es herrſcht unter den Bevollmächtigten Uebereinſtimmung dahin, daß die zeitweiſe gänz⸗ liche Abſperrung eines Waſſerlaufes für zuläſſig erachtet und geſtattet werden könne, wenn in Folge Abſchlagens von Fiſchwaſſern, in Folge Waſſermangels oder anderer Ereigniſſe der Fiſchbeſtand zu Grunde zu gehen droht. (Art. 1.) II. Es wird feſtgeſtellt, daß bei Angabe von Friſten ſowohl der erſte als der letztgenannte Tag als eingeſchloſſen zu gelten haben. (Art. 4 Ziff. 4 und Art. 6 der Uebereinkunft.) III. Es bleibt vorbehalten, für das Fiſchereigebiet des Unterſees auch bezüglich anderer als der in Art. 6 bezeichneten Fiſcharten Schonzeiten feſtzuſetzen. IW Es wird hier ausdrücklich hervorgehoben, daß die Feſtſetzungen d. d. Baſel, den 22/23. Oktober 1883 und die im Vollzug derſelben erlaſſenen Vorſchriften durch die gegenwärtige Uebereinkunft nicht berührt werden. V. 3 Unter den Bevollmächtigten beſteht Einverſtändniß darüber, daß die ſeiner Zeit gegen⸗ ſeitig übernommene Verpflichtung, alljährlich eine nach der Uferlänge vom Rheinfall bei Schaffhauſen abwärts bemeſſene Anzahl junger Lachſe (auf den Kilometer Uferlänge mindeſtens tauſend Stück) in das Rheingebiet einzuſetzen, für die Dauer der gegenwärtigen Uebereinkunft in Geltung zu bleiben habe. VI. Es wird als wünſchenswerth erachtet, daß künftig in den Bodenſee und Rhein neue Fiſcharten nicht ohne vorgängige gegenſeitige Verſtändigung der Regierungen der Uferſtaaten eingeſetzt werden. 5 Geſchehen zu Luzern, den 18. Mai 1887. Buchenberger. von Marſchall. von Bibra. Coaz. Vorſtehende Uebereinkunft iſt ratifizirt und in den Konventionsſtaaten in Baden am 13. Februar 1888) publizirt worden. Dieſelbe bezeichnet einen hochwichtigen und dankenswerthen Fortſchritt, beſonders inſoferne damit die Kon ventionsſtaaten, nachdem fie Jahrzehnte lang das ſogen. gemischte Schonzeit⸗ ſyſtem, d. h. relative Schonzeit im Herbſte, abſolute Schonzeit im Frühjahr, beibehalten gehabt hatten, den Uebergang zum reinen Syſtem der Individualſchonzeit, wie es namentlich ſeither ſchon in Bayern und in öſterreichiſchen Kronländern galt, bethätigten. Indem dieß geſchah Seitens von Regierungen, welche der Fiſchereipflege in ebenſo umfaſſender als hocheinſichtiger Weiſe ihre Fürſorge zuwenden, hat damit jenes legislatoriſche Prinzip ſelbſt eine ganz beſondere Anerkennung gefunden. Außerdem hat auch die materielle Rechts gemeinſchaft in Süd— und Mitteldeutſchland auf der hiefür allein geeigneten correcten Grundlage einen weiteren erfreulichen Fort— ſchritt gewonnen. Wir möchten recht lebhaft wünſchen, daß auch das Königreich — T Württemberg bald in eine Reviſion ſeiner Fiſchereiſchonvorſchriften auf gleichem ſach— lichen Boden eintrete. Im Anſchluß an die oberrheiniſche Fiſchereikonvention iſt in Baden durch großherzogliche Verordnung vom 1. Februar 1888 das Geſetz vom 26. April 1886 (Allg. Fiſch.⸗Ztg. 1886 Seite 213 fg.) nunmehr vom 1. März 1888 in Wirkſamkeit geſetzt worden. Weiter wurde in Baden als Vollzugsverordnung publizirt: eine Landes-Fiſcherei-⸗Verordnung vom 3. Februar 1888 (ſ. nächſte Nummer), mit 4 Anlagen, insbeſondere Vollzugsvorſchriften in Betreff des Lachs- und Felchenfanges. II. Wie ſoll ein Jorellenwaſſer beſchützt werden? Aus dem Engliſchen in der Zeitſchrift „The field“ 1888, von Herrn Emil Weeger in Brünn *). In den Tagen unſerer Urgroßväter, das iſt ſo beiläufig im vorigen Jahrhundert, wurden die Forellenbäche meiſt gar nicht beſchützt. Angler gab es damals nur wenige, hie und da nur einen, und Niemand dachte daran, Jemanden wegen des Fiſchens zu verfolgen. Flüſſe und Bäche führten zu jener Zeit auch mehr Waſſer wie heute. Drainage gab es keine, daher das Regenwaſſer langſam in die Bäche rieſelte, welche auch, mit Ausnahme von ſehr trockenen Sommern, ihren Waſſerſpiegel immer auf gleicher Höhe hielten. Mäßig betriebenes Fiſchen entvölkerte die Flüſſe nicht und trotz der damals wohl ebenſo wie heut— zutage betriebenen Fiſchdieberei war es doch immer möglich, daß ſich der Hauptbeſatz der Forellen gut erhalten konnte. Was die Forellenbäche gegenwärtig ruinirt, iſt, daß die Ausrodung der Wälder, ſowie die Ausdehnung der Drainage von Jahr zu Jahr zunimmt, in Folge deſſen die Regengüſſe geringer und ihre Wirkungen bald vorüber ſind, weit ent— fernt davon, zum Wohle der Bäche etwas beizutragen. Monatelang bilden die Bäche blos eine Reihe von mehr oder weniger ſeichten Tümpeln, welche mit bloßen Waſſerfäden — wenn man ſo ſagen kann — verbunden ſind und ſo den Landſtreichern und Taugenichtſen ein offenes Feld der Verſuchung darbieten. Mühlen vergrößern das Unheil, indem ſie bei niedrigem Waſſerſtande gezwungen ſind, das Waſſer vielmals zu ſtauen und es dann plötz— lich wieder ablaſſen. In ſolchen Fällen wird jede Quadrat-Elle Waſſers in einem gewöhn— lichen Forellenbache durchſu ht und jeder Fiſch wird auf dieſe Weiſe leicht herausgenommen, wenn die Aufſeher oder Wächter nicht Tag und Nacht zur Stelle ſind. Die enorme Anzahl von Anglern“) in der Gegenwart, ſowie die faſt übermäßige Anwendung der Drainage ſind Momente, welche heutzutage bei der Hegung von Fiſchen ernſtlich in Betracht gezogen werden müſſen, welche aber unſere Vorfahren nicht gekannt haben. Einfluß muß aber doch auf die eine oder die andere Weiſe genommen werden. Die Geſetz— gebung in England hat damit ihr Beſtes gethan, daß ſie eine Schonzeit eingeführt hat für alle Wäſſer im Lande. Fiſchzucht, hauptſächlich die künſtliche, hat ſich in großem Maße entfaltet. Die National-Fiſh⸗Culture-Geſellſchaft geht daran, ſelbſt die ſogen. gemeinen Fiſche künſtlich zu vermehren. Man beginnt einzuſehen, daß, wenn ein Fluß ſtark befiſcht wird, die Ergänzung des Abganges durch den natürlichen Nachwuchs nicht genügt; mehr Fiſche werden verlangt und dieſe müſſen mit künſtlichen Mitteln herbeigeſchafft werden. Aber daraus folgt nicht, daß, wenn man ein gewiſſes Quantum künſtlich ausgebrüteter Fiſchlein ohne Unterſchied in einen Fluß einſetzt, dieß in allen Fällen vortheilhaft iſt. Wenn ein Fluß ſchon gut mit eingebornen Fiſchen beſetzt iſt, kann ein ſolches Hinzufügen einer größeren Menge fremder, unter Umſtänden dem einen oder dem anderen Theile zum Verderben gereichen. Es hat den Anſchein, daß die Flüſſe nur ein limftirtes Quantum Nahrung hervorbringen können, daß daher, wenn man ein zu großes Quantum Fiſche einſetzt, dieſe nicht nur Mangel leiden, ſondern daß auch leicht Krankheiten und in Folge deſſen eine Verſchlechterung der Qualität und Abnahme des Wachsthums herbeigeführt werden. Das Einſetzen künſtlich ausgebrüteter Fiſche erfordert daher nebſt der richtigen Beurtheilung des Quantums auch *) Wenn auch zunächſt auf engliſche Verhältniſſe zugeſpitzt, bietet obiger Artikel doch auch für Deutſchland verſchiedene Parallelen. Gar Manches darin iſt wahr! D. Red. *) Natürlich von England geſprochen! D. Red. 100 — — die genaue Kenntniß der Verhältniſſe des Waſſers, wenn dieſes nicht durch ſeinen eigenen Protektor Schaden nehmen ſoll. Man weiß, daß die Forelle nebſt dem Menſchen noch eine Menge Feinde unter den anderen Geſchöpfen hat. Selbſt die Mutter Natur muß im Zaume gehalten werden, ſonſt ſchafft ſie eine Menge Hinderniſſe und zerſtört unbarmherzig alle menſchlichen Fortſchritts— beſtrebungen. So manches Andere iſt noch in Betracht zu ziehen. Im Waſſer von größerer Ausdehnung hat der Fiſchotter mehr Gelegenheit zum Jagen; größere Strecken ſumpfigen Landes in der Nähe eines Fluſſes und aus der Ferne kommende, durch Wieſen ſich ſchlängelnde Bächlein, welche ſich in das Sumpfland ergießen, erzeugen einen Ueberfluß an Nahrung, ſo daß der Otter nicht nöthig hat, ausſchließlich nach Forellen zu jagen. Die Fiſchreiher finden ſich getäuſcht, wo ſie tiefes Waſſer antreffen, in welchem ſich die Forellen leicht ver— bergen können. Dagegen iſt Sumpfland dem Reiher immer zuſagend, und dieſes ſowie auch überſchwemmtes Terrain von großer Ausdehnung — ſo lange das Waſſer nicht in ſein natürliches Beet zurückgekehrt iſt — geben ihm Raum genug, um Futter zu ſuchen. Die Fiſchreiher werden aber geſchoſſen oder vertrieben und eine Folge davon iſt “), daß in vielen Forellenwäſſern ſich die Döbel ſehr ſtark vermehren, was ſo viel heißt, als Vernichtung des Forellenlaiches und Herabſetzung der Nahrungsration für die größeren Forellen. Ueber das Einſetzen von Aeſchen in Forellenbäche braucht wohl nicht viel geſagt zu werden; es iſt mindeſtens ſehr gewagt, da die Aeſche als flinkerer Fiſch der Forelle viel Futter wegnimmt. Wenn nun nach Erwägung all' des eben Geſagten alle möglichen und wünſchens— werthen Vorkehrungen getroffen wurden, um einen Forellenbach in guten Stand zu ſetzen, ſo bleibt noch immer der Menſch da, unbeſtritten der ärgſte Feind der Forelle. Der Fiſch— züchter muß fortwährend auf der Wacht ſein gegen all' die Liſt und Schlauheit der Fiſch— diebe. Der Eine „kitzelt“ die Forelle, der Andere ſchießt ſie; ein Dritter gebraucht Kalk, oder verſchiedene Gattungen von Netzen, Schlingen, Schlageiſen; er legt Nachtſchnüre ꝛc., kurz, er wendet die verſchiedenartigſten Mittel an, um der Forelle habhaft zu werden. Es ſind daher Aufſeher, und zwar tüchtige Aufſeher, nothwendig, um das ruchloſe Treiben jener Schurken hintanzuhalten, denn ſchlechte Aufſeher zu haben, iſt weit ſchlimmer, als gar keine. Während ſie im Gaſthauſe trinken, fiſchen ihre geheimen Verbündeten mit Netzen den Fluß ab; oder, wenn ſie vorgeben, das eine Ende der langen Flußſtrecke bewachen zu müſſen, erſcheinen die Fiſchdiebe am anderen Ende. Einen alten Wilderer als Diebsfänger anzu— ſtellen, bewährt ſich meiſtens auch nicht. Unter den gegenwärtigen politiſchen und ſozialen Verhältniſſen Gewalt durch bewaffnetes Eingreifen anzuwenden, wird ſich ein verſtändiger Eigenthümer von Wild oder Fiſch wohl zweimal gut überlegen müſſen, ehe er zu dieſem Auskunftsmittel ſchreitet. Sportsleute jeder Kategorie können heutzutage nicht häufig genug daran denken, daß die Zeit ſich immer mehr naht, wo Sport auf dem flachen Lande nur auf Grundlage gegenſeitigen freundlichen Entgegen- und Uebereinkommens zwiſchen Klaſſe und Klaſſe zu haben ſein wird. Bei der Hetzjagd iſt es ſchon gegenwärtig ſo. Ein nicht populärer M. F. H. (Master of fox hounds) kann nicht mehr jagen, ſeinen ihm feindlich geſinnten Pächtern zum Trotze. Nach dieſer Seite hin werden ſich die Dinge wohl auch bald wenden in Bezug auf Schieß- und Fiſchſport. Daher iſt auch bei jeder Art Wild- und Fiſchhegung freund— liches Entgegenkommen und weiſe Mäßigung eine goldene Regel. Selbſtſucht, Exkluſivität und Arroganz werden bald den Kürzeren ziehen. Um dieſe Regel auf die Bewachung eines Forellenbaches in Anwendung zu bringen, muß konſtatirt werden, daß da ein großer Unterſchied beſteht zwiſchen einem Eigenthümer, deſſen Rechte ihm übertragen ſind, vielleicht von einer langen Reihe Vorfahren, ſicher aber anerkannt von mehreren Generationen ihm zugethaner Pächter, welche immer das Ihrige gethan haben, das Waſſer zu ſchonen, und einem „neuen Mann“, welcher für einige Jahre oder vielleicht gar nur von Jahr zu Jahr Fiſchereipächter iſt. Im erſteren Falle iſt es, wenn nicht große *) Den Satz, daß die Vermehrung der Döbeln Folge des ale der Fiſchreiher ſei, können wir für deutſche Verhältniſſe doch nicht hinnehmen. D. Re 101 — — perſönliche Beliebtheit, ſo doch vielleicht eine gewiſſe Zuneigung, — der letzte Reſt des alten feudalen Geiſtes — was die Pächter an den Gutsherrn feſſelt. Dieſer iſt, ſie fühlen es, ihr natürliches Oberhaupt; die Forellen gehören ihm von Rechtswegen und auch weil ſie dieſes Recht willig anerkennen. Von Generation zu Generation war es der Stolz der ſich eines gewiſſen Wohlſtandes erfreuenden Pächterſchaft, im Fluſſe ſtets einen guten Beſatz von Forellen für den Gutsherrn zu erhalten. Erſt in neuerer Zeit konnte es geſchehen, daß ſtädtiſche Landſtreicher es unternehmen konnten, ungeſtraft deſſen Wild und deſſen Fiſche ſich anzueignen. In alten Zeiten wäre ſolches Geſindel ganz ſicher in's Waſſer geworfen worden. Ganz anders geſtalten ſich die Dinge bei einem gewöhnlichen Fiſchereipächter, welcher außer im Frühlinge oder Sommer nur ſelten geſehen, eine förmliche bewaffnete Macht von Aufſehern und Hegern in Sold nimmt. Alle dieſe werden in den meiſten Fällen binter- gangen. Kein Gefühl von Reſpekt oder Zuneigung beſeelt die Pächter der in der Nähe gelegenen Pachthöfe und es kommt ihnen nicht in den Sinn, die Intereſſen eines fremden, in ſeinem Benehmen gegen ſie abſtoßenden Sportfiſchers zu ſchützen. Im Gegentheile, warum ſollten ſie auch mit den Raubfiſchern Streit anfangen und ſich die Köpfe einſchlagen laſſen für einen wildfremden Menſchen, welcher ſie nie ſeiner Beachtung werth findet und der, wie ſie ſagen, ihnen niemals einen Fiſch ſchenkt! Die Aufſeher bringen immer nur Vor— ladungen; da gibt es fortwährend nur Streitigkeiten bei Gericht und der unglückliche Fiſch— waſſerpächter vergeudet Zeit und Mühe nutzlos. Der Haß der kleineren und der größeren Landleute, welchen er auf ſich ladet, die Angriffe von Seite irgend eines Lokalblattes auf ſeine Perſon, die Blicke voll Neid und Verachtung, denen er überall begegnet, wenn er zu ſeinem Waſſer geht, bringen ihm bald zur Einſicht, daß die ganze Geſchichte keinen Pfifferling werth iſt. Bei Gericht gelingt es ihm nicht durchzuſetzen, daß die Angeklagten ſchuldig befunden werden. Der eine Richter denkt, warum ſollten ſich die Landleute nicht, wie es vordem war, dann und wann einen Fiſch vergönnen; der Andere macht ſich, inner— lich vielleicht etwas ſchadenfroh, das Vergnügen, derlei Fiſchdiebſtähle als zu unbedeutend gänzlich abzuweiſen !). Die Wahrheit iſt darin zu ſuchen, daß Hochmuth und Exkluſivität heutzutage nicht im Stande ſind, zu bewirken, daß ſich irgend Jemand am Lande guten Sport verſchaffen kann und hätte er feine Taſchen auch ganz mit Guinsen angefüllt. Eine gewiſſe Fraternität in Sportangelegenheiten iſt der ſicherſte Weg, ſeinen Nebenmenſchen für ſich einzunehmen und ſich auf dieſe Weiſe ſeinen guten Willen und ſeine freiwillige Hilfeleiſtung bei Bewachung von Wild oder Fiſch zu verſchaffen. Ein freundlicher Mann wird ſich ſicher noch einmal ſo viel eines ſchönen Angeltages erfreuen, wenn er die benachbarten Landleute und Arbeiter vergnügt, ja ſtolz ſieht, „daß es ihm ſo gut gegangen iſt in ihrem Waſſer“. Wenn er vielleicht einem armen Invaliden im Dorfe einen Fiſch ſchenkt, oder dann und wann nach dieſem oder jenem Pachthofe ) ein oder zwei Paar Forellen ſchickt; wenn er nach dem Aus— fall der Ernte frägt, oder den ihm angebotenen Aepfelwein nicht verſchmäht ꝛc., wird er immer nur freundliche Geſichter ſehen, ſo oft er auch den Fluß beſucht und, je öfter er mit den Farmern plaudert und dieſe von ihm, wir wollen ſagen „Etwas Neues“ zu hören bekommen, deſto mehr werden ſie erfreut ſein, ihn zu ſehen. Und wehe dann dem Raubfiſcher, welchen ſie bei ihren abendlichen Spaziergängen antreffen, Nacht— ſchnüre legend oder Forellen „kitzelnd“. Unter den Arbeitern auf den Pachthöfen gibt es allerdings wohl genug unverbeſſerliche Wilderer, aber Hans oder Kunz werden unter den vorerwähnten Umſtänden nicht ſehr freundlich empfangen werden, wenn ſie eine Schüſſel voll Fiſche aus dem Waſſer des Herrn N. nach dem Pachthofe bringen. Gewiß iſt es auch viel unterhaltender für den Herrn N., wenn er, auf ſeinem Heimwege nach der Hauptſtadt, auf der Station Frau Meyer antrifft, welche ihm ehrerbietigſt und etwas ängſtlich einen Korb voll Aepfel zum Geſchenke anbietet, bittend, „der Herr möge ſo freundlich ſein, die— ſelben für ſeine Kinder mit nach Hauſe zu nehmen“, als wenn er dort Herrn Meyer ) Gegen die Anwendung dieſer Sätze auf den deutſchen Richter legen wir feierlichſt Verwahrung ein. D. Red. ) Oder auch Pfarrhöfe oder Schulhaus! D. Red. 102 anträfe, welchen er einigemale gerichtlich verfolgen und abſtrafen ließ, und welcher, ihn in Gegenwart der hämiſch grinſenden Packträger mit ſchelen Blicken verſehend, und die Hände in die Taſchen ſteckend, ihm den Rücken kehrt. Selbſtverſtändlich muß auch der freundlichſte Fiſchwaſſerpächter ein paar brave Wächter haben, aber deren Dienſt wird nicht mehr ſein als eine bloße Sineture, wenn er die umliegenden Hofpächter zu feinen Freunden hat und der Fluß wird hinlänglich bewacht ſein. 5 Der Eigenthümer eines Forellenwaſſers, ein guter Bekannter von mir, hat vor einigen Jahren bei Gelegenheit als er für längere Zeit ſein Landhaus vermiethete, das ihm zuſtehende Fiſchereirecht an den Pfarrer des Ortes, welcher ein ſehr eifriger Angler war, überlaſſen. Der geringe pfarrliche Zehent geſtattete dieſem jedoch nicht, Aufſeher zu halten. Der Pfarrer war jedoch ein genialer Mann und machte ſich ſeinen eigenen Plan. Bei Beginn der Forellenzeit beſuchte er eines Samſtag Abends acht Uhr die drei Wirthshäuſer des Dorfes. Dort fand er, wie er es erwartete, all' die erwachſenen Leute des Kirchſpieles verſammelt, beim Glaſe ſitzend und ihre Tabakspfeifen rauchend, während ihre Weiber zu Hauſe die gewohnte ſamſtägige Hausreinigung vornahmen. In jeder dieſer Gaſtwirthſchaften hielt er eine Anſprache an ſeine Pfarrkinder, in welcher er ihnen ſagte, daß er die Fiſcherei über— nommen habe, aber keine Wächter anſtellen werde, weil ihm dieß ſeine Mittel nicht geſtatten; er liebe aber ein wenig die Fliegenfiſcherei und da ihm bis jetzt ſeine Pfarrkinder immer freundlich geſinnt waren, ſo wage er es, ſie zu bitten, ihm zu Liebe die Forellen etwas zu ſchonen. Alle, welche fiſchen wollen, möchte er bitten, mit der Fliege zu fiſchen, indem die Fliegenfiſcherei, wie er hinzuſetzte, dem Waſſer keinen Schaden zufügt. Wenn aber einige unter ihnen beſſer mit dem Wurme fiſchen könnten, ſo wird er, wiewohl er für ſeine Perſon kein Freund davon iſt, auch nichts dagegen haben. Nur möchte er ſie bitten, keine Netze anzuwenden und auch nicht zu „kitzeln“. Er ging nach Hauſe, befriedigt durch die Zu— ſtimmung ſeiner Pfarrkinder. Und in der That, während dieſem und den nächſten zwei oder drei Jahren, ſo lange dieſe Abmachung aufrecht erhalten wurde, hatte der Pfarrer ganz vorzüglichen Sport; die Leute kümmerten ſich jetzt gar nicht viel um den Fiſchfang, weil ihnen die Erlaubniß dazu freiwillig ertheilt wurde. Was die Fiſchdiebe anbelangt, ſo ließen ſich dieſelben faſt gar nicht mehr blicken, weil ſie wußten, daß ſie ſämmtliche Bewohner der Umgegend gegen ſich hatten. Auf dieſe Weiſe ging die Sache die ganze Zeit hindurch recht gut, beide Theile waren zufrieden und es kam nie zu einem Streite. Für Diejenigen, welche den Fiſchdiebſtahl als Sport betrieben, hörte der Spaß auf, da der Fiſchfang doch erlaubt, und keine Ausſicht auf eine Prügelei mit den Wächtern vorhanden war. Nach mehreren Jahren jedoch wurde das Haus mit dem Fluſſe zuſammen in Pacht gegeben. Der neue Pächter, ein eifriger Angler, nahm ſogleich eine größere Anzahl Auf— ſeher in Dienſt; er entzog ſofort Allen die früher erhaltene Erlaubniß zu fiſchen, ja er ließ ſogar einige Leute gerichtlich verfolgen und beſtrafen. Die Folge davon war, daß als Wieder— vergeltung dieſes Benehmens der Fluß „gekalkt“ und dem Fiſchſtande dadurch ein jehr großer Schaden zugefügt wurde, ohne daß es gelungen wäre, die Thäter ausfindig zu machen. Gegenwärtig iſt das Waſſer an einen dritten Pächter übergegangen; dieſer hat zur Beauf— ſichtigung wohl auch Wächter, aber ſolche, welche nicht allzuſtrenge find. Das Waſſer ſelbſt hat wohl wieder Forellen, aber bei Weitem nicht mehr ſo viele als unter dem „Regime“ des Pfarrers. Dieſe Einzelnheiten, welche mir genau bekannt ſind, beſtätigen meine Anſicht, daß Güte und Nachſicht, gut angewendet, weit mehr geeignet ſind, einen guten Forellenſtand für den Pächter zu erhalten, als die Augen eines Argus und die Stärke von Cyclopen. Wenn einem Forellenwaſſer nicht fortwährend eine beſondere Aufmerkſamkeit gewidmet wird, ſo wird es im Laufe mehrerer Jahre, oder ſelbſt während eines trockenen Sommers ſehr zurückgehen. Dieſer Prozeß der Entvölkerung kann in den meiſten Fällen von jedem Angler wahrgenommen werden, welcher in der Lage iſt, einen Vergleich anzuſtellen, wie ergiebig das Waſſer vor zwanzig Jahren war und wie es heutzutage iſt; wie muß es wohl zu Zeiten unſerer Großväter ausgeſehen haben? Man wird ſich darüber aber gar nicht zu wundern brauchen, wenn man bedenkt, wie außerordentlich in der neueſten Zeit das Fliegen⸗ fiſchen beliebt geworden iſt und wie ſich die Zahl der Angler um Tauſende und Tauſende or S der Angler in Betracht zieht, welche auf allen Bahnhöfen Englands des Morgens verſammelt ſind, um während der Sommer-Bankferien-Tage ſich nach allen Richtungen hin zu zerſtreuen; oder, wie viele Angler in Schottland während des Sommers dieſem Sport täglich huldigen — daß es überhaupt noch möglich iſt, daß eine Forelle exiſtirt. Ohne Zweifel ſind ſehr viele dieſer Angler „Prantſcher“, welche höchſtens einen oder zwei Fiſche des Tages fangen; aber man laſſe die Anzahl ſämmtlicher beſſeren Angler, welche während der über ſieben Monate lang dauernden Forellenzeit an allen Flüſſen angetroffen werden, zuſammenzählen, und rechne per Kopf und Tag einen Fang von nur fünfzehn Stück Fiſchen durchſchnittlich, was eine gewiß annehmbare Ziffer iſt, ſo wird man ſtaunen, welche enorme Anzahl Forellen jährlich nur in erlaubter Weiſe gefangen wird. Mr. Watſon hat unlängſt in dem „Journal! of the National Fish-Culture Association“ Nr. 3 S. 283 einen gut gehaltenen Artikel über die Entvölkerung und die Wiederbevölkerung der nördlichen Forellenwäſſer veröffentlicht, aber merkwürdig genug, die vorerwähnte Urſache der Entvölkerung hat er ganz überſehen. Er erwähnt der Waſſerverunreinigung durch ver— ſchiedene Ableitungen, der Papiermühlen, der Fiſchkrankheiten; er erwähnt der Schäden, welche einem Forellenwaſſer entſtehen durch Wegräumung alter Baumſtämme und ähnlicher Hinderniſſe, welche eine Ueberſchwemmung verurſachen könnten. Allein ich halte mich feſt überzeugt, daß das übermäßige Angeln, welches in England mit der ſich immer neuerdings vergrößernden Zahl von Anglern von Jahr zu Jahr zunimmt, dort weit mehr Schaden ver— urſacht, als all' die vorerwähnten ſchädlichen Urſachen zuſammen. Ein Fluß, in welchem die Fiſcherei frei iſt, hat heutzutage gar keine Ausſicht, einen ihm angemeſſenen Fiſchſtand aufrecht zu erhalten, wenn er nicht von Zeit zu Zeit künſtlich wiederbevölkert wird. Von den vielen Flüſſen, welche mir bekannt ſind, ſind in den letzten Jahren die meiſten ganz ſchlecht geworden. Die Gans, welche goldene Eier legt, iſt ein Geſchöpf, welches viel erduldet; aber auch ihre ſchaffende Kraft läßt früher oder ſpäter nach, wenn von ihr zu viel verlangt wird. Es kann als feſtſtehend angenommen werden, daß kein Fluß, in welchem das Fiſchen frei iſt und auch kein Vereinswaſſer für längere Zeit die jährlich regelmäßig wiederkehrende Entvölkerung durch das Angeln aushalten kann, ohne daß mit künſtlich erzeugter Brut nachgeholfen würde. Vor Zeiten iſt dieß wohl möglich geweſen, denn da gab es nur wenig Angler, heutzutage iſt es anders. III. Fiſcherei⸗ und Jiſchmarftberichte. L. Von der Oſtſee. Die verſchiedenfach vorgenommenen Verſuche, die Nordſeeauſter in die Oſtſee überzuführen, ſcheiterten bis jetzt, weil der Salzgehalt der Oſtſee ein weit geringerer ift und zugleich verſchieden in der Zuſammenſetzung, ſo daß die Auſtern ſtarben. Jetzt hat die Regierung ihr Augenmerk auf die ſogen. Schoolwaterbayauſter (ostrea Jurida) gerichtet, die am beiten zwiſchen dem 47. und 48. Breitengrade gedeiht, und bereits in Gewäſſer von geringerem Salzgehalt mit Erfolg übergeführt iſt. Auch die klimatiſchen Verhältniſſe ſollen geeigneter ſein nach dem Aus— ſpruche amerikaniſcher Sachverſtändiger. Bei der Prüfung dieſer Anregung iſt man auch auf die Auſter des ſtillen Meeres aufmerkſam geworden, aber auch aus demſelben Grunde hievon abge— kommen, ſo daß die Sache zunächſt wieder aufgegeben iſt. L. Lemwig, 15. Februar. Im vorigen Monat machten die Fiſcher auf Harboöre reichliche Fiſchfänge, wie fie wohl niemals während dieſer Zeit vorgekommen find. 600,000 Seefiſche wurden von ihnen an das Land gebracht, welche verkauft wurden und jedem Fiſcher einen Verdienſt von 200 Kronen einbrachte. Im Ganzen war auch die Witterung eine gute und begünſtigte den Fang. L. Erlbjerg, 19. Februar. In voriger Woche wurde die Winterfiſcherei geſchloſſen, doch iſt die Ausbeute keine große geweſen, da die Witterung zu unſtät war. Man beabſichtigt jetzt Tovl— Fahrzeuge anzulegen und hofft alsdann auf beſſeren Fang. So wie man erfährt, werden in der beginnenden Saiſon auch deutſche, ſowie däniſche Fiſcher von hier aus die Fiſcherei betreiben. Es gibt hiezu die Dampfſchifffahrtserweiterung nach Parkerton Veranlaſſung. L. Ellerbeck (Kieler Bucht), 20. Februar. Während der letzten Woche kam wiederum die Hauptzufuhr an grünen Fiſchen von Faaborg; von Eckernförde wurde nichts zugeführt wegen des herrſchenden Oſtwindes während der letzten Zeit. Schwediſche Heringe wurden regelmäßig zugeführt und konnten theilweiſe noch auf Fleckheringe verarbeitet werden. Die hieſigen Fiſcher fingen nur in geringem Maße. Aale waren reichlich vorhanden; auch war die Ausbeute an Miesmuſcheln, die nach Bedarf gezogen wurden, ſehr lohnend. 104 — Inserate. Groß⸗Fiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. 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Micha, kgl. Hoflief., Berlin O., Mühlenſt. 72a. Fiſch-Netze, SE Beufen und Flügelreuſen 6/2 neueſter Conſtruetion, alle Gattungen mit Ge⸗ brauchsanweiſung — Erfolg garanfirt — empfiehlt Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München Die nächſte Nummer erſcheint am 1. April 1888. Allgemeine Filcherei-Zeitung. Erſcheint monatlich zwei. bis dreimal. 8 Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 In Ba, H bei allen e 1 Ne ue J O ge nn 77 1100 da 5 0 u 1155 auchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ = 1 DAN: ! zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtraße 48/2 l. Baäneriſchen Fif cherei⸗Teitung. Organ für lle Heſammintereſſen der Filmerei, ſowie für die Beftcebungen der Fifferei-Bereine Sonderhei In Organ der Landes- Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Sachfen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei⸗ Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Deftfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Verbindung mit Fachmünnern Deutſchlands, Vellerreich-Augarns und der Achweiz, herausgegeben vom Baueriſchen Fischerei Verein. Nr. 97 2 München, I. April 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. a g Inhalt: Badiſche Landes⸗Fiſcherei-Ordnung vom 3. Februar 1888. — Inſerate. Wadiſche Landes-Jiſcherei-Ordnung vom 3. Februar 1888). Zum Vollzuge des Geſetzes vom 3. März 1870 (Geſetzes- und Verordnungsblatt von 1870 Nr. XVIII) und des Nachtraggeſetzes vom 26. April 1886 (Geſetzes- und Verordnungsblatt von 1886 Nr. XXI) wird verordnet, was folgt: I. Bildung von Fiſchereigebieten im Allgemeinen. (Geſ. Art. 1.) Stellung des 8 1. Anträge auf Bildung von Fiſchereigebieten (Art. 1 des Geſetzes) Aukrags. ſind an das Miniſterium des Innern zu richten, welches, wenn es den Antrag nicht ſofort für verwerflich erachtet, das Bezirksamt, in deſſen Bezirk das zu bildende Fiſchereigebiet liegt, mit der Einleitung der Vorverhandlungen nach Maßgabe der 88 2 bis 11 beauftragt. | Erſtreckt ſich das zu bildende Fiſchereigebiet über mehrere Amtsbezirke, ſo wird das Miniſterium dasjenige Bezirksamt bezeichnen, welches die Verhandlungen zu leiten hat. Vorbereitendes § 2. Das Bezirksamt erhebt, ſoweit geeignet, unter Zuziehung von Verfahren. Sachverſtändigen: *) In den nachfolgenden Paragraphen bedeutet: F. ⸗U. die zwiſchen Baden, Elſaß⸗ Lothringen und der Schweiz abgeſchloſſene Fiſchereiübereinkunft d. d. Luzern, den 18. Mai 1887, B. L.⸗F.⸗V. den Staatsvertrag d. d. Berlin, den 30. Juni 1885 über die Regelung der Lachs— Fiſherei im Stromgebiet des Rheins. 106 — a) die Umſtände, welche auf die Feſtſtellung des Umfanges des Fiſchereigebietes von Einfluß ſind; p) die zweckmäßigſte Ausdehnung desſelben; i c) wer innerhalb des zu bildenden Fiſchereigebietes zur Fiſcherei berechtigt iſt; d) auf welchen Rechtstiteln die Fiſchereiberechtigungen beruhen; e) auf welche Fiſchwaſſer (Bezeichnung und Begrenzung) und auf welche Waſſerfläche bei gewöhnlichem Waſſerſtande gemeſſen ſie ſich ausdehnen; f) ob die Berechtigten die Fiſcherei ſelbſt ausüben oder verpachtet haben; g) im erſteren Falle, wie hoch der jährliche Reinertrag nach dem gegenwärtigen Fiſch⸗ ſtande, alſo ohne Rückſicht auf eine künftig etwa mögliche Vermehrung des Fiſcherei⸗ ertrages, zu ſchätzen iſt; h) im zweiten Falle den Namen des Pächters, die Pachtdauer und die Höhe des jährlichen Pachtzinſes in der laufenden und den beiden vorhergegangenen Pacht⸗ perioden. Die Größe der Waſſerfläche iſt nach annähernder Schätzung in Quadratmetern und die Länge des Waſſerlaufs in Kilometern anzugeben. Das Bezirksamt fertigt über die vorbezeichneten Verhältniſſe nach vorausgegangener Prüfung eine überſichtliche Darſtellung für das ganze in Ausſicht genommene Fiſchereigebiet und legt ſolche dem Miniſterium des Innern zur Eutſchließung darüber vor, ob zur Ver⸗ nehmung der Betheiligten zu ſchreiten ſei. Veffentliche § 3. Iſt Letzteres beſchloſſen, ſo erläßt das Bezirksamt durch das Pekauntmachung. Amtsverkündigungsblatt oder, wenn mehrere Amtsbezirke betheiligt ſind, durch die betreffenden Amtsverkündigungsblätker eine Bekanntmachung, daß die Bildung einer Fiſchereigenoſſenſchaft in Ausſicht genommen ſei; es bezeichnet darin den Umfang und die bekannten Fiſchereiberechtigten des Fiſchereigebietes, ſowie die Waſſerfläche, mit welcher jeder betheiligt iſt, mit der Aufforderung, ſpäteſtens in einer mit einem Zwiſchenraume von mindeſtens 14 Tagen anzuberaumenden Tagfahrt etwaige Einſprachen vorzutragen. Dieſe Aufforderung iſt außerdem jedem bekannten Fiſchereiberechtigten gegen Beſcheinigung zuzustellen. Erhebung von § 4. Wird Einſprache erhoben und betrifft dieſe die angegebene Einſprachen und Größe der Waſſerfläche, rückſichtlich welcher einzelnen Berechtigten die Fiſcherei Verbeſcheidung zuſteht, jo iſt die Vermeſſung einer Prüfung unterziehen zu laſſen und die derſelben. Angabe des Flächengehaltes erforderlichen Falles zu berichtigen. Zeigt ſich die Einſprache unbegründet, ſo hat der Einſprechende die durch die Prüfung der Vermeſſung erwachſenden Koſten zu tragen. Betrifft die Einſprache die Nützlichkeit des Unternehmens oder die Zweckmäßigkeit der Abgrenzung des Fiſchereigebietes, ſo iſt eine weitere Erörterung hierüber nöthigen Falls unter Anhörung weiterer Sachverſtändiger vorzunehmen. Ueber das Ergebniß dieſer Ver⸗ handlungen ſind die Einſprechenden zu hören. Ueber das Geſammtergebniß iſt das Gut⸗ achten der Bezirksräthe zu erheben. Auf Vorlage der Akten entſcheidet das Miniſterium des Innern, ob das Fiſcherei⸗ gebiet zu bilden ſei. - Bildung des § 5. In der hierauf zu erlaſſenden Verordnung (Art. 1 Abſ. 1 des Piſchereigebietes u. Geſetzes) werden die Grenzen des Fiſchereigebietes angegeben und wird, laatliche Aulſcht. wenn dasſelbe ſich über mehrere Amtsbezirke erſtreckt, dasjenige Bezirksamt bezeichnet, welchem als Verwaltungsbehörde die Aufſichtsrechte des Art. 1 des Geſetzes zukommen. Feſiſetzung der 8 6. Nach Verkündung der Verordnung (§ 5) erläßt das Bezirksamt Genofenfhafts- durch das Amtsverkündigungsblatt bezw. durch die betreff. Amtsverkündigungs⸗ Saßungen. blätter eine Aufforderung an die Berechtigten, an einem zu beſtimmenden Orte und zu einer zu beſtimmenden Zeit ſich einzufinden oder durch Bevollmächtigte vertreten zu laſſen, um über die Satzungen der Genoſſenſchaft zu berathen und Beſchluß zu faſſen, und zwar mit dem Androhen, daß das Nichterſcheinen bei der Abſtimmung als Zuſtimmung zu den Beſchlüſſen der Mehrheit der Erſchienenen gelte. Außerdem iſt dieſe Aufforderung jedem bekannten Berechtigten beſonders gegen Be⸗ ſcheinigung zuzuſtellen. Der mangelnde Nachweis über die erfolgte beſondere Zuſtelluno. bewirkt nicht die Ungiltigkeit des Verfahrens. 2.002 Tortſetzung. § 7. Das Bezirksamt hat ſpäteſtens in der Tagfahrt den Berechtigten einen Entwurf der Satzungen der Genoſſenſchaft zu übergeben. Die Erſchienenen können die Feſtſtellung der Satzungen in der Tagfahrt ſelbſt erledigen oder zu dieſem Geſchäfte Bevollmächtigte ernennen, oder eine Kommiſſion zum Gutachten über den Entwurf der Statuten bezw. über deſſen Abänderung beſtellen, in welch' letzterem Falle eine nochmalige Tagfahrt, gleich wie in $ 6 angegeben, und mit gleichem Androhen anzuberaumen iſt. Inhalt der 5 8. In den Satzungen muß, außer den im Art. 1 Satz 3 des Satzungen. Geſetzes bezeichneten Punkten, ſtets beſtimmt werden, nach welchem Ver— hältniß in denjenigen Fällen, für welche das Geſetz dasſelbe nicht ausdrücklich feſtſtellt, das Stimmrecht, ein etwaiger Koſtenbeitrag und der Reinertrag unter die Genoſſen vertheilt werden ſoll. Wer ſich von Leiſtung künftiger Koſtenbeiträge befreien will, hat auf das Fiſcherei— recht oder deſſen Ausübung zu Gunſten der Genoſſenſchaft zu verzichten. Bellätigung der 3 9. Das Bezirksamt hat die Verhandlungen über Feſtſtellung der Satzungen. Satzungen zu leiten und dabei dahin zu wirken, daß eine Verſtändigung unter den Betheiligten thunlichſt erreicht werde. Den von den Genoſſen beſchloſſenen Satzungen ſoll die Beſtätigung verſagt werden, wenn und ſoweit ſolche den Beſtimmungen des Geſetzes nicht entſprechen, oder wenn einer oder mehrere der bei der Abſtimmung in der Minderheit gebliebenen Berechtigten ungebührlich benachtheiligt würden. Glaubt das Bezirksamt hiernach die Beſtätigung nicht ertheilen zu können und wird auch bei weiterer Verhandlung eine Verſtändigung nicht erzielt, ſo iſt im Sinne des Abſ. 7 des Art. 1 des Geſetzes Vorlage an das Miniſterium des Innern zu machen. Die beſtätigten Satzungen ſind öffentlich bekannt zu machen. Verückſichtigung § 10. Bei Beſtimmung des Termins, mit welchem die verſchiedenen bellehender Pacht. Fiſchwaſſer in den Betrieb der Genoſſenſchaft überzugehen haben, iſt, ſoweit De ade thunlich, auf beſtehende Pachtverträge Rückſicht zu nehmen, insbeſondere, Zeitpunkt des wenn der Pächter während ſeiner Pachtperiode durch künſtliche Zucht und Beginnes der Selbf- natürliche Hege den Fiſchſtand erheblich vermehrt hat. bewirthfdaftung. Obgleich der Pächter nach der Gründung der Genoſſenſchaft auf die Selbſtausübung der Fiſcherei keinen Anſpruch mehr hat, ſo kann doch die Genoſſenſchaft, ſofern es ohne Vereitelung des Zweckes des Geſetzes thunlich iſt, dieſelbe bis zum Ablauf der Pachtperiode unter den geeigneten Bedingungen geſtatten, oder dem Pächter mit Zuſtimmung des Berechtigten ſtatt der Selbſtausübung der Fiſcherei bis dahin den Ertrags— antheil des Letzteren aus der Genoſſenſchaft zuweiſen. Nachträgliche i, Iſt zur Erhaltung und Vermehrung des Fiſchbeſtandes in Erweiterung des einem Fiſchereigebiete die Aufnahme weiterer Fiſchwaſſer noth⸗ Tiſchereigebiets. wendig, ſo wird durch das Bezirksamt die Waſſerfläche jedes dieſer Fiſch⸗ waſſer (Art. 1 Abſ. 4 des Geſetzes) und das Verhältniß, in welchem der Berechtigte in den Fällen des § 8 dieſer Verordnung in der Genoſſenſchaft das Stimmrecht auszuüben und an etwaigen Koſtenbeiträgen und dem Reinertrage theilzunehmen hat, ermittelt und jeder dieſer Berechtigten ſowie die Genoſſenſchaft vernommen, und ſodann dem Miniſterium des Innern Vorlage gemacht. Dieſes trifft hierauf, nöthigenfalls nach Vervollſtändigung der Erhebungen, im Verordnungswege die erforderlichen Beſtimmungen. Aenderung der 9 12. Zur Beſtätigung der beſchloſſenen Aenderung der Satzungen Satzungen. iſt das Bezirksamt zuſtändig, welches hiebei nach § 9 zu verfahren hat. Auflöfung der Die Beſtätigung eines Mehrheitsbeſchluſſes über Auflöſung der Ge— Genossenschaft. noſſenſchaft oder Ausſcheiden einzelner Mitglieder iſt von dem Miniſterium des Innern unter gleichzeitiger Zurücknahme oder Abänderung der die Bildung des Fiſcherei— gebietes betreffenden Verordnung zu ertheilen. Die Auflöſung einer Genoſſenſchaft ſoll nicht eher ausgeſprochen werden, als bis die etwa vorhandenen Schulden getilgt und beziehungsweiſe über die Verwendung eines etwa vorhandenen Reinvermögens von der Generalverſammlung Beſchluß gefaßt iſt. II. Vereinigung von Gemeindefiſchwaſſern zu Fiſchereigebieten insbeſondere. 5 § 13. Wenn ein Gemeindefiſchwaſſer oder wenn mehrere aneinandergrenzende Gemeinde— Fichwaſſer eine geringere Längenerſtreckung als zwei Kilometer aufweiſen, jo find wegen Zuſammen— 108 legung dieſer Fiſchwaſſer mit einem unter- oder oberhalb anſchließenden Gemeindefiſchwaſſer ſowie mit den aus ſolchen Fiſchwaſſern abzweigenden Kanälen und ſonſtigen Waſſerläufen, in denen Fiſche vorkommen, die Gemeinderäthe der betheiligten Gemeinden ſowie die in dieſen Kanälen und Waſſerläufen Fiſchereiberechtigten zu hören und nach erfolgter Ein⸗ vernahme des Bezirksraths die Akten dem Miniſterium des Innern zur Entſcheidung über die Bildung des Fiſchereigebietes vorzulegen. Wenn ein Gemeindefiſchwaſſer ſeiner Länge nach derart die Grenze zweier Gemark⸗ ungen bildet, daß an derſelben Fiſchwaſſerſtrecke bis zur Mittellinie des Waſſerlaufes zwei Gemeinden fiſchereiberechtigt ſind, ſo hat wegen Zuſammenlegung dieſes Fiſchwaſſers zu einem Fiſchereigebiet das gleiche Verfahren einzutreten und zwar auch dann, wenn das in Rede ſtehende Fiſchwaſſer länger als zwei Kilometer iſt. Die Satzungen für ſolche Gemeindefiſchereigebiete können ſich darauf beſchränken, zu beſtimmen, welchem Gemeinderath der betheiligten Gemeinden die Verwaltung des Fiſcherei⸗ gebietes zu übertragen iſt und nach welchem Verhältniß die Koſten der Bewirthſchaftung und der aus dem Fiſchwaſſer zu erzielende Ertrag auf die Gemeinden vertheilt werden ſoll. Im Fall eine Verſtändigung der Gemeinden über den Inhalt der Satzungen nicht zu erzielen iſt, hat das Bezirksamt nach 8 9 Abſ. 2 der Verordnung zu verfahren. Auf die Fiſchereiberechtigungen in Altwaſſern des Rheins finden die Vorſchriften dieſes Paragraphen keine Anwendung. III. Die Bewirthſchaftung der Fiſchwaſſer. (Geſ. Art. 2.) Trennung von 8 14. Die Genehmigung zur Trennung von Fiſchwaſſern von Ge⸗ Tiſchwaſſern in meinden, Körperſchaften oder Fiſchereigenoſſenſchaften in Abtheilungen zum Abtheilungen; Zweck der Verpachtung, Afterverpachtung oder aus anderen Gründen ſowie pachtdauer. zur Beſtimmung der Pachtdauer unter 12 Jahren (Art. 2 Abſ. 2 und 3 des Geſetzes) ertheilt das Bezirksamt nach Anhörung von Sachverſtändigen. Dieſelbe iſt zu verſagen, wenn dadurch die vom Geſetze beabſichtigte nachhaltige Vermehrung des Fiſch⸗ ſtandes vereitelt würde. Inhalt der § 15. Die Verträge über Verpachtung von Fiſchwaſſern, welche im pachtverträge. Beſitze von Gemeinden, Körperſchaften oder Fiſchereigenoſſenſchaften ſich befinden, ſollen in der Regel über folgende Punkte Beſtimmungen enthalten: 1. die Feſtſetzung der Pachtdauer und zwar nicht kürzer als auf 12 Jahre, ſofern nicht eine Abkürzung der Pachtzeit durch das Bezirksamt gutgeheißen worden iſt; 2. die Angabe der Grenzen des zu verpachtenden Fiſchwaſſers; 3. Beſtimmungen über die Zahlung des Pachtzinſes; 4. die Beſtimmung, daß zum Eintritt neuer und weiterer Pächter und von After⸗ pächtern während der Pachtdauer die Zuſtimmung des Verpächters erforderlich iſt; die Beſtimmung, daß die Pächter und Afterpächter für alle aus dem Pacht— verhältniſſe ſich ergebenden Forderungen ſammtverbindlich haften; 6. die Beſtimmung, daß der Verpächter nach Gutfinden die Stellung eines tüchtigen Bürgen oder ſonſtige Sicherheit für Erfüllung der aus dem Pachtverhältniß ſich ergebenden Forderungen verlangen kann; die Beſtimmung, daß die Pächter bei Ausübung der Fiſcherei die maßgebenden polizeilichen Vorſchriften zu beobachten haben; 8. die Beſtimmung, daß in Fiſchwaſſern, in welchen Forellen oder Aeſchen vorkommen, der Pächter verpflichtet iſt, alljährlich eine im Verhältniß zur Beſchaffenheit der Fiſchwaſſerſtrecke ſtehende beſtimmte Menge Fiſchbrut dieſer Art einzuſetzen, ſowie daß, wenn der Pächter der Verpflichtung nicht nachkommt, der Verpächter berechtigt iſt, die vertragsmäßige Menge Fiſchbrut auf Koſten des Pächters einſetzen zu laſſen; 9. die Beſtimmung, daß die Pächter verpflichtet ſind, ſolche Vertiefungen (Schluten und Kehlen) in Fiſchwaſſern, welche nur bei hohem Waſſerſtande gefüllt ſind, beim Rückgang des Waſſers aber austrocknen oder bis zum Grund gefrieren, rechtzeitig auszufiſchen und die Fiſchbrut ſowie die Fiſche, welche wegen beſtehender Schonzeit oder weil ſie das geſetzliche Mindeſtmaß nicht beſitzen, nicht gefangen werden dürfen, ſofort in das fließende Waſſer zu verſetzen; ſowie daß, wenn Dir — 109 — —u— —¼. Pächter der Verpflichtung nicht nachkommen, das Ausfiſchen der genannten Stellen auf ihre Koſten durch die Verpächter angeordnet wird; 10. die Beſtimmung, daß mit dem Tod eines Pächters für ſeinen Antheil der Pacht erliſcht, die übrigen Pächter aber beim Tod oder ſonſtigen Ausſcheiden eines Mit— pächters an den Vertrag gebunden bleiben; 11. die Beſtimmung, daß der Verpächter befugt iſt, bei ſchuldhaften Zuwiderhandlungen der Pächter gegen die Pachtbedingungen den Vertrag jederzeit aufzuheben; 12. die Beſtimmung, daß mit Einbeziehung der Fiſchwaſſerpachtſtrecke in ein Fiſcherei— gebiet (Art. 1 des Geſetzes) der Pachtvertrag erliſcht. Zur Benützung für die Fiſchereipachtverträge wird den Eingangs erwähnten Fiſcherei— berechtigten das im Anhang angeſchloſſene Formular empfohlen. verfahren $ 16. Wo eine Vergebung der Fiſcherei im Wege öffentlicher Ver— bei öffentlicher ſteigerung ſtattfindet, iſt das Verfahren bei der Verſteigerung thunlich im Verleigerung. Auſchluſſe an die Vorſchriften der 88 25, Abſ. 1, 2 und 4; 26 und 27 der Vollzugsverordnung zum Jagdgeſetz vom 6. November 1886 (Geſetzes- und Verordnungs⸗ blatt 1886 Nr. XLVII einzurichten. Ueberwachung § 17. Die Bezirksämter werden ſich darüber verläſſigen, daß die Ver- des Vollzugs. träge über die Verpachtung von Gemeinde-, Körperſchafts- und Genoſſenſchaſts— fiſchwaſſern den geſetzlichen und Verordnungsbeſtimmungen entſprechen und daß die Pächter den vertragsmäßigen Verpflichtungen in Betreff der Einſetzung von Fiſchbrut nachkommen. Auch haben die Bezirksämter darauf hinzuwirken, daß die Inhaber der vorbezeichneten Fiſchwaſſer ſelbſt oder durch Auflage an die Pächter im Pachtvertrag für Ermittelung der unter polizeilichen Schutz zu ſtellenden geeigneten Laich- und Hegeplätze, ſowie für Anlage von Fiſchwe gen, wo dergleichen erforderlich ſind, ferner für die Anlage von Fiſchbrutanſtalten an geeigneten Stellen oder für die Verbindung mit anderwärts beſtehenden Fiſchbrutanſtalten Sorge tragen. IV. Laich und Hegeplätze. Maßnahmen zum Schutz der Fiſchbrut. (Gef. Art. 5 u. 6.) Veſtimmung der § 18. Die Beſtimmung der Laich- und Hegeplätze (Art. 5 des Gef.) Taich u. Begeplüge, erfolgt auf Antrag der Fiſchereiberechtigten oder des Pächters durch das Bezirksamt nach Anhörung von Sachverſtändigen. Bei der beabſichtigten Anlage ſolcher Plätze an Fluß- und Bachſtrecken, welche im Staatsfluß bauverband ſich befinden oder aus Mitteln der Kreiſe, der Bezirke, Gemeinden oder von Genoſſenſchaften künſtlich hergeſtellt oder verbeſſert find, iſt das Gutachten der mit der Beaufſichtigung dieſer Gewäſſer betrauten techniſchen Staatsbehörde zu erheben. Die Grenzen der Laich- und Hegeglätze ſind durch Stöcke mit der Inſchrift: „Laich- und Hegeplatz“ f auf Koſten des Antragſtellers zu bezeichnen, welcher dieſe Zeichen ſtets in gutem Zuſtande zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erneuern hat. Anlage von Taich⸗ § 19. Bei Waſſerbauten des Staates und der Gemeinden iſt, ſoweit und Begeplätzen es ohne unverhältnißmäßigen Nachtheil für den Zweck dieſer Bauten und Een de ohne erheblichen Mehraufwand für den Staat oder die Gemeinde thunlich Anlage von lolchen it, auf Erhaltung und Herſtellung paſſender Laich- und Hegeplätze Bedacht durch die Fifherei- zu nehmen. berechtigten felbf. Bei Anlage von Flußzeilen iſt thunlich darauf zu achten, daß das hinter denſelben befindliche Waſſer mit dem Hauptſtrom in Verbindung bleibt. Die Fiſcherei⸗ berechtigten können auf ihre Koſten in den ihnen gehörigen Fiſchwaſſern neue Laich- und Hegeplätze anlegen, ſofern in waſſerpolizeilicher Hinſicht keine Bedenken beſtehen. Die Her— ſtellung geſchieht unter Aufſicht und Mitwirkung der mit der flußbaulichen Verwaltung der betreffenden Waſſerſtrecke betrauten Behörde. Zulalſung von § 20. Bei Fiſchwaſſern, in denen durch Zulaſſung von Enten und Enten und Gänſen Gänſen erweislich eine Beſchädigung des Fiſchlaiches oder der jungen in Tiſchwaſſer. Brut eintritt (Art. 5 Abſ. 1 des Geſetzes), kann durch orts- oder bezirks— "polizeiliche Vorſchrift die Zulaſſung dieſer Thiere in das Fiſchwaſſer verboten werden. Yornahme von 8 21. Durch bezirfspolizeiliche Vorſchrift find diejenigen nicht im Bauen, Reinigungs- Staatsflußbauverband befindlichen Waſſerläufe oder Strecken ſolcher zu arbeiten efc. an bezeichnen, an denen während der Schonzeiten (S 41) beſtimmte Tiſchwaſſern zur Arbeiten, z. B. Uferbauten, das Sammeln und Ausführen von Steinen, ae. Kies, Sand und Schlamm, die Reinigung des Betts, insbeſondere auch durch Ausmähen von Schilf und Gras ſowie der Frofhfang nur mit Exrlaubniß der Bezirkspolizeibehörde vorgenommen werden dürfen. Dieſe Erlaubniß ſoll nur ertheilt werden, wenn die Vornahme der betreffenden Arbeiten ohne Gefährdung überwiegender Intereſſen anderer Art keine Verſchiebung duldet oder wenn aus deren Vornahme eine Schädigung des Fiſchlaiches und der Fiſchbrut nicht zu befürchten iſt. Die im Schlußſatz des § 3 der Waſſerpolizeiordnung vom 24. Dezember 1876 (Geſetzes— und Verordnungsblatt 1876 Seite 402) vorgeſehene Genehmigung ſoll hinſichtlich der in Ziffer 4, 6 und 7 dieſes Paragraphen aufgeführten Handlungen während der Dauer der Schonzeiten von den gleichen Vorausſetzungen abhängig gemacht werden. V. Schutz des Fiſchbeſtandes gegen nachtheilige Einwirkungen Dritter. (Gef. Art. 4, 4a., 8, Abſ. 3. FU. Art. 10.) Einleitung S 22. Wenn die Genehmigung beziehungsweiſe Unterſagung der fremder Stofe in Einleitung von fremden Stoffen in ein Fiſchwaſſer in Frage ſteht Filchwaſſer. (Art. 23 des Waſſergeſetzes, Art. 4 des Geſetzes vom 3. März 1870), jo find bei der Beurtheilung der Frage, ob und in welcher Miſchung die betreffenden Stoffe als für den Fiſchbeſtand ſchädlich zu erachten und welche Maßregeln zur thunlichen Verhütung des Schadens anzuwenden ſind, die nachſtehenden Grundſätze zu beachten: I. Die Einleitung von ſchädlichen Abgängen irgend welcher Zuſammenſetzung darf erſt dann geſtattet werden, wenn nachgewieſen iſt, daß deren Beſeitigung auf anderem Wege oder daß eine Aufarbeitung derſelben nicht ohne unverhältnißmäßigen Aufwand als durchführ— bar ſich erweiſt. Im Falle der Geſtattung der Einleitung iſt dieſelbe jedenfalls von folgen- den Vorausſetzungen abhängig zu machen: a) Die Abgänge müſſen die im gegebenen Falle mögliche chemiſche oder mechaniſche Reinigung und eine Verdünnung mit den etwa vorhandenen reineren Abwaſſern erfahren; p) die Einleitung der Abgänge hat in allen Fällen, in denen von einer nur periodiſch erfolgenden Einleitung Gefahren für den Fiſchbeſtand zu befürchten find, in all⸗ mähliger, auf den ganzen Tag gleichmäßig vertheilter Weiſe zu erfolgen; c) die Ableitung ſoll, wo immer die Beſchaffenheit der Waſſerläufe es geſtattet, in Röhren oder Kanälen erfolgen, welche bis in den Strom des Waſſerlaufs reichen und unter dem Niederwaſſer ausmünden, jedenfalls aber derart zu legen ſind, daß eine Verunreinigung der Ufer ausgeſchloſſen bleibt. II. Stoffe der nachſtehend verzeichneten Beſchaffenheit dürfen unter keinen Umſtänden in Fiſchwaſſer eingeleitet werden: 1. Flüſſigkeiten, in welchen mehr als 10 Prozent ſuspendirte und gelöſte Subſtanzen enthalten ſind; 2. Flüſſigkeiten, in welchen die nachverzeichneten Subſtanzen in einem ſtärkeren Ver⸗ hältniß als in demjenigen von 1: 1000 (beim Rhein von 1 200) enthalten ſind, nämlich: Säuren, Salze, ſchwere Metalle, alkaliſche Subſtanzen, Arſen, Schwefel- waſſerſtoff, Schwefelmetalle, ſchweflige Säure und Salze, welche ſchweflige Säure bei ihrer Zerſetzung liefern; 3. Abwaſſer aus Gewerben und Fabriken, welche feſte, fäulnißfähige Subſtanzen ent⸗ halten, wenn dieſelben nicht durch Sand- oder Bodenfiltration gereinigt worden ſind; 4. Chlor- und chlorkalkhaltige Waſſer und Abgänge der Gasanſtalten und Theerdeſtilla— tionen, ferner Rohpetroleum und Produkte der Petroleumdeſtillation; 5. Dampf und Flüſſigkeiten, deren Temperatur 400 R. (500 C.) überſteigt. Zuſtändig zu Entſcheidungen nach Art. 4 des Geſetzes iſt der Bezirksrath. Ablaſſen von § 23. Wieſen- oder Werkbeſitzer, welche Waſſerläufe abzulaſſen oder Woerläufen. abzuſchlagen beabſichtigen (Art. 8 des Geſetzes), haben ihr Vorhaben recht- zeitig und mindeſtens drei Tage vorher der Ortspolizeibehörde anzuzeigen, welch' letztere dem 1 Fiſchereiberechtigten (Pächter) beziehungsweiſe deſſen Stellvertreter hievon unverweilt Kenntniß gibt. Iſt der Fiſchereiberechtigte (Pächter) nicht in der Lage, die zum Schutz der Fiſche und Brut erforderlichen Anordnungen rechtzeitig zu treffen, ſo werden die im Intereſſe des Fiſchbeſtandes gebotenen Vorkehrungen auf Koſten des Fiſchereiberechtigten (Pächters) von der Ortspolizeibehörde angeordnet. Schutz des § 24. Wenn in Folge von Ueberſchwemmungen oder Fiſchereirechts bei von Bewäſſerungen und anderen vorübergehenden Waſſer— Ueberſchwemmungen ableitungen Fiſche außerhalb des ordentlichen Fiſchwaſſers ſich befinden, u. dergl. dürfen die Grundeigenthümer, wenn ſie nicht ſelbſt zur Fiſcherei in dem ausgetretenen oder abgeleiteten Fiſchwaſſer berechtigt ſind, keine Netze und andere Vorrichtungen anbringen, wodurch die Fiſche gehindert werden, mit dem Rücktritt des Waſſers in das Waſſerbett zurückzukehren. Anbringung von §S 25. Im Falle der Errichtung einer neuen Turbinenanlage hat ſich Schutzgittern bei die in 8 8 der Verordnung vom 24. Dezember 1876, betreffend das Turbinen Verfahren beim Vollzug des Geſetzes vom 25. Auguſt 1876 über die Benützung und Inſtandhaltung der Gewäſſer (Geſetzes- und Verordnungsblatt von 1876 Nr. XXVI, vorgeſchriebene Prüfung auch darauf zu erſtrecken, ob im Intereſſe der Fiſcherei dem Unternehmer der Turbinenanlage die Herſtellung und Unterhaltung von Schutzgittern (Art. 4a Abſ. 2 des Geſetzes vom 26. April 1886) aufzuerlegen iſt. Bei der Prüfung iſt einerſeits die der Fiſcherei in dem in Rede ſtehenden Fiſchwaſſer zukommende Bedeutung, anderſeits das Maß der aus einer ſolchen Auflage für den Unternehmer erwachſenden Be— läſtigungen und Schädigungen in geeignete Rückſicht zu nehmen. VI. Schutz des Fiſchbeſtandes gegen ſchädliche Thiere. (Gef. Art. 7.) § 26. Anträge, welche das Abſchießen der der Fiſcherei ſchädlichen Thiere zum Gegenſtand haben (Art. 7 Abſ. 2 des Geſetzes), find durch den Fiſchereiberechtigten (Pächter) bei dem Bezirksamt einzureichen und von dieſem unter Beachtung der Vorſchriften der ss 8, 9 und 10 der Verordnung vom 6. November 1886, den Vollzug des Jagdgeſetzes betreffend (Geſetzes- und Verordnungsblatt von 1886 Nr. XLVII), zu verbeſcheiden. Zur Aufſtellung von Fangeiſen in offenem Feld und Wald iſt ebenfalls die Erlaubniß des Bezirksamts einzuholen; bei Einholung der Erlaubniß find die Oertlichkeiten, wo die Eiſen geſtellt werden ſollen, genau zu bezeichnen. VII. Anlage von Fiſchwegen. (Geſ. Art. 13.) Errichtung von § 27. Wer an Wehren, Schleuſen oder anderen baulichen Anlagen, e welche den Zug der Fiſche zu Berg verhindern oder erheblich beeinträchtigen, und Wafferwerks. einen Fiſchweg anzulegen beabſichtigt (Art. 13 Abſ. 2 des Geſetzes), hat Aulagen. ſein Vorhaben unter ſchriftlicher Darlegung der für die Hebung der Fiſcherei aus der Anlage zu erwartenden Vortheile und unter Anſchluß eines Planes bei dem Bezirksamt einzureichen. Letzteres ſetzt den Werkbeſitzer zc. von dem Vorhaben mit der Veranlaſſung in Kenntniß, etwaige Einſprachen gegen die Anlage binnen einer von dem Bezirksamt zu beſtimmenden Friſt vorzubringen und erhebt gleichzeitig über den Plan der Anlage ein Gutachten der techniſchen Staatsbehörde oder anderer befähigter Sachverſtändiger. a Im Uebrigen richtet ſich das Genehmigungsverfahren nach Maßgabe der Vorſchriften des § 9 Abſ. 1 und 2, Ss 10 bis mit 12 der Vollzugsverordnung zum Waſſergeſetz vom 24. Dezember 1876 mit der Aenderung, daß über den von dem Waſſerwerkbeſitzer etwa beanſpruchten Schadenerſatz der Bezirksrath vorläufige Beſtimmung trifft. Errichtung von § 28. Steht die Neuerrichtung einer Waſſerwerksanlage im Sinne an 111 von Art. 13 Abſ. 1 des Geſetzes in Frage, ſo verfährt das Bezirksamt neuen Waſſerwerks. nach Maßgabe des 8 25 dieſer Verordnung und erhebt gegebenen Falls über Anlagen. die Art der Ausführung der dem Unternehmer aufzuerlegenden Anlage eines Fiſchweges ein techniſches Gutachten. Erachtet der Bezirksrath die Anlage eines Fiſchweges für geboten, ſo iſt in dem die Genehmigung der Waſſerwerksanlage ausſprechenden Beſcheid (§ 9 ff. der Verordnung vom 24. Dezember 1876) dem Unternehmer entſprechende Auflage zu machen. — offenballung der § 29. Im Falle der Errichtung von Fiſchwegen beſtimmt das Bezirksamt, 3 Zilchwege. nach Anhörung der Betheiligten, während welcher Zeit der Fiſchweg offen eſchrünkung des 8 8 Fiſchlangs in den- und während welcher er geſchloſſen zu halten iſt. ſelben und in Das Bezirksamt beſtimmt weiterhin nach Anhörung von Sachverſtändigen, deren Nähe. welchen Beſchränkungen die Fiſcherei innerhalb des Fiſchweges ſelbſt zu unter- werfen, insbeſondere in wie weit das Einhängen oder Einſetzen von Fiſchkörben, Netzen, Reuſen und anderen Fangvorrichtungen zu unterſagen, ſowie innerhalb welcher Strecken ober— und unterhalb des Fiſchwegs für die Zeit, während welcher letzterer geöffnet ift, der Fiſchfang nicht betrieben werden darf, und gibt dieſe Anordnung im Amtsverkündigungsblatt bekannt. VIII. Unzuläſſige Fangweiſen und Fanggeräthe. (Geſ. Art. 3, 8, 9. F.⸗U. Art. 1— 4... B. L.⸗F.⸗V. Art. I, II.) Fang zur Aachtzeit. § 30. Der Fang von Fiſchen und Krebſen zur Nachtzeit (eine Stunde nach Sonnenuntergang und eine Stunde vor Sonnenaufgang) unter gleichzeitiger Anwendung menſchlicher Thätigkeit iſt verboten. Ausnahmen von dem Verbot hinſichtlich der Fiſcherei auf Lachſe und Maifiſche können durch das Bezirksamt zugelaſſen werden und ſind auf der Fiſcherkarte oder auf einem beſondern Schein unter Angabe der Art der Fiſche, der Zeit und des Ortes des geſtatteten Fanges und der hiezu anzuwendenden Fiſchereigeräthſchaften zu bemerken. Anderweite Ausnahmen von dem Verbote des Abſ. 1 unterliegen der Genehmigung des Miniſteriums des Innern. Durch bezirkspolizeiliche Vorſchrift kann der Fiſchfang zur Nachtzeit, auch wenn er ohne Anwendung menſchlicher Thätigkeit ſtattfindet, in allen oder in beſtimmten Zeiten des Jahres unterſagt werden. verbot des völligen § 31. Verboten iſt ferner jede ftändige Vorrichtung (Fiſchwehr, Abfperrens von Fach) und jede am Ufer oder im Bett des Waſſerlaufs befeſtigte oder Waferlänfen. verankerte Vorrichtung (Reuſen, Sperrnetze), welche den Waſſerlauf auf mehr als die Hälfte ſeiner Breite, bei gewöhnlichem niedrigen Waſſerſtande in der kürzeſten Linie von Ufer zu Ufer gemeſſen, für den Zug der Fiſche verſperrt. Dieſe Beſtimmungen finden bei natürlichen oder künſtlichen Spaltungen der Gewäſſer gleichmäßig auf jeden der getrennten Waſſerläufe Anwendung. Die Entfernung zwiſchen den einzelnen Pfählen, welche die zum Lachsfange beſtimmten Fiſchwehre (Fache) bilden, ſowie zwiſchen den Querverbindungen dieſer Pfähle, muß mindeſtens 10 em im Lichten betragen. Mehrere ſolcher ſtändiger und am Ufer oder im Bett des Waſſerlaufes befeſtigter oder verankerter Fiſchereivorrichtungen, ſowie mehrere feſtſtehende Netze dürfen gleichzeitig auf derſelben Uferſeite oder auf der entgegengeſetzten Uferſeite nur in einer Entfernung von einander angebracht ſein, welche mindeſtens das Doppelte der Länge der betreffenden Vorrichtung beträgt. Sind die Vorrichtungen von verſchiedener Länge, ſo iſt für die betreffende Entfernung die größere Länge maßgebend. Ausnahmen von § 32. In ſogenannten Altrheinen (Altwaſſern, Gießen), ſofern dieſelben dem Verbot des nicht von beiden Seiten mit dem Hauptſtrom derartig in Verbindung ſtehen, Abſperrens. daß Wanderfiſche jederzeit frei hindurchziehen können, kann durch das Bezirks⸗ amt das zeitweiſe Abſperren auf die ganze Breite des Waſſerlaufs geſtattet werden. Zeit und Ort der bewilligten Ausnahme ſind auf der Fiſcherkarte zu bemerken. In Anſehung anderer Gewäſſer können Ausnahmebewilligungen von dem Verbot des § 31 nur durch das Miniſterium des Innern geſtattet werden. Das Verbot des völligen Abſperrens (§S 31) findet keine Anwendung, wenn wegen beabſichtigten Abſchlagens oder Ablaſſens von Waſſerläufen durch Wieſen- oder Werkbeſitzer ($ 23) oder wegen ſonſtiger Gefährdung des Fiſchbeſtandes eine vorherige Ausfiſchung der betreffenden Fiſchwaſſerſtrecke durch den Fiſchereiberechtigten (Pächter ꝛc.) ſich nöthig erweiſt. Piſchwehre. § 33. Die Zahl der Fiſchwehre in öffentlichen Gewäſſern iſt thunlichſt zu beſchränken und rückſichtlich der beſtehenden und der etwa neu zu errichtenden Fiſchwehre nach Anhörung Sachverſtändiger durch das Bezirksamt unter Berückſichtigung der Vorſchriften des $ 31 zu beſtimmen, welche kleinſte Oeffnungen die dabei zum Fange der Fiſche dienenden Geflechte aus Weiden, Garne ꝛc. haben dürfen. Maſchenweite der § 34. Fanggeräthe jeder Art und Benennung dürfen nicht angewendet Tanggeräthe. werden, wenn die Oeffnungen (bei Maſchen in naſſem Zuſtande) in Höhe und Breite nicht wenigſtens folgende Weiten haben: a) beim Lachsfange: Geflechte (Körbe, Reuſen) und Treibnetze 6 cm, das Innere der Reuſen (Reuſenſchlupf) 4 em; b) beim Fange anderer großer Fiſcharten 3 em; c) beim Fange kleiner Fiſcharten 2 em. Im Rheine zwiſchen Schaffhauſen und Baſel dürfen jedoch beim Fiſchfange überhaupt keine Netze verwendet werden, deren Oeffnungen, gemeſſen wie oben angegeben, weniger als 3 em betragen. Bei der Kontrole der Geflechte und Netze iſt eine Abweichung um ein Zehn⸗ theil nicht zu beanſtanden. Die Fiſcherei mit Zegensbetrieb iſt in der Zeit vom 27. Auguſt bis 26. Oktober einſchließlich verboten. Zum Zwecke des Fanges von Futter- und Köderfiſchen kann durch das Bezirksamt in widerruflicher Weiſe einzelnen zuverläſſigen Fiſchern der Gebrauch von Netzen mit geringerer Maſchenweite geſtattet werden, doch wird dadurch an den Beſtimmungen über Schonzeiten und Mindeſtmaße der Fiſche (SS 39, 41) Nichts geändert. In dem Erlaubnißſchein iſt die Zeit des Fanges und die Waſſerſtrecke, in welcher der Fang ausgeübt werden darf, genau zu bezeichnen. Soweit der Fang von Fiſchen unter dem Mindeſtmaß geftattet iſt ($ 40), iſt der Gebrauch von Netzen mit geringerer Maſchenweite nicht zu beanſtanden. Verwendung von § 35. Treibnetze dürfen nicht derart ausgeſetzt und befeſtigt werden, Ereibnetzen. daß fie feſtliegen oder hängen bleiben. Im Rheinſtrom vom Fall bei Schaffhauſen an abwärts und ſeinen Nebenflüſſen, ſoweit ſie den Durchzug der Lachſe und Maifiſche zu den Laichplätzen vermitteln, dürfen Treibnetze beim Fiſchfang nur angewendet werden, wenn ſie zwiſchen Ober- und Unter-Aehre (Leine) nicht über 2,5 m breit find. Mehrere Treibnetze dürfen nur in einer Entfernung von einander ausgeworfen werden, welche mindeſtens das Doppelte der Länge des größten Netzes beträgt. Weitere Fangverbofe. S 36. Es iſt verboten: 1. die Anwendung explodirender oder ſonſt ſchädlicher Stoffe (insbeſondere von Dynamit, Sprengpatronen, giftigen Ködern und von Mitteln zur Betäubung der Fiſche); 2. die Anwendung von Fallen mit Schlagfedern, von Fiſchgabeln und Geeren (Harpunen), Schießwaffen und anderen derartigen Fangmitteln, welche eine Verwundung der Fiſche herbeiführen können; der Gebrauch von Angeln iſt geſtattet; 3. die Anlegung neuer ſogenannter Selbſtfänge; die bereits beſtehenden Selbſtfänge müſſen mit Oeffnungen verſehen ſein, deren Weite der für die Maſchenweite der Netze vorgeſchriebenen (S 34) entſpricht; 4. die Anwendung von Reuſen zum Lachsfang während der Zeit vom 20. Oktober? bis 24. Dezember; i 5. das Trockenlegen oder Abſchlagen natürlicher oder künſtlicher Waſſerläufe zum Zwecke des Fiſchfanges; Durch bezirkspolizeiliche Vorſchrift (Art. 9 des Geſetzes) kann auch die Anwendung anderweiter als der nach den vorſtehenden Beſtimmungen verbotenen Fanggeräthe, Fang— vorrichtungen und Fangarten (3. B. Verwendung von Wurfnetzen, Drahtſchleifen ꝛc., An— wendung der Eisfiſcherei ꝛc.) für den ganzen Bezirk oder für einzelne beſtimmte Gewäſſer oder Theile derſelben verboten werden. IX. Verhütung der Raubfiſcherei. (Geſ. Art. 14.) Mitnahme von 5 37. Auf, in und an Schiffsgefäßen und Fahrzeugen jeder Art Tilchgeräthen und Bemannung, ſowie auf, in und an Flößen, Baggerfahrzeugen und aul Shifen Schiffsmühlen, ferner in Badeanſtalten dürfen Fiſchereigeräthe irgend welcher Flögen u. dgl. Art nur von den daſelbſt zum Fiſchen mit ſolchen Geräthen Berechtigten mitgeführt oder gehalten werden. 114 Dieſe Beſchränkung erſtreckt ſich nicht auf Fiſchereigeräthe in verpacktem Zuſtand, welche nachweislich als Fracht- oder Paſſagiergut befördert werden. 1 8 38. Fiſchereigeräthe irgend welcher Art dürfen außerhalb der öffent— Fifhereigeräthen lichen Wege und in der Nähe von Fiſchwaſſern nur ſolche Perſonen mit ſich außerhalb führen, welche im Beſitze einer Fiſcherkarte find oder in der Eigenſchaft von öffentlicher Wege Hilfsperſonen (Art. 10 Abſ. 5 des Geſetzes) ſich in Begleitung des Fiſcherei⸗ 15 Aigen berechtigten beziehungsweiſe Fiſchereipächters befinden oder einen erlaubten Zweck der Mitführung nachzuweiſen vermögen. X. Beſtimmungen über Mindeſtmaßze der Fiſche. (Gef. Art. 9 F.⸗U. Art. 5.) Mindellmaße § 39. Die nachgenannten Fiſcharten dürfen weder verſendet, noch (Schonmaße.) feilgehalten, noch veräußert, noch in Gaſthöfen, Reſtaurants, Garküchen und ähnlichen Gewerbslokalen verabreicht werden, wenn die Fiſche, von der Kopfſpitze bis zum Schwanzende (Schwanzſpitzen) gemeſſen, nicht wenigſtens folgende Länge haben: Lachs (Salm, Salmo Salar L.) N Ä 50cm; Zander (Schill, Lucioperca Sandra I Aal (Anguilla fluviatilis Flem.) . . . 2... le Seeforelle (Trotta Jacustris p 2.00 Hecht (E Sox lucius L.) 8 5 1 5 Aeſche (Thymallus vulgaris Nils.) Me Saibling (Rötheli, Salmo Salvelinus L.). Karpfen (Cyprinus carpio L.) Barbe (Barbus fluviatilis L.) Schleie (Tinca vulgaris Cuv.) . Fluß⸗ und Bachforelle (Trutta Fario a Regenbogenforelle (Salmo irideus Gibb.) 3 Weißfelchen (Sandfelchen, Coregonus Fera Jur.) Blaufelchen (Coregonus Wartmanni Bloch.) . Kropffelchen (Kilch, Coregonus hiemalis) Große Maräne (Coregonus Maraena Bloch.) Amerikaniſche Maräne (White fish, Coregonus . Werden Fiſche gefangen, welche das vorbezeichnete Maß nicht beſitzen, ſo ſind dieſelben ſofort in das Waſſer wieder einzuſetzen. Durch bezirkspolizeiliche Vorſchrift können mit der in Abſatz 1 und 2 bezeichneten Wirkung für den Umfang des Amtsbezirkes die Mindeſtmaße für die vorerwähnten Fiſcharten erhöht und ebenſo für andere als die aufgeführten Fiſcharten Mindeſtmaße eingeführt werden. Anträge auf Herabſetzung der Mindeſtmaße einzelner Fiſcharten für beſtimmte Gewäſſer werden durch das Miniſterium des Innern verbeſchieden. Ausnahmen. § 40. Auf den Fang, die Veräußerung und Verſendung von Fiſch— brut aus Fiſchzuchtanſtalten zu Züchtungszwecken finden die Vorſchriften des § 39 keine Anwendung. Bei der Abfiſchung von Fiſchteichen ſowie bei der Ausfiſchung von ſonſtigen Fiſch— waſſern, welche in Folge Abſchlagens des Waſſerlaufes oder wegen ſonſtiger Gefährdung des Fiſchbeſtandes nöthig wird (vgl. 8 32 letzter Abſatz), iſt der Fang von Fiſchen unter dem Mindeſtmaß geſtattet, nicht aber deren Feilhaltung, Verkauf oder die Verabreichung in Wirthſchaften. Zum Zwecke der Beſetzung anderer Fiſchwaſſer ſowie zur Streckung und Maſtung in Fiſchteichen dürfen mit bezirksamtlicher Erlaubniß Fiſche unter dem vorgeſchriebenen Mindeſt⸗ maß gefangen, veräußert und verſendet werden, ausgenommen während der für die betreffen- den Fiſcharten vorgeſchriebenen Schonzeit. Das öffentliche Feilhalten ſolcher Setzlinge auf Märkten und in Verkaufslokalen iſt verboten. 20 cm; Zu wiſſenſchaftlichen Zwecken kann durch das Bezirksamt der Fang von Fiſchen, welche das Mindeſtmaß noch nicht erreicht haben, geſtattet werden. 115 XI. Beſtimmungen über Schonzeiten und Marktverbot. (Gef. Art. 9, 12, Fl. Art. 6, B. L.⸗F.⸗V. Art. IV.) Schonzeiten. Für die nachbenannten Fiſcharten werden folgende Schonzeiten feſtgeſetzt: an 1. Vom 1. März bis 30. April für Aeſchen und Regenbogenforellen; Maiſiſche 2. vom 1. April bis 31. Mai für Zander; insbeſondere. 3. vom 1. Mai bis 30. Juni für Karpfen; 4. vom 1. Mai bis 30. Juni für Barben; 5. vom 1. Mai bis 30. Juni für Schleien; 6. vom 1. Oktober bis 31. Dezember für Seeforellen; 7. vom 10. Oktober bis 10. Januar für Fluß- und Bachforellen; 8. vom 1. November bis 31. Dezember für Saiblinge (Rötheli); 9. vom 11. November bis 24. Dezember für Lach ſe; 0. vom 15. November bis 15. Dezember für Felchen (Weiß-, Blaus, Kropffelchen) und Maränen (große Maräne und amerikaniſche Maräne). Der Fang der ſogenannten Silber- und Schweb— (unfruchtbaren) Forellen im Boden— ſee während der Schonzeit iſt geſtattet. Die Anfangs⸗ und Endtage ſind in die Schonzeit miteinbegriffen. Im Rheinſtrom und in denjenigen Strecken ſeiner Nebenflüſſe von Baſel an ab⸗ wärts, welche den Durchzug der Lachſe und Maifiſche zu den Laichſtellen vermitteln, iſt die Fiſcherei auf Lachſe und Maifiſche mit Geräthen jeder Art auf die Dauer von 24 Stunden in jeder Woche vom Samstag Abend 6 Uhr bis Sonntag Abend 6 Uhr verboten. Einführung von $ 42. Durch bezirkspolizeiliche Vorſchrift können für den Umfang Schonzeiken in Wege des Amtsbezirks die Schonzeiten für die vorerwähnten Fiſcharten für die besichspoligeiliher Gewäſſer des Bezirks verlängert und ebenſo für andere als die aufgeführten Vorſchriſten. Fiſcharten Schonzeiten eingeführt, auch für alle oder gewiſſe Fiſchwaſſer des Bezirks eine Wochenſchonzeit (8 41 letzter Abſatz) feſtgeſetzt werden. Wirkung der 5 43. Auf Fiſche, ſo lange fie der Schonzeit ($ 41 und 8 42) Schonzeit. unterliegen, darf — ſoweit nicht die nachſtehend verzeichneten Ausnahmen Platz greifen (§ 44) oder geſchloſſene Fiſchwaſſer im Sinne des Artikels 16 des Geſetzes in Frage ſtehen — in keinem Gewäſſer und mit keiner Fangeinrichtung ein Fang unters nommen werden. Bei erlaubtem Fange unabſichtlich gefangene Fiſche dieſer Art ſind unverzüglich in das Waſſer wieder einzuſetzen. Ausnahmen 844. Die Fiſcherei auf Lachſe, auf Felchen (Maräne n) darf mit zu Gunllen der, beſonderer bezirksamtlicher Erlaubniß auch während der Schonzeiten (das iſt Tiſcherei auf Tachle, in der Zeit vom 11. November bis 24. Dezember und beziehungsweiſe Felchen und andere vom 15. November bis 15. Dezember) betrieben werden, ſofern Sicherheit Ache gegeben iſt, daß die Fortpflanzungsſtoffe der gefangenen Fiſche zu Zwecken der künſtlichen Fiſchzucht Verwendung finden. In dieſer Vorausſetzung iſt die Lachsfiſcherei auch während der wöchentlichen Schonzeit ($ 41 letzter Abſ.) geſtattet. Die näheren Vollzugs- vorſchriften find in der Anlage I abgedruckt“). Die Genehmigung zur Fiſcherei auf andere Fiſcharten während der vorgeſchriebenen Schon zeit bleibt dem Miniſterium des Innern vorbehalten. Den Erlaubnißſchein zur Fiſcherei in den vorbezeichneten Fällen hat der Fiſcher ſtets bei ſich zu führen und auf Verlangen des Aufſichtsperſonals vorzuweiſen. Beim Mißbrauch der ertheilten Erlaubniß kann dieſelbe durch das Bezirksamt zurückgenommen werden. Befondere § 45. Die Schonzeiten für Karpfen, Schleien und Barben finden Vellimmungen für für das Gebiet des Bodenſees keine Anwendung. In der Zeit vom 15. April den Bodenſer. bis Ende Mai iſt im Gebiete des Bodenſees die Fiſcherei mit Netzen in der Nähe der Ufer und Halden verboten. 1 *) Siehe nachſtehend Seite 118 u. 119. ä— Die Fiſcherei mit ſchwebenden Netzen an den tiefen Stellen des Sees, bei welcher jede Berührung der Halden, der Reiſer und der Waſſerflora (Kräbs) vermieden wird, ferner die Fiſcherei mit Steh- (Stell-) Netzen und Böhren (Reuſen), gleichviel wo dieſe zur Aufitellung gelangen, endlich die Angelfiſcherei bleibt auch während obiger Zeit für alle einer Schonung nicht unterworfenen Fiſcharten geſtattet. Unter Bodenſee iſt der Oberſee und Unterſee einſchließlich des den Ober- und Unterſee verbindenden Rheinlaufes verſtanden. Bro § 46. Während der Schonzeiten (SS 41, 42), ausſchließlich der drei der Teilhaltung erſten Tage derſelben, dürfen Fiſche der betreffenden Art in irgend einem Ort der Fiſche während des Großherzogthums weder zu Markte gebracht, noch ſonſt wie feilgehalten der Achonzeit oder veräußert oder zu ſolchem Zwecke verſendet werden, gleichviel wann, wo (Marktverbot). und von wem ſie gefangen worden ſind. Dieſes Verbot erſtreckt ſich insbeſondere auch auf das Feilhalten und den Verkauf von rohen oder zubereiteten Fiſchen ſolcher Art in Gaſthäuſern, Reſtaurants, Garküchen und ähnlichen Gewerbslokalen, ſowie auf das Auflegen von Speiſekarten für ſolche Fiſche. Im Fall der Regelung der Schonzeiten durch bezirkspolizeiliche Vorſchrift (S 42) iſt gleichzeitig zu beſtimmen, ob und für welche Theile des Amtsbezirks das vorſtehende Verbot Platz greifen ſoll. Im Hinblick auf die beſonderen Schonzeitvorſchriften für den Bodenſee ($ 45 Abſ. 1) findet das Marktverbot in Betreff der Karpfen, Schleien und Barben in den an den Bodenſee angrenzenden Amtsbezirken Konſtanz, Ueberlingen und Stockach keine Anwendung. Ausnahmen von 8 47. Auf Lachſe und Felchen, zu deren Fang gemäß 8 44 eg Erlaubniß ertheilt worden iſt, findet das vorftehende Verbot (§ 46) keine Tachfen und Felchen. Anwendung. Doch dürfen Lachſe während der Schonzeit nur verkauft ꝛc. Sonfige werden, wenn ſie mit einem Kontrolzeichen, beſtehend aus einer durch Ausnahmen. Kiemen und Schlund gezogenen, mit einer Plombe geſchloſſenen Schnur verſehen ſind. Das Kontrolzeichen wird von dem Auſſichtsperſonal angelegt, nachdem der Fiſcher nachgewieſen hat, daß die Fortpflanzungsſtoffe zur künſtlichen Fiſchzucht verwendet worden ſind oder daß die Fiſche zur Zeit des Fanges bereits verlaicht haben oder innerhalb der gebotenen Schonzeit nicht laichreif werden. In außerordentlichen Fällen (3. B. bei Abfiſchung von Teichen in Folge von Natur⸗ ereigniſſen, beim Abſchlagen von Waſſerläufen und dergleichen), in welchen zur Vermeidung größeren Nachtheils die ſofortige Verwerthung der Fiſche geboten erſcheint, können die Bezirks⸗ ämter unter den geeigneten Kontrolen die Veräußerung und Verſendung der Fangergebniſſe ausnahmsweiſe zulaſſen. XII. Schonvorſchriften für Krebſe insbeſondere. (Gef. Art. 170 $ 48. Der Fang von Krebſen, welche vom Kopf bis zum Schwanzende nicht mindeſtens 8 em meſſen, iſt verboten. Werden Krebſe, deren Fang hiernach unterſagt iſt, unabſichtlich gefangen, ſo ſind dieſelben unverzüglich in das Gewäſſer frei wieder einzuſetzen. In der Zeit vom 1. November bis 1. Juni iſt der Fang von Krebſen unterſagt. Bezüglich des Feilhaltens, der Veräußerung und Verſendung von Krebſen zur Schon— zeit und von Krebſen, welche das vorgeſchriebene Maß nicht haben, finden die SS 39, 40 und 46 ſinngemäße Anwendung. XIII. Ausſtellung von Fiſcherkarten. (Geſ. Art. 10, 11.) § 49. Wer die Fiſcherei oder den Krebsfang ausüben will, hat zuvor eine Fiſcher— karte zu erwirken. Zur Ertheilung der Fiſcherkarte iſt das Bezirksamt zuſtändig. Die Fiſcherkarte kann höchſtens auf die Dauer eines Jahres und immer nur bis zum Schluß eines Kalenderjahres ausgeſtellt werden. Die Ortspolizeibehörde kann eine Fiſcherkarte nur für die Fiſchwaſſer ihres Gemarkungs— bezirks auf die Dauer von vier Wochen und nur an ſolche Perſonen ausſtellen, welche vorüber⸗ gehend an dem betreffenden Orte ſich aufhalten. Mehr als einmal an dieſelbe Perſon inner— halb desſelben Jahres kann eine Fiſcherkarte von der Ortspolizeibehörde nicht ausgeſtellt werden. LM Die Form, in welcher die Fiſcherkarten vom Bezirksamt ausgeſtellt werden, iſt aus der Anlage II, die Form, in welcher Fiſcherkarten durch die Ortspolizeibehörden ausgeſtellt werden, aus der Anlage III zu erſehen “). Vor der Ausſtellung der Fiſcherkarte iſt zu prüfen, ob beim Geſuchſteller Thatſachen vorliegen, wegen deren die Fiſcherkarte nach Art. 11 des Geſetzes verweigert werden kann, und weiterhin feſtzuſtellen, in welcher Eigenſchaft der Geſuchſteller die Fiſcherei auszuüben beabſichtigt, ob als Fiſchereiberechtigter, angeſtellter Fiſcher, Fiſchereipächter oder als Fiſchereigaſt. Die räumliche Ausdehnung des Fiſchereibezirks, auf welchen ſich das Fiſchereiausübungs— recht erſtreckt, iſt in der Fiſcherkarte genau zu bezeichnen. § 50. Ueber die von der Ortspolizeibehörde ausgeſtellten Fiſcherkarten iſt am Schluß eines jeden Halbjahres dem Bezirksamt ein Verzeichniß vorzulegen, welches Vor- und Zuname, Stand, Wohnſitz, bezw. Aufenthalt des Fiſchereiberechtigten, ſowie den Umfang des Fiſcherei⸗ bezirkes, für welchen Fiſcherkarten zur Ausſtellung gelangt ſind, zu enthalten hat. Wird von einem Bezirksamt eine Fiſcherkarte ausgeſtellt, welche auf Fiſchwaſſer lautet, die ganz oder theilweiſe in einem anderen Amtsbezirke gelegen find, ſo gibt es von der erfolgten Ausſtellung dem betreffenden Bezirksamt Nachricht. Am Jahresſchluſſe iſt von den Bezirksämtern dem Miniſterium des Innern ein Nach⸗ weis über die Geſammtzahl der ausgeſtellten Fifcherkarten unter Benützung des anliegenden Formulars IV einzuſenden 9 XIV. Fiſchereiaufſicht. (Geſ. Art. 15.) Wahrnehmung der $ 51. Außer den von dem Staate, den Gemeinden, Fiſcherei— Filchereiauſſicht genoſſenſchaften und ſonſtigen Fiſchereiberechtigten für beſtimmte Fiſchwaſſer durch das Polizei- aufgeſtellten Fiſchereiaufſehern wird den Ortspolizeidienern, Baum- perfonal und andere warten, Wie enwärtern, Feld- und Waldhütern, Bach- und Kanalaufſehern, Bedienſſete. dem Aufſichtsperſonal der Waſſer⸗ und Straßenbau- und Landeskultur— behörden und den Floßauſſehern, ferner den Gendarmen, Steuer- und Grenzaufſehern, ſoweit es unbeſchadet ihrer eigentlichen Dienftaufgaben thunlich iſt, die Ueberwachung der Beobachtung der Vorſchriften der Geſetze vom 3. März 1870 und 26. April 1886, ſowie der zu dieſen Geſetzen ergangenen Vollzugsvorſchriften als Dienſtpflicht auferlegt. Dieſelben erhalten eine gedruckte Dienſtweiſung. Wahrgenommene Zuwiderhandlungen gegen die geſetzlichen und Verordnungs-Vorſchriften ſind bei der zuſtändigen Behörde (Bezirksamt, Amtsgericht oder Staatsanwalt) anzuzeigen. 8 § 52. Die von den Fiſchereiberechtigten zur Handhabung des Fichereiſchutzes eee aufgeſtellten Perſonen (Fiſchereiaufſeher) ſind, wenn ſie nicht ſchon als deren Perplichtung, öffentliche Bedienſtete des Staates oder der Gemeinde anderweitig auf f ee Erfüllung ihrer Dienſtaufgaben verpflichtet worden ſind, vor Antritt ihres dienlobliegenheiten. Dienſtes vom Bezirksamt handgelübdlich dahin zu verpflichten: daß ſie die ihnen übertragene Dienſtaufgabe als Fiſchereiaufſeher gewiſſenhaft nach Maßgabe der Dienſtweiſung erfüllen und alle zu ihrer Kenntniß gelangenden Zuwiderhandlungen gegen fiſchereigeſetzliche Beſtimmungen zur Anzeige bringen werden. Der Antrag auf handgelübdliche Verpflichtung eines Fiſchereiaufſehers iſt vom Fiſcherei⸗ berechtigten beim Bezirksamt, in deſſen Bezirk der betreffende Fiſchereibezirk ganz oder zum größten Theil liegt, unter Angabe von Namen, Vornamen, Stand, Geburtsdatum und Geburtsort, Wohnſitz und Staatsangehörigkeit des aufgeſtellten Fiſchereiaufſehers, über die Zeitdauer der Anſtellung, ſowie über den Fiſchereibezirk, welcher jeiner Aufſicht unterſtehen ſoll, einzureichen. Ehe das Bezirksamt über die Zulaſſung zur Verpflichtung beſchließt, hat es beim Gemeinderath, geeigneten Falls unter Erhebung bei der mit Führung des Strafregiſters betrauten Behörde, darüber Erkundigungen einzuziehen, ob nicht etwa Thatſachen vorliegen, welche die Unzuverläſſigkeit des Betreffenden in Bezug auf die Handhabung des Fiſcherei⸗ ſchutzes darthun, insbeſondere, ob nicht die in Art. 11 des Geſetzes bezeichneten Fälle gegeben ſind. Die verpflichteten Fiſchereiaufſeher haben ihren Dienſt nach Maßgabe der vom Miniſterium allgemein erlaſſenen beziehungsweiſe der vom Bezirksamt für die betreffenden Fiſchwaſſerſtrecken beſonders erlaſſenen Dienſtanweiſung zu verſehen. Der Fiſchereiaufſeher muß *) Dieſe Formulare |. im Badiſchen Gejeß- und Verordnungsblatt 1888 S. 3741. en. im Dienſt mit einer vom Bezirksamt ertheilten Legitimation verſehen ſein. Als äußeres Zeichen ſeines Berufs dient die an der Kopfbedeckung zu tragende badiſche Kokarde. Die Namen der beſtellten und verpflichteten Fiſchereiaufſeher find auf Koſten des Fiſchereiberechtigten im amtlichen Verkündigungsblatt bekannt zu machen, ebenſo die Entlaſſung ſolcher Fiſchereiauſſeher. Der Fiſchereiberechtigte hat die ſeinerſeits erfolgte Entlaſſung eines verpflichteten Fiſchereiaufſehers dem Bezirksamte anzuzeigen. XV. Uebergangsbeſtimmungen. § 53. Mit dem Inkraftreten dieſer Verordnung werden die bisherigen zum Vollzug des Geſetzes vom 3. März 1870 erlaſſenen Verordnungen, nämlich die Verordnung vom 11. Januar 1871 (Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt von 1871, Nr. III), vom 4. April 1872 (Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt von 1872, Nr. XVII), vom 6. Januar 1875 (Geſetzes- und Verordnungsblatt von 1875, Nr. IV), vom 30. Oktober 1877 (Geſetzes und Verordnungsblatt von 1877, Nr. XXII), vom 1. März 1879 (Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt von 1879, Nr. XII), vom 23. Oktober 1879 (Geſetzes- und Verordnungsblatt von 1879, Nr. LII), vom 22. Oktober 1881 (Geſetzes- und Verordnungsblatt von 1881, Nr. XXV), vom 26. Februar 1885 (Geſetzes- und Verordnungsblatt von 1885, Nr. X), ferner die Bekanntmachung vom 11. Oktober 1884 (Geſetzes- und Verordnungsblatt von 1884 Nr. XXXIX) außer Wirkſamkeit geſetzt. Karlsruhe, den 3. Februar 1888. Groß herzogliches Min iſterium des Innern. Turban. Vdt. Schellenberg. Vollzugsvorſchriften (vom 3. Febr. 1888) in Betreff des Lachs- und Felchenfanges zur Schonzeit. (S 44 der Vollzugsverordnung zum Fiſchereigeſetz.) I. Kontrolirung des Lachsfanges zur Schonzeit. 1. Die Aufſeher haben darüber zu wachen, daß während der Schonzeit des Lachſes (11. November bis 24. Dezember) nur durch diejenigen Fiſcher auf Lachſe gefiſcht wird, welche ſich im Beſitze der beſonderen bezirksamtlichen Genehmigung hiezu befinden. Von den an die einzelnen Fiſcher ihres Aufſichtsbezirkes erteilten Genehmig⸗ ungen erhalten die Aufſeher Kenntniß. Die Aufſeher haben hierüber ein Verzeichniß zu führen und dasſelbe während der Aufſichtsperiode ſtändig bei ſich zu tragen. 2. Soweit thunlich von Woche zu Woche ſollen die Aufſeher mit den Fiſchern Ort, Tag und Stunde vereinbaren, an welchen den gefangenen laichreifen Fiſchen die Fortpflanzungsorgane entnommen, die Eier befruchtet und behufs Abſendung an die betreffende Fiſchzuchtanſtalt verpackt und die Kontrolzeichen angelegt werden ſollen. Die Fiſcher ſind deßhalb dazu anzuhalten, von den Fängen den Aufſehern alsbald Anzeige zu machen, wobei ſie anzugeben haben, ob ſich unter den gefangenen Fiſchen ſolche in derart laichreifem Zuſtande befinden, daß mit der Entnahme der Fortpflanzungsſtoffe ohne Gefahr für den Verluſt der Rogen nicht länger gezögert werden kann. 3. Soweit es ihre Dienſtgeſchäfte ohne Nachtheil geſtatten, ſollen die Aufſeher die Be- fruchtung und Verpackung der Eier überwachen, jedenfalls aber davon Ueberzeugung ſich verſchaffen, wie die befruchteten und zur Abſendung an die Fiſchzuchtanſtalt beſtimmten Eier nach ihrem äußeren Anſehen beſchaffen und verpackt ſind. 4. Ergeben ſich in dieſer Beziehung keinerlei Anſtände, ſo hat der Aufſeher dem Fiſche das Kontrolzeichen dadurch anzulegen, daß er ihm eine Schnur durch Kiefer und Schlund zieht, die Schnurenden durch die beiden Löcher der Plombe führt und die Letztere mittels der Blombirzange, in deren Beſitz er geſetzt iſt, zuſammendrückt. Er hat, um Mißbräuchen vorzubeugen, insbeſondere darauf zu achten, daß die beiden Schnurenden durch die Plombe ſelbſt zuſammengehalten werden. N 119 Werden weibliche Lachſe (Lider) in nicht völlig laichreifem Zuſtande gefangen, ſo ſind dieſelben bis zum Zuſtand der Laichreife aufzubewahren. Das Kontrolzeichen darf angelegt und die Lachſe dürfen in den Verkehr gebracht werden, wenn das Umſtehen derſelben zu beſorgen iſt. Bei der Aufbewahrung der Fiſche im Waſſer ſoll jede mit einer Quälerei für das Thier verknüpfte Befeſtigungsweiſe vermieden werden. Wenn ein Fiſcher die ihm ertheilte Erlaubniß zum Salmenfang während der Laichzeit mißbraucht, ſich der Kontrole zu entziehen ſucht oder bei Befruchtung und Abſendung der Eier ſich nachläſſig zeigt, ſo hat der Aufſeher dem zuſtändigen Vezirksamt behufs Zurückziehung der Erlaubniß Anzeige zu machen. „Die Sendungen von Fiſcheiern an die Fiſchzuchtanſtalten ſind äußerlich mit der Nummer der Plombirzange des Aufſehers zu verſehen. Auch ſind die einzelnen Sendungen aus einem Aufſichtsbezirke mit fortlaufenden Nummern zu bezeichnen. .Die Aufſeher haben über die Zahl der von ihnen mit dem Kontrolzeichen verſehenen Fiſche und über die Abſendung der Fortpflanzungsſtoffe an die Fiſchzuchtanſtalten genaue Aufzeichnungen nach Maßgabe des anliegenden Schemas“) zu machen. Dieſe Verzeichniſſe haben ſie nach Schluß der Laichperiode der unmittelbar vorgeſetzten Behörde mit einem Berichte über alle zur Sache gehörigen Wahrnehmungen vorzulegen. Für die durch die Ueberwachung des Lachsfanges ſich ergebende Mühewaltung erhalten die Aufſichsperſonen eine angemeſſene Belohnung. II. Kontrolirung des Felchenfanges zur Schonzeit. Die Fiſcher, welche die bezirksamtliche Erlaubniß zum Felchenfang während der Schonzeit (15. November bis 15. Dezember) erhalten haben, ſind verpflichtet, den während der Schonzeit gefangenen laichreifen Felchen auf dem Schiff die Fort- pflanzungsſtoffe zu entnehmen, ſolche zu befruchten und zweckmäßig verwahrt an das ihnen zu bezeichnende Aufſichtsperſonal oder unmittelbar an die nächſtgelegene Brutanſtalt für Felchen abzuliefern. „Das Fiſchereiaufſichtsperſonal hat den Fiſchern in Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflichtungen thunlich behilflich zu ſein. Dasſelbe ſoll deßhalb während der Fangzeit auf laichende Felchen ſich ſo häufig als möglich auf den Fangſtellen einfinden, bei der Befruchtung der Eier mitwirken und der Einſendung der bei ihm abgelieferten, beziehungsweiſe von ihm in Empfang genommenen Eier an die Brutanſtalten ſich unterziehen. „Bei der Ablieferung von Felcheneiern iſt in der Weiſe zu verfahren, daß die badiſchen und die ſchweizeriſchen Brutanſtalten thunlich gleichmäßig mit Eiermaterial verſorgt werden. Sobald alle Anſtalten gefüllt ſind, werden die gewonnenen Felcheneier an geeigneten Stellen des Sees ausgeſät. Das Aufſichtsperſonal ſoll jo viel als thunlich dieſes Ausſäen ſelber beſorgen. „Die den Fiſchern aufzuerlegende Verpflichtung erſtreckt ſich nicht auf Gangfiſche. Doch ſoll das Aufſichtsperſonal ſo viel als thunlich Gangfiſcheier gewinnen und nach erfolgter Befruchtung zur Ausſäung bringen. Was die Fiſcherei im Oberſee bei der Inſel Mainau, am ſogenannten Eichhorn oberhalb Staad und bei Immenſtaad anlangt, ſo wird den betreffenden Fiſchern, welche die Erlaubniß zum Felchenfang während der Laichzeit erhalten, lediglich die Auflage gemacht werden, die gewonnenen und befruchteten Felcheneier an den ihnen durch das Aufſichtsperſonal bezeichneten Stellen zur Ausſäung zu bringen. Karlsruhe, den 3. Februar 1888. Großherzogliches Miniſterium des Innern. Turban. Vdt, Schellenberg. ) Abgedruckt im Badiſchen „Geſetz- und Verordnungsblatt“ 1888 S. 36. 120 — Inserate. Groß⸗Tiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: = ABlaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche = Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. (5) Drei ſe: 1 Amerikan. Schwarzbarſch von 1884, iſt fortpflanzungsfähig . . 10.— M „ 5 ( a en 175 „ 1 / 0 SR Are rg M 1 Amerikan. Forellenbarſch von 1885, iſt fortpflanzungsfähig. . 3.— , „ 1 f 55 VVFÜVVVVVV Streichkorpfen pro 1 Pfund JJ Karpfenſtrich pro 100 Stück je nach der Größe 3, und darüber. Goldorfen und Goldſchleihen von 1887 pro Stück I 2.20 4 5 2 1 fültere. pr Pfunmm An rear 50 Max von dem Borne, Rittergutsbeſitzer auf Verneuchen, Bahnſtation Ringenwalde (Preußen). RS LER SER U Vol Dr ELTERN Wer liefert lebende Eßkarpfen, Hechte, Fabr v. Fiſch⸗, Jagd⸗ u. 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Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal. Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 In ſerate die zweiſpaltige Petitzeile N bei allen ae 1 E ue O ge 15 Pfennige. — Redaktion und uchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Adminiſtration, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtraße 48/21. Bäneriſchen Fiſcherei-Teitung. Oegan für die efammtinterejfen der Filherei, ſowie für die Beftcebungen er Fiftterei-Bereine: in Sonderheit Organ der Landes- Fiſcherei- Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Jolle und Heſſen⸗Naſſau ic. In Verbindung mit Fahmännern ee Vellerreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Tiſcherei⸗Verein. ünchen, 8. April IT88. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. Inhalt: I Zur Vorgeſchichte der neuen Ausführungs⸗Verordnungen zum Preußiſchen Fi er Geſetz vom 30. Mai 1874. — II. Fiſchzuchtverhältniſſe in Nordamerika. — III. Teich- wirthſchaftliche Erfahrungen. — IV. Bekanntmachung des Bayeriichen Fiſcherei— Vereins. — V. Literariſches. — VI. Vereinsnachrichten. — VII. Offener Briefwechſel. — VIII. Vermiſchte Mittheilungen. — IX. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Zur Vorgeſchichte der neuen Ausführungs Verordnungen zum Preußiſchen Jiſchereigeſetz vom 30. Mai 1874. Um die Beſtimmungen der neuen Ausführungs-Verordnungen beſſer kennen zu lernen, um namentlich zu verſtehen, wie es kommt, daß die einem großen Theile der Binnenfiſcherei ſo nachtheilige Beſtimmung, wonach an drei Tagen jeder in die Frühjahrsſchonzeit fallenden Woche ohne weiteres jetzt gefiſcht werden darf und die Freigabe der Fiſcherei an zwei weiteren Tagen jeder Woche in Ausſicht geſtellt iſt (wozu ſeither doch wenigſtens Erlaubniß der Regierungen gehörte), in ſämmtliche Ausführungs-Verordnungen, „um die Einheit möglichſt aufrecht zu erhalten“, aufgenommen iſt, erſcheint ein Rückblick auf die Entſtehungsgeſchichte dieſer Verordnungen nicht ohne Intereſſe, weshalb es verſucht werden ſoll, einen ſolchen zu geben. Am 11., 15. und 20. Mai und am 2. November 1877 war die erſte Serie der bislang in Preußen giltigen Ausführungs-Verordnungen erlaſſen. Schon am 22. März 1879 erging unter dem landwirthſchaftlichen Miniſter Friedenthal eine allgemeine Verfügung, deren Eingang darauf hinweiſt, daß die bezüglichen an den Minifter gerichteten Anträge denſelben veranlaßten, eine Reviſion der fiſchereipolizeilichen Vorſchriften in Ausſicht zu nehmen. I Rückſichtlich der Ausführungs-Verordnungen vom Mai und November 1877 wird zunächſt die Frage angeregt, ob nicht die zwiſchen denſelben beſtehenden Unterſchiede im Intereſſe einer einheitlichen Regelung beſeitigt werden können und namentlich wird Uebereinſtimmung der Mindeſtmaße der einzelnen Fiſcharten und gleiche Beſtimmung über Geſtattung des Fiſchfanges überall an drei bezw. ſünf Tagen jeder Woche der Schonzeit als empfehlenswerth bezeichnet. Dieſe an ſämmtliche Kgl. Preuß. Regierungen ergangene Verfügung veranlaßte Viele derſelben, Sachverſtändige und die allmählig ins Leben getretenen Fiſcherei-Vereine zu hören, und wurde dadurch eine ziemlich lebhafte Diskuſſion der fiſchereilichen Angelegenheiten hervor— gerufen, die jedoch nachließ, als das Nachtragsgeſetz vom 30. März 1880 ergangen war. Nachdem unterm 3. Dezember 1877 bereits einllebereinfommen zwiſchen Preußen, den Thüringen'ſchen Staaten, Oldenburg, Braunſchweig, Anhalt, Lübeck, Bremen und Hamburg — den ſog. Vertragsſtaaten — wegen Herbeiführung übereinſtimmender Maßregeln zum Schutze und zur Hebung der Fiſcherei geſchloſſen und in 8 17 derſelben eine dreitägige all— gemeine Friſt, ſowie eine fünftägige Friſt für den Fang von Lachs, Lachsforelle, Maifiſch, Finte und Stint während der Frühjahrsſchonzeit zugelaſſen war, d. h. immer mit beſonderer Erlaubniß der betreffenden Bezirksregierung, wurde im 8 2 des Nachtrags zu dieſem Ueber— einkommen vom 8. Mai 1880 die Geſtattung der fünftägigen Friſt auch auf den Fang von Stören und Stichlingen ausgedehnt. Immer aber handelte es ſich doch um Geſtattungen, die erſt nach vorgängiger Sach— unterſuchung gegeben wurden, wenn dadurch eine Schädigung des Fiſchbeſtandes nicht zu befürchten war. Inzwiſchen war Miniſter Dr. Lucius an die Spitze des landwirthſchaftlichen Miniſteriums, zu deſſen Reſſort die Fiſcherei gehört, getreten, und wohnte derſelbe in Be— gleitung des Minifterialreferenten am 8. November 1881 der Sitzung des Ausſchuſſes des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zu Berlin bei, in welcher von dieſem nun die Frage öffentlich erörtert wurde, ob das Fiſchereigeſetz und die provinziellen Ausführungs- Verordnungen der Ergänzung und Abänderung bedürften. Der Deutſche Fiſcherei-Verein wünſchte namentlich die Frage erörtert, ob es nicht angezeigt ſei, das ſeitherige Schonzeitſyſtem zu verlaſſen und mit Wegfall der Winterſchonzeit die ſog. Individualſchonzeit, die ſeit langer Zeit in Bayern zum Segen der Fiſcherei beſteht, einzuführen. Das Zirkular VII des Deutſchen Fiſcherei-Vereins vom Jahre 1881 brachte aus— führlich die Verhandlungen dieſer wichtigen Ausſchußſitzung zugleich mit der Aufforderung an alle Betheiligten, insbeſondere die Fiſcherei-Vereine, zu ausführlicher Meinungsäußerung, die dann auch in reichlichem Maaße erfolgte, ſodaß in der Sitzung vom 18. März 1882 — Zirkular III/ 82 des Deutſchen Fiſcherei-Vereins — die Zeit im Weſentlichen mit der Berichterſtattung der Eingänge ausgefüllt und zwar Abſtimmung dahin erfolgte, daß das jetzige Schonſyſtem zu verlaſſen ſei, ſchließlich jedoch Vertagung der Angelegenheit bis zum Herbſt beſchloſſen wurde. Inzwiſchen erſchien im Juni 1882 eine miniſterielle Denkſchrift, betreffend „Schon— zeiten und Schonreviere für die Binnenfiſcherei“ zur Beleuchtung der von „hochangeſehener und ſachverſtändiger“ Seite für erforderlich gehaltenen Aenderung der ſeitherigen Schonzeiten. In dieſer wurde an die Spitze der Erörterungen der Satz geſtellt, daß in Preußen die Binnenfiſcherei nicht als Sport, ſondern als Gewerbe betrieben werde und daß ein nicht allzu kleiner Theil der Bevölkerung in dem berufsmäßigen Betrieb der Fiſcherei ſeinen einzigen Erwerb und Lebensunterhalt finde und daß dementſprechend in der ſehr ſchwierigen Frage der Beſtimmung der Schonzeiten der Schwerpunkt der Geſetzgebung liege. Nach Darſtellung der ſeitherigen Entwickelung der geſetzgeberiſchen Thätigkeit auf dieſem Gebiete, der Erwähnung des Uebereinkommens mit den Nachbarſtaaten wird das herrſchende Syſtem der Schonzeiten und der damit unzertrennlich verbundenen Schonreviere in Näherem feſtgeſtellt und dabei u. A. die Frühjahrsſchonzeit als eine verſtärkte wöchentliche Schonzeit für diejenige Periode des Jahres charakteriſirt, in welcher der Hauptzug der Wanderfiſche ſtattfindet, ſo daß ſie als Laichſchonzeit nur inſoweit noch Bedeutung habe, als ſie die Bevölkerung der Laichſchonreviere mit laichreifen Fiſchen erleichtert. Andererſeits werde jedoch N 128 mit Rückſicht auf die Erhaltung des Fiſchbeſtandes in vielen Gewäſſern der Fiſchfang während der Frühjahrsſchonzeit ganz zu verbieten ſein, doch müſſe die Rückſicht auf die Exiſtenz der berufsmäßigen Fiſcher in den Vordergrund treten und endgültige Entſcheidung könne erſt nach Kenntniß aller mitſprechenden Umſtände, die wegen der kurzen Dauer der Giltigkeit der Ausführungs-Verordnungen noch nicht genügend bekannt ſeien, getroffen werden. Die auf Einführung der dem jetzigen Schonſyſtem diametral entgegenſtehenden Individual— ſchonzeiten gerichteten Anträge werden als unausführbar, der damit nothwendig verbundene Marktzwang als läſtig bezeichnet, die Möglichkeit entſprechender Aufſicht verneint und als Aufgabe der landwirthſchaftlichen Verwaltung hingeſtellt, das herrſchende Syſtem der Schon— zeiten und Schonreviere zu vervollſtändigen, zu verbeſſern und auszubilden. Inzwiſchen hatte ſich die Preſſe auch die Erörterung der Frage angelegen ſein laſſen, insbeſondere hatte die Fachliteratur und in hervorragender Weiſe die „Bayeriſche Fiſcherei— Zeitung“ die Angelegenheit im Sinne des Deutſchen Fiſcherei-Vereins beſprochen, der bekannte Fiſchereiſachverſtändige, Rittergutsbeſitzer M. v. d. Borue, ließ mehrfache Flugblätter zirkuliren, deren Beantwortung und Kritiſirung auch die Fiſcherei-Vereine in größere Bewegung ſetzte. Alle dieſe Erörterungen blieben im Weſentlichen erfolglos. Mitte des Jahres 1884 erſchien ſeitens der landwirthſchaftlichen Verwaltung eine „Denkſchrift über die Reviſion der Allgemeinen Verordnung vom Jahre 1878, betreffend die Ausführung des Fiſchereigeſetzes“, im Eingang und ſonſt für alle Provinzen und in Betracht kommende Regierungsbezirke übereinſtimmend, vor Allem betonend, daß die berufsmäßigen Fiſcher in der Ausübung ihres Berufes geſchützt werden müſſen; ſachlich iſt das alte Schonſyſtem beibehalten, einige Aenderungen bei Feſtſtellung der der Winterſchonzeit unter— worfenen Gewäſſer find vorgenommen, in den der Frühjahrsſchonzeit unterworfenen Gewäſſern ſoll jedoch Fiſchen an drei Tagen, von Montag früh anfangend, ohne weitere Erlaubniß geſtattet ſein, und Ausdehnung dieſer Geſtattung nach Herſtellung ausreichender Laichſchonreviere iſt in Ausſicht geſtellt; im Uebrigen ſind bezüglich der Fanggeräthe und Fangarten manche Beſtimmungen ergänzt, andere weggefallen, andere verſchärft. Dieſe Denkſchrift wurde den Königlichen Regierungen und von dieſen den in ihrem Bezirke befindlichen Fiſcherei-Vereinen und ſonſtigen Sachverſtändigen zur Begutachtung und Aeußerung mitgetheilt. Soviel dieſerhalb bekannt geworden iſt, haben ſich die meiſten der aufgeforderten Gutachter für Aenderung des beſtehenden Syſtems und Uebergang zu dem Syſtem der ſogen. Individualſchonzeiten ausgeſprochen. Unter Anderem erſchienen in den Nr. 36 und 46 S. 769 und 929 des 37. Jahr- ganges der „Hannover'ſchen land- und forſtwirthſchaftlichen Zeitung“, dem amtlichen Organe für die Königliche Landwirthſchaftsgeſellſchaft für Hannover und das Fürſtenthum Schaumburg— Lippe, in dem der „Fiſcherei“ gewidmeten Abſchnitte Beſprechungen des an der Königlichen Forſtakademie zu Münden als Zoologe angeſtellten Profeſſors Dr. Metzger „zur Reviſion der Fiſchereigeſetzgebung“, welche u. A. der Einführung eines fogen. gemiſchten Schonſyſtems das Wort redeten. Danach ſoll die Winterſchonzeit ganz in Wegfall kommen, für die wenigen Winterlaicher (Lachs, Meerforelle, Schnäpel und Bachforelle) und die weder in die Winter- noch Frühjahrsſchonzeit fallende Aeſche durch Einführung der relativen oder Individual— ſchonzeit Schutz gewährt und im Uebrigen die Frühjahrsſchonzeit als Kollektiv-Individual— ſchonzeit für ſämmtliche Frühjahrslaicher — die landläufig gewordene Heegezeit — für ſämmtliche nicht geſchloſſene Binnenfiſchgewäſſer gelten, während welcher nur auf einzelne namhaft gemachte Fiſcharten — die ſeither ſchon in der Ausführungs-Verordnung namhaft gemachten — mit Genehmigung des Regierungspräſidenten gefiſcht werden darf. Dieſer Vorſchlag fand lebhaften Beifall, er ſchien geeignet, die widerſtrebenden Meinungen zu einem gedeihlichen Vergleiche zu führen, vielſeitig wurde für Annahme des— ſelben plaidirt; u. A. nahm ihn am 27. Septemberr 1884 der zu Köln a / Rh. fi) kon— ſtituirende Verband von Fiſcherei- Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaften ꝛc. der vier weſtlichen Provinzen Preußens: Rheinland, Weſtfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau einſtimmig an; dabei konſtatirend, daß im Weſentlichen die Fiſchereiverhältniſſe der vier genannten Provinzen gleichliegen, daß namentlich, abgeſehen vom Niederrhein, in denſelben ein Fiſchereigewerbe, wie in den öſtlichen Provinzen nicht exiſtire, daß die ſogen. Berufsfiſcher in den weſtlichen 12 preußiſchen Provinzen nicht ausſchließlich von der Fiſcherei leben, vielmehr daneben noch anderen Berufsarten obliegen. Regierungsſeitig fand jener Vorſchlag wenig Beachtung; in den einzelnen Provinzen wurden unter Vorſitz der betreffenden Herren Oberpräſidenten ſogen. Sachverſtändigen— verſammlungen berufen, denen ſämmtlich der Referent des Königlichen landwirthſchaftlichen Miniſteriums, Herr Geheimer Regierungsrath Friedberg in Berlin, beiwohnte. Soweit Aeußerungen über dieſe Konferenzen in die Oeffentlichkeit gedrungen ſind, wurde überall eröffnet, daß nur das in der letzterwähnten Denkſchrift, die überall den Verhandlungen zu Grunde gelegt iſt, enthaltene Schonſyſtem Gegenſtand der Erörterungen ſein könnte, auch wenn die Gutachten vorher gehörter Sachverſtändiger den Uebergang zu andern Syſtemen insbeſondere dem Metz ger'ſchen Vermittlungsvorſchlag empfehlen. Neben dieſen die betheiligten fiſchereiſichen Kreiſe lebhaft in Anſpruch nehmenden Erhebungen und Erörterungen tauchte in dieſer Zeit ein weiterer Punkt, die Regelung der Lachsfiſcherei im Rheine betreffend, auf, der auf die endliche Regelung der in den Ausführungs- Verordnungen zuſammenzufaſſenden Beſtimmungen verzögernd wirkte. Den gerade tagenden Provinziallandtagen wurden die Entwürfe ebenwohl zur Aeußerung mitgetheilt. In der 11. Sitzung des Abgeordnetenhauſes zu Berlin am 1. Februar 1886, gelegent— lich der Etatsberathung des Kapitels „Fiſcherei“, äußerte ſich in Folge gegebener Ver— anlaſſung der Miniſter für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten (ausweislich des ſtenogr. Berichtes S. 286 ꝛc.) dahin u. A.: daß der Kampf, ob Individualſchonzeit oder nicht, zur Zeit noch beſtehe, die Kundgebungen, die von beiden Seiten kommen, hielten ſich ungefähr die Wage. Theoretiſch ſei für die Individualſchonzeit außerordentlich viel zu ſagen, die praktiſche Durchführbarkeit ſcheitere aber an der Unmöglichkeit der Kontrolle ꝛc., die Vers handlungen über die Reviſion der Ausführungs-Verordnungen hätten nicht geruht, vielmehr ſeien die Entwürfe den Provinzialbehörden zur Aeußerung zugegangen. Für ſieben Provinzen, deren Vertretung ſich geäußert habe, ſei die Sache zu einem vorläufigen Abſchluß gebracht, für die Uebrigen, darunter Hannover, ſtehe dieſes ebenwohl in Ausſicht. Bezüglich der Lachsfiſcherei theilte der Miniſter mit, daß im letzten Sommer (1885) zwiſchen den übrigen Rheinuferſtaaten und Holland ein Vertrag vereinbart worden ſei, der wohl allen billigen Anforderungen Deutſchlands und der Schweiz entſprechen dürfte und den holländiſchen Generalſtaaten zur Beſtätigung vorliege. Inzwiſchen war jene Denkſchrift des Jahres 1884 mit bezüglichem Entwurfe der Ausführungsverordnung, wie vom Miniſter hervorgehoben, den Provinziallandtagen zur Aeußerung vorgelegt und meiſt, obwohl der im Sommer 1885 zu München tagende erſte Deutſche Fiſchereitag, geſtützt auf ein Gutachten des Deutſchen Landwirthſchaftsrathes vom 2. Februar 1883, ſich gleichfalls für Aenderung des Schonſyſtems ausgeſprochen hatte, ohne prinzipielle Aenderung an die Staatsbehörde zurückgelangt. Nur der Kommunallandtag zu Caſſel, welchem der Entwurf am 8. November 1885 zugegangen war, glaubte ſich mit dem Inhalt desſelben nicht einverſtanden erklären zu können. Er beantragte in Ueberein⸗ ſtimmung mit dem Antrag ſeines Hauptausſchuſſes am 14. Dezember 1885 unter Darlegung des Umſtandes, daß es innerhalb des Regierungsbezirks keinen berufsmäßigen Fiſcherſtand gebe, die Schonung des Fiſchbeſtandes es aber dauernd erheiſche: Aufhebung der Winter— ſchonzeit, Individualſchonzeit für Salmoniden vom 15. Oktober bis 15. Dezember jeden Jahres und jährliche Frühjahrsſchonzeit vom 10. April bis 9. Juni für ſämmtliche Gewäſſer des Regierungsbezirks, dementſprechende Aenderung der Entwürfe und daneben für den Lachs in der Weſer und deren Nebenflüſſen entſprechende Schonzeit wie im Rheingebiet anzuordnen. In letzter Beziehung wurde weiter der Miniſterialbeſchluß vom 6. Juni 1886 bekannt, wonach bei der Frühjahrskonferenz der Vertragsſtaaten zu Arnſtadt, Pfingſten 1886, auch die Weſerlachsfrage einer eingehenden Erörterung unterzogen war, mit deren Reſultate, weil nicht weit gehend genug, ſich der am 17. November 1884 neu gegründete Weſer-Fiſcherei-Verein zu Hameln nicht einverſtanden erklären zu können glaubte. Dem Ende des Jahres 1886 in Hannover tagenden Provinziallandtage ging weiterhin der Entwurf einer Verordnung, betreffend die Ausführung des Fiſchereigeſetzes in der Provinz Hannover zu, welcher mit der Begründung der Denkſchrift verſehen, keine Aenderung des 125 Schonſyſtems, wohl aber für Elbe, Weſer und Ems Beſchränkungen der Lachsfiſcherei während der Zeit vom 15. Auguſt bis 31. Dezember brachte, indem er für beſtimmte Zeiten innerhalb dieſes Zeitraumes den Lachsfang mit Zug- und Treibnetzen unterſagt. Der Hannover'ſche Provinziallandtag arbeitete den Entwurf im Weſentlichen in Uebereinſtimmung mit den Anträgen des Heſſiſchen Kommunallandtages völlig um, und überreichte auf Grund ſeiner Beſchlüſſe in der Sitzung vom 13. Dezember 1886 einen völlig geänderten Entwurf der Verordnung mit Antrag auf Einführung der Königlichen Staatsregierung. Daß auf den Antrag der Heſſiſchen Kommunalſtände nicht eingegangen werden ſolle, ergab ſich daraus, daß im Anfang des Jahres 1887 der Königlichen Regierung daſelbſt ein etwas abgeänderter, ſonſt mit dem früheren Regierungsentwurf übereinſtimmender, jedoch namentlich über die Weſerlachs-Fiſcherei Beſtimmungen enthaltender neuer Entwurf der Ausführungsverordnung für den Regierungs-Bezirk Caſſel zur Aeußerung mitgetheilt wurde. Da nun beiden Häuſern des Landtags der Monarchie bereits Petitionen ähnlichen Inhalts vorlagen, indem der Verband von Fiſcherei-Vereinen ꝛc. für die vier weſtlichen Provinzen Preußens wegen Regelung der ſogenanten Adjazenten-Fiſcherei, der Zentralausſchuß der Königlichen Landwirthſchaftsgeſellſchaft zu Hannover aus gleichem Grunde ſowie wegen Erlaß eines Geſetzes zur Regelung der Koppel-Fiſcherei und zur Erleichterung der Bildung von Fiſcherei-Genoſſenſchaften vorſtellig geworden war, reichte der Caſſeler Fiſcherei-Verein eine Petition wegen Empfehlung der Aenderung der Schonzeit ein. Dieſe drei Petitionen waren Gegenſtand der Erörterung in der achten Sitzung des Herrenhauſes am 21. März 1887, in der namentlich der Vorſitzende des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Kammerherr von Behr-Schmoldow, auf das Lebhafteſte ſie unterſtützte und der Miaiſter Dr. Lucius zweimal das Wort ergriff, namentlich um, entgegen dem Antrage des Herrn von Behr, daß ſie der Königlichen Staatsregierung „zur Berückſichtigung“ überwieſen würden, dahin ſich zu äußeren, daß ſie lediglich „zur Erwägung“ übergeben würden. Aus der Rede des Miniſters, der hervorhob, daß die Ueberweiſung „zur Berück— ſichtigung“ präjudiziell ſei, iſt als deſſen perſönliche Anſicht mitzutheilen, daß die Winter— ſchonzeit wahrſcheinlich für die meiſten Gebiete als entbehrlich erkannt und abgeſchafft werde; der Schwerpunkt der Pflege der Fiſcherei werde für die Folge in der Errichtung großer Schonreviere liegen, übrigens ſei er bereit, die gewünſchte Dezentraliſation in dieſer Beziehung eintreten zu laſſen und die Verantwortung der Zentralſtelle in die Provinzen zu verlegen. Die zwei erſten Petitionen wurden „zur Berückſichtigung“, die hier zumeiſt Intereſſirende wegen Aenderung des Schonſyſtems der Königlichen Staatsregierung „zur Erwägung“ überwieſen. Anders im Abgeordnetenhauſe, wo am 30. April 1887 ausführlich über die drei Petitionen auf Grund eines ſchriftlich vom Freiherrn von Grote erſtatteten Berichts (Nr. 113) verhandelt wurde, der die Petitionen ebenfalls der Königlichen Staatsregierung zu ein— gehender Erwägung überwieſen wiſſen wollte — die hier zumeiſt in Betracht kommende Dritte (des Caſſeler Fiſcherei-Vereins) in dem Sinne, daß die Einführung eines ſogenannten gemiſchten Schonzeitſyſtems an Stelle der jetzt beſtehenden ſogenannten abſoluten Schonzeiten in Ausſicht genommen werde. Dagegen war der Gegenantrag geſtellt, die Petitionen der Staatsregierung „zur Berückſichtigung“ zu überweiſen, und die meiſten Redner ſprachen ſich dafür aus; theils wünſchten ſie gerade dieſe Materie provinziell geordnet, theils, daß ein etwas entſchiedener und beſchleunigter Gang hineinkomme, damit auch die ſich gebildet habenden Fiſcherei-Vereine, denen zumeiſt die Hebung des Intereſſes an dieſem volkswirthſchaftlich wichtigen Gegenſtand zu danken ſei, nicht erlahmten; auch auf die Aeußerung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, des Deutſchen Landwirthſchaftsrathes wurde verwieſen. Der landwirthſchaftliche Miniſter Dr. Lucius, der ſich an der Beſprechung betheiligte und den Kommiſſionsantrag befürwortete, bezeichnete wiederum die Individualſchonzeiten als theoretiſch richtig, aber praktiſch undurchführbar; er verwies auf die Möglichkeit der Dispenſation und darauf, daß die Bevölkerung, die gewerbsmäßig auf Fiſchfang angewieſen ſei, mehr zu berück— ſichtigen ſei, als die Liebhaber der Fiſcherei und des Sports. Gleichwohl wurden alle drei Petitionen „zur Berückſichtigung“ empfohlen. Dem entſprechend ſind durch Miniſterialverfügung vom 13. Mai 1887 weitgehende, noch ſchwebende Ermittelungen über die Gegenſtände der erſten und zweiten Petition, ins— 126 — —-„— — beſondere über die Adjazentenfiſcherei eingeleitet; bezüglich der dritten Petition, Einführung des gemiſchten Schonſyſtems, iſt es im Weſentlichen beim Alten geblieben. Schon im Sommer 1886 durch Reichsgeſetzblatt Nr. 18. war der Vertrag mit den Niederlanden und der Schweiz, betreffend die Regelung der Lachsfiſcherei im Stromgebiete des Rheines vom 30. Juni 1885, genehmigt 7. Juni 1886 — die ſogenannte Rheinlachs— konvention — publizirt und Anfangs Auguſt 1886 erfolgte im Preußiſchen Geſetzblatt die Publikation der Ausführungsverordnungen zum Fiſchereigeſetz für die Rheinprovinz und den Regierungsbezirk Wiesbaden vom 23. Juli 1886. Dieſelben enthalten faſt völlig überein= ſtimmend dieſelben Beſtimmungen wie die nun für die übrigen Provinzen und bezüg— lichen Regierungsbezirke mit Ausnahme Poſens erlaſſenen Ausführungs-Verordnungen vom 8. Auguſt 1887. Ueberall iſt die Winterſchonzeit beibehalten und die Wirkungen der Früh— jahrsſchonzeit, jetzt verſtärkte Wochenſchonzeit genannt, ſind dadurch beſonders für die im Berg— und Hügelland fließenden Binnengewäſſer vereitelt, daß an drei Tagen jeder in die Schonzeit fallenden Woche ohne Weiteres, d. h. ohne die ſeither nöthige Dispenſation, gefiſcht werden kann. Die provinzielle Regelung ſoll theils durch Bezirkspolizei- Verordnungen, theils durch Genehmigungen des Regierungspräſidenten, in deſſen Hand weſentlich die Handhabung der Fiſcherei gelegt iſt, geregelt werden. Für Lachsfiſcherei in Weſer, Ems und Elbe ſind in Uebereinſtimmung mit den bezüglichen Beſtimmungen der Rheinlachskonvention die Zug- und Treibnetzfiſcherei betreffende Vorſchriften ergangen. Das in dem Miniſterialbeſchluß vom März 1879 aufgeſtellte Prinzip der einheitlichen Regelung iſt auch da maßgebend geweſen, wo das weiter Hervorgehobene der Berückſichtigung des Fiſchereigewerbes gar nicht in Frage kommt, weil ein Fiſcherſtand nachgewieſenermaßen nicht exiſtirt. Die in Ausſicht geſtellte Dezentraliſation, die provinzielle Ordnung der Angelegenheit, iſt nur dadurch ermöglicht, daß dem Regierungspräſidenten ſehr weitgehende Befugniſſe zu Dispens- und Ausnahme— geſtattungen ertheilt ſind, was im Einzelnen nachzuweiſen nicht Gegenſtand dieſer Erörterung ſein kann. 3. R. II. Fiſchzuchtverhältniſſe in Nordamerika. In wie außerordentlichem Maße die künſtliche Fiſchzucht in den Vereinigten Staaten von Nordamerika arbeitet, iſt bekannt. Dem Umfange der dort aufgewendeten Mittel ent= ſpricht auch der Erfolg. Wo ſo im Großen gearbeitet wird, können auch die Reſultate nicht klein bleiben. Unendliche Verdienſte um die Fiſchzucht Nordamerika's erwarb ſich der verlebte Profeſſor Spencer Baird in Waſhington, deſſen Name auch in Deutſchland unvergeſſen bleiben wird, namentlich in Folge jener Einbürgerung werthvoller amerikaniſcher Salmonidenarten, welche wir in Deutſchland der gütigen Vermittlung und Munificenz jenes groß angelegten Mannes verdanken. Als ſein Nachfolger trat nach einer kurzen Zwiſchen— periode nunmehr in das Amt eines Generalfiſchereikommiſſärs der Vereinigten Staaten von Nordamerika, Mr. Marſhal Mac Donald in Wafhington, ebenfalls bereits hochgeſchätzt um ſeiner erfolgreichen fiſchzüchteriſchen Bemühungen willen. Wir ſind in die angenehme Lage verſetzt, nachſtehend einen Auszug aus einem Schreiben zu bringen, welches M. Mac Donald kürzlich an Herrn v. Behr gerichtet hat. Es heißt darin: „Als der Nachfolger eines ſo hervorragenden und allgemein geachteten Mannes wie Profeſſor Baird fühle ich, daß ich ſchwere Verantwortlichkeiten auf mich geladen habe und daß ich eine jederzeit ſtrenge, häufig vielleicht ſogar unfreundliche Kritik werde zu beſtehen haben. Ich hoffe jedoch mit der Zeit beweiſen zu können, daß ich nicht unwürdig bin, der Nachfolger eines Mannes zu ſein, deſſen Name ſo hervorragend ver— bündet iſt mit den glänzenden Erfolgen der Fiſchzucht während der letzten zehn Jahre. Von ihm nahm ich vor Jahren meine erſten Lektionen in der Naturgeſchichte. Mit ihm begann ich vor nicht ganz zehn Jahren Verſuche in der Fiſchzucht, unter ihm habe ich Gelegenheit und Aneiferung gehabt, jene Forſchungen und Studien in der Fiſchzucht zu verfolgen, deren Anerkennung durch die Oeffentlichkeit mich zu meiner gegenwärtigen Stellung erhob. Ich bin in der That glücklich, daß die öffentliche Meinung in den Vereinigten Staaten heute die Fiſchereikommiſſion anerkennt als die Beſchützerin und 127 — — Bewahrerin einer unſerer bedeutendſten Hilfsquellen für Nahrung und jene in den Reſul— taten der Fiſchzucht einen Erſatz findet für den erſchöpfenden, ausſaugenden Abgang, welcher durch die Gewerbsfiſcherei den Nahrungsmittelquellen unſerer Binnenſee'n, Flüſſe und Küſtengewäſſer zugefügt wird. Wir haben nun ſtatiſtiſche Anhaltspunkte gewonnen über das Ergebniß der ſyſtematiſchen Fiſchzuchtbeſtrebungen, welche dem (Shad) Maifiſch zugewendet wurden: Im Jahre 1880 wies der Cenſus unſerer Flußfiſchereien aus, daß der geſammte Maifiſchfang in unſeren öſtlichen Küſtengewäſſern, welche ſich vom Cape Cod im Norden bis zu den ſüdlichen Grenzen Nord-Carolina's erſtrecken, auf weniger als 4˙800,000 Stück herabgeſunken war. Zu jener Zeit waren dieſe Fiſche überall in Abnahme begriffen. Unſer ſyſtematiſches Werk, die Flüſſe mit jungen Maifiſchen zu beſetzen, begann im Jahre 1880 und wurde jedes Jahr mit wachſenden Ziffern fortgeſetzt. Im Jahre 1885, 1886 und 1887 hatten wir ſorgfältige Aufzeichnungen geſammelt und zuſammengeſtellt. Die ſtatiſtiſche Probe für das Ergebniß künſtlicher Fortpflanzungen, welche dem Maifiſche zu Gute kam, ergibt Folgendes: Im Jahre 1880 betrug der geſammte Fang in der erwähnten Region 4 775,000 Stück " n 1885 57 n " " nu " „ 512 5,0 00 7 " " 1886 n " n 17 11 17 7 560 0, 000 " n 17 1887 " n n 17 DD n " 661 2, 000 ” Der geſammte Fang von 1887 betrug ungefähr 1800,00 (nach dem Gedächtniß geſchätzt) mehr als der geſammte Fang von 1880. Der Werthzuwachs der Produkte dieſer Fiſcherei im Jahre 1887 betrug um 320,000 Dollars mehr als der Werth der Produkte der gleichen Fiſcherei im Jahre 1880. Dieſes Ergebniß iſt um ſo bezeichnender, wenn wir bedenken, daß unter den gegen— wärtigen Verhältniſſen des Maifiſchfanges die größere Proportion des Fanges im Salz— oder Brackwaſſer jtattfindet, wobei die Fiſche abgeſchnitten und weggefangen werden, ehe ſie diejenigen Gewäſſer erreicht haben, welche geeignet ſind für die geſunde Entwicklung ihrer Eier oder ihres Laiches. Es iſt ſicher richtig, daß unter dieſen ungünſtigen Beding— ungen die natürliche Reproduktion nicht hinreicht, einen Erſatz durch genügenden Nach— wuchs zu bieten. Der Zuwachs in den Jahren 1885, 1886 und 1887 über das Jahr 1880 muß vielmehr ganz auf Rechnung der künſtlichen Zucht gebracht werden. Die Ausgaben für die Zucht des Maifiſches überſchreiten nicht 20,000 Dollars jährlich. Es folgt daraus, daß wir Nahrungsmittel herſtellen im Werthe von 320,000 Dollars mit einem Aufwande von 20,000 Dollars. Wo kann die Landwirthſchaft oder die Induſtrie, oder der Handel ſolche überreiche Zinſen aufweiſen für das angelegte Kapital? So groß dieſe Reſultate auch ſchon ſind, ich erwarte noch weit größere, wenn unſere aus— gedehnteren Beſtrebungen der letzten wenigen Jahre einmal ihre Früchte zu tragen beginnen“. So viel in jenem Schreiben. Indem wir die Genoſſen unſerer Beſtrebungen in Nordamerika zu ſolchen Erfolgen lebhafteſt beglückwünſchen und ihre weiteren Hoffnungen gerne voll erfüllt ſehen möchten, bringen wir unſerer Seits den aufrichtigen Wunſch zum Ausdrucke, daß die für beide Theile ſo nutzbringenden Beziehungen, welche zu Lebzeiten des Herrn Prof. Spencer Baird zwiſchen Nordamerika und Deutſchland gepflogen wurden, auch fernerhin beſtehen und gedeihen möchten. III. Teichwirthſchaftliche Erfahrungen. V. Seit das Intereſſe für die Fiſchzucht und in Sonderheit für die Teichwirthſchaft in den letzten 15 Jahren ſich wieder ſo mächtig gehoben, ſind auch ſchon eine große Zahl teichwirthſchaftlicher Schriften, ſogar ganze „Lehrbücher der Teichwirthſchaft“ an's Tageslicht gekommen. Zweifellos iſt darin neben vielem Hochſchätzbaren auch viel minderwerthiges theoretiſches Zeug niedergelegt, mit dem in der Praxis nicht viel anzufangen iſt. Beſonderer Werth iſt zu legen auf die Mittheilung von Erfahrungen, welche wirklich ausübende Teich— wirthe gemacht haben und zum Beſten geben. Wenn ſich in ſolchen Memorabilien auch 128 — Manches wiederholt, was auch ſchon andere Leute geſchrieben haben, ſo findet ſich daneben doch meiſt auch dieſes und jenes, was neu und beſonders beachtenswerth iſt. Man darf nur dabei nicht überſehen, zu beachten, in welchen Gegenden die betreffenden Erfahrungen geſchöpft ſind und für welche örtliche Verhältniſſe die Rathſchläge ertheilt werden. Eben haben wir zwei ſolche praktiſche Erörterungen vor uns, die eine aus Oberbayern, die andere aus Thüringen. Wir wollen Beide nacheinander vorführen. Vielleicht ergeben ſich lehrreiche Vergleiche. 1. Bei einer landwirthſchaftlichen Verſammlung in Weilheim wurden folgende Mit- theilungen des Herrn Helfferich von Bruckerhof vorgetragen. Derſelbe, ein hervorragender Landwirth, iſt begütert in einer Gegend Oberbayerns, welche für die Teichzucht des Karpfen gewiß beſondere Vortheile nicht bietet. Er läßt ſich alſo vernehmen. Bei den allgemeinen Klagen über die ſchlechten Preiſe der landwirthſchaftlichen Produkte und über den geringen Ertrag der Landwirthſchaft überhaupt, erlaube ich mir, Sie auf einen Zweig der Landwirthſchaft aufmerkſam zu machen, der auch heute noch ſehr ertragreich iſt, nämlich auf die Fiſchzucht. Ich beſitze 38 Tagwerk Streuwieſen, von welchen ich 30 Fuder à 15 Ztr. = 450 Ztr. Streu & 1 AM per Zentner erhalte. Die 38 Tag— werk zu arbeiten, d. h. zu mähen und aufzudriſchen, koſten per Tagwerk 4 . = 152 M Es liefern demnach dieſe Streuböden einen Reinertrag von 298 AM oder per Tagwerk 7,80 M Meine beiden Weiher von welchen jeder 3 Tagwerk groß iſt, wurden früher zur Streu- gewinnung benützt. Ihr Ertrag war eine Kleinigkeit beſſer als der der übrigen Streuplätze, weßwegen ich denſelben mit 10 &. per Tagwerk, von der ganzen Fläche alſo mit 60 M berechne. Der ältere Weiher wird nunmehr neun Jahre, der jüngere ſechs zur Fiſchzucht reſp. Karpfenzucht benützt. Beide Weiher hätten demnach in dieſer Zeit einen Reinertrag von 450 M (30,9 4 30,6) gebracht. Durch den Fiſchverkauf erlöſte ich eine Summe von 1633 M 8 , welche faſt viermal fo groß iſt als das in derſelben Zeit erzielte Streu— erträgniß und per Tagwerk einen Reinertrag von 36,30 AM entziffert. Dabei waren meine Auslagen für Setzfiſche: 5 AM für Karpfen und ca. 30 & für Hechte und Forellen. Wenn ich auch zugebe, daß ich beſonders die erſten Jahre meine Fiſche ſehr gut verwerthete, näm⸗ lich mit 80 ½ per Pfund, ſo find doch unter den obigen 1633 & auch zwei Verkäufe mitinbegriffen, wo ich den Zentner nicht weit über 30 & brachte. Nachdem Sie nun geſehen, daß das Erträgniß aus der Fiſchzucht gar nicht zu verachten iſt, ſo will ich mir im Folgenden erlauben, Ihnen meine Erfahrungen, die ich in dieſen neun Jahren gemacht habe, mitzutheilen. Meine beiden Weiher gehörten früher zum Kloſter Rottenbuch. Sie dienten zur Streunutzung und waren ihre Dämme deßhalb durchſtochen. Die Dockenrinne war jedoch bei jedem noch in gutem Zuſtand und brauchte ich daher nur den Damm wieder mit Lehm (aber ohne Raſen) aufzufüllen. Bei Anlage des erſten Weihers ließ ich die Grasnarbe unberührt; die Folge davon war, daß die zwei erſten Jahre, bis die Narbe faulte, die Fiſche nicht recht wachſen wollten. Bei Anlage des zweiten Weihers ließ ich ſie umackern, was ſich als ſehr vortheilhaft für das Wachsthum der Fiſche erwies. Ueberhaupt hängt der Werth eines Weihers davon ab, ob er ausreichenden Waſſerzufluß hat und welche Mengen von Fiſchfutter er erzeugt. Letztere Eigenſchaft iſt größtentheils von der Boden— beſchaffenheit des Weihers abhängig. Lehm- und Torfboden ſind gut, humoſer Lehm ſehr gut, zäher, magerer Lehm ſowie auch ſteiniger Grund ſind ſchlecht für Karpfenteiche. Weiher, die längere Zeit trocken lagen, ſind vorzüglich. Schilfwuchs und Verſchlemmung drücken die Erträge herab. Die Lage der Weiher iſt ebenfalls von Wichtigkeit, ſie ſollten dem Lichte der Sonne möglichſt ausgeſetzt ſein. Sehr vortheilhaft iſt die Nähe von Viehweiden und Aeckern, welche bei ſtarken Regengüſſen ihr Waſſer in die Weiher entſenden. Je nach der Fruchtbarkeit der Weiher richtet ſich auch der Beſatz derſelben mit Fiſchen. Man ſollte die— ſelben nie mit zu viel Fiſchen beſetzen, da ſie bei geringem Beſatz mit größerem Wachsthum lohnen. Je nach der Qualität der Weiher ſollte die Zahl der Setzlinge 30 — 80 Stück per Tag nicht überſchreiten, d. h. wenn man nach zwei Jahren ein Gewicht der Verkaufs⸗ fiſche von zwei Pfund, was ja bekanntlich das beliebteſte iſt, erreichen will. Die Setzlinge ſollten zweiſpömmrig, d. h. zwei Jahre alt fein und zwei bis fünf auf ein Pfund gehen. Da förmliche Teichwirthſchaften mit Streich-, Stred-, Abwachsteichen und Winterungen 122 (Winterſtallungen) bei uns nicht vorhanden ſind, wo man Setzlinge in rationeller Weiſe ſelbſt züchtet, ſo iſt man darauf angewieſen, dieſelben zu kaufen, wobei man hauptſächlich darauf zu achten hat, daß man Setzlinge von anerkannt guter Quelle bekommt. Unter den gewöhnlichen, in regelmäßiger Weiſe beſchuppten Karpfen, die auch Edel- oder Schuppen— Karpfen genannt werden, kommen auch Exemplare vor, welche entweder ganz ſchuppenlos ind (Leder- oder Schleienkarpfen) oder nur wenige große Schuppen tragen, die dann gewöhn— lich jederſeits in einer Reihe vom Kopfe bis zum Schwanze ſtehen, mitunter auch ganz unregelmäßig geordnet ſind und Spiegelkarpfen heißen. Beide Varietäten werden an manchen Orten rein gezüchtet und für wohlſchmeckender gehalten als die Schuppenkarpfen. Nach den bereits hie und da angeſtellten Verſuchen wachſen die verſchiedenen Sorten unter ſonſt gleichen Verhältniſſen ziemlich gleichmäßig. Natürlich wird man, wo einmal dieſe oder jene Sorte vorgezogen wird, dieſem Umſtande Rechnung tragen. Schnellwüchſige Setzlinge erkennt man daran, wenn ſie einen verhältnißmäßig kleinen Kopf bei großem Leibe haben; iſt das Umgekehrte der Fall, ſo ſind die Setzlinge verkümmert, werden nur fett und bleiben klein. Das ſo häufige Vorkommen der Letzteren hat ſeinen Grund darin, daß es gewöhnlich verſäumt wird, entweder zu gleicher Zeit mit den Setzlingen, oder, wenn dieſe zu klein, ein Jahr darauf Hechte einzuſetzen. Da die Karpfen in flachen, ſonnigen Weihern ſich ſehr ſtark vermehren und die junge Brut auch Nahrung braucht, ſo wird dieſe zu wenig und das Wachsthum der Fiſche hört auf. Es iſt daher unbedingt nöthig, auf 50 Karpfen zwei Hechte einzuſetzen, die jedoch die Hälfte des Gewichtes der Karpfenſetzlinge haben ſollen. Statt der Hechte Forellen einzuſetzen iſt nicht rathſam, was ich aus eigener Erfahrung leider beſtätigen kann. Ganz abgeſehen davon, daß Weiher ohne kieſigen Grund ungeeignete Aufenthalte für Forellen ſind, iſt die Forelle auch in größerer Zahl nicht im Stande, die Karpfenbrut ſo zu vertilgen wie der Hecht. Werden keine Hechte eingeſetzt, ſo hat man nicht nur den Schaden des verminderten Wachsthums ſämmtlicher Fiſche, ſondern man bekommt auch eine Menge Brut ſowohl einſömmriger als auch zwei- und dreiſömmriger Karpfen, die nur ſchwer zu verwerthen find. Während 1 - bis 2pfündige Karpfen, je nach der Zeit, wo fie verkauft werden, 50 bis 70 A per Zentner erzielen, find jo kleine Fiſche, weil wir eben in keiner Fiſchzucht treibenden Gegend leben, wo für ſolche Waare Abſatz iſt, ſchwer verkäuflich und zwar nur zu einem Preis von 30 bis 40 AM per Zentner. Zu leicht läßt man ſich auch verleiten, wenn beim Abfiſchen eines Weihers, in dem keine Hechte waren, Setzlinge vorhanden ſind, die großen Fiſche zu verkaufen und die Setzlinge einfach zu behalten in der Hoffnung und dem Glauben, in zwei Jahren beim nächſten Fiſchen es wieder ſo machen zu können. Auf dieſe Weiſe werden die Weiher überſetzt und ſämmtliche Fiſche verkrüppeln. Dieſe Art der Teichwirthſchaft heißt man wilde Teichwirthſchaft; ſie iſt die Urſache des ſchlechten Ertrags der Fiſchzucht und der Ruin derſelben. — Um einen hohen Preis für Verkaufsfiſche zu erzielen, kommt bei der rieſigen Entwicklung der Verkehrsmittel auch viel die Zeit in Betracht, in der man fiſcht. Früher war bei uns die Charwoche die beſte Zeit, jetzt ſind es die Monate Auguſt und September, weil um dieſe Zeit die Temperatur noch zu hoch iſt, um den weiten Transport der ſo ſchönen böhmiſchen Karpfen, die in der Charwoche uns in München ſo Konkurrenz machen, bewerkſtelligen zu können. An dem Tage, wo gefiſcht werden ſoll, ſind verſchiedene Zuber mit reinem Waſſer auf dem Weiherdamm aufzuſtellen, in welchen die Karpfen abgeſchwemmt werden, ehe ſie in die Fäſſer kommen. Sollen ſie weiter verſchickt werden, ſo iſt es gut, wenn man ſie ſich ein paar Tage in reinem Quellwaſſer mit ſtarkem Zulauf reinigen läßt. Die Verſandtfäſſer ſollen bei holperigem Wege ganz, bei Eiſenbahnfahrt nicht ganz voll Waſſer ſein. Nach M. v. d. Borne iſt die Waſſermenge, in der Karpfen am zweckmäßigſten verſendet werden, verſchieden nach der Zeit— dauer der Reiſe. Bei 10 Stunden neunmal, bei 20 Stunden zwölfmal, bei 30 Stunden fünfzehnmal, bei 40 Stunden achtzehnmal ſo viel Waſſergehalt als das Körpergewicht der Karpfen iſt. Die Transportgefäße dürfen nicht mit einem durchlöcherten Holzſtöpſel, ſondern mit einem Strohwiſch verſchloſſen ſein. Unbedingt nöthig iſt, daß jeder Weiher vollſtändig ablaufen kann, und daß um die Docke herum eine Vertiefung ſich befindet, welche Fiſchgrube heißt. Wäre dies nicht der Fall, ſo würde das Fiſchen zu einer höchſt beſchwerlichen Arbeit und oft ganz unmöglich ſein. n | 130 anna nennen Außer der Fiſchnutzung ergibt ſich bei jedem Weiher, beſonders bei den größeren, eine oft nicht unerhebliche Streunutzung. Haben Weiher einen geringen Waſſerzulauf oder ſind ſie von geringer Tiefe, ſo iſt es nöthig, im Winter in das Eis Löcher zu ſägen, damit die Fiſche nicht erſticken. Wer ſeine Weiher nicht von Zeit zu Zeit, nach vier bis ſechs Jahren, unbeſpannt liegen laſſen kann, der wird gut thun, ſie jeden oder alle zwei Winter ausfrieren zu laſſen, wodurch ſie entſäuert und zur neuen Fiſchaufnahme geeigneter werden. Am vortheilhafteſten ſoll ſein, die Weiher alle vier bis ſechs Jahre mit Hafer oder Gras auszuſäen. Werden Karpfen künſtlich gefüttert, ſo können die Weiher viel ſtärker beſetzt werden. Beſonders gelobt wird in dieſer Hinſicht das amerikaniſche Fleiſchfuttermehl, welches gebrüht, mit Weizenmehl und Salz vermiſcht zu fauſtgroßen Klöfen geformt und an der Sonne getrocknet wird. Friſchen Miſt von Kühen und Schweinen nehmen die Karpfen ſehr gerne auf. Gefallene Thiere ſoll man nicht direkt in Weiher werfen, ſondern in eine Kiſte bringen, die auf vier Pfählen etwas über dem Waſſerſpiegel angebracht iſt und deren Boden durch ein Drahtgitter erſetzt wird. Die Schmeisfliegen beſetzen bald den Kadaver, es bilden ſich Maden, die durch das Gitter in's Waſſer fallen und den Karpfen zur Nahrung dienen. Vor zwei Jahren machte ich einen Verſuch mit dem Verfüttern von Topfen (Quark) an Fiſche, den ich jedoch bald wieder aufgab, weil die Karpfen ihn nicht gerne annehmen. (Fortſ. folgt.) IV. Bekanntmachung des Nayeriſchen Jiſcherei-Vereins. Die im Vorjahre laut Ausſchreiben vom 12. Juli 1887 (Allgemeine Fiſcherei— Zeitung 1887 S. 239) eingeführte Otterprämiirung wird, ſolange die verfügbaren Mittel reichen, auch im Jahre 1888 fortgeſetzt werden. Wiederholt wird hiebei Folgendes bemerkt: 1. Die diesſeitige Prämiirung erſtreckt ſich auf die Erlegung von Ottern im Regierungsbezirke Oberbayern. 2. Prämiirt werden uur ſolche Fälle der Erlegung von Ottern, welche befugt geſchehen ſind. 3. Für jeden Otter, ohne Unterſchied der Größe, werden fünf Mark bezahlt, jedoch nur, wenn die friſche Otterſchnauze abgeliefert wird. Ausnahmen hievon können nicht Platz greifen. Auf Vorlage eingetrockneter oder abgedörrter Schnauzen kann keine Prämiirung erfolgen. Bloße Vor zeigung des Otter— balges kann die Ablieferung der abgeſchnittenen Schnauze nicht erſetzen. 3. Bewerbungen um Prämien find in Form eines Geſuches an den Bayeriſchen Fiſcherei-Verein unter der genau zu bezeichnenden Adreſſe des Herrn Vereins— kaſſiers, Rentier Himbſel, München, Thereſienſtraße 72/2 zu richten und außer mit der Otterſchnauze auch noch zu belegen mit einem orts polizeilichen Zeugniſſe darüber, von wem, wann und wo der Otter erlegt wurde, ſowie, daß ſolches befugtermaßen geſchehen iſt. Die Prämien kommen nach der Reihenfolge der Anmeldung zur Vertheilung, bis die vorhandenen Mittel erſchöpft ſind. München, den 8. April 1888. Das Direktorium des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins. V. Titeratur. Die Fortſchritte, welche die Badiſche Fiſchereigeſetzgebung in den letzten Jahren gemacht hat, find hochbedeutend und hochbeachtenswerth, und zwar nicht blos für das Land ſelbſt, ſondern auch für auswärts Auch außerhalb Badens kann man daran viel lernen, denn Baden ſteht mit feiner Fiſchereilegislative in der That auf der Höhe der Zeit und hat ſich von dem, was die Beſtrebungen fo vieler den Fiſchereiintereſſen im letzten Jahrzehente dienſtbar gewordener Männer an Wahrem und Gutem zu Tag gefördert haben, einfichtsvoll gar Vieles zu Nutz gemacht. Ein hohes Derdienft erwarb ſich an allem dem Herr A. Buchenberger, Minifterial- rath im Großherzoglich Badiſchen Miniſterium des Innern in Karlsruhe. Seiner warmen für- ſorge im Gebiete der Fiſchereipflege verdankt Baden ſehr viel von jenen Fortſchritten. Gleichzeitig = * 131 — mit der neuen badiſchen Landes⸗Fiſcherei-Ordnung erſchien aus der ſchöpferiſchen Feder Buchen: berger's auch ein zehn Bogen ſtarkes Büchlein, betitelt: „Fiſchereirecht und Fiſchereipflege im Großherzogthum Baden“. Verlag von J. Lang in Tauberbiſchofsheim. Preis broch. 2 M, geb. 2 M. 50 4. Sein Erſcheinen bereitet uns helle Freude. Indem es den Rechtszuſtand in Baden in Bezug auf die Fiſcherei in lichtvoller Einfachheit und doch Alles mit hohem Verſtändniß durchdringend klarlegt, iſt das Büchlein für Baden ſelbſt ein unentbehrliches Handzeug, für auswärts aber eine Quelle reicher Belehrung und Anregung. Daneben folgt auch ein lehrreicher Abſchnitt über die Pflege der Fiſcherei; angeſchloſſen ſind ſogar Abbildungen der im Großherzogthum Baden vor— herrſchend vorkommenden Fiſcharten. Wir wünſchen von Herzen, daß dieſes Büchlein in den Fiſchereikreiſen recht bald zum „Rheiniſchen Hausfreund“ geworden fein möge. Es iſt deſſen werth, als ein wirkliches „Schatzkäſtlein“! VI. Vereinsnachrichten. 1. Elſäſſiſcher Fiſcherei⸗Verein. Der Elſäſſiſche Fiſcherei-Verein erläßt folgendes Zirkular: A. Prämien für Tödtung von der Fiſcherei ſchädlichen Thieren. Der Verein wird in der Zukunft ae a 910 für Fiſchottern .— A pro Stück, nige Fiſchete rss 8 5 — AM. „ 15 CCVCCPCCÄATuik; t er a eee , . Me, 7 „ Eier der Fiſchreiher .. 2.30 M. Dieſe Prämien werden auch künftig in gleicher Höhe gezahlt. — Für Fiſchottern und Fiſch⸗ reiher muß der Schädel friſch und franko an Herrn Profeſſor Jöſſel, anatomiſches Inſtitut, Spital-⸗Wallſtraße, Straßburg, abgeliefert werden. Jeder Schädel muß von einem Schein begleitet ſein, welcher vom Bürgermeiſter der betreffenden Gemeinde ausgeſtellt iſt; in dieſem Scheine muß genau der Name und Stand des Jägers, ſowie der Name des Gewäſſers, in welchem die Otter erlegt iſt, angegeben ſein. — Für Eisvögel und Tauchenten werden keine Prämien mehr bezahlt. B. Prämien für Fiſchereiprotokolle. Der Verein wird in Zukunft keine Prämien mehr für Protokolle bezahlen, welche über Fiſchereivergehen in nicht verpachteten Gewäſſern errichtet werden. I. Mit der Angel. a) Tags und Nachts in gewöhnlicher Zeit .. ud b) Dergleichen in verbotener Zeit, ſowie an verbotenen Stellen. 5 II. Mit dem Netz. a) Tags in gewöhnlicher Zeit . . 4 .. b) Tags in verbotener Zeit oder an verbotenen Stellen i i c) Nachts in gewöhnlicher Zeit . „ 3 d) Nachts in verbotener Zeit oder an verbotenen Stellen. . . 10 4 III. Mit der Hand. a) Tags in gewöhnlicher Zeit .. V b) Tags in verbotener Zeit oder an verbotenen Stellen.. 64 c) Nachts in gewöhnlicher Zeit . e d) Nachts in verbotener Zeit oder an verbotenen Stellen 8 KA. IV. Mit . Kalk oder anderen Suben zen Ohne Unterſchied 3 ; 5 15 Für Uebertretungen, deren Natur nicht ne (besifirt 55 1 325 Verein eine Prämie von 3 &, ſowie für alle Fälle, welche in dem obigen Tarif nicht erwähnt ſind, als Stecheiſen, Schlinge, Vergehen gegen das Fangen von Fiſchen unter der vorgeſchriebenen Größe u. ſ. w. Die Beſtimmungen des Tarifs beziehen ſich ſowohl auf das Fangen von Fiſchen, als auch auf das Faugen von Krebſen. Um die Prämien zu erhalten, muß der Protokollant einen beglaubigten Auszug des Urtheils oder des Strafbefehls an Herrn Ernſt Kratz, Kaſſier des Vereins, Schloſſergaſſe 21, Straßburg, ſenden. In dieſem Auszuge muß eine genaue Angabe darüber enthalten ſein, mit welchem Fiſchereigerüthe, ob bei Tag oder Nacht, ob während der Schonzeit oder nicht, gefifcht worden iſt. Wird über ein von mehreren Perſonen begangenes Fiſchereirergehen Protokoll errichtet, ſo betrachtet der Verein dieſes Vergehen als ein Einheitliches und bezahlt an den Protokollanten nur eine Prämie, ſelbſt wenn über derartige Vergehen verſchiedene Protokolle errichtet ſein ſollten. Die Beamten, Gendarmen u. ſ. w., welchen es nicht geſtattet iſt, ihre Protokolle direkt an den Verein einzureichen, müſſen dieſelben an ihre betreffenden Behörden einſenden. Die Protokollanten werden erſucht, auf dem Auszuge des Urtheils oder Strafbefehls den Namen des Pächters desjenigen Gewäſſers anzugeben, in welchem das Fiſchereivergehen verübt wurde. Die Auszüge ſollen ſpäteſtens 3 Monate nach der Verurtheilung geſendet werden. Alle Auszüge, welche nicht obigen Bedingungen entſprechen, werden abgelehnt. Bemerkungen: Der Verein bezahlt keine Prämien an die Waſſerbaubeamten, als Flußaufſeher, Fiſchereiaufſeher, Dammmeiſter, Kanalaufſeher, Schleuſenmeiſter u. ſ. w., da dieſen Beamten ſchon durch ihre Verwaltung Prämien bewilligt werden. Straßburg, den 1. Januar 1888. Der Zentral⸗Vorſtand des Elfäffifchen Fiſcherei⸗ Vereins. 2. Däniſcher Fiſcherei⸗Verein. L. Der Verein zur Förderung der Fiſcherei und die Fiſchereigeſellſchaft haben ſich vereinigt und führen jetzt den Namen „Däniſcher Fiſcherei⸗Verein“. An der Spitze ſteht der Graf Moltke⸗ Bredenhoed mit anderen Notabilitäten und Vereinszweck iſt kräftige Förderung der Fiſcherei. VII. Offener Briefwechſel. Herrn W. G. in H. Nicht blos möglich, ſondern ſogar ſehr wahrſcheinlich iſt es, daß die von Ihnen in das Waſſer geſtreuten embryonirten Forelleneier oder die daraus ſchon entſchlüpfte ganz junge Brut durch das Hochwaſſer gelitten haben. Gerade in der Verſchwemmung der Eier und der noch mit dem Dotterſack behafteten und daher noch unbehülflichen Jungbrut durch Hochwaſſer liegt eine der Hauptfährlichkeiten bei Ausbrütung der Eier in der Natur. Vornehmlich deßhalb iſt man auch von dem ſogen. Ausſäen von Forelleneiern längſt abgekommen und erbrütet ſie lieber und beſſer in Apparaten, deren es ja vielartige und theilweiſe ganz einfache und billige Kon⸗ ſtruktionen gibt Ob auch die größeren Forellen durch das Hochwaſſer gelitten haben werden, das läßt ſich ohne Kenntniß der Oertlichkeiten unmöglich ſagen. Herrn M. S. in J. Die Beantwortung der Frage, wie viel Sie Forellen auf einen ¼ bayer. Tagwerk großen und 1—3 Meter tiefen Weiher einſetzen dürfen, läßt ſich im Korreſpondenzwege kaum beantworten. Das hängt von Qualität und Temperatur des Waſſers, von der Stärke des Durchfluſſes und vor Allem von der vorhandenen natürlichen Nahrung oder davon ab, ob Sie in der Lage ſind, regelmäßig nachfüttern zu können. Unter günſtigen Verhältniſſen iſt ein Beſatz mit 170 Stück einviertelpfündiger Forellen ſehr wenig Ob Sie Ihre Forellen füttern müſſen, hängt von der Stärke des Beſatzes und der Menge des natürlichen Futters ab. Wird künſtlich gefüttert, jo find gehackte Fiſche geringer Qualität immer am Beſten dazu; auch Fleiſch⸗ abfälle ſind tauglich. Die Verwendung von Pferdefleiſch rathen wir nur als Nothbehelf. Zu den größeren Forellen Eier und Jungbrut von Forellen einzuſetzen, wäre augenſcheinlich verfehlt. Welche andere Fiſchart aber zu den Forellen gerade in Ihren Weiher paßt, hängt von deſſen Beſchaffenheit ab und können deßßalb wir nicht wiſſen. Herrn v. Z. in N. Die Erſcheinung, daß ſich an Ihrer Forellenbrut große Abgänge ergaben durch eine Erkrankung des Dotterſacks, iſt wohl kaum auf zu große Kälte des Brutwaſſers zurück⸗ zuführen; viel wahrſcheinlicher auf Verunreinigung desſelben. Die längſtbekannte Erſcheinung, daß der Dotterſack „dick milchweiß“ wird, deutet auf eine Infektion, möglicherweiſe von Pilzen. Nicht⸗ entfernung abgeſtorbener Thierchen und dergleichen führt hier oft unglaublich ſchnell zum Verderb großer Beſtände durch Pilzverbreitung. Man muß eben den Urſachen im konkreten Falle nach⸗ forſchen. Aus den von Ihnen gewünſchten Berichten anderer Brutanſtalten iſt gemeinhin in dieſer Hinſicht wenig zu lernen. VIII. Vermiſchte Mittheilungen. Mainkanaliſation. Aus Höchſt a / M. geht uns folgender Ausſchnitt aus dem dortigen „Kreisblatte“ zu: Die Mainkanaliſation hat die Schifffahrt, den Handel und Verkehr gewiß in recht erfreulichem Maße gehoben. Wie aber nichts in der Welt ganz vollkommen iſt, ſo hat auch dieſe Anlage ihre Mängel. Außer der nachgewieſenen Schädig⸗ ung der gegenſeitigen Verkehrsintereſſen der Uferbewohner iſt es das Fiſchereigewerbe, welches nach zwei Richtungen hin durch die Kanaliſation geſchädigt wird. Zunächſt ſind durch die fortwährenden ab- und niederſteigenden Bewegungen des Waſſers, durch die verkehrenden Dampfſchiffe ſowohl, als auch durch die abwechſelnden Stauungen, die Laich— und Brutſtätten der Fiſche und ſomit auch deren dauernder Beſtand für die Zukunft vernichtet. Nun aber muß ein zweiter Punkt zur Sprache kommen, welcher nicht weniger als der erſte die Fiſcherei im Main zu ſchädigen geeignet iſt. Während des Kanalbaues wurden ſeitens der Unternehmer die Anſchüttungen, insbeſondere am jenſeitigen Ufer, in faſt ganz willkürlicher und planloſer Weiſe vorgenommen. Zwiſchen den Buhnen (Krippen) wurde überall da, wo nur irgend mit den Baggernachen beizukommen war, der Grund angeſchüttet, ſo daß das Terrain zwiſchen den Krippen durch jenes damm⸗ 133 8y—ᷣ— — artige Anſchütten in wahre Froſchtümpel verwandelt wurde. Nachdem nun ſeit einigen Tagen, weil der Eisgang befürchtet worden war, an ſämmtlichen Wehren die Nadeln gezogen worden ſind, iſt der Main innerhalb weniger Stunden um ca. fünf Fuß gefallen und in ſein natürliches Bett zurückgetreten. Infolge deſſen haben ſich in der ganzen Länge des diesſeitigen Ufers große und kleine Lachen gebildet, in welchen durch das ſchnelle Abfallen des Waſſers Tauſende und aber Tauſende von kleinen Fiſchen zurück— geblieben ſind, welche darin alle zu Grunde gehen müſſen. Es iſt ein betrübender Anblick, wenn man in den bereits trockenen Tümpeln ganze Schichten abgeſtorbener Fiſchchen (meiſtens Hechte) liegen ſieht. Die Fiſchchen, welche in den noch mit Waſſer gefüllten Mulden ſich befinden, könnten noch gerettet werden, wenn ſie ſchleunigſt in das Flußbett gebracht würden. Was hilft bei ſolchen Vorkommniſſen alle Fürſorge, welche die Kön. Preuß. Staatsregierung der Fiſchzucht zumendet? Was helfen da die lobenswerthen un— eigennützigen Bemühungen des Herrn Oberförſters Schwab zu Königſtein, welcher ſchon zu verſchiedenenmalen den Main mit Fiſch-Setzlingen aus ſeinen Weihern bevölkerte? Hier iſt Alles „verlorene Liebesmühe“, wenn nicht gründliche Abhilfe, wozu dieſe Zeilen anregen ſollen, geſchaffen wird. Aus dem Schambachthale, 5. März. Heute Früh hatte der Fiſcherei-Verein Riedenburg das ſeltene Glück, in dem Fiſchwaſſer der Schambach des Herrn Pfarrer Lindl auf einem in der Schambach aufgeſtellten Pfahleiſen aus der Williger Fallen— fabrik in Haynau in Schleſien ein Prachtexemplar von einem Uhu (Auf) zu fangen. Derſelbe hat eine Flügelweite von 1½ Meter. Es iſt nur ſchade, daß ein hinzugekommener Dienſtknecht denſelben getödtet hat. Einige ſtellen die Behauptung auf, daß dieſer Vogel nächtlicher Weile auch Forellen aus dem Fluſſe hervorgeholt hat, was nicht unwahrſcheinlich iſt, da derſelbe auf dem im Waſſer aufgeſtellten Pfahleiſen ſich auch gefangen hatte. Huchenzucht. Der Fiſchzucht⸗Verein Landshut, welcher ſich ſeit einigen Jahren mit Erfolg mit Gewinnung und künſtlicher Erbrütung von Huchen-Eiern beſchäftigt, hat beſchloſſen, an Stelle der ſeit längerer Zeit auf dem Ackerbauſchulgute Schönbrunn bei Landshut im Betriebe ſtehenden ſchadhaft gewordenen künſtlichen Fiſchbrut-Anſtalt eine neue mit dem Zwecke vorzugsweiſer Erbrütung von Hucheneiern herzuſtellen. Mit Beginn der Huchenlaiche in dieſem Frühjahre wird die neue Anſtalt in Benützung genommen. Unter den Vereinen im Donaugebiete in Bayern iſt es bisher nur dem Fiſcherei-Verein Landshut gelungen, größere Mengen Hucheneier zu gewinnen und zu embryoniren. Wir wünſchen dem Unternehmen in der neuen Brutanſtalt alles Glück! Vom Zaunkönig. In der Monatsſchrift des Vereins zum Schutze der Vogel— welt ſchreibt Herr Karl Knauthe Folgendes: Bei der Lektüre der Abhandlung von Martin Bräß „Einiges über die Nahrung der Vögel“ treten mir Beobachtungen recht lebhaft vor Augen, die ich im Laufe des vorigen und vorvorigen Winters am Zaunkönig (Troglodytes parvulus) machen konnte. Dieſer Liliputaner behilft ſich zur gedachten Zeit bekanntlich mit Eiern und Larven von Inſekten, welche er in genügender Menge zwiſchen dem Geſtrüpp findet, wo ſie zum beſſeren Schutz gegen Kälte niedergelegt wurden. Damals quälte ihn aber der Hunger, die Hecken und Geſtrüppe waren durch meterhohen Schnee verdeckt, und, was noch etwa aus der weißen, glitzernden Fläche hervorragte, das hatte die Natur mit einer dicken Eiskruſte überzogen. Sofort ſtreute ich Futter für dieſe kleinen, zutraulichen und dabei eminent nützlichen Sänger in einem kleinen, an einem baum- und ſtrauchloſen Bache gelegenen, bebuſchten Garten aus. Wie in früheren Jahren, wo dieſe Anlage ſich vorzüglich bewährt hatte, ließ ich Dornen und umgehauene junge Fichten zuſammentragen, und darunter ein Brett mit getödteten Mehlwürmern, Ameiſeneiern, gehacktem Rind- und Pferdefleiſch legen; aber nur ſpärlich kamen die kleinen Sänger, beſonders gegen den Abend. Sie hatten indeſſen leckere Nahrung ausfindig gemacht, und gingen dieſer eifrig nach. Der Bach, an welchem ich den Futterplatz anlegte, fließt über Steine und Kies äußerſt flach dahin; er beherbergt neben der Ellritze (Phoxinus laevis), beſonders im Oberlauf, winzige Schmerlen (Cobitis barbatula), die man den ganzen Winter über regſam antrifft. Auf 134 dieſe Fiſchchen wartete nun unſer Vogel beſonders am Abend, wenn ſie ihre Verſteck— plätze, hohe Steine, überhängende Raſenſtücke ꝛc. verlaſſen, wie der Eisvogel auf einem, das Waſſer überragenden Aſte oder einem Steine ſitzend, und bemächtigte ſich gewöhn— lich mehrerer Exemplare von C. barbatula, welche er, da ſie meiſtens winzig klein waren, ganz verſchlang. Größere wurden zertheilt und ſtückweiſe verzehrt. Auch kleine Bachforellen (Trutta fario) habe ich ihn im November bei ſtarkem Schneefall in einem Gebirgsbache des Zobten rauben ſehen. (Die Fiſche wachſen in dieſem Gewäſſer nur äußerſt langſam heran, wahrſcheinlich in Folge von Nahrungsmangel.) IX. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. L. Neuſtadt, 8. März. Die Erträge der Fiſcherei blieben ſchlecht, da keine Netze zum Herings- und Dorſchfang ausgeſtellt werden konnten wegen der Eisverhältniſſe, da die Küſten voll feſtem Eis und Treibeis ſind. Der Verſand ins Binnenland iſt daher ein geringfügiger. Jedoch benutzten die Fiſcher dieſe Zeit zum Aalſtechen, wodurch ſie aber auch nur kleine Waare erhielten, die mit 25 per ½ Kilo bezahlt wurde. Auch die Süßwaſſerfiſcherei war mäßig, bisweilen wurden Braſſen angeboten zu 30 — 40 J per ½ Kilo. L. Hamburg, 24. März. Eine Störhalle, wie ſie bereits in St. Pauli exiſtirt, in der die hier gelandeten Störe geſchlachtet werden ſollen, allerdings in kleinerem Maßſtabe, ſoll hier fertig geſtellt werden. Sie ſoll auf dem Waſſer ſchwimmend placirt und ſobald die Eisverhältniſſe es erlauben, vor dem Fiſchmarkt aufgeſtellt werden. Die Zufuhren ſind an Fiſchen noch immer unregelmäßig und die Preiſe daher verſchieden, meiſtens hoch. L. Hamburg-Altona, Ende Februar. Es wurde im Durchſchnitt bezahlt für Schollen 1,5013 M, Schellfiſche 3,50--9 M per Stieg. Steinbutt bis 1,80 M, Seezunge bis 1,90 M, Lachſe bis 1,60 &, Kleiſſe 95 , Sandart bis 75 J per ½ Kilo, Kabeljau 35 , Hecht 50 bis 60 J, Barſche bis 40 , Rothaugen 15 2, Braſſen nach Größe 15—25 und 30 per ½ Kilo, Dorſch 4—7 & per Korb. Handel wechſelnd, bisweilen recht gut, meiſtens mittel. I.. Hamburg-Altona, 5. März. Die Witterungsverhältniſſe auf See waren der Fiſcherei ungünſtig und bedangen ſehr wechſelnde Zufuhren. Durchſchnittspreiſe der letzten Zeit 3,50 —8 u. 9 M per Stieg, Schollen bis 13 per ½ Kilo, Steinbutt 1,70 &, Seezungen bis 1,80 M, Kabeljau 30 J, Kleiße 90-95 , Barſche 30 —40 J, Brachſen bis 25 , große 30 , Sandart 60—75 J. Der Preis für Dorſch ſchwankte bis 5 M per Korb. Der Handel war wechſelnd, durchweg aber zufriedenſtellend. L. Hamburg: Altona, 11. März. Die Wetterverhältniſſe wirkten ſehr auf den Fiſchmarkt, wie vorliegende Berichte aus der letzten Zeit melden, und wechſelten die Zufuhren in ihrer Bedeutſamkeit. Als Durchſchnittspreiſe find zu verzeichnen für Schellfiſche 4 — 8 9 K, Schollen bis 134 per Stieg, Kleiſſe 90-95 , Sandart 55—80 J, Hechte bis 60 J, Lachſe 1,60 — 1,80 M, Brachſen 20 —30 3, Barſch 30—35 3, Rothaugen 15 3 per ½ Kilo, Dorſch bis 7 M per Korb. Handel wechſelnd. L. Finkenwärder, 8. März. Die hieſigen Fiſcher mußten der Eisverhältniſſe halber die Fiſcherei einſtellen, namentlich weil dieſe bei Cuxhaven ſo ſchlecht liegen. L. Rendsburg, 11. Februar. Auf dem heutigen Wochenfiſchmarkte waren reichlich Fiſche angelangt; vom Norden Schellfiſche, Schollen und Nordſeebutt, von Eckernförde Oſtſeebutt, Dorſch und aus den hieſigen Gewäſſern die gewöhnlichen Arten Brachſen zu 40 , Rothaugen 20 J. Ferner koſteten Dorſche je nach Größe 15—40 und 50 8, Butte 10—25 5 per Stück, Schellfiſche 25 , Schollen 20 - 30 , Aale 40—60 4, Hechte 30 50 . per ½ Kilo, Heringe 4—6 Stück 10 . L. Rendsburg, 19. Februar. Während der Woche herrſchte verſchiedenfach Schneewetter, wodurch die Fiſcherei lahm gelegt wurde. Es waren am heutigen Markte nur kleine Brachſen zu 30 J, Barſche zu 40 , von auswärts waren Schellfiſche zu 20—25 5 per ¼ Kilo, Dorſch zu 15—20 und 30 3, Butte 10—20 J per Stück angelangt. Schollen 25 J per ½ Kilo, Heringe 10-15 Stück 10 g. L. Rendsburg, 10. März. Der heutige Fiſchmarkt war belebter und waren von Auswärts Zufuhren angelangt, da das Thauwetter anhaltend blieb und der Fiſcherei keine unüberwindbaren Schwierigkeiten durch die Eisverhältniſſe in den Weg gelegt wurden. Schollen koſteten 25 4, Brachſen 40 , Dorſch 20 — 30 , Butte 15—20 , kleine 10 4, Aale bis 60 4 per 1/2 Kilo L. Rendsburg, 24. März. Auf dem heutigen Wochenmarkte waren an Fiſchen mittelgroße Schollen zu 25 , große zu 35—40 9, Brachſen 30 , Barſche 25—35 3 per ½ Kilo, Dorſche 15 30 J, Butte 15—20 9 per Stück. Die Fiſchhandlungen haben zur Zeit auch keinen größeren Vorrath an Fiſchen, da das Wetter zu ungünſtig für den Fang und auch die Zufuhren von auswärts unregelmäßig eintreffen. L. Rendsburg, 28. Febr. Anhaltendes Schneewetter in der letzten Woche ſtörte den Fiſchfang und den Verkehr, ſo daß die Zufuhren von Norden ausblieben. Auch von Eckernförde war die Waare nur in geringer Menge angelangt, beſchränkte ſich auf Dorſch und Butt zu gewöhnlichem 135 Preiſe. Schellfiſch koſteten 25 , kleine Barſche 20-30 3, Brachſen 25 , Hechte 40 , Schollen, welche jetzt mager find, 25 ½ per ½ Kilo. Steinbutt, Seezungen, Karauſchen und andere Sorten werden gar nicht angeboten, dagegen kommen Nordſeebutt häufiger zu 30 J per ½ Kilo vor. L. Kieler-Budt, 8. Februar. In der Vorwoche blieben die Sprottenſendungen von Eckern— förde nach Ellerbeck an die dortigen Räucherer faſt gänzlich aus. Der Preis blieb in Folge deſſen ein recht hoher, iſt aber gefallen als geſtern in Folge reichlichen Fanges recht viele Sprotten eintrafen. Auch eine größere Sendung ſchwediſcher Heringe traf ein, doch hielten ſich die Preiſe. Es iſt gelungen, ſämmtliche Netze, welche in Gefahr ſtanden verloren zu gehen, mit Hilfe des Dampfers zu retten. L. Von der Oſtküſte Schleswig - Holſteins, 18. März. Es finden ſich in den Berichten über Fiſcherei meiſtens Klagen der Fiſcher über die ungünſtigen Witterungsverhältniſſe, welche dem Fiſchfang nicht allein ſtörend in den Weg treten, ſondern ihn theilweiſe ganz lahm legen. Wie aus Neuſtadt a. d. O. berichtet wird, beſchäftigen ſich die Fiſcher nur mit dem Aalſtechen, erhalten aber nur kleine Waare. Leider geht die beſte Zeit für den Frühjahrsheringsfang durch dieſe Verhältniſſe ungenutzt vorüber, um ſo mehr zu bedauern, als der Heringsfang eine Haupt— nahrungsquelle für die Fiſcherei bietet. Draußen in der See läßt ſich durchaus nichts beginnen. L. Von der Weſtküſte, 19. März, wird ebenfalls berichtet, daß die Fiſcherei auf den Watten vollkommen ruhen muß. Sie ſoll bei einigermaßen günſtigen Verhältniſſen ſchon im Februar beginnen. Ebenſo iſt es mit dem Fang der Garneelen und ſind eine Reihe von Familien, welche ihren Lebensunterhalt durch den Fang finden, zur Zeit ſehr zu beklagen. L. Kiel, 27. Februar. In den erſten Tagen der vorigen Woche war die Zufuhr an friſchen Fiſchen für die Räuchereien eine gute, doch der Schneeſturm der letzten Tage ſtörte wieder den Fang, hemmte auch den Verkehr. Der Preis ſtieg in den letzten Tagen, ſo daß Sprotten per Walltiſte 1,40 4 ſtatt 1 & koſteten wie in den erſten Tagen. Bücklinge von Schweden koſteten 2,80 A, von Faaborg 1,80 & per Wall, Aale 1,20 —1,40 M. per ½ Kilo, Fleckheringe 10 per Stück. L. Travemünde. Im Monat Dezember war das Ergebniß des Fiſchfanges folgendes: Gefangen wurden 427 Wall große Heringe, 2,531 Wall große Sprotten, 410 Zentner mittelgroße Dorſch und 18 Stieg Butt. Preiſe waren für Heringe 60 —80 , Sprotten 15-20 #5 per Wall, für kleinere Dorſch 5-6 M, für größere 8-10 M per 50 Kilo. Es ſtellten ſich in dieſem Monat Seehunde in größerer Menge ein, welche die Netze zerriſſen und den Fiſchern manchen Schaden anrichteten, ſo daß einige Fiſcher die Fiſcherei ganz einſtellten. L. Ellerbeck, 28. Februar. Die anhaltenden Schneeſtürme ſtörten das hieſige Fiſchgeſchäft ſehr, da der Betrieb auf den Bahnen geſtört war und daher die Zufuhren ſehr unregelmäßig ein⸗ trafen. Von Eckernförde kamen ebenfalls keine Sprotten, wodurch die Faaborger ſehr im Preiſe ſtiegen. Die Saiſon für Heringe iſt in dieſem Monat als beendet anzuſehen, da, wie verlautet, keine Zufuhren aus Schweden mehr eintreffen werden. Somit bildet der Fang der Schleiheringe die nächſte Saiſon, und wird derſelbe mit Beginn der günſtigen Witterung ſeinen Anfang nehmen, ſo daß die Fiſcher bis dahin feiern müſſen. Rheinlachsfiſcherei in den Niederlanden. Die Vlaarding'ſche Viſcherij-Courant bringt eine Ueberſicht über die an der Kralinger Fähre (bei Rotterdam) angebrachten Lachsfänge aus einer Reihe von Jahren. Daſelbſt wurden angebracht von 1870 1886 einſchließlich 945,060 Lachſe. Von 1879 an vermehrten ſich die Fänge jährlich; es wurden angebracht: 18 79: 38,914 Lachſe 1883: 78,609 Lachſe 1880: 41,736 „ 1884: 92,116 „ 1881: 44,376 „ 1885: 104,422 „ 1882: 55,079 „ 1886: 84,230 „ Der Rückgang des Fanges im Jahre 1886 wird aus den in Kraft getretenen Beſtimmungen der Rheinlachsfiſcherei-Konvention erklärt. Danach mußte 1886 die Fiſcherei am 15. Auguſt geſchloſſen werden, ſtatt bisher am 1. September. Die Fänge betrugen im Auguſt 1886 20,49 Lachſe gegen 41,238 Lachſe im ganzen Monat Auguſt 1885. Man ſieht hieraus, daß für die nicht holländiſchen Anwohner des Rheins wie für die Schonung des Fiſchbeſtandes die Konvention in der That von praktiſchem Nutzen iſt. Inserate. Groß⸗Fiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. 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Die nächſte Nummer erſcheint am 16. April 1888. Allgemeine Fifcherei- Zeitung. Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal. 5 1 jährlich 4 Mark. 15 Inſerate die zwei 1 te Beſtellbar bei allen . und eue O ge 15 Pfennige. — Redaktion und Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Adminiſtration, Adreſſe: 13 5 1 Mark jährlich Zuſchlag. 0 der München, Sendlingerſtraße 48/2 l. Banrriſchen Fiſcherei⸗Teitung. Organ für die Öefammtinterelfen let Filherei, ſowie für die Befteebungen der Fifherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Landes- Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Sachfen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland „Veſlſalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. Mm Verbindung mit Fadmannern Deutfhlands, Hellerreich Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom \ Bayerifhen Tiſcherei Derein. „eemMünchen, 16. April 1888. XIII. Zahrg. DNachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. Inpatt: I. Bekanntmachung des Großherzoglich Badiſchen Miniſteriums des San: — II. Regelung der e — III. Fiſchereiſchutz. — IV. Genoſſenſchaft für Karpfenzucht. — Aus Oberöſterreich. — VI. Offener Briefwechſel. — VII. Vermiſchte Mittheilungen. — an Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. um des Großherzoglich Badifhen Minifteriums des Innern. Die Prämiirung von Fiſchbrutanſtalten betreffend. ö § 1. Aus den im Staatsbudget für die Jahre 1888/89 bewilligten Mitteln können als Anerkennung für Leiſtungen auf dem Gebiete der künſtlichen Fiſchzucht für Auf— ſtellung und Anwendung geeigneter kleiner Fiſchbrutapparate, ſowie für Errichtung zweck— mäßiger Fiſchbrutanſtalten Geldprämien von 25 bis 100 1 verwilligt werden. $ 2. Die Bewerber um Prämien der bezeichneten Art haben ihre Geſuche . Fränaftens bis 1. Oktober d. J. bei dem Bezirksamte einzureichen und dieſer Bewerbung einen Nachweis beizugeben, welchem zu entnehmen iſt: N a) Zahl und Beſchaffenheit der Brutapparate bezw. die Beſchreibung der Fiſchbrut— anſtalt, letzternfalls unter Anſchluß einer die Anlage veranſchaulichenden Zeichnung; b) Benennung und Ausdehnung des bewirthſchafteten Fiſchwaſſers; e) Art und Beſchaffenheit des zur Ausbrütung verwendeten Waſſers nebſt Angabe über die mittlere Temperatur desſelben; 138 d) Art der Eier, welche zur Ausbrütung gelangen; e) Bezugsquelle der Eier; Anzahl der im Durchſchnitte der drei letzten Jahre (bei neueren Anlagen: der bisher jährlich) erhaltenen Fiſchbrut; g) Art der Verwendung der Fiſchbrut, insbeſondere ob ſolche auch zum Ver— kaufe gelangt; 8 h) Art der Maßnahmen zum Schutze der Brut gegen ſchädliche Thiere; i) Betrag der ſeither für die Anſtalt aufgewendeten Koſten. § 3. Die Bezirksämter legen die Bewerbungen nach erfolgter Verläſſigung über die Richtigkeit der von den Bewerbern gemachten Angaben dem Miniſterium des Innern alsbald mit gutachtlicher Aeußerung vor. Das Miniſterium behält ſich vor, über die Bewerbungen den Vorſtand des Badiſchen Fiſcherei-Vereins zu hören. § 4. Die zur Verwilligung gelangenden Prämien werden in dem Organe des Badiſchen Fiſcherei-Vereins und im „Landwirthſchaftlichen Wochenblatt“ bekannt gemacht. Karlsruhe, den 22. März 1888. Großherzogliches Miniſterium des Innern. Der Miniſterialdirektor: (gez.) Eiſenlohr. II. Regelung der Weſerlachsfiſcherei. Kurze Zeit nach dem Erſcheinen der Ausführungsverordnungen zum Preußiſchen Fiſcherei— Geſetz vom 30. Mai 1874 für die Rheinprovinz und den Regierungsbezirk Wiesbaden vom 23. Juli 1886 erſchien bei P. Parey, Berlin, ebenſo wie kurz nach Erlaß der — übrigen jetzt publizirten Ausführungsverordnungen für die übrigen Landestheile (mit Aus- nahme Poſens) vom 8. Auguſt 1887 ohne Angabe des Verfaſſers eine Textausgabe des Fiſchereigeſetzes und der für die einzelnen Provinzen erlaſſenen Ausführungsverordnungen, mit Anmerkungen und werthvollen Zuſätzen, die, „amtlichen Motiven entnommen“, auch ſonſt auf Mitwirkung amtlich bei Bearbeitung des in den Verordnungen niedergelegten Stoffes betheiligt Geweſener hindeuten und deßhalb vorzugsweiſe Beachtung verdienen dürften. Beſonders lehrreich ſind die S. 77 x. befindlichen Bemerkungen zu den Ausführungs- verordnungen, in denen es, was den hier zu behandelnden Gegenſtand angeht, u. A. heißt: Nachdem für den wichtigſten Lachsſtrom, den Rhein, eine Regelung der Lachsfiſcherei gelungen, die den Intereſſen des unteren und des oberen Strom— gebietes gleichmäßig Rechnung trägt, mußte es ſich fragen, ob für die anderen Stromgebiete Deutſchlands, in welchen der Lachsfang von Bedeutung iſt, nicht eine ähnliche Regelung der Lachsfiſcherei, vor Allem eine ſtaffelförmige Beſchränkung in Anwendung der hauptſächlichſten Fanggeräthe nach Maßgabe der Aufſtiegszeit der Laichlachſe, zu ermöglichen ſei. Die deßfallſigen Erhebungen, welche lange Zeit in Anſpruch nahmen, haben den Erlaß der neuen Ausführungsverordnungen zum Fiſchereigeſetz für die übrigen Provinzen verzögert. Dem Schluſſe der Bemerkungen (S. 81), insbeſondere der Nr. 23 iſt zu entnehmen, daß Preußen nicht nur mit den Rheinuferſtaaten, ſondern auch mit verſchiedenen anderen deutſchen Staaten bezügliche Uebereinkommen abgeſchloſſen hat, auf Grund deren die ein— ſchlägigen gleichförmigen Beſtimmungen über Lachsfiſcherei in Elbe, Ems und Weſer erlaſſen ſind. Die beiden erſteren Stromgebiete intereſſiren uns hier nicht, vielmehr wollen wir uns vorzugsweiſe mit dem Weſergebiete im weiteren Sinne des Wortes befaſſen, weil hier unter den Betheiligten, insbeſondere den Fiſcherei-Vereinen, in den letzten Jahren lebhafte Erörterungen über die zur Regelung der Weſerlachsfiſcherei einzuſchlagenden Wege ſtatt— gefunden haben, und dieſe Frage ein ſtändiger Punkt der Tagesordnung der General— verſammlungen der im Weſergebiet vorhandenen Vereine, insbeſondere des Hamelner Fiſcherei— Vereins für das Weſergebiet, des Kaſſeler Fiſcherei-Vereins und des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ꝛc. ꝛc. für die vier weſtlichen Provinzen Preußens war, jo namentlich der am 22. Auguſt 1885 zu Hameln, am 8. Dezember 1885 zu Kaſſel, am 11. Juli 1886 zu 139 Münden, am 31. Juli 1886 zu Schwerte, am 22. Dezember zu Kaſſel, am 2. Juli 1887 zu Höxter, am 15. September 1887 zu Hannover und am 30. November 1887 wiederum zu Kaſſel abgehaltenen. Auch die am 28. Juli 1887 zu Freiburg i. Br. zuſammen getretene vierte Deutſche Fiſchzüchter-Konferenz beſchäftigte ſich eingehend mit der Angelegenheit; ebenſo wurden der Heſſiſche Kommunal- und der Hannover'ſche Provinziallandtag, wie wir ſpäter ſehen werden, mit der Sache befaßt. Veranlaſſung zu den gedachten Vereinsverhandlungen gab der Umſtand, daß im Beginn des Jahres 1885, in dem bekanntlich nach vielfachen vergeblichen Bemühungen am 30. Juni der unterm 21. Juni 1886 in Nr. 18 des Reichsgeſetzblattes von 1886 ver— öffentlichte Vertrag zwiſchen Deutſchland, den Niederlanden und der Schweiz, betreffend die Regelung der Lachsfiſcherei im Stromgebiete des Rheines, zu Stande gekommen iſt, von dieſer Regelung der Rheinlachsfiſcherei zuverläſſigere Kunde in die Oeffentlichkeit drang, was bei den intereſſirten Kreiſen den lebhaften Wunſch hervorrief, daß Gleiches auch bezüglich der wenn auch nicht ſo wichtigen, doch immer noch erheblichen Weſerlachsfiſcherei in die Wege geleitet werden möge. Und zwar trat ſofort in dieſen Kreiſen ziemlich allgemein die Anſicht zu Tage, daß bei der Rheinlachskonvention nur das Aeußerſte erreicht ſei, weil hier mit den Holländern, die nur höchſt ungern von der rückſichtsloſen Ausbeutung ihrer günſtigeren Lage als Unterlieger anzubringen geweſen ſeien, zu rechnen geweſen wäre, daß bei der Weſer aber, die nur im deutſchen Reichsgebiete und zwar im Gebiete der ſogen. Vertragsſtaaten, die bereits unter ſich eine Uebereinkunft unterm 3. Dezember 1877 wegen Regelung der Binnenfiſcherei überhaupt geſchloſſen hatten, fließe, derartige Schwierigkeiten nicht vorliegen, daß hier durchaus rationell vorzugehen, insbeſondere nur für das Weſergebiet allein und zwar der Oekonomie des Weſer— ſtromes entſprechend die Lachsfiſcherei zu regeln ſei. Es ſchien dieß um jo leichter erreich— bar, als die zu unterſt belegene Lachsfiſcherei an der Weſer erſt ziemlich weit von der Grenze der Küſtenfiſcherei ab, nämlich in und bei Bremen ſelbſt ſich befand und zur Zeit noch befindet und deren theilweiſe als rückſichtslos gegen die am meiſten zur Bevölkerung des Weſer— gebietes durch reichliche Ausſetzung künſtlich gezüchteter Sälmlinge beitragenden Oberlieger bezeichnetes Fiſchen durch entſprechende geſetzliche Beſtimmungen zu einem der natürlichen Be— ſtockung des Stromgebietes mit Lachs nicht mehr gefährlichen herzurichten ſein würde. Vorerſt gelte es, die früher reicher mit Lachs verſehen geweſene Weſer wieder lachs— reicher zu machen, und hier ſprach ſich die auch von den oberrheiniſchen Staaten ausweislich S. 74 des eingangs erwähnten Buches geltend gemachte Anſicht aus, daß die Erfolge der künſtlichen Fiſchzucht zwar nicht zu unterſchätzen ſeien, daß ſie aber nicht zur Herbeiführung eines größeren und zur Erhaltung eines ausreichenden Beſtandes an Lachs hinreiche und insbeſondere nicht, wenn nicht daneben denjenigen Fiſchereiberechtigten, welche ihre günſtigere Lage lediglich zu ihrem Vortheile auszunutzen pflegen, durch der Oekonomie des Fiſchwaſſers entſprechende geſetzliche Beſtimmungen Zügel angelegt würden. Vor Allem aber ſei anzuſtreben und durch die geſetzlichen Beſtimmungen mit dahin zu wirken, daß im geſammten Weſer— gebiete einestheils der Fang des Lachſes während ſeiner Laichzeit völlig verboten werden müſſe und anderntheils und vorzugsweiſe ſei Vorſorge zu treffen, daß der aufſteigende Lachs ſeine natürlichen, in den oberſten Zuflüſſen des Stromgebietes, insbeſondere in der Eder und deren Zuflüſſe belegenen Laichplätze in größerer Menge wieder erreichen könne; mit anderen Worten, es ſei dafür zu ſorgen, daß ausgiebige Beſtockung der Weſer mit Junglachs nicht nur auf künſtlichem, ſondern zumeiſt auf natürlichem Wege erfolge. Dieſerhalb ſei zunächſt dafür zu ſorgen, daß überall, insbeſondere an dem ſteilen Hamelner Wehre an Stelle des damals am linken Ufer befindlichen Paſſes, der ſich als völlig unbrauchbar herausgeſtellt habe, wirklich funktionirende Lachspäſſe hergerichtet werden und weiter ſei die Geſetzgebung ſo einzurichten, die Befiſchung ſtaffelförmig nur derart zu geſtalten, daß auch von dem erſten in die Weſer ſchon Ende Dezember und Anfang des Jahres eintretenden Lachszug ein nicht zu geringer Bruchtheil an die natürlichen Laichplätze, insbeſondere der Eder, gelangen könne, wie ſolches anderwärts, namentlich in Norwegen, geſetzlich beſtimmt iſt. Daß ſodann in der Zeit von Mitte Oktober bis Ende Dezember Lachs nur gefangen werden dürfe, wenn die Produkte der laichreifen Fiſche zu künſtlicher Fiſchzucht verwendet werden, hielt man für ſelbſtverſtändlich, daneben aber auch wünſchenswerth, daß dieß durch 140 _ eine am beiten für das ganze Weſergebiet einzuſetzende Fiſchereibehörde überwacht werde, über deren Einrichtung und Beſtellung die betheiligten Uferſtaaten ſich zu verſtändigen haben würden. Daneben hoffte man, daß die Weſerlachsfiſcherei treibenden Unterlieger durch reichliche Zahlung von Beiträgen zu den Erbrütungskoſten beſtrebt fein würden, die Inhaber derjenigen Brutanſtalten, welche ſeither allſeitig mit Unterſtützung des Deutſchen Fiſcherei— Vereins und, wie der Kaſſeler Fiſcherei-Verein, ſeit langen Jahren ohne irgend materiellen Nutzen davon zu haben, verhältnißmäßig reichlich Lachsbrut und Sälmlinge in ihren dazu geeigneten Gewäſſern ausgeſetzt hatten, auch fernerhin willig und geneigt zu erhalten, dieſe Ausſetzungen, die im Frühjahre 1885 etwa 400,000 Stück Junglachs betragen hatten, auch fernerhin fortzuſetzen, ja ſie auf die Zahl von etwa 1½ Millionen jährlich zu erhöhen. Solchergeſtalt, dachte man ſich, ſollte ſowohl auf natürlichem vor Allem ins Auge zu faſſenden Wege, daneben aber auch künſtlich der Beſtand an Weſerlachs im geſammten Stromgebiete zuvörderſt zu einem möglich günſtigen und reichhaltigen gemacht, vorerſt auch das wider— ſtreitende Intereſſe der Ober- und Unterlieger möglichſt ausgeglichen werden. Hatte man bei dieſen Plänen und Ausführungen vorzugsweiſe auch nur das Weſer— gebiet im engeren Sinne des Wortes, d. h. die Weſer von ihrer Vereinigung bei Münden bis zum Einfluß der Ochtum bei Vegeſack annäherungsweiſe, der Grenze der Binnen- und Küſtenfiſcherei, im Auge, einer Strecke von etwa 380 Kilometer und 4000 Hektare Waſſer— fläche des Hauptfluſſes, ſo war dieß vorerſt genügend, da innerhalb des Gebietes der Weſer— Küſtenfiſcherei Lachsfiſcherei nicht getrieben und den örtlichen Verhältniſſen nach insbeſondere bei den meiſt ganz flachen Ufern in der Zukunft nicht betrieben werden konnte, und im Weſergebiet oberhalb Münden das Fulda- bezw. das untere Werragebiet und deſſen Vertreter mit dem Gange der Verhandlungen ſich einverſtanden erklärten, das obere Werragebiet vorerſt aber kaum in Betracht kam, weil oberhalb der preußiſchen Grenze, insbeſondere in das Thüringiſche ſpeziell das Meining'ſche Gebiet, ſeit langer Zeit Lachs nicht mehr aufſtieg, dieſes alſo vorerſt wenigſtens außer Berückſichtigung bleiben konnte. Bezüglich Heſſens freilich war man nicht im Unklaren, daß es nicht gelingen werde, auch bei allen Anſtrengungen, der Fulda einen ſolchen Lachsreichthum wieder zuzuführen, wie er hiſtoriſch beglaubigt zeit— weilig vorhanden war; denn, wenn auch die vielfach auch anderwärts ebenſo unbegründet auftretende Behauptung, es ſei in Heſſen durch landesherrliche Verfügung aus dem vorigen Jahrhundert verboten geweſen, dem Geſinde mehr als dreimal wöchentlich Lachs aufzutiſchen, in das Gebiet der Fabel gehört, ſo wurden doch am 10. Juni 1443 oberhalb Kaſſel am Wehre der neuen Mühle mit einem Zuge 798 Stück große Lachſe, am 23. April 1649 noch 239 Stück gefangen. Damals war aber das Wehr bei Hameln noch offen, das überall an der Weſer übliche, in Hannover noch jetzt geſetzlich vorgeſchriebene Fiſcher- und Schifferhohl war noch offen bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts, der Zug des auf— ſteigenden Lachſes war noch ungehindert. Immerhin wurden auch ſpäter alljährlich ſowohl in der Eder, wie in der oberen Werra reichlicher Lachs gefangen, in größerer Zahl, wenn anhaltend im Frühjahr großes Waſſer es ermöglichte, daß die ſteigenden Fiſche das Hamelner Wehr ohne Schwierigkeit überwinden konnten. Das wird nun auch künftighin ſtändig der Fall ſein, da der Ende Herbſt 1887 fertig gewordene, in Mitten des neuen Wehres ein— gefügte, rationell konſtruirte Lachspaß von den ſteigenden Fiſchen, wie bereits feſtgeſtellt iſt, genommen wird. Was den jetzigen Beſtand der Weſer an Lachs angeht, ſo ſind bei der Geheimniß— krämerei der Lachsfiſchereien ſichere Reſultate nicht mitzutheilen. Um 1883 oder 1884 ſind auf den 12 Lachsfiſchereien von Bremen bis Hameln annähernd 5700 Stück marktfähige Waare gefangen und 300 etwa dürften ſonſt gefangen ſein, ſo daß der zeitige jährliche Fang auf etwa 6000 Stück wenigſtens zu ſchätzen iſt. Auch das Gewicht der gefangenen Fiſche, welches zwiſchen 4 bis 25 Pfund etwa ſchwankt, iſt nicht ſicher zu ermitteln, immer— hin wird man nicht fehlgreifen, wenn man 12 Pfund (6 kg) annimmt, was bei einem Durchſchnittspreiſe von 1,50 Mark für das Pfund eine jährliche Einnahme von 108,000 Mark ergibt. Daß dieſe Summe nicht zu hoch gegriffen iſt, dürfte einerſeits eine Korreſpondenz der Bremer Nachrichten vom 13. Auguſt 1886 ergeben, nach welcher in günſtigen Jahren allein im Bremer Gebiet für 100,000 Mark Lachs gefangen wird, und die Pacht der Lachsfänge bei Hameln beträgt doch auch jährlich noch 28,000 Mark, jo daß dieſe beiden Erträge von drei der vorhandenen 12 Lachsfängereien die oben angenommene Summe allein ſchon überholen. Da der Ertrag des Fanges in den Nebengewäſſern der Weſer bei obiger Summe nicht mit in Anſchlag gebracht iſt, lohnt es ſich ſchon der Mühe, um dieſen Betrag allfährlich dem Waſſer zu entnehmen, ja ihn möglichſt zu ſteigern, energiſche Anſtrengungen zu machen und insbeſondere zu verſuchen, die Gegner zu den auf Hebung des Lachsbeſtandes gerichteten Beſtrebungen, die allerdings zur Zeit energiſches Fiſchen nicht geſtatten, zu bekehren. Bewegen ſich nun die oben geſchilderten Anſchauungen der Fiſcherei-Vereine, wie nicht zu verkennen iſt, in gewiſſem Sinne inſofern auf einem idealen Boden, als ſie zunächſt den Lachsbeſtand der Weſer auf einen möglichſt hohen bringen wollen, unbekümmert darum, daß vielleicht die zeitigen Pächter und Inhaber der Fiſchereiberechtigungen zeitweilig geſchädigt werden, ſo bewegen ſich die Anſichten der maßgebenden Regierungskreiſe, wie die Bemerkungen auf S. 77 und 78 des eingangs erwähnten Buches ergeben, auf einem anderen, realeren Boden. Zunächſt ſoll möglichſte Gleichheit der Beſtimmungen für alle Flußgebiete her— geſtellt werden; von Regelung nach den Eigenthümlichkeiten und der Oekonomie jeden Flußgebietes kann keine Rede ſein; nach dem Vorbilde der Rheinlachskonvention werden deßhalb für Elbe, Weſer und Ems ziemlich gleichlautende Vorſchriften erlaſſen; weil dort im Rhein— gebiet nur der Fiſchereibetrieb mit Zug- und Treibnetzen (Zegensbetrieb) beſchränkt wird, wird in den übrigen Stromgebieten auch nur der Fang mit Zug- und Treibnetzen beſchränkt, nicht aber zeitweilig gänzlich unterſagt, was wenigſtens für das Weſergebiet beantragt war und ungeachtet der Darlegung, daß die alleinige Beſchränkung des Netzbetriebes denjenigen Fiſchern einen ungerechtfertigten Vorzug bringe, die, wie der ſtädtiſche Lachsfang unterhalb des Hamelner Wehres, dieſen Fang mit Senken betreiben oder anderen Berechtigten, die in der beſchränkten Zeit ſtändige Vorrichtungen in Betrieb laſſen, und ungeachtet der weiteren Darlegung, daß die Beſchränkung des Zugnetzbetriebes oberhalb Hameln bedeutungslos ſei, weil dort nicht mit Zugnetzen gefiſcht wird und in abſehbarer Zeit, der mangelnden Rentabilität wegen, nicht gefiſcht werden wird. Auch iſt ein weiterer, während der Erörterungen mit großer Energie, namentlich in einem gegen Bremer Fiſcher angeſtrengten Prozeſſe, aufrecht erhaltener, an ſich freilich unpraktiſcher Geſichtspunkt, daß nämlich mit Zugnetzen nur die halbe Breite des Fluſſes befiſcht werden dürfe, in den neuen Ausführungsverordnungen völlig aufgegeben; ob nun ſeiner Unbrauchbarkeit wegen, oder weil er im Rheingebiet auch nicht exiſtirt, ſteht dahin. Es iſt nur verboten (§S 16 der Ausführungsverordnung für Hannover) bei ſtändigen, daher am Ufer befeſtigten Fiſchereivorrichtungen mehr als die halbe Strombreite zu befiſchen. Der zweite bei geſetzlich nun vollzogener Regelung der Lachsfiſcherei regierungsſeitig in Berückſichtigung gezogene Geſichtspunkt iſt der, daß in Gemäßheit des $ 23 des Fiſcherei— geſetzes „die berufsmäßigen Fiſcher in der Ausübung ihres Gewerbes nicht über dasjenige Maß hinaus beſchränkt werden ſollten, welches zur Erhaltung des Fiſchbeſtandes unbedingt geboten erſcheine“. Hier war ſeitens der Fiſcherei-Vereine unter Zugrundelegung der Ge— werbeſtatiſtik nachgewieſen, daß, abgeſehen von den Bremer Fiſchern im Weſergebiet berufs— mäßige Fiſcher nur in ſo verſchwindender Zahl exiſtirten, daß ihretwegen den Fiſchbeſtand fördernde Beſtimmungen nicht wegzufallen hätten, ja daß dieſe ſogenannten Berufsfiſcher gar nicht vom Betrieb ihres Gewerbes allein und auch nur zeitweilig ſo lange ſie eben Pächter von Fiſchereiberechtigungen oder Hülfsperſonal der Fiſchhändler ſeien, lebten, und daß dieſe Rückſichtnahme nur dazu führe, daß nicht einheimiſche Fiſchhändler den Strom rückſichtslos ausbeuten würden. Durch einen dem Kaſſeler Fiſcherei-Verein zugegangenen Beſchluß des Herrn Miniſters der Landwirthſchaft vom 6. Mai 1886 wurde Oberfiſchmeiſter Metzger in Münden mit Ausarbeitung bezüglicher den Beſtimmungen der Rheinlachskonvention entſprechenden Vor— ſchlägen beauftragt. Durch den weiteren Miniſterialbeſchluß vom 9. Juni 1886 wurde bekannt, daß bereits auf der im Mai 1886 zu Arnſtadt in Thüringen ſtattgehabten jähr— lichen Konferenz der ſogen. Vertragsſtaaten auf Grund eines Referats des Bremiſchen Bevollmächtigten, Senators Dr. Tetens, die Weſerlachsfiſchereifrage einer Prüfung unter— worfen werden, ohne daß es zu einer Entſcheidung in der Sache ſelbſt gekommen ſei. Inzwiſchen war dem Ende 1885 zu Kaſſel zuſammengetretenen Heſſiſchen Kommunallandtage eine Drud- ſchrift über die Reviſion der Ausführungsverordnung zum Fiſchereigeſetz zugegangen, welche den Beſchluß des Landtags zeitigte, die königl. Staatsregierung zu erſuchen, für den Lachs in der Weſer und deren Zuflüſſen dieſelbe oder doch wenigſtens eine entſprechende Schonzeit anzuordnen, wie im Stromgebiete des Rheines und der Entwurf der Ausſührungsverordnung, welcher am 10. November 1886 dem Hannover'ſchen Provinziallandtage zur Begutachtung vorgelegt wurde, enthält dieſelben Beſtimmungen, wie ſie ſpäter über die Weſerlachsfiſcherei in der Ausführungsverordnung vom 8. Auguſt 1887 Ausdruck gefunden haben. Der Hannover'ſche Landtag hat ſie im Ganzen gutgeheißen, jedoch wollte auch er das Fiſchen mit Senken und ſtändigen Vorrichtungen gleichzeitig verboten haben. Es ſcheint dann auf der Frühjahrskonferenz zu Berlin 1887, wie S. 74 a. A. des oben erwähnten Schriftchens erkennen läßt, zwiſchen den Vertragsſtaaten Einigung ſtattgefunden zu haben. Dieſe Ent: ſcheidung iſt in den in Betracht kommenden Ausführungsverordnungen für Hannover ($ 4 Nr. 4 B), für Kaſſel ($ 3 Nr. 4 B) — in der für Sachſen find die Nebenflüſſe der Weſer nicht berückſichtigt — enthalten und beſchränkt dieſelbe die Lachsfiſcherei, jedoch wie hervorgehoben nur im Betrieb mit Zug- und Treibnetzen: 1) im Bereich der Küſten⸗ fiſcherei in der Zeit vom 15. Auguſt bis 15. Oktober, 2) von der Grenze der Küſten⸗ fiſcherei aufwärts bis zu den Wehren bei Hameln in der Zeit vom 15. September bis zum 15. Dezember, 3) auf der oberhalb der Hamelner Wehre liegenden Strecke der Weſer in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember, ſo daß der zwiſchen dem 15. Auguſt und 15. Oktober in die Weſer eintretende Lachs, ohne von Zug- und Treibnetzen beläſtigt zu werden, bis zum 31. Dezember bis nach Münden hin ſteigen kann, wenn er am 15. September die Küſtenfiſchereigrenze und am 1. Oktober die Hamelner Wehre paſſirt hat. Ueber Münden hinaus, beziehungsweiſe in den Nebenflüſſen der Weſer, iſt der nun wenn nicht ſchon laichreife, doch der Laichreife ſich nähernde Lachs nur ſoweit geſchützt, als dieſe Gewäſſer der Winterſchonzeit vom 15. Oktober Morgens 6 Uhr bis 14. Dezember Abends 6 Uhr unterſtellt find, jedoch iſt vorgeſehen, daß durch Erlaß von Bezirkspolizei— verordnungen hier geholfen werden kann. Während der Winterſchonzeit darf in den betreffenden Gewäſſern nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Regierungspräſidenten gefiſcht werden, wenn die Benutzung der Fortpflanzungsſtoffe der gefangenen laichreifen oder der Laichreife nahe— ſtehenden Salmoniden zum Zwecke der künſtlichen Fiſchzucht ſichergeſtellt iſt (§S 4 2, 3, J. e Nr. 2). Und doch kommen bei dieſer Neuregelung der Weſerlachsfiſcherei die Endziele beider vorher geſchilderten, theilweiſe ſich entgegenſtehenden Beſtrebungen und Anordnungen vielfach zur Uebereinſtimmung, wie die nachſtehenden Erörterungen erläutern ſollen. Da der Weſerſtrom nicht lediglich Lachsfluß iſt, da auch andere, wenn nicht ebenſo koſtbare, doch immer noch werthvolle (etwa 40 ½ per Pfund erzielende) Fiſche und zwar in erheblich größeren Gewichtsmengen im Strom ſelbſt und namentlich mit Zurechnung der Nebenflüſſe im Weſergebiet gefangen werden, ſo würde die Vernachläſſigung dieſer Fiſcherei zu Gunſten des Lachsfanges ein großer wirthſchaftlicher Fehler fein. Die betheiligten Vereine hatten deßhalb auf Grund des vom erſten zu München am 30. Juni 1885 abgehaltenen Deutſchen Fiſchereitages gebilligten Beſchluſſes des Verbandes der Fiſcherei— Vereine ꝛc. der vier weſtlichen Provinzen Preußens zu Köln vom 27. September 1884 gebeten, das abſolute Schonzeitenſyſtem zu verlaſſen, die Winterſchonzeit überhaupt auf⸗ zugeben, den wenigen Winterlaichern, insbeſondere dem Lachs, durch Beſtimmung der relativen oder Individualſchonzeit Schutz zu gewähren und neben Beibehaltung der Wochenſchonzeit für die ſämmtlichen Frühjahrslaicher eine Frühjahrsſchonpauſe, die ſogen. Heegezeit wieder herzuſtellen und während dieſer zwar den Fang von Lachs (und einigen andern namhaft gemachten Fiſcharten) durch den Regierungspräſidenten an fünf Tagen jeder in die Heegezeit fallenden Woche geſtatten zu laſſen, jedoch nur unter durch die Oekonomie des Fiſchwaſſers gebotenen Beſchränkungen und Verpflichtungen z. B. zur Einſetzung von Lachsbrut für die Oberlieger und zur Leiſtung erheblicher ſachentſprechender Beiträge zu den Koſten dieſer Ausſetzungen an die oberhalb insbeſondere in der Nähe der Laichplätze arbeitenden Brut— anſtalten für die Unterlieger. 143 — — Die neuen Verordnungen laſſen die Winterſchonzeit beſtehen und heben dagegen die Frühjahrsſchonzeit immer im Intereſſe der ſonſt nothleidenden, wenn auch im Weſergebiet kaum exiſtirenden Erwerbsfiſcher derartig auf, daß nur eine verſtärkte wöchentliche Schonzeit vom 10. April bis 9. Juni Abends 6 Uhr ſtattfinden ſoll. Es ſoll in dieſer Zeit der Fiſchfang vom Donnerſtag Morgens 6 Uhr bis zum Beginn der Wochenſchonzeit gänzlich ruhen; an drei Tagen, von Montag 6 Uhr anfangend, darf ohne jede weitere Geſtattung gefiſcht werden und nach Herſtellung weiterer Schonreviere iſt 5 tägige Erlaubniß in Aus ſicht geſtellt, auch weitere Geſtattung in beſtimmten Fällen ($ 5 bezw. 4 J. c) durch den Regierungspräſidenten möglich. Iſt hienach nun zwar der Lachsfang während der Zeit vom 10. April bis 9. Juni jeden Jahres an drei Tagen jeder in die Schonzeit fallenden Woche ohne Geſtattung und ohne Zahlung von Beiträgen zu den Koſten der Ausſetzung an die Oberlieger überall ſtatt— haft; iſt die beantragte Ausnahme auch Regel geworden, ſo iſt doch für den Lachs eine ftaffelförmige Beſchränkung des Fanges mittelſt der am ſchärfſten fangenden Netze und im oberen Gebiete eine Art von Individualſchonzeit eingeführt. Die betheiligten Fiſcher und Fiſchzüchter des Weſergebietes ſuchen ſich einzurichten und auch die vier hauptſächlich in Betracht kommenden Brutanſtalten zu Bünde, Hameln, auf dem Fiſchhofe bei Kaſſel und zu Münchhauſen, die in den Vorjahren zuſammen 4— 500,000 Jungfiſche ausgeſetzt hatten, erzüchten zur Ausſetzung im Frühjahre 1888 gutem Vernehmen nach annäherungsweiſe eine Million oder wahrſcheinlich — es läßt ſich das Endreſultat insbeſondere bei dem lang⸗ anhaltenden, ungünſtigen Winter zur Zeit noch nicht angeben — eine noch größere Zahl von Lachsbrut, um ihrerſeits den guten Willen zur ferneren Hebung des Lachsreichthums im Weſergebiet zu bethätigen. In dieſen, wie erſichtlich noch recht unfertigen und ungewiſſen Zuſtand der Entwickelung dringt die Kunde einer ſchweren Bedrohung der geſammten Weſerlachsfiſcherei. Wie Fach— und ſonſtige Organe glaubwürdig melden, hat Anfang des Jahres eine holländiſche Geſellſchaft unterhalb Bremens in der ſog. jetzt regulirt werdenden Oſtergate, dem bedeutendſten und künftig allein zum Fahrwaſſer benutzten Weſerarme, in dem übrigens auf Grund ſehr alter Privilegien auch die Bremer Amtsfiſcher die Fiſcherei in Anſpruch nehmen, von den Erbfiſchern des Hauſes Schönebeck einen Weſerfiſchereiantheil für zunächſt 1200, dann 1600 Mark auf 12 und 30 Jahre gepachtet, um daſelbſt ein Neuholland der Weſer zu errichten, und ſoll die Geſellſchaft angeblich auch bei dieſem höchſt bedenklichen Unternehmen die Unterſtützung der Weſerkorrektionsbehörden finden. Es ſoll nämlich auf dem preußiſchen (linken) Ufer in der Richtung des Stromes und etwa 1200 Meter lang und ein Meter über der niedrigſten Waſſerſtandslinie aus Packwerk ein ſteiler Damm mit Schienenvorrichtung hergeſtellt werden zu dem Zwecke, daß auf demſelben ein Wagen laufen kann. An dieſen Wagen ſoll die eine Seite der Oeffnung eines Schleppnetzes befeſtigt werden, während die andere Seite dieſes Netzes von einem am gegenüberliegenden Rande des Fahrwaſſers fahrenden kleinen Dampfer, der entgegenkommenden Schiffen auszuweichen hat, gezogen iſt. Sowohl gegen Ebbe wie gegen Fluth d. h. ohne alle Unterbrechung ſoll gefiſcht werden. i Wie die mehrfach angezogene Textausgabe S. 76 bekundet und Sachverſtändige, namentlich Oberfiſchmeiſter Gravenſtein auf der Generalverſammlung des Verbandes zu Schwerte des Näheren ausgeführt hat, iſt gerade dieſer an den Rheinmündungen übliche Betrieb der Lachsfiſcherei mit Benutzung der Dampfkraft derjenige, welcher den oberhalb liegenden deutſchen Rheinuferſtaaten zu ſo häufigen Klagen wegen allzuſcharfen Fiſchens Anlaß der Holländer gab, und dieſe Raubfiſcherei ſoll nun auch an der Unterweſer ſich feſtſetzen. Oberfiſchmeiſter Grävenſtein beſchreibt dieſe Fiſcherei etwa folgendermaßen: Es wird das eine Ende des oft 12 Meter hohen und 800 bis 900 Meter langen Netzes (einwandig ſog. Zeegen) durch eine Laufrolle feſtgehalten und geführt, während das Netz von einem Dampfer raſch gerade durch den Strom nach dem gegenüberliegenden Ufer gefahren wird, dieſen völlig abſperrend. So treibt dasſelbe etwa 800 bis 1000 Meter ſtromabwärts und wird dann die Leine des Netzes durch das Dampfſchiff ſehr ſchnell auf die Trommel einer am anderen Ufer zum Einholen des Netzes aufgeſtellten Dampfmaſchine gebracht, welche nun das bewegliche Ende des Netzes ſehr ſchnell an das Ufer zu dem dort befeſtigten anderen 144 IE I Ende zieht und jo das Netz völlig ſchließt, deſſen Ausfiſchung durch Handarbeit unter Benutzung einiger am Ufer aufgeſtellten Handwinden erfolgt. Bedenkt man, daß 8 16 der Hannoverſchen in Betracht kommenden Ausführungs- verordnung die in der Rheinlachskonvention ausdrücklich bedungene Beſchränkung der Netzhöhe des Zeegens auf 2,5 Meter nicht enthält, daß alſo an der unteren Weſer die Zugnetze zu jeder beliebigen Höhe bis zu der oben geſchilderten anwachſen können, daß die Leute nicht nur auf ihre Koſten kommen, ſondern auch recht vielen Gewinn machen wollen, daß mehrere Netze mit Wahrung der geſetzlichen Entfernung (die doppelte der Netzlänge) dort fiſchen können, ſo wird man nicht fehlgreifen mit der Befürchtung, daß, wenn ein ſolcher Betrieb an der Unterweſer ins Leben treten ſollte, faſt alle in die Weſer eintretenden Lachſe alsbald beim Eintritt in das Flußgebiet abgefangen werden und noch viel, viel wenigeren als jetzt es gelingen wird, die natürlichen Laichplätze zu erreichen. Die Anſtrengungen für Herrichtung von Lachspäſſen ſind dann unnöthig, die Koſten vergeblich verausgabt. Es ſteht zu hoffen, daß die einſchlägigen Behörden ſich die Sache noch mehrmals überlegen werden, ehe ſie die Hand zur Herrichtung einer ſolchen ſchädigenden Anlage bieten, daß ſie namentlich die Anlage des ſteilen Dammbaues, ohne den die ganze Fiſcherei nicht beſtehen kann, nicht geſtatten, und im alleräußerſten Falle, daß die zuſtändige Aufſichtsbehörde darüber wacht, daß dann mit dieſer „befeſtigten Fiſchereivorrichtung“ in Gemäßheit des $ 16 der Verordnung nur die Hälfte des Stromes befiſcht werden darf. Die betreffenden Fiſcherei-Vereine des Weſergebiets ſollen bereits vorſtellig geworden ſein; es darf wohl erwartet werden, daß ſie und insbeſondere der Verbandsvorſitzende kein Mittel unverſucht laſſen, um das Zuſtandekommen dieſer heilloſen Anlage zu verhindern. Sollte ſie dennoch ins Leben treten, ſo werden wohl unzweifelhaft dießmal die im Oberweſergebiet belegenen Brutanſtalten ihre jährlich einhalb bis eine Million betragende Ausſetzung von Junglachs einſtellen. S. K. III. Fiſchereiſchutz. In gleicher Weiſe, wie dieß ſchon früher für den bayeriſchen Regierungsbezirk Ober— pfalz Seitens der k. Regierung in Regensburg geſchehen war, ſind nun auch für O ber— bayern durch die k. Kreisregierung (Forſtabtheilung) auf Anregung des Bayeriſchen Fiſcherei— Vereins hochdankenswerthe Anordnungen über die Mitwirkung des Forſtſchutz— perſonals zum Fiſchereiſchutz getroffen worden. Mit Regierungsentſchließung vom 30. März 1888 wurden nämlich „die k. Forſtämter des oberbayeriſchen Regierungsbezirks beauftragt, die ihnen unterſtellten Forſtſchutzbedienſteten zu veranlaſſen, gelegentlich ihrer Waldgänge und ſoweit es ohne Schädigung ihrer eigentlichen Berufsthätigkeit möglich iſt, dem Fiſchereiſchutze thunlichſte Aufmerkſamkeit zuzuwenden und die wahrgenommenen Fiſcherei— frevel und Fiſchdiebſtähle zu konſtatiren und zur Anzeige zu bringen“. Dabei wurde den genannten Bedienſteten geſtattet, etwaige Prämien des Kreis-Fiſcherei-Vereins (Landes— Fiſcherei-Vereins als oberbayeriſchen Kreis-Vereins) für erſtattete Anzeigen über entdeckte Fiſchereifrevel c. in Empfang zu nehmen. — So der Erlaß. Da nur Vereins prämien anzunehmen verſtattet iſt, ſo wird es ſich für Private, welche ſich etwa zur Prämienzahlung veranlaßt ſehen möchten, empfehlen, die Vermietung des Fiſcherei-Vereins anzurufen, bezw. ſich dieſem als Mitglieder anzuſchließen. Solche dem Fiſchereiſchutze äußerſt förderliche Erlaſſe beſtehen innerhalb Bayerns nun gleichmäßig in Oberpfalz und Oberbayern. Wir glauben vorausſetzen zu dürfen, daß auch in den übrigen Regierungsbezirken mittelſt Antrags der betreffenden Kreis-Vereine das Gleiche zu erreichen ſein möchte, und hoffen auf baldige Mittheilungen, daß dieß allerwärts ſo geſchehen. IV. Genoſſenſchaft für Karpfenzucht. Aus Landshut wird geſchrieben: Es iſt gelungen, in dem Verwaltungsbezirke Bogen eine Genoſſenſchaft für rationelle Karpfenzucht in geſchloſſenen Teichen zu gründen. Die Karpfenzucht wurde im Kreiſe Niederbayern früher in weit ausgedehnterem 145 Maße betrieben als gegenwärtig. Als mit der Entwickelung der Verkehrsverhältniſſe der Abſatz des Karpfen auf größere Entfernnungen ermöglicht wurde, der Preis für dieſen Fiſch in Folge deſſen bedeutend ſtieg, wurde auch die Karpfenzucht wieder lohnend. Es mußte daher dem niederbayeriſchen Kreis-Fiſcherei-Vereine als eine lohnende Aufgabe erſcheinen, die Hebung der Teichkarpfenzucht in das Bereich ſeiner Thätigkeit zu ziehen. Die über den Beſtand an Weihern und künſtlich angelegten Teichen und die Art ihrer Benützung in den Gemeinden des Regierungsbezirkes Niederbayern eingehend gepflogenen Erhebungen ließen ſofort erkennen, daß ein ſachgemäßer Betrieb der Karpfenzucht in Teichen beſonders auf genoſſenſchaftlichem Wege erreicht werden kann, und wurde demgemäß von der Generalverſammlung des niederbayeriſchen Kreis-Fiſcherei- Vereins 1883 eine Prämie von 100 M für Gründung einer ſolchen Genoſſenſchaft ausgeſetzt. Dieſe Prämie iſt der Karpfenzucht-Genoſſenſchaft im Bezirke Bogen nunmehr zuerkannt worden. Die Geſammtfläche der im Regierungsbezirke Niederbayern befindlichen Weiher umfaßt 787,70 Tagwerk, von welchen 198,39 Tagwerk allein im Bezirke Bogen liegen. Dieſe Waſſerfläche vertheilt ſich auf 131 Weiher und 109 Beſitzer in 35 Gemeinden. Die Karpfenzucht-Genoſſenſchaft Bogen, welche eine Sektion des Fiſchzucht- Vereins Bogen iſt, und deren Angelegenheiten dem Vereine gewidmet ſind, beſteht zur Zeit aus 18 Mit— gliedern, welche im Beſitze von 25 Teichen mit einer Geſammtfläche von 12 Tagw. ſind. Der kleinſte der Teiche faßt 0,002 Tagw. und der größte 2,17 Tagw. Von dieſen 25 Teichen find 24 Stred-, bezw. Maſtteiche und einer dient der Zucht. Die meiſten Teiche ſind in ſonniger Lage gelegen und beſitzen günſtigen Untergrund. Wegen der kurzen Zeit des Beſtehens der Genoſſenſchaft kann über den Erfolg ihrer Thätigkeit noch nicht berichtet werden, doch ſcheinen die Zuwachsverhältniſſe keine ungünſtigen zu fein. Der bisher erzielte jährliche Gewichtszuwachs betrug per Tagwerk 40 — 50 Proz. des Einſatzes. In einzelnen Fällen wurden auch günſtigere Reſultate erzielt, ſo z. B. durch Oekonom Prommersberger in Haidhof und Lehrer Brandner in Degernbach. Um dieſe im Allgemeinen herbeizuführen, find die Genoſſenſchaftsmitglieder gehalten, nur gleichaltigere, von der Genoſſenſchaft bezogene Fiſche in den Zuwachsverhältniſſen entſprechender Anzahl in die Teiche zu ſetzen. Der Bedarf an Fiſchen beträgt 600 — 700 Stück zwei- und drei— ſömmerige Karpfen; der größere Theil derſelben wird aus der Oberpfalz (von Stadtmeßner Schrögel in Neunburg v/W.) bezogen und nur ein kleinerer Theil wird zur Zeit durch das Mitglied Prommersberger in Haidhof gezogen. Mit der Anzucht des ſämmtlichen Bedarfes an Setzfiſchen ſoll erſt dann vorgegangen werden, wenn der größere Theil der Teichbeſitzer des Bezirkes der Genoſſenſchaft beigetreten iſt, was zu hoffen und im Intereſſe des Unter— nehmens und der Weiherbeſitzer ſelbſt zu wünſchen iſt. Möchte dieſes Beiſpiel zur Gründung weiterer derartiger Genoſſenſchaſten anregen! V. Aus ©beröflerreid. Wie bekannt, trug an dem Nichtzuſtandekommen des neuen „Landes-Fiſcherei-Geſetzes“ während der letzten Landtagsſeſſion auch der Umſtand Schuld, daß die Vorarbeiten über den fraglichen Geſetzentwurf aus mannigfachen Gründen erſt kurz vor Landtagsſchluß vom landes—, beziehungsweiſe vom volkswirthſchaftlichen Ausſchuſſe in Berathung oder — beſſer geſagt — in keine gründliche Berathung gezogen werden konnten. Der „Oberbſterreichiſche Fiſcherei— Verein“ hat daher in ſeiner jüngſten Generalverſammlung zu Linz den einſtimmigen Beſchluß gefaßt: in Petitionen an den „Landes-Ausſchuß“ und das „Ackerbauminiſterium“ die be— ſchleunigte und einvernehmliche Vornahme der landtäglich verfügten „Superreviſion“ der bisherigen Vorarbeiten, unter eventueller Anhörung Fiſchereiberechtigter, zu erbitten, damit der ſich im Herbſte wieder verſammelnde Landtag die Frage ganz ſpruchreif finde, und ein ohne vorläufigen Contact der Regierung mit den maßgebenden Factoren der Landes— vertretung vorausſichtliches, vielleicht jahrelanges „Hin- und Herwandern“ der Geſetzvorlage zwiſchen Landtag und Miniſterium vermieden werde. Dieſem Beſchluſſe hat ſich auch die Generalverſammlung des „Vöcklabrucker Bezirks— Fiſcherei⸗Vereines“ am 3. April einſtimmig angeſchloſſen. Die Veröffentlichung dieſes 1 Schrittes wird vielleicht dazu beitragen, auch in anderen Kronländern, wo gleichfalls neuerliche Erhebungen und Begutachtungen über die fragliche Regierungsvorlage beſchloſſen wurden, die für das baldige Zuſtandekommen eines guten neuen Fiſcherei-Geſetzes eingetretenen Fiſcherei-Vereine oder Landwirthſchafts-Geſellſchaften zu ähnlichen Schritten anzuregen. Jedenfalls ſollte es eine Aufgabe der Vereins-Vorſtehungen, der Vereinsglieder und Fiſcherei-Berechtigten bilden, während der bequemen Pauſe bis zum Zuſammentritte der Landtage mit den maßgebenden Abgeordneten in rege informirende und werbende Verbindung nenne... Te ee Bes ee ar n. VI. Offener Briefwechſel. Herrn W. K. im Rotthal. Nach der Beſchreibung der fraglichen Waſſerſtrecke und Angeſichts der Thatſache, daß Hechte dort ſchon vorhanden, Karpfen aber nicht bleiben, wird allerdings nichts anderes als ein Verſuch mit Schleien erübrigen. Setzlinge davon wird Ihnen vermuthlich Fiſcher Echets berger in Gauting bei München liefern. Ob es übrigens nicht auch andere, Ihnen näher gelegene Bezugsquellen gibt, wiſſen wir nicht. Gar manche Teichbeſitzer ſind oft froh, Schleienſatz anzubringen. Was die Regenbogenforelle betrifft, jo beſtehen über deren Verhalten im freien Waſſer für füdbayeriſche Verhältniſſe vorerſt noch wenige Erfahrungen, da ſie erſt noch in wenigen offenen Gewäſſern ausgeſetzt iſt. Sicher iſt, daß ſie wärmeres Waſſer verträgt und in Teichen gut fortkommt. Im Freiwaſſer ſcheint ſie ausgedehnte Spazierfahrten zu lieben. Man findet ſie gelegentlich weitab von den Einſetzungsſtellen. Die Bezeichnung „Standfiſch“ ſcheint ſie alſo kaum zu verdienen. Für Eier der Regenbogenforelle wäre die Ihnen nächſte Bezugsquelle die Vereinsfiſchzuchtanſtalt in Starnberg. Verſuche mit dem Schwarzbarſch wagen wir Ihnen nicht zu empfehlen wegen der Forellennachbarſchaft bei fraglicher Waſſerſtrecke. VII. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſcherei-Ausſtellung in Eiſenach. Der Thüringer Fiſchereiverein verbindet mit ſeiner dießjährigen XI. Generalverſammlung in Eiſenach eine Fiſcherei-Ausſtellung für die Dauer von drei Tagen. Eröffnung am 9. Mai Früh, Schluß am 11. Abends. Die Ausſtellung wird ziemlich zahlreich beſchickt ſein. Durch Neuanſchaffung von Baſſins und Fortſchritte in Fiſchereiſachen wird ſie die früheren Ausſtellungen des Vereins an Reickhaltigkeit und Vielſeitigkeit übertreffen und für die Beſucher manches Neue bieten. So wird z. B. eine Erfindung zur Reinigung von Fabrikabfallwäſſern daſelbſt zum erſten Male zur öffentlichen Darſtellung kommen und ein größerer Apparat zu dieſem Zweck während der Ausſtellung in Thätigkeit geſetzt werden. Um auch die chemiſche Reinigung der Abwäſſer zu demonſtriren, ſollen Verſuche mit kleinen Fiſchen gemacht werden, welche zeigen, daß abſolut fiſchtödtende Flüſſigkeiten, nach dem Paſſiren des Apparats, für Fiſche unſchädlich geworden ſind. Sollte die Borrichtung ſich, wie zu hoffen, bewähren, ſo würde dieſe Erfindung epochemachend für die Beſtrebungen der Fiſchereivereine ſein und in vielen Flüſſen, wo jeder Organismus zur Zeit noch der Vernichtung anheimfällt, würden wieder die nützlichen Fiſchlein fröhlich ſich tummeln können. Da der zweite Tag der Ausſtellung der Himmelfahrtstag iſt, da ferner die herrliche Umgebung Eiſenachs, vor Allem Thüringens Kleinod, die Wartburg, auf alle Deutſchen ihre alte Zugkraft noch immer ausübt, da auch von den zuführenden Bahnen allerlei Erleichterungen erhofft werden, ſo darf man nicht zweifeln, daß die Ausſtellung reichlich beſucht werden wird. Der ſchöne Garten, in dem die Ausſtellung und General: verſammlung ſtattfinden ſoll, liegt in günſtiger Lage der Stadt, unmittelbar am Wege nach dem Annathal, Wartburg, Hohe Sonne, Wilhelmsthal. — So berichtet die „Sächſ. Landwirthſch. Zeitſchrift“. Direkte Mittheilungen erhielten wir nicht. Bachſaibling. Herr Engelbert Gmeiner in Bärnau (bei Tirſchenreuth) theilt mit, daß er im Beſitze von ſehr ſchöner, 3 Monate alter Bachſaiblingsbrut iſt, das Tauſend um 20 M abgibt und baldige Beſtellungen erwünſcht find. Zander im Bodenſee. Aus Konſtanz wird uns geſchrieben: Die im Bodenſee eingeſetzten Zander gedeihen ſehr gut. Zwar ſind in der Gegend von Konſtanz nur wenige Zander bis jetzt gefangen worden, wohl aber kommen ſchon recht viele ſchöne n und große Zander bei Friedrichshafen und Lindau zum Fange. So wurde am 29. März ein prachtvoller Zander von 3½ Pfund im Ueberlingerſee gefangen; der Fiſch dürfte ſchon vor mehreren Jahren eingeſetzt worden ſein. Es iſt ſomit der Beweis erbracht, daß die Zander im Bodenſee recht gut gedeihen, darum iſt's auch der Wunſch aller Fiſcher und Fiſchfreunde, daß die Regierungen und der Deutſche Fiſcherei-Verein in den Bodenſee noch recht viele junge Zander einſetzen möchten. Es würde dieß Segen bringen und großen Dank unſerer Fiſcher ernten. Eisvogel. In „Cabanis Journal für Ornithologie“ 1887 III., veröffentlichte Herr Dr. Karl Eckſtein eine höchſt beachtenswerthe und äußerſt intereſſante Arbeit: „Beiträge zur Nahrungsmittellehre der Vögel“. In derſelben finden ſich auch über Alcedo ispida folgende, dieſen höchſt belaſtende Notizen: 7. Januar: eine Waſſermilbe, ein Waſſerkäfer; 13. Januar: Chitintheile; 20. Januar (Rodheim): eine Notonecta glauca und Waſſer— käferreſte; 3. Februar 8“: Waſſerinſekten; 20. Februar S': Chitintheile. Bei allen bisher genannten, ſowie bei den 18., 19. und 31. Januar, 15. April, 18. September, 28. November G' und 30. November S' unterſuchten Fiſchreſte. Meine Beobachtungen, welche ich nur im Winter ſammeln konnte, da der ſchillernde Geſell ſich im Sommer am Zobten nicht findet, ſtimmen völlig mit Obigem überein; auch Herr Oberamtmann Gimmler zu Leutmannsdorf iſt gleicher Anſicht, denn er ſchreibt mir u. A.: „Es „iſt nicht zu leugnen, daß derſelbe der Fiſcherei nachtheilig und wohl die Hauptnahrung „desſelben aus Fiſchen beſteht, indem er hauptſächlich ſeine Brutſtätte mit Fiſchgräten „auspolſtert“. K. Knauthe in Schlaupitz. Der Fiſchreichthum der Flüſſe Sibiriens, namentlich an edlen Fiſcharten, iſt ein außerordentlich großer. Im Amur, den Flüſſen Kamſchatkas und der Inſel Sachalin ſteigt zur Laichzeit eine Salmonidenart, Kita genannt, in ſolchen Schaaren auf, daß in den kleineren Flüſſen bisweilen der Bootsverkehr geradezu unmöglich wird. Ein ſolcher Fiſch im Gewicht von 20 Pfund koſtet dann 4— 5 Kopelen (8— 10 Pf.). — Nach einer Mittheilung der Stadtverwaltung von Irkutsk führte vor mehreren Jahren ein Händler in Nikolajewsk einige Tonnen geſalzener Kita nach Hamburg aus, marinirte ſie dort, packte ſie in Büchſen zu 1 Pfund, brachte ſie dann im nächſten Jahre wieder nach Nikolajewsk und erzielte dort für die Büchſe 1,5 Rubel (7,3 Mk. per Kg.). (Berl. Zentr.⸗Markthalle.) VIII. Fiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Konſtanz, 30. März. (Bericht der Herren Gebr. Einhart.) Am Bodenſee war den Winter über, wie in letzter Zeit noch gerade in der Faſtenzeit großer Fiſchmangel. Seit vielen Jahren iſt es unſern Fiſchern nicht bekannt, daß es jemals ſo wenig Fiſche gegeben hätte als in dieſem Winter und in letztverfloſſener Zeit. Die Urſache dürfte darin zu ſuchen ſein, daß ſeit dem letzten Herbſt das Waſſer immer gefallen, kleiner geworden iſt. Deßhalb und bei der ſtrengen Kälte hat ſich der Fiſch immer und immer weiter in den tiefen See zurückgezogen, ſo daß abſolut mit keinem Geräthe Fiſche zu fangen waren. Wenn oft auch ein ſchöner Tag war, wo man glaubte, Fiſche fangen zu müſſen, ſo war es doch nichts. Schon anderen Tags zeigte ſich die Urſache, indem furchtbare Stürme mit Schnee und Regen eintraten und rauhe, kalte Witterung folgte, wo die Fiſche nicht gegen das Land gingen. Nicht beſſer war es in den Weihern, Teichen und Flüſſen; überall Froſt und Eis, Alles zugefroren, ſo daß nicht gefiſcht werden konnte. Kurz Fiſcherei und Fiſchhandel waren vollſtändig lahm gelegt. Auch aus Norddeutſchland blieben in Folge der furchtbaren Schneeſtürme alle Zufuhren aus, ſo daß um Geld und gute Worte keine Fiſche zu beſchaffen waren. Fiſchgroßhandel in Berlin, 2. April. In den Vorwochen war es der Schnee, der den Bahnverkehr gehemmt, in der letzten die allgemeine Ueberſchwemmung, die auf die verſchiedenſten Arten den glatten Verkehr zur Unmöglichkeit gemacht. Am fühlbarſten machte ſich das Nicht— eintreffen der ſich unterwegs befindenden Fiſche am Sonnabend, wo der Markt doch ein gar zu trauriges Bild wegen der geringen Auswahl bot. Endlich Nachmittags trafen dann zum Glück noch recht erhebliche Sendungen ein und zwar zum Theil ſolche, die nur geringe Verſpätung erlitten, wiederum aber auch ſolche, die um mehr als acht Tage zu ſpät eintrafen und infolge deſſen à tout prix ſo ſchnell als möglich geräumt werden mußten. Die Nachfrage war die ganze Woche hindurch lebhaft und wäre das Geſchäft ein ſehr zufriedenſtellendes geweſen, wenn alles geklappt hätte. — Lebende Fiſche. Hechte, mittelgroße per ½ Kilo 80 , do. kleine 70—80 , Schleihe 80 J, Bleie, große 42—50 J, do. kleine 48 5, Aland 42 ½, Zander, mittelgr. 0,90 —1 K, do. kleine 60— 70 , Bunte Fiſche (Plötze ꝛc.) 36—42 , Aale, große 1%, do. mittelgroße 80 , 148 — — Karpfen, große 72 7, mittelgroße 60—66 J. — Friſche Fiſche in Eispackung. Rheinlachs (Salm) per ½ Kilo 1,90 — 2 l., Oſtſeelachs, groß und mittel 1—1,20.M, Scezungen, Oſtender große 1,80 1,90 &, Steinbutten, große 1,70 1,80 4, Schollen, große 25 J, Schellfiſche 304, Kabliau 20-25 J, Hechte, mittelgr. 70 4, Ruſſ. Zander 55 —65 J. — Lebende Schalt hiere. Hummern per ½ Kilo 2,00 /, Holländiſche Auſtern Ja per 100 Stück 144 — Geräucherte Fiſche. Rheinlachs per il: Kilo 34, Silberlachs 1,20—1,40 N. (Berl. Zentr-Markth.) L. Kiel, 12. März. Namentlich durch die ungünstigen Eisverhältniſſe hervorgerufen, waren die Zufuhren an Fiſchen auch in der letzten Woche unbedeutend und blieb der Preis für die geräucherte Waare ein hoher. Es koſteten geräucherte Heringe 2—3 M, Sprotten 2 4 per Wall, Fleckheringe zwei Stück 25 , Lachsheringe 10—20 3 per Stück und Aale 1,20 1,40 A.. I. Eckernförde, 28. März. Nachdem das Treibeis der Förde fait 5 m Höhe erreicht hat, muß auch die Eisfiſcherei ruhen, welche ſelbſt in ſtrengen Wintern einen recht guten Ertrag lieferte. Der Minderertrag der Bruttoeinnahmen für die Stadt iſt auf 50,000 %, wenn nicht mehr, zu veranſchlagen. Sollte ſich unglücklicher Weiſe jetzt ein Sturm aus Südweſt bei dem eingetretenen Thauwetter einſtellen, ſo werden die Föhrden der Oſtſee, da dieſe mit Treibeis gefüllt iſt, ſtellen— weiſe berghoch durch das auf einander geſchobene Treibeis angefüllt. Inserate. = Yöhmilde Karpfenſetzlinge IE kaun ich in jeder Anzahl und in verſchiedenen Größen liefern. Die beſten Referenzen ſtehen zur Verfügung. Baldigen Beſtellungen ſehe entgegen. Joſ. Steinmann, Liſchhändler, Nied, vberöſterreich. Groß⸗Fiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: Blaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. ER Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. . (7) 7 Ae 7 —— ET . — Fiſeherei. Forellen - Brut Haus mit Recht u. 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Staudinger in München. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. Mai 1888. Allgemeine Fiſcherei-Zeitung. Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal. Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 In ſerate die zwetſpaltige Petitzeile B ſtellbar bei allen Poſtanſtalten und E ue O 9 E 15 Pfennige. — Redaktion und Bu bhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Adminiſtration, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtraße 48/2 l. Bäneriſchen Piſcherei⸗Teitung. Organ füt die Belammtinterelfen der Filherei, ſowie für die Beſtrebungen der Fischerei- Vereine; in Sonderheit Organ der Landes Jiſcherei - Vereine für Bayern, Hachfen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preul. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Verbindung mit Fahmännern Deutſchlands, vellerreich- Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bagerifhen Fischerei ⸗Perein. 2 e München, I. Mai 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. — — —— —— — p p p EEE Q ⏑ u a P ‚ — Inhalt: I. Bekanntmachung des Großherzoglich Badiſchen Miniſteriums des Innern. — II. Bericht des Schweizeriſchen Landwirthſchaftsdepartements über ſeine Thätigkeit in Fiſchereiſachen während des Jahres 1887. — III. Mittheilungen des Badiſchen Fiſcherei— Vereins. — IV. Der Strömer am Zobten. — V. Winke für den Transport von lebenden Schillen (Zander, Seebarſch, Amaul). — VI. Literatur. — VII. Vereinsnachrichten. — VIII. Offener Briefwechſel. — IX. Vermiſchte Mittheilungen. — X. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Bekanntmadiung des Großherzoglich Vadiſchen Miniſteriums des Innern. Die Vertilgung der der Fiſcherei ſchädlichen Thiere betreffend. $ 1. Aus den im Staatsbudget bewilligten Mitteln können Prämien für die innerhalb Landes erfolgte Vertilgung von der Fiſcherei ſchädlichen Thieren und zwar zunächſt für Fiſchotter und Fiſchreiher verwilligt werden. Die Prämie für einen erlegten Fiſchotter beträgt 5 &, für einen Fiſchreiher 1M 50 ,. Im Jahre 1887 wurde die Summe von 1698 M an Prämien verwilligt. 8 82 Wer auf die Auszahlung der Prämie Anſpruch erhebt, hat von dem erlegten Fiſchotter die Schnauze, von dem erlegten Fiſchreiher die beiden Ständer an den Vorſtand des Badiſchen Fiſchereiꝙ-Vereins in Freiburg i/dr. frankirt (einſchließlich des Beſtellgeldes) einzuſenden. Der Sendung muß eine Beſcheinigung des Bürgermeiſteramts des Wohnorts des Erlegers beigegeben ſein, welcher zu entnehmen iſt: 150 r nnnnnnnnans a) daß der Prämienbewerber zur Erlegung des Thieres berechtigt war, auch ſelber der Erleger des Thieres iſt; b) daß Letzteres der beſcheinigenden Stelle vorgelegen hat; c) an welchem Tage und an welchem Orte nach Angabe des Erlegers die Erlegung ſtattgefunden hat. Die Einſendung der Belegſtücke (Abſatz 1) ſoll längſtens binnen acht Tagen nach erfolgter Erlegung geſchehen. § 3. Der Vorſtand des Badiſchen Fiſcherei-Vereins wird über die im Laufe des Jahres eingelaufenen Prämienbewerbungen an das Miniſterium des Innern längſtens bis 1. Dezember berichten, worauf die Anweiſung der Prämien erfolgt. Iſt in einem Jahre die Zahl der erlegten Thiere ſo groß, daß die zur Ver— fügung ſtehenden Mittel nicht ausreichen, um ſämmtlichen Bewerbern die obigen Prämien- beträge auszuzahlen, ſo tritt verhältnißmäßige Kürzung derſelben ein. 8 4. Zur Anſchaffung oder Haltung ſogenannter Otterhunde können geldliche Beihilfen gewährt werden. Anträge ſind bei den Bezirksämtern einzureichen und von letzteren mit Bericht zur weiteren Entſchließung hieher vorzulegen. Karlsruhe, den 9. April 1888. Großherzogliches Miniſterium des Innern. Der Miniſterialdirektor: (gez.) Eiſenlohr. II. Bericht des Schweizeriſchen Tandwirthſchaftsdepartements über feine Thätigkeit in Jiſchereiſachen während des Jahres 1887. Dem Bundesrath wurde der Entwurf einer Reviſon des Bundesgeſetzes über die Fiſcherei vorgelegt, deſſen erſte Behandlung auf das Jahr 1888 verſchoben iſt. Unterm 18. Mai 1887 wurde in Luzern eine Uebereinkunft zwiſchen der Schweiz, Baden und Elſaß-Lothringen über die Anwendung gleichartiger Beſtimmungen für die Fiſcherei im Rhein und ſeinen Zuflüſſen, einſchließlich des Bodenſees, in Reviſion der— jenigen vom 14. Juli 1877, abgeſchloſſen. Die Auswechslung der Ratifikationen fand am 19. Oktober in Bern ſtatt und es trat die Uebereinkunft mit demſelben Datum in Kraft. Die Unterhandlung mit Frankreich über Reviſion der Fiſcherei— Uebereinkunft vom 28. Dezember 1880 mit Bezug auf den Genferſee wurde fortgeſetzt und unterm 14. Oktober 1887 vorgeſchlagen, die Abänderungen, über welche Einverſtändniß herrſcht, vorläufig, bis zum Abſchluß der Berathung über die Reviſion des Bundesgeſetzes über die Fiſcherei, proviſoriſch in Kraft treten zu laſſen. Im Einverſtändniſſe mit Italien wurden für die ſchweizeriſch-ſitalieniſchen Grenz— gewäſſer Fiſchereikommiſſäre beſtellt, wie ſolche bereits für die ſchweizeriſch-franzöſiſchen Gewäſſer mit ſehr günſtigem Erfolge beſtehen. Als ſchweizeriſcher Kommiſſär wurde beſtellt Herr Zolldirektor Franseini in Lugano. Dem Kanton Zürich wurde auch dieſes Jahr wieder, unter gewiſſen Bedingungen, ausnahmsweiſe Bewilligung zum Fang von Blalingen im Zürichſee ertheilt. Im Laufe des Berichtjahres wurden folgende Schonreviere mit Genehmigung des Departements neu gegründet: f 1. vom Kanton Luzern der Sempacherſee und die Suhr (letztere, ſoweit öffent— liches Gewäſſer), auf zwei Jahre. Die Schonung begann jedoch erſt un dem 1. Januar 1888. 2. von den Kantonen Appenzell A.-Rh. und St. Gallen die Goldach mit ihren Seitenbächen bis zum Kanaleinlauf des Etabliſſements Hößli & Cie. in Blumenegg, Gemeinde Goldach, vom 1. Juni 1887 bis 1. Juni 1889. e 3. vom Kanton Waadt die Orbe bei Vallorbes auf eine Länge von 300 m ohne Feſtſetzung einer Zeitdauer. FB Es beſtunden Ende 1887 ia, hphriviene welche ſich auf die Kantone Zürich, Bern, Zug, Appenzell A.⸗Rh., St. Gallen, Graubünden und Waadt vertheilen und zuſammen eine Waſſerfläche von 883.79 ha einnehmen (Ende 1886: 1240 ha). Neue Fiſchwege wurden im Berichtjahre mit Bundesunterſtützung erſtellt oder ſind im Bau begriffen: 1. In der Rhone in Genf mit einem Koftenaufwand von Fr. 4000.— 2. In der Orbe bei Orbe 8 Waadt) mit einem Koſtenaufwande von.. „ 975.80 3. In der Glatt bei Beinen (Kanton ice) in einem Voranſchlag von .. N „450 Die erſtgenannten Fiſchwege wurden in ene der dritte in Holz und Cement erſtellt. Gegen Verunreinigung der Gewäſſer zum Nachtheil der Fiſcherei wurde dem Departement häufig Veranlaſſung gegeben, einzuſchreiten, namentlich bezüglich des Rheins und ſeiner Zuflüſſe bei Baſel, wo zahlreiche Fabriken beſtehen, deren Abgänge den Fiſchen ſchädlich ſind. Zum Theil rührten die Verunreinigungen von Fabriken auf badiſchem Gebiete her und wurde namentlich der Fiſchbeſtand in der Wieſe durch Abgänge einer Fabrik in Lörrach ſtark beeinträchtigt. Es wurde nicht ermangelt, die nöthigen Schritte zu thun und Maßnahmen zu ergreifen, um dieſen Uebelſtänden beſtmöglichſt zu begegnen. Betreffs der Verunreinigung des Rothbaches durch eine Fabrik bei Gais ſah ſich das Departement auf ein Geſuch der Regierung von Appenzell A.-Rh. veranlaßt, den Sach— verhalt durch einen Experten, Herrn Apotheker Nienhaus in Baſel, unterſuchen zu laſſen. Der Bericht ſammt Gutachten wurde genannter Regierung zur Kenntniß und Benutzung übermittelt. Außerdem beſchäftigte die Verunreinigung der Aach bei Amrisweil (Thurgau), die— jenige des alten Birsbettes bei Laufen (Bern) und der Promenthouſe (Waadt). Die Verunreinigung der Jougnenaz (Waadt), welche zu Unterhandlungen mit Frank— reich auf diplomatiſchem Wege Veranlaſſung gegeben, iſt noch gegenwärtig nicht beſeitigt, doch iſt alle Ausſicht vorhanden, daß den dießſeitigen Wünſchen entſprochen werde. ü Im Gebiete der künſtlichen Fiſchzucht wurden auch letztes Jahr wieder erfreuliche Fortſchritte gemacht, indem die Brutanſtalten ſich gegenwärtig auf 66 belaufen (1886: 64). Es wurden 1886/1887 9°607,738 Fiſchchen erbrütet und zwar hauptſächlich Felchen, Fluß— und Bachforellen, dann Seeforellen, Röthel (Saiblinge), Lachſe, Aeſchen ꝛc. Die Einrichtung der Anſtalt der Stadt Zug hat ſich bewährt und der Betrieb iſt ein ganz vorzüglicher, der allgemein Anerkennung, ſelbſt über die ſchweizeriſche Grenze hinaus findet. In dieſer Anſtalt wurden letztes Jahr 2 766,000 Fiſchchen erbrütet. Der Fortſchritt in der künſtlichen Fiſch— zucht ſeit 1881 iſt aus folgender Zuſammenſtellung erſichtlich: Jahr Anzahl der Anſtalten Erbrütete Fiſchchen. 1881 25 1 957,350 1882 30 3 687,490 1883 38 3 283,749 1884 52 94 335,117 1885 57 5709,442 1886 64 6'126,429 1887 66 9'607,738 Es ſind mit unſerer künſtlichen Fiſchzucht ls zwei Uebelſtände verbunden, deren wir hier kurz Erwähnung thun müſſen. Für's Erſte wird in einigen Kantonen mit der Bewilligung zum Fiſchfang während der Schonzeit der betreffenden Fiſchart für Brut— zwecke Mißbrauch getrieben, indem Fiſche gefangen und in den Handel gebracht werden, ohne die Kontrole zu paſſiren und ſomit ohne daß das Brutmaterial derſelben für die Brutanſtalten gewonnen wird. Zweitens haben manche Anſtalten zu warmes Waſſer und zum Theil zu mangelhafte Einrichtungen. Das Departement wird die Beſitzer der betreffenden Brutanſtalten auf erwähnte Uebelſtände aufmerkſam machen, und künftighin die Verabfolgung von Bundesbeiträgen an dießfällige Bedingungen knüpfen. un Da Wallis noch keine Fiſchbrutanſtalt beſitzt, fo wurde der dortigen Regierung die Wichtigkeit der Fiſcherei und der Einrichtung einiger Brutanſtalten für Edelfiſche auch für den dortigen Kanton auseinandergeſetzt und angeboten, ihr dießfalls durch Sachverſtändige an die Hand zu gehen. Leider trat Wallis auf dieſe Anregung nicht ein. Wenn auch einige Kantone dem Fiſchereiweſen noch wenig Aufmerkſamkeit ſchenken, ſo verbreitet ſich doch die Einſicht der großen volkswirthſchaftlichen Bedeutung desſelben in der Schweiz immer mehr, wozu die Fiſcherei-Vereine, deren wir gegenwärtig acht beſitzen, örtlich weſentlich beitragen. Vorliegender Bericht konſtatirt denn auch aus dem letzten Jahre einen erfreulichen Fortſchritt im Vollzug des Bundesgeſetzes über die Fiſcherei. III. Mittheilungen des Vadiſchen Fiſcherei-Vereines. Wie in Nr. 10 der „Allgemeinen Fiſchereizeitung“ Seite 130 und 131 dargelegt iſt, ſollte das kürzlich erſchienene, 10 Bogen umfaſſende und mit Abbildungen verſehene Buch, betitelt f i „Fiſchereirecht und Fiſchereipflege im Großherzogthum Baden“, nach amtlichen Quellen dargeſtellt von Minifterialratd A. Buchenberger“, in den Fiſchereikreiſen die möglichſte Verbreitung finden. Der Preis dieſes Werkes beträgt broſchirt M 2. —, gebunden AM. 2.50 und ſind wir durch freundliches Entgegenkommen des Verlegers J. Lang in Tauberbiſchofsheim, ſowie durch Uebernahme eines Theiles der Anſchaffungskoſten aus Vereinsmitteln in die angenehme Lage verſetzt, den Mitgliedern unſeres Vereins das Werk gebunden für 1 Mark über⸗ laſſen zu können, ſofern uns baldmöglichſt der Wunſch hiefür ausgeſprochen wird. i Eine dießbezügliche Poſtkarte legen wir zur Ausfüllung dieſer Nummer der „Allge⸗ meinen Fiſchereizeitung“ bei. In Folgendem geben wir die Inhalts Aeberſicht des gedachten Werkes: Erſter Abſchnitt. Entwicklung des badiſchen Fiſchereirechts. I. Die badiſche Fiſchereigeſetzgebung. II. Die Fiſcherei⸗Verträge. Zweiter Abſchnitt. Die badiſchen Fiſchereigeſetze nebſt Vollzugsvorſchriften. I. Geſetz vom 29. März 1852, das Recht zur Fiſcherei, die Ausübung derſelben und die Entſchädigung der vormals Berechtigten. II. Geſetz vom 3. März 1870 und Nachtrags⸗ geſez vom 26. April 1886, die Ausübung und den Schutz der Fiſcherei betreffend. III. Landes⸗Fiſchereiordnung vom 3. Februar 1888; Anhang hiezu: Vollzugsvorſchriften in Betreff des Lachs- und Felchenfangs zur Schonzeit; Dienſtweiſung für das Aufſichtsperſonal. IV. Perlfiſchereiordnung vom 3. Februar 1888. Dritter Abſchnitt. Die Staatsverträge über Fiſcherei. J. Uebereinkunft zwiſchen Baden, Elſaß-Lothringen und der Schweiz v. 18. Mai 1887. II. Vertrag zwiſchen Deutſchland, den Niederlanden und der Schweiz, betreffend die Regelung der Lachsfiſcherei im Stromgebiet des Rheins vom 30. Juni 1885. Vierter Abſchnitt. Die Pflege der Fiſcherei. I. Der Inhalt der Fiſchereipflege im Allgemeinen. II. Fiſchereivereine und Fiſcherei⸗ Genoſſenſchaften. III. Die Hebung der künſtlichen Fiſchzucht. IV. Die Vertilgung ſchädlicher Thiere. V. Fiſchereiaufſicht und Belohnungen für Anzeigen von Fiſchereivergehen. Anhang. 5 I. Muſter für Satzungen für Fiſchereigenoſſenſchaften. II. Entwurf für Gemeinde⸗ Fiſchereipachtverträge. III. Nachweis der in badiſche Gewäſſer abgegebenen Eier und Fiſch— brut ſeit 1871. — — — IV. Der Strömer am Zobten. Die verehrten Leſer der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ dürfte vielleicht folgende Mit⸗ theilung ebenſo überraſchen als intereſſiren: Vor zwei Jahren erhielt ich mit einer Sendung Forellen (Trutta fario Linné) aus Silſterwitz am Zobten (wir hatten dieſen ſehr werthvollen Salmoneer damals hier noch nicht) zwei Fiſche, welche ihrer Geſtalt und Färbung nach, beſonders aber durch die völlige Bekleidung der Haut mit verhältnißmäßig großen radiirten Schuppen von den beigegebenen „Bitterfiſchen“, Pfrillen, bedeutend abſtachen. Obwohl ich damals bald auf den Gedanken kam, die Fiſche könnten Strömlinge ſein, mußte ich doch die genaueren Nachforſchungen auf unbeſtimmte Zeit verſchieben, weil ich mit Arbeiten geradezu überhäuft war. Heuer endlich war es mir vergönnt, die Unterſuchungen aufzunehmen, und ich that dies mit um ſo größerem Eifer und Vergnügen, da ich Exemplare aus Bayern zum Vergleich hatte. Dieſelben ließ mir in überaus reichlicher Anzahl Herr Oberſtlandesgerichtsrath Dr. von Staudinger durch gütige Vermittelung des Herrn Hoffiſcher Fritz Steinbacher (in Firma Gebrüder Kuffer) zu München zukommen, wofür ich den Herren auch an dieſer Stelle meinen herzlichſten Dank abſtatte. Nach genaueſten Unterſuchungen, ſowie ſorgfältigſter Vergleichung der beiden oben genannten und eines friſch aus Silſterwitz bezogenen Exemplars mit den bayeriſchen kann ich nunmehr als unumſtößliche Thatſache melden, daß der Strömer, Telestes Agassizii Heck., ſich am Zobten vorfindet.“) Alle Merkmale, welche Heckel und Kner in ihren „Süßwaſſerfiſchen der öſterreichiſchen Monarchie“ S. 206 ff., ſowie Siebold „Süßwaſſerfiſche von Mitteleuropa“ S. 202 als zum Gattungs- und Art- charakter des Strömlings gehörig angeben, tragen auch die drei von mir bis anitzt unter— ſuchten Stücke mit einer einzigen Ausnahme: Die breite ſchwarze Binde erſetzt ein breiter gelber Streifen (derjenige der Elritze iſt bekanntlich ſchmal). Wie wenig Gewicht jedoch gerade auf dieſen Punkt zu legen iſt, weiß jeder Ichthyologe, auch wird der freundliche Leſer aus meinem in Bälde erſcheinenden Artikel über die Chromatophoren der Fiſche erſehen, daß bei noch einigen anderen Fiſchen der Zobtenwäſſer ſolche gelbe Binden entweder die ſchwarzen erſetzen, wie bei Phoxinus laevis Ag. die Mittellinie des Rückens, oder völlig neu auftreten, jo bei Leucaspius delineatus Sieb. und Gobio fluviatilis Cuv. So viel ich bis jetzt ermitteln konnte (in kaum mehr als drei Wochen laſſen ſich in einem jedweder regen Kommunikation baren Diſtrikt nun einmal nicht viele Erkundigungen einziehen) findet ſich der „weißbauchige Bitterfiſch, Sonnenſtreicher oder Sonnenbrüter“ — an dieſen Namen participirt Telestes Agassizii hier am Zobten mit Phoxinus laevis — nur im Dberlaufe des Schwarzwaſſers. Dieſer Bach entſpringt aus mehreren Quellen, welche theils am ſüdlichen Abhange des Zobten, theils am nördlichen des Geiersberges ſich befinden und geht über die Dörfer Klein- und Groß-Silſterwitz, Klein-Kniegnitz, Schwentnig u. |. w., bis er ſich nördlich von dem Ort Strachan mit dem Zobtenwaſſer, einem Zufluß der Weistritz, vereint. Das Schwarzwaſſer fließt in ſeinem Oberlaufe über Serpentingeſtein im Schatten hoher Bäume äußerſt ſchnell dahin und beherbergt neben dem Leitfiſch dieſer Region, der Forelle, noch Pfrillen, Schmerlen, Barſche, Gründlinge, Hechte und Strömer, letztere nur in ſehr ſpärlicher Anzahl. Es ſcheint mir auch, als ob die Teiche des Mühlenbeſitzers Petrauſch zu Klein⸗Silſterwitz, meines Forellenlieferanten, das Verbreitungsgebiet ſowohl von Telestes, als auch von Trutta abſchlöſſen, da ſich unterhalb dieſer Becken ein jo bedeutendes Quantum Miſtjauche mit den Waſſern mengt, daß in den letztverfloſſenen Sommern ſämmtliche den Bach bewohnenden Forellen und Bitterfiſche von Klein-Silſterwitz an bis zur Mündung abgeſtorben ſind. Die Zahl der Strömlinge und Pfrillen iſt dadurch ferner noch g % Anm: d. Red. In Wittmack's Fiſchereiſtatiſtik S. 71 wird der Strömer als nur in Württemberg, Schweiz, Salzburg, Tyrol und dem ſonſtigen Donaugebiet vorkommend bezeichnet. v. Siebold conſtatirt (S. 215 ff) ſein Vorkommen namentlich für die rechtsſeitigen Zuflüſſe der Donau, dann im Rheingebiet in Siehl, Limmat und Neckar. Für das Gebiet von Elbe und Oder befand ſich v. Siebold im Zweifel. ee. bedeutend reduzirt worden, daß alles „wilde Zeug“, unter dieſem Ausdruck faßt der Schleſier die werthloſen Fiſche zuſammen ſtets, beim Ablaſſen der Teiche ſorgfältig aufgeleſen und den Enten vorgeworfen wurde. Karl Anauthe. Domäne Schlaupitz, 9. April 1888. V. Winke für den Transport er N Schillen (Zander, Seebarſch, maul). In Folge unſeres Anſuchens erhielten wir im Juli v. Is. aus Landesmitteln eine Subvention von 200 fl. mit der ausdrücklichen Beſtimmung, dieſelbe zum Ausſatz von Karpfen und Schillen in das Egergebiet zu verwenden. Nachdem die Zeit im vergangenen Jahre bereits zu weit vorgeſchritten war, um Schille, welche im ſüdlichen Böhmen in den weltbekannten großen fürſtlich Schwarzenberg'ſchen Teichanlagen ſchon lange Jahre gezüchtet werden, zur Ausſetzung zu erhalten, ſo mußten wir mit der Einführung dieſes Fiſches bis zum heurigen Frühjahr warten. Unſer Flüßchen, die Eger, ergießt ſich bei der Feſtung Thereſienſtadt in die Elbe. Durch den Bau dieſer Feſtung vor etwa 100 Jahren iſt in Folge des angelegten Schleujen- ſyſtems den meiſten Wanderfiſchen aus der See der Weg verſchloſſen. Wenn wir auch bis— her mit Sicherheit nicht feſtſtellen konnten, ob der Lachs und Schill vor Erbauung der Feſtung im Egerfluß vorkam, ſo iſt doch von letzterem mit Beſtimmtheit anzunehmen, daß er nicht nur bei uns gut gedeihen, ſondern ſich auch fortpflanzen wird, nachdem dieß im Moldaugebiete, welches ebenfalls der Elbe zufließt, der Fall iſt. Wir waren uns der Schwierigkeiten des Transportes dieſes äußerſt heiklen Fiſches, der eine weſentlich höhere Aufmerkſamkeit und Pflege als Forellen beim Transport erfordert, wohlbewußt. Deßhalb haben wir uns auch vielſeitig über den Transport lebender Schille erkundigt und dabei von allen Seiten das freundlichſte Entgegenkommen gefunden. Wir ſprechen hier auch den betreffenden Faktoren unſeren verbindlichſten Dank dafür aus. Nach⸗ ſtehend veröffentlichen wir die uns von verſchiedenen kompetenten Seiten gemachten Mit: theilungen über den Transport dieſes Fiſches zur Benützung für ähnliche Transporte und konſtatiren, daß die uns ertheilten Winke für den Transport ziemlich gleich lauten. 1. Die fürſtlich Schwarzenberg’ ſche Herrſchaftsdirektion in Netolic, bei der wir 100 Kilo 7467/2 Kilo ſchwere Schille beſtellten, offerirte uns dieſelben in Anbetracht des gemein— nützigen Zweckes, den wir damit verbanden, das Kilo mit 1 fl. ab Hälter. Auſſerdem übernahm dieſelbe den Wagentransport bis zur Bahnſtation und ſtellte uns die erforder— lichen Fäſſer nebſt dem nöthigen Eis zur Benützung bei. Wegen des Transportes ſchrieb uns die betreffende Direktion am 25. Februar: „Betreff der nothwendigen Räumlichkeiten für den Transport der ſehr heiklen Fiſche beehren wir uns mitzutheilen, daß wir bei Ueber— führung von Beſatzſchillen ca. 40 Kilogramm pro Fiſchfaß von 10 Eimer (5.60, Hektoliter) Raum einladen. Bei dieſer größeren Entfernung wollen wir nur eine Beſatzung von höchſtens 5 Kilogramm pro Hektoliter Raum anrathen und würde demnach für die zu übernehmenden 300 Stück Fäſſer von im Ganzen mindeſtens 15 Hektoliter Raum nothwendig ſein. Eis würden wir das etwa nothwendige Quantum dem Frachtführer hier mitgeben. 2. Herr Oberförſter Reuter in Siedichum bei Grunow, preuß. Regierungsbezirk Frankfurt a/ O., ſchreibt uns über den Transport des Zanders am 1. März Nachſtehendes: „Zandereier koſten hier 1000 Stück 3 Al, auſſerdem erwachſen Ihnen die Koſten des Transportes und Verpackung in einer Kiſte zum Selbſtkoſtenpreis. Zu 100 Kilo von Beſatz⸗Zandern auf einem Transport von 20 Stunden gehören 700—800 Liter reſp. Kilo Waſſer. Die Fäſſer dürfen nicht rund, ſondern müſſen unten breit ſein, da die Zander auf dem Grunde ſtehen und die oberen an den unteren ſich ſtechen und verwunden; darum ſind auch kleine Fäſſer beſſer wie große. Auf dem Landtransport darf das Waſſer nicht ſtark ſchaukeln. Das Waſſer im Faß muß dieſelbe Temperatur haben wie das Waſſer aus dem die Fiſche verladen werden. Die Abkühlung durch Eis erfolgt erſt, wenn die Fiſche im Faſſe ſind, durch einfaches Hineinſtopfen von Eis, das oben ſchwimmt. Das Waſſer as kann bis zu + 60 R. abgekühlt werden, je niedriger je beſſer; deßwegen kann auch unter— wegs Eiszugabe wiederholt werden. Luftpumpen ſind ſchädlich, dagegen iſt Waſſerwechſel, mit Eis vorher abgekühlt, gut; derſelbe erfolgt durch einen Trichter mit einem Rohr, das bis auf den Boden des Faſſes reicht. Dieſer Trichter iſt auch anzuwenden, wenn die Fiſche verladen ſind; man gießt Waſſer durch denſelben in das Faß, damit der Schlamm hoch getrieben und oben abgeſchwemmt wird. Reinlichkeit iſt die Hauptſache. Beim Ausſetzen der Fiſche iſt ebenfalls ſtarker Temperaturwechſel zu vermeiden; man ſetzt deßhalb am beiten zunächſt ein großes offenes Gefäß mit Transportwaſſer aus und erwärmt dieß langſam durch ſtändigen Zuſatz von dem Waſſer, in welches die Zander kommen ſollen. Ich ſetze voraus, daß die Zander aus flachem Waſſer — nicht tiefen Seen — ſtammen, und daß ſie nach dem Fange mindeſtens 24 Stunden in reinem klaren Waſſer geſtanden haben, damit ſie den geſchluckten Schlamm verloren haben, ehe ſie verladen werden“. 3. Herr A. Hübner in Köllnitz bei Storkow, Reg. Bezirks Potsdam, ſchreibt uns am 29. Febr.: „Für meine Zandereier iſt der Preis pro 1000 Stück 2 4 50 4 oder 1½ fl. ab Köllniz. In Bezug auf Zan dertransport zu rathen, iſt bedenklich; ich würde es wagen, 100 Kilo Zander in 1000 — 1500 Liter Waſſer bei + 60 R. Wärme mit Luftpumpen und einmaligem Waſſerwechſel 20 Stunden zu transportiren; ſtatt Waſſer— wechſel genügt einfaches Zugießen von Waſſer, Eis iſt nicht nöthig“. 4. Der deutſche Fiſchereiverein, der uns auf unſere Anfrage in Betreff des Preiſes von 5000 Zandereiern dieſelben in höchſt zuvorkommender Weiſe gratis zur Verfügung ſtellte, theilt uns am 13. März betreffs des Transportes von Zandern nachſtehende Aeußerung des Herrn von dem Borne mit: „Für den Transport von Zandern ſollen die Fäſſer ganz mit Waſſer gefühlt, mit Eis gefüllt ſein; Luft ſoll nicht eingeblaſen werden, die Hauptſache iſt, daß Waſſer genug mitgegeben wird. — Ich glaube, daß auf ein Pfund Zander zehn Liter genügen werden“. Zwei Mitglieder unſeres Vereins unterzogen ſich nun der Mühe, die Fiſche in Netolic am 9. März abzuholen, dampften an dieſem Tage früh 7 Uhr ab und langten um 1 Uhr 30 Minuten auf der Station Netolic an, wo fie eine Equipage erwartete, da zur Stadt ſelbſt zwei gute Stunden zu gehen und der Fiſchhälter dann noch eine Stunde entfernt iſt. Nach dem Anlangen beim Hälter, wo die Fiſche bereits durch vierzehn Tage zu unſerer Dispoſiton ſtanden, wurde ſogleich mit dem Verladen von 320 Stück in gleicher Größe, zuſammen circa 100 Kilo, begonnen, und ſelbe à 40 Stück in acht ovale, unten breite Fäſſer zu je zwei Hektoliter vertheilt. Das Waller aus dem Hälter hatte eine Temperatur von + 60 R. Um 4 Uhr waren wir mit dem Verladen fertig und fuhren auf ziemlich gutem Weg bis zum Bahnhof, wo die Fiſche nach dreiſtündiger Fahrt um 7 Uhr Abends anlangten, nachdem ſie während der Achſenfahrt bei zwei Teichen im Vorbeiweg aufgewäſſert worden waren. Auſſer einem Trichter, deſſen Ende bis zum Boden der Fäſſer reichte, und zwei Fäſſern mit Waſſer aus dem Behälter zum Nachfüllen, haben wir noch zwei Säcke mit Eis und ein großes Faß bis auf 30 mit Eis abgekühltes Waſſer zum Auffüllen während des Bahn— transportes mitgenommen. Mit dem Verladen waren wir auf der Bahn um 8 Uhr Abends fertig, und haben das dabei verlorene Waſſer aus dem Brunnen der Station durch Nachfüllen erſetzt und etwas Eis dazu gethan, ſo daß beim Nachmeſſen kurz vor Abfahrt des Zuges um 8 Uhr 30 Minuten die Waſſertemperatur mit + 50 R. in allen Fäſſern vorgefunden wurde. a Von Netolic bis Pilſen, wo wir nach dreiſtündiger Fahrt um 12 Uhr Nachts anlangten, haben wir keine weitere Durchwäſſerung und Eiszugabe vorgenommen. Um ſo gründlicher geſchah dieß in Pilſen, wo wir bis 3 Uhr 30 Minuten früh warten mußten, bis unſer Waggon mit den lebenden Zandern den Anſchluß nach Pilſen— Saaz finden konnte. Die Nachwäſſerung wurde mittelſt des Trichters mit Waſſer von der Station vorgenommen, jo daß bei unſerer Abfahrt nach einigen Zugaben von Eis das Thermometer + 6“ R. zeigte. Von Pilſen bis Saaz fuhr der eine Begleiter im Waggon bei den Fiſchen mit und wäſſerte mit dem abgekühlten Waſſer dann fleißig nach. Das Waſſer zeigte bei unſerer Ankunft in Saaz 7 Uhr früh + 50 R. Die Fiſche wurden ſogleich vertheilt zum Ausſatz in einige tiefere ſandige Altwäſſer der Eger, auch im Strome ſelbſt verwendet. Wir hatten auch nicht ein einziges Exemplar als Verluſt zu beklagen, ja nicht einmal von der Reiſe 2286. geſchwächte Fiſche waren zu bemerken, was wir wohl auch theilweiſe der zum Transport geeigneten in der Nacht ziemlich kalten Witterung zu danken hatten. Die 100 Kilo Zander berechnete uns die Herrſchaft ſammt Zufuhr zur Bahn mit 105 fl., der Transport per Bahn exclusive Reiſe- und ſonſtige Speſen betrug von Netolic bis Saaz 27 fl. 50 kr. Fiſcherei-Verein in Saaz (Böhmen). VI. CTiteratur. £. Baldner’s Vogel-, Tiſch- und Thierbuch 1666. Unter dieſer Ueberſchriſt findet ſich in Nr. 15 des Jahrganges 1885 dieſer Zeitſchrift ein Aufſatz über das gut erhaltene, ſeiner Zeit vom verſtorbenen Profeſſor Dr. v. Siebold benutzte Manuſkript der Kaſſeler Landesbibliothek. Ueber dieß urdeutſche Werk hat nun neuerlich ein Deutſcher — und das ſind doch die Straßburger von Alters her und neuerlich wieder geworden — in franzöſiſcher Sprache ein 132 Seiten haltendes Buch geſchrieben, und ein anderer Deutſcher zeigt dieß franzöſiſch geſchriebene Buch natürlich in deutſcher Sprache jetzt an. Mit dieſer und der weiteren Bemerkung, daß das intereſſante Buch dießſeits des Rheines gewiß erheblich mehr Leſer haben würde, wenn es in deutſcher Sprache geſchrieben wäre, ſei die ſprachliche Seite der Beſprechung verlaſſen. Der volle Titel des in Frage ſtehenden Buches lautet: L' histoire naturelle des eaux Strassbourgeoises de Leonhard Baldner 1666 suivie de notes zoologiques diverses par Ferd. Reiber, membre de la societé d' histoire naturelle de Colmar“ und ijt ein Theil des Berichtes der obengenannten Geſellſchaft über die Jahre 1886 — 1888. Der Verfaſſer — Herr Ferdinand Reiber, unſeres Wiſſens Großhändler zu Straßburg, alſo nicht eigentlicher Fachmann — hat ausweislich des Verzeichniſſes der Schriften, welches auf dem Umichlag des Buches ſich befindet, ſeit 1874 außer der vorliegenden 15 weitere naturgeſchichtliche Studien über den Elſaß und insbeſondere die Straßburger Gegend veröffentlicht. e Das Buch zerfällt in vier Abſchnitte: der erſte enthält Beiträge zu Baldner's Leben und Familie, der zweite den Plan des Werkes, der dritte die Geſchichte des Manuffript3 und der vierte die eigentliche Naturgeſchichte des Verfaſſers mit Angabe der techniſchen Artnamen in lateiniſcher, franzöſiſcher und deutſcher Sprache unter Verweiſung auf die Bücher, wo ſolche aus⸗ führlich beſprochen find und Mittheilung des hauptſächlichſten Theiles des Textes von Bald ner in franzöſiſcher Ueberſetzung, jedoch hie und da denſelben auch in deutſcher Sprache wiedergebend. Dem erſten Abſchnitte entnehmen wir nach den vom Verfaſſer mit Liebe und Umſicht ge⸗ ſammelten Auszügen aus den Zivilftandesregiftern von Straßburg, daß Bald ner am 11. Januar 1612 doriſelbſt geboren und am 4. Februar 1694 dortſelbſt begraben wurde, nachdem er dreimal ver⸗ heirathet geweſen und in dieſen Ehen ihm 12 Kinder, 6 Jungen und 6 Mädchen, geboren waren, von denen der Jüngſte, Andreas, 6. Februar 1673 getauft, am meiſten intereſſirt, weil er mit der Geſchichte der Manuſkripte zuſammenhängt. Baldner ſtammte aus einer alten Straßburger Fiſcherfamilie, betrieb die Fiſcherei und Jagd von Jugend auf, hielt daneben zeitweiſe Wirthſchaft und war Beamter der damaligen freien Reichsſtadt, zunächſt Waſſeraufſeher, ſpäter auch Forſtwart. Er hatte ſtets ein offenes Auge für Alles, was er in der damals viel reichlicher als jetzt mit Waſſer durchſetzten Umgebung Straßburgs ſah, ſeit 1623 machte er Niederſchriften für ſich, ſeit 1646, als er einige ſchöne fremde Waſſervögel geſchoſſen, fing er an, die erlegten und gefangenen Thiere abzumalen und ſetzte dieß und die Be⸗ ſchreibung wohl bis ins Jahr 1687 fort, wo er ſein Handexemplar ſeinem jüngſtgeborenen Sohne Andreas, der als 12 jähriger Knabe es zu copiren unternommen hatte, abtrat. Obwohl Baldner das damals allein maßgebende Thierbuch von Geßner beſaß — das Exemplar befindet ſich noch heute auf der Straßburger Univerſitätsbibliothek — hat er es doch ängſtlich vermieden, es etwa abzuſchreiben, wie ſpäter und neuerlich leider vielfach geſchieht, und an Stelle der Schweizer Benennung hat er ſtets die bei Straßburg übliche angewandt. Seine Niederſchriften hat er mehrfach gut abſchreiben und mit Abbildungen verſehen laſſen und einzelne dieſer Exemplare verkauft. Man weiß von 5 ſolchen Exemplaren aus der Lebenszeit Baldner's. Alle mit Ausnahme des in der Bibliothek des Britiſh-Muſeums zu London befindlichen, welches von 1653 datirt iſt, führen die Jahreszahl 1666. Alle ſind in drei Theile, deren erſter die Vögel, der zweite und beſte die Fiſche, der dritte verſchiedene am und im Waſſer lebende Thiere behandelt, getheilt, denen eine gleichlautende Vorrede vorſteht, die viel Intereſſantes bietet. 8 Von den 11 Manufkripten, die dem Verfaſſer bekannt geworden ſind, rühren 4aus Baldner's Zeit her. Verloren gegangen iſt zunächſt: N 1. Das Hand⸗ und Familienexemplar Baldner's, angeblich das ſchönſte und jedenfalls das vollſtändigſte von allen, weil es bis 1687 von Bal dner ſortgeſetzt wurde, iſt in der Nacht vom 24. Auguſt 1870 gelegentlich der Belagerung von Straßburg mit der öffentlichen Bibliothek daſelbſt durch Brand untergegangen. Es enthielt Beſchreibung von 62 Vögeln, 45 Fiſchen und 52 anderen Waſſerthieren; wie viel Abbildungen und ob dieſelben alle und namentlich die nach een 157 —ũ—u — 1666 gefertigten von künſtleriſcher Hand hergeſtellt ſind, erhellt auch nicht aus einer Beſchreibung eines Antiqſuars Silbermann in Bd. 8 S. 12 des Journals zur Kunſtgeſchichte 1780. 2. Das bereits erwähnte Londoner Exemplar von 1653, im Britiſh-Muſeum jetzt befindlich, mit 56 Vögeln, 40 Fiſchen und 52 Waſſerthieren. Bekannt geworden iſt es durch Bearbeitung des engliſchen Gelehrten W. Hughby 1676. Die Bilder ſollen nicht beſonders gut ausgeführt fein. Auf dem Titelblatte finden ſich die Initialen „J. G. W.“, nach Reibers Darlegung eines bekannten zeitgenöſſiſchen Straßburger Malers. Verfaſſer hat dieſes Exemplar in London eingehend ſtudirt, während er nur als Abſchrift kennt: 3. Das Kaſſeler Manuſeript, vom Jahre 1666 datirt, das aber, wie in dem Artikel in Nr. 15 von 1885 bereits ausgeführt iſt, noch 1670 in Baldners Hand geweſen muß. Dasſelbe hat 63 Abbildungen von Vögeln, 49 von Fiſchen, einſchließlich der Krebſe, und 17 Tafeln von anderen Waſſerthieren. Die Abbildungen ſind natürlich und prachtvoll ausgeführt. Initiale oder Monogramm oder dergleichen des Malers finden ſich nirgends, namentlich nicht auf dem Titelblatt; ob die Abbildungen alſo ebenwohl von J. G. Walther oder wie in einem 1885 erſchienenen Artikel der „Straßburger Poſt“ angenommen wird, von einem anderen Straßburger Maler, Brentel, ausgeführt ſind, muß dahingeſtellt bleiben, bis dieſerhalb genauere Vergleichung beider Exemplare ſtattgefunden hat. Der auf beſonderem Blatt neben jedem Bilde befindliche beſchreibende Text iſt von einem Schreibverſtändigen ſehr gut und ſehr leſerlich ausgeführt. Ausgiebigſt benutzt hat der Verfaſſer: 4. Das in der Straßburger Stadtbibliothek befindliche Exemplar mit Abbildungen und der Jahreszahl 1666. Dasſelbe iſt nach der begründeten Annahme des Herrn Reiber dasjenige, welches der 14 jährige jüngſte Sohn des Leonard Bald ner, Namens Andreas Baldner, in 1685 von dem unter 1. erwähnten Exemplar feines Vaters ſich anfertigtee, dem entſprechend eine kindliche Abſchrift mit ſchlecht gemalten Figuren, aber von beſonderem Werthe, weil es eben Abſchrift des verloren gegangenen Baldnerſchen Handexemplares iſt und trotz ſeiner kindlichen Darſtellung die beſchriebenen Arten erkennen läßt. Ein weiteres aus Baldners Zeiten ſtammendes Exemplar befand ſich früher im Beſitz des Profeſſors Hermann und iſt dasjenige, welches v. Siebold etwa 1860 in dem Straßburger Naturalienkabinet einſah; es enthielt 45 Fiſche und Krebſe und iſt jetzt zu Straßburg nicht auf— zufinden. Daß die Ereigniſſe des Jahres 1870 auf das Abhandenkommen von Einfluß geweſen ſeien, wie ꝛc. Reiber andeutet oder dahin geſtellt ſein läßt, iſt nirgends erwieſen. Benutzt bei ſeiner Arbeit hat der Verfaſſer das Londoner Manuſeript auf Grund genauen Studiums, ebenſo eine engliſche Ueberſetzung des größeren Theiles des Baldner'ſchen Werkes, die von Fr. Slare ſchon vor 1686 angefertigt, ſich ebenwohl im Britiſh Muſeum befindet; ferner von dem in 1870 untergegangenen Manujeript die Copien in 40 und de ohne Bilder, welche die Straßburger Univerſitäts bibliothek beſitzt, und ebenſo weitere Abſchriften dieſer zwei Copien, die er ſich hat anfertigen laſſen, ſodann eine Abſchrift vom Caſſeler Manuſeript im Beſitze des Caſſeler Fiſcherei-Vereins. Verfaſſer erwähnt, daß vor dem letztgedachten Vereine ſchon der Schriftſteller Nau zu Mainz die Profeſſoren Mönch zu Marburg, Hermann zu Straßburg Ende des vorigen Jahrhunderts die Abſicht gehabt haben, das Baldner'ſche Manufeript durch den Druck vervielfältigen zu laſſen, was auch jetzt noch ungeachtet der verdienſtvollen Arbeit des Herrn Reiber, der nur einzelne Stellen im deutſchen Urtext gibt, am Platze ſein und großer Theilnahme ſich erfreuen dürfte. In dem vierten Haupttheil, dem naturgeſchichtlichen Theil des Werkes S. 23—114 beſpricht nun der Verfaſſer an Hand des Baldner'ſchen Manuſeripts die einzelnen von demſelben erwähnten Thiere, zunächſt im erſten Abſchnitt die Vögel (S. 23 —50) unter 72 Nummern mit der deutſchen Ueberſchrift Baldners und unter Angabe der Stelle, wo bezügliches Bild und Text ſich im (1870 verbrannten) Straßburger, im Caſſeler und im Exemplar des Britiſh Muſeum, ſowie in J. A. Naumann's Naturgeſchichte der Vögel Deutſchlands (Leipzig 1820 und 1860 mit Abbildungen) finden, zugleich mit Angabe der jetzt üblichen Bezeichnung in lateiniſcher, franzöſiſcher und deutſcher Sprache, dann folgt ein Auszug aus Baldner's Text in franzöſiſcher Sprache, hie und da das Original in deutſcher beifügend. Angehängt iſt dieſem erſten Theil (S. 54—60) zunächſt ein Verzeichniß von 35 Waſſervögeln, die im Elſaß vorkommen, aber von Baldner nicht erwähnt oder wenigſtens nicht artlich von ver— wandten Vögeln unterſchieden ſind; hervorgehoben iſt, daß Baldner allein die ſonſt im Elſaß nicht vorkommenden Vögel: Raubmeerſchwalbe, ſchmalſchnäbliger Waſſertreter und die Roſtente beſchreibt und nach einem Excurs über die Unvollkommenheit der damaligen Schußwaffen, die Luſt an Jagd und Vogelſtellen der Straßburger und die dagegen in früheren Jahrhunderten ergangenen Verbote, fügt der Verfaſſer eine Ueberſicht der Baldner'ſchen Vögelnamen an, denen er zunächſt die jetzt übliche lateiniſche Bezeichnung und dann die deutſche aus frühern Jahrhunderten vor 1660 (1654, um 1500, 1381, im 12. Jahrhundert) beifügt, ſoweit ſolche aus amtlichen Marktpreisliſten und ſonſtigen Regiſtern ſich haben feſtſtellen laſſen; endlich S. 59 u. 60 einen Auszug aus einer 1870 mitverbrannten Urkunde des 12. Jahrhunderts über damalige populäre Vögelnamen ſammt der damaligen lateiniſchen Bezeichnung, und wie dieſelben jetzt im Deutſchen, im Elſäßiſchen und Franzöſiſchen genannt werden. Alles Zuſammenſtellungen, die für die Terminologie der Vogelarten von nicht zu unterſchätzender Vedeutung ſind, und von großem Fleiße zeugen. Die zweite uns zumeiſt intereſſirende Abtheilung: „Das Fiſchbuch“ behandelt S. 61—90 in gleicher Weiſe unter 43 Nummern die von Baldner beſchriebenen Fiſche und Krebſe, ungeachtet 158 — der Baldner'ſche Titel von 45 Arten ſpricht. Es erklärt ſich dieß daraus, daß die 33. und 35. Ab⸗ bildung denſelben Fiſch (Häsling) darſtellen und die 48., „ein fremdes Fiſchel“, auch von ꝛc. von Siebold nicht hat beſtimmt werden können. s Der Verfaſſer gibt auch hier unter der deutſchen Ueberſchrift von Baldner den lateiniſchen, den franzöſiſchen und ſonſt üblichen deutſchen Namen neben Bezeichnung der Seite des Straßburger, Caſſeler und engliſchen Manuſcripts unter Verweiſung auf die Stelle, wo ſich der Fiſch in von Siebold's Werk: Süßwaſſerfiſche von Mitteleuropa, in der von W. Hughby 1686 veröffent⸗ lichten „Historia piscium“ findet. Benutzt iſt außerdem das 1866 zu Paris erſchienene Werk von E. Blanchard: „Les poissons des eaux douces de la France“, in dem ſich gute Aufſchlüſſe über die elſäßiſche Fiſchfauna finden. Im Uebrigen hat der Verfaſſer bei dieſem Theile ſich darauf beſchränkt, faſt nur wörtliche Ueberſetzung der Beſchreibung der Baldner'ſchen Abbildungen zu geben, öfters die deutſchen Wörter einſchiebend, wo ſie beſonders bezeichnend oder die Ueberſetzung nicht ganz zutreffend die Darſtellung Baldner's gibt. Er jagt ſehr richtig, daß es ſchade wäre, den Autor zu verſtümmeln; doch ſind einige den Geſchmack der Fiſche betreffende Aeußerungen Baldner's, der daneben auch mit Vorliebe oft die Eingeweide der erlegten Thiere und den Inhalt derſelben beſchreibt, weggelaſſen, meiſt aber die Feſtſtellungen Baldner's getreulich, freilich unter dem Vor⸗ behalte wieder gegeben, daß der Verfaſſer insbeſondere die etymologiſchen etwas phantaſtiſchen Ausführungen Baldner's nicht zu den ſeinigen mache. Als Ergänzung des Baldner'ſchen Textes gibt der Verfaſſer in Noten zu einzelnen Fiſcharten, z B. dem Hecht, intereſſantes hiſtoriſches Material namentlich über Schonzeiten im Elſaß in früheren Jahrhunderten u. A. Im Uebrigen zeigt gerade die Behandlung dieſes Theiles, welche das Baldner'ſche Werk nicht vollſtändig gibt, daß die Annahme des Verfaſſers, daß durch die Herausgabe ſeiner gewiß verdienſtvollen und fleißigen Schrift die wortgetreue Drucklegung des Baldner'ſchen Thierbuches erübrigt werde, nicht ganz zutreffend iſt; abgeſehen von der Nothwendigkeit der Rücküberſetzung dieſer Schrift muß dem deutſchen Naturforſcher und Naturfreunde der Urtext unverändert vorliegen. Das Seite 94—96 der Schrift enthaltene 46 Nummern führende Verzeichniß der Elſaßer und namentlich der Straßburger Fiſchfauna iſt eine ſehr werthvolle Beigabe; die von Baldner nicht erwähnten Fiſcharten ſind mit einem bezeichnet und die von Baldner erwähnten, welche als noch vorkommend im Elſaß wieder feſtzuſtellen wären, ſind nicht mit Nummern verſehen, darunter der e Flunder, Karauſche, Aland (Idus melanotus), Schnäpel, Saibling, Seeforelle und Finte. d Ein Auszug aus dem Bericht des Elſaßer Fiſcherei-Vereins über die in 1886 gemachten Ausſetzungen ſchließen den zweiten Theil. Der dritte Theil iſt wie im Baldner'ſchen Manuſeript, auch in der Schrift ꝛc. Reiber's kürzer behandelt. Auf S. 98—114 werden 60 am und im Waſſer bei Straßburg lebende „vier— füßige Thiere, Inſekten, Fliegen und allerley Gewürm“ aufgeführt mit Angabe ihrer techniſchen Bezeichnung in drei Sprachen. Ein Anhang S. 115—132 bringt anknüpfend an früher im Straßburger Münſter vorhandene Kurioſitäten (Einhorn und Narvalzahn) eine wenn auch nur loſe mit Baldners Werk zuſammen— hängende intereſſante Nachweiſung, daß in früheren Jahrhunderten und ſchon zu Baldners Zeiten naturhiſtoriſche Sammlungen, insbeſondere durch Private und reiche Geſchlechter zuſammengebracht, vielfach in Straßburg vorhanden waren und als hervorragende Sehenswürdigkeiten von Fremden oft beſucht und beſchrieben wurden. i Alles Geſagte zuſammengefaßt, erweiſt ſich die Arbeit des Herrn Reiber als eine ſehr fleißige, werthvolle Bereicherung naturwiſſenſchaftlichen Studiums, die namentlich das Andenken an Baldner wachruft und nicht nur für die Elſäßer leſenswerth erſcheint. Sie iſt als Separatabdruck aus den Verhandlungen des Colmarer naturwiſſenſchaftlichen Vereins auch im Buchhandel (Straß— burg bei Noiriell, 8° 3 Mark) käuflich zu haben. . „La pesca sul Benaco“. Das unter dieſem Titel von Ludovico Bettoni zu Milano erſchienene Schriftchen enthält äußerſt ſchätzenswerthe Angaben über die Fiſchereiverhältniſſe am Gardaſee (lago di Benaco). Der Verfaſſer beginnt feine Monographie mit einem kurzen Hinweis auf die prähiſtoriſche Zeit. Fiſchfang und Jagd bildete die ausſchließliche Beſchäftigung der erſten Anſiedler. Mit dem Wachſen der Bevölkerung wuchs gleichzeitig das Bedürfniß einer beſſeren Ausnutzung des Fanges. An Stelle der freien Fiſcherei trat allmählig das Privilegium Einzelner, und vom neunten Jahrhundert an enthalten die Archive der anliegenden Orte eine Reihe von Dokumenten über die Schonplätze, die Art der Fiſcherei, die Netze und Fangvorrichtungen ꝛc. 2. Was half aber die beſte geſetzliche Einrichtung, die nicht an allen Orten Geltung harte? Unaus⸗ bleibliche Folge war der Niedergang der Fiſcherei, die rapide Abnahme der Fiſche im See, ſo daß ſogar Bittſchriften an den Papſt ergingen um das Verbot, die Fiſche zu eſſen. Unter der Herrſchaft der Franzoſen und Oeſterreicher geſchah ſehr Vieles zur Hebung. Aber der neueſten Zeit erſt war ca vorbehalten, durch ſtrenge Geſetze und Uebereinkommen, durch Errichtung von Vereinen, künſtlichen Fiſchzuchtanſtalten, Ausſtellungen, Verpflanzung der Arten nach auswärts 2e., der Fiſcherei ihren nationalökonomiſchen Werth zu ſichern. Der eirca 300 Quadratkilometer große, bis zu 800 Meter tiefe Gardaſee mit ſeinem bald milden, ſpiegelklaren, bald friſcherem und trüben Waſſer enthält unter den zwanzigerlei Fiſcharten beſonders 7—8 ſich durch ihre Güte und Häufigkeit auszeichnende, nämlich Seeforellen, carpioni, Hechte, Sardellen, Schleien, Aale und Sardinen. Die Forelle 159 — — (Seeforelle), bis zu 20 Kgr. ſchwer, wird hauptſächlich an den Mündungen des Sarca und Mincio gefangen und mit 3 Lire das Kgr. bezahlt. Der carpione, wegen ſeines köſtlichen Fleiſches und des herrlichen Ausſehens die Perle des See's (gloria solo) genannt, gehört der Familie der Sal— moniden an, unterſcheidet ſich aber von ihnen durch zweimalige Fortpflanzung im Jahre. Er iſt der begehrteſte Liebling und wird überall hin verpflanzt. Von dem Reichthum des jährlichen Fanges mag die folgende Zuſammenſtellung Aufſchluß geben: 280 Zentner Seeforellen zu 300 Lire 84 000 Lire 200 „ „ Carpioni ie,, dee 130 „ Hechte „ 100 „ S 18 000 „ 250 „ Schleien „„ 485.000: , 600 5 Sardellen „ i 09e 5 500 dale „ i ee , 500 „ Alborelle“) „„ 2000 4, 500 itige iche, 29000 3010 Zentner 332 000 Lire. Rechnet man die Auslagen für Netze, Fangarten, Boote ꝛc. zu 70 000 Lire ab, ſo vertheilt ſich auf die 1100 Fiſcher ein Quantum von 262,000 Lire. Zu erwähnen ſind ſchließlich noch die zwei künſtlichen Fiſchzuchtanſtalten zu Torbole und Bardolina, errichtet von Prof. Eugenio Bettoni. Das Schriftchen empfiehlt ſich wegen ſeines intereſſanten und reichen Inhaltes allen Freunden der Fiſcherei. — u—. VII. Vereins nachrichten. 1. Badiſcher Fiſcherei-Verein. Die dritte ordentliche Generalverſammlung des Badiſchen Fiſcherei-Vereins findet am Sonntag, den 3. Juni d. J., Vormittags ½ 11 Uhr, im Rathhauſe in Freiburg /B. ſtatt, zu welcher die Vereinsmitglieder höflichſt eingeladen werden. Tagesordnung: 1. Anhörung und Prüfung des Berichts des Vorſtandes. 2. Genehmigung der geprüften 1887 er Jahresrechnung. 3. Wahl der Rechnungsprüfungskommiſſion, beſtehend aus drei nicht zum Vorſtande gehörenden Vereinsmitgliedern. 4. Entgegennahme von Vorſchlägen über an verſchiedenen Orten des Großherzogthums abzuhaltende öffentliche Beſprechungen von Fiſchereiangelegenheiten. : 2. Weſtfäliſcher Fiſcherei⸗Verein. Menden, den 12. April 1888. Die Herren Ehrenmitglieder, angeſchloſſene Vereine und Mitglieder des Fiſcherei Vereins für die Provinz Weſtfalen werden ergebenſt auf Freitag den 11. Mai d. Js., Vormittags 10½ Uhr, im zoologiſchen Garten zu Münſter, wo in den Tagen vom 6. bis 13. Ma i eine Provinzial: Fiſcherei⸗Ausſtellung ſtattfindet, zur ordentlichen Generalverſammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Geſchäftsbericht. 2. Wahl des Vorſtandes 3. Wahl zweier Abgeordneten für den Vereinsausſchuß des landwirthſchaftlichen Provinzial-Vereins für Weſtfalen und Lippe. 4. Antrag des Vorſtandes: Die Generalverſammlung erſucht den Vorſtand, bei dem Herrn Min iſter für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten dahin vorſtellig zu werden, daß a) der Lachsfang nach holländiſcher Manier verboten werde (Berichterftatter: Herr Ehren— amtmann von Dücker), b) die Adjazentenfiſcherei in ähnlicher Weiſe wie die Jagd geregelt werde (Berichterſtatter: Herr Amtsrichter Dr. Weihe). 5. Vortrag des Herrn Prof. Dr. H. Landois über die Kenntniß der Fiſche Weſtfalens und die der Fiſchzucht ſchädlichen und nützlichen Thiere, mit Demonſtrationen. 6 Verhandlung über regelmäßige Erſtattung von Jahres— berichten Seitens der angeſchloſſenen Vereine, und Vortrag über die Herſtellung von Teichanlagen zur Hebung der Fiſchzucht (Herr Landrath Federath). 7. Mittheilung über Wanderung der Aale in unſeren Flüſſen und Bächen (Herr Ehrenamtmann von Dücker). Nach Schluß der Verhandlungen: Beſichtigeung der Weſtfäliſchen Provinzial-Fiſcherei— Ausſtellung unter erläuternder Führung und Nachmittags 3 Uhr: Fiſch-Feſteſſen, wozu bis ſpäteſtens zum 9. Mai die Anmeldungen an das Ausſtellungscomité (Prof. Dr. H. Landois nach Münſter) zu richten ſind. 0 Zur Theilnahme an einer Ottern-Jagd mit Hunden, welche am 12. Mai in der Gegend von Warendorf unter Leitung des Herrn Freiherrn Cl. von Fürſtenberg abgehalten werden ſoll, wird ergebenſt eingeladen, und find die Anmeldungen ebenfalls bis ſpäteſtens zum 9. Mai an das Ausſtellungscomité (Herrn Prof. Dr. H. Landois nach Münſter) zu richten. Der Vorſland des Fifherei-Dereins für die Provinz Wellfalen. *) Anm. d. Red. Wohl identiſch mit Alburnus alborella Heck. Heckel u. Kner, Süß⸗ waſſerfiſche der öſterr. Monarchie S. 138, beſtätigen deſſen Vorkommen im Gardaſee. Andere Provinzialnamen in Südtirol: Sonnenfiſch, Beſtaller; in Dalmatien: Ukliva. 160 VIII. Offener Briefwechſel. Herrn P. H. in Br. (Sachſen). Die von Ihnen berichtete Erſcheinung, daß beim Abfiſchen von Ueberwinterungsteichen beobachtet wurde, wie Kröten den Karpfen auf dem Kopfe ſaßen, ſich in die Augen der Fiſche eingekrallt und Letztere dadurch verletzt, ja ſelbſt getödtet hatten, iſt durchaus nicht neu. Man hat ſolches von Fröſchen und Kröten ſchon vielfach beobachtet, wie Sie aus älteren Jahrgängen unſeres Blattes entnehmen können. Das Gebahren der Fröſche hängt mit Verhäliniſſen des Geſchlechtstriebs zuſammen. Abhelfen läßt ſich natürlich nur durch möglichſte Fernhaltung und Vertilgung des Froſch- und Krötengeſindels. In größeren Teichen und zum Beſatze mit ſchon größeren Karpfen wäre vielleicht auch in fraglicher Hinſicht die Beigabe von Hechten dienlich. Fröſche wenigſtens frißt der Hecht mit Vorliebe. IX. Vermiſchte Mittheilungen. Schwarz⸗ und Forellenbarſch. — Prämien. Die „Kölner Zeitung“ ſchreibt unterm 16. April: Der Fiſchſchutzvberein für den Regierungsbezirk Köln beſchloß die Anſchaffung zweier amerikaniſcher Fiſchgattungen, Schwarzbarſch und Forellenbarſch, welche in den ſog. Entenfang bei Brühl zum Zwecke natürlicher Züchtung eingeſetzt werden ſollten. Die Sendung, beſtehend aus etwa 30 ausgewachſenen d. h. laichfähigen Exemplaren, welche in einem 5 Zentner ſchweren, oval geplätteten und auf der Spundſeite mit Luftlöchern verſehenen Faſſe behaglich untergebracht waren, iſt nun vorgeſtern an Ort und Stelle angekommen. Die Fiſche waren friſch und munter und boten in ihrer äußeren Erſchein— ung ein Bild prachtvoll ſchillernden Farbenwechſels, ähnlich dem einer eben dem Waſſer entnommenen Bachforelle. Hoffen wir denn, daß dieſe amerikaniſchen Fremdlinge ſich recht bald auf deutſchem Waſſergrunde wohl und heimiſch fühlen und ſich durch zahl— reiche Nachkommenſchaft ebenſo nutzbar hier machen werden, wie jenſeits des Ozeans, wo ſie ein an Schmackhaftigkeit der Forelle ebenbürtiges Nahrungsmittel bieten. Bei dieſer Gelegenheit ſei noch erwähnt, daß der Fiſchſchutzverein für den Regierungsbezirk Köln nicht nur Prämien zu 2 & für erlegte Reiher und 5 &] für erlegte Ottern, ſondern auch beſondere Belohnungen für Aufdeckung ſolcher Fiſchfrevel auszahlt, welche mit gerichtlichen Strafen belegt ſind. Vom Würmſee. Der Vorſtand und Aufſichtsrath der Würmſee-Dampfſchifffahrts⸗ Aktiengeſellſchaft haben dem Bayeriſchen Landesfiſchereiverein 300 & zur Verfügung geſtellt, um ſolche durch Vermittlung der Vereinsfiſchzuchtanſtalt in Starnberg zum Beſten der Fiſchzucht im Würmſee zu verwenden. Es iſt in dieſer Hinſicht beſonders die Vermehr— ung der koſtbaren Seeforelle im Würmſee, welche dort früher nur ganz vereinzelt ſich zeigte, ins Auge gefaßt. Auf den gleichen Zweck hat bisher auch ſchon der deutſche Fiſchereiverein in dankenswerther Weiſe ſein Augenmerk gerichtet, ſich dabei der Beihilfe der Starnberger Fiſchzuchtanſtalt bedienend. Teichwirthſchaft bei Eſchenbach i./ Oberpfalz. Die Stadt Eſchenbach in der Ober— pfalz führt ihren Namen von dem vorbeiführenden Mühlbache „Eſchenbach“ und dieſer ſeinen Namen von den Fiſchen „Eſchen“, welcher dieſer Bach früher führte. Die Stadt iſt theils durch Kauf oder Tauſch, theils durch Schankung des Pfalzgrafen Friedrich bei Rhein und Herzog Otto in der Zeit von 1405— 1492 in den Beſitz von 22 Weihern gelangt, von welchen der kleinſte 50 Dez. und der größte 269 Tgwk. 37 Dez. enthält; die Geſammtfläche dieſer ſämmtlichen Weiher beträgt 625 Tgwk. 25 Dez. Von dieſer Geſammtweiherfläche ſind 285 Tgwk. 88 Dez. verpachtet und 339 Tagwk. 37 Dez. werden ſelbſt in Regie betrieben. Es mag für manchen Fiſchzüchter von Intereſſe ſein, über den Betrieb und Ertrag des größeren Weihers — genannt oberer Rußweiher — mit 269 Tgwk. 37 Dez. Flächeninhalt einige Notizen zu erhalten. Dieſer Weiher, vielleicht der größte im Kreiſe Oberpfalz, wurde bis zum Herbſte 1885 zum Torfſtiche verwendet; von da ab wurde er mieder angedämmt und mit 24 Zentner Karpfen beſetzt; im Herbſte 1886 lieferte dieſer Weiher 90 Zentner Karpfen, 10 Zentner Hechte und circa 15 Zentner verſchiedene andere Fiſchſorten. Im Herbſte 1886 und bezw. Frühjahr 1887 wurde dieſer Weiher wieder beſetzt mit 18 Zentner Karpfen. Der Fiſchfang lieferte im Herbſt 1887 70 Zentner Karpfen, 6 Zentner Hechte und eirca 30 Zentner andere Fiſchſorten. 161 Dieſer Weiher wird alle Jahre beſetzt und abgefiſcht, während dieß bei dem zweiten in Regie betriebenen und 70 Tgwk. großen unteren Rußweiher nur alle 2 Jahre geſchieht. Im heurigen Herbſte kommen nun beide Weiher zum Abfiſchen und iſt, wenn nicht ganz ungünſtige Verhältniſſe in Mitte kommen, ein vorausſichtlicher Ertrag von min— deſtens 120 Zentner Karpfen zu erwarten. Es werden Fiſchabnehmer auf dieſen ſehr bedeutenden Fiſchereibetrieb aufmerkſam gemacht und hiebei noch die billigen Abgabspreiſe betont. — K. Weſerlachsfiſcherei. Die am Schluſſe des Artikels in Nr. 11 dieſes Blattes zur Hebung der Weſerlachsfiſcherei erwähnte Lachszeegenfiſcherei in der Unterweſer wirbelt in den betheiligten Kreiſen viel Staub auf. Ein Artikel in Nr. 14,823 der „Weſerzeitung“ vom 23. März, offenbar von fachkundiger Hand herrührend, beſpricht die Sache unter Verweiſung auf den im Zirkular V des Deutſchen Fiſcherei-Vereins von 1887 enthaltenen Satz: „Stromverſperrende Zeegensfiſcherei wird innerhalb Deutſch— lands Grenzen nicht ertragen werden“ und verneint, daß die Bremer Fiſcher bei dem Unternehmen betheiligt ſeien. Nach einer anderen Mittheilung ſoll ein Graf Byland (welcher?) daran mitbetheiligt ſein. Nach dem Weſerzeitungsartikel iſt die Geſellſchaft durch den Konſul Dirkzwager aus Maasſluis vertreten und auch vom k. preußiſchen Domänenrentamt zu Verden die fiskaliſche Fiſchereiberechtigung — in der Küſten— fiſcherei-Strecke, nicht im Gebiete der Binnenfiſcherei der Unterweſer — mitverpachtet. Auch ſollen gutem Vernehmen nach die zuſtändigen preußiſchen Oberbehörden auf Anregung von Lachsfiſcherei-Intereſſenten am Weſerſtrom ſich bereits geäußert haben und zwar Anfangs März h. Is. der k. Regierungspräſident zu Stade, dahin: daß mit nachträglicher Zuſtimmung des Herrn Miniſters für Landwirthſchaft und öffent— liche Arbeiten den ſich darum bewerbenden Unternehmern die Erlaubniß zur Herſtellung eines Dammes am linken Weſerufer unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs ertheilt ſei; der Herr Miniſter für Landwirthſchaft ꝛc. aber Mitte des Monats März dahin, daß die Ertheilung der Genehmigung der zuſtändigen Provinzialbehörde zu der Lachszeegensfiſcherei an der Unterweſer im Miniſterium erſt bekannt geworden ſei, nachdem die Unternehmer bereits erhebliche Koſten zur Ausführung des Dammbaues aufgewendet gehabt hätten! Die weiter gemachten Vorbehalte werden kaum geeignet ſein, die aufgetauchten Bedenken wegen ſchwerer Gefährdung der Weſerlachsfiſcherei überhaupt zu beſeitigen. (Sollte dieß wirklich ſo richtig ſein? Die Red.) Weiters wird betreffs der Weſerlachsfiſcherei berichtet: Bremerhaven, im April 1888. Die Herſtellung einer Zeegenslachsfiſcherei in der Unterweſer im Amte Blumenthal betreffend, wird in Erfahrung gebracht, daß nach einem Beſcheide der zuſtändigen königl. preußiſchen Regierung zu Stade (Provinz Hannover) vom 7. d. Mts. die Angelegenheit jetzt dem Herrn Miniſter der Landwirthſchaft, Domänen und Forſten Dr. Lucius zu Berlin zur Entſcheidung vorliegt. Der hieſige Fiſcherei— verein an der Unterweſer iſt ſelbſtredend durch dieſe Sache aufs Unangenehmſte berührt. — Zur Sache ſchreiben die „Bremer Nachrichten“ weiter aus Brake, 8. April. Am Anfang d. J. hat eine holländiſche Geſellſchaft mit Fiſchern in der Nähe von Farge und Rekum einen Vertrag geſchloſſen und ihnen die Fiſchereigerechtigkeit in der Weſer auf 12 Jahre abgepachtet. Mit der Einrichtung der Fiſcherei wird jetzt Ernſt gemacht. Geſtern iſt der holländiſche Dampfer „Olof Kyrre“, der zwiſchen Rotterdam, Bremerhaven und Bergen eine ſtändige Fahrt unterhält, hier mit 14000 Bund Weidenruthen ein» getroffen, die zur Errichtung des circa 1200 m langen Dammes aus Packwerk beſtimmt ſind. In Schuten werden dieſelben hinauf nach Rekum befördert. Wie man hört, ſind 60 000 Bund erforderlich und ſollen dieſelben alle aus Holland bezogen werden. Holländer mit Familien ſind erſchienen und werden oder haben dem Vernehmen nach ſchon Wohn— ungen auf der Elsflether Plate errichtet. Aus dem Buſchwerk wird ein Leitdamm gemacht, auf dem dann ein Schienengeleiſe hergeſtellt wird. Natürlich iſt zu der Anlage die Genehmigung der Weſer-Korrektionsbehörde erwirkt. Die grünen Auſtern von Marennes, an der Küſte der Normandie, berühmt wegen ihres Wohlgeſchmacks und ausgezeichnet durch eine grüne Färbung der Kiemen und der Mundlappen, verdanken, nach Prof. Ray Lankeſters Unterſuchungen, ihre grüne 162 Färbung nicht, wie man früher glaubte, der Anweſenheit von Kupferſalzen, ſondern der beſonderen Art ihrer Nahrung, welche in den Auſternparks vornehmlich aus einer maſſenhaft dort vorkommenden Stäbchenalge oder Diatome (Navicula ostrearia) beſteht. Dieſe mikroſkopiſchen, freiſchwimmenden Pflänzchen enthalten außer dem allen Diatomeen zukommenden bräunlichen Farbſtoff noch einen andern bläulichen, dem Ray Lankeſter den Namen „Marennin“ gibt. Dieſer Farbſtoff theilt ſich in Folge des Verdauungs- prozeſſes den Kiemen und Mundlappen mit; der bläuliche Ton derſelben wird aber durch die normale bräunliche oder gelbliche Färbung der Kiemen in einen grünlichen verwandelt. Auffallenderweiſe findet ſich das Marennin ſtets nur in den Oberhautzellen der Kiemen. Es gibt übrigens gewiſſenloſe Auſternhändler in Frankreich, welche Auſtern mit Kupferſalzen grün färben, um ſie den hochgeſchätzten Auſtern von Marennes ähnlich zu machen. Solche verfälſchte Auſtern ſind giftig. (Berl. Zentr.-Markthalle.) Nutzen und Schaden der Waſſerpflanzen für die Fiſche. Man findet häufig in wiſſenſchaftlichen wie in praktiſchen Werken als beſonderen Vorzug der Waſſerpflanzen angegeben, daß ſie durch ihre Aſſimilation, d. h. die Aufnahme der Kohlenſäure und die Ausſcheidung des Sauerſtoffs die Menge des erſteren Gaſes, welche den Fiſchen ſchädlich werden kann, vermindern und die des Sauerſtoffs, den die Fiſche zum Athmen brauchen, vermehren. Dieſer Schluß iſt nicht ohne Einſchränkung zu machen. Außer der Aſſimilation exiſtirt noch ein zweiter Gasaustauſchprozeß, der die eigentliche Athmung der Pflanzen darſtellt und genau ſo wie bei den Thieren in der Aufnahme von Sauerſtoff und der Abgabe von Kohlenſäure beſteht. Während die Aſſimilation nun bekanntlich nur bei genügendem Licht erfolgt, findet die Athmung beſtändig ſtatt. Gerade bei Waſſer— pflanzen nun, welche in einiger Tiefe wachſen und deshalb wenig Licht empfangen, alſo nur ſchwach aſſimiliren, wird deßhalb die Aufnahme und die Ausſcheidung des Sauer— ſtoffs ſich zeitweiſe faſt das Gleichgewicht halten. Sicher aber überwiegt in der Nacht auch bei den Pflanzen die Sauerſtoffaufnahme und die Kohlenſäureausſcheidung, ſodaß, wenn die die Waſſeroberfläche berührende Luft den Ausgleich des Mengenverhältniſſes der im Waſſer gelöſten Gaſe nicht raſch genug bewirken ſollte, das von Pflanzen durchwachſene Waſſer zwar am Tage ſauerſtoffreicher, Nachts dafür aber um ſo ärmer an Sauerſtoff ſein muß. Ein zweiter Vorzug, der den Waſſerpflanzen, beſonders einigen beſtimmten Arten, ſo der Waſſerpeſt und dem neuerdings ſo vielfach angeprieſenen Aponogeton dystachyum zugeſprochen wird, iſt der, daß ſie das Waſſer reinigen. Damit mag gemeint ſein, daß die im Waſſer umherſchwebenden Schlammtheilchen jeden Urſprungs ſich leicht auf den mitten im Waſſer wachſenden Pflanzentheilen anlegen und das Waſſer deßhalb raſcher geklärt wird, als dort, wo keine Pflanzen wachſen, wo die kleinen Ströme, welche die Schlammtheilchen mit ſich führen, ungehindert durcheinander wirbeln können und eine entſtandene Trübung nicht ſo leicht wieder verſchwindet. Eine Ausſcheidung von flüchtigen Stoffen, wie ſie bei manchen Landpflanzen vorkommt und denen z. B. der Eucalyptusbaum ſeinen Ruf als Luftreiniger verdankt, iſt wohl kaum anzunehmen. Allerdings wird behauptet, daß die Fiſche in Gewäſſern, in denen viel Waſſerpeſt vor— kommt, einen eigenthümlichen widerlichen Geſchmack annehmen, was vielleicht, wenn es ſich beſtätigen ſollte, auf eine Ausſcheidung der genannten Art hindeuten könnte. Aber das wäre keine gute Eigenſchaft, da ſolche aromatiſche Stoffe die Entwicklung der für die Ernährung der Fiſche höchſt wichtigen niederen Organismen nur hemmend beeinfluſſen könnten, ohne gleichzeitig irgend einen nachweisbaren Nutzen zu bringen. Daß die Pflanzen theils direkt, theils durch den auf ihnen ſich ablagernden Schlamm die Nähr— thiere der Fiſche und theilweiſe auch die Fiſche ſelbſt ernähren, iſt bekannt und als ihr weſentlichſter Nutzen anzuſehen. Dem Nutzen ſtehen aber auch Schädigungen durch die Pflanzen gegenüber. Mit Recht wird darauf aufmerkſam gemacht, daß dichter Pflanzen— wuchs, wie ihn beſonders die Waſſerpeſt oft bildet, die enter ihm liegenden Theile des Waſſers dicht beſchattet und namentlich auch die Sonnenwärme abhält, weßhalb in dieſen Theilen des Waſſers ſich nur wenige Organismen entwickeln können. Ferner können die Pflanzen ſo überhand nehmen, daß ſie die Fiſche verdrängen, in ihren. Bewegungen beſchränken und ſelbſt zu ſolchen Umſtrickungen Veranlaſſung geben können, r163 — nn daß die Fiſche ſich nicht mehr rühren und erſticken oder verhungern müſſen. Daß ein überreicher Pflanzenwuchs auch der Zugfiſcherei höchſt hinderlich werden kann, iſt eine bekannte und vielbeklagte Thatſache. Der Pflanzenwuchs dringt ſelten tiefer als 3—4 m, ganz ausnahmsweiſe ſoll Caspari auch noch in größerer Tiefe Pflanzen gefunden haben. Nach der Tiefe zu iſt er alſo beſchränkt. Aus kleineren Gewäſſern läßt er ſich beſeitigen, indem man Ketten durch Pferde durch das Waſſer ziehen läßt und das nöthigenfalls mehrmals wiederholt. Im Allgemeinen überwiegen aber die Vortheile des Pflanzen— wuchſes für die Fiſche. (Mitth. des weſtpr. F.⸗V.) Otterhunde. Reflektanten auf ſolche machen wir auf das in heutiger Nummer enthaltene Inſerat über den Verkauf von zwei Exemplaren eigens aufmerkſam. X. Sifcherei- und Jiſchmarktberichte. L. Huſum, 7. April. Vorgeſtern, am 5. April, trafen die erſten Nordſeeſchollen hier ein, indem vier Schiffe mit 900 Stieg anlangten. Der Handel war ein lebhafter wie ebenfalls der Verſand und wurden für das Stieg 1,20 2,50 M je nach Größe bezahlt. Im Durchſchnitt iſt die Waare noch klein. Steinbutte, Seezunge fehlen noch gänzlich, einige Kleiſſe waren gefangen. L. Itzehoe, 3. April. Die Stör oberhalb der Stadt iſt zur Zeit allein für Fiſchereibetrieb verpachtet, während die untere Stör für den Fiſchfang freigegeben iſt. Es hat ſich die Geſellſchaft für Störfiſcherei nämlich aufgelöſt, da ſie trotz großer Opfer keine günſtigen Reſultate erzielen konnte. Es iſt wohl anzunehmen, daß der Grund für den ſchlechten Fang darin zu ſuchen iſt, daß aus den unmittelbar an der Stör liegenden Fabriken Zuflüſſe in dieſelbe gelangen, welche die Thiere tödten. L. Eckernförde, 6. April. Aus einem Vergleiche der Erträge des verfloſſenen Monats mit denen des Vorjahres erkennt man deutlich, wie ſehr die Eisverhältniſſe auf dieſelben hindernd einwirkten. Nur an vier Tagen konnte gefiſcht werden, im März des Vorjahres während des ganzen Monats. Im vergangenen Jahre wurden gefangen im März 100,000 Wall Sprotten gegen 4000 in dieſem Jahre, 20,000 Stieg Butte gegen 800 Stieg, 20,000 Wall Heringe gegen 1500 Wall und 10,000 Kilo Dorſch. Auf dem Eiſe wurden ca. 250 Kilo Aale geſtochen. Bis jetzt hat ſich der Hafen immer wieder mit Treibeis gefüllt und dadurch den Fiſchfang lahm gelegt. L. Rendsburg, 10. April. Es wurden bezahlt für Hechte 50 J, Brachſen 30 , Karpfen 0,80 —1 A, Karauſchen 75 , Zander 1&4, Schleie 70 3, Schollen 25 30 J, Nordſeebutt 25 9, Schellfiſch 30 J, Aale 35—50 4. Die letzten Märkte waren recht lebhaft, auch waren von Auswärts Dorſche zu 20—30 3, Butte 15—25 J per Stück außer den oben erwähnten Nordſee— fiſchen von der Oſtküſte angelangt. L. Norwegen, Ende März. Bis Ende der letzten Märzwoche ergab die Ausbeute der Lofotenfiſcherei 14 Millionen Dorſch, 4 Millionen weniger wie im Vorjahre, doch da der Fiſch ſchön und reich an Rogen, find die Preiſe bedeutend geſtiegen. Der Dorſchfang im Amte Noms: dals iſt außerordentlich groß, dagegen die Heringsfiſcherei mißlungen, indem nur zwiſchen 60 bis 70,000 Maßtonnen gefiſcht wurden. Aber der Dorſch verzehrt und verjagt die Heringe. L. Travemünde, 29. März. Nach Feſtſtellung des Ergebniſſes des Fiſchfanges für den Monat Februar, in welchem Ende des Monats nicht gefiſcht werden konnte wegen der Eis— verhältniſſe, hat ſich folgendes Reſultat ergeben. Große Heringe 2490 Wall (à 80 Stück), große Breitlinge 9200 Wall, große Dorſche 17 ⅛ Zentner und wurde bezahlt für erſtere 60 —80 J, für Breitlinge 30 — 40 J per Wall. Der Zentner Dorſch erzielte 13— 15 M. L. Lembig. Am 1. April wurde im Dorfe Briſt die im Sommer in Bau genommene Fiſchräucherei, wozu außer dem Aktienkapital der Fiſcher vom Staate 2000 Kronen zugeſchoſſen waren, eröffnet. Es iſt ein ſachkundiger Mann engagirt zur Leitung des Unternehmens für die Monate April und Mai, da der Kontrakt mit der Hamburger Firma am 1. April abläuft. Gelingt das Unternehmen, werden entſchieden eine Menge Anlagen in Jütland folgen. Inserate. Zwei engliſehe Otterhunde (Heuler), jeder 2½ Jahre alt und männl. Geſchlechts, bereits gut eingejagt, werden zuſammen oder auch einzeln wegen Mangels an ausreichender Beſchäftigung vom oberpfälziſchen Kreis-Fiſcherei-Verein verkauft. Stammbaum kann beigegeben werden. Dieſelben würden ſich wegen ihrer vorzüg— lichen Naſen und ihres kräftigen Baues zu Schweißhunden ganz beſonders eignen. Es wird weniger auf hohen Preis, als auf gute Behandlung der Hunde geſehen. Reflektanten wollen ſich an Herrn Forſtrath Hörmann in Regensburg (Bayern) wenden. 164 Groß⸗Fiſchhandlung Gebr. 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Sonſtige größere Bilge arten. E Kleinere Fiſcharten. — Dr Abtheilung: Vom Krebsfang. — Vierte Abtheilung: Förderung des Fiſchfangs. I. Beſeitigung von Schädigungen der Fiſcherei. II. Schonung der Fiſcherei durch den Fiſcherei⸗ berechtigten. III. Mehrung der Beſtände durch Fischzucht (künſtiche Fiſchzuchh. Ein unverheirath. rüſtiger, gut beleumund., namentlich in Bachfiſcherei auf Forellen und Aeſchen bewanderter Tiſcher, der ſich auch den ſonſtigen im Fiſchereianweſen ae Arbeiten zu unterziehen hat, wird auf 1. gegen gute Bezahlung geſucht. 2022 Näheres durch die Adminiſtration d. Bl. Meine gut eingerichtete, in vollem Betriebe befindliche Jiſchzuchteinrichtung verkaufe ſehr billig. 2/1 Richard Malter, Hainsberg b. Dresden. Für die A8. Hofe r Dr. Julius v. Staudinger in München. l. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für en Buchhandel zu beziehen durch Ehriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 16. Mai 1888. Allgemeine Fiſcherei Zeitung. 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Literatur. — V. Vermiſchte Mittheilungen. VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. 1. Zweiter Deutſcher Jiſchereitag in Freiburg i. B. (Fortſetzung von S. 34.) Am Donnerſtag den 28. Juli 1887, Nachmittags, ſprach zunächſt Herr v. Behr über die Frage der Verbreitung des Aals im Donaugebiete. Er bezeichnete es als ein kühnes Unternehmen, an die Einbürgerung des Aals im Donaugebiet zu gehen. Aber ſämmtliche Fiſchzüchterkonferenzen incl. derjenigen in Wien ſeien dafür geweſen. Die Wiſſenſchaft wußte nichts Beſtimmtes zu ſagen, warum das Gelingen unwahr— ſcheinlich ſein ſollte. So wurde es gewagt und es ſind jetzt ſchon mehrere Millionen junger Aale im Donaugebiete von uns ausgeſetzt worden. Daneben wurde aber auch jüngſthin ein weiterer großer Verſuch gemacht. Er beſtand darin, 20 bis 30 Tauſend männliche Aale in die Nähe der Donaumündungen zu bringen. Die Kalkulation dabei war die: Die Weibchen werden das rieſige Donaugebiet, wenn auch erſt nach längerer Zeit, abwärts durchwandern, und zuletzt hoffentlich an der ona auf die dort ausgeſetzten, ihnen ja unentbehrlichen Männchen ſtoßen. Die! Befruchtung kann dann in der Tiefe des ſchwarzen Meeres vor ſich gehen, und nach und nach eine Bevölkerung der Donau aufwärts ſchreitend eintreten. Dabei handle es ſich vor Allem :- 108 um die Beantwortung der Frage: Wandern die weiblichen Aale wirklich donauabwärts? Erfreulicher Weiſe kann man darauf mit Ja antworten. In den letzten Tagen traf ein Brief des Herrn Kulturingenieurs Landgraf aus Ungarn ein, wonach bei Budapeſt zwei Aale gefangen worden find, zuſammen 1,70 kg ſchwer und 62 bezw. 73 cm lang. Alſo zwei ausgewachſene Weibchen, welche zum ſchwarzen Meere ziehen. Dieſe zwei waren alſo bis Budapeſt gekommen. Heute komme ein weiterer Brief desſelben Herrn, wonach wieder zwei Aale gefangen ſind, zuſammen 4 Pfund ſchwer, und ſchon 160 km unterhalb Budapeſt. Wenn nun die ungariſchen Fiſcher, welche die Aale gar nicht kennen, jetzt ſchon vier Stück gefangen haben, wie uns ſicher gemeldet iſt, ſo kann man doch mit Gewißheit hoffen, daß ſchon eine ganz bedeutende Anzahl auf dem Wege zum ſchwarzen Meere iſt. Das muß uns beſtimmen, feſt auf dem betretenen Wege zu bleiben. Hoffentlich wird dazu auch Oeſterreich-Ungarn ſeine Unterſtützung leihen. Ungarn kann ja ſo leicht männliche Aale aus Trieſt erhalten. Die erſten Früchte aus dem ſchwarzen Meere werden ja auch den Donaumündungsſtaaten zu gut kommen und ganz zuletzt erſt Deutſchland. Hier in Deutſchland ſollte man aber nicht nur die Donau, ſondern alle Flüſſe füllen mit dem wirthſchaftlich hochwerthvollen Aale! Dazu bedarf es hier wiederum der Aalleitern, welche ſo wenig koſten. Herr Direktor Haak iſt der Meinung, man ſolle Aale nur da einſetzen, wo der natürliche Aufſtieg überhaupt unmöglich geworden iſt. Iſt durch Beſatz der Stamm gebildet, ſo iſt die erſte weitere Pflicht, den Aalen für ihre Wanderungen den Weg zu ebnen. Herr Adickes konſtatirte, daß ſich in der Elbmündung eine große Menge junger Aale findet, von der man billig und viel abgeben kann. Schwierigkeiten bereite nur der Verſandt. In der Nähe ſei dieſer ſehr leicht. Es läßt ſich auf eine Entfernung bis zu 12 Stunden in der kühleren Jahreszeit trocken verſenden. Leider ſei aber der Verſandt ein ſehr ſchwieriger auf weitere Entfernungen. Indeß ſei es bereits gelungen, in einem Eiſenbahnwagen mit Behältern, welche mit fließendem und abgekühlten Waſſer verſehen waren, Fiſche bis Galatz ganz gut zu verſenden. Möglich, daß im Herbſt der Verſandt leichter zu bewerkſtelligen ſei. Denn ſowohl im Frühjahr wie im Herbſt findet man an der Elbe eine ungeheure Menge von Aalen, worunter 50 Prozent und mehr Männchen ſind. Auch dieſe Thierchen können im Süßwaſſer ſehr gut aufwachſen. Herr Brüſſow beſtätigt die letztere Behauptung des Vorredners, konſtatirend, daß auch männliche Aale im Süßwaſſer bis zu 2 Pfund anwachſen. Herr Adickes hält den Verſandt nach der Donau als ſehr erleichtert, wenn man verſchiedene Etappen machte, Kaſſel, Heidelberg, Ulm, München, und von dort weiter vertheilte und ausſetzte. Herr Dr. v. Staudinger: München eignet ſich nicht für Ausſetzungen. Die Iſar mit ihrem Kiesgerölle iſt für Aale nicht geeignet. Es würde ſich viel beſſer Regensburg dazu erweiſen. Aber als Vermittlungsorgan für die Vertheilung würde ſich nach wie vor der Bayeriſche Fiſcherei-Verein in München ſehr gern anbieten. Die Sympathie für die Aaleinführung in's Donaugebiet ſei dort ſehr groß. Von verſchiedenen Seiten ſei ſchon angefragt worden, warum denn im Jahre 1887 keine Aale mehr nach Bayern abgegeben worden ſeien? Von den vielen Aalen, die heranwachſend ſchon gefangen wurden, wurde eine große Anzahl weit oberhalb der Ausſetzungsſtelle gefunden. Daraus folgt, daß die ausgeſetzte Aalmontée zunächſt einen weiteren Aufſtieg vorgenommen hat, ihrem jugendlichen Naturtriebe folgend. Es hat jedenfalls eine ſehr lebhafte Wander— bewegung ftattgefunden. Herr Miniſterialrath Buchenberger berichtet über die im letzten Jahre in Baden gepflogenen Erhebungen über den Aalaufſtieg, Erhebungen, welche inſoweit ein negatives Ergebniß geliefert haben, als keine Aalbrut gefunden wurde. Man dürfe aber daraus den Schluß nicht ziehen, daß in Baden überhaupt keine Aalbrut gefunden werde. Die kleinſten Aale, welche aufgefunden wurden, hatten eine Länge von 25—30 em; bezüg— lich ſolcher gewonnenen Berichte ſei übrigens Vorſicht anzuempfehlen. So ſei ein Bericht eingelaufen, daß einige Aalchen aufgefunden worden ſind in einem Bache in der Nähe von Freiburg. Durch Einſendung habe ſich aber herausgeſtellt, daß es keine Aale waren, 167 ſondern junge Neunaugen! Herr Dr. Nitſche konſtatirt hiezu, daß Verwechſelungen junger Neunaugen mit Aalen auch in Sachſen vorgekommen ſeien. Herr v. Derſchau wendet zwar den Verhältniſſen der Wanderung der Aale ein hohes Intereſſe zu, hält aber als die Hauptfrage die: ob man da und dort Aale ein— ſetzen ſoll oder nicht? Ein hier hauptſächlich auch in Frage kommendes Gebiet ſei die Lahn. Gerade die kleineren Gewäſſer haben in Bezug auf den Aal ein verſchiedenes Verhalten. Ueberall in allen Nebenflüſſen der Lahn finden ſich Aale bis zu 3 Pfund vor. Der Boden dieſer Flüſſe beſteht theilweiſe aus Humus, theilweiſe aus Kiesboden. Bis vier Meilen von der Lahnmündung aufwärts ganz oben im Gebirge wurden Aale gefunden und zwar in ſo großen Quantitäten, daß Redner ſogar einmal 90 Pfd. fangen konnte. Es iſt nun die Frage bei ſolchem Reichthum an Aalen, ob man dort denn wirklich noch Aalleitern anlegen ſoll? Der Aal kommt ohnehin ganz gut über die Wehre, wo ſie an's Ufer ſtoßen. Herr v. Behr betont, daß Betreffs des Aals allerdings die in die Nord- und Oſtſee mündenden Gewäſſer nicht ſo viel der Hilfe bedürften, als die Donau. Immerhin möge man doch auch in der Lahn die ſo kleine Mühe und Ausgabe der Aalleitern nicht ſcheuen! Es folgten nun detaillirte Erörterungen darüber, wie der Transport junger Aale in's Donaugebiet am Beſten einzurichten, auf welchen Routen er zu bewerkſtelligen und nach welchen Stationen er zu richten ſei. Herr v. Goſtkowsky erörtert dann noch die Schwierigkeit, den Aal in Teichen und zwar ſelbſt in ſolchen ohne Zu- und Abfluß feſtzuhalten. Anknüpfend hieran bittet Herr Dr. Nitſche um Auskunft, wie man die Aale ſicher in Teichen feſthalten könne? Vergittern mit Netzen nützt nichts. Ob vielleicht die jungen Aale etwa auch über Sand auswandern? und ob es nicht helfen möchte, wenn man rings um die Teiche Sand aufſchütten würde. Herr Brüſſow erklärt, daß die Aale auch über Sand auswandern, wenn er naß wird. Er habe früher Hunderttauſende von Aalmontce in Teichen gehalten und bemerkt, daß ſie heraufkletterte, ſo weit die Wand naß war. An den trockenen Stellen blieben ſie ſtehen. Am andern Morgen, wenn der Thau gefallen war, gingen ſie weiter. Auch Aſche nutzt nichts, weil ſie weggeſchwemmt wird. Herr Direktor Haack gibt den Beſitzern von kleinen Teichen, welche ein Geſchäft daraus machen wollen, kleine Aale groß zu ziehen, den Rath, dieß lieber bleiben zu laſſen. Es ſei praktiſch nicht möglich, kleine Aale in Teichen aufzuziehen für den Verkauf. Sie fänden immer Auswege. In Hüningen ſeien gelegentlich wider ſeinen Willen Aale ausgeſetzt worden; man finde ſie nun überall in Teichen, wo ſie eingeſetzt und wo ſie nicht eingeſetzt worden. In ſämmtlichen Quellwaſſerteichen, die im Winter 6 Grad, im Sommer 10 Grad Réaumur warm find, finde man Aale. Bei der Fütterungszeit kämen immer einige ſchnell herbei und mäſten ſich mit dem Fleiſche für die Forellen. Nach einigen Wechſelreden über die Möglichkeit, Zandereier zur Vertheilung zu beſchaffen, kommt Herr v. Behr auf das Dubiſch' ſche Karpfenzuchtverfahren zu ſprechen. Er wünſcht ſehr, daß die Konferenz den Vereinen die Verbreitung des Dubiſch- Verfahrens empfehle. Herr von dem Borne konnte nach dieſem Syſteme auch in dieſem Jahre wieder 920,000 kleine Karpfen von nur fünf Weibchen und Männchen ausfiſchen. Herr v. Der ſchau berichtet über einen Verſuch der Aufzucht von Karpfen aus Eiern, welche aus Koblenz bezogen waren. Die Karpfen ſeien in einem Kaſten zur Welt gekommen, ſehr ſchön gewachſen und ſämmtlich in den Rhein geſetzt, wo ſeither mehrfach Karpfen gefangen wurden. Herr Dr. v. Staudinger macht ebenfalls zur Karpfenfrage einige Bemerkungen. Seine oberbayeriſche Heimath iſt nicht geeignet zur Karpfenzucht und zwar einfach wegen der Beſchaffenheit des Waſſers. Das Waſſer ſei meiſt zu kalt. Gleichwohl mache ſich ein Beſtreben geltend, der Karpfenzucht obzuliegen. So geſchehe es namentlich auch in Niederbayern. In Niederbayern ſei nun der Vorſchlag aufgetaucht, daß man doch aller Orten die Einſetzung von wilder Brut und ſchlechten Racen bei Seite laſſe, dagegen 168 ſolide Karpfenzüchtereiſtationen anlege, von denen alle Karpfenzüchter guten Beſatz beziehen können. Das ſei ein Gedanke, der auf gleichen Empfindungen beruhe, wie die Anregung des Herrn v. Behr. Er könne nur vertreten, dieſer Anregung inſoweit ſtattzugeben, daß zu Protokoll konſtatirt werde, die Konferenz empfehle den Fiſcherei— Vereinen, bei den Beſtrebungen für die Karpfenzucht dem Dubiſch 'ſchen Verfahren Eingang zu verſchaffen; der Deutſche Fiſcherei-Verein möge dabei Unterſtützung eintreten laſſen. Geſchehe dieß, ſo würden die Vereinsbeſtrebungen einen großen Kredit in, den Augen und Herzen Derer gewinnen, welche von der Thätigkeit der Fiſchereivereine praktiſche Erfolge ſehen wollen. Die Konferenz ſtimmt zu. (Fortſetzung folgt.) II. Teichwirthſchaftliche Erfahrungen. (Fortſetzung von S. 130.) Weiter liegt uns vor ein Vortrag, welchen Herr Rittergutsförſter Dreßler von Knau bei Neuſtadt a/ Orla in verſchiedenen land- und forſtwirthſchaftlichen Vereinen Thüringens mit Beifall abgehalten hat. Herr Dreßler gründet ſeine Mittheilungen auf neunzehn— jährige Erfahrungen in der Teichwirthſchaft. Letztere betreibt derſelbe praktiſch auf dem mit etwa 800 Morgen Teichfläche ausgeſtatteten Rittergute ſeines Herrn Chefs, des großherzogl. ſächſ. Landkammerraths und Rittergutsbeſitzers von und auf Knau, welcher auf die Teichpflege viel verwendet und um die Verbeſſerung der Teichwirthſchaft in ſehr dankens— werther Weiſe beſorgt iſt. Leider benimmt uns die Knappheit unſeres Raumes die Möglich— keit, jenen Vortrag ganz und wörtlich wiederzugeben. Wir müſſen uns vielmehr damit begnügen, im Auszuge beſonders intereſſante Stellen hervorzuheben. Daß dabei wohl auch ſchon Bekanntes mit unterläuft, mag nicht ſchaden. Herr Dreßler berichtet: „Aus den Teichen ſieht man heutzutage leider nur zu oft Noth und Elend heraus— blicken: verſumpfte Teichflächen, Schlingenmooſe, Waſſerpeſt und andere ſchädliche Teich— pflanzen, übelriechende Pfuhle. Gasausdünſtungen x. Es kommt dieß von dem Raubbau, dem ſogen. Femelbetrieb, oder von dem immerwährenden Abernten, d. h. Abfiſchen und Zuſetzen der Teiche ohne Verſtändniß dafür, daß man für Letztere auch etwas thun muß. Wollten Landwirthe mit ihrem Wies- und Ackerland ſo verfahren, würden ſie eben auch bald Urſache haben, ſolches zu beklagen. So wie die Landwirthe nach Vollendung der Ernte zum Pfluge greifen, um ihren Boden zu rayolen und denſelben damit der Atmoſphäre preisgeben, ſo haben auch die Teichwirthe die Verpflichtung, nach der Abfiſchung der Teiche zur Schaufel zu greifen, um alle Gräben zu heben, alle Waſſerlachen abzuzapfen und das verſumpfte Teichareal mit Gräben zu durchziehen. Sie müſſen den Teich den Winter über leer liegen laſſen, damit die Atmoſphäre vernichtend auf alle ſchädlichen Subſtanzen der Teiche einwirken kann. Sollten die Schlingenmooſe ſo dicht geſtanden haben, daß dieſelben eine Decke über ihre Wurzeln bilden, ſo nehme man den Rechen, reche das Moos zuſammen und benutze dasſelbe auf die nächſtgelegenen Wieſen als Dünger. Stehen einem Teichbeſitzer ſämmtliche Teichſorten zur Verfügung, ſo ſind zu Brut— oder Laichteichen die ſogen. Himmelsteiche zu empfehlen, da bei dieſen Teichen ein rapides Steigen und Fallen des Waſſers nicht ſo leicht wie in anderen Teichen zu befürchten iſt. Denn durch ſolches Steigen und Fallen des Waſſers wird öfters der Laich von den Waſſer— pflanzen abgehängt und kommt dadurch zu tief unter Waſſer und fällt dann den Infuſorien zur Beute. Auch haben jene den Vortheil, daß ſie meiſt flache Teiche ſind und daher ſich das Waſſer im Frühjahre viel leichter darin erwärmt. Sollten den Himmelsteichen die Teichgräſer zum Abſetzen des Laiches fehlen, ſo nehme man in dieſem Falle ſeine Zuflucht zu den birkenen Aeſten oder Büſchen und befeſtige dieſelben in dem Teich zu Gruppen, namentlich bei zwei Fuß Waſſerſtand. Dabei ver— ſchneide man die Spitzen über dem Waſſerſpiegel 20 cm hoch, damit der Wind nicht mit den Gruppen ſpielen kann. Solche Gruppen bewähren ſich in Brutteichen ganz vorzüglich. 169 Auch ſind fie in Satz- und Abwachsteichen ſehr zu empfehlen, denn fie dienen als Schutz für die Karpfen bei Hagelſchlag und vor dem Raubvogelaushieb. Auch haben dieſelben den Vortheil, daß die Karpfen eher aus der Tiefe hinausgehen und ſich um die Gruppen mehr aufhalten, da ſich an den Spitzen dieſer Gruppen Inſekten anſetzen und vom Winde in's Waſſer geſpült werden. Vor Allem halte man darauf bei der Wahl der Brutteiche, daß ſolche von Oſten über Norden nach Weſten hin wo möglich vor Oſt-, Nord- und zu ſtarken Weſtwinden geſchützt ſeien. Winde von dieſen Richtungen ſind den Brutteichen höchſt ſchädlich, da ſolche den Laich abſpülen und die kalten Oſt- und Nordwinde das Waſſer ſo erkälten, daß das Ausſchlüpfen der Brut gar nicht ſtattfinden kann. Schutz hiegegen kann man ſich leicht auf rentable Weiſe durch den Anbau der Korb— weiden verſchaffen. Man ſattle hiezu den in dem und um den Teich liegenden Boden auf und ziehe gehörige Gräben durch die Aufſattelung, damit das Waſſer oberhalb des Teiches in denſelben gelangen kann und die Weiden nicht zu naß ſtehen. Dieſer Korbweidenſchutz hat nicht allein den Vortheil, daß die kalten Winde von dem Teiche abgehalten werden, ſondern es ſetzen ſich an die Weiden auch verſchiedentliche Inſekten, welche von den Winden in den Teich geführt werden, und von der Brut und den Karpfen als Nahrung aufgenommen werden. Dagegen halte man darauf, daß die Teiche von Oſten über Süden unbepflanzt bleiben, damit die Sonne das Waſſer gehörig erwärmen kann und daß von dieſer Seite auch die warmen Winde die Waſſerfläche beſtreichen können, damit dem Waſſer der nöthige Sauer— ſtoff zugeführt wird. Die Teichwirthe gehen inſoferne mit der Flußfiſcherei nicht Hand in Hand, als bei der Teichfiſcherei die Parole lautet: „Hohe Waſſertemperatur“, während der Flußfiſcher Alles aufbietet, um durch Anpflanzen von Erlen und Weiden an die Ufer möglichſt niedrige Temperatur zu erhalten und zu ſchaffen. Quellteiche ſind nur zur Aufzucht von Streckgut zum Satz oder aber auch zu Verkaufs— guts⸗ oder Abwachsteichen zu empfehlen. Man hat den Vortheil, daß ſolcher Satz aus einem kalten Teiche in wärmeren Teichen recht gut gedeiht und wächſt. Jedoch ſei man bei der Beſetzung der Quellteiche genügſam. Gerade dieſe Sorten Teiche werden häufig über— ſetzt, und iſt dann gewöhnlich Mangel an Nahrung für die Fiſche in denſelben, da erſtens im kalten Waſſer ſich weniger Inſekten bilden und zweitens auch wenig gute Gräſer darinnen gedeihen. In Folge deſſen nehme man bei der Fütterung namentlich Rückſicht auf die kalten Teiche und verabreiche darin das Futter nicht zu ſpärlich. Ein kalter Teich läßt ſich übrigens auch nach einer anderen Richtung hin ausnutzen, indem man kleine Forellen oder auch Forellenbrut einſetzt und zu ſtärkerem Satze oder wohl gar ſchon zu Speiſeforellen aufzieht. ö Wie ich bereits betreffs der Quellteiche über die Fütterung überhaupt geſagt, muß man auch hier den Forellen die nöthige Nahrung ſchaffen. Dieſes kann man dadurch bewerkſtelligen, daß man Schleien von 12 — 16 em einſetzt. Die Schleien ſetzen viel Brut ab und dieſe wird von den Forellen als Lieblingsſpeiſe aufgenommen. Flußteiche ſind unſtreitig die beſten und müſſen daher zu Verkaufsguts- oder Abwachs— teichen benutzt werden. Auch hier ſetze man, wenn thunlich, anſtatt Hechte Forellen mit ein und verfahre mit dem Schleien-Einſatz wie vorhin unter den Quellteichen geſagt iſt. Nur ſei man vorfichtig bei dieſen Teichen mit den Einfluß- und Ausflußrechen. Man halte ſolche unter ſtrengſter Kontrolle, damit man bei Hochwaſſer nicht Verluſte durch Entweichen der Fiſche zu beklagen hat. Man bekommt mit Hochwaſſer öfters ſtarke Hechte mit in den Teich, welche wohl gar den ganzen Beſtand des Teiches decimiren. Etwa ſpringen auch Karpfen und andere Fiſche über zu niedrige Rechen und ſind dann ebenfalls verloren. Hat man Teiche über Winter trocken liegen laſſen und ſollte man gleichwohl im Frühjahre die Wahrnehmung machen, daß der Froſt und die Atmoſphäre die mineraliſchen Beſtandtheile, welche das Waſſer dem Teiche zugeführt hat, nicht abſorbirt hätten, ſo nehme man etwas Staubkalk, ſtreue denſelben über den Teichgrund und Boden und krimmere den— ſelben mit Haferſamen ganz gehörig ein. (Sogen. Sämerung.) Sollte der Teich zur Haferſaat durch irgend einen Umſtand nicht geeignet ſein, jo ſae man Süßgräſer aller Art, nr. oder auch Heugeſäme in denſelben und weide den Graswuchs mit den Schafen ab, oder haue Anfangs Juli die zu lang gewordenen Gräſer mit der Senſe ab, damit ſolche wieder ausſchlagen. Nach dieſem Verfahren wird man die ſchädlichen Teichgräſer los, die Gas— ausdünſtungen werden aufhören und der Teichgrund und Boden iſt den Fiſchen zuträglich gemacht. Leider nur zu oft wird den Teichen Waſſer zugeführt, welches den Fiſchen, anſtatt es ihnen zur Lebſucht dienen ſollte, das Leben geradezu unerträglich macht. Es find dieſes nament- lich mit unaufgeſchloſſenen mineraliſchen Beſtandtheilen gemiſchte und aus den Wäldern kommende gerbſtoffhaltige Gewäſſer. Hat man es mit ſolchen Gewäſſern zu thun, ſo hebe man vor allen Dingen die Gräben oder Zuflußbäche gehörig und gebe denſelben möglichſt viel Böſchung, damit das zufließende Waſſer gehörig mit Sauerſtoff vermengt wird. Man mache den Graben oder Bach um 20 em tiefer und fülle die 20 em mit Kies oder klarem Feldſtein wieder aus. Oder, wenn ſolches die eigenen oder nachbarlichen Verhältniſſe geſtatten, ſo ſchlage man das Waſſer über einen Theil Raſenfläche, damit ſich in den Steinen und auf der Raſenfläche der Gerbſtoff und die mineraliſchen Beſtandtheile vom Waſſer abſondern können. Geſtatten ſolches die eigenen oder nachbarlichen Verhältniſſe nicht, ſo nehme man ſeine Zuflucht zu Senkgruben kurz vor dem Teiche oder im Teiche ſelbſt, damit ſich die ſchädlichen Subſtanzen nicht über den ganzen Teichgrund ausbreiten können. Beim Fiſchen der Teiche müſſen jedoch dieſe Senkgruben gehörig gereinigt werden. Sind die natürlichen Verhältniſſe ſo, daß ſo viel Gefälle vorhanden iſt, daß die ſogen. Trepp-, Sturz- oder Terraſſengräben angelegt werden können, ſo verabſäume man ſolches nicht, denn dadurch wird das Waſſer gehörig mit Sauerſtoff geſchwängert, was nur vortheilhaft iſt zum Gedeihen der Fiſche. Hat man Alles beobachtet betreffs der Behandlung der Teiche und des Waſſers, ſo kann man wohl mit Beſtimmtheit auf Brut und guten Zuwachserfolg rechnen. Man ſetze auf ½¼ Morgen einen ſtarken Satz Laicher als: 2 Rogner (Mütter), 2—3 ſtarke Milchner, 1— 2 Leimer (Jäger oder auch Treiber genannt). Ein ſchwacher Satz Laicher beſteht aus einem Rogner (Mutter), aus zwei Milchnern (männlich) und einem Leimer (Jäger oder Treiber). Auf 1/2 Morgen oder zu einem ſtarken Satz Laicher ſetze man zur Führung der aus⸗ zuſchlüpfenden Brut 30 — 40 Stück ſchwaches Streckgut. Zu einem ſchwachen Satz Laicher nehme man ohngefähr die Hälfte des angegebenen Streckgutes. Da das Streckgut nur zur Führung und Beſchützung der Brut dienen ſoll und man ſtarke Brut erzielen will, ſo darf man nie zu viel Streckgut einſetzen, denn dieſes nimmt der ausgeſchlüpften Brut die Nahrung weg. Macht ein Teichwirth die Wahrnehmung, daß in einem Brutteiche zu viel Brut vor— handen iſt, ſo treibe er dieſelbe mittelſt Netzes in die Enge, ſuche etwas auszufiſchen, und ſetze dasſelbe in einen anderen Teich. Iſt aber kein Waſſermangel vorhanden, ſo daß man den Brutteich gleich wieder voll Waſſer bekommen kann, ſo nehme man die Laicher und etwas Streckgut heraus. Bei der Wahl der Laicher ſei man ja recht ſorgſam. Man nehme nur lange“), edle Race mit gut befleiſchtem Rücken und nicht zu großem, rund gewölbten Kopf, mit recht breiten abgerundeten Floßen. Da die Karpfen von inkonſtanter Natur ſind, ſo ſehe man ja recht darauf, daß, wenn man etwa Abarten von den Laichern bei der Brut viel bekommt, man nicht Erſtere wieder als Laicher benützt. Wieviel man in einen Teich zu ſetzen hat von Streckgut oder ſtarkem Satz läßt ſich nur dann beſtimmen, wenn man die Erfahrungen an der Hand der Beſatz- und Fangoverzeichniſſe berückſichtigt. Als allgemeine Norm wird bei uns angenommen, wenn man in einen Teich 100 Stück zu 50 Pfund einſetzt und fängt 90—100 Stück zu einem Gewicht von 100 Pfund, ſo iſt der Teich richtig beſetzt. Würde man aber bei 50 Pfund Einſatz nur 80 Pfund wieder fangen, ſo wäre der Teich mit 10 Pfund überſetzt geweſen und werden bei der nöchitjährigen Beſetzung nur 40 Pfund in denſelben geſetzt. ) Ob lange oder breite Race, darüber ſind bekanntlich die Anſichten getheilt. Die Red. — —— Bei 5— 10 Pfund Verluſt pro Sommer an der Stückzahl hat man keine Urſache, ſich zu beſchweren. Die Nahrung der Teichfiſche d. h. der Friedfiſche, beſteht aus animaliſchen und vegetabiliſchen Subſtanzen, z. B. Inſekten, aufgelöſten thieriſchen Beſtandtheilen und Pflanzen. Als Futtermittel dient der ſogen. Afterdruſch (geringes Getreide und Unkrautſamen.) In gut gequelltem Zuſtande iſt er zum Füttern der Fiſche recht gut zu verwerthen, ohne daß es den Fiſchen nachtheilig würde. Fernere Futtermittel für Friedfiſche ſind gekochte Lupinen, geſtoßene Eicheln und Kaſtanien, gekochte Kartoffeln u. ſ. w. Die Käſefütterung iſt dort ganz vorzüglich, wo man es mit Fiſchnetzdieben zu thun hat, da die Fiſche bei Käſefütterung nicht viel auf die Fiſchdiebswitterung geben. Sie iſt auch wegen des Proteingehaltes ſehr zu empfehlen. Es iſt unbedingt nothwendig, das Abfiſchen der Teiche vor Eintritt von Froſt und Schnee vorzunehmen, denn zu ſpätes Fiſchen bei Froſt oder Schnee ſchadet der Schleimhaut der Fiſche. Die Beſchädigung der Schleimhäute gibt aber Urſache zu allerlei Fiſchkrankheiten. Auf eine ſorgliche Behandlung der Fiſche beim Fiſchen und Transport iſt unbedingt zu halten, denn bringt man die Fiſche ſchon krank in den Winterhälter, ſo ſind Verluſte zu befürchten. Auf die Winterhälter oder Kammerteiche muß alle Aufmerkſamkeit verwendet werden. Vor Allem halte man auf einen klaren, von allen mineraliſchen Subſtanzen freien Zufluß und halte die Zuflußgräben rein und ſauber von Graswuchs. Man halte auch die Zufluß— gräben von Schnee und Eis frei und geſtatten es die Umſtände, ſo laſſe man das Waſſer hoch in den Winterhälter einfließen, damit ſich dasſelbe gehörig mit Sauerſtoff vermiſcht. Bei eintretendem Eiſe nehme man ſofort die Säge zur Hand und ſäge bei ungefähr 2 Fuß Waſſerſtand und in der Nähe des Zapfens, je nach der Größe des Winter— hälters 4— 10 Wuhnen. Auf dieſe Weiſe kann der Teich ausdünſten und können ſich nicht leicht Gaſe bilden. Wird das Wuhnenaufſägen vernachläſſigt, jo wird man finden, daß ſich an der unteren Eisfläche eine fette, übelriechende Maſſe angeſetzt hat. Geht dieſe zurück bis auf die Winterlager, ſo verlaſſen die Fiſche ihr Lager und gehen in die Höhe. Wenn man beim Revidiren des Winterhälters an den Wuhnen Infuſorien antrifft, ſo iſt ſolches ſchon ein beunruhigendes Zeichen und wird es die höchſte Zeit, dem Teiche alle Aufmerkſamkeit zu ſchenken und alles Mögliche aufzubieten, um die Fiſche in ihren Winterlagern zu erhalten. Hat man ſich jedoch alle Mühe gegeben und die Fiſche gehen dennoch auf, jo eiſe man den Teich bei den Ein- und Ausflüſſen jo weit als thunlich ab. Sollte wider Erwarten auch dieſes nicht helfen, ſo iſt man zum letzten Mittel, der Noth— fiſcherei, gezwungen. Nach der Nothfiſcherei ſuche man ſich einen Teich, wo das Waſſer noch gut iſt und lenke einen ſtarken, geſunden Zufluß in den Teich. Nur auf dieſe Weiſe können die kranken Fiſche erhalten werden. Zur Vorſorge, daß nicht zu viel Ausdünſtungen in einem Winterhälter den Winter hindurch vorkommen, laſſe man den zum Winterhälter beſtimmten Teich im Monat Auguſt fiſchen, alle Gräben reinigen und mindeſtens einen Monat leer liegen, alsdann beſpanne man denſelben wieder mit gutem reinen Waſſer. Auf dieſe Weiſe wird die Gasausdünſtung vermindert. Immerhin iſt ſolches noch kein Mittel gegen den Erſtickungstod der Fiſche, ſondern müſſen vielmehr auch hier bei Schnee-Eis Wuhnen gehackt werden. Bei hellem Eiſe iſt das Wuhnenhacken nicht unbedingt nöthig, da jenes Sprünge und Riſſe genug bekommt und die Ausdünſtung durch dieſe Riſſe ſtattfinden kann. Will man ſich überzeugen, ob die Winterfiſche ſich noch im Lager befinden, ſo lege man kleine Papierſchnitzelchen auf das Waſſer der Wuhnen; bewegen ſich dieſe Papier— ſchnitzelchen gleichmäßig im langſamen Tempo, ſo iſt Alles noch in Ordnung und befinden ſich die Fiſche noch im Winterlager, aber bei kurzen Zuckungen der Papierſchnitzelchen kann man darauf rechnen, daß die Fiſche aus dem Lager heraus ſind. Den Teichwirthen ſind bis jetzt nachbenannte Karpfenkrankheiten bekannt, als: Polypen (auch Pocken genannt); Pilze oder die ſogen. Grätze; Moosſchwamm und Bläue. we Die Krankheiten entſtehen meiſt durch unſorgliche Behandlung beim Fiſchen und Transport, auch zum Theil durch Anſteckungen. Vor Allem halte man darauf, daß keine kranken Fiſche in den Winterhälter kommen. Kann man die kranken Fiſche nicht verkaufen, ſo verſchenke man dieſe lieber an Arbeiter, aber in keinem Falle bringe man ſolche in die Winterhälter, wenn man ſich nicht der Gefahr ausſetzen will, ſeine ganze Fiſcherei durch anſteckende Krankheit zu verlieren. Auch kann vorkommen, daß kranke Fiſche die Winter— lager gar nicht beziehen, ſondern vielmehr die geſunden Fiſche aus dem Winterlager ver— treiben. Die meiſten Krankheiten entſtehen, wie ſchon geſagt, durch Verletzung der Schleim— häute, Quetſchungen und unſorgliche Behandlung. Berückſichtigt man, daß die Teichwirthſchaft wenig Arbeitskräfte, wenn gleich deſto mehr Aufſicht benöthigt, ſo hat man ſchon den Vortheil, dieſe Bodenerzeugniſſe billiger als andere zu haben. Auch iſt bei der Teichwirthſchaft der Vortheil in Betracht zu ziehen, daß die Erzeugniſſe oder die gewonnenen Fiſche im Preiſe nicht ſo ſinken wie die anderen land— wirthſchaftlichen Produkte geſunken ſind.“ III. Künſtliche Fliegen. Wie uns berichtet wird, hat ein Herr Bexmann von Herford künſtliche Fliegen angefertigt, deren Geſtaltung weſentlich von der bisher üblichen abweicht. An dem neuen Modelle ſind die Flügel ſo geſtellt, daß ſie beide in einer Fläche rechts und links von dem dazwiſchen liegenden und in den Federn oder Haaren verborgenen Haken ſich aus— breiten, gleich als ob das Inſekt mit ausgebreiteten Flügeln in's Waſſer gefallen wäre und ſo auf deſſen Oberfläche liege. Herr Bexmann gründet dieſe Konſtruktion auf die Erfahrung, daß die natürlichen Inſekten, ſobald ſie das Waſſer berühren, auf dieſes mit ausgebreiteten Flügeln zu ſchwimmen kämen und ſich in dieſer Lage fortbewegen und daß der bei den bis jetzt üblichen Modellen ſichtbare Haken oft die zum Anbiſſe geneigten Fiſche wieder verſcheucht. Auch ſoll ſich die neue Form länger auf der Oberfläche des Waſſers halten. Herr Bexmann hat in dieſer Art beſonders zwei Grundtypen, eine braungelbe und eine bunt ſchillernde Fliege, hergeſtellt, fügt aber bei, daß nach ſeiner Art auch jede andere Fliege gebunden werden kann. Bei Herrn H. Hildebrand in München ſind Fliegen dieſer Art einzuſehen und zu kaufen. Jedenfalls iſt die Sache einer Probe werth. Nach unſerer Anſicht hat dieſe neue Art der Nachahmung namentlich für kleine Schmetterlinge und ähnliche Inſekten eine gewiſſe Berechtigung und vielleicht auf Forellen auch örtliche Erfolge. Für die Flugfiſcherei auf Aeſchen haben wir dagegen mehr Bedenken. Dieſe verlangt ja zumeiſt Imitationen ſehr kleiner, zarter Inſekten, bei denen auch in der Natur die fragliche Lage im Waſſer ſeltener vorkommt und jedenfalls nicht beſonders in's Auge fällt. Außerdem ſcheint die Stellung des verborgenen Hakens nicht recht „fängig“ zu ſein. Im Ganzen müſſen wir uns unſer Urtheil bis auf den Zeitpunkt vorbehalten, wo poſitive Erfahrungen mit der neuen Bindeart vorliegen werden. Wir bitten uns ſolche Erfahrungen mitzutheilen. IV. Literatur. Im Verlage der C. G. Beck' ſchen Buchhandlung in Nördlingen ift ſoeben erſchienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Die Tandestifihereivordnung für das Rönigreich Bayern vom 4. Okt. 1884. Zweites Bändchen. Enthaltend die Kreisfiſchereiord nungen und ſonſtige Zuſatzvorſchriften. Mit Erläuterungen herausgegeben von Dr. Julius von Staudinger. Hiemit iſt das Geſammtwerkchen complettirt. Dasſelbe bietet in dieſem abgeſchloſſenen Umfange einen vollſtändigen, belehrenden Einblick in ſämmtliche Geſetzesnormen, welche für Bayern die Fiſchereiverhältniſſe vom Standpunkte des öffentlichen Rechtes aus regeln und beherrſchen. Allen Fiſchereiintereſſenten können die beiden Bändchen als geradezu unentbehrlich bezeichnet und empfohlen werden. 173 V. Vermiſchte Mittheilungen. Aus dem Großherzogthum Heſſen. In dem Großherzogthum Heſſen find während des Etatsjahres 1887/88 an Prämien für 98 erlegte Fiſchotter (6 M pro Stüd) 588 M. und für 151 erlegte Fiſchreiher (1c pro Stück) 151 l, zufammen 739 M. bezahlt worden, wovon 31 Prämien auf Fiſchereiberechtigte und 218 Prämien auf Jagdberechkigte entfielen. — Weiter wird uns geſchrieben: Seit Anfang April 1885 hat die Großherzogliche Staatsregierung zur Hebung der Fiſcherei angeordnet, daß aus der Staatskaſſe für jeden erlegten Otter oder Reiher eine Prämie dem Jagd- oder Fiſcherei— Berechtigten ausbezahlt würde. In den drei Jahren von Anfang April 1885 bis zum 31. März 1888 wurden im Ganzen erlegt: 238 Otter und 542 Fiſchreiher, wofür an Prämien der Betrag von 1 970 M. entrichtet wurde. Gewiß eine erkleckliche Zahl beſeitigter Fiſchfeinde und ein Beweis der regen Fürſorge, welche die ul Regierung der Fiſcherei zuwendet. Von der Altmühl. Seit neuerer Zeit tauchen in der Altmühl ſehr viele De auf in der Länge von 25—30 cm. Im vergangenen Herbſt wurde ein ſolcher in der Altmühl mit 85 em Länge gefunden. Wie es ſcheint, kommen auch wieder Krebſe in der Altmühl zum Vorſchein. Aeſchenzucht. München, 28. April. Herr Großhändler und Landrath Hugo Oberhummer von München hatte die Güte, aus ſeiner im beſten Aufblühen ſich befindenden Fiſchzuchtanſtalt bei Oberaudorf dem Bayeriſchen Fiſcherei-Verein 10,000 Stück Aeſchenbrut unentgeltlich zum gemeinen Beſten zur Verfügung zu ſtellen. Dieſelben wurden für die Iſar oberhalb Großheſſelohe verwendet. Aus dem Schambachthale, 17. April. Der Fiſcherei-Verein Riedenburg, welcher Anfangs März in einer in der Schambach aufgeſtellten Reiherfalle einen Uhu (Auf) erbeutet, hatte geſtern das Glück, ein zweites Exemplar an derſelben Stelle zu fangen. Mit dieſem neuerdings im Waſſer gefangenen Raubvogel dürfte der Beweis erbracht ſein, daß derſelbe nächtlicher Weile auch auf Forellen Jagd macht und iſt dem noch jungen Vereine zu dieſem ſchönen Erfolge zu gratuliren. Es iſt nur zu bedauern, daß dem Fiſcherei-Verein Seitens eines Jagdpächters bei Aufſtellung ſeiner Fallen ſo viele Schwierigkeiten bereitet werden. — Der Schleuſenwärter Riedl bei Riedenburg hatte am 14. ds. in einem Altwaſſer der Altmühl einen harten Kampf mit einem ſehr großen Fiſchotter zu beſtehen. Leider war Riedl nur mit einem kleinen Stock verſehen und konnte des Otters nicht habhaft werden. Der Verein hat zur Zeit viele Ottereiſen aufgeſtellt, doch ohne Erfolg, weil dieſelben bei dem ſeit Wochen andauernden Hochwaſſer alle tief unter Waſſer liegen. (Regensburger Tagblatt.) Aus der Oberpfalz. Vohenſtrauß, 19. April. Als nach langem, ſtrengen Winter warme Frühlingstage raſch die Eiskryſtalle löſten, gingen die Fiſcher zu ihren Teichen, um zu ſehen, wie ihren Lieblingen der Winterſchlaf bekommen. Nicht gut, lautete alſogleich von allen Seiten die Kunde. In vielen Weihern ſind ſämmtliche Karpfen, in vielen ein großer Theil derſelben zu Grunde gegangen. Wegen des geringen Waſſergehalts der Quellen und der über dem Einfluſſe aufgewehten Schneemaſſe blieb für den Luftzug leine Oeffnung mehr und die Fiſche erſtickten. Glücklich war jedoch der Bezirks-Fiſcherei-Verein Vohenſtrauß, der allerdings zeitweilig für Luftzutritt ſorgte, indem bei der am 17. ds. vollzogenen Abfiſchung des Winterweihers der Einſatz voll— zählig vorgefunden wurde. Diebſtahl. Neumarkt i. O, 13. April. Laut Ausſchreiben ſind dem Bezirks— Fiſcherei⸗Verein Neumarkt aus der Brutanſtalt in der Schanz dahier ca. 15,000 Stück Forellen⸗Jungfiſche geſtohlen worden. Dem Entdecker des Thäters wird von Seiten des Vereines eine hohe Belohnung zugeſichert— Schonzeit. An den Landes-Ausſchuß für Elſaß-Lothringen hatte nach der „Straß— burger Poſt“ der Vorſtand des Vereins elſäſſiſcher Berufsfiſcher ein Geſuch um Ab— kürzung der Frühjahrsſchonzeit gerichtet. Die Geſuchſteller baten, daß die Frühjahrs— ſchonzeit von zehn auf ſechs Wochen herabgemindert und auf die Zeit vom 15. April bis Ende Mai feſtgeſetzt werde. Die Kommiſſion des Landes ausſchuſſes, obwohl fie das a Gewicht der vorgetragenen Gründe keineswegs verkennt, war gleichwohl der Anſicht, daß es ſich nicht empfiehlt, mit Rückſicht auf die großen Schwierigkeiten, welche die Feſt— ſetzung einer den Wünſchen der verſchiedenen Intereſſenten Rechnung tragenden und gleichzeitig der Natur der in Betracht kommenden Fiſchgattungen richtig angepaßten Schonzeit bietet, die Verordnung vom 12. Februar 1883 einer Abänderung zu unter- ziehen. Der Landesausſchuß ging deshalb über jenes Geſuch zur Tagesordnung über. Weſerlachsfiſcherei. Kaſſel, 2. Mai. Zur Ergänzung der in Nr. 12 dieſer Zeitung gebrachten Notizen über Weſerlachsfiſcherei wird es intereſſiren, zu erfahren, daß der hieſige Fiſcherei-Verein auch ſeinerſeits wegen Nichtzuſtandekommens der an der Unterweſer geplanten und nach den Mittheilungen der „Bremer Nachrichten“ im Bau begriffenen Lach fängereivorrichtung bei den zuſtändigen Behörden vorſtellig geworden iſt. Es iſt demſelben unterm 16. April eine Eröffnung des Herrn Oberpräſidenten der Provinz Heſſen-Naſſau zugegangen, wonach ſeine bezügliche Eingabe vom 5. März d. J. dem Herrn k. preuß. Miniſter für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten vorgelegt wurde. Weiter iſt in dieſer Eröffnung geſagt, daß nach Mittheilung des Herrn Ober— präſidenten der Provinz Hannover die landes polizeiliche Genehmigung zur Herſtellung eines Dammes am linken Weſerufer zwiſchen Rekum und der Huntemündung zwar ertheilt worden iſt, daß aber der Herr Miniſter für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten die Feſtſetzung der zum Schutze der Fiſcherei in dem oberhalb liegenden Flußgebiete den Konzeſſionären bezüglich der Ausübung der Fiſcherei zu ſtellenden Bedingungen (Innehaltung der Schonzeiten, Art des Fiſchereibetriebs, jährliche Zahlung einer beſtimmten Summe zur Ausſetzung von Lachsbrut im oberen Stromgebiete der Weſer u. ff.) ſich vorbehalten hat. — Ferner hat in der Weſerlachsfiſchereiſache, wie wir zuverläſſig in Erfahrung bringen, der k. Regierungspräſident zu Stade, an den die Verhandlungen zurückgelangt zu ſein ſcheinen, in Veranlaſſung des betreffenden Reſſort— miniſters ꝛc. Dr. Lucius die Abſicht, Vertreter der betheiligten Weſerfiſchereivereine ꝛc. zu einer Beſprechung über die Feſtſtellung der Bedingungen für die von „dem Konſul Dirkzwager und Genoſſen“ geplante Lachsfiſcherei in der Unterweſer nach Hannover zuſammen zu laden und zwar in der Woche nach Pfingſten. Es ſcheint alſo bei der Geſtattung der Zeegenfiſcherei ſelbſt bleiben zu ſollen! 8 Schonvorſchriften. Kaſſel, 30. April. Eine Verfügung auf die in Nr. 5 dieſer Zeitſchrift erwähnten Anträge des Kaſſeler Fiſchzucht-Vereins wegen Erlaß von Bezirkspolizei-Verordnungen ſteht noch aus. Im angrenzenden Regierungsbezirk Erfurt iſt auf Grund des § 6 der Allg. Verordnung vom 8. Auguſt 1887 die 4wöchent— liche Schonzeit der Aeſche durch Bezirkspolizei-Verordnung dahin feſtgeſetzt, daß dieſelbe im Land- und Stadtkreiſe Erfurt am 20. März, im Land- und Stadtkreiſe Nordhauſen am 1. April, im Kreiſe Schleuſingen am 15. April jeden Jahres beginnt. In ſonſtigen Kreiſen des Regierungsbezirkes kommt die Aeſche nicht vor. Vom Haubentaucher. In der „Monatsſchrift des Deutſchen Vereins zum Schutze der Vogelwelt“ von 1888 II. veröffentlicht Baurath Pietſch zu Torgau, ein bekannter Ornithologe, Folgendes: In dem vortrefflichen Aufſatze von Carus Sterne: „Charles Darwin's Leben und Briefe“, Sonntagsbeilage zur „Voſſiſchen Zeitung“ 1888 III. leſe ich ſoeben folgende Zeilen: „Der Naturforſcher ſieht Hekatomben unſchuldiger Thiere beſtändig dem Blutdurſt und manchmal einer bloßen Feinſchmeckerei wilder Thiere zum Opfer fallen, wie jene blinden Fiſche des Tiboriasſees, denen ein ſchmucker Haubentaucher (Podiceps eristatus) mit wohlgezieltem Schnabelhiebe die Augen aushackt“. Eine ent— ſprechende Mittheilung, und zwar, wenn ich nicht ſehr irre, von demſelben Autor, habe ich ſchon früher einmal geleſen, ohne daß es mir gelungen wäre, die Quelle zu ermitteln, aus welcher Carus Sterne geſchöpft hat. Meine eigenen Beobachtungen beſtätigen übrigens dieſe Feinſchmeckerei des Haubentauchers nicht. Auf dem Torgauer großen Teich, welcher ſehr reich mit Karpfen und andern großen Fiſchen beſetzt iſt, brüten, wie ich dieß auch mehrfach in der Monatsſchrift veröffentlicht habe, zahlreiche Haubentaucher. Dennoch aber kommt bei dem alle drei Jahre ſtattfindenden Abfiſchen des Teiches es nicht vor, daß irgend ein Fiſch mit leeren Augenhöhlen getroffen wird. — Daß auch 175 Spitzmäuſe ähnlicher Attentate, namentlich auf die Augen der Karpfen, ſchuldig fein ſollen, iſt, obwohl allbekannt, meines Wiſſens ebenfalls noch nicht mit Sicherheit begründet. Von hohem wiſſenſchaftlichen Intereſſe dürfte es ſein, wenn die Leſer der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“, welchen ſich günſtige Gelegenheit dazu bietet, dem Treiben des Po- diceps cristatus einige Aufmerkſamkeit ſchenken und ihre be- reſp. entlaſtenden Beob— achtungen an dieſer Stelle veröffentlichen wollten. Ich ſelbſt habe bei meinen Streifereien durch die Gefilde und beſonders entlang unſerer Teiche und Gräben ſo viel wahr— nehmen können, daß die Nebelkrähen friſchen Cadavern größerer Fiſche, wie des Karpfen, welche ans Land geworfen wurden, ſtets in erſter Linie die Augen aushackten und dann erſt den Bauch aufſchlitzten oder Stücke aus dem Rücken herausriſſen. Unlängſt verſcheuchte ich einen Corvus cornix von einem noch zappelnden, ziemlich großen Gobio fluviatilis. Auch dieſem fehlte ein Auge, und die blutende Höhle belehrte mich darüber, daß der erſte Schnabelhieb eben dem edelſten Körpertheile gegolten. Unſere Haushühner, dieſe Feinſchmecker unter den Vögeln, thun nach meinen Erfahrungen recht oft das Nämliche. K. Knauthe. Angelgeräthe. Bezugnehmend auf das in dieſer Nummer enthaltene Inſerat des Herrn H. Hildebrand in München, Ottoſtraße, empfehlen wir deſſen oft prämiirtes Geſchäft bei beginnender Angelſaiſon allen Freunden des Angelſports auf's Wärmſte, indem wir namentlich die Solidität, Gefälligkeit und Freundlichkeit des Herrn H. Hilde— brand rühmend betonen. VI. Jiſcherei⸗ und Jiſchmarktberichte. Berlin, 25.—30. April. TFiſchgroßhandel.“ Lebende Fiſche. Hechte, mittelgroße per J Kilo 0,60 bis 0,66 M, do. kleine 0,60 0,65 M, Schleihe 0,80 4, Barje 0,50 , Bleie, gr. 0,54 M, do. kleine 0,48 , Aland 0,48 M, Zander, mittelgr. und kleine 1,00 &, Bunte Fiſche (Plötze ꝛc.) 0,30 0,36 M, Yale, große 1,25, do. mittelgroße 1,00, do. kleine 0,70 , Karpfen, große 0,80, mittelgroße 0,80 „. Friſche Fiſche in Eispackung. Rheinlachs (Salm) per ½ Kilo 1,30 — 1,40 , Oſtſeelachs, groß und mittel 1,00 &,, Lachsforellen, große 1,00 M , mitlel— große 1,25 M, Steinbutten, große 0,70 —0,80 &, do. mittelgroße 0,95 — 1,00 N, Seezungen, Oſtend. große 1,25 &, do. andere große 0,80 —0,90 , Kleiſſe 0,15 bis 0,30 &“, Schollen, große 0,15 bis 0,20, Schellfiſche große 0,20 - 0,25 M, Kabliau, große 0,15 —0,20 /, Haffzander, große 0,85 — 0,90, do. mittelgroße 0,60, do. kleine 0,50 0,55 K, Ruſſ. Zander 0,40 0,45 /, Hechte, große 0,30 bis 0,35 /., do. mittelgroße 0,50 Lebende Schalthiere. Hummern per ½ Kilo 2,25 bis 2,50 M, Krebſe, große 6,00 — 12,00 M, do. mittelgroße 12—15 em 3—5 , do. kleine 10 em 1,50 1,75 K per Schock. Geräucherte Fiſche. Rheinlachs per ¼ Kilo 3,25 , Silberlachs 1,30 1,40 A per ½ Kilo. (Berl Zentr.-Meth.) Hamburger Auktions⸗Fiſchmarkt St. Pauli. Marktpreiſe vom 28. bis 30. April 1888. Kleiße, große, per 1 Kilo 3L—34—40—55 , do. mittel per ¼ Kilo 3L—34—40- 55 4, do. klein per ½¼ Kilo 10 - 15—12—15 3, Schollen, lebende, groß, per / Kilo 17—46 38-40 , do. mittel per Kilo 31—50—27—40 ½, gröblich per / Kilo 6—18—10—18 4, do. kleine per ½ Kilo 11—13 , do. (Eis) kleine per / Kilo 4-5 —7 , Steinbutt, mittel per / Kilo 6—101—111 4, do. kl ine per ) Kilo 57 4. (Berl. Zentr.⸗Mkth.) Hamburg, 28. April 1888. (Bericht der zur Preisbeſtimmung erwählten Kommiſſion der Hamburger Fiſchhändler.) Gros-Preiſe ſtellten ſich heute: Steinbutt, prima mittel 0,85 - 1,10 Kl, kleine 60 5, Zungen, prima große 1,50 4, Kleiſte, mittel 35—40 , kleine 15—20 ½, Schollen, große, lebende 50—55 , mittel 35 50 , kleine und gröbliche, lebende 12— 25 J, Schell— fiſche 22 , Zander, ruſſiſcher 40— 45, Silberlachs, friſcher 90 , Hechte, todte, 40 J, Hummern, lebende 1,75 M per Pfund. Am St. Pauli-Fiſchmarkt erſchienen 8 Hochſeefiſcher, ferner trafen die Markt⸗ und Platzzufuhren per Seeweg und Bahn ein. Waare knapp. Tendenz feſt. (Berl. Ztr.-Mkth.) L. Von der Elbe. Finkenwärder, 12. April. Der Fiſchfang während der letzten Woche war ein guter, namentlich an Schellfiſchen und Schollen, weniger an Kleiſſen und See— zungen. Die Schollen waren noch klein und bedangen 2 & per Stieg, Wenig ergiebig iſt auch noch der Aalfang in Reuſen und werden die Aale mit 40 — 70 J per ¼ Kilo bezahlt. Im Fleeth— ſee wie im Kudenſee und in den Pottlöchern bei Brunsbüttel war der Winterfang ein ſehr mäßiger, da die Pächter nur ſelten ihrer Arbeit nachgehen konnten. Welſe, die ſonſt in dieſen Gewäſſern nicht ſelten ſind, wurden gar nicht gefangen. L. Kiel, 14. April. Die Verſendung von Sprotten und Bücklingen iſt nach längerer Pauſe wieder eine ſehr rege geworden, und trafen auch von Eckernförde bedeutende Sendungen ein, ſo daß für die per Poſt zu verſendenden Fiſchkiſten ein beſonderer Wagen ſeitens der Eiſenbahn ein— geſtellt werden mußte, um den Verſandt nach Hamburg zu ermöglichen. 176 — — Robbenfang. Dunclee zurück, und meldete der Kapitän, erlegt ſeien. L. Eckernförde, 17. April. St Johns, 13. April. — Der „Esquimaux“ kehrte mit 23,000, Robben nach daß von den Manſchaften der „Aurora“ 25,000 Stück Leider haben ſich die durch das Umſchlagen des Windes neu belebten Hoffnungen der hieſigen Fiſcher wiederum zerſchlagen, da das Eis, welches bei dem Süd— winde faſt ganz aus der Föhrde verſchwunden war, gekehrt iſt. behindert namentlich bei dem eingetretenen Südoſtwinde zurück— Nur einige Theile der Föhrde haben offenes Waſſer und die Fiſcherei iſt ſehr da der innere Hafen voll Eis iſt. Theilweiſe iſt es gelungen, der vor Wochen ausgeſetzten Netze wieder habhaft zu werden, doch in ſo beſchädigtem 1 daß Einzelne faſt unbrauchbar ſind. Reichlich 11 Wochen dauert bereits dieſe für die Fiſcher verdienſtloſe Zeit. Inserate. N NÜRNBERG A2 N N. 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Dresden. 8 2jährig, 20 25 em lang, Zatz-Karpfen, 5 gibt ab Si Fiſchzucht⸗Anſtalt bei Wiesbaden. = Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nüchſte Nummer erſcheint am 1. Juni 1888. Ian N), N 0 u 1 n ee Beitung. Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal. In ſerate die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 B . bei allen . und eue O ge Ab 5 Reda je: 5 on ste d Buchhandlungen. — 5 reuzband⸗ miniſtration, Adreſſe zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtraße 48/2 1. Bäneriſchen Fiſcherei-Teitung. Organ für clie Heſammintereſſen der Filherei, ſowie für die Hgeſtrebungen der Filierei- . in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Bas Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Jannover und Seffen- 10 In Perbindung mit Fachmännern Deutſchlands, belkerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom 5 Baperifhen Fiſcherei⸗ Verein. München, 1. Juni 1888. XIII. Zahrg. 7 Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ag rei⸗ Inhalt: I. Auszeichnungen. — II. Zweiter Deutſcher Fiſchereitag in Freiburg Br. — III. Vereins nachrichten. — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — V. Fiſcherei- und Fiſchmarkt⸗ berichte. — Inſerate. I. Auszeichnungen. Seine Majeſtät der deutſche Kaifer, König von Preußen, haben dem I. Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, herrn v. Behr-Schmoldow, den Stern zum kgl. preußiſchen Kronenorden II. Klafje zu verleihen, ſowie den Kittergutsbeſitzer herrn Max v. d. Borne auf Berneuchen zu Allerhöchſt Ihrem Kammerherrn zu ernennen geruht. Wir begrüßen auf's Freudigſte dieſe hohen Auszeichnungen für Männer, welche ſich um die Fiſchereipflege in Deutſchland unſchätzbare Verdienſte erworben haben. Mit unſerem aufrichtigen Glückwunſche verbinden wir den Ausdruck der Hoffnung, daß beide Herren noch recht lange zum Segen der Fiſchereipflege wirken möchten. (Fortſetzung.) £ Sehr intereffante Erörterungen entwickelten ſich in der Fiſchzüchterconferenz über die Frage der Fütterung junger Salmoniden. Herr v. Behr berichtete, vor Jahr und Tag habe der Deutſche Fiſcherei-Verein auf dem Wege über die Schweiz eine Zuſchrift erhalten, wonach in Frankreich jetzt die Forellen nun mit künſtlich beſchafften Cruſtaceen ganz aufgezogen, ja gemäſtet würden. Damals habe er Genaueres nicht erfahren können. Redner ſei an die Sache erinnert worden, als unlängſt in einem franzöſiſchen Journale eine wahrhaft ſtrahlende Beſchreibung ftand, *) wie man Milliarden von Cruſtaceen erzeugen und die Forellen damit mäſten könne. Aber die Frage war: wo kommen jene Cruſtaceen her? Eine Rückfrage bei der Redaktion des Journals brachte kein Licht. Der verſtorbene Benecke machte ſeiner Zeit ſchon darauf aufmerkſam, daß Teiche, welche längere Zeit (vom Herbſt bis Frühjahr) trocken liegen, dann eine Maſſe von Cruſtaceen lieferten, ſobald fie beſpannt werden. Es ſei wohl der Mühe werth, dieſe Angelegenheit zu ſtudiren. Herr Direktor Haack: Er kenne den ſogenannten Erfinder der Sache, einen ehemaligen Fiſchzüchter aus der Nähe von Genf, Namens Lugrin. Dieſer und ſein Compagnon du Roveray bauten ſich eine Fiſchzuchtanſtalt auf franzöſiſchem Boden in Gremaz. Die Herren gaben viel Geld aus, um die Anſtalt einträglich zu machen. Ein dritter Compagnon mußte ihnen ſchließlich noch aufhelfen. Wahr ſei es, daß Redner dort ſogar mitten im Winter in kleinen, aus Cement gebauten Baſſins Cruſtaceen in einer Menge geſehen, wie man ſie nicht leicht zu ſehen bekomme. Die Frage, wie das zu machen ſei, wurde unbeantwortet gelafjen. **) Die gehegten großartigen Erwart— ungen haben ſich indeß nicht beſtätigt. Jene Züchter wußten nicht, was eine Menge größerer Fiſche an Nahrung bedarf. Möglich ſei es ja, junge Forellchen in Menge damit zu ernähren. Wenn man aber große Speiſefiſche mit Cruſtaceen heranzüchten wolle, ſo halte er ein ſolches Unterfangen vollſtändig für Humbug. Redner ſei übrigens ſeit drei oder vier Jahren nicht mehr dort geweſen. Er beabſichtige neuen Beſuch und könne dieſe Reiſe ſehr leicht mit ſeinen geſchäftlichen Reiſen verbinden und wolle die Sache nochmals anſehen, wie ſie jetzt ſtehe. Eine einfache Weiſe, Cruſtaceen zu erzeugen, habe auch Redner in Uebung, was man in Hüningen ſehen könne. 93 Herr Dr. Nitſche meint: Die Fütterung mit Cruſtaceen ſei wahrlich nicht umbug. Die Cruſtaceen vermehren ſich gar ſehr in verhältnißmäßig kleinen geeigneten ehältern. Er bemerke, daß die Cruſtaceen ſich aus Sommereiern parthenogenetiſch, aus Wintereiern im Wege geſchlechtlicher Befruchtung fortpflanzen. Die im Winter gelegten Eier kommen in den Schlamm und überdauern den Winter. Sie können das Eintrocknen nicht nur vertragen, ſondern letzteres iſt in vielen Fällen ſogar die für ihre weitere Entwickelung nothwendige Bedingung. Solche Züchtung aus Wintereiern gehe daher ſehr wohl an. Es handelt ſich nur darum, daß die richtige Art verwendet wird und daß man feſtſtellt, welche Arten am beſten dazu verwendet werden könnten. In unſeren Verhältniſſen handelt es ſich hauptſächlich darum, ein geſundes Futter für die erſten Lebensſtadien der Fiſche zu bekommen. Die meiſten Maränen, Renken und Karpfen nähren ſich faſt ausſchließlich von Cruſtaceen. Der Häring iſt nichts anderes als eine andere Form von Cruſtaceenfleiſch. Solche Thierchen ſeien wohl die beſte Nahrung für die jungen Fiſche. Nur ſei zu bezweifeln, daß man in ausreichender Weiſe für große Züchtereien genügend Cruſtaceen zu jeder Jahreszeit erzeugen kann. | Herr Direktor Haack macht auch auf die maſſenhaft zu habenden Larven der Stechmücke aufmerkſam. H B ) Vgl. die Mittheilungen hierüber in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ 1887 S. 273, 305; 1888 S. 11. Die Red. **k) Das iſt verſchiedenen Herren ſo gegangen! Wie uns berichtet wurde, haben übrigens im letzten Winter die Herren Franzoſen ihr „Geheimniß“ in England zu verkaufen geſucht, aber heidenmäßig viel Geld dafür verlangt. Unſer Mißtrauen in die Sache wird gerade dadurch nichts weniger als behoben. Die Red. a er — — Herr Dr. Nitſche berichtet, daß Herr v. Arnim in Sophienreuth in Bayern in ſeiner großen Fiſchzuchtanlage mit Milben, nahen Verwandten unſerer Käſemilbe, füttere, welche aus verdorbenem Fleiſchmehl entnommen werden. *) Weiter folgte nun eine Diskuſſion über die Mehrung der Maifiſche. Herr Adickes erörtert, daß man vergeblich verſuchte, Maifiſche in der unteren Weſer zu züchten; es ſei nichts daraus geworden. Es liege wohl daran, daß es an der unteren Weſer verſucht worden iſt. Die Maifiſche würden wohl dort nicht laichreif werden. Es wurden auch einige gefunden, deren Rogen von kleinen Aalen ausgefreſſen war. Oberhalb in der Weſer wurden Maifiſche leider ſehr wenig gefangen. In Hameln ſei der Fang jedenfalls nicht bedeutend. Redner glaubt, daß es nicht unmöglich ſein wird, in dem Oberlaufe der Weſer Maifiſche zu züchten. Dafür ſpricht die Zucht der Maifiſche im Ober-Rhein und Ober⸗Neckar, die vor Jahren dem Deutſchen Fiſcherei— Vereine ja gelang. Herr v. Derſchau: Die Laichreife der Maifiſche trete bei Nacht und plötzlich ein, nie bei Tage. Nur einmal in ſchwimmenden Käſten ſei es ihm gelungen, einen Verſuch glücklich durchzuführen. Das nächſte Jahr wurde bei der Rhein-Strombau— Verwaltung durchgeſetzt, daß geſchloſſene Uferwehre mit verſchließbaren Durchläſſen ver— ſehen wurden. Einmal in der Nacht bei einem großen Gewitter haben dort die Maifiiche gelaicht. Bald wimmelte es dann dort von jungen Fiſchen. Die Durchläſſe waren verſchloſſen und die Maifiſche wurden herüber getragen und eingeſetzt. Ein Fiſcher hat die Fiſche wohl bewacht und es ſind Unmaſſen von kleinen Maifiſchen geſehen worden. Wenn wir dieſen Fiſch züchten wollen, gibt es nichts Praktiſcheres dazu als die geſchloſſenen Uferbauten. Die Mutterfiſche ſind dort freilich zum Theil krepirt, es geſchehe dieß aber immer wenigſtens mit einem Theile derſelben nach Abfluß der Eier. Der ſehr wichtige Maifiſch kann in großen Maſſen und mit wenig Geld gezüchtet werden. Es wäre Sache des Verbandes der Rheiniſchen ꝛc. Fiſcherei-Vereine ſich der Sache anzunehmen. Man könne auch die jungen Maifiſche im Mai und Juni bis nach der Weſer zu verpflanzen. Der Maifiſch iſt ja einer der fruchtbarſten Fiſche. Herr Adickes empfiehlt, bei den Beobachtungsſtationen Rückſicht auch auf andere Fiſche zu nehmen, da man namentlich bezüglich der Maifiſche noch nicht ſicher wiſſe, wo, wann und wie ſie in den einzelnen Flüſſen laichen. Auch der Schnäpel komme hier in Betracht. In dieſem Sinne ſpricht auch die Verſammlung einen Wunſch aus. Herr v. Derſchau regt an, es möchte doch der Deutſche Fiſcherei-Verein darauf hinwirken, daß die Rheinſtrombau-Verwaltung von höherer Inſtanz angewieſen werde, durch Anlage verſchließbarer Durchläſſe der Uferwerke der Fiſcherei praktiſch aufzuhelfen. Herr Frhr. v. Bibra hält es für zweckmäßig, wenn bei ſolchem Auftrage auch über die Art und Weiſe der Konſtruktion der Durchläſſe etwas beigefügt würde. Im Elſaß ſeien ſolche Durchläſſe angelegt und die Behörden dabei von den betreffenden Vereinen unterſtützt worden. Es ſeien ſchon Experimente mit Durchläſſen gemacht worden, die ſich dann als zu eng oder zu weit erwieſen. Es wäre alſo erwünſcht, daß techniſche Rathſchläge gegeben werden könnten. Die Strombau-Verwaltung iſt ja nicht berufen, allein für die Fiſchzuchtangelegenheiten zu ſorgen. Herr v. Derſchau beſpricht zum Schluſſe noch, wie wünſchenswerth es ſei, daß die Forſtleute zum Fiſchereiſchutz herangezogen und für die Fiſchereipflege intereſſirt würden. Dieſe Anſchauung wird allgemein getheilt und weitere Beſprechung in der Plenarverſammlung des Fiſchereitags in Ausſicht genommen. Mit einer warmen Anſprache ſchließt Herr v. Behr die Verſammlung, aus deren Mitte Herr Oberbürgermeiſter Schuſter dem Herrn Vorſitzenden v. Behr für alle ſeine von Liebe zur Sache durchdrungenen Bemühungen und ſeine glänzende Opfer— willigkeit den herzlichſten Dank ausſpricht. (Fortſetzung folgt.) ) Nach Mittheilungen, welche uns Herr v. Arnim machte, ſcheint ſolche Züchtung aber durchaus nicht immer zu gelingen. Die Red. 180 — — III. Nereinsnachrichten. Jahresbericht des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei⸗Vereins für 1887. Einer langjährigen, wohlberechtigten Uebung folgend, will der Bayeriſche Fiſcherei-Verein auch heuer wieder in einigen Hauptzügen ein gedrängtes Bild ſeiner Entwicklung und ſeiner Thätigkeit im abgelaufenen Vereinsjahre geben. Dabei ſei indeſſen bemerkt, daß es nicht im Zwecke dieſes Berichtes gelegen iſt, das Wirken des Vereins nach allen Seiten ſeines weitverzweigten und vielgeſtaltigen Arbeitsfeldes ausführlich oder gar erſchöpfend zu ſchildern. Nur die hauptſächlichſten Vorkommniſſe des Vereinsjahres können kurz berührt werden. Wenden wir nun bei dieſer Rückſchau den Blick zunächſt auf den Beſtand und die Organiſation des Vereins ſelbſt, ſo müſſen wir die ſchmerzliche Thatſache erwähnen, daß im vergangenen Jahre der unerbittliche Tod beſonders hart in unſere Reihen gegriffen und eine verhältnißmäßig große Anzahl um unſere Sache hochverdienter Mitglieder aus unſerer Mitte geriſſen hat. Unter den 8 Vereinsgenoſſen, die er dahin gerait gedenken wir mit Wärme unſeres Ehrenmitgliedes, des Profeſſors Spencer Baird in Waſhington, bekannt durch feine ganz außerordentlichen Leiſtungen auf dem Gebiete der künſtlichen Fiſchzucht und hochverdient namentlich um Deutſchland durch die wahrhaft großartige Munifizenz, mit welcher er außerordentliche Mengen von befruchteten Eiern amerikaniſcher Edelfiſche, wie von Salmo Quinnat, S. Sebago (landloked Salmon), S. Namaycush, S. fontinalis, S. irideus, Coregonus albus u. a. zur Bevölkerung deutſcher Gewäſſer über den Ozean, insbeſondere auch nach Bayern ſandte. — Am 3. Januar verſchied dahier der kgl. bayer. Geheimrath u. Miniſterial-Direktor a. D. Eduard von Wolfanger, einer der verdienteſten Förderer der Fiſchereiſache, Mitbegründer der „Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung“, der älteſten Fachzeitſchrift ihrer Art in Deutſchland, ein zu jeder Zeit hilfsbereiter, einflußreicher Gönner unſeres Vereins, welch' Letzterer ihm unendlich viel verdankt und das Andenken dieſes ſeines Ehrenpräſidenten hoch in Ehren hält. — Ihm folgte nach kurzer Friſt, am 8. April, ein anderer Mitbegründer unſeres Vereins- blattes, ſein erſter, langjähriger Redakteur, der kgl. Notar Max Eiſenberger in Tölz, der ſtets mit aufopfernder Hingebung in den erſten Reihen der Vorkämpfer unſerer Sache ſtand. — Noch im gleichen Monate, am 19. April, ereilte der Tod den Doktor der Medizin und kgl. Conſervator am zoologiſchen Kabinete, Max Gem minger dahier. Er war einer der Mitbegründer des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins, dem er während einer langen Neihe von Jahren mit ſeinem reichen Wiſſen als Zoologe von Fach und ſeinen vielen Erfahrungen als trefflicher Angler treu zur Seite ſtand und namentlich bei Erſtattung zahlreicher Gutachten unſchätzbare Dienſte leiſtete. Der Verein wird ſeinen lieben Genoſſen auch über's Grab hinaus ſtets ein dankbares Andenken bewahren. Durch freiwilliges, meiſt in Folge von Aenderung in der Berufsſtellung und dem Wohnſitze veranlaßtes Ausſcheiden verlor der Verein 11 Mitglieder. Dieſem Geſammtabgange von 19 Mit- gliedern ſteht ein Zugang von 28 neu aufgenommenen, ſohin ein Zuwachs von 9 Mitgliedern gegenüber. Zur Zeit der jüngſten Generalverſammlung zählte der Verein 7 Ehrenmitglieder, 185 in München wohnende, 136 auswärts wohnende Mitglieder und 28 Vereine, ſohin im Ganzen 359 Mitglieder, darunter zwei Sproſſen unſeres treu geliebten erlauchten Wittelsbachiſchen Herrſcher— hauſes, das, wie an allen edlen dem Wohle des Vaterlandes dienenden Beſtrebungen, ſo auch an unſerer Sache huldvollen, fördernden Antheil nimmt. Hiebei darf noch conſtatirt werden, daß unſer Verein nunmehr allſeitig als Landes- Fiſcherei-Verein anerkannt iſt, insbeſondere auch von Seite der kgl. Staatsregierung, die uns bei jeder Gelegenheit ihr beſonderes Wohlwollen zugewendet und nicht blos in allen wichtigen Fiſcherei— Angelegenheiten zur gutachtlichen Aeußerung herangezogen, ſondern auch in ergiebiger Weiſe mit materieller Unterſtützung für die verſchiedenſten Zwecke bedacht hat. Hiefür ſei auch an dieſer Stelle unſer ehrfurchtsvollſter Dank öffentlich zum Ausdrucke gebracht! An materiellen Mitteln ſtanden dem Vereine im vergangenen Jahre zur Erfüllung ſeines ſatzungsgemäßen Zweckes, nämlich zur Förderung ſowohl der natürlichen als der künſtlichen Fiſchzucht, ſowie zur Ausbildung und Regelung des Fiſchfanges, abgeſehen von den vom Deutſchen Fiſcherei— Vereine zu beſtimmtem Zwecke geſpendeten 1000 4, wovon ſpäter die Rede fein wird, im Ganzen 6010 A. 86 zur Verfügung, herrührend theils aus den Erträgniſſen des Vereinsvermögens, theils aus den Beiträgen der Mitglieder, ſodann auch aus namhaften Zuſchüſſen der kgl. Staats- regierung, des Landrathes für Oberbayern und des Kreiscomités des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberbayern. Unter den geiſtigen Hilfsmitteln zur Förderung der Vereinszwecke mußtin erſter Linie unſeres Vereinsblattes, der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“, gedacht werden. Die Zahl der Abonnenten hat ſich auch im letzten Vereinsjahre wieder in einer Weiſe gehoben, daß das Blatt in Zukunft einer materiellen Unterſtützung aus Vereinsmitteln nicht mehr bedürfen wird. f Ein weiteres, unmittelbar allerdings nur in dem engeren Kreiſe unſerer Vereins mitglieder wirkendes geiſtiges Förderungsmittel beſitzen wir in unſerer reichhaltigen Vereinsbibliothek Im letzten Jahre iſt es gelungen, dem vielfach geäußerten Wunſche unſerer Vereinsmitglieder gerecht zu werden und unſere Bibliothek, die bis dahin in den Lokalitäten des Generalcomités des land— wirthſchaftlichen Vereins für Bayern dahier untergebracht war, nach Anſchaffung eines geeigneten Schrankes in unſerem Vereinslokale aufzuſtellen und ſo der Benützung durch unſere Vereins⸗ mitglieder leichter zugänglich zu machen. Die Bibliothek umfaßt eine ſtattliche Anzahl von Werken der älteren und neueren Fachliteratur, ſowie der periodiſch erſcheinenden Fachzeitſchriften und wird 181 8&— — — durch entſprechende Nachſchaffungen auf der Höhe der Zeit gehalten werden. Die Herſtellung und Drucklegung eines neuen vollſtändigen Namens- und Sachkataloges an Stelle des bisherigen, dem jetzigen Stande der Bibliothek nicht mehr genügenden, iſt Aufgabe des gegenwärtigen Vereins— jahres und wird ſicherlich im Laufe dieſes Jahres erfolgen. Dem Generalcomité des landwirthſchaft— lichen Vereins für Bayern, welches unſerer Bibliothek bisher in ſeinen Räumen eine interimiſtiſche Unterkunft geſtattete, ſei hiefür unſer verbindlichſter Dank ausgeſprochen. Das bedeutendſte und wirkſamſte Mittel zur Förderung des Hauptzweckes unſeres Vereins, nämlich der Mehrung des Fiſchbeſtandes in den vaterländiſchen Gewäſſern, bildet zweifellos unſere Fiſchzuchtanſtalt in Starnberg. Dieſelbe iſt auch im verwichenen Jahre Gegenſtand ſorgfältiger Verwaltung und unausgeſetzter Bedachtnahme auf ſtetige Verbeſſerungen geweſen. Die vielfach aufgewendeten Mühen der zur Verwaltung der Anſtalt niedergeſetzten Kommiſſion haben auch zu den erfreulichſten Reſultaten geführt. Im Berichtsjahre ſind von dort zum Beſatz anderer Gewäſſer an Eiern und Jungbrut der nachbenannten Edelfiſcharten abgegeben worden: P 00 Stüc / + 25,000 „ Resenbonenfsrellen 7. n 1000 „ See ae 1, EEREER 70,000 „ B/ ger 35,000 „ Ve RE 287 17000 „ Bin iche 189000 „ ee N TR ee OO MEILE ER een : en 90,000 „ Amerikaniſche Maränen . 60,000 „ Kleine Maränen . EEE 000,5; Geſammtſumme 606,500 Stück Salmoniden, welche größtentheils unentgeltlich von den verſchiedenſten Fiſchzüchtern empfangen wurden. Welche hohe Opfer an Arbeit und Geldaufwand dieſes Reſultat erheiſchte, bedarf keiner näheren Erörterung. Vielſeitiger Opferwilligkeit iſt es dabei zu danken, daß die Mittel ausreichten und die Rechnung ohne Defizit abſchloß. Weſentlicher Verbeſſerung bedürfen die Einrichtungen zur Erbrütung von Coregoneneiern und zwar durch Errichtung einer eigenen Bruthütte hiefür, welche mit erprobten neueren Apparaten auszuſtatten und mit Zulauf kälteren Brutwaſſers zu verſehen ſein wird. Im Sommer 1888 ſoll und wird dieſe weitere Verbeſſerung in der Anſtalt zur Ausführung kommen. Das bedeutſamſte Ereigniß, welches das Vereinsleben des jüngſt vergangenen Jahres brachte, war der in den Tagen vom 27. Juli bis 1. Auguſt zu Freiburg i. Br. abgehaltene zweite Deutſche Fiſchereitag und die damit verbundene vierte engere Fiſchzüchterkonferenz. Auf beiden war unſer Verein durch ſeinen zweiten Präſidenten, Herrn Oberſtlandesgerichtsrath Dr. von Staudinger, vertreten. Ueber den Verlauf dieſer denkwürdigen, ebenſo anregenden und fördernden als arbeit— ſamen Tage iſt bereits in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ berichtet worden. Den ſpeziell für uns Bayern bedeutſamſten Erfolg erzielte ein vortrefflich begründeter Antrag unſeres Vertreters Herrn Dr. von Staudinger, betreffend die Hebung der künſtlichen Huchenzucht im Donau— gebiete. Ausgehend von der Erörterung, daß der Huchen im Donaugebiete den geſchätzten Erſatz für den Lachs bilde, dem er an Güte wenig nachſtehe, von Vielen ſogar vorgezogen werde, führte unſer Vertreter aus, wenn trotzdem, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein ſeit mehreren Jahren für die Vermehrung des Huchen, auf welche auch Oeſterreich großen Werth lege, auf's Wärmſte bedacht ſei, dennnoch wenig erreicht worden ſei, ſo liege der Fehler in der Methode. Der bisherige Grund— ja beider Ausfobungen habe, wie bei der Lachseiergewinnung, auch hier immer geheißen: „Zuerſt Eier, dann Geld!“ Mit Rückſicht auf die der Hucheneiergewinnung entgegenſtehenden beſonderen Schwierigkeiten, welche unſer Vertreter eingehend erörterte, müſſe man hier den Satz einfach umkehren Es ſolle daher der Deutſche Fiſcherei-Verein dem Donaugebiete, welches an dem reichen Aufwande für die Lachszucht aus Reichsmitteln ohnehin nicht im mindeſten partizipire, unter die Arme greifen und zwar durch Bewilligung eines Extraordinariums — nicht zum Zwecke der unmittelbaren Eiergewinnung, ſondern vorerſt zur Einrichtung einer geſunden Organiſation. Herr Dr. von Staudinger ſtellte daher den von der Fiſchzüchterkonferenz ohne Diskuſſion ein— ſtimmig angenommenen Antrag: Es ſei dem Deutſchen Fiſcherei-Vereine zu empfehlen, er wolle: a) durch Vermittelung des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereins und etwa auch des Ober— ſchwäbiſchen Fiſcherei⸗Vereins eine zweckmäßige förmliche Organiſation der Hucheneier— gewinnung durch Ermittelung zahlreicher Gewinnungsſtationen und Einrichtung von Erbrütungsſtationen in der Nähe der letzteren anbahnen, und b) zu dem Zwecke dieſer örtlichen Maßnahmen und der dadurch bedingten Bereiſungen eine beſondere Summe von 1000 M ausſetzen. Mit Schreiben vom 23. September ließ uns der allverehrte Präſident des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins, unſer Ehrenmitglied, der k. Kämmerer Herr Dr. von Behr-Schmoldow aus Berlin die hocherfreuliche Nachricht zukommen, daß der Ausſchuß des Deutſchen Fiſcherei-Vereins für die Zwecke der Hebung der Huchenzucht den Betrag von 1000 M als Extraordinarium behufs beſſerer Organiſation der Gewinnungs- und Erbrütungsſtationen von Hucheneiern bewilligte, und ſtellte die Verfügung über dieſen Betrag unſerm zweiten Präſidenten anheim. In weiterer Ver⸗ folgung dieſer Angelegenheit wurde ſeitens unſeres zweiten Präſidenten auf Donnerſtag den 23. November eine Konferenz von Vertretern angeſehener betheiligter Vereine nach München berufen. Auf dieſer Konferenz waren vertreten: unſer Verein als Landes -Fiſcherei-Verein und Kreis-Verein für Oberbayern, die Kreis-Fiſcherei-Vereine für Niederbayern und für Oberpfalz und Regensburg, die Fiſcherei-Vereine zu Altötting, Immenſtadt und Kempten, ferner der Oberſchwäbiſche Fiſcherei-Verein zu Ulm. Die Konferenz erörterte unter dem Vorſitze unſeres erſten Vereins- präſidenten und nach dem ſachkundigen eingehenden Referate unſeres zweiten Präſidenten haupt⸗ ſächlich drei wichtige Fragen: 1. Wo können in größerer Menge Hucheneier zum Zwecke der Zucht gewonnen werden; 2. mit welchen Mitteln iſt an den in Ausſicht genommenen Orten die Hucheneier⸗ gewinnung zu bewerfiteligen ; ir 3. wo können die Hucheneier ausgebrütet und die gewonnene Jungbrut aus⸗ geſetzt werden. f Die Konferenz, deren Theilnehmer eine Fülle ſchätzbarer und reicher Details aus ihren Kenntniſſen und praktiſchen Erfahrungen ſich gegenſeitig mittheilten, nahm den erfreulichſten Verlauf; in allen Hauptpunkten waren ſämmtliche Betheiligten einig. Das Ergebniß der Berathungen kann im Allgemeinen in Folgendem zuſammengefaßt werden: Am Hauptfluſſe Donau iſt mit der Hucheneiergewinnung aus Gründen der Beſchaffenheit dieſes Gewäſſers nach der überein— ſtimmenden Anſicht der Betheiligten wenig zu machen; das Hauptaugenmerk iſt auf die großen Nebenflüſſe Iſar, Inn, Lech und Iller zu richten. An der mittleren Iſar bis unterhalb München wird es gelingen, einen ſyſtematiſchen Fang auf Laichfiſche zu organiſiren; für Erbrütung der Eier dient das nahe Starnberg; Einrichtungskoſten werden nicht erwachſen. An der unteren Iſar kommt Landshut in Betracht. Dieß wird nach wie vor der Hauptplatz für die Hucheneier- gewinnung bleiben. Für die Gewinnung von Laichfiſchen wird die Ertheilung von Fangprämien an die Fiſcher Vorausſetzung ſein. Ein bisher dort beſtandener Hauptmangel war, daß nur ein kleiner Theil der bei Landshut gewonnenen Hucheneier in der dortigen Anſtalt Schönbrunn auf— gelegt werden konnte, der größte Theil friſch befruchtet ſofort nach Starnberg verſchickt werden mußte, von wo aus die Eier erſt ſpäter wieder vertheilt, namentlich wieder an die Donau nach Karthaus-Prüll, Kelheim zurück verſendet werden mußten, durch welchen doppelten Transport ſehr empfindliche, durch Verbeſſerung der Einrichtungen in der Nähe der Gewinnungsſtation aber vermeid- bare Verluſte der bekanntlich ſehr zarten Hucheneier veranlaßt wurden. Zur Herbeiführung der erforderlichen Abhilfe iſt die Erweiterung der Einrichtungen zur Huchenerbrütung bei Landshut ſelbſt, in Schönbrunn, mit einem Zuſchuß von 150 & und die Adaptirung der Fiſchzuchteinrichtungen in Karthaus-Prüll und Kelheim zur unmittelbaren Aufnahme einer größeren Anzahl von Eiern ab Landshut mit einem Zuſchuſſe von 200 / geplant. Am bayeriſchen Inn und dem huchen- reichen Nebenfluſſe Alz ſowie dem Flüßchen Iſen iſt für die künſtliche Huchenzucht bis jetzt nichts geſchehen. Dem verdienſtvollen Einfluſſe des Herrn Bezirksamtmannes Mayer von Altötting als Vorſtandes des dortigen Fiſcherei-Vereins ſcheint es erfreulicher Weiſe zu gelingen, auch dort das Intereſſe der Fiſcher für die Sache anzuregen. Um in der Nähe der Fangorte, namentlich in Burghauſen, Altötting und Neuötting die Möglichkeit der Einrichtung von Erbrütungsgelegenheit zu ſchaffen, iſt ein Zuſchuß von 170K zur Verfügung geſtellt. Für den oberen Lech find Unterhandlungen mit Herrn Schmidt in Landsberg eingeleitet, deſſen Brutanſtalt als Grundlage für die weiter zu treffenden Einrichtungen dienen kann. Für den untern Lech bei Augsburg haben die Berathungen ergeben, daß dort weit mehr Hucheneier als bisher gewonnen werden könnten, daß dieß aber auch dort, ähnlich wie bei Landshut, nur durch Gewährung von Fang— prämien an die Fiſcher erreicht werden kann. Die Erbrütung der gewonnenen Eier kann in der trefflich eingerichteten und vorzüglich geleiteten Schöppler'ſchen Anſtalt erfolgen. Zur verſuchs⸗ weiſen Einführung von Fangprämien iſt ein Betrag von 200 M. zur Verfügung geſtellt. Ueber die an der Iller bei Kempten, Immenſtadt und Sonthofen zu treffenden Vorkehrungen konnte auf der Konferenz eine ſichere Grundlage nicht gewonnen, ſondern mußte weitere Klärung der Korreſpondenz vorbehalten werden. Seitens des Fiſcherei-Vereins zu Ulm wurde beſonderer Werth auf die Ein— richtung einer Erbrütungsanſtalt bei Ay gelegt. Zum Zwecke der von dem Vertreter des Ulmer Vereins angeregten kommiſſionellen Unterſuchung der dortigen Verhältniſſe wurde vorerſt ein Betrag von 75 M. üherwieſen. So ſind denn die Einleitungen zur ſyſtematiſchen Hucheneiergewinnung im Donaugebiete in der umfaſſendſten Weiſe getroffen und die Ausführung der erforderlichen Maßnahmen von den berufenſten Fachmännern mit anerkennenswerther Bereitwilligkeit übernommen worden. Wir dürfen daher hoffen, daß das ſo ſchön Begonnene unter der liebevollen Hingebung der Männer, welche die Weiterführung übernahmen, zu einem gedeihlichen Ziele gebracht werde, allen Betheiligten zur Ehre, dem Vaterlande zum Nutzen. Dem Deutschen Fiſcherei-Vereine fühlen wir uns für die neuer iche Unterſtützung und Förderung unſerer Beſtrebungen zu dem wärmſten Danke verpflichtet, den wir hiemit öffentlich zum Ausdrucke gebracht haben wollen. Innigen Dank ſagen wir auch all' den Bruder-Vereinen, die uns bei Ausführung der Aufgabe helfend an die Seite getreten ſind, innigen Dank allen Theilnehmern der ſo anregenden Konferenz! (Schluß folgt.) — — — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — K. Weſerlachsfiſcherei. Mit der an der Unterweſer im Gebiete der Küſten— fiſcherei geplanten Lachszegenfiſcherei beſchäftigt ſich inzwiſchen auch die Tages— preſſe, insbeſondere in der Rheinprovinz (Nr. 117 „Kölniſche Volkszeitung“, Nr. 123 „Kölniſche Zeitung“). Seitens des zuſtändigen Herrn Regierungspräſidenten zu Stade, an welchen die Verhandlungen vom Herrn Minifter der Landwirthſchaft zurück— gegangen zu ſein ſcheinen, iſt Einladung an die Fiſcherei-Vereine des Weſergebiets ergangen, Deputirte zu entſenden, um mit denſelben die einzelnen Bedingungen des Betriebes und die Betheiligung der Unternehmer an der künſtlichen Lachszucht zu formuliren. Die Vereine ſtreben aber, wie bekannt, die gänzliche Beſeitigung dieſer holländiſchen Fiſcherei an, welche die preußiſchen Fiſcher ſo erheblich ſchädigt. Die Regierung in Stade ſoll unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs und unter Bedingungen den Betrieb geſtattet haben. Während die Oldenburg'ſche Regierung Bremiſchen Fiſchern die Ertheilung einer gleichen Konzeſſion an anderer Stelle abgeſchlagen hat, ſoll der Bremiſche Senat zugeſtimmt haben. Die „Weſerzeitung“ vom 23. März 1888 Nr. 14823 meldet, daß Bremen unter Vorbehalt aller Rechte des Bremiſchen Fiſcheramts den Zegenfiſcherei-⸗Unternehmern die Verpflichtung auferlegt habe, dem Senat zur beliebigen Verfügung für Hebung der Lachsfiſcherei an der Weſer jährlich 500 „ zu zahlen und eine Million befruchteter Eier unentgeltlich zu liefern, auch bei Streitigkeiten vor Bremer Gerichten Recht zu ſuchen und zu nehmen, und ſoll bei der Bremer Generalkaſſe dieſer— halb eine bedeutende Kaution hinterlegt werden. Weiter ſchreibt man uns unterm 19. Mai: Der Regierungspräſident zu Stade hat nun die betheiligten Vertreter der Weſerfiſcherei auf Freitag den 25. Mai 10 Uhr in den Saal der königl. Regierung zu Hannover geladen behufs Beſprechung der Betriebsbedingungen für die in der Unter— weſer einzurichtende Lachsfiſcherei, insbeſondere behufs Erörterung des Planes, wie die von den Unternehmern zu liefernden, befruchteten Lachseier am Beſten auszubrüten und wie die daraus gewonnene Brut zu verwenden und zu vertheilen ſeien. Alſo nur Bedingungen ſollen geſtellt und die Sache ſelbſt bleiben! Vogel⸗ und Fiſchwelt. In Nr. 4 unſerer Zeitung wird ein Artikel des Herrn Lehrers Bur baum aus Hofrath Liebes „Monatsſchrift des deutſchen Vereins zum Schutze der Vogelwelt“ wiedergegeben, in welchem der Verfaſſer darthut, wie großen Schaden die Rabenkrähen (Corvus corone) der Fiſcherei im Maingebiete zufügen, indem fie, über das Waſſer ſtreichend, die kranken oder todten Fiſche herausnehmen und am Ufer verzehren. — Nach meinen Erfahrungen übertrifft die Nebelkrähe (C. cornix) bei Ausübung des Diebshandwerkes ihre Muhme noch bedeutend und legt dabei eine ſtaunens— werthe Dreiſtigkeit an den Tag. So lange zur Winterszeit eine nur ſchwache Eisdecke die Teiche überzieht, finden ſich ſchon frühzeitig regelmäßig einige Nebelkrähen auf ihnen ein und forſchen eifrig allerorts nach, ob etwa über Nacht ein todtes oder krankes Fiſchchen an die Oberfläche emporſtieg. Iſt dieß der Fall, ſo wird die Eisrinde mittels des ſtarken Schnabels durchhämmert und die Beute gierig verzehrt. Merkt der Vogel aber, daß die Decke für ſeine Kräfte ſchon zu ſtark iſt, ſo holt er ſich, wie ich in der „Monats— ſchrift des deutſchen Vereins zum Schutze der Vogelwelt“ berichtete, einige vagabondirende Genoſſen herbei und mit vereinten Kräften wird alsdann die Arbeit aufgenommen, der Raub brüderlich getheilt. Wird irgendwo Zwecks der Fiſcherei ein Teich abgelaſſen, ſo ſind ſicherlich die Erſten am Platze die Nebelkrähen; auf naheſtehenden Bäumen ſitzend warten ſie aber ruhig und beſcheidentlich, bis der Menſch alle ſeine Schätze eingeheimſt hat, dann fliegen fie hernieder, um ſich, im Schlamme watend, an Grüadlingen, Moder— lieschen u. a. ordentlich voll zu freſſen. Neueſtens ſah ich ſie ſogar unweit von Schlaupitz in einem ſeichten Graben herumſtolziren und auf die denſelben bewohnenden Elritzen und 8 Schmerlen Jagd machen. Auch die freche Elſter und der „Allesfreſſer“ Eichelheher (Garrulus glaudarius L., vergl. über den Letzteren meine „Vögel des Zobten“ „Cabanis Journal für Ornithologie“ 1888 J. und Dr. Karl Ruß „Gefiederte Welt“) ſtehlen Fiſche aus abgelaſſenen Teichen und fadendünnen Bächen; der Zweite ſogar Krebſe. K. Knauthe. 184 — — — V. Fiſcherei- und Jiſchmarktberichte. L. Rendsburg, 22. April. Recht gut war der heutige Fiſchmarkt beſchickt und auch der Handel ein recht lebhafter. Preiſe waren für Dorſch 15-25 J, Butte 10—25 ½ per Stück, Schollen 25-30 8, Hechte 40 , Zander 60 J, Brachſen 30 —40 , Plite 20 per ½ Kilo. Von Eckernförde waren größere und überwiegend mittelgroße Heringe angelangt, welche anfänglich das Wall mit 80 g und 60 8, ſpäter mit 50 und 40 J bezahlt wurden, nachdem die großen meiſtentheils ausgeſucht waren. Nach Berichten der von dort gekommenen Fiſcher ſind die Fang— verhältniſſe dort noch immer durch Eisverhältniſſe erſchwert. g L. Neuſtadt, 23. April. Wenngleich die Eisverhältniſſe noch ungünſtig, hebt ſich doch der Fiſchfang und auch aus benachbarten Fiſcherdörfern kommen an einzelnen Tagen größere Mengen Heringe an den Markt. Die Waare wurde mit 15—16 & per Tonne bezahlt und auch die hieſigen Fiſcher erhielten dieſen Preis. Trotz der ſchon für dieſen Fiſch zu weit vorgeſchrittenen Jahreszeit iſt die Waare von ſchönſter Qualität, fett und groß, doch iſt der weitere Verſandt wegen der Zeit erſchwert. Im Uebrigen iſt der Fang an Dorſch und Butt ein ſehr ſchlechter. L. Travemünde, 18. April. Fiſchfang im Monat März. 9 Wall Heringe (7 Wall davon verdorben), 30 Wall Bretlinge (12 Wall verdorben). Nur am 9. März konnte gefiſcht werden, in Folge des Eisganges, und erſt am 31. war es möglich, die vor 3 Wochen ausgeſetzten Netze ein⸗ zunehmen. Daher kam es, daß eine ſo große Menge der Fiſche verdorben war. Ob Netze ver— loren gegangen find, iſt noch nicht ermittelt, da verſchiedene Stellnetze, Herings- und Bretlings: ſtellnetze noch nicht aufgenommen werden konnten. L. Marne, 25. April. Die ſeit einigen Tagen begonnene Fiſcherei in den Prielen ergab eine ſehr gute Ausbeute an Butt. In den Fluthen wurden dagegen Rothaugen, Barſche und Hechte gefangen. Der Kudenſee lieferte in voriger Woche viele Hechte, einige bis 6 Kilo ſchwer. Sie erzielten 30—38 J per ½ Kilo. Butte 7—10 4, Schollen 10 —20 J per Stück. Auch die Seefiſcherei iſt wieder aufgenommen. L. Die Ausbeute der dießjährigen Lofotſiſcherei iſt außerordentlich günſtig. Der dießjährige Dorſch iſt reich an Rogen und lieferte außerordentlich viel Leber. Es ſind 26 Millionen Fiſche gefangen. Der Werth des bisher aufgefiſchten Quantums wird zu 6,1 Millionen Kronen angegeben. Die Preiſe ſind in dieſem Jahre weſentlich höher. Inserate. Groß⸗Tiſchhandlung — ur 2 Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: Blaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. ER Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. (10) F Angelgeräthe 37 jeder Art empfiehlt billigſt 6/2 G. Staudenmayer, Ulm a. D. Der Fiſchotterjäger. Franko gegen 1 M in Marken beim Verfaſſer und Verleger 4/2 F. Scheuchzer, Bülach (Schweiz). 8 2jährig, 20 —25 em lang, Zatz- Karpfen, °i 7 Ctr., gibt ab: 3/2 Fiſchzucht⸗Anſtalt bei Wiesbaden. Wer liefert lebende Eßkarpfen, Hechte, Aale, Schleie, ſowie andere Süßwaſſer⸗ fiſche, und zu welchem Preiſe, nach Mannheim? 4/3] Moritz Mollier, Fluß- u. Seciifhhandlung. re | Die älteſte Deutſche / Naubthierfallen Fabrik aon W. Williger unrm. R. MDe ber Haynau i. Schl. empfiehlt ihre weltberühmten Original-Fangapparate. Illuſtrirte Preiscourante franco! Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof- Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 16. Juni 1888. Alem te Fiſcherei-Zeitung. Erſcheint monatlich zwei bis dreimal. Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 Inſerate die e Petitzei le Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und leue O ge 15 Pfennige. — Redaktion und ne a Pr: Für Kreuzband⸗ Adminiſtration, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtraße 48/21. Banerifchen Piſcherei-Teitung. Organ fürdie Delamnt intereſſen der Filherei, ſowie für lle Heſtrebungen der &il clerei-Vereine; in Sonderheit Organ der Landes- Fiſcherei-Vereiue für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſtfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutfhlands, geleerreich⸗ -Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom & Bayerifden Fifherei Verein. Nr. 15 115 , München, 16. Juni 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. Inhalt: I. Einziehung verbotener Fiſchereigeräthe. = Züchtung des Hechtes. — III. Aus⸗ ſtellung und Generalverſammlung des Thüringiſchen Fiſcherei-Vereins. — IV. Literatur. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Einziehung verbotener Jiſchereigeräthe. Aus Anlaß einer Vorſtellung des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereins hat das k. Staatsminiſterium der Finanzen die ihm untergeordneten Aemter mittelſt Entſchließung vom 12. Mai 1888 darauf aufmerkſam gemacht, daß die gemäß Art. 126 Abſ. 3 des Polizeiſtrafgeſetzbuches vom 26. Dezbr. 1871 gerichtlich eingezogenen und an das k. Rentamt abgegebenen Fiſchereigeräthe verbotener Art vor einer Veräußerung zur weiteren Benützung unbrauchbar zu machen ſind. II. Züchtung des Hechts. Ein ſo gefährlicher Räuber der Hecht auch iſt, ſo ergeben ſich doch im Gebiete der Teich⸗ und Flußwirthſchaft auch gar manche Fälle, in denen deſſen Mehrung erwünſcht und rationell erſcheint. Junge Hechtbrut zum Beſatz von Teichen oder Flüſſen käuflich zu be— kommen, iſt bis jetzt recht ſchwer. Nur ſelten iſt dazu Gelegenheit geboten. Um ſo mehr muß eine treffliche Anleitung zur Hechtzucht intereſſiren, welche der hochverdiente Direktor der Hüninger Fiſchzuchtanſtalt, Herr Haak, in den Circularen des Deutſchen Fiſcherei— 186 Vereins 1888, Nr. 2, S. 92 jüngſthin veröffentlicht hat. Herr Direktor Haak verweiſt dortſelbſt zunächſt auf die Benützung des Weiß' ſchen Selbſtausleſers“), welcher ſchon bei einem Gefälle von 1,20 — 1,50 Meter vorzüglich funktionirt und auch nicht ſonderlich theuer iſt. Abgeſehen von dieſem Selbſtausleſer empfiehlt Herr Direktor Haak folgendes Verfahren: „Am einfachſten iſt es wohl, wenn man die befruchteten Hechteier, nachdem ſie einige Stunden in mehrfach erneuertem friſchen Waſſer gelegen, an flache, mit Waſſerpflanzen bedeckte Uferſtellen möglichſt dünn ausſäet. Um ein zu ſtarkes Zuſammenkleben der Eier zu verhindern, thut man gut, das Gefäß mit den Eiern mehrfach tüchtig zu ſchütteln, auch kann man wohl vorſichtig die Eier mit der Hand umrühren. Selbſtredend werden bei dieſem Ausſäen der Eier zahlloſe auf ungeeignete Stellen fallen und hier im Schlamm erſticken, zahlloſe werden durch Feinde aller Art zerſtört werden, immerhin werden jo viel Eier zur Entwickelung gelangen, daß die geringe Mühe reichlich belohnt wird. Nicht viel umſtändlicher, aber viel mehr Erfolg verſprechend iſt es, wenn man, wie folgt, verfährt: Man fertigt aus Latten einige flache Kaſten derart an, daß die einzelnen Latten etwa 3 — 4 cm von einander entfernt find. Den Boden und die Seiten der Kaſten bedeckt man mit Waſſerpflanzen und verankert ſie ſchwimmend an ſonnigen Stellen des Gewäſſers. Auf dieſe Pflanzen ſäet man jetzt die befruchteten Hechteier aus, jedoch möglichſt dünn, damit die nie ausbleibende Schimmelbildung einzelner Eier nicht etwa ſämmtliche in den Käſten befindlichen Eier ergreift. Wünſchenswerth iſt es, wenn der Kaſten mit einem ſehr grobmaſchigen Drahtgitter oder einem alten weitmaſchigen Netze überſpannt wird, damit nicht Enten, Waſſerhühner u. dergl. an die Eier gelangen können. Man kann auch die Befruchtung der Eier auf den Pflanzen ſelbſt vornehmen, doch iſt dieß entſchieden ſchwieriger und unſicherer, auch iſt eine gleichmäßige Vertheilung der Eier hiebei ſehr ſchwer zu bewirken. Die Größe der Käſten iſt natürlich vollſtändig in das Belieben jedes Einzelnen geſtellt, doch wird man gut thun, dieſelben nicht gar zu groß zu machen, ſondern lieber eine größere Anzahl zu nehmen, eben weil kleinere Kaſten handlicher ſind. Strömendes Waſſer iſt durchaus nicht erforderlich, nicht einmal wünſchenswerth, Wind und Wellen— bewegung ſorgen ſchon genügend für Waſſererneuerung. Noch eine dritte Methode könnte ich vorſchlagen, nämlich, daß man ziemlich große in Waſſer ſchwimmend verankerte Lattenkäſten anfertigt, dieſe mit Wachholderzweigen und Waſſerpflanzen auskleidet und jetzt einige laichreife Paare von Hechten einſetzt, damit die— ſelben an den Pflanzen ihren Laich ſelbſt abſetzen. Sicher iſt dieſe Methode nicht, da in enger Gefangenſchaft gehaltene Hechte höchſt ungern natürlich laichen. Selbſtredend müſſen die großen Hechte nach erfolgtem Laichen aus den Kiſten entfernt werden. Ich würde es jedoch ſtets vorziehen, gut befruchtete Hechteier in oben genannten Lattenkäſten dünn auszuſtreuen, da kann der Erfolg eigentlich nie ausbleiben. Andauernd kalte, regneriſche Witterung wird allerdings auch hier gerade wie in der freien Natur zahl— loſe Eier vernichten. Da man jedoch mit Millionen rechnen kann und immerhin die Eier gegen viele Feinde geſchützt ſind, ſo wird der Erfolg dennoch in der Regel ein befriedigender ſein. Bei andauernd warmem, ſonnigen Wetter wird der Erfolg ſogar ein ganz über— raſchender ſein. Man könnte in dieſer Weiſe ſehr bald eine Uebervölkerung mit Hechten ſelbſt für große Gewäſſer herbeiführen, wenn die Hechte nicht richtige Kannibalen wären und der größere ſeinen kleineren Bruder durchaus nicht verſchonte. Der Schutz, welchen der genannte einfache ſchwimmende Lattenkaſten den Eiern, wie der ganz jungen Brut gewährt, iſt nämlich ein viel größerer, wie es im erſten Augenblicke ſcheint. Ueber den Schutz der Eier gegen zahlreiche Feinde habe ich ſchon oben geſprochen, nun ſind jedoch gerade die jungen Hechte während mehrerer Tage nach dem Ausſchlüpfen viel größeren Gefahren ausgeſetzt, wie die meiſten anderen Fiſche. Der junge, eben ausgeſchlüpfte Hecht iſt ein ganz eigenartiges Geſchöpflein. Wohl Niemand wird in dieſem Weſen den größten Räuber unſerer Gewäſſer vermuthen; der junge a ) Sogen. Zuger-Syſtem, mit von unten durch Waſſer geſpeiſten Glasglocken. Noch in dieſem Jahre wird in der Fiſchzuchtanſtalt Starnberg ein Bruthäuschen mit ſolchen Apparaten zur Coregonenzucht eingerichtet werden. Hecht, mit verhältnißmäßig großer Dotterblaje dem Ei entſchlüpfend, hat eine keulenförmige Geſtalt. Er ſchwimmt nur eine ganz kurze Strecke fort, um ſich dann auf längere Zeit an aufrechtſtehenden Pflanzen, Steinen, im Waſſer liegenden Holzſtücken u. ſ. w. möglichſt nahe der Oberfläche feſt anzuhängen. Das junge Hechtlein klebt hier ſo feſt, daß bei ſchnellem Fallen des Waſſers die meiſten elendiglich umkommen müſſen, weil ſie anſcheinend ſich nicht ſelbſtthätig wieder freimachen können. Ungezählte Millionen junger Hechte gehen in der freien Natur ſicherlich alljährlich bei ſchnell zurücktretendem Waſſer in dieſer Weiſe verloren. Wiederum werden andere Millionen junger Hechtlein durch die harmloſeſten Weißfiſche ver— zehrt werden, weil das Hechtlein eben für eine anhaftende Mückenlarve u. dergl. gehalten wird. Bei normaler Waſſerwärme dauert dieſes Anhaften der Hechte wohl 8 bis 10 Tage, nach und nach iſt dann die Dotterblaſe geringer geworden und das kleine keulenförmige Ungethüm hat ſich zu einem fiſchähnlichen Weſen entwickelt. Endlich, wenn auch die eigen— artige Kopfbildung des Hechtes deutlich wahrnehmbar, löſt ſich das Thierlein ab, um als junger Hecht ſofort auf die Jagd nach kleinen Cruſtaceen aller Art auszugehen und ganz wunderbar ſchnell heranzuwachſen. Ueber all' die oben geſchilderten Gefahren helfen wir dem jungen Hechte in den ein— fachen Lattenkäſten, eigentlich zwar auch ein Brutapparat, hinweg. Ein plötzliches Fallen des Waſſers läßt die an den Pflanzen, den Latten u. ſ. w. haftenden jungen Hechte nicht trocken fallen, da ja der ganze Kaſten ſich mit dem Waſſer ſenkt, gegen die meiſten Fiſche iſt das Hechtlein hier ebenfalls geſchützt. So kann es denn nicht fehlen, daß nach 8 bis 10 Tagen (unter Umſtänden allerdings länger oder kürzer) zahlloſe völlig entwickelte, ſchwimm— fähige junge Hechte dem ſo höchſt einfachen Brutapparate entſchwimmen. Wie viele von dieſen kleinen Hechtlein allerdings zu großen Hechten heranwachſen, hängt wiederum einzig davon ab, wie viel Nahrung anfänglich an kleinen Cruſtaceen, ſpäter an kleinen Fiſchen aller Art in dem betreffenden Gewäſſer vorhanden iſt. Ohne ausreichende Nahrung werden die jungen Hechte ſehr bald über einander herfallen und ſchließlich doch nur wenige der ſtärkeren übrig bleiben“. III. Ausſtellung und Generalverſammlung des Thüringiſchen Fifherei- Vereins. 8. K. Eiſenach, im Mai 1888. In dem Garten der Geſellſchaft „Erholung“, deſſen Bäume, Sträucher und Raſenfläche der Frühling in erquickendes friſches Grün gekleidet hatte, fand gelegentlich der dießjährigen, ebendaſelbſt im Saale abgehaltenen General— verſammlung des Thüringer Fiſcherei-Vereins in den Tagen vom 9. bis 11. Mai eine zahlreich beſuchte und gut beſchickte Fiſcherei-Ausſtellung ſtatt, an der nur Mitglieder des Vereines betheiligt waren. Halbbogenförmig waren die durch die ſtädtiſche Waſſer— leitung geſpeiſten, aus Eiſen und Glas hergeſtellten Behälter aufgeſtellt, ſo daß die theil— weiſe recht dicht beſetzten Baſſins von allen Seiten beſichtigt werden konnten. Alle nutz— baren Fluß-, Bach⸗ und Teichfiſche des Thüringer Landes waren in guten Exemplaren vorgeführt, auch einige Welſe, die ja in der Saale unterhalb Halle noch vorkommen; ebenſo künſtlich gezüchtete amerikaniſche Salmoniden, insbeſondere Regenbogenforellen und Bach— ſaiblinge, auch Forellen- und Schwarzbarſche, jedoch letztere nur in einigen Exemplaren. Hervorzuheben ſind die zwei- und dreijährigen Regenbogenforellen und Aeſchen des Herrn Haage-Erfurt. Außerdem hatten die Herren Hoffiſcher Bonnewitz-Eiſenach, der Leiter der als wohlgelungen zu bezeichnenden Anordnungen, Rentier Sperber- Weimar und der Vor— ſtand der Zuchtanſtalt des Thüringer Fiſcherei-Vereins, Oekonomierath Gräfe-Zwätzen in größerer Menge ausgeſtellt; Herr Gräfe namentlich zwei- und dreijährige in kleineren Teichen gezüchtete Aale, an denen die Entwicklung dieſer Fiſchart zu verfolgen war. Von den ſonſtigen theilweiſe zur Ausſchmückung des Raumes verwendeten Ausſtellungsgegenſtänden ſind noch Otternfallen von Stein-Gerſtungen und Transportgefäße von Th. Hölzel— Eiſenach namhaft zu machen. Lebende Fiſchottern, Otternhunde des Herrn Sperber und verſchiedene Schauſtellung von Fiſchfeinden, ſowie von Seefiſchen u. A., dergleichen Zubehör aa jeder Fiſcherei-Ausſtellung fehlten auch nicht, wie denn auch in einem Nebenzimmer des Saales Herr Hildebrand-München Fanggeräthe ausgeſtellt hatte. Der Kaſſeler Fiſcherei-Verein hatte auf Erſuchen ſeine Modelle von älteren Fiſchwegen und ein Projekt eines neuen Fiſch— weges für Forellen ausgeſtellt. Beſonders zu erwähnen war ein von Herrn Arens⸗ Glehſugen ausgeſtellter „Apparat zur ſelbſtthätigen Fütterung der Jungfiſche mit lebenden Cruſtaceen“ nach dem Syſtem des Herrn Dr. Brume-Lobezin bei Halle. Dieſe Gefäße verſchiedener Größe ſtehen neben— einander, geſpeiſt durch eine Waſſerleitung, die zunächſt in ein größeres mit lebenden Cruſtaceen gefülltes Gefäß eintritt und von hier dem daneben befindlichen kleinern durch einen zu regulirenden Waſſerſtrahl fortwährend mehr oder weniger Cruſtaceen zuführt. In dem mittleren befinden ſich die jungen Fiſche und zwar in einem Doppelbehälter innen, während die Cruſtaceen dem Raume zwiſchen den beiden Wänden zugeführt werden und zwar ſeitlich durch feine Siebe dem inneren Raume. Sollten nicht alle Cruſtaceen von den Fiſchchen verzehrt werden, vielmehr mit dem abfließenden Waſſer noch weggehen, ſo werden ſie in dem dritten kleinen Gefäß aufgefangen und können von dort wieder dem erſten Gefäße zugeführt werden. Wie? und wo? die Cruſtaceen gewonnen werden, „ob“? und „wo“? der Apparat praktiſch thätig iſt, war nicht zu ſehen. Ein weiterer, zum erſten Male zur öffentlichen Darſtellung kommender größerer Apparat zur Reinigung von Fabrikabfallwäſſern war durch die Herren Chemiker Bohlig & Roth-Eiſenach in Thätigkeit geſetzt. Er beſtand aus einem etwa 2—21/a m hohem viereckigen je / m im Gevierte haltenden Geſtell, das oben ein Glasbaſſin trug, in welches mit Petroleum und Schmutztheilen getrübtes, übelriechendes Waſſer gethan wurde. Darunter befanden ſich zwei von einander getrennte als Filterapparate dienende Holzkäſten, zumeiſt mit zerkleinerter Kohle, Kohlenſtaub und einer chemiſchen Flüſſigkeit gefüllt, welche beide das verunreinigte Waſſer zu paſſiren hatte. Es trat völlig gereinigt aus dem unterſten Kaſten heraus, fiel dann auf verſchiedene, unter einander parallel aufgelegte Bleche, deren Ränder auf drei Seiten das Entweichen des Waſſers hinderten, während die vierte Seite abwechſelnd offen war, anſcheinend um den von einem zum andern Bleche herab— fallenden Waſſer wieder aus der Luft Sauerſtoff zuzuführen und gelangte ſo das nun völlig reine und geruchloſe Waſſer in einen auf der Erde ſtehenden Glaskaſten, in welchem lebende Fiſche ſich befanden. Am zweiten Ausſtellungstage — Himmelfahrtstage — wurde auf Veranlaſſung des Heſſiſchen Fiſcherei-Vereins aus dem Reſervoir einer heſſiſchen Papierfabrik entnommenes, alſo concentrirtes Fabrikabwaſſer in fünffacher Verdünnung in dem aufgeſtellten Apparate geklärt. In dem gereinigten Waſſer lebten eingeſetzte Fiſchchen den ganzen Tag, darunter Forellen 5—6 Stunden. Ob es möglich fein wird, den Apparat ohne allzu große Koſten für Maſſenreinigung herzuſtellen, ſoll in nächſter Zeit feſtgeſtellt werden. Ueber das Reſultat erfolgt weitere Mittheilung. Schon am frühen Morgen des erſten Tages hatten ſich verſchiedene Fachleute, vor allem der Vorſitzende des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herr Kammerherr Dr. v. Behr— Schmoldow eingefunden, auch durch Schleifen kenntliche Vertreter fremder Fiſcherei-Vereine, ſo des Kgl. Sächſiſchen, des Heſſiſchen und Wiesbadener Fiſcherei-Vereins. Als gegen 11½ Uhr Se. Kgl. Hoheit der Erbgroßherzog von Sachſen-Weimar mit Gefolge die Aus— ſtellung beſichtigt hatte, wurde bald nach 12 Uhr vom Vorſitzenden des Thüringer Fiſcherei— Vereins, Herrn Schloßhauptmann v. Wurm b-Porſtendorf, die Generalverſammlung im Saale der „Erholung“ eröffnet unter Begrüßung der Erſchienenen, unter denen ſich viele hohe Beamte der Thüringer Staaten befanden. An den in der Ferne weilenden Groß— herzog, der ſeither allen Generalverſammlungen beigewohnt hatte, wurde ein Begrüßungs— telegramm abgeſendet. Zum erſten Gegenſtand der Tagesordnung: „über die zehnjährige Thätigkeit des Vereines und über die Arbeit des letzten Jahres“ erſtattete der Vorſitzende Herr v. Wurmb Bericht, in erſterer Beziehung auf den gedruckt werdenden Bericht verweiſend, der das Gedeihen des Vereines, dem neuerlich ſechs Fürſtlichkeiten, darunter der Herzog von Edinburg zugetreten ſeien, beweiſen werde. Nur einige Punkte ſollten hervorgehoben werden: Wenn auch der wegen Aenderung der Schonzeiten, insbeſondere Einführung von Individualſchon— 189 — zeiten gefaßte Beſchluß reſultatlos verlaufen ſei, ſo ſei doch die Geſetzgebung der Thüringer Staaten nunmehr eine übereinſtimmende und auf derſelben Grundlage beruhend. Ehrend erwähnt werden die Verdienſte des verſtorbenen Präſidenten v. Hardenberg. Von der Anſtellung eines beſonderen Otternjägers ſei man zurückgekommen als zu theuer, da der Verein für jeden Otter, obwohl dem Jäger der Pelz überlaſſen ſei und die Privaten ihre Zahlung geleiſtet hätten, noch etwa 20 W habe zulegen müſſen. Auch ſei die Erpachtung von Fiſchwaſſern durch den Verein aufgegeben als zu theuer und nur die Brutanſtalt bei— behalten. Statutenänderung ſei erfolgt, um die etwas komplizirte Maſchine des Vorſtandes zu vereinfachen, was erfolgreich geweſen ſei. Insbeſondere ſeien auf erfolgte Rundſchrift Zwecks genauer Feſtſtellung der ſtaatlichen Unterſtützung ſämmtlicher Deutſchen Fiſcherei-Vereine für 1888 von den verſchiedenen Thüringer Regierungen dem Vereine Subventionen von 500, 250, 200 und 75 &, insgeſammt von 1,950 M zu Theil geworden; nur Schwarz— burg Rudolſtadt gewährt keine ſolche. Angeſtrebt ſei die Entfernung ſämmtlicher „Schwedderiche“ (Aalfänge) bei den Mühlen, ſoweit die Berechtigung der Inhaber nachzuweiſen ſtehe gegen Vergütung, Schutz gegen Turbinenanlagen, welche die zu Thal gehenden Aale vernichten u. A. Ein Zirkular an die landwirthſchaftlichen Vereine wegen Benennung von Perſönlichkeiten, welche Intereſſe für Fiſcherei und Fiſchzucht, namentlich im Weimar'ſchen Oberlande, hätten, ſei zwar nur ſpärlich beantwortet, immerhin ſeien dadurch Mitglieder gewonnen. Die Zahl derſelben betrage jetzt 437. Herr Oekonomierath Gräfe-Zwätzen berichtete über die dießjährigen Erfolge der Brut— anſtalt im Vereinsgebiete, dabei an den in den abgelaufenen zehn Jahren ſtetig ſich mehren— den Umfang der Arbeiten anknüpfend. Er führte aus, daß die Ausſetzungen von Lachsbrut im Vereinsgebiet ſchon von Nutzen geweſen ſeien für die Allgemeinheit, indem der Preis für das Pfund Lachs auf nur 60 ½ zurückgegangen ſei; gegen die Weißenfelſer Fiſcherzunft glaubt er ſich wenden zu ſollen, weil dieſelbe Tag und Nacht das untere der dort befindlichen zwei Wehre beobachten laſſe, um jeden aufſteigenden Lachs an dem zweiten vielleicht unter Anwendung nicht ganz vorſchrifismäßiger Netze zu fangen. In der letzten Periode ſeien 120,000 Stück Eier vom Deutſchen Fiſcherei-Verein geſpendet, die an 6—8 verſchiedene Anſtalten vertheilt ſeien, bei dem Transport ſeien kaum 1— 2 Prozent, bei der Erbrütung 5— 10 Prozent, durchſchnittlich 8 Prozent verloren gegangen: der Ausſetzung unterziehe ſich meiſt Herr Ober— förſter Grimm --Saalburg. Die Forelle bezeichnet Redner als denjenigen Fiſch, der beſonders im Weimar'ſchen Oberland (Eiſenach), das ſo viel laufendes Waſſer habe, gezüchtet und gehegt werden müſſe, wie es anderwärts im Vereinsgebiete geſchehe; u. A. ſeien in der Brutanſtalt zu Riemen im Thale 250,000 Stück neben 30,000 Stück Bachſaibling und 5000 Stück Regenbogen— forellen, von Euler-Madebach 35— 40 Mille Forellen gezüchtet. Eine neue Bezugsquelle von Forelleneiern ſei die Brutanſtalt Eibachsgraben zu Tann in der Rhön, doch laſſe die Verpackung zu wünſchen übrig; als ältere Bezugsquellen wurden Seiffert- Oberndorf und Haage-Erfurt genannt. Hervorgehoben wurde, daß die Forelle ſicherer Standfiſch für die Bäche ſei, was namentlich von den Neueinführungen der Regenbogenforelle und dem Bachſaibling nicht zu behaupten ſei, insbeſondere gehe erſtere aus den fließenden Wäſſern weg; beide ſeien die Zukunftsfiſche für kleinere Teichzucht, weil ſie wärmeres Waſſer vertragen und raſch— wüchſiger als die Forelle ſeien. Nach einer kurzen Erörterung über Fiſchfutter, gelegentlich der er das von Herrn Schwarz-Berlin bezogene als gut und ebenſo eine Miſchung von Fleiſchfuttermehl mit phosphorſaurem Kalk als empfehlenswerth bezeichnete, ſchloß Redner ſeinen ſehr beifällig auf— genommenen Vortrag mit dem Wunſche, daß die Ausſtellung und Verhandlung vielen Nutzen und Erfolg bringen möge. Zum vierten Gegenſtand der Tagesordnung entwickelte Herr Regierungs-Bauinſpektor Müller⸗Erfurt in gewandter, anſprechender und gemeinverſtändlicher Weiſe ſeine Anſichten über die ſeither angelegten Fiſchwege etwa dahin: Bei den bis jetzt angelegten Fiſchwegen ſei auf den Satz, daß das Waſſer auf einer ſchiefen Ebene ebenſo raſch laufe, als wenn es aus der gleichen geraden Höhe herunterfalle, nicht entſprechende Rückſicht genommen. Die einfachſte Form, um es den Fiſchen zu ermöglichen, ohne übermäßige Anſtrengung ihrer Kräfte vom Unterwaſſer zum Oberwaſſer einer Stauung zu gelangen, ſei eine geneigte Rinne gemejen, meiſt in einer Stauecke am ſpitzen Winkel eines Wehres angebracht; dann habe man Stiegen eingebaut, meiſt in die ſogen. Freigerinne von Mühlen, ſodann ſeien Sperren mit Schlupföffnungen am unteren Theile der Sperren eingebaut, wie dieß z. B. bei der Rail'ſchen Treppe der Fall ſei. Zu berückſichtigen ſei, daß auf eingeſchloſſene Flüſſigkeiten der Druck des Waſſers überall ſeinen Einfluß gleichmäßig ausübe und zwar ebenſo als ob das Waſſer in einem offenen Gefäße ſich befinde; überall komme der geſammte Druck der Waſſerſäule zur Geltung. Auch bei den mit Schlupföffnungen verſehenen Sperren bilde ſich eine von oben nach unten geneigte Rinne im Waſſer der Kammern, und es werde den Fiſchen durch die eingebauten Sperren keine größere Erleichterung gewährt, als wenn ſie durch eine direkt vom Oberwaſſer zum Unterwaſſer fließende Rinne ſchwimmen müßten. Es komme darauf an, dieſe Druckhöhe zu vernichten und dieß geſchehe dadurch, daß zwiſchen zwei mit Schlupföffnungen verſehenen Wänden eine feſte Wand, eine Mittelſperre, eingefügt werde, ſo daß der Fiſch ruhig durch die Schlupflöcher ſchwimmen könne. Dieſe müßten in entſprechender, durch Berechnung feſtzuſetzender Höhe (die unteren nie größer als die oberen, weil ſonſt die Behälter ausliefen) in je zwei durch die Mittelſperre getrennten Wänden angebracht werden. Durch Ausſparung eines Schlitzes in dem oberen Rande der Mittelſperre, durch welchen mindeſtens ſoviel Waſſer in die tiefere untere Wellung abfließt, als aus derſelben durch die in der nächſten Sperre befindliche Schlupföffnung zutritt, könne die räumliche Aus— dehnung des Fiſchweges verringert werden. Auf dieſen mit Zeichnungen und Zahlenformeln näher erläuterten Anſchauungen beruhe das von ihm in der „Deutſchen Bauzeitung“ Nr. 61/87 u. 1/88 näher entwickelte neuer— dings patentirte Verfahren der Anlage von „Fiſchwegen mit von der Gefällhöhe unabhängiger Waſſergeſchwindigkeit“, welches kein Anſtürmen gegen Naturgeſetze enthalte. Bei Zugrundelegung dieſer Prinzipien ſei der Fiſchweg, welchen Ausdruck Redner für die richtigere Bezeichnung als Fiſchpaß u. ſ. w. hält, zu Hauſe durch den Zimmermann auszuführen und ohne allzugroße Koſten der Stauanlage einzufügen. Schließlich ſprach Redner noch ſeine Ueberzeugung dahin aus, daß mit mehr Energie auf Anlegung von Fiſch— wegen bei allen Stauungen gedrungen werden müſſe; es wolle ihn bedünken, als ob manche derartige Anlage neuer ſei als das preußiſche Fiſchereigeſecz vom 30. Mai 1874, und daß bei derſelben die Beſtimmung, daß bei Neuanlagen von Wehren ꝛc. Fiſchwege anzubringen ſeien, unbeachtet geblieben ſei. Auf Veranlaſſung des Vorſitzenden, der dem Redner den Dank der Verſammlung für den intereſſanten Vortrag ausſprach, gab derſelbe noch an, daß zwei Fiſchwege bereits nach ſeinen Angaben in Thüringen gebaut ſeien, der letztere für Forellen im Nahefluß bei der Stadt Schleuſingen und vorher bei einem kleinen Meliorationswehr bei? Zum fünften Gegenſtand der Tagesordnung „Die Ziele des Vereines“ berichtete Herr Schloßhauptmann v. Wurmb, der dieſerhalb den Vorſitz an Herrn Profeſſor v. Golz-Jena abgetreten hatte. Es wurde dargelegt, was der Vorſtand, in dem ja der Schwerpunkt der Vereinsthätigkeit ſich concentrire und namentlich der Vorſitzende aus— zuführen vorhabe und dieß im Einzelnen dargelegt; ſo werde im Einzelnen Thüringen, das mit Unterſtützung des thätigen Deutſchen Fiſcherei-Vereines an hunderttauſend junge Lachſe zunächſt in die Saale ausſetze, damit forıfahren, obwohl bei Weißenfels die Lachsfiſcherei den Aufſtieg ſchwer ſchädige; für die Werra könne man ſich bezüglich der Lachszucht nicht beſonders erwärmen und ſei es Frage der Zukunft, ob in die oberen Zuflüſſe derſelben Lachſe auszuſetzen ſeien. Uebrigens drohe in der Unterweſer eine bedenkliche Einführung von holländiſcher Fiſcherei für den Lachsaufſtieg im Weſergebiet und werde der anweſende Vertreter des Heſſiſchen Fiſcherei-Vereins dieſerhalb Näheres mittheilen. Redner verbreitete ſich dann des Näheren über Anlegung von Aalleitern, Beſeitigung der ſogen. Schwedderiche (Aalfänge), die zweckmäßigſten Transportarten, Beſchleunigung des Transportweſens, Pflege der heimiſchen Fiſche, Einführung fremder Arten, theoretiſches Ein— 191 wirken auf die Geſetzgebung, insbeſondere Pflege des Genoſſenſchaftsweſens, Herbeiführung von Polizeiverordnungen über Urſprungszeugniſſe, ſcharfes Vorgehen gegen fiſchereiſchädigende Müller, Schutz gegen Turbinen und vieles andere Einſchlagende, machte die Verſammlung darauf aufmerkſam, daß ſie nächſtens der Frage näher zu treten habe, ob der Thüringer Fiſcherei-Verein anſtreben ſolle, einen Verband der Thüringer und benachbarten Vereine herbeizuführen, oder ob er ſich dem Verbande für die weſtlichen Provinzen Preußens, der durch ſein Zuſammentreten und gemeinſames Wirken, z. B. in der Adjazentenfrage, Großes erwirkt habe, anſchließen ſolle. Der gehörte Vortrag veranlaßte das Ehrenmitglied des Vereins, Herrn Kammerherrn Dr. v. Behr, das Wort zu ergreiſen, um ſeinen Dank auszuſprechen, ſowohl für die freundliche Begrüßung, wie das für dem Deutſchen Fiſcherei-Verein geſpendete Lob, dem er nun ſeit 14 Jahren vorſtehe. Den entwickelten Arbeitsplan des Thüringer Fiſcherei- Vereins bezeichnete Herr v. Behr als einen Normalarbeitsplan, dem kaum etwas zuzuſetzen ſei; auch die Nobleſſe, wonach der Fiſcherei-Verein hunderttauſende von jungen Lachſen ausſetze, ohne großen Nutzen davon zu haben, verdiene hervorgehoben zu werden. Es müſſe übrigens dahin geſtrebt werden, daß die Fiſchereipflege mehr und mehr gedeihe; wie der Landwirth ſeine Felder beſtelle, ſo muß der Fiſchereibeſitzer ſagen können, ich will meine Gewäſſer beſtellen, und hoffentlich werde in zehn Jahren überall in Deutſchland das Fiſchereirevier exiſtiren, dem ein allgemeiner Deutſcher Fiſchſchutzverein gleichen Erfolg bringen möge, wie ſolchen der Deutſche Forſt- und Jagdſchutzverein der Jagd ſchon jetzt gebracht habe. Auf Auffordern des Vorſitzenden, Herrn v. Golz, zu etwaigen Aeußerungen über den gehörten Vortrag des Herrn v. Wurmb bat der Vertreter des Kgl. Sächſiſchen Fiſcherei— Vereins, Herr Hauptmann v. d. A. Aſter, unter Verweiſung auf die an der Saalwand aufgehängten ichthyologiſchen Karten Deutſchlands und insbeſondere des Elbegebietes, daß auch der Thüringer Fiſcherei-Verein an dieſem Unternehmen ſich betheiligen wolle; die zum König— reich Sachſen gehörenden Strecken des Elbegebietes ſeien, wie die bezügliche, in großem Maßſtabe ausgeführte Karte ergebe, völlig bearbeitet, es ſei wünſchenswerth, daß Gleiches bezüglich auch der übrigen Theile des Elbegebietes geſchehe und ſtelle er deßhalb das bezüg⸗ liche Material dem Vereine Namens ſeines Vereines zur Verfügung. Der Vorſitzende, ſeinen Dank für dieſe werthvolle Gabe ausſprechend, verſprach das dieſerhalb Nöthige einzuleiten und gab (bei ſchon ſehr vorgerückter Tageszeit, 4 Uhr Nach— mittags war vorüber) das Wort dem Vertreter des Heſſiſſichen Fiſcherei-Vereins, Herrn Amtsgerichtsrath Seelig, welcher bei theilweiſe in der Verſammlung ſich kundgebendem Wunſche nach Schluß derſelben ſich kurz faßte, indem er im Weſentlichen vortrug: Auch der Thüringer Fiſcherei-Verein habe an der Wiederbelebung des Weſergebietes mit Lachs ein Intereſſe. Wie Landau in ſeiner Geſchichte der Jagd und Fiſcherei nachweiſe, ſei auch in der Werra der Lachs ehemals häufiger geweſen und noch in den letzten Jahren ſeien ab und zu bei Philippsthal Lachſe, 1845 ein 25 Pfund ſchwerer, gefangen, 1770 ſei bei Meiningen ein ungewöhnlich reicher Fang geweſen, bei Salzungen, Waſungen, Maßfeld— Einhauſen und Belrieth in der Werra ſind früher viele Lachſe, darunter 20 Pfund ſchwere, gefangen worden; in den Seitenbächen, z. B. der Hafel, haben ſie gelaicht. Für das Weſergebiet drohe der Lachszucht ein ſchwerer Schlag: an der Unterweſer im Gebiete der Küſtenfiſcherei ſei einer holländiſchen Geſellſchaft die Konzeſſion zum Betriebe einer ſogen. Zeegensfiſcherei ertheilt worden, d. h. dasjenige, was beim Rhein zur Entrüſtung Dieutſchlands über holländiſche Raubfiſcherei geführt und die Veranlaſſung zum Abſchluß der ſogen. Rheinlachskonvention geweſen ſei, ſolle an der Unterweſer zum Nachtheil der eben erſt ſich erholenden Weſerlachsfiſcherei geſtattet werden. Unter kurzer Beſchreibung der Art und Weiſe der Zeegensfiſcherei und Verweiſung auf die nachtheiligen Folgen derſelben für Hebung der Lachszucht, dem weiteren Anfügen, daß die ſämmtlichen betheiligten Weſerfiſcherei— Vereine, insbeſondere diejenigen, durch deren reichliche Brut eine Million jährlich betragende Ausſetzung von Sälmlingen ein reichlicherer Betriebsſtand in der Weſer notoriſch herbei⸗ geführt ſei, bereits energiſche Stellung gegen das geplante Unternehmen genommen hätten, bat der Vertreter des Heſſiſchen Fiſcherei-Vereins, daß auch der Thüringer Fiſcherei-Verein ſich gegen das Unternehmen ausſpreche, vielleicht ſei es ihm ja möglich, bei ſeinen beſonderen 192 Beziehungen zu den maßgebenden Stellen auch dahin zu wirken, daß bei der bevorftehenden Pfingſtkonferenz der Vertreter der ſogen. Vertragsſtaaten die Vertreter der Thüringer Vereins— ſtaaten auf das Bedenkliche hinweiſe. Was jetzt an der Unterweſer geſchehe, könne im nächſten Jahre an der Unterelbe, der Oder, an jedem ſonſt Deutſchland berührenden Strome geſchehen! Der zeitige Vorſitzende, anſcheinend ohne Kenntniß ſchriftlicher Vorverhandlungen, erklärte, daß die Angelegenheit zunächſt im Vorſtande berathen werden müſſe und dieſerhalb ein Beſchluß der Verſammlung nicht herbeizuführen ſtehe. Der ſechſte Gegenſtand der Tagesordnung „Waſſerlaufsregelung bei Mühlenwerken“ konnte naturgemäß nur ganz kurz vom Berichterſtatter, Herrn Sperber- Weimar, ge— ſtreift werden. Der ſiebente Gegenſtand „Fiſcherei-Verhältniſſe früherer Jahrhunderte“ fiel bei Erkrankung des Referenten ohnehin aus. Einige Punkte für die nächſtjährige Generalverſammlung wurden zum achten Gegenſtand der Tagesordnung erwähnt und dann die Verſammlung gegen 4½ Uhr Nachmittags nach mehr als vierſtündiger Dauer geſchloſſen. Ein Feſtmahl mit obligaten Toaſten vereinte von 5 Uhr ab viele Feſtgenoſſen zu vertraulicher Beſprechung. IV. Literatur. Die Buchhandlung Lipſius & Tiſchler in Kiel und Leipzig ſendet uns das in ihrem Berla,e erſchienene Buch: Norddeutſcher Binnen fiſcherei-Rathgeber für Jedermann. Illuſtrirte Beſchreibung der Süßwaſſerfiſche Norddeutſchlands, Fiſch-Erbrütung, Teichwirthſchaft, Bilchereigeräthe ꝛe. 1e Von A. Tesdorpf, Corvettenkapitän z. D. und Bibliothekar an der Marineakadem e und Schule. 8%. S. 186. Preis 5M mit dem Erſuchen um eine wirklich fachliche und gerechte Rezenſion, ſollte dieſelbe auch zu Ungunſten des Werkes ausfallen. Leider ſind wir in der Lage, entſchieden ein Urtheil letzterer Art ausſprechen zu müſſen. Der Verfaſſer hebt in ſeinem Vorwort an mit der kritiſchen Verſicherung, daß die ſeitherigen fiſchereilichen Werke „die allgemeine Förderung der Fiſchzuchtbeſtrebungen in Laien— kreiſen bisher nicht erzielt haben“. Daraus wird das Bedürfniß abgeleitet, daß natürlich der Verfaſſer ein neues Werk ſchreibe. Was iſt aber Neues daran? Blutwenig! Original ſind höchſtens diejenigen Parthien, welche ſich auf äußere norddeurſche und namentlich mecklenburgiſche Verhältniſſe beziehen. Im Uebrigen iſt das Buch im Weſentlichen nichts als eine Kompilation aus den vom Verfaſſer jo ablehnend behandelten Werken. Noch dazu iſt dieſe Kompilat,on in einer Weiſe durchgeführt, welche entſchieden über die Grenzen des literariſch irgend noch' Duldbaren hinausgeht. Schon die erſten Kapitel „Vom Bau der Fiſche und dem Laichen“ ſind nichts als ein Auszug aus Beneckes berühmtem Werke: „Fiſche, Fiſcherei und Fiſchzucht in Oſt⸗ und Weſt⸗ Preußen“ und zwar ſchon gleich vom erſten Satze an und in ſo und ſo vielen folgenden Sätzen, nur mit etlichen ſyſtematiſchen Umſtellungen, wörtlich entlehnt! Das weitere Kapitel: „Illuſtrirte Beſchreibung der Süßwaſſerfiſche, ihre Ernährungs- und Lebensweiſe“ iſt wiederum nichts als ein Auszug aus Benecke's gedachtem Werke, ebenfalls vielfach wieder wörtlich übertragen. Das ganze Kapitel: „Die Feinde der Fiſche“, bei Tesdorpf S. 50—56 iſt aus Benecke a. a. O. S. 204 —214 total und wörtlich abgeſchrieben, nur mit einigen Aus⸗ laſſungen und mit Abſtrich verſchiedener wiſſenſchaftlicher Bezeichnungen. Damit ſoll das Buch wahrichenlich populärer werden! Das nächſte Kapitel über künſtliche Fiſchzucht enthält wenig, was nicht ſchon bekannt, nicht ſchon längſt in anderen Büchern zu leſen geweſen wäre. Tesdorpf trägt auch hier aus den Schriften verſchiedener Vorgänger, aus den Zirkularen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, aus den Berich'en über die Berliner Fiſcherei-Ausſtellung einfach zujammen. Ganze große Parthien S. 76 f. ſind wiederum aus Benecke S 459 rein abgeſchrieben. Dabei verfährt Tesdorpf gelegentlich auch ganz kritiklos. So empfiehlt er S. 94 f. nach alten Aufſätzen in den Zirkularen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins und nach Benecke a. a. O. die Eis⸗ ſchränke zur Eieranbrütung, während bereits alle Fiſchzüchter, voran die urſprünglichen Rekom⸗ mandanten dieſer Apparate, dieſelben längſt als unpraktiſch in die Rumpelkammer geworfen haben. Von ſchwimmenden Brutapparaten empfiehlt Tesdorpf S. 84 noch das alte Seth Green'ſche Syſtem, welches heutzutage kein Menſch mehr verwendet. Die Schwimmapparate neuerer Kon⸗ ſtruktion ſind dem Verfaſſer unbekannt geblieben. Gleiches gilt von den neueſten Apparaten zur Coregonenbrütung, Zuger Syſtem Weiß. Mit ſolchen und anderen Ausſtellungen könnten wir das ganze Buch illuſtriren. Eine eigenartige Leiſtung findet ſich noch am Schluſſe unter dem T tel: „Aufgabe und Wirken der Fiſcherei-Vereine“. Wiederum nichts Anderes, als ein faſt wörtlicher Auszug aus einer Rede, welche Herr Dr. v. Staudinger auf dem Münchener Fiſchereitag. gehalten hat und welche in den Zirkularen des Deutſchen Fiſchereivereins 1886 Nr. 1 S. 32 f. abgedruckt zu leſen iſt. Wer Luſt hat, zu vergleichen, kann das Original und die nur etwas anders gruppirte Miniaturkopie genau in ihrem Charakter erkennen. Alle dieſe Abſchreibereien 193 —õ — erfolgen natürlich ohne jede Quellenangabe! Ja! S. 182 geht der Verfaſſer fo weit, daß er jenes Redners perſönliche Wendung: „Einige Beiſpiele werden mich vielleicht klarer erſcheinen laſſen“ ſofort Wort für Wort nun auf ſich — Tesdorpf — überträgt. Die äußere Ausſtattung des Buches wäre nicht ſchlecht. Die Abbildungen ſind gute — ſoweit fie anderen Werken, namentlich dem Benecke ' ſchen, entnommen find. Im Uebrigen find fie äußerſt mangel— haft, zum Theil, wie z. B. S. 85 unter aller Kritik! Solche Büchermacherei erheiſcht entſchiedenen Proteſt! Wir ſind dieſen Proteſt ſchon dem Andenken und Verdienſte des ſeligen Benecke ſchuldig. Im Verlage von Herrcke & Leveling in Stettin iſt erſchienen: „Die Ernährung des Karpfen und ſeiner Teichgenoſſen“. Neue Grundlagen der Teichwirthſchaft von Joſef Suſta, fürſtlich Schwarzenberg'ſchem Domänendirektor in Wittingau. 8b. 252 S. Mit 2 Abbildungen. Preis 7 M Wenn uns auch die Verlagshandlung mit dem üblichen ſogen. Recenſionsexemplar nicht beehrt und dadurch zu erkennen gegeben hat, daß ſie ſelbſt auf eine Beſprechung desſelben in unſerem weit verbreiteten Blatte nicht reflektire, ſo ſtehen wir doch nicht an, im Sachintereſſe obiges namentlich vom praktiſchen Standpunkte aus treffliche Buch aufs Wärmſte der Beachtung zu empfehlen. Der Teichwirth wird daraus reiche Belehrung und vielen Nutzen ſchöpfen. Daß zu kleineren Ausſtellungen an Dieſem und Jenem Anlaß beſteht, kann uns in unſerem allgemeinen Urtheil nicht beirren. Geradezu unbegreiflich iſt es uns übrigens, wie der Verfaſſer das Aitel (Döbel; Squalius cephalus) zu den beſonders mit Sorgfalt zu hegeaden Pflan zenfreſſern, Grün— weidefiſchen, rechnen kann. Wer je dieſe Fiſchart in ihren Lebensverhältniſſen beobachtet, wer je dem Angelfange desſelben obgelegen hat, der wird beſtätigen müſſen, wie gierig dieſer Fiſch auf Inſekten ſpringt, wie räuberiſch er dem Laiche von Edelfiſchen (Forellen, Aeſchen) nachgeht und wie namentlich größere Exemplare auch andere Fiſche ergreifen. Wir können das Aitel als einen für die Teichwirthſchaft beſonders förderlichen Fiſch nicht betrachten und erachten ihn für Forellen— und Aeſchenwäſſer geradezu als einen recht unangenehmen Bewohner, der dort keine Schonung verdient. Uebrigens, abgeſehen von Dieſem und Anderem: Das Suſta'ſche Werk iſt eine ſchätz— bare Bereicherung der teichwirthſchaftlichen Literatur. Für größere Verbreitung, namentlich in Kreiſen von ſogen. „kleineren“ Teichbeſitzern iſt leider der Preis etwas zu hoch geſtellt. V. Vermiſchte Mittheilungen. Eisvögel. Herr v. Jena-Coethen erfreut uns mit folgender Notiz: „Bezüglich Nr. 11 der „Fiſcherei⸗Zeitung“: „Eisvögel“ erlaube ich mir nachſtehende Mittheilung, welche für Diejenigen von Intereſſe ſein dürfte, welche noch Zweifel hegen, wie ſchäd— lich der ſonſt jo reizende und daher geſchonte Eisvogel beſonders für Forellenbäche it. Mein Förſter mußte abwechſelnd mit anderen Forſtbeamten ſich an Forellenteichen auf— ſtellen, um einen Fiſchreiher, der ſich eingefunden hatte, zu ſchießen. Er theilte mir mit, daß an dem Rande eines ganz kleinen mit Forellenbrut beſetzten Teiches, aus welchem bis dahin gerade die kleinen Fiſchchen alle Jahre auf unbegreifliche Weiſe ver— ſchwunden waren, ein Eisvogel ſich geſetzt und in den Teich ſtarr hineingeſchaut habe, bis er mit einem kurzen Ruck hinuntergefahren ſei, dann wieder gewartet habe, um gleich darauf ein Fiſchchen herauszuholen, zu verſpeiſen und daß dieß Manöver ſich dann wiederholt habe. Er habe alſo beobachtet, wie der Eisvogel mit ſeinem ſpitzen Schnabel das Fiſchchen geſtoßen habe, das dann betäubt an die Oberfläche gekommen und dann herausgeholt worden ſei. Nur mit ſchwerem Herzen gab ich den Auftrag, nunmehr die Eisvögel zu ſchießen, da ich glaubte, nur ſehr wenige zu haben. Es wurden aber hintereinander 13 Stück geſchoſſen, worauf dann der Verluſt in den kleinen Teichen, wo die Brut ſich befand, aufhörte. Fürſorge für Jungfiſche bei Ueberſchwemmungen. Regensburg, 28. Mai. Jüngſthin wurde der Oberpfälziſche Kreis-Fiſcherei-Verein von Arbeitern darauf auf— merkſam gemacht, daß in den Tümpeln und Lachen, welche in den Donauwieſen bei Regensburg von dem letzten Hochwaſſer zurückgeblieben ſind, ganze Maſſen von dieß— jähriger Fiſchbrut ſich befinden und daß dieſe Brut bei der allmähligen Austrocknung der Tümpel dem ſicheren Verderben entgegengehe. Eine ſofortige Unterſuchung beſtätigte die Richtigkeit der Angabe. Der Kreis-Fiſcherei-Verein läßt nun mit Zuſtimmung der betreffenden Wieſenbeſitzer die Tümpel ausfiſchen und die Brut wieder in die Donau einſetzen. Seit zwei Tagen wird die Fiſcherei betrieben und es ſind bereits gegen 4000 Stück wieder in die Donau zurückgebracht. Die Brut beſteht hauptſächlich aus Hechten und Rutten, und zwar zu ziemlich gleichen Theilen. Die Rutten ſind durch— gehends 218 cm lang, während die Hechte durchſchnittlich bereits eine Länge von 7 — 10 cm, einzelne Exemplare ſogar ſchon eine ſolche von 12 — 15 cm erreicht haben. Den jungen Hechtlein ſcheint es bis jetzt recht gut gegangen zu ſein, denn ſie ſehen alle ſehr gut genährt aus. Da anzunehmen iſt, daß in dieſem Jahre das maſſenhafte Zurückbleiben von Fiſchbrut in den Ueberbleibſeln vom letzten Hochwaſſer auch ander— wärts an der Donau und wohl auch an andern Flüſſen vorgekommen ſein wird, ſo möchte ſich das dankenswerthe Beiſpiel des in muſterhafter Thätigkeit ſich bewegenden Oberpfälziſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins auch in weiteren Kreiſen zur Nachahmung empfehlen. Schwerer Waller. Am 17. Mai hat der Fiſchermeiſter P. Lauerer von Regens— burg bei der ſteinernen Brücke dortſelbſt mit einem ſogen. Taubel einen 41 Pfd. ſchweren Waller gefangen. Donau⸗Main⸗Kanal. Nach einer Mittheilung des „Regensburger Tagblatts“ iſt der Donau-Main-Kanal am 14. Mai bei Oberölsbach durchgebrochen. Viele Aale, Hechte und Karpfen ſind dabei mitgegangen und zu Fang gekommen. Weſerlachsfiſcherei. Die „Kölner Zeitung“ ſchreibt unterm 31. Mai: Das ſtolze Wort des Vorſitzenden des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, „Stromſperrende Zeegenfiſcherei wird innerhalb Deutſchlands Grenzen nicht geduldet werden“, iſt in überraſchender Weiſe durch die Thatſache widerlegt worden. Wir werden uns darein ſchicken müſſen, daß in Zukunft eine holländiſche Geſellſchaft genau in derſelben Weiſe an der Weſer die Lachs— fiſcherei betreibt, wie es jetzt zum großen Aerger aller Fiſchereifreunde am Rhein in Holland geſchieht. Die kgl. Regierung zu Stade hat einer holländiſchen Geſellſchaft die fiskaliſche Fiſcherei in der Unterweſer verpachtet und ihr die Erlaubniß ertheilt, genau nach holländiſcher Art mit Dampfſchiffen und Grundnetzen die Lachsfiſcherei zu betreiben. Auf den Einſpruch der Deutſchen Fiſcherei-Vereine hatte der Herr Regierungspräſident zu Stade zum 25. Mai eine Verſammlung von Intereſſenten nach Hannover einberufen, an welcher der Kommiſſär des Miniſters b. Lucius, Geh. Oberregierungsrath v. Fried— berg, ein Vertreter des Bremer Senats, Senator Dr. Tetens, der Baurath Gravenſtein aus Düſſeldorf, verſchiedene Herren von der Regierung und Vertreter verſchiedener Fiſcherei-Vereine und Städte theilnahmen. Es wurde zunächſt feſtgeſtellt, daß die be— abſichtigte Fiſchereianlage ſich in nichts von der holländiſchen Zeegenfiſcherei unterſcheide. Die Vertreter der verſchiedenen Vereine gaben hierauf die Erklärung ab, daß, da durch die erwähnte Anlage dem Lachs das Aufſteigen in die Weſer faſt unmöglich gemacht werde, die Vereine in Zukunft keine Lachsbrut mehr in die Nebenflüſſe ausſetzen würden. Unter grundſätzlicher Wahrung dieſes Standpunktes erklärten ſich die Vertreter der Vereine auf Erſuchen des Geh. Oberregierungsraths v. Friedberg jedoch bereit, in die Berathung der dem holländiſchen Unternehmer aufzutragenden Bedingungen einzutreten. Als weſent— lichſte derſelben find hervorzuheben: 1. die Konzeſſion iſt jederzeit widerruflich; 2. der Unternehmer muß die Zeit vom 10. April bis 10. Juni wöchentlich 48 Stunden Schonzeit innehalten; 3. er iſt verpflichtet, jährlich 2 000,000 Lachseier umſonſt an die Fiſcherei-Vereine zu liefern und die Koſten der Erbrütung zu tragen. Zum Schluß ſei bemerkt, daß die Anlagekoſten für den holländiſchen Unternehmer 100,000 M überſteigen. Zum Oberöſterreichiſchen Fiſchereigeſetze. Wie die Linzer Blätter übereinſtimmend meldeten, hat der Oberöſterreichiſche Landesausſchuß den Fachreferenten Herrn Baron Viktor von Pereira ermächtigt, in der erſten Hälfte des Juni zur Reviſion des vorliegenden Materiales für ein Fiſchereigeſetz ein Comité, beſtehend aus einem Vertreter der hohen Regierung, des Oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Vereines, dem Landtagsabgeord— neten Herrn Ignaz Huber und dem Stiftsökonomen Herrn P. B. Mayer unter dem Vorſitze des obgenannten Fachreferenten einzuberufen. Dieſe Einberufung iſt ſeit— her für den 6. d. M. erfolgt. Der Oberbſterreichiſche Fiſcherei-Verein wird durch ſeinen Präſidenten, Herrn Anton Mayer, vertreten. Hochw. Herr P. Benno Mayer fungirt im Landeskulturrathe als Referent in Fiſchereiangelegenheiten. Abge— ordneter Herr J. Huber, Mühlenbeſitzer zu Schleißheim, iſt derſelbe, welcher in der — — — letzten Oberöſterreichiſchen Landtagsſeſſion als Referent des volkswirthſchaftlichen Aus— ſchuſſes jene Anträge ſtellte, welche in Fiſchereikreiſen ſo peinlichen Eindruck hervorriefen und auch in dieſen Blättern gewürdigt wurden. Es hat demnach allen Anſchein, daß das Referat über den Regierungsentwurf auch in nächſter Landtagsſeſſion wieder in deſſen Hände gelegt werden ſoll. 8 M. Hamburg. Am 6. Mai fand auf Veranlaſſung des Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins eine Konferenz ſtatt, zu welcher auch Vertreter der Vereine zu Hannover und Schleswig-Holſtein hinzugezogen waren und die außerdem von Herrn Amtsrichter Adickes beſucht war, betreffend die Errichtung einer Störbrutanſtalt. Es ſoll mit aller Energie die Gewinnung von reifen Störeiern betrieben werden, um die künſtliche Störzucht mehr und mehr zu ſichern. Es wurden die vielen Schwierigkeiten, welche einem ſolchen Unternehmen erfahrungsgemäß entgegentreten, ſpeziell erwogen und nach eingehender Erörterung Herr Oberfiſchermeiſter Decher mit der Leitung der Einrichtung dieſer Brutanſtalt betraut. L. Rendsburg, 26. Mai. Aus dem Bruthauſe des Zentral-Fiſcherei-Vereins ſind im vergangenen Jahre 340,000 Lachs-, Meer- und Bachforellen in die Gewäſſer der Provinz geſetzt worden. Ferner ſind 9000 Saiblinge, 4,500 Felchen, 70,000 Schnäpel, 75,000 Lachs- und Meerforelleneier an die Beſitzer kleinerer Brutanſtalten vertheilt worden. Verſchiedene Kreiſe der Provinz Flensburg, Süderdithmarſchen, ſowie auch Lauenburg find unter Leitung der Landräthe bereiſt worden, um durch Einführung rationeller Bewirthſchaftung vorhandene Fiſchereien zu verbeſſern und zu heben, zugleich auch Landflächen von geringerem Werthe für die Fiſchzucht nutzbar zu machen. Einſetzung von Krebſen. Der oberöſterreichiſche Fiſchereiverein in Linz hat kürz— lich den Beſchluß gefaßt, die im verfloſſenen Jahre begonnene Wiederbevölkerung der durch die Seuche verwüſteten und nun wieder ſeuchefrei gewordenen Krebsgewäſſer Ober— öſterreichs durch Einſetzung fortpflanzungsfähiger, rothſcheeriger Krebſe mit erhöhter Thätigkeit, wenn möl lich, in großartigem Maaßſtabe fortzuſetzen. Zu dieſem Zwecke wird derſelbe kleine und große Krebſe beiderlei Geſchlechts aus ſeuchefreien Wäſſern partienweiſe ankaufen und ſie ſortirt an die Beſteller zum eigenen Koſtenpreiſe abgeben. Hiebei macht der Verein beſonders aufmerkſam, daß in den von der Krebsſeuche be— fallenen Wäſſern erſt nach fünf Jahren die eingeſetzten Krebſe wieder fortkommen und gedeihen. Lieferanteu und Beſteller von Krebſen wollen ſich baldigſt mit demſelben in's Einvernehmen ſetzen, da die einlaufenden Anträge und Beſtellungen der Reihe nach erledigt werden. (Wiener Gemeindezeitung.) VI. Sifderei- und Jiſchmarktberichte. Ronflanz, 31. Mai. (Mitth. v. Gebr. Eiuhart.) Obwohl der Felchenfang ſchon ſeit 15. April betrieben wird, jo ſind doch noch nie jo wenig Felchen im Frühjahre gefangen worden als heuer, ſo daß, wenn es nicht bald beſſer kommt, die Fiſcher gezwungen ſind, aufzuhören mit dem Fiſchen, da dieſelben nicht den Knechtlohn verdienen. Die Urſache ſoll im kalten Schneewaſſer liegen; das wird ſich bis in 14 Tagen zeigen, weil bis dahin das Waſſer ſich erwärmt haben ſollte. Das Stück Felchen wird deßhalb immer mit 1 & und darüber bezahlt. — Bei Friedrichs— hafen fing ein Fiſcher 4 Stück Waller, welche ca. 200 Pfd. wiegen. Der größte hatte ca 60 — 70 Pfd. Konſtanz, 5. Juni. (Mitth. v. Gebr. Einhart.) Am 1. Juni ſind endlich ca. 3000 Stück Felchen (bei 15° Waſſerwärme) gefangen worden. In Folge ſolch' ergiebigen Fanges ſind die Preiſe ſehr zurückgegangen und zwar von 1 4 auf 70 , und gehen wahrſcheinlich noch mehr zurück, was von Fang und Wetter abhängt. L. Rendsburg, 14. Mai. Auf dem heutigen Fiſchmarkt waren von Auswärts angelangt: Schollen zu 25—30 , Butte 10 25 4, ſehr kleine Steinbutt 50 5 per Stück. Ferner koſteten Hechte 40 J, Rothaugen 15 , kleine Barſche 25—30 , Aale 50 J, Brachſen 25—40 5. Von Eckernförde waren Dorſche zu 10—50 ½ und mehr (je nach der Größe) und Butte angelangt. Der Handel war lebhaft. L. Rendsburg, 26. Mai. Auf dem heutigen Fiſchmarkte waren kleinere Barſche zu 40 , größere 50 60 , Aale 50—60 , Brachſen 40 , Schollen 25, 30, 35 und 40 ,, große Kleiße je 3—4 Kilo ſchwer, 60 J per ½ Kilo, Butte 10—25 4, Dorſch 20—50 u. 70 per Stück, Heringe 4 Stück 10 4. 196 L. Von der Elbe, 18. Mai. Der Fang der Fiſcher 905 Blankeneſe, Finkenwärder, Blanken⸗ wärder und der anderen Dörfer iſt ein anhaltend guter, ſo daß durchſchnittlich täglich 10 Ewer nach Hamburg gehen, woſelbſt bezahlt werden für Schollen ie nach Größe 10, 20 und 30 4 per ½ Kilo, Zungen 0,70 — 1,00 , Schellfiſche 17—22 ). In Cuxhafen war der Preis etwas niedriger, Störe werden noch immer in geringer Zahl gefangen und auch der Aalfang bleibt bei der kalten Witterung mäßig, zumal die Aale klein ſind, ſo daß ſie von den Aufkäufern mit 40 bis 80 per ½ Kilo bezahlt werden. L Altona, 25. Mai. In der letzten Zeit hat 101 der Störfang in der unteren Elbe und deren Nebenflüſſen ſehr gehoben, doch bleiben die Preiſe hoch. So wurde für ein Exemplar 150 M. bezahlt, ein ſehr hoher Preis. In Glückſtadt zahlt man für einen Rogener 42 M und für einen Milchener 41 M L. Meldorf, 26. Mai. Seit den letzten 14 Tagen iſt der Krabbenfang ein recht einträg— licher geworden. Die Thiere ſind, wie ſtets zu dieſer Zeit, ſehr zart und wohlſchmeckend und gehen ſchon bedeutendere Sendungen davon nach Hamburg und Altona ab, woſelbſt fie einen guten Preis bedingen. L. Huſum, 24. Mai. Zehn Schollenſchiffe kamen in der letzten Woche ein, welche außer den Seezungen, die noch nicht gefangen werden, 3,700 Stieg Seefiſche ein brachten. Schellfiſche werden noch wenige gefangen. Schollen bedangen 0,80— 4,00 l, Schellfiſche 6—9 & per Stieg, Steinbutt 1 4, Kleiße 55 JS per ¼ Kilo. Der Fiſchmarkt in Paris. Im Jahre 1887 wurden von den Pariſer Fiſchhändlern in den Hallen 33'729,541 kg Fiſche oder gegen 2½ Mill. kg mehr als im Jahre 1886 verkauft. Ziemlich 8 von dieſem Quantum lieferte die franzöſiſche Fiſcherei, während 12,462,997 kg aus dem Auslande bezogen wurden. England ſandte 724,858 kg friſche Seefiſche, 206,656 kg Lachs, 240,520 kg Forellen, 17705, 761 kg Makrelen, 1 “239,908 kg Heringe, 474,189 kg Wittling und 8,071 kg Krebſe. Aus Belgien kamen 45580,901 kg Seemuſcheln, 567,768 kg friſche Seefiſche, 2,286 kg Lachſe, 595 kg Forellen und 300,461 kg Garnelen. Holland lieferte 201,621 kg friſche Seefiſche, 94,335 kg Lachſe, 12,000 kg Forellen, 60,742 kg Maifiſche, 194,589 kg Heringe und 8,749 kg Garnelen. Aus D eu ſch land kamen 3,324 kg friſche Seefiſche, 28, 063 kg Ladſe und 62,051 kg Forellen. Auch die Schweiz und Italien haben kleinere Quantitäten Fiſche geliefert. Inserate. Groß⸗Fiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: BBlaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. ER Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. (10 Der Oberöſterreichiſche Fiſcherei-Verein in Linz benöthigt eine große Parthie 4 jähriger, rothſcheeriger Krebſe, vorherrſchend weiblichen Geſchlechtes. Reelle Lieferanten lebensfriſcher Exemplare belieben ihre Offerten an die Vorſtehung obigen Vereines einzuſenden. we Angelgeräthe 2 Blaufelchen (Renken), ee a v». Prima Hollenſce⸗Hechke 44 0 09094044 offeriren zu Tagespreiſen bei ſorgfält. Eispackung Der Fiſchotterjäger. Gebrüder Läubli, Tiſchhandlung, 1 am Bodenfee. Franko gegen 1 M in Marken beim Verfaſſer Ermatingen 9 sh und Verleger 4/3 5 2jährig, 20—25 em lang, F. Scheuchzer, Bülach (Schweiz). | Sah-Karpfen, ca. 7 Ctr., gibt ab: 3/3 9900299969 Fifchzucht-Anftalt bei Wiesbaden. er Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Ehriftian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. Juli 1888. Allgemeine Filcherei- Zeitung. Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal. I x. ee Abonnementöpreis: jährlich 4 Mark. 1 Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und eue O ge 15 Pfennige. — Redaktion und Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Adminiſtration, Adreſſe zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtraße 48/2 l. 7 Baälneriſchen Fiſcherri-Teitung. Organ füt die Befammtinterelfen der Eiſckerei, ſowie für die Beltcebungen der Ei ſcherei-Vereine; 3 ; in Sonderheit Organ der Sandes-Fifcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Hannover und Heſſen-⸗Naſſau ic. Zn Derbindung mit Fahmännern Deutſchlands, Vellerreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen FTiſcherei⸗ Verein. — . ð⁊ . e III Jara Nr. 16, , , München, 1. Juli 1888. XIII. Sadrg- Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. U Inhalt: Kaiſer Friedrich f. — I. Badiſche Perlfiſcherei⸗Ordnung vom 3. Februar 1888. — II. Zur Frage der Fiſchereigeſetzgebung in Elſaß⸗Lothringen. — III. Aus dem Gebiete des Fiſchereirechts: Fiſchereiberechtigung der Müller. — IV. Eine Forellenmäſtung. — V. Literatur. — VI Vereins nachrichten. — VII. Vermiſchte Mittheilungen. — VIII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. IN Zum andern Male hat des Todes kalte Hand den deutſchen Kaiferthron berührt! Dem edlen Dulder Kailer Friedrich ward er zum Erlöſer von unſagbar großer, heldenhaft ertragener Pein. Das deutſche Volk aber ſinkt in tiefe Trauer ob des Derluftes eines Fürſten von ſolch hehrer Seelengröße, von ſolch' friedreicher Liebe, von ſolch' unendlich treuer Hingebung in der Fürſorge für Deutſchlands Wohl. Er war in ſeiner Pflicht getreu bis in den Tod! Das iſt der hohe Ruhm, welcher im Strahlenkranze über dem ſtillen Grabe des todten Kaifers für alle Seiten leuchtet — Ihm zur hüchſten Ehre, dem deutſchen Bolt zum mahnenden Vorbilde! I. Badiſche Verlſiſcherei- Ordnung vom 3. Februar 1888. Auf Grund des Art. 17 des Geſetzes vom 26. April 1886, die Ausübung und den Schutz der Fiſcherei betreffend, wird verordnet wie folgt: § 1. Wer in einem Gewäſſer die Perlfiſcherei ausüben will, hat bei dem Bezirks— amte eine Ausweiskarte zu erwirken, welche Namen und Wohnort des Betreffenden und die nähere Bezeichnung der zu befiſchenden Strecke des Perlgewäſſers zu enthalten hat. Ausweiskarten können an ſolche Perſonen nicht ausgeſtellt werden, welche ſich in dem Fall des Art. 11 Ziff. 2 des Fiſchereigeſetzes befinden. Die Ausweiskarten für Perl— fiſcherei werden für die Dauer eines Kalenderjahres ausgeſtellt. Wenn der die Perlfiſcherei Ausübende das Recht zur Ausübung der Fiſcherei auf derſelben Waſſerſtrecke hat, ſo genügt ein bezirksamtlicher Vermerk auf der Fiſcherkarte. § 2. Die Perlmuſcheln dürfen nur zum Zweck der Perlgewinnung gehoben werden. Auf ein und derſelben Strecke eines Perlgewäſſers darf, nachdem fie auf Perl— muſcheln abgefiſcht iſt, vor Ablauf von ſechs Jahren nicht wieder auf Perlen gefiſcht werden. Die Ausübung der Perlfiſcherei in den Monaten Juli und Auguſt iſt verboten. In den Fangmonaten darf die Perlfiſcherei nicht vor Sonnenaufgang und nicht nach Sonnenuntergang ausgeübt werden. § 3. Nur die Thiere derjenigen Muſcheln dürfen getödtet werden, in welchen eine vorausgehende Unterſuchung das Vorhandenſein einer brauchbaren Perle ergeben hat. Die Oeffnung der Muſcheln behufs dieſer Unterſuchung hat mit größter Schonung für die Muſchelthiere zu geſchehen unter alleiniger Verwendung der hiefür gebräuchlichen Zwinge (Perlſchlüſſel), deren Breite nicht mehr als 1½ Centimeter betragen darf. Insbeſondere iſt die Oeffnung der Perlmuſcheln mittelſt Durchſchlagens derſelben oder Durchſchneidens der Schließmuskeln verboten. § 4. Die geöffneten Muſcheln find, ſofern die Thiere in denſelben nicht abge— ſtorben ſind, nach der Unterſuchung ſofort wieder in dasſelbe Waſſer zu ſetzen. Der Beginn der Perlfiſcherei und die abzufiſchende Strecke iſt dem Bezirks- amte anzuzeigen, welches den Vollzug der Schonvorſchriften geeignet überwachen läßt. 8 6. Für die Beſetzung eines Waſſerlaufes mit Perlmuſcheln können aus den zur Verfügung ſtehenden Mitteln Prämien bewilligt werden. Bewerbungen um ſolche Prämien ſind durch Vermittelung des Vorſtandes des Badiſchen Fiſcherei-Vereins beim Miniſterium des Innern einzureichen. Karlsruhe, den 3. Februar 1888. Großherzogliches Miniſterium des Innern. Turban. II. Zur Frage der Jiſchereigeſetzgebung in Elfaß-LSothringen. Der kürzlich ausgegebene Jahresbericht des Elſäßiſchen Fiſcherei-Vereins enthält folgenden Nothruf, deſſen Berechtigung wir vollauf anerkennen. Es heißt dort: „Wir kommen auf einen Punkt, deſſen Beſprechung für uns weniger erfreulich iſt, auf das alte Kreuz der zur Zeit beſtehenden Fiſcherei-Geſetze für Elſaß-Lothringen. Wir können nicht umhin, auch jetzt wieder darauf hinzuweiſen, daß eine wirkliche, dem ganzen Lande zugute kommende Hebung unſerer Fiſcherei nur durch andere, als die jetzt beſtehenden Geſetze *) erzielt werden kann. Das wird doch wohl allgemein anerkannt: Wer ſäet, will auch ernten, und wo Jedermann ernten darf, da wird es auch Niemandem einfallen, zu ſäen. So lange es Jedem erlaubt iſt, mit der ſchwimmenden, vorſchriftsmäßigen Angel die Fiſche beliebig zu fangen, wird ſich der Fiſchereipächter unmöglich mit Eifer um Fiſch— zucht bekümmern können. Zwar iſt ihm durch das Laſtenheft das Einſetzen von Fiſchen auferlegt; aber vielfach wird dadurch kein Reſultat erzielt, indem durch das Ueberhandnehmen der wilden Fiſcherei die eingeſetzten Fiſche nicht ſelten in kurzer Zeit wieder herausgeholt werden. Schon dieß iſt Grund genug für den Fiſchereipächter, in Bezug auf Fiſchzucht ſich auf das Allernothwendigſte, wozu er eben gezwungen iſt, zu beſchränken. Wird der Pächter hierdurch direkt in ſeinem Erwerb beeinträchtigt, erleidet er, ganz objektiv betrachtet, auf dieſe Weiſe beträchtliche Einbuße, ſo glaubt er ſich weiter benachtheiligt durch die mannig— fachen Beſchränkungen, die ihm in der Anwendung der verſchiedenen Netzarten auferlegt ſind, und durch die Verordnungen, die ihm das Fiſchen an gewiſſen Stellen des Gewäſſers unter— ſagen. Von unſerem Standpunkte, von dem Standpunkte der Erhaltung eines gewiſſen Fiſchbeſtandes und der Hebung der Fiſchzucht, ſind dieſe Beſchränkungen der Fiſchereiausübung gerechtfertigt und nur zu billigen; was aber auch unſererſeits bedauert werden muß, iſt, daß man kurz vor Erlaß des Bezirkspräſidiums vom 1. Juni 1887 den Leuten Looſe von Fiſchereien auf eine Reihe von Jahren, in manchen Fällen von 9 Jahren, verpachtet hat, und daß, obwohl die Laſtenhefte dieſer Fiſchereipachtungen dem Pächter geſtatteten, Angel— karten für ſchwere Angel und für ſolche mit Fiſch-Köder gegen Entgeld auszugeben, man durch den Erlaß gezwungen war, dieſe Erlaubniß zurückzunehmen und ſo den Erlös des Pächters zu ſchädigen, trotzdem man ſich doch ſagen mußte, daß viele Pächter auf eine ſolche Einnahme bei Uebernahme der Pacht gerechnet haben, um den im Verhältniß oft bedeutenden Pachtzins zu entrichten. Wir wollen in dieſer Hinſicht nur unſere Anſicht wiederholen daß es am beſten wäre, den Erlaß des früheren Präfekten Migneret vom 20. November 1858 wieder einzuführen. Iſt das nicht durchführbar, dann bleibt nur die Einführung eines neuen Fiſchereigeſetzes übrig, ähnlich dem, wie ein ſolches ſonſt in Preußen, ſpeziell in unſeren Nachbarländern Württemberg und Baden — wo die Fiſchereiverhältniſſe den unſrigen gleich ſind, beſteht. Wir wiſſen wohl, daß die Einführung eines neuen Fiſchereigeſetzes auf einige Schwierigkeit ſtößt; dieſe ſcheinen uns aber nicht unüberwindlich. In jedem Falle könnte man jetzt ſchon die verderbliche wilde Fiſcherei dadurch beſchränken, daß das Angeln mit „) Anm. d. Red. In Bezug auf die Frage der Fiſchereiberechtigung iſt noch heute für Elſaß-Lothringen hauptſächlich maßgebend das franzöſiſche Geſetz vom 15.—24. April 1829 (Bulletin des lois, Ser. 8 Nr. 10958). Dasſelbe enthält in Art. 5 Abſ. 3 folgende Beſtimmung: „Es iſt Jedermann geſtattet, mit der ſchwimmenden in der Hand gehaltenen Angel in den durch die beiden erſten Abſätze des Art. 1 des gegenwärtigen Geſetzes bezeichneten Strömen, Flüſſen und Kanälen, ausgenommen während der Laichzeit, zu fiſchen“. In dem angezogenen Art. 1 aber find als dem Fiſchereirecht des Staates unterliegend bezeichnet: 1. alle Ströme, Flüſſe, Kanäle und Vorgräben, welche mit Schiffen oder mit zuſammen— gebundenen Flößen befahren werden können und deren Unterhaltung dem Staate oder deſſen Rechtsnachfolgern obliegt; 2. die Arme, Löcher, Einbuchtungen und Gräben, welche ihr Waſſer aus den Strömen und ſchiff⸗ und floßbaren Flüſſen erhalten und man jederzeit ungehindert mit Fiſcher— nachen durchfahren oder befahren kann und deren Unterhaltung ebenfalls dem Staate obliegt“. Unſchwer iſt daraus zu erkennen, wie weit in Elſaß-Lothringen das freie Fiſchereirecht geht. Daß dasſelbe aber zum Verderben jeder geordneten Fiſchereipflege gereicht, liegt ohnehin auf der Hand. Es iſt nur zu verwundern, daß jene veraltete, unwirthſchaftliche Beſtimmung immer noch fortgeſchleppt wird. 200 > der leichten, vorſchriftsmäßigen Angel nur gegen Entnahme einer Karte gejtattet wäre, und daß die Anzahl derſelben, welche der Pächter jeden Looſes vergeben dürfte, in beſtimmten Grenzen gehalten bliebe. Der Erlös dieſer Karten würde den Pächter etwas für das ent— ſchädigen, was man ihm durch das Verbot, mit der ſchwimmenden Angel lebende, todte oder künſtliche Fiſche als Köder zu verwenden, genommen hat, und von dem Angelfreunde würde nichts anderes verlangt, als was ſonſt im Leben Regel iſt, daß, wer ein Vergnügen haben will, es auch zu bezahlen hat. Nur dadurch erſt würde der Standpunkt, der jetzt ſo vielfach zum Schlagwort geworden iſt, der Standpunkt der ausgleichenden Gerechtigkeit, voll und ganz eingenommen.“ III. Aus dem Gebiete des Jiſchereirechts: Jiſchereiberechtigung der Müller. Mitgetheilt von Senatspräſident Dr. v. Staudinger. Es iſt bekannt, wie weit verbreitet die Prätenſion der Müller auf das Recht iſt, an ihren Mühlen zu fiſchen. In manchen Fällen mag auf Grund eines ſpeziellen Rechts— titels ein ſolches Fiſchereirecht von einem Müller ja wohl erworben worden ſein. Im Allgemeinen iſt jene Rechtsprätenſion aber zweifellos unbegründet. Von Intereſſe iſt des— falls Folgendes: In einem Rechtsſtreite zwiſchen einem Gutsbeſitzer und einem Müller über ein Fiſchereirecht hatte der Letztere unter Anderem geltend gemacht, es beſtehe in Franken ein allgemeines Herkommen, daß die Müller im Umgriffe ihre Mühlen auch das Fiſchereirecht an dem zur Mühle gehörigen Gewäſſer hätten. Durch rechtskräftiges Urtheil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 23. Mai 1887 wurde aber ausgeſprochen, daß ein ſolches Herkommen nicht erwieſen ſei. Aus den Entſcheidungsgründen iſt Folgendes hervorzuheben: Zur Annahme des behaupteten Herkommens hätte eine Reihe gleichmäßiger Handlungen nach— gewieſen werden müſſen, aus denen die rechtliche Ueberzeugung der Handelnden erhellt, daß in einem gewiſſen Umkreis, zu welchem die fragliche Mühle gehört, alle Mühlbeſitzer als ſolche nothwendig und ohne daß es, abgeſehen von beſonderen Vorausſetzungen, anders ſein kann, die ausſchließlich Fiſchereiberechtigten im Umkreis ihrer Mühlen, im ſog. Mühltümpel ſein müſſen. Um einen ſolchen Rechtsſatz als ein Volksbewußtſein lebend annehmen zu können, iſt aber nicht das einſeitige Zeugniß ſolcher Perſonen, welchen ein derartiger Rechts— ſatz nützlich und daher willkommen ſein würde, genügend, ſondern es wären auch Anerkennungs— handlungen ſolcher Perſonen erforderlich, welche, obwohl abgeſehen von einem derartigen Rechtsſatz ihnen das Fiſchen in einem Mühltümpel zuſtehen würde, ſich dieſes Fiſchens in Rückſicht auf einen nach ihrer Ueberzeugung entgegenſtehenden Rechtsſatz enthielten. Denn treffend bemerkt Kreittmayr in den Anmerkungen zum Bayeriſchen Landrecht, (Thl. II Cap. III Nr. 35 lit. e): „„Die Müller glauben zwar, in ihren Mühlenſchuſſen und ſoweit ſie mit dem Handbeil werfen können, des Fiſchens berechtigt zu ſein, man geſtattet es ihnen aber hier zu Lande ebenſowenig, als anderen Orten““. Zu dem Nachweis eines Rechtsſatzes des angegebenen Inhalts kann auch nicht lediglich der faktiſche Zuſtand vieler Mühlen in der Umgegend von X., wonach die Müller thatſächlich die Fiſcherei in ihrem Mühltümpel ausüben, genügen. Immer müßte dieſe Ausübung als auf der Ueberzeugung, daß von Rechtswegen Niemand Anderer als der Müller im Mühltümpel fiſchen dürfe, beruhend ſich charakeriſiren. Davon iſt aber keine Rede bei allen denjenigen Müllern, welche angeben, ein ihnen zukataſtrirtes Fiſchrecht im Mühltümpel zu beſitzen. Denn ein kataſtermäßiges Recht iſt als auf einem ſpeziellen civil— rechtlichen Erwerbstitel beruhend anzunehmen.“ IV. Eine Jorellenmäſtung. Die fürſtlich Löwenſtein-Wertheim-Roſenberg'ſche Fiſcherei-Verwaltung verſuchte eine Forellenmäſtung im Frühjahr und Sommer 1887, die in ihrer Art intereſſant und deßhalb von allgemeinerem Intereſſe für Beſitzer von Forellenteichen ſein dürfte. 201 Der Teich zu Neuſtadt am Main hat eine Größe von 370 m, er wurde am 3. März mit 666 Forellen beſetzt. Derſelbe war in Abtheilungen getheilt. Abtheilung 1 mit einem Waſſerſpiegel von 100 im erhielt 200 Forellen, Abtheilung 2, welcher 170 m groß, bekam 266 Forellen und Abtheilung 3, ſo groß wie die erſte Abtheilung, wurde mit 200 Forellen beſetzt. Die einzelnen Abtheilungen waren durch enge Lattenverſchläge von einander getrennt, ſo daß ſelbſt einjährige Forellenbrut nicht von einer Abtheilung in die andere zu gelangen vermochte. Den Forellen in jeder Abtheilung war eine Anzahl Karpfen zur Vertilgung der Futterreſte beigegeben. Durch die ganze Länge des Teiches fließt ein kleiner Bach, deſſen Waſſer aber vom Samſtag Mittag bis Sonntag Mittag zu Wieſenwäſſerungen benützt werden darf. Die Fütterung beſtand in eingeſalzenen im Main gefangenen Fiſchen, als Nebenſutter dienten auch Häringe von Danzfuß u. Comp. in Cuxhafen, Pferdefleiſch und etwas Schnecken. Das Futterquantum betrug zu Anfang der Mäſtung täglich 30 Pfund Futter. Als die Sterblichkeit der Forellen zunahm, wurden nur 20 Pfund und ſpäter ſogar nur 12 Pfund täglich gefüttert. Die geſalzenen Fiſche, Flußfiſche wie Häringe, wurden von den Forellen ſehr gern genommen, auch das Pferdefleiſch fraßen die Forellen ganz gern, nachdem ſie ſich daran gewöhnt hatten. Der Fütterer gibt an, daß aber die Forellen unſtreitig am liebſten Fiſchfutter jedem anderen Futter vorziehen. Die Sterblichkeit bei der ſtarken Mäſtung war eine ſehr große unter den Forellen. Beifolgende Liſte gibt eine anſchauliche Zuſammenſtellung der Verluſte. Abtheilung I I Vom 3. März bis 10. Mai ſtanden ab 5 6 7 10 „ D Me 2. Juli 5 5 8 6 „ % Jul. 9 Auguſt 5 . 3. 40 5 9 Auguſt „ 19. 5 7 1 1 a 27 7 IE 1 „5 5 15 5 5 5 14 5 2 Suat, 5 5 f 1 3 1 def . Dffober: ; 5 = 5 8 13 Summa 65 101 82 Bis zur Heuernte blieb die Sterblichkeit unter den Forellen gering, da es feucht war und wenig gewäſſert wurde; dieſelbe ſteigerte ſich in der an Niederſchlägen ſo ſehr armen heißen Hochſommerſaiſon, weil dem Teich während der Wieſenbewäſſerung jeder Tropfen Waſſer⸗Zufluß entzogen wurde. Dieſes Ausbleiben des Bachwaſſers machte ſich ſtets an den Forellen in der empfindlichſten Weiſe geltend, indem beſonders an den Montagen — alſo dem Tag nach der Bewäſſerung — die größte Sterblichkeit unter den Forellen eintrat. Am 10. Oktober wurde der Teich gefiſcht und 179 Forellen im Gewicht von 474 Pfund an die renommirte Fiſchhandlung von Schauermann u. Söhne in Frankfurt a. M. ver— kauft. Die verkauften Forellen hatten ein Gewicht von 1 —4 Pfund per Stück. Der nichtverkaufte Reſt an Forellen wurde in den Teich zurückverſetzt, er mag ein Gewicht von 2 — 2,50 Zentner gehabt haben, gewogen wurde er nicht. Das Gewicht der Forellen betrug beim Beſetzen des Teiches in Abtheilung I: 10 Stück — 6 Pfund, alſo das Geſammtgewicht 1,20 Zentner, in Abtheilung II wogen 10 Forellen — 13 Pfund, alſo das Gewicht der 266 Forellen betrug 3,45 Zentner. Die Forellen in Abtheilung III waren weit ſchwächer und wird das durchſchnittliche Gewicht à Forelle / Pfund betragen haben. Wenn das Geſammtgewicht aller Forellen in dem Teich bei der Beſetzung 5,15 Zentner angenommen wird, ſo ergab die Mäſtung der 87er Sommerſaiſon — trotz der ſehr ſtarken und empfindlichen Verluſte — beim Abfiſchen noch ein Gewicht von 7 Zentner, wovon eben 474 Pfund verkauft wurden. Die enormen Verluſte werden einerſeits dem Mangel friſchen Waſſerzufluſſes während der abnormen Hitze des Sommers 1887 zuzuſchreiben ſein, andrerſeits müſſen ſie den Karpfen und den eng aneinander geſtellten Latten der Gatter auf Rechnung geſchrieben werden. Die Karpfen wühlen bekanntlich gern im Schlamm und machen das Waſſer trübe. nrnnanan en Die wenige Centimeter von einander ſtehenden Latten ließen nun den aufgerührten Schlamm nicht genügend ſchnell hindurch paſſiren, dadurch wurde das Waſſer ſtagnirend und wohl dauernd zu unrein, ſo daß die ſonſt vortrefflich ſich bewährende Beigabe von Karpfen in Forellenteichen in dieſem Falle ſich nicht bewährte und den Tod von vielen Forellen verſchuldet haben mag. Bei der Fiſchzucht heißt es vor Allem: „Probiren geht über Studiren!“ v. Sch. V. Literatur. Herr Heinrich Blum in Konſtanz am Bodenſee hat eine intereſſante „Anleitung zum erfolg⸗ reichen Fange von Fiſchen — namentlich auch von Aalen — in fließendem und ſtehendem Waſſer mit Reuſen und Flügelreuſen neueſter Konſtruktion“ mit Zeichnungen von Netzen, Netzſtellungen ꝛc. veröffentlicht. Zu beziehen von dem Herrn Verfaſſer gegen M 1.10 in Briefmarken. VI. Vereinsnachrichten. 1. Jahresbericht des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei⸗Vereins für 1887. (Schluß.) Neben ſeinen auf Vermehrung der Fiſchbeſtände durch künſtliche Fiſchzucht gerichteten Beſtrebungen hat der Bayeriſche Fiſcherei-Verein aber auch die Hege der vorhandenen Fiſchbeſtände nicht außer Auge gelaſſen. Dabei war er vor Allem bedacht, die Beobachtung der zum Schutze der Fiſchbeſtände gegebenen geſetzlichen und verordnungsmäßigen Beſtimmungen, ſoweit in ſeinen Kräften ſtand, zu überwachen und wo ſich Läſſigkeit oder unrichtige Auffaſſung zeigte, aufmunternd und belehrend einzuwirken. Es kann aber hier mit Befriedigung konſtatirt werden, daß die Ueber⸗ tretungen der Fiſcherei-Ordnung überhaupt, insbeſondere aber Seitens der Gewerbsfiſcher ſich erfreulicher Weiſe in erheblichem Grade minderten, ebenſo die Klagen über die den Gewerbsfiſchern auferlegten Beſchränkungen und die auf Abänderung zielenden Anträge. Die große Anzahl der Gewerbsfiſcher iſt offenbar zu der Erkenntniß gelangt, daß die Beſtimmungen der Fiſchereiordnung in ihrem eigenen Intereſſe gelegen und für ihren Erwerb ſtatt ſtörend vielmehr fördernd ſind. Ein offenbares Mißverſtändniß der bayeriſchen Fiſcherei-Ordnung zu beſeitigen, fand aber der Verein gerade hier in München Gelegenheit. Es wurden nämlich hier in München in verſchiedenen Geſchäften Schonfiſche, insbeſondere Renken und Kilche während der geſetzlichen Schonzeit im geräucherten Zuſtande nicht etwa blos im Geheimen verkauft, ſondern zum Verkaufe öffentlich in den Aus— lagen bereit gelegt und in den Zeitungen angekündigt; ja der hieſige Stadtmagiſtrat inſtruirte ſogar ſeine Bezirksinſpektoren ſelbſt dahin, daß während der geſetzlichen Schonzeit der Verkauf geräucherter Exemplare der betreffenden Fiſchart nach der Fiſcherei-Ordnung nicht zu beanſtanden ſei. Dieſer gänzlich irrigen Auffaſſung trat der Bayeriſche Fiſcherei-Verein zunächſt durch einen, auch in eine Reihe von Münchener Lokalblättern übergegangenen Artikel in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ belehrend entgegen und ſorgte für gründliche Abſtellung der daraus erwachſenden Mißſtände durch Anzeige der ihm bekannt gewordenen Zuwiderhandlungen bei der Staatsanwaltſchaft. In Folge deſſen iſt auch Beſtrafung rechtskräftig erfolgt. Von jeher hat der Bayeriſche Fiſcherei-Verein ganz beſonderes Augenmerk auf die Haupt⸗ feinde der Fiſchereibeſtände, das Raubzeug aus dem Thierreiche, namentlich die Ottern, gerichtet. Wie in früheren Jahren beſchloß die Generalverſammlung für das Jahr 1887 in den Vereinsetat auch einen Poſten zur Verabreichung von Prämien für Erlegung von Fiſchottern einzuſtellen. Bei der Beſchränktheit der für dieſen Zweck zur Verfügung ſtehenden, aus Mitgliederbeiträgen her— rührenden Mittel konnten zunächſt hieraus Prämien im Betrage von je 5 & nur für Ottern ausgeſetzt werden, die an einem Fiſchwaſſer befugt erlegt wurden, an welchem ein Mitglied des Bayeriſchen Fiſcherei- Vereins als Eigenthümer, Servitutträger oder Pächter fiſchereiberechtigt iſt. Im letzten Jahre waren aber unſere unabläſſigen Bemühungen, auch weitere betheiligte Kreiſe für dieſe hochwichtige Frage zu intereſſiren und durch Erlangung größerer Mittel in den Stand geſetzt zu werden, die Auslobung von Prämien weniger einſchränken zu müſſen, zu unſerer Freude von dem ſchönſten Erfolge begleitet. Das Kreiscomité des landwirthſchaftlichen Vereins von Ober⸗ bayern bewilligte im März zur Vertheilung von Prämien für im Regierungsbezirke Oberbayern erlegte Ottern für das Jahr 1887 den namhaften Zuſchuß von 300 , das k. Staatsminiſterium des Innern, Abtheilung für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel aus der Zentralfonds— Pauſchalſumme für landwirthſchaſtliche Zwecke für das Jahr 1887 einen Zuſchuß von 600 M mit der Beſtimmung, daß dieſer Zuſchuß nicht nur zu Prämien für Erlegung von Ottern im Regierungsbezirke von Oberbayern, ſondern zum Theile auch dazu zu verwenden ſei, um den Kreis⸗Fiſcherei-Vereinen in den übrigen Regierungsbezirken Beihilfe zur Ausſetzung von Ottern⸗ prämien zu gewähren. Hievon haben wir ſofort die ſämmtlichen Kreis-Fiſcherei-Vereine verſtändigt 203 und auch eine entiprechende öffentliche Bekanntmachung in der „Allgemeinen Fifcherei - Zeitung“ erlaſſen. Die Vertheilung der Prämien konnte naturgemäß zur Zeit der letzten Generalverſamm— lung, d. i. bis zum 29. Dezember, mit welchem Tage die Zeit, auf welche ſich gegenwärtiger Bericht beſchränkt, noch nicht abgeſchloſſen ſein; wir müſſen uns daher weitere Berichterſtattung in dieſer Beziehung vorbehalten und wollen nur erwähnen, daß bis dahin dem Kreis-FZFiſcherei— Vereine zu Augsburg 100 &“ überwieſen, für Oberbayern allein aber 63 Prämien bereits aus— bezahlt waren. So iſt denn nun der allgemeine Krieg gegen die Ottern von Fiſchereiwegen im ganzen Königreiche organiſirt; der Erfolg, deſſen ſind wir ſicher, wird ſich in ganz kurzer Zeit zum Segen unſerer Fiſchbeſtände kenntlich machen. Dem hohen k. Staatsminiſterium, ſowie dem Kreiscomité des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberbayern ſprechen wir für dieſe nachdrückliche Unterſtützung unſerer Sache hiemit auch öffentlich unſeren wärmſten Dank aus. Eine ſchöne und ehrenvolle Aufgabe wurde uns durch höchſte Entſchließung des k. Staats— miniſteriums des Innern, Abtheilung für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel vom 8. Mai 1887 im Einverſtändniſſe des k. Staatsminiſteriums der Finanzen übertragen, nämlich die Vornahme einer ichthyologiſchen Unterſuchung des Königſee's nach einem von unſerem Vereine aufgeſtellten Programme. Bekanntlich haben Ichthyologen in der Zeit vor Sybold zwei Saiblingsarten auf— ſtellen zu müſſen geglaubt, deren weſentlichſter Unterſchied darin beſtehen ſollte, daß nur die eine Art, der ſogenannte Wildfangſaibling, den ſie Salmo Umbla nannten, eine erhebliche Größe erreicht, während der andere Saibling nur zu bedeutend geringe rer Größe gedeihe. Auch heute gibt es noch namentlich unter den Gewerbsfiſchern ſolche, die an dieſer Auffaſſung feſthalten und deßhalb mit allem Nachdrucke für die „kleinere Saiblingsart“ die Herabminderung des geſetzlichen Brüttelmaßes anſtreben. Namentlich wurde bezüglich des Königſee's das Vorkommen zweier Saiblingsarten behauptet und geltend gemacht, die Race des Wildfangſaiblings ſei dem Ausſterben nahe, für den kleinen Saibling ſei eine Herabſetzung des Brüttelmaßes nothwendig. Die An— gelegenheit hat nun auch die Auſmerkſamkeit der k. Staatsregierung erregt, und zwar nicht blos vom Standpunfte der ärarialiſchen Fiſchereiintereſſen aus, ſondern namentlich auch aus allgemeinen volkswirthſchaftlichen Geſichtspunkten. Die Durchführung der Unterſuchung, welche den Zweck hat, einerſeits den beſtehenden Zuſtand feſtzuſtellen, andererſeits die geeigneten Mittel zur Verbeſſerung desſelben vorzuſchlagen, wurde unſern beiden Mitgliedern, den kgl. Profeſſoren Dr. Hertwig und Dr. Bonnet dahier übertragen, die erforderlichen Hilfskräfte, namentlich an Fiſchern, zur Verfügung geſtellt und entſprechende Geldmittel genehmigt. Es kann hier nicht der Ort ſein, das bis ins kleinſte Detail ausgearbeitete Programm dieſer Unterſuchung wiederzugeben oder zu erörtern. Nach der Natur der Sache und wie im Programme ausdrücklich beſtimmt iſt, haben ſich die eingehenden Unterſuchungen auf alle Jahreszeiten zu erſtrecken, dieſelben können daher heute noch nicht abgeſchloſſen ſein, und wir ſind deßhalb auch nicht in der Lage, über das Ergebniß der Unterſuchungen endgiltig zu berichten. Doch wollen wir zum Beweiſe dafür, wie energiſch die Sache in Angriff genommen wurde und betrieben wird, erwähnen, daß unſere wiſſenſchaftlichen Experten im Verlaufe der Monate Juni, Auguſt und Oktober mehrmals längere Zeit an Ort und Stelle waren und dort, abgeſehen von den erforderlichen topographiſchen und hydrographiſchen Studien, circa 3000 Saiblinge einer eingehenden allſeitigen wiſſenſchaftlichen Unterſuchung unter— ſtellten. Es ſteht zu erwarten, daß die Unterſuchungen am Königsſee im heurigen Jahre ihrem Abſchluſſe entgegengeführt werden können. In Verbindung mit dieſen Unterſuchungen hat das fol. bayeriſche Staatsminiſterium auch eine Enquete über Vorkommen, Wachsthum, Laichverhältniſſe, Fang ꝛc. der Saiblinge an anderen bayeriſchen Seen angeordnet Wir dürfen daher hoffen, daß die nächſte Zeit die Löſung einer für die Fiſchereiſache in wiſſenſchaftlicher wie wirthſchaftlicher Beziehung gleich wichtigen Frage bringen wird. Bezüglich der Brüttelmaßfrage möge hiebei die bezeichnen de Thatſache erwähnt fein, daß in dem nämlichen Zeitpunkt, in welchem das Sonderintereſſe Einzelner in Bayern die Herabr ſetzung des hier zur Zeit auf 25 m normirten Saiblingbrüttelmaßes anſtrebt, letzteres nach den Oberrheiniſchen Fiſchereiconvention vom 18. Mai 1887 im öffentlichen Intereſſe auf das von allen Vertragsſtaaten zu garantirende Minimum von 25 em erhöht wurde, obwohl bekanntlich in ver— ſchiedenen Schweizer Seen das Wachsthum der Saiblinge (Rötheli) noch geringer iſt als am Königsſee! 5 Daß der Bayeriſche Fiſcherei-Verein im abgelaufenen Jahre auch ſonſt in zahlreichen Fällen von Behörden und Privatperſonen um gutachtliche Aeußerung in Fiſchereiangelegenheiten angegangen wurde und den an ihn geſtellten Wünſchen ſtets bereitwillig entſprochen hat, wollen wir hier nur im Allgemeinen erwähnen. 5 Ueberblicken wir zum Schluſſe dieſe kürze Stizze der Ereigniſſe des abgelaufenen 32. Vereins- jahres, ſo können wir wohl ohne Ueberhebung ſagen, es war ein arbeitſames Jahr, und wir dürfen auch die Erwartung ausſprechen, daß der Segen der Arbeit nicht ausbleiben wird. Dankbar müſſen wir aber auch anerkennen, daß wir in allen betheiligten Kreiſen nicht blos wohlwollende Anerkennung, ſondern auch werkthätige, opferwillige Unterſtützung gefunden haben. Um die Fort— gewährung dieſes Wohlwollens und dieſer Unterſtützung bitten wir alle unſere Gönner und Freunde! München, im April 1888. Der Wayeriſche Landes-Filcherei- Verein. 204 — — — 2. Auszug aus dem Jahresberichte des Fiſchſchutz⸗Vereines für den Regierungsbezirk Köln für 1887. Auch während des vergangenen VI. Jahrganges hat der Verein einen anſehnlichen Zuwachs von Mitgliedern zu verzeichnen, ſo daß ſich deren Anzahl am Schluſſe des Jahres unter Einſchluß von 15 Ehrenmitgliedern auf 108 belief. Es find mithin gegen die vorjährige Aufſtellung eines Beſtandes von 90 Mitgliedern, 18 ordentliche Mitglieder hinzugetreten, ein nchtbarer Beweis, daß die durch den Verein vertretene gute Sache keineswegs lahmgelegt, ſondern im wachſenden Schwunge iſt. Dem am 3 Februar 1887 erfolgten Tode unſeres Präſidenten Alex. Günther, deſſen bereits im vorigen Jahresberichte Erwähnung geſchah, folgte im März der Verluſt unſeres Mit— gliedes, des Fabrikbeſitzers Dr. Gauhe in Eitorf. Beiden Freunden ſei ein ehrendes liebe olles Andenken gewidmet. An Stelle des Erſteren wurde in der außerordentlichen Generalverſammlung vom 4. März mit überwiegender Majorität Herr Arno Garthe gewählt ſo daß ſich der Vor— ſtand, wie folgt, zuſammenſetzte: Arno Garthe, Vorſitzender; Karl Oſthoff, ſtellvertretender Vorſitzender; Paul Lauſch, Rendant; H. Klinz, I. Schriftführer; Auguſt Wagner, II. Schrift⸗ führer; Rudolf Wattler und Wilhelm Pepys, Beiſitzer. Erft und Sieg, inſoweit beide Flüſſe in den Regierungsbezirk Köln fallen, wurden im Laufe des Jahres von mancher Otternplage befreit, weniger aber die Gewäſſer der übrigen acht Kreiſe, aus denen nur vereinzelte oder gar keine Fanganmeldungen zur Anzeige kamen, und es drängt ſich uns die Vermuthung auf, als ob nach dem Ableben des Otternjäagers Schmidt aus Altena eine gewiſſe Schlaffheit im Betriebe dieſes nützlichen Handwerks Platz gegriffen habe. Zugegeben mag aber ſein, daß die Statiſtik unſerer kollegialiſchen Nachbarvereine günſtigere Reſul— tate zu verzeichnen habe; immerhin werden wir nicht ermangeln, die Jagd auf dieſen ſchlimmſten aller Fiſchfeinde auf's Neue anzufachen und zu empfehlen. Die Monatsverſammlungen gewannen an Intereſſe durch Vorträge wiſſenſchaftlichen Inhalts. Unter Anderem brachte Herr Hofrath Dr. Ewich die Syſteme der bis jetzt eingeführten Klär— vorrichtungen, ihre Vorzüge und Mängel zu allgemein dankenswerthem Verſtändniſſe Der unter— zeichnete Vorſitzende machte es ſich zur Aufgabe, die Mitglieder des Vereins über alle Vorkomm— niſſe und in der praktiſchen Anwendung bewährt gefundene Neuerungen der landwirthſchaftlichen Fiſchzucht auf dem Laufenden zu halten, er verbreitete ſich in wiederholten Vorträgen über die Ernährung junger Salmoniden und ſonſtiger Setzlinge mittelſt Erzeuuung ſogen. Cruſtaceen auf künſtlichem Wege d. h. durch Trockenlegung von Teichen während des Winters. Zunächſt beſchäftigte den Verein zu Anfang des Jahres die Petition des Verbandes der vier weſt— lichen Provinzen gegen die Adjazenten-Fiſcherei, welche der Agrar-Kommiſſion des preuß. Abgeordneten— hauſes vorlag. Am 19. März wurde ein Zirkular an ſämmtliche Abgeordneten der Rheinprovinz von hier aus abgeſandt. Die Petition, welche Mittheilung an das Miniſterium zur „Berück- ſichtigung“ erbat, kam am 21. März zur Debatte und wurde, Dank der warmen Befür— wortung des hochverehrten Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Hrn. v. Behr-Schmoldow, im Herrenhauſe und des Herrn Dr. Lotichius im Abgeordnetenhauſe als Antragſtellern und unter kräftiger Unterſtützung der Herren Fürſt zu Solms-Braunfels, Spangenberg, Knebel, Mooren, Dr. Langerhaus und Döring, mit großer Majorität angenommen, obgleich Seitens der Agrar-Kommiſſionen beider Häuſer die Petition nur zur Erwägung überwieſen worden war. Damit iſt ein großer Sieg errungen und das endliche Ende der wilden Raubfiſcherei ſichtlich näher gerückt. Gleichwohl darf nicht verkannt werden, daß die Beſeitigung oder wenigſtens doch theilweiſe Beſchränkung ſolcher oft nicht einmal juridiſch nachweisbarer Eigenthumsrechte mit mancherlei Schwierigkeiten verbunden ſein wird, deren glückliche Ueberwindung von der mehr oder minder geſchickten Inangriffnahme der Aufgabe Seitens des landwirthſchaftlichen Miniſteriums abhängig ſein wird. Durchgreifende Erfolge ſtehen aber in unbezweifelter Ausſicht, wenn ſie auch lange auf ſich warten laſſen werden. Mehrfache und wiederholte Klagen von Fiſcherei-Eigenthümern und Pächtern am Sülzfluſſe über Verunreinigung des Waſſers mittelſt unerlaubter Einführung ſchädlicher Stoffe und Säuren in das Flußwaſſer veranlaßte den Vorſtand, von den Uebelſtänden perſönlich Kenntniß zu nehmen, um darüber behufs möglicher Abhilfe bei der k. Regierung vorſtellig zu werden. Eine Kommiſſion von drei Herren unterzog ſich am 10. Mai unter Anführung des Pächters Klein aus Menzling, Mitglied unſeres Vereins, der Mühe, die Ufer der Sülz zu begehen und Notizen über die örtlich zugehenden Verunreinigungen zu ſammeln. Der darüber der k. Regierung am 12. Mai unter⸗ breitete Bericht lautet: „Im Anſchluſſe an die früheren Mittheilungen meines Vorgängers, Herrn A. Günther, bezüglich der Verunreinigungen des Sülzfluſſes bei Roesrath und Immekeppel beehre ich mich hoher k. Regierung Folgendes zu unterbreiten: Am 10. er. fuhr ich in Begleitung zweier Vorſtandsmitglieder unſeres Vereins nach Roesrath, wohin der Hauptbeſchwerdeführer und Pächter J. Klein aus Menzling beſtellt war. Derſelbe äußerte im Allgemeinen: Er habe die Fiſcherei in der Sülz ſeit Herbſt v. J. unterhalb Roesrath zu A 16 pro anno gepachtet, aber bis jetzt noch nicht fiſchen können, weil keine Fiſche mehr vorhanden ſeien. Vor etwa zehn Jahren habe die Sülz noch ziemlich viele Forellen, Barben, Makrelen, Hechte, wie auch Krebſe gehabt, während jetzt unterhalb Immekeppel gar 205 — 2—wöö7 nichts mehr von Fiſchen zu bemerken ſei. Hauptſächlich, hob Klein hervor, trüge die Schuld an dieſen Mißſtänden die Firma Gebr. Reuſch zu Hoffnungsthal, welche die in ihrem Etabliſſement zur Verwendung gebrachte Eiſenbeize von Zeit zu Zeit direkt in die dicht daran vorbeifließende Sülz ablaufen laſſe. Die Beize beſtehe aus Salz- und Schwefelſäure, welche immer in ganzen Fuhren von Mülheim a/ Rh. bezogen würde. Etwa vierteljährlich geſchehe die Reinigung des großen Säurebehälters und nach der Ausſchüttung desſelben könne man die unzweifel— haften Spuren der den Fiſchen ſo verderblichen Säure im Fluſſe wahrnehmen. Zuletzt habe am 12 März er. eine ſolche Reinigung ſtattgefunden. Die Beize müſſe dabei beſonders ſcharf ge— weſen ſein, weil das Ufergras eine gelbe Färbung davon angenommen habe. Später ſei auch auf der Flußſohle angeſetzter gelblicher Schlamm zu erkennen geweſen Klein erklärte ſich bereit, bei der nächſten Gelegenheit eine Flaſche des verunreinigten Waſſers auf ſeine Koſten chemiſch analyſiren zu laſſen. Die Grube „Bergſegen“ habe einen Klärteich angelegt, wozu die Herren Reuſch doch auch verpflichtet ſeien. Das täglich in den Fluß abgelaſſene kleine Säure-⸗Quantum laſſe ſich zwar nicht bemeſſen, doch ſei es Thatſache, daß die Säuren alle 14 Tage in ganzen Fuhren bezogen würden. Nach dieſen Auslaſſungen des Klein, die mir etwas übertrieben ſchienen, beſuchte ich den Herrn Bürgermeiſter Leihauſen und ſpäter die Hüttenwerke der Herren Gebrüder Reuſch und empfing aus den beider— ſeitigen Unterredungen ein richtiges Bild der vorhandenen Uebelſtände, für deren Beſeitigung man ſich jeder Zeit in thunlichſter Weiſe bereit erklärte. Der Herr Bürgermeiſter hat in den jüngſten Tagen dem zwiſchen Roesrath und Hoffnungsthal liegenden Grubenwerke „Bergſegen“, deſſen milchige und jedenfalls Blei enthaltende Abflüſſe der Sülz offenbar ſchädliche Stoffe zuführen mußten, die Anlegung eines vierten neuen Klärteiches zur Pflicht gemacht und ſind die Arbeiten dazu in Angriff genommen. Weiter erklärten die Herren Reuſch unter Zugabe der geſchehenen Kataſtrophe am 11. März er., daß ähnliche größere Ausſchüttungen nicht mehr vorkommen würden. Schwefelſäure würde bei der Beizung des Eiſens gar nicht mehr verwendet, wohl aber in geringeren Quantitäten Salzſäure und zwar in ſechsfacher Verdünnung mit Waſſer. Dieſe neue Beizmethode ſei weniger ſchädlich, was aus dem fortwährenden Vorhandenſein von Fiſchen dicht hinter ihrem Etabliſſement, wo der Ausfluß in die Sülz erfolge, hervorgehe. Mein Vorſchlag, zur Aufbeſſerung der geſchädigten Fiſchbeſtände ein Klärbaſſin einrichten zu laſſen, wurde bereitwilligſt genehmigt und ſoll dasſelbe ſchon in einigen Monaten fertig geſtellt ſein. Den Pächter Siebenmorgen in Menzeling habe ich veranlaßt, ſchriftliche Klage beim Bürgermeiſteramte zu Roesrath gegen den Gerbereibeſitzer Peter Schwamborn einzureichen, damit demſelben die Anlage einer Senkgrube zur Aufnahme der ſchädlichen Abfälle, welche bis jetzt der Sülz zugeführt werden, zur Pflicht gemacht werde. Die größte Gefährdung für den Fiſchbeſtand im ganzen Laufe des Sülzfluſſes, gegen welche die genannten Uebelſtände mehr oder weniger zurückſtehen müſſen, verurſacht unverkennbar das Hüttenwerk „Vieille Montagne“ in Immekeppel, welches fortwährend einen Strang blei⸗ haltigen Milchwaſſers dem Fluſſe direkt zuführt. Unmittelbar oberhalb dem Ausfluſſe ſah ich im klarſten Waſſer Forellen ſtehen, die unterhalb ſicher ihren ſofortigen Tod finden müßten. Ich habe keine Verſuche gemacht, gegen die ſeit vielleicht mehr als 30 Jahren unbehelligt gebliebenen Uſancen des Hüttenwerks nutzlos vorzugehen, halte indeſſen in erſter Linie für angezeigt, daß hohe k. Regierung ihr Augenmerk der möglichen Beſeitigung dieſer Verunreinigung zuwendet und vielleicht die Anlage von geeigneten Klärvorrichtungen anordnet. Arno Garthe, Vorſitzender. Hierauf gelangte unterm 7. Juni an den Vorſitzenden nachſtehender Regierungs-Beſcheid: „Ew. Wohlgeboren benachrichtigen wir auf das Schreiben vom 12. v. Mts., betreffend die Schädigung der Fiſchzucht im Sülzfluß durch die Abgangsflüſſigkeiten des Blechwalzwerks der Gebrüder Reuſch in Hoffnungsthal und der Gerberei von Schwamborn zu Rambrücken, daß wir den Kreislandrath beauftragt haben, zur Abhilfe der von Ihnen zur Sprache gebrachten Uebelſtände das Erforderliche anzuordnen. Wegen der bleihaltigen Abwäſſer, welche aus den bei Immekeppel belegenen Gruben und Aufbereitungsanſtalten der Geſellſchaft „Vieille Montagne“ in den Sülzfluß abgelaſſen werden, ſind wir mit dem k. Ober-Bergamt in Bonn in Verbindung getreten“. (Schluß folgt.) VII. Vermiſchte Mittheilungen. Bodenſeefiſcherei. Zehn Jahre ſind verfloſſen, ſeit die unermüdlichen, hochverdienten Förderer der Bodenſeefiſcherei, die Herren Kammerherr v. Behr und Oberbürgermeiſter Schuſter zum erſtenmale als Vertreter des „Deutſchen Fiſcherei-Vereins“ an die Fiſcher 206 des Bodenſee ſich wendeten, und in Reichenau, Friedrichshafen, Lindau mit denſelben rathſchlagten, wie man die Fiſcherei heben könne. Mehrfach haben ſeither ſolche Be— rathungen wieder ſtattgefunden, und es iſt wohl ſicher, daß ſolch guter Wille, den Fiſcherei-Intereſſen zu dienen, am ſchönen Bodenſee freundliche Anerkennung gefunden hat. Neuerdings findet nun wieder ein ſolcher Zuſammentritt ſtatt zur Berathung der Frage: „Was könnte rings um den Bodenſee und Unterſee zur Mehrung der werth— volleren Fiſcharten geſchehen?“ Hierüber wird Herr v. Behr am Sonntag den 1. Juli d. Is., 2 Uhr, in Konſtanz im Stadthausſaale einen Vortrag halten. Fiſcher, Fiſchzüchter und Fiſchereifreunde ſind beſtens eingeladen, an dieſer Verſammlung theilzunehmen. Aale im Donaugebiete. Regensburg, den 13. Juni. In jüngſter Zeit wurden dahier in der Donau, im freien Waſſer, mehrere ſehr ſchöne Exemplare (60 —80 cm lang) Aale mit der Angel gefangen. Aus Oberöſterreich. Die vom letzten Oberöſterreichiſchen Landtage beſchloſſene „Superreviſion“ der bisherigen Vorarbeiten zur Begutachtung des Regierungsentwurfes, ein neues „Landesfiſchereigeſetz“ betreffend, iſt beim Oberöſterreichiſchen Landesausſchuſſe am 6. d. Mts. in Angriff genommen worden. Es waren wenige Auserwählte, welche in dieſe Verſammlung berufen wurden. Den Oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Verein vertrat deſſen Präſident, Herr Anton Mayer, ferner war der Hochw. P. Benno Mayer, Fiſchereidirektor des Stiftes Lambach und Referent in Fiſchereiangelegenheiten beim Landes-Kulturrathe, endlich der Landtags-Abgeordnete Herr Ignatz Huber (Mühlen— beſitzer) berufen, welcher während der jüngſten Landtagsſeſſion als Referent des volks— wirthſchaftlichen Ausſchuſſes jene „Anträge“ erſtattete, welche ſowohl in dieſen als anderen Blättern beleuchtet wurden. Von Seite der Regierung trat nebſt dem Hof- und Statthaltereirathe Heiß in unerwarteter Weiſe Niemand geringerer als der k. k. Sektions— chef im Ackerbauminiſterium, Herr Ritter von Rinaldini, ein. Dieſe Thatſache darf um ſo freudiger begrüßt werden, als auch in der „Allgemeinen Fiſchereizeitung“ das unmittelbare Eingreifen ſachverſtändiger Regierungsorgane in die Vorberathungen des Landesgeſetzes für höchſt wünſchenswerth erklärt wurde. Wäre dieſem Wunſche und Bedürfniſſe ſchon bei Gelegenheit der „großen Enquste“, wie damals erbeten wurde, entſprochen worden, ſo würde auch deren Verlauf erfolgreicher und der ausgezeichnete Vertreter der Regierung in der Lage geweſen ſein, die ausführliche Motivirung mancher weſentlicher Anträge zu würdigen, deren Urheber dießmal nicht zugelaſſen wurden. Nachdem ſich die Ergebniſſe der bei der Superreviſion gefaßten Beſchlüſſe und erfolgten Kompromiſſe in's Geheimniß hüllen ſollen, ſind wir nicht in der Lage hierüber zu be— richten. Wir wollen aber wünſchen, daß bei dem Streben, dem „Regierungsentwurfe“ überhaupt und unter allen Umſtänden zur Annahme zu verhelfen, deſſen geniale und dem Stande heutiger Fiſchereigeſetzgebung entſprechende Konzeption nicht durch „Kompro— miſſe“ entwerthet werden wird, deren Verwirklichung vielleicht ein „neues“, aber kein „beſſeres“ Geſetz zur Folge haben könnte. L. Ausſetzung gezüchteter Lachſe. Aus der Fiſchbrutanſtalt des Herrn Grafen Rantzau zu Breitenburg (Holftein) find im April wieder gezüchtete Lachſe in die Stör geſetzt worden, verſehen mit einem Silberring in der Fettfloſſe. Damit nun verhindert werde, daß der Fang dieſer Thiere verſchwiegen werde, iſt jedem Einſender ſolchen Fiſches eine Prämie von 10 l zugeſichert. Aus der Fiſchküche. (Nach der Zeitſchrift „Fürs Haus“.) Krebsſchwänze in Gläſern. Man kocht Waſſer mit ſo viel Salz und ein wenig Salpeter ab, daß ſich nach dem Erkalten eine dünne Decke von kryſtalliſirtem Salz auf demſelben bildet. Dieſe Lacke wird über die abgekochten, aus den Schalen gebrochenen Krebsſchwänze ge— goſſen. Nach einigen Tagen füllt man die Lacke ab, bereitet friſche wie oben und ſtellt die mit derſelben übergoſſenen Krebsſchwänze in mit Blaſe verbundenen Gefäßen an einen kühlen Ort. Beim Gebrauche werden die Schwänze in kaltes Waſſer gelegt und dieß ſo oft gewechſelt, bis ſie nicht mehr ſalzig ſchmecken. — Krebſe anzurichten. Man hängt Krebſe an ein pyramidenförmiges Draht- geſtell. Dasſelbe hat die Form einer kleinen geraden Krinoline, wird auf eine mit 207 — —— — einer Serviette hübſch belegte Platte geſtellt und inwendig mit Peterſilie ausgefüllt, welche den Draht theilweiſe verſteckt. Die rothen Thierchen, welche ſcheinbar den grünen Berg hinauf zu ſteigen ſuchen, nehmen ſich ſehr hübſch aus. — Heringsmilch. Die gut gewäſſerte und von Haut befreite Milch legt man häufchenweiſe auf einen Teller, begießt ſie mit Eſſig und Oel und beſtreut ſie mit Kapern. In die Lücken bringt man fein gewiegte Peterſilie, während man das Ganze mit hartgekochten und durchſchnittenen Eiern umlegt. — Heringspfännchen. 1— 2 Zwiebeln werden in 1 Löffel Butter gelb gebraten; 2 gut ausgewäſſerte Heringe von Haut und Gräten befreit, fein gehackt, ebenſoviel feingehacktes, gekochtes Kalbfleiſch wird nun in der Butter geſchmort, 2 Hand voll Reibbrod, ¼ Liter dicke, ſauere Sahne und 2 Eier beigemiſcht und in einer mit Butter ausgeſtrichenen Heringsform / Stunde gar gebacken. Man kann dieſe Speiſe auch ſtürzen. VIII. Fiſcherei- und Jiſchmarktberichte. L. Hamburg⸗Altona, im Juni. Die Durchſchnittspreiſe ſtellten ſich en gros für Schollen 1,50 —14 m, Elbbutte 1,704 ,, Schellfiſche 1,50 —5 , per Stieg. Seezungen 60-90 . Steinbutt 60—80 , Kleiße 35—50 J, Lachſe 1,40 — 2,70 A, Kabeljau 20 u. 15 , Aale 0,45 bis 1,50 M per ½ Kilo. L. Fiſchmarkt in Hamburg-Altona, 8. Juni. Die Preiſe ſtellten ſich bei ſtets reger Nach— frage in den letzten Tagen durchſchnittlich folgendermaßen en gros: Zungen 80—95 JS, Steinbutt 50 J, Kleiße 40-50 5, Schollen mittelgroße 15—18 4, große 25—30 , Schellfiſch 15—20 4, Braſſen 20—25 , Aale 50—75 -f per ½ Kilo. Schnepel 8 , Najen 3,50 &, Elbbutt 1 bis 2 M, Makrelen 5 &, Sture 25 Pf. per Stieg. 56 Stück Stöhre kamen im Ganzen an, welche Räucherer kauften. L. Rendsburg, 9. Juni. Auf dem heutigen Fiſchmarkt wurden ausgeboten große und mittelgroße Schollen 30 u. 25 , Steinbutt mittlerer Größe 14, Kleiße 65 , Pliete 20 4, kleine Brachſen 30 , kleine Barſche 20 , Rothaugen 15 ½ per ½ Kilo. Dorſch 15 bis 35 4, Butte 10—20 4 u. 30 per Stück. Unter dieſen, welche von Eckernförde gekommen waren, be- fanden ſich einige kleine Seezungen, die zu gleichem Preiſe verkauft wurden, ſie waren aber ſehr klein. L. Rendsburg, 15. Juni. In der Untereider wurde von dem Fiſchereipächter bei Nübbel ein Stör gefangen im Gewichte von 200 Pfund. Derſelbe wurde in die hieſige Räucherei gebracht, woſelbſt das re;peftable Thier gegen ein Entree von 10 WHausgeſtellt war und für Diejenigen, welche niemals einen Stör geſehen, ſehr intereſſant war. Das Fleiſch des Thieres wird größten— theils geräuchert werden, ein Theil wurde friſch verkauft. — Es koſteten Schellfiſche 20 , kleine Brachſen 20 4, Barſche 25 , Kleiße 60—70 , Rothaugen 20 J per ½ Kilo. Butte 10 bis 25 , Dorſch 20-50 u. 70 ½ per Stück. Der Markt war mäßig bejchidt. L. Eckernförde, 10. Juni. Für den Monat Mai iſt die Ausbeute der Fiſcherei zu ver— zeichnen mit 6000 Wall gefangener Heringe, 4000 Wall Sprotten, 100 Kilo Aale, 5000 Kilo Dorſche, 14,500 Stieg Butte. Ein in ſo bedeutendem Maße beobachtetes Auftreten der Seehaſen gehört hier zu den ſeltenen Erſcheinungen. Die Thiere erzielen keinen nennenswerthen Preis, da ſie nur von einzelnen Leuten gern gegeſſen werden und gelangen meiſtens wenig an den Markt. L. Meldorf, 7. Juni. In letzter Zeit war der Buttfang in den Watten ein beſſerer und trafen an verſchiedenen Tagen jeder Woche Fahrzeuge mit lebendigen Butten in Wafjerhehältern ein. Die Thiere wurden hier 20—25 ½ per ½ Kilo ausgeboten. Zu gleichem reife wurden auch Schellfiſche und Schoden, welche per Bahn anlangten, ausgeboten. Friſche Makrelen werden mit 40 J per ¼ Kilo bezahlt. . 5 L. Von der Elbe, 14. Juni, berichtet man, daß der Störfang gegen das Vorjahr ein ſehr wenig zufriedenſtellender iſt, denn es ſind von den Fiſchern jetzt durchſchnittlich nur 3 erbeutet gegen 15 im vorigen Jahre durchſchnittlich um dieſe Zeit, weßhalb viele Störfiſcher jetzt zum Aal— fang übergehen, da in den Wurfreuſen ſchon häufig Stint gefangen werden. Aale koſten 25 bis 45 J per ½ Kilo. — In Hamburg bezahlte man für Schollen 20, Steinbutt 70 9, See— zungen 1—1,20 & per ¼ Kilo, Sture per Stieg 40 , für Störe, große, beſte über 100 M. Krabben werden in den Prielen reichlich gefangen und in Hamburg gerne gekauft. L. Die Nordſeeſiſchereiflotte Finkenwärder (Hamburger Seite) hatte im Vorjahre 170 Fahr— zeuge, reſp. 34 Kutter zur Verfügung; in dieſem Jahre 160 reſp. 41 Kutter. Finkenwärder (Lüne— burger Seite) 12 davon 3 Kutter, Blankenſee ſtellte dort heimiſche 75 Fiſcherfahrzeuge unter denen 22 Kutter, gegen 69 Fahrzeuge reſp. Kutter 1886. Mühlenberg hat 4, Teufelsbrude 1 Ewer zur Verfügung. Von Cranz und Cranz-Neuenfeld fahren 7 Kutter, 1887 nur 5. Geeſtemünde hat 5 Dampfer, 2 Kutter und 1 Ewer zur See, Bremerhafen 8 Ewer, Huſum 1 Ewer, die Inſel Amrunn 3 Ewer, Wyk a. Föhr 2 Kutter 1 Ewer und Cuxhaven 1 Ewer. Alle ſtehen im Dienſte 208 — — — der Hochſeefiſcherei⸗ Seite in Finkenwärder und Neuhof. von letztem 10 ſolcher Sabrzenge- L. Warnemünde, Mai. wegen der vorwaltenden Eisverhältniſſe. Im Winter wurde bereits der Verſuch gemacht, gelegte Angeln den lang auf hoher See zu betreiben, In Altenwärder wehren größtentheils die Elbfiſcher, auch auf der Lüneburger Von erſterem Orte fahren 59 Ewer, von zweitem 25 und durch aus⸗ doch war derſelbe ziemlich erfolglos Am 20. April nun wurden wiederum 250 Angeln aus⸗ gelegt und die Fiſcher beauftragt, täglich auszulaufen, um die Angeln nachzuſehen und friſch zu beſtecken, ein, bei günſtiger Witterung. 1—1½/ Kilo find in der letzten Zeit, hieſiger Küſte gefangen worden. letztere von 30 em haben. Am erſten Tage brachten ſie zwei Lachſe ca. 10 Kilo ſchwer doch ſind bis heute den 6. Mai noch keine weiteren Reſultate zu verzeichnen, der erwähnte Erfolg zu weiteren Anſtrengungen anregen. es wird aber Kleinere Lachſe in der Schwere von wie auch Meerforellen von gleicher Schwere in Netzen an Erſiere müſſen nach preußiſchem Geſetze eine Länge von 50 em, Inserate. Groß ⸗Tiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. 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Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal Abonnementspreis: jährlich 4 Mart. 1 Inſerate die zweiſpaltige Petitzeile Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Neue to ge 15 Pfennige. — Redaktion und Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Admin iſtration, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuschlag. der München, Sendlingerſtraße 48/2 l. Sanerifchen Fiſcherei-Teitung. Organ füt lie Belammtinterelfen ler Filcherei, ſowie für die Bestrebungen let Fiſclerei Veteiue; in Sonderheit Organ der Landes- Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Sachfen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weltfalen, Jannover und Heſſen⸗Aaſſau ic. Zn Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, vellerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom 5 Baueriſchen Tiſcherei - Derein, Nr. 17. Br ge München, 10. Juli 1888. XIII. Jahrg. / Pr Nachdruck unſerer Originalartikel ift unterſagt. ag Inhalt: 1 1 Deutſcher Fiſchereitag in Freiburg i. B. — II. Vereinsnachrichten. — I. Vermiſchte Mittheilungen. — IV. Patentliſte. — V. Fiſcherei- und Fiſchmarkt⸗ berichte — Inſerate. 1. Zweiter Deutſcher Jiſchereitag in Freiburg i. N. Plenarverſammlungen des Fiſchereitags. Wie ſich dieſe Plenarverſammlungen äußerlich abſpielten, wer daran Theil nahm, wie das Ganze offiziell eingeleitet wurde u. dgl. mehr, darüber haben wir ſchon früher (1887 S. 266 fg.) berichtet. Jetzt erübrigt nur mehr, der ſachlichen Vorträge und Verhandlungen zu gedenken. Deren Reihe eröffnete Herr v. Behr mit einem Reſums über die Verhandlungen der vorausgegangenen Fiſchzüchterkonferenz. Da wir dieſe ſelbſt im Auszuge vorführten, ſo dürfen wir wohl ſofort übergehen auf den nächſten Vor— trag, den des Herrn Frhrn. v. Goſtkowsky auf Tomice in Galizien über dortige Teichwirthſchaft. Bei dem hohen Intereſſe dieſes Vortrags eines praktiſchen Fiſchzüchters geben wir daraus folgenden möglichſt vollſtändigen Abdruck: „Zur Theilnahme an der Deutſchen Fiſchzüchterkonferenz und dem Fiſchereitage eingeladen, was mir zur größten Ehre gereicht, ermangelte ich nicht, hieher zu kommen, um Ihnen meine Erfahrungen in Betreff der Teichwirthſchaft und der Dubiſch'ſchen Karpfenzuchtmethode vorzutragen. 210 Es gibt Teiche, welche beſtändig unter Waſſer bleiben müſſen, oder andere, welche willkürlich abgelaſſen, trockengelegt und geſämert oder beſpannt werden können, ſich alſo auch zur Wechſelwirthſchaft eignen. Solche ablaßbare und ſeichte Teiche beſtehen ſeit Jahrhunderten in Weſtgalizien und Schleſien und auch die meinigen, in Tomice, ſind von derſelben Beſchaffenheit. Nur dieſe Teiche ſind einer rationellen, intenſiven Bewirth⸗ ſchaftung fähig, während Teiche mit ſtändig durchſtrömenden Flüſſen oder Bächen wilder Natur ſind, d. h. nur eine ſogen. wilde Fiſcherei zulaſſen. Die zahlreichen Teiche von kleinerem Umfange dienen eigentlich nicht der Fiſchzucht, ſondern der Fiſchhaltung. In unſeren weſtgaliziſchen Teichen züchten wir hauptſächlich den Karpfen, indem wir uns im Weſentlichen der von Dubiſch eingeführten Methode bedienen und unſer Vorgehen den örtlichen Verhältniſſen anpaſſen. Das Nähere über die Bewirthſchaftung meiner Teiche beehre ich mich hiemit der geehrten Verſammlung mitzutheilen. Der Boden meiner Teiche wird von ſterilem, undurchläſſigem, ſtellenweiſe moraſtigem Thonboden gebildet. Das Waſſer, womit die Teiche geſpeiſt werden, wird von einem ſteinigen Gebirge durch ein Gerinne zugeleitet. Das Waſſer iſt klar und führt nur während atmoſphäriſcher Niederſchläge Schlammtheile mit ſich, welche jedoch, von unfruchtbaren Gebirgsabhängen ſtammend, humusarm ſind. Bei dieſer Sachlage fand ich bei der Uebernahme des Gutes in meinen Teichen nur einen geringen Zuwachs an Fiſchen und war genöthigt, die für das Gedeihen der Waſſer-Fauna und ⸗Flora nöthigen Nährungs⸗ ſtoffe dem Teichboden abzuringen. In dieſer Abſicht habe ich meine Teiche an moraſtigen Stellen drainirt und einer Wechſelwirthſchaft derart unterworfen, daß ich dieſelben in ſechs mehr oder weniger gleiche Gruppen zerlegte, von denen die Hälfte durch drei Jahre unter Waſſer ſteht, die andere Hälfte dagegen bebaut wird und zwar in folgen⸗ der Weiſe: 5 2 Im erſten Jahre nach der Trockenlegung des Teiches beſtelle ich denſelben mit Lupine. Im zweiten Jahre wird der Boden mit Stalldünger oder Cloake, nebſtbei mit Kalk und Knochenmehl gedüngt und mit Hafer nebſt einer Gras- und Kleemiſchung bebaut. Der Hafer wird eingeerntet. Im dritten Jahre wird der erſte Schnitt von der im Hafer angebauten Gras⸗ und Kleemiſchung eingeheimſt und der weitere Nachwuchs entweder abgeweidet oder zurückgelaſſen und grün unter Waſſer geſetzt, wobei die Pflanzen raſch in Fäulniß übergehen und ſo der ſich entwickelnden Waſſer⸗Fauna reiche Nahrung bieten. Im vierten, fünften und ſechsten Jahre bleiben die Teiche den Sommer über unter Waſſer und dienen der Fiſchzucht. Ich habe mich ſelbſt von der Thatſache über⸗ zeugt, daß die ſeichten Teiche im Vergleich zu den tiefen für den Karpfenwuchs bedeutend günſtiger ſind als die letzteren. In Folge deſſen habe ich die Tiefe der Waſſerſchichte auf ca. 1 m reduzirt. Wohl ſei bemerkt, daß einige auf kleinen Raum beſchränkte tiefe Stellen im Teiche ſehr erwünſcht ſind, damit die Fiſche im Hochſommer nicht matt werden. Die zu üppig wachſenden Waſſerpflanzen, welche die Oberfläche des Waſſers ſtark beſchatten und für das Gedeihen der Fiſche von Nachtheil ſind, werden bei mir mit dem Vieh im Waſſer abgeweidet und auf dieſe Art mit gutem Erfolg unterdrückt. Durch zu üppiges Wachsthum und Gedeihen der angebauten Pflanzen wird der Teich⸗ boden während des Trockenliegens beſchattet, wodurch in demſelben lebhafte chemiſche Prozeſſe rege werden und die ſogen. „Ackergare“ erzielt wird. Der dreijährige Pflanzen⸗ bau läßt außerdem in den Wurzeln und Stoppeln eine bedeutende Menge organiſcher Subſtanzen in dem Teichboden zurück, deren Zerſetzungsprodukte der Waſſer⸗Fauna und Flora günſtige Exiſtenzmittel bieten. Die beſpannten Abtheilungen werden für den ganzen Winter trockengelegt und die darin vorhandenen Fiſche nach dem Ablaſſen des Teiches in Winterbehältern unter- gebracht. Die friſch beſpannten Teiche geben im erſten Beſpannungsjahre den größten Zuwachs an Fiſchen und werden bei mir hauptſächlich als Streckteiche für den Karpfen⸗ ſtrich verwendet. Im zweiten und dritten Beſpannungsjahre werden in die Teiche hauptſächlich die zweiſömmrigen Fiſche untergebracht. In Betreff des Dubiſch'ſchen Verfahrens, welches in Deutſchland, insbeſondere durch die Publikationen des Herrn 211 v. d. Borne, zur allgemeinen Kenntniß gebracht worden iſt, weiche ich, ſowie mancher andere unſerer Fiſchzüchter in gewiſſen Beziehungen ab. So überſetze ich die Karpfen— brut dreimal, und zwar in die entſprechend vorbereiteten, das iſt drainirten, und Jahr um Jahr trockengelegten, gedüngten und angebauten Streckteiche. Die Karpfen laichen bei uns, bei normalen Witterungsverhältniſſen, in der erſten Hälfte des Monats Mai. Die ausgeſchlüpfte Brut wird ungezählt in den anliegenden erſten Streckteich mittels einer Rinne durchgelaſſen. Hier verbleibt die Brut etwa 10 Tage und erſtarkt ſo weit, daß ſie ohne Schaden gezählt und in den zweiten, vorbereiteten Streckteich verſetzt werden kann, wobei ich je drei bis vier Stück auf einen Quadratmeter beſtimme. Hier ver— bleiben die Fiſchchen anderthalb Monate, das iſt bis ca. den 15. Juli, und erreichen während deſſen eine Länge von mindeſtens 5 em. Darauf wird die Brut zum dritten Mal in einen ebenfalls friſch vorbereiteten dritten Streckteich überſetzt, wobei, je nach Bonität des Teiches, 1,000 bis 1,500 Stück auf 1 ha, oder ein Stück auf 7 bis 10 qm kommen. Bis gegen Ende des Monats September wachſen die Fiſchchen ſo ſchnell, daß fie bei 18 bis 20 cm Länge ein Gewicht von 150 bis 250 g erreichen. Bei abnormen Witterungsverhältniſſen verſpätet ſich das Laichgeſchäft der Karpfen. So geſchah es auch heuer, daß in Folge andauernd niedriger Temperatur im Mai und Juni die Karpfen bei mir erſt am 15. Juni laichten, ungeachtet ſie dreimal in friſche Streckteiche überſetzt wurden. Am 14. Juni unterſuchte ich die zu verſetzenden Streichkarpfen auf ihre Generations— produkte und konſtatirte nur, daß der durch Druck zuerſt hervortretende Laich undurch— ſichtig war und ein ſtearinartiges Ausſehen hatte, der weitere aber die volle Lebens— kraft beſaß. Eine ähnliche Wahrnehmung machte bei ſich voriges Jahr Herr Burda, der Verfaſſer des Aufſatzes „Die Karpfenzucht“ (Mittheilungen des Oeſterr. Fiſch.-Ver. Nr. 19, 20 1886), in einem Streckteiche, nämlich die, daß der ganze abgeſetzte Laich undurchſichtig, alſo todt war, trotzdem dieſer Teich allen Bedingungen zur Brutentwicklung entſprach. Außer mir weicht auch Herr Burda von der Dubiſch'ſchen Methode inſofern ab, als er die Mutterfiſche erſt Anfangs Juli in einem beſonderen Streichteiche ſtreichen läßt, die gewonnene Brut nur einmal überſetzen läßt und im Herbſt in den Winter— teichen unterbringt. Das Nähere darüber iſt in dem oben genannten Aufſatze enthalten. Als Fiſchbeſatz gebrauche ich nicht Fiſche gleichen Alters, ſondern ältere und jüngere, nachdem ich mich überzeugt habe, daß größere Karpfen auf ſeichten Teichſtellen die reichliche Nahrung gar nicht ausnützen. Unter den Teichfiſchen nimmt der Karpfen als Fleiſchproduzent wohl den erſten Rang ein, wird daher in den Teichen meiſt ausſchließlich gezüchtet. Trotzdem aber der jährliche Zuwachs an Karpfenfleiſch ſich bis auf etwa 200 kg und mehr per Hektar beläuft, dagegen andere dem Karpfen beigeſetzte Fiſche, wie Schleie, Karauſche, Weiß— fiſche, Zander und Hechte, im Ganzen nur etwa 15— 25 Prozent im jährlichen Zuwachs liefern, beſchränkte ich mich nicht auf die Karpfenzucht allein, ſondern hege und pflege einen gemiſchten Fiſchſtand. Die Gründe, die mich dazu bewogen, will ich in Kürze ausführen: Es iſt den Landwirthen bekannt, daß ein mit einer Pflanzengattung beſtellter Boden geringere Erträge liefert, als wenn derſelbe mit einer Pflanzenmiſchung angebaut worden wäre, indem jede Gattung die Nahrung aus verſchiedenen Schichten der Acker— krume und mit verſchiedenem Aſſimilationsvermögen ſchöpft, und ſo die in der Erde aufgeſpeicherte Nahrung in jeder Richtung und in allen Formen verwerthet. Aehnlich verhält es ſich mit der Züchtung eines gemiſchten Fiſchſtandes, weßhalb ich, wie ſchon erwähnt, mit Fiſchen verſchiedener Gattung und ungleichen Alters operire. Zu dieſem Vorgehen bewogen mich nicht nur die von Anderen über Fiſchnahrung gemachten Beobachtungen, ſondern auch meine auf den Darminhalt der Teichfiſche gerichteten Unterſuchungen, welche folgende Reſultate ergaben: Der Karpfen nährt ſich vorwiegend von der Mikro- und Makro-Waſſerfauna. Hauptſächlich ſucht er die Nahrung aus verſchiedenen Waſſerſchichten, an Blattpflanzen und Algen und nur ſelten nimmt er dieſelbe aus dem Teichboden. Sezirte Karpfen wieſen in dem Darme ausſchließlich Cruſtaceenſchalen auf, mitunter aber Pflanzentheile, 212 welche jedoch größtentheils unverdaut waren und wahrſcheinlich beim Eſſen zufällig mit den Cruſtaceen mitverſchluckt wurden. Künſtlich gefütterte Karpfen aber nehmen auch gerne ausſchließlich pflanzliche Nahrung ein, die denſelben bei mir in Form eines beliebigen Kornfutters gereicht wurde. Intereſſant iſt die von mir hiebei gemachte Beob- achtung, daß der Darm eines ſezirten Karpfens abwechſelnd Lupinen und Cruſtaceen enthielt. Daraus folgt die Lehre, daß gefütterte Karpfen der natürlichen Nahrung nach— zugehen gleichwohl nicht verſäumen. Die Schleie nimmt ihre Nahrung hauptſächlich aus dem Schlamme des Teichbodens, wobei ſowohl thieriſche wie auch pflanzliche Subſtanzen verdaut werden. Sie iſt alſo ein fleiſch- und pflanzenfreſſender Fiſch. Die Karauſche iſt vorwiegend pflanzenfreſſend und ſucht ihre Nahrung in dem Schlammboden des Teiches. Die Plötze nährt ſich von Pflanzen, die fie meiſtentheils im Schlamme aufſucht. Der Döbel dagegen iſt hauptſächlich Fleiſchfreſſer und nährt ſich von den an der Oberfläche des Waſſers ſchwärmenden Inſekten, ſowie von Inſektenlarven. Da alſo die Nahrung der vorgeführten Fiſche eine verſchiedene iſt und aus ver— ſchiedenen Raumtheilen des Teichwaſſers und Teichbodens ſtammt, ſo iſt die allſeitige Ausnützung und Verwerthung der natürlichen Nahrung nur dann möglich, wenn alle dieſe Gattungen in einem beſtimmten, dem Produktionsvermögen des Teiches angepaßten Verhältniſſe zuſammen gezüchtet werden, wodurch wir den höchſten Produktionsgrad des Fleiſches aus einem beſtimmten Flächenraum zu erzielen im Stande ſind. Zur künſtlichen Fütterung greife ich nur in dem Falle, wenn es ſich darum handelt, die Verkaufsfiſche in mageren Teichen zur vollen Ausmäſtung zu bringen. Die künſtliche Fütterung iſt auch inſofern minder vortheilhaft, als fie Koſten erheiſcht, über- dieß auch nach Dr. Benecke ſchädlich werden kann. Bei jüngeren Karpfen vermeide ich die künſtliche Fütterung, damit fie nicht etwa das Auffuchen der natürlichen Nahrung verlernen. Um die natürliche Nahrung in meinen mageren Teichen zu vermehren, ſuche ich, wie ſchon erwähnt wurde, die Produktionskraft des Teiches entſprechend zu heben und zwar durch die Bebauung und Düngung des Teichbodens. Nebenbei nützen auch atmoſphäriſche Niederſchläge, die aus umliegenden Feldern den Teichen zufließen und fruchtbaren Schlamm mit ſich führen. Iſt der Schlamm, den das Regenwaſſer mit ſich führt, an organiſchen Beſtandtheilen reich, ſo iſt das Trockenlegen des Teichbodens und der Anbau ſowie die Düngung desſelben unnöthig und nur dann erforderlich, wenn ſich der jährliche Zuwachs an Fiſchfleiſch ſucceſſive vermindert. Im Allgemeinen ge- nommen bleibt es unzweifelhaft, daß die Ackererde, die mit Pflanzen beſtellt, einen üppigen Wuchs zuläßt, auch unter Waſſer als Teich verwendet die beſten Reſultate abzugeben im Stande iſt. Inwiefern und in welcher Richtung das Zuführen von nöthigen chemiſchen Beſtandtheilen dem Teichboden und dem üppigen Gedeihen der Waffer-Fauna und ⸗Flora von Nutzen fein kann und den Fiſchen mittelbar und unmittelbar zugeführte Nahrung zu Gute kommt, trachtete ich durch Verſuche in 16 kleinen Teichen feſtzuſtellen. In letzterer Beziehung habe ich folgende Einrichtung getroffen: a) zwei Teiche ließ ich im natürlichen Zuſtande ohne jedes Zuthun, b) im dritten werden die Fiſche mit Fleiſch und Lupine gefüttert, c) im vierten ausſchließlich mit Fleiſch, d) im fünften nur mit Lupine, e) im ſechsten mit Erbſen, ) im ſiebenten mit Kleie, g) im achten mit Malzkeimen. ‚ Dieſe den Fiſchen unmittelbar zugeführte Nahrung wird raſch und gierig verzehrt. Das Gedeihen der Waſſer-Fauna und ⸗Flora trachte ich in den Verſuchsteichen dadurch zu erhöhen, daß ich in einem: a) dem Waſſer Kloake jede Woche einmal zuführe, b) im zweiten in's Waſſer Stalldünger werfe, e) im dritten Superphosphat, d) im vierten grünes Futter jede Woche einmal einwerfe. Die andern habe ich vor dem Beſpannen mit Stalldünger, Kloake und Blut gedüngt. 213 Die Reſultate dieſer Verſuche können erſt im Herbſte einige Aufklärung bringen. Vorläufig hat ſich ſchon herausgeſtellt, daß die Düngung des Teichbodens mit Stall— dünger, Kloake und Blut für das Gedeihen der Cruſtaceen die beſten Bedingungen liefert, dagegen das Einwerfen des Stalldüngers in's Waſſer ohne jeden Erfolg ausfiel. Wie es die erſte Aufgabe des Fiſchzüchters ſein muß, den Nahrungsgehalt ſeiner Teiche möglichſt zu vergrößern, ſo iſt ſeine zweite Aufgabe, volle Ausnützung desſelben durch möglichſt große Produktion des Fiſchfleiſches zu erzielen. Wie bekannt, wird in der Viehzucht das dargereichte Futter in erſter Linie als Erhaltungsfutter, der Reſt desſelben als Produktionsfutter verwerthet. Aehnlich verhält es ſich auch mit dem Züchten der Fiſche. Denn beſetzen wir einen Teich mit einer größeren Fiſchzahl, als es die im Teiche vorhandenen Nahrungsvorräthe zulaſſen, ſo wird der größte Theil des Futtergehaltes als Erhaltungsfutter verbraucht und der jährliche Zuwachs nur einen unbedeutenden Grad erreichen. Beſetzen wir dagegen den Teich zu ſpärlich mit Fiſchen, ſo wird ein großer Theil des Nahrungsgehaltes nicht verbraucht, bleibt ſomit unverwerthet. Es iſt alſo unumgänglich nothwendig, die „Produktionskraft“ des Teiches im Verſuchswege zu ergründen und den Teich dem— entſprechend mit Fiſchen zu beſetzen. Mit Rückſicht auf den gemiſchten Fiſchſtand meiner Teiche, ſowie die ſtarke Vermehrung der Cyprinoiden ſuche ich der Uebervölkerung der Teiche durch einen Zuſatz von Raubfiſchen vorzubeugen. Auf eigene Erfahrung geſtützt, verwende ich hiezu den Hecht und den europäiſchen Barſch nicht, ſondern nur den Zander. Denn der Hecht ſucht als ein Zugfiſch, ſobald er größer wird, beſonders kleinere Teiche zu verlaſſen, was ihm auch bei höherem Waſſerſtande ſehr leicht gelingt. Andererſeits verſchmäht er kleinere Fiſche und überfällt nur größere, wobei er aber nur einen Theil derſelben verzehrt, während der Reſt unverwerthet zu Grunde geht. Der europäiſche Barſch vermehrt ſich ſtark und ſeine zahlloſe Brut wird von keinem Raubfiſch gefreſſen und beſitzt für den Fiſchzüchter keinen Werth. Der von mir in den Teichen gezüchtete Zander entſpricht dagegen dem Zwecke am beſten, indem er weder den Teich verläßt, noch ſich wie der Barſch überreich vermehrt, und auch groß— gewachſen nur kleinere Fiſche verzehrt, ſeine eigene Brut nicht ausgenommen, was eine ſtabile Regulirung der Zanderzahl im Teiche nach ſich zieht. Die rationelle Teichwirthſchaft hat eine namhafte ökonomiſche Bedeutung, indem es Thatſache iſt, daß ein rationell bewirthſchafteter Teich entſchieden größere Erträge liefert, als wenn derſelbe Boden zum Pflanzenanbau verwendet würde. Das rationelle Verfahren dabei iſt aber eine Errungenſchaft der neueſten Zeit, laborirt daher noch an manchen dunklen Momenten, die einer erwünſchten Aufklärung entgegenſehen. So müſſen zunächſt die Bedingungen einer reichen Entwicklung der Waſſer-Faunga und -Flora ergründet und die Nahrung verſchiedener Teichfiſche feſtgeſtellt werden. Da ferner die jungen Organismen die Nahrung am beſten aſſimiliren, ſo dürfte es rathſam ſein, junge Karpfen möglichſt reich zu füttern, um ihr Wachsthum zu beſchleunigen. Die überreiche Nahrung aber kann auch nach Burda eine Ueberbildung herbeiführen, womit alſo die Frage geſtellt wird, wie weit man in dieſer Richtung vorgehen darf, ohne einen Mißerfolg zu erleiden? Weiterhin iſt zu berückſichtigen, daß die Nachfrage nach anderthalb bis zwei Kilo ſchweren Fiſchen ſeitens der Konſumenten zunimmt. Es frägt ſich daher, ob es füglicher wäre, ſolche Karpfen in drei Jahren zu produziren, oder aber die Erreichung dieſes Gewichtes auf vier Jahre zu vertheilen? Eine andere offene Frage iſt die, welche Karpfenraſſe, die längliche oder die hochrückige, ſich zur Zucht beſſer empfiehlt. Ich züchte Karpfen, deren Körperbreite Zweifünftheile oder die Hälfte der Körperlänge beträgt. Von ſolchen behaupten aber manche Fiſchzüchter, daß ſie im dritten Sommer langſamer wachſen und minder rührig ſind, daher Karpfen von länglicher Form zur Zucht ſich beſſer eignen. In Betreff des Zanders habe ich zu dem von mir und Dr. No wicki in den Zirkularen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins veröffentlichten Mittheilungen etwas nach— zutragen. Zunächſt ſei erwähnt, daß ich in den erſten Jahren für die Zander künſtliche Laichſtätten hatte herſtellen laſſen, und daß die Zander in ſolchen Teichen dem Laich— 214 geſchäfte obgelegen haben. Die zweite Generation paßte ſich an die Exiſtenz in Teichen derart an, daß ſie in jedem beliebigen Teiche ohne beſondere Laichplätze ſtreicht. Ferner ſei bemerkt, daß, während die noch wenig angepaßte erſte Zandergeneration beim Ver⸗ ſetzen in die Teiche, beim Abfiſchen und dergleichen größere Verluſte aufwies, die zweite ſchon ſo widerſtandsfähig geworden iſt, daß ſie beinahe wie der Karpfen mancherlei Unbilden zu ertragen vermag und nur in einem geringen Prozentſatze zu Grunde geht. Dahin iſt auch die Bemerkung des Herrn Bur da zu berichtigen, daß der Zander ſich nicht für die Teichwirthſchaft eigne.“ N (Fortſetzung folgt.) II. Vereins nachrichten. 1. Auszug aus dem Jahresberichte des Fiſchſchutz⸗Vereines für den Regierungsbezirk Köln für 1887. (Schluß.) Im Anſchluß und in Erledigung des letzten Punktes wurde dem Vereine von k. Regierung am 25. Juli Abſchrift der an ſie de dato 13. Juli gelangten Antwort des Ober-Bergamtes zu Bonn mitgetheilt, welche wörtlich lautet: b „Der k. Regierung beehren wir uns auf das gefällige Schreiben vom 7. v. Mts. — die Zerſtörung der Fiſchzucht im Sülzfluſſe durch die Abwäſſer der bei Immekeppel und Umgebung gelegenen Gruben und Aufbereitungsanſtalten betr. — nach vorgenommener Unterſuchung ergebenſt mitzutheilen, daß die Klärvorrichtungen bei den in Betracht kommenden Aufbereitungsanſtalten der Geſellſchaft „Vieille Montagne“ zu Immekeppel und Steinenbrück, ſowie die der Bergwerke Berzelius, Conſolidirte Weiß- und Bergſegen, im Beſitze der Bergwerks- und Hütten - Aktien⸗ geſellſchaft Berzelius zu Bensberg, der Rheiniſch-Naſſauiſchen Bergwerks- und Hütten⸗Aktien⸗ geſellſchaft zu Stolberg und der Aktiengeſellſchaft für Bergbau, Blei- und Zinkfabrikation zu Stolberg und in Weſtphalen zur Zeit im Ganzen als den polizeilichen Anforderungen entſprechende anzuſehen ſind, und daß im Einzelnen hervortretende Mängel durch neuerdings vollendete oder in Ausführung begriffene weitere Klärvorrichtungen in Zukunft wegfallen werden, ſo daß ein Anlaß zu beſonderen Anordnungen behufs Ausführung neuer Klärvorrichtungsanlagen zur Zeit für uns nicht vorliegt. 5 Wir haben indeſſen den Bergrevierbeamten, Bergrath Buff in Deutz, angewieſen, de vollſtändigen Abklärung der von den gedachten Abklärungsanſtalten dem Sülzfluſſe zufließenden Abwäſſer ſeine beſondere Aufmerkſamkeit zuzuwenden und uns Anzeige zu erſtatten, wenn beſondere polizeiliche Anordnungen zu treffen ſein werden, um die Fiſchzucht in der Sülz nicht zu beeinträchtigen“. Mit dieſen Beſcheiden glaubte ſich der Verein einſtweilen begnügen zu müſſen, um ſo mehr, als ſeitdem befriedigende Nachrichten über den wohlthätigen Erfolg der inzwiſchen angelegten Klär⸗ vorrichtungen einliefen. Erſt am 8. Dezember wurde uns mitgetheilt, daß wieder aus dem Etabliſſement der Herren Gebr. Reuſch ſchädliche Abwäſſer dem Fluſſe zeitweiſe zuliefen und wir berichteten darüber am 16. Dezember an die Regierung wie folgt: „Der uns unterm 8. Okt. 1886 mitgetheilten Abſicht hoher k. Regierung, bei dem Jagd⸗ aufſeher Schwamborn in Unter-Auel, Kreis Mühlheim, einen weiteren Brutapparat aufzuſtellen, dürften inſoſerne nunmehr keine Bedenken entgegenſtehen, als ſeit den letzten Monaten die Ver⸗ unreinigung des Sülzfluſſes in Folge der Klärvorrichtungen auf der Grube Bergſegen und in der Gerberei von Schwamborn in erfreulicher Weiſe nachgelaſſen haben. Dagegen wird uns heute geſchrieben, daß die Herren Gebrüder Reuſch zu Hoffnungsthal, welche ſ. Z. die Anlegung eines Klärteiches freiwillig verſprochen hatten, dieſem Verſprechen nicht nachgekommen ſeien, indem noch fortwährend in den Nächten von Samſtag bis Montag die Säurenabfälle, wenn auch in geringeren Quantitäten wie früher, dem Fluſſe direkt zugeführt würden. Wir möchten deßhalb, wenn das Thatlächliche dieſer Ungehörigkeit außer Zweifel ſteht, für angezeigt erachten, den Herren Gebrüder Reuſch die Anlegung einer Klärvorrichtung zur Pflicht zu machen, weil ſonſt die Einſetzung junger Brut, die überhaupt in Bezug auf die örtliche Frage am beſten oberhalb des Hüttenwerks „Vieille Montagne“ zu bewerkſtelligen wäre, wenig oder gar keine Chancen auf praktiſchen Erfolg haben wird“. Es iſt nun abzuwarten, ob der untere Lauf des Fluſſes, der ſich bei Lohmar in die Agger ergießt, durch gänzliche Beſeitigung der gerügten Mißſtände der erfolgreichen Fiſcherei wieder dauernd zugänglich gemacht wird, für die er in ſeinem oberen Laufe das herrlichſte für Forellen⸗ und Aeſchenzucht vorzüglich geeignete Waſſer bietet. Leider aber herrſchen daſelbſt noch immer Anmaßungen der Adjazenten, welche ihre wilde Wirthſchaft Tag und Nacht unbehelligt ausüben und Jeden verdrängen, der ſie in ihren vermeintlichen Rechten zu ſchmälern verſuchen möchte. Es fehlt, wie überall, jo auch hier an energiſcher Beauffichtigung und Kontrolle und wir wieder⸗ holen die im vorigen Jahesberichte ausgeſprochene Ueberzeugung, daß die koſtſpieligen Anſtreng⸗ 215 nn — ungen des Staates bezüglich Einſetzung junger Brut erſt dann berechtigten Anſpruch auf praktiſchen Erfolg haben werden, wenn dem Mangel an Auſſicht energiſch vorgebeugt ſein wird. In Anerkennung dieſes Uebelſtandes forderte die k. Regierung durch Zuſchrift vom 8. Okt. auf, ihr geeignete Vorſchläge für die Abſtellung des Mangels an Aufſicht unter Angabe der etwa erforderlichen Koſten machen zu wollen. Dieſer Aufforderung entſprechend ließen wir unterm 10. November ein Schreiben an die k. Regierung abgehen mit entſprechenden Vorſchlägen. (Folgen dieſelben.) 8 Iſt nun auch die ſtrikte Annahme und demnächſtige Durchführung unſerer Vorſchläge des Koſtenpunktes wegen nicht gerade wahrſcheinlich, ſo glauben wir doch in offener Darlegung der— ſelben unſerer Pflicht Genüge geleiſtet zu haben. Das erſte und wichtigſte Erforderniß zur Ver⸗ mehrung der Fiſchbeſtände iſt und bleibt gute Bewachung. Laſſe man nur einen kleinen Bruch» antheil der enormen Staatsausgaben für Errichtungen von Brutanſtalten, Einſetzung von Fiſch— brut ꝛc. dem Etat einer ſorgfältigen Beaufſichtigung zukommen, welche die Zunahme der Fiſch— beſtände ſchon an und für ſich in ſich, eine weitere Staatsbelaſtung dagegen ausſchließt, jo wird man zweifelsohne überraſchendere Reſultate zu gewärtigen haben, als die bisher erzielten, welche jedenfalls in ungünſtigen Verhältniſſen zu den gebrachten großen Opfern ſtehen. Dem Bergdorfer Bache bei Brühl, welcher, nachdem er die k. Schloßweiher daſelbſt geſpeiſt, ſeinen Lauf nach dem Rheine zu nimmt, vorher aber in einem etwa 30 Morgen umfaſſenden Weiherkomplexe einmündend ſein Ende erreicht, drohte im Herbſte vor. Jahres Gefahr, ſeine reichen Fiſchbeſtände vernichtet zu ſehen. Der vergrößerte Betrieb der etwa 10 Minuten ſeitwärts abliegenden Aktien-Zuckerfabrik hatte den vermehrten Abfluß koloſſaler Maſſen von penetrant ſtinkenden und die nächſte Umgebung verpeſtenden Waſſern zur Folge, zu deren Neutraliſirung die vorhandenen Sammelgruben nicht mehr ausreichten. Man ließ daher die Abfälle auf große Wieſen laufen, die zu dieſem Zwecke angepachtet waren und deren Grenze kaum mehr wie 20 Schritte vom Bachlaufe entfernt liegt. Das Erdreich war faſt nicht mehr im Stande, die ſich täglich vermehrenden verderblichen Abfall— waſſer zu verſchlingen und das Gerücht ging ſogar, daß der Kontakt mit dem Bachwaſſer nächt⸗ licher Weile effektiv erfolge. War nun die geſammte Einwohnerſchaft empört über die namentlich bei öſtlichen Luftſtrömen ſich verbreitenden, Villen und Schloßpark erfüllenden Miasmen der Zuckerfabrikations-Exkremente, ſo mahnte die Gefahr der Verunreinigung des Bachwaſſers den Verein an ſeine Pflicht. Zur Abhilfe wurden gemeinſame Adreſſen an das Bürgermeiſteramt zu Brühl ſowie an die Landratur gerichtet, welche die glückliche Folge hatten, daß die Fabrik zur weiteren Anlegung von Schlinggruben nach der entgegengeſetzten Richtung hin angewieſen wurde, ſo daß der Herbſtvertrieb dieſes Jahres ohne Veranlaſſung zu weiteren Klagen vorüberging. f Dem geſetzwidrigen Fange und Verkaufe mindermäßiger Fiſche wurde eifrig nachgeſpürt und im Laufe des Jahres mehrere Konfiskationen veranlaßt. Weniger gelang es, den Forellen— dieben auf die Spur zu kommen, welche noch fortwährend ihren meiſt den Eifelbächen entnommenen Raub nach Köln bringen, wo ſie immerhin verſchwiegene Hehler finden, die ihnen die Waare zu billigen Preiſen abnehmen, ohne die Vorlage des vorgeſchriebenen Urſprungsatteſtes zu verlangen. *) Dagegen haben Fang und Vertrieb von Rümpchen, wenn nicht aufgehört, ſo doch bedeutend nachgelaſſen. Ein Wirth an der Ahr, welcher an Kölner Vergnügungsreiſende reichliche Portionen dieſer vielbegehrten Delikateſſe verabreicht hatte, wurde zur Anzeige gebracht. Der Lachsfang im Rhein hat, Dank den opferwilligen Spenden an junger Brut Seitens des Deutſchen Fiſcherei-Vereins ſowie der kaiſ. Fiſchzuchtanſtalt bei Hüningen und anderer Vereine, neuen Aufſchwung genommen. Ueber die Fangreſultate im oberen Rheingebiete poſitive Zahlen anzugeben, iſt einſtweilen wohl nicht möglich. Die Fiſcher verhalten ſich gegenüber den einſchlägigen Fragen zurückhaltend und ſchweigſam. Dagegen erregen die Marktberichte von Kralingsche Veer und überhaupt vom untern Rheingebiete in Hinſicht des Zuwachſes der zu Markte gebrachten Lachſe geradezu Erſtaunen. Die Holländer nehmen jedenfalls und ſo lange den Löwenantheil für ſich in Anſpruch, als ihnen nicht weitere durch die Sachlage begründete Beſchränkungen auferlegt werden, deren Ergebniß in einer gerechteren und gleichmäßigeren Vertheilung der Lachsfänge zu Gunſten der oberen Rheinintereſſenten beſtehen und auch dem beklagenswerthen Uebelſtande des in Holland behinderten Aufzuges der Maifiſchſchwärme Abhilfe verſchaffen müßte, welche in dieſem Frühjahre nur in einzelnen wenigen Exemplaren im hieſigen Bezirke gefangen wurden. f Von den Schädigungen, welche der Wellenſchlag der Dampfſchiffe der jungen Fiſchbrut im Rheine während der Laichperioden an ſolchen einzelnen und wenigen Stellen verübt, wo die Ufer flach ins Land hineinlaufen, iſt zum Oeftern in unſern Monatsverſammlungen die Rede geweſen. Die Wellen werfen daſelbſt ſowohl befruchtete Eier wie lebendige junge Brut maſſenweiſe an's Land und geben ſie der Vernichtung Preis. Der Verein wird daher an maßgebenden Stellen dem Wunſche Ausdruck geben, daß die Herren Kapitäne, die nach dem Fahrreglement bereits ver— pflichtet ſind, die Nähe des kleinſten befrachteten Fahrzeuges durch kurze Stauung zu reſpektiren, angewieſen würden, ein gleiches Ritardando-Opfer zur Rettung von Millionen ſonſt dem Tode ausgeſetzter Fiſch-Individuen zu bringen. 75 *) Anm. d. Red. Wir haben ſchon öfters betont, daß die „Urſprungsatteſte“ eine ziemlich werthloſe Einrichtung ſind. 216 2. Verband von Fifcherei: Vereinen, Fiſcherei⸗Genoſſenſchaften ze. in den Provinzen Rheinland, Weſtfalen, Hannover u. Heſſen⸗Naſſau. 5 In einem Zirkulare d. d. Neuhaus a/Oſte vom 15. Juni 1888 gibt der Herr Verbands⸗ vorſitzende Adickes unter Anderem Folgendes bekannt: A. Dem Verbande find erfreulicher Weiſe ſeit Oktober v. J. ferner als Mitglieder bei⸗ getreten die Fiſcherei-Vereine für 1. die Provinz Weſtfalen, 2. das Großherzogthum Heſſen, 3. Papenburg und angrenzende Gebiete, 4. den Kreis Meppen, ſo daß der Verband jetzt, außer ſeinem Ehrenmitgliede, Dr. von Behr auf Schmoldow, 25 Vereine zu Mitgliedern zählt. B. Der Verband iſt, den Beſchlüſſen der letzten Generalverſammlung entſprechend, be= müht geweſen, um 1. Maifiſchzucht am Rhein, 2. Errichtung von Lachs, und Fiſchbeobachtungs⸗ ſtationen an den größeren Strömen des Verbandsgebiets, 3. Aal- und Aalbrutverſand. C. Einer von holländiſchen Unternehmern in der Unterweſer bei Farge-Rekum geplanten Zeegenfiſcherei mit Dampfbetrieb, wie ſie Holland im Unterrhein ſehr zum Schaden der Oberlieger ausübt, iſt der Verband mit den betheiligten Vereinen des Weſergebietes entgegen getreten, dem Anſcheine nach ohne Erfolg, weil die preußiſche Regierung den Unternehmern bereits Zuſicherungen emacht hat. 0 D. Die vom Verbande vorgeſchlagene und vom preußiſchen Landtage befürwortete Regelung der Adjazenten- und Koppelfiſcherei hat zu eingehenden Erhebungen Veranlaſſung ges geben, doch ſteht eine Entſchließung der preußiſchen Regierung über die weitere Behandlung der Frage noch aus. E. Die diesjährige Generalverſammlung findet ſtatt am 28. und 29. Auguſt 1888 in Wiesbaden. Auf der Tagesordnung werden ſtehen: 1. Jahresbericht, 2. Bericht des Rechtspflege⸗ ausſchuſſes, 3. Rechnungsablage, 4. Aenderung des Namens und der Statuten wegen der nicht⸗ preußiſchen Verbandsmitglieder, 5. Neuwahl der Vorſitzenden, 6. Allgemeine e ee 7. die neuen Ausführungsverordnungen zum preußiſchen Fiſchereigeſetze, Auslegung und Ab⸗ änderungsvorſchläge, 8. Adjazenten- und Koppelfiſcherei, 9. Gemeindefiſchereien, 10. Uferbetretungs⸗ frage, 11. Verpachtung fiskaliſcher Fiſchereien an Fiſcherei-Vereine und deren Mitglieder, 12. Ent⸗ deckung und Beſtrafung von Fiſchereifrevel, 13. Maifiſchzucht am Rhein, 14. Errichtung von Lachs⸗ und Fiſchbeobachtungsſtationen an den größeren Strömen des Verbandsgebiets, 15. Aal- und Aalbrutverſandt, 16. Zeegenfiſcherei in der Unterweſer. Nach der Verſammlung iſt ein Ausflug nach einer oder mehreren Brutanſtalten in Aus⸗ ſicht genommen. 3. Auszug aus dem Jahresbericht des Fiſcherei⸗Vereins für Schwaben und Neuburg über die Vereinsthätigkeit im Jahre 1887. Im abgelaufenen Vereinsjahre iſt ein Zugang von Al Vereinsmitgliedern zu verzeichnen. Durch Austritt, Tod und Wegzug, insbeſondere aber durch die Auflöſung der Sektion Dillingen ergab ſich dagegen ein größerer Abgang von zuſammen 72 Mitgliedern , jo daß fi) am Schluſſe des Jahres 1887 ein Stand von 452 Mitgliedern ergibt. Leider hat uns der Tod auch unſeren geehrten Ehrenvorſtand, Herrn Regierungs-Präſidenten v. Pechmann und unſer verdientes Mitglied, Herrn Magiſtrats-Rath Wolfrum, entriſſen. Hoffentlich gelingt es, auch im Bezirke Dillingen wieder ein Vereinsleben und ein fiſchereiliches Intereſſe zu erwecken, wozu die einleitenden Schritte geſchehen werden. Das Hauptaugenmerk hat der Verein ſelbſtverſtändlich wieder der Bevölkerung und Bes ſetzung der Fiſchwaſſer im Kreiſe zugewendet. Vor Allem gilt es auch da wieder der Pflege unſerer wichtigſten Waſſer, der Forellenbäche. Zur Beſetzung derſelben wurden aus der Fiſchzuchtanſtalt des Herrn Schöppler hier 50,000 Forelleneier und 20,950 Stück Forellenbrut erworben und an die Vereinsmitglieder und befreundete Vereine abgegeben. Die Vereinskaſſe leiſtete hiefür einen Betrag von 490 M 75 . Hucheneier konnten leider auch im abgelaufenen Jahre nicht gewonnen werden. Es iſt jedoch der Hucheneiergewinnungsfrage eine erhöhte Aufmerkſamkeit zugewendet worden, da, zunächſt in Folge der Flußkorrektionen, der Huchenfang ſehr beinträchtigt worden iſt. Wie ſchon im vorigen Jahresberichte erwähnt, iſt es den Bemühungen des Ausſchuſſes gelungen, das Intereſſe an der Karpfenteichwirthſchaft im Kreiſe zu wecken. Es wurden im Jahre 1887 im Kreiſe Schwaben und Neuburg eine Anzahl von Teichen mit einem Geſammtflächeninhalt von 7,30 ha neu beſpannt und beſetzt. Der Verein hat hiezu 3,420 Karpfenſetzlinge reinſter Race aus vorzüglichen Bezugsquellen vermittelt und aus der Vereinskaſſe den Transport mit 78 K 69 J beſtritten, dann aber auch zur Deckung der Anſchaffungskoſten den Betrag von 260 M 73 beigeſteuert. Der Erfolg der Beſetzung war in allen Fällen ein ſehr befriedigender. Es kann hier nur wiederholt auf den großen Nutzen der Teichwirthſchaft hingewieſen und auf die dießbezügliche Abhandlung unſeres verehrten Ausſchußmitgliedes, Herrn Major Weiß (Fiſcherei⸗ Zeitung 1886 Nr. 13 ff.), Bezug genommen werden. Die Teichwirthſchaft iſt weit erträglicher als irgend eine andere ökonomiſche Bodenverwerthung. Beſonders in Schwaben können noch viele ehemalige Teiche wieder beſpannt werden ohne beſondere Koſten, mit ſicherer Ausſicht auf ergiebige Rente. Bei allgemeiner Mitwirkung muß und wird es gelingen, den Karpfen zu einem billigen 217 — — Fiſche zu machen. Der Verein wird in ſeinen Beſtrebungen nicht erlahmen und hofft, hierin von ſeinen Mitgliedern thatkräftig unterſtützt zu werden. Der Frage der Errichtung einer eigenen Vereins-Fiſchzuchtanſtalt iſt der Ausſchuß näher getreten und er iſt in der Lage, der Generalverſammlung ein dießbezügliches Projekt zur Prüfung vorzulegen. Der Ausſchuß iſt der Anſicht, daß ein Verein von der Größe und Bedeutung des Kreis⸗Fiſcherei-Vereins bei günſtigen Waſſerverhältniſſen die Gründung einer eigenen Fiſchzucht— anſtalt zu ſeiner Aufgabe ſtellen muß. Wir haben zwar hier ſchon die vorzügliche Anſtalt des Herrn Schöppler, aber es kann in dieſer Hinſicht nicht genug geſchehen und die beiden Anſtalten zuſammen werden umſomehr in der Lage ſein, den immer wachſenden Bedürfniſſen zu genügen. Wie auf der einen Seite der Bevölkerung der Wäſſer durch künſtliche Fiſchzucht alle Auf— merkſamkeit zugewendet wurde, ſo wurde anderſeits auch im abgelaufenen Jahre wieder der Entvölkerung der Fiſchwaſſer durch Raubthiere entgegengearbeitet. Es wurden für Erlegung von 74 Ottern und von 144 Reihern uſammen 366 / Prämien gezahlt. Da ſeit Herabſetzung der Prämien nach nun mehrjähriger Beobachtung entſchieden das Intereſſe an der Erlegung der Raubthiere abgenommen hat, die Finanzen des Vereins günſtig ſtehen und überdieß vom Bayer. Fiſcherei⸗Verein für das Jahr 1887 zur Prämiirung der Ottererlegung in dankenswerther Weiſe ein Zuſchuß von 100 & gewährt worden iſt, hat der Ausſchuß beſchloſſen, vom Jahre 1888 an die Prämien wieder zu erhöhen, und zwar auf die früheren Beträge von 5 & und bezw. 2 M. für einen Otter und bezw. einen Reiher. An Prämien für erfolgreiche Anzeigen von Fiſchfreveln wurde der Betrag von 180 & verausgabt, eine weſentlich höhere Summe als früher, da nur durch ergiebige Prämien der Eifer in der oft ſchwierigen Nachſpürung rege erhalten werden kann. Auf Belehrung und Anregung der Mitglieder und Fiſchereiintereſſenten wurde auch im ver⸗ floſſenen Jahre eifrig hingewirkt. Zunächſt durch das Halten und Verbreiten von Fiſcherei⸗ zeitungen, dann durch regelmäßige, am zweiten Freitage jeden Monates ſtattfindende Vereins- verſammlungen, durch Abhalten von Vorträgen und durch Verbreitung von Schriften. An Vor⸗ trägen hatten wir zu verdanken, Herrn Lehrer Andreas Wiedemann, hier, einen Vortrag über fiſchereiliche Verhältniſſe in Schwaben und Neuburg im 16. Jahrhundert und Herrn Bezirks⸗ kommiſſär Büttner einen ſolchen über künſtliche Forellenzucht unter Bekanntgabe eigener praktiſcher Erfahrungen. Leider ließ ſowohl der Beſuch der Vereinsabende als auch der Vorträge viel zu wünſchen übrig, weßhalb hier auf regere Betheiligung hingewirkt werden möchte. Auf Vereins- koſten wurde eine Zuſammenſtellung aller auf die Fiſcherei bezüglichen Beſtimmungen, welche für den Kreis Schwaben und Neuburg Geltung haben, veranſtaltet, gedruckt und an die Mitglieder ſowie an die Polizeibehörden unentgeltlich vertheilt. Es iſt hiedurch ſowohl den Fiſchereiintereſſenten Gelegenheit geboten, ſich über die Rechte und Pflichten des Fiſchers zu orientiren, als auch den Polizeiorganen das Mittel an die Hand gegeben, den Fiſchereiſchutz wirkſam zu handhaben. Auch in geſelliger Hinſicht hat der Verein gewirkt. Am 26. März verſammelte ein Fiſch⸗ eſſen im „Weißen Lamm“ 69 Fiſchereifreunde. Das Lokal war mit humoriſtiſchen Zeichnungen unſeres Mitgliedes Baron v. Aufſeß ſinnig geſchmückt. In einem Aquarium tummelten ſich die verſchiedenſten Fiſche, welche den Theilnehmern am Eſſen zugelooſt wurden, ein kräftiger Humor entwickelte ſich im Laufe des Abends, vor Allem entfacht durch den Vortrag unſeres Mitgliedes Herrn Rein hard. Den Herren des Comités und den Fiſchern, welche uns manch’ köſtlichen Fiſch geſpendet haben, gebührt hiefür der Dank. Die Küche war vorzüglich und der Abend hat uns manchen Freund gewonnen. I Die uns von der Gögginger Nähfadenfabrik gütig überlaſſenen Fiſchwaſſer der Singold und a wurden an die Herren Julius Mayer in Haunftetten und Bezirkskommiſſär Büttner verpachtet. Bei dem Fiſchereitag in Freiburg wurde der Verein durch das Ausſchußmitglied Herrn Schöppler und Herrn Notar Haggenmüller in Immenſtadt vertreten. f Als ſehr erfreuliche Thatſache iſt zu verzeichnen, daß der Fiſchereiverein Kempten ſich dem Kreisfiſchereiverein wieder angeſchloſſen und demſelben mit 5 Mitgliederbeiträgen beigetreten iſt. Den Sektionen war ſtatutengemäß die Hälfte der Mitgliederbeiträge zur eigenen Verwendung f überlaſſen. Ueber die Thätigkeit unſerer Sektionen und der befreundeten Vereine theilen wir aus ihren Berichten Folgendes mit; 8 Die Sektion Donauwörth hat ſich hauptſächlich die Hebung des Krebsſtandes in der Wörnitz zur Aufgabe geſtellt und zu dieſem Zwecke 62¼ Pfd. — 1222 Stück Krebſe aus Vilseck und Waldſaſſen in der Wörnitz eingeſetzt. Hoffentlich gelingt es ihr, den früheren Krebsreichthum der Wörnitz wieder herzuſtellen. Beſonders günſtige Berichte giebt die genannte Sektion über den Wallerfang; ſo hat Fiſcher Roßkopf in Lechsend in ſeinem Altwaſſer allein 36 Ztr. Waller gefangen, darunter Fiſche von 6—13 Pfund. Dieß günſtige Reſultat wird dem Umſtande zugeſchrieben, daß ein Zug von Wallern von der unteren Donau heraufgeſtiegen iſt und ſich in dem mit der Donau durch einen Einſchnitt verbundenen Altwaſſer niedergelaſſen hat. Die Sektion Kaufbeuren hat ihre Forellenwaſſer mit 5100 Stück Forellenbrut und 12,500 Forelleneiern beſetzt und meldet durchweg eine weſentliche Verbeſſerung der vorhandenen Gewäſſer in Bezug auf den Fiſchſtand. In der zur Sektion Kaufbeuren gehörigen Steuergemeinde Irrſee wurden i. J. 1887 zwölf neue Fiſchweiher mit zuſammen 20 Tagw. angelegt und theils mit Karpfen, theils mit Forellen beſetzt. Insbeſondere wird konſtatirt, daß ein vor zwei Jahren mit ½pfündigen Karpfenſetzlingen beſetzter Weiher eine Ausbeute von 15 Ztr. ergeben hat. 218 Die Sektion Mindelheim hat zur Förderung der Fiſchzucht und des Intereſſes für die Fiſcherei in ihrem Bezirke eine Fiſchzuchtanſtalt in Kirchheim errichtet, von welcher aus Brut und Setzlinge an die Vereinsmitglieder abgegeben werden ſollen. Der Sektion iſt zu dieſem gemein— nützigen Unternehmen der beſte Erfolg zu wünſchen. Die Sektion Krumbach berichtet, daß von der ſeit dem Jahre 1884 bethätigten Aus⸗ ſetzung von Forellen das günſtigſte Ergebniß im oberen Theile der Kammlach von Aletshauſen bis Loppenhauſen wahrgenommen werden kann. Im Jahre 1887 ſind Verſuche angeſtellt worden, Fiſche und Krebſe mit Froſchrümpfen zu füttern; über den Erfolg fehlen noch die Erfahrungen. Die von der Sektion im Jahre 1886 eingejegten Karpfen find gut gediehen. Im Kammlachfluſſe, ſüdlich von Krumbach, wurde eine große Anzahl todter Krebſe wahrgenommen, ebenſo wird aus dem Markte Neuburg a. /K. eine merkliche Abnahme von Krebſen berichtet. Die Urſachen dieſer Erſcheinung ſind bis jetzt noch unermittelt. Der dem Kreis-Fiſchereiverein neuerdings wieder beigetretene Verein Kempten zählte am Schluſſe des Jahres 1887 35 Mitglieder. Ueber die Vereinsthätigkeit wird berichtet, daß 25 M an Prämien für erfolgreiche Anzeige von Freveln ausgezahlt wurden. Ottern und Reiher wurden im Bezirke Kempten nicht erlegt. Beſondere Aufmerkſamkeit wurde den Forellengewäſſern geſchenkt und deßwegen 6—7 Wochen alte Forellenbrut ausgeſetzt und Forelleneier abgegeben, wovon 10,000 Stück in der Brutanſtalt des Vereinsvorſtandes Butz gewonnen, 4000 Stück aus Hüningen und 4000 Stück von Avens Cleyſingen bei Ellrich am Harz bezogen wurden. Der Niederſonthofer See, der drei Jahre lang geſchont und mit Edelfiſchen neubeſetzt worden iſt, wird im nächſten Sommer wieder befiſcht werden. Der Fiſcherei-Verein Memmingen klagt über ſchlechten Beſtand der Forellenbäche und ſchreibt ihn dem Umſtande zu, daß im Winter 1886/87 der Großenbach, der ſonſt vorzüglichen Nachwuchs liefert, waſſerlos und eingefroren war und daß auch in den übrigen Gewäſſern den ganzen Sommer über der Waſſerſtand ein äußerſt niedriger geweſen iſt. Dagegen hat Memmingen mit der Ausbrütung von Forelleneiern günſtige Reſultate erzielt, weniger aber mit der Aufzucht der jungen Fiſche. Doch wurden auch in letzterer Hinſicht von Herrn Lehrer Lierheimer in Memmingerberg ſehr gute Erfolge bezweckt. Letzterer, ſowie Herr Diepolter in Sontheim äußern ſich auch befriedigt über das Gedeihen der Karpfenſetzlinge. Der Fiſcherei-Verein Schwabmünchen hat die in feinem Aufzuchtsgraben heran— gezogenen ein- und zweijährigen Forellen in die Singold verſetzt und dagegen den Aufzuchts⸗ graben neu mit Forellenbrut bevölkert Der Fiſchfang in der Singold lieferte 160 Pfd. Forellen, 31 Pfd. Aeſchen, 23 Pfd. Hechte, 245 Pfd. Weißfiſche und einen 60 em langen Aal. Wenn dies auch im Allgemeinen ein nicht ungünſtiges Ergebniß iſt, ſo wird doch anderſeits geklagt, daß die Fiſchverwerthung nicht entſprechend ſtattfinden kann, weil die Herbſtabläſſe, bei welchen der Haupt- fiſchfang ſtattfindet, in den letzten Tagen des September ſtattfindet, während am 1. Oktober ſchon die Forellenſchonzeit beginnt. Es wird daher angeregt, anzuſtreben, daß die Abläſſe Anfangs September abgehalten werde. Der Ausſchuß wird dieſes Beſtreben nach Kräften unterſtützen. Auch von der Fiſchzuchtanſtalt unſeres ſehr thätigen Mitgliedes Herrn Max Fiſcher in Bobingen iſt das günſtigſte Reſultat zu verzeichnen. So wurde im Jahre 1887 allſeitig rüſtig am vorgeſteckten Ziele gearbeitet. Das Intereſſe an der gemeinnützigen Sache in immer weitere Kreiſe zu tragen, wird auch künftig das Beſtreben des Kreis-Fiſcherei-Vereins ſein. Der Ausſchuß wird kein Mittel hiezu unverſucht laſſen und hat daher beſchloſſen, zu dieſem Zwecke die Abhaltung von Wanderverſammlungen in Vorſchlag zu bringen. Wir ſchließen den Bericht, indem wir allen Freunden und Förderern der Sache, ins⸗ beſondere aber dem Landrathe von Schwaben und Neuburg für fein Wohlwollen und die Wieder- gewährung des Zuſchuſſes pro 1887 mit 900 & den wärmſten Dank ausſprechen. Augsburg, im Mai 1888. III. Vermiſchte Mittheilungen. Auszeichnungen. Seine Majeſtät der Kaiſer von Oeſterreich haben zwei um die Fiſcherei hochverdienten Männern Auszeichnungen zu verleihen geruht, nämlich dem ordentlichen Profeſſor der Zoologie an der Univerſität in Krakau, Herrn Dr. Mari- milian Ritter von Syla-Nowicki den Orden der Eiſernen Krone III. Klaſſe, ſowie dem Fiſchmeiſter Herrn Thomas Dubiſch in Skotſchau das goldene Verdienſtkreuz. (Mitth. d. öſterr. F.⸗V.) Fiſchhallen in Aſtrachan. In Aſtrachan gibt es zwei große Fiſchmärkte, „Iſſaden“ genannt, der eine am Flüßchen Kutum, der andere bei den Landungsbrücken an der Wolga. Dieſe Iſſaden, namentlich die erſtere und größere ſind 15 bis 20 Faden lange, offene, nur durch ein Dach gegen die Sonne geſchützte Hallen, in denen ſich zu beiden Seiten lange Reihen von Baſſins hinziehen, angefüllt mit plätſchernden Fiſchen allerlei Art. Eine dichtgedrängte Menſchenmenge wogt hier in den noch kühlen Morgenſtund en 219 — — — auf und ab und kauft den Tagesbedarf ein. Später am Tage geht's nicht mehr. Da erreicht die Hitze bis zu Mittag oft eine Höhe von 40— 45 Grad; dann müſſen die Fiſchhändler ſchon lange auf und davon ſein. Eine Bedingung herrſcht übrigens beim Kauf: der Fiſch muß nothwendigerweiſe „leben“; ein ſchon geſtorbener Fiſch findet auf der Aſtrachan'ſchen Iſſade keine Abnehmer. Darum ankern denn auch gleich unten am Flußufer eigens dazu hergerichtete verdeckte Boote, eines neben dem anderen, welche die Fiſche lebend herbeigeholt haben und aus denen dann — je nach Bedürfniß — größere oder kleinere Fiſche herausgenommen werden. Die Iſſade iſt aber auch der Ort, wo der Städter ſich den Kaviar am ſchönſten und friſcheſten holt. Da wird dem Fiſch der Leib kunſtgerecht geöffnet, der Rogen herausgenommen, ausgeſiebt und dann nach dem jedesmaligen Wunſch ſogleich ſtärker oder weniger ſtark geſalzen. Der feinſte, friſcheſte, leider aber nicht transportirbare Kaviar iſt ganz hell; ſeine glatten, vollen Körner liegen wie blanke Perlen neben einander. Der Verſandtkaviar iſt in jedem Fall ſtärker ge⸗ ſalzen und meiſt in eine mehr oder weniger kompakte Maſſe gepreßt. Vor 30 bis 35 Jahren hat das Pfund Kaviar an Ort und Stelle noch 15 Kop. gekoſtet; der Krim⸗ krieg war es damals zu allererſt, dann aber auch die ſich mehr und mehr entwickelnde Kommunikation mit Aſtrachan, die dieſer Delikateſſe den Weg nicht nur in alle Theile des Reiches, ſondern auch weit über die Grenzen Rußlands hinaus öffnete. Daß der Preis des friſchen Kaviars gegenwärtig in Aſtrachan zwiſchen 1—2 Rubel per Pfund ſchwankt, macht die ungeheure Ausfuhr desſelben. Es iſt dieß ein verhältnißmäßig ſehr hoher Preis, zumal das ruſſiſche Pfund leichter iſt als das deutſche.) (Berliner Zentral⸗Markthalle.) IV. Vatentliſte. Mitgetheilt vom Patent⸗ und techniſchen Bureau G. Dedreux, Zivil⸗Ingenieur und Patentanwalt in München, Brunnſtraße Nr. 9. Auskünfte ohne Recherchen über Patent⸗ und techniſche Angelegenheiten aller Länder gratis. Aus⸗ züge aus Patentanmeldungen, ſowie Patent⸗Druck⸗ oder Abſchriften werden raſch beſorgt. Patent-⸗Anmeldungen, welche geprüft, als patentfähig erachtet bekannt gemacht wurden und daher vorläufig gegen unbefugte Nachahmung geſchützt ſind: Inſektenfalle. J. Lind in Darmſtadt. — Apparat zum Einfangen von Fiſchen. A. Rincklake in Braunſchweig. V. Sifherei- und Fiſchmarktberichte. Konſtanz, 29. Juni. (Mittheilung der Herren Gebr. Einhart.) Heute find über 30,000 Stück Blaufelchen (Renken) gefangen worden. Fang in dieſer Woche außerordentlich ergiebig, daher auch Preis nur 40— 50 für das Stück. Preisſteigerung bei ſchlechtem Wetter in Ausſicht. L. In Kinſale begann im Juni die Heringsfiſcherei, und wurden in einer Nacht 750,000 Fiſche von ſehr guter Qualität gefangen, wofür 20 und 25 Schillinge per 500 Stück, eine Kiſte, bezahlt wurden. Bei der großen Nachfrage befördern zwei Dampfer dieſe gefangenen Thiere nach England. Boote ſind aus Theilen Schottland's und England's eingetroffen. L. Ellerbeck (Kieler Hafen), 30. Mai. Trotz der vorgeſchrittenen Jahreszeit dauern die Zu⸗ fuhren von Schlei⸗Heringen fort und iſt die Waare zufriedenſtellend; doch iſt der Verſandt von geräucherter Waare nach dem Süden als beendet anzuſehen, daher von den hieſigen Fiſchern die Waadenfiſcherei aufgegeben und mit dem Buttfang begonnen iſt. In dieſen Tagen gelang es einem hieſigen Fiſcher einen Tümmler einzufangen, der, da die deutſchen Fiſchhändler gerade in Kiel ihre Verſammlung abhielten, zur Schau ausgeſtellt und von einem der Herren angekauft wurde. L. Heringsausfuhr von Norwegen nach Deutſchland. Um die Heringsausfuhr von Nor⸗ wegen nach Deutſchland in anderer Weiſe zu regeln, wollen die dortigen Heringsfiſcher keinen Hering mehr in Konſignation geben und verlangen, daß deutſche Agenten nach dort kommen, um den Hering zu kaufen, ſobald er an's Land gebracht iſt. Da nun aber die Fiſcher fürchten, daß der Bedarf für Deutſchland alsdann durch Ankäufe aus Schottland oder Holland gedeckt werde, ſo beabſichtigen ſie ihre Agitation bis auf dieſe Länder auszudehnen. In Folge deſſen iſt bereits eine Deputation der bedeutenderen Fiſchhändler und Salzer in Schottland eingetroffen, woſelbſt ihre Beſtrebungen nach Berichten Beifall in den intereſſirten Kreiſen gefunden haben. Aus Holland liegen über dieſe Angelegenheit bis heute den 6. Juni noch keine Nachrichten vor und zweifelt man überhaupt an dem Zuſtandekommen dieſes internationalen Vorhabens. 220 L. Schleswig, 6. Juni. Mit der Heringsfiſcherei wurde in dieſem Jahre ſehr ſpät begonnen, ſie dauert indeß auch länger fort, denn trotzdem der Juni ſchon begonnen, wird dieſelbe noch fortgeſetzt und anſcheinend noch eine Zeitlang andauern. Der ganze Mai war für dieſe Fiſcherei ſehr ungünſtig, und trotz der ſchlechten und kalten Witterung war der Handel flau, ſo daß während der meiſten Zeit mehr Heringe gefangen wurden, wie abgeſetzt werden konnten. Die Aalfiſcherei, mit der begonnen iſt, lieferte noch keine Reſultate von Belang. Inserate. Groß⸗Fiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: BBlaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. SHE Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. Der Rauf. Ein See, ſehr fiſchreich, mit 360 Tagwerk Grund und ergiebiger Jagd, nebſt einem An- weſen, gleichviel welchem Komplex, bis zu 100 Tag⸗ werk, in der ſchönſten Gegend im Vorgebirge, 5 Stunden von einem der ſchönſten und größten Marktflecken entfernt, welcher Eiſenbahnſtation iſt und bedeutenden Fremdenverkehr aufzuweiſen hat, iſt Verhältniſſe wegen ſehr billig zu verkaufen. 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U, Ing SIR Allgemeine Abonnementspreis: jährlich 4 Mark 1 In ſerate die zweiſpaltige Petitzefle Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und eUue O ge 15 Pfennige. — Redaktion und Erſcheint monatlich zwei. bis dreimal. Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Adminiſtration Adrefie: > rer „ Adreſſe zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtraße 48/2 l. 2 5 7 8 7 S 7 Bäneriſchen Piſcherei-Teitung. Hegau für die Heſammfinkereſſen der Eſchecei, ſowie für die Befteebungen der Fischerei Vereine; in Sonderheit Organ der Landes-Fifcherei-Vereine für Bayern, Hachſeu, Baden, des Verbandes von Filcherei- Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſtfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Verbindung mit Fahmännern Deutſchlands, gellerreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Fifherei - Verein. = Nr. 18. 8 „München, 20. Juli 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. Inhalt: I Verſammlung der Fiſcherei-Intereſſenten am Bodenſee zu Konſtanz. — II. Aus dem Gebiete des Fiſchereirechts. — III. Vereinsnachrichten. — IV. Offener Briefwechſel. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Verſammlung der FJiſcherei-Intereſſenten am Bodenſee zu Konſtanz. (Nach der Konjtanzer Zeitung.) Die Einladung des Vorſitzenden des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herrn Dr. v. Behr, k. Kammerherrn und des Herrn Oberbürgermeiſters a. D. Schuſter aus Freiburg folgend, trat am Sonntag den 1. Juli hier eine Verſammlung im Stadthaus— ſaale zuſammen, um die Frage zu erwägen: Was könnte rings um den Bodenſee und Unterſee zur Mehrung der werthvolleren Fiſcharten geſchehen? Anweſend waren die Herren: v. Behr, Vorſtand des Deutſchen Fiſcherei-Vereins (Vorſitzender), Oberbürgermeiſter Schuſter von Freiburg, Vorſtand des Badiſchen Fiſcherei-Vereins, Geh. Regierungsrath Baader, Großherzogl. Amtsvorſtand in Konſtanz, Dr. Turban, Großherzogl. Amtmann von dort, Bürgermeiſter Rothenhäusler von dort, Profeſſor Dr. Sieglin von Hohenheim, beauftragter Vertreter der königl. württembergiſchen Zentralſtelle für Landwirthſchaft, Dr. Aſper als Vertreter der Eidgenoſſenſchaft, Dr. Birnbaumer, Präſident des Vorarlberger Fiſcherei-Vereins, Haak, Direktor der Fiſchzuchtanſtalt in Hüningen, Private Rauſch von Schaff— 222 haufen, Frhr. v. Bodmann in Bodmann und etwa 150 Ziſcher und Fiſcherei⸗ Intereſſenten vom Bodenſeegebiet. Herr Präſident v. Behr eröffnet die Verſammlung unter Dankesbezengung an die ſtaatlichen und ſtädtiſchen Behörden für das die heutige Verſammlung ermöglichende Entgegenkommen und leitet die Berathung, unter Darlegung des Zweckes der Verſamm— lung mit folgendem Vortrag ein: „Zehn Jahre“, fo führte der um die Hebung des Fiſcherei- Vereins in Deutſch— land fo verdiente Redner aus, „ſind verfloſſen, ſeit mein Freund, Herr Oberbürger— meiſter Schuſter, und ich verſuchten, am Bodenſee der Fiſcherei nachzuhelfen. 220 Herren wohnten damals der in Reichenau abgehaltenen Verſammlung bei und möchte ich heute vor allem die Frage ſtellen, wie viele von dieſen Herren heute wohl zugegen ſind. (Es erhoben ſich an 20 Herren aus der Verſammlung.) Ferner traten wir acht Jahre ſpäter, alſo vor zwei Jahren, vor die Fiſcher und Intereſſenten des Bodenſee's und hatten die Freude, bei dieſer Gelegenheit konſtatiren zu können, daß die Fiſcher, unſere bis dahin gethanen Schritte billigend, die Ausſetzung weiterer Mengen Fiſche, insbeſondere von Aalen und Zandern, in den Bodenſee wünſchten. Nun iſt die Fiſchzucht eine ars longa, d. h. die Erfolge derſelben laſſen ſich erſt nach einer Reihe von Jahren erkennen, aber die Bemühungen zur Hebung der Fiſchzucht ſind ſchon ſehr alt. Als Beweis dafür dient u. A. der Umſtand, daß gerade heute vor 98 Jahren, anno 1790, in dieſem Stadthausſaale zu Konſtanz eine Verſammlung tagte, welche ſich mit der Frage bezüg— lich der Hebung der Fiſcherei beſchäftigte und die Schonung der Heuerlinge und gewiſſer Fiſche während der Laichzeit, alſo ſchon Aehnliches wie heute, anſtrebte. Aber wir müſſen noch weiter als jene vor faſt 100 Jahren gehen und das inhaltsſchwere Wort eines zeitgenöſſiſchen Amerikaners beherzigen: „Die Aecker haben wir jetzt regelmäßig beſtellt, la ſſet uns nun ebenſo die Gewäſſer beſtellen“, und nachdem wir aus dieſen immer nur herausgenommen haben, denſelben auch wieder Saat zuführen. Vieles können wir in dieſer Beziehung von den Amerikanern lernen. Vor etwa zehn Jahren ließen dieſelben 60 Karpfen aus Deutſchland kommen und rühmen ſich jetzt, 5 Millionen Pfund Karpfenfleiſch erhalten zu haben. Seit 1880 züchteten ſie künſtlich den Shad, einen Vetter unſeres Maifiſches, und gewannen dadurch im Jahre 1887 wiederum 8 Mill. Pfund mehr als vor Einführung der künſtlichen Zucht und 1888 wiederum 8 Mill. mehr als im Jahre 1887. Die künſtlich gewonnene junge Brut beträgt in dieſem Jahre ſchon 200 Mill. Stück und wurde mit geringeren Koſten erbrütet, als früher 15 Mill. derſelben. Wir wollen nun keine geringeren Sorten Fiſche im Bodenſee einbürgern oder vermehren, ſondern nur edle, werthvolle. Welche Sorten ſollen das ſein und wer ſoll ſie einſetzen? Ich nenne von den werthvolleren Fiſchen zunächſt den Zander. (Der Vor— ſitzende reicht eine Anzahl kleiner, von Herrn Direktor Haak im Glaſe mitgebrachter Zander dießjähriger Brut im Saale zur Anſicht herum.) Die von dem Deutjchen Fiſcherei-Verein veranlaßte und ſeitdem mehrfach wiederholte Ausſetzung der Zander im Bodenſee hat ſich bewährt, ſo daß jetzt ſchon einzelne Exemplare von 7 Pfund Schwere, namentlich bei Friedrichshafen, alſo dort, wo ſie ausgeſetzt worden waren, gefangen werden. Zuerſt bezogen wir die Zanderbrut aus der Donau und ſetzten ſie bei Lindau aus, ſpäter ließen wir ſolche zu Tauſenden aus Galizien und aus der kaiſerlichen Brut— anſtalt in Hüningen kommen und ſetzten ſie bei Friedrichshafen aus. Im nächſten Jahre beziehen wir wieder ſolche für den Boden- und Unterſee aus Böhmen. Wenn gegen die Ausſetzung Einwendungen gemacht werden, ſo verweiſe ich auf die Mönche von Andechs und Weſſobrunn, welchen es vor 3—4 Jahrhunderten gelang, den Zander (Amaul) aus der Donau in den Ammerſee zu verpflanzen. Wenn Einſender eines Artikels in der „Konſtanzer Zeitung“ meint, der Deutſche Fiſcherei-Verein ſolle ſich lieber mit Vertilgung des Raubvieh's, wie Ottern ꝛc., befaſſen, ſo antworte ich, dieſe Arbeit hat ſchon vor 1000 Jahren Audifax verrichtet und kann auch heute noch der einzelne Fiſcher übernehmen, der Deutſche Fiſcherei-Verein hat dazu umſoweniger Veranlaſſung, 223 — — als die Lokal-Vereine und die Uferſtaaten hiefür entſprechende Prämien gewähren. Andere wollen auch den Zander, weil er ein großer Raubfiſch ſei, nicht eingebürgert wiſſen. Allein trotz Zander ſind bis jetzt die übrigen Fiſchſorten in manchem See geblieben und hat z. B. in einem 240 Morgen (60 Hektar) großen Waſſer der bekannte Fiſchzüchter M. v. d. Borne in Berneuchen 1886: 5,700 Pfund Karpfen, 1887: 11,500 Pfund, 1888: 8.500 Pfund Karpfen neben 800 Pfund Zander und außerdem 3,200 Pfund anderer Fiſche erzielt. Als zweite, zur Mehrung im Bodenſee empfehlenswerthe Sorte nenne ich den Aal. Seit der Ausſetzung von Aalen im Unterſee durch den Deutſchen Fiſcherei-Verein werden dort viel mehr Aale gefangen, als früher. Wir bezogen dieſelben durch Herrn Haas Gefälligkeit aus Italien und betrugen ſämmtliche Koſten (Ankauf, Transport ꝛc.) etwa / . per Stück. Wenn man dieſen Aufwand gegenüber dem Werthe eines fetten, großen Aals vergleicht, ſo kann doch kein Zweifel darüber ſein, daß das Geſchäft des Einſetzens ſich recht gut rentirt. In der That dürfte der Aal den Edelfiſchen nicht gefährlich werden, zunächſt nicht den Felchen, da dieſer zu deren Laichzeit nur ſelten noch auf den Fang ausgeht; auch die Seeforelle hat von dem Aal nicht zu leiden, da ſie ſchon eine beträchtliche Größe erreicht hat, wenn ſie aus dem Oberrhein in den See kommt. Leider können die jungen Aale auf ihrer Wanderung aus dem Meere zu uns nicht über den Rheinfall hinweg kommen. Einzelnen gelingt es wohl, die dortigen Felſen zu erklimmen, aber von 10,000 kaum einer. Ich richte daher an den hier an— weſenden Herrn Rauſch aus Schaffhauſen, der Fiſchfang und Waidwerk gleich voll— kommen betreibt, im Namen der ganzen Verſammlung die freundliche Bitte, doch dafür Sorge tragen zu wollen, daß die Aalbrut unten aufgefangen und in ausgiebigerem Maaße hinauftransportirt wird, als dieß bisher geſchehen iſt. Sollten aber wider Erwarten die Aale im Bodenſee ſolchen Schaden anrichten, wie von einzelnen Seiten befürchtet wird, dann braucht man nur mit der Einſetzung in den Bodenſee wieder aufzuhören und fünf Jahre ſpäter wird der letzte Bodenſeeaal ausgewandert ſein. Als dritte Fiſchſorte, deren Vermehrung angeſtrebt werden dürfte, erwähne ich die Aeſche. Die Schweiz hat ſich durch die muſterhafte Brutanſtalt in Ermatingen, geleitet von Herrn Läubli, große Verdienſte um die Mehrung dieſes Fiſches erworben. Sie beſorgt die Ausbrütung von 600,000 Eiern jährlich, möchten es künftig Millionen werden. Ich bitte aber ſehr darum, von dort aus namentlich auch nach Vorarlberg Eier abgeben zu wollen, da die dortigen Bäche günſtige Lebensbedingungen für die Aeſche bieten. Möge überhaupt ein ſolcher Austauſch nach und von allen Seiten her unter den Fiſcher-Vereinen ſtattfinden und einer den andern zum Beſten Aller unterſtützen. Als vierten Edelfiſch empfehle ich den Saibling. Ich nenne ihn zögernd, weil er ſchwer zu fangen iſt, doch geſchenkt nehmen wir ihn großmüthig an. Die Verwaltung der k. Zivilliſte in Bayern hat mir feſt verſprochen, für den Bodenſee eine ſtattliche Anzahl Saiblings-Eier gratis zu liefern und Herr Präſident v. Staudinger ſich erboten, die Anbrütung derſelben beſorgen laſſen zu wollen. Alsdann gehen ſie in die Fiſchbrut— Anſtalt des in der Verſammlung anweſenden Herrn Fr. Rahmer in Schäferhof (Württemberg) über, wo ſie ausgebrütet und von da die Brut dem Bodenſee übergeben werden ſoll. Vielleicht geben uns die Schweizer auch etwas Saiblinge aus dem Zugerſee für den Bodenſee, obwohl die Zuger Saiblinge nicht ſo groß ſind, als die aus dem Schlierſee. Als fünften, mit allen Kräften zu mehrenden Edelfiſch, nenne ich das Felchen— geſchlecht und bitte, dasſelbe in Millionen und abermals Millionen auszuſetzen. Dieſer koſtbare Fiſch muß durch die Brutanſtalten um den ganzen See herum gezüchtet werden. Bei Romanshorn und Langenargen ſind die Blaufelchen, die beſten der Felchen, zu Hauſe, dort möge man deren Eier gewinnen. Aber die Schleppnetze zum Fangen der Blaufelchen taugen nichts, da dieſelben das vorzeitige Abſtreifen des Laiches verurſachen. Anlage neuer Brutanſtalten mit kaltem Waſſer thut uns noth. Auch am Ueberlinger See ſind viele geeignete Stellen dazu vorhanden. Ich richte an Herrn Baron v. Bod— mann die ergebenſte Bitte, für Errichtung ſolcher Brutanſtalten beſorgt ſein zu wollen en. und weiß, daß ich nicht vergeblich an ihn appellire. (Herr v. Bodmann bejaht es und gibt die Hand darauf.) Wir haben auch Felchen aus Amerika in den See eingeſetzt, aber nicht erfahren können, was aus denſelben geworden iſt. Da bis jetzt kein Fang des amerikaniſchen Withefish zu unſerer Kenntniß gelangte, müſſen wir annehmen, daß die eingeſetzten Exemplare im Bodenſee entweder zu Grunde gegangen, oder bei der Akklimatiſation das Aeußere verändert haben. Um Klarheit in die Sache zu bringen, bewilligt der Deutſche Fiſcherei-Verein Demjenigen, der die Erſte davon fängt, nach wiſſenſchaftlicher Feſtſtellung 15 M Prämie. Als ſechſte zu mehrende Fiſchſorte empfehle ich die Seeforelle, die Perle des Sees. Wir machen Verſuche, einen Verwandten von ihr, den amerikaniſchen Binnenſeelachs hier einzubürgern, der, obwohl dem Rheinlachs im Uebrigen ſehr ähnlich, die für den Bodenſee wichtige Eigenſchaft hat, daß er nicht wandert. Das Geſchick und die Geburtsſtätte unſerer Seeforelle, die in den Gebirgsbächen laicht, liegt in Vorarlberg und Graubünden. Leider wird durch hohe Wehre in Vorarlberg die Seeforelle ver— hindert, zu ihren natürlichen Laichſtätten aufzuſteigen, und richte ich daher dorthin die dringende Bitte, doch in Bälde zwei Fiſchleitern bauen zu wollen. Der anweſende Herr Dr. Birnbaumer aus dem Vorarlbergiſchen hatte für heute gleichfalls eine Ver— ſammlung des dortigen Fiſcherei-Vereins anberaumt, doch vertagte er dieſelbe, um an unſerer Verſammlung heute theilnehmen zu können. Dieſe Liebenswürdigkeit werde ich ihm nicht vergeſſen. Wir bitten auch Herrn Dr. Aſper (Schweiz) um Ueberlaſſung von angebrüteten Eiern der Seeforelle für den Bodenſee; ich bin überzeugt, ich thue auch bei ihm keine Fehlbitte. (Herr Dr. Aſper ſagt zu.) a Meine Herren, ich bin am Ende meines Vortrages. Wenn ich vor Ihnen einen Rückblick auf unſer zehnjähriges Streben und Wirken geworfen habe, ſo muß ich doch ſagen: was ich konnte, habe ich für den Deutſchen Fiſcherei-Verein und den Bodenſee, dem mein ganzes Herz angehört, gethan. Auch werde ich gerne, ſehr gerne, ſo lange es mir vergönnt iſt, dem Deutſchen Fiſcherei-Verein zu dienen, auf der bisher betretenen Bahn fortſchreiten, aber meine Jahre ſind gezählt. Zu meiner Freude ſehe ich eine recht ftattliche Zahl jüngerer Kräfte um mich verſammelt, dieſe bitte ich, und von dieſen habe ich auch die feſte Ueberzeugung, daß ſie nach uns das angefangene Werk in ähnlicher Weiſe fortführen werden zum Heile der Fiſcherei im ſchönen, lieben Bodenſee.“ (Allgemeines Bravo.) Herr Oberbürgermeiſter Schuſter empfiehlt die Anſchaffung der Badiſchen Fiſchereiordnung, beſpricht den Zweck des Badiſchen Fiſcherei-Vereins und bezeichnet die Einführung von Fiſchbrutanſtalten — trotz mancher Mißerfolge — als die einzige Ab— hilfe bezw. Aufhilfe; man müſſe aber immer darauf Bedacht nehmen, daß auch der richtige Fiſch in das richtige Waſſer komme. Widerlegt die Ausführungen des Verfaſſers des Eingeſandt-Artikels in einer der letzten Nummern der „Konſtanzer Zeitung“, worin die Beſtrebungen des Vereins abfällig beurtheilt werden. Aus der künſtlichen Lachszucht falle allerdings der Hauptvortheil den Holländern zu, weil bei der Art des Fiſcherei— betriebs in Holland kaum noch möglich ſei, daß Lachſe den Rhein heraufkommen (nur bei Ebbe- und Fluthwechſel oder günſtigem Waſſerſtand). Saiblinge, welche man in den Bodenſee eingeſetzt habe, ſeien ſchon für Seeforellen verkauft worden und deßhalb ſei es auch nicht bekannt, wie die Saiblinge fortkommen. Die eingeſetzten amerikaniſchen Coregonen würden unſeren Felchen ſehr ähnlich. Insbeſondere die Züchtung des kaliforniſchen Lachſes in der Radolfzeller Anſtalt habe den Beweis geliefert, daß die Fiſche in der Fortpflanzung ſich verändern und den unſerigen leinheimiſchen) ähnlich werden. Seitens aller ziviliſirten Staaten werde den Beſtrebungen auf künſtliche Hebung der Fiſchzucht Fürſorge zugewendet; empfiehlt deßhalb den Anweſenden die Anſchaffung von Bruttrögen durch Bezug vom Badiſchen Fiſcherei-Verein, welcher im Beſitz der beſten Bruttröge ſei. Beſpricht auf Grund ſeiner Erfahrungen, wie man die Fiſchbrut aus— ſetzen ſoll (ſobald ſolche den Dotterſack verloren hat und nach Nahrung geht). Kommt nochmals auf den obengenannten Artikel der „Konſtanzer Zeitung“ zu ſprechen, erklärt die darin niederlegten Behauptungen als auf Irrthum und Unkenntniß beruhend, und — — — ſtellt den Satz auf: „So, wie man dem Walde nicht überlaſſe, fi” mit dem Samen ſeiner Bäume ſelbſt zu bepflanzen, ſo ſolle man auch dem Waſſer die Fortpflanzung der Fiſche nicht allein überlaſſen, man müſſe bei Beiden auf künſtlichem Wege nachhelfen. Herr Direktor Haak theilt mit, im Lago di Como ſeien die Felchen ſeit kurzer Zeit eingeführt und vorzüglich gediehen, obgleich vordem ſolche im Comerſee niemals vorgekommen ſind. Fiſcher Metz von Ueberlingen anerkennt die Beſtrebungen und Verdienſte des Vereins um die Hebung der Fiſchzucht, wünſcht aber, daß der dem Unterſee gegenüber an Waſſermenge ca. 50 Mal größere Oberſee bei künftiger Einſetzung mehr berückſichtigt werde. Fiſcher Läubli von Ermatingen empfiehlt die Einſetzung des Binnenlachſes in den Unterſee. Seit der Einſetzung neuer Fiſcharten habe ſich eine neue Felchenart (die Maräne) gezeigt; die Aale hätten ſeit der Einſetzung durch den Deutſchen Fiſcherei-Verein weſentlich zugenommen; es ſollten auch Blaufelcheneier in den Unterſee eingeſetzt werden, Gegenüber dem Vorredner wird ausgeführt, daß der Unterſee ſich erheblich beſſer zur Zucht von Fiſchen eigne, als der Oberſee, deſſen Tiefenverhältniſſe ꝛc. der Fiſchzucht nicht ſo förderlich ſeien, wie jene im Unterſee; deßhalb ſei auch der Fiſchfang in dem kleineren Unterſee viel bedeutender als im Oberſee und man ſolle daher bei der Einſetzung neuer Brut auch im Intereſſe der Letzteren ſelbſt den Unterſee vorzugsweiſe berückſichtigen. Zum Schluſſe ergriff das Wort Herr Geh. Regierungsrath Baader von Konſtanz und brachte im Namen der Uferſtaaten den Dank dafür aus, daß der Deutſche Fiſcherei— Verein ſo eifrig und einſichtig die Intereſſen der Fiſcherei, namentlich hier, wahrnehme. „Aus der Rede des Herrn v. Behr,“ ſchloß der hochgeehrte Herr Redner, „haben Sie entnommen, daß die Grenze des Bodenſees bis nach Pommern (die Heimath des Herrn v. Behr) reicht und von Pommern bis hieher die Herzen für den Bodenſee ſchlagen. Möge der gute Samen, den der Deutſche Fiſcherei-Verein unter Vorſitz des verdienſt— vollen Herrn v. Behr heute hier ausgeſtreut hat, ſo fruchtbar unter den Intereſſenten der Fiſcherei am Bodenſee fein, wie der Samen der Fiſche im Bodenſee“. (Allſeitiges begeiſtertes Bravo.) Die Verſammlung begibt ſich hierauf an den See, wo etwa 1000 Stück junge Zander dießjähriger Brütung — ein Geſchenk des Herrn Direktors Haak von Hüningen — beim Gondelhafen eingeſetzt werden. II. Aus dem Gebiete des Jiſchereirechts. Ueber den Begriff des „Fiſchens“ in den §§ 296 und 370 Ziff. 4 des Reichs- Strafgeſetzbuches. Mitgetheilt von Senatspräſident Dr. v. Staudinger. Nach den Ss 296 und 370 Ziff. 4 des Reichs-Strafgeſetzbuches wird, wer „unberechtigt fiſcht oder krebſt“ zu gewiſſen, nach der Schwere des Falles abgeſtuften Strafen verurtheilt. Es entſtand nun die Streitfrage, ob der Ausdruck „Fiſchen“ lediglich auf den Fang von Fiſchen, der bekannten Thierart allein, zu beziehen, oder auch auf die Okkupation anderer Waſſerthiere zu erſtrecken ſei, welche nach dem maßgebenden Landesrechte Gegenſtände einer Fiſchereigerechtigkeit ſind? In letzterer Hinſicht kamen namentlich Muſchelthiere, Blutegel u. dergl. in Betracht. Die den Ausdruck enger nehmende Auffaſſung ſtützte ſich namentlich auf das Argument, daß, wenn der Begriff „fiſcht“ im weiteren Sinne hätte gebraucht werden wollen, dann ja der danebenſtehende Zuſatz „oder krebſt“ ganz überflüſſig wäre. Gleichwie die Theorie in der Frage getheilt war, divergirte auch die Rechtſprechung. Während das frühere preußiſche Obertribunal durch Urtheile vom 28. November 1854 und vom 21. März 1855 (Goltdammer's Archiv. Bd. 3 S. 133, 718) die engere Auslegung des Ausdruckes „fiſcht“ billigte, haben ſich zwei Urtheile des früheren Bayeriſchen Oberſten Gerichtshofes vom 12. Februar 1875 und vom 6. Juli 1887 für die Subſumtion aller der Fiſchereigerechtigkeit unterliegenden Waſſerthiere unter den fraglichen Geſetzesausdruck 226 — ausgeſprochen. Dieſe letztere Auffaſſung hat nun auch die Billigung des Reichsgerichts gefunden. Das bezügliche Urtheil vom 21. Februar 1888 (Entſcheidungen in Strafſachen Bd. 17 Heft 2) iſt wie folgt begründet: „Der gemeine Sprachgebrauch unterſcheidet „Fiſche fangen“ und „Fiſchen“. Der letzere Ausdruck iſt der allgemeinere und umfaßt neben dem Fange von Fiſchen auch den anderer Waſſerthiere. In übertragener Bedeutung wird das Wort „Fiſchen“ ſogar auf lebloſe Gegenſtände angewendet; ſo ſpricht Art. 4 des preuß. Geſetzes vom 22. Febr. 1867 (G.⸗S. S. 272) vom Bernſteinfiſchen. Daß in $ 296 St.-G.-B.'s das Wort „Hilden“ nicht in dieſer weiteſten Bedeutung verſtanden werden kann, ergibt ſich aus der Stellung der Vorſchrift neben denen über unberechtigtes Jagen und iſt in den Motiven des Ent— wurfes zu $ 292 ($ 296 des Geſetzes) zum Ausdrucke gebracht. Sehr häufig begegnet man aber in der Geſetzesſprache der Ausdehnung des Wortes „Fiſchen“ auf alle dem Fiſchereirechte unterworfenen Waſſerthiere. Für die Geſetzgebung Bayerns iſt der Nach— weis dafür in der angezogenen Entſcheidung vom 6. Juli 1877 geführt; für Preußen genügt der Hinweis auf die bezeichneten Vorſchriften des Allgemeinen Landrechtes, ſowie auf 8 2 des Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874 (G.-S. S. 197). Auch in $ 296 a St.⸗G.⸗B.'s kommt, wie allgemein anerkannt wird, dem Worte „Fiſchen“ die allgemeinere Bedeutung zu; anderenfalls würde ſich als unannehmbare Folge herausſtellen, daß die deutſchen Auſternbänke den ausländiſchen Fiſchern preisgegeben wären, während doch die Motivirung des §S 296 in der Vorlage der Novelle von 1876 keinen Zweifel darüber läßt, daß die Fiſcherei von Ausländern in den Küſtengewäſſern innerhalb des nach den Grundſätzen des Völkerrechtes zuläſſigen Umfanges ausgeſchloſſen werden ſollte. Auffallend iſt zwar, daß §S 296 a Abſ. 2 a. a. O. von der Einziehung der in dem Fahrzeuge enthaltenen Fiſche ſpricht. Für die vorliegende Frage kann unerörtert bleiben, ob damit eine Einſchränkung auf die unter den Gattungsnamen Fiſche fallenden Thiere (pisces) ausgeſprochen iſt; denn auch bei dieſer Annahme wäre eine einſchränkende Aus— legung des Wortes „fiſcht“ in §S 296 a. a. O. nicht gerechtfertigt. In Betracht kommt außerdem, daß die deutſche Geſetzgebung den Ausdruck „Fiſchen“ vermeidet, wenn eine Beſchränkung auf den Fiſchfang zum Ausdrucke gebracht werden ſoll. (So in den thüringiſchen Strafgeſetzbüchern, insbeſondere für Anhalt-Deſſau und Anhalt-Köthen, Art. 276 und in Art. 2 des Königl. ſächſiſchen Geſetzes, betr. die Forſt-, Feld-, Garten-, Wild- und Fiſchdiebſtähle vom 11. Auguſt 1855.) Gegen die einſchränkende Auslegung der Strafkammer ſpricht aber entſcheidend der Zweck des Geſetzes. Die SS 292 — 296 a St.-G.-B.'s handeln von der Verletzung fremder Okkupationsrechte durch unberechtigte Ausübung der Jagd und der Fiſcherei, dienen alſo zum Schutze des Okkupationsrechtes. Auf welche Thiere ſich das Jagdrecht erſtreckt, iſt im Strafgeſetzbuche nicht beſtimmt, hierüber entſcheidet das Landesrecht, einſchließlich des lokalen Rechtes. In Betreff der Fiſcherei fehlt es ebenfalls an reichsgeſetzlichen Vor— ſchriften, welche den Gegenſtand des Fiſchereirechtes begrenzen. Man muß alſo annehmen, daß der ſtrafrechtliche Schutz der SS 296, 370 Nr. 4 St.-G.-B.'s in dem Umfange gewährt iſt, in welchem das Fiſchereirecht landesrechtlich anerkannt iſt. Bei anderer Auf— faſſung würde der Schutz der Fiſcherei gegen unberechtigte Eingriffe ſich als mangelhaft und unzureichend darſtellen. Dafür, daß dieß vom Geſetzgeber gewollt ſei, fehlt es an einem inneren Grunde. Die Motive des Entwurfes zu $ 292 St.-G.-B.'s begründen auch nur, daß Beſtimmungen über Beſtrafung der unbefugten Gewinnung von Mineralien und von Bernſtein nicht aufgenommen worden ſind, während es doch viel näher gelegen hätte, Einſchränkung des Strafſchutzes der Fiſcherei auf das Fangen von Fiſchen und Krebſen zu begründen, falls dieſelbe beabſichtigt geweſen wäre. Gegen dieſe Auffaſſung läßt ſich keineswegs geltend machen, daß dieſelbe eine Ver— ſchiedenheit der Rechtſprechung zur Folge habe, je nachdem das Landesrecht die Gegen— ſtände der Fiſchereiberechtigung enger oder weiter umgrenze. Eine ſolche Verſchiedenheit tritt bei Anwendung der Ss 292 — 295 St.-G.-B.'s in viel bedeutenderem Umfange hervor, da bezüglich des Gegenſtandes der Berechtigung die Jagdgeſetze viel mehr von- einander abweichen, als die Fiſchereigeſetze. 227 Zu Gunſten der entgegenſtehenden Auffaſſung ſpricht ausſchließlich der Umſtand, daß die Ss 296. 370 Nr. 4 a. a. O. neben dem Fiſchen auch das Krebſen erwähnen. Daraus wird mit ſcheinbarem Rechte geſchloſſen, das Wort „Fiſchen“ müſſe in der engeren Bedeutung von „Fiſche fangen“ verſtanden werden, weil ſonſt die Beifügung des Krebſens überflüſſig wäre. Die beſondere Aufführung des Krebſens erklärt ſich indeß aus einem anderen Grunde. Der Ausdruck „Krebſe fiſchen“ iſt wenig gebräuchlich, eben weil die Sprache dafür einen kürzeren Ausdruck hat, während ein ähnlicher kurzer Ausdruck für den Fang von Muſcheln und dergleichen nicht vorhanden iſt. Es tritt hinzu, daß der Krebsfang mancherlei Eigenthümlichkeiten zeigt. Aus dieſen Gründen bedroht ſchon § 190 J. 9 preuß. A. L.-R.'s Denjenigen, welcher ohne Recht oder Erlaubniß fiſcht oder frebjt, mit dem Verluſte des Fanges, der Netze und Fiſchereigeräthe, obwohl nach SS 170, 175 daſelbſt das Fiſchen das Krebſen umfaßt, vgl. Entſch. des R.-⸗G's in Zivilſ. Bd. 1 S. 372, und deßhalb mochte es auch wohl angezeigt erſcheinen, im Strafgeſetze zur Vermeidung jedes Zweifels das Krebſen dem Fiſchen ausdrücklich gleichzuſtellen, wenngleich die richtige Auslegung des Wortes „Fiſchen“ zu demſelben Ergebniſſe hätte führen müſſen. Sind auch im gemeinen Rechte die Vorſchriften des Art. 168 der Peinlichen Gerichtsordnung über unberechtigtes Fiſchen auch auf das unberechtigte Krebſen angewendet worden, vgl. Heffter, Kriminalrecht $ 523, ſo konnte es doch für zweckmäßig erachtet werden, durch ein, ſei es auch überflüſſiges, Wort, in einem Punkte von großer praktiſcher Bedeutung jeder Mißdeutung vorzubeugen. Daß bei der Einfügung des Wortes eine materielle Aenderung nicht beabſichtigt worden iſt, ergibt ji) aus der Entſtehungsgeſchichte. Der $ 321 II. 20 preuß. A. L.-R. “s bedrohte die „Beeinträchtigungen der Fiſchereigerechtigkeit“ mit den in den Jagdordnungen für Jagdvergehen angedrohten Strafen. Die erſten Entwürfe eines preußiſchen Strafgeſetzbuches enthielten keine Beſtimmungen über unberechtigtes Fiſchen. Zuerſt der Entwurf von 1847 richtete in $ 339 eine Strafandrohung gegen Den, der „unbefugter Weiſe einen Fiſchfang vornimmt“. In den Motiven zu 339 a. a. O. wird bemerkt, damit habe im Hinblick auf die Vorſchriften des allgemeinen Landrechtes eine Lücke vermieden werden ſollen. Offenbar waren für dieſen Zweck die Worte nicht glücklich gewählt. Zweckentſprechend war dagegen die Faſſung des den Kammern vorgelegten Entwurfes vom 10. Dezember 1850: Wer unberechtigt fiſcht, wird .. .. In den Motiven zu $ 252 a. a. O. wird dieſe Faſſungsänderung nicht motivirt, der Zweck derſelben ſpringt jedoch ohnehin in die Augen. Bei der Berathung des Entwurfes in der Kommiſſion der zweiten Kammer wurde der § 252 a. a. O. dahin abgeändert: Wer unberechtigt fiſcht oder krebſt, ſoll mit .. .. In dem Kommiſſionsberichte zu S 252 a. a. O. wird dieſe dem $ 190 I. 9 preuß. A. L ⸗R.'s angepaßte Faſſung als im Einvernehmen mit der Staatsregierung beſchloſſen bezeichnet, aber nicht motivirt. Eine Motivirung wäre ſicher nicht unterblieben, wenn die Abſicht obgewaltet hätte, den Begriff des „Fiſchens“ im Entwurfe abweichend vom allgemeinen Landrechte zu beſtimmen. Der Zuſatz ſollte alſo nur jeden Zweifel in Betreff des Krebſens ausſchließen, nicht aber den Begriff „Fiſchen“ einengen.“ III. Vereins nachrichten. Generalverſamm lung des mittelfränkiſchen Kreis⸗Fiſcherei⸗Vereins in Ansbach. Die Generalverſammlung des Kreis-Fiſcherei-Vereins für Mittelfranken fand am 14. April 1888 zu Ansbach ſtatt. Vertreten waren die Orts-Fiſcherei⸗Vereine Gunzenhauſen, Weiſſenburg und Feuchtwangen. Außerdem waren noch 13 einzelne Mitglieder des Kreis-Vereins anweſend. Da der J. Vereinsvorſtand, Herr k. Regierungspräſident Excellenz Freiherr von Herman durch Unwohlſein verhindert war, der Verſammlung anzuwohnen und auch der II. Vorſtand, Herr k. Regierungsdirektor von Meinel, wegen dienſtlicher Unabkömmlichkeit nicht in der Lage 228 war, den Vorſitz zu übernehmen, jo hatte Herr Regierungsrath von Hörmann die Güte, die Verhandlungen der Generalverſammlung zu leiten. Nachdem der Herr Vorſitzende die erſchienenen Mitglieder freundlichſt begrüßt hatte, wurde ſofort in die Tagesordnung eingetreten. Der Schrift⸗ führer, Herr Kulturingenieur-Aſſiſtent Spöttle, erſtattete den Jahresbericht für 1887, aus dem wir in Nachſtehendem Folgendes im Auszug entnehmen. Auch in dem Berichtsjahre nahm die Zahl der Mitglieder unſeres Kreis-Vereines in erfreu— licher Weiſe zu; ſie ſtieg von 402 auf 434. Von dieſen 434 Mitgliedern bilden 65 den Orts-Verein Nürnberg, 62 5 Fürth, 1 & Schwabach, Ma, Hersbruck, Dar 75 des Altmühlthales, Sue 1 Gunzenhauſen, 25 Weiſſenburg, und 113 gehören keinem Oits-Vereine an. Für den Diſtrikt Feuchtwangen ſteht die endgiltige Bildung eines Orts-Vereins zu erwarten. Von den verfügbaren Mitteln wurden im Jahre 1887 auf den Zweck verwendet: 14 4 Prämien für Erlegung von Fiſchreihern; an baaren Zuſchüſſen: 80 A dem Orts-Verein Fürth, COM „ 2 Hersbruck, 80 A. „ 5 Nürnberg, SM „ 1 Schwabach zur Anſchaffung von Fiſchbrut u. dgl. Außerdem wurden verausgabt: 523 . für 20,000 Stück Zuchtkrebſe zum Einſetzen in die Altmühl, Sulzach und Wörnitz; 84 A für 6000 Stück Forellenbrut zur Beſetzung des Rüblingsbaches, k. Bezirksamt Neuſtadt und des Rohrbachs, k. Bezirksamt Gunzenhauſen. Aus eigenen Mitteln bevölkerte im Berichtsjahre der Orts-Fiſcherei-Verein Nürnberg die Pegnitz und den Ludwig-Donau⸗Main⸗Kanal mit 5000 Stück Aalen und der Orts-Fiſcherei-Verein Fürth kaufte 3000 befruchtete Forellen- und 5000 Aeſchen-Eier an, welche in der genanntem Verein gehörigen Flexdorfer Brutanſtalt entwickelt und in geeigneten Gewäſſern der Umgegend aus— geſetzt wurden. Auch für das Jahr 1887 hat der Landrath von Mittelfranken wieder 600 M. Prämien zum Schutze der Fiſchzucht und für Erlegung von Fiſchottern bewilligt. Von dieſer Summe wurden für 1887 306 M für 51 erlegte Fiſchotter verausgabt. Aber auch einzelne Orts-Vereine waren eifrig bemüht, die Fiſchzucht durch Gewährung von Prämien für Otterfang und Anzeige von Fiſchereifreveln möglichſt zu heben. Die meiſten Orts-Vereine waren auch im verfloſſenen Jahre eifrigſt beſtrebt, die Entwicklung der natürlichen und künſtlichen Fiſchzucht theils durch Austauſch praktiſcher Erfahrungen in Verſammlungen, theils durch direkte Belehrung und Aufmunterung der Mitglieder möglichſt zu begünſtigen. Ueber die Entwickelung der in den letzten Jahren in den verſchiedenen Vereinsgewäſſern eingeſetzten Fiſchbrut lauten die Berichte durchweg günſtig. So ſagt der Orts-Verein Schwabach: „Faſt überall, wo ſolche Einſetzungen ſtattfanden, ſind ſie von Erfolg geweſen. Es finden ſich Aale von 40—50 em Länge, Forellen bis zu 2 Pfd. Schwere, Aeſchen, die früher in den Gewäſſern unſerer Gegend gar nicht vorkamen, bis zur Schwere von! Pfd.“ Auch der Lokal-Verein Nürnberg ſpricht ſich ſehr günſtig über die Entwicklung der Aale in der Pegnitz und im Ludwigs-Donau-Main-Kanal aus. Dasſelbe berichtet der Orts⸗Verein Hersbruck über eingeſetzte Aale und Forellen. Desgleichen wurden auch in der Altmühl mit dem Einſetzen von Aalen ſchöne Reſultate erzielt, da regelmäßig 2 Pfd. ſchwere und theilweiſe ſogar 3 Pfd. ſchwere Stücke gefangen werden. Die ſeinerzeit in die Wörnitz eingeſetzte Aalbrut hat ſich ebenfalls prächtig entwickelt; es wurden dort Exemplare von 85—99 em Länge und im Gewicht von 2½ Pfd. gefangen. Nur über das Fortkommen der Krebsbrut lauten die Berichte der Orts-Vereine nicht übers einſtimmend. „Gerade über das Fortkommen der Krebſe in der Altmühl ſind die Meinungen noch immer getheilt“ — ſagt der Bericht des Fiſcherei-Vereins des Altmühlthales. „Während einzelne Fiſcher trotz eifrigen Suchens von den eingeſetzten Thieren nichts mehr gefunden haben wollen, iſt es andererſeits konſtatirt, daß ſowohl große Krebſe, als auch ganz tleine, alſo nicht eingeſetzte, ſondern hier geborene, gefangen wurden, beides von früheren Einſätzen herrührend. Die Möglich keit, Krebſe in der Altmühl wieder einzubürgern, ſcheint damit erwieſen; bis aber ein einigermaßen ergiebiger Fang derſelben ermöglicht ſein wird, dürften noch Jahre vorübergehen“. Auch in der Nähe von Bubenheim und Lengenfeld ſollen in der Altmühl zuverläſſigen Erhebungen zufolge ſeit zwei Jahren wieder Krebſe mit geſundem, friſchem Ausſehen bemerkt worden ſein. „Es iſt dem⸗ nach mit Sicherheit anzunehmen“, ſagt der Bericht des Orts-Vereins Weiſſenburg, „daß die Krebſe jetzt wieder in der Altmühl das beſte Fortkommen finden“. Der Orts⸗Verein Gunzenhauſen bemerkt ebenfalls bezüglich des Fortkommens der Krebſe, „daß im Jahre 1887 bei Laubenzeidel ſtark entwickelte Krebſe gefunden wurden.“ Der Lokal-Verein Nürnberg klagt, „daß mit der ſchon oft⸗ mals erfolgten Bevölkerung der Waſſer mit Krebſen ein greifbares Reſultat bis heute nicht erzielt worden ſei“, trotzdem will der Verein von ferneren Verſuchen nicht ablaſſen, und im Frühjahre neue Einſätze vorzunehmen. a. nn Vom Orts⸗-Fiſcherei-Verein Hersbruck wird ſehr über die Schädlichkeit der Enten in Fiſch— waſſern geklagt und der Wunſch ausgeſprochen, dieſe Thiere von Edelfiſchwaſſern fernzuhalten. Zu unſeren zwei im Kreiſe bereits beſtehenden künſtlichen Fiſchzuchtanſtalten hat ſich im Bericht— jahre eine dritte geſellt. Herr von Löfen hat auf ſeinem Rittergute in Diepoltsdorf, Station Schnaittach, Poſt Hüttenbach, eine ſolche Anſtalt eingerichtet. Berichte, Gutachten und Aufſchlüſſe über Fiſchereiangelegenheiten wurden auch im Berichtjahre ſowohl an Behörden wie an Private mehrfach erſtattet. Laut Beſchluß der Generalverſammlung ſollen für das laufende Jahr verausgabt werden: 650 M. baare Zuſchüſſe an die acht Orts-Fiſcherei-Vereine, 350 & für Zuchtkrebſe zum Einſetzen in die Flußgebiete der Altmühl, Sulzach und Wörnitz, und 100 A. für Aal- und Forellenbrut. Der Vertreter des Orts-Fiſcherei-Vereins Gunzenhauſen ſtellte den Antrag, der Kreis— Fiſcherei-V rein möge an die kgl. Regierung von Mittelfranken die Bitte ſtellen, die oberpolizeilich für Mittelfranken feſtgeſetzte Schonzeit der Hechte wieder aufzuheben und als Zuſatz zu Art. 5, Abſ. III der Landes-Fiſcherei-Ordnung das Brittelmaß für den Hecht auf 40 cm feſtzuſetzen Dieſer Antrag wurde einſtimmig zum Beſchluß erhoben. IV. Offener Briefwechſel. Herrn v. Z. Ohne zu wiſſen, wie groß Ihr Teich, von welcher Reinheit deſſen Waller und wie der Nahrungsreichthum darin iſt können wir unmöglich beurtheilen, ob er ſich zur Auf— zucht von Seeforellen eignet. Die für Seeforellen etwas hohe Waſſertemperatur des Teiches ſelbſt am Grunde erregt uns einige Bedenken. Bachforellen vertragen darin ſchon mehr. Laichen werden natürlich weder die Einen, noch die Anderen in dem Teiche ſelbſt, höchſtens die Bachforellen unter Umſtänden in dem Zufluſſe. V. Vermiſchte Wittheilungen. Sächſiſcher Landeskulturrath. Zum außerordentlichen Mitgliede des Landeskultur— raths für das Königreich Sachſen als Vertreter der Fiſcherei wurde Herr Geheimer Rath Graf v. Könneritz, Rittergutsbeſitzer auf Loſſa bei Wurzen, erſter Vorſitzender des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereines, gewählt. Fiſchſteig in München. Magiſtrat und Gemeindebevollmächtigte der k. b. Haupt— und Reſidenzſtadt München haben beſchloſſen, zur Ergänzung der Fiſchſteiganlage in der Iſar oberhalb des an der Maximiliansbrücke in München bereits beſtehenden Fiſchſteigs bei Gelegenheit des Umbaues eines Wehres noch einen weiteren Fiſchſteig mit einem Koſtenaufwand von 3300 M zu bauen. Für die hocheinſichtsvolle Förderung der Inter— eſſen der Fiſchzucht ſei gedachten Körperſchaften hiemit öffentlich lebhafteſter Dank dargebracht. Wie ſoll man Teiche mit Forellen beſetzen? Zu dieſer Frageſtellung bemerkt die „Sächſiſche Landwirthſchaftliche Zeitung“ Folgendes: Die Lieblingsnahrung der Bachforelle beſteht aus Inſekten, ſowohl von ſolchen, die auf der Oberfläche des Waſſers leben, als auch von denen, welche ſich an die Waſſerpflanzen unten anſetzen. Die Larve der Köcherfliege, der Waſſerkäfer und viele andere Inſekten, die im Mooſe leben, an den Wurzeln und Stengeln der Waſſerlilie oder in Binſen und im Waſſergraſe ſitzen, zieht die Forelle den kleinen Fiſchen vor, und das Fleiſch ſo Genährter iſt viel beſſer, als das von Forellen, die ſich mit Fiſchnahrung erhalten. Wenn dieſe Art Nahrung überflüſſig in dem Waſſer vorhanden, wenn der Zufluß Quellwaſſer und die Temperatur desſelben zu keiner Zeit viel über 80 Reaumur iſt, kann man das Beſetzen als erfolgreich betrachten. Wenn man eine reichliche Anzahl von einjährigen Forellen oder älteren aus einem benachbarten Gewäſſer kaufen kann, ſo ſind ſie den friſch erbrüteten vorzuziehen, da ſie in dieſem Alter ſich gegen die Angriffe von Raubfiſchen beſſer ſchützen können. Der größte Verluſt an eingeſetzter Brut tritt kurz nach dem Einlaſſen in das Gewäſſer ein. Wenn dieß ſpät im Jahre geſchieht, z. B. Mitte Mai, wo die größeren Fiſche beſonders freßgierig ſind, ſo iſt der Verzehr von Brut durch die älteren Fiſche oft ſehr groß. Wenn Hechte oder Barſche im Teiche ſind, ſo iſt es nutzlos Forellenbrut ein— uſetzen, denn fie wird ſicher von dieſen Fiſchen gefreſſen werden. In ſolche Gewäſſer Flle man nur ausgewachſene oder faſt ausgewachſene Forellen ſetzen. Fiſchbrutanſtalten in Weſtpreußen gibt es an folgenden Orten: Freudenthal bei Oliva, Pelonken bei Oliva, Gremenzmühle bei Straßburg, Grutſchno bei Schwetz, Marienwerder, Marienburg, Sommerſinn bei Tuchel, Schlochau, Kujan bei Flatow, Schönthal bei St. Krone, Plietnitz bei St. Krone, Prangſchin bei Prauſt, Semlin bei Schöneberg (Carthaus), Spengawsken bei Pr. Stargard, Pelzau bei Rheda, Cadinen bei Elbing, Marauſch bei Graudenz, Putzig, Königsthal bei Danzig. Egelkrankheit der Krebſe. Die „Deutſche Jäger-Zeitung“ ſchreibt unter Anderem Folgendes: Ende Mai dieſes Jahres wurden im Amtsſee bei Neudamm vielfach todte Krebſe gefunden. Da wir vermutheten, die Todesurſache könnte wiederum die Krebspeſt ſein, die vor drei Jahren im Amtsſee und in der Mietzel die Krebſe nahezu ausrottete, ſchien uns eine eingehende Unterſuchung erwünſcht. Zu dieſem Zweck ſandten wir durch gütige Vermittelung des Herrn Kammerherrn M. v. d. Borne auf Berneuchen mehrere todte Krebſe an Herrn Profeſſor Leuckart in Leipzig. Einige Tage darauf wurde uns ein lebender Krebs, der ebenfalls erkrankt, auch mit einem Fadenwurm behaftet war, überbracht, und ſandten wir auch dieſen genanntem Herrn zur näheren Unterſuchung ein. Das Reſultat derſelben theilt Herr Profeſſor Leuckart wie folgt mit: „Die mir am 2. d. Mts. zur Unterſuchung zugeſandten Krebſe ſind richtig in meine Hände gekommen, bei der damals herrſchenden Hitze freilich in einem Zuſtande, der eine ſofortige Unterſuchung unmöglich machte. Als dieſelbe nachträglich an den in— zwiſchen mit Spiritus behandelten Objekten vorgenommen wurde, ſtellte ſich zunächſt die Thatſache heraus, daß die Todesurſache nicht Saprolegnien waren, alſo kein Fall der ſogenannten Krebspeſt vorlag. Dafür aber zeigten ſich genügende Anhaltspunkte für die Annahme einer intenſiven Egelkrankheit. Die Unterfläche des Schwanzes mit ihren An— hängen war mit einer ungeheuren — in den einzelnen Exemplaren freilich wechſelnden — Menge von kleinen braunen Pünktchen beſetzt, die nichts anderes als die geſtielten Eier des Krebsegels, Branchiobdella astaci, waren. Der Zahl der Eier nach zu urtheilen, müſſen die Krebſe zum Theil mit Hunderten dieſer Paraſiten beſetzt geweſen ſein. Die „Maden“, deren Ihr Herr Korreſpondent erwähnt, ſind offenbar mit dieſen Würmern identiſch. Dieſelben können ob ihrer zylindriſchen Form und ihrer weißen Farbe von einem Unkundigen leicht für Fliegenlarven gehalten werden. Ich ſelbſt habe die Branchiobdellen bei den überſandten Krebſen nicht mehr aufgefunden; ſie waren in der Fäulniß offenbar zu Grunde gegangen. Der am 9. Juni mir zugeſandte Kıebs hat meine Diagnoſe völlig beſtätigt, denn in dem beigegebenen Waſſer fand ich mehrere Dutzende von Branchiobdellen, obwohl Eier nur ſpärlich vorhanden waren. Ob der lange Fadenwurm (Gordius aquaticus) dem Krebs entſtammte, iſt mir zweifelhaft. Bis jetzt iſt derſelbe nur als Paraſit verſchiedener Inſekten bekannt, aus denen er aus— wandert, ſobald er ausgewachſen, um dann im Waſſer geſchlechtsreif zu werden und ſich fortzupflanzen. Ich vermuthe, daß der Wurm dem Krebs nur äußerlich anhing, vielleicht auch theilweiſe in deſſen Kiemenhöhle ſich einlogirt hatte, urſprünglich aber in einem anderen Wirthe (wohl Waſſerkäfer) ſchmarotzte. Daß die Krebsegel, wenn ſie in großer Menge auftreten, ihrem Träger ſchädlich, ja ſelbſt tödtlich werden können, iſt nicht zu bezweifeln. Gehen doch gelegentlich ſogar größere Flußfiſche unter den Angriffen ver— wandter Paraſiten, der Fiſchegel (Piscicola), zu Grunde. Der neueſte Beobachter der Krebsegel (W. Voigt, Unterſuchung über die Varietätenbildung bei Branchiobdella varians, Wiesbaden 1884, S. 34 ff) trägt auch kein Bedenken, die betr. Schmarotzer als einen böſen Feind der Krebskultur zu bezeichnen. Die Egelkrankheit der Krebſe iſt mit der „Krebspeſt“ natürlich nicht auf gleiche Linie zu ſtellen. Sie iſt davon in ätiologiſcher Hinſicht ebenſo verſchieden, wie die Trichinoſis von Rheuma oder Arthritis oder ſonſt einer ſymptomatiſch verwandten Krankheit. Im Großen und Ganzen dürfte dieſelbe auch weniger verderblich ſein. Sie wird es erſt, wenn die Paraſiten unter günſtigen Verhältniſſen übermäßig ſich vermehren. Wenn man freilich jede tödtliche „Volkskrankheit“ Peſt nennt, dann mag man — mit gewiſſer Lizenz — auch die 8 krankheit als „Krebspeſt“ bezeichnen. x 231 —ä—y—— — VI. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Münchener Fiſchmarkt vom 13. Juli. Der heutige Fiſchmarkt war ſehr gut frequentirt und waren prächtige Fiſchſorten in großer Auswahl vorhanden. Die Preiſe verhielten ſich, wie folgt: per Pfund Rheinſalm 3,00 3,30 & Forellen 2,703.00 A, Huchen 1,80 2,00 &, Hechte 1,00 - 1,20 &, Renken 1,20 —1,30, Amaul 1,30 M, Karpfen 0,90 —1,00 A, Aiteln 0,30 *, Waller 1,40 — 1,50 , Rothaugen 30-40 , Barben 80 , Gareisin 60 , gewöhnliche Backfiſche 20 bis 30 J, Krebſe 2,80 3,00 , Schleien, welche beſonders viel und in ausgezeichneter Qualität vorhanden waren, koſteten 1 K., Brachſen 60 3, Aale (todte) 1,50 M. Das kühle Wetter letzterer Tage hat auf den Verkauf am Fiſchmarkte, wie es ſcheint, günſtig eingewirkt. Berlin, 5.— 11. Juli 1888. (Fiſchgroßhandel.“ Lebende Fiſche. Hechte, mittelgroße per 7 Kilo 0,80 , do. kleine 0,80 mM, Schleihe 0,72 K, Bleie, große 0,50 M, do. kleine 0,40 K, Karauſchen 0,50 M, Zander, mittelgroße 1,20 &, do. kleine 1,00 , Bunte Fiſche (Plötze dc.) 0,36 —0,40 M, Aale, große 1,00 M, do. mittelgroße 0,80 , do. kleine 0,60 , Karpfen, große 1,00 „4. Friſche Fiſche in Eispackung. Rheinlachs (Salm) per ½ Kilo 1,60— 1,70 M, Oſtſeclachs groß und mittel 0,90 M, Norweger Lachs, groß 1,00 — 1,10 M, Lachsforellen, groß, 0,90 M , mittelgroße 1,10 —1,20 J, Steinbutten, große 0,65 &, do. mittelgroße 0,70 —0,75 M, Seezungen, Oſtend, gr. 1,75 &. do. andere große 1,60 &, Schollen, große 0,25 , Schellfiſche, große 0,15 0,18 &, Kabliau, groß 0,20 &, Haffzander, große 0,75 0,85 M, do. mittelgroße 0,65 &, do. kleine 0,50 0,55 M, Hechte, mittelgroße 0,60 , Schleie 0,40 —0,45 . Lebende Schalthiere. Hummern per ½ Kilo 1,50 %, Krebſe, große 6,00 12,00 M, do. mittel 3 bis 5 , do. kleine 10 em 1,25 M per Schock. Garnelen (Krabben) Oſtſee, gekochte per ½ Kilo 1,00 „ Geräucherte Fiſche. Rheinlachs per ½ Kilo 2,40 Mm, Silberlachs 1,50 — 1,80 K. per ½ Kilo. (Berl Zentr.-Meth.) L. Von der Elbe, 10. Juli. Nachdem der Störfang als beendet zu betrachten iſt, läßt ſich das Fangreſultat fejtjtellen und iſt leider ein fo ſchlechtes, wie kein Fiſcher ſich erinnert. Im vergangenen Jahre betrug der Durchſchnittsfang per Boot 16 Stück und in dieſem Jahre nur drei Stück. Es fingen einige Boote ſogar kein Thier während der 12 Wochen. In Glückſtadt wurde an die dortige Räucherei kaum der ſechſte Theil eingeliefert. In Altona ſtiegen daher auch die Preiſe unverhältnißmäßig, fo daß bis zu 150 M bezahlt wurden. Auch der Aalfang iſt ſchlecht, da die Waare klein; dagegen iſt die Ausbeute an Schollen, Zungen, Steinbutt u. ſ. w. als gut zu verzeichnen, während der letzten Wochen, denn es gelangten täglich bis zu 10,000 Stieg nach Hamburg und Cuxhaven an Schollen, die mit 1,50 bis 2,50 , per Stieg bezahlt wurden. Zungen koſteten 80 J, Steinbutt 50 , Aale 30 bis 60 per ½ Kilo. L. Eckernförde, 10. Juli. Der Ertrag des Fiſchfanges im Monat Juni iſt für einen Sommer— monat als ſehr zufriedenſtellend zu betrachten, denn die Sommermonate liefern durchgehends geringere Beträge wie die übrigen. Deng och wird der Fang für beſagten Monat auf 1,500 Kilo Dorſch, 250 Kilo Aale, 26,000 Stieg Butt, 1,200 Stieg Steinbutt angegeben. Die widrigen Eis— verhältniſſe, welche während des letzten Winters lange anhielten, ſtellten die Geſammtausbeute erheblich geringer wie im erſten Halbjahre 1887, in welchem der Fang ſich auf 400,000 Wall Sprotten, gegen 146,000 Wall, 40,000 Kilo Dorſch, gegen 23,000 Kilo in dieſem Halbjahre belief, woraus der Unterſchied zu erſehen iſt, den die ungünſtigen Witterungs- und Eisverhältniſſe hervorriefen. L. Rendsburg, 5. Juli. Die letzten Fiſchmärkte waren zur Genüge beſchickt und koſteten Schollen nach Größe 25— 35 J, Steinbutt 1,00 1,20 , Kleiße 60—75 , Barſche 25 —30 , Brachſen 25 J, Rothaugen 20 J per ½ Kilo. Butte bis 30 J. Dorſch nach Größe von 20 bis 50 5 per Stück. Der Handel war nicht jo ſehr lebhaft. Aale waren nur kleinere bis 40 4 per ½ Kilo. Die großen erzielten bis 60 5 per ½¼ Kilo und wurden namentlich von Wirthen angekauft g I. Ellerbeck (Kieler Bucht), 26. Juni. Bei dem herrſchenden Oſtwinde litt die Buttfiſcherei ſehr, weil Seegewächſe die Netze dicht beſetzen und ſchwer zu entfernen find, Die Thiere waren daher knapp und theuer. Der Krabbenfang war lohnender, theilweiſe ſehr lebhaft, und blieb der Preis 14 per Liter, alſo noch hoch. Auch der Aalfang wird ergiebiger, Heringe werden von der Schlei, Makrelen aus den nordiſchen Gewäſſern zugeführt und koſten letztere geräuchert 40 bis 600 J per Stück. Störfleiſch, welches reichlich varhanden, wird zu 14 per ½ Kilo angeboten. L. Ellerbeck, 10. Juli. Die Zufuhren an Heringen für die hieſigen Räuchereien dauern noch täglich fort, allerdings in kleineren Parthien, doch ſind die Räuchereien immer noch beſchäftigt. Die Heringe kamen von der Schlei und aus Dänemark. Hauptſächlich wird jetzt die nordiſche Makrele verarbeitet und genügend zugeführt. Oſtſeekrabben wurden weniger gefangen wegen der ungünſtigen Witterung und ſtieg der Preis Aale waren ebenfalls zur Genüge am Markte und wurde die geräucherte Waare mit 0,90 —1,30 M per ½ Kilo bezahlt. Der Störfleiſchhandel hat faſt aufgehört. I. Rendsburg, 7. Juli. Die Zufuhren waren zwar genügend, aber doch für dieſe Zeit keine reichlichen. Die Preiſe blieben faſt diſelben wie am vorigen Sonnabend, nur waren die Butte etwas theurer, da dieſelben kleiner waren und für den gleichen Preis verkauft wurden; ſie wurden mit 15—25 J per Stück, die größten mit 30 bezahlt. Kleiße waren wenige, ebenſo Schellfiſche zu 20—25 3 per ½ Kilo angelangt. Schollen bedangen 25 , Hechte 30 A p. ½ Kilo. 232 — L. Geſammtertrag der Seeſiſcherei Großbritanniens. Das „Board of Trade Journal“ theilt den Geſammtertrag der Seefiſcherei Großbritanniens für den Monat April wie folgt mit und zwar nach dem erzielten Werthe: England und Wales Schottland. Irlande. Summa 506,416 Pf. St. 1887 1888 359,430 Pf. St. 364,144 Pf. St. 62,166 „ „ i 84,820 „„ 44:31 482,230 Pf. St. Inserate. Groß⸗Tiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: m Blaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. ER Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. Fiaiſch-Netze. 36 Beuſen und Flügelreuſen, 9 8/3 Jaganetze, Iagdlappen, alle Gattungen mit Gebrauchsanweiſung — Er— folg garantirt — empfiehlt H. Blum, Netz⸗ fabrikation in Konſtanz, Baden. Preiscour. frei. Geſucht werden: 9-10 em lange, friſch gefangene Lauben in Spiritus zu Köderzwecken. 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Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. Auguſt 1888. Allgemeine Filcherei Zeitung. Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal. Abonnementspreis: jahrlich 4 Mark. 1 In ſe rate die zweiſpaltige Petitzeile B:itellbar bei allen Poſtanſtalten und ze O ge 15 Pfennige. — Redaktion und Buhhındlungen. — Für Streuzbands Abminiftration, Adreſſe: aufendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtraße 48/2 l. Bäneriſchen Fiſcherei⸗ „Teitung. Organ für die Befammtintereffeu der Filherei, owie für die Beftrebungen ler Fifherei-Bereine: in Sonderheit Organ der Landes-Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes 5 von Fiſcherei⸗ Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſtfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Derbindung mit Fachmännern Deutfhlands, bellerreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Fifherei - Derein. Nr. 19. „Münden, 1. Auguſt 1888. XIII. Jahrg. “Nachdruck unferer Originalartikel ift unterſagt. ag Inhalt: I Ueber Fütterung von Jungfiſchen. — II. Amerikaniſche Fiſcharten in der Schweiz. — III. Vereins nachrichten. — Inſerate. I. Ueber Fütterung von Jungſiſchen.) Von Herrn Dr. Pancritius in Königsberg. In der verfloſſenen Brutperiode ſind in der Brutanſtalt zu Königsberg von den Maränenarten auch noch Blaufelchen, Coregonus Wartmanni, aus dem Bodenſee ſtammend, aufgefüttert worden, ſo daß im Ganzen bis jetzt die folgenden, für mitteleuropäiſche Gewäſſer wichtigſten Coregonenarten nach ihrer Entwickelung im Ei durch Fütterung mit niedern Krebſen weiter gezüchtet ſind: 1. Coregonus lavaretus L., der Oſtſeeſchnäpel. 2. fera Jurine, die Bodenrenke. 759 3. = Wartmanni Bloch., das Blaufelchen. 4. 25 Oxyrrhynchus L., der Nordſeeſchnäpel. 5% albula L., die kleine Maräne. Der Oſtſeeſchnäpel, die rente und die Maduemaräne (Coreg. maraena Bloch.) bilden eine Art und können unter dem gemeinſamen Namen Coreg. lavaretus L. die große *) Zuerſt erſchienen in den Mittheilungen des Fiſcherei-Vereins für Dft- und Weſtpreußen und mit gütiger Erlaubniß des Herrn Verfaſſers hieher übertragen. 234 A Maräne vereinigt werden. Die große Maräne war wohl früher nach Anſicht der meiſten Ichthyologen ein Bewohner des Meeres, welches ſich zur Eiszeit über einen großen Theil Mitteleuropa's erſtreckte. In die Zuflüſſe dieſes Meeres ſtieg dann der Lavaret bis in die See'n der nördlichen Alpenabdachung und bewohnt jetzt noch die Oſtſee und einen großen Theil der tiefen Landſee'n Mitteleuropa's. Die am Südabhange der Alpen gelegenen See'n enthalten dieſen Coregonen nicht. Für die zahlreichen, durch lokale Verhältniſſe gebildeten Varietäten des Lavaret gibt es keine diſtinkten Unterſchiede, nicht einmal die Abſtumpfung der Schnauze iſt als ein ſolcher zu betrachten. Große Exemplare des Oſtſee— ſchnäpels, der Bodenrenke und der Maduemaräne laſſen ſich wohl unterſcheiden, was bei jüngeren Formen äußerſt ſchwierig iſt. Die anderen Coregonen, alſo Blaufelchen, Nordſeeſchnäpel und kleine Maräne ſind durch ihre Form ſicher von den Varietäten des Lavaret zu unterſcheiden. Sämmtliche von mir gezüchteten Coregonen füttern ſich gleich gut; gegen Ende Juni, der Zeit des Ausſetzens, ſind dieſelben ca. 4 em lang, nur die kleine Maräne (albula) 3 em. Die Fütterung geſchieht in kleineren Holzbaſſins, durch welche fließendes Waſſer geleitet wird. Das Waſſer entſtammt einem Teiche und iſt im Winter zur Zeit der Brutperiode + 11/2 0 R. warm. Die Erbrütung der Coregoneneier geht daher gewöhnlich vorzüglich von Statten, wenn nicht wie im verfloſſenen Jahre durch den ſtrengen und langen Winter ein allmähliges Fauligwerden des Waſſers eintritt, ſo daß Ende März dieſes Jahres die jungen Coregonen in der Anſtalt zu ſterben begannen. Das plötzliche Thauwetter rettete jedoch den größeren Theil dieſer Fiſche. Mit dem Aufthauen des Eiſes beginnt ſich auch die Temperatur unſeres Brutwaſſers zu ſteigern, jo daß wir gegen Ende April 4 100 R. und Mitte Mai gewöhnlich + 150 R. haben. Im Laufe des Sommers findet dann noch gewöhnlich eine weitere Steigerung bis auf +18, ja + 190 R. ſtatt. Bei + 190 R. pflegen die Coregonen wohl etwas matt zu werden, erholen ſich jedoch recht bald wieder, wenn die Waſſer— temperatur abnimmt. Augenblicklich befinden ſich von Coregonen in der Anſtalt noch Oſtſee— ſchnäpel im dritten Sommer, Nordſeeſchnäpel im zweiten Sommer, Blaufelchen und Boden— renke im erſten Sommer. Die Bodenrenken des vorigen Sommers, welche ſich vorzüglich in der Anſtalt gehalten haben, ſind in dieſem Frühjahr in einen oſtpreußiſchen See geſetzt worden. Zur Fütterung der zarten Coregonenbrut gelangten zum Anfang hauptſächlich niedere Krebſe, der Familie der Daphniden angehörig: vor allem Daphnia pulex De Geer., Daphnia longispina 0. Fr. Müller, Ceriodaphnia quadrangula 0. Fr. Müller, Eurycercus (Linceus) lamelattus 0. Fr. Müller, und Bosmina, daneben auch einzelne Vertreter der Copepoden und Cyprisarten. Die Copepoden machen zwar in der Natur die Hauptnahrung der Coregonen in unſeren See'n aus, doch ſind dieſelben auch nicht an— nähernd in dem Maße zur Fütterung aufzutreiben, wie gerade die Daphniden. Die jungen Coregonen ſind vermöge ihrer Zartheit auch nicht im Stande, in der erſten Zeit die zur Nahrung in die Waſſerbehälter eingeführten Daphniden zu freſſen, ſondern ernähren ſich von der Jungbrut derſelben. Ueber Vermehrung der für uns ſo wichtigen Daphniden möchte ich daher hier noch einige Worte einſchalten, weil dieſer Gegenſtand gerade in letzter Zeit in den Fachzeitſchriften über Fiſcherei ſo vielfach erörtert worden iſt. Schon aus dem vorigen Jahrhundert finden wir bei unſern Fachgelehrten vielfach Aufzeichnungen über die ſogen. Infuſionsthierchen, d. h. kleinen und kleinſten Lebeweſen, welche ſich anſcheinend von ſelbſt beſonders in fauligem Waſſer finden. Eingehendere Unter— ſuchungen erwieſen im Laufe der Zeit, daß hier keine Neuſchöpfung von Thieren vorlag, ſondern daß dieſe Weſen durch ihre Fortpflanzungselemente, welche vermittels des Mikroſkopes in jedem ſtaubigen Niederſchlage nachgewieſen werden konnten, auf neuen Nährboden übertragen werden und ſich dort weiter entwickeln. Die eingehendere Forſchung erkannte dann auch die Organiſation dieſer kleinen Weſen und fand darunter neben den eigentlichen Infuſorien Vertreter der verſchiedenſten niederen Thierklaſſen und ſo auch unter andern die für uns wichtigen niederen Krebsarten. Dazu wurde noch ferner beobachtet, daß ſich gerade in Teichen, welche eine Zeit lang trocken lagen, dieſe kleinen Weſen beim Aufthauen des Teiches im Frühjahr in ganz außerordentlichen Maſſen einfanden, jo daß ſich im Waſſer wolken⸗ artige Schwärme dieſer kleinen hüpfenden Geſchöpfe bildeten. 235 — — Die Fortpflanzung der Daphniden geht nur im Frühjahr und Sommer ſo ſchnell vor ſich und iſt dadurch bedingt, daß die Vermehrung ohne Befruchtung von Seiten des Männchens geſchieht. Aus den Wintereiern, welche zum Herbſt abgelegt werden, ſchlüpfen im Frühjahr nur Weibchen aus, welche dann in einem ihrem Körper anhaftenden Brutraum mehrere Eier ab— legen, aus welchen bereits in einigen Tagen eine neue Generation von Weibchen ausſchlüpft, welche ſich dann ſchnell auf demſelben Wege weiter vermehrt. So werden in kurzer Zeit Unmengen von Daphniden erzeugt. Nachdem mehrere Generationen nur aus Weibchen beſtanden haben, treten dann ſpäter auch Männchen auf, welche natürlich auch aus unbefruchteten Eiern her— vorgegangen ſind. Zur gleichen Zeit produziren dann die Weibchen die ſogenannten Winter— eier, welche zu ihrer Entwickelung von den Männchen befruchtet werden müſſen. Dieſe Eier erhalten derbe Schalen, welche ſie befähigen, ſowohl Froſt als auch Trockenheit gut zu ertragen, ja letzteres ſcheint ſogar die Entwickelung dieſer Eier zu begünſtigen. Im kommenden Frühjahr entwickeln ſich aus dieſen Eiern dann nur Weibchen und derſelbe Kreislauf wiederholt ſich von neuem. Aendert man die Exiſtenzbedingungen der Daphniden und bringt dieſelben in Waſſer unter, welches dauernd wärmere Temperatur beſitzt, ſo werden darin auch ſtändig Daphniden zu züchten ſein. Als Nahrung dienen den Daphniden andere kleine Waſſerthiere, und vor Allem kleinſte Waſſerpflanzen und Pflanzenreſte. Die Zucht der Daphniden wird daher am beſten in Baſſins mit faulendem Laube vor ſich gehen. Die Anlage eigener Baſſins iſt meiſtentheils gar nicht nothwendig, da ſich ja im Frühjahr in der Natur gewöhnlich eine Menge kleiner Waſſerlachen bilden, welche Daphniden in großen Mengen enthalten. Bei der Fütterung großer Mengen von Coregonen bis zur Verkaufswaare dürfte es auch bei Anlage künſtlicher Aufzuchtbaſſins für Daphniden doch ſchwer fallen, die nöthige Nahrungsmenge zu gewinnen. Es genügt, wenn die jungen Coregonen bis Ende Juni zu einer Größe von 4 em herangefüttert und dann ausgeſetzt werden. Sollen die Coregonen noch weiter gefüttert werden, wovon, wenn es ſich nicht nur um Verſuche handeln ſollte, entſchieden abzurathen iſt, ſo verwendet man am beſten zerkleinerte Regenwürmer. Die jungen Coregonen ſelbſt in die Tümpel zu ſetzen, welche mit Daphniden erfüllt ſind, iſt nicht rathſam, weil dieſe zarten jungen Fiſche beſonders gegen Verſchlammen der Kiemen in erſter Zeit zu empfindlich ſind und daher leicht abſterben. Es empfiehlt ſich vielmehr die Aufzucht der Coregonen in Baſſins oder Teichen mit reinem und klarem Waſſer, in welche von Zeit zu Zeit die nöthige Menge Daphniden, zur Fütterung aus den Tümpeln mit Gazekäſchern geſchöpft, eingeführt wird. Leichter und auch ſchon ſeit Längerem im Gange iſt die Auffütterung von Lachſen, Forellen und den anderen Salmoniden. Die jungen Lachſe und Forellen ſind ja erheblich größer als die gleichalterigen Coregonen und vermögen dann auch ſehr bald größere Nahrung als Daphniden, nämlich Inſektenlarven, deren Zucht und Aufbewahrung beſonders für den Winter erheblich bequemer iſt, zu freſſen. Daneben können dieſe Fiſche auch mit künſtlichem Futter, wie Kalbshirn, Blut ꝛc. von vornherein aufgefüttert werden, was bei jungen Coregonen nach meinen Erfahrungen nicht durchführbar iſt, ja ſogar ältere Fiſche dieſer Art verſchmähen hartnäckig zerkleinertes Fleiſch und Leber. Von Salmoniden ſind folgende Arten in der Brutanſtalt zu Königsberg von mir gefüttert worden: Bachforelle trutta fario L. Lachs salmo (trutta) salar L. Meerforelle salmo (trutta) trutta L. Bachſaibling salmo fontinalis Mitchill. Saibling salmo salvelinus L. . Seeforelle trutta lacustris L. . Regenbogenforelle salmo irideus Gibs. AE 9 — Mit Ausnahme der Regenbogenforelle verlangen die geſammten Salmoniden ſämmtlich kühleres und ſtark fließendes Waſſer, welches unſere Anſtalt, wie aus den über Waſſer— temperatur gemachten Angaben hervorgeht, höchſtens bis Anfang Mai liefern kann. Daher — — — gediehen auch dieſe Fiſchchen in unſerer Anſtalt bei Fütterung nur bis in den Mai, dann trat große Sterblichkeit und auch langſames Wachsthum ein. Nur einige Lachſe, Meer- forellen und Seeforellen wurden weiter gefüttert, doch entſprach deren Wachsthum entſchieden nicht dem in der freien Natur. Die Regenbogenforellen gedeihen jedoch ganz ausgezeichnet in unſerer Anſtalt. In der erſten Zeit erhalten dieſelben Daphniden, ſpäter tritt ein Wechſel im Futter ein, dann wird Pferdefleiſch, Fiſchfleiſch, Würmer, Inſekten und Inſektenlarven gegeben. Neben Salmoniden und Coregonen ſind auch kleinere Mengen Cyprinoiden und Hechte mit Flohkrebſen gefüttert worden. Zur Züchtung von Daphniden und Inſektenlarven möchte ich noch Einiges hinzufügen. Die Züchtung Beider kann in demſelben Teiche vor ſich gehen. Es handelt ſich dabei um Anlage eines oder mehrerer Teiche, welche beliebig anzuſtauen und abzulaſſen ſind, man kann natürlich auch in Fiſchzüchtereien den einen oder anderen Fiſchteich dazu benutzen. Zunächſt die Daphniden. Nachdem der Teich Winter über trocken gelegen, wird derſelbe bei zunehmender Wärme im Frühjahr, nachdem der Teichboden mit einer gehörigen Schicht faulenden Laubes bedeckt iſt, angeſtaut. Ein Waſſerſtrom wird dann ferner nicht mehr durch den Teich geleitet, ſondern höchſtens ſo viel friſches Waſſer gelegentlich zugelaſſen, als durch die Verdunſtung fortgeht. Mit der fortſchreitenden Erwärmung dieſes Teiches beginnt dann auch eine üppige Produktion von niedern Pflanzen und Thieren, vornehmlich Daphniden. Würde man jetzt junge Salmoniden oder Coregonen in dieſe Teiche ſetzen, ſo fänden dieſelben wohl ausreichende Nahrung, jedoch müßte dann durch den Teich ein ſtändiger Waſſerſtrom hindurchgeleitet werden, wodurch einmal durch Abkühlung der Temperatur die Produktion von niederen Thieren herabſinkt, andererſeits auch die mikroſkopiſch kleinen Pflanzen und andere Waſſerthiere, welche zur Ernährung der Daphniden gehören, in großem Maße fortgeſpült würden. Es iſt entſchieden vortheilhafter, die Daphniden und andere niedere Krebſe mit Gazekäſchern aus dieſen Teichen zu ſchöpfen und ſo in den Teichen mit fließendem Waſſer zu verfüttern. Im Winter in Teichen, welche dem Froſt ausgeſetzt ſind, Daphniden in großer Anzahl zu züchten, iſt nach den Fortpflanzungsverhältniſſen dieſer Krebſe nicht gut denkbar, jedoch wird es wohl gelingen, in Teichen mit wärmerem Quellwaſſer auch im Winter eine geringe Anzahl dieſer Krebſe zu halten. Von den Inſektenlarven ſind am wichtigſten wohl diejenigen der Mücken und Eintagsfliegen. Beſonders die Erſteren können neben den Daphniden in denſelben Teichen gezüchtet, auch für den Winter in denſelben lebend erhalten werden. Unterſuchen wir den Boden des Daphnidenteiches, jo finden wir ſehr bald nach dem Anſtauen in dem aus den modernden Blättern entſtandenen Schlamm eine Menge kleiner, rother, wurmartiger Gebilde. Dieſes ſind die ſo wichtigen Mückenlarven. Auch frei im Waſſer lebhaft hin- und herſchnellende Mückenpuppen treten dann auf. Die Eiablage der Mücken im Waſſer und die Entwickelung von Mückenlarven und Puppen geht bis in den Herbſt. Laſſen wir dann mit Beginn des Winters ſtändig wärmeres Waſſer zu den Teichen zufließen, welches ein vollſtändiges Ausfrieren der Teiche verhindert, ſo können wir auch zu jeder Zeit im Winter erhebliche Mengen dieſer rothen Mückenlarven dem ſich am Grunde des Teiches befindlichen Schlamme entnehmen. Dergleichen Zucht von niederen Krebſen und Inſektenlarven wird von den Franzoſen Lugrin und de Roveray als eine beſondere Entdeckung und Geheimniß ihrerſeits behandelt. Doch hat die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ in Nr. 23 für 1887 ſich bereits, die Wichtigkeit der Aufzucht von jungen Salmoniden mit niedern Waſſerthieren voll aner— kennend, durchaus ablehnend gegen dieſes ſogen. Geheimniß verhalten. Denn was wärmeres Quellwaſſer im Winter vermag, zeigt die Fiſchzuchtanſtalt am Starnberger See bei München mit ihren immergrünen Bächen, in welchen ſich auch im Winter reiches Thierleben entfaltet. Dort müßte ſich beſonders Gammarus pulex vorzüglich zur Fütterung von Forellen züchten laſſen.“) ) Anm. d. Red. Sind bereits derartige Verſuche dort im Gange. N. II. Amerikaniſche Jiſcharten in der Schweiz. Unter dem Titel „Les poissons d'Amerique en Suisse“ veröffentlichte kürzlich Herr Profeſſor Victor Fatio ein Schriftchen (gedruckt bei Paul Haller in Bern 1888), worin er jene Verſuche zur Einführung amerikaniſcher Fiſcharten in der Schweiz beſpricht und kritiſirt, welche dort ſeit nahezu 15 Jahren und zwar anfänglich durch einige Privatleute, ſpäter durch das Bundesdepartement unternommen wurden. Was Herr Fatio desfalls ſchreibt, iſt auch für weitere Kreiſe von Intereſſe, weßhalb wir in Nachſtehendem Einiges davon wiedergeben, unſere eigenen Bemerkungen nach ſelbſtgemachten Erfahrungen und Beobachtungen einſchaltend. Fatio wendet ſich zunächſt 1. zum californiſchen Lachs, Salmo (Oncorhynchus) Quinnat (Richardſon). Denſelben beſchreibend konſtatirt er, „daß dieſer Fiſch ein „wahrhaftiger Wan derlachs“ iſt, welcher durch die Thatſache ſeines Wandertriebs allein ſchon wenig Ausſicht auf Fortkommen in geſchloſſenen oder vom Meere abgetrennten Waſſerbecken hat, wie im Genfer See. Sehr ſchnellwüchſig und aus dieſem G unde beſtändig mit einer wilden Freßgier ausgeſtattet, würde er andernfalls ein gefährlicher Nachbar für andere einheimiſche ausgezeichnete Fiſche. Wenig wähleriſch in Bezug auf das Waſſer und erwachſen bis zu 60 Pfund Gewicht erreichend, hat der Fiſch die Aufmerkſamkeit der Fiſchzüchter in verſchiedenen Ländern auf ſich gezogen. Der californiſche Lachs iſt ganz beſonders diejenige Species, welche Frank— reich in den Flüſſen und Strömen einzupflanzen ſucht, welche zum mittelländiſchen Meere gehören, wo, wie man weiß, der Lachs des Nordens (Salmo Salar) vollſtändig Fiasko gemacht hat“. Wir können hinzufügen: Der Salmo Quinnat in Deutſchland auch! Von vereinzeltem Auftauchen von Exemplaren desſelben abgeſehen, ſind ſolche in Deutſch— lands Flüſſen faſt nirgends aus dem Beſatze zum Vorſchein gekommen, wahrſcheinlich in Folge der Wandereigenſchaft des Fiſches, die ihn ſchon in der Jugend zum Meere treibt. Der californiſche Lachs iſt daher auch unter Deutſchlands Fiſchzüchtern aus der Verſuchs— reihe geſtrichen. 2. Ueber den Bachſaibling „genannt die amerikaniſche Forelle“, konſtatirt Fatio, „daß er weder eine Forelle noch ein Lachs, ſondern ein wahrhaftiger Saibling (Salmo Salvelinus) ſei“. Das iſt aber nichts Neues, ſondern eine altbekannte Geſchichte, längſt feſtgeſtellt durch Haak, Gemminger, Peters u. A. Weiter ſchreibt Fatio: „Genüg— ſam in Bezug auf die Wahl der Nahrung, geeignet, ſich rapid zu entwickeln, ſogar in verhältnißmäßig kleinen Waſſerbecken und ausgeſtattet mit einem ausgezeichneten Fleiſche wird er ziemlich allgemein beifällig aufgenommen, ſowohl von Seite der Züchter, als der Gour— mands. Jedoch würde er vielleicht wenig Vortheile bringen für unſere eingeborene Saiblings— form, weil er nur ſelten größere Dimenſionen erreicht“. Letzterer Grund iſt nicht ganz zutreffend. Abgeſehen davon, daß Fatio bekennt, ſelbſt Bachſaiblinge von 40—50 cm Länge im Trocadero zu Paris geſehen zu haben, was doch ſchon reſpektabel und jedenfalls weit mehr iſt, als die gewöhnliche Länge der Rötheli in den meiſten Schweizer See'n, iſt aus Amerika längſt konſtatirt, daß dort der Bachſaibling 6, 8 und noch mehr Pfund ſchwer wird. Uebrigens handelt es ſich beim Bachſaibling gar nicht einmal darum, mit demſelben den einheimiſchen Saibling erſetzen und verdrängen zu wollen. Das wäre aller— dings eine grundverkehrte Tendenz. Der Werth des Bachſaiblings liegt, was Fatio nicht genügend würdigt oder wenigſtens zu betonen unterläßt, in dem ganz anderen Umſtande, daß mit ihm ein Saibling in fließende Gewäſſer, alſo dahin gebracht werden kann, wo es eben den heimiſchen Saibling nicht gibt. Neben dieſem ſoll der Fontinalis ſeine eigenen Wohnſtätten bekommen. Wie dieß gelingen kann, davon kann man ſich in Süd— bayern überzeugen. 3. Wiederum als eine Saiblingsart charakteriſirt Fatio den ebenfalls in die Schweiz gebrachten Salmo Namaycush. Damit ſetzt ſich Fatio aber in Widerſpruch ſowohl mit amerikaniſchen Autoren (Report of the fish Commissioners, 1872/73, S. 72 fg.), wie namentlich auch mit Günther, Ichthyologie S. 464. Nach Dieſem iſt Salmo Namaycush eine Art von Seeforelle. Das dünkt uns auch am wahrſcheinlichſten. Ueber dieſen Fiſch bemerkt Fatio noch Folgendes: „Der 8. Namaycush nimmt in ſeinem 238 — — erwachſenen Zuſtande ziemlich gedrungene (unterſetzte, dicke) Formen an, iſt an feinem Farbenkleide beſät mit hellen Punkten, aber ſeine Schweiffloſſe bleibt viel mehr gegabelt (eingeſchnitten) als beim Saibling. Er kann, nach Jordan und Gilbert, leicht einen Wuchs erreichen von 36 Zoll mehr als jenen des Fontinalis und unſeres Ritters unter den günſtigſten Bedingungen. Wenn er auch das delikatere Fleiſch unſerer Saiblinge nicht hat, ſo darf man wenigſtens hoffen, daß er, Dank der Leichtigkeit der Accomodirung an verſchiedene Gewäſſer, welche ihm eigen iſt, die kleinen Proportionen überſchreiten können wird, zu denen die Saiblinge in mehreren unſerer weniger begünſtigten Becken verurtheilt zu fein ſcheinen. Im Alter von zwei Jahren ſchienen die S. Namaycusa, welche in Genf in Gefangenſchaft ſich entwickelten, ſich überhaupt nach dem Aeußern zu unterſcheiden von unſerem Ritter, bei gleichem Wuchſe (0,20 m) durch ein wenig mehr gedrungene Formen, durch eine Schweiffloſſe (verhältnißmäßig etwas kürzer) und durch ein mehr verbrämtes Farbenkleid“. Dank der Vermittlung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins ſind junge Namaycush- Exemplare aus amerikaniſchen Originaleiern auch in ſüddeutſche See'n gekommen. Die Zeit iſt aber noch zu kurz, als daß ſchon größere Exemplare hätten zu Fang gelangt ſein können. Uebrigens dürften auch die Amerikaner, bei denen überhaupt die ſogen. Speciesmacherei und damit eine gewiſſe terminologiſche Verwirrung eingeriſſen zu ſein ſcheint, mit dem Namen S. Namaycush verſchiedene Formen belegen. Letzteres gilt 4. analog auch von dem amerikaniſchen ſogen. „ Whitefish‘‘, Coregonus albus. Mit dieſem Vulgärausdruck bezeichnet der Amerikaner als Art eine ganze Reihe von Coregonen— formen, welche die dortigen Ichthyologen ſpecialiſiren. Darauf weiſt auch Fatio hin. Er ſchreibt: „Bezüglich der Akklimationsverſuche, welche (in der Schweiz) mit Coregonus albus gemacht wurden, benütze ich die Thatſache, daß es Hrn. Covelle gelang, in ſeinem Aquarium zu Genf einige Jungbrut aufzuziehen, um die hauptſächlichen äußeren Merkmale ſummariſch anzuzeigen, welche es für dieſe Art unſern Fiſchern und Fiſcherei-Freunden geſtatten werden, mitten aus unſeren einheimiſchen Fiſchen gleicher Art die Repräſentanten der neuen amerikaniſchen Bewohner unſerer See'n zu unterſcheiden. Es wäre außerdem ſchwierig, mit Sicherheit die gewonnenen Reſultate zu konſtatiren. Der Coregone, welchen wir von den Vereinigten Staaten im Zuſtande des befruchteten Eies nach der Schweiz erhalten, als Coregonus albus, unter den gewöhnlichen Namen: White-Fish, in Amerika gleicherweiſe verſchiedene Spec es zugeth ilt, iſt nicht der wahrhaftige Coregonus albus von Leſueur, ſei es Coregonus Otsego oder Cor. clupeiformis Mitch (mit dem köſtlicheren Fleiſche) der amerikaniſchen Autoren Jordan und Gilbert (Synopsis of the fishes of North America, p. 299) welcher, mit einem entwickelteren Leibe, viel größere und zahlreichere Kiemen— ſtrahlen trügt; das ift auch nicht mehr der Cor. albus von Valenciennes, wovon ich Typen im Muſeum zu Paris angetroffen habe, vermengt unter dem nemlichen Namen mit anderen Arten, und welcher, mit gerade kurzen und wenig zahlreichen Kiemenſtrahlen ausgeſtattet, die Schnauze viel weniger convex, länger und fleiſchiger hat. Er erinnert viel eher an den Coregonen von gleicher Herkunft, wie er von Richardſon unter dem Namen des Cor. quadrilateralis beſchrieben iſt, und von welchem der Kopf abgebildet iſt von Günther in ſeinem Catol. of Fishes, VI. p. 176. Die genügend wahrnehmbaren Unterſchiede, die ich konſtatirt habe in den mehr oder minder convexen Formen des Kopfes einiger Individuen von ein, zwei und drei Jahren, die ich unterſuchen konnte, ſcheinen wenigſtens in dieſer Beziehung eine ziemliche Variabilität bei dieſer Species anzuzeigen. Die Coregonen, gezogen aus den unter den Namen White-Fish erhaltenen Eiern, erinnern durch ihre oſteologiſchen Merkmale an jene unſerer Arten, welche, wie die mit den verhältnißmäßig kurzen und wenig zahlreichen Kiemen— ſtrahlen, die größten in unſeren See'n werden, wie die Balchen und die Bodenrenken. Sie unterſcheiden ſich jedoch auf den erſten Blick und in ihrem geringeren Alter von allen unſeren einheimiſchen See-Coregonen durch die ſehr gekrümmte Form ihrer Schnauze oder ihres Kopfes von vorne, ſowie, wenn ſie wachſen, durch die Anlage ihrer tiefer eingeſchnittenen Schweiffloſſe. Man erkennt ſie auch an der Bläſſe ihrer verſchiedenen Floſſen, weißlicht bei den Individuen vom Wuchſe der Ausgewachſenen unſerer größeren Arten, welche dieſelben gewöhnlich mehr oder weniger befleckt (machurées) mit Schwarz haben. Sie laichen im gemeinen im November, nicht weit von den Flüſſen, unter 10 bis 20 Meter Waſſer, 239 — man, und den örtlichen Bedingungen folgend, über den Pflanzen, den Steinen oder dem Sande. Wenn ſie, wie die große Maräne, viel höhere Dimenſionen als jene unſerer Arten erreichen, ſo wachſen ſie auch um vieles ſchneller, obſchon ziemlich ungleich unter mehr oder weniger günſtigen Bedingungen und nach Maßgabe der ihnen zugänglichen Nahrung. Ein Individuum von einem Jahre hat in dem kleinen Aquarium des Herrn Covelle 0,15 m in ganzer Länge gemeſſen, ein anderes von zwei Jahren 0,25 m, ein drittes mit drei Jahren 0,37 m. Ein Weibchen vom zweiten Jahrgang zeigte ſchon eine Entwicklung der Ovarien, welche ein erſtmaliges Laichen im Alter von drei Jahren vorausſetzen ließ. III. Vereins nachrichten. Generalverſammlung des Metzer Fiſcherei-Vereins, abgehalten zu Metz am 9. Juni 1888. Der Vorſtand iſt vertreten durch den Präſidenten Herrn Heidegger, den Kaſſirer Herrn Frhrn. v. Richthofen und durch die anweſenden Vorſtandsmitglieder Herrn Ad de aus Hauconcourt, Herrn Glaudin aus St. Julien, Herrn Fietta aus Metz, Herrn Dr. Dietz aus Saarunion und Herrn v. Ott aus Keskaſtel, die beiden Letzteren als Vertreter des Vereins der Saaxfiſcher. Herr von Richthofen gibt eine kurze Ueberſicht über die Verhandlungen des zweiten deutſchen Fiſchereitages, abgehalten am 28. Juli bis 1. Auguſt 1887 zu Freiburg in Baden, welchem derſelbe als Vertreter unſeres Vereins beigewohnt hat. Hierauf wird der Kaſſenbericht verleſen. Die Verſammlung genehmigt den Rechnungsabſchluß und ertheilt dem Vorſtande Decharge. Der Budgetentwurf für das kommende Jahr wird vom Vorſtande vorgelegt und von der Verſammlung angenommen. Beim zweiten Gegenſtande der Tagesordnung: Entgegennahme von Anträgen und Beſprechung derſelben, wurde beſchloſſen, die im Vorjahre dem kaiſerl. Bezirks-Präſidium vorgelegten Wünſche, welche, wie aus dem Jahresberichte zu erſehen iſt, ihre Erledigung nicht gefunden haben, zu erneuern, namentlich auch Nr. 6, der nicht ganz richtig verſtanden worden zu ſein ſcheint, da es ſich in demſelben nicht um eine Schonzeit für Fiſche, ſondern um das Verbot des Fangens von Fröſchen während gewiſſen Zeiten handelt. Es wurden ferner noch foigende Anträge an— genommen: Der Verein möge eine gewiſſe Anzahl bewährter, zweckmäßiger Otterfallen kaufen und dieſelben zu ermäßigtem Preiſe an ſolche Mitglieder des Vereins überlaſſen, welche einen eniſprechenden Antrag an den Vorſtand des Vereins einſenden. Zur beſſeren Heranziehung der Flurhüter zur Ueb rwachung der Fischerei ſoll denſelben vom Vereine für jedes Protokoll, dem eine Beſtrafung gefolgt iſt, eine Prämie gewährt werden. Die Höhe derſelben iſt auf 2-10 K, feſt— geſetzt, je nach der Bedeutung des Falles. Herr Dr. Dietz in Saarunion befürwortet die Be— ſchaffung von Aalraupenbrut (alevin de lotte), eine Fiſchgattung, welche in der Saar gänzlich verſchwunden iſt. Der Vorſtand wurde für das kommende Jahr wie folgt erwählt: Präſident: Herr Waſſer— bauinſpektor Schmidt in Metz; Vicepräſident: Herr Gutsbeſitzer Ad de in Hauconcourt; erſter Schriftführer: Herr Kreisbauinſpektor Heidegger in Metz; zweiter Schriftführer Herr Kaufmann Hundt in Metz; Kaſſirer: Herr Meliorationsbauinſpektor Frhr v. Richthofen zu Sablon bei Metz. Ferner an Vorſtandsmitgliedern: Herr Fietta, Rentner in Metz, Herr Blum, Fab:ifant in Löchersbach, Herr Glaudin, Fiſchereipächter in St. Julien, Herr Nels, Bürgermeiſter in Oberjeutz, Herr Touraine, Oberjörſter in Ueckingen, Hert Kromenacker, Kreistagsmitglied in Insmingen, Herr Dr. Dietz in Saarunion, Herr v. Ott, Gutsbeſitzer in Keskaſtel, und Herr Doell, Waſſerbauinſpektor in Saarburg. Aus dem Jahresbericht iſt Folgendes hervorzuheben: Die Mitgliederzahl hat ſich zwar ſeit Gründung der Geſellſchaft etwas vermindert, dieſelbe beträgt jedoch gegenwärtig noch 250. Leider ſind einige bedeutende Verluſte zu verzeichnen. Der Vice-Präſident, Herr Maucourt, der ſich ſo ſehr um den Verein verdient gemacht hat, iſt Familienrückſichten halber nach Frankreich gezogen und hat deshalb den Verein verlaſſen. Der erſte Schriftführer, Herr Lyecal-Lehrer Wachtendorf, iſt nach langem Leiden in Heidelberg geſtorben. Die Beſtrebungen des Vereins wurden vom Miniſterium für Elſaß-Lothringen, wie im Vorjahre, durch Uebermittlung eines Betrags von 1000 M und durch den Bezirkstag von Lothringen durch Gewährung eines Beitrags von 200 & unterſtützt. Ebenſo hat das Kaiſerl. Bezirkspräſidium von Lothringen durch Zahlung der Prämien für Tödtung von Fiſchottern die Beſtrebungen gefördert. Einſetzen von Fiſchen. Es wurden in dieſem Jahre angekauft und in nachſtehende Gewäſſer eingeſetzt: 550 Zander, davon 200 bei Metz, 200 bei Diedenhofen und 150 in die Saar. Von dieſen Fiſchen, welche hier ſehr gut fortzukommen ſcheinen (es find ſchon Exemplare von 250 Gr. gefangen worden), waren bei der Fiſchzuchtanſtalt in Hüningen eine größere Anzahl beſtellt und ſollten davon in die Saar bei Saarburg, Saarunion und Saargemünd, ſowie in die Nied verſuchsweiſe eingeſetzt werden. Leider war aber die beſtellte Anzahl nicht zu erhalten und muß dieſer Verſuch auf das kommende Vereinsjahr verſchoben werden. 240 An Karpfen wurden 17,930 Stück angekauft und in folgende Gewäſſer eingeſetzt: Albe Nied bei Bingen Moſel bei Noveant Toder Moſelarm bei Montigny Schleuſe bei Metz i Spitze Chambizettee Malroy Ueckingen Todenbrücke bei Metz Orne bei Rombach Nied bei Waibelskirchen Blies bei Saargemünd Schwalb bei Wolmünſter Seille bei Cuvry . RR 8 „ß „„ Wessel bee r 8 Hauen 8 Malina 020.2 oe Orne bei Reichersberg. Be. Nied ber Boden. . . . ua FREE c eu Verſchiedene Weiher bei Bitſch .. V 0 FV A one, ale Zee er ee Halar en ne. Dar tete De eier u e in an Te WER ee ec TS N ei FFF c N c RS Er EL VVV T War Ben Summa 17930 Nach den erhaltenen Mittheilungen find dieſelben beinahe alle wohlbehalten und friſch an ihrem Beſtimmungsorte angelangt und eingeſetzt worden. (Schluß folgt.) Inserate. Groß⸗Tiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großhberzogl. Hoflieferanten. Spezialität: W BBlaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. 2 Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. (16) Fiſch Netze, 4 Beufen und Flügelreuſen, $ 8/4 Ingienehe, Jagdllappen, alle Gattungen mit Gebrauchsanweiſung — Er⸗ folg garantirt — empfiehlt H. Blum, Netz⸗ fabrikation in Konſtanz, Baden. Preiscour. frei. Theilnehmer für ein Fiſcherei⸗ Unternehmen in der Oſtſee geſucht. Nur müßiges Kapital iſt erforderlich. Offerten sub „A 12707“ an Adolph Steiner, Aunoncenexpedifion, Hamburg erbeten. 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Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal. le ed: rate die zweiſpaltige Petitze'Te Abonnementspreis: jährlich 4 Mark 1 Inſer a 5 € B ſtellbar bei allen Poſtanſtalten und (e ue O 9 E 15 Pfennige. — Redaktion und Buchhindlungen. — Für Kreuzband⸗ Adminiſtration, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtraße 48/2 l. 7 Bäneriſchen Piſcherei-Teitung. Organ für die defammtinterellen der Fifhterei, ſowie für die Heſtrebungen der Fischerei- Pereiue; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preud. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Hannover und Heſſen-Naſſaulic. In Derbindung mit Fachmännern Deutfhlands, Vellerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerischen Filcherei⸗Verein. Nr. 20. , „ München, 16. Auguft 1888. XIII. Jahrg. 7 Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. a Inhalt: I. Zweiter Deutſcher Fiſchereitag in Freiburg i. B. — II. Vereinsnachrichten. — III. Patent⸗ Lifte. — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — V. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. 1. Zweiter Deutſcher Jiſchereitag in Freiburg i. B. Plenarverſammlungen des Deutſchen Fiſchereitags. (Fortſetzung von S. 214.) An den Vortrag des Herrn Frhrn. v. Goſtkowsky reihte ſich ein ſolcher des Herrn Gasdirektor Riedel von Heidelberg, welcher zur Erörterung brachte, daß von jenen jungen Meerforellen, welche im Jahre 1882 auf Veranlaſſung des Deutſchen Fiſcherei⸗ʃLereins in Nebenbäche des Neckars bei Mosbach, Hirſchhorn und Neckarſteinach zur Ausſetzung gebracht wurden, nunmehr feſtgelltermaßen erwachſene Exemplare im Neckar vorhanden ſeien. An dieſe Darlegungen knüpfte ſich eine Diskuſſion über die Frage: ob es ſich für den Deutſchen Fiſcherei-Verein empfehle, für den Neckar, ſowie auch noch für andere Flüſſe Meerforelleneier abzugeben. Auf Vorſchlag des Vorſitzenden, Herrn Dr. v. Staudinger, wurde, nachdem eine völlige Klärung der Anſichten ſich nicht ergeben hatte, von der Verſammlung dem Deutſchen Fiſcherei-Verein ſchließlich empfohlen, „die Frage der Verbreitung der Meerforellen in den verſchiedenen deutſchen Strömen zum Gegenſtand erneuter Würdigung zu machen“. ö Hienächſt bemerkt über Aal verſandt Herr Amtsrichter Adickes-Neuhaus Folgendes: 242 r „In unſeren norddeutſchen Strömen ſind nahe dem Meere die Aale in ſo großer Anzahl vorhanden, daß die Anwohner gern bereit ſind, von dem Ueberfluß an das übrige Deutſchland abzugeben. Es hat der Deutſche Fiſcherei-Verein uns Mittel zur Verfügung geſtellt zu ſolchen Verſuchen. Herrn v. Stemann-Rendsburg iſt es bekannt— lich gelungen, eine Menge Aalbrut an die untere Donau zu bringen, in Kaſten mit Waſſerpflanzen in einem beſonderen Eiſenbahnwagen, in dem die Lufttemperatur ermäßigt und beſtändig erfriſcht wurde. Dieſe Transporte ſind leider zu koſtſpielig, auch für uns nicht ſo leicht während der warmen Jahreszeit zu unternehmen. In Italien ſteigt der Aal ſchon Ende Februar auf, in Norddeutſchland erſt im April oder gar im Mai. Herr Haak kann früher mit dem Verſande beginnen als wir. Wir haben eine ganze Menge Sendungen verſucht nach Ulm und Linz, aber meiſtens ſind ſie mißglückt. Trotz— dem werden ſich in der Nähe, auf etwa zwölf Stunden entfernt, ſolche Transporte ganz gut machen. In ſolcher Nähe haben wir aber keinen Mangel an Aalen. Wir wollen uns übrigens durch jene Mißerfolge nicht abſchrecken laſſen, und wenn uns der Deutſche Fiſcherei-Verein noch ferner unterſtützen wird, wollen wir mit den Verſuchen fortfahren. Wir hoffen in Kaſſel, Heidelberg, Ulm, München und Regensburg Stationen zu errichten.“ Herr Profeſſor Dr. Nitſche-Tharandt hält einen hochintereſſanten Vortrag über die Frage, ob durch rationelle Pflege der Perlfiſcherei in unſeren Gewäſſern namhafte Erfolge errungen werden können. Wir entnehmen daraus das Nachſtehende: „Die Vermehrung und Akklimatiſirung der Perlmuſchel an und für ſich hat in keiner Weiſe irgend welche Schwierigkeiten. Es iſt leicht, die Perlmuſchel im Winter wie im Sommer zu verſenden, denn ſie iſt gar nicht wähleriſch. Auch ihre Ausſetzung iſt äußerſt leicht. Sie kommt am beſten in kalkarmen Gewäſſern fort. Sie findet ſich noch zahlreich in den Bächen des Erzgebirges, des Fichtelgebirges, des bayeriſchen Waldes. In großer Anzahl kommt ſie ferner in der Lüneburger Haide, in den kleinen Neben— flüſſen der Elbe vor, und gerade von dort wurde neuerdings die Frage angeregt, ob man nicht durch rationellere Pflege und Ausnutzung der Perlmuſcheln den Ertrag dieſer Gewäſſer bedeutend zu ſteigern im Stande wäre. Da iſt denn zu bemerken, daß eine Pflege der Perlmuſcheln gar nicht ſo ſchwer iſt. Hiezu gehört zunächſt die Gewährung der Möglichkeit einer ſicheren Fortpflanzung. Dieſe findet im Juli und Auguſt ſtatt, zu welcher Zeit die Männchen den Samen, die Weibchen die Eier in das Waſſer ausſtoßen, um letztere nach der ſofort bei Vermiſchung beider Geſchlechtsprodukte eintretenden Befruchtung mit dem Athmungswaſſer wieder in die Hohlräume der Kiemen einzuziehen. Hier entwickeln ſich im Schutze des Eltern— körpers die Eier zu kleinen, zweiſchaligen, mit bloßem Auge kaum wahrzunehmenden Larven. Wenn dieſe nun ſpäter die Kiemen verlaſſen, ſo ſiedeln ſie ſich nicht direkt auf dem Boden ihrer Wohngewäſſer an, ſondern ſetzen ſich zuerſt an der Körperoberfläche und an den Kiemen von Fiſchen feſt, um hier eingekapſelt ein paraſitiſches Uebergangs— ſtadium zu durchlaufen und erſt ſpäter von hier an ihre definitive Wohnſtätte über— zugehen. Es iſt alſo das Vorhandenſein von Fiſchen in den Perlgewäſſern eine unerläßliche Vorbedingung für die Fortpflanzung der Perlmuſcheln und die Hebung und Pflege des Fiſchbeſtandes zugleich eine Hegung dieſer Schalthiere. Die ſo entſtandenen kleinen Muſcheln wachſen nun aber ungemein langſam. Die Perlmuſchelzucht verhält ſich daher zur Fiſchzucht wie die Forſtwirthſchaft zur Landwirthſchaft. Fiſchzucht wie Landwirthſchaft erfordern nur eine verhältnißmäßig kurze Umtriebszeit: der Landwirth ſäet und erntet auf ſeinem Felde bereits im Laufe desſelben Jahres, der Fiſchzüchter heimſt den Lohn ſeiner Anſtrengungen bereits in zwei bis vier Jahren ein, während der Forſtmann wenigſtens Jahrzehnte warten muß, bis er die von ihm begründeten Beſtände nutzen kann. Letzteres iſt nun auch bei der Perlmuſchel der Fall und ihre Zucht iſt daher im Privatbetrieb nur da lohnend, wo ein feſter Grundbeſitz vorhanden, oder die Fiſcherei Regel iſt, weil nur dort Jahrzehnte lang in planvoller Weiſe gewirth— ſchaftet werden kann. Es darf alſo dieſelbe Perlbank nicht alle Jahre befiſcht werden, ſondern es darf nur ungefähr alle zehn Jahre der Fiſcher wieder auf dieſelbe Stelle 243 — — zurückkommen. Jede andere Methode iſt ein Raubbau. Aber auch die Art der Aus— nützung muß eine rationelle ſein. Leider iſt es noch an manchen Orten, z. B. in der Lüneburger Haide üblich, bei der Befiſchung alle Muſcheln einer Bank herauszunehmen und dann am Ufer auf das Vorhandenſein von Perlen zu unterſuchen. Hiebei werden alle Muſcheln ohne Ausnahme getödtet, nicht nur die perlhaltigen, und die Folge hievon iſt, daß die dauernd ſo behandelten Gewäſſer bald nur noch kleine unreife Muſcheln enthalten. Dieſem Betriebe muß vor allen Dingen geſteuert und der ſchonende, in Sachſen und Bayern übliche, eingeführt werden. Bei Letzterem wird von dem im Waſſer watenden Fiſcher jede Muſchel einzeln aufgehoben, mit einem eiſernen Sperr— werkzeuge, deren Form in den verſchiedenen Gegenden verſchieden iſt, vorſichtig ſoweit geöffnet, daß er erkennen kann, ob ſie eine Perle birgt. Iſt eine brauchbare Perle vorhanden, ſo bemächtigt er ſich derſelben, indem er die Muſchel tödtet; enthält ſie dagegen eine „unreife“, d. h. äußerlich noch nicht mit weißer Perlmutterſubſtanz bekleidete, ſo zeichnet er die Muſchel auf der Außenſeite mit einem Feilenſtrich und ſetzt ſie wieder ein, in der Hoffnung nach weiteren zehn Jahren die Perle „reif“ zu finden. Nicht perlhaltige Muſcheln werden ohne Weiteres wieder in das Waſſer geworfen. Dieſe Unterſuchung wird dem geſchulten Perlſucher dadurch erleichtert, daß er oft ſchon aus der äußeren Beſchaffenheit der Perlmuſchelſchale auf die Gegenwart oder Abweſenheit, wenngleich nicht einer reifen Perle, ſo doch einer Perle überhaupt ſchließen kann. Man darf nämlich nicht vergeſſen, daß die Perle durchaus nicht das iſt, wofür Dichter ſie ausgeben, eine vom Himmel in die Muſchel gefallene Thräne, ſondern vielmehr das Produkt des Heilungsvorganges einer meiſt von einem in ihre Weichtheile eingedrungenen Fremdkörper verurſachten Krankheit. Die in den thieriſchen Muskel eingedrungene Trichinenlarve wird, wenn der Organismus überhaupt die durch ihr Eindringen ver— urſachten Störungen aushält, eingekapſelt und ſo in einen nunmehr unſchädlichen Körper verwandelt. Das Gleiche findet mitunter mit eingedrungenen Geſchoſſen bei Wild und Menſchen ſtatt. Die Perle iſt nun eine aus konzentriſchen Schichten um einen ein: gedrungenen, minimalen Fremdkörper oder einen anderen Krankheitsheerd entſtandene ſolche Kapſel, zu deren Bildung die Muſchel einen Theil der ihr zu Gebote ſtehenden Schalenſubſtanz verwendet. Hieraus folgt, daß man mehr Hoffnung hat, in äußerlich irgendwie verbildeten Muſcheln Perlen zu finden, als in ganz normalen. Die Kenntniß dieſer Thatſache vererbte ſich in den alten Perlfiſcherfamilien, in denen z. B. in der Familie Schmerler zu Oelsnitz im ſächſiſchen Voigtlande, ſeit mehr als 200 Jahren das Perlfiſcheramt ſtets von Vater auf Sohn oder Neffen übergeht. Die Perlen ſind aber nicht die einzigen Erzeugniſſe der Perlmuſcheln, welche nutz— bar ſind. Auch die Schalen ſelbſt können als Perlmutter verwendet werden und auf dieſe Nutzung hin hat ſich in Adorf in Sachſen eine Perlmutterinduſtrie entwickelt, welche in neuerer Zeit allerdings nicht nur Flußperlmutterſchalen verarbeitet, ſondern vornehmlich auch marine Perlmuſchelſchalen und Perlmutterſchnecken. Indeſſen iſt die Verwendung der Flußperlmuſchelſchale zu Galanteriewaaren, z. B. zu den beliebten Perlmuſchelportemonnaies keine rationelle, da die für die Schalen gezahlten Preiſe äußerſt niedrige ſind und die natürliche Vermehrung der Perlmuſchel eine ſo langſame iſt, daß die ſächſiſchen Bäche bald völlig entvölkert ſein würden, wenn aus ihnen der Fluß— perlmutterbedarf der Adorfer Fabriken gedeckt würde. Von der Verwaltung des königl. ſächſiſchen Perlfiſchereiregals werden daher ſeit langer Zeit keine Muſcheln ſelbſt mehr abgegeben und die Fabrikanten beziehen ihren Bedarf aus bayeriſchen, in Privatbeſitz befindlichen und leider ſchonungslos ausgenützten Perlbächen. Die Gewinnung der Perlen ſelbſt muß daher ſtets die einzige Grundlage der rationellen Ausnutzung der Perlmuſchelbäche bilden, und es fragt ſich nun, ob wirklich dieſer Ertrag ſo groß iſt, daß man von ihm bei nachhaltigem Betriebe einen weſent— lichen volkswirthſchaftlichen Nutzen erwarten darf. Leider ſprechen die vorliegenden Erfahrungen nicht in dieſem Sinne. Sogar die ſeit längerer Zeit völlig rationell betriebene ſächſiſche Perlfiſcherei gibt, wie aus den mir vorliegenden, von 1719 bis auf die allerneueſte Zeit fortgeführten Ertragstabellen hervorgeht, im Durchſchnitt einen ſo 244 — 2 geringen Ertrag, daß nur die Koſten der Beaufſichtigung und Befiſchung der Bäche gut gedeckt werden. Allerdings werden von Zeit zu Zeit ſehr werthvolle Perlen gefunden, aber es ſind dieß immerhin ſeltenere Vorkommniſſe und die Beſchaffenheit der Perlen, welche z. B. das berühmte, im grünen Gewölbe zu Dresden aufbewahrte ſächſiſche Flußperlenhalsband zuſammenſetzen, hat viele Jahre ein Anſpruch genommen. Reichere Fänge ſind meiſt nur in früheren Zeiten gemacht worden, und zwar dann, wenn in einem bis dahin noch unbeachteten Bächlein eine neue, überhaupt noch nicht befiſchte Perlenbank aufgefunden wurde. Auf ſolche Zufälle kann man heute, wo die Gegend völlig erſchloſſen und durchforſcht iſt, kaum mehr hoffen. So wünſchenswerth es daher bleibt, daß das Regal überall dort, wo es beſteht, erhalten bleibe ſchon im hiſtoriſchen Intereſſe, und in dem der Erhaltung eines Charakterthieres, ſo dürfen wir doch ſelbſt von einem rationellen Betriebe einen weſentlichen volkswirthſchaftlichen Nutzen leider nicht erhoffen. Herr Dr. v. Staudinger geht auf die vom Herrn Vorredner berührten Ver— hältniſſe in Bayern ein. „Hier gibt es allerdings auch Perlen. Beſonders im bayeriſchen Wald, in Niederbayern, längs dem Böhmerwald, in der Oberpfalz ſind viele Bäche mit Perlmuſcheln beſetzt. Urſprünglich war die Perlfiſcherei in Bayern ein landesherr— liches Regal. Leider herrſchte nun in einer früheren Periode in Bayern eine ganz beſondere fiskaliſche Geneigtheit, derartige regale Perlbäche im Wege der Veräußerung aus der Hand zu geben. Wie manchen änarialiſchen Fiſchwaſſern iſt es auch den meiſten Perlmuſchelbächen ergangen. Sie kamen zum Schleuderpreiſe in Privatbeſitz und nur ein Theil iſt noch in Regalverwaltung. Jene Veräußerung war aber auch der Ruin dieſer Objekte. Die betreffenden Leute nahmen heraus, was ſie herausnehmen konnten. Sie vermochten ſich nicht zu entſchließen, einen längeren wirthſchaftlichen Turnus einzuhalten. Was den von Herrn Profeſſor Nitſche berührten Export nach Sachſen betrifft, ſo kann ich nur mit Bedauern konſtatiren, daß in der That leider die Schalen dieſer Muſchelthiere ſchon zu bloßer Perlmuttergewinnung vielfach verkauft werden und zwar ganz beſonders nach Sachſen. Dieß geſchieht aber meiſt mit Muſcheln, über deren Erwerb ein gewiſſes Dunkel liegt. Eine der bedenklichſten Seiten der Perlmuſchelzucht iſt ja die, daß dieſes ziemlich unbewegliche Thier, welches nicht wie der Fiſch ſich einem räuberiſchen Eingriffe entziehen kann, leicht ein Objekt des Diebſtahls wird. Unſere Bäche ſind größtentheils ausgeſtohlen. Man ſagt — nun ob 's wahr iſt, weiß ich nicht; aber man erzählt ſich's eben — gerade ſolche Objekte des Diebſtahls ſeien ſchon vielfach nach Sachſen gewandert“). Uebrigens hat in neuerer Zeit die Frage der Perlgewinnung auch in Bayern wieder die Aufmerkſamkeit auf ſich gelenkt und es ſind in den letzten Jahren wieder neue Schutzerlaſſe erfloſſen. Reelle Früchte daraus werden aber vor Ablauf längerer Zeit kaum zu erwarten ſein. Wie Herr Dr. Nitſche von Sachſen erzählte, ) Nach Mittheilungen, welche wir von authentiſcher Seite auf Grund akten mäßiger ae inzwiſchen empfingen, können wir in diefer Hinſicht nun auch mit poſitiven Thatſachen aufwarten: „Am 12. Juni 1888 wurde in öffentlicher Sitzung der Strafkammer des k, bayer. Landgerichts Deggendorf Verhandlung gegen den Bauersſohn Joſef Kaſtl von Leckern, Bezirksamts Viech— tach, gepflogen. Der Angeklagte hatte im Sommer 1885 zweimal mittels eines Fuhrwerks ſeines Vetters, des Gütlers Karl Kaſtl von Leckern, Perlmuſcheln von einem Dorfe bei Viechtach — deſſen Name von dem Zeugen nicht bezeichnet werden konnte — zur Bahnſtation Cham zur Weiter— beförderung an die Firma J. A. Schmid & Sohn in Adorf bei Leipzig fahren laſſen. Es waren jedesmal 6—8 Säcke, welche auf dieſe Weiſe befördert wurden. Ferner erſuchte der An— geklagte im Jahre 1885 oder 1886, dann der Inwohner Karl Heller von Höbing den Oekonomie— pächter Alois Stucker von Bärndorf um deſſen Pferde, damit ſie Haber weiter befördern könnten. Stucker lieh ihnen auch das Pferd, und wurde fraglicher Haber (5—6 Säcke) auf offener Land— ſtraße in beträchtlicher Entfernung von Stucker's Haus aufgeladen. Nach der beſtimmten Anſicht Stucker's waren die Säcke jedoch nicht mit Haber, ſondern mit Perlmuſcheln gefüllt, was ſpäter Kaſtl dem Stucker auch zugeſtand. Einem weiteren Anſuchen des Kaſtl, ihm ſein Pferd zu leihen, gab Stucker nicht mehr ſtatt. Daß Kaſtl noch weitere Quantitäten Perlmuſcheln als die erwähnten, veräußerte, geht unzweifelhaft aus dem Inhalte der in öffentlicher Sitzung verleſenen Mittheilung der Firma J. A. Schmid & Sohn in Adorf vom 25. Juli 1885 hervor, un — — gibt es auch bei uns Perlfiſcherfamilien. Wir haben einen Perlfiſcher in Niederbayern, der auch auf den Gedanken gekommen iſt, künſtliche Perlen zu erzeugen, d. h. er ſucht bei ihnen einen Krankheitszuſtand zu erregen und behauptet dadurch ſchöne Perlen erzeugt, ihnen ſogar eine beſtimmte Form gegeben zu haben.“ Herr Miniſterialrath Buchenberger bemerkt: „Auch in Baden hat die Perlen— frage die Aufmerkſamkeit auf ſich gezogen. Es iſt bekannt geworden, daß in einem kleinen Nebenbächlein des Neckar bei Schönau in der Nähe von Heidelberg in den letzten Jahren eine nicht unerhebliche Anzahl von Perlmuſcheln gefunden worden iſt. Wir haben der Sache näher nachgeforſcht und es hat ſich herausgeſtellt, daß unter der Regierung des Kurfürſten Karl Theodor der Bach mit Perlmuſcheln beſetzt worden iſt. Es war die Perlfiſcherei zuerſt als ſtaatliches Regal vorbehalten. Es ſcheint aber bald dieſes Regal wieder aufgehoben worden zu ſein und es hat ſich eine wilde Perlfiſcherei ent— wickelt. Irgend welche Schonzeit iſt auch nicht gehalten worden. Und trotz dieſes Mangels an Schonvorſchriften hat ſich eine große Zahl von Perlmuſcheln erhalten! Dieſe Thatſache hat die Badiſche Regierung neuerdings veranlaßt, in der Novelle zum Badiſchen Fiſchereigeſetz wieder auf die Perlfiſcherei Rückſicht zu nehmen“. Schluß folgt.) II. Vereinsnachrichten. 1. Geueralverſammlung des Metzer Fiſcherei⸗Vereins, abgehalten zu Metz am 9. Juni 1888. Schluß.) Krebſe. Zur Wiederbevölkerung der Gewäſſer mit Krebſen wurde, wie im Vorjahre, vom Kaiſerl. Miniſterium in Straßburg, die Erlaubniß eingeholt, in einigen lothringiſchen Gewäſſern, namentlich der Albe, wo ſich noch geſunde Krebſe in ziemlicher Anzahl finden, ſolche durch Mit— glieder des Vereins behufs Verſetzen in andere Gewäſſer fangen zu dürfen. Dieſe Erlaubniß wurde bereitwilligſt ertheilt; die Ausbeute war jedoch nicht ſo bedeutend, als erhofft war. Im Ganzen wurden 2520 Stück gefangen, von denen 512 in die Zorn bei Lützelburg, 830 nach Saarunion für die Saar, 966 für den Spin nach Dieuze, 212 nach Neunkirchen für einige kleine Waſſerläuſe im Flußgebiete der Eichel eingeſetzt wurden. Ueber den Erfolg dieſer Beſtrebungen zur Wiederbevölkerung unſerer Gewäſſer mit Krebſen kann bis jetzt noch nichts Sicheres mitgetheilt werden. Das Einſetzen von Forellen und Aalen wurde in dieſem Jahre unterlaſſen, da in den Vorjahren eine große Anzahl dieſer Fiſche angeſchafft worden war. Im kommenden Jahre ſollen jedoch wieder Forellen in die dazu geeigneten Waſſerläufe eingeſetzt werden. Prämien für Fiſchottern. Es wurden in dieſem Jahre 93 Schädel von Fiſchottern dem Vereine eingeſandt und vom Bezirkspräſidium von Lothringen und dem Verein hiefür 930 A an Prämien ausbezahlt. Die Zahl der getödteten Ottern vermehrt ſich ſeit Gewährung von Prämien von Jahr zu Jahr und iſt zu hoffen, daß dieſe der Fiſcherei jo ſchädlichen Thiere bald bedeutend abnehmen werden. Die Prämien für Fiſchottern ſind für das Jahr 1888/89 mit AM. 7,50 pro Stück feſtgeſetzt worin dieſelbe dem Kaſtl bekannt gibt, daß ſie in dieſem Jahre große Muſcheln das Tauſend mit 33 M kauft, und daß Kaſtl dieſer Firma 20,000 Stück größere Muſcheln gegen Baarzahlung jenden könne. () Als erwieſen mußte ferner angenommen werden, daß Kaſtl die Muſcheln von den Inwohnern Joſef Bauer von Traiders dorf und Karl Heller in Höbing kaufte, welche Beide zur Perlſiſcherei nicht berechtigt waren, vielmehr die Muſcheln nur mittels einer ſtrafbaren Handlung erlangen konnten, welch' letzterer Umſtand dem Kaſtl genau bekannt war, wofür die in ſo heimlicher Weiſe bethätigte Weiterbeförderung ſpricht. Unzweifelhaft entſtammten die gefrevelten Perlmuſcheln ärarialiſchen Perlbächen, da ſich in dortiger Gegend aus Bächen in Privateigenthum keine ſo großen Quantitäten Muſcheln gewinnen laſſen. Ferner unterlag keinem Zweifel, daß ꝛc. Kaſtl aus dem Wiederverkaufe der Muſcheln einen erheblichen Vortheil erzielte, alſo dieſelben ſeines Vortheils halber ankaufte. Derſelbe gibt ſelbſt zu, daß er die kleineren Muſcheln zu 12 4, die größeren zu 18 , pro 1000 Stück kaufte und zu 20, bezw. 33 M verkaufte. Auf Grund dieſes Thatbeſtandes wurde Joſeph Kaſtl von Leckern durch rechts— kräftiges Urtheil des k. Landgerichts Deggendorf eines Verbrechens der Hehlerei ſchuldig erkannt, und deshalb in eine Zuchthausſtrafe von z wei Jahren, ſowie zur Tragung der Koſten des Verfahrens verurtheilt. Es wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren aberkannt, und wurde die Stellung unter Polizeiaufſicht für zuläſſig erklärt.“ Wir begrüßen die Strenge dieſes Urtheils als höchſt angemeſſen und heilſam. Schon ein altes Sprüchwort ſagt: Wo kein Hehler, da kein Stehler! — ———— Geſetze und Verordnungen. Gemäß früherer Beſchlüſſe des Vereins wurden dem Herrn Bezirkspräſidenten von Lothringen und dem Bezirkstage von Lothringen folgende 6 Wünſche, von denen die drei erſten eine Wiederholung früher ausgeſprochener Wünſche ſind, unterbreitet: 1. Das allgemeine Verbot des Angelns mit lebendem Köder ſcheint dem Verein nicht gerechtfertigt, jedoch auch nicht das Geſtatten dieſer Art des Fiſchens ohne Einſchränkung. Wie in den General-Verſammlungen des Vereins 1885 und 1886 beſchloſſen worden iſt, dürfte das Fiſchen mit lebendem Köder gegen von den Fiſchereipächtern mit Genehmigung der Verwaltung auszuſtellenden Erlaubnißkarten geſtattet werden. 2. Nach der Fiſcherei-Verordnung ſind das dreimaſchige Netz (tramail) und das Fiſchen mit künſtlichem Köder, Metallfiſchen (p&che à la ruse) aejtattet. Dieſe beiden Arten des Fiſchens ſollten, um der Entwerthung der Waſſerläufe Einhalt zu thun, verboten werden. 3. Das Spreitzgarn (le gille à bateau trainant) ſollte, der Laichzeit vieler Fiſche halber, nur vom 1. Oktober bis 1. Februar geſtattet ſein. Ferner wurden noch nachſtehende andere Vorſchläge und Wünſche zur Sprache gebracht: 4. Um den Fiſchreichthum zu heben, möge die Fiſcherei in den kleinen Waſſerläufen nicht mehr den Angrenzern zuſtehen, ſondern verpachtet werden. Das Pachtgeld würde zur Unterhaltung dieſer Waſſerläufe Verwendung finden; dafür die Angrenzer von dieſem Unterhaltungspflichttheile entlaſtet werden. Auf dieſe Art würden die Angrenzer für Ueberlaſſung des Fiſchereirechts einigermaßen Entſchädigung erhalten. Um den Fiſchereifrevel möglichſt zu beſchränken, wird der Wunſch ausgeſprochen, der Bezirk möge 3 oder 4 Fiſchereiwächter für die Nied und die Seille anſtellen, deren Be— zahlung vielleicht unter Mitbetheiligung der Syndikate dieſer Flüſſe erfolgen könnte. Auch möchten die ſtaatlichen Fiſchereiwächter der Moſel oder Saar beauftragt werden, hier und da auch ihre Aufſichtsreiſen auf die in dieſe Flüſſe mündenden Bäche auszudehnen. 6. Das Fangen der Fröſche mit dem Rechen ſollte während der Laichzeit unterſagt ſein. Der Herr Präſident von Lothringen hat hierauf folgenden Beſcheid gegeben: Metz, den 6. Dezember 1887. „Auf die gefällige Eingabe vom 14. v. Mts. erwiedere ich ergebenſt das Nachſtehende: Die ſchon im Vorjahre geäußerten Wünſche Nr. 1, 2 und 3 find mit Rückſicht auf die kurze Geltungs— dauer der Beſtimmungen, welche jenen Wünſchen zufolge abgeändert werden ſollten, nicht berück— ſichtigt worden. Dieſelben Gründe ſtehen auch heute noch entgegen. Der unter 4 geäußerte Wunſch, wonach das Recht der Fiſcherei in den nicht öffentlichen Flüſſen nicht mehr von den Anſtößern ausgeübt, ſondern ebenſo wie die Jagd verpachtet werden ſoll, kann nur auf dem Wege der Geſetz— gebung erfüllt werden. In dieſer Hinſicht ſind mehrfach Anregungen ergangen. Der Weg der Geſetzgebung iſt jedoch mit Rückſicht auf die tief eingewurzelten Rechtsgewohnheiten der Bevölkerung, in welche dadurch in weſentlicher Weiſe eingegriffen werden würde, bis jetzt nicht eingeſchlagen worden und ſteht dieß auch für die nächſte Zeit kaum in Ausſicht. Was die Anſtellung von Fiſchereiwächtern für die Nied und Seille anlangt (Ziffer 5), ſo konnte der ſchon am 21. v. Mts. zuſammengetretene Bezirkstag mit der Frage nicht mehr befaßt werden. Ich gebe anheim, beſtimmt formulirte Anträge hinſichtlich des Orts der Anſtellung und des Amtsbezirkes mir behufs eventueller Vorlage im nächſten Jahre einzuſenden. Staatliche, beſonders Fiſchereiwächter an Moſel und Saar ſind mir nicht bekannt und nicht unterſtellt. Der unter Ziffer 6 ausgeſprochene Wunſch, betreffend eine modifizirte Schonzeit der Fiſche, kann zur Zeit keine Berückſichtigung finden, da der bereits zweimal mit der Angelegenheit befaßte Bezirkstag eine ſo ſchwankende Haltung gezeigt hat, daß ſich ein ſicheres Urtheil über die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit eines Fang- Verbots nicht bilden läßt.“ Der Bezirks-Präſident Frhr. v. Ham merſtein. Die Sektion der Saarfiſcher, welche ſich als Zweigverein des allgemeinen Metzer Fiſcherei⸗-Vereins gebildet hat und ihre Sitzungen in verſchiedenen Orten des Saargebietes abhält, zeigt eine rege Betheiligung der Mitglieder an den Sitzungen und großen Eifer für die Sache der Fiſcherei. Es iſt vereinbart worden, daß die Bedürfniſſe dieſes Zweigvereins an Fiſchbrut ꝛc. vom Muttervereine getragen werden. Aus den Sitzungsprotokollen derſelben ſind folgende Beſchlüſſe zu erwähnen: 1. In Anbetracht, daß das durch Kinder mit den Händen oder mit der Angel geübte Fiſchen als grober Unfug zu bezeichnen iſt, die Bemühungen des Vereins zur Wieder- bevölkerung der Gewäſſer, ſowie das Intereſſe der Fiſchereiberechtigten dadurch geſchädigt werden, iſt die Regierung zu erſuchen, das Fiſchen durch Kinder ohne Begleitung erwachſener Perſonen zu verbieten *) und auch majorennen Perſonen das Angeln nur gegen Löſung von Filchereifarten zu geſtatten, deren Ertrag zwiſchen Gemeinde und Staat zu theilen iſt. 2. Die Gewährung einer Schonzeit für Hechte wurde für das Saargebiet einſtimmig verneint. 3. Der Antrag, das große Stoßgarn unter die Zahl der erlaubten Netze mit aufzunehmen, ſeine Anwendung aber auf die Saar unterhalb des Einlaufs der Biber zu beſchränken, wird angenommen. oO *) Sehr richtig! Die Red. — 4. Zur Verminderung der Fiſchfrevel beſchließt der Verein, die Namen der Fiſchfrevler öffentlich bekannt zu machen, ferner die Flurhüter durch Belohnung mehr als bisher zur Ueberwachung der Fiſcherei heranzuziehen. 5. Es wurde ferner zum Beſchluß erhoben, nach 1891 die Schonreviere der Saar gänzlich aufzuheben. Für das kommende Jahr ſoll das Einſetzen an Forellen, Karpfen, Schleien und Zandern in der Saar vorgenommen werden. 2. Däniſcher Fiſcherei-Verein (Dansk Fiskeriforening). Seit dem 1. Januar d. Js. iſt die Verſchmelzung der beiden früheren Vereine „Dans Fiskeriselskab“ und „Forenigtil Fiskeriemes Fremme 1 Danmark og Biglande“ vollſtändig durch— geführt. Der neue Verein zählte am 1. Januar ungefähr 2400 Mitglieder, von welchen gegen 900 einen Jahresbeitrag von zehn Kronen zahlen; die Uebrigen ſind Fiſcher mit einem jährlichen Beitrag von zwei Kronen. Der Vorſitzende des Vereinsvorſtands iſt Lehnsgraf F. C. Moltke-Bre⸗ gentned. Das Organ des Vereins iſt die „Fiskeritidende“, herausgegeben vom Adjunkten Arthur Fedderſen, der zugleich Konſulent des Vereins iſt. Das Vereinsbureau befindet ſich in Kopen— hagen, K. Quaesthusgade 5. 1. (Mitth. f. Hofſeefiſcherei.) III. Vatentliſte. Mitgetheilt vom Patent- und techniſchen Bureau G. Dedreux, Zivil-Ingenieur und Patentanwalt in München, Brunnſtraße Nr. 9. Auskünfte ohne Recherchen über Patent- und techniſche Angelegenheiten aller Länder gratis. Auszüge aus Patentanmeldungen, ſowie Patent-Druck- oder Abſchriften werden raſch beſorgt. 1) Patent-Anmeldungen, welche geprüft, als patentfähig erachtet, bekannt gemacht wurden und daher vorläufig gegen unbefugte Nachahmung geſchützt ſind: Neuerung an Baſſins für den Transport lebender und geſchlachteter Seethiere: A. S. Ludt in Kopenhagen. 2) Patent⸗Ertheilungen. Nr. 44,447 Verfahren zur Bereitung von Düngemitteln und Thran aus Fiſchen oder Fleiſchabſällen: Dr. C. Weigelt in Berlin. Nr. 44,470 Ballonförmiger, unten geſchloſſener Fliegenfänger: A. Hohlweyer in Bernburg. Nr. 44,482 Angelhaken mit Schutzſchild für die Spitze: W. M. Brinkerhoff in Waſhington. IV. Vermiſchte Mittheilungen. Todesfälle. Am Samſtag den 28. Juli Nachts halb 11 Uhr verſchied zu Regensburg nach — wenn auch mit Unterbrechungen — mehrjährigem Leiden Seine Königliche Hoheit, Herzog Maximilian von Württemberg, Generalmajor à la suite der Armee, geboren 3. September 1828, ſeit 16. Februar 1876 vermählt mit Hermine, Prinzeſſin von Schaumburg-Lippe. Der Verlebte, ſeit einigen Dezennien in Regensburg eingeſeſſen, war nicht nur ein ächter und gerechter Waidmann, ſondern auch ein eifriger, ja begeiſterter Jünger des Angelſportes, deſſen Anglerleben eine ſchöne Ausbeute, namentlich an Huchen, Schill und Hecht, zu verzeichnen hat. Das Angelrecht an den Pfeilern der Regensburger ſteinernen Donaubrücke übte ausſchließlich er ſeit einer Reihe von Jahren gegen verhältnißmäßig hohen Pacht aus. Er war ein biederer und höchſt einfacher Charakter, in deſſen ſchlichtem Anglerkoſtüm kein Menſch den „Herzog“ vermuthete, und der auch im Umgange mit den verſchiedenen Anglerklaſſen eine große Leutſeligkeit pflog, weßwegen ſein unerwartetes Hinſcheiden in weiteſten Kreiſen bedauert und ſein Andenken in der Sportswelt geſichert ſein wird. In früheren Jahren hatte Schreiber dieſer Zeilen hie und da Gelegenheit, auf Anglerausflügen dieſe bei einem Fürſten doppelt ſchätzbare Gemüthlichkeit zu bewundern. Seit aber der Verewigte in den letzten Jahren von ſeinem Leiden heimgeſucht wurde, mußte er neben der Jagd auch dem ihm ſo lieb gewordenen und an's Herz gewachſenen Angelſporte entſagen. Seine irdiſche Hülle wurde nach Ludwigsburg überführt. V. — Mit ſchmerzlichem Bedauern empfangen wir die Kunde, daß am 26. Juli 1888 Herr Rittergutsbeſitzer Alexander Sperber zu Weimar einem Herzſchlage erlegen 248 iſt. Mit ihm ſchied einer der treueſten, opferwilligſten Freunde der Fiſchereipflege, ein eifriger Pfleger des Angelſports, ein liebenswürdiger Charakter aus dem Leben. Sperber machte ſich beſonders verdient durch ſeine Bemühungen um die Ottervertilgung, denen er namentlich mit Otterhunden zu Leibe ging. Seine Meute engliſcher Otterhunde war vielbekannt. Sein Andenken wird immerdar in Ehren gehalten werden! Kleine Rohrdommel. Nach einem ihm von Herrn Kammerherrn v. d. Borne mitgetheilten Exemplare der kleinen Rohrdommel ſtellte Herr Prof. Altum von der Forſt— akademie Eberswalde feſt, daß der Vogel drei Fiſche (Barſch, Hecht und einen Cypri— noiden) in Länge von je etwa 9 cm verſchlungen hatte! — V. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Konſtanz, 1. nn (Mittheilung von Gebr. Einhart.) Die Blaufelchenfiſcherei iſt durch die ungünftige ſtürmiſche Witterung fo ſchlecht geworden, daß ſeit Anfangs Juli faſt keine Felchen mehr gefangen wurden. Die wenigen zu Fang gekommenen Felchen reichen kaum für den hieſigen Bedarf. Auch für die nächſten Tage iſt die Ausſicht weniger als hoffnungsvoll. Wenn der Auguſt ſo ausfällt wie der Juli, ſo wird das heurige eines der ſchlechteſten Felchenjahre ſein. Daß Felchen genügend im See vorhanden ſind, das beweiſt die Thatſache größerer Fänge, ſobald Witterung und u dazu paſſen. L. Rendsburg, 20. Juli. Dadurch, daß ſchon in den Monaten April und Mai vor der Eidermündung die meiften Störe weggefangen werden ſtellt ſich der Ertrag der Störfiſcherei längs der Eider nicht günſtig in dieſem Jahre und iſt die beite Fangzeit jetzt ſchon vorüber. L. Fiſchhandel in Altona im Monat Juni. In Auktion wurden 714 Stück Störe, die Fiſche aus 83 Ewern verkauft und betrug die Einnahme 83,000 M Im Uebrigen wurde bezahlt für Seezungen 78 , Steinbutt 41 , Schollen 8—9 , Kleiße 28 , Kabeljau 13 , Schell⸗ fiſche 7¼ per ½¼ Kilo. Störe, deren Rogen ausgenommen wird, um für fi) verarbeitet zu werden, wurden zu 33 M 50 J per Stück verkauft. Inserate. Groß⸗Tiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: B Blaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. EEE Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. (17) CCCP . _Blaufelcyen (lenken Jiſch-Netze, Prima Bodenlee: -Shedhfe 8 Reuſen und Flügelreuſen, 8 offeriren zu Tagespreiſen bei ſorgfält. Eispackung Jagdnetze, Jagadͤlappen, = Gebrüder Läubli, Fiſchhandlung, alle Gattungen mit Gebrauchsanweiſung — Er— rmatingen am Bodenfee. 6/6 folg garantirt — empfiehlt H. Blum, Netz⸗ € 1 = r l fabrifation in Konſtanz, Baden. Preiscour. frei. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. September 1888. EEE WED TWEENTUN 10 Wee N N W Si en Fiſcherei-Zeitung. Erſcheint monatlich zwei bis dreimal. © NM) 2 8 Ne Inſera te die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 In 8 8 . B ſtellbar bei allen Poſtanſtalten und (e ue to 9 E 15 Pfennige. — Redaktion und Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Adminiſtration, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtraße 48/2 l. Bäneriſchen Fiſcherei-Teitung. Organ für die Gefammfünkereſſen der Filheei, foroie für die Bestrebungen der Filherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſeu-Naſſau ıc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Dekerreih-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Vaueriſchen Tiſcherei⸗Verein. Nr. 21. München, 1. September 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel ift unterjagt. ag Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Zweiter Deutſcher Fiſchereitag in Freiburg i. B. — III. Die Perlfiſcherei in Schönau bei Heidelberg. — IV. Internationaler Verein gegen Ver⸗ unreinigung der Flüſſe, des Bodens und der Luft, ſein Standpunkt und ſeine Ziele. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Belianntmachung. Der Bayeriſche Fiſcherei-Verein iſt durch die vom Landrathe von Oberbayern zur Förderung der künſtlichen Fiſchzucht und zur Bevölkerung der oberbayeriſchen Gewäſſer für 1888 neuerdings zur Verfügung geſtellten Mittel abermals in die angenehme Lage verſetzt, diejenigen Angehörigen des Kreiſes Oberbayern, welche ſich mit dieſer Aufgabe befaſſen wollen, nach Maßgabe der zu Gebote ſtehenden Mittel mit gut embryonirten Edelfiſch— eiern, ſowie nach Bedarf auch mit entſprechenden Brutapparaten theils unentgeltlich, theils gegen abgemäßigte Vergütung zu verſehen. ü Es wird dabei für die Winterbrutperiode empfohlen, für Bäche und Flüſſe, welche ſich dazu eignen, zunächſt Forellenbrut, für Seen aber, in denen Edelfiſche mit Ausſicht auf Erfolg eingeſetzt werden können, Seeforellen, Saibling und Renkeubrut zu züchten. Für geſchloſſene Teiche, lediglich zur Mäſtung von Fiſchen, können Fiſcheier bei der ſchon ſehr großen Inanſpruchnahme der disponiblen Mittel zum Beſten offener Gewäſſer wenigſtens nicht unentgeltlich in Ausſicht geſtellt werden. Jeder Empfänger von Eierzuwendungen übernimmt die Verpflichtung, über den Verlauf und die Ergebniſſe der Brütung nach einem ihm zugehenden Fragebogen eingehenden Bericht 250 einzuſenden. Die geſchehene Erfüllung diefer Verpflichtung wird auch für allenfallſige Fort: bewilligung von Eierpoſten mitbeſtimmend ſein. s Behufs rechtzeitiger Orientirung über die Bedürfnißfrage und behufs Vorkehrung aller weiteren Maßnahmen wird erſucht, bezügliche Wünſche, unter genauer Angabe der dem Be— ſtimmungsorte zunächſt liegenden Poſt- oder Eiſenbahnſtation bis längſtens 30. September 1888 BE an die Adreſſe Bayerilcher Filcherei- Herein in München (Sendlingerſtraße 48/ID einzuſenden. Jede Bewerbung hat dabei genaue Angaben darüber zu enthalten, in welches Gewäſſer die zu gewinnende Brut ausgeſetzt werden ſoll. Um weitere Verbreitung gegenwärtiger Einladung durch die verehrlichen Organe der Tagespreſſe wird um der guten Sache willen beſtens erſucht. München, im Auguſt 1888. Der Bayerifche Fiſcherei Verein. II. Zweiter Deutſcher Jiſchereitag in Freiburg i. B. Plenarverſammlungen des Fiſchereitags. (Schluß.) Herr Oberſtlieutenant v. Derſchau-Auerbach macht intereſſante Mittheilungen über die Verunreinigung des Mains, denen wir Folgendes entnehmen: Das Flußgebiet des Mains iſt ein ſehr weites und berührt mehrerer Herren Länder. Durch die Leiden des unteren Stromlaufes wird auch der obere in Mitleiden— ſchaft gezogen und umgekehrt. Allſeitiges Intereſſe verlangt der Umſtand, daß in Folge der Kanaliſation fünf Stauwerke angelegt wurden mit Schleuſen, an denen Fiſchwege angelegt ſind. Dieſelben ſind ſehr gut konſtruirt, und ſollen, ſoweit die Berichte lauten, fungiren. Redner habe die Strecke des unteren Maines, von Höchſt bis zur Mündung, genauer kennen gelernt, da er in Folge der Einladung des Bauamtes für Stromkorrektion, Gelegenheit fand, an einer Bereiſung des Mains Theil zu nehmen. Er habe ſich ein genaues Bild der Zuſtände durch eigene Anſchauung verſchaffen können. Leider genügt ſchon der Anblick allein, um zu lernen, wie ſehr die Waſſer verunreinigt find. Auf ftunden- langen Strecken war der Fluß wie mit Alizarin trübe gefärbt und zwar ſo intenſiv, daß die einzelnen von den Radſchaufeln fallenden Tropfen gegen die Sonne noch roth erſchienen. Auf der Strecke, die bereiſt wurde, gehört das Fiſchereirecht zum weitaus größten Theile erblich der Höchſter Fiſcherei-Genoſſenſchaft, an der zehn Familien parti— zipiren. Dieſe Fiſcher, ſehr ſtrebſame Leute, werden durch die gräulichen Zuſtände ſchwer geſchädigt. Als Mitglieder des Wiesbadener Vereins haben ſie ſich an dieſen Verein gewandt. Es wurde beſchloſſen, beſchwerdeführend an die Regierung vorzugehen, denn dieſer liegt die Vertretung der Zuſtände in einem öffentlichen Fluſſe ob. Die Regierung hat bereitwilligſt erwidert, daß ſie ſämmtliche Behörden bis in die unterſten Chargen angewieſen habe, darauf zu achten, daß die geſetzlichen Vorſchriften gegen die Verun⸗ reinigung der Flüſſe gehörig gehandhabt würden. Auf dem Papier nimmt ſich das ſehr gut aus, aber in der Wirklichkeit geſtaltet ſich die Sache anders. Eine wirkſame Kontrole iſt außerordentlich ſchwierig, kaum durchführbar. Der Erfolg war kein nennenswerther, ſo daß ein zweites Mal Beſchwerde geführt wurde. Eine Kommiſſion wurde beauftragt, Proben der Abwäſſer zu entnehmen. Dieſe Maßregel wurde ausgeführt, und lautet der Bericht des Herrn Major Dr. v. Heyden: Bockenheim bei Frankfurt a. M., 1. März 1887. „Euer Wohlgeboren beehre ich mich über den Verlauf der Entnahme von Abflup- wäſſern aus den Fabriken bei Griesheim und Höchſt am Main, das Nachfolgende ganz ergebenſt zu berichten: Nachdem in der Vorſtandsſitzung des Fiſcherei-Vereins für den Regierungsbezirk Wiesbaden, die am 24. Januar 1887 in Wiesbaden ſtattfand, eine Kommiſſion, beſtehend 251 aus dem ergebenjt unterzeichneten Major z. D. Dr v. Heyden, Herrn Rittmeiſter a. D. Forſt und Herrn Fiſchmeiſter Joſeph Anton Schindling von Höchſt am Main, gewählt worden war —, begab ſich dieſe Kommiſſion, mit Ausnahme des Herrn Rittmeiſters a. D. Forſt, der zu erſcheinen verhindert war, am Montag den 28. Februar 1887 unter Mitnahme der beiden Schiffer und Fiſcher: Theodor Müller und Johann Schöllheimer, beide von Höchſt a. M., in einem Kahne von Frankfurt aus, den Mainſtrom herabfahrend, an die Ausflußſtellen der verſchiedenen Fabriken von Griesheim und Höchſt, ſoweit dieſe Ausflüſſe in den Main eingeleitet ſind. Dortſelbſt wurde von je einer Ausflußſtelle je eine Flaſche oder Krug mit dem Abflußwaſſer gefüllt, nummerirt, etiquettirt, der Verſchluß verſiegelt und mit einem Siegelabdruck verſehen; um jede Ver— wechslung zu vermeiden, wurde jedes Gefäß außerdem mit einer fortlaufenden Nummer allet if die auch auf der Etiquette vermerkt und in dem hier beifolgenden Verzeichniß notirt iſt. Die entnommenen Proben ſind folgende: I. Griesheimer Aktien-Geſellſchaft Chemiſche Fabrik. I. Kanal (ſtromabwärts gehend). Die Abflußwäſſer ſind ſtark rauchend und findet ſich der Auslauf hart am Ufer. II. Griesheimer Aktien-Geſellſchaft Chemiſche Fabrik. II. Kanal, unterhalb Kanal I gelegen. III. Griesheimer Aktien-Geſellſchaft Chemiſche Fabrik. III. Kanal, unterhalb Kanal II gelegen. Die Ausmündung liegt im Waſſer, der Ausfluß bildet eine dunkelbraun gefärbte Maſſe im Waſſer. IV. Griesheim. Chemiſche Fabrik von Dittler. Der Kanal mündet im Waſſer, 6 Meter vom Land entfernt und färbt, ſelbſt bei hohem Waſſerſtand, das Waſſer an vielen, umfangreichen Stellen hochviolett. V. Griesheim. Fabrik Mainthal. Mit gemauertem Auslauf. Die zweite Serie der unterſuchten Ausläufe befindet ſich in Gemarkung Höchſt, und zwar: VI. Höchſt. Chemiſche Fabrik. Dr. Lucius. Auslauf I befindet ſich im Waſſer, auf ca. 40 Meter vom Land entfernt und färbt auf große Entfernungen hin das Waſſer bräunlichviolett. VII. Höchſt. Chemiſche Fabrik. Dr. Lucius. Auslauf II (unterhalb von Auslauf I) befindet ſich im Waſſer, ca. 30 Meter vom Land entfernt. Dieſer Kanal wird erſt nach 5 Uhr Nachmittags geöffnet und dann iſt die Färbung der Waſſerfläche eine viel intenſivere. Die Färbung zeigt ſich meiſt ſtärker, wenn man mit dem Fahrbaum den Boden berührt, ein Zeichen, daß dieſer ſtark mit Niederſchlägen bedeckt iſt. Eine dritte Serie bilden die zwei Fabriken, die ein gemeinſames Abflußrohr in den Niedfluß bei Höchſt haben. Es iſt: VIII. Dittler's Fabrik und die Städtiſche Gasfabrik zu Höchſt. Die Proben VII und VIII wurden von Herrn Schindling allein entnommen. Hiebei bemerke ich ganz ergebenſt, daß dieſe Proben bei ziemlich hohem Waſſer— ſtande entnommen ſind; bei niedrigem Waſſerſpiegel ſoll das Main- und Niedwaſſer, nach Ausſage der drei oben genannten Höchſter Schiffer und Fiſcher, oft auf große Strecken hin, von den Auslaufsſtellen anfangend, intenſiv gefärbt ſein. Noch will ich nicht unerwähnt laſſen, daß am hellen Tage die Entnahme von Abflußwäſſern in intenſivſter Färbung inſofern mitunter ſeine Schwierigkeiten hat, weil die meiſten Abflüſſe mit einbrechender Dunkelheit oder während der Nacht ſtattfinden; dann haben dieſe Ausflußkanäle Klappen, die erſt geöffnet werden, wenn das Waſſer, meiſt ungeſehen, in den Fluß ſich ergießen ſoll. Es wurde der Bericht der Königlichen Regierung vorgelegt und die Proben zur Dispoſition geſtellt. Dieſelbe hatte erwidert, daß ihr keine Fonds zur Deckung der nicht unerheblichen Koſten, welche eine Analyſe der ent— nommenen Proben erfordere, zur Dispoſition ſtänden, daß ſie aber nach Maßgabe der beſtehenden Geſetze eine ſtrenge Ueberwachung angeordnet habe. Eine erfolgreiche Ueberwachung iſt aber außerordentlich ſchwierig, wenn nicht unmöglich, durch— zuführen. Das Reſultat der wiederholten Beſchwerden iſt ein negatives geblieben. Das iſt übrigens blos eine Seite. Die Leute, die unterwärts ein Recht haben, ein reines Waſſer für ihre landwirthſchaftlichen und häuslichen Zwecke zu beanſpruchen, die haben ſich zwar noch nicht beklagt, aber auch fie werden ſtark beeinträchtigt. Durch das Feld— und Forſtgeſetz iſt jede Verunreinigung verboten. Der Weg der Privatklage auf Grund dieſes Geſetzes würde vielleicht zum Ziele führen. Sollen das die Höchſter Fiſcher thun? Wenn ſie etwas gegen die mächtigen Fabriken auf dieſem Wege aus— richten ſollen, jo müßte fie der Deutſche Fiſcherei-Verein unterftügen. Der Verein hat 252 — — aber auch kein Geld, um Prozeſſe zu führen. Das preußiſche Fiſchereigeſetz verbietet zwar die Schädigung der Fiſchwaſſer durch Verunreinigungen erheblicher Art. Dabei iſt dort aber verlangt, daß die induſtriellen Intereſſen geſchont werden. Beſonders vorgeſchritten iſt die Badiſche Geſetzgebung. Daran reiht ſich als zweite die Schweizeriſche Geſetzgebung. Bei dieſen beiden Geſetzgebungen iſt in erſter Linie maßgebend zur Be— urtheilung der Schädlichkeit des verunreinigten Waſſers: eine Prozentualfeſtſetzung der eingeführten chemiſchen ſchädlichen Beſtandtheile. Die Fürſtlich Solms-Braunfels'ſche Verwaltung hat ein obſiegendes Erkenntniß erſtritten in der dritten Inſtanz gegen die Verunreinigung durch eine Braunſteinwäſche. Das zu Grunde liegende Gutachten des Herrn Profeſſor Dr. Leuckart iſt von großer Wichtigkeit. Es baſirt nicht nur auf dem chemiſchen Standpunkte, ſondern es iſt vom biologiſchen und phyſiologiſchen Stand— punkte verfaßt. Es kann mitunter ein ausgewachſener Fiſch in einem mäßig ver— unreinigten Waſſer noch ganz gut exiſtiren, in welchem trotzdem durch dieſelbe Ver— unreinigung die Entwickelung der Eier und der Brut völlig unmöglich iſt. Von Seiten der kleinen Vereine ſollte Kontakt mit den Gerichten geſucht werden Denn manches ſchiefe Urtheil läßt ſich darauf zurückführen, daß der nöthige Kontakt zwiſchen Theorie und Praxis nicht beſteht. Wenn man übrigens die geſetzlichen Normen gegen Waſſer— verunreinigung einer Beurtheilung unterzieht, ſo findet man gemeinhin, daß die Gefähr— lichkeit der Abfallſtoffe bisher nicht genügend gewürdigt worden iſt. Es werden z. B. manchen Orts zehn Prozent ſchädlicher Einflüſſe geſtattet. Zehn Prozent können aber ſchon gefährlich werden, wenn auf einer kurzen Strecke viele Fabriken find. Ueberhaupt iſt mit einer ſolchen generellen Beſtimmung wohl wenig geholfen. Eine Fabrik läßt die Effluvien kurze Zeit laufen, eine andere immer; oft ſind die Fabriken gehäuft, oft liegen ſie weiter von einander entfernt. Hier iſt ein Unterſchied zu machen, der bei Beurtheilung der Schädlichkeit der zugeführten Ingredienzien auch ſich darin geltend zu machen hätte, ob nicht eine kumulirende ſchädliche Wirkung vorliegt. Herr v. Dücker-Menden bemerkt dazu: Es iſt nicht allein der Main, welcher verunreinigt wird. In Weſtfalen waren zahlreiche ſchöne Flüſſe mit ſilberklarem Waſſer. Die find heute fo zu ſagen ſchmutzige Kloaken. Es herrſcht bei uns ein förmlicher Kampf gegen dieſe Verunreinigungen, nicht blos der Fiſcherei wegen, ſondern auch in landwirthſchaftlichem Intereſſe und namentlich im Intereſſe der Viehzucht. Es ſind Fälle bekannt, wo Wieſenanlagen, die früher pro Morgen einen Ertrag von 30 Thaler abwarfen, heute keine zwei Thaler mehr eintragen. Da haben ſich nun die Beſitzer nach allen Richtungen umthun müſſen, um ihr Recht zu wahren. Redner beantragt, es möge heute beſchloſſen werden, daß man allgemein Seitens der heutigen Verſammlung Aufforderungen erlaſſe an alle angeſchloſſenen Fiſchereivereine, ein wachſames Augenmerk auf alle zu ihrer Kenntniß gelangenden Waſſerverunreinigungen zu richten und ent— ſprechende Abhilfeanträge an den Deutſchen Fiſcherei-Verein zu richten. Die Einzel— Beſchwerden haben bis jetzt nicht viel genützt, weil der Nachdruck fehlte. Die Einzelnen, die den Schaden am meiſten merken, ſind vielleicht bei der betreffenden Fabrik intereſſirt und können durch eine Klage einen gegenſeitigen Schaden herbeiführen. Je weiter man vom Orte der That iſt, deſto ſchwerer iſt auch der Nachweis zu führen, daß Verunreinigung ſtattfindet. Die Wahrnehmung, daß ſie geſchieht, iſt zwar vorhanden, aber der Beweis iſt ſehr ſchwer zu führen. Alle dieſe Fälle ſollten durch die Zentralſtelle des Deutſchen Fiſcherei-Vereins erledigt werden. Herr Direktor Haack ſpricht als Elſaß-Lothringer. Dort ſeien ähnliche Erfahr— ungen in großer Menge gemacht. Es iſt kaum ein Land ſo induſtriereich wie Elſaß. Die Folge davon iſt, daß ganze Flußläufe vollſtändig werthlos geworden ſind für die Fiſchzucht. Es iſt ſehr bedauerlich und es iſt nicht abzuſehen, ungeachtet die Landes— behörden ſich ſehr darum annehmen, wie dem abgeholfen werden könne. Wenn auch eine Flußverunreinigung konſtatirt iſt, dann gehen erſt die Schwierigkeiten an, wenn man klagbar vorgehen will gegen den Urheber der Verunreinigung. Was iſt das nächſt— liegende? — Das iſt das — es klingt ungemein überzeugend — man nimmt einige Flaſchen von dem verunreinigten Waſſer und läßt ſie chemiſch unterſuchen. Der Chemiker 253 — — — findet nichts oder nur ganz minimale Spuren eines ſchädlichen Stoffes, ſo daß man ſelbſt ſagen muß, das kann ja nicht ſchädigend wirken. Aber doch iſt es im Ganzen der Fall. Der größte Vernichter iſt Chlor. In den großen Fabriken, in welchen mit Chlor gebleicht wird, weiß man genau, daß auf weite Strecken hin der ganze Flußlauf entvölkert iſt, nicht nur von Fiſchen, auch die ganze übrige Fauna und Flora iſt ver— nichtet worden. Jedes organiſche Leben iſt zerſtört. Wenn nun der Chemiker das Waſſer bekommt, ſo ſagt er: „Ich vermag nichts darin zu finden“. Aber ſelbſt wenn die ſo hochentwickelte Chemie nicht mehr im Stande iſt, etwas Schädliches nachzuweiſen, ſo iſt doch bereits das Waſſer im Stande, den ganzen Fiſchbeſtand zu zerſtören. Manch' berühmter Chemiker ſagt: „Wir können nichts mehr nachweiſen“, die Erfahrung lehrt uns aber doch, daß Alles zerſtört worden iſt. Herr v. Derſchau hat geſchildert, daß alles Waſſer im Main violett, roth und braun iſt. Ebenſo im Rhein. Bei Baſel ſieht man auch, daß das Waſſer ganz roth iſt. Aber gerade dort ſtehen die Fiſcher mit ihren Netzen. Aus dieſer rothen Brühe fangen ſie maſſenhaft die Fiſche. Alſo die Färbung allein iſt es durchaus nicht. Noch etwas Anderes! Schon das Wort Arſenik z. B. erregt Schauder. Als nun einmal ein Schiff mit Arſenik beladen den Rhein abwärts fuhr, einen Leck bekam und verſank, da glaubte man, jetzt müſſe Alles im Strome vergiftet ſein. Das Schiff wurde wieder flott gemacht, und unten auf dem Boden des Schiffes fand man eine Menge Aale und andere Thiere, die vergnügt fraßen. Ueberhaupt iſt es feſtgeſtellt worden, daß Arſenik in allerletzter Reihe ſchädlich iſt. Etwas aber, was Herr v. Derſchau nicht berührt hat, iſt, daß in den meiſten Fällen nicht die chemiſche, ſondern die mechaniſche Verunreinigung wirklich ſchädlich wirkt. Erſtens dadurch, daß der Boden mit einem feſten Niederſchlage bedeckt wird, ſo daß ſich keine Nahrung mehr findet. Auch der Laich wird auf dieſe Weiſe verſchüttet und erſtickt. Zweitens kommen die Fiſche um, indem ſich ihnen die herumſchwimmenden Beſtandtheile in die Kiemen ſetzen. Dieſe Erſcheinung hat man ſehr deutlich in der Nähe ſolcher Anweſen, wo Sägeſpähne in großen Maſſen in die Flüſſe geworfen werden. Nach einer längeren Diskuſſion über die Frage, in wie weit der Deutſche Fiſcherei— verein zweckmäßig mit einer Initiative gegen die Waſſerverunreinigung belaſtet werden könne, wurde ſchließlich beſchloſſen: „Es ſollen alle angeſchloſſenen Fiſcherei-Vereine aufgefordert werden, ein wachſames Augenmerk auf alle zu ihrer Kenntniß ge— langenden Waſſerverunreinigungen zu richten und entſprechende dagegen ergriffene Maßregeln und erſtrittene Erfolge dem Deutſchen Fiſcherei-Verein zur eventuellen Verbreitung mitthzutheilen.“ Herr Tir. Haack ergreift nochmals das Wort zur Frage der Karpfen- und Zanderzucht. Dubiſch, ein einfacher Fiſcher in Galizien, bemerkte vor einigen Jahren, daß ein Teich, in dem er Karpfenbrut herangezogen hatte, zu klein dafür geworden war. Er ſah ſich genöthigt, einen Theil dieſer Brut umzuſetzen. Nun hatte er ein kleines Baſſin, das leer ſtand. In dieſes übertrug er einen Theil ſeiner Karpfen. Er fürchtete ſehr für die jungen Fiſchchen. Aber wie war er überraſcht, als er fand, daß dieſe Karpfen in derſelben Zeit eine viel bedeutendere Größe erreicht hatten als früher. Dieſes Ver— fahren wurde nun fortgeſetzt. Es iſt dabei aber nöthig, daß ein Teich über Winter völlig trocken liegt. Ein Laichteich muß trocken liegen bis zum Beginne des Frühjahrs, worauf er mit Waſſer angeſtaut wird. Das Karpfenzuchtpaar kommt in dieſen Teich und laicht ſchon an dieſem oder am nächſten Tage. Dabei iſt, und das iſt die Hauptſache, kein Feind da. Nach drei bis vier Tagen wimmelt deshalb der Teich von junger Brut. So wurden, wie erzählt wurde, von fünf Karpfenpaaren 920,000 Junge erbrütet. Nun iſt der Teich derart gefüllt, daß es unmöglich iſt, alle dieſe Thierlein hier zu laſſen. Nach acht bis vierzehn Tagen wären aus Nahrungsmangel nur mehr 9000 Fiſchchen vorhanden. Da iſt es nothwendig, bereits am vierten oder fünften Tage die Kärpfchen in einen größeren Teich überzuführen. Man fängt ſie mit engen Maſchennetzen, oder läßt fie einfach durch eine Schleuſe in den andern Teich einftrömen. Dubiſch und die Herren in Galizien machen es gewöhnlich ſo, daß ſie die Kärpfchen in dem größeren — —— — Teiche nur vier bis acht Wochen laſſen und ſetzen ſie zum dritten Male um. Auch dieſe weiteren Teiche müſſen völlig trocken liegen bis zum letzten Augenblick des Beſatzes mit den Fiſchen. Die wiſſenſchaftliche Erklärung des hieraus entſtehenden Nutzens liegt darin, daß, wenn ein Teich ſo lange trocken gehalten wird, die Bildung der Haupt— nahrung, die Cruſtaceenbildung, eine geradezu unglaublich ſtarke ft. Nach kurzer Zeit wimmelt der Teich von Milliarden von Cruſtaceen. Das Waſſer iſt ganz angefüllt. Daher kommt das wunderbare unglaubliche Wachsthum der Karpfen. Es iſt gelungen, im erſten Sommer Karpfen von einem Pfund Schwere zu erzielen, während ſie kaum einen Zoll lang ſind nach dem alten Karpfenzuchtverfahren. Es iſt ein Prinzip der Landwirthſchaft, daß man die heranzuzüchtenden Thiere beſonders in der erſten Jugend außerordentlich gut ernährt. So unterſcheidet ſich z. B. unſer nach dem Dubiſch-Syſtem genährter Karpfen von den kleinen Bauernkarpfen wie eine kleine, ärmliche Kuh im Bauernſtall von dem herrlichen Schwarzwaldvieh. Viele ſcheuen ſich vor dem Dubiſch'ſchen Verfahren, weil ſie dazu drei bis vier Teiche haben müſſen. Redner iſt auch ſelbſt ein wenig ängſtlich für die Praxis, ob nicht die heiße Sommertemperatur etwa doch einen ſchädlichen Einfluß bei der Ausſetzung ausübt. Es iſt übrigens nicht abſolut nothwendig, ſtreng nach dem Dubiſch'ſchen Karpfenzucht— verfahren zu wirthſchaften. Man hat auch dann noch ans Wunderbare grenzende Erfolge zu verzeichnen, wenn die jungen Kärpfchen, nachdem ſie drei bis vier Tage alt geworden, in einen fünfzigfach größeren Teich übergeführt werden, welcher bis Anfang Juni trocken gelegen war. Bei dieſer einmaligen Ueberſetzung im Laufe des Sommers mag es bleiben. Karpfen von einem Pfund Schwere erzielt man dann allerdings nicht — es gehört das auch in Galizien zu den Ausnahmen —, aber Karpfen von einem drittel bis zu einem halben Pfund ſind immer noch Regel. In ähnlicher Weiſe macht man es mit der Zanderzucht. Man ſetze die Zander ebenfalls in Teiche um, die vorher ſo lange als möglich trocken lagen. Die Fiſche finden in denſelben die nöthige Nahrung an Cruſtaceen. Das Dubiſch'ſche Karpfenzuchtverfahren hat dieſelbe großartige Be— deutung, wie ſeiner Zeit die künſtliche Befruchtung der Forelleneier. Herr Freiherr v. Goſtkowsky glaubt, daß die warmen Temperaturverhältniſſe bei der Ueberſetzung der jungen Karpfen in die zweiten und dritten Teiche von keiner großen Schädlichkeit ſind. Selbſtverſtändlich ſoll man dieſe Ueberſetzung nicht in der heißeſten Mittagszeit machen. Man kann dieß ſogar bei einer Wärme von 200 R. ganz gut vornehmen. Erſtens ſind ja die Jungen im warmen Waſſer geboren, denn die Karpfen laichen nicht unter 140 Waſſertemperatur, und die junge Brut wird im warmen Waſſer gegen Mitte Mai erzeugt. Ferner ſind die Teiche ja ſeicht und erwärmt deß— halb die Sonne das Waſſer ſehr ſtark. Die größte Gefahr für die junge Brut iſt der Mangel an Luft, da warmes Waſſer weniger luftreich iſt als kaltes. Um dieſe Gefahr abzuwenden, bediene man ſich kleiner Blaſebälge. In die Gefäße, wo die jungen Kärpfchen geſetzt find, wird immerfort Luft eingeblaſen. Die jungen Kärpfchen werden dadurch jo munter, daß fie faſt aus den Gläſern, in welche man fie brachte, ſprangen. Bei dieſem Verfahren kann man ſie nicht nur verſetzen, ſondern auch zählen. Die Operation macht man, indem man einmal zählt, wie groß die Zahl der Fiſchchen iſt, welche das Gefäß einmal füllen. Auf Antrag der Herren: Adickes, Nitſche, v. Derſchau, v. Wurmb, Pfyffer, Brüſſow, Haage, Schuſter, Dr. v. Staudinger, Buchenberger, Graf Wimpffen, Haak, Seelig, v. Dücker, v. Marſchall, Sieglin-Fehr, Graf v. Kageneck, Sachſenröder, Liesner, Freiherr v. Goſtko ws ky wird beſchloſſen: „Ebenſo wie der erſte nimmt auch der zweite Deutſche Fiſchereitag Veranlaſſung, zu erklären, daß eine durchgreifende Beſſerung der deutſchen Binnenfiſchereiverhältniſſe erſt dann eintreten kann, wenn in allen Staaten, namentlich auch in Preußen, das Prinzip der Individualſchonzeit angenommen und mindeſtens für Forelle und Aeſche durchgeführt wird.“ Hierauf tritt Schluß der Verſammlung ein. 255 III. Die Perlſiſcherei in Schönau bei Heidelberg. Von Herrn Direktor Riedel in Heidelberg. *) Bei dem Intereſſe, das die Großherzoglich Badiſche Regierung in neuerer Zeit der Perlmuſchelzucht und der Perlfiſcherei in Baden zuwendet, dürfte es von einigem Intereſſe ſein, über die Perlmuſchelfiſcherei in dem Steinachbach, bis jetzt noch dem einzigen Bach in Baden von Bedeutung für dieſe Züchtung, etwas Näheres zu erfahren, zumal die Schönauer Perlfiſcherei, welche eine Geſchichte von 120 Jahren repräſentirt, den verſchieden— artigſten Wandlungen dieſes, für die fete des deutſchen Reiches ſo intereſſanten Zeit— abſchnittes unterworfen war. Kurfürſt Karl Theodor von der Pfalz ließ im Jahre 1769 von Dießenſtein in Bayern eine ziemliche Anzahl von Perlmuſcheln kommen, welche in dem Forellenbach zwiſchen Ziegelhauſen und Petersthal bei Heidelberg eingeſetzt wurden. Das Quantum dieſer Muſcheln mag ein 1 liches geweſen ſein, denn es wurden zwei Faß für die Sendung verwendet. Welche Wichtigkeit der Kurfürſt der Perlmuſchelzucht beilegte, illuſtrirt deſſen Ver— ordnung, daß die Beſchädigung oder Entwendung der Perlen und Muſcheln mit der Hinrichtung durch den Strang (Henkensſtrafe) geſühnt werden ſolle. Wenige Jahre ſpäter, in den 1770 er Jahren — das Jahr iſt nicht genau benannt — ſoll durch eine Ueberfluthung (wahrſcheinlich Wolkenbruch) dieſer Bach 10 Fuß hoch mit Sand und Schutt überdeckt worden ſein. Um die Muſchelthiere zu retten, ſoweit dieß thun— lich, wurde der Schutt und Sand wieder ausgehoben und die gefundenen Muſcheln, da ſolche in dieſem Bache überhaupt nicht gedeihen wollten, in den Schönauer Bach zwilchen Schönau und Altneudorf (Bezirksamt Heidelberg) verſetzt. In dieſem Bach, welcher in Neckarſteinach in den Neckar mündet, fanden die Muſcheln den für ſie geeigneten Untergrund, denn es ließ ſich bald eine ſolche Vermehrung wahrnehmen, daß die Anſtellung eines beſonderen „Perlenbachaufſehers“ mit einem jährlichen Gehalt von 12 Gulden für zeitgemäß gehalten wurde. Das Abſchlagen des Perlenbaches durfte nur in Anweſenheit des Auf— ſehers erfolgen. Die Muſcheln, welche bei ſolchen Gelegenheiten unterhalb Schönau (man nannte es damals fortgeſchwemmt) gefunden wurden, ſammelte man und verbrachte dieſelben nach Altneudorf, wo ſie wieder in den Bach eingeſetzt wurden. Es folgten nun Zeiten, in welchen die Aufmerkſamkeit und das Intereſſe an der Perlfiſcherei in Schönau für eine lange Reihe von Jahren gänzlich verloren ging. Das Verbot, Perlen oder Muſcheln aus dem Bach zu nehmen, kam ganz außer Acht. Es kam auch wohl Niemand in Verſuchung, ſich dieſes Vergehens ſchuldig zu machen, da der Werth der Perlen in Schönau noch unbekannt war. Es war eine Zeit, welche die Aufmerkſam— keit ganz anderen Dingen, Kriegsereigniſſen u. ſ. w. zuwendete. Wir wiſſen aus dieſen Zeiten nur von einer werthvollen Perle von ziemlicher Größe, die in dem Schönauer Bache gefunden wurde. In ſpäteren Jahren, etwa 1817, fanden Kinder in dem Bach mehrere Perlen, welche ein Juwelenhändler in Mannheim ſämmtlich aufkaufte und mit vier Gulden per Stück bezahlte. Was nun für eine Zeit für die Perlmuſchel hereinbrach, läßt ſich leicht erklären. In Unmaſſen wurden die Muſcheln einfach bei der Suche nach den (herrenloſen) Perlen zer— ſchlagen ꝛc. c. Es konnte nicht ausbleiben, daß dieſes wilde Treiben den zuſtändigen Behörden zur Kenntniß gebracht und dadurch das Intereſſe an der Perlfiſcherei an maß— gebender Stelle wieder wachgerufen wurde. In einem Berichte des Oberamts Heidelberg an Großh. Badiſches Miniſterium vom Jahre 1822 wurde erwähnt, daß bei einem vorgenommenen Augenſchein, der voraus— gegangenen wilden Zuſtände ungeachtet, noch Perlmuſcheln in großer Menge (1500 bis 2000 Stück) bemerkt wurden, welche ſich bis oberhalb Altneudorf und bis Neckarſteinach, wenn auch in geringerer Zahl wie in Schönau, verbreiteten. Im darauf folgenden Jahre wurde vom 11. bis 14. Auguſt 1823 die erſte Fiſcherei auf Perlen in Anweſenheit des *) Obiger Artikel ſtand zuerſt in der Heidelberger Zeitung. Im Anſchluſſe an unſere jüngſten Mittheilungen über Perlfiſcherei druden wir ihn auf Wunſch des Herrn Direktor Riedel gerne ab. Die Red. | 256 Obervogts Stöſſer von Heidelberg von zuſtändiger Seite vorgenommen, welche als eine recht günſtige bezeichnet wurde. Es fanden ſich gegen 2000 Stück Perlmuſcheln in dem oberen Mühlgraben und ½ Kübel voll trächtiger mit 126 Stück. Fünf reife und eine unreife Perle wurden herausgenommen. Dieſes Reſultat veranlaßte ſchon zwei Jahre darauf eine abermalige Fiſcherei auf Perlen und zwar in Anweſenheit des Großh. Bad. Stadtdirektors Geh. Rath Wild, Großh. Amtmann Weber, Dr. Bronn, Profeſſor der Naturgeſchichte, Geh. Rath Profeſſor Zachariä, ſämmtlich von Heidelberg, ſowie des Perlbachaufſehers Bürgermeiſter Bernauer von Altneudorf, die am 4. Auguſt 1825 vorgenommen wurde und deren Ergebniß als günſtig bezeichnet wird. Es fanden ſich 220 Muſcheln, die als perlenträchtig bezeichnet wurden und etwa 1850 Stück ohne Perlenanſatz. Gefunden wurden 10 Perlen. Nunmehr wurde ein einfacher Bordverſchlag angeſchafft, im Mühlgraben befeſtigt und die vorgefundenen perlträchtigen Muſcheln darin aufbewahrt, um ſolche ausreifen zu laſſen. Im Jahre 1826 wurde dieſer Behälter unter Verſchluß gelegt. Im folgenden Jahre 1827 wurde konſtatirt, daß die Manipulation günſtige Erfolge verſpreche, denn es wurden im Sande dieſes Behälters zwei völlig reife Perlen gefunden. Daß bei dieſen in verhältnißmäßig kurzen Zeitabſchnitten vorgenommenen Fahndungen auf Perlen Mißgriffe begangen wurden und ſich eine Ueberſtürzung, welche der Sache ſchädlich ſein mußte, eingeſchlichen, zeigt ein Bericht vom Jahre 1828. Es heißt darin, daß ſich in dieſem Jahre viele verkrüppelte (!) Perlen vorgefunden. Man kam hiebei zu der Anſicht, daß dieſe mangelhafte Ausbildung von dem häufigen Oeffnen der Muſcheln herrühre. Wie häufig dieſes Oeffnen der Muſcheln vorgenommen wurde, iſt nicht geſagt; aber nicht nur jährlich, ſondern mehrmals im Jahre muß dieß geſchehen ſein; denn es wurde nunmehr der Vorſchlag gemacht, die Muſcheln nur alle zwei bis drei Jahre zu öffnen. Den Werth, den man abermals, wie zu Zeiten des Kurfürſten Karl Theodor, der Perlfiſcherei beilegte, zeigt noch eine Verordnung des Oberamts Heidelberg vom 26. Januar 1824, welche wörtlich lautet: „Nachdem Se. Königl. Hoheit der Großherzog ſich gnädigſt entſchloſſen haben, die Perlfiſcherei als ein hochdemſelben zuſtehendes Regal wieder betreiben zu laſſen, ſo wird in Gemäßheit hohen Finanz-Miniſterial-Reſkripts vom 3ten Sten 1822 Nr. 2968 folgendes verordnet: 1. Der für die Perlfiſcherei und Perlenzucht zunächſt beſtimmte Schönauer obere Mühl— bach von deren Abfluß aus dem Hauptbach unterhalb Altneudorf bis zur Schönauer Papiermühle ſoll gänzlich von Jedermann gemieden werden. Es iſt verboten, darin zu baden, oder aus irgend einem anderen Vorwande darin herum zu waten, oder auf irgend eine andere Weiſe die Muſcheln zu beunruhigen, oder gar ſolche aufzuſuchen und herauszunehmen. Da auch in dem großen Schönauer Bach von des Franz Michels Wehr zu Alt— neudorf bis zur heſſiſchen Grenze abwärts, desgleichen in der unteren Schönauer Mühlbach ſich Perlmuſcheln vorfinden, ſo wird auch in dieſen Diſtrikten das Aufſuchen oder Herausnehmen der Perlenmuſcheln gänzlich verboten. Der zur Perlenzucht beſtimmte obere Schönauer Mühlbach darf nicht abgeſchlagen werden ohne beſondere Erlaubniß des mit der Oberaufſicht über die Perlenfiſcherei beauftragten Beamten. 4. Die Mühlgraben der Altneudorfer Mühle, desgleichen der untere Schönauer Mühl— bach dürfen nicht abgeſchlagen und geputzt werden, ohne dem Perlenfiſcherei— Aufſeher zu Schönau davon Anzeige gemacht zu haben. 5. Wer die Vorſchriften der Art. 1, 2, 3 und 4 dieſer Verordnung übertritt, wird um 3 fl., im Wiederholungsfalle aber um 6 fl. beſtraft, der Anzeiger aber erhält die Hälfte der Strafe. Muß die Geldſtrafe wegen Unvermögenheit des Frevlers in körperliche Strafe verwandelt werden, jo empfängt der Anzeiger / des geſetzm. Geldbetrages als Denunciationsgebühr aus der Amtskaſſe. 1 O an — 6. Macht ein Frevler ſich überdieß einer Entwendung oder Beſchädigung der Perlen: muſcheln ſchuldig, ſo hat er noch ferner die hierauf geſetzte peinliche Strafe zu erwarten. 7. Der Perlenfiſcherei-Aufſeher, die Forſt- und Jagdbedienſteten des Schönauer und Ziegelhäuſer Reviers, desgleichen die Feld- und Waldſchützen von Schönau und Altneudorf ſind angewieſen, auf die pünktliche Befolgung dieſer Verordnung Acht zu tragen und jeden Frevler anzuzeigen“. Heidelberg, 26. Januar 1824. In wieweit dieſe Verordnung der Entwicklung der Perlfiſcherei Schutz gewährte, iſt nicht nachweisbar. Auf die Ueberſtürzung in der Suche nach Perlen in den 20 er Jahren und beſonders die durch das allzuhäufige Oeffnen der Muſcheln verurſachte Schädigung derſelben, reſp. Störung der naturgemäßen Entwicklung der Perlen ſchien eine Erſchlaffung des Intereſſes an der Perlfiſcherei Platz gegriffen zu haben. Es kamen abermals Zeiten, die man für die Perlmuſchelzucht als eine intereſſe- und herrenloſe bezeichnen möchte, welche über— haupt die vorerwähnte Verordnung des Heidelberger Oberamtes gegenſtandslos erſcheinen läßt. Man darf annehmen, daß in dieſen Zeiten die Suche nach Perlen keineswegs ruhte, nur das Recht zur Suche blieb ein zweifelhaftes. Denn es iſt nicht bekannt, daß Se. Königl. Hoheit der Großherzog das hochdemſelben zuſtehende Regal, und zu weſſen Gunſten, aufgegeben habe, wenigſtens nicht offiziell. Das Geſetz vom 29. März 1852 wollte das Recht der Fiſcherei, die Ausübung desſelben und die Entſchädigung der vormals Berechtigten regeln. An Stelle der bislang Berechtigten traten eine Menge kleiner Fiſcherei— eigenthümer. Ob unter dieſe geſchaffenen neuen Berechtigungen auch die Perlfiſcherei gehöre, iſt nicht erſichtlich. Ebenſowenig finden ſich in dem Geſetz vom 3. März 1870, die Ausübung und den Schutz der Fiſcherei betreffend, Anhaltspunkte dafür. Entweder wurde an maßgebender Stelle zur damaligen Zeit der Perlfiſcherei keinerlei Werth mehr beigelegt, oder aber es wurde § 1 Poſ. 2 und 3 des Geſetzes „das Recht zur Fiſcherei“ vom Jahre 1852 auch auf die Perlfiſcherei anwendbar angeſehen. Mag das eine oder das andere zutreffend ſein, ſoviel ſteht feſt: die Berechtigungszuſtände über Ausübung der Perl— fiſcherei in dem Steinachbach in Schönau und Altneudorf blieben zweifelhafte. Die Gemeinde Schönau hat ſ. Z. — wohl in der Abſicht dem herrenloſen Gegen— ſtand einen Eigenthümer zuzuführen — in den Fiſchereipachtungsprotokollen auch die Perl— fiſcherei aufgenommen. Weiter geſchah aber auch nichts für eine geregelte Bewirthſchaftung. Die Perl Fiſcherei- Ordnung vom 3. Febr. 1888 wird hier Ordnung zu ſchaffen haben, um die Perlfiſcherei oder beſſer geſagt „Perlenzucht“ auf diejenige Höhe zu ſtellen, welche ſolche naturgemäß einzunehmen berufen ift, im Intereſſe der betheiligten Gemeinden ſowohl, als der Sache im Allgemeinen. Aus dem Theil des Schönauer Baches, welcher in der erwähnten Verordnung des ehemaligen Oberamts Heidelberg vom Jahre 1824 als vorzugsweiſe für die Perlfiſcherei und Perlenzucht geeignet erwähnt wird, dem oberen Mühlbach von deſſen Abfluß aus dem Hauptbach unterhalb Altneudorf bis zur Schönauer Papiermühle, wird nunmehr von dem jetzigen Eigenthümer dieſer vormaligen Papiermühle die Entfernung der Muſchelthiere verlangt. Aus welchem Grunde und mit welchem Rechtstitel iſt nicht geſagt. Aber es ſoll dieſem Verlangen durch Entnahme der Perlmuſcheln aus dieſem Mühlbache entſprochen und deren Verſetzung an hiezu geeignete Stellen in dem Hauptbache unter der Leitung eines Beauf— tragten Großh. Bezirksamts Heidelberg im Einvernehmen mit dem Schönauer Amtsvorſtand in kürzeſter Zeit vorgenommen werden. Hoffentlich wird hiedurch dieſer Mühlbach, deſſen Bett gegenwärtig auf lange Strecken wie gepflaſtert von Muſcheln belegt iſt, nicht für immer oder für längere Zeit der Perlmuſchelzucht entzogen. Vorausſichtlich kommt ein Fiſcherei— genoſſenſchaftsgebiet in dem Steinachbach mit Schönau, Altneudorf, Heiligkreuzſteinach ꝛc. ꝛc. zu Stande, wobei dieſe Frage hoffentlich in wünſchenswerther Weiſe ihre Erledigung finden wird. In der Gemarkung Altneudorf, wo die Perlmuſchel ſich ebenfalls ſchon ziemlich ſtark vermehrt findet, wurde ein Anſpruch auf die Perlfiſcherei von der Gemeinde nicht erſtrebt. In den Protokollen der Fiſchereiverpachtungen ſindet ſich die Perlmuſchelfiſcherei nicht erwähnt. Die Pächter des Altneudorfer Fiſchbaches betrachteten es aber als ein ſelbſtverſtändiges U 258 Recht, nach Belieben auch Perlfiſcherei zu betreiben. Von einer geregelten Bewirthſchaftung konnte natürlich hier ebenſowenig wie in den Schönauer Waſſerläufen die Rede ſein. Trotz— dem gelangten zuweilen Funde von Perlen in die Oeffentlichkeit, für welche fabelhafte Preiſe bezahlt wurden, obgleich man ſolche Funde zu verheimlichen beſtrebt war. Die Gemeinde— verwaltung in Schönau kommt durch die Ausfiſchung des erwähnten Mühlbaches ) ſicher in die Lage, von dieſen Perlmuſcheln gegen entſprechende Vergütung abgeben zu können, ſo daß auch anderen Fiſchereiberechtigten die Gelegenheit geboten ſein dürfte, Verſuche mit der Züchtung von Perlmuſcheln anzuſtellen, wo ſich hiezu geeignete Bachgründe vorfinden. IV. Internationaler Verein gegen Verunreinigung der Flüſſe, des Bodens und der Tuft, fein Standpunkt und feine Ziele. Die hohe Aufgabe: mitzuwirken an der Förderung des Volkswohles, die ſich der Verein geſtellt hat, iſt leider noch lange nicht erfüllt. Es bedarf immer noch der Beihilfe Aller zur Beſeitigung der geſundheitsſchädlichen Einflüſſe, welche das Leben verkürzen oder gefährden. Ganz beſonders aber muß die allgemeine Aufmerkſamkeit auf geſundheitsſchädliche Haus- und Fabrik-Ausflüſſe in ſtädtiſche Kanäle, Bäche, Flüſſe und andere Gewäſſer gelenkt werden, durch welche nicht nur das Grundwaſſer der Wohnorte, ſondern auch das Fluß— waſſer, namentlich in Bezug auf die Fiſchzucht in der verderblichſten Weiſe beeinflußt wird. Es bedarf noch großer Anſtrengungen, bis das von unſerm Vereine angeſtrebte Deutſche Flußſchutz-Geſetz zur Thatſache wird und deſſen Beſtimmungen auch allgemein zur Anwendung und Durchführung gelangen. Gar zu häufig werden die obrigkeitlichen Ver— fügungen: nur die durch Desinfektion und Klärung hinreichend gereinigten Ausflüſſe aus Fabriken und Schwemmkanälen in die Flüſſe gelangen zu laſſen, umgangen und es bleibt daher die Abhilfe dieſer Ungeſetzlichkeit nach wie vor ein dringendes Bedürfniß. Nicht minder hat aber auch die Landwirthſchaft großes Intereſſe daran, daß die derſelben zuſtehenden ſtädtiſchen Düngſtoffe ihr erhalten bleiben, und ihre Fluren nicht unter ſchädlichen Fabrik— dämpfen leiden. Dem Verein bleibt demnach noch ein weites Feld für ſeine fernere Thätigkeit. Die Art zu beſtimmen, in welcher dieſe am gedeihlichſten entwickelt werden ſoll, iſt die Aufgabe der diesjährigen Hauptverſammlung des Vereins, die am Montag den 17. Sep— tember c., alſo Tags vor Beginn der Verſammlung deutſcher Naturforſcher und Aerzte, in Köln ſtattfinden wird, wozu jeder ſich für die Sache des Vereins Intereſſirende Zutritt hat. Näheres hierüber bringt die beſondere Einladung, welche vom Vorſitzenden des Vereins, Herrn Hofrath Dr. Ewich in Köln a. Rh., gratis zu beziehen it. V. Vereinsnachrichten. Generalverſammlung des Schleswig-Holſteiniſchen Zentral-Fiſcherei-Vereins. L. Die dießjährige Generalverſammlung wurde in Hohenweſtedt abgehalten und war von 53 Mitgliedern des Vereins beſucht. Nachdem der Vorſitzende, Herr Rechtsanwalt Dohrn aus Itzehoe die Verſammlung eröffnet hatte, ſchritt man zur Neuwahl eines neuen Vorſtandsmitgliedes. Es wurde an Stelle des ausſcheidenden Herrn v. Dühring der Herr Kapitän Kroyh aus Sonderburg gewählt. Auch der Herr Oberfiſchmeiſter Dallmer hatte ſchon vor einiger Zeit ſeinen Austritt aus dem Vorſtande angemeldet und wählte man an feine Stelle den Herrn Hau⸗ ſchildt aus Hohenweſtedt. Wir bezeichnen dieſe Wahl als eine erfreuliche, weil wir glauben, daß eine Perſönlichkeit in den Vorſtand gelangt, welche durch das rege Intereſſe für Fiſchzucht, welches ſie ſtets gezeigt hat und dadurch fortgeſetzt bewährt, daß ſie ſelbſt eine Brutanſtalt hält, von Bedeutung für die Wirkſamkeit des Vorſtandes werden wird. Der Jahresbericht wurde nicht erſt verleſen, da derſelbe gedruckt werden ſoll und zur Ver⸗ theilung an die Mitglieder gelangt. Wir werden alsdann darüber berichten. Es wurde indeſſen aus demſelben der Verſammlung mitgetheilt, daß dem Fiſchbruthauſe zu Alt-Mühlendorf aus 11 verſchiedenen Gewäſſern ca. 800 000 Lachseier überſandt worden ſeien. Davon ſtammen aus der Eider, Sorge und Wehrau 300 000, aus der Fleckebyerau 70,000 und aus der Treene 250,000. An die kleineren Brutanſtalten der Provinz wurden in dem Bruthauſe angebrütete Eier vor dem ) Die Ausfiſchung der Perlmuſcheln aus erwähntem Mühlbache iſt für Anfang September vorgeſehen, ſo daß rechtzeitige Beſtellungen, welche der Unterzeichnete zu vermitteln bereit iſt, zur Vormerkung gelangen können. 259 82I2—ſ̃ʒᷓ— — — Ausſchlüpfen vertheilt, ſolche auch dem Deutſchen Fiſcherei-Verein überlaſſen, ſowie als Fiſchbrut direkt in verſchiedene Bäche und Auen gegeben. Beſetzt wurden die Sorge, die Treene, die Löckerau, die Luhnau, Wehrau und Jevenau im Kreiſe Rendsburg, der Lachsbach bei Sierhagen a. d. Oſtſee, die Bäche bei Sarlhuſen, Auen und Bäche bei Apenrade im Kreiſe Süderdithmarſchen, bei Graven— ſtein, im Kreiſe Steinburg, ſowie die Eider im Kreiſe Kiel und endlich verſchiedene Auen in den Kreiſen Schleswig und Eckernförde mit gegen 500 000 Eiern. Von den kleineren Brutanſtalten wurden 60 000 Eier geliefert. Nachdem dem Rechnungsführer für die Jahresrechnung von 1886 Decharge ertheilt war, wurden für diejenige von 1886/87 Reviſoren gewählt und alsdann der Voranſchlag für das Jahr 1888 vorgelegt. Danach ſteuert bei: der Staat jährlich 1000 &, die Provinz 4000 M, der Zollfond der adeligen Güter 500 M. Die Mitglieder zahlen ca. 900. Als Ertrag für Fiſcheier und Fiſchbrut ſind 1200 A, aus dem Ertrage der Treenefiſcherei 500 A veranſchlagt. Ein Theil der Kreiſe im Herzogthum Schleswig, nämlich Flensburg, Schleswig und Apenrade, ferner in Holſtein die Kreiſe Rendsburg, der Landkreis Kiel, Norder- und Süderdithmarſchen, Steinburg und Lauenburg haben Beiträge von je 100 bis 150 M bewilligt. Von den Sparkaſſen bewilligte nur diejenige zu Nortorf einen Zuſchuß. Ueber die Ausgaben wird berichtet: der Fiſchzüchter erhielt 1200 &, das Bruthaus erfordert 900 &, die Beſchaffung von Lachseiern 500 , Koſten für Ausſetzung 1100 M, für Störzucht 100 &, für Otterprämien 300 /. Der Schuldenabtrag wird auf ca. 1700 & geſchätzt. Das Budget wurde nach dem Voranſchlage genehmigt und in Ausſicht genommen, der nächſtjährigen Generalverſammlung eine Poſition für die Geſchäftsführung, welche in den Händen des Herrn v. Steemann in Rendsburg iſt, vorzulegen. Dieſer machte ſich und macht ſich fortgeſetzt durch ſein eifriges Streben für die Hebung der Fiſcherei und des Vereins hochverdient. Auf Vorſchlag des Vorſitzenden, daß ſich der Verein die Rechte einer juriſtiſchen Perſon erwerbe, beauftragte die Verſammlung den Vorſtand, hiezu die nöthigen Schritte einzuleiten. Für die nächſtjährige Generalverſammlung wurde Sonderburg beſtimmt. Leider war das Wetter ein ſehr ungünſtiges. Doch es klärte ſich der Himmel nach dem Mittageſſen auf und wurden die Fiſchteichanlagen und die Einrichtungen des Herrn Hauſchildt für den Fiſchhandel beſichtigt, welche höchſt intereſſant ſind. Namentlich Karpfen und Bachforellen, daneben Karauſchen, Schleie und Goldfiſche werden in einigen 90 Teichen gezüchtet, im Herbſte in Kellerräumen des Hauſes, durch welche ſtets friſches Waſſer fließt, aufbewahrt. Außer dieſen Fiſchen, welche zu guten Preiſen verwerthet werden, bringt Herr Hauſchildt auch von Setzkarpfen auf den Markt und heben wir ſein Streben beſonders hervor. VI. Sifderei- und Jiſchmarktberichte. Konſtanz, 12. Auguſt. (Mitth. von Gebr. Einhart.) Am Freitag den 10. Auguſt fand ein reicher Fiſchfang ſtatt, wie ihn die Fiſcher ſelbſt noch nie geſehen hatten. Da letzthin die ganze Zeit faſt gar nichts gefangen wurde, ſo war Niemand auf ſo reichen Fiſchfang gefaßt. Es fingen einzelne Fiſcher 300 bis 500 Stück Felchen. Im Ganzen wurden 10,000 Stück gefangen. Die ganz eigenartige Fiſcherei in dieſem Jahre kennen ſelbſt die älteſten Fiſcher nicht. Der Preis war durchſchnittlich 70 4. L. Rendsburg, 21. Juli. Der heutige Wochenmarkt war ſehr ſchwach beſchickt, die Zufuhren aus Eckernförde waren ausgeblieben. Vom Norden waren Schollen eingetroffen, 25—30 . per 1/2 Kilo; Schellfiſch 20 —40 per Stück; Hechte 30 =; Brachſen mittlerer Größe 25 3, größer 30 J. Schöne große Thiere fehlten, ebenſo Aale. Butte 10—25 5 per Stück. L. Rendsburg, 28. Juli. Auf dem Fiſchmarkte waren in großer Menge Goldbutte vor— handen, welche zu 10 bis 30 Pf., je nach der Größe, verkauft wurden. Ferner waren angelangt kleine und große Braſſen zu 30 bis 45 , Barſche zu 20 bis 30 , Aale 40 , Hechte 35 und 40 J, Rothaugen 20 8, per ½ Kilo. Schellfiſch und Dorſch koſteten nach Größe 15 bis 30 4, erſtere bis 55 J. Der Markt war lebhaft und wurde die vorhandene Waare verkauft. L. Altona, 26. Juli. Die Zufuhr an Seefiſchen war wiederum wie in der letzten Zeit überhaupt eine reichliche und lagen heute 11 Ewer mit Seefiſchen hier. Außer 9 Stören hatten dieſelben 12 Seehunde, welche für 21 AM pro Stück verkauft wurden. L. Von der Elbe, 25. Juli. An Hamburg gelangten in der letzten Woche von den Finken wärder —Altenwärder Fiſchern, deren Fang nur einigermaßen lohnende Erträgniſſe liefert: 1000 Stieg Schollen, welche zu 2—2,50 M. per Stieg verkauft wurden. Elbbutt koſteten 40—60 , Seezungen 0,80 — 1,20 M per ½ Kilo; Sture 30 per Stieg. Da der Aalfang ſehr ſchlecht, war der Preis hoch, 30—60 J per ½ Kilo für kleinere bis mittelgroße Waare, da die größere ſehr wenig vorhanden. Auch Krabben wurden wenig gebracht und mit 20 . per 1/2 Kilo ver— kauft. Stint, welche reichlicher gefangen, wurde mit 15 J per ½ Kilo bezahlt. L. Von der Elbe, 8. Auguſt. Die Ausbeute des Fanges der verſchiedenen Elbfiſcher war während der letzten 14 Tage eine nur geringe, der Fang ein mäßiger, dabei die Waare klein im Durchſchnitt Es koſteten Schollen 2 2,80 , je nach Größe per Stieg. Steinbutt 60 4, See— zungen 0,80 —1 4 per ½ Kilo. Aale, deren Fang gleichfalls ſchlecht, bedangen 30 — 70 4 per ½ Kilo. Krabben wurden wenig gefangen und klagen daher die Fiſcher. 260 —— u— L. Ellerbeck, (Kielerhafen) 30. Juli. Der Handel mit Makrelen war während der letzten 14 Tage ein recht lebhafter und wurde für grüne Waare 30 2, für geräucherte 40 bis 55 J per Stück bezahlt. Güte, wurden zu niedrigen Preiſen verkauft. bei mittelmäßiger Güte hoch im Preiſe. Räuchereien zu verſchiedenen Preiſen angeboten. J. Eckernförde, 6. Auguſt. Auch der Handel mit Oſtſeekrabben war lebhaft. Die Thiere, von vorzüglicher Heringe trafen von Kopenhagen ein und waren Auch Aale, Flundern und Lachsheringe wurden den Im vergangenen Monate betrug die Geſammtausbeute des Fiſchfanges 12000 Stieg Butt, 600 Kilo Aale, 100 Liter Krabben. Die Qualität war keine hervorragende und iſt dieſes den ſchlechten Witterungsverhältniſſen zuzuſchreiben. L. Nach Nachrichten aus Island hat der norwegiſche Wallfiſchdampfer ſchon bis jetzt 59 Thiere gefangen, ein ſehr reicher Fang. Im vorigen Jahre betrug der Fang 40 Wale. Inserate. Groß⸗xiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: BBlaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. "EE Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. „Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. Sud Netze, e Beuſen und Flügelreuſen, & Jagalnetze, Iagdlappen, “ alle Gattungen mit Gebrauchsanweiſung — Er— folg garantirt — empfiehlt H. Blum, Netz⸗ fabrikation in Konftanz, Baden. 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Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München Die nächſte Nummer erſcheint am 16. September 1888. a ua a NN 5 | zu äi | IND) un eg, Hl, e a Zeitung. Erſcheint monatlich zwei bis dreimal. ſera be di N Nbonnementspreis: jährlich 4 Mark. deue ol e Inferake die zweiſpaltige Petitzeile Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und 9 15 Pfennige. — Redaktion und Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Admin iſtration, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtraße 48/2 l. Banerifchen Piſcherei-Teitung. Organ für die Befammtinterellen der Filcherei, ſowie für die Bestrebungen der Eiſchetel Vereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Weftfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Veſterreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bauerilchen Tiſcherei⸗ Verein. Nr. 22. München, 10. September 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt — Inhalt: I. An Deutſchlands 3 Forſtmänner! — II. Der Fiſchotter. SO Zur r Frage der Waſſer⸗ verun reinigung. — v. Vereinsnachrichten. — V. Offener Briefwechſel. — VI. Ber: miſchte Mittheilungen. — VII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. An Deutſchlands Jorſtmänner! Deutſchlands Forſtmänner ſind in dieſen Tagen in München ver— ſammelt. Auf ihrem Programme ſteht ein Beſuch der Fiſchzuchtanſtalt des Baperiſchen Landesfiſcherei-Vereins bei Starnberg, ſtehen auch Beſprechungen über fiſchereiliche Gegenftände. Eines wie das Andere ſtimmt uns zu heller Freude! Seigt uns doch Beides, daß auch Deutſchlands Forſtmänner reges Intereſſe nehmen an unſeren Beſtrebungen, an dem Gegenſtande unſerer Freuden und Sorgen, unſerer Luft und Arbeit. Wir freuen uns um ſo inniger, nachdem wir ſeit langer und zu jeder Seit die aufrichtige Ueberzeugung vertreten haben, daß unfere Forſt⸗ und Waidmänner der Fiſchereipfleger nächſtberufene Bundes: genoſſen ſind. Der Forſt⸗ und Waidmann hat Herz und Sinn für Gottes freie Natur, für Alles was darin der Menſchheit zum Segen gedeiht, für Alles, was im Walde und Waſſer fpringt und ſchwimmt, für das edle Wild, wie für das muntere Fiſchlein, welches im rauſchenden Waldbache ſich tummelt. Er iſt mit uns berufen zu deſſen Pflege. 5 Der Forſt- und Waidmann verſteht und würdigt unſere Gefühle, wenn frevelhafte Hände Eingriff thun in die ſchwimmenden Schätze der Gewäſſer. Uriegsgewohnt gegen das laſterhafte Wilderervolk iſt er unfer beſter Helfer im Kampfe wider die unfere Pfleglinge bedrohenden Frevler. Der Forſt- und Waidmann ift allzeit auf getreuer Hut feines Wildes gegen gefährliches Raubzeug. Er hilft gewiß auch uns gegen die böſen Räuber aus der Thierwelt, welche unſer Gut nutzlos vernichten, die Früchte jahrelanger Mühen jählings zerſtören. Darum feid uns gegrüßt, Ihr Herren vom Waldel Steht uns bei mit Euerer Einſicht, Euerem Muthe, Euerer Hülfe. Habt auch Dank, daß unſere Werke Euch nicht zu klein dünken, um auch von Euch gewürdigt und gepflegt zu werden. Waidmanns und Petri Heil! II. Der Jiſchotter. Die Thierwelt unſerer Zone umfaßt nicht viele Raubſäugethiere, und auch dieſe weichen vor der Kultur immer mehr zurück und werden ſelten, wie Bär und Wolf. Was aber die kleineren Raubthiere unſeres Himmelsſtriches an Stärke und Gewalt entbehren, das iſt bei ihnen durch die mannigfaltigſten Gaben der Schlauheit und Liſt hinreichend erſetzt, und um deßwillen werden ſie dem denkenden und beobachtenden Menſchen um ſo intereſſanter, zumal wenn ſie ſich durch ihre angeborene Scheu und Wildheit oder durch das Element, in dem ſie leben, dem nachſtellenden Blicke ſoviel als möglich entziehen. An Raub- und Mordluſt, dann an Gewandtheit und Verſchlagenheit, die ſie zur Erlangung ihrer Beute entwickeln, ſtehen ſie in der Regel den größeren Raubthieren nicht nur nicht nach, übertreffen dieſe vielmehr hierin ſehr häufig. Gerade in dieſer Hinſicht iſt z. B. unſer Fiſchotter, die Lutra vulgaris der Natur forſcher, unbedingt eines der intereſſanteſten Exemplare unſerer heimiſchen Thierwelt. Dieſes ächte Waſſerthier, dem man nur äußerſt ſelten am Lande begegnet, findet ſich durch ganz Europa überall, wo es nur ſüße Gewäſſer, namentlich aber forellenreiche Flüſſe und Bäche gibt, beſonders aber da, wo die Ufer auf längere Strecken hin mit Wald bedeckt ſind. Schon der Körperbau des Thieres iſt ein eigenthümlicher, gleichſam ein launiſches Naturſpiel und zeigt in ſeinen Bewegungen etwas eidechſenartiges. Der walzige Leib mit den ſtämmigen kurzen Beinen, der verhältnißmäßig kleine, oben ſtark abgeflachte, aber dabei breite und dicke Kopf erinnern an den Bau der Schlangen und haben dem Thiere vielleicht ſeinen Namen geſchaffen. Der überall dicht und kurz anliegende Pelz mit dem reichlichen, ſehr feinen Wollhaar iſt ſeiner Wärme und Geſchmeidigkeit wegen beſonders geſchätzt und wird an den Modeplätzen regelmäßig immer wieder geſucht. Der Marxktwerth des Fiſchotters als Waare, vor Allem aber die koloſſalen Verheerungen, welche das Thier unter dem Fiſchſtande unſerer Gewäſſer anrichtet, ſind Urſache, warum wir den Fiſchotter ſo gefliſſentlich verfolgen, obgleich ſeine Erlegung ziemlich ſchwierig und mühſam iſt. Die feinen Sinne, die Scheu und Behutſamkeit und hauptſächlich die einſame, meiſt nächtige Lebensweiſe des Fiſchotters machen ihn zu einem ſchwer erreichbaren Wilde, dem unſere Jäger leider meiſt nur ausnahmsweiſe ihre Aufmerkſamkeit ſchenken. Der Fiſchotter lebt nicht geſellig wie der Biber, ſondern nur paar- oder familienweiſe; denn als ächter Räuber bedarf er eines möglichſt großen Jagd- reſp. Fiſchreviers. Er iſt beinahe immer im Waſſer, taucht und ſchwimmt gleich ausgezeichnet und lautlos und iſt dabei ſchwer zu erreichen, ſelbſt mit einem Kahn und in klarem Gewäſſer. Auch fein Gang am Lande, wegen der kurzen Beine ſchlangenartig kriechend, iſt gleichwohl ſehr behend und bringt das Thier immer ſchnell wieder in ſein heimiſches naſſes Element, aus deſſen Nähe es ſich ſelten ſehr weit entfernt, ſo lange es ihm genügende Ausbeute an Krebſen und Fiſchen bietet. Sein Bau iſt äußerſt ſchwer aufzufinden; denn er beſteht in unterirdiſchen Gängen, welche ganz der Lebensweiſe des Thieres gemäß angelegt ſind. Jedes Paar beſitzt deren mehrere auf große Entfernungen von einander. Die Eingänge des Baues vom Waſſer aus ſind immer einige Fuß unter demſelben in einer Uferböſchung. Von ihnen ſteigt ein Gang von 4— 6 Fuß Länge ſchief aufwärts zu einem geräumigen Keſſel, der immer mit Gras ausgelegt und trocken iſt und ſtets über der Hochwaſſer-Marke liegt. Von hier aus läuft ein zweiter ſchmaler Gang nach der Oberfläche des Ufers, mehr als Luftkanal wie zur Fluchtröhre dienend. In dieſen Bauen ruht der Fiſchotter nur vorübergehend; denn in ſeiner ungemeinen Rührigkeit iſt er Tag und Nacht faſt ununterbrochen auf dem Fiſchfange. Wo man ihn, z. B. in Gebirgsſee'n und größeren Flüſſen, ſchon auf dem Fiſchfang beobachtete, da erregt ſeine Virtuoſität im Schwimmen und Tauchen, der auch der behendeſte Fiſch nicht entgeht, förmliche Bewunderung. Zum Schwimmen vorzüglich befähigt und im Stande, mit Geſchmeidigkeit den Körper nach allen Richtungen hin zu biegen und in ſcheinbar unbequemer Stellung zu verharren, belauert, beſchleicht und jagt der Fiſchotter mit erſchreckendem Erfolge die Fiſche der Flüſſe, See'n und Teiche. Sein ſcharfes, gewaltiges Gebiß hält Aal und Nutte, die glatteſte Beute, feſt. Seine Mordluſt iſt ſo unerſättlich, daß das Thier weit mehr raubt, als es zu ſeiner Nahrung bedarf. Als Feinſchmecker ſucht er ſich vorerſt die zarteſten, wohlſchmeckendſten Fiſche aus, wie Lachſe, Forellen, Huchen, Karpfen, Hechte, Barſche und greift erſt dann zu den Weißfiſcharten, wenn er unter den Edelfiſchen ſo aufgeräumt hat, daß deren Erbeutung in dem betreffenden Gewäſſer zu ſchwierig und mühſam wird. In ſolchen Fällen verläßt er auch häufig ſehr bald das ausgeraubte Revier und ſucht ein anderes heim. Von den größeren Edelfiſchen ſchält der Fiſchotter gewöhnlich das Fleiſch am Rücken zum Genuſſe ab, um das Uebrige liegen zu laſſen. Krebſe ſind dem Otter ein Leckerbiſſen, weßwegen auch die beſten Krebsgewäſſer von ihm bald entvölkert werden. Durch ſeinen wähleriſchen Sinn, der ſich nur moderirt, wenn er Junge zu verſorgen hat, richtet er gerade in Forellenwäſſern und Karpfenteichen unberechenbaren Schaden an. Glaubwürdigen Behauptungen nach ſoll der Otter in günſtigem Fiſchterrain täglich ſo viele Pfund Fiſche vertilgen, als er ſelbſt wiegt. Beim Jagen wendet der Otter allerlei liſtige Mittel an. Hier verfolgt er im Ein— vernehmen mit der Gefährtin einen prächtigen Lachs; Er unter, Sie über dem Fliehenden her, bis dieſer ermüdet ihrer Ausdauer zum Opfer fällt. Dort ſchlägt der immer Lüſterne mit dem Schweife die Oberfläche des Waſſers, um die Fiſche in Uferhöhlen zu ſcheuchen, aus denen er ſelbe mit Leichtigkeit hervorholt. Hier wiederum naht er ſich dem ſtehenden oder wohlig dahinſegelnden Fiſche ſchleichend von unten, um ihn mit raſchem Zufahren am Bauche zu faſſen. Ja, in der Verfolgung eines ſchönen Exemplares macht er im Waſſer oft mehrere Sätze und förmliche Sprünge hintereinander, wie ich ſelbſt ſchon einigemal geſehen. In Gegenden, wo der Otter nicht verfolgt wird, raubt er auch kühn bei Tage. Wenn die alten Fiſchottern ihre Jungen zu Spiel- und Raubübungen im heitern Sonnen— ſcheine ausführen, bietet ſich dem zufälligen Beobachter ein ergötzlicher Anblick. Die Anzahl der Jungen ſchwankt zwiſchen 2 und 5. Es üben dieſe recht bald das Metier der Alten nach, ſich anfangs mit kleinerer Beute begnügend, ſo daß es ſchon vorgekommen ſein ſoll, daß ſie im Jagdeifer den lebenden Köderfiſch an der Angel ergriffen und auch ſo gefangen wurden. Das Fleiſch iſt, beſonders bei älteren Fiſchottern, ſehr zähe, mit Thran durchſetzt und unſchmackhaft, wird aber noch häufig in Klöſtern als Faſtenſpeiſe beliebt. — Da die Fiſchottern ſich ſeit einem Jahrzehent wieder beſonders ſtark vermehrt haben und zu einer wahren Waſſerplage mancher Gegenden geworden ſind, iſt es ſelbſtverſtändlich, daß ihnen nach Möglichkeit mit allen durch das Geſetz erlaubten Mitteln nachgeſtellt werden muß. Hauptſächlich ſucht man ſie mit Tellereiſen zu fangen, welche man ohne oder mit Köder vor ihre Ausſteigplätze in's Waſſer legt, oder mit Ottergarnen und Netzen, welche man unten und oben an den Otterbauen quer über den Bach legt. Der Anſtand oder 264 — ſ— — Anſitz auf Fiſchottern, um ſie auf dem Paß, an ihren Wechſeln, mit grobem Schrot auf den Kopf zu ſchießen, iſt nur bei ausdauerndem Eifer des Jägers ergiebig, auch beſchwerlich und langwierig. Iſt ein Otter nur angeſchoſſen, ſo muß ihm raſch noch ein ſog. Fangſchuß gegeben werden, um ihn zu tödten, denn ſonſt wehrt er ſich mit ſeinem ſcharfen Gebiß noch ingrimmig gegen Menſchen und Hunde und vermag dann nicht ungefährliche Verwundungen beizubringen. Jung gefangen, läßt ſich der Otter leichter zähmen als man vermuthen ſollte, folgt dann wie ein Hund und iſt auch zum Fiſchfange abzurichten, lebt aber nicht lange in Gefangenſchaft. T. Weiß, III. Zur Frage der Waſſerverunreinigung. Bei dem vorjährigen Fiſchereitage in Freiburg wurde dem Wunſche Ausdruck gegeben, daß es in weitere Kreiſe bekannt gegeben werde, wenn da oder dort gegen den Unfug der Waſſerverunreinigung, namentlich zu gewerblichen und Fabrik-Zwecken vor Gericht ein Erfolg erſtritten wird. Wir ſind in der erfreulichen Lage, einen ſolchen Erfolg zu verzeichnen und zwar einen ſolchen von erheblicher rechtlicher wie örtlicher Tragweite. Unſere Freunde am Untermain werden ihre Freude daran haben und aus dem Falle erneuten Muth und Anlaß ſchöpfen, auch den dortigen Mißſtänden fraglicher Art nach Thunlichkeit entgegenzuwirken. Allerdings handelte es ſich im vorliegenden Falle nicht um eine Klage eines Fiſcherei— berechtigten, ſondern um eine ſolche zur Wahrung landwirthſchaftlicher und gewerblicher Intereſſen. Allein der von den Gerichten eingenommene Standpunkt trifft in mancher Hin— ſicht auch zu Gunſten des Fiſchereirechts zu. Der Fall war folgender: Eine Papierfabrik bei Aſchaffenburg hatte ein rechtlich als Privatfluß geltendes Seiten— gewäſſer des Main fortgeſetzt verunreinigt und dadurch der Gemeinde X und zwei anderen Grundbeſitzern als Adjazenten des Fluſſes Veranlaſſung zur Erhebung einer civilrechtlichen Negatorienklage gegeben. Das Landgericht Aſchaffenburg verwarf die Einrede der Unzuſtändig— keit der Gerichte, erachtete die Negatorienklage als zuläſſig und begründet und erließ Urtheil dahin, daß Beklagte ſchuldig ſeien, die Freiheit des Eigenthums der Kläger als Beſitzer der Grundſtücke ꝛc. von jeder Laſt, die Einleitung der das Waſſer des Fluſſes verunreinigenden Abwaſſer und Abfälle aus der Fabrik der Beklagten ſich gefallen zu laſſen, anzuerkennen, daß die Beklagten ferner ſchuldig ſeien, jeder weiteren Störung der klägeriſchen Rechte durch Einleitung von Abwaſſer und Abfällen aus ihrer Fabrik, welche das Waſſer des Fluſſes in ſchädlicher Weiſe verunreinigen, inſoweit dieß die Liegenſchaften der Kläger betrifft, bei Ver— meidung einer Geldſtrafe von 300 AM. für jeden Zuwiderhandlungsfall ſich zu enthalten und allen den Klägern durch die erlittene Störung ihrer Rechte verurſachten Schaden zu erſetzen. Die hiegegen ergriffene Berufung wurde vom Oberlandesgerichte Bamberg und die eingelegte Reviſion vom Oberſten Landesgerichte in München zurückgewieſen. Das oberſtrichterliche Urtheil vom 31. Januar 1888 iſt in den „Blättern für Rechtsanwendung“ Bd. 53 S. 161 fg. ausführlich mitgetheilt. Hier können wir daraus nur Nachſtehendes in Kürze hervorheben. Das oberſtlandesgerichtliche Urtheil behandelt in erſter Linie die Kompetenz— frage und erachtet ebenfalls die gerichtliche Zuſtändigkeit als gegeben, da nach dem Inhalte der Klage kein Zweifel beſtehen könne, daß es ſich hier um ein Privatrecht und die Ver— letzung eines ſolchen handle. „Denn nach Art. 39 des bayeriſchen Waſſergeſetzes vom 28. Mai 1852 ſind Privatflüſſe als Zubehör der Grundſtücke zu betrachten, zwiſchen welchen ſie durchfließen, und erkennt das Geſetz das Eigenthum der Adjazenten an dieſem Theile des Waſſers an. Andererſeits liegt aber offenbar eine Verletzung dieſes Privatrechts durch Einleitung ſchädlicher Abwäſſer in das betreffende Gewäſſer vor“. Abgelehnt wird weiter vom oberſten Landesgerichte die Inanſpruchnahme einer Kompetenz der Verwaltungsbehörde auf Grund des Art. 58 des bayeriſchen Waſſergeſetzes. „Dieſer Art. 58 beſtimmt zwar, daß die Benützung des Waſſers zum Betriebe der Gerbereien, chemiſcher Fabriken, zu Flachs- und Hanfröſten und zu anderen Beſtimmungen, durch welche die Eigenſchaften des Waſſers durch ſchädliche Art verändert werden, der beſonderen Bewilligung und Beſchränkung durch die Verwaltungsbehörde unterliege, wobei jedoch etwaige Entſchädigungsanſprüche Dritter vorbehalten bleiben. Allein abgeſehen von 265 der Frage, ob Derjenige, welcher Schutz in ſeinem Rechte der Waſſerbenützung gegen Beeinträchtigung durch Verunreinigung des Waſſers ſucht und welchem die Vorausſetzungen der actio negatoria im vollen Maße zur Seite ſtehen, dann dieſes Rechtsmittel verluſtig und nur Erſatz des ihm zugegangenen Schadens zu beanſpruchen berechtigt ſein ſoll, wenn ſein Gegner die behördliche Bewilligung zu der Anlage erhalten hat, welche als die Urſache der Verunreinigung angefochten wird, kann in dem vorwürfigen Fall eine ſolche behördliche Bewilligung zu der hier in Frage ſtehenden Anlage im Sinne des Art. 58 a. a. O. ſchon von vorneherein darin nicht gefunden werden, daß die k. Regierung in ihrer Ent— ſchließung vom 19. Juli 1876 die betreffende Anlage unterſagte, dagegen das k. Staats— miniſterium des Innern in der Entſchließung vom 21. Oktober 1879 jene erſtere Ent— ſchließung wieder aufgehoben hat. Im Gegentheile iſt von der Vorinſtanz ausdrücklich konſtatirt, daß die beklagte Aktien— geſellſchaft eine Genehmigung, wie ſie der Art. 58 a. a. O. vorausjeßt*), niemals nach— geſucht und erhalten hat“. Zur Sache iſt Folgendes ausgeführt: „Was aber die Störung des klägeriſchen Rechts durch die Verunreinigung des Fluſſes und Einleitung der Ab— wäſſer Seitens der Fabrik in den genannten Bach betrifft, ſo mag dahingeſtellt bleiben, ob die Vorinſtanz mit Recht aus der Beſtimmung des Art. 54 des Waſſerbenützungsgeſetzes, wonach jeder Ufereigenthümer berechtigt iſt, das an ſeinem Ufer vorbeifließende Waſſer zu jedem beliebigen Gebrauche zu benützen, die Folgerung zieht, daß jeder Ufereigenthümer berechtigt iſt, alles Waſſer, welches aus wirthſchaftlichen Gründen fortgeſchafft werden muß, nicht minder ſolche Stoffe, welche dem wirthſchaftlich benützten Waſſer ſich beimengen und vor deſſen Ableitung nicht wieder ausgeſchieden werden können, dem unterhalb liegenden Ufer— eigenthümer zuzuführen. Dieſer Satz beſteht in ſeiner Allgemeinheit weder nach dem Civilrechte, noch nach dem Waſſerbenützungsgeſetz. Im Uebrigen hat aber die Vorinſtanz in weiterer Ausführung mit vollem Rechte ſelbſt anerkannt, daß durch Art. 58 a. a. O. die Benützung des Waſſers zu chemiſchen Fabriken und überhaupt zu ſolchen Beſtimmungen, durch welche die Eigenſchaft des Waſſers auf ſchädliche Weiſe ver— unreinigt wird, unterſagt werden wollte, weßhalb alſo ein derartiger Gebrauch des Waſſers ausgeſchloſſen iſt und jede ſchädliche Veränderung der Beſchaffenheit des Waſſers durch Ein— leitung chemiſcher Stoffe unſtatthaft erſcheint. (Vgl. Art. 58 mit 39 des Waſſerbenützungs— geſetzes.) In dieſer Richtung iſt aber von den Vorinſtanzen ebenfalls thatſächlich feſtgeſtellt, daß der Fluß ſeitens der beklagten Fabrik in ſolcher Weiſe verunreinigt wird, daß er als Gebrauchswaſſer zu häuslichen, wirthſchaftlichen und gewerblichen Zwecken abſolut untauglich iſt. Angeſichts dieſer Feſtſtellung kann nicht davon die Rede ſein, daß die Vor— inſtanzen den geſetzlichen Begriff im Art. 58 „Veränderung der Eigenſchaft des Waſſers auf ſchädliche Art“ allzuweit ausgedehnt haben. Auch die Berufung der Reviſionsklägerin auf das reichsgerichtliche Urtheil vom 2. Juni 1886 (Sammlung Bd. 16 S. 178) nützt der— ſelben nichts, da dieſes Urtheil das bayeriſche Waſſerbenützungsgeſetz nicht zum Gegenſtand hat, übrigens auch dort als mit den Rechten des Unterliegers unvereinbar erklärt iſt, daß er jede beliebige Immiſſion zu dulden habe“. IV. Vereinsnachrichten. Auszug aus dem Bericht über die am 15. Sept. 1887 zu Hannover fattgehabte dritte ordentliche Generalverſammlung des verbandes von Fiſcherei-Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaften etc. für die preußiſchen Provinzen Rheinland, Weſtfalen, Hannover und Heffen-Nafan. Die am 14. September 1887 Abends abgehaltene Vorverſammlung war nicht ſehr zahlreich beſucht, wurde aber durch das Eintreffen des Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herrn Kammerherrn von Behr auf Schmoldow, und des Direktors der kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt in ) Die Vorinſtanz (Oberlandesgericht Bamberg) hatte dazu auch erörtert, daß die Zulaſſung durch die obgedachte Miniſterialentſchließung die Sachlage nur von dem für das Civilrecht ganz unpräjudizirlichen rein polizeilichen Standpunkt aus gewürdigt und behandelt, dagegen den Charakter einer verwaltungsrechtlichen Entſcheidung nicht an ſich getragen habe. 266 Hüningen, Herrn Haack erfreut, welche auch an der Generalverſammlung am folgenden Tage Theil nahmen. Zur Generalverſammlung waren etwa 40 Perſonen erſchienen, als Vertreter der kgl. preuß. Staatsregierung: die Herren Oberpräſident der Provinz Hannover, Wirklicher Geheimer Rath von Leipziger Excellenz, aus Hannover; Oberpräſidialrath Himly aus Münſter i. W. als Vertreter des Herrn Oberpräſidenten der Provinz Weſtfalen; Regierungspräſident von Cranach, Polizeidirektor von Brandt, Regierungsräthe Brügmann und Hamann, Landrath von Brünneck, Regierungsaſſeſſoren von Hake, Schmelzer und Spickendorf und Referendar Schlüter aus Hannover; als Vertreter der Städte Hannover und Linden: die Herren Stadt— direktor Haltenhoff und Bürgermeiſter Lichtenberg, ferner die Herren Oberfiſchmeiſter der Provinzen Rheinland, Weſtfalen und Sachſen: Gra venſtein aus Düſſeldorf, von Lancizolle aus Münſter i. W. und Wille aus Magdeburg, auch hatten ſich Herr Dr. Häpke aus Bremen und andere Freunde der Fiſcherei eingefunden. Als Vertreter der dem Verbande beigetretenen Vereine waren außer dem Vorſitzenden des Verbandes, Herrn Amtsrichter Adickes aus Neuhaus a. d. Oſte und dem Stellvertreter, Herrn Amtsgerichtsrath Seelig aus Kaſſel anweſend: I. aus der Rheinprovinz: für den Rheiniſchen Fiſcherei-Verein: Herr Oberfiſchmeiſter Gravenſtein aus Düſſeldorf; II. aus Weſtfalen; für den Kreis-Fiſcherei-Verein Brilon: Herr Landrath Federath aus Brilon; III. aus Heſſen-Naſſau: 1. für den Verein zur Beförderung der Fiſchzucht im Regierungsbezirk Kaſſel: Herr G. Seelig aus Fiſchhof bei Bettenhauſen; 2. für den Fiſcherei-Verein für den Regierungsbezirk Wiesbaden: Herr Oberſtlieutenant a. D. von Derſchau aus Auerbach in Heſſen; IV. für den Fiſcherei-Verein für die Fürſtenthümer Waldeck und Pyrmont: Herr Rentier von Dincklage aus Arolſen; V. aus Hannover: 1. für die kgl. Landwirthſchaftsgeſellſchaft: Herr Direktor, Landesökonomierath von Kaufmann aus Steuerwald; 2. für den Fiſcherei-Verein für das Weſergebiet: Herr Bürgermeiſter von Fiſcher— Benzon aus Hameln; 3. für den land- u. forſtwirthſchaftlichen Provinzialverein für das Fürſtenthum Lüneburg: Herr Landrath von Tzſchoppe aus Oldenſtadt bei Uelzen; 4, für den Provinzial-Landwirthſchaftsverein Bremervörde: Herr Amtsrichter Adickes aus Neuhaus a. d. Oſte. Nachdem die Generalverſammlung vom Vorſitzenden des Verbandes, Herrn Amtsrichter A dickes, mit einer Begrüßung der Erſchienenen eröffnet worden war, nahm Herr Oberpräſident von Leipziger und Herr Stadtdirektor Haltenhof das Wort zu bewillkommnenden Anſprachen. Der Vorſitzende erſtattete, nachdem mit dem Schriftführeramte die Herren Rentier von Dincklage und Sekretär Menge betraut waren, den Jahresbericht, woraus wir Folgendes entnehmen: Ueber die am 31. Juli v. J. zu Schwerte abgehaltene zweite ordentliche Generalverſamm⸗ lung iſt den Verbandsmitgliedern, zahlreichen Behörden und Privatperſonen ein ausführlicher Bericht im Dezember v. J. zugeſtellt worden. Wie in der Nachſchrift zu dieſem Berichte bereits mitgetheilt wurde, iſt in Ausführung der Beſchlüſſe jener Verſammlung: 1. der Herr Miniſter für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten um Zuwendung einer Staatsunterſtützung im Betrage von 300 M. für das Etatsjahr 1886/87 erſucht, und iſt, wie dankend anzuerkennen, ſolche Unterſtützung in Folge Beſchluſſes vom 24. Aug. 1886 dem Verband „zur Förderung ſeiner Zwecke“ auch gewährt worden; 2. Antwort auf die Eingaben des Verbandes gegen die Flußverunreinigung erbeten worden und erfolgt: a) vom Miniſterium des Innern unterm 20. Auguſt 1886 dahin, daß bereits ſeit längerer Zeit Verhandlungen ſchweben, wie am beſten den in der Petition ꝛc. zur Sprache gebrachten Mißſtänden abzuhelfen ſei und bezügliche eingehende Ermittlungen angeordnet ſeien; bei endgiltiger Regelung der Materie, die vorausſichtlich im Wege der Geſetzgebung erfolgen werde, würden ſelbſtverſtändlich auch die Intereſſen der Fiſchzucht und Fiſcherei gebührende Berückſichtigung finden; vom Staatsſekretär des Innern vorbehaltlich weiterer Mittheilung unterm 22. Auguſt 1886 dahin, daß er mit der kgl. preuß. Staatsregierung ins Benehmen getreten ſei; vom Miniſterium der geiſtlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten unterm 26. Auguſt 1886 dahin, daß die überreichte Petition ꝛc. wegen Erlaſſes von Beſtimm⸗ ungen gegen die Verunreinigung der Flüſſe in Anerkennung der Wichtigkeit des von ihr verfolgten Zwecks den Gegenſtand fortdauernder und eingehender Erwägung bilde, daß jedoch eine Entſchließung in Betreff der geſtellten Anträge noch nicht habe getroffen werden können; EN 3. unterm 18. Oktober v. J. an beide Häuſer des Landtages eine Petition um Beſeitigung oder Regelung der ſog. Adjazentenfiſcherei im Wege der Geſetzgebung gerichtet worden 2 or —— 267 — — — — | Dem vom damaligen Verbandsvorſitzenden ausgeſprochenen Wunſche gemäß hat die kgl. Landwirthſchaftsgeſellſchaft in Hannover eine der Verhandspetition ſich anſchließende Petition um Erlaß eines Geſetzes zur Regelung der Adjazenten- und Koppelfiſcherei und um Erleichterung der Bildung von Fiſchereigenoſſenſchaften an den Landtag und gleichzeitig eine Eingabe an den Landwirthſchaftsminiſter gerichtet um Erleichterung der Genoſſenſchaftsbildung. Im November hat der damalige Verbandsvorſitzende mit den Mitgliedern der zur Vorberathung des dem Provinzial— landtage von Hannover zur Begutachtung vorgelegten Entwurfes einer Ausführungsverordnung zum Fiſchereigeſetz von 1874 gewählten Kommiſſion, in Hannover verhandelt. Auf Antrag dieſer Kommiſſion, zu deren Sitzungen Herr Profeſſor Dr. Metzger, damals noch Oberfiſchmeiſter der Provinz Hannover, zugezogen war und deren Referent Vorſitzender zu ſein die Ehre hatte, hat der Provinziallandtag dann am 12. Dezember v. J. faſt einſtimmig, ähnlich wie der Kommunallandtag von Heſſen, beſchloſſen, ſtatt des bisherigen Syſtems der abſoluten Schonzeiten das vom Verbande gewünſchte gemiſchte Syſtem — Frühjahrsſchonzeit und Verbot des Fanges der Salmoniden für die Zeit vom 15. Oktober bis 15. Dezember — zu befürworten. Auch haben die auf S. 28 ff. des Berichtes über die vorige Generalverſammlung beſprochenen Wünſche bezüglich der Lachsfiſcherei in der Weſer in den Vorſchlägen des Provinziallandtages Berück— ſichtigung gefunden. Auf Veranlaſſung des Verbandsvorſitzenden hat der Verein zur Beförderung der Fiſchzucht im Regierungsbezirk Kaſſel an beide Häuſer des preußiſchen Landtages eine Petition um Berüd- ſichtigung der von dem Kommunallandtag in Kaſſel und dem Provinziallandtage in Hannover gefaßten Beſchlüſſe gerichtet. 5 Das Herrenhaus beſchloß in der Sitzung vom 21. März d. J., dieſe Petition der kgl. Staats⸗ regierung zur Erwägung, die Petitionen des Verbandes und der kgl. Landwirrhſchaftsgeſellſchaft, betreffend Regelung der Adjazenten- und Koppelfiſcherei und Erleichterung der Genoſſenſchafts— bildung aber zur Berückſichtigung zu überweiſen. Das Abgeordnetenhaus beſchloß dagegen in der Sitzung vom 30. April d. J., alle drei Petitionen der kgl. Staatsregierung zur Berückſichtigung in dem Sinne zu überweiſen, daß mög— lichſt durch provinzielle geſetzliche Vorſchriften: a I. die Adjazentenfiſcherei beſchränkt und geregelt, . II. die Bildung von Fiſchereigenoſſenſchaften möglichſt erleichtert, 8 III. die Einführung eines ſog. gemiſchten Schonzeitſyſtems an Stelle der jetzt beſtehenden ſog, abſoluten Schonzeiten in Ausſicht genommen werde. Obgleich die Agrarkommiſſionen beider Häuſer die Petitionen der Staatsregierung nur zur Erwägung überweiſen wollten, gelang es — abgeſehen von dem Schickſal der Kaſſeler Petition im Herrenhauſe — doch, dem verehrten Präſidenten des Deutſchen Fiſchereivereins, Herrn von Behr- Schmoldow im Herrenhauſe und Herrn Dr. Lotichius im Abgeordnetenhauſe unter kräftiger Unterſtützung durch die Herren Fürſt zu Solms-Braunfels, Spangenberg, Knebel, Mooren, Dr. Langerhans und Döhring die Mehrheit der Mitglieder der hohen Häuſer zu überzeugen, daß es nothwendig ſei, die Petitionen zur Berückſichtigung zu überweiſen. Dieſen Herren und den Berichterſtattern von Woyrſch und von Grote ſei herzlicher Dank, daß ſie der gerechten Sache zu dieſem kleinen Erfolge verholfen haben. In Folge dieſer Beſchlüſſe hat die Staatsregierung Erhebungen über die Adjazenten- und e e und die Genoſſenſchaftsbildung angeordnet, deren Reſultate noch nicht bekannt geworden ſind. Die Verordnung vom 8. Auguſt d. J., betreffend Ausführung des Fiſchereigeſetzes in der Provinz Hannover, berückſichtigt zwar einige Wünſche des Provinziallandtages, hält aber am Prinzip der abſoluten Schonzeit feſt. Ueber die Thätigkeit des Rechtspflegeausſchuſſes berichtete deſſen Vorſitzender, Herr Amts— gerichtsrath Seelig, Folgendes: Auf der letzten Generalverſammlung in Schwerte wurde bekanntlich Bildung eines Rechts— pflegeausſchuſſes unter Vorſitz des ſtellvertretenden Verbandsvorſitzenden, Amtsgerichtsrath Seelig- Kaſſel beſchloſſen. Derſelbe erklärte nach Befragung der einzelnen Gewählten, welche ſämmtlich die Wahl angenommen haben, mit Ausnahme des mit Amtsgeſchäften überlaſteten kgl. Regierungs- rathes Dr. Opitz-Wiesbaden, an deſſen Stelle Amtsrichter Wellſtein zu Braunfels jetzt Ober— lahnſtein auf Auffordern bereitwilligſt eintrat, den Ausſchuß für geſchaffen und beſteht derſelbe 50 920 letztgenannten und den Seite 23 des letzten Verbandsprotokolls namentlich aufgeführten acht Herren. In Anſpruch genommen iſt jedoch deſſen Thätigkeit von Verbandsmitgliedern bis jetzt noch nicht; ein Schreiben des Markſcheiders Carl Paul zu Betzdorf in Weſtfalen an den Heſſiſchen Fiſcherei⸗Verein, wegen Rathsertheilung in Uferbetretungsſachen, iſt vom letztgedachten Verein, weil zunächſt lokale Verhältniſſe betreffend, mit Wiſſen des Vorſitzenden des Rechtspflegeaus ſchuſſes dem ſich neu gebildet habenden Provinzialverein für Weſtfalen überwieſen, ob mit Erfolg, iſt nicht bekannt. Als eine Hauptaufgabe war dem Ausſchuß die Sammlung und baldthunlichſte Drucklegung ze. der ſeither ergangenen, für die preußiſche Monarchie im allgemeinen und ſpeziell für die vier weſt— lichen Provinzen wichtigen Entſcheidungen der Gerichts- und Verwaltungsgerichtshöfe über fiſcherei— liche Dinge zugewieſen und ſind von verſchiedenen Ausſchußmitgliedern dem Vorſitzenden einzelne hochintereſſante Entſcheidungen zugegangen; die Sichtung und Zuſammenſtellung, vor allem aber 28 — — die Vervollſtändigung des vorhandenen, einestheils einſchließlich der mit in Betracht zu ziehenden Nebendinge, insbeſondere der Flußverunreinigung, recht reichlichen, anderntheils aber ſpröden und ſchwierig in kurzen Sätzen zuſammenzuſtellenden Materials hat ſeither noch nicht erfolgen können und bedarf es dieſerhalb zunächſt der Unterſtützung, insbeſondere der Rathsertheilung der Ausſchußmitglieder, insbeſondere was die Darſtellungsweiſe und die Anordnung der Stoffe betrifft, was außerhalb der Generalverſammlung zu erledigen angeſtrebt werden joll. Es muß deshalb weiterer bezüglicher Bericht der nächſten Generalverſammlung vorbehalten bleiben. Inzwiſchen darf die Erwartung ausgeſprochen werden, daß die Verbandsmitglieder, die doch gewiß öfters Veranlaſſung haben, ſich wegen Rechtsfragen in Fiſchereiſachen ſchlüſſig zu machen, ſich der Exiſtenz des Rechtspflegeausſchuſſes des Verbandes erinnern werden, damit bei der nächſten Verſammlung auch über die Thätigkeit des Ausſchuſſes in dieſer Richtung berichtet werden kann. Der Berichterſtatter ſtellte zur Erwägung, ob es nicht zur Vermeidung hoher Drud- koſten genüge, ſtatt die von dem Rechtsausſchuſſe geſammelten gerichtlichen Erkenntniſſe in Fiſcherei— ſachen in extenso drucken zu laſſen, nur ein kurzes Reſumé aus denſelben zu geben, und wurde auf Anheimgabe des Herrn Oberſtlieutenants a. D. von Derſchau dieſe Frage von der Ver— ſammlung bejaht. Sodann beantragte der Vorſitzende, den mitanweſenden Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herrn Kammerherrn von Behr-Schmoldow wegen ſeiner großen Verdienſte um die Fiſchereiſache und insbeſondere um den Verband zum Ehrenmitgliede des Verbandes zu ernennen, welcher Antrag mit Freuden begrüßt wurde. Herr von Behr erwiederte mit warmem Dank und fügte namentlich noch Folgendes an: Die Fiſchereiſache iſt nicht nur in der Provinz Hannover vorwärts gekommen, ſondern in ganz Deutſch— land in erfreulichem Fortgange begriffen. In keinem Lande beſchäftigt man ſich ſo ernſthaft mit unſerer Sache wie in Deutſchland, was ſchon die zahlreichen Verſammlungen, welche in neueſter Zeit ſtattgefunden haben und noch ſtattfinden werden, bezeugen. Dieſer Sonnenſchein der öffent- lichen Aufmeikſamkeit bietet uns eine Garantie dafür, daß wir das Rechte finden werden, um unſere Gewäſſer beſſer als bisher nutzbar zu machen. Der Deutſche Fiſcherei-Verein iſt ſeit einer Reihe von Jahren bemüht, in Verbindung mit anderen Vereinen die auf die Hebung der Fiſch— zucht gerichteten Beſtrebungen nach Kräften zu fördern. Dabei die dringende Bitte: „Arbeiten Sie mit dem bisherigen Eifer und Fleiße weiter und halten Sie das Erreichte mit der dem nieder— ſächſiſchen Charakter nachgerühmten Zähigkeit feſt“. Die Hauptthätigkeit des Deutſchen Fiſcherei-Vereins iſt darauf gerichtet, unſere ſchönen Ströme wieder fiſchreicher zu machen. Es iſt gar nicht abzuſehen, wie reich dieſelben werden könnten, wenn die Sache richtig angefaßt wird, und wenn die noch vorhandenen Hinderniſſe beſeitigt werden. Der Lachsreichthum in unſeren Strömen iſt in den letzten Jahren erheblich geſtiegen und er wird weiter zunehmen, wenn man die Lachsbrut an rechtem Orte und zu rechter Zeit ausſetzt. Die Lachsbrut muß in kälterem Waſſer erbrütet werden; aus einer in einem Waſſer von 6—do Wärme erzeugten Brut kann nach Redners Ueberzeugung nicht viel werden. Die Vermuthung ſpricht dafür, daß ein kleiner Fiſch, welcher aus einem Waſſer von 6—8° in das viel kältere Waſſer des Stromes ausgeſetzt wird, zu Grunde gehen muß. Es iſt daher durchaus wünſchenswerh, daß die Lachsbrutanſtalt zu Hameln auf ein kühleres Waſſer Bedacht nimmt. Es ſchmerzt den Deutſchen Fiſcherei-Verein gar ſehr, daß er ſo ſchwer Nachrichten über die Reſultate ſeiner Arbeit erlangen kann. Wenn derſelbe Anfragen über die Exträge des Fanges ſtellt, um beurtheilen zu können, welche Erfolge das Ausſetzen von Lachs- und anderer Fiſchbrut gehabt hat, ſo erhält er oft ablehnende Antworten. Man ſollte die erbetenen Mittheilungen doch gerne machen, um dem Deutſchen Fiſcherei-Vereine die Freudigkeit zur Weiterarbeit zu erhalten. Als der Verein vor acht Jahren ſeine Wirkſamkeit in der Provinz Hannover begann, war in Hannover kein Sachverſtändiger vorhanden, welcher Anleitung zum Bau guter Karpfen- und Forellenteiche geben konnte. Auf Veranlaſſung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins hat der Fiſchmeiſter Müller aus Tſchiſchdorf dann die Provinz bereiſt und eine Reihe von Teichanlagen in der Lüneburger Heide projektirt, welche ſehr gut ausgeführt ſein ſollen. Es iſt dem Verbande zu rathen, dahin zu wirken, daß in jeder Provinz ein Sachverſtändiger gewonnen wird, welcher auf Anſuchen von Grundbeſitzern ſolche Anlagen zu projektiren im Stande iſt. a Bekanntlich müſſen die kgl. Oberförſter jetzt einen Curſus in der künstlichen Fiſchzucht auf der Forſtakademie durchmachen. Wie wäre es, wenn man auch den Förſtern die Gelegenheit böte, ſich mit der künſtlichen Fiſchzucht bekannt zu machen? Wie mancher Förſter hat in ſeinem Bezirke Gewäſſer, welche mit Fiſchen beſetzt werden könnten. Man müßte den Förſtern Gelegenheit geben, mit Hilfe einer kleinen Unterſtützung einen Curſus an beſtimmten Orten durch⸗ zumachen, und dürfte es ſich empfehlen, die Sache den Herren Oberpräſidenten in den einzelnen Provinzen ans Herz zu legen. N Ferner wäre in Erwägung zu ziehen, ob nicht mit größerer Strenge gegen das Flachs— röten vorzugehen iſt. . Von großer Wichtigkeit iſt auch die Aalfrage. Man kann darüber verſchiedener Anſicht ſein, aber das ſteht doch feſt, daß von der jährlich aus dem Meere aufſteigenden Brut ein großer 269 Theil bei den Verſuchen, die Wehre zu überſteigen, zu Grunde geht. Der Aufſtieg der jungen Aale nach oberen Flußläufen muß thunlichſt erleichtert werden. Speziell iſt die Aufmerkſamkeit der Provinz Hannover auf die Bevölkerung der Oſtfrieſiſchen Sielgräben mit Aalen oder Hechten zu lenken und darauf aufmerkſam zu machen, daß im Winter Löcher in das Eis zu ſchlagen ſind, weil ohne ſolche eine Eisdecke nach einiger Zeit das Abſterben der Fiſche bewirkt. Auch die Frage verdient eine beſondere Aufmerkſamkeit, ob und in wie weit es möglich iſt, die künſtliche Erzeugung der als Fiſchnahrung ſehr werthvollen Cruſtaceen zu jeder Jahreszeit vorzunehmen. Herr Oberfiſchmeiſter Gravenſtein bemerkte für den Rheiniſchen Fiſcherei-Verein Folgendes: Der Rheiniſche Fiſcherei-Verein lege großen Werth darauf, daß möglichſt viele Lachseier befruchtet und ausgebrütet würden, halte es deshalb für nothwendig, daß der Lachs zum Zweck der künſtlichen Fiſchzucht auch während der Schonzeit gefangen werden dürfe. 5 Auch die Otternvertilgung liege dem Vereine ſehr am Herzen; er habe für 286 Ottern 1430 & Prämien gezahlt und 14 Otterfallen im Werthe von 147 M vertheilt. Redner wolle beſonders aufmerkſam machen auf die ſehr wichtigen Veröffentlichungen des Dr. Barfurth über die zeitweilig eintretende Unfruchtbarkeit der Salmoniden, insbeſondere des Winterſalms. Herr Oberſtlieutenant a. D. von Derſchau theilte bezüglich der auf dem Fiſchereitag in Freiburg aufgetretenen Streitfrage über das Vorkommen der Meerforelle mit, daß die aus den rheiniſchen Gewäſſern als „Meerforellen“ verkauften Fiſche nichts weiter als junge Lachſe ſeien. Als er noch zweiter Vorſitzender des Rheiniſchen Fiſcherei-Vereins geweſen, habe er mehrfach Beobachtungen hierüber angeſtellt. Er habe aus der Sauer Fiſche unter dem Namen „Meerforelle“ erhalten, welche junge Lachſe geweſen ſeien. In den Hotels mehrfach als Meerforellen ſervirte Fiſche hätten ſich ebenfalls als junge Rheinlachſe erwieſen. Er könne deshalb nicht an die Exiſtenz der trutta im Rheine glauben; möchte aber nichts deſto weniger empfehlen, daß der Herr Vor— ſitzende des Deutſchen Fiſcherei-Vereins den Herrn Profeſſor von Lavalette zu Bonn zu einer wiſſenſchaftlichen Enquete über dieſe Frage veranlaſſe. Herr Oberfiſchmeiſter Gravenſtein konſtatirte, daß ſeines Wiſſens nur einmal eine Meer— forelle im Rheine gefangen worden ſei. Herr Oberſtlieutenant von Derſchau, Vorſitzender des Fiſchereiꝙ-Vereins für den Regierungsbezirk Wiesbaden berichtete: Die kgl. Regierung zu Wiesbaden habe zu ſeiner Freude eine Statiſtik über Beſtrafungen von Fiſchfreveln eingerichtet, die Zahl der Beſtrafungen habe ſich auf 172 belaufen. Im genannten Bezirke ſei der geborene Aufſeher der Ströme und Bäche der Forſtfiscus, aber es habe kein Forſtbeamter eine Anzeige gemacht; die größte Hilfe gewährten die Gendarmen. In Wiesbaden und den übrigen Bädern des Bezirks beſtänden faſt / der gekauften Fiſche aus geſtohlenem Gute und ſei deshalb jeder zu Prämien für Gendarmen verwendete Groſchen gut angelegt. Die heutige Art und Weiſe der Bewirthſchaftung des Rheins in Heſſen-Naſſau müſſe geändert werden, und rufe er dazu den Verband zu Hilfe. Es müſſe eine einheitliche Bewirthſchaftung der Waſſerflächen ſowohl auf dem linken wie auf dem rechten Ufer eintreten. Jetzt befänden ſich oft auf 1 Kilometer Flußlänge 90 Fiſchereiberechtigte. Die Ottervertilgung habe erfreulich zugenommen; 80 Prozent der erlegten Ottern allein entfielen auf den Kreis Wetzlar. An den gegenwärtigen Herrn Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins richte er bei dieſer Gelegenheit die Bitte, bei etwaigen Anträgen aus den Provinzen den früher eingeſchlagenen Weg wieder zu betreten und die Antragſteller zunächſt an die Provinzialvereine zu verweiſen. (Fortſetzung folgt) V. Offener Briefwechſel. 50 Herrn E. Sch. in Sch. Im S 45 des Preußiſchen Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874 nach der Faſſung der Novelle vom 30. März 1880 ſteht wörtlich geſchrſeben: „Den Fiſchereiberechtigten iſt geſtattet, Fiſchottern, Taucher, Eisvögel, Reiher, Kormorane und Fiſchaare ohne Anwendung von Schußwaffen zu tödten oder zu fangen und für ſich zu behalten.“ Dieſe Beſtimmung gilt für den ganzen Umfang der preußiſchen Monarchie, alſo auch für die preußiſche Provinz Sachſen. Hienach darf der Fiſchereiberechtigte als ſolcher zur Otternerlegung keine Schußwaffe anwenden. Will er eine ſolche gebrauchen, ſo muß er Jagdrecht und auch den jagdpolizeilich vorgeſchriebenen Jagdſchein haben. Das Gleiche gilt natürlich von jedem Jäger, der Fiſchottern ſchießen oder fangen will, ohne ſelbſt fiſchereiberechtigt zu fein. Wenn da— gegen der Fiſchereiberechtigte in ſeinem Rechtsgebiete Fiſchottern nur fangen und ohne Schußwaffen tödten will, ſo braucht er dazu, nach unſerer Auffaſſung, keinen Jagdſchein. Fragen Sie übrigens auch preußiſche Juriſten. a — VI. Vermiſchte Mittheilungen. Todesfall. In Amerika ſtarb jüngſthin der bekannte Fiſchzüchter Seth Green, Erfinder des ſchwimmenden Brutkaſtens für Shadfiſchzucht. Sein Name genoß ein großes Renommée. Doch wurde auch ſchon behauptet, daß ſeine fiſchzüchteriſchen Leiſtungen da und dort überſchätzt worden ſeien. Fiſchzuchtanſtalt in Neuſtadt a. d. W. Nach einem Ausſchreiben des Fiſcherei— Vereins für das obere Naabgebiet hat der um die Fiſchzucht hochverdiente Herr Amts— gerichtsſekretär Klughardt in Neuſtadt a. d. W. die fernere Führung der dortigen Fiſch— brutanſtalt aus Geſundheitsrückſichten eingeſtellt, was wir bei den reichen Erfahrungen und dem hohen Eifer des genannten Herrn ſehr bedauern. Interimiſtiſch führt Herr Bürgermeiſter Gücker in Neuſtadt a. d. W. die Anſtaltsgeſchäfte. Fiſcherei-Ausſtellung. In der Zeit vom 7. bis 10. September fand in Hainfeld (Oeſterreich, an der St. Pölten — Leobersdorfer Bahn) eine Fiſcherei— Ausſtellung ſtatt. Fiſchzucht⸗Anſtalten in dem preußiſchen Regierungsbezirk Kaſſel. Es erzielten in der Brutperiode 1887/88 an Forellen-Jungfiſchen A. im Rheingebiet ſpeziell: I. 1. im Kinziggebiet: die Fürſtlich Iſenburg-Wächtersbach'ſche Brutanſtalt zu Hammer 7100 Stück, II. im Sinngebiet: 2. Balthaſar Ochs zu Oberzell 7500 Stück, III. im Lahngebiet: 3. Vereins-Brutanſtalt Münchhauſen 42,500 Stück. B. im Weſergebiet und ſpeziell: IV. im Werragebiet: 4. Forſthaus Querenberg bei Groß— almerode 12,000 Stück, 5. Auramühle des Nicolaus Bohn bei Tann 71,000 Stück, 6. Brutanſtalt Wüſtenſachſen (Frey u. Happel) 9500 Stück. V. im Fuldagebiet: 7. Vereins-Brutanſtalt Fiſchhof bei Kaſſel 43,000 Stück, 8. Forſt⸗Etabliſſement Guttels bei Rotenburg 5500 Stück, 9. Brutanſtalt zu Oberngeis (Reinemann), Kreis Hersfeld, 32,800 Stück, 10. Vereins-Brutanſtalt zu Hersfeld 500 Stück, 11. desgl. zu Rasdorf bei Hünfeld 5200 Stück, 12. Brutanſtalt zu Gershauſen bei Niederaula (kgl. Förſter Neumann) 11,500 Stück, 13. desgl. zu Oberaula (kgl. Oberförſter Borgmann) 3500 Stück, 14. desgl. zu Dietershauſen bei Fulda (E. Groß) 45,000 Stück, 15. land⸗ wirthſchaftliche Zentral-Brutanſtalt zu Halingsmühle bei Fulda 200,000 Stück, 16. Brut⸗ anſtalt zu Döllbach (J. St. Roth) 30,000 Stück, 17. desgl. zu Rodholz (Ph. Krönung und Genoſſen) 110,000 Stück, 18. gräfl. Froberg-Montjoiſche Brutanſtalt zu Gersfeld 20,000 Stück, insgeſammt 656,600 Forellen-Jungfiſche. Aeſcheneier ſcheinen nicht zur Erbrütung gekommen zu ſein. Der ſehr ungünſtige, insbeſondere langdauernde Winter ſcheint der Gewinnung hinderlich geweſen zu ſein. An ſonſtigen Fiſcharten hat E. Neumann (Gershauſen) noch erbrütet: 870 Stück Bachſaiblinge und 10,000 Stück Seeforellen zu eigenem Gebrauche. An Lachs (Salmo Salar) ſind von den Brut— anſtalten Fiſchhof 166,250 Stück, Münchhauſen 165,950 Stück, d. h. insgeſammt 332,200 Stück Jungfiſche erbrütet und faſt ſämmtlich in die Eder und die oberen Zuläufe der Fulda und Werra ausgeſetzt. Insgeſammt ſind demnach im Frühjahr 1888, ſoweit hat feſtgeſtellt werden können, 999,670 Stück künſtlich erbrüteter Jung⸗ fiſche den Gewäſſern des Vereinsgebietes zugeführt. Aus Schleswig⸗Holſtein, 14. Auguſt. Am Samstag wurde durch eine Kom— miſſion, beſtehend aus den Herren Profeſſor Möbius aus Kiel, Regierungsrath Gaye und Gebrüder Fedderſen (letztere als Induſtrielle) aus Schleswig, die bei Schlei⸗ münde in der Oſtſee ausgelegten amerikaniſchen Auſtern beſichtigt. Man fand die Auſtern lebend vor, und wie wir vernehmen, ging das Urtheil der Kommiſſion dahin, daß eine Züchtung der amerikaniſchen Schalthiere in der Oſtſee nicht aus— geſchloſſen ſei. („Kölniſche Ztg.“) IL. Segeberg, 2. Auguſt. Die Kreis-Fiſcherei-Kommiſſion bereiſte nebſt dem Fiſchmeiſter des Schleswig-Holſteiniſchen Vereins im Laufe des vorigen Sommers den Kreis Segeberg, theils zu dem Zwecke, auf die Hebung der Fiſchzucht zu wirken, dann aber auch, um die Gewäſſer auf ihre Zweckmäßigkeit zur Ausſetzung von Fiſchbrut zu prüfen. Jetzt iſt nach den gegebenen Anregungen hier beſchloſſen worden, eine Genoſſen— 3 271 ſchaft zu bilden für das Flußgebiet der Branau und ihrer Nebenauen zur beſſeren Aus— nutzung der Fiſcherei. Es haben ſich ſofort verſchiedene Ortſchaften angeſchloſſen, und bewilligte der Kreistag 300 M Beihilfe. Es wird ein Koſtenanſchlag von dem Fiſch— meiſter aufgeſtellt und werden die geeignetſten Plätze für die Fangvorrichtungen und Brutſtätte nausgewählt werden. Zu den künftigen öſterreichiſchen Landes- Fiſchereigeſetzen. Die „Wiener Gemeinde⸗Zeitung“ ſchreibt: Inſoweit ſich die bisherigen Gutachten über die Regierungs— vorlagen überſehen laſſen, wurden zwei weſentliche Gebrechen derſelben nahezu überall unberückſichtigt gelaſſen. Es ſind in gedrängteſter Kürze folgende: Erſtens iſt das fiſchereiwirthſchaftliche Verhältniß der in ſtehende Gewäſſer einmündenden fließenden Waſſerſtrecken zu den Seen und Teichen nicht gründlich geregelt. Alinea 2 des § 14 der Vorlage nimmt ſolche für die Bewirthſchaftung ſtehender Gewäſſer einflußreiche Strecken nur von der Einbeziehung in — Pachtreviere aus, wenn überdieß der Fiſcherei— rechtsbeſitzer in denſelben, zugleich auch im See oder Teich ein Fiſchereirecht hat. Nach § 36 ſollen ſolche Strecken zum See-, reſp. Teich-Fiſchereibetrieb geſchlagen werden. Dafür aber, was zu geſchehen hat, wenn die fragliche einflußreiche Waſſerſtrecke ein — Eigenrevier oder deſſen Beſtandtheil bildet, oder wenn die zufällige Bedingung der gleichzeitigen Fiſchereiberechtigung im ſtehenden und im fließenden Einmündungswaſſer nicht zutrifft, darüber enthält der Entwurf gar keine Beſtimmung. Der ſteiermärkiſche Fiſchereiverein und die oberöſterreichiſche Enquete haben hierauf aufmerkſam gemacht. Zweitens iſt nicht die richtige Vorſorge getroffen, daß die in gewiſſen Gewäſſern nach ihren Standortsverhältniſſen nur zur Laichzeit erlangbaren Fiſcharten unter beſtimmten Bedingungen und Vorſichten (z. B. Wochenſchontage, künſtliche Nachzucht u. ſ. w.) auch zur Laich⸗(Schon⸗) Zeit gefangen werden können? Die im $ 56 enthaltene dießfällige Ausnahmsbeſtimmung iſt übel angebracht, weil die Bewilligung einer ſolchen Ausnahme durch die Bezirksbehörden ein allgemeines, von der Landesbehörde vorausgeſchicktes Fiſchereiverbot nach §S 55 für jene Gewäſſer vorausſetzt, wo ſich die Nothwendigkeit ähnlicher Ausnahmen ergäbe. Abgeſehen davon, daß die Landesbehörden daher oft ein, ſonſt vielleicht ganz überflüſſiges, allgemeines und zeitweiſes Fiſchereiverbot nur darum ergehen laſſen müßten, damit die Bezirksbehörden ſpäter die beregten Ausnahmen bewilligen könnten, entſpricht dieſer Modus dem Bedürfniſſe einer ſtabilen Geſtattung des Fangens ſolcher Fiſcharten zur Laich-(Schon-)Zeit an gewiſſen Orten, wenn auch unter rigoroſen Bedingungen, keineswegs. In Oberöſterreich wurde die autoritative Aufmerkſamkeit auf dieſe Frage bereits gelenkt. VII. Sifcderei- und Jiſchmarktberichte. L. Ellerbeck, 15. Auguſt. Es ſind ſchon mehrere Sendungen an Heringen von dem großen Belt eingetroffen und werden dieſelben wohl bald ihren regelmäßigen Gang nehmen. Der Preis it noch hoch, die Güte des Fiſches vorzüglich und wurde ein Theil zu Fleckheringen verarbeitet. Das Exportgeſchäft mit Aalen war ſehr lebhaft. Oſtſeekrabben gelangten namentlich von der Schlei in den Handel und werden mit 0,60 bis 1,00 & bezahlt. Die Waare nimmt ſchon an Güte ab und ſind die Krabben kleiner. L. Ellerbeck, 27. Auguſt. Im Anfang der verfloſſenen Woche war die Heringszufuhr von Korſoer, Nyborg und Kjeſteminde recht rege, nahm aber gegen Ende derſelben bedeutend ab. Es koſteten Makrelen 50 — 60 J per Stück, Oſtſeekrabben 1,20 &, per Liter, Aale, geräuchert 1,20 bis 1,40 , per ½ Kilo. Fette Herbſtheringe 5—10 4. L. Altona, 20. Auguſt. Für den Monat Juli iſt der Fiſchfang als ein nicht ſehr ergiebiger zu verzeichnen. Es wurden die Fiſche aus 66 Ewern in Auktion für folgende Preiſe im Durch— ſchnitt verkauft: für Seezungen 1,7 /, Steinbutt 63 , Kleiße 39 , Schollen 9 , Schellfiſch 10 4, Kabeljau 11 , Knurrhahn 65 J, Rochen 6 3 per ½ Kilo, Taſchenkrebſe 8 J, Hummer 1,50 4, Auſtern 100 Stück 1 M Die Einnahmen betrugen im Ganzen 38,000 / Störe wurden 315 Stück in Auktion verkauft zu 11,424 / L. Altona, 22. Auguſt. Geſtern lagen am Fiſchmarkt 5 Ewer und 21 Jollen mit See— und Flußfiſchen. Durchſchnittspreiſe bedangen Schollen 5—10 u. 15 , Seezungen 49-65 4, Steinbutt 35—65 2, Kleiße 25—504, Schellfiſche 39, Lachſe 1,25 — 1,85 ., Aale 0,40 1,15 M 212 ä ——ů— per ½ Kilo, Elbbutt 0,75 — 4,00 u. 4,50 M, Sture bis 80 4 per Stieg. Die Fiſcher berichten, daß auf den Elbinſeln eine gewaltige Panik herrſche wegen der durchgegangenen Krokodile und daß die Arbeiter aus Furcht ihre Fiſcherarbeit eingeſtellt haben. 4 L. Altona, 30. Auguſt. Unter der ungünftigen Witterung während des ganzen Sommers hatten die Fiſcher ſtets zu leiden und herrſcht unter ihnen eine gedrückte Stimmung, da der Fang an Seefiſchen in keiner Weiſe ein zufriedenſtellender war. Und wie der Fang, ſo war auch die Nachfrage nach Fiſchen eine geringe, wenigſtens nicht annähernd ſo bedeutend wie ſonſt um dieſe Zeit, zu welcher die Lieferungen an die Seebäder ſtattfinden, die aber ebenfalls abgeſchwächt wurden, da der Beſuch der Bäder geringer war wie gewöhnlich. Durch dieſe Verhältniſſe ſank, trotz des geringen Fanges, der Preis. L. Travemünde, 15. Auguſt. Das Reſultat des Fiſchfanges im Monat Juli war: 610 Kilo Krabben, 1,432 Stieg Butte, 443 Kilo Aale. Bezahlt wurden erſtere mit 1,80 M, letztere mit 50 per ¼ Kilo, Butte ausgeſucht große 2,50 &, kleine mit 1,20 M. per Stieg. L. Rendsburg, 18. Auguſt. Auf dem Fiſchmarkte waren namentlich Butte zu 20 bis 30 J per Stück, einzelne Dorſche 15—25 , ein ſehr großer, 4 Kilo ſchwerer 40 f per ½ Kilo, Brachſen 40 , Plite 20 , kleinere Barſche 25 , einzelne große 40 J per ¼ Kilo, Aale 40—60 4. L. Gelting, 16. Auguſt. Die Fiſcher klagen ſehr über den ſchlechten Buttfang in der hiefigen Bucht zu dieſer Zeit, da ſie auf dieſen Fang namentlich angewieſen ſind und ſind die gefangenen Thiere recht klein. Hiezu kommt noch, daß die Zahl der Fiſchhändler, welche früher recht bedeutend war, in den letzten Jahren ſehr abgenommen hat. Dieſe Erſcheinung iſt auch anderweitig zu verzeichnen und beruht wohl darauf, daß die Händler ſich die Waare durch die Bahnen raſch zuführen laſſen und nicht mehr an Ort und Stelle ſelbſt erſcheinen, um zu kaufen. Inserate. u älteste deutsche : iſch Netze Rautierall- Für . e e w. Miert. folg garantirt — empfiehlt H. Blum, Netz⸗ (vorm. R. Weber) fabrikation in Konſtanz, Baden. Preiscour. frei. 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Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal. zer 5 a te die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 Auers e ! + en allen armen und e ue O 9 E A1 m SER: 5 175 n uchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ mintiſtration, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtraße 48/2 l. 7 Bäleriſchen Piſcherei-Teitung. Organ für die Geſammlinlereſfen der Filcherei, ſowie für lie Beſtrebungen ler Filherei-Dereine: in Sonderheit Organ der Landes- Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſlfalen, Hannover und Heſſen⸗Naſſau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, beſterreich- Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Tiſcherei Verein. ö Nr. 23. München, 20. September 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ag Inhalt: + Maximilian v. Pracher. — J. Erforſchung ſchweizeriſcher See'in. — II. Krebszucht⸗ Verhältniſſe in Elſaß⸗Lothringen. — III. Die geſplitzte Fliegenruthe aus Bambusrohr. — IV. Vereins nachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — Inſerate. T Mit aufrichtiger Betrübniß empfingen wir die Nachricht, daß am 1. September 1888 Seine Exrellenz Derr Maximilian v. Pracher, königl. Regierungspräſident der Oberpfalz und von Regensburg, Romthur des Verdienſlordens der bauer. Krone, Komthur des Verdienſtordens vom hl. Michael, Inhaber des Derdienfkrenzes für die Jahre 1870/71, Ritter des preuß. Kronenordens 3. Al. m. r. Kr., Ehrenbürger der Stadt Regensburg etc. im 69. Lebensjahre ſanft aus dieſem Leben geſchieden iſt. Um ſeiner vor— trefflichen Eigenſchaften und feiner perſönlichen Liebenswürdigkeit willen ſtand er allgemein in höchſter Verehrung. Beſonders aber die Fiſcherei— 274 freunde haben in dem Hingegangenen einen überaus warmen Freund und werkthätigen Förderer ihrer Beſtrebungen zu betrauern, deſſen hin— gebende Thätigkeit auf dem Gebiete der Fiſchereipflege nicht allein der von dem Verſtorbenen verwalteten Oberpfalz zu Gut kam, ſondern auch weit darüber hinaus anregend und ermunternd wirkte. Sein Andenken wird darum auch unter den Fiſchereifreunden allüberall in Ehren ge— halten werden! R. EF. I. Erforſchung ſchweizeriſcher See'n. Die ſchweizeriſche naturforſchende Geſellſchaft hat, in Anbetracht der Wichtigkeit des Studiums der ſchweizeriſchen See'n in volkswirthſchaftlicher und wiſſenſchaftlicher Beziehung, eine Kommiſſion ernannt mit dem Auftrage, das Arbeitsfeld für erwähntes Studium zu begrenzen, und die diesbezüglichen Arbeiten zu organiſiren und durchzuführen. In die Kommiſſion wurden gewählt die Herren: Dr. F. A. Forel, Profeſſor in Morges, J. Coaz, Oberforſtinſpektor in Bern und Dr. Aſper, Profeſſor in Zürich. Die Kommiſſion wirbt ſich eine Anzahl lokaler Mitarbeiter. Der Kommiſſionsniederſetzung war ein Expoſes des Herrn Prof. Dr. F. A. Fovel vom 1. Auguſt 1887 vorausgegangen, welchem Schriftſtücke wir Folgendes in Ueberſetzung entnehmen: „Die Geſammtfläche der Schweizer Seen beträgt mehr als 2100 qkm; fie reprä= ſentirt einen bemerkenswerthen Bruchtheil, mehr als den 20. Theil des Geſammtterritoriums des Landes. Die großen Waſſermaſſen ſpielen eine beträchtliche Rolle im nationalen Leben. Die See'n ſind Verkehrswege und Grenzlinien zwiſchen den Kantonen, ſie geben den Bezirken, welche ſie beſitzen, ihren Charakter und ihren beſonderen Reiz. Aus dem Geſichtspunkte der Meteorologie find fie wichtige Faktoren des Thal⸗ klimas. Vom hhygieniſchen Geſichtspunkte aus dienen ihre Waſſer zum Getränke der Bevölkerung und zur Begießung der Pflanzen; die Fiſche, welche ſie beherbergen, ſind eine köſtliche Quelle der Ernährung des Menſchen; ihre Fauna und ihre Flora, ebenſo wie die Fauna und Flora des Landes, im Waſſer wie in der Luft, ſind integrirende Beſtandtheile des großen Kreislaufes, welcher die organiſche Materie unter den verſchiedenen lebenden Weſen zirkuliren läßt. Vom techniſchen Geſichtspunkte aus, haben die See'n eine hauptſächlich regulirende Funktion auf den Lauf der Flüſſe und verurſachen andererſeits durch den ungleichen Stand ihrer Ufer im Laufe der Zeiten nur zu häufige Einſtürze und Untergrabungen. Vom wiſſenſchaftlichen Geſichtspunkte aus bieten uns die See'n eine Menge von Problemen, welche die Phyſik, die Chemie, Hydraulik, Zoologie und die Botanik berühren; die Naturgeſchichte der See'n iſt ein weſentliches Kapitel der phyſikaliſchen Geographie. All' dieſe für die Volkswirthſchaft und für die Wiſſenſchaft in anderen Richtungen intereſſanten Fragen können an jedem der See'n getrennt' ſtudirt werden. Viele von ihnen haben ſchon den Gegenſtand von Arbeiten gebildet, welche unſere Geſellſchaft und unſer Vaterland ehren. Aber Geſammtſtudien (nach einem Generalplan gemacht), welche nützliche Vergleiche von einem See zum anderen und allgemeine Schlußfolgerungen zulaſſen, ſind erforderlich für viele Fragen. Es iſt Aufgabe unſerer Geſellſchaft, dieſe Unterſuchungen zu organiſiren, indem ſie ihnen einen gemeinſamen Antrieb und eine einheitliche Richtung gibt. Die Gegenſtände der Studien, welche auf den erſten Blick hin gemeinſame vergleichende Arbeiten zu verdienen ſcheinen, dürften ſich unter einige Hauptkapitel reihen: FE 275 — — —-—-— 1. Hydrographiſche Studien, Seekarten. 2. Studien des Seebodens. 3. Chemiſche Unterſuchungen der Wäſſer der See'n und ihrer Zuflüſſe. 4. Studien über die Temperatur der Gewäſſer. 5 5 „ „DDurchſichtigkeit und die Farbe der Wäſſer. 6 5 „ „ Wogen (Wellen) und Strömungen. 7 „ „ „Schwankungen der Höhe der Wäſſer. 8. „ See-Fauna und -Flora ꝛc. ꝛc. Einige dieſer Fragen ſind ſchon im Studium begriffen, und die wichtigen Arbeiten des eidgenöſſiſchen topographiſchen Bureaus, der ſchweizeriſchen hydrometriſchen Kommiſſion, ꝛc. werden als werthvolle Baſis dienen für weitere Unterſuchungen und für die noth— wendigen Geſammtſchlußfolgerungen (generalisations). Andere Fragen haben ſchon den Gegenſtand von Spezialarbeiten abgegeben. Aber die wiſſenſchaftlichen Generalreſultate müſſen erſt ausgearbeitet werden, und für viele Fragen ſind ganz neue Unterſuchungen erforderlich“. Obgenannte Kapitelſerie iſt acceptirt in einem Zirkulare Nr. 2 der Kommiſſion für Seeforſchung vom Februar 1888, indem dabei nur ein weiteres Kapitel: „Generelle Schriften“ vorangeſtellt iſt. Zirkular Nr. 3 vom März 1888 ſchlägt ein ſpezielles Thema mit folgenden Ausführungen vor: „Das Studium der Temperatur der See'n iſt einer der wichtigſten Gegenſtände, die ſich unſerer Thätigkeit darbieten. Wir beſchäftigen uns, dieſes Studium nach verſchiedenen Richtungen zu organiſiren und zu veranlaſſen. Für heute lenken wir Ihre Aufmerkſamkeit auf die Eisbildung der See'n. Gewiſſe See'n ſind jedes Jahr gefroren, andere ſind nur zufällig einmal mit Eis bedeckt, nur ſelten oder nur zum Theile, andere endlich gefrieren niemals. Die Dauer ſolcher Eisbildungen iſt eine der intereſſanteſten und am leichteſten wahrnehmbaren Thatſachen, welche einen Anhaltspunkt bieten für das ſpezielle Klima jedes See's. Wir erſuchen fortan mit Genauigkeit zu notiren: a) das Datum des Auftretens des Zugefrierens Ihres Seee's; b) den Eisbildungsmodus; ob das Gefrieren ein plötzliches und allgemeines iſt, ob es den ganzen See in einer Nacht überraſcht, oder ob es im gegentheiligen Falle ein langſames, progreſſives oder partielles iſt; c) das Datum des Aufthauens, mit Bezeichnung des Weſens des Phänomens; d) einige Meſſungen der Eisdicke in den verſchiedenen Epochen der Periode des Gefrorenſeins; e) wenn es mehrere allmählige Phaſen des Gefrierens und Aufthauens gibt, die näheren Umſtände davon. f) Wir empfehlen Ihnen noch zu beobachten die Fälle temporären Gefrierens, welche an verſchiedenen See'n am Ende des Winters vorkommen. Wenn der See abgekühlt und ruhiges Wetter iſt, genügt oft eine reine Nacht, bei großer Radiation, um die Bildung einer dünnen Schichte Eis auf der Oberfläche des Waſſers hervorzubringen; dieſes Eis wird im Allgemeinen in der Mitte des nächſten Tages verſchwinden. Eine ſolche Erſcheinung iſt intereſſant; ſie beweiſt einestheils die Abkühlung der Temperatur des See's unter 4°, das Maximum der Dichtheit des Waſſers, anderntheils eine mächtige Radiation nach dem Raum gegenüber einer ſehr reinen Atmoſphäre. Beobachtungen über dieſe Erſcheinungen, von Jahr zu Jahr fortgeſetzt und verglichen von einem See zum andern, werden ſich ſehr inſtruktiv geſtalten.“ II. Krebszuchtverhältniſſe in Elſaß- Lothringen. Bekanntlich gehörten zu denjenigen Gewäſſern, welche durch die bekannte Seuche ihre Krebsbeſtände ſchon vor Jahren verloren, beſonders die in Elſaß-Lothringen. Später wurden dort vielfache Verſuche gemacht, die Krebsbeſtände zu regeneriren — anfänglich ohne, ſpäter 276 — — mit Erfolg. In die neuerlichen Verhältniſſe und Beſtrebungen gewährt der jüngſt veröffentlichte Jahresbericht des Elſäſſiſchen Fiſcherei-Vereins einen intereſſanten Einblick durch Notizen, welche die Vereinsſektion Schlettſtadt geliefert hat. Dieſelbe berichtet: Der Krebs iſt im Hanfgraben bei Dieboldsheim, welcher Rheinwaſſer reſp. Grundwaſſer aus dem Rheingebiet enthält, in großen Maſſen vorhanden. Der Hanfgraben iſt augen— ſcheinlich nicht von der Krebspeſt erreicht worden. Es iſt anzunehmen, daß das friſche, ſauerſtoffreiche Hanfgrabenwaſſer mit Kalkgehalt, ferner das reichliche Vorhandenſein der üppig wachſenden Chara vulgaris reſp. Chara fragilis und die lettigen Uferwände bei gleichmäßigem Waſſerſtand den Aufenthaltsort für den Krebs hier beſonders angenehm und zur Vermehrung geeignet machen. Der Sektionsvorſtand hat vom Kaiſerlichen Miniſterium für Elſaß-Lothringen die Erlaubniß erhalten, daß unter ſeiner Leitung die im Hanfgraben befindlichen Krebſe zu Zuchtzwecken ausgehoben werden dürfen. Der Vorſtand erhielt am 30. April 1887 eine Sendung beſonders ſchöner, geſunder Edelkrebſe, durch Vermittelung des Herrn Oberforſtmeiſters Freiherrn v. Witzleben in Colmar, von Herrn H. Am long in Kolberg in Pommern. Davon wurden 25 Männchen und 25 eiertragende Weibchen getrennt in einen beſonders dazu gebauten großen Krebskaſten zur Beobachtung geſetzt, der im Illfluß in Ehnweyer, an der Wohnung des Herrn Wegmeiſters Leiendecker, angebracht iſt. Die Krebſe wurden mit Fröſchen und mit Küchenabfällen aller Art regelmäßig gefüttert. Sie blieben, entgegen früheren Beobachtungen, die mit ausgeſetzten geſunden Krebſen gemacht wurden, welch' Letztere ſtets bald — meiſtens ſchon nach wenigen Tagen — der Krebsſeuche erlagen, faſt ſämmtlich geſund. Die Weibchen legten die Eier ab. Die jungen Krebschen wuchſen erſichtlich und blieben ebenfalls geſund. Anfangs Auguſt wurden ſämmtliche Krebſe alt und jung, Männchen und Weibchen, aus dem Kaſten heraus in die freie Ill geſetzt, an geſchützten Uferſtellen mit geeigneten Krebswohnungen. Am 17. Juli 1887 wurden im Mühlenkanal des Mühlenbeſitzers Herrn Braun zu Ehnweyer, wo das Betriebswaſſer zur Veranlaſſung von Reparaturarbeiten der Mühle abgelaſſen war, einjährige geſunde Krebſe aufgefunden, die vermuthlich nur herſtammen von den dort im Jahre vorher vom Sektions— vorſtand ausgeſetzten Zuchtkaſten. Nach dieſen Feſtſtellungen dürfte als erwieſen anzunehmen ſein, daß die Krebspeſt im Illgebiet bei Schlettſtadt überwunden iſt. Der Vorſtand läßt ſich angelegen ſein, die Krebſe im Hanfgraben maſſenhaft zu fangen und zu Zuchtzwecken zu verbreiten. Es wurden gefangen: am 22. Mai 1887 cit. 3000 Stück 1— 2 jährige Krebſe, „ 9/10 Juli 5 400 „ 3-7 jährige „ e 1 287 1 „ een 9 600 2 5 5 N N 450 5 1 15 1 72 ug 1143 1 10 > A 95 1 200 1 5 5 1 8 5 7 360 1 7 5 3 5 1 200 * 1 5 zuſammen 6590 Stück Krebſe beiderlei Geſchlechts. Sie wurden ſofort ſorgfältig in flachen Körben verpackt und ohne allen Aufenthalt zum Ausſetzen weiter befördert. Die meiſten wurden in der Ill, im Hauptarme ausgeſetzt bei Schlettſtadt, Rathſamhauſen, Ebersweyer, ferner im Mühlengraben oberhalb Schlettſtadt, an der ſteinernen Breuſchbrücke, im Mühlengraben oberhalb Ebersmünſter, ferner auch im Gießen bei Weiler, ſowie in der Iſchert bei Saſenheim und bei Markols— heim. Wo paſſende Krebswohnungen fehlten, wurden ſolche künſtlich mit Faſchinen her— geſtellt, wie z. B. im Mühlengraben des Herrn Klein bei Markolsheim. Im Eſtergottbach (auch Kielbrunnwaſſer genannt) bei Thannweiler-St. Petersdorf-Hohwart wurden auch geſunde ſtarke Krebſe vorgefunden. Auch dorthin ſcheint die Krebspeſt nicht vorgedrungen geweſen zu ſein. — nn III. Die geſplitzte Fliegenruthe aus Bambusrohr. Von Herrn Max von dem Vorne. Für die Fiſcherei mit der künſtlichen Fliege iſt eine recht gute Angelruthe von der größten Wichtigkeit. Sie ſoll recht leicht ſein, damit ſie die ſie führende Hand weder beſchwert noch ermüdet; ſie ſoll nicht zu biegſam und doch geſchmeidig ſein, damit die Fliege genau und leicht weithin geworfen werden kann. Eine etwas ſteife Ruthe wirft weiter und ſicherer, wie eine ſehr biegſame; 3 m iſt eine zweckmäßige Länge; iſt die Ruthe länger, ſo iſt es ſchwieriger, ſie zu führen, ohne daß weſentlich weitere Würfe damit gemacht werden können. Das Material, aus welchem eine ſolche Ruthe gemacht wird, ſoll Leichtigkeit, Bieg— ſamkeit, Elaſticität und Steifheit in möglichſt hohem Grade vereinigt beſitzen. Dieß iſt bei keiner anderen Holzart in jo hohem Grade der Fall, wie bei der Rinde des oſtindiſchen Bambus. Da das Mark weich iſt, ſo beſteht die Aufgabe des Fabrikanten darin, in die Ruthe ſo viel wie möglich von der Rinde und ſo wenig wie möglich vom Mark zu bringen. Die beſte und dickſte Rindenſchicht liefert das unterſte dickſte Bambusrohr. 8 Die Ruthe wird am beſten ſechskantig gemacht und ſo zuſammen— gefügt, wie es die beiſtehende Abbildung darſtellt. Die dickſten Theile ganz großer, langer Ruthen, wie ſie zur Lachsfiſcherei gebraucht werden, erhalten oft einen Kern von Stahl und mehrere Lagen von Bambus— Rinde über einander. Die ſechskantige geſplitzte Bambusruthe wurde zuerſt in Nordamerika und ſpäter in England gemacht. Vor einiger Zeit erhielt ich eine von dem rühmlichſt bekannten Angelgeräthefabrikanten Herrn Heinrich Hildebrand in München gefertigte, 3 m lange, einhändige geſplitzte Fliegenruthe, die ich ſeitdem täglich führte, mit der ich eine Menge Forellen, amerikaniſche Barſche und andere Fiſche fing, und mit der ich außerordentlich zufrieden bin. Wegen ſchwacher Augen bin ich im Anhauen ganz auf das Gefühl angewieſen, wobei ſich die leichte elaſtiſche Ruthe ganz beſonders gut bewährt hat. Sie iſt für das Fiſchen mit ganz kleinen leichten, wie für das mit ganz großen ſchweren Fliegen gleich gut geeignet. Die mühſame Herſtellung macht die Ruthe allerdings theuer, um ſo größer iſt aber die Befriedigung, welche ihre Führung gewährt. IV. Vereinsnachrichten. Auszug aus dem Bericht über die am 15. Sept. 1887 zu Hannover ſtattgehabte dritte ordentliche Generalverſammlung des Verbandes von Fiſcherei-Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaften etc. für die preußiſchen Provinzen Rheinland, Weſtfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau. (Fortſetzung.) Herr Kaufmann Seelig erſtattete hierauf einen ſchriftlich abgefaßten Bericht über die Thätigkeit des „Vereins zur Beförderung der Fiſchzucht im Regierungsbezirk Kaſſel“ in der Zeit vom 1. Auguſt 1886 bis 15. September 1887, dem wir Folgendes entnehmen: Der Verein hat im Juli 1887 ſein zehntes Lebensjahr beſchloſſen und befindet ſich alſo im elften ſeiner Thätigkeit, ſtets unter Leitung ſeines bewährten Vorſitzenden, des Herrn Geheimen Regierungsraths a. D. Wendelſtadt zu Kaſſel, der hoffentlich auch noch länger an der Spitze bleiben wird. Wie ſeither hat er allen Zweigen der Binnenfiſcherei ſeine Aufmerkſamkeit zugewendet, und ſo oft es verlangt wurde — und dieß iſt häufiger der Fall — hat er den königlichen Behörden Gutachten und Aeußerungen über fiſchereiliche Gegenſtände ertheilt, an Verhandlungen zwecks Herbeiführung ſachentſprechender Geſetzgebung ſich betheiligt, und mit den bedeutenden Fiſcherei— Vereinen und Verſammlungen ſtets Fühlung gehabt und die letzteren beſchickt. Im engeren Vereinsgebiet läßt er ſich nach wie vor die Vertilgung der Fiſchfeinde, Verhütung von Fluß⸗ verunreinigung, Herbeiführung der Beſtrafung ſolcher, und von Fiſchereifreveln und Fiſchdiebſtählen angelegen ſein und ſucht das Intereſſe für Fiſchereiangelegenheiten im Bezirk thunlichſt zu heben und Kenntniß derſelben, insbeſondere der dieſerhalb im Bezirke noch beſtehenden älteren geſetzlichen Beſtimmungen zu verbreiten. 278 Prämien für Ottern und Reiher werden fortwährend gezahlt und zwar im Betrage von 3 % für Otter und 1 50 J für Reiher; die Kaſſenlage hat auch bis jetzt noch nicht geſtattet, die Prämie für Otter auf 4 M zu erhöhen. Gezahlt find in der Zeit vom 1. Auguſt 1886 bis 31. Dezember 1886 5 für e Ditern 13% 91 Reiher 3 1 —- WO ᷣ ca Aa, vom 1. Januar bis 1. September 1887: für 74 Ottern 3% ”dũ “l „ 50, Reiher a E pp De —= 543 M. Im Regierungsbezirk Kafjel find feit 1. April 1881, d. h. in 6 Jahren und 5 Monaten erlegt und bezahlt 888 Stück Ottern à 3 M mit 2664 M. Otternfaͤllen verſchiedener Syſteme (Weber-Haynau und Bayeriſche) find an tüchtige Forſtbeamte zur Probirung der Fallen vereinsſeitig ausgegeben und ſteht Bericht noch aus. Brutanſtalten arbeiten im Regierungsbezirke 17 (darunter 5 Vereinsbrutanſtalten [1 landwirthſchaftlicher Zentralverein, 2 Heſſiſcher Fiſcherei-Verein, 2 Hers⸗ felder Fiſchereiklub], 1 forſtliche). Erbrütet und in die Gewäſſer des Bezirkes ausgeſetzt find im Frühjahr 1887: eee, me. 708 560 Stück Aeſchen (Thymallus vulgaris) . . . . . 12,000 „ Gpregonussalbula x... a es ae 5,000 „ Amerikaner imdidinerier, ae, 8,500 „ Lochs [Salmo Sala)j er: 350,700 „ 1'084,760 Stück. Der Verkauf der gezüchteten Forellen bildet ſich in der Rhön und theilweiſe auch im Knüll— gebirge zu regelrechtem Geſchäftsbetriebe aus. Leider ſcheint das ſpezielle Intereſſe des Publikums an den Vereinsintereſſen abzunehmen, wenigſtens hat die Mitgliederzahl ſich verringert; es ſind zur Zeit nur 354 Mitglieder vorhanden. Im Oktober wird der Verein ſeine Generalverſammlung in Kaſſel abhalten. Herr Landrath Federath-Brilon berichtete, daß der dortige Kreis-Fiſcherei-Verein im verfloſſenen Jahre zum erſten Mal in einer eigenen Brutanſtalt Forellen mit Erfolg habe ausbrüten und unentgeltlich abgeben können. Der Verein habe 46 Fiſcherei-Aufſeher angeſtellt und verwende auch die Feld— hüter zur Aufſichtsführung. Gegenwärtig machten ſich die Reſultate der vor 5 Jahren ausgeſetzten Montee bemerkbar. Der Delegirte des Fiſcherei-Vereins für die Fürſtenthümer Waldeck und Pyrmont, Herr Rentier von Dincklage ſowohl, wie der Vorſitzende des Fiſcherei-Vereins für das Weſergebiet, Herr Bürgermeiſter von Fiſcher-Benzon, nahmen auf die gedruckten Berichte der Vereine Bezug. Der Vorſitzende verwies ferner auf die den Verbandsmitgliedern zugegangenen gedruckten Jahresberichte a) des Fiſchſchutz-Vereines für den Regierungsbezirk Köln, b) der Rheiniſch-Weſtphäliſchen Ruhr-Fiſcherei-Genoſſenſchaft, und verſprach, die eingegangenen reſp. eingehenden ſchriftlichen Berichte durch den Druck mitzutheilen. Der von Herrn Landesbauinſpektor Kylander, als Vorſitzendem, erſtattete Bericht über die Thätigkeit des Fiſcherei-Vereins Hersfeld für 1886 lautet folgendermaßen: Der Verein zählt zur Zeit 57 Mitglieder, mithin 2 mehr gegen das vorige Etatsjahr. Ein Zuwachs des Fiſchereiwaſſernetzes gegen das Vorjahr iſt nicht zu verzeichnen, dahingegen beabſichtigt der Verein ein demnächſt pachtlos werdendes Forellenwaſſer durch Erpachtung für ſich zu gewinnen. ; Vom Verein ſind aus der Brutanſtalt 7,300 Stück Forellenjungfiſche gezüchtet und 5,000 Stück durch Ankauf geworben und daher 12,300 Stück in die erpachteten Gewäſſer eingeſetzt worden, ſowie auch ca. 2,500 Stück Karpfenſetzlinge. Auf Vertilgung der Ottern hat der Verein auch ſein Augenmerk gerichtet, und das zu leiſten geſucht, was in ſeinen Kräften ſtand. Empfehlen dürfte es ſich, wenn vom Verbande diverſe Otternfallen beſchafft, dieſelben an die Vereine zur Aushändigung an ſtrebſame und eifrige Forſtſchutzbeamte und zwar durch Vermittlung ihrer direkten Vorgeſetzten vertheilt würden. Nur dadurch, daß den Forſtſchutzbeamten durch unentgeltliche Ueberlieferung von Fangwerkzeugen Gelegenheit gegeben wird, ſich eingehend mit dem Otternfange zu beſchäftigen, werden die Ottern mit der Zeit erheblich reduzirt werden, wie das der dießſeitige Verein zur Zeit eingeführt hat. Der Verein hat für verkaufte Fiſche eine Einnahme von 1,539 M 8 erzielt, welcher eine Ausgabe von 1,371 M. 71 J gegenüberfteht. Durch die Vorſtandſchaft des Vereins, aus 7 Mitgliedern beſtehend, wurden während des Vereinsjahres vier Sitzungen abgehalten, worin eine Reihe intereſſanter Fragen zur Berathung kamen. Herr Ehrenamtmann v. Dücker in Menden berichtet als Vorſitzender vom Verein zum Schutz und zur Beförderung der Fiſcherei in der Ruhr und Lenne: Die Zahl der Vereinsmitglieder hat ſich nicht vermindert; die finanzielle Lage iſt eine ünſtige; die Brutanſtalt Heeſe wird in ziemlich bedeutendem Umfang mit ſehr günſtigem Erfolg etrieben; die Zahl der zur Aufzucht von Forellen beſtimmten Teiche wurde um 5 vermehrt, in 279 welchen auch junge Lachſe zum Zwecke der Zeichnung und demnächſtigen Ausſetzung in die Ruhr im Auftrag des Deutſchen Fiſcherei-Vereins herangezogen werden. Aus ſelbſtgewonnenen Lachseiern (Lachſe in der Ruhr bei Witten gefangen) wurden 100,000 junge Lachſe durch Herrn von der Wengen für den Deutſchen Fiſcherei-Verein im Ems⸗Gebiet ausgeſetzt, 56,000 ſetzten wir in die Ruhr aus; außer Lachſen wurden 103,000 Forellen» Eier erbrütet, darunter 30,000 Lachs-Forellenbaſtardeier, welche von Herrn Oberbürgermeiſter Schuſter in Freiburg (Selzenhof) bezogen waren. Die Erbrütungsverluſte bei Lachſen und Forellen waren gering und betrugen von der Eiergewinnung an gerechnet nicht über 11 Proz. Eier und 1 Proz. Fiſche; die Temperatur des Brutwaſſers betrug durchſchnittlich + 4 R. und ſtieg nicht über + 8“ im Mai. Für Vertilgung von Fiſchottern wurden 5 &, Prämien, für Reiher 1A, für Anzeigen von Fiſchdiebſtahl (Beſtrafung) 5 und 20 M (wenn mit Dynamit gefiſcht iſt) gezahlt; leider iſt im Laufe des Jahres der Ottern— jäger Ewald Schmidt geſtorben, der zu Zeiten ſehr angefeindet wurde, obgleich er in Ottern— vertilgung obenan ſtand. Zandereier wurden als Verſuch in einem geeigneten Teich untergebracht, über deren Gedeihen Näheres noch nicht angegeben werden kann; zu fortgeſetzten ſehr begründeten Klagen gaben die vielen Waſſerverunreinigungen dem Verein Anlaß, ohne daß es demſelben bisher gelungen wäre, energiſches Einſchreiten der Behörden zu bewirken; über Beſeitigung der Adjazentenfiſcherei hat ſich der Verein wiederholt veranlaßt geſehen, gutachtlich im Sinne der Beſtrebungen des Verbandes an geeigneter Stelle auszuſprechen; durch Bereiſung des Rhein-, Ems- und Weſergebietes wurde mit Sicherheit feſtgeſtellt, daß Montée aufwärts oberhalb Cleve, Rheine, Minden an dieſen Fluß— gebieten ſicherlich nicht vorkommt, wohl aber ſteigen kleine Aale von etwa 12 und mehr Centimeter über dieſe Punkte hinaus aufwärts. Noch unlängſt wurden mir aus der Lippe (Gegend von Lünen) angebliche Montee zugeſchickt, welche ſich als Flußneunaugen erwieſen. (Schluß folgt.) V. Vermiſchte Mittheilungen. Aale im Donaugebiet. Unſer hochverehrter Gönner, Herr Graf v. Maldeghem, erblicher Reichsrath der Krone Bayern, ſendet uns aus Niederſtotzingen folgende Notiz aus dem „Heidenheimer Grenzboten“: „Vorgeſtern wurde in Gerſchweiler ein Aal im Gewicht von 3 Pfund gefangen, vor einigen Tagen ein ſolcher von 20 Centimeter Länge; am Pfingſtmontag, da in Folge einer Reparatur ein kleines Stück Waſſer ab— gelaſſen wurde, fing man einen Aal mit 1 Meter Länge und einige kleinere. Es ſind nun binnen 1 Jahr 8 Stück größere und kleinere Aale dort gefangen worden, ohne daß man beſonders auf den Fang ausging, ſo daß nun mit Beſtimmtheit anzunehmen iſt, daß dieſer Fiſch in der Brenz gediehen iſt. Es bewahrheitet ſich ſomit nicht, was ſo viele Leute behaupten wollen: in einem Waſſer, das gegen Sonnenaufgang fließe, könne dieſe Sorte von Fiſchen nicht leben.“ Gerſchweiler ift gegen 1 Stunden von jenen Stellen entfernt, an welchen Herr Graf v. Maldeghem auf Bitte des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins die vom Deutſchen Fiſcherei-Verein erhaltenen Aale ausgeſetzt hat. Ein neuer Feind der Fiſchzucht. „Schlechte Geſellſchaft verdirbt ſelbſt die beſten Sitten“. Dieſes alte Sprüchlein möchte ich auch auf einen kleinen, ehedem ungemein beſcheidenen Geſellen anwenden, welcher erſt durch beſtändiges Zuſammenleben mit ſeinem frechen, graubraunen Vetter zum Vagabunden und Landſtreicher in des Wortes vollſter Bedeutung wurde, den Feldſperling. Von jenem lernte der, welcher ſonſt ſelbſt in den Zeiten der größten Noth, wenn die allgütige Frau Holla die Erde mit ihrem ſchneeigen Leichentuche verdeckt, ſich nur die ſpärlichen, äußerſt knapp bemeſſenen Nahrungs— ſtoffe vom Düngerhaufen ablas, zunächſt, wie ich bereits in Prof. Cabanis „Journal für Ornithologie“ berichtete, in die Scheuern oder Kornböden eindringen und ſich dort, unbekümmert um die lärmenden Arbeiter, ja ſogar dicht hinter den Füßen derſelben an den aufgeſchichteten Körnern vollzufreſſen. Nun hatte, ſo ſchrieb ich ſchon in der „Monatsſchrift des deutſchen Vereins zum Schutze der Vogelwelt“ und an dieſer Stelle, ſich die diebiſche Sippe des Passer domesticus den Fiſchdiebſtahl während der Sommer— monate recht angewöhnt und betrieb denſelben, beſonders dort, wo die Gewäſſer recht flach über Serpentin dahinſtrömen, mit einer wirklich ſtaunenswerthen Dreiſtigkeit und Schlauheit. Seit einigen Jahren geſellt ſich im Herbſt und Winter ſchon regelmäßig dem Hausſpatz Passer montanus bei. Er hat eben eingeſehen, daß ihm die Geſellſchaft ſeines großen, vielerfahrenen und verſchlagenen Vetters nur Nutzen bringt, und nimmt 280 — an allen den Streifzügen desſelben Theil. Natürlich mußte er ſolchergeſtalt auch zum Fiſchdiebe werden. Dieſer zweifelsohne „löblichen Beſchäftigung“ liegt er nunmehr ſelbſt— redend, denn er iſt ein Gourmand, mit ungemeinem Eifer ob, und wird dadurch zum großen Feinde der Fiſchzucht, wie ſich jeder meiner freundlichen Leſer, welcher den unerſätt— lichen Hungermagen des Spatzengeſindels auf Grund eigener Erfahrungen kennt, wird leicht vorſtellen können. Karl Knauthe. Aus der Fiſchküche. Stockfiſch. Wenn man den Stockfiſch ungeweicht kauft, ſo legt man ihn vor dem Gebrauche 5 Tage in Flußwaſſer mit Holzaſche und darauf 3 Tage in oft zu wechſelndes, freies Waſſer, wenn möglich in einem verſchloſſenen Korbe. Nachdem der Fiſch geſchuppt iſt, legt man ihn in ſiedendes Flußwaſſer und läßt ihn kurze Zeit ohne Salz kochen. Dieſes Waſſer wird nicht benützt. Zum Beguß kocht man viel Sellerie und Zwiebeln nebſt Peterſilie, Pfeffer, Salz, Gewürz und Muskatblüthe in Flußwaſſer aus, thut in eine für 6 Perſonen berechnete Menge 250 Gramm Butter und für 10 T geſtoßenen Zwieback. Der klein gepflückte Fiſch muß noch etwas damit durchkochen. („Für's Haus“.) — Gebratene Makrelen. Man ſpaltet den Fiſch, wenn er ausgenommen, der Länge nach auf, legt ihn in Salzwaſſer, dann in Provenceöl mit Salz, Pfeffer und Fenchel, umwickelt ihn mit grünem Fenchel und läßt ihn braten. Man richtet ihn mit einer Sauce von brauner Butter, fein gehackten Kräutern, Muskatnuß, Salz, Fenchel, Kapern und etwas Weineſſig an. (Berl. Zentral-Markthalle.) Inserate. Groß⸗Tiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: BBlaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. 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RR 0 e au 0 AN lu 0 . a Zeitung. Erſcheint monatlich zwei, bis dreimal. ferate die zweiſpaltige Petitzei le e jährlich 4 Mark. 1 In Beſtellbar bei allen n und (e 05 to 9 E 15 Pfennige. — Redaktion und Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Adminiſtration, Adreſſe: zuſendung 1 Mark i lich Zuſchlag. München, Sendlingerſtraße 48/2 1. Baneriſchen Fiſche erei-Teitung. Organ für die Belammtintereffen der Filcherei, ſowie für die Heſtrebungen der Filherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuß. Provinzen Rheinland, Veſlſalen, Hannover und Heffen-Naffau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, veſterreich-Augarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Fifherei - Verein. Nr. 24. , München, 1. Oktober 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. a Inhalt: I. Populäre Betrachtungen über Flußregulirungen — II. Einiges über die Chromato— phoren der Fiſche, ſowie die mit der Kontraktion zuſammenhängenden Farbenvariationen. — III. Berichtigung. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. 1. Populäre Betrachtungen über Flußregulirungen. Unter dieſem Titel bringt die „Wiener Preſſe“ folgende von Herrn Curt Graf Zedtwitz geſchriebene, gewiß viel Wahres enthaltende und auch für den Fiſchereiſtandpunkt intereſſante Betrachtungen: „Die in letzter Zeit ſo häufig wiederkehrenden Hochwaſſerſchäden und das fortwährend laut werdende Verlangen nach Flußregulirung rechtfertigen es wohl, dieſen Gegenſtand einer Beſprechung zu unterziehen. Von jeher hat es bei langanhaltenden großen Regengüſſen oder plötzlichem Schmelzen großer Schneemaſſen im Frühjahr Ueberſchwemmungen gegeben, man hörte aber weniger klagen, große Unglücksfälle waren ſeltener. Die Urſache war, daß ſich im Laufe der Gewäſſer durch Jahrhunderte wenig oder nichts geändert hatte, man kannte die Flächen, welche regelmäßig oder periodiſch der Ueberſchwemmung ausgeſetzt waren und vermied es thunlichſt, menſchliche Wohnungen innerhalb derſelben anzulegen. Wo es dennoch der Fall war, richtete man ſich thunlichſt darauf ein. Es gibt z. B. Orte an der Elbe, wo man im Falle der Gefahr das Vieh auf die Dachböden der maſſiv gemauerten Ställe führen kann. Zudem war die Kultur noch weniger intenſiv, und ſolche häufig der 2 Ueberſchwemmung ausgeſetzte Flächen wurden als Wieſen oder Hutweiden benützt, als welche ſie meiſt reiche Erträge gaben. Im Hochgebirge waren die Wälder weniger gelichtet und hielten das Waſſer lange zurück. Freilich fehlte es auch damals nicht an Schäden; die Flüſſe beſchädigten die Ufer, anſehnliche Strecken fruchtbaren Landes wurden fortgeriſſen, ja nach großen Hochwäſſern veränderte ſich nicht ſelten ſtreckenweiſe das Flußbett und damit auch das Inundations-Terrain, wonach dann Gegenden der Ueberfluthung ausgeſetzt wurden, in denen man ſie früher nicht gekannt hatte, wie dieß Alles auch dermalen vorkommt. Die ſteigenden Getreidepreiſe und der mit ihnen ſteigende Werth des Grund und Bodens machte in den Eigenthümern ſolcher Grundſtücke den Wunſch rege, ſich gegen derartige Verluſte zu ſchützen oder an Stelle der Hutweiden Ackerfelder treten zu laſſen. Man beſchränkte ſich nicht darauf, die Ufer durch entſprechende Bauten zu ſchützen, es wurden in größerem Maß— ſtabe Dämme aufgeführt, ja man machte zahlreiche Durchſtiche an Serpentinen und ver— änderte ſo künſtlich den Lauf der Flüſſe. Die Folgen waren in vielen Fällen nicht ſegensreich, ſondern verhängnißvoll. Betrachten wir den Lauf unſerer Flüſſe, ſo finden wir, daß ſie ſich aus zahlloſen kleinen Waſſerläufen zuſammenſetzen, die anfangs meiſt mit ſteilem Gefälle dahinfließen und von denen ſich immer mehr und mehr vereinigen. Je weiter ſie aus den Gebirgen heraustreten, deſto mehr nimmt ihr Gefälle ab, deſto langſamer wird ihr Lauf, deſto mehr ſtauen ſich die Waſſermaſſen und bedürfen eines größeren Bettes, um ſich fortzubewegen, bis ſie endlich nach dem Austritte in die Ebene ſich träge, mitunter in großen Serpentinen, dahinwälzen. Aber auch in den großen ſchon ebenen Thalſohlen und in den Ebenen ſelbſt iſt das Gefälle nie ganz gleich— mäßig. Es gibt immer Stellen, wo das Waſſer ſchneller fließt und der Fluß in Folge deſſen kleiner ſcheint, und ſolche, wo das Gegentheil der Fall iſt und der Fluß breiter und tiefer iſt. Steigt nun das Waſſer in Folge von Hochwaſſer, ſo wird es immer an dieſen Stellen zuerſt die Ufer überſchreiten und mehr oder weniger große Becken mit Waſſer füllen, und dieß um ſo mehr, als der Lauf im gleichen Verhältniß, als das Waſſer ſteigt, durch den vermehrten Druck raſcher wird, ſich aber im Inundations-Terrain umſomehr verlangſamt, auf eine je breitere Fläche ſich das Waſſer vertheilt und daher weniger hoch ſteigt. Solche Waſſerbecken ſind Teichen zu vergleichen, die das Gefälle reguliren, das raſch zufließende Waſſer breitet ſich in ihnen aus, verlangſamt ſeinen Lauf, ſteigt langſam und fließt unter— halb nach und nach wieder langſamer ab. Das Gleiche thun große Serpentinen, welche das Waſſer in der Hauptſtrömung in weitem Bogen mit geringem Gefälle langſam weiter führen. Wenn nun ſolche Becken zum Theil oder ganz abgedämmt werden, ſo ſteigt vorerſt das Waſſer im bisherigen Strombett höher als bisher und wird alſo leicht Dämme, bei deren Errichtung darauf nicht hinreichend Rückſicht genommen wurde, überſteigen und durch— reißen, aber es fließt auch um ſo viel ſchneller unterhalb ab und bringt raſcher größere Waſſer— maſſen bisher als in unterhalb gelegene Gegenden, die dadurch in Gefahr gerathen können. In faſt noch höherem Grade iſt dieß der Fall, wenn große Serpentinen durch Durch— ſtiche beſeitigt werden. Wenn z. B. durch ſolche Durchſtiche der Waſſerlauf auf ein Fünftel der bisherigen Länge auf einer Strecke reduzirt wird, ſo hat das Waſſer nicht allein einen fünfmal kürzeren Weg zurückzulegen, ſondern das Gefälle wird an dieſer Stelle auch fünf— mal größer und das Waſſer wird mit potenzirter Schnelligkeit abfließen, unterhalb des Durchſtiches aber wird das bisherige Flußbett mit dem alten geringen Gefälle die größeren Waſſermaſſen nicht ſo raſch weiter zu befördern vermögen, ſie werden ſich ſtauen, die Ufer überſteigen und nun die Ueberſchwemmungsgefahr ſteigern und bisher nicht überſchwemmte Gegenden unter Waſſer ſetzen. Oft entſtehen aber noch weitere, ſchwer zu verbeſſernde Uebelſtände, an den Stellen des vermehrten Gefälles führt das Waſſer Schlamm und Schotter fort und ſetzt ihn unterhalb ab, wo die Sohle des Flußbettes fortwährend erhöht wird. Mögen die Anrainer auch Dämme bauen, ſo müſſen ſie ſelbe fortwährend erhöhen, und endlich kann es geſchehen, daß die Sohle des Waſſerlaufes innerhalb der Dämme höher wird als das außerhalb anliegende Terrain, was die Gefahr für dasſelbe bei Damm— brüchen ungemein erhöht. Eine gute und zweckmäßige Flußregulirung iſt daher gewiß eine der ſchwierigſten Aufgaben der Technik, die große ſorgfältige Vorſtudien erfordert. Es muß 283 eine genaue Nivellirung des ganzen zu regulirenden Flußgebietes bis zur Landesgrenze und eventuell darüber hinaus vorausgehen; man muß zu vermeiden ſuchen, die Unregelmäßigkeiten des Gefälles zu vermehren, vielmehr darauf bedacht ſein, dieſelben thunlichſt auszugleichen. Es müſſen genaue Berechnungen darüber angeſtellt werden, in welchem Maße ſich das ein— gedämmte oder abgeleitete Waſſer innerhalb des Dammes oder unterhalb gelegenen Gegenden ſtaut und wie und wohin es ohne Schaden zu führen iſt. Auch bei Anlegung neuer Eiſenbahndämme in Inundations-Gebieten iſt große Vorſicht erforderlich. Wenn man ſchon mit der Entwäſſerung eine künſtliche Bewäſſerung, die einen jo immenſen Aufwand an Geld und Arbeitskraft und ein ſo großes Verſtändniß von Seite der Bevölkerung vorausſetzt, wie man es nur in den ſeltenſten Fällen findet, nicht vereinen kann, ſo dürfte ſich doch die Anlegung von angemeſſenen Waſſerreſervoiren, künſtlichen Teichen an geeigneten, minder fruchtbaren Stellen empfehlen, durch welche der Zu- und Abfluß des Waſſers geregelt und eine größere Verdunſtung geſichert werden kann, und durch welche man vielleicht am eheſten in der Lage iſt, Fehler früherer partieller Regulirungen zu verbeſſern. Solche partielle Regulirungen ſollten ſich auf Schutz gegen Abſchwemmung, Befeſtigung der Ufer und allenfalls kleinere Schutzdämme an Feldern und Ortſchaften beſchränken, alle größeren Regulirungen aber nur in ganzen Flußgebieten von unten nach aufwärts ſtattfinden. Hievon machen nur jene Schutzbauten eine Ausnahme, welche im Gebirge durch Abdämmung von Wildbächen und derartigen Schutzvorrichtungen ausgeführt werden. Aber auch die beſte Regulirung wird zeitweiſe Waſſerſchäden nicht ganz verhindern können, denn es treten von Zeit zu Zeit, wenn auch oft in längeren Zeiträumen, immer Ereigniſſe ein, welche jede menſchliche Vorausſicht überſteigen, und wollte man ſolche in Berechnung ziehen, würden die Koſten ſo unverhältnißmäßig groß werden, daß ſie in den ſeltenſten Fällen zu erſchwingen ſein würden. Eine gute Regulirung ſoll dieſelben ſeltener und, wenn ſie ſchon eintreten, weniger gefahrvoll machen.“ II. Einiges über die Chromatophoren der Jiſche, ſowie die mit der Kontraktion reſp. Expanſton zuſammenhängenden Jarbenvariationen. (Erſte Ausführung zu dem Artikel in Nr. 5 des XIII. Jahrgg. der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“, Beobachtungen über die Lebenszähigkeit unſerer gemeinſten Süßwaſſerfiſche.) Von Herrn Karl Nnauthe in Schlaupitz (Schleſien). Die Gewäſſer des Zobten, ſämmtlich in der Forellenregion gelegen, beherbergen neben dem Leitfiſch Trutta fario L. in netter Menge Cobitis barbatula L., Phoxinus laevis Ag., ferner Perca fluviatilis Cuv., Esox lucius L., Gobio fluviatilis Cuv., und ſogar — merk— würdig — Leucaspius delineatus Sieb., zu welchen ſich in den Teichen dieſer Region hier und dort noch Carassius vulgaris Nils., Cyprinus Carpio und Kollarii Heck. geſellen. Eine ein— gehende Erklärung für dieſe Domizilveränderung diverſer, ſonſt nur in den allerverſumpfteſten Tümpeln und Lagen der Ebene herumſtrolchender Individuen muß ich mir ſchon für einen Spezialartikel vorbehalten. Für heute mögen einige kurze Andeutungen genügen. Wir erfahren durch Heckel und Kner, Siebold, Karl Ruß, Brehm, jowie andere Forſcher, wie ungemein gern unſere Fiſche, beeinflußt vom Fortpflanzungsgeſchäft, wandern und welche ungeheuere Strecken ſelbſt die trägſten unter ihnen hiebei durchmeſſen. Ich erinnere ſpeziell an die ſicherlich nicht eben regſamen Flachfiſche und die Schmerle. Wir ſind des Weiteren ſehr wohl davon unterrichtet, daß ſolche Wanderungen ſtromaufwärts auch dann von Fiſchen angetreten werden, wenn das Element der Teiche, Seen, Bäche oder Flüſſe, welche ſie bewohnten, durch Einleiten von Fabrikabflüſſen etwa verunreinigt wird. Hierorts haben die Bäche und Gräben in ihrem Oberlaufe oft genug nahrungsreiche Tümpel und Löcher, oder ſie theilen ſich in zwei Arme, von denen der eine nach einem Teiche führt, der andere in ein Flüßchen einmündet. In den oben namhaft gemachten Tümpeln bleiben nun ſtets einige von den nach beendigtem Laichgeſchäft thalabwärts wandernden Fiſchen, andere 234 laſſen ſich von den Waſſern nach den Teichen treiben, während das Gros in den Fluß zurückkehrt. Natürlich tragen alle die Fiſche, ich erwähnte dieſen Umſtand ſchon in dem früheren Artikel, in Folge des Aufenthaltes in den kryſtallhellen Fluthen das denkbar präch— tigſte Kleid, auf welchem ſich die dunklen Pigmentflecken vornehmlich bei Phoxinus laevis, Cobitis barbatula und Gobio fluviatilis, ſowie die ſchönen Querbinden des Perca fluviatilis ſcharf abheben. Wir wollen nun, um uns nicht etwa durch das hochzeitliche Gewand der Fiſche im Lenz zu falſchen Schlüſſen verleiten zu laſſen, an einem ſchönen Tage des Spätſommers nach der Quelle eines Bächleins pilgern und daſelbſt mit Hülfe eines Gazekeſchers einen kleinen Tümpel ausfiſchen. An dem halben Schock Elritzen, welche wir erbeuten (ſie ſind alle, dieß hebe ich beſonders hervor, einer und derſelben gleichmäßig beleuchteten Stelle ent— nommen), laſſen ſich in Bezug auf die Färbung folgende Unterſchiede konſtatiren: der Grund— ton des Rückens iſt bald olivengrün (Siebold S. 223), bald ſchmutzig grau (Ebenda), ebenſo gut ſchwarz, wie dunkelbraun (Heckel und Kner S. 212), durch viele ſchwarze oder dunkelbraune, ſcharf abgegrenzte Flecken von mannigfacher Geſtalt oder feine Aederchen getrübt (Siebold S. 224). Bei Einigen treten dieſe Flecken und Punkte ſo eng zuſammen, daß ſie einen förmlichen, mehr oder weniger durchbrochenen, Längsſtreifen bilden, welcher der Mitte des Rückens parallel an deſſen Grenze mit den Seiten vom Kopfe zum Schwanze hinſtreicht (Brehm, „Thierleben“, Fiſche S. 296). (Wir haben alsdann gewöhnlich zwei Längsbinden zu konſtatiren, die eben erwähnte und diejenige, welche die Seiten durchzieht, der Abſtand zwiſchen beiden beträgt höchſtens 3 mm, gemein 2). Etwa 2 mm über dieſem ſchwarzen finden wir den von Heckel und Kner unerwähnt gelaſſenen, erſt von Siebold beſchriebenen charakteriſtiſchen goldgelben Längsſtreifen, „welcher hinter den Augen beginnend, ſich zur Schwanzwurzel erſtreckt“) Heckel und Kner, ſowie Siebold erwähnen nun noch Folgendes: „Am häufigſten macht ſich auf der Mittellinie des Rückens ein ſchwarzer Längsſtreif bemerklich, der vom Nacken bis zur Schwanzfloſſe verläuft, zuweilen durch Unter— brechungen nur einzelne Flecken darſtellt oder faſt ganz verſchwunden iſt“. Hiezu muß ich bemerken, daß bei den hieſigen Pfrillen ein goldgelber, ſich von der Dorſale nach der Caudale ſtark verjüngender den ſchwarzen Streifen erſetzte. Die Seiten ſind ſilberweiß, meſſinggelb (Siebold S. 224), grüngelb, ſtark metalliſch glänzend (Heckel und Kner S. 212), orangeroth in allen Nuancen, roſa, kupferfarben, theils erglänzen ſie in den Farben des Regenbogens, theils wie der blaue Himmel in den Strahlen der untergehenden Sonne. Selten findet man Elritzen mit grau oder braun angehauchten Seiten, Letztere nur in Bächen und Teichen mit ſtark verunreinigtem Waſſer (vgl. auch Heckel und Kner). Die Seiten werden durch Querbinden von orangerother, hellgelb— grüner, brauner oder ſchwarzer Färbung, von grauen, braunen oder ſchwarzen Längslinien, welche durch 6 bis 15 kleine, den Seiten gleichgefärbte Streifen getrennt werden, durch— zogen; bei einigen Exemplaren wechſeln auch etwa 2 mm breite, hellgrüne, ſtark metalliſch glänzende Querſtreifen mit ebenſolchen kupfer- oder orangerothen Binden. Zu den Angaben von Heckel und Kner, ſowie Siebold: „Der Mund iſt an den Winkeln karminroth, die Kehle ſchwarz“, füge ich hinzu, daß die genannten Körpertheile nicht minder mannigfach gezeichnet ſind als Rücken und Seiten. Die Lippen ſind ſchwarz, hellbraun, grau, lila, violett, roth in allen Abſtufungen vom tiefſten Dunkel bis zum zarteſten Hauch von Roſa; die Winkel zeigen uns alle Nuancen der rothen Farbe, ſie ſind ferner weiß oder violett gezeichnet. Die Kehle iſt zwar in recht vielen Fällen, wie Heckel und Kner, ſowie Siebold angeben, ſchwarz, aber auch weiß, oder ſchmutzig grau mit mehr oder weniger ſchwarzen, hell- oder dunkelblauen Punkten. Im erſten Falle läuft wohl auch ein etwa 1⅛⁰ — 2 mm breiter, blaugrauer Streifen an dem unteren Rande der Kiemendeckel auf der ſchwarzen Kehle hin. ö Was nun den Bauch und die Bruſt der Elritze anlangt, ſo ſind dieſe gemeinhin entweder vollſtändig ſcharlachroth gezeichnet oder es ziehen ſich Flecken von gleicher Färbung zwiſchen Bruſt- und Bauchfloſſen, ſowie von der Anale nach der Caudale hin, auf welchen ab und zu blaue oder graue Punkte in unbeſtimmter Menge hervortreten. Nicht ſelten ſind aber auch, ſelbſt während der Laichzeit, Stücke mit weißem oder ſchmutzig grauem, bisweilen 286 ſchwarz oder blau punktirtem Bauche; ja, wir werden auch ſolche finden, deren Bauch jo dicht mit ſchwarzem oder dunkelblauem Pigmente beſetzt iſt, daß er auf den erſten Blick hin ſammtſchwarz erſcheint. Heckel und Kner, Siebold und nach ihnen Brehm haben die Färbung der Kiemendeckel unerwähnt gelaſſen; Erſtere berichten nur bei der Skizzirung des hoch— zeitlichen Gewandes: „Manche Männchen erſcheinen zu dieſer Zeit faſt ganz ſchwarz mit Ausnahme der Floſſen, der gelbgrünen Deckelſtücke ꝛc.“, und doch unterliegt auch fie großen Veränderungen. Im Allgemeinen aſſimilirt ſie ſich ja der Farbe des Rückens, allein hier ſind ihre Ränder durch blaßgelbe, goldige, hellkupferrothe, grünliche, violette Streifen von 1-1 ½½ mm Breite gezeichnet, während fie dort ungeſäumt erſcheinen. Bei vielen Individuen läuft ferner nach dem unteren Rande des Auges ein ſchwacher violetter, am Ende grünlicher oder orangerother Streifen, welcher von der charakteriſtiſchen, goldgelben, vom Munde aus nach dem oberen Rande der Augen ſtreichenden Längsbinde wohl zu unterſcheiden iſt. Siebold ſchreibt in ſeinen „Süßwaſſerfiſchen von Mitteleuropa“ S. 224: „Die Baſis der paarigen Floſſen, ſowie der Afterfloſſe ſind oft glänzend purpurroth gefärbt. Dieſe prächtige Farbe breitet ſich nicht ſelten von der Baſis der genannten Floſſen auf dem Bauche nach vorn bis gegen die Kehle und nach hinten bis zum Schwanzende aus, wodurch zuweilen die ganze Unterſeite der Pfrillen in purpurglänzender Farbe prangt.“ Hiebei möchte ich die Aufmerkſamkeit des Leſers auf folgende Punkte hinlenken: In nicht gerade häufigen Fällen nimmt auch die Baſis der Dorſale, ſehr ſelten die der Caudale, an dieſer Farben— pracht theil und zweitens: Sehr gewöhnlich erbeutet man Elritzen mit rother Bruſt und eben ſo gefärbtem Bauch, deren Floſſen jedoch ad unum omnes weiße Baſis haben. Nach meinen Beobachtungen tritt die intenſive Färbung übrigens nur an größeren Stücken, ſolchen, welche ſchon die geſchlechtliche Reife erlangten und zwar unab— hängig von der Jahreszeit auf, während jüngere Exemplare recht hell jederzeit gezeichnet ſind. Doch wir wollen auch anderen Fiſchen einige Aufmerkſamkeit zuwenden! Da ſind zunächſt Schmerlen, deren Habitus ſchon A. E. Brehm in ſeinem „Thier— leben“, die Angaben von Heckel und Kner (S. 302), ſowie Siebold (S. 338) eifrig benützend, trefflich gezeichnet hat. Heute heben ſich die auf dem Rücken angebrachten dunkel— braunen oder braunſchwarzen, nicht ſchwarzgrünen (vgl. Siebold) Pigmentpunkte, welche ſich auch an den Seiten bis nahe zum Bauche herabſtrecken und an vielen Stellen zu größeren Marmorflecken zuſammenfließen, ſcharf ab und ſind ſofort augenfällig. Hervorheben will ich auch noch beſonders, da Heckel und Kner, ſowie Siebold den Umſtand nicht erwähnen, daß bei Cobitis barbatula und, wie wir weiter unten ſehen werden, Gobio fluviatilis, ähnlich wie bei den, von den oben genannten Forſchern unterſuchten Pfrillen, auf der Mittellinie des Rückens eine ſchwarze Längslinie ſich bemerklich macht, welche, freilich oft genug mit Unterbrechungen, vom Nacken bis zur Schwanzfloſſe verläuft. Die Gründlinge tragen ſämmtlich das bereits von Heckel und Kner, ſowie Sie bold beſchriebene Kleid: der Rücken iſt alſo grau, mitten von einer ſchwarzen Binde durchzogen, mit vielen dunkelgrünen reſp. ſtahlblauen Binden. Dicht an der Seiten— linie verläuft eine, etwa 2 mm breite, gold- reſp. zitronengelbe Binde, deren oberer Rand kupferroth leuchtet, — auch dieſen Punkt erwähnt keines der mir zu Gebote ſtehenden ichthyologiſchen Werke — und erſt oberhalb derſelben erſtrecken ſich die an Anzahl und Größe bedeutend variirenden Flecken, welche mitunter einen zweiten, ſtahlblauen Streifen zu bilden vermögen. Die Baſis der Pectoral-, Ventral— und Analfloſſen kann übrigens eine ſchwach rothe Färbung annehmen, und zwar ebenſo unabhängig von der Laichzeit wie bei Phoxinus laevis Ag., da ich dieſe Pigmentirung an Exemplaren, welche ich ſchon Mitte Februar unterſuchte, angedeutet fand. Bei Leucaspius delineatus will ich hier nur, wie bereits in dem früheren Artikel, an die feine gold- oder grüngelbe Längslinie erinnern, welche aus der Tiefe der Haut zu beiden Seiten des Rückens hervorſchimmert und vorn, an der Schnauzenſpitze beginnend, unmittelbar über dem Auge hinläuft, ſowie bis zum Schwanzende ſich erſtreckt. Der 286 gewöhnlich grau, ſelten grünlich-gelb gefärbte Rücken unſeres Fiſchchens erſcheint mitunter völlig ſchwarz und trägt gemeinhin, ſowie bei den obenanſtehenden Cyprinoiden und Acanthopſiden, in ſeiner Mitte einen ſchwarzen Längsſtrich. Perca fluviatilis Cuv. iſt, dieß erfuhren wir ja ſchon früher, auf dunkelgrünem, an den Seiten in's Orangegelb ſpielendem, am Rücken dunkelndem Grunde mit an Größe und Anzahl bedeutend variirenden, ſich jedoch jedenfalls ſcharf abhebenden Binden verziert. (Fortſ. folgt.) III. Berichtigung. Herr v. Derſchau-Auerbach ſchreibt uns: Die in Nr. 22, Seite 269 angeführte Aeußerung des Unterzeichneten, Anzeigen von Fiſchereifreveln betr., iſt dahin richtig zu ſtellen, daß nach einer vom kgl. Oberforſtmeiſter unter dem 28. November v. J. erlaſſenen Zuſchrift im Jahre 1886 im Regierungsbezirk Wiesbaden 55 Fälle von Fiſchereifreveln durch Forſtbeamte zur Anzeige gelangt ſind Es wird hierdurch die mir damals Seitens der königl. Regierung vorgelegte Zuſammenſtellung vervollſtändigt. IV. Vereinsnachrichten. Auszug aus dem Bericht über die am 15. Sept. 1887 zu Hannover ſtattgehabte dritte ordentliche Generalverſammlung des Verbandes von Fiſcherei-Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaften etc. für die preußiſchen Provinzen Rheinland, Weſtfalen, Hannover und Heſſen Maſſau. N (Schluß.) Herr Landrath von Ditfurth zu Bielefeld berichtet über die Thätigkeit des Vereins zur Hebung der Fiſchzucht in Minden⸗ Ravensberg und Lippe im Jahre 1886/87, daß der Verein auch im verfloſſenen Jahre bemüht war, durch Ausſetzen von Edelfiſchen in geeignete Gewäſſer einerſeits, ſowie durch Vertilgung der Fiſchräuber andererſeits die Fiſchzucht nach Möglichkeit zu fördern. Es wurden nicht allein junge Aale bezogen und in Teiche ꝛc. ausgeſetzt, ſondern auch aus der Brutanſtalt des Herrn Aug. Steinmeiſter-Bünde allein für 420 M junge Forellen entnommen und in Gewäſſer der Kreiſe Lübbecke, Herford, Bielefeld und Halle ausgeſetzt. Außerdem wurde der Verſuch gemacht, eine Anzahl von Forellenbarſchen, bezogen von Herrn Max von dem Borne, im hieſigen Lutterkolk zu ziehen. Leider werden viele der zahlreichen hieſigen kleinen Bäche durch ſchädliche Fabrikabgänge verunreinigt und dort die Fiſchzucht geradezu unmöglich gemacht. Ebenſo finden ſich noch recht viele Fiſchotter, Reiher und ſonſtige Feinde der Fiſchzucht, beſonders aber in vielen Bächen der Stichling vor, der beſonders der Fiſchzucht gefährlich wird. Der Verein zahlt für Erlegung von Fiſchottern und Reihern Prämien von bez. 5 und 1,50 & und hat im vergangenen Jahre auf dieſe Weiſe 44 M verausgabt. Beſondere Klage iſt über das Unweſen der Adjazentenfiſcherei zu führen, und wäre geſetzliche Regelung dieſer Angelegenheit ſehr erwünſcht. Die Statiſtik des Vereins anlangend, ſo zählte derſelbe am 1. April 1887 83 Mitglieder aus allen Theilen des Vereinsbezirkes. Es wurden zwei Generalverſammlungen abgehalten, die erſte am 10. Mai in Bünde nach einer vorhergegangenen Beſichtigung der Steinmeiſterſchen Brutanſtalt und ditto Teichanlagen, die zweite am 27. Oktober in Herford. Auf der Bünder Verſammlung wurde beſchloſſen, die Bildung eines Zentral-Fiſchvereins für die Provinz Weſtfalen und das Fürſtenthum Lippe als Sektion des landwirthſchaftlichen Provinzial-Vereins anzuſtreben, und es iſt — außer dem warmen Intereſſe, welches der Herr Ober— präſident von Hagemeiſter der Angelegenheit entgegenbrachte — wohl mit den Bemühungen des hieſigen Vereins zu verdanken, daß ein folder Zentral-Verein ins Leben gerufen worden iſt. Die Organiſation des hieſigen Vereins anlangend, ſo ſind demſelben außer den unmittelbaren Mitgliedern noch die Lokal-Vereine Bünde, Herford und Halle angeſchloſſen. Die Geſchäfte werden geleitet durch einen Vorſtand, beſtehend aus neun Perſonen, dem Direktor und dem Schriftführer. Zeitiger Direktor iſt der Rittergutsbeſitzer und Landrath von Ditfurth zu Bielefeld.“ Herr Fabrikant Aug. Steinmeifter in Bünde theilt mit, daß Seitens des Fiſcherei— Vereins für das Elſegebiet im Frühjahr 1887 in geeignete Gewäſſer ausgeſetzt worden ſeien: 56,000 Stück Lachsforellen, 4,000 „ nordamerikaniſche Bachſaiblinge, 6,000 „ Aale, 3,000 „ einſömmerige Karpfen, zuſammen 69,000 Stück Jungfiſche. N, Der Vorſitzende berichtete ſodann unter Bezugnahme auf den Separat-Abdruck über Fiſcherei— Angelegenheiten aus den Protokollen des Zentral-Ausſchuſſes der Königl. Landwirthſchafts⸗ Geſellſchaft vom November 1886 Namens dieſer Geſellſchaft ſowie Namens des Lan d- und Forſtwirthſchaftlichen Provinzial⸗Vereins für das Fürſtenthum Lüneburg, des Provinzial⸗Landwirthſchafts⸗Vereins Bremervörde und des Land- und Forſt-⸗ wirthſchaftlichen Vereins Soltau folgendes: „Vom November 1882 bis 1. November 1886 ſind aus Staats- und Provinzialmitteln an Prämien für erlegte 1818 Ottern 10,770 , gezahlt. Vom 1. Juli d. J. ab iſt die Prämie von 6 auf 4 % herabgeſetzt worden. Die Zahl der getödteten Ottern ſcheint zurückzugehen. Ausſetzung von Prämien für erlegte Reiher und zerſtörte Reiherhorſte wird geplant. Der Rücktritt des Profeſſors Dr. Metzger in Münden von jenem Amte als Oberfijch- meiſter der Provinz wird allenthalben ſehr beklagt; ein Nachfolger iſt bis jetzt nicht ernannt. Die Königliche Landwirthſchafts-Geſellſchaft hat, nachdem zu dem Zweck von der Königlichen Staatsregierung, wie von der Provinzialverwaltung je 600 A. bewilligt find, einen Fiſchmeiſter für die Provinz Hannover angeſtellt, welcher mit ſichtbarem Erfolge die Provinz bereiſt und der Bevölkerung Rath ertheilt, wie die Fiſcherei in den vorhandenen Gewäſſern zu verbeſſern, Teiche anzulegen und zweckmäßig zu bewirthſchaften, wie kleine Brutanſtalten zu errichten ſind, und wie die künſtliche Fiſchzucht betrieben wird; außerdem ſteht derſelbe der in Bienenbüttel neu errichteten Brutanſtalt des lüneburgiſchen land- und forſtwirthſchaftlichen Provinzial-Vereins vor und ſorgt namentlich für Gewinnung und Ausbrütung befruchteter Forellen-, Lachs- und Schnäpeleier. Die künſtliche Zucht des Nordſee-Schnäpels iſt ihm im letzten Winter — unſeres Wiſſens zum erſten Male — gelungen und ſind in dieſer Beziehung für die Zukunft günſtige Ausſichten vorhanden. Durch Vorträge Sachverſtändiger in Vereinsverſammlungen der Land- und Forſtwirthe wird ferner für Belehrung über Fiſchzucht und Fiſcherei geſorgt. Die Teichwirthſchaft hat ſich namentlich in der Lüneburger Heide ſehr gehoben, wo viele früher werthloſe Heid-, Sumpf⸗ und Moorflächen jetzt als Teiche gute Erträge liefern. So hat u. a. vor drei Jahren ein Hofbeſitzer in Winterhof (Kreis Celle) eine ertragloſe, ſumpfige Heidfläche von etwa 30 Morgen durch einen thalſperrenden Damm mit höchſtens 300 & Koſten in einen Teich verwandelt, der, mit Forellen und Karpfen beſetzt, ſeitdem jährlich mehr als 1000 M Reinertrag (1886: 150 kg Forellen und 250 kg Karpfen) liefert, wahrſcheinlich mehr, als der ganze große Hof des Beſitzers einbrachte. Mit dem Fiſchbeſtand der fließenden Gewäſſer, Kanäle und Seen der Provinz iſt es leider — abgeſehen vom Harz, deſſen vorzügliche Forellenbäche meiſtens dem Forſtfiskus gehören und von den Forſtbeamten rationell bewirthſchaftet werden, und von einigen wieder mit Forellen bevölkerten Bächen im Lüneburgiſchen — ſehr ſchlecht beſtellt, was bei der faſt überall herrſchenden Adjazentenfiſcherei und ungenügenden Schonvorſchriften nicht zu verwundern iſt. Wie ſehr derſelbe zurückgegangen iſt, mag folgendes Beiſpiel zeigen: Das Gut Wohlenbeck bei Lamſtedt hatte Ende vorigen Jahrhunderts ſeine Fiſcherei in der Mehe (Zufluß der Oſte) gegen Lieferung von 2000 Pfund Fiſchen jährlich verpachtet. 14 Einwohner des Dorfes Wohlenbeck kauften dieſes Gut, vertheilten es unter ſich und betrieben jene Fiſcherei — als Koppelfiſcher — jeder nach Belieben; jetzt haben ſie dieſelbe Fiſcherei für jährlich 1 verpachtet! Nr. 3 der Tagesordnung wurde dadurch erledigt, daß die Verſammlung den Herrn Amtsrichter Adickes wiederum zum Vorſitzenden des Verbandes und an Stelle des zu allgemeinem Bedauern die Wiederwahl ablehnenden Herrn Amtsgerichtsraths Seelig den Herrn Oberſt— lieutenant a. D. von Derſchau zum Stellvertreter erwählte und als Ort der nächſtjährigen Generalverſammlung Wiesbaden beſtimmte. Die beiden Gewählten dankten für das ihnen be— wieſene Vertrauen. Der Vorſitzende theilte ſodann mit, daß der Vortrag des Herrn Gewerberaths Ecker über den gegenwärtigen Stand der Waſſerreinigungsfrage bei Fabrikabflußwäſſern (Nr. 4 der Tagesordnung) leider ausfallen müſſe, da der Referent jetzt aus dienſtlichen Rückſichten Bedenken trage, ſeine Anſichten über dieſen Gegenſtand öffentlich auszuſprechen. Es wurde aber bei dieſer Gelegenheit ein, vom deutſchen Fiſcherei-Verein in 50 Druderemplaren zur Verfügung geſtelltes, ſeitdem in deſſen Zirkular 4 de 86 abgedrucktes Gutachten des Herrn Regierungsraths Ruhnke zu Düſſeldorf vom 31. Mai 1887 über die Schweizeriſche Verordnung vom 13. Juni 1886 unter die Anweſenden vertheilt, und eine Reſolution dahin angenommen: „Der Verband richtet an die Herren Vertreter der Königlichen Staatsregierung die Bitte, die ſtaatlichen Fabrikinſpektoren zu einer ſchärferen Kontrolle über die ſchäd— lichen Fabrikabwäſſer anhalten zu wollen.“ Herr Oberſtlieutenant a. D. von Derſchau gab ſeinem Zweifel an dem Erfolg dieſer Reſolution Ausdruck, weil die Bezirke der Fabrikinſpektoren zu groß ſeien und manchen Inſpektoren das erforderliche techniſche Wiſſen fehle. Zu Nr. 5 der Tagesordnung „Stand der Fiſchereigeſetzgebung und Abſtellung ihrer Mängel“ trug Herr Amtsgerichtsrath Seelig Folgendes vor: Ueber den Stand der Fiſchereigeſetzgebung in Preußen iſt mitzutheilen, daß kurz nach der am 31. Juli 1886 zu Schwerte abgehaltenen zweiten ordentlichen Generalverſammlung des Ver— bandes die bereits vom 23. Juli 1886 datirten Verordnungen, betreffend die Ausführung des Fiſchereigeſetzes in der Rheinprovinz und im Regierungsbezirk Wiesbaden, alſo für einen Theil 288 _ — des Vereinsgebietes, durch die Preußiſche Gejegjammlung S. 189 und 197 ziemlich gleichlautend publizirt, bekannt wurden. Dieſelben ſind in Ausführung des am 16. Juni 1886 publizirten Vertrages zwiſchen Deutſchland, den Niederlanden und der Schweiz, betreffend die Regelung der Lachsfiſcherei im Stromgebiete des Rheins, der ſog. Rheinlachs-Convention, ergangen und wurden ſo ſchleunig veröffentlicht, um die Wohlthaten des neuen Vertrages ſchon vom 15. Auguſt 1886 ab dem Rheingebiete zu Gute kommen zu laſſen. Bei der Wichtigkeit der Sache und da die in den Verordnungen enthaltenen ſonſtigen Grundſätze vermuthlich auch den Ausführungsverordnungen der übrigen Provinzen zu Grunde gelegt werden, iſt von dem Berichterſtatter als dem damaligen Vorſitzenden des Verbandes eine die Ausführungsverordnungen für die Rheinprovinz und Wiesbaden enthaltende, bei Parey in Berlin erſchienene, trefflich kommentirte Ausgabe des Preußiſchen Fiſchereigeſetzes den Verbands— mitgliedern zugeſtellt worden, ſo daß es überflüſſig ſein wird, den Inhalt jener Verordnungen hier ausführlicher wiederzugeben. Ueber den Inhalt und die Tragweite der Ausführungsverordnung vom 8. Auguſt 1887 für die Provinz Hannover, welche eben erſt ausgegeben iſt, können jetzt nähere Mittheilungen noch nicht gemacht werden. Ueber die Vorgeſchichte derſelben iſt Ausführlicheres in dem, den Ver— bandsmitgliedern zugegangenen Berichte des Fiſcherei-Vereins für das Weſergebiet zu Hameln pro 1887 über die Generalverſammlung zu Höxter enthalten. Der Vorſitzende ſchlug hierauf vor: Verbandsſeitig ſich ebenſo wie der zweite Deutſche Fiſchereitag zu Freiburg dahin auszuſprechen, „daß eine Beſſerung der Fiſchereiverhältniſſe in den Binnengewäſſern Preußens nur durch Annahme des ſogenannten gemiſchten Schonzeiten-Syſtems möglich gemacht werde.“ Nachdem Herr Oberfiſchmeiſter Gravenſtein Bedenken gegen dieſen Vorſchlag geäußert und ſich für das von der Staatsregierung aufrecht erhaltene Syſtem der abſoluten Schonzeiten ausgeſprochen hatte, wurde von Herrn von Behr unter Hinweis auf das betreffende Zirkular des Deutſchen Fiſcherei-Vereins vom Jahre 1882 konſtatirt, daß der Vorſitzende des Rheiniſchen Fiſcherei⸗vereins, Herr von Lavalette St. George die Individual-Schonzeit für das allein Richtige erklärt habe. Auf Anheimgabe des Herrn Oberſtlieutenants a. D. von Derſchau wurde nach kurzer Diskuſſion die vom Vorſitzenden beantragte Reſolution mit dem Zuſatze angenommen: „Der Verband hält die Vorſchläge des Profeſſors Metzger für die richtigſten.“ Gegen dieſe Reſolution erklärte ſich nur Herr Oberfiſchmeiſter Gravenſtein, indeß mit dem Bemerken, daß er damit nur ſeine perſönliche Auffaſſung und nicht die des Rheiniſchen Fiſcherei-Vereins zum Ausdruck bringe. Der Vorſitzende theilte ſodann mit, daß ein Antrag des Fiſcherei-Vereins zu Hersfeld vorliege, „die Schonzeit für Krebſe zu verlängern.“ Dem Uebelſtande, welchem durch dieſen Antrag abgeholfen werden ſolle, könne auf Grund der neuen Ordnung für die Provinz Hannover ſchon einigermaßen vorgebeugt werden, weil auf Grund derſelben der Fang und der Verkauf von Krebſen, welche noch Eier oder Junge tragen, verboten werden könne. Es werde daher die Beſchlußfaſſung zweckmäßig bis nach dem Erſcheinen der Verordnung für den Regierungsbezirk Kaſſel auszuſetzen ſein. Die Verſammlung erklärte ſich hiemit einverſtanden. Der unter Nr. 6 auf der Tagesordnung ſtehende Vortrag des Profeſſors Metzger über „Gemeindefiſchereien“ mußte leider wegen andauernder Krankheit des Referenten ausfallen. Zu Nr. 7 der Tagesordnung „Genoſſenſchaften oder Fiſchereibezirke“ bemerkte der Vor⸗ ſitzende, daß die geſetzlichen Beſtimmungen über Bildung von Fiſchereigenoſſenſchaften leider nur einen ſehr geringen praktiſchen Erfolg gehabt hätten. Er halte für das Zweckmäßigſte, ähnlich wie bei der Jagd, genügend große Fiſchereibezirke zwangsweiſe zu bilden und ſich dabei allein von der Rückſicht auf eine rationelle Bewirthſchaftung der Fiſchwaſſer leiten zu laſſen. Der darin liegende Eingriff in Privatrechte, den man übrigens bei der Jagdgeſetzgebung nicht geſcheut habe, ſei ein ſo geringfügiger, daß er gegenüber dem großen volkswirthſchaftlichen Nutzen, den eine durch ſolche Bezirksbildung ermöglichte rationelle Bewirthſchaftung der Gewäſſer mit ſich bringe, nicht in Betracht kommen könne. Auch ſolle ja der Einzelne für ſeine jetzt faſt werthloſe Fiſcherei— berechtigung durch den Antheil an dem — durch vernünftige Bewirthſchaftung raſch wachſenden — Ertrage der Fiſcherei des Bezirkes voll entſchädigt werden. Die für ſolche Bezirksbildung in Galizien bereits geltenden, für die übrigen Theile der öſterreichiſchen Monarchie vorgeſchlagenen geſetzlichen Beſtimmungen ſeien nach ſeiner Anſicht beachtenswerth. Widerſpruch wurde nicht erhoben und gelangte nach einigen kurzen Bemerkungen von anderer Seite eine Reſolution: „Der Verband erkennt die Wichtigkeit der Bildung von Fiſchereibezirken an“ zur Annahme. Bei Nr. 8 der Tagesordnung: „Aalbrut und Aalverſand durch den Verband“, ſprach der Vorſitzende zunächſt dem Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins den Dank für die finanzielle Unterſtützung der Sache aus, und bemerkte dann, daß die gegenwärtig mit mancherlei Schwierigkeiten verbundene Verſendung nach entfernten Gegenden nur dann beſſer gelingen werde, wenn unterwegs Stationen eingerichtet würden, wo man ſich der jungen Aale fürſorglich annehme. 289 Herr Oberſtlieutenant a. D. von Derſchau hielt die Verſendung von Aalbrut nicht für eine Sache des Verbandes, wünſchte vielmehr, daß der Verband ſich nur auf die Leitung der Sache beſchränke. Herr Kammerherr von Behr hob dagegen hervor, daß es ſich ja zunächſt nur um ein Studium der Sache handle und ein ſolches Studium allerdings zu den Angelegenheiten des Verbandes gehöre. Der Vorſitzende ſtellte hierauf den Antrag: „Der Verband ſucht die Verſendung von Aalbrut und Aalen möglichſt zu beför— dern und ſtellt für dieſen Zweck 50 , zur Verfügung,“ und wurde dieſer, wie auch der fernere Antrag des Amtsgerichtsraths Seelig -Kaſſel: ſtatt „montée“ überall zu jagen „Aalbrut“ angenommen. Bei Nr. 9 der Tagesordnung „Berathung und Beſprechung ſonſtiger Anträge und An— regungen“ wurde zunächſt die künſtliche Zucht des Maifiſches beſprochen. Herr Oberfiſchmeiſter Gravenſtein bemerkte, daß der Rheiniſche Fiſcherei-Verein ſeit dem Jahre 1884 keine Verſuche der Maifiſchzucht mehr gemacht habe. Die früheren Verſuche hätten darin beſtanden, den Maifiſch im Rheine zu fangen und dann in geſchloſſene Krippen oder Buhnen einzuſetzen. Die Maifiſche hätten in den Krippen gelaicht und ſeien am Leben geblieben, entgegen der Annahme, daß dieſelben nach dem Laichen abſtürben. Man habe ferner feſtgeſtellt, daß Maifiſche auch in geſchloſſenen Käſten am Leben erhalten werden könnten. Bei ihrem Fange ſei zu beachten, daß die Fiſche nicht angefaßt oder angeſtoßen würden, weil jeder Maifiſch, welcher Schuppen verliere, zu Grunde gehe. Mit einiger Vorſicht gelinge es, den Maifiſch in den Käſten zum Laichen zu bringen. Man müſſe den Laich ſammeln und dann verſuchen, ob ſeine Ver— ſchickung ausführbar ſei. Die Herren Oberſtlieutenant a. D. von Derſchau und Kammerherr von Behr theilten ihre Erfahrungen auf dem Gebiete der Maifiſchzucht mit und bemerkte der Erſtere, daß der Fiſcher Glöckner in Neuendorf bei Koblenz ſich ſchon früher damit beſchäftigt habe. Das Reſultat ſei geweſen, daß die Weibchen nach dem Laichen in den Käſten eingegangen ſeien. Er halte deßhalb das Ausſetzen der gefangenen Fiſche in die ſog. Krippen oder Buhnen für zweckmäßiger. Für den Fang des Maifiſches ſei eine Stelle des Rheines bei Koblenz ſehr günſtig Herr von Behr bemerkte, daß gegenwärtig in Folge der Abſperrungsmaßregeln der Holländer nur wenige Maifiſche in den Rhein gelangen, und bat Herrn Oberfiſchmeiſter Graven— ſtein, bei den Konferenzen dahin zu wirken, daß dieſem Uebelſtande abgeholfen werde. Nachdem Herr von Behr auf Anfrage erklärt hatte, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein dem Verbande gern einige hundert Mark zum Zwecke der Maffiſchzucht zur Verfügung ſtellen werde, wurde ein Antrag des Vorſitzenden: „die Herren von Derſchau und Gravenſtein zu erſuchen, in Gemeinſchaft mit dem genannten Fiſcher Glöckner zu Neuendorf die Verſuche der künſtlichen Zucht des Mai— fiſches in die Hand zu nehmen,“ angenommen und erklärten ſich auf Befragen beide genannte Herren bereit, die Leitung der Ver— ſuche zu übernehmen. Bei der Beſprechung über die Einrichtung von Lachs beo bachtungsſtationen und Statiſtik des Lachsfanges ſprach Herr Oberfiſchmeiſter Gravenſtein die Anſicht aus, daß man zu ſicheren Reſultaten über den Lachsfang nicht gelangen werde, weil die Fiſcher in der Befürchtung einer Pachtſteigerung zu genauen Angaben nicht zu bewegen ſein würden. Herr Dr. Haepfe= Bremen trat entjchieden für die Errichtung ſolcher biologiſcher Stationen, durch welche die leider noch ſehr wenig bekannten Lebensgewohnheiten der Fiſche zu erforſchen ſeien, ein und berichtete noch Folgendes: Nach den Beobachtungen des Profeſſors Frie (ſprich Fritzſch) ſei der Lachsfang in Böhmen von jährlich 300 auf 3000 Srück geſtiegen und ſollten nach der Statiſtik des Dr. Lindeman— Bremen in der Weſer durchſchnittlich 8 — 10,000 Lachſe gefangen werden. Der Fiſcher Kleven= huſen in Bremen habe ihm — dem Redner — vor einiger Zeit einen Lachs, welchem die Fett floſſe gefehlt habe, vorgezeigt. Dieſer Fiſch müſſe einer von denjenigen Lachſen ſein, welche vor etwa zwölf Jahren durch Profeſſor Virchow bei Hameln ausgeſetzt und durch Abſchneiden der Fettfloſſe gezeichnet ſeien. Ein anderer Fiſcher habe ihm bezeugt, derartig gezeichnete Lachſe ſchon mehrere gefangen zu haben. Er jet bereit, für Bremen die Leitung einer Beobachtungs— ſtation zu übernehmen. Die Verſammlung war von der Wichtigkeit der Einrichtung von Beobachtungsſtationen nicht nur für den Lachs, auch für die anderen vorkommenden, namentlich aber die wandernden Fiſche, überzeugt und ſoll auf deren Einrichtung in Bremen, Hamburg, Münden, Kaſſel, Bingen, Bonn und anderen Orten Bedacht genommen, dieſerhalb auch mit Herrn Profeſſor Pitzſche— Tharandt, dem Leiter der ſächſiſchen Stationen, verhandelt werden. Eine kurze Diskuſſion über die „Uferbetretungsfrage“ führte zur Annahme folgender Reſolution: „Der Verband hält eine geſetzliche Regelung der Uferbetretungs frage für wünſchens— werth und beauftragt ſeinen Rechtspflegeausſchuß mit weiterer Bearbeitung dieſer Frage,“ nachdem Herr Amtsgerichtsrath Seelig bemerkt hatte, daß dieſe Frage eine viel umſtrittene ſei und daß darüber ſich entgegenſtehende Erkenntniſſe der Gerichte vorlägen. Die Verſammlung erklärte ſich ſodann mit den Ausführungen ihres Ehrenmitgliedes, des Herrn von Behr und auch damit einverſtanden, daß dem Antrage des Vereins Hersfeld ent— ſprechend, auf die Einführung von Urſprungszeugniſſen für Forellen hingewirkt werde. Schließlich wurde in Folge eines auf der geſtrigen Delegirtenverſammlung gefaßten Be— ſchluſſes dem Herrn Oberpräſidenten die Bitte ausgeſprochen, die Prämien für geſchoſſene ältere Reiher höher als ſolche für jüngere Reiher zu bemeſſen und auch für die Zerſtörung der Reiher— neſter höhere Prämien als ſeither zu gewähren. Hiermit erklärte der Vorſitzende unter Bezeugung ſeines Dankes für das den Verhandlungen bewieſene Intereſſe die diesjährige Generalverſammlung für geſchloſſen. V. Vermiſchte Mittheilungen. Waſſerpflanzen. Einer vom Weſtpreußiſchen Fiſcherei-Verein herausgegebenen „Kurzen Belehrung über die Nutzfiſche ꝛc. ꝛc.“ entnehmen wir folgende Stelle: Einige Fiſche laichen auf Sand oder Kies; ſehr viele legen den Laich an Waſſerpflanzen ab. Wo Waſſerpflanzen, die in jedem Fiſchwaſſer von großer Wichtigkeit ſind, fehlen, muß man vor allen Dingen Rohr (bei feſtem Grunde) oder Schilf, Kalmus oder Binſen (bei moorigem Grunde) anſiedeln. Man kann dazu Stücke von den Wurzelſtöcken oder die Knollen, in Lehm gepackt und mit Steinen beſchwert, an nicht zu tiefen Stellen verſenken, oder man packt die ſamentragenden Büſchel und Kolben in Lehmklumpen und verſenkt dieſe. Bei der großen Wichtigkeit, welche die Anſiedelung ſolcher Pflanzen hat, muß man ſie, wenn ſie ausſproſſen, durchaus vor dem Vieh ſchützen, das ſie dann gerne abweidet. Man zieht deshalb einen Zaun von Stacheldraht um die Pflanzſtelle, den man, wenn das Rohr, Schilf u. ſ. w. genügend ſtark iſt, wieder fortnehmen und an einer anderen zu bepflanzenden Stelle verwerthen kann. Schwimmpflanzen erhalten durch dieſe ſteifen Pflanzen einen guten Halt und ſiedeln ſich leicht an. Waſſermyrthe (Elodea canadensis) und Laichkräuter (Potamogeton, Batrachium) kann man durch bloßes Einlegen von Sproſſen übertragen, Mummeln und Seeroſen verpflanzt man, indem man die Wurzelſtöcke mit Erde verpackt und mit Steinen verſenkt. Wenn die Waſſerpflanzen überhand nehmen, muß man die Gewäſſer krauten. Gar zu üppiger Entwickelung muß man durch vorſichtiges Ausziehen der Pflanzen mit der Wurzel entgegentreten; andernfalls mäht man die Pflanzen dicht über dem Grunde ab. Das Kcauten geſchieht am beſten erſt im Auguſt und September, weil dann die jungen Fiſchchen meiſt ſchon genügend entwickelt ſind, um ſich nicht mit herausziehen zu laſſen. Jedenfalls ſei man vorſichtig beim Herausnehmen der Krautmengen und ſpüle das Kraut vorher im Waſſer ein wenig aus, da andernfalls mit den zahlreichen Nährthieren, die man mit den Pflanzen dem Waſſer entzieht, auch viele junge Fiſche herausgezogen werden und nutzlos umkommen. Aus der Fiſchküche. Plötzen (Rothaugen) in Meerrettich. Große Plötzen ſind meiſtens holzig, kleine dagegen zart und fein im Geſchmack. Man nimmt deßwegen Plötzen von nicht über 18 em Länge, ſchuppt ſie, nimmt ſie aus, läßt ſie in einem Fiſch— keſſel mit Waſſer, Salz, Zwiebeln, Gewürz ca. 10 Minuten ſtark kochen und ſchäumt während dem tüchtig ab. Man läßt nun ein Stück Butter im Tiegel gelb werden, ſchwitzt darin etwas Mehl, gießt von der Fiſchbrühe ſo viel hinzu, daß man glaubt genügend Sauce zu haben, gießt dieß über die vorher abgegoſſenen Fiſche, läßt nochmals aufkochen, und thut dann ein reichliches Quantum geriebenen Meerrettich mit einer Wenigkeit Milch hinzu. 2 — Plötzen (Rothaugen) gekocht und gebraten. Die Plötzen bereitet man, nachdem ſie gereinigt und gewäſſert, indem man ſie in Butter und Fett bratet oder auch mit einer Peterſilienſauce gibt. Man kocht in dieſem Falle die Fiſche in Salz waſſer mit etwas Zwiebeln und ganzem Pfeffer, wozu man, nachdem die Fiſche geſchäumt ſind, 2 Eßlöffel Mehl, in klarer Butter verrührt, hinzuthut. Dann wird friſche gehackte Peterſilie darüber geſtreut und hiermit das Ganze vollſtändig gar gekocht. — Brathechte. Hierzu verwendet man am beiten kleine Hechte. Nach dem Aus— nehmen ſchuppt man ſie, läßt aber die Floſſen daran, kerbt die Fiſche fein ein, ſalzt ſie und läßt fie einige Zeit liegen; dann trocknet man fie, ſchneidet die Köpfe ab, wendet die ganzen Fiſche in geſchlagenen Eiern und in mit etwas geriebener Semmel vermiſchtem Mehl und bratet ſie in Butter auf beiden Seiten hübſch braun. Die angebratene Butter, welche in der Pfanne zurückbleibt, kocht man mit etwas Brühe und Eſſig oder Zitronenſaft los und gibt ſie zu den Fiſchen. (Berl. Zentralmarkthalle.) VI. Fiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Vom Bodenſee. Ermatingen, 17. September. (Mitth von Gebrüder Läubli.) Der Silberforellenfang iſt ſeit einiger Zeit ſehr günſtig, Preis 1,50 —1,70 M Hechte zufriedenſtellend, 0,90 1,00 #4. Aale knapp, 1,20 —1,40 M Blaufelchen unter mittelmäßig, dafür aber ſehr ſchöne Waare, 75—85 J per Stück. Silberfelchen knapp, 70—80 . Barben 60 J. Barſche 50 4, Braxen knapp, 30 J. Weißfiſche wegen zu hohem Waſſerſtande ſehr knapp, 20 ; kleine Weiß— fiſche und Futterfiſche 15—20 . Alles per ½ Kilo. Geſchäft, mit Ausnahme der Forellen, flott. L Hamburg, 1. September. Der mit der Dampffiſcherei gemachte Anfang iſt ein viel— verſprechender geweſen und fahren zur Zeit für Private zwei Dampfer, von denen der erſte ſich ſchon früher gut bewährt hatte. Nun gelangte nach einer Abweſenheit von acht Tagen der zweite Dampfer aus See an mit einem Ertrage von 17,500 Kilo Seefiſche, welche verauktionirt wurden und durchſchnittlich einen guten Preis erzielten, ſo daß der Plan, eine Dampf-Seefiſcherei-Geſellſchaft hierſelbſt zu gründen, eine neue Förderung erhalten hat. Zu dieſem Zwecke wird am 1. Sept. eine Verſammlung abgehalten werden. L. Hamburg-Altona, 10. September. Bezahlt wurde durchſchnittlich in der letzten Zeit für Schollen 1,50 —13 &, Elbbutt 2-4 u. 5 M, Schellfiſch 1.503 M u. 3,50 , Sture 0,80 bis 1,25 & per Stieg, Steinbutt 0,90 — 1,00 &, auch 70 u. 80 J per ½ Kilo, Seezungen bis 70 4, Kleiße 50 J, Sandarten bis 80 , Lachſe bis 2,70 & u. 3 4, kleine Aale 45 ½, große bis 1,40 A per ½ Kilo, Stinte bis 75 , per kleinen Korb bis 70 4. L. Rendsburg, 1. September. An den Markt gelangte eine erhebliche Partie verſchiedener Fiſche, nur wenige Aale. Bezahlt wurde für Barſche mittlerer Größe 30 , Brachſen kleine 25 J, größere 40 , große Aale 60 2, kleinere bis 40 , kleine 25 , Hechte 40 per ½ Kilo, Heine Seezungen aus der Oſtſee zu 15—25 , Butte 10—25 , 3 Stück 50 u. 60 ½, Dorſche 10—25 J per Stück; letztere waren nur klein. L. Von der Elbe, 1. September. Während der letzten drei Wochen war der Fang an Fiſchen wiederum ein nur geringer und durchſchnittlich kamen täglich nur 5 Ewer mit Seefiſchen an Hamburg und Altona, welche beſonders Schollen und Schellfiſch, weniger Seezungen und Elb— butt brachten Der Preis (en gros) in Hamburg ſtellte ſich für erſtere beide auf je 10 J per ½ Kilo. Seezungen 1—1,20 A, Kleiße 40 ½ per / Kilo. Der Aalfang in der Elbe iſt zur Zeit ein unbedeutender, da es an Stint fehlt, beſſer jedoch im Kudenſee und den überſchwemmten Elb— diſtrikfñen, wo Aale bis zu 2½ Kilo Gewicht gefangen werden. Hier fehlt es aber an geeigneten Transportmitteln, wodurch die Preiſe niedrig bleiben, jo daß die beſten Aale mit 50 per ½ Kilo verkauft wurden. L. Von der Holſteiniſchen Weſtküſte. Marne, 1. September. Bis zur Mitte Auguſt war der Ertrag der Fiſcherei in den Prielen der Watten ein nicht bedeutender, ſteigerte ſich aber ſeit der Zeit und waren die Erträge der letzten vierzehn Tage ſehr lohnende, ſo daß nicht nur der ſehr bedeutende hieſige Bedarf gedeckt wurde, ſondern auch ca. 4000 Kilo Krabben zur Verſendung gelangen konnten. Ebenſo lohnend war der Aalfang im Kudenſee und wurden Aale, welche friſch zum Verkauf kamen, mit 30 und 40 J per ½ Kilo bezahlt, die übrigen wurden geräuchert. Inserate. Groß⸗Tiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz. Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: R Blaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. ER Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. (21) Fiſchzuchtanſtalt des Bayer. 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Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München Die nächſte Nummer erſcheint am 16. Oktober 1888. n Wi Allgemeine Filcherei Zeitung. Erſcheint monatlich zwei. bis dreimal. Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 5 In ſerate die zweiſpaltige Petitzeile Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und (e ue to ge 15 Pfennige. — Redaktion und Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ - Adminiſtration, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. de München, Sendlingerſtraße 48/2 1. er Banerifchen Fiſcherei-Teitung. Organ für die elammtinterellen der Fiſcherei, lo wie für lie Heſtrebungen ler &i ſchecei- Vereine 5 in Sonderheit Organ der Landes-Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen ic. der preuh. Provinzen Rheinland, Weflfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutschlands, bellerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom i Bayerifhen Filherei Verein. München, 16. Oktober 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel ift unterſagt. Nr. 25 0° Nr. 25. , ji Inhalt: I. Einiges über die Chromatophoren der Fiſche, ſowie die mit der Kontraktion ꝛc. zuſammen— hängenden Farbenvariationen — II. Fiſchereigeſetzgebung in Oberöſterreich. — III. Ber: miſchte Mittheilungen. — IV. Patentliſte. — V. Offener Briefwechſel. — VI. Fiſcherei— und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Einiges über die Chromatophoren der Jiſche, ſowie die mit der Kontraktion reſp. Expanſton zuſammenhängenden Jarbenvariationen. Von Herrn Karl Anauthe in Schlaupitz (Schleſien). (Fortſetzung.) Wir ſind ſolchergeſtalt zu einem neuen Hauptfaktor gekommen, zu demjenigen, welcher wohl am meiſten die Chromatophoren beeinflußt, der chemiſchen Beſchaffenheit des Waſſers. Doch zuvor möge es mir geſtattet ſein, einen anderen Punkt, auf welchen Siebold großes Gewicht legte, kurz abhandeln zu dürfen: die Temperaturverhältniſſe des Waſſers. Der treffliche Forſcher ſagt hierüber: „Der Farbenwechſel ſehr dunkel gefärbter Fiſche, welcher ſich nach ihrer Gefangennehmung gewöhnlich als ein ſehr ſchnelles Erbleichen bemerkbar macht, mag darin ſeinen Grund haben, daß der mit einer ſolchen Gefangenſchaft verbundene Wechſel, namentlich Temperaturwechſel des Waſſers, die Chromatophoren zur Kontraktion bringt“. Nun, ich habe der Sache ſehr genau nachgeforſcht, über dieſen Punkt ſpeziell eine ganze Reihe von Verſuchen, beſonders an Cobitis barbatula, Phoxinus laevis, ſowie Trutta — — — fario (Flachfiſche ſtanden mir leider bis jetzt nicht zu Gebote) etwa ſeit einem Jahre an— geſtellt, mich aber auf Grund der gewonnenen Reſultate mit Siebold's Hypotheſe nie recht eigentlich befreunden können. Ich habe beiſpielsweiſe im Sommer gemeinhin vermittelſt eines Blechgefäßes Waſſer etwa von + 130 C. aus einem Tümpel des Baches geſchöpft, und dieſes eine Zeit lang den Strahlen der Sonne preisgegeben, ſo daß ich eine Temperaturerhöhung von 70 C. konſtatiren konnte; nahm ich nun aus genau demſelben Loche, welches mir das Waſſer lieferte, Elritzen und ſetzte fie in das um 70 wärmere Element, fo blieb bei ihnen, und genau ebenjo verhielt es ſich bei Cobitis barbatula ete., die Färbung völlig konſtant, während der geringſte chemiſche Zuſatz bei gleicher Temperatur ſofort eine Variation derſelben hervorrief (ſ. unten). Ich müßte, wollte ich alle Wahrnehmungen erzählen, ein ganzes Buch ſchreiben; daher bemerke ich bloß kurz, daß nur recht bedeutende Temperaturunterſchiede, wie etwa + 50 C.: + 200 oder + 00: 150 C. oder endlich das Einfrieren ein deutlich wahrnehm— bares Erbleichen hervorrufen, dem dann bei eingetretenem Thauwetter eine Expanſion der Chromatophoren folgt. Wir erfahren bereits durch Siebold, welch' ungemein großen Einfluß die chemiſche Beſchaffenheit des Waſſers auf die Chromatophoren der Fiſche ausübt; vermag dieſelbe doch ſogar ſtändige Varietäten hervorzurufen! Ich denke hierbei ſpeziell an die als Scardinius hesperidicus*) bekannt gewordene Varietät des meſſinggelb glänzenden, rothfloſſigen Scardinius erythrophthalmus Linné (Rothfeder, Rothauge), welche jenſeits der Alpen in den ſüdeuropäiſchen Gewäſſern mit ſchwärzlichen Floſſen gefangen wird. Eine ähnliche ſchwarzfloſſige Varietät mit über und über ſchwärzlich gefärbtem Leibe bewohnt nach Siebold S. 182 den diesſeits der Alpen gelegenen Achenſee. Da dieſes Gewäſſer ebenſo tief ultramarinblau gefärbt iſt, wie die transalpinen Becken, während alle übrigen benachbarten See'n eine meergrüne Farbe beſitzen, ſo iſt es wahrſcheinlich, daß dieſe durch die chemiſche Beſchaffenheit bedingte Farben— verſchiedenheit des Waſſers auf Erzeugung der in Rede ſtehenden Fiſchvarietät Einfluß gehabt hat. Dieſe, von Siebold in einer Fußnote S. 15 und 182 aufgeſtellte Behauptung unterſchreibe ich ſofort bereitwilligſt, da mir ja die Bewohner der Gewäſſer des Zobten den denkbar beſten und ſtichhaltigſten Beleg für ihre Wahrheit in die Hand geben. Während ich in den Bächen, welche von der altersgrauen Aſenburg (der bekannte Claudius Ptolomäus führt in Schleſien den Ort Asciburgum an, der mit der Lage des Zobten übereinſtimmt. Asce wird nun gleich Aſen (Götter) ſein, welcher Name bereits in der Edda vorkommt), nach der Ebene hinabrinnen, z. B. Gobio fluviatilis mit ſchön zitronenfarbener Binde längs der Seitenlinie und roſa angehauchter Baſis der Floſſen, Leucaspius delineatus mit goldigem, von der Schnauzenſpitze aus über die Augen nach dem Schwanze hinſtreichenden Streifen oder endlich Phoxinus laevis mit goldgelber Mittellinie des Rückens fand, fehlten dieſe ſofort in die Augen ſpringenden Zeichnungen faſt allen Stücken, welche ich im Herbſte des Vorjahres aus dem wenig mehr als eine Meile vom Zobten entfernten Lauterbacher Rohr— mühlteiche erhielt. Derſelbe nimmt aber auch ſein Waſſer theils aus der Ebene, theils von einem unbedeutenden Ausläufer der Eule. Jene Streifen oder Binden waren ferner bei ſolchen Individuen, welche ich lange Zeit, etwa ein Vierteljahr, in Brunnenwaſſer von normaler Beſchaffenheit beſtändig hielt, für das unbewaffnete Auge vollſtändig verſchwunden; bei genauerer Prüfung mit Hilfe der Lupe zeigte ſich jedoch noch das körnige Pigment ſpärlich in kleinen, rundlichen Chromatophoren enthalten. (Dieſe Stelle ſteht in ſcheinbarem ) Heckel ſtellte den Scardinius hesperidieus in feinen „Fiſchen Syriens“, Stuttgart 1843, S. 47, ſogar als ſelbſtſtändige Art auf, kam aber ſpäter davon ab, denn in feinen „Süßwaſſer— fiſchen der Oeſterreichiſchen Monarchie“ ſchreibt er S. 156 Folgendes: „Nach ſorgfältiger Ver⸗ gleichung können wir die früher als Se. besperidieus angezeigte Art nunmehr bloß als Farben⸗ Varietät der vorſtehenden (erythrophthalmus) anerkennen, die ſich durch ſchwärzliche Färbung der Floſſen, namentlich der Bauch- und Afterfloſſe und durch ihr ſüdliches Vorkommen auszeichnet, indem der Gardaſee ihre nördliche und die Inſel Cherſo ihre bekannte ſüdliche Verbreitungsgrenze innerhalb der öſterreichiſchen Monarchie bildet. Sie iſt nach de Filippi (Cennui sui pesci d'Italia) in allen See'n Oberitaliens und den Gräben der Reisfelder ſehr gemein. Wir beſitzen ſie von Bozen, Mailand, der Brenta, dem Pieino bei Pavia und dem Vranaſee auf der Inſel Cherſo.“ Ihre italieniſchen Benennungen ſind: Scardöla, Piötta, Pesce del Diavolo. 295 Widerſpruch zu meinen Angaben in Nr. 5, S. 50, dort habe ich aber bloß von einer immerhin recht kurzen Einwirkung des chemiſch veränderten Waſſers auf Fiſche geplaudert, welche natürlich nie ſo bedeutende Abänderungen hervorrufen kann.) Im voraufſtehenden Kapitel erfuhren wir an der Hand von einigen Experimenten, welch' geringen Einfluß immerhin beträchtliche Temperaturſchwankungen und Unterſchiede des Waſſers auf die Chromatophoren ſeiner Bewohner aus der Klaſſe der Fiſche ausüben. Nun— mehr werden wir von ganz geringfügigen Beimengungen große Wirkungen konſtatiren können. Auch jetzt ſollen uns wieder, wie ſeither, Verſuche Beweiſe für die eben ausgeſprochene Hypotheſe liefern! In eine geräumige Blechkanne wollen wir, nachdem wir ſie mit dem Waſſer des betreffenden Baches gefüllt, eine nette Anzahl möglichſt dunkel gefärbter Ellritzen, Schmerlen, Bachforellen, Moderlieschen und Gründlinge werfen; dabei können wir, falls wir die Verſuchsfiſche nicht rieben oder drückten, eine Farbenvariation kaum konſtatiren. Mengen wir aber darauf 0,5 Prozent Milch oder lehmigen Erdreiches, welches wir vorweg in Waſſer völlig gelöſt, dem Elemente unſerer Thiere bei, ſo folgt ein bedeutendes Erbleichen, namentlich bei Phoxinus laevis, Trutta fario und Cobitis barbatula. Das tiefe Dunkel— grau des Rückens geht, vornehmlich bei dem Zuſatz von Milch, in ein ſchmutziges Weiß über und die herrlichen ſchwarzen Flecke, welche früher ungemein viel zum Schmucke unſerer Pfleglinge beitrugen, werden hellgrau mit verſchwommenen, der Färbung des Rückens ſich allmählich aſſimilirenden Rändern. Während bei Schwankungen der Temperatur des Waſſers, ſpäteſtens nach Verlauf von 15 Minuten, meiſtens jedoch ſchon bedeutend früher, die ehe— malige Lebhaftigkeit der Färbung zurückkehrt, die Chromatophoren ſich alſo expandiren, geſchieht dieß im vorliegenden Falle erſt dann, wenn die chemiſchen Beigaben durch irgend welche Prozeſſe abgeſondert werden. Doch nun weiter! In ein anderes Gefäß von annähernd gleichen Dimenſionen wie das erſte, ſowie gleicher Füllung an ſchönem, klarem Gebirgs— waſſer und Fiſchen wollen wir 1 Prozent des ſehr ſtark eiſenhaltigen Waſſers der Schlaupitzer Wieſen gießen, dann folgt auch hier ſofort eine Kontraktion der Chromatophoren, und zwar eher in noch ſtärkerem Grade als nach Einwirkung der eben angeführten Faktoren, aber ohne jede Nuance von Roth, wie diejenigen meiner freundlichen Leſer vielleicht vermuthen und annehmen werden, welche die von mir ſchon wiederholt citirten Werke reſp. Abhand— lungen von Stark und Shaw, Agaſſiz, Brehm und anderen Forſchern durchblättert haben. Dagegen vermag ein längerer, Monate dauernder Aufenthalt in eiſenhaltigen Gewäſſern nach eigenen Verſuchen, und wie uns die Bewohner der dünnen Rinnſale der bekannten Silſterwitzer Wieſen zeigen, in der That eine rothbraune Färbung des Rückens bei Perca fluviatilis, Gobio fluviatilis, Leucaspius delineatus, Phoxinus laevis und Cobitis barbatula (vergl. Nr. 5 S. 49), mithin wahrſcheinlich auch bei allen anderen Süßwaſſerfiſchen zu erzeugen. Eine Zuſammenziehung der dunklen Pigmentflecke, der ſchwarzen ſowohl als auch der rothen, bei Elritze und Gründling können wir ferner, wie ich bereits in meinem kleinen Aufſatz über die „Lebenszähigkeit unſerer gemeineren Süßwaſſerfiſche“ (Nr. 5) zeigte, zur Zeit der cafébraunen Färbung des Waſſers in Folge ſeiner Vermengung mit ſtark ver— dünnter Miſtjauche wahrnehmen, und zwar ebenſo gut im Frühling, wenn ein lauer Süd das Leichentuch, mit welchem die gütige, milde Frau Holla oder Hulda die Gefilde bedeckte, zum Schmelzen bringt, als auch im Hochſommer, falls ſtarke, wolkenbruchartige Regen die Gefilde überfluthen. Intereſſant und völlig neu für die meiſten meiner Leſer dürfte jeden— falls auch die Mittheilung ſein, daß ſelbſt bei geradezu ſchwarzer Trübung des Waſſers, wie ſie etwa eine beträchtliche Gabe der bekannten chineſiſchen Tuſche hervorruft, eine Kon— traktion der im Korium eingebetteten Chromatophoren, alſo eine blaſſe, in dieſem Falle recht ſehr an Weißſucht erinnernde Färbung, entſteht. Leider kann man derartige Experi— mente blos mit beſonders zähen, widerſtandsfähigen Fiſchen, wie etwa Cobitis barbatula, Leucaspius delineatus und vielleicht auch dem Flunder kurze Zeit (1— 2 Minuten) hindurch anſtellen; immerhin liefern ſie aber den klarſten Beweis von der Haltloſigkeit der im Vor— ſtehenden wiedergegebenen Anſichten von Shaw und anderen Ichthyologen. 296 II. Sifdjereigefeßgebung in Oberöfterreid). Bei der am 8. Oktober jtattgehabten Berathung des Entwurfes eines Landesfiſcherei— geſetzes in Oberöſterreich im dortigen Landtage beantragte der Referent, Herr Huber, in die Berathung des vorgelegten Geſetzentwurfes einzugehen. Hiegegen wendete ſich Herr Dr. Hochhauſer mit Bemängelungen, daß in der zur Berathung des Geſetzes einberufenen Enquéte zwar Fiſcherei-Vereine und Fiſchereiberechtigte vertreten waren, aber eine entſprechende ökonomiſche und induſtrielle Vertretung zu vermiſſen ſei, daß ein Verzeichniß der Fiſcherei— wäſſer, der Fiſchereiberechtigten, des ungefähren Quantums der heutigen Ausbeute hätte angelegt und in Vorlage gebracht werden ſollen, und daß insbeſondere die Frage über das Eigenthum, den Beſitz nicht genügend erörtert ſei. Redner ſpricht die Anſicht aus, es ſei in die Berathung dieſes Geſetzentwurfes nicht einzugehen und ſtellt den Antrag: Der hohe Landtag beſchließe: 1. In die Spezial-Debatte über dieſen Geſetzentwurf iſt nicht einzugehen; 2. dieſer Geſetzentwurf iſt dem Landesausſchuſſe mit folgenden Aufträgen zu übermitteln: a) der Landesausſchuß werde beauftragt, eine neue Enquéte, beſtehend aus Oekonomen und Induſtriellen, einzuberufen, welche dieſen Geſetzentwurf in Hinſicht ſeiner Rückwirkung auf die Landwirthſchaft und Induſtrie zu prüfen habe und ſodann dieſen Geſetzentwurf unter Bedachtnahme auf dieſes Gutachten umzuarbeiten, b) der Landesausſchuß wird auch beauftragt, ſtatiſtiſche Daten über die beſtehenden Fiſchwäſſer, die beſtehenden Fiſchereirechte und Anzahl der Fiſchereiberechtigten zu ſammeln und zuſammenzuſtellen; 3. der Landesausſchuß wird beauftragt, den revidirten Entwurf des Geſetzes ſammt ſtatiſtiſchen Daten in einer der nächſten Landtags-Seſſionen dem Landtage in Vor— lage zu bringen. Abg. Rogl fürchtet für die vielen Werk- und Grundbeſitzer () und verlangt auch beſſere Berückſichtigung der Kleinfiſcherei. Bei der Zuſammenſetzung der neuen Enquste ſoll auch darauf Bedacht genommen werden, daß von Seite der Kleinfiſcherei Mitglieder ein— berufen werden. Abg. Dr. Edlbacher gibt zu, daß Vieles, was der Antragſteller zur Begründung ſeines Antrages ſagte, als richtig anerkannt werden müſſe, er ſei aber nicht der Meinung, daß der gegenwärtige Geſetzentwurf, der aus wiederholten Enqusten und ſehr genauen Berath— ungen hervorgegangen iſt, ſo beſchaffen ſei, daß er eine Gefahr in ſich trage, wie ſie geſchildert wurde. Er halte den Entwurf für verbeſſerungsfähig und es ſtehe ja frei, Ver— beſſerungsanträge zu ſtellen. Wenn dieſer Geſetzentwurf heute noch einmal dem Landes— ausſchuſſe zurückgeleitet werde, jo ſei derſelbe als begraben zu betrachten und zwar aus techniſch-parlamentariſchen Gründen. Redner beantragt, auf die Spezial = Debatte einzugehen. Abg. Baron Pereira widerlegt den Vorwurf des Abg. Dr. Hochhauſer, betreffend die Zuſammenſetzung der Enquéte. Es waren in dieſer Enquete nicht nur alle Flußgebiete, größere See'n und Landestheile vollkommen vertreten, ſondern auch Induſtrielle, Rechts— kundige, Berufsfiſcher und Sachverſtändige, welche größere Oekonomien zu vertreten hatten. Er bitte im Intereſſe des Zuſtandekommens des Geſetzes in die Spezial-Debatte einzugehen und das Geſetz anzunehmen. Abg. Graf St. Julien glaubt, daß Kleinfiſchereien kein Erträgniß abwerfen und deßhalb ſei es richtig, große Fiſchereien zu gründen. Er iſt der Anſicht, daß ſowohl um das Erträgniß zu heben, als auch um dem Kleinfiſchereiberechtigten zu einem Erträgniſſe zu verhelfen, die Regierungsvorlage ſehr geeignet ſei. Der Schade für die Induſtrie, welcher durch dieſes Geſetz entſtehen ſoll, ſei entſchieden übertrieben und er werde für den Entwurf der Enquéte-Kommiſſion ſtimmen. Auch Hofrath Karl Heyß berichtigt einige Bemerkungen der Vorredner und erſucht, weil das Geſetz einem dringenden Bedürfniſſe entſpreche, in die Spezial-Debatte einzugehen. Aber — der Antrag des Abg. Dr. Hochhauſer ward angenommen. 297 Ar Auszeichnungen. Regensburg, 3. Okt. Beim heurigen Zentrallandwirthſchafts— Feſte in München haben: 1. der fürſtl. Thurn und Taxis'ſche Oberreviſor Herr Karl Maximilian Seitz in Regensburg für erfolgreiche und verdienſtvolle Thätigkeit als I. Sekretär und Kaſſier des Oberpfälziſchen Kreis-Fiſcherei-Vereines die große ſilberne Vereinsdenkmünze, und 2. der Privatier und Fiſchereibeſitzer Herr Engelbert Gmeiner in Bärnau, Bez.-Amts Tirſchenreuth, für hervorragende Leiſtungen auf dem Gebiete der Fiſchzücht die kleine ſilberne Vereinsdenkmünze erhalten. (Wir gratuliren den geehrten Herren auf's Beſte! Die Red.) Beförderung des Laichgeſchäftes der Cyprinoiden, Percoiden ꝛc. c. Die vom Weſtpreußiſchen Fiſcherei-Verein herausgegebene „Kurze Beſchreibung über die Nutzfiſche“ enthält Folgendes: Vielen Fiſchen, namentlich ſolchen, welche an Waſſerpflanzen oder an Strauchwerk laichen, kann man Laichſtätten herrichten, indem man in der Laichzeit Strauchwerk, Wachholder (Kaddick) oder anderes Buſchwerk an geeigneten, gegen Diebe möglichſt geſchützten Stellen im Waſſer mit Steinen feſtlegt. Noch beſſer iſt es, die Fiſche kurz vor dem Ablaichen zu fangen und in einen großen Weidenkorb zu ſetzen, den man mit Wachholder u. ſ. w. auslegt und, mit Steinen beſchwert, ſo in's Waſſer legt, daß der obere Rand noch 10—20 em über das Waſſer ragt. Die Fiſche werden in den Körben reif und laichen auf dem Wachholder ab. Man nimmt ſie dann aus den Körben heraus, damit ſie nicht den Laich ſelbſt freſſen. Sind die jungen Fiſchchen ausgeſchlüpft, ſo finden ſie durch die Spalten des Korbes ihren Weg in das Waſſer. Auf dieſe Weiſe fördert man die Vermehrung namentlich der Karpfen, Karauſchen, Plötzen, Rothaugen, Schleiden und Breſſen. Für Zander, welche man auf dieſe Weiſe nur ſchwer zum Laichen bringt, richtet man an ſonnigen Abhängen, Seebergen oder Inſeln Laichſtätten ein, indem man ſchichtenweiſe groben Kies und Steine und Faſchinenbündel mit buſchig abſtehenden Zweigen verſenkt und auf dieſe Weiſe kleine Hügel bildet und in deren Nähe Baumſtubben oder Baumkronen verſenkt. Man kann die Büſche mit dem abgelegten Zanderlaich abſchneiden und in Moos und Eis verſenden. Man legt nach Ankunft einer ſolchen Sendung die Zandereier in ſolche Körbe, wie ſie eben für andere Fiſche geſchildert wurden, und läßt dort die junge Brut ausſchlüpfen. Aus der Fiſchküche. Zubereitung der Auſtern. Friſche Auſtern werden gewöhn— lich gleich nach der Suppe gegeben, nachdem ſie auf folgende Art zubereitet ſind. Beim Einkauf wähle man Auſtern von einer grünlichen Schale, die feſt geſchloſſen ſind und einen angenehmen kräftigen Geruch haben. Niemals ſolche, die ſumpfig riechen oder deren Farbe in's Gelbliche ſpielt; denn ſolche ſind oft ungeſund. Ehe man ſie öffnet, waſche man ſie gut ab, damit kein Sand daran bleibt. Nachdem fie mit einem Auſtermeſſer erbrochen ſind, entferne man ſorgfältig die kleinen Splitter der Schale, die leicht nach Innen fallen, laſſe aber das Waſſer der Auſtern nicht auslaufen, denn dieß erhöht den Wohl— geſchmack und iſt eben das eigenthümlich Feine, das durch kein hineingegoſſenes Meer— waſſer erſetzt werden kann, wie es in manchen Orten Sitte ift. Zu den Auſtern reicht man geröſtete Semmelſchnitte und Zitronenſcheiben oder Weißbrod und Pumpernickel mit feiner Butter. Zu empfehlen iſt, die Auſter kurze Zeit vor dem Mahl auf Eis zu ſtellen. — Fiſchſauce. Man ſchwitze zwei Eßlöffel voll Mehl in 60 Gramm Butter, welcher man eine geriebene Zwiebel zuſetzt; vermiſche dieſes mit einem Viertelliter Fiſch— brühe, einem Theelöffel voll Currypulver und einer mittelgroßen, ſehr fein geſchnittenen Pfeffergurke. — Will man die Sauce ſchärfer haben, ſo fügt man ein wenig Zitronen— ſaft hinzu und läßt Alles ſo lange kochen, bis es ſeimig wird. — Seezungen auf italieniſche Art. Man bereite eine dicke weiße Sauce, die man mit etwas geriebenem Parmeſankäſe vermiſcht und gebe ſie in eine Schüſſel, welche das Feuer erträgt, ſchneide das Fleiſch von zwei ſchönen, in Salzwaſſer abge— kochten Seezungen in längliche Streifen (Filets), lege ſie in die Sauce, beſtreue ſie mit geriebenem Parmeſankäſe und geriebenem Weißbrod und ſtelle es ¼ Stunde in den Backofen oder unter einen Kohlendeckel. (Berliner Zentral-Markthalle.) 298 FP IV. Offener Briefwechſel. Herrn F. H. in F. Ueber Zucht und Fütterung von Goldfiſchen in Aquarien gibt es eine Reihe von Schriften, welche Ihnen jede Buchhandlung aus den Verlagskatalogen bezeichnen kann. Uns dünkt es ein Febler, daß Sie Ihren Fiſchen Pump waſſer geben. Solches beſchädigt erfahrungsgemäß auch größere Fiſche ſchon wegen ſeiner meiſt vorhandenen Luftarmuth. Die Waſſererneuerung verſetzt auch nicht ſelten die Goldfiſche zu raſch in viel kältere Waſſertemperatur, was auch nicht gut thut. Dadurch entſtehen leicht Kiemenentzündungen. Als Futter werden gut verwendet Grieskörner, Semmelmehl, ſowie mäßig gegeben Ameiſenlarven (ſog Ameiſeneier). Herrn E. in A. Die Eisgewinnung aus fließenden Gewäſſern iſt nach den in der Regel obwaltenden Rechtsverhältniſſen keineswegs Beſtandtheil des Fiſchereirechts (als Rechts an fremden Gewäſſern), ſondern Ausfluß des Eigenthumsrechts am Gewäſſer ſelbſt. Eine Ein— ſprache des Fi ſchereiberechtiggten gegen Eisgewinnung durch den Eigenthümer des Gewäſſers oder ſeine Eis pächter iſt daher rechtlich denkbar in der Regel nur dann, wenn damit ein Eingriff in die Sphäre des Fiſchereirechtes verbunden fein ſollte, wenn der Fiſchereiberechtigte in ſeinem Rechte quantitativ oder qualitativ beſchädigt wird oder wenn öffentlich rechtliche Vorſchriften waſſer- oder fiſchereipolizeilicher Natur dadurch verletzt werden. Iſt der Fiſchereiberechtigte nicht ſelbſt eis— gewinnungsberechtigt, jo kann er nctürlich auch für die Eisgewinnung durch Dritte kein Ent- geld, keinen Pachtzins verlangen. Das Verlangen einer Entſchädigung für den Fiſcherei⸗ berechtigten kann ja unter Umſtänden begründet fein; aber Entſchädigung ſetzt ſchon begrifflich immer einen Schaden und zwar den Nachweis desſelben voraus. V. Patentliſte. Mitgetheilt vom Patent- und techniſchen Bureau G. Dedreux, Zivil-Ingenieur und Patentanwalt in München, Brunnſtraße Nr. 9. Auskünfte ohne Recherchen über Patent- und techniſche Angelegenheiten aller Länder gratis. Auszüge aus Patentanmeldungen, ſowie Patent-Druck- oder Abſchriften werden raſch beſorgt. 1) Patent⸗Ertheilungen. Nr. 45,014. Apparat zum Einfangen von Fiſchen: A. Rincklake in Braunſchweig 2) Patent-Auszüge. Nr. 44,482. W. M. Brinkerhoff in Auburn: Angelhaken mit Schutzſchild für die Spitze. Die Angelſpitze liegt für gewöhnlich in einem Schlitze eines darüber angeordneten, am Angelhakenfuß befeſtigten, konvexen Schutzſchildes, ſo daß ſie an Wurzeln u. dergl. nicht feſthaken kann. Beißt jedoch ein Fiſch an, ſo drängt er hiebei die Spitze der Angel über die konvexe Seite des Schildes hinaus und verfängt ſich auf dieſe Weiſe an derſelben. — Nr. 44,447. C. Weigelt in Berlin: Verfahren zur Bereitung von Düngemitteln und Thran aus Fiſchen oder Fleiſchabfällen. Als Marktwaare nicht mehr taugliches Fleiſch von Fiſchen ꝛc. wird in zerkleinertem Zuſtande mit Kali-, bezw. Magneſiaſalzen eingeſalzen, das eingeſalzene Material behufs Entwäſſerung und Imprägnirung mit dem Salz ſtehen gelaſſen. Nach dem Entfernen der Lake wird das magere Material unmittelbar an der Luft getrocknet; fettes Material dagegen wird bis etwa zum halben Waſſergehalt abtrocknen gelaſſen, die Maſſe behufs Entfettung (Thrangewinnung) zerklemert und darauf getrocknet und gemahlen oder ver dem Trocknen ge⸗ dämpft und, um gleichzeitig Thran zu gewinnen, abgepreßt. Zum Einſalzen find von Kaliſalzen am geeignerſten Chlorkalium, Kaliumſulfat, auch ſchwefelſaure Kalimagneſtia und von den Magneſia— ſalzen das Sulfat. Man wendet das g wählte Salz in einer Menge von 3—10 Prozent an. Die bei dem Verfahren abfallenden Salzlaͤken und Preßwäſſer können auch zur Sticktuffgewinnung benutzt werden, indem dieſelben über den Germnungspunkt erwärmt werden und alsdann die Maſſe durch Torf und Erde filtrirt wird. VI. Sifderei- und Jiſchmarktberichte. Vom Bodenſee. Ermatingen, 8 Oktober. (Mitth. von Gebrüder Läubli.) In Folge des ſehr ſchlechten Wetters iſt Alles ſehr knapp und notiren wir: Forellen 1,70 —1 80 M Hecht 0,85 - 1,00 M Aale 1,20 — 1,40 HM. Blaufelchen 80 —85 . Große Silberfelchen 80 . Kleine Silberfelchen und Gangfiſche 70 — 80 . Braxen 30 . Weißfiſche 20 J. Futterfiſche und kleine Weißfiſche 15 —20 J. Alles per ¼ Kilo. Geräucherte Gangfiſch! 16—24 . per Stück. Blaufelchenfiſcherei mit Zuggarn iſt als beendigt zu betrachten, kleinere Partien mit Stellnetzen gefangen, dürften immer noch hie und da erhältlich fein. Im Ganzen iſt dieſe Saiſon für Blau⸗ felchen als nicht günſtig zu bezeichnen, denn Mai, Juli und Auguſt fehlten ſozuſagen gänzlich, während Juni und September ziemlich günſtig waren. L. Rendsburg, 10. September. Der letzte Fiſchmarkt bot wiederum keine große Auswahl und beſchränkte ſich auf kleine Brachſen zu 25 —30 , kleinere und größere Aale zu 30 —50 3, Hechte 40 ., mittlere Barſche 30 J per ½ Kilo. Von Auswärts waren angelangt Butte zu 15-25 , Dorſche 15—30 3 in geringer Menge, ebenſo Schellfiſche per Stück, Schollen 25 4 per ½ Kilo. Die auswärtigen Fiſcher klagten über den Fang, konnten aber keinen Grund dafür angeben. 299 — ꝛ—h—¾ ]. L. Rendsburg, 22. September. Der heutige Fiſchmarkt bot Brachſen zu 30 —50 J, kleine Barſch zu 30 , größere 40 und 50 , Aale 30 60 3, Schellfiſch 25—30 , Hechte 50 4 per ½% Kilo; Butte 15—20 3, Weißfiſche bis 30 J per Stück, Dorſche 10—25 . Der Markt war lebhaft und wurde trotz guter Zufuhr der größte Theil verkauft. L. Korſoer, 18. September. Die Fiſcherei hat während der letzten Tage im großen Belt überall eine große Ausbeute ergeben Täglich wurden mehrere tauſend Wall Heringe gefangen, die nur nach Kiel geliefert wurden. Die Preiſe wurden aber ſehr gedrückt durch die großen Zu— fuhren, welche von Schweden anlangten, ſo daß der Abſatz ein ſchwieriger wurde, da nicht mehr wie 1 Krone als höchſter Preis geboten wurde, allgemein weniger, ſomit der Handel ein flauer blieb. L. Gothenburg, 2. September. Die Heringsfiſcherei im Kattegatt iſt eine ſehr ergiebige und der Hering groß und fett, namentlich zwiſchen Warburg und Gothenburg gefangene Thiere. Bezahlt wurde für in Eis verpackte Gothenburger Primawaare per Wall 2,75 —3,50 Kronen, leicht geſalzene Warburger 2—2,50 Kronen. Butte (lebend) erzielten per ½ Kilo 4—5 Kronen in beſter Waare. L. Gothenburg, 18. September. Größere Kattegat-Heringe, in Eis verpackt, koſten zum Ver— fand per Wall 1,33 — 2 Kronen, lebende Butte, prima Waare 5 — 6 Kronen per Liespfund (ca. 7 Kilo), Dorſch in verſchiedener Größe 1,33 — 1,50 Kronen. Das Angebot überiteigt das ge— wöhnliche in dieſer Zeit nicht. L. Travemünde. Im Monat Auguſt wurden gefangen 1732 Stieg Butte, bezahlt mit 2 M. für größere, 1 / für kleinere per Stieg; 119 Kilo Aale, 50 und 60 3 per ½ Kilo; 78½ Zentner Dorſche, per Zentner 7 8 NM; 445 Kilo Krabben, 1,80 M per ½ Kilo. Die Qualität ſämmtlicher gefangenen Thiere war eine mittelgroße. L. Marne, 15. September. Während der letzten 14 Tage hat der Krabbenfang in den hieſigen Nordſeewatten ſich noch erheblich geſteigert und wurden ſeit dem 1. September annähernd 10,000 Kilo gefangen, die per Bahn zum Export gelangten und pro Zentner von den Händlern mit 8— 10 M bezahlt wurden. Die Fiſcherei im Kudenſee war beſonders an Aalen ergiebig, die mit 40 und 50 J per ½ Kilo bezahlt, hier und zum Export verkauft wurden. Die Krabben waren ſehr groß und von beſonderem Wohlgeſchmaͤck. Von der Weſtküſte wird ein Gleiches be— richtet und kann Derjenige, welcher den Fang verſteht, 3 — 4 M pro Tag verdienen. Auf den Halligen werden namentlich viele erbeutet und für den Winter eingemacht, nachdem ſie enſchalt find. Sie ſollen alsdann mit 30 und 40 J per ½ Kilo verkauft werden Inserate. Beſtellungen auf Eiſcheier, Eiſchbrut und Liſche werden unter folgenden Bedingungen angenommen: Der Transport erfolgt auf Koſten und Gefahr des Beſtellers. Zweckmäßige Transport— fannen von Blech liefert der Klempnermeiſter E. W. Mühlbach in Neudamm; bölzerne Transportfäſſer ſind bei dem Böttchermeiſter Wilh. Neue in Neudamm zu haben und können leicht von dort hierher geſandt werden. Wenn von hier Gefäße gegeben werden, ſo ſind ſie ent— weder zu bezahlen oder umgehend franko zurückzuſen den. Preis franko Bahnhof Ringenwalde. — Die Verſendung per Eiſenbahn geſchieht in folgender Weiſe: Wenn die Temperatur der Luft 10% R. und darüber beträgt, ſo hat der Auftraggeber einen Mann zu ſenden, der die Fiſche auf der Reiſe begleitet und verſorgt. Wenn die Luft kälter iſt wie + 10° R., jo erfolgt die Sendung ohne Begleiter per Eilfracht und mit Verſicherung für prompte Beförderung. Es werden gegeben für 1 Pfund Karpfen, Schleie, Orfen und ähnliche Fiſche 10 Liter Waſſer und für 1 Pfund amerikaniſche Barſche 25 Liter Waſſer. Wenn der Beſteller, um Trans ortkoſten zu ſparen, die Beförderung in anderer Weiſe wünjcht, jo wird um genaue Anweiſung gebeten. Bei amerikaniſchen Barſchen könen die Geſchlechter nicht unterſchieden werden, weßhalb Beſtellungen einer beſtimmten Anzahl männlicher oder weiblicher Fiſche nicht ausgeführt werden können. Breiſe: Forellenbarſche von 1885 pro Fiſch 5.— A, 1886 3.— A, find 1889 fortpflanzungsfähig, - 5 i NW 1.5008, 5 950 Schwarzbarſche von 1886 pro Fiſch 3.— A, find 1889 fortpflanzungsfähig, 5 19d 1888 0 50 M Schuppenkarpfen, Spiegelfarpfen, Lederkarpfen, blaue Karpfen. Karpfenſtrich nach der Größe pro 100 Stück 3 M und mehr, oder per Pfund I M Streichkarpfen per Pfund 1 . Max von dem Borne, Rittergutsbeſitzer auf Berneuchen (Poſt⸗ und Telgraphenſtation, Bahnſtation Ringenwalde, Preußen). =; 300 P Die Fiſchzuchtanſtalt des Bayer. Sifcherei-Vereins gelegen nächſt Starnberg (bei München), ausgeſtattet mit den herrlichſten Waſſerverhältniſſen, allen neueren Erfahrungen entſprechend eingerichtet und betrieben, offerirt für die kommende Brut— periode 1888/89 angebrütete Eier folgender Halmpnidengattungen zu den beigeſetzten Preiſen für das Tauſend: Bachforellen-Eier (trutta fario) 5 M, Bachlaiblings⸗Eier (Salmo fontinalis) 10 M, 05 Werlaiblings-Eier (Salmo Salvelinus) 6 M, Renken-Eier (Blaufelchen und Weißfelchen, Coregonus Wartmanni und Coregonus Fera) 2 M. Von letzterer Gattung werden Eier in der Regel nur in Poſten von mindeſtens 10,000 Stück abgegeben. Mitglieder des Baperiſchen Fiſcherei— Vereines, ſowie auswärtige Vereine erhalten 10 Prozent Rabatt. Packung wird billigſt eigens berechnet. Porto und Gefahr der Sendung zu Laſten des Beſtellers. Für glücklichen Ausfall der Sier kann natürlich keine Gewähr geleiſtet werden. Die Sier werden aber nur in beſter Beſchaffenheit und mit erprobter Verpackungsart abgeſendet. 8 ma. ( Anmeldungen beliebe man zu adreſſiren an: Die Verwallung der Filchzuchtanftalt des Dayerifchen Fiſcherei-Vereins, München, Sendlingerſtraße 48 / II I. Nr Die älteste deutsche Die A. Steinmeiller'ſche Eiſchzucht-Anſtalt in Bünde (in Weſtfalen) liefert unter Gewähr— Rauhtierallen-Falrik er Sees ee a e een 4 ſtation des Empfängers: von 775 einſömmerige Edel-, Spiegel- u. Leder⸗ N Wi > karpfen, ein- u. zweiſömmerige Goldorfen, 2 Wäliger dunkelrothe Goldfiſche und Goldſiſchbrut. (vorm. R. Weber) Preisliſie koſtenfrei. 2 Haynau in Schlesien, Ein gutes Tiſchwaſfer empfiehlt ihre weltberühmten a (Fluß, Altwaſſer oder See) wird zu pachten 0 rıgına | = F An gap pa r at © geſucht. — Offerten unter A. 1 befördert die Expedition d. 3. 2 für allerhand Raubwild, namentlich den I A deutschen Schwanenhals Aeltere Jahrgänge 5 — in seiner Vorzüglichkeit =— Preiscourante franko und gratis. dieſes Elattes ſind nachzubeziehen. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. November 1888. 665% d 2 PAIR, ; Allgemeine ilcherei⸗ . Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal. Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. [ Inſe rate die zweif ſpaltige Petitzeile Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und (e “re O ge 15 Pfennige. — Redaktion und Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Adminiſtration, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtraße 48/2 l. Banerifchen Fifihe reirZeitung. Organ für die Belammtinterelfen der Fischerei, ſowie für die Befteebungen der Fifherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaflen ic. in Veſtdeulſchland. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Vellerreich-Angarus und der Schweiz, herausgegeben vom Vaneriſchen Fiſcherei Verein. Nr. 26. München, 1. November 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ag Inhalt: I. Die Züchtung von Zandern, großen Maränen und Karpfen in den Narpfen teien zu Wittingau in Böhmen. — II. Vereinsnachrichten. — III. Vermiſchte Mittheilungen. — IV. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Die Züchtung von Zandern, großen Maränen und Karpfen in den Karpfenteichen zu Wittingau in Böhnen. Von Herrn Max von dem Vorne. (Aus den Cireularen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins 1888 Nr. 3.) Dem Fürſtl. Schwarzenberg'ſchen Domänendirektor Herrn J. Suſta in Wittingau in Böhmen iſt es gelungen, die große Maräne des Madüſees in Karpfenteichen zu züchten, und von den ſo gewonnenen laichreifen Maränen Eier zu befruchten und zur Entwickelung zu bringen. Ferner gelang es Herrn Suſta in der einfachſten Weiſe und mit vollkommener Sicherheit des Erfolges, befruchtete Zandereier in beliebiger Menge zu gewinnen. Bekanntlich verurſachte dieß bisher große Schwierigkeit und nur Herr Hübner in Köllnitz war im Stande, ſeit einigen Jahren in der Laichzeit einige wenige reife Zander zu fangen und abzuſtreifen. In Circular Nr. 2 dieſes Jahres habe ich auf Seite 99— 102 das werthvolle Buch des Herrn Suſta beſprochen, in welchem er uns über die gelungene Züchtung von Zandern und Maränen Mittheilung macht. Mir war die Sache ſo intereſſant, daß ich im Juni d. Is. nach Wittingau reiſte, um mich genauer darüber zu unterrichten. 302 Bei Wittingau gibt es nicht weniger wie 310 Karpfenteiche, die eine Fläche von 6228 Hektare einnehmen. Die Gegend iſt eine ſanft gegen den Horizont geneigte Ebene. Sie wird von einem Fluſſe durchſtrömt, der die Teiche ſpeiſt. Beides ſind nothwendige Bedingungen für die Anlage ſo vieler Teiche von ſo großer Ausdehnung. In bergigem Lande können ſo große Teiche nicht wohl angelegt werden. Die Wittingauer Karpfenteiche dürften alljährlich über 5000 Zentner Speiſefiſche liefern, die zum Theil längere Zeit für die Käufer aufbewahrt werden müſſen. Die dieſem Zwecke dienenden Hälter find kleine Teiche von 150 — 250 Quadratmeter Größe, in ſandigem Boden mit circa 3 Meter Waſſertiefe; ſie erhalten Zufluß aus einem großen Karpfenteiche und können in kurzer Zeit trocken gelegt werden. Es iſt am zweckmäßigſten, wenn das Waſſer nicht von einem Hälterteiche zum andern fließt, ſondern, wenn jeder Hälterteich mit friſchem Waſſer geſpeiſt iſt. Wenn das Waſſer 3 Meter und darüber tief iſt, ſo kann pro 1 Quadratmeter Waſſer 1 Zentner Karpfen geſetzt werden. Dieſe Hälterteiche ſind für die Züchtung der Zander und Maränen unentbehrlich. 8 Zanderzucht. Die Zander laichen von April bis Juni, und ein Weibchen liefert 200,000 bis 300,000 Eier. Die Fiſche laichen mit großem Eifer, ſo daß es faſt immer ſicher gelingt, in Hälterteichen ſie zum Laichen zu bewegen, wenn ihnen darin die dazu nothwendigen Bedingungen dargeboten werden. Dieß ſind Teiche von mindeſtens 200 bis 300 Quadratmeter Größe, 1—3 Meter Tiefe, geringem Ab- und Zufluſſe und ſandigem Grunde. Ein folder Teich wird Anfang April mit 6 — 10 laichfähigen Zandern beſetzt; Futterfiſche werden nicht beigegeben. Die Zander machen im Sande ſchüſſelförmige Gruben, und ſcheuern darin ſo lange, bis der Sand ganz rein und voll— ſtändig frei von Schlamm iſt. Die Gruben machen fie da, wo das Waſſer 0,60 bis 1,20 Meter tief iſt; in dieſelben legen ſie ihre Eier ab. Um dieſe entfernen zu können, legt Herr Suſta Strauchwerk von Nadelholz oder Wurzeln von Waſſerpflanzen in die Grube, an denen die Eier anhaften, ſo daß ſie damit herausgenommen werden können. Beſonders gut haben ſich für dieſen Zweck reingewaſchene Wurzeln von Carex-Arten bewährt. Wenn die Zander den Sand in der Grube ganz rein gewaſchen haben, ſo wird der Teich ſo weit abgelaſſen, daß man bis zur Grube gehen und die Wurzeln oder das Strauchwerk hineinlegen kann; dann wird der Teich wieder beſpannt, die Zander bedecken die Wurzeln mit ihren Eiern, und dieſe werden herausgenommen, nachdem der Waſſerſtand geſenkt worden iſt. Wenn man die Wurzeln in die Grube legt, bevor ſie ganz rein geſcheuert iſt, ſo wird ſie von den Zandern verlaſſen und daneben eine neue Grube im Sande gemacht. Die mit befruchteten Eiern bedeckten Zweige oder Wurzeln werden in kaliforniſche Bruttröge gethan, die mit Pilzbildung bedeckten Eier werden mit einer Scheere entfernt. Die Zanderbrut wird in die Karpfenteiche geſetzt, ſobald ſie ausgeſchlüpft iſt. Auf dieſe Weiſe wurde in den Jahren 1887 und 1888 eine große Menge Zanderbrut gewonnen. Maränenzucht. Herr Suſta züchtete in den Karpfenteichen bei Wittingau ſowohl Coregonus Wartmanni aus Süddeutſchland, wie Coregonus Maräna aus dem Madüſee; er fand Erſtere weniger geeignet wie Letztere. Die Madü-Maräne gedeiht in allen Karpfen— teichen ganz vorzüglich, ſowohl in den großen und tiefen, wie in den kleinen und flachen. Die erſten Jahrgänge werden in die kleinen Teiche genommen, die älteren Maränen ſind in den großen Karpfen-Abwachsteichen. In kleinen Hältern dürfen die Maränen nicht aufbewahrt werden, in den 400 — 500 Quadratmeter großen und 9 Meter und darüber tiefen Hälterteichen befinden ſie ſich ſehr wohl und werden laichreif. Es werden zur Eiergewinnung einige der größten Maränen ausgeſucht, in einen Hälterteich geſetzt und vom 20. November ab auf ihre Reife unterſucht. In den erſten Tagen des Dezember 1887 waren faſt Alle reif, von vier Rognern wurden Eier gewonnen, die meiſten haben bald darauf in dem Hälterteiche gelaicht, in deſſen wurden weder Eier noch Brut gefunden. Die befruchteten Eier entwickelten ſich gut, die Brut wurde in der Zeit, wo ſie ausſchlüpfte, jeden zweiten oder dritten Tag in die Teiche gebracht. Es wurden ſo im Frühjahre 1888 46,300 Fiſche aus ſelbſt befruchteten Eiern gewonnen und in die 303 Karpfenteiche geſetzt. Die Gewinnung und Befruchtung der Eier gelang leicht. Da , laichfähige Maränen in jeder gewünſchten Anzahl zur Verfügung ſtehen, ſo iſt die Frage der Fortpflanzung als gelöſt zu betrachten. Bei dem Fang und dem Verſetzen der zweiſömmerigen Maräne iſt die größte Vorſicht geboten, damit das zarte Schuppenkleid nicht verletzt wird. Fütterung der Karpfen. Wie ich bei Beſprechung des Suſta'ſchen Buches erwähnte, werden ſeit einigen Jahren die Karpfen in den Wittingauer Teichen gefüttert. Herr Suſta meint, daß dadurch die jährliche Produktion ungefähr von 3800 auf 5700 Zentner erhöht worden iſt. Im Jahre 1888 wurde bis Mitte September die folgende Futtermenge verabreicht: Fleiſchmehl von gefallenen Thieren zu Wien bereitet 732 Zoll⸗Zentner Fleiſchfaſermehl .. PR . . 180 5 hs Fleſſchmehl aus Leißz nm no. 1 3 14 NISPMEIDELDERA Te ee: 9 i 5 e ee EN N, 2 5 1 eee , SEN 7208 1 " Se ee, are en. 990 1 A ROLLER BE ne ER 5 7 Mais . 1 ei 1 Summa 1991,60 Zoll-Zentner. Weil noch etwas Futter gegeben wird, ſo dürfte die ganze Summe ca. 2000 Zoll— Zentner betragen. II. Nereinsnachrichten. Generalverſammlung des Verbandes von Fiſcherei-Vereinen der weſtlichen Provinzen Preußens :c. S. Kk. Wiesbaden, Anfangs September. Am 29. Auguſt d. J. fand im Saale der Geſellſchaft „Caſino“ von 9 Uhr Früh ab die IV. ordentliche Generalverſammlung des Verbandes von Fiſcherei-Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaften ꝛc. der vier weſtlichen Provinzen Preußens unter Vorſitz des Amtsrichters Adickes aus Neuhaus a. d. Oſte ſtatt, zu der ſich etwa 45 Theilnehmer eingefunden hatten, darunter namhafte Fiſchzüchter und ſonſtige Fiſchereiintereſſenten. Als aus⸗ wärtiger Vertreter des Oberpräſidenten von Weſtfalen war Regierungsrath Paſchke-Münſter, des Regierungspräſidenten zu Kaſſel Regierungsaſſeſſor Etzdorf-Kaſſel anweſend. Oberforſt— meiſter Tilmann begrüßte als Vertreter der kgl. Staatsregierung die Verſammlung, dabei dem Bedauern des Regierungspräſidenten v. Wurmb-Wiesbaden Ausdruck gebend, daß er am Erſcheinen durch Krankheit verhindert ſei. Als ſtellvertretender Vorſitzender fungirte Oberſtlieutenant a. D. v. Derſchau-Hattenheim, als erſter Schriftführer Premierlieutenant a. D. Brade-Wiesbaden, als zweiter Schriftführer Amtsgerichtsrath Seelig-Kaſſel; die Sprechzeit des einzelnen Redners wurde auf 10 Minuten feſtgeſetzt. Zunächſt kam ein Schreiben der kgl. Regierung von Wiesbaden zur Verleſung, welches ſich gegen den Inhalt des vom Vorſitzenden der vorjährigen III. Generalverſammlung zu Hannover erſtatteten Berichts über die Thätigkeit des Wiesbadener Fiſcherei-Vereines in zwei Richtungen ausſprach: einmal ſei es unrichtig, daß im Jahre 1886/87 kein naſſauiſcher Forſtbeamter eine Anzeige wegen Fiſchereivergehen gemacht habe, während in Wahrheit 1886 55 und 1887 91 Anzeigen von Forſtbeamten eingereicht worden ſeien, und dann ſei die Behauptung, daß in Folge Ausgabe von Erlaubnißſcheinen auf 1 km Flußlänge des Rheines an 90 Fiſchereiberechtigte ſich fanden, ebenwohl unrichtig, weil im Jahre 1886 für die geſammte 46,03 km lange fiskaliſche Rheinſtrecke nur 99 und im Jahre 1887 nur 102 Fiſchereierlaubnißſcheine ausgegeben worden ſeien, was alſo etwa 21/6 Erlaubnißſcheine auf den Kilometer ausmache. v. Derſchau äußerte ſich dem gegenüber, daß bei der mangelhaften Statiſtik es nicht zu ſeiner Kenntniß gekommen ſei, daß auch Forſtbeamte bezügliche Anzeigen eingereicht hätten; im Uebrigen müſſe wegen der Angabe der Zahl der ausgegebenen Fiſchereiſcheine eine Verhörung des Stenographen oder Verwechslung ſeiner Angaben vorliegen; aufrecht erhalten könnten die im gedruckten Jahresbericht ihm beigelegten Angaben von ihm nicht werden, womit Oberforſtmeiſter Tilmann die Sache als aufgeklärt und erledigt erklärt. Hienächſt erſtattete der Vorſitzende den Jahresbericht für 1887/88, der, ſoweit er ſich auf Gegenſtände der heutigen Tagesordnung bezog, auf die bei jedem Punkte einzeln zu machenden Angaben verwies; er konſtatirte das Wachſen des Vereines und das demſelben auch behördlicher⸗ — — — ſeits erwieſene Wohlwollen. Demſelben ſei neuerlich Seitens des kgl. preußiſchen Miniſteriums für Landwirthſchaſt, Domänen und Forſten für 1888/89 der Betrag von 300 M. (ftatt der erbetenen 500 ) überwieſen, ſo daß auch für 1888 ein kleiner Ueberſchuß bleiben werde. Die für 1887 vom Vorſitzenden vorgelegte Rechnung wurde dem k. Baurath und Meliorations— bauinſpektor Gravenſtein⸗Düſſeldorf und dem Premierlieutenant a. D. Brade-Wiesbaden zur Prüfung und Feſtſtellung überwieſen. Wie gleich hier erwähnt ſein mag, haben dieſelben Aus— ſtellungen nicht zu machen gewußt, und iſt dem Rechnungsſteller Decharge ertheilt. Zum zweiten Punkt der ſehr reichhaltigen Tagesordnung berichtete zunächſt Amtsgerichtsrath Seelig ⸗Kaſſel als Vorſitzender des Rechtspflegeausſchuſſes, dabei konſtatirend, daß auch im abge— laufengn Jahre deſſen Thätigkeit wenig in Anſpruch genommen worden fei; er verwies dabei auf die Nothwendigkeit, daß auch bei den einzelnen Verbandsmitgliedern, wenigſtens den größeren Fiſcherei— Vereinen, Rechtspflegeausſchüſſe gebildet werden müßten, die vor Allem auch dafür zu ſorgen hätten, daß dem Rechtspflegeausſchuß des Verbandes das nöthige Material geordnet und unum— ſtößlich ſicher feſtgeſtellt zukomme oder auf deſſen Wunſch beſchafft werde, indem nur ſo ſeinen Anträgen, wenn irgend möglich, bei den ſtaatlichen Behörden ſicherer Erfolg zu Theil werden könne. Des beſonderen Auftrags: eine Sammlung und Drucklegung der ſeither ergangenen wichtigen Entſcheidungen der oberen Gerichts- und Verwaltungsgerichtshöfe in Fiſchereiſachen herbeizuführen, habe er ſich ſpeziell unterzogen und etwa 160 Entſcheidungen — das einzige einſchlagende, gedruckt vorliegende Sammelwerk von A. Wick (Ulm 1885) enthalte deren 25 — bis dahin zuſammen— gebracht, deren Drucklegung ſobald als irgend möglich erfolgen ſolle. Erwünſcht und fördernd würde es ſein, wenn die Verbandsmitglieder ſchon jetzt bei ihren Mitgliedern Subſeribenten ſammelten oder zur Abnahme einer beſtimmten Anzahl von Exemplaren ſich bereit erklärten. Die Verſammlung ermächtigte den Sprecher, das dieſerhalb Nöthige einzuleiten. Zum weiteren Gegenſtand dieſes Punktes der Tagesordnung berichteten die an weſen den Delegirten über die Thätigkeit der Vereine im abgelaufenen Geſchäftsjahre meiſt unter Bezugnahme auf die gedruckt vorliegenden oder in Kürze erſcheinenden Jahresberichte, und zwar I. aus der Rheinprovinz: 1. ꝛc. Gravenſtein für den Rheiniſchen Fiſcherei-Verein, 2. Arno Gartke für den Fiſchſchutz-Verein Köln, der außerdem noch zwei Vertreter geſandt hatte; II. aus We ſt— falen: 3. Landrath Dr. Federath-Brilon für den Briloner Kreis-Fiſcherei- Verein, 4. Landrath v. Dittfurth⸗ Bielefeld für den Fiſcherei-Verein Minden- Ravensberg, 5. Fabrikant Auguſt Steinmeiſter-Bünde für den Elze-Fiſcherei-Verein; III. aus Heſſen-Naſſau: 6. Amts⸗ gerichtsrath Seelig-Kaſſel für den Kaſſeler Fiſcherei-Verein, 7. Kataſterkontroleur Schmeiß er— Husfeld für den daſigen Fiſcherei-Verein, 8. Oberſtlieutenant v. Derſchau-Hattenheim für den Wiesbadener Fiſcherei-Verein, 9. Fiſcher Schmidling-Höchſt für die Höchſter Fiſcherei; IV. aus Hannover: für die kgl. landwirthſchaftliche Geſellſchaft und die davon abhängenden Vereine ꝛc. 10. Amtsrichter Adickes-Neuhaus a. d. Oſte; endlich das jüngſte Verbandsmitglied: V. der Fiſcherei— Verein für das Großherzogthum Heſſen: 11. Horn- Worms. Näheres aus den Berichten, deren Inhalt ohnedieß anderweitig bekannt gegeben wird, mit— zutheilen, dürfte hier zu weit führen. Theilweiſe riefen ſie intereſſante Debatten, z. B. über Aufſichtsbeſchaffung, Flußverunreinigung des Maines u. A. hervor, worüber ausführlicher eben— wohl zu berichten zu weit führen würde. Zum dritten Punkt der Tagesordnung wurde auf Vorſchlag des ſeitherigen Stellvertreters v. Derſchau als Verbandsvorſitzender wie ſeither Amtsrichter Adickes-Neuhaus gewählt, und als deſſen Stellvertreter Amtsgerichtsrath Seelig-Kaſſel; als Ort der nächſtjährigen General— verſammlung Kaſſel, wenn die daſelbſt geplante internationale Ausſtellung für Sport und Fiſcherei zu Stande kommt, was zur Zeit noch der Lokalfrage wegen zweifelhaft iſt; anderfalls ſollen die Vorſitzenden ſich verſtändigen wegen eines am Meere gelegenen kleineren Ortes, weil es für richtig befunden wurde, daß die Binnenfiſcher wenigſtens im Allgemeinen einen Begriff von der See— fiſcherei bekämen und andrerſeits in einem kleinen Orte das Intereſſe mehr den Verhandlungen des Verbandes ſelbſt ungetheilt ſich zuwende. Zum vierten Punkte der Tagesordnung wegen Aenderung des Namens wurde nach kurzer Debatte beſchloſſen, die Firma des Verbandes zu ändern in „Verband von Fiſcherei-Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaften ꝛe. in Weſtdeutſchland“, und von Statutenänderung zwecks Ermög— lichung des Eintritts von kleinen Vereinen ꝛc. zu geringerem Jahresbeitrag als vorgeſchrieben, abgeſehen, eventuell ſoll die Frage der nächſtjährigen Tagesordnung überwieſen werden. Die Beſprechung des fünften Punktes der diesjährigen Tagesordnung betr. „die neuen Ausführungsverordnungen zum Preußiſchen Fiſchereigeſetz, deren Auslegung, Ergänzung und Abänderung, leitete der Vorſitzende Amtsrichter Adickes ein, indem er ausführte, die früheren Anträge des Verbandes und der meiſten demſelben angehörigen Vereine ſeien faſt insgeſammt in den neuen Verordnungen unberückſichtigt geblieben, das ſeither geltende Schonſyſtem ſei aufrecht erhalten, doch ſei Manches durch Verfügung des Regierungspräſidenten, dem, entſprechend dem Wunſche des Abgeordnetenhauſes nach provinzieller Regelung der Fiſchereiverhältniſſe, große Machtbefugniſſe eingeräumt ſeien, ſowie durch Erwirkung von Bezirkspolizeiverordnungen zum Beſſeren zu bringen; die einzelnen Vereine müßten ſich an die zuſtändigen Regierungspräſidenten mit bezüglichen Anträgen wenden, insbeſondere namentlich ſei auf Wiederherſtellung der Frühjahrs— ſchonzeit zu dringen, da ſich ſchon in dieſem Jahre die Freigabe von 5 Tagen zum Fiſchen in der Zeit vom 10. April bis 9. Juni als ſehr ſchädlich erwieſen habe, wie z. B. in der Mähe, einem San | Beifluße der Oſte, während der Laichperiode der Frühjahrslaicher an 1000 Pfund Fiſche auf den Laichplätzen gefangen ſeien; ſodann ſei für Aeſchen durch Bezirkspolizeiverordnung die in § 6 (3. 7) der Ausführungsverordnungen vorgeſehene vierwöchige Schonzeit einzuführen und zwar nicht nur für diejenigen Gewäſſer, in denen die Aeſche bereits zahlreich vorhanden ſei, ſondern auch für die— jenigen, die ausreichend mit dieſer edlen Fiſchart beſetzt ſeien, u. A., was bereits von der Provinz Hannover beantragt ſei, und ſei dieſen Anträgen bereits von einzelnen Regierungen der Provinz entſprochen, wie z B durch Polizeiverordnung vom 26. April 1888 für den Rezjerungsbezirk Lüne— burg der Fiſchereibetrieb in ſämmtlichen der Frühjahrsſchonzeit unterſtehenden Gewäſſern mit Aus— nahme des Elbſtroms gänzlich unterſagt, ebenſo der Störfang für die Zeit von ſechs Wochen vom 15. Juni anfangend, gänzlich, in verſchiedenen Gewäſſern der Lachsfang vom 1. Oktober bis 1 1 jeden Jahres, der Fang der Aeſche vier Wochen, vom 10. April beginnend, ver— oten ſei. Amtsgerichtsrath Seelig theilte mit, daß auch für den Regierungsbezirk Kaſſel ähnliche Verbote, die im Weſentlichen in Nr. 5 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ von 1883 dargeſtellt ſeien, beantragt, aber noch nicht erfloſſen ſeien, weil die Regierungspräſidenten der einzelnen Bezirke, durch welche ein und derſelbe Fluß fließt, z. B. die Lahn, ſich erſt verſtändigen müßten. Doch habe der bezüglich der Werra mitbetheiligte Regierungspräſident zu Erfurt bereits unterm 16/20. März 1888 (Amtsblatt Stück 12) über Frühjahrsſchͤnzeit der Aeſche im Stadt- und Land— kreiſe Erfurt und im Kreiſe Schleuſingen, ſowie unterm 17. April 1888 (Stück 16 des Amtsblattes) Verordnungen wegen Verbots des Fiſch reibetriebs während der Frühjahrsſchonzeit in dem den Kreis Mühlhauſen durchfließenden Theile der Werra veröffentlicht und ſtehe hoffentlich Erlaß der Verord— nungen für den Regierungsbezirk Kaſſel nach Verſtändigung mit Wiesbaden in nicht zu ferner Zeit in Ausſicht. I. Staatsanwalt Uhles- Frankfurt a. M. und Oberſtlieutenant v Derſchau gaben anheim für Erwirkung von allgemeinen Erlaſſen über Urſprungszeugniſſe für Forelle, Hechte und Krebſe bezw. Marktverbote thätig zu ſein, womit Landrath v' Dittfurth-Bielefeld nicht überall ſich einverſtanden erklärte. Nach kurzer Diskuſſion wurde der Gegenſtand verlaſſen, weil es Sache der einzelnen Vereine ſei, innerhalb ihres Vereinsgebietes für die den jedesmaligen örtlichen Beding— ungen entſprechenden Verordnungen einzutreten. Die Punkte 6 und 8 der Tagesordnung wurden, weil vielfach ineinandergreifend, gemeinſam behandelt, ohne einen förmlichen Antrag zu zeitigen. Wegen Regelung der Adjazentenfiſcherei wird, wie Baurath Gra venſtein auf Veranlaſſung des Vorſitzenden beſtätigen konnte, in Erledigung des vorjährigen Beſchluſſes des preußiſchen Abgeordnetenhauſes im landwirthſchaftlichen Miniſterium zu Berlin ein Geſetzentwurf vorbereitet, welcher wohl vielleicht trotz der Schwierigkeit der Materie dem nächſten Landtage vorgelegt werden wird. Der Vorſitzende machte beſonders auf eine im Auftrag des Weſtpreußiſchen Fiſcherei-Vereines herausgegebene, vom Regierungsaſſeſſor Th. Lewald verfaßte Schrift, welche den Verbandsmitgliedern zugeht, aufmerkſam: „Die Adjazentenfiſcherei und ihre Beſchränkung nach Analogie der Jagd“, Danzig bei Kaßmann, gr. 8%, 32 S., welche der Anſicht iſt, daß wie die gemäß der Ss 6 und 8 des Fiſchereigeſetzes vorgenommene Verpachtung der Fiſchereien in den früher dem wilden Fiſchfang unterlegen geweſenen Gewäſſern auf dem rechten Rheinufer gute Erfolge erzielt habe, dies auch bei geſetzlicher Regelung durch Bildung von Fiſchereibezirken der Fall ſein werde; nicht weniger würden dann die Fiſchereipächter mit den en über die nothwendige Betretung der Ufergrundſtücke zum Zwecke der Fiſcherei ich einigen. a Bezüglich des Uferbetretungsrechtes machte man ſich, nachdem Amtsgerichtsrath Seelig bezügliche Entſcheidungen der oberſten Gerichtshöfe in den drei verſchiedenen Berichts— gebieten kundgegeben, und namentlich auf das Erkenntniß des Reichsgerichts vom 24. Juni 1887, welches, wie die Allgemeine Fiſcherei-Zeitung, Nr. 26, S. 317, Jahrgg 1887, ausführt, einen Schimmer der Beſſerung enthält, weil nach denſelben die Fiſchereigerechtigkeit ſich auf das „Bach— ganze“ in beſtimmter räumlicher Ausdehnung, d. h. auch auf das Flußufer erſtreckt, aufmerkſam gemacht, ober vor Allem gemahnt hatte, möglichſt in Frieden, eventuell durch Erwerbung eines Nothweges ſich Abhilfe zu ſchaffen, und nachdem anderſeits über den Inhalt des Entwurfes des bürgerlichen Geſetzbuches berichtet war, darüber ſchlüßig, daß die früher geplante Abſicht, ſich an das Reichsjuſtizamt dieſerhalb zu wenden, damit im Geſetzbuche ſelbſt Vollzugsbeſtimmungen auf— - genommen würden, vorausſichtlich erfolglos fein werde und deßhalb aufzugeben ſei Daß die Ueberweiſung der Fiſchereien an die Gemeinden an ſich wohl gegenüber dem früheren Zuſtande der wilden Fiſcherei ein Fortſchritt ſei, wurde nicht verkannt; vielfach fehle es aber an der geſetzlich vorgeſchriebenen Ausübung derſelben, insbeſondere ſei aus der Beſtimmung des Fiſchereigeſetzes, wonach die Ausübung Seitens der Gemeinde nur durch einen eigens beſtellten Gemeindefiſcher oder durch Verpachtung auszuüben ſei, zu folgern, daß die Gemeinden nicht das Recht haben, Fiſcherei-Erlaubnißkarten auszugeben und wenn dies richtig ſei, auch nicht die Pächter von Gemeindefiſchereien, weil dieſe kein Recht hätten, was der Gemeinde ſelbſt nicht zuſtehe. Einer beſonderen geſetzlichen Regelung dieſes Punktes werde es nicht bedürfen, die Aufſichtsbehörde habe dafür zu ſorgen, daß entſprechende Beſtimmungen in die Pachtverträge, welche im Großherzogthum Heſſen beſonders gut abgefaßt ſein ſollen, aufgenommen werden; wie es überhaupt gelingen werde, erträgliche Zuſtände auch bezüglich der Gemeindefiſchereien herbeizuführen, wenn die Aufſichts— behörde, vielleicht durch die Fiſcherei-Vereinsleitungen angeregt, von den ihr dieſerhalb zuſtehenden Befugniſſen nöthigenfalls energiſchen Gebrauch mache. 306 — nn Hiebei wurde auch zur Sprache gebracht, daß fiskaliſche Gewäſſer, wenn fie verfchiedenen Regierungsbezirken, bezw. Oberförſtereien zugewieſen ſeien, eben wohl doppelt, d. h. bis je zur Mitte des Gewäſſers, wo meiſt die Grenze herlaufe, verpachtet werden, was abzuſtellen ſei, und wurde ein Fall vorgeführt, wo auf Veranlaſſung des betreffenden Fiſcherei-Vereins der Miniſter für Domänen und Forſten alsbald Aenderung habe eintreten laſſen, jo daß Gleiches überall geändert werden würde. Bezüglich der Beſeitigung von Koppelfiſchereien erklärte Landrath v. Dittfurth, daß Ankauf verſchiedener Antheile Seitens des Minden - Ravensberger Fiſcherei-Vereines, jedoch ohne erheblichen Erfolg geſchehen jet, weil die verbleibenden, nicht! veräußernden Betheiligten um jo mehr fiſchten. Seelig-Kaſſel machte von der im kurheſſiſchen Fiſchſtraftarif von 31. Dezember 1822 enthaltenen, nach Kammergerichtserkenntniß vom 3. November 1884 durch das Fiſchereigeſetz nicht aufgehobenen Beſtimmung Mittheilung, wonach Derjenige,“ welcher Fiſchereien mit einem Andern gemeinſchaftlich aber ungetbeilt beſitzt, und ſolche einſeitig befiſcht, für jeden einzelnen Fall 5 Thaler Strafe zu zahlen habe, mit Anheimgabe, die Einführung dieſer praktiſchen Beſtimmung auch anderweit zu verſuchen; v. Derſchau will mit Fiſcherei-Genoſſenſchaften helfen und empfiehlt ein dieſerhalb neu entworfenes Statut. Der Vorſitzende Adickes verweiſt dieſerhalb auf die Schwierigkeit der Bildung von Genoſſenſchaften, da ſolche der Genehmigung Sr. Majeſtät des Königs bedürften und empfieh't die Bildung von Fiſcherei-Revieren, wie ſolche im Fiſchereigeſetze von Galizien vorgeſchrieben ſeien und die auch ohne große Schwierigkeiten in Deutſchland ſich würden einführen laſſen. Es ſei deßhalb der Auszug aus dieſem Geſetze dem Bericht über die III. ordentliche Generalverſammlung angedrückt. Studium desſelben durch praktiſche Fiſcherei— beſitzer zeitige ja wohl einen für Deutſchland brauchbaren Vorſchlag, durch welchen vorausſichtlich viele Klagen über Adjazenten-, Gemeinde- und Koppelfiſchercien in Wegfall kommen würden. Durch einen hochintereſſanten, klaren und feſſelnden Vortrag leitete der I. Staatsanwalt Uhles Frankfurt a. M. den neunten Punkt der Tagesordnung über „Entdeckung und Beſtrafung von Fiſchereifreveln“ ein. Indem er zunächſt einige die Fiſcherei ſchädigende Dinge u. a. Fluß— verunreinigung, kurz geſtreiſt, kommt er zu den Fiſchfrevlern und ſtellt als erſtes Petitum hin, daß die für Verfolgung von Vergehen vorhandenen Behörden ſämmtliche Fiſchereiberechtigte ihres Bezirkes kennen müßten, dann erſt ſeien fie im Stande, die Auſſichts beamten gehörig zu inſtruiren. Daß zu den Hilfsbeamten der Staatsanwaltſchaft die Gendarmen (in Preußen! Die Red.) noch nicht gehörten, ſei bedauerlich, wenn auch dieſelben, der Uniform wegen, oft an energiſcher Verfolgung wahrgenommener Frevler gehindert ſeien. Es ſei nun eine jedem Kriminaliſten bekannte Thatſache, daß jeder einigermaßen in ſeinem Fache hervorragender Verbrecher ſeine beſondere Methode bei Verübung der Frevelthaten habe und dieſe ſeine Manier in der raffinirteſten Weiſe zur Geltung bringe und ausübe. Die Ortsbehörden hätten aber meiſt nicht den Muth, oft auch gar nicht die Luft, die Fiſchfrevler, welche wie an Beiſpielen gezeigt wird, oft ſehr raffinirt zu Werke gehen, aufzuſpüren und zu verfolgen, und da gelte es nun, Spezialiſten, wie für andere Fächer, ſo auch für den oft recht lohnenden Fiſchdiebſtahl auszubilden und der Behörde zur Verfügung zu ſtellen. Sache der Fiſcherei-Vereine dürfte es ſein, die geeigneten Leute ausfindig zu machen und zu engagiren. Stehr erhebliche Koſten würden dadurch wohl kaum entſtehen, da dieſelben mit Erſatz der Reiſekoſten und geringen Tagegelder zuzüglich der Prämien ſich begnügen würden; dieſelben könnten für mehrere Bezirke thätig fein, insbeſondere wenn, was ihnen leicht zu erkundſchaften gelingen würde, die Fiſchdiebe die Orte ihrer Thätigkeit wechſelten. Dieſe Leute würden auch brauch— bare Anzeigen liefern, während zur Zeit ein ſehr hoher Prozentſatz der eingegangenen Anzeigen ſich als beweisfällig erwieſen. Im Uebrigen bedürfen, ſeiner Anſicht nach, weder die beſtehenden Strafbeſtimmungen des Fiſchereigeſetzes und der Fiſcherei-Ausführungsverordnungen noch des Straf— geſetzbuches einer Aenderung oder Verſchärfung, der Staatsanwalt müſſe nur ſeine Amtsanwälte anweiſen, ſachentſprechende Anträge zu ſtellen und bei zu gelinder Strafe Rechtsmittel einzulegen. Die Hehler aber, welche zumeiſt den Fiſchdiebſtayhl förderten, müßten die Spezialiſten erforſchen. Bemerkenswerth ſei, daß im badiſchen Budget jährlich 1500 & für Entdeckung von Fiſchfreveln eingeſtellt ſeien. Redner bittet, den angeregten Gedanken praktiſch in's Werk zu ſetzen. Nachdem der Vo ſitzende demſelben den Dank der Verſammtung ausgeſprochen hatte, erhebt ſich eine recht lebhafte Debatte, an der ſich Regierungsrath Paſchke-Münſter, v. Derſchau, Forſt, Seelig, Dr. Federath, v. Dittfurth u. A. unter Anführung von Delikta aus je ihrem Vereinsgebiet betheiligten v. Dittfurth wünſcht unentgeltliche Ausgabe von Fiſcherei— ſcheinen — neben den Erlaubnißſcheinen, ähnlich wie die Jagdſcheine, ein Antrag, der auf die nächſtjährige Generalverſammlung verwieſen wurde, nachdem der Vorſitzende in Uebereinſtimmung mit der Majorität der Verſammlung entwickelt hatte, daß die gewünſchte Ausbildung von Spezia— liſten wohl von den größeren Fiſcherei-Vereinen, nicht aber vom Verband als ſolchem in die Hand genommen werden könnte. Das insbeſondere über Mainverunreinigung ſich erſtreckende, vom J. Staatsanwalt Uhles benutzte Material überließ derſelbe dem Vorſitzenden des Rechtspflege— ausſchuſſes zur Benutzung auf einige Wochen. Dem eben erwähnten Gegenſtand vorgängig, war zum ſiebenten Punkt der Tagesordnung, „Verpachtung von fiskaliſchen Fiſchereien an Fiſcherei-Vereine und deren Mitglieder“ durch A. Garthe-Köln angeregt, daß der Verband ſich wenigſtens über die Verſagung der Verpachtung einer Fiſcherei an den Kölner Fiſchſchutz-Verein äußern möge Dort ſei ein neuer Tech angelegt, die Verpachtung der darin herzuſtellenden Fiſcherei aber abgelehnt, weil das Waſſer des Teiches 307 — g———̃ ä — zur Verſehung eines kgl. Schloſſes mit Trinkwaſſer bezw. zum Gebrauche der Schloßküche benutzt werden ſolle. Nachdem von verſchiedenen Rednern ſich dahin geäußert wurde, daß gerade zur Reinhaltung des Waſſers Fiſche in Teiche und fließende Gewäſſer eingeſetzt würden, wie z. B. in Oſtfriesland Schleien und in den Königsberger Schloßteich Karpfen, erklärte der Vorſitzende Adickes, der Referent in Fiſchereiſachen im kgl. preuß landwirthſchaftlichen Miniſterium, geheime Regierungsrath Friedberg zu Berlin, habe ihm geſprächsweiſe und keineswegs in vertraulicher Form mitgetheilt, daß er im Allgemeinen für Verpachtung fiskaliſcher Fiſchereien an tüchtige Fiſcherei-Vereine ſei. Gegenüber einer Erklärung v. Derſchau's, daß man in Naſſau in dieſer Beziehung zwar recht entgegenkommend ſei, aber es wünſchenswerth erſcheine, daß die Regierungs— grenzen nicht auch die Grenzen der Fiſchereipachtbezirke zu ſein brauchten, erklärte Oberforſtmeiſter Tilmann⸗ Wiesbaden: Vorſchriftsmäßig müſſe öffentliche Verpachtung ſtattfinden und wenn ſich die Regierung auch die Auswahl unter den drei Höchſtbietenden vorbehalte, ſo könne einem ſonſt annehmbaren Höchſtbietenden doch der Umſtand nicht ausſchlaggebend ſein, daß der Zweit- oder Dritthöchſtbietende Mitglied eines Fiſcherei-Vereins ſei; bei nachgewieſenem Bedürfniſſe von Brut— anſtalten werde das berückſichtigt, wie z. B. Welſchneudorf einen ganzen Bach zur Forellenaufzucht pachtweiſe überlaſſen erhalten habe. Zum 10. Punkt, „Lachszucht und Lachsfang, Zeegensfiſcherei im Rhein und der Weſer“, berichtete der Vorſitzende Adickes insbeſondere über die in der Unterweſer geplante neue Zeegens— fiſcherei von Holländern, daß dieſerhalb Verhandlungen mit den betheiligten Brutanſtalten des Weſergebiets zu Hannover ſtattgefunden haben und die Sache der Entſchließung des landwirth— ſchaftlichen Miniſters Dr. v. Lucius-Berlin vorliege, fo daß deſſen Entſcheidung abzuwarten fei, ehe verbandsſeitig in dieſer Angelegenheit etwas geſchehen könne. Die allgemeine Anſicht der Fiſcher und Fiſchzüchter an der Weſer gehe dahin, daß die neue Fiſcherei für die Lachszucht der Weſer ebenſo nachtheilig wirken werde, wie im Rhein die holländiſche Fangweiſe; nur der mit— anwefende Vertreter des Rheiniſchen Fiſcherei-Vereins, Oberfiſchmeiſter Gra venſtein, ſei anderer Meinung und habe dies insbeſondere ausweislich eines Berichts in Nr. 10 der „Deutſchen Fiſcherei— Zeitung“ auch zu Bonn öffentlich ausgeſprochen, wes°a!b es wohl am Platze wäre, wenn derſelbe ſich auch hier ausſpräche. Derſelbe erwiderte: In dem angezogenen Berichte fehlten die Worte „unter gewiſſen Vorausſetzungen“; mit dieſem Zuſatze halte er das früher Geſagte aufrecht, womit dieſer Punkt verlaſſen wurde. v. Derſchau theilte mit, daß an den beiden fiskaliſchen Lachsfängen im Rhein (Lorleyfelſen und St. Goarshauſen) ſich eine Steigerung des Fanges ergebe, wohl als Folge der Konvention mit Holland; es ſeien gefangen 1886/87: 37 und 10 Stück, 1887/88: 58 und 25 Stück, 188/89: 90 und 52 Stück. Andererſeits, insbeſondere Seitens des Forſtmeiſters Hein: Wiesbaden, wurde bezüglich der dießjährigen Vermehrung des Fanges auf die dem Aufſtieg günſtigen Hochwaſſer des Frühjahres verwieſen, ſo daß dieſerhalb ein ſicherer Schluß nicht geſtattet ſei. „Maifiſchzucht im Rhein“, lautete der 11. Punkt der Tagesordnung, über den nach einigen einleitenden Worten des Vorſitzenden, insbeſondere über die Unterſtützung durch den Deutſchen Fiſcherei-Verein mit 250 &, Oberſtlieutenant a. D. v. Derſchau berichtete: In Gemeinſch ift mit dem Fiſcher Glöckner von Neuendorf bei Koblenz, der die ſpeziellen Verſuche ausführte, habe er ſich der Ausführung der in der letzten Generalverſammlung ertheilten Aufträge unterzogen, leider dieß Jahr ohne Erfolg. Es ſeien vier verſchloſſene bezw. mit verſchließbaren Zugängen verſehene Uferbauten — Buhnen — in Ausſicht genommen, in deren jede 25 Stück Laichfiſche eingeſetzt werden ſollten; allein als im Februar an's Werk gegangen werden ſollte, habe ſich herausgeſtellt, daß dieſelben anderweitig verpachtet ſeien, auch ſei ein der Strombauverwaltung gehöriges Netz von 250 m Länge nicht auffindbar geweſen, habe ſich erſt ſpäter getheilt an der Moſel wieder— gefunden. Kurz es hätten nur 25 Stück in einem Behälter eingeſetzt werden können, es habe ſich jedoch herausgeſtellt, daß dieſelben, vermuthlich wegen des kalten Waſſers, nicht laichfähig geworden ſeien. Nachdem in Amerika dieſes Jahr 8½ Millionen Maifiſchbrut erzielt und am Rhein friſche thätige Hülfe gewonnen ſei, hoffe er die Sache im nächſten Jahre mit beſſerem Erfolge in die Hand nehmen zu können. Ueberhaupt ſei, was ja auch der Deutſche Fiſcherei-Verein befürworte, Erbrütung von Sommerlaichern zu fördern; auf den größeren Flüſſen müßten mit ſtaatlicher Un ſer— ſtützung ſchwimmende Brutanſtalten errichtet und der von den Fiſchern gewonnene Laich dieſen zur Erbrütung übergeben werden. Er wolle die Aufmerkſamkeit des Verbandes auf dieſen Punkt lenken. Beſſerung in dieſer Richtung wurde konſtatirt, da z B. feſtſtehe, daß jetzt in Altona alle Fiſcher die laichreifen Störe zwecks Gewinnung des Laiches bringen. Gelegentlich wurden auch die Reſultate der Zanderzucht im Rhein geſtreift und bemerkt, daß in der Moſel, in die nie Zander eingeſetzt wurden, oberhalb Trier jetzt öfters Zander gefangen wurden, ſo daß anzunehmen ſei, daß die Moſel dem Fiſche, der Kies zum Laichen nöthig habe, beſſer zu paſſen ſcheine. W Oberfiſchmeiſter Gra venſtein macht auf die Sauer aufmerkſam, als auf ein für alle Fiſch— arten außer Hecht vorzüglich geeignetes Gewäſſer, insbeſondere auch für Lachs. f Blaſius Zwicker ⸗Trier beſtätigt das Vorkommen des Zanders in der Moſel und theilt eine von ihm gemachte Erfahrung mit, die auch Direktor Haak in Hüningen ſchon gemacht habe, nämlich, daß die 2jährigen männlichen Salmlinge in der Ourne (Nebenfluß der Moſel), welche noch nicht in See geweſen ſeien, d. h. im Jugendkleide öfters laichfähig gefunden wurden, ſo daß ſich deren Milch zur Befruchtung mitverwenden laſſe. 308 _ Beobachtungsſtationen — 12. Punkt der Tagesordnung — find noch nicht in's Leben getreten. Dr. v. Brunn⸗Hamburg, Dr. Haipke und Lindemann-Bremen u. A. find erbötig, die nöthigen Beobachtungen vorzunehmen; allein die Gewerksfiſcher ſtehen der Sache wie überhaupt der Förderung der Statiſtik zu fern, was jetzt ſchon zu deren Nachtheil ſich geltend gemacht hat. „Die deutſchen Fiſcher verſtehen das Lachsfangen nicht“, iſt einer der Gründe zur Herbeiholung der Holländer und der Inbetriebſetzung der Lachszeegensfiſcherei in der Unterweſer. Vielleicht veranlaßt dieß ja nun die deutſchen Fiſcher, mit ihren Fangreſultaten nicht mehr ſo hinter dem Berge zu halten wie ſeither. Anderſeits iſt auf der Konferenz in Hannover verlangt, daß wenn die Lachszeegensfiſcherei in's Leben tritt, die Bücher derſelben nicht nur ſtaatlichen Vertretern, ſondern auch zu autoriſirenden Vertretern von Fiſcherei-Vereinen zwecks Gewinnung ſtatiſtiſchen Materials vorzulegen wären, wobei ſelbſtredend mit der gebotenen Vorſicht bei etwaigen Publi— kationen zu verfahren wäre. Aal⸗ und Aalbrutverſandt — 13. Punkt der Tagesordnung. — Es hat auch in dieſem Jahre Verſandt junger Aale mehrfach mit gutem Erfolg ſowohl durch ꝛc. v. Stemann— Rendsburg wie durch ꝛc. Vogel-Tönning nach Süddeutſchland ſtattgefunden und zwar direkt und einmal mit Benutzung von Stationen in Kaſſel, Heidelberg, München. Aalbrut iſt in dieſem Jahre faſt gar nicht wahrgenommen worden, trotzdem der Verein für Naturkunde in Bremen erhebliche Preiſe für die Einlieferung ſolcher ausgeſetzt habe, wie der Vorſitzende Adickes mittheilt. Oberfiſchmeiſter Gravenſtein theilt mit, daß im Rhein bei Weſel im Juli Aalbrut bemerkt ſei; Liesner-Weſel hat Sandaal (25 em lang) mit Erfolg verſendet. Steinmeiſter-Bünde hat am 24. Juli in der Elfe (Weſergebiet) einen etwa 12 em langen Aal gefangen, weitere ſolche Thierchen aber nicht wahrgenommen. Gegen Verſendung von ſog. Sandaalen, von denen 80—90 Proz, beinahe Männchen find, ſprechen ſich v. Dittfurth und Dr. Federath mit dem Anfügen aus, daß fie beim Einſetzen von Aalbrut in Teichen guten Erfolg gehabt hätten. v. Dittfurth empfiehlt auch Anlegung von Aalleitern einfachſter Konſtruktion, auch wenn in dem betreffenden Gewäſſer das Vorkommen von Aalbrut nicht feſtgeſtellt ſei. Adickes macht darauf aufmerkſam, daß ausländiſche Aalbrut bis zum Mai ſtets ohne Verluſt zu beziehen ſei, daß aber in Deutſchland die Aalbrut erſt im Juni und Juli meiſt in die Flüſſe eintrete, zu welchen Zeiten der Verſandt von deutſcher Aalbrut faſt immer mit großem Verluſte verbunden ſein werde. Zum 14. Punkte der Tagesordnung, „Bezug des Verbandsorganes: Allgemeine Fiſcherei— Zeitung zu München“, führt Amtsgerichtsrath Seelig-Kaſſel etwa aus: Nachdem die, wie wohl allſeitig anerkannt werde, vorzüglich redigirte und die Intereſſen der Fiſcherei-Vereine ſtets allſeitig zu wahren bereite Zeitung als Organ des Verbandes angenommen ſei, wolle es ihm bedünken, daß es auch Pflicht der einzelnen Verbandsmitglieder ſei, das Verbandsorgan möglichſt bei ſeinen Mitgliedern bekannt zu machen, es würde dadurch gewiß das Intereſſe an fiſchereilichen Dingen, das vielleicht etwas im Niedergange begriffen ſei, nicht nur innerhalb der Vereinskreiſe, ſondern auch außerhalb derſelben ſich wieder etwas heben und zunehmen, wenn das Verbandsorgan mehr als ſeither dieß der Fall ſei, ſich im Verbandsgebiete einbürgere und ausbreite; es würden dann auch wohl die einzelnen Fiſcherei-Vereine und deren einzelne Mitglieder ſich veranlaßt ſehen, ihre Beobachtungen und Veröffentlichungen dem Verbandsorgane einzuſchicken, wodurch wiederum das Gedeihen des Verbandes gefördert werde. x Zum legten Punkte der Tagesordnung gab Amtsgerichtsrath Seelig dem Wunſche des Lieutenants a. D. und Amtmanns Stennes zu Fürſtenberg in Weſtfalen Ausdruck, daß ſeine Anſtalt von Betheiligten beſichtigt und benutzt werde, was Landrath Dr. Federath-Brilon aus eigener Anſchauung unterſtützte, und iſt derſelbe bereit, jederzeit wegen Beſuchs der Anſtalt etwaige Auskunft zu geben und Vermittelung eintreten zu laſſen. Landrath v. Dittfurth macht darauf aufmerkſam, daß die Brutanſtalt Winkelsmühle bei Haan, über die zu Schwerte ausführlicher verhandelt iſt, neuerdings wieder zum Verkauf angeboten werde. Es konnte bei Belobung beider Brutanſtalten nicht umgangen werden, auch die vorzüglich geleitete Brutanſtalt mit bedeutendem Teichſyſtem zur Aufzucht des mitanweſenden A. Stein- meiſter zu Bünde bei Oeynhauſen in Weſtfalen zu erwähnen und deren Beſuch, den der Beſitzer freundlichſt geſtattet, beſonders zu empfehlen. Endlich beſchloß der Verband über Einladung des Dr. med. Ewich-Köln dem „Inter— nationalen Vereine gegen Verunreinigung der Gewäſſer ꝛc.“ beizutreten und wurde A. Garthe— Köln zugleich beauftragt, den Verband zu Köln gelegentlich der diesjährigen Generalverſammlung zu vertreten. Geſchloſſen nach 1 Uhr. III. Nermiſchte Mittheilungen. Auszeichnungen. Der J. Präſident des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herr Kammer— herr Dr. v. Behr auf Schmoldow, dann der Geſchäftsführer des ſchleswig-holſteiniſchen Centralvereins, Herr v. Stemann in Kiel, find mit rumäniſchen Orden ausgezeichnet worden. Herr v. Behr erhielt das Großoffizierkreuz, Herr v. Stemann das Oſſizier— 309 kreuz des „Sterns von Rumänien“. Sicherlich find dieſe Dekorationen auf die Ver— bringung von Jungaalen von Deutſchland nach Rumänien zurückzuführen. Unſeren herzlichſten Glückwunſch beiden hochverehrten und hochverdienten Herren. Fiſchleiter. Die Zirkulare des Deutſchen Fiſcherei-Vereins berichten, daß die Fiſchleiter am Kennelbach bei Bregenz fertig geſtellt iſt. Es zeigen ſich auch ſeitdem aufgeſtiegene Seeforellen. So wurden im Bregenzerwalde (oberhalb Kennelbach) etliche Kilo ſchwere Seeforellen gefangen, welche die Bewunderung der dortigen Fiſcher und Leute erregten. Am Hochwehr in Feldkirch (Vorarlberg) wird wieder, ſobald es der Waſſerſtand erlaubt, die aus Holz gefertigte, mobile Leiter eingehängt. Das Aalgift. (Aus der Gartenlaube.) Unter dieſem Namen wird in die große Reihe der Gifte gegenwärtig von der Wiſſenſchaft ein neues eingereiht. Es iſt furchtbar in ſeinen Wirkungen und in dem Blute unſerer wohlſchmeckenden Aale enthalten. Wer hätte daran gedacht, wenn er einen fetten, großen Aal anſah, daß man aus dem Blute dieſes Fiſches eine Menge Gift gewinnen könnte, welche wohl genügt, um zehn Menſchen zu tödten! Und doch iſt die Thatſache wahr. Profeſſor Moſſo in Turin hat neuer— dings ſeine intereſſanten Studien nach dieſer Richtung hin veröffentlicht und wir heben aus ſeinem Berichte das Weſentlichſte hervor. In der zoologiſchen Station in Neapel, von welcher Karl Vogt in früheren Jahren ſchon berichtet hat, befaßte ſich Profeſſor Moſſo mit Studien über die Zuſammenſetzung des Fiſchblutes und wollte vor Allem feſtſtellen, warum gewiſſe Fiſche, wie z. B. die Aale, in See- und Süß— waſſer leben können, während andere Seefiſche in kurzer Zeit abſterben, wenn man ſie in Süßwaſſer bringt. Zu dieſem Zwecke ließ Profeſſor Moſſo Aalblut gerinnen. Es bildete ſich dabei wie gewöhnlich der ſogen. Blutkuchen und das Blutwaſſer; das Letztere ſah gelb aus und hatte einen bläulichen Widerſchein. Profeſſor Moſſo koſtete einen Tropfen dieſes Blutwaſſers. Kaum aber hatte er damit die Zunge berührt, ſo empfand er ſchon einen ſcharfen, brennenden Geſchmack und hierauf ſtellte ſich eine reichliche Speichelabſonderung nebſt deutlichen Schlingbeſchwerden ein. Sowohl das Blutwaſſer des gemeinen Aales, wie das des Meeraales und der Muräne zeigte dieſelben Wirkungen. Es unterlag keinem Zweifel, daß dieſes Blutwaſſer giftige Eigenſchaften beſitzen mußte. In Turin wurden die Verſuche weiter verfolgt und das Blutwaſſer der Aale tödtete alle Verſuchsthiere, denen es ins Blut eingeſpritzt wurde. Ein Kaninchen z. B., dem— man 3 Decigramm Blutwaſſer einer Muräne unter die Haut einſpritzte, erlag der Wirkung in 2⅛ Minuten; ein Hund, dem ½ Gramm in die Halsader eingeſpritzt wurde, war in 4 Minuten todt. Die Vergiftungserſcheinungen waren derſelben Art, wie wir ſie beim Schlangengift beobachten, mit dem Unterſchiede, daß das Schlangengift weit energiſcher wirkt. Glücklicherweiſe wirkt dieſes Fiſchgift nur dann, wenn es unmittelbar in das Blut gebracht wird, und wir werden darum nach wie vor Aale, „nach allen Arten“ eſſen können; denn das Aalgift verliert auch durch die Zubereitung des Fiſches in der Küche ſeine verderbenbringenden Eigenſchaften. Altersbeſtimmung der Karpfen. Wie die „Deutſche landw. Zeitung“ mittheilt, ſoll es Herrn G. Kintze in Kreba bei Niesky, O.-L., gelungen fein, ein Merkmal zur Altersbeſtimmung der Karpfen aufzufinden. Es ſollen ſich nämlich gewiſſe Kennzeichen in demjenigen Theile der Schuppe finden, mit welchem ſie an die Haut angewachſen iſt. Denn während die Schuppen einſömmeriger Karpfen keine beſtimmten Zeichnungen erkennen laſſen, befindet ſich bei zweiſömmerigen Karpfen ein dunkler Kern im oberen Theile, den ein kaum bemerkbarer Ring umgibt. Drei- und vierſömmerige Karpfen tragen zwei, beziehungsweiſe drei und vier Ringe und daneben auch noch einen Ring am Schuppenrande. (Wir bitten unſere Freunde in Theorie und Praxis, uns Ihre Meinung über Obiges mitzutheilen. Die Red.) Zander im Rhein und Neckar. In den zwei letzten Jahren werden von Netz— fiſchern in der Umgegend von Mannheim vereinzelte Zander im Rhein und Neckar gefangen; ein Zeichen, daß die von Herrn Eberhard in Speier vor einigen Jahren eingeſetzte Brut ſich nicht nur akklimatiſirt, ſondern auch, — da wiederholt Sämlinge gefangen wurden, fortgepflanzt hat. Eingezogene Erkundigungen haben ergeben, daß 310 —U—ꝓ ſich das Gewicht der gefangenen Zander zwiſchen 0,5 und 2,5 Kilo bewegt. Ein Fiſcher in Oppau ſoll ein Exemplar von 5,5 Kilo erbeutet haben. — Maifiſchbrut wurde vom Schreiber dieſer Zeilen im Auguſt im hieſigen Floßhafen beim Fiſchen nach Köderfiſchen gefangen. Dieſelbe hatte eine Länge von 4 bis 5 Centimeter. Mannheim. Unglert. IV. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Vom Bodenſee. Ermatingen, 15 Oktober. (Mittheilung von Gebrüder Läubli). Forellen 1,60 —1,80 / Hechte 80-90 J. Aale 1,20 — 1,40 M Blaufelchen per Stück 70—80 4. Silberfelchen 80 J. Kleine Silberfelchen und Gangfiſche 60 —65 . Weißfiſche 20 . Kleine Weißfiſche und Futterfiſche 15—20 . Alles per ½ Kilo. Geräucherte Gangfiſche 12, 15 und 20 3 per Stück. Marinirte Gangfiſche 8 10 T per Stück. Regenſtauf, 7. Oktober. Das hieſige Fiſcherei-Conſortium hatte vergangenen Freitag einen Glückstag in ſeiner Art. Es wurde — abgeſehen von anderer reichlicher Beute — gleich beim erſten Netzwurf ein 25 Pfund ſchwerer Waller gefangen. L. Plön, 1. Oktober. Durch die Senkung des großen See's iſt ſeiner Zeit der ſonſt ſo ergiebige Krebsfang in den Gutsgewäſſern des Gutes Nehmten faſt ganz zu Grunde gegangen. Jetzt ſollen daſelbſt auf Veranlaſſung des ſchleswig-holſteiniſchen Fiſchereivereins wieder halb⸗ ausgewachſene Krebſe eingeſetzt werden. Das Ausſetzen hat ein Krebsfänger übernommen, und iſt durch Verſenkung von Buſchwerk, Hohltiegel u. a. Gegenſtänden den Krebsſetzlingen der nöthige Schutz verſchafft worden. L. Hoyer (ſchlesw. Weſtküſte), 8. Oktober. Der Aalfang an der Schleuſe hat ſich jetzt bedeutend gebeſſert, nachdem er längere Zeit geringe Ausbeute lieferte. Die Aale ſind gut und werden mit 40 und 50 4 per ¼ Kilo bezahlt. L. Kellinghuſen (Holſtein), 9. Oktober. Die gehegten Erwartungen, welche man auf den Fiſchfang im großen Teich der hieſigen Fiſchereigenoſſenſchaft beim ſtattgehabten Abfiſchen ſetzte, wurden nicht ganz befriedigt, denn es 1 nur 17 Zuber, à 70 Kilo, Karpfen mittlerer Größe erhalten, wovon circa 50 Kilo am Platze abgegeben wurden, we hrend die übrigen von einer Hamburger Firma angekauft wurden. L. Eckernförde, 10. Oktober. Zur Zeit wird der Sprottenfang und Heringsfang mit 55 Herings- waden betrieben, iſt aber leider ſo wenig lohnend wie kaum erinnert wird, daß er während des Septembermonats, in 1 welchen er feinen Anfang nahm, je geweſen, jo daß die letzte Woche fait ohne Ausbeute verlief. Im Geſammten ſtellt dieſe ſich für den Monat auf 3000 Wall Sprotten, 1500 Wall Heringe, 5000 Stieg Butte, 10 Stieg Makrelen, 3000 Kilo Dorſch und 200 Kilo Aale. L. Rendsburg, 6. Oktober. Der heutige Markt war müßig beſchickt, es fehlten Barſche, Braſſen und waren auch nur geringere Mengen Butte angelangt, die 10 bis 20 3 per Stück koſteten. Dorſche waren mittelgroß und klein für 15 und 10 5 3 Stück 20 3, zu kaufen. Nordſeeſchollen koſteten 25-20 J, Aale 40-60 , Hechte 50 per ½ Kilo. Handel lebhaft. L. Marne, 3. Oktober. Die eingetretene jetzt anhaltend en Kälte hat den Krabben— fang in den Prielen ans Ende gebracht und war derſelbe in der letzten Hälfte des Monats noch ein lohnender, indem 7500 Kilo zum Verſandt gelangten. Die gefangenen zahlreichen Butte waren von ſchöner Qualität und koſteten 5—10 J per Stück, gelangten in großen Quantitäten zum Verſandt. Lohnend war auch die Fiſcherei im Kudenſee, woſelbſt die Aale mit 30—50 4 nach Qualität bezahlt wurden. L. Schleswig, 3. Oktober. Nur Klagen werden von den Fiſchern vernommen, da durch den diesjährigen kalten und ſtürmiſchen Sommer die Fiſcherei ſehr beinträchtigt wurde und der Fang ein recht geringer zu nennen iſt. Dies erſtreckt ſich auch auf den Aalfang, der recht mäßig gegen ſonſt ausfiel, namentlich in den letzten Wochen. Auch die von hier nach der Oſtſee auf Dorſch und Lach sfang ausfahrenden Schlepper brachten nur geringe Beute heim. Der ausnahmsweiſe geringen diesjährigen Vegetation an den Seeküſten wird von den Fiſchern das geringe Erſcheinen von Fiſchen daſelbſt zugeſchrieben, da ſonſt die Fiſche bei dem üppigen Stand der Waſſerpflanzen unter dieſen Schutz ſuchten, gleichwie Nahrung. Vielleicht ſind durch die großen Eismaſſen, welche im Frühjahr an der Küſte lagen, die Wurzeln zerſtört und es bedarf einer Zeit bis die Pflanzen ſich wieder ergänzen durch Samenfortpflanzung. Inserate. die Forellenzüchterei von C. Arens in Cleyſingen (bei Ellrich n. 12.) bietet an: angebrütete Bachforelleneier pro %00 AM. 4,50; größere Poſten billiger. 3 Bachſaiblingseier pro °/ooo de 10. 5 Regenbogenforelleneier pro °/ooo M 12. Einſömmeriger Satz der Regenbogenforelle und des Bachſaiblings per Stück 30 —50 = Man fordere den Preistarif. 5/1 e Beſtellungen auf Liſcheier, Liſchbrut und Tiſche werden unter folgenden Bedingungen angenommen: Der Transport erfolgt auf Koften und Gefahr des Beſtellers. Zweckmäßige Transport— kannen von Blech liefert der Klempnermeiſter E. W. Mühlbach in Neudamm; hölzerne Transportfäſſer ſind bei dem Böttchermeiſter Wilh. Neue in Neudamm zu haben und können leicht von dort hierher geſandt werden. Wenn von hier Gefäße gegeben werden, ſo ſind ſie ent— weder zu bezahlen oder umgehend franko zurückzuſenden. Preis franko Bahnhof Ringenwalde. — Die Verſendung per Eiſenbahn geſchieht in folgender Weiſe: Wenn die Temperatur der Luft 10° R. und darüber beträgt, jo hat der Auftraggeber einen Mann zu ſenden, der die Fiſche auf der Reiſe begleitet und verſorgt. Wenn die Luft kälter iſt wie + 10° R., fo erfolgt die Sendung ohne Begleiter per Eilfracht und mit Verſicherung für prompte Beförderung. Es werden gegeben für 1 Pfund Karpfen, Schleie, Orfen und ähnliche Fiſche 10 Liter Waſſer und für 1 Pfund amerikaniſche Barſche 25 Liter Waſſer. Wenn der Beſteller, um Transportkoſten zu ſparen, die Beförderung in anderer Weiſe wünſcht, ſo wird um genaue Anweiſung gebeten. Bei amerikaniſchen Barſchen können die Geſchlechter nicht unterſchieden werden, weßhalb Beſtellungen einer beſtimmten Anzahl männlicher oder weiblicher Fiſche nicht ausgeführt werden können Fe Forellenbarſche von 1885 pro Fiſch 5.— A, 1 e 3.— A, ſind 1889 fortpflanzungsfähig, 1 s 1.80 „, 5 950 Schwarzbarſche von 1886 pro Fiſch 3.— , ſind 1889 fortpflanzungsfähig, 5 i 0 5 950 „ Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Lederkarpfen, blaue Karpfen. (2) Karpfenſtrich nach der Größe pro 100 Stück 3 M und mehr, oder per Pfund 1A Streichkarpfen per Pfund 1 AM. Max von dem Borne, Rittergutsbeſitzer auf Verneuchen (Poſt⸗ und Telgraphenſtation, Bahnſtation Ringenwalde, Preußen). Ss Groß⸗Fiſchhandlung 8 Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: VBlaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. EEE Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. 22) S ,ʃuöögee%e n οεαο⏑h,,s!eeseeseseseο,,E8ðgοẽ,ẽJ Die Forellenzüchterei von Rudolf Linke in Tharandt offerirt für die kommende Brutperiode angebrütete Bachforellen-Eier, das Tauſend 5 &, bei größerer Entnahme entſprechend billiger; angebrütete amerikaniſche Bachſaib⸗ lings⸗Eier, das Tauſend 10%; einſömmerigen Edelkrebsſatz, das Tauſend 8K; Letzteren nur bei ſofortiger Beſtellung. Sämmtl. Correſpondenzen an Rudolf Linke, Dresden, erbeten. (1) Bachforellen-Sab 10—20 em lang, unter Preisangabe per Pfund ſucht zu kaufen 2/1 Fiſchzucht⸗Anſtalt bei Wiesbaden. Die AJ. Steiumeiller'ſche Fiſchzucht-Anſtalt in Bünde (in Weſtfalen) liefert unter Gewähr— leiſtung lebender Ankunft auf der Eiſenbahn— ſtation des Empfängers: einſömmerige Edel-, Spiegel: u. Leder: karpfen, ein⸗ u. zweiſömmerige Goldorfen, dunkelrothe Goldfiſche und Goldfiſchbrut. Preisliſte koſtenfrei. 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Anmeldungen beliebe man zu adreſſiren an: Die Verwalkung der Fiſchzuchkanſtalkl des Bayerifchen Fiſcherei-Vereins, München, Sendlingerſtraße 48 / II I. NN Porto und Gefahr der Sendung zu Laſten des Beſtellers. Für glücklichen Ausfall der Sier kann natürlich keine Gewähr geleiſtet werden. Die Eier werden aber nur in beſter Beſchaffenheit und mit offerirt für die kommende Brut— kitglieder des Bayerifchen Fiſcherei— Packung bier, Verkauf. al Aus Geſundheitsrückſichten verkaufe ich freihändig mein Tiſchgut Seewieſe bei Gemünden a/ M. (Bayern) und bitte, ſich dießbezüglich direkt an mich hieher zu wenden. F. Zenk in Würzburg, Pleicher-Ring 7. Kngebrükete Forelleneier zu verkaufen: 1,000 Stück um 5. 20,000 Stück um 90 A. 10,000 „ „ 48 l 50,000 „ „ 200 4 100,000 Stück um 350 Kl inclusive prämiirter Emballage ab hieſiger Poſtſtation gegen Nachnahme durch die 10/1 Graf Pälffy'ſche Cenkral- Buchhaltung Szomoläny, Preßburger Comitat (Ungarn). 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Organ für die Befammtinteeffen der Filtherei, ſowie für die Heſttebungen der Fiftherei-Bereine: in Sonderheit Organ der Landes. Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaften ic. in Weftdeuffchland. In Verbindung mit PTachmännern Deutlchlands, Veſlerreich- Ungarns und der Schwelz, herausgegeben vom Bayerifhen Tiſcherei Verein. Nr. 27. Münden, 16. November 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel ift unterſagt. mg Inhalt: I. Das Schickſal der Regierungsvorlage, ein Fiſcherei-Geſetz für Ober-Oeſterreich betr., in ſeiner beſonderen und allgemeinen Bedeutung für die öſterreichiſche Landes-Fiſcherei— geſetzgebung. — II. Der amerikaniſche Schwarzbarſch in Mittelfranken. — III. Natür- liche Ernährung der Fiſchbrut. — IV. Literatur. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Ver⸗ miſchte Mittheilungen. — VII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Das Schickſal der Regierungsvorlage, ein Jiſcherei-Geſetz für Ober- Oeſterreich betreffend, in ſeiner beſondern und allgemeinen Bedeutung für die öſterreichiſche Tandes-Jiſchereigeſetzgebung. Die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ hat, um ihre Leſer möglichſt raſch zu orientiren, bereits in der Nummer 25 d. J. auf Grund offizieller Zeitungsberichte eine gedrängte Darſtellung der heurigen Verhandlungen des oberöſterreichiſchen Landtages über das Landes— Fiſcherei⸗Geſetz gebracht “). ) Anm. d. Red. Wir haben die verſchiedenen von geehrter Seite uns zugegangenen Ein— ſendungen obigen Betreffs beſonders deshalb gerne aufgenommen, weil einerſeits die von Seite der k. k. öſterreichiſchen Staatsregierung den Landtagen der eisleithaniſchen Kronländer zugegangene Geſetzesvorlage an ſich eine hochbedeutſame legislative Erſcheinung iſt, welche auch außerhalb Oeſterreichs volle Beachtung und Würdigung verdient, und weil andererſeits gerade die im ober— öſterreichiſchen Landtage entſtandenen Intereſſenkämpfe eine recht charakteriſtiſche Erſcheinung dar— bieten, an und aus welcher ſich allerwärts lernen läßt. Mehr oder weniger platzen ja faſt überall in ähnlicher Weiſe die Intereſſen der Fiſcherei mit denen der Induſtrie, des Müllergewerbes ꝛc. ꝛc. 314 PP Die nun vorliegenden ſtenographiſchen Landtagsprotokolle ſammt ihren Beilagen gewähren jedoch einen ſo intereſſanten Einblick in die Vorgeſchichte und in die Leitmotive dieſer Ver⸗ handlungen, daß ein nochmaliges Zurückkommen auf dieſen Gegenſtand und einige daran geknüpfte Bemerkungen den Leſern, namentlich in Oeſterreich, um ſo willkommener ſein dürften, als die hiebei zu Tage getretenen Geſichtspunkte und Anſchauungen auch für die ſich in den meiſten andern öſterreichiſchen Kronländern nur ſehr ſchleppend vollziehende Behandlung desſelben Geſetzentwurfes ſymptomatiſch ſind. Um den Raumverhältniſſen dieſer Blätter gerecht zu werden und dennoch auf das volle Verſtändniß der Leſer zählen zu können, ſind dieſe vor Allem gebeten, eine Rückſchau auf die früheren, denſelben Gegenſtand behandelnden Artikel der „Allgemeinen Fiſcherei— Zeitung“ halten zu wollen (Jahrgg. 1888 Nr. 3 S. 5, Nr. 5 S. 60, Nr. 11 S. 145, Nr. 16 S. 206, Nr. 22 S. 271). Wir verließen die Geſetzvorlage während ihrer Berathung durch das ſogen. „Super⸗ Reviſionscomité“ (Fiſcherei-Zeitung S. 206). Laut des Protokolles dieſes Comité's vom 6. und 7. Juni d. J. wurde der dort berathene Geſetzentwurf „einſtimmig“ beſchloſſen. Der Landtagsabgeordnete und Mühlenbeſitzer, Herr Ignaz Huber, deſſen Bekannt⸗ ſchaft unſere Leſer bereits früher gemacht haben, behielt ſich nur vor, feiner Zeit im Land- tage dafür einzutreten, daß „von Fiſchern gefangene Wildenten den Fiſchern auch belaſſen werden ſollen“. Es würde zu weit führen, hier zu erörtern, in welchen Punkten und inwieferne dieſer Entwurf von der urſprünglichen Regierungsvorlage, beziehungsweiſe von dem Elaborate der vorjährigen, erſten Enquste abwich. Es ſoll nur konſtatirt werden, daß die „Regierungs- vorlage“ größtentheils wieder hergeſtellt wurde, daß einige ſehr zweckmäßige Vorſchläge der früheren Enquete, namentlich jene, welche ſich auf eine mehr genoſſenſchaftliche Geſtaltung der Revier-Gebietsausſchüſſe und auf die Behebung der in Nr. 22 S. 271 dieſer Zeitung dargelegten Mängel des Geſetzentwurfes bezogen, angenommen worden ſind. Endlich kam zum 8 11 auch ein „Kompromiß“ folgenden Inhaltes zu Stande: „Die für die Bildung und Bewirthſchaftung von „Eigenrevieren“ maßgebenden geſetzlichen Beſtimmungen ſollen auch hinſichtlich ſolcher den Erforderniſſen für ein Eigen— Revier entſprechenden Waſſerſtrecken gelten, in welchen zwar mehrere Fiſchereirechte von Berufsfiſchern beſtehen, die Berechtigten jedoch den Nachweis liefern, daß ſie ſich zur gemeinſchaftlichen (22) Bewirthſchaftung der ganzen Waſſerſtrecke unter Beſtellung eines Obmannes vereinigt haben.“ Um die Bedeutung dieſes nach Inhalt und Styl etwas ſchwer verſtändlichen Satzes richtig zu würdigen, muß erläutert und bemerkt werden, daß, weil die im Geſetzentwurfe normirte Zuſammenlegung und Geſammtverpachtung jener Fiſchereirechte, deren Waſſerſtrecken ſich nicht zu Eigenrevieren eignen oder als ſolche nicht beanſprucht werden, namentlich unter jenen kleinen Berufs fiſchern, Mißſtimmung erregte, die ihre Rechte nach- oder nebeneinander auf ſolchen Waſſerſtrecken ausüben, durch dieſe aus eigenſter Initiative des Comitémitgliedes und Abgeordneten Ignaz Huber entſprungene Ausnahmsbeſtimmung die angebliche Härte des Pachtrevier-Syſtems gemildert werden ſollte. Dem Geſetzkundigen leuchtet ſofort ein, daß dieſe Ausnahme eine gewaltige Broche in das Syſtem der „Pachtrevierbildung“ legt, durch welche die Berufsfiſcher allerorts ein— aufeinander. Die Frage iſt nur die, ob da oder dort mehr oder weniger begriffen wird, daß es nach dem Range und der Werthſchätzung, welche ſich die Fiſchereipflege heutzutage im Gebiete der Volkswirthſchaft wieder errungen hat, nicht mehr angeht und auch nicht zu der nothwendigen gegenſeitigen Verſtändigung führt, als Gegenintereſſent die Fiſchereiintereſſen einfach über die Achſel anzuſehen und bei Seite zu ſchieben. Die Zeiten dazu ſind vorbei! Je mehr wir übrigens ſtets den Standpunkt eines gefunden Intereſſenausgleichs nach dem alten Rechts: axiome des „Suum cuique“ vertreten, um ſo mehr ſtehen wir Intereſſenkämpfen fraglicher Art mit aufrichtiger Objektivität — ohne jede perſönliche Spitze — gegenüber und müſſen bitten, auch hienach die Aufnahme obiger Ausführungen, was uns angeht, zu beurtheilen. Für die in dieſen Ausführungen enthaltenen Angaben und Darſtellungen oberöſterreichiſcher Vorgänge und Verhältniſſe, welche uns unbekannt ſind, haben wir natürlich dem Herrn Verfaſſer die Reſponſabilität anheimzugeben. 315 — — dringend das leitende Prinzip der Revierbildung ſelbſt ad absurdum führen können, und es begriff jeder Sach verſtändige, daß, wenn dieſen Berufsfiſchern nicht ſtatt der „gemein— ſchaftlichen“ (22), mindeſtens eine „genoſſenſchaftliche“ Bewirthſchaftung nach Maßgabe ordentlicher Statuten und rationeller Wirthſchaftspläne (Fiſchereiordnungen), zur Bedingung gemacht würde, obige Ausnahmsbeſtimmung nur die Stabiliſirung der heutigen böſen Fiſcherei— wirthſchaft auf ſolchen Waſſerſtrecken unter einem geſetzlichen Deckmantel bedeuten müßte. Offenbar nur, um den ganzen Entwurf „durchzubringen“, wie wir ſehen werden, jedoch etwas vorſchnell und ſpäter ſehr übel bedankt, ſtimmten auch Regierungs- und Fiſcherei— vertreter dieſem Kompromiſſe endlich zu. Man fand ſich ſogar in weiteren ſachverſtändigen Kreiſen, des lieben Friedens willen, mit dieſem Zuſatze in der Hoffnung ſeiner Korrektur mittelſt der Durchführungsverordnungen ziemlich ab. Der Landesausſchuß empfahl, nachdem er ſich der vorläufigen Zuſtimmung der Regierung zur Faſſung dieſes ſuperrevidirten Entwurfes im Großen und Ganzen verſichert hatte, denſelben wärmſtens dem hohen Landtage, weil die Regelung der Fiſcherei— rechte in Oberöſterreich zu einem dringenden Bedürfniſſe geworden iſt und von allen Seiten bereits mit Sehnſucht erwartet wird. (Beilage Nr. 42 zum ſtenographiſchen Landtagsprotokolle S. 2.) Der Berichterſtatter Freiherr Victor v. Pereira, ein Gentleman vom Scheitel bis zur Sohle, welcher auch den Vorſitz im Superreviſions-Comité geführt hatte, hielt an ſeinen früheren Anſichten und Worten feſt. In einer etwas verſchiedenen Weiſe faßte der Abgeordnete und Mühlen— beſitzer, Herr Ignaz Huber, ſeine Thätigkeit als Berichterſtatter und Spiritus agens im volkswirthſchaftlichen Ausſchuſſe des Landtages auf. Dieſer Ausſchuß, welcher wieder aus den vorjährigen Mitgliedern beſtand, beſorgte allerdings nicht viele, aber — wie gezeigt werden wird — ſolche Abänderungen des Comité-Entwurfes, von denen Herr Huber, welcher ja auch dem Superreviſionscomite angehörte, jehr wohl und im voraus wiſſen mußte, daß fie niemals die Ge— nehmigung der Regierung erhalten werden, — von denen Baron Pereira (ſtenographiſches Protokoll der 15. Landtagsſitzung S. 226) im offenen Landtage ſagte, daß „ſie nicht acceptabel ſind.“ Auch lautete der mehr wie kühle Antrag des volkswirthſchaftlichen Ausſchuſſes nur dahin, „der Landtag wolle in die Berathung des Entwurfes eingehen.“ Zur Charakteriſtik geben wir nur einige obiger Vorſchläge (minima non curat praetor) wieder. Der im Eingange abgedruckte, vom Reviſionscomité einſtimmig angenommene Kompromiß⸗ Paragraph (zu S 11), womit wohlgemerkt, nur den Berufsfiſchern auf gewiſſen Waſſerſtrecken ein loyales Zugeſtändniß gemacht werden wollte, erhält angeblich der „Deutlichkeit“ wegen nachſtehende Faſſung: 1. Als Eigenreviere im vorſtehenden Sinne werden auch jene zuſammengelegten Reviere anerkannt, wo die Fiſchereiberechtigten (alſo ausnahmslos alle Fiſchereiberechtigten und nicht blos die fiſchereiberechtigten „Berufsfiſcher“. Anmerkung des Ver— faſſers) ſich verpflichten, daß ſie die ganze Waſſerſtrecke gemeinſchaftlich unter Beſtellung eines Obmannes bewirthſchaften. Die Majorität der Fiſchereiberechtigten eines zuſammengelegten Reviers iſt berechtigt, bei Erfüllung obiger Bedingungungen die Anerkennung als Eigenrevier zu verlangen. 2. Der Fiſchereiberechtigte iſt jedoch nicht berechtigt, gegen die Regulirung oder Trockenlegung von Gewäſſern, ſowie gegen Verſchiebungen des Fluß- oder Bachbettes „Einwendungen“ zu machen oder wegen ſolcher Vorkommniſſe „Entſchädigung“ zu verlangen. Ebenſowenig darf derſelbe die Gewinnung von Schotter, Sand, Schlamm, Schilf u. ſ. w. und die zu dieſem Behufe nothwendige Trockenlegung der Gewäſſer ver— hindern (22). Dieſe Forderung, welche bereits im Vorjahre öffentlich hingerichtet wurde, trotzdem aber wieder auflebt, widerſtreitet ſchnurſtracks den im 8 7 des Reichs-Fiſcherei— Geſetzes vom 25. April 1885 und den im 8 39 und anderen des obigen Waſſerbenützungs— Geſetzes enthaltenen Beſtimmungen. 316 Hielt ſich der Berichterftatter Herr Ignaz Huber der Landtagsmajorität für ſolche Anträge ſicher, ſo konnte er es freilich ganz getroſt auf das eventuelle Eingehen des Land— tages in die Spezialdebatte ankommen laſſen, weil die Regierung ſolche Beſchlüſſe doch niemals ratifizirt hätte, ſomit das Zuſtandekommen des Geſetzes in ehrlichſter Weiſe auch auf dieſe Art um ein weiteres Jahr verzögert worden wäre, was den Herzenspünſchen aller Gegner des Geſetzes entſprochen hätte. Dazu geſellte ſich noch der Zwiſchenfall, daß, als dieſer Bericht bereits fix und fertig ſtand, eine offenbar über Initiative des k. k. Ader- bauminiſteriums erlaſſene Note der k. k. oberöſterreichiſchen Statthalterei an den Landtag vom 30. September d. J. Z. 2517 einlief, wonach im Entgegenkommen zu dem in den „Mittheilungen des öſterreichiſchen Fiſchereiꝙ-Vereins VIII. Jahrgang Nr. 26“ zu Tage getretenem Wunſche, dem Landtage die Annahme eines Zuſatzes zu 8 2 des Geſetzes in folgender Faſſung anheim geſtellt wird: „In Abſicht auf die Anwendung der im erſten Abſatze erwähnten allgemeinen Vor— ſchriften iſt das Fiſchereirecht als ein auf das Fiſchwaſſer ($ 1) bezügliches dingliches Recht und ohne Unterſchied, ob es mit dem Eigenthume einer unbeweglichen Sache verbunden iſt oder nicht, als unbewegliche Sache anzunehmen. Bezieht es ſich auf ein nicht im Eigenthume des Fiſchereiberechtigten ſtehendes Gewäſſer, ſo iſt es nach den Beſtimmungen in Betreff der Dienſtbarkeiten zu behandeln.“ Lag es nun nicht etwa in der Abſicht der hohen Regierung ſelbſt, in Vorausſicht der im oberöſterreichiſchen Landtage ohnehin ſchlechten Aſpekten ihrer Vorlage, dieſe durch Einbringung eines ſo hochbedeutſamen und vielfältig anfechtbaren Amendements in letzter Stunde auf decente Art von der Tagesordnung verſchwinden zu machen, ſo kann dieſes in zwölfter Stunde bewieſene Entgegenkommen für den, nebenbei geſagt, in den Mittheilungen des öſterreichiſchen Fiſcherei-Vereines (Nr. 26 1888) in anderer Formulirung abgedruckten Wunſch eines „Ungenannten“ — zumindeſt als kein die „Durchbringung“ des Geſetz— entwurfes in dieſer Seſſion fördernder Schritt bezeichnet werden. Der Hauptgegner des Geſetzentwurfes (ſtenographiſches Landtagsprotokoll Seite 229) neſtelte ſich auch ſofort in das nicht ganz unſtichhaltige Bedenken ein, über ſo einſchneidende und weittragende Beſtimmungen ohne vorläufige Vernehmung des Landesausſchuſſes zu debattiren und zu beſchließen. Ehrlich zugeſtanden, hätte mindeſtens doch noch ein in Rechts— fragen ſolcher Bedeutung kompetenterer Landtags-Ausſchuß als es der volkswirthſchaftliche iſt, ſein „ſtyliſirtes Gutachten“ für das Plenum abgeben müſſen. Bei gutem Willen wäre das am Ende noch in dieſer Seſſion möglich geweſen, in unſerem Falle aber ſchwerlich geſchehen. Zu allem Unglück wurde dem bäuerlichen Abgeordneten Herrn Rogl noch in der Dämmerung des verhängnißvollen Sitzungsmorgens eine Petition von Kleinfiſchern ſeines Wahlbezirkes, darunter auch ſolchen, welche in der Enquete ſeiner Zeit für den Geſetzentwurf geſtimmt hatten — und als Seefiſcher durch die Zuſammenlegung und Verpachtung der kleinen Fiſchereirechte auf fließenden Gewäſſern gar nicht berührt werden — in die Hand gedrückt, worin ſich die Petenten im Falle der Genehmigung des Geſetzes nach ge— wohnter Weiſe und mit ſchwerer Uebertreibung der ihnen unbequemen Beſtimmungen als völlig ruinirte, erwerbs- und brodloſe Menſchen ſchildern. | Unter dieſen Auſpicien alſo begann am 8. Oktober die Landtagsſitzung. (Fortſetzung folgt.) II. Der amerikaniſche Schwarzbarſch in Mittelfranken. Im April des laufenden Jahres bezog ich von Herrn Rittergutsbeſitzer v. d. Borne 40 laichfähige Exemplare dieſes Fiſches, welche die große Reiſe von Ringenwalde nach Roth a/ S. ausgezeichnet überſtanden hatten. Die Reiſe war ſogar fo gut bekommen, daß dieſelben am nächſten Tage nach der Ankunft begannen, ihre Reiſebegleitung, in Geſtalt von ca. 30 ein⸗ jährigen Geſchwiſtern, aufzuzehren. Die Fiſche wurden in drei Parthien getheilt und ſetzte ich 13 große dreijährige und 9 kleine einjährige Schwarzbarſche in einem mir geeignet 1 ſcheinenden Weiher von ca. 4 Tagwerken Flächeninhalt ein. (Da die andern Parthien ihren Part nicht gleich unterbrachten, ſo fand ſich beim Ausſetzen von obiger Reiſebegleitung nichts mehr vor.) Als Speiſebereiter für die Küche dieſer Schwarzbarſche dienten mir 10 Karpfenmütter von 6— 11 Pfund nebſt einigen 30 großen Schleien. Die Schwarzbarſche, welche wohl nicht das Gewicht von 4 auf's Pfund erreichten, ſchienen mir faſt zum Laichgeſchäft zu klein und ich zögerte, dieſen Herbſt noch den Weiher abzulaſſen, um die Fiſche nicht unnöthig zu beunruhigen, zudem eine tiefe Fiſchkammer die Winterung ſicherte. Dennoch trieb mich die Neugierde einestheils, anderntheils die Hoff— nung auf reichen Karpfenbrutfang (die Art iſt vorzüglich und ſchnellwüchſig), den Zapfen zu ziehen. Der See lief bis auf einen kleinen Theil ab und es zeigte ſich abſolut nichts als die alten Schleien, welche im Schlamm zurückgeblieben waren. Plötzlich bemerkten wir, daß unterhalb des See's viele Fiſche zu Thal gingen, welche ſich als ziemlich große Schwarz— barſche entpuppten. Der Weidenkorb war defekt und ſo paſſirte das Malheur. Mit Netzen ꝛc. fingen wir jedoch noch ca. 2000 Exemplare, welche im Durchſchnitt 14 - 15 em meſſen; viele erreichen 16— 17 em, keines mißt unter 12cm. Die großen Schwarzbarſche wogen Stück für Stück 1 ⅛ Pfund, die kleinen, nunmehr 2 ſömmerigen, wogen ca. 3 auf's Pfund und waren hiemit größer, als die dreijährigen im Frühjahr. Die Brut iſt in vier Winterungen vertheilt und hoffe ich im Frühjahre über 1000 Stück abgeben zu können. Die Hauptſache iſt die enorme Größe der Brut, was ich allein dem Umſtande zuſchreibe, daß die Küche gut bereitet war, denn im Weiher fanden ſich nur etwa 25 kleine Spiegelkarpfen und Schleien vor, als Reſt einer jedenfalls ſehr zahlreichen Brut. Aber auch unſer ſüddeutſches Klima mag zuhelfen, wenn gleich der Teich gegen 1400“ über dem Meere liegt. Ich habe die feſte Ueberzeugung, daß der Schwarzbarſch bei uns im zweiten Jahre ſchon die Größe von 1 Pfund und darüber erreichen muß. Da derſelbe im Mutter— lande über 30 Pfund ſchwer wird, ſo iſt auch das Gleiche für hier zu erhoffen und Flüſſe wie Altmühl und Rednitz ſind wie für ihn geſchaffen, aber für Teichwirthſchaft dürfte er nach ſolchen Reſultaten ſich am meiſten eignen. Es wäre jedenfalls lohnender, als jede andere Fiſchzucht, da das Fleiſch des Schwarzbarſches der Forelle überlegen iſt, ſomit der hohe Preis des Fiſches, wenn dieſer erſt bekannt iſt, den Ausſchlag geben muß. Vor Allem müßte der Schwarzbarſch in Teichen an Stelle des Hechtes gezüchtet werden, das Weitere wird ſich bald finden. 55 2 B. Schott, Hauptmann a. D. auf Schloß Abenberg. III. Natürliche Ernährung der Jiſchbrut. Die Aufgabe zu löſen, künſtlich gezogene Fiſche in geſchloſſenen Behältern in Maſſen mit natürlich lebender Nahrung ſo weit zu ziehen, bis man ſelbige mit kleineren Fiſchen, welche ja, wenn erhältlich, die beſte Nahrung abgeben, weiter füttern kann, iſt mir nach dreijährigem Ringen endlich gelungen. Ich kann nicht umhin, dieſe meine Erfahrungen hier mitzutheilen. Zuerſt und zwar in den erſten Wochen nehme ich die ſog. Flohkrebſe, welche ja in jedem Forellenbach in Maſſen zu bekommen find, zur Fütterung“). Das Fangen geſchieht in folgender Weiſe: Die Wäſſerungsgräben, welche, mit dem Wieſenbeil gemacht, zur Bewäſſerung und Vertheilung des Waſſers gehören, werden, am Ende anfangend, auf eine Strecke von 20---30 Schritte ihres Waſſers beraubt, d. h. das Waſſer abgeleitet. Beim Schwinden des Waſſers kommen nun die Herren und Damen von Flohkrebſen aus ihren Schlupfwinkeln heraus und ſuchen das wenige Waſſer im Gräbchen zu erreichen. Am Ende des ſeines Waſſers beraubten Gräbchens habe ich einen Kaſten, wie der innere Theil eines Brutkaſtens, aufgeſtellt, nur mit feiner durchlöchertem Boden. Dieſer Kaſten, durch ein Rohr oder Waſſerrinne mit dem entwäſſerten Gräbchen in Verbindung geſetzt, iſt ») Für die allererſte Zeit ſind unſeres Bedünkens auch noch die Flohkrebſe zu groß, wenig ſtens in ausgewachſener Geſtalt. Die Red. 318 — zur Aufnahme der Flohkrebſe da, weil das Waſſer durch den Boden läuft und ſo die Floh— krebſe gefangen ſind. Nun ſorge ich dafür, daß ich immer ſo viel Waſſer zugieße, daß das Gräbchen nicht trocken wird und etwas Fluß bekommt. Es iſt ein helles Vergnügen, wie die Geſellſchaft nun bergab dem Kaſten zuwandert, um von da den kleinen Forellchen als Nahrung gebracht zu werden. Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit, wenn die Schmeißfliegen aus ihren Schlupf— winkeln herauskommen, verwende ich einen weiteren Apparat, welcher jetzt dem Zweck voll— kommen entſpricht, als vollſtändig arbeitender Fliegenfänger und Inſektenerzeuger zu dienen. Dieſer Apparat aus Thon Steingut) hergeſtellt (Fig. a, b, c), lockt die Fliegen durch Aas an, welches in demſelben ausgelegt iſt. (Fig. a! und c! zeigt das Einflugloch. Die Fliegen legen ihre Eier an das Aas, ſuchen dann durch das Fenſter (Fig. a?) zu entkommen, werden aber von dem durchfließenden Waſſer (Fig. bs) erfaßt und in den Weiher durch ein Rohr geleitet, um da ſofort von den Fiſchen in Empfang genommen zu werden. Die Eier entwickeln ſich zu Maden, welche, wenn ſoweit fettgefreſſen, dem Inſtinkt der Einpuppung folgend, von dem Teller (Fig. b* und ) herablaufen und von dem Waſſer ebenfalls in den Weiher geleitet werden. Fig. a, b, ©? zeigt den Ein- fluß des Waſſers; Fig. a, b, c° den Ausfluß desſelben. Fig. a! iſt der Deckel, welcher in einer Rinne liegt und mit Letten verſchmiert wird. Dieſer Apparat riecht nicht; auch iſt abſolut keine Gefahr vorhanden, von giftigen Fliegen geſtochen zu werden, da keine Fliege mehr herausgeht, ſondern den hellen großen Fenſtern nachfliegt. Das Fleiſch zu hacken und löffelweiſe in das Waſſer zu werfen, war mir immer ſehr läſtig. Abgeſehen von der Zeit, welche mir dadurch geraubt wurde, war es ſehr unappetitlich und nicht die richtige Nahrung. Jetzt ſehe ich alle zwei Tage einmal nach und meine Aufgabe iſt vollendet. Die Mutter Natur arbeitet und deckt meinen Fiſchen eine reichliche Tafel. Der erſte Apparat koſtete mich 45 M, wird aber jetzt von Herrn Fabrikanten Eſpen— ſchied in Friedrichsfeld, jo viel mir bekannt, für M 25 hergeſtellt. Aber nicht nur zur Fütterung dient der Apparat, ſondern auch zur Herbeilockung der Fiſche in Bächen an leicht zugänglichen Stellen. Wo derſelbe aufgeſtellt iſt, wird man ſtets mit dem Wurfgarne und der Angel einen guten Fang machen. Fiſchzuchtanſtalt Sulzbacher Hof, Emil Bet. bei Hemsbach an der Bergſtraße. IV. Literatur. Eine hochintereſſante, empfehlenswerthe literariſche Erſcheinung liegt uns vor in Geſtalt folgenden Werkes: Tiſchereiwirthſchaltslehre der natürlichen Binnengewäfer. ar Ernſt A Schroeder in Teſchen. Dresden, Verlag von C. Schönfeld, 1889; S. 158 Der Aufſchwung, welchen die Fiſchereipflege im letzten 340% gewonnen hat, förderte bereits eine ganze Reihe von Erfahrungen zu Tage, klärte die Anſchauungen über die Bedürfniſſe 319 — des Fiſchereiweſens, brachte den volkswirthſchaftlichen Werth der Fiſcherei zum Bewußtſein, ver— mehrte und verallgemeinerte die naturwiſſenſchaftlichen Kenntniſſe von der Fiſchwelt, bildete die techniſchen Hilfsmittel der Fiſchzucht und des Fiſchfanges aus, bewirkte eine vielfache Beſſerung der legislativen Verhältniſſe, verſchärfte aber auch den Kampf mit anderen, namentlich den induſtriellen Intereſſenſphären. Alle dieſe Erſcheinungen und Beziehungen des Fiſchereiweſens hat der Verfaſſer des obengenannten Werkes mit geiſtiger Schärfe durchforſcht und den wohlgelungenen Verſuch unternommen, dieſelben in ſyſtematiſcher Weiſe zur Darſtellung zu bringen. Was Schroeder mit dieſer Darſtellung bietet, iſt geeignet, eine vorzügliche Ueberſchau über die jetzige Lage der Fiſchereipflege, ihre Bedürfniſſe, Richtpunkte, Hilfsmittel und Gegnerſchaften zu gewähren und Jeden zu orientiren, welcher Intereſſe an der Sache hat. Schroeder hebt an mit einem Kapitel über Wejen, Eintheilung und Aufgaben der Fiſcherei und ihre Stellung zur Wiſſen— ſchaft. Hienächſt ſchaltet er ein eine „Ichthyologie der mitteleuropäiſchen Binnen- gewäſſer“, ſchildert weiter die nationalökonomiſchen Beziehungen des Fiſcherei— weſens, die Oekonomik der natürlichen Fiſchzucht und Fiſcherei in den Binnen— gewäſſern, beſpricht die Technik und Politik des Fiſchereiweſens und fügt ſchließlich auch noch fiſchereirechtliche Erörterungen an. So entwickelt ſich ein geiſtvoll entworfenes, klares, farbenſchönes Bilde welches des Lehrreichen Vieles bietet. Wir empfehlen daher die Schroeder'ſche Schrift als eine tüchtige Fachſchrift auf's Wärmſte. Wir werden auch in Bälde auf verſchiedene Parthien noch im Einzelnen zurückkommen, weil uns, was Schroeder geſchrieben, lebhaft anregt zu weiteren Erörterungen über verſchiedene hochintereſſante und theoretiſch wie praktiſch wichtige Punkte. Der Herr Verfaſſer möge darin zugleich den Ausdruck unſeres herzlichen Dankes für ſeine werthvolle Bereicherung unſerer Fachliteratur erblicken. Wer Schroeder's Schrift lieſt wird und muß ja erkennen, daß es ſich bei der modernen Fiſchereipflege nicht blos um Spielerei und Liebhaberei handelt, ſondern um volswirthſchaftlich werthvolle Dinge. Die Verbreitung dieſer Erkenntniß begründet ein wahres Verdienſt. V. Vereinsnachrichten. 1) Verſammlung praktiſcher Krebszüchter aus der Mitte des mittel⸗ fränkiſchen Kreis⸗Fiſcherei⸗Vereins. Bekanntlich hat die Generalverſammlung des Kreis-Fiſcherei-Vereins von Mittelfranken am 28. April l. Is. beſchloſſen, daß auch heuer mit dem Einſetzen größerer Mengen von Fluß— krebſen in die Flußgebiete der Altmühl, Sulzach und Wörnitz fortgefahren werden ſolle. Die Verſammlung hat zu dieſem Zwecke 350 Mark ausgeworfen und zugleich beſtimmt, daß die Verwendung dieſes Betrages erſt dann erfolgen ſolle, wenn eine im Laufe des Jahres einberufene Verſammlung praktiſcher Krebszüchter des Kreisvereins ſich für weitere Einſätze von Zuchtkrebſen in den bezeichneten Gewäſſern ausſprechen wird. Mit Bezug hierauf erließ nun die Vorſtandſchaft des Kreis-Fiſcherei-Vereins unterm 7. Sept. eine Einladung an ſämmtliche Ortsvereine und Mitglieder zu einer auf Sonntag den 23. September Nachmittags 3 Uhr im Gaſthaus zum fränkiſchen Hof in Gunzenhauſen anberaumten Verſammlung. Erſchienen waren 41 Perſonen Auch der Vorſtand des Bezirksamtes Gunzenhauſen, Herr Bezirksamtmann Müller und der k. Bezirksarzt Dr. Kruper beehrten die Verſammlung mit ihner Gegenwart. Referent Herr Kaufmann Bach hatte ſich Aufſchlüſſe erholt aus Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Waſſertrüdingen, Eichſtätt, Weiſſenburg ꝛc. und knüpfte hieran das Ergebniß ſeiner perſönlichen Erfahrungen im Bezirk Gunzenhauſen. Aus den meiſten dieſer Berichte geht hervor, daß die prak— tiſchen Krebszüchter in den verſchiedenen Gewäſſern auch verſchiedene Beobachtungen gemacht haben, ſogar in ein und demſelben Fluſſe (Sulzach) ſtimmten die Angaben nicht überein. Referent führt aus, daß in der Altmühl noch nicht viel Günſtiges über die Entwickelung der neu eingeſetzten Krebſe geſagt werden könne. Er glaube zwar, daß die ſogenannte Krebspeſt größtentheils erloſchen, oder im Erlöſchen begriffen ſei, daß aber außerdem noch zahlreiche Krebsfeinde vorhanden ſeien, welche die jungen Krebſe nicht aufkommen laſſen. Hieher zählen beſonders die „ſogenannten Waſſerparaſiten“, kleine egelartige Waſſerthiere, welche ſich dem Krebſe in der ſog. Milchzeit (Schäl— zeit) zwiſchen den Oberkörper und den Schwanzſchuppentheil einbohren und dem Thiere den ſog. Krebsbutter ausſaugen, was unbedingte Todesurſache der Krebſe ſei. Ferner bezeichnet Referent die Aalruppe, den Aal, Barſch, Fiſchotter und die Waſſerenten als weitere Feinde des Krebſes, welche Anſchauungen er durch zahlreiche Zitate aus der „Allgemeinen Fiſchereizeitung“ zu begründen ſucht. Als wirkſamſtes Auskunftsmittel empfiehlt der Vortragende zahlreichere Einſätze von jungen Krebſen, ſo daß ſie von den ebenaufgeführten Feinden nicht ſo ſchnell und leicht wieder ausgerottet werden könnten. Einer Zuſchrift des wegen Krankheit leider an dem Beſuch der Verſammlung verhinderten Herrn Regieverwalter Herter in Nürnberg widmete der Herr Referent beſondere Aufmerkſamkeit. Herr Herter betonte in jener Zuſchrift, daß nach ſeiner Anſicht in jenen Gewäſſern, wo Aale und Krebſe zuſammen leben, es hauptſächlich die Aale ſeien, welche an dem Nichtfortkommen der Krebſe die Schuld tragen, indem dieſe einfach von jenen aufgefreſſen würden, welche Beobachtung 320 — — Herr Herter hauptſächlich im Donau-Main⸗Kanal gemacht zu haben glaubte. Herr Bach gab zu, daß Aale Krebſe freſſen, glaubt aber, daß ſie ihnen doch nicht ſo leicht beikommen können, um ſie in großer Anzahl zu vertilgen. Der Aal vermöge den Krebſen doch nicht in die Löcher und unter die Steine zu folgen. Jedenfalls laſſe der Aal die Krebſe da mehr in Ruhe, wo derſelbe pflanzliche und thieriſche Nahrung anderer Art zur Genüge finde, wie dieß in der Altmühl, Sulzach und Wörnitz der Fall ſei. Die Beobachtung des Herrn Herter im Kanal möge ja richtig ſein, da hier die Bedingungen für die Bildung dieſer thieriſchen und pflanzlichen Nahrung nicht fo günſtig ſeien, wie in den ebengenannten natürlichen Flußläufen, in welchen ganz gut Krebſe neben Aalen gedeihen können, wenn jene in genügender Zahl eingeſetzt werden. Nachdem Herr Referent mit ſeinen ſehr intereſſanten und eingehenden Ausführungen zu Ende war, wurde alsbald zur Erörterung des ſoeben Gehörten übergegangen, wobei ſich die ver— ſchiedenſten Anſichten zeigten. Herr Kaminkehrermeiſter Müller aus Feuchtwangen glaubte vor Allem als Vertreter des dortigen Orts-Fiſcherei-Vereins den Inhalt einer Zuſchrift an Herrn Bach berichtigen zu müſſen, welche fich über die Entwicklung der Krebſe in der Sulzach ungünſtig ausſprach. Herr Müller berichtete im Gegentheil von einem gedeihlichen Fortkommen der vom Kreis-Fiſcherei- Verein ein⸗ geſetzten Krebſe und bedauert nur, daß bisher zu wenig eingeſetzt werden konnten. Herr Uhl, Fiſcher in Mönchsroth, glaubt, daß die Krebſe in der Wörnitz und ihren Neben— flüſſen ebenfalls wieder gut fortkommen würden. Herr Stadtfiſcher Röderer in Gunzenhauſen glaubt dieſen Unterſchied in dem Verhalten der Wörnitz und Sulzach gegenüber der Altmühl dadurch erklären zu können, daß in jenen Flüſſen die Seuche früher auftrat als in der Altmühl, dieſelbe dort alſo auch wieder früher verſchwunden ſei als hier, wo ſie ca. zwei Jahre ſpäter aufgetreten ſei. Als Hauptſchädigung der Krebszucht wurde auch das unmittelbar nach dem Abſchneiden der Waſſerſtreu erfolgende Herausziehen derſelben an das Ufer bezeichnet. Hiebei werden ſehr viele kleine Krebſe und Fiſche mit herausgezogen, welche den Weg in den Fluß zurück nicht mehr finden und daher zu Grunde gehen. Es wurde mit Rückſicht hierauf beſchloſſen, an die k Verwal⸗ tungsbehörde das Anſuchen zu ſtellen, die abgeſchnittene Waſſerſtreu eine gewiſſe Strecke weit ſchwimmen laſſen zu dürfen (vielleicht bis zur Flurgrenze), um dieſen kleinen Waſſerbewohnern Zeit zu laſſen, ſich aus dem Streugewirr herauszuarbeiten und ſo dem ſicheren Tode zu entgehen und erſt hier die Waſſerſtreu in größeren Mengen ans Land zu ziehen. Ferner wurde im Lauf der Debatte die Anregung gemacht, ob es nicht vielleicht beſſer wäre, mehr einheimiſche Krebſe zum Einſetzen zu verwenden, da die über Berlin aus Südrußland bezogenen Satzkrebſe jedenfalls auch durch den langen Transport leiden und ſchließlich in ein Gewäſſer gelangen, das ganz andere Eigenſchaften beſitzt, als jenes, in dem dieſe Thiere geboren ſind. Die Berechtigung dieſer Forderung wurde anerkannt, aber andererſeits auch die Schwierigkeit bezw. Unmöglichkeit hervorgehoben, Satzkrebſe in größeren Mengen aus der Nähe zu beziehen. Nach langer, eingehender Debatte einigte man ſich ſchließlich mit Stimmeneinhelligkeit über folgende zwei Hauptpunkte: 1. In der Sulzach und Wörnitz zeigen die vom Kreis-Fiſcherei-Verein in den letzten Jahren eingeſetzten Krebſe ein gutes Fortkommen; die Krebspeſt dürfe als erloſchen betrachtet und mit dem Krebseinſatz ohne Bedenken fortgefahren werden; in der Altmühl lägen dagegen bis heute die Verhältniſſe noch nicht ganz ſo günſtig; es ſei allerdings auch hier die Krebspeſt im Erlöſchen begriffen, aber der bisherige Einſatz im Verhältniß zu den vorhandenen natürlichen Krebsfeinden zu gering geweſen, um die ungeſtörte Entwickelung der Krebſe zu ſichern, weshalb mit verſtärkten Einſätzen fortzufahren ſei. 2. Was das Zuſammenlebe r von Krebſen und Aalen betreffe, jo ſtelle allerdings der Aal den Krebſen nach, aber nur dann in wirklich ſchadenbringender Weiſe, wenn das betreffende Gewäſſer an ſonſtiger Nahrung arm ſei; jedenfalls ſei der von den Aalen unter den Krebſen angerichtete Schaden in den nahrungsreichen Gewäſſern Altmühl, Sulzach und Wörnitz ſehr gering im Verhält⸗ niß zu ſeinem Nutzen, ſodaß auch mit dem Einſetzen von Aalen in dieſe Gewäſſer fortgefahren werden ſoll. 2) Generalverſammlung des Verbandes von Fiſcherei-Vereinen ꝛc. in Weſtdeutſchland. Zu dem Berichte hierüber in voriger Nummer, ſendet uns Herr Direktor Haak von Hüningen folgende Mittheilung: 8 g „Es iſt unrichtig, wenn daſelbſt S. 307 gejagt wird, daß noch nie Zander in die Mofel eingeſetzt worden ſind. Der Metzer Fiſcherei-Verein hat bereits 3 Jahre hindurch, im Jahre 1885, 1886 und 1887 je etwa 1000 junge, einſömmerige Zander in die Moſel bei Metz und in Nebenflüſſe der Moſel ausgeſetzt. Bei Metz ſind bereits mehrfach wohl herangewachſene Zander gefangen worden, und dürfte daher auch anzunehmen ſein, daß die oberhalb Trier gefangenen Zander von den in die Moſel und deren Nebenflüſſe ausgeſetzten Zandern herſtammen. Es ſei mir noch geſtattet anzuführen, daß auch die bei Straßburg und Mülhauſen in die Ill und den Rhein-Rhone-Kanal ſeit drei Jahren ausgeſetzten Zander ſehr wohl gedeihen, jo daß die Acclimatiſirung des Zander im Rheingebiete wohl als gelungen erachtet werden darf.“ 321 — — — VI. Vermiſchte Mittheilungen. Zander in dem Bodenſee. (Mittheilung der Herren Gebr. Einhart in Konſtanz.) Unter unſerer Adreſſe kamen am 31. Oktober 7 Uhr Abends hier 7 Faß lebende junge Zander an, eine Widmung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins für den Bodenſee. Es waren 21,000 Stück; dieſelben ſollten an die Uferplätze Ueberlingen, Lindau, Ermatingen, Reichenau und Konſtanz vertheilt werden. Die Fäßer trafen aber zu ſpät ein, in Folge einer Bahnſpeditions verzögerung in Baſel, wo dieſelben in den gleich abgehenden Zug nach Konſtanz nicht verladen wurden, ſo daß ſie ſtatt um 3 Uhr Nach— mittags, wo überall Anſchluß geweſen wäre, erſt Abends 7 Uhr, alſo mit 4 Stunden Verſpätung in Konſtanz ankamen. Die Fiſchchen waren trotz dieſer Verſpätung ſchön lebend, konnten aber nicht mehr weiter befördert werden. Wir entſchloſſen uns, ſofort ſämmtliche 7 Faß in den neuen Konſtanzer Hafen zu entleeren, da es zu riskirt geweſen wäre, ſolche in den Fäßern zu belaſſen oder in irgend einen Brunnen zu thun. Die jungen Zander können jetzt ſelbſt die Reiſe an ihren Beſtimmungsort nach den verſchiedener Herren Ländern am Bodenſee machen. Aus der Fiſchküche. Schleihe mit Dill-Sauce. Die geſchlachteten und aus— genommenen Schleihe reibt man tüchtig mit Salz ab, ſchuppt ſie dann und ſchneidet ſie in Stücke. Nachdem ſie mehrmals gut abgewaſchen, kocht man ſie in Waſſer mit Salz und macht folgende Sauce dazu: Man läßt Milch kochend werden, thut dann eine Hand voll gehackten Dill nebſt einem Stück Butter hinzu und läßt beides mit einander kochen. Dann quirlt man die Dotter von 3 Eiern, einige Meſſerſpitzen voll Salz und einen Eßlöffel voll Mehl in ein wenig kalte Milch, vermiſcht dieß mit der kochenden Milch und richtet die Sauce über den Fiſch mit ein wenig geriebener Muskatnuß an. — Barſch mit Kapern-Sauce. Die Barſche werden geſchuppt, ausgenommen, fein gekerbt und ausgewaſchen, mit Salz, Pfefferkörnern und Zwiebeln gekocht, und wenn ſie gar ſind angerichtet. Zur Sauce ſchwitzt man Mehl in Butter gelblich, thut feingehackte Zwiebeln, etwas von der Fiſchbrühe, Waſſer und gute Butter dazu; außer— dem Zitronenſcheiben und zuletzt die Kapern, welche letztere nicht mitkochen dürfen, da ſie ſonſt den feinen Geſchmack verlieren. (Berliner Zentral-Markthalle.) VII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Vom Bodenſee. Ermatingen, 29. Oktober. (Mitth. von Gebrüder Läubli.) In Folge des ſchönen Wetters war wieder alles Erwarten der Blaufelchenfang die ganze Zeit günſtig. Hechte 80 —90 , Aale 1,20 - 1,40 , Blaufelchen per Stück 55 —60 , Silberfelchen 55—60 , Gangfiſche 60—65 4, Barſche 40 —50 , Weißfiſche 20 3, Futterfiſche 15 — 20 ; Alles per ¼ Kilo. Geräucherte Gangfiſche 15 —20 3 per Stück, marinirte Gangfiſche 8 J per Stück. L. Altona, 19. Oktober. Der hieſige Hechtelub, welcher ſich die Ausrottung der Hechte in den Landſeen und Teichen der nächſten Umgebung zur Aufgabe geſtellt hat, um dieſe mit Edel— fiſchen ſowie mit Karpfen zu beſetzen, hatte im vorigen Jahre den Verſuch gemacht, in einem kleinen See bei Quikborn die Raubfiſche mittelſt Sprengung von Dynamitpatronen zu tödten. Hiebei erſchienen bald eine Menge von Hechten todt und betäubt auf der Oberfläche und gewann man die Ueberzeugung, daß die Thiere vertilgt und der Verſuch gelungen ſei. Es knüpfte ſich hieran die Hoffnung, daß die eingeſetzten Karpfen und Brachſen ſich bald vergrößern und ver— mehren würden, und ſtellte der Club daher in dieſen Tagen einen Fiſchzug an, deſſen Ergebniß war, daß anſtatt der Karpfen und Braſſen nur ſchwere Hechte gefangen wurden, woraus hervor— geht, daß durch die Sprengung bei Weitem nicht alle Hechte getödtet und daß die zurückgebliebenen die Karpfen⸗ und Braſſenbrut vertilgt haben. L. Altona, 22. Oktober. Es lagen geſtern nicht weniger als 37 Ewer mit Seefiſchen am hieſigen Hafen und waren außerdem noch reichlich doppelt ſo viele Jollen mit Elbfiſchen angelaufen. 55 an Quantitäten Fiſche wurden ſämmtlich zu guten Preiſen verkauft und fanden willig nehmer. L. Eckernförde, 6. November. Im Monat Oktober war das Geſammtergebniß des Fiſch— fanges ein ſo geringes, wie es ſelten erlebt wurde. Von 55 Heringswaden, welche den Fang betrieben, zogen 5 nach Apenrade ab, um in der dortigen Bucht ihr Glück zu verſuchen. Die übrigen fingen 2000 Wall Heringe gegen 4000 Wall des Vorjahres, 6000 Wall Sprotten gegen 90,000 Wall, 1800 Stieg Butte gegen 5000 und 10 Stieg Makrelen. L. Kreis Segeberg, 18. Oktober. Die Befiſchung des Mühlenteiches bei Borſtel ergab ein Reſultat von ca. 1000 Stück ſchöner Karpfen außer Barſchen u. a. 322 mann L. Hoyer, 22. Oktober. Der Aalfang an der hieſigen Schleuſe ijt beendet. Anfangs war der Fang ein geringer, bei Eintritt ſtürmiſcher Witterung und dunkler Nächte, ſowie bei hoher bewegter See bedeutend beſſer, doch konnte den auswärtigen Anfragen nicht ganz genügt werden. Die beſten, ausgeſuchten Aale wurden mit 40—50 3, die unſortirten mit 25—30 T bezahlt. L. Ellerbeck (Kieler Bucht), 16. Oktober. Durch die wenig einträglichen Fänge der Fiſcher an Heringen und Sprotten iſt das Fiſchgeſchäft in der letzten Zeit ein wenig einträglicher, und da auch von Auswärts die Zufuhr eine geringe war, ſo hält ſich der Preis hoch, ſo daß während mehrerer Tage für Sprotten 2,50 und 3 M per Wall bezahlt wurden. Verhältnißmäßig erzielten die grünen Heringe gleich hohe Preiſe und verarbeiten die Räuchereien ſolche, die vom Belt, Limf— jörd und Schweden eingeführt werden. L. Neuſtadt a. d. Oſtſee, 22. Oktober. In der letzten Zeit hebt ſich die Küſtenfiſcherei, namentlich aber der Dorſchfang, ſo daß die Waare reichlicher an den Markt gelangt. Die Preiſe find gut, denn es werden 60—90 per Stieg bezahlt. Der Aalfang war befriedigend und koſteten fie geräuchert 1,20—1,40 A. per ½ Kilo. Der Ertrag der Karpfenfiſcherei, welche in dieſer Zeit ihren Anfang nimmt, wird vorausſichtlich gering werden, da durch die viele Näſſe des Sommers und das dadurch hervorgerufene Hochwaſſer die Teiche litten. Auch der Karpfenhandel hat ſeinen Anfang genommen und find auf dem letzten Markte zu Eutin löſtliches Holſtein) bereits Abſchlüſſe gemacht von Lübecker und Hamburger Aufkäufern. So wurde u. A. der Inhalt eines großherzog— lichen Teiches, 40 Tonnen groß, von Lübeckern erſtanden, den gewöhnlich Hamburger aufkaufen. Da die Holſtein'ſchen Karpfen ſehr geſchätzt ſind, muß der Ausfall durch böhmiſche und ſchwediſche gedeckt werden. Inserate. Groß⸗Fiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: BBlaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. BEE Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. (23) Beſtellungen auf Liſcheier, Tiſchbrut und Fische werden unter folgenden Bedingungen angenommen : Der Transport erfolgt auf Koſten und Gefahr des Beſtellers. Zweckmäßige Transport— kannen von Blech liefert der Klempnermeiſter C. W. Mühlbach in Neudamm; hölzerne Transportfäſſer ſind bei dem Böttchermeiſter Wilh. Neue in Neudamm zu haben und können leicht von dort hierher geſandt werden. Wenn von hier Gefäße gegeben werden, ſo ſind ſie ent— weder zu bezahlen oder umgehend franko zurückzuſenden. Preis franko Bahnhof Ringenwalde. — Die Verſendung per Eiſenbahn geſchieht in folgender Weiſe: Wenn die Temperatur der Luft 10° R. und darüber beträgt, jo hat der Auftraggeber einen Mann zu ſenden, der die Fiſche auf der Reiſe begleitet und verſorgt. Wenn die Luft kälter iſt wie + 10° R., ſo erfolgt die Sendung ohne Begleiter per Eilfracht und mit Verſicherung für prompte Beförderung. Es werden gegeben für 1 Pfund Karpfen, Schleie, Orfen und ähnliche Fiſche 10 Liter Waſſer und für 1 Pfund amerikaniſche Barſche 25 Liter Waſſer. Wenn der Beſteller, um Transportkoſten zu ſparen, die Beförderung in anderer Weiſe wünſcht, jo wird um gen nue Anweiſung gebeten. Bei amerikaniſchen Barſchen kö nen die Geſchlechter nicht unterſchieden werden, weßhalb Beſtellungen einer beſtimmten Anzahl männlicher oder weiblicher Fiſche nicht ausgeführt werden können. g reife: Forellenbarſche von 1885 pro Fiſch 5.— , M „ 18806 3.— M, find 1889 fortpflanzungsfähig, 5 VC 5 „ 1888 1 De Schwarzbarſche von 1886 pro Fiſch 3.— AM, find 1889 fortpflanzungsfähig, 1 „ 1887 " " 1.50 . E „ ISS „„ oN Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Lederkarpfen, blaue Karpfen. (3) Karpfenſtrich nach der Größe pro 100 Stück 3 M und mehr, oder per Pfund 1A Streichkarpfen per Pfund 1 M. Max von dem Borne, Rittergutsbeſitzer auf Verneuchen (Poſt⸗ und Telgraphenſtation, Bahnſtation Ringenwalde, Preußen). 323 Die Forellenzüchterei von C. Arens in Cleyſingen (bei Ellrich n. .) 7 bietet an: angebrütete Bachforelleneier pro °/oo AM. 4,50; größere Poſten billiger. Bachſaiblingseier pro P/oo & 10. A Regenbogenforelleneier pro 9/00 AM 12. Einſömmeriger Satz der Regenbogenforelle und des Bachſaiblings per Stück 30 —50 . Man fordere den Preistarif. 5/2 Die Forellenzüchterei von Rudolf Linke in Tharandt offerirt für die kommende Brutperiode angebrütete Bachforellen-Eier, das Tauſend 44 50 4, bei größerer Entnahme ent= ſprechend billiger; angebrütete amerik. Bachſaib⸗ lings⸗Eier, das Tauſend 10% Sämmtl. Corre⸗ ſpondenzen an Rudolf Linke, Dresden, erbeten. (2) Die älteste deutsche Raubthieriallen-Fabrik von 777 N. Williger (vorm. R. Weber) Haynau in Schlesien, empfiehlt ihre weltberühmten Ein verh. Kaufmann, 33 J. alt, ev. luth., Sohn eines kl. Landwirthes, mittellos aber mit vielſ. Erfahrung, ſeit über 5 J. Buch- halter u. Geſchäftsführer auf einem kl. Eiſen— werke, will ſich verändern u. feinen Beruf theil— Original-Fangapparate für allerhand Raubwild, namentlich das mit Gummi umgebene Raubvogel - Pfahleisen in seiner Vorzüglichkeit. Preiscourante franko und gratis. 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Gr. 8 168 Seiten, geh. Preis 44 = 2 fl. 48 kr. ö. W. Der Verfaſſer hat ſich die Aufgabe geſtellt, die Lehre vom Fiſchereiweſen der natürlichen Binnengewäſſer vom nationalökonomiſchen Geſichtspunkte und im Gegenſatze zur künſtlichen Fiſch— zucht und Teichwirthſchaft zu behandeln und ihr einen Platz als ſelbſtſtändige und neue Disziplin in dem Kreiſe der Wirthſchaftswiſſenſchaften anzuweiſen. Zu dieſem Zwecke beleuchtet er den Gegen— ſtand von der techniſchen, wirthſchaftlichen und rechtlichen Seite und ſtellt die Grundſätze auf, nach welchen verfahren werden muß, um die überaus wichtige Frage endlich einheitlich zu regeln. In überzeugender Weiſe zeigt der Verfaſſer, wie wenig bisher ſeitens der berufenen Kreiſe für die Fiſchereiwithſchaft, welche ebenſo wie die Land- und Forſtwirthſchaft einen Theil der Volkswirthſchaft und eine Bedingung der Volkswohlfahrt bildet, gethan worden iſt und welchen Gefahren wir entgegengehen, wenn in dieſer Hinſicht nicht Wandel geſchaffen wird. Mit Recht darf das Buch als eine wichtige Erſcheinung auf dem betreffenden Gebiete bezeichnet werden, und dies um ſo mehr, als ſie bisher die erſte und einzige dieſer Art nicht nur in der deutſchen, ſondern auch der iuternationalen Litteratur iſt. 5 Nationalökonomen, Land- und Forſtwirthe, Fiſcher, Verwaltungs behörden, Naturhiſtoriker, Fiſchfreunde und Fiſchhändler, ſie alle werden mannigfache Anregung und Belehrung darin finden und es bleibt nur zu wünſchen, daß ſie die verdienſtvollen Beſtreb⸗ ungen des Verfaſſers unterſtützen und mitarbeiten helfen, ſeine auf die Hebung eines wichtigen volkswirthſchaftlichen Zweiges gerichteten Ideen zu verwirklichen. . Das Buch kann durch jede Buchhandlung bezogen werden, ebenſo direkt von uns gegen Einſendung des Betrags, worauf die Uebermittelung ſofort franko per Poſt erfolgt. Dresden⸗Altſt. (Lindengaſſe 9), 1888. . 5 ee G. Bchönfeld's Perlagsbuchhandlung. Fiſchzuchtanſtalt des Bayer. Sifcherei-Vereins gelegen nächſt Starnberg (bei München), ausgeſtattet mit den herrlichſten Waſſerverhältniſſen, allen neueren Erfahrungen entſprechend eingerichtet und betrieben, offerirt für die kommende Brut— periode 1888/89 angebrütele Eier folgender Halmbnidengaktungen zu den beigeſetzten Preiſen für das Tauſend: Bachforellen-Eier (trutta fario) 5 M, Haiblings-Eier (Salmo Salvelinus) 6 M, Renken-Eier (Blaufelchen und Weißfelchen, Coregonus Wartmanni und Coregonus Fera) 2 M. Von letzterer Gattung werden Eier in der Regel nur in Poſten von mindeſtens 10,000 Stück abgegeben. Mitglieder des Baperiſchen Fiſcherei— Vereins, ſowie auswärtige Vereine erhalten 10 Prozent Rabatt. Packung wird billigſt eigens berechnet. Porto und Gefahr der Sendung zu Laſten des Beſtellers. Für glücklichen Ausfall der Sier kann natürlich keine Gewähr geleiſtet werden. Die Sier werden aber nur in beſter Beſchaffenheit und mit erprobter Verpackungsart abgeſendet. 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Spiegel- karpfen. — Preisliſten franeo. 9 ˙1 Angebrütefe Jorelleneier = 2/2 zu verkaufen: Verkauf. 1000 Stüct un 84 20,000 Stig um 90 4 b Aus Geſundheitsrückſichten verkaufe ih | 10,000 „ „ 48 J 50,000 „ „ 200 4 . i 100,000 Stück um 350 M freihündig mein Viſchgut Feewiefe inclusive prämiirter Emballage ab hieſiger bei Gemünden a/ M. (Bayern) und bitte, ſich [Poſtſtation gegen Nachnahme durch die 10/2 dießbezüglich direkt an mich hieher zu wenden. Graf Pälf fy'ſche Cenkral-Buchhalkung F. Seu i in Viütbourg, Pleicher⸗ Ring 7. F Preßburger Comitat (Ungarn). Für Nee Redaktion ban Dr Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Ehriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. Dezember 1888. ai NDR l X 2 C N 3 5 e licher: nn Erſcheint monatlich zwei- bis dreima ſerate die zweiſpaltige Petitzeile Abonnementspreis: jährlich 4 Mart 1 In B ſtellbar bei allen Poſtanſtalten un Neue It O ge 15 Pfennige. — Redaktion und Buchhandlungen. — Für Kreuzband Adminiſtration, Adreſſe aufendung 1 Mark jährlich 31 ln der Münden, Sendlingerſtraße 48/2 l. Bäneriſchen Piſcherei-Teitung. Organ für die Belammtintereffen der Fiſchecei, ſowie für die Beſtrebungen der Filherei-Bereine: in Sonderheit Organ der Landes- Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaflen ic. in Velldeutſchland. In Verbindung mit Fachmännern Deutlchlands, Vellerreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Filderei - Berein. Nachdruck unſerer — — ift unterſagt. ag Inhalt: I. Das Schickſal der Regierungsvorlage, ein Fiſcherei-Geſetz 12 5 Ober-Oeſterreich betr., in ſeiner beſondern und allgemeinen Bedeutung für die öſterreichiſche Landes⸗ Fiſcherei⸗ geſetzgebung. — II. Ausſtellung für Jagd, Fiſcherei und Sport in Kaſſel 1889. — III. Künſtlich erzeugtes Fiſchfutter. — IV. Die Seefiſcherei in Oberöſtereich. — V. Weiße Motten. — VI. Bekanntmachung des Bayerischen Fiſcherei-Vereins. — VII. Vermiſchte Mittheilungen. — VIII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Berichtigung. — Inſerate. I. Das Schickſal der Regierungsvorlage, ein Fiſcherei-Geſetz für Ober- Oeſterreich betreffend, in feiner beſondern und allgemeinen Bedeutung für die öſterreichiſche Landes-Jiſchereigeſetzgebung. (Fortſetzung.) Man erzählte es im Publikum als lautes Geheimniß, daß ſich eine majoritätsſichere Koalition von Vertretern der Waſſerinduſtrie und Oekonomie gebildet habe, welche das Geſetz unter allen Umſtänden zum Falle bringen werde. Der Verlauf der Dinge ſtrafte dieſes hoffentlich unwahre Gerücht mindeſtens nicht Lügen. Dem „Berichterſtatter“ Herrn Huber, welcher ſeinen Antrag einfach ablas, wurde die Genugthuung zu Theil, daß der Abgeordnete Herr Dr. Hochhauſer, nebenſächlich erwähnt, der Vertreter eines der größten und einflußreichſten Waſſerinduſtriellen, ſicherlich unverabredet dasſelbe ſagte, was Herr Huber ſo gut und ſo ſchön allerdings nimmer hätte ſagen können und was er mit Hinblick auf ſeine erwähnten Abſtimmungen in der letzten Enquete auch nicht mehr laut ſagen durfte. 326 Der Herr Doktor brachte denn auch Alles vor, was ein kluger Kopf und geſchickter Advokat, welcher nach eigenem Geſtändniſſe (ſtenographiſches Landtag ssprotokoll S. 228) „zwar gerne Fiſche ißt, bisher aber keine Zeit hatte, ſich mit der Fiſcherei zu beſchäftigen“ gegen das Geſetz vorbringen konnte. Ja, er that mehr; er ſchilderte, wie Abgeordneter Dr. Edlbacher, in ſeiner Replik (ſtenogr. Landtagsprotokoll S. 220) bemerkt, die angeblichen Gefahren des Geſetzes in „ganz übertrieben ſchwarzer Farbe“ und erhob in einigen Fällen Einwendungen, welche der die Regierung vertretende k. k. Hofrath Herr Heiß (ſtenogr. Landtagsprotokoll S. 228) als in „hohem Grade übertrieben“ bezeichnete. Es ſpricht für Bücher, wenn der Redner meint (ſtenogr. Landtagsprotokoll S. 219) „daß das Fleiſch aller in Oberöſterreich jährlich gefangener Fiſche nicht das Quantum der in zwanzig mittleren Bauernhöfen aufgeſpeicherten Fleiſchmengen repräſentire, — nicht ſo viel, als eine Induſtrie verlieren kann, wenn Waſſerrechts-Ausübungen durch die Fiſcherei erſchwert werden.“ Alſo — wenig Fiſche (2), aber viel Stallvieh! Wenig Fiſcher, aber viel Waſſerinduſtrielle, Müller und Bauern! Ergo — muß die Fiſcherei eine — „ſtets untergeordnete Rolle“ ſpielen“)! Daß ſolche Theſen in einer Verſammlung von 39 Abgeordneten, in welcher allein über 13 bäuerliche Vertreter, 3 Müller und verwandte Intereſſenten tagen, „packen“ müſſen, wer wollte daran nur ſchüchtern zweifeln? Der Redner vermißt ſtatiſtiſches Material als Anhaltspunkt zur Beurtheilung der Konſequenzen des Geſetzes und ebenſo eine entſprechende Vertretung der Induſtrie und Oekonomie in beiden Enqueten; — er findet, daß im Entwurfe „Privatrechte“ nicht geſchützt, ſogar beeinträchtigt und enteignet werden; — er behauptet, und zwar völlig grundlos, daß das Geſetz den Nachweis jedes Fiſchereirechtes fordere, er wünſcht die geſetzliche (2) Fixirung des räumlichen Umfanges der Reviere, perhorreszirt die Bildung der „odiöſen“ Pachtreviere, weil er die Monopoliſirung der Fiſcherei durch Schaffung von „Fiſchereiherren“ und „Waſſerherrſchaften“ beſorgt; — „man ſolle dem kleinen Manne das — „Vergnügen“ (sic!) nicht entziehen, hie und da zu fiſchen. Er hält dafür, und das iſt wohl des Pudels Kern, daß nach dieſem Geſetze die Fiſcherei der Waſſerinduſtrie und Oekonomie „über“ ſein werde, weil der Fiſcherei bisher kein „Einwand“ (Widerſpruch) gegen die Ausübung anderer Waſſer— rechte zuſtand, derſelben ferner durch Waſſeranlagen nur keine „unnöthige Erſchwerniß“ gemacht werden dürfte, während in Hinkunft das Gegentheil (2) der Fall fein würde. Die Zuziehung der Fiſchereiberechtigten zu Waſſerbenützungs-Kommiſſionen iſt ihm, als eine Quelle von Vexationen und Prozeſſen, ein Dorn im Auge. Am Tiefſten berührt es ihn, daß die Waſſerbenützungsberechtigten die Abkehr oder Trockenlegung der Fiſchwäſſer den Fiſchereiberechtigten anzeigen ſollen. Man ſieht ſich bei Anhörung oder Leſung der Mehrzahl dieſer Einwände in die erſte Kindheit der modernen Fiſchereigeſetzgebungen verſetzt, welche Herr Dr. Hochhauſer poſitiv nicht zu kennen ſcheint. Schließlich ſtellt Redner folgenden Antrag: 1. Der hohe Landtag wolle beſchließen, in die Spezialdebatte über dieſen Geſetz— entwurf nicht einzugehen; 2. dieſer Geſetzentwurf ſei dem Landesausſchuſſe mit folgenden Aufträgen zu übermitteln: a) Der Landesausſchuß werde beauftragt, eine neuerliche Enquete aus Oeko— nomen und In duſtriellen einzuberufen, welche dieſen Entwurf in Hinſicht ſeiner Rückwirkungen auf Landwirthſchaft und Induſtrie zu prüfen und unter Bedachtnahme auf dieſes Gutachten dieſen Geſetzentwurf umzu— arbeiten haben (27). ) Die Geſammtfläche der Seen, Teiche, Flüſſe und Bäche in Oberöfterreich beträgt: 39,602 Quadratjoch, 844 Quadratklafter. Es entfallen daher auf das ganze Land (208.47 Quadrat⸗ meilen) per Quadratmeile durchſchnittlich 189.9 Joch — 1,90 Prozent. In Oberöſterreich kommen die koſtbarſten Edelfiſche, wie Saiblinge, Seeforellen, Forellen, Huchen, Aeſchen u. ſ. w. vor; 1887 waren bereits 314 Fiſchereirechte feſtgeſtellt. Es beſtehen 59 Brut- und Zuchtanſtalten. 327 b) Der Landesausſchuß werde beauftragt, die ſtatiſtiſchen Daten der gleichzeitig (7) beſtehenden Fiſchwaſſer, Fiſchereirechte und die Anzahl der Fiſchereiberechtigten zuſammenzuſtellen. 3. Endlich werde der Landesausſchuß beauftragt, den revidirten Entwurf des Fiſcherei— Geſetzes ſammt den ſtatiſtiſchen Daten in einer der nächſten Landtagsſeſſionen dem hohen Landtage in Vorlage zu bringen. Vergeblich weiſt nun der Abgeordnete Dr. Max Edlbacher, dem die rationelle Fiſcherei in Oberöſterreich ſchon ſeit der vorigen Landtagsſitzung tief verpflichtet iſt, in glänzender Rede nach, daß in beiden Enquöten und im volkswirthſchaftlichen Ausſchuſſe ohnehin Vertreter der Waſſerinduſtrie und Oekonomie, ſogar der „Herr Müllermeiſter und Oekonom Huber ſelber“, und eine Schaar von Kleinfiſchern ſaßen, welchen Beweis auch Baron Pereira und Hofrath Heiß weiter ausführen; — vergeblich betont der Redner, daß jede neue (nun die dritte) Enquéte Anderes und doch wieder Etwas bringen werde, was nicht „paßt.“ Umſonſt betonen Baron Pereira und Hofrath Heiß, daß, was an „hſtatiſtiſchem Materiale“ erlangbar war, vorliege, mehr nicht erbracht werden könne oder nutzlos ſei. N Fruchtlos mühen ſich Dr. Edlbacher und Hofrath Heiß ab, an der Hand des Geſetzes nachzuweiſen, daß gewiſſe der Fiſcherei im Entwurfe eingeräumte und nur bedingte Zugeſtändniſſe, wie jenes des „Einwandes“ gegen die Ausübung der Waſſerrechtsbenützung Anderer, welche die Hintanhaltung von Verunreinigungen der Fiſchwäſſer, die Anlegung von Fiſchſtegen und Fiſchrechen und die Regelung der Trockenlegung von Waſſerleitungen in einer der Fiſcherei thunlichſt unſchädlichen Weiſe bezwecken, inſofern ſolchen Einwendungen entſprochen werden kann, ohne der anderweitigen Waſſerbenützung eine erhebliche Erſchwerniß zu verurſachen — bereits im Reichsfiſchereigeſetze vom 25. April 1885 enthalten ſind, daher in jede Landesgeſetzgebung herübergenommen werden müſſen. Mit leiſer, aber treffender Ironie verbreitet ſich der geniale Dr. Max Edlbacher darüber, daß die Verpflichtung, „vermeidliche“ Beeinträch— tigungen der Fiſcherei hintanzuhalten oder „begründete“ Einwendungen derſelben zu berückſichtigen, wie es das neue Geſetz fordert, — doch keine ungeheuerliche Benachtheiligung der Waſſerberechtigten involvire, daß endlich gerechte Behörden im Inſtanzenzuge über „Vermeidlichkeit“ und „Begründung“ entſcheiden werden. Leider vergaß der treffliche „Max Edlbacher“ hervorzuheben, daß bereits die Ss 16 und 17 des gegenwärtigen proviſoriſchen oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Geſetzes das- ſelbe mit faſt denſelben Worten enthalten, was auch Hofrath Heiß, wohl nur in Betreff der Zuziehung der Fiſchereiberechtigten zu Waſſerbenützungs-Kommiſſions— Verhandlungen, bekräftigte. N Ebenſo unterließ man es, Dr. Hochhauſer zu belehren, daß im Sinne des Reichs— Fiſcherei⸗Geſetzes über die Vertheilung des Pachtſchillings aus Pachtrevieren keine großen und „fetten Prozeſſe“ erwachſen können, ſondern, wenn die eingeleiteten Rechtsſtreite auch nicht dem Verfahren in geringfügigen Rechtsſachen nach dem Geſetze vom 17. April 1873 (R.⸗G.⸗B. 66) unterliegen, nach freier Ueberzeugung des Richters zu ent— ſcheiden ſind. Wirkungslos blieb Edlbacher's Hinweis auf die Analogie der Jagdgeſetze, welche für die Jagdausübung den Beſitz eines Areales von 200 Jochen fordern; ungehört blieben die Erklärungen des Regierungsvertreters und Edlbacher's, daß kein allge— meiner Nachweis der Fiſchereirechte, ſondern nur jener des Allein beſitzes für die Behauptung der Eigenreviere gefordert werde, daß Enteignungen von Fiſcherei— rechten gegen Ablöſung nur in den ſeltenen Fällen der Beſeitigung der doch jo ſchädlichen „ſtändigen Fangvorrichtungen“ und der „Errichtung von Fiſchſtegen“ ein— treten können, daß Werkbeſitzer nur bei Neuanlagen von Waſſerwerken für Fiſchſtege konkurrenzpflichtig ſind. Hofrath Heiß, der erfahrene Adminiſtrator, rief vergeblich, daß am Brachliegen der Fiſcherei in den herrlichen Gewäſſern Oberöſterreichs nur die Zerſtückelung der Fiſchereirechte und die Zerfahrenheit im Fiſchereiweſen Schuld ſei. 328 Man ließ ſich von Dr. Edlbacher ruhig jagen: daß „man a tout prix“ nicht wolle, daß der Fiſcher ein Recht ausübe! (Stenogr. Landtagsprotokoll S. 223.) Man wollte eben nicht und die Majorität vertagte durch die Annahme des Antrages Hochhauſer das Zuſtandekommen eines wirkſamen Fiſcherei-Geſetzes wohl — ad calendas graecas “). (Schluß folgt.) II. Ausſtellung für Jagd, Jiſcherei und Sport in Kaſſel 1889. (Eingeſandt.) Unter dem Protektorate Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen wird im Juni, Juli und Auguſt 1889 zu Kaſſel eine allgemeine Ausſtellung für Jagd, Fiſcherei und Sport ſtattfinden. Das Unter— nehmen, für welches in dem Orangerieſchloß nebſt den umliegenden Theilen des ſchönen fiskaliſchen Parkes „Die Karlsaue“ ein ſehr geeigneter Ausſtellungsplatz am Ufer der Fulda regierungsſeitig zur Verfügung geſtellt worden iſt, ſcheint ſich der beſonderen Unterſtützung des mit über 8000 Mitgliedern über ganz Deutſchland verzweigten Allgemeinen Deutſchen Jagdſchutz-Vereins zu erfreuen, da der Landesvorſtand dieſes Vereins für Heſſen-Naſſau, Graf v. Altenkirchen zu Kaſſel, an der Spitze desſelben ſteht und der Präſident des Jagdſchutz-Vereins, Fürſt zu Hohenlohe-Langenburg, deſſen Benutzung zur Ver— anſtaltung jagdlicher Kollektiv-Ausſtellungen Seitens der Landes- und Provinzialvereine, ſowie zur Vorführung werthvoller Privatſammlungen für Jagdtrophäen, Waffenkunde und verwandte Gebiete an den zuſtändigen hohen Stellen mit Erfolg angeſtrebt hat. Die Wahl der faſt im Mittelpunkt Deutſchlands belegenen Stadt Kaſſel muß als eine beſonders glück— liche bezeichnet werden. Denn die reichen Naturſchönheiten dieſer Stadt und des benach— barten, durch ſeine herrlichen Parkanlagen berühmten Schloſſes Wilhelmshöhe — das, in der Franzoſenzeit zu Anfang dieſes Jahrhunderts in „Napoleonshöhe“ umgetauft, 1870/71 den von ſeiner Höhe geſtürzten Napoleon III. lange Monate hindurch als Staatsgefangenen barg — üben ohnehin eine jährlich wachſende Anziehungskraft auf den Fremdenverkehr, und der nächſtjährige Reiſeſtrom wird ſich dem an ſich leicht erreichbaren Kaſſel der Ausſtellung wegen um ſo bereitwilliger zuwenden, als auch für die künſtleriſche Ausgeſtaltung der letzteren durch die an der Kaſſeler Kunſtakademie und Kunſtgewerbeſchule weilenden Kräfte beſtens geſorgt ſein dürfte. Der beabſichtigten Ausdehnung der Ausſtellung auf Fiſcherei und Sport aller Art kann man nur Beifall zollen. Verſtändniß und Intereſſe für die Fiſcherei ſind ſeit der gelungenen internationalen 1880 er Berliner Fiſcherei-Ausſtellung in ſtetem erfreulichen Wachsthum begriffen, ſo daß dieſer Theil des Unternehmens in den Leiſtungen und Beſtrebungen der überall entwickelten Vereinsthätigkeit von vornherein feſte Stützpunkte findet. Der Sportabtheilung aber könnte man als Motto das Dichterwort voranſetzen: Wer Vieles bringt, wird Vielen Etwas bringen! Denn das Programm derſelben (Rad- und Fahrſport — Ruder-, Segel- und Waſſerſport — Radfahrerſport — Alpen- und Wandervereine und deren Ausrüſtung — Turnen und Fechten — Eislauf — Spiele —) entwickelt in der That eine Mannigfaltigkeit der unter dem Sammelnamen „Sport“ zuſammengefaßten, auf die Ausbildung und Pflege körperlicher Kraft und Gewandtheit gerichteten Thätigkeiten und Beſtrebungen, daß hier für jeden Geſchmack an derartigen Uebungen geſorgt und gerade das Gebiet des Sports zu einem Hauptanziehungspunkt der Ausſtellung berufen zu ſein ſcheint. Uebrigens gebührt der Kaiſer— ſtadt an der blauen Donau das Verdienſt, die erſte Sport-Ausſtellung, und zwar im laufenden Jahre, veranſtaltet zu haben, und werden die dort geſammelten Erfahrungen gewiß für die nächſtjährige Kaſſeler Ausſtellung um ſo mehr nutzbar gemacht werden, als letztere, wie wir hören, nicht auf Deutſchland beſchränkt bleiben, ſondern das uns ſo eng befreundete Oeſterreich-Ungarn mit umfaſſen ſoll. III. Künſtlich erzeugtes Jiſchfutter. Diejenigen unſerer verehrlichen Leſer, welche unſeren früheren diesbezüglichen Artikeln über Lugrin' s Erzeugung lebenden Jungfiſchfutters Aufmerkſamkeit geſchenkt haben, dürſte *) Auch der Herr „Berichterſtatter“ ſtimmte mit. 329 es doch intereſſiren, auch noch zu vernehmen, was Herr Emil Weeger in Brünn darüber im heurigen Junihefte der „Mittheilungen des öſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins“ mit dem Beiſatz: „Aus dem Engliſchen“ neuerdings berichtet hat. Es heißt dort: „Auf eine Einladung der Société Internationale de Pisciculture in Gremaz beſuchte Dr. Day dieſen Ort zu dem Zwecke, um das neue Verfahren zu unterſuchen, welches von Herrn Lugrin erfunden wurde, um mittelſt einer neuen Methode Inſekten als Futter für Salmoniden in hinlänglicher Menge künſtlich aufziehen und die Fiſche damit bis in ihr drittes Lebensjahr großziehen zu können. Es wurde ihm bereitwilligſt jede Gelegenheit geboten, um genaue Unterſuchungen anſtellen zu können; er entnahm denn auch jedem Teiche verſchiedene Probeexemplare in mit Alkohol gefüllten Flaſchen, welche ihn in den Stand ſetzten, die Unterſuchungen mit dem Mikroſkope zu vollenden, welche er an den Teichen der Anſtalt begonnen hatte. Er berichtet, daß er vollkommen überzeugt iſt, daß die Entdeckung Lugrin's äußerſt wichtig und werthvoll iſt. Dieſe Entdeckung löſt die Schwierigkeit der Aufzucht der Fiſchbrut durch die beliebige Erzeugung natürlichen Futters in ſo befriedigender Weiſe, daß eine Auffütterung mit Erſatzfutter (Leber, Blut, Hirn, Lupinenbrei ꝛc.) künftig nicht mehr nothwendig ſein wird. Sie eröffnet eine neue Aera, indem ſie die Bedingungen gänzlich ändert, unter denen die Aufzucht der Fiſchbrut durchgeführt wird; denn dieſer Prozeß oder eine modifizirte Form desſelben wird in Zukunſt für jeden Fiſchzüchter, welcher einen Erfolg ſeines Unternehmens herbeiſehnt, die Hauptaufgabe ſeines Unternehmens bilden müſſen, während, Dank der verſchwindend kleinen Auslagen, welche er in feiner Durchführung beanſprucht, die Koſten einer derartigen Anſtalt in beträchtlicher Weiſe vermindert, die Sterblichkeit unter der Fiſchbrut in bedeutendem Maaße verringert und durch ihn ſchöne Fiſche erzeugt werden, welche von ihrem zarteſten Alter an daran gewöhnt wurden, das Waſſer überall nach dem ihnen am meiſten zuſagenden Naturſutter zu durchſuchen. Der Bericht weiſt darauf hin, daß unter den vielen Fragen, welche erfahrene und praktiſche Fiſchzüchter ſeit Langem in Berathung ziehen, die bei weitem wichtigſte diejenige iſt: Welche Nahrung verlangt die Fiſchbrut, nachdem ſie den Dotterſack aufgezehrt hat und daher auf anderes Futter angewieſen iſt, nachdem ſie keines mehr mit ſich führt? Aus was aber dieſes Futter beſteht und welches das richtigſte iſt, darüber gingen die Meinungen weit auseinander. Der Bericht ſagt hierüber Folgendes: Alle geben zu, daß natürliche Nahrung, beſtehend in winzig kleinen Inſekten und deren Eiern und Larven, als Daphniden, Cyclopen, Mücken ꝛc., das paſſendſte und richtigſte Futter für Fiſchbrut fein muß, nachdem ſie den Dotterſack aufgezehrt hat und gezwungen iſt, ſich nach anderem Futter umzuſehen. Um ſolches Naturfutter zu erlangen, haben es manche Fiſchzüchter eingeſammelt; manche haben Wäſſer gewählt, in denen es bereits vorhanden war; manche haben ſich darauf verlaſſen, daß es ſich ohne ihr Zuthun erzeugen werde; aber Niemand hat, ſo viel mir bekannt it, wie Herr Lugrin die Aufpucht dieſer Inſekten in hinreichender Menge mit vollem Erfolge zu Stande gebracht, und zwar in einer Weiſe, daß er jederzeit Sommer und Winter einen ſicheren Vorrath davon hat. In beiläufig vierzehn Tagen kann ein Baſſin oder kleiner Teich, durch welchen ein Bächlein fließt, mit dieſem Naturfutter derart bevölkert ſein, daß der Vorrath davon einem entſprechenden Quantum Fiſchbrut durch einen ganzen Monat lang als Nahrung dienen kann, und in gleicher Weiſe kann die Aufzucht des Naturfutters immer wieder auf's Neue fortgeſetzt werden, bis die Brut ein Alter von ein, zwei bis drei Jahren erreicht hat, um entweder anderwärtig verſetzt oder verkauft zu werden. Ebenſo kann in gewiſſen Wäſſern oder zu gewiſſen Zeiten, wenn Mangel an natürlichem Futter herrſcht, mit künſtlich aufgezogenem Naturfutter nach— geholfen werden. Eine detaillirte Beſchreibung der Fiſchzuchtanſtalt in Gremaz iſt wohl nicht nöthig. Wir begannen damit, das Naturfutter in den Waſſerbehältern zu unter— ſuchen, indem wir es mit einem feinen Netze von der Oberfläche abſchöpften, oder aber in gleicher Weiſe aus der Mitte herauslangten, oder vom Grunde des Behälters herauf— holten. Ueberall war animaliſches Leben; ganze Wolken kleiner Kerbthiere konnte man ſehen, manche bräunlich, manche röthlich; der Boden, wenn aufgewühlt, war ebenfalls voll Leben. In der That, es wäre mir nicht möglich, all' die verſchiedenen Formen, die da vorhanden waren, im Detail zu beſchreiben, es würde mir dazu Zeit und Raum 330 mangeln, weßhalb ich davon ganz abſehe. Wenn ich erwähne, daß ein Behälter (Teich) 30 m lang, 3 m breit und ca. 40 cm tief, daher groß genug, um 20-000 Stück Forellen: brut aufzunehmen, binnen 14 Tagen mit Naturfutter ſo bevölkert werden kann, daß ſeine Bewohner volle vier Wochen hinreichende Nahrung haben, ohne daß während dieſer Zeit damit nachgeholfen werden muß, ſo kann ich nicht anders denken, daß Herr Lugrin das ſchwierige Problem gelöſt hat, und daß ſeine Methode der künſtlichen Aufzucht des Naturfutters ſich dauernd als eine große Wohlthat für die Fiſchzucht erweiſen wird.“ Die fortgeſetzte Geheimnißkrämerei des Herrn Lugrin und deſſen bekannte Verſuche, ſein „Geheimniß“ um eine horrende Summe loszuſchlagen, laſſen uns nach wie vor an eine beſondere „Erfindung“ nicht recht glauben. Daß Fiſchfutter fraglicher Art hoch werthvoll iſt, war ohnehin ſchon vorher bekannt. IV. Die Seeſiſcherei in Oberöfterreid). Am 18. und 19. d. M. fand auf Anordnung der k. k. Bezirkshauptmannſchaft Vöcklabruck und auf Anregung des Vöcklabrucker Bezirks-Fiſcherei Vereines unter der Leitung des k. k. Bezirkskommiſſärs Herrn Rudolf Wacha, ſowie unter Intervention mehrerer Ausſchußmitglieder des Vöcklabrucker Bezirks-Fiſcherei-Vereines und eines Herrn Delegirten des oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Vereines eine Bereiſung der drei für die Fiſcherei des Bezirkes Vöcklabruck bedeutungsvollen Seen, des Zeller-, Mond- und Atterſees, ſtatt, welche den Zweck hatte, feſtzuſtellen, in welcher Art und mit welchem Erfolge die Fiſcherei in dieſen Seen derzeit ausgeübt wird und in welcher Weiſe dieſelbe gehoben und künftighin aus— geübt werden ſollte. Das Ergebniß dieſer Bereiſung muß als ein ſehr lehrreiches bezeichnet werden und kann mit Befriedigung konſtatirt werden, daß am Mond- und Atterſee die Fiſchereiberechtigten für die Hebung der Fiſchzucht durch künſtliche Aufzucht von Fiſchbrut ein reges Intereſſe zeigen, ſo daß im Laufe der Zeit die Hebung des Fiſchbeſtandes dieſer Seen durch Einſatz der Brut, welche von aus dieſen Seen entnommenen Mutterfiſchen gewonnen würde, doch in Ausſicht ſteht. Die Vertreter der beiden Fiſcherei-Vereine haben ſich bereit erklärt den Fiſchereiberechtigten bei Errichtung von Fiſchkaltern und Fiſchbrüte-Sandkiſten beizuſtehen und dieſelben in dieſer Richtung zu belehren, ſo daß diesbezüglich künftighin günſtigere Reſultate zu erwarten ſind. Feſtgeſtellt muß werden, daß bis jetzt für die Aufzucht von Jung-Edelfiſchen im Atter- und Mondſee faſt gar nichts geſchehen iſt und durch den Verkauf von Lachsforellen ſammt Rogen einerſeits, durch Verkauf von befruchteten Lachsforellen-Eiern anderſeits der Lachsforellen-Beſtand des Mond- und Atterſees geſchädigt wurde. Zweifellos iſt, daß bei entſprechender rationeller Ausübung der Fiſcherei ſeitens der in dieſen Seen fiſchereiberechtigten Gutsverwaltungen in Mondſee und Kogl und insbeſondere bei Einführung einer fünfjährigen Schonzeit oder mindeſtens durch Erlaſſung eines dahin zielenden Verbotes, daß vor dem 15. November Lachsforellen nicht gefangen werden dürften, wo dieſe ſodann alle reif wären, der Fiſchbeſtand des Atter- und Mondſees bedeutend gehoben werden könnte. Leider iſt die Einführung dieſer Schonzeit nicht zu erwarten. — Hoffentlich wird wenigſtens für entſprechende Aufzucht vorgeſorgt und werden künftighin die gewonnenen und befruchteten Eier nicht an Fremde verkauft, ſondern dem See zugeführt werden und zu Gute kommen, welchem die Mutterfiſche entnommen wurden. Diesbezüglich liegt auch bereits ein ſehr erfreulicher Beſchluß der in Mondſee beſtehenden Fiſcherei— Genoſſenſchaft vor. Der Fiſchbeſtand des Zellerſees, welcher derzeit aus Karpfen und Braxen beſteht (ohne Hechte), ſollte durch Einſatz von Hechten und vielleicht auch Schillen gehoben werden, da die ehemals dort befindlichen Hechte durch ſchonungsloſes Ausfangen oder durch Seuchen ausgerottet wurden. Karpfenbrut exiſtirt jetzt nach Millionen dort, aber ohne Hechte bleibt es eine verkümmerte Brut in Folge von Ueberproduktion und Nahrungsmangel; nur dann könnte auch dieſer See ſich rentiren, wenn ſich die Fiſchereiberechtigten auch noch mit praktiſcheren Netzen verſehen, um nicht nur während der Laichzeit zu fangen. (Oberöſterr. Gebirgsbote.) 331 V. Weiße Motten. Iſt der Angelfreund auch nicht beſonders tief eingedrungen in die Geheimniſſe der Entomologie, ſo kennt er doch wohl die Motten! Ich meine nicht diejenigen, welche deſſen ſchönen Winterpelz rattenkahl freſſen, ſondern die geflügelten, großen, dickleibigen. Wer nach einer etwas kühlen Juninacht früh Morgens auf den lufttrockenen Dachboden ſteigt, deſſen Fenſter Nachts über offen geſtanden, wird dort leicht ein Dutzend verſchieden— farbige, weiße und dunklere, halberſtarrt umherliegend finden. Von dieſen „weißen Motten“ will ich heute ſprechen. In jedem Angelbuche faſt begegnet uns die „weiße Motte“ als ein Univerſal-Inſekt, das an regneriſchen, gewitterſchwülen Abenden, beſonders aber vor Eintritt der Dämmerung, immer noch die meiſten Chancen biete, wenn tagsüber der ganze Fliegenvorrath, alle „wirbelnden Braunen“, vergebens an die launiſchen, rothgetüpfelten Bachbewohner verſchwendet iſt. Dann erſt, wenn ſie alle leckeren Biſſen: „grauen Enterich, Hofland's Liebling, Dame von Mertaun, Gretchen im Sonntagsſtaat, Blue Dun, March Brown, Alexandra Fly“ und wie die mehr oder minder hochpoetiſchen Namen unſerer Fliegenmuſterkarten lauten, mit einer hartnäckigen ſouveränen Verachtung verſchmähen, ſo verlockend man ihnen auch Strecker und Stürzer präſentirt, ſoll die „weiße Motte“ in Aktion treten. Oder, wenn ſelbſt die gewohnte, untrügliche Praxis: eine der gerade über dem Bache ſchwärmenden Fliegen zu erhaſchen, ſchmählich im Stiche gelaſſen und man es auch den ganzen Nachmittag nicht dazu gebracht hat, irgend einer Buntgefleckten den „Mageninhalt“ auf ihre heutige Lieblings- koſt zu prüfen, dann muß ſicher die „weiße Motte“ noch der letzte Rettungsanker ſein, wenn man ſie etwa nicht leichtſinniger Weiſe ignorirt und vergeſſen hat, obwohl ein Blick in das Angelbuch hierüber die bitterſten Vorwürfe machen würde. Oder heißt es dort nicht Seite ſo und ſo viel: „Weiße Motte, White Motte“: an trüben, regneriſchen Tagen oder ſpät Abends kann die weiße Motte mit Erfolg angewendet werden, wenn die Fiſche alle anderen Köder verſchmähen. Aeſchen und Forellen ſpringen gleich gern in den Sommer— monaten darnach.“? Mein Freund und Angelgefährte hatte aber ſonderbarer Weiſe die Marotte, von allen künſtlichen Fliegen, in specie von „weißen Motten“ nichts wiſſen zu wollen. Er war „Naturfiſcher“, ſchwor als Apoſtel der Wurmfiſcherei nur auf ſeine „Goldbrandlinge“ und ſchenkte höchſtens noch einem Spinnfiſchchen mit ſilberplattirtem Käppchen einige Beachtung. Alle meine Einwendungen, daß er ſich ja augenſcheinlich tagtäglich von den Erfolgen der Fiſcherei mit künſtlichen Fliegen, auch bei meiner Wenigkeit ſelbſt, überzeugen könne und daß ſeine Methode eine zu einſeitige, unſichere ſei, hatten keinerlei Wirkung und prallten ſpurlos an ſeinem wurmſeligen Anglerherzen ab. „Geht mir mit Eueren Kunſtfliegen!“ pflegte er gewöhnlich auf derlei Anbohrungen zu ſagen. „Damit bekommt Ihr nur die dummen, unerfahrenen Fiſche; eine ordentliche Standforelle bemogelt Ihr nicht; ich bleibe bei meinen Würmern und Elritzen und halte es außerdem auch gar nicht nobel, einem Fiſche ſtatt ſeiner natürlichen Nahrung ein Kunſt— produkt aufdrängen zu wollen!“ Da war aller Liebe Müh' umſonſt und ich verzweifelte ſchier an ſeiner Bekehrung. Doch ſchneller als ich ahnte, hatten die „künſtlichen“ einen Proſelyten mehr an ihm. An einem etwas regneriſch dareinſchauenden Juninachmittage, — es hatte Vormittag vielleicht eine Stunde lang fein geregnet, — wanderten wir wieder einmal zuſammen durch Feld und Wald unſerem ſchönen Forellenbache zu. Wir waren beide wohl ausgerüſtet: er mit ſeiner ungeheueren Wurmdoſe, ich mit einem Sortiment künſtlicher Fliegen und zwei kleinen mit Haken beſt armirten Mühlkoppen. Dann hatte ich zum Ueberfluſſe noch etwa ein halbes Dutzend „weiße Natur-Motten“ auf dem Dachboden geſammelt und meiner Brieftaſche einverleibt, obwohl ſich auf meiner Fliegenkarte auch zwei künſtliche Motten fanden. Am Ufer angelangt, vertheilten wir unſere Rollen. Der Freund fiſchte am linken Ufer — ſelbſtredend mit Regenwurm — aufwärts, während ich am rechten bachabwärts meine Fliegen präſentirte. Unſere Uhren wieſen bereits auf nahezu 4 Uhr, als wir die Angelſtöcke armirten. Wir angelten geraume Zeit, ohne die leiſeſte Idee eines Biſſes zu erhalten. Ja, die benachbarte Dorfuhr hob zum fünften Schlage aus und noch befand ſich kein Forellenſchwänzchen in unſeren Körben, ſo günſtig mir doch Wind und Wetter erſchienen. Da ſogar ein leiſes Lüftchen die Wellen leicht kräuſelte, begann ich die Chancen der Fiſchchen-Angel zu verſuchen und füllte eine geſchlagene halbe Stunde mit dem Spinnen einer Mühlkoppe aus. Das andere Exemplar mußte ich meinem Genoſſen überlaſſen und trotz alledem hatte keiner von uns beiden auch bis 6 Uhr den geringſten Erfolg. Das war mir juſt räthſelhaft, um jo mehr, als ich auch nicht einen Fiſch nach den über dem Waſſer, wenn auch nur vereinzelnt, ſich tummelnden Mücken ſpringen ſah. Ich fing zum Ueberfluſſe einige davon. Es waren zwei Farrenkrautfliegen und eine ſchwarze Mücke, die ich alle drei miteinander an einen Köderfiſchhaken reihte und einige Minuten damit manipulirte, mit demſelben negativen Reſultate. Das konnte unmöglich mit rechten Dingen zugehen, und ich grübelte der wahrſcheinlichen Urſache dieſer ſonderbaren Erſcheinung nach, die ich mir um ſo weniger zu erklären vermochte, als dieſer Bach noch im Vorjahre von Forellen faſt wimmelte. Der Tag neigte ſich bereits bedenklich zu Ende und noch immer ertönte auch kein Glücksruf meines Gefährten. Da entſchloß ich mich kurz noch zu einem letzten verzweifelten Verſuche und holte aus meinem Etui eine meiner „weißen natürlichen Motten“ hervor, köderte damit und warf die Angel auf gut Glück das nächſte Erlengebüſch entlang. Da — die Motte konnte die Oberfläche kaum berührt haben — auf einmal ein gewaltiger Ruck; der Angelſtock entfiel faſt meinen nach ſo langem Mißerfolg unvorbereiteten Händen. Jetzt dämmerte mir allerdings eine Ahnung des Kommenden. Daß es keine Forelle war, wußte ich genau, und hätte ich nicht die Ueberzeugung gehabt, daß bei der kalten Temperatur unſeres Baches ein Vordringen von eigentlichen Raubfiſchen bis in den Mittellauf überhaupt nahezu ausgeſchloſſen war und daß größere Hechte kaum je zu einer Motte greifen würden, ſo hätte ich geſchworen, ein mindeſtens dreipfündiger Hecht habe mir meine Motte hinabgeriſſen. Dieſe Gedankenreihe deckte ſich natürlich mit der Zeit zwiſchen meiner Ueberraſchung und dem thatkräftigen Handeln. Schnell war ich Herr meiner Ruthe, gab einen kräftigen Anhieb — denn der weiche Köder mußte ſofort verſchluckt und zerdrückt worden ſein — riß noch einige Meter Schnur von der Rolle und merkte ſogleich, daß der Attentäter, deſſen Charakter mir nun keinen Zweifel mehr aufkommen ließ, längs des gegenüberliegenden Ufers bachaufwärts lief, was ihm fortzuſetzen immerhin einige Schwierigkeiten geboten hätte, da die dort befindlichen kleinen Tümpel durch ziemlich ſeichte Stellen unterbrochen wurden. Ich parirte daher ſehr bald energiſch, rollte die Schnur auf und zog den gefangenen Burſchen zu mir heran, ihn kunſtgerecht mit den Fingern hinter den Kiemen aushebend. Der erfahrene Angler wird meinen Fang wohl ſchon errathen haben. Was ſich als vorwitziger Mottenliebhaber entpuppte, war ein prächtiges Aitel von 4½ Pfund, das endlich feine Streifzüge in's leckere Forellenwaſſer büßen mußte. Nun erſchallte freilich ein kräftiges Halloh über den Wieſenplan und keuchend kam der Freund, der aus Aerger den ganzen Inhalt ſeiner Wurmbüchſe in den Bach geſchüttet, herbeigerannt. Er war natürlich ſehr erſtaunt, einen Fiſch dieſem Forellenwaſſer entnommen zu ſehen, den wir beide auf dieſer Strecke noch niemals zu Geſicht bekamen. Ich pries dem Skeptiker hiebei wiederholt und eindringlich die Wirkungen der „weißen Motte“ an, und ſiehe, es gelang mir wirklich, ihm ein paar „künſtliche“ aufzuſchwatzen, mit denen er ſich flugs zu einigen entfernteren Weidenbüſchen begab. Meine Natur motten behielt ich aber weislich für mich und hatte in der halben Stunde, die uns noch bis zum Hereinbrechen der Dämmerung vergönnt war, die Freude, in den nächſtgelegenen Kolken noch drei ſchöne Aitel zwiſchen 1¼ und 3 Pfund mit meinen Inſekten zu erbeuten; ebenſo gelang es meinem Freunde, mit ſeinen künſtlichen Motten zwei ähnliche Exemplare dieſer hartmäuligen Forellenräuber einzu— ſacken. Es war dies gewiß ein reſpektabler Fang nach ſtundenlangem Mißerfolge! Die „Schneiderei“ war nun glänzend gerettet, aber auch die Urſache entdeckt, warum wir keine Forelle zu Geſicht bekamen: der Bach mochte in ſeinen Tümpeln vielleicht einige Dutzende jener ungebetenen Aitelgäſte beherbergen, vielleicht gar ſchon ſeit geraumer Zeit. Hiedurch wurden die größeren, die ſogenannten Standforellen, wahrſcheinlich in den durch einige kleine Wehre vor ſolchen Aitelbeſuchen geſchützten Oberlauf verſcheucht und unter der nicht etwa geflüchteten Brut wußten die immer hungerigen Dickköpfe ſicher bald gehörig aufzuräumen, — bis wir ihre Okkupation des Baches zufällig ſtörten. An alle Forellen waſſerbeſitzer aber ergeht aus meiner Geſchichte die Lehre: „Haltet Euch die Aitel vom Leibe!“ F. Weiß, Premierlieutenant. m VI. Bekanntmachung des Vayeriſchen Jiſcherei-Vereins. Otterprämiirung. Wir erſuchen wiederholt, Bewerbungen um Otterprämien und Einſendungen von Otterſchnauzen unter der genau zu bezeichnenden Adreſſe des Herrn Vereins— kaſſiers, Rentier Himbſel, München, Karllfraße 30, bewerkſtelligen zu wollen. Auch wird neuerdings darauf aufmerkſam gemacht, daß eine Prämiirung nur erfolgen kann, wenn die friſche Ptterſchnauze abgeliefert wird. Ausnahmen hievon können nicht Platz greifen. Auf Vorlage eingetrockneter oder abgedörrter Schnauzen kann keine Prämiirung erfolgen. Bloße Vorzeigung des Otterbalges kann die Ab— lieferung der abgeſchnittenen Schnauze nicht erſetzen. Auch wird wiederholt bemerkt, daß ein Peſuch an den Baperilchen Jiſcherei-Perein gerichtet, und ein Zeugniß der Ortspolizeibehörde darüber beigelegt werden muß, daß der Otter befugt erlegt wurde, ſowie wann und wo und von wem dies geſchehen iſt. München, am 30. November 1888. Der Bayeriſche Fiſcherei-Verein. VII. Vermiſchte Mittheilungen. Maiforelle (Ferndl.) Bei der am 18. und 19. November vom Vöcklabrucker Bezirks⸗Fiſcherei⸗Verein vorgenommenen Inſpektion der oberöſterreichiſchen Seen, als Zeller-, Mond: und Atterſee (ſiehe S. 328) wurde die Wahrnehmung gemacht, daß nach Aus— ſage der Fiſcher, den aufſteigenden weiblichen Lachsforellen (richtiger Seeforellen, die Red.) ſehr ſelten Milchner ihrer Art folgen und deren Laich befruchten, ſondern das Befrucht— ungsgeſchäft ſehr emſig von gewöhnlichen kleinen Bachforellen vorgenommen wird. Ich habe mir hieraus die Idee gebildet, daß dieſe Baſtardirung jene Maiforelle (Ferndl) gibt, welche oft 30 bis 60 Pfund ſchwer wird und von der man eine Laichzeit nicht kennt, laichreife Fiſche auch nie gefangen hat, der Rogen ſtets nur griesmehlig iſt. Es bittet um Gegenanſicht C. A. Wismar (Vöcklabruck). (Sehr wahrſcheinlich! unter Maiforelle, Schwebforelle verſteht man gewöhnlich ſterile Formen der trutta lacustris; daß aber Salmonidenbaſtarde in der Regel ſteril bleiben, iſt ohnehin bekannt. Die Red.) Ein Kurioſum. Nachdem in Folge von Hochwaſſer meine Fliegenangel durch längere Zeit ruhen mußte, fing ich, als das Waſſer ſich zu klären begann, im Monat Auguſt 1886 im mittleren Laufe der Mur (Steiermark) eine ſchöne ⅛ Kilo ſchwere Aeſche, welche die ihr angebotene ganz kleine Francis fley genommen hatte. Als ich den Fiſch nach längerem Gefechte aus dem Waſſer hob, zeigte er ſich mir in einem Kleide, das zu beobachten, ich bisher nie Gelegenheit hatte. Die ganze rechte Seite des Fiſches war normal geformt und ebenſo gefärbt. Die linke Seite hingegen zeigte der Form und Färbung nach weſentliche Unterſchiede. Der linke Kiemendeckel war nach rückwärts anſtatt abgerundet zu ſein, an der Kante vollkommen gleichmäßig gezähnelt und reichte etwa ½ em breit über die Bruſt. Er war übrigens ebenſo, wie die ſonſt röthlich oder violett ſchimmernde Dorſalfloſſe, von hellgrün glänzender Färbung, die derjenigen des Grünſpans am nächſten kam, und endlich prangte auch die ganze Längs— ſeite des Fiſches bis zur Linie in demſelben lebhaft ſchimmernden Grün. Als ich den Fiſch geöffnet hatte, fand ich den Magen vollgefüllt mit kleinen Steinkohlenſtückchen, bis zur Größe einer Kaffeebohne, welche er, während des Hochwaſſers am Grunde Nahrung ſuchend, zu ſich genommen hat. Solche Kohlenſtückchen, von dem Eiſenbahn— damm abgeſchwemmt, fand ich in den Jahren 1886 und 1887 häufig, mit Ausſchluß aller Inſektennahrung, im Magen vieler und immer nur ſchwerer Aeſchen, und aus— ſchließlich nach Hochwaſſer. Daß ich im Magen keine Inſekten oder deren Reſte vor— fand — nach denen die Fiſche doch ſpringen mußten, da ſie ja nach meiner künſtlichen Fliege aufgingen — erklärt ſich einfach genug durch die Einwirkung des Magenſaftes 334 A — auf die etwa erjagten Mücken u. dergl. Die die Magenwände ſtraff anſpannenden Kohlenfragmentchen müſſen aber den Fiſchen örtliche Beſchwerden verurſachen; es frägt ſich alſo, warum einzelne davon und nur große, ſchwere Exemplare die Kohle auf— nahmen, während andere in ihren Digeſtionswerkzeugen auch nicht ein Atom davon enthielten? Iſt es nicht wahrſcheinlich, daß die Fiſche, nachdem ſie in der durch das vorhergegangene Hochwaſſer ſo reichlichen Wurmnahrung geſchwelgt hatten, eine Art Magenreinigung ſuchten, indem ſie die Steinkohle verſchlangen? Graz, 16. November 1888. F. X. M. VIII. Siſcherei- und Jiſchmarktberichte. Vom Bodenſee. Ermatingen, 15. November. (Mitth. von Gebrüder Läubli.) Der Fang ſämmtlicher Fiſche, ausgenommen Weißfiſche, iſt ſehr zufriedenſtellend. Für nächſte Zeit (15.—30. November) gewärtigen wir ganz bedeutende Eingänge von Silberfelchen und Gang— fiſchen. Heute notiren wir: Silberforellen 1,60 —1,70 M, Hechte 80 —90 , Aale 1,20—1,40 &, Treſchen 1,10 —1,20 4, Blauſelchen 70—80 J per Stück, Silberfelchen 50 60 , Gangfiſche 6065 , Karpfen 60 , Barſche 30-50 , Weißfiſche 20 J, kleine Weiß. und Futterfiſche 15 —20 , Alles per ½ Kilo. Geräucherte Gangfiſche (feinſte Delikateſſe) 8-20 , marinirte Gangfiſche 8—10 J per Stück. e L. Rendsburg, 1. November. Am heutigen Fiſchmarkt waren kleine Dorſch zu 15—20 4, größere 40—50 , große 60—80 5 per St., Lachsforellen aus der Oſtſee 60 , Lachſe 70 J, Schellfiſche 20 —25 , Aale von mittelmäßiger Größe (große fehlten) 30 —50 5, Barſche nur mittelgroße 40 3 per ½ Kilo, Butte 15—25 per Stück. Von Eckernförde waren nur Dorſche mittlerer Größe angelangt, wenig Butte und erzielten obigen Preis. Rendsburg, 3. November. Der heutige Fiſchmarkt war von auswärts ſchwach beſchickt, da nur Dorſch und Butte vorhanden. Erſtere nach Größe von 1030 J, letztere 10, 15 u. 20 pro Stück. Hechte und Aale wurden zu dem letzten Marktpreiſe verkauft. Der Markt war flau. L. Kreis Segeberg, 1. November. Bei Sülfeldt wurde in dieſen Tagen der große Teich der Hohendammer Mühle abgefiſcht und gefangen wurden ca. 2,500 Kilo Karpfen, doch kaum 500 Kilo Hechte. Unter den Karpfen waren Exemplare bis 8 Kilo ſchwer. Die Fiſche werden in Hamburg verkauft, wo Karpfen 2&4, Hechte 1—1,20 & per Kilogramm erzielen. L. Holſteiniſche Weſtküſte. Marne, 1. November. Die Ausbeute der Fiſcherei in den Prielen der Nordſeewatten iſt in Folge des anhaltenden ſchönen Wetters noch immer ergiebig, namentlich der Krabbenfang, ſo daß während der letzten 14 Tage 8000 Kilo verſandt werden konnten. Die noch immer wohlſchmeckende Waare bedingt per 50 Kilo 10 M In den mit der Elbe in Verbindung ſtehenden Seen werden zeitweiſe große Quantitäten Aale gefangen, welche je nach der Größe mit 40—60 J per ½ Kilo bezahlt werden. Berichtigung. In voriger Nummer S. 315 auf der vorletzten Zeile muß es ſtatt: „obigen Waſſerbenützungsgeſetzes“ heißen: „oberöſterreichiſchen Waſſerbenützungsgeſetzes“. Inserate. die Forellenzüchterei von E. Arens in Cleyſingen (Kei Ellrich u. W.) bietet an: angebrütete Bachforelleneier pro 0 A. 4,50; größere Poſten billiger. 1 Bachſaiblingseier pro %/oo & 10. 5 Regenbogenforelleneier pro 900 & 12. 5 Einſömmeriger Satz der Regenbogenforelle und des Bachſaiblings per Stück 30—50 4. Man fordere den Preistarif. 5/3 Kngebrütete Forellenerer | Fisch zuck kanffalf Diepoltsdorf, zu verkaufen: Polt u. Telegraph Büttenbach, Bahnkafion Schnaittach, Bayern, Mittelfranken, Stü 2 Stü 1 C — 2 10000 e 48 . un Be 119000 5 liefert für die Brutſai on 1888/89 angebrütete Stück : Eier von Bachforelle, das Tauſend zu 4 , 5 . n t en amerik. Bachſaibling, See- und Regen⸗ inclusive prämiirter Emballage ab hieſiger bogenforelle, Aeſche zu den billigſten Poſtſtation gegen Nachnahme durch die 10/3 Preiſen; ebenſo Brut von vorgenannten Fiſchen Graf Pälf fyiſche Cenkral-Buchhallkung und von Schleien, Schuppen⸗ u. Spiegel⸗ Szomoläny, Preßburger Comifat (Ungarn). karpfen. — Preisliſten franco. 9/2 335 — — nn 5 Unter dem Protektorat Sr. N. Y. des Prinzen Heinrich von Preussen: Allgemeine Ausſtellung für Jagd, Fischerei u. Sport. Cassel Juni, Juli, August 1889. Die Verſendung der Programme erfolgt in den nächſten Wochen. Anfragen und Anmeldungen zu richten an das General-Sekretariat Caſſel, Ständeplatz 9. Groß ⸗Fiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: Blaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. WS-E Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. 24) 230822.89950886096900999908 Beitellungen auf Liſcheier, Liſchbrut und Tiſche werden unter folgenden Bedingungen angenommen: Der Transport erfolgt auf Koſten und Gefahr des Beſtellers. Zweckmäßige Transport- kannen von Blech liefert der Klempnermeiſter E. W. Mühlbach in Neudamm; hölzerne Transportfäſſer ſind bei dem Böttchermeiſter Wilh. Neue in Neudamm zu haben und können leicht von dort hierher geſandt werden. Wenn von hier Gefäße gegeben werden, ſo ſind ſie ent— weder zu bezahlen oder umgehend franko zurückzuſenden. Preis franko Bahnhof Ringenwalde. — Die Verſendung per Eiſenbahn geſchieht in folgender Weiſe: Wenn die Temperatur der Luft —+ 10% R. und darüber beträgt, jo hat der Auftraggeber einen Mann zu ſenden, der die Fiſche auf der Reiſe begleitet und verſorgt. Wenn die Luft kälter iſt wie + 10% R., fo erfolgt die Sendung ohne Begleiter per Eilfracht und mit Verſicherung für prompte Beförderung. Es werden gegeben für 1 Pfund Karpfen, Schleie, Orfen und ähnliche Fiſche 10 Liter Waſſer und für 1 Pfund amerikaniſche Barſche 25 Liter Waſſer. Wenn der Beſteller, um Transportkoſten zu ſparen, die Beförderung in anderer Weiſe wünſcht, ſo wird um genaue Anweiſung gebeten. Bei amerikaniſchen Barſchen können die Geſchlechter nicht unterſchieden werden, weßhalb Beſtellungen einer beſtimmten Anzahl männlicher oder weiblicher Fiſche nicht ausgeführt werden können. Areiſe: Forellenbarſche von 1885 pro Fiſch 5.— , 5 „ 3.— AM, find 1889 fortpflanzungsfähig, 77 ” 1887 17 77 1.50 A, A IS: 0.50 M. Schwarzbarſche von 1886 pro Fiſch 3.— *, find 1889 fortpflanzungsfähig, N „ 18 „ 1.50 M 1888 0.50 M Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Lederkarpfen, blaue Karpfen. Karpfenſtrich nach der Größe pro 100 Stück 3 M und mehr, oder per Pfund 1A Streichkarpfen per Pfund 1 % Max von dem Borne, Rittergutsbeſitzer auf Verneuchen (Poſt⸗ und Telgraphenſtation, Bahnſtation Ringenwalde, Preußen). Fiſchzuchtanſtalt des Bayer. Siiherei-Vereins gelegen nächſt Starnberg (bei München), ausgeſtattet mit den herrlichſten Waſſerverhältniſſen, allen neueren Erfahrungen entſprechend eingerichtet und betrieben, periode 1888/89 angebrütete Eier folgender Halmonidengaktungen zu den beigeſetzten Preiſen für das Tauſend: Bachforellen-Eier (trutta fario) 5 M, Baihlings-Eier (Salmo Salvelinus) 6 M, Renken-Eier (Blaufelchen und Weißfelchen, Coregonus Wartmanni und Coregonus Fera) 2 M. Von letzterer Gattung werden Eier in der Regel nur in Poſten von Mitglieder des Baperiſchen Fiſcherei⸗ Vereins, ſowie auswärtige Vereine erhalten 10 Prozent Rabatt. Packung Porto und Gefahr der Sendung zu Laſten des Beſtellers. Für glücklichen Ausfall der Sier kann natürlich keine Gewähr geleiſtet werden. Die Sier werden aber nur in beſter Beſchaffenheit und mit mindeſtens 10,000 Stück abgegeben. wird billigſt eigens berechnet. erprobter Verpackungsart abgeſendet. 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Eiſen⸗ werke, will ſich verändern u. feinen Beruf theil— weiſe aufgeben, d h. würde am liebſten eine Stellung annehmen, wo er neben ſchriftlichen u. dergl. Arbeiten Gelegenheit hätte, ſich mit Gärtnerei, Jagd, Fiſcherei, Geflügel- u. Fiſchzucht oder dergl. thatkräftig zu beſchäftigen. Suchender hat einen ehrenhaften, verträglichen Charakter, eignet ſich für Vertrauenspoſten u. kann vorzügl. Zeugniſſe u Referenzen beibringen. — Geehrte Herren Reflettanten werden gebeten, ihre w. Adreſſen unter H. R. poſtlag. Jocketa, V. Bachlen niederzulegen. 2/2 uoldſische per ſofort, ſchönſte, rothe, ca 10 em lang, per 100 oder 1000 Stück. 4 7—10 per Hundert, loco. Fiſchzucht⸗Anſtalt b. Wiesbaden. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 10. Dezember 1888. „ A A Sr En Aline meine Sichert Geltung Erſcheint monatlich zwei bis dreima Abonnementspreis: jährlich 4 Marl f Snferatediezweiipaltige Petitzeile Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und (e ue 0 9 E 55 Pfennige. — Redaktion und Buch mdlungen. — Für Kreuzband⸗ Adminiſtration, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. der München, Sendlingerſtraße 48/2 1. Bäneriſchen Fiſcherei-Teitung. Organ für die Hefammintereſſen der Fischerei, ſowie für die Heſtrebungen der Filherei-Dereine: in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Sachen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaflen ic. in Veſtdeutſchland. Zn Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Hellerreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegrocu vum Bayerifchen Fiferei - Derein. Nr. 29. München, 10. Dezember 1888. XIII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ag Inhalt: I. Das Schickſal der Regierungsvorlage ein Fiſcherei-Geſetz für Ober-“ Oeſterreich betr., in ſeiner beſondern und allgemeinen Bedeutung für die öſterreichiſche Landes— „Fiſcherei⸗ geſetzgebung. — II. Vereinsnachrichten. — III. Vermiſchte Mittheilungen. — IV. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Das Schickſal der Regierungsvorlage. ein Fiſcherei-Geſetz für Ober- Oeſterreich betreffend, in feiner beſondern und allgemeinen Bedeutung für die öſterreichiſche Tandes-Jiſchereigeſetzgebung. (Schluß.) Die Wiedervorlage eines zum dritten Male revidirten Entwurfes wird nicht einmal lür die nächſte, ſondern nur für eine der nächſten Landtagsſeſſionen angeordnet; die ver— fangten ſtatiſtiſchen Daten werden wenig nützlich und ſolche über die „rechtliche Natur der Fiſchereirechte“ oder über deren „wirklichen Ertrag“ poſitiv unerbringlich ſein. Perhorreszirt Dr. Hochhauſer doch ſelbſt den „Rechtsnachweis?“ Werden namentlich die bedrohten Kleinfiſcher jetzt wahre Daten angeben? Die neu zu vernehmenden Experten aus den Kreiſen der Induſtrie und Oekonomie werden entweder, paßt ihr Gutachten der heutigen Majorität wieder nicht, abermals fruchtlos arbeiten, oder im anderen Falle Wünſche formuliren, welche ganz vorausſichtlich wieder die Regierung nicht genehmigen kann.“) *) Man will eben à tout prix eine Enquéte haben, welche ihr Gutachten nach dem Wunſche der Majorität abgibt. 338 — — Die nächſte Landtagsſeſſion iſt die letzte in dieſer Landtagsperiode und ſchwerlich werden ſich die ſcheidenden Abgeordneten herbeilaſſen, ein jo vielbeſtrittenes Geſetz in ultimis zu beſchließen. Nichtsdeſtoweniger mögen einige vielleicht in anderen Provinzen noch frucht— bringende und klärende Worte hier Platz finden. Es iſt unglaublich, daß ſich rechtskundige Abgeordnete bei gründlichem Studium des Geſetzentwurfes der endlichen Erkenntniß verſchließen ſollten, daß dieſer abſolut keine die Waſſerbenützung durch Fiſchereiberechtigte behandelnde Beſtimmungen enthalte, welche nicht ſchon in dem Reichs-Fiſcherei-Geſetze vom 25. April 1885 und in den, nach den Landes— geſetzen über die Waſſerbenützung beſchloſſenen und ſanktionirten „proviſoriſchen Landes— Fiſcherei-Geſetzen“ Aufnahme fanden, daß demnach die beſtehenden Waſſernutzungsgeſetze entweder ſchon durch die beſtehenden Fiſcherei-Geſetze alterirt worden ſind oder nur inſo— ferne bedingungsweiſe noch etwas mehr alterirt werden ſollen, als die dießfälligen Be— ſtimmungen des Reichs-Fiſcherei-Geſetzes nothwendigerweiſe in die neuen Landes-Fiſcherei— Geſetze hinüber genommen werden müſſen. Die Ueberzeugung von letzterer „Nothwendigkeit“ und der zweifelloſen „Un— möglichkeit“, nochmals hinter den Standpunkt der proviſoriſchen Landes— Fiſcherei-Geſetze zurückzugehen, wird endlich auch bei den Waſſerwerksbeſitzern und Oekonomen Eingang finden, welche in manchen Provinzen das Zuſtandekommen eines neuen Fiſcherei-Geſetzes offenbar nur darum verzögern, um die damit unvermeidliche Rechts— wirkſamwerdung der wenigen, der Fiſcherei günſtigeren Punkte des „Reichs-Fiſcherei-Geſetzes“ — jo lang’ als möglich — hintanzuhalten. Der Salzburger Landtag verwarf zwar das Revierſyſtem, — feine treff— lichen Juriſten Landeshauptmann und Gerichtspräſident Chorinsky und Hofrath v. Lien— bacher acceptirten jedoch das Geſetz im Uebrigen. Auch der hie und da dem Geſetzentwurfe zugeſchriebene Mangel einer genauen und ſichern Umſchreibung des Begriffes und der rechtlichen Natur der verſchiedenen Fiſchereirechte, klarer Beſtimmungen über ihre grundbücherliche Behandlung u. ſ. w. erweiſt ſich als eine früher oder ſpäter ausfüllbare Lücke, um derenwillen die aus fiſchereiwirthſchaftlichen Gründen geradezu unaufſchiebliche meritoriſche Erledigung der jüngſten Vorlage nicht über Gebühr verzögert werden ſollte. Wir ſehen, daß die Regierung bereits au den oberöſterreichiſchen Landtag mit einer dieſen Wünſchen entgegenkommenden, der Eingangs wörtlich abgedrucktem Zuſatzvorlage zum 8 2 des Geſetzes herangetreten iſt. Der Verfaſſer will aus Gründen ſeiner perſönlichen Qualifikation von der Erörterung der Kompetenzfrage zur legislatoriſchen Feſtſtellung von civilrechtlichen „Erklärungen“ dieſer Natur und Tragweite, welche man ſeiner Zeit im Reichsgeſetze vom 25. April 1885 leider vermißt, gänzlich abſehen, und auch naheliegende Bedenken über die Folgen einer in den verſchiedenen Landesgeſetzen möglicherweiſe zu Tage tretenden Verſchiedenheit dieſer „autoritativen Erklärungen“ unterdrücken. Nachdem erſtere Frage durch die an den oberbſterreichiſchen Landtag gelangte Note der Regierung beantwortet ſcheint, dürfte ſich dieſelbe auch über die Konſequenzen der letztangedeuteten Bedenken gewiß klar ſein. Den größten Schwierigkeiten begegnet aber faſt überall die Durchführung des Reviers, inſonderheit des Pachtrevier-Syſtems, namentlich in jenen Ländern, wo zahlreiche kleine aus den verſchiedenſten Titeln ſtammende Fiſchereirechte nach- und nebeneinander, oft gemein— ſchaftlich auf gewiſſen, zum Ueberfluß den Fiſchereiberechtigten meiſt nicht eigenthümlichen Gewäſſern in Ausübung ſtehen, Rechte, welche wohl auch theilweiſe mit dem Beſitze von Waſſerwerken verknüpft ſind. Nicht allwärts iſt man zwar von der Anſchauung Dr. Hochhauſer's befangen, daß das Prinzip der Suſpendirung der perſönlichen Rechtsausübung ſolcher Kleinfiſcher im Wege ihrer Zuſammenlegung unmöglich von einem Landtage angenommen werden kann!) (ſtenogr. Landtagsprotokoll S. 229). *) Iſt bereits in drei Landtagen geſchehen. 339 — IE II Gewiegte Politiker und Juriſten geben zu, daß der Gedanke der Verpachtung von Fiſchwäſſern für Rechnung mehrerer Fiſchereiberechtigter bereits im § 3 des Reichs-Fiſcherei— Geſetzes vom 25. April 1885 aufſcheine, ja daß die Wahrſcheinlichkeit und Vo rausſicht einer ſolchen landesgeſetzlichen Regelung der Binnenfiſcherei und der Revierbildung die Schöpfung der Ss 3 und 8 des Reichsfiſchereigeſetzes bedingte, deren Leitmotiv auf Grund der dem Reichsrathe früher vorgelegenen verſchiedenen Geſetzentwürfe und ihrer Motiven— berichte war, welche wiederum auf den Gutachten der Behörden, Landesausſchüſſe, der hervor— ragendſten Fiſchereitage und ihrer größten Kapazitäten fußten. Man fragt ſich, wozu das Reichsgeſetz gemacht wäre, ob den damaligen Geſetzgebern nicht die Nützlichkeit und Wahr— ſcheinlichkeit, die Durchführbarkeit einer ſolchen landesgeſetzlichen Reglung vor Augen ſtand, als ſie im Intereſſe ſolcher Durchführungen, Begünſtigungen rechtlicher und finanzieller Natur von „Reichswegen“ bewilligten? Geſtand man derlei für einen „ungeheuerlichen, barbariſchen Gedanken“ zu? Muſtergiltige Volkswirthe und Sachverſtändige im Fiſchereiweſen geben zu, daß Fiſchereirechte, welche nebeneinander, nacheinander oder gemeinſam, namentlich in Ueberzahl auf fließenden Waſſerſtrecken herrſchen, zuſammengelegt und auf welche Art immer durch Pächter oder beſtellte Fiſcher für Rechnung ſolcher Gruppen bewirthſchaftet werden ſollten, wenn die im Beſitze und in der Nutzung der einzelnen Fiſcherei-Berechtigten ſtehenden Fiſchereirechts-Gebiete auf dieſen Fiſchwaſſerſtrecken an und für ſich keine nachhaltige Hege geſtatten und ordentliche Wirthſchaft dritter Fiſchereiberechtigter ſchädigen. Man fühlt, daß es ſich nicht allein um eine aus der Staats-Omnipotenz fließende Octroi der Hege und guten Wirthſchaft für dieſe oder jene Fiſchereiberechtigte aus allge— mein theoretiſchen, volkswirthſchaftlichen Gründen, ſondern um die praktiſche Rettung und Sicherung der durch ſolche Mißwirthſchaften bedrohten Rechte Dritter handle. Man gibt zu, daß ſehr oft dem Geſetze der Krieg gegen die „Kleinen“ nur in „agitatoriſcher Abſicht“ zugeſchrieben wird, weil das Geſetz nirgends Maximal- oder Minimallängen oder einen beſtimmten Umfang des „Reviers“ vorſchrieb, ſondern von dem— ſelben blos die erwieſene Qualität zur nachhaltigen Hege und ordentlichen Wirthſchaft fordert. Weiſt der „ſogenannte Kleinfiſcher“ (welchen Ausdruck das Geſetz übrigens nirgends gebraucht) dieſe Qualität, welche keineswegs von der Länge einer Waſſerſtrecke allein abhängt, nach, ſo wird ihm ohnehin ſein „Eigenrevier“, und gelingt es ihm nicht, ſo iſt ſeine ſelbſtſtändige Rechtsausübung gemeinſchädlich, und deren Zuſammenlegung mit jener anderer, in gleicher Lage befindlicher Fiſchereirechtsbeſitzer, eine volkswirthſchaftliche Nothwendigkeit, keine politiſche Ungerechtigkeit und ein Rechtsſchutz für Dritte. Bei halbwegs loyaler Beurtheilung der geſetzlichen Erforderniſſe für Anerkennung eines Fiſchereirechtsgebietes als Eigenrevier, wird die Zahl der Pachtreviere keine übergroße ſein und ſich meiſt nur in gewiſſen begrenzten Zonen geltend machen. Man weiß, daß ein guter Theil der tüchtigen, wirthſchaftsfähigen und ſeßhaften Berufsfiſcher, welche von der Zuſammenlegung ihrer Rechte betroffen werden könnten, als „Pächter“ auftreten oder bei dieſen mit ihren bisherigen Genoſſen Beſchäftigung finden, daher nicht brodlos und erwerbslos werden müſſen, während ein ſich unter den Wirkungen des neuen Syſtemes allmählich vollziehender Berufswechſel für das überzahlreiche Fiſcherproletariat wahrlich kein nationales und volkspwirthſchaftliches Unglück wäre. i Zu Gunſten der Pachtwerber obiger Kategorie und gegen eine drohende Monopoli— ſirung der Fiſchwäſſer laſſen ſich im Geſetze oder in den Durchführungsvorſchriften Vor— ſorgen treffen. Trotzdem finden ſich Majoritäten für die auf die Commaſation der Fiſchereirechts— ausübung abzielenden Beſchlüſſe nur recht ſchwer zuſammen. Jahrelang rollt nun dieſer Geſetzentwurf in den Händen der Abgeordneten herum; Zeitungsartikel und Brochüren erklärten deſſen Beſtimmungen. Ganz unglaublicher Weiſe haben ſich aber ſogar hervorragende Abgeordnete und Partei führer mit dem Gebiete und dem Inhalte dieſes Geſetzes ſo wenig vertraut gemacht, 340 daß oft Dinge behauptet werden, von denen keine Silbe im Geſetze ſteht, daß Theorien vertheidigt werden, welche jedem Sachkundigen die „Gänſehaut“ erzeugen. Aber auch die Vertheidigung des Geſetzes von Amtswegen läßt hie und da aus— reichende Fachkenntniſſe vermiſſen. Darum betet in dieſem ſpeziellen Falle oft die Mehrzahl einigen am Nicht— zuſtandekommen des Geſetzes perſönlich intereſſirten Kampfhähnen nach. Keine geringe Rolle ſpielen dabei auch gewiſſe Momente von politiſchem Beigeſchmack. Um gewiſſe, wenn auch noch ſo nützliche und heilſame, aber im Anfange immerhin etwas „odioſe“ Maßregeln zu votiren, deren Erfolg naturgemäß erſt nach Jahren fühlbar wird, gehört ziemlich viel Muth und Selbſtloſigkeit. g Nicht minder treten Waſſerinduſtrielle, namentlich Mahl- und Sägemüller, Hammer— gewerke u. ſ. w., welche häufig im Beſitze kurzer Fiſchwaſſergebiete ſind, weniger im Intereſſe ſelbſtſtändiger Fiſcherei, als der Fernhaltung überwachender Ingerenz von ihren, der Fiſcherei oft ſchädlichen Manipulationen wegen, jeder Aenderung der Situation ent— gegen. Auch übelangebrachte Menſchenfreundlichkeit Einzelner befehdet jede Beſchränkung ſelbſt der nichtsnutzigſten Fiſchereirechtsausübungen. Sogar die Beſten der Beſten in unſerem Sinne ſchwanken ſeit Jahren rathlos und unentſchieden in der Wahl zwiſchen Pacht- und Genoſſenſchaftsſyſtem oder Ablöſung, oder gar einer Verbindung mehrerer dieſer Syſteme. Man bedenkt nicht, daß, wie bei allen wirthſchaftlichen Zuchtfragen, jedes Jahr der Säumniß und Unterlaſſung einer ganzen Entwickelungsperiode ſchädlich wird. Es ſei willig zugeſtanden, daß es glückliche Länder gibt, wo die Zuſammenlegung von Fiſchereirechten in der That gar keine volkswirthſchaftliche Nothwendigkeit bildet. Es wird zugelaſſen, daß ſich auch dort, wo in den Fiſcherei-Geſetzen in dieſer Hinſicht im Allgemeinen und prinzipiell vorgeſorgt werden muß, ſolche Maßregeln nur auf jene konkreten Gruppen Anwendung finden ſollen, welche oben genau definirt wurden. Wo aber jene Charakteriſtik zu Tage tritt, welche das „Un⸗ vermeidliche“ bedingt, dort möge man wenigſtens von der Kodifikation jener argen Selbſttäuſchung Umgang nehmen, welche in der Bildung von „ſolchen Genoſſenſchaften“ ihr Heil ſucht, deren ſämmtlichen Mitgliedern ſtatt der bisherigen begrenzten Mißbewirthſchaftung ihres eigenen Fiſchereirechtsgebietes nun der perſönliche Mitbetrieb in den aus ihren zuſammengelegten kleineren Rechtsgebieten zu bildenden größeren „Genoſſenſchaftsrevieren“ fortbelaſſen, bezw. neu eingeräumt werden ſoll. Weder Genoſſenſchaftsſtatute noch Wirthſchaftsbetriebs- (Fiſcherei-) Ordnungen können und werden unter dieſen Vorausſetzungen eine Aenderung und Beſſerung der heutigen Zuſtände in dieſen früher deutlich genug beſchriebenen Fiſcherei-Zonen hervorbringen. Es werden eher Verſchlimmerungen eintreten. Nur unter der Vorausſetzung des Pachtbetriebes oder des Betriebes durch ſtreng kontrollirte, beſtellte Fiſcher, wobei ſich einzelne der dort Fiſcherei-Berechtigten immerhin, vielleicht auch alternativ, betheiligen mögen, iſt in ſolchen Zonen eine Genoſſen— ſchaftsbildung zweckdienlich. \ Dann iſt fie aber auch mit dem „Pachtrevierſyſtem“ nahezu identiſch!l!! Darum ſei die Regierung beſchworen, ſolchen Anträgen, denen ſie vielleicht in der trügeriſchen Hoffnung, mit ſolchen Konzeſſionen das ganze übrige Geſetz raſch „durchzudrücken“ entgegen gekommen iſt, jedenfalls ihre Sanktion zu verſagen. Begnügen wir uns lieber mit dem gegenwärtigen Geſetze, im beſſern Falle mit der Annahme der Regierungsvorlage unter vorläufigem Ausſchluß des ganzen Revier— ſyſtems, wodurch wir min deſtens der übrigen Wohlthaten des Reichs-Fiſcherei— Geſetzes theilhaftig werden, ehe wir dem „Wechſelbalge“ eines auf geſunden Prinzipien geſchaffenen, aber ſchon bei der Geburt von den Geſchwüren verderblicher „Ausnahmen“ durchlöcherten Geſetzes das Heimathrecht verleihen. N. M. v. M. n. 3 341 — II. Vereinsnachrichten. 1) Sächſiſcher Fiſcherei⸗ Verein. In ſeiner Generalverſammlung vom 10. Februar 1888 nahm der Sächſiſche Fiſcherei-Verein folgende Anträge einſtimmig an: 1. Der Verein wolle auf die Bildung von freiwilligen Fiſcherei-Genoſſenſchaften dadurch hinwirken, daß er ein Normalſtatut für dergleichen Genoſſenſchaften bearbeitet und dasſelbe an die Herren Vertrauensmänner und Mitglieder zur Beſprechung und Berichterſtattung bei der nächſten Generalverſammlung hinausgibt. 2. Der Verein bewilligt denjenigen freiwilligen Fiſcherei-Genoſſenſchaften, welche ihm als Mitglieder beitreten, ſich dem Normalſtatut unterwerfen und innerhalb des Königreichs Sachſen eine zuſammenhängende Waſſerlaufsſtrecke von mindeſtens 3 Kilometer Waſſer— lauflänge mit einer Waſſerfläche von 5000 Quadratmetern nachweislich zu befiſchen berechtigt ſind, 50 Prozent Rabatt des Selbſtkoſtenpreiſes für je 2000 Eier oder 1000 Brut, welche ſie per Kilometer Waſſerlauflänge in jedem Jahre einſetzen und durch Vermittelung des Vereinsbureaus beziehen. In Ausführung dieſer Beſchlüſſe hat der Sächſiſche Fiſcherei-Verein in einem Zirkular vom 1. November 1888 ſeinen Mitgliedern Entwürfe von Normalſtatuten auf Grund beigefügter leitender Geſichtspunkte unterbreitet, ſowie erſucht, mit allen zu Gebote ſtehenden Mitteln auf die Bildung von freiwilligen Fiſcherei-Genoſſenſchaften hinwirken zu wollen, ſich auch der thatkräftigen Unterſtützung des Vereines, ſoweit dieſelbe beanſprucht wird, verſichert zu halten. Eingeleitet iſt dieſe Veröffentlichung wie folgt: „Das Recht zur Ausübung der Fiſcherei, ſoweit keine begründeten anderen Rechtsanſprüche vorliegen, hat im Königreiche Sachſen nach dem Geſetze vom 15. Oktober 1868 1 in den Erblanden der Uferbeſitzer, und zwar, wenn ſein Beſitz nur an einem Ufer liegt, nur bis in die Mitte des Waſſerlaufes, 2. im Markgrafenthum Oberlauſitz die Gutsherrſchaft, 3. in der Elbe, ſämmtlichen Mulden, der weißen Elſter, dem Grödler- und Elſter-Floß— kanal der Staat. Fließende Wäſſer, in denen größere zuſammenhängende Strecken behufs Ausübung der Fiſcherei in einer Hand vereinigt find und wo eine nachhaltige, ſchonende und deugemäß lohnende Fiſcherei betrieben werden kann, gehören, namentlich in Folge der unter 1. erwähnten geſetzlichen Beſtimmungen, in Sachſen zu den Ausnahmen, wogegen ganz kurze Fiſchereiſtrecken und Koppel— Fiſchereiſtrecken, ſelbſt in den kleinſten Bächen, die Regel bilden. a Daß unter ſolchen Verhältniſſen zumeiſt Raubfiſcherei betrieben wird und die Fiſcherei ſich nicht zu derſelben volkswirthſchaftlichen Bedeutung wie in anderen Ländern aufſchwingen kann, liegt auf der Hand. Wenn uns nun auch ein Blick auf die zum Theile vollendete Fiſchwaſſerkarte von Sachſen erkennen läßt, daß erhebliche Waſſerſtrecken verunreinigt ſind und die Lebensbedingungen beſonders für zartere Fiſcharten beeinträchtigen, ſo ſehen wir doch andererſeits, daß ein großer Theil der fließenden Wäſſer, beſonders in ihren oberen Läufen, noch durchaus rein und geeignet iſt, die werthvollſten Fiſche ohne große Schwierigkeiten zu hegen. Gewäſſer ſind alſo noch vorhanden, in denen eine nutzbringende Fiſchwirthſchaft betrieben werden kann, und es wird ſich nur darum handeln, die Hinderniſſe zu beſeitigen, welche es zur Zeit erſchweren, dieſem anerkannt wichtigen Zweig der Volkswirthſchaft wieder zu ſeiner früheren Bedeutung zu verhelfen. Mit Hilfe der Behörden und beſonders auch vieler gemeinnützig wirkender Vereine und Privaten, iſt nun zwar in den letzten Jahren in dieſer Richtung viel geſchehen und auch bereits mancher nennenswerthe Erfolg zu verzeichnen, immerhin wird es aber noch geraumer Zeit bedürfen, bevor unſere heimiſchen Wäſſer durchgehend den Nutzen bringen, welchen ſie bei richtiger Bewirth— ſchaftung bringen können und im Intereſſe der Allgemeinheit, ſowie der Grundbeſitzer bringen ſollten. a Es iſt nicht die Abſicht, hier alle die Maßregeln zu erörtern, welche zur Erreichung dieſes Zieles anzuſtreben ſind, vielmehr wollen wir zunächſt nur einen Fingerzeig geben, wie man dem Ziele wenigſtens einigermaßen auf dem Wege der Selbſthilfe, durch die Bildung von freiwilligen Fiſcherei-Genoſſenſchaften, näher kommen und ſo Erfahrungen ſammeln kann, auf Grund deren ſpäter die geſetzgebenden Faktoren in der Lage ſein werden, dauernde Beſtimmungen zu erlaſſen. i Wenn wir unſeren Vereinsmitgliedern zur Zeit die nachſtehenden Geſichtspunkte auch nur mit der Deviſe vorlegen können: „Hilf dir ſelbſt, ſo wird dir Gott helfen“, ſo müſſen wir doch gleichzeitig bemerken, daß die empfohlene Selbſthilfe auf bereits Beſtehendes und Geprüftes begründet iſt, indem die für uns maßgebenden Geſichtspunkte vielfach mit dem Nachtragsgeſetze vom 26. April 1886, „die Ausübung und den Schutz der Fiſcherei im Großherzogthum Baden betreffend“, übereinſtimmen, alſo in einem hochentwickelten deutſchen Staate Geſetzkraft haben und praktiſch gehandhabt werden. Was ſich dort durchführen ließ und bewährt, wird ſich auch bei uns, wenigſtens theilweiſe, als annehmbar herausſtellen und unſere Geſetzgebung wird ſich auf die Dauer dem nicht verſchließen können, was wir ihr ſeinerzeit davon als nachweislich brauchbar unterbreiten werden.“ Auf die beigefügten leitenden Geſichtspunkte und Entwürfe kommen wir Anfangs nächſten Jahres zurück in einem projektirten eigenen Aufſatze im Anſchluſſe an Lewalds Schrift über „Adjazenten-Fiſcherei.“ 2) Zweig⸗Verein der Saarfiſcher. Am 11. November 1888 tagte in Finſtingen der aus etwa 35 Mitgliedern beſtehende Zweigverein der Saarfiſcher unter Vorſitz ſeines Präſidenten Dr. Dietz aus Saarunion. Da die Saar gegenwärtig wenig bevölkert iſt, ſo kam der Verein in ſeinen Beſprechungen zu dem Beſchluſſe, aus den Beiträgen der Mitglieder Brut von Forellen, Schleien und Karpfen zur Ausſetzung an mehreren Stellen der Saar zu beſchaffen. Weiter verhandelte man auch über die Schonzeit der Krebſe. III. Vermiſchte Mittheilungen. Verpflanzung des Amaul (Schill = Zander) aus dem Ammerſee in den Deichſelfurterſee bei Tutzing. Der Deichſelfurterſee nebſt einer Reihe prächtiger Teiche, zu dem ſtattlichen Oekonomiegute des Herrn k. Kammerſängers Vogl in München gehörig, wird von dieſem ſeinem Beſitzer ſeit mehreren Jahren höchſt rationell bewirth— ſchaftet und lohnen ſich die hierauf verwendeten Geldopfer in ſehr erfreulicher Weiſe. Nachdem ſich der erſte Verſuch der Einführung der Wittingauer-Teichkarpfen ſo vorzüglich bewährte, ſtrebte Herr Vogl die Zucht der Amaule (Zander) an und hatte hiebei die Genugthuung, daß die vor etwa vier Jahren aus dem benachbarten Ammerſee überführten Stamm-(Zucht-) Fische dieſer Art ſowohl im See als in den Teichen vortrefflich wachſen und ſich auch fortpflanzen, wie ſiech dieß im Sommer 1887 und 1888 beim Befiſchen des See's herausſtellte, indem dabei eine größere Anzahl junger Amaule in der Länge von 15 em zu Fang gelangte, welche er in einen größeren, mit dreiſömmerigen Karpfen beſetzten Teich einſetzte. Sie kamen im letzten Sommer bereits in einer Länge von 33 bis 35 em in voller Zahl wieder zum Vorſchein. Ebenſo vorzüglich gedeiht auch die ſeit mehreren Jahren ebendort eingeſetzte Aal-Montér. Von letzterer Fiſchart wurden ebenfalls ſchon Exemplare im Gewichte von 11/2 bis 2 Kilo gefangen. — Von dieſem See ließe ſich hoffen, daß, ebenſo wie neuerlich von den Wittingauer Gewäſſern gemeldet wird, ein Verſuch mit der Einbürgerung der Madue-Maräne guten Erfolg haben möchte. Zur Frage der Zuchtwahl. Daß degenerirende Racen von Salmoniden durch Einſetzung von Abkömmlingen beſſerer Stammeltern verbeſſert werden, beweiſt neuer— dings folgende Thatſache. Während früher die Fänge von Saiblingen im Schlierſee ungewöhnlich viel kleine, kümmernde Exemplare zeigten, beſſerte ſich dieß allmählich, ſeit große Exemplare des prächtigen Fuſchlſee-Saiblings dort eingeſetzt wurden. Und vollends heuer ſind faſt keine ſolche Kleinlinge mehr dabei, ſondern beinahe durchgängig ſchön gediehene Stücke! So wird uns verläſſig berichtet. Für Fiſchzüchter. Als Pincetten zum Ausleſen kranker Fiſch-Eier aus Brut— Apparaten ſind beſonders zu empfehlen ſolche aus Hartgummi, wie ſie Joſeph Leiter in Wien IX, Mariannengaſſe, Fabrik chirurgiſcher Inſtrumente, liefert. IV. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Vom Bodenſee. Ermatingen, 30 November. (Mittheilung von Gebrüder Läubli.) Die in unſerem letzten Fiſchereiberſchte aviſirten Felchen ſind ſpärlich ausgefallen, da der Fang durch Sturmwetter ſehr beeinträchtigt wurde. Dagegen erfreuen wir uns eines ſehr reichlichen Gangfiſchfanges. Seit 15. November bis heute dürften ca. 140 160,000 Stück gefangen worden ſein. Heute notiren wir: Silberforellen 1.701,80 , Hechte 8085 5, Aale 1,20— 1,40 , Treſchen 1,10—1,20 M, Blaufelchen per Stück 70—80 =, Silberfelchen 50—55 4, Gangfiſche 45 — 50 , Karpfen 60-65 , Barſche 30--50 , Weißfiſche 20 . Alles per ½ Kilo. Geräucherte Gangfiſche 5, 6, 8, 10, 12 und 15 3 per Stück. MarinirteGangfiſche 6—8 J per Stück. L. Von der Elbe, 12. November. Der Fiſchfang war für die Fiſcher der an der Elbe liegenden Dörfer Finkenwärder, Altenwärder ſowie Blankeneſe gegen die Fänge um dieſelbe Zeit im Vorjahre nur mäßig und gingen nach Hamburg nur 10 Ewer durchſchnittlich täglich ab. In Bremerhafen und Kuxhafen kamen wohl kaum ſo viele an. Die Preiſe ſtellten ſich für Seezungen auf 1— 1,20 M, für Elbbutt 0,60 M und Schellfiſch 0,15 0,20 M per ½ Kilo. Schollen 5—20 3 per Stück. 343 Stint per Stieg 10 — 20 , Hummer bedangen 1.201,80 M Auch der Aalfang, der übrigens jetzt wohl als beendet zu betrachten iſt, ergab geringen Ertrag und koſteten Aale nach Größe 20—80 JJ. Etwas einträglicher war er an den zahlreichen Schleuſen. Die in der letzten Zeit ab- gefiſchten Pottlöcher und Wettern lieferten beſondere Erträge an Hechten, Schleien und Karauſchen, welch erſtere mit 30 , Schleie mit 50 4 per ½ Kilo bezahlt wurden. Der Krabbenfang mußte wegen des eingetretenen Froſtes aufhören, die Waare wurde per Liter mit 40 bezahlt. L. Rendsburg, 17. November. Von Eckernförde waren nur kleinere Dorſch und Butte an- gelangt, welche mit 10 —20 3 bedangen. Außerdem waren Barſche zu 40 3, Rothaugen zu 20 4, Plite zu 25 , Aale bis zu 50 , Eiderlachſe zu 0,80 —1 & vorhanden Es wurde nicht alles verkauft. fl. Kiel, 9 November. Große Mengen ſchwediſcher Heringe trafen während der letzten Tage per Eiſenbahn über Frederikshaven in Jütland hier ein und wird auch noch ein mit Heringen befrachteter Dampfer heute eintreffen. Der Preis wird durch dieſe ſtarke Zufuhr ſich ermäßigen, die Arbeit in den Räuchereien ſteigt für einige Tage. Der Sprottenfang in Ellerbeck und Eckern— förde war ebenfalls reichlich und fällt der Preis, jo daß Sprotten ſchon mit 14 40 bezahlt werden. Sie werden bald noch weiter ſinken, wenn die Zufuhren erſt verarbeitet an den Markt elangen. 1 1255 L. Kiel, 7. November. Vorgeſtern trafen ſchwediſche Heringe in ſo großer Menge wieder als Sendung ein, daß geſtern gegen 2 00 Kiſten per Bahn nach dem Süden abgingen L. Kiel, 16. November. Der Sprottenverſandt blieb während der letzten Zeit noch immer auf ſeiner Höhe und mußte die Eiſenbahnverwaltung zur Beförderung der Waare nach Hamburg ſtets Eiſenbahn-Güterwagen einſchalten. Der Preis hielt ſich hoch und wurden Sprotten mit 1,40 1,60 4 per Wall, Bücklinge bis 1,40 M per ½ Wall bezahlt. L. Kiel, 19. November. Während der letzten Nächte herrſchten fortwährend Stürme und Dunkelheit, wodurch der Fiſchfang ſehr beeinträchtigt wurde In Folge deſſen war der Verſandt an Rauchfiſchen ein weit geringerer wie in den letzten Tagen, doch wird der von Marſtrand abgegangene Dampfer neue Zufuhr bringen und die Räuchereien in Arbeit ſetzen. L. Kiel, 20. November Der Dampfer „Prinz Heinrich“ langte mit 1760 Kiſten Heringen à 8—10 Wall enthaltend von Marſtrand an und kam die Kiſte hier franko auf 54. Die ganze Schiffsladung war der Fang einer Nacht. Die hier nicht untergebrachte Waare wurde per Bahn nach Eckernförde, Hamburg und Harburg verſandt. N L. Gothenburg, 1. November. In der letzten Nacht nahm die Heringsfiſcherei ihren Anfang an der Bohuskenküſte. Der Fang war reichlich bei Marſtraud, Gullholmen und Klädesholmen. L. Glücksburg (Schleswig), 6. November. Am geſtrigen Tage wurde die Abfiſchung des hieſigen großen Teiches beendet und lieferte reichlich 2000 Kilo an Karpfen. ˖ L. Ellerbeck (Kieler Bucht), 19. November Die herrſchenden Stürme waren dem Sprotten— fang ſehr hinderlich, wodurch der bereits auf 1,20 / geſunkene Preis wieder auf 2 M. ſtieg. Die gefangenen Heringe waren klein und daher ſchlecht zu verwerthen, doch war die Zufuhr von ſchwediſchen Heringen anhaltend gut und bringt z. B. der heute fällige Dampfer 1700 Kiiten. Die im Laufe der Woche gezogenen Miesmuſchelpfähle, womit begonnen iſt, lieferten ſehr gute Muſcheln. L. Ellerbeck (Kieler Bucht), 7. November. Die letzte Woche brachte einen bedeutenden Sprottenfang und tägliche Zuſendungen von anderen Orten an der Bucht für die Räuchereien, welche jedoch auf den hohen Preis ohne Einfluß blieben. Apenrader Sprotten ſtellten ſich billiger. Bei anfangs hoher Preisnotirung, welcher aber bald ſank, trafen bedeutende Sendungen von ſchwediſchen Heringen ein, in der Waare, wie ſie zur Zeit den Haupthandelsartikel bildet. Der Verſandt von Kiel aus an geräucherten Fiſchen, Bücklingen in ſchwediſcher Waare, welche von Eckernförde in Ellerbeck eintrafen, war ein ſo bedeutender daß beſondere Güterwägen zur Beförderung nach Hamburg eiggeſtellt werden mußten Ich erhielt Sprotten in ausgezeichneter Waare. Inserate. Groß⸗Tiſchhandlung Gebr. Einhart, Konstanz, Großherzogl. Hoflieferanten. Spezialität: BBlaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. ME Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. ö Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. 25 — — — Beſtellungen auf Tiſcheier, Liſchbrut und Liſche werden unter folgenden Bedingungen angenommen: 8 Der Transport erfolgt auf Koſten und Gefahr des Beſtellers. Zweckmäßige Transport⸗ fannen von Blech liefert der Klempnermeiſter E. W. Mühlbach in Neudamm; hölzerne Transportfäſſer ſind bei dem Böttchermeiſter Wilh. Neue in Neudamm zu haben und können leicht von dort hierher geſandt werden. Wenn von hier Gefäße gegeben werden, jo find fie ent- weder zu bezahlen oder umgehend franko zurückzuſenden. Preis franko Bahnhof Ringenwalde. — Die Verſendung per Eiſenbahn geſchieht in folgender Weiſe: Wenn die Temperatur der Luft + 10° R. und darüber beträgt, jo hat der Auftraggeber einen Mann zu ſenden, der die Fiſche auf der Reiſe begleitet und verſorgt. Wenn die Luft kälter iſt wie + 10% R., fo erfolgt die Sendung ohne Begleiter per Eilfracht und mit Verſicherung für prompte Beförderung. Es werden gegeben für 1 Pfund Karpfen, Schleie, Orfen und ähnliche Fiſche 10 Liter Waſſer und für 1 Pfund amerikaniſche Barſche 25 Liter Waſſer. Wenn der Beſteller, um Transportkoſten zu ſparen, die Beförderung in anderer Weiſe wünſcht, ſo wird um genaue Anweiſung gebeten. Bei amerikaniſchen Barſchen können die Geſchlechter nicht unterſchieden werden, weßhalb Beſtellungen einer beſtimmten Anzahl männlicher oder weiblicher Fiſche nicht ausgeführt werden können. reife: Forellenbarſche von 1885 pro Fiſch 5 1 N „ „ 1 PR — AM, find 1889 fortpflanzungsfähig, 75 idr 75 1.50 M, flanzungsfähig " Pe ke 0.50 M. Schwarzbarſche von 1886 pro Fiſch 3.— K, find 1889 fortpflanzungsfähig, ; Ba ER ee 1888 „ 0.50 M 5 Schuppenkarpfen, Spiegelfarpfen, Lederkarpfen, blaue Karpfen. Karpfenſtrich nach der Größe pro 100 Stück 3 M und mehr, oder per Pfund 1A Streichkarpfen per Pfund 1 M. Max von dem Borne, Rittergutsbeſitzer auf Verneuchen (Poſt- und Telgraphenſtation, Bahnſtation Ringenwalde, Preußen). die Forellenzüchterei von C. Arens in Cleyſingen (Bei Ellrich n. R.) bietet an: angebrütete Bachforelleneier pro 0 M. 4,50; größere Poſten billiger. „ Bachſaiblingseier pro 0 M 10. Regenbogenforelleneier pro °/oo M 12. Man fordere den Preistarif. 5/4 , Fifdizudifanfalt Diepolfsdorf, Host u. Telegraph Hültenbach, Bahnkation Schnaittad), Bayern, Mittelfranken, liefert für die Brutſaiſon 1888/89 angebrütete Eier von Bachforelle, das Tauſend zu 4 Al, amerik. Bachſaibling, See- und Regen- bogenforelle, Aeſche zu den billigſten Preiſen; ebenſo Brut von vorgenannten Fiſchen und von Schleien, Schuppen- u. Spiegel- karpfen. — Preisliſten franco. 9/3 Aufſeher für ein Fiſchwaſſer wird geſucht. Der Fiſcherei Kundige werden bevorzugt. Briefe, bez. mit N. H, befördert die Expedition dieſes Blattes. 3/1 Die v. Arnim'ſche FSifchzucht-Anftalt Sophienreuth bei Rehau (Bayern) offerirt: embryonirke Bach forellen⸗Eier von mit natürlichem Futter ernährten Fiſchen ſtammend und mit Bachwaſſer bebrütet, das Tauſend um 5 Mark. Größere Poſten nach Vereinbarung. 2 Die Forellenzüchterei von Rudolf Linke in Tharandt offerirt für die kommende Brutperiode angebrütete Bachforellen-Eier, das Tauſend 4&4 50 ½, bei größerer Entnahme ent⸗ ſprechend billiger; kerngeſunde Bachforellenbrut, das Tauſend 10 % Sämmtl. Correſpondenzen an Rudolf Tinke, Dresden, erbeten. 4 Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Ehriſtian Kaiſer in München Die nächſte Nummer erſcheint am 20. Dezember 1888. N ISIS 76 N 55 D 0 Na IN YNAY A N 0 un g N Ne Aus: meine oe En Erſcheint monatlich zwei« bis dreimal. ſe ra te die zweiſpaltige Petitzeile 5 jährlich 4 Mark. 9 In B ſtellbar bei allen 1 und e 8 O ge 15 Pfennige. — Redaktion und Buchhandlungen. — Für Kreuzband⸗ Adminiſtration, Adreſſe: zuſendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtraße 48/2 l. Banerifchen Fifherei- Zeitung. Organ für die delammtintereffen der Filcerei, ſowie für die Betrebungen der Filterei-Bereine: in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Hachſen, Baden, des Verbandes von Fiſcherei— Vereinen, Fiſcherei-Genoſſenſchaflen ic. in Weftdeutichland. In Verbindung mit FTachmännern Deutſchlands, Veſterreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerischen Tiſcherei Verein. Nachdruck 5 Originalartikel iſt unterſagt. a Inhalt: I Vom Schwarzbarſch. — II. Fe — III. Oberöſterreichiſche Fiſcherei⸗ geſetzgebung — IV. Patentliſte. — V. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — An unſere Gönner und Freunde! — Inſerate. I. Vom Schwarzbarſch. Ein Fiſchereibeſitzer frägt an, ob der Schwarzbarſch nicht durch Züchtung unſere Teiche und Flüſſe verderben würde, es ſei ihm derſelbe nur als unerſättlicher Räuber geſchildert, deſſen Fleiſch nicht viel beſſer als das des gewöhnlichen Barſches ſei; des Weiteren, ob der Schwarzbarſch in kälterem Waſſer gedeihe und ſich fortpflanze, in dem ſonſt Forellen leben; und ſchließlich, ob derſelbe auch ſo freiheitsliebend ſei, wie die amerikaniſche Regenbogen— Forelle, welche ſo ſchwer zu züchten iſt, da ſie die kleinſte Ritze benützt, um zu entfliehen. Was nun die erſte Frage anlangt, ſo iſt dieſelbe ja leicht zu beantworten. Der Schwarzbarſch iſt ein unerſättlicher Räuber, das iſt gewiß, und iſt dies ſein größter Vorzug nach verſchiedenen Richtungen hin. Zunächſt wächſt er durch die Aufnahme der größtmög— lichen Quantität, einerlei ob thieriſch oder vegetabiliſch, ganz entſprechend; da er mit Allem ohne Ausnahme, was nicht anorganiſch und überhaupt verdaulich iſt, vorlieb nimmt, ſo iſt er zunächſt auch am leichteſten zu erhalten. Wo kein Fiſch mehr Nahrung findet, hat er ſicher immer noch was in der Speiſekammer zu holen. So kommt er in kürzeſter Zeit zur nöthigen Corpulenz. Wenn er aber überreiche Nahrung — beſonders Fiſchnahrung — A ——-— hat, dürfte er wohl alle Fiſcharten an Schnellwüchſigkeit übertreffen, was ja in dem Schwarz— barſch-Artikel Nr. 27 unſerer „Fiſcherei-Zeitung“, theilweiſe ſchon bewieſen iſt. Daß der Schwarzbarſch ein unerſättlicher Räuber iſt, macht ihn zum beſten ſämmtlicher Sportfiſche. Er beißt immer, zu jeder Tages- und Jahreszeit, — ja es ſind mir Fälle bekannt, daß er unter dem Eiſe mit der Angel gefangen wurde. Ich habe ihn nur mit kleinen Fiſchen gefangen, an die Fliege geht er vorzüglich, und nach einer Mittheilung Herrn v. d. Borne's hat derſelbe dieſen Sommer mit der Fliege ausgezeichnete Reſultate gehabt. Da er eine unverhältnißmäßig ſtarke Schwanzbildung hat, beſitzt derſelbe auch eine ganz abnorme Kraft im Waſſer, jo daß er, wenn feſtgebiſſen, kaum aus dem Waſſer zu bringen iſt. Da hilft auch kein Netz, da er unvermuthet nach allen Richtungen ſchießt. Die beiten Leinen und Stöcke gehen zu Grunde — ein 1 ¼ — 2 pfündiger Schwarzbarſch macht mehr Spektakel, als eine 3 pfündige Forelle. Der Sport iſt geradezu aufregend, und in Amerika gibt es ja Schöoarzbarſch-Clubs, was genug ſagt. Daß das Fleiſch unſeres Fiſches jedem anderen Fiſchfleiſch aber überlegen iſt, dürfte weniger bekannt ſein. Beweis einfach und gegeben: In ſeinem Mutterlande iſt er der theuerſte Marktfiſch, und — wie v. d. Borne ſehr richtig bemerkt — bei Diners wird den Damen Schwarzbarſch ſervirt, die Herren nehmen mit Forellen vorlieb. Seine Geſtalt iſt ſonſt nicht unähnlich unſerem Barſche, jedoch das Fleiſch himmel— weit verſchieden. Es iſt ähnlich wie das der Forelle oder mehr der Aeſche, allein feſter, kerniger und blätterig. 5 Daß die erſten Fiſch-Autoritäten Amerika's, wo ſo viel für die Fiſcherei geſchieht, den Schwarzbarſch für den Fiſch der Zukunft erklären, genügt. Die Frage, ob der Schwarzbarſch in kaltem Forellenwaſſer fortkommt, iſt leicht be— antwortet. Einmal wird in Amerika gewarnt, ihn in Forellenbäche einzuſetzen, wenn man die Forelle vorziehen will! Dieſe Warnung wäre unnöthig, wenn er das Forellenwaſſer nicht vertragen könnte. Zum Zweiten iſt Canada auch ſeine Heimath (das Klima dort dürfte wohl dem Dänemarks entſprechen.) Der Lake George iſt ein bekanntlich ſehr friſcher See, eine Maſſe Forellenbäche münden ein (Lederſtrumpf I. Band ſpielt auch daſelbſt, die Fiſche, welche Wildtödter und Chingachkock fingen, müſſen wohl auch Schwarzbarſche geweſen ſein). Dort iſt der Schwarzbarſch an den Bächen auſwärts gegangen und hat die Forellen hinaus— gebiſſen (ſo wurde mir berichtet) bis in die Waſſerfallregionen derſelben. Hierüber gibt Herr v. d, Borne auch die beſte Auskunft. Vorzüglich gedeiht in kälterem Waſſer der Forellenbarſch. So nennt er den engmäuligen Schwarzbarſch. Eine vorzügliche Bezeichnung, da er im Waſſer kaum von der dunklen Forelle unterſchieden werden kann. Daß die Schnellwüchſigkeit unter der Kälte leidet, iſt natürlich. Deßhalb wird er im Süden ſchwerer und hell bis 30 Pfund und mehr erreichen. Jedenfalls iſt ein Exemplar im National— muſeum ausgeſtellt, welches weit über 30 Pfund wiegen dürfte. Daß er die Forelle ganz verdrängt, wird niemals anzunehmen ſein. Seine Stand— orte ſind tiefe Tümpel und die der Forelle oft ganz flache Uferſtellen in raſchem Waſſer. Dem Hechte iſt er weit gefährlicher und Borne berichtet, daß, wo der Schwarzbarſch ſich einniſtet, der Hecht nachweisbar abnimmt. Jedenfalls braucht er aber eine gewiſſe Temperatur zur Laichperiode, aber in Deutſchland wird es kaum einen Teich, Fluß oder See geben, welcher im April nicht die nöthige Temparatur hat. Judenfalls iſt es nicht rathſam, ehe darüber genaue Erfahrungen gemacht ſind, den Schwarzbarſch im Forellenbach laichen laſſen zu wollen. Unbedingt ſollte der Stamm im Teich gezüchtet werden. Ausſetzverſuche müſſen ergeben, wie ſich die Brut entwickelt. Die Frage, ob er ſo freiheitsliebend wie die Regenbogenforelle iſt, darf man wohl mit „Nein“ beantworten. Im kleinen Tümpel probirt es die Forelle ſofort herauszuſchlagen und mit der Quelle thalabwärts zu kommen — oft kann dies beobachtet werden. Daß dies der Schwarzbarſch nicht probirt, iſt erwieſen. EEE 347 — nn Daß er ähnlich wie der Hecht, wenn gefangen oder eingeſperrt, mit dem Waſſer geht, iſt aber auch ausprobirt. Da er wie jener mehr Standfiſch iſt, jo bleibt er, wo er ſich einbürgert, gerne ſtehen. Beim Abfiſchen iſt er merkwürdig ruhig im Schlamme, es macht den Eindruck, als ob das letzte Schlammwaſſer ihn völlig lethargiſch machte und große Vorſicht iſt jedenfalls geboten und friſches Waſſer unumgänglich nothwendig. So gut er Transport verträgt, ſo ſchwach ſcheint er in jenem Moment. Ich verlor mehrere Hundert Exemplare Brut durch ungenügende Vorbereitung (da ich überhaupt beim Abfaſſen des Weihers keine Brut vermuthete) und ſchreibe dies ganz allein dem ſchlammigen Waſſer zu. Dies mag auch der Grund ſein, warum die kleinen Fiſche thalab geriſſen wurden. Daß es Stimmen gibt, welche den Schwarzbarſch fürchten, iſt natürlich, da er noch zu wenig bekannt iſt. Iſt Obiges erſt von verſchiedenen Fiſchzüchtern erprobt, wird ſich die Furcht bald in Wohlgefallen auflöſen, das Beſſere iſt ja ſtets der Feind des Guten! Eine Sache darf aber obenan nicht außer Acht gelaſſen werden: Bei unſern verunreinigten Wäſſern iſt es einfach geboten, den Schwarzbarſch einzubürgern, wenn die Bevölkerung nicht nächſtens ganz auf Flußfiſche verzichten will. Denn wo kein Fiſch mehr fortkommt, hält ſich immer noch der Schwarzbarſch. Schloß Abenberg (Mittelfranken). Anton Schott, Hauptmann a. D. II. Teichwirthſchaft. Der Mähriſche Landes-Fiſcherei-Verein erließ jüngſt ein Rundſchreiben, dem wir folgende, allerwärts Beachtung verdienende Stellen entnehmen: Errichtet Fiſchteiche! und züchtet Fiſche, wo ſich Gelegenheit dazu darbietet! Nicht koſtſpielige große Teichwirthſchaften ſollen angelegt werden, ſondern kleinere, ſogenannte Haus- oder Dorfteiche, welche erfahrungsgemäß den größten Nutzen abwerfen. Eine jede Landgemeinde und ein jeder Landwirth ſollte, wo es nur immer möglich iſt, mehrere oder mindeſtens einen Fiſchteich haben. So wie der Landwirth ſeine eigene Geflügel-, Rinder, Schweine- und Bienenzucht hat, ſo ſollte er auch ſeine eigene Fiſchzucht beſitzen, theils um ſeinen eigenen Bedarf an Fiſchen zu decken, theils um mit dem Ueberſchuß dieſer Produktion ſich eine Einnahmsquelle zu verſchaffen, welche in den gegenwärtigen Zeiten ſchweren Erwerbes gewiß willkommen ſein wird. Die Fiſchzucht in Teichen iſt nichts Neues; beſonders die Karpfenzucht iſt uralt und wurde (in Mähren) einſt in großartigem Maßſtabe betrieben. Die Blüthezeit der Teich— wirthſchaft und Flußfiſcherei iſt allerdings im 16. und 17. Jahrhundert zu ſuchen, wo viele Klöſter und Kirchen ſowie auch der Großgrundbeſitz eine Menge manchmal ſehr großer Teiche beſaßen und wo nebſt der Fiſcherei auch noch die ſehr ergiebige und einträgliche Jagd auf Waſſergeflügel ausgeübt wurde. Nimmt man alte Landkarten zur Hand, oder durchwandert man das Land ſelbſt, ſo wird man bei aufmerkſamer Beobachtung noch viele Spuren von Dämmen finden, die einſtens Teiche und Waſſerzuleitungen umſchloſſen, welche ſeit langer Zeit aufgelaſſen, gänzlich ausgetrocknet find. Dieſe große Reduction der Teichwirthſchaften verbunden mit der Thatſache, daß ſämmt— liche größeren Flüſſe (Mährens) in Folge der maſſenhaften, von Tag zu Tag ſich ſteigernden ſchädlichen Verunreinigungen durch die Abfallwäſſer der vielen gewerblichen Anlagen und durch die Einleitung der Latrinenſtoffe ſo verdorben ſind, daß ſie gegenwärtig kaum den hundertſten Theil Fiſchfleiſch erzeugen als wie vor 50 bis 60 Jahren, hat eine ſolche Steigerung der Marktpreiſe einheimiſcher Fiſchgattungen hervorgerufen, daß z. B. gegen— wärtig das Kilo eines 5 bis 6pfündigen Karpfens auf dem Fiſchmarkte in Brünn theuerer bezahlt wird, als in Holland das Kilo vom Fleiſche des edlen Lachſes. Es iſt wirklich auffallend und muß Staunen erregen, daß in der gegenwärtigen Zeit, wo Jedermann nach leichtem Erwerb trachtet, wo der Anbau von Cerealien und Rüben nur ſpärlichen Gewinn bringt, der Fiſchzucht in Teichen, welche doch leicht durchführbar iſt, jo wenig Aufmerkſamkeit zugewendet wird. 348 Profeſſor Benecke aus Königsberg jagt in der Einleitung ſeines Buches über Teich— wirthſchaft: a „Während auf anderen Gebieten der Landwirthſchaft ſeit Dezennien die größte Rührigkeit entfaltet wird, um durch rationelle Verbeſſerung in Ackerbau und Viehzucht den Ertrag des Bodens zu erhöhen und mehr und billigere Nahrung für die ſtetig wachſende Bevölkerung zu ſchaffen, wird der wirthſchaftlichen Ausnützung der Gewäſſer noch bei Weitem nicht die erforderliche Aufmerkſamkeit und Sorgfalt zugewendet. Nur zu häufig ſehen wir Bäche, Teiche, Sümpfe und kleinere Waſſerlöcher gänzlich nutzlos daliegen; moorige Wieſen ſpärliche Mengen eines faſt unbrauchbaren Futters produziren, wo faſt mühelos anzulegende Teiche leicht und ſicher und ohne nennenswerthe Arbeits- und Betriebskoſten lohnende Erträge an Fiſchen liefern können. Es iſt dies um ſo beſchämender, als an vielen Orten unſere Vorfahren die Teichwirthſchaft mit für die damaligen Verhältniſſe großem Erfolge betrieben, und wir aus alten Chroniken und Amtsrechnungen erſehen, wie manche, jetzt wüſt liegende Flächen vor Jahrhunderten reiche Fiſchmengen lieferten und damals kein noch ſo kleiner Teich oder Tümpel unbenützt blieb.“ Das ſind wahre, von dem Landmanne und Oekonomen ſehr zu beherzigende Worte. So wie der Landmann beſtrebt ſein ſoll, jedem Stückchen Erde einen Ertrag abzuringen, ſo ſoll auch jeder Waſſerlauf, jeder Weiher, jedes Waſſerloch, jeder Waſſertümpel und dergleichen durch Fiſchzucht ertragfähig gemacht werden. Die verhältnißmäßig geringen Anlagekoſten werden ſich durch den Betrieb reichlich verzinſen. N Faſt alle unſere Flußfiſch⸗-Gattungen können in Teichen gezüchtet werden. Der Karpfen, die Forelle, der Saibling und der Aal ſind aber jene Gattungen, welche ſich dazu am beſten eignen und den größten Ertrag liefern. Es ſoll ſich nicht darum handeln, große Pracht— exemplare zu erzeugen, ſondern nur marktfähige, leicht verkäufliche Waare, das ſind Karpfen von 2 bis 3 Pfund und Forellen und Saiblinge (Salmo salvelinus)*) von einem halben bis dreiviertel Pfund. Die Aufzucht der Letzteren iſt beſonders lohnend, da ſie als die feinſten und beſten Tafelfiſche immer die höchſten Preiſe erreichen und ihre Aufzucht noch leichter und ſicherer iſt als die der Forellen (2 die Red.), nur darf die Temperatur des Waſſers in den Quellenteichen, die dafür beſonders geeignet ſind, ſelbſt in der größten Sommerhitze 10 Grad Reaumur nicht überſteigen. Die Anlage kleiner Teiche gewährt aber nebſt ihrer Verwendung zur Fiſchzucht noch einen zweiten, nicht hoch genug zu ſchätzenden Vortheil: Jeder Teich bildet ein Waſſer— Reſervoir, deſſen Inhalt bei einem ausgebrochenen Brande das wohl zumeiſt einzige Mittel zum Löſchen desſelben darbietet, denn ohne Waſſer können große Brände nicht gelöſcht werden. Von den Leitungen der im Lande befindlichen zahlreichen Feuerwehren, welche ihrer gefahrvollen Aufgabe überall mit größter Opferwilligkeit nachkommen, hört man nur zu häufig die Klage, daß ſie oftmals bei einem am Lande aus- gebrochenen Brande ihre Thätigkeit nicht in dem Maße entwickeln können, als es wünſchens⸗ werth oder nothwendig wäre, weil es eben an Waſſer fehlt. Durch die Anlage von Teichen entfällt dieſer Uebelſtand und der doppelte Nutzen, welchen die Teiche bringen, ſollte wohl alle Landgemeinden, welche noch keine Teiche beſitzen, ſowie auch die Eigenthümer von land⸗ wirthſchaftlichen Gebäuden und dergleichen veranlaſſen, zur Anlage von Fiſchteichen zu ſchreiten, wenn die Gelegenheit dazu vorhanden iſt. Wo die Gemeinde als ſolche die Anlage von Teichen, welche, wie gezeigt wurde, auch für die öffentliche Sicherheit von Wichtigkeit ſind, nicht unternimmt, kann ja der einzelne Ortsbewohner dies thun, oder es können ſich mehrere Perſonen zu dieſem Zwecke zu einer Genoſſenſchaft vereinigen, um entweder neue Teiche anzulegen, oder alte aufgelaſſene Teiche in betriebsfähigen Stand zu ſetzen, während jeder Wirthſchaftsbeſitzer, wo es nur immer möglich iſt, ſeinen Hausteich haben ſollte, in welchem er die Fiſche mit Haushaltungs- und Wirthſchaftsabfällen auffüttern kann. ) Anm. d. Red. Saiblinge erfordern zu gutem Gedeihen ſchon tiefere Teiche. Sie pflanzen ſich übrigens in Teichen nie fort. 75 Wee nn * N 1A 349 III. Göberöſterreichiſche Jiſchereigeſetzgebung. Herr Viktor Edler von Milborn in Gmunden, Verfaſſer des Artikels über obigen Betreff in Nr. 27— 29 unſeres Blattes ſendet uns folgenden Nachtrag: Die auf Seite 316 erwähnte Text-Verſchiedenheit zwiſchen dem von der hohen Regierung zu S 2 des Geſetzentwurfes empfohlenen „Zuſatze“ und dem in Nummer 26 der „Mit— theilungen des öſterr. Fiſcherei-Vereins“ formulirten „Wunſche“ iſt mittlerweile durch eine in Nummer 28 gedachter „Mittheilungen“ enthaltene Notiz aufgeklärt worden. Zur Zeit der Einſendung dieſes Artikels war Nummer 28 eben noch nicht in Händen des Verfaſſers. IV. Vatentliſte. Mitgetheilt vom Patent- und techniſchen Bureau G. Dedreux, Zivil-Ingenieur und Patentanwalt in München, Brunnſtraße Nr. 9. Batent- Anmeldungen, welche geprüft, als patentfähig erachtet bekannt gemacht wurden und daher vorläufig gegen unbefugte Nachahmung geſchützt ſind: Maſchine zum Abmähen von Waſſerpflanzen. C. Clauß in Wanzenau. — Weiterhin wurde Patentauszug veröffentlicht für einen Apparat zum Einfangen von Fiſchen mittelſt Lichteffekts von A. Rinklake in Braun⸗ ſchweig. [Wie man eine ſolche „Erfindung“, deren Anwendung mindeſtens in einem erheblichen Theile Deutſchlands (vgl. z. B. Bayer. Landes-Fiſcherei-Ordnung vom 4. Oktober 1884) verboten und ſtrafbar it, für ganz Deutſchland patentiren kann, iſt uns unerfindlich; das iſt doch direkt dem § 1 Abſ. 2 Ziff. 1 des Reichs-Patent-Geſetzes zuwider? Die Red.) V. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. L. Kiel, 20. November. Während der letzten drei Tage herrſchte reges Leben in den Räuchereien, um die mit dem Dampfer „Prinz Heinrich“ angelangte Heringszufuhr vom 18 d. M. zu verarbeiten und zum Verſandt zu bringen, zu welchem eigens von der Eiſenbahnverwaltung eingeſtellte Eiſenbahngüterwagen dienten. Der Verſandt fand nach Hamburg ſtatt, und da die Waare von beſonderer Güte, hielt ſich der Preis trotz der ſtarken Zufuhr auf 1,20 M per Poſtkiſte, welche ½ Wall enthält. Am geſtrigen Tage ging der Dampfer wieder nach Marſtrand ab zur Einholung einer Ladung. L. Kiel, 14. Dezember. Von Friedrichshafen trafen in den letzten Tagen mehrere Eiſen— bahnwaggons mit Heringen ein und geſtern brachte ein Dampfer von Marſtrand reichlich 700 Kiſten in ſchöner großer Waare, welche willige Abnehmer fand und die Räuchereien in beſondere Thätigkeit ſetzte. Der Verſandt der geräucherten Waare begann ſofort und wurde an Preiſen erzielt für Heringe in beſter Waare 1,20 bis 1,30 M per / Wall. Sprotten, welche nicht reichlich gefangen wurden, blieben auf hohem Preis, nämlich 1.20 4 per Wall. L. Kiel, 24. November. Der Verſandt an Sprotten blieb ein lebhafter, da die Zufuhren aus Dänemark in reichlichem Maaße eintrafen. Die Waare bedang 1,40 M per Wall. 8 L. Rendsburg, 24. November. In Folge der anhaltenden Stürme war der heutige Wochen- fiſchmarkt ſchlecht beſchickt, und verſchiedene Fiſcher von auswärts waren ausgeblieben. Es bedangen Barſche 40 J, Aale 50 und 80 J per ¼ Kilo, Karauſchen 80 . Butte koſteten 15—25 4, Dorſch 15-40 3, Schellfiſch 25 3 und mehr nach Größe per Stück. Karpfen, holſteiniſche, bedangen 1 4. — 1,20 M per ½ Kilo. i L. Altona, 25 November. Nachdem die meiſten Fiſcher aus See heimgekehrt ſind, läßt ſich Näheres über den Fang berichten. Derſelbe wird als ein wenig befriedigender bezeichnet, veranlaßt durch das auf See herrſchende vorwiegend ſtürmiſche Wetter. Die an den Markt gebrachten Fiſche wurd en gut bezahlt und ſollen Seezungen und Steinbutt faſt nie jo hohe Preiſe erzielt haben wie während des letzten Sommers. Das Ergebniß der Fiſchauktion auf dem hieſigen Markte war im Oktober ein günſtiges und betrug die Einnahme 32 826 ,. Es wurden aus 29 Ewern die Fiſche zu folgenden Preiſen verkauft: Seezungen 70 , Steinbutt 71 , Kleiße 35 9, Schell⸗ fiſche 7 , Petermantjes 5½ , Rochen 3 3 per ½ Kilo, Auſtern 2,50 & per 50 Kilo, Hummer 1 W per Stück. : ‚L. Ellerbeck, 26. November. Die anhaltenden, theilweiſe furchtbaren Weſtſtürme find für den Fiſchfang ſehr nachtheilig geweſen. Nur wenig Sprotten wurden gefangen, welche natürlich hohe Preiſe erzielten. Heringe wurden in größerer Quantität gefangen, eigneten ſich aber 'nicht zum Räuchern. Von Eckernförde kamen nur vereinzelt Sprotten, dagegen von Faaborg Sprotten ne Erjtere waren ſehr begehrt. Die gezogenen Miesmuſchelpfähle lieferten recht gute eſultate. 350 — L. Ellerbeck (Kieler Hafen), 17. Dezember. Die letzten Tage der vergangenen Woche ent— wickelten in den Räuchereien wieder rege Thätigkeit, nachdem in der erſten Hälfte eine Pauſe eingetreten war. Der hierſelbſt gecharterte Dampfer „Herrmann“ brachte ca. 200 Kiſten Sprotten und Heringe von Faaborg und zwei andere Dampfer brachten größere Partieen Fiſche. Da außerdem auch per Eiſenbahn und durch noch andere Dampfer Zufuhren kamen, ſo war eine Bewältigung derſelben kaum möglich. Hier wie in Eckernförde iſt gar kein Fang zu verzeichnen, a wurde eine größere Partie von Braſſen am 715. von hieſigen Fiſchern auf dem Kudenſee gefangen. L. Plon, 20. November Im hieſigen kleinen See zog der Fiſch reipächter in ſeinem Netze einen Hecht von 171,2 Kilo auf, ein Fang, welcher zu den ſeltenſten gehört. L. Frederikshaun, 3. November. Die erſte Ladung friiher Heringe für dieſe Saiſon iſt heute eingetroffen durch ſchwediſche Fiſcherboote. Es ſoll, wie die Fiſcher berichten, an der ſchwediſchen Küſte eine ſehr reiche Heringsfiſcherei begonnen haben, und brachte der Dampfer von Gothenburg geſtern 1000 Kiſten und heute 800 Kiſten Heringe, in Folge deſſen der Preis um einige Kronen per Tonne herunterging. L. Neuſtadt a. d. O., 15. November. Der Dorſchfang war während der letzten Zeit recht gut und erzielten die Verſandwaaren 60—80 J per Stieg. Heringe und Breitlinge wurden reichlich mitgefangen und mit 2 —3 5, Sprotten mit 2 J per Stück angeboten. Auch die Süß waſſer⸗ fiſcherei ergab gute Ausbeute. Karpfen koſteten 0,90 —1 A, Schleie 35 4, Hechte und Braſſen 40, Barſche 25 J per ½ Kilo. Leider erleiden die Fiſcher wiederum in dieſem Herbſte Verluſte durch das zahlreiche Auftreten der Seehunde, welche die Netze zerreiſſen und die darin gefangenen Fiſche verzehren. Mit dem Gewehre iſt das Thier nicht zu erreichen wegen ſeiner Geſchicklichkeit im Tauchen, doch wird bisweilen ein ſolches gefangen, indem es beim Zerfreſſen des Netzes und Fange ſeiner Beute in dieſem hängen bleibt und erſtickt. Dabei wird aber das Netz wieder übel zugerichtet. Seegras trieb der letzte Oſtwind in großer Maſſe an den Strand und wurde der Zentner mit 2 M bezahlt, um nach Frankreich verſandt zu werden. L. Neuſtadt a. d. O., 17. Dezember. In der verfloſſenen Woche war der Fiſchfang lohnender und erzielte namentlich die Küſtenfiſcherei gute Fänge an Häringen und Dorſch von recht guter Qualität. Dorſch erzielten einen Preis von 0,80 bis 1% Die Heringe werden geräuchert, und koſten 2¼ bis 6 4 per Stück. Die zugleich mitgefangenen Lachſe wurden zu 80 4 per ½ Kilo verkauft. Auch die Süßwaſſerfiſcherei beſſerte ſich und kamen aus den Eutiner-Seen Braſſen zu 35 bis 40 auf den Markt. Karpfen, welche reichlich vorhanden, koſteten 0,90 bis 1 4 per ½ Kilo. Hechte, Schleihen u. ſ. w. werden gefangen und durchſchnittlich mit 40 bis 50 3 per ½ Kilo bezahlt 5 L. Morne (Veſtküſte Holſtein), 14. Dezember. Seit einer Reihe von Jahren wurde die Fiſcherei nicht ſo ausgedehnt wie in dieſem, nachdem dieſelbe im November hatte 8 Tage lang wegen der kalten Witterung ruhen müſſen. In der letzten Hälfte wieder aufgenommen, iſt ſie am 12. ds. Mts. geſchloſſen. Der Fang im Kudenſee war an Hechten und Schleihen ein reichlicher in der letzten Zeit. Titelblatt und Regiſter für den heurigen Jahr- gang folgen nach. Das Baupt-Regiſter für Band 1—10 der „Bayerischen Jiſcherei- Zeitung“ iſt im Manulkript voll- endet und wird Anfangs 1889 ausgegeben. An unſere Günner und Freunde! Wieder ein Jahr mit allen ſeinen Mühen und Freuden, reich an Arbeit, aber auch an ermuthigenden Erfolgen, abſchließend, danken wir auf's herzlichſte für alle unſerem Beſtreben zugewendete gütige Förderung. Wir bitten um recht baldige und ausgedehnte Erneuerung des Abonnements, damit wir zeitig in die Lage kommen, die Höhe der Auflage, welche ſicher aber— mals ſteigen wird, zu bemeſſen. In den Einrichtungen der „Allgemeinen Fiſcherei— Seitung“, insbeſondere betreffs der Abonnement- und Inſertionsbedingungen tritt keinerlei Aenderung ein. München, im Dezember 1888. Redaktion und Adminiſtration der „Allgemeinen Siſcherei-Seitung“. 351 Groß: | if chhandlung Gebr. Einhart, A te. Konstanz, Großherzogl. Sboflieferanten. ezialität: r Blaufelchen (Renken), Seeforellen, friſcher Lachs, geräucherte Gangfiſche. u |" Liefern auch alle übrigen Fiſchſorten gut und billig in beſter Eispackung. Telegrammadreſſe: Gebr. Einhart, Konſtanz. 26 Be Th. Weinhold, Klempnermeiſter, Tharandt b. Dresden, Lieferant des Süchſiſchen Fiſcherei⸗ Vereins, bringt hiemit allen HH. Fiſchzüchtern ſeine bewährten Galifornifhen Brukkröge für Forellen elc., vorzüglich zum Nusbrüten angebrüteter Gier in Erinnerung. Beſtellungen hierauf werden prompt und umgehend ausgeführt. Auch ſtehen alle anderen b bewährten Syſteme von Bruttrögen FU ſtets fertig da. Tig 1 Preisliſten werden ſtets franko zugeſendet. Hochachtungsvoll ! Der Obige. 069955999999699009990000988 (berühmte Sperber'ſ Otterhunde wah e Becher ut A. 60.— per Hund, gibt ab: 3/1 Fiſchzucht⸗Auſtalt Wiesbaden. 868 500,000 angebrüteke Bachforellen⸗ Eier per Ende Dezember verſendbar. Forellenzüchterei Stockſtadt a. Main. Bachforellen⸗Eier (trutia far io), angebr., über 20,000 Stück NM. 4.05, unter 20,000 Stück N. 4.50, unter 5,000 Stück AM 5.40; Jung⸗ Brut, je nach Entwicklung N. 10.50 15.75, per Tauſend, offerirt Fiſchzucht-Anſtalt Wiesbaden. AJeltere Jahrgänge dieſes glattes ſind nachzubeziehen. — — —-— die Forellenzüchterei von C. Arens in Cleyfingen (hei Ellrich n. .) ö bietet an: angebrütete Bachforelleneier pro % 1 Bachſaiblingseier pro , 4,50; größere Poſten billiger. % M 10. u Regenbogenforelleneier pro 9/00 AM 12. Man fordere den Preistarif. 5/5 Beſtellungen auf Tiſcheier, Liſchbrut und Tiſche werden unter folgenden Bedingungen angenommen: Der Transport erfolgt auf Koſten und Gefahr des Beſtellers. kannen von Blech liefert der Klempnermeiſter E. W. Mühlbach in Zweckmäßige Transport⸗ Neudamm; hölzerne Transportfäſſer ſind bei dem Böttchermeiſter Wilh. Neue in Neudamm zu haben und können leicht von dort hierher geſandt werden. weder zu bezahlen oder umgehend franko — Die Verſendung per Eifenbahn geſchieht in + 10° R. und darüber beträgt, auf der Reiſe begleitet und verſorgt. Sendung ohne Begleiter per Eilfracht und mit amerikaniſche Barſche 25 Liter Waſſer. Wenn von hier Gefäße gegeben zurückzuſenden. Preis franko Bahnhof Ringenwalde. folgender Weiſe: ſo hat der Auftraggeber einen Mann zu ſenden, der die Fiſche Wenn die Luft kälter iſt wie — werden, ſo ſind ſie ent⸗ Wenn die Temperatur der Luft 10° R., jo erfolgt die Verſicherung für prompte Beförderung. Es werden gegeben für 1 Pfund Karpfen, Schleie, Orfen und ähnliche Fiſche 10 Liter Wenn der Beſteller, Waſſer und für 1 Pfund um Transportkoſten zu ſparen, die Beförderung in anderer Weiſe wünſcht, ſo wird um genaue Anweiſung gebeten. Bei amerikaniſchen Barſchen können die Geſchlechter nicht unterſchieden werden, weßhalb Beſtellungen einer beſtimmten Anzahl männlicher oder weiblicher Fiſche nicht aus geführt werden können. Breiſe: Forellenbarſche von 1885 pro Fiſch ” ” 1886 „ 7 7 7 7 1888 7 * Schwarzbarſche von 1886 pro Fiſch 1 „ s 12 1888 BE, „„ ins 1889 18873 „ 150. 0.50 M. fortpflanzungsfähig, 3.— 4, find 1889 fortpflanzungsfähig, 50 KA. j 0.50 M 6 Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Lederkarpfen, blaue Karpfen. Karpfenſtrich nach Streichkarpfen per Pfund 1 M. der Größe pro 100 Stück 3 M und mehr, oder per Pfund 1 M. Max von dem Borne, Rittergutsbeſitzer auf Berneuchen (Poſt⸗ und Telgraphenſtation, Bahnſtation Ringenwalde, Preußen). Die v. Arnim'ſche Fiſchzucht-Anſtalt Sophienreuth bei Rehau (Bayern) offerirt: embryonirte Pachforellen⸗Eier von mit natürlichem Futter ernährten Fiſchen ſtammend und mit Bachwaſſer bebrütet, das Tauſend um 5 Mark. Größere Poſten nach Vereinbarung. 3 Die Forellenzüchterei von Rudolf Linke in Tharandt offerirt für die kommende Brutperiode angebrütete Bachforellen-Eier, das Tauſend 4&4 50 , bei größerer Entnahme ent⸗ ſprechend billiger; kerngeſunde Bachforellenbrut, das Tauſend 10 % Sämmtl. Correſpondenzen an Rudolf Finke, Dresden, erbeten. 5 Fiſchzucktanſtalt Hiepolksdorf, Poſt u. Telegraph Büttenbach, Bahnkation Achnaittach, Bayern, Mittelfranken, liefert für die Brutſaiſon 1888/89 angebrütete Eier von Bachforelle, das Tauſend zu 4 M, amerik. Bachſaibling, See- und Regen⸗ bogenforelle, Aeſche zu den billigſten Preiſen; ebenſo Brut von vorgenannten Fiſchen und von Schleien, Schuppen: u. Spiegel- karpfen. — Preisliſten franco. 9/4 Aufſeher für ein Fiſchwaſſer wird geſucht. Der Fiſcherei Kundige werden bevorzugt. Briefe, bez. mit N. H., befördert die Expedition dieſes Blattes. 3/2 Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Julius v. Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nüchſte Nummer erſcheint am 1. Januar 1889. — 2 A er 5 2 5 u - 2 * > Ss, 2 — — = — — 2 — * 4 * * * — — 5 1 I; * . — u . UNI 3 2044 093 3 Rx IR! wi wid 0 — 5 > s 1 x \ N 7